ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 399

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

58. Jahrgang
1. Dezember 2015


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2015/C 399/01

Euro-Wechselkurs

1


 

V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Europäische Kommission

2015/C 399/02

Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und verbundenen Tätigkeiten im Rahmen der Arbeitsprogramme 2016-2017 des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) und des Programms der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2014-2018) in Ergänzung des Programms Horizont 2020

2

 

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

 

Europäische Kommission

2015/C 399/03

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7795 — Ratos/Varma/Real Estate JV) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall ( 1 )

3


 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

 


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

1.12.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 399/1


Euro-Wechselkurs (1)

30. November 2015

(2015/C 399/01)

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,0579

JPY

Japanischer Yen

130,22

DKK

Dänische Krone

7,4604

GBP

Pfund Sterling

0,70480

SEK

Schwedische Krone

9,2070

CHF

Schweizer Franken

1,0903

ISK

Isländische Krone

 

NOK

Norwegische Krone

9,1935

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

27,030

HUF

Ungarischer Forint

311,58

PLN

Polnischer Zloty

4,2721

RON

Rumänischer Leu

4,4503

TRY

Türkische Lira

3,0789

AUD

Australischer Dollar

1,4671

CAD

Kanadischer Dollar

1,4143

HKD

Hongkong-Dollar

8,1989

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,6120

SGD

Singapur-Dollar

1,4940

KRW

Südkoreanischer Won

1 224,21

ZAR

Südafrikanischer Rand

15,2894

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

6,7689

HRK

Kroatische Kuna

7,6330

IDR

Indonesische Rupiah

14 645,43

MYR

Malaysischer Ringgit

4,5067

PHP

Philippinischer Peso

49,921

RUB

Russischer Rubel

69,9854

THB

Thailändischer Baht

37,926

BRL

Brasilianischer Real

4,0709

MXN

Mexikanischer Peso

17,5569

INR

Indische Rupie

70,5275


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Europäische Kommission

1.12.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 399/2


Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und verbundenen Tätigkeiten im Rahmen der Arbeitsprogramme 2016-2017 des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) und des Programms der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2014-2018) in Ergänzung des Programms „Horizont 2020“

(2015/C 399/02)

Hiermit wird die Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und verbundenen Tätigkeiten im Rahmen der Arbeitsprogramme 2016-2017 des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) und des Programms der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2014-2018) in Ergänzung des Programms „Horizont 2020“ bekannt gegeben.

Mit den Beschlüssen C(2015) 6776 und C(2015) 6744 vom 13. Oktober 2015 hat die Kommission zwei Arbeitsprogramme verabschiedet, die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und verbundenen Tätigkeiten vorsehen.

Diese setzen die Verfügbarkeit der im Haushaltsentwurf 2016 vorgesehenen Mittel nach der Feststellung des Haushaltsplans 2016 durch die Haushaltsbehörde bzw. — wenn der Haushaltsplan nicht festgestellt wird — die Verfügbarkeit von Mitteln im Rahmen der Regelung der vorläufigen Zwölftel voraus.

Die Arbeitsprogramme mit Fristen und Budgets für die Tätigkeiten, die praktischen Einzelheiten zu den Aufforderungen und den damit verbundenen Tätigkeiten sowie der Leitfaden für Antragsteller sind über das Teilnehmerportal abrufbar (http://ec.europa.eu/research/participants/portal). Diese Informationen werden bei Bedarf auf dem Teilnehmerportal aktualisiert.

Vorschläge können derzeit nur für Themenbereiche eingereicht werden, bei denen die auf der Website angezeigten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit der Jahreszahl „2016“ versehen sind. Informationen darüber, ab wann Vorschläge für mit der Jahreszahl „2017“ gekennzeichnete Themenbereiche eingereicht werden können, werden zu einem späteren Zeitpunkt übermittelt.


VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

Europäische Kommission

1.12.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 399/3


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7795 — Ratos/Varma/Real Estate JV)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2015/C 399/03)

1.

Am 23. November 2015 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Ratos AB („Ratos“, Schweden) und das Unternehmen Varma Mutual Pension Insurance Company („Varma“, Finnland) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen indirekt die gemeinsame Kontrolle über ein Immobilienportfolio.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Ratos ist ein in mehreren Wirtschaftszweigen tätiges Anlageunternehmen.

Varma ist ein finnisches Rentenversicherungsunternehmen auf Gegenseitigkeit, das im Eigentum seiner Kunden (Unternehmen, Selbständige, versicherte Arbeitnehmer und Eigentümer von Garantiekapital) steht.

Das Immobilienportfolio umfasst 22 Einzelhandelsimmobilien in 14 finnischen Gemeinden.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können bei der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7795 — Ratos/Varma/Real Estate JV per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.