ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 243

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

58. Jahrgang
24. Juli 2015


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2015/C 243/01

Euro-Wechselkurs

1


 

V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Europäische Kommission

2015/C 243/02

Hercule III — Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — 2015 — Rechtliche Weiterbildung und Rechtsstudien

2

2015/C 243/03

Hercule III — Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — 2015 — Technische Unterstützung bei der Betrugsbekämpfung in der EU

4

2015/C 243/04

Hercule III — Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — 2015 — Schulungen zur Betrugsbekämpfung

6


DE

 


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

24.7.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 243/1


Euro-Wechselkurs (1)

23. Juli 2015

(2015/C 243/01)

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,0999

JPY

Japanischer Yen

136,15

DKK

Dänische Krone

7,4614

GBP

Pfund Sterling

0,70440

SEK

Schwedische Krone

9,4322

CHF

Schweizer Franken

1,0517

ISK

Isländische Krone

 

NOK

Norwegische Krone

8,9630

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

27,039

HUF

Ungarischer Forint

309,60

PLN

Polnischer Zloty

4,1229

RON

Rumänischer Leu

4,4235

TRY

Türkische Lira

2,9975

AUD

Australischer Dollar

1,4844

CAD

Kanadischer Dollar

1,4271

HKD

Hongkong-Dollar

8,5255

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,6477

SGD

Singapur-Dollar

1,5029

KRW

Südkoreanischer Won

1 274,70

ZAR

Südafrikanischer Rand

13,6702

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

6,8299

HRK

Kroatische Kuna

7,5830

IDR

Indonesische Rupiah

14 758,12

MYR

Malaysischer Ringgit

4,1846

PHP

Philippinischer Peso

49,873

RUB

Russischer Rubel

63,1740

THB

Thailändischer Baht

38,215

BRL

Brasilianischer Real

3,5932

MXN

Mexikanischer Peso

17,6836

INR

Indische Rupie

70,1379


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Europäische Kommission

24.7.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 243/2


„HERCULE III“

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — 2015

Rechtliche Weiterbildung und Rechtsstudien

(2015/C 243/02)

1.   Zielsetzung und Beschreibung

Diese Ankündigung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gründet sich auf die Verordnung (EU) Nr. 250/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) zur Einführung des Programms „Hercule III“, insbesondere auf Artikel 8 Buchstabe b („Förderfähige Maßnahmen“), sowie auf den Finanzierungsbeschluss für 2015 zur Annahme des jährlichen Arbeitsprogramms (2) zur Umsetzung des Programms im Jahr 2015, insbesondere auf Abschnitt 7.2.1 (Rechtliche Weiterbildung und Rechtsstudien).

Der Finanzierungsbeschluss für 2015 sieht vor, dass eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Thema „Rechtliche Weiterbildung und Rechtsstudien“ durchgeführt wird.

2.   Förderungswürdige Antragsteller

Gemäß Artikel 6 des Programms sind folgende Antragsteller förderungswürdig:

nationale oder regionale Verwaltungsbehörden eines Mitgliedstaats oder eines Teilnehmerlandes, die die Verstärkung eines unionsweiten Vorgehens auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Union fördern,

oder

seit mindestens einem Jahr bestehende und tätige Forschungs- und Lehranstalten und gemeinnützige Einrichtungen in einem Mitgliedstaat oder einem Teilnehmerland, die die Verstärkung eines unionsweiten Vorgehens zum Schutz der finanziellen Interessen der Union fördern.

Die außer den Mitgliedstaaten teilnehmenden Länder sind in Artikel 7 Absatz 2 des Programms aufgeführt.

3.   Förderfähige Maßnahmen

Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können folgende Maßnahmen gefördert werden:

1.

Entwicklung der Spitzenforschung, einschließlich rechtsvergleichender Studien;

2.

Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Experten aus Theorie und Praxis (beispielsweise durch Konferenzen, Seminare und Workshops), einschließlich der Organisation des Jahrestreffens der Vorsitzenden der Juristenvereinigungen für europäisches Strafrecht bzw. zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union;

3.

Verstärkung der Sensibilisierung von Richtern, Staatsanwälten und anderen Zweigen der Rechtsberufe für den Schutz der finanziellen Interessen der Union, einschließlich der Veröffentlichung wissenschaftlicher Erkenntnisse über den Schutz der finanziellen Interessen der Union.

Die Maßnahmen können im Wege von rechtsvergleichenden Studien, Konferenzen, Seminaren, Workshops, regelmäßig erscheinenden Veröffentlichungen usw. umgesetzt werden.

4.   Haushalt

Für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stehen vorläufig Haushaltsmittel in Höhe von 500 000 EUR zur Verfügung. Der Finanzbeitrag erfolgt in Form einer Finanzhilfe. Die Finanzhilfen dürfen 80 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. In hinreichend begründeten Ausnahmefällen kann der Finanzbeitrag auf bis zu 90 % der förderfähigen Kosten erhöht werden. Die Kriterien, nach denen über das Vorliegen hinreichend begründeter Ausnahmefälle beschieden wird, sind in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen aufgeführt.

Das finanzielle Mindestvolumen einer Maßnahme zum Thema „Rechtliche Weiterbildung und Rechtsstudien“ beträgt 40 000 EUR, d. h. das Gesamtbudget für eine Maßnahme, für die eine Finanzhilfe beantragt wird, darf diesen Betrag nicht unterschreiten.

Die Kommission behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zuzuweisen.

5.   Frist für die Einreichung der Anträge

Spätester Termin für die Einreichung der Anträge bei der Kommission ist Dienstag, 22. September 2015.

6.   Weitere Informationen

Sämtliche Unterlagen zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können im Internet auf folgender Website heruntergeladen werden (in englischer Sprache):

http://ec.europa.eu/anti_fraud/policy/hercule/index_en.htm

Etwaige Fragen oder Anfragen nach zusätzlichen Informationen zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind per E-Mail an folgende Adresse zu schicken:

OLAF-FMB-HERCULE-LEGAL@ec.europa.eu

Die betreffenden Fragen und Antworten können in anonymisierter Form im Leitfaden für das Ausfüllen des Antragformulars auf der Website des OLAF veröffentlicht werden, wenn sie für andere Antragsteller hilfreich sein können.


(1)  Verordnung (EU) Nr. 250/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Einführung eines Programms zur Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union (Programm „Hercule III“) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 804/2004/EG (ABl. L 84 vom 20.3.2014, S. 6).

(2)  Beschluss der Kommission zur Annahme des Arbeitsprogramms für 2015 und zur Finanzierung für die Durchführung des Programms „Hercule III“ (C(2015) 2234 vom 8. April 2015).


24.7.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 243/4


HERCULE III

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — 2015

Technische Unterstützung bei der Betrugsbekämpfung in der EU

(2015/C 243/03)

1.   Zielsetzung und Beschreibung

Diese Ankündigung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gründet sich auf die Verordnung (EU) Nr. 250/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) zur Einführung des Programms „Hercule III“, insbesondere auf Artikel 8 Buchstabe a („Förderfähige Maßnahmen“), sowie auf den Beschluss der Kommission zur Annahme des Arbeitsprogramms für 2015 (2) und zur Finanzierung für die Durchführung des Programms im Jahr 2015, insbesondere auf Abschnitt 6.1, Maßnahmen 1, 2, 3 und 6 („Spezifische Maßnahmen zur technischen Unterstützung“).

Der Finanzierungsbeschluss für 2015 sieht vor, dass im Bereich der technischen Unterstützung eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt wird.

2.   Förderungswürdige Antragsteller

Diese Ankündigung richtet sich an nationale oder regionale Verwaltungsbehörden („Antragsteller“) eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, die sich für ein besseres europaweites Vorgehen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union einsetzen.

3.   Förderfähige Maßnahmen

Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können folgende Maßnahmen gefördert werden:

1.

Erwerb und Pflege von Untersuchungswerkzeugen und -methoden einschließlich der für den Einsatz der Untersuchungswerkzeuge notwendigen fachlichen Schulungen;

2.

Erwerb und Pflege von Geräten (Scannern) und Tieren zur Untersuchung von Containern, Lastkraftwagen, Eisenbahnwaggons und Pkw an den Binnen- und Außengrenzen der EU zwecks Aufdeckung geschmuggelter oder gefälschter Waren;

3.

Erwerb, Pflege und Zusammenschluss von Systemen zur Erkennung von Kfz-Kennzeichen (Automated Number Plate Recognition Systems, ANPRS) oder zur Erkennung von Containercodes;

4.

Erwerb von Dienstleistungen zur Verbesserung der Möglichkeiten der Mitgliedstaaten zur Lagerung und Vernichtung von beschlagnahmten Zigaretten und von beschlagnahmtem Tabak.

4.   Haushalt

Für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stehen vorläufig Haushaltsmittel in Höhe von 8 050 000 EUR zur Verfügung. Der Finanzbeitrag erfolgt in Form einer Finanzhilfe. Die Finanzhilfen dürfen 80 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. In hinreichend begründeten Ausnahmefällen kann der Finanzbeitrag auf bis zu 90 % der förderfähigen Kosten erhöht werden. Die Kriterien, nach denen über das Vorliegen hinreichend begründeter Ausnahmefälle beschieden wird, sind in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen aufgeführt. Das Budget für eine im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vorgeschlagene Maßnahme muss mindestens 100 000 EUR betragen.

Die Kommission behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zuzuweisen.

5.   Frist für die Einreichung der Anträge

Spätester Abgabetermin für Anträge ist Dienstag, 15. September 2015.

6.   Weitere Informationen

Sämtliche Unterlagen zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können im Internet auf folgender Website heruntergeladen werden (in englischer Sprache):

http://ec.europa.eu/anti_fraud/policy/hercule/index_en.htm

Etwaige Fragen oder Anfragen nach zusätzlichen Informationen zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind per E-Mail an folgende Adresse zu schicken:

OLAF-FMB-HERCULE-TA@ec.europa.eu

Die betreffenden Fragen und Antworten können in anonymisierter Form im Leitfaden für das Ausfüllen des Antragformulars auf der Website des OLAF veröffentlicht werden, wenn sie für andere Antragsteller hilfreich sein können.


(1)  Verordnung (EU) Nr. 250/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Einführung eines Programms zur Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union (Programm „Hercule III“) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 804/2004/EG (ABl. L 84 vom 20.3.2014, S. 6).

(2)  Beschluss der Kommission zur Annahme des Arbeitsprogramms für 2015 und zur Finanzierung für die Durchführung des Programms „Hercule III“ (C(2015) 2234 vom 8. April 2015).


24.7.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 243/6


HERCULE III

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — 2015

Schulungen zur Betrugsbekämpfung

(2015/C 243/04)

1.   Zielsetzung und Beschreibung

Diese Ankündigung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gründet sich auf die Verordnung (EU) Nr. 250/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) zur Einführung des Programms „Hercule III“, insbesondere auf Artikel 8 Buchstabe b („Förderfähige Maßnahmen“), sowie auf den Finanzierungsbeschluss für 2015 zur Annahme des jährlichen Arbeitsprogramms (2) zur Umsetzung des Programms im Jahr 2015, insbesondere auf Abschnitt 7.1 (Konferenzen, Seminare und IT-forensische Schulungen).

Der Finanzierungsbeschluss für 2015 sieht vor, dass eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Thema „Schulungen zur Betrugsbekämpfung“ durchgeführt wird.

2.   Förderungswürdige Antragsteller

Gemäß Artikel 6 des Programms sind folgende Antragsteller förderungswürdig:

nationale oder regionale Verwaltungsbehörden eines Mitgliedstaats oder eines Teilnehmerlandes, die die Verstärkung eines unionsweiten Vorgehens auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Union fördern

oder

seit mindestens einem Jahr bestehende und tätige Forschungs- und Lehranstalten und gemeinnützige Einrichtungen in einem Mitgliedstaat oder einem Teilnehmerland, die die Verstärkung eines unionsweiten Vorgehens zum Schutz der finanziellen Interessen der Union fördern.

Die außer den Mitgliedstaaten teilnehmenden Länder sind in Artikel 7 Absatz 2 des Programms aufgeführt.

3.   Förderfähige Maßnahmen

Die Kommission (bzw. das OLAF) vergibt Finanzhilfen für Maßnahmen, die auf folgende Ziele abstellen:

Erfahrungsaustausch und Austausch bewährter Praktiken zwischen den zuständigen Behörden der Teilnehmerländer, einschließlich spezialisierter Strafverfolgungsbehörden, sowie den Vertretern internationaler Organisationen;

Verbreitung von Fachwissen, insbesondere über eine bessere Risikoermittlung für Untersuchungszwecke.

Diese Ziele können erreicht werden durch die Organisation von:

Konferenzen, Seminaren, Kolloquien, Kursen, E-Learning und Symposien, Workshops, praktischen Schulungen, Personalaustausch, Austausch bewährter Vorgehensweisen (auch zum Thema Bewertung des Betrugsrisikos) usw.

Der Austausch von Personal zwischen nationalen und regionalen Verwaltungsbehörden in verschiedenen Mitgliedstaaten (insbesondere benachbarten Mitgliedstaaten) ist zu fördern.

4.   Haushalt

Für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stehen vorläufig Haushaltsmittel in Höhe von 900 000 EUR zur Verfügung. Der Finanzbeitrag erfolgt in Form einer Finanzhilfe. Die Finanzhilfen dürfen 80 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.

Das finanzielle Mindestvolumen einer Maßnahme zum Thema „Schulungen“ beträgt 40 000 EUR, d. h. das Budget für eine Maßnahme, für die eine Finanzhilfe beantragt wird, darf diesen Betrag nicht unterschreiten.

Die Kommission behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zuzuweisen.

5.   Frist

Spätester Abgabetermin für Anträge ist Dienstag, 29. September 2015.

6.   Weitere Informationen

Sämtliche Unterlagen zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können im Internet auf folgender Website heruntergeladen werden (in englischer Sprache):

http://ec.europa.eu/anti_fraud/policy/hercule/index_en.htm

Etwaige Fragen oder Anfragen nach zusätzlichen Informationen zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind per E-Mail an folgende Adresse zu schicken:

Olaf-anti-fraud-training@ec.europa.eu

Die betreffenden Fragen und Antworten können in anonymisierter Form im Leitfaden für das Ausfüllen des Antragformulars auf der Website des OLAF veröffentlicht werden, wenn sie für andere Antragsteller hilfreich sein können.


(1)  Verordnung (EU) Nr. 250/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Einführung eines Programms zur Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union (Programm „Hercule III“) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 804/2004/EG (ABl. L 84 vom 20.3.2014, S. 6).

(2)  Beschluss der Kommission zur Annahme des Arbeitsprogramms für 2015 und zur Finanzierung für die Durchführung des Programms „Hercule III“ (C(2015) 2234 vom 8. April 2015).