ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 367

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

59. Jahrgang
6. Oktober 2016


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2016/C 367/01

Euro-Wechselkurs

1


 

V   Bekanntmachungen

 

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

 

Europäische Kommission

2016/C 367/02

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8152 — Arkema/Den Braven) ( 1 )

2

2016/C 367/03

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8215 — Apollo Management/Rackspace Hosting) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall ( 1 )

3

2016/C 367/04

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8187 — Axcel IV/PFA/PKA/DSF) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall ( 1 )

4

2016/C 367/05

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8210 — HNA Aviation/SR Technics) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall ( 1 )

5


 

Berichtigungen

2016/C 367/06

Berichtigung der Mitteilung der Kommission zu Artikel 4 Absatz 3 der Richtlinie 2009/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen, mit der die Richtlinie 98/27/EG kodifiziert wird, bezüglich der qualifizierten Einrichtungen, die berechtigt sind, eine Klage im Sinne des Artikels 2 dieser Richtlinie zu erheben ( ABl. C 361 vom 30.9.2016 )

6


 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

 


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

6.10.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 367/1


Euro-Wechselkurs (1)

5. Oktober 2016

(2016/C 367/01)

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,1211

JPY

Japanischer Yen

115,65

DKK

Dänische Krone

7,4417

GBP

Pfund Sterling

0,88155

SEK

Schwedische Krone

9,6260

CHF

Schweizer Franken

1,0959

ISK

Isländische Krone

 

NOK

Norwegische Krone

8,9872

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

27,028

HUF

Ungarischer Forint

305,85

PLN

Polnischer Zloty

4,2941

RON

Rumänischer Leu

4,4621

TRY

Türkische Lira

3,4235

AUD

Australischer Dollar

1,4722

CAD

Kanadischer Dollar

1,4816

HKD

Hongkong-Dollar

8,6958

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,5612

SGD

Singapur-Dollar

1,5365

KRW

Südkoreanischer Won

1 250,31

ZAR

Südafrikanischer Rand

15,4086

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

7,4829

HRK

Kroatische Kuna

7,5080

IDR

Indonesische Rupiah

14 612,32

MYR

Malaysischer Ringgit

4,6397

PHP

Philippinischer Peso

54,055

RUB

Russischer Rubel

69,9836

THB

Thailändischer Baht

39,020

BRL

Brasilianischer Real

3,6374

MXN

Mexikanischer Peso

21,6129

INR

Indische Rupie

74,6349


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


V Bekanntmachungen

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

Europäische Kommission

6.10.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 367/2


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8152 — Arkema/Den Braven)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2016/C 367/02)

1.

Am 28. September 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Arkema S.A. („Arkema“, Frankreich) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen das Unternehmen DBEW Holding B.V. („Den Braven“, Niederlande).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Arkema ist weltweit in Herstellung, Vertrieb und Verkauf chemischer Erzeugnisse tätig, d. h. von Beschichtungslösungen, Industriechemikalien und Hochleistungswerkstoffen einschließlich Kleb- und Dichtstoffen sowie PU-Schaum.

Den Braven ist weltweit in Herstellung und Verkauf von Kleb- und Dichtstoffen, PU-Schaum und technischen Aerosolen tätig.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8152 — Arkema/Den Braven per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


6.10.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 367/3


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8215 — Apollo Management/Rackspace Hosting)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2016/C 367/03)

1.

Am 29. September 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Anlagefonds, die von Tochtergesellschaften der letztlich von Apollo Global Management LLC kontrollierten Apollo Management, L.P. („Apollo“, USA) verwaltet werden, übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über einen Teil des Unternehmens Rackspace Hosting, Inc. („Rackspace“, USA).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Apollo: Tochtergesellschaften von Apollo investieren weltweit in Unternehmen und Schuldtitel von Unternehmen in verschiedenen Wirtschaftszweigen, so unter anderem in Unternehmen aus den Branchen Chemie, Kreuzfahrten, IT-Beratung, Sicherheit, Finanzen und Glasverpackungen.

—   Rackspace: Das in den USA börsennotierte Unternehmen bietet in erster Linie Infrastruktur als virtuellen Service über das Internet (Infrastructure as a Service — IaaS) und Cloud-Dienstleistungen (Managed Cloud) an.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8215 — Apollo Management/Rackspace Hosting per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


6.10.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 367/4


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8187 — Axcel IV/PFA/PKA/DSF)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2016/C 367/04)

1.

Am 29. September 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Investmentfonds Axcel IV K/S, IV K/S 2, Ax Management Invest II K/S und Ax Management Invest K/S (Dänemark, zusammen „Axcel IV“) sowie die Gesellschaft PFA Pension, Forsikringsaktieselskab (Dänemark, „PFA“) und die PKA-Fonds (Dänemark) (2) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Danmarks Skibskredit A/S (Dänische Schiffsfinanzierung, Dänemark, „DSF“).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Axcel IV ist Teil von Axcel, einem Private-Equity-Fonds mit besonderem Schwerpunkt auf mittelständischen Unternehmen in den skandinavischen Ländern. Im Eigentum des Fonds stehen zurzeit sieben Unternehmen, die in verschiedenen Branchen tätig sind. Seine Anlagen verteilen sich auf vier Investmentfonds.

PFA, die größte gewerbliche Rentenversicherungsgesellschaft in Dänemark, erbringt für einige der größten dänischen Unternehmen Renten- und Lebensversicherungsdienstleistungen.

Bei den PKA-Fonds handelt es sich um drei separate Pensionsfonds (für verschiedene Berufsgruppen), die miteinander kooperieren. Sie gehören zu den größten Anbietern von Rentenversicherungsdienstleistungen für Arbeitsmarkt-Pensionsfonds in Dänemark.

DSF gewährt Reedereien in Dänemark und weltweit durch Schiffshypotheken besicherte Kredite.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (3) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8187 — Axcel IV/PFA/PKA/DSF per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  Pensionskassen for Sundhedsfaglige (Pensionsfonds für Angehörige der Gesundheitsberufe), Pensionskassen for Sygeplejersker og Lægesekretærer (Pensionsfonds für staatlich geprüfte Krankenpfleger und medizinische Fachangestellte) und Pensionskassen for Socialrådgivere, Socialpædagoger og Kontorpersonale (Pensionsfonds für Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und Bürokräfte).

(3)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


6.10.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 367/5


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8210 — HNA Aviation/SR Technics)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2016/C 367/05)

1.

Am 29. September 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen HNA Aviation Group Co., Ltd. („HNA Aviation“, Volksrepublik China) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die alleinige Kontrolle über die SR Technics Holdco 1 GmbH („SR Technics“, Schweiz).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   HNA Aviation: Luftverkehr und damit verbundene Tätigkeiten einschließlich Wartung, Reparatur und Überholung, allgemeine Luftfahrt (Pilotenausbildung), Geschäftsreisendienste, Unterstützungsdienste am Boden, Fluglogistik und Investitionen;

—   SR Technics: Wartung, Reparatur und Überholung von Verkehrsflugzeugen, Bereitstellung von Komponentenlösungen sowie technische Dienstleistungen in Bezug auf Motoren.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8210 — HNA Aviation/SR Technics per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


Berichtigungen

6.10.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 367/6


Berichtigung der Mitteilung der Kommission zu Artikel 4 Absatz 3 der Richtlinie 2009/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen, mit der die Richtlinie 98/27/EG kodifiziert wird, bezüglich der qualifizierten Einrichtungen, die berechtigt sind, eine Klage im Sinne des Artikels 2 dieser Richtlinie zu erheben

( Amtsblatt der Europäischen Union C 361 vom 30. September 2016 )

(2016/C 367/06)

Auf den Seiten 6 und 13:

Anstatt:

DEUTSCHLAND

Name der Einrichtung

Kontaktdaten

Zweck

„6.

Bund der Versicherten e.V.

Tel.: +49 419394222

Fax: +49 419394221

E-Mail: info@bundderversicherten.de

www.bundderversicherten.de

Tiedenkamp 2

24547 Henstedt-Ulzburg

Wahrnehmung der Interessen von Verbrauchern durch Aufklärung und Beratung; zur Führung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt (Artikel 2 Satz 1 der Satzung)“

„55.

Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.

Tel.: +49 91226308793

Fax: +49 91226308794

E-Mail: schutz-vor-banken@t-online.de

www.schuvoba.de

Odenwaldstraße 32a

91126 Rednitzhembach

Wahrnehmung der Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung im Bereich Finanzdienstleistungen; zur Führung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt (Artikel 3 und 4 der Satzung)“

muss es heißen:

DEUTSCHLAND

Name der Einrichtung

Kontaktdaten

Zweck

„6.

Bund der Versicherten e.V.

Tel.: +49 419394222

Fax: +49 419394221

E-Mail: info@bundderversicherten.de

www.bundderversicherten.de

Tiedenkamp 2

24558 Henstedt-Ulzburg

Wahrnehmung der Interessen von Verbrauchern durch Aufklärung und Beratung; zur Führung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt (Artikel 2 Satz 1 der Satzung)“

„55.

Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.

Tel.: +49 91718534700

Fax: +49 91718534701

E-Mail: schutz-vor-banken@t-online.de

www.schuvoba.de

Mondstraße 8

91186 Büchenbach

Wahrnehmung der Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung im Bereich Finanzdienstleistungen; zur Führung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt (Artikel 3 und 4 der Satzung)“