ISSN 1977-088X |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 243 |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
58. Jahrgang |
Informationsnummer |
Inhalt |
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IV Informationen |
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INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION |
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Europäische Kommission |
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2015/C 243/01 |
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V Bekanntmachungen |
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VERWALTUNGSVERFAHREN |
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Europäische Kommission |
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2015/C 243/02 |
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2015/C 243/03 |
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2015/C 243/04 |
Hercule III — Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — 2015 — Schulungen zur Betrugsbekämpfung |
DE |
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IV Informationen
INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION
Europäische Kommission
24.7.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 243/1 |
Euro-Wechselkurs (1)
23. Juli 2015
(2015/C 243/01)
1 Euro =
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Währung |
Kurs |
USD |
US-Dollar |
1,0999 |
JPY |
Japanischer Yen |
136,15 |
DKK |
Dänische Krone |
7,4614 |
GBP |
Pfund Sterling |
0,70440 |
SEK |
Schwedische Krone |
9,4322 |
CHF |
Schweizer Franken |
1,0517 |
ISK |
Isländische Krone |
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NOK |
Norwegische Krone |
8,9630 |
BGN |
Bulgarischer Lew |
1,9558 |
CZK |
Tschechische Krone |
27,039 |
HUF |
Ungarischer Forint |
309,60 |
PLN |
Polnischer Zloty |
4,1229 |
RON |
Rumänischer Leu |
4,4235 |
TRY |
Türkische Lira |
2,9975 |
AUD |
Australischer Dollar |
1,4844 |
CAD |
Kanadischer Dollar |
1,4271 |
HKD |
Hongkong-Dollar |
8,5255 |
NZD |
Neuseeländischer Dollar |
1,6477 |
SGD |
Singapur-Dollar |
1,5029 |
KRW |
Südkoreanischer Won |
1 274,70 |
ZAR |
Südafrikanischer Rand |
13,6702 |
CNY |
Chinesischer Renminbi Yuan |
6,8299 |
HRK |
Kroatische Kuna |
7,5830 |
IDR |
Indonesische Rupiah |
14 758,12 |
MYR |
Malaysischer Ringgit |
4,1846 |
PHP |
Philippinischer Peso |
49,873 |
RUB |
Russischer Rubel |
63,1740 |
THB |
Thailändischer Baht |
38,215 |
BRL |
Brasilianischer Real |
3,5932 |
MXN |
Mexikanischer Peso |
17,6836 |
INR |
Indische Rupie |
70,1379 |
(1) Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.
V Bekanntmachungen
VERWALTUNGSVERFAHREN
Europäische Kommission
24.7.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 243/2 |
„HERCULE III“
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — 2015
Rechtliche Weiterbildung und Rechtsstudien
(2015/C 243/02)
1. Zielsetzung und Beschreibung
Diese Ankündigung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gründet sich auf die Verordnung (EU) Nr. 250/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) zur Einführung des Programms „Hercule III“, insbesondere auf Artikel 8 Buchstabe b („Förderfähige Maßnahmen“), sowie auf den Finanzierungsbeschluss für 2015 zur Annahme des jährlichen Arbeitsprogramms (2) zur Umsetzung des Programms im Jahr 2015, insbesondere auf Abschnitt 7.2.1 (Rechtliche Weiterbildung und Rechtsstudien).
Der Finanzierungsbeschluss für 2015 sieht vor, dass eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Thema „Rechtliche Weiterbildung und Rechtsstudien“ durchgeführt wird.
2. Förderungswürdige Antragsteller
Gemäß Artikel 6 des Programms sind folgende Antragsteller förderungswürdig:
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nationale oder regionale Verwaltungsbehörden eines Mitgliedstaats oder eines Teilnehmerlandes, die die Verstärkung eines unionsweiten Vorgehens auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Union fördern, oder |
— |
seit mindestens einem Jahr bestehende und tätige Forschungs- und Lehranstalten und gemeinnützige Einrichtungen in einem Mitgliedstaat oder einem Teilnehmerland, die die Verstärkung eines unionsweiten Vorgehens zum Schutz der finanziellen Interessen der Union fördern. |
Die außer den Mitgliedstaaten teilnehmenden Länder sind in Artikel 7 Absatz 2 des Programms aufgeführt.
3. Förderfähige Maßnahmen
Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können folgende Maßnahmen gefördert werden:
1. |
Entwicklung der Spitzenforschung, einschließlich rechtsvergleichender Studien; |
2. |
Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Experten aus Theorie und Praxis (beispielsweise durch Konferenzen, Seminare und Workshops), einschließlich der Organisation des Jahrestreffens der Vorsitzenden der Juristenvereinigungen für europäisches Strafrecht bzw. zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union; |
3. |
Verstärkung der Sensibilisierung von Richtern, Staatsanwälten und anderen Zweigen der Rechtsberufe für den Schutz der finanziellen Interessen der Union, einschließlich der Veröffentlichung wissenschaftlicher Erkenntnisse über den Schutz der finanziellen Interessen der Union. |
Die Maßnahmen können im Wege von rechtsvergleichenden Studien, Konferenzen, Seminaren, Workshops, regelmäßig erscheinenden Veröffentlichungen usw. umgesetzt werden.
4. Haushalt
Für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stehen vorläufig Haushaltsmittel in Höhe von 500 000 EUR zur Verfügung. Der Finanzbeitrag erfolgt in Form einer Finanzhilfe. Die Finanzhilfen dürfen 80 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. In hinreichend begründeten Ausnahmefällen kann der Finanzbeitrag auf bis zu 90 % der förderfähigen Kosten erhöht werden. Die Kriterien, nach denen über das Vorliegen hinreichend begründeter Ausnahmefälle beschieden wird, sind in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen aufgeführt.
Das finanzielle Mindestvolumen einer Maßnahme zum Thema „Rechtliche Weiterbildung und Rechtsstudien“ beträgt 40 000 EUR, d. h. das Gesamtbudget für eine Maßnahme, für die eine Finanzhilfe beantragt wird, darf diesen Betrag nicht unterschreiten.
Die Kommission behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zuzuweisen.
5. Frist für die Einreichung der Anträge
Spätester Termin für die Einreichung der Anträge bei der Kommission ist Dienstag, 22. September 2015.
6. Weitere Informationen
Sämtliche Unterlagen zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können im Internet auf folgender Website heruntergeladen werden (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/anti_fraud/policy/hercule/index_en.htm
Etwaige Fragen oder Anfragen nach zusätzlichen Informationen zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind per E-Mail an folgende Adresse zu schicken:
OLAF-FMB-HERCULE-LEGAL@ec.europa.eu
Die betreffenden Fragen und Antworten können in anonymisierter Form im Leitfaden für das Ausfüllen des Antragformulars auf der Website des OLAF veröffentlicht werden, wenn sie für andere Antragsteller hilfreich sein können.
(1) Verordnung (EU) Nr. 250/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Einführung eines Programms zur Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union (Programm „Hercule III“) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 804/2004/EG (ABl. L 84 vom 20.3.2014, S. 6).
(2) Beschluss der Kommission zur Annahme des Arbeitsprogramms für 2015 und zur Finanzierung für die Durchführung des Programms „Hercule III“ (C(2015) 2234 vom 8. April 2015).
24.7.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 243/4 |
HERCULE III
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — 2015
Technische Unterstützung bei der Betrugsbekämpfung in der EU
(2015/C 243/03)
1. Zielsetzung und Beschreibung
Diese Ankündigung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gründet sich auf die Verordnung (EU) Nr. 250/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) zur Einführung des Programms „Hercule III“, insbesondere auf Artikel 8 Buchstabe a („Förderfähige Maßnahmen“), sowie auf den Beschluss der Kommission zur Annahme des Arbeitsprogramms für 2015 (2) und zur Finanzierung für die Durchführung des Programms im Jahr 2015, insbesondere auf Abschnitt 6.1, Maßnahmen 1, 2, 3 und 6 („Spezifische Maßnahmen zur technischen Unterstützung“).
Der Finanzierungsbeschluss für 2015 sieht vor, dass im Bereich der technischen Unterstützung eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt wird.
2. Förderungswürdige Antragsteller
Diese Ankündigung richtet sich an nationale oder regionale Verwaltungsbehörden („Antragsteller“) eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, die sich für ein besseres europaweites Vorgehen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union einsetzen.
3. Förderfähige Maßnahmen
Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können folgende Maßnahmen gefördert werden:
1. |
Erwerb und Pflege von Untersuchungswerkzeugen und -methoden einschließlich der für den Einsatz der Untersuchungswerkzeuge notwendigen fachlichen Schulungen; |
2. |
Erwerb und Pflege von Geräten (Scannern) und Tieren zur Untersuchung von Containern, Lastkraftwagen, Eisenbahnwaggons und Pkw an den Binnen- und Außengrenzen der EU zwecks Aufdeckung geschmuggelter oder gefälschter Waren; |
3. |
Erwerb, Pflege und Zusammenschluss von Systemen zur Erkennung von Kfz-Kennzeichen (Automated Number Plate Recognition Systems, ANPRS) oder zur Erkennung von Containercodes; |
4. |
Erwerb von Dienstleistungen zur Verbesserung der Möglichkeiten der Mitgliedstaaten zur Lagerung und Vernichtung von beschlagnahmten Zigaretten und von beschlagnahmtem Tabak. |
4. Haushalt
Für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stehen vorläufig Haushaltsmittel in Höhe von 8 050 000 EUR zur Verfügung. Der Finanzbeitrag erfolgt in Form einer Finanzhilfe. Die Finanzhilfen dürfen 80 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. In hinreichend begründeten Ausnahmefällen kann der Finanzbeitrag auf bis zu 90 % der förderfähigen Kosten erhöht werden. Die Kriterien, nach denen über das Vorliegen hinreichend begründeter Ausnahmefälle beschieden wird, sind in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen aufgeführt. Das Budget für eine im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vorgeschlagene Maßnahme muss mindestens 100 000 EUR betragen.
Die Kommission behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zuzuweisen.
5. Frist für die Einreichung der Anträge
Spätester Abgabetermin für Anträge ist Dienstag, 15. September 2015.
6. Weitere Informationen
Sämtliche Unterlagen zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können im Internet auf folgender Website heruntergeladen werden (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/anti_fraud/policy/hercule/index_en.htm
Etwaige Fragen oder Anfragen nach zusätzlichen Informationen zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind per E-Mail an folgende Adresse zu schicken:
OLAF-FMB-HERCULE-TA@ec.europa.eu
Die betreffenden Fragen und Antworten können in anonymisierter Form im Leitfaden für das Ausfüllen des Antragformulars auf der Website des OLAF veröffentlicht werden, wenn sie für andere Antragsteller hilfreich sein können.
(1) Verordnung (EU) Nr. 250/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Einführung eines Programms zur Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union (Programm „Hercule III“) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 804/2004/EG (ABl. L 84 vom 20.3.2014, S. 6).
(2) Beschluss der Kommission zur Annahme des Arbeitsprogramms für 2015 und zur Finanzierung für die Durchführung des Programms „Hercule III“ (C(2015) 2234 vom 8. April 2015).
24.7.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 243/6 |
HERCULE III
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — 2015
Schulungen zur Betrugsbekämpfung
(2015/C 243/04)
1. Zielsetzung und Beschreibung
Diese Ankündigung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gründet sich auf die Verordnung (EU) Nr. 250/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) zur Einführung des Programms „Hercule III“, insbesondere auf Artikel 8 Buchstabe b („Förderfähige Maßnahmen“), sowie auf den Finanzierungsbeschluss für 2015 zur Annahme des jährlichen Arbeitsprogramms (2) zur Umsetzung des Programms im Jahr 2015, insbesondere auf Abschnitt 7.1 (Konferenzen, Seminare und IT-forensische Schulungen).
Der Finanzierungsbeschluss für 2015 sieht vor, dass eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Thema „Schulungen zur Betrugsbekämpfung“ durchgeführt wird.
2. Förderungswürdige Antragsteller
Gemäß Artikel 6 des Programms sind folgende Antragsteller förderungswürdig:
— |
nationale oder regionale Verwaltungsbehörden eines Mitgliedstaats oder eines Teilnehmerlandes, die die Verstärkung eines unionsweiten Vorgehens auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Union fördern oder |
— |
seit mindestens einem Jahr bestehende und tätige Forschungs- und Lehranstalten und gemeinnützige Einrichtungen in einem Mitgliedstaat oder einem Teilnehmerland, die die Verstärkung eines unionsweiten Vorgehens zum Schutz der finanziellen Interessen der Union fördern. |
Die außer den Mitgliedstaaten teilnehmenden Länder sind in Artikel 7 Absatz 2 des Programms aufgeführt.
3. Förderfähige Maßnahmen
Die Kommission (bzw. das OLAF) vergibt Finanzhilfen für Maßnahmen, die auf folgende Ziele abstellen:
— |
Erfahrungsaustausch und Austausch bewährter Praktiken zwischen den zuständigen Behörden der Teilnehmerländer, einschließlich spezialisierter Strafverfolgungsbehörden, sowie den Vertretern internationaler Organisationen; |
— |
Verbreitung von Fachwissen, insbesondere über eine bessere Risikoermittlung für Untersuchungszwecke. |
Diese Ziele können erreicht werden durch die Organisation von:
Konferenzen, Seminaren, Kolloquien, Kursen, E-Learning und Symposien, Workshops, praktischen Schulungen, Personalaustausch, Austausch bewährter Vorgehensweisen (auch zum Thema Bewertung des Betrugsrisikos) usw.
Der Austausch von Personal zwischen nationalen und regionalen Verwaltungsbehörden in verschiedenen Mitgliedstaaten (insbesondere benachbarten Mitgliedstaaten) ist zu fördern.
4. Haushalt
Für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stehen vorläufig Haushaltsmittel in Höhe von 900 000 EUR zur Verfügung. Der Finanzbeitrag erfolgt in Form einer Finanzhilfe. Die Finanzhilfen dürfen 80 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.
Das finanzielle Mindestvolumen einer Maßnahme zum Thema „Schulungen“ beträgt 40 000 EUR, d. h. das Budget für eine Maßnahme, für die eine Finanzhilfe beantragt wird, darf diesen Betrag nicht unterschreiten.
Die Kommission behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zuzuweisen.
5. Frist
Spätester Abgabetermin für Anträge ist Dienstag, 29. September 2015.
6. Weitere Informationen
Sämtliche Unterlagen zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können im Internet auf folgender Website heruntergeladen werden (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/anti_fraud/policy/hercule/index_en.htm
Etwaige Fragen oder Anfragen nach zusätzlichen Informationen zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind per E-Mail an folgende Adresse zu schicken:
Olaf-anti-fraud-training@ec.europa.eu
Die betreffenden Fragen und Antworten können in anonymisierter Form im Leitfaden für das Ausfüllen des Antragformulars auf der Website des OLAF veröffentlicht werden, wenn sie für andere Antragsteller hilfreich sein können.
(1) Verordnung (EU) Nr. 250/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Einführung eines Programms zur Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union (Programm „Hercule III“) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 804/2004/EG (ABl. L 84 vom 20.3.2014, S. 6).
(2) Beschluss der Kommission zur Annahme des Arbeitsprogramms für 2015 und zur Finanzierung für die Durchführung des Programms „Hercule III“ (C(2015) 2234 vom 8. April 2015).