ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 376A

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

57. Jahrgang
23. Oktober 2014


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

2014/C 376A/01

Bekanntmachung eines allgemeinen Auswahlverfahrens — EPSO/AD/293/14 — Beamte der Funktionsgruppe Administration (AD 7) für folgende Fachgebiete: 1. Wettbewerbsrecht 2. Corporate Finance 3. Finanzwissenschaften 4. Industrieökonomie 5. Makroökonomie

1

 

2014/C 376A/02

Übersicht der im C A-Amtsblatt veröffentlichten Auswahlverfahren

18

DE

 


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

23.10.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 376/1


BEKANNTMACHUNG EINES ALLGEMEINEN AUSWAHLVERFAHRENS

EPSO/AD/293/14

Beamte der Funktionsgruppe Administration (AD 7) für folgende Fachgebiete:

1.

Wettbewerbsrecht

2.

Corporate Finance

3.

Finanzwissenschaften

4.

Industrieökonomie

5.

Makroökonomie

2014/C 376 A/01

 

Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt zur Bildung einer Einstellungsreserve für Beamte (1) der Funktionsgruppe Administration ein allgemeines Auswahlverfahren auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen und Prüfungen durch. Das Auswahlverfahren dient der Besetzung freier Planstellen bei der Europäischen Kommission.

Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte aufmerksam die im Amtsblatt der Europäischen Union C 60 A vom 1. März 2014 und auf der EPSO-Website veröffentlichten „Allgemeinen Vorschriften für allgemeine Auswahlverfahren“.

Diese Vorschriften sind fester Bestandteil dieser Bekanntmachung und sollen Ihnen helfen, die einschlägigen Bestimmungen des Auswahlverfahrens und das Anmeldeverfahren besser zu verstehen.

INHALT

I.

ALLGEMEINES

II.

ART DER TÄTIGKEIT

III.

ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

IV.

ZULASSUNGSTESTS

V.

ZULASSUNG ZUM AUSWAHLVERFAHREN UND AUSWAHL ANHAND VON BEFÄHIGUNGSNACHWEISEN

VI.

ASSESSMENT-CENTER

VII.

ÜBERPRÜFUNG DER ANGABEN DER BEWERBER

VIII.

RESERVELISTEN

IX.

ANHÄNGE

I.   ALLGEMEINES

1.

Anzahl der Plätze auf der Reserveliste pro Fachgebiet

Fachgebiet 1 = 27

Fachgebiet 2 = 14

Fachgebiet 3 = 25

Fachgebiet 4 = 15

Fachgebiet 5 = 30

2.

Hinweise

Das Auswahlverfahren betrifft mehrere Fachgebiete.

Aufgrund budgetärer und verwaltungstechnischer Sachzwänge und aufgrund des dienstlichen Erfordernisses, über eine Reserveliste von Bewerbern zu verfügen, die bestimmte Fachkompetenzen aufweisen und in der Lage sind, ihre dienstlichen Aufgaben bei Einstellungsbeginn wahrzunehmen, können Sie sich nur für ein Fachgebiet bewerben.

Die Bewerberauswahl erfolgt zunächst an Hand des „Talentfilters“ (siehe Abschnitt V der Bekanntmachung und Punkt 4 in den Anhängen), mit dem die Bewerber ermittelt werden, die den dienstlichen Erfordernissen und den Prioritäten der Kommission am besten entsprechen.

Die Wahl Ihres Fachgebiets ist bei der elektronischen Anmeldung zu treffen und kann nicht mehr geändert werden, nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung bestätigt und validiert haben.

3.

Anmeldeverfahren

Die Anmeldung erfolgt online. Bitte befolgen Sie die Hinweise zu den einzelnen Verfahrensschritten auf der EPSO-Website sowie in der Anleitung zur Online-Bewerbung.

Anmeldefrist (einschließlich Validierung): 25. November 2014, 12.00 Uhr (mittags), MEZ.

II.   ART DER TÄTIGKEIT

Die Anforderungsprofile sind in den Anhängen beschrieben.

III.   ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

Bei Ablauf der Frist für die elektronische Anmeldung müssen sämtliche allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen erfüllt sein:

1.

Allgemeine Zulassungsbedingungen

Bewerben kann sich jede Person, die:

a)

Staatsbürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union ist;

b)

sich im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindet;

c)

sich ihren Verpflichtungen aus den geltenden Wehrgesetzen nicht entzogen hat;

d)

den sittlichen Anforderungen der Tätigkeit genügt.

2.

Besondere Zulassungsbedingungen

2.1.

Bildungsabschluss

Siehe Anhänge

2.2.

Berufserfahrung

Siehe Anhänge

2.3.

Sprachkenntnisse  (2)

Sprache 1

Hauptsprache (erforderliches Mindestniveau: C1)

Gründliche Kenntnis einer Amtssprache der Europäischen Union

Sprache 2

Sprache 2 darf nicht mit Sprache 1 identisch sein (erforderliches Mindestniveau: B2)

Ausreichende Kenntnis der deutschen, englischen oder französischen Sprache.

Gemäß dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Große Kammer) in der Rechtssache C-566/10 P, Italienische Republik gegen Europäische Kommission, begründen die Organe der Union nachstehend, weshalb sie in dem vorliegenden Auswahlverfahren die Wahl der zweiten Sprache auf eine begrenzte Anzahl von Amtssprachen der Union beschränken.

Die Sprachen, die in diesem Auswahlverfahren als zweite Sprache zugelassen wurden, wurden im Interesse des Dienstes gewählt, da neue Mitarbeiter schon bei ihrer Einstellung in der Lage sein müssen, ihre dienstlichen Aufgaben wahrzunehmen und bei ihrer täglichen Arbeit effizient zu kommunizieren. Andernfalls wäre die Arbeitsfähigkeit der Organe der Union erheblich eingeschränkt.

In der langjährigen Praxis der Organe der Union haben sich Englisch, Französisch und Deutsch als die am häufigsten intern verwendeten Sprachen erwiesen; sie werden auch aufgrund der dienstlichen Erfordernisse der externen Kommunikation und der Aktenbearbeitung nach wie vor am häufigsten verwendet. Darüber hinaus sind Englisch, Französisch und Deutsch die in der Europäischen Union am weitesten verbreiteten und gelernten Zweitsprachen. Dies bestätigt die gängigen Standards in Ausbildung und Beruf. Bei den Bewerbern um eine Stelle bei den Organen der Union kann somit davon ausgegangen werden, dass sie mindestens eine dieser Sprache beherrschen. Wägt man das Interesse des Dienstes gegen die Fähigkeiten der Bewerber ab und trägt man gleichzeitig der fachlichen Ausrichtung dieses Auswahlverfahrens Rechnung, so ist es berechtigt, die Tests in diesen drei Sprachen abzuhalten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle Bewerber — unabhängig davon, welche Amtssprache sie als erste Sprache gewählt haben — mindestens in einer dieser drei Amtssprachen arbeiten können. Auf diese Weise erlaubt die Bewertung der Fachkompetenzen es den Organen der Union festzustellen, inwieweit die Bewerber unmittelbar in der Lage sind, unter Bedingungen zu arbeiten, die ihrem Berufsalltag sehr nahe kommen.

Aus den gleichen Gründen empfiehlt sich eine Beschränkung der Sprachen, in denen der Schriftwechsel zwischen den Bewerbern und dem betreffenden Organ erfolgt und die Bewerbungsbögen erstellt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Angaben der Bewerber in ihren Bewerbungsbögen auf der Grundlage einheitlicher Kriterien verglichen und überprüft werden können.

Aus Gründen der Gleichbehandlung müssen alle Bewerber — also auch diejenigen, die als erste Sprache Englisch, Deutsch oder Französisch gewählt haben — bestimmte Prüfungen in ihrer zweiten Sprache, die eine dieser drei Sprachen sein muss, ablegen.

Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit späterer Sprachkurse, mit denen sich die künftigen Bediensteten die Fähigkeit aneignen können, in einer dritten Sprache zu arbeiten (Artikel 45 Absatz 2 des Beamtenstatuts).

IV.   ZULASSUNGSTESTS

EPSO führt die computergestützten Zulassungstests nur dann durch, wenn die Zahl der Bewerber oberhalb eines bestimmten Schwellenwerts liegt, den der Direktor von EPSO in seiner Funktion als Anstellungsbehörde nach Ablauf der Anmeldefrist festlegt. Dieser Schwellenwert, zu dem Sie genaue Informationen über Ihr EPSO-Konto erhalten, kann je nach Fachgebiet variieren.

Werden keine Zulassungstests durchgeführt, so werden die Tests zur Bewertung des logischen Denkvermögens im Rahmen des Assessment-Centers durchgeführt (siehe Abschnitt VI Ziffer 2).

Der Prüfungsausschuss legt den Schwierigkeitsgrad der nachstehend aufgeführten Tests fest und genehmigt deren Inhalt auf der Grundlage der Vorschläge von EPSO.

1.

Einladung zu den Tests

Sie erhalten eine Einladung zu den Zulassungstests, wenn Sie Ihre Bewerbung fristgemäß validiert haben (siehe Abschnitt I Ziffer 3).

Hinweis

1.

Mit der Validierung Ihrer Bewerbung erklären Sie, dass Sie die allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen gemäß Abschnitt III erfüllen.

2.

Sie müssen einen Termin für die Zulassungstests reservieren. Diese Reservierung muss innerhalb der Frist vorgenommen werden, die Ihnen über Ihr EPSO-Konto mitgeteilt wird.

2.

Art der Tests und Bewertung

Multiple-Choice-Fragen zur Beurteilung Ihres logischen Denkvermögens:

Test a)

Sprachlogisches Denken

Bewertung: 0-20 Punkte

Erforderliche Mindestpunktzahl: 10

Test b)

Zahlenverständnis

Bewertung: 0-10 Punkte

Test c)

Abstraktes Denken

Bewertung: 0-10 Punkte

 

Erforderliche Mindestpunktzahl für die Tests b und c zusammen: 10

3.

Bei den Tests verwendete Sprache:

Sprache 1

V.   ZULASSUNG ZUM AUSWAHLVERFAHREN UND AUSWAHL ANHAND VON BEFÄHIGUNGSNACHWEISEN

Anhand Ihrer Angaben im Online-Bewerbungsbogen wird zunächst geprüft, ob Sie die allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen erfüllen. In der Folge wird eine Auswahl anhand Ihrer Befähigungsnachweise vorgenommen.

a)

Anhand Ihrer Angaben zu den allgemeinen und den besonderen Zulassungsbedingungen wird festgestellt, ob Sie zu denjenigen Bewerbern zählen, die sämtliche Zulassungsbedingungen des Auswahlverfahrens erfüllen (Abschnitt III).

b)

Anschließend wählt der Prüfungsausschuss anhand der Befähigungsnachweise unter den Bewerbern, die alle Zulassungsbedingungen des Auswahlverfahrens erfüllen, diejenigen aus, die für die Art der Tätigkeit gemessen an den in dieser Bekanntmachung aufgeführten Auswahlkriterien die besten Qualifikationen (vor allem hinsichtlich Bildungsabschluss und Berufserfahrung) mitbringen. Diese Auswahl erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der unter der Rubrik „Talentfilter“ gegebenen Antworten anhand des folgenden Bewertungsschemas in zwei Phasen:

Jedes Auswahlkriterium (siehe Ziffer 4 der Anhänge) wird abhängig von der Bedeutung, die ihm der Prüfungsausschuss beimisst, mit dem Faktor 1 bis 3 gewichtet.

Der Prüfungsausschuss prüft die Antworten und vergibt je nach Qualifikation des Bewerbers für jede Antwort zwischen 0 und 4 Punkte. Die Punkte werden anschließend mit dem Faktor multipliziert, mit dem die entsprechende Frage gewichtet wurde, und addiert. Das Ergebnis bildet die Gesamtpunktzahl.

Werden Zulassungstests durchgeführt (siehe Abschnitt IV), so wird — angefangen bei den Bewerbern, die bei diesen Tests am besten abgeschnitten haben — in absteigender Reihenfolge die Erfüllung der allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen überprüft, bis die von der Anstellungsbehörde festgelegte Zahl an Bewerbern erreicht ist, die:

bei den Zulassungstests am besten abgeschnitten haben,

die Zulassungsbedingungen des Auswahlverfahrens erfüllen,

und den von der Anstellungsbehörde festgelegten Schwellenwert erreichen  (3).

Teilen sich mehrere Bewerber mit gleicher Punktzahl den letzten Platz, werden sie alle zur Phase der Auswahl anhand von Befähigungsnachweisen zugelassen (siehe a und b oben). Die Online-Bewerbungen der Kandidaten, die den Schwellenwert nicht erreicht haben, werden nicht überprüft.

Danach erstellt der Prüfungsausschuss anhand der Gesamtpunktzahl eine Bewerberliste. Für jedes Fachgebiet werden zum Assessment-Center (4) höchstens dreimal so viele Bewerber eingeladen, wie es Plätze auf der Reserveliste gibt (5) (siehe Abschnitt I). Diese Zahl wird auf der EPSO-Website veröffentlicht (http://blogs.ec.europa.eu/eu-careers.info/).

VI.   ASSESSMENT-CENTER

1.

Einladung zum Assessment-Center

Wenn Sie unter den Bewerbern sind,

die nach eigenen Angaben bei der elektronischen Anmeldung die allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen gemäß Abschnitt III erfüllen,

UND

die bei der Auswahl anhand der Befähigungsnachweise eines der besten Ergebnisse erzielt haben,

werden Sie zum Assessment-Center eingeladen, das in der Regel in Brüssel stattfindet und sich über ein oder zwei Tage  (6) erstreckt.

Wenn Sie zum Assessment-Center eingeladen werden, müssen Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (d. h. den unterzeichneten elektronischen Bewerbungsbogen und die einschlägigen Nachweise) zum Assessment-Center mitbringen (7).

Verfahren: siehe Ziffer 2.1.7 der Allgemeinen Vorschriften für allgemeine Auswahlverfahren.

2.

Assessment-Center

Sie werden drei Arten von Prüfungen unterzogen, deren Inhalt vom Prüfungsausschuss validiert wird.

Ihr logisches Denkvermögen wird mithilfe folgender Tests beurteilt (sofern dies nicht bereits im Rahmen der Zulassungstests geschehen ist):

a)

Test zum sprachlogischen Denken,

b)

Test zum Zahlenverständnis,

c)

Test zum abstrakten Denken.

Ihre Fachkompetenzen werden anhand folgender Prüfung bewertet:

d)

strukturiertes Gespräch auf der Grundlage Ihrer Kompetenzen in dem gewählten Fachgebiet und Ihrer Antworten unter der Rubrik „Talentfilter“ im Bewerbungsbogen.

Ihre allgemeinen Kompetenzen  (8) werden anhand folgender Prüfungen bewertet:

e)

Fallstudie,

f)

Gruppenübung,

g)

strukturiertes Gespräch.

Jede allgemeine Kompetenz wird nach folgendem Modell geprüft:

 

Fallstudie

Gruppenübung

Strukturiertes Interview

Analyse und Problemlösung

x

x

 

Kommunikation

x

 

x

Qualitäts- und Ergebnisorientierung

x

 

x

Lernen und persönliche Entwicklung

 

x

x

Schwerpunktsetzung und Organisationsfähigkeit

x

x

 

Belastbarkeit

 

x

x

Teamfähigkeit

 

x

x

Führungsqualitäten

 

x

x


3.

Beim Assessment-Center verwendete Sprachen:

Sprache 1 bei den Prüfungen a, b und c.

Sprache 2 bei den Prüfungen d, e, f und g.

4.

Bewertung und Gewichtung

Logisches Denkvermögen

a)

Sprachlogisches Denken: 0 bis 20 Punkte

Erforderliche Mindestpunktzahl: 10

b)

Zahlenverständnis: 0-10 Punkte

c)

Abstraktes Denken: 0-10 Punkte

Erforderliche Mindestpunktzahl für die Tests b und c zusammen: 10

Das Nichtbestehen der Prüfungen a, b und c führt zum Ausschluss vom Auswahlverfahren; die bei diesen Prüfungen erzielten Punkte werden nicht zu den Ergebnissen der übrigen Prüfungen des Assessment-Centers hinzugezählt.

Fachkompetenzen (Prüfung d)

Prüfung d): 0-100 Punkte

Erforderliche Mindestpunktzahl: 50

Gewichtung: 55 % der Gesamtpunktzahl

Allgemeine Kompetenzen (Prüfungen e, f und g)

0 bis 80 Punkte für alle allgemeinen Kompetenzen zusammen (10 Punkte für jede Kompetenz)

Erforderliche Mindestpunktzahl:

3 Punkte für jede Kompetenz und

40 der insgesamt 80 Punkte für alle acht allgemeinen Kompetenzen

Gewichtung: 45 % der Gesamtpunktzahl

VII.   ÜBERPRÜFUNG DER ANGABEN DER BEWERBER

Im Anschluss an das Assessment-Center und abhängig von den bei den Tests erzielten Ergebnissen werden die Angaben der Bewerber im Online-Bewerbungsbogen verifiziert. Anhand der beizubringenden Nachweise prüft EPSO, ob die allgemeinen Zulassungsbedingungen erfüllt sind. Der Prüfungsausschuss verifiziert, ob die besonderen Zulassungsbedingungen erfüllt sind.

Die Überprüfung erfolgt in absteigender Reihenfolge, d. h. zunächst werden die Nachweise der Bewerber überprüft, die bei den Assessment-Center-Prüfungen d, e, f und g zusammengenommen am besten abgeschnitten haben. Die Bewerber müssen auch die Mindestpunktzahl bei den Tests zur Bewertung des logischen Denkvermögens a, b und c erreicht haben. Es werden so viele Bewerber überprüft, bis die Zahl der Bewerber, die alle Zulassungsbedingungen erfüllen und somit in die Reserveliste aufgenommen werden können, erreicht ist. Die Nachweise der übrigen Bewerber werden nicht mehr geprüft.

Bei der Bewertung der Befähigungsnachweise werden die beigefügten Belege nur zur Bestätigung der unter der Rubrik „Talentfilter“ im Bewerbungsbogen gegebenen Antworten herangezogen. Sollte sich bei dieser Überprüfung herausstellen, dass sich die Angaben im Online-Bewerbungsbogen nicht durch einschlägige Nachweise belegen lassen, werden die betreffenden Bewerber vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

VIII.   RESERVELISTEN

1.

Aufnahme in die Reserveliste

Der Prüfungsausschuss nimmt Ihren Namen in die Reserveliste auf,

wenn Sie zu den Bewerbern gehören, die bei den Tests und Prüfungen a bis g die Mindestpunktzahl erreicht und bei den Prüfungen d, e f und g zusammen eines der besten Ergebnisse erzielt haben (siehe Abschnitt I Ziffer 1: Anzahl der Plätze auf der Reserveliste) (9),

und wenn sich bei der Überprüfung Ihrer Nachweise bestätigt, dass Sie sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen (siehe Abschnitt III).

2.

Rangfolge

Die Listen werden nach Fachgebieten gegliedert; die Namen sind alphabetisch geordnet.


(1)  Jeder Hinweis in dieser Bekanntmachung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt ebenso für Frauen.

(2)  Siehe Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER) — (http://europass.cedefop.europa.eu/europass/home/hornav/Downloads/CEF/LanguageSelfAssessmentGrid.csp)

(3)  Diese Zahl entspricht dem in Abschnitt IV Absatz 1 genannten Schwellenwert.

(4)  Teilen sich mehrere Bewerber mit gleicher Punktzahl den letzten Platz, werden alle diese Bewerber zum Assessment-Center eingeladen.

(5)  Den nicht zum Assessment-Center zugelassenen Bewerbern werden die Bewertungsergebnisse und die Gewichtung der einzelnen Fragen durch den Prüfungsausschuss mitgeteilt.

(6)  Aus organisatorischen Gründen können die Tests zum logischen Denkvermögen getrennt von den übrigen Assessment-Center-Prüfungen in Testzentren in den Mitgliedstaaten stattfinden.

(7)  Der Termin Ihres Assessment-Centers wird Ihnen rechtzeitig über Ihr EPSO-Konto mitgeteilt.

(8)  Zum näheren Verständnis dieser Kompetenzen siehe Ziffer 1.2 der Allgemeinen Vorschriften für allgemeine Auswahlverfahren.

(9)  Teilen sich mehrere Bewerber mit gleicher Punktzahl den letzten Platz, werden sie alle in die Reserveliste aufgenommen.


ANHANG I

FACHGEBIET 1: WETTBEWERBSRECHT (AD 7)

1.   Art der Tätigkeit

Dieses allgemeine Auswahlverfahren dient der Einstellung von Beamten der Funktionsgruppe Administration (AD 7) im Bereich „europäisches Wettbewerbsrecht“.

Die Europäische Kommission sucht Juristen mit fundierten Kenntnissen und Erfahrungen im europäischen Wettbewerbsrecht (Kartelle, Unternehmenszusammenschlüsse oder staatliche Beihilfen), die aufgrund ihrer Tätigkeit in einer Anwaltskanzlei, einem Gericht, der Rechtsabteilung eines Unternehmens, der Rechtsberatung, eines Wirtschaftsverbands, einer nationalen oder internationalen Behörde einschlägige Erfahrungen in der Anwendung von Wettbewerbsregeln und -verfahren mitbringen. Die Bewerber sollten nachweislich über die Fähigkeit verfügen, Wettbewerbssachen schwerpunktmäßig unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu analysieren, auf Grundlage der einschlägigen Wettbewerbsregeln und -verfahren die rechtliche Situation zu beurteilen und Rechtsvorschriften auszuarbeiten.

Zu den wesentlichen Aufgaben gehören: Analysen zur EU-Politik in den Bereichen Kartelle, Unternehmenszusammenschlüsse und staatliche Beihilfen sowie administrative Tätigkeiten und Beratungs- und Kontrolltätigkeiten im Rahmen der EU-Wettbewerbspolitik.

Je nach Bereich — Kartelle, Unternehmenszusammenschlüsse oder staatliche Beihilfen — können die Aufgaben folgende Tätigkeiten umfassen:

Abgrenzung der relevanten Märkte nach den Grundsätzen des Wettbewerbsrechts.

Prüfung, ob ein bestimmtes Verhalten oder eine bestimmte Absprache zwischen Unternehmen einen Verstoß gegen Artikel 101 oder 102 AEUV darstellt.

Prüfung, ob ein angemeldeter Zusammenschluss zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 und Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (Fusionskontrollverordnung) führen würde und ob die wettbewerbsrechtlichen Bedenken durch die von den beteiligten Unternehmen angebotenen Verpflichtungszusagen ausgeräumt würden.

Prüfung von Verfahrensfragen im Verlauf eines Falles, z. B., ob ein Vorhaben einen Zusammenschluss im Sinne der Fusionskontrollverordnung darstellt oder ob Akteneinsicht gewährt werden kann.

Prüfung, ob eine bestimmte Maßnahme als „staatliche Beihilfe“ im Sinne der Definition in Artikel 107 Absatz 1 AEUV eingestuft werden kann.

Analyse der Vereinbarkeitsprüfung einer staatlichen Beihilfe im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften.

Durchführung von Marktuntersuchungen.

Ausarbeitung von internen Vermerken, Kommissionsbeschlüssen und anderen Verfahrensschriftstücken (z. B. Mitteilungen der Beschwerdepunkte).

Ausarbeitung von Rechtsvorschriften, Mitteilungen der Kommission und anderen Strategiepapieren zur EU-Politik in den Bereichen Kartelle, Unternehmenszusammenschlüsse und staatliche Beihilfen.

2.   Bildungsabschluss

Abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften mit einer Studienzeit von mindestens vier Jahren.

Oder

abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften mit einer Studienzeit von mindestens drei Jahren und eine daran anschließende mindestens einjährige Berufserfahrung, die einen Bezug zu der unter Ziffer 1 beschriebenen Art der Tätigkeit aufweist.

Hinweis: Die verlangte Berufserfahrung von mindestens einem Jahr ist fester Bestandteil des Bildungsabschlusses und kann nicht bei der nachstehend verlangten Berufserfahrung berücksichtigt werden.

3.   Berufserfahrung

Eine mindestens sechsjährige Berufserfahrung, davon mindestens drei Jahre in der Anwendung von Wettbewerbsregeln und -verfahren, u. a. in folgenden Bereichen: Markt- und Wettbewerbsanalyse nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, rechtliche Würdigung auf Grundlage der einschlägigen Wettbewerbsregeln und -verfahren sowie Ausarbeitung von Rechtsakten.

Diese Berufserfahrung kann nur angerechnet werden, wenn sie nach Erhalt des Bildungsabschlusses erworben wurde, der zur Teilnahme am Auswahlverfahren berechtigt.

4.   Auswahlkriterien

Bei der Auswahl anhand von Befähigungsnachweisen legt der Prüfungsausschuss folgende Kriterien zugrunde:

1.

Berufserfahrung in der Anwendung der EU-Wettbewerbsregeln und -verfahren oder des Wettbewerbsrechts von Mitgliedstaaten oder Drittstaaten (z. B. EFTA, USA) (Kartellrecht: wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, marktbeherrschende Stellung, Kartelle, Unternehmenszusammenschlüsse oder staatliche Beihilfen), die bei einer der folgenden Stellen erworben wurde:

Anwaltskanzlei;

Rechtsabteilung eines Unternehmens;

Rechtsberatung;

Wirtschaftsverband.

2.

Berufserfahrung in der Anwendung von EU-Wettbewerbsregeln und -verfahren oder des Wettbewerbsrechts von Mitgliedstaaten oder Drittstaaten (z. B. EFTA, USA) (Kartellrecht: wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, marktbeherrschende Stellung, Kartelle, Unternehmenszusammenschlüsse oder staatliche Beihilfen), die bei einem Gericht oder in einer nationalen oder internationalen Behörde erworben wurde.

3.

Berufserfahrung in den Bereichen EU-Recht, Handelsrecht (commercial law/trade law), die bei einer der folgenden Stellen erworben wurde:

Anwaltskanzlei;

Rechtsabteilung eines Unternehmens;

Rechtsberatung;

Wirtschaftsverband.

4.

Berufserfahrung in den Bereichen EU-Recht, Handelsrecht (commercial law/trade law), die bei einem Gericht oder in einer nationalen oder internationalen Behörde erworben wurde.

5.

Graduierten- oder Postgraduiertenstudien in den Bereichen EU-Recht oder Wettbewerbsrecht — zusätzlich zu dem für die Teilnahme an dem Auswahlverfahren verlangten Bildungsabschluss.

6.

Berufserfahrung in der Begleitung von Gesetzgebungsverfahren in den Bereichen EU-Recht oder Wettbewerbsrecht.

7.

Erfahrung in der wissenschaftlichen Forschung oder Lehre in den Bereichen EU-Recht oder Wettbewerbsrecht.

8.

Veröffentlichung von Artikeln in Fachzeitschriften oder Beteiligung an Konferenzen oder Workshops als Referent oder als Mitarbeiter zu Themen des EU-Rechts oder des Wettbewerbsrechts.


ANHANG II

FACHGEBIET 2: CORPORATE FINANCE (AD 7)

Dieses allgemeine Auswahlverfahren dient der Einstellung von Beamten der Funktionsgruppe Administration (AD 7) im Bereich „Corporate Finance“ zur Umsetzung der EU-Wettbewerbspolitik.

1.   Art der Tätigkeit

Die Europäische Kommission sucht Wirtschaftswissenschaftler mit fundierten Kenntnissen und Berufserfahrung in den Bereichen Corporate Finance und Finanzanalysen. Die Bewerber sollten nachweislich über die Fähigkeit verfügen, Finanzanalysen auf Wettbewerbssachen anzuwenden.

Zu den wesentlichen Aufgaben gehören: Analysen zur EU-Politik in den Bereichen Kartelle, Unternehmenszusammenschlüsse und staatliche Beihilfen sowie administrative Tätigkeiten und Beratungs- und Kontrolltätigkeiten im Rahmen der EU-Wettbewerbspolitik.

Die Aufgaben der Case Handler, die über Fachkenntnisse in den Bereichen Corporate Finance und Finanzanalyse verfügen, umfassen unter anderem folgende Tätigkeiten:

Eingehende Prüfung der spezifischen Umstände und der Konditionen, zu denen eine staatliche Stelle einem Unternehmen ein Darlehen, eine Garantie oder eine Kapitalzuführung gewährt, um festzustellen, ob die Unterstützung zu Marktbedingungen gewährt wurde oder ob sie eine staatliche Beihilfe darstellt. Dies setzt in der Regel eine Beurteilung der Kreditwürdigkeit und der Rentabilität des begünstigten Unternehmens voraus.

Umfassende Analyse des angemeldeten Umstrukturierungsplans eines Unternehmens in Schwierigkeiten, das eine staatliche Beihilfe erhalten hat. Dazu gehört insbesondere die Prüfung, ob der Umstrukturierungsplan auf die Behebung der Ursachen der Schwierigkeiten abstellt, ob er geeignet ist, die langfristige Rentabilität des Unternehmens wiederherzustellen, ohne dass das Unternehmen eine weitere staatliche Beihilfe benötigt und ob die Maßnahmen des Unternehmens ausreichen, um die Umstrukturierungskosten selbst zu decken (Veräußerung von Vermögenswerten, Aufnahme privaten Kapitals und Kapitalbeschaffung auf dem Markt).

Eingehende Prüfung der erwarteten Rentabilität eines Forschungs- und Entwicklungsprojekts oder eines Investitionsvorhabens. Überprüfung der Cashflow-Prognosen und des veranschlagten Zinssatzes. Prüfung, ob das Projekt ohne staatliche Beihilfe rentabel genug wäre.

Eingehende Prüfung der Kosten und der Rentabilität eines Unternehmens in Verbindung mit der Erbringung einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse.

Eingehende Prüfung von Regelungen und Ad-hoc-Finanzierungsmechanismen der Mitgliedstaaten zur Förderung der Kreditvergabe an KMU.

2.   Bildungsabschluss

Abgeschlossenes Hochschulstudium der Wirtschafts- oder Finanzwissenschaften, in Rechnungswesen oder Betriebswirtschaft mit einer Studienzeit von mindestens vier Jahren.

Oder

abgeschlossenes Hochschulstudium der Wirtschafts- oder Finanzwissenschaften, in Rechnungswesen oder Betriebswirtschaft mit einer Studienzeit von mindestens drei Jahren und eine daran anschließende mindestens einjährige Berufserfahrung, die einen Bezug zu der unter Ziffer 1 beschriebenen Art der Tätigkeit aufweist.

Hinweis: Die verlangte Berufserfahrung von mindestens einem Jahr ist fester Bestandteil des Bildungsabschlusses und kann nicht bei der nachstehend verlangten Berufserfahrung berücksichtigt werden.

3.   Berufserfahrung

Eine mindestens sechsjährige Berufserfahrung in der Aufbereitung von Informationen über die finanzielle Situation von Unternehmen. Die Fachkenntnisse sollten sich u. a. auf die Durchführung von Finanzanalysen von Unternehmen und deren Finanzierungsinstrumente erstrecken.

Diese Berufserfahrung kann nur angerechnet werden, wenn sie nach Erhalt des Bildungsabschlusses erworben wurde, der zur Teilnahme am Auswahlverfahren berechtigt.

4.   Auswahlkriterien

Bei der Auswahl anhand der Befähigungsnachweise legt der Prüfungsausschuss folgende Kriterien zugrunde:

1.

Zusätzlich zu dem für die Zulassung zum Auswahlverfahren verlangten Bildungsabschluss: International anerkannter Postgraduiertenabschluss oder Post Graduate Certificate mit Spezialisierung in Finanzwissenschaft (abgeschlossenes Chartered Financial Analyst Programme oder ein gleichwertiger Abschluss) oder eine Promotion mit Schwerpunkt Finanzwissenschaften oder Corporate Finance.

2.

Berufserfahrung in der Bewertung der Kreditwürdigkeit von Unternehmen, d. h., Bewertung der Fähigkeit eines Unternehmens, seine Darlehen zu tilgen und alle anderen Verbindlichkeiten zurückzuzahlen.

3.

Berufserfahrung in der Bepreisung von Unternehmenskrediten oder Unternehmensanleihen, dem Handel damit oder mit Investitionen in Unternehmenskredite oder Unternehmensanleihen.

4.

Berufserfahrung in der Bewertung der erwarteten Rentabilität von Unternehmen oder Investitionsvorhaben anhand des Geschäftsplans.

5.

Berufserfahrung in der Anwendung quantitativer Methoden zur Bewertung von Unternehmen oder Investitionsvorhaben (z. B. künftige Cashflows, Discount-Modelle oder Finanzkennzahlen).

6.

Berufserfahrung in der Bepreisung von Finanzderivaten, dem Handel damit oder mit Investitionen in Finanzderivate.

7.

Berufserfahrung in der Umstrukturierung von einem oder mehreren Unternehmen in Schwierigkeiten.

8.

Berufserfahrung in der Kapitalbeschaffung oder Finanzierung/Schuldtitelemission für ein großes Unternehmen (muss größer als ein KMU sein, d. h. ein Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten — Definition siehe Empfehlung der Kommission 2003/361/EG: http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:124:0036:0041:DE:PDF).


ANHANG III

FACHGEBIET 3: FINANZWISSENSCHAFTEN (AD 7)

1.   Art der Tätigkeit

Dieses allgemeine Auswahlverfahren dient der Einstellung von Beamten der Funktionsgruppe Administration (AD 7) im Bereich Finanzwissenschaften mit den Schwerpunkten multilaterale Überwachung und Länderüberwachung sowie politische Analyse und Gestaltung.

Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:

Überwachung und Analyse der Funktionsweise der Finanzmärkte oder Marktsegmente der Mitgliedstaaten, des Euro-Währungsraums und der Europäischen Union, einschließlich Ermittlung von Marktversagen oder Fehlpreisungen.

Analyse und Bewertung der Existenz-, Leistungs- und Tragfähigkeit der Finanzinstitute und -märkte in den Mitgliedstaaten, einschließlich der Mitgliedstaaten mit einem wirtschaftlichen Anpassungsprogramm.

(Theoretische, empirische oder modellbasierte) Analyse zur Unterstützung der Formulierung und Bewertung von Politikmaßnahmen, die die Regulierung von Finanzmärkten, Finanzinstitute und die Finanzinfrastruktur betreffen.

Entwicklung und Anwendung von Methoden, Instrumenten und Verfahren zur Verarbeitung und Auslegung von Finanz-, Währungs- und Wirtschaftsdaten. Dies umfasst auch Daten zu Finanzsicherheiten, was die Anwendung moderner quantitativer Techniken für Bewertungs- und Berechnungszwecke erfordern kann.

Gestaltung, Aushandlung und Durchführung von Finanzinstrumenten oder Zweckgesellschaften (beispielsweise Garantiesysteme für Schuldeninstrumente oder Risikoteilungsinstrumente), mit denen die Durchführung von EU-Politikmaßnahmen unterstützt werden soll.

Zusammenarbeit mit internationalen Wirtschafts- und Finanzinstituten, Behörden und sonstigen Interessenträgern bei der wirtschaftlichen Überwachung der Finanzmärkte, einschließlich der Durchführung wirtschaftlicher Anpassungsprogramme.

Im Rahmen der oben beschriebenen Aufgaben Abfassen von Analyse-, Strategie- und Rechtsdokumenten sowohl für den internen als auch den externen Gebrauch.

2.   Bildungsabschluss

Abgeschlossenes Hochschulstudium der Wirtschafts- oder Finanzwissenschaften mit einer Studienzeit von mindestens vier Jahren.

Oder

abgeschlossenes Hochschulstudium der Wirtschafts- oder Finanzwissenschaften mit einer Studienzeit von mindestens drei Jahren und eine daran anschließende mindestens einjährige Berufserfahrung, die einen Bezug zu der unter Ziffer 1 beschriebenen Art der Tätigkeit aufweist.

Hinweis: Die verlangte Berufserfahrung von mindestens einem Jahr ist fester Bestandteil des Bildungsabschlusses und kann nicht bei der nachstehend verlangten Berufserfahrung berücksichtigt werden.

3.   Berufserfahrung

Eine mindestens sechsjährige Berufserfahrung in der Analyse des Finanzsektors.

Die Berufserfahrung kann nur angerechnet werden, wenn sie nach Erhalt des Bildungsabschlusses erworben wurde, der zur Teilnahme am Auswahlverfahren berechtigt.

4.   Auswahlkriterien

Bei der Auswahl anhand der Befähigungsnachweise legt der Prüfungsausschuss folgende Kriterien zugrunde:

1.

Hochschulabschluss (außer Promotion) oder eine Befähigung, zusätzlich zu dem für die Zulassung zum Auswahlverfahren verlangten Bildungsabschluss (siehe Ziffer 2 oben) in einem der folgenden Bereiche: Finanzwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Corporate Finance, quantitative Analyse, Statistik, angewandte Wirtschaftswissenschaften oder Finanzmathematik.

2.

Promotion in einem der folgenden Bereiche: Finanzwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Corporate Finance, quantitative Analyse, Statistik, angewandte Wirtschaftswissenschaften oder Finanzmathematik.

3.

Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung bei Banken oder anderen Finanzinstituten.

4.

Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung bei einer öffentlichen Verwaltung oder einer internationalen Organisation, die für Mikro- und Makroaufsicht zuständig ist.

5.

Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung bei einer öffentlichen Verwaltung oder einer internationalen Organisation, die Politikmaßnahmen zur Finanzmarktstabilisierung entwirft, verwaltet oder durchführt.

6.

Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in Hochschul- oder sonstigen Forschungseinrichtungen mit Spezialisierung im Bereich Finanz- oder Wirtschaftswissenschaften.

7.

Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung mit der Analyse der Existenz- oder Leistungsfähigkeit von Finanzinstituten.

8.

Veröffentlichungen in wirtschaftswissenschaftlichen Fachzeitschriften (peer-reviewed), insbesondere in den Bereichen quantitative Finanzwissenschaft, Finanzstabilität oder Corporate Financing.

9.

Berufserfahrung mit der Erstellung technischer oder nichttechnischer Berichte über Finanzmarktentwicklungen, Finanzstabilität oder Entwicklungen im Bankensektor.

10.

Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in angewandter Ökonometrie, beispielsweise Zeitreihenanalyse oder Panelregressionsanalyse.

11.

Berufserfahrung in der Entwicklung oder Verwendung makroökonomischer Modelle (z. B. DSGE-Modelle).

12.

Berufserfahrung in der Gestaltung oder Anwendung eines wirtschaftlichen Anpassungsprogramms.


ANHANG IV

FACHGEBIET 4: INDUSTRIEÖKONOMIE (AD 7)

Dieses offene Auswahlverfahren dient der Einstellung von Beamten der Funktionsgruppe Administration (AD 7) im Bereich „Industrieökonomie“ zur Umsetzung der EU-Wettbewerbspolitik.

1.   Art der Tätigkeit

Die Europäische Kommission sucht Wirtschaftswissenschaftler mit fundierten Kenntnissen im Bereich der Industrieökonomie (mit empirischem oder theoretischem Hintergrund) sowie einschlägiger Erfahrung in der Ausarbeitung wirtschaftlicher Analysen in Bezug auf Verfahren in den Bereichen Kartelle, Unternehmenszusammenschlüsse oder staatliche Beihilfen. Die Bewerber sollten nachweislich über die Fähigkeit verfügen, ökonomische Analysen auf Wettbewerbssachen anzuwenden.

Zu den wesentlichen Aufgaben gehören: Analysen zur EU-Politik in den Bereichen Kartelle, Unternehmenszusammenschlüsse und staatliche Beihilfen sowie administrative Tätigkeiten und Beratungs- und Kontrolltätigkeiten im Rahmen der EU-Wettbewerbspolitik.

Je nach Bereich — Kartelle, Unternehmenszusammenschlüsse oder staatliche Beihilfen — können die Aufgaben folgende Tätigkeiten umfassen:

Abgrenzung der relevanten Märkte nach den Grundsätzen des Wettbewerbsrechts.

Prüfung, ob ein bestimmtes Verhalten oder eine bestimmte Absprache zwischen Unternehmen eine Verstoß gegen Artikel 101 oder 102 AEUV darstellt.

Prüfung, ob ein angemeldeter Zusammenschluss zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs im Sinne von Artikel 2 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (Fusionskontrollverordnung) führen würde und ob die wettbewerbsrechtlichen Bedenken durch die von den beteiligten Unternehmen angebotenen Verpflichtungszusagen ausgeräumt würden.

Prüfung, ob eine bestimmte Maßnahme als „staatliche Beihilfe“ im Sinne der Definition in Artikel 107 Absatz 1 AEUV eingestuft werden kann.

Analyse der Vereinbarkeitsprüfung einer staatlichen Beihilfe im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften.

Koordinierung, Prüfung und Bewertung öffentlicher Maßnahmen und von Durchsetzungsmaßnahmen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Durchführung von Marktuntersuchungen.

Ausarbeitung von internen Vermerken, Kommissionsbeschlüssen und anderen Verfahrensschriftstücken (z. B. Mitteilungen der Beschwerdepunkte).

Ausarbeitung von Mitteilungen der Kommission und anderen Strategiepapieren zur EU-Politik in den Bereichen Kartelle, Unternehmenszusammenschlüsse und staatliche Beihilfen.

2.   Bildungsabschluss

Abgeschlossenes Hochschulstudium der Wirtschaftswissenschaften mit einer Studienzeit von mindestens vier Jahren.

Oder

abgeschlossenes Hochschulstudium der Wirtschaftswissenschaften mit einer Studienzeit von mindestens drei Jahren und eine daran anschließende mindestens einjährige Berufserfahrung, die einen Bezug zu der unter Ziffer 1 beschriebenen Art der Tätigkeit aufweist.

Hinweis: Die verlangte Berufserfahrung von mindestens einem Jahr ist fester Bestandteil des Bildungsabschlusses und kann nicht bei der nachstehend verlangten Berufserfahrung berücksichtigt werden.

3.   Berufserfahrung

Eine mindestens sechsjährige Berufserfahrung in der ökonomischen Analyse mit Relevanz für die Anwendung von Wettbewerbsregeln und -verfahren. Berufserfahrung in der Markt-/Unternehmens- und Wettbewerbsanalyse nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und Beurteilung der Situation auf Grundlage der einschlägigen Wettbewerbsregeln und -verfahren.

Die Berufserfahrung kann nur angerechnet werden, wenn sie nach Erhalt des Bildungsabschlusses erworben wurde, der zur Teilnahme am Auswahlverfahren berechtigt.

4.   Auswahlkriterien

Bei der Auswahl anhand der Befähigungsnachweise legt der Prüfungsausschuss folgende Kriterien zugrunde:

1.

Berufserfahrung im Bereich Wettbewerbspolitik, -evaluierung oder -regulierung, die bei einer der folgenden Stellen erworben wurde: Wirtschaftsberatung, Forschungseinrichtung oder Behörde.

2.

Berufserfahrung, die in einer Wettbewerbs- oder Regulierungsbehörde erworben wurde.

3.

Berufserfahrung, die in einem Finanzinstitut erworben wurde.

4.

Berufserfahrung, die in einer Abteilung für Unternehmenszusammenschlüsse und -übernahmen oder in einer Abteilung für strategische Planung eines multinationalen Unternehmens erworben wurde.

5.

Berufserfahrung in den Bereichen ökonomische Analyse, Ökonometrie oder Statistik im Zusammenhang mit der ökonomischen Ex-post-Evaluierung öffentlicher Maßnahmen und von Durchsetzungsmaßnahmen.

6.

Graduierten- oder Postgraduiertenstudien in den Fachgebieten Industrieökonomie, Corporate Finance, öffentliche Finanzen, angewandte Wirtschaftswissenschaften, Ökonometrie oder Statistik.

7.

Berufserfahrung in der Anwendung ökonometrischer Techniken (einschließlich der Anwendung von Tools wie Stata oder SPSS) oder Berufserfahrung in der Anwendung ökonomischer Modelle (einschließlich der Anwendung von Tools wie Mathematica oder Matlab).

8.

Erfahrung in akademischer Forschung oder Lehre in den Bereichen ökonomische Analyse, Finanzanalyse, Ökonometrie oder Statistik mit Relevanz für die Wettbewerbspolitik oder -regulierung.

9.

Veröffentlichungen in wissenschaftlichen Fachzeitschriften (peer-reviewed) in den Bereichen ökonomische Analyse, Finanzanalyse, Ökonometrie oder Statistik mit Relevanz für die Wettbewerbspolitik oder -regulierung.

10.

Sonstige Veröffentlichungen oder Arbeitspapiere in den Bereichen ökonomische Analyse oder Finanzanalyse mit Relevanz für die Wettbewerbspolitik oder -regulierung.

11.

Beteiligung an Konferenzen oder Workshops als Vortragender oder als Koautor einschlägiger Publikationen zu den Themen ökonomische Analyse oder Finanzanalyse mit Relevanz für die Wettbewerbspolitik oder -regulierung.


ANHANG V

FACHGEBIET 5: MAKROÖKONOMIE (AD 7)

1.   Art der Tätigkeit

Dieses allgemeine Auswahlverfahren dient der Einstellung von Beamten der Funktionsgruppe Administration (AD 7) im Bereich Makroökonomie mit den Schwerpunkten multilaterale Überwachung und Länderüberwachung sowie politische Analyse und Gestaltung.

Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:

Überwachung der makroökonomischen Entwicklungen und Strategien der Mitgliedstaaten, des Euro-Währungsgebiets und der Europäischen Union.

Gestaltung und Durchführung makroökonomischer Anpassungsprogramme.

Empirische Analyse oder Modellsimulation zur Unterstützung der Formulierung und Bewertung wirtschaftspolitischer Maßnahmen, unter anderem in den Bereichen öffentliche Finanzen, Strukturreformen sowie Finanzinstitute und -märkte.

Gestaltung von analytischen Rahmenbedingungen und Instrumenten für die Analyse wirtschaftlicher Entwicklungen und politischer Leistungen.

Ausarbeitung der Wirtschaftsprognosen der Europäischen Kommission.

Zusammenarbeit mit internationalen Wirtschafts- und Finanzinstituten, Behörden und sonstigen Interessenträgern bei der wirtschaftlichen Überwachung und der Durchführung wirtschaftlicher Anpassungsprogramme.

Im Rahmen der oben beschriebenen Aufgaben Abfassen von Analyse-, Strategie- und Rechtsdokumenten sowohl für den internen Gebrauch als auch zur Veröffentlichung.

2.   Bildungsabschluss

Abgeschlossenes Hochschulstudium der Wirtschaftswissenschaften mit einer Studienzeit von mindestens vier Jahren.

Oder

abgeschlossenes Hochschulstudium der Wirtschaftswissenschaften mit einer Studienzeit von mindestens drei Jahren und eine daran anschließende mindestens einjährige Berufserfahrung, die einen unmittelbaren Bezug zu der unter Ziffer 1 beschriebenen Art der Tätigkeit aufweist.

Hinweis: Die verlangte Berufserfahrung von mindestens einem Jahr ist fester Bestandteil des Bildungsabschlusses und kann nicht bei der nachstehend verlangten Berufserfahrung berücksichtigt werden.

3.   Berufserfahrung

Eine mindestens sechsjährige Berufserfahrung in Makroökonomie.

Die Berufserfahrung kann nur angerechnet werden, wenn sie nach Erhalt des Bildungsabschlusses erworben wurde, der zur Teilnahme am Auswahlverfahren berechtigt.

4.   Auswahlkriterien

Bei der Auswahl anhand der Befähigungsnachweise legt der Prüfungsausschuss folgende Kriterien zugrunde:

1.

Hochschulabschluss (außer Promotion) oder eine Befähigung, zusätzlich zu dem für die Zulassung zum Auswahlverfahren verlangten Bildungsabschluss (siehe Ziffer 2 oben), in einem der folgenden Bereiche: Wirtschaft, quantitative Analyse, Statistik, Finanzen oder angewandte Makroökonomie.

2.

Promotion in einem der folgenden Bereiche: Wirtschaft, quantitative Analyse, Statistik, Finanzen oder angewandte Makroökonomie.

3.

Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung bei internationalen Wirtschafts- oder Finanzinstitutionen.

4.

Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung bei nationalen öffentlichen Verwaltungen, die für die Gestaltung oder Durchführung von wirtschaftlichen, fiskal- oder währungspolitischen Maßnahmen zuständig sind.

5.

Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in Hochschuleinrichtungen, politischen oder Forschungseinrichtungen (mit Spezialisierung im Bereich Wirtschaftswissenschaften oder Wirtschaftspolitik).

6.

Veröffentlichungen in wirtschaftswissenschaftlichen Fachzeitschriften (peer-reviewed) in den Bereichen quantitative Analyse oder Modellierung.

7.

Veröffentlichungen in wirtschaftswissenschaftlichen Fachzeitschriften (peer-reviewed) im Bereich Makroökonomie.

8.

Berufserfahrung mit der Erstellung technischer oder nichttechnischer Berichte über makroökonomische Entwicklung, Überwachung oder Prognose.

9.

Berufserfahrung mit der Erstellung technischer oder nichttechnischer Berichte über die wirtschaftlichen Auswirkungen von Strukturreformen und Strategien zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.

10.

Berufserfahrung mit der Erstellung technischer oder nichttechnischer Berichte über öffentliche Finanzen oder wirtschaftspolitische Steuerung in Europa.

11.

Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in angewandter Ökonometrie, beispielsweise Zeitreihenanalyse oder Panelregressionsanalyse.

12.

Berufserfahrung in der Entwicklung oder Verwendung makroökonomischer Modelle (z. B. DSGE-Modelle).

13.

Berufserfahrung in der Gestaltung oder Anwendung wirtschaftlicher Anpassungsprogramme.


23.10.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 376/18


ÜBERSICHT DER IM C A-AMTSBLATT VERÖFFENTLICHTEN AUSWAHLVERFAHREN

2014/C 376 A/02

Anbei finden Sie eine Liste der „C A“-Amtsblätter, die im Jahr 2014 bisher veröffentlicht wurden.

Die Amtsblätter sind — wenn nicht anders angegeben — in allen Sprachfassungen erschienen.

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