ISSN 1977-088X |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 306 |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
60. Jahrgang |
Informationsnummer |
Inhalt |
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I Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen |
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ENTSCHLIESSUNGEN |
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Ausschuss der Regionen |
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123. Plenartagung, 11./12. Mai 2017 |
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2017/C 306/01 |
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2017/C 306/02 |
Entschließung des Europäischen Ausschusses der Regionen — Entwurf des EU-Haushaltsplans 2018 |
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STELLUNGNAHMEN |
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Ausschuss der Regionen |
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123. Plenartagung, 11./12. Mai 2017 |
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2017/C 306/03 |
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2017/C 306/04 |
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2017/C 306/05 |
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2017/C 306/06 |
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2017/C 306/07 |
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2017/C 306/08 |
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2017/C 306/09 |
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Thema EU-Erweiterungsstrategie 2016-2017 |
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2017/C 306/10 |
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2017/C 306/11 |
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III Vorbereitende Rechtsakte |
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AUSSCHUSS DER REGIONEN |
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123. Plenartagung, 11./12. Mai 2017 |
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2017/C 306/12 |
DE |
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I Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen
ENTSCHLIESSUNGEN
Ausschuss der Regionen
123. Plenartagung, 11./12. Mai 2017
15.9.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 306/1 |
Entschließung des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Weißbuch der Europäischen Kommission zur Zukunft Europas „Die EU der 27 im Jahr 2025 — Überlegungen und Szenarien“
(2017/C 306/01)
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN (AdR)
1. |
nimmt das Weißbuch der Europäischen Kommission zur Zukunft Europas:„Die EU der 27 im Jahr 2025 — Überlegungen und Szenarien“ als wichtigen Beitrag zu den aktuellen Debatten über die künftige Entwicklung der Union zur Kenntnis, die im Vorfeld der Europawahlen im Juni 2019 und darüber hinaus zu greifbaren Ergebnissen führen müssen; |
2. |
begrüßt die Erklärung von Rom, in der die Unterzeichner ihren Willen bekunden, „auf der Ebene zusammen [zu] arbeiten, auf der wirklich etwas bewirkt werden kann, sei es auf der Ebene der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten, der Regionen oder der Gemeinde; dies wird im Geiste der vertrauensvollen und loyalen Kooperation sowohl zwischen Mitgliedstaaten als auch zwischen den Mitgliedstaaten und den Institutionen der EU im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip geschehen“; |
3. |
bekennt sich zur uneingeschränkten Achtung der Grundwerte Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie zur Achtung der Ziele der EU einschließlich des in den Verträgen und in der EU-Grundrechtecharta festgeschriebenen Ziels, eine immer engere Union der Völker Europas zu schaffen; |
4. |
macht deutlich, dass die angeblich wichtige Rolle, die den dezentralen Gebietskörperschaften im Vertrag von Lissabon eingeräumt wurde, unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität und der Beteiligung am europäischen Rechtsetzungsprozess nicht vollständig in die Tat umgesetzt worden ist. Deshalb sind die Gebietskörperschaften nach wie vor fast immer nur die Adressaten der Unionspolitik, an deren Gestaltung (auch und vor allem in Bezug auf den Rechtsetzungsprozess) sie kaum beteiligt werden; |
5. |
weist darauf hin, dass die Politikbereiche der EU sowie ihre Organe und Einrichtungen nicht zum Selbstzweck geschaffen wurden, sondern im Dienste der Bürgerinnen und Bürger stehen müssen, wenn die übergeordneten Ziele und Werte der Europäischen Union erreicht werden sollen; unterstreicht, dass diese Politikbereiche und Institutionen auf Kompromissen beruhen, die zum Ausgleich verschiedener Interessen und Standpunkte als Ausdruck des demokratischen Prozesses der Union erforderlich sind; hofft daher, dass es bei der Suche nach einem möglichst breiten Konsens nicht so sehr zu Kompromissen als kleinstem gemeinsamen Nenner kommt, sondern dass politische Lösungen angestrebt werden, die von gemeinsamer Solidarität — dem Grundprinzip eines geeinten Europa — getragen werden. Das wird auch dazu beitragen, die derzeitige Europaskepsis zu überwinden und das Vertrauen der Bürger in das Projekt Europa wiederherzustellen; |
6. |
ist als politische Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der EU davon überzeugt, dass möglichst bürgernahe Beschlüsse auf der Grundlage einer geteilten Souveränität auf EU-Ebene getroffen werden sollten, um so die Möglichkeiten der einzelnen Unionsbürger zur Gestaltung ihres Schicksals zu verbessern; |
7. |
betont die wesentliche Bedeutung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der EU und unterstreicht, dass eine wirksame und ausgewogene wirtschaftliche und soziale Entwicklung entscheidend ist, um Unterschiede zwischen den EU-Regionen abzubauen; in dieser Hinsicht ist die Kohäsionspolitik der Politikbereich, in dem die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften am unmittelbarsten am europäischen Integrationsprozess mitwirken und Solidarität schaffen sowie die Vorteile der EU-Mitgliedschaft auf lokaler und regionaler Ebene verdeutlichen können. Die Kohäsionspolitik ist ein unverzichtbarer Politikbereich der EU, der sich durch einen besonderen Mehrwert für Europa auszeichnet; lehnt deshalb jegliches Szenario für die Zukunft der EU, das die Kohäsionspolitik einschränken oder komplett abschaffen würde, entschieden ab und äußert seine Bestürzung darüber, dass eine solche Hypothese in einem offiziellen Dokument der Kommission auch nur in Erwägung gezogen werden kann; |
8. |
sieht die in dem Weißbuch aufgezeigten Szenarien als Weckruf, mit dem die Chancen und Risiken für die EU dargestellt werden und warnend darauf hingewiesen wird, dass kein Teil des gemeinsamen Besitzstands als gesichert betrachtet werden kann; betont, dass die Debatte über die Geschwindigkeit oder Intensität der europäischen Integration nicht von der Tatsache ablenken sollte, dass die wirkliche Herausforderung darin besteht, ein Europa der verschiedenen Richtungen zu vermeiden; ist davon überzeugt, dass zur Gewährleistung einer nachhaltigen Zukunft für alle Unionsbürger der Schwerpunkt auf der Einheit sowie auf der Achtung der Vielfalt und der lokalen Besonderheiten liegen sollte; |
9. |
unterstreicht, dass die Struktur des Regierens auf mehreren Ebenen (Multi-Level-Governance) eines der einzigartigen Merkmale der Europäischen Union ist, und bedauert, dass dieser Aspekt im Weißbuch unberücksichtigt bleibt; bedauert auch, dass im Weißbuch nicht die Auswirkungen der unterschiedlichen Szenarien auf die Gebietskörperschaften dargelegt werden; hebt hervor, dass die Städte und Regionen insgesamt mehr Bürgervertrauen genießen; ist daher der Auffassung, dass die Bürgerinnen und Bürger und ihre Hoffnungen, Erwartungen und Anliegen im Mittelpunkt aller politischen Maßnahmen stehen müssen, und betont, dass sämtliche Debatten über die Zukunft der Europäischen Union sowie die aus diesen Debatten hervorgehenden Reformen von der Basis ausgehen und alle Regierungs- und Verwaltungsebenen einbeziehen müssen; erinnert gleichwohl daran, dass die Gemeinschaftsmethode und der Geist der Zusammenarbeit in allen Entscheidungsprozessen der EU Vorrang vor dem zwischenstaatlichen Ansatz haben müssen; |
10. |
befürwortet die in dem Weißbuch und in der Erklärung von Rom benannten zentralen Schwerpunktbereiche und ist der festen Überzeugung, dass die Europäische Kommission als überstaatliche Hüterin der EU-Verträge und als das mit der Förderung der allgemeinen Unionsinteressen betraute Organ detaillierte Vorschläge hierzu vorlegen sollte; der AdR ist bereit, seinen politischen Beitrag zu leisten und Anregungen aus lokaler und regionaler Perspektive zu liefern; |
11. |
fordert die Überarbeitung und Vereinfachung der Europäischen Bürgerinitiative, um eine stärkere europäische repräsentative und partizipative Demokratie zu ermöglichen; betont, dass die Europäische Kommission rechtlich dazu verpflichtet werden sollte, eine erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative, bei der eine Million Unterschriften zusammengekommen sind, nicht nur zu prüfen, sondern auch eine Debatte mit anschließender Abstimmung im Rat der EU und im Europäischen Parlament anzustoßen, und schlägt vor, weitere Möglichkeiten zur Erleichterung der Teilnahme an der Beschlussfassung der EU auszuloten (1); |
12. |
hebt einige Punkte hervor, die aus Sicht der Städte und Regionen bei der Festlegung eines glaubwürdigen und ehrgeizigen Szenarios für die Zukunft der Europäischen Union unbedingt zu berücksichtigen sind: |
12.1 |
eine aktive Unionsbürgerschaft, die zum Austausch und zur Zusammenarbeit mit und zwischen den Bürgern anregt, um eine europäische Identität und mehr Verantwortungsbewusstsein für das Projekt Europa zu fördern; |
12.2 |
die durchgängige Anwendung der Grundsätze der Partnerschaft, der Multi-Level-Governance und der Subsidiarität in allen Politikbereichen sowie die Förderung einer Zusammenarbeit zwischen allen Gesellschaftsbereichen, um die EU demokratischer und effizienter zu machen und sie zu reformieren; |
12.3 |
die Stärkung der sozialen Dimension der EU und der Wirtschafts- und Währungsunion; erwartet, dass ein Legislativvorschlag für eine europäische Säule sozialer Rechte es ermöglicht, dass Arbeitnehmerrechte und berufliche Mobilität in einem sich wandelnden Arbeitsmarkt unter Achtung des Subsidiaritätsprinzips thematisiert werden und dass dieser Vorschlag sich nicht auf einen nicht zwingenden Akt (soft law) zur Ergänzung des geltenden Besitzstands beschränken, sondern Maßnahmen beinhalten sollte, die ebenso wirkungsvoll sind wie diejenigen, die für die Wirtschafts- und Währungsunion angenommen wurden. Dies würde dazu beitragen, dass die Bürger eine stärker sozial geprägte EU wahrnehmen, die ihre Probleme lösen kann; |
12.4 |
eine transparente und in vollem Umfang rechenschaftspflichtige EU, in der die Bürger klar erkennen können, wer für die in der Europäischen Union getroffenen Entscheidungen politisch verantwortlich und rechenschaftspflichtig ist und wo die einzelnen Regierungsebenen ihren Teil der Verantwortung für die Annahme und Umsetzung der Beschlüsse wahrnehmen; |
12.5 |
eine umfassende, solide finanzierte, langfristige und glaubwürdige Strategie, die darauf ausgerichtet ist, das Fundament des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und der Konvergenz zwischen den Regionen in der EU zu legen weiter und zu verstärken und eine Aufwärtskonvergenz mit besonderem Schwerpunkt auf der Sicherheit des Menschen zu gewährleisten, wobei die Ziele der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung in die kurz- und mittelfristigen Programme der EU eingebunden und Maßnahmen durchgeführt werden, die im Einklang mit der Agenda 2030 stehen; |
12.6 |
eine stärkere Einbeziehung der Regionen in die europäische Entscheidungsfindung, d. h. in die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften, in die Beschlussfassung und bei der Umsetzung und Verbreitung der Beschlüsse, ist eine Grundvoraussetzung für eine positive und greifbare europäische Integration und die Stärkung des Vertrauens der Menschen in Europa. Zu diesem Zweck wäre es empfehlenswert, bei etwaigen Plänen für einen neuen europäischen politischen und institutionellen Rahmen auch die Möglichkeit der Schaffung einer repräsentativen Gesetzgebungskammer der Regionen und autonomen Gebiete zu prüfen; |
12.7 |
eine soziale EU, die die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie gleiche Rechte und Chancen für alle fördert sowie Arbeitslosigkeit, Diskriminierung, soziale Ausgrenzung und Armut bekämpft; eine EU, in der jungen Menschen die beste allgemeine und berufliche Ausbildung erhalten, sodass sie auf dem gesamten Kontinent studieren und Arbeit finden können; eine EU, die unser kulturelles Erbe bewahrt und die kulturelle Vielfalt fördert; |
12.8 |
ein innovatives, digitales und unternehmerisch denkendes Europa, in dem die Städte und Regionen als Katalysatoren und Wegbereiter für die Schaffung neuer Arbeitsplätze und nachhaltigen Wachstums fungieren, insbesondere zugunsten junger Menschen; |
12.9 |
ein auf echten Eigenmitteln basierender EU-Haushalt, der den ehrgeizigen Zielen der EU gerecht wird und durch den die Rolle öffentlicher und privater Investitionen gestärkt wird, um Wachstum und Beschäftigung für die Unionsbürger zu fördern; |
12.10 |
eine vertiefte, gerechtere und inklusivere Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, ausgestattet mit den nötigen politischen Instrumenten, um asymmetrische Schocks zu verhindern und den sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt zu fördern, sowie einer den EU-Haushalt ergänzenden Fiskalkapazität; |
12.11 |
ein vollständig integrierter Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts auf der Grundlage der Grundrechte, einer uneingeschränkten Freizügigkeit, eines gemeinsamen Schutzes der Außengrenzen und einer gemeinsamen Asyl- und Migrationspolitik, die auf den Menschenrechten sowie geteilten Verpflichtungen beruht, insbesondere bei den Bemühungen, die derzeitige Migrationskrise zu bewältigen; |
12.12 |
Gewährleistung einer umfassenden Transparenz und der demokratischen Kontrolle auf allen Entscheidungsebenen bei der Gestaltung fairer und ausgewogener internationaler Handelsabkommen; |
12.13 |
eine gemeinsame Außen-, Nachbarschafts- und Verteidigungspolitik für mehr globale Stabilität und die Verpflichtung zum Eintreten für die Werte der EU; Offenheit gegenüber einer Erweiterung, sofern die Bedingungen erfüllt sind, jedoch gleichzeitig Berücksichtigung der Aufnahmefähigkeit der EU; |
12.14 |
eine bürgernahe EU, die in der Lage ist, den Menschen ihre Erfolge vor Augen zu führen und über künftige Herausforderungen in klarer und verständlicher Form zu informieren; |
13. |
macht es sich zur Aufgabe, einen von der Basis ausgehenden Prozess anzustrengen, in den Bürger und Mandatsträger in den Regionen, Städten und Gemeinden der EU sowie sonstige einschlägige Interessenträger einbezogen werden, um in den kommenden Monaten ihre Bedürfnisse und Erwartungen im Zusammenhang mit der EU zu ermitteln; die Ergebnisse dieses Prozesses werden neben konkreten Empfehlungen in die AdR-Stellungnahme „Überlegungen zu Europa: die Stimme der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bei der Wiederherstellung des Vertrauens in die Europäische Union“ einfließen; |
14. |
fordert das Europäische Parlament auf, auch für die Europawahl 2019 einen Spitzenkandidaten zu benennen, und bekundet seine Bereitschaft, mithilfe seines Netzes von lokalen und regionalen Politikern das Bewusstsein der Menschen für diese Wahl und ihre Bedeutung zu schärfen; |
15. |
ist entschlossen, zu einem transparenten und demokratischen Prozess der institutionellen und politischen Reform beizutragen, bei dem die Bürgerinnen und Bürger der EU im Mittelpunkt stehen und die europäischen, nationalen, regionalen und lokalen Entscheidungsebenen berücksichtigt werden und deren Ergebnisse den Bürgern Europas rechtzeitig vor der Europawahl 2019 vorgelegt werden; |
16. |
betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die den Bürgern am nächsten stehen und die wichtigsten Erbringer öffentlicher Dienstleistungen sind, im Beschlussfassungsprozess der EU mehr Gewicht bekommen müssen, wenn die EU auch weiterhin in Bereichen tätig wird, die in die Zuständigkeit der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften fallen; fordert daher, dass Rechtsvorschriften, die Auswirkungen auf die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften haben, der Zustimmung des AdR unterliegen sollen; |
17. |
erinnert daran, dass einige der von den Bürgern möglicherweise für sehr wichtig erachteten Änderungen eine Überarbeitung der Verträge erforderlich machen könnten, und verweist nachdrücklich darauf, dass in diesem Falle nach Art. 48 Abs. 3 EUV ein Konvent einberufen werden muss und dass der AdR darin umfassend vertreten sein sollte. |
Brüssel, den 12. Mai 2017
Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen
Markku MARKKULA
(1) Entschließung zur Verbesserung der Funktionsweise der Europäischen Union: Vertrag von Lissabon und darüber hinaus (RESOL-VI/005)
15.9.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 306/5 |
Entschließung des Europäischen Ausschusses der Regionen — Entwurf des EU-Haushaltsplans 2018
(2017/C 306/02)
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN (AdR)
— |
unter Hinweis auf seine Stellungnahme zur Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR); |
— |
unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2017 zu den allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2018, Einzelplan III — Kommission (2016/2323(BUD)) |
1. |
begrüßt, dass in den verabschiedeten EU-Haushaltsplan 2017 die Empfehlungen des AdR eingeflossen sind, mehr in Forschung, Innovation und Infrastruktur zu investieren und ausreichende Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen sowie eine höhere Finanzierung für die Überbrückung noch fehlender Bindeglieder für grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen bereitzustellen (1); weist ferner darauf hin, dass es nach wie vor viele Bereiche gibt, in denen die Forderungen des AdR noch nicht erfüllt wurden, vor allem wegen des beschränkten Umfangs des EU-Haushalts und der Herausforderungen, die mit ihm zu bewältigen sind; |
2. |
betont, dass der EU-Haushalt 2018 der Europäischen Union die für die Bewältigung der drängenden gemeinsamen europäischen Herausforderungen benötigten Mittel an die Hand geben muss, insbesondere in den Bereichen Migration, Sicherheit, Klimawandel und wirtschaftlicher und sozialer Aufschwung, um einen europäischen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger der EU zu erbringen; |
3. |
weist erneut darauf hin, dass es dem Haushalt der EU immer noch an einer gewissen Flexibilität fehlt, um auf mehrere unvorhergesehene Ereignisse gleichzeitig reagieren zu können, und dass die vorgeschlagene Halbzeitüberprüfung des MFR dieses Problem beheben sollte; |
4. |
bedauert, dass der Rat so viel Zeit benötigt hat, um seinen Standpunkt zu dem Vorschlag der Kommission für die Halbzeitbewertung festzulegen, und dass die Haushaltsbehörde daher nicht alle von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2017 einsetzen konnte; begrüßt jedoch, dass das Europäische Parlament und der Rat am 5. April 2017 letztendlich doch eine Einigung erzielt haben, mit der zusätzliche Mittel in Höhe von 6 009 Mio. EUR (15 % Umschichtungen, 85 % nicht zugewiesene Mittel) bereitgestellt wurden, davon 3,9 Mrd. EUR für migrationsbezogene Maßnahmen innerhalb der EU (2,55 Mrd. EUR) und für die Bekämpfung der eigentlichen Ursachen der Migration in Drittländern (1,39 Mrd. EUR) sowie 2,1 Mrd. EUR für Beschäftigung und Wachstum, darunter 1,2 Mrd. EUR für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen; |
5. |
begrüßt die Aufstockung der Finanzmittel zur Bewältigung der Migrations- und Flüchtlingskrise im Jahr 2017; fordert eine weitere Aufstockung der Mittel, um einen systematischen und nachhaltigen Ansatz zur Steuerung der Migration und für die Grenzkontrollen verfolgen zu können — für Instrumente wie den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), für den Fonds für die innere Sicherheit (ISF), den Europäischen Sozialfonds (ESF) und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE); bekräftigt seine Forderung, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einen einfacheren und direkteren Zugang zu den für die Steuerung von Migration und Integration verfügbaren Finanzmitteln erhalten; schlägt vor, auch für eine freiwillige Rückkehr angemessene Mittel bereitzustellen und die Herkunftsländer bei der Wiedereingliederung rückübernommener Staatsangehöriger zu unterstützen; ist der Ansicht, dass mit Blick auf mögliche Synergien zwischen den bereits vorhandenen Fonds auch entsprechende Leitlinien wichtig sind; |
6. |
nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass im EU-Haushalt für 2017 die Mittel für Zahlungen für kohäsionspolitische Programme in bisher beispielloser Weise drastisch gekürzt und noch drastischere Kürzungen lediglich durch den Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4 für 2016 verhindert wurden; betont, dass alle beteiligten Akteure unbedingt größtmögliche Anstrengungen zur Beschleunigung der Umsetzung unternehmen müssen, und dass ausreichende Mittel für Zahlungen im Jahr 2018 zur Verfügung stehen müssen, damit es nicht zu einem weiteren Zahlungsrückstand kommt; begrüßt diesbezüglich die Vorlage einer Zahlungsvorausschätzung bis 2020 durch die Kommission im Rahmen ihres Vorschlags für eine Halbzeitüberprüfung des MFR; wird sich dafür engagieren, die bislang besten Verfahrensweisen zur Beschleunigung der Ausschöpfungsrate bei den kohäsionspolitischen Programmen zu ermitteln und die Haushaltsbehörde darüber zu informieren; |
7. |
bekräftigt die Notwendigkeit, die finanzielle Unterstützung der EU für die Entwicklung des ländlichen Raums angesichts der Bedeutung der ländlichen Gebiete in Europa zu erhöhen und fordert unmittelbar zugängliche Finanzmittel für die Landwirte in der EU, die von Katastrophen und verschiedenen Krisen betroffen sind (2); er unterstreicht vor allem, wie wichtig es ist, verstärkt Maßnahmen zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit zu ergreifen und die vorrangig von der Krise in der Milchwirtschaft, aber auch die im Fleisch-, Obst- und Gemüsesektor betroffenen Landwirte zu unterstützen; |
8. |
fordert eine ausreichende Mittelausstattung für die Stärkung der territorialen Zusammenarbeit im Hinblick auf ihren Beitrag zu einer harmonischen wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Entwicklung in der gesamten Europäischen Union; |
9. |
begrüßt den Kommissionsvorschlag, die Laufzeit des EFSI bis 2020 zur verlängern, besteht jedoch darauf, dass Synergien mit den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) näher präzisiert und ausgebaut werden sollten; bekräftigt, dass der EFSI 2.0 nicht konzipiert wurde, um bestehende EU-Fonds zu ersetzen und fordert eine deutlichere Begriffsbestimmung zum Grundsatz der Zusätzlichkeit sowie die Förderung der geografischen Ausgewogenheit durch die Förderung der Entwicklung regionaler Investitionsstrategien und die Verwendung von Investitionsplattformen; bekräftigt seine entschiedene Ablehnung einer Finanzierung der Verlängerung der Laufzeit des EFSI aus Mitteln der Fazilität „Connecting Europe“; |
10. |
fordert, wie bereits in Ziffer 25 seiner Stellungnahme SEDEC-VI/008 „Die Antwort der EU auf die demografische Herausforderung“ zum Ausdruck gebracht, dass die EU sich um eine durchgängige Berücksichtigung demografischer Aspekte in allen Politikbereichen bemühen und in ihren Haushaltsplan Rubriken aufnehmen sollte, die der Entwicklung solcher Politiken und Maßnahmen förderlich sind, und dass sie zudem Verfahren für die Priorisierung derjenigen Regionen einführen sollte, in denen die Folgen des demografischen Wandels besonders einschneidend sind; |
11. |
fordert eine angemessene Höhe der Mittel für Verpflichtungen für „Horizont 2020“ im Jahr 2018, stellt jedoch mit Besorgnis fest, dass sich zahlreiche interessierte Akteure, einschließlich mittelständischer Unternehmen (KMU), wegen der begrenzten Ressourcen von der Einreichung von Projektvorschlägen für „Horizont 2020“ abschrecken lassen; |
12. |
betont, dass die Mittel für COSME aufgestockt werden müssen, um für die KMU einen angemessenen Zugang zur Finanzierung zu gewährleisten und die Schaffung von Arbeitsplätzen innerhalb der Union zu fördern; |
13. |
begrüßt die Absicht der Kommission, für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen die Mittel für Verpflichtungen um 500 Mio. EUR aufzustocken; betont darüber hinaus, wie wichtig es ist, die Jugendgarantie weiter auszubauen, da die im Rahmen des Programms erzielten Ergebnisse immer noch nicht als gänzlich zufriedenstellend angesehen werden können; |
14. |
weist darauf hin, dass im Jahr 2018 eine Halbzeitbewertung der Fazilität „Connecting Europe“ des Programms „Horizont 2020“ durchgeführt wird und Vorschläge für das nächste Rahmenprogramm (RP9) unterbreitet werden; der gesamte Prozess wird mit den Verhandlungen über den nächsten MFR verknüpft sein; betont, dass zahlreiche kritischen Fragen in den Gesprächen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU zu lösen sein werden; |
15. |
unterstreicht den enormen Erfolg des Programms ERASMUS bei der Bewältigung der Probleme junger Menschen in punkto Zugang zu geeigneter allgemeiner und beruflicher Ausbildung sowie zu Beschäftigungsmöglichkeiten; fordert, das Europäische Solidaritätskorps mit einer angemessenen Finanzierung auszustatten. Der öffentliche und der private Sektor profitieren davon, wenn junge Menschen die Möglichkeit erhalten, durch Arbeit oder Freiwilligentätigkeit zusätzliche Fähigkeiten zu erwerben; unterstreicht daher die Bedeutung einer Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft, um für Initiativen wie das Europäische Solidaritätskorps sowohl öffentliche als auch private Mittel zu mobilisieren (3); |
16. |
betont, dass die EU sich intensiv darum bemühen sollte, durch die Umsetzung einer konkreten und glaubwürdigen Klimapolitik, die sich in einem kohärenten Rechtsrahmen bewegt und mit soliden finanziellen Mitteln ausgestattet ist, ihren Verpflichtungen beim Umweltschutz nachzukommen; fordert die Kommission daher auf, in ihrem Entwurf des Haushaltsplans 2018 ausreichende Mittel vorzusehen und eine Zwischenbewertung der Fortschritte bei der Erreichung des Ausgabenziels von 20 % für klimarelevante Projekte und Maßnahmen im Rahmen des MFR 2014-2020 vorzulegen; |
17. |
stellt mit Besorgnis fest, dass die Biodiversitätsziele 2020 der EU ohne beträchtliche zusätzliche Anstrengungen nicht erreicht werden; weist daher darauf hin, wie wichtig es ist, den Schutz der biologischen Vielfalt als Querschnittsthema durchgängig im EU-Haushalt zu berücksichtigen, die Finanzierung gemäß Artikel 9 Absatz 4 der LIFE-Verordnung im Rahmen des LIFE-Programms für Natura 2000 zu erhöhen sowie zusätzliche Mittel für neue Maßnahmen im Rahmen des anstehenden Aktionsplans für eine verbesserte Umsetzung der Naturschutzrichtlinien bis 2020 bereitzustellen; betont in diesem Zusammenhang, dass die Einführung des partnerschaftlichen Instruments der Europäischen Kommission im Rahmen der Initiative zur Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik (EIR) 2018 eine angemessene Mittelausstattung erfordert, zusätzlich zu den bereits eingestellten Haushaltsmitteln für die Förderung einer wirksamen Umsetzung der Umweltvorschriften der EU in Anwendung der Agenda für eine bessere Rechtsetzung; |
18. |
unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission, im Rahmen der Investitionsprioritäten des EFRE für Maßnahmen zur Vorhersage und Verhütung von Naturkatastrophen größeren Ausmaßes sowie zum Wiederaufbau nach solchen Katastrophen den Fördersatz auf bis zu 90 % zu erhöhen; |
19. |
rechnet 2017 mit der Einführung des partnerschaftlichen Instruments der Europäischen Kommission im Rahmen der Initiative zur Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik und geht davon aus, dass dieses Instrument 2018 ohne Auswirkungen auf andere Haushaltslinien zur Umsetzung der EU-Umweltvorschriften mit ausreichenden Mitteln ausgestattet wird; |
20. |
fordert, dass die Finanzmittel für die Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) schrittweise auf die Finanzierung von Projekten auf subnationaler Ebene konzentriert werden, um die Finanzmittel der EU an den Bedarf der regionalen und lokalen Akteure anzupassen; |
21. |
betont, dass die Synergien zwischen bestehenden Fonds wie z. B. der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei (3 Mrd. EUR), dem Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika (1,8 Mrd. EUR), dem regionalen Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise (1 Mrd. EUR) und anderen Finanzierungsinstrumenten, über die für den Zeitraum 2016-2020 für die Umsetzung der Migrationspakte potenziell bis zu 8 Mrd. EUR zur Verfügung stehen, wichtig sind und ausgeschöpft werden müssen; etwaige weitere Synergien mit den ESIF-Fonds sollten ebenfalls geprüft werden; |
22. |
fordert die Kommission auf, die Möglichkeit der Wiedereinführung der früheren, in den Beitrittsländern genutzten Fazilität für Kommunal- und Regionalverwaltungen (LAF) zu erwägen und ihren Anwendungsbereich mit strikteren Erstattungsregularien, die die Durchführung konkreterer und nachhaltigerer Projekte bedingen, auf die ENP-Länder auszuweiten; |
23. |
fordert die Schaffung einer Fazilität zur Stabilisierung der Gemeinschaft, mit deren Hilfe es u. a. den libyschen lokalen Gebietskörperschaften — durch Programme für den Kapazitätsaufbau — ermöglicht werden soll, ihre eigenen Kapazitäten zur Erbringung von Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen und die territoriale Entwicklung voranzutreiben sowie Arbeitsplätze zu schaffen. Als wertvolles Instrument könnte in diesem Zusammenhang ein Treuhandfonds erwogen werden, der in Partnerschaft mit europäischen Städten und Regionen verwaltet wird und vor allem innovative Rechtsinstrumente nutzt; |
24. |
fordert eine Finanzierung für ein „Erasmus für lokale und regionale Mandatsträger“ mit dem Ziel, ihre Fähigkeit zum Austausch von Ideen und bewährten Verfahren mit ihren Amtskollegen zu verbessern, um so eine nachhaltige lokale und regionale Entwicklung zu fördern; |
25. |
verweist auf die Anforderungen bezüglich des Gleichstellungsaspekts bei der Aufstellung des Haushaltsplans und fordert, dass dieser Grundsatz als Querschnittsaufgabe in den Haushaltsplan 2018 einfließt; |
26. |
weist darauf hin, dass die Geschlechtergleichstellung als Querschnittsaufgabe im gesamten Haushaltsplan der EU für 2018 gemäß den Grundsätzen des europäischen Sozialmodells im Kampf für die Gleichstellung von Männern und Frauen betont werden sollte; |
27. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Rechnungshof und dem Präsidenten des Europäischen Rats zu übermitteln. |
Brüssel, den 12. Mai 2017
Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen
Markku MARKKULA
(1) Mittel für Verpflichtungen unter Posten 06 02 01 01 „Beseitigung von Engpässen, Verbesserung der Interoperabilität im Eisenbahnverkehr, Überbrückung fehlender Bindeglieder und Verbesserung der grenzüberschreitenden Abschnitte“ wurden um zusätzliche 82,28 Mio. EUR gegenüber 2016 aufgestockt.
(2) AdR-Entschließung zum Entwurf des EU-Haushaltsplans 2017.
(3) AdR-Stellungnahme COR-2017-00851.
STELLUNGNAHMEN
Ausschuss der Regionen
123. Plenartagung, 11./12. Mai 2017
15.9.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 306/8 |
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Die Zukunft der Kohäsionspolitik nach 2020 — „Für eine starke und wirkungsvolle europäische Kohäsionspolitik nach 2020“
(2017/C 306/03)
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POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN
Pfeiler der europäischen Integration
1. |
weist darauf hin, dass die Politik zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts eine der wichtigsten und umfangreichsten EU-Politiken ist, da sie sich an die gesamte EU-Bevölkerung in wichtigen Aspekten ihres täglichen Lebens richtet. Diese Politik ist auch ein unverzichtbarer Vertragsbestandteil und Pfeiler des europäischen Integrationsprozesses und des Wirtschaftswachstums in Europa — genauso wie Binnenmarkt oder Wirtschafts- und Währungsunion. Die Kohäsionspolitik schafft als notwendiges Pendant zu den Binnenmarktregeln gerechte Wettbewerbsbedingungen und trägt zur Sicherung bestehender und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze durch strategische Investitionen in die Realwirtschaft bei, insbesondere dort, wo der traditionelle Markt versagt. Sie sorgt dafür, dass die schwächeren Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen überhaupt erst an den Vorteilen der EU-Integration partizipieren können. Hierdurch leistet die Kohäsionspolitik einen wesentlichen solidarischen Beitrag zur Stärkung der EU insgesamt und zur deutlichen Erhöhung des für alle Bürger der EU sichtbaren europäischen Mehrwerts; |
2. |
gibt zu bedenken, dass sich das Regionalgefälle seit dem Beginn der Wirtschaftskrise im Jahr 2007 unverhältnismäßig stärker ausgeweitet hat als das Gefälle zwischen den Mitgliedstaaten. Diese Entwicklung ist im Sechsten Kohäsionsbericht analysiert und durch die jüngsten OECD-Zahlen untermauert worden; die Kohäsionspolitik mitsamt ihren drei Dimensionen — wirtschaftlich, sozial und territorial — ist deshalb aktueller denn je. Zugleich braucht die Kohäsionspolitik auch neue Impulse, um die spezifischen Herausforderungen der einzelnen Regionen im Sinne eines territorialen Ansatzes wirksamer angehen zu können; |
3. |
ist ferner der Ansicht, dass die künftige Kohäsionspolitik zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger solidarischer gestaltet werden muss, um die geschwächte Legitimität der EU wiederherzustellen. Misstrauen, Intoleranz und kommunitaristische Abschottung zersetzen unsere Gesellschaften und müssen mit einer Verringerung der vielfältigen Ungleichheiten bekämpft werden, denen die EU-Bürger vor Ort tagtäglich ausgesetzt sind. Allerdings erfordern die Bekämpfung dieser Ungleichheiten, die Erhaltung menschenwürdiger Lebensbedingungen und die Wahrung der Menschenrechte ein koordiniertes Handeln auf mehreren Ebenen, für das die Kohäsionspolitik das Standardwerkzeug ist. Die Kohäsionspolitik darf nicht nur der Nutzung von Chancen im Zusammenhang mit dem technologischen Fortschritt oder dem Klimawandel dienen, sondern sie muss es den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auch ermöglichen, Chancen für ihre Bevölkerung zu eröffnen; |
4. |
stellt fest, dass der strategische Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) im Sinne eines dezentralen Bottom-up-Ansatzes in vielen Regionen der EU wesentlich zur positiven wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Entwicklung beigetragen hat. Zahlreiche Untersuchungen belegen den Mehrwert und die Bedeutung der ESIF bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, nachhaltigem Wachstum und moderner Infrastruktur, der Überwindung struktureller Hemmnisse, der Förderung des Humankapitals und der Verbesserung der Lebensqualität. Mit ihrer positiven Entwicklung und der Erreichung der in ihren jeweiligen ESIF-Programmen vereinbarten strategischen Ziele tragen die im Rahmen der Kohäsionspolitik geförderten lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auch zur Erreichung der gesamteuropäischen Wachstumsziele und zur Verdeutlichung der positiven Wirkung der europäischen Integration bei; |
5. |
ist überzeugt, dass die Ergebnisse des Einsatzes der ESIF bestätigen, dass die Kohäsionspolitik in der Lage ist, auf die Ziele der Strategie Europa 2020 oder auf neue Herausforderungen, wie sie sich etwa aktuell in den Bereichen Energiesicherheit, Demografie, Migration und Außengrenzen oder auch aus der Aufnahme der Flüchtlinge ergeben, flexibel zu reagieren. Eine starke und wirkungsvolle Kohäsionspolitik ist zugleich eine Voraussetzung für die Überwindung von Krisenprozessen. Damit dies so bleibt, muss eine neue Entwicklungsstrategie als Rahmen für den nächsten Programmplanungszeitraum dienen. Außerdem muss gewährleistet werden, dass die Kohäsionspolitik zur Bewahrung ihrer strategischen Ausrichtung als stabiler Investitionsrahmen auch künftig langfristige Programmplanungssicherheit für die Länder, Regionen und lokalen Gebietskörperschaften bietet und dabei zugleich die Möglichkeit enthält, die operationellen Programme zur besseren Anpassung an die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklungen abzuändern. Ferner ist es wichtig, dass die Kohäsionspolitik über eine angemessene Mittelausstattung verfügt, das heißt dass sie auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen den gleichen prozentualen Anteil am Haushalt umfasst; |
6. |
betont, dass es zur Stärkung der Planungssicherheit der Kohäsionspolitik nach 2020 auch bedeutsam ist, eine strategische Orientierung zu haben, die als Bezugspunkt für nachhaltige Fortschritte bei der Verwirklichung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts dienen kann und dabei auch, wenn dies erforderlich erscheint, den internationalen Kontext (wie etwa die UN-Nachhaltigkeitsziele und die auf der Habitat-III-Konferenz der Vereinten Nationen erzielte Einigung) und die Bedürfnisse der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zur Gewährleistung eines territorialen Ansatzes berücksichtigt; |
7. |
ist der Überzeugung, dass die Zukunft der Kohäsionspolitik untrennbar verbunden ist mit der Zukunft der EU insgesamt. Für eine starke und handlungsfähige Union sind eine starke und wirkungsvolle Kohäsionspolitik und eine überzeugende Darstellung ihrer Wirkung gegenüber den EU-Bürgern unverzichtbar. Die Kohäsionspolitik hat, wie Hunderttausende erfolgreiche, durch die ESIF finanzierte Projekte in ganz Europa verdeutlichen, konkrete und greifbare Auswirkungen auf die Lebensqualität der Bürger, indem sie unter anderem die konkreten Bedürfnisse der Regionen und Kommunen berücksichtigt und dazu beigetragen hat, die Folgen der Krise abzufedern. Der AdR spricht sich daher entschieden dafür aus, der Kohäsionspolitik auch nach 2020 ihre bedeutende Rolle in der EU zu sichern und ein starkes Bündnis aller einschlägigen Akteure auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene aufzubauen, um dieses Ziel zu erreichen; |
8. |
hält es für erforderlich, in der anstehenden Reform der Kohäsionspolitik ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kontinuität und notwendiger Erneuerung zu finden. Aufbauend auf den Erfahrungen der bisherigen Förderperioden müssen die Stärken und Schwächen der heutigen Kohäsionspolitik benannt und Wege für die Erhöhung ihrer Wirksamkeit gefunden werden. Dabei sind sowohl die Erfüllung des vertragsgemäßen Auftrags als auch die Orientierung an den langfristigen strategischen Zielen des intelligenten, integrativen und nachhaltigen Wachstums von zentraler Bedeutung. Die flexible Umsetzung der Kohäsionspolitik in den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften soll deren Wirksamkeit und Bürgernähe verstärken sowie zu einer größeren Sichtbarkeit der EU vor Ort beitragen. Das Potenzial der Kohäsionspolitik muss gerade durch die flexible Umsetzung in den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als eines der öffentlichkeitswirksamsten Tätigkeitsfelder der EU weiter zum Tragen gebracht werden. Der Bericht von Fabrizio Barca „Eine Agenda für eine reformierte Kohäsionspolitik“ zum territorialen Ansatz bleibt nach wie vor gültig; |
9. |
sieht die besondere Bedeutung der Kohäsionspolitik darin, dass sie strategische Vorgaben zur Bewältigung der Herausforderungen auf europäischer und globaler Ebene mit langfristigen Entwicklungsstrategien auf regionaler und lokaler Ebene in den Mitgliedstaaten und deren Umsetzung vor Ort verbindet. So ist die Kohäsionspolitik — anders als nationale Strukturpolitiken — Ausdruck gelebter europäischer Solidarität und sorgt für eine harmonische territoriale Entwicklung der EU insgesamt; |
10. |
ist der Auffassung, dass die hierfür in den europäischen Verträgen verankerten wesentlichen Aufgaben und grundlegenden Ziele der Kohäsionspolitik sowie die dort festgehaltene Beschreibung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds ihre Gültigkeit behalten, die Erfüllung der kohäsionspolitischen Aufgaben auch in Zukunft sicherstellen und eine verbesserte rechtliche Abstimmung und inhaltliche Koordinierung zur Erzielung von Synergieeffekten, zur Vermeidung von Lücken, Überschneidungen und Widersprüchen und zur harmonischen Entwicklung aller städtischen und ländlichen Gebiete ermöglichen; die integrative Funktion der gemeinsamen Rahmenverordnung muss zu diesem Zweck verbessert werden (siehe Ziffer 71); |
11. |
vertritt die Meinung, dass die Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen der GAP besser mit den ESIF abgestimmt werden muss, um eine ausgewogene Behandlung territorialer Aspekte zugunsten der Bürger sicherzustellen und dabei die Wechselbeziehungen zwischen den verschiedenen Gebieten zu berücksichtigen; |
Planungssicherheit durch langfristige strategische Orientierung
12. |
ist der Ansicht, dass Kohäsionspolitik nicht auf den Ausgleich regionaler Disparitäten und Entwicklungsrückstände beschränkt ist, auch wenn dies im Einklang mit Artikel 174 AEUV eine prioritäre Aufgabe bleiben wird (Verringerung der Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und des Rückstands der am stärksten benachteiligten Gebiete), sondern zugleich eine Strategie zur Förderung von Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltigem Wachstum in den weniger entwickelten Regionen, in den Übergangsregionen und in den stärkeren Regionen Europas sein muss. Durch umfassende Investitionen in die wirtschaftliche und soziale Zukunft der regionalen und lokalen Ebene soll sie auch in Zukunft zu Beschäftigung, Produktivität, Nachhaltigkeit und sozialem Zusammenhalt in der EU beitragen. Die im Rahmen der Strategie Europa 2020 verfolgten Prioritäten tragen in der laufenden Förderperiode zur thematischen Konzentration und zur Erhöhung der Ergebnisorientierung der Kohäsionspolitik bei. Es ist wichtig, dass es einen europäischen Handlungsrahmen gibt. Der wirksame Einsatz der ESIF erfordert auch in Zukunft eine strategische Orientierung, die die Planungssicherheit der Kohäsionspolitik gewährleistet und als Rahmen für die ESIF-Programmierung zugunsten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dient. Deshalb sollte der Programmplanungszeitraum für die Kohäsionspolitik weiterhin sieben Jahre betragen, wenn dies dem Zeitraum des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens entspricht; |
13. |
weist aber darauf hin, dass der strategische Ansatz auf EU-Ebene nicht zu unflexibel sein oder zu einer einseitigen Fokussierung auf EU-Ziele führen darf, die nicht den realen Herausforderungen vor Ort in jedem einzelnen Gebiet gerecht werden. Vielmehr muss die Kohäsionspolitik auch künftig über die einzelnen Politikfelder und Themen hinweg auf regionaler und lokaler Ebene zu integrierten, flexiblen und differenzierten Problemlösungen vor Ort fähig sein, nicht zuletzt, um auf neue Herausforderungen reagieren zu können. Wie alle EU-Politiken muss die Kohäsionspolitik zu den zentralen EU-Zielen im Rahmen ihres vertragsgemäßen Auftrages ihren Beitrag leisten. Umgekehrt müssen auch die übrigen EU-Politiken zur Erreichung der kohäsionspolitischen Vertragsziele beitragen. Hierzu sollte rechtzeitig vor Beginn einer neuen Förderperiode zur Stärkung des territorialen Ansatzes im Einklang mit der Multi-Level-Governance zwischen den für die Implementierung der Regionalpolitik zuständigen Behörden und den Sektorpolitiken (etwa mit Blick auf die Synergien mit den sektorspezifischen EU-Programmen wie Horizont 2020 oder COSME) ein kooperativer Dialog geführt werden, wie die geplanten Ansätze miteinander verbunden werden können; |
14. |
plädiert für die Entwicklung eines neuen gemeinsamen strategischen Rahmens für alle EU-Maßnahmen und -Fonds mit territorialer Dimension. Betroffen wären davon vor allem die ESIF, aber auch die Nachfolgeinstrumente der Fazilität „Connecting Europe“ sowie der Programme LIFE und Horizont 2020 und Darlehensinstrumente wie insbesondere der EFSI und die EIB-Darlehenspolitik. Dieser Rahmen sollte die strategische Kohärenz zwischen den Zielen und Investitionen gewährleisten, um Doppelungen und mangelnde Koordination der Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene zu vermeiden; |
15. |
ist der Auffassung, dass das richtige Verhältnis zwischen den unterschiedlichen Zielen, Vorgaben und Instrumenten der Kohäsionspolitik letztlich im Rahmen einer echten Dreier-Partnerschaft gefunden werden muss, indem die Kommission, die Mitgliedstaaten und Regionen sowie lokalen Gebietskörperschaften bei der Suche nach den besten Lösungen im Rahmen einer geteilten Mittelverwaltung aufeinander zugehen. Die in den Verordnungen angelegten Gestaltungsmöglichkeiten für die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften müssen bestmöglich genutzt werden und dürfen im Genehmigungsverfahren nicht wieder eingeschränkt werden. Darüber hinaus muss das Verhältnis zwischen den Verwaltungsbehörden und der Kommission so ausgestaltet werden, dass ein echter Vertrauenspakt zwischen beiden Seiten entsteht. Der AdR wünscht eine aktivere Beteiligung der Kommission bei der geteilten Mittelverwaltung; die Kommission muss ein echter Partner bei der Umsetzung der Kohäsionspolitik werden und darf sich nicht auf die Überwachung der Verwaltungsbehörden beschränken; |
16. |
fordert, den Programmierungsprozess zu einer partnerschaftlichen Verhandlung zwischen Kommission, Mitgliedstaaten und den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, denen die Verwaltung der operationellen Programme obliegt, im Sinne des Subsidiaritätsprinzips zu entwickeln. Dies erfordert ein Mitspracherecht der zuständigen öffentlichen Verwaltungsebenen in den Verhandlungen über die Förderziele und -prioritäten. Die Elemente des Verhaltenskodexes für Partnerschaften sollten demnach als rechtsverbindlicher Bestandteil in die künftigen Verordnungen aufgenommen werden, anstatt Gegenstand eines separaten Verhaltenskodexes mit unsicherem Rechtsstatus zu sein; |
Beitrag zur wirtschaftspolitischen Koordinierung
17. |
erkennt an, dass die stabilisierende Wirkung der Kohäsionspolitik insbesondere zur Unterstützung der zentralen, alle Mitgliedstaaten betreffenden Anstrengungen für Investitionen in nachhaltiges Wachstum, Beschäftigung und Innovation aus strategischer Sicht von großer Bedeutung ist; |
18. |
unterstützt daher grundsätzlich, dass EU-Mittel, in Ergänzung der Begegnung bedeutender europaweiter Herausforderungen wie aktuell etwa der Migration, zur Erhöhung der strukturellen Wirksamkeit auf die Umsetzung der partnerschaftlich mit den Mitgliedstaaten und regionalen und lokalen Gebietskörperschaften vereinbarten Ziele der politischen Langfriststrategien fokussiert werden. Der AdR weist jedoch erneut darauf hin, dass das jährliche Verfahren der an die Mitgliedstaaten gerichteten länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters dem für die ESIF erforderlichen Ansatz mittel- und langfristiger Programmplanung bisher nicht gerecht wird. Außerdem weisen die länderspezifischen Empfehlungen vielfach keinen sachlichen Zusammenhang mit den ESIF-Programmen auf; |
19. |
ist daher der Überzeugung, dass die Einbeziehung der Kohäsionspolitik in die nationalen Reformprogramme ausgehend von der EU-Ebene neu gestaltet werden muss, so dass die territoriale Dimension sowie der partnerschaftliche und dezentrale Ansatz erhalten bleiben. Als Ausgangspunkt könnte ein jährlicher „struktureller Dialog über den Stand der Kohäsion in Europa“ in das Europäische Semester integriert werden. Die Mitwirkung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie der Sozialpartner müssen ebenso gewährleistet werden wie die Flexibilität beim Einsatz der ESIF vor Ort. Das gilt auch für die Fristen, die gewählten Abstimmungsverfahren sowie die Rechtssicherheit für genehmigte Pläne und Programme. Der AdR bekräftigt seine entschiedene Ablehnung eines negativen Konzepts der makroökonomischen Konditionalität, mit dem als Ergebnis der Verbindung zwischen den ESIF und der wirtschaftspolitischen Steuerung regionale und kommunale Gebietskörperschaften für Versäumnisse der nationalen Regierung „bestraft“ würden. Die Kohäsionspolitik darf nicht durch Auflagen belastet werden, auf deren Erfüllung die lokale und regionale Ebene sowie die übrigen Begünstigten keinerlei Einfluss haben; |
20. |
bittet die Kommission, über die Einbeziehung der Kohäsionspolitik in die wirtschaftspolitische Steuerung zu berichten, da derzeit noch unzureichende Erkenntnisse vorliegen, ob und inwieweit es gelingt, die operationellen Programme mit den nationalen Reformprogrammen abzustimmen; |
Flexibilität für künftige Herausforderungen
21. |
ist der Überzeugung, dass Entscheidungen über die Zukunft der EU, die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion, die wirtschaftspolitische Steuerung, die Finanzierung der EU und weitere Fragen die künftige Kohäsionspolitik ebenso beeinflussen werden wie die laufenden Diskussionen über Themen wie Subsidiarität, bessere Rechtsetzung, effizienter Mitteleinsatz und Folgenabschätzung. Hinzu treten Herausforderungen im Zusammenhang mit Krisenbewältigung, Globalisierung, Migration, demografischen Entwicklungen, mit Veränderungen in Wirtschaft, Arbeitswelt und Bildung etwa durch die fortschreitende Digitalisierung; |
22. |
spricht sich daher für eine Erhöhung der Flexibilität der Kohäsionspolitik in der nächsten Förderperiode aus, ohne die strategische Ausrichtung und die Planungssicherheit der mehrjährigen Programme für die regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften zu beeinträchtigen. Wenn die Verwaltungsbehörden dies wünschen, sollte auch eine flexible Reaktion auf Krisenprozesse und unvorhergesehene Ereignisse kurzfristig möglich sein, ohne die strategische Ausrichtung aufzugeben; |
23. |
betont, dass eine größere Flexibilität im mehrjährigen Finanzrahmen der EU nicht dazu führen darf, dass Umschichtungen oder neue Initiativen zu Lasten bereits genehmigter Programme finanziert werden. Die Verwendung von Kohäsionsmitteln für die Deckung kurzfristiger Finanzbedarfe außerhalb der Kohäsionspolitik, etwa im Bereich der Sicherheit, der Bekämpfung des Terrorismus, der Steuerung der Migrationsströme oder der Grenzkontrolle, lehnt der Ausschuss ab; |
24. |
ist der Ansicht, dass für die Erhöhung der Flexibilität und des Reaktionsvermögens der Kohäsionspolitik echte Fortschritte im Hinblick auf eine wirksame Vereinfachung der Verfahren für die Verwaltung, Überwachung, Bewertung, Überprüfung und Kontrolle der Strukturfonds von entscheidender Bedeutung sind, wobei es den derzeit vorhandenen Wust an Bestimmungen und Vorschriften für diese Fonds zu vermeiden gilt. Im Hinblick darauf werden vereinfachte Verfahren zur Änderung der operationellen Programme, Konzepte (ITI usw.) und Instrumente benötigt. Hierzu bedarf es eines partnerschaftlichen und vertrauensvollen Verhältnisses zwischen den für das Programm, Konzept oder Instrument Verantwortlichen auf den verschiedenen Ebenen. Künftige Pläne und Programme sollen zudem eine „Planungsreserve“ für Pilot- oder Versuchsmaßnahmen sowie für unvorhergesehene Aufgaben beinhalten — sofern diese kohäsionspolitischen Erfordernissen entsprechen —, über deren Verwendung erst im Laufe der Förderperiode entschieden wird; |
25. |
bittet die Kommission, für die nächste Förderperiode ein vereinfachtes Änderungsverfahren für Pläne und Programme vorzuschlagen, das es ermöglicht, flexibel und zielgerichtet auf Krisenerscheinungen oder unvorhergesehene Entwicklungen zu reagieren und insbesondere auch die Abstimmungen innerhalb der Kommission erleichtert und beschleunigt; |
26. |
hält es für unverzichtbar, auch bei neuen Herausforderungen und unvorhergesehenen Entwicklungen und unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips das Funktionieren der Multi-Level-Governance und des Bottom-up-Ansatzes in Form geteilter Mittelverwaltung zu gewährleisten und Zentralisierungstendenzen entgegenzuwirken, um effiziente passfähige Lösungen vor Ort entwickeln zu können; |
Effektivität und Effizienz für ergebnisorientierte Umsetzung
27. |
weist darauf hin, dass die Kohäsionspolitik eine der Politiken der EU ist, die seit geraumer Zeit am genauesten gemessen und am besten analysiert wird. Die regelmäßigen Berichte der Kommission legen detailliert die Erfolge der Kohäsionspolitik dar. Der Ausschuss verweist auf die vielen Regionen, die aufgrund der ESIF-Förderung ihre besonderen Entwicklungsrückstände überwinden, zum EU-Durchschnitt aufschließen konnten und aufgrund ihrer positiven Entwicklung aus der höchsten Förderkategorie ausgeschieden sind. Dass es gelungen ist, die mit der Kohäsionspolitik verfolgten Ziele zu erreichen, wurde auch in der Ex-post-Bewertung des EFRE und des Kohäsionsfonds für den Zeitraum 2007-2013 deutlich; |
28. |
ist der Meinung, dass sich die Grundstruktur der Kohäsionspolitik mit den drei Gebietskategorien — stärker entwickelte Regionen, Übergangsregionen und weniger entwickelte Regionen — bewährt hat und daher beibehalten werden sollte. Sie ist konkret und zugleich hinreichend flexibel, um neue Herausforderungen, Schwerpunkte, Instrumente und Indikatoren einzubeziehen. Die Einteilung der Gebietskategorien entspricht dem kohäsionspolitischen Auftrag, die Unterstützung der rückständigsten und problembeladenen Gebiete mit einem Angebot an alle Regionen zu verbinden, um eine harmonische Entwicklung der EU als Ganzes zu fördern; |
29. |
bekräftigt daher seine Auffassung, dass die am wenigsten entwickelten und am stärksten benachteiligten Gebiete sowie die Gebiete in äußerster Randlage auch weiterhin einer stärkeren Förderung bedürfen, um mittel- und langfristig ihre strukturellen und wirtschaftlichen Entwicklungsdefizite zu beseitigen. Hierauf soll auch künftig der Schwerpunkt beim Einsatz der ESIF liegen. Gleichzeitig ist es erforderlich, für die aus der Höchstförderung ausscheidenden Regionen angemessene Regelungen im Rahmen der Übergangskategorie vorzusehen, um das Erreichte nicht zu gefährden. Es sollte eine Lösung gefunden werden, um einen dramatischen Einbruch der kohäsionspolitischen Förderung für die Regionen zu verhindern, die knapp die Schwelle zur Übergangskategorie überschritten haben. Weiter entwickelte Regionen müssen in ihrer Rolle als Wachstumslokomotiven in der Regionalentwicklung gestärkt und weiter gefördert werden, damit auch diese Gebiete ihre Chancen nutzen und am globalen Wettbewerb teilnehmen können. Insgesamt sollte also ein Modell gewählt werden, das ein ausgewogenes Verhältnis von Kohäsion, Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit unterstützt; |
30. |
verweist unter Bezugnahme auf seine eigenen Stellungnahmen und die Arbeiten der Kommission zum Thema „Das BIP und mehr“ auf die Notwendigkeit, Kohäsionspolitik aufgrund zuverlässiger, vergleichbarer und robuster Statistiken zu planen und durchzuführen. Das regionale Bruttoinlandsprodukt, gemessen in Kaufkraftparitäten in Relation zum EU-Durchschnitt, hat sich als Hauptindikator für die Gebietsabgrenzung bewährt und sollte beibehalten werden. Der AdR hat deshalb die Notwendigkeit hervorgehoben, bei der Konzipierung der neuen Generation der europäischen Struktur- und Investitionsfonds im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen das BIP ergänzende Indikatoren aufzunehmen. Dabei sollten die demografischen Herausforderungen auf regionaler und lokaler Ebene sowie weitere spezielle Herausforderungen wie im Vertrag über die Arbeitsweise der EU vorgesehen in der Kohäsionspolitik nach 2020 auf der Grundlage weiterer einheitlicher und kohärenter Kriterien stärker berücksichtigt werden; |
31. |
weist darauf hin, dass rein statistische Effekte, wie sie beim Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU entstehen würden, nicht dazu führen dürfen, dass irgendeine Region der EU-27 ihre Einstufung als weniger entwickelte oder Übergangsregion verliert, denn die sozioökonomische Situation der betroffenen Regionen wird dadurch real nicht verändert; die Europäische Kommission sollte daher belastbare Vorschläge für die Berücksichtigung statistischer Effekte bzw. für eine Sicherheitsnetz-Regelung in den ESIF-Verordnungen für die Zeit nach 2020 vorlegen; |
32. |
weist darauf hin, dass die regionalen Förderkriterien auf der NUTS-II-Ebene in einigen Ländern sozioterritoriale, intraregionale und sogar überregionale Ungleichheiten oftmals verdecken können. Die Karten der EU müssen in einem geeigneten, die Probleme vor Ort reflektierenden Maßstab vorliegen, damit sie dazu beitragen, die Unterstützung in diese Gebiete zu lenken; |
33. |
appelliert an das Vereinigte Königreich und die EU, sich darauf zu einigen, dass die Regionen und lokalen Gebietskörperschaften des Vereinigten Königreichs nach dem Vorbild anderer Drittstaaten wie Norwegen und Island weiterhin an der europäischen territorialen Zusammenarbeit und anderen EU-weiten Programmen teilnehmen dürfen; |
34. |
beharrt auf der Notwendigkeit der thematischen Konzentration, um einen europäischen Mehrwert und echte Wirkung vor Ort zu erzielen. Indes ist es nicht erforderlich, dass in der gesamten EU die gleichen thematischen Ziele ausgewählt werden, um sicherzustellen, dass sie wirklich relevant sind und den Anliegen vor Ort in jedem einzelnen Gebiet und den Bedürfnissen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gerecht werden; |
35. |
dringt darauf, den ESIF einen gebietsbezogenen Ansatz zugrunde zu legen. Im Mittelpunkt der EU-Politik und -Fördermaßnahmen sollten die Probleme vor Ort unabhängig davon stehen, ob es sich um ein städtisches oder ländliches Gebiet oder ein Gebiet mit anderen geografischen Merkmalen oder um Gebiete wie die Gebiete in äußerster Randlage handelt, deren strukturbedingte soziale und wirtschaftliche Lage im Einklang mit dem AEUV spezifische Maßnahmen rechtfertigt; |
36. |
erinnert daran, dass ein maßgebliches Erfolgshemmnis bei der Durchführung von ESI-Programmen in vielen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Mangel an ausreichenden Kapazitäten und tragfähiger Governance begründet ist. Der AdR fordert daher für alle ESIF einen neuen Ansatz für Kapazitätsaufbau, auf den jede einzelne Behörde, die mit der Verwaltung oder Durchführung von ESIF betraut wird, zurückgreifen kann. Dadurch werden eine wirtschaftliche Haushaltsführung sowie die korrekte Anwendung der Vorschriften für öffentliche Beschaffung und staatliche Beihilfen sichergestellt und ferner der Wissenstransfer zwischen Verwaltungs- und Durchführungsorganen erleichtert; |
37. |
erkennt an, dass auch in Zukunft Wirksamkeit und Effizienz des Einsatzes der ESIF erhöht werden müssen. Der AdR plädiert für die Beibehaltung der thematischen Konzentration. Die für die Kohäsionspolitik nach 2020 zu beschließenden thematischen Ziele dürfen der finanziellen Förderung von Infrastrukturen der vorrangigen Themenbereiche, sofern dies erforderlich ist, nicht entgegenstehen und sollen die notwendige Flexibilität und insbesondere die neuen Herausforderungen, die Stärkung der territorialen Dimension der Kohäsion und die Multi-Level-Governance bei der Gestaltung der Programme abbilden. Dies soll dazu beitragen, dass Entscheidungen über die Förderfähigkeit von Projekten für die Bürger nachvollziehbar sind; |
38. |
spricht sich dafür aus, die Wirksamkeit der ESIF vorrangig an in den Fondsverordnungen vereinbarten und unionsweit geltenden Kriterien zu messen. Für die Aufstellung und Durchführung der Pläne und Programme soll rechtzeitig vor Beginn der neuen Förderperiode und gemeinsam mit den Verantwortlichen für den Einsatz der ESIF ein überschaubarer Satz von wirtschaftlichen, sozialen und Umweltindikatoren und ausgewählte Ex-ante-Konditionalitäten entwickelt werden, der geeignet ist, den kohäsionspolitischen Fortschritt und die erreichten Ergebnisse bei der Umsetzung der Programme adäquat abzubilden, um die Erfahrungen aus dem vorangegangenen Zeitraum in die neuen Programmentscheidungen einfließen zu lassen. Hierbei müssen nicht nur die nationalen, sondern auch die unterschiedlichen lokalen und regionalen Bedingungen berücksichtigt werden; weist in diesem Zusammenhang auf den aktuellen Bericht der Kommission (SWD(2017) 127 final) hin, wonach bis dato 86 % der Ex-ante-Konditionalitäten erfüllt wurden und diese einen eindeutigen Mehrwert für die Durchführung notwendiger Reformen hatten und den Einsatz der Fördermittel verbessert haben; |
39. |
empfiehlt, dass auf der Grundlage der Indikatoren und im Ergebnis des Verhandlungsprozesses operationelle Programme entstehen, die vorrangig den Charakter von strategischen Dokumenten tragen. Die Kommission sollte die Umsetzung dieser Programme künftig durch einen strategisch-partnerschaftlichen Dialog mit den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften begleiten, in dem die Festlegung von verbindlichen Zielen und dazugehörigen Ergebnisindikatoren im Vordergrund steht und sich die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften im Sinne der Multi-Level-Governance die am besten geeigneten Maßnahmen auswählen und implementieren können; |
40. |
begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission für strukturschwache Regionen, damit diese Regionen wieder Schritt halten können, indem sie bei der Überwindung hemmender Faktoren und der Freisetzung ihres Wachstumspotenzials unterstützt werden; regt an, diese Initiativen im neuen Programmplanungszeitraum zu erwägen; |
Europäischer Mehrwert als Kriterium für den Einsatz von EU-Mitteln
41. |
erkennt an, dass der europäische Mehrwert zweifellos eines der wichtigsten Kriterien für den erfolgreichen Einsatz von EU-Mitteln und damit auch für den Erfolg der Kohäsionspolitik ist. Allerdings existiert dafür bisher keine einheitliche Definition. Daher wäre es von Vorteil, wenn die spezifischen Kriterien, an denen der europäische Mehrwert der Kohäsionspolitik gemessen werden soll, künftig zusammen mit den Fondsverordnungen diskutiert und beschlossen würden; |
42. |
um den bürokratischen Aufwand zu verringern, fordert der AdR die Kommission auf, die für die Prüfung der Ex-ante-Konditionalitäten zuständigen Verwaltungsbehörden zu entlasten und der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit mehr Gewicht zu verleihen, aber auch einen stärker ergebnisorientierten Ansatz zu entwickeln; |
43. |
spricht sich daher für die Entwicklung eines abgestimmten Konzepts aus, an dem der europäische Mehrwert kohäsionspolitischer Maßnahmen gemessen werden kann, und verweist dazu auch auf seine Studie „The EU Added Value Test to Justify EU Spending: What Impact for Regions and Local Authorities?“ (1). Wesentliche Kriterien könnten die mit dem Einsatz von EU-Mitteln erzielbaren Impulse für die Erfüllung der vertragsgemäßen Kohäsionsziele, für nachhaltiges Wachstum, Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt sowie ihr Beitrag zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen sein. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, dass der territoriale Ansatz in zuvor definierten Bereichen wirkungsvoller ist und durch seinen dezentralen Ansatz einen Mehrwert liefert im Vergleich zu sektoralen bzw. zentralen Förder- und Finanzinstrumenten; |
44. |
regt in diesem Kontext an, dass ein solches Konzept bei der Stärkung der Kohäsionspolitik ansetzt. Der AdR versteht darunter etwa die Überwindung von sozioökonomischen Disparitäten, die antizyklische Wirkung zur Wachstumsstabilisierung und -stimulierung und Krisenbewältigung durch öffentliche Investitionen, die wichtige Rolle bei der Erreichung gemeinsamer EU-Ziele, die ergebnisorientierten Anreize und Mechanismen, den positiven Einfluss auf die Qualität der Verwaltungskapazitäten vor Ort, die europäische und grenzüberschreitende Dimension sowie die Durchführung im Rahmen der Multi-Level-Governance und des Bottom-up-Ansatzes; |
45. |
weist darauf hin, dass die territoriale Dimension der Kohäsionspolitik die Umsetzung von Maßnahmen ermöglicht, die im Sinne des Subsidiaritätsprinzips nicht ausreichend von den Mitgliedstaaten, Regionen und lokalen Gebietskörperschaften allein verwirklicht werden können, wie etwa die grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit; |
46. |
macht darauf aufmerksam, dass die zunehmende Komplexität der rechtlichen Anforderungen die Interessenträger, einschließlich der Projektträger, schwer belastet. Nach der Ansicht des AdR ist eine leistungs- und ergebnisorientierte Steuerung der Kohäsionspolitik vorzuziehen. Der AdR hat im Übrigen auch Zweifel, ob die leistungsgebundene Reserve zweckmäßig ist, da mit den Durchführungsbestimmungen nicht die langfristigen Ergebnisse und Folgen berücksichtigt werden; |
47. |
bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Auffassung, dass durch den Einsatz der kohäsionspolitischen Instrumente schwächere Mitgliedstaaten und Regionen erst in die Lage versetzt werden, den europäischen Mehrwert der Integration für sich zu erschließen; gleichzeitig wird es den stärkeren Regionen ermöglicht, die globalen Herausforderungen bestmöglich anzugehen. Die Kohäsionspolitik schafft ein Band, das die kommunale und regionale Ebene mit dem europäischen Projekt verbindet und der EU auf lokaler und regionaler Ebene Legitimität verleiht; |
48. |
spricht sich daher dafür aus, die Sichtbarkeit kohäsionspolitischer Interventionen über geeignete Kommunikationsmaßnahmen deutlich zu erhöhen, denn sie sind einer der unbestreitbaren Vorteile der EU-Integration für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort, wozu die Regionen und Kommunen in erheblichem Umfang beitragen. Die wirtschaftlichen, sozialen, räumlichen, ökologischen, kulturellen und politischen Errungenschaften der Kohäsionspolitik müssen herausgestellt werden. Auch sollte in Anbetracht der langfristigen Ergebnisse und des nachweislichen Mehrwerts ihr Potenzial zur Überwindung der Identitätskrise der EU genutzt werden; |
Territoriale Dimension und Multi-Level-Governance zur Stärkung der Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften
49. |
weist darauf hin, dass die Kohäsionspolitik mit ihrem territorialen Ansatz die Regionen und Kommunen Europas bei Zukunftsinvestitionen zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und lebenslangem Lernen genauso wie bei der Netzwerkbildung, der interregionalen Zusammenarbeit und dem europaweiten Erfahrungsaustausch unterstützt. Sie ist die einzige EU-Politik mit einem regionalen Fokus auf der Basis der Multi-Level-Governance. Daher müssen die territoriale Dimension der Kohäsionspolitik und die Rolle der regionalen Gebietskörperschaften bei der Verwaltung dieser Politik weiter gestärkt werden; |
50. |
ist der Auffassung, dass erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten zur Entwicklung passfähiger Lösungen vor Ort erforderlich sind, um die Kohäsion auf regionaler und lokaler Ebene — auch über die Grenzen hinweg — zu stärken. Die Kohäsionspolitik muss ein flexibles Angebot beinhalten, aus dem sich die Adressaten im Rahmen europäischer Regelungen die für ihre Region oder ihre Kommune zielführendsten Lösungen aussuchen können; |
51. |
fordert nachdrücklich die Fortsetzung und Vereinfachung der Förderung der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“, einschließlich der Förderung der bestehenden und künftigen makroregionalen und maritimen Strategien, der Inseln, der Gebiete an den Seegrenzen sowie der Gebiete in äußerster Randlage. Der europäische Mehrwert ist hier besonders sichtbar. Er resultiert aus der unmittelbaren Verwirklichung integrationspolitischer Ziele und der Förderung eines guten nachbarschaftlichen Miteinanders. Die Zusammenarbeit von Projektpartnern unterschiedlicher Mitgliedstaaten, der europaweit mögliche Austausch von Wissen sowie die gemeinsame Erarbeitung neuer Lösungen für die Optimierung öffentlicher Verwaltungs- und privater Entwicklungsleistungen sind wichtige Bestandteile der EU-Integration. In Anbetracht ihres sichtbaren europäischen Mehrwerts sollte die Förderung der territorialen Zusammenarbeit im Rahmen angemessener Haushaltsmittel verstärkt werden; |
52. |
weist auf die wichtige Rolle der intelligenten Spezialisierung für die Stärkung der regionalen Innovationssysteme, für den interregionalen Wissensaustausch und für die Förderung von Synergien insbesondere mit der europäischen Forschungsförderung hin und verweist darüber hinaus auf seine Stellungnahme „Forschungs- und Innovationsstrategien für intelligente Spezialisierung (RIS3): Auswirkungen auf die Regionen und interregionale Zusammenarbeit“ (SEDEC-VI/021); |
53. |
weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit an den EU-Außengrenzen im Zusammenwirken der territorialen Dimension der Kohäsionspolitik mit der Nachbarschaftspolitik der EU stärker gefördert werden muss. Hierbei soll die Zusammenarbeit entlang der EU-Außengrenzen über die Nachbarschaftspolitik und im Einklang mit den Regeln der Kohäsionspolitik gefördert werden; |
54. |
ist in diesem Zusammenhang überzeugt, dass makroregionale und maritime Strategien für die teilnehmenden Regionen und ihre Bürgerinnen und Bürger einen bedeutenden Mehrwert darstellen, vorausgesetzt, die vorhandenen und künftigen Förderinstrumente sind für die Strategien koordiniert nutzbar; fordert die europäischen Institutionen daher auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Ziele der makroregionalen Strategien mit den künftigen Förderinstrumenten der Kohäsionspolitik, aber auch mit anderen EU-Förderinstrumenten (CEF, Horizont 2020, EFSI) abgestimmt werden; |
55. |
spricht sich dafür aus, dass wesentliche Herausforderungen für lokale Gebietskörperschaften (z. B. Umweltschutz, soziale Inklusion, Migration, digitaler Wandel, nachhaltiger Verkehr, Klimawandel, Revitalisierung) auch künftig in der Kohäsionspolitik besonders adressiert werden und die Kohäsionspolitik das wichtigste europäische Instrument sein sollte, um Zusammenarbeit für Wachstum, ein lebenswertes Umfeld und Innovationen in den Kommunen Europas anzustoßen, die dafür notwendigen Voraussetzungen, wie etwa im Bereich der Breitbandinfrastruktur oder der Kreislaufwirtschaft, zu schaffen und das Wachstumspotenzial der Kommunen optimal zu nutzen. Für die nachhaltige kommunale Entwicklung soll ein möglichst breites Förderspektrum vorgesehen werden, aus dem vor Ort die besten Maßnahmenbündel entwickelt werden. Diese Herausforderungen betreffen neben den Städten alle lokalen Gebietskörperschaften in unterschiedlicher Weise. Deshalb sollen auch künftig integrierte Konzepte (z. B. CLLD, ITI) für die Entwicklung angepasster Lösungen genutzt werden können. Dafür muss allerdings im Zuge der Programmplanung genügend Spielraum geschaffen werden, damit eigene flexible Anpassungen wirklich möglich sind; |
56. |
plädiert im Sinne einer harmonischen territorialen Entwicklung für die Stärkung der Rolle der Metropolregionen und Städte, die vor vielen konkreten Problemen stehen, z. B. in den Bereichen Umweltqualität, Zersiedelung der Landschaft, soziale Ausgrenzung, Verkehr und Wohnungswesen. Zur Verbesserung der Stadt-Land-Beziehungen müssen auch kleinere Städte und ländliche Gemeinden einbezogen werden können. Ferner müssen die hierfür geltenden Regelungen radikal vereinfacht werden. In Anlehnung an seine Stellungnahme zur EU-Städteagenda (COTER-VI/010) weist der AdR darauf hin, dass durch die Maßnahmen der Union kein Konkurrenzverhältnis zwischen den Dimensionen Stadt, Land und Küste gefördert werden darf. Eine ganzheitliche territoriale Vision für die städtischen und ländlichen Gebiete als einander ergänzende funktionale Räume ist unverzichtbar. Bei aus verschiedenen europäischen Fonds finanzierten von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklungsmaßnahmen (CLLD) müssen die verschiedenen Fonds besser miteinander verzahnt werden; |
57. |
fordert die Verstärkung und Vereinfachung der Handhabung der neuen Instrumente zur Stärkung des Bottom-up-Ansatzes und einer Multi-Level-Governance, wie der CLLD-Ansatz bzw. die integrierten territorialen Investitionen („ITI“), mit der Zielsetzung einer noch stärkeren Integration auf lokaler und regionaler Ebene im Sinne eines integrierten und ganzheitlichen Ansatzes in der regionalen Entwicklung. Die Erreichung dieses Zieles erfordert eine dementsprechende Verlagerung der Entscheidungskompetenz sowie eine breite Einbindung aller relevanten Akteure vor Ort; |
58. |
empfiehlt, die Entwicklung der ländlichen Gebiete zu unterstützen und umfassende Strategien zu fördern, mit denen diese Gebiete durch Verbesserungen bei der Anbindung an das Verkehrsnetz und die digitale Breitbandinfrastruktur im Einklang mit dem Schutz der natürlichen Umwelt und der Cork-2.0-Erklärung gestärkt werden; bekräftigt zudem seine in der Stellungnahme „Innovation und Modernisierung der ländlichen Wirtschaft“ (NAT-VI/004) vorgebrachte Forderung nach Erarbeitung eines Weißbuchs zum ländlichen Raum, in dem die Herausforderungen für die ländlichen Gebiete und ihr Potenzial thematisiert werden, mit dem Ziel des Erhalts des reichen kulturellen, architektonischen, natürlichen, sozialen, kulinarischen und wirtschaftlichen Erbes dieser Gebiete, das ihre Bewohner pflegen und das der europäischen Gesellschaft insgesamt zugutekommt; |
59. |
fordert, eine spezifische Behandlung der Gebiete in äußerster Randlage im Rahmen der Kohäsionspolitik nach 2020 in Betracht zu ziehen, um ihren spezifischen und einzigartigen Zwängen im europäischen Raum Rechnung zu tragen; weist darauf hin, dass diese Zwänge in Artikel 349 AEUV anerkannt werden und ausdrücklich spezifische Maßnahmen zur Förderung dieser Gebiete, insbesondere betreffend ihren Zugang zu den Strukturfonds, vorgesehen sind; |
60. |
erkennt ebenfalls an, dass eine ausgewogene territoriale Entwicklung eine angemessene Förderung der ländlichen und stadtnahen Gebiete des Hinterlands sowie der benachteiligten Gebiete (z. B. Berggebiete, Grenzgebiete und andere Gebiete mit natürlichen oder demografischen Nachteilen) vorsehen muss, um dort notwendige Investitionen in Wachstum, Beschäftigung, soziale Inklusion und ökologische Nachhaltigkeit zu bewirken. Die betroffenen Gebiete sollten an der Konzipierung der Instrumente mitwirken, die Voraussetzungen für wirksame sektorübergreifende Vorhaben schaffen und eine stärkere Integration der städtischen und ländlichen funktionalen Räume in die regionalen Volkswirtschaften bewirken; |
61. |
die von Entvölkerung betroffenen Gebiete brauchen und fordern mehr Aufmerksamkeit, weshalb auf europäischer Ebene ein jährlich stattfindendes Forum eingerichtet werden sollte, damit diese Gebiete verfolgen können, welche spezifischen politischen Maßnahmen zu ihren Gunsten durchgeführt werden, und auch Vorschläge unterbreiten und bewährte Verfahren austauschen können. Dies wäre nicht nur sinnvoll, um diese Gebiete stärker in den Blickpunkt zu rücken, sondern auch, um ihre Isolierung zu überwinden und ihnen direkt bei den europäischen Institutionen Gehör zu verschaffen. Dieses Forum sollte den besonderen Merkmalen der einzelnen Gebiete Rechnung tragen und eine ausgewogene Vertretung gewährleisten; |
62. |
ist der Auffassung, dass die künftige Kohäsionspolitik auch das wichtigste Instrument zur Gewährleistung der nachhaltigen Entwicklung der Gebiete mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen, wie den nördlichsten Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte sowie den Insel-, Grenz- und Bergregionen sein muss, indem spezifische Maßnahmen mit einem integrierten territorialen Ansatz vorgesehen werden, um die Vorleistungskosten im Zusammenhang mit nachteiligen Bedingungen für den Verbleib der Bevölkerung und der Unternehmen zu kompensieren. Es gilt auch, der Landflucht entgegenzuwirken, indem die Verfügbarkeit wesentlicher Dienstleistungen und hochwertiger Infrastruktur gewährleistet wird. Besondere Aufmerksamkeit muss der Stärkung der Landwirtschaft gewidmet werden, die für die Nachhaltigkeit der anderen wirtschaftlichen Aktivitäten der Berggebiete und für den Schutz vor hydrogeologischen Risiken — auch im Flachland — von zentraler Bedeutung ist; |
63. |
fordert gezieltere Maßnahmen zur Stärkung der lokalen und regionalen Rechenschaftspflicht und der Sichtbarkeit der ESIF vor Ort sowie zur Sicherstellung der demokratischen Kontrolle regionaler oder nationaler ESI-Programme auf der jeweiligen Ebene; |
Ausreichende Finanzierung für wirkungsvolle Politik
64. |
erkennt an, dass auf EU-Ebene langfristig ein hoher Bedarf an Unionsmitteln bestehen wird, um Investitionen anzustoßen. Die dafür bereitstehenden Finanzen werden auch künftig im Spannungsfeld von Konsolidierung der nationalen Haushalte und der Bereitschaft der Mitgliedstaaten zur Finanzierung der EU-Aufgaben stehen. Für die Kohäsionspolitik wird es darauf ankommen, ihren Auftrag zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts so wahrzunehmen, dass daraus ein überzeugender Beitrag zur Stärkung der Regionen Europas und der EU insgesamt erwächst und die Mittel wirksam eingesetzt werden. Eine ausreichend ausgestattete Kohäsionspolitik ist hierfür ebenso unentbehrlich wie die Zuweisung dieser Mittel, bei der die konkreten Anforderungen der Regionen und Kommunen berücksichtigt werden. Darüber hinaus weist der AdR auf die negativen Folgen des Brexits für den Haushalt der EU hin. Um den Haushalt und insbesondere die Kohäsionspolitik bestmöglich zu bewahren, bekräftigt der AdR seine Forderung, dass das Vereinigte Königreich sämtliche rechtlichen Verpflichtungen für den laufenden mittelfristigen Finanzrahmen erfüllen muss. Er verweist in diesem Zusammenhang auf seine Entschließung vom 22. März 2017 (RESOL-VI/022) und fordert die Kommission auf, die im Bericht über die künftige Finanzierung der EU genannten Vorschläge der hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ zu konkretisieren; |
65. |
weist darauf hin, dass die ESIF nicht mit zentral verwalteten Initiativen wie dem EFSI vergleichbar sind. Während der EFSI Investitionen auf europäischer und nationaler Ebene in Form von Einzelprojekten ohne territoriale Komponente generiert, sorgt der Einsatz der ESIF in Verbindung mit den regionalen Innovationsstrategien für die nachhaltige Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in den regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften und damit für eine ausgewogene und harmonische Entwicklung der EU insgesamt. Diese Spezifik der ESIF gilt es im Rahmen eines strategischen, Synergien fördernden Ansatzes, der durch ein adäquates Begleitungs- und Bewertungssystem sowie zielgerichtete Auswahlmethoden deutliche Anreize zugunsten von Effizienz und Wirkungsorientierung setzt, weiter zu stärken. Beide Instrumente — ESIF und EFSI — ergänzen einander und dürfen nicht in Konflikt geraten. Der EFSI darf die ESIF keinesfalls ersetzen; |
66. |
verweist in diesem Zusammenhang zudem auf seine Stellungnahme „EFSI 2.0“ vom 7./8. Dezember 2016 (COTER-VI/019); |
67. |
ist der Auffassung, dass Finanzinstrumente sinnvoll sind und eine Alternative oder Ergänzung zu Zuschüssen darstellen sowie durch ihre Hebelwirkung dazu beitragen können, die Wirksamkeit der Kohäsionspolitik zu erhöhen. Das darf aber nicht dazu führen, dass die ESIF-Zuschüsse schrittweise durch Darlehen ersetzt werden. Der Einsatz von Finanzinstrumenten sollte auch angesichts der damit verbundenen hohen Verwaltungskosten nur dort erfolgen, wo es vor Ort für sinnvoll erachtet wird. Im Falle von Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere Regionen, Städte und Kommunen, darf ein verstärkter Einsatz von Finanzierungsinstrumenten deren finanzielle Stabilität nicht gefährden. Der AdR lehnt daher eine etwaige Verpflichtung zur weiteren Erhöhung des Anteils der Finanzinstrumente in der kommenden Förderperiode ab. Die Bestimmungen über den Einsatz der ESIF in den Finanzinstrumenten sind sehr anspruchsvoll und komplex und zeugen von Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Finanzinstrumente. Daher sollten die einschlägigen Durchführungsvorschriften im Vergleich zur Förderperiode 2014-2020 von Grund auf vereinfacht werden. Der AdR ist zudem der Ansicht, dass die Synergien zwischen Zuschüssen und Finanzinstrumenten attraktiver gestaltet und die Bedingungen für den Einsatz von Finanzinstrumenten möglichst stark an den marktwirtschaftlichen Gegebenheiten ausgerichtet werden müssen; |
68. |
spricht sich dafür aus, die wechselseitigen Synergien zwischen Kohäsionspolitik und anderen Förderinstrumenten und Programmen durch gemeinsame strategische Ziele und Bewertungskriterien zu stärken. Ohne die unterschiedlichen Zielrichtungen der Instrumente zu verwässern, wäre es möglich, dass die Abläufe und Anforderungen an die Verwaltungs- und Kontrollsysteme besser aufeinander abgestimmt werden, um Transparenz und Zugang zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten zu optimieren. Dies sollte auch bei der Überarbeitung der EU-Haushaltsordnung Berücksichtigung finden und z. B. ermöglichen, dass bei der Bewertung der Forschungsprojekte im Rahmen des Programms Horizont 2020 denjenigen Projekten eine höhere Punktzahl gegeben wird, die eine europäische Partnerschaft auch unter Einbeziehung von Strukturfondsmitteln vorsehen, um tatsächlich eine wirksamere Integration der verschiedenen europäischen Programme zu gewährleisten; |
69. |
verweist bezüglich der Vorschläge zur Überarbeitung der EU-Haushaltsordnung zudem auf seine Stellungnahme „Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union“ vom 11./12. Mai 2017 (COTER-VI/20); |
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit für Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau
70. |
befürchtet, dass die Kohäsionspolitik die Erreichung der selbst gesetzten Ziele gefährdet, da die Komplexität des Verwaltungs- und Kontrollsystems in keinem angemessenen Verhältnis mehr zum planerischen Mehrwert steht. Im Ergebnis besteht die Gefahr, dass die Kohäsionspolitik auch in den Augen der Begünstigten und der Bürger nicht mehr als Erfolgsfaktor wahrgenommen wird, sondern als weiteres Symbol für die behauptete Bürgerferne der EU. Dies gilt es im allseitigen Interesse zu vermeiden. Unnötige bürokratische/administrative Bürden bei der Programmierung, Verwaltung, Kontrolle und Umsetzung müssen sowohl für die regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften als auch für die Endbegünstigten radikal reduziert werden; |
71. |
spricht sich dafür aus, dass einen Schwerpunkt künftiger Reformüberlegungen der Abbau bürokratischer Hemmnisse sowohl bei der Ausgestaltung der allgemeinen Vorgaben der Kohäsionspolitik als auch bei der Umsetzung und Durchführung der einzelnen Programme und Projekte bildet. Es ist vor allem daran zu erinnern, dass alle beteiligten Generaldirektionen und Dienststellen der Kommission zur Vereinfachung der Kohäsionspolitik beitragen müssen. Der Grundsatz der Subsidiarität soll dabei konsequenter als bisher Anwendung finden. Wichtige Aspekte hierfür sind die rechtzeitige Vorlage des neuen Rechtsrahmens vor Beginn der neuen Förderperiode, und zwar spätestens Mitte 2019, der Verzicht auf rückwirkende Anwendung neuer Normen, die Entwicklung einer stabilen und geübten Rechtspraxis, die Konzentration auf wesentliche, genaue und verlässliche Vorgaben bei gleichzeitiger Heranziehung nationaler Normen, wo dies möglich ist. Hierdurch soll den Schwierigkeiten, mit denen die Verwaltungsbehörden zu Beginn jedes Programmplanungszeitraums konfrontiert sind, im Interesse einer größeren Kohärenz und Kontinuität sowie einer Vermeidung von Zahlungsverzügen begegnet werden. Zur Verbesserung der Transparenz und Verminderung der Komplexität der Rechtsetzung sollen für die verschiedenen EU-Fonds gleiche Regelungen für gleiche Sachverhalte und so weit als möglich gemeinsame Vorschriften gelten. Die zahllosen nachgelagerten Rechtsakte und Leitlinien sind zu reduzieren. Aus Gründen der Rechtssicherheit müssen Genehmigungen über die gesamte Laufzeit Gültigkeit haben; |
72. |
weist darauf hin, dass die bürokratischen Anforderungen für Kooperationsprojekte im Rahmen der europäischen territorialen Zusammenarbeit deutlich reduziert werden müssen, um zur Kooperation zu ermutigen und nicht von ihr abzuschrecken. Hierfür ist auch künftig eine eigenständige Verordnung erforderlich. Diese sollte aber deutlich stärker auf Vertrauen und partnerschaftlichem Miteinander zwischen der Europäischen Kommission und den Regionen und weniger auf Kontrolle und Fehlervermeidung aufbauen. Darüber hinaus sollte aufgrund des multilateralen Charakters der ETZ von Ex-Ante-Konditionalitäten abgesehen werden. Ferner sollte bei der Entwicklung spezifischer Kriterien, an denen der europäische Mehrwert der Kohäsionspolitik gemessen werden soll, berücksichtigt werden, dass die ETZ bereits durch die enge Zusammenarbeit per se zum Zusammenhalt zwischen den Mitgliedstaaten der EU sowie zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen außerhalb der Europäischen Union beiträgt; |
73. |
fordert die Europäische Kommission dazu auf, eine umfassende territoriale Folgenabschätzung der künftigen Vorschläge für die Ausgestaltung der Kohäsionspolitik vorzulegen, die auch die Berechnung der Verwaltungslasten einschließt und bietet auf der Grundlage von Punkt 23 des Protokolls über die Zusammenarbeit von Kommission und AdR seine Zusammenarbeit in diesem Bereich an; |
74. |
weist auch darauf hin, dass die Umsetzung der Kohäsionspolitik durch das Ineinandergreifen von europäischen und nationalen Rechtsordnungen mittlerweile stark überreguliert und die Grenze der zumutbaren Kontroll- und Verwaltungslasten für die Umsetzung der operationellen Programme bereits überschritten ist. Dadurch ist das Gleichgewicht zwischen positiven Wirkungen der ESIF einerseits und dem Umsetzungsaufwand andererseits immer weniger gegeben; |
75. |
hält daher eine umfassende Überprüfung der Anforderungen, die an die Verwaltungs- und Kontrollsysteme der ESIF gestellt werden, für zwingend erforderlich. Es bedarf zudem größerer Rechtssicherheit und Rechtsklarheit und der Vermeidung von Überregulierung beim Vollzug der ESIF. Vor diesem Hintergrund begrüßt der AdR jede Initiative zur Vereinfachung der Förderung und die in diesem Zuge erfolgte Einberufung der hochrangigen Gruppe unabhängiger Sachverständiger zur Überwachung der Vereinfachung (High Level Group on Simplification). Der AdR schlägt vor, die Anforderungen in puncto Überwachung, Berichterstattung und Bewertung zu verringern. Des Weiteren sollte ein Vertrauensverhältnis zwischen der Kommission und den Verwaltungsbehörden geschaffen werden, um die Kontrollen besser zu gewichten und die Verwaltungsbehörden und Projektträger abzusichern. Dazu bedarf es unbedingt der Einführung eines Grundsatzes der Differenzierung bei der geteilten Mittelverwaltung, der Unterscheidung zwischen Betrug und Fahrlässigkeit sowie der Anhebung der hinnehmbaren Fehlerrate auf 5 %; |
76. |
weist darauf hin, dass die kohärente Anwendung des Subsidiaritätsprinzips nicht nur die Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Komplexität der Rechtsvorschriften, sondern auch eine Unterstützung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften beim Ausbau der Verwaltungs- und Steuerungskapazitäten bei der Programmplanung und der Durchführung der entsprechenden Maßnahmen und Projekte erforderlich macht; |
77. |
ruft allerdings auch in Erinnerung, dass bisherige Versuche, die Ursachen von Komplexität und übermäßigem Verwaltungs- und Kontrollaufwand zu identifizieren und konsequent abzubauen, teilweise sogar weitere Erschwernisse für Verwaltung und Begünstigte mit sich gebracht haben. Nicht selten haben Forderungen nach größerer Rechtssicherheit zum Erlass zusätzlicher Umsetzungsregelungen, Durchführungsbestimmungen und Leitlinien durch die Kommission und die Mitgliedstaaten geführt und damit letztlich die Komplexität des Programmvollzugs weiter erhöht. Damit stiegen wiederum Fehlerwahrscheinlichkeit und Fehlerquoten; |
78. |
schlägt daher vor zu prüfen, ob ein grundsätzliches Umsteuern für die Programmplanung und -umsetzung realisiert werden kann. Künftig sollte den Mitgliedstaaten und Verwaltungsbehörden freigestellt werden, die verwaltungsmäßige Umsetzung ihrer Programme wahlweise entweder nach rein europäischem oder aber nach nationalem Recht durchzuführen. Entsprechende Regelungen sollten in die Haushaltsordnung der EU aufgenommen werden. Es entfiele damit die Vermischung von nationalen und europäischen Regelungen; |
79. |
fordert zudem, künftig einen konsequenten Ansatz bei der Einführung von Verfahren für die Prüfung und das Audit zu verfolgen, um Mehrfachprüfungen und doppelte Kontrollen zu vermeiden und von den Begünstigten mehrfach dieselben Informationen einzuholen, Wertungswidersprüche zwischen den Kontrollorganen auszuschließen und die Kosten zu reduzieren. Die Prüfungen durch die EU-Institutionen sollten sich auf die Zielerreichung sowie auf Betrugs- und Korruptionsbekämpfung beschränken; |
80. |
spricht sich im Hinblick auf das künftige Beihilferegime dafür aus, die ESIF per definitionem als beihilfekonform zu erklären, die für den ELER und den EMFF anerkannte Nichtanwendbarkeit von Artikel 107 ff. AEUV auf alle Fonds auszuweiten oder anderenfalls die Anwendung der beihilferechtlichen Vorschriften beim Einsatz der ESIF stark zu vereinfachen, etwa durch die Einführung einer an einfache Kriterien (z. B. Übereinstimmung mit genehmigten operationellen Programmen) geknüpften Beihilfekonformität von Finanzierungen aus den ESIF. Die Ungleichbehandlung von direkt verwalteten EU-Fonds, wie EFSI, der Fazilität „Connecting Europe“ und Horizont 2020, und den ESIF im beihilferechtlichen Bereich ist nicht gerechtfertigt, erhöht die Verwaltungslast, behindert Synergien zwischen den Instrumenten und führt zu Rechtsunsicherheit, da ein einheitliches Kriterium für Schlüsselaspekte wie den Anreizeffekt fehlt; |
81. |
spricht sich dafür aus, Lösungen für eine gemeinsame Programmplanung zwischen verschiedenen Verwaltungsbehörden gesetzlich anzuregen und zu fördern, um Maßnahmen auf makroregionaler und transeuropäischer Ebene — u. a. in maritimen Makroregionen — zu erleichtern; |
82. |
fordert die Kommission darüber hinaus auf, die Vereinfachung der öffentlichen Auftragsvergabe mit einer Finanzierung aus dem EU-Haushalt in Betracht zu ziehen. Eine derartige Maßnahme würde den Endbegünstigten einen leichteren Zugang zur Auftragsvergabe ermöglichen, den Vergabeprozess und die Rechtsprechung erleichtern; |
83. |
fordert, bei den Anforderungen an Programmierung, Umsetzung und Kontrolle der ESIF künftig dem Grundsatz der Differenzierung zu folgen, da fundamental unterschiedliche Rahmenbedingungen auch eine unterschiedliche Struktur für die Implementierung benötigen. Insbesondere das Programmvolumen, das Risikoprofil, die Qualität des Verwaltungsvollzugs, der Anteil an den öffentlichen Ausgaben und die Höhe des Eigenanteils könnten zentrale Kriterien sein, die in die Überlegungen zur verhältnismäßigen und differenzierten Ausgestaltung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme nach 2020 einfließen müssten. Dies gilt insbesondere auch für die territoriale Zusammenarbeit; |
84. |
verweist zur Vereinfachung der Verwaltung und Umsetzung zudem auf seine Stellungnahme „Vereinfachung der ESI-Fonds aus der Sicht der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften“ vom 11. Oktober 2016 (COTER-VI/012). |
Brüssel, den 11. Mai 2017
Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen
Markku MARKKULA
(1) http://cor.europa.eu/en/documentation/studies/Documents/eu-added-value-test-to-justify-eu-spending.pdf.
15.9.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 306/20 |
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Thema „Investieren in Europas Jugend und das Europäische Solidaritätskorps“
(2017/C 306/04)
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POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN (AdR)
1. |
betont, dass trotz der Bemühungen zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit dieses Problem nicht nur weiterhin eine erhebliche sozioökonomische Herausforderung darstellt, sondern auch im Gegensatz zu Fairness, Gleichberechtigung und Solidarität steht, auf denen das Projekt Europa fußt; |
2. |
begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission, die auf die vom Präsidenten der Europäischen Kommission geäußerte Sorge um die derzeitige schwierige Lage eines erheblichen Teils hart von der Krise getroffener junger Menschen zurückgeht und in zwei Initiativen mündete — „Investieren in Europas Jugend“ und „Ein Europäisches Solidaritätskorps“; |
3. |
hebt hervor, dass sowohl die Gebietskörperschaften als auch andere Akteure, darunter die Privatwirtschaft und Organisationen des dritten Sektors, in die Umsetzung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt eingebunden werden müssen; |
4. |
ruft die EU-Institutionen zur Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft und Organisationen des dritten Sektors auf und fordert, dass die Programme, die sicherstellen sollen, dass die Qualifizierung von Arbeitnehmern stärker am Bedarf auf dem Arbeitsmarkt ausgerichtet wird, in Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft und dem dritten Sektor erarbeitet werden; |
5. |
betont, dass sich die Jugendarbeitslosigkeit sowohl auf der lokalen als auch auf der nationalen und der europäischen Ebene auswirkt, die allgemeine und die berufliche Bildung sowie die Jugendagenden in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fallen und die EU nach Artikel 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützen, koordinieren und ergänzen muss, da die Beschäftigungsförderung eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse ist; weist darauf hin, dass der Erfolg der entsprechenden EU-Maßnahmen, die mit dem Subsidiaritätsprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit übereinstimmen müssen, nur durch die Zusammenarbeit mit den Gebietskörperschaften gewährleistet werden kann; |
Investieren in Europas Jugend
6. |
bekräftigt, dass die Gewährleistung der Chancengleichheit, die Förderung der gesellschaftlichen Inklusion und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt bei gleichzeitiger Förderung der Partizipation und Selbstgestaltung junger Menschen in ihrer Bildungs- und Berufslaufbahn, der Stärkung der Jugendarbeit, der Nichtdiskriminierung und der interkulturellen Verständigung auch künftig im Zentrum der Zielvorgaben der EU-Jugendpolitik stehen müssen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Zugang zu Transportmitteln und der Zugang zu Informationen ebenfalls wichtige Faktoren für die Gewährleistung der Chancengleichheit sind und dies berücksichtigt werden muss; |
7. |
befürwortet einen integrierten Anreiz für eine aktive Partnerschaft auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen, die für die Zusammenarbeit mit der Jugend und ihren Organisationen zuständig sind; |
8. |
ist zudem überzeugt, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um jungen Menschen einen bestmöglichen Start ins Berufsleben zu ermöglichen, indem Investitionen in ihr fachliches und verhaltensbezogenes Wissen, ihre beruflichen und sozialen Fertigkeiten und Erfahrungen getätigt werden und ihnen bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt im Wege der Selbstständigkeit oder der Einstellung für einen ihrem Profil entsprechenden Arbeitsplatz Unterstützung gewährt wird; überdies muss in ein Fortbildungsförderungsmodell investiert werden, das ihnen neue Arbeitsmöglichkeiten eröffnet; |
9. |
schlägt als besondere Maßnahme vor, Jugendworkshops zu konzipieren und zu fördern, durch die junge Menschen verschiedene Berufe ausprobieren und so möglicherweise ein für sie interessantes Berufsfeld entdecken können; |
10. |
vertritt die Auffassung, dass die verschiedenen Formen von Investitionen in die Jugend sowohl im Bereich der formalen als auch der nicht-formalen Bildung die Grundlage für die Schaffung einer gerechten, offenen, inklusiven und gut funktionierenden demokratischen Gesellschaft sind, die sich durch soziale Mobilität, interkulturelle Integration sowie nachhaltige Entwicklung und dauerhaftes Wachstum auszeichnet; ist auch überzeugt, dass die Schaffung von Möglichkeiten für die Jugendlichen wichtig ist, damit sie einen angemessenen Zugang zu von der EU geschaffenen Gemeingütern haben und aktiver an Solidaritätsprojekten und der Gestaltung der Zukunft Europas mitwirken können; |
11. |
weist darauf hin, dass sich die Arbeitsmarktsituation für junge Menschen in den letzten Jahren in vielen Mitgliedstaaten zwar erheblich gebessert hat, die vier Millionen jungen Arbeitslosen aber nach wie vor Anlass zu großer Sorge geben, wobei nicht nur zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten, sondern auch innerhalb eines Staates erhebliche Unterschiede bestehen; stellt fest, dass trotz der Maßnahmen und Projekte, die in den vergangenen Jahren im Hinblick auf eine stärkere berufliche Aktivierung und zur Anhebung der Beschäftigungsquote junger Menschen auf europäischer und nationaler Ebene ergriffen wurden, weitere Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der EU erforderlich sind; |
12. |
zeigt sich besonders beunruhigt darüber, dass ein erheblicher Teil der Jugend eine Bildung erhält, die den Herausforderungen des modernen Arbeitsmarkts nicht entspricht, dass es auch keine ausreichende Unterstützung für die Entwicklung von Unternehmergeist, Innovation und Forschung gibt und dass die Bildungssysteme in den Mitgliedstaaten in ihrer Entwicklung dem dynamischen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel hinterherhinken. Dies führt dazu, dass viele junge Menschen beim Eintritt in den Arbeitsmarkt die gesellschaftlichen und ihre eigenen Erwartungen nicht erfüllen; |
13. |
ist der Auffassung, dass die Forschungsergebnisse, aus denen sich ergibt, dass sich über die Hälfte der jungen Europäerinnen und Europäer selbst als gesellschaftlich, wirtschaftlich und politisch ausgegrenzt empfindet, obwohl sie gleichzeitig klar die Bereitschaft äußern, sich in ihrem jeweiligen Heimatland in diese Bereiche einzubringen, Anlass zu großer Besorgnis geben; verweist außerdem darauf, dass zugleich der Anteil der Jugendlichen, die sich gegenüber gesellschaftlichen Problemen, der wirtschaftlichen Lage und der Politik passiv verhalten, immer weiter steigt; |
14. |
stellt zufrieden fest, dass die Europäische Kommission erkannt hat, dass die Maßnahmen in dem vorgenannten Bereich in erster Linie auf die Mitgliedstaaten konzentriert werden müssen; schließt sich der Auffassung an, dass es vor allem an den Mitgliedstaaten und ihren regionalen und lokalen Gebietskörperschaften ist, nach adäquaten Methoden und Mitteln zu suchen, um die gesteckten Ziele zu verwirklichen. Deshalb sollte die Kommission diese Maßnahmen so weit wie möglich unterstützen und die von den einzelnen Mitgliedstaaten unternommenen Anstrengungen wirksam und effizient koordinieren, um für einen positiven Multiplikatoreffekt in der ganzen EU zu sorgen; |
15. |
weist in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hin, dass den Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten eine grundlegende Rolle zukommen sollte; |
16. |
vertritt diese Auffassung, weil die Gebietskörperschaften aufgrund ihrer Nähe zu den dringlichsten gesellschaftlichen Problemen am besten über die spezifischen Gegebenheiten auf der lokalen, supralokalen bzw. regionalen Ebene Bescheid wissen. Gleichzeitig verfügen sie über bereits bestehende, in der Regel wirksame Institutionen, die seit Jahren die Herausforderungen in diesem Bereich bewältigen; ist der Auffassung, dass die Bündelung der Anstrengungen und Mittel mithilfe dieser erprobten und von den örtlichen Gemeinschaften demokratisch legitimierten Institutionen die effektivste Möglichkeit darstellt, um die geplanten Maßnahmen möglichst schnell und wirksamer umzusetzen; |
17. |
würdigt die Vielzahl an Maßnahmen, die im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, des Europäischen Sozialfonds und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung umgesetzt werden; erwartet, dass im Zuge der anstehenden Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens den vielfältigen gesellschaftlichen Herausforderungen in der EU einschließlich Bildung, Jugendbeschäftigung und sozialer Inklusion auch über das Jahr 2020 hinaus gebührend Rechnung getragen und den am stärksten benachteiligten Gebieten im Sinne von Artikel 174 AEUV besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird; |
18. |
ist der Auffassung, dass die von der Europäischen Investitionsbank (EIB) ergriffenen Maßnahmen für Jungunternehmer ähnlich zu begrüßen sind; betont, wie wichtig der Zugang zu Finanzierung ist und fordert nachdrücklich, derartige Maßnahmen fortzuführen; |
19. |
bekräftigt seine Unterstützung für das Programm „Jugendgarantie“; ruft vor dem Hintergrund einiger lokaler und regionaler Herausforderungen den Rat auf, vereinfachte Verfahren für die Vergütung von Praktika auf den Weg zu bringen, um sicherzustellen, dass die Verfahren nicht abschreckend wirken; |
20. |
ruft die Europäische Kommission dazu auf, dem Standpunkt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Überprüfung der Europäischen Jugendstrategie nach 2018 Rechnung zu tragen; |
21. |
betont darüber hinaus, dass die Europäische Kommission in ihren Bestrebungen, eine hochwertige berufliche Bildung sicherzustellen und Berufsbildungssysteme zu entwickeln, die jungen Menschen den Eintritt in den Arbeitsmarkt erleichtern, auch der Frage des Erwerbs von Wissen und Fertigkeiten durch junge Menschen Rechnung tragen sollte, insbesondere von praktischen Fertigkeiten, die im Rahmen der nicht-formalen und informellen Bildung erworben werden können; bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Forderung nach einer engeren Zusammenarbeit auf der Grundlage einer Partnerschaft zwischen der nationalen, regionalen und lokalen Ebene, Unternehmen, Arbeitnehmern und Gewerkschaften sowie zivilgesellschaftlichen Akteuren, um die Kompetenzen und Qualifikationen, die durch nicht-formales und informelles Lernen erworben wurden, besser zu nutzen (1); ist darüber hinaus überzeugt, dass es wichtig ist, einheitliche Validierungssysteme zur Anerkennung und Formalisierung von im Rahmen nicht-formaler Bildung erworbenen Querschnittskompetenzen einzuführen und darauf hinzuwirken, dass auf dem Arbeitsmarkt neben den formalen Bildungsabschlüssen auch diese Kompetenzen anerkannt werden; |
22. |
nimmt mit besonderer Zufriedenheit zur Kenntnis, dass die Europäische Kommission die Bedeutung des Programms Erasmus+ als eines der wichtigsten Instrumente der Stärkung der grenzübergreifenden beruflichen Aktivierung junger Menschen und für ihre allgemeine Bildung und die Entwicklung ihrer persönlichen Kompetenzen wie auch ihre Aufklärung und Sensibilisierung in Bezug auf Europa und den globalen Markt anerkennt; begrüßt die internationalen Aktivitäten aller an dem Austausch beteiligten maßgeblichen Akteure wie z. B. Schulen und Berufsbildungseinrichtungen; betont, dass dieses Programm noch stärker ausgebaut werden muss, und zwar auch durch eine Aufstockung der dafür im aktuellen Haushaltsrahmen bereitgestellten Mittel; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Hinblick auf die Stärkung der Wirkung der Instrumente der Mobilität und der (formalen und nicht-formalen) Bildung im Rahmen von Erasmus+ gleichzeitig auch die Rolle der Hochschulen, Universitäten und Organisationen des dritten Sektors als jener Institutionen gestärkt werden muss, die unmittelbar für die Umsetzung dieses Programms verantwortlich sind; spricht sich daher für Lösungen aus, die es den Hochschulen und den NGO ermöglichen, noch wirksamere Instrumente für den Ausbau der internationalen Mobilität und Ausbildung zu entwickeln; |
Europäisches Solidaritätskorps
23. |
würdigt den Vorschlag für die Schaffung eines Europäischen Solidaritätskorps, und begrüßt nachdrücklich, dass für die Registrierung von Personen, die an den Aktivitäten des Europäischen Solidaritätskorps interessiert sind, die zeitgemäße Form eines eigens für diesen Zweck konzipierten Internetportals gewählt wurde. Dieses Registrierungsverfahren sollte durch andere Instrumente ergänzt werden, die die Beteiligung aller jungen Menschen — vor allem derer, die sich in einer Situation erhöhter Anfälligkeit befinden — sicherstellen und erleichtern, was eine weite Verbreitung des Konzepts des Europäischen Solidaritätskorps sowie insbesondere der Bedeutung von Solidarität als wichtigstes Bindeglied der europäischen Gemeinschaft gewährleisten sollte; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass Lösungen gewählt werden müssen, die es jungen Menschen ermöglichen, sich unabhängig von ihrer sozioökonomischen Situation und ihrem Bildungsgrad am Europäischen Solidaritätskorps zu beteiligen. Außerdem muss sichergestellt werden, dass sich auch junge Menschen am Europäischen Solidaritätskorps beteiligen können, die nur beschränkt Zugang zum Internet haben; |
24. |
fordert die Europäische Kommission auf, die Rechtsgrundlage des Europäischen Solidaritätskorps möglichst rasch festzulegen und eine nachhaltige Möglichkeit für dessen Finanzierung über das Jahr 2017 hinaus vorzuschlagen, um eine übermäßige Belastung der bestehenden Finanzierungsprogramme wie Erasmus+ zu vermeiden und auf die Erwartungen einer rasch zunehmenden Zahl junger Menschen einzugehen, die sich für die Teilnahme am Europäischen Solidaritätskorps bewerben; |
25. |
weist darauf hin, dass diese Initiative keinen übermäßigen bürokratischen Aufwand für teilnahmewillige junge Menschen verursachen darf, und ist der Auffassung, dass das Europäische Solidaritätskorps die in den Mitgliedstaaten bestehenden Jugendorganisationen sowie die insbesondere auf der lokalen, supralokalen und regionalen Ebene existierenden Institutionen einbeziehen sollte, die für die Jugendpolitik und die Unterstützung von Jugendorganisationen zuständig sind; |
26. |
betont, dass zur Förderung des Europäischen Solidaritätskorps ein Verwaltungssystem konzipiert werden muss, mit dem sowohl den Teilnehmern als auch den Organisationen der Zivilgesellschaft die Beteiligung an einer Freiwilligentätigkeit erleichtert wird; |
27. |
betont, dass sich beide Säulen des Europäischen Solidaritätskorps (Berufs- und Freiwilligentätigkeit) wechselseitig ergänzen, jedoch klar voneinander getrennt sein sollten, um die notwendigen Verfahren zur Verhinderung von Schwarzarbeit umzusetzen; gleichzeitig darf das Europäische Solidaritätskorps nicht dazu genutzt werden, bezahlte Arbeit durch unbezahlte Freiwilligentätigkeit zu ersetzen; |
28. |
weist darauf hin, dass in der Charta des Europäischen Solidaritätskorps besonderes Augenmerk auf den praktischen Aspekt der europäischen Solidarität gelegt werden sollte, d. h. auf den Aufbau dauerhafter Beziehungen zwischen den Völkern, aus denen sich die europäische Gemeinschaft zusammensetzt, sowie auf die Stärkung der europäischen Identität; |
29. |
nimmt zufrieden zur Kenntnis, dass der Nutzen der interregionalen und der grenzübergreifenden Zusammenarbeit hervorgehoben wird, weist jedoch nachdrücklich darauf hin, dass sich das Europäische Solidaritätskorps auch auf die Freiwilligentätigkeit auf der lokalen Ebene konzentrieren sollte. Ein erheblicher Teil der Freiwilligentätigkeit wird am Wohnort der Freiwilligen geleistet. Indem der Schwerpunkt auf diese Art von Freiwilligentätigkeit gelegt wird, die der Bevölkerung vor Ort zugutekommt, kann auch ein Beitrag zur Stärkung des Arbeitsmarkts, zur Verhinderung von sozialer Ausgrenzung sowie zur Vermeidung von Landflucht geleistet werden; |
30. |
unterstützt das Ziel des Europäischen Solidaritätskorps, Bedürftigen zu helfen; ist der Auffassung, dass die Bedürfnisse und Erwartungen der Bevölkerung vor Ort ein wichtiges Kriterium bei der Bewertung der Qualität der Projekte sein sollten; |
31. |
weist darauf hin, dass ein gemeinsamer Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Solidaritätskorps und dem Friedenskorps der Vereinten Nationen, dem amerikanischem Friedenskorps sowie weiteren vergleichbaren Organisationen geschaffen werden muss; |
32. |
hebt hervor, dass die Tätigkeit des Europäischen Solidaritätskorps so auszugestalten ist, dass das vorhandene Potenzial der europäischen Jugendorganisationen und die von den Mitgliedern dieser Organisationen geleistete Freiwilligentätigkeit genutzt werden können; ist der Auffassung, dass es nicht Sinn und Zweck des Europäischen Solidaritätskorps sein kann, die Tätigkeit dieser Organisationen zu übernehmen bzw. zu ersetzen, sondern nur, diese zu ergänzen; weist darauf hin, dass es für den Erfolg des Europäischen Solidaritätskorps entscheidend darauf ankommen wird, ob es ihm gelingt, die in Europa tätigen Jugendorganisationen in die Zusammenarbeit einzubinden; hält es darüber hinaus für erforderlich, bei der Konzipierung der Strategie für das Europäische Solidaritätskorps der jahrzehntelangen Erfahrung der europäischen Jugendorganisationen in den Bereichen Freiwilligenmanagement und gemeinschaftliche Entwicklung eine wichtige Rolle einzuräumen und sich auf diese Wissensgrundlage zu stützen; |
33. |
unterstreicht die Notwendigkeit, Instrumente zur Weiterverfolgung und Begleitung der teilnehmenden jungen Menschen festzulegen, um die Qualität der vom Europäischen Solidaritätskorps angebotenen Tätigkeiten sicherzustellen und auch dafür zu sorgen, dass die jungen Menschen für ihre Teilnahme an den verschiedenen Aktivitäten des Korps befähigt und vorbereitet sind. Darüber hinaus sollten Aufnahmeorganisationen, die Beschäftigungsprojekte anbieten (insbesondere Praktika und Lehrlingsausbildungen), die Grundsätze und Standards befolgen, die u. a. in der Europäischen Qualitätscharta für Praktika und Lehrlingsausbildungen festgelegt sind, um eine gute Stellenvermittlung zu gewährleisten; |
34. |
ist der Auffassung, dass zudem geklärt werden muss, wie die Beziehungen zwischen dem Europäischen Solidaritätskorps und dem Europäischen Freiwilligendienst gestaltet werden sollen, um Überschneidungen zu vermeiden und um die Kontinuität und Flexibilität bezüglich der von der Europäischen Union angebotenen Möglichkeiten zu gewährleisten; |
35. |
weist darauf hin, dass neben der Schaffung des Europäischen Solidaritätskorps auch ein System zur Anerkennung der Fertigkeiten entwickelt werden muss, die bei der im Rahmen des Korps geleisteten Freiwilligentätigkeit — sowohl im öffentlichen und privaten Sektor als auch in den Hochschuleinrichtungen — erworben werden. Diese sind Teil der nicht-formalen Bildung, was sich derzeit nicht in einem adäquaten System zur offiziellen Anerkennung von Qualifikationen widerspiegelt; |
36. |
betont, dass sich Maßnahmen, die Jugendlichen den Erwerb zusätzlicher Fähigkeiten durch Arbeit oder Freiwilligentätigkeit ermöglichen, positiv auf den öffentlichen und den privaten Sektor auswirken, da sie die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen stärken und einen wettbewerbsfähigeren Pool an Talenten zur Einstellung von Beschäftigten schaffen; fordert daher, mit der Privatwirtschaft zusammenzuarbeiten, um zu beleuchten, wie die erworbenen Fähigkeiten besser auf den Bedarf des Arbeitsmarktes abgestimmt werden können. |
Brüssel, den 11. Mai 2017
Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen
Markku MARKKULA
(1) AdR-Stellungnahme „Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen“ (COR-2016-04094).
15.9.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 306/24 |
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Thema „Bessere Steuerung des Europäischen Semesters: ein Verhaltenskodex für die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften“
(2017/C 306/05)
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DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN (AdR)
I. Das Europäische Semester und seine Grenzen
1. |
stellt fest, dass das Europäische Semester das wichtigste Instrument für die Koordinierung der Wirtschafts- und Finanzpolitik auf EU-Ebene ist, in dessen Verlauf die Mitgliedstaaten ihre Haushalts- und Wirtschaftspolitik an den auf EU-Ebene vereinbarten Empfehlungen ausrichten. Das Semester beeinflusst über den Jahreszyklus hinweg die Politikgestaltung der Behörden auf europäischer, nationaler, lokaler und regionaler Ebene; verweist ferner auf die Verbindung zwischen dem Europäischen Semester und der Kohäsionspolitik, da der Zugang der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu den europäischen Struktur- und Investitionsfonds durch die EU-Vorschriften über die wirtschaftspolitische Steuerung geregelt ist; |
2. |
ist der Ansicht, dass der Erfolg des Europäischen Semesters auch von der Komplementarität zwischen europäischen, nationalen und lokalen öffentlichen Finanzierungsinstrumenten abhängt; |
3. |
weist darauf hin, dass das Europäische Semester nicht den Erwartungen gerecht wird, was sowohl die mangelnde Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen als auch die gering ausgeprägte Übernahme von Verantwortung auf nationaler Ebene belegen. Daneben hat das Europäische Semester trotz der Bemühungen der Kommission, es mit der Strategie Europa 2020, der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und den europäischen Struktur- und Investitionsfonds zu verknüpfen, mit der Komplexität und der Vielzahl unterschiedlicher Referenzrahmen zu kämpfen; |
4. |
ist ferner der Ansicht, dass sich der Übergang zu einem neuen europäischen strategischen Rahmen als Nachfolger der Strategie Europa 2020 für Reformen bei der Steuerung des Europäischen Semesters anbietet. Jede künftige langfristige Entwicklungsstrategie würde auch Politikkohärenz und einen einheitlichen Steuerungsrahmen erfordern; weist darauf hin, dass die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung noch keinen solchen Rahmen vorsieht; |
5. |
macht darauf aufmerksam, dass die lokalen und nationalen Gebietskörperschaften sowie die Organisationen, die sie bei ihren jeweiligen nationalen Regierungen vertreten, vor dem Hintergrund der jeweiligen tatsächlichen Aufteilung der Befugnisse und Zuständigkeiten in den einzelnen Mitgliedstaaten nicht einfach weitere Interessenträger unter vielen, sondern wichtige institutionelle Akteure bei der Politikgestaltung sind; betont, dass über 40 Prozent der 2016 ausgesprochenen länderspezifischen Empfehlungen ohne die aktive Mitwirkung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nicht vollständig umgesetzt werden könnten, da diese für über die Hälfte der öffentlichen Investitionen zuständig sind; zum Teil sind sie auch für die Umsetzung der politischen Maßnahmen und der Investitionsagenda der EU zuständig; |
6. |
verweist auf die besondere Bürgernähe der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie darauf, dass ihre Kenntnis der Chancen und Herausforderungen ihres jeweiligen Gebiets und ihre Fähigkeit zum Dialog mit den Bürgern, Unternehmen, den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft in Zeiten zunehmender Skepsis gegenüber dem Staat und der repräsentativen Demokratie auf europäischer und nationaler Ebene entscheidende Bedeutung hat; macht auf das Ergebnis einer jüngeren Eurobarometer-Umfrage aufmerksam, das zeigt, dass Lokal- und Regionalpolitiker entscheidend zur Stärkung der Beziehungen zwischen Europa und seinen Bürgern beitragen können (1); |
7. |
bedauert, dass die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in das Europäische Semester, u. a. in die Konzeption und Umsetzung der nationalen Reformprogramme, in den EU-Mitgliedstaaten weder überall strukturiert stattfindet noch ausdrücklich anerkannt ist; weist darauf hin, dass die gängige Praxis, die je nach Mitgliedstaat sehr unterschiedlich aussehen kann, vornehmlich auf Konsultationen der Interessenträger basiert, wobei die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften anderen als Interessenträger anerkannten Einrichtungen gleichgestellt sind, ohne dass ihre Befugnisse, Zuständigkeiten und Aufgaben als unerlässliche Regierungsebene angemessen berücksichtigt würden; |
8. |
bedauert, dass das Europäische Semester auf Analysen fußt, die nicht systematisch einer regionalen Differenzierung der Chancen und Herausforderungen innerhalb der Mitgliedstaaten Rechnung tragen, die auf die unterschiedlichen Voraussetzungen und Ressourcen der Regionen und Städte, auch hinsichtlich der institutionellen und administrativen Kapazitäten der öffentlichen Verwaltung, zurückzuführen sind; |
II. Eine bessere Steuerung des Europäischen Semesters
9. |
ist der Ansicht, dass eine territoriale Dimension — sowohl in analytischer Hinsicht (durch die Ergänzung des Jahreswachstumsberichts, der nationalen Reformprogramme und der länderspezifischen Empfehlungen um Analysen der territorialen Entwicklungen und der Auswirkungen der politischen Maßnahmen der EU auf die regionale und lokale Ebene) als auch in operativer Hinsicht (durch eine stärkere und systematischere Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf der Grundlage eines partnerschaftlichen und mehrere Ebenen umfassenden Ansatzes) — zu einer größeren Wirksamkeit des Europäischen Semesters und zur Übernahme von mehr Verantwortung vor Ort beitragen wird. Sie würde auch die Verbindung zwischen der EU-Politik und der Investitionsagenda stärken; weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen der ESI-Fonds bereits umfassende Informationen liefern und dass weitere einschlägige Angaben problemlos verfügbar sind und genutzt werden können, um das Europäische Semester mit einer territorialen Dimension zu versehen; |
10. |
ist der Auffassung, dass eine stärkere Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in das Europäische Semester ihre Beteiligung von Anfang an bedeuten sollte, u. a. durch ihre Mitwirkung an der Aufstellung der nationalen Reformprogramme über einen kombinierten Top-down-/Bottom-up-Ansatz; die Umsetzung der nationalen Reformprogramme sollte koordinierte Maßnahmen aller Regierungsebenen auf der Grundlage eines Multi-Level-Governance-Ansatzes (2) umfassen; betont, dass während des gesamten Verfahrens, das stärker auf wissenschaftliche Fakten und territoriale Folgenabschätzungen gestützt sein sollte, auf Transparenz und Rechenschaftspflicht zu achten ist; |
11. |
vertritt ferner die Auffassung, dass es für die Stärkung der nationalen Reformprogramme und die Behebung einiger der bestehenden Schwierigkeiten von wesentlicher Bedeutung ist, regionale/nationale Investitionen, einschließlich der Kofinanzierung für die ESI-Fonds, bei der Berechnung im Sinne des Stabilitäts- und Wachstumspakts auszuklammern, was seiner Ansicht nach eine kohärente Angleichung der nationalen Reformprogramme an die ESI-Fonds ermöglicht, zumal sie gemeinsame Ziele verfolgen; |
12. |
empfiehlt die Aufstellung eines Verhaltenskodexes, um dem Europäischen Semester eine territoriale Dimension zu geben, indem territoriale Analysen in seinen zentralen Dokumenten aufgenommen werden und eine strukturierte und kontinuierliche Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in seine Planung und Umsetzung sichergestellt wird; |
13. |
schlägt vor, in einem solchen Verhaltenskodex die grundlegenden Anforderungen festzuhalten, die alle betreffenden Regierungsebenen erfüllen müssen; der Verhaltenskodex sollte den einschlägigen Erfahrungen mit dem Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaften im Rahmen der ESI-Fonds der Kohäsionspolitik (3) sowie bestehenden bewährten Verfahren Rechnung tragen, die in einigen Ländern mit Blick auf eine intensive Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften entwickelt wurden; |
14. |
weist darauf hin, dass sich die institutionellen Regelungen, Befugnisse, Traditionen und Ressourcen auf nationaler und subnationaler Ebene stark voneinander unterscheiden, und hebt hervor, dass der Verhaltenskodex die bestehenden Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die verfassungsrechtliche Gestaltung und die Aufteilung der Befugnisse unter der nationalen und subnationalen Regierungsebene berücksichtigen sollte; ist daher der Ansicht, dass die konkrete Umsetzung der länderspezifischen Bestimmungen des Verhaltenskodexes den Mitgliedstaaten überlassen bleiben sollte; |
15. |
fordert dazu auf, bei dem Verhaltenskodex den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Subsidiaritätsprinzip umfassend zu achten; der Verhaltenskodex sollte auf eine bessere Governance ausgerichtet und Teil eines solchen Ansatzes sein und insgesamt in die Bemühungen um ein gestrafftes und weniger kompliziertes Europäisches Semester integriert werden, das sich bei einer geringeren Komplexität auf wenige wichtige Schwerpunkte konzentriert. Dies bedeutet, dass die Zuständigkeiten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu achten sind und unnötiger Verwaltungsaufwand für sie zu vermeiden ist; auch sollte möglichst auf bestehende Strukturen und Verfahren zurückgegriffen werden, die etwa für die Verordnungen über die Kohäsionspolitik eingerichtet wurden; |
16. |
begrüßt, dass der Vorschlag des AdR für einen Verhaltenskodex vom Europäischen Parlament in seiner am 26. Oktober 2016 angenommenen Entschließung zur Umsetzung des Europäischen Semesters 2016 unterstützt wurde und in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Februar 2017 zum Jahreswachstumsbericht 2017 anerkannt wurde, dass eine bessere Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen klar formulierte Prioritäten auf europäischer Ebene und eine wirklich öffentliche Diskussion auf einzelstaatlicher, regionaler und lokaler Ebene sowie die strukturierte Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften erfordert; |
17. |
begrüßt die jüngsten Bemühungen um die Verbesserung des Verfahrens für das Semester durch die Beauftragten der Kommission für das Europäische Semester in jedem Mitgliedstaat und unterstreicht den Mehrwert dieser Beauftragten als Anlaufstelle für alle Regierungs- und Verwaltungsebenen sowie für die Interessenträger; diese Bemühungen sollten durch engere Kontakte zu den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Bereichen ergänzt werden, die zu ihren Zuständigkeiten zählen; |
III. Grundlegender Aufbau und wesentlicher Inhalt des Verhaltenskodexes
18. |
empfiehlt, den Verhaltenskodex wie folgt in zwei Abschnitte zu gliedern und wesentliche Elemente aufzunehmen, die sich an die einschlägigen institutionellen Akteure auf allen Ebenen richten; empfiehlt ferner, den eigentlichen Inhalt des Verhaltenskodexes partnerschaftlich von den einschlägigen EU-Institutionen ausarbeiten zu lassen, wobei sichergestellt werden sollte, dass seine länderspezifischen Bestimmungen im Sinne des Subsidiaritätsprinzips dem jeweiligen nationalen und subnationalen Kontext voll angepasst werden können; |
Abschnitt 1: Eine solide territoriale Analyse als Grundlage für das Europäische Semester
19. |
empfiehlt, für eine solide territoriale Grundlage für das Europäische Semester zu sorgen, die eine deutlichere Ausrichtung auf wichtige Fragen für jede Regierungsebene ermöglicht, weswegen im Verhaltenskodex vorgesehen werden sollte, dass
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Abschnitt 2: Umsetzung des Partnerschaftsprinzips im Europäischen Semester auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen
20. |
empfiehlt, im Hinblick auf die Einbeziehung der subnationalen Regierungsebenen im Verhaltenskodex vorzusehen, dass
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IV. Einleitung und Umsetzung des Verhaltenskodexes
21. |
ist der Ansicht, dass der Verhaltenskodex auf EU-Ebene unmittelbar nach seiner Annahme und auf Länderebene über einen Zeitraum von zwei Jahren umgesetzt werden sollte, damit er — an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst — von der nationalen und den subnationalen Regierungsebenen eingeführt werden kann; |
22. |
schlägt vor, dass die EU-Institutionen den Verhaltenskodex innerhalb des derzeit geltenden Rechtsrahmens möglichst bald über eine interinstitutionelle Vereinbarung, die den AdR einschließt, einleiten sollten; |
23. |
empfiehlt, dass die Kommission in der Zwischenzeit vorzugsweise auf der Grundlage von Artikel 121 AEUV eine Änderung der Rechtsvorschriften, die das Europäische Semester regeln, vorschlagen sollte, sodass eine explizite Rechtsgrundlage gegeben ist, um den Verhaltenskodex künftig rechtsverbindlich zu machen; |
24. |
weist darauf hin, dass die Umsetzung des Verhaltenskodexes erleichtert würde, indem auf bestehende Strukturen und Tätigkeiten zurückgegriffen wird bzw. diese ausgebaut werden, wie etwa: die Europäische Woche der Regionen und Städte, die Wiederaufnahme des territorialen Dialogs zwischen dem AdR, den Vertretern der Regionen und Städte und den Organen und Einrichtungen der EU sowie die Nutzung bereits verfügbarer Daten von Eurostat oder der Regionen und lokalen Gebietskörperschaften; |
25. |
fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Problem der administrativen und institutionellen Kapazität, das der umfassenden Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen im Wege steht, auf allen Regierungsebenen und insbesondere auf der subnationalen Ebene anzugehen; wiederholt diesbezüglich seine Aufforderung an die Europäische Kommission, ein einheitliches Strategiedokument vorzulegen, das Leitlinien und Koordinierungsgrundsätze für alle Stränge der EU-finanzierten technischen Unterstützung für Kapazitätsaufbau enthält; |
26. |
fordert dazu auf, Maßnahmen zu erwägen, damit die Mitgliedstaaten den Verhaltenskodex annehmen; |
27. |
fordert die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament auf, in Absprache mit dem AdR die Arbeiten an dem Verhaltenskodex unter Berücksichtigung des oben erläuterten Aufbaus und wesentlichen Inhalts sowie unter Achtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Subsidiaritätsprinzips aufzunehmen. |
Brüssel, den 11. Mai 2017
Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen
Markku MARKKULA
(1) Siehe Flash Eurobarometer 427, veröffentlicht am 22. Oktober 2015, auf der Grundlage der Antworten von 62 511 Befragten.
(2) Charta der Multi-Level-Governance (MLG) in Europa http://cor.europa.eu/de/activities/governance/Pages/charter-for-multiLevel-governance.aspx.
(3) Delegierte Verordnung (EU) Nr. 240/2014 der Kommission vom 7. Januar 2014 zum Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaften im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ABl. L 74 vom 14.3.2014, S. 1).
(4) Auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen) (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).
15.9.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 306/28 |
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Thema „Soziale Innovation als neues Instrument zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen“
(2017/C 306/06)
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POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN (AdR)
Allgemeine Bemerkungen
1. |
nimmt wahr, dass Europa vor großen gesellschaftlichen Herausforderungen steht: Die Bürgerinnen und Bürger sind unsicher, was ihre Zukunft angeht, die Arbeitslosigkeit — insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit — ist noch immer höher als vor der Wirtschafts- und Finanzkrise, die Folgen des Klimawandels zeigen sich immer deutlicher, die Bevölkerung altert und die Ankunft von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Migranten stellt die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vor neue Probleme. |
2. |
Die Mitglieder des AdR erleben, wie sich die Gesellschaft verändert. Unsere Bürgerinnen und Bürger stellen heute höhere Ansprüche und verfügen auch über höhere Qualifikationen; daher nehmen sie immer öfter ihr Leben selbst in die Hand, möchten ihren Lebensstandard verbessern und stärker am Aufgreifen gesellschaftlich relevanter Themen beteiligt werden. Gleichzeitig sind wir uns als lokale und regionale Gebietskörperschaften bewusst, dass die Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger sehr unterschiedlich gelagert sein können. |
3. |
Daneben werden die gesellschaftlichen Herausforderungen immer komplexer: Sie lassen sich nicht auf einen einzigen Politikbereich eingrenzen und halten sich weder an verwaltungstechnische Grenzen noch an Legislaturperioden. Sie erfordern sofortiges Handeln sowie eine langfristige Perspektive und Herangehensweise und einen Paradigmenwechsel in Bezug auf die soziale Dimension der EU-Politik, u. a. mit Blick auf die WWU, um alle Bürgerinnen und Bürger zu erreichen und die Solidarität unter den Menschen und den Mitgliedstaaten zu stärken. |
4. |
Gleichzeitig stehen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften weniger finanzielle Mittel zur Verfügung, um diese neuen und komplexeren Herausforderungen in einer sich rasch wandelnden Gesellschaft anzugehen; jedwedes Handeln in diesem Bereich erfordert daher eine objektive, pragmatische und effiziente Zusammenarbeit der verschiedenen Regierungsebenen. |
5. |
Der AdR weist auf die Beschränkungen des bisher verfolgten Ansatzes und der politischen Instrumente mit Blick auf die Lösungsfindung für die heutigen gesellschaftlichen Herausforderungen hin. Daneben bieten diese Entwicklungen auch Chancen für ein modernes und innovatives Europa. |
6. |
Der AdR sieht in sozialer Innovation ein wichtiges Instrument (unter Beteiligung des öffentlichen, des privaten und des dritten Sektors) zur Bewältigung der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen sowie zur Verbesserung der Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger. Sozial innovative Projekte haben eine größere Wirkung auf die Gesellschaft und die Wirtschaft im Allgemeinen, wenn sie technologisch unterstützt werden; sie führen so zu besseren Lösungen für unsere Bürger. |
Kennzeichen sozialer Innovation
7. |
Der AdR stimmt mit der Definition von sozialer Innovation überein, der zufolge sie als neue Ideen (Produkte, Dienstleistungen und Modelle), die gesellschaftliche Bedürfnisse erfüllen (wirksamer als andere Lösungen) und gleichzeitig neue soziale Beziehungen und Partnerschaften schaffen, definiert wird (1). |
8. |
Soziale Innovation kann ein wichtiges Instrument für die Bewältigung aller gesellschaftlichen Herausforderungen sein. Beispielsweise für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, die Betreuung älterer Menschen und die Erhaltung ihrer Selbstständigkeit, die Inklusion von Menschen, die nur schwer Zugang zum Arbeitsmarkt finden, sowie für die Revitalisierung abgelegener Gebiete, von Regionen mit verschiedenen demografischen Herausforderungen und von städtischen Problemgebieten. |
9. |
Ein Bottom-up-Ansatz, die möglichst bürgernahe und gemeinsame Suche nach Lösungen (2), ein Angebot maßgeschneiderter Lösungen, neue Beziehungen und eine neue Art der Zusammenarbeit zwischen Behörden, Unternehmen, wissenschaftlichen und Bildungseinrichtungen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Interessenverbänden der Bürger (3) sind für den AdR kennzeichnend für soziale Innovation. |
10. |
Der AdR verweist auf den Kundenbeirat als ein gutes Beispiel für den Bottom-up-Ansatz. Kundenbeiräte bieten den Kunden eine konkrete Ansprechstelle für die jeweiligen Dienstleistungen. Kundenbeiräte eignen sich, um Rückmeldungen der Kunden (wie z. B. Kundenerfahrungen) einzuholen, Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln sowie neue Ideen „von der Basis her“ zu generieren und zu testen. Kundenbeiräte fördern die Teilhabe und verschaffen den Kunden echte Möglichkeiten zur Einflussnahme. |
11. |
Soziale Innovation bedeutet für die Behörden eine andere Arbeitsweise. Sie setzt eine aufgeschlossene Haltung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gegenüber Initiativen und Ideen von Bürgern, Unternehmen, wissenschaftlichen und Bildungseinrichtungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen voraus. Diesbezüglich ist zu beachten, dass die Lösung für viele aktuelle Probleme nicht allein vom Staat kommen kann. Aufgeschlossenheit ist jedoch nicht mit Passivität gleichzusetzen. Die Förderung von sozialer Innovation erfordert von lokalen Gebietskörperschaften häufig eine leitende und koordinierende Funktion bei der Vermittlung von Partnerschaften, beim Zusammenbringen verschiedener Akteure, der Schaffung von Ökosystemen für soziale Innovation, der Förderung guter Initiativen von Bürgern und lokalen Gemeinschaften, der Schaffung flexibler rechtlicher Rahmenbedingungen, der Sicherstellung eines Wissensaustauschs und der Förderung des Dialogs. |
12. |
Die Europäische Kommission fordert zu Recht, dass die EU konkrete Ergebnisse liefern muss, die den Bedürfnissen und Wünschen der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden. Indem bei der Politikgestaltung und der Beschlussfassung schon früh soziale Innovation unterstützt und gefördert wird, können bessere Lösungen sowie eine breitere Unterstützung für diese Lösungen erzielt werden. |
13. |
Die Unterstützung der Öffentlichkeit ist in Zeiten, in denen das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen untergraben wird, entscheidend. Soziale Innovation geht von den Bürgern und den Kommunen aus und reicht von der Konsultation der Bürger, um herauszufinden, wo gesellschaftlicher Bedarf besteht, über die Aufstellung von Lösungen bis hin zur Umsetzungsphase im Wege eines Prozesses der Einbeziehung, Teilhabe, Mitverantwortung und Gegenseitigkeit und des Aufbaus von Netzen, die mehrere Akteure zusammenbringen. Diese Dimension muss mit der territorialen Dimension verknüpft werden und so eng wie möglich an die Bedürfnisse des Einzelnen, der Familien und der Gemeinschaft herankommen. |
Potenzial ausschöpfen, Hindernisse beseitigen
14. |
Der AdR begrüßt, dass die Europäische Kommission die Bedeutung der sozialen Innovation anerkennt, insbesondere das Potenzial des Portals der Social Innovation Community und den jährlichen europäischen Wettbewerb für soziale Innovation (Social Innovation Competition). Der AdR betont, dass es bei sozialer Innovation nicht nur um Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen geht. Soziale Innovation muss als Instrument anerkannt werden und es muss das Bewusstsein dafür geweckt werden, dass sie in unterschiedlichen Politikbereichen eingesetzt werden kann, darunter auch für die Bekämpfung von Armut und wirtschaftlicher Ausgrenzung, wodurch sich die Lebensqualität der EU-Bürger verbessern lässt. |
15. |
Tatsächlich sorgen erfolgreiche Projekte im Bereich der sozialen Innovation für Komplementarität zwischen der Stärkung der sozialen Inklusion und von Solidarität und der Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen. Der AdR weist daher nachdrücklich auf die Notwendigkeit hin, soziale Innovation durchgängig in die lokalen und regionalen Entwicklungsstrategien zu integrieren. |
16. |
Darüber hinaus hat soziale Innovation einen positiven Einfluss auf Innovationen. Der technologische Fortschritt schreitet immer rascher voran, Entwicklungen wie die Digitalisierung und die Automatisierung führen in den Städten und Regionen zu grundlegenden Veränderungen des Arbeitsmarkts und der Wirtschaft im Allgemeinen: Einerseits gehen viele Arbeitsplätze durch Automatisierung und Robotisierung verloren, andererseits werden sie durch andere, neue Arbeitsplätze ersetzt, Big Data rüttelt am Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger, und nicht alle sind in der Lage, mit der technologischen Entwicklung Schritt zu halten bzw. diese zu nutzen. Soziale Innovation kann zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit unserer Gesellschaften beitragen. Der AdR weist darauf hin, dass es EU-weit einige gute Beispiele für soziale Innovation von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gibt (4). |
17. |
Wenn Informationen über erfolgreiche soziale Innovation nicht ausgetauscht werden und sie somit lokal beschränkt bleibt, so ist dies eine verpasste Gelegenheit. Innovationen fangen oft lokal und klein an, können aber für alle Bürgerinnen und Bürger in Europa wertvoll und nutzbar werden. Zur vollständigen Ausschöpfung des Potenzials von sozialer Innovation ist ein Umfeld erforderlich, das Expansion und Verbreitung möglich macht. |
18. |
Es gibt viele Beispiele für bewährte Praktiken der sozialen Innovation, die sowohl Frauen als auch Minderjährigen in Risikosituationen helfen. Diese Praktiken gilt es zu würdigen, sodass sie EU-weit auf Menschen in Risikosituationen ausgeweitet werden können, wofür bei Bedarf eine Finanzierung über die Strukturfonds bereitgestellt werden sollte. |
19. |
Um das Potenzial von sozialer Innovation voll ausschöpfen zu können, muss der mit der Kohäsionspolitik verbundene Verwaltungsaufwand vereinfacht und abgebaut werden. Die derzeitige Komplexität und der Umfang des Rechtsrahmens wirken auf viele Antragsteller abschreckend. Der AdR hat die EU-Organe schon mehrfach zu einer echten Vereinfachung des Legislativpakets zur Kohäsionspolitik aufgefordert (5). |
20. |
Die EU-Kohäsionspolitik erschwert den Einsatz von sozialer Innovation als Instrument. Kleine Projekte, kleine und unkonventionelle Partner sowie die Tatsache, dass soziale Innovation nicht immer als Kriterium bei der Beantragung von EU-Mitteln aufgenommen wird, behindern die Förderung von Projekten im Bereich sozialer Innovation durch EU-Mittel. |
21. |
Daher eignen sich nicht alle europäischen Fonds und Programme für soziale Innovation. Ebenso wie für technologische Innovation werden auch für soziale Innovation Raum für Experimente und die Bereitschaft benötigt, auch missglückte Innovationen zu akzeptieren. |
22. |
Der AdR betont, dass soziale Innovation u. a. durch die Sozialwirtschaft erfolgreich vorangebracht werden kann. Er verweist diesbezüglich darauf, dass sozialwirtschaftliche Initiativen zur Stärkung des sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts sowie des Vertrauens in der gesamten EU beitragen, da ihre Tätigkeit auf der Zusammenarbeit und dem bürgerschaftlichen Engagement der einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft beruht. Daher ist es entscheidend, soziale Innovation auch durch die Erschließung des Potenzials der Sozialwirtschaft zu fördern, indem ihr Zugang zu verschiedenen Finanzierungsformen sowie durch die Mobilisierung ausreichender Finanzmittel auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene verbessert wird (6). |
Innovation im Vergleich zu sozialer Innovation
23. |
Der AdR unterstreicht die Bedeutung von Innovationen für die Europäische Union, um den Bürgerinnen und Bürgern die beste Bildung und genügend Arbeitsplätze zu bieten, die heutigen gesellschaftlichen Herausforderungen angehen zu können und Wohlstand und Lebensqualität auf einem hohen Niveau zu halten. In diesem Zusammenhang verweist der AdR auf die Bedeutung der Initiative „Innovationsunion“, um die EU innovationsfreundlicher zu machen und so gute Ideen schneller in Produkte und Dienstleistungen zu verwandeln. |
24. |
Der AdR begrüßt die verschiedenen Bemühungen der Europäischen Kommission zur Förderung von sozialer Innovation im Rahmen des Programms der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation („EaSI“), kollaborativer Wirtschaftsmodelle, von Horizont 2020, von Plattformen für Kulturbewusstsein und von Programmen des KMU-Instruments. |
25. |
Er ist jedoch der Auffassung, dass im EaSI-Programm zwar unter anderem dargelegt wird, wie Langzeitarbeitslosigkeit sowie Armut und soziale Ausgrenzung bekämpft werden sollen, es aber bislang noch keine Instrumente auf europäischer Ebene gibt, mit denen diese gemeinsamen Probleme wirksam angegangen werden können. |
26. |
Trotz dieser Bemühungen liegt nach Ansicht des AdR bei der Strategie Europa 2020 der Schwerpunkt zu einseitig auf dem technologischen Aspekt von Innovationen, während die soziale Dimension zu kurz kommt. Der AdR betont, dass soziale und technologische Innovation einander ergänzen. Um eine echte Wirkung für die Gesellschaft zu erzielen, muss diese Komplementarität gefördert werden. |
Die Rolle der Europäischen Union und Empfehlungen
27. |
Die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen halten sich nicht an Grenzen, und oft müssen sich die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Europa mit ihnen auseinandersetzen. Soziale Innovation kann eine wichtige Rolle bei der Schaffung des sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts spielen. Die EU sollte hierbei als treibende Kraft auftreten, Hilfestellung geben und eine Mittlerrolle übernehmen. |
28. |
Der AdR fordert die Europäische Kommission auf, bei ihrer Politikgestaltung der Durchführbarkeit dieser Politik auf der lokalen und regionalen Ebene nachdrücklich Rechnung zu tragen. Dies steht im Einklang mit der Umsetzung der EU-Städteagenda, bei der sich die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Städte einen Überblick über die Durchführbarkeit der EU-Politik und der EU-Rechtsvorschriften auf der lokalen Ebene verschaffen. Dies ist umso wichtiger für Projekte im Bereich der sozialen Innovation, die oft während des gesamten Innovationsprozesses (Entstehung, Erprobung, Verbreitung und Bewertung) von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gefördert werden. |
29. |
Der AdR fordert die Europäische Kommission auf, soziale Innovation als Instrument anzuerkennen und sich bewusst zu machen, dass mit dem Instrument der sozialen Innovation sehr unterschiedliche gesellschaftliche Herausforderungen angegangen werden können und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger verbessert werden kann. |
30. |
Die Europäische Kommission sollte sich zum Vorreiter bei der Weiterentwicklung von sozialer Innovation, dem Austausch von Wissen und der Verbreitung bewährter Verfahren, vor allem derjenigen von Unternehmen der Sozialwirtschaft, machen und gewährleisten, dass die einzelnen Regierungsebenen auch in den Bereichen Gesundheit, Wohnraum und aktive Arbeitssuche integrierte Maßnahmen zur Förderung sozialer Innovation annehmen und so die Schaffung einer echten europäischen Social Innovation Community fördern. |
31. |
Der AdR fordert die Europäische Kommission auf, die genannten Hindernisse zu beseitigen und soziale Innovation als Kriterium bei der Beantragung von EU-Fördermitteln aufzunehmen, europäische Fonds und Programme für unkonventionelle Einrichtungen oder Gruppen zu öffnen und Raum für Experimente zu geben, bei denen auch ein Scheitern akzeptiert wird. |
32. |
Der AdR fordert die Europäische Kommission auf, einen Mechanismus für Monitoring und Wirkungsmessung mit klaren Indikatoren zu entwickeln und die Entwicklungen bei der sozialen Innovation in den Mitgliedstaaten, insbesondere die durch die Sozialwirtschaft hervorgebrachten, zu verfolgen. So werden die Ergebnisse von sozialer Innovation messbar, lässt sich ihre Wirkung ermitteln und können diese Informationen und Erfolgsbeispiele verbreitet werden. Außerdem würde dies auch die Finanzierung erleichtern. |
33. |
Der AdR fordert seine Mitglieder auf, vor Ort mit sozialer Innovation zu experimentieren und andere Behörden, Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen und die Bürger an diesen Versuchen zu beteiligen und anschließend ihre Erfahrungen mit anderen auszutauschen. |
34. |
Der AdR unterstreicht die Bedeutung von Sozialklauseln bei der Bewertung der Angebote für öffentliche Ausschreibungen und fordert die Europäische Kommission auf, dafür zu sorgen, dass diese von den Mitgliedstaaten ordnungsgemäß in einzelstaatliches Recht umgesetzt und angewandt werden. Ferner fordert er Flexibilität bei den geltenden Vorschriften für staatliche Beihilfen, um soziale Innovation zu fördern. Zudem regt er an, das Potenzial von Mitgliederkapital und partizipativer Innovation für vorhandene Programme für soziale Innovation und Sozialinvestitionen zu erforschen, die in der Regel auf Investorenmodellen basieren. |
Brüssel, den 11. Mai 2017
Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen
Markku MARKKULA
(1) Empowering people, driving change: Social innovation in the European Union, BEPA (Bureau of European Policy Advisers) — 2011.
(2) Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Das Paket der EU zu Sozialinvestitionen“, CDR1999-2013_00_00_TRA_AC.
(3) Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Auf dem Weg zu einer integrierten europäischen Städteagenda“, COR-2013-06902.
(4) Z. B. das Projekt „Proeftuin Dementie“ („Versuchsfeld Demenz“) im niederländischen Tilburg. Bei diesem Projekt arbeiten Unternehmen, Bildungs- und wissenschaftliche Einrichtungen, Pflegekräfte sowie Patienten und ihre Familien zusammen daran, dass die Patienten länger und besser in ihrer gewohnten Umgebung (sprich zu Hause) leben können. Die technischen Innovationen, die hier zum Einsatz kommen, wurden in Zusammenarbeit mit diesen unterschiedlichen Gruppen entwickelt.
(5) Siehe u. a.: Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: Vereinfachung der ESI-Fonds aus der Sicht der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften (COR-2016-00008).
(6) Stellungnahme des AdR zum Thema „Die Rolle der Sozialwirtschaft bei der Wiederherstellung von Wirtschaftswachstum und der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit“ (COR-2015-01691).
15.9.2017 |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 306/32 |
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Thema „Die lokale und regionale Dimension der Bioökonomie und die Rolle der Städte und Regionen“
(2017/C 306/07)
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POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN (AdR)
Kernbotschaften
1. |
begrüßt die bisherigen Anstrengungen der Europäischen Kommission, der Mitgliedsstaaten und der Regionen, die Bioökonomie auf regionaler Ebene durch eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, u. a. des Bodens sowie der Binnen- und Meeresgewässer, zu fördern, und spricht sich dafür aus, diese Anstrengungen weiter auszubauen; |
2. |
sieht im Ausbau der Bioökonomie vor allem in ländlichen und geeigneten Waldgebieten der EU sehr große Entwicklungspotenziale für Wachstum und Beschäftigung und weist darauf hin, dass diese Potenziale nur realisiert werden können, wenn die Akteure in den Regionen und Städten vor Ort eng zusammenarbeiten und gemeinsame Ziele verfolgen; |
3. |
schlägt deshalb vor, bei einer künftigen Überarbeitung der Bioökonomiestrategie und des dazugehörigen Aktionsplans die Erschließung des Potenzials und der Vorteile der Bioökonomie — einschließlich der Biotechnologie und Biomasse — für die lokale und regionale Entwicklung sowohl in städtischen wie auch in ländlichen Gebieten in den Mittelpunkt zu stellen; |
4. |
ist der Überzeugung, dass mehr Synergien zwischen europäischen, nationalen, regionalen und lokalen Bioökonomie-Initiativen im Sinne der Multi-Level-Governance notwendig sind, um so möglichst optimale Bedingungen zur Entwicklung der Bioökonomie in Europa zu schaffen; |
5. |
fordert vor allem, auf die regionalen Strategien für eine intelligente Spezialisierung, die eine Fokussierung auf die Bioökonomie aufweisen, zu setzen und dies bei der Überprüfung der Bioökonomiestrategie zu beachten; |
6. |
regt eine Überprüfung des derzeit bestehenden Rechtsrahmens für den Ausbau der Bioökonomie im Hinblick auf die Initiative zur besseren Rechtsetzung an, um so ggf. auch Investitionshindernisse in EU-Regelungen zu beseitigen; |
7. |
spricht sich für offensive Kommunikationsstrategien durch die Kommission, die Mitgliedstaaten und die europäischen Regionen aus, um das Bewusstsein für die Potenziale der Bioökonomie in den Regionen zu stärken; schlägt in diesem Zusammenhang vor, den Begriff der „Bioregion“ und „Biokommunen“ zu nutzen, um so die ländlichen Gebiete, Städte und Regionen zu bezeichnen, die einen besonderen Schwerpunkt auf den Ausbau der Bioökonomie legen; |
8. |
setzt sich dafür ein, die Initiativen zur Förderung der Bioökonomie eng mit der Entwicklung der nachhaltigen Kreislaufwirtschaft auf regionaler und lokaler Ebene zu verzahnen und spricht sich dafür aus, Bioregionen und Biokommunen sowie Unternehmen und Vereinigungen, die ihre lokalen biologischen Ressourcen zur Schaffung neuer Wertschöpfungsketten nutzen, zu unterstützen — auch durch Direktfinanzierung der eigenen regionalen Forschungszentren, die in den verschiedenen Sektoren der Bioökonomie tätig sind, einschließlich in der Agrar- und Ernährungswirtschaft; |
9. |
regt an, die Förderpolitik der EU und der Mitgliedstaaten dahin gehend zu verändern, dass die Lösung bestehender Probleme und Herausforderungen vor Ort im Vordergrund steht und die Bedingungen für die Förderung der Bioökonomie durch die EU so ausgestaltet werden, um regional angepasste Lösungen unterstützen zu können, wobei auch die besonderen Herausforderungen berücksichtigt werden, vor denen Inseln und abgelegene Gebiete stehen; |
10. |
betont, dass ein Ausbau der Investitionen im Bereich der Bioökonomie nur erreicht werden kann, wenn es einen verbesserten Zugang zu den wichtigsten EU-Finanzierungsinstrumenten wie u. a. EFSI, ESIF, Horizont 2020 und COSME gibt; |
11. |
regt an, dass neue Kombinationsmöglichkeiten zwischen verschiedenen EU-Förderprogrammen ermöglicht werden, um so den Anforderungen einer integrierten Strategie zur Entwicklung der Bioökonomie zu entsprechen (Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation, Investitionsförderung, Garantien); |
12. |
setzt sich dafür ein, dass Erleichterungen bei der Wahrnehmung der Interessen von Regionen bei dem Gemeinsamen Unternehmen „Biobasierte Industriezweige“ zwecks Verbesserung der Kohärenz von Maßnahmen, der optimalen Nutzung von Synergien und dem Austausch bewährter Verfahren zur Förderung von Investitionen in die Bioökonomie erreicht werden; |
13. |
fordert die Europäische Investitionsbank auf, die im Rahmen der EFSI 2.0 geschaffenen Möglichkeiten zur Finanzierung der Bioökonomie auszuschöpfen und proaktiv den Kontakt zu Bioregionen und Biokommunen zu suchen; |
14. |
spricht sich dafür aus, dass die Förderung von interregionaler Zusammenarbeit und Benchlearning zwischen Bioregionen und Biokommunen mithilfe von Horizont 2020, Interreg und anderen Programmen weiter unterstützt wird; schlägt in diesem Zusammenhang vor, auch das Instrument der Europäischen Vereinigung für die Territoriale Zusammenarbeit als Rechtsinstrument für die Zusammenarbeit von Bioregionen und Biokommunen zu nutzen; |
15. |
fordert die Europäische Kommission auf, bereits frühzeitig vor Beginn der nächsten Förderperiode Maßnahmen zu ergreifen, um einen abgestimmten Einsatz der EU-Mittel vor allem im Bereich der Agrarpolitik, darunter der Ernährungs- und Forstwirtschaft, und der Kohäsionspolitik durch entsprechende Vorkehrungen und inhaltliche Abstimmungen für die Operationellen Programme der Bioregionen in Europa zu unterstützen; |
16. |
regt an, dass Vorschläge zur Einführung relevanter, zeitlich begrenzter nachfrageorientierter Anreizsysteme für biobasierte Produkte erarbeitet werden, um deren anfänglich höhere Kosten bei der Markteinführung auszugleichen; appelliert diesbezüglich an die Mitgliedsstaaten und EU-Regionen, eine Präferenz für biobasierte Materialien im Rahmen der öffentlichen Beschaffung zu entwickeln; |
17. |
ist der Überzeugung, dass das große Potenzial der Regionen Europas im Bereich der Bioökonomie besser ausgenutzt werden kann, indem die Städte und Regionen und ihre interregionalen Vereinigungen im Bioökonomie-Stakeholder-Panel ein größeres Gewicht erhalten, und regt daher an, einmal jährlich ein „Europäisches Forum der Bioregionen, Biogemeinschaften und Biokommunen“ in jeweils unterschiedlichen Bioregionen oder Biokommunen in Europa durchzuführen, an dem auch Vertreter der Mitgliedstaaten, des Europäischen Ausschusses der Regionen und des Europäischen Parlaments teilnehmen sollten; |
18. |
betont, dass für den Ausbau der Bioökonomie Anpassungen der Bildungssysteme der Mitgliedstaaten notwendig sind und Ausbildungsangebote, berufliche Weiterbildungen und Qualifizierungen sowie Hochschulstudiengänge die Bürger auch für die veränderten Kompetenzanforderungen rüsten könnten; schlägt daher vor, dass diese Anforderungen auch in der europäischen Bildungsagenda berücksichtigt werden; |
19. |
erinnert daran, dass die Bioökonomie eine Chance auch für den Gesundheitssektor darstellt, weil es dank der fortgeschrittenen Technologien für Untersuchung und Forschung heutzutage möglich ist, innovative therapeutische Produkte auf der Grundlage von komplexen natürlichen Stoffen zu entwickeln, die ermutigende Ergebnisse bringen und auch für das Ökosystem vorteilhaft sind. Die Produktion hochwertiger und funktioneller Lebensmittel trägt auch zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit bei; |
20. |
schlägt vor, die Entwicklung der Bioökonomie im nächsten Forschungsrahmenprogramm sowie bei der Gestaltung der gemeinsamen Agrarpolitik und der künftigen Kohäsionspolitik stärker als bisher zu berücksichtigen und den Beitrag der Bioökonomie für den territorialen Zusammenhalt in der EU zu würdigen; |
21. |
ist der Auffassung, dass eine umfassende territoriale Folgenabschätzung für die Überprüfung des Aktionsplans Bioökonomie von wesentlicher Bedeutung ist und dass die im Rahmen des nächsten Aktionsplans erzielten Fortschritte in Form eines Durchführungsberichts regelmäßig überprüft werden sollten; |
Potenziale der Bioökonomie
22. |
vertritt die Auffassung, dass angesichts globaler Herausforderungen wie Bevölkerungswachstum, Verknappung oder erhebliche Verluste von Ressourcen und Klimawandel neue Wege beschritten werden müssen, um auch in Zukunft ein nachhaltiges Wachstum und die effiziente Nutzung der für die Menschheit und die Wettbewerbsfähigkeit Europas und seiner Regionen entscheidenden Ressourcen zu gewährleisten. Die Entwicklung umweltgerechter Praktiken in der Landwirtschaft ist hierfür überaus wichtig. Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) ist der Überzeugung, dass eine wissensbasierte Bioökonomie mit höchsten Umweltschutzstandards dazu einen wichtigen Beitrag leisten kann. Bioökonomie ist ein zentrales Zukunftsthema, dessen besonderes Potenzial unter anderem darin liegt, ökologische Nachhaltigkeit zu fördern, indem die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen vorangetrieben und mittels neutraler CO2-Bilanz dem Klimawandel entgegengewirkt wird. Durch nachhaltig erzeugte Produkte und Dienstleistungen unter Einsatz von biologischen Ressourcen können die drei Aspekte nachhaltiger Entwicklung miteinander vereint werden, nämlich Wirtschaftswachstum, soziale Entwicklung und Umweltschutz; |
23. |
blendet nicht aus, dass mit dem Einsatz biotechnologischer Verfahren auch Risiken verbunden sind. So droht in der Frage der Nutzung von Biomasse als Ausgangspunkt für biobasierte Produkte ein Konkurrenzkampf um Land und Wasser („Tank-und-Teller-Diskussion“). Gerade deshalb müssen die vorhandenen Rohstoffe nachhaltig, verschwendungsarm und vielgestaltig genutzt werden. Eine intelligente stoffliche Verwendung von Biomasse nach dem Kaskadensystem mehrmals und so oft wie möglich kann dazu beitragen. Dieser Ansatz sollte bei den weiteren strategischen Ausrichtungen der Förderung von Bioökonomie beachtet werden. Auch die Anwendung der Biotechnologie kann zur Verringerung der biologischen Vielfalt beitragen, unter anderem infolge der Verwendung von GVO. Es ist deshalb nötig, bei allen Projekten strikt das Vorsorgeprinzip gemäß dem Unionsrecht anzuwenden, wie es in Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) niedergelegt ist. |
24. |
stellt fest, dass ein möglichst hoher Einsatz biobasierter Produkte in möglichst vielen Branchen auch der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in neuen, nachhaltigen Märkten, insbesondere auch in bisher benachteiligten, wenig industrialisierten Regionen sowie in ländlichen, Berg- und Küstenregionen dient. Mit den Hochtechnologie-Komponenten der biobasierten Chemie und der biotechnologischen Arzneimittelindustrie können nicht nur ehemalige oder stark krisenbehaftete Industriestandorte wiederbelebt werden, sondern sie sind auch für die Gesundheit und die Lebensqualität der Menschen von Vorteil. Damit kommt der Bioökonomie auch eine soziale Dimension zu, da sie Treibstoff und Chance für den lokalen und regionalen Strukturwandel sein kann; |
25. |
verfolgt das Ziel, den Anteil der innovativen biobasierten Industrien am Bruttoinlandsprodukt in der nächsten Dekade deutlich zu steigern, und ist der Überzeugung, dass dieses Ziel nur mithilfe der Regionen erreicht werden kann; |
26. |
stellt fest, dass für den Ausbau der Bioökonomie sowohl die regionalen Voraussetzungen (Vorhandensein natürlicher Ressourcen, Grad der ökonomischen Nutzung, Entwicklung von Wertschöpfungsketten, Vorhandensein eines innovativen Umfeldes) als auch strategische Entscheidungen durch Akteure vor Ort entscheidend sind. Das bedeutet, dass konkret in folgenden Bereichen Einflussmöglichkeiten zur Weiterentwicklung der Bioökonomie bestehen und genutzt werden sollten: Wissenschaft, Technologie, Primärproduktion und industrielle Infrastruktur, Nachfrage und Anreizsysteme, Verbrauchergewohnheiten und Bewusstsein, Kultur, Politik und Gesetze; |
Hemmnisse für die Entwicklung der Bioökonomie
27. |
begrüßt, dass es in vielen EU-Regionen Anstrengungen zum Ausbau der Bioökonomie gibt, weist aber zugleich auf die großen Entwicklungsunterschiede im Ausbau der Bioökonomie in den Regionen hin und sieht hier noch großes Entwicklungspotenzial. In den EU-Regionen existiert eine große Varianz bereits in der Frage, was unter Biotechnologie zu verstehen ist. Der AdR ist daher der Meinung, dass es entsprechender Kommunikationsstrategien bedarf, um über die Potenziale der Bioökonomie aufzuklären und ein entsprechendes Bewusstsein zu schaffen. Der AdR bittet die Kommission, aber auch die Nationalstaaten und die EU-Regionen, entsprechend aktiv zu werden bzw. ihre Anstrengungen zu verstärken. Benötigt wird eine offene und transparente Diskussion über die Ziele, Herausforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten der Bioökonomie sowie über die negativen Auswirkungen bzw. Nachteile ihrer Nichtumsetzung mit allen relevanten Akteuren vor Ort. Auch die Bevölkerung sollte über die Bioökonomie informiert werden und in Abgrenzung zur Biotechnologie Möglichkeiten erhalten, sich aktiv einzubringen; |
28. |
sieht Hemmnisse für die Entwicklung der Bioökonomie in folgenden Bereichen: unsichere Markt- und Technologieentwicklung, damit verbundene hohe Projektrisiken und lange Amortisationszeiträume für den Aufbau der Infrastruktur, hohe Kosten im Bereich Forschung und Entwicklung, höhere Kosten für biobasierte Produkte, die trotz Nachhaltigkeit dem Endverbraucher schwer zu vermitteln sind, viele einzelne Akteure (Erzeuger, Politik, Wissenschaft), rechtliche Rahmenbedingungen und Fehlen einer langfristigen Strategie zur Unterstützung sämtlicher Phasen der Entwicklung und Schaffung eines günstigen Umfeldes zur Begrenzung des hohen unternehmerischen Risikos des Sektors; |
Investitionen und Finanzierung
29. |
begrüßt, dass aus dem Programm „Horizont 2020“3,85 Mrd. Euro für Investitionen im Bereich Forschung und Entwicklung für die Bioökonomie zugewiesen wurden, die Gründung des gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industriezweige beschlossen wurde und EFSI 2.0-Finanzierung auch für bioökonomierelevante Projekte ausgereicht wird; |
30. |
betont, dass weitere Investitionen in den Auf- und Ausbau einer biobasierten Wirtschaft notwendig sind, und plädiert für einen erleichterten Zugang zu den verschiedenen vorhandenen Finanzierungsinstrumenten (ESIF, EFSI, Horizont 2020, GAP) unter Nutzung von Komplementaritäten und Synergien; regt die Schaffung neuer und verbesserter Kombinationsmöglichkeiten zwischen den EU-Förderprogrammen (Innovationsförderung, Investitionsförderung, Garantien) an, um Risiken für private Investoren zu reduzieren und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu helfen, biobasierte Produkte auf den Markt zu bringen; |
31. |
spricht sich für bessere Fördermöglichkeiten und ausreichendes Risiko- und Innovationskapital für die Entwicklung von marktfähigen Lösungen für die Serienproduktion aus, um das besondere wirtschaftliche Risiko für KMU insbesondere in der Markteintrittsphase/Kommerzialisierungsphase zu reduzieren; |
32. |
weist darauf hin, dass die regionalen Bedingungen für den Ausbau der Bioökonomie sehr heterogen sind, und bittet die Kommission um Vorschläge, wie die regionalen Ansätze frühzeitig in die politischen Planungen zur Ausgestaltung der Fördermöglichkeiten einbezogen werden können. Ziel ist es, Verfahren zu finden, die Fördermöglichkeiten so auszugestalten, dass sie unter den heterogenen regionalen Bedingungen erfolgreich angewendet und besser mit nationalen, regionalen und lokalen Förderprogrammen verknüpft werden sowie zur Überwindung geografischer Herausforderungen in Verbindung mit Insellagen und abgelegenen Gebieten beitragen können; |
33. |
bittet um Prüfung, welche nachfrageseitigen Förderungen für die Bioökonomie und welche nachfrageseitigen Instrumente für biobasierte Produkte eingeführt werden können; ist der Auffassung, dass Marktanreizprogramme für biobasierte Produkte einen Beitrag dazu leisten könnten, die Kostennachteile für Verbraucher teilweise auszugleichen und so langfristig einen verbesserten Marktzugang biobasierter, nachhaltiger Produkte zu unterstützen; |
Unterstützung der Regionen und regionaler Akteure, Rechtsetzung
34. |
unterstreicht, dass die Regionen und Städte eine besondere und immer wichtiger werdende Rolle beim Ausbau der Bioökonomie spielen, da lokal vorhandene biobasierte Rohstoffe Ausgangspunkt für bioökonomische Wertschöpfungsketten sind; |
35. |
weist darauf hin, dass die EU-Regionen bei der Erarbeitung regionaler Bioökonomiestrategien und deren Umsetzung stärkere Unterstützung benötigen, und begrüßt in diesem Zusammenhang Initiativen wie z. B. „European Sustainable Chemicals Support Service“; schlägt vor, dass derartige Initiativen auch auf andere Wirtschaftssektoren im Bereich der Bioökonomie (z. B. Pharmaindustrie, Automobilindustrie, Baugewerbe, Energiewirtschaft, Biotechnologie, Agrar-, Ernährungs- und Forstwirtschaft, Anlagenbau, Informations- und Kommunikationstechnologie) ausgeweitet werden; |
36. |
regt an, dass Dörfer, Städte und Regionen und ihre interregionalen Vereinigungen ein größeres Gewicht erhalten, um Best-Practice-Modelle zu identifizieren und Benchlearning-Effekte zwischen Bioökonomieregionen zu erzielen; spricht sich dafür aus, geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Rolle der Städte bei der Entwicklung der Bioökonomie zu ergreifen, wozu die von den Städten organisierten Veranstaltungen gehören. Es sei darauf hingewiesen, dass bioökonomische Prozesse häufig auf lokaler Ebene und in kleinem Maßstab beginnen, weshalb es wichtig ist, solche Initiativen zu unterstützen; |
37. |
betont, dass interregionale Netzwerke wie z. B. das Europäische Bioökonomie-Cluster 3BI, die Vanguard-Initiative oder das Europäische Netzwerk der Chemieregionen ECRN sowie weitere Netzwerke zur Förderung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums (wie Euromontana, AREPO, ERIAFF usw.) einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der Bioökonomie leisten. Sie sind eine wichtige Einrichtung, um Strategien zu entwickeln und den Wissensaustausch auf lokaler und regionaler Ebene zu organisieren. Dabei dienen sie oft als Transformationsriemen zwischen der lokalen, regionalen, nationalen und der EU-Ebene; |
38. |
unterstützt Initiativen wie beispielsweise die „Lodz Declaration of Bioregions“ (1) (anlässlich des „European Bioeconomy Congress“ 2016 in Łódź von mittel- und osteuropäischen Regionen und Interessenträgern aus Unternehmen, Wissenschaft, NGO und Landwirtschaft unterzeichnet) und begrüßt die verstärkte interregionale Vernetzung von Bioregionen entlang der grenzüberschreitenden Wertschöpfungsketten und der makro-regionalen Zusammenarbeit; |
39. |
ist der Überzeugung, dass der Ausbau der biobasierten Wirtschaft einen ganzheitlichen Ansatz benötigt, der verschiedene Politikfelder miteinander verbindet, und dass Cluster mit globalen Potenzialen, Netzwerke und andere Plattformen stärker unterstützt werden sollten, um den Wissenstransfer und den Dialog entlang der Wertschöpfungsketten zu organisieren; |
40. |
sieht die Verbesserung der Abstimmung der verschiedenen politischen und staatlichen Ebenen zur Beförderung der Bioökonomie als weiter dringend geboten an, insbesondere auch in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen. Derzeit wenden die 28 Mitgliedstaaten unterschiedliche Vorschriften für die Nutzung von Biomasse als Ausgangspunkt bioökonomischer Wertschöpfungsketten an. Ebenso werden viele der bioökonomischen Endprodukte in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich behandelt. Aus Sicht des AdR bedarf es einer Harmonisierung und Vereinfachung der Rechtsetzung im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; |
Forschung und Entwicklung, Ausbildung
41. |
unterstreicht, dass für den Ausbau der Bioökonomie die Verbreitung der Wissensbasis zur nachhaltigen Nutzung von Biomasse als Ausgangspunkt für die bioökonomische Wertschöpfungskette entscheidend ist. Die Stärkung von Forschung, die Entwicklung neuer Produkte und ihre Markteinführung bedeuten einen langfristigen Prozess, der viele personelle und finanzielle Ressourcen bindet; |
42. |
regt an, dass die Förderung von Forschungsnetzwerken und die Kooperation verschiedener Akteure der einzelnen Wertschöpfungsketten untereinander einschließlich Hochschulen und außeruniversitären Forschungsinstituten weiter gestärkt wird und die Potenziale aus den Bereichen Wissenschaft, Produktion und Wirtschaft enger miteinander verknüpft werden: Insbesondere müssen nationale und regionale Cluster, welche die Vermarktung von Innovationen ermöglichen, durch ein Netz für Interaktionen und Synergien zwischen Erzeugern, Forschern, Unternehmern, Investoren und politischen Entscheidungsträgern gestärkt werden; |
43. |
spricht sich dafür aus, dass eine umfassende Übersicht über bestehende bioökonomierelevante Initiativen erstellt wird. Es muss mehr finanzielle Anreize für Pilotanlagen, Demonstrations- und Produktionsanlagen dieses Sektors in den EU-Regionen geben, um die Entwicklung von emissionsarmen Produktionsprozessen und industriellen Prozessen zu ermöglichen und den Austausch von Erfahrungen und Know-how zu fördern. Mit einer solchen Strategie sollten „Doppelungen“ vermieden und die Entwicklung von Prozessen und Produkten preiswerter werden; |
44. |
weist darauf hin, dass es im Zusammenhang mit dem Ausbau der Bioökonomie einen Wandel in der Ausbildungsstruktur gibt, eine höhere Interdisziplinarität der Ausbildung notwendig ist und bei den Curricula neue Ausbildungsgänge eine stärkere Beachtung finden müssen. |
Brüssel, den 11. Mai 2017
Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen
Markku MARKKULA
(1) https://media.wix.com/ugd/32bd65_afadb83292a0452fa58289575d1e5eaf.pdf
15.9.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 306/37 |
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Thema „Gesundheit in Städten: ein gemeinsames Gut“
(2017/C 306/08)
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POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN (AdR)
Allgemeine Bemerkungen
1. |
anerkennt, dass der gesundheitliche Aspekt unabdingbarer Bestandteil des Wohlergehens einer Gesellschaft ist, und dass dieser Begriff nicht nur das physische Überleben oder das Freisein von Krankheit beinhaltet, sondern im Einklang mit der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auch psychologische Aspekte, Natur und Umwelt, Klima und Wohnbedingungen, Arbeitsbedingungen sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Gegebenheiten umfasst; |
2. |
betont, dass die Städte infolge der Urbanisierung eine wichtige Rolle bei der Förderung der Gesundheit spielen, da 70 % der Weltbevölkerung im städtischen Raum leben werden; |
3. |
bekräftigt, dass Maßnahmen, Finanzierungsmöglichkeiten und Prioritäten der EU häufig auf Großstädte abzielen, und dass die kumulative Wirkung kleiner und mittlerer Städte und von Städten mit 5 000 bis 100 000 Einwohnern, in denen über die Hälfte der EU-Bevölkerung lebt, stärker berücksichtigt werden sollte (1) — ebenso wie ihr erheblicher Spielraum bei der Konzipierung und Umsetzung von Vorschriften zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit in der EU; |
4. |
weist darauf hin, dass der Begriff der „gesunden Stadt“ („healthy city“, WHO) eine Stadt beschreibt, die sich der Bedeutung von Gesundheit als öffentlichem Gut bewusst ist und klare Strategien zum Schutz und zur Verbesserung des Beziehungsgeflechts zwischen den Bürgern, zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Steigung der Lebenserwartung bei guter Gesundheit sowie zur Reduzierung der Risiken von Behinderungen fördern und umsetzen kann und gleichzeitig die Ziele für die nachhaltige Entwicklung fördert; |
5. |
stellt fest, dass sich zwar viele der zwölf Partnerschaften, die im Rahmen des Pakts von Amsterdam 2016 zur Umsetzung der Städteagenda für die EU lanciert wurden, auf Gesundheitsfragen beziehen, dass jedoch dem Thema Gesundheit bislang keine spezifische Partnerschaft gewidmet wurde; bedauert ferner, dass in der EU-Städteagenda keine breite, übergreifende Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen für eine frühzeitige Bewertung der Auswirkungen auf die Gesundheit vorgesehen ist; fordert daher, die Definition der Gesundheit, der Bewertung des Gesundheitszustands und der Förderung von Gesundheit in die EU-Städteagenda aufzunehmen und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit zu verdeutlichen; |
6. |
stellt fest, dass die öffentliche Gesundheit in die nationale Zuständigkeit fällt und die Aufgabe der EU in erster Linie darin besteht, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu ergänzen, indem sie diesen dabei hilft, gemeinsame Ziele zu erreichen und Größenvorteile zu schaffen; |
7. |
verweist darauf, dass es notwendig ist, die Gesundheitsfaktoren zu untersuchen und zu analysieren, insbesondere in Bezug auf die Gesundheit in Städten, und die mit der steigenden Lebenserwartung einhergehenden Chancen und problematischen Aspekte zu bewerten; |
8. |
betont, dass es notwendig ist, die Mechanismen der sozialen Sicherung auf der Grundlage von Daten über die verschiedenen Bedürfnisse und Gegebenheiten in den unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen, aus denen hervorgeht, dass entsprechend der höheren Lebenserwartung und auch die Zahl der Hochaltrigen sowie die Ungleichheiten zwischen Bevölkerungsgruppen ansteigen werden, sowie angesichts der Migration, die für die Sozial- und Gesundheitsdienste eine zusätzliche Herausforderung darstellt, zu überarbeiten; |
9. |
macht darauf aufmerksam, dass die lokalen und regionalen Verwaltungen als Garanten für ein Gefüge der Gleichberechtigung und der kooperativen Governance auf mehreren Ebenen fungieren, in deren Rahmen Institutionen, Unternehmen, Organisationen der Zivilgesellschaft und Bürger zur Planung einer gemeinsamen, gleichberechtigten und harmonischen Stadtentwicklung beitragen können; |
10. |
verweist auf die Möglichkeit, konkrete Instrumente zur Förderung der „Gesundheit in Städten“ als gemeinsames Gut im Rahmen der folgenden prioritären Bereiche für politische Maßnahmen vorzuschlagen und anzunehmen:
|
Stadtplanung
11. |
fordert, das Thema „Gesundheit“ und die dazugehörige Definition in die EU-Städteagenda aufzunehmen und eine neue Kultur der Mitgestaltung ins Leben zu rufen, die dazu beitragen kann, dass im Rahmen der Raumplanung die Gesundheit gefördert und ein gesundheitsunterstützendes Umfeld geschaffen wird; |
12. |
fordert die lokalen Gebietskörperschaften dazu auf, die Initiative „Innovative Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung“ — eine Initiative der Europäischen Kommission mit einer Mittelausstattung von insgesamt 372 Mio. EUR aus dem EFRE für den Zeitraum 2014-2020 (Gesundheit ist de facto nicht ausdrücklich als Schwerpunktbereich genannt) — zu nutzen, um städtische Gebiete mit den nötigen Mitteln für die Erprobung neuer und noch nicht getesteter Lösungen für die Bewältigung urbaner Probleme zu versehen und innovative Maßnahmen zu erwägen, mit denen auch einige ihrer gesundheitsbezogenen Herausforderungen bewältigt werden könnten; |
13. |
spricht sich dafür aus, Maßnahmen durchzuführen, die auf die soziale und medizinische Integration und die Verbesserung der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Bedingungen benachteiligter Stadtviertel abzielen; |
14. |
verweist darauf, dass der Schutz des Wohlergehens der schwächsten Bevölkerungsgruppen (insbesondere Mütter und Kinder) und der aus gesundheitlichen Gründen (psychische Gesundheitsprobleme, Krankheit und Behinderung) gefährdeten Bevölkerungsgruppen als Priorität für den sozialen Zusammenhalt in Städten und für die Bekämpfung der sozialen und wirtschaftlichen Kluft und der wachsenden Unterschiede anzusehen ist. In der Tat lässt das Zusammenwirken der Gesundheits- und der sozialen Indikatoren (allgemeine Sterblichkeit, Behinderung, subjektive Gesundheit) den Schluss zu, dass die Ungleichheiten in Form eines Gradienten auftreten (Gini-Koeffizient) — mit anderen Worten liegt das Gesundheitsniveau auf einer bestimmten Stufe der sozialen Skala unter jenem der jeweils höheren und über jenem der jeweils niedrigeren Stufe. Daraus lässt sich schließen, dass die politischen Lösungen zur Bekämpfung des Problems in Bezug auf die Gesundheit nur dann zu konkreten Ergebnissen führen werden, wenn wir uns nicht mit selektiven Ansätzen zufriedengeben, die auf stark gefährdete Personen ausgerichtet sind, sondern alle Stufen des Gradienten angehen; |
15. |
hält es für wesentlich, politische Maßnahmen zu konzipieren, die sowohl in Bezug auf das körperliche als auch das geistige und soziale/relationale Wohlergehen ein qualitativ hochwertiges gesundes aktives Altern (healthy and active ageing) gewährleisten und die Beteiligung an Freizeitaktivitäten in der Stadt sowie an generationenübergreifenden Programmen fördern, auch um der Einsamkeit und der Isolierung entgegenzuwirken; |
16. |
betont, dass es notwendig ist, die Strategien zur Gesundheitsförderung, die Präventionsmaßnahmen und die Maßnahmen zur sozialen und gesundheitsbezogenen Eingliederung von Migranten als Priorität für die gesellschaftliche Integration zu stärken, und dabei auch auf die Unterstützung von kulturellen Mittlern in der Stadt zurückzugreifen (z. B. RE-HEALTH (2)) und den Opfern traumatischer Erfahrungen, insbesondere Kindern, besondere Aufmerksamkeit zu widmen; |
17. |
empfiehlt, den potenziellen Nutzen und die potenziellen Kosten im Zusammenhang mit dem Vorhaben zu bewerten, in den größten städtischen Ballungsräumen Beobachtungsstellen für die Gesundheitsfaktoren (im Einklang mit einheitlichen europäischen Definitionen und Methoden) bzw. Informationszentren (zur „Gesundheit in allen Politikbereichen“) einzurichten, die den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften den Zugang zu einschlägigen bewährten Verfahrensweisen, Fallstudien, Berichten, Finanzierungsmöglichkeiten usw. ermöglichen würden; |
18. |
schlägt vor, dass die Städte, die noch nicht über solche Dienste verfügen, den potenziellen Nutzen und die potenziellen Kosten im Zusammenhang mit der Einsetzung eines Health City Managers bewerten, der die von den Städten geäußerten Bedürfnisse auswertet, den Verbesserungsprozess in Abstimmung mit lokalen Behörden leitet, die Maßnahmen koordiniert und ihre Umsetzung sicherstellt; |
19. |
ist der Auffassung, dass eine korrekte Raumplanung zur Verbesserung der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger nicht nur die Bereitstellung von Grünflächen vorsehen, sondern auch eine allgemeine Bewertung des Ökosystems der Städte und Regionen enthalten sollte; |
Mobilität und Verkehr
20. |
betont, dass es wichtig ist, auf lokaler Ebene Maßnahmen zur Planung des städtischen Nahverkehrs, des aktiven Verkehrs und der städtischen Mobilität zu konzipieren, die auf der Nachhaltigkeit und der Förderung der Gesundheit der Bürger beruhen; verweist in diesem Zusammenhang auf das überarbeitete Arbeitsprogramm von Horizont 2020 für 2016/2017 für einen intelligenten, umweltfreundlichen und integrierten Verkehr (mit einer Mittelausstattung von über 6,3 Mrd. EUR für den Zeitraum 2014-2020) und insbesondere auf dessen Haushaltslinie „Urbane Mobilität“, und empfiehlt den politischen Entscheidungsträgern, die von dem Programm gebotenen Möglichkeiten für Investitionen in ihre lokalen Mobilitätsprojekte zu untersuchen; |
21. |
bekräftigt seine Unterstützung für die Planung einer nachhaltigen urbanen Mobilität und drängt auf die Konzeption politischer Maßnahmen in den Bereichen Verkehr und Raumplanung/-nutzung nach einer Hierarchie in Bezug auf die nachhaltige Mobilität, bei der jenen Anreizen und Maßnahmen Vorrang gegeben wird, die auf die Förderung sicherer und attraktiverer aktiver Formen der Fortbewegung (Zufußgehen, Radfahren) sowie des multimodalen öffentlichen Verkehrs abzielen; fordert, an der Koordinierungsgruppe der europäischen Plattform zu Plänen für nachhaltige Mobilität in den Städten beteiligt zu werden; |
22. |
ermutigt die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Unterstützung einer europäischen Politik, die die Nutzung privater und öffentlicher elektrischer und elektrifizierter Verkehrsmittel fördert und so den schrittweisen Rückgang der Nutzung fossiler Brennstoffe unterstützt und Anreize für die Nutzung sauberer Energien schafft; |
23. |
stellt fest, dass sich gesunde Städte nur mit Nachhaltigkeit in den Städten erreichen lassen; unterstreicht, dass die Lebensqualität sowie die globalen Umweltbedingungen vom Zustand der städtischen Umwelt abhängen, und betont daher, dass in Zukunft eine Stadtentwicklung nur im Rahmen eines ganzheitlichen und nachhaltigen Ansatzes möglich ist (3); |
24. |
spricht sich für umfassende neue Maßnahmen im Bereich Verkehr aus, damit die Städte den höchsten Standards für Zugänglichkeit und Nutzbarkeit städtischer Umgebungen und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen gerecht werden können; |
25. |
spricht sich für Sensibilisierungsmaßnahmen aus, die die Bürger dazu bewegen, wirtschaftlich, ökologisch und gesundheitlich wirksamere Fortbewegungsmöglichkeiten in der Stadt zu wählen; |
26. |
ruft die Europäische Kommission auf, bei der Überarbeitung der Kriterien für das umweltorientierte öffentliche Beschaffungswesen im Verkehrsbereich die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel aufzunehmen bzw. die Entwicklung von technologischen Innovationsinstrumenten im Verkehrsbereich sowie deren Verbreitung in den Mitgliedstaaten zu fördern; |
27. |
begrüßt nachdrücklich gute Verfahrensweisen wie die EUROPÄISCHE MOBILITÄTSWOCHE, eine fest etablierte Kampagne, die 2002 zum ersten Mal stattfand und 2016 mit 2 427 Städten ihre höchste Teilnahmerate erreicht hat (dabei werden vom 16. bis zum 22. September eines jeden Jahres Sensibilisierungsmaßnahmen durchgeführt), das von der EU finanzierte PASTA-Projekt (4) (Physical Activity through Sustainable Transport Approaches) — ein Programm zur Förderung des aktiven Lebens, in dessen Rahmen der Zusammenhang zwischen Gesundheit und Mobilität in den Städten ausdrücklich anerkannt wird, und öffentlich-private Partnerschaften für die Entwicklung von Pendlerdienstleistungen; |
28. |
verweist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften über die rechtlichen Befugnisse verfügen, Schutzgebiete auszuweisen, die EU-Netzwerke von Natura 2000 zu unterstützen und Belange der biologischen Vielfalt in die Stadt- und Raumplanung aufzunehmen; verweist auf die wachsende Zahl wissenschaftlicher Studien, denen zufolge die Natur zur Bewältigung gesundheitlicher und sozialer Probleme durch Eindämmung der Auswirkungen des Klimawandels, Förderung körperlicher Aktivität, sozialer Integration und Stressabbau beitragen kann; |
Umwelt, Wohnraum und gesunde Ernährung
29. |
begrüßt die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 7. Dezember 2016, einen Aktionsplan zur besseren Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie und der Habitatrichtlinie zu erarbeiten, sowie ihre Anerkennung der Bedeutung eines integrierten Stadtmanagements und einer integrierten Stadtplanung für die Erreichung der Ziele der Erhaltung der biologischen Vielfalt in der EU (5); |
30. |
bekräftigt seine Forderung nach einer Aufstockung der Mittel für das Programm für Umwelt- und Klimapolitik LIFE nach 2020 (und sein diesbezügliches Engagement). In dessen Rahmen sollen in den Städten „grüne“ Infrastrukturen und Lösungen entstehen, die mit Blick auf den Klimawandel, die klima- und energiepolitischen Ziele der EU-Agenda 2020-2030, das Pariser Klimaschutzabkommen, die Agenden der Vereinten Nationen und der FAO sowie die Ziele für nachhaltige Entwicklung von wesentlicher Bedeutung sind; fordert in diesem Zusammenhang mehr Unterstützung für Initiativen auf der lokalen und regionalen Ebene bezüglich der Anpassung des europäischen städtischen Umfelds an den Klimawandel (6) vor dem Hintergrund des achten Umweltprogramms 2020-2027; |
31. |
spricht sich dafür aus, an den Umwelt- und Klimafaktoren anzusetzen, um die Gesundheit in Städten zu fördern. Bei in Auftrag gegebenen Studien wurde der Einfluss des städtischen Umfelds auf die Prävalenz von Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Krankheiten, Atemwegserkrankungen, aber auch Fettleibigkeit und Diabetes Typ 2 nachgewiesen; fordert daher zur Durchführung von Kosten-/Nutzenanalysen in Bezug auf die Unterlassung von Maßnahmen gegen Luftverschmutzung und Lärm auf, die den Gesundheitszustand in den Städten beeinflussen und bestimmen, um das Bewusstsein für diese Problematik zu schärfen und öffentliche Maßnahmen zu wählen, die wirtschaftlich am tragfähigsten sind (7); |
32. |
befürwortet Initiativen, die die Zusammenarbeit zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und dem Gesundheits- und Natursektor fördern und das Ziel verfolgen, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bürger zu verbessern, indem die Natur den Bürgern nahe gebracht wird, indem diese in den Genuss eines regelmäßigen Zugangs zu Naturgebieten in der Nähe kommen, indem regelmäßige körperliche Aktivitäten gefördert werden und Naturgebiete neben anderen Heilbehandlungen zu therapeutischen Zwecken genutzt werden; |
33. |
begrüßt nachdrücklich bewährte Verfahren wie z. B. die Auszeichnung Grüne Hauptstadt Europas und das im Entstehen begriffene Europäische Solidaritätskorps, das jungen Europäern die Möglichkeit geben wird, im Rahmen von Freiwilligentätigkeiten direkt an der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete mitzuwirken. Das wird sie der Natur nahebringen, das Umweltbewusstsein steigern und sie die Vorteile von Natur und biologischer Vielfalt für die Gesundheit nutzen lassen; |
34. |
fordert die Beachtung von Fragen der Wohnverhältnisse und der Wohngesundheit sowie der Gesundheit und Sicherheit bei Bau und Erhaltung öffentlicher Gebäude wie z. B. Schulen und Kindergärten einschließlich der Luftqualität in Innenräumen; |
35. |
empfiehlt, der Bedeutung einer gesunden Ernährung die größtmögliche Aufmerksamkeit zu schenken und präzise Leitlinien zu erlassen, die den verschiedenen Gegebenheiten und den unterschiedlichen Zielgruppen Rechnung tragen (angemessenes Angebot in Schul- und Betriebskantinen, Essensausgaben durch soziale Einrichtungen usw.); begrüßt in diesem Zusammenhang die Veröffentlichung des technischen Berichts über die öffentliche Auftragsvergabe für gesundes Essen in den Schulen und empfiehlt allen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die für den Einkauf von Lebensmitteln und die Vergabe diesbezüglicher Dienstleistungen in oder für Schulen verantwortlich sind, diese Hintergrundinformation für eine bessere Einbeziehung von Gesundheit und Ernährung in die Spezifikationen bei der Auftragsvergabe für Lebensmittel zu verwenden; |
36. |
empfiehlt die Förderung von Prämiensystemen zur Stärkung der ökologischen Verantwortung im produktiven Sektor für Produzenten wie für die Produkte, die auch den Sektor der Abfallwirtschaft betreffen; |
37. |
empfiehlt, der Vorbeugung von Essstörungen und schädlichem Alkoholkonsum, Tabakmissbrauch und anderen Suchterscheinungen besondere Aufmerksamkeit zu schenken und nicht nur durch die Förderung innovativer Spitzenforschung, den Austausch von Erkenntnissen und Daten sowie die Bewertung von Regulierungsmaßnahmen konkrete Lösungen auf lokaler und regionaler Ebene vorzuschlagen, sondern auch Maßnahmen zur Kontrolle und Prävention auf öffentlichen Flächen und in öffentlichen Räumen anzunehmen; |
Sport, körperliche Betätigung und Bildung
38. |
bekräftigt, dass körperliche Aktivität die wirksamste Art und Weise ist, nichtübertragbare Krankheiten zu verhindern, Fettleibigkeit zu bekämpfen und eine gesunde Lebensweise zu bewahren; angesichts des immer besser belegten positiven Zusammenhangs zwischen körperlicher Aktivität und psychischer Gesundheit sowie kognitiven Prozessen fordert er die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, ihre bewährten Verfahren bezüglich Motivation, Anleitung und Lernen zu sammeln und zu teilen; |
39. |
ruft die Europäische Kommission auf, die Rolle der Kommunen und Regionen bei der Umsetzung wirksamerer Maßnahmen im Bereich der gesundheitsfördernden körperlichen Aktivität (HEPA) zu stärken, die es ermöglichen, die Kultur der körperlichen Betätigung in jedem Lebensbereich der Bürger, angefangen bei den Schulen über den Arbeitsplatz bis hin zu Freizeit und Verkehr, zu etablieren und auf die jüngsten Forderungen des Rates und des Parlaments nach Initiativen zur Förderung eines gesunden Lebensstils einzugehen; |
40. |
bekräftigt die Notwendigkeit, die Bildungsmaßnahmen und den Kapazitätsaufbau der Bildungseinrichtungen im Bereich der Gesundheit zu stärken, da es sich erwiesen hat, dass gesundheitsfördernde Bildungsmaßnahmen an Schulen zur wirksamen Reduzierung von Verhaltensmustern führen, die die Gesundheit junger Menschen gefährden; |
41. |
unterstützt den Inhalt des von der Europäischen Kommission angenommenen ersten Berichts vom Dezember 2016 (8) über die Umsetzung der Empfehlung des Rates zur sektorübergreifenden Unterstützung von HEPA und empfiehlt der Europäischen Kommission, sich das Ziel zu setzen, die Kosten für Bewegungsmangel, die sich in den 28 EU-Mitgliedstaaten auf über 80 Mrd. EUR belaufen (9), zu senken, indem körperliche Aktivität und die Vorbeugung von Bewegungsmangel stärker gefördert werden und die Entwicklung von Indikatoren für die Überwachung sowohl auf lokaler und regionaler Ebene als auch auf Unionsebene unterstützt wird; |
42. |
begrüßt nachdrücklich und fordert den Austausch guter Verfahrensweisen auf lokaler Ebene, so z. B. die Schaffung der Bedingungen für den Ausbau des Fuß- und Radwegenetzes, das nicht nur als Lauf- und Walking-Strecken dient, sondern auch zur städtischen Mobilität unter Gewährleistung angemessener Sicherheit beiträgt, die Ausstattung von öffentlichen Grünflächen als „Fitnessstudios unter freiem Himmel“, die qualitative und quantitative Steigerung des Sportunterrichts „für alle“ und die Nutzung der Schulsportinfrastrukturen durch andere Gesellschaftsgruppen außerhalb der Unterrichtszeiten; unterstützt Initiativen wie die jährliche Ernennung der europäischen Sporthauptstadt und der europäischen Sportstädte (koordiniert durch ACES Europe), die Europäische Woche des Sports, die ab 2017 „Sport und Gesundheit“ heißt, das Programm Erasmus+ Sport und eine bessere Förderung der gesundheitsfördernden körperlichen Aktivität (Health-Enhancing Physical Activity — HEPA); |
43. |
nimmt die gravierenden Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Fähigkeit der öffentlichen Gesundheitssysteme, angemessene Dienste zu erbringen, zur Kenntnis — auch im Licht einer steigenden Nachfrage u. a. aufgrund der Bevölkerungsalterung; erinnert daran, dass die IKT ein wirkungsvolles Instrument zur Erhaltung einer kosteneffizienten und hochwertigen Gesundheitsversorgung sein können, da sie Menschen aller Altersgruppen in städtischen wie in ländlichen Gebieten in die Lage versetzen, sich besser um die eigene Gesundheit und Lebensqualität zu kümmern; |
Governance
44. |
schlägt vor, gemeinsam mit der Europäischen Kommission konkrete Möglichkeiten zu untersuchen, um die regionalen und lokalen Verwaltungen zu einer aktiven Beteiligung an Netzen zu bewegen, so z. B. an Intelligenten Städten oder am Bürgermeisterkonvent bzw. an von der WHO geförderten Netzen im Bereich der Prävention und der Gesundheitsförderung (WHO Healthy Cities Network, WHO Healthy Ageing Task Force, WHO Age-Friendly Cities Project, WHO Regions for Health Network, Schools for Health in Europe Network usw.) sowie an grundlegenden Geltungsbereichen der Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa (10) wie biologische Vielfalt, Flächennutzung, Abfall- und Wasserbewirtschaftung oder Luftverschmutzung beitragen; |
45. |
spricht sich dafür aus, lokale Initiativen zur Förderung der Informationen und des Zugangs der Bürger zu Primärpräventionsprogrammen stärker zu unterstützen, mit besonderem Augenmerk auf Zivilisationskrankheiten, chronischen Erkrankungen, übertragbaren und nicht übertragbaren Erkrankungen, die derzeit das Hauptrisiko für die menschliche Gesundheit und die menschliche Entwicklung darstellen; spricht sich dafür aus, die wissenschaftlich erprobten Sekundärpräventionsprogramme im Rahmen einer institutionellen Beteiligung sowie Informationsmaßnahmen für die Bürger zu unterstützen; |
46. |
spricht sich dafür aus, im Rahmen einer engen Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Regionen, Universitäten, Gesundheitseinrichtungen, Forschungszentren, Unternehmen, Fachleuten, Freiwilligenorganisationen und Gemeindeorganisationen die Faktoren für die Gesundheit der Bürger auf Stadtebene zu analysieren und zu beobachten, um wirksamere und reaktionsfähigere Steuerungsmechanismen auf mehreren Ebenen zu schaffen und die Gesundheitspolitik zu optimieren; |
47. |
betont, dass alle Regierungsebenen und die Bürger selbst in der Pflicht sind, einen wichtigen Beitrag zur Verringerung der Auswirkungen der übertragbaren Krankheiten zu leisten. Zu diesem Zweck müssen sie Impfungspläne, prophylaktische Maßnahmen und gesunde Lebensweisen fördern und ankurbeln und die günstigsten kommunalen Möglichkeiten ermitteln (Gesundheitseinrichtungen, Arbeitsplätze, Freizeiteinrichtungen, Sportanlagen, virtuelle Plattformen wie Internetseiten der Behörden), wie sie die Bürger informieren und motivieren können; |
48. |
weist darauf hin, dass bislang nur wenige Erkenntnisse über die Gesundheitsauswirkungen der Kreislaufwirtschaft vorliegen. Bei der Umsetzung und Weiterverfolgung des Pakets zur Kreislaufwirtschaft der Kommission sowie im Rahmen nationaler Vorhaben zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft sollten die gesundheitlichen Auswirkungen der Kreislaufwirtschaft eingehender bewertet und der Dialog zwischen Abfallentsorgungs-, Umweltschutz- und Gesundheitsbehörden (z. B. bezüglich Abfallverwertung im Erdbau, der Wiederverwendung von Wasser usw.) vertieft werden; |
49. |
empfiehlt, dass die Förderung von Gesundheit und Wohlergehen in die lokalen und regionalen Strategien aufgenommen wird. So wird dazu beigetragen, dass diese Themen in den diversen Bereichen stärker bei der Beschlussfassung berücksichtigt werden. Die Umsetzung könnte beispielsweise durch elektronische Berichte über das Wohlergehen überwacht werden, in denen einzelstaatlich festgelegte Indikatoren verwendet werden sollten. |
Brüssel, den 11. Mai 2017
Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen
Markku MARKKULA
(1) CdR 7987/2013
(2) Durchgeführt in Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration: http://re-health.eea.iom.int/.
(3) COR 07987/2013
(4) http://pastaproject.eu/home/
(5) http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-16-4308_en.htm: „The Action Plan will contain a series of concrete measures such as holding regular meetings with mayors and other local authorities to assess implementation challenges and help Member States take the necessary corrective action. Moreover, the Plan will design, in partnership with Member States and relevant stakeholders, appropriate implementation guidelines for regional actors, reducing unnecessary burdens and litigation, and incentivising national and regional investment in biodiversity. The Committee of the Regions will be closely involved in the follow-up of today's orientation debate.“
(6) Halbzeitbewertung des LIFE-Programms (Ref.: COR-2016-04126)
(7) Auf dem Weg zu einer neuen EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel: ein integrierter Ansatz (Ref.: COR-2016-02430)
(8) eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1483950644221&uri=CELEX:52016DC0768
(9) ISCA/CEBR Study (2015) in Narrative review: the state of physical activity in Europe, p. 37 PASS Project fr.calameo.com/read/000761585fb41d432c387
(10) Ref.: CdR140/2011
15.9.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 306/43 |
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Thema „EU-Erweiterungsstrategie 2016-2017“
(2017/C 306/09)
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POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN (AdR)
Allgemeine Bemerkungen
1. |
erklärt, dass die Erweiterungsstrategie und der Beitritt neuer Mitglieder zur EU eine Gewähr für die Verwirklichung der EU-Politik und den Erfolg Europas insgesamt sind und dass die Erweiterung das stärkste außenpolitische Instrument der EU ist; |
2. |
stellt fest, dass die Vision der derzeitigen Europäischen Kommission — während ihrer Amtszeit (2014-2019) wird es keine neue Erweiterung der Europäischen Union geben, doch der laufende Erweiterungsprozess wird fortgeführt — nun einen Punkt erreicht hat, an dem die Erweiterungsgespräche mit der Türkei aus verschiedenen politischen Gründen inhaltlich eingefroren wurden. Zugleich haben die von EU-Mitgliedstaaten umgebenen Länder des westlichen Balkans damit begonnen, sich direkt an den politischen Maßnahmen der Europäischen Kommission zu beteiligen, da sie abgesehen vom Erweiterungsprozess auch eng in die Migrationspolitik der EU (Westbalkanroute) und die damit zusammenhängenden Politikbereiche, u. a. Sicherheit, eingebunden sind; |
3. |
stellt fest, dass die Länder des westlichen Balkans, die eine Aufnahme in die EU anstreben, in Zusammenarbeit mit den EU-Institutionen konstruktiv an die Bewältigung der Herausforderungen (dazu gehören auch verstärkte Versuche von außen, diese Länder von ihrem europäischen Kurs abzubringen) herangegangen sind, und begrüßt ihre Bereitschaft, sich an der Lösung der Probleme, mit denen die Europäische Union im Bereich der Einwanderung und auch der Sicherheit konfrontiert wird, zu beteiligen; |
4. |
betont, dass die neuen Arbeitsbeziehungen zwischen der Europäischen Kommission und den Ländern des westlichen Balkans einen verantwortungsvollen Umgang im Hinblick auf die Einhaltung der Versprechungen und Bedingungen für eine EU-Erweiterung voraussetzen; unterstreicht, dass die Verhandlungen mit einer objektiven Bewertung der Reife und Fortschritte der Kandidatenländer bei der Erfüllung der politischen und wirtschaftlichen Kriterien einhergehen müssen und dass die Bedingungen nicht während des Prozesses geändert werden dürfen, um auf Befindlichkeiten der einen oder der anderen Partei Rücksicht zu nehmen; |
5. |
hält es für wesentlich, die von den Bewerberländern und möglichen Bewerberländern im Erweiterungsprozess erzielten Ergebnisse und Fortschritte öffentlich als Bestätigung dafür zu werten, dass die Europäische Union weiterhin all jenen offensteht, die die gleichen Ziele erreichen und die gleichen Werte teilen wollen; |
6. |
begrüßt den Verweis der Kommission auf die Schlüsselrolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften; bekräftigt, dass in Mitteilungen und Berichten besser und detaillierter auf die lokale und regionale Verwaltungsarbeit eingegangen werden sollte, selbst wenn es dazu kein gesondertes Kapitel im Besitzstand bzw. kein etabliertes EU-Modell zur Dezentralisierung und zum Regieren auf mehreren Ebenen („Multi-Level Governance“) gibt; |
7. |
stellt fest, dass vor dem Hintergrund der neuen globalen Herausforderungen und bedeutenden Veränderungen im internationalen Kontext, gerade in unmittelbarer Nähe der Länder des westlichen Balkans, eine kontinuierliche und öffentliche Behandlung des Themas EU-Erweiterung (durch Treffen, Konferenzen usw.) auf regionaler wie paneuropäischer Ebene notwendig ist, damit die europäische Perspektive dieser Länder auf der Tagesordnung bleibt; |
8. |
ist der Auffassung, dass wie bei den Entscheidungen der Kommission mit direktem EU-Bezug auch bei den Diskussionen und Entscheidungen zur Erweiterungsstrategie ausdrücklich die Jugendperspektive hervorgehoben werden muss, um den neuen Generationen zu vermitteln, dass unser jetziges und künftiges Haus — die Europäische Union — allen jungen Menschen Möglichkeiten für Bildung, Kultur und Beschäftigung garantiert; |
9. |
begrüßt die auf dem Gipfeltreffen in Paris (4. Juli 2016) beschlossene Einrichtung eines regionalen Büros für Jugendzusammenarbeit und dessen Tätigkeitsaufnahme und spricht sich dafür aus, dass auch Jugendämter aus den neuen und erfolgreichen Mitgliedstaaten in diese Arbeit einbezogen werden; |
10. |
unterstützt nachdrücklich die Aufstellung von jährlichen wirtschaftlichen Reformprogrammen und empfiehlt aufgrund der dabei gewonnenen Erfahrungen die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und auch der Bürger in die Gestaltung von Haushaltsplänen und Projekten, da gerade auf lokaler und regionaler Ebene spürbar wird, wie diese greifen und wirken; |
11. |
unterstreicht die Bedeutung des Ansatzes der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für die Informationspolitik in Bezug auf den Erweiterungsprozess insgesamt, für den eine breite öffentliche Unterstützung sichergestellt werden kann, wenn die Basis der Gesellschaft darüber informiert wird, wie die Vorteile der Erweiterung genutzt werden können; |
Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte
12. |
stellt fest, dass Rechtsstaatlichkeit, wirksame Grundrechte und eine ehrliche und transparente Politik Grundvoraussetzungen für die Erweiterung sind; erwartet von den Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern entschiedene Anstrengungen, um diese Ziele zu erreichen; |
13. |
befürwortet den Schwerpunkt „Wesentliches zuerst“ der Erweiterungsstrategie — so sollen in allen Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern raschere Fortschritte beim Aufbau der Rechtsstaatlichkeit und der Justiz, bei der Gewährleistung von Grundrechten, Freiheit und Sicherheit sowie bei der Verankerung des Minderheitenschutzes und der Geschlechtergleichstellung erzielt werden; weist auf die Bedeutung der Zusammenarbeit innerhalb und mit dem Europarat und seinem Kongress der Gemeinden und Regionen in puncto Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit und lokale Demokratie hin; |
14. |
begrüßt die Schwerpunktsetzung auf der freien Meinungsäußerung, betont jedoch, dass dies in einem allgemeineren Sinn mit höheren Standards in der politischen Kultur einhergehen muss, wobei das vorbildliche Verhalten der politischen Entscheidungsträger, in erster Linie auf lokaler und regionaler Ebene, die beste Gewähr für diesbezügliche Fortschritte bietet (Unterlassung von Konfrontationen und Provokationen vis-a-vis den Nachbarn, Vermeidung negativer Äußerungen, Sensibilität für die Belange schutzbedürftiger und benachteiligter Bevölkerungsgruppen, Berücksichtigung der Lage von Minderheiten usw.); |
15. |
hält die Pressefreiheit für wesentlich, um den Pluralismus einer demokratischen Gesellschaft zu gewährleisten. Die Besitzverhältnisse der Medien sind ein ernstes Problem. Ohne ein garantiertes Recht der Bürger auf unabhängige Informationen dürften politisch neutrale und transparente Verwaltungen und die Förderung der Demokratie insgesamt schwierig sein; |
16. |
begrüßt die Schaffung des Amts für Korruptionsbekämpfung in Montenegro als Vorbild für alle Staaten in der Region und hebt hervor, wie wichtig es ist, die Korruption im öffentlichen und privaten Sektor auf allen Regierungs- und Gesellschaftsebenen zu bekämpfen; |
17. |
betont, dass Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Extremismus, Radikalisierung und Terrorismus bekämpft werden müssen, weil dadurch die Werte und Rechte aller Menschen in Frage gestellt werden. Wichtig ist die Präventionsarbeit unter jungen Menschen, um bei ihnen das Verständnis dafür zu wecken, dass die EU-Mitgliedstaaten sich dafür einsetzen, der Jugend eine sichere Welt mit guten Bildungs- und Beschäftigungsaussichten zu bieten; |
Wirtschaftliche Entwicklung und Konnektivität
18. |
begrüßt die Bereitstellung von Unterstützung und Ressourcen für die Kandidatenländer und potenziellen Kandidatenländer; allerdings muss die Hilfe ausreichend bemessen und ihre Inanspruchnahme und Verwaltung effizient und transparent sein; |
19. |
begrüßt, dass der Schwerpunkt auf der von der EU angenommenen Konnektivitätsagenda und regionalen Initiativen (Berliner Prozess usw.) liegt, die inklusiver gestaltet werden sollten; betont die Notwendigkeit, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie die nationalen Behörden in den Kandidatenländern und möglichen Kandidatenländern einzubinden; ruft dazu auf, auch den Erfahrungen der neuen Mitgliedstaaten mit Interesse zu begegnen und EU-Experten insbesondere aus diesen Ländern in die Konzipierung und Durchführung von Investitionsvorhaben einzubeziehen (in den Bereichen Verkehr, Energie, digitale Telekommunikation, Bildung, Jugend und weiteren, mit der digitalen Entwicklung verbundenen Bereichen); |
20. |
unterstützt die nationalen Investitionsausschüsse in den Empfängerländern des Westbalkans bei der Schaffung eines einheitlichen Projektverzeichnisses, dringt auf eine bessere Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente und sieht darin eine Möglichkeit, digitale Entwicklungsprojekte in den Ländern des westlichen Balkans einzuleiten; |
Regionale Zusammenarbeit zwischen Erweiterungsländern
21. |
begrüßt und unterstützt alle positiven Entwicklungen in den gegenseitigen Beziehungen der Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländer, insbesondere die Aussöhnung und den Aufbau eines Klimas des Vertrauens, fordert jedoch spürbare Fortschritte bei noch offenen Fragen sowie nachhaltige Ergebnisse unter Wahrung des Grundsatzes gutnachbarlicher Beziehungen; appelliert an die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, ihre Fortschritte und Initiativen in diesem Prozess wirkungsvoller publik zu machen, und begrüßt die Verbreitung nützlicher Praktiken und Erfahrungen; |
22. |
verweist auf die Chance interkommunaler und länderübergreifender Formen des gemeinsamen Handelns, wie die Kampagne „Lets’do it!“ zur Erhaltung einer sauberen Umwelt; |
23. |
fordert die Kandidatenländer und potenziellen Kandidatenländer auf, die bestehenden Partnerschafts- und TAIEX-Programme zu nutzen, über neue Formen der Zusammenarbeit nachzudenken und entsprechende Initiativen ins Leben zu rufen; |
24. |
begrüßt die positiven Ergebnisse der jüngsten Sitzungen der Gemischten Beratenden Ausschüsse (GBA) und der Arbeitsgruppen des Europäischen Ausschusses der Regionen mit diesen Ländern; würdigt den ersten Tag der Erweiterung (1./2. Juni 2016) und empfiehlt, derartige Veranstaltungen regelmäßig durchzuführen; |
25. |
begrüßt die von der Kommission initiierte Durchführung von Konferenzen unter dem Titel „Speak Up!“ und die Kampagne zur Abhaltung von Medientagen in der Region. Diese Veranstaltungen sind eine Chance, die Medien — einschließlich der sozialen Medien — national und länderübergreifend weiter aufzubauen, die Fortschritte der einzelnen Länder im Erweiterungsprozess vergleichend darzustellen und die Ergebnisse der Nachbarn bestmöglich zu nutzen; |
26. |
hält es für möglich, dass die Teilnahme der ganzen Region an ein- und demselben Prozess auch auf dem Westbalkan eine Dynamik ins Rollen bringt und die Menschen für die Überzeugung gewonnen werden können, dass der Erfolg eines Landes der Erfolg aller ist, was bislang überall zu einem größeren Interesse an den Nachbarländern und den Umgang mit ihnen sowie zu einem gesunden Wettbewerb und gegenseitiger Unterstützung geführt hat; |
Migration
27. |
lobt das entschiedene Handeln der Kommission in Migrationsfragen und bei den Entscheidungen in den Jahren 2015 und 2016, weil sich die derzeitige Lage der Flüchtlinge und Wirtschaftsmigranten auf die gesamte Region und insbesondere die Routen über den westlichen Balkan, die sich schnell herausgebildet hatten, auswirkt; ohne gemeinsame Anstrengungen, Solidarität und die wechselseitige Übernahme von Verantwortung kann es keine Lösungen geben; |
28. |
begrüßt ausdrücklich die Initiative der Kommission zur Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems (zweites Paket, 13. Juli 2016), in der detaillierte Lösungen (sicheres Drittland, Erstasylland, sicheres Herkunftsland) für alle von der Migrationskrise betroffenen Kreise vorgesehen werden, unter anderem Garantien für unbegleitete asylsuchende Minderjährige sowie ein Rechtsbeistandssystem für Asylbewerber; |
29. |
begrüßt die Bemühungen der Mitgliedstaaten und vor allem auch der Kandidatenländer bei der Bewältigung der Krise und der Bereitstellung von Ressourcen; verweist darauf, dass weitere Unterstützung seitens der EU sowie Investitionen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Integration von Migranten und Flüchtlingen in den westlichen Balkanländern notwendig sind, um dort bessere Beschäftigungschancen zu schaffen; |
30. |
dankt allen Kommunen entlang der Migrationsroute für ihre bisherige, unschätzbare Hilfe und Zusammenarbeit und ermutigt sie, ihre Erfahrungen zu sammeln und weiterzugeben sowie ihre besten Verfahrensweisen bzw. Kenntnisse bekannt zu machen, die beim unerwarteten Eintreffen hilfsbedürftiger Menschen von Nutzen sein können; fordert die lokalen Gebietskörperschaften auf, den Kampf gegen Schleuserkriminalität und Menschenhandel zu unterstützen; betont zugleich, dass die Kapazitäten der lokalen Gebietskörperschaften begrenzt und uneinheitlich sind und dass Möglichkeiten geschaffen werden müssen, um ihnen einen zusätzlichen Beistand zu gewähren; |
31. |
bekräftigt, dass — gestützt auf die in den Schlussfolgerungen des Rates von 2015 verankerten Prioritäten und Maßnahmen — weiterhin die Notwendigkeit besteht, Präventionsmaßnahmen zu ergreifen und die Bemühungen vor allem auf solche Flüchtlinge zu richten, die berechtigterweise internationalen Schutzes bedürfen; |
32. |
erwartet zugleich von der EU mehr Mitsprache und Mitwirken in Bezug auf die Initiativen und politischen Maßnahmen, die auf die Herkunftsgebiete der Migranten gerichtet sind und darauf abzielen, den Zustrom von Flüchtlingen, die gezwungen sind, ihr Heimatland zu verlassen, und Wirtschaftsmigranten nach Europa merklich einzudämmen; gleichzeitig müssen die Friedensprozesse in den Konfliktstaaten wirkungsvoller durch diplomatische Initiativen flankiert werden; |
Türkei
33. |
nimmt das Ergebnis des Referendums vom 16. April über Änderungen der türkischen Verfassung sowie die Schlussfolgerungen der internationalen Wahlbeobachtungsmission zur Kenntnis, wonach Vertreter der unterschiedlichen Seiten der Kampagne nicht dieselben Möglichkeiten hatten und den Wählern keine neutralen Informationen vorlagen; |
34. |
weist darauf hin, dass auf lokaler Ebene das bewährte internationale Verfahren besteht, Streitigkeiten bei Stimmenauszählung durch teilweise Neuauszählungen beizulegen, und empfiehlt diese Methode, wo sie angemessen und zweckmäßig ist; |
35. |
bedauert, dass die jüngsten politischen Entwicklungen in der Türkei Zweifel an dem eindeutigen Bekenntnis der türkischen Regierung zu den Werten und Grundsätzen, auf denen sich die EU gründet, insbesondere zur Europäischen Charta der Grundrechte, aufkommen lassen, und stellt fest, dass daher eine Fortführung des Beitrittsprozesses ungewiss ist; |
36. |
ruft die türkische Regierung dazu auf, die Todesstrafe klar und eindeutig abzulehnen und sich zur uneingeschränkten Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte türkischer Oppositioneller sowie zur Freiheit und Unabhängigkeit der türkischen und internationalen Medien zu bekennen und dieses Bekenntnis mit Taten zu belegen; |
37. |
fordert die türkischen Behörden auf, sicherzustellen, dass durch die Umsetzung künftiger Verfassungsänderungen der Grundsatz der Subsidiarität sowie die Autonomie und die Kapazitäten der lokalen Gebietskörperschaften in der Türkei nicht untergraben werden; |
38. |
verweist unter Berücksichtigung des formalen Status der Türkei als Kandidat für einen Beitritt zur EU auf seine zahlreichen Einladungen und Appelle an die türkische Regierung, die auf die Einrichtung eines Gemischten Beratenden Ausschusses (GBA) mit dem AdR gerichtet sind, in dem gewählte Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften beider Seiten unter Gewährleistung einer ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern, eines geografischen Gleichgewichts und eines ausgeglichenen Verhältnisses der vertretenen politischen Standpunkte regelmäßig zusammenkommen und einen ständigen Dialog führen können; ist der Auffassung, dass im Rahmen einer Fortführung des Beitrittsprozesses die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Türkei und der EU einen großen Nutzen aus einer formellen Beziehung im Rahmen eines GBA ziehen könnten; |
39. |
weist auf die Notlage der fast drei Millionen syrischen Flüchtlinge hin, die sich derzeit in der Türkei aufhalten, und spricht den Bürgern und Bürgermeistern (insbesondere der Region entlang der türkischen Grenze zu Syrien), die praktische Lösungen für die Aufnahme einer sehr großen Anzahl von Flüchtlingen — manchmal so viele, wie die Kommunen Einwohner haben — finden müssen, seine Anerkennung und Solidarität aus; unterstreicht, dass derartige Herausforderungen für jede Kommune erhebliche Auswirkungen auf die verschiedenen Dienstleistungen wie Wasser- und Abfallwirtschaft, Schulen, Gesundheitsfürsorge, Verkehr und Unternehmen sowie auf die Infrastruktur vor Ort haben, und weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Situation untragbar ist; |
40. |
nimmt die Klagen der türkischen Regierung zur Kenntnis, dass die EU ihren Verpflichtungen aus der 2016 getroffenen Vereinbarung zur Steuerung der Migranten- und Flüchtlingsströme durch die Türkei nach Europa nicht nachkomme, und stellt weiterhin fest, dass viele Provinzen und Kommunen ohne EU-Unterstützung Hilfe für Migranten und Flüchtlinge bereitstellten mussten; weist jedoch auch darauf hin, dass für die syrischen Flüchtlinge in der Türkei über humanitäre Partnerorganisationen äußerst umfangreiche Finanzmittel der EU zur Unterstützung zur Verfügung gestellt wurden und dass die Verteilung der Mittel auf der Grundlage des tatsächlichen Bedarfs und zur Erfüllung der Verpflichtungen erfolgt; nimmt die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Integration auf lokaler Ebene zur Kenntnis und betont, dass die Aus- und Weiterbildung bei der Erleichterung der Integration eine wichtige Rolle spielen kann; |
41. |
bedauert, dass die vielversprechenden Gespräche über Zypern offenbar zum Stillstand gekommen sind, und ist der Ansicht, dass ein erfolgreicher Abschluss dieser Gespräche einen wichtigen Beitrag dazu leisten würde, das Vertrauen zwischen der Türkei und der EU teilweise wiederherzustellen; |
42. |
ist fest davon überzeugt, dass eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften beider Seiten in Form eines Austausches bewährter Verfahren zu praktischen Fragen ebenfalls dazu beitragen kann, das Vertrauen zwischen der Türkei und der EU teilweise wiederherzustellen; |
43. |
bestätigt seine Absicht, sich innerhalb der zuständigen Gremien des AdR auch künftig um den Aufbau eines Dialogs mit türkischen Bürgermeistern zu bemühen mit dem Ziel, bewährte Verfahren auszutauschen und sich für die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips einzusetzen; |
44. |
bedauert den Putschversuch und den Verlust von Menschenleben und bekundet seine Solidarität mit den demokratischen Institutionen; äußert jedoch seine Besorgnis angesichts der breiten Palette von Maßnahmen, die seit dem Putschversuch unternommen wurden, beispielsweise umfangreiche Entlassungen, Festnahmen und Inhaftierungen, insbesondere die Inhaftierung und Amtsenthebung gewählter Bürgermeister und ihre Ersetzung durch nicht gewählte, von den Zentralbehörden eingesetzte Bürgermeister. Durch diese Maßnahmen wird die pluralistische Demokratie auf lokaler Ebene erheblich geschwächt; |
45. |
erwartet gerade von einem Bewerberland wie der Türkei, dass die höchsten Standards in Bezug auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte eingehalten werden; ist tief besorgt über die anhaltenden Rückschritte bei der Unabhängigkeit und der Funktionsweise der Justiz sowie im Bereich der freien Meinungsäußerung; äußert seine Besorgnis über die gegen Journalisten, Akademiker und Menschenrechtsverteidiger gerichteten Einschränkungen und Maßnahmen sowie die häufigen und unverhältnismäßigen Verbote von Medienunternehmen und sozialen Medien; |
46. |
fordert die uneingeschränkte und diskriminierungsfreie Umsetzung des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen EU-Türkei mit Blick auf alle EU-Mitgliedstaaten einschließlich der Republik Zypern; fordert die Türkei auf, sich unmissverständlich zu gutnachbarlichen Beziehungen mit allen ihren Nachbarstaaten und zu einer friedlichen Beilegung der Streitigkeiten im Einklang mit der UN-Charta zu bekennen; äußert in diesem Zusammenhang seine tiefe Besorgnis und fordert die Türkei auf, alle gegen einen Mitgliedstaat gerichteten Drohungen oder Handlungen zu unterlassen; hält es für ausgesprochen wichtig, das Recht aller Mitgliedstaaten zu respektieren, gemäß dem Besitzstand der Europäischen Union und dem Völkerrecht einschließlich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen bilaterale Abkommen zu schließen und natürliche Ressourcen zu erforschen und zu nutzen; unterstreicht ferner, dass die Souveränität und die souveränen Rechte aller Mitgliedstaaten über ihre ausschließliche Wirtschaftszone, ihre Hoheitsgewässer und ihren Luftraum respektiert werden müssen; |
47. |
fordert die Türkei auf, mit dem Rückzug ihrer Truppen aus Zypern zu beginnen und das Sperrgebiet von Famagusta im Einklang mit der Resolution 550 (1984) des UN-Sicherheitsrates an die UN zu übergeben; betont, dass dies eine vertrauensbildende Maßnahme wäre und eine Chance auf wirtschaftliches, soziales und regionales Wachstum für beide Volksgruppen böte; weist darauf hin, dass der zivilgesellschaftliche Dialog zwischen den Kommunen für die Einigung förderlich sein kann; |
Montenegro
48. |
begrüßt, dass Montenegro mit Nachdruck auf den EU-Beitritt hinarbeitet, diesbezügliche Fortschritte vorweisen kann und das Protokoll zum NATO-Beitritt unterzeichnet hat, sodass Montenegro 2017 der NATO beitreten wird; begrüßt ferner die Unterzeichnung der Grenzverträge mit Bosnien und Herzegowina und dem Kosovo; |
49. |
würdigt die große Aktivität der Wähler und Parteien bei den Parlamentswahlen im Oktober 2016, deren erfolgreicher Verlauf unter schwierigen Bedingungen ein Verdienst der konsequenten Einführung der Rechtsstaatlichkeit ist und deren Ausgang die bisherige Innen- und Außenpolitik bestätigt; |
50. |
unterstreicht, dass es nun darauf ankommt, dass die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Grundrechte auf lokaler Ebene glaubhaft gewährleistet werden; erwartet, dass die Schaffung eines Amts für Korruptionsbekämpfung ein Anreiz für die Umsetzung der lokalen Aktionspläne zur Korruptionsprävention sein und ein zweckdienliches Kontrollsystem aufgebaut wird; |
51. |
begrüßt die für die berufliche Entwicklung der kommunalen Beamten unternommenen Anstrengungen, weist jedoch mit Nachdruck darauf hin, dass weitere Fortschritte erforderlich sind (z. B. Aus- und Weiterbildung sowie transparentere Einstellungsverfahren nach dem Leistungsgrundsatz); begrüßt die zum Gesetz über die Finanzierung der kommunalen Selbstverwaltung angenommenen Änderungen und ruft dazu auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um für die finanzielle Autonomie der kommunalen Selbstverwaltung zu sorgen; |
Serbien
52. |
stellt fest, dass in Serbien 2016 nicht nur Kommunal- und Regionalwahlen, sondern auch vorgezogene Parlamentswahlen stattgefunden haben, mit denen die zunehmende politische Vielfalt der Gesellschaft und gleichzeitig die erforderliche Unterstützung der Mehrheit für die regierende Partei bestätigt wurden, die als Wahlsieger weiterhin an dem EU-Beitritt als vorrangigem Ziel in einer komplizierten außenpolitischen Situation festhält; |
53. |
ermutigt Serbien, die für den Beitritt erforderlichen Reformen weiter voranzutreiben und dabei der Rechtsordnung und der Korruptionsbekämpfung besondere Aufmerksamkeit zu schenken; begrüßt die Aufstellung eines konkreten Aktionsplans zur Umsetzung der einzelnen Kapitel und begrüßt, dass Serbien als erstes Land im Beitrittsprozess den Geschlechtergleichstellungsindex der EU eingeführt hat, was allgemeine Beachtung gefunden hat; |
54. |
begrüßt die Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans der Regierung für nationale Minderheiten; stellt erfreut fest, dass sich die höchsten Vertreter der Regierung bei ihren Auftritten im Wesentlichen tolerant gegenüber ethnischen und anderen Minderheiten äußern; |
55. |
begrüßt die Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und Kroatien und den Dialog zwischen Belgrad und Priština (Wiederöffnung der Brücke von Mitrovica), die konkrete Ergebnisse für die Bevölkerung zeitigt; hält zu weiteren Fortschritten bei der Erfüllung der Verpflichtungen und der Umsetzung von Vereinbarungen an, um so die Zusammenarbeit und das Vertrauen zu stärken; fordert die Behörden und die Meinungsführer auf, die Normalisierung der Lage aktiv zu fördern; |
56. |
begrüßt die Strategie zur Behördenreform und die Ausbildungsstrategie für kommunale Selbstverwaltung; bewertet die Arbeit des nationalen Konvents zur europäischen Integration sowie die Konsultationen auf lokaler Ebene positiv; |
Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
57. |
erinnert daran, dass dieses Land als erstes ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) unterzeichnet hat, und äußert vor diesem Hintergrund seine Besorgnis über den beim Integrationsprozess sowie bei der Umsetzung der Zusagen und Durchführung der Reformen festzustellenden Stillstand. Der AdR bringt seine Besorgnis angesichts der anhaltenden politischen Krise in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zum Ausdruck und fordert neuen politischen Willen seitens des Landes in Bezug auf den Beitritt zur EU durch die Einhaltung seiner Verpflichtungen; |
58. |
stellt fest, dass auf der Grundlage der im Juni/Juli 2015 mithilfe internationaler Vermittlung erzielten politischen Vereinbarung und der im Juli/August 2016 getroffenen neuen Vereinbarungen im Dezember 2016 vorgezogene Parlamentswahlen (sowie in zwei Bezirken als positiver Schritt zur Wiederherstellung des Vertrauens Neuwahlen) stattfanden; es ist damit zu rechnen, dass die bisherige Politik und vor allem die Vereinbarung über die Umsetzung der dringenden Reformprioritäten fortgeführt werden. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien muss die politische Vereinbarung vom Juni/Juli 2015 vollständig umsetzen und sofortige und konkrete Maßnahmen für die Förderung und Umsetzung der dringenden Reformprioritäten ergreifen; |
59. |
betont, dass die Frage, ob das Land die Empfehlung erhält, Beitrittsgespräche aufzunehmen, um das bisher Erreichte zu einem logischen Abschluss zu bringen, davon abhängt, ob die von der EU festgelegten Kriterien entsprechend den Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2015 und den Schlussfolgerungen des slowakischen Ratsvorsitzes auf der Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) vom 13.12.2016 erfüllt wurden; |
60. |
nimmt die bisherigen Anstrengungen des Landes bei der Bewältigung der Migrationskrise zur Kenntnis und betont, dass alle damit verbundenen Probleme in Zusammenarbeit mit der EU und anderen internationalen Organisationen zu lösen sind; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die gutnachbarlichen Beziehungen gewahrt bleiben müssen und dass unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen eine für beide Seiten akzeptable Lösung in der Frage des Ländernamens ausgehandelt werden muss; |
Albanien
61. |
begrüßt die entsprechenden Fortschritte Albaniens in Bezug auf die zentralen Reformprioritäten. Allerdings muss Albanien die Umsetzung der Reformen, vor allem bei den fünf Schlüsselprioritäten, auf nachhaltige, ganzheitliche und umfassende Weise weiter vorantreiben, wobei das Gewicht auf dem Rechtsstaat und dem Schutz der Menschenrechte, einschließlich der Minderheitenrechte, liegen muss; besonders wichtig war in diesem Zusammenhang die einvernehmliche Annahme der Justizreform im Parlamentsplenum am 22. Juli 2016. Dadurch eröffnen sich neue Möglichkeiten zum besseren Schutz der Menschenrechte, einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, der Rechte von Minderheiten sowie der Anwendung von Eigentumsrechten im gesamten Hoheitsgebiet Albaniens, zur Klärung der Eigentumsverhältnisse, zur Verbesserung des Unternehmens- und Investitionsumfelds und zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft; begrüßt ferner die Strategie und den Aktionsplan für die Korruptionsbekämpfung; dringt auf weitere Fortschritte bei den politischen und rechtlichen Maßnahmen sowie auf eine ordnungsgemäße Umsetzung; dringt zudem auf Fortschritte bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, einschließlich der Herstellung von Drogen und des Drogenhandels, vor allem mit Blick auf Cannabis, und betont, dass Albanien konkrete und nachhaltige Ergebnisse in diesen Bereichen erzielen muss; |
62. |
stellt fest, dass die Fortschritte Albaniens im Beitrittsprozess durch die seit Mai 2009 bestehende NATO-Mitgliedschaft, die sich positiv auf den Verlauf der innerstaatlichen Reformen sowie auf die Verbesserung der Beziehungen zwischen Albanien und Griechenland auswirkt, begünstigt werden; |
63. |
stellt fest, dass die Kommunalwahlen, die 2015 nach der Verwaltungsreform stattfanden, ohne größere Probleme verliefen, fordert jedoch mehr Unparteilichkeit und Professionalität; begrüßt darüber hinaus den vom Parlament eingesetzten Ad-hoc-Ausschuss zur Wahlrechtsreform; unterstreicht die entsprechenden Empfehlungen des BDIMR der OSZE sowie der Wahlbeobachtungsmission des KGRE und des AdR, die eine Entpolitisierung der öffentlichen Verwaltung und die Gewährleistung der Unparteilichkeit forderten; erwartet deshalb die Umsetzung der obengenannten Empfehlungen bei den nächsten Parlamentswahlen, die frei, gerecht und glaubwürdig sein müssen und nach internationalen Standards abzuhalten sind; |
64. |
plädiert dafür, den Reformprozess auch in Zukunft inklusiv zu gestalten und alle beteiligten politischen Kräfte, einschließlich der Minderheiten, und zivilen Kräfte, einschließlich der Opposition und der relevanten Interessenträger, einzubeziehen, und hebt die diesbezügliche Arbeit des Nationalen Rats für europäische Integration als positives Beispiel hervor; |
65. |
begrüßt ferner, dass die Mitglieder des nationalen Rats der Zivilgesellschaft gewählt wurden und dass der Rat seine Tätigkeit aufgenommen hat; |
Bosnien und Herzegowina
66. |
begrüßt, dass das Land wieder auf Integrationskurs ist, und sieht eine europäische Perspektive als wesentlichen Anreiz für das Land an; ruft zur weiteren Umsetzung der Reformagenda auf, da das Inkrafttreten des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) zeigt, dass Verpflichtungen zu Ergebnissen führen können; |
67. |
begrüßt ferner, dass Bosnien und Herzegowina am 15. Februar 2016 den Antrag auf Beitritt des Landes zur Europäischen Union gestellt hat, der sowohl für das Land als auch für den Erweiterungsprozess impulsgebend ist; betont daher, dass diese Dynamik aufrechterhalten werden muss, um die substanziellen Fortschritte bei der Umsetzung der Reformagenda erzielen zu können, die notwendig sind, um auf diesem Weg voranzukommen; |
68. |
stellt fest, dass die Veröffentlichung der Ergebnisse der Volkszählung vom Oktober 2013 am 30. Juni 2016 der Öffentlichkeit dabei geholfen hat, die durch die Kommunalwahlen vom September 2016 entstandenen Verschiebungen in der politischen Landschaft, die einem beständigen Druck auch von außerhalb der Region ausgesetzt ist, besser zu verstehen; |
69. |
fordert alle politischen Entscheidungsträger Bosniens und Herzegowinas auf, die Zeit nach den Wahlen für die Einleitung eines neuen Meinungsaustauschs mit der EU und einschlägigen internationalen Institutionen zu nutzen, um historisch bedingte Probleme zu lösen und eine neue, positive Atmosphäre in den Beziehungen zwischen den Volksgruppen zu schaffen; weist darauf hin, dass die politischen Entscheidungsträger und Meinungsführer der Region vor dem Hintergrund der neuen politischen Verhältnisse mit persönlichem Vorbild und Initiative viel tun können, um die Entwicklung vor Ort voranzubringen; |
70. |
unterstreicht, wie wichtig die Koordinierung zwischen allen Regierungs- und Verwaltungsebenen ist, um Hindernisse für die Funktionsfähigkeit des Landes, die wirksame Umsetzung der Reformagenda, Mobilität, Investitionen und Verbindungen zwischen in verschiedenen Politikfeldern sowie die Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsraums zu beseitigen; weist darauf hin, dass Dezentralisierung nicht Zersplitterung bedeutet und dass für die Umsetzung der Reformen auf allen Ebenen koordinierte Rahmenstrategien erforderlich sind; fordert dazu auf, gemeinsame Ziele aufzustellen, die miteinander vereinbar sind, aber über den individuellen Interessen stehen; |
71. |
ist davon überzeugt, dass der im August 2016 eingerichtete Koordinierungsmechanismus für EU-Fragen dabei helfen wird, die Zusammenarbeit des Landes und seiner Entitäten mit der EU und ihren Institutionen zu verbessern und uneingeschränkt von den EU-Mitteln profitieren zu können; |
Kosovo (1)
72. |
begrüßt die Unterzeichnung und Ratifizierung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens sowie sein Inkrafttreten am 1. April 2016, das ein neues Kapitel in den Beziehungen zwischen dem Kosovo und der EU einleitet; begrüßt auch die Einrichtung von Sondertribunalen; fordert das Kosovo auf, die Umsetzung der EU-bezogenen Reformen (z. B. Verabschiedung des Gesetzespakets zu den Menschenrechten, Beginn der Umsetzung der europäischen Reformagenda) und anderer positiver Maßnahmen (u. a. Normalisierungsprozess) fortzusetzen; |
73. |
begrüßt die bei der Liberalisierung der Visabestimmungen erzielten Ergebnisse; unterstreicht die Bedeutung der Erfüllung aller relevanten Bedingungen und ruft zu weiteren Fortschritten auf; |
74. |
betont, wie wichtig ein friedlicher und multilateraler politischer Dialog im Parlament und in den lokalen Gebietskörperschaften ist, um das internationale Ansehen des Kosovo zu verbessern; |
75. |
begrüßt und unterstützt die positiven Entwicklungen im Dialog zwischen Belgrad und Priština (Wiedereröffnung der Brücke von Mitrovica, Vereinbarung über die Telekommunikation), die konkrete Ergebnisse für die Bevölkerung zeitigen; hält zu weiteren Fortschritten bei der Erfüllung der Verpflichtungen und der Umsetzung von Vereinbarungen an, um so die Zusammenarbeit und das Vertrauen zu stärken; fordert die Behörden, die politischen Entscheidungsträger und Meinungsführer auf, für die Normalisierung der Lage mit gutem Beispiel voranzugehen, um so reibungslos in den Beitrittsprozess einzutreten. |
Brüssel, den 12. Mai 2017
Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen
Markku MARKKULA
(1) Diese Bezeichnung berührt nicht den Standpunkt zum Status des Kosovo und steht im Einklang mit der Resolution 1244/99 des UN-Sicherheitsrats und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.
15.9.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 306/51 |
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Thema „Unternehmertum auf Inseln: ein Beitrag zum territorialen Zusammenhalt“
(2017/C 306/10)
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POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN (AdR)
Einleitung: Besondere Herausforderungen für Inselgebiete
1. |
begrüßt das Ersuchen des maltesischen Ratsvorsitzes um einen Beitrag des AdR zur Bestimmung möglicher Lösungen mit dem Ziel, den Unternehmergeist zu fördern und die wirtschaftliche, soziale und territoriale Entwicklung von Inseln voranzubringen; |
2. |
verweist auf die in Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eingegangene Verpflichtung der Europäischen Union, sich für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt einzusetzen; |
3. |
erinnert daran, dass den Inselregionen nach Artikel 174 AEUV die besondere Aufmerksamkeit der EU gelten muss, die dafür zu sorgen hat, dass die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen in den Mitgliedstaaten und zwischen den Mitgliedstaaten abgebaut werden; |
4. |
verweist darauf, dass es in der EU 362 Inseln mit mehr als 50 Einwohnern gibt, dass insgesamt 17,7 Millionen Menschen auf Inseln leben (davon 3,7 Millionen in den Regionen in äußerster Randlage), dass sich ihr BIP im Jahr 2010 pro Kopf auf etwa 79,2 % des EU-Durchschnitts belief und dass ein erheblicher Teil nach wie vor zu den weniger entwickelten Regionen zählt; |
5. |
stellt fest, dass die große Mehrheit der Inselgebiete im ersten Jahrzehnt unseres Jahrtausends der Studie EUROISLANDS (ESPON, 2013) zufolge keine wirtschaftliche Konvergenz aufzuweisen hatte und dass sich die Lage für viele Inseln infolge der Finanzkrise, der Migrationskrise, der Schwankungen bei den Touristenzahlen und des Mangels an Innovation seitdem sogar verschlechtert hat; |
6. |
betont, dass Inselgebiete gemeinsame geografische, wirtschaftliche, demografische und soziale Merkmale aufweisen, die sich von denen der Festlandsgebiete unterscheiden und die ganz besondere Herausforderungen mit sich bringen, die bei der Umsetzung europäischer Maßnahmen zu berücksichtigen sind. Solche Merkmale sind:
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7. |
betont, dass diese drei Faktoren territoriale, wirtschaftliche und soziale Nachteile gemäß Artikel 174 AEUV darstellen, die die gleichberechtigte Integration der Inseln in den Gemeinsamen Markt sowie die umfassende territoriale Integration der Inselbewohner beeinträchtigen; weist darauf hin, dass diese Bedingungen folgendes bewirken können:
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8. |
begrüßt die Arbeit der interfraktionellen Arbeitsgruppe des EP zum Thema Meere, Flüsse, Inseln und Küstengebiete sowie des Inselausschusses der Konferenz der peripheren Küstenregionen der Gemeinschaft; |
Ein integratives Wachstum — Der Beitrag der auf Inseln ansässigen Unternehmer
9. |
stellt fest, dass die Unternehmer und der Unternehmergeist eine wesentliche Rolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Belebung der Wirtschaft in der Europäischen Union spielen; ist der Auffassung, dass das Unternehmertum auf den Inseln allerdings vor besonderen strukturellen Problemen steht; |
10. |
erinnert daran, dass die Wirtschaft auf mehreren Inseln Wachstumsstrategien umgesetzt hat, die auf der Nutzung der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und natürlichen Vorteile beruhen, etwa
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11. |
betont, dass diese Strategien, durch die das einzigartige wirtschaftliche Potenzial bestimmt und genutzt wird, oft das Ergebnis der Kreativität, der Risikobereitschaft und der Hartnäckigkeit der Unternehmer auf den Inseln sind, und fordert dazu auf, die Flexibilität an den Tag zu legen, die für die Gestaltung der Politik im Interesse des Unternehmertums auf den Inseln geboten ist; |
12. |
stellt fest, dass die Wirtschaft auf den Inseln durch eine wenig diversifizierte Wirtschaftsstruktur gekennzeichnet ist, mit einem hohen Anteil an KMU bzw. Kleinstunternehmen und vielen Unternehmern, die in mehreren Bereichen tätig sind, und dass daneben in spezialisierten Branchen (z. B. Tourismus, Verkehr, Bergbau, Fischerei) einige große Unternehmen mit Monopolstellung existieren; |
13. |
ist der Auffassung, dass die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten ihre Aufmerksamkeit stärker auf die Bewahrung eines freien Marktes in den einzelnen Branchen in Inselgebieten richten und dabei dort Abhilfe schaffen sollten, wo ein Marktversagen vorliegt; |
14. |
verweist darauf, dass die Produkte der Inseln, einschließlich der Rohstoffe, teilweise für Nischenmärkte bestimmt sind, sich an eine ganz bestimmte Kundschaft wenden und zu einem hohen Preis verkauft werden; stellt fest, dass es die Differenzierung der Produkte gestattet, recht hohe Gewinnspannen zu erzielen, um die wirtschaftliche Aktivität auf einer Insel bewahren zu können. Der Wert der Erzeugnisse resultiert vor allem aus anerkannten Gütezeichen und kulturellen Referenzen im Rahmen des weltweiten Güter- und Dienstleistungsangebots; |
15. |
weist jedoch nachdrücklich auf die verschiedenen Mehrkosten hin, die Unternehmern auf Inseln eben wegen der Insellage erwachsen (z. B. Rohstoffe, Erbringung von Dienstleistungen, Logistik), die letztlich die Wettbewerbsfähigkeit eines Produkts oder einer Dienstleistung belasten; |
16. |
betont, dass die Unternehmer selbst bei wettbewerbsfähigen und hochwertigen Produkten mit folgenden Problemen konfrontiert sind: fehlende Kapazitäten in FuE; keine Technologien, die an Bedingungen auf den Inseln angepasst sind; Mangel an geeigneten Instrumenten für die Finanzierung ihrer Aktivitäten und auf Grund der starken Emigration auch Mangel an qualifiziertem Personal, vor allem bei dünn besiedelten Inseln; |
17. |
begrüßt deshalb die auf EU-Ebene in diesen Bereichen ergriffenen Maßnahmen, fordert jedoch unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der grundlegenden Bedingungen, die es den Inseln ermöglichen, zu einem integrativen Wachstum in der EU beizutragen; weist darauf hin, dass die Maßnahmen der EU, die auf die Förderung des Unternehmertums abzielen, deshalb nur dann ausgewogen und wirkungsvoll sind, wenn sie die spezifischen Merkmale und Herausforderungen der Inseln berücksichtigen; |
Politische Empfehlungen zur Stärkung des territorialen Zusammenhalts in der Europäischen Union
18. |
würdigt die grundlegende Bedeutung der Kohäsionspolitik für die Umsetzung einer regional ausgewogenen Entwicklung in der Europäischen Union: Sie ist die am besten geeignete Politik, um Entwicklungsunterschieden zwischen den Inseln und den anderen europäischen Regionen entgegenzuwirken; betont jedoch, dass Inselgebiete im Rahmen der gegenwärtig definierten Kohäsionspolitik keinen besonderen Status genießen; |
19. |
verweist ebenso auf die Besonderheiten der Regionen in äußerster Randlage (acht davon sind Inseln), die wegen ihrer besonderen Gegebenheiten, die im Primärrecht anerkannt werden und die ihre wirtschaftliche und soziale Entwicklung schwer beeinträchtigen, größere Probleme bewältigen müssen, was es zu berücksichtigen gilt; |
20. |
empfiehlt daher, dass in der Kohäsionspolitik nach 2020 in Anwendung der Artikel 174 und 175 AEUV besonderes Augenmerk auf die Inseln gelegt wird. Eine erste Etappe zur Umsetzung dieses Ziels wäre die Aufnahme der Inseln als zusätzliche Kategorie in den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 in Bezug auf die territorialen Typologien (Tercet); |
21. |
empfiehlt die Einrichtung einer einheitlichen Anlaufstelle für Inseln (Island Desk) bei der Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung der Europäischen Kommission, wie vom Europäischen Parlament in seiner Entschließung vom 4. Februar 2016 vorgeschlagen, da die Akteure auf den Inseln, also Unternehmen und Gebietskörperschaften, die Instrumente und Finanzierungsmöglichkeiten der EU, die bei mehreren Generaldirektionen angesiedelt sind und unterschiedlichsten Regelungen unterliegen, gegenwärtig nur in begrenztem Maße wahrnehmen; |
22. |
begrüßt die Initiative „Innovative Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung“ und schlägt vor, nach diesem Vorbild ein Internetportal und europäische Initiativen zur Vernetzung der Inseln in der EU einzurichten, um so den Austausch von Erfahrungen und Kompetenzen in Verwaltung und Innovationsförderung zu ermöglichen; |
23. |
betont, dass die Synergien zwischen dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und den anderen Instrumenten der Union (insbesondere den ESI-Fonds) weitestgehend genutzt werden müssen, um die wirtschaftlichen Folgen der für die Inseln geltenden natürlichen Nachteile zu kompensieren; |
24. |
stellt jedoch fest, dass Kleinstunternehmen und lokale Gebietskörperschaften auf Inseln wegen der geringen Größe vieler Projekte in Trägerschaft der Inseln praktisch keinen Zugriff auf die Finanzierung durch den EFSI und auf Darlehen der EIB haben; empfiehlt deshalb die Einrichtung technischer Hilfsprogramme speziell für Inseln, um den Zugang zu Finanzierungsinstrumenten der EU bekannt zu machen und zu fördern; |
25. |
fordert die Europäische Kommission und die EIB auf zu prüfen, ob die technische Hilfe durch die JASPERS-Initiative auf Inseln ausgedehnt und auch auf kleinere Projekte zugeschnitten werden könnte; |
26. |
betont, wie nützlich und vorteilhaft die EVTZ-Verordnung (1302/2013) für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und für die Inseln Europas ist, da sie es den Inseln unterschiedlicher Mitgliedstaaten und Drittstaaten gestattet, eine gemeinsame juristische Person zu schaffen, mit der sie gemeinsame Ziele verfolgen und Zugang zu Finanzmitteln der EU erhalten können, wobei der Verwaltungsaufwand, den eine solche Zusammenarbeit normalerweise bedeutet, minimiert wird; |
27. |
schlägt vor, ein System von Betriebsbeihilfen für Inselunternehmen zu schaffen, um Mehrkosten für den Transport auszugleichen; ist der Auffassung, dass für diese Beihilfen im Rahmen der Leitlinien für Regionalbeihilfen und der AGVO dieselbe Art der Genehmigung und dieselben Ausnahmeregelungen gelten sollten wie für Regionen in äußerster Randlage und dünnbesiedelte Gebiete; |
28. |
schlägt vor, die Möglichkeiten der Sharing Economy aktiver zu nutzen, auch zur Lösung von Problemen, die sich aus der räumlichen Entfernung von Inselgebieten ergeben; |
29. |
betont, dass das öffentliche Engagement bei Projekten im Rahmen von Gemeinschaftsprogrammen verstärkt und privates Engagement attraktiver gemacht werden sollte, wenn diese Projekte Arbeitsplätze und Wohlstand auf der Insel schaffen und zugleich ökologisch nachhaltig sind; |
30. |
unterstreicht, dass zahlreiche spezifische Hindernisse für die Entwicklung von Inseln nicht erfasst werden, wenn allein das Pro-Kopf-BIP als Indikator dient; schlägt deshalb vor, das Spektrum der zusätzlichen kohäsionspolitischen Indikatoren zu erweitern, damit die soziale und wirtschaftliche Lage der Inseln sowie ihre Attraktivität besser ermittelt werden können; |
31. |
schlägt vor, möglicherweise auch die regionale Wettbewerbsfähigkeit sowie die Verkehrsanbindung als Indikatoren in Betracht zu ziehen, empfiehlt jedoch, an der Ermittlung weiterer Indikatoren zu arbeiten, mit deren Hilfe die Mehrkosten der Insellage umfassend dargestellt werden können; schlägt vor, dass die Kommission komparative Studien zur Leistung der Inselunternehmen im Vergleich zu entsprechenden Unternehmen auf dem Festland durchführt, auch wenn das Festland nur aus einem Inselmitgliedstaat besteht; |
32. |
spricht sich dafür aus, bei der Bewertung der sozialen und wirtschaftlichen Situation der Einwohner der Inseln und der wirtschaftlichen Attraktivität dieser Gebiete den über das Finanzielle hinausgehenden und schwer messbaren Aspekten Aufmerksamkeit zu schenken, etwa der natürlichen Umwelt (ihrer Qualität und Zugänglichkeit); |
33. |
weist auf den Nutzen des Jahresberichts über die KMU in Europa hin, den die Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU erstellt; regt jedoch an, dass die Berichte künftig auch territoriale Daten umfassen, damit die Herausforderungen, vor denen KMU auf Inseln stehen, besser deutlich gemacht werden können, und dass der Anteil erfolgreicher/nicht erfolgreicher Unternehmen im Verhältnis zu entsprechenden Unternehmen auf dem Festland erwähnt wird; |
34. |
weist auf den Nutzen von Instrumenten wie der Abschätzung der Folgen für die Gebietskörperschaften bei der Bewertung der Auswirkungen der Maßnahmen der EU auf Inselgebiete hin und schlägt vor, beim Verfahren der Bewertung der Auswirkungen durch die Europäische Kommission auch den Aspekt der Insellage zu berücksichtigen, um potenziell erhebliche Folgen der Maßnahmen für die Inseln im Vorfeld zu erkennen; |
35. |
stellt fest, dass die Nutzung von Strategien der intelligenten Spezialisierung als Voraussetzung für die Gewährung von Mitteln aus den europäischen Strukturfonds zwar dazu beitragen kann, Strategien auf nationaler und regionaler Ebene zu entwickeln, dass die Besonderheiten der Wirtschaft auf Inseln jedoch maßgeschneiderte Lösungen erfordern; weist darauf hin, dass die übermäßige Abhängigkeit von einer bestimmten Branche oder einer einzigen Aktivität deshalb dazu führen kann, dass Inseln in hohem Maße der Gefahr einer wirtschaftlichen Monokultur und ihren nachteiligen wirtschaftlichen Folgen ausgesetzt sind (Holländische Krankheit); |
36. |
ist der Auffassung, dass intelligente Initiativen zur Diversifizierung bzw. Umstellung, etwa vom Massentourismus auf einen nachhaltigen Tourismus, zur Entwicklung der Kreativbranche, zur Integration der Informations- und Kommunikationstechnologien in traditionelle Aktivitäten und zum gezielten Marketing unter Nutzung der auf den Inseln vorhandenen Ressourcen die besondere Aufmerksamkeit der Kommission verdienen; |
37. |
spricht sich dafür aus, die Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bürger der Mitgliedstaaten für die touristischen Möglichkeiten im Rahmen der Gemeinschaft zu stärken, und regt an, ein dichteres Netz von Verbindungen zwischen den Gebieten der EU zu schaffen, das es Menschen aus den Ballungsgebieten der EU ermöglicht, ihren Urlaub in Inselgebieten mit interessanter Natur zu verbringen; |
38. |
betont die Bedeutung des Partnerschaftsprinzips gemäß Artikel 5 der Dachverordnung, mit dessen Hilfe der Bedarf in den Gebietskörperschaften zwecks strategischer Planung der Kohäsionspolitik festgestellt wird (von unten nach oben gerichteter Ansatz); fordert die Europäische Kommission deshalb auf, die wirksame Umsetzung des europäischen Verhaltenskodexes für Partnerschaften als Voraussetzung in ihren Legislativvorschlag für die Kohäsionspolitik nach 2020 aufzunehmen; |
39. |
fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, für die umfassende Anwendung des Partnerschaftsprinzips zu sorgen, damit der konkrete Bedarf der Inselgebiete in den Partnerschaftsvereinbarungen und den operationellen Programmen Berücksichtigung findet; |
40. |
betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften am Verfahren der Festlegung der sie betreffenden nationalen und europäischen Maßnahmen beteiligt werden müssen, damit die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für die Maßnahmen gemäß dem Subsidiaritätsprinzip im Einklang mit dem konkreten Bedarf in den Inselgebieten stehen; |
41. |
begrüßt die Finanzierungsmöglichkeiten durch die Fazilität „Connecting Europe“, soweit sie den Inseln zugutekommen können; stellt jedoch fest, dass der Finanzrahmen für Meeresautobahnen vor allem für die zentralen und globalen Netze bestimmt ist und möglicherweise Verbindungen zwischen den Inseln und den regionalen Zentren bzw. zwischen den Inseln selbst vernachlässigt; schlägt deshalb vor, im Rahmen des Gesamtbudgets für Meeresautobahnen spezielle Mittel für Inseln vorzusehen; |
42. |
würdigt die Anstrengungen der Kommission zur Unterstützung der Unternehmer mit Programmen wie COSME oder InnovFin im Rahmen des Aktionsplans Unternehmertum 2020 oder Horizont 2020 im Bereich der Innovation und der Arbeiten zur Kapitalmarktunion; ist jedoch der Auffassung, dass die territoriale Dimension (und insbesondere die Insellage) in diesen Programmen und Plänen berücksichtigt werden muss, um
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43. |
fordert die Kommission auf, ein Programm einzurichten, mit dem folgende Punkte gefördert werden: die Innovation in der Wirtschaft der Inseln, die Nutzung lokaler Ressourcen, die Förderung der Nutzung erneuerbarer Energieträger, die Abfallbehandlung, die Wasserwirtschaft, die Förderung des kulturellen und natürlichen Erbes sowie die Einführung einer Kreislaufwirtschaft, wobei der Begriff Innovation hier sowohl technische als auch organisatorische, soziale und umweltbezogene Innovation umfasst; |
44. |
weist auf die Bedeutung staatlicher Beihilfen für die Bewältigung der Herausforderungen hin, die sich infolge geringer Größe, abgelegener Lage und Isoliertheit der Inselgebiete der Europäischen Union stellen; ist der Auffassung, dass sich diese natürlichen und dauerhaften Gegebenheiten nachteilig auf die Effizienz und Organisation verschiedener für die Inseln strategischer Sektoren auswirken, etwa Verkehr, Energie und digitale Anbindung; |
45. |
verweist darauf, dass zuverlässige und in Sachen Kosten mit denen des Festlands vergleichbare Infrastrukturen und Formen der Organisation des internen und externen Verkehrs wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit von Inseln sind; |
46. |
schlägt vor, die Förderkriterien für Beihilfen für Infrastruktur und Verkehrsnetze (Bau, Modernisierung, Ausrüstung) im Interesse der Inseln flexibler zu gestalten, um eine möglichst wirksame Anbindung an die Verkehrssysteme auf dem Festland und eine optimale Integration in den europäischen Raum und den europäischen Markt zu ermöglichen; |
47. |
fordert, dass mit diesen Beihilfen auch die Verbindung der Inseln untereinander im Fall von Inselgruppen bzw. Verbindungen auf Inseln im Fall von gebirgigen Inseln gefördert und Investitionen in Verkehrsmittel mit geringem CO2-Ausstoß mobilisiert werden (z. B. LNG-Schiffe, Ladestationen für Elektroautos); |
48. |
betont, dass die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen durch Unternehmen vom Festland auf Grund der oftmals geringen Größe und abgelegenen Lage der Inselmärkte wenig attraktiv ist, so dass die Verbraucher und Unternehmen von den Wettbewerbsvorteilen des Binnenmarkts nur in geringerem Maße profitieren können. Dies trifft insbesondere auf Verkehrsverbindungen und die Bereitstellung von Energie zu, die wesentlich für die Wettbewerbsfähigkeit der Inselunternehmen sind; empfiehlt deshalb, dass für diese Sektoren im Fall von Inseln Ausnahmen von den Bestimmungen über staatliche Beihilfen gelten; |
49. |
schlägt gleichfalls vor, die De-minimis-Regelung mit Blick auf Inseln flexibler zu gestalten und auch die Bestimmungen über öffentliche Aufträge auf den Inseln zu lockern, da bei Ausschreibungen in vielen Fällen nicht mehr als ein Angebot eingehen kann; |
50. |
billigt die gegenwärtig angewandte Flexibilität bei Regelungen, mit denen Inseln von besonderen steuerlichen Anreizen oder von der Ermäßigung der Einkommenssteuer für Unternehmen profitieren können, um so die Mehrkosten einer Insellage zu kompensieren, und hofft, dass diese Flexibilität auch künftig gelten wird; fordert ein System mit Innovations- und Investitionsanreizen, das es gestattet, die Produktion und die Ausfuhren über den lokalen Verbrauch hinaus zu fördern; |
51. |
begrüßt die Absicht der Europäischen Kommission, in den nächsten Kohäsionsbericht ein Kapitel über Inseln aufzunehmen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, in diesem Kapitel anzugeben, wie die in dieser Stellungnahme formulierten Empfehlungen umgesetzt werden; |
52. |
fordert den maltesischen Ratsvorsitz auf, diesen politischen Empfehlungen nachzukommen und bei ihrer Umsetzung eng mit dem Ausschuss der Regionen zusammenzuarbeiten. |
Brüssel, den 12. Mai 2017
Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen
Markku MARKKULA
15.9.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 306/57 |
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Thema „Eine neue Etappe in der europäischen Politik für blaues Wachstum“
(2017/C 306/11)
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POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN (AdR)
1. |
fordert die Europäische Union auf, das Meer als ein neues gemeinsames Ziel in den Mittelpunkt der Neubelebung des europäischen Einigungswerks zu stellen; |
2. |
fordert die Europäische Union auf, das Meer als politische Thematik und nicht nur als Projektgegenstand zu begreifen. In den Rahmen dieser Meerespolitik ist dann die Förderung der blauen Wirtschaft in einem bereichsübergreifenden und proaktiven Ansatz eingebettet, der sich nicht auf die in der Strategie für blaues Wachstum festgelegten, ursprünglichen fünf Schwerpunktbereiche beschränkt; |
3. |
fordert die Europäische Union auf, eine schleunige Initiative aufzulegen, durch die neue Maßnahmen eingeleitet und eine neue Meerespolitik für die Zeit nach 2020 begründet werden können. Die Ministererklärung zur europäischen Meerespolitik, die am 20. April 2017 auf Malta angenommen wird, kann und muss dazu Anlass sein; |
I) DAS MEER ALS ZENTRALES ANLIEGEN EUROPAS
4. |
ruft die Europäische Union auf, eine neue europäische Meerespolitik zu entwickeln, die
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Das Meer als neue Herausforderung und Inspiration Europas geht uns alle an
5. |
hebt hervor, dass die Meere und Ozeane unabdingbare Voraussetzung für das Leben auf der Erde sind, 50 % des weltweiten Sauerstoffs produzieren und eine wichtige Rolle bei der Klimaregulierung spielen. Sie bergen eine große biologische Vielfalt sowie umfangreiche Ressourcen für die menschliche Ernährung und Gesundheit; |
6. |
bedauert, dass die marinen Ökosysteme heute durch den Klimawandel, die Umweltverschmutzung und den Raubbau an Ressourcen in ihrer Funktion beeinträchtigt sind; |
7. |
weist darauf hin, dass das Wachstums- und Beschäftigungspotenzial der blauen Wirtschaft seinesgleichen sucht. Laut Europäischer Kommission beschäftigt die blaue Wirtschaft immer mehr Menschen und in Europa mittlerweile über 5 Millionen. Dem 2016 veröffentlichten OECD-Bericht „The Ocean Economy in 2030“ zufolge trug die Meereswirtschaft 2010 mit 1,3 Billionen EUR zum weltweiten Wohlstand bei. Diese Zahl könnte sich bis 2030 verdoppeln; |
8. |
stellt fest, dass maritime Fragen verstärkt ins internationale Blickfeld rücken. Auch in den im September 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) werden die Ozeane und Meere ausdrücklich genannt. Im Mai 2016 vereinbarten die Staats- und Regierungschefs der G7 eine Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Meeresforschung. Die Ozeane werden in den Schlussfolgerungen der COP 21 und 22 thematisiert; |
9. |
unterstreicht, dass Europa ungeachtet des Brexit die größte internationale Seemacht ist und bleibt. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verfügen zusammen über die weltweit größte ausschließliche Wirtschaftszone. In Bereichen wie Meeresenergie ist die EU-Wirtschaft im weltweiten Vergleich am umfassendsten und führend. Die EU hat die höchsten Umweltschutzstandards; |
10. |
erachtet es als notwendig, dass Europa sich auf der internationalen Bühne behauptet und über seine Meerespolitik Strahlkraft ausübt; |
11. |
geht davon aus, dass die Bürger für eine neuorientierte europäische Meerespolitik gewonnen werden können, denn
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2017 muss die Europäische Union das Meer fest in ihrer Zukunftsvision verankern
12. |
erinnert daran, dass die integrierte Meerespolitik und die Strategie für blaues Wachstum die Grundlagen für eine europäische Meerespolitik bilden; |
13. |
ist der Meinung, dass der maltesische Ratsvorsitz Gelegenheit bietet, über die Ministererklärung am 20. April 2017 der europäischen Meerespolitik neue Impulse zu geben; |
Das Meer als zentrales Anliegen Europas: eine Ambition und ein Fahrplan
14. |
plädiert für die Erarbeitung eines Weißbuchs „Das Meer als zentrales Anliegen Europas“ mit einem meerespolitischen Fahrplan für jeden Politikbereich der EU; |
15. |
vertritt den Standpunkt, dass die neue Etappe der integrierten europäischen Meerespolitik zu den Lösungsansätzen Europas bei folgenden Problemstellungen beitragen muss:
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II) DIE REGIONEN ALS PARTNER DER BLAUEN WIRTSCHAFT
16. |
unterstreicht, dass die blaue Wirtschaft in den Gebietskörperschaften ausgestaltet wird. Die Meerespolitik muss daher die Mobilisierung der Regionen und Städte flankieren; |
Eine kohärente Meeresraumordnung ist das Fundament der blauen Wirtschaft
17. |
hält eine marine Raumordnung, die den Wechselwirkungen zwischen land- und seegestützten Tätigkeiten Rechnung trägt, die Städte und Regionen sowie alle weiteren Interessenträger einbezieht und die nachhaltige Entwicklung aller maritimen Tätigkeiten zum Ziel hat, für unverzichtbar; |
18. |
ist der Ansicht, dass Europa eine Priorität auf die Infrastrukturentwicklung in den Küstengebieten legen muss, die definitionsgemäß Gebiete in Randlage sind. Es sollte also in allen Regionen möglich sein, zugunsten der Küstengebiete Fördermittel im Rahmen der Kohäsionspolitik und des Juncker-Plans für Investitionen in Häfen und in Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetze zu mobilisieren; |
19. |
plädiert für die Einleitung einer Debatte über die Anerkennung eines europäischen Meeresgebiets zur Stärkung des Zusammenhalts in sozialer, ökologischer und sicherheitsrelevanter Hinsicht; |
Die Regionen als Partner der Europäischen Union bei Investitionen in die blaue Wirtschaft
20. |
erachtet die Strategien für Meeresgebiete als unentbehrliche Referenzrahmen, die bei der Aufstellung von Strategien für eine intelligente Spezialisierung und der Programmplanung der europäischen Fonds zu berücksichtigen sind. Die Durchführung der „West Med Blue Economy“-Initiative ist zu begrüßen; |
21. |
befürwortet die Möglichkeit, dass mehrere, zum gleichen Meereseinzugsgebiet gehörende Regionen auf eigene Initiative gemeinsame Strategien für intelligente Spezialisierung erarbeiten; |
22. |
unterstreicht, dass die Regionen und Städte die maßgeblichen Akteure der Entwicklung der blauen Wirtschaft sind. Viele Regionen haben in ihren Strategien für eine intelligente Spezialisierung Aspekte des blauen Wachstums berücksichtigt. Über Fördermittel aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und den Kohäsionsfonds konnten zahlreiche beschäftigungsfördernde Projekte finanziert werden; |
23. |
schlägt vor, zum Anschub von Investitionen in die blaue Wirtschaft in die Strategien zur intelligenten Spezialisierung und die operationellen Programme einen Anhang zur blauen Wirtschaft aufzunehmen, in dem die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf maritime Belange dargelegt werden und der eine Begleitung der betreffenden Projekte ermöglicht; |
24. |
hält es für wünschenswert, dass die Gemeinden auf den Inseln und in den Küstengebieten in Anlehnung an das Leader-Programm auf alle europäischen Fonds einschl. des EMFF zugreifen können, um ihre maritimen Entwicklungsstrategien in einem einheitlichen Rahmen zu finanzieren; |
25. |
ist der Ansicht, dass die Präferenzen, die in den Strategien zur intelligenten Spezialisierung zum Ausdruck kommen und aus der Realität der maritimen Wirtschaft, die auf dem Zusammenspiel von Sektoren und Akteuren gründet, erwachsen, eine längerfristige Ausrichtung haben und der Europäischen Union als Orientierungshilfe für ihre Investitionen zur Förderung des blauen Wachstums dienen sollten. Insbesondere sollte dieses regionale Engagement im Bereich der blauen Wirtschaft verstärkt im Rahmen der europäischen Forschungspolitik berücksichtigt werden; |
26. |
fordert, dass interregionale, nationale und transnationale Projekte, die im Einklang mit den Strategien für Meeresgebiete und für intelligente Spezialisierung stehen, durch die Zusammenlegung regionaler, nationaler und europäischer Fördermittel in einem vereinfachten Rahmen finanziert werden können und eine Art Gemeinschaftsbonus zuerkannt bekommen, sodass sie nicht mehrfach Projektausschreibungen durchlaufen müssen; |
27. |
vertritt die Auffassung, dass für die Entwicklung der Regionen in äußerster Randlage weiterhin spezifische Förderregelungen Not tun. Diese Gebiete eignen sich ausgezeichnet als Stützpunkte für die maritime Präsenz Europas und den Aufbau maritimer Kooperationen in der ganzen Welt; |
III) KONKRETE TÄTIGKEITSFELDER ZUR BESCHLEUNIGUNG DER ENTWICKLUNG DER BLAUEN WIRTSCHAFT
Verstärkte Förderung von Forschung und Entwicklung und Innovation
28. |
unterstreicht, dass das Meer im Rahmen des Programms Horizont 2020 schrittweise an Bedeutung gewonnen hat. Auch Maßnahmen wie die Initiative zur Gemeinsamen Programmplanung „JPI Oceans“ haben zur europäischen Meeresforschung beigetragen. Die Methodik muss im Wege eines übergeordneten FuE-Fahrplans auf alle Sektoren der blauen Wirtschaft ausgeweitet werden. Der Ausschuss der Regionen betont die Bedeutung der besonderen Unterstützung für KMU, die sich die Entwicklung und Anwendung innovativer Lösungen in verschiedenen Bereichen, unter anderem auch im Küsten- und Meerestourismus, zum Ziel setzen; |
29. |
fordert, ins nächste Rahmenprogramm das Ziel aufzunehmen, dass 10 % der Vorhaben einen maßgeblichen Beitrag zur marinen und maritimen Forschung leisten müssen. Im Rahmen der fortlaufenden Umsetzung von Horizont 2020 sollte bereits eine Annäherung an dieses Ziel möglich sein; |
Ein maritimer Fahrplan im Rahmen der neuen europäischen Agenda für Kompetenzen
30. |
plädiert für die Entwicklung eine maritimen Komponente der europäischen Agenda für Kompetenzen; |
31. |
schlägt vor, auf europäischer Ebene eine Debatte darüber zu führen, ob ein Pilotprojekt zur Erforschung und Nutzung der Tiefsee finanziert werden sollte; |
32. |
betont, dass Innovationen in der maritimen Industrie häufig erst anhand eines ersten auf den Markt gebrachten Produkts ausgetestet werden können. Die EU-Maßnahmen zur Innovationsförderung sollten die Finanzierung dieser Demonstrationsprojekte vorsehen. Auch sollten erneut öffentlich-private Partnerschaften im Bereich Querschnittstechnologien für die maritime Industrie aufgelegt werden; |
33. |
spricht sich dafür aus, Initiativen wie den „EMFF-Call: Eine Europäische Karriere im maritimen Bereich“ (Blue Careers in Europe) und den geplanten Blueprint zur Förderung von maritimen Kompetenzen auszubauen, um
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34. |
spricht sich dafür aus, das europäische System zur Anerkennung von Berufsqualifikationen zu stärken, um Freizügigkeit zu erleichtern und Entsendungen zu regeln. Dieses System muss durch ein entsprechendes Instrument zur Anerkennung der formalen und informellen Kompetenzen ergänzt werden, für die es keine Zertifizierung gibt (1); |
Unterstützung der wichtigsten Sektoren der blauen Wirtschaft
35. |
hält es für erforderlich, dass Europa ebenfalls massiv in Sektoren wie die maritime Industrie und die marine Biotechnologie investiert, um eine weltweite Führungsrolle zu übernehmen; |
36. |
ist der Meinung, dass Europa ferner den digitalen und ökologischen Wandel sowie die Energiewende in der blauen Wirtschaft fördern und die Modernisierung der traditionellen Sektoren wie der Fischerei und des Wasser- und Küstentourismus unterstützen muss (2); |
37. |
unterstreicht, dass es für die Europäische Union wichtig ist, die Entwicklung der marinen Biotechnologie in Verbindung mit der Nutzung von Algen und Mikroalgen, Fischen, Muscheln und marinen Bakterien zu unterstützen. Marine Biotechnologie entwickelt sich in vielen europäischen Gebieten zu einem Bereich mit großem wirtschaftlichen Potenzial. Die Unterstützung seitens der Europäischen Union sollte die Förderung der Forschung, der Forschungsinfrastrukturen und ihrer Vernetzung untereinander sowie mit den Unternehmen, den Zugang zu Finanzierung, zur Entwicklung und zur Vermarktung von Innovationen umfassen; |
38. |
betont die Bedeutung der Fischerei und der Aquakultur und der dabei durch die Fischerei-, Aufzuchts-, Verarbeitungs- und Vermarktungstätigkeiten erzeugten Produkte für die regionale Wirtschaft und die Ernährung der Menschen in Europa. Fischerei und Aquakultur sind ebenfalls zukunftsweisende Branchen, und die Unterstützung seitens der Europäischen Union muss auf eine positive und ehrgeizige Perspektive hinsichtlich der Beschäftigung und Ausbildung vor allem junger Menschen ausgerichtet sein. Im Rahmen der Umsetzung der neuen Gemeinsamen Fischereipolitik muss die Europäische Union mit den wirtschaftlichen Akteuren und den Behörden, insbesondere den Regionen, zusammenarbeiten, um die erheblich verzögerte Durchführung des Europäischen Meeres- und Fischereifonds zu beschleunigen und zu erleichtern; |
39. |
verweist mit Nachdruck auf die Notwendigkeit eines integrierten Ansatzes für die Nutzung der Meereserzeugnisse über die Entwicklung kurzer Kreisläufe unter Einbeziehung der Erzeuger und durch den Ausbau der industriellen Verarbeitungstätigkeiten in den Küstengebieten. Die auf Meereserzeugnissen beruhende Wertschöpfung und Schaffung von Arbeitsplätzen in den Küstengebieten sollten als vorrangiges strategisches Ziel verfolgt und verstärkt sowohl über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds als auch im Rahmen der Kohäsionspolitik finanziert werden; |
40. |
schlägt die Schaffung eines europäischen Instruments für „maritime Start-ups“ zur Förderung von wirtschaftlich, sozial und territorial innovativen Vorhaben vor; |
41. |
unterstreicht, dass viele zukünftige Tätigkeiten auf die Entwicklung von neuen Offshore-Infrastrukturen angewiesen sind. Im Rahmen eines spezifischen Programms könnten die Fragen im Zusammenhang mit der Relevanz, den Umweltauswirkungen und der Energieunabhängigkeit neuer rückbaubarer Infrastrukturen untersucht werden; |
42. |
erachtet die Häfen als wesentliche Grundlage für die Entwicklung der blauen Wirtschaft. Sie müssen an die Erfordernisse der neuen Tätigkeiten angepasst und dazu so weit wie möglich vernetzt werden. Ihr Gleichgewicht hängt auch von der dynamischen Entwicklung des Seehandels im Lang- und Kurzstreckenseeverkehr über die Einrichtung von Hochgeschwindigkeitsseewegen ab; |
43. |
unterstreicht die offensichtlichen positiven Auswirkungen des blauen Wachstums auf den Küsten- und Meerestourismus in den Regionen; unterstützt insbesondere diejenigen Initiativen, mit denen die verschiedenen Formen eines nachhaltigen und verantwortungsbewussten Tourismus in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Hinsicht gefördert werden können; |
44. |
hebt hervor, wie wichtig es ist, das Konzept der Kreislaufwirtschaft innerhalb der blauen Wirtschaft umzusetzen, insbesondere um die Abfälle und Schadstoffe in den Meeren zu verringern und in eine nützliche Ressource umzuwandeln; |
Entfaltung der europäischen Führungsrolle im Bereich der Meeresenergie (Offshore-Windenergie und Energie der Ozeane)
45. |
ist der Auffassung, dass die Europäische Union der industriellen Entwicklung der erneuerbaren Energien Vorrang einräumen muss. Dazu sollte der von der Kommission vorgeschlagene Anteil von 27 % erneuerbare Energie an der Gesamtenergieerzeugung bis 2030 gesteigert werden. Der Grundsatz der Technologieneutralität sollte flexibler angewandt werden, um vorrangig den Bereich der erneuerbaren Energien industriell auszubauen, in dem Europa eine globale Führungsrolle übernehmen kann, wodurch wiederum zahlreiche Arbeitsplätze entstehen können; |
46. |
befürwortet die Fortsetzung von Finanzierungsprogrammen wie NER300 zur Finanzierung von FuE und Demonstrationsvorhaben sowie eine bessere finanzielle Unterstützung bei der Markteinführung; |
47. |
unterstreicht, dass sich die Entwicklung der Meeresenergie auf die bereichsübergreifenden Kompetenz- und Technologiegrundlagen der großen traditionellen Sektoren wie der Öl- und Gasindustrie und des Schiffbaus stützt. Die Innovation und Diversifizierung in diesen Sektoren muss verstärkt gefördert werden. Diesbezüglich muss die Strategie „LeaderSHIP 2020“ für den Schiffbau und die maritime Industrie in einen die verschiedenen EU-Politikbereiche übergreifenden Fahrplan umgesetzt werden; |
48. |
plädiert dafür, dass die Europäische Union ihre Maßnahmen in den kommenden fünf Jahren auf folgende Ziele ausrichtet:
|
Maritime Plattformen zur Begleitung und Finanzierung von Vorhaben und ein europäischer Investitionsfonds für die blaue Wirtschaft
49. |
stellt erfreut fest, dass über die Investitionsoffensive für Europa bereits zahlreiche Projekte im Bereich der blauen Wirtschaft finanziert werden konnten; |
50. |
hält es für erforderlich, diese Förderung auszubauen, um die fehlenden Investitionen für zahlreiche Projektmöglichkeiten auf regionaler und lokaler Ebene auszugleichen und die für einen innovativen Sektor wie die blaue Wirtschaft wichtige Risikofinanzierung zu verbessern, wobei den KMU und Start-ups Vorrang einzuräumen ist; |
51. |
schlägt die Errichtung regionaler oder interregionaler Plattformen für die blaue Wirtschaft vor, die als Instrument für die Ermittlung von Projekten, die Förderung ihrer Umsetzung und die Mobilisierung der Finanzierungsmechanismen auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene fungieren würden. Sie würden von den Regionen unter Mitwirkung der Branchen der maritimen Wirtschaft, der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union verwaltet. Diese drei Akteure könnten gemeinsam mit privatwirtschaftlichen Partnern ihre Finanzierung übernehmen. Die Plattformen könnten Hauptansprechpartner bei der Umsetzung der zweiten Etappe der Investitionsoffensive für Europa sein; |
52. |
fordert die Einrichtung eines europäischen Investitionsinstruments oder -fonds für die blaue Wirtschaft als maritime Variante der zweiten Etappe der Investitionsoffensive, die um zwei Finanzierungsmodalitäten ergänzt werden könnte:
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IV) FÖRDERUNG EINES POLITISCHEN UND BÜRGERNAHEN MARITIMEN EUROPAS
Ein europäisches Sensibilisierungsprogramm „Die Bürger und das Meer“
53. |
ist der Meinung, dass Europa den Bürgern das Meer nahebringen muss. Der Ausschuss der Regionen wird im Rahmen seiner Bürgerdialoge Debatten zum Thema Meer veranstalten; |
54. |
befürwortet die Auflage eines Forschungs- und Kommunikationsprogramms im Bereich maritime Kultur und maritimes Erbe Europas und der Küstengebiete; |
55. |
schlägt vor, ein europäisches Programm „Die Kinder und das Meer“ aufzulegen, um ein gesellschaftliches Bewusstsein für maritime Anliegen zu entwickeln und Austauschprogramme für Kinder aus Küsten- und Binnengebieten durchzuführen; |
56. |
erachtet es als notwendig, erneut eine Debatte darüber zu führen, ob Finanzmittel für eine oder mehrere europäische Meeresforschungsstationen bereitgestellt werden sollten, die sowohl der Wissenschaft als auch der Sensibilisierung und Inspiration der Bürger dienen würden; |
Erweiterung des Wissens über das Meer und die blaue Wirtschaft
57. |
unterstreicht, dass ein immenser Bedarf an Wissen über die Küsten und Ozeane besteht. Dieses Wissen ist unverzichtbare Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung der Meere, die gleichzeitig der Förderung des wirtschaftlichen und technologischen, ökologischen, humanen und sozialen Kapitals dient; |
58. |
erinnert die Europäische Kommission an ihre Forderung, eine spezifische Wissens- und Innovationsgemeinschaft für die blaue Wirtschaft einzurichten, die den Transfer von Ideen von der Meeresforschung hin zur Privatwirtschaft fördern würde (3); |
59. |
schlägt vor, dass die Europäische Union die Schirmherrschaft für eine „europäische maritime Ausstellung“ am Schnittpunkt von Kultur, Wissenschaft, Umwelt und Wirtschaft übernimmt, wobei bspw. die 2018 in Nantes geplante Ausstellung „La Mer XXL“ als Vorbild dienen könnte; |
60. |
hält es für notwendig, in das Programm Horizont 2020 und das künftige Forschungsrahmenprogramm eine europäische Strategie für die Förderung des Wissens über marine Biodiversität und die Tiefsee sowie für die Erhebung von bspw. bathymetrischen Daten über die Meere und Küsten; |
61. |
betont, dass in Anbetracht des von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Ausschuss der Regionen festgestellten Wissensdefizits im Bereich der blauen Wirtschaft in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten, den Regionen, Eurostat und der Gemeinsamen Forschungsstelle ein europäischen Ressourcenzentrum für die blaue Wirtschaft eingerichtet werden sollte; |
Eine neue Governance für die Meerespolitik der EU
62. |
schlägt vor, die Zuständigkeit für Meeresangelegenheiten einem Vizepräsidenten der Europäischen Kommission zu übertragen, der von einer Task Force unterstützt und mit der Erarbeitung und bereichsübergreifenden Umsetzung des Weißbuchs „Das Meer als zentrales Anliegen Europas“ beauftragt würde; |
63. |
befürwortet halbjährliche Sitzungen einer spezifischen Ratsformation zur Behandlung von maritimen Anliegen. Das Europäische Parlament und der Europäische Ausschuss der Regionen sollten sich in ihrer Herangehensweise an maritime Fragen abstimmen; |
64. |
ist der Ansicht, dass der Schwerpunktsetzung auf die Meerespolitik im mehrjährigen Finanzrahmen Rechnung getragen werden muss, und zwar einmal hinsichtlich der EMFF-Maßnahmen für Fischerei, Meerespolitik und Fischwirtschaftsgebiete wie auch horizontal in den verschiedenen Politikbereichen und Programmen der EU; |
65. |
vertritt die Meinung, dass die Bekräftigung einer neuen maritimen Politik der Union eine bessere Anerkennung der maritimen Akteure sowie ihre umfassendere Einbeziehung in die Debatten und Entscheidungen sowie ggf. eine Stärkung ihrer Strukturen auf europäischer Ebene erfordert. Der horizontale Ansatz von vor allem regionalen, nationalen und europäischen Clustern ist zu unterstützen; |
66. |
fordert die Regionen und Städte auf, sich aktiv einzubringen, um das Potenzial der blauen Wirtschaft zu demonstrieren und zahlreiche zukunftsfähige wertschöpfende Projekte vorzustellen, die über die kommenden Jahre finanziert werden sollten; |
Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wird einen verstärkten Rückhalt für die meerespolitischen Ziele der Europäischen Union erforderlich machen
67. |
unterstreicht, dass sich ein Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU unmittelbar auf die europäische Meerespolitik auswirken würde. Die Folgen für die am stärksten betroffenen Regionen und für die Maßnahmen der Europäischen Union müssen genau abgeschätzt und die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen konzipiert werden. Insbesondere werden die neuen Seegrenzen der EU eine Anpassung der nationalen und europäischen hoheits- und sicherheitsrechtlichen Bestimmungen erfordern; |
68. |
appelliert an die Europäische Union, im Rahmen der laufenden Verhandlungen die Interessen ihrer Meereswirtschaft und Meeresgebiete zu schützen und zu verhindern, dass vor ihrer Haustür eine Plattform für Sozial- und Steuerdumping und Deregulierung zum Schaden der Meereswirtschaft und -ressourcen entsteht. Auch muss sie im Einklang mit dem Völkerrecht die Wahrung der Interessen ihrer Fischer sicherstellen; |
69. |
erachtet es unter diesen Voraussetzungen und in Abhängigkeit von den Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU sowie unter Berücksichtigung der Gesamtkohärenz als besonders wünschenswert, dass die europäischen maritimen Akteure weiterhin mit Blick auf den gemeinsamen Meeresraum und die gemeinsamen Interessen auf dem Gebiet des Schutzes und der Erhaltung der Meeresökosysteme eng zusammenarbeiten und sich für eine faire und allen zugängliche globale Marktwirtschaft einsetzen; |
Brüssel, den 12. Mai 2017
Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen
Markku MARKKULA
(1) Siehe die SEDEC-Stellungnahme CDR 2881/2016 zur Entsenderichtlinie
(2) Siehe die früheren AdR-Stellungnahmen CDR 2645/2014, CDR 5241/2015 und CDR 2898/2016
(3) CdR 4835/2014
III Vorbereitende Rechtsakte
AUSSCHUSS DER REGIONEN
123. Plenartagung, 11./12. Mai 2017
15.9.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 306/64 |
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union
(2017/C 306/12)
|
I. EMPFEHLUNGEN FÜR ÄNDERUNGEN
Änderung 1
Artikel 27
Absatz 1 ändern
Kommissionsvorschlag |
Änderung des AdR |
||||
Die Organe, mit Ausnahme der Kommission, können innerhalb ihrer Einzelpläne folgende Mittelübertragungen vornehmen: |
Die Organe, mit Ausnahme der Kommission, können innerhalb ihrer Einzelpläne folgende Mittelübertragungen vornehmen: |
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Begründung
Um alle verfügbaren Haushaltsmittel zu nutzen, sollte für Miete, Darlehen für Gebäude oder Instandhaltung der Gebäude der Institution eine Übertragung nicht ausgeschöpfter Mittel auf das folgende Jahr ermöglicht werden (eine Definition von „Immobilienprojekte“ ist in Artikel 258 Absatz 5 gegeben).
Änderung 2
Artikel 39
Absatz 3 ändern
Kommissionsvorschlag |
Änderung des AdR |
||||
[…] Die Kommission fügt dem Entwurf des Haushaltsplans Folgendes bei: |
[…] Die Kommission fügt dem Entwurf des Haushaltsplans Folgendes bei: |
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||||
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[…] |
Begründung
Der Gegenstand dieser Änderung ist für den AdR als Institution wichtig. Mit dieser Änderung soll die Kommission dazu verpflichtet werden, ihrem Haushaltsvorschlag den ursprünglich von den verschiedenen Institutionen (z. B. vom AdR-Plenum) angenommenen Haushaltsplan hinzuzufügen, so dass die durch die Europäische Kommission einseitig vorgenommenen Änderungen sichtbar und transparent werden. Dies würde dem AdR im Rahmen des Haushaltsverfahrens mehr Spielraum für Verhandlungen mit dem Parlament und dem Rat bieten.
Änderung 3
Artikel 123
Ändern
Kommissionsvorschlag |
Änderung des AdR |
Artikel 123 |
Artikel 123 |
Berücksichtigung vorliegender Prüfungen |
Berücksichtigung vorliegender Prüfungen |
Soweit ein unabhängiger Prüfer die Jahresabschlüsse und Berichte, die die Verwendung des Unionsbeitrags zum Gegenstand haben, nach international anerkannten Normen geprüft hat und diese Prüfung hinreichende Gewähr bietet, bildet diese Prüfung die Grundlage für die Feststellung der allgemeinen Zuverlässigkeit, die gegebenenfalls in den sektorspezifischen Vorschriften weiter konkretisiert wird. |
Soweit ein unabhängiger Prüfer die Jahresabschlüsse und Berichte, die die Verwendung des Unionsbeitrags zum Gegenstand haben, nach international anerkannten Normen geprüft hat und diese Prüfung hinreichende Gewähr bietet, bildet diese Prüfung die Grundlage für die Feststellung der allgemeinen Zuverlässigkeit, die gegebenenfalls in den sektorspezifischen Vorschriften weiter konkretisiert wird. Die der Verwaltungsbehörde bereits bekannten Informationen sollten so weit wie möglich genutzt werden, um zu vermeiden, dass Begünstigte mehr als einmal dieselben Angaben machen müssen. |
Begründung
Übermäßige Prüfungsanforderungen führen zu erheblichen Risiken sowohl für Regionalverwaltungen als auch für KMU. Durch Vereinfachung sollte der Prüfungssaufwand für Begünstigte verringert und sollten Prüfungen auf nur eine Prüfbehörde beschränkt werden. Erste Kontrollebene statt Rückwendung an den Begünstigten und Schaffung einer Kontrollpyramide statt eines Kontrollturms.
Änderung 4
Artikel 125
Ändern
Kommissionsvorschlag |
Änderung des AdR |
Artikel 125 |
Artikel 125 |
Übertragung von Ressourcen an mit dieser Verordnung oder mit sektorspezifischen Verordnungen festgelegte Instrumente |
Übertragung von Ressourcen an mit dieser Verordnung oder mit sektorspezifischen Verordnungen festgelegte Instrumente |
Den Mitgliedstaaten im Rahmen des geteilten Haushaltsvollzugs zugewiesene Ressourcen können auf Antrag dieser Mitgliedstaaten auf mit der vorliegenden Verordnung oder mit sektorspezifischen Verordnungen eingerichtete Instrumente übertragen werden. Die Kommission kann diese Mittel gemäß Artikel 61 Absatz 1 Buchstaben a oder c einsetzen, und zwar möglichst zugunsten des betreffenden Mitgliedstaats. Darüber hinaus können den Mitgliedstaaten im Rahmen des geteilten Haushaltsvollzugs zugewiesene Ressourcen auf Antrag dieser Mitgliedstaaten verwendet werden, um die Risikoübernahmekapazität des EFSI zu steigern. In solchen Fällen gelten die EFSI-Vorschriften. |
Den Mitgliedstaaten im Rahmen des geteilten Haushaltsvollzugs zugewiesene Ressourcen können auf Antrag dieser Mitgliedstaaten und bei ausdrücklicher Zustimmung der betreffenden lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und Verwaltungsbehörden auf mit der vorliegenden Verordnung oder mit sektorspezifischen Verordnungen eingerichtete Instrumente übertragen werden. Die Kommission kann diese Mittel gemäß Artikel 61 Absatz 1 Buchstaben a oder c einsetzen, und zwar möglichst zugunsten der einschlägigen Gebiete (Regionen und/oder lokale Ebene) des betreffenden Mitgliedstaats. Darüber hinaus können den Mitgliedstaaten im Rahmen des geteilten Haushaltsvollzugs zugewiesene Ressourcen auf Antrag dieser Mitgliedstaaten verwendet werden, um die Risikoübernahmekapazität des EFSI zu steigern. In solchen Fällen gelten die EFSI-Vorschriften. |
Begründung
Dieser Zusatz bringt Artikel 125 in Einklang mit Änderung 6 der AdR-Stellungnahme zu diesem Punkt.
Änderung 5
Artikel 265
Absatz 6 ändern
Kommissionsvorschlag |
Änderung des AdR |
Folgender Artikel 30a wird eingefügt: |
Folgender Artikel 30a wird eingefügt: |
„Artikel 30a |
„Artikel 30a |
(1) Für einen Teil der einem Mitgliedstaat zugewiesenen ESI-Fonds-Mittel ist auf Antrag des betreffenden Mitgliedstaats und mit Zustimmung der Kommission gemäß Artikel 125 der Haushaltsordnung eine Übertragung auf eines oder mehrere der mit der Haushaltsordnung oder mit sektorspezifischen Verordnungen eingerichteten Instrumente oder eine Übertragung zum Zwecke der Verbesserung der Risikoübernahmekapazität des EFSI möglich. Der Antrag auf Übertragung der zugewiesenen ESI-Fonds-Mittel sollte bis zum 30. September gestellt werden. |
(1) Für einen Teil der einem Mitgliedstaat zugewiesenen ESI-Fonds-Mittel ist auf Antrag des betreffenden Mitgliedstaats gemäß Artikel 5 Absatz 1 dieser Verordnung und mit Zustimmung der Kommission gemäß Artikel 125 der Haushaltsordnung eine Übertragung auf eines oder mehrere der mit der Haushaltsordnung oder mit sektorspezifischen Verordnungen eingerichteten Instrumente oder eine Übertragung zum Zwecke der Verbesserung der Risikoübernahmekapazität des EFSI möglich. Ein solcher Antrag kann auf Initiative der betreffenden lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und Verwaltungsbehörden gestellt werden. Der Antrag auf Übertragung der zugewiesenen ESI-Fonds-Mittel sollte bis zum 30. September gestellt werden. |
(2) Nur Finanzmittel künftiger Jahre im Finanzierungsplan eines Programms können übertragen werden. |
(2) Nur Finanzmittel künftiger Jahre im Finanzierungsplan eines Programms können übertragen werden. |
(3) Dem Antrag wird ein Vorschlag zur Änderung des Programms oder der Programme, von dem oder denen die entsprechenden Mittel übertragen werden sollen, beigefügt. Im Einklang mit Artikel 30 Absatz 2 werden entsprechende Änderungen des Programms und der Partnerschaftsvereinbarung vorgenommen; darin wird der der Kommission für jedes in Frage kommende Jahr zu übertragende Gesamtbetrag festgelegt.“ |
(3) Dem Antrag wird ein Vorschlag zur Änderung des Programms oder der Programme, von dem oder denen die entsprechenden Mittel übertragen werden sollen, beigefügt. Im Einklang mit Artikel 30 Absatz 2 werden entsprechende Änderungen des Programms und der Partnerschaftsvereinbarung vorgenommen; darin wird der der Kommission für jedes in Frage kommende Jahr zu übertragende Gesamtbetrag festgelegt. |
|
(4) Die Kommission überprüft und gewährt eine Übertragung von Ressourcen nur dann, wenn der vom Mitgliedstaat eingereichte Antrag auch von den betreffenden lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und Verwaltungsbehörden unterstützt und akzeptiert wird. |
|
(5) Ein Teil eines oder mehrerer durch die Haushaltsordnung eingeführter Finanzinstrumente oder in sektorspezifischen Verordnungen festgelegter Zuweisungen zur Steigerung der Risikoübernahmekapazität des EFSI gemäß Artikel 125 der Haushaltsordnung kann, unter den gleichen Bedingungen wie in Absatz 1, auf die ESI-Fonds übertragen werden.“ |
Begründung
Der AdR unterstützt die Forderung nach mehr Flexibilität, sieht aber auch das Risiko im Zusammenhang mit Artikel 30a, z. B. mit Blick auf Zentralisierung und Subsidiarität. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften würden daher im Rahmen des Trilogs die Streichung von Artikel 30a unterstützen. Sollte Artikel 30a beibehalten werden, ist es für den AdR von entscheidender Bedeutung, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und die Verwaltungsbehörden einer zu genehmigenden Mittelübertragung ausdrücklich zustimmen müssen. Übertragungen sollten nicht aus Gründen der Subsidiarität und der Notwendigkeit struktureller Investitionen gefördert werden.
Änderung 6
Artikel 265
Absatz 13 Unterabsatz 2 ändern
Kommissionsvorschlag |
Änderung des AdR |
13. Folgender Artikel 39a wird eingefügt: |
13. Folgender Artikel 39a wird eingefügt: |
[…] |
[…] |
(2) Der in Absatz 1 genannte Beitrag darf 25 % der Gesamtunterstützung für Endbegünstigte nicht überschreiten. In den weniger entwickelten Regionen gemäß Artikel 120 Absatz 3 Buchstabe b darf der Finanzbeitrag in Fällen, die durch eine Ex-ante-Bewertung hinreichend begründet sind, mehr als 25 %, jedoch nicht mehr als 50 % betragen. Die in diesem Absatz genannte Gesamtunterstützung umfasst den Gesamtbetrag neuer Darlehen und Darlehensgarantien sowie Eigenkapital- und Quasi-Eigenkapitalinvestitionen, die den Endbegünstigten zur Verfügung gestellt werden. Die in diesem Absatz genannten Darlehensgarantien werden nur insoweit berücksichtigt, als Mittel aus den ESI-Fonds für Garantieverträge gebunden werden, deren Berechnung auf der Grundlage einer umsichtigen Ex-ante-Risikobewertung, die einen multiplen Betrag zugrundeliegender neuer Darlehen abdeckt, erfolgt. |
(2) Der in Absatz 1 genannte Beitrag darf 25 % der Gesamtunterstützung für Endbegünstigte nicht überschreiten. In den weniger entwickelten Regionen und den Übergangsregionen gemäß Artikel 120 Absatz 3 Buchstabe b darf der Finanzbeitrag in Fällen, die durch eine Ex-ante-Bewertung hinreichend begründet sind, mehr als 25 %, jedoch nicht mehr als 50 % betragen. Die in diesem Absatz genannte Gesamtunterstützung umfasst den Gesamtbetrag neuer Darlehen und Darlehensgarantien sowie Eigenkapital- und Quasi-Eigenkapitalinvestitionen, die den Endbegünstigten zur Verfügung gestellt werden. Die in diesem Absatz genannten Darlehensgarantien werden nur insoweit berücksichtigt, als Mittel aus den ESI-Fonds für Garantieverträge gebunden werden, deren Berechnung auf der Grundlage einer umsichtigen Ex-ante-Risikobewertung, die einen multiplen Betrag zugrundeliegender neuer Darlehen abdeckt, erfolgt. |
[…] |
[…] |
Begründung
Diese Maßnahme in der Omnibus-Verordnung soll die Verwendung von Strukturfondsmitteln zur Unterstützung der EFSI-Investitionsplattformen ermöglichen. Mit diesem Vorschlag wird der räumliche Geltungsbereich der zusätzlichen Flexibilität erweitert, um einen Beitrag aus den ESI-Fonds von mehr als 25 % der gesamten Unterstützung sicherzustellen, wenn dies aufgrund der Ex-ante-Bewertung gerechtfertigt ist.
Das ermöglicht mehr Flexibilität bei der Gestaltung von Fonds, um den sektoralen und lokalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen und gleichzeitig den Missbrauch der Flexibilität ausreichend kontrollieren zu können, indem jede Hebelwirkung von mehr als 25 % über eine Ex-ante-Bewertung gerechtfertigt werden muss.
Änderung 7
Artikel 265
Absatz 13 Unterabsatz 6 ändern
Kommissionsvorschlag |
Änderung des AdR |
13. Folgender Artikel 39a wird eingefügt: |
13. Folgender Artikel 39a wird eingefügt: |
[…] |
[…] |
(6) Beim Einsatz der Finanzierungsinstrumente nach Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe c tragen die in Absatz 2 genannten Stellen dafür Sorge, dass das geltende Recht eingehalten wird, einschließlich der Vorschriften für ESI-Fonds, staatliche Beihilfen, Vergabe öffentlicher Aufträge und einschlägiger Standards sowie der geltenden Rechtsvorschriften zur Prävention der Geldwäsche und zur Bekämpfung des Terrorismus und der Steuerhinterziehung. Diese Stellen dürfen Strukturen zur Steuerumgehung weder nutzen noch sich daran beteiligen, insbesondere Strategien der aggressiven Steuerplanung oder Praktiken, die den Kriterien des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich nicht genügen, wie in den EU-Rechtsvorschriften einschließlich der Empfehlungen und Mitteilungen der Kommission oder in anderen förmlichen Bekanntmachungen der Kommission festgelegt. Sie dürfen nicht in Gebieten niedergelassen sein, die bei der Anwendung international vereinbarter Steuernormen betreffend Transparenz und Informationsaustausch nicht mit der Union zusammenarbeiten, und sie dürfen in Bezug auf die Durchführung der Finanztransaktionen keine Geschäftsbeziehungen mit Einrichtungen unterhalten, die in solchen Gebieten errichtet wurden. Diese Stellen dürfen unter ihrer Verantwortung mit Finanzmittlern Vereinbarungen zur Durchführung der Finanztransaktionen schließen. Sie setzen die in diesem Absatz genannten Anforderungen in ihren Verträgen mit Finanzmittlern, die für eine Beteiligung an der Ausführung von Finanztransaktionen im Rahmen solcher Vereinbarungen ausgewählt wurden, um. |
(6) Beim Einsatz der Finanzierungsinstrumente nach Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe c tragen die in Absatz 2 genannten Stellen dafür Sorge, dass das geltende Recht eingehalten wird, einschließlich der Vorschriften für ESI-Fonds, staatliche Beihilfen, Vergabe öffentlicher Aufträge und einschlägiger Standards sowie der geltenden Rechtsvorschriften zur Prävention der Geldwäsche und zur Bekämpfung des Terrorismus und der Steuerhinterziehung. Diese Stellen dürfen Strukturen zur Steuerumgehung weder nutzen noch sich daran beteiligen, insbesondere Strategien der aggressiven Steuerplanung oder Praktiken, die den Kriterien des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich nicht genügen, wie in den EU-Rechtsvorschriften , den Schlussfolgerungen des Rates oder den Empfehlungen und Mitteilungen oder anderen förmlichen Bekanntmachungen der Kommission auf dieser Grundlage festgelegt. Sie dürfen nicht in Gebieten niedergelassen sein, die bei der Anwendung international vereinbarter Steuernormen betreffend Transparenz und Informationsaustausch nicht mit der Union zusammenarbeiten, und sie dürfen in Bezug auf die Durchführung der Finanztransaktionen keine Geschäftsbeziehungen mit Einrichtungen unterhalten, die in solchen Gebieten errichtet wurden. Diese Stellen dürfen unter ihrer Verantwortung mit Finanzmittlern Vereinbarungen zur Durchführung der Finanztransaktionen schließen. Sie setzen die in diesem Absatz genannten Anforderungen in ihren Verträgen mit Finanzmittlern, die für eine Beteiligung an der Ausführung von Finanztransaktionen im Rahmen solcher Vereinbarungen ausgewählt wurden, um. |
Begründung
Der AdR ist der Auffassung, dass nur verbindliche Rechtsvorschriften die nötige Rechtssicherheit bei Bestimmungen zur Steuerumgehung bieten. Nach Gesprächen zwischen der GD Haushalt und dem Berichterstatter akzeptierte die GD Haushalt die Forderung des AdR nach Rechtssicherheit und stimmte der Anpassung des Wortlauts und der Verwendung des Ausdrucks „formal instruction“ („förmliche Bekanntmachung“) zu.
Änderung 8
Artikel 265
Absatz 16 ändern
Kommissionsvorschlag |
Änderung des AdR |
||||
Artikel 42 Absatz 5 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung: |
Artikel 42 wird wie folgt geändert: |
||||
[…] |
|
Begründung
Die einzige vorgeschlagene Änderung betrifft 2017 (wird zu 2018). Um diese Finanzinstrumente trotz Ablauf des Förderzeitraums Ende 2023 abrechnen zu können, ist es laut Dachverordnung möglich, Mittel unter bestimmten Bedingungen nach Programmabschluss für Ausgaben bereitzustellen, vorausgesetzt, die entsprechende Finanzierungsvereinbarung wurde bis zum 31. Dezember 2017 geschlossen.
Angesichts der Vorlaufzeit bis zur Unterzeichnung von Finanzierungsvereinbarungen mit Fondsverwaltern wird die Frist bis Ende 2017 als unrealistisch angesehen, wodurch einige Verwaltungsbehörden entmutigt werden, ihre Zuweisungen aus den ESI-Fonds sinnvoll in den durch Beteiligungsfonds anvisierten besonders vielversprechenden Bereichen einzusetzen.
Fundierte Marktinformationen deuten darauf hin, dass in Europa eine beträchtliche Anzahl von Kapitalbeteiligungen aus den ESI-Fonds gefördert werden könnten — mit erheblichen Auswirkungen auf Arbeitsplätze und Wachstum —, wenn die Frist bis zum 31. Dezember 2018 verlängert würde, ohne andere Parameter zu ändern, um die ESI-Fonds vor der Gefahr des „Parkens“ von Mitteln zu schützen.
Änderung 9
Artikel 265
Absatz 17 ändern
Kommissionsvorschlag |
Änderung des AdR |
17. Folgender Artikel 43a wird eingefügt: |
17. Folgender Artikel 43a wird eingefügt: |
„Artikel 43a |
„Artikel 43a |
Differenzierte Behandlung von Investoren |
Differenzierte Behandlung von Investoren |
(1) Unterstützung aus den ESI-Fonds für bei den Endbegünstigten investierte Finanzinstrumente und Gewinne und andere Erträge oder Renditen wie Zinsen, Garantiegebühren, Dividenden, Kapitalerträge oder etwaige sonstige durch diese Investitionen erwirtschaftete Einnahmen, die auf die Unterstützung durch die ESI-Fonds zurückzuführen sind, können für eine differenzierte Behandlung privater Investoren sowie, wenn die EU-Garantie gemäß der Verordnung (EU) 2015/1017 eingesetzt wird, der EIB verwendet werden. Eine solche differenzierte Behandlung ist gerechtfertigt, wenn es erforderlich ist, die parallele Bereitstellung privater Mittel zu mobilisieren. |
(1) Unterstützung aus den ESI-Fonds für bei den Endbegünstigten investierte Finanzinstrumente und Gewinne und andere Erträge oder Renditen wie Zinsen, Garantiegebühren, Dividenden, Kapitalerträge oder etwaige sonstige durch diese Investitionen erwirtschaftete Einnahmen, die auf die Unterstützung durch die ESI-Fonds zurückzuführen sind, können für eine differenzierte Behandlung privater Investoren sowie, wenn die EU-Garantie gemäß der Verordnung (EU) 2015/1017 eingesetzt wird, der EIB verwendet werden. Eine solche differenzierte Behandlung ist gerechtfertigt, wenn es erforderlich ist, die parallele Bereitstellung privater Mittel zu mobilisieren. […]“ |
(2) Die Notwendigkeit und der Umfang der differenzierten Behandlung gemäß Absatz 1 werden in der Ex-ante-Bewertung bestimmt. […]“ |
|
Begründung
Dieser Absatz ist redundant, da dies bereits in Artikel 37, Absatz 2 Buchstabe c festgelegt wurde: „Eine solche Ex-ante-Bewertung umfasst: […] gegebenenfalls […] eine[r] Einschätzung des Bedarfs und Umfangs der vorrangigen Vergütung, um entsprechende zusätzliche Mittel seitens privater Investoren zu mobilisieren […]“. Deshalb sollte der Absatz gestrichen werden.
Änderung 10
Artikel 265
Absatz 24 ändern
Kommissionsvorschlag |
Änderung des AdR |
Artikel 61 wird wie folgt geändert: |
Artikel 61 wird wie folgt geändert: |
In Absatz 3 wird nach Buchstabe a ein neuer Buchstabe aa eingefügt: |
In Absatz 3 wird nach Buchstabe a ein neuer Buchstabe aa eingefügt: |
„Anwendung eines von einem Mitgliedstaat festgelegten Pauschalsatzes der Nettoeinnahmen für einen Sektor oder Teilsektor, der nicht unter Buchstabe a fällt. Vor Anwendung des Pauschalsatzes überzeugt sich die zuständige Prüfbehörde davon , dass der Pauschalsatz nach einer fairen, ausgewogenen und überprüfbaren Methode auf der Grundlage historischer Daten oder objektiver Kriterien ermittelt wurde.“ |
„Anwendung eines von einem Mitgliedstaat festgelegten Pauschalsatzes der Nettoeinnahmen für einen Sektor oder Teilsektor, der nicht unter Buchstabe a fällt. Vor Anwendung des Pauschalsatzes stellt die zuständige Verwaltungsbehörde — mit vorheriger Zustimmung durch die Prüfbehörde — sicher , dass der Pauschalsatz nach einer fairen, ausgewogenen und überprüfbaren Methode auf der Grundlage historischer Daten oder objektiver Kriterien ermittelt wurde.“ |
Begründung
Es sollte im Voraus Zustimmung zum Pauschalsatz (Methode) geben, andernfalls bietet diese Bestimmung keine Rechtssicherheit.
Änderung 11
Artikel 265
Absatz 26 ändern
Kommissionsvorschlag |
Änderung des AdR |
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26. Artikel 67 wird wie folgt geändert: |
26. Artikel 67 wird wie folgt geändert: |
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[…] |
[…] |
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Begründung
Die Aufnahme von Prüfanforderungen in die delegierten Rechtsakte über die leistungsorientierte Haushaltsplanung wird für mehr Rechtssicherheit im Vorfeld sorgen.
Änderung 12
Artikel 265
Absatz 27 ändern
Kommissionsvorschlag |
Änderung des AdR |
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27. Artikel 68 erhält folgende Fassung: |
27. Artikel 68 erhält folgende Fassung: |
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„Artikel 68 |
„Artikel 68 |
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Pauschalsätze für indirekte Kosten hinsichtlich Zuschüssen und rückzahlbare Unterstützung |
Pauschalsätze für indirekte Kosten hinsichtlich Zuschüssen und rückzahlbare Unterstützung |
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Entstehen durch die Umsetzung eines Vorhabens indirekte Kosten, so können diese auf eine der folgenden Arten als Pauschalsatz berechnet werden: |
Entstehen durch die Umsetzung eines Vorhabens indirekte Kosten, so können diese auf eine der folgenden Arten als Pauschalsatz berechnet werden: |
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Der Kommission wird die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 149 zur Festlegung des Pauschalsatzes und der damit in Verbindung stehenden Methoden aus Unterabsatz 1 Buchstabe c dieses Absatzes zu erlassen.“ |
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 149 zur Ergänzung des festgelegten Pauschalsatzes und der damit in Verbindung stehenden Methoden aus Unterabsatz 1 Buchstabe c dieses Absatzes zu erlassen.“ |
Begründung
Rechtssicherheit darf nicht durch delegierte Rechtsakte beseitigt werden.
Änderung 13
Artikel 265
Absatz 28 ändern
Kommissionsvorschlag |
Änderung des AdR |
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28. Folgende Artikel 68a und 68b werden eingefügt: […] |
28. Folgende Artikel 68a und 68b werden eingefügt: […] |
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Begründung
Das ist eine echte Vereinfachung, die Rechtssicherheit bietet.
Änderung 14
Artikel 265
Absatz 52 ändern
Kommissionsvorschlag |
Änderung des AdR |
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Artikel 127 wird wie folgt geändert: |
Artikel 127 wird wie folgt geändert: |
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Begründung
Die Zahl der Prüfungen sollte auf das erforderliche Minimum beschränkt werden, um den Anforderungen zur Verringerung des Kontrollaufwands zu genügen.
Änderung 15
Artikel 265
Neuen Absatz nach Absatz 57 einfügen
Kommissionsvorschlag |
Änderung des AdR |
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In Artikel 142 Absatz 1 Buchstabe b wird Folgendes eingefügt: „und übersteigen den Gesamtbetrag der förderfähigen Kosten im Zahlungsantrag um mindestens 5 %.“ |
Begründung
Dieser Punkt wurde auf einer Sitzung mit Interessenvertretern angesprochen, und der Berichterstatter erhielt diesbezüglich auch schriftliche Beiträge von Vertretern der KPKR, der LGA und der Region Nouvelle-Aquitaine. Die Bestimmungen über die Aussetzungen von Zahlungen sollten mehr Flexibilität bieten.
Änderung 16
Artikel 265
Absatz 60 ändern
Kommissionsvorschlag |
Änderung des AdR |
In Artikel 152 wird ein neuer Absatz 4 angefügt: |
In Artikel 152 wird ein neuer Absatz 4 angefügt: |
„Wird vor Inkrafttreten der Verordnung XXX/YYY zur Änderung der vorliegenden Verordnung ein Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen eingeleitet, kann die Verwaltungsbehörde (oder der Begleitausschuss für Programme im Rahmen des Ziels ‚Europäische territoriale Zusammenarbeit‘) beschließen, die Verpflichtung nach Artikel 67 Absatz 2a für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten ab dem Tag des Inkrafttretens der Verordnung XXX/YYY nicht anzuwenden. Wird das Dokument, das die Bedingungen für die Unterstützung enthält, dem Begünstigten innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag des Inkrafttretens der Verordnung XXX/YYY zur Verfügung gestellt, kann die Verwaltungsbehörde beschließen, diese geänderten Bestimmungen nicht anzuwenden.“ |
„Wird vor Inkrafttreten der Verordnung XXX/YYY zur Änderung der vorliegenden Verordnung ein Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen eingeleitet, kann die Verwaltungsbehörde (oder der Begleitausschuss für Programme im Rahmen des Ziels ‚Europäische territoriale Zusammenarbeit‘) beschließen, die Verpflichtung nach Artikel 67 Absatz 2a nicht anzuwenden. Wird das Dokument, das die Bedingungen für die Unterstützung enthält, dem Begünstigten innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag des Inkrafttretens der Verordnung XXX/YYY zur Verfügung gestellt, kann die Verwaltungsbehörde beschließen, diese geänderten Bestimmungen nicht anzuwenden.“ |
Begründung
Die Verlängerung der Übergangszeit für die Einführung neuer Pauschalsätze würde den Verwaltungsbehörden mehr Möglichkeiten geben, entsprechende Vorbereitungen (insbesondere im Hinblick auf die Datenanalyse) in einem sichereren Rechtsumfeld zu treffen.
Änderung 17
Artikel 267
Neuen Absatz nach Absatz 3 einfügen
Kommissionsvorschlag |
Änderung des AdR |
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Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 erhält folgende Fassung: Änderung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums Programmänderungsanträge der Mitgliedstaaten werden nach den folgenden Verfahren genehmigt:
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Begründung
Hauptziel des Vorschlags ist es, die Mittelverwaltung zu vereinfachen und eine gewisse Flexibilität zu gewährleisten. Mit dem Kommissionsvorschlag werden die Verwaltungsvorschriften für die regionalen und lokalen Behörden jedoch verschärft. Daher sollte der Text geändert werden.
Änderung 18
Artikel 267
Absatz 7
Kommissionsvorschlag |
Änderung des AdR |
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Artikel 36 wird wie folgt geändert: |
Artikel 36 wird wie folgt geändert: |
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Begründung
Wenn die Nutzung von Instrumenten zum Risikomanagement, insbesondere von Versicherungen, gefördert wird, trägt dies mehr zur Stärkung der Versicherungsindustrie bei als dass die Landwirte davon profitieren. Eine Stärkung dieser Instrumente könnte dazu führen, dass weniger Fördermittel zugunsten der ländlichen Entwicklung bereitstehen, die für den Zusammenhalt des ländlichen Raums unerlässlich ist.
Änderung 19
Artikel 267
Neuen Absatz nach Absatz 7 einfügen
Kommissionsvorschlag |
Änderung des AdR |
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Artikel 37 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 wird gestrichen. |
Begründung
Es besteht die Gefahr, dass die Mittel für ländliche Entwicklung allein für Versicherungsinstrumente genutzt werden; Versicherungen sind keine ausreichenden Verwaltungsinstrumente zur Einkommenssicherung der Landwirte. Die USA nehmen von solchen Praktiken Abstand.
Änderung 20
Artikel 269
Absatz 2
Kommissionsvorschlag |
Änderung des AdR |
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Begründung
Mit dieser Änderung soll sichergestellt werden, dass GAP-Finanzmittel weiterhin an aktive Landwirte als alleinige Begünstigte von Direktzahlungen fließen. Somit wird die Aufsplitterung von Finanzmitteln vermieden.
Änderung 21
Artikel 269
Neuen Absatz nach Absatz 3 einfügen
Kommissionsvorschlag |
Änderung des AdR |
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Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 wird wie folgt geändert: „Anbaudiversifizierung (1) Beträgt das Ackerland des Betriebsinhabers zwischen 10 und 30 Hektar und dient es nicht vollständig dem Anbau von Kulturen im Nassanbau während eines bedeutenden Teils des Jahres oder im Rahmen einer Fruchtfolge, so müssen auf diesem Ackerland mindestens drei verschiedene landwirtschaftliche Kulturpflanzen angebaut werden. Die Hauptkultur darf nicht mehr als 50 % dieses Ackerlandes einnehmen. Aufgrund ihrer positiven Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit und die Produktivität können zweijährig Gras-Klee-Mischungen oder andere Zwischenfrüchte und Untersaaten in die Fruchtfolge aufgenommen werden. |
Begründung
Über die Vereinfachungsbemühungen hinaus muss der Weg für die GAP-Reform geebnet werden. Die Fruchtfolge ist dabei ein wesentlicher Aspekt. [Verordnung (EU) Nr. 1307/2013]
Änderung 22
Artikel 270
Neuen Absatz nach Absatz 3 einfügen
Kommissionsvorschlag |
Änderung des AdR |
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(3) In Artikel 152 wird folgender Absatz 1a eingefügt: „1a. Unbeschadet des Geltungsbereichs von Artikel 101 Absatz 1 AEUV kann eine Erzeugerorganisation, die gemäß Absatz 1 dieses Artikels anerkannt ist, im Namen ihrer Mitglieder für die gesamte Erzeugung oder einen Teil der gesamten Erzeugung die Planung übernehmen, diese auf den Markt bringen und Verträge über die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse aushandeln.“ |
Begründung
Artikel 152 soll in den Mittelpunkt der Ausnahmen von der Anwendung des Wettbewerbsrechts in Bezug auf die einheitliche gemeinsame Marktorganisation gestellt werden, und zwar im Einklang mit der Empfehlung 157 a aus dem Bericht der Arbeitsgruppe für den Agrarmarkt und Ziffer 8 der Stellungnahme des Agrarausschusses zum Jahresbericht über die EU-Wettbewerbspolitik.
Änderung 23
Artikel 270
Neuen Absatz nach Absatz 3 einfügen
Kommissionsvorschlag |
Änderung des AdR |
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3 k. In die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 wird folgender Artikel eingefügt: „Artikel 152b Werteteilung Unbeschadet des Artikels 125 in Bezug auf den Zuckersektor können Erzeuger landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus einem spezifischen, in Artikel 1 Absatz 2 genannten Sektor über ihre Organisationen sowie die Unternehmen, die solche Erzeugnisse vermarkten oder verarbeiten, Klauseln zur Werteteilung vereinbaren, auch betreffend Vermarktungszuschläge und Verluste, mit denen festgelegt wird, wie unter ihnen eine entsprechende Verteilung bei einer bestimmten Entwicklung der einschlägigen Marktpreise oder sonstiger Rohstoffmärkte erfolgt.“ |
Begründung
Erzeugern landwirtschaftlicher Erzeugnisse soll die Möglichkeit geboten werden, sich nach dem Vorbild des Zuckersektors über ihre Organisationen mit den Unternehmen, die ihre Erzeugnisse vermarkten oder verarbeiten, auf Klauseln zur Verteilung der Werte zu einigen.
Änderung 24
Artikel 270
Neuen Absatz nach Absatz 3 einfügen
Kommissionsvorschlag |
Änderung des AdR |
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3 z. In Teil II der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 wird ein neues Kapitel angefügt: „KAPITEL III a Beziehungen zur Lieferkette Artikel 175 a Unlautere Handelspraktiken Bis zum 30. Juni 2018 reicht die Kommission beim Europäischen Parlament und dem Rat einen Legislativvorschlag für einen Rechtsrahmen auf Unionsebene ein, der dazu dient, Handelspraktiken zu bekämpfen, die grob von den guten Handelsgepflogenheiten abweichen und im Gegensatz zu Treu und Glauben sowie einer gerechten Behandlung bei Operationen zwischen Landwirten, einschließlich ihrer Organisationen und verarbeitender KMU, und den ihnen in der Lieferkette nachgeschalteten Handelspartnern stehen.“ |
Begründung
Laut dieser Bestimmung ist die Kommission gehalten, bis Mitte 2018 einen europäischen Rechtsrahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken anzunehmen, der im Einklang mit dem Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2016 und der Empfehlung 113 der Arbeitsgruppe für den Agrarmarkt steht.
Änderung 25
Artikel 270
Neuen Absatz nach Absatz 4 einfügen
Kommissionsvorschlag |
Änderung des AdR |
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4 c. Artikel 219 Absatz 1 Unterabsatz 4 erhält folgende Fassung: „Mit diesen Maßnahmen können der Geltungsbereich, die Dauer oder andere Aspekte anderer in dieser Verordnung vorgesehener Maßnahmen in dem zur Behebung der Marktstörung oder der drohenden Marktstörung erforderlichen Umfang und Zeitraum ausgedehnt oder geändert werden oder Ausfuhrerstattungen vorgesehen werden, erforderlichenfalls Einfuhrzölle, auch für bestimmte Mengen oder Zeiträume, ganz oder teilweise ausgesetzt werden oder sonstige angemessene Maßnahmen zur Versorgungssteuerung vorgeschlagen werden.“ |
Begründung
Zur Verbesserung der Wirksamkeit von Artikel 219 ist es angemessen, der Kommission die Möglichkeit zu bieten, sämtliche ihr gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 zur Verfügung stehenden Mittel, aber auch sonstige angemessene Maßnahmen zur Versorgungssteuerung zu nutzen.
II. POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN
1. |
weist darauf hin, dass in der Haushaltsordnung die Grundsätze und Verfahren für den Vollzug des EU-Haushalts in allen Bereichen sowie für die Kontrolle von EU-Mitteln und -Programmen festgelegt sind. Der Vorschlag enthält somit alle Arten von EU-Ausgaben, von Instrumenten zur Mischfinanzierung, wie dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), bis zur geteilten Mittelverwaltung, wie den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, und zentral verwalteten EU-Programmen, wie „Horizont 2020“. Die Haushaltsordnung der EU erstreckt sich auch auf die Verwaltungskosten der EU-Institutionen, und der AdR ist als Einrichtung der EU ebenfalls an ihre Anwendung gebunden; |
2. |
ist der Auffassung, dass bei einer so umfangreichen Überarbeitung, bei der 15 Rechtsakte geändert werden müssen — eine Folgenabschätzung durchgeführt werden sollte, bevor der Vorschlag vorgelegt wird. Bei dieser Folgenabschätzung sollten die territoriale Dimension und die Auswirkungen der unterbreiteten Vorschläge berücksichtigt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es schwer, die Folgen des Vorschlags für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie seine Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abzuschätzen. Darüber hinaus stellt der AdR die Auffassung der Europäischen Kommission in Frage, nach der der Legislativvorschlag unter die ausschließliche Zuständigkeit der Union fällt, denn die Vorschläge zu den sektorspezifischen Rechtsakten gehen über die Angleichung des Texts an die neue Haushaltsordnung der Union hinaus; |
3. |
betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften wiederholt einfachere und flexiblere Regeln gefordert haben, um die Umsetzung der EU-Fonds zu beschleunigen und das operative Tagesgeschäft für die Begünstigten zu erleichtern, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und die Verwaltungsbehörden; |
4. |
begrüßt, dass verschiedene Vorschläge zur Vereinfachung, die während der gemeinsamen Workshops in Zusammenarbeit mit dem Vorsitz des Rates über die Vereinfachung der Kohäsionspolitik erarbeitet wurden, dank der guten Zusammenarbeit zwischen dem AdR und der Europäischen Kommission in den Legislativvorschlag aufgenommen wurden, wie z. B. die Umstellung durch die Kommission auf einen stärker leistungsbezogenen Zahlungsansatz; |
5. |
begrüßt die Ausweitung der Möglichkeiten, vereinfachte Kostenoptionen in Anspruch zu nehmen. Allerdings besteht nach wie vor Verbesserungsbedarf: Der AdR empfiehlt, die Möglichkeit zur Inanspruchnahme vereinfachter Kostenoptionen, die für mit staatlichen Beihilfen geförderte Projekte besteht, auf Projekte im Rahmen der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) auszuweiten. Darüber hinaus sollte die Anwendung standardisierter Sätze nicht der vorherigen Validierung durch die Europäische Kommission unterliegen oder zumindest begrenzt werden, um es den Verwaltungsbehörden zu ermöglichen, die Verwaltung erheblich zu vereinfachen; |
6. |
nimmt zur Kenntnis, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vereinfachung von Prüfungen in allen ausgabenrelevanten Politikbereichen der EU zu erheblichen Vereinfachungen führen sollen. Mit den für die Haushaltsordnung unterbreiteten Vorschlägen zur leistungsorientierten Haushaltsplanung in Verbindung mit der Vereinfachung und der gegenseitigen Anerkennung von Prüfungen (einheitliche Prüfung) sind erhebliche Fortschritte bei der Verringerung der Zahl der Prüfungen, der Fehler und des Verwaltungsaufwands sowie der Stärkung des Images, der Nutzung und der Zielvorgaben möglich. Mit diesen Maßnahmen zur gegenseitigen Anerkennung soll erreicht werden, dass so weit wie möglich eine einzige Prüfung herangezogen wird, wenn die Prüfung laut international anerkannten Prüfungsstandards zuverlässig ist; |
7. |
bedauert, dass nicht alle Vorschläge zur Vereinfachung von Prüfungen in den Legislativvorschlag eingeflossen sind. Übermäßige Prüfungsanforderungen führen zu erheblichen Risiken sowohl für Regionalverwaltungen als auch für KMU. Folglich herrscht die weit verbreitete Ansicht, dass eine Unterstützung über die ESI-Fonds einfach den Aufwand nicht lohnt. Weitere Vereinfachungen sollten den Verwaltungsaufwand für die Begünstigten verringern. In diesem Zusammenhang sollte der Vorschlag zur gegenseitigen Anerkennung durch Prüfbehörden in Bezug auf verwaltungstechnische Überprüfungen durch Verwaltungsbehörden erwogen und so ein Rückgriff auf die erste Kontrollebene anstatt der Rückwendung an den Begünstigten angestrebt werden; |
8. |
plädiert für eine Straffung und mehr Transparenz bei den Anforderungen an die Prüfung. Es wird insbesondere empfohlen, die Dauer der Speicherung digitaler Daten zu verkürzen, da die Speicherungskosten ebenso hoch sein können wie die derzeit festgestellten Archivierungskosten; |
9. |
empfiehlt, die Möglichkeit einer maßgeschneiderten Prüfstrategie für ein operationelles Programm auf der Grundlage der Methoden und Grundsätze einzuführen, die die Prüfbehörden in den Mitgliedstaaten anwenden müssen, wie etwa den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die Belohnung guter Ergebnisse aufgrund früherer Prüfungen und die Verwendung nationaler Prüfmethoden; |
10. |
begrüßt den in der Haushaltsordnung unterbreiteten Vorschlag, dass Finanzierungen nicht mit den Kosten der entsprechenden Vorhaben verknüpft, sondern an die Erfüllung von Bedingungen im Zusammenhang mit Fortschritten bei der Umsetzung oder der Erreichung von Programmzielen gebunden sein sollten und regt an, eine stärkere Nutzung der leistungsorientierten Haushaltsplanung zu fördern; |
11. |
nimmt erfreut zur Kenntnis, dass in dem Legislativvorschlag die Berücksichtigung seiner Forderung erwogen wird, die Direktvergabe von Aufträgen an nationale bzw. regionale öffentliche Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen zu gestatten, wenn sie als Finanzintermediär bei der Nutzung von Finanzinstrumenten auftreten; |
12. |
begrüßt die vorgeschlagene Vereinfachung der gemeinsamen Aktionspläne, weist jedoch darauf hin, dass diese bisher kaum genutzt wurden, weil die Verwaltungsbehörden befürchten, dass die Prüfer die Bestimmungen zu den gemeinsamen Aktionsplänen anders auslegen und Finanzkorrekturen auferlegen. Zudem erfordert die Nutzung von gemeinsamen Aktionsplänen zusätzliche Regierungs- und Verwaltungsebenen; regt daher an, die Erfahrungen mit der Nutzung gemeinsamer Aktionspläne zu eruieren und die Umsetzungsmechanismen zu evaluieren; fordert Informationen darüber, welche praktischen Schritte die Europäische Kommission gegen mangelndes Vertrauen und Unsicherheit unternommen hat; fordert die Europäische Kommission auf, ein Modell für gemeinsame Aktionspläne vorzulegen und dazu auch den Europäischen Rechnungshof zu konsultieren; spricht sich nachdrücklich dafür aus, dass in allen Mitgliedstaaten noch während des laufenden Zeitraums Pilotprojekte initiiert werden, um den umfassenden Einsatz gemeinsamer Aktionspläne nach 2020 zu testen; |
13. |
begrüßt, dass die Vorschläge zur Verbesserung der Kombination von ESI-Fonds und EFSI (Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 39 Buchstabe a der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen über die ESI-Fonds oder Dachverordnung), insbesondere bei Finanzinstrumenten, sehr positiv zu sein und der Forderung des AdR nach mehr Synergien zwischen den ESI-Fonds und EFSI Rechnung zu tragen scheinen. Dennoch bestehen nach wie vor einige Zweifel am Mehrwert von zwei Umsetzungsmechanismen für revolvierende Fonds, die sowohl über den EFSI und als auch über die ESI-Fonds umgesetzt werden können. Der durch zwei Umsetzungsmechanismen entstehende Verwaltungsaufwand lässt sich durch fallweise Ex-ante-Bewertungen der kombinierten Durchführung von ESI-Fonds und EFSI vermeiden; weist zudem darauf hin, dass die Durchführung des EFSI und die daran geknüpften Bedingungen im Vergleich zu den ESI-Fonds als einfacher angesehen werden. Der unterschiedliche Status direkt verwalteter EU-Fonds, wie des EFSI und Horizont 2020, und der gemeinsam verwalteten ESI-Fonds in Bezug auf staatliche Beihilfen erhöht die Verwaltungslast und erschwert Synergien zwischen den Instrumenten; |
14. |
bedauert, dass mit dem Legislativvorschlag die Umschichtung von Mitteln aus der Kohäsionspolitik auf andere zentral verwaltete Programme bzw. die Erhöhung der Risikotragfähigkeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) ermöglicht wird. Aus lokaler und regionaler Sicht erscheint dies problematisch, da der Antrag auf eine solche Übertragung vom Mitgliedstaat gestellt werden muss, ohne dass er die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dazu ausdrücklich konsultieren müsste. Deshalb lehnen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften diesen Vorschlag in seiner jetzigen Form ab, und deshalb schlägt der AdR der Kommission vor, eine Übertragung von Ressourcen nur dann zu überprüfen und zu billigen, wenn der Antrag von der Verwaltungsbehörde oder den betreffenden lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ausgeht und/oder ihre Zustimmung erhält. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sollten die Möglichkeit haben, einen solchen Antrag zu stellen; |
15. |
empfiehlt, durch den Legislativvorschlag auch die Möglichkeit zu eröffnen, Ressourcen aus zentral verwalteten Programmen und dem EFSI auf die Kohäsionspolitik umzuschichten. Diese Punkte sind Gegenstand von Änderung 1; |
16. |
betont, dass die Gründe für Komplexität häufig in den delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten liegen, aber auch in den Leitlinien der Kommission. Aus diesen abgeleiteten Rechtsvorschriften ergeben sich zahlreiche zusätzliche Verpflichtungen und Fragen bei Verwaltung, Prüfung und Kontrolle und daher müssen diese Vorschriften vereinfacht werden; |
17. |
in Artikel 27 Absatz 2 ihrer delegierten Verordnung (EU) Nr. 480/2014 vom 3. März 2014 führt die Kommission die rückwirkende Anwendung der zum Zeitpunkt der Kontrollen und Prüfungen von Vorhaben geltenden Vorschriften ein, wodurch für die Begünstigten eine nicht hinnehmbare Rechtsunsicherheit entsteht. Dieser Grundsatz der Rückwirkung muss aufgehoben werden, es sei denn die geltenden Vorschriften sind für die Begünstigten vorteilhafter; |
Vorschläge zur vereinfachung für den programmplanungszeitraum nach 2020
18. |
fordert, dass die Vereinfachung der Kohäsionspolitik mit den Vorschlägen für den Programmplanungszeitraum nach 2020 fortgesetzt werden sollte. In diesem Zusammenhang sollten folgende Aspekte vorrangig angegangen werden:
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19. |
betont, dass der Legislativvorschlag zur „Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union“ mit den entsprechenden, in 15 Rechtsakten festgelegten sektorspezifischen Bestimmungen alle Fachkommissionen des AdR betrifft, die im Zuge der Vorarbeiten zu dieser Stellungnahme konsultiert wurden. Die Arbeitsgruppe der Fachkommission COTER zum EU-Haushalt hat auch an der Erarbeitung dieser Stellungnahme mitgewirkt. |
Brüssel, den 11. Mai 2017
Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen
Markku MARKKULA