ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 442A

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

59. Jahrgang
29. November 2016


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Europäische Kommission

2016/C 442 A/01

Aufruf zur Interessenbekundung für die Auswahl externer Mitglieder des Auditbegleitausschusses (APC) — Sonderberater im Sinne des Artikels 5 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union: Externes Mitglied des Auditbegleitausschusses (APC) der Europäischen Kommission

1


DE

 


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Europäische Kommission

29.11.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 442/1


Aufruf zur Interessenbekundung für die Auswahl externer Mitglieder des Auditbegleitausschusses (APC)

Sonderberater im Sinne des Artikels 5 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union: Externes Mitglied des Auditbegleitausschusses (APC) der Europäischen Kommission

(2016/C 442 A/01)

 

I.    Der Auditbegleitausschuss

Der Auditbegleitausschuss (APC) unterstützt das Kollegium der Kommissionsmitglieder der Europäischen Kommission bei der Erfüllung seiner in den Verträgen und in anderen Rechtsinstrumenten und Vereinbarungen verankerten Verpflichtungen, indem er die Unabhängigkeit des Internen Auditdienstes (IAS) sicherstellt, die Qualität der internen Audittätigkeiten kontrolliert und dafür sorgt, dass die Auditempfehlungen von den Generaldirektionen und Dienststellen der Kommission ordnungsgemäß berücksichtigt werden und sich in angemessenen Folgemaßnahmen niederschlagen. Der APC ist dem Kollegium der Kommissionsmitglieder unterstellt und trägt insgesamt zur weiteren Verbesserung der Effektivität und Effizienz der Kommission bei der Verwirklichung ihrer Ziele bei und erleichtert die Aufsicht des Kollegiums über die Steuerung, das Risikomanagement und die internen Kontrollmaßnahmen der Europäischen Kommission.

Der APC ist ein Aufsichtsgremium und hat keine operativen Befugnisse. Er setzt sich aus Mitgliedern der Europäischen Kommission und externen Mitgliedern mit nachgewiesener beruflicher Erfahrung im Auditbereich und damit zusammenhängenden Bereichen zusammen und steht unter dem Vorsitz des Ersten Vizepräsidenten der Europäischen Kommission. Externe Ausschussmitglieder werden nach einem offenen und transparenten Auswahlverfahren für eine Amtszeit von vier Jahren, die einmal verlängerbar ist, formell ernannt.

Alle Einzelheiten zum Mandat des APC sind in dessen Charta festgelegt (verfügbar in englischer, deutscher oder französischer Sprache):

http://ec.europa.eu/dgs/internal_audit/about/what-we-do/index_de.htm

II.    Stellenprofil

Der APC möchte eine Reserveliste erstellen und Bewerberinnen und Bewerber mit nachgewiesener beruflicher Erfahrung im Auditbereich und damit zusammenhängenden Bereichen — je nach Bedarf des APC — als externe Mitglieder ernennen. Bitte beachten Sie, dass sich aus der Aufnahme in eine Reserveliste keine Garantie auf Ernennung ableiten lässt.

Es wird davon ausgegangen, dass jedes externe Mitglied rund 30 bis 45 volle Tage pro Jahr für die Wahrnehmung seiner jeweiligen Aufgaben aufwendet, darunter fällt auch die Teilnahme an zehn bis fünfzehn Sitzungen pro Jahr in Brüssel. Die externen Ausschussmitglieder werden gemäß der Geschäftsordnung der Kommission als Sonderberater bestellt und erhalten ein Entgelt auf der Basis von Tagessätzen im Einklang mit den unten ausgeführten Beschäftigungsbedingungen.

Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber werden auf höchster Ebene zur Aufsicht einer großen internationalen Organisation beitragen und auf eine weitere Verbesserung der Effektivität und Effizienz bei der Steuerung, dem Risikomanagement und der internen Kontrollmaßnahmen hinarbeiten.

Als anerkannte Experten auf ihrem Gebiet leisten die externen Mitglieder einen Beitrag zu den Tätigkeiten des APC und beteiligen sich aktiv an ihnen, in erster Linie durch die Unterstützung der Vorbereitungsgruppe sowie der Sitzungen des APC auf der Grundlage des vom Ausschuss angenommenen jährlichen Arbeitsprogramms und der vom Vorsitz vorgeschlagenen Sitzungstagesordnungen. Der APC trifft mindestens dreimal jährlich zu Sitzungen und mehreren vorbereitenden Sitzungen zusammen. Die Hintergrunddokumente werden in englischer Sprache bereitgestellt, und die Sitzungen werden auf Englisch abgehalten.

Der APC hat zwar keine operativen Befugnisse, kann der Kommission aber jederzeit Probleme, von denen er im Rahmen seiner Tätigkeit Kenntnis erlangt, melden.

III.    Anforderungsprofil

Zulassungskriterien

Um bei der Auswahl Berücksichtigung zu finden, müssen folgende formale Kriterien vor Ablauf der Bewerbungsfrist erfüllt sein:

Staatsangehörigkeit: Die Bewerberinnen und Bewerber müssen Staatsbürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sein.

Hochschulabschluss: Die Bewerberinnen und Bewerber müssen Folgendes nachweisen:

einen Bildungsabschluss, der einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren entspricht; oder

einen Bildungsabschluss, der einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren entspricht, sowie eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr (die einjährige Berufserfahrung kann nicht auf die nachstehend geforderte, nach dem Hochschulabschluss erworbene Berufserfahrung angerechnet werden).

Einschlägige Berufserfahrung: Die Bewerberinnen und Bewerber müssen nach Erwerb des Hochschulabschlusses mindestens 15 Jahre Berufserfahrung gesammelt haben, davon mindestens fünf Jahre in den Bereichen Audit, Recht, Wirtschaft und/oder Finanzen.

Sprachkenntnisse: gründliche Kenntnisse einer Amtssprache der Europäischen Union und ausreichende Kenntnisse einer weiteren Amtssprache.

Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten: Die externen Ausschussmitglieder sind in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig. Es darf keinen Interessenkonflikt zwischen dem Amt als externes Ausschussmitglied und sonstigen dienstlichen Aufgaben geben.

Eignungskriterien

Die externen Ausschussmitglieder werden anhand ihrer persönlichen und beruflichen Eignung sowie ihrer umfassenden nachgewiesenen Erfahrung im Auditbereich und damit zusammenhängenden Bereichen ausgewählt.

Wesentliche Merkmale:

ein nachgewiesen hohes Kompetenzniveau und fundierte Erfahrung im Bereich Audit, die vorzugsweise auch beim Europäischen Rechnungshof oder bei nationalen Auditbehörden und/oder privaten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesammelt wurde;

eine ausgezeichnete Kenntnis der internationalen Standards für interne Revision, interne Kontrolle und Risikomanagement;

berufliche Qualifikation im Auditbereich;

Integrität, ein sicheres Urteilsvermögen und ausgeprägte analytische Fähigkeiten, eine gut entwickelte Fähigkeit zum strategischen Denken und die Fähigkeit, auf der Grundlage umfassender Erfahrungen eine konstruktive Prüfung vorzunehmen;

hervorragende schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeiten, die es der Bewerberin bzw. dem Bewerber ermöglichen, Diskussionen zu führen, die Standpunkte der geprüften Stellen zu hinterfragen und bei der Vorbereitung von Sitzungen der Vorbereitungsgruppe und des APC und während der Sitzungen klar mit den Interessenträgern zu kommunizieren.

Erwünschte Merkmale:

gründliche Kenntnis der EU-Organe und der Rolle der Europäischen Kommission;

sehr gute Kenntnis der Haushaltsordnung der EU und der Entlastungsverfahren sowie der Vorschriften, Governance und Verfahren der Europäischen Kommission und deren Zuständigkeiten und Tätigkeiten.

IV.    Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten

Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben müssen die externen Ausschussmitglieder unabhängig handeln und dürfen weder Weisungen von den Organen oder Einrichtungen der Europäischen Union oder anderen privaten oder öffentlichen Stellen verlangen noch entgegennehmen. Vor Aufnahme ihrer Tätigkeit werden sie aufgefordert, Folgendes vorzulegen:

eine Erklärung, in der sie sich verpflichten, unabhängig im öffentlichen Interesse zu handeln;

eine Erklärung, in der alle anderen von ihnen ausgeübten Tätigkeiten aufgeführt sind; und

eine Erklärung, in der alle Interessen angegeben sind, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.

Mit ihrer Bewerbung bestätigen die Bewerberinnen und Bewerber ihre Bereitschaft, diese Erklärungen beizubringen.

V.    Modalitäten der Ernennung

Die Europäische Kommission erstellt eine Reserveliste geeigneter Bewerberinnen und Bewerber und ernennt die externen Ausschussmitglieder im Rahmen eines Auswahlverfahrens. Zu diesem Zweck setzt die Kommission ein Auswahlgremium ein, das die Bewerbungen prüft.

Die am besten qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber, die das geeignetste Profil aufweisen, können zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Nach diesem Gespräch erstellt das Auswahlgremium eine Reserveliste mit den am besten geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern, die von der Europäischen Kommission unter Berücksichtigung der sich weiterentwickelnden Bedürfnisse als externe Ausschussmitglieder ernannt werden können.

VI.    Chancengleichheit

Die EU-Organe verfolgen eine Politik der Chancengleichheit und akzeptieren Bewerbungen ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Überzeugungen, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung.

VII.    Beschäftigungsbedingungen

Die externen Mitglieder des APC werden für eine Amtszeit von vier Jahren, die einmal verlängert werden kann, benannt. Sie werden auf Vertragsbasis als Sonderberater im Sinne des Artikels 5 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union eingestellt. Die externen Ausschussmitglieder erhalten für geleistete Arbeitstage ein Entgelt in Form von Tagessätzen, das sich am Grundgehalt eines Beamten der Europäischen Union der Besoldungsgruppe AD 12, erste Dienstaltersstufe, orientiert.

Reise- und Unterbringungskosten, die den externen Mitgliedern entstehen, werden von der Kommission auf Antrag unter Vorlage entsprechender Belege nach den für die Kommission geltenden Vorschriften erstattet. Außerdem wird ein Tagegeld zur Deckung sonstiger Kosten, etwa für Verpflegung, gewährt.

VIII.    Bewerbungsverfahren

Hinweis:

Bewerbungen sind in elektronischer Form an die Europäische Kommission an folgende Adresse zu richten: IAS-APC-SECRETARIAT@ec.europa.eu.

Für eine gültige Bewerbung müssen ein Lebenslauf in Word- oder PDF-Format sowie ein Bewerbungsschreiben auf Englisch, Französisch oder Deutsch eingereicht werden.

Aus praktischen Gründen und um das Auswahlverfahren im Interesse der Bewerberinnen und Bewerber sowie des Organs so zügig wie möglich abzuwickeln, findet das Auswahlverfahren in englischer und/oder französischer Sprache statt.

Sie benötigen eine gültige E-Mail-Adresse. Über diese erhalten Sie Informationen zum Ergebnis des Auswahlverfahrens. Änderungen Ihrer E-Mail-Adresse sind der Europäischen Kommission mitzuteilen.

IX.    Frist

Bewerbungsschluss: 15 Arbeitstage nach dem Datum der Veröffentlichung des Aufrufs zur Interessenbekundung im Amtsblatt der Europäischen Union.

Die Kommission behält sich das Recht vor, den Bewerbungsschluss für diesen Aufruf zur Interessenbekundung ausschließlich durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu verlängern.

X.    Schutz personenbezogener Daten

Die Kommission gewährleistet, dass die personenbezogenen Daten der Bewerberinnen und Bewerber gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (1) bearbeitet werden.


(1)  ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1.