ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 172

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

58. Jahrgang
27. Mai 2015


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

I   Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen

 

STELLUNGNAHMEN

 

Europäische Kommission

2015/C 172/01

Stellungnahme der Kommission vom 22. Mai 2015 zum geänderten Plan zur Ableitung radioaktiver Stoffe aus dem Konsolidierungsgebäude der Anlage CIRES in Frankreich

1


 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Rat

2015/C 172/02

Schlussfolgerungen des Rates zur Verstärkung der bereichsübergreifenden politischen Zusammenarbeit, um die sozioökonomischen Probleme junger Menschen wirksam anzugehen

3

2015/C 172/03

Schlussfolgerungen des Rates zur bestmöglichen Nutzung des Breitensports bei der Entwicklung von Querschnittskompetenzen, insbesondere bei jungen Menschen

8

2015/C 172/04

Schlussfolgerungen des Rates zu kulturellen und kreativen Crossover-Effekten zur Förderung von Innovation, wirtschaftlicher Nachhaltigkeit und sozialer Inklusion

13

2015/C 172/05

Schlussfolgerungen des Rates über die Rolle der frühkindlichen Bildung und der Grundschulbildung bei der Förderung von Kreativität, Innovation und digitaler Kompetenz

17

2015/C 172/06

Mitteilung an Personen und Einrichtungen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/137/GASP des Rates und nach der Verordnung (EU) Nr. 204/2011 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen unterliegen

22

 

Europäische Kommission

2015/C 172/07

Euro-Wechselkurs

23

2015/C 172/08

Euro-Wechselkurs

24


DE

 


I Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen

STELLUNGNAHMEN

Europäische Kommission

27.5.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 172/1


STELLUNGNAHME DER KOMMISSION

vom 22. Mai 2015

zum geänderten Plan zur Ableitung radioaktiver Stoffe aus dem Konsolidierungsgebäude der Anlage CIRES in Frankreich

(Nur der französische Text ist verbindlich)

(2015/C 172/01)

Die nachstehende Bewertung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Euratom-Vertrags und unbeschadet möglicher weiterer Prüfungen, die gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und den aus ihm und dem abgeleiteten Recht erwachsenden Pflichten durchzuführen sind (1).

Am 16. Dezember 2014 erhielt die Europäische Kommission von der französischen Regierung gemäß Artikel 37 Euratom-Vertrag die Allgemeinen Angaben zum geänderten Plan zur Ableitung radioaktiver Stoffe aus dem Konsolidierungsgebäude der Anlage CIRES.

Auf der Grundlage dieser Angaben und nach Anhörung der Sachverständigengruppe nimmt die Kommission wie folgt Stellung:

1.

Die Entfernung der Anlage zur nächstgelegenen Landesgrenze eines anderen Mitgliedstaats, in diesem Fall Belgiens, beträgt 138 km.

2.

Der geänderte Plan beinhaltet eine Erweiterung der operativen Kapazität der Anlage, weshalb höhere Ableitungsgrenzwerte für gasförmige radioaktive Ableitungen erforderlich sind.

3.

Unter normalen Betriebsbedingungen ist nicht davon auszugehen, dass der geänderte Plan eine unter gesundheitlichen Gesichtspunkten signifikante Exposition der Bevölkerung in einem anderen Mitgliedstaat verursachen wird, wobei die Dosisgrenzwerte der neuen grundlegenden Sicherheitsnormen (Richtlinie 2013/59/Euratom) zugrunde gelegt werden.

4.

Im Falle nicht geplanter Freisetzungen radioaktiver Stoffe nach einem Störfall der in dem geänderten Plan betrachteten Art und Größenordnung wären die Dosen, die von der Bevölkerung eines anderen Mitgliedstaats wahrscheinlich aufgenommen würden, gesundheitlich unerheblich, wobei die Referenzwerte der neuen grundlegenden Sicherheitsnormen (Richtlinie 2013/59/Euratom) zugrunde gelegt werden.

Die Kommission gelangt somit zu dem Schluss, dass nicht davon auszugehen ist, dass die Durchführung des geänderten Plans zur Ableitung radioaktiver Stoffe aller Art aus dem Konsolidierungsgebäude der Anlage CIRES in Frankreich sowohl im Normalbetrieb als auch bei einem Störfall der in den Allgemeinen Angaben betrachteten Art und Größenordnung eine unter gesundheitlichen Gesichtspunkten signifikante radioaktive Kontamination des Wassers, Bodens oder Luftraums eines anderen Mitgliedstaats verursachen wird, wobei die Bestimmungen der neuen grundlegenden Sicherheitsnormen (Richtlinie 2013/59/Euratom) zugrunde gelegt werden.

Brüssel, den 22. Mai 2015

Für die Kommission

Miguel ARIAS CAÑETE

Mitglied der Kommission


(1)  Zum Beispiel sind gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Umweltaspekte näher zu prüfen. Die Kommission verweist unter anderem auf die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, auf die Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme sowie auf die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen und die Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik.


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Rat

27.5.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 172/3


Schlussfolgerungen des Rates zur Verstärkung der bereichsübergreifenden politischen Zusammenarbeit, um die sozioökonomischen Probleme junger Menschen wirksam anzugehen

(2015/C 172/02)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

UNTER HINWEIS AUF DEN IM ANHANG DARGELEGTEN POLITISCHEN KONTEXT UND INSBESONDERE AUF FOLGENDES:

1.

Die übergeordneten Ziele der Strategie Europa 2020 und die entsprechenden Zielvorgaben der Mitgliedstaaten, die Beschäftigung junger Menschen zu steigern, die Schulabbrecherquote zu senken und die Teilnahme an der Hochschulbildung zu erhöhen, sind für die Jugend und ihre sozioökonomische Lage von besonderer Bedeutung.

2.

Im erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit (2010-2018) (1) wird die Notwendigkeit von Initiativen hervorgehoben, die ein sektorübergreifendes Vorgehen ermöglichen, bei dem den Problemen der Jugend bei der Konzipierung, Umsetzung und Bewertung von Strategien und Maßnahmen in anderen Bereichen der Politik, die erhebliche Auswirkungen auf das Leben junger Menschen haben, Rechnung getragen wird.

3.

Eine der drei Hauptprioritäten im derzeitigen Arbeitsplan der Europäischen Union für die Jugend (2014-2015) (2) ist die verstärkte bereichsübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strategien.

4.

In den Schlussfolgerungen des Rates zur bestmöglichen Nutzung des Potenzials der Jugendpolitik im Hinblick auf die Ziele der Strategie Europa 2020 (3) wurde betont, dass eine bereichsübergreifende und interinstitutionelle Koordinierung entscheidend für die Umsetzung einer wirksamen Jugendpolitik und die Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 ist;

IN DEM BEWUSSTSEIN, DASS:

5.

die anhaltenden sozioökonomischen Schwierigkeiten, denen junge Menschen in der Europäischen Union gegenwärtig gegenüberstehen und zu denen auch die hohen Jugendarbeitslosigkeitsquoten (4) und deren soziale Folgen gehören, wirksamer bereichsübergreifender politischer Maßnahmen bedürfen —

VERTRITT FOLGENDE AUFFASSUNG:

6.

Eine starke und sichtbare, genau definierte und koordinierte Jugendpolitik verfügt über viele Möglichkeiten, der bereichsübergreifenden politischen Zusammenarbeit einen Mehrwert zu verleihen. Dies kann wiederum zu positiven Ergebnissen für die jungen Menschen führen, denen die Synergien dieser Zusammenarbeit zugutekommen.

7.

Im Vergleich zu anderen Bereichen kann der Jugendsektor die Probleme auf ganz besondere Weise angehen. Er kann Fakten und Wissen über die unterschiedlichen Probleme junger Menschen bieten, eine größere Anzahl junger Menschen, einschließlich jener mit geringeren Chancen, erreichen und einen flexiblen, jugendgerechten, nicht stigmatisierenden, ganzheitlichen und innovativen Ansatz in Bezug auf die Bedürfnisse junger Menschen bieten;

WEIST AUF FOLGENDES HIN:

8.

Wenngleich systematische Vorgehensweisen zur Verstärkung der bereichsübergreifenden Zusammenarbeit auf allen Ebenen entwickelt werden sollten, so ist es doch von großer Bedeutung, dass die Bewältigung der konkreten und dringlichsten sozioökonomischen Probleme, denen junge Menschen derzeit gegenüberstehen, im Mittelpunkt steht.

9.

Ein sektorübergreifendes Vorgehen in der Jugendpolitik ist nicht nur im Hinblick auf effizientere Lösungen für die sozioökonomischen Probleme wichtig, sondern auch um sicherzustellen, dass die politischen Maßnahmen auf die Bedürfnisse aller jungen Menschen abzielen.

10.

Damit der Jugendsektor in Zusammenarbeit mit anderen Sektoren eine möglichst große Rolle spielen kann, müssen sein Wert und Beitrag weithin deutlich gemacht und anerkannt werden;

STELLT UNTER GEBÜHRENDER BERÜCKSICHTIGUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS FOLGENDE PRIORITÄTEN FÜR DIE VERSTÄRKUNG DER BEREICHSÜBERGREIFENDEN JUGENDPOLITIK IM HINBLICK AUF DIE BEWÄLTIGUNG DER SOZIOÖKONOMISCHEN PROBLEME JUNGER MENSCHEN HERAUS:

I.

Entwicklung, Anwendung und Bewertung eines systematischen Ansatzes im Hinblick auf eine bereichsübergreifende Jugendpolitik

DIE MITGLIEDSTAATEN WERDEN ERSUCHT,

11.

die institutionelle Zusammenarbeit, einschließlich einer wirksameren Kommunikation und eines wirksameren Informationsaustauschs, auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu verstärken, damit Jugendfragen bei der Konzipierung, Umsetzung und Bewertung der politischen Maßnahmen in anderen Politikbereichen, wie beispielsweise allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung, Gesundheit und Wohlbefinden, Sozialpolitik, Stadtplanung, Sport und Kultur, die sich auf die sozioökonomische Situation junger Menschen auswirken, in vollem Umfang berücksichtigt werden;

12.

bei der Ausarbeitung jugendpolitischer Maßnahmen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene alle einschlägigen Sektoren sowohl in die horizontalen als auch in die vertikalen Verwaltungsstrukturen einzubeziehen;

13.

die Durchführung übergeordneter jugendpolitischer Strategien in Erwägung zu ziehen, bei denen die relevanten politischen Maßnahmen, mit denen die Probleme junger Menschen angegangen werden sollen, miteinander verknüpft werden, und gegebenenfalls junge Menschen und Jugendorganisationen zu konsultieren und in diesen Prozess einzubeziehen;

14.

die bestehenden Mechanismen zur Beobachtung der Lage junger Menschen zu nutzen oder die Schaffung neuer Mechanismen in Erwägung zu ziehen und auf fakten- und wissensgestützte politische Maßnahmen hinzuarbeiten, die Daten und Forschungsergebnisse in die Politikgestaltung in allen Bereichen, und zwar auch in die Konzipierung konkreter politischer Maßnahmen, einbeziehen;

DIE KOMMISSION WIRD ERSUCHT,

15.

den Rat und seine Vorbereitungsgremien regelmäßig über die wichtigsten politischen Dokumente und Initiativen auf EU-Ebene, die sich auf die sozioökonomische Lage junger Menschen auswirken, auf dem Laufenden zu halten;

16.

zu prüfen, wie das neue Konzept der koordinierten Clusterpolitik der Kommission wirksam angewandt werden kann, wenn die Probleme junger Menschen angegangen und konkrete bereichsübergreifende Maßnahmen ausgearbeitet werden;

17.

mithilfe des EU-Jugendberichts oder anderer einschlägiger Instrumente zu bewerten, wie Jugendfragen in anderen Politikbereichen, die sich erheblich auf das Leben junger Menschen auswirken, berücksichtigt werden;

18.

durch die Ausarbeitung von Forschungsprojekten in Zusammenarbeit mit anderen einschlägigen Politikbereichen weitere Beiträge zu einer faktengestützten Politikgestaltung zu leisten;

DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION WERDEN ERSUCHT,

19.

das sektorübergreifende Vorgehen als einen der Durchführungsgrundsätze in der künftigen Jugendpolitik auf EU-Ebene ins Auge zu fassen, einschließlich eines eventuellen künftigen Arbeitsplans der EU für die Jugend, und konkrete bereichsübergreifende Maßnahmen im Rahmen für die Zusammenarbeit im Jugendbereich für die Zeit nach 2018 vorzusehen;

20.

die bereichsübergreifende Zusammenarbeit durch die volle Ausschöpfung der Möglichkeiten des Programms Erasmus+ zu intensivieren, einschließlich derjenigen für die Unterstützung politischer Reformen;

21.

unter anderem im Rahmen der im Arbeitsplan der EU für die Jugend eingesetzten Sachverständigengruppen Informationen darüber zusammenzustellen, wie mit der bereichsübergreifenden politischen Zusammenarbeit positive Ergebnisse und Ausstrahlungseffekte auf andere gesellschaftliche Bereiche erzielt werden können, denen die Synergieeffekte einer verstärkten Zusammenarbeit zugute kommen;

22.

bei der Ausarbeitung des EU-Jugendberichts die Zusammenarbeit mit anderen Politikbereichen zu fördern und die Ergebnisse des Berichts bei der Verlaufskontrolle der Strategie Europa 2020 zu berücksichtigen;

II.

Verwendung maßgeschneiderter bereichsübergreifender Ansätze für Projekte, Initiativen und Programme, mit denen die sozioökonomischen Probleme junger Menschen angegangen werden

DIE MITGLIEDSTAATEN WERDEN ERSUCHT,

23.

bereichsübergreifende Partnerschaftskonzepte bei der Umsetzung der Jugendgarantie und anderer Maßnahmen auszubauen und bewährte Verfahren auszutauschen, insbesondere in Bezug auf die Kontaktaufnahme mit Jugendlichen;

24.

eine angemessene Unterstützung für die langfristige Entwicklung und Durchführung von Tätigkeiten anzustreben, die derzeit im Rahmen von Jugendgarantie-Initiativen finanziert werden und an denen der Jugendsektor beteiligt ist;

25.

die zielgerichtete Zusammenarbeit zwischen formalen Bildungseinrichtungen und Anbietern nichtformalen Lernens zu intensivieren, um das Problem des Schulabbruchs anzugehen und eine ganzheitliche Entwicklung von Fertigkeiten zu fördern, auch unter Rückgriff auf flexible, jugendgerechte Konzepte;

26.

die Zusammenarbeit zwischen den Diensten für Jugendarbeit und den Sozialdiensten zu fördern, um gemeinsam das Problem der sozialen Inklusion junger Menschen anzugehen und erforderlichenfalls ein frühzeitiges Eingreifen zu gewährleisten;

27.

bei der Planung und Umsetzung von Initiativen, die auf die Entwicklung der Fähigkeiten junger Menschen abzielen, die Arbeitswelt miteinzubeziehen;

28.

alle Dienste, die sich an junge Menschen richten, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden, Jugendbetreuern und den Angehörigen anderer Berufe, die mit jungen Menschen arbeiten, auszubauen;

DIE KOMMISSION WIRD ERSUCHT,

29.

die Vernetzung und den Austausch bewährter Verfahren auf europäischer Ebene zwischen den Jugendpolitikern und NRO, die an der Umsetzung der Jugendgarantie beteiligt sind, zu erleichtern;

30.

die interne Koordinierung zwischen den einschlägigen Kommissionsdienststellen in Bezug auf die Ausarbeitung jugendbezogener Initiativen und die Erörterung von Jugendfragen auf EU-Ebene zu verstärken;

DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION WERDEN ERSUCHT,

31.

die Nutzung der Finanzierungsmöglichkeiten der Europäischen Strukturfonds und des Programms Erasmus+ in Erwägung zu ziehen, um die sozioökonomischen Probleme junger Menschen im Wege von konkreten bereichsübergreifenden Projekten wirksam anzugehen;

32.

sich beim bevorstehenden Peer-Learning zwischen den Mitgliedstaaten über die Verstärkung der bereichsübergreifenden Jugendpolitik auf nationaler Ebene, das im Rahmen des Arbeitsplans der EU für die Jugend stattfindet, mit den oben angeführten Fragen zu befassen;

33.

wo dies angebracht ist, Vertreter anderer Bereiche zu Veranstaltungen, wie beispielsweise die europäische Woche der Jugend und die Jugendkonferenzen der EU, einzuladen und Rückmeldungen und Diskussionen zwischen den Bereichen zu ermöglichen;

III.

Verbesserung der Sichtbarkeit des Werts der Jugendarbeit und der anderen jugendpolitischen Instrumente sowie ihrer ergänzenden Rolle, wenn es darum geht, die Probleme junger Menschen wirksam anzugehen

DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION WERDEN ERSUCHT,

34.

junge Menschen in wichtige, sie betreffende politische Entscheidungen einzubeziehen, indem bestehende Wege für die Teilhabe der Jugend genutzt oder neue Wege entwickelt werden, einschließlich des strukturierten Dialogs;

35.

die Anerkennung von Jugendarbeit, nichtformalem Lernen und konkreten Instrumenten wie dem Jugendpass (Youthpass) in anderen Bereichen, wie Beschäftigung, Bildung, Ausbildung und Kultur, und bei anderen relevanten Akteuren verstärkt zu fördern;

36.

die Anerkennung der Jugendarbeit und die Validierung des nichtformalen und informellen Lernens weiter voranzubringen, indem geprüft wird, ob das Jugendpass-Zertifikat außerhalb des Programms Erasmus+ durchgängig eingeführt und gegebenenfalls als nationales Anerkennungsinstrument verwendet werden kann;

37.

andere Sektoren auf die Erfolge der Jugendarbeit durch hauptberufliche und ehrenamtliche Mitarbeiter hinzuweisen und sie regelmäßig dafür zu sensibilisieren;

38.

Initiativen zu entwickeln, damit Freiwilligenarbeit als nichtformaler Lernprozess bekannt gemacht, verstanden, genutzt und anerkannt wird;

39.

die Durchführung von auf Zusammenarbeit beruhenden Initiativen zwischen formalem und nichtformalem Lernen, die die Lernergebnisse steigern können, zu unterstützen und zu fördern;

DIE KOMMISSION WIRD ERSUCHT,

40.

gegebenenfalls Möglichkeiten für die Nutzung von Jugendpass-Zertifikaten außerhalb des Programms Erasmus+ als ein nationales Anerkennungsinstrument zu eröffnen und die Mitgliedstaaten bei ihrer Nutzung zu unterstützen.


(1)  ABl. C 311 vom 19.12.2009, S. 1.

(2)  ABl. C 183 vom 14.6.2014, S. 5.

(3)  ABl. C 224 vom 3.8.2013, S. 2.

(4)  Über 5 Mio. junge Menschen (unter 25 Jahren) waren im zweiten Quartal 2014 im Gebiet der EU-28 arbeitslos. Dies entspricht einer Arbeitslosenquote von 21,7 %, wobei der Prozentsatz für NEET (Jugendliche, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden) bei 13 % lag. Quelle: Eurostat


ANHANG

HINWEIS AUF DEN POLITISCHEN KONTEXT DIESER FRAGE:

Politischer Kontext

1.

Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung der sozialen Inklusion junger Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, in denen darauf hingewiesen wird, dass ein ganzheitlicher Ansatz und eine bereichsübergreifende Zusammenarbeit sichergestellt werden sollte. Sämtliche politischen Instrumente, Maßnahmen und Aktionen sollten auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene unter Beteiligung einer Vielzahl von Interessenvertretern an der Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur sozialen Inklusion junger Menschen koordiniert werden (1).

2.

Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie im Rahmen des Jugendbeschäftigungspakets (2).

3.

Schlussfolgerungen des Rates zu Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung — eine Antwort auf die Mitteilung „Neue Denkansätze für die Bildung: bessere sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in Qualifikationen“ und den Jahreswachstumsbericht 2013 (3).

4.

Empfehlung des Rates für politische Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote, in der hervorgehoben wird, dass es umfassender bereichsübergreifender Maßnahmen bedarf, um für eine stärkere Verknüpfung zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung und dem Beschäftigungssektor zu sorgen (4).

5.

Empfehlung des Rates zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens (5).

6.

Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport.


(1)  ABl. C 30 vom 1.2.2014, S. 5.

(2)  ABl. C 120 vom 26.4.2013, S. 1.

(3)  ABl. C 64 vom 5.3.2013, S. 5.

(4)  ABl. C 191 vom 1.7.2011, S. 1.

(5)  ABl. C 398 vom 22.12.2012, S. 1.

(6)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 50.


27.5.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 172/8


Schlussfolgerungen des Rates zur bestmöglichen Nutzung des Breitensports bei der Entwicklung von Querschnittskompetenzen, insbesondere bei jungen Menschen

(2015/C 172/03)

DER RAT DER EU UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

UNTER HINWEIS AUF DEN IN DER ANLAGE DARGELEGTEN POLITISCHEN KONTEXT UND INSBESONDERE AUF FOLGENDES:

1.

die Strategie Europa 2020 und ihre Leitinitiativen, in denen hervorgehoben wird, wie wichtig es ist, jungen Menschen die erforderlichen Fähigkeiten und Kompetenzen zu vermitteln und der hohen Jugendarbeitslosigkeit in Europa entgegenzuwirken, sowie den zusammenfassenden Bericht zur Halbzeitüberprüfung der Strategie Europa 2020 (1), in dem unter seinen wichtigsten Ergebnissen die wichtige Rolle des Sportsektors als Instrument zur Förderung des sozialen Zusammenhalts und der sozialen Inklusion genannt wird;

2.

den Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport 2014-2017 (2), in dem hervorgehoben wird, welchen bedeutenden Beitrag der Sport zur Verwirklichung der übergeordneten Ziele der Strategie Europa 2020 leisten kann, da der Sektor über ein beträchtliches Potenzial verfügt, zu einem intelligenten, nachhaltigen und inklusiven Wachstum beizutragen. Unter dem Schwerpunktthema „Sport und Gesellschaft“, einem der drei Schwerpunktthemen des Arbeitsplans, wird die Verbindung zwischen Sport und Beschäftigung sowie allgemeiner und beruflichen Bildung herausgestellt;

3.

die Entschließung des Rates vom 20. Juli 2006 über die Anerkennung des Wertes von nichtformalen und informellen Lernerfahrungen im europäischen Jugendbereich (3), in der betont wird, dass nichtformales und informelles Lernen junge Menschen in die Lage versetzen kann, zusätzliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen zu erwerben, und zu ihrer persönlichen Entfaltung, sozialen Eingliederung und zur aktiven Bürgerschaft beiträgt, wodurch sich auch ihre Beschäftigungsaussichten verbessern; und dass eine umfassende Würdigung dieser Aspekte von den Arbeitgebern, den formalen Bildungseinrichtungen und der Zivilgesellschaft insgesamt gebührend berücksichtigt werden sollten;

4.

die Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens (4), in der Möglichkeiten und Mechanismen ermittelt werden, durch die Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die auf nichtformalem und informellem Wege erzielt werden, eine wichtige Rolle für die Steigerung von Beschäftigungsfähigkeit und Mobilität sowie für die verstärkte Motivierung zu lebenslangem Lernen spielen —

SIND SICH BEWUSST, DASS:

5.

die Beteiligung am Breitensport (5) zwar in allererster Linie eine körperliche Freizeitaktivität darstellt, gleichzeitig aber auch einen zusätzlichen Mehrwert im Hinblick auf eine gesündere und generell nachhaltigere und stärker integrierte Gesellschaft in Europa schafft. Durch eine solche Beteiligung können positive soziale Einstellungen und Werte sowie Fähigkeiten und Kompetenzen des Einzelnen, einschließlich Querschnittskompetenzen (6) wie kritisches Denken, Initiativgeist, Problemlösungsvermögen und Teamfähigkeit (7) entwickelt werden;

6.

auf die Anforderungen einer fortgeschrittenen wissensbasierten Wirtschaft eingegangen werden muss, insbesondere in Bezug auf die Entwicklung von Querschnittskompetenzen und das Vermögen, diese in verschiedenen Sektoren effizient anzuwenden; in einer Zeit, in der sich die Anforderungen am Arbeitsmarkt rasch ändern, legen Arbeitgeber großen Wert auf Querschnittskompetenzen, beklagen allerdings häufig, dass es neu eingestelltem Personal an diesen Fähigkeiten mangelt;

7.

in Bezug auf den Beitrag des Sports zur Entwicklung von Querschnittskompetenzen insbesondere im Fall junger Menschen unausgeschöpftes Potenzial vorhanden ist, da die durch nichtformales Lernen (8) und informelles Lernen (9) erworbenen Fähigkeiten für die persönliche und berufliche Entwicklung, einschließlich am Arbeitsmarkt und im Bereich des lebensbegleitenden Lernens (10), nützlich sind;

8.

die ersten Schritte in Bezug auf die Anerkennung des Wertes der durch nichtformales und informelles Lernen im Rahmen des Breitensports erworbenen Fähigkeiten in einer Sensibilisierung und Sichtbarmachung bestehen, und zwar hauptsächlich bei den Teilnehmern selbst sowie den Eltern, Freiwilligen und dem Personal, aber auch in der breiten Öffentlichkeit, einschließlich der Arbeitgeber;

HEBEN HERVOR, DASS:

9.

der Sport einen Beitrag zu den strategischen Zielen der Union in Bezug auf Wachstum, Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt leistet, darunter auch hinsichtlich der dringenden Herausforderungen, vor denen Europa zurzeit steht, wie der anhaltend hohen Jugendarbeitslosenquoten (11) in Europa. Damit der Sport diesbezüglich sein volles Potenzial weiter entfalten kann, ist es wichtig, auf einen sektorenübergreifenden Ansatz hinzuwirken, der andere Politikbereiche wie allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und öffentliche Gesundheit einbezieht;

10.

nichttraditionelle Sportarten (12) oft für junge Menschen, einschließlich jener mit geringeren Möglichkeiten, besonders attraktiv sind und dass die Optionen, die diese bieten, weiter sondiert werden könnten;

11.

kompetentes — auch freiwilliges — Personal im Breitensport von wesentlicher Bedeutung ist, wenn es darum geht, für den Breitensport zu sensibilisieren und den Mehrwert und die Vorteile zu erschließen, die dieser in Bezug auf die Entwicklung von Querschnittskompetenzen bieten kann;

ERSUCHEN VOR DIESEM HINTERGRUND DIE MITGLIEDSTAATEN UNTER GEBÜHRENDER BERÜCKSICHTIGUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS,

12.

bei den Akteuren im Breitensport, in der Gesellschaft und unter den Arbeitgebern mehr Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Querschnittskompetenzen, die durch eine Beteiligung am Breitensport erworben wurden, einen persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Mehrwert darstellen, der in anderen Bereichen genutzt werden kann;

13.

mit anderen relevanten Sektoren und EU-Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten und bewährte Verfahren hinsichtlich des Nutzens der außerhalb der formalen Bildung durch nichtformales und informelles Lernen im Breitensport erworbenen Fähigkeiten auszutauschen;

14.

die Entwicklung von Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen des fachkundigen — auch freiwilligen — Personals im Breitensport mit dem Ziel zu fördern, die sozialen und erzieherischen Werte sowie Querschnittskompetenzen durch den Breitensport zu stärken;

15.

innovative Partnerschaften zwischen Vermittlern des formalen und nichtformalen Lernens sowie allen Bereichen der Jugend und des Sports zu fördern, damit Lernmethoden entwickelt werden, die für den Bereich des Breitensports geeignet sein könnten;

16.

die Selbstbewertung von Fähigkeiten, insbesondere bei jungen Menschen, zu fördern; dies erstreckt sich auf die durch den Breitensport erworbenen Querschnittskompetenzen sowie die Nutzung der gängigsten Kompetenzpässe und Lebenslauf-Formulare, insbesondere den Europass;

17.

bestehende Maßnahmen zu nutzen, deren Ziel es ist, die Validierung von durch nichtformales und informelles Lernen im Sport erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen zu ermöglichen;

18.

die Gesamtbeteiligung junger Menschen am Breitensport, einschließlich jener mit geringeren Möglichkeiten, auf nationaler und lokaler Ebene weiter zu erhöhen und das positive Potenzial nichttraditioneller Sportarten in diesem Zusammenhang auszuschöpfen;

ERSUCHEN DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION UND DIE MITGLIEDSTAATEN, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITSBEREICHE

19.

den Wert der im Rahmen des Breitensports von den Lernenden erworbenen Querschnittskompetenzen zu fördern, damit diese sektorübergreifend zum Zwecke der Beschäftigung, Lernmobilität und des lebensbegleitenden Lernens wirksam genutzt werden können;

20.

die positiven Ergebnisse der durch den Breitensport erworbenen Querschnittskompetenzen anzuerkennen und in nationale und europäische Politiken und Strategien in den Bereichen Sport, Jugend, soziale Angelegenheiten, Gesundheit, Bildung und Beschäftigung einzubeziehen;

21.

die Beiträge, die Organisationen des Breitensports bei der Vermittlung nichtformaler Lernmöglichkeiten leisten, anzuerkennen und zu unterstützen;

22.

das Potenzial für eine Zusammenarbeit mit dem Jugendsektor zu sondieren, insbesondere im Hinblick auf

a)

die Anwendung nichtformaler Lernmethoden und -instrumente im Sportsektor;

b)

die Nutzung sportlicher Aktivitäten im Rahmen nichtformaler Lernmethoden im Jugendsektor;

c)

die Förderung einer größeren Zahl von im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienstes finanzierten Projekten, in die junge Freiwillige nicht gewinnorientierter Organisationen im Sportsektor einbezogen sind;

d)

die Nutzung sportlicher Aktivitäten als Instrument für die soziale Eingliederung und den Dialog, einschließlich in Bezug auf den Beitrag zur Umsetzung der Jugendgarantie in Europa;

23.

gegebenenfalls Initiativen, einschließlich im Rahmen der Europäischen Woche des Sports, in Bezug auf den erzieherischen Wert des Sports anzuregen und sozial integrative Gemeinschaften zu stärken;

24.

zusammenzuarbeiten, um die Standards beim Training und Coaching sowie bei der Ausbildung von Trainern, Coaches und Freiwilligen anzuheben, indem sie den Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen den politisch Verantwortlichen und den Akteuren im Sportsektor erleichtern;

25.

die Freiwilligentätigkeit im Sport und die Sensibilisierung für den Wert der Freiwilligentätigkeit im Sport, insbesondere für den Erwerb von Querschnittskompetenzen, die Anerkennung der Freiwilligentätigkeit als wichtige Form des nichtformalen Lernens und die Stärkung der nationalen und grenzüberschreitenden Mobilität junger Freiwilliger zu fördern;

26.

die wirksame Nutzung von EU-Finanzierungsinstrumenten, wie dem Programm Erasmus+, als Chance zur Entwicklung von Querschnittskompetenzen, insbesondere bei jungen Menschen, auch zur Verbesserung der sozialen Eingliederung und der aktiven Bürgerschaft sowie zur stärkeren Beteiligung am Breitensport zu fördern;

27.

den Folgeprozess zur Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens zu nutzen, um sich mit dem Thema der durch Sport erworbenen Querschnittskompetenzen auseinanderzusetzen;

ERSUCHEN DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION,

28.

eine Studie über den Beitrag des Sports zur Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen im Rahmen der Strategie Europa 2020, einschließlich der Aspekte der durch eine Beteiligung am Breitensport erworbenen Querschnittskompetenzen, durchzuführen;

29.

die Dimension des Sports bei Diskussionen und Veranstaltungen zu bestehenden Qualifizierungsmaßnahmen durchgängig zu berücksichtigen, um ein Bewusstsein für den Erwerb von Querschnittskompetenzen im und durch den Sport zu schaffen und entsprechende konkretere Methoden auszuloten;

30.

die Erfassung von Daten und bewährten Verfahren sowie die Analyse der sozialen und wirtschaftlichen Bedeutung des Sports und der Art und Weise, wie der Breitensport zu Bereichen wie Beschäftigung und allgemeine und berufliche Bildung beiträgt, u. a. im Rahmen des Mandats der durch den Arbeitsplan der EU für den Sport eingerichteten Expertengruppe, fortzusetzen, wobei besonderes Augenmerk auf die Entwicklung von persönlichen Fähigkeiten und Querschnittskompetenzen gelegt werden sollte;

31.

den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren, ein wirksames Peer-Learning und eine Vernetzung unter den Mitgliedstaaten, namentlich im Hinblick auf die Entwicklung eines leichter zugänglichen, attraktiveren und diversifizierteren Breitensports, insbesondere für junge Menschen, zu erleichtern;

ERSUCHEN DIE SPORTBEWEGUNG ZU ERWÄGEN,

32.

insbesondere junge Menschen und ihre Eltern dafür zu sensibilisieren, dass durch und im Sport erworbene Fähigkeiten besonders wertvoll sein und in anderen Sektoren eingesetzt werden können;

33.

in kompetentes Personal zu investieren, das bei seiner Arbeit die neuesten Methoden anwendet, wodurch es den Mehrwert, den der Sport schaffen kann, auch im Hinblick auf den Erwerb von Fähigkeiten, in vollem Umfang nutzen kann;

34.

das Personal im Sportsektor für den Nutzen der im Rahmen sportlicher Aktivitäten durch nichtformales und informelles Lernen erworbenen Fähigkeiten und den generellen sozialen und wirtschaftlichen Mehrwert des Breitensports zu sensibilisieren;

35.

das Potenzial für eine Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Verfahren mit Jugendorganisationen zu sondieren, insbesondere in Bezug auf die Anwendung nichtformaler Lernmethoden und -instrumente im Sportsektor;

36.

beste Praktiken darüber auszutauschen, wie die Breitensportbewegung gefördert und diversifiziert werden kann, sowie bewährte Verfahren in Bezug auf die Entwicklung neuer, beispielsweise nichttraditioneller Arten des Breitensports auszutauschen;


(1)  Dok. 16559/14.

(2)  ABl. C 183 vom 14.6.2014, S. 12.

(3)  ABl. C 168 vom 20.7.2006, S. 1.

(4)  ABl. C 398 vom 22.12.2012, S. 1.

(5)  „Breitensport“ bezeichnet organisierten Sport, der auf lokaler Ebene durch Amateursportler ausgeübt wird, und Sport für alle. Quelle: Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 50).

(6)  Die verschiedenen Einrichtungen und Organisationen verwenden unterschiedliche Bezeichnungen für diese Kompetenzen, darunter „Schlüsselkompetenzen“, „persönliche Kompetenzen“, „übertragbare Fähigkeiten“, „wesentliche Fähigkeiten“, „berufliche Kernkompetenzen“ oder „Kernkompetenzen für Beschäftigungsfähigkeit“. Dem Glossar des Europäischen Netzwerks für die Politik der lebensbegleitenden Beratung zufolge sind Querschnittskompetenzen wichtig für andere Beschäftigungen und Berufe als diejenigen, die die Betroffenen gerade ausüben bzw. vor Kurzem ausgeübt haben. Diese Fähigkeiten können auch im Rahmen von nichtarbeitsbezogenen Tätigkeiten, Freizeitaktivitäten oder einer Teilnahme an allgemeiner und beruflicher Bildung erworben worden sein. Ganz allgemein handelt es sich hierbei um Fähigkeiten, die in einem bestimmten Kontext oder zur Bewältigung einer bestimmten Situation oder eines bestimmten Problems erlernt worden sind und auf einen anderen Kontext übertragen werden können.

(7)  COM(2012) 669 final.

(8)  Definition: „nichtformales Lernen“ bezeichnet Lernen, das mithilfe von planmäßigem Handeln (in Bezug auf Lernziele und -zeiten) stattfindet und das z. B. durch die Schaffung einer Schüler-Lehrer-Beziehung unterstützt wird, das jedoch nicht Teil des formalen Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung ist. Quelle: ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 50

(9)  Definition: „informelles Lernen“ bezeichnet Lernen durch alltägliche Aktivitäten im Rahmen des Arbeits- oder Familienlebens oder der Freizeit, das im Hinblick auf Ziele, Zeit oder Lernunterstützung nicht organisiert oder strukturiert ist und das von dem Lernenden nicht beabsichtigt sein muss. Quelle: ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 50

(10)  Es hat sich gezeigt, dass — wenn es darum geht, Fähigkeiten außerhalb der formalen Bildung zu erwerben — 52 % der Europäer der Auffassung sind, dass es möglich ist, Fähigkeiten zu erlernen, die später in anderen Bereichen (wie Problemlösung, Teamarbeit usw.) angewendet werden können. Quelle: Eurobarometer-Sonderbericht 417 (2014) „Europäischer Raum der Kompetenzen und Qualifikationen“, S. 12.

(11)  Im zweiten Quartal 2014 waren in der EU-28 über fünf Millionen junge Menschen (unter 25 Jahren) arbeitslos. Die Arbeitslosenquote betrug somit 21,7 %, während sich der Anteil junger Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEET), auf 13 % belief. Quelle: Eurostat

(12)  Neu entstehende Sportarten, die für junge Menschen attraktiv sind, z. B. Straßenfußball, städtische Gymnastik und Parkour, Skateboarden/Longboarden, Stuntbladen, Streetball und urbaner Streetdance.


ANHANG

EINSCHLÄGIGER POLITISCHER KONTEXT

1.

Die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen (1), in der die soziale Kompetenz im Zusammenhang mit persönlichem und gesellschaftlichem Wohlergehen steht, welches ein Verständnis dafür verlangt, wie der Einzelne die eigene körperliche und seelische Gesundheit am besten sicherstellen kann — wobei dies als Nutzen für den Einzelnen selbst und für die ganze Familie sowie für das engere soziale Umfeld betrachtet werden sollte —, und auch Kenntnisse darüber erfordert, wie ein gesunder Lebensstil dazu beitragen kann. Für eine erfolgreiche zwischenmenschliche Kommunikation und gesellschaftliche Teilhabe ist es wichtig, die in unterschiedlichen Gesellschaften und Umfeldern (z. B. bei der Arbeit) allgemein akzeptierten Verhaltensweisen und Umgangsformen zu verstehen. Herzstück dieser Kompetenz ist die Fähigkeit, konstruktiv in unterschiedlichen Umgebungen zu kommunizieren, Toleranz aufzubringen, unterschiedliche Standpunkte auszudrücken und zu verstehen, zu verhandeln und dabei Vertrauen aufzubauen sowie Empathie zu empfinden. Der Einzelne sollte die Fähigkeit haben, mit Stress und Frustration umzugehen, diese auf konstruktive Weise zu äußern und zwischen Privat- und Berufsleben zu unterscheiden;

2.

die Europäischen Leitlinien für die Validierung nichtformalen und informellen Lernens (2), in denen hervorgehoben wird, dass die Validierung nichtformalen und informellen Lernens in zunehmendem Maße als Möglichkeit zur Verbesserung des lebensbegleitenden und alle Lebensbereiche umfassenden Lernens wahrgenommen wird. Immer mehr europäische Länder betonen, wie wichtig es ist, das Lernen außerhalb der regulären Ausbildungs- und Bildungseinrichtungen, z. B. am Arbeitsplatz, in der Freizeit und zu Hause, sichtbar zu machen und zu schätzen;

3.

die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. November 2010 zur Rolle des Sports als Grundlage und Antrieb für aktive soziale Eingliederung (3), in denen betont wird, dass der Zugang zum und die Teilnahme am Sport mit seinen unterschiedlichen Aspekten für die Entwicklung der Persönlichkeit, das Identitäts- und Zugehörigkeitsgefühl eines Menschen, das körperliche und geistige Wohlbefinden, die Befähigung zu selbstbestimmtem Handeln, die sozialen Kompetenzen und Netze, die interkulturelle Kommunikation und die Beschäftigungsfähigkeit von Bedeutung sind;

4.

die Schlussfolgerungen des Rates vom 29. November 2011 zur Bedeutung der Freiwilligentätigkeit im Sport für die Förderung der aktiven Bürgerschaft (4), in denen hervorgehoben wird, dass es erforderlich ist, die Freiwilligentätigkeit im Sport als ein wichtiges Instrument für den Ausbau von Kompetenzen und Fähigkeiten, auch in Form nichtformalen und informellen Lernens, zu fördern;

5.

die Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Februar 2013 zu Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung — eine Antwort auf die Mitteilung „Neue Denkansätze für die Bildung: bessere sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in Qualifikationen“ und den Jahreswachstumsbericht 2013 (5), in denen die Mitgliedstaaten ersucht werden, Maßnahmen zur Entwicklung von Querschnittsfähigkeiten und -kompetenzen nach Maßgabe der Empfehlung von 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen einzuführen;

6.

die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. November 2013 betreffend den Beitrag des Sports zur Wirtschaft der EU, insbesondere zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und zur Förderung der sozialen Inklusion (6), in denen anerkannt wird, dass junge Menschen durch ein Engagement im Sport spezifische persönliche und berufliche Fähigkeiten und Kompetenzen erwerben, die ihre Beschäftigungsfähigkeit erhöhen. Dazu gehören Lernfähigkeit, soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz, Führungsqualitäten, Kommunikationsfähigkeit, Teamgeist, Disziplin, Kreativität und unternehmerische Initiative.


(1)  ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10.

(2)  Europäische Leitlinien für die Validierung nichtformalen und informellen Lernens, Cedefop (2009).

(3)  ABl. C 326 vom 3.12.2010, S. 5.

(4)  ABl. C 372 vom 20.12.2011, S. 24.

(5)  ABl. C 64 vom 5.3.2013, S. 5.

(6)  ABl. C 32 vom 4.2.2014, S. 2.


27.5.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 172/13


Schlussfolgerungen des Rates zu kulturellen und kreativen Crossover-Effekten zur Förderung von Innovation, wirtschaftlicher Nachhaltigkeit und sozialer Inklusion

(2015/C 172/04)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

IN DER ERKENNTNIS, DASS

1.

der Kultur- und Kreativbereich eine Quelle kultureller wie auch wirtschaftlicher Wertschöpfung ist. In den vergangenen Jahren ist viel dafür getan worden, um den Kultur- und Kreativbereich als integralen Bestandteil der europäischen Gesellschaft und Wirtschaft und als Quelle von Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand zu etablieren. Sein Beitrag unter diesem erweiterten Blickwinkel hat jedoch noch keine umfassende Anerkennung gefunden, insbesondere hinsichtlich des Potenzials, das Kultur und künstlerische Kreativität besitzen, um Innovationen in anderen Wirtschaftssektoren, in der Gesellschaft als Ganzem und zum Wohle des Einzelnen anzuregen;

2.

die Crossover-Effekte zwischen dem Kultur- und Kreativbereich und anderen Bereichen als ein Prozess verstanden werden können, bei dem die Kenntnisse und Fähigkeiten, die für den Kultur- und Kreativbereich charakteristisch sind, mit den Kenntnissen und Fähigkeiten in anderen Bereichen kombiniert werden, um innovative und intelligente Lösungen für die heutigen gesellschaftlichen Herausforderungen zu generieren;

3.

kulturelle und kreative Crossover-Effekte allen beteiligten Bereichen wechselseitig zugutekommen können, wenn diese gleichberechtigt eingebunden sind;

IST DER AUFFASSUNG, DASS

4.

kulturelle und kreative Crossover-Effekte für andere Bereiche einen breit gefächerten Nutzen erbringen können (1), darunter

die Verbesserung der Kundenbetreuung, der Mitarbeiterzufriedenheit und der organisatorischen Effizienz in der Wirtschaft und im öffentlichen Sektor, indem Designer, Künstler und andere Kreativschaffende an der Entwicklung innovativer und benutzerfreundlicher Lösungen beteiligt und multidisziplinäre Teams gebildet werden;

ein regelmäßigerer Schulbesuch und die Steigerung des Lernerfolgs, die Förderung des kreativen Lernens und des Wohlbefindens von Schülern sowie die Verbesserung des elterlichen Engagements durch Einbeziehung von Künstlern und Kreativschaffenden in schulische Aktivitäten;

die Senkung der medizinischen Ausgaben und der Krankenhausaufenthalte, indem die Prävention von Krankheiten und die Rehabilitation der Patienten durch künstlerische und kreative Aktivitäten verbessert werden;

die Sanierung von Industriegebieten und urbanen Räumen sowie die Förderung des Tourismus, indem Kultur und Kreativität in langfristige Strategien für die lokale und regionale Entwicklung integriert werden;

die Steigerung umweltbewussten Verhaltens bei Kunden und Herstellern, die Verringerung des Energieverbrauchs und des Ressourceneinsatzes, indem Designer, Künstler und andere Kreativschaffende in die Wiederverwertung und Veredelung von Abfallstoffen einbezogen werden, um neue, innovative und zweckmäßige Produkte mit Mehrwert zu schaffen;

die Verbesserung der sozialen Inklusion und des gemeinschaftlichen Lebens durch kulturelle und kreative Tätigkeiten und durch Integration zeitgenössischer Architektur und Kunst sowie zeitgenössischen Designs in öffentliche Räume und Bauten von kulturellem und historischem Wert;

UNTER HINWEIS DARAUF, DASS

5.

es am Bewusstsein für das Potenzial der Kombination von Kunst, Kultur und Kreativität mit Technologie, Wissenschaft und Wirtschaft mangelt und dass der Austausch bewährter Verfahrensweisen unzureichend ist. Insbesondere wird die katalytische Wirkung, die Kultur und Kunst auf die Innovationstätigkeit in allen Sektoren ausüben, immer noch unterschätzt und somit zu wenig genutzt;

6.

Crossover-Effekte an den Schnittstellen zwischen verschiedenen Sektoren entstehen. Die einzelnen Sektoren und Politikfelder werden allerdings oft noch isoliert voneinander organisiert, so dass der Spielraum für Synergien und die Entstehung innovativer Lösungen beschränkt ist. Um diese Abschottung zu überwinden und Crossover-Effekte zu fördern, bedarf es eines umfassenden strategischen Konzepts, bei dem alle Akteure von der lokalen Ebene bis hin zur EU-Ebene eingebunden werden;

7.

zuverlässige und vergleichbare Daten zu kulturellen und kreativen Crossover-Effekten benötigt werden, mit denen ihr Beitrag zur Gesamtwirtschaft und ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft als Ganzes auf allen Ebenen erfasst und analysiert werden können;

8.

die Entwicklung der kreativen Fähigkeiten und des kritischen Denkens während des gesamten formalen Bildungswegs und des nichtformalen und informellen Lernens den Einzelnen in die Lage versetzt, sowohl den Erfordernissen einer zunehmend vielfältigen und wissensbasierten Gesellschaft als auch eines anspruchsvollen und sich rasch verändernden Arbeitsmarkts besser gerecht zu werden;

9.

auf dem europäischen digitalen Binnenmarkt die Schaffung und Verbreitung von qualitativ hochwertigen Inhalten, die aus der kulturellen und sprachlichen Vielfalt in Europa erwachsen, unterstützt und entlang der gesamten Wertschöpfungskette ein ausgewogener Rahmen von Rechten und Pflichten geschaffen werden sollte;

10.

Investitionen in den Kultur- und Kreativbereich häufig als riskant und volatil empfunden werden, da sie auf immateriellen Werten basieren. Deshalb sind innovative Finanzinstrumente erforderlich, die speziell auf den Kultur- und Kreativbereich zugeschnitten sind und die dessen Fähigkeit zur sektorübergreifenden Zusammenarbeit, auch auf internationaler Ebene, stärken —

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN UND UNTER WAHRUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS

11.

alle beteiligten Kreise, insbesondere politische Entscheidungsträger, Kreativschaffende, Industrie, Unternehmen und Investoren für den kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen zu sensibilisieren, den Kreativität und Innovation durch eine sektorübergreifende Zusammenarbeit entfalten. Hierzu ist es wichtig, dass eine weitreichende Verbreitung von Informationen über bewährte Verfahrensweisen der sektorübergreifenden Zusammenarbeit, die dabei erzielten Ergebnisse und gewonnenen Erkenntnisse sowie Expertennetzwerke und Peer-Learning gefördert werden;

12.

das Spartendenken in traditionellen Politikbereichen zu überwinden, indem Kultur und künstlerische Kreativität besser in Strategien für Wirtschaftswachstum, sozialpolitische Maßnahmen, städtische und regionale Entwicklung sowie nachhaltige Entwicklung integriert werden;

13.

vorhandene Strategien und Entwicklungen im Zusammenhang mit kulturellen und kreativen Crossover-Effekten weiterhin zu erfassen und die Datenerhebung zu verbessern, um die faktengestützte Politikgestaltung zu stärken. Dies umfasst die Entwicklung von neuen Methoden zur Messung der kulturellen und kreativen Crossover-Effekte für andere Wirtschaftssektoren, damit der innovative Beitrag dieser Effekte besser ermittelt und ihre weiter reichenden Auswirkungen nachvollzogen werden können;

14.

kreative Ökosysteme und multidisziplinäre Umfelder für den Kultur- und Kreativbereich durch Strukturen wie Unternehmens- und Innovationszentren, Start-up-Beschleuniger, Gründerzentren, Kreativzentren, Coworking-Räume und Networking-Programme zu fördern;

15.

sektorübergreifende Kultur- und Kreativcluster und -netzwerke auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu fördern, um die Ausfuhr von Gütern des Kultur- und Kreativbereichs anzukurbeln und den Zugang zu neuen Märkten zu verbessern;

16.

die Nutzung von nichttechnologischen, sozialen und Dienstleistungsinnovationen in traditionellen Wirtschaftssektoren zu fördern, beispielsweise durch Einführung eines „Design Thinking“-Ansatzes (2) und von kulturbasierter Kreativität in diesen Sektoren;

17.

den Kultur- und Kreativbereich darin zu bestärken, die Chancen des künftigen digitalen Binnenmarkts zu nutzen;

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN, UNTER WAHRUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS

18.

kulturelle und kreative Crossover-Effekte auf lokaler und regionaler Ebene, nach Möglichkeit auf der Grundlage bestehender Initiativen in enger Zusammenarbeit mit lokalen Betreibern, NRO, Organisationen und Unternehmen, zu unterstützen. Ferner könnte die Bildung von multidisziplinären Clustern unter aktiver Mitwirkung lokaler und regionaler Behörden erwogen werden;

19.

Initiativen zu unterstützen, mit denen auf ein gemeinsames Eintreten für den Kultur- und Kreativbereich hingewirkt wird, um die sektorspezifische Abschottung zu überwinden und umfassende strategische Konzepte zu entwickeln;

20.

die Anwendung des „Design Thinking“-Ansatzes im öffentlichen Sektor zu unterstützen, wenn es um komplexe Fragen und um die Entwicklung nutzerorientierter und effizienter Dienstleistungen geht (3);

21.

günstige Bedingungen für den Kultur- und Kreativbereich zu schaffen, unter denen dieser sein Potenzial im Rahmen von sektorübergreifenden Partnerschaften, auch unter Einbeziehung der Empfehlungen der europäischen Allianz der Kultur- und Kreativwirtschaft (4), weiter zur Entfaltung bringen kann, und zwar mittels geeigneter Maßnahmen, die unter anderem Folgendes umfassen:

innovative, auf die Bedürfnisse und Besonderheiten der betreffenden Sektoren zugeschnittene Finanzinstrumente, wie etwa Gutscheinprogramme für kreative Innovationen (5), Startfinanzierungen (Seed-Finanzierungen) (6), Crowdfunding, Kreditbürgschaftsmechanismen, Risikokapitalfonds (wie etwa Business Angels und Wagniskapital) und rückzahlbare Beiträge (7), um die finanzielle Unterstützung für den Kultur- und Kreativbereich zu diversifizieren. Pilotprojekte, mit denen die Experimentier- und Risikobereitschaft als Innovationsmotor gefördert wird, könnten ebenfalls in Betracht gezogen werden;

Austauschplattformen und Schulungen für Investoren, um diese für das Potenzial des Kultur- und Kreativbereichs zu sensibilisieren, sowie für Branchenfachkräfte, um deren Managementkompetenz und unternehmerische Fähigkeiten zu stärken;

22.

die Entwicklung von Querschnittskompetenzen wie Kreativität, kulturellem Bewusstsein und Unternehmergeist in der formalen Bildung und beim nichtformalen Lernen zu fördern; gegebenenfalls sektorübergreifende Herangehensweisen zwischen verschiedenen Fachbereichen an Hochschulen zu fördern, beispielsweise durch gemeinsame Programme zwischen Kunst und Kultur, Wissenschaft, Ingenieurwesen, Technologie, Wirtschaft und anderen relevanten Gebieten;

ERSUCHT DIE KOMMISSION,

23.

ein umfassendes strategisches Konzept zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft zu erarbeiten und dabei deren Rolle im Rahmen des gesamten Innovationsprozesses in allen Wirtschaftssektoren hervorzuheben;

24.

die Informationen über vorhandene Programme und Finanzmittel der EU besser auf den Kultur- und Kreativbereich abzustimmen und zu verbreiten, um die Crossover-Effekte mit anderen Politikbereichen zu verstärken;

25.

zu erwägen, die im Rahmen von EU-Programmen wie Horizont 2020, der Fazilität „Connecting Europe“, Erasmus+, COSME und Kreatives Europa bereits verfügbaren Finanzmittel für Crossover-Projekte zu nutzen, die beispielsweise auf Folgendes abzielen:

die Unterstützung von multidisziplinären Teams aus Künstlern, Forschern und Technologen;

eine bessere Unterstützung von nichttechnologischen, sozialen und Dienstleistungsinnovationen;

die Entwicklung von Querschnittskompetenzen wie kritischem Denken und Eigeninitiative;

die Unterstützung von künstlerischen Aktivitäten bei der Stadtentwicklung als Element intelligenter und kreativer Städte;

die Förderung eines nutzerorientierten Konzepts für die Modernisierung der öffentlichen Dienstleistungen, etwa durch die Anwendung des „Design Thinking“-Ansatzes;

und unverzüglich mit den vorbereitenden Maßnahmen zu beginnen, die für die Einrichtung der Bürgschaftsfazilität für den Kultur- und Kreativbereich (8) im Jahr 2016 erforderlich sind;

26.

die von ihren Diensten wie Eurostat und der Gemeinsamen Forschungsstelle eingeleiteten Arbeiten fortzusetzen, um Informationen und Daten zu erstellen, die den Beitrag kultureller und kreativer Crossover-Effekte zu anderen Wirtschaftssektoren und Politikfeldern sowie zum Wachstum im Allgemeinen betreffen;

KOMMT ÜBEREIN,

27.

im Jahr 2018 eine Bestandsaufnahme der Umsetzung dieser Schlussfolgerungen vorzunehmen. Ziel der Bestandsaufnahme wird es sein, die Fortschritte der Mitgliedstaaten und der Kommission bei den Folgemaßnahmen zu diesen Schlussfolgerungen zu bewerten (9). Die Mitgliedstaaten sollten zu Form und Umfang dieser Bestandsaufnahme konsultiert werden, die nicht aufwendig, jedoch zweckdienlich sein sollte.


(1)  Unter Zugrundelegung des (nicht auf Deutsch vorliegenden) Strategiehandbuchs zur Förderung von Kreativpartnerschaften, das 2014 von der Arbeitsgruppe im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode erstellt wurde: http://ec.europa.eu/culture/library/reports/creative-partnerships_en.pdf

(2)  Design Thinking kann als eine Form des lösungsorientierten Denkens beschrieben werden, bei dem man sich zuerst einem Ziel (einer besseren künftigen Situation) widmet und nicht den Versuch unternimmt, ein spezifisches Problem zu lösen. Es handelt sich um einen umfassenden und kreativen Ansatz, der zur Lösung verschiedenster — insbesondere komplexer und unvorhergesehener -Situationen genutzt werden kann.

(3)  Auf Basis des Dokuments „Durchführung eines Handlungsplans für designgestützte Innovation“ (SWD (2013) 380 final).

(4)  Die europäische Allianz der Kultur- und Kreativwirtschaft war eine integrierte strategische Initiative mit einer Laufzeit von zwei Jahren (2012 bis 2014), die von der Kommission auf den Weg gebracht wurde. Das Ziel dieser Initiative bestand darin, neue innovative strategische Instrumente für die Kreativwirtschaft zu erproben und zu überprüfen und konkrete Empfehlungen abzugeben.

(5)  Bei Gutscheinprogrammen für kreative Innovationen erhalten kleine und mittlere Unternehmen von staatlichen Stellen kleine Kredite für den Erwerb von Dienstleistungen, mit denen Innovationen (neue Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren) in ihren Geschäftsbetrieb eingeführt werden (Empfehlung der europäischen Allianz der Kultur- und Kreativwirtschaft).

(6)  Mit Startkapital (Seed-Kapital) soll Unternehmen der Weg von der Geschäftsidee oder dem Prototyp-Stadium bis hin zu den ersten kommerziellen Einnahmen erleichtert werden. Seed-Kapital wird vornehmlich in sehr frühen Stadien junger innovativer Unternehmen bereitgestellt, in denen ein hohes Risiko besteht.

(7)  Rückzahlbare Beiträge sind ein neues Instrument, das von öffentlichen Stellen finanziert wird. Für ein ausgewähltes Projekt wird eine doppelte Finanzierung bereitgestellt, die aus einem kostenlosen Darlehen und einem gleichzeitigen „rückzahlbaren Beitrag“ besteht, der je nach der Unternehmensleistung während der Nutzungsdauer ganz oder teilweise von dem begünstigten Unternehmen zurückgezahlt wird (Empfehlung der europäischen Allianz der Kultur- und Kreativwirtschaft).

(8)  Bei der Bürgschaftsfazilität für den Kultur- und Kreativbereich handelt es sich um ein im Rahmen des Programms Kreatives Europa (2014-2020) geschaffenes Finanzinstrument. Mit ihm soll Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen und Organisationen des Kultur- und Kreativbereichs der Zugang zu Finanzmitteln erleichtert werden.

(9)  Zu den früheren Beispielen zählt etwa die im Jahr 2015 durchgeführte Bestandsaufnahme zu den Schlussfolgerungen des Rates von 2012 zur kulturpolitischen Steuerung.


27.5.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 172/17


Schlussfolgerungen des Rates über die Rolle der frühkindlichen Bildung und der Grundschulbildung bei der Förderung von Kreativität, Innovation und digitaler Kompetenz

(2015/C 172/05)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

VOR DEM HINTERGRUND DER BEMÜHUNGEN DER UNION, EINE DIGITALE WIRTSCHAFT AUFZUBAUEN (1),

GESTÜTZT AUF:

1.

die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen, in der die für die Entwicklung der digitalen Kompetenz (2) erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen definiert sind als Teil der Schlüsselkompetenzen, die alle Menschen für ihre persönliche Entfaltung, soziale Integration, Bürgersinn und Beschäftigung benötigen (3), und in der hervorgehoben wird, dass der allgemeinen und beruflichen Bildung eine Schlüsselrolle zufällt, wenn es darum geht, zu gewährleisten, dass alle jungen Menschen die Möglichkeit haben, diese Kompetenz zu entwickeln und zu verbessern;

2.

die Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 22. Mai 2008 zur Förderung von Kreativität und Innovation durch allgemeine und berufliche Bildung, in denen insbesondere hervorgehoben wird, dass den Lehrern und der Lernumgebung eine entscheidende Rolle zukommt, wenn es darum geht, das kreative Potenzial eines jeden Kindes zu stärken und zu unterstützen (4);

3.

die Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (5), in denen die Förderung von Kreativität und Innovation auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung unter den vier strategischen Zielen dieses Rahmens genannt und der Erwerb von bereichsübergreifenden Schlüsselkompetenzen wie der digitalen Kompetenz als in dieser Hinsicht entscheidende Herausforderung bezeichnet wird;

4.

die Schlussfolgerungen des Rates vom 27. November 2009 über die Medienkompetenz im digitalen Umfeld, in denen hervorgehoben wird, dass es gilt, nicht nur einen breiteren Zugang zu neuen Technologien, sondern auch ihre verantwortungsvolle Nutzung zu fördern (6);

5.

die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Mai 2011 zur frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) (7), in denen anerkannt wird, dass eine hochwertige frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung als Ergänzung der zentralen Rolle der Familie das eigentliche Fundament für Spracherwerb, ein erfolgreiches lebenslanges Lernen, soziale Integration, persönliche Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit bildet und dabei sowohl den Erwerb von kognitiven wie auch nichtkognitiven Fähigkeiten begünstigt;

6.

die Schlussfolgerungen des Rates vom 29. November 2011 zu kulturellen und kreativen Kompetenzen und ihrer Rolle beim Aufbau des intellektuellen Kapitals Europas (8), in denen darauf hingewiesen wird, dass diese Kompetenzen ein nachhaltiges und integratives Wachstum in Europa fördern, und zwar insbesondere durch die Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen;

7.

die Schlussfolgerungen des Rates vom 29. November 2011 über den Schutz der Kinder in der digitalen Welt (9), in denen betont wird, dass Kinder für die potenziellen Risiken in der digitalen Welt sensibilisiert werden müssen, und in denen dazu aufgerufen wird, in Schulen und Einrichtungen der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung auf eine kohärente Vermittlung von Online-Sicherheit und Medienkompetenz hinzuwirken;

8.

die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. November 2012 zur Lese- und Schreibkompetenz, in denen hervorgehoben wird, dass sich die Bildungssysteme die Bedeutung der neuen Technologien für die Lese- und Schreibkompetenz bislang nicht in vollem Umfang zunutze machen und dass eine Überarbeitung der Lernmaterialien und der Lernmethoden angesichts der zunehmenden Digitalisierung sowie die Unterstützung der Lehrer bei der Anwendung neuer pädagogischer Konzepte die Motivation der Lernenden stärken kann (10);

9.

die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. November 2012 zur Europäischen Strategie für ein besseres Internet für Kinder (11), in denen hervorgehoben wird, dass dem Bildungswesen und den Eltern die wichtige Aufgabe zufällt, die Kinder dabei zu unterstützen, die vom Internet gebotenen Möglichkeiten sicher und nutzbringend auszuschöpfen, und dass Lehrer und Eltern mit den sich ständig weiterentwickelnden neuen Technologien Schritt halten müssen;

10.

die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Mai 2014 zu wirksamer Lehrerausbildung, in denen hervorgehoben wird, wie wichtig es ist, dass Lehrer sich selbst ausreichende Kenntnisse digitaler Lernmittel und freier Lehr- und Lernmaterialien aneignen, um in der Lage zu sein, diese in ihrer Lehrtätigkeit wirksam einzusetzen und die Lernenden in die Lage zu versetzen, ihre digitale Kompetenz zu entwickeln (12);

SOWIE UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER IN DER ANLAGE GENANNTEN ZUSÄTZLICHEN HINTERGRUNDINFORMATIONEN —

STELLT FEST, DASS:

1.

die Förderung von Kreativität, Innovation und digitaler Kompetenz durch entsprechende Bildung in jungen Jahren (13) zu einem späteren Zeitpunkt insofern Vorteile bringen kann, als dadurch das Fundament für das weitere Lernen gelegt wird, Kenntnisse in einem viel größeren Umfang weiterentwickelt werden können und generell alle Kinder stärker befähigt werden, ein kreatives und kritisches Denken zu entwickeln und zu verantwortungsbewussten Bürgern für das Europa von morgen heranzuwachsen, die in der Lage sind, die Herausforderungen einer zunehmend vernetzten und globalisierten Welt zu bewältigen;

2.

die Fähigkeit zu Innovation und zur Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen weitgehend auf der Nutzung der Vorteile der digitalen Revolution beruht, die die Volkswirtschaften und Gesellschaften in erstaunlichem Tempo laufend verändert, was bedeutet, dass in Zukunft der wirtschaftliche Erfolg unter anderem davon abhängen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger über kreative und innovative Fähigkeiten sowie eine hohe digitale Kompetenz verfügen;

3.

sich Europa der Herausforderung stellen und allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bieten muss, ihr kreatives Potenzial oder ihr Innovationspotenzial zu entfalten und ihre digitale Kompetenz durch lebenslanges Lernen weiterzuentwickeln, damit der zunehmende Bedarf an Nutzern mit digitalen Kompetenzen und an IKT-Fachkräften gedeckt werden kann;

KOMMT DAHER WIE FOLGT ÜBEREIN:

in Bezug auf Kreativität und Innovation

1.

Den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie dem nichtformalen und informellen Lernen fällt eine entscheidende Rolle zu, wenn es darum geht, bereits in jungen Jahren kreative und innovative Fähigkeiten zu entwickeln, die nicht nur im Hinblick auf die Verbesserung der künftigen wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit entscheidend sind, sondern auch im Hinblick auf die Förderung der persönlichen Entfaltung und Entwicklung, der sozialen Inklusion und des Bürgersinns.

2.

Lehrern und FBBE-Fachkräften fällt eine entscheidende Rolle zu, wenn es darum geht, die Neugierde, Phantasie und Experimentierfreudigkeit von Kindern zu stimulieren und ihnen zu helfen, nicht nur Grundfertigkeiten und spezielle Kenntnisse zu entwickeln, sondern auch die Querschnittskompetenzen zu erwerben, die Voraussetzung für Kreativität und Innovation sind, wie etwa kritisches Denken, das Lösen von Problemen und das Ergreifen von Initiativen.

3.

Spielerisches Lernen, das auch Spiele und digitale Instrumente mit pädagogischem Wert einschließen kann, fördert nicht nur Phantasie, Intuition und den kritischen Verstand, sondern auch die Fähigkeit, zusammenzuarbeiten und Probleme zu lösen, und ist daher für die Entwicklung und das Lernen jedes Kindes, insbesondere in den ersten Lebensjahren, von großer Bedeutung.

4.

All dies hat enorme Auswirkungen im Hinblick auf die Modernisierung der pädagogischen Konzepte, der Lehrmittel und der Lernumgebung und im Hinblick auf die Erstausbildung und die Fortbildung von Lehrkräften und FBBE-Fachkräften, die gewährleisten müssen, dass diese Personen in der Lage sind, Kreativität und Erfindergeist bei Kindern zu fördern, indem sie bei der Gestaltung ihres Unterrichts in dieser Hinsicht mit gutem Beispiel vorangehen;

und in Bezug auf die digitale Kompetenz

5.

Zwar können digitale Instrumente wichtige Unterrichtsaktivitäten, -erfahrungen und -materialien nicht ersetzen, doch wenn solche Instrumente, wo dies angezeigt ist, bereitgestellt und in die Lehr- und Lernprozesse integriert werden, kann dies helfen, die Qualität und Wirksamkeit dieser Prozesse zu steigern, die Schüler stärker zu motivieren und ihr Verständnis und ihre Lernergebnisse zu verbessern.

6.

Die wirksame und altersgerechte Entwicklung der digitalen Kompetenz im Rahmen der FBBE und der Grundschulbildung hat erhebliche Auswirkungen auf pädagogische Konzepte, Bewertung, pädagogische Ressourcen und Lernumgebungen und kann zur Verringerung der digitalen Kluft beitragen.

7.

Ebenso von Bedeutung sind die Auswirkungen auf die Erstausbildung und die berufliche Fortbildung von Lehrern und FBBE-Fachkräften, denn es muss sichergestellt sein, dass sie die Fähigkeit, die Methodik und die Fertigkeiten zur Förderung der wirksamen und verantwortungsvollen Nutzung der neuen Technologien für pädagogische Zwecke und zur Unterstützung der Kinder bei der Entwicklung ihrer digitalen Kompetenzen erwerben.

8.

In einer Welt, in der viele Kinder tendenziell mit digitalen Medien recht vertraut sind, fällt der allgemeinen und beruflichen Bildung ebenfalls eine wichtige Rolle zu, wenn es darum geht, die sichere und verantwortungsvolle Nutzung der digitalen Instrumente zu fördern und Medienkompetenz zu entwickeln, d. h. die Fähigkeit, digital erzeugte Inhalte nicht nur abzurufen, sondern — was viel wichtiger ist — solche Inhalte auszulegen, zu nutzen, auszutauschen, zu erzeugen und kritisch zu bewerten;

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UNTER GEBÜHRENDER BERÜCKSICHTIGUNG DER SUBSIDIARITÄT UND DER INSTITUTIONELLEN AUTONOMIE,

in Bezug auf Kreativität und Innovation

1.

Ausbildungseinrichtungen für Lehrer und für FBBE-Fachkräfte sowie Anbieter von Fortbildungen dazu anzuregen, ihre Programme so anzupassen, dass sie neuen Lernmitteln Rechnung tragen, und geeignete pädagogische Konzepte zu entwickeln, die auf die Förderung von Kreativität und Innovation bereits in jungen Jahren abzielen;

2.

gegebenenfalls die Bildungsanbieter oder die zuständigen Behörden dazu anzuhalten, Schulen und FBBE-Einrichtungen angemessen auszustatten, damit sie die kreativen und innovativen Fähigkeiten fördern können;

3.

die Anbieter von Erstausbildungs- und Fortbildungsprogrammen für Lehrer und für FBBE-Fachkräfte dazu anzuhalten, wirksame Methoden zur Förderung der Neugierde, der Experimentierfreudigkeit, des kreativen und kritischen Denkens und des kulturellen Verständnisses, etwa durch Kunst, Musik und Theater, zu berücksichtigen und die Möglichkeiten von Kreativpartnerschaften zu sondieren;

4.

die Entwicklung von Aktivitäten des formalen, nichtformalen und informellen Lernens für Kinder, die auf die Stimulierung von Kreativität und Innovation ausgerichtet sind, zu fördern, wobei anzuerkennen ist, dass auch Eltern und Familien eine wichtige Aufgabe zukommt;

und in Bezug auf die digitale Kompetenz

5.

den Zugang zu IKT und deren Förderung sowie die Entwicklung von digitalen Kompetenzen durch einen altersgerechten Kontakt mit digitalen Instrumenten und die Einbeziehung solcher Instrumente während der gesamten frühkindlichen Bildung und Grundschulbildung zu erleichtern, wobei anzuerkennen ist, dass auch Eltern und Familien eine wichtige Aufgabe zukommt und die verschiedenen Altersstufen unterschiedliche Lernbedürfnisse haben;

6.

die Entwicklung und Nutzung digitaler Instrumente für Unterrichtszwecke und pädagogischer Konzepte zu fördern, die zur Verbesserung der Kompetenzen in allen Bereichen — insbesondere Lesen und Schreiben, Rechnen, Mathematik, Naturwissenschaften, Technologie und Fremdsprachen — beitragen können, damit einige der in den neuesten internationalen Studien genannten Probleme angegangen werden können (14);

7.

die Anbieter formaler Bildung oder die zuständigen Behörden gegebenenfalls dazu anzuhalten, Schulen und Einrichtungen der frühkindlichen Bildung ausreichend für die Förderung der altersgemäßen Entwicklung digitaler Kompetenzen auszustatten, indem sie insbesondere in größerem Umfang verschiedene digitale Instrumente und Infrastrukturen bereitstellen;

8.

Lehrer- und FBBE-Ausbildern, Lehrern, FBBE-Fachkräften und Schulleitern nahezulegen, im Rahmen ihrer Erstausbildung und Fortbildung selbst ausreichende digitale Kompetenzen zu erwerben, einschließlich der Fähigkeit, die Informationstechnologien für Unterrichtszwecke zu verwenden sowie wirksame Methoden zur Förderung der Medienkompetenz in den ersten Lebensjahren zu entwickeln;

9.

zu untersuchen, inwieweit digitale Instrumente das Lernen in unterschiedlichen Lernumgebungen unterstützen und individuelle Lernkonzepte bieten können, die für ein breites Spektrum von Fähigkeiten — von der Hochbegabung bis zur Minderbegabung — sowie für sozial benachteiligte Kinder und Kinder mit spezifischen Bedürfnissen geeignet sind;

10.

die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Schulen und Lehrern auf regionaler, nationaler sowie europäischer und internationaler Ebene u. a. mit Hilfe von eTwinning zu fördern;

11.

zu sondieren, ob in Bezug auf innovative Instrumente und digitale Kreativität eine Zusammenarbeit mit der Open-Source-Gemeinschaft möglich ist;

12.

sich in der frühkindlichen Bildung und der Grundschulbildung um die Förderung der Medienerziehung und -kompetenz, insbesondere des sicheren und verantwortungsvollen Umgangs mit digitalen Technologien, zu bemühen;

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION,

1.

geeignete Maßnahmen und Initiativen zu ergreifen, mit denen Kreativität, Innovation und digitale Kompetenzen in der frühkindlichen Bildung und der Grundschulbildung gefördert werden sollen, und zur Förderung derartiger Maßnahmen und Initiativen die europäischen Mittel wie das Programm Erasmus+ und die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds effizient zu nutzen;

2.

die Zusammenarbeit, den Austausch bewährter Vorgehensweisen und das Voneinanderlernen in Bezug auf die Förderung von Kreativität, Innovation und digitalen Kompetenzen im Rahmen der frühkindlichen Bildung und der Grundschulbildung und des nichtformalen und informellen Lernens zu fördern und weiterzuentwickeln;

3.

Untersuchungen durchzuführen, um Beispiele für die wirksamsten Methoden und Vorgehensweisen zu ermitteln, mit denen Lehrer und FBBE-Fachkräfte Kindern in jeder Phase der FBBE und der Grundschulbildung bei der Entwicklung kreativer und innovativer Fähigkeiten und bei der Entwicklung digitaler Kompetenzen helfen können; in diesem Zusammenhang ist soweit angezeigt die Umsetzung der Grundprinzipien des Qualitätsrahmens für FBBE zu prüfen;

UND FORDERT DIE KOMMISSION AUF,

1.

die laufenden Arbeiten der „ET2020“-Arbeitsgruppen über Querschnittskompetenzen und digitales und Online-Lernen fortzusetzen, um soweit angezeigt Kreativität, Erfindergeist und digitale Kompetenzen von früher Kindheit an zu fördern;

2.

die Zusammenarbeit und das Voneinanderlernen auf europäischer Ebene sowohl im Rahmen des Strategischen Rahmens „ET2020“ als auch über das Programm Erasmus+ zu fördern;

3.

die in diesen Schlussfolgerungen behandelten Bereiche im Rahmen der bestehenden Instrumente und Berichte, jedoch ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand weiter zu beobachten.


(1)  Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24./25. Oktober 2013 (EUCO 169/13, Abschnitt I, insbesondere Nummern 1 bis 12).

(2)  „Computerkompetenz umfasst die sichere und kritische Anwendung der Technologien der Informationsgesellschaft (TIG) für Arbeit, Freizeit und Kommunikation. Sie wird unterstützt durch Grundkenntnisse der IKT: Benutzung von Computern, um Informationen abzufragen, zu bewerten, zu speichern, zu produzieren, zu präsentieren und auszutauschen, über Internet zu kommunizieren und an Kooperationsnetzen teilzunehmen.“ usw.

(3)  ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10.

(4)  ABl. C 141 vom 7.6.2008, S. 17.

(5)  ABl. C 119 vom 28.5.2009, S. 2.

(6)  Dok. 15441/09.

(7)  ABl. C 175 vom 15.6.2011, S. 8.

(8)  ABl. C 372 vom 20.12.2011, S. 19.

(9)  ABl. C 372 vom 20.12.2011, S. 15.

(10)  ABl. C 393 vom 19.12.2012, S. 1.

(11)  ABl. C 393 vom 19.12.2012, S. 11.

(12)  ABl. C 183 vom 14.6.2014, S. 22.

(13)  Die in diesen Schlussfolgerungen genannten Bildungsphasen entsprechen weitgehend

ISCED-Level 02 (Pre-primary education/frühkindliche Bildung): „Education designed to support early development in preparation for participation in school and society. Programmes designed for children from age 3 to the start of primary education.“ [Bildung zur Förderung einer frühzeitigen Entwicklung als Vorbereitung auf die Schule und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Programme für Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung].

ISCED-Level 1 (Primary education/Primarbereich): „Programmes typically designed to provide students with fundamental skills in reading, writing and mathematics and to establish a solid foundation for learning.“ [Programme, die üblicherweise der Vermittlung grundlegender Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen sowie einer soliden Grundlage für weiteres Lernen dienen].

(14)  Die Ergebnisse der PISA-Studie von 2012 (in der 15-jährige Schüler in Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften getestet wurden) zeigen, dass in Bezug auf das für 2020 gesetzte Richtziel — Anteil der Schüler mit schlechten Leistungen bei den Grundkompetenzen von höchstens 15 % — zwar Fortschritte erzielt wurden, die EU insgesamt jedoch einen erheblichen Rückstand im Bereich Mathematik aufweist. Empfohlen werden kontinuierliche Bemühungen in allen Bereichen, insbesondere in Bezug auf Schüler mit niedrigem sozioökonomischen Status. Die Ergebnisse der ersten Europäischen Erhebung zur Sprachenkompetenz (2012) zeigen ein insgesamt niedriges Niveau der Kompetenzen in sowohl der ersten als auch der zweiten getesteten Fremdsprache; allerdings bestehen Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten.


ANHANG

Weitere Hintergrundinformationen

1.

Abschlussbericht der EU-Gruppe hochrangiger Sachverständiger für Alphabetisierung, September 2012 (1);

2.

Mitteilung der Kommission vom 25. September 2013„Die Bildung öffnen: Innovatives Lehren und Lernen für alle mithilfe neuer Technologien und frei zugänglicher Lehr- und Lernmaterialien“ (2);

3.

Veröffentlichung der Europäischen Kommission von 2013: „Comenius — Examples of good practices“ (3);

4.

Veröffentlichung der Europäischen Kommission, des Europäischen Schulnetzes und der Universität Lüttich von 2013: „Survey of Schools: ICT in Education“ (4);

5.

Veröffentlichung der OECD von 2013: „Innovative Learning Environments“ (5);

6.

Hochrangige europäische Konferenz über „Bildung im digitalen Zeitalter“ am 11. Dezember 2014 in Brüssel;

7.

Bericht (2014) der Arbeitsgruppe „FBBE“ mit einem Vorschlag für die Grundprinzipien eines Qualitätsrahmens für die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung (6).


(1)  Siehe http://ec.europa.eu/education/policy/school/doc/literacy-report_en.pdf

(2)  14116/13 + ADD 1.

(3)  Siehe http://ec.europa.eu/education/library/publications/2013/comenius_en.pdf

(4)  Siehe https://ec.europa.eu/digital-agenda/sites/digital-agenda/files/KK-31-13-401-EN-N.pdf

(5)  Siehe http://www.oecd-ilibrary.org/education/innovative-learning-environments_9789264203488-en

(6)  http://ec.europa.eu/education/policy/strategic-framework/archive/documents/ecec-quality-framework_en.pdf


27.5.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 172/22


Mitteilung an Personen und Einrichtungen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/137/GASP des Rates und nach der Verordnung (EU) Nr. 204/2011 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen unterliegen

(2015/C 172/06)

Den derzeit benannten Personen und Einrichtungen gemäß den Anhängen II und IV des Beschlusses 2011/137/GASP des Rates (1) und Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 204/2011 des Rates (2) über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen wird Folgendes mitgeteilt:

Der Rat beabsichtigt, die Begründungen zu den folgenden Personen und Einrichtungen zu ändern: ABDUSSALAM Abdussalam Mohammed, ABU SHAARIYA, ASHKAL Omar, Dr. AL-BAGHDADI Abdulqader Mohammed, DIBRI Abdulqader Yusef, QADHAF AL-DAM Sayyid Mohammed, General TOHAMI Khaled, FARKASH Mohammed Boucharaya, EL-KASSIM ZOUAI Mohamed Abou, AL-MAHMOUDI Baghdadi, HIJAZI Mohamad Mahmoud, AL-GAOUD Abdelmajid, AL-CHARIF Ibrahim Zarroug, FAKHIRI Abdelkebir Mohamad, MANSOUR Abdallah, AL QADHAFI Quren Salih Quren, AL KUNI Oberst Amid Husain und Taher Juwadi, Waatassimou Foundation, Korps der Revolutionsgarden, Al-Inma Holding Co. for Services Investments, Al-Inma Holding Co. For Industrial Investments und Al-Inma Holding Co. for Construction and Real Estate Developments (als Nr. 2, 3, 5, 6, 7, 9, 12, 13, 15, 16, 17, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 27, 5, 7, 18, 19 und 22 in Anhang II bzw. Anhang IV des Beschlusses 2011/137/GASP des Rates und in Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 204/2011 des Rates aufgeführt).

Den betreffenden Personen wird hiermit mitgeteilt, dass sie vor dem 10. Juni 2015 beim Rat unter der folgenden Anschrift beantragen können, die vorgesehenen Begründungen zu erhalten:

Rat der Europäischen Union

Generalsekretariat

GD C 1C

Rue de la Loi/Wetstraat 175

1048 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu


(1)  ABl. L 58 vom 3.3.2011, S. 53.

(2)  ABl. L 58 vom 3.3.2011, S. 1.


Europäische Kommission

27.5.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 172/23


Euro-Wechselkurs (1)

25. Mai 2015

(2015/C 172/07)

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,0978

JPY

Japanischer Yen

133,39

DKK

Dänische Krone

7,4552

GBP

Pfund Sterling

0,71000

SEK

Schwedische Krone

9,2425

CHF

Schweizer Franken

1,0349

ISK

Isländische Krone

 

NOK

Norwegische Krone

8,3900

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

27,372

HUF

Ungarischer Forint

307,71

PLN

Polnischer Zloty

4,1075

RON

Rumänischer Leu

4,4539

TRY

Türkische Lira

2,8665

AUD

Australischer Dollar

1,4023

CAD

Kanadischer Dollar

1,3496

HKD

Hongkong-Dollar

8,5100

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,5025

SGD

Singapur-Dollar

1,4728

KRW

Südkoreanischer Won

1 204,41

ZAR

Südafrikanischer Rand

13,1034

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

6,8098

HRK

Kroatische Kuna

7,5383

IDR

Indonesische Rupiah

14 471,40

MYR

Malaysischer Ringgit

3,9668

PHP

Philippinischer Peso

48,958

RUB

Russischer Rubel

54,8810

THB

Thailändischer Baht

36,882

BRL

Brasilianischer Real

3,4250

MXN

Mexikanischer Peso

16,7662

INR

Indische Rupie

69,7761


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


27.5.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 172/24


Euro-Wechselkurs (1)

26. Mai 2015

(2015/C 172/08)

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,0926

JPY

Japanischer Yen

134,07

DKK

Dänische Krone

7,4549

GBP

Pfund Sterling

0,70960

SEK

Schwedische Krone

9,1860

CHF

Schweizer Franken

1,0351

ISK

Isländische Krone

 

NOK

Norwegische Krone

8,3685

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

27,407

HUF

Ungarischer Forint

309,17

PLN

Polnischer Zloty

4,1391

RON

Rumänischer Leu

4,4598

TRY

Türkische Lira

2,8751

AUD

Australischer Dollar

1,4020

CAD

Kanadischer Dollar

1,3520

HKD

Hongkong-Dollar

8,4706

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,4981

SGD

Singapur-Dollar

1,4707

KRW

Südkoreanischer Won

1 207,02

ZAR

Südafrikanischer Rand

13,1248

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

6,7785

HRK

Kroatische Kuna

7,5598

IDR

Indonesische Rupiah

14 436,20

MYR

Malaysischer Ringgit

3,9642

PHP

Philippinischer Peso

48,790

RUB

Russischer Rubel

55,0995

THB

Thailändischer Baht

36,799

BRL

Brasilianischer Real

3,4121

MXN

Mexikanischer Peso

16,7097

INR

Indische Rupie

69,8445


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.