ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 195

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

58. Jahrgang
12. Juni 2015


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

I   Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen

 

STELLUNGNAHMEN

 

Ausschuss der Regionen

 

111. Plenartagung vom 16./17. April 2015

2015/C 195/01

Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2014-2015

1

2015/C 195/02

Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Umsetzung des Weißbuchs Verkehr von 2011

10

2015/C 195/03

Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Die Zukunft der Milchwirtschaft

15

2015/C 195/04

Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas

22

2015/C 195/05

Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Verbesserte Umsetzung der Territorialen Agenda der Europäischen Union 2020

30

2015/C 195/06

Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Effizienter Ressourceneinsatz im Gebäudesektor

36


 

III   Vorbereitende Rechtsakte

 

AUSSCHUSS DER REGIONEN

 

111. Plenartagung vom 16./17. April 2015

2015/C 195/07

Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Investitionsoffensive und Europäischer Fonds für strategische Investitionen

41


DE

 


I Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen

STELLUNGNAHMEN

Ausschuss der Regionen

111. Plenartagung vom 16./17. April 2015

12.6.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 195/1


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2014-2015

(2015/C 195/01)

Berichterstatter

Prof. Franz Schausberger (AT/EVP), Beauftragter des Landes Salzburg für den Ausschuss der Regionen

Referenzdokument

„Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2014-2015“

COM(2014) 700 final

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

Allgemeine politische Empfehlungen

1.

unterstreicht die grundlegende Bedeutung der Vertreter der lokalen und regionalen Ebene im Erweiterungsprozess und bestärkt die Erweiterungsländer (Montenegro, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo (1), die Türkei und Island) in ihren Bemühungen um Dezentralisierung und Regionalisierung; hält die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips für absolut wesentlich;

2.

unterstützt die Sichtweise der Europäischen Kommission, wonach die nächsten Jahre eine Zeit der Konsolidierung sein sollten; betont jedoch, dass dies nicht zur Stagnation führen darf. Vielmehr sollen diese fünf Jahre als Phase der intensiven Vorbereitung bzw. Zueigenmachung von Politikansätzen verstanden werden, die notwendig sind, um die Kriterien einer EU-Mitgliedschaft zu erfüllen;

3.

unterstreicht, dass eine realistische EU-Beitrittsperspektive für die Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländer ein wichtiger stabilisierender Faktor sowie ein wesentlicher Anreiz zur Durchführung der erforderlichen politischen und wirtschaftlichen Reformen ist;

4.

wiederholt seine Empfehlung an die Kommission, in künftigen Berichten über die Erweiterungsstrategie ausführlicher auf die Situation der lokalen und regionalen Selbstverwaltungen einzugehen, und verweist darauf, dass in den Erweiterungsländern weitere Reformen zur Regionalisierung und Dezentralisierung erforderlich sind und dass diese Länder darin bestärkt werden sollten, einen umfassenden Rechtsrahmen voll und ganz anzunehmen und umzusetzen, durch den solide subnationale Regierungs- und Verwaltungsstrukturen aufgebaut werden; verweist darauf, dass die übertragenen Befugnisse dem Umfang der Verantwortlichkeiten entsprechen sollen, die bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands auf lokaler und regionaler Ebene entstehen;

5.

plädiert für eine vertiefte Zusammenarbeit mit dem Europarat, wobei Überschneidungen zu vermeiden sind, und v. a. dessen Kongress der Gemeinden und Regionen in Europa, der systematisch die Einhaltung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung durch die Mitgliedstaaten des Europarats überwacht; die EU sollte die Ergebnisse und Empfehlungen der Monitoringberichte des Kongresses berücksichtigen, wenn sie ihre Position in Bezug auf diese Länder festlegt;

6.

begrüßt das neue Instrument für Heranführungshilfe, durch das für den Zeitraum 2014-2020 11,7 Mrd. Euro bereitgestellt werden, mit denen die Beitrittsländer in ihren Beitrittsvorbereitungen und in der regionalen sowie grenzübergreifenden Zusammenarbeit gefördert werden;

7.

hofft, dass die EU-Strategie für die Region Adria-Ionisches Meer (EUSAIR), deren wegweisende und koordinierende Funktion er anerkennt, den teilnehmenden Kandidatenländern (Montenegro, Serbien und Albanien) und potenziellen Kandidatenländern (Bosnien und Herzegowina) zu einer rascheren Konvergenz in den Beitrittsprozessen verhilft, insbesondere in Bezug auf die Verwaltungskapazität und in den im Rahmen der einzelnen Säulen genannten Sektoren. Da die Säulen von diesen Ländern in Zusammenarbeit mit je einem Mitgliedstaat koordiniert werden, ist zudem ein Austausch von Wissen und Lernmethoden bei der Planung und der Verwendung von EU-Mitteln möglich;

8.

fordert eine echte Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern im Rahmen des Heranführungsverfahrens;

9.

weist darauf hin, dass die öffentlichen Verwaltungen aller Ebenen in den meisten Erweiterungsländern immer noch schwach aufgestellt sind, eine begrenzte Verwaltungskapazität haben und zugleich in hohem Maße durch Politisierung und Korruption sowie Mangel an Transparenz gekennzeichnet sind. Die Politisierung sowohl auf zentraler als auch auf lokaler Ebene ist nach wie vor ein gravierendes Problem in den meisten Beitrittsländern, und die Verwischung der Trennlinie zwischen Staat und herrschenden Parteien muss angegangen werden, weil sie bedenklich ist und das Vertrauen in die öffentlichen Institutionen untergräbt;

10.

unterstreicht, dass die demokratischen Institutionen gestärkt sowie die Grundrechte und die Rechtsstaatlichkeit respektiert werden müssen: Dazu gehören faire Wahlen sowie das reibungslose Funktionieren der Parlamente, der Regionalversammlungen und der kommunalen Gremien und außerdem ein konstruktiver und nachhaltiger Dialog über das gesamte politische Spektrum hinweg. Es muss mehr unternommen werden, um die Zivilgesellschaft stärker einzubinden;

11.

ist der festen Überzeugung, dass der Grundsatz der gutnachbarlichen Beziehungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten, den Kandidatenländern, den Ländern, die den Kandidatenstatus anstreben, und den übrigen Ländern gewahrt werden muss und es von großer Bedeutung ist, die grenzübergreifende und regionale Zusammenarbeit zwischen diesen Ländern auszubauen;

Besondere Bemerkungen zu den Erweiterungsländern

Island

12.

nimmt den Beschluss der isländischen Regierung, ihren Antrag auf Aufnahme in die EU zurückzuziehen, mit Bedauern zur Kenntnis;

Türkei

13.

begrüßt die unverminderte EU-Beitrittsbereitschaft der Türkei, die mit der Annahme der EU-Strategie der Türkei im September 2014 unter Beweis gestellt wurde, mit der der Beitrittsprozess der Türkei wieder in Gang gebracht werden soll, und die Tatsache, dass das Jahr 2014 zum „Jahr der Europäischen Union“ ausgerufen wurde;

14.

begrüßt die im November 2013 erfolgte Eröffnung der Verhandlungen über Kapitel 22 Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente und fordert, die Anstrengungen zur Vollendung der nationalen Strategie für regionale Entwicklung beizubehalten; verweist in diesem Zusammenhang auf die Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom Dezember 2014 und fordert die Türkei auf, weiter die notwendigen Reformen durchzuführen, die auch auf der lokalen Ebene positive Auswirkungen haben werden; fordert die Türkei auf, ihren Verpflichtungen im Rahmen des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen in vollem Umfang nachzukommen, und fordert die Türkei außerdem auf, die Republik Zypern anzuerkennen;

15.

zeigt sich zufrieden, dass die Kommunalwahlen 2014 im Großen und Ganzen gut organisiert und weitgehend friedlich abgelaufen sind — auch im Südosten des Landes; betont jedoch, dass der Wahlkampf durch Polarisierung und Spannungen geprägt war, und stellt fest, dass Betrugsvorwürfe in mehreren Städten Proteste ausgelöst haben;

16.

weist darauf hin, dass nach den Kommunalwahlen 2014 die Zahl der großstädtischen Verwaltungseinheiten erhöht und ihre Grenzen ausgedehnt wurden; betont, dass dies einen Einfluss auf die Zuständigkeiten auf subnationaler Ebene, vor allem im Umweltbereich, haben wird;

17.

unterstützt weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und ruft dazu auf, im Kampf gegen die Korruption, insbesondere auf Ebene der lokalen Behörden, nicht nachzulassen;

18.

bedauert die ausgebliebenen Fortschritte bei der Übertragung von Befugnissen auf die lokalen Gebietskörperschaften und die sehr begrenzten Fortschritte bei der haushaltspolitischen Dezentralisierung;

19.

plädiert dafür, die Aufwertung der Arbeitsgruppe Türkei des AdR zu einem Gemischten Beratenden Ausschuss weiterzuverfolgen;

20.

stellt mit Bedauern fest, dass die lokalen Gebietskörperschaften im Jahr 2013 lediglich mit einem Anteil von unter 10 % an den öffentlichen Einnahmen und Ausgaben beteiligt waren;

21.

begrüßt die Stärkung der an der Umsetzung der Heranführungshilfe (IPA) beteiligten Institutionen durch Schulungsmaßnahmen und technische Unterstützung und empfiehlt weitere Bemühungen zum Ausbau der Verwaltungskapazität der lokalen Behörden;

22.

weist darauf hin, dass die Zahl syrischer Flüchtlinge in der Türkei durch die Krise in Syrien dramatisch gestiegen ist und sich mittlerweile auf mehr als 1,6 Million Menschen beläuft; lobt die Türkei für ihre unschätzbare Unterstützung der syrischen Flüchtlinge, die die Ressourcen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf die Probe stellt; unterstreicht die entscheidende Rolle der lokalen Gebietskörperschaften, die dringend die Hilfe der Zentralregierung sowie ausländischer humanitärer Organisationen benötigen;

23.

weist darauf hin, dass das Land im Zeitraum 2014-2020 auch weiterhin Mittel aus dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA II) in Höhe von mehr als 620 Millionen Euro jährlich erhalten wird; unterstreicht, dass mit der Heranführungshilfe insbesondere die Reformbemühungen in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Verwaltung, demokratische und wirtschaftliche Regierungsführung, sowie Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum unterstützt werden sollen. Allerdings muss die Kapazität zur Kofinanzierung EU-finanzierter Projekte auf lokaler Ebene verbessert werden;

24.

stellt fest, dass mehr Finanzmittel nötig sind, um die staatlichen Aufgaben zu dezentralisieren und die lokale Entwicklung zu unterstützten;

25.

weist darauf hin, dass die zweite Stufe der haushaltspolitischen Dezentralisierung noch nicht in allen Kommunen abgeschlossen ist, und unterstreicht, dass alle Kommunen die erforderliche finanzielle Nachhaltigkeit zur Wahrnehmung der ihnen übertragenen Zuständigkeiten benötigen;

26.

bedauert, dass die entsprechenden Gesetze zur regionalen Entwicklung nicht vollständig umgesetzt wurden und dass die für die regionale Wirtschaftsentwicklung zuständigen Gremien nicht über ausreichende Ressourcen verfügen;

27.

hofft, dass die Türkei die Bemühungen der Vereinten Nationen um eine faire, umfassende und dauerhafte Lösung der Zypernfrage aktiv unterstützen wird; fordert die Türkei auf, mit dem Abzug ihrer Streitkräfte aus Zypern zu beginnen und das Sperrgebiet von Famagusta im Einklang mit der Resolution 550 (1984) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen an die Vereinten Nationen zu übergeben, da dies eine vertrauensbildende Maßnahme sowie eine echte Option auf Frieden und wirtschaftliches, soziales und regionales Wachstum für beide Gemeinschaften darstellen würde;

28.

fordert die Türkei zur Pflege gutnachbarlicher Beziehungen mit all ihren Nachbarstaaten auf, da dies eine wesentliche Voraussetzung für die Aufnahme in die EU ist, insbesondere in Bezug auf die Aufhebung der Kriegsdrohung gegen Griechenland sowie auf die Zypernfrage; begrüßt, dass sich die lokalen und regionalen türkischen Gebietskörperschaften in der Arbeitsgruppe Türkei-EU des Ausschusses der Regionen sehr aufgeschlossen gegenüber der Europäischen Union gezeigt haben; bekräftigt die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24. Oktober sowie vom 16. Dezember 2014 und unterstützt nachdrücklich die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. November 2014 zu Maßnahmen der Türkei, die Spannungen in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Republik Zypern verursachen (P8_TA(2014) 0052);

29.

begrüßt die Gesetzesänderungen bezüglich der politischen Parteien und des Wahlkampfs; unterstreicht abermals, dass die für Wahlen geltende Sperrklausel von 10 % gesenkt werden muss, um gemäß den politischen Kriterien von Kopenhagen allen sozialen Gruppen in der Türkei die Möglichkeit einer Teilnahme am politischen Leben zu eröffnen;

30.

unterstreicht die große Bedeutung des interreligiösen Dialogs und des Dialogs zwischen den Kulturen auf allen Ebenen, um die Zivilgesellschaft und internationale Partnerschaften zu stärken; weist darauf hin, dass das Ökumenische Patriarchat ein solcher wichtiger Akteur ist; ruft die Türkei auf, alles Erforderliche zu unternehmen, um dessen Rolle zu unterstützen, unter anderem indem sie ihm die öffentliche Führung seines geistlichen Titels erlaubt, seine Rechtspersönlichkeit anerkennt und die Wiedereröffnung des Seminars von Chalki gestattet;

31.

bedauert die deutliche Zunahme der Korruption in der Türkei im vergangenen Jahr; unterstreicht, dass ein angemessener Rechtsrahmen zur Bekämpfung der Korruption nötig ist; bedauert die mangelnde Achtung der Meinungsfreiheit, der Gedankenfreiheit, der Pressefreiheit, der Gewissens- und Religionsfreiheit sowie der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit;

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

32.

würdigt die Empfehlungen der Kommission und des Europäischen Parlaments an den Rat, die Beitrittsverhandlungen aufgrund des Fortschrittsbericht 2013 über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien zu eröffnen, in dem festgestellt wurde, dass das Land die politischen Kriterien dafür erfüllt; registriert mit großer Besorgnis die in jüngster Zeit zunehmende Politisierung auf sowohl der zentralen als auch der lokalen Ebene und die immer unschärfere Trennung zwischen Staat und Regierungsparteien, da dadurch das Vertrauen in die öffentlichen Einrichtungen auf allen Ebenen untergraben wird;

33.

betont, dass gutnachbarliche Beziehungen, wozu auch eine auf dem Verhandlungsweg herbeigeführte und für beide Seiten annehmbare Lösung der Namensfrage unter der Schirmherrschaft der UN gehört, nach wie vor von entscheidender Bedeutung ist und dass die lokalen und regionalen Behörden eine konstruktive Rolle in diesem Zusammenhang spielen werden, indem sie von Taten und Äußerungen absehen, die die gutnachbarlichen Beziehungen zu den Mitgliedstaaten der EU schädigen;

34.

zeigt sich betroffen und empört über den jüngsten Erpressungs- und Abhörskandal und hofft, dass die Regierung für rasche Aufklärung sorgt, da sich dieser Vorfall negativ auf den Beitrittsprozess der EJRM auswirken könnte;

35.

ist besorgt über die zunehmende Enttäuschung innerhalb der Bevölkerung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, die mit einem abnehmenden Interesse an der europäischen Integration einhergeht — trotz des erheblichen Einflusses des Beitritts auf die innenpolitische Lage auf allen Ebenen;

36.

befürwortet eine mögliche Einbeziehung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien in die Initiative für die Makroregion Adria-Ionisches Meer;

37.

begrüßt die Arbeit des Verbands der lokalen Gebietskörperschaften (ZELS) als Vertreter der subnationalen Ebene in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien;

38.

möchte die Bemühungen des GBA mit dem Ausschuss der Regionen um die Stärkung der Verwaltungskapazität auf lokaler Ebene unterstützen, insbesondere in den Bereichen Umweltrecht, Bildung, Grundrechte, Korruptionsbekämpfung, Rechte von Angehörigen von Minderheiten, kulturelle Rechte und Dezentralisierung;

39.

begrüßt die laufende Reform der öffentlichen Verwaltung und die Tätigkeit der Arbeitsgruppe für die Reform der öffentlichen Verwaltung; beabsichtigt, einen Beitrag zu den Anstrengungen zur Verbesserung der Verwaltungskapazität auf lokaler Ebene zu leisten, um eine Dezentralisierung der Verwaltung zu bewirken, die ein Schlüsselelement des Rahmenabkommens von Ohrid ist;

40.

bedauert, dass die entsprechenden Gesetze zur regionalen Entwicklung noch nicht vollständig umgesetzt wurden und dass die für die regionale Wirtschaftsentwicklung zuständigen Gremien nicht über ausreichende Ressourcen verfügen;

41.

fordert, dass mehr für die transparente Vergabe von Darlehen an die lokalen Behörden unternommen wird;

42.

bedauert die Weigerung der Opposition, sich an der ordentlichen parlamentarischen Arbeit zu beteiligen, was den Aufbau demokratischer Institutionen auf lokaler Ebene erschwert;

43.

ist besorgt darüber, dass die öffentliche Verwaltung ungeachtet der Fortschritte bei der Gesetzgebung nach wie vor zersplittert ist und der politischen Einflussnahme unterliegt; fordert mit Nachdruck, dass ihre Professionalität und Unabhängigkeit auf allen Ebenen verbessert wird und die Grundsätze der Transparenz, der Leistung und der ausgewogenen Vertretung eingehalten werden; ruft die Regierung auf, ein Programm für eine Reform der Verwaltung der öffentlichen Finanzen zu verabschieden;

Montenegro

44.

begrüßt die Änderung des Gesetzes über die territoriale Gliederung Montenegros und die Änderung des Gesetzes über die lokale Selbstverwaltung; unterstreicht, dass die Schaffung neuer Kommunen nur dann möglich sein soll, wenn diese finanziell und verwaltungstechnisch auf eigenen Beinen stehen können;

45.

begrüßt die Annahme des Aktionsplans 2014 für die Reform der lokalen Selbstverwaltung; zeigt sich erfreut, dass Montenegro über einen umfassenden strategischen Rahmen für die Reform der öffentlichen Verwaltung verfügt. Die Strategie zur Reform der öffentlichen Verwaltung 2011-2016 umfasst die staatliche Verwaltung und die lokalen Behörden; ruft zu ihrer unverzüglichen Umsetzung auf;

46.

begrüßt, dass die Wahlgesetze verbessert wurden und das Gesetz über die Wahl von Gemeinderäten endlich verabschiedet worden ist, bedauert jedoch, dass es die Finanzierung des Wahlkampfs der Bürgermeister und Gemeindevorsteher nicht regelt; unterstreicht ebenfalls, dass die OSZE/BDIMR-Empfehlungen über die Wahlgesetze im Einklang mit den europäischen Normen und den bewährten Vorgehensweisen umgesetzt werden müssen, einschließlich des Rechts, als unabhängiger Kandidat anzutreten, einer angemessenen öffentlichen Finanzierung zur Förderung gleicher Ausgangsbedingungen für alle Kandidaten und der Rechnungsprüfung für politische Parteien;

47.

weist darauf hin, dass das Gesetz über die lokale Selbstverwaltung mit den neuen Vorschriften für die Verwaltung des öffentlichen Dienstes harmonisiert werden muss;

48.

weist darauf hin, dass Montenegro seine Verwaltungskapazität im Rahmen der bestehenden IPA-Strukturen ausbauen und entsprechend gestalten sollte, um die Fähigkeit zur Inanspruchnahme der Heranführungshilfen zu steigern;

49.

weist darauf hin, dass eine transparente, leistungsfähige und rechenschaftspflichtige kommunale Verwaltung geschaffen werden muss und dass die Schaffung neuer Kommunen nur dann möglich sein soll, wenn diese finanziell und verwaltungstechnisch auf eigenen Beinen stehen können;

50.

begrüßt die Tatsache, dass das Parlament einstimmig eine Entschließung angenommen hat, die Montenegros Weg in die europäische Integration zum Gegenstand hat, und dass der parlamentarische Ausschuss für europäische Integration Anhörungen durchgeführt, von der Regierung erarbeitete Verhandlungspositionen erörtert sowie öffentliche Debatten über EU-Themen abgehalten hat;

51.

begrüßt, dass die Regierung weiterhin dem Ziel der EU-Mitgliedschaft verpflichtet bleibt und eine Reihe strategischer Dokumente im Zusammenhang mit der europäischen Integration verabschiedet hat;

52.

begrüßt, dass die Vertreter der Organisationen der Zivilgesellschaft weiterhin in die Tätigkeiten der staatlichen und kommunalen Verwaltung sowie der Arbeitsgruppen, die sich mit den Kapiteln der Beitrittsverhandlungen befassen, eingebunden werden;

53.

unterstreicht, dass Montenegro weiter aktiv zur Stabilität in der Region beigetragen hat;

54.

begrüßt die Fortführung der überaus erfolgreichen Sitzungen des Gemischten Beratenden Ausschusses Montenegro des AdR (GBA) und hofft auf eine für beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit mit den montenegrinischen Gebietskörperschaften in den nächsten Jahren;

55.

begrüßt die Annahme des gemeinsamen Berichts „Stärkung der Absorptionskapazität für EU-Heranführungshilfen und Ausbau der Verwaltungskapazität der lokalen Ebene Montenegros“ (2) im GBA-Rahmen;

56.

begrüßt, dass der GBA am 27. Oktober 2014 in Kotor, Montenegro, zum vierten Mal zusammentreten ist, um den Aktionsplan für die Reform der Selbstverwaltung 2014 in Montenegro zu erörtern und über die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums sowie Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zu beraten;

57.

begrüßt, dass die Regierung intensiv an einem neuen Gesetz über die kommunale Selbstverwaltung arbeitet, wie bereits in der letzten Sitzung des GBA am 27. Oktober 2014 in Kotor unterstrichen wurde;

58.

bedauert, dass das zutiefst polarisierte politische Klima im Land zum Boykott der parlamentarischen Arbeit durch die Opposition geführt hat, was Fortschritte bei den Reformanstrengungen hemmt; fordert alle politischen Parteien sowohl in der Regierung als auch in der Opposition auf, sich weiterhin auf die Agenda für die EU-Integration des Landes mittels eines nachhaltigen Dialogs und konstruktiver Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu konzentrieren;

Serbien

59.

bekundet seine Zufriedenheit darüber, dass am 21. Januar 2014 offiziell Beitrittsverhandlungen aufgenommen wurden; begrüßt Serbiens Vorbereitung und Engagement hinsichtlich der ersten Regierungskonferenz zwischen der EU und Serbien; begrüßt auch, dass die serbische Regierung während des Screening-Prozesses des EU-Besitzstands sehr gut vorbereitet war und großes Engagement an den Tag gelegt hat;

60.

empfiehlt, dass die serbische Regierung Vertreter der lokalen Ebene und Vertreter der Autonomen Provinz Wojwodina von Anfang an in das Beitrittsverfahren einbezieht;

61.

begrüßt, dass sich die neue Regierung weiterhin uneingeschränkt um die Fortsetzung des von der EU unterstützten Dialogs mit Pristina bemüht; ruft zur Fortsetzung der Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit, der Justiz sowie der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität auf allen Ebenen auf;

62.

begrüßt außerdem, dass es nunmehr ein neues Fachministerium für öffentliche Verwaltung und lokale Behörden gibt, was als erster Schritt in Richtung auf eine effizientere öffentliche Verwaltung auf lokaler Ebene zu werten ist;

63.

begrüßt, dass im Januar 2014 eine neue Strategie für die Reform der öffentlichen Verwaltungen verabschiedet wurde, die auch Fragen der Organisation auf zentraler und kommunaler Ebene, einschließlich der Dezentralisierung, umfasst; appelliert an das neue Ministerium für öffentliche Selbstverwaltungen und lokale Behörden, alle Interessenträger bei der Sichtung von Initiativen im Rahmen des Aktionsplans einzubeziehen;

64.

begrüßt, dass eine Arbeitsgruppe für die Reform der öffentlichen Verwaltung (PAR) eingerichtet worden ist, die ein Forum für den politischen Dialog zwischen der Europäischen Kommission und Serbien bildet, und fordert, dass die Tätigkeiten der Arbeitsgruppe auf subnationaler Ebene organisiert werden;

65.

bedauert, dass Gesetze über die Stellung der Bediensteten der lokalen Gebietskörperschaften und ihre Bezüge sowie eine Ausbildungsstrategie für die lokalen Gebietskörperschaften nach wie vor ausstehen;

66.

betont, dass der Korruptionsbekämpfung in den lokalen Verwaltungen mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss und dass Fälle von Drohungen und Gewalt gegen Journalisten auf lokaler Ebene nach wie vor Anlass zur Sorge bieten;

67.

hebt hervor, dass Serbien aus dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA II) im Zeitraum 2014-2020 weiterhin mit Mitteln in Höhe von ca. 1,5 Milliarden Euro rechnen kann; hofft, dass die subnationale Ebene einen angemessenen Teil davon enthalten wird;

68.

stellt fest, dass im Mai als Reaktion auf ein Urteil des Verfassungsgerichts vom Dezember das gemeinsam von Staatsparlament und Regionalparlament überarbeitete Statut der Wojwodina verkündet wurde; bedauert jedoch, dass die autonome Provinz Wojwodina im Vergleich zur früheren Rechtslage an Autonomie eingebüßt hat;

69.

bedauert, dass die Frage der Beteiligung der autonomen Provinz Wojwodina an der Finanzierung aus dem serbischen Staatshaushalt noch nicht in ausreichend gelöst worden ist;

70.

begrüßt, dass die autonome Provinz Wojwodina den Minderheiten weiterhin ein hohes Maß an Schutz bietet und das Verhältnis zwischen den Volksgruppen im Allgemeinen nach wie vor gut ist;

71.

registriert mit Sorge die nach wie vor schwache Verwaltungs- und Managementkapazität der lokalen Ebene, die weiterhin großen Unterschiede zwischen den Kommunen sowie die Untätigkeit des Nationalen Rats für Dezentralisierung und der interministeriellen kommunalen Finanzkommission;

72.

begrüßt die Schaffung eines GBA mit Serbien ab 2015, der den Beitrittsprozess begleiten und mit Vertretern der lokalen und regionalen Ebene in Serbien kooperieren wird; sieht der Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Serbiens erwartungsvoll entgegen;

73.

begrüßt die Einrichtung eines nationalen Konvents zur Europäischen Union als Plattform für die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft im Zusammenhang mit den Beitrittsverhandlungen; fordert breitere und zeitlich besser organisierte Konsultationen;

Albanien

74.

fordert die albanischen Behörden auf, weit im Vorfeld der Kommunalwahlen 2015 für die Unabhängigkeit der Wahlbehörden zu sorgen;

75.

stellt fest, dass Albanien nach den Fortschritten bei den Parlamentswahlen 2013 die Empfehlungen der Wahlbeobachtungsmission unter Leitung der OSZE/BDIMR umsetzen und dabei gerade schon mit Blick auf die Kommunalwahlen 2015 die Unabhängigkeit der Wahlbehörden stärken muss;

76.

begrüßt die Ernennung eines neuen Ministers für kommunale Angelegenheiten;

77.

stellt erfreut fest, dass die Dezentralisierungsreformen vorangekommen und die Arbeiten an der Festlegung der Aufgaben der lokalen Gebietskörperschaften im Rahmen der neuen Verwaltungsstruktur aufgenommen worden sind;

78.

fordert größere Anstrengungen zugunsten administrativer Reformen und der Stärkung der Verwaltungskapazitäten der lokalen Gebietskörperschaften in finanziell nachhaltiger Weise; stellt fest, dass die Verleihung des Kandidatenstatus Albanien die Chance bietet, seine öffentlichen Verwaltungen weiter zu reformieren, die Unabhängigkeit der Justiz zu verbessern, die Korruption und das organisierte Verbrechen zu bekämpfen und die Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Minderheiten, zu schützen;

79.

stellt fest, dass die Gesamtausgaben der Kommunalverwaltungen 2013 auf 2,2 % des BIP geschätzt wurden, während die Einnahmen auf 0,8 % des BIP verharrten und die kommunalen Steuern weiterhin die wichtigste Einnahmequelle der lokalen Gebietskörperschaften sind;

80.

hebt hervor, dass die lokalen Gebietskörperschaften noch nicht in vollem Umfang die Umsetzung des neuen Gesetzes über den öffentlichen Dienst eingeleitet haben;

81.

bedauert, dass die starke Politisierung nach wie vor das Verhältnis zwischen der Zentralregierung und den lokalen Regierungen beeinträchtigt, die Rolle der Verbände der lokalen Behörden einschränkt und die Zusammenarbeit zwischen diesen Verbänden beeinflusst;

82.

ruft die lokalen Behörden zu einem integrativen Dialog mit der Zivilgesellschaft und den lokalen Gemeinschaften auf;

83.

stellt mit Bedauern fest, dass die Zahl der lokalen Verwaltungseinheiten durch das im Juli verabschiedete Gesetz über die Gebiets- und Verwaltungsreform von 373 auf 61 drastisch reduziert wurde, Gemeinden aufgelöst und die bestehenden zwölf Regionen beibehalten worden sind, wobei keine Rücksicht auf die Belange der Minderheiten genommen wurde; unterstreicht, dass die lokale Identität und die Nähe zu den Bürgern bewahrt werden müssen;

84.

bedauert, dass die Personalführung und die Finanzkontrolle der lokalen Gebietskörperschaften nach wie unzureichend sind;

Bosnien und Herzegowina

85.

begrüßt die schriftliche Verpflichtung des Staatspräsidiums von Bosnien und Herzegowina, die von den führenden Politikern unterzeichnet sowie vom Parlament des Landes gebilligt wurde, Maßnahmen zu ergreifen, um die Funktionstüchtigkeit und Effizienz der Institutionen herzustellen und Reformen auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen durchzuführen sowie die Aussöhnung voranzutreiben und die Verwaltungskapazitäten zu stärken; betont, dass das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen nun in Kraft treten kann; fordert die neue Führung auf, sich mit der EU über einen Zeitplan für eine breit angelegte und umfassende Reformagenda zu einigen, die das Land voranbringt;

86.

weist auf den großen und ineffizienten öffentlichen Sektor hin, der zahlreiche Überschneidungen bei den Kompetenzen auf der Ebene des Gesamtstaats, der Entitäten sowie auf kommunaler bzw. kantonaler Ebene (vor allem in der Föderation) aufweist und auch weiterhin die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gefährdet;

87.

weist darauf hin, dass sich die derzeitige politische Lage in Bosnien und Herzegowina negativ auf die Fähigkeit des Landes auswirkt, sich mit einer Stimme zu EU-Angelegenheiten zu äußern. Wichtig ist die Einrichtung eines Koordinierungsmechanismus zu EU-Fragen, an dem die verschiedenen Regierungsebenen beteiligt sind;

88.

weist darauf hin, dass das Körperschaftsrecht weitgehend im Einklang mit der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung steht, allerdings ein Mangel an Klarheit bei der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Entitäten, Kantonen und Gemeinden und eine unzureichende finanzielle Autonomie auf kommunaler Ebene besteht;

89.

bedauert, dass Bosnien und Herzegowina keine Fortschritte bei der Verbesserung der Funktionsweise und Effizienz aller Regierungs- und Verwaltungsebenen erzielt hat und die Gleichberechtigung der drei Staatsvölker nicht erreicht hat, was ein wesentliches Hindernis für die Funktionsfähigkeit der Institutionen und des Staates ist;

90.

stellt mit Bedauern fest, dass das Reformtempo auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen nach wie vor schleppend ist bzw. gar von einem Stillstand gesprochen werden muss und dass die Behörden des Landes keine Fortschritte beim Aufbau der Strukturen vorweisen können, die zur indirekten Verwaltung der EU-Mittel erforderlich sind;

91.

verurteilt die nach wie vor auf allen staatlichen Ebenen zu beobachtenden Äußerungen gewisser Politiker, die die Bevölkerung des Landes spalten, sowie die Infragestellung der Funktionsfähigkeit des Staates Bosnien und Herzegowina;

92.

bedauert, dass die Wahlen am 12. Oktober 2014 nicht im Einklang mit dem Urteil in der Rechtssache Sejdić-Finci stattfanden, was die weitere Annäherung zwischen der EU und Bosnien und Herzegowina erschwert;

93.

begrüßt die aktive Teilnahme des Bezirks Brčko an den Beitrittsvorbereitungen sowie dessen starkes Engagement und die beträchtlichen Reformfortschritte, die erheblich größer sind als in anderen Verwaltungseinheiten des Landes;

Kosovo  (3)

94.

begrüßt das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und dem Kosovo;

95.

würdigt, dass das Kosovo und Serbien aktiv und konstruktiv an dem von der EU unterstützten Dialog teilnehmen;

96.

weist darauf hin, dass im Kosovo im Herbst 2013 erfolgreiche Bürgermeister- und Kommunalwahlen und am 8. Juni 2014 vorgezogene Parlamentswahlen durchgeführt wurden;

97.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass weitere Bemühungen um die Verbesserung der Kapazitäten der lokalen Behörden unternommen werden und das Ministerium für lokale Selbstverwaltung (MLGA) seine Leitlinien für die Gemeinden verbessert hat;

98.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass es nach wie vor eine politische Einflussnahme in der öffentlichen Verwaltung auf zentraler und lokaler Ebene gibt und dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um die einschlägigen Vorschriften zur Verhinderung von Korruption und zur Förderung der Integrität im öffentlichen Dienst in vollem Umfang umzusetzen;

99.

betont, dass sich die kosovarischen Behörden, insbesondere auf lokaler Ebene, stärker für den Schutz des kulturellen und religiösen Erbes einsetzen müssen;

100.

begrüßt den Umstand, dass im Norden des Kosovo erstmalig lokale Gebietskörperschaften nach kosovarischem Recht gegründet wurden;

101.

verweist darauf, dass die Bemühungen der lokalen Behörden um mehr Transparenz in der Beschlussfassung, die Umsetzung der Dezentralisierung und die Bemühungen zur Sicherstellung angemessener Unterstützung und Ressourcen für die lokalen Behörden fortgesetzt werden müssen;

102.

erwartet eine rasche Klärung der unlängst erhobenen Korruptionsvorwürfe gegen EULEX-Vertreter, um zu vermeiden, dass das Vertrauen in die Institutionen der EU geschwächt wird;

103.

registriert mit Besorgnis, dass nennenswerte Fortschritte bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität — erhebliche Hindernisse für die demokratische, soziale und wirtschaftliche Entwicklung des Kosovo — ausgeblieben sind;

104.

zeigt sich erfreut über gewisse Fortschritte, etwa dass Bürgermeister in Kosovo-weiten Wahlen gewählt worden sind und dass es mittlerweile mehr EU-finanzierte Projekt im Norden gibt; unterstreicht allerdings, dass ein Verbund der serbischen Kommunen gegründet werden sollte, damit keine parallelen Strukturen mehr nötig sind; stellt gleichzeitig fest, dass weitere anhaltende Anstrengungen erforderlich sein werden, um zu einer Annäherung der albanischen und serbischen Volksgruppe zu gelangen;

105.

empfiehlt, das Kosovo in sämtliche regionalen Kooperationsforen für den Westbalkan aufzunehmen, insbesondere in solche, die sich mit der lokalen Selbstverwaltung beschäftigen; empfiehlt überdies, dass das Kosovo und die kosovarischen Kommunen in die europäischen Gremien der lokalen Selbstverwaltung aufgenommen werden, darunter in den Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) und den Kongress der Gemeinden und Regionen in Europa (KGRE); unterstützt die Teilnahme des Kosovo an EU-Programmen, die das Kosovo in die Lage versetzen, auch auf lokaler Ebene bedeutende finanzielle Hilfen nutzen zu können;

106.

begrüßt die Ernennung von kommunalen Beamten für die europäische Integration in 35 Gemeinden.

Brüssel, den 16. April 2015

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Markku MARKKULA


(1)  Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/99 des UN-Sicherheitsrats und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.

(2)  CdR3127-2013_00_00.

(3)  Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/99 des UN-Sicherheitsrats und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zum Kosovo. Unabhängigkeitserklärung.


12.6.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 195/10


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Umsetzung des Weißbuchs Verkehr von 2011

(2015/C 195/02)

Berichterstatter

Spyros Spyridon (EL/EVP), Mitglied des Gemeinderats von Poros

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN  (1)

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

Verkehr als wesentlicher Faktor des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts

1.

betont, dass die Mobilität von Personen und Gütern eine Voraussetzung für die Verwirklichung der grundlegenden Ziele der EU in Bezug auf den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt sowie die Vollendung des Binnenmarktes ist. Der Verkehr trägt zur Wettbewerbsfähigkeit Europas und seiner Regionen bei, und die EU ist in diesem Bereich weltweit führend;

2.

weist auf die hohen anteiligen Kosten des Verkehrs bei Gütern und Haushalten hin: 13,2 % der Ausgaben der Privathaushalte und bis zu 15 % des Preises von Gütern entfallen auf den Verkehr. Zugleich ist der Verkehrssektor nach wie vor zu 96 % auf Erdöl angewiesen, das großteils in instabilen Regionen der Welt gefördert wird;

3.

stellt fest, dass keine Zwischenziele festgelegt wurden, was eine Bilanz erschwert. Vor dem Hintergrund der Neubesetzung der Kommission, der bevorstehenden Bewertung der Umsetzung des Weißbuchs sowie der sich rasch verändernden Rahmenbedingungen (Wirtschaftskrise, weitergehende geopolitische Entwicklungen mit Einfluss auf den Verkehrsbereich) erscheint gleichwohl eine Teilbilanz der bisherigen Entwicklungen angebracht;

4.

stellt fest, dass die ehrgeizigen Ziele des Weißbuchs treibende Kraft für die Erzielung von Fortschritten darstellen; weist darauf hin, dass die Maßnahmen in den Bereichen Verkehr, Umwelt, Innovation und Sozialpolitik sowie Wirtschaft ineinander wirken; schlägt vor, diese Ziele mit Zielen zur Verringerung der Ölabhängigkeit, der Lärmminderung, der Senkung der Luftverschmutzung und der hohen Kosten sowie mit der Bekämpfung des Klimawandels infolge der Treibhausgasemissionen zu verknüpfen;

5.

legt der Europäischen Kommission nahe, bei ihrer Halbzeitbilanz und bei der etwaigen Aktualisierung der Ziele neue Fragen zu berücksichtigen wie die geopolitischen Entwicklungen, die Verlagerung der Verkehrsströme, das Auftauchen neuer Konkurrenten, neue technologische Entwicklungen, Sozialdumping sowie die besonderen Gegebenheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten und Regionen. Sie sollte ferner Zwischenziele mit Blick auf die Zeit nach 2020 festlegen;

6.

begrüßt die Weitsicht, die die Europäische Kommission mit der Annahme einer Reihe von Legislativvorschlägen und -initiativen mit Blick auf die Maßnahmenpakete zum Schienenverkehr, zum Luftverkehr und zur Hafenpolitik an den Tag gelegt hat, und fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, deren rasche Annahme zu beschleunigen. Derartige EU-Maßnahmen sollten im Einklang mit den Grundsätzen der Subsidiarität und eines möglichst geringen Verwaltungsaufwands gestaltet werden;

7.

fordert zudem, ein mindestens ebenso großes Augenmerk auf die öffentlichen Verkehrsmittel in der Stadt zu legen, die ein wichtiger Bestandteil des öffentlichen Verkehrssystems sind und die größten unmittelbaren Auswirkungen auf die Umwelt und die Lebensqualität der meisten Bürger in den am dichtesten besiedelten Teilen der EU haben können;

8.

weist darauf hin, dass im Interesse einer höheren Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Verkehrs- und Logistikbranche gegenüber der Konkurrenz aus anderen Teilen der Welt vor allem der freie Waren- und Güterverkehr im EU-Binnenmarkt selbst zu gewährleisten ist;

Wechselbeziehung zwischen Wettbewerbsfähigkeit der Regionen und Qualität des Verkehrs

9.

betont die weiter gefasste Rolle der Gebietskörperschaften bei der Planung des städtischen und regionalen Nahverkehrs und der Mobilität sowie deren entscheidenden Stellenwert für die Lebensqualität der Bürger und die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind für die Planung und Instandhaltung der Netze, die Parkmöglichkeiten, die Zugänglichkeit und die Kontrolle der Einhaltung der Umweltnormen zuständig und müssen daher auf der Grundlage einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit und eines Mehrebenenansatzes eingebunden werden. Der AdR fordert eine aktivere Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an den Entscheidungsfindungsverfahren;

10.

weist darauf hin, dass die städtische Verkehrsplanung unmittelbar mit der Stadt- und Raumplanung zusammenhängt; macht erneut auf das Konzept der Planung einer nachhaltigen urbanen Mobilität aufmerksam (einschließlich der Preisgestaltung), bei der die EU eine Harmonisierung fördern, allerdings diesbezüglich keine Regulierungsfunktion haben sollte;

11.

weist erneut darauf hin, dass es zur Gewährleistung eines hochwertigen Verkehrs in ganz Europa unerlässlich ist, die gleiche Aufmerksamkeit und Unterstützung, die den transeuropäischen Verkehrsnetzen zuteilwird, auch den Orten zu widmen, in denen die Verkehrsströme ihren Anfang nehmen und enden. An diesen Anfangs- und Endpunkten müssen alle Arten und Erscheinungsformen von Verkehr umfassend unterstützt und in die Überlegungen mit einbezogen werden;

12.

stellt fest, dass der Verkehrssektor — obwohl es im Weißbuch heißt, die Gewährleistung eines effizienten Verkehrs in allen Regionen sei eine Grundvoraussetzung für das künftige Wohlergehen, — von der Kommission zunehmend wie jedes andere Segment des freien Marktes aufgefasst wird, und das nicht nur bei der Bewertung der öffentlichen Beihilfen. Öffentliche Transportunternehmen (oder Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft) geraten oft in eine schwierige Lage, wenn private Betreiber lukrative Strecken und Verbindungen übernehmen (manchmal auch zu Dumpingpreisen mit dem Ziel, auf Dauer eine Monopolstellung zu erhalten), während die öffentlichen Betreiber und Verkehrsunternehmen (einschließlich der Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft) lediglich die unrentablen Strecken und Verbindungen bewirtschaften. Wird in dem Weißbuch der Verkehr nicht nur als Gewerbe, sondern als Instrument zur Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wohlstands in der EU und ihren einzelnen Regionen aufgefasst, muss der Ansatz bezüglich der öffentlichen und vergleichbaren Betreiber im Vergleich zu den Privatunternehmen grundlegend geändert werden. Private Betreiber fassen den Verkehr ganz selbstverständlich einzig und allein als Mittel zur Erwirtschaftung eines kommerziellen Gewinns auf — ohne dass dabei auf die Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit einzelner Regionen und der EU als Ganzer Rücksicht genommen würde;

13.

befürwortet die Förderung des nichtmotorisierten Verkehrs (Fahrrad, Zufußgehen) für kurze Entfernungen, da dies die umweltfreundlichste, wirtschaftlich günstigste und oft auch schnellste Lösung ist. Geeignete Verkehrsnetze und die Förderung von Maßnahmen, die ein Umdenken, insbesondere in Bezug auf die Förderung und die Nutzung dieser Art von Verkehr, anstoßen können, werden zu diesem Ziel beitragen;

14.

spricht sich dafür aus, für den Gütertransport über lange Strecken die Intermodalität zwischen nachhaltigen Verkehrsträgern und die Verkehrsverlagerung von der Straße auf die nachhaltigen Verkehrsträger Schiene, See- und Binnenschiffsverkehr zu fördern;

15.

betont, dass zufriedenstellende Verkehrsnetze und -träger mit ausreichender Finanzierung für geografisch und demografisch benachteiligte Regionen wie Regionen mit geringer Siedlungsdichte sowie Inseln, Gebiete in äußerster Randlage, Grenzgebiete und Berggebiete ein wesentliches Element zur Verwirklichung des Ziels des territorialen Zusammenhalts sind. Die Bedürfnisse derartiger Regionen werden bei den verkehrsrelevanten Maßnahmen und Programmen der EU nicht ausreichend berücksichtigt; hält eine umsichtige Planung für notwendig, bei der Umweltanforderungen, die Bedürfnisse der Erbringer von Verkehrsdienstleistungen sowie eine vernünftige Bepreisung unter einen Hut gebracht werden;

16.

betont angesichts der Tatsache, dass in den neuen Mitgliedstaaten immer noch hochwertige grundlegende Verkehrsanbindungen fehlen — und das nicht nur im Bereich des TEN-V-Netzes, sondern insbesondere auch auf dem Gebiet der grundlegenden regionalen und lokalen Anbindungen (Umgehungsstraßen, herkömmliches regionales und örtliches Straßennetz, von dem die Mobilität der Arbeitskräfte abhängt, usw.), die für die Wettbewerbsfähigkeit dieser Regionen von grundlegender Bedeutung sind —, dass das Verkehrsproblem und die Förderung des Verkehrs in den neuen Mitgliedstaaten ganz anders angegangen werden müssen als in den alten Mitgliedstaaten, in denen diese Infrastruktur bereits besteht;

17.

betont, dass für den Zusammenhalt der Grenzregionen und die Entwicklung der Zusammenarbeit in den Grenzgebieten grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen auf lokaler und regionaler Ebene von großer Bedeutung sind. Dies wurde bei der Konzipierung der Programme für die grenzübergreifende Zusammenarbeit 2014-2020 leider nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt;

18.

betont, dass der Gewährleistung eines hohen Niveaus der Verkehrsdienstleistungen für schutzbedürftige Gruppen sowie in Regionen mit demografischen Herausforderungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss;

19.

betont den grundlegenden Zusammenhang zwischen der Bereitstellung eines zuverlässigen, flexiblen und qualitativ hochwertigen Verkehrssystems und der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusbranche;

20.

stellt enttäuscht fest, dass sich mit Blick auf ein einziges intermodales Ticket für die gesamte Reise, insbesondere im kombinierten Verkehr über regionale oder nationale Grenzen hinweg, bislang nur wenig getan hat; erwartet bis 2020 erhebliche Fortschritte in diesem Bereich;

21.

weist darauf hin, dass bei den europaweiten multimodalen Verkehrsinformationssystemen und bei der Fahrscheinausstellung kaum Fortschritte erzielt wurden und die meisten Mitgliedstaaten bislang noch nicht einmal über ein eigenes nationales Fahrplansystem verfügen, das sämtliche innerstaatlichen Fahrpläne zusammenfasst und die Suche nach öffentlichen Verkehrsverbindungen innerhalb der Landesgrenzen und die Fahrscheinbuchung ermöglicht. Informationen im multimodalen Verkehr sind eines der Mittel, durch die das Interesse der Reisenden an der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel deutlich erhöht werden kann; vertritt darüber hinaus die Auffassung, dass bei der Nutzung und Vernetzung derartiger Systeme nicht nur die in den Fahrplänen enthaltenen statischen Informationen verarbeitet werden sollten, sondern gleichzeitig auch das immense Potenzial an Informationen genutzt werden sollte, die mittels GNSS, insbesondere über Galileo, ermittelt werden können;

22.

begrüßt die Fortschritte, die in Bezug auf die Fahrgastrechte erzielt wurden; stellt jedoch fest, dass die Bereitstellung von Informationen und die Fahrgastrechte selbst je nach Verkehrsmittel sehr unterschiedlich sind, und fordert mehr Vereinheitlichung im Interesse der Nutzer; er fordert außerdem, dass diese von der Europäischen Union zuerkannten Rechte von den Mitgliedstaaten umfassender angewandt werden, die momentan noch jede mögliche Ausnahmeregelung nutzen, um deren Anwendung zu beschränken;

23.

unterstreicht, dass die schwierigste Etappe in Bezug auf Reiseinformationen und Fahrscheinausstellung die sogenannte „erste und letzte Meile“ ist, d. h. die Teilstrecke, die im Allgemeinen in die Zuständigkeit der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften fällt. Daher müssen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Verwirklichung und Überprüfung der einzelnen Lösungen eingebunden werden, um die Funktionstüchtigkeit des Systems insgesamt zu gewährleisten;

24.

bedauert, dass nur vier Mitgliedstaaten die Verordnung über die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr uneingeschränkt anwenden, und fordert alle anderen Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die geltenden Ausnahmen aufzuheben;

25.

weist darauf hin, dass die mangelnde Harmonisierung der Vorschriften zwischen den Mitgliedstaaten zu Wettbewerbsverzerrungen führt, wodurch die Verkehrsbelastung möglicherweise verlagert wird, was wiederum ökologische, verkehrstechnische und administrative Auswirkungen hat;

26.

durch die Schaffung guter Verkehrsinfrastruktur und einer guten Anbindung werden alle Regionen wirtschaftlich gestärkt und attraktiver für Direktinvestitionen, wodurch sowohl ihre eigene Wettbewerbsfähigkeit als auch die Wettbewerbsposition der EU insgesamt verbessert wird;

27.

ist der Auffassung, dass die Zuständigkeiten der nationalen Durchsetzungsstellen für Fahrgastrechte im grenzüberschreitenden Reiseverkehr geklärt werden müssen;

Auf dem Weg zu einem integrierten, zuverlässigen, sauberen und sicheren Verkehrssystem in Europa

28.

weist auf den unterschiedlichen Entwicklungsstand und die Fragmentierung des Verkehrsnetzes in den europäischen Regionen hin, insbesondere im Schienen- und Straßenverkehr. Die Stärkung des Wettbewerbs erfordert ein hochwertiges Verkehrsnetz sowie die Schaffung flexibler Finanzinstrumente; hält den Ausbau des TEN-V-Netzes, insbesondere zur Förderung des Schienengüterverkehrs, und eines Netzes von Regionalflughäfen in diesem Zusammenhang für unerlässlich;

29.

befürwortet die Internalisierung der externen Kosten (soziale und ökologische Kosten, einschließlich der durch Unfälle, Luftverschmutzung, Lärm und Stau verursachten Kosten) sowie das Nutzer- und Verursacherprinzip, um damit Marktoptionen mit Nachhaltigkeitsanforderungen in Einklang zu bringen. Dabei sollte geprüft werden, ob mit weiteren Maßnahmen die schrittweise Einführung eines verbindlichen harmonisierten Internalisierungssystems für Nutzfahrzeuge im gesamten Fernstraßennetz erreicht werden kann, mit dem die jetzige Situation beendet wird, dass internationale Spediteure die Eurovignette, fünf nationale Vignetten und acht verschiedene Mautsender und Mautverträge haben müssen, um die europäischen Mautstraßen ungehindert befahren zu können;

30.

nimmt die Fortschritte zur Kenntnis, die bei der Straßenverkehrssicherheit erzielt worden sind, stellt aber auch Unterschiede bei den Rechtsvorschriften und Standards zwischen den Mitgliedstaaten fest, beispielsweise beim Gefahrguttransport; fordert erneut ein wissenschaftliches Modell für die Internalisierung der Kosten, vor allem in Bezug auf Unfälle im Straßenverkehr;

31.

stellt fest, dass die Sicherheit der Passagiere im Personenverkehr, insbesondere im Flugverkehr, nicht nur vom einwandfreien technischen Zustand abhängt, sondern auch von der regelmäßigen Begutachtung der Besatzungen und der ständigen Verbesserung der Sicherheitsvorschriften, und fordert die zuständigen Stellen auf, in diesen Punkten unverzüglich aktiv zu werden;

32.

begrüßt die Initiative „shift2rail“ und die Förderung des „Blauen Gürtels“, verweist jedoch zugleich darauf, dass die Verlagerung auf den Schienen- und Binnenschiffs- bzw. Seeverkehr trotz der Verkehrsüberlastung auf den Straßen und in der Luft noch nicht ausreichend vorangekommen ist. Schienen- und Schiffsverkehr können noch stärker zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und der Unfälle beitragen. Daher müssen Ausbau und Vollendung des TEN-V-Netzes ebenso gefördert werden wie die Vereinheitlichung von Kriterien und Normen zwischen den verschiedenen Eisenbahnbehörden und ein leichterer Zugang für neue Betreiber im Rahmen des freien Wettbewerbs;

33.

begrüßt die konkrete Umsetzung der Fazilität „Connecting Europe“, sieht jedoch mit Sorge, dass der Juncker-Plan 2,7 Milliarden Euro „abziehen“ wird, obwohl die Mittelausstattung der Fazilität „Connecting Europe“ ohnehin schon nicht für die Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes reicht; bedauert in diesem Zusammenhang den offenkundigen Mangel an Investitionen seitens der Europäischen Union in ein effizientes und nachhaltiges Verkehrssystem und in den ökologischen Wandel;

34.

fordert die Mitgliedstaaten auf, als Reaktion auf den jüngsten Bericht des Europäischen Rechnungshofes Maßnahmen zur Beseitigung von Engpässen in der Schifffahrt zu ergreifen (Brücken, Schleusen, Breite von Flüssen usw.), diese Maßnahmen zu koordinieren sowie für die Vollendung der Infrastrukturprojekte und die Umsetzung der Instandhaltungsprogramme zu sorgen;

35.

stellt fest, dass ein Hinweis auf den kombinierten Verkehr in Bezug auf Seeverkehr bzw. Binnenschifffahrt und Flugverkehr sowie auf die Entwicklung von Wasserflugzeugen fehlt, und fordert, dass all diese Aspekte in die Verkehrsplanung einbezogen werden;

36.

unterstützt die Initiative zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums und fordert die Europäische Kommission auf, im Interesse des Wettbewerbs ein transparentes System für die Zuweisung von Zeitnischen zur besseren Auslastung der Flughäfen vorzulegen; weist auf das Problem der Verspätungen bei Abflügen und Ankünften hin, das zu steigenden Kosten führt, und fordert die Prüfung möglicher Umweltauswirkungen bei Erweiterung des Flugraums durch Schadstoffemissionen in die Troposphäre;

37.

fordert koordinierte Maßnahmen zur Stärkung des multimodalen Verkehrs, vor allem durch Herstellung der entsprechenden Anbindung an die Umschlagplätze (Flughäfen, Häfen und intermodale Verkehrszentren), und verweist auf die gebührende Koordinierung an den Grenzen der Mitgliedstaaten, die von Europäischen Verbünden für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) geleistet werden könnte;

38.

begrüßt besonders die Fortschritte, die bei der Ermittlung alternativer Quellen und Verfahren für die Finanzierung großer Verkehrsprojekte erzielt wurden, die eine langfristige Planung und Finanzierung erfordern; verweist jedoch auf die unterschiedlichen Konzepte zur Förderung alternativer Quellen und die fehlende Progressivität der gewährten Hilfen in Bezug auf die „Reinheit“ der alternativen Antriebssysteme; ruft daher zu einer verstärkten Förderung der Antriebssysteme auf, die keine oder nur ein Minimum an Emissionen freisetzen und für die die notwendige Infrastruktur nachweisbar bereits existiert und funktioniert (z. B. für Straßenbahnen und Oberleitungsbusse);

39.

betont, dass die technischen und rechtlichen Entwicklungen im gesamten Verkehrsbereich neue Fähigkeiten der Nutzer bedingen werden; fordert die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission auf, bei der Planung und Programmgestaltung zur vollständigen Umsetzung die Notwendigkeit ständiger Weiterbildung und deren Kosten zu berücksichtigen;

40.

nimmt den rasanten Wandel der Arbeitsbedingungen im Verkehrssektor zur Kenntnis und fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Vorschriften und die Sozialrechte stärker zu harmonisieren, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und unlauterem Wettbewerb vorzubeugen;

41.

betont, dass für einen umweltschonenderen Verkehr auch Maßnahmen zur Förderung des öffentlichen Verkehrs sowie Forschung im Bereich sauberere Kraftstoffe und effizientere Motoren notwendig sind. Hierfür sind Maßnahmen zur Förderung der Nutzung von Hybridfahrzeugen sowie des elektrifizierten Verkehrs erforderlich;

42.

unterstreicht die Bedeutung der technologischen Innovation durch alternative Kraftstoffe und erneuerte Infrastrukturen für eine nachhaltige, umweltfreundliche und CO2-arme Wirtschaft, damit die europäischen Unternehmen die Exporte ausweiten, das Wachstum ankurbeln und Arbeitsplätze schaffen können;

Europa muss sein erfolgreiches Verkehrsmodell exportieren

43.

befürwortet erneut die internationalen Anstrengungen der Europäischen Union zum Export ihrer Verkehrsmodelle durch ihre aktive Mitarbeit in internationalen Foren;

44.

Qualität und Sicherheit der europäischen Verkehrsnetze, die auf hohen Standards beruhen, sind ein Vorbild für Drittstaaten und tragen zugleich zur Sicherheit und Lebensqualität der Europäer selbst bei. Der Export der europäischen Modelle und die Erschließung der internationalen Märkte stärken zudem die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie;

45.

stellt fest, dass der Verkehr ein besonders komplexer Sektor ist und unter anderem die Fragenkomplexe Infrastruktur, Informationstechnologien, Forschung und Innovation, Fahrzeugnormen und das Nutzerverhalten beinhaltet; fordert die Mitgliedstaaten und die Organe auf, die gebotene Aufmerksamkeit an den Tag zu legen, um die Koordinierung zwischen diesen verschiedenen Aspekten mit einem möglichst geringen Verwaltungsaufwand und in enger Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Sinne eines optimalen Ergebnisses zu gewährleisten.

Brüssel, den 16. April 2015

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Markku MARKKULA


(1)  Es wird auf Artikel 55 Absatz 2 GO verwiesen, in dem es heißt: „Stellungnahmen des Ausschusses zu Vorschlägen für Gesetzgebungsakte [...] müssen eine Einschätzung enthalten, inwieweit bei dem Vorschlag das Subsidiaritätsprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingehalten werden“.


12.6.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 195/15


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Die Zukunft der Milchwirtschaft

(2015/C 195/03)

Berichterstatter

René SOUCHON, Präsident der Region Auvergne (FR/SPE)

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

I.   ANALYSE DES KONTEXTS

Entwicklung der Lage auf dem Milchmarkt

1.

nimmt zur Kenntnis, dass die Europäische Kommission in ihrem Bericht COM(2014) 345 final vom 13. Juni 2014, der auf der Grundlage der Mitte März 2014 verfügbaren Daten erstellt wurde, zu dem Schluss gelangt, dass die Lage auf dem Milchmarkt auf kurze und mittelfristige Sicht günstig sei und die Abschaffung der Quotenregelung problemlos verlaufen sollte. Die Kommission räumt ein, dass es noch offene Fragen gebe, vertritt jedoch die Auffassung, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch zu früh sei, um die Auswirkungen des Auslaufens der Quotenregelung abzuschätzen, weshalb sie erst 2018 neue Legislativvorschläge vorlegen wolle;

2.

ist der Ansicht, dass sich die überaus günstige Markt- und Preisentwicklung seit März 2014 unter dem Einfluss dreier Faktoren — starke weltweite Produktion, geringere globale Nachfrage und Russland-Embargo — umgekehrt hat. Im Zusammenspiel mit dem starken Anstieg der europäischen Produktion tragen diese drei Elemente zu einem erheblichen Milchpreisverfall bei;

3.

weist darauf hin, dass in den Prognosen für das erste Halbjahr 2015 von einem Rückgang der Preise und der Lagerbestände an Milchprodukten ausgegangen wird, der noch stärker als im Jahr 2009 ausfallen könnte, wobei erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten und manchmal sogar innerhalb eines Mitgliedstaats auftreten können;

Umsetzung des „Milchpakets“

4.

entnimmt dem Bericht der Kommission, dass die vertragliche Bindung vom Volumen her nach wie vor unerheblich ist, was das Austarieren des Kräfteverhältnisses zugunsten der Hersteller erschwert. Die Genossenschaften, die in Europa über 60 % der Milch vermarkten, haben sich aus der vertraglichen Bindung und der Produktionskontrolle ausgeklinkt, indem sie schon im Vorhinein angekündigt haben, dass sie die gesamte von ihren Mitgliedern hergestellte Milch einsammeln werden. All dies schränkt die Wirksamkeit der Maßnahmen des „Milchpakets“ stark ein;

5.

weist darauf hin, dass der sehr starke Anstieg der Produktion und Sammlung in der gesamten EU im Jahr 2014 ein Zeichen dafür ist, dass sich die vertragliche Bindung nicht auf die EU-weite Angebotssteuerung ausgewirkt hat (und sich auch in Zukunft nicht auswirken wird), da die Molkereien nunmehr in einem offenen Wettbewerb untereinander stehen;

6.

stellt fest, dass der Handel als das letzte Glied in der Milchversorgungskette häufig Milch und Milcherzeugnisse für den Endverbraucher für Lockangebote verwendet. Dies geschieht zu niedrigen Preisen, die sich rückwirkend auf die gesamte Kette bis hin zum Erzeuger auswirken. Letztendlich muss der Erzeuger die Folgen dieser aggressiven Handelspraktiken tragen, denn in vielen Fällen kann er mit dem Erlös nicht einmal die Produktionskosten decken;

7.

stellt fest, dass die nicht im „Milchpaket“ vorgesehenen Sondermaßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Russland-Embargo ergriffen wurden, mit Blick auf die seit August 2014 entstandenen Verluste eindeutig unzureichend sind;

8.

stellt des Weiteren fest, dass die im „Milchpaket“ geschaffene Möglichkeit zur Angebotssteuerung für Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) bisher kaum genutzt zu werden scheint (für drei französische und zwei italienische Käse), ersucht die Europäische Kommission um weitere Informationen bezüglich laufender Anträge und spricht sich für die Propagierung dieser Möglichkeit in den Mitgliedstaaten aus. Ferner fordert er die Kommission auf, die Regelungen für die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) und die geschützte geografische Angabe zu vereinfachen;

Perspektiven für die Zeit nach Auslaufen der Quotenregelung

Kurzfristig:

Auswirkungen auf die EU-weite Milcherzeugung

9.

weist darauf hin, dass laut der für die Konferenz „Die europäische Milchwirtschaft: Entwicklung nach 2015“ vom 24. September 2013 erstellten Analyse sowie dem Kommissionsbericht 2014-2024 die Zunahme der Milcherzeugung der EU primär vom Weltmarkt abhängt, der zwar nur 7 Prozent der weltweiten Produktion ausmacht, jedoch von scharfem Wettbewerb gekennzeichnet ist. Milchpulver stellt zwei Drittel der von drei Hauptexporteuren (EU, Neuseeland und USA) gelieferten Mengen dar. Nach Einschätzungen der OECD und der FAO wird die weltweite Nachfrage nach Milchprodukten bis 2023 jährlich um rund 2 % steigen. Es ist fortwährend erforderlich, neue Absatzmärkte zu suchen und zu erschließen, den Weltmarktanteil der EU anzuheben, für einen fairen Zugang für Exporteure aus der EU zu sorgen und Anreize für einen Anstieg der Ausfuhren zu schaffen. Mit der Verbesserung des Wissenstransfers, der Forschung und der Innovation und den Maßnahmen für eine bessere Qualität und Kennzeichnung werden die Milcherzeugnisse aus der EU zusätzlich aufgewertet und ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Binnenmarkt und dem Weltmarkt erhöht;

10.

weist darauf hin, dass laut dieser Analyse vom September 2013 ein zunehmender Anteil der in der EU produzierten Milch zu Erzeugnissen mit höherer Wertschöpfung verarbeitet werden und die Herstellung offen verkaufter, nicht weiterverarbeiteter Milch entsprechend sinken wird;

11.

stellt fest, dass in der Analyse auf die zunehmend ungleiche Verteilung der Wertschöpfung innerhalb der Versorgungskette der Milchwirtschaft zugunsten der Verarbeitungsbetriebe hingewiesen wird;

12.

stellt überdies fest, dass allgemein davon ausgegangen wird, dass die Abschaffung der Quoten zu einer weiteren Konzentration der Milchproduktion in den größten Betrieben und in bestimmten Regionen der EU führen wird;

13.

ist der Auffassung, dass die EU nicht über wirksame Instrumente zur Eindämmung der Schwankungen der Milcherzeugerpreise verfügt;

14.

stellt außerdem fest, dass ein Großteil der jüngsten Investitionen in der europäischen Milchwirtschaft überwiegend in Trockentürme für Milchpulver und weniger in die Verarbeitung von Milch zu Produkten mit hoher Wertschöpfung wie Käse geflossen ist (50 Prozent in Milchpulver gegenüber 20 Prozent in Käse (1));

15.

ist der Meinung, dass die Konzentration der Produktion auf die größten Betriebe nicht per se eine Effizienz- bzw. Einkommensgarantie darstellt, wie sich am Beispiel Dänemark ersehen lässt;

Vorhersehbare Auswirkungen auf die regionale Ebene und deren Folgen

16.

weist darauf hin, dass es nach Auslaufen der Quotenregelung laut mehrerer Studien (2) tatsächlich zu einer Konzentration der Milcherzeugung in den produktivsten Gebieten mit dem höchsten Milchanfall und den geringsten Sammelkosten sowie zu einem Rückgang bzw. zur Einstellung der Milcherzeugung in den sogenannten benachteiligten bzw. sensiblen Gebieten kommen wird; betont, dass die Milchwirtschaft in diesen Regionen — abgelegenen Gebieten, Berggebieten oder Regionen in äußerster Randlage — als Erwerbszweig kaum zu ersetzen ist und zudem eine wichtige Rolle für die Gesellschaft und die Umwelt spielt;

17.

bedauert, dass es keine bzw. nur wenige Studien eigens zur Zukunft der benachteiligten Gebiete im Falle einer schrittweisen Einstellung der Milchproduktion gibt, wobei die Kommission in ihrem Bericht aus dem Jahr 2014 nur zu dem Schluss kommt, dass es noch zu früh ist, um zu beurteilen, ob sich das „Milchpaket“ erheblich auf den Milchsektor in benachteiligten Regionen ausgewirkt hat;

18.

bedauert insbesondere das Fehlen spezifischer Studien mit dem Schwerpunkt auf Regionen, in denen die Milcherzeugung nicht nur für die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen von entscheidender Bedeutung ist, sondern auch eine strategische Hebelwirkung für andere Wirtschaftszweige wie den Tourismus hat. Nur selten wird die Zahl der Höfe und der Arbeitsplätze in diesen Gebieten berücksichtigt, und dem Beitrag, den diese zu öffentlichen Gütern (Qualität von Wasser und Landschaft, Artenvielfalt, Qualität der Produkte, Ökotourismus, regionale Märkte usw.) sowie zu anderen Wirtschaftszweigen leisten, wird überhaupt nicht Rechnung getragen;

19.

stellt fest, dass die jüngsten Studien der Kommission sowie Experten für fast alle osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Polens) eine beschleunigte Einstellung der Milchwirtschaft prognostizieren, wobei die Milchviehhaltung dort oftmals die wichtigste landwirtschaftliche Aktivität ist, wodurch die Fähigkeit der ländlichen Gebiete zur Eindämmung der Landflucht beeinträchtigt wird;

20.

ist zudem der Auffassung, dass die Gesamtverluste an Arbeitsplätzen, die durch eine Einstellung der Milchproduktion zugunsten des Getreideanbaus in den „Zwischengebieten“ mit Ackerbau und Tierhaltung drohen, dringend beziffert werden müssen;

21.

weist nachdrücklich darauf hin, dass die Maßnahmen zur Absicherung, etwa die öffentlichen Interventionen und die Beihilfen für die private Lagerhalterung, nicht geeignet sind, die andauernden Schwankungen oder eine Krise im Milchsektor abzufedern. Die Situation wird durch das Russland-Embargo, das insbesondere die baltischen Staaten und Finnland trifft, noch weiter verschärft;

Mittelfristig:

22.

stellt fest, dass die Europäische Kommission trotz Auslaufen der Quotenregelung in ihren jüngsten Prognosen von einem moderaten Anstieg der Produktion in der EU ausgeht, was hauptsächlich auf die in einzelnen Mitgliedstaaten immer strengeren Umweltauflagen zurückzuführen sei. Der 2014 verzeichnete Produktionsanstieg zeigt jedoch, dass das Zusammenspiel eines guten Milchpreises mit einer guten Futtermittelernte zu einem erheblichen und gänzlich unvorhergesehenen Milchüberschuss geführt hat;

23.

weist darauf hin, dass der Durchschnittspreis für Milch laut Kommission im Zeitraum 2016-2024 um die 350 € pro Tonne betragen sollte, wobei in acht von zehn Jahren mit Schwankungen des Milchpreises zwischen 300 und 400 € pro Tonne und in zwei von zehn Jahren mit noch stärkeren Fluktuationen zu rechnen sei;

24.

ist der Auffassung, dass sich eine derartige Volatilität und die von ihr verursachten erheblichen Störungen und Ungewissheiten für den Sektor Milch und Milcherzeugnisse in Europa weder mit umfangreichen Investitionen in Viehhaltungsbetriebe noch mit Betriebsneugründungen vereinbaren lassen und vor allem in den Regionen mit größeren Nachteilen und geringeren Größenvorteilen wie den Berggebieten und den Gebieten in äußerster Randlage zu spüren sein werden;

25.

stellt darüber hinaus fest, dass sich die EU-Betriebe der Konkurrenz einiger weniger, aber starker weltweiter Exporteure (Neuseeland, USA, Australien) gegenüber sehen, die einen historisch gewachsenen Zugang zu den asiatischen Märkten haben und ausschlaggebend für die Milchpreisgestaltung auf dem Weltmarkt sind;

26.

ist der Meinung, dass Wachstum des globalen Marktes und Anstieg der globalen Nachfrage nicht gleichzusetzen sind, da sich Letztere auf mittlere und lange Sicht relativ gleichmäßig entwickelt, während die Entwicklung des globalen Marktes weniger berechenbar ist und nur 7 Prozent der Produktion und die Überschüsse einiger Staaten betrifft;

27.

erachtet es für inakzeptabel, dass der Milcherzeugerpreis in der EU so stark an die Weltmarktpreise gekoppelt ist, obwohl 90 Prozent der EU-Produktion auf dem europäischen Markt vermarktet werden;

Risiken und Chancen der in Verhandlung befindlichen Handelsabkommen für die europäische Milchwirtschaft

28.

ist der Auffassung, dass sich die einzelnen Freihandelsabkommen und regionalen Handelsabkommen, die derzeit ausverhandelt werden, auf die Nachfrage nach Milchprodukten und die Exportmöglichkeiten auswirken werden;

29.

weist darauf hin, dass das größte Risiko, das diese Abkommen für die europäische Milchviehhaltung und die Verbraucher bergen, in der Verwässerung der Qualitäts- und Lebensmittelsicherheitsstandards für die europäischen Bürgerinnen und Bürger, aber auch in der Nicht-Anerkennung geschützter Ursprungsbezeichnungen besteht, wie sie von der Milchwirtschaft gefordert wird;

30.

ist zudem der Auffassung, dass das derzeit mit den USA verhandelte Abkommen über die Harmonisierung und den substanziellen Abbau von Zöllen, so wie es im EU-Verhandlungsmandat vorgesehen ist, für die Milchwirtschaft sowohl Chancen als auch Risiken birgt, vor allem da die Zölle auf Milchprodukte auf europäischer Ebene oftmals deutlich höher sind, wohingegen die Unterstützung der amerikanischen Milchproduzenten im Rahmen der Farm Bill 2014-2018 verstärkt wird;

31.

stellt fest, dass die EU vor der Unterzeichnung eines Wirtschaftspartnerschaftsabkommens mit Westafrika steht, in dem die Aufhebung der für diese Gruppe von Ländern geltenden Zölle für mindestens 75 Prozent ihrer Exporte vorgesehen ist, darunter auch für Milchpulver. Ein Anstieg der EU-Exporte würde jedoch die Entwicklung der Milchviehhaltung und der kleinen Molkereien in den Ländern Westafrikas untergraben und die Abwanderung der Landbevölkerung in die Städte und nach Europa beschleunigen;

II.   VORSCHLÄGE UND POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

Umfassende Nutzung der EU-Instrumente

Verstärkung des Sicherheitsnetzes

32.

erinnert daran, dass im Rahmen der neuen GAP (2014-2020) ein Sicherheitsnetz für die Milchwirtschaft gespannt und ein Rechtsrahmen geschaffen wurden, die der Kommission eine Reaktion auf außergewöhnliche Situationen ermöglichen;

33.

ist der Auffassung, dass dieses Sicherheitsnetz (217 Euro pro Tonne) nicht stark genug ist, um bei einem Milchpreisverfall Schutz zu bieten;

34.

schlägt der Kommission vor, dafür Sorge zu tragen, dass der Interventionspreis die Produktionskosten stärker widerspiegelt und besser an Marktveränderungen angepasst ist. Der derzeitig geltende, seit 2008 unveränderte Interventionspreis muss überprüft werden, um den steigenden Produktions- und Betriebsmittelkosten Rechnung zu tragen, wobei diese Prüfungen regelmäßig vorgenommen werden sollten;

Verbesserung der Instrumente des „Milchpakets“

35.

stellt fest, dass die Einrichtung von Erzeugerorganisationen in den Ländern, die Lieferverträge für Milch verpflichtend eingeführt haben, nicht das gewünschte Ergebnis gebracht hat, da die Verarbeitungsbetriebe die Verträge weiterhin direkt mit den einzelnen Erzeugern aushandeln und diesen dabei eine äußerst kurze Vertragsdauer ohne garantierten Milchpreis aufzwingen; schlägt daher vor, statt auf direkte Verträge zwischen Erzeugern und Molkereien zu setzen, nach dem Vorbild des in Québec gut funktionierenden Modells regionale und gebietsbezogene Erzeugerorganisationen zu schaffen, die nicht von einer einzigen Molkerei abhängig sind und über eine erheblich stärkere Verhandlungsposition verfügen;

36.

ist der Auffassung, dass die Rolle der Erzeugerverbände unbedingt gestärkt werden muss, damit sie bei der Steuerung der Preise und des Angebots eine klare wirtschaftliche Rolle spielen können;

37.

schlägt eine Verbesserung der vertraglichen Bindung durch eine Ausweitung dieses Instruments auf die gesamte Vertriebskette einschließlich der großen Einzelhandelsketten vor;

38.

schlägt vor, die Beteiligung und Mitwirkung der Erzeuger in Organisationen zu fördern, welche in der Lage sind, die Zahl der Glieder der Milchversorgungskette zu verringern;

39.

schlägt vor, den Verbrauch von Milchprodukten innerhalb der EU zu fördern und Vorschriften für eine Kennzeichnung mit umfassenden Informationen über die Herkunft, das Produktionsverfahren, die angewandten industriellen Verfahren usw. zu erlassen;

40.

schlägt vor, dem Handel Praktiken zu untersagen, die eine Verramschung von Milch und Milcherzeugnissen mit sich bringen, damit diese nicht im Rahmen des Marketings für Lockangebote verwendet werden.

41.

schlägt vor, die Funktionsweise der Europäischen Beobachtungsstelle für den Milchmarkt zu verbessern und die notwendigen Mittel einzusetzen, damit diese Beobachtungsstelle ein wirksames Instrument zur Steuerung und nicht nur zur rückblickenden Beobachtung wird. Zu diesem Zweck sollte bei der Beobachtungsstelle ein effizientes Frühwarnsystem für sich abzeichnende Marktkrisen etabliert werden. Dazu muss die Beobachtungsstelle monatlich Daten zur Verfügung stellen, die detailgenauer sind als diejenigen der Mitgliedstaaten, und damit den unterschiedlichen Situationen in den europäischen Regionen Rechnung tragen. Die Kommission hat die Mitgliedstaaten und die Interessenträger im Rahmen des Frühwarnsystems zu informieren und unverzüglich sämtliche erforderlichen Maßnahmen zu treffen;

Sinnvoller Einsatz der Maßnahmen der ersten Säule

42.

erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten freiwillig begleitende Unterstützungsmaßnahmen für die Milcherzeuger in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes ihrer nationalen Mittel für die erste Säule beschließen und Zahlungen für Gebiete mit naturbedingten Nachteilen in Höhe von 5 Prozent der nationalen Mittel gewähren können. Für die Regionen in äußerster Randlage der EU wurde das Programm zur Lösung der spezifisch auf Abgelegenheit und Insellage zurückzuführenden Probleme (POSEI) eingerichtet, um den wirtschaftlichen und geografischen Nachteilen dieser Gebiete Rechnung zu tragen, nicht jedoch, um Krisen infolge der Deregulierung des Milchmarktes zu bewältigen;

43.

hält angesichts der Mehrkosten der Erzeugung und Verarbeitung in den Regionen in äußerster Randlage ergänzende Unterstützungsleistungen zusätzlich zum POSEI-Programm für erforderlich, um die dortigen Milcherzeuger für die Auswirkungen der Deregulierung der Märkte zu entschädigen und die Erhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den anderen Erzeugern in Europa zu ermöglichen;

44.

befürchtet jedoch, dass es zur Entstehung einer Vielzahl verschiedener Unterstützungsarten und -niveaus für die Viehhalter in der EU und zu einer im Vergleich zu den Unterschieden bei den Herstellungskosten häufig zu geringen Umverteilung kommen könnte, da die einzelnen Mitgliedstaaten in dieser Frage eigenständig entscheiden können;

Sinnvoller Einsatz der Maßnahmen der zweiten Säule

45.

erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten auf die spezifischen Bedürfnisse der Milchwirtschaft reagieren können, indem sie entsprechende thematische Unterprogramme im Rahmen eines strategischen Ansatzes erarbeiten, um etwa die Umstrukturierungen in dieser Branche einzudämmen;

46.

stellt fest, dass höhere Ausgleichszahlungen für Einkommensverluste und Produktionsmehrkosten als Unterstützung für Gebiete mit naturbedingten und anderen Nachteilen vorgesehen sind;

47.

ist der Auffassung, dass diese Bestimmung auch auf die Milchproduzenten angewandt werden muss, wenn diese in einem Gebiet mit naturbedingten Nachteilen angesiedelt sind. Besonders wichtig sind diese Zahlungen, um die Aufgabe von Anbauflächen sowie Landflucht zu verhindern;

48.

nimmt zur Kenntnis, dass die Mittel für die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums auf EU-Ebene jedoch drastisch gesenkt wurden mit dem Ergebnis, dass sich die Modernisierung der Kleinbetriebe verlangsamen könnte, sodass sie die Umweltschutzanforderungen nicht erfüllen können;

49.

spricht sich im Hinblick auf die künftige Tragfähigkeit für nachhaltige Betriebsinvestitionen und landwirtschaftliche Beratungsdienste aus, um so die Milcherträge und die Betriebseffizienz etwa durch bessere Melkmaschinen, bessere Zuchtverfahren oder IKT-Systeme zu steigern und mehr Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten; begrüßt dementsprechend die zusätzlichen Maßnahmen der Europäischen Kommission und der EIB, um Investitionen bereitzustellen und die Liquidität der Branche zu erhöhen;

50.

zeigt sich besorgt, dass die für Maßnahmen der zweiten Säule bestehende Verpflichtung zur Kofinanzierung zu erheblichen Disparitäten zwischen den Produzenten führen könnte, da in den Mitgliedstaaten dafür unterschiedlich viele Mittel bereitstehen;

51.

sieht es als notwendig an, die politischen Maßnahmen der EU zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit aufeinander abzustimmen, und plädiert für die Unterstützung besonders CO2-emissionsarmer und ökologisch nachhaltiger Formen der Milchwirtschaft;

52.

empfiehlt, im Rahmen eines langfristigen strategischen Ansatzes und innerhalb eines verstärkten Rechtsrahmens Unterstützungsmaßnahmen für die Milcherzeugung in den benachteiligten Gebieten zu konzipieren;

Andere Maßnahmen

53.

spricht sich für eine Stärkung der Beihilferegelung für die Abgabe von Obst und Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen aus und bedauert, dass die Kommission in ihrem Arbeitsprogramm 2015 beschlossen hat, den Legislativvorschlag, der bereits im Europäischen Parlament und im Rat erörtert wird, auszusetzen und die Ergebnisse einer neuen Bewertung der Programme „Obst in der Schule“ und „Milch in der Schule“ abzuwarten;

54.

ist nämlich der Auffassung, dass die Abgabe von Milch in Schulen konkrete Auswirkungen auf die regionale Ebene zeitigen könnte, indem sie den Weg für eine gezielte Versorgung der Gebietskörperschaften mit lokalen und ausgesprochen ökologischen Erzeugnissen im Rahmen kurzer Vermarktungswege bereitet und zugleich den Kindern die Landwirtschaft nahebringen würde;

55.

vertritt die Ansicht, dass intensiv an der Entwicklung innovativer Milcherzeugnisse mit hoher Wertschöpfung für Märkte mit hohem Wachstum — wie beispielsweise diätetische Lebensmittel und Lebensmittel für Säuglinge und Sportler — geforscht werden sollte;

56.

ist der Ansicht, dass Forschung, Entwicklung und Innovation Priorität eingeräumt werden muss, damit die Verarbeitungsbetriebe besser für den internationalen Wettbewerb gerüstet sind;

Beispiele für Instrumente in Drittstaaten

57.

weist darauf hin, dass in den USA die Modalitäten für die Unterstützung der Milchwirtschaft mit dem Agrargesetz aus dem Jahr 2014 reformiert wurden. Das neue Programm zum Schutz der Margen der Milchproduzenten sieht eine Entschädigung vor, wenn die Differenz zwischen Milchpreis und Futtermittelkosten unter einen bestimmten Wert sinkt. Eine Mindestmarge im Verhältnis zu den Futtermittelkosten wird über öffentliche Mittel garantiert; für höhere Margen müssen die Erzeuger selbst aufkommen. Diese neuen Bestimmungen, die keine Deckelung für große Herden vorsehen, werden die Produktionssteigerung und die Exporte der USA fördern;

58.

stellt fest, dass die Anpassung der Produktion an den nationalen Markt und die Indexierung des Milchpreises in Kanada auf der Basis der tatsächlichen Produktionskosten und nicht auf der Grundlage der Weltmarktpreise vorgenommen werden. Diese Vorgehensweise gewährleistet einen deutlich stabileren und höheren Milchpreis als in Europa. Gestützt ist dieser Mechanismus zur Angebotskontrolle auf einen Zusammenschluss der Hersteller zu einem einzigen Vermarktungsbüro pro Provinz;

59.

schlägt vor, dass sich die Europäische Kommission diese Modelle zum Vorbild nimmt, um die Art der Unterstützung und das System der Bündelung der Milcherzeuger nach großen Herstellungsgebieten zu überdenken;

Vorschläge auf EU-Ebene

60.

weist darauf hin, dass der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments in seiner Sitzung vom 23./24. Januar 2013 einen Kompromissänderungsantrag zum Dantin-Bericht (einheitliche GMO) bezüglich eines Mechanismus angenommen hatte, der im Falle einer schweren Krise Unterstützung für jene Erzeuger vorsah, die ihre Produktion freiwillig drosseln;

61.

schlägt die Einrichtung einer europäischen Beobachtungsstelle für Betriebsgründungen vor, welche die Daten über neue Betriebe in der Milchwirtschaft analysiert;

62.

stellt fest, dass das vom Europäischen Verband der Milchwirtschaft (European Milk Board) vorgeschlagene Marktverantwortungsprogramm, das zum Einsatz kommen soll, wenn der Milchmarkt aus dem Gleichgewicht zu geraten droht, ein flexibler und kostengünstiger Vorschlag ist, der hinsichtlich seiner Umsetzbarkeit und Wirksamkeit 2014 im Probelauf geprüft und bewertet werden sollte;

63.

empfiehlt der Europäischen Kommission angesichts der Unwirksamkeit freiwilliger Verhaltenskodizes Vorschläge zu unterbreiten, mit denen sichergestellt wird, dass alle Akteure der Lebensmittelversorgungskette (auch bei Milch und Milchprodukten), angemessen behandelt werden und dass wettbewerbsverzerrende Praktiken, die nicht mit einer nachhaltigen Versorgungskette vereinbar sind, eingeschränkt werden;

64.

wirft insbesondere die Frage auf, welche Möglichkeiten die einheitliche GMO (in erster Linie durch die Artikel 219, 221 und 222) für die Durchführung eines solchen Vorschlags bietet;

Schlussfolgerung

65.

weist darauf hin, dass die Milcherzeugung in vielen Mitgliedstaaten und Regionen ein wichtiger Pfeiler der regionalen Wirtschaft und der landwirtschaftlichen Wertschöpfung ist. Die Verarbeitung von Milch zu einer Vielzahl von Käsesorten, die auf jahrtausendelangen und für die einzelnen EU-Regionen und -Mitgliedstaaten spezifischen Traditionen basiert, trägt wesentlich zur Identität der Regionen bei und prägt das positive Bild der europäischen Agrar- und Lebensmittelindustrie in der Welt. Außerdem trägt die Käseproduktion zum Erhalt von Arbeitsplätzen in den ländlichen Gebieten bei, gewährleistet den Landschaftsschutz und schränkt den Verlust von landwirtschaftlichen Nutzflächen aufgrund von Verstädterung ein;

66.

empfiehlt den EU-Organen, dringlich zusätzliche flexible und wirksame Instrumente zur Stabilisierung des Milchmarkts und damit der Einkommen der Milcherzeuger in Krisenzeiten zu entwickeln, und zwar insbesondere mithilfe wirksamerer Risikomanagement-Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung von Maßnahmen zur Einkommensstabilisierung, Eindämmung der Volatilität der Marktpreise und Sicherung des Milchpreises. Um die Ernährungssicherheit zu gewährleisten, sind Vereinfachungen, weniger Bürokratie und weniger Verwaltungsaufwand notwendig;

67.

empfiehlt den EU-Organen, zur Förderung der Ausfuhr europäischer Milchprodukte mit offiziellen Gütesiegeln (g.g.A., g.U. usw.) in Drittstaaten Investitionen in Export-Logistikplattformen, in die Ausbildung von Fachleuten sowie in gezielt auf die neuen Märkte ausgerichtete Marketingmaßnahmen zu fördern;

68.

empfiehlt den EU-Organen, bei der Ausarbeitung internationaler Abkommen den Schutz europäischer Erzeugnisse mit g.U. und g.g.A. zu stärken, und zwar auch im Hinblick auf die Bekämpfung von Fälschungen und Nachahmungen europäischer Produkte;

69.

fordert mit Blick auf die Milchwirtschaft in Berggebieten sowie in Gebieten nördlich des 62. Breitengrads eine Angleichung der Ausgleichszahlungen für naturbedingte Nachteile, die Wiedereinführung der Hilfen für Milchsammlung (Kofinanzierung aus dem GAP-Haushalt) sowie — eine ausreichende Lebensmittelselbstversorgung vorausgesetzt — eine Unterstützung für das Marketing und die Entwicklung der Bezeichnung „aus Berggebieten“ für Milchprodukte;

70.

fordert einen umfassenden Plan für ländliche Entwicklung für die baltischen Staaten, Bulgarien, Rumänien, Slowenien und weite Teile Polens sowie Griechenland. In diesen Ländern sind kleine Herden nämlich der Regelfall, und die meisten Höfe erzeugen dort noch Milch; nach der Abschaffung der Quotenregelung scheint deren Zukunft jedoch gefährdet, obwohl sie heutzutage das Rückgrat der ländlichen Gebiete bilden.

Brüssel, den 16. April 2015

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Markku MARKKULA


(1)  Bericht der Kommission Prospects for EU agricultural markets 2014-2024.

(2)  Smooth Phasing-out of the Milk Quotas in the European Union. Im Auftrag des Ausschusses der Regionen von Progress Consulting und Living Prospects im November 2014 erstellte Studie.


12.6.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 195/22


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas

(2015/C 195/04)

Berichterstatterin:

Cristina MAZAS PÉREZ-OLEAGA (ES/EVP), Ministerin für Wirtschaft, Besteuerung und Beschäftigung, Autonome Gemeinschaft Kantabrien

Referenzdokument

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas

COM(2014) 477 final

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

Vielfalt und ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe

1.

begrüßt zum einen die Mitteilung „Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas“, die zum einen darauf abzielt, die sozialen und wirtschaftlichen Wirkungen des kulturellen Erbes zu überwachen und zum anderen, hervorzuheben, dass Europa an einem Scheideweg angelangt ist und auf die Herausforderungen der Branche des kulturellen Erbes mit einem strategischen, holistischen und integrierten Konzept reagieren kann; begrüßt insbesondere, dass in der Mitteilung der Schwerpunkt auf die Ausschöpfung der Möglichkeiten im Interesse eines intelligenten, dauerhaften und inklusiven Wachstums gelegt und die uneingeschränkte Nutzung der für das kulturelle Erbe bereitgestellten EU-Ressourcen angeregt wird. Der Europäische Ausschuss der Regionen teilt die Auffassung, dass der Austausch vorbildlicher praktischer Lösungen und Ideen die engere und koordinierte Zusammenarbeit von der lokalen bis hin zur europäischen Ebene erfordert, für deren Weiterentwicklung er seine unterstützende Zusammenarbeit empfiehlt;

2.

erkennt die im Bereich des kulturellen Erbes seit langem erfolgreiche Tätigkeit des Europarates an und plädiert für eine weitere enge Kooperation hinsichtlich Regelung und Umsetzung; weist in Zusammenhang mit dem Thema der Kommissionsmitteilung auf die Rahmenkonvention (Faro-Konvention) über den Schutz des Kulturerbes hin, wonach das kulturelle Erbe in allen in Europa existierenden Formen geschützt wird, die gemeinsam das Fundament der Erinnerung, des Verständnisses, der Identität, des Zusammenhalts und der Kreativität bilden (1). Gleichzeitig begleitet er das UNESCO-Weltforum der Kultur und Kulturbranche, dessen Ziele Synergien mit dem Standpunkt des Europäischen Ausschusses der Regionen schaffen, demzufolge die Kultur und das kulturelle Erbe unter vollständiger Wahrung des Subsidiaritätsprinzips komplett in den Entwicklungsplan für die Zeit nach 2015 aufgenommen werden sollen (2);

3.

unterstreicht, dass sämtliche Regierungs- und Verwaltungsebenen unter aktiver Einbeziehung der Akteure eine wichtige Rolle für den Schutz und die Förderung des europäischen Kulturerbes sowie angesichts der Herausforderungen des 21. Jahrhunderts für den Beitrag der Vielfalt des kulturellen Erbes zum wirtschaftlichen Aufschwung spielen. Gemäß dem Vertrag von Lissabon respektiert die EU ihre kulturelle und sprachliche Vielfalt und sichert die Wahrung und Mehrung des kulturellen Erbes Europas (3). Die Union trägt zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes bei (4). Künftige Neuerungen in der Wirtschaft, der Wissenschaft, den Künsten, der Politik und dem alltäglichen Leben werden sich aus der kulturellen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Vielfalt entwickeln;

4.

betont, dass das kulturelle Erbe immanenter Bestandteil der Kultur- und Kreativbranche ist und die uns überkommene Gesamtheit der materiellen, immateriellen und natürlichen Ressourcen, Güter und Kenntnisse darstellt, die zur Ausgestaltung des „Gesichts“ der Gemeinden, Städte und Regionen sowie in bedeutendem Maße zur Erreichung der Ziele der Europa-2020-Strategie und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen kann. Das kulturelle Erbe ist ein gemeinsamer Wert, ein Gemeingut, dessen Anerkennung die Konzipierung einer Zukunftsvision ermöglicht. Die Wahrung und Nutzung des Kulturerbes sowie die Gewährleistung seines künftigen Fortbestands ist eine gemeinsame Zielsetzung, Aufgabe und Verantwortung. Hinsichtlich des Schutzes und der Wahrung des kulturellen Erbes der EU-Mitgliedstaaten stimmt der Ausschuss der Mitteilung mit der Hervorhebung der Bedeutung von Artikel 36 des Vertrages (5), der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 des Rates über die Ausfuhr von Kulturgüter (6), sowie der Richtlinie 2014/60/EU über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern zu;

5.

ist der Ansicht, dass das kulturelle Erbe immer noch eine unterbewertete Rolle spielt und dass für seine Ziele immer weniger staatliche Unterstützung bereitgestellt wird. Angesichts der Tatsache, dass das kulturelle Erbe mehr als ein wirtschaftlicher Wert ist und von Mittelkürzungen betroffen sein kann, müssen auch neue Finanzierungsmöglichkeiten zur Wahrung des immensen Kulturerbes der Europäischen Union gesucht werden. begrüßt insofern die Fortschritte der Europäischen Kommission im Bereich der Legislativmaßnahmen sowie — im Rahmen der Überarbeitung der Bestimmungen für staatliche Beihilfen — die Ausweitung des Anwendungsbereichs der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (7) für Hilfen zur Förderung der Wahrung der Kultur und des kulturellen Erbes; dadurch wird zum einen anerkannt, dass das kulturelle Erbe ein wichtiges Instrument für die Schaffung von Arbeitsplätzen darstellt, und zum anderen, dass es für die Gesellschaften wert- und identitätsstiftend ist, weshalb diese Besonderheiten bei den staatlichen Beihilfen berücksichtigt werden müssen;

6.

merkt an, dass das Naturerbe ein fester Bestandteil des Kulturerbes ist und stellt mit Bedauern fest, dass in der Mitteilung nicht darauf hingewiesen wird; begrüßt die diesbezüglich klare Aussage in der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission (8): „Da das Naturerbe häufig von entscheidender Bedeutung für die Gestaltung von künstlerischem und kulturellem Erbe ist, sollte die Erhaltung des kulturellen Erbes im Sinne dieser Verordnung auch Naturerbe umfassen, das mit kulturellem Erbe zusammenhängt oder von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats förmlich anerkannt worden ist“;

7.

begrüßt die Einführung dieses Konzepts in der jüngst überarbeiteten Richtlinie 2014/52/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung (9), der zufolge die möglichen Auswirkungen bestimmter öffentlicher und privater Projekte auf das kulturelle Erbe ebenfalls zu berücksichtigen sind. Diese EU-Maßnahmen können Impulse für die kulturpolitischen Maßnahmen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie für die integrierte Entwicklung und Durchführbarkeit des Schutzes und der Wahrung des kulturellen Erbes im Rahmen komplexer Pläne für Gemeinde- und Raumentwicklung geben;

8.

weist darauf hin, dass die Zerstörung des kulturellen Eigentums sowie unerlaubte Ausgrabungen und der Handel mit kulturellen Kunsterzeugnissen die Nachhaltigkeit und den Schutz des kulturellen Erbes bedrohen und nach wie vor ein kollektives Handeln auf europäischer und internationaler Ebene erfordern. Solche Maßnahmen erfordern offene Kommunikationskanäle und eine enge Zusammenarbeit unter Einbeziehung der EU-Mitgliedstaaten sowie der Kandidaten- und Drittländer. Der Ausschuss begrüßt die Einführung des Binnenmarktinformationssystems (IMI) durch die Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 und sieht der Schaffung eines speziell für Kulturgüter konzipierten Moduls des IMI-Systems mit Interesse entgegen, das die Umsetzung der Richtlinie 2014/60/EU erleichtern sollte;

9.

hält es für wichtig, dass die Kommission den EU-weiten Mangel an Daten über den Beitrag des kulturellen Erbes zu Wirtschaftswachstum und sozialem Zusammenhalt tatsächlich behebt. und schlägt deshalb vor, eine EU-Datenbank anzulegen und in Betrieb zu nehmen, die durch die entsprechend ausgerichteten Projekte unterstützt wird (10). Außerdem plädiert er nachdrücklich für die Entwicklung von Standards, die eine Grundlage für Kosten-Nutzen-Analysen bilden können, welche das Maß des wirtschaftlichen und sozialen Beitrags des kulturellen Erbes quantifizieren und den tatsächlichen Nutzen dieses Erbes hervorheben können, der wiederum als Grundlage für zusätzliche Konservierungsmaßnahmen dienen kann;

10.

unterstützt die im Rahmen der europäischen Kulturagenda angewandte Methode der offenen Koordinierung (MOK), durch deren strategische Ziele die kulturelle Zusammenarbeit strukturiert sowie die Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten, die Verbreitung vorbildlicher Verfahren und die Unterstützung des gegenseitigen Lernens erleichtert werden. Der AdR empfiehlt, gemeinsam mit der Europäischen Kommission die Möglichkeit zu prüfen, dass er ab 2015 in den auf der Grundlage des neuen kulturellen Arbeitsplans eingerichteten Arbeitsgruppen vertreten ist. Darüber hinaus wiederholt er, dass die Vertreter der Mitgliedstaaten sich systematisch mit den lokalen und regionalen Akteuren abstimmen sollten, um möglichst fundierte Fragen stellen zu können (11) und um zu gewährleisten, dass die auf lokaler und regionaler Ebene bestehenden Sachkenntnisse, Kenntnisse und Erfahrungen sowie die kreativen und innovativen Vorschläge zu den in den Schlüsselbereichen erzielten Ergebnissen durch die Verbreitung vorbildlicher Verfahren in den Vordergrund gerückt werden können;

Kulturelles Erbe und Identität

11.

weist darauf hin, dass das kulturelle Erbe einen Eckpunkt der lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Identität darstellt. Seine Wahrung und sein Schutz sowie die lokale und regionale Stärkung der gesellschaftlichen Identität sind wichtige Faktoren der Nachhaltigkeit, durch die die gemeinschaftlichen Werte für künftige Generationen gewahrt und die Besonderheiten der Traditionen und das Wissen dauerhaft gesichert werden. Das kulturelle Erbe ist auf die Gesellschaft ausgerichtet und spielt eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Armut und gesellschaftlicher Ausgrenzung, da es ein Motor für wirtschaftliche Entwicklung und sozialen Zusammenhalt ist. Gleichzeitig sollten Kenntnisse des lokalen und regionalen Kulturerbes im Rahmen sämtlicher formaler Lehrpläne vermittelt werden;

12.

betont, dass die lokalen kulturellen Werte — künstlerische, literarische, audiovisuelle und architektonische Schöpfung, kreative Arbeiten, zeitgenössische Kultur, Handwerk, Volkskunst, archäologisches, geschichtliches, religiöses und ethnografisches Erbe, Mundart, Musik, Lebensmittel und Gastronomie, landschaftliche und natürliche Gegebenheiten, traditionelle Fachkenntnisse und Wissen, Fertigkeiten, lebendige Traditionen usw. — eng mit der Identität zusammenhängen, die auf dem materiellen, immateriellen und natürlichen Erbe der Gemeinschaften beruht; erinnert daran, dass die Entwicklung der Kultur auf lokaler Ebene die lokale Identität und Eigenheit stärkt; das Zusammenwirken der verschiedenen Kulturen in gegenseitiger Achtung trägt dazu bei, allmählich ein gemeinsames Kulturerbe zu schaffen. Die daraus hervorgehenden Kulturprodukte weisen einen einzigartigen ortsgebundenen Wert auf. Diese kulturellen Faktoren sind auch auf europäischer Ebene wichtig (12);

13.

betont, dass das geistige Kulturerbe für territoriale Identität sorgt, deren Nutzung die Entwicklung der Region fördert. Im Rahmen der grenzüberschreitenden und transnationalen Zusammenarbeit entstehen bei der Ausarbeitung von auf immateriellen kulturellen Ressourcen basierenden Strategien viele vorbildliche Verfahren. Hierbei wird durch die Konzentration auf das Einzigartige und Besondere die Aufmerksamkeit auf diejenigen Aspekte gelenkt, auf die wir stolz sein können, und zugleich die lokale und regionale Anziehungskraft hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit (13) der Unternehmen und Gebiete gestärkt sowie die Beschäftigung gefördert;

14.

weist darauf hin, dass der Schutz des Kulturerbes durch die Sensibilisierung für die Werte des Kulturerbes, durch die Förderung eines Zusammengehörigkeitsgefühls, durch die Verknüpfung mit Placemaking-Konzepten und deren Wertschätzung zur Entwicklung eines Identitätsgefühls beiträgt. Dies kann sowohl zur Entwicklung der sozialen Partnerschaft als auch der Strukturen der öffentlich-privaten Partnerschaft beitragen, während durch die kontinuierliche Bewahrung des kulturellen Erbes Arbeitsplätze geschaffen werden können und die Sozialwirtschaft gefördert werden kann. Insofern hält der EWSA den Erfahrungsaustausch mit anderen Staaten über die Erfassung und den pauschalen Schutz des lokalen Kulturerbes für wichtig;

Kulturelles Erbe als wirtschaftliche Ressource

15.

hält es für wichtig, dass die Politik für die nachhaltige Entwicklung des kulturellen Erbes sich kurz-, mittel- und langfristig auch positiv auf die Entwicklung von Wirtschaft und Lebensqualität der betreffenden Region auswirkt. Das kulturelle Erbe kann die Planung der inklusiven lokalen und regionalen Entwicklungen und die Entwicklung der Kreativwirtschaft dynamisieren, und durch die Erweiterung des Zugangs zu Kulturgütern trägt es zum Wirtschaftswachstum bei. Eine wichtige Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit ist Offenheit gegenüber innovativen Lösungen für die Erhaltung des kulturellen Erbes, auch im Wege von öffentlich-privaten Partnerschaften;

16.

betont die Notwendigkeit, den Bereich kulturelles Erbe, Kultur, Kreativität und die damit verbundenen Flaggschiffinitiativen besser in die überarbeitete Europa-2020-Strategie einzubinden und im Rahmen der Strategie auf die Elemente zu achten, die den Beitrag des kulturellen Erbes zur Wirtschaft nachweisen;

17.

hält es für notwendig, für die mit dem kulturellen Erbe verknüpfte Kultur- und Kreativbranche im Haushalt der neuen EU-Fonds (z. B. EFRE, ESF, ELER, EFF) und EU-Programme (z. B. Programm „Kreatives Europa“, RP7) mehr Mittel zur Verfügung zu stellen und das kulturelle Erbe besser in den neuen Finanzplanungszyklus (2014 2020) einzubetten; begrüßt insbesondere die Erfassung der Maßnahmen im Bereich des kulturellen Erbes in der Politik und den Programmen der EU (14); regt an, die EU-Ressourcen in vollem Umfang für die Konzipierung und Durchsetzung der kreativen und innovativen Ziele der lokalen und regionalen kulturellen Strategien zu nutzen. Darüber hinaus ist es außerordentlich wichtig, für optimale Synergien zwischen den Fonds und Programmen der EU zu sorgen, um Effizienz und Wirksamkeit zu gewährleisten. Dazu trägt der Leitfaden der Europäischen Kommission für Koordinierung, Synergien und Komplementarität der europäischen Struktur- und Investitionsfonds, von Horizont 2020 sowie weiterer direkt von der Europäischen Kommission verwalteter Programme in den Bereichen Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit bei (15);

18.

betont, dass es im Rahmen der Wirtschaftsentwicklung sowie der Strategien und Programme für Regional-, Raum- und Stadtentwicklung ausgesprochen zweckmäßig ist, auf die Wahrung der Wertekulturen und kulturellen Ressourcen, die Belastbarkeit von Umwelt und Landschaft sowie Umweltschutzaspekte zu achten. Umweltschonende, naturnahe und energieeffiziente Eingriffe, Maßnahmen und Instrumente — die die Folgen von Naturkatastrophen (z. B. Hochwasser) oder durch den Menschen verursachten Katastrophen verhindern können — spielen eine wichtige Rolle für die Eindämmung der Folgen des Klimawandels und den Erfolg der auf lokalen und regionalen Gegebenheiten beruhenden Entwicklungen;

19.

hält es für wichtig, die Entwicklungen auf der Grundlage des architektonischen Erbes zu nutzen, wodurch Kulturstätten im Rahmen der Ortssanierung neue Funktionen erhalten können sowie durch Einbindung der kleinen und mittleren Unternehmen ein Beitrag zur Beschäftigung und Schaffung von Arbeitsplätzen geleistet werden kann. Die professionelle Glaubwürdigkeit der Gebäudesanierung wird gesteigert, wenn sie nicht nur mit traditionellen Materialien, sondern auch mit traditionellen und mit modernen Techniken erfolgt. Dieses Wissen sowie das Denkmal selbst müssen im Rahmen der beruflichen Bildung gewahrt und weitergegeben werden. Auf dem Markt wird eine Nachfrage nach ausgebildeten und spezialisierten Arbeitskräften herrschen. Auf lokaler und regionaler Ebene gibt es zahlreiche vorbildliche Verfahren zur Unterstützung und Förderung einer kreativen Umwelt, zur Nutzung der durch die kulturelle Vielfalt gebotenen Möglichkeiten sowie zur Integration der kulturellen Strategien in die lokalen und regionalen Entwicklungen, um die Ziele der Europa-2020-Strategie zu erreichen. Zur Verbreitung der entsprechenden Erkenntnisse und Erfahrungen trägt auch der Ausschuss der Regionen bei. Diese praktischen Ansätze und Modelle unterstützen die Schaffung eines nachhaltigen kulturellen Ökosystems durch Impulse für einen kreativen Unternehmergeist;

20.

begrüßt, dass die Europäische Kommission als wirtschaftlichen Wert des kulturellen Erbes die europäische Bauindustrie und die Investitionen in das geschichtliche Umfeld hervorhebt, die Arbeitsplätze schaffen und zur Entstehung zusätzlicher Wirtschaftstätigkeiten beitragen; ermutigt die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, an der Verwaltung des oftmals staatlichen architektonischen Erbes und der historischen Gebäude teilzunehmen und diese auf verschiedene Weise so zu nutzen, dass Einnahmen entstehen sowie der Erhalt und Fortbestand gesichert werden. weist darauf hin, dass auch das Programm „Kulturhauptstadt Europas“ einen wichtigen Beitrag der EU zum Erhalt und zur Neudimensionierung des architektonischen Erbes leistet, in dessen Rahmen zahlreiche Denkmäler, Orts- und Stadtteile parallel zum Reflexions- und Verwaltungsprozess für Industrieerbe und Brachflächen zu neuem Leben erweckt werden können;

21.

hebt hervor, dass den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die ja die größte Bürgernähe besitzen, bei der Wahrnehmung der Verantwortung für den Erhalt der bebauten und natürlichen Umwelt, bei der positiven Veränderung der Mentalität der Bevölkerung und ihrer Mobilisierung in diese Richtung eine wichtige Rolle zukommt. Eine regelmäßige Überwachung der Lage des gebauten Erbes sollte gängige Praxis sein, außerdem sollten die Behörden die Verbreitung der Erhaltungsverfahren sowie die Schulung von Beamten und Denkmaleigentümern fördern;

22.

bekräftigt, dass die Politik im Bereich der KMU unterschiedlichen Geschäftsmodellen gerecht werden und mit ihnen kompatibel sein muss (z. B. die Kultur- und Kreativwirtschaft), um die Schaffung von Arbeitsplätzen und das nachhaltige Wirtschaftswachstum zu maximieren (16);

23.

empfiehlt, in allen Bereichen des kulturellen Erbes den Beitrag von Privatkapital zu fördern, wozu sowohl Steuervergünstigungen als auch die Bildung einer verantwortungsvollen öffentlichen Meinung zum Erhalt des immateriellen und materiellen Erbes notwendig sind. erinnert daran, dass der Privatsektor im Rahmen der sozialen Verantwortung der Unternehmen in Form von Spenden oder anderen Formen der Unterstützung häufig eine wichtige Rolle für die Kulturförderung spielt, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften jedoch zur Schaffung eines Umfelds beitragen können, das die bestmögliche Nutzung dieser Unterstützung begünstigt (17);

Kulturtourismus

24.

ist überzeugt, dass das kulturelle Erbe eine entscheidende Triebfeder für die inklusive lokale und regionale Entwicklung ist und durch die Förderung eines beständig hochwertigen und verantwortungsvollen Kulturtourismus, dessen Entwicklung auf dem materiellen und immateriellen Erbe der lokalen und regionalen Gemeinschaften beruht, bedeutende Sachgüter schafft; ist der Auffassung, dass es bereits jetzt von strategischer Bedeutung ist, Synergien zwischen den nachhaltigen Tourismusstrategien und der lokalen und regionalen Kultur- und Kreativwirtschaft zu schaffen, um Wachstum und Beschäftigung sowie einen breiteren Zugang zur Kultur zu fördern;

25.

weist jedoch darauf hin, dass es wichtig ist, das richtige Gleichgewicht zwischen der Ausweitung des Kulturtourismus und dem Schutz des Kulturerbes zu finden;

26.

hebt mit Blick auf die Nutzung des multifunktionalen Potenzials des kulturellen Erbes die Kulturrouten hervor, die innerhalb eines Landes und über seine Grenzen hinaus unter Einbeziehung der Bevölkerung und aller relevanten Akteure einen wertvollen Beitrag zur Verbreitung der lokalen und regionalen kulturellen Werte leisten und gleichzeitig in komplexer Weise die Beschäftigung und die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie das Funktionieren der Unternehmen (z. B. Herstellung und Transport lokaler Produkte, Hotel- und Gastgewerbe) unterstützen. Die nach dem thematischen Ordnungsprinzip — als Bindeglied — konzipierten Routen (18) verbinden häufig weniger bekannte Reiseziele, Ortschaften und Dörfer und erhöhen so die Vielfalt des touristischen Angebots und die Sichtbarkeit des (architektonischen, landschaftlichen und geistigen) kulturellen Erbes des ländlichen Raums; Kulturrouten (Wanderwege, Radwege usw.) können ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung leisten;

27.

weist darauf hin, dass die lokalen gastronomischen Spezialitäten im Rahmen des mit der Gastronomie verknüpften Kulturtourismus dank der lokalen und traditionellen landwirtschaftlichen Produkte und Nahrungsmittel ein wichtiger kultureller Bestandteil der touristischen Attraktionen sind; betont, dass die nachhaltige Lebensmittelerzeugung sowie die Maßnahmen zum Schutz der Vielfalt des lokalen und regionalen kulinarischen Erbes zur Schaffung nachhaltiger neuer Arbeitsplätze beitragen und eine wichtige Rolle für Wachstum und Zusammenhalt auf lokaler und regionaler Ebene spielen können;

28.

betont den großen Mehrwert der Programme der europäischen territorialen Zusammenarbeit (ETZ) für die grenzübergreifende Wahrung und Unterstützung des kulturellen Erbes: durch den Abbau der Grenzen werden dank der lokalen und regionalen Zusammenarbeit Europa und seine Regionen, Städte und Ortschaften sichtbar; im Kulturtourismus wird der Handel mit lokalen Produkten unterstützt, und in der Kreativwirtschaft werden der Austausch von Sachverstand und Wissen, die Stärkung der regionalen Wirtschaft und die Erschließung neuer Märkte ermöglicht. Es wird dazu beigetragen, trotz der demografischen Herausforderungen das Verschwinden der traditionellen Fertigkeiten und Handwerke zu verhindern (19). hält es für wichtig, dass auch die makroregionalen Entwicklungsstrategien im Rahmen der transnationalen Zusammenarbeit durch die Umwandlung der Werte des europäischen Kulturerbes in ein Tourismusprodukt sowie durch innovative und kreative Lösungen zum gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt beitragen können;

Kulturelles Erbe in der Informationsgesellschaft

29.

erkennt an, dass eine der Herausforderungen der digitalen Agenda für Europa in der Digitalisierung des kulturellen Erbes und der Denkmäler Europas, ihrer Online-Zugänglichkeit und ihrer Wahrung für die künftigen Generationen besteht, ein Bereich, in dem bereits Fortschritte zu verzeichnen sind (20). Beim Überdenken des globalen Ansatzes und der Rolle des kulturellen Erbes ist darauf zu achten, eine große und gleichzeitig neue Gemeinschaft zu erreichen, dabei die technologischen Vorteile zu nutzen und die neuen Kommunikationsinstrumente anzuwenden, was Gemeinschaftsbildung, Austausch und Mehrung von Wissen, Kultur, Studium und Forschung begünstigt; ist der Meinung, dass Digitalisierung und neue Technologien gleichzeitig innovative Möglichkeiten für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit schaffen und sich die kreativen und innovativen Branchen und das ihnen zur Verfügung gestellte digitalisierte kulturelle Material gegenseitig stärken;

30.

betont, dass die Museen, Bibliotheken und Archive eine wichtige Rolle im Bereich des kulturellen Erbes spielen, was die Stärkung des gemeinschaftlichen Zusammenhalts angeht. In der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts ist es zweckmäßig, die Rolle und die Zukunft der in zahlreichen Mitgliedstaaten von den lokalen Gebietskörperschaften unterhaltenen und betriebenen Gemeindebibliotheken angesichts der Zugänglichkeit und Verbreitung der Kenntnisse über das kulturelle Erbe zu überdenken. Bei der Konzipierung der Inhalte neuer Dienstleistungen und neuer digitaler Medien müssen neben ökonomischen Kriterien auch die gesellschaftlichen und kulturellen Bedürfnisse berücksichtigt werden (21). Konferenzen, Ausbildungen und Studienreisen im Rahmen der städtepartnerschaftlichen Zusammenarbeit könnten den Erfahrungsaustausch über moderne Lösungen und vorbildliche Verfahren unterstützen;

31.

hält die Rolle von EU-Projekten bei der Digitalisierungsförderung für wesentlich und unterstreicht die Bedeutung der Kulturplattform Europeana, des Systems zur Vereinheitlichung der Online-Materialien der europäischen Bibliotheken, Museen und Archive, mit dem Europas kulturelles und wissenschaftliches Erbe jedermann zugänglich gemacht werden soll; erkennt an, dass urheberrechtliche Fragen und die Klärung der Internetrechte noch eine Herausforderung darstellen, und plädiert dafür, die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Digitalisierung zu fördern;

32.

erkennt an, dass das bedeutende kinematographische Erbe und Filmwerk als Informationsquelle über die Geschichte der europäischen Gesellschaft einen festen Bestandteil des europäischen Kulturerbes bilden, wobei das industrielle und das kulturelle Potenzial besser ausgeschöpft werden sollten. Hinsichtlich der Digitalisierung von Filmen und ihrer Online-Zugänglichkeit bestehen nach wie vor Hindernisse (22); darüber hinaus spielt das Kino eine wichtige kulturelle Rolle bei der Repräsentation der Kultur und Zivilisation der einzelnen Völker. Da die digitale Revolution und die finanzielle Belastung permanente Veränderungen für die lokale und regionale Industrie bedeuten können, bekräftigt der AdR seine Forderung nach gemeinsamen Anstrengungen und Kooperation, um das Verschwinden kleiner Kinos zu verhindern (23), und ermuntert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die zur Modernisierung der örtlichen Kinos bestimmten EU-Mittel zu nutzen;

33.

Der AdR unterstreicht, wie wichtig es ist, sich bereits im frühen Alter im Rahmen des Unterrichts digitale Fähigkeiten anzueignen. Dadurch wird die junge Generation in die Lage versetzt, von den neuen Formen des Zugangs zur Kultur umfassend zu profitieren und sich auf künftige Arbeitsplätze besser vorzubereiten. Insbesondere sollten junge Menschen wie auch die gesamte Gesellschaft dabei unterstützt werden, die Folgen des digitalen Wandels zu bewältigen (24);

Gesellschaftliche Integration des kulturellen Erbes

34.

begrüßt, dass in der Mitteilung die Ergebnisse der EU-Programme und -Initiativen zur Förderung des interkulturellen Dialogs sowie die Verbesserung der Kenntnisse über die gesellschaftlichen Werte des kulturellen Erbes anerkannt werden. Das europäische Kulturerbe-Siegel und der Titel Europäische Kulturhauptstadt sind insofern wertvolle Initiativen, als darin der Reichtum, die Vielfalt und die Gemeinsamkeiten der europäischen Kulturen betont werden (25), und die Notwendigkeit für die sich bewerbenden Städte bekräftigt wird, auf der Grundlage der lokalen und regionalen Ressourcen ein spezifisches Kulturprogramm zu entwickeln und dieses mit einer starken europäischen Dimension auszustatten, die sich langfristig positiv auf die Kulturbranche und die betroffenen Orte auswirkt (26). Wenn der Wert des europäischen Kulturerbes von der Gesellschaft als Entwicklungsfaktor wahrgenommen wird, können einheitliche Indikatoren im europäischen Kontext aufgestellt werden, mit denen die Auswirkungen dieser Branche auf die örtliche Wirtschaft und auf die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen gemessen werden können;

35.

ist der Auffassung, dass die Ausrufung eines „Europäischen Jahres des Kulturerbes“, wie vom Rat der Europäischen Union vorgeschlagen (27), dazu beitragen würde, das Kulturerbe besser bekannt zu machen und einer breiteren Öffentlichkeit näherzubringen;

36.

hält den zur Anerkennung der außerordentlichen Arbeit zum Schutz des Kulturerbes und zur Verbreitung der Arbeit renommierter Fachleuteeingeführten Preis der Europäischen Union für das Kulturerbe und den Preis „Europa Nostra“ für wichtig, mit dem engagierte Bürger, Organisationen der Zivilgesellschaft, lokale und regionale Gebietskörperschaften, private Stiftungen und Unternehmen dazu ermuntert werden sollen, historischen Denkmälern und Orten neues Leben einzuhauchen, wozu auch das neue Programm „Kreatives Europa“ beiträgt, das auf die Bedürfnisse der Kultur- und Kreativbranche bei Landesgrenzen überschreitender Tätigkeit ausgerichtet ist (28);

37.

ist der Ansicht, dass die Sanktionierung von Vandalismus gegen Denkmäler, die Umwelt und ihre künstlerischen Bestandteile sowie gegen archäologische Stätten verstärkt werden muss;

38.

teilt den Standpunkt, dass Forschungen in Zusammenhang mit dem kulturellen Erbe dessen Wahrung, Entwicklung und Propagierung fördern. Das Siebte Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung (7. FTE), die Gemeinsame Programmplanungsinitiative (JPI) und das Programm HORIZONT gewährleisten mit der Förderung von Forschungs- und Innovationsmaßnahmen für Antworten auf den Klimawandel sowie auf natürliche Gefahren und Katastrophen ein dynamisches und dauerhaftes europäisches Kulturerbe; begrüßt, dass in nächster Zukunft ein fachpolitischer Rahmen und ein Fahrplan der EU für Forschung und Innovation zum Kulturerbe lanciert werden, und fordert hierfür die Konzeption eines Mechanismus für die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften;

39.

betont, dass die Kulturgüter und -dienstleistungen für jeden zugänglich sein und die Chancenungleichheiten zwischen Reichen und Armen, Städten und ländlichen Gebieten, Jungen und Alten sowie Menschen mit Behinderungen verringert werden müssen. Programme für größere Chancen können dann erfolgreich sein, wenn sie mit der Einbeziehung und Teilhabe der Betroffenen sowie mit der Erweiterung ihrer Möglichkeiten des Zugangs zu Kompetenzen einhergehen. Chancengleichheit ist eine unabdingbare Voraussetzung für kulturelle Demokratie;

40.

hält es für wichtig, dass die junge Generation das materielle und immaterielle Erbe ihrer Gemeinde kennt, das Interesse seines Schutzes versteht und sich an der Propagierung der Kulturgüter beteiligt (beispielsweise an den Tagen des Europäischen Kulturerbes); ist der Ansicht, dass diese Kenntnisse Partnerschaften für die nachhaltige Nutzung des kulturellen Erbes und die bewusste Nutzung der Umwelt ermöglichen; empfiehlt, im Rahmen der „Tage des Europäischen Kulturerbes“ den Inhalt der Themenwoche so zu definieren, dass die kulturellen Aktivitäten der Gebietskörperschaften miteinander vernetzt werden;

41.

ist der Auffassung, dass die Freiwilligentätigkeit eine vielversprechende Form für die Einbeziehung der örtlichen Bevölkerung und für die Entwicklung der Öffentlichkeitsarbeit darstellt, sie eine erhebliche Rolle bei der Aneignung von Kenntnissen und bei der Weckung des kulturellen Interesses spielt und auch die Marginalisierung schutzbedürftiger gesellschaftlicher Gruppen verhindern hilft;

Zusammenarbeit und partizipativer Ansatz

42.

hält es zur Stärkung des Fortbestands, der Entwicklung und der Sichtbarkeit des kulturellen Erbes für wichtig, dass die eigentlichen Werte der Kette des kulturellen Erbes geschützt und nachhaltig genutzt werden und dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie die für Unterricht, Bildung, Kultur und Schutz des kulturellen Erbes zuständigen Einrichtungen — vorzugsweise systematisch — zusammenarbeiten und sich weiterentwickeln; dies könnte auch die allgemein verständliche Information der Bevölkerung fördern. Die Zusammenarbeit gewährleistet den Aufbau von Vertrauen und Kontakten zwischen den Völkern sowie gemeinsame Lösungen für die gemeinsamen Herausforderungen;

43.

unterstreicht die wichtige Rolle, die die grenzüberschreitenden Städtepartnerschaften unter aktiver Einbeziehung der Bürger für die gegenseitige, interaktive und erlebniszentrierte Kenntnis des lokalen und regionalen Kulturerbes und seiner Vielfalt spielen; betont in diesem Zusammenhang den Mehrwert des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ auf EU-Ebene für die Verwirklichung von Städtepartnerschaften und -vernetzungen; mit Hilfe von Gedenkprojekten mit europäischer Dimension fördert es die Toleranz und ein besseres Verständnis der Geschichte und der Vielfalt der Europäischen Union und schafft eine Verbindung zwischen Europa und seinen Bürgern. Der AdR begrüßt auch die Fortsetzung des Programms innerhalb des neuen EU-Finanzrahmens (29);

44.

empfiehlt, aus Partnerschaften und Kooperationen zwischen Gebietskörperschaften resultierende vorbildliche Verfahren zum Schutz des kulturellen Erbes auszuzeichnen, wodurch auch die europäische Identität gestärkt würde;

45.

hält es auf der Ebene der ländlichen Gemeinden und Städte für wichtig, dass thematische Kooperationen für das kulturelle Erbe eingerichtet und aktiv genutzt werden und dass die aktive Teilhabe der betroffenen Akteure bei der Beschlussfassung gefördert wird, was zu einer wirksamen partizipativen Governance beiträgt; betont den Wert und die Bedeutung der Multi-Level-Governance (30), die u. a. die Verbreitung vorbildlicher Verfahren für die Politik des kulturellen Erbes, die Entwicklung der partizipativen Demokratie, das gegenseitige Lernen, das Entstehen neuer Partnerschafts- und Dialogformen sowie die Effizienz und Kohärenz der sektorbezogenen politischen Maßnahmen für das kulturelle Erbe erleichtert;

46.

die Neubewertung der Bedeutung der Kultur und des kulturellen Erbes ist ein langfristiger Prozess, der sämtliche Akteure der Gesellschaft betrifft. Der AdR ist der Ansicht, dass dieser Mentalitätswandel nur dann erfolgreich sein kann, wenn dafür gesorgt wird, dass ein noch größerer Teil der Gesellschaft sich betroffen fühlt, beispielsweise dank der Verringerung sozialer Ungleichheiten, der Entwicklung lokaler Gemeinschaften, dem Ausbau der Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe, dem Offensein für Neues und der Entwicklung der notwendigen Fähigkeiten, um Innovationskompetenzen und kulturelle Werte schaffen sowie kennen- und schätzen lernen zu können; Es ist eine gemeinsame Aufgabe, unter Einbeziehung sämtlicher Akteure auf den Erwerb von wettbewerbsfähigen Kenntnissen und einer wettbewerbsfähigen Bildung zu achten, was für die Bewältigung der sich für die EU stellenden Herausforderungen unverzichtbar ist; Begrüßt und unterstützt Absatz 28 der Schlussfolgerungen des Rates Bildung, Jugend, Kultur und Sport vom 25. November 2014, in denen zu der Berücksichtigung des Europäischen Jahres für das kulturelle Erbe aufgerufen wird; Dies würde die Verwirklichung der gemeinsamen Ziele im gesamteuropäischen Kontext befördern;

47.

unterstreicht die wichtige Rolle, die die Kultur in auswärtigen Angelegenheiten bei der Überwindung von Unterschieden und bei der Anerkennung gemeinsamer und geteilter Werte unter den Völkern spielen kann. Daher fordert der AdR, dass die kulturellen Beziehungen auf hoher Ebene stärker ins Blickfeld gerückt werden, und nimmt in dieser Hinsicht die jüngsten Bemühungen zur Integration der kulturellen Diplomatie in die Außenbeziehungen der Europäischen Union (insbesondere durch die vorbereitende Maßnahme „Kultur in den Außenbeziehungen der EU“) zur Kenntnis;

48.

betont, dass auch die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern und -gegenständen verstärkt werden muss. Der AdR fordert die Mitgliedstaaten daher auf, das Übereinkommen der UNESCO von 1970 und das UNIDROIT-Übereinkommen von 1995 zu ratifizieren und durch eine entsprechende Anpassung an das einzelstaatliche Recht und durch eine Stärkung der Polizei und der Zollkontrollen an den EU-Grenzen für die wirksame Anwendung dieser Übereinkommen zu sorgen;

Brüssel, den 16. April 2015

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Markku MARKKULA


(1)  Am 27. Oktober 2005 in Faro verabschiedete Rahmenkonvention des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft.

(2)  „Kultur, Kreativität und nachhaltige Entwicklung. Forschung, Innovation und Potenzial“ Erklärung von Florenz — 3. Research, Innovation, Opportunities — 3. UNESCO-Weltforum für Kultur und Kulturindustrie (FOCUS), 4. Oktober 2014.

(3)  Artikel 3 Abs. 3 AEUV.

(4)  Artikel 167 AEUV.

(5)  Artikel 36 des Vertrages sieht Verbote oder Beschränkungen in Bezug auf die Einfuhr, die Ausfuhr oder die Durchfuhr von Waren zum Schutz des nationalen Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert vor.

(6)  In der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 des Rates über die Ausfuhr von Kulturgütern werden Bestimmungen festgelegt, die gewährleisten sollen, dass die Ausfuhr von Kulturgütern einheitlichen Kontrollen an den Außengrenzen der Union unterliegt. Kulturgüter umfassen unter anderem direkte Materialien aus Ausgrabungen, Fundstätten bzw. archäologischen Stätten in einem Mitgliedstaat.

(7)  Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. (Investitionsbeihilfen für Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes: 100 Mio. EUR pro Projekt, Betriebsbeihilfen für Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes: 50 Mio. EUR pro Unternehmen pro Jahr).

(8)  Erwägungsgrund 72.

(9)  Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten.

(10)  Das in der Mitteilung der Komission genannte Projekt mit dem Titel „Cultural Heritage Counts for Europe: Towards an European Index for Valuing Cultural Heritage“ kann einen effizienten Beitrag zur Sammlung von Daten auf EU-Ebene im Rahmen der genannten Thematik leisten, indem die auf nationaler, regionaler, lokaler und/oder sektoraler Ebene erzielten Forschungsergebnisse EU-weit kartographisch erfasst werden.

(11)  CdR 2391/2012 fin.

(12)  CdR 2391/2012 fin.

(13)  Beispielsweise im Rahmen der transnationalen Zusammenarbeit das Projekt „Cultural Capital Counts“ (2011-2014), bei dem zehn Gebiete aus sechs mitteleuropäischen Ländern das gemeinsame Ziel verfolgen, die Entwicklung des jeweiligen Gebietsmit Blick auf die lebendigen Traditionen, Fachkenntnisse und Fertigkeiten zu fördern und sich bei dieser Zusammenarbeit das kulturelle Erbe zunutze zu machen. Das durch den EFRE kofinanzierte Projekt wird im Rahmen des Programms „CENTRAL EUROPE“ umgesetzt.

(14)  Europäische Kommission — Mapping of Cultural Heritage actions in European Union policies, programmes and activities http://ec.europa.eu/culture/library/reports/2014-heritage-mapping_en.pdf

(15)  Enabling synergies between European Structural and Investment Funds, Horizon 2020 and other research, innovation and competitiveness-related Union programmes — Guidance for policy-makers and implementing bodies, http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docgener/guides/synergy/synergies_en.pdf

(16)  CdR 151/2011 fin.

(17)  CdR 401/2011 fin.

(18)  Z.B. die Sisi-Straße (Österreich, Deutschland, Ungarn und Italien): Schlösser, Herrenhäuser, Parks und Cafés, die mit Königin Elisabeth von Ungarn in Zusammenhang stehen.

(19)  Z.B. das Projekt einer Handwerkerakademie (Ungarn und Slowenien): Das Projekt kam aufgrund der Gefährdung der Handwerke zustande. Es gab immer weniger Auszubildende und einige Industrie- und Handwerksschulen schlossen. Das Projekt kehrte diese Tendenz um, schuf neue Möglichkeiten für junge Menschen und trug durch die Teilnahme von etwa 1  000 Unternehmern zur Wahrung des kulturellen Erbes bei.

(20)  Survey Report on Digitisation in European Cultural Heritage Institutions 2014 — Thematisches Netz ENUMERATE (Januar 2014).

(21)  CdR 104/2010 fin.

(22)  4. Bericht über die Umsetzung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Filmerbe und zur Wettbewerbsfähigkeit der einschlägigen Industriezweige (COM — Fortschrittsbericht 2012-2013) — 1. Oktober 2014.

(23)  CdR 293/2010 fin.

(24)  CdR 2391/2012 fin.

(25)  CDR 191/2011 fin.

(26)  CDR 2077/2012 fin.

(27)  Schlussfolgerungen des Rates zur partizipativen Verwaltung des kulturellen Erbes (2014/C 463/01) http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:C:2014:463:TOC

(28)  CdR 401/2011 fin.

(29)  Verordnung des Rates (EU) Nr. 390/2014 über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014-2020.

(30)  Charta der Multi-Level-Governance in Europa.


12.6.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 195/30


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Verbesserte Umsetzung der Territorialen Agenda der Europäischen Union 2020

(2015/C 195/05)

Berichterstatter

Marek Woźniak (PL/EVP), Marschall der Woiwodschaft Großpolen (Wielkopolska)

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

hebt hervor, dass die Territoriale Agenda der EU von Beginn an einen politischen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung einer polyzentrischen territorialen Entwicklung der EU vorgegeben hat, wobei die Verantwortung für die politischen Maßnahmen vor allem bei lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, den Mitgliedstaaten sowie bei den EUInstitutionen liegt;

2.

weist darauf hin, dass die Territoriale Agenda darauf abzielt, strategische Leitlinien für die territoriale Entwicklung vorzugeben, die Berücksichtigung der territorialen Dimension in den einzelnen Politikbereichen und auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen zu fördern sowie die Umsetzung der Europa-2020-Strategie gemäß der Grundsätze des territorialen Zusammenhalts zu gewährleisten (1);

3.

bedauert, dass die Territoriale Agenda einige Jahre lang von der politischen Bühne verschwunden war, nimmt jedoch mit Zufriedenheit das Interesse zur Kenntnis, welches der gegenwärtige Dreiervorsitz Italien — Lettland — Luxemburg dem Thema entgegenbringt;

4.

hebt hervor, dass der (gebietsbezogene) territoriale Ansatz das einzige Politikmodell ist, mit dessen Hilfe die EU den Erwartungen ihrer Bürgerinnen und Bürger gerecht werden kann (2). Aus diesem Grund muss die EU unter aktiver Einbeziehung des Ausschusses der Regionen sowie der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und anderer Interessenträger eine wichtigere Rolle bei der Entwicklung von Ansätzen spielen, die auf konkrete Gebiete ausgerichtet sind, was eine effizientere Umsetzung der Territorialen Agenda ermöglichen würde;

5.

weist darauf hin, dass es einer gemeinsamen strategischen Planung für die ganze EU auf der Grundlage eines Gesamtkonzepts für die zukünftige Entwicklung bedarf, um eine bessere Koordinierung der politischen Maßnahmen der EU sicherzustellen und Synergien zwischen den einzelnen Bereichen zu schaffen. Außerdem muss klar festgelegt werden, welche Institutionen für die Umsetzung der Territorialen Agenda auf der europäischen, nationalen, regionalen und lokalen Ebene zuständig sind;

6.

ist der Auffassung, dass im Hinblick auf die Gewährleistung einer ausgewogeneren und der sozialen Inklusion förderlichen Entwicklung neben Planungs- und Koordinierungsverfahren auch Sensibilisierungs- und Informationsmaßnahmen sowie eine methodische Hilfestellung für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften notwendig sind. In diesem Zusammenhang ist noch viel zu tun, um vergleichbare Daten zur lokalen und sublokalen Ebene aus der ganzen EU zu erfassen;

7.

fordert daher, auf EU-Ebene eine Strategie für integrierte Raumentwicklung auszuarbeiten, wobei sicherzustellen ist, dass die bestehenden Planungsbefugnisse der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften respektiert werden (3);

8.

empfiehlt, der Europa-2020-Strategie und anderen Maßnahmen im Hinblick auf ihre wirksame Umsetzung eine verstärkte territoriale Dimension zu verleihen, wobei insbesondere den territorialen Auswirkungen der politischen Maßnahmen der EU Rechnung zu tragen ist; empfiehlt zu diesem Zweck die Überprüfung der einzelnen Politikbereiche unter dem Aspekt ihres Einflusses auf die Regionen sowie die dauerhafte Aufnahme der territorialen Folgenabschätzung als Bestandteil der allgemeinen Folgenabschätzungen in das Verfahren zur Verabschiedung von Rechtsakten in bestimmten EU-Politikbereichen und insbesondere in der Kohäsionspolitik nach 2020;

9.

weist auf die Notwendigkeit hin, die auf der EU-Ebene vor dem Hintergrund der jüngsten Krise ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der europaweit zunehmenden regionalen Ungleichheiten zu beobachten, da diese eine ernsthafte Bedrohung für den territorialen Zusammenhalt darstellen;

Allgemeine Bemerkungen

10.

ist der Meinung, dass die EU eine gebietsbezogene Entwicklungsstrategie braucht und im Rahmen des neuen Legislativpakets zur Kohäsionspolitik vermehrt Anstrengungen in diese Richtung unternommen werden müssen. Anders gesagt, muss die Kohäsionspolitik sowohl dem Grundsatz der Konditionalität als auch dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung tragen, wobei auf Letzteres verstärktes Augenmerk zu legen ist;

11.

weist darauf hin, dass die EU die Auswirkungen ihrer einzelnen politischen Strategien auf die Regionen, Städte und städtischen Gebiete in ihrer territorialen Politik berücksichtigen und diese Politik eine komplexe, nicht nur auf die Struktur- und Investitionsfonds beschränkte Antwort auf die gegenwärtigen Herausforderungen ermöglichen und Bereiche wie Umwelt, Verkehr, Binnenmarkt und Digitale Agenda einschließen muss, um nur einige weitere EU-Politikfelder mit eindeutigen Auswirkungen auf die Gebietskörperschaften zu nennen. Der territorialen Dimension sollte bei der Politikgestaltung im Hinblick auf die Schaffung größtmöglicher Synergien, die Nutzung von Entwicklungsmöglichkeiten und die Vermeidung widersprüchlicher politischer Maßnahmen Rechnung getragen werden;

12.

empfiehlt erneut die Schaffung eines Rates für Kohäsionspolitik, um das Kontrollsystem zu stärken und für Ausgewogenheit zu sorgen. Dieser sollte aus den für Regionalpolitik zuständigen Ministern der jeweils in den einzelnen Mitgliedstaaten zuständigen Regierungsebene sowie einem Mitglied des Europäischen Ausschusses der Regionen als Koordinator für die Zusammenarbeit zusammengesetzt sein; erklärt sich zur aktiven Teilnahme an den politischen Beratungen über die Schaffung eines solchen Gremiums bereit, um die umfassende Berücksichtigung des Standpunkts der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sicherzustellen;

13.

betont, dass Partnerschaft eine unverzichtbare Voraussetzung für eine wirksamere Kohäsionspolitik ist und nur mittels Multi-Level-Governance sichergestellt werden kann, dass die strategischen Leitlinien der Europäischen Union entsprechend an die lokalen und regionalen Aufgaben angepasst werden (4);

14.

bekräftigt seine Unterstützung für die neuen Verfahren bzw. Instrumente zur Stärkung des territorialen Ansatzes durch von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen für die lokale Entwicklung (CLLD) sowie mittels integrierter territorialer Investitionen, bieten diese doch hervorragende Möglichkeiten, um die lokalen Gebietskörperschaften, Städte und Regionen in die Lage zu versetzen, EU-Mittel zur Schaffung von Wirtschaftswachstum und Wohlstand sowie für eine Rückkehr auf den Konvergenzpfad zu nutzen; bedauert daher, dass ihre Anwendung durch die in den EU-Vorschriften nach wie vor bestehenden regulatorischen Hemmnisse und den Widerwillen der Verwaltungsbehörden, die Umsetzung der EU-Politik der regionalen und lokalen Ebene zu überlassen, behindert wird, obwohl viele Mitgliedstaaten sie in der Praxis einsetzen wollen;

15.

vertritt angesichts der Tatsache, dass die vorgenannten Instrumente in den einzelnen Mitgliedstaaten bislang in sehr unterschiedlichem Ausmaß zum Einsatz gelangen, die Auffassung, dass das System zur Verwaltung, Umsetzung, Beobachtung und Kontrolle der Instrumente zur Förderung der territorialen Entwicklung so weit wie möglich vereinfacht und abgestimmt werden muss;

16.

weist nichtsdestoweniger darauf hin, dass der territoriale Entwicklungsansatz weit über diese Instrumente hinausgeht und in allen Bereichen der Kohäsionspolitik berücksichtigt werden sollte;

17.

fordert eine stärkere Beachtung des Artikels 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zum territorialen Zusammenhalt. Laut diesem Artikel verfolgt die EU das Ziel, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete zu verringern; besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den ländlichen Gebieten, den vom industriellen Wandel betroffenen Gebieten und den Gebieten mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen, wie den nördlichsten Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte sowie den Insel-, Grenz- und Bergregionen, liegt doch einer der Schlüsselfaktoren für einen tatsächlichen Erfolg der Territorialen Agenda 2020 darin, diesen Gebieten eine Überwindung ihrer strukturellen Entwicklungsnachteile zu ermöglichen;

18.

betont außerdem den speziellen Fall der Regionen in äußerster Randlage, deren in Artikel 349 AEUV aufgeführte Merkmale und Zwänge berücksichtigt werden müssen, um diesen Gebieten die Überwindung ihrer strukturellen Entwicklungsnachteile zu ermöglichen, liegt darin doch einer der Schlüsselfaktoren für den Erfolg der Territorialen Agenda 2020;

19.

fordert darüber hinaus, weitere demografische Probleme mit erheblichen Auswirkungen auf die Regionen, wie Entvölkerung, Bevölkerungsalterung und sehr geringe Siedlungsdichte, zu berücksichtigen, und fordert die Kommission auf, den geografisch und demografisch am stärksten benachteiligten Gebieten bei der Umsetzung der Kohäsionspolitik besondere Aufmerksamkeit zu schenken (5);

20.

fordert die Wiederaufnahme der Debatte über die Messung der Lebensqualität mit Hilfe von Indikatoren, die über das BIP hinausgehen („GDP and beyond“), und betont, dass der territoriale Zusammenhalt den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt ergänzt, weshalb dieser nicht ausschließlich mit Hilfe ökonomischer Indikatoren erfasst werden kann. Intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum in der EU bedingt viel mehr als nur einen Anstieg des BIP. Es umfasst auch territoriale, soziale, kulturelle, vor allem aber auch ökologische Aspekte, die in ländlichen oder dünnbesiedelten Regionen besonders relevant sind. Unter diesem Gesichtspunkt verbessert die Entwicklung grüner Infrastruktur in ländlichen und städtischen Gebieten die Qualität und vermindert die Anfälligkeit der Gebiete. Bei der Auswahl der Indikatoren ist zu beachten, dass die Verfügbarkeit von statistischen Daten auf regionaler Ebene in allen Mitgliedstaaten begrenzt ist;

21.

fordert die Einführung vergleichbarer und zuverlässiger Indikatoren und Indizes zur Erfassung, Förderung und Beobachtung des territorialen Zusammenhalts, der territorialen Gesamtentwicklung, der strukturellen Probleme, der Herausforderungen und Chancen für die Gebiete der EU sowie der territorialen Auswirkungen auf die einzelnen geografischen Ebenen und Typen von Regionen (6). Dies würde den Entscheidungsträgern ermöglichen, bewusste und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechende Beschlüsse zur Raumplanung zu fassen;

22.

hält es für grundlegend, den klimatischen und ökologischen Risiken und ihre territorialen Auswirkungen Rechnung zu tragen;

23.

weist zudem auf die Notwendigkeit hin, eine Debatte über die Zukunft der Kohäsionspolitik nach 2020 einzuleiten, in der insbesondere erörtert werden sollte, ob ihre ursprünglichen Ziele, darunter die Förderung eines gebietsbezogenen Ansatzes, erreicht wurden, aber auch zu prüfen, ob die gegenwärtigen Verfahren der Mittelzuweisung aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) voll und ganz im Einklang mit den Zielen der Politik stehen und der territorialen Vielfalt hinreichend Rechnung tragen;

Polyzentrische territoriale Entwicklung

24.

weist darauf hin, dass der polyzentrischen Entwicklung der EU eine Schlüsselbedeutung für die Verwirklichung des territorialen Zusammenhalts zukommt, wobei dies zu einem besser gegliederten System von Städten und einer besseren Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen des sozialen Zusammenhalts im gesamten Gebiet der EU beiträgt;

25.

erinnert daran, dass die Wirksamkeit und die Qualität Europas vom Aufbau wechselseitiger Beziehungen zwischen Städten unterschiedlichster Größe — von der lokalen bis hin zur globalen Ebene — sowie von der Stärkung der Stellung der Bürgerinnen und Bürger und der Umsetzung lokaler Maßnahmen zur Bewerbung der eigenen Stärken in Europa und weltweit abhängt;

26.

betont, dass die Offenheit gegenüber den Nachbarländern und dem Rest der Welt eine notwendige Voraussetzung für alle europäischen Städte und Regionen ist, um die Entwicklungschancen nutzen zu können, die sich aus dem globalen Wachstum und dem technischen Fortschritt ergeben. In diesem Zusammenhang hat sich die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit insbesondere an den Außengrenzen der EU als wirksames Instrument erwiesen. Die langfristige Entwicklung Europas hängt von der Valorisierung im globalen Maßstab und dem Einsatz der Wettbewerbsstärken der einzelnen Städte und Regionen zur Vollendung des Binnenmarkts und zur Erarbeitung wirksamer gemeinsamer Entwicklungsstrategien insbesondere im Bereich der Partnerschaft Europa-Mittelmeer und der Östlichen Partnerschaft (7), aber auch der transatlantischen Partnerschaft ab;

27.

weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit der Städte und Regionen mit dem höchsten Entwicklungsstand einen Mehrwert erbringt und zur Entwicklung ihres weiteren Umfelds beiträgt; betont deshalb, dass die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie deren Standpunkte und Vorschläge berücksichtigt werden müssen, da die politischen Maßnahmen der EU unmittelbare Auswirkungen auf die Gebietskörperschaft haben;

Die Rolle der mittelgroßen Städte, der kleinen und mittleren Ballungsräume sowie der ländlichen Gebiete

28.

hebt die Vorteile eines polyzentrischen Ansatzes für die Regionalentwicklung hervor und weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung der Beziehungen zwischen den ländlichen und den städtischen Gebieten hin;

29.

fordert einen politischen Ansatz, der die Bildung funktioneller Regionen sowohl innerhalb eines Landes als auch auf grenzübergreifender Ebene fördert, da funktionelle Gebiete sowohl städtische als auch ländliche Gebiete umfassen und sich an ihnen zeigt, welche Rolle sie für den Erhalt der kritischen Masse für die Entwicklung sowie die Verringerung der Anfälligkeit gegenüber externen Schocks spielen, was mehrfach in ökonomischen und raumordnungspolitischen Analysen hervorgehoben wurde;

30.

weist darauf hin, dass es sowohl in städtischen, stadtnahen als auch ländlichen Gebieten zu einer räumlichen Konzentration sozialer Ausgrenzung kommt, wobei diese Gebiete oftmals in der Nähe von Gebieten liegen, die einen angemessenen Lebensstandard bieten. Im Hinblick auf eine bessere Umsetzung der Territorialen Agenda muss den Besonderheiten auf der subregionalen Ebene Rechnung getragen werden;

31.

fordert, dass die EU mehr politische Maßnahmen ergreift und mehr Finanzmittel einsetzt, um wirksame und effiziente Verbindungen zwischen den städtischen Regionen zu schaffen, die der Ausdehnung des städtischen Raums und den neuen Formen der Raumnutzung Rechnung tragen, um den Zugang zu Wissen und Bildung zu erleichtern sowie Städtenetze und funktionelle Gebiete (8) einzurichten, die einen Austausch über bewährte Vorgehensweisen und effektive politische Lösungen und Projekte ermöglichen;

32.

nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass die Mitgliedstaaten, Regionen und Städte (einschließlich der kleinen und mittleren Städte) in der Territorialen Agenda 2020 aufgefordert werden, zu gemeinsamen territorialen Prioritäten beizutragen, und drückt gleichzeitig sein Bedauern darüber aus, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im diesbezüglichen Beschlussfassungsprozess noch immer nicht als gleichwertige Partner anerkannt werden. Ziel muss es daher sein, den Gebietskörperschaften die Möglichkeit einzuräumen, wirksamer auf die wichtigsten territorialen Herausforderungen zu reagieren;

33.

ist der Meinung, dass das wirksame Funktionieren der kleinen und mittleren Städte sowie die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft von zentraler Bedeutung für die vollständige Umsetzung der Territorialen Agenda sind. In diesem Zusammenhang sollten die Strategien in erster Linie auf die Schaffung eines gerechten Zugangs zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen und gesellschaftlichem Interesse, auf die Erweiterung der funktionellen Gebiete (aufbauend auf den bereits entwickelten Initiativen zur städtischen und ländlichen Entwicklung) sowie auf die Förderung der Anbindung und Vernetzung kleiner und mittlerer Städte ausgerichtet sein (9);

34.

weist auf die Rolle kleiner und mittlerer städtischer Ballungsräume hin, die ein Element der polyzentrischen territorialen Entwicklung sind; begrüßt in diesem Zusammenhang die Behandlung dieses gemeinsamen Themas aus dem Bereich kleine und mittlere Städte durch den Dreiervorsitz: Dies betrifft die Untersuchung der Verflechtung städtischer und ländlicher Räume sowie die Vorstellung von Mechanismen zur Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Gebieten sowie zur Erreichung einer ausgewogeneren Entwicklung der Regionen. Die Stärkung der identitätsstiftenden Werte der Gebiete (Landschaft, kulturelles Erbe und Umwelt) als Wettbewerbsvorteil und Merkmale, um sich auf dem globalen Markt abzuheben;

35.

ist der Ansicht, dass kleine und mittlere Städte eine aktive Rolle bei der Gewährleistung von Wohlstand und Wohlergehen auch für Bewohner in den umliegenden Dörfern spielen: sie sind Zentren für Arbeitsplätze, Dienstleistungen, lokale Verkehrsknotenpunkte, tragen zur Bewältigung des steigenden Mobilitätsbedarfs bei usw. und sind daher wichtig für die Eindämmung der Abwanderung aus ländlichen und städtischen Gebieten. Sie können jedoch durch Beteiligung an einem gemeinsamen polyzentrischen Netz auch zur Entwicklung der Metropolregionen beitragen. Sie leisten einen Beitrag zur Lösung von Problemen im Zusammenhang mit Umweltschutz und Lebensqualität, die sich aus der übermäßig starken Bevölkerungskonzentration in Großstädten ergibt;

36.

fordert in diesem Zusammenhang einen weiteren Ausbau und eine bessere Abstimmung der städtischen Dimension der Kohäsionspolitik auf die anderen Politikfelder mit Auswirkungen auf die städtischen Gebiete im Rahmen einer integrierten Städteagenda sowie eine Verstärkung der offiziellen Zusammenarbeit zwischen den städtischen Gebieten in der EU und ihrem ländlichen Umfeld (10); bekräftigt seine Forderung nach einem Weißbuch für eine integrierte Städteagenda;

Die Vernetzung der Regionen Europas aus der territorialen Perspektive

37.

vertritt die Ansicht, dass der europäischen territorialen Zusammenarbeit, die im Rahmen von Initiativen auf der grenzübergreifenden, der interregionalen bzw. der zwischenstaatlichen Ebene (z. B. der EVTZ) erfolgreich umgesetzt wird, sowie der Erarbeitung makroregionaler Strategien zentrale Bedeutung als Instrumente zukommt, die eine bessere Umsetzung der Territorialen Agenda ermöglichen; begrüßt daher das Vorhaben des Dreiervorsitzes, den Bedarf an Rechtsvorschriften zur Schaffung integrierter grenzübergreifender Gebiete zu untersuchen, sowie die Einsetzung einer Arbeitsgruppe im Rat für die Beobachtung der Fortschritte der makroregionalen Strategien; weist darauf hin, dass die Mitwirkung der nachgeordneten Regierungsebene bei der Erarbeitung dieser Instrumente und ihrer Verwaltung sowie in dieser Gruppe nach wie vor ein Schlüsselelement für die Umsetzung ihrer Ziele ist;

38.

ist der Auffassung, dass ein polyzentrisches und unter den verschiedenen Gebieten geografisch ausgewogenes Wachstum u. a. mittels entschlossener Maßnahmen zur Beseitigung der digitalen Kluft und zur Zusammenarbeit in den Bereichen Energie, Klimaschutz und Umwelt, Forschung und Innovation, Zugänglichkeit und Attraktivität der Gebiete sowie mittels einer nachhaltigen Verkehrspolitik auf der Grundlage einer an den örtlichen Besonderheiten ausgerichteten Strategie gefördert werden muss;

39.

betont die Rolle, die der Verkehrsinfrastruktur als Instrument für die Stärkung des territorialen Zusammenhalts zukommt, wobei die geografisch und demografisch benachteiligten Regionen besonderer Aufmerksamkeit bedürfen (11); weist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit hin, die Europäischen Verbünde für Territoriale Zusammenarbeit zur Förderung grenzübergreifender Verbindungen — auch zu Drittstaaten — sowie verschiedene andere Finanzinstrumente wie die Fazilität „Connecting Europe“ zu nutzen;

40.

fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen um Vervollständigung des TEN-V-Kernnetzes fortzusetzen und zu intensivieren, insbesondere in Bezug auf die Beseitigung von Engpässen und die Erleichterung grenzüberschreitender Verbindungen, und die Beteiligung lokaler und regionaler Gebietskörperschaften an den Korridorplattformen zu stärken;

41.

unterstreicht den im Sechsten Kohäsionsbericht enthaltenen Verweis darauf, dass in den Leitlinien der Union für den Ausbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes das Ziel eines wirklich multimodalen, die gesamte EU erfassenden Netzes einschließlich Schienenverkehr festgelegt wird, wofür der Bau neuer Infrastrukturen, aber auch die Modernisierung der bestehenden erforderlich ist. Im Hinblick auf dieses Ziel gilt es nach Ansicht des Ausschusses, nachhaltige, wettbewerbsfähige und energieeffiziente sowie umweltfreundlichere Verkehrsmittel bereitzustellen und die Intermodalität, den komplementären Einsatz verschiedener Verkehrsträger sowie die notwendigen Infrastrukturvorhaben in den weniger entwickelten Regionen zu fördern, die in Grenznähe liegen und deren Zugang zum Binnenmarkt durch physische Barrieren erschwert ist oder in denen der territoriale Zusammenhalt schwierig ist;

Die Territoriale Agenda und die Europa-2020-Strategie

42.

weist darauf hin, dass in der Territorialen Agenda der Europäischen Union 2020 auf die Bedeutung des territorialen Ansatzes für die Umsetzung der Europa-2020-Strategie hingewiesen wird. Die Überarbeitung der Strategie sollte als Gelegenheit genutzt werden, um die territoriale Dimension darin stärker zur Geltung zu bringen. Die in dieser Strategie umrissenen Ziele der EU lassen sich somit nur dann verwirklichen, wenn ihrer territorialen Dimension Rechnung getragen wird, da die Entwicklungsmöglichkeiten von Region zu Region unterschiedlich sind (12);

43.

wiederholt seine Forderung, ein Weißbuch zum territorialen Zusammenhalt vorzulegen, das sich auf eine Analyse des Zusammenspiels der Territorialen Agenda der Europäischen Union 2020 und der Europa-2020-Strategie stützt, um den zunehmenden regionalen Ungleichheiten in der EU entgegenzuwirken (13);

44.

tritt dafür ein, dass die EU-Kohäsionspolitik mit ihrer Zielsetzung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts auch in Zukunft einen deutlichen Beitrag zur Umsetzung der Ziele der Europa-2020-Strategie leistet. Durch die gestärkte Verbindung von Wachstums- und Konvergenzzielen wird die Kohäsionspolitik den Abbau von Disparitäten in der Europäischen Union im Hinblick auf die Erreichung der Kernziele der Strategie unterstützen und damit helfen, dauerhaft Wohlfahrtsgewinne in ganz Europa zu realisieren. Dieses Potenzial gilt es konsequent zu nutzen, indem über den partnerschaftlichen Ansatz der Kohäsionspolitik und im Rahmen einer auf den regionalen Besonderheiten aufbauenden Strategie konkrete Maßnahmen in Bezug auf die lokalen Gegebenheiten und Möglichkeiten durchgeführt werden;

45.

spricht sich deshalb dafür aus, einen Verhaltenskodex für die Europa-2020-Strategie (14) vorzuschlagen, der auf dem Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaft beruht und sicherstellen soll, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und andere Interessenträger in die Erarbeitung und Umsetzung der für die territoriale Entwicklung relevanten langfristigen Strategiedokumente eingebunden werden;

Vision für die Gebiete Europas

46.

weist auf die Aktivitäten von ESPON zur Entwicklung eines Sets von Indikatoren und Indizes im Zusammenhang mit der territorialen Entwicklung Europas hin, die als Hilfestellung für die Entscheidungsträger bei der Erfassung und Kontrolle des territorialen Zusammenhalts eingesetzt werden könnten; fordert ausdrücklich die Entwicklung von Indikatoren, die zeigen, wie sich die territorialen und demografischen Herausforderungen (wie weit verstreut lebende Bevölkerung, niedrige Bevölkerungsdichte, Bevölkerungsrückgang und alternde Bevölkerung) auf ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum auswirken;

47.

hält es für dringlich notwendig, vergleichbare statistische Daten zur lokalen und sublokalen Ebene zu erheben und die bestehenden Stadt-Land-Klassifizierungen der OECD und der Kommission in Eurostat-Kategorien umzuwandeln, die — gestützt auf vor Ort eingeholte belastbare Informationen — sowohl eine Hilfestellung bei der Gestaltung als auch bei der Evaluierung der EU-Politik geben können;

48.

weist zudem darauf hin, dass die Schaffung eines offenen und polyzentrischen Europas die kohärenteste territoriale Strategie zur Stärkung des Wirtschaftswachstums, der Wettbewerbsfähigkeit und des sozialen Zusammenhalts sowie zur Förderung der Verwirklichung der in der Europa-2020-Strategie und der Territorialen Agenda für die kommenden Jahrzehnte formulierten Ziele im Bereich der nachhaltigen Entwicklung ist (15); bringt seine Unterstützung für eine Strategie zum Ausdruck, die Entwicklung und Zusammenhalt miteinander verknüpft und ein angenehmes Lebensumfeld schafft;

49.

ist der Auffassung, dass es einer gemeinsamen strategischen Planung für die ganze EU auf der Grundlage eines Gesamtkonzepts für die zukünftige Entwicklung bedarf, um eine bessere Koordinierung der politischen Maßnahmen der EU sicherzustellen (16).

Brüssel, den 17. April 2015

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Markku MARKKULA


(1)  Territoriale Agenda der Europäischen Union 2020: Für ein integratives, intelligentes und nachhaltiges Europa der vielfältigen Regionen.

(2)  Barca-Bericht, S. 108.

(3)  Making Europe Open and Polycentric, in: Scenarios and Vision for European Territory 2050, ESPON.

(4)  CoR 2012/1683.

(5)  CdR 2014/4896

(6)  Making Europe Open and Polycentric, in: Scenarios and Vision for European Territory 2050, ESPON.

(7)  Making Europe Open and Polycentric, in: Scenarios and Vision for European Territory 2050, ESPON.

(8)  How to strengthen the Territorial dimension of Europe 2020 and the EU cohesion Policy.

(9)  How to strengthen the Territorial dimension of Europe 2020 and the EU cohesion Policy.

(10)  Polyzentrische territoriale Entwicklung auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene — Podiumsdiskussion im Rahmen der COTER-Sitzung vom 10. Juli 2014 in Fabriano.

(11)  Konkrete Empfehlungen sind in der AdR-Stellungnahme zum Thema „Mobilität in geografisch und demografisch benachteiligten Regionen“ enthalten (CDR 1691/2014).

(12)  Territoriale Agenda der Europäischen Union 2020: Für ein integratives, intelligentes und nachhaltiges Europa der vielfältigen Regionen.

(13)  CdR 2014/2333.

(14)  Entwurf zur Überarbeitung der Europa-2020-Strategie.

(15)  Making Europe Open and Polycentric, in: Scenarios and Vision for European Territory 2050, ESPON.

(16)  Making Europe Open and Polycentric, in: Scenarios and Vision for European Territory 2050, ESPON.


12.6.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 195/36


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Effizienter Ressourceneinsatz im Gebäudesektor

(2015/C 195/06)

Berichterstatter

Csaba Borboly, Vorsitzender des Kreisrates Harghita (RO/EVP)

Referenzdokument

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum effizienten Ressourceneinsatz im Gebäudesektor COM(2014) 445 final

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

unterstützt uneingeschränkt die Bemühungen der Europäischen Kommission zur Entwicklung gemeinsamer Ziele und Indikatoren als Grundlage für gemeinsame europäische Standards für Ressourceneffizienz im Gebäudesektor, um die Koordinierung und Kohärenz der politischen Maßnahmen zu verbessern. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind wichtige Partner bei der Förderung einer größeren Ressourceneffizienz, da sich diese auf Umwelt, Klima, Wirtschaft und Gesellschaft vorteilhaft auswirkt und damit zur nachhaltigen Entwicklung beiträgt. Zudem können sie mittels Instrumenten wie der „grünen“ öffentlichen Beschaffung dem Markt für aus Bau- und Abbruchabfällen gefertigten Produkten Auftrieb verschaffen;

2.

zeigt sich daher besorgt darüber, dass die Kommission in ihrer Mitteilung an keiner Stelle die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften erwähnt, obgleich der AdR in seinen Stellungnahmen zu ähnlichen Themen auf diesen Aspekt hingewiesen hat. Der AdR betont die wesentliche Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als Investoren nicht nur im Gebäudesektor, sondern auch hinsichtlich der öffentlichen Auftragsvergabe, der Umsetzung europäischer und nationaler Rechtsvorschriften zu Gebäuden, der Förderung lokaler Unternehmen und Innovation sowie der Information der Investoren und der breiten Öffentlichkeit. Daher fordert der Ausschuss der Regionen die Kommission auf zu prüfen, wie der AdR und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Konsultationen eingebunden werden können, die auf die vorliegende Mitteilung folgen sollen;

3.

unterstreicht angesichts des Umfangs und der Komplexität der Thematik der nachhaltigen Gebäude auf politischer Ebene, dass die Maßnahmen auf einem umfassenden Ansatz fußen müssen, der allen Aspekten im Zusammenhang mit den Bedürfnissen und Anliegen der Menschen, Gemeinschaften und Institutionen Rechnung trägt, die die Nutzer dieser Infrastruktur sind. Lokale Gegebenheiten und der Nutzen für die lokale Wirtschaft sollten als wichtige Aspekte der Nachhaltigkeit angesehen werden, z. B. — unter Wahrung des wesentlichen Grundsatzes des freien Warenverkehrs — durch die Förderung der Verwendung von vor Ort vorhandenen Baustoffen, die oft als das effizienteste Material gelten und sich positiv auf die lokale Wirtschaft auswirken können;

A.    Hauptprobleme

4.

hält es für inakzeptabel, dass wiederverwertbare Bau- und Abbruchabfälle von Dienstleistungsgebäuden oft in Deponien verbracht werden, ohne dass dem eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit einer getrennten Sammlung und Wiederverwertung vorangeht. Der AdR ist der Auffassung, dass der Schließung des Verwertungskreislaufs Vorrang eingeräumt werden sollte, z. B. durch spezifische Ziele für bestimmte Arten von Abfällen sowie verbindliche Vorschriften für die Prüfung, Zerlegung und Trennung von Bau- und Abbruchabfällen vor dem Abbruch oder der Renovierung von Dienstleistungsgebäuden, wie dies einige regionale bzw. lokale Rechtsvorschriften bereits vorsehen;

5.

ist der Ansicht, dass die Behörden für die Ökologisierung (d. h. die umweltfreundlichere Funktionsweise) des Gebäudesektors den Rahmen für Kunden, Auftraggeber und Projektträger im Baugewerbe für die Förderung der Umstellung auf weniger abfallintensive Praktiken schaffen müssen, da die Bauphase von entscheidender Bedeutung für die Umweltleistung eines Gebäudes während seines gesamten Lebenszyklus ist. Ohne gemeinsame EU-Indikatoren und -Normen würde eine derartige Umstellung nicht so rasch wie geplant erfolgen; gleichsam sind wirtschaftlich rentable Geschäftsmodelle erforderlich, in denen eine Entscheidung für den Einsatz umweltfreundlicherer und ressourceneffizienterer Bautechniken und -materialien im Vergleich zu heute fällt;

6.

hält es für notwendig klarzustellen, dass Abbruchabfälle sowohl aus dem vollständigen Abbruch eines Gebäudes als auch aus dessen Renovierung stammen können, weshalb präzisiert werden sollte, dass der Begriff Abbruch auch einen Teilabbruch des Gebäudes im Zuge seiner Sanierung umfasst. In den meisten Regionen ist das Gesamtvolumen der aus Renovierungen stammenden Bauabfälle größer als das Bauabfallvolumen aus dem Komplettabriss ganzer Gebäude;

7.

begrüßt, dass die Europäische Kommission den Markt für die Wiederverwertung von Bau- und Abbruchabfällen fördern und dabei Forschungs- und Demonstrationsvorhaben stärker unterstützen will. Solche Vorhaben sollten — auch im Rahmen des Programms Horizont 2020 und der Umsetzung in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten — auf die Entwicklung von Lösungen abzielen, mit denen die wirtschaftliche Attraktivität der Wiederverwertung gestärkt wird; spricht sich dafür aus, Instrumente zur Förderung der Marktakzeptanz für Sekundärrohstoffe einzuführen, die aus Bau- und Abbruchabfällen gewonnen werden;

B.    Politische Unterstützung der Ressourceneffizienz durch die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften

8.

ist der Auffassung, dass das Hauptziel aus der Sicht der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der gesamten Union darin besteht, die Anstrengungen zur Entwicklung gemeinsamer Indikatoren zu intensivieren, die für die Festlegung gemeinsamer Ziele und Normen benötigt werden, um die Bauwirtschaft umweltgerechter zu gestalten. Es liegt im Interesse der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, dass das Ausmaß der ökologischen und ökonomischen Herausforderungen hervorgehoben wird, vor denen man bei der Verbesserung der Ressourceneffizienz im Gebäudesektor steht;

9.

unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bereits eine wesentliche Rolle bei der beinahe oder vollständig kostenfreien Förderung nachhaltiger Gebäude durch lokale oder regionale Bauvorschriften einnehmen. Bewährte Praktiken, die sich aus der Anwendung dieser Bauvorschriften ergeben, etwa Mindestanforderungen bezüglich Tageslichteinfall, Energieeffizienz oder Baustoffen, könnten erheblich zur Verbreitung wirklich nachhaltiger Gebäude in Europa beitragen und sollten daher gefördert werden;

10.

weist darauf hin, dass den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Bereich der Verringerung der Umweltfolgen von Gebäuden eine zentrale Rolle zukommt und sie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten entsprechende Maßnahmen entwickeln und Strategien zur Förderung des effizienten Ressourceneinsatzes umsetzen, indem sie die lokalen Besonderheiten und Aspekte aufmerksam analysieren;

11.

ruft die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, bei der Konzipierung von Maßnahmen für nachhaltige Gebäude raum- und städteplanerische Instrumente und Praktiken anzuwenden. Außerdem sollte den Aspekten der erneuerbaren Energie, der Energieeffizienz und der Abfallbewirtschaftung sowie Betriebs- und Wartungsaspekten Rechnung getragen werden;

12.

ruft die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in diesem Zusammenhang dazu auf, einen ganzheitlichen Ansatz für den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes zu verfolgen, der die Bauprodukte, den Entwurf und Bau des Gebäudes sowie dessen Instandhaltung und Renovierung einschließt, um einen effizienteren Einsatz von Werkstoffen, Energie und Wasser sowie eine bessere Abfallbewirtschaftung zu fördern;

13.

misst den bisherigen Anstrengungen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Europa größte Bedeutung bei, so z. B. der Strategie für Energieeffizienz der Region Emilia-Romagna und dem Klimaschutzplan der Autonomen Provinz Bozen „Energie-Südtirol-2050“, den Programmen zur Ermittlung der Technologie und des neuen Ansatzes für die traditionelle lokale Architektur des rumänischen Kreises Harghita oder die Innovationsmaßnahmen der Stadt Rakvere in Estland sowie den Erfahrungen von Anavra, Gemeinde Almyros, Verwaltungsbezirk Magnisia in Griechenland. Diese und ähnliche Projekte sind bemerkenswerte Initiativen im Bereich der Ressourceneffizienz und des nachhaltigen Bauens;

14.

stellt fest, dass die Wirtschaftsaktivitäten in Bezug auf Baumaterialien, die aus dem „grünen“ Bausektor und Abbruchabfällen stammen, für zahlreiche neue Arbeitsplätze sorgen sollten. Die Ausarbeitung regionaler und lokaler Aktionspläne zu diesen Aktivitäten, die mit der angemessenen Nutzung der personellen Ressourcen einhergeht, wird einen erheblichen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele hinsichtlich des effizienten Ressourceneinsatzes leisten;

15.

ist der Ansicht, dass eine Initiative wie der Bürgermeisterkonvent auch zur Thematisierung der Herausforderungen der Ressourceneffizienz von Nutzen sein kann. Der AdR ist überzeugt, dass entsprechende Möglichkeiten ausgelotet werden sollten, sobald die Ziele der EU für Ressourceneffizienz festgelegt worden sind;

16.

erinnert zudem daran, dass der Ressourcenverbrauch zu einem großen Teil von Entscheidungen bezüglich der Planung und der Wahl der Baumaterialien bestimmt wird. Laut der Kommission lassen sich Ressourceneffizienzgewinne deshalb nur erzielen, wenn Ingenieure, Planer, Hersteller, Bauunternehmen, Behörden und Endnutzer ihre Entscheidungen anhand geeigneter und verlässlicher Informationen im Sinne einer nachhaltigen Planung treffen können. Aus diesem Grund sollten die lokalen und regionalen Behörden, die ja auch die Genehmigungsbehörden mit der größten Nähe zu den Interessenträgern sind, diejenigen sein, die die konkreten Informationsmaßnahmen zur Sensibilisierung sowie Unterstützungs- und Anreizmechanismen für den Einsatz dieser Ressourcen entwickeln, wobei dafür Finanzmittel aus EU-Fonds zur Verfügung stehen sollten. Diese Maßnahmen müssen einem gemeinsamen europäischen Konzept für die Bewertung der Umweltleistung von Gebäuden entsprechen, das alle Schlüsselindikatoren umfasst, die gegebenenfalls festgelegt werden;

17.

ruft die Kommission dazu auf, die lokale und regionale Ebene aktiv an der Entwicklung eines Rahmens mit Kernindikatoren zu beteiligen, um die Ökobilanz von Gebäuden während ihres Lebenszyklus zu bewerten. Die lokale und regionale Ebene sollte konsultiert werden und die Gelegenheit erhalten, während des gesamten Prozesses einen Beitrag zur Ausarbeitung dieser Indikatoren zu leisten;

18.

verweist nachdrücklich darauf, dass den Gebietskörperschaften nicht nur eine wichtige Rolle in ihrer Eigenschaft als politische Ebene, auf der finanzielle Investitionen im Zusammenhang mit nachhaltigen Gebäuden getätigt werden, sondern auch eine wesentliche Wirkung als Eigentümer von öffentlichen Gebäuden und Wohnraum und der öffentlichen Infrastrukturnetze zukommt;

19.

bekräftigt seine Ablehnung des Systems der makroökonomischen Konditionalität, wonach ein Mitgliedstaat, der seinen gemäß EU-Recht bestehenden Verpflichtungen (z. B. in Bezug auf die Zielvorgaben für Abfall und Energieeffizienz) nicht nachkommt, durch teilweise oder vollständige Einbehaltung der finanziellen Unterstützung aus den Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) bestraft werden kann. Dieses System kann nämlich die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften treffen, ganz gleich, inwieweit sie zu den politischen Zielen beigetragen haben;

20.

fordert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des öffentlichen Auftragswesens zu verstärken und damit zur Verbesserung der lokalen und regionalen Rahmenbedingungen für die Verwirklichung der ehrgeizigen Ziele der EU im Bereich nachhaltige Gebäude beizutragen;

C.    Definitionen, Indikatoren, Forschung und Entwicklung

21.

erinnert daran, dass die Bauwirtschaft ein Instrument ist, und dass Gebäude im Rahmen eines bestimmten städtebaulichen, architektonischen, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Zusammenhangs sowohl positive als auch negative Auswirkungen haben können. Daher ist dem Aspekt der Nachhaltigkeit in diesem komplexen Gefüge wechselseitiger Beziehungen besondere Aufmerksamkeit zu schenken;

22.

weist darauf hin, dass die technischen Eigenschaften und Leistungsmerkmale gewisser Baumaterialien nach ihrer Herstellung einem schnellen Änderungsprozess unterworfen sind, der sich in manchen Fällen sogar nach ihrem Einsatz im Bau fortsetzt. Daher ist es überaus wichtig zu analysieren, ob und unter welchen Bedingungen sich diese Materialien nach einem Abbruch für eine Wiederverwertung eignen, und die etwaige Notwendigkeit zu erörtern, ein getrenntes Zertifizierungsverfahren für solche Materialien einzuführen;

23.

macht allerdings darauf aufmerksam, dass die Forschungen auf dem Gebiet der Wartung und Instandhaltung von Gebäuden und Gebäudetechnik im Hinblick auf eine Verlängerung ihrer Lebensdauer fortgesetzt werden müssen. Genauer gesagt sollte die Vergabe von Verträgen über Energieversorgung, Verbesserung und Wartung von Anlagen an Energiedienstleistungsunternehmen gefördert werden;

24.

betont, dass die umfassende Verwendung von Baumaterialien, die aus Abbruchabfällen gewonnen werden, z. B. im Straßenbau, als vorrangiges Forschungsgebiet behandelt werden muss. Viele Baumaterialien enthalten nämlich eine Vielzahl schädlicher, gefährlicher und verunreinigender Bestandteile, wobei es derzeit weder für die Bewertung ihrer Folgen noch ggf. für die Reduzierung der entsprechenden Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit Lösungen gibt;

25.

ist der Ansicht, dass die Wiederentdeckung traditioneller Bautechniken und -materialien ein erhebliches Potenzial für die europäische Bauwirtschaft bieten kann — sie sind häufig Beispiele dafür, wie lokale Ressourcen für wirksame und den örtlichen Bedingungen angepasste Lösungen genutzt werden können, ohne dass diese bezüglich der Bodennutzung mit der Erschließung neuer Steinbrüche einhergehen, wenn sie sich nicht in eine homogene Umgebung einfügen;

26.

erinnert daran, dass geprüft werden muss, ob die Renovierung bestehender Gebäude in jedem Fall eine angemessene Lösung ist: Die Gebäude in vielen Regionen Europas, auch gewerblich genutzte Gebäude, Wohngebäude und öffentliche Gebäude, können nur mittels erheblicher Investitionen so renoviert werden, dass sie einen angemessenen Komfort bieten. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass ein Neubau für den einzelnen Nutzer manchmal wesentlich mehr ästhetischen, architektonischen und sozialen Wert besitzt, auch wenn die Renovierung bestehender Gebäude aus der Sicht des effizienten Ressourceneinsatzes in dem jeweiligen Gebäude im Vergleich zu Abriss und Neubau die bessere Lösung ist. Um zu ermitteln, ob eine Altbausanierung zweckmäßig ist, müssen daher neben den rein technischen Aspekten auch die architektonischen, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkte sowie die Nutzerperspektive bedacht werden;

27.

verweist außerdem auf das erhebliche Potenzial des nachhaltigen Bauens im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere in einem Wirtschaftszweig wie der Baubranche, die von der Krise besonders hart getroffen wurde. Mittels einer Förderung und entsprechender Weiterbildung in Bezug auf ökologisch nachhaltige Bauverfahren könnten viele Arbeitslose aus dieser Branche wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden;

28.

empfiehlt, dass nachwachsende Rohstoffe — vorzugsweise solche lokalen bzw. einheimischen Ursprungs, die rückverfolgbar sind — bei der Entwicklung einheitlicher Kriterien zur Bewertung der Umweltverträglichkeit von Gebäuden (als Kernindikatoren) explizit mitberücksichtigt werden. Es wird bekräftigt, dass die Verwendung nachwachsender Rohstoffe maßgeblich zur Ressourcenschonung im Gebäudebereich beitragen kann, wobei sich die dortigen Einsatzmöglichkeiten nicht nur auf Konstruktion (z. B. Holzbau) und Dämmung beschränken, sondern sich darüber hinaus auch auf den Innenausbau (Böden, Wandaufbauten, Oberflächengestaltung) etc. erstrecken. Dies gilt insbesondere für den Fall der Kaskadennutzung nachwachsender Rohstoffe, d. h. der Mehrfachnutzung über mehrere Stufen hinweg. Ebenfalls können nachwachsende Rohstoffe bei der Beheizung von Gebäuden fossile Energieträger ersetzen und auf diese Weise Umweltauswirkungen verringern;

29.

weist darauf hin, dass das Kommissionsdokument keinen Verweis auf erneuerbare Energien im Zusammenhang mit Gebäuden enthält, obwohl sie einen offensichtlichen Beitrag zur Nachhaltigkeit eines Gebäudes leisten. In die Gebäude integrierte Solarthermie, Photovoltaik- und Windenergieanlagen sowie die Nutzung von Biomasse zur Beheizung der Gebäude bzw. Brauchwassererwärmung können während der gesamten Lebensdauer in großem Umfang zur Abmilderung der Umweltauswirkungen beitragen, insbesondere hinsichtlich der Kohlendioxidemissionen. Hierzu gehören auch weitere Technologien wie Erdwärme, zentralisierte Energieerzeugung, effiziente innerstädtische Infrastrukturen für Heiz- und Kühlsysteme und Nutzung von erneuerbaren Energien, Abwärme oder hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung. Im Sinne einer korrekten Analyse müssen außerdem die Materialien und die Energie berücksichtigt werden, die bei der Herstellung der Netzgeräte und sonstigen Energie verbrauchenden Installationen eingesetzt bzw. verbraucht werden;

30.

vertritt die Auffassung, dass es auf EU-Ebene möglichst rasch einer Klärung und gemeinsamer Definitionen für Begriffe bedarf, die oft wie Synonyme verwendet werden, etwa „Passivhaus“, „grünes Haus“, „nachhaltiges Haus“, „Energiesparhaus“ oder „Niedrigstenergiehaus“. Fortschritte durch angemessene Initiativen und Konsultationen im Bereich der Forschung und Entwicklung werden umso dringender benötigt, als diese Begriffsbestimmungen künftig die Grundlage für gemeinsame Standards und Maßnahmen in diesem Bereich bilden werden;

31.

betont, dass die Studien über die in der Mitteilung eingehend behandelte Wiederverwendung von Metallen und Glas hinaus interessante Daten zu Beton und Holz enthalten. Als Baumaterialien eignen sich Beton und Holz aufgrund ihrer Eigenschaften zur Wiederverwendung, sie können einfach sortiert sowie leicht recycelt und/oder verwendet werden. Die auf regionaler und lokaler Ebene durchgeführten Analysen hinsichtlich ihrer Wiederverwendung müssen daher Vorrang genießen;

32.

ist der Ansicht, dass bei der Verwendung von Holz und anderen natürlichen Baumaterialien nicht vergessen werden sollte, dass der wachsende Bedarf der Bauwirtschaft zu direkten oder indirekten Veränderungen in der Bodennutzung und den Ökosystemen führt. Es muss verhindert werden, dass in dieser Branche die gleichen Fehler wiederholt werden, die in der Vergangenheit bei der Erzeugung von Biomasse zur Energiegewinnung gemacht wurden. Die Probleme im Zusammenhang mit der Veränderung der Bodennutzung und der Ökosysteme müssen eingehend analysiert und bei der Formulierung gemeinsamer Ziele und Indikatoren für Ressourceneffizienz im Gebäudesektor berücksichtigt werden;

33.

schlägt vor, im Rahmen der Ausbildung von Ingenieuren, Architekten und Wirtschaftswissenschaftlern neben den Verfahren zum effizienten Ressourceneinsatz auch Verfahren vorzusehen, mit denen aufgrund von Planungsänderungen zusätzlicher Ressourceneinsatz und Abfallaufkommen verringert werden;

34.

ist der Ansicht, dass beim effizienten Ressourceneinsatz und insbesondere im Falle der Wiederverwertung der Bau- und Abbruchabfälle außerdem die Kosten und Auswirkungen des Sortierens und des Transports berücksichtigt werden müssen. Hierfür bedarf es angemessen genormter Analyseverfahren, während die politischen Verfahren und die Forschung und Entwicklung auch den Vergleich der Möglichkeiten einbeziehen müssen, die sich durch den Transport und die örtlichen oder lokalen Wiederverwertungskapazitäten ergeben;

D.    Steuerung, Partnerschaften und Wissenstransfer

35.

begrüßt, dass in der Mitteilung die wichtige Rolle hervorgehoben wird, die dem Austausch bewährter Verfahren unter den vorgesehenen Maßnahmen zukommt. In diesem Zusammenhang kommt es darauf an, dass Projekte für die Zusammenarbeit zwischen Gruppen von Regionen, die ähnliche Eigenschaften aufweisen, vorrangig behandelt werden. In diesem Bereich kann man sich nicht auf ein einziges bewährtes Verfahren oder Konzept für die Umsetzung beschränken, vielmehr müssen die lokalen und regionalen Akteure voneinander lernen, welche Lösungen sich am ehesten anbieten, während die Bündelung der lokalen Kenntnisse der verschiedenen Regionen einen zusätzlichen Mehrwert bewirken könnte;

36.

betont, dass viele Gebietskörperschaften festgestellt haben, dass die Mitgliedstaaten die im Rahmen der Vorschriften für Energieeffizienz eingesetzten Gremien als eine rein formelle Sache betrachten, die der in der betreffenden Region bzw. dem Land herrschenden Konzeptionskultur fremd ist. Der Ausschuss schlägt daher vor, eine Art Zwischenbericht über den Stand der Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie zu erstellen, allerdings ohne neue Berichtspflichten für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, sondern durch deren Einbeziehung in die Erstellung des Berichts auf freiwilliger Basis;

37.

verweist darauf, dass eine Reihe von Regionen weder über entsprechende Kenntnisse noch Fähigkeiten verfügt, was sich insbesondere in wenig entwickelten Regionen in einer Vergrößerung des technologischen Rückstands gegenüber den entwickelten Regionen niederschlagen kann. Zur Lösung dieses Problems müssen diese Regionen auch durch die Kooperationsmechanismen, die spezifisch auf die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Wissenstransfer ausgerichtet sind, Orientierungshilfe erhalten. Es sollte der Frage nachgegangen werden, wie der Wissenstransfer im Bereich der Gebäudeplanung und des Baus hin zu den Regionen optimiert werden kann, deren Fähigkeiten unzureichend sind;

E.    Ausgleichsmechanismus

38.

ist der Ansicht, dass die politischen Verantwortungsträger sich bewusst sein sollten, dass für die eventuelle Umgestaltung der Bauwirtschaft ein politischer Wille und eine starke Führerschaft in den oberen Verwaltungsstufen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften notwendig sind. Letztere dürfen die Probleme mit den operativen Haushaltsmitteln auf lokaler und regionaler Ebene nicht ignorieren, da diese immer noch knapp bemessen sind und kaum Spielraum für Investitionen zur Gebäudeverbesserung bieten, selbst wenn diese rentabel sind und sich schnell amortisieren;

39.

weist nicht nur auf die ökologischen, sondern auch auf die wirtschaftlichen und sozialen Vorteile nachhaltiger Gebäude im Vergleich der Bau- und Instandhaltungskosten hin und betont, dass aus den Daten der Analyse, auf die sich die Kommission bezieht, ersichtlich wird, dass die Kosten für Investitionen in umweltfreundliches Bauen nur um ein paar Prozent höher liegen als bei klassischer Bauweise;

40.

ist der Ansicht, dass den speziellen Problemen ländlicher Regionen sowie von Klein- und Mittelstädten besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Daher müssen ihre Eigenschaften bei der Festlegung der Standards, Ziele und weiteren Umsetzungsmaßnahmen anerkannt werden, um zu verhindern, dass sie überdurchschnittlich stark getroffen werden oder, so notwendig, entschädigt werden können. Demzufolge sollte der Forschungsschwerpunkt „Intelligente Städte“ („Smart Cities“) im Programm Horizont 2020 „Intelligente Städte und Regionen“ heißen und um den neuen Schwerpunkt „Intelligente ländliche Regionen und Städte“ ergänzt werden.

Brüssel, den 17. April 2015

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Markku MARKKULA


III Vorbereitende Rechtsakte

AUSSCHUSS DER REGIONEN

111. Plenartagung vom 16./17. April 2015

12.6.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 195/41


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Investitionsoffensive und Europäischer Fonds für strategische Investitionen

(2015/C 195/07)

Hauptberichterstatter

Claude Gewerc (FR/SPE), Präsident des Regionalrats der Picardie

Referenzdokumente

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank — Eine Investitionsoffensive für Europa

(COM(2014) 903 final)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013

(COM(2015) 10 final)

I.   EMPFEHLUNGEN FÜR ÄNDERUNGEN

Änderung 1

Erwägungsgrund 1

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

(1)

Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat ein Absinken des Investitionsniveaus in der Union bewirkt. Seit ihrem Höchststand im Jahr 2007 sind die Investitionen um etwa 15 % zurückgegangen. Diese Investitionsschwäche in der Union ist insbesondere eine Reaktion des Marktes auf die ungewisse wirtschaftliche Zukunft und die Folge knapper Haushaltsmittel in den Mitgliedstaaten. Sie verlangsamt die wirtschaftliche Erholung, steht der Schaffung von Arbeitsplätzen im Wege und beeinträchtigt die langfristigen Wachstumsaussichten wie auch die Wettbewerbsfähigkeit.

(1)

Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat ein Absinken des Investitionsniveaus in der Union bewirkt. Seit ihrem Höchststand im Jahr 2007 sind die Investitionen um etwa 15 % zurückgegangen, was sich auf alle europäischen Regionen auswirkt . Diese Investitionsschwäche in der Union ist insbesondere eine Reaktion des Marktes auf die ungewisse wirtschaftliche Zukunft und die Folge knapper Haushaltsmittel in den Mitgliedstaaten. Sie verlangsamt die wirtschaftliche Erholung, steht der Schaffung von Arbeitsplätzen im Wege und beeinträchtigt die langfristigen Wachstumsaussichten wie auch die Wettbewerbsfähigkeit. Sie verhindert somit die Verwirklichung der Europa-2020-Ziele für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum.

Änderung 2

Erwägungsgrund 2

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

(2)

Es bedarf umfassender Maßnahmen, um den durch fehlende Investitionen bedingten Teufelskreis zu durchbrechen. Strukturreformen und eine verantwortungsvolle Finanzpolitik sind notwendige Voraussetzungen für die Investitionsförderung. Sind diese Voraussetzungen gegeben, können sie gemeinsam mit neuen Impulsen für die Investitionsfinanzierung zu einer Trendwende beitragen und eine Entwicklung in Gang setzen, bei der Investitionsprojekte Beschäftigung und Nachfrage fördern helfen und einen nachhaltigen Anstieg des Wachstumspotenzials bewirken.

(2)

Es bedarf umfassender Maßnahmen, um den durch fehlende Investitionen bedingten Teufelskreis zu durchbrechen. Strukturreformen, mit denen nachhaltiges Wachstum, eine verantwortungsvolle Finanzpolitik und wirksamere öffentliche Maßnahmen in Einklang gebracht werden, sind notwendige Voraussetzungen für die langfristige Investitionsförderung. Sind diese Voraussetzungen gegeben, können sie gemeinsam mit neuen Impulsen für die Investitionsfinanzierung zu einer Trendwende beitragen und eine Entwicklung in Gang setzen, bei der Investitionsprojekte Beschäftigung und Nachfrage fördern und einen nachhaltigen Anstieg des Wachstumspotenzials bewirken.

Änderung 3

Erwägungsgrund 8

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

(8)

Der EFSI ist Teil eines umfassenden Konzepts, mit dem der Unsicherheit bei öffentlichen und privaten Investitionen entgegengewirkt werden soll. Die Strategie hat drei Komponenten: Mobilisierung von Finanzmitteln für Investitionen, Lenkung der Investitionen in die Realwirtschaft und Verbesserung des Investitionsumfelds in der Union.

(8)

Der EFSI ist Teil eines umfassenden Konzepts, mit dem der Unsicherheit bei öffentlichen und privaten Investitionen entgegengewirkt werden soll. Die Strategie hat drei Komponenten: Mobilisierung von Finanzmitteln für Investitionen, Lenkung der Investitionen in die Realwirtschaft, Verbesserung des Investitionsumfelds in der Union . Sie sollte das Ziel des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts der Union ergänzen .

Änderung 4

Erwägungsgrund 10

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

(10)

Zweck des EFSI sollte es sein, die Schwierigkeiten bei der Finanzierung und Durchführung produktiver Investitionen in der Union beseitigen zu helfen und einen verbesserten Zugang zu Finanzmitteln sicherzustellen. Der verbesserte Zugang zu Finanzmitteln soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen. Von dem verbesserten Zugang profitieren sollten aber auch Midcaps, d. h. Unternehmen mit maximal 3  000 Beschäftigten. Die Überwindung der derzeitigen Investitionshindernisse in Europa dürfte zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der Union beitragen.

(10)

Zweck des EFSI sollte es sein, die Schwierigkeiten bei der Finanzierung und Durchführung produktiver Investitionen in der Union von ökonomischer und sozialer Bedeutung beseitigen zu helfen und einen verbesserten Zugang zu Finanzmitteln sicherzustellen. Der verbesserte Zugang zu Finanzmitteln soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen. Von dem verbesserten Zugang profitieren sollten aber auch Midcaps, d. h. Unternehmen mit maximal 3  000 Beschäftigten. Um den größtmöglichen Zugang für KMU und Midcaps zu den vorgeschlagenen Investitionen sicherzustellen, müssen komplexe Auflagen vermieden und die Verfahren einfach gehalten werden.

Änderung 5

Erwägungsgrund 11

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

(11)

Der EFSI sollte strategische Investitionen mit hohem wirtschaftlichen Mehrwert fördern, die zur Erreichung der politischen Ziele der Union beitragen.

(11)

Der EFSI sollte sowohl größer als auch kleiner angelegte Investitionen fördern, die zur Erreichung der Ziele der Europäischen Union in Bezug auf den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt sowie auf die Strategie Europa 2020 für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum beitragen. Der EFSI sollte bestehende EU-Programme ergänzen, insbesondere die europäischen Struktur- und Investitionsfonds, und mit einem höheren Risiko verbundene Projekte fördern bzw. beschleunigen, die es ermöglichen, die weltweite Effizienz der EU-Wirtschaft zu verbessern und dazu beitragen, zunehmend einen zusätzlichen Nutzen für die Europäische Union zu bewirken. Er sollte außerdem ein besonderes Augenmerk auf isoliertere und weniger entwickelte Regionen legen, um die Investitionskluft nicht weiter zu vergrößern, und transnationale grenzübergreifende Investitionen fördern. Darüber hinaus sollte er auch den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mehr Mitspracherecht geben und auf die Stärkung ihrer Innovationskapazität ausgerichtet sein.

Änderung 6

Erwägungsgrund 14

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

(14)

Der EFSI sollte auf Projekte mit hohem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wert abstellen. Dabei sollte es sich insbesondere um Projekte handeln, die die Schaffung von Arbeitsplätzen, das langfristige Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit fördern. Um den Erfordernissen des jeweiligen Projekts so weit wie möglich gerecht zu werden, sollte der EFSI eine breite Palette an Finanzprodukten anbieten, einschließlich Eigenkapital, Darlehen und Garantien. Diese breite Produktpalette sollte den EFSI in die Lage versetzen, sich den Erfordernissen des Marktes anzupassen und dabei gleichzeitig Anreize für Privatinvestitionen in die Projekte zu setzen. Um die effizienteste und strategischste Nutzung öffentlicher Gelder zu gewährleisten, sollte der EFSI eine private Marktfinanzierung nicht ersetzen, sondern als Katalysator für private Finanzierungen wirken, indem er Schwächen des Marktes ausgleicht. Die verlangte Vereinbarkeit mit den Grundsätzen für staatliche Beihilfen dürfte zu einer solchen effektiven und strategischen Verwendung beitragen.

(14)

Der EFSI sollte auf Projekte mit hohem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Mehrwert abstellen. Dabei sollte es sich insbesondere um Projekte handeln, die die Schaffung von Arbeitsplätzen, das langfristige nachhaltige Wachstum, die Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit fördern. Es sollten klare Kriterien für die Projektauswahl sowie Verfahren für die Nachbereitungsphase festgelegt werden. Um den Erfordernissen des jeweiligen Projekts so weit wie möglich gerecht zu werden, sollte der EFSI eine breite Palette an Finanzprodukten anbieten, einschließlich Darlehen , Eigenkapital, Schuldverschreibungen und Garantien. Diese breite Produktpalette sollte den EFSI in die Lage versetzen, sich den Erfordernissen des Marktes anzupassen und dabei gleichzeitig Anreize für Privatinvestitionen in die Projekte zu setzen. Um die effizienteste und strategischste Nutzung öffentlicher Gelder zu gewährleisten und den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Union weiter zu stärken , sollte der EFSI eine private Marktfinanzierung nicht ersetzen, sondern als Katalysator für private Finanzierungen wirken, indem er Schwächen des Marktes ausgleicht. Die verlangte Vereinbarkeit mit den Grundsätzen für staatliche Beihilfen dürfte zu einer solchen effektiven und strategischen Verwendung beitragen.

Änderung 7

Erwägungsgrund 15

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

(15)

Der EFSI sollte auf Projekte mit höherem Risiko- und Ertragsprofil abzielen als die bestehenden EIB- und Unionsinstrumente und diese somit ergänzen. Der EFSI sollte Projekte in der gesamten Union fördern, auch in den am stärksten von der Finanzkrise betroffenen Ländern. Auf den EFSI sollte nur zurückgegriffen werden, wenn eine Finanzierung aus anderen Quellen nicht zu vernünftigen Bedingungen erhältlich ist.

(15)

Der EFSI sollte auf Projekte mit höherem Risiko- und Ertragsprofil abzielen als die bestehenden EIB- und Unionsinstrumente und diese somit ergänzen. Der EFSI sollte Projekte in der gesamten Union fördern, auch in den am stärksten von der Finanzkrise betroffenen Ländern. Auf den EFSI sollte nur zurückgegriffen werden, wenn eine Finanzierung aus anderen Quellen nicht erhältlich ist. Das höhere Risiko dürfte durch die Auswirkungen der Investitionen auf die Beschäftigung, die Wirtschaft der Gebietskörperschaften, insbesondere jener, die sich im wirtschaftlichen Wandel befinden, die Folgen für die globale Investitionsdynamik, die Innovation und die Umwelt gerechtfertigt sein. Diese Kriterien sollten je nach konkretem Fall so angepasst werden, dass eine branchenmäßig und geografisch ausgewogene Verteilung gewährleistet ist.

Änderung 8

Erwägungsgrund 16

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

(16)

Der EFSI sollte auf Investitionen abzielen, von denen wirtschaftliche und technische Tragfähigkeit erwartet wird und die zwar mit einem gewissen Risiko verbunden sind, gleichzeitig aber die besonderen Anforderungen an eine EFSI-Finanzierung erfüllen.

(16)

Der EFSI sollte auf Investitionen abzielen, von denen wirtschaftliche und technische Tragfähigkeit erwartet wird und die zwar mit einem gewissen Risiko verbunden sind, das für private Investoren ohne Unterstützung des EFSI zu hoch wäre, die gleichzeitig aber die besonderen Anforderungen an eine EFSI-Finanzierung erfüllen.

Begründung

Dies ist eine Bedingung für die Zusätzlichkeit der Investitionen der Investitionsoffensive.

Änderung 9

Erwägungsgrund 20a (neu)

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

 

(20a)

Die Mitgliedstaaten können bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen auf sonstige Finanzierungsinstrumente und die europäischen Struktur- und Investitionsfonds zurückgreifen, um zur Finanzierung von Projekten beizutragen, die gemäß den Zielen, Garantien und Regeln des rechtlichen Rahmens der Fonds durch die EU-Garantie gefördert werden können.

Die durch diese Vorgehensweise ermöglichte Flexibilität dürfte die Synergien zwischen den Instrumenten der EU sowie die Attraktivität der vom EFSI anvisierten Investitionsbereiche für Investoren stark erhöhen. Der EFSI und die europäischen Struktur- und Investitionsfonds sollten einander ergänzen, und Verdrängungseffekte zwischen ihnen sind nach Möglichkeit zu vermeiden.

Begründung

So können die Kohärenz zwischen dem EFSI und den Strukturfonds gestärkt und eine gegenseitige Verdrängung vermieden werden.

Änderung 10

Erwägungsgrund 20b (neu)

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

 

(20b)

Insbesondere könnte der EFSI Investitionsplattformen auf territorialer Ebene unterstützen, die kohärente und integrierte Entwicklungsstrategien auf regionaler Ebene gewährleisten könnten, indem sie die Rolle von regionalen Schaltstellen zur Mobilisierung aller verfügbaren Ressourcen wahrnehmen.

Begründung

Erübrigt sich.

Änderung 11

Erwägungsgrund 21

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

(21)

Sofern alle maßgeblichen Förderkriterien erfüllt sind, können die Mitgliedstaaten auf die europäischen Struktur- und Investitionsfonds zurückgreifen, um zur Finanzierung förderfähiger, unter die EU-Garantie fallender Projekte beizutragen. Die durch diese Vorgehensweise ermöglichte Flexibilität dürfte die Attraktivität der vom EFSI anvisierten Investitionsbereiche für Investoren stark erhöhen.

 

Begründung

Ist bereits in Änderung 9 zum Legislativtext enthalten.

Änderung 12

Erwägungsgrund 22

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

(22)

Gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union sollten die im Rahmen des EFSI geförderten Infrastruktur- und Projektinvestitionen mit den Vorschriften für staatliche Beihilfen in Einklang stehen. Die Kommission hat deshalb angekündigt, für die Zwecke der beihilferechtlichen Bewertung eine Reihe von Grundsätzen auszuarbeiten, die ein Projekt künftig erfüllen muss, um für eine Förderung aus dem EFSI in Frage zu kommen. Für den Fall, dass ein Projekt diese Kriterien erfüllt und Unterstützung aus dem EFSI erhält, hat die Kommission angekündigt, dass jede komplementäre Unterstützung der Mitgliedstaaten einer vereinfachten und beschleunigten beihilferechtlichen Bewertung unterzogen wird, wobei die Kommission als einzigen zusätzlichen Aspekt die Verhältnismäßigkeit der öffentlichen Unterstützung überprüft (d. h. sich vergewissert, dass keine Überkompensation vorliegt). Die Kommission hat ferner angekündigt, die genannten Grundsätze durch weitergehende Leitlinien zu ergänzen, um so den effizienten Einsatz öffentlicher Mittel sicherzustellen.

(22)

Gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union sollten die im Rahmen des EFSI geförderten Infrastruktur- und Projektinvestitionen mit den Vorschriften für staatliche Beihilfen in Einklang stehen. Die Kommission hat deshalb angekündigt, für die Zwecke der beihilferechtlichen Bewertung eine Reihe von Grundsätzen auszuarbeiten, die ein Projekt künftig erfüllen muss, um für eine Förderung aus dem EFSI in Frage zu kommen. Für den Fall, dass ein Projekt diese Kriterien erfüllt und Unterstützung aus dem EFSI erhält, hat die Kommission angekündigt, dass jede komplementäre Unterstützung der Mitgliedstaaten einer vereinfachten und beschleunigten beihilferechtlichen Bewertung unterzogen wird, wobei die Kommission als einzigen zusätzlichen Aspekt die Verhältnismäßigkeit der öffentlichen Unterstützung überprüft (d. h. sich vergewissert, dass keine Überkompensation vorliegt). Die Kommission hat ferner angekündigt, die genannten Grundsätze durch weitergehende Leitlinien zu ergänzen, um so den effizienten Einsatz öffentlicher Mittel sicherzustellen. Die Kommission verpflichtet   sich auf dieser Grundlage zur einheitlichen Anwendung eines vereinfachten Verfahrens, wenn das Beihilferecht auf die Finanzierung von Infrastrukturen angewandt werden kann.

Begründung

Eine Ungleichbehandlung von Investitionsvorhaben, die durch den EFSI unterstützt werden, und Infrastrukturprojekte, die von den Mitgliedstaaten/Regionen kofinanziert werden, muss vermieden werden. Es sind die gleichen Genehmigungsfristen und -modalitäten zu gewährleisten, wenn das Beihilferecht nicht uneingeschränkt angewandt werden kann.

Änderung 13

Erwägungsgrund 25

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

(25)

Die EIB sollte die vom EFSI geförderten Maßnahmen regelmäßig im Hinblick auf ihre Relevanz, ihre Ergebnisse und ihre Auswirkungen bewerten, um zu ermitteln, in welchen Punkten sich künftige Maßnahmen verbessern lassen. Solche Bewertungen dürften zur Rechenschaftslegung und zu einer Analyse der Tragfähigkeit beitragen.

(25)

Die EIB und die Kommission sollten die vom EFSI geförderten Maßnahmen regelmäßig im Hinblick auf ihre Relevanz, ihre Ergebnisse und ihre Auswirkungen sowie ihre Kohärenz und Koordinierung mit den anderen Maßnahmen und Instrumenten der Union und insbesondere mit der Unterstützung durch die europäischen Struktur- und Investitionsfonds bewerten, um zu ermitteln, in welchen Punkten sich künftige Maßnahmen verbessern lassen. Solche Bewertungen dürften zur Rechenschaftslegung und zu einer Analyse der Tragfähigkeit beitragen.

Änderung 14

Erwägungsgrund 25a (neu)

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

 

(25a)

Der Beirat verfolgt die vom EFSI ergriffenen Finanzierungsmaßnahmen. Der EFSI legt dem Beirat halbjährlich eine Zusammenfassung seiner Maßnahmen vor. Der Beirat gibt eine Stellungnahme und Empfehlungen zu den Kriterien für die Förderfähigkeit, zur Aufteilung der Investitionen auf die verschiedenen Ziele und Regionen, zu ihrer Zusätzlichkeit sowie zu ihren sozialen und ökologischen Auswirkungen ab. Der Beirat besteht zu gleichen Teilen aus Vertretern des AdR und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA).

Begründung

Die wirtschaftlichen und sozialen Akteure sowie die Gebietskörperschaften sind am besten in der Lage, die tatsächlichen Auswirkungen der finanzierten Investitionen zu bewerten.

Änderung 15

Erwägungsgrund 26

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

(26)

Neben den über den EFSI durchgeführten Finanzierungen sollte eine Europäische Plattform für Investitionsberatung (European Investment Advisory Hub, im Folgenden „EIAH“) geschaffen werden. Die EIAH sollte unionsweit verstärkte Unterstützung für Projektentwicklung und -vorbereitung leisten und dabei auf die Sachkenntnis der Kommission, der EIB, nationaler Förderbanken und der Verwaltungsbehörden der europäischen Struktur- und Investitionsfonds zurückgreifen. Auf diese Weise soll eine zentrale Anlaufstelle für technische Fragen zu Investitionen in der Union entstehen.

(26)

Neben den über den EFSI durchgeführten Finanzierungen sollte eine Europäische Plattform für Investitionsberatung (European Investment Advisory Hub, im Folgenden „EIAH“) geschaffen werden. Die EIAH sollte unionsweit verstärkte Unterstützung für Projektentwicklung und -vorbereitung leisten und dabei auf die Sachkenntnis der Kommission, der EIB, nationaler Förderbanken und der Verwaltungsbehörden der europäischen Struktur- und Investitionsfonds zurückgreifen. Auf diese Weise soll eine zentrale Anlaufstelle für technische Fragen zu Investitionen in der Union entstehen. Die EIAH sollte den Mitgliedstaaten und Regionen überall in der Union die Möglichkeit bieten, ihre Sachkenntnis kostenlos in Anspruch zu nehmen, sodass ein fairer Zugang zu europäischen Struktur- und Investitionsfonds sichergestellt wird. Die Regionen könnten der EIAH gezielte Initiativen zur Koordinierung der technischen Unterstützung auf regionaler und überregionaler Ebene vorschlagen und so die zur Verfügung stehenden Finanzmittel optimieren.

Änderung 16

Erwägungsgrund 29

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

(29)

Zur teilweisen Finanzierung des Beitrags aus dem Unionshaushalt sollte die Mittelausstattung des in der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates  (1) vorgesehenen Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020), und der durch die Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates  (2) geschaffenen Fazilität „Connecting Europe“ verringert werden. Diese Programme verfolgen nicht die gleichen Zwecke wie der EFSI. Dennoch wird erwartet, dass die zur Finanzierung des Garantiefonds vorgenommene Mittelkürzung bei diesen Programmen in bestimmten Bereichen ihrer jeweiligen Aufgabengebiete höhere Investitionen gewährleisten wird dies als über die bestehenden Programme möglich wäre. Der EFSI dürfte für die EU-Garantie als Hebel wirken und bei Forschung, Entwicklung und Innovation bzw. Verkehrs-, Telekommunikations- und Energieinfrastruktur finanziell ein Vielfaches dessen bewirken können, was mit Zuschüssen im Rahmen des Programms Horizont 2020 und der Fazilität „Connecting Europe“ erreicht werden kann. Aus diesem Grund sollte ein Teil der für diese Programme vorgesehenen Finanzmittel umgewidmet und auf den EFSI übertragen werden.

(29)

Der Beitrag aus dem Unionshaushalt wird im Rahmen der jährlichen Haushaltsverfahren bis 2020 vom Europäischen Parlament und dem Rat schrittweise genehmigt. Insbesondere sollten Mittel aus dem EU-Haushalt, die bis Ende des Haushaltsjahrs nicht verwendet wurden, systematisch in den Garantiefonds fließen. Hierfür sollte die Haushaltsbehörde gegebenenfalls alle verfügbaren Flexibilitätsregelungen und sonstige entsprechende Bestimmungen gemäß Verordnung (EU, Euratom) des Rates Nr. 1311/2013 anwenden.

Änderung 17

Erwägungsgrund 29a (neu)

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

 

(29a)

Die Kürzung der Mittel für das Programm Horizont 2020 und die Fazilität „Connecting Europe“ sollte erst dann wirksam werden, wenn alle Möglichkeiten der im Rahmen des Haushalts zulässigen Flexibilität ausgeschöpft sind.

Sollten Kürzungen von Horizont 2020 unvermeidlich sein, sollen diese so gestaltet werden, dass die vollständige Umsetzung von Horizont 2020 nicht gefährdet und die besondere Bedeutung der Grundlagenforschung nicht infrage gestellt wird. Die Programmlinie „Zugang zu Risikokapital“ müsste in diesem Fall einen deutlichen Beitrag zur Finanzierung des EFSI leisten. Mittel aus Horizont 2020 sollen, soweit eine Verwendung im Rahmen des Fonds unumgänglich ist, für ihren ursprünglichen Zweck eingesetzt werden und Partizipationsmöglichkeiten für Hochschulen und Forschungsinstitutionen gegeben sein.

Die Kürzung von Mitteln für die Fazilität „Connecting Europe“ hat keinerlei Einfluss auf die Übertragung von Mitteln aus dem Kohäsionsfonds, die für Verkehrsprojekte in den förderfähigen Mitgliedstaaten vorgesehen sind.

Begründung

Aus Horizont 2020 finanzierte Forschungs- und Innovationsvorhaben leisten bereits heute direkte und wichtige Beiträge zur europäischen Innovations-und Wettbewerbsfähigkeit, so dass dieses gut etablierte Programm nicht geschwächt werden sollte. Soweit sich ein Eingriff durch EFSI in Horizont 2020 nicht abwenden lässt, müssen die Kriterien gewährleisten, dass mit dem EFSI Europas Innovationspotential gestärkt wird.

Änderung 18

Erwägungsgrund 31

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

(31)

In der Union gibt es eine erhebliche Zahl potenziell tragfähiger Projekte, die keine Finanzierung erhalten, weil sie mit zu großer Unsicherheit behaftet oder zu intransparent sind. Dies ist oftmals darauf zurückzuführen, dass private Investoren diese Projekte nicht kennen oder nicht über ausreichende Informationen verfügen, um die mit einer Investition verbundenen Risiken einschätzen zu können. Kommission und EIB sollten mit Unterstützung der Mitgliedstaaten die Einrichtung eines transparenten Verzeichnisses laufender und künftiger investitionsgeeigneter Projekte in der Union fördern. Dieses Projektverzeichnis sollte gewährleisten, dass regelmäßig strukturierte Informationen über Investitionsprojekte veröffentlicht werden, die den Investoren verlässliche Angaben liefern, anhand deren sie ihre Investitionsentscheidungen treffen können.

(31)

In der Union gibt es eine erhebliche Zahl potenziell tragfähiger Projekte, die keine Finanzierung erhalten, weil sie mit zu großer Unsicherheit behaftet oder zu intransparent sind. Dies ist oftmals darauf zurückzuführen, dass private Investoren diese Projekte nicht kennen oder nicht über ausreichende Informationen verfügen, um die mit einer Investition verbundenen Risiken einschätzen zu können. Kommission und EIB sollten mit Unterstützung der Mitgliedstaaten und deren lokaler und regionaler Gebietskörperschaften die Einrichtung eines transparenten Verzeichnisses laufender und künftiger investitionsgeeigneter Projekte in der Union fördern. Dieses Projektverzeichnis sollte gewährleisten, dass regelmäßig strukturierte Informationen über Investitionsprojekte veröffentlicht werden, die den Investoren verlässliche Angaben liefern, anhand deren sie ihre Investitionsentscheidungen treffen können.

Änderung 19

Erwägungsgrund 31a (neu)

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

 

(31a)

Wenn Projekte aus Sichtbarkeitsgründen in das Verzeichnis für Investitionsprojekte eingestellt werden, sollten neben den Angaben zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Projekte auch Angaben zur Einhaltung der sozialen und ökologischen Anforderungen sowie zur Vereinbarkeit mit den Zielen der Strategien zur regionalen Entwicklung enthalten. Dem Beirat wird dazu halbjährlich ein Bericht vorgelegt.

Änderung 20

Erwägungsgrund 32

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

(32)

Auch die Mitgliedstaaten haben auf nationaler Ebene damit begonnen, für Projekte von nationaler Bedeutung solche Verzeichnisse einzurichten und zu fördern. Die von Kommission und EIB zusammengestellten Informationen sollten auch Links zu den begleitenden nationalen Projektverzeichnissen enthalten.

(32)

Auch die Mitgliedstaaten haben auf nationaler Ebene damit begonnen, für Projekte von nationaler, regionaler und lokaler Bedeutung solche Verzeichnisse einzurichten und zu fördern. Diese Arbeiten wurden auch für grenzübergreifende Projekte im Wege der Zusammenarbeit verschiedener Mitgliedstaaten durchgeführt. Des Weiteren werden die Mitgliedstaaten gemäß Subsidiaritätsprinzip mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zusammenarbeiten. Die von Kommission und EIB zusammengestellten Informationen sollten auch Links zu den begleitenden nationalen und grenzübergreifenden Projektverzeichnissen enthalten. Regionale und lokale Gebietskörperschaften einschließlich regionaler Innovationsplattformen, regionaler Entwicklungsagenturen und der Stellen, die die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds verwalten, bilden eine entscheidende Quelle für Informationen zu derzeitigen und künftigen Investitionsmöglichkeiten.

Begründung

Die regionale und die lokale Ebene sollten unbedingt an der Einrichtung von Projektverzeichnissen beteiligt werden.

Es ist wichtig hervorzuheben, dass die Mitgliedstaaten begonnen haben, sich untereinander abzustimmen, um grenzübergreifende Projekte von großer Tragweite im Rahmen des EFSI vorzulegen.

Änderung 21

Erwägungsgrund 34

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

(34)

Um die Rechenschaftslegung gegenüber den europäischen Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten, sollte die EIB dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig über die Fortschritte und Auswirkungen des EFSI berichten.

(34)

Um die Rechenschaftslegung gegenüber den europäischen Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten, sollten die Kommission und die EIB dem Europäischen Ausschuss der Regionen , dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig über die Fortschritte und Auswirkungen des EFSI und dessen Komplementarität mit anderen Unionspolitiken und -instrumenten berichten.

Begründung

Regionale und lokale Gebietskörperschaften sind bürgernah, wodurch die Rechenschaft verbessert wird.

Änderung 22

Artikel 1 Absatz 1a (neu)

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

 

1a.     Die Kommission und die Europäische Investitionsbank stellen sicher, dass die aus dem EFSI gewährte Unterstützung kohärent und mit den anderen Maßnahmen und Instrumenten der Union vereinbar ist.

Änderung 23

Artikel 1 Absatz 2

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Die EFSI-Vereinbarung steht den Mitgliedstaaten zum Beitritt offen. Bei Einverständnis der beitragsleistenden Parteien steht die EFSI-Vereinbarung auch anderen Dritten zum Beitritt offen, einschließlich nationaler Förderbanken oder öffentlicher Stellen, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle von Mitgliedstaaten befinden, sowie Einrichtungen des privaten Sektors.

Die EFSI-Vereinbarung steht den Mitgliedstaaten zum Beitritt offen. Bei Einverständnis der beitragsleistenden Parteien steht die EFSI-Vereinbarung auch anderen Dritten zum Beitritt offen, einschließlich nationaler und regionaler Entwicklungsbanken bzw. öffentlicher Stellen, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle von Mitgliedstaaten oder regionaler und lokaler Gebietskörperschaften befinden, sowie von den Regionen abhängiger Fördergremien und Einrichtungen des privaten Sektors.

Begründung

Im Legislativvorschlag sollte der regionalen und lokalen Ebene der Zugang zur EFSI-Vereinbarung ermöglicht werden.

Mitwirkung der Regionen an der Verwaltung dieser neuen Instrumente.

Änderung 24

Artikel 1a (neu)

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

 

Für die Zwecke dieser Verordnung gilt folgende Begriffsbestimmung:

(1)

„nationale Förderbanken oder -institutionen“ — juristische Personen, die im Rahmen ihrer üblichen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit eine Finanztätigkeit ausüben und denen von einem Mitgliedstaat — auf zentraler, regionaler oder lokaler Ebene — ein öffentlicher Auftrag zur Durchführung von öffentlichen Entwicklungs- oder Fördertätigkeiten auf nicht kommerzieller Basis übertragen wurde, mit denen Marktversagen behoben werden soll;

(2)

„Investitionsplattform“ — Instrument zur Kofinanzierung, Risikoteilung oder sonstige Einrichtung für finanzielle Beiträge zu Finanzierung eines oder einer Gruppe von Projekten. Eine Investitionsplattform kann regional, national, grenzübergreifend oder sektoral angelegt sein und hat zum Ziel, die Vereinbarkeit mit den lokalen und regionalen Investitionsstrategien sowie gegebenenfalls den operationellen Programmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds zu gewährleisten.

Begründung

Damit die Mittel wirklich ergänzend zum Einsatz kommen, muss die Konzeption, Begleitung und Kofinanzierung der Projekte auf Netze lokaler oder wirtschaftlicher Akteure gestützt sein, da diese die Chancen und Risiken am besten einschätzen können. Auch muss die Möglichkeit bestehen, mehrere kleinere Projekte im Paket zu berücksichtigen, wenn der Fonds die betreffenden Investitionsmaßnahmen für sinnvoll hält.

Änderung 25

Artikel 2 Absatz 2 Unterabsatz 2

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Zur Erreichung dieses Ziels greift die EIAH auf die Sachkenntnis der EIB, der Kommission, nationaler Förderbanken und der Verwaltungsbehörden der europäischen Struktur- und Investitionsfonds zurück.

Zur Erreichung dieses Ziels greift die EIAH auf die Sachkenntnis folgender Institutionen und Einrichtungen zurück:

der EIB;

der Kommission;

nationaler Förderbanken;

regionaler Entwicklungsbanken und/oder -agenturen;

der Verwaltungsbehörden der europäischen Struktur- und Investitionsfonds.

Insbesondere können die Regionen die EIAH um die Erbringung technischer Unterstützung für die Durchführung von Maßnahmen auf regionaler oder überregionaler Ebene bitten.

Begründung

Die Sachkenntnis auf regionaler Ebene muss in der EIAH genutzt werden.

Die Regionen, die einen umfassenden Überblick über die in ihrem Gebiet notwendigen Investitionen haben, sollten alleine oder in Zusammenarbeit mit anderen Regionen die Möglichkeit haben, direkt die technische Unterstützung zu aktivieren, um die Initiativen und die entsprechenden Mittel zu optimieren.

Änderung 26

Artikel 3 Absatz 5 Unterabsatz 1a (neu)

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

 

Der Investitionsausschuss trägt dem Ziel des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts der EU Rechnung.

Änderung 27

Artikel 4

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Artikel 4

EU-Garantie

Die Union stellt der EIB für unter diese Verordnung fallende, in der Union durchgeführte Finanzierungen oder Investitionen eine Garantie zur Verfügung (im Folgenden „EU-Garantie“). Sie deckt die in Artikel 6 genannten Instrumente ab und wird auf Abruf gewährt.

Artikel 4

EU-Garantie

Die Union stellt für unter diese Verordnung fallende, in der Union durchgeführte Finanzierungen oder Investitionen, einschließlich grenzübergreifender Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und einem Drittland , eine unwiderrufliche und uneingeschränkte Garantie zur Verfügung (im Folgenden „EU-Garantie“). Sie deckt die in Artikel 6 genannten Instrumente ab und wird auf Abruf gewährt.

Begründung

Erübrigt sich.

Änderung 28

Artikel 5 Absatz 2

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

2.   Gewährt wird die EU-Garantie für EIB-Finanzierungen und -Investitionen, die von dem in Artikel 3 Absatz 5 genannten Investitionsausschuss genehmigt wurden, oder für Finanzmittel, die dem EIF gemäß Artikel 7 Absatz 2 zur Durchführung von EIB-Finanzierungen und -Investitionen zur Verfügung gestellt werden. Die betreffenden Maßnahmen stehen mit der Unionspolitik in Einklang und verfolgen eines der folgenden allgemeinen Ziele:

2.   Gewährt wird die EU-Garantie für EIB-Finanzierungen und -Investitionen, die von dem in Artikel 3 Absatz 5 genannten Investitionsausschuss genehmigt wurden, oder für Finanzmittel, die dem EIF gemäß Artikel 7 Absatz 2 zur Durchführung von EIB-Finanzierungen und -Investitionen zur Verfügung gestellt werden. Der EFSI zielt auf Projekte ab, die die Komplementarität zu bestehenden Maßnahmen gewährleisten. Die Kommission, die EIB und die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass alle vom EFSI geförderten Investitionen auf lokaler und regionaler Ebene den Auswirkungen nach Sektor auf den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt Rechnung tragen. Die betreffenden Maßnahmen stehen mit der Unionspolitik in Einklang und verfolgen eines der folgenden allgemeinen Ziele:

(a)

Infrastrukturentwicklung, u. a. in den Bereichen Verkehr (insbesondere in Industriezentren) , Energie (insbesondere Energieverbundnetze) und digitale Infrastruktur,

(a)

Entwicklung einer im Katastrophenfall resilienten Infrastruktur in den Bereichen Verkehr, Energie (insbesondere Energieverbundnetze) und digitale Infrastruktur,

(b)

Investitionen in allgemeine und berufliche Bildung, Gesundheit, Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie und Innovation,

(b)

Investitionen in allgemeine und berufliche Bildung, Gesundheit, Forschung und Entwicklung, Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen, digitale Anwendungen und Innovation,

(c)

Ausbau erneuerbarer Energien und Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz,

(c)

Ausbau erneuerbarer Energien und Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz,

(d)

Infrastrukturprojekte in den Bereichen Umwelt, natürliche Ressourcen, Stadtentwicklung und Soziales,

(d)

Infrastrukturprojekte in den Bereichen Umwelt, natürliche Ressourcen, Stadtentwicklung und Soziales,

(e)

Bereitstellung von Finanzmitteln für die in Artikel 1 Absatz 1 genannten Unternehmen, einschließlich der Risikofinanzierung von Betriebskapital.

(e)

Bereitstellung von Finanzmitteln für die in Artikel 1 Absatz 1 genannten Unternehmen, einschließlich der Risikofinanzierung von Betriebskapital.

Darüber hinaus soll die EU-Garantie für Fördermaßnahmen der EIB zugunsten zweckgebundener Investitionsplattformen und nationaler Förderbanken bereitgestellt werden, deren Investitionsobjekte die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen. In diesem Fall legt der Lenkungsrat Grundsätze für förderfähige Investitionsplattformen fest.

Darüber hinaus soll die EU-Garantie für Fördermaßnahmen der EIB zugunsten zweckgebundener Investitionsplattformen und nationaler und/oder regionaler Förderbanken bereitgestellt werden, deren Investitionsobjekte die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen. In diesem Fall legt der Lenkungsrat Grundsätze für förderfähige Investitionsplattformen fest.

Änderung 29

Artikel 9 Absatz 1

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Mit Unterstützung der Mitgliedstaaten fördern die Kommission und die EIB die Einrichtung eines transparenten Verzeichnisses laufender und möglicher künftiger Investitionsprojekte in der Union. Dieses Verzeichnis greift der endgültigen Projektauswahl gemäß Artikel 3 Absatz 5 in keiner Weise vor.

Mit Unterstützung der Mitgliedstaaten sowie in enger Zusammenarbeit und Partnerschaft mit den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften fördern die Kommission und die EIB die Einrichtung eines transparenten Verzeichnisses laufender und möglicher künftiger Investitionsprojekte in der Union. Das Verzeichnis enthält Angaben zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Projekte und zu ihren Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung sowie zur Vereinbarkeit mit den Zielen der Strategien zur regionalen Entwicklung. Dieses Verzeichnis greift der endgültigen Projektauswahl gemäß Artikel 3 Absatz 5 in keiner Weise vor.

Änderung 30

Artikel 9 Absatz 2

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Kommission und EIB erstellen, aktualisieren und verbreiten regelmäßig strukturierte Informationen über laufende und künftige Investitionsprojekte, die wesentlich zur Erreichung der politischen Ziele der EU beitragen.

Kommission und EIB erstellen, aktualisieren und verbreiten regelmäßig strukturierte Informationen über laufende und künftige Investitionsprojekte, die wesentlich zur Erreichung der politischen Ziele der EU in Bezug auf den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt beitragen.

Änderung 31

Artikel 9 Absatz 3

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Die Mitgliedstaaten erstellen, aktualisieren und verbreiten regelmäßig strukturierte Informationen über laufende und künftige Investitionsprojekte in ihrem Land.

Die Mitgliedstaaten erstellen, aktualisieren und verbreiten in enger Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften regelmäßig strukturierte Informationen über laufende und künftige Investitionsprojekte in ihrem Land.

Änderung 32

Artikel 10 Absatz 1

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Die EIB erstattet der Kommission — gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem EIF — halbjährlich Bericht über die im Rahmen dieser Verordnung durchgeführten EIB-Finanzierungen und -Investitionen. In dem Bericht wird bewertet, inwieweit die Vorgaben für den Einsatz der EU-Garantie und die gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe g festgelegten zentralen Leistungsindikatoren eingehalten wurden. Darüber hinaus enthält der Bericht statistische Daten und Finanz- und Rechnungslegungsdaten zu allen EIB-Finanzierungen und -Investitionen , sowohl auf Einzelbasis als auch auf aggregierter Basis .

Die EIB erstattet der Kommission — gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem EIF — halbjährlich Bericht über die im Rahmen dieser Verordnung durchgeführten EIB-Finanzierungen und -Investitionen. In dem Bericht wird bewertet, inwieweit die Vorgaben für den Einsatz der EU-Garantie und die gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe g festgelegten zentralen Leistungsindikatoren eingehalten wurden. Darüber hinaus enthält der Bericht statistische Daten und Finanz- und Rechnungslegungsdaten zu allen EIB-Finanzierungen und -Investitionen sowie zu ihren sozialen und ökologischen Auswirkungen auf Einzelbasis. Der Bericht enthält Angaben zu den Projekten, die sowohl durch die europäischen Struktur- und Investitionsfonds als auch durch den EFSI gefördert werden, sowie zu den Gesamtbeträgen aus beiden Quellen. Dem Beirat (siehe Änderung 14) wird eine Zusammenfassung vorgelegt.

Änderung 33

Artikel 10 Absatz 6

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Bis 30. Juni jedes Jahres übermittelt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Rechnungshof einen jährlichen Bericht über die Finanzlage und die Verwaltung des Garantiefonds im vorangegangenen Kalenderjahr.

Bis 30. Juni jedes Jahres übermittelt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Ausschuss der Regionen und dem Rechnungshof einen jährlichen Bericht über die Finanzlage und die Verwaltung des Garantiefonds im vorangegangenen Kalenderjahr. Dieser Bericht wird veröffentlicht.

Begründung

Durch Einbeziehung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften wird die Rechenschaftspflicht gegenüber den Unionsbürgern gestärkt.

Änderung 34

Artikel 12 Absatz 1 erster Gedankenstrich

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Spätestens bis zum [PO Datum einfügen: 18 Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung] bewertet die EIB das Funktionieren des EFSI. Die EIB übermittelt ihre Bewertung dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission.

Spätestens bis zum [PO Datum einfügen: 18 Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung] bewertet die EIB das Funktionieren des EFSI. Die EIB übermittelt ihre Bewertung dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Ausschuss der Regionen .

Begründung

Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sollten die Möglichkeit haben, die Bewertung des ESIF durch die EIB einzusehen.

Änderung 35

Artikel 12 Absatz 1 Unterabsatz 2

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Spätestens bis zum [PO Datum einfügen: 18 Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung] bewertet die Kommission den Einsatz der EU-Garantie und das Funktionieren des Garantiefonds, einschließlich der Verwendung der Dotierungen gemäß Artikel 8 Absatz 9. Die Kommission übermittelt ihre Bewertung dem Europäischen Parlament und dem Rat.

Spätestens bis zum [PO Datum einfügen: 18 Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung] bewertet die Kommission den Einsatz der EU-Garantie und das Funktionieren des Garantiefonds, einschließlich der Verwendung der Dotierungen gemäß Artikel 8 Absatz 9. Die Kommission übermittelt ihre Bewertung dem Europäischen Parlament und dem Rat. Im Zusammenhang mit der Halbzeitüberprüfung des MFR sollten geeignete Vorschläge für die Übertragung etwaig vorhandener Finanzmittel aus anderen Programmen als denjenigen, die in den Erwägungsgründen 18 und 19 dieser Verordnung erfasst werden, auf die Garantie unterbreitet werden.

Begründung

Die Kommission sollte außer der Fazilität „Connecting Europe“ und Horizont 2020 noch andere Finanzierungsmöglichkeiten prüfen.

Änderung 36

Artikel 12 Absatz 4

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Die EIB und der EIF legen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission regelmäßig alle ihre unabhängigen Bewertungsberichte vor, in denen die praktischen Ergebnisse bewertet werden, die mit den spezifischen Tätigkeiten der EIB und des EIF im Rahmen dieser Verordnung erzielt wurden.

Die EIB und der EIF legen dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Ausschuss der Regionen regelmäßig alle ihre unabhängigen Bewertungsberichte vor, in denen die praktischen Ergebnisse bewertet werden, die mit den spezifischen Tätigkeiten der EIB und des EIF im Rahmen dieser Verordnung erzielt wurden.

Begründung

Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sollten die Möglichkeit haben, unabhängige Bewertungen des ESIF einzusehen.

Änderung 37

Artikel 12 Absatz 5

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Spätestens bis zum [PO Datum einfügen: 18 Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung] legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung, gegebenenfalls zusammen mit geeigneten Vorschlägen, vor.

Spätestens bis zum [PO Datum einfügen: 18 Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung] legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat sowie dem Ausschuss der Regionen einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung, einschließlich einer Bewertung des zusätzlichen Nutzens des EFSI sowie seiner Komplementarität zu den existierenden EU-Finanzierungsinstrumenten, gegebenenfalls zusammen mit geeigneten Vorschlägen, vor.

Begründung

Erübrigt sich.

Änderung 38

Artikel 18

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Die Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 wird wie folgt geändert:

1)

In Artikel 6 erhalten die Absätze 1, 2 und 3 folgende Fassung:

„1.     Die Finanzausstattung für die Durchführung von Horizont 2020 wird auf 74  328,3 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen festgesetzt, wovon ein Höchstbetrag von 71  966,9 Mio. EUR für Tätigkeiten bereitgestellt wird, die unter Titel XIX AEUV fallen.

Die jährlichen Mittel werden vom Europäischen Parlament und vom Rat in den Grenzen des mehrjährigen Finanzrahmens bewilligt.

2.     Der Betrag für die unter Titel XIX AEUV fallenden Tätigkeiten wird auf die in Artikel 5 Absatz 2 dieser Verordnung genannten Schwerpunkte wie folgt aufgeteilt:

a)

Wissenschaftsexzellenz: 23  897,0 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen;

b)

führende Rolle der Industrie: 16  430,5 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen;

c)

gesellschaftliche Herausforderungen: 28  560,7 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen.

Der maximale finanzielle Beitrag der Union aus Horizont 2020 zu den in Artikel 5 Absatz 3 genannten Einzelzielen und den direkten Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle außerhalb des Nuklearbereichs beträgt:

i)

für das Einzelziel ‚Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung‘782,3 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen;

ii)

für das Einzelziel ‚Wissenschaft mit der und für die Gesellschaft‘443,8 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen;

iii)

für direkte Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) außerhalb des Nuklearbereichs 1  852,6 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen.

Die vorläufige Aufschlüsselung der Mittel nach den in Artikel 5 Absätze 2 und 3 genannten Schwerpunkten und Einzelzielen ist in Anhang II festgelegt.

3.     Das EIT erhält aus Horizont 2020 gemäß Anhang II einen Höchstbetrag von 2  361,4 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen.“

2)

Anhang II wird durch den Text in Anhang I der vorliegenden Verordnung ersetzt.

 

Begründung

Der Änderungsantrag steht im Einklang mit Ziffer 4 der politischen Empfehlungen dieses Entwurfs einer Stellungnahme sowie mit dem Änderungsantrag 75 des Berichtsentwurfs Bullmann/Fernandes des Europäischen Parlaments.

II.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

begrüßt die Investitionsoffensive für Europa und die Verordnung über den EFSI, die von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurden, um Investitionen in der EU zu fördern;

2.

weist darauf hin, dass der Europäische Fonds für strategische Investitionen nur ein Bestandteil der Investitionsoffensive ist. Auch das Projektverzeichnis, die Plattform für Investitionsberatung sowie Strukturreformen, die sich positiv auf Gesellschaft und Wirtschaft auswirken und zum Ausbau der Verwaltungskapazität beitragen, sind für den Erfolg der Offensive unabdingbar. Der AdR fordert die Europäische Kommission deshalb auf, im Gefolge ihrer Mitteilung vom 13. Januar 2015„Optimale Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität“ (COM(2015) 12) das Ausmaß der Strukturreformen zu erläutern, die sie unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips auf europäischer Ebene fördern will;

3.

stellt fest, dass der Grundgedanke der Investitionsoffensive im Wesentlichen darin besteht, eine Garantie für risikoreichere Investitionen aufzulegen;

4.

ist darüber besorgt, dass die 16 Milliarden Euro der Garantie aus der Umschichtung von Mitteln stammen, die ursprünglich für die Fazilität „Connecting Europe“ und für Horizont 2020 bestimmt waren, und weist die Kommission auf die katastrophalen Konsequenzen für die laufenden Projekte hin, die doch zu den Prioritäten der EU gehören; weist des Weiteren darauf hin, dass für viele grundlegende Forschungsprojekte und international anerkannte Forschungsinstitute Darlehen oder Garantien keine angemessene Unterstützung darstellen;

5.

fordert deshalb, in erster Linie auf die nicht ausgeschöpften Mittel des EU-Haushalts zurückzugreifen, die andernfalls an die Mitgliedstaaten zurückzuzahlen sind. Die Kürzung der Mittel für das Programm Horizont 2020 und die Fazilität „Connecting Europe“ sollte erst dann wirksam werden, wenn alle Möglichkeiten der im Rahmen des Haushalts zulässigen Flexibilität ausgeschöpft sind;

6.

fordert die Kommission im Zuge der Halbzeitüberprüfung des MFR auf, die im Rahmen des EU-Haushalts bestehenden Möglichkeiten für eine Umschichtung der verfügbaren Fördermittel anderer Programme als Horizont 2020 und der Fazilität „Connecting Europe“ zur EU-Garantie zu untersuchen;

7.

hält es für wichtig, eine hohe Qualität der Projekte und die Förderfähigkeit lokaler Kleinprojekte durch den EFSI zu gewährleisten; diesbezüglich sind die technische Unterstützung und die Beratung lokaler Gebietskörperschaften maßgeblich;

8.

wünscht, in die Begleitung und Umsetzung der Investitionsoffensive für Europa umfassend einbezogen zu werden. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind wichtige Akteure, wenn es um die Bestimmung, Planung und Begleitung zusätzlicher Investitionen in ihren Regionen geht. Eine kohärente Gestaltung des EFSI mit Blick auf die lokalen und regionalen Investitionsstrategien und die operationellen Programme der europäischen Struktur- und Investitionsfonds ist daher von wesentlicher Bedeutung. Das wichtigste Instrument zur konkreten Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie der Mitgliedstaaten und der nationalen und/oder regionalen Banken und Entwicklungsinstitutionen zur erfolgreichen Umsetzung des EFSI ist eine geografische bzw. thematische Finanzierungsplattform, wobei Aufgabenübertragung und Finanzierungsmodalitäten noch näher zu bestimmen wären;

9.

stellt fest, dass im Zusammenhang mit der Investitionsoffensive große Anstrengungen unternommen werden müssen, um eine Reihe von Herausforderungen zu bewältigen: Es muss sichergestellt sein, dass der Fonds unternehmensfreundlich konzipiert ist, um private Investoren anzuziehen; es darf bei der Konkretisierung der Projekte nicht dazu kommen, dass der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) als eine EU-Subvention für nicht tragfähige nationale Projekte wahrgenommen wird, und es muss eine Verzahnung mit bestehenden Fonds — etwa zwischen Horizont 2020 und EFSI — vorgenommen werden, die beide für die Förderung von Forschung und Innovation gedacht sind;

10.

stellt fest, dass es zur Überwindung dieser Herausforderungen im laufenden Programmplanungszeitraum (2014-2017) eine stärkere Orientierung an Resultaten geben muss, was durch Kooperation mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften erreicht werden kann. Damit die für den EFSI ausgewählten Projekte die gewünschten Ergebnisse auf der lokalen Ebene erbringen, muss der für die Projektauswahl zuständige Investitionsausschuss des Fonds auch für lokale und regionale Konsultationen offen sein. Eine Ausrichtung an Resultaten erfordert außerdem einen verstärkten Einsatz europäischer Mittel durch die Verbesserung der Synergien zwischen den diversen verfügbaren EU-Fonds sowie eine verbesserte Anwenderfreundlichkeit der Fonds;

11.

ist der Auffassung, dass eine weitere Voraussetzung für den Erfolg der Investitionsoffensive darin besteht, dass die Kofinanzierung nicht durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt gebremst wird; fordert deshalb, dass die nationale Kofinanzierung, unabhängig von der jeweiligen Situation des Mitgliedstaats in Bezug auf den Stabilitäts- und Wachstumspakt, nicht auf diesen angerechnet wird. Diese Forderung entspricht dem generellen Anliegen des AdR, dass die nationale Kofinanzierung der Strukturfonds im Hinblick auf den Stabilitäts- und Wachstumspakt nicht berücksichtigt wird;

12.

unterstreicht, dass die vom EFSI vorgenommenen Infrastrukturinvestitionen katastrophenresilient sein müssen. Jetzt zu handeln ist wesentlich kosteneffizienter als unsichere Bauten nachzurüsten (3);

13.

schlägt außerdem vor, zur Begleitung der Investitionsoffensive einen Beirat aus Mitgliedern des EWSA und des AdR einzurichten, der Empfehlungen zur Investitionspolitik des Fonds an die Kommission richten könnte;

14.

fordert die Mitgliedstaaten auf, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eng in die Konzipierung und Förderung von Projektplanungen einzubeziehen, um die verantwortungsvolle Verwaltung des EFSI zu verbessern;

15.

fordert die Kommission und die EIB auf, in Zusammenarbeit mit ihm bestimmte Kriterien für die Auswahl von Projekten und die Verfahren für die Folgemaßnahmen zu entwickeln, wobei die Geschwindigkeit nicht auf Kosten der Qualität der Projekte gehen sollte;

16.

fordert die Kommission und die EIB auf, ihn als Beobachter in den Lenkungs- und in den Investitionsausschuss einzubinden;

17.

stellt fest, dass der Verordnungsentwurf entweder Bereiche einer geteilten Zuständigkeit zwischen der Europäischen Union (EU) und den Mitgliedstaaten oder Bereiche betrifft, in denen die EU die Zuständigkeit zur Unterstützung, Koordinierung und Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten besitzt (4). Der AdR verfolgt vor allem das Ziel, die Investitionen auf EU-Ebene mit klaren grenzübergreifenden Aspekten wieder in Gang zu bringen, und er ist daher der Ansicht, dass der Verordnungsentwurf mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist. Mit Blick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vertritt der AdR den Standpunkt, dass der Verordnungsentwurf das geeignete Rechtsinstrument ist, denn die Finanzbestimmungen müssen in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gelten;

18.

die Gebietskörperschaften sollten den Bericht über die Bewertung und die Funktionsweise des EFSI erhalten und dazu beitragen, den Plan zu verbessern, denn sie sind am nächsten dran, um die Probleme zu ermitteln und angesichts der unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort geeignete Lösungen vorzuschlagen;

19.

betont die Wichtigkeit der Berücksichtigung der Bereiche Umwelt und natürliche Ressourcen in den Bestimmungen zum Einsatz der EU-Garantie. Der im Verordnungsvorschlag formulierte Anwendungsbereich und die benannten allgemeinen Ziele sollten um die Bereiche Klimaschutz und Nachhaltigkeit erweitert werden;

20.

es ist entscheidend, dass mit den Leitlinien für Investitionen aus dem ESFI sichergestellt wird, dass der Fonds auch für Vorhaben kleineren Umfangs zugänglich ist, vor allem Vorhaben zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wirtschaftswachstum und zur Beseitigung regionaler Ungleichgewichte; zudem muss in den Verwaltungsstrukturen des Fonds anerkannt werden, dass in bestimmten Regionen kleinere Vorhaben strategische Investitionen sein können, weil sie erhebliche Hebelwirkungen entfalten können.

Brüssel, den 16. April 2015

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Markku MARKKULA


(1)   Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 104).

(2)   Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 680/2007 und (EG) Nr. 67/2010 (ABl. L 348 vom 20.12.2013, S. 129).

(3)  Siehe die AdR-Stellungnahme COR-2014-02646.

(4)  Artikel 172 (Transeuropäische Netze), 173 (Industrie), 175 (3) (Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt) und 182 (1) (Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt).