ISSN 1977-088X |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 380 |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
59. Jahrgang |
Informationsnummer |
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IV Informationen |
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INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION |
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Europäische Kommission |
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2016/C 380/01 |
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2016/C 380/02 |
DE |
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IV Informationen
INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION
Europäische Kommission
14.10.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 380/1 |
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN RECHNUNGSHOF
Konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union 2015
(2016/C 380/01)
INHALTSANGABE
JAHRESRECHNUNG — ERÖRTERUNG UND ANALYSE | 2 |
BESTÄTIGUNGSVERMERK ZUR KONSOLIDIERTEN JAHRESRECHNUNG | 25 |
KONSOLIDIERTER JAHRESABSCHLUSS UND ERLÄUTERUNGEN | 26 |
VERMÖGENSÜBERSICHT | 27 |
ERGEBNISRECHNUNG | 28 |
KAPITALFLUSSRECHNUNG | 29 |
VERÄNDERUNGEN DER NETTOVERMÖGENSWERTE | 30 |
ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS | 31 |
AGGREGIERTE ÜBERSICHTEN ÜBER DEN HAUSHALTSVOLLZUG SOWIE ERLÄUTERUNGEN | 100 |
JAHRESRECHNUNG — ERÖRTERUNG UND ANALYSE
HAUSHALTSJAHR 2015
Aufgrund der Auf- oder Abrundung auf Mio. EUR summieren sich die in den Tabellen weiter unten ausgewiesenen Finanzdaten möglicherweise nicht immer genau.
1. EU: Institutioneller Rahmen und Verfahren
Die EU beruht auf dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit: Ihr gesamtes Handeln stützt sich auf freiwillig und demokratisch von allen Mitgliedstaaten vereinbarte Verträge. Die Europäische Union hat einen einzigartigen institutionellen Aufbau:
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Die europäischen Bürgerinnen und Bürger wählen die Mitglieder des Europäischen Parlaments (EP) in direkter Wahl; |
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der Europäische Rat, in dem die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten und führende Vertreter der EU-Organe zusammentreten, legt die allgemeinen Prioritäten der EU fest; |
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die Regierungen der Mitgliedstaaten sind im Rat der Europäischen Union (dem „Rat“) vertreten; |
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die Interessen der EU als Ganzes werden von der Europäischen Kommission („Kommission“) gefördert, deren Präsident vom Europäischen Parlament (EP) gewählt wird und deren Mitglieder von den nationalen Regierungen im Einvernehmen mit dem gewählten Präsidenten vorgeschlagen werden; ihrer Ernennung als Kollegialorgan muss das EP zustimmen. |
Die EU hat ihre eigene, vom internationalen Recht unterschiedene Rechtsordnung, die Teil der Rechtssysteme der Mitgliedstaaten ist. Die Rechtsordnung der Europäischen Union basiert auf den eigenen Rechtsquellen der EU. Aufgrund der unterschiedlichen Art dieser Quellen wurde eine Hierarchie festgelegt. Das Primärrecht bildet die Spitze dieser Hierarchie und ist durch den Vertrag über die Europäische Union (EUV), den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und andere Abkommen und Protokolle vertreten. Danach folgen die von der EU geschlossenen internationalen Übereinkünfte, die allgemeinen Rechtsgrundsätze und das sekundäre Recht, das auf den Verträgen beruht.
Der organisatorische Rahmen der EU besteht aus den Organen, Agenturen und sonstigen Einrichtungen der EU, die in Erläuterung 9 der Erläuterungen zum Jahresabschluss aufgeführt sind. Die wichtigsten für die Ausarbeitung der Politik und die Entscheidungsfindung zuständigen Organe sind das Europäische Parlament, der Europäische Rat, der Rat und die Kommission.
2. Vorrangige politische Zielvorgaben der EU
Am 3. März 2010 wurde von der Kommission Europa 2020, eine auf zehn Jahre angelegte Strategie zur Wiederankurbelung der EU-Wirtschaft, vorgeschlagen. Das Ziel dieser Strategie besteht in einem „intelligenten, nachhaltigen, integrativen Wachstum“ mit einer besseren Koordinierung der Politik auf nationaler und europäischer Ebene. Dabei wurde eine Reihe von Kernzielen vereinbart, die von der EU bis Ende 2020 erfüllt werden sollen. Diese betreffen Beschäftigung, Forschung und Entwicklung, Klima/Energie, Bildung, soziale Integration und die Reduzierung von Armut. Diese zentralen Zielvorgaben auf EU-Ebene werden in jedem EU-Land unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Situationen und Umstände in Form nationaler Ziele umgesetzt.
Europa hat neue Wege zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung ermittelt. Auf diese Bereiche wird in Form von 7 Leitinitiativen eingegangen:
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Digitale Agenda für Europa; |
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Innovationsunion; |
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Jugend in Bewegung; |
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Ressourcenschonendes Europa; |
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Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung; |
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Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten und |
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Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut. |
Im Rahmen jeder einzelnen Initiative müssen die EU und die nationalen Behörden ihre Anstrengungen koordinieren, damit sie zu einer beiderseitigen Stärkung beitragen.
Die im November 2014 ins Amt berufene Kommission legte die 10 nachstehend aufgeführten Initiativen (bis 2019) als Fortsetzung der Strategie Europa 2020 fest:
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Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen: Die Hauptinitiative der EU unter dieser Rubrik ist der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI), der gemeinsam mit der EIB-Gruppe aufgelegt wurde. Das Ziel besteht darin, durch die Mobilisierung privater Finanzierungsmittel für strategische Investitionen in Kernbereichen, wie Infrastruktur, Bildung, Forschung und Innovation, erneuerbare Energien sowie Risikofinanzierung für Kleinunternehmen zur Schließung der derzeitigen Investitionslücke in der EU beizutragen. Es wird erwartet, dass die Investitionen in der EU durch die zusätzliche Finanzierung von Mitgliedstaaten, staatlichen Förderbanken und Privatinvestoren insgesamt 315 Mrd. EUR erreichen. |
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Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik: Die EU engagiert sich bereits seit langer Zeit für internationale Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels und fühlte sich verpflichtet, durch eine konsequente Politikgestaltung in der EU ein Vorbild zu sein. Auf europäischer Ebene wurde durch das Europäische Programm für den Klimaschutz (ECCP) ein umfassendes Paket politischer Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen eingeleitet. Die EU hat sich Ziele zur schrittweisen Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen bis 2050 gesetzt. Die Kernziele im Hinblick auf Klima und Energie sind im Maßnahmenpaket zu Energie und Klimawandel bis 2020 und im Rahmenprogramm für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 festgelegt. Diese Ziele wurden verabschiedet, um die EU auf den Weg zu einem Wandel hin zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu bringen, wie im Fahrplan für eine kohlenstoffarme Wirtschaft bis 2050 festgeschrieben. Die EU beobachtet ihre Fortschritte hinsichtlich der Reduzierung von Emissionen durch eine regelmäßige Überwachung und Berichterstattung. Die EU spielt eine führende Rolle bei den internationalen Bemühungen um ein globales Klimaschutzabkommen. Im Rückblick auf die begrenzte Beteiligung am Kyoto-Protokoll und die mangelnde Einigkeit auf dem Weltklimagipfel in Kopenhagen 2009 schuf die EU eine breite Koalition zwischen Industrie- und Entwicklungsländern zur Förderung der hohen Ambition, die das erfolgreiche Ergebnis der im Dezember 2015 in Paris abgehaltenen Klimakonferenz (COP21) prägte. Bei dieser Konferenz einigten sich zum ersten Mal 195 Länder auf ein universelles, rechtsverbindliches, globales Klimaschutzabkommen. Die EU legte als erste große Wirtschaftsmacht ihren beabsichtigten Beitrag zu dem neuen Abkommen im März 2015 vor. Es werden bereits Maßnahmen getroffen, um das Ziel der Reduzierung ihrer Emissionen um mindestens 40 % bis 2030 umzusetzen. |
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Eine neue Migrationspolitik: Migration ist eine der politischen Prioritäten der gegenwärtigen Kommission. Das Kernziel dieser europäischen Migrationsagenda liegt darin, der Migrationsfrage auf umfassende Weise zu begegnen. Im ersten Teil dieser Agenda sind die Sofortmaßnahmen zur Verhinderung menschlicher Tragödien und zur Stärkung von Mechanismen zum Umgang mit Notfällen festgelegt. Diese umfassen die Stärkung der Präsenz auf See zur Rettung von Leben, die Bekämpfung krimineller Schleusernetzwerke, die Bewältigung der großen Zuwanderungsströme innerhalb der EU und den Einsatz der operativen und finanziellen Instrumente der EU zur Unterstützung der Mitgliedstaaten an den Außengrenzen. Als ersten Schritt machte die Kommission 2015 durch Berichtigungshaushaltspläne zusätzliche Finanzmittel verfügbar — siehe nachstehenden Abschnitt 6. Darüber hinaus muss die langfristige Migrationspolitik anhand von vier Grundpfeilern neu definiert werden: 1) Reduzierung der Anreize für irreguläre Migration, 2) Rettung von Leben und Sicherung der Außengrenzen, 3) eine starke, gemeinsame Asylpolitik und 4) eine neue Politik für legale Zuwanderung. |
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Ein vertiefter und gerechterer Binnenmarkt: Der Binnenmarkt ist eine der wichtigsten Errungenschaften Europas und ihr höchstes Gut in Zeiten zunehmender Globalisierung. Er bietet Impulse zum Aufbau einer stärkeren und gerechteren EU-Wirtschaft. Durch die freizügigere Mobilität von Menschen, Waren, Dienstleistungen und Kapital eröffnet er Bürgern, Arbeitnehmern, Unternehmen und Verbrauchern neue Chancen und fördert Beschäftigung und Wachstum, die Europa so dringend benötigt. Stärker integrierte und tiefere Kapitalmärkte tragen zu einer Dynamisierung von Unternehmen, insbesondere KMU, und Infrastrukturprojekten bei. Durch die verbesserte Mobilität von Arbeitnehmern können Menschen ungehinderter dort hin gelangen, wo ihre Kompetenzen benötigt werden. Dank der Bekämpfung von Steuerflucht und Steuerbetrug wird sichergestellt, dass alle ihren gerechten Beitrag leisten. |
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Paket für den digitalen Binnenmarkt: Internet und digitale Technologien verändern unsere Welt. Hindernisse in der Online-Kommunikation führen jedoch dazu, dass Bürger nur über einen begrenzten Zugang zu Waren und Dienstleistungen verfügen, dass der Spielraum von Internet- und Start-up-Unternehmen eingeschränkt ist und dass Unternehmen und Behörden digitale Instrumente nicht vollständig ausschöpfen können. Daher ist es erforderlich, den EU-Binnenmarkt für das digitale Zeitalter zu rüsten — durch die Beseitigung regulatorischer Hürden und die Integration von 28 nationalen Märkten hin zu einem einheitlichen Markt. Dies kann der EU-Wirtschaft jährlich 415 Mrd. EUR zuführen und Hunderttausende neuer Arbeitsplätze schaffen. |
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Ein Raum des Rechts und der Grundrechte: Die EU ist nicht nur ein gemeinsamer Markt für Waren und Dienstleistungen. Europäer teilen Werte, die in den EU-Verträgen und in der Charta der Grundrechte festgeschrieben sind. Die EU darf diese Werte bei ihren Anstrengungen zur Bekämpfung von Terrorismus, Menschenhandel, Schmuggel und Computerkriminalität keinesfalls aus den Augen verlieren. Das Ziel besteht darin, Europäern, die in anderen EU-Ländern studieren, arbeiten oder heiraten, das Leben zu erleichtern. Daher besteht eines der Kernziele darin, zwischen den verschiedenen nationalen Rechtsordnungen der EU Brücken zu bauen. Durch einen europäischen Rechtsraum ohne Grenzen und Hindernisse wird gewährleistet, dass Bürger auf eine Reihe von europaweit geltenden Rechten vertrauen können. |
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Mehr Gewicht auf der internationalen Bühne: Die EU benötigt eine starke gemeinsame Außenpolitik, um sich globalen Herausforderungen, einschließlich den Krisensituationen in Nachbarstaaten, erfolgreich zu stellen, ihre Werte zu schützen und sich weltweit für Frieden und Wohlstand einzusetzen. |
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Ein ausgewogenes Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA: Die EU befindet sich in Verhandlungen über eine ambitionierte und ausgewogene Handels- und Investitionsvereinbarung mit den USA. Durch die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (Transatlantic Trade und Investment Partnership, TTIP) werden neue Handels- und Investitionsmöglichkeiten für Groß- und Kleinunternehmen und neue Arbeitsplätze geschaffen. Verbraucher profitieren von attraktiveren Preisen und einer größeren Auswahl, während die hohen EU-Standards in den Bereichen Verbraucherschutz, soziale Rechte und Umweltschutz bewahrt bleiben. Darüber hinaus wird durch die Gestaltung eines globalen Marktes, den Schutz seiner Werte und die Förderung von Investitionen der Einfluss Europas in der Welt gestärkt. |
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Eine Union des demokratischen Wandels: Im Jahr 2014 mussten die EU-Länder bei der Aufstellung eines Kandidaten für die Präsidentschaft der Kommission zum ersten Mal die Wahlergebnisse berücksichtigen. Obgleich dies einen wichtigen Schritt darstellt, ist es lediglich die erste von zahlreichen Initiativen, um die EU demokratischer und bürgernäher zu gestalten. Die Europäer haben das Recht zu wissen, mit wem die Mitglieder und Bediensteten der Kommission, die Mitglieder des Europäischen Parlaments und die Vertreter des Rates im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zusammentreffen. Die Kommission hat sich verpflichtet, ihren Beziehungen zum Europäischen Parlament neuen Auftrieb zu geben und mit den nationalen Parlamenten enger zusammenzuarbeiten. |
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Eine vertiefte Wirtschafts- und Währungsunion: Kontinuierliche Anstrengungen, um die wirtschaftliche Stabilität zu fördern und Europa für Investoren attraktiv zu machen: Die Arbeit der Kommission zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion stützt sich auf den Bericht der fünf Präsidenten, in dem vier Bereiche festgelegt werden, in denen Handlungsbedarf besteht. Der Bericht der fünf Präsidenten ist das Ergebnis zahlreicher Konsultationen zwischen den Mitgliedstaaten, den eingebundenen EU-Organen und den fünf Präsidenten. |
3. EU-Haushalt: Von der Erstellung bis zur Entlastung
3.1. Haushaltsplan und Finanzierung
Im mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) sind die politischen Ziele der EU vertreten und die jährlichen Höchstbeträge (Obergrenzen) für die EU-Ausgaben insgesamt und für die wichtigsten Ausgabenkategorien (Rubriken) festgelegt. Die Summe der Höchstbeträge aller Rubriken ist der Höchstbetrag der Mittel für Verpflichtungen insgesamt. Aus den EU-Haushaltsmitteln werden viele Politikbereiche und Programme in der gesamten EU finanziert. Gemäß den von Parlament und Rat im mehrjährigen Finanzrahmen festgelegten Prioritäten führt die Europäische Kommission spezifische Programme, Tätigkeiten und Projekte durch. Der Haushaltsplan wird von der Kommission erstellt und auf der Grundlage des Verfahrens des Artikels 314 AEUV üblicherweise Mitte Dezember vom Parlament und dem Rat erlassen. Nach dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs muss in einem gegebenen Haushaltsjahr die Gesamtsumme der Einnahmen der Gesamtsumme der Ausgaben (Mittel für Zahlungen) entsprechen.
Die EU stützt sich auf zwei wichtige Finanzierungskategorien: Eigenmitteleinnahmen und verschiedene Einnahmen. Die Eigenmittel können unterteilt werden in traditionelle Eigenmittel (wie Zölle), auf der Mehrwertsteuer (MwSt.) basierende Eigenmittel und unter Zugrundelegung des BNE abgeführte Eigenmittel. Verschiedene Einnahmen aus den Tätigkeiten der Europäischen Union (z. B. Geldbußen im Wettbewerbsbereich) machen in der Regel weniger als 10 % der Gesamteinnahmen aus. Die meisten Einnahmen im EU-Haushalt sind Eigenmitteleinnahmen, die der EU für die Finanzierung ihres Haushalts automatisch zufließen, ohne dass hierfür weitere spezielle Beschlüsse der nationalen Behörden erforderlich wären. Der erforderliche Eigenmittelgesamtbetrag errechnet sich durch Abzug der verschiedenen Einnahmen von den Gesamtausgaben. Der Gesamtbetrag der Eigenmittel darf 1,23 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU nicht überschreiten.
Der Europäischen Union ist es grundsätzlich nicht erlaubt, zur Finanzierung ihres Haushalts Geld an den Kapitalmärkten aufzunehmen oder bei Finanzinstituten zu beschaffen.
3.2. Wie werden die EU-Haushaltsmittel verwaltet und ausgegeben?
Operative Primärausgaben
Die operativen Ausgaben der EU beziehen sich auf die verschiedenen Rubriken des MFR und werden je nach Art der Auszahlung und Verwaltung der Mittel in unterschiedlicher Form ausgewiesen. Von 2014 an untergliedert die Kommission ihre Ausgaben wie folgt:
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Direkte Mittelverwaltung: In diesem Fall erfolgt der Haushaltsvollzug direkt über die Kommissionsdienststellen. |
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Indirekte Mittelverwaltung: Hierbei überträgt die Kommission den Haushaltsvollzug an Einrichtungen des EU-Rechts oder nationalen Rechts wie EU-Agenturen. |
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Geteilte Mittelverwaltung: Bei dieser Form der Mittelverwaltung werden Haushaltsvollzugsaufgaben an die Mitgliedstaaten übertragen. Rund 80 % der Ausgaben fallen unter diese Form der Mittelverwaltung; dies betrifft etwa die Bereiche Landwirtschaft und Strukturmaßnahmen. |
Die verschiedenen Finanzakteure innerhalb der Kommission
Das Kollegium der Kommissionsmitglieder trägt die kollegiale politische Verantwortung, besitzt aber in der Praxis so gut wie keine Haushaltsvollzugsbefugnisse. Es überträgt diese Aufgaben alljährlich auf bestimmte Beamte, die gegenüber dem Kollegium über die Haushaltsordnung (HO) und das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften rechenschaftspflichtig sind. Die betreffenden Beamten — in der Regel Generaldirektoren und Dienststellenleiter — agieren als „bevollmächtigte Anweisungsbefugte“. Sie sind dazu befugt, Haushaltsvollzugsbefugnisse auf „nachgeordnete bevollmächtigte Anweisungsbefugte“ zu übertragen.
Die Verantwortung der Anweisungsbefugten erstreckt sich auf den gesamten Verwaltungsprozess. Dieser reicht von der Festlegung der Maßnahmen, die erforderlich sind, um die vom Organ für einen bestimmten Politikbereich festgelegten Ziele zu erreichen, bis hin zur Verwaltung der eingeleiteten Tätigkeiten in operativer und budgetärer Hinsicht. In seinem jährlichen Tätigkeitsbericht legt jeder Anweisungsbefugte die Ergebnisse der Tätigkeiten der seiner Verantwortung unterstehenden Politikbereiche dar und schätzt ab, welche hinreichende Gewähr er dafür geben kann, dass die Ressourcen, die den in seinem Bericht beschriebenen Tätigkeiten zugewiesen wurden, für den beabsichtigten Zweck und gemäß den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung eingesetzt wurden und dass mit den existierenden Kontrollverfahren Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Transaktionen gewährleistet sind. Auf der Grundlage des Artikels 66 der Haushaltsordnung übermittelt die Kommission eine Zusammenfassung der jährlichen Tätigkeitsberichte (Synthesebericht) an das Parlament und den Rat und übernimmt somit im Einklang mit Artikel 317 AEUV die gesamte politische Verantwortung für die Verwaltung des EU-Haushalts. Diese Zusammenfassung und die jährlichen Tätigkeitsberichte sind verfügbar unter http://ec.europa.eu/atwork/planning-and-preparing/synthesis-report/index_de.htm.
Gemäß Artikel 318 AEUV legt die Kommission einen Evaluierungsbericht über Fortschritt und Leistung der Programme der Kommission auf der Grundlage der Jährlichen Tätigkeitsberichte der Anweisungsbefugten vor. Ab dem Haushaltsjahr 2015 werden der Synthesebericht und der Evaluierungsbericht mit den Angaben in einem neuen Bericht zusammengeführt, der die Bezeichnung „Jährlicher Geschäfts- und Ergebnisbericht für den Haushalt“ trägt.
Der Rechnungsführer führt die von den Anweisungsbefugten erteilten Zahlungs- und Einziehungsanordnungen aus und ist für die Verwaltung der Kassenmittel, die Festlegung der Rechnungsführungsregeln und -methoden, die Validierung der Rechnungsführungssysteme, die Rechnungsführung und die Erstellung der Jahresrechnung des Organs zuständig. Außerdem muss der Rechnungsführer die Jahresrechnung abzeichnen und dabei bescheinigen, dass sie in allen wesentlichen Aspekten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der finanziellen Lage, des operativen Ergebnisses und des Cashflows abgibt.
3.3. Finanzberichterstattung und Rechenschaftspflicht
Die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union enthält Informationen zu den Tätigkeiten der Organe, Agenturen und sonstigen Einrichtungen der EU unter dem Gesichtspunkt der Periodenrechnung und der Haushaltsbuchführung. Diese Jahresrechnung enthält nicht die Jahresrechnungen der Mitgliedstaaten.
Die Jahresrechnung der EU besteht aus zwei separaten, aber miteinander verbundenen Teilen:
a) |
dem Jahresabschluss und |
b) |
den Übersichten über den Haushaltsvollzug, in denen der Vollzug des Haushaltsplans im Einzelnen dargestellt wird. |
Es liegt in der Verantwortung des Rechnungsführers der Kommission, die konsolidierte Jahresrechnung der EU zu erstellen und sicherzustellen, dass er in allen wesentlichen Aspekten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der finanziellen Lage, des operativen Ergebnisses und des Cashflows der EU abgibt.
Zusätzlich zur Jahresrechnung werden auch Ad-hoc-Berichte über spezifische Bereiche wie der Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement, über Finanzinstrumente, über gestellte Sicherheiten und über Finanzkorrekturen erstellt.
Berichterstattung und Rechenschaftspflicht in der Kommission:
3.4. Prüfung und Entlastung
Prüfung
Die Jahresrechnung und Mittelverwaltung der EU werden durch den Europäischen Rechnungshof (Hof), ihren externen Rechnungsprüfer, überwacht, der im Rahmen seiner Tätigkeiten folgende Dokumente für das Europäische Parlament und den Rat erstellt:
1. |
einen Jahresbericht über die aus dem Gesamthaushalt finanzierten Tätigkeiten mit ausführlichen Bemerkungen über den Jahresabschluss und die zugrunde liegenden Transaktionen; |
2. |
einen auf den Ergebnissen seiner Prüfungstätigkeit basierenden und im Jahresbericht enthaltenen Bestätigungsvermerk in Form einer Zuverlässigkeitserklärung über i) die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung und ii) die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Rechnungsführung zugrunde liegenden Vorgänge, die sowohl die von Steuerpflichtigen erhobenen Einnahmen als auch die an Endempfänger geleisteten Zahlungen umfassen und |
3. |
Sonderberichte, in denen die Ergebnisse von Prüfungen, die bestimmte Bereiche betreffen, veröffentlicht werden. |
Entlastung
Die letzte Phase im Haushaltszyklus ist die Entlastung in Bezug auf den Haushaltsplan für ein bestimmtes Haushaltsjahr. Die Entlastung stellt die politische Komponente der externen Kontrolle des Haushaltsvollzugs dar und ist die Entscheidung, durch die das Europäische Parlament auf Empfehlung des Rates die Kommission (und andere EU-Einrichtungen) von der Verantwortung für die Verwaltung eines bestimmten Haushaltsplans entbindet, indem sie das Bestehen dieses Haushaltsplans für beendet erklärt. Das Europäische Parlament ist das für die Entlastung zuständige Organ der EU. Dies bedeutet, dass es dem Europäischen Parlament obliegt, im Anschluss an die Prüfung und abschließende Überarbeitung der Jahresrechnung und auf der Grundlage einer vom Rat bezüglich der Entlastung ausgesprochenen Empfehlung der Kommission und anderen Einrichtungen der EU für den Vollzug des EU-Haushalts in einem Haushaltsjahr Entlastung zu erteilen. Bei dieser Entscheidung stützt sich das EP auf eine Überprüfung der Jahresrechnung, den jährlichen Geschäfts- und Ergebnisbericht (vormals Synthesebericht und jährlicher Bewertungsbericht) der Kommission sowie auf den Jahresbericht, den Bestätigungsvermerk und die Sonderberichte des Hofs und die Antworten der Kommission auf Fragen und zusätzliche Auskunftsersuchen.
Dieses Entlastungsverfahren kann zu einem der folgenden drei Ergebnisse führen: zur Erteilung, zum Aufschub oder zur Verweigerung der Entlastung. Wesentlich für das jährliche Entlastungsverfahren im Europäischen Parlament sind die Anhörungen der Kommissare, die von Mitgliedern des Haushaltskontrollausschusses des EP zu den in ihre Zuständigkeit fallenden Politikbereichen befragt werden. Der endgültige Entlastungsbericht enthält spezielle, an die Kommission gerichtete Empfehlungen zum Tätigwerden und wird auf der Plenartagung des EP verabschiedet. Die Entlastungsempfehlungen des Rates werden vom Rat „Wirtschaft und Finanzen“ (Ecofin) angenommen. Sowohl der Entlastungsbericht des Europäischen Parlaments als auch die Entlastungsempfehlungen des Rates sind Gegenstand eines jährlichen Folgeberichts, in dem die Kommission konkrete Maßnahmen darlegt, die sie zur Umsetzung der Empfehlungen getroffen hat.
4. Konsolidierter Jahresabschluss der EU Finanzielle Situation 2015
4.1. Erträge
Bei den meisten Erträgen der EU-Organe und -Einrichtungen handelt es sich um Erträge aus Transaktionen ohne Leistungsaustausch. Die nachstehende Tabelle bietet einen Überblick über die wichtigsten Kategorien dieser Erträge.
Fünfjahrestrend für die Erträge aus Transaktionen ohne Leistungsaustausch in Mio. EUR:
Die BNE-Eigenmittel 2014 beinhalteten größere Änderungen bei den BNE-Beiträgen, die bis ins Jahr 2002 zurückreichten. Die Anpassung der Beiträge erreichten daher einen bislang unbekannten Umfang: insgesamt fast 10 Mrd. EUR für alle Mitgliedstaaten zusammen. Dies erklärt größtenteils den Rückgang im Jahr 2015 gegenüber dem vorhergehenden Haushaltsjahr.
Die Einziehung von Aufwendungen umfasst die Einziehungsanordnungen, die die Kommission ausstellt und die eingelöst oder mit nachfolgenden, im Rechnungsführungssystem der Kommission erfassten Zahlungen aus dem EU-Haushalt verrechnet werden.
4.2. Aufwendungen
Die Aufwendungen waren mit 155,9 Mrd. EUR niedriger als im vorhergehenden Haushaltsjahr (2014: 165,3 Mrd. EUR). Ein Rückgang von 4,6 Mrd. EUR wurde für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Kohäsionsfonds verzeichnet, was auf den schleppenden Anlauf der Durchführung der Programme des Planungszeitraums 2014-2020 zurückzuführen war. Die Aufwendungen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) gingen um 2,8 Mrd. EUR zurück, bedingt durch die rückläufige Entwicklung der für den Zeitraum 2007-2013 des mehrjährigen Finanzrahmens eingereichten Zahlungsanträge.
Die größten Posten bei den Aufwendungen (112,4 Mrd. EUR) sind Transferzahlungen im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung. Die wichtigsten Fonds sind: der Europäische Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und andere Instrumente zur Entwicklung des ländlichen Raums, der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie der Kohäsionsfonds und der ESF. Im Haushaltsjahr 2015 machten sie fast 71 % der Gesamtaufwendungen aus.
Unter direkter Mittelverwaltung verauslagte Aufwendungen betreffen in erster Linie den Vollzug des Haushaltsplans durch die Kommission, Exekutivagenturen und ab 2015 neuerdings auch durch Treuhandfonds. Die Verwaltungsaufwendungen aller Organe und Agenturen der EU fallen ebenfalls unter die direkte Mittelverwaltung. Bei indirekter Mittelverwaltung wird der Haushaltsplan durch Agenturen und Einrichtungen der EU, Drittländer, internationale Organisationen und andere Rechtssubjekte vollzogen. Im Allgemeinen beliefen sich die unter direkter und indirekter Mittelverwaltung angefallenen Aufwendungen auf rund 14 % der Gesamtaufwendungen (22 Mrd. EUR).
Die EU erfasst auch künftige Zahlungsverpflichtungen als Aufwendungen, die in den kassenbasierten Haushaltsrechnungen noch nicht ausgewiesen werden. Sie sind insbesondere unter Verbindlichkeiten und antizipativen Passiva für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums und unter Ruhestandsbezügen sowie Leistungen an Arbeitnehmer im Hinblick auf von Kommissionsmitgliedern, MEP und Bediensteten erworbenen Ruhegehaltsansprüchen aufgeführt und führen zu einem negativen wirtschaftlichen Ergebnis (diese Zahlungen werden aus künftigen Haushalten finanziert und sind in den Erträgen noch nicht enthalten).
4.3. Wirtschaftliches Ergebnis
Das wirtschaftliche Ergebnis für den Zeitraum (d. h. das Defizit) von 13 033 Mio. EUR verblieb auf einem ähnlichen Niveau wie im letzten Jahr.
4.4. Vermögenswerte
Vermögenswerte in Höhe von 154 Mrd. EUR in der konsolidierten Vermögensübersicht der EU
Die wichtigsten Posten auf der Aktivseite der Bilanz sind die finanziellen Vermögenswerte (Kredite, zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, Zahlungsmittel) und Vorfinanzierungsbeträge, die fast 83 % der Aktiva der EU ausmachen. Die Höhe der Kredite ist um 1,6 Mrd. EUR auf 57 Mrd. EUR gesunken, während die Summe der aus dem EU-Haushalt finanzierten zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumente (Haushaltsinstrumente) um rund 460 Mio. EUR angestiegen ist. Unter Sachanlagen sind auf der Aktivseite Vermögenswerte in Höhe von 1,7 Mrd. EUR für das Programm Copernicus angeführt und unter Anlagen im Bau 2,1 Mrd. EUR für das Projekt Galileo.
In früheren Jahren konnten die Organe und Einrichtungen der EU den Posten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende des Jahres gering halten. Der hohe Barmittelbestand von 21,7 Mrd. EUR zum 31. Dezember 2015 beruht in erster Linie auf:
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der verspäteten Zahlung der BNE- und MwSt.-Salden 2014 (5,4 Mrd. EUR), die über das Jahr 2015 verteilt und zum Großteil im September 2015 beglichen wurden. Der Beitrag der Mitgliedstaaten zum EU-Haushaltsplan auf der Grundlage von MwSt. und BNE bedarf einer jährlichen Anpassung, die am ersten Werktag des Monats Dezember jedes Jahres vorgenommen wird. Die Anpassung für 2014 umfasste umfangreichere Berichtigungen für BNE-Eigenmittel, die bis in das Jahr 2002 zurückgingen und sich für alle EU-Mitgliedstaaten auf beispiellose 9,5 Mrd. EUR beliefen; |
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BNE- und MwSt.-Salden 2015 (1,4 Mrd. EUR); |
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von zwei Mitgliedstaaten im Voraus geleistete BNE-Salden 2016 (0,7 Mrd. EUR); |
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Geldbußen und sonstige Einnahmen (1,5 Mrd. EUR). |
Auf der Grundlage der Eigenmittel-Verordnung können diese Salden erst 2016 mittels eines Berichtigungshaushaltsplans an die Mitgliedstaaten zurückgezahlt werden.
Vorfinanzierungen
Zu beachten ist, dass die Höhe der Vorfinanzierungen erheblich vom MFR-Zyklus beeinflusst wird — zu Beginn der Laufzeit eines MFR sind beispielsweise große Vorauszahlungen an die Mitgliedstaaten im Rahmen der Kohäsionspolitik zu erwarten. Die Kommission bemüht sich nach besten Kräften sicherzustellen, dass der Anteil der Vorfinanzierungen angemessen bleibt. Es muss ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Gewährleistung einer ausreichenden Finanzierung der Projekte und der zeitnahen Erfassung der Ausgaben gefunden werden.
Der Gesamtbetrag der Vorfinanzierungen (ausschließlich sonstiger Vorauszahlungen an die Mitgliedstaaten und Beiträge zu Treuhandfonds) in der Vermögensübersicht der EU beläuft sich auf 40 Mrd. EUR (2014: 45 Mrd. EUR), von denen der Großteil mit Tätigkeiten der Kommission im Zusammenhang stehen. Etwa 70 % der Vorfinanzierungen der Kommission betreffen die geteilte Mittelverwaltung, was bedeutet, dass die diesbezüglichen Haushaltsvollzugsaufgaben an die Mitgliedstaaten übertragen werden (die Kommission behält eine Aufsichtsfunktion).
Vorfinanzierungen der Kommission nach Verwaltungsform
Der bedeutendste Vorfinanzierungsbetrag bei geteilter Mittelverwaltung betrifft den EFRE und den Kohäsionsfonds.
Die langfristigen Vorfinanzierungen stiegen um 12,6 Mrd. EUR im Zusammenhang mit dem neuen MFR, während die kurzfristigen Vorfinanzierungen um 17,7 Mrd. EUR gesunken sind. Der Anstieg der langfristigen Vorfinanzierungen beruht hauptsächlich auf den neuen Vorfinanzierungszahlungen bei geteilter Mittelverwaltung für den MFR 2014-2020 (insgesamt 10 Mrd. EUR, davon 7 Mrd. EUR für die Kohäsionspolitik). Der Rückgang der kurzfristigen Beträge beruht in erster Linie ebenfalls auf der geteilten Mittelverwaltung — da sich der MFR 2007-2013 in der Abschlussphase befindet, wird die entsprechende Vorfinanzierung stufenweise abgerechnet.
Finanzinstrumente im Rahmen der direkten und indirekten Mittelverwaltung
Im Jahresabschluss der EU sind folgende Finanzinstrumente aufgeführt:
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aus dem Haushalt vergebene Darlehen, |
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Darlehen aus Anleihemitteln, |
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Kapitalbeteiligungsinstrumente, |
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Garantieinstrumente und |
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Garantiefonds: an externe Rechtssubjekte (in erster Linie an die EIB-Gruppe) vergebene Garantien für Instrumente, die nicht durch den EU-Haushalt geschaffen wurden. |
Die Bedeutung und der Umfang der durch den EU-Haushalt im Rahmen der direkten und indirekten Mittelverwaltung finanzierten Finanzinstrumente nehmen von Jahr zu Jahr zu. Dieser Ansatz basiert im Gegensatz zur traditionellen Methode des Haushaltsvollzugs durch Finanzhilfen und Fördermittel darauf, dass für jeden aus dem Haushalt über Finanzinstrumente vergebenen Euro der Begünstigte aufgrund der Hebelwirkung mehr als einen Euro an finanzieller Unterstützung erhält. Dieser intelligente Einsatz des EU-Haushalts zielt auf eine Maximierung der Wirksamkeit der verfügbaren Mittel ab. Kapitalbeteiligungsinstrumente und Investitionen (d. h. Kapitalbeteiligungsinstrumente und Schuldverschreibungen) in Garantieinstrumente und Garantiefonds sind im Jahresabschluss der EU unter zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte aufgeführt.
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte von Haushaltsfinanzinstrumenten
Garantiefonds
Die von der EU geschaffenen Garantiefonds wurden zu spezifischen Zwecken eingerichtet und werden durch Zahlungen aus dem EU-Haushalt ausgestattet, um eine Liquiditätsreserve gegen potenzielle Verluste aus den garantierten Transaktionen für die aus dem EU-Haushalt an die EIB-Gruppe vergebenen Garantien bereitzustellen. Der wichtigste 2015 neu geschaffene Garantiefonds ist der EFSI-Garantiefonds.
Der EFSI ist eine Initiative zur Stärkung der Risikotragfähigkeit der EIB-Gruppe, um die EIB zu befähigen, Investitionen bis zu 61 Mrd. EUR in der EU zu tätigen. Der EFSI ist kein eigenes Rechtssubjekt und kein Investitionsfonds im eigentlichen Sinne. Die Risikorücklage des EFSI schützt die EIB vor potenziellen Verlusten aus zugrunde liegenden Transaktionen. Sie umfasst eine Zuweisung von 5 Mrd. EUR aus dem Eigenkapital der EIB und eine Garantie aus dem EU-Haushalt von bis zu 16 Mrd. EUR (Höchstbetrag). Das Ziel besteht darin, dass die Investitionen in der EU durch die zusätzliche Finanzierung von Mitgliedstaaten, staatliche Förderbanken und Privatinvestoren insgesamt 315 Mrd. EUR erreichen.
Die Transaktionen des EFSI erfolgen unter zwei Finanzierungsfenstern: das von der EIB implementierte Finanzierungsfenster Infrastruktur und Innovation und das vom EIF implementierte Finanzierungsfenster KMU, von denen beide ein Schuldenportfolio (EU-Garantie von 12,25 Mrd. EUR) und ein Beteiligungsportfolio (EU-Garantie von 3,75 Mrd. EUR) besitzen. Der EIF handelt im Rahmen eines Abkommens mit der EIB auf der Grundlage einer EIB-Garantie, die wiederum durch eine Garantie der EU abgesichert ist.
Die EU und die EIB nehmen innerhalb des EFSI unterschiedliche Funktionen wahr. Der EFSI ist innerhalb der EIB angesiedelt, die die Transaktionen (Anleihe- und Beteiligungsinvestitionen) finanziert und die dazu erforderlichen Fremdmittel von den Kapitalmärkten aufnimmt. Was das Finanzierungsfenster Infrastruktur und Innovation betrifft, so trifft die EIB die Investitionsentscheidungen unabhängig und verwaltet die Transaktionen gemäß ihren Rechtsvorschriften und Verfahren wie bei ihren eigenen (risikobehafteten) Transaktionen. Um sicherzustellen, dass die im Rahmen des EFSI getätigten Investitionen auf die spezifische Zielsetzung der Bekämpfung des Marktversagens und der daraus folgenden Behinderung von Investitionen in der EU ausgerichtet bleiben und dass sie für die Sicherung durch die EU-Garantie infrage kommen, wurde eine spezifische Governance-Struktur geschaffen. Der Investitionsausschuss unabhängiger Fachleute prüft jedes von der EIB vorgeschlagene Projekt, ob es die Förderfähigkeitskriterien für die Deckung durch die EU-Garantie erfüllt. Sobald die Bestätigung vorliegt, dass ein Vorhaben als garantiertes Vorhaben des EFSI förderfähig ist, unterliegt die Entscheidung, das Projekt fortzusetzen und zu verwalten, dem normalen Projektzyklus und dem Governance-Prozess der EIB.
Die Funktion der EU besteht in der Bereitstellung der EU-Garantie für einen Teil der potenziellen Verluste, die für die EIB aus ihren Investitionen in Kreditfinanzierungs- und Kapitalbeteiligungsinstrumente entstehen können. Folglich greift die EU nicht in die endgültige Auswahl und Verwaltung der EFSI-Transaktionen ein, investiert keinerlei Mittel in die EFSI-Transaktionen und ist keine direkte Vertragspartei bezüglich der zugrunde liegenden Instrumente. Da die Kontrollkriterien und die buchhalterischen Anforderungen für die Konsolidierung nach den EU-Buchführungsvorschriften (und den IPSAS) nicht erfüllt sind, sind die damit verbundenen Vermögenswerte im konsolidierten Jahresabschluss der EU nicht erfasst; siehe auch Erläuterung 5.2 des konsolidierten Jahresabschlusses.
In jedem Fall ist die EU-Garantie auf einen Höchstbetrag von 16 Mrd. EUR begrenzt, und die Summe der Nettozahlungen aus dem EU-Haushalt darf diesen Betrag nicht überschreiten. EU-Garantiezahlungen würden aus einem neu eingerichteten Garantiefonds zur Bereitstellung einer Liquiditätsreserve gegen potenzielle Nettoverluste (erwartete Verluste, die nicht durch die erwarteten Einnahmen abgedeckt werden) aus den garantierten Transaktionen des EFSI erfolgen. Der EFSI-Garantiefonds wird ab 2016 aus dem EU-Haushalt finanziert, bis 2022 stufenweise auf 8 Mrd. EUR ansteigen und somit 50 % des Höchstbetrags der EU-Garantie vertreten. Zum 31. Dezember 2015 wurden 1 350 Mio. EUR gebunden, die 2016 (500 Mio. EUR) und 2017 (850 Mio. EUR) in den Garantiefonds fließen und in dem Betrag enthalten sind, der in Erläuterung 5.3.1 des konsolidierten Jahresabschlusses als noch abzuwickelnde Mittelbindungen ausgewiesen wird.
Die nachstehenden Tabellen bieten eine Übersicht über die von der EU je MFR eingesetzten Finanzinstrumente.
in Mio. EUR |
|||
MFR 2014-2020 |
Vermögenswerte |
Verbindlichkeiten |
Garantien |
Kapitalbeteiligungsinstrumente: |
|
|
|
COSME — Eigenkapitalfazilität für Wachstum |
39 |
(2) |
|
Horizont 2020 InnovFin-Eigenkapitalfazilität für FuI |
108 |
(2) |
|
|
146 |
(4) |
|
Garantieinstrumente: |
|
|
|
COSME-Kreditgarantiefazilität |
125 |
(43) |
|
Beschäftigung und soziale Innovation |
10 |
(3) |
|
Garantiefazilität für die Darlehen Studierender |
16 |
(1) |
|
Horizont 2020 — InnovFin Darlehen & Garantien für F&I |
638 |
(97) |
(442) |
Horizont 2020 — InnovFin-Bürgschaft für KMU |
294 |
(22) |
(17) |
Finanzierungsfazilität für Naturkapital |
12 |
— |
|
Instrument für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz (PF4EE) |
12 |
— |
|
|
1 107 |
(166) |
(459) |
Insgesamt |
1 253 |
(170) |
(459) |
|
|||
MFR vor 2014 |
Vermögenswerte |
Verbindlichkeiten |
Garantien |
Kredite/Kapitalbeteiligungsinstrumente/ Instrumente für technische Unterstützung: |
|
|
|
Instrument der wirtschaftlichen und finanziellen Zusammenarbeit im Rahmen der Europa- Mittelmeer-Partnerschaft (MEDA) |
251 |
(2) |
|
Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) |
153 |
(4) |
|
|
404 |
(6) |
|
Kreditinstrumente: Kredit zur Unterstützung von KMU |
19 |
|
|
Kapitalbeteiligungsinstrumente: |
|
|
|
Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU des Rahmenprogramms für Wettbewerbs- fähigkeit und Innovation |
413 |
— |
|
Startkapital für die Europäische Technologiefazilität 1998 (ETF) |
11 |
— |
|
Globaler Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energie (GEEREF) |
76 |
— |
|
Eigenkapitalfazilität des Mehrjahresrahmen- programms |
192 |
— |
|
Fonds Marguerite |
50 |
— |
|
Europäisches Mikrofinanzierungsinstrument Progress (PMF) für Beschäftigung und soziale Eingliederung |
71 |
— |
|
Europäischer Fonds für Energieeffizienz |
128 |
(22) |
|
Pilotprojekte Technologietransfer |
1 |
|
|
|
943 |
(22) |
|
Garantieinstrumente: |
|
|
|
KMU-Bürgschaftsfazilität des Rahmen- programms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP SMEG) |
108 |
(215) |
|
Kreditgarantieinstrument für TEN-V-Vorhaben (LGTT) |
238 |
(3) |
(209) |
Mehrjahresprogramm (MAP) für Unternehmen |
23 |
(35) |
|
Projektanleiheninitiative (PBI) |
236 |
(1) |
(220) |
Europäisches Progress- Mikrofinanzierungsinstrument |
13 |
(11) |
|
Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (RSFF) |
927 |
(94) |
(845) |
KMU-Bürgschaftsfazilität |
16 |
(16) |
|
|
1 561 |
(375) |
(1 274 ) |
Insgesamt |
2 927 |
(403) |
(1 274 ) |
in Mio. EUR |
|||
In Bezug auf mehr als einen MFR |
Vermögenswerte |
Verbindlichkeiten |
Garantien |
Kapitalbeteiligungsinstrumente: |
|
|
|
Europäischer Fonds für Südosteuropa (EFSE) |
118 |
— |
|
Fonds für Unternehmensexpansion im Rahmen der Fazilität für Unternehmensentwicklung und Innovation im westlichen Balkan |
10 |
— |
|
Fonds für Unternehmensinnovation im Rahmen der Fazilität für Unternehmensentwicklung und Innovation im westlichen Balkan |
21 |
— |
|
„Green for Growth Fund“ für die östliche Nachbarschaftsregion (SE4F) |
52 |
— |
|
Microfinance Initiative for Asia Debt Fund (Mikrofinanzierungsfonds für Asien) |
9 |
— |
|
MENA-Fonds für kleinste, kleine und mittelständische Unternehmen (SANAD) |
10 |
— |
|
|
220 |
— |
|
Garantieinstrumente: |
|
|
|
Garantiefazilität im Rahmen der Fazilität für Unternehmensentwicklung und Innovation im westlichen Balkan |
20 |
(14) |
|
|
20 |
(14) |
|
Garantiefonds: |
|
|
|
Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen |
2 108 |
(25) |
(19 450 ) |
Europäischer Fonds für strategische Investition (EFSI) |
1 |
— |
(202) |
|
2 109 |
(25) |
(19 652 ) |
Insgesamt |
2 349 |
(39) |
(19 652 ) |
|
|||
Gesamtbetrag |
6 529 |
(612) |
(21 385 ) |
Darlehen aus Anleihemitteln
Die EU ist durch den EU-Vertrag ermächtigt, Anleihetransaktionen zu tätigen, durch die die finanziellen Ressourcen zur Erfüllung spezifischer Aufträge mobilisiert werden. Die Kommission verwaltet im Namen der Europäischen Union derzeit drei Hauptprogramme, die Makrofinanzhilfe (MFH), die Zahlungsbilanzhilfe und den Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM), mit dem sie Darlehen gewähren kann, und das für die Kreditaktivitäten der EU benötigte Kapital wird an den Kapitalmärkten oder über Finanzinstitute aufgebracht. 2015 erbat Irland offiziell eine Verlängerung seiner ersten EFSM-Kredittilgungsfrist. Die Kreditrate in Höhe von 5 Mrd. EUR wurde in drei neue Raten von jeweils 2 Mrd. EUR, 1 Mrd. EUR und 2 Mrd. EUR aufgeteilt, und es wurden entsprechende Laufzeiten bis jeweils 2023, 2029 und 2035 festgelegt. Im Januar 2016 beantragte Portugal offiziell die Verlängerung seiner ersten Tilgungsfrist des EFSM-Kredits, der bis 3. Juni 2016 an die EU zurückzuzahlen ist. Die Tranche in Höhe von 4,75 Mrd. EUR wurde durch drei neue Tranchen von 1,5 Mrd. EUR, 2,25 Mrd. EUR und 1 Mrd. EUR refinanziert, und es wurden Laufzeiten bis 2023, 2031 bzw. 2036 festgelegt. Am 17. Juli 2015 wurde Griechenland im Rahmen des EFSM ein Überbrückungskredit als zeitweiliger Kredit vor Unterzeichnung des Kreditvertrags zwischen Griechenland und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) gewährt. Die erste und einzige Auszahlung erfolgte am 20. Juli 2015 und die Rückzahlung erfolgte in voller Höhe, als die ESM-Vereinbarung von den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets ratifiziert wurde. Diese Erstattung fand am 20 August 2015 statt.
Übersicht über die aus aufgenommenen Mitteln zu Nennbeträgen gewährten Darlehen
(in Mrd. EUR) |
||||||||||
|
Zahlungsbilanzdarlehen |
EFSM |
Sonstige (3) |
INSGESAMT |
||||||
Ungarn |
Lettland |
Rumänien |
Insgesamt |
Irland |
Portugal |
Griechenland |
Insgesamt |
Insgesamt |
||
Insgesamt gewährt |
6,5 |
3,1 |
8,4 (4) |
18,0 |
22,5 |
26,0 |
7,2 |
55,7 |
5,1 |
78,8 |
Ausgezahlt zum 31.12.2014 |
5,5 |
2,9 |
5,0 |
13,4 |
22,5 |
24,3 |
— |
46,8 |
2,4 |
62,6 |
Im Jahr 2015 ausgezahlt |
— |
— |
— |
— |
5,0 |
— |
7,2 |
12,2 |
1,3 |
13,5 |
Insgesamt ausgezahlt zum 31.12.2015 |
5,5 |
2,9 |
5,0 |
13,4 |
27,5 |
24,3 |
7,2 |
59,0 |
3,6 |
76,0 |
Zum 31.12.2015 zurückgezahlte Darlehen |
(4,0 ) |
(2,2 ) |
(1,5 ) |
(7,7 ) |
(5,0 ) |
— |
(7,2 ) |
(12,2 ) |
(0,1 ) |
(20,0 ) |
Zum 31.12.2015 ausstehender Betrag |
1,5 |
0,7 |
3,5 |
5,7 |
22,5 |
24,3 |
0 |
46,8 |
3,5 |
56,0 |
4.5. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten in Höhe von 226 Mrd. EUR in der konsolidierten Vermögensübersicht 2015 der EU
Die Passivseite besteht vor allem aus vier Hauptposten: Ruhestandsbezüge und sonstige Leistungen an Arbeitnehmer, Anleihen, Verbindlichkeiten und antizipative Passiva. Die wesentlichste Veränderung im Vergleich zu 2014 ist der Anstieg antizipativer Passiva um fast 12,4 Mrd. EUR aufgrund des Beginns der Umsetzung des MFR 2014-2020, für den die entstandenen Kosten geschätzt werden, da sie von den Mitgliedstaaten noch nicht erklärt wurden. Eine weitere wichtige Veränderung ist die Abnahme der Verbindlichkeiten um rund 12,5 Mrd. EUR in der Kohäsion infolge des Rückgangs der eingereichten Kostenaufstellungen seitens der Mitgliedstaaten für den Programmplanungszeitraum 2007-2013. Eine weitere Ursache liegt in der rückläufigen Entwicklung der eingereichten Zahlungsanträge infolge eines verhaltenen Auftakts des MFR 2014-2020 aufgrund der verzögerten Benennung von Verwaltungs- und Kontrollstellen durch die Mitgliedstaaten.
Gesamtumfang der eingegangenen und als Verbindlichkeiten erfassten Zahlungsanträge und Rechnungen
Die Tatsache, dass die Verbindlichkeiten die Aktiva übersteigen, bedeutet nicht, dass die Organe und Einrichtungen der EU sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, sondern vielmehr, dass bestimmte Verbindlichkeiten aus künftigen Jahreshaushalten finanziert werden. Gemäß der periodengerechten Zuordnung werden viele Aufwendungen im Jahr 2015 erfasst, obwohl sie tatsächlich erst im Jahr 2016 (oder später) aus dem Haushalt späterer Jahre bezahlt werden, und die zugehörigen Einnahmen werden ausschließlich in zukünftigen Perioden ausgewiesen. Besonders hervorzuheben sind hier die erheblichen 2016 zu bezahlenden Beträge für die Tätigkeiten des EGFL und die Leistungen an Arbeitnehmer, die im Verlauf der kommenden 30 oder mehr Jahre zu bezahlen sind.
5. SCHUTZ DES EU-HAUSHALTS
Übersicht über die 2015 durchgeführten Finanzkorrekturen und Einziehungen
Beim Vollzug des EU-Haushalts ist unbedingt darauf zu achten, dass die Prävention, Aufdeckung und Korrektur von Systemschwächen, die Fehler, Unregelmäßigkeiten und Betrug nach sich ziehen, auf geeignete Weise zu gewährleisten sind. Der Rechnungshof legt in seinem Jahresbericht eine Zuverlässigkeitserklärung über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge sowie zur wesentlichen Fehlerquote in den Zahlungen vor. Die Zuverlässigkeitserklärung wird mit dem Jahresabschluss der EU im Amtsblatt veröffentlicht.
Die Schutzmaßnahmen der Kommission begrenzen die Auswirkungen dieser Felder durch zwei Hauptmechanismen:
(1) |
Präventivmechanismen (z. B. Ex-Ante-Kontrollen, Zahlungsunterbrechungen und -einstellungen) und |
2. |
Korrekturmechanismen (vorwiegend Finanzkorrekturen, die den Mitgliedstaaten auferlegt oder mit ihnen vereinbart werden, sowie, in geringerem Umfang, Einziehungen von Empfängern von Zahlungen der EU). |
Bei der geteilten Mittelverwaltung (Landwirtschaft und Strukturmaßnahmen) sind in erster Linie die Mitgliedstaaten während des gesamten Ausgabenzyklus dafür verantwortlich, dass die Zahlungen aus dem EU-Haushalt im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen ordnungsgemäß erfolgen.
Korrekturmaßnahmen, also Finanzkorrekturen und Einziehungen, leiten sich aus Kontrollen und Prüfungen der Förderfähigkeit der durch den EU-Haushalt finanzierten Mittel ab, die seitens der Kommission und im Falle von Ausgaben bei geteilter Mittelverwaltung auch von den Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Zur Festlegung des Betrags einer Finanzkorrektur oder Mitteleinziehung berücksichtigt die Kommission die Art und Schwere des Verstoßes gegen das geltende Recht und die finanziellen Auswirkungen auf den EU-Haushalt, wozu auch Fälle mangelnder Funktionsfähigkeit in Verwaltungs- und Kontrollsystemen zählen. Die meisten Korrekturen werden nach der Zahlung vorgenommen.
Prozess der Finanzkorrekturen und Einziehungen:
Finanzkorrekturen und Einziehungen werden in zwei Hauptphasen des Prozesses angeführt. Die beiden Phasen können im selben Jahr oder in unterschiedlichen Jahren stattfinden:
(1) |
Finanzkorrekturen und Einziehungen in der Bestätigungsphase: Diese Beträge wurden entweder vom betreffenden Mitgliedstaat akzeptiert oder gehen auf einen Beschluss der Kommission zurück. 2015 beliefen sich die bestätigten Finanzkorrekturen und Einziehungen insgesamt auf 3 499 Mio. EUR (2014: 4 728 Mio. EUR). 2015 bestätigte Finanzkorrekturen und Einziehungen — Aufgliederung nach Politikbereichen
|
(2) |
Finanzkorrekturen und Einziehungen in der Umsetzungsphase: Diese Beträge stehen für die abschließende Phase des Verfahrens, mit dem die festgestellte rechtsgrundlos geleistete Zahlung endgültig korrigiert wird. In den Regelungsrahmen sind für die jeweiligen Bereiche mehrere Durchführungsmechanismen vorgesehen. 2015 beliefen sich die vorgenommenen Finanzkorrekturen und Einziehungen insgesamt auf 3 853 Mio. EUR (2014: 3 285 Mio. EUR). Die Umsetzung von Finanzkorrekturen und Einziehungen kann mehrere Jahre in Anspruch nehmen, was in erster Linie auf Beschlüsse über die den Mitgliedstaaten im Rahmen der Landwirtschaftspolitik gewährten Ratenaufteilungen oder Fristverlängerungen zurückzuführen ist. In der Kohäsionspolitik sieht der rechtliche Rahmen die Umsetzung während oder nach Abschluss des Programmplanungszeitraums vor. 2015 vollzogene Finanzkorrekturen und Einziehungen — Aufgliederung nach Politikbereichen
|
Die oben stehenden Ausführungen sind ergänzende Angaben, die nach den Rechnungslegungsstandards nicht verlangt werden und nicht grundsätzlich direkt aus dem Rechnungsführungssystem abgerufen wurden. Nähere Einzelheiten zu diesen Zahlen sowie zu den Präventions- und Korrekturmechanismen finden sich in der jährlichen Mitteilung der Kommission zum Schutz des EU-Haushalts, die an das für die Entlastung zuständige Organ und an den Rechnungshof übermittelt wird und auf dem Server Europa auf der Website der Generaldirektion Haushalt abrufbar ist.
6. Verwaltung von Risiken und Unsicherheiten beim Vollzug des EU-Haushaltsplans
Risiken und Unsicherheiten beim Vollzug des EU-Haushaltsplans lassen sich in zwei Hauptkategorien unterteilen:
— |
allgemeine und erwartete Risiken und Unsicherheiten und |
— |
außerordentliche Risiken und Unsicherheiten. |
6.1. Allgemeine und erwartete Risiken und Unsicherheiten
Im Laufe des Haushaltsjahres aufgetretenen Probleme
Makroökonomisches Umfeld
Das makroökonomische Umfeld der EU hat Auswirkungen auf die Fähigkeit der EU-Mitgliedstaaten, ihre Mittelverpflichtungen gegenüber den Institutionen und Organen der EU zu erfüllen, und somit auf die Fähigkeit der EU, die Umsetzung von EU-Strategien, wie im oben stehenden Abschnitt 2 hervorgehoben, fortzusetzen. Die europäische Wirtschaft wird nach wie vor durch eine Reihe positiver Faktoren gestützt, wie die Ölpreise, der Wechselkurs des Euro und Finanzierungsaufwendungen, durch welche die Ausfuhren und der private Verbrauch angeregt wurden. Investitionen werden jedoch noch immer durch die wirtschaftliche und politische Ungewissheit und in einigen Ländern durch übermäßige Verschuldung gebremst. Mit ihrem Eintritt in das vierte Jahr der Erholung muss sich die europäische Wirtschaft Gegenwinden und erheblichen Risiken durch die Konjunkturabschwächung in Schwellenländern stellen. Ein ausreichend starkes Wirtschaftswachstum für den substanziellen Abbau der Erwerbslosigkeit konnte bislang nicht zustande kommen, und eine Neubelebung der Investitionen, die für die Nachhaltigkeit des Wiederaufschwungs unabdingbar ist, lässt sich nur in beschränktem Maße nachweisen. Darüber hinaus geht der Vollzug des EU-Haushalts im MFR 2014-2020 eher schleppend voran, und die fortwährenden Problemfragen bezüglich Griechenland und der Flüchtlingskrise ergänzen dieses Gesamtbild.
Trotz der wesentlichen Unterstützung durch die oben beschriebenen positiven Faktoren, die heute eine etwas solidere und nachhaltigere Entwicklung verzeichnen, als zuvor erwartet, bleibt die wirtschaftliche Erholung der Eurozone gemäßigt. Insbesondere ist der Ölpreis in erster Linie aufgrund des reichlichen Angebots erneut gesunken, und es wird heute erwartet, dass er zunächst auf einem deutlich niedrigeren Niveau verbleibt und sich zu einem späteren Zeitpunkt erholt. Die Steuerpolitik in der Eurozone schlägt einen etwas wachstumsorientierteren Kurs ein, was vorrangig auf die Staatsausgaben im Zusammenhang mit dem Zustrom von Asylsuchenden in einigen Mitgliedstaaten zurückzuführen ist. Außerdem soll die Kombination der von der Europäischen Zentralbank (EZB) gewährten quantitativen Lockerung und Krediterleichterung die Finanzierungsaufwendungen im Euroraum über einen längeren Zeitraum als zuvor erwartet einschränken und darüber hinaus dazu beitragen, die finanzielle Zersplitterung und Differenzierung unter den Mitgliedstaaten zu verringern. Währenddessen wird der von diesen Faktoren begünstigte Aufschwung in zunehmendem Maße durch die Verschlechterung des globalen Umfelds gebremst, und einige Nachwirkungen der Krise (in erster Linie ein hohes Maß an politischer Ungewissheit, Verschuldung und Erwerbslosigkeit) wirken sich negativ auf das Wachstum aus.
Reales BIP (Prognose), Inflationsrate und Arbeitslosenquote in %, im EU-Durchschnitt (5)
|
Reales BIP |
Inflation |
Arbeitslosenquote |
||||||
2015 |
2016 |
2017 |
2015 |
2016 |
2017 |
2015 |
2016 |
2017 |
|
Belgien |
1,3 |
1,3 |
1,7 |
0,6 |
1,4 |
1,7 |
8,3 |
8,0 |
7,4 |
Deutschland |
1,7 |
1,8 |
1,8 |
0,1 |
0,5 |
1,5 |
4,8 |
4,9 |
5,2 |
Estland |
0,9 |
2,1 |
2,3 |
0,1 |
1,0 |
2,5 |
6,3 |
6,3 |
7,5 |
Irland |
6,9 |
4,5 |
3,5 |
0,0 |
0,6 |
1,4 |
9,4 |
8,5 |
7,8 |
Griechenland |
0,0 |
(0,7 ) |
2,7 |
(1,1 ) |
0,5 |
0,8 |
25,1 |
24,0 |
22,8 |
Spanien |
3,2 |
2,8 |
2,5 |
(0,6 ) |
0,1 |
1,5 |
22,3 |
20,4 |
18,9 |
Frankreich |
1,1 |
1,3 |
1,7 |
0,1 |
0,6 |
1,3 |
10,5 |
10,5 |
10,3 |
Italien |
0,8 |
1,4 |
1,3 |
0,1 |
0,3 |
1,8 |
11,9 |
11,4 |
11,3 |
Zypern |
1,4 |
1,5 |
2,0 |
(1,6 ) |
0,2 |
1,3 |
15,5 |
14,5 |
13,2 |
Lettland |
2,7 |
3,1 |
3,2 |
0,2 |
0,4 |
2,0 |
9,9 |
9,2 |
8,6 |
Litauen |
1,6 |
2,9 |
3,4 |
(0,7 ) |
(0,1 ) |
2,1 |
9,0 |
8,0 |
7,2 |
Luxemburg |
4,7 |
3,8 |
4,4 |
0,1 |
0,4 |
2,4 |
6,1 |
6,0 |
6,0 |
Malta |
4,9 |
3,9 |
3,4 |
1,2 |
1,7 |
2,1 |
5,4 |
5,4 |
5,4 |
Niederlande |
2,0 |
2,1 |
2,3 |
0,2 |
0,9 |
1,5 |
6,9 |
6,6 |
6,4 |
Österreich |
0,7 |
1,7 |
1,6 |
0,8 |
0,9 |
1,8 |
6,0 |
6,2 |
6,4 |
Portugal |
1,5 |
1,6 |
1,8 |
0,5 |
0,7 |
1,1 |
12,6 |
11,7 |
10,8 |
Slowenien |
2,5 |
1,8 |
2,3 |
(0,8 ) |
(0,3 ) |
1,1 |
9,1 |
8,8 |
8,4 |
Slowakei |
3,5 |
3,2 |
3,4 |
(0,3 ) |
0,3 |
1,7 |
11,5 |
10,3 |
9,3 |
Finnland |
0,0 |
0,5 |
0,9 |
(0,2 ) |
0,1 |
1,5 |
9,5 |
9,4 |
9,3 |
Euro-Währungsgebiet |
1,6 |
1,7 |
1,9 |
0,0 |
0,5 |
1,5 |
11,0 |
10,5 |
10,2 |
Bulgarien |
2,2 |
1,5 |
2,0 |
(1,1 ) |
(0,1 ) |
0,9 |
10,1 |
9,4 |
8,8 |
Tschechische Republik |
4,5 |
2,3 |
2,7 |
0,3 |
0,4 |
1,4 |
5,1 |
4,8 |
4,7 |
Dänemark |
1,2 |
1,7 |
1,9 |
0,2 |
0,9 |
1,7 |
6,0 |
5,8 |
5,6 |
Kroatien |
1,8 |
2,1 |
2,1 |
(0,3 ) |
0,3 |
1,6 |
16,2 |
15,1 |
13,8 |
Ungarn |
2,7 |
2,1 |
2,5 |
0,1 |
1,7 |
2,5 |
6,7 |
6,0 |
5,2 |
Polen |
3,5 |
3,5 |
3,5 |
(0,7 ) |
0,6 |
1,7 |
7,5 |
7,0 |
6,5 |
Rumänien |
3,6 |
4,2 |
3,7 |
(0,4 ) |
(0,2 ) |
2,5 |
6,7 |
6,6 |
6,5 |
Schweden |
3,6 |
3,2 |
2,9 |
0,7 |
1,1 |
1,4 |
7,4 |
6,9 |
6,7 |
Vereinigtes Königreich |
2,3 |
2,1 |
2,1 |
0,0 |
0,8 |
1,6 |
5,2 |
5,0 |
4,9 |
EU |
1,9 |
1,9 |
2,0 |
0,0 |
0,5 |
1,6 |
9,5 |
9,0 |
8,7 |
Für das BIP im Euroraum wird ein leichter Anstieg von 1,6 % im Jahr 2015 auf 1,7 % im Jahr 2016 prognostiziert. Sobald sich die globale Wirtschaftstätigkeit zu erholen beginnt, sollten die positiven Auswirkungen im späteren Verlauf des Jahres 2016 und im Jahr 2017 wahrzunehmen sein. Darüber hinaus sollten einige der in den Mitgliedstaaten umgesetzten Strukturreformen einen fortwährenden wachstumsfördernden Effekt haben. Angesichts des Rückgangs der negativen Folgen der Krise wird erwartet, dass Konsum und Investitionen angeregt werden. Obgleich die Schuldenstände in einigen Bereichen der Wirtschaft nicht zurückgegangen sind, sollte der akute Druck des Schuldenabbaus durch erleichterte Finanzierungskonditionen abgeschwächt werden. Im Allgemeinen wird erwartet, dass das BIP-Wachstum im Euroraum bis 2017 weiter auf 1,9 % ansteigt. 2016 sollten die Mitgliedstaaten, einschließlich Griechenland, wo im Laufe des Jahres ein Wiederaufschwung der Wachstumsraten zu erwarten ist, den Erholungskurs weiter verfolgen. Der Investitionsplan für Europa wurde ausgearbeitet, um die derzeitige Investitionslücke in der EU durch die Mobilisierung privater Finanzierung für strategische Investitionen in Schlüsselbereichen zu überwinden und darüber hinaus einen positiven Einfluss auf öffentliche und private Investitionen in die Wege zu leiten. Den Prognosen zufolge wird sich die wirtschaftliche Tätigkeit 2017 in allen Mitgliedstaaten im Aufschwung befinden.
2015 dürfte das gesamtstaatliche Defizit im Euroraum auf 2,2 % des BIP gesunken sein, und für 2016 und 2017 wird ein weiterer Rückgang auf 1,9 % bzw. 1,6 % prognostiziert. Für das nächste Jahr wird unter der Annahme einer unveränderten Politik sowohl im Euroraum als auch in der EU mit einem weitgehend stabilen strukturellen Gleichgewicht gerechnet. Den Prognosen zufolge wird das Schulden-BIP-Verhältnis im Euroraum von seinem Höchststand von 94,5 % im Jahr 2014 bis 2017 auf 91,3 % sinken.
Die Verbesserung der Arbeitsmarktbedingungen, die mit einem gemäßigten Wirtschaftsaufschwung einhergeht, untermauert einen moderaten Anstieg der Beschäftigungszahlen. Im Allgemeinen wird erwartet, dass die Beschäftigungsquote im Euroraum 2015 um 1,1 % angestiegen ist und dass sich dieses Wachstum in diesem und im nächsten Jahr dank soliderer Wirtschaftstätigkeit, verstärkten Konjunkturoptimismus und höherer Vermögensbildung etwa im gleichen Rhythmus fortsetzt.
Die wirtschaftlichen Aussichten für den Euroraum sind nach wie vor von großer Ungewissheit geprägt, und die allgemeinen Risiken sind eindeutig abwärtsgerichtet. Die Risiken bezüglich des Wachstums der globalen Wirtschaft und der globalen Finanzmärkte sind deutlich gestiegen, insbesondere aufgrund des nachlassenden Wachstums in China und anderen aufstrebenden Märkten, das sich in stärkerem Maß ausweiten bzw. ausprägen kann als vorhergesehen. Einhergehend mit der Ungewissheit bezüglich der Anpassung in China könnte die Fortsetzung der geldpolitischen Normalisierung in den USA einen verstärkten negativen Effekt auf die anfälligen Marktwirtschaften von Schwellenländern, insbesondere auf diejenigen mit hohen Anteilen an Fremdwährungsschulden, haben und somit die Stabilität der Finanzmärkte beeinträchtigen. Würden diese Abwärtsrisiken eintreten, so würde dies über verschiedene Kanäle negative Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten haben. In Europa hat sich der Anteil inländischer Risiken in der vergangenen Zeit ebenfalls ausgeweitet. In Griechenland könnte ein unerwarteter Rückfall in die Krise Investitionsbeschlüsse und das Wirtschaftswachstum in erheblicherem Maße bremsen. Wenn darüber hinaus politische Herausforderung auf EU-Ebene nicht erfolgreich bewältigt werden (z. B. der Umgang mit den Migrationsströmen), könnten dadurch Entwicklungen ausgelöst werden, die sich dem Wachstum entgegenstellen.
Garantiefonds für gestellte Garantien
Die EU hat der EIB-Gruppe Garantien auf außerhalb der EU vergebene Darlehen und auf EFSI-Anleihe- und -Beteiligungstransaktionen gewährt. Zum 31. Dezember 2015 führt die EU in den Erläuterungen zum Jahresabschluss (vgl. Erläuterung 5.2.1) Eventualverbindlichkeiten für beide Garantien in Höhe von 19,7 Mrd. EUR auf. Zur Abschwächung der Auswirkungen auf den EU-Haushalt durch die Übernahmen der Risikogarantie durch die EIB hat die Kommission separate Garantiefonds (den Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen und den EFSI-Garantiefonds) eingerichtet.
Der Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen erhält Mittel aus dem EU-Haushalt und deckt 9 % der zum Jahresende ausstehenden garantierten Darlehen. Zum 31. Dezember 2015 wird durch den Bestandswert von insgesamt 2,1 Mrd. EUR ein von der EU getragenes maximales Risiko von 19,45 Mrd. EUR gedeckt. Der EFSI-Garantiefonds wird ab 2016 bis 2022 stufenweise auf 8 Mrd. EUR ansteigen und somit 50 % des Höchstbetrags der EU-Garantie in Höhe von 16 Mrd. EUR vertreten.
Anleihen und Darlehen
Die EU ist durch den EU-Vertrag ermächtigt, Anleihetransaktionen zu tätigen, durch die die finanziellen Ressourcen zur Erfüllung spezifischer Aufträge mobilisiert werden. Die Kommission verwaltet im Namen der Europäischen Union derzeit drei Hauptprogramme, die Makrofinanzhilfe (MFH), die Zahlungsbilanzhilfe und den Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM), mit dem sie Darlehen gewähren kann, und das für die Kreditaktivitäten der EU benötigte Kapital wird an den Kapitalmärkten oder über Finanzinstitute aufgebracht. Anleihe- und Kredittätigkeiten der EU sind außerbudgetäre Verfahren. In der Regel werden die aufgebrachten Mittel back-to-back an das Empfängerland verliehen, d. h. Zinssatz, Laufzeit und Nennwert sind gleich. Trotz der Back-to-back-Methode stellt der Schuldendienst für die Finanzierungsinstrumente eine rechtliche Verpflichtung der EU dar, mit der sichergestellt wird, dass alle Zahlungen in vollem Umfang und rechtzeitig erfolgen.
Die Kommission hat zur Minderung des Risikos, die Anleihen nicht zurückzahlen zu können, Verfahren eingeführt, um selbst im Falle eines Kreditausfalls die Rückzahlung von Anleihen zu sichern. Mit Beschluss des Rates, des Europäischen Parlaments und der Kommission werden die bewilligte Gesamthöhe des jeweiligen Länderprogramms, die (maximale) Anzahl der anfallenden Raten sowie die maximale (durchschnittliche) Laufzeit des Kreditpakets festgelegt. In der Folge vereinbaren die Kommission und das Empfängerland Kredit-/Finanzierungsparameter und die entsprechenden Raten und Tranchenzahlungen. Zudem hängen bei finanzieller Hilfe, die die EU und der IWF gemeinsam gewähren, alle Kreditraten (mit Ausnahme der ersten) von der Erfüllung strenger Vorgaben ab, die den für Pakete des Internationalen Währungsfonds (IWF) geltenden Konditionen ähnlich sind. Dies ist ein weiterer Faktor, durch den der Finanzierungszeitplan beeinflusst wird. Daraus ergibt sich, dass Zeitplan und Laufzeiten der Emissionen von der jeweils relevanten Kredittätigkeit der EU bestimmt werden. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich in Euro und die Laufzeiten betragen zwischen 3 und 30 Jahre.
Die nachstehende Tabelle bietet einen Überblick über den Zeitplan zur Rückzahlung ausstehender Zahlungsbilanz- und EFSM-Darlehen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Jahresrechnung:
(in Mrd. EUR) |
||||||||
|
Zahlungsbilanzdarlehen |
EFSM |
INSGESAMT |
|||||
Ungarn |
Lettland |
Rumänien |
Insgesamt |
Irland |
Portugal |
Insgesamt |
||
2017 |
|
|
1,15 |
1,15 |
|
|
|
1,15 |
2018 |
|
|
1,35 |
1,35 |
3,9 |
0,6 |
4,5 |
5,85 |
2019 |
|
0,5 |
1,0 |
1,5 |
|
|
|
1,5 |
2021 |
|
|
|
|
3,0 |
6,75 |
9,75 |
9,75 |
2022 |
|
|
|
|
|
2,7 |
2,7 |
2,7 |
2023 |
|
|
|
|
2,0 |
1,5 |
3,5 |
3,5 |
2024 |
|
|
|
|
0,8 |
1,8 |
2,6 |
2,6 |
2025 |
|
0,2 |
|
0,2 |
|
|
|
0,2 |
2026 |
|
|
|
|
2,0 |
2,0 |
4,0 |
4,0 |
2027 |
|
|
|
|
1,0 |
2,0 |
3,0 |
3,0 |
2028 |
|
|
|
|
2,3 |
|
2,3 |
2,3 |
2029 |
|
|
|
|
1,0 |
0,4 |
1,4 |
1,4 |
2031 |
|
|
|
|
|
2,25 |
2,25 |
2,25 |
2032 |
|
|
|
|
3,0 |
|
3,0 |
3,0 |
2035 |
|
|
|
|
2,0 |
|
2,0 |
2,0 |
2036 |
|
|
|
|
|
1,0 |
1,0 |
1,0 |
2038 |
|
|
|
|
|
1,8 |
1,8 |
1,8 |
2042 |
|
|
|
|
1,5 |
1,5 |
3,0 |
3,0 |
Insgesamt |
0 |
0,7 |
3,5 |
4,2 |
22,5 |
24,3 |
46,8 |
51,0 |
Bei den Anleihen der EU handelt es sich um unmittelbare und unbedingte Zahlungsverpflichtungen der EU, für die die 28 Mitgliedstaaten haften. Anleihen zur Finanzierung von Darlehen an Länder außerhalb der EU werden vom Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen gedeckt. Bei einem Ausfall eines Empfängermitgliedstaates erfolgt die Bedienung der Anleihen, sofern möglich, aus der Kasse der Kommission. Falls dies nicht möglich ist, fordert die Kommission die erforderlichen Mittel von den Mitgliedstaaten ein. Die EU-Mitgliedstaaten sind gemäß den Eigenmittelvorschriften der EU (Artikel 12 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates) rechtlich verpflichtet, ausreichende Mittel zur Erfüllung der Verpflichtungen der EU bereit zu stellen. Somit tragen die Anleger lediglich das Kreditrisiko der EU und nicht jenes der Empfänger der damit finanzierten Darlehen. Da die Mittel back-to-back weiterverliehen werden, kommt es für den EU-Haushalt weder zu einer Zinsbelastung noch zu einem Wechselkursrisiko.
Die zwischenstaatlichen Finanzstabilisierungsmechanismen Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und Europäischer Stabilisierungsmechanismus (ESM) fallen nicht unter den vertraglichen Rahmen der EU und sind somit nicht im konsolidierten Jahresabschluss der EU enthalten.
6.2. Außerordentliche Risiken und Unsicherheiten
Jedes Jahr ist die EU unerwarteten Risiken und Unsicherheiten ausgesetzt, und die Organe und Einrichtungen der EU haben sich zum Ziel gesetzt, schnelle Lösungen für die im Laufe des Jahres auftretenden Probleme zu finden. Im Haushaltsjahr 2015 stellten die Flüchtlingskrise, die Schwierigkeiten der europäischen Landwirte und die Situation im Hinblick auf nicht beglichene Zahlungsanträge und eingegangene Rechnungen zum Jahresende die wesentlichsten zu bewältigenden Risiken und Unsicherheiten dar.
Bewältigung mit der Flüchtlingskrise
In den vergangenen sechs Monaten hat sich die Europäische Kommission für eine rasche und koordinierte europäische Reaktion auf die Risiken und Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise eingesetzt und eine Reihe von Vorschlägen vorgelegt, um die Mitgliedstaaten mit Instrumenten auszustatten, die für einen besseren Umgang mit dem starken Zustrom erforderlich sind. Damit die europäische Migrations- und Asylpolitik den neuen Herausforderungen standhalten kann, stärkt die Europäische Union sie durch folgende Maßnahmen: Verdreifachung unserer Präsenz auf See, ein neues System solidarischer Sofortmaßnahmen zur Umverteilung von Asylbewerbern aus den am stärksten betroffenen Ländern, eine beispiellose Mobilisierung von EU-Mitteln in Höhe von über 10 Mrd. EUR, um die Flüchtlingskrise in den Griff zu bekommen und den am stärksten betroffenen Ländern beizustehen, Schaffung eines neuen Koordinierungs- und Kooperationsrahmens für die Westbalkanländer, Beginn einer neuen Partnerschaft mit der Türkei, ein ambitionierter Vorschlag für eine neue Europäische Grenz- und Küstenwache. Trotz dieser Maßnahmen ist die Ungewissheit im Hinblick auf den starken Zustrom Asylsuchender und die damit verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen nach wie vor hoch.
Als ersten und unmittelbaren Schritt stockte die Kommission die Mittel für Frontex, Europol und EASO für die Jahre 2015 und 2016 auf (170 Mio. EUR) und erhöhte die finanziellen Beiträge für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und den Fonds für innere Sicherheit (ISF) von ursprünglich 2 Mrd. EUR auf 3,7 Mrd. EUR. Die sofortige finanzielle Unterstützung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise außerhalb der EU bewirkten eine positive Entwicklung im Bereich der humanitären Hilfe (2,2 Mrd. EUR), die Einrichtung des EU-Treuhandfonds für Syrien (500 Mio. EUR), die Schaffung des EU-Notfall-Treuhandfonds für Afrika (1,8 Mrd. EUR), die Einrichtung der Flüchtlingsfazilität in der Türkei (1 Mrd. EUR) und andere Maßnahmen im Zusammenhang mit Sicherheit und Grenzkontrolle (300 Mio. EUR), Bekämpfung von Terrorismus (100 Mio. EUR) und Rückkehr von Vertriebenen und Flüchtlingen (280 Mio. EUR).
Förderpaket für europäische Landwirte
Das allgemeine Politik- und Marktumfeld im Haushaltsjahr 2015 führte zu Schwierigkeiten für europäische Landwirte bezüglich ihrer Cashflow-Situation und in diesem Zusammenhang zu einer wachsenden Marktinstabilität. Durch diese Schwierigkeiten entstanden Risiken nicht nur für die europäischen Landwirte, sondern auch für die EU-Organe im Hinblick auf ihre erfolgreiche Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik. Die Kommission reagierte auf diese Situation durch die Mobilisierung umfangreicher Hilfen in Höhe von 420 Mio. EUR zur Bekämpfung von Problemen in den Sektoren Milcherzeugnisse und Schweinefleisch in den kommenden Jahren. Darüber hinaus wurden weitere Maßnahmen, wie die Einführung neuer Hilfsprogramme für die private Lagerhaltung für Milcherzeugnisse und Schweinefleisch und die Möglichkeit der vorgezogenen Direktzahlungen an die Landwirte eingeleitet. Insgesamt umfasst das Förderpaket (künftige Haushalte) für europäische Landwirte dank der 2015 getroffenen Maßnahmen etwa 500 Mio. EUR. Diese unverzügliche Reaktion beweist, dass die Kommission ihre Verantwortung gegenüber den Landwirten sehr ernst nimmt und bereit ist, sie mit angemessenen Mitteln zu unterstützen.
Begleichung ausstehender Zahlungsanträge und Rechnungen
Die Problematik des Jahres 2015 im Hinblick auf die Begleichung ausstehender Zahlungsanträge und Rechnungen betraf:
— |
den unerwartet raschen Anstieg der eingereichten Zahlungsanträge und Rechnungen, der nicht mit den Prognosen übereinstimmte, weswegen sich die EU-Organe an den Zahlungsbedarf anpassen mussten und |
— |
fehlende Mittel für Zahlungen zum Jahresende zum Begleichen von eingereichten Zahlungsanträgen und Rechnungen, die über Berichtigungshaushalte finanziert werden mussten. |
Nach mehreren Jahren anhaltenden Drucks auf die Mittel für Zahlungen konnte im Haushaltsjahr 2015 eine deutliche Verbesserung im Hinblick auf Zahlungen verzeichnet werden. Der Betrag der zu begleichenden Zahlungsanträge und Rechnungen zum Jahresende sank von 25,8 Mrd. EUR 2014 auf 15,2 Mrd. EUR zum Ende 2015. Dieser Rückgang lässt sich in erster Linie auf die vorangegangenen Programmplanungszeiträume der Kohäsionspolitik zurückführen, da der Betrag der zu begleichenden Zahlungsanträge und Rechnungen für die Programme des Zeitraums 2014-2020 Ende 2014 und 2015 unerheblich war.
Bei der Kommission wird wöchentlich (manchmal täglich) eine kurzfristige Cashflow-Vorausschau durchgeführt, um sicherzustellen, dass die unmittelbaren Zahlungsverpflichtungen der EU im Rahmen der im Haushaltsplan verfügbaren Mittel für Zahlungen erfüllt werden können. Diese kurzfristige Vorausschau bildet die Grundlage für die Schätzung der Eigenmittel, die monatlich von den Mitgliedstaaten abgerufen werden müssen. Am ersten Werktag jedes Monats müssen die Mitgliedstaaten den Eigenmittelkonten der Kommission ein Zwölftel des Gesamtbetrags der im Unionshaushalt ausgewiesenen MwSt.- und BNE-Eigenmittel gutschreiben. Je nach Liquidität der Kommission können die Mitgliedstaaten im ersten Quartal des Jahres aufgefordert werden, die MwSt.- und BNE-Eigenmittel einen oder zwei Monate früher zu entrichten. Diese Vorauszahlungen sind dann je nach dem prognostizierten Mittelbedarf von Mittelabrufen in späteren Monaten abzuziehen.
Mittel- und langfristig überwacht die Kommission den Mittelbedarf für Zahlungen der EU im Rahmen ihrer regulären Tätigkeiten genau. Dies ist beispielsweise für die Ausarbeitung von Vorschlägen zum MFR erforderlich, die die Kommission im Rahmen der Aufstellung des jährlichen Haushaltsplans und bei der Ausarbeitung von Berichtigungshaushaltsplänen unterbreitet. In der Verhandlungsphase des MFR werden die verwendeten Modelle und die zugrunde liegenden Annahmen regelmäßig überwacht und bei Bedarf aktualisiert. Die Ergebnisse der Modelle fließen in die Haushaltsverhandlungen zur Festlegung der Obergrenze der Mittel für Zahlungen des MFR ein.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag — Referendum im Vereinigten Königreich
Am 23. Juni 2016 stimmten die Bürgerinnen und Bürger des Vereinigten Königreichs für einen Austritt aus der Europäischen Union. Damit diese Entscheidung des britischen Volks wirksam werden kann, muss Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union in Anspruch genommen werden. In diesem Artikel ist geregelt, wie zu verfahren ist, wenn ein Mitgliedstaat entscheidet, die Europäische Union zu verlassen. Erst wenn von diesem Artikel Gebrauch gemacht wird, können die Verhandlungen über einen Austritt des Vereinigten Königreichs beginnen. Entsprechend den Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit dem Vereinigten Königreich dann ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts aus, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Jahresrechnung lag keine förmliche Mitteilung über die Anwendung des Artikels 50 vor.
BESTÄTIGUNGSVERMERK ZUR KONSOLIDIERTEN JAHRESRECHNUNG
Die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für 2015 wurde auf der Grundlage der Informationen erstellt, die die Organe und Einrichtungen gemäß Artikel 148 Absatz 2 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union vorlegen. Ich erkläre hiermit, dass sie gemäß dem Titel IX der Haushaltsordnung und gemäß den Grundsätzen, Vorschriften und Methoden der Rechnungsführung, die in den Erläuterungen zum Jahresabschluss aufgeführt sind, erstellt wurde.
Von den Rechnungsführern dieser Organe und Einrichtungen habe ich sämtliche Informationen erhalten, die für die Erstellung der Übersichten über die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Europäischen Union und den Haushaltsvollzug notwendig sind; die Zuverlässigkeit dieser Informationen wurde von diesen Rechnungsführern bestätigt.
Ich bescheinige hiermit, dass ich anhand dieser Informationen und auf der Grundlage der Prüfungen, die ich zur Validierung der Rechnungen der Europäischen Kommission für erforderlich erachtet habe, eine hinreichende Gewähr dafür erlangt habe, dass die Jahresrechnung in allen wesentlichen Aspekten insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der finanziellen Lage, des operativen Ergebnisses und des Cashflows der Europäischen Union abgibt.
[gezeichnet]
Manfred KRAFF
Rechnungsführer der Kommission
8. Juli 2016
KONSOLIDIERTER JAHRESABSCHLUSS UND ERLÄUTERUNGEN (1)
INHALT
VERMÖGENSÜBERSICHT | 27 |
ERGEBNISRECHNUNG | 28 |
KAPITALFLUSSRECHNUNG | 29 |
VERÄNDERUNGEN DER NETTOVERMÖGENSWERTE | 30 |
ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS | 31 |
1. |
MASSGEBLICHE RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE UND VORSCHRIFTEN | 31 |
2. |
ERLÄUTERUNGEN ZUR VERMÖGENSÜBERSICHT | 42 |
3. |
ERLÄUTERUNGEN ZUR ERGEBNISRECHNUNG | 69 |
4. |
ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG | 78 |
5. |
EVENTUALFORDERUNGEN UND -VERBINDLICHKEITEN UND SONSTIGE WICHTIGE ANGABEN | 78 |
6. |
FINANZRISIKOMANAGEMENT | 83 |
7. |
ANGABEN ZU VERBUNDENEN VERTRAGSPARTEIEN | 95 |
8. |
EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG | 97 |
9. |
KONSOLIDIERUNGSKREIS | 98 |
AGGREGIERTE ÜBERSICHTEN ÜBER DEN HAUSHALTSVOLLZUG SOWIE ERLÄUTERUNGEN | 100 |
VERMÖGENSÜBERSICHT
in Mio. EUR |
|||
|
Erläuterung |
31.12.2015 |
31.12.2014 |
LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE |
|
|
|
Immaterielle Vermögenswerte |
2.1 |
337 |
282 |
Sachanlagen |
2.2 |
8 700 |
7 937 |
Investitionen, die nach der Equity-Methode ausgewiesen werden |
2,3 |
497 |
409 |
Finanzielle Vermögenswerte |
2,4 |
56 965 |
56 438 |
Vorfinanzierungen |
2,5 |
29 879 |
18 358 |
Forderungen mit Leistungsaustausch und einzuziehende Beträge ohne Leistungsaustausch |
2,6 |
870 |
1 198 |
|
|
97 248 |
84 623 |
KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE |
|
|
|
Finanzielle Vermögenswerte |
2,4 |
9 907 |
11 811 |
Vorfinanzierungen |
2,5 |
15 277 |
34 237 |
Forderungen mit Leistungsaustausch und einzuziehende Beträge ohne Leistungsaustausch |
2,6 |
9 454 |
14 380 |
Lagerbestände |
2,7 |
138 |
128 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
2,8 |
21 671 |
17 545 |
|
|
56 448 |
78 101 |
GESAMTVERMÖGEN |
|
153 696 |
162 724 |
LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN |
|
|
|
Ruhestandsbezüge und sonstige Leistungen an Arbeitnehmer |
2,9 |
(63 814 ) |
(58 616 ) |
Rückstellungen |
2,10 |
(1 716 ) |
(1 537 ) |
Finanzielle Verbindlichkeiten |
2,11 |
(51 764 ) |
(51 851 ) |
|
|
(117 293 ) |
(112 005 ) |
KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN |
|
|
|
Rückstellungen |
2,10 |
(314) |
(745) |
Finanzielle Verbindlichkeiten |
2,11 |
(7 939 ) |
(8 828 ) |
Verbindlichkeiten |
2,12 |
(32 191 ) |
(43 180 ) |
Antizipative und transitorische Passiva |
2,13 |
(68 402 ) |
(55 973 ) |
|
|
(108 846 ) |
(108 726 ) |
GESAMTVERBINDLICHKEITEN |
|
(226 139 ) |
(220 730 ) |
NETTOVERMÖGEN |
|
(72 442 ) |
(58 006 ) |
Rücklagen |
2,14 |
4 682 |
4 435 |
Bei den Mitgliedstaaten abzurufende Beträge (2) |
2,15 |
(77 124 ) |
(62 441 ) |
NETTOVERMÖGEN |
|
(72 442 ) |
(58 006 ) |
ERGEBNISRECHNUNG
in Mio. EUR |
|||
|
Erläuterung |
2015 |
2014 |
ERTRÄGE |
|
|
|
Erträge aus Transaktionen ohne Leistungsaustausch |
|
|
|
BNE-Eigenmittel |
3,1 |
95 355 |
104 688 |
Traditionelle Eigenmittel |
3,2 |
18 649 |
17 137 |
MwSt.-Eigenmittel |
3,3 |
18 328 |
17 462 |
Geldbußen |
3,4 |
531 |
2 297 |
Einziehung von Aufwendungen |
3,5 |
1 547 |
3 418 |
Sonstige |
3,6 |
5 067 |
5 623 |
Zwischensumme |
|
139 478 |
150 625 |
|
|
|
|
Erträge aus Transaktionen mit Leistungsaustausch |
|
|
|
Finanzerträge |
3,7 |
1 846 |
2 298 |
Sonstige |
3,8 |
1 562 |
1 066 |
Zwischensumme |
|
3 408 |
3 364 |
Erträge insgesamt |
|
142 886 |
153 989 |
AUFWENDUNGEN (6) |
|
|
|
Haushaltsvollzug durch die Mitgliedstaaten |
3,9 |
|
|
Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft |
|
(45 032 ) |
(44 465 ) |
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und anderer Instrumente zur Entwicklung des ländlichen Raums |
|
(16 376 ) |
(14 046 ) |
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung und Kohäsionsfonds |
|
(38 745 ) |
(43 345 ) |
Europäischer Sozialfonds |
|
(9 849 ) |
(12 651 ) |
Sonstige |
|
(2 380 ) |
(2 307 ) |
Haushaltsvollzug durch die Kommission, Exekutivagenturen und Treuhandfonds |
3,10 |
(15 626 ) |
(15 311 ) |
Haushaltsvollzug durch andere EU-Agenturen und -Einrichtungen |
3,11 |
(1 209 ) |
(1 025 ) |
Haushaltsvollzug durch Drittländer und internationale Organisationen |
3,11 |
(3 031 ) |
(2 770 ) |
Haushaltsvollzug durch andere Rechtssubjekte |
3,11 |
(2 107 ) |
(1 799 ) |
Kosten für Personal und Ruhestandsbezüge |
3,12 |
(10 273 ) |
(9 662 ) |
Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen zu den Leistungen an Arbeitnehmer |
3,13 |
(2 040 ) |
(9 170 ) |
Finanzierungskosten |
3,14 |
(1 986 ) |
(2 926 ) |
Anteil am Nettoverlust von Gemeinschaftsunternehmen und verbundenen Unternehmen |
3,15 |
(641) |
(640) |
Sonstige Aufwendungen |
3,16 |
(6 623 ) |
(5 152 ) |
Aufwendungen insgesamt |
|
(155 919 ) |
(165 269 ) |
WIRTSCHAFTLICHES ERGEBNIS DES HAUSHALTSJAHRES |
|
(13 033 ) |
(11 280 ) |
KAPITALFLUSSRECHNUNG
in Mio. EUR |
|||
|
Erläuterung |
2015 |
2014 |
Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahres |
|
(13 033 ) |
(11 280 ) |
Operative Tätigkeiten |
4,2 |
|
|
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte |
|
74 |
61 |
Abschreibungen auf Sachanlagen |
|
489 |
408 |
(Zugang)/Abgang bei Darlehen |
|
1 591 |
(1 298 ) |
(Zugang)/Abgang bei Vorfinanzierungen |
|
7 439 |
6 844 |
(Zugang)/Abgang bei Forderungen mit Leistungsaustausch und einzuziehenden Beträgen ohne Leistungsaustausch |
|
5 253 |
(1 898 ) |
(Zugang)/Abgang bei Lagerbeständen |
|
(10) |
— |
Zugang/(Abgang) bei der Verbindlichkeit „Ruhestandsbezüge und Leistungen an Arbeitnehmer“ |
|
5 198 |
11 798 |
(Zugang)/Abgang bei Rückstellungen |
|
(253) |
414 |
Zugang/(Abgang) bei Finanzverbindlichkeiten |
|
(977) |
1 146 |
Zugang/(Abgang) bei Verbindlichkeiten |
|
(10 989 ) |
6 967 |
Zugang/(Abgang) bei antizipativen und transitorischen Passiva |
|
12 429 |
(309) |
Haushaltsüberschuss des Vorjahres, als zahlungsunwirksamer Ertrag übernommen |
|
(1 435 ) |
(1 005 ) |
Sonstige zahlungsunwirksame Bewegungen |
|
32 |
130 |
Investitionstätigkeit |
4,3 |
|
|
(Zugang)/Abgang bei immateriellen Vermögenswerten sowie Sachanlagen |
|
(1 381 ) |
(2 347 ) |
(Zugang)/Abgang bei Investitionen, die nach der Equity-Methode erfasst werden |
|
(87) |
(60) |
(Zugang)/Abgang bei zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten |
|
(213) |
(1 536 ) |
NETTOCASHFLOW |
|
4 126 |
8 035 |
Nettozunahme/(-abnahme) der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
|
4 126 |
8 035 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Jahres |
2,8 |
17 545 |
9 510 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende des Jahres |
2,8 |
21 671 |
17 545 |
VERÄNDERUNGEN DER NETTOVERMÖGENSWERTE
in Mio. EUR |
|||||
|
Rücklagen (A) |
Bei den Mitgliedstaaten abzurufende Beträge (B) |
Nettovermögenswerte = (A)+(B) |
||
|
Fair-Value-Rücklage |
Sonstige Rücklagen |
Kumulierter Überschuss/(Verlust) |
Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahres |
|
SALDO PER 31.12.2013 |
99 |
3 974 |
(45 560 ) |
(4 365 ) |
(45 852 ) |
Entwicklung der Garantiefonds-Rücklage |
— |
247 |
(247) |
— |
— |
Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts |
139 |
— |
— |
— |
139 |
Sonstige |
— |
(24) |
16 |
— |
(8) |
Zuordnung des wirtschaftlichen Ergebnisses 2013 |
— |
(0) |
(4 365 ) |
4 365 |
— |
den Mitgliedstaaten gutgeschriebenes Haushaltsergebnis 2013 |
— |
— |
(1 005 ) |
— |
(1 005 ) |
Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahres |
— |
— |
— |
(11 280 ) |
(11 280 ) |
SALDO PER 31.12.2014 |
238 |
4 197 |
(51 161 ) |
(11 280 ) |
(58 006 ) |
Entwicklung der Garantiefonds-Rücklage |
— |
189 |
(189) |
— |
— |
Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts |
54 |
— |
— |
— |
54 |
Sonstige |
— |
2 |
(24) |
— |
(22) |
Zuordnung des wirtschaftlichen Ergebnisses 2014 |
— |
3 |
(11 283 ) |
11 280 |
— |
den Mitgliedstaaten gutgeschriebenes Haushaltsergebnis 2014 |
— |
— |
(1 435 ) |
— |
(1 435 ) |
Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahres |
— |
— |
— |
(13 033 ) |
(13 033 ) |
SALDO PER 31.12.2015 |
292 |
4 390 |
(64 091 ) |
(13 033 ) |
(72 442 ) |
ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
1. MASSGEBLICHE RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE UND VORSCHRIFTEN
1.1. RECHTSGRUNDLAGE UND RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN
Die Rechnungslegung der EU erfolgt nach Maßgabe der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1), im Folgenden „Haushaltsordnung“, und der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission vom 29. Oktober 2012 (ABl. L 362 vom 31.12.2012, S. 1) über die Anwendungsbestimmungen für diese Verordnung.
Die EU erstellt ihren Jahresabschluss gemäß Artikel 143 der Haushaltsordnung nach Rechnungsführungsvorschriften auf der Grundlage der Periodenrechnung, die den IPSAS (International Public Sector Accounting Standards) folgen. Die vom Rechnungsführer der Kommission eingeführten Rechnungslegungsvorschriften müssen von allen konsolidierten EU- Organen und Einrichtungen angewandt werden, um zur Harmonisierung des Verfahrens für die Erstellung der Jahresabschlüsse und Konsolidierung einheitliche Vorschriften für die Rechnungsführung, Bewertung und Rechnungslegung festzulegen. Die Jahresrechnungen werden jeweils nach Kalenderjahren in Euro geführt.
1.2. GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSLEGUNG
Grundsätzlich besteht der Zweck von Jahresabschlüssen in der Vermittlung von Informationen über Finanzlage, Leistungen und Cashflow eines Rechtssubjekts, die für verschiedenste Benutzer von Interesse sind. Die in den Jahresabschlüssen öffentlicher Rechtssubjekte wie der Europäischen Union enthaltenen Informationen sollen insbesondere die Entscheidungsfindung erleichtern und zeigen, dass das betreffende Rechtssubjekt die ihm anvertrauten Mittel effizient und verantwortungsvoll eingesetzt hat. Das vorliegende Dokument wurde unter Berücksichtigung dieser Erfordernisse verfasst.
Die allgemeinen Erwägungen (oder Grundsätze der Rechnungslegung), die im Rahmen der Erstellung der Jahresabschlüsse zu berücksichtigen sind, sind in der EU-Rechnungsführungsvorschrift 1 „Jahresabschluss“ festgelegt und entsprechen den Bestimmungen von IPSAS 1: sachgerechte Darstellung, periodengerechte Rechnungslegung, Kontinuität der Tätigkeiten, konsistente Darstellung, Aggregation, Verrechnung und Vergleichsinformation. Die qualitativen Anforderungen an die Finanzberichterstattung gemäß Artikel 144 der Haushaltsordnung sind Stichhaltigkeit, Zuverlässigkeit, Verständlichkeit und Vergleichbarkeit.
Die Erstellung des Jahresabschlusses nach Maßgabe der oben genannten Regeln und Prinzipien erfordert die Vornahme von Schätzungen, die sich sowohl auf Beträge bei bestimmten Posten der Vermögensübersicht und der Ergebnisrechnung als auch auf die entsprechenden Angaben zu Finanzinstrumenten sowie Eventualforderungen und -verbindlichkeiten auswirken.
1.3. KONSOLIDIERUNG
Konsolidierungskreis
Der konsolidierte Jahresabschluss der EU umfasst alle wichtigen kontrollierten Einrichtungen (d. h. die EU-Organe (einschließlich der Kommission) und EU-Agenturen) sowie alle verbundenen Einrichtungen und Gemeinschaftsunternehmen. Die vollständige Liste der konsolidierten Rechtssubjekte ist Erläuterung 9 zum Jahresabschluss der EU zu entnehmen. Sie umfasst heute 52 kontrollierte Rechtssubjekte, 7 Gemeinschaftsunternehmen und 1 verbundenes Unternehmen. Im Vergleich zu 2014 blieb der Konsolidierungskreis unverändert, mit Ausnahme eines neu hinzugefügten Gemeinschaftsunternehmens und eines entfernten Gemeinschaftsunternehmens — vgl. Erläuterung 2.3.
Kontrollierte Rechtssubjekte
Die Entscheidung, ein Rechtssubjekt in den Konsolidierungskreis aufzunehmen, basiert auf dem Konzept der Kontrolle. Kontrollierte Rechtssubjekte sind ausnahmslos solche, in denen die EU direkt oder indirekt die Befugnis zur Bestimmung ihrer finanziellen und operativen Tätigkeiten hat, um aus den Tätigkeiten dieses Rechtssubjekts Nutzen ziehen zu können. Diese Befugnis muss gegenwärtig ausübbar sein. Die Konsolidierung der kontrollierten Rechtssubjekte erfolgt anhand der Vollkonsolidierungsmethode. Die Konsolidierung beginnt am ersten Tag, an dem die Kontrolle besteht, und endet, wenn keine Kontrolle mehr besteht.
Die gängigsten Kontrollindikatoren der EU sind: Gründung des Rechtssubjekts durch Gründungsverträge oder einen Rechtsakt des Sekundärrechts, Finanzierung des Rechtssubjekts aus dem Gesamthaushaltsplan, das Bestehen von Stimmrechten in den leitenden Organen, Prüfung durch den Hof und Entlastung durch das Europäische Parlament. Auf Ebene des jeweiligen Rechtssubjekts muss eine Einschätzung im Einzelfall erfolgen, ob eines oder alle der oben genannten Kriterien als Bedingung(en) für Kontrolle ausreicht/en.
Diesem Ansatz zufolge stehen die Organe (mit Ausnahme der EZB) und Agenturen der EU (mit Ausnahme der Agenturen der ehemaligen zweiten Säule) unter der alleinigen Kontrolle der EU und fallen somit in den Konsolidierungskreis. Zusätzlich gilt auch die in Abwicklung befindliche Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) als kontrolliertes Rechtssubjekt.
Alle wesentlichen Transaktionen und Salden zwischen den kontrollierten Einrichtungen der EU wurden eliminiert, mit Ausnahme der nicht realisierten Gewinne und Verluste, die unwesentlich sind.
Gemeinschaftsunternehmen
Ein Gemeinschaftsunternehmen ist ein vertraglich vereinbarter Zusammenschluss, in dessen Rahmen die EU und eine oder mehrere andere Parteien (die „Mitunternehmer“) eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, die einer gemeinsamen Kontrolle unterliegt. Gemeinsame Kontrolle bedeutet die vertraglich vereinbarte gemeinsame, direkte oder indirekte Kontrolle über eine Tätigkeit mit Nutzungspotenzial. Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode ausgewiesen (siehe 1.5.4 weiter unten).
Verbundene Einrichtungen
Verbundene Einrichtungen sind Rechtssubjekte, auf die die EU zwar mittel- oder unmittelbar einen maßgeblichen Einfluss ausübt, die aber nicht ihrer Kontrolle unterliegen. Ein maßgeblicher Einfluss wird angenommen, wenn die EU direkt oder indirekt mindestens 20 % der Stimmrechte hält. Beteiligungen an verbundenen Einrichtungen werden nach der Equity-Methode ausgewiesen (siehe 1.5.4 weiter unten).
Nicht konsolidierte Rechtssubjekte, deren Mittel von der Kommission verwaltet werden
Im Jahresabschluss der EU nicht konsolidiert werden jene Fonds, welche die Kommission für das gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem des EU-Personals, den Europäischen Entwicklungsfonds und den Teilnehmer-Garantiefonds verwaltet, da die EU diese nicht kontrolliert.
1.4. ERSTELLUNGSGRUNDLAGE
1.4.1. Währung und Umrechnungskurse
Funktions- und Berichtswährung
Die Jahresabschlüsse werden in Millionen EUR dargestellt, da der Euro die Funktions- und Berichtswährung der Europäischen Union ist.
Fremdwährungstransaktionen und Jahressalden
Fremdwährungstransaktionen werden zu dem am Datum der jeweiligen Transaktion geltenden Kurs in Euro umgerechnet. Fremdwährungsgewinne und -verluste aus der Abrechnung von Fremdwährungstransaktionen und der wiederholten Umrechnung von auf Fremdwährungen lautenden monetären Forderungen und Verbindlichkeiten zu den am Jahresende geltenden Kursen sind in der Ergebnisrechnung ausgewiesen.
Für Sachanlagen sowie immaterielle Vermögenswerte gelten andere Umrechnungsmethoden. Sie werden mit ihrem Erstanschaffungswert, umgerechnet in Euro zu dem im Anschaffungszeitpunkt geltenden Kurs, erfasst.
Die Jahresendstände der auf Fremdwährungen lautenden monetären Forderungen und Verbindlichkeiten werden anhand der am 31. Dezember geltenden Kurse wie folgt umgerechnet:
Euro-Wechselkurse
Währung |
31.12.2015 |
31.12.2014 |
BGN |
1,9558 |
1,9558 |
CZK |
27,0230 |
27,7350 |
DKK |
7,4626 |
7,4453 |
GBP |
0,7340 |
0,7789 |
HRK |
7,6380 |
7,6580 |
HUF |
315,9800 |
315,5400 |
PLN |
4,2639 |
4,2732 |
RON |
4,5240 |
4,4828 |
SEK |
9,1895 |
9,3930 |
CHF |
1,0835 |
1,2024 |
JPY |
131,0700 |
145,2300 |
USD |
1,0887 |
1,2141 |
Änderungen im beizulegenden Zeitwert der auf Fremdwährung lautenden und als „zur Veräußerung verfügbar“ klassifizierten Finanzinstrumente, die auf Wechselkursdifferenzen zurückzuführen sind, werden in der Ergebnisrechnung erfasst. Wechselkursdifferenzen bei nichtmonetären finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, sind in der Ergebnisrechnung erfasst. Wechselkursdifferenzen bei nichtmonetären finanziellen Vermögenswerten, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert werden, sind in der Fair-Value-Rücklage enthalten.
1.4.2. Schätzungen
Nach IPSAS und den allgemein anerkannten Grundsätzen der Rechnungsführung beinhalten die Jahresabschlüsse auch immer Beträge, die auf Schätzungen und Annahmen beruhen, die von den jeweiligen Entscheidungsträgern auf der Grundlage der zuverlässigsten verfügbaren Informationen vorgenommen werden. Zu den wichtigen Schätzungen gehören unter anderem: Beträge für Verbindlichkeiten in Bezug auf Leistungen an Arbeitnehmer, Rückstellungen, finanzielle Risiken in Zusammenhang mit Lagerbeständen oder Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, antizipative Aktiva und Passiva, Eventualforderungen und -verbindlichkeiten sowie die Höhe der Wertminderung bei immateriellen Anlagewerten und Sachanlagen und die in den Erläuterungen zu den Finanzinstrumenten angegebenen Beträge. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Änderungen der Schätzungen werden in jenem Rechnungszeitraum ausgewiesen, in dem sie bekannt werden.
1.5. VERMÖGENSÜBERSICHT
1.5.1. Immaterielle Vermögenswerte
Durch Kauf erworbene Computer-Softwarelizenzen werden zu ihren Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und der Wertminderungsaufwendungen ausgewiesen. Die Abschreibung dieser Vermögenswerte erfolgt linear unter Berücksichtigung der geschätzten Nutzungsdauer. Die geschätzte Nutzungsdauer immaterieller Vermögenswerte hängt von ihrer jeweiligen wirtschaftlichen Nutzungsdauer oder ihrer durch eine Vereinbarung festgelegten rechtlichen Nutzungsdauer ab. Intern entwickelte immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, wenn die maßgeblichen Kriterien der EU-Rechnungslegungsvorschriften erfüllt sind; dabei ist ausschließlich die Phase der Entwicklung des Vermögenswerts maßgeblich. Zu den aktivierbaren Kosten gehören alle unmittelbar zurechenbaren Kosten, die notwendigerweise für die Erzeugung, Herstellung und Vorbereitung des Vermögenswertes entstehen, damit dieser in der von den Entscheidungsträgern vorgesehenen Weise funktionieren kann. Kosten im Zusammenhang mit Forschungstätigkeiten sowie nicht aktivierbare Entwicklungskosten und Wartungskosten werden nach Anfall als Aufwendungen angesetzt.
1.5.2. Sachanlagen
Alle Sachanlagen werden nach dem Anschaffungswertprinzip abzüglich kumulierter Abschreibung und der Wertminderungsaufwendungen ausgewiesen. Zu den Kosten werden jene Ausgaben hinzugerechnet, die direkt mit dem Erwerb, dem Bau oder der Übertragung der einzelnen Anlagen in Zusammenhang stehen.
Folgekosten sind im Buchwert der betreffenden Position enthalten bzw. werden als gesonderte Position ausgewiesen, wenn künftige wirtschaftliche Vorteile oder das mit dem Posten verbundene Nutzungspotenzial voraussichtlich der EU zugutekommen und die Kosten verlässlich ermittelt werden können. Kosten für Reparaturen und Wartungsarbeiten werden in der Rechnungsperiode, in der sie entstehen, in der Ergebnisrechnung als Aufwendungen verbucht.
Grundstücke und Kunstwerke werden nicht abgeschrieben, da davon ausgegangen wird, dass ihre Nutzungsdauer unbegrenzt ist. Anlagen im Bau werden nicht abgeschrieben, da diese Anlagen noch nicht verfügbar sind. Die Abschreibung sonstiger Anlagen erfolgt linear, sodass ihre Kosten abzüglich ihres jeweiligen Restwerts über die geschätzte Nutzungsdauer wie folgt zugeordnet werden:
Art der Anlage |
Lineare Abschreibung |
Gebäude |
4 % bis 10 % |
Anlagen und Ausstattung |
10 % bis 25 % |
Mobiliar und Fuhrpark |
10 % bis 25 % |
Computerhardware |
25 % bis 33 % |
Sonstige |
10 % bis 33 % |
Veräußerungsgewinne oder -verluste werden durch Vergleich der Erlöse abzüglich Verkaufskosten mit dem Buchwert des veräußerten Vermögenswerts ermittelt und in der Ergebnisrechnung ausgewiesen.
Leasingtransaktionen
Das Leasing von materiellen Vermögenswerten wird dann als Finanzleasing eingestuft, wenn Risiken und Erträge im Wesentlichen auf die EU entfallen. Finanzleasing wird zu Beginn des Leasingverhältnisses mit dem beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstands oder dem Barwert der Mindestleasingzahlungen angesetzt, je nachdem, welcher der beiden Werte niedriger ist. Der Zinsanteil an der Finanzleasingzahlung wird über die Leasingdauer als Aufwendung zu einem konstanten periodischen Satz im Zusammenhang mit dem noch nicht beglichenen Saldo verbucht. Die Leasingverbindlichkeiten abzüglich Finanzierungskosten sind unter den (lang- und kurzfristigen) Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Der Zinsanteil an den Finanzierungskosten wird in der Ergebnisrechnung über die Leasingdauer als Aufwendung verbucht, sodass sich für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz für die noch verbleibenden Verbindlichkeiten ergibt. Die durch Finanzleasing gehaltenen Vermögenswerte werden über die Nutzungs- bzw. Leasingdauer des Vermögenswerts abgeschrieben, je nachdem, welcher von beiden Zeiträumen kürzer ist.
Leasingtransaktionen, bei denen ein erheblicher Anteil an den Risiken und Erträgen beim Leasinggeber verbleibt, gelten als Operating Leasing. Operating-Leasingzahlungen werden in der Ergebnisrechnung linear über die Leasingdauer als Ausgaben erfasst.
1.5.3. Wertminderung nichtfinanzieller Vermögenswerte
Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer unterliegen keiner Abschreibung, sondern werden einem jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen. Abzuschreibende Vermögenswerte werden hingegen immer dann einem Werthaltigkeitstest unterzogen, wenn Ereignisse oder geänderte Umstände anzeigen, dass der Buchwert möglicherweise nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsaufwand wird in Höhe der Differenz zwischen Buchwert und erzielbarem Veräußerungswert erfasst. Der erzielbare Veräußerungswert ist der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts abzüglich Veräußerungskosten bzw. der Nutzungswert, je nachdem, welcher Wert höher ist.
Restwert und Nutzungsdauer von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen werden mindestens einmal pro Jahr überprüft und gegebenenfalls berichtigt. Der Buchwert eines Vermögenswerts wird, wenn er höher ist als der geschätzte Veräußerungswert, unmittelbar auf den erzielbaren Wert abgeschrieben. Wenn die Ursachen für in vorangehenden Jahren erfasste Wertminderungen nicht mehr gültig sind, werden die Wertminderungsaufwendungen entsprechend aufgehoben.
1.5.4. Investitionen, die nach der Equity-Methode ausgewiesen werden
Beteiligungen an verbundenen Einrichtungen und Gemeinschaftsunternehmen
Beteiligungen an verbundenen Einrichtungen und Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode und bei der ersten Erfassung nach dem Anschaffungswertprinzip ausgewiesen. Die Beteiligung der EU an den Gewinnen oder Verlusten der verbundenen Einrichtungen und Gemeinschaftsunternehmen, an denen sie beteiligt ist, wird in der Ergebnisrechnung ausgewiesen, und ihr Anteil an der Rücklagenentwicklung ist unter den Rücklagen erfasst. Die anfänglichen Kosten ergeben zusammen mit allen anderen Bewegungen (zusätzliche Beiträge, Anteile am wirtschaftlichen Ergebnis und Rücklagenentwicklungen, Wertminderungen und Dividenden) den Buchwert der gemeinsamen Einrichtung oder des Gemeinschaftsunternehmens im Jahresabschluss zum Abschlussstichtag. Dabei verringern Gewinnausschüttungen von verbundenen Einrichtungen oder Gemeinschaftsunternehmen den Buchwert des Vermögenswertes.
Wenn der Anteil der EU an den Verlusten eines Gemeinschaftsunternehmens dem Wert seiner Beteiligung an diesem Unternehmen entspricht oder diesen übersteigt, erfasst die EU keine weiteren Verlustanteile („nicht erfasste Verluste“). Der nicht erfasste Anteil der Verluste ist das Ergebnis eines bei Anwendung der Equity-Methode erforderlichen buchungstechnischen Vorgangs. Diese nicht erfassten Verluste stellen keine Verluste für die EU dar und sind auf die Tatsache zurückzuführen, dass die Aufwendungen normalerweise vor der Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen der anderen Mitunternehmer neben der EU erfasst werden.
Nicht realisierte Gewinne und Verluste bei Geschäftsvorgängen zwischen der EU und ihren verbundenen Einrichtungen oder Gemeinschaftsunternehmen sind unwesentlich und wurden daher nicht eliminiert. Die Grundsätze der Rechnungslegung von verbundenen Einrichtungen oder Gemeinschaftsunternehmen können bei ähnlichen Vorgängen und Ereignissen unter vergleichbaren Umständen von jenen der EU abweichen.
Wenn Anzeichen einer Wertminderung vorliegen, müssen Abschreibungen auf den niedrigeren erzielbaren Veräußerungswert vorgenommen werden. Der erzielbare Betrag wird, wie unter 1.5.3 beschrieben, ermittelt. Ist die Ursache für die Wertminderung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr gültig, wird der Wertminderungsaufwand aufgehoben, sodass der Buchwert wieder so hoch ist, als sei kein Wertminderungsaufwand erfasst worden.
In Fällen, in denen die EU 20 % oder mehr an einem Anlagekapitalfonds hält, strebt sie keinen maßgeblichen Einfluss an. Daher werden solche Fonds wie Finanzinstrumente behandelt und als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte eingestuft.
1.5.5. Finanzielle Vermögenswerte
Klassifizierung
Die finanziellen Vermögenswerte der EU werden in folgende Kategorien eingeteilt: zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasste finanzielle Vermögenswerte, Kredite und Forderungen, bis zur Endfälligkeit zu haltende Investitionen, zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte. Die Klassifizierung von Finanzinstrumenten wird bei ihrer erstmaligen Erfassung vorgenommen und an jedem Abschlussstichtag überprüft.
i) Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasste finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte fallen in diese Kategorie, wenn sie vor allem im Hinblick auf ihren baldigen Wiederverkauf erworben oder von der EU so eingestuft werden. Auch Derivate werden in dieser Kategorie erfasst. Vermögenswerte dieser Kategorie werden als kurzfristige Vermögenswerte behandelt, falls von einem Verkauf innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag auszugehen ist. In diesem Haushaltsjahr bestanden bei der EU keine finanziellen Vermögenswerte dieser Kategorie.
ii) Kredite und Forderungen
Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festgelegten oder vorhersehbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Sie entstehen, wenn die EU einem Schuldner Geld, Waren oder Dienstleistungen direkt zur Verfügung stellt, ohne die Absicht, die Forderung zu verkaufen, oder wenn die EU im Anschluss an eine von der EU im Rahmen eines Garantievertrags geleisteten Zahlung in die Rechte des ursprünglichen Kreditgebers eintritt. Innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag fällige Zahlungen werden als kurzfristige Vermögenswerte klassifiziert. Nach Ablauf von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag fällige Zahlungen werden als langfristige Vermögenswerte klassifiziert. Kredite und Forderungen umfassen Termineinlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als drei Monaten.
iii) Bis zur Endfälligkeit zu haltende Investitionen
Bis zur Endfälligkeit zu haltende Investitionen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festgelegten oder vorhersehbaren Zahlungen und fester Laufzeit, welche die EU bis zu ihrer Endfälligkeit halten will und kann. In diesem Haushaltsjahr bestanden bei der EU keine Investitionen dieser Kategorie.
iv) Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind nicht derivative Anlagen, die entweder ausdrücklich in diese Kategorie eingeordnet werden oder unter keine der anderen Kategorien fallen. Sie werden entweder als kurzfristige oder langfristige Vermögenswerte klassifiziert, je nachdem, in welchem Zeitraum die EU beabsichtigt, sie zu halten (in der Regel bis zum Fälligkeitstermin). Investitionen in Rechtssubjekte, die weder konsolidiert noch nach der Equity-Methode buchmäßig erfasst werden, und andere unter die Equity-Kategorie fallende Investitionen (z. B. Wagniskapitaltransaktionen) werden ebenfalls als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert.
Erstansatz und -bewertung
Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten der Kategorien „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst“, „bis zur Endfälligkeit zu haltend“ und „zur Veräußerung verfügbar“ (mit Ausnahme von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten) werden am Handelstag — dem Datum, an dem die EU sich zum Kauf oder Verkauf verpflichtet — erfasst. Kredite werden mit ihrer Auszahlung an die Kreditnehmer erfasst. Finanzinstrumente werden anfangs zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasst werden, werden anfangs zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten erfasst. Finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasst werden, werden anfangs zum beizulegenden Zeitwert erfasst, während die Transaktionskosten in der Ergebnisrechnung als Aufwand verbucht werden.
Der beizulegende Zeitwert eines finanziellen Vermögenswertes entspricht bei erstmaligem Ansatz im Normalfall dem Transaktionspreis (d. h. dem beizulegenden Zeitwert des erhaltenen Entgelts). Wird jedoch ein langfristiges, zinsloses oder günstiger als marktüblich verzinstes Darlehen gewährt, kann sein beizulegender Zeitwert als Zeitwert aller künftigen abgezinsten Zahlungsströme ermittelt werden, wobei der geltende Marktzinssatz für vergleichbare Instrumente mit ähnlichem Rating als Vergleich herangezogen wird.
Gewährte Darlehen werden zu ihrem Nennbetrag erfasst, der als beizulegender Zeitwert des Kredits gilt. Dies wird wie folgt begründet:
— |
Das „Marktumfeld“ für Anleihegeschäfte der EU zeichnet sich durch ganz besondere Merkmale aus, die es von dem Kapitalmarkt unterscheiden, an dem Unternehmens- oder Staatsanleihen begeben werden. Da Kreditgeber in diesen Märkten unter verschiedenen Investitionen wählen können, wird die Opportunitätsmöglichkeit in den Marktkursen berücksichtigt. Im Falle der EU besteht diese Möglichkeit der Wahl alternativer Investitionen jedoch nicht, da der EU Geldanlagen an den Kapitalmärkten untersagt sind; sie nimmt Mittel nur zu dem Zweck auf, diese zum gleichen Zinssatz weiterzuverleihen. Daraus folgt, dass der EU für die aufgenommenen Beträge keine alternativen Kreditvergabe- oder Investitionsmöglichkeiten offenstehen. Folglich gibt es keine Opportunitätskosten und somit besteht auch keine Grundlage für einen Vergleich mit Marktkursen. Tatsächlich stellt das Kreditgeschäft der EU an sich bereits den Markt dar. Da die „Option“ Opportunitätskosten nicht zutrifft, verhält es sich grundsätzlich so, dass der Marktkurs den wesentlichen Gehalt der EU-Kredittransaktionen nicht angemessen widerspiegelt. Daher ist es nicht angebracht, den beizulegenden Zeitwert für das Kreditgeschäft der EU anhand von Unternehmens- oder Staatsanleihen zu bestimmen. |
— |
Da es darüber hinaus weder einen aktiven Markt noch ähnliche Transaktionen als Vergleichsgrundlage gibt, sollte der von der EU für eine angemessene Bewertung ihrer Kreditgeschäfte im Rahmen des EFSM, Zahlungsbilanzdarlehen oder anderen Darlehen dieser Art verwendete Zinssatz dem in Rechnung gestellten Zinssatz entsprechen. |
— |
Zudem bestehen bei diesen Darlehen aufgrund ihrer Wechselseitigkeit (back-to-back) Ausgleichseffekte zwischen in Anspruch genommenen und vergebenen Darlehen. Der Effektivzins für das Darlehen entspricht also dem Effektivzins der zugehörigen Ausleihungen. Die von der EU getragenen und an den Kreditempfänger weiterverrechneten Transaktionskosten werden direkt in der Ergebnisrechnung erfasst. |
Finanzinstrumente werden dann nicht mehr erfasst, wenn die Zahlungsansprüche aus den Investitionen erloschen sind oder die EU im Wesentlichen alle diesbezüglichen Risiken und Erträge an eine andere Partei übertragen hat.
Folgebewertung
i) |
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasste finanzielle Vermögenswerte werden anschließend zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen. Gewinne und Verluste, die durch Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Finanzinstrumente in der Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasste Finanzinstrumente“ entstehen, werden in der Periode ihres Entstehens in der Ergebnisrechnung ausgewiesen. Die EU hält gegenwärtig keine Investitionen dieser Kategorie. |
ii) |
Kredite und Forderungen sowie bis zur Endfälligkeit zu haltende Investitionen werden anhand der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Im Falle von Darlehen aus Anleihemitteln wird derselbe Effektivzinssatz auf Darlehen und Anleihen angewandt, da diese Darlehen die Merkmale von Gegengeschäften (Back-to-back-Transaktionen) erfüllen und die Unterschiede zwischen Darlehen und Anleihen in Bezug auf Bedingungen und Beträge unwesentlich sind. Die von der EU getragenen und an den Kreditempfänger weiterverrechneten Transaktionskosten werden direkt in der Ergebnisrechnung erfasst. |
iii) |
Bis zur Endfälligkeit zu haltende Investitionen: Die EU hält gegenwärtig keine Investitionen dieser Kategorie. |
iv) |
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden anschließend zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten sind in der Fair-Value-Rücklage erfasst, mit Ausnahme von Wechselkursdifferenzen bei monetären Vermögenswerten, die in der Ergebnisrechnung erfasst sind. Werden als zur Veräußerung verfügbar eingestufte finanzielle Vermögenswerte nicht mehr erfasst oder abgewertet, werden die zuvor in der Fair-Value-Rücklage ausgewiesenen kumulativen Berichtigungen ihre beizulegenden Zeitwerts in der Ergebnisrechnung erfasst. Die mit Hilfe der Effektivzinsmethode berechneten Zinsen auf zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden in der Ergebnisrechnung erfasst. Dividenden aus zur Veräußerung verfügbaren Dividendenpapieren werden erfasst, sobald ein Auszahlungsanspruch der EU besteht. |
Der beizulegende Zeitwert von an aktiven Märkten notierten Anlagen basiert auf den jeweiligen Geldkursen. Besteht kein aktiver Markt für einen finanziellen Vermögenswert (und für nicht börsennotierte Wertpapiere), so legt die EU mit Hilfe von Bewertungstechniken einen beizulegenden Zeitwert fest. Dies umfasst die Zugrundelegung aktueller marktüblicher Transaktionen, den Verweis auf andere, weitgehend ähnliche Wertpapiere, DCF-Analysen, Optionspreismodelle und sonstige von Marktteilnehmern häufig verwendete Bewertungstechniken.
Sollte sich der beizulegende Zeitwert von Investitionen in Kapitalbeteiligungsinstrumenten ohne notierten Marktkurs nicht zuverlässig ermitteln lassen, werden diese Anlagen zum Anschaffungswert abzüglich Wertminderungsaufwendungen bewertet.
Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten
Die EU überprüft zu jedem Abschlussstichtag, ob objektive Hinweise auf die Wertminderung eines finanziellen Vermögenswertes vorliegen. Ein finanzieller Vermögenswert wird nur dann abgewertet und Wertminderungsaufwendungen entstehen nur dann, wenn aufgrund eines oder mehrerer Ereignisse nach der erstmaligen Erfassung des Vermögenswertes objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, sofern dieses Ereignis (oder diese Ereignisse) verlässlich vorhersagbare Auswirkungen auf die geschätzten künftigen Cashflows des finanziellen Vermögenswertes hat (haben).
a) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Vermögenswerte
Besteht ein objektiver Hinweis auf das Entstehen von Wertminderungsaufwendungen bei Krediten und Forderungen oder bis zur Endfälligkeit zu haltenden, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerten, wird die Höhe dieser Verluste als Differenz zwischen dem Buchwert des finanziellen Vermögenswertes und dem Zeitwert der geschätzten künftigen Cashflows (ohne die künftigen, bisher nicht entstandenen Kreditverluste), abgezinst zum ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswertes, ermittelt. Der Buchwert des finanziellen Vermögenswertes verringert sich entsprechend und der Verlustbetrag wird in der Ergebnisrechnung erfasst. Bei variabler Verzinsung eines Kredits oder einer bis zur Fälligkeit zu haltenden Investition wird der vertraglich vereinbarte Effektivzinssatz als Abzinsungssatz zur Ermittlung des Wertminderungsaufwands herangezogen. Unabhängig von der Wahrscheinlichkeit einer Aufkündigung spiegelt die Zeitwertberechnung der geschätzten künftigen Cashflows eines besicherten finanziellen Vermögenswertes die möglichen Cashflows aus der Aufkündigung abzüglich der Kosten für den Erwerb und den Verkauf der Sicherheit wider. Verringert sich der Wertminderungsaufwand in einem späteren Zeitraum und lässt sich diese Verringerung objektiv mit einem Ereignis in Verbindung bringen, das nach Erfassung des Wertminderungsaufwands eingetreten ist, so wird die zuvor erfasste Wertminderung in der Ergebnisrechnung zurückgebucht.
b) Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte
Werden Kapitalbeteiligungen als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert, wird ein signifikanter oder dauerhafter (längerfristiger) Rückgang ihres beizulegenden Zeitwerts unter den Anschaffungswert beim Werthaltigkeitstest berücksichtigt. Besteht bei zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten ein solcher Hinweis, wird der kumulierte Verlust — gemessen als die Differenz zwischen Anschaffungskosten und dem aktuellen beizulegenden Zeitwert, abzüglich eventueller, zuvor in der Ergebnisrechnung ausgewiesener Wertminderungsaufwendungen dieses finanziellen Vermögenswerts — aus den Rücklagen herausgenommen und in der Ergebnisrechnung erfasst. In der Ergebnisrechnung erfasste Wertminderungsaufwendungen aus Kapitalbeteiligungsinstrumenten werden in der Ergebnisrechnung nicht aufgehoben. Steigt in einem späteren Zeitraum der beizulegende Zeitwert eines Schuldtitels, der als zur Veräußerung verfügbarer finanzieller Vermögenswert eingestuft wurde, und lässt sich die Steigerung objektiv mit einem Ereignis in Verbindung bringen, das nach Erfassung des Wertminderungsaufwands eingetreten ist, so wird die zuvor erfasste Wertminderung in der Ergebnisrechnung zurückgebucht.
Investitionen in Wagniskapitalfonds
Investitionen in Wagniskapitalfonds werden als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert und sind daher zu ihrem beizulegenden Zeitwert zu erfassen, wobei Gewinne und Verluste, die aufgrund von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts (einschließlich Wechselkursdifferenzen) entstehen, in der Fair-Value-Rücklage ausgewiesen werden. Da es zu Investitionen in Wagniskapitalfonds an keinem aktiven Markt notierte Marktkurse gibt, werden sie einzeln nach Positionen zum Anschaffungs- bzw. Nettoinventarwert bewertet, je nachdem, welcher der beiden Werte niedriger ist. Nicht realisierte Gewinne, die sich aus der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts ergeben, werden über Rücklagen erfasst, während nicht realisierte Verluste auf ihre Wertminderung hin geprüft werden. So lässt sich feststellen, ob sie als Wertminderungsaufwand in der Ergebnisrechnung oder als Änderungen in der Fair-Value-Rücklage auszuweisen sind.
1.5.6. Lagerbestände
Lagerbestände werden zum Anschaffungswert bzw. zum erzielbaren Veräußerungswert ausgewiesen, je nachdem, welcher der beiden Werte niedriger ist. Der Anschaffungswert wird mit Hilfe der FIFO-Methode (first-in, first-out) ermittelt. Die Kosten fertiger und unfertiger Erzeugnisse beinhalten Rohstoffe, direkte Arbeitskosten, sonstige direkt zurechenbare Kosten und zugehörige Produktionsgemeinkosten (auf der Grundlage normaler operativer Kapazitäten). Der erzielbare Veräußerungswert entspricht dem geschätzten Veräußerungspreis im ordentlichen Geschäftsverlauf abzüglich der Kosten für Fertigstellung und Verkauf. Werden Bestände für eine kostenlose Vergabe oder eine Vergabe gehalten, die zum Nennwert erfolgt, werden sie zu den Anschaffungskosten oder zu den aktuellen Wiederbeschaffungskosten erfasst, je nachdem, welcher von beiden Werten niedriger ist. Die aktuellen Wiederbeschaffungskosten sind jene Kosten, die der EU entstünden, würde sie den betreffenden Vermögenswert zum Berichtsdatum erwerben.
1.5.7. Vorfinanzierungen
Vorfinanzierungen sind Zahlungen, mit denen dem Empfänger ein Vorschuss gewährt werden soll. Sie können auf mehrere Teilzahlungen über einen in dem jeweiligen Vertrag, Beschluss, der Vereinbarung oder Basisrechtsakte festgelegten Zeitraum aufgeteilt werden. Das Startkapital bzw. der Vorschuss muss innerhalb der vertraglich festgelegten Frist für die vereinbarten Zwecke verwendet oder zurückgezahlt werden. Hat der Empfänger keine förderfähigen Ausgaben zu tätigen, ist er zur Rückzahlung der Vorfinanzierung an die EU verpflichtet. Der Vorfinanzierungsbetrag kann um anerkannte förderfähige Kosten (die als Aufwendungen erfasst werden) gekürzt bzw. ganz gestrichen werden.
Die Vorfinanzierung wird an den nachfolgenden Abschlussstichtagen an dem ursprünglich in der Vermögensübersicht erfassten Betrag abzüglich innerhalb des Zeitraums entstandener, förderfähiger Aufwendungen (gegebenenfalls einschließlich geschätzter Beträge) bemessen.
Die Zinsen auf Vorfinanzierungen werden bei ihrer jeweiligen vertraglichen Fälligkeit erfasst. Eine Schätzung der aufgelaufenen Zinserträge wird anhand möglichst zuverlässiger Informationen zum Jahresende vorgenommen und in der Vermögensübersicht ausgewiesen.
Sonstige Vorauszahlungen an die Mitgliedstaaten aus der seitens der EU geleisteten Rückerstattung von Beträgen, die von den Mitgliedstaaten als Vorauszahlungen an ihre Empfänger (einschließlich „Finanzinstrumente im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung“) gezahlt wurden, werden als Vermögenswerte verbucht und unter der Rubrik Vorfinanzierungen erfasst. Die sonstigen Vorauszahlungen an die Mitgliedstaaten bemessen sich folglich an dem ursprünglich in der Vermögensübersicht erfassten Betrag abzüglich einer bestmöglichen Schätzung der den letztendlichen Empfängern entstandenen förderfähigen Aufwendungen, berechnet auf der Grundlage vernünftiger und vertretbarer Annahmen.
Die Beiträge der EU zu den Treuhandfonds des Europäischen Entwicklungsfonds oder anderer nicht konsolidierter Rechtssubjekte werden ebenfalls als Vorfinanzierung klassifiziert, da ihr Zweck darin besteht, dem Treuhandfonds einen Puffer zu verleihen, um ihm zu ermöglichen, die unter den Zielen des Treuhandfonds definierten spezifischen Maßnahmen zu finanzieren. Die EU-Beiträge zu Treuhandfonds bemessen sich anhand des ursprünglichen Betrags des EU-Beitrags abzüglich förderfähiger Aufwendungen, gegebenenfalls einschließlich der prognostizierten Beträge, die von dem Treuhandfonds innerhalb des Berichtszeitraums verausgabt wurden und dem EU-Beitrag in Übereinstimmung mit der zugrunde liegenden Vereinbarung zugeordnet werden.
1.5.8. Forderungen mit Leistungsaustausch und einzuziehende Beträge ohne Leistungsaustausch
Da die EU-Rechnungslegungsvorschriften eine separate Ausweisung von Transaktionen mit und ohne Leistungsaustausch verlangen, werden für die Erstellung des Jahresabschlusses „Forderungen“ als Ansprüche aus Transaktionen mit Leistungsaustausch definiert und „einzuziehende Beträge“ als Ansprüche aus Transaktionen ohne Leistungsaustausch (wenn die EU von einem anderen Rechtssubjekt einen Wert erhält, ohne im Gegenzug einen annähernd gleichen Wert zu veräußern, beispielsweise Forderungen von Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Eigenmitteln).
Forderungen aus Transaktionen mit Leistungsaustausch erfüllen die Definition von Finanzinstrumenten und werden deshalb als Kredite und Forderungen klassifiziert und entsprechend erfasst (siehe 1.5.5 oben). Die in den Erläuterungen zu den Finanzinstrumenten enthaltenen Angaben zu den Forderungen aus Transaktionen mit Leistungsaustausch schließen antizipative Aktiva und transitorische Passiva aus den Transaktionen mit Leistungstausch ein, da sie nicht wesentlich sind.
Einzuziehende Beträge aus Transaktionen ohne Leistungsaustausch werden in ihrer ursprünglichen Höhe (um Zinsen und Geldbußen angepasst) abzüglich Wertminderungsabschreibungen erfasst. Eine Wertminderungsabschreibung von einzuziehenden Beträgen aus Transaktionen ohne Leistungsaustausch erfolgt, wenn objektive Hinweise vorliegen, dass es der EU nicht möglich sein wird, alle fälligen Beträge entsprechend den ursprünglichen Konditionen einzuziehen. Die Höhe der Abschreibung entspricht der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem einzuziehenden Betrag. Der Abschreibungsbetrag wird in der Ergebnisrechnung ausgewiesen. Auf ausstehende Einziehungsanordnungen, für die noch keine gesonderte Abschreibung vorgenommen wurde, erfolgt eine auf Erfahrungswerten basierende allgemeine Abschreibung. Wie antizipative Aktiva zum Jahresende erfasst werden, ist Erläuterung 1.5.14 zu entnehmen. Die als einzuziehende Beträge aus Transaktionen ohne Leistungsaustausch ausgewiesenen Beträge sind keine Finanzinstrumente, da sie nicht aus einem Vertrag erwachsen, der eine finanzielle Verbindlichkeit oder ein Kapitalbeteiligungsinstrument bewirken könnte. Den Erläuterungen zum Jahresabschluss zufolge werden einzuziehende Beträge aus Transaktionen ohne Leistungsaustausch zusammen mit Forderungen aus Transaktionen mit Leistungsaustausch verbucht, wenn dies zweckmäßig erscheint.
1.5.9. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind Finanzinstrumente und werden als zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte eingestuft. Sie umfassen Kassenbestände, kurzfristig verfügbare Bankeinlagen und sonstige kurzfristige hochliquide Anlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von höchstens drei Monaten.
1.5.10. Ruhestandsbezüge und sonstige Leistungen an Arbeitnehmer
Versorgungsleistungen
Die EU stellt Pensionspläne auf, deren Leistungen im Voraus und beitragsunabhängig festgelegt werden. Die Bediensteten leisten zwar von ihren Dienstbezügen einen Beitrag in Höhe von einem Drittel der voraussichtlichen Kosten für diese Leistungen, die Verbindlichkeit wird aber nicht finanziert. Die in der Vermögensübersicht für diese Pensionspläne ausgewiesene Verbindlichkeit entspricht dem Zeitwert der Verpflichtung zum Abschlussstichtag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens. Versicherungsmathematiker berechnen die Verpflichtungen aus einem solchen Pensionsplan anhand des Anwartschafts-Barwertverfahrens. Der Zeitwert der Pensionsverpflichtungen wird ermittelt, indem die geschätzten künftigen Cashflows zum Zinssatz von Staatsanleihen in der Währung der Pensionszahlungen bei einer Laufzeit, die in etwa jener der entsprechenden Pensionsverbindlichkeit entspricht, abgezinst werden.
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste durch empirisch bestimmte Anpassungen und Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen werden unmittelbar in der Ergebnisrechnung erfasst. Jeder nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wird unmittelbar in der Ergebnisrechnung erfasst, sofern die Änderungen im Pensionsplan nicht von der Anwartschaftsdauer abhängen. In diesem Fall wird der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand linear über die Anwartschaftsdauer abgeschrieben.
Leistungen bei Krankheit nach Eintritt in den Ruhestand
Die EU gewährt ihren Bediensteten Gesundheitsleistungen durch die Erstattung medizinischer Ausgaben. Für die tägliche Verwaltung wurde ein separater Fonds geschaffen. Bedienstete im aktiven Dienst sowie Bedienstete im Ruhestand, Verwitwete und ihre Angehörigen haben Anspruch auf Leistungen aus diesem System. Die den nicht im aktiven Dienst befindlichen Personen (Ruhegehaltsempfänger, Waisen usw.) gewährten Leistungen gelten als „Sozialleistungen für nicht im aktiven Dienst befindliche Personen“. Aufgrund der Art dieser Leistungen ist eine versicherungsmathematische Berechnung erforderlich. Die Verbindlichkeit in der Vermögensübersicht wird auf einer ähnlichen Grundlage bestimmt wie jene für die Versorgungsleistungen (siehe oben).
1.5.11. Rückstellungen
Rückstellungen werden erfasst, wenn für die EU infolge vergangener Ereignisse eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, wenn wahrscheinlich davon ausgegangen werden muss, dass zu ihrer Erfüllung Mittel abfließen werden, und wenn der Betrag zuverlässig geschätzt werden kann. Für künftige operative Verluste werden keine Rückstellungen ausgewiesen. Die Höhe der Rückstellungen entspricht den bestmöglichen Schätzungen der Aufwendungen, die voraussichtlich zur Erfüllung der jeweiligen Verpflichtung zum Berichtsdatum getätigt werden müssen. Umfasst eine Rückstellung eine große Anzahl an Positionen, wird die Verpflichtung durch Gewichtung aller möglichen Ergebnisse nach ihrem jeweiligen Wahrscheinlichkeitsgrad („Erwartungswertmethode“) geschätzt.
1.5.12. Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasste Verbindlichkeiten klassifiziert oder als Finanzverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Anleihemittel setzen sich aus Anleihen von Kreditinstituten und Schuldzertifikaten zusammen. Zunächst werden sie zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei sich ihr Emissionserlös (der beizulegende Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung) abzüglich der entstandenen Transaktionskosten versteht, und anschließend anhand der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet; jegliche Abweichung zwischen dem Erlös abzüglich der Transaktionskosten und dem Rückzahlungswert wird in der Ergebnisrechnung über die Laufzeit der Anleihen anhand der Effektivzinsmethode erfasst.
Finanzverbindlichkeiten werden mit Ausnahme von Anleihen mit Fälligkeiten weniger als 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag als langfristige Verbindlichkeiten eingestuft. Bei Darlehen aus Anleihemitteln kann die Effektivzinsmethode aus Gründen der Wesentlichkeit nicht auf Darlehen und Anleihen angewendet werden. Die von der EU getragenen und an den Kreditempfänger weiterverrechneten Transaktionskosten werden direkt in der Ergebnisrechnung erfasst.
Die zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfassten finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten Derivate, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Diese werden buchhalterisch ebenso behandelt wie die zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfassten finanziellen Vermögenswerte (siehe dazu Erläuterung 1.5.5). In diesem Haushaltsjahr bestanden bei der EU keine finanziellen Verbindlichkeiten dieser Kategorie.
1.5.13. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten der EU in erheblicher Höhe beziehen sich nicht auf Transaktionen mit Leistungsaustausch wie den Erwerb von Lieferungen oder Leistungen, sondern es handelt sich hierbei um nicht beglichene Zahlungsanträge von Empfängern von Finanzhilfen oder sonstigen EU-Finanzmitteln (Transaktionen ohne Leistungsaustausch). Sie werden als Verbindlichkeiten in der Höhe der Zahlungsanträge ausgewiesen, nachdem diese eingegangen sind. Nach Überprüfung und Anerkennung der förderfähigen Kosten werden die Verbindlichkeiten in der als förderfähig anerkannten Höhe bewertet.
Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Lieferungen und Leistungen werden bei Rechnungseingang in der Höhe des ursprünglichen Betrags erfasst und die entsprechenden Aufwendungen werden verbucht, sobald die betreffenden Lieferungen und Leistungen erbracht und von der EU anerkannt wurden.
Die von der Kommission eingerichteten und verwalteten EU-Treuhandfonds werden als Teil der operativen Tätigkeiten der Kommission erachtet und in der Rechnungsführung der Kommission entsprechend ausgewiesen. Daher erfüllen die Beiträge anderer Geber zu EU-Treuhandfonds die Kriterien für Erträge aus Transaktionen ohne Leistungsaustausch zu Konditionen und werden als Verbindlichkeiten dargestellt, bis die Kosten für den Treuhandfonds entstehen. Der Treuhandfonds ist zur Finanzierung spezifischer Projekte und zur Rückgabe der verbleibenden Mittel zum Zeitpunkt der Abwicklung vorgesehen. Zum Abschlussstichtag bemessen sich die noch ausstehenden Beitragsverbindlichkeiten anhand der erhaltenen Beiträge abzüglich der für den Treuhandfonds entstandenen Aufwendungen, gegebenenfalls einschließlich der geschätzten Beträge, und werden in Übereinstimmung mit den zugrunde liegenden Vereinbarungen den Beiträgen anderer Geber zugewiesen.
1.5.14. Rechnungsabgrenzungsposten
Transaktionen und Ereignisse werden in den Jahresabschlüssen in jener Periode erfasst, auf die sie sich beziehen. Wenn bis zum Jahresende keine Rechnung ausgestellt wurde, aber die Leistung erbracht wurde, die Lieferungen von der EU vorgenommen wurden oder (z. B. aufgrund eines Abkommens) eine vertragliche Vereinbarung besteht, dann muss in den Jahresabschlüssen ein antizipativer Aktivposten erfasst werden. Wenn vor dem Jahresende eine Rechnung ausgestellt wurde, aber die Leistungen noch nicht erbracht oder die Lieferungen noch nicht vorgenommen wurden, dann werden die Erträge passiv abgegrenzt und in der nächsten Rechnungsperiode erfasst.
Auch Aufwendungen werden in der Periode ausgewiesen, auf welche sie sich beziehen. Am Ende der Rechnungsperiode werden antizipative Passiva auf der Grundlage eines Betrags erfasst, der der geschätzten Höhe der für die Periode fälligen Transferverpflichtung entspricht. Die Berechnung antizipativer Passiva erfolgt gemäß detaillierten operationellen und praktischen Leitlinien, die die Kommission herausgegeben hat, um sicherzustellen, dass die Jahresabschlüsse gemäß ihrem Anspruch ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der wirtschaftlichen und sonstigen Verhältnisse abgeben.
1.6. ERGEBNISRECHNUNG
1.6.1. Erträge
ERTRÄGE AUS TRANSAKTIONEN OHNE LEISTUNGSAUSTAUSCH
Transaktionen ohne Leistungsaustausch machen den überwiegenden Teil der Erträge der EU aus.
BNE-Eigenmittel und MwSt.-Eigenmittel
Erträge werden periodengerecht mit dem Mittelabrufschreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten erfasst. Sie werden in Höhe des „abgerufenen Betrags“ ausgewiesen. Da MwSt.- und BNE-Eigenmittel auf geschätzten Angaben für das betreffende Haushaltsjahr beruhen, kann es aufgrund von Änderungen bis zur Vorlage der endgültigen Daten durch die Mitgliedstaaten zu Anpassungen kommen. Die Auswirkungen einer Änderung des geschätzten Betrags werden berücksichtigt, wenn der Nettoüberschuss oder das Nettodefizit für die Periode der Änderung bestimmt wird.
Traditionelle Eigenmittel
Einzuziehende Beträge aus Transaktionen ohne Leistungsaustausch und zugehörige Einnahmen werden erfasst, sobald die entsprechenden monatlichen Übersichten über die „A“-Buchführung (einschließlich garantierter und nicht angefochtener erhobener Zölle und fälliger Beträge) der Mitgliedstaaten eingehen. Zum Berichtsdatum werden die von den Mitgliedstaaten für die jeweilige Periode eingezogenen Beträge, die jedoch noch nicht an die Kommission gezahlt wurden, geschätzt und als antizipative Aktiva periodengerecht erfasst. Die von den Mitgliedstaaten eingegangenen vierteljährlichen Übersichten über die „B“-Buchführung (einschließlich der weder erhobenen noch garantierten Zölle und vom Schuldner angefochtene garantierte Beträge) werden als Erträge abzüglich Einziehungskosten, zu deren Einbehaltung die Mitgliedstaaten berechtigt sind, ausgewiesen. Außerdem wird eine Wertminderung für den Betrag der geschätzten Einziehungslücke ausgewiesen.
Geldbußen
Erträge aus Geldbußen werden erfasst, wenn der Beschluss der EU über die Verhängung einer Geldbuße erlassen und dem Adressaten offiziell mitgeteilt wurde. Bestehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit der betreffenden Einrichtung, wird ein herabgesetzter Betrag ausgewiesen. Nach dem Beschluss zur Verhängung einer Geldbuße bleiben dem Schuldner ab dem Datum der Mitteilung zwei Monate,
— |
um entweder die Strafe anzunehmen — in diesem Fall hat er die Geldbuße innerhalb der festgesetzten Frist zu zahlen, wobei der betreffende Betrag endgültig von der EU eingezogen wird, |
— |
oder um den Beschluss abzulehnen und entsprechend dem EU-Recht Rechtsmittel einzulegen. |
Gleichwohl ist der Schuldner gemäß Artikel 278 EU-Vertrag verpflichtet, die Geldbuße zunächst innerhalb der gesetzten Frist von drei Monaten zu entrichten, da eine Klage keine aufschiebende Wirkung hat; unter bestimmten Umständen kann der Schuldner stattdessen mit Zustimmung des Rechnungsführers der Kommission auch eine Bankgarantie über den entsprechenden Betrag vorlegen.
Legt die mit einer Strafe belegte Einrichtung Berufung gegen den Beschluss ein, nachdem sie die Geldbuße bereits unter Vorbehalt entrichtet hat, wird der Betrag als Eventualverbindlichkeit ausgewiesen. Da jedoch gegen einen Beschluss der EU eingelegte Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung haben, wird der eingegangene Betrag zur Abrechnung der einzuziehenden Beträge herangezogen. Falls eine Garantie statt einer Zahlung eingegangen ist, bleibt die Geldbuße als einzuziehender Betrag erfasst. Wenn es als wahrscheinlich gilt, dass das Gericht der Europäischen Union gegen die EU entscheidet, muss eine Rückstellung zur Deckung dieses Risikos gebildet werden. Wurde stattdessen eine Bankgarantie geleistet, wird der ausstehende einzuziehende Betrag vorschriftsmäßig abgeschrieben. Die aufgelaufenen Zinsen, die die Kommission erhält, da die auf den Bankkonten eingegangenen Zahlungen verzinst werden, werden als Ertrag ausgewiesen, und die etwaige Eventualverbindlichkeit wird entsprechend erhöht.
Seit 2010 werden alle unter Vorbehalt entrichteten Geldbußen von der Kommission in einem speziell eingerichteten Fonds (BUFI) verwaltet und in Finanzinstrumente investiert, die als zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte eingestuft werden.
ERTRÄGE AUS TRANSAKTIONEN MIT LEISTUNGSAUSTAUSCH
Erträge aus dem Verkauf von Gütern und Dienstleistungen werden zum Zeitpunkt des Übergangs der wesentlichen Risiken und Erträge in Verbindung mit den Gütern auf den Käufer erfasst. Erträge im Zusammenhang mit Transaktionen, die die Bereitstellung von Dienstleistungen umfassen, werden unter Bezugnahme auf die Phase der Fertigstellung zum Berichtsdatum erfasst.
Zinserträge und Zinsaufwendungen
Zinserträge und Zinsaufwendungen werden in der Ergebnisrechnung anhand der Effektivzinsmethode ausgewiesen. Mit dieser Methode lassen sich die fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit berechnen und die Zinserträge oder -aufwendungen über den relevanten Zeitraum zuordnen. Bei der Berechnung des Effektivzinssatzes schätzt die EU die Cashflows unter Berücksichtigung aller vertraglichen Konditionen des Finanzinstruments (beispielsweise Vorauszahlungsoptionen), lässt jedoch dabei künftige Kreditverluste unberücksichtigt. Die Berechnung beinhaltet alle zwischen den Vertragsparteien bezahlten oder erhaltenen Gebühren und Zinspunkte, die in den Effektivzinssatz einfließen, sowie die Transaktionskosten und alle sonstigen Auf- oder Abschläge.
Wurde ein einzelner finanzieller Vermögenswert oder eine Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte infolge eines Wertminderungsaufwands abgeschrieben, werden zur Bestimmung des Wertminderungsaufwands die Zinserträge anhand des Zinssatzes erfasst, der zur Diskontierung der künftigen Cashflows verwendet wird.
Dividendenerträge
Dividendenerträge werden bei Entstehung des Zahlungsanspruchs erfasst.
1.6.2. Aufwendungen
Aufwendungen aus Transaktionen ohne Leistungsaustausch machen den überwiegenden Teil der Aufwendungen der EU aus. Sie beziehen sich auf Transferleistungen an Empfänger und können in drei Arten unterteilt werden: Ansprüche, vertragliche Transferzahlungen und Finanzhilfen, Beiträge und Schenkungen nach Ermessen.
Transferzahlungen werden im Rechnungszeitraum der Ereignisse, die Anlass zur betreffenden Zahlung gegeben haben, als Aufwendungen verbucht, wenn die Art der Transferzahlung durch eine Rechtsvorschrift (Haushaltsordnung, Beamtenstatut oder sonstige Verordnung) gedeckt ist oder zur Genehmigung der Transferzahlung eine Vereinbarung unterzeichnet wurde, wenn außerdem der Empfänger alle Förderfähigkeitskriterien erfüllt und eine vernünftige Schätzung des Betrags möglich ist.
Geht ein Antrag auf Zahlung oder Kostenvergütung ein und entspricht er den Zulassungskriterien, so wird er in Höhe des förderfähigen Betrages als Aufwand verbucht. Bis zum Jahresende entstandene förderfähige Aufwendungen, die fällig sind, aber noch nicht gemeldet wurden, werden geschätzt und als antizipative Passiva erfasst.
Aufwendungen aus Transaktionen mit Leistungsaustausch, die aus dem Erwerb von Gütern und Leistungen entstehen, werden mit ihrer Lieferung und Annahme durch die EU erfasst. Sie werden zum ursprünglichen Rechnungsbetrag bewertet. Des Weiteren werden zum Abschlussstichtag Aufwendungen im Zusammenhang mit innerhalb des Zeitraums gelieferten Leistungen, für die noch keine Rechnungen eingegangen sind bzw. anerkannt wurden, geschätzt und in der Ergebnisrechnung ausgewiesen.
1.7. EVENTUALFORDERUNGEN UND -VERBINDLICHKEITEN
1.7.1. Eventualforderungen
Eine Eventualforderung ist eine mögliche Forderung infolge vergangener Ereignisse, deren Existenz erst durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer ungewisser künftiger Ereignisse, die nicht gänzlich in der Kontrolle der EU liegen, bestätigt wird. Eine Eventualforderung ist auszuweisen, wenn das Eintreten eines wirtschaftlichen Nutzens oder eines Nutzungspotenzials wahrscheinlich ist.
1.7.2. Eventualverbindlichkeiten
Eine Eventualverbindlichkeit ist eine mögliche Verpflichtung infolge vergangener Ereignisse, deren Existenz erst durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrere ungewisser künftiger Ereignisse bestätigt wird, die nicht gänzlich in der Kontrolle der EU liegen, oder eine gegenwärtige Verpflichtung, die auf vergangenen Ereignissen beruht, jedoch nicht erfasst wird, weil das Eintreten eines Mittelabflusses zur Erfüllung der Verpflichtung, der mit einem wirtschaftlichen Nutzen oder einem Nutzungspotenzial verbunden ist, nicht wahrscheinlich ist, oder weil in extrem seltenen Fällen die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend zuverlässig ermittelt werden kann.
2. ERLÄUTERUNGEN ZUR VERMÖGENSÜBERSICHT
VERMÖGENSWERTE
2.1. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
in Mio. EUR |
|
Bruttobuchwert zum 31.12.2014 |
577 |
Zugänge |
134 |
Veräußerungen |
(14) |
Umwidmungen zwischen Vermögenskategorien |
0 |
Sonstige Änderungen |
0 |
Bruttobuchwert zum 31.12.2015 |
698 |
Kumulierte Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte zum 31.12.2014 |
(295) |
Abschreibungsaufwand für das Haushaltsjahr |
(74) |
Veräußerungen |
9 |
Umwidmungen zwischen Vermögenskategorien |
0 |
Sonstige Änderungen |
— |
Kumulierte Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte zum 31.12.2015 |
(361) |
Nettobuchwert zum 31.12.2015 |
337 |
Nettobuchwert zum 31.12.2014 |
282 |
Die oben aufgeführten Beträge beziehen sich in erster Linie auf Computersoftware.
2.2. SACHANLAGEN
Der Anstieg bei den Sachanlagen ist hauptsächlich auf die Weiterentwicklung der Vermögenswerte im Zusammenhang mit den Weltraumprogrammen Galileo und Copernicus zurückzuführen, die mit der Unterstützung der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) aufgebaut werden.
Für Galileo, das globale Satellitennavigationssystem der EU (GNSS), belaufen sich die Anlagen im Bau zum 31. Dezember 2015 auf insgesamt 2 110 Mio. EUR (2014: 1 478 Mio. EUR). Im Bezugszeitraum wurde ein Betrag von 17 Mio. EUR (2014: 17 Mio. EUR) der nicht kapitalisierbaren Entwicklungskosten als Aufwendungen erfasst. Bei seiner Fertigstellung wird das System 30 Satelliten und ein Netzwerk aus Bodenstationen umfassen. Zum Abschlussstichtag wurden bereits 12 Galileo-Satelliten gestartet.
Die mit dem Europäischen Erdbeobachtungsprogramm Copernicus zusammenhängenden Vermögenswerte werden in der Vermögensübersicht der EU erfasst, seit sie 2014 von der ESA übertragen wurden. Zum Abschlussstichtag sind die 1 188 Mio. EUR im Zusammenhang mit im Bau befindlichen Copernicus-Satelliten unter Anlagen im Bau verbucht (2014: 1 228 Mio. EUR). Darüber hinaus sind 498 Mio. EUR im Zusammenhang mit den in Umlauf befindlichen Satelliten Sentinel 1A und 2A als Vermögenswerte unter der Rubrik Sachanlagen abzüglich kumulierter Abschreibungen verbucht (2014: 283 Mio. EUR), nachdem Sentinel 2A gestartet und innerhalb des Berichtszeitraums in Betrieb genommen wurde. Die Satelliten Sentinel 1A und 2A werden über ihre erwartete Nutzungsdauer von 7 Jahren abgeschrieben.
Sachanlagen
in Mio. EUR |
||||||||
|
Grundstücke und Gebäude |
Anlagen und Ausstattung |
Mobiliar und Fuhrpark |
Computerhardware |
Sonstige |
Finanzleasing |
Anlagen im Bau |
Insgesamt |
Bruttobuchwert zum 31.12.2014 |
4 768 |
990 |
242 |
623 |
261 |
2 693 |
3 176 |
12 754 |
Zugänge |
41 |
58 |
16 |
54 |
34 |
61 |
998 |
1 262 |
Veräußerungen |
(8) |
(25) |
(12) |
(53) |
(8) |
(1) |
(38) |
(145) |
Umwidmungen zwischen Vermögenskategorien |
54 |
261 |
— |
0 |
(11) |
0 |
(305) |
— |
Sonstige Änderungen |
1 |
3 |
2 |
2 |
0 |
31 |
1 |
39 |
Bruttobuchwert zum 31.12.2015 |
4 856 |
1 288 |
248 |
627 |
277 |
2 784 |
3 832 |
13 911 |
Kumulierte Abschreibungen zum 31.12.2014 |
(2 549 ) |
(477) |
(168) |
(501) |
(173) |
(950) |
|
(4 817 ) |
Abschreibungsaufwand für das Haushaltsjahr |
(158) |
(116) |
(18) |
(69) |
(27) |
(103) |
|
(489) |
Abschreibungsrückbuchungen |
— |
0 |
0 |
1 |
0 |
— |
|
1 |
Veräußerungen |
6 |
24 |
11 |
52 |
7 |
1 |
|
101 |
Umwidmungen zwischen Vermögenskategorien |
— |
(10) |
— |
0 |
10 |
0 |
|
— |
Sonstige Änderungen |
0 |
(3) |
(1) |
(1) |
0 |
(2) |
|
(6) |
Kumulierte Abschreibungen zum 31.12.2015 |
(2 701 ) |
(581) |
(176) |
(517) |
(182) |
(1 054 ) |
|
(5 211 ) |
NETTOBUCHWERT ZUM 31.12.2015 |
2 155 |
708 |
72 |
110 |
94 |
1 730 |
3 832 |
8 700 |
NETTOBUCHWERT ZUM 31.12.2014 |
2 219 |
513 |
74 |
122 |
89 |
1 743 |
3 176 |
7 937 |
2.3. INVESTITIONEN, DIE NACH DER EQUITY-METHODE ERFASST WERDEN
in Mio. EUR |
|||
|
Erläuterung |
31.12.2015 |
31.12.2014 |
Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen |
2.3.1 |
5 |
— |
Beteiligungen an verbundenen Einrichtungen |
2.3.2 |
491 |
409 |
Insgesamt |
|
497 |
409 |
Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen und verbundenen Einrichtungen werden nach der Equity-Methode bilanziert.
2.3.1. Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen
in Mio. EUR |
||||||||
|
GJU |
SESAR |
BBI |
Clean Sky |
IMI |
ECSEL |
FCH |
Insgesamt |
Beteiligungen zum 31.12.2014 |
— |
0 |
— |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Beiträge |
— |
93 |
1 |
224 |
147 |
145 |
67 |
677 |
Anteil am Nettoergebnis |
— |
(93) |
4 |
(163) |
(147) |
(145) |
(67) |
(611) |
Bilanzierung bislang nicht erfasster Verlustanteile |
— |
— |
— |
(61) |
— |
— |
— |
(61) |
Sonstige Eigenkapitalbewegungen |
— |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
(0) |
Beteiligungen zum 31.12.2015 |
— |
0 |
5 |
0 |
0 |
0 |
0 |
5 |
Nicht erfasste Verlustanteile (7) |
— |
(252) |
— |
(38) |
(161) |
(55) |
(156) |
(662) |
Die folgenden Buchwerte sind der Kommission auf der Grundlage ihrer Beteiligung zuzuordnen:
in Mio. EUR |
||
|
31.12.2015 |
31.12.2014 |
Langfristige Vermögenswerte |
188 |
250 |
Kurzfristige Vermögenswerte |
301 |
178 |
Langfristige Verbindlichkeiten |
— |
— |
Kurzfristige Verbindlichkeiten |
(856) |
(813) |
Erträge |
13 |
2 |
Aufwendungen |
(811) |
(666) |
Internationale ITER-Fusionsenergieorganisation (ITER)
Im Anschluss an eine Prüfung der Rechnungslegung für Gemeinschaftsunternehmen wurde festgelegt, dass die Organisation ITER nicht die Kriterien erfüllt, um als Gemeinschaftsunternehmen anerkannt zu werden. Seit 2015 wird sie nicht mehr als Gemeinschaftsunternehmen aufgeführt, und die EU-Beiträge zur Organisation ITER werden als Aufwendungen erfasst. Da sich der Buchwert der Organisation ITER zum 31. Dezember 2014 auf Null belief und die Änderung keine nennenswerten Auswirkungen hat, wurde keine Anpassung der Vorjahresergebnisse vorgenommen.
Gemeinsames Unternehmen Galileo (GJU)
Die Abwicklung des GJU wurde Ende 2006 eingeleitet und ist noch nicht abgeschlossen. Das Rechtssubjekt war inaktiv und befand sich 2015 noch in Abwicklung.
Gemeinsames Unternehmen SESAR
Zum 31. Dezember 2015 hielt die Kommission 41,28 % (2014: 43,53 %) Eigentumsanteile an SESAR.
Gemeinsame Technologieinitiativen
Mit Blick auf die Zielsetzungen der Lissabon-Agenda für Wachstum und Beschäftigung wurden öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) in Form von gemeinsamen Technologieinitiativen (JTI) gegründet, die durch gemeinsame Unternehmen (GU) im Sinne des Artikels 187 des Vertrags umgesetzt wurden. Das GU Bio Based Industries (BBI), das GU Clean Sky, das GU Innovative Medicines Initiative (IMI), das GU ECSEL (Zusammenschluss der früheren GU ARTEMIS und ENIAC) und das GU Fuel Cells Hydrogen (FCH) sind in Form von JTI gegründete ÖPP. Zum Jahresende besaß die Kommission die folgenden Eigentumsanteile: 57,81 % an BBI (2014: entfällt), 63,59 % (2014: 61,39 %) an Clean Sky, 67,07 % (2014: 80,47 %) an IMI, 96,29 % (2014: 95,47 %) an ECSEL und 64,86 % (2014: 70,85 %) an FCH.
2.3.2. Beteiligungen an verbundenen Einrichtungen
Europäischer Investitionsfonds
Die Beteiligung der Kommission am Europäischen Investitionsfonds (EIF) wird als Beteiligung an einer verbundenen Einrichtung behandelt und nach der Equity-Methode bilanziert. Der EIF ist die Finanzinstitution der EU, die sich darauf spezialisiert hat, Risikokapital und Bürgschaften für KMU zur Verfügung zu stellen.
in Mio. EUR |
|
|
EIF |
Beteiligungen zum 31.12.2014 |
409 |
Beiträge |
44 |
Anteil am Nettoergebnis |
31 |
Sonstige Eigenkapitalbewegungen |
7 |
Beteiligungen zum 31.12.2015 |
491 |
Die folgenden Buchwerte sind der Kommission auf der Grundlage ihrer Beteiligung zuzuordnen:
in Mio. EUR |
||
|
31.12.2015 |
31.12.2014 |
Vermögenswerte |
578 |
497 |
Verbindlichkeiten |
(87) |
(87) |
Erträge |
51 |
38 |
Überschuss/(Defizit) |
26 |
21 |
Die Kommission hat 20 % ihrer Beteiligung eingezahlt, der nicht abgerufene Saldo beläuft sich auf 909 Mio. EUR.
in Mio. EUR |
||
|
Gesamtkapital des EIF |
Von der Kommission gezeichnet |
Aktienkapital insgesamt |
4 286 |
1 136 |
Eingezahlt |
(857) |
(227) |
Noch nicht abgerufen |
3 429 |
909 |
2.4. FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
in Mio. EUR |
|||
|
Erläuterung |
31.12.2015 |
31.12.2014 |
Langfristige finanzielle Vermögenswerte |
|
|
|
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
2.4.1 |
7 222 |
6 550 |
Darlehen |
2.4.2 |
49 743 |
49 888 |
Insgesamt |
|
56 965 |
56 438 |
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte |
|
|
|
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
2.4.1 |
2 399 |
2 856 |
Darlehen |
2.4.2 |
7 508 |
8 955 |
Insgesamt |
|
9 907 |
11 811 |
Insgesamt |
|
66 871 |
68 249 |
2.4.1. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
in Mio. EUR |
||
|
31.12.2015 |
31.12.2014 |
BUFI-Investitionen |
2 647 |
3 068 |
Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen |
2 002 |
1 825 |
EGKS in Abwicklung |
1 699 |
1 699 |
Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) |
188 |
188 |
Zwischensumme |
6 536 |
6 780 |
Haushaltsinstrumente: |
|
|
Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (RSFF) |
773 |
842 |
Horizont 2020 |
765 |
514 |
ETF-Startkapital |
485 |
399 |
Projektanleiheninitiative |
217 |
125 |
Kreditgarantieinstrument für TEN-V-Vorhaben (LGTT) |
208 |
186 |
Wagniskapitaloperationen |
152 |
145 |
Europäischer Fonds für Südosteuropa |
118 |
117 |
Sonstige Haushaltsinstrumente |
366 |
298 |
Zwischensumme |
3 084 |
2 626 |
Insgesamt |
9 620 |
9 406 |
Langfristig |
7 222 |
6 550 |
Kurzfristig |
2 399 |
2 856 |
BUFI-Investitionen
Unter Vorbehalt entrichtete Geldbußen im Zusammenhang mit Wettbewerbsvorschriften werden einem speziell eingerichteten Fonds (BUFI-Fonds) zugewiesen und von der Kommission in Schuldeninstrumente investiert, die als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte eingestuft werden.
Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen
Der Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen deckt Darlehen, die von der EU besichert werden, insbesondere Kredittransaktionen der EIB in Drittländern, Darlehen im Rahmen der Makrofinanzhilfe (MFH) sowie Euratom-Darlehen außerhalb der EU. Es handelt sich um ein langfristiges, von der EIB verwaltetes Instrument (langfristiger Anteil: 1 614 Mio. EUR) zur Deckung von notleidenden Darlehen, die von der EU besichert werden. Der Fonds finanziert sich durch Zahlungen aus dem EU-Haushalt. Hinzu kommen Zins- und Investitionserträge aus dem Vermögen des Fonds sowie die eingezogenen Gelder säumiger Schuldner, für die der Fonds seine Garantie aktivieren musste. Ein etwaiger Jahresüberschuss fließt als Einnahme in den Haushalt der EU zurück. Die EU muss in den Haushaltsplan eine Rücklage zur Sicherung von Darlehen an Drittländer einsetzen. Diese Rücklage dient zur Finanzierung der Deckungsmittel des Garantiefonds und gegebenenfalls zur Deckung der über die verfügbaren Fondsmittel hinausgehenden aktivierten Garantieleistungen, deren Verbuchung im Haushaltsplan damit ermöglicht wird. Die Rücklage entspricht dem Zielbetrag von 9 % der zum Jahresende ausstehenden Darlehen.
EGKS in Abwicklung
In Bezug auf die Beträge der EGKS in Abwicklung handelt es sich bei sämtlichen zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten um an aktiven Märkten notierte, auf Euro lautende Schuldverschreibungen.
Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
Da die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) nicht börsennotiert ist und aufgrund der vertraglichen Einschränkungen durch die Gründungsurkunde der Bank, die unter anderem vorsehen, dass beim Verkauf von Beteiligungen die Erwerbskosten als Obergrenze gelten und der Verkauf nur an bestehende Anteilseigner erfolgen darf, wird die Beteiligung der Kommission zu Anschaffungskosten abzüglich möglicher Wertminderungsabschreibungen ausgewiesen.
in Mio. EUR |
||
|
EBWE-Kapital insgesamt |
Von der Kommission gezeichnet |
Aktienkapital insgesamt |
29 674 |
900 |
Eingezahlt |
(6 202 ) |
(188) |
Noch nicht abgerufen |
23 472 |
712 |
Haushaltsinstrumente
Die EU hält finanzielle Vermögenswerte in Form von Schuldverschreibungen (z. B. Anleihen) und Kapitalbeteiligungsinstrumenten zur Veräußerung verfügbar. Die Schuldverschreibungen werden in erster Linie zur vorübergehenden Investition der den Garantie- und Risikoteilungsinstrumenten der EU zugewiesenen Beträge eingesetzt, bis sie verwendet werden, um Inanspruchnahmen der Garantie abzudecken.
Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis
Die Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (RSFF) wird von der EIB verwaltet und mit dem Investitionsportfolio der Kommission wird das finanzielle Risiko für Darlehen und Garantien gedeckt, die von der EIB für förderfähige Forschungsprojekte gestellt wurden. Insgesamt wurde der RSFF im MFR 2007-2013 eine Beteiligung der Kommission von bis zu 1 Mrd. EUR zugewiesen. Im Rahmen des MFR 2014-2020 sind keine weiteren Haushaltsmittel für die RSFF vorgesehen. 2015 wurden vom EU-Beitrag zur RSFF 65 Mio. EUR an ihr Nachfolge-Kreditinstrument im Rahmen von Horizont 2020 übertragen. Zum 31. Dezember 2015 beläuft sich der von der Kommission an die RSFF, einschließlich EFTA und Drittländer, geleistete Beitrag auf 791 Mio. EUR. Hierbei ist zu beachten, dass sich das Gesamtrisiko der Kommission auf ihren Beitrag zur Fazilität beschränkt.
Horizont 2020
Im Rahmen der EU-Verordnung über Horizont 2020 — das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2014-2020) wurden neue Finanzinstrumente eingerichtet, um Forschung und Innovation (F&I) gewidmeten Rechtssubjekten einen verbesserten Zugang zu Finanzmitteln zu verschaffen. Diese Instrumente sind: der InnovFin-Kredit- und Garantieservice für FuI — unter dem die Kommission das finanzielle Risiko im Zusammenhang mit einem Portfolio neuer EIB-Finanzierungen teilt, die InnovFin-Bürgschaft für KMU, einschließlich des nicht begrenzten Bürgschaftsinstruments der KMU-Initiative (SIUGI) — vom EIF verwaltete Garantiefazilitäten, die Finanzmittlern für die neuen Kreditportfolios Bürgschaften und Rückbürgschaften bieten (im Rahmen des SIUGI teilt die Kommission das finanzielle Risiko im Zusammenhang mit der gewährten Bürgschaft mit den Mitgliedstaaten, dem EIF und der EIB) und die vom EIF verwaltete InnovFin-Eigenkapitalfazilität für F&I zur Bereitstellung von Investitionen in Wagniskapitalfonds. Zum 31. Dezember 2015 belief sich der Beitrag der EU zu den Finanzinstrumenten im Rahmen von Horizont 2020 insgesamt auf 1 060 Mio. EUR.
ETF-Startkapital
Dies sind Kapitalbeteiligungsinstrumente, die durch das Programm für Wachstum und Beschäftigung, das Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative (MAP), das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) und das Pilotprojekt Technologietransfer unter der Treuhandschaft des EIF zur Unterstützung der Gründung und Anschubfinanzierung von KMU durch Investitionen in geeignete spezialisierte Wagniskapitalfonds finanziert wurden.
Bemessungshierarchie des beizulegenden Zeitwerts der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte:
in Mio. EUR |
||
|
31.12.2015 |
31.12.2014 |
Stufe 1: An aktiven Märkten notierte Preise |
8 123 |
8 183 |
Stufe 2: Andere beobachtbare Inputfaktoren als die Marktpreisnotierungen |
188 |
76 |
Stufe 3: Bewertungstechnik mit Inputfaktoren, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren |
1 310 |
1 147 |
Insgesamt |
9 620 |
9 406 |
In dem Zeitraum wurden 10 Mio. EUR von Ebene 2 auf Ebene 1 übertragen.
Überleitungsrechnung für die finanziellen Vermögenswerte, die anhand von Bewertungstechniken mit Inputfaktoren bemessen werden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (Stufe 3):
in Mio. EUR |
|
Eröffnungsbilanz zum 31.12.2014 |
1 147 |
Käufe und Verkäufe |
98 |
Gewinne oder Verluste für den Zeitraum aus Finanzerträgen oder Finanzierungskosten |
(27) |
Gewinne oder Verluste aus Nettovermögenswerten |
91 |
Umgruppierungen in Stufe 3 |
— |
Umgruppierungen aus Stufe 3 |
— |
Sonstige |
— |
Abschlussbilanz zum 31.12.2015 |
1 310 |
2.4.2. Darlehen
in Mio. EUR |
||
|
31.12.2015 |
31.12.2014 |
Darlehen aus Anleihemitteln |
56 874 |
58 509 |
Aus dem Haushalt vergebene Darlehen |
377 |
334 |
Insgesamt |
57 251 |
58 843 |
Langfristig |
49 743 |
49 888 |
Kurzfristig |
7 508 |
8 955 |
Darlehen aus Anleihemitteln
in Mio. EUR |
||||||
|
MFH |
Euratom |
Zahlungsbilanzdarlehen |
EFSM |
EGKS in Abwick- lung |
Insgesamt |
Gesamtwert zum 31.12.2014 |
1 842 |
349 |
8 590 |
47 507 |
221 |
58 509 |
Neue Darlehen |
1 245 |
— |
— |
12 160 |
— |
13 405 |
Rückzahlungen |
(67) |
(48) |
(2 700 ) |
(12 160 ) |
— |
(14 975 ) |
Wechselkursdifferenzen |
— |
— |
— |
— |
14 |
14 |
Änderungen im Buchwert |
4 |
— |
(79) |
2 |
(6) |
(79) |
Wertminderung |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
Gesamtwert zum 31.12.2015 |
3 024 |
301 |
5 811 |
47 509 |
229 |
56 874 |
Langfristig |
2 937 |
251 |
4 200 |
42 050 |
218 |
49 656 |
Kurzfristig |
87 |
50 |
1 611 |
5 459 |
11 |
7 218 |
Die Änderung im Buchwert entspricht der Änderung der aufgelaufenen Zinsen.
Die Makrofinanzhilfe (MFH) ist ein politisch-strategisches Finanzinstrument zur ungebundenen und nicht eigens gewidmeten Unterstützung von Partnerländern, die derzeit in ein IWF-Programm eingebunden sind und Probleme in ihrer Zahlungsbilanz oder Haushaltsbilanz haben. Diese Mittel werden als mittel-/langfristige Darlehen oder Finanzhilfen oder als angemessene Kombination aus beidem gewährt und verstehen sich zumeist als Ergänzung zu im Rahmen der Stabilisierungs- und Reformprogramme des IWF vergebenen Finanzmitteln. Diese Darlehen sind über den Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen abgesichert. Zum 31.12.2015 wurden im Zusammenhang mit einer Vereinbarung über Kreditfazilitäten im Rahmen der Makrofinanzhilfe 1 323 Mio. EUR der Ukraine (1 200 Mio. EUR), Tunesien (100 Mio. EUR), Georgien (13 Mio. EUR) und Kirgisistan (10 Mio. EUR) zugeteilt, jedoch noch nicht ausgezahlt.
Das Rechtssubjekt Euratom (vertreten durch die Kommission) entleiht Geldmittel sowohl an Mitgliedstaaten als auch an Nicht-Mitgliedstaaten zur Finanzierung von Projekten im Zusammenhang mit Energieanlagen. Zum 31. Dezember 2015 wurden Darlehen in Höhe von 300 Mio. EUR der Ukraine zugeteilt, jedoch noch nicht ausgezahlt. Garantien von Drittparteien in Höhe von 301 Mio. EUR (2014: 349 Mio. EUR) wurden zur Abdeckung von Euratom-Darlehen angenommen.
Mit dem politisch-strategischen Finanzinstrument der Fazilität zur Stützung der Zahlungsbilanzen sollen EU-Mitgliedstaaten mittelfristig finanziell unterstützt werden. Damit können Mitgliedstaaten, die von Schwierigkeiten hinsichtlich ihrer Zahlungsbilanz oder ihres Kapitalverkehrs betroffen oder ernstlich davon bedroht sind, Darlehen gewährt werden. Nur Mitgliedstaaten, die den Euro nicht eingeführt haben, können diese Fazilität nutzen. Die Zahlungsbilanzhilfe für Lettland wurde vor der Einführung des Euro am 1. Januar 2014 gewährt. Der Kapitalbetrag der im Rahmen dieses Instruments gewährten Darlehen ist auf 50 Mrd. EUR begrenzt. Anleihen zur Finanzierung dieser Zahlungsbilanzdarlehen werden durch den EU-Haushalt garantiert. Somit ist der Haushalt zum 31. Dezember 2015 im Hinblick auf diese Darlehen einem maximalen Risiko in Höhe von 5,8 Mrd. EUR ausgesetzt.
Der EFSM ermöglicht es, Mitgliedstaaten finanziellen Beistand zu leisten, die aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse, die sich ihrer Kontrolle entziehen, von Schwierigkeiten betroffen oder von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich bedroht sind. Die Finanzhilfe kann in Form eines Kredits oder einer Kreditlinie erfolgen. In den Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ (Ecofin) vom 9. Mai 2010 wird die Fazilität auf 60 Mrd. EUR beschränkt, der gesetzliche Höchstbetrag begrenzt jedoch die Höhe der ausstehenden Darlehen oder Kreditlinien auf den bei den Mitteln für Zahlungen bis zur Eigenmittel-Obergrenze vorhandenen Spielraum. Anleihen zur Finanzierung von Darlehen im Rahmen des EFSM werden durch den EU-Haushalt garantiert. Somit ist der Haushalt zum 31. Dezember 2015 im Hinblick auf diese Darlehen einem maximalen Risiko in Höhe von 47,5 Mrd. EUR ausgesetzt. Da beide EFSM-Programme abgelaufen sind, gibt es keine ausstehenden, verfügbaren, nicht ausbezahlten Beträge. Es ist nicht vorgesehen, dass sich der EFSM an neuen Finanzierungsprogrammen oder Vereinbarungen über Kreditfazilitäten beteiligt.
Darlehen der EGKS in Abwicklung werden auf aufgenommene Fremdmittel in Übereinstimmung mit den Artikeln 54 und 56 des EGKS-Vertrags vergeben.
Effektivzinssätze von Darlehen (ausgedrückt als Bandbreite von Zinssätzen)
Darlehen |
31.12.2015 |
31.12.2014 |
Makrofinanzhilfe (MFH) |
0 % bis 4,54 % |
0,181 % bis 4,54 % |
Euratom |
0,08 % bis 5,76 % |
0,26 % bis 5,76 % |
Zahlungsbilanzdarlehen |
2,375 % bis 3,625 % |
2,375 % bis 3,625 % |
Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) |
0,625 % bis 3,75 % |
1,875 % bis 3,750 % |
EGKS in Abwicklung |
5,2354 % bis 5,8103 % |
5,2354 % bis 5,8103 % |
Aus dem Haushalt vergebene Darlehen
in Mio. EUR |
||
|
31.12.2015 |
31.12.2014 |
Darlehen mit Sonderkonditionen |
113 |
130 |
Wohnungsbaudarlehen der EGKS in Abwicklung (8) |
6 |
9 |
Terminanlagen zwischen 3 und 12 Monaten |
257 |
195 |
Insgesamt |
377 |
334 |
Langfristig |
88 |
116 |
Kurzfristig |
290 |
217 |
Darlehen mit Sonderkonditionen werden im Rahmen der Zusammenarbeit mit Nicht-Mitgliedstaaten zu Vorzugszinsen vergeben.
Wertminderung auf aus dem Haushalt vergebene Darlehen
in Mio. EUR |
||||||
|
31.12.2014 |
Zugänge |
Reversals |
Wertberichtigung |
Sonstige |
31.12.2015 |
Darlehen mit Sonderkonditionen |
6 |
75 |
0 |
0 |
149 |
231 |
Wohnungsbaudarlehen der EGKS in Abwicklung |
— |
0 |
0 |
0 |
0 |
— |
Insgesamt |
6 |
75 |
0 |
0 |
149 |
231 |
Die Rubrik Darlehen mit Sonderkonditionen umfasst zudem übertragene Darlehen, d. h. von der EIB vergebene notleidende Darlehen, für die im Anschluss der Zahlung aus dem Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen alle Rechte an die EU übertragen wurden und die für einen Betrag von 217 Mio. EUR in voller Höhe wertberichtigt sind (2014: 149 Mio. EUR).
2.5. VORFINANZIERUNGEN
in Mio. EUR |
|||
|
Erläuterung |
31.12.2015 |
31.12.2014 |
Langfristige Vorfinanzierungen |
|
|
|
Vorfinanzierungen |
2.5.1 |
28 543 |
15 980 |
Sonstige Vorauszahlungen an Mitgliedstaaten |
2.5.2 |
1 332 |
2 378 |
Beitrag zu Treuhandfonds |
|
4 |
— |
Insgesamt |
|
29 879 |
18 358 |
Kurzfristige Vorfinanzierungen |
|
|
|
Vorfinanzierungen |
2.5.1 |
11 498 |
29 222 |
Sonstige Vorauszahlungen an Mitgliedstaaten |
2.5.2 |
3 779 |
5 015 |
Insgesamt |
|
15 277 |
34 237 |
Insgesamt |
|
45 156 |
52 595 |
Vorfinanzierungen stellen einen großen Anteil der gesamten Vermögenswerte der EU dar, sodass sie regelmäßig gebührende Beachtung finden. Es ist festzuhalten, dass der Umfang der Vorfinanzierungen in den verschiedenen Programmen ausreichend hoch sein muss, um die für den Projektstart notwendigen Finanzmittel für den Empfänger sicherzustellen, während die finanziellen Interessen der EU ebenfalls gewahrt und rechtliche, operationelle sowie mit der Kosteneffizienz verbundene Sachzwänge gleichermaßen berücksichtigt werden müssen. Alle diese Elemente wurden von der Kommission im Rahmen von Bemühungen zur Verbesserung des Follow-up der Vorfinanzierungen entsprechend berücksichtigt.
2.5.1. Vorfinanzierungen
in Mio. EUR |
||||||
|
Bruttobetrag |
Über Rechnungsabgrenzung verbucht |
Nettobuchwert am 31.12.2015 |
Bruttobetrag |
Über Rechnungsabgrenzung verbucht |
Nettobuchwert am 31.12.2014 |
Geteilte Mittelverwaltung |
|
|
|
|
|
|
ELER und andere Finanzinstrumente zur Entwicklung des ländlichen Raums |
4 726 |
(1 629 ) |
3 097 |
5 644 |
(2 115 ) |
3 529 |
EFRE und Kohäsionsfonds |
24 268 |
(7 416 ) |
16 852 |
24 934 |
(2 182 ) |
22 752 |
ESF |
7 251 |
(1 325 ) |
5 926 |
6 884 |
(953) |
5 931 |
Sonstige |
4 359 |
(2 365 ) |
1 994 |
4 626 |
(2 535 ) |
2 091 |
Insgesamt |
40 604 |
(12 735 ) |
27 869 |
42 088 |
(7 785 ) |
34 303 |
Direkte Mittelverwaltung |
|
|
|
|
|
|
Haushaltsvollzug durch: |
|
|
|
|
|
|
Kommission |
12 512 |
(9 536 ) |
2 976 |
13 173 |
(10 215 ) |
2 958 |
Exekutivagenturen der EU |
11 065 |
(7 767 ) |
3 298 |
9 079 |
(6 618 ) |
2 461 |
Treuhandfonds |
14 |
(5) |
9 |
— |
— |
— |
Insgesamt |
23 591 |
(17 308 ) |
6 283 |
22 252 |
(16 833 ) |
5 419 |
Indirekte Mittelverwaltung |
|
|
|
|
|
|
Haushaltsvollzug durch: |
|
|
|
|
|
|
Sonstige EU-Agenturen und -Einrichtungen |
627 |
(95) |
532 |
548 |
(98) |
450 |
Drittländer |
2 151 |
(1 229 ) |
922 |
1 981 |
(1 169 ) |
812 |
Internationale Organisationen |
6 640 |
(4 014 ) |
2 626 |
6 236 |
(3 476 ) |
2 760 |
Sonstige Rechtssubjekte |
5 330 |
(3 521 ) |
1 809 |
4 370 |
(2 910 ) |
1 460 |
Insgesamt |
14 748 |
(8 859 ) |
5 889 |
13 135 |
(7 653 ) |
5 482 |
Insgesamt |
78 943 |
(38 902 ) |
40 041 |
77 474 |
(32 273 ) |
45 202 |
Langfristig |
28 543 |
— |
28 543 |
15 980 |
— |
15 980 |
Kurzfristig |
50 401 |
(38 902 ) |
11 498 |
61 495 |
(32 273 ) |
29 222 |
Der Abschluss des Programmplanungszeitraums 2007-2013 und die schrittweise Einrichtung von Programmen im Rahmen des Programmplanungszeitraums 2014-2020 sind die Faktoren, die die Höhe dieses Vermögenswerts am stärksten beeinflussen: Durch die Anerkennung von Kosten gehen die Vorfinanzierungen für die auslaufenden Programme zurück, während weitere Vorfinanzierungen im Rahmen des neuen Programmplanungszeitraums ausgezahlt wurden.
Diese Übergangsphase zwischen den Programmplanungszeiträumen erklärt auch die Entwicklungen bei den langfristigen und kurzfristigen Salden im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung. Die im Rahmen des Programmplanungszeitraums 2014-2020 ausgezahlten neuen Vorfinanzierungen werden typischerweise als langfristige Vorfinanzierungen verbucht; die 2015 ausgezahlten Beträge belaufen sich insgesamt auf 10 Mrd. EUR, von denen 7 Mrd. EUR die Kohäsionspolitik betreffen. Der Programmplanungszeitraum 2007-2013 ist in der Abschlussphase, weshalb mehr Beträge innerhalb von zwölf Monaten fällig werden.
Garantien für Vorfinanzierungen
Hierbei handelt es sich um Garantien, die die Kommission von den Empfängern, die keine Mitgliedstaaten sind, in bestimmten Fällen für ihre Vorauszahlungen (Vorfinanzierungen) fordert. Für diese Art von Garantie sind zwei Werte auszuweisen, der „Nennwert“ und der „laufende Wert“. Der Nennwert entspricht dem Wert der Garantie bei ihrer Ausstellung. Beim laufenden Wert werden die geleisteten Vorfinanzierungen und/oder nachfolgende Abrechnungen berücksichtigt. Am 31. Dezember 2015 belief sich der „Nennwert“ der in Bezug auf Vorfinanzierungen erhaltenen Garantien auf 844 Mio. EUR, während der „laufende Wert“ dieser Garantien 626 Mio. EUR betrug (2014: 957 Mio. EUR bzw. 605 Mio. EUR).
Bestimmte Vorfinanzierungsbeträge, die im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms (7. RP) für Forschung und technologische Entwicklung und unter Horizont 2020 ausgezahlt wurden, sind effektiv durch einen Teilnehmer-Garantiefonds (PGF) abgedeckt. Beim Teilnehmer-Garantiefonds handelt es sich um ein Instrument zum gegenseitigen Nutzen, das zur Abdeckung der Risiken bei Nichtzahlung durch die Empfänger während der Umsetzung der indirekten Maßnahmen im Rahmen des 7. RP und von Horizont 2020 eingerichtet wurde. Alle Teilnehmer an indirekten Maßnahmen, die eine Finanzhilfe der EU erhalten, leisten einen Beitrag von 5 % des Gesamtbeitrags zum Kapital des Teilnehmer-Garantiefonds.
Am 31. Dezember 2015 beliefen sich die durch den Teilnehmer-Garantiefonds gedeckten Vorfinanzierungsbeträge auf insgesamt 1,7 Mrd. EUR (2014: 1,8 Mrd. EUR). Die EU (vertreten durch die Kommission) handelt als Ausführungsbevollmächtigte der Teilnehmer am Teilnehmer-Garantiefonds, die jedoch Kapitaleigner des Fonds sind.
Zum Jahresende betrug das Gesamtvermögen des Teilnehmer-Garantiefonds 1 838 Mio. EUR (2014: 1 640 Mio. EUR). Das Vermögen des Teilnehmer-Garantiefonds beinhaltet auch finanzielle Vermögenswerte, die von der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen verwaltet werden. Da dieser Fonds ein separates Rechtssubjekt ist, werden die Vermögenswerte des Fonds nicht in diesem Jahresabschluss der EU konsolidiert.
2.5.2. Sonstige Vorauszahlungen an Mitgliedstaaten
in Mio. EUR |
||
|
31.12.2015 |
31.12.2014 |
Vorauszahlungen an die Mitgliedstaaten für Finanzierungsinstrumente in geteilter Mittelverwaltung |
3 287 |
3 823 |
Beihilferegelungen |
1 824 |
3 570 |
Insgesamt |
5 111 |
7 393 |
Langfristig |
1 332 |
2 378 |
Kurzfristig |
3 779 |
5 015 |
Im Rahmen der Strukturfondsprogramme und auch des ELER 2007-2013 war es möglich, Vorauszahlungen aus dem EU-Haushalt an die Mitgliedstaaten zu tätigen, um ihnen zu ermöglichen, ihren Beitrag zu Finanzinstrumenten zu leisten (sei es in Form von Darlehen, Beteiligungsinvestitionen oder Garantien). Diese Finanzinstrumente werden unter der Verantwortung der Mitgliedstaaten, nicht der Kommission, eingerichtet und verwaltet. Jedoch sind Gelder, die zum Jahresende von diesen Instrumenten nicht verwendet wurden, (wie alle Vorfinanzierungen) Eigentum der EU und werden daher in der Vermögensübersicht der EU als Vermögenswert erfasst. Die Mitgliedstaaten werden durch die Basisrechtsakte jedoch nicht dazu verpflichtet, der Kommission regelmäßig Bericht über die Verwendung dieser Vorauszahlungen zu erstatten, und in bestimmten Fällen müssen diese Mittel nicht einmal in den der Kommission vorgelegten Ausgabenplänen ausgewiesen werden.
Bezüglich der Entwicklung des ländlichen Raums forderte die Kommission Informationen über die nicht in Anspruch genommenen Beträge direkt von den Zahlstellen in den Mitgliedstaaten an. Anhand dieser Informationen wird geschätzt, dass sich die nicht in Anspruch genommenen Beträge zum 31. Dezember 2015 auf 56 Mio. EUR beliefen.
Für die Kohäsionspolitik sammelt die Kommission jedes Jahr Informationen von den Mitgliedstaaten über diese Finanzinstrumente und konsolidiert sie in einem jährlichen Durchführungsbericht. Da der nächste Bericht über nicht in Anspruch genommene Beträge zum Ende des Jahres 2015 erst am 1. Oktober 2016 veröffentlicht wird, sind die in ihm enthaltenen Informationen nicht rechtzeitig verfügbar, um sie in diese Jahresrechnung aufzunehmen. Folglich bemisst sich der geschätzte Wert dieses Vermögensgegenstandes anhand der aktuellsten zuverlässigen Daten, also des jährlichen Durchführungsberichts vom 31. Dezember 2014 und der 2015 erfolgten Auszahlungen. Des Weiteren beruht die Schätzung auf der Annahme, dass die Mittel in vollem Umfang und gleichmäßig über die verbleibende Geltungsdauer (bis 31. März 2017) verteilt eingesetzt werden. Es wird geschätzt, dass zum Jahresende 2015 noch immer ein Betrag von 3 231 Mio. EUR für Investitionen in die Endempfänger ausstand.
Da die Geltungsdauer zu Ende geht, wurde eine gezielte Datenerhebung eingeleitet, um von den Mitgliedstaaten Informationen über die zum 31. Dezember 2015 nicht in Anspruch genommenen Mittel einzuholen. Die Daten zeigten eindeutig, dass die von der Kommission vorgenommene Schätzung hinreichend genau ist.
Der Gesamtbetrag der von den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit diesen Instrumenten an die Kommission gerichteten Mittelanträge belief sich auf 10 938 Mio. EUR, von denen 353 Mio. EUR zum Jahresende nicht ausbezahlt waren. 2015 wurden begrenzte Zahlungen für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 geleistet.
Ähnlich wie oben werden die von den Mitgliedstaaten für verschiedene Hilfsprogramme (staatliche Beihilfen, Marktmaßnahmen des EGFL) gezahlten Vorschüsse, die zum Jahresende nicht verwendet wurden, in der Vermögensübersicht der EU als Vermögenswert ausgewiesen. Die Kommission hat den Wert dieser Vorschüsse auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Informationen geschätzt; die sich ergebenden Beträge werden in den oben aufgeführten Unterrubriken der Beihilferegelungen ausgewiesen. Ausgehend vom Gesamtbetrag wird geschätzt, dass 972 Mio. EUR, die im Zusammenhang mit der Entwicklung des ländlichen Raums als Vorauszahlungen geleistet wurden, Ende 2015 nicht in Anspruch genommen wurden.
2.6. FORDERUNGEN UND EINZUZIEHENDE BETRÄGE
in Mio. EUR |
|||
|
Erläuterung |
31.12.2015 |
31.12.2014 |
Langfristig |
|
|
|
Einzuziehende Beträge aus Transaktionen ohne Leistungsaustausch |
2.6.1 |
857 |
1 158 |
Forderungen aus Transaktionen mit Leistungsaustausch |
2.6.2 |
13 |
40 |
Insgesamt |
|
870 |
1 198 |
Kurzfristig |
|
|
|
Einzuziehende Beträge aus Transaktionen ohne Leistungsaustausch |
2.6.1 |
8 882 |
13 828 |
Forderungen aus Transaktionen mit Leistungsaustausch |
2.6.2 |
572 |
551 |
Insgesamt |
|
9 454 |
14 380 |
Insgesamt |
|
10 324 |
15 578 |
2.6.1. Einzuziehende Beträge aus Transaktionen ohne Leistungsaustausch
in Mio. EUR |
|||
|
Erläuterung |
31.12.2015 |
31.12.2014 |
Langfristig |
|
|
|
Mitgliedstaaten |
2.6.1.1 |
857 |
305 |
Antizipative Aktiva und transitorische Passiva |
2.6.1.3 |
— |
853 |
Insgesamt |
|
857 |
1 158 |
Kurzfristig |
|
|
|
Mitgliedstaaten |
2.6.1.1 |
6 845 |
10 679 |
Geldbußen |
2.6.1.2 |
1 601 |
2 270 |
Antizipative Aktiva und transitorische Passiva |
2.6.1.3 |
369 |
832 |
Sonstige einzuziehende Beträge |
|
67 |
48 |
Insgesamt |
|
8 882 |
13 828 |
Insgesamt |
|
9 739 |
14 987 |
2.6.1.1. Von Mitgliedstaaten einzuziehende Beträge
in Mio. EUR |
||
|
31.12.2015 |
31.12.2014 |
In der A-Buchführung erfasst |
3 041 |
2 789 |
In der gesonderten Buchführung erfasst |
1 283 |
1 617 |
Eigenmittelforderungen |
— |
5 413 |
Wertminderung |
(760) |
(1 144 ) |
Sonstige |
10 |
12 |
Einzuziehende Eigenmittelbeträge |
3 573 |
8 686 |
Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) |
3 846 |
2 250 |
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) |
750 |
52 |
Befristetes Finanzinstrument zur Entwicklung des ländlichen Raums (TRDI) |
26 |
27 |
Sonderprogramm zur Vorbereitung der Bewerberländer auf den Beitritt in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums (Sapard) |
175 |
166 |
Wertminderung |
(1 092 ) |
(840) |
Im Rahmen des EGFL und der Entwicklung des ländlichen Raums einzuziehende Beträge |
3 705 |
1 655 |
Erwartete Einziehungen von Vorfinanzierungen |
313 |
437 |
Gezahlte und einziehbare MwSt. |
36 |
44 |
Sonstige von Mitgliedstaaten einzuziehende Beträge |
75 |
161 |
Insgesamt |
7 701 |
10 984 |
Langfristig |
857 |
305 |
Kurzfristig |
6 845 |
10 679 |
Die von den Mitgliedstaaten geschuldeten langfristigen Beträge betreffen die nicht ausgeführten Konformitätsabschlussbeschlüsse für den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), die in jährlichen Tranchen und/oder Rechnungsabgrenzungen durchzuführen sind.
Einzuziehende Eigenmittelbeträge
Der Beitrag der Mitgliedstaaten zu den Beiträgen zum EU-Haushaltsplan auf der Grundlage von MwSt. und BNE bedarf einer jährlichen Anpassung, die jedes Jahr am ersten Werktag im Dezember vorgenommen wird. Die Anpassung für 2014 umfasste umfangreichere Berichtigungen für BNE-Eigenmittel, die bis in das Jahr 2002 zurückgingen und sich für alle EU-Mitgliedstaaten auf beispiellose 9,5 Mrd. EUR beliefen, von denen 5,4 Mrd. EUR zum Jahresende noch nicht beglichen wurden. Die ausstehenden Beträge wurden im Laufe des Jahres 2015 gemäß den geplanten aufgeschobenen Zahlungen beglichen.
Aus der Anpassung des Jahres 2015 gingen keine von den Mitgliedstaaten zurückzufordernden Beträge hervor.
Im Rahmen des EGFL und der Entwicklung des ländlichen Raums einzuziehende Beträge
Dieser Posten beinhaltet vorwiegend die von den Mitgliedstaaten zum 31. Dezember geschuldeten Beträge, die die Mitgliedstaaten zum 15. Oktober gemeldet und bestätigt haben. Für die einzuziehenden Beträge, die nach dieser Meldung bis zum 31. Dezember entstehen, wird eine Schätzung vorgenommen. Die Kommission nimmt auch eine Schätzung für eine Abschreibung auf die Beträge vor, die von Empfängern geschuldet und wahrscheinlich nicht eingezogen werden. Dass eine solche Anpassung vorgenommen wird, bedeutet jedoch nicht, dass die Kommission künftig auf die Einziehung der betreffenden Beträge verzichtet. Die Anpassung wird ferner um 20 % angepasst; dies entspricht dem Betrag, den die Mitgliedstaaten zur Deckung von Verwaltungskosten einbehalten dürfen.
2.6.1.2. Geldbußen
Dies bezieht sich auf von der Kommission auferlegte Geldbußen, die zum Jahresende (vorläufig) nicht vereinnahmt wurden (2 165 Mio. EUR) abzüglich abgeschriebener Beträge (181 Mio. EUR) und abzüglich Beträgen, die gerichtlichen Entscheidungen zugunsten des Unternehmens entsprechen (384 Mio. EUR). Garantien in Höhe von insgesamt 1 428 Mio. EUR wurden in Verbindung mit den zum Jahresende nicht bezahlten Geldbußen gestellt (2014: 1 916 Mio. EUR). Dabei ist zu berücksichtigen, dass von diesen Forderungen 116 Mio. EUR erst nach dem 31. Dezember 2015 fällig waren.
Die Abnahme des Saldos der ausstehenden Geldbußen zum Jahresende ist darauf zurückzuführen, dass Geldbußen rechtskräftig festgestellt und 2015 in den Haushalt übertragen wurden und dass Geldbußen vom Gerichtshof reduziert wurden.
2.6.1.3. Antizipative Aktiva und transitorische Passiva
in Mio. EUR |
||
|
31.12.2015 |
31.12.2014 |
Kohäsionsfonds, Landwirtschaftsfonds und Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Finanzkorrekturen |
10 |
1 502 |
Sonstige antizipative Aktiva |
162 |
83 |
Transitorische Passiva aus Transaktionen ohne Leistungsaustausch |
196 |
101 |
Insgesamt |
369 |
1 686 |
Langfristig |
— |
853 |
Kurzfristig |
369 |
832 |
2.6.2. Forderungen aus Transaktionen mit Leistungsaustausch
in Mio. EUR |
||
|
31.12.2015 |
31.12.2014 |
Langfristig |
|
|
Sonstige Forderungen |
13 |
40 |
Insgesamt |
13 |
40 |
Kurzfristig |
|
|
Kunden |
225 |
211 |
Wertminderung auf Forderungen von Kunden |
(107) |
(103) |
Transitorische Passiva aus Transaktionen mit Leistungsaustausch |
228 |
219 |
Sonstige |
227 |
224 |
Insgesamt |
572 |
551 |
Insgesamt |
585 |
591 |
Die oben ausgewiesene Wertminderung auf Forderungen von Kunden umfasst eine auf Einzelfallbasis ermittelte Wertminderung von 39 Mio. EUR.
2.7. LAGERBESTÄNDE
in Mio. EUR |
||
|
31.12.2015 |
31.12.2014 |
Wissenschaftliches Material |
55 |
66 |
Sonstige |
83 |
62 |
Insgesamt |
138 |
128 |
2.8. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE
in Mio. EUR |
|||
|
Erläuterung |
31.12.2015 |
31.12.2014 |
Konten bei Haushaltsverwaltungen und Zentralbanken |
|
17 119 |
11 840 |
Girokonten |
|
110 |
303 |
Zahlstellen |
|
4 |
4 |
Durchläufer (durchlaufende Gelder) |
|
— |
— |
Sonstige Termineinlagen |
|
28 |
28 |
Bankkonten für die Haushaltsausführung und sonstige Termineinlagen |
2.8.1 |
17 262 |
12 174 |
Zahlungsmittel für Finanzinstrumente |
2.8.2 |
1 298 |
1 275 |
Zahlungsmittel für Geldbußen |
2.8.3 |
1 908 |
2 738 |
Zahlungsmittel für sonstige Organe, Agenturen und Einrichtungen |
|
1 012 |
1 358 |
Barmittel im Zusammenhang mit Treuhandfonds |
|
192 |
— |
Insgesamt |
|
21 671 |
17 545 |
2.8.1. Bankkonten für die Haushaltsausführung und sonstige Termineinlagen
In dieser Rubrik sind die Mittel ausgewiesen, die die Kommission auf ihren Bankkonten in den einzelnen Mitgliedstaaten und EFTA-Ländern (Haushaltsverwaltungen oder Zentralbanken) sowie auf Girokonten bei Geschäftsbanken, Zahlstellen und sonstigen Nebenkassen hält.
Der hohe Saldo zum Ende des Jahres 2015 ergibt sich in erster Linie aus den hohen Eigenmittelbeiträgen in Bezug auf einen Teil der MwSt.- und BNE-Salden 2014, der von den Mitgliedstaaten erst im Laufe des Jahres 2015 gezahlt wurde, auf die 2015 gezahlten MwSt.- und BNE-Salden 2015 und auf einen maßgeblichen Umfang an Geldbußen für den Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften, die rechtskräftig wurden. Der auf der Eigenmittel-Verordnung beruhende Berichtigungshaushaltsplan, in dem die Beiträge der Mitgliedstaaten entsprechend herabgesetzt wurden, wurde erst Ende des Jahres 2015 erlassen, weswegen die entsprechenden Beträge in Höhe von insgesamt 9,5 Mrd. EUR erst im Januar 2016 an die Mitgliedstaaten zurückgezahlt wurden. Darüber hinaus haben zwei Mitgliedstaaten ihren BNE-Saldo 2016 im Voraus beglichen.
2.8.2. Zahlungsmittel für Finanzinstrumente
Die unter dieser Rubrik ausgewiesenen Beträge betreffen in erster Linie Zahlungsmitteläquivalente, die Treuhänder für die Kommission zur Ausführung bestimmter aus dem EU-Haushalt finanzierter Programme im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten verwalten. Die Zahlungsmittel für Finanzinstrumente können nur für das jeweilige Programm verwendet werden.
2.8.3. Zahlungsmittel für Geldbußen
Hierbei handelt es sich um Zahlungsmitteleingänge in Zusammenhang mit den von der Kommission verhängten Geldbußen, wenn die Verfahren noch nicht abgeschlossen sind. Diese Zahlungsmittel werden auf besonderen Einlagenkonten gehalten, die für keine anderen Tätigkeiten verwendet werden. Wenn Rechtsmittel eingelegt wurden oder nicht bekannt ist, ob von der anderen Seite Rechtsmittel eingelegt werden, wird der entsprechende Betrag in Erläuterung 5.2 als Eventualverbindlichkeit ausgewiesen.
Der Rückgang dieses Saldos ist darauf zurückzuführen, dass seit 2010 alle neuen vorläufig eingenommenen Geldbußen von der Kommission in einem speziell eingerichteten Fonds (BUFI) verwaltet und in Finanzinstrumente investiert werden, die als zur Veräußerung verfügbar eingestuft werden (siehe Erläuterung 2.4.1).
VERBINDLICHKEITEN
2.9. RUHESTANDSBEZÜGE UND SONSTIGE LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER
Netto-Verbindlichkeit „Leistungen an Arbeitnehmer“
in Mio. EUR |
|||||
|
Versorgungssystem der europäischen Beamten |
Sonstige Altersversorgungssysteme |
Gemeinsames Krankheitsfürsorgesystem |
31.12.2015 Insgesamt |
31.12.2014 Insgesamt |
Pensionsverpflichtungen |
54 967 |
1 613 |
7 662 |
64 242 |
59 053 |
Planvermögen |
|
(149) |
(280) |
(428) |
(437) |
Netto-Verbindlichkeit |
54 967 |
1 465 |
7 382 |
63 814 |
58 616 |
Der Anstieg der Gesamtverbindlichkeit „Leistungen an Arbeitnehmer“ ist vor allem auf Entwicklungen bei den beiden wichtigsten Systemen zurückzuführen:
Versorgungssystem der europäischen Beamten:
— |
Es war eine erhebliche Auswirkung der weiteren Verringerung des realen Abzinsungssatzes von 0,7 % auf 0,6 % zu verzeichnen. Ein Rückgang des Abzinsungssatzes erhöhte den aktuellen Wert der Leistungen und steigerte den laufenden Dienstzeitaufwand. |
— |
Zudem war eine Bewegung der erwarteten Erhöhungsrate der Dienstbezüge von 1,1 % auf 1,2 % zu verzeichnen. |
— |
Sonstige Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen und Parameter (z. B. versicherungsmathematische Gewinne/Verluste auf der Grundlage von Erfahrungen und Veränderungen der Grundgesamtheit) wirkten sich auf die Berechnung der Verbindlichkeit aus. |
Gemeinsames Krankheitsfürsorgesystem, bei dem finanzielle Annahmen aktualisiert wurden.
Die Pensionsverpflichtungen sind eine theoretische Schätzung des Betrags, den ein Arbeitgeber in das System einzahlen müsste, um die Verpflichtungen zu erfüllen, die er zu diesem Zeitpunkt gegenüber den an das Versorgungssystem angeschlossenen Personen hatte. Die Systeme sind jedoch noch nicht abgeschlossen, und als solche werden alle Zahlungen, die durch das System auf jährlicher Grundlage erfolgen müssen, jedes Jahr in den Haushaltsplan der EU aufgenommen.
2.9.1. Versorgungssystem der europäischen Beamten
Gemäß Artikel 83 des Statuts der Beamten werden die Versorgungsleistungen aus dem Haushalt der EU gezahlt. Das Versorgungssystem wird nicht finanziert, sondern die Mitgliedstaaten garantieren die Zahlung dieser Leistungen gemeinsam. Außerdem tragen die Beamten über einen Pflichtbeitrag aus ihren Bezügen ein Drittel zur langfristigen Finanzierung dieses Versorgungssystems bei.
Die Verbindlichkeiten des Versorgungssystems wurden anhand der Zahl der Bediensteten und Bediensteten im Ruhestand zum 31. Dezember 2015 und gemäß den zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften des Statuts bewertet. Diese Bewertung erfolgte auf der Grundlage der Methodik des Internationalen Rechnungsführungsstandards IPSAS Nr. 25 (und somit auch der EU-Rechnungsführungsvorschrift 12). Die Kommission wird ihre Verfahren zur Berechnung der Leistungen an Arbeitnehmer im Jahr 2016 weiter verbessern; mögliche Ergebnisse werden ggf. in den Jahresabschluss 2016 einfließen.
2.9.2. Sonstige Altersversorgungssysteme
Dieser Posten umfasst die Verbindlichkeit in Zusammenhang mit den Pensionsverpflichtungen gegenüber Mitgliedern und früheren Mitgliedern der Kommission, des Gerichtshofs (und des Gerichts der Europäischen Union) sowie des Rechnungshofs, ferner gegenüber den Generalsekretären des Rates, dem Europäischen Bürgerbeauftragten, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und gegenüber Mitgliedern des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union. Zudem umfasst diese Rubrik die Verbindlichkeit im Zusammenhang mit den Ruhestandsbezügen von Mitgliedern des Europäischen Parlaments.
2.9.3. Gemeinsames Krankheitsfürsorgesystem
Zusätzlich zu den oben genannten Altersversorgungssystemen erfolgt eine Bewertung für die geschätzte Verbindlichkeit der EU im Hinblick auf das gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem im Zusammenhang mit Kosten für die Gesundheitsversorgung, die für nicht mehr im aktiven Dienst befindliche Personen getragen werden müssen (abzüglich ihrer Beiträge).
Entwicklung des Zeitwerts der Pensionsverpflichtungen in Bezug auf die Leistungen an Arbeitnehmer
Der Zeitwert der Pensionsverpflichtungen ist der Zeitwert ohne Abzug jeglicher Planvermögen der erwarteten künftigen Zahlungen, die erforderlich sind, um die Verpflichtung zu erfüllen, die aus den Arbeitsleistungen der Arbeitnehmer im Berichtszeitraum und früherer Zeiträume hervorgehen.
Eine Analyse der Entwicklung der Pensionsverpflichtungen im laufenden Jahr ist nachstehend aufgeführt:
in Mio. EUR |
||||
|
Versorgungssystem der europäischen Beamten |
Sonstige Altersversorgungssysteme |
Gemeinsames Krankheitsfürsorgesystem |
Insgesamt |
Zeitwert zum 31.12.2014 |
50 897 |
1 488 |
6 668 |
59 053 |
Laufender Dienstzeitaufwand |
3 323 |
77 |
243 |
3 643 |
Zinsaufwendungen |
1 170 |
27 |
140 |
1 337 |
Versicherungsmathematische Nettogewinne und -verluste |
1 429 |
91 |
674 |
2 194 |
Beiträge von Mitgliedern |
|
|
21 |
21 |
Gezahlte Leistungen |
(1 244 ) |
(52) |
(85) |
(1 380 ) |
Zugang/(Abgang) in der Verbindlichkeit aufgrund der Besteuerung von Versorgungsbezügen |
(608) |
(17) |
|
(625) |
Zeitwert zum 31.12.2015 |
54 967 |
1 613 |
7 662 |
64 242 |
Der laufende Dienstzeitaufwand bezeichnet den Anstieg des Zeitwerts der Pensionsverpflichtungen, der auf die von Arbeitnehmern im Berichtszeitraum erbrachten Arbeitsleistung entfällt.
Der Zinsaufwand bezeichnet den im Zeitraum zu verzeichnenden Anstieg der Pensionsverpflichtungen, der entsteht, weil der Zeitpunkt der Leistungserfüllung um einen Zeitraum näher gerückt ist.
Die versicherungsmathematischen Nettogewinne und -verluste umfassen:
— |
Erfahrungsbedingte Anpassungen (Effekte aus der Differenz zwischen den vorangehenden versicherungsmathematischen Annahmen und den tatsächlichen Ereignissen) und |
— |
Auswirkungen von Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen, wie finanzielle Annahmen, Sterblichkeitsraten und geplante Gehaltssteigerungen. Diese Annahmen sind zwangsläufig ungewiss und können folglich von Jahr zu Jahr erhebliche Änderungen aufweisen. |
Gezahlte Leistungen bezeichnen die im Laufe des Jahres gemäß den Regeln des Systems gezahlten Leistungen (z. B. Ruhestandsbezüge). Diese gezahlten Leistungen führen zu einem Rückgang der Pensionsverpflichtungen, da sie künftig nicht mehr gezahlt werden müssen.
Versicherungsmathematischen Annahmen — Leistungen an Arbeitnehmer
Die grundsätzlichen versicherungsmathematischen Annahmen, die bei der Bewertung der beiden wichtigsten Systeme der EU für Leistungen an Arbeitnehmer herangezogen werden, sind nachstehend aufgeführt:
|
Versorgungssystem der europäischen Beamten |
Gemeinsames Krankheitsfürsorgesystem |
2015 |
|
|
Nominaler Abzinsungssatz |
2,0 % |
2,1 % |
Erwartete Inflationsrate |
1,4 % |
1,4 % |
Realer Abzinsungssatz |
0,6 % |
0,7 % |
Erwartete Erhöhungsrate der Dienstbezüge |
1,2 % |
1,2 % |
Kostentrends im medizinischen Bereich |
Entfällt |
3,0 % |
Renteneintrittsalter |
63/64/65 |
63/64/66 |
2014 |
|
|
Nominaler Abzinsungssatz |
2,0 % |
2,1 % |
Erwartete Inflationsrate |
1,3 % |
1,3 % |
Realer Abzinsungssatz |
0,7 % |
0,8 % |
Erwartete Erhöhungsrate der Dienstbezüge |
1,1 % |
1,1 % |
Kostentrends im medizinischen Bereich |
Entfällt |
3,0 % |
Renteneintrittsalter |
63/64/65 |
63 |
Die Sterblichkeitsraten beruhen auf der Sterbetafel internationaler Beamter (ICSLT 2013).
Der nominale Abzinsungssatz wird als Wert der auf Euro lautenden Rendite für Nullkupon-Anleihen ermittelt (mit einer Laufzeit von 18 Jahren ab Dezember 2015 für das Versorgungssystem der europäischen Beamten (PSEO) und von 20 Jahren für das gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem). Die verwendete Inflationsrate ist die über den Vergleichszeitraum erwartete Inflationsrate. Sie muss auf empirischem Weg auf der Grundlage voraussichtlicher Werte, die durch indexgebundene Anleihen in den europäischen Finanzmärkten ausgedrückt werden, ermittelt werden. Der reale Abzinsungssatz wird anhand des nominalen Abzinsungssatzes und der erwarteten langfristigen Inflationsrate berechnet.
Änderung des Zeitwerts des Planvermögens
in Mio. EUR |
|||
|
Sonstige Altersversorgungssysteme |
Gemeinsames Krankheitsfürsorgesystem |
Insgesamt |
Zeitwert zum 31.12.2014 |
165 |
272 |
437 |
Nettoentwicklung des Planvermögens |
(16) |
8 |
(8) |
Zeitwert zum 31.12.2015 |
149 |
280 |
428 |
5-Jahres-Trend
in Mio. EUR |
|||||
|
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
Verbindlichkeit für Leistungen an Arbeitnehmer |
34 835 |
42 503 |
46 818 |
58 616 |
63 814 |
Der deutliche Anstieg der Verbindlichkeit für Leistungen an Arbeitnehmer über die fünf Jahre lässt sich in erster Linie auf eine Reduzierung des zur Diskontierung der künftigen Cashflows verwendeten realen Abzinsungssatzes zurückführen. Diese Reduzierung steht mit den zugrunde liegenden außerordentlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Verbindung, insbesondere mit dem Rückgang der Zinssätze. Beispielsweise ging für das wichtigste System, das Versorgungssystem der europäischen Beamten, der reale Abzinsungssatz von 3,0 % Ende 2011 auf 0,6 % Ende 2015 zurück.
In der Ergebnisrechnung erfasste Beträge
in Mio. EUR |
||||
|
Versorgungssystem der europäischen Beamten |
Sonstige Altersversorgungssysteme |
Gemeinsames Krankheitsfürsorgesystem |
Insgesamt |
2015 |
|
|
|
|
Laufender Dienstzeitaufwand |
2 981 |
68 |
243 |
3 293 |
Zinsaufwendungen |
1 050 |
24 |
140 |
1 214 |
Änderung des Planvermögens |
|
|
(71) |
(71) |
Zwischensumme — aufgeführt unter Kosten für Personal und Ruhestandsbezüge |
4 031 |
92 |
312 |
4 435 |
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste |
1 282 |
84 |
674 |
2 040 |
Insgesamt verbucht |
5 313 |
176 |
986 |
6 475 |
Sensitivität des gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems
Eine Änderung von einem Prozentpunkt der erwarteten Kostentrends im medizinischen Bereich würde folgende Auswirkungen haben:
in Mio. EUR |
||
|
Anstieg um einen Prozentpunkt |
Rückgang um einen Prozentpunkt |
Summe der laufenden Dienstzeitaufwands- und Zinsaufwandskomponenten der periodischen Nettokosten für medizinische Versorgung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
88 |
(54) |
Kumulierte Verpflichtungen hinsichtlich der Kosten für medizinische Versorgung für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
2 765 |
(1 686 ) |
2.10. RÜCKSTELLUNGEN
in Mio. EUR |
|||||||
|
Betrag zum 31.12.2014 |
Zusätzliche Rückstellungen |
Aufgehobene, nicht in Anspruch genommene Beträge |
In Anspruch genommene Beträge |
Transfer in kurzfristige Rückstellungen |
Veränderung der Schätzung |
Betrag zum 31.12.2015 |
Rechtssachen |
728 |
252 |
(52) |
(469) |
— |
0 |
459 |
Abbau nuklearer Anlagen |
1 091 |
— |
— |
(32) |
— |
19 |
1 078 |
Finanzierung |
332 |
262 |
(0) |
(179) |
— |
(5) |
411 |
Geldbußen |
30 |
4 |
(30) |
— |
— |
— |
4 |
Sonstige |
102 |
19 |
(19) |
(24) |
— |
0 |
79 |
Insgesamt |
2 282 |
537 |
(101) |
(703) |
— |
15 |
2 030 |
Langfristig |
1 537 |
315 |
(48) |
(22) |
(87) |
20 |
1 716 |
Kurzfristig |
745 |
222 |
(53) |
(681) |
87 |
(6) |
314 |
Rechtssachen
Hierbei handelt es sich um eine Schätzung der Beträge, die voraussichtlich nach Jahresende im Zusammenhang mit einer Reihe laufender Rechtssachen zahlbar sind. Der 2015 verzeichnete Rückgang entstand durch die Nutzung zuvor gebildeter Rückstellungen für Rechtssachen im Zusammenhang mit den Finanzkorrekturen des EFRE (457 Mio. EUR) — diese Rechtsstreitigkeiten gingen verloren, und die meisten Beträge wurden bis zum Jahresende gezahlt. 2015 wurden neue Rückstellungen für Rechtssachen im Zusammenhang mit Kohäsion (120 Mio. EUR) und Landwirtschaft (123 Mio. EUR) verzeichnet.
Rückbau nuklearer Anlagen
2014 wurde die Grundlage für die Rückstellung durch die 2014 aktualisierte Strategie der Gemeinsamen Forschungsstelle für den Rückbau kerntechnischer Anlagen und zur Entsorgung nuklearer Abfälle aktualisiert. Diese Aktualisierung ist eine Folgemaßnahme als Reaktion auf die Anmerkungen aus der 2012 durch externe Sachverständige vorgenommenen Überprüfung des Programms für den Rückbau der kerntechnischen Anlagen der Gemeinsamen Forschungsstelle und die Entsorgung nuklearer Abfälle. Nach Maßgabe der Rechnungslegungsvorschriften der EU wurde diese Rückstellung an die Inflation angepasst und dann auf den gegenwärtigen Nettozeitwert abgezinst (unter Verwendung der Euro-Nullkupon-Swapkurve). Am 31. Dezember 2015 führt dies zu einer Rückstellung in Höhe von 1 078 Mio. EUR, aufgeteilt nach Beträgen, die voraussichtlich 2016 (25 Mio. EUR) und solchen, die später verwendet werden (1 053 Mio. EUR).
Angesichts der geschätzten Laufzeit des Programms (rund 20 Jahre) ist darauf hinzuweisen, dass diese Schätzung bestimmte Unwägbarkeiten aufweist, sodass die endgültigen Kosten unter Umständen von den aktuell verzeichneten Beträgen abweichen können.
Finanzierungsrückstellungen
Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Rückstellungen für die geschätzten Verluste, die im Zusammenhang mit den Garantien durch die verschiedenen Finanzinstrumente entstehen werden, bei denen der EIF und die EIB befugt sind, Garantien im eigenen Namen, aber im Auftrag und auf Risiko der Kommission auszustellen. Das mit den in Anspruch genommenen und nicht in Anspruch genommenen Garantien verbundene Finanzierungsrisiko ist jedoch nach oben beschränkt. Langfristige Finanzierungsrückstellungen werden auf ihren Nettozeitwert abgezinst (unter Verwendung des Einjahres-Euro-Swapsatzes).
2.11. FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
in Mio. EUR |
|||
|
Erläuterung |
31.12.2015 |
31.12.2014 |
Langfristige finanzielle Vermögenswerte |
|
|
|
Anleihen |
2.11.1 |
49 642 |
49 743 |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
2.11.2 |
2 122 |
2 108 |
Insgesamt |
|
51 764 |
51 851 |
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten |
|
|
|
Anleihen |
2.11.1 |
7 218 |
8 727 |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
2.11.2 |
721 |
101 |
Insgesamt |
|
7 939 |
8 828 |
Insgesamt |
|
59 703 |
60 680 |
2.11.1. Anleihen
in Mio. EUR |
||
|
31.12.2015 |
31.12.2014 |
Anleihen |
56 860 |
58 491 |
Eliminierung: Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen (9) |
— |
(20) |
Insgesamt |
56 860 |
58 470 |
Anleihen nach Finanzierungsinstrumenten
in Mio. EUR |
||||||
|
MFH |
Euratom |
Zahlungsbilanzdarlehen |
EFSM |
EGKS in Abwick- lung |
Insgesamt |
Gesamtwert zum 31.12.2014 |
1 842 |
349 |
8 590 |
47 507 |
203 |
58 491 |
Neue Anleihen |
1 245 |
— |
— |
12 160 |
— |
13 405 |
Rückzahlungen |
(67) |
(48) |
(2 700 ) |
(12 160 ) |
— |
(14 975 ) |
Wechselkursdifferenzen |
— |
— |
— |
— |
13 |
13 |
Änderungen in den Buchwerten |
4 |
— |
(79) |
2 |
(1) |
(74) |
Gesamtwert zum 31.12.2015 |
3 024 |
301 |
5 811 |
47 509 |
215 |
56 860 |
Langfristig |
2 937 |
251 |
4 200 |
42 050 |
204 |
49 642 |
Kurzfristig |
87 |
50 |
1 611 |
5 459 |
11 |
7 218 |
Die Anleihen enthalten in erster Linie durch Zertifikate bescheinigte Schulden in Höhe von 56 656 Mio. EUR (2014: 58 261 Mio. EUR). Die Änderungen im Buchwert entsprechen der Änderung der aufgelaufenen Zinsen.
Effektivzinssätze der Anleihen (ausgedrückt als Bandbreite von Zinssätzen)
Anleihen |
31.12.2015 |
31.12.2014 |
Makrofinanzhilfe (MFH) |
0 % bis 4,54 % |
0,181 % bis 4,54 % |
Euratom |
0 % bis 5,6775 % |
0,138 % bis 5,6775 % |
Zahlungsbilanzdarlehen |
2,375 % bis 3,625 % |
2,375 % bis 3,625 % |
Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) |
0,625 % bis 3,75 % |
1,875 % bis 3,750 % |
EGKS in Abwicklung |
6,92 % bis 9,78 % |
6,92 % bis 9,78 % |
2.11.2. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
in Mio. EUR |
||
|
31.12.2015 |
31.12.2014 |
Langfristig |
|
|
Verbindlichkeiten aus Finanzleasing |
1 648 |
1 674 |
Gebäude, deren Kaufpreis in Teilzahlungen gezahlt wird |
352 |
371 |
Finanzielle Bürgschaftsverpflichtung im Zusammenhang mit dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) |
— |
— |
Sonstige |
122 |
63 |
Insgesamt |
2 122 |
2 108 |
Kurzfristig |
|
|
Zu erstattende Geldbußen |
625 |
— |
Verbindlichkeiten aus Finanzleasing |
75 |
81 |
Gebäude, deren Kaufpreis in Teilzahlungen gezahlt wird |
21 |
20 |
Insgesamt |
721 |
101 |
Insgesamt |
2 842 |
2 209 |
Verbindlichkeiten aus Finanzleasing
in Mio. EUR |
||||
Beschreibung |
Künftig zahlbare Beträge |
|||
< 1 Jahr |
1-5 Jahre |
> 5 Jahre |
Gesamtverbindlichkeiten |
|
Grundstücke und Gebäude |
69 |
385 |
1 256 |
1 711 |
Sonstige Sachanlagen |
6 |
7 |
— |
13 |
Gesamtwert zum 31.12.2015 |
75 |
392 |
1 256 |
1 723 |
Zinsbestandteil |
57 |
265 |
352 |
674 |
Künftige Mindestleasingzahlungen insgesamt zum 31.12.2015 |
132 |
658 |
1 608 |
2 396 |
Künftige Mindestleasingzahlungen insgesamt zum 31.12.2014 |
151 |
638 |
1 700 |
2 489 |
2.12. VERBINDLICHKEITEN
in Mio. EUR |
||||||
|
Bruttobetrag |
Anpas- sungen (10) |
Nettobuchwert am 31.12.2015 |
Bruttobetrag |
Anpas- sungen (10) |
Nettobuchwert am 31.12.2014 |
Zahlungsanträge und Rechnungen von: |
|
|
|
|
|
|
Mitgliedstaaten: |
|
|
|
|
|
|
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und andere Finanzinstrumente zur Entwicklung des ländlichen Raums |
2 621 |
(230) |
2 391 |
318 |
(23) |
295 |
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung und Kohäsionsfonds |
8 361 |
(950) |
7 411 |
19 928 |
(2 306 ) |
17 622 |
Europäischer Sozialfonds |
3 355 |
(2) |
3 353 |
5 893 |
(272) |
5 621 |
Sonstige |
434 |
(102) |
332 |
751 |
(93) |
658 |
privaten und öffentlichen Rechtssubjekten |
1 928 |
(223) |
1 705 |
1 718 |
(106) |
1 612 |
Eingegangene Zahlungsanträge und Rechnungen insgesamt |
16 699 |
(1 507 ) |
15 192 |
28 608 |
(2 800 ) |
25 808 |
Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft |
6 851 |
Entfällt |
6 851 |
11 066 |
Entfällt |
11 066 |
Verbindlichkeiten aus Eigenmitteln |
9 506 |
Entfällt |
9 506 |
5 945 |
Entfällt |
5 945 |
Sonstige Verbindlichkeiten |
356 |
Entfällt |
356 |
156 |
Entfällt |
156 |
Sonstige |
286 |
Entfällt |
286 |
204 |
Entfällt |
204 |
Insgesamt |
33 698 |
(1 507 ) |
32 191 |
45 980 |
(2 800 ) |
43 180 |
Die Verbindlichkeiten beziehen sich auf Ausgabenaufstellungen, welche die Kommission im Rahmen von Finanzhilfen erhalten hat. Sie werden bei Erhalt der Zahlungsanträge in Höhe des beantragten Betrags verbucht. Ist die Gegenpartei ein Mitgliedstaat, werden sie entsprechend klassifiziert. Dasselbe Verfahren gilt auch für Rechnungen und Gutschriften, die in Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge eingehen. Die betreffenden Zahlungsanträge wurden durch die Rechnungsabgrenzung zum Jahresende (Cut-off) berücksichtigt. Im Anschluss an diese Rechnungsabgrenzungen wurden die geschätzten förderfähigen Beträge als Aufwendungen erfasst, während die übrigen Beträge als „geschätzte, nicht förderfähige Beträge und ausstehende Vorauszahlungen“ ausgewiesen werden (siehe unten).
Die maßgeblichste Änderung der Verbindlichkeiten steht im Zusammenhang mit der Kohäsionspolitik (10 763 Mio. EUR 2015 im Vergleich zu 23 243 Mio. EUR 2014) und ist in erster Linie auf den Rückgang der eingereichten Kostenaufstellungen seitens der Mitgliedstaaten für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 zurückzuführen. Die eingereichten Kostenaufstellungen für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 sind ebenfalls begrenzt, weil die Mitgliedstaaten mit der Erfüllung einer grundlegenden Voraussetzung — der Benennung von Verwaltungs- und Kontrollstellen — in Verzug geraten sind.
Verbindlichkeiten aus Eigenmitteln sind die Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt, die zum Jahresende nach dem achten Berichtigungshaushaltsplan 2015 zu erstatten waren. Der deutliche Anstieg im Vergleich zum vorangegangenen Jahr ist auf die verspätete Annahme des auf der Eigenmittel-Verordnung beruhenden Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2015 zurückzuführen, wobei die Mittel erst im Januar 2016 an die Mitgliedstaaten gezahlt wurden.
Geschätzte, nicht förderfähige Beträge und ausstehende Vorauszahlungen
Die Verbindlichkeiten werden um den Teil der eingegangenen, aber noch nicht überprüften Erstattungsanträge verringert, der als nicht förderfähig geschätzt wurde. Die höchsten Beträge entfallen auf die für die Strukturfondsmaßnahmen zuständigen Generaldirektionen. Die Verbindlichkeiten werden ferner um den Teil der eingegangenen Erstattungsanträge verringert, der die sonstigen Vorauszahlungen an die Mitgliedstaaten (siehe Erläuterung 2.5.2) betrifft, die zum Jahresende noch zu zahlen sind (770 Mio. EUR).
Anträge auf Vorfinanzierung
Zusätzlich zu den oben aufgeführten Beträgen gingen Anträge auf Vorfinanzierungen in Höhe von insgesamt 711 Mio. EUR ein, die zum Jahresende noch nicht ausgezahlt wurden. Nach den EU-Rechnungslegungsvorschriften werden diese Beträge nicht als Verbindlichkeiten verbucht.
2.13. ANTIZIPATIVE UND TRANSITORISCHE PASSIVA
in Mio. EUR |
||
|
31.12.2015 |
31.12.2014 |
Antizipative Passiva |
67 358 |
55 798 |
Transitorische Passiva |
869 |
56 |
Sonstige |
175 |
118 |
Insgesamt |
68 402 |
55 973 |
Der Zugang bei antizipativen Passiva begründet sich auf dem Beginn der Umsetzung des MFR 2014-2020, für den die Kommission die unter dem neuen MFR entstandenen Kosten geschätzt hat, aber für den noch keine Zahlungsanträge eingegangen sind.
Der Zugang bei transitorischen Passiva beruht auf den Vorauszahlungen in Höhe von 726 Mio. EUR für Eigenmittelbeiträge. Derartige Zahlungen kommen relativ häufig vor — 2014 wurden 557 Mio. EUR vorausgezahlt, der Betrag war jedoch Teil der zahlbaren Beträge. 2015 wurde beschlossen, dass diese Beträge als transitorische Passiva zu qualifizieren und als solche auszuweisen sind.
Die Aufteilung der antizipativen Passiva ist wie folgt:
in Mio. EUR |
||
|
31.12.2015 |
31.12.2014 |
Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft |
38 263 |
33 667 |
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und andere Finanzinstrumente zur Entwicklung des ländlichen Raums |
14 806 |
13 414 |
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung und Kohäsionsfonds |
5 026 |
3 157 |
Europäischer Sozialfonds |
2 636 |
976 |
Sonstige |
6 627 |
4 584 |
Insgesamt |
67 358 |
55 798 |
NETTOVERMÖGEN
2.14. RÜCKLAGEN
in Mio. EUR |
|||
|
Erläuterung |
31.12.2015 |
31.12.2014 |
Fair-Value-Rücklage |
2.14.1 |
292 |
238 |
Garantiefonds-Rücklage |
2.14.2 |
2 561 |
2 372 |
Sonstige Rücklagen |
2.14.3 |
1 829 |
1 825 |
Insgesamt |
|
4 682 |
4 435 |
2.14.1. Fair-Value-Rücklage
Gemäß den EU-Rechnungslegungsvorschriften wird die Anpassung der zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerte an den beizulegenden Zeitwert („fair value“) in der Fair-Value-Rücklage erfasst.
Entwicklungen der Fair-Value-Rücklage im Zusammenhang mit zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten im Bezugszeitraum:
in Mio. EUR |
||
|
2015 |
2014 |
In der Fair-Value-Rücklage erfasst |
79 |
135 |
In der Ergebnisrechnung erfasst |
(33) |
(10) |
Insgesamt |
46 |
125 |
Außerdem bezieht sich ein Betrag von 7 Mio. EUR (2014: 15 Mio. EUR) der Gesamtentwicklung der Fair-Value-Rücklage auf Kapitalbeteiligungen, die nach der Equity-Methode buchmäßig erfasst werden.
2.14.2. Garantiefonds-Rücklage
Diese Rücklage spiegelt den 9 %igen Zielbetrag der ausstehenden und vom Fonds garantierten Beträge wider, der als Vermögenswert gehalten werden muss.
2.14.3. Sonstige Rücklagen
Der Betrag betrifft in erster Linie die Rücklage der EGKS in Abwicklung (1 534 Mio. EUR) für die Vermögenswerte des Forschungsfonds für Kohle und Stahl, die im Zusammenhang mit der Abwicklung der EGKS gebildet wurde.
2.15. BEI DEN MITGLIEDSTAATEN ABZURUFENDE BETRÄGE
in Mio. EUR |
|
Bei den Mitgliedstaaten abzurufende Beträge zum 31.12.2014 |
62 441 |
Rückfluss des Haushaltsüberschusses 2014 an Mitgliedstaaten |
1 435 |
Entwicklung der Garantiefonds-Rücklage |
189 |
Entwicklung sonstiger Rücklagen |
26 |
Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahres |
13 033 |
Bei den Mitgliedstaaten abzurufende Beträge zum 31.12.2015 |
77 124 |
Dieser Betrag entspricht dem Teil der Aufwendungen, die der Kommission bis zum 31. Dezember entstanden sind und die über künftige Haushalte finanziert werden müssen. Gemäß der periodengerechten Zuordnung werden viele Aufwendungen im Jahr N erfasst, obwohl sie tatsächlich erst im Jahr N+1 (oder später) und daher aus dem Haushalt des Jahres N+1 (oder später) bezahlt werden. Die Einbeziehung dieser Verbindlichkeiten in die Jahresrechnung sowie die Tatsache, dass die entsprechenden Beträge aus künftigen Haushalten finanziert werden, führen dazu, dass die Verbindlichkeiten zum Jahresende weit höher sind als die Vermögenswerte. Besonders hervorzuheben sind hier die erheblichen Beträge für die Tätigkeiten des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft. Die abzurufenden Beträge werden von den Mitgliedstaaten tatsächlich überwiegend innerhalb von 12 Monaten nach Ende des jeweiligen Haushaltsjahres als Beitrag des Haushaltsplans des Folgejahres gezahlt.
Zudem ist festzuhalten, dass die oben aufgeführten Sachverhalte keine Auswirkungen auf das Haushaltsergebnis haben. Die Haushaltseinnahmen müssen immer den Haushaltsausgaben entsprechen oder sie übersteigen und jeder Einnahmeüberschuss fließt an die Mitgliedstaaten zurück.
3. ERLÄUTERUNGEN ZUR ERGEBNISRECHNUNG
ERTRÄGE
ERTRÄGE AUS TRANSAKTIONEN OHNE LEISTUNGSAUSTAUSCH
3.1. BNE-EIGENMITTEL
Die Eigenmittelerträge bilden das wichtigste Element der operativen Erträge der Europäischen Union. Von den drei Eigenmittelkategorien, den traditionellen Eigenmitteln (TEM), den MwSt-Eigenmitteln und den BNE-Eigenmitteln, sind die BNE-Eigenmittel in Höhe von 95 355 Mio. EUR (2014: 104 688 Mio. EUR) die wichtigsten.
3.2. TRADITIONELLE EIGENMITTEL
in Mio. EUR |
||
|
2015 |
2014 |
Zölle |
18 524 |
17 204 |
Zuckerabgaben |
125 |
(67) |
Insgesamt |
18 649 |
17 137 |
Die traditionellen Eigenmittel (TEM) umfassen Zölle und Zuckerabgaben. Die Mitgliedstaaten behalten 20 % der traditionellen Eigenmittel als Erhebungskosten ein. Die vorstehenden Beträge werden nach diesem Abzug ausgewiesen.
3.3. MWST-EIGENMITTEL
Die Mehrwertsteuer-Eigenmittel werden anhand der gemäß den EU-Vorschriften eigens zu diesem Zweck auf nationaler Ebene harmonisierten MwSt-Bemessungsgrundlagen der Mitgliedstaaten erhoben. Der MwSt-Beitrag berechnet sich anhand eines einheitlichen Abrufsatzes von 0,3 %, der auf die Bemessungsgrundlage jedes Mitgliedstaats angewendet wird. Für den Zeitraum 2014-2020 wird gemäß Beschluss des Rates 5602/14 für Deutschland, die Niederlande und Schweden ein reduzierter Abrufsatz (0,15 %) festgelegt.
ERTRÄGE AUS TRANSAKTIONEN OHNE LEISTUNGSAUSTAUSCH: TRANSFERZAHLUNGEN
3.4. GELDBUSSEN
Diese Erträge von 531 Mio. EUR (2014: (2297 Mio. EUR) betreffen Geldbußen, die von der Kommission im Wesentlichen für die Verletzung von Wettbewerbsvorschriften auferlegt wurden. Die Forderungen und zugehörigen Erträge werden erfasst, wenn der Beschluss der Kommission über die Verhängung einer Geldbuße erlassen und dem Adressaten offiziell mitgeteilt wurde. Die Hauptbeträge 2015 betreffen die Märkte für optische Laufwerke (116 Mio. EUR) und Einzelhandels-Lebensmittelverpackungen (116 Mio. EUR).
3.5. EINZIEHUNG VON AUFWENDUNGEN
in Mio. EUR |
|||
|
|
2015 |
2014 |
Geteilte Mittelverwaltung |
|
1 465 |
3 328 |
Direkte Mittelverwaltung |
|
76 |
45 |
Indirekte Mittelverwaltung |
|
6 |
45 |
Insgesamt |
|
1 547 |
3 418 |
Diese Rubrik umfasst im Wesentlichen die Einziehungsanordnungen, die die Kommission ausstellt und die eingelöst oder mit nachfolgenden, im Rechnungsführungssystem der Kommission erfassten Zahlungen verrechnet (bzw. von diesen abgezogen) werden. Mit diesem Verfahren können zuvor aus dem Gesamthaushaltsplan bereitgestellte Beträge eingezogen werden. Da Einziehungen auf der Grundlage von Kontrollen, Prüfungen und Prüfungen der Förderfähigkeit erfolgen, sind diese Maßnahmen für die Ausführung des EU-Haushalts von großer Bedeutung. Auf diese Weise wird der EU-Haushalt vor unrechtmäßig getätigten Ausgaben geschützt, was angesichts der vom Europäischen Rechnungshof bei seiner Prüfung ermittelten wesentlichen Fehlerquote bei den Zahlungen aus dem EU-Haushalt (siehe hierzu den Jahresbericht des Rechnungshofs einschließlich der Zuverlässigkeitserklärung über die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge) besonders wichtig ist.
Hierbei sind auch Einziehungsanordnungen der Mitgliedstaaten an Begünstigte von EGFL-Ausgaben sowie die Abweichung der Schätzungen für antizipative Aktiva des Vorjahresendwerts gegenüber dem aktuellen Jahresendwert berücksichtigt.
Die in der obenstehenden Tabelle aufgeführten Beträge umfassen die Erträge aus der Ausstellung von Einziehungsanordnungen. Somit können und sollen mit diesen Zahlen nicht die gesamten Maßnahmen zum Schutz des EU-Haushalts ausgewiesen werden. Dies gilt insbesondere für die Kohäsionspolitik, für die besondere Mechanismen geschaffen wurden, dank derer nicht förderfähige Ausgaben größtenteils auch ohne Ausstellung einer Einziehungsanordnung eingezogen werden können. Nicht inbegriffen sind durch die Verrechnung mit Aufwendungen eingezogene Beträge, durch Rücknahmen beigetriebene Beträge und Einziehungen von Vorfinanzierungsbeträgen.
Der größte Teil wird über die geteilte Mittelverwaltung abgedeckt:
Landwirtschaft: EGFL und Entwicklung des ländlichen Raums
Im Rahmen des EGFL und des ELER sind die als Ertrag für das Jahr unter dieser Rubrik erfassten Beträge Finanzkorrekturen des betreffenden Jahres und von den Mitgliedstaaten gemeldete Erstattungen, die während des Jahres eingezogen wurden, sowie der Nettoanstieg der von den Mitgliedstaaten gemeldeten ausstehenden Beträge aufgrund von Betrugsfällen und Unregelmäßigkeiten, die bis zum Jahresende einzuziehen sind.
Kohäsionspolitik
Zu den wichtigsten Beträgen im Rahmen der Kohäsionsmaßnahmen gehören von der Kommission ausgestellte Einziehungsanordnungen zur Rückforderung von in den Vorjahren rechtsgrundlos geleisteten Zahlungen und Abzüge von den Ausgaben, abzüglich der Verminderung der antizipativen Aktiva zum Jahresende.
3.6. WEITERE ERTRÄGE AUS TRANSAKTIONEN OHNE LEISTUNGSAUSTAUSCH
in Mio. EUR |
||
|
2015 |
2014 |
Steuern und Beiträge der EU-Bediensteten |
1 115 |
1 276 |
Haushaltsanpassungen |
984 |
794 |
Beiträge von Drittländern |
946 |
726 |
Agrarabschöpfungen |
814 |
409 |
Übertragung von Vermögenswerten |
197 |
1 448 |
Anpassung von Rückstellungen |
71 |
369 |
Sonstige |
939 |
600 |
Insgesamt |
5 067 |
5 623 |
Die Steuern und Beiträge der Bediensteten setzen sich hauptsächlich aus Gehaltsabzügen zusammen und bestehen aus zwei wichtigen Beträgen: den Ruhegehaltsbeiträgen und den Einkommensteuern der Bediensteten.
Die Haushaltsanpassungen umfassen den Haushaltsüberschuss von 2014 (1435 Mio. EUR), der den Mitgliedstaaten indirekt erstattet wird, indem die Eigenmittelbeträge, die sie im Folgejahr an die EU zu überweisen haben, reduziert werden — somit handelt es sich um Einnahmen für 2015.
Beiträge von Drittländern sind Beiträge von EFTA-Staaten und Beitrittsländern.
Agrarabschöpfungen betreffen Milchabgaben, die ein Instrument für die Marktlenkung sind und auf eine Bestrafung der Milcherzeuger abzielen, die ihre Referenzmengen überschreiten. Da sie nicht mit früheren Zahlungen der Kommission verbunden sind, werden sie in der Praxis als Erträge für einen bestimmten Zweck betrachtet. Der diesjährige Anstieg der Abgaben im Milchsektor lässt sich in erster Linie auf die Zusatzabgabe von 811 Mio. EUR zurückführen.
Die Übertragung von Vermögenswerten betrifft hauptsächlich den Transfer von Satelliten im Rahmen des Programms Copernicus (früheres Programm GMES) von der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) an die Kommission (siehe Erläuterung 2.2). Diese Übertragung ist nach den EU-Rechnungslegungsvorschriften eine Transaktion ohne Leistungsaustausch, die für die restlichen im Bau befindlichen Copernicus-Satelliten in den kommenden Haushaltsjahren vorgenommen wird.
ERTRÄGE AUS TRANSAKTIONEN MIT LEISTUNGSAUSTAUSCH
3.7. FINANZERTRÄGE
in Mio. EUR |
||
|
2015 |
2014 |
Zinserträge aus: |
|
|
Vorfinanzierungen |
9 |
16 |
Nichteinhaltung der Zahlungsfristen |
20 |
387 |
Zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten |
56 |
65 |
Darlehen |
1 616 |
1 722 |
Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten |
14 |
10 |
Wertgeminderten finanziellen Vermögenswerten |
7 |
— |
Sonstige |
0 |
1 |
Zinserträge |
1 721 |
2 202 |
Dividendenerträge |
8 |
6 |
Gewinne aus dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte |
50 |
30 |
Sonstige Finanzerträge |
66 |
61 |
Insgesamt |
1 846 |
2 298 |
Die Zinserträge aus Darlehen beziehen sich hauptsächlich auf Darlehen aus Anleihemitteln (siehe Erläuterung 2.4.2).
Nettogewinne oder -verluste aus finanziellen Vermögenswerten
in Mio. EUR |
||
|
2015 |
2014 |
Nettogewinne/(-verluste) aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten |
3 |
13 |
3.8. WEITERE ERTRÄGE AUS TRANSAKTIONEN MIT LEISTUNGSAUSTAUSCH
in Mio. EUR |
||
|
2015 |
2014 |
Wechselkursgewinne |
970 |
478 |
Erträge aus Gebühren für Dienstleistungen |
358 |
323 |
Veräußerung von Gütern |
43 |
44 |
Einnahmen aus mit Finanzinstrumenten verbundenen Gebühren und Prämien |
43 |
59 |
Ertrag aus Sachanlagen |
4 |
16 |
Sonstige |
145 |
146 |
Insgesamt |
1 562 |
1 066 |
AUFWENDUNGEN
TRANSFERZAHLUNGEN UND FINANZHILFEN NACH FORM DER MITTELVERWALTUNG
3.9. GETEILTE MITTELVERWALTUNG
in Mio. EUR |
||
Haushaltsvollzug durch die Mitgliedstaaten |
2015 |
2014 |
Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft |
45 032 |
44 465 |
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und andere Instrumente zur Entwicklung des ländlichen Raums |
16 376 |
14 046 |
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung und Kohäsionsfonds |
38 745 |
43 345 |
Europäischer Sozialfonds |
9 849 |
12 651 |
Sonstige |
2 380 |
2 307 |
Insgesamt |
112 382 |
116 814 |
Der Übergang vom vorangehenden Programmplanungszeitraum 2007-2013 zum Planungszeitraum 2014-2020 ist der Grund für den Rückgang der Aufwendungen im Kohäsionsbereich: Für den vorherigen Planungszeitraum werden immer weniger Kosten geltend gemacht, gleichzeitig sind die Kosten für den laufenden Planungszeitraum gering, da die Ausführung langsam angelaufen ist.
Der Unterposten „Sonstiges“ enthält im Wesentlichen: Innere Sicherheit (509 Mio. EUR), Fischerei und maritime Angelegenheiten (503 Mio. EUR), das Instrument für Heranführungshilfe (492 Mio. EUR) sowie Asyl und Migration (299 Mio. EUR).
3.10. DIREKTE MITTELVERWALTUNG
in Mio. EUR |
||
|
2015 |
2014 |
Haushaltsvollzug durch die Kommission |
10 089 |
10 431 |
Haushaltsvollzug durch die Exekutivagenturen der EU |
5 532 |
4 880 |
Haushaltsvollzug durch Treuhandfonds |
6 |
— |
Insgesamt |
15 626 |
15 311 |
Diese Beträge betreffen hauptsächlich die Durchführung der Forschungspolitik (6,9 Mrd. EUR) und der Netzprogramme (1,7 Mrd. EUR) sowie die Europäische Nachbarschaftspolitik (1,6 Mrd. EUR) und die Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit (1,3 Mrd. EUR).
3.11. INDIREKTE MITTELVERWALTUNG
in Mio. EUR |
||
|
2015 |
2014 |
Haushaltsvollzug durch andere EU-Agenturen und -Einrichtungen |
1 209 |
1 025 |
Haushaltsvollzug durch Drittländer |
905 |
1 005 |
Haushaltsvollzug durch internationale Organisationen |
2 127 |
1 765 |
Haushaltsvollzug durch andere Rechtssubjekte |
2 107 |
1 799 |
Insgesamt |
6 348 |
5 594 |
3.12. KOSTEN FÜR PERSONAL UND RUHESTANDSBEZÜGE
in Mio. EUR |
||
|
2015 |
2014 |
Personalkosten |
5 838 |
5 693 |
Ruhestandsbezüge |
4 435 |
3 970 |
Insgesamt |
10 273 |
9 662 |
Die Entwicklungen bei den Kosten für Ruhestandsbezüge haben sich zum Teil ergeben durch die versicherungsmathematische Bewertung der Verbindlichkeiten in Bezug auf Leistungen an Arbeitnehmer, die nicht unter den versicherungsmathematischen Annahmen erfasst sind.
3.13. VERÄNDERUNGEN BEI DEN LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER — VERSICHERUNGSMATHEMATISCHE ANNAHMEN
Der unter dieser Rubrik verzeichnete versicherungsmathematische Verlust von netto 2 Mrd. EUR bezieht sich auf die Leistungen an Arbeitnehmer, die in der Vermögensübersicht erfasst sind (siehe Erläuterung 2.9).
3.14. FINANZIERUNGSKOSTEN
in Mio. EUR |
||
|
2015 |
2014 |
Zinsaufwendungen: |
|
|
Anleihen |
1 607 |
1 712 |
Sonstige |
21 |
22 |
Finanzleasing |
91 |
90 |
Wertminderungsaufwendungen aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten |
27 |
3 |
Wertminderungsaufwendungen aus Krediten und Forderungen |
174 |
1 030 |
Realisierte Verluste aus dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten |
3 |
17 |
Sonstige Finanzierungskosten |
63 |
51 |
Insgesamt |
1 986 |
2 926 |
Der Betrag der Zinsaufwendungen für Anleihen entspricht den Zinserträgen aus Darlehen (Back-to-back-Transaktionen).
3.15. ANTEIL AM NETTOERGEBNIS VON GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN UND VERBUNDENEN UNTERNEHMEN
Gemäß der Equity-Methode bezieht die EU ihren Anteil am Nettoergebnis ihrer Gemeinschaftsunternehmen und verbundenen Einrichtungen in die Ergebnisrechnung mit ein (siehe dazu auch Erläuterungen 2.3.1 und 2.3.2).
3.16. SONSTIGE AUFWENDUNGEN
in Mio. EUR |
||
|
2015 |
2014 |
Aufwendungen für Verwaltung und IT |
2 419 |
2 070 |
Aufwendungen für Sachanlagen |
1 304 |
1 186 |
Vom Gerichtshof beschlossene Ermäßigung von Geldbußen |
1 137 |
— |
Wechselkursverluste |
785 |
370 |
Anpassung von Rückstellungen |
520 |
688 |
Sonstige |
458 |
839 |
Insgesamt |
6 623 |
5 152 |
Der Anstieg bei den sonstigen Aufwendungen ist in erster Linie auf die Abschreibung von Geldbußen in den Fällen zurückzuführen, in denen der Gerichtshof zugunsten des mit der Geldbuße belegten Unternehmens entschieden hat. Diese Beträge wurden in den Vorjahren bei den Finanzierungskosten ausgewiesen. Da 2015 beschlossen wurde, dass diese Beträge ihrer Art nach nicht unter Wertminderungen von Finanzinstrumenten fallen, werden sie unter der vorliegenden Rubrik erfasst.
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sind in den Aufwendungen für Verwaltung und IT enthalten und schlüsseln sich auf wie folgt:
in Mio. EUR |
||
|
2015 |
2014 |
Forschungskosten |
384 |
353 |
Nicht aktivierte Entwicklungskosten |
60 |
54 |
Insgesamt |
443 |
406 |
Unter Aufwendungen für Sachanlagen sind 373 Mio. EUR (2014: 369 Mio. EUR) für Operating-Leasing-Zahlungen erfasst. Diese Beträge sind in der restlichen Laufzeit dieser Leasingverträge folgendermaßen zu zahlen:
in Mio. EUR |
||||
|
Künftig zahlbare Beträge |
|
||
|
< 1 Jahr |
1-5 Jahre |
> 5 Jahre |
Insgesamt |
Gebäude |
366 |
1 086 |
1 040 |
2 491 |
IT-Material und sonstige Ausrüstung |
8 |
11 |
0 |
20 |
Insgesamt |
374 |
1 097 |
1 040 |
2 511 |
3.17. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG NACH RUBRIKEN DES MEHRJÄHRIGEN FINANZRAHMENS (MFR)
in Mio. EUR |
|||||||
|
Intelligentes und integratives Wachstum |
Nachhaltiges Wachstum |
Sicherheit und Unionsbürgerschaft |
Europa in der Welt |
Verwaltung |
Keine Zuordnung zu MFR-Rubriken (11) |
Insgesamt |
BNE-Eigenmittel |
— |
— |
— |
— |
— |
95 355 |
95 355 |
Traditionelle Eigenmittel |
— |
— |
— |
— |
— |
18 649 |
18 649 |
MwSt |
— |
— |
— |
— |
— |
18 328 |
18 328 |
Geldbußen |
— |
— |
— |
— |
— |
531 |
531 |
Einziehung von Aufwendungen |
103 |
1 408 |
14 |
21 |
0 |
0 |
1 547 |
Sonstige |
875 |
869 |
3 |
1 |
4 522 |
(1 204 ) |
5 067 |
Erträge aus Transaktionen ohne Leistungsaustausch |
978 |
2 278 |
18 |
22 |
4 522 |
131 659 |
139 478 |
Finanzerträge |
61 |
2 |
0 |
29 |
1 |
1 753 |
1 846 |
Sonstige |
105 |
(10) |
(9) |
34 |
289 |
1 153 |
1 562 |
Erträge aus Transaktionen mit Leistungsaustausch |
167 |
(8) |
(9) |
63 |
290 |
2 906 |
3 408 |
Erträge insgesamt |
1 144 |
2 270 |
9 |
85 |
4 812 |
134 565 |
142 886 |
Haushaltsvollzug durch die Mitgliedstaaten: |
|
|
|
|
|
|
|
EGFL |
— |
(45 032 ) |
— |
— |
— |
— |
(45 032 ) |
ELER und andere Instrumente zur Entwicklung des ländlichen Raums |
— |
(16 376 ) |
— |
— |
— |
— |
(16 376 ) |
EFRE und Kohäsionsfonds |
(38 745 ) |
— |
— |
— |
— |
— |
(38 745 ) |
ESF |
(9 849 ) |
— |
— |
— |
— |
— |
(9 849 ) |
Sonstige |
(181) |
(517) |
(908) |
(773) |
— |
— |
(2 380 ) |
Vollzogen durch die EK, Exekutivagenturen und Treuhandfonds |
(9 813 ) |
(464) |
(799) |
(4 545 ) |
(13) |
8 |
(15 626 ) |
Haushaltsvollzug durch andere EU-Agenturen und -Einrichtungen |
(994) |
(51) |
(551) |
(19) |
— |
407 |
(1 209 ) |
Haushaltsvollzug durch Drittländer und int. Org. |
(343) |
(0) |
1 |
(2 661 ) |
0 |
(29) |
(3 031 ) |
Haushaltsvollzug durch andere Rechtssubjekte |
(1 552 ) |
— |
(0) |
(555) |
(0) |
— |
(2 107 ) |
Kosten für Personal und Ruhestandsbezüge |
(1 534 ) |
(329) |
(370) |
(569) |
(6 617 ) |
(854) |
(10 273 ) |
Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen zu den Leistungen an Arbeitnehmer |
— |
— |
— |
— |
(2 040 ) |
— |
(2 040 ) |
Finanzierungskosten |
(89) |
(63) |
(1) |
(18) |
(136) |
(1 678 ) |
(1 986 ) |
Anteil am Nettoverlust von Gemeinschaftsunternehmen/verbundenen Unternehmen |
(641) |
— |
— |
— |
— |
— |
(641) |
Sonstige Aufwendungen |
(1 223 ) |
(181) |
(122) |
(121) |
(4 104 ) |
(872) |
(6 623 ) |
Aufwendungen insgesamt |
(64 964 ) |
(63 014 ) |
(2 750 ) |
(9 262 ) |
(12 911 ) |
(3 019 ) |
(155 919 ) |
Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahres |
(63 820 ) |
(60 744 ) |
(2 741 ) |
(9 177 ) |
(8 098 ) |
131 547 |
(13 033 ) |
Die Übersicht über Erträge und Aufwendungen nach Rubriken des MFR basiert auf Schätzungen, da nicht alle Mittelbindungen einer MFR-Rubrik zugeordnet werden.
4. ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG
4.1. ZWECK UND ERSTELLUNG DER KAPITALFLUSSRECHNUNG
Die Angaben zu den Kassenmittelbewegungen (Cashflow) bilden die Grundlage dafür, die Fähigkeit der EU zur Generierung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie ihren entsprechenden Cashflow-Bedarf bewerten zu können.
Die Kapitalflussrechnung wird mithilfe der indirekten Methode erstellt. Das bedeutet, dass das wirtschaftliche Ergebnis des Haushaltsjahres unter Berücksichtigung der Auswirkungen nicht zahlungswirksamer Transaktionen, möglicher aktiver oder passiver Rechnungsabgrenzungen vergangener oder künftiger Zahlungseingänge oder -ausgänge aus operativer Tätigkeit sowie der Ertrags- oder Aufwandspositionen für die Veranlagung von Cashflows angepasst wird.
Cashflows aus Fremdwährungstransaktionen werden in der Berichtswährung der EU, dem Euro, dargestellt, wobei der Fremdwährungsbetrag zu dem am Datum des Zahlungsflusses geltenden Wechselkurs in Euro umgerechnet wird.
Die Kapitalflussrechnung enthält die Cashflows der Rechnungsperiode, aufgegliedert nach operativen Tätigkeiten und Investitionstätigkeiten (die EU übt keine Finanzierungstätigkeit aus).
4.2. OPERATIVE TÄTIGKEITEN
Operative Tätigkeiten sind alle jene Tätigkeiten der Europäischen Union, bei denen es sich nicht um Investitionstätigkeiten handelt. Dies trifft auf die meisten der durchgeführten Tätigkeiten zu. An Begünstigte vergebene Kredite (und gegebenenfalls die zugehörigen Anleihen) gelten nicht als Investitionstätigkeit (oder Finanzierungstätigkeit), weil sie unter die allgemeinen Ziele und somit unter das Tagesgeschäft der Europäischen Union fallen. Operative Tätigkeiten beinhalten überdies Investitionen wie die Beteiligung am Europäischen Investitionsfonds (EIF), an der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) und an Wagniskapitalfonds. Zweck dieser Tätigkeiten ist die Verwirklichung der politisch vorgegebenen Ziele.
4.3. INVESTITIONSTÄTIGKEIT
Bei den Investitionstätigkeiten handelt es sich um den Erwerb oder die Veräußerung immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen sowie anderer Anlagen, die jedoch nicht unter die Rubrik Zahlungsmitteläquivalente fallen. An Begünstigte vergebene Darlehen gehören nicht zu den Investitionstätigkeiten. Es sollen die tatsächlichen Investitionen der EU dargestellt werden.
5. EVENTUALFORDERUNGEN UND -VERBINDLICHKEITEN UND SONSTIGE WICHTIGE ANGABEN
5.1. EVENTUALFODERUNGEN
in Mio. EUR |
||
|
31.12.2015 |
31.12.2014 |
Erhaltene Garantien: |
|
|
Erfüllungsgarantien |
398 |
400 |
Sonstige Garantien |
27 |
27 |
Sonstige Eventualforderungen |
48 |
49 |
Insgesamt |
474 |
476 |
Mitunter werden Erfüllungsgarantien vorgeschrieben, damit sichergestellt ist, dass die Empfänger von EU-Finanzierungen die Verpflichtungen aus ihren Verträgen mit der EU erfüllen.
5.2. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN
in Mio. EUR |
|||
|
Erläuterung |
31.12.2015 |
31.12.2014 |
Gestellte Garantien |
5.2.1 |
21 401 |
20 862 |
Geldbußen |
5.2.2 |
3 951 |
5 602 |
EGFL, Entwicklung des ländlichen Raums und Heranführungsinstrumente |
5.2.3 |
1 377 |
505 |
Kohäsionspolitik |
5.2.4 |
3 |
9 |
Rechtssachen und sonstige Streitfälle |
5.2.5 |
795 |
789 |
Sonstige Eventualverbindlichkeiten |
|
58 |
5 |
Insgesamt |
|
27 584 |
27 772 |
Alle Eventualverbindlichkeiten bis auf jene, die mit Geldbußen zusammenhängen, würden bei Fälligkeit aus den künftigen Haushaltsplänen der EU finanziert.
5.2.1. Gestellte Garantien
in Mio. EUR |
||
|
31.12.2015 |
31.12.2014 |
Garantien für von der EIB vergebene Darlehen |
|
|
Garantie 65 % |
18 712 |
18 283 |
Garantie 70 % |
356 |
447 |
Garantie 75 % |
112 |
168 |
Garantie 100 % |
270 |
300 |
Insgesamt |
19 450 |
19 198 |
Garantie auf das EFSI-Portfolio |
202 |
— |
Sonstige gestellte Garantien |
1 749 |
1 664 |
Insgesamt |
21 401 |
20 862 |
Garantien auf von der EIB gewährten Darlehen — Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen
Aus dem Haushalt der EU werden Garantien für die von der EIB aus Eigenmitteln an Drittländer vergebenen und unterzeichneten Darlehen gestellt (einschließlich der an Mitgliedstaaten vor dem Beitritt vergebenen Darlehen). Diese sind allerdings auf einen bestimmten Prozentsatz des genehmigten Kredithöchstbetrags begrenzt: 65 % (für bis 2007 unterzeichnete Vereinbarungen), 70 %, 75 % oder 100 %. Wird dieser Höchstbetrag nicht ausgeschöpft, so erstreckt sich die EU-Garantie auf die gesamte Höhe der tatsächlich vergebenen Kredite. Die von der EU gestellten Garantien waren für nach 2007 unterzeichnete Vereinbarungen (Mandate 2007-2013 und 2014-2020) auf 65 % der noch nicht beglichenen Salden begrenzt, nicht etwa auf die genehmigten Kredithöchstbeträge. Zum 31. Dezember 2015 betrugen die Außenstände 19 450 Mio. EUR. Auf diesen Betrag ist de facto auch das von der EU getragene Risiko begrenzt. Zum 31. Dezember 2015 waren rund 82 % der Kredittransaktionen der EIB (mit staatlichen und nichtstaatlichen Empfängern vereinbarte EIB-Finanzierungen) durch eine umfassende Garantie besichert, während für die übrigen Kredittransaktionen die EIB lediglich die Abdeckung des politischen Risikos in Anspruch nehmen kann.
EU-Garantie auf das Portfolio des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI)
Die der EIB-Gruppe im Rahmen des EFSI gewährte Garantie wird in Bezug auf das Schuldenportfolio als finanzielle Bürgschaftsverpflichtung und sowohl für das Schulden- als auch das Beteiligungsportfolio als Eventualverbindlichkeit erfasst. Der Rechnungsführer ist mit einhelliger Unterstützung der Beratergruppe der EU für Rechnungslegungsstandards zu dem Schluss gelangt, dass die Kontrollkriterien und die buchhalterischen Anforderungen für die Konsolidierung nach den EU-Buchführungsvorschriften (und den IPSAS) nicht erfüllt sind. Folglich werden die entsprechenden finanziellen Vermögenswerte nicht in der konsolidierten Jahresrechnung der EU erfasst.
Unter dem EFSI-Schuldenportfolio deckt die EU-Garantie das Erstausfallrisiko eines Portfolio an EIB-Finanzierungen, bei denen es sich insbesondere um Standarddarlehen und -garantien handelt. Die EU-Garantie wird in Anspruch genommen, wenn eine fällige Zahlung vom Schuldner nicht geleistet wird oder bei einer Umschuldung Verluste entstehen. Die EU wird proportional zu dem getragenen Risiko in Form einer zwischen der EIB und der EU stattfindenden Ausschüttung der prognostizierten risikobezogenen Einnahmen der EIB aus den garantierten EFSI-Transaktionen vergütet. Die Einnahmen der EU sollten zunächst die entstandenen Verluste aus den garantierten EFSI-Transaktionen decken. Daher wird die EU-Garantie als eine finanzielle Bürgschaftsverpflichtung ausgewiesen und bemisst sich bei ihrer erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert, also dem Nettozeitwert der Prämienansprüche (EU-Einnahmen). An den nachfolgenden Abschlussstichtagen bemisst sich die finanzielle Bürgschaftsverpflichtung am höheren der erwarteten Verluste und dem ursprünglich erfassten Betrag, gegebenenfalls abzüglich der kumulierten Abschreibungen der Einnahmen. Die finanzielle Bürgschaftsverpflichtung versteht sich abzüglich der noch zu beziehenden EU-Einnahmen.
Unter dem Beteiligungsportfolio des EFSI-Finanzierungsfensters „Infrastruktur und Innovation“, das aus unmittelbaren Eigenkapital-, Quasi-Eigenkapitalbeteiligungen oder nachrangigen Darlehen besteht, investiert die EIB zu gleichen Bedingungen auf eigenes Risiko sowie auf Risiko der EU. Folglich deckt die EU-Garantie für den von der EU garantierten Anteil der Beteiligungsinvestitionen die negativen Wertanpassungen (nicht realisierte Verluste) zu jedem Abschlussstichtag, die realisierten Verluste aus Desinvestitionen und die Mittelbeschaffungskosten der EIB. In den Fällen, in denen der Wert einer Investition, die zuvor einer negativen Wertanpassung unterzogen wurde, an den folgenden Abschlussstichtagen ansteigt, wird der Betrag der ursprünglichen Investitionskosten von der EIB an die EU zurückgezahlt. Zum Zeitpunkt der Desinvestition hat die EU auch einen Anspruch auf die Erträge aus Investitionen, die über die ursprünglichen Kosten hinausgehen. Die EU wird aus den von der EIB bezogenen Einnahmen aus den garantierten Transaktionen, einschließlich Zinsen, Dividenden und realisierten Erträgen vergütet. Die Abrechnung zwischen der EU und der EIB erfolgt jährlich abzüglich der Verluste und Einnahmen. Zum 31. Dezember 2015 wurden 7,6 Mio. EUR der garantierten EU-Transaktionen unter dem Beteiligungsportfolio des Finanzierungsfensters „Infrastruktur und Innovation“ (IIW) investiert und als Eventualverbindlichkeiten erfasst.
Über das Beteiligungsportfolio des Finanzierungsfensters für kleine und mittlere Unternehmen (SMEW), das 2015 nicht ausgeführt wurde, laufen nach wie vor Gespräche zwischen der Kommission und der EIB-Gruppe. Der Rechnungsführer entscheidet nach Konsultation der Beratergruppe der EU für Rechnungslegungsstandards über die Bilanzierung der Beteiligungsgeschäfte, sobald die geänderte Rechtsgrundlage fertiggestellt ist.
Der als Eventualverbindlichkeit ausgewiesene Betrag entspricht den Beträgen, die tatsächlich von der EIB und dem EIF für die garantierten EFSI-Transaktionen (Schulden- und Beteiligungsportfolio) zum Jahresende bewilligt und ausgezahlt werden, jedoch die erwarteten Nettoverluste überschreiten. Die von der EIB und dem EIF für die garantierten EFSI-Transaktionen bewilligten und ausgezahlten Beträge, die den erwarteten Nettoverlusten entsprechen, sind als finanzielle Bürgschaftsverpflichtung erfasst (Nullwert zum 31. Dezember 2015) — vgl. Erläuterung 2.11.2. Der Gesamtumfang der nicht in Anspruch genommenen, auf 16 Mrd. EUR begrenzten EU-Garantie ist als „wichtige rechtliche Verpflichtungen“ ausgewiesen — vgl. Erläuterung 5.3.2. Dieser Betrag umfasst Transaktionen der Programme COSME und H2020, die vorübergehend von der EFSI-EU-Garantie gedeckt werden.
Sonstige gestellte Garantien
Sonstige vergebene Garantien betreffen in erster Linie 845 Mio. EUR für die Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (2014: 883 Mio. EUR), 459 Mio. EUR für Horizont 2020 (2014: 365 Mio. EUR), 220 Mio. EUR für die Projektanleiheninitiative (2014: 138 Mio. EUR) und 209 Mio. EUR für das Kreditgarantieinstrument für TEN-V-Vorhaben (2014: 209 Mio. EUR).
5.2.2. Geldbußen
Diese Beträge betreffen Geldbußen, die von der Kommission für die Verletzung von Wettbewerbsvorschriften auferlegt und vorläufig entrichtet wurden und gegen die entweder ein Rechtsmittel eingelegt wurde oder bei denen nicht bekannt ist, ob ein Rechtsmittel eingelegt wird. Die Eventualverbindlichkeit wird bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichtshofes beibehalten. Die auf solche vorläufigen Zahlungen aufgelaufenen Zinsbeträge sind einerseits in der Ergebnisrechnung für das betreffende Jahr und andererseits — wegen der Ungewissheit des Anspruchs der Kommission auf diese Beträge — auch bei den Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen.
5.2.3. EGFL, Entwicklung des ländlichen Raums und Heranführungsinstrumente
Es handelt sich hierbei um Eventualverbindlichkeiten gegenüber den Mitgliedstaaten im Rahmen der EGFL-Konformitätsbeschlüsse, der Entwicklung des ländlichen Raums und der finanziellen Korrekturen im Zusammenhang mit den Heranführungsinstrumenten, für die eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs noch aussteht. Die Festsetzung der endgültigen Höhe der Verbindlichkeit und das Jahr, in dem die Aufwendung aufgrund des gefällten Urteils zulasten des Haushalts verbucht wird, hängen von der Dauer des beim Gerichtshof anhängigen Verfahrens ab.
5.2.4. Kohäsionspolitik
Hier handelt es sich um Eventualverbindlichkeiten gegenüber den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Maßnahmen im Rahmen der Kohäsionspolitik, für die die mündliche Verhandlung bzw. das Urteil des Gerichtshofes noch aussteht.
5.2.5. Rechtssachen und sonstige Streitfälle
Diese Rubrik bezieht sich auf Schadensersatzklagen, die gegen die EU eingereicht werden, auf sonstige Rechtsstreitigkeiten sowie die geschätzten Verfahrenskosten. Bei Schadensersatzklagen gemäß Artikel 288 EG-Vertrag muss der Kläger nachweisen, dass sich das beklagte Organ eine schwerwiegende Verletzung einer Rechtsvorschrift, die Einzelpersonen bestimmte Ansprüche einräumt, zuschulden kommen ließ, wodurch dem Kläger ernsthafter Schaden entstanden ist. Außerdem muss ein unmittelbarer kausaler Zusammenhang zwischen dem fraglichen Verstoß und dem verursachten Schaden erkennbar sein.
5.3. SONSTIGE WICHTIGE ANGABEN
5.3.1. Noch nicht als Aufwand erfasste noch abzuwickelnde Mittelbindungen
in Mio. EUR |
||
|
31.12.2015 |
31.12.2014 |
Noch nicht als Aufwand erfasste noch abzuwickelnde Mittelbindungen |
177 477 |
144 741 |
Der ausgewiesene Betrag entspricht den noch abzuwickelnden Mittelbindungen („reste à liquider“ — RAL) des Haushalts abzüglich der in der Ergebnisrechnung 2015 als Aufwendungen erfassten zugehörigen Beträge. Die noch abzuwickelnden Mittelbindungen des Haushalts entsprechen den offenen Verpflichtungen, für die noch keine Zahlungen und/oder Aufhebungen vorgenommen wurden. Dies ist eine übliche Folgewirkung mehrjähriger Programme. Zum 31. Dezember 2015 beliefen sich die noch abzuwickelnden Mittelbindungen des Haushalts auf insgesamt 217 692 Mio. EUR (2014: 189 585 Mio. EUR).
5.3.2. Wichtige rechtliche Verpflichtungen
in Mio. EUR |
||
|
31.12.2015 |
31.12.2014 |
Geteilter Mittelverwaltung unterliegende mehrjährige Maßnahmen |
343 715 |
433 527 |
Europäischer Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) |
16 000 |
— |
Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) |
10 051 |
— |
Copernicus |
2 939 |
3 476 |
Fischereiabkommen |
373 |
176 |
Galileo |
124 |
719 |
Protokolle mit Mittelmeerländern |
— |
264 |
Sonstige vertragliche Verpflichtungen |
3 101 |
3 127 |
Insgesamt |
376 303 |
441 288 |
Diese Verpflichtungen gehen darauf zurück, dass die EU langfristige rechtliche Verpflichtungen über Beträge einging, für die im Haushaltsplan noch keine ausreichenden Mittel (MfV) bewilligt waren. Hier werden entweder mehrjährige Programme, wie beispielsweise Strukturmaßnahmen, oder Beträge ausgewiesen, zu deren künftiger Zahlung die EU im Rahmen von zum Abschlussstichtag der Vermögensübersicht bestehenden Verträgen verpflichtet ist (z. B. in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Sicherheit, Reinigung usw., aber auch vertragliche Verpflichtungen in Verbindung mit besonderen Projekten etwa im Bausektor). Die deutliche Zunahme von vertraglichen Verpflichtungen in Bezug auf die Strukturmaßnahmen ist auf den Beginn des neuen Programmplanungszeitraums (MFR 2014-2020) während des Berichtszeitraums zurückzuführen.
Geteilter Mittelverwaltung unterliegende mehrjährige Maßnahmen
In der nachstehenden Tabelle ist ein Vergleich zwischen den rechtlichen Verpflichtungen, für die noch keine Mittelbindungen vorgenommen wurden, und den Höchstbeträgen der Mittel für Verpflichtungen in Bezug auf die im Finanzrahmen 2014-2020 für die Rubriken 1b, 2 und 3 vorgesehenen Beträge dargestellt. Die künftigen Verpflichtungen stehen für die ausstehenden Beträge, für die die Kommission nach dem 31. Dezember 2015 noch Zahlungen zu leisten hat.
in Mio. EUR |
||||||
Fonds |
Finanzrahmen 2014-2020 (A) |
Eingegangene rechtliche Verpflichtungen (B) |
Mittelbindungen (C) |
Aufhebung von Mittelbindungen (D) (D) |
Rechtliche Verpflichtungen abzgl. Mittelbindungen (=B-C+D) |
Künftige Verpflichtungen (=A-C) |
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung und Kohäsionsfonds |
259 802 |
259 802 |
66 572 |
— |
193 230 |
193 230 |
Europäischer Sozialfonds |
89 624 |
89 624 |
26 410 |
— |
63 213 |
63 213 |
Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen |
3 814 |
3 814 |
1 036 |
— |
2 777 |
2 777 |
TEILRUBRIK 1b: KOHÄSIONSPOLITISCHE FONDS |
353 239 |
353 239 |
94 018 |
— |
259 221 |
259 221 |
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums |
99 348 |
98 786 |
23 414 |
— |
75 371 |
75 933 |
Europäischer Meeres- und Fischereifonds |
5 749 |
5 749 |
1 586 |
— |
4 163 |
4 163 |
RUBRIK 2: NATÜRLICHE RESSOURCEN |
105 097 |
104 535 |
25 000 |
— |
79 535 |
80 096 |
Asyl- und Migrationsfonds |
3 371 |
631 |
631 |
— |
0 |
2 741 |
Fonds für die innere Sicherheit |
2 195 |
538 |
538 |
— |
— |
1 657 |
RUBRIK 3: SICHERHEIT & UNIONSBÜRGERSCHAFT |
5 566 |
1 169 |
1 169 |
— |
0 |
4 398 |
Insgesamt |
463 902 |
458 943 |
120 187 |
— |
338 755 |
343 715 |
Europäischer Fonds für Strategische Investitionen (EFSI)
Diese Verpflichtungen stehen im Zusammenhang mit den rechtlichen Verpflichtungen, die zum Jahresende in Verbindung mit der EU-Garantie von insgesamt 16 Mrd. EUR nicht in Anspruch genommen wurden.
in Mio. EUR |
|
|
31.12.2015 |
Zum Jahresende noch ausstehende rechtliche Verpflichtung des EFSI |
16 000 |
davon |
|
Finanzielle Bürgschaftsverpflichtung im Zusammenhang mit dem EFSI |
— |
Eventualverbindlichkeit im Zusammenhang mit dem EFSI |
202 |
Fazilität „Connecting Europe“ (CEF)
Die CEF bietet finanzielle Unterstützung für transeuropäische Netze zur Förderung von Projekten von gemeinsamem Interesse im Bereich der Verkehrs-, Telekommunikations- und Energieinfrastrukturen.
Copernicus
Copernicus ist das Europäische Erdbeobachtungsprogramm — siehe dazu auch Erläuterung 2.2.
Fischereiabkommen
Diese Abkommen betreffen Verpflichtungen gegenüber Drittländern, die für Maßnahmen im Rahmen von internationalen Fischereiübereinkommen eingegangen wurden.
Protokolle mit Mittelmeerländern
Eine Analyse hat jüngst ergeben, dass keine rechtliche Grundlage mehr für laufende Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit diesen Protokollen besteht, weder für Eventualverbindlichkeiten noch andere Verbindlichkeiten.
Galileo
Diese Beträge beziehen sich auf das Programm Galileo zur Entwicklung eines europäischen globalen Satellitennavigationssystems — siehe dazu auch Erläuterung 2.2.
Sonstige vertragliche Verpflichtungen
Die unter dieser Rubrik ausgewiesenen Beträge entsprechen den während der jeweiligen Vertragslaufzeit zu zahlenden Beträgen. Die größten Beträge unter dieser Rubrik sind 2 023 Mio. EUR für die Agentur „Fusion for Energy“ im Zusammenhang mit dem ITER-Projekt sowie zudem 388 Mio. EUR hauptsächlich für Bauaufträge des Europäischen Parlaments.
6. FINANZRISIKOMANAGEMENT
Gegenstand der nachstehenden Angaben zum Finanzrisikomanagement der EU sind
— |
die Anleihe- und Kredittätigkeit der Kommission, die über die folgenden Instrumente durchgeführt wird: den EFSM, die Zahlungsbilanzdarlehen, die MFH, Euratom-Maßnahmen und die EGKS in Abwicklung; |
— |
die Kassentransaktionen der Kommission für den Vollzug des EU-Haushalts, einschließlich der Einziehung von Geldbußen; |
— |
den Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen; |
— |
den EFSI-Garantiefonds; und |
— |
aus dem Haushalt finanzierte Finanzinstrumente. |
6.1. RISIKOTYPEN
Das Marktrisiko bezeichnet das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflow eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwankt. Das Marktrisiko steht nicht nur für die Möglichkeit von Verlusten sondern auch für das Potenzial für Gewinne. Es beinhaltet das Wechselkursrisiko, das Zinsrisiko und sonstige Preisrisiken (die EU ist mit keinen anderen wesentlichen Preisrisiken konfrontiert).
(1) |
Das Wechselkursrisiko bezeichnet das Risiko einer Beeinträchtigung der Tätigkeiten der EU oder des Wertes ihrer Investitionen durch Wechselkursschwankungen. Das Risiko ergibt sich aus einer Preisschwankung zwischen zwei Währungen. |
(2) |
Das Zinsrisiko bezeichnet die Möglichkeit einer Wertminderung einer Sicherheit, insbesondere einer Anleihe, die sich aus einem Zinsanstieg ergibt. In der Regel verringert ein höherer Zinssatz den Preis von festverzinslichen Anleihen und umgekehrt. |
Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko eines Verlustes, verursacht durch die Nichtzahlung eines Kredits oder einer sonstigen Kreditlinie (entweder von Kapital oder Zinsen oder beidem) durch einen Schuldner/Nehmer oder die Nichteinhaltung einer vertraglichen Verpflichtung. Als Zahlungsausfälle gelten auch die verzögerte Rückzahlung, die Umstrukturierung der Rückzahlungen und eine Insolvenz.
Das Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, das sich aus der Schwierigkeit der Veräußerung eines Vermögenswerts ergibt; z. B. das Risiko, dass eine bestimmte Sicherheit oder ein bestimmter Vermögenswert nicht schnell genug auf dem Markt gehandelt werden kann, um einen Verlust zu verhindern oder einer Verpflichtung nachzukommen.
6.2. RISIKOMANAGEMENTPOLITIK
Die Ausführung des EU-Haushalts erfordert zunehmend den Einsatz von Finanzinstrumenten. Dieser neue Ansatz basiert im Gegensatz zur traditionellen Methode des Haushaltsvollzugs durch die Finanzhilfen und Zuschüsse darauf, dass für jeden aus dem Haushalt über Finanzinstrumente vergebenen Euro der Begünstigte aufgrund der Hebelwirkung mehr als einen Euro erhält. Die Wirksamkeit der EU-Haushaltsmittel wird durch diesen intelligenten Einsatz maximiert. Weitere Informationen zu den betreffenden Beträgen finden sich in Erläuterung 2.4.
Den meisten Finanzinstrumenten gemeinsam ist die Tatsache, dass die Durchführung entweder an die EIB-Gruppe (einschließlich EIF) auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der EIB oder an andere Finanzmittler übertragen wird. Mit diesen Finanzmittlern unterzeichnete Vereinbarungen unterliegen strengen Bestimmungen und Verpflichtungen für die Mittler, um sicherzustellen, dass EU-Gelder sachgemäß verwaltet werden und hierüber ordnungsgemäß Bericht erstattet wird. Sobald ein finanzieller Beitrag zu einem der Instrumente bewilligt wird, werden die Mittel auf ein eigens eingerichtetes Bankkonto des Finanzmittlers (also auf ein Treuhandkonto) überwiesen. Je nach Finanzinstrument kann der Finanzmittler die Mittel dieses Treuhandkontos verwenden, um beispielsweise Darlehen zu gewähren oder Schuldtitel auszugeben. Erträge aus Finanzinstrumenten müssen in der Regel in den EU-Haushalt zurückfließen.
Das Risiko in Bezug auf diese Finanzinstrumente ist normalerweise auf einen Höchstbetrag begrenzt, der in den zugrunde liegenden Vereinbarungen festgelegt ist und der dem im Haushaltsplan für dieses Instrument vorgesehenen Betrag entspricht. Da die Kommission häufig das Erstausfallrisiko (First Loss Piece) trägt und die Instrumente zur Finanzierung von Empfängern mit höherem Risiko (die Schwierigkeiten mit der Beschaffung von Finanzmitteln auf dem freien Kapitalmarkt haben) vorgesehen sind, ist zumindest ein gewisser Verlust für den EU-Haushalt anzunehmen.
Anleihe- und Kredittätigkeit
Die Anleihe- und Kredittransaktionen sowie die Verwaltung der Kassenmittel werden von der EU gegebenenfalls nach den einschlägigen Beschlüssen des Rates und gemäß den internen Leitlinien durchgeführt. Zu bestimmten Themenbereichen wie Anleihen, Darlehen und Verwaltung der Kassenmittel wurden Verfahrenshandbücher erstellt, die von den zuständigen operativen Referaten genutzt werden. Im Allgemeinen werden keine Tätigkeiten zum Ausgleich von Zinsschwankungen oder Wechselkursschwankungen durchgeführt (Hedging-Aktivitäten), weil die Anleihetransaktionen im Allgemeinen durch Gegengeschäfte (Back-to-back-Transaktionen) finanziert werden und somit keine offenen Zins- bzw. Währungspositionen entstehen. Die Anwendung des „Back-to-back“-Prinzips wird regelmäßig überprüft.
Kassentransaktionen
Die Vorschriften und Grundsätze für die Verwaltung der Kassentransaktionen der Kommission sind in der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates (geändert durch die Verordnungen Nr. 2028/2004 und Nr. 105/2009 des Rates) und in der Haushaltsordnung sowie den Anwendungsbestimmungen festgelegt.
Aufgrund der vorstehenden Verordnungen gelten die folgenden Grundsätze:
— |
Eigenmittel werden von den Mitgliedstaaten auf Konten eingezahlt, die von jedem Mitgliedstaat eigens zu diesem Zweck für die Kommission bei seiner Haushaltsverwaltung oder bei einer von ihm bestimmten Einrichtung eröffnet wurden. Die Kommission darf bei den vorgenannten Konten nur dann Mittel in Anspruch nehmen, wenn sie ihren Bedarf an Kassenmitteln decken muss. |
— |
Eigenmittel werden von den Mitgliedstaaten in ihren eigenen Landeswährungen eingezahlt, während die Zahlungen der Kommission größtenteils auf Euro lauten. |
— |
Im Namen der Kommission eröffnete Bankkonten dürfen nicht überzogen werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Eigenmittelkonten der Kommission bei Zahlungsausfall im Rahmen eines gemäß den Verordnungen und Beschlüssen des Rates begebenen oder garantierten Kredits sowie unter bestimmten Bedingungen in Fällen, in denen der Kassenmittelbedarf die Guthaben der Konten übersteigt. |
— |
Die Guthaben auf Bankkonten, die auf andere Währungen als den Euro lauten, werden entweder für Zahlungen in diesen Währungen verwendet oder regelmäßig in Euro konvertiert. |
Zusätzlich zu den Eigenmittelkonten wurden von der Kommission weitere Bankkonten bei Zentralbanken und Geschäftsbanken eingerichtet, und zwar zur Vornahme von Zahlungen und zum Empfang von Beträgen, die keine Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt darstellen.
Die Kassenmittel- und Zahlungsverwaltung ist stark automatisiert und basiert auf modernen IT-Systemen. Durch besondere Verfahren wird die Sicherheit des Systems garantiert und die Aufgabentrennung gemäß der Haushaltsordnung, den internen Kontrollstandards der Kommission und den Auditgrundsätzen gewährleistet.
Die Kassenmittel- und Zahlungsverwaltung der Kommission wird durch schriftliche Leitlinien und Verfahren geregelt, die die operativen und finanziellen Risiken begrenzen und ein angemessenes Kontrollniveau gewährleisten sollen. Diese Leitlinien und Verfahren umfassen verschiedene Tätigkeitsbereiche (wie Zahlungsausführung und Zahlungsmittelverwaltung, Cashflow-Vorausschau, Geschäftskontinuität usw.) und ihre Einhaltung wird regelmäßig kontrolliert. Zusätzlich findet zwischen der Generaldirektion Haushalt und der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen ein Informationsaustausch über Risikomanagement und bewährte Verfahren statt.
Geldbußen
Vorläufig eingenommene Geldbußen: Einlagen
Vor 2010 eingenommene Beträge verbleiben auf den Konten bei eigens zur Hinterlegung vorläufig eingenommener Geldbußen ausgewählten Banken. Die Auswahl der Banken erfolgt gemäß den in der Haushaltsordnung festgelegten Ausschreibungsverfahren. Für das Anlegen von Mitteln bei bestimmten Banken ist das interne Risikomanagement maßgeblich, durch das die Rating-Anforderungen und die Höhe der je nach Eigenmitteln der Gegenpartei anlegbaren Beträge festgelegt werden. Die finanziellen und operativen Risiken werden ermittelt und bewertet, die Einhaltung der internen Maßnahmen und Verfahren wird regelmäßig überprüft.
Vorläufig eingenommene Geldbußen: BUFI-Wertpapierbestand
Ab 2010 auferlegte und vorläufig eingenommene Geldbußen werden in einen eigens zu diesem Zweck eingerichteten Fonds mit der Bezeichnung BUFI eingezahlt. Die Hauptziele des Fonds sind die Verringerung der mit den Finanzmärkten verbundenen Risiken und die Gleichbehandlung aller mit einer Geldbuße belegten Rechtssubjekte durch das Angebot einer garantierten Rendite, die auf derselben Grundlage berechnet wird. Vorläufig eingenommene Geldbußen werden von der Kommission nach internen Vermögensverwaltungsleitlinien verwaltet. Zu bestimmten Bereichen, wie beispielsweise der Zahlungsmittelverwaltung, wurden Verfahrenshandbücher erstellt, die von den zuständigen operativen Referaten genutzt werden. Die finanziellen und operativen Risiken werden ermittelt und bewertet, die Einhaltung der internen Leitlinien und Verfahren wird regelmäßig überprüft.
Durch die Tätigkeiten der Vermögensverwaltung sollen die vorläufig an die Kommission gezahlten Geldbußen so angelegt werden,
a) |
dass die Mittel bei Bedarf leicht zugänglich sind |
b) |
und unter normalen Umständen eine Rendite erzielt wird, die durchschnittlich wenigstens der Rendite der BUFI-Benchmark abzüglich entstandener Kosten entspricht. |
Investitionen sind im Wesentlichen auf folgende Kategorien beschränkt: Terminanlagen bei Zentralbanken des Euro-Währungsgebiets, Agenturen für öffentliche Schuldtitel des Euro-Währungsgebiets, vollständig im Staatsbesitz befindliche bzw. staatlich garantierte Banken oder supranationale Institutionen sowie Anleihen, Schatzwechsel und Einlagenzertifikate, ausgegeben entweder von öffentlichen Einrichtungen oder durch supranationale Institutionen.
Bankgarantien
Die Kommission verfügt im Zusammenhang mit den Geldbußen, die sie gegen Unternehmen verhängt, die gegen die Wettbewerbsvorschriften der EU verstoßen, über Garantien von Finanzinstituten in beträchtlicher Höhe (siehe Erläuterung 2.6.1.2). Diese Garantien werden von den mit einer Geldbuße belegten Unternehmen als Alternative zu vorläufigen Zahlungen bereitgestellt. Die Garantien werden gemäß dem internen Risikomanagement verwaltet. Die finanziellen und operativen Risiken werden ermittelt und bewertet, die Einhaltung der internen Maßnahmen und Verfahren wird regelmäßig überprüft.
Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen
Die Vorschriften und Grundsätze für die Verwaltung des Garantiefonds sind in der Vereinbarung zwischen der Kommission und der EIB vom 25. November 1994 samt nachfolgenden Änderungen vom 17./23. September 1996, vom 8. Mai 2002, vom 25. Februar 2008 und vom 9. November 2010 dargelegt. Dieser Garantiefonds ist nur in Euro tätig. Er investiert ausschließlich in dieser Währung, um ein Wechselkursrisiko zu vermeiden. Die Verwaltung der Fondsmittel beruht auf dem traditionellen Vorsichtsgrundsatz bei Finanztätigkeiten. Besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, dass die Risiken vermindert werden und gewährleistet ist, dass die verwalteten Vermögenswerte ohne erhebliche Verzögerung veräußert oder übertragen werden können, wobei die eingegangenen Verpflichtungen zu beachten sind.
EFSI-Garantiefonds
Der EFSI-Garantiefonds wurde durch die Verordnung (EU) 2015/2017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 geschaffen. Die Regeln und Grundsätze für die Vermögensverwaltung des Fonds sind im Kommissionsbeschluss C(2016) 165 vom 21. Januar 2016 festgelegt. Zum 31. Dezember 2015 gab es keine Mittel im EFSI-Garantiefonds; planmäßig erfolgen die Mittelzuflüsse ab April 2016.
6.2.1. Abgleich von Buchwert und beizulegendem Zeitwert der Finanzinstrumente
Abgleich der Buchwerte und des beizulegenden Zeitwerts der finanziellen Vermögenswerte nach Anlagekategorie
in Mio. EUR |
||||
|
31.12.2015 |
31.12.2014 |
||
Buchwert |
Beizulegender Zeitwert |
Buchwert |
Beizulegender Zeitwert |
|
Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert |
|
|
|
|
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
9 620 |
9 620 |
9 406 |
9 406 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
21 671 |
21 671 |
17 545 |
17 545 |
Insgesamt |
31 292 |
31 292 |
26 951 |
26 951 |
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten |
|
|
|
|
Darlehen |
57 251 |
57 252 |
58 843 |
58 843 |
Forderungen mit Leistungsaustausch und einzuziehende Beträge ohne Leistungsaustausch |
10 324 |
10 324 |
15 578 |
15 578 |
Insgesamt |
67 575 |
67 576 |
74 421 |
74 421 |
Insgesamt |
98 867 |
98 868 |
101 372 |
101 372 |
Abgleich der Buchwerte und des beizulegenden Zeitwerts der finanziellen Verbindlichkeiten nach Anlagekategorie
in Mio. EUR |
||||
|
31.12.2015 |
31.12.2014 |
||
|
Buchwert |
Beizulegender Zeitwert |
Buchwert |
Beizulegender Zeitwert |
Finanzielle Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert |
— |
— |
— |
— |
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten |
|
|
|
|
Anleihen |
56 860 |
56 860 |
58 470 |
58 470 |
Verbindlichkeiten aus Finanzleasing |
1 723 |
1 723 |
1 755 |
1 755 |
Verbindlichkeiten |
32 191 |
32 191 |
43 180 |
43 180 |
Sonstige |
1 120 |
1 120 |
454 |
454 |
Insgesamt |
91 894 |
91 894 |
103 859 |
103 859 |
6.3. WECHSELKURSRISIKO
Wechselkursrisiken für Finanzinstrumente der EU zum Jahresende — Nettoposition
in Mio. EUR |
||||||||||||||
|
31.12.2015 |
31.12.2014 |
||||||||||||
USD |
GBP |
DKK |
SEK |
EUR |
Sonstige |
Insgesamt |
USD |
GBP |
DKK |
SEK |
EUR |
Sonstige |
Insgesamt |
|
Finanzielle Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
81 |
76 |
11 |
8 |
9 416 |
28 |
9 620 |
68 |
77 |
7 |
9 |
9 203 |
42 |
9 406 |
Kredite (12) |
5 |
0 |
— |
— |
354 |
18 |
377 |
2 |
— |
— |
— |
303 |
28 |
334 |
Forderungen und einzuziehende Beträge |
10 |
542 |
53 |
85 |
9 555 |
78 |
10 324 |
2 |
4 102 |
50 |
88 |
11 197 |
140 |
15 578 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
36 |
1 785 |
368 |
1 287 |
17 342 |
853 |
21 671 |
44 |
1 157 |
471 |
928 |
14 180 |
764 |
17 545 |
Insgesamt |
132 |
2 403 |
433 |
1 380 |
36 667 |
977 |
41 992 |
116 |
5 336 |
528 |
1 024 |
34 883 |
974 |
42 862 |
Finanzielle Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Verbindlichkeiten |
(1) |
(2) |
0 |
(0) |
(32 187 ) |
(1) |
(32 191 ) |
— |
(10) |
— |
— |
(43 168 ) |
(2) |
(43 180 ) |
Insgesamt |
(1) |
(2) |
0 |
(0) |
(32 187 ) |
(1) |
(32 191 ) |
— |
(10) |
— |
— |
(43 168 ) |
(2) |
(43 180 ) |
Insgesamt |
131 |
2 401 |
433 |
1 380 |
4 480 |
976 |
9 801 |
116 |
5 326 |
528 |
1 024 |
(8 284 ) |
972 |
(318) |
Wenn der Euro gegenüber anderen Währungen um 10 % zugelegt hätte, hätte dies die folgenden Auswirkungen gehabt:
in Mio. EUR |
||||
|
Wirtschaftliches Ergebnis |
|||
USD |
GBP |
DKK |
SEK |
|
31.12.2015 |
(5) |
(212) |
(38) |
(125) |
31.12.2014 |
(4) |
(483) |
(47) |
(92) |
in Mio. EUR |
||||
|
Nettovermögen |
|||
USD |
GBP |
DKK |
SEK |
|
31.12.2015 |
(7) |
(7) |
(1) |
(1) |
31.12.2014 |
(6) |
(7) |
(1) |
(1) |
Wenn der Euro gegenüber anderen Währungen um 10 % an Wert verloren hätte, hätte dies die folgenden Auswirkungen gehabt:
in Mio. EUR |
||||
|
Wirtschaftliches Ergebnis |
|||
USD |
GBP |
DKK |
SEK |
|
31.12.2015 |
6 |
259 |
47 |
152 |
31.12.2014 |
5 |
591 |
58 |
113 |
in Mio. EUR |
||||
|
Nettovermögen |
|||
USD |
GBP |
DKK |
SEK |
|
31.12.2015 |
9 |
8 |
1 |
1 |
31.12.2014 |
8 |
9 |
1 |
1 |
Anleihe- und Kredittätigkeit
Der Großteil der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wird in Euro gehalten, sodass die EU in diesen Fällen keinem Wechselkursrisiko ausgesetzt ist. Allerdings gewährt die EU über das Finanzinstrument Euratom Darlehen in USD, die durch Anleihen über einen entsprechenden Betrag in USD finanziert sind (Back-to-back-Transaktionen). Zum Abschlussstichtag ist die Europäische Union in Bezug auf Euratom keinem Wechselkursrisiko ausgesetzt.
Kassentransaktionen
Von Mitgliedstaaten in anderen Währungen als dem Euro gezahlte Eigenmittel werden im Einklang mit der Eigenmittelverordnung auf den Eigenmittelkonten gehalten. Sie werden in Euro konvertiert, wenn sie für die Ausführung von Zahlungen benötigt werden. Die der Mittelverwaltung zugrunde liegende Vorgehensweise wird durch die obengenannte Verordnung vorgegeben. In einer begrenzten Zahl von Fällen werden diese Mittel direkt für die Ausführung von Zahlungen in der entsprechenden Fremdwährung verwendet.
Die Kommission unterhält bei Geschäftsbanken Konten in anderen EU-Währungen als dem Euro sowie in USD und CHF für die Ausführung von Zahlungen in diesen Währungen. Diese Konten werden jeweils in Höhe der auszuführenden Zahlungen aufgefüllt, weshalb die Salden dieser Konten keinen Wechselkursrisiken unterliegen.
Gehen sonstige Einnahmen (außer Eigenmitteln) in anderen Währungen als dem Euro ein, werden diese auf andere Konten der Kommission in denselben Währungen überwiesen, sofern sie zur Ausführung von Zahlungen benötigt werden, oder sie werden in Euro konvertiert und auf andere auf Euro lautende Konten überwiesen. Auf Zahlstellenkonten, die auf andere Währungen als den Euro lauten, werden Mittel in eben diesen Währungen je nach dem geschätzten kurzfristigen lokalen Zahlungsbedarf überwiesen. Die Salden dieser Konten dürfen bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten.
Geldbußen
Vorläufig eingenommene Geldbußen (Einlagen und BUFI-Wertpapierbestand) und Bankgarantien
Da alle Geldbußen in Euro verhängt und gezahlt werden, besteht kein Wechselkursrisiko.
Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen
Die Vermögenswerte dieses Fonds werden in Euro gehalten, sodass kein Wechselkursrisiko besteht. Die der EU aufgrund Inanspruchnahme des Fonds infolge Nichtzahlung eines Kreditempfängers übertragenen Darlehen werden in ihrer ursprünglichen Währung getätigt und stellen daher ein Wechselkursrisiko für die EU dar. Da der Zeitpunkt der Rückzahlung der Darlehen nicht sicher bekannt ist, werden keine Tätigkeiten zum Ausgleich von Wechselkursschwankungen (Hedging) durchgeführt.
6.4. ZINSRISIKO
Die nachstehende Tabelle zeigt die Zinssensitivität der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte unter Annahme einer möglichen Veränderung des Zinsniveaus von +/- 100 Basispunkten (1 %).
in Mio. EUR |
||
|
Anhebung (+)/Senkung (-) in Basispunkten |
Auswirkung auf das wirtschaftliche Ergebnis und das Nettovermögen |
31.12.2015: Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
+ 100 |
(206) |
|
-100 |
223 |
31.12.2014: Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
+ 100 |
(138) |
|
-100 |
149 |
Anleihe- und Kredittätigkeit
Variabel verzinsliche Anleihen und Darlehen
Aufgrund der Art ihrer Kredit- und Anleihetätigkeit verfügt die Europäische Union über zinstragende Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in beträchtlicher Höhe. MFH- und Euratom-Anleihen, die zu variablen Zinssätzen begeben werden, bringen für die EU ein Zinsrisiko mit sich. Das mit den Anleihen einhergehende Zinsrisiko wird jedoch durch Darlehen zu gleichwertigen Konditionen, sogenannte Back-to-back-Transaktionen, ausgeglichen. Zum Abschlussstichtag verfügte die EU über variabel verzinste Darlehen mit einem Nennbetrag von 380 Mio. EUR (2014: 484 Mio. EUR), deren Zinssatz halbjährlich neu festgesetzt wird.
Festverzinsliche Anleihen und Darlehen
Die EU verfügt auch über festverzinsliche MFH- und Euratom-Darlehen in Höhe von insgesamt 2927 Mio. EUR im Jahr 2015 (2014: 1692 Mio. EUR) mit einer Endfälligkeit von weniger als einem Jahr (13 Mio. EUR), zwischen einem und fünf Jahren (760 Mio. EUR) sowie mehr als fünf Jahren (2154 Mio. EUR). Noch bedeutender waren 2015 jedoch die 7 festverzinslichen Darlehen der EU im Rahmen des Instruments der Zahlungsbilanzhilfe in Höhe von insgesamt 5,7 Mrd. EUR (2014: 8,4 Mrd. EUR) mit einer Endfälligkeit von weniger als einem Jahr (1,5 Mrd. EUR), zwischen einem und fünf Jahren (4,0 Mrd. EUR) sowie mehr als fünf Jahren (0,2 Mrd. EUR). Im Rahmen des Finanzinstruments EFSM verfügt die EU 2015 über 23 festverzinsliche Darlehen über insgesamt 46,8 Mrd. EUR (2014: 46,8 Mrd. EUR) mit einer Endfälligkeit von weniger als einem Jahr (4,75 Mio. EUR), zwischen einem und fünf Jahren (4,5 Mrd. EUR) sowie mehr als fünf Jahren (37,55 Mrd. EUR).
Kassentransaktionen
Die Kassenmittelverwaltung der Kommission nimmt keinerlei Geldmittel auf; folglich ist sie keinem Zinsrisiko ausgesetzt. Es werden jedoch Zinsen für die Guthaben auf den verschiedenen Bankkonten berechnet. Aus diesem Grund gewährleistet die Kommission mit entsprechenden Maßnahmen, dass diese Zinsgewinne regelmäßig den Marktzinssätzen und deren möglichen Schwankungen angepasst werden.
Die bei den Haushaltsverwaltungen der Mitgliedstaaten eingerichteten Konten für Eigenmitteleinnahmen sind zins- und gebührenfrei. Bei nationalen Zentralbanken geführte Konten können zu dem von dem einzelnen Institut angewandten Zinssatz verzinst werden. Da diese Konten derzeit negativ verzinst werden könnten, wurden Verfahren für die Barmittelverwaltung eingerichtet, um die Salden auf diesen Konten niedrig zu halten.
Sichtguthaben auf Geschäftsbankkonten werden täglich verzinst. Diese basieren auf variablen Marktzinssätzen, auf die eine vertraglich festgelegte (positive oder negative) Marge angewandt wird. Für die von Geschäftsbanken angewandten Zinssätze ist in der Regel eine Untergrenze von Null vertraglich vereinbart. Somit wird das Risiko ausgeschlossen, dass der Zinsgewinn der Kommission unterhalb des Marktzinssatzes liegt.
Geldbußen
Vorläufig eingenommene Geldbußen (Einlagen und BUFI-Wertpapierbestand) und Bankgarantien
Für Einlagen und Bankgarantien besteht kein Zinsrisiko. Zinsgewinne für Einlagen hängen von den Marktzinssätzen sowie von deren etwaigen Schwankungen ab. Variable verzinsliche Anleihen machen mit einem Nennbetrag von 225 Mio. EUR 8,76 % des BUFI-Wertpapierbestands aus. Die Zinssensitivitätskennzahl, die Duration des Wertpapierbestands, ist sehr eng an die Duration des BUFI-Index angelehnt. Negative Auswirkungen auf die Anlagenbewertung würden daher auf der Seite der BUFI-Verbindlichkeit eine Entsprechung finden. Es besteht lediglich eine unwahrscheinliche Exposition gegenüber dem Zinsrisiko, falls solche negativen Auswirkungen während der Laufzeit der Geldbuße zu einer insgesamt negativen Indexentwicklung führen würden.
Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen
Variabel verzinsliche Wertpapiere innerhalb des Garantiefonds unterliegen der Volatilität dieser Zinssätze, festverzinsliche Wertpapiere hingegen einem Risiko hinsichtlich ihres beizulegenden Zeitwerts. Festverzinsliche Anleihen machen zum Abschlussstichtag rund 88 % des Wertpapierbestands aus (2014: 65 %).
6.5. KREDITRISIKO
Die Beträge, an denen sich das Kreditrisiko der EU am Ende des Berichtszeitraums ablesen lässt, sind die Buchwerte der Finanzinstrumente wie in Erläuterung 2 angegeben.
Fälligkeitsanalyse der nicht wertgeminderten finanziellen Vermögenswerte
in Mio. EUR |
|||||
|
Insgesamt |
Weder überfällig noch wertgemindert |
Überfällig, aber nicht wertgemindert |
||
< 1 Jahr |
1-5 Jahre |
> 5 Jahre |
|||
Darlehen |
57 251 |
57 251 |
0 |
— |
— |
Forderungen und einzuziehende Beträge |
10 324 |
8 672 |
120 |
1 384 |
148 |
Gesamtwert zum 31.12.2015 |
67 575 |
65 922 |
120 |
1 384 |
148 |
Darlehen |
58 843 |
58 843 |
— |
— |
— |
Forderungen und einzuziehende Beträge |
15 578 |
7 968 |
5 624 |
1 847 |
138 |
Gesamtwert zum 31.12.2014 |
74 421 |
66 811 |
5 624 |
1 847 |
138 |
Forderungen und einzuziehende Beträge mit Laufzeiten zwischen 1 und 5 Jahren umfassen einzuziehende Beträge in Höhe von 1 305 Mio. EUR im Zusammenhang mit Geldbußen im Wettbewerbsbereich, die zum großen Teil durch Bankgarantien gedeckt sind; somit ist die Kommission keinem Kreditrisiko ausgesetzt. Diese Garantien werden von den mit einer Geldbuße belegten Unternehmen als Alternative zu vorläufigen Zahlungen bereitgestellt.
Werthaltigkeit der finanziellen Vermögenswerte, die weder überfällig noch wertgemindert sind
in Mio. EUR |
||||||||
|
31.12.2015 |
31.12.2014 |
||||||
AFS (13) |
Darlehen & Forderungen |
Barmittel |
Insgesamt |
AFS (13) |
Darlehen & Forderungen |
Barmittel |
Insgesamt |
|
Gegenparteien mit externer Bonitätsbewertung |
|
|
|
|
|
|
|
|
Prime und High-Grade |
5 945 |
3 256 |
16 147 |
25 349 |
7 511 |
2 951 |
13 947 |
24 409 |
Upper-Medium-Grade |
1 087 |
23 818 |
4 503 |
29 409 |
359 |
25 045 |
2 932 |
28 335 |
Lower-Medium-Grade |
1 247 |
4 527 |
263 |
6 037 |
347 |
6 001 |
301 |
6 649 |
Non-Investment-Grade |
32 |
29 371 |
732 |
30 136 |
42 |
28 191 |
317 |
28 550 |
Insgesamt |
8 310 |
60 973 |
21 646 |
90 930 |
8 259 |
62 188 |
17 497 |
87 944 |
Gegenparteien ohne externe Bonitätsbewertung |
|
|
|
|
|
|
|
|
Gruppe 1 |
— |
4 855 |
25 |
4 880 |
— |
4 488 |
48 |
4 537 |
Gruppe 2 |
— |
95 |
— |
95 |
— |
136 |
— |
136 |
Insgesamt |
— |
4 950 |
25 |
4 975 |
— |
4 624 |
48 |
4 673 |
Insgesamt |
8 310 |
65 922 |
21 671 |
95 905 |
8 259 |
66 812 |
17 545 |
92 616 |
In der obenstehenden Tabelle nicht enthalten sind zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte in Form von Kapitalbeteiligungsinstrumenten ohne externe Bonitätsbewertung. Die vier obengenannten Risikokategorien basieren im Prinzip auf den Ratingklassen der externen Rating-Agenturen und haben folgende Entsprechungen:
— |
Prime und High-Grade: Moody P-1, Aaa — Aa3; S&P A-1+, A-1, AAA — AA -; Fitch F1+, F1, AAA — AA- und Äquivalente |
— |
Upper-Medium-Grade: Moody P-2, A1 — A3; S&P A-2, A+ — A-; Fitch F2, A+ — A- und Äquivalente |
— |
Lower-Medium-Grade: Moody P-3, Baa1 — Baa3, S&P A-3, BBB+ — BBB-; Fitch F-3, BBBB+ — BBB- und Äquivalente |
— |
Non-Investment-Grade: Moody not prime, Ba1 — C; S&P B, C, BB+ — D; Fitch B, C, BB+ — D und Äquivalente |
Es sei darauf hingewiesen, dass sich die EU vor allem im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten und Geschäftsbanken an diesen Ratingklassen externer Agenturen orientiert; es ist aber durchaus möglich, dass sie nach eigenen Analysen in Einzelfällen Beträge in einer der oben genannten Risikoklassen belässt, auch wenn eine oder mehrere der obengenannten Rating-Agenturen die betreffende Gegenpartei möglicherweise herabgestuft hat/haben. Bei den nicht extern bewerteten Gegenparteien bezieht sich die Gruppe 1 auf Schuldner ohne Ausfälle in der Vergangenheit und Gruppe 2 auf Schuldner mit Ausfällen in der Vergangenheit.
Die oben unter „Kredite und Forderungen“ aufgeführten Beträge mit dem Rating „Non-Investment-Grade“ beziehen sich in erster Linie auf Darlehen zur finanziellen Unterstützung, die die Kommission an Mitgliedstaaten in finanziellen Schwierigkeiten vergibt, sowie auf Forderungen gegenüber einigen Mitgliedstaaten, die auf der Eigenmittelverordnung oder einer anderen Rechtsgrundlage beruhen. Der Betrag unter „Zahlungsmittel“ bezieht sich auf die gemäß der Verordnung bei den Haushaltsverwaltungen der Mitgliedstaaten oder den nationalen Zentralbanken eingerichteten Konten zur Verwaltung der Eigenmitteleinnahmen. Die Kommission darf bei den vorgenannten Konten nur dann Mittel in Anspruch nehmen, wenn sie ihren mit der Ausführung des Haushaltsplans verbundenen Bedarf an Kassenmitteln decken muss.
Anleihe- und Kredittätigkeit
Das Kreditrisiko wird zunächst durch Länderbürgschaften wie im Fall von Euratom verwaltet und ferner über den Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen (MFH und Euratom); schließlich besteht noch die Möglichkeit, die erforderlichen Mittel aus den Eigenmittelkonten der Kommission bei den Mitgliedstaaten und letztlich aus dem EU-Haushalt abzurufen. In den Eigenmittelvorschriften ist die Höchstgrenze für Eigenmittelzahlungen auf 1,23 % des BNE der Mitgliedstaaten festgelegt und 2015 wurden 0,92 % als Mittel für Zahlungen verwendet. Somit stand zum 31. Dezember 2015 ein Spielraum von 0,31 % für diese Garantien zur Verfügung. Der Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen wurde 1994 eingerichtet, um das Ausfallrisiko im Zusammenhang mit Anleihen zur Finanzierung von Darlehen an Drittländer zu decken. In jedem Fall wird das Kreditrisiko dadurch eingedämmt, dass auf die Eigenmittelkonten der Kommission bei den Mitgliedstaaten über das Guthaben auf diesen Konten hinaus zurückgegriffen werden kann, falls ein Schuldner die fälligen Beträge nicht vollständig zurückzahlen kann. Zu diesem Zweck kann die EU Mittel von allen Mitgliedstaaten anfordern, um die Einhaltung ihrer rechtlichen Verpflichtungen gegenüber den Kreditgebern zu gewährleisten.
Bei Finanztransaktionen sind die Leitlinien über die Auswahl der Gegenparteien zu befolgen. Diesen zufolge darf das operative Referat Transaktionen nur mit zulässigen Banken abwickeln, die entsprechende Vertragsobergrenzen vorweisen können.
Kassentransaktionen
Die meisten Kassenmittel der Kommission werden gemäß der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates über das Eigenmittelsystem auf den Konten gehalten, die von den Mitgliedstaaten zur Entrichtung ihrer Beiträge (Eigenmittel) bei den Hausverwaltungen oder Zentralbanken der Mitgliedstaaten eröffnet wurden. Diese Einrichtungen bringen für die Kommission das geringste Kreditrisiko (Ausfallrisiko) mit sich, da das Risiko bei den Mitgliedstaaten liegt. Die Überweisung von Mitteln auf die Konten, die die Kommission für die laufenden Zahlungen bei Geschäftsbanken unterhält, erfolgt nach Bedarf und wird vom Kassenmittelverwaltungssystem der Kommission automatisch gesteuert. Auf jedem Konto werden Mindestguthaben gehalten, wobei der durchschnittliche Betrag der täglich von dem jeweiligen Konto geleisteten Zahlungen berücksichtigt wird. Daher ist der Tagesgeld-Gesamtbetrag auf diesen Konten ständig niedrig (im Durchschnitt insgesamt rund 60 Mio. EUR über 20 Konten verteilt), damit sich das Risiko für die Kommission in Grenzen hält. Diese Beträge sind im Zusammenhang mit den täglichen Gesamtkassenständen zu betrachten, die 2015 zwischen 300 Mio. EUR und 34 Mrd. EUR schwankten, wobei 2015 Zahlungen von mehr als 142 Mrd. EUR von Konten der Kommission geleistet wurden.
Zudem gelten besondere Leitlinien für die Auswahl von Geschäftsbanken, um das Ausfallrisiko für die Kommission weiter zu verringern:
— |
Sämtliche Geschäftsbanken werden durch Ausschreibungen ausgewählt. Für eine Zulassung zu den Ausschreibungsverfahren ist eine kurzfristige Bonitätsbewertung von Moody's von mindestens P-1 oder gleichwertig erforderlich. Unter bestimmten und hinreichend begründeten Umständen kann eine niedrigere Stufe genügen. |
— |
Die Bonitätsbewertungen der Geschäftsbanken, bei denen die Kommission Konten hält, werden täglich überprüft. Die vor dem Hintergrund der Finanzkrise intensivierten Überwachungsmaßnahmen wurden beibehalten und die Ratings der Geschäftsbanken täglich überprüft. |
— |
Die Delegationen außerhalb der EU unterhalten Zahlstellenkonten bei lokalen Banken, die in einem vereinfachten Ausschreibungsverfahren ausgewählt werden. Die Bonitätsanforderungen hängen von der Situation vor Ort ab und können sich von Land zu Land deutlich unterscheiden. Zur Begrenzung des Risikos werden die Salden auf diesen Konten (unter Berücksichtigung operativer Erfordernisse) auf einem möglichst niedrigen Stand gehalten; ferner werden regelmäßig Mittel auf diese Konten überwiesen und die geltenden Höchstgrenzen einmal jährlich überprüft. |
Geldbußen
Vorläufig eingenommene Geldbußen: Einlagen
Banken, bei denen vor 2010 eingenommene vorläufige Geldbußen hinterlegt sind, werden durch Ausschreibungen im Einklang mit dem Risikomanagement ausgewählt, mit dem die Rating-Anforderungen und die Höhe der je nach Eigenmitteln der Gegenpartei anlegbaren Beträge festgelegt werden.
In der Regel müssen speziell für Einlagen aus vorläufig eingenommenen Geldbußen ausgewählte Geschäftsbanken zumindest die langfristige Bonitätsbewertung A (von S&P oder ein gleichwertiges Rating) sowie die kurzfristige Bonitätsbewertung von A-1 (von S&P oder ein gleichwertiges Rating) vorweisen können. Bei einer Herabstufung von Banken dieser Gruppe finden spezifische Maßnahmen Anwendung. Darüber hinaus ist der bei den einzelnen Banken hinterlegte Betrag — je nach deren Rating — auf einen bestimmten prozentualen Anteil an den Eigenmitteln der jeweiligen Bank begrenzt. Bei der Berechnung dieser Grenzen wird ebenfalls die Summe der Garantien, die für die Kommission von demselben Institut übernommen wurden, berücksichtigt. Es wird regelmäßig überprüft, ob bei den ausstehenden Einlagen die einschlägigen Anforderungen erfüllt werden.
Vorläufig eingenommene Geldbußen: BUFI-Wertpapierbestand
Für Investitionen aus vorläufig eingezogenen Geldbußen, trägt die Kommission ein Kreditrisiko. Die höchste Risikokonzentration besteht gegenüber Frankreich und Italien, da auf diese Länder 32 % bzw. 16 % des Gesamtvolumens (Nennwert) dieses Wertpapierbestandes entfallen.
Bankgarantien
Die Kommission verfügt im Zusammenhang mit den Geldbußen, die sie gegen Unternehmen verhängt, die gegen die Wettbewerbsvorschriften der EU verstoßen, über Garantien von Finanzinstituten in beträchtlicher Höhe (siehe Erläuterung 2.6.1.2). Diese Garantien werden von den mit einer Geldbuße belegten Unternehmen als Alternative zu vorläufigen Zahlungen bereitgestellt. Das Risikomanagement für die Annahme solcher Garantien wurde Anfang 2012 überarbeitet, wobei vor dem Hintergrund des aktuellen finanziellen Umfelds der EU eine neue Kombination aus Rating-Anforderungen und begrenzten prozentualen Anteilen pro Gegenpartei (je nach deren eigenen Mitteln) festgelegt wurde. Dadurch bleibt für die Kommission eine hohe Werthaltigkeit gewährleistet. Es wird regelmäßig überprüft, ob bei den bestehenden Garantien die einschlägigen Anforderungen erfüllt werden.
Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen
In Übereinstimmung mit der Vereinbarung zwischen der EU und der EIB über die Verwaltung dieses Garantiefonds weisen alle Investitionen (Wertpapiere, Einlagen usw.) das erforderliche Investment-Grade-Rating auf.
6.6. Liquiditätsrisiko
Analyse der Fälligkeit von finanziellen Verbindlichkeiten nach vertraglicher Restlaufzeit
in Mio. EUR |
||||
|
< 1 Jahr |
1-5 Jahre |
> 5 Jahre |
Insgesamt |
Anleihen |
7 218 |
9 660 |
39 982 |
56 860 |
Verbindlichkeiten aus Finanzleasing |
75 |
392 |
1 256 |
1 723 |
Verbindlichkeiten |
32 191 |
— |
— |
32 191 |
Sonstige |
645 |
120 |
353 |
1 120 |
Gesamtwert zum 31.12.2015 |
40 130 |
10 173 |
41 591 |
91 894 |
Anleihen |
8 727 |
15 386 |
34 357 |
58 470 |
Verbindlichkeiten aus Finanzleasing |
81 |
366 |
1 309 |
1 755 |
Verbindlichkeiten |
43 180 |
— |
— |
43 180 |
Sonstige |
20 |
97 |
336 |
454 |
Gesamtwert zum 31.12.2014 |
52 008 |
15 849 |
36 002 |
103 859 |
Anleihe- und Kredittätigkeit
Das mit Anleihen einhergehende Liquiditätsrisiko wird in der Regel durch Darlehen zu gleichwertigen Konditionen, sogenannte Back-to-back-Transaktionen, ausgeglichen. Der Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen dient im Falle von Nichtzahlung oder Zahlungsverzug der Kreditnehmer als Liquiditätsreserve (oder Sicherheitsnetz) für die MFH und Euratom. Für die Zahlungsbilanzhilfe sieht die Verordnung (EG) Nr. 431/2009 des Rates ein Verfahren vor, das ausreichend Zeit für eine Inanspruchnahme der Eigenmittelkonten der Kommission bei den Mitgliedstaaten bietet. Für den EFSM ist in der Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates ein ähnliches Verfahren festgelegt.
Kassentransaktionen
Durch die Haushaltsgrundsätze der EU ist sichergestellt, dass insgesamt für ein Jahr zur Verfügung stehende Zahlungsmittel stets ausreichen, um alle Zahlungen auszuführen. So entsprechen die Gesamtbeiträge der Mitgliedstaaten dem Betrag der für das Haushaltsjahr vorgesehenen Mittel für Zahlungen. Die Beiträge der Mitgliedstaaten gehen jedoch in zwölf monatlichen über das Jahr verteilten Teilzahlungen ein, während die Zahlungen bestimmten jahreszeitlichen Schwankungen unterliegen. Außerdem werden im Einklang mit der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates (Eigenmittel-Verordnung) die Beiträge der Mitgliedstaaten zu nach dem 16. eines Monats N genehmigten (Berichtigungs-)Haushaltsplänen erst im Monat N+2 verfügbar, die entsprechenden Mittel für Zahlungen hingegen sofort bereitgestellt. Damit die verfügbaren Kassenmittel stets für die in einem bestimmten Monat zu tätigenden Zahlungen ausreichen, wurden Verfahren für regelmäßige Zahlungsmittelprognosen eingeführt, und bei Bedarf können Eigenmittel oder zusätzliche Finanzierungen bis zu bestimmten Grenzen und unter bestimmten Bedingungen im Voraus von Mitgliedstaaten abgerufen werden. Die jahreszeitlichen Schwankungen der Ausgaben und die allgemeinen Haushaltseinschränkungen in den letzten Jahren haben eine verstärkte Überwachung des Rhythmus der Zahlungen im Jahresverlauf notwendig gemacht. Darüber hinaus wird im Zuge der täglichen Kassentransaktionen der Kommission durch automatisierte Cash-Managementinstrumente sichergestellt, dass auf jedem Bankkonto der Kommission täglich ausreichend Liquidität vorhanden ist.
Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen
Für die Verwaltung des Fonds gilt das Prinzip, wonach die Vermögenswerte eine im Verhältnis zu den Verpflichtungen hinreichende Liquidität und Mobilisierbarkeit aufweisen. Der Fonds muss einen Mindestbetrag von 100 Mio. EUR in einem Wertpapierbestand mit einer Fälligkeit von unter zwölf Monaten halten, der für die Investition in Geldmarktinstrumente bestimmt ist. Zum 31. Dezember 2015 beliefen sich diese Investitionen auf 173 Mio. EUR (einschließlich Kassenmittel). Darüber hinaus müssen mindestens 20 % des Nennwerts des Fonds auf Geldmarktinstrumente, festverzinsliche Anleihen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr sowie variabel verzinsliche Anleihen entfallen. Zum 31. Dezember 2015 betrug dieser Anteil 28 %.
7. ANGABEN ZU VERBUNDENEN VERTRAGSPARTEIEN
7.1. VERBUNDENE VERTRAGSPARTEIEN
Bei den verbundenen Vertragsparteien der EU handelt es sich um die konsolidierten Rechtssubjekte der EU, Partner sowie um die Bedienstete der höchsten Führungsebene dieser Rechtssubjekte. Da die Transaktionen zwischen diesen Rechtssubjekten als gewöhnliche Vorgänge im Rahmen der EU ablaufen, bestehen dafür nach deren Rechnungslegungsvorschriften keine spezifischen Offenlegungsanforderungen.
7.2. DIENSTBEZÜGE DER BEDIENSTETEN DER HÖCHSTEN FÜHRUNGSEBENE
Zur Veranschaulichung der Transaktionen im Zusammenhang mit verbundenen Vertragsparteien werden die Bediensteten der höchsten Führungsebene der EU in fünf Besoldungsgruppen unterteilt:
Besoldungsgruppe 1: die Präsidenten des Europäischen Rates, der Kommission und des Gerichtshofes der Europäischen Union
Besoldungsgruppe 2: Vizepräsident der Kommission und Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die anderen Vizepräsidenten der Kommission
Besoldungsgruppe 3: Generalsekretär des Rates, Mitglieder der Kommission, Richter und Generalanwälte des Europäischen Gerichtshofes der Europäischen Union, Präsident und Mitglieder des Gerichts der Europäischen Union, Präsident und Mitglieder des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union, Europäischer Bürgerbeauftragter und Europäischer Datenschutzbeauftragter
Besoldungsgruppe 4: Präsident und Mitglieder des Europäischen Rechnungshofes
Besoldungsgruppe 5: die höchstrangigen Beamten der Organe und Agenturen der EU
Eine Übersicht über die Dienstbezüge folgt unten; weitere Informationen finden sich im auf der Website Europa veröffentlichten Statut der Beamten, in dem die Rechte und Pflichten aller EU-Beamten offiziell festgelegt sind. Den Bediensteten der höchsten Führungsebene wurden keinerlei zinsvergünstigte EU-Darlehen gewährt.
DIENSTBEZÜGE DER BEDIENSTETEN DER HÖCHSTEN FÜHRUNGSEBENE
in EUR |
|||||
Dienstbezüge (pro Bediensteten) |
Besoldungsgruppe 1 |
Besoldungsgruppe 2 |
Besoldungsgruppe 3 |
Besoldungsgruppe 4 |
Besoldungsgruppe 5 |
Grundgehalt (monatlich) |
26 167,89 |
23 702,80 - |
18 962,24 - |
20 479,22 - |
12 057,21 - |
|
|
24 650,91 |
21 332,52 |
21 806,58 |
18 962,24 |
|
|
|
|
|
|
Wohnungs-/Auslandszulage |
15 % |
15 % |
15 % |
15 % |
0 — 4 % — 16 % |
|
|
|
|
|
|
Familienzulagen: |
|
|
|
|
|
Haushaltszulage (in % des Gehalts) |
2 % + 176,01 |
2 % + 176,01 |
2 % + 176,01 |
2 % + 176,01 |
2 % + 176,01 |
Unterhaltsberechtigte Kinder |
384,60 |
384,60 |
384,60 |
384,60 |
384,60 |
Vorschulkinder |
93,95 |
93,95 |
93,95 |
93,95 |
93,95 |
Erziehungszulage oder |
260,95 |
260,95 |
260,95 |
260,95 |
260,95 |
Erziehungszulage bei Schulbesuch außerhalb des Arbeitsortes |
521,90 |
521,90 |
521,90 |
521,90 |
521,90 |
Pauschale für Vorsitz führende Richter |
Entfällt |
Entfällt |
607,71 |
Entfällt |
Entfällt |
|
|
|
|
|
|
Repräsentationszulage |
1 418,07 |
911,38 |
607,71 |
Entfällt |
Entfällt |
|
|
|
|
|
|
Jährliche Reisekosten |
Entfällt |
Entfällt |
Entfällt |
Entfällt |
Entfällt |
|
|
|
|
|
|
Überweisungen an den Herkunftsmitgliedstaat: |
|
|
|
|
|
Erziehungszulage (14) |
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
in % des Gehalts (14) |
5 % |
5 % |
5 % |
5 % |
5 % |
in % des Gehalts ohne Berichtigungskoeffizient |
max. 25 % |
max. 25 % |
max. 25 % |
max. 25 % |
max. 25 % |
Repräsentationsaufwendungen |
Erstattet |
Erstattet |
Erstattet |
Entfällt |
Entfällt |
|
|
|
|
|
|
Dienstantritt: |
|
|
|
|
|
Einrichtungsgeld |
52 335,78 |
47 405,60 - |
37 924,50 - |
40 958,44 - |
Erstattet |
|
|
49 301,82 |
42 665,04 |
43 613,16 |
|
Reisekosten für Angehörige |
Erstattet |
Erstattet |
Erstattet |
Erstattet |
Erstattet |
Umzugskosten |
Erstattet |
Erstattet |
Erstattet |
Erstattet |
Erstattet |
Ausscheiden aus dem Dienst: |
|
|
|
|
|
Wiedereinrichtungskosten |
26 167,89 |
23 702,80 - |
18 962,24 - |
20 479,22 - |
Erstattet |
|
|
24 650,91 |
21 332,52 |
21 806,58 |
|
Reisekosten für Angehörige |
Erstattet |
Erstattet |
Erstattet |
Erstattet |
Erstattet |
Umzugskosten |
Erstattet |
Erstattet |
Erstattet |
Erstattet |
Erstattet |
Übergangsgeld (in % des Gehalts) (15) |
40 % bis 65 % |
40 % bis 65 % |
40 % bis 65 % |
40 % bis 65 % |
Entfällt |
Krankenversicherung |
Gedeckt |
Gedeckt |
Gedeckt |
Gedeckt |
Gedeckt |
Ruhegehalt (in % des Gehalts, vor Steuern) |
Max. 70 % |
Max. 70 % |
Max. 70 % |
Max. 70 % |
Max. 70 % |
|
|
|
|
|
|
Abzüge: |
|
|
|
|
|
Steuer auf das Gehalt |
8 % bis 45 % |
8 % bis 45 % |
8 % bis 45 % |
8 % bis 45 % |
8 % bis 45 % |
Krankenversicherung (in % des Gehalts) |
1.7 % |
1.7 % |
1.7 % |
1.7 % |
1.7 % |
Sonderabgabe auf das Gehalt |
7 % |
7 % |
7 % |
7 % |
6 — 7 % |
Abzug für Ruhegehalt |
Entfällt |
Entfällt |
Entfällt |
Entfällt |
10,1 % |
Anzahl der Personen zum Jahresende |
3 |
8 |
93 |
28 |
112 |
8. EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG
Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Jahresrechnung lagen dem Rechnungsführer der Kommission — bis auf den nachstehend beschriebenen Sachverhalt — keine wesentlichen Aspekte vor noch waren ihm Sachverhalte berichtet worden, für die besondere Angaben in diesem Abschnitt gemacht werden müssten. Die Jahresrechnung samt zugehörigen Erläuterungen wurde auf der Grundlage der aktuellsten verfügbaren Daten erstellt, wie aus den vorgelegten Angaben ersichtlich ist.
Am 23. Juni 2016 stimmten die Bürgerinnen und Bürger des Vereinigten Königreichs für einen Austritt aus der Europäischen Union. Damit diese Entscheidung des britischen Volks wirksam werden kann, muss Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union in Anspruch genommen werden. In diesem Artikel ist geregelt, wie zu verfahren ist, wenn ein Mitgliedstaat entscheidet, die Europäische Union zu verlassen. Erst wenn von diesem Artikel Gebrauch gemacht wird, können die Verhandlungen über einen Austritt des Vereinigten Königreichs beginnen. Entsprechend den Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit dem Vereinigten Königreich dann ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts aus, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Jahresrechnung lag keine förmliche Mitteilung über die Anwendung des Artikels 50 vor.
9. KONSOLIDIERUNGSKREIS
A. KONTROLLIERTE RECHTSSUBJEKTE (52)
1. Organe und Beratungsgremien (11)
Europäisches Parlament
Europäischer Rat
Europäische Kommission
Europäischer Rechnungshof
Gerichtshof der Europäischen Union
Europäischer Auswärtiger Dienst
Europäischer Datenschutzbeauftragter
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
Europäischer Bürgerbeauftragter
Ausschuss der Regionen
Rat der Europäischen Union
2. EU-Agenturen (39)
2.1. Exekutivagenturen (6)
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel
Exekutivagentur für die Forschung
Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen
Exekutivagentur für Innovation und Netze
Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates
2.2. Dezentrale Agenturen (33)
Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs
Europäische Arzneimittel-Agentur
Agentur für das Europäische GNSS
Europäische Chemikalienagentur
„Fusion for Energy“ (Europäisches gemeinsames Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie)
Eurojust
Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen
Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten
Europäische Umweltagentur
Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung
Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
Europäische Bankenaufsichtsbehörde
Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen
Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation
Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
eu.LISA (Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts)
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
Europäische Eisenbahnagentur
Gemeinschaftliches Sortenamt
Europäische Fischereiaufsichtsagentur
Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht
Europäische Polizeiakademie (CEPOL)
Europäisches Polizeiamt (EUROPOL)
Europäische Agentur für Flugsicherheit
Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit
Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
Europäische Stiftung für Berufsbildung
Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
3. Sonstige kontrollierte Rechtssubjekte (2)
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (in Abwicklung)
Europäisches Innovations- und Technologieinstitut
B. GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN (7)
Gemeinsames Unternehmen SESAR
Gemeinsames Unternehmen Fuel Cells and Hydrogen 2
Gemeinsames Unternehmen Clean Sky 2
Gemeinsames Unternehmen Galileo in Abwicklung
Gemeinsames Unternehmen für innovative Arzneimittel 2
Gemeinsames Unternehmen ECSEL
Gemeinsames Unternehmen der biobasierten Industrien (16)
C. VERBUNDENE EINRICHTUNGEN (1)
Europäischer Investitionsfonds
AGGREGIERTE ÜBERSICHTEN ÜBER DEN HAUSHALTSVOLLZUG SOWIE ERLÄUTERUNGEN (17)
INHALT
EU-HAUSHALTSERGEBNIS 107 | 102 |
ABGLEICH DES WIRTSCHAFTLICHEN ERGEBNISSES UND DES HAUSHALTSERGEBNISSES | 103 |
ÜBERSICHT ÜBER DEN VERGLEICH ZWISCHEN HAUSHALTSPLAN UND HAUSHALTSVOLLZUG | 104 |
ERLÄUTERUNGEN ZU DEN AGGREGIERTEN ÜBERSICHTEN ÜBER DEN HAUSHALTSVOLLZUG | 107 |
1. |
DER EU-HAUSHALTSZYKLUS | 107 |
1.1. |
MEHRJÄHRIGER FINANZRAHMEN 2014-2020 | 107 |
1.2. |
POLITIKBEREICHE | 108 |
1.3. |
JÄHRLICHER HAUSHALTSPLAN | 108 |
2. |
ERLÄUTERUNGEN ZUM ERGEBNIS DES EU-HAUSHALTS | 109 |
2.1. |
ERMITTLUNG DES HAUSHALTSERGEBNISSES | 109 |
2.2. |
AUSFÜHRUNG DES EU-HAUSHALTSPLANS 2015 | 110 |
3. |
ERLÄUTERUNGEN ZUM ABGLEICH DES WIRTSCHAFTLICHEN ERGEBNISSES UND DES HAUSHALTSERGEBNISSES | 111 |
4. |
HAUSHALTSVOLLZUG DER EU IM BEREICH EINNAHMEN | 112 |
4.1. |
ÜBERSICHT ÜBER DEN HAUSHALTSVOLLZUG IM BEREICH EINNAHMEN | 112 |
4.2. |
HAUSHALTSVOLLZUG IM BEREICH EINNAHMEN | 115 |
5. |
HAUSHALTSVOLLZUG DER EU IM BEREICH AUSGABEN | 118 |
5.1. |
MFR: AUFSCHLÜSSELUNG UND ENTWICKLUNG DER MITTEL FÜR VERPFLICHTUNGEN UND MITTEL FÜR ZAHLUNGEN | 118 |
5.2. |
MFR: AUSFÜHRUNG DER MITTEL FÜR VERPFLICHTUNGEN | 119 |
5.3. |
MFR: AUSFÜHRUNG DER MITTEL FÜR ZAHLUNGEN | 120 |
5.4. |
MFR: VERÄNDERUNGEN BEI DEN NOCH ABZUWICKELNDEN MITTELBINDUNGEN (RAL) | 121 |
5.5. |
MFR: AUFSCHLÜSSELUNG DER NOCH ABZUWICKELNDEN MITTELBINDUNGEN NACH URSPRUNGSJAHR DER MITTELBINDUNG | 122 |
5.6. |
POLITIKBEREICH: AUFSCHLÜSSELUNG UND ENTWICKLUNG DER MITTEL FÜR VERPFLICHTUNGEN UND MITTEL FÜR ZAHLUNGEN | 123 |
5.7. |
POLITIKBEREICH: AUSFÜHRUNG DER MITTEL FÜR VERPFLICHTUNGEN | 127 |
5.8. |
POLITIKBEREICH: AUSFÜHRUNG DER MITTEL FÜR ZAHLUNGEN | 131 |
5.9. |
POLITIKBEREICH: VERÄNDERUNGEN BEI DEN NOCH ABZUWICKELNDEN MITTELBINDUNGEN | 133 |
5.10. |
POLITIKBEREICH: AUFSCHLÜSSELUNG DER NOCH ABZUWICKELNDEN MITTELBINDUNGEN NACH URSPRUNGSJAHR DER MITTELBINDUNG | 135 |
5.11. |
HAUSHALTSVOLLZUG IM BEREICH AUSGABEN 2015 | 138 |
6. |
HAUSHALTSVOLLZUG DER ORGANE UND AGENTUREN | 139 |
6.1. |
ORGANE: ÜBERSICHT ÜBER DEN HAUSHALTSVOLLZUG IM BEREICH EINNAHMEN | 139 |
6.2. |
ORGANE: AUSFÜHRUNG DER MITTEL FÜR VERPFLICHTUNGEN UND MITTEL FÜR ZAHLUNGEN | 140 |
6.3. |
EINNAHMEN DER AGENTUREN: VORAUSSCHÄTZUNGEN, FESTGESTELLTE FORDERUNGEN UND VEREINNAHMTE BETRÄGE | 142 |
6.4. |
MITTEL FÜR VERPFLICHTUNGEN UND MITTEL FÜR ZAHLUNGEN NACH AGENTUREN | 143 |
6.5. |
HAUSHALTSERGEBNIS EINSCHLIESSLICH AGENTUREN | 145 |
EU-HAUSHALTSERGEBNIS
in Mio. EUR |
|||
|
Erläuterung |
2015 |
2014 |
Einnahmen für das Haushaltsjahr |
4.1 |
146 624 |
143 940 |
Zahlungen zulasten der Mittel des betreffenden Jahres |
5.3 |
(143 485 ) |
(141 193 ) |
Auf das Jahr N+1 übertragene Mittel für Zahlungen |
|
(1 299 ) |
(1 787 ) |
Annullierung aus dem Jahr N-1 übertragener nicht in Anspruch genommener Mittel für Zahlungen |
|
29 |
25 |
Entwicklung der zweckgebundenen Einnahmen |
|
(704) |
336 |
Wechselkursdifferenzen im Jahresverlauf |
|
182 |
110 |
Haushaltsergebnis (18) |
2,2 |
1 347 |
1 432 |
ABGLEICH DES WIRTSCHAFTLICHEN ERGEBNISSES UND DES HAUSHALTSERGEBNISSES
in Mio. EUR |
||
|
2015 |
2014 |
WIRTSCHAFTLICHES ERGEBNIS DES HAUSHALTSJAHRES |
(13 033 ) |
(11 280 ) |
Erträge |
|
|
Im betreffenden Jahr festgestellte, jedoch noch nicht eingezogene Forderungen |
(318) |
(6 573 ) |
In vorhergehenden Jahren festgestellte und im betreffenden Jahr eingezogene Forderungen |
7 943 |
4 809 |
Antizipative Aktiva (netto) |
(359) |
(4 877 ) |
Aufwendungen |
|
|
Antizipative Passiva (netto) |
9 920 |
9 223 |
Im betreffenden Jahr gezahlte Aufwendungen aus dem Vorjahr |
(1 208 ) |
(821) |
Nettoauswirkung der Vorfinanzierung |
(4 831 ) |
457 |
Auf das Folgejahr übertragene Mittel für Zahlungen |
(2 195 ) |
(1 979 ) |
Zahlungen zulasten von übertragenen Mitteln und Annullierung nicht in Anspruch genommener Mittel für Zahlungen |
1 979 |
1 858 |
Bewegungen bei Rückstellungen |
4 950 |
12 164 |
Sonstige |
(1 671 ) |
(1 719 ) |
Wirtschaftliches Ergebnis Agenturen + EGKS |
169 |
170 |
JAHRESHAUSHALTSERGEBNIS |
1 347 |
1 432 |
Weitere Informationen zum Abgleich des wirtschaftlichen Ergebnisses und des Haushaltsergebnisses siehe Erläuterung 3.
Siehe auch Tabelle 6.5 (Haushaltsergebnis einschliesslich Agenturen).
ÜBERSICHT ÜBER DEN VERGLEICH ZWISCHEN HAUSHALTSPLAN UND HAUSHALTSVOLLZUG
HAUSHALTSEINNAHMEN
in Mio. EUR |
|||||
|
Ursprünglich bewilligte Haushaltsmittel |
Berichtigungshaushaltspläne |
Endgültig bewilligte Haushaltsmittel |
Erträge |
|
1 |
Eigenmittel |
139 639 |
(9 971 ) |
129 667 |
130 738 |
|
davon Zölle |
16 701 |
1 934 |
18 635 |
18 607 |
|
davon MwSt |
18 264 |
(241) |
18 023 |
18 269 |
|
davon BNE |
104 548 |
(11 664 ) |
92 884 |
94 009 |
3 |
Überschüsse, Salden und Anpassungen der Eigenmittel |
— |
8 568 |
8 568 |
8 031 |
4 |
Einnahmen im Zusammenhang mit den Beamten und Bediensteten der Organe und anderen Einrichtungen der Union |
1 301 |
— |
1 301 |
1 329 |
5 |
Einnahmen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit der Organe |
54 |
40 |
94 |
563 |
6 |
Beiträge und Erstattungen im Rahmen von Abkommen und Programmen der Union |
60 |
— |
60 |
4 198 |
7 |
Verzugszinsen und Geldbußen |
123 |
1 400 |
1 523 |
1 703 |
8 |
Anleihen und Darlehen |
7 |
30 |
37 |
42 |
9 |
Sonstige Einnahmen |
30 |
— |
30 |
19 |
Insgesamt |
141 214 |
66 |
141 280 |
146 624 |
Nähere Angaben zum Haushaltsvollzug 2015 im Bereich Einnahmen siehe Erläuterung 4.
HAUSHALTSAUSGABEN: MITTELBINDUNGEN NACH RUBRIKEN DES MEHRJÄHRIGEN FINANZRAHMENS (MFR)
in Mio. EUR |
|||||||
MFR-Rubrik |
Ursprünglich bewilligte Haushaltsmittel |
Berichtigungshaushaltspläne und Mittelübertragungen |
Endgültig bewilligte Haushaltsmittel |
Zusätzliche Mittel (19) |
Insgesamt verfügbare Mittel |
Vorgenommene Mittelbindungen |
|
1 |
Intelligentes und integratives Wachstum |
66 782 |
11 173 |
77 955 |
11 429 |
89 384 |
88 151 |
|
1a: Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung |
17 552 |
0 |
17 552 |
2 538 |
20 090 |
18 905 |
|
1b: Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt |
49 230 |
11 173 |
60 403 |
8 890 |
69 293 |
69 246 |
2 |
Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen |
58 809 |
5 069 |
63 877 |
5 262 |
69 140 |
67 375 |
|
davon: Marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen |
43 456 |
(1) |
43 455 |
2 841 |
46 296 |
44 948 |
3 |
Sicherheit und Unionsbürgerschaft |
2 147 |
375 |
2 522 |
347 |
2 869 |
2 826 |
4 |
Europa in der Welt |
8 408 |
386 |
8 795 |
979 |
9 774 |
9 397 |
5 |
Verwaltung |
8 660 |
(0) |
8 660 |
765 |
9 425 |
9 154 |
|
davon: Verwaltungsausgaben der Organe |
3 667 |
(0) |
3 667 |
420 |
4 087 |
3 954 |
6 |
Ausgleichszahlungen |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
8 |
Negativreserve |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
9 |
Besondere Instrumente |
515 |
(51) |
465 |
231 |
696 |
288 |
Insgesamt |
145 322 |
16 952 |
162 273 |
19 013 |
181 286 |
177 190 |
HAUSHALTSAUSGABEN: ZAHLUNGEN NACH RUBRIKEN DES MEHRJÄHRIGEN FINANZRAHMENS (MFR)
in Mio. EUR |
|||||||
MFR-Rubrik |
Ursprünglich bewilligte Haushaltsmittel |
Berichtigungshaushaltspläne und Mittelübertragungen |
Endgültig bewilligte Haushaltsmittel |
Zusätzliche Mittel (20) |
Insgesamt verfügbare Mittel |
Geleistete Zahlungen |
|
1 |
Intelligentes und integratives Wachstum |
66 923 |
(347) |
66 576 |
3 740 |
70 316 |
68 009 |
|
1a: Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung |
15 798 |
(189) |
15 609 |
3 375 |
18 984 |
16 802 |
|
1b: Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt |
51 125 |
(158) |
50 967 |
365 |
51 332 |
51 207 |
2 |
Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen |
55 999 |
214 |
56 213 |
3 276 |
59 489 |
58 066 |
|
davon: Marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen |
43 448 |
(1) |
43 447 |
2 857 |
46 304 |
44 940 |
3 |
Sicherheit und Unionsbürgerschaft |
1 860 |
104 |
1 963 |
92 |
2 055 |
2 019 |
4 |
Europa in der Welt |
7 422 |
229 |
7 652 |
576 |
8 228 |
7 884 |
5 |
Verwaltung |
8 659 |
0 |
8 659 |
1 526 |
10 185 |
8 978 |
|
davon: Verwaltungsausgaben der Organe |
3 667 |
(0) |
3 667 |
877 |
4 543 |
3 791 |
6 |
Ausgleichszahlungen |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
8 |
Negativreserve |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
9 |
Besondere Instrumente |
352 |
(134) |
218 |
105 |
322 |
288 |
Insgesamt |
141 214 |
66 |
141 280 |
9 314 |
150 595 |
145 243 |
|
|
Angaben zum Haushaltsvollzug 2015 im Bereich Ausgaben sind in Erläuterung 5 enthalten, nähere Ausführungen dazu in Erläuterung 5.11.
ERLÄUTERUNGEN ZU DEN AGGREGIERTEN ÜBERSICHTEN ÜBER DEN HAUSHALTSVOLLZUG
1. DER EU-HAUSHALTSZYKLUS
Die Rechnungsführung erfolgt nach Maßgabe der Haushaltsordnung (HO) und ihrer Anwendungsbestimmungen. Mit dem Gesamthaushaltsplan als zentralem finanzpolitischen Instrument der Union werden alljährlich die Einnahmen und Ausgaben der Union festgelegt und bewilligt. Gemäß Haushaltsordnung sind hierbei zwei Elemente entscheidend: der mehrjährige Finanzrahmen (MFR), der für einen Zeitraum von sieben Jahren die Obergrenzen festlegt, und das jährliche Haushaltsverfahren.
1.1. MEHRJÄHRIGER FINANZRAHMEN 2014-2020
in Mio. EUR |
||||||||||
Rubrik |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Insgesamt |
||
|
52 756 |
77 986 |
69 304 |
72 386 |
75 271 |
78 752 |
82 466 |
508 921 |
||
|
16 560 |
17 666 |
18 467 |
19 925 |
21 239 |
23 082 |
25 191 |
142 130 |
||
|
36 196 |
60 320 |
50 837 |
52 461 |
54 032 |
55 670 |
57 275 |
366 791 |
||
|
49 857 |
64 692 |
64 262 |
60 191 |
60 267 |
60 344 |
60 421 |
420 034 |
||
davon: marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen |
43 779 |
44 190 |
43 950 |
44 145 |
44 162 |
44 240 |
44 263 |
308 729 |
||
|
1 737 |
2 456 |
2 546 |
2 578 |
2 656 |
2 801 |
2 951 |
17 725 |
||
|
8 335 |
8 749 |
9 143 |
9 432 |
9 825 |
10 268 |
10 510 |
66 262 |
||
|
8 721 |
9 076 |
9 483 |
9 918 |
10 346 |
10 786 |
11 254 |
69 584 |
||
davon: Verwaltungsausgaben der Organe |
7 056 |
7 351 |
7 679 |
8 007 |
8 360 |
8 700 |
9 071 |
56 224 |
||
|
29 |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
29 |
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
Mittel für Verpflichtungen: |
121 435 |
162 959 |
154 738 |
154 505 |
158 365 |
162 951 |
167 602 |
1 082 555 |
||
Mittel für Zahlungen insgesamt: |
135 762 |
142 007 |
144 685 |
142 771 |
149 074 |
153 362 |
156 295 |
1 023 956 |
In der oben aufgeführten Tabelle werden die Obergrenzen des MFR zu jeweiligen Preisen dargestellt. 2015 war das zweite Haushaltsjahr, das unter den neuen MFR 2014-2020 fiel. Die Obergrenze für Mittel für Verpflichtungen belief sich im Jahr 2015 auf insgesamt 162 959 Mio. EUR, was 1,17 % des BNE entspricht, während die Obergrenze bei den Mitteln für Zahlungen 142 007 Mio. EUR ausmachte bzw. 1,02 % des BNE.
Die Übertragung von 2014 nicht in Anspruch genommenen Mitteln für Verpflichtungen auf 2015 und 2016 (Neuprogrammierung gemäß Artikel 19 MFR) wurde zusammen mit einer Revision der Obergrenzen des MFR und einem zugehörigen Berichtigungshaushaltsplan für 2015 durch die Verordnung des Rates (EU, Euratom) 2015/623 vom 21. April 2015 (ABl L 103 vom 22. April 2015, S. 1) umgesetzt. Dies wirkte sich 2015 hauptsächlich auf die Teilrubrik 1b (11,2 Mrd. EUR) und die Rubrik 2 (5 Mrd. EUR) aus; 2016 betraf die Änderung in erster Linie die Rubrik 2 (4,4 Mrd. EUR).
Für den neuen MFR 2014-2020 wurden neue Bestimmungen für mehr Flexibilität vereinbart. Eine der neuen Bestimmungen eröffnet die Möglichkeit, unter den Obergrenzen für Mittel für Zahlungen nicht in Anspruch genommene Spielräume auf die nachfolgenden Jahre zu übertragen. Diese Übertragung erfolgt im Rahmen der technischen Anpassung des MFR für das folgende Jahr über den Gesamtspielraum für Zahlungen. Daher wurde der nicht in Anspruch genommene Betrag von 2014 (104 Mio. EUR zu den jeweiligen Preisen von 2014) auf 2015 (106 Mio. EUR zu den jeweiligen Preisen von 2015) übertragen, und die Obergrenzen von 2014 und 2015 wurden entsprechend angepasst — vgl. Technische Anpassung des MFR für 2016 (COM(2015) 320 final vom 22. Mai 2015).
Im Folgenden werden die einzelnen Rubriken des MFR erläutert:
Rubrik 1 — Intelligentes und integratives Wachstum
Diese Rubrik umfasst zwei Teilbereiche, die jedoch miteinander verbunden sind:
(3) |
Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung — hierunter fallen die Ausgaben für Forschung und Innovation, Bildung und Ausbildung, die Fazilität „Connecting Europe“, Sozialpolitik, Binnenmarkt und damit einhergehende Maßnahmen. |
(4) |
Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt — hierunter fallen die Ausgaben zur Förderung der Konvergenz zwischen den am wenigsten entwickelten Mitgliedstaaten und Regionen, zur Ergänzung der EU-Strategie für eine nachhaltige Entwicklung außerhalb der weniger wohlhabenden Regionen und zur Unterstützung der regionsübergreifenden Zusammenarbeit. |
Rubrik 2 — Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen
Die Rubrik 2 umfasst die Ausgaben für die Gemeinsame Agrarpolitik, die Gemeinsame Fischereipolitik, die Entwicklung des ländlichen Raums und den Umweltschutz, insbesondere für Natura 2000.
Rubrik 3 — Sicherheit und Unionsbürgerschaft
Die Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) trägt der Tatsache Rechnung, dass dieser Bereich zunehmend an Bedeutung gewinnt und der Europäischen Union auf den Gebieten Justiz und Inneres, Grenzschutz, Einwanderungs- und Asylpolitik, öffentliche Gesundheit und Verbraucherschutz, Kultur-, Jugend- und Informationspolitik sowie Dialog mit den Bürgern konkrete Aufgaben übertragen worden sind.
Rubrik 4 — Europa in der Welt
Die Rubrik 4 umfasst alle Außenmaßnahmen einschließlich Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe, Heranführungs- und Nachbarschaftsinstrumente. Der EEF steht nach wie vor außerhalb des EU-Haushaltsplans und des MFR.
Rubrik 5 — Verwaltung
Unter diese Rubrik fallen die Verwaltungsausgaben aller Organe, die Versorgungsbezüge und die Europäischen Schulen. Außer im Falle der Kommission macht diese Ausgabenkategorie praktisch die Gesamtheit der Ausgaben der Organe aus.
Rubrik 6 — Ausgleichszahlungen
Entsprechend der politischen Übereinkunft, wonach neue Mitgliedstaaten zu Beginn ihrer Zugehörigkeit zur Union keinesfalls zu Nettozahlern werden dürfen, wurden unter dieser Rubrik Ausgleichszahlungen vorgesehen. Diese Mittel wurden den neuen Mitgliedstaaten zum Ausgleich ihrer Haushaltseinnahmen und -beiträge in Form von Transferzahlungen zur Verfügung gestellt.
1.2. POLITIKBEREICHE
Im Zuge der Einführung des tätigkeitsbezogenen Managements (Activity Based Management — ABM) hat die Kommission die tätigkeitsbezogene Budgetierung (Activity Based Budgeting — ABB) in ihre Planungs- und Verwaltungsverfahren integriert. In der ABB-Haushaltsstruktur entsprechen die Haushaltstitel den Politikbereichen und die Kapitel der einzelnen Haushaltstitel den jeweiligen Tätigkeitsbereichen. Das ABB-System zielt darauf ab, einen klaren Rahmen für die Umsetzung der politischen Ziele der Kommission in legislative, finanzielle oder sonstige öffentliche Maßnahmen aufzustellen. Durch die Strukturierung der Arbeit der Kommission nach Tätigkeitsbereichen entsteht ein klareres Bild von den Aufgaben, die die Kommission wahrnimmt, und zugleich ein gemeinsamer Rahmen für die Prioritätensetzung. Den Prioritäten werden im Laufe des Haushaltsverfahrens entsprechende Mittel zugewiesen; dabei werden als Bausteine die Tätigkeiten herangezogen. Die mit der ABB-Struktur mögliche unmittelbare Zuordnung zwischen Mitteln und Tätigkeiten soll dazu beitragen, die Mittelverwendung der Kommission effizienter und wirksamer zu machen.
Ein Politikbereich ist eine für den Beschlussfassungsprozess relevante, homogene Gruppe von Tätigkeiten, die Teil der Kommissionsarbeit sind. In der Regel untersteht ein Politikbereich jeweils einer Generaldirektion und umfasst im Schnitt sechs oder sieben Tätigkeiten. Bei den Politikbereichen handelt es sich im Wesentlichen um operative Bereiche, deren Kerntätigkeiten darauf ausgerichtet sind, im jeweiligen Tätigkeitsbereich Maßnahmen zugunsten Dritter durchzuführen. Für jeden Politikbereich werden neben den operativen Mitteln auch die notwendigen Verwaltungsausgaben aufgeführt.
1.3. JÄHRLICHER HAUSHALTSPLAN
Jedes Jahr nimmt die Kommission für das Haushaltsjahr eine Schätzung der Einnahmen und Ausgaben sämtlicher Organe vor und stellt anhand der ermittelten Zahlen einen Haushaltsentwurf auf, den sie der Haushaltsbehörde unterbreitet. Auf der Grundlage dieses Entwurfs arbeitet der Rat seinen Standpunkt aus, über den beide Teile der Haushaltsbehörde anschließend verhandeln. Der Präsident des Europäischen Parlaments spricht die endgültige Feststellung des gemeinsamen Entwurfs aus, womit der Haushalt rechtskräftig wird. Im Verlauf des jeweiligen Jahres werden Berichtigungshaushaltspläne angenommen. Die Ausführung des Haushaltsplans obliegt in erster Linie der Kommission.
Der Haushaltsplan gliedert sich für die Kommission in Verwaltungsmittel und operative Mittel. Die übrigen Organe verfügen ausschließlich über Verwaltungsmittel. Zudem wird im Haushaltsplan zwischen zwei Mittelkategorien unterschieden: nichtgetrennte und getrennte Mittel. Die nichtgetrennten Mittel sind zur Finanzierung der jährlich angelegten (und somit dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit entsprechenden) Maßnahmen bestimmt. Die getrennten Mittel werden dazu verwendet, diesen Jährlichkeitsgrundsatz mit der Notwendigkeit einer über mehrere Jahre gestaffelten Finanzierung bestimmter Maßnahmen in Einklang zu bringen. Die getrennten Mittel untergliedern sich in Mittel für Verpflichtungen (MfV) und Mittel für Zahlungen (MfZ):
— |
Mittel für Verpflichtungen: Die Mittel für Verpflichtungen decken die Gesamtkosten der rechtlichen Verpflichtungen, die im laufenden Haushaltsjahr für Maßnahmen eingegangen wurden, deren Durchführung sich über mehrere Haushaltsjahre erstreckt. Mittelbindungen für Maßnahmen, deren Durchführung sich über mehr als ein Haushaltsjahr erstreckt, können allerdings über mehrere Jahre in jährlichen Tranchen erfolgen, wenn der Basisrechtsakt dies vorsieht. |
— |
Mittel für Zahlungen: Die Mittel für Zahlungen decken die Ausgaben, die in dem betreffenden Haushaltsjahr zur Erfüllung der in diesem Haushaltsjahr und/oder in früheren Haushaltsjahren eingegangenen Verpflichtungen entstehen. |
Herkunft der Mittel
Hauptsächliche Finanzierungsquelle ist der erlassene Haushaltsplan der Union für das betreffende Haushaltsjahr. Daneben sieht die Haushaltsordnung jedoch noch weitere Arten von Mitteln vor, die entweder aus den vorhergehenden Haushaltsjahren übertragen werden oder aber aus externen Quellen stammen. Daher kann zwischen den folgenden Mittelherkünften unterschieden werden:
— |
Haushaltsmittel aus dem ursprünglich bewilligten Haushaltsplan und den Berichtigungshaushaltsplänen; |
— |
Übertragene Mittel aus dem Vorjahr; |
— |
Zweckgebundene Einnahmen, die sich aus Rückzahlungen, EFTA-Mitteln, Einnahmen aus Zahlungen von Dritten/Drittländern, Einnahmen aus Leistungen für Dritte und wiederzuverwendende Mittel aus der Rückzahlung von Vorauszahlungen zusammensetzen. |
Zusammensetzung der insgesamt verfügbaren Haushaltsmittel
— |
Ursprünglich bewilligte Haushaltsmittel: im Jahr N-1 bewilligte Haushaltsmittel; |
— |
Mittel aus angenommenen Berichtigungshaushaltsplänen; |
— |
zusätzliche Mittel: zweckgebundene Einnahmen + aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr übertragene oder nach Aufhebung von Mittelbindungen wieder zu verwendende Mittel. |
2. ERLÄUTERUNGEN ZUM ERGEBNIS DES EU-HAUSHALTS
2.1. ERMITTLUNG DES HAUSHALTSERGEBNISSES
Das Haushaltsergebnis der EU fließt im Laufe des Folgejahres an die Mitgliedstaaten zurück, indem die für das betreffende Jahr fälligen Beiträge entsprechend gekürzt werden.
Als eigene Mittel werden die Beträge verbucht, die den Konten der Kommission bei den Haushaltsverwaltungen der Mitgliedstaaten im Laufe des Haushaltsjahres gutgeschrieben worden sind. Die Einnahmen umfassen bei einem Überschuss auch das Haushaltsergebnis für das vorausgegangene Haushaltsjahr. Die übrigen Einnahmen werden nach Maßgabe der Beträge erfasst, die im Laufe des Haushaltsjahres tatsächlich eingegangen sind.
Bei der Ermittlung des Haushaltsergebnisses gelten als Ausgaben die Zahlungen zulasten der Mittel des Haushaltsjahres zuzüglich der Mittel desselben Haushaltsjahres, die auf das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Als Zahlungen zulasten der Mittel des Haushaltsjahres gelten diejenigen Zahlungen, die vom Rechnungsführer jeweils bis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres geleistet worden sind. Beim EGFL werden die Zahlungen berücksichtigt, die von den Mitgliedstaaten zwischen dem 16. Oktober des Jahres N-1 und dem 15. Oktober des Jahres N getätigt worden sind, sofern die entsprechenden Mittelbindungen und Auszahlungsanordnungen dem Rechnungsführer spätestens bis zum 31. Januar des Jahres N+1 zugegangen sind. Für die Ausgaben des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) kann ein Konformitätsbeschluss infolge von Kontrollen in den Mitgliedstaaten ergehen.
Das Haushaltsergebnis setzt sich aus zwei Elementen zusammen: den Ergebnissen des Haushaltsvollzugs der EU einerseits und den Beiträgen der dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehörenden EFTA-Staaten andererseits. Gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 betreffend die Eigenmittel entspricht dieses Ergebnis der Differenz zwischen
— |
den Gesamteinnahmen für das Haushaltsjahr; und |
— |
dem Betrag der zulasten der Mittel des betreffenden Haushaltsjahres geleisteten Zahlungen zuzüglich des Betrags der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen Mittel des betreffenden Haushaltsjahres. |
Diese Differenz erhöht bzw. vermindert sich um
— |
den Nettosaldo aus den aus früheren Haushaltsjahren übertragenen und in Abgang gestellten Mitteln einerseits und den durch Euro-Kursschwankungen bedingten eventuellen Überschreitungen bei den Zahlungen zulasten von aus dem Vorjahr übertragenen nichtgetrennten Mitteln andererseits, |
— |
die Entwicklung der zweckgebundenen Einnahmen; und |
— |
die während des Haushaltsjahres festgestellten Netto-Wechselkursgewinne und -verluste. |
Die aus den vorhergehenden Haushaltsjahren übertragenen Mittel im Zusammenhang mit Beteiligungen Dritter und Leistungen für Dritte, die naturgemäß grundsätzlich nie verfallen, werden als zusätzliche Mittel des Haushaltsjahres ausgewiesen. Dies ist die Erklärung für die Differenz zwischen den aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr übertragenen Mitteln in den Berichten über den Haushaltsvollzug 2015 und den auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen Mitteln in den Berichten über den Haushaltsvollzug 2014. Die infolge der Rückzahlung von Vorauszahlungen wieder eingesetzten Mittel werden bei der Berechnung des Haushaltsergebnisses nicht berücksichtigt.
Die übertragenen Mittel für Zahlungen umfassen: automatische Überträge und Überträge durch Beschluss. Die Annullierung von aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr übertragenen, nicht in Anspruch genommenen Mitteln für Zahlungen umfasst die Annullierungen von automatisch oder auf der Grundlage eines Beschlusses übertragenen Mitteln.
2.2. AUSFÜHRUNG DES EU-HAUSHALTSPLANS 2015
Haushaltsüberschuss von 1,3 Mrd. EUR:
— |
Der Überschuss stammt im Wesentlichen von der Seite der Einnahmen, insbesondere von der Überprüfung der BNE- und Mehrwertsteuer-Eigenmittel 2014; die entsprechenden Beträge wurden 2015 von den Mitgliedstaaten gezahlt; |
— |
Die restlichen 182 Mio. EUR des Überschusses stammen aus Wechselkursgewinnen. |
Einnahmen:
— |
Die Einnahmen in Höhe von insgesamt 146,6 Mrd. EUR waren um 5,3 Mrd. EUR höher als im endgültig erlassenen Haushaltsplan aufgeführt, was in erster Linie auf zweckgebundene Einnahmen in den Rubriken 5 und 6 zurückzuführen ist — siehe Tabelle 4.1 unten. |
— |
Einnahmen aus Geldbußen in Höhe von 1,3 Mrd. EUR wurden zur Finanzierung des höheren Bedarfs an Mitteln für Zahlungen verwendet. |
— |
2014 gab es eine außergewöhnlich hohe Berichtigung bei den BNE-Eigenmitteln (9,5 Mrd. EUR), die einen Zeitraum betrifft, der bis auf das Jahr 2002 zurückreicht. Dies hatte eine maßgebliche Auswirkung auf die Haushaltseinnahmen 2015, da die Beträge erst 2015 gezahlt wurden. |
Ausgaben:
— |
Die Mittel für Zahlungen des endgültig bewilligten Haushaltsplans, ausschließlich besonderer Instrumente, umfassten insgesamt 141,1 Mrd. EUR und waren 1,6 % höher als 2014 — vgl. Tabelle 5.1; |
— |
Die Mittel für Zahlungen beliefen sich auf insgesamt 145,2 Mrd. EUR (2014: 142,5 Mrd. EUR) — siehe Tabelle 5.3. |
Mittel für Verpflichtungen und noch nicht abgewickelte Mittelbindungen:
— |
Verfügbare Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 181,3 Mrd. EUR wurden in einer Gesamthöhe von 97,7 % ausgeführt — vgl. Tabelle 5.2; |
— |
Noch nicht abgewickelte Mittelbindungen („RAL“) stiegen von 189,6 Mrd. EUR Ende 2014 auf 217,7 Mrd. EUR Ende 2015 an — siehe Tabelle 5.4. Dies spiegelt die zunehmenden Mittelbindungen für den neuen Programmplanungszeitraum wider. |
Die genaue Analyse der Haushaltsanpassungen, ihr jeweiliger Kontext, ihre Gründe und Auswirkungen werden im Bericht der Kommission über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement für das Haushaltsjahr 2015 dargestellt. Teil A gibt einen allgemeinen Überblick über den Haushaltsvollzug und Teil B enthält nach den einzelnen Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens aufgeschlüsselte Informationen.
3. ERLÄUTERUNGEN ZUM ABGLEICH DES WIRTSCHAFTLICHEN ERGEBNISSES UND DES HAUSHALTSERGEBNISSES
Nach Maßgabe der Haushaltsordnung wird das wirtschaftliche Jahresergebnis nach den Grundsätzen der periodengerechten Buchführung berechnet, während das Haushaltsergebnis auf dem Kassenprinzip beruht. Da das wirtschaftliche Ergebnis und das Haushaltsergebnis dieselben zugrunde liegenden Vorgänge umfassen, ist der Abgleich der beiden Ergebnisse eine nützliche Kontrolle.
Abgleichsposten — Einnahmen
Die tatsächlichen Einnahmen eines Haushaltsjahres umfassen die Beträge, die aufgrund der im Laufe des betreffenden Jahres festgestellten Forderungen eingezogen werden, sowie die vereinnahmten Beträge aufgrund von aus den Vorjahren übertragenen Forderungen. Daher müssen die im betreffenden Haushaltsjahr festgestellten Forderungen, deren Einziehung jedoch noch aussteht, im Rahmen des Abgleichs vom wirtschaftlichen Ergebnis abgezogen werden, da sie nicht Teil der Haushaltseinnahmen sind. In früheren Haushaltsjahren festgestellte Forderungen, die im betreffenden Haushaltsjahr eingezogen wurden, müssen im Rahmen des Abgleichs hingegen zum wirtschaftlichen Ergebnis addiert werden.
Die antizipativen Aktiva (netto) setzen sich hauptsächlich aus Einnahmen für die Landwirtschaft, Eigenmitteln, Zinsen und Dividenden zusammen. Lediglich die Nettoauswirkung, d. h. die antizipativen Aktiva für das betreffende Haushaltsjahr abzüglich der aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr übertragenen antizipativen Aktiva, wird berücksichtigt.
Abgleichsposten — Ausgaben
Die antizipativen Passiva (netto) setzen sich hauptsächlich aus Abgrenzungen für den Jahresabschluss zusammen, d. h. es handelt sich um von Empfängern von EU-Mitteln verauslagte förderfähige Aufwendungen, die der Kommission noch nicht gemeldet wurden. Während antizipative Passiva nicht als Haushaltsausgaben betrachtet werden, sind Zahlungen, die im betreffenden Haushaltsjahr für in früheren Haushaltsjahren erfasste Rechnungen geleistet wurden, Teil der Haushaltsausgaben des betreffenden Haushaltsjahres.
Die Nettoauswirkung der Vorfinanzierungen setzt sich zusammen aus 1. den neuen Vorfinanzierungsbeträgen, die im betreffenden Haushaltsjahr geleistet und als Haushaltsausgaben des betreffenden Haushaltsjahres erfasst wurden, und 2. den als Folge der Anerkennung förderfähiger Ausgaben abgerechneten Vorfinanzierungsbeträgen, die im betreffenden Haushaltsjahr oder in früheren Haushaltsjahren geleistet wurden. Bei Letzteren handelt es sich nach dem Grundsatz der periodengerechten Buchführung um Aufwendungen der Rechnungsperiode, im Sinne der Haushaltsbuchführung sind sie allerdings nicht zu berücksichtigen, da die Zahlung der ursprünglichen Vorfinanzierung bereits zum Zeitpunkt der Zahlung als Haushaltsausgabe berücksichtigt wurde.
Neben den zulasten der Mittel des Haushaltsjahres geleisteten Zahlungen müssen (gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000) auch die auf das Folgejahr übertragenen Mittel bei der Berechnung des Haushaltsergebnisses für das betreffende Haushaltsjahr berücksichtigt werden. Dies gilt auch für die im betreffenden Haushaltsjahr geleisteten Zahlungen aus übertragenen Vorjahresmitteln und für die annullierten, nicht in Anspruch genommenen Mitteln für Zahlungen.
Die Bewegungen bei Rückstellungen beziehen sich auf zum Jahresende im Jahresabschluss vorgenommene Schätzungen (vorwiegend Leistungen an Arbeitnehmer), die keine Auswirkungen auf die Haushaltsbuchführung haben. Die sonstigen Ausgleichsbeträge umfassen verschiedene Elemente wie Abschreibung von Vermögenswerten, Erwerb von Vermögenswerten, Zahlungen für Finanzierungsleasing und Finanzbeteiligungen, die in der Haushaltsbuchführung und der periodengerechten Buchführung unterschiedlich behandelt werden.
4. HAUSHALTSVOLLZUG DER EU IM BEREICH EINNAHMEN
4.1. ÜBERSICHT ÜBER DEN HAUSHALTSVOLLZUG IM BEREICH EINNAHMEN
in Mio. EUR |
|||||||||||
Titel |
Haushaltsmittel |
Festgestellte Forderungen |
Erträge |
Eingänge |
Noch einzuziehen |
||||||
Ursprünglich bewilligte Haushaltsmittel |
Endgültig bewilligte Haushaltsmittel |
Laufendes Jahr |
Übertragene Mittel |
Insgesamt |
Aus Forderungen des Haushaltsjahres |
Aus übertragenen Forderungen |
Insgesamt |
in % der HH-Mittel |
|||
1 |
Eigenmittel |
139 639 |
129 667 |
130 733 |
32 |
130 766 |
130 729 |
9 |
130 738 |
100,83 % |
28 |
3 |
Überschüsse, Salden und Anpassungen |
— |
8 568 |
2 624 |
5 407 |
8 031 |
2 624 |
5 407 |
8 031 |
93,74 % |
— |
4 |
Einnahmen im Zusammenhang mit den Beamten und Bediensteten der Organe und anderen Einrichtungen der Union |
1 301 |
1 301 |
1 334 |
8 |
1 343 |
1 320 |
8 |
1 329 |
102,12 % |
14 |
5 |
Einnahmen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit der Organe |
54 |
94 |
560 |
21 |
581 |
548 |
15 |
563 |
596,25 % |
17 |
6 |
Beiträge und Erstattungen im Rahmen von Abkommen und Programmen der Union |
60 |
60 |
4 202 |
271 |
4 473 |
4 065 |
133 |
4 198 |
6 996,33 % |
275 |
7 |
Verzugszinsen und Geldbußen |
123 |
1 523 |
480 |
8 016 |
8 497 |
256 |
1 447 |
1 703 |
111,82 % |
6 793 |
8 |
Anleihen und Darlehen |
7 |
37 |
45 |
3 |
48 |
39 |
3 |
42 |
114,97 % |
6 |
9 |
Sonstige Einnahmen |
30 |
30 |
21 |
9 |
30 |
18 |
1 |
19 |
64,21 % |
10 |
Insgesamt |
141 214 |
141 280 |
139 999 |
13 768 |
153 768 |
139 599 |
7 024 |
146 624 |
103,78 % |
7 144 |
Einzelheiten zu Titel 1: Eigenmittel
in Mio. EUR |
|||||||||||
Kapitel |
Haushaltsmittel |
Festgestellte Forderungen |
Erträge |
Eingänge |
Noch einzuziehen |
||||||
Ursprünglich bewilligte Haushaltsmittel |
Endgültig bewilligte Haushaltsmittel |
Laufendes Jahr |
Übertragene Mittel |
Insgesamt |
Aus Forderungen des Haushaltsjahres |
Aus übertragenen Forderungen |
Insgesamt |
in % der HH-Mittel |
|||
11 |
Zuckerabgaben |
125 |
125 |
124 |
— |
124 |
124 |
— |
124 |
99,21 % |
— |
12 |
Zölle |
16 701 |
18 635 |
18 602 |
32 |
18 634 |
18 597 |
9 |
18 607 |
99,85 % |
28 |
13 |
MwSt |
18 264 |
18 023 |
18 269 |
— |
18 269 |
18 269 |
— |
18 269 |
101,36 % |
— |
14 |
BNE |
104 548 |
92 884 |
94 009 |
— |
94 009 |
94 009 |
— |
94 009 |
101,21 % |
— |
15 |
Korrektur der Haushaltsungleichgewichte |
— |
— |
(270) |
— |
(270) |
(270) |
— |
(270) |
— |
— |
Insgesamt |
139 639 |
129 667 |
130 733 |
32 |
130 766 |
130 729 |
9 |
130 738 |
100,83 % |
28 |
Einzelheiten zu Titel 3: Überschüsse, Salden und Anpassungen
in Mio. EUR |
|||||||||||
Kapitel |
Haushaltsmittel |
Festgestellte Forderungen |
Erträge |
Eingänge |
Noch einzuziehen |
||||||
Ursprünglich bewilligte Haushaltsmittel |
Endgültig bewilligte Haushaltsmittel |
Laufendes Jahr |
Übertragene Mittel |
Insgesamt |
Aus Forderungen des Haushaltsjahrs |
Aus übertragenen Forderungen |
Insgesamt |
in % der HH-Mittel |
|||
30 |
Überschuss aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr |
— |
1 435 |
1 435 |
— |
1 435 |
1 435 |
— |
1 435 |
100,00 % |
— |
31 |
MwSt-Salden |
— |
(193) |
24 |
(205) |
(182) |
24 |
(205) |
(182) |
94,40 % |
— |
32 |
BNE-Salden |
— |
7 326 |
1 346 |
5 613 |
6 958 |
1 346 |
5 613 |
6 958 |
94,98 % |
(0) |
34 |
Anpassung aufgrund der Nichtbeteiligung an der Politik im Bereich Justiz und Inneres |
— |
— |
(7) |
— |
(7) |
(7) |
— |
(7) |
— |
— |
35 |
Korrektur Vereinigtes Königreich — Berichtigungen |
— |
— |
(27) |
— |
(27) |
(27) |
— |
(27) |
— |
— |
36 |
Korrektur Vereinigtes Königreich — Zwischenberechnung |
— |
— |
(146) |
— |
(146) |
(146) |
— |
(146) |
— |
— |
Insgesamt |
— |
8 568 |
2 624 |
5 407 |
8 031 |
2 624 |
5 407 |
8 031 |
93,74 % |
— |
4.2. HAUSHALTSVOLLZUG IM BEREICH EINNAHMEN
4.2.1. Übersicht über die Einnahmen 2015
Im ursprünglich verabschiedeten EU-Haushaltsplan, der vom Präsidenten des Europäischen Parlaments am 17. Dezember 2014 unterzeichnet wurde, war für die Mittel für Zahlungen ein Betrag von 141 214 Mio. EUR vorgesehen; davon sollten 139 639 Mio. EUR durch Eigenmittel finanziert werden. Die im ursprünglichen Haushaltsplan veranschlagten Einnahmen und Ausgaben werden normalerweise im Laufe des Haushaltsjahrs berichtigt; diese Änderungen werden in Berichtigungshaushaltsplänen dargelegt. Die Anpassungen der auf dem BNE beruhenden Eigenmittel gewährleisten, dass die Haushaltseinnahmen exakt den Haushaltsausgaben entsprechen. Nach dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs muss der Haushaltsplan in Bezug auf Einnahmen und Ausgaben (Mittel für Zahlungen) ausgewogen sein.
Im Jahr 2015 wurden acht Berichtigungshaushaltspläne angenommen. Unter Berücksichtigung dieser Berichtigungshaushaltspläne ergaben sich im Haushaltsplan 2015 endgültige Gesamteinnahmen in Höhe von 141 280 Mio. EUR. Diese wurden durch Eigenmittel in Höhe von insgesamt 129 667 Mio. EUR (eine um 9972 Mio. EUR niedrigere Summe als ursprünglich veranschlagt) finanziert, der restliche Betrag wurde durch sonstige Einnahmen aufgebracht. Dies erklärt sich durch den Überschuss aus dem vorausgegangenen Haushaltsjahr, die außerordentlichen Erträge aus Anpassungen der MwSt- und BNE-Eigenmittel früherer Jahre und die Geldbußen, die den BNE-Ausgleichsbeitrag der Mitgliedstaaten für 2015 deutlich verringert haben. Bei den Eigenmittelergebnissen ist darauf hinzuweisen, dass die Erhebung der traditionellen Eigenmittel sehr nah an dem veranschlagten Betrag lag. Dies ist vor allem dadurch bedingt, dass die Haushaltsansätze, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2015 geändert wurden (gemäß den neuen Prognosen vom Frühjahr 2015 wurden sie um 1134 Mio. EUR erhöht), im Berichtigungshaushaltsplan Nr. 8/2015 abermals angepasst wurden, damit der tatsächliche Erhebungsrhythmus berücksichtigt ist. Die Haushaltsansätze wurden daher ein zweites Mal um 800 Mio. EUR erhöht.
Die endgültigen MwSt- und BNE-Zahlungen der Mitgliedstaaten entsprachen ebenfalls weitgehend den endgültigen Haushaltsansätzen. Die Differenz zwischen den veranschlagten Beträgen und den tatsächlich gezahlten Beträgen ist auf die Differenz zwischen den für die Zwecke des Haushaltsplans zugrunde gelegten Euro-Umrechnungskursen und den zu dem Zeitpunkt, als die nicht der WWU angehörenden Mitgliedstaaten ihre Zahlungen tatsächlich leisteten, geltenden Umrechnungskursen zurückzuführen.
Die MwSt- und BNE-Salden 2014 beinhalteten größere Änderungen bei den BNE-Beiträgen, die bis ins Jahr 2002 zurückreichten. Die Anpassung belief sich daher auf eine Höhe bislang unbekannten Ausmaßes: insgesamt 9,5 Mrd. EUR für alle Mitgliedstaaten zusammen. Als Reaktion auf diese außergewöhnliche Situation, hat der Rat am 18. Dezember 2014 einen Vorschlag der Kommission (Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1377/2014 des Rates vom 18. Dezember 2014) angenommen, der den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumt, die Zahlung zinsfrei unter strengen Auflagen bis zum 1. September 2015 aufzuschieben. Dementsprechend entschieden sich sechs Mitgliedstaaten, ihren angepassten Beitrag 2015 zu bezahlen. Die aufgeschobenen Zahlungen beliefen sich auf 5,4 Mrd. EUR. Die normale Anpassung des Jahres 2015 umfasste insgesamt 1,4 Mrd. EUR. Die Rubrik „Beiträge und Erstattungen im Rahmen von Abkommen und Programmen der EU“ betrifft den EGFL und den ELER (und insbesondere den Rechnungsabschluss und Unregelmäßigkeiten), die Beteiligung von Drittländern an Forschungsprogrammen sowie Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit Programmen/Tätigkeiten der EU. Einen beträchtlichen Teil dieses Gesamtbetrags machen zweckgebundene Einnahmen aus, was in der Regel zur Einsetzung zusätzlicher Mittelausstattungen auf der Ausgabenseite führt.
Der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 8/2015 enthielt Geldbußen und damit verbundene Zinsen gegen Unternehmen in Höhe von insgesamt 1345 Mio. EUR, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des entsprechenden Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans bekannt waren. Bis zum 31. Dezember 2015 wurden weitere Geldbußen rechtskräftig, entweder nach einem rechtskräftigen Urteil oder weil Unternehmen keine Rechtsmittel gegen neue Beschlüsse über Geldbußen einlegten.
4.2.2. Einnahmen aus Eigenmitteln
Eigenmittel machen den überwiegenden Teil der Einnahmen aus. Dies ist in Artikel 311 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union folgendermaßen festgelegt: „Der Haushalt wird unbeschadet der sonstigen Einnahmen vollständig aus Eigenmitteln finanziert.“ Die Haushaltsausgaben werden größtenteils über die Eigenmittel gedeckt.
Die Eigenmittel können in folgende Kategorien unterteilt werden:
(1) |
Die traditionellen Eigenmittel (TEM) umfassen Zölle und Zuckerabgaben. Sie werden von den Wirtschaftsbeteiligten entrichtet und von den Mitgliedstaaten im Namen der EU erhoben. Jedoch behalten die Mitgliedstaaten 25 % als Ausgleich für ihre Erhebungskosten ein (20 % gemäß dem Beschluss des Rates 2014/335/EU, Euratom vom 26. Mai 2014, der nach dem noch ausstehenden Abschluss des Ratifizierungsverfahrens rückwirkend ab 2014 anzuwenden sein wird). Die Zölle werden auf Erzeugnisse erhoben, die aus Drittländern eingeführt werden; die entsprechenden Zollsätze sind im Gemeinsamen Zolltarif festgeschrieben. Die Zuckerabgaben werden von den Zuckerherstellern entrichtet und dienen der Finanzierung der Ausfuhrerstattungen für Zucker. Der Anteil der TEM an den Eigenmitteleinnahmen beläuft sich in der Regel auf etwa 13 %. |
(2) |
Die auf der Mehrwertsteuer (MwSt) basierenden Eigenmittel werden anhand der gemäß den EU-Vorschriften eigens zu diesem Zweck harmonisierten MwSt-Bemessungsgrundlagen der Mitgliedstaaten erhoben. Es wird der gleiche Satz auf die harmonisierte Bemessungsgrundlage jedes Mitgliedstaats angewandt. Allerdings ist die MwSt-Bemessungsgrundlage eines jeden Mitgliedstaats auf höchstens 50 % seines BNE begrenzt. Der Anteil der MwSt-Eigenmittel an den Eigenmitteleinnahmen beläuft sich in der Regel auf circa 13 %. |
(3) |
Die auf dem Bruttonationaleinkommen (BNE) beruhenden Eigenmittel dienen dazu, Haushaltseinnahmen und -ausgaben auszugleichen, also den Teil der Ausgaben zu finanzieren, der von anderen Einnahmequellen nicht gedeckt wird. Ein gemäß den EU-Vorschriften berechneter einheitlicher Prozentsatz wird auf das BNE jedes Mitgliedstaats angewandt. Der Anteil der BNE-Eigenmittel an den Eigenmitteleinnahmen beläuft sich in der Regel auf etwa 74 %. |
Die Zuweisung der Eigenmittel erfolgt gemäß den in dem Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (Eigenmittelbeschluss 2007) festgelegten Bestimmungen. Ein neuer Beschluss zur Errichtung des Eigenmittelsystems der EU für den Zeitraum 2014-2020 wurde erlassen (Eigenmittelbeschluss 2014: Beschluss des Rates 2014/335/EU, Euratom vom 26. Mai 2014). Der Eigenmittelbeschluss 2014 tritt in Kraft, wenn ihm alle Mitgliedstaaten in Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften zugestimmt haben (für 2016 erwartet). Bis dahin bleibt der Eigenmittelbeschluss 2007 in Kraft. Die Rückwirkung (der Eigenmittelbeschluss 2014 gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2014) wird in dem Haushaltsjahr berücksichtigt, in dem der Beschluss in Kraft tritt.
4.2.3. Traditionelle Eigenmittel
Die zuständigen Verwaltungen der Mitgliedstaaten weisen alle festgestellten Eigenmittelansprüche in einer der beiden dafür vorgesehenen Buchführungen aus:
— |
In der regulären Buchführung gemäß Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung Nr. 1150/2000:alle Ansprüche, die eingezogen worden sind oder für die eine Sicherheit geleistet worden ist; |
— |
In der gesonderten Buchführung gemäß in Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung Nr. 1150/2000: alle noch nicht eingezogenen und/oder nicht durch eine Sicherheitsleistung garantierten Ansprüche sowie Ansprüche, für die eine Sicherheit geleistet wurde, die aber angefochten werden. |
Hinsichtlich der gesonderten Buchführung übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission Vierteljahresübersichten, die folgende Angaben enthalten:
— |
im vorhergehenden Quartal einzuziehender Saldo; |
— |
im betreffenden Quartal festgestellte Forderungen; |
— |
Abänderungen der Bemessungsgrundlage (Berichtigungen/Annullierungen) im betreffenden Quartal; |
— |
Abschreibungen (die gemäß Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 nicht bereitgestellt werden können); |
— |
im betreffenden Quartal eingezogene Beträge; |
— |
am Ende des betreffenden Quartals einzuziehender Saldo. |
Traditionelle Eigenmittel sind spätestens am ersten Werktag nach dem 19. des zweiten Monats nach dem Monat, in dem die Forderung festgestellt wurde (oder im Falle der gesonderten Buchführung eingezogen wurde), dem Konto der Kommission bei der Haushaltsverwaltung des betreffenden Mitgliedstaats oder bei der zu diesem Zweck benannten Einrichtung gutzuschreiben. Die Mitgliedstaaten behalten 25 % der traditionellen Eigenmittel als Erhebungskosten ein (20 % gemäß dem Beschluss des Rates Nr. 2014/335/EU, Euratom vom 26. Mai 2014, der nach dem noch ausstehenden Abschluss des Ratifizierungsverfahrens rückwirkend ab 2014 anzuwenden sein wird). Die Eigenmittel-Eventualforderungen werden auf der Grundlage der Wahrscheinlichkeit ihrer tatsächlichen Einziehung angepasst.
4.2.4. MwSt- und BNE-Eigenmittel
Die MwSt-Eigenmittel ergeben sich aus der Anwendung eines für alle Mitgliedstaaten einheitlichen Satzes auf die harmonisierte MwSt-Bemessungsgrundlage, die nach Maßgabe des Artikels 2 Absatz 1 Buchstabe b des Eigenmittelbeschlusses 2007 festgelegt wird. Der einheitliche Satz beträgt 0,30 %, nur im Zeitraum 2007-2013 war der Abrufsatz für Österreich auf 0,225 %, für Deutschland auf 0,15 % sowie für die Niederlande und für Schweden auf 0,10 % festgesetzt. Die MwSt-Bemessungsgrundlage wird für alle Mitgliedstaaten auf 50 % ihres BNE begrenzt. Gemäß Eigenmittelbeschluss 2014 bleibt der Abrufsatz bei 0,3 %, nur für Deutschland, für die Niederlande und für Schweden wird er für den Zeitraum 2014-2020 auf 0,15 % festgesetzt. Diese niedrigeren Sätze werden rückwirkend angewendet, sobald die Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses 2014 abgeschlossen sein wird.
Bei den BNE-Eigenmitteln handelt es sich um eine variable Einnahmequelle, die zur Finanzierung des durch traditionelle Eigenmittel, MwSt-Eigenmittel und sonstige Einnahmen nicht gedeckten Teils der Gesamtausgaben im jeweiligen Haushaltsjahr dient. Sie werden durch Anwendung eines einheitlichen Prozentsatzes auf das Gesamtaggregat BNE jedes Mitgliedstaats berechnet. Die MwSt- und BNE-Eigenmittel werden zunächst anhand von Vorausschätzungen der entsprechenden Bemessungsgrundlagen ermittelt, die im Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsentwurfs festgelegt werden. Diese Vorausschätzungen werden anschließend aktualisiert und die neuen Beträge im Jahresverlauf mittels eines Berichtigungshaushaltsplans in den Haushaltsplan eingesetzt. Die tatsächlichen Zahlen zu den MwSt- und BNE-Grundlagen sind erst in dem auf das Bezugshaushaltsjahr folgenden Jahr verfügbar. Die Kommission berechnet die Differenz zwischen den Beträgen, die von den Mitgliedstaaten nach Maßgabe der tatsächlichen Grundlagen abzuführen sind, und denen, die sie anhand der vorläufigen (ggf. aktualisierten) Grundlagen bereits gezahlt haben. Die so ermittelten — positiven oder negativen — MwSt- und BNE-Salden werden dann zum ersten Werktag im Dezember des auf das Bezugshaushaltsjahr folgenden Jahres bei den Mitgliedstaaten abgerufen. Der Rat hat am 18. Dezember 2014 die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1377/2014 angenommen, die den Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit einräumt, der Kommission die MwSt- und BNE-Salden später, nämlich bis zum ersten Werktag des Monats September des Folgejahres, zur Verfügung zu stellen. Sofern kein Vorbehalt eingelegt wird, sind während der vier darauf folgenden Jahre noch Berichtigungen an den tatsächlichen MwSt- und BNE-Grundlagen möglich. Die zuvor ermittelten Salden werden daraufhin entsprechend angepasst und die Differenzbeträge zeitgleich mit den MwSt- und BNE-Salden des Vorjahres abgerufen.
Im Rahmen ihrer Kontrolle der MwSt-Übersichten und BNE-Daten kann die Kommission gegenüber den Mitgliedstaaten Vorbehalte formulieren, die bestimmte Sachverhalte betreffen, bei denen mit Auswirkungen auf die Eigenmittelbeiträge der Mitgliedstaaten zu rechnen ist. Beispiele für derartige Sachverhalte sind das Fehlen akzeptabler Daten oder die unbedingt erforderliche Entwicklung einer angemessenen Methode. Diese Vorbehalte sind als an die Mitgliedstaaten gerichtete potenzielle Forderungen nach Beträgen unbestimmter Höhe zu betrachten, da ihre finanziellen Auswirkungen nicht präzise geschätzt werden können. Sobald der exakte Betrag bestimmt werden kann, werden die MwSt- und BNE-Eigenmittel entweder im Zusammenhang mit den MwSt- und BNE-Salden oder über einen eigens dazu bestimmten Mittelabruf abgerufen.
4.2.5. VK-Korrektur
Mithilfe dieses Mechanismus werden die Eigenmittelzahlungen des Vereinigten Königreichs (VK) proportional zu seinem „Haushaltsungleichgewicht“ vermindert und die Eigenmittelzahlungen der übrigen Mitgliedstaaten im gleichen Verhältnis erhöht. Der Mechanismus zur Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs wurde vom Europäischen Rat in Fontainebleau (Juni 1984) beschlossen und mit dem daraufhin verabschiedeten Eigenmittelbeschluss vom 7. Mai 1985 eingeführt. Durch diesen Mechanismus sollte das Haushaltsungleichgewicht des Vereinigten Königreichs mithilfe einer Reduzierung seiner Zahlungen an die Europäische Union verringert werden. Deutschland, Österreich, Schweden und den Niederlanden wird eine verringerte (auf ein Viertel ihrer normalen Beteiligung reduzierte) Finanzierungsbeteiligung an der Korrektur gewährt.
4.2.6. Bruttokürzung
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung am 7./8. Februar 2013 beschlossen, dass Dänemark, die Niederlande und Schweden nur im Zeitraum 2014-2020 in den Genuss einer Bruttosenkung ihres jährlichen BNE-Beitrags kommen und dass Österreich nur im Zeitraum 2014-2016 in den Genuss einer Bruttosenkung seines jährlichen BNE-Beitrags kommt. Die jährlichen BNE-Beiträge Dänemarks, der Niederlande und Schwedens werden brutto um 130 Mio. EUR, 695 Mio. EUR bzw. 185 Mio. EUR gesenkt. Der jährliche BNE-Beitrag Österreichs wird brutto im Jahr 2014 um 30 Mio. EUR gesenkt, im Jahr 2015 um 20 Mio. EUR und im Jahr 2016 um 10 Mio. EUR (Beträge zu Preisen von 2011). Diese Bestimmungen wurden in den Eigenmittelbeschluss 2014 übernommen und nach seinem Inkrafttreten (rückwirkend) angewendet.
5. HAUSHALTSVOLLZUG DER EU IM BEREICH AUSGABEN
5.1. MFR: AUFSCHLÜSSELUNG UND ENTWICKLUNG DER MITTEL FÜR VERPFLICHTUNGEN UND MITTEL FÜR ZAHLUNGEN
in Mio. EUR |
|||||||||||||
MFR-Rubrik |
Mittel für Verpflichtungen |
Mittel für Zahlungen |
|||||||||||
Haushaltsmittel |
Zusätzliche Mittel |
Insgesamt |
Haushaltsmittel |
Zusätzliche Mittel |
Insgesamt |
||||||||
Ursprünglich bewilligte Haushaltsmittel |
Berichtigungshaushaltspläne und Mittelübertragungen |
Endgültig bewilligte Haushaltsmittel |
Übertragene Mittel |
Zweckgebundene Einnahmen |
Verfügbare Mittel |
Ursprünglich bewilligte Haushaltsmittel |
Berichtigungshaushaltspläne und Mittelübertragungen |
Endgültig bewilligte Haushaltsmittel |
Übertragene Mittel |
Zweckgebundene Einnahmen |
Verfügbare Mittel |
||
1 |
2 |
3=1+2 |
4 |
5 |
6=3+4+5 |
7 |
8 |
9=7+8 |
10 |
11 |
12=9+10+11 |
||
1. |
Intelligentes und integratives Wachstum |
66 782 |
11 173 |
77 955 |
8 480 |
2 949 |
89 384 |
66 923 |
(347) |
66 576 |
128 |
3 612 |
70 316 |
|
1a: Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung |
17 552 |
0 |
17 552 |
— |
2 538 |
20 090 |
15 798 |
(189) |
15 609 |
112 |
3 263 |
18 984 |
|
1b: Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt |
49 230 |
11 173 |
60 403 |
8 480 |
411 |
69 293 |
51 125 |
(158) |
50 967 |
16 |
349 |
51 332 |
2. |
Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen |
58 809 |
5 069 |
63 877 |
2 867 |
2 395 |
69 140 |
55 999 |
214 |
56 213 |
902 |
2 374 |
59 489 |
|
davon: Marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen |
43 456 |
(1) |
43 455 |
868 |
1 973 |
46 296 |
43 448 |
(1) |
43 447 |
884 |
1 973 |
46 304 |
3. |
Sicherheit und Unionsbürgerschaft |
2 147 |
375 |
2 522 |
254 |
93 |
2 869 |
1 860 |
104 |
1 963 |
8 |
84 |
2 055 |
4. |
Europa in der Welt |
8 408 |
386 |
8 795 |
335 |
644 |
9 774 |
7 422 |
229 |
7 652 |
42 |
534 |
8 228 |
5. |
Verwaltung |
8 660 |
(0) |
8 660 |
93 |
672 |
9 425 |
8 659 |
0 |
8 659 |
845 |
681 |
10 185 |
|
davon: Verwaltungsausgaben der Organe |
3 667 |
(0) |
3 667 |
93 |
327 |
4 087 |
3 667 |
(0) |
3 667 |
543 |
334 |
4 543 |
6. |
Ausgleichszahlungen |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
8. |
Negativreserve |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
9. |
Besondere Instrumente |
515 |
(51) |
465 |
162 |
69 |
696 |
352 |
(134) |
218 |
36 |
69 |
322 |
Insgesamt |
145 322 |
16 952 |
162 273 |
12 191 |
6 822 |
181 286 |
141 214 |
66 |
141 280 |
1 960 |
7 354 |
150 595 |
5.2. MFR: AUSFÜHRUNG DER MITTEL FÜR VERPFLICHTUNGEN
in Mio. EUR |
||||||||||||||||
MFR-Rubrik |
|
Vorgenommene Mittelbindungen |
Auf 2016 übertragene Mittel |
In Abgang gestellte Mittel |
||||||||||||
Insgesamt verfügbare Mittel |
Zulasten endgültig bewilligter Haushaltsmittel |
Zulasten übertragener Mittel |
Aus zweckgebundenen Einnahmen |
Insgesamt |
% |
zweckgebundene Einnahmen |
Übertragungen durch Beschlüsse |
Insgesamt |
% |
Zulasten endgültig bewilligter Haushaltsmittel |
Zulasten übertragener Mittel |
aus zweckgebundenen Einnahmen (EFTA) |
Insgesamt |
% |
||
1 |
2 |
3 |
4 |
5=2+3+4 |
6=5/1 |
7 |
8 |
9=7+8 |
10=9/1 |
11 |
12 |
13 |
14=11+12+13 |
15=14/1 |
||
1. |
Intelligentes und integratives Wachstum |
89 384 |
77 917 |
8 480 |
1 754 |
88 151 |
98,62 % |
1 190 |
7 |
1 198 |
1,34 % |
30 |
— |
5 |
35 |
0,04 % |
|
1a: Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung |
20 090 |
17 542 |
— |
1 364 |
18 905 |
94,10 % |
1 170 |
0 |
1 170 |
5,83 % |
10 |
— |
5 |
14 |
0,07 % |
|
1b: Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt |
69 293 |
60 375 |
8 480 |
391 |
69 246 |
99,93 % |
20 |
7 |
27 |
0,04 % |
21 |
— |
— |
21 |
0,03 % |
2. |
Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen |
69 140 |
63 432 |
2 853 |
1 090 |
67 375 |
97,45 % |
1 306 |
410 |
1 716 |
2,48 % |
35 |
14 |
— |
49 |
0,07 % |
|
davon: Marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen |
46 296 |
43 018 |
854 |
1 077 |
44 948 |
97,09 % |
896 |
410 |
1 306 |
2,82 % |
27 |
14 |
— |
42 |
0,09 % |
3. |
Sicherheit und Unionsbürgerschaft |
2 869 |
2 520 |
254 |
53 |
2 826 |
98,49 % |
41 |
— |
41 |
1,42 % |
2 |
0 |
0 |
3 |
0,09 % |
4. |
Europa in der Welt |
9 774 |
8 745 |
335 |
317 |
9 397 |
96,15 % |
327 |
17 |
344 |
3,52 % |
32 |
1 |
— |
33 |
0,34 % |
5. |
Verwaltung |
9 425 |
8 577 |
92 |
484 |
9 154 |
97,12 % |
187 |
2 |
189 |
2,01 % |
82 |
1 |
— |
82 |
0,87 % |
|
davon: Verwaltungsausgaben der Organe |
4 087 |
3 585 |
92 |
276 |
3 954 |
96,74 % |
51 |
2 |
53 |
1,29 % |
80 |
1 |
0 |
81 |
1,97 % |
6. |
Ausgleichszahlungen |
— |
— |
— |
— |
— |
0,00 % |
— |
— |
— |
0,00 % |
— |
— |
— |
— |
0,00 % |
8. |
Negativreserve |
— |
— |
— |
— |
— |
0,00 % |
— |
— |
— |
0,00 % |
— |
— |
— |
— |
0,00 % |
9. |
Besondere Instrumente |
696 |
126 |
162 |
— |
288 |
41,46 % |
69 |
219 |
288 |
41,43 % |
119 |
— |
— |
119 |
17,11 % |
Insgesamt |
181 286 |
161 317 |
12 175 |
3 698 |
177 190 |
97,74 % |
3 119 |
656 |
3 775 |
2,08 % |
301 |
15 |
5 |
321 |
0,18 % |
5.3. MFR: AUSFÜHRUNG DER MITTEL FÜR ZAHLUNGEN
in Mio. EUR |
|||||||||||||||||
MFR-Rubrik |
|
Geleistete Zahlungen |
Auf 2016 übertragene Mittel |
In Abgang gestellte Mittel |
|||||||||||||
Insgesamt verfügbare Mittel |
Zulasten endgültig bewilligter Haushaltsmittel |
Zulasten übertragener Mittel |
Aus zweckgebundenen Einnahmen |
Insgesamt |
% |
automatische Übertragungen |
Übertragungen durch Beschlüsse |
zweckgebundene Einnahmen |
Insgesamt |
% |
Zulasten endgültig bewilligter Haushaltsmittel |
Zulasten übertragener Mittel |
zweckgebundene Einnahmen (EFTA) |
Insgesamt |
10=7+8+9 |
||
1 |
2 |
3 |
4 |
5=2+3+4 |
6=5/1 |
7 |
8 |
9 |
10=7+8+9 |
11=10/1 |
12 |
13 |
14 |
15=12+13+14 |
16=15/1 |
||
1. |
Intelligentes und integratives Wachstum |
70 316 |
66 429 |
114 |
1 466 |
68 009 |
96,72 % |
119 |
2 |
2 144 |
2 264 |
3,22 % |
27 |
14 |
2 |
42 |
0,06 % |
|
1a: Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung |
18 984 |
15 482 |
100 |
1 221 |
16 802 |
88,50 % |
104 |
2 |
2 041 |
2 147 |
11,31 % |
22 |
12 |
2 |
36 |
0,19 % |
|
1b: Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt |
51 332 |
50 947 |
14 |
246 |
51 207 |
99,76 % |
15 |
— |
103 |
118 |
0,23 % |
5 |
2 |
— |
7 |
0,01 % |
2. |
Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen |
59 489 |
55 748 |
885 |
1 432 |
58 066 |
97,61 % |
20 |
410 |
942 |
1 372 |
2,31 % |
35 |
17 |
— |
51 |
0,09 % |
|
davon: Marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen |
46 304 |
42 995 |
868 |
1 077 |
44 940 |
97,05 % |
14 |
410 |
896 |
1 320 |
2,85 % |
28 |
16 |
— |
44 |
0,10 % |
3. |
Sicherheit und Unionsbürgerschaft |
2 055 |
1 951 |
7 |
60 |
2 019 |
98,22 % |
9 |
— |
23 |
32 |
1,58 % |
3 |
1 |
0 |
4 |
0,20 % |
4. |
Europa in der Welt |
8 228 |
7 611 |
37 |
237 |
7 884 |
95,82 % |
33 |
— |
297 |
330 |
4,02 % |
8 |
5 |
— |
13 |
0,16 % |
5 |
Verwaltung |
10 185 |
7 871 |
680 |
427 |
8 978 |
88,14 % |
704 |
2 |
255 |
961 |
9,44 % |
82 |
165 |
— |
246 |
2,42 % |
|
davon: Verwaltungsausgaben der Organe |
4 543 |
3 129 |
408 |
254 |
3 791 |
83,43 % |
456 |
2 |
80 |
537 |
11,83 % |
80 |
135 |
— |
215 |
4,74 % |
6. |
Ausgleichszahlungen |
— |
— |
— |
— |
— |
0,00 % |
— |
— |
— |
— |
0,00 % |
— |
— |
— |
— |
0,00 % |
8. |
Negativreserve |
— |
— |
— |
— |
— |
0,00 % |
0 |
— |
— |
— |
0,00 % |
— |
— |
— |
— |
0,00 % |
9. |
Besondere Instrumente |
322 |
217 |
36 |
35 |
288 |
89,41 % |
1 |
— |
33 |
34 |
10,51 % |
0 |
0 |
— |
0 |
0,08 % |
Insgesamt |
150 595 |
139 827 |
1 759 |
3 657 |
145 243 |
96,45 % |
886 |
413 |
3 695 |
4 994 |
3,32 % |
154 |
202 |
2 |
358 |
0,24 % |
5.4. MFR: VERÄNDERUNGEN BEI DEN NOCH ABZUWICKELNDEN MITTELBINDUNGEN (RAL)
in Mio. EUR |
||||||||||
MFR-Rubrik |
Zum Vorjahresende noch abzuwickelnde Mittelbindungen |
Mittelbindungen des Haushaltsjahres |
Mittelbindungen insgesamt |
|||||||
Aus dem Vorjahr übertragene Mittelbindungen |
Aufhebungen/Neubewertungen/Annullierungen |
Zahlungen |
Zum Jahresende noch abzuwickelnde Mittelbindungen |
Während des Haushaltsjahres gebundene Mittel |
Zahlungen |
Annullierung nicht übertragbarer Mittelbindungen |
Zum Jahresende noch abzuwickelnde Mittelbindungen |
zum Jahresende noch abzuwickelnd |
||
1. |
Intelligentes und integratives Wachstum |
143 009 |
(2 320 ) |
(57 944 ) |
82 746 |
88 151 |
(10 066 ) |
(4) |
78 081 |
160 827 |
|
1a: Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung |
33 532 |
(1 177 ) |
(10 967 ) |
21 389 |
18 905 |
(5 835 ) |
(4) |
13 066 |
34 455 |
|
1b: Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt |
109 477 |
(1 143 ) |
(46 977 ) |
61 357 |
69 246 |
(4 230 ) |
(0) |
65 015 |
126 372 |
2. |
Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen |
19 382 |
(500) |
(8 803 ) |
10 079 |
67 375 |
(49 263 ) |
(0) |
18 112 |
28 191 |
|
davon: Marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen |
43 |
(2) |
(30) |
11 |
44 948 |
(44 910 ) |
— |
38 |
49 |
3. |
Sicherheit und Unionsbürgerschaft |
2 582 |
(252) |
(864) |
1 466 |
2 826 |
(1 155 ) |
— |
1 671 |
3 137 |
4. |
Europa in der Welt |
23 846 |
(685) |
(5 934 ) |
17 227 |
9 397 |
(1 951 ) |
(0) |
7 446 |
24 673 |
5. |
Verwaltung |
781 |
(97) |
(683) |
1 |
9 154 |
(8 294 ) |
5 |
864 |
865 |
|
davon: Verwaltungsausgaben der Organe |
469 |
(67) |
(401) |
0 |
3 954 |
(3 389 ) |
5 |
570 |
570 |
6. |
Ausgleichszahlungen |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
8. |
Negativreserve |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
9. |
Besondere Instrumente |
0 |
(0) |
(0) |
— |
288 |
(288) |
— |
1 |
1 |
Insgesamt |
189 600 |
(3 855 ) |
(74 227 ) |
111 518 |
177 190 |
(71 016 ) |
— |
106 175 |
217 692 |
5.5. MFR: AUFSCHLÜSSELUNG DER NOCH ABZUWICKELNDEN MITTELBINDUNGEN NACH URSPRUNGSJAHR DER MITTELBINDUNG
in Mio. EUR |
||||||||||
MFR-Rubrik |
< 2009 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
Insgesamt |
|
1. |
Intelligentes und integratives Wachstum |
1 949 |
710 |
1 446 |
2 995 |
11 077 |
35 400 |
29 168 |
78 081 |
160 827 |
|
1a: Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung |
295 |
672 |
1 209 |
1 541 |
3 885 |
5 942 |
7 844 |
13 066 |
34 455 |
|
1b: Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt |
1 653 |
38 |
237 |
1 455 |
7 191 |
29 459 |
21 324 |
65 015 |
126 372 |
2. |
Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen |
223 |
62 |
82 |
127 |
213 |
7 231 |
2 140 |
18 112 |
28 191 |
|
davon: Marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen |
— |
— |
— |
0 |
3 |
— |
8 |
38 |
49 |
3. |
Sicherheit und Unionsbürgerschaft |
21 |
39 |
62 |
136 |
277 |
580 |
350 |
1 671 |
3 137 |
4. |
Europa in der Welt |
938 |
522 |
883 |
1 412 |
3 364 |
4 719 |
5 390 |
7 446 |
24 673 |
5. |
Verwaltung |
— |
— |
— |
— |
— |
0 |
0 |
864 |
865 |
|
davon: Verwaltungsausgaben der Organe |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
570 |
570 |
9. |
Besondere Instrumente |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
1 |
1 |
Insgesamt |
3 130 |
1 333 |
2 473 |
4 671 |
14 931 |
47 931 |
37 049 |
106 175 |
217 692 |
5.6. POLITIKBEREICH: AUFSCHLÜSSELUNG UND ENTWICKLUNG DER MITTEL FÜR VERPFLICHTUNGEN UND MITTEL FÜR ZAHLUNGEN
in Mio. EUR |
|||||||||||||
Politikbereich |
Mittel für Verpflichtungen |
Mittel für Zahlungen |
|||||||||||
Haushaltsmittel |
Zusätzliche Mittel |
Insgesamt |
Haushaltsmittel |
Zusätzliche Mittel |
Insgesamt |
||||||||
Ursprünglich bewilligte Haushaltsmittel |
Berichtigungshaushaltspläne und Mittelübertragungen |
Endgültig bewilligte Haushaltsmittel |
Übertragene Mittel |
Zweckgebundene Einnahmen |
verfügbare Mittel |
Ursprünglich bewilligte Haushaltsmittel |
Berichtigungshaushaltspläne und Mittelübertragungen |
Endgültig bewilligte Haushaltsmittel |
Übertragene Mittel |
Zweckgebundene Einnahmen |
verfügbare Mittel |
||
1 |
2 |
3=1+2 |
4 |
5 |
6=3+4+5 |
7 |
8 |
9=7+8 |
10 |
11 |
12=9+10+11 |
||
01 |
Wirtschaft und Finanzen |
371 |
1 281 |
1 652 |
— |
118 |
1 770 |
459 |
(43) |
416 |
7 |
121 |
544 |
02 |
Unternehmen und Industrie |
2 536 |
(19) |
2 517 |
— |
298 |
2 815 |
2 266 |
(120) |
2 147 |
19 |
369 |
2 534 |
03 |
Wettbewerb |
98 |
(1) |
97 |
— |
6 |
103 |
98 |
(1) |
97 |
7 |
6 |
110 |
04 |
Beschäftigung, Soziales und Integration |
13 096 |
2 817 |
15 913 |
2 161 |
83 |
18 157 |
10 929 |
(305) |
10 625 |
51 |
175 |
10 850 |
05 |
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung |
57 603 |
4 347 |
61 951 |
2 912 |
2 382 |
67 245 |
54 942 |
298 |
55 240 |
892 |
2 376 |
58 508 |
06 |
Mobilität und Verkehr |
3 281 |
(699) |
2 582 |
— |
178 |
2 760 |
2 056 |
(96) |
1 960 |
5 |
174 |
2 139 |
07 |
Umwelt |
431 |
0 |
432 |
— |
17 |
448 |
397 |
(3) |
395 |
16 |
14 |
425 |
08 |
Forschung und Innovation |
6 699 |
(501) |
6 198 |
— |
769 |
6 967 |
5 987 |
(144) |
5 843 |
23 |
1 223 |
7 089 |
09 |
Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien |
1 727 |
0 |
1 728 |
— |
169 |
1 897 |
1 727 |
21 |
1 748 |
16 |
254 |
2 018 |
10 |
Direkte Forschung |
404 |
(11) |
393 |
— |
551 |
944 |
402 |
(5) |
397 |
44 |
492 |
933 |
11 |
Maritime Angelegenheiten und Fischerei |
1 082 |
724 |
1 806 |
29 |
31 |
1 866 |
1 007 |
(49) |
958 |
3 |
14 |
975 |
12 |
Binnenmarkt und Dienstleistungen |
119 |
(3) |
116 |
— |
12 |
128 |
115 |
(4) |
111 |
4 |
12 |
127 |
13 |
Regionalpolitik und Stadtentwicklung |
35 347 |
8 393 |
43 739 |
6 481 |
422 |
50 642 |
40 721 |
131 |
40 851 |
11 |
267 |
41 130 |
14 |
Steuern und Zollunion |
161 |
(0) |
161 |
— |
9 |
170 |
137 |
13 |
151 |
5 |
8 |
163 |
15 |
Bildung und Kultur |
2 918 |
(26) |
2 892 |
— |
447 |
3 339 |
2 661 |
164 |
2 825 |
14 |
610 |
3 450 |
16 |
Kommunikation |
245 |
2 |
247 |
— |
12 |
259 |
240 |
5 |
244 |
12 |
12 |
269 |
17 |
Gesundheit und Verbraucherschutz |
616 |
(14) |
601 |
7 |
24 |
632 |
567 |
(31) |
536 |
10 |
25 |
572 |
18 |
Inneres |
1 172 |
389 |
1 560 |
247 |
53 |
1 860 |
972 |
161 |
1 133 |
3 |
41 |
1 178 |
19 |
Außenpolitische Instrumente |
759 |
(51) |
708 |
15 |
51 |
774 |
578 |
(22) |
556 |
10 |
47 |
612 |
20 |
Handel |
115 |
(1) |
114 |
0 |
3 |
117 |
124 |
(10) |
114 |
3 |
3 |
121 |
21 |
Entwicklung und Zusammenarbeit |
5 023 |
391 |
5 414 |
7 |
281 |
5 702 |
4 308 |
74 |
4 382 |
26 |
212 |
4 620 |
22 |
Erweiterung |
1 524 |
1 |
1 525 |
40 |
15 |
1 580 |
976 |
(13) |
963 |
5 |
11 |
980 |
23 |
Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz |
1 019 |
164 |
1 183 |
199 |
173 |
1 555 |
999 |
277 |
1 275 |
10 |
140 |
1 426 |
24 |
Betrugsbekämpfung |
80 |
(0) |
79 |
— |
1 |
80 |
76 |
(0) |
76 |
7 |
1 |
83 |
25 |
Koordinierung der Politiken und rechtliche Beratung der Kommission |
192 |
1 |
192 |
— |
11 |
204 |
192 |
1 |
192 |
14 |
11 |
218 |
26 |
Verwaltung der Kommission |
997 |
16 |
1 013 |
— |
162 |
1 176 |
992 |
19 |
1 011 |
158 |
166 |
1 335 |
27 |
Haushalt |
70 |
(14) |
57 |
— |
8 |
64 |
70 |
(14) |
57 |
7 |
8 |
71 |
28 |
Prüfung |
12 |
0 |
12 |
— |
1 |
13 |
12 |
0 |
12 |
0 |
1 |
13 |
29 |
Statistik |
134 |
1 |
135 |
— |
14 |
149 |
116 |
1 |
117 |
5 |
22 |
144 |
30 |
Versorgungsbezüge und verbundene Ausgaben |
1 567 |
(4) |
1 563 |
— |
0 |
1 563 |
1 567 |
(4) |
1 563 |
— |
0 |
1 563 |
31 |
Sprachendienste |
389 |
(5) |
384 |
— |
70 |
454 |
389 |
(5) |
384 |
18 |
70 |
471 |
32 |
Energie |
1 064 |
(100) |
964 |
— |
114 |
1 078 |
1 035 |
(43) |
992 |
6 |
125 |
1 123 |
33 |
Justiz |
209 |
2 |
211 |
— |
9 |
220 |
195 |
(20) |
175 |
3 |
10 |
188 |
34 |
Klimaschutz |
127 |
0 |
128 |
— |
1 |
129 |
84 |
(18) |
66 |
3 |
1 |
70 |
40 |
Rücklagen |
465 |
(127) |
338 |
— |
— |
338 |
150 |
(150) |
— |
— |
— |
— |
90 |
Sonstige Organe |
3 667 |
(0) |
3 667 |
93 |
327 |
4 087 |
3 667 |
(0) |
3 667 |
543 |
334 |
4 543 |
Insgesamt |
145 322 |
16 952 |
162 273 |
12 191 |
6 822 |
181 286 |
141 214 |
66 |
141 280 |
1 960 |
7 354 |
150 595 |
5.6.1. POLITIKBEREICH: VERGLEICH ZWISCHEN HAUSHALTSPLAN UND TATSÄCHLICHEN MITTELBINDUNGEN
in Mio. EUR |
|||||||
Politikbereich |
Ursprünglich bewilligte Haushaltsmittel |
Berichtigungshaushaltspläne und Mittelübertragungen |
Endgültig bewilligte Haushaltsmittel |
Zusätzliche Mittel (21) |
Insgesamt verfügbare Mittel |
Vorgenommene Mittelbindungen |
|
01 |
Wirtschaft und Finanzen |
371 |
1 281 |
1 652 |
118 |
1 770 |
1 654 |
02 |
Unternehmen und Industrie |
2 536 |
(19) |
2 517 |
298 |
2 815 |
2 704 |
03 |
Wettbewerb |
98 |
(1) |
97 |
6 |
103 |
100 |
04 |
Beschäftigung, Soziales und Integration |
13 096 |
2 817 |
15 913 |
2 244 |
18 157 |
18 069 |
05 |
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung |
57 603 |
4 347 |
61 951 |
5 294 |
67 245 |
65 492 |
06 |
Mobilität und Verkehr |
3 281 |
(699) |
2 582 |
178 |
2 760 |
2 683 |
07 |
Umwelt |
431 |
0 |
432 |
17 |
448 |
443 |
08 |
Forschung und Innovation |
6 699 |
(501) |
6 198 |
769 |
6 967 |
6 674 |
09 |
Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien |
1 727 |
0 |
1 728 |
169 |
1 897 |
1 833 |
10 |
Direkte Forschung |
404 |
(11) |
393 |
551 |
944 |
504 |
11 |
Maritime Angelegenheiten und Fischerei |
1 082 |
724 |
1 806 |
60 |
1 866 |
1 834 |
12 |
Binnenmarkt und Dienstleistungen |
119 |
(3) |
116 |
12 |
128 |
126 |
13 |
Regionalpolitik und Stadtentwicklung |
35 347 |
8 393 |
43 739 |
6 903 |
50 642 |
50 599 |
14 |
Steuern und Zollunion |
161 |
(0) |
161 |
9 |
170 |
165 |
15 |
Bildung und Kultur |
2 918 |
(26) |
2 892 |
447 |
3 339 |
3 249 |
16 |
Kommunikation |
245 |
2 |
247 |
12 |
259 |
253 |
17 |
Gesundheit und Verbraucherschutz |
616 |
(14) |
601 |
30 |
632 |
622 |
18 |
Inneres |
1 172 |
389 |
1 560 |
300 |
1 860 |
1 837 |
19 |
Außenpolitische Instrumente |
759 |
(51) |
708 |
66 |
774 |
706 |
20 |
Handel |
115 |
(1) |
114 |
3 |
117 |
116 |
21 |
Entwicklung und Zusammenarbeit |
5 023 |
391 |
5 414 |
288 |
5 702 |
5 596 |
22 |
Erweiterung |
1 524 |
1 |
1 525 |
55 |
1 580 |
1 573 |
23 |
Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz |
1 019 |
164 |
1 183 |
372 |
1 555 |
1 484 |
24 |
Betrugsbekämpfung |
80 |
(0) |
79 |
1 |
80 |
79 |
25 |
Koordinierung der Politiken und rechtliche Beratung der Kommission |
192 |
1 |
192 |
11 |
204 |
199 |
26 |
Verwaltung der Kommission |
997 |
16 |
1 013 |
162 |
1 176 |
1 121 |
27 |
Haushalt |
70 |
(14) |
57 |
8 |
64 |
60 |
28 |
Prüfung |
12 |
0 |
12 |
1 |
13 |
12 |
29 |
Statistik |
134 |
1 |
135 |
14 |
149 |
141 |
30 |
Versorgungsbezüge und verbundene Ausgaben |
1 567 |
(4) |
1 563 |
0 |
1 563 |
1 563 |
31 |
Sprachendienste |
389 |
(5) |
384 |
70 |
454 |
425 |
32 |
Energie |
1 064 |
(100) |
964 |
114 |
1 078 |
980 |
33 |
Justiz |
209 |
2 |
211 |
9 |
220 |
212 |
34 |
Klimaschutz |
127 |
0 |
128 |
1 |
129 |
128 |
40 |
Rücklagen |
465 |
(127) |
338 |
— |
338 |
— |
90 |
Sonstige Organe |
3 667 |
(0) |
3 667 |
420 |
4 087 |
3 954 |
Insgesamt |
145 322 |
16 952 |
162 273 |
19 013 |
181 286 |
177 190 |
5.7. POLITIKBEREICH: AUSFÜHRUNG DER MITTEL FÜR VERPFLICHTUNGEN
in Mio. EUR |
||||||||||||||||
Politikbereich |
|
Vorgenommene Mittelbindungen |
Auf 2016 übertragene Mittel |
In Abgang gestellte Mittel |
||||||||||||
Insgesamt verfügbare Mittel |
Zulasten endgültig bewilligter Haushaltsmittel |
Zulasten übertragener Mittel |
Aus zweckgebundenen Einnahmen |
Insgesamt |
% |
zweckgebundene Einnahmen |
Übertragungen durch Beschlüsse |
Insgesamt |
% |
Zulasten endgültig bewilligter Haushaltsmittel |
Zulasten übertragener Mittel |
Zweckgebundene Einnahmen (EFTA) |
Insgesamt |
% |
||
1 |
2 |
3 |
4 |
5=2+3+4 |
6=5/1 |
7 |
8 |
9=7+8 |
10=9/1 |
11 |
12 |
13 |
14=11+12+13 |
15=14/1 |
||
01 |
Wirtschaft und Finanzen |
1 770 |
1 651 |
— |
3 |
1 654 |
93,42 % |
115 |
— |
115 |
6,51 % |
1 |
— |
— |
1 |
0,06 % |
02 |
Unternehmen und Industrie |
2 815 |
2 521 |
— |
184 |
2 704 |
96,07 % |
110 |
— |
110 |
3,91 % |
(4) |
— |
5 |
1 |
0,02 % |
03 |
Wettbewerb |
103 |
97 |
— |
3 |
100 |
97,52 % |
3 |
— |
3 |
2,46 % |
0 |
— |
— |
0 |
0,02 % |
04 |
Beschäftigung, Soziales und Integration |
18 157 |
15 902 |
2 161 |
6 |
18 069 |
99,51 % |
77 |
— |
77 |
0,42 % |
12 |
— |
— |
12 |
0,06 % |
05 |
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung |
67 245 |
61 508 |
2 898 |
1 086 |
65 492 |
97,39 % |
1 296 |
410 |
1 705 |
2,54 % |
33 |
14 |
— |
47 |
0,07 % |
06 |
Mobilität und Verkehr |
2 760 |
2 579 |
— |
104 |
2 683 |
97,22 % |
74 |
— |
74 |
2,67 % |
3 |
— |
— |
3 |
0,11 % |
07 |
Umwelt |
448 |
431 |
— |
12 |
443 |
98,81 % |
5 |
— |
5 |
1,04 % |
1 |
— |
— |
1 |
0,14 % |
08 |
Forschung und Innovation |
6 967 |
6 197 |
— |
477 |
6 674 |
95,79 % |
292 |
— |
292 |
4,19 % |
1 |
— |
— |
1 |
0,02 % |
09 |
Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien |
1 897 |
1 728 |
— |
105 |
1 833 |
96,63 % |
64 |
— |
64 |
3,37 % |
0 |
— |
— |
0 |
0,00 % |
10 |
Direkte Forschung |
944 |
393 |
— |
111 |
504 |
53,44 % |
439 |
— |
439 |
46,56 % |
0 |
— |
— |
0 |
0,00 % |
11 |
Maritime Angelegenheiten und Fischerei |
1 866 |
1 803 |
29 |
2 |
1 834 |
98,32 % |
29 |
0 |
29 |
1,56 % |
2 |
— |
— |
2 |
0,12 % |
12 |
Binnenmarkt und Dienstleistungen |
128 |
116 |
— |
10 |
126 |
98,15 % |
2 |
— |
2 |
1,77 % |
0 |
— |
— |
0 |
0,08 % |
13 |
Regionalpolitik und Stadtentwicklung |
50 642 |
43 725 |
6 481 |
393 |
50 599 |
99,91 % |
29 |
— |
29 |
0,06 % |
14 |
— |
— |
14 |
0,03 % |
14 |
Steuern und Zollunion |
170 |
161 |
— |
4 |
165 |
96,71 % |
5 |
0 |
5 |
3,17 % |
0 |
— |
— |
0 |
0,13 % |
15 |
Bildung und Kultur |
3 339 |
2 891 |
— |
358 |
3 249 |
97,31 % |
89 |
— |
89 |
2,67 % |
1 |
— |
— |
1 |
0,02 % |
16 |
Kommunikation |
259 |
246 |
— |
7 |
253 |
97,89 % |
5 |
— |
5 |
1,99 % |
0 |
— |
— |
0 |
0,12 % |
17 |
Gesundheit und Verbraucherschutz |
632 |
601 |
7 |
15 |
622 |
98,52 % |
9 |
— |
9 |
1,44 % |
0 |
— |
0 |
0 |
0,05 % |
18 |
Inneres |
1 860 |
1 559 |
247 |
31 |
1 837 |
98,74 % |
22 |
— |
22 |
1,20 % |
1 |
0 |
— |
1 |
0,05 % |
19 |
Außenpolitische Instrumente |
774 |
663 |
15 |
28 |
706 |
91,12 % |
23 |
17 |
40 |
5,18 % |
28 |
0 |
— |
29 |
3,70 % |
20 |
Handel |
117 |
114 |
— |
2 |
116 |
98,46 % |
2 |
— |
2 |
1,30 % |
0 |
0 |
— |
0 |
0,24 % |
21 |
Entwicklung und Zusammenarbeit |
5 702 |
5 406 |
7 |
183 |
5 596 |
98,15 % |
98 |
7 |
105 |
1,85 % |
0 |
— |
— |
0 |
0,01 % |
22 |
Erweiterung |
1 580 |
1 524 |
40 |
9 |
1 573 |
99,56 % |
6 |
— |
6 |
0,37 % |
1 |
— |
— |
1 |
0,07 % |
23 |
Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz |
1 555 |
1 182 |
199 |
103 |
1 484 |
95,39 % |
70 |
— |
70 |
4,51 % |
2 |
— |
— |
2 |
0,11 % |
24 |
Betrugsbekämpfung |
80 |
79 |
— |
0 |
79 |
98,44 % |
1 |
— |
1 |
1,18 % |
0 |
— |
— |
0 |
0,37 % |
25 |
Koordinierung der Politiken und rechtliche Beratung der Kommission |
204 |
192 |
— |
6 |
199 |
97,32 % |
5 |
0 |
5 |
2,61 % |
0 |
— |
— |
0 |
0,07 % |
26 |
Verwaltung der Kommission |
1 176 |
1 013 |
— |
107 |
1 121 |
95,30 % |
55 |
— |
55 |
4,68 % |
0 |
— |
— |
0 |
0,02 % |
27 |
Haushalt |
64 |
57 |
— |
4 |
60 |
94,03 % |
4 |
— |
4 |
5,85 % |
0 |
— |
— |
0 |
0,12 % |
28 |
Prüfung |
13 |
12 |
— |
0 |
12 |
96,96 % |
0 |
— |
0 |
3,00 % |
0 |
— |
— |
0 |
0,05 % |
29 |
Statistik |
149 |
135 |
— |
6 |
141 |
94,86 % |
7 |
— |
7 |
4,92 % |
0 |
— |
0 |
0 |
0,22 % |
30 |
Versorgungsbezüge und verbundene Ausgaben |
1 563 |
1 563 |
— |
0 |
1 563 |
99,99 % |
0 |
— |
0 |
0,01 % |
0 |
— |
— |
0 |
0,00 % |
31 |
Sprachendienste |
454 |
384 |
— |
40 |
425 |
93,55 % |
29 |
— |
29 |
6,43 % |
0 |
— |
— |
0 |
0,02 % |
32 |
Energie |
1 078 |
961 |
— |
19 |
980 |
90,96 % |
95 |
— |
95 |
8,78 % |
3 |
— |
— |
3 |
0,27 % |
33 |
Justiz |
220 |
210 |
— |
2 |
212 |
96,29 % |
7 |
— |
7 |
3,36 % |
1 |
— |
0 |
1 |
0,36 % |
34 |
Klimaschutz |
129 |
128 |
— |
1 |
128 |
99,57 % |
0 |
— |
0 |
0,34 % |
0 |
— |
— |
0 |
0,09 % |
40 |
Rücklagen |
338 |
— |
— |
— |
— |
0,00 % |
— |
219 |
219 |
64,84 % |
119 |
— |
— |
119 |
35,16 % |
90 |
Sonstige Organe |
4 087 |
3 585 |
92 |
276 |
3 954 |
96,74 % |
51 |
2 |
53 |
1,29 % |
80 |
1 |
0 |
81 |
1,97 % |
Insgesamt |
181 286 |
161 317 |
12 175 |
3 698 |
177 190 |
97,74 % |
3 119 |
656 |
3 775 |
2,08 % |
301 |
15 |
5 |
321 |
0,18 % |
5.7.1. POLITIKBEREICH: VERGLEICH ZWISCHEN HAUSHALTSPLAN UND TATSÄCHLICHEN ZAHLUNGEN
in Mio. EUR |
|||||||
Politikbereich |
Ursprünglich bewilligte Haushaltsmittel |
Berichtigungshaushaltspläne und Mittelübertragungen |
Endgültig bewilligte Haushaltsmittel |
Zusätzliche Mittel (22) |
Insgesamt verfügbare Mittel |
Geleistete Zahlungen |
|
01 |
Wirtschaft und Finanzen |
459 |
(43) |
416 |
128 |
544 |
424 |
02 |
Unternehmen und Industrie |
2 266 |
(120) |
2 147 |
388 |
2 534 |
2 234 |
03 |
Wettbewerb |
98 |
(1) |
97 |
13 |
110 |
98 |
04 |
Beschäftigung, Soziales und Integration |
10 929 |
(305) |
10 625 |
226 |
10 850 |
10 711 |
05 |
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung |
54 942 |
298 |
55 240 |
3 267 |
58 508 |
57 093 |
06 |
Mobilität und Verkehr |
2 056 |
(96) |
1 960 |
179 |
2 139 |
2 055 |
07 |
Umwelt |
397 |
(3) |
395 |
30 |
425 |
416 |
08 |
Forschung und Innovation |
5 987 |
(144) |
5 843 |
1 246 |
7 089 |
6 229 |
09 |
Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien |
1 727 |
21 |
1 748 |
270 |
2 018 |
1 855 |
10 |
Direkte Forschung |
402 |
(5) |
397 |
536 |
933 |
517 |
11 |
Maritime Angelegenheiten und Fischerei |
1 007 |
(49) |
958 |
17 |
975 |
960 |
12 |
Binnenmarkt und Dienstleistungen |
115 |
(4) |
111 |
16 |
127 |
121 |
13 |
Regionalpolitik und Stadtentwicklung |
40 721 |
131 |
40 851 |
278 |
41 130 |
41 078 |
14 |
Steuern und Zollunion |
137 |
13 |
151 |
12 |
163 |
154 |
15 |
Bildung und Kultur |
2 661 |
164 |
2 825 |
624 |
3 450 |
3 176 |
16 |
Kommunikation |
240 |
5 |
244 |
25 |
269 |
250 |
17 |
Gesundheit und Verbraucherschutz |
567 |
(31) |
536 |
35 |
572 |
552 |
18 |
Inneres |
972 |
161 |
1 133 |
45 |
1 178 |
1 163 |
19 |
Außenpolitische Instrumente |
578 |
(22) |
556 |
56 |
612 |
589 |
20 |
Handel |
124 |
(10) |
114 |
6 |
121 |
116 |
21 |
Entwicklung und Zusammenarbeit |
4 308 |
74 |
4 382 |
238 |
4 620 |
4 523 |
22 |
Erweiterung |
976 |
(13) |
963 |
17 |
980 |
962 |
23 |
Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz |
999 |
277 |
1 275 |
150 |
1 426 |
1 325 |
24 |
Betrugsbekämpfung |
76 |
(0) |
76 |
8 |
83 |
74 |
25 |
Koordinierung der Politiken und rechtliche Beratung der Kommission |
192 |
1 |
192 |
25 |
218 |
195 |
26 |
Verwaltung der Kommission |
992 |
19 |
1 011 |
324 |
1 335 |
1 120 |
27 |
Haushalt |
70 |
(14) |
57 |
15 |
71 |
60 |
28 |
Prüfung |
12 |
0 |
12 |
1 |
13 |
12 |
29 |
Statistik |
116 |
1 |
117 |
27 |
144 |
125 |
30 |
Versorgungsbezüge und verbundene Ausgaben |
1 567 |
(4) |
1 563 |
0 |
1 563 |
1 563 |
31 |
Sprachendienste |
389 |
(5) |
384 |
87 |
471 |
424 |
32 |
Energie |
1 035 |
(43) |
992 |
130 |
1 123 |
1 035 |
33 |
Justiz |
195 |
(20) |
175 |
13 |
188 |
179 |
34 |
Klimaschutz |
84 |
(18) |
66 |
4 |
70 |
64 |
40 |
Rücklagen |
150 |
(150) |
— |
— |
— |
— |
90 |
Sonstige Organe |
3 667 |
(0) |
3 667 |
877 |
4 543 |
3 791 |
Insgesamt |
141 214 |
66 |
141 280 |
9 314 |
150 595 |
145 243 |
5.8. POLITIKBEREICH: AUSFÜHRUNG DER MITTEL FÜR ZAHLUNGEN
in Mio. EUR |
|||||||||||||||||
Politikbereich |
|
Geleistete Zahlungen |
Auf 2016 übertragene Mittel |
In Abgang gestellte Mittel |
|||||||||||||
Insgesamt verfügbare Mittel |
Zulasten endgültig bewilligter Haushaltsmittel |
Zulasten übertragener Mittel |
Aus zweckgebundenen Einnahmen |
Insgesamt |
% |
automatische Übertragungen |
Übertragungen durch Beschlüsse |
zweckgebundene Einnahmen |
Insgesamt |
% |
Zulasten endgültig bewilligter Haushaltsmittel |
Zulasten übertragener Mittel |
zweckgebundene Einnahmen (EFTA) |
Insgesamt |
% |
||
1 |
2 |
3 |
4 |
5=2+3+4 |
6=5/1 |
7 |
8 |
9 |
10=7+8+9 |
11=10/1 |
12 |
13 |
14 |
15=12+13+14 |
16=15/1 |
||
01 |
Wirtschaft und Finanzen |
544 |
410 |
6 |
8 |
424 |
77,95 % |
6 |
— |
113 |
119 |
21,81 % |
0 |
1 |
— |
1 |
0,24 % |
02 |
Unternehmen und Industrie |
2 534 |
2 130 |
17 |
87 |
2 234 |
88,13 % |
15 |
— |
282 |
296 |
11,69 % |
2 |
2 |
0 |
4 |
0,17 % |
03 |
Wettbewerb |
110 |
88 |
7 |
3 |
98 |
89,16 % |
8 |
— |
3 |
11 |
10,31 % |
0 |
1 |
— |
1 |
0,53 % |
04 |
Beschäftigung, Soziales und Integration |
10 850 |
10 602 |
47 |
61 |
10 711 |
98,72 % |
13 |
— |
113 |
126 |
1,16 % |
9 |
4 |
— |
13 |
0,12 % |
05 |
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung |
58 508 |
54 778 |
875 |
1 440 |
57 093 |
97,58 % |
21 |
410 |
936 |
1 366 |
2,34 % |
32 |
17 |
— |
48 |
0,08 % |
06 |
Mobilität und Verkehr |
2 139 |
1 947 |
4 |
104 |
2 055 |
96,05 % |
4 |
— |
69 |
73 |
3,42 % |
9 |
1 |
1 |
11 |
0,53 % |
07 |
Umwelt |
425 |
390 |
15 |
11 |
416 |
97,99 % |
4 |
— |
3 |
7 |
1,56 % |
1 |
1 |
— |
2 |
0,46 % |
08 |
Forschung und Innovation |
7 089 |
5 811 |
21 |
397 |
6 229 |
87,86 % |
30 |
— |
826 |
856 |
12,08 % |
2 |
2 |
— |
4 |
0,06 % |
09 |
Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien |
2 018 |
1 736 |
15 |
104 |
1 855 |
91,91 % |
10 |
— |
151 |
161 |
7,98 % |
1 |
1 |
— |
2 |
0,11 % |
10 |
Direkte Forschung |
933 |
357 |
39 |
121 |
517 |
55,46 % |
39 |
— |
371 |
411 |
44,03 % |
0 |
5 |
— |
5 |
0,51 % |
11 |
Maritime Angelegenheiten und Fischerei |
975 |
955 |
2 |
2 |
960 |
98,39 % |
3 |
— |
12 |
15 |
1,52 % |
1 |
0 |
— |
1 |
0,09 % |
12 |
Binnenmarkt und Dienstleistungen |
127 |
107 |
3 |
10 |
121 |
94,97 % |
3 |
— |
2 |
6 |
4,64 % |
0 |
0 |
— |
1 |
0,40 % |
13 |
Regionalpolitik und Stadtentwicklung |
41 130 |
40 840 |
10 |
228 |
41 078 |
99,87 % |
11 |
— |
39 |
50 |
0,12 % |
0 |
1 |
— |
2 |
0,00 % |
14 |
Steuern und Zollunion |
163 |
146 |
4 |
4 |
154 |
94,87 % |
5 |
— |
3 |
8 |
5,02 % |
0 |
0 |
— |
0 |
0,12 % |
15 |
Bildung und Kultur |
3 450 |
2 812 |
13 |
351 |
3 176 |
92,07 % |
13 |
— |
259 |
272 |
7,89 % |
0 |
1 |
— |
1 |
0,03 % |
16 |
Kommunikation |
269 |
233 |
11 |
6 |
250 |
92,97 % |
11 |
— |
6 |
17 |
6,42 % |
0 |
1 |
— |
2 |
0,61 % |
17 |
Gesundheit und Verbraucherschutz |
572 |
526 |
9 |
16 |
552 |
96,48 % |
9 |
— |
9 |
19 |
3,24 % |
1 |
1 |
0 |
2 |
0,28 % |
18 |
Inneres |
1 178 |
1 127 |
3 |
33 |
1 163 |
98,77 % |
5 |
— |
8 |
13 |
1,11 % |
1 |
0 |
— |
1 |
0,12 % |
19 |
Außenpolitische Instrumente |
612 |
551 |
9 |
29 |
589 |
96,24 % |
3 |
— |
18 |
21 |
3,43 % |
2 |
0 |
— |
2 |
0,32 % |
20 |
Handel |
121 |
112 |
3 |
2 |
116 |
96,43 % |
2 |
— |
2 |
4 |
3,31 % |
0 |
0 |
— |
0 |
0,26 % |
21 |
Entwicklung und Zusammenarbeit |
4 620 |
4 357 |
22 |
143 |
4 523 |
97,89 % |
24 |
— |
69 |
93 |
2,02 % |
0 |
4 |
— |
4 |
0,09 % |
22 |
Erweiterung |
980 |
951 |
4 |
7 |
962 |
98,19 % |
6 |
— |
4 |
10 |
1,07 % |
6 |
1 |
— |
7 |
0,74 % |
23 |
Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz |
1 426 |
1 268 |
9 |
47 |
1 325 |
92,94 % |
6 |
— |
93 |
100 |
6,98 % |
1 |
0 |
— |
1 |
0,08 % |
24 |
Betrugsbekämpfung |
83 |
68 |
5 |
1 |
74 |
88,81 % |
6 |
2 |
0 |
7 |
8,94 % |
0 |
1 |
— |
2 |
2,25 % |
25 |
Koordinierung der Politiken und rechtliche Beratung der Kommission |
218 |
178 |
12 |
6 |
195 |
89,85 % |
14 |
0 |
6 |
20 |
9,31 % |
0 |
2 |
— |
2 |
0,84 % |
26 |
Verwaltung der Kommission |
1 335 |
893 |
144 |
83 |
1 120 |
83,88 % |
118 |
— |
83 |
200 |
15,01 % |
0 |
15 |
— |
15 |
1,11 % |
27 |
Haushalt |
71 |
50 |
7 |
3 |
60 |
83,84 % |
7 |
— |
5 |
11 |
15,52 % |
0 |
0 |
— |
0 |
0,64 % |
28 |
Prüfung |
13 |
11 |
0 |
0 |
12 |
90,64 % |
1 |
— |
0 |
1 |
8,50 % |
0 |
0 |
— |
0 |
0,85 % |
29 |
Statistik |
144 |
112 |
5 |
8 |
125 |
86,78 % |
5 |
— |
14 |
18 |
12,78 % |
0 |
1 |
0 |
1 |
0,44 % |
30 |
Versorgungsbezüge und verbundene Ausgaben |
1 563 |
1 563 |
— |
0 |
1 563 |
99,99 % |
0 |
— |
0 |
0 |
0,01 % |
0 |
— |
— |
0 |
0,00 % |
31 |
Sprachendienste |
471 |
371 |
17 |
37 |
424 |
90,04 % |
14 |
— |
33 |
46 |
9,82 % |
0 |
1 |
— |
1 |
0,14 % |
32 |
Energie |
1 123 |
985 |
5 |
45 |
1 035 |
92,22 % |
5 |
— |
80 |
84 |
7,51 % |
2 |
1 |
— |
3 |
0,27 % |
33 |
Justiz |
188 |
171 |
3 |
6 |
179 |
95,52 % |
4 |
— |
4 |
7 |
3,92 % |
0 |
1 |
0 |
1 |
0,56 % |
34 |
Klimaschutz |
70 |
61 |
3 |
0 |
64 |
91,31 % |
4 |
— |
0 |
4 |
6,02 % |
1 |
0 |
— |
2 |
2,68 % |
40 |
Rücklagen |
— |
— |
— |
— |
— |
0,00 % |
— |
— |
— |
— |
0,00 % |
— |
— |
— |
— |
0,00 % |
90 |
Sonstige Organe |
4 543 |
3 129 |
408 |
254 |
3 791 |
83,43 % |
456 |
2 |
80 |
537 |
11,83 % |
80 |
135 |
— |
215 |
4,74 % |
Insgesamt |
150 595 |
139 827 |
1 759 |
3 657 |
145 243 |
96,45 % |
886 |
413 |
3 695 |
4 994 |
3,32 % |
154 |
202 |
2 |
358 |
0,24 % |
5.9. POLITIKBEREICH: VERÄNDERUNGEN BEI DEN NOCH ABZUWICKELNDEN MITTELBINDUNGEN
in Mio. EUR |
||||||||||
Politikbereich |
Zum Vorjahresende noch abzuwickelnde Mittelbindungen |
Mittelbindungen des Haushaltsjahres |
|
|||||||
Aus dem Vorjahr übertragene Mittelbindungen |
Aufhebungen/Neubewertungen/Annullierungen |
Zahlungen |
Zum Jahresende noch abzuwickelnde Mittelbindungen |
Während des Haushaltsjahres gebundene Mittel |
Zahlungen |
Annullierung nicht übertragbarer Mittelbindungen |
Zum Jahresende noch abzuwickelnde Mittelbindungen |
Zum Jahresende noch abzuwickelnde Mittelbindungen insgesamt |
||
01 |
Wirtschaft und Finanzen |
667 |
(14) |
(140) |
513 |
1 654 |
(284) |
— |
1 370 |
1 883 |
02 |
Unternehmen und Industrie |
2 204 |
(50) |
(1 219 ) |
935 |
2 704 |
(1 015 ) |
(2) |
1 688 |
2 623 |
03 |
Wettbewerb |
7 |
(1) |
(7) |
— |
100 |
(91) |
— |
9 |
9 |
04 |
Beschäftigung, Soziales und Integration |
26 124 |
(215) |
(9 635 ) |
16 274 |
18 069 |
(1 076 ) |
(0) |
16 993 |
33 266 |
05 |
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung |
17 308 |
(282) |
(8 054 ) |
8 971 |
65 492 |
(49 039 ) |
(0) |
16 453 |
25 424 |
06 |
Mobilität und Verkehr |
5 647 |
(393) |
(1 642 ) |
3 613 |
2 683 |
(413) |
— |
2 270 |
5 883 |
07 |
Umwelt |
1 093 |
(1) |
(292) |
800 |
443 |
(125) |
— |
318 |
1 118 |
08 |
Forschung und Innovation |
14 826 |
(84) |
(4 535 ) |
10 207 |
6 674 |
(1 693 ) |
(2) |
4 978 |
15 185 |
09 |
Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien |
3 305 |
(36) |
(1 295 ) |
1 975 |
1 833 |
(560) |
(0) |
1 273 |
3 247 |
10 |
Direkte Forschung |
208 |
(21) |
(131) |
56 |
504 |
(387) |
(0) |
118 |
174 |
11 |
Maritime Angelegenheiten und Fischerei |
1 571 |
(244) |
(644) |
682 |
1 834 |
(315) |
(0) |
1 519 |
2 201 |
12 |
Binnenmarkt und Dienstleistungen |
21 |
(3) |
(15) |
3 |
126 |
(105) |
— |
21 |
23 |
13 |
Regionalpolitik und Stadtentwicklung |
84 237 |
(1 085 ) |
(37 414 ) |
45 738 |
50 599 |
(3 664 ) |
(0) |
46 935 |
92 673 |
14 |
Steuern und Zollunion |
122 |
(8) |
(76) |
39 |
165 |
(79) |
— |
86 |
125 |
15 |
Bildung und Kultur |
2 879 |
(52) |
(1 312 ) |
1 515 |
3 249 |
(1 864 ) |
(0) |
1 386 |
2 901 |
16 |
Kommunikation |
110 |
(7) |
(83) |
21 |
253 |
(167) |
(0) |
86 |
107 |
17 |
Gesundheit und Verbraucherschutz |
535 |
(68) |
(262) |
206 |
622 |
(290) |
— |
333 |
538 |
18 |
Inneres |
1 586 |
(147) |
(403) |
1 036 |
1 837 |
(760) |
— |
1 076 |
2 113 |
19 |
Außenpolitische Instrumente |
862 |
(73) |
(333) |
456 |
706 |
(256) |
(0) |
449 |
905 |
20 |
Handel |
22 |
(1) |
(15) |
6 |
116 |
(101) |
(0) |
14 |
20 |
21 |
Entwicklung und Zusammenarbeit |
16 379 |
(387) |
(3 772 ) |
12 220 |
5 596 |
(751) |
(0) |
4 845 |
17 066 |
22 |
Erweiterung |
3 669 |
(53) |
(857) |
2 759 |
1 573 |
(105) |
(0) |
1 468 |
4 227 |
23 |
Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz |
671 |
(3) |
(400) |
268 |
1 484 |
(925) |
— |
559 |
827 |
24 |
Betrugsbekämpfung |
31 |
(5) |
(18) |
8 |
79 |
(56) |
(0) |
23 |
31 |
25 |
Koordinierung der Politiken und rechtliche Beratung der Kommission |
14 |
(2) |
(12) |
— |
199 |
(184) |
(0) |
15 |
15 |
26 |
Verwaltung der Kommission |
201 |
(17) |
(171) |
13 |
1 121 |
(948) |
(0) |
172 |
185 |
27 |
Haushalt |
7 |
(0) |
(7) |
— |
60 |
(53) |
— |
7 |
7 |
28 |
Prüfung |
0 |
(0) |
(0) |
— |
12 |
(12) |
— |
1 |
1 |
29 |
Statistik |
105 |
(6) |
(45) |
54 |
141 |
(80) |
(0) |
61 |
115 |
30 |
Versorgungsbezüge und verbundene Ausgaben |
— |
— |
— |
— |
1 563 |
(1 563 ) |
(0) |
— |
— |
31 |
Sprachendienste |
18 |
(1) |
(17) |
— |
425 |
(408) |
— |
17 |
17 |
32 |
Energie |
4 416 |
(509) |
(914) |
2 993 |
980 |
(121) |
(0) |
859 |
3 853 |
33 |
Justiz |
181 |
(22) |
(66) |
94 |
212 |
(114) |
— |
99 |
193 |
34 |
Klimaschutz |
105 |
(1) |
(40) |
64 |
128 |
(25) |
— |
104 |
168 |
40 |
Rücklagen |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
90 |
Sonstige Organe |
469 |
(67) |
(401) |
0 |
3 954 |
(3 389 ) |
5 |
570 |
570 |
Insgesamt |
189 600 |
(3 855 ) |
(74 227 ) |
111 518 |
177 190 |
(71 016 ) |
0 |
106 175 |
217 692 |
5.10. POLITIKBEREICH: AUFSCHLÜSSELUNG DER NOCH ABZUWICKELNDEN MITTELBINDUNGEN NACH URSPRUNGSJAHR DER MITTELBINDUNG
in Mio. EUR |
||||||||||
|
< 2009 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
Insgesamt |
|
01 |
Wirtschaft und Finanzen |
14 |
— |
0 |
60 |
178 |
244 |
16 |
1 370 |
1 883 |
02 |
Unternehmen und Industrie |
11 |
20 |
34 |
60 |
184 |
304 |
323 |
1 688 |
2 623 |
03 |
Wettbewerb |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
0 |
9 |
9 |
04 |
Beschäftigung, Soziales und Integration |
515 |
36 |
26 |
448 |
1 662 |
6 383 |
7 203 |
16 993 |
33 266 |
05 |
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung |
75 |
0 |
— |
3 |
206 |
6 830 |
1 856 |
16 453 |
25 424 |
06 |
Mobilität und Verkehr |
76 |
44 |
85 |
402 |
695 |
700 |
1 612 |
2 270 |
5 883 |
07 |
Umwelt |
49 |
61 |
74 |
102 |
136 |
177 |
202 |
318 |
1 118 |
08 |
Forschung und Innovation |
70 |
87 |
283 |
584 |
2 005 |
3 160 |
4 017 |
4 978 |
15 185 |
09 |
Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien |
17 |
20 |
40 |
82 |
284 |
551 |
980 |
1 273 |
3 247 |
10 |
Direkte Forschung |
9 |
1 |
3 |
2 |
3 |
15 |
24 |
118 |
174 |
11 |
Maritime Angelegenheiten und Fischerei |
99 |
— |
8 |
25 |
47 |
454 |
49 |
1 519 |
2 201 |
12 |
Binnenmarkt und Dienstleistungen |
— |
— |
— |
— |
0 |
0 |
3 |
21 |
23 |
13 |
Regionalpolitik und Stadtentwicklung |
1 365 |
3 |
216 |
1 020 |
5 918 |
23 611 |
13 606 |
46 935 |
92 673 |
14 |
Steuern und Zollunion |
— |
— |
0 |
1 |
2 |
4 |
31 |
86 |
125 |
15 |
Bildung und Kultur |
56 |
32 |
43 |
109 |
199 |
461 |
615 |
1 386 |
2 901 |
16 |
Kommunikation |
0 |
0 |
0 |
1 |
0 |
2 |
17 |
86 |
107 |
17 |
Gesundheit und Verbraucherschutz |
6 |
11 |
9 |
14 |
15 |
39 |
112 |
333 |
538 |
18 |
Inneres |
14 |
28 |
50 |
110 |
245 |
491 |
99 |
1 076 |
2 113 |
19 |
Außenpolitische Instrumente |
7 |
5 |
14 |
17 |
76 |
96 |
242 |
449 |
905 |
20 |
Handel |
— |
— |
0 |
0 |
0 |
2 |
3 |
14 |
20 |
21 |
Entwicklung und Zusammenarbeit |
555 |
448 |
706 |
1 108 |
2 304 |
3 246 |
3 853 |
4 845 |
17 066 |
22 |
Erweiterung |
140 |
55 |
138 |
252 |
411 |
616 |
1 146 |
1 468 |
4 227 |
23 |
Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz |
9 |
13 |
25 |
25 |
24 |
30 |
142 |
559 |
827 |
24 |
Betrugsbekämpfung |
0 |
0 |
— |
— |
0 |
2 |
5 |
23 |
31 |
25 |
Koordinierung der Politiken und rechtliche Beratung der Kommission |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
0 |
15 |
15 |
26 |
Verwaltung der Kommission |
— |
— |
— |
0 |
— |
7 |
6 |
172 |
185 |
27 |
Haushalt |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
7 |
7 |
28 |
Prüfung |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
1 |
1 |
29 |
Statistik |
0 |
0 |
1 |
1 |
4 |
12 |
35 |
61 |
115 |
30 |
Versorgungsbezüge und verbundene Ausgaben |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
0 |
— |
— |
31 |
Sprachendienste |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
0 |
17 |
17 |
32 |
Energie |
41 |
467 |
717 |
238 |
324 |
469 |
737 |
859 |
3 853 |
33 |
Justiz |
— |
1 |
1 |
5 |
9 |
22 |
57 |
99 |
193 |
34 |
Klimaschutz |
— |
— |
— |
— |
1 |
3 |
60 |
104 |
168 |
40 |
Rücklagen |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
90 |
Sonstige Organe |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
570 |
570 |
Insgesamt |
3 130 |
1 333 |
2 473 |
4 671 |
14 931 |
47 931 |
37 049 |
106 175 |
217 692 |
5.11. HAUSHALTSVOLLZUG IM BEREICH AUSGABEN 2015
2015 war das zweite Jahr des neuen Programmplanungszeitraums 2014-2020.
Mittel für Verpflichtungen:
Der ursprünglich bewilligte Haushaltsplan für alle Organe ausschließlich besonderer Instrumente wurde auf 144 806 Mio. EUR festgelegt.
Infolge der geringen Ausschöpfung der Mittel für Verpflichtungen 2014 im Zusammenhang mit der verspäteten Verabschiedung der operationellen Programme für die Fonds unter geteilter Mittelverwaltung zu Beginn des neuen Programmplanungszeitraums wurde dieser Haushaltsplan von Anfang an maßgeblichen Änderungen unterzogen. Die Übertragung auf das Jahr 2015 umfasste 12 Mrd. EUR und die Neuprogrammierung der 2014 nicht in Anspruch genommenen Mittel 16 Mrd. EUR.
Die 2015 aufgestockten Mittel für Verpflichtungen brachten die noch ausstehenden Mittelbindungen wieder auf den Stand vor 2014 (auf 217 Mrd. EUR). Somit war der 2014 beobachtete Rückgang wie erwartet nur vorübergehender Natur.
2015 wurde der neu geschaffene Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) unter der Teilrubrik 1a eingereiht und mit Mitteln für Verpflichtungen in Höhe von 1360 Mio. EUR (einschließlich 10 Mio. EUR für die europäische Plattform für Investitionsberatung) ausgestattet (umgeschichtet aus der Fazilität „Connecting Europe“, Horizont 2020 und dem Programm International Thermonuclear Experimental Reactor (ITER) gemäß dem Berichtigungshaushaltsplan 2/2015), die vollständig ausgeschöpft wurden.
Anpassungen von Mittelbindungen außerhalb der Neuprogrammierung standen in erster Linie im Zusammenhang mit den Migrations- und Flüchtlingsströmen: Unterstützung der Agentur Frontex, des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), des Fonds für innere Sicherheit (ISF), des europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI) und der humanitären Hilfe für Syrien und die benachbarten Länder.
Die letztendlich bewilligten Mittel für Verpflichtungen unter Ausschluss besonderer Instrumente beliefen sich auf insgesamt 161 808 Mio. EUR, von denen 161 191 Mio. EUR gebunden wurden (Ausführungsrate: 99,6 %).
202 Mio. EUR nicht in Anspruch genommener Mittel für Zahlungen und die nicht mobilisierte Reserve von 119 Mio. EUR für den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung verfielen zum Ende 2015.
Mittel für Zahlungen:
Der ursprünglich bewilligte Haushaltsplan ausschließlich besonderer Instrumente wurde auf 140 862 Mio. EUR festgesetzt (Anstieg von 1,6 % im Vergleich zum endgültig bewilligten Haushaltsplan 2014). Die ursprünglichen Mittel für Zahlungen entsprachen 1,01 % des BNE der EU. Sie wurden im Laufe des Jahres um 66 Mio. EUR aufgestockt, da neuer Bedarf im Zusammenhang mit der Migrations- und Flüchtlingskrise in erster Linie durch Umschichtungen gedeckt wurden.
Die aus dem Jahr 2014 übertragenen Mittel beliefen sich auf 1960 Mio. EUR.
Der endgültig bewilligte Haushaltsplan belief sich auf 141 280 Mio. EUR, von denen 139 827 Mio. EUR 2015 gezahlt wurden (99 %).
Insgesamt verfielen Ende 2015 358 Mio. EUR, einschließlich 0,5 Mio. EUR aus den Reserven.
Die genaue Analyse der Haushaltsanpassungen, ihr jeweiliger Kontext, ihre Gründe und Auswirkungen werden im Bericht der Kommission über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement für das Haushaltsjahr 2015 dargestellt. Teil A gibt einen allgemeinen Überblick über den Haushaltsvollzug und Teil B enthält nach den einzelnen Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens aufgeschlüsselte Informationen.
6. HAUSHALTSVOLLZUG DER ORGANE UND AGENTUREN
6.1. ORGANE: ÜBERSICHT ÜBER DEN HAUSHALTSVOLLZUG IM BEREICH EINNAHMEN
in Mio. EUR |
||||||||||
Organ |
Haushaltsmittel |
Festgestellte Forderungen |
Erträge |
Eingänge |
Noch einzuziehen |
|||||
Ursprünglich bewilligte Haushaltsmittel |
Endgültig bewilligte Haushaltsmittel |
Laufendes Jahr |
Übertragene Mittel |
Insgesamt |
Aus Forderungen des Haushaltsjahrs |
Aus übertragenen Forderungen |
Insgesamt |
in % der HH-Mittel |
||
Europäisches Parlament |
149 |
149 |
176 |
21 |
198 |
173 |
3 |
176 |
118,49 % |
21 |
Europäischer Rat und Rat |
57 |
57 |
73 |
4 |
77 |
71 |
3 |
74 |
129,14 % |
3 |
Kommission |
140 885 |
140 951 |
139 403 |
13 743 |
153 147 |
139 010 |
7 018 |
146 027 |
103,60 % |
7 119 |
Gerichtshof |
45 |
45 |
50 |
0 |
50 |
49 |
0 |
50 |
110,39 % |
0 |
Rechnungshof |
20 |
20 |
19 |
0 |
19 |
19 |
0 |
19 |
96,20 % |
0 |
Wirtschafts- und Sozialausschuss |
11 |
11 |
15 |
— |
15 |
15 |
0 |
15 |
138,57 % |
— |
Ausschuss der Regionen |
8 |
8 |
10 |
— |
10 |
10 |
0 |
10 |
127,90 % |
0 |
Bürgerbeauftragter |
1 |
1 |
1 |
— |
1 |
1 |
0 |
1 |
101,02 % |
— |
Europäischer Datenschutzbeauftragter |
1 |
1 |
1 |
— |
1 |
1 |
0 |
1 |
102,41 % |
— |
Europäischer Auswärtiger Dienst |
38 |
38 |
251 |
0 |
251 |
250 |
0 |
250 |
661,85 % |
1 |
Insgesamt |
141 214 |
141 280 |
139 999 |
13 768 |
153 768 |
139 599 |
7 024 |
146 624 |
103,78 % |
7 144 |
In den konsolidierten Übersichten über die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union ist, wie in den Vorjahren, der Haushaltsvollzug sämtlicher Organe zusammengefasst, da innerhalb des EU-Haushalts für jedes Organ ein eigener Haushaltsplan vorgesehen ist. Für die Agenturen wird kein separater Haushaltsplan innerhalb des Haushaltsplans der Europäischen Union geführt, sie werden jedoch teilweise durch Zuschüsse aus dem Haushalt der Kommission finanziert.
Was den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) angeht, sei darauf hingewiesen, dass dieser zusätzlich zu seinen Haushaltsmitteln von der Kommission 138 Mio. EUR (2014: 208 Mio. EUR) und aus dem EEF 61 Mio. EUR (2014: 56 Mio. EUR) erhält. Diese Haushaltsmittel werden dem EAD (als zweckgebundene Einnahmen) zur Verfügung gestellt, um in erster Linie die Aufwendungen für Kommissionsbedienstete abzudecken, die in den EU-Delegationen tätig sind, die dem EAD verwaltungstechnisch unterstehen.
6.2. ORGANE: AUSFÜHRUNG DER MITTEL FÜR VERPFLICHTUNGEN UND MITTEL FÜR ZAHLUNGEN
Mittel für Verpflichtungen
Organ |
Insgesamt verfügbare Mittel |
Vorgenommene Mittelbindungen |
Auf 2016 übertragene Mittel |
In Abgang gestellte Mittel |
|||||||||||
Zulasten endgültig bewilligter Haushaltsmittel |
Zulasten übertragener Mittel |
Aus zweckgebundenen Einnahmen |
Insgesamt |
% |
Aus zweckgebundenen Einnahmen |
Übertragungen durch Beschlüsse |
Insgesamt |
% |
Zulasten endgültig bewilligter Haushaltsmittel |
Zulasten übertragener Mittel |
zweckgebundene Einnahmen (EFTA) |
Insgesamt |
% |
||
1 |
2 |
3 |
4 |
5=2+3+4 |
6=5/1 |
7 |
8 |
9=7+8 |
10=9/1 |
11 |
12 |
13 |
14=11+12+13 |
15=14/1 |
|
Europäisches Parlament |
1 929 |
1 779 |
86 |
34 |
1 899 |
98,45 % |
14 |
— |
14 |
0,72 % |
16 |
— |
— |
16 |
0,83 % |
Europäischer Rat und Rat |
589 |
500 |
3 |
25 |
528 |
89,53 % |
20 |
— |
20 |
3,36 % |
42 |
0 |
— |
42 |
7,10 % |
Kommission |
177 199 |
157 732 |
12 083 |
3 422 |
173 236 |
97,76 % |
3 068 |
654 |
3 723 |
2,10 % |
221 |
15 |
5 |
240 |
0,14 % |
Gerichtshof |
359 |
354 |
— |
1 |
355 |
98,83 % |
1 |
— |
1 |
0,23 % |
3 |
— |
— |
3 |
0,94 % |
Rechnungshof |
133 |
131 |
— |
0 |
131 |
98,62 % |
0 |
— |
0 |
0,06 % |
2 |
— |
— |
2 |
1,32 % |
Wirtschafts- und Sozialausschuss |
134 |
124 |
— |
4 |
128 |
95,98 % |
0 |
— |
0 |
0,08 % |
5 |
— |
— |
5 |
3,93 % |
Ausschuss der Regionen |
91 |
87 |
— |
2 |
89 |
98,17 % |
0 |
— |
0 |
0,02 % |
2 |
— |
— |
2 |
1,81 % |
Bürgerbeauftragter |
10 |
10 |
— |
— |
10 |
92,32 % |
— |
— |
— |
0,00 % |
1 |
— |
— |
1 |
7,68 % |
Europäischer Datenschutzbeauftragter |
9 |
8 |
— |
— |
8 |
95,60 % |
— |
— |
— |
0,00 % |
0 |
— |
— |
0 |
4,40 % |
Europäischer Auswärtiger Dienst |
833 |
592 |
3 |
210 |
806 |
96,72 % |
16 |
2 |
18 |
2,16 % |
9 |
1 |
— |
9 |
1,13 % |
Insgesamt |
181 286 |
161 317 |
12 175 |
3 698 |
177 190 |
97,74 % |
3 119 |
656 |
3 775 |
2,08 % |
301 |
15 |
5 |
321 |
0,18 % |
Mittel für Zahlungen
in Mio. EUR |
||||||||||||||||
Organ |
|
Geleistete Zahlungen |
Auf 2016 übertragene Mittel |
|
In Abgang gestellte Mittel |
|||||||||||
Insgesamt verfügbare Mittel |
Zulasten endgültig bewilligter Haushaltsmittel |
Zulasten übertragener Mittel |
Aus zweckgebundenen Einnahmen |
Insgesamt |
% |
automatische Übertragungen |
Übertragungen durch Beschlüsse |
Aus zweckgebundenen Einnahmen |
Insgesamt |
% |
Zulasten endgültig bewilligter Haushaltsmittel |
Zulasten übertragener Mittel |
zweckgebundene Einnahmen (EFTA) |
Insgesamt |
% |
|
1 |
2 |
3 |
4 |
5=2+3+4 |
6=5/1 |
7 |
8 |
9 |
10=7+8+9 |
11=10/1 |
12 |
13 |
14 |
15=12+13+14 |
16=15/1 |
|
Europäisches Parlament |
2 207 |
1 489 |
253 |
29 |
1 771 |
80,24 % |
289 |
— |
19 |
309 |
13,99 % |
16 |
111 |
— |
127 |
5,77 % |
Europäischer Rat und Rat |
639 |
454 |
48 |
24 |
527 |
82,43 % |
46 |
— |
20 |
65 |
10,25 % |
42 |
5 |
— |
47 |
7,32 % |
Kommission |
146 051 |
136 698 |
1 351 |
3 404 |
141 453 |
96,85 % |
430 |
412 |
3 615 |
4 456 |
3,05 % |
74 |
66 |
2 |
142 |
0,10 % |
Gerichtshof |
376 |
334 |
15 |
1 |
350 |
93,10 % |
20 |
— |
1 |
21 |
5,49 % |
3 |
2 |
— |
5 |
1,41 % |
Rechnungshof |
141 |
122 |
7 |
0 |
129 |
91,70 % |
9 |
— |
0 |
9 |
6,62 % |
2 |
1 |
— |
2 |
1,68 % |
Wirtschafts- und Sozialausschuss |
142 |
114 |
6 |
3 |
124 |
87,24 % |
9 |
— |
1 |
11 |
7,48 % |
5 |
2 |
— |
7 |
5,28 % |
Ausschuss der Regionen |
99 |
79 |
6 |
2 |
86 |
87,37 % |
9 |
— |
0 |
9 |
8,97 % |
2 |
2 |
— |
4 |
3,66 % |
Bürgerbeauftragter |
11 |
9 |
0 |
— |
9 |
86,37 % |
1 |
— |
— |
1 |
5,91 % |
1 |
0 |
— |
1 |
7,72 % |
Europäischer Datenschutzbeauftragter |
10 |
8 |
0 |
— |
8 |
82,61 % |
1 |
— |
— |
1 |
8,24 % |
0 |
0 |
— |
1 |
9,15 % |
Europäischer Auswärtiger Dienst |
920 |
520 |
73 |
194 |
787 |
85,53 % |
72 |
2 |
38 |
112 |
12,20 % |
9 |
12 |
— |
21 |
2,27 % |
Insgesamt |
150 595 |
139 827 |
1 759 |
3 657 |
145 243 |
96,45 % |
886 |
413 |
3 695 |
4 994 |
3,32 % |
154 |
202 |
2 |
358 |
0,24 % |
6.3. EINNAHMEN DER AGENTUREN: VORAUSSCHÄTZUNGEN, FESTGESTELLTE FORDERUNGEN UND VEREINNAHMTE BETRÄGE
Agentur |
Endgültig bewilligte Haushaltsmittel |
Festgestellte Forderungen |
Vereinnahmte Beträge |
Noch einzuziehen |
Finanzierung –Politikbereich der Kommission |
Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden |
11 |
11 |
11 |
— |
06 |
Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen |
16 |
14 |
14 |
— |
18 |
Europäische Agentur für Flugsicherheit |
185 |
150 |
150 |
0 |
06 |
Frontex |
143 |
147 |
147 |
— |
18 |
Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung |
18 |
18 |
17 |
2 |
15 |
Europäische Polizeiakademie |
8 |
9 |
9 |
0 |
18 |
Europäische Chemikalienagentur |
34 |
38 |
38 |
0 |
02 |
Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten |
58 |
59 |
59 |
0 |
17 |
Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht |
18 |
19 |
19 |
— |
18 |
Europäische Bankenaufsichtsbehörde |
33 |
34 |
34 |
0 |
12 |
Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung |
20 |
21 |
21 |
0 |
12 |
Europäische Umweltagentur |
42 |
53 |
43 |
10 |
07 |
Europäisches Polizeiamt |
95 |
103 |
103 |
0 |
18 |
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde |
37 |
37 |
37 |
— |
12 |
Europäische Fischereiaufsichtsagentur |
9 |
9 |
9 |
— |
11 |
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit |
79 |
80 |
80 |
0 |
17 |
Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen |
8 |
8 |
8 |
— |
04 |
Galileo Aufsichtsbehörde |
23 |
361 |
361 |
0 |
06 |
Fusion for Energy ITER |
414 |
493 |
493 |
0 |
08 |
Europäische Stelle für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) |
34 |
34 |
34 |
0 |
33 |
eu.LISA |
68 |
74 |
71 |
2 |
18 |
Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs |
65 |
65 |
65 |
0 |
06 |
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt |
384 |
216 |
216 |
0 |
12 |
Europäische Arzneimittel-Agentur |
308 |
350 |
304 |
45 |
02 |
Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit |
10 |
10 |
10 |
— |
09 |
Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) |
4 |
4 |
4 |
— |
09 |
Agentur der Europäischen Union für Grundrechte |
22 |
22 |
22 |
— |
18 |
Europäische Eisenbahnagentur |
26 |
27 |
27 |
0 |
06 |
Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz |
15 |
16 |
16 |
— |
04 |
Europäisches Innovations- und Technologieinstitut |
243 |
229 |
229 |
0 |
15 |
Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union |
50 |
42 |
42 |
0 |
15 |
Europäische Stiftung für Berufsbildung |
20 |
21 |
21 |
0 |
15 |
Gemeinschaftliches Sortenamt |
15 |
13 |
13 |
— |
17 |
Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen |
21 |
21 |
21 |
0 |
04 |
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur |
47 |
47 |
47 |
— |
15 |
Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation |
36 |
36 |
36 |
— |
06 |
Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates |
40 |
40 |
40 |
0 |
08 |
Exekutivagentur für die Forschung |
55 |
55 |
55 |
0 |
08 |
Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher |
7 |
7 |
7 |
— |
17 |
Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz |
18 |
18 |
18 |
— |
06 |
Insgesamt |
2 740 |
3 007 |
2 946 |
61 |
|
in Mio. EUR |
||||
Einnahmeart |
Endgültig bewilligte Haushaltsmittel |
Festgestellte Forderungen |
Vereinnahmte Beträge |
Noch einzuziehen |
Zuschuss der Kommission |
1 715 |
1 700 |
1 698 |
2 |
Einkünfte aus Gebühren |
588 |
647 |
602 |
45 |
Sonstige Einkünfte |
438 |
660 |
646 |
14 |
Insgesamt |
2 740 |
3 007 |
2 946 |
61 |
6.4. MITTEL FÜR VERPFLICHTUNGEN UND MITTEL FÜR ZAHLUNGEN NACH AGENTUREN
in Mio. EUR |
||||||
Agentur |
Mittel für Verpflichtungen |
Mittel für Zahlungen |
||||
Insgesamt verfügbare Mittel |
Vorgenommene Mittelbindungen |
Auf 2016 übertragen |
Insgesamt verfügbare Mittel |
Getätigte Zahlungen |
Auf 2016 übertragen |
|
Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden |
11 |
11 |
0 |
14 |
11 |
2 |
Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen |
17 |
16 |
1 |
18 |
13 |
2 |
Europäische Agentur für Flugsicherheit |
208 |
140 |
65 |
213 |
127 |
84 |
Frontex |
152 |
151 |
1 |
180 |
125 |
50 |
Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung |
19 |
19 |
0 |
20 |
17 |
2 |
Europäische Polizeiakademie |
9 |
9 |
0 |
10 |
8 |
2 |
Europäische Chemikalienagentur |
115 |
113 |
0 |
126 |
111 |
13 |
Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten |
60 |
56 |
0 |
71 |
55 |
11 |
Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht |
19 |
18 |
1 |
20 |
18 |
1 |
Europäische Bankenaufsichtsbehörde |
33 |
33 |
— |
39 |
35 |
3 |
Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung |
20 |
20 |
0 |
26 |
22 |
3 |
Europäische Umweltagentur |
68 |
58 |
10 |
73 |
55 |
17 |
Europäisches Polizeiamt |
103 |
100 |
3 |
109 |
93 |
15 |
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde |
37 |
35 |
2 |
43 |
35 |
7 |
Europäische Fischereiaufsichtsagentur |
9 |
9 |
— |
10 |
9 |
1 |
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit |
81 |
81 |
0 |
87 |
79 |
8 |
Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen |
8 |
8 |
0 |
10 |
7 |
3 |
Galileo Aufsichtsbehörde |
1 582 |
144 |
1 438 |
616 |
211 |
404 |
Fusion for Energy ITER |
792 |
791 |
0 |
531 |
524 |
6 |
Europäische Stelle für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) |
34 |
34 |
0 |
38 |
34 |
4 |
eu.LISA |
82 |
81 |
1 |
87 |
64 |
22 |
Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs |
70 |
64 |
6 |
70 |
58 |
10 |
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt |
424 |
266 |
— |
424 |
231 |
29 |
Europäische Arzneimittel-Agentur |
308 |
290 |
6 |
349 |
291 |
43 |
Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit |
10 |
10 |
— |
11 |
11 |
1 |
Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) |
4 |
4 |
— |
5 |
4 |
1 |
Agentur der Europäischen Union für Grundrechte |
22 |
22 |
0 |
28 |
22 |
6 |
Europäische Eisenbahnagentur |
27 |
26 |
0 |
30 |
27 |
3 |
Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz |
17 |
15 |
1 |
21 |
15 |
5 |
Europäisches Innovations- und Technologieinstitut |
276 |
251 |
0 |
247 |
224 |
1 |
Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union |
50 |
44 |
— |
54 |
43 |
5 |
Europäische Stiftung für Berufsbildung |
21 |
21 |
0 |
22 |
21 |
1 |
Gemeinschaftliches Sortenamt |
17 |
15 |
— |
15 |
14 |
1 |
Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen |
22 |
22 |
0 |
26 |
23 |
3 |
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur |
47 |
46 |
— |
52 |
46 |
5 |
Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation |
36 |
36 |
— |
40 |
34 |
5 |
Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates |
40 |
39 |
— |
42 |
39 |
2 |
Exekutivagentur für die Forschung |
55 |
54 |
— |
59 |
54 |
3 |
Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher |
7 |
7 |
— |
9 |
7 |
1 |
Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz |
18 |
18 |
— |
20 |
18 |
2 |
Insgesamt |
4 930 |
3 175 |
1 538 |
3 864 |
2 835 |
787 |
in Mio. EUR |
||||||
Art der Ausgaben |
Mittel für Verpflichtungen |
Mittel für Zahlungen |
||||
Insgesamt verfügbare Mittel |
Vorgenommene Mittelbindungen |
Auf 2016 übertragen |
Insgesamt verfügbare Mittel |
Getätigte Zahlungen |
Auf 2016 übertragen |
|
Personal |
975 |
956 |
1 |
991 |
953 |
18 |
Verwaltungsaufwendungen |
412 |
392 |
2 |
467 |
356 |
85 |
Operative Aufwendungen |
3 543 |
1 827 |
1 535 |
2 406 |
1 526 |
685 |
Insgesamt |
4 930 |
3 175 |
1 538 |
3 864 |
2 835 |
787 |
6.5. HAUSHALTSERGEBNIS EINSCHLIESSLICH AGENTUREN
in Mio. EUR |
||||
|
Europäische Union |
Agenturen |
Eliminierung der Zuschüsse zugunsten der Agenturen |
Insgesamt |
Einnahmen für das Haushaltsjahr |
146 624 |
2 946 |
(1 698 ) |
147 872 |
Zahlungen zulasten der Haushaltsmittel des betreffenden Jahres |
(139 827 ) |
(2 233 ) |
1 698 |
(140 363 ) |
Zahlungen zulasten von Mitteln aus zweckgebundenen Einnahmen |
(3 657 ) |
(375) |
— |
(4 032 ) |
Auf das Jahr N+1 übertragene Mittel für Zahlungen |
(1 299 ) |
(787) |
— |
(2 086 ) |
Annullierung aus dem Jahr N-1 übertragener nicht in Anspruch genommener Mittel für Zahlungen |
29 |
268 |
— |
297 |
Entwicklung der zweckgebundenen Einnahmen |
(704) |
145 |
— |
(559) |
Wechselkursdifferenzen im Jahresverlauf |
182 |
2 |
— |
184 |
Haushaltsergebnis 2015 |
1 347 |
(34) |
— |
1 313 |
Damit die Haushaltsdaten der Agenturen ersichtlich sind, enthält die konsolidierte Jahresrechnung gesonderte Angaben über den Haushaltsvollzug der konsolidierten traditionellen Agenturen.
(1) Das von der EU eingegangene Risiko ist vollständig abgeschirmt (also in den Verbindlichkeiten inbegriffen).
(2) Das von der EU eingegangene Risiko ist vollständig abgeschirmt (also in den Verbindlichkeiten inbegriffen).
(3) MFH, Euratom und EGKS in Abwicklung.
(4) Einschließlich vorsorglicher Hilfe.
(5) Quelle: Europäische Kommission „Wirtschaftsprognose für Europa (Winter 2016)“.
(1) Aufgrund der Auf- oder Abrundung auf Mio. EUR summieren sich die in den Tabellen weiter unten ausgewiesenen Finanzdaten möglicherweise nicht immer genau.
(2) Das Europäische Parlament verabschiedete am 25. November 2015 einen Haushaltsplan, der die Erfüllung der kurzfristigen Verbindlichkeiten der Union mit den im Jahr 2016 von den Mitgliedstaaten zu erhebenden oder bei den Mitgliedstaaten abzurufenden Eigenmitteln vorsieht. Darüber hinaus übernehmen die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 83 des Beamtenstatuts (Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates vom 29. Februar 1968 in der geänderten Fassung) eine gemeinsame Garantie der Ruhestandsbezüge.
(6) Haushaltsvollzug durch die Mitgliedstaaten: geteilte Mittelverwaltung.
Haushaltsvollzug durch die Kommission, Exekutivagenturen und Treuhandfonds: direkte Mittelverwaltung.
Haushaltsvollzug durch andere EU-Agenturen und -Einrichtungen, Drittstaaten, internationale Organisationen und andere Rechtssubjekte: indirekte Mittelverwaltung.
(7) Nähere Erläuterungen zu den nicht erfassten Verlusten siehe Erläuterung 1.5.4.
(8) Aus den Eigenmitteln der EGKS i. L. gewährt.
(9) Zum 31.12.2014 hielt der Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen von der Kommission ausgegebene EFSM-Anleihen, die eliminiert werden mussten.
(10) Geschätzte, nicht förderfähige Beträge und ausstehende Vorauszahlungen.
(11) „Keine Zuordnung zu MFR-Rubriken“ beinhaltet den Haushaltsvollzug von konsolidierten Rechtssubjekten, Herausnahmen aus der Konsolidierung, nicht über den Haushalt finanzierte Vorgänge und nicht zugeordnete Programme mit geringfügigem Umfang.
(12) ohne Back-to-Back-Darlehen.
(13) Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (außer Kapitalbeteiligungsinstrumente).
(14) Berichtigungskoeffizient wird angewandt.
(15) Wird während der ersten 3 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst gezahlt.
(16) 2015 zum ersten Mal einbezogen.
(17) Aufgrund der Auf- oder Abrundung auf Mio. EUR summieren sich die in den Tabellen weiter unten ausgewiesenen Finanzdaten möglicherweise nicht immer genau auf 100.
(18) Davon entfallen (2) Mio. EUR im Jahr 2015 und (3) Mio. EUR im Jahr 2014 auf die EFTA.
(19) Zusätzliche Mittel umfassen aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr übertragene Mittel, zweckgebunden Einnahmen und nach Aufhebung von Mittelbindungen wieder zu verwendende Mittel.
(20) Zusätzliche Mittel umfassen aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr übertragene Mittel, zweckgebunden Einnahmen und nach Aufhebung von Mittelbindungen wieder zu verwendende Mittel.
(21) Zusätzliche Mittel umfassen aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr übertragene Mittel, zweckgebundene Einnahmen und nach Aufhebung von Mittelbindungen wieder zu verwendende Mittel.
(22) Zusätzliche Mittel umfassen aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr übertragene Mittel, zweckgebundene Einnahmen und nach Aufhebung von Mittelbindungen wieder zu verwendende Mittel.
14.10.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 380/147 |
DEM EUROPÄISCHEN PARLAMENT UND DEM RAT VORGELEGTE ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG DES HOFES — VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
(2016/C 380/02)
Verantwortung des Managements
Verantwortung des Prüfers
|
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Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
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Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen
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Grundlage für das versagte Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen
Versagtes Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen
|
Sonstige Informationen
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14. Juli 2016
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
Europäischer Rechnungshof
12, rue Alcide De Gasperi, 1615 Luxemburg, LUXEMBURG
(1) Der konsolidierte Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Ergebnisrechnung, die Kapitalflussrechnung, die Veränderungen der Nettovermögenswerte sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und Vorschriften sowie sonstige Erläuterungen (einschließlich Segmentberichterstattung).
(2) Die aggregierten Übersichten über den Haushaltsvollzug umfassen die aggregierten Übersichten über den Haushaltsvollzug sowie Erläuterungen.
(3) Diese Rubriken (1 bis 4) werden in den Kapiteln 5 bis 8 des Jahresberichts 2015 behandelt.
(4) 82,7 Mrd. EUR. Weitere Informationen sind den Ziffern 1.21-1.24 des Jahresberichts des Hofes für 2015 zu entnehmen.