ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 171

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

59. Jahrgang
12. Mai 2016


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

II   Mitteilungen

 

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2016/C 171/01

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.7979 — Gilde/Royal Reesink) ( 1 )

1

2016/C 171/02

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.7989 — Griffin/LVS II Lux XX/Redefine/Echo Prime JV) ( 1 )

1


 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2016/C 171/03

Euro-Wechselkurs

2

 

INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

2016/C 171/04

Bekanntmachung der Kommission gemäß Artikel 16 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft — Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Linienflugverkehr ( 1 )

3

2016/C 171/05

Bekanntmachung der Kommission gemäß Artikel 17 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft — Ausschreibung für die Durchführung von Linienflugdiensten aufgrund gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen ( 1 )

4

2016/C 171/06

Bekanntmachung der Kommission gemäß Artikel 17 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft — Ausschreibung für die Durchführung von Linienflugdiensten aufgrund gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen ( 1 )

5


 

V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Europäische Kommission

2016/C 171/07

Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Zuge des Arbeitsprogramms für Finanzhilfen im Bereich der transeuropäischen Telekommunikationsnetze im Rahmen der Fazilität Connecting Europe für den Zeitraum 2014-2020 (Durchführungsbeschluss C(2016) 1225 der Kommission)

6

 

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

2016/C 171/08

Bekanntmachung eines allgemeinen Auswahlverfahrens

7

 

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

 

Europäische Kommission

2016/C 171/09

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8012 — HAL Investments/Coolblue) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall ( 1 )

8


 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

 


II Mitteilungen

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

12.5.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 171/1


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache M.7979 — Gilde/Royal Reesink)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2016/C 171/01)

Am 29. April 2016 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden beiden EU-Websites veröffentlicht:

der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden,

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32016M7979 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


12.5.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 171/1


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache M.7989 — Griffin/LVS II Lux XX/Redefine/Echo Prime JV)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2016/C 171/02)

Am 28. April 2016 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden beiden EU-Websites veröffentlicht:

der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden,

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32016M7989 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

12.5.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 171/2


Euro-Wechselkurs (1)

11. Mai 2016

(2016/C 171/03)

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,1409

JPY

Japanischer Yen

124,09

DKK

Dänische Krone

7,4409

GBP

Pfund Sterling

0,78958

SEK

Schwedische Krone

9,2920

CHF

Schweizer Franken

1,1099

ISK

Isländische Krone

 

NOK

Norwegische Krone

9,3475

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

27,022

HUF

Ungarischer Forint

315,30

PLN

Polnischer Zloty

4,4244

RON

Rumänischer Leu

4,4915

TRY

Türkische Lira

3,3801

AUD

Australischer Dollar

1,5474

CAD

Kanadischer Dollar

1,4686

HKD

Hongkong-Dollar

8,8542

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,6763

SGD

Singapur-Dollar

1,5610

KRW

Südkoreanischer Won

1 332,79

ZAR

Südafrikanischer Rand

17,2737

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

7,4212

HRK

Kroatische Kuna

7,5218

IDR

Indonesische Rupiah

15 155,05

MYR

Malaysischer Ringgit

4,6035

PHP

Philippinischer Peso

53,055

RUB

Russischer Rubel

75,0267

THB

Thailändischer Baht

40,228

BRL

Brasilianischer Real

3,9517

MXN

Mexikanischer Peso

20,5313

INR

Indische Rupie

75,9935


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

12.5.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 171/3


Bekanntmachung der Kommission gemäß Artikel 16 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft

Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Linienflugverkehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2016/C 171/04)

Mitgliedstaat

Tschechische Republik

Flugstrecken

Ostrava — Amsterdam

Ostrava — Helsinki

Datum des Inkrafttretens der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen

1. Oktober 2016

Anschrift, bei der der Text und andere einschlägige Informationen und/oder Unterlagen im Zusammenhang mit den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen angefordert werden können

Weitere Auskünfte erteilt:

Moravskoslezský kraj — Krajský úřad

28. října 117

702 18 Ostrava

TSCHECHISCHE REPUBLIK

Tel. +420 595622716

Fax +420 595622226

E-Mail: martin.vymetal@msk.cz

Internet: www.msk.cz

oder

CÍSAŘ, ČEŠKA, SMUTNÝ s.r.o., advokátní kancelář

Hvězdova 1716/2b

140 00 Prag 4

TSCHECHISCHE REPUBLIK

Tel. +420 224827884

Fax +420 224827879

E-Mail: sniehotta@akccs.cz

Internet: www.akccs.cz


12.5.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 171/4


Bekanntmachung der Kommission gemäß Artikel 17 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft

Ausschreibung für die Durchführung von Linienflugdiensten aufgrund gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2016/C 171/05)

Mitgliedstaat

Tschechische Republik

Flugstrecke

Ostrava — Amsterdam

Laufzeit des Vertrags

1. Oktober 2016-30. September 2020

Ende der Frist für die Angebotsabgabe

27. Juni 2016, 10.00 MEZ

Anschrift, bei der der Text der Ausschreibung und andere einschlägige Informationen und/oder Unterlagen im Zusammenhang mit der öffentlichen Ausschreibung und den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen angefordert werden können

Weitere Auskünfte erteilt:

Moravskoslezský kraj — Krajský úřad

28. října 117

702 18 Ostrava

TSCHECHISCHE REPUBLIK

Tel. +420 595622716

Fax +420 595622226

E-Mail: martin.vymetal@msk.cz

Internet: www.msk.cz

oder

CÍSAŘ, ČEŠKA, SMUTNÝ s.r.o., advokátní kancelář

Hvězdova 1716/2b

140 00 Praha 4

TSCHECHISCHE REPUBLIK

Tel. +420 224827884

Fax +420 224827879

E-Mail: sniehotta@akccs.cz

Internet: www.akccs.cz


12.5.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 171/5


Bekanntmachung der Kommission gemäß Artikel 17 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft

Ausschreibung für die Durchführung von Linienflugdiensten aufgrund gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2016/C 171/06)

Mitgliedstaat

Tschechische Republik

Flugstrecke

Ostrava — Helsinki

Laufzeit des Vertrags

1. Oktober 2016-30. September 2020

Ende der Frist für die Angebotsabgabe

27. Juni 2016, 10.00 MEZ

Anschrift, bei der der Text der Ausschreibung und andere einschlägige Informationen und/oder Unterlagen im Zusammenhang mit der öffentlichen Ausschreibung und den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen angefordert werden können

Weitere Auskünfte erteilt:

Moravskoslezský kraj — Krajský úřad

28. října 117

702 18 Ostrava

TSCHECHISCHE REPUBLIK

Tel. +420 595622716

Fax +420 595622226

E-Mail: martin.vymetal@msk.cz

Internet: www.msk.cz

oder

CÍSAŘ, ČEŠKA, SMUTNÝ s.r.o., advokátní kancelář

Hvězdova 1716/2b

140 00 Praha 4

TSCHECHISCHE REPUBLIK

Tel. +420 224827884

Fax +420 224827879

E-Mail: sniehotta@akccs.cz

Internet: www.akccs.cz


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Europäische Kommission

12.5.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 171/6


Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Zuge des Arbeitsprogramms für Finanzhilfen im Bereich der transeuropäischen Telekommunikationsnetze im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ für den Zeitraum 2014-2020

(Durchführungsbeschluss C(2016) 1225 der Kommission)

(2016/C 171/07)

Hiermit veröffentlicht die Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien der Europäischen Kommission vier Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Hinblick auf die Vergabe von Finanzhilfen für Projekte, die mit den Prioritäten und Zielen übereinstimmen, welche im Arbeitsprogramm 2016 im Bereich der transeuropäischen Telekommunikationsnetze im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ für den Zeitraum 2014-2020 festgelegt sind.

Für die folgenden vier Aufforderungen werden Vorschläge erbeten:

 

CEF-TC-2016-2: Elektronische Zustellung (eDelivery)

 

CEF-TC-2016-2: Elektronische Identifizierung und elektronische Signatur

 

CEF-TC-2016-2: Europäisches e-Justiz-Portal

 

CEF-TC-2016-2: Öffentliche offene Daten

Für die im Rahmen dieser Aufforderungen auszuwählenden Vorschläge werden Gesamtmittel in Höhe von 10,5 Mio. EUR veranschlagt.

Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen endet am 15. September 2016.

Die jeweiligen Aufforderungsunterlagen können vom CEF-Telekommunikationsportal abgerufen werden: https://ec.europa.eu/inea/en/connecting-europe-facility/cef-telecom/apply-funding/2016-cef-telecom-calls-proposals


Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

12.5.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 171/7


BEKANNTMACHUNG EINES ALLGEMEINEN AUSWAHLVERFAHRENS

(2016/C 171/08)

Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt das folgende allgemeine Auswahlverfahren durch:

 

EPSO/AD/322/16 — BEAMTE (m/w) DER FUNKTIONSGRUPPE ADMINISTRATION (AD 5/AD 7) IM BEREICH AUDIT

Die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens wird in 24 Sprachen im Amtsblatt der Europäischen Union C 171 A vom 12. Mai 2016 veröffentlicht.

Weitere Informationen finden Sie auf der EPSO-Website:

http://blogs.ec.europa.eu/eu-careers.info/


VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

Europäische Kommission

12.5.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 171/8


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8012 — HAL Investments/Coolblue)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2016/C 171/09)

1.

Am 3. Mai 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen HAL Investments B.V. („HAL“, Niederlande) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über das Unternehmen Coolblue Beheer B.V. („Coolblue“, Niederlande).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   HAL: Die Investment-Gesellschaft investiert in unterschiedlichen Branchen wie Medien, Finanzdienstleistungen, Baustoffe und maritimer Sektor.

—   Coolblue: Der Online-Händler bietet Verbraucherelektronik wie Computer und Elektrogeräte in den Niederlanden und in Belgien an.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8012 — HAL Investments/Coolblue per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.