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ISSN 1977-088X |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 358 |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
57. Jahrgang |
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Informationsnummer |
Inhalt |
Seite |
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IV Informationen |
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INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION |
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Rat |
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2014/C 358/01 |
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Europäische Kommission |
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2014/C 358/02 |
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INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN |
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2014/C 358/03 |
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2014/C 358/04 |
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2014/C 358/05 |
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2014/C 358/06 |
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2014/C 358/07 |
Mitteilung der französischen Regierung gemäß der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen (Amtliche Bekanntmachung zu den Anträgen auf eine Exklusivgenehmigung zum Aufsuchen flüssiger oder gasförmiger Kohlenwasserstoffe Permis du Pays Champenois und Permis de Broussy) ( 1 ) |
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V Bekanntmachungen |
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SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN |
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Europäische Kommission |
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2014/C 358/08 |
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(1) Text von Bedeutung für den EWR |
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DE |
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IV Informationen
INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION
Rat
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10.10.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 358/1 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 25. September 2014
zur Ernennung bzw. Ersetzung von Mitgliedern des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung
2014/C 358/01
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates vom 10. Februar 1975 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, insbesondere auf Artikel 4 (1),
in Anbetracht der dem Rat von der Kommission in der Kategorie der Vertreter der Arbeitgeberverbände vorgelegten Kandidatur,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat mit seinem Beschluss vom 16. Juli 2012 (2) die Mitglieder des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für den Zeitraum vom 18. September 2012 bis zum 17. September 2015 ernannt. |
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(2) |
Der Sitz eines Mitglieds des Verwaltungsrates des Zentrums in der Kategorie der Vertreter der Arbeitgeberverbände ist aufgrund des Rücktritts von Frau Dovilė BAŠKYTĖ frei geworden. |
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(3) |
Das Mitglied im Verwaltungsrat des genannten Zentrums sollte für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 17. September 2015, ernannt werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Einziger Artikel
Zum Mitglied des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung wird für die verbleibende Amtszeit bis zum 17. September 2015 die folgende Person ernannt:
VERTRETER DER ARBEITGEBERVERBÄNDE:
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LITAUEN |
Herr Aidas VAIČIULIS |
Geschehen zu Brüssel am 25. September 2014.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
F. GUIDI
(1) ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1.
(2) ABl. C 228 vom 31.7.2012, S. 3.
Europäische Kommission
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10.10.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 358/2 |
Euro-Wechselkurs (1)
9. Oktober 2014
2014/C 358/02
1 Euro =
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Währung |
Kurs |
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USD |
US-Dollar |
1,2763 |
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JPY |
Japanischer Yen |
137,37 |
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DKK |
Dänische Krone |
7,4435 |
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GBP |
Pfund Sterling |
0,78750 |
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SEK |
Schwedische Krone |
9,1262 |
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CHF |
Schweizer Franken |
1,2107 |
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ISK |
Isländische Krone |
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NOK |
Norwegische Krone |
8,1910 |
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BGN |
Bulgarischer Lew |
1,9558 |
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CZK |
Tschechische Krone |
27,470 |
|
HUF |
Ungarischer Forint |
306,27 |
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LTL |
Litauischer Litas |
3,4528 |
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PLN |
Polnischer Zloty |
4,1758 |
|
RON |
Rumänischer Leu |
4,4038 |
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TRY |
Türkische Lira |
2,8836 |
|
AUD |
Australischer Dollar |
1,4408 |
|
CAD |
Kanadischer Dollar |
1,4180 |
|
HKD |
Hongkong-Dollar |
9,8991 |
|
NZD |
Neuseeländischer Dollar |
1,6081 |
|
SGD |
Singapur-Dollar |
1,6185 |
|
KRW |
Südkoreanischer Won |
1 356,70 |
|
ZAR |
Südafrikanischer Rand |
14,0531 |
|
CNY |
Chinesischer Renminbi Yuan |
7,8269 |
|
HRK |
Kroatische Kuna |
7,6461 |
|
IDR |
Indonesische Rupiah |
15 525,58 |
|
MYR |
Malaysischer Ringgit |
4,1343 |
|
PHP |
Philippinischer Peso |
57,021 |
|
RUB |
Russischer Rubel |
50,9955 |
|
THB |
Thailändischer Baht |
41,342 |
|
BRL |
Brasilianischer Real |
3,0212 |
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MXN |
Mexikanischer Peso |
17,0061 |
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INR |
Indische Rupie |
77,8001 |
(1) Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.
INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN
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10.10.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 358/3 |
Angaben der Mitgliedstaaten zur Schließung von Fischereien
2014/C 358/03
Gemäß Artikel 35 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik (1) wurde beschlossen, die Fischerei wie nachstehend beschrieben zu schließen:
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Datum und Uhrzeit der Schließung |
13.9.2014 |
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Laufzeit |
13.9.2014-31.12.2014 |
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Mitgliedstaat |
Belgien |
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Bestand oder Bestandsgruppe |
WHG/08. |
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Art |
Wittling (Merlangius merlangus) |
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Gebiet |
VIII |
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Typ des betreffenden Fischereifahrzeugs |
— |
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Laufende Nummer |
42/TQ43 |
(1) ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 1.
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10.10.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 358/3 |
Angaben der Mitgliedstaaten zur Schließung von Fischereien
2014/C 358/04
Gemäß Artikel 35 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik (1) wurde beschlossen, die Fischerei wie nachstehend beschrieben zu schließen:
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Datum und Uhrzeit der Schließung |
11.9.2014 |
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Laufzeit |
11.9.2014-31.12.2014 |
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Mitgliedstaat |
Vereinigtes Königreich |
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Bestand oder Bestandsgruppe |
SOL/7FG. |
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Art |
Seezunge (Solea solea) |
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Gebiet |
VIIf und VIIg |
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Typ des betreffenden Fischereifahrzeugs |
— |
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Laufende Nummer |
41/TQ43 |
(1) ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 1.
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10.10.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 358/4 |
Angaben der Mitgliedstaaten zur Schließung von Fischereien
2014/C 358/05
Gemäß Artikel 35 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik (1) wurde beschlossen, die Fischerei wie nachstehend beschrieben zu schließen:
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Datum und Uhrzeit der Schließung |
13.9.2014 |
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Laufzeit |
13.9.2014-31.12.2014 |
|
Mitgliedstaat |
Belgien |
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Bestand oder Bestandsgruppe |
PLE/8/3411 |
|
Art |
Scholle (Pleuronectes platessa) |
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Gebiet |
VIII, IX und X; CECAF 34.1.1 (Unionsgewässer) |
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Typ des betreffenden Fischereifahrzeugs |
— |
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Laufende Nummer |
43/TQ43 |
(1) ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 1.
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10.10.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 358/5 |
Ethylalkoholbilanz EU-27 für das Jahr 2013
(Erstellt am 12. September 2014 gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 2336/2003 (1))
2014/C 358/06
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Ethylalkoholbilanz EU-27 für das Jahr 2013 Erstellt am 12. September 2014 gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 2336/2003 (1) |
Menge in Hektoliter reiner Alkohol (hl r.A.) |
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1. |
Anfangsbestand |
— |
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|
14 035 597 |
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|
— |
||||
|
2. |
Erzeugung |
— |
|||
|
60 073 779 |
||||
|
— |
||||
|
3. |
7 348 868 |
||||
|
4 381 681 |
||||
|
— |
||||
|
2 967 187 |
||||
|
4. |
Gesamtmengen |
81 458 244 |
|||
|
5. |
Ausfuhren |
674 810 |
|||
|
6. |
Innergemeinschaftliche Verwendung |
64 367 834 |
|||
|
|
Landwirtschaftlicher Ursprung |
Nicht landwirtschaftlicher Ursprung |
Insgesamt |
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|
Lebensmittel |
9 964 666 |
|
|
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|
Industrie |
5 850 135 |
|
|
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Kraftstoff (3) |
45 455 169 |
|
|
||
|
Sonstiges |
3 097 864 |
|
|
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|
|
Insgesamt |
64 367 834 |
|
|
|
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7. |
Endbestand |
— |
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|
16 415 600 |
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— |
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(1) Verordnung (EG) Nr. 2336/2003 der Kommission vom 30. Dezember 2003 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 670/2003 des Rates mit besonderen Maßnahmen für den Markt für Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs (ABl. L 346 vom 31.12.2003, S. 19).
(2) Nur Erzeugnisse der KN-Codes 2207 10, 2207 20, 2208 90 91 und 2208 90 99.
(3) Ohne 4 Mio. hl r.A., die unter dem KN-Code 3824 90 97, und 1,5 Mio. hl r.A. von ETBE, die unter dem KN-Code 2909 19 10 eingeführt und für die Herstellung von Kraftstoff verwendet wurden.
Quellen: Mitteilungen der Mitgliedstaaten/Eurostat COMEXT.
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10.10.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 358/6 |
Mitteilung der französischen Regierung gemäß der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen (1)
(Amtliche Bekanntmachung zu den Anträgen auf eine Exklusivgenehmigung zum Aufsuchen flüssiger oder gasförmiger Kohlenwasserstoffe „Permis du Pays Champenois“ und „Permis de Broussy“)
(Text von Bedeutung für den EWR)
2014/C 358/07
Mit Schreiben vom 7. April 2014 hat das Unternehmen Perf’Energy SAS mit Sitz in 35, avenue d’Epremesnil, 78290 Croissy-sur-Seine (Frankreich), für eine Dauer von fünf Jahren eine als „Permis du Pays Champenois“ bezeichnete Exklusivgenehmigung zum Aufsuchen von flüssigen oder gasförmigen Kohlenwasserstoffen für eine Fläche von 338 km2 beantragt.
Mit Schreiben vom 12. September 2014 hat das Unternehmen Investaq Énergie SAS mit Sitz in 32, avenue Hoche, 75008 Paris (Frankreich), für eine Dauer von fünf Jahren eine als „Permis de Broussy“ bezeichnete Exklusivgenehmigung zum Aufsuchen von flüssigen oder gasförmigen Kohlenwasserstoffen für eine Fläche von 350 km2 beantragt.
Das Gebiet, auf das sich diese Genehmigungsanträge beziehen, die einen Teil des Départements Marne betreffen, gehört zu der Fläche, die begrenzt wird durch die Geradenabschnitte, die die nachstehend definierten Scheitelpunkte miteinander verbinden:
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Scheitelpunkt |
NTF, Meridian von Paris |
RGF93, Meridian von Greenwich |
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Östliche Länge |
Nördliche Breite |
Östliche Länge |
Nördliche Breite |
|
|
A |
1,52 |
54,30 |
3°42′16″ |
48°52′12″ |
|
B |
1,70 |
54,30 |
3°52′00″ |
48°52′12″ |
|
C |
1,70 |
54,20 |
3°52′00″ |
48°46′48″ |
|
D |
2,00 |
54,20 |
4°08′12″ |
48°46′48″ |
|
E |
2,00 |
54,21 |
4°08′12″ |
48°47′20″ |
|
F |
1,97 |
54,21 |
4°06′35″ |
48°47′20″ |
|
G |
1,97 |
54,23 |
4°06′35″ |
48°48′25″ |
|
H |
1,83 |
54,23 |
3°59′01″ |
48°48′25″ |
|
I |
1,83 |
54,27 |
3°59′01″ |
48°50′35″ |
|
J |
2,00 |
54,27 |
4°08′12″ |
48°50′35″ |
|
K |
2,00 |
54,30 |
4°08′12″ |
48°52′12″ |
|
L |
1,80 |
54,30 |
3°57′24″ |
48°52′12″ |
|
M |
1,80 |
54,10 |
3°57′24″ |
48°41′24″ |
|
N |
1,68 |
54,10 |
3°50′55″ |
48°41′24″ |
|
O |
1,68 |
54,13 |
3°50′55″ |
48°43′01″ |
|
P |
1,64 |
54,13 |
3°48′45″ |
48°43′01″ |
|
Q |
1,64 |
54,10 |
3°48′45″ |
48°41′24″ |
|
R |
1,60 |
54,10 |
3°46′36″ |
48°41′24″ |
|
S |
1,60 |
54,20 |
3°46′36″ |
48°46′48″ |
|
T |
1,47 |
54,20 |
3°39′34″ |
48°46′48″ |
|
U |
1,47 |
54,23 |
3°39′34″ |
48°48′25″ |
|
V |
1,48 |
54,23 |
3°40′07″ |
48°48′25″ |
|
W |
1,48 |
54,28 |
3°40′07″ |
48°51′07″ |
|
X |
1,52 |
54,28 |
3°42′16″ |
48°51′07″ |
Das oben definierte Gebiet hat eine Fläche von ca. 350 km2.
Einreichung der Anträge und Kriterien für die Erteilung der Rechte
Erstantrag- und Gegenantragsteller müssen den Nachweis erbringen, dass sie die für die Erteilung der Rechte erforderlichen Bedingungen erfüllen, die in den Artikeln 4 und 5 des Dekrets Nr. 2006-648 vom 2. Juni 2006 über Schürfrechte und Rechte zur Untertagespeicherung (Journal officiel de la République française vom 3. Juni 2006) in seiner geänderten Fassung festgelegt sind.
Interessierte Unternehmen können innerhalb von 90 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung einen Gegenantrag vorlegen. Dabei sind die Modalitäten einzuhalten, die in der Bekanntmachung über die Erteilung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen in Frankreich im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 374 vom 30. Dezember 1994, S. 11, veröffentlicht und mit dem Dekret Nr. 2006-648 vom 2. Juni 2006 über Schürfrechte und Rechte zur Untertagespeicherung (Journal officiel de la République française vom 3. Juni 2006) in seiner geänderten Fassung festgelegt wurden.
Gegenanträge sind unter der nachfolgend angegebenen Anschrift an das Ministerium für Ökologie, nachhaltige Entwicklung und Energie (Ministère de l’écologie, du développement durable et de l’énergie) zu richten. Die Entscheidungen über den Erstantrag und die Gegenanträge ergehen innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Eingang des Erstantrags bei den französischen Behörden, d. h. bis spätestens 18. April 2016.
Bedingungen und Auflagen in Bezug auf den Geschäftsbetrieb und dessen Einstellung
Antragsteller werden auf die Artikel 79 und 79.1 des französischen Bergbaugesetzes („Code Minier“) sowie auf das Dekret Nr. 2006-649 vom 2. Juni 2006 über den Bergbau, die Untertagespeicherung und die Bergwerk- und Untertagespeicheraufsicht (Journal officiel de la République française vom 3. Juni 2006) in seiner geänderten Fassung verwiesen.
Weitere Auskünfte erteilt: Ministère de l’écologie, du développement durable et de l’énergie:
|
Direction générale de l’énergie et du climat — Direction de l’énergie |
|
Bureau exploration et production des hydrocarbures |
|
Tour Séquoïa |
|
1 place Carpeaux |
|
92800 Puteaux |
|
FRANKREICH |
|
Tel.: +33 140819527 |
Die oben genannten Rechtsvorschriften können auf folgender Webseite eingesehen werden: http://www.legifrance.gouv.fr
(1) ABl. L 164 vom 30.6.1994, S. 3.
V Bekanntmachungen
SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN
Europäische Kommission
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10.10.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 358/8 |
Veröffentlichung eines Eintragungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
2014/C 358/08
Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag zu erheben.
EINZIGES DOKUMENT
VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES
zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (2)
„OLI DE L’EMPORDÀ“/„ACEITE DE L’EMPORDÀ“
EG-Nr.: ES-PDO-0005-01161—23.9.2013
g.g.A. ( ) g.U. ( X )
1. Name
„Oli de l’Empordà“/„Aceite de L’Empordà“
2. Mitgliedstaat oder Drittland
Spanien
3. Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels
3.1. Erzeugnisart
Klasse 1.5 — Öle und Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)
3.2. Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt
Natives Olivenöl extra, das aus Oliven der Sorten „Argudell“, „Curivell“, „Llei de Cadaqués“ und „Arbequina“ durch mechanische Verfahren oder andere physikalische Methoden gewonnen wird, die zu keiner Beeinträchtigung des Öls führen, so dass der Geschmack, das Aroma und die Eigenschaften der Frucht erhalten bleiben.
Das Öl mit dieser g.U. wird aus den Oliven registrierter Olivenhaine der heimischen Sorten „Argudell“, „Curivell“ und „Llei de Cadaqués“ sowie der traditionellen Sorte „Arbequina“ hergestellt. Die Hauptbestandteile sind die Sorte „Argudell“, die einen Ölanteil von mindestens 51 % an der Sortenmischung haben muss, und die Sorte „Arbequina“, wobei das Öl dieser beiden Sorten zusammen mehr als 95 % der Mischung ausmachen muss.
Werden bei der Herstellung des Öls Oliven verschiedener Sorten gemischt, muss das Mischungsverhältnis auf der Grundlage des Ölertrags der verschiedenen beteiligten Olivenpartien berechnet werden.
Die Öle weisen folgende chemische Zusammensetzung auf:
|
Fettsäuren: |
|
|
Ölsäure |
67,0 % (mindestens 60 % und höchstens 75 %) |
|
Linolsäure |
13,0 % (mindestens 8 % und höchstens 18 %) |
|
Palmitinsäure |
14,0 % (mindestens 11 % und höchstens 18 %) |
|
Stabilität (Rancimat-Test bei 120 °C) |
Median 9 Stunden, mindestens aber 6 Stunden |
|
Polyphenole insgesamt |
Mehr als 300 ppm |
Die Öle weisen die folgenden organoleptischen Eigenschaften auf:
Farbe: Strohgelb bis zu einem mehr oder weniger intensiven Grün.
|
Attribute |
Bewertung |
Median und Grenzwerte |
|
Fehler |
keine |
0 |
|
Grün-fruchtiges Aroma |
mittel oder mittel bis intensiv und grün |
5,0 (mindestens 4 und höchstens 7), wobei mehr als die Hälfte der Prüfer die Note grün beim Attribut fruchtig feststellen |
|
Bitter |
mittel |
4,0 (mindestens 3 und höchstens 6) |
|
Scharf |
mittel |
4,0 (mindestens 3 und höchstens 6) |
|
Ausgewogenheit |
ausgewogen |
Differenz zwischen fruchtig und bitter bzw. scharf < 2,0 |
Nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 640/2008 ergibt sich daher für die Öle mit der g.U. „Oli de l’Empordà“ bzw. „Aceite de L’Empordà“ das sensorische Profil „ausgewogene, grün-fruchtige Öle von mittlerer Intensität“. Im Geschmack weisen sie aufgrund des hohen Polyphenol-Gehalts mittlere Werte für die Attribute bitter und scharf auf, wobei die Begriffe mittel, ausgewogen und grün den in der genannten Verordnung festgelegten Parametern entsprechen.
Wenn man andere, sekundäre Merkmale aromatischer Art (nach dem Dokument IOC/T 20 des Internationalen Olivenölrats) berücksichtigt, ergibt sich das sensorische Profil „Öle mit Aromen, die meist an frisch gemähtes Gras oder an Nüsse erinnern, es können auch Aromen von exotischen Früchten, grünen Früchten oder Artischocken auftreten, ebenso ein Mandelgeschmack im Abgang“.
Durch den hohen Gehalt an Antioxidantien mit Polyphenol-Werten von über 300 ppm sind diese nativen Olivenöle extra von hoher Stabilität (im Rancimat-Test bei 120 °C beträgt der Median 9 Stunden, wobei der Wert keinesfalls unter 6 Stunden liegen darf).
Die genannten Merkmale der Öle mit der g.U. „Oli de l’Empordà“ oder „Aceite de L’Empordà“ ergeben sich direkt aus der Dominanz der wichtigsten Sorte „Argudell“. Diese Sorte ergibt nämlich grün-fruchtige Öle mit Gras- und Artischocken-Noten, die bitter und scharf im Geschmack sind; diese Attribute bleiben in Mischungen mit der geschmacksneutraleren und deutlich weniger bitteren und scharfen Sorte „Arbequina“ erhalten, so dass der sensorische Charakter stets von der Sorte „Argudell“ geprägt wird, und zwar umso intensiver, je höher deren Anteil in der gewonnenen natürlichen Mischung ist.
3.3. Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)
Der Rohstoff für die Herstellung des Olivenöls „Oli de l’Empordà“ oder „Aceite de L’Empordà“ sind Oliven der Sorten Argudell, Arbequina, Curivell und Llei de Cadaqués, die in dem in Punkt 4 beschriebenen geografischen Gebiet angebaut wurden.
3.4. Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs)
—
3.5. Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen
Die Gewinnung der Oliven und die Herstellung der Erzeugnisse erfolgen ausschließlich in dem in Punkt 4 beschriebenen geografischen Gebiet.
3.6. Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.
Das Olivenöl kann sowohl innerhalb als auch außerhalb des abgegrenzten geografischen Gebiets abgefüllt werden, sofern ein zuverlässiges System der Rückverfolgbarkeit besteht und das Olivenöl korrekt etikettiert wird.
Für den Einzelhandel wird das Öl in Behältern mit einem Fassungsvermögen von höchstens 5 Litern aus Glas, lebensmittelecht beschichtetem Metall, PET, glasierter Keramik oder einem anderen nach den geltenden Vorschriften zulässigen Material abgefüllt.
3.7. Besondere Vorschriften für die Etikettierung
Auf den Behältern muss zusätzlich zu den allgemein in den einschlägigen Vorschriften vorgesehenen Angaben zwingend der Name der Ursprungsbezeichnung „Oli de l’Empordà“ (in katalanischer Sprache) bzw. „Aceite de L’Empordà“ (in spanischer Sprache) in Verbindung mit dem Vermerk „Denominación de Origen Protegida“ angegeben sein.
4. Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets
Das geografische Gebiet umfasst die Anbauflächen in den achtundsechzig Gemeinden des Kreises Alt Empordà und in den sechsunddreißig Gemeinden des Kreises Baix Empordà, in fünf angrenzenden Gemeinden des Kreises Gironès (Viladasens, Sant Jordi Desvalls, Flaçà, Madremanya und Llagostera) und drei Gemeinden des Kreises Pla de l’Estany (Crespià, Esponellà und Vilademuls). Sie gehören alle zur Provinz Girona und liegen ganz im Norden der Autonomen Gemeinschaft Katalonien.
5. Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet
5.1. Besonderheit des geografischen Gebiets
Böden und Klima im abgegrenzten Gebiet sind von drei wesentlichen Faktoren geprägt:
— Böden: überwiegend leichte, nährstoffarme Böden, die sauer oder neutral reagieren;
— Temperatur: gemäßigte Temperatur durch den ausgleichenden Effekt des Meeres;
— Wind: der für das Gebiet typische Nordwind Tramontana.
Der Olivenanbau im Gebiet Empordà ist in den Gebieten mit nährstoffarmen Böden konzentriert, d. h. auf den niedrigen Anhöhen und Rumpfflächen zwischen den Ausläufern der Pyrenäen (Serra de l’Albera und Serra de Rodes) im Norden und dem Montgrí-Massiv und der Serra de les Gabarres im Süden. Es handelt sich meist um leichte, sauer oder neutral reagierende Böden mit Schiefer, Granitfelsen oder Gneis als Muttergestein, wie sie für die Ausläufer der Pyrenäen typisch sind.
Das Klima im Olivenanbaugebiet des Empordà wird nach Papadakis als mediterranes Seeklima und nach Thornthwaite als trocken-subhumid an der Küste und subhumid im Inneren eingestuft.
Die Temperaturen werden ebenso wie die Tagestemperaturamplitude durch den ausgleichenden Effekt des Meeres gemildert. Fröste können von Mitte November bis Ende März auftreten.
Der mittlere jährliche Niederschlag beträgt zwischen 550 mm an der nördlichen Küste und 850 mm in den Gebieten, die am weitestem in Landesinneren an den Ausläufern der Pyrenäen liegen. Diese Niederschläge sind unregelmäßig verteilt und konzentrieren sich auf die Monate September und Oktober.
Die Wasserbilanz zeigt, dass von Juni bis August eine für mediterrane Gebiete typische Sommerdürre auftritt.
Was die Windrichtung anbelangt, so ist Nordwind („La Tramontana“) vorherrschend.
Das ist ein stets trockener Wind, der manchmal sehr heftig sein kann und eines der prägenden Elemente des Klimas im Gebiet Empordà ist.
In den kalten Wintermonaten verringern diese Winde jedoch die Gefahr von starkem Frost, der die Olivenhaine schädigen würde, und ermöglichen deren Überleben in diesen Gebieten.
Im Sommer dominieren Brisen aus SO, die die Tagestemperaturen mildern und eine hohe relative Feuchtigkeit während dieser Zeit aufrechterhalten.
Das native Olivenöl extra des Gebiets Empordà steht in direkter Beziehung zur Geschichte, Tradition und Kultur des abgegrenzten Gebiets.
Aus historischen Quellen und archäologischen Ausgrabungen geht hervor, dass der Olivenanbau und die Erzeugung von Olivenöl seit mehr als 2 500 Jahren bekannt sind.
Olivenöl gab es immer neben anderen typisch mediterranen Erzeugnissen wie Wein, und beide Erzeugnisse waren für die regionale Wirtschaftsentwicklung von großer Bedeutung. Der Anbau wird von Kleinbauern betrieben, das Grundeigentum ist stark zersplittert und die Ölbereitung erfolgt zum Großteil durch Genossenschaften.
Es handelt sich um eine eminent soziale Bewirtschaftungsform, die bei der Pflege der Bäume und insbesondere bei der Ernte auf der Mitarbeit der Familienangehörigen beruht.
Die besonderen klimatischen Verhältnisse des Gebiets und die Arbeit vieler Generationen haben zur Herausbildung von drei heimischen Sorten geführt, die nur im geografischen Gebiet dieser g.U. angebaut werden: die wichtigste ist die „Argudell“, quantitativ weniger bedeutend sind die Sorten „Curivell“ und „Llei de Cadaqués“.
Zusätzlich wird seit mehr als 100 Jahren die Sorte Arbequina als traditionelle Sorte angebaut.
5.2. Besonderheit des Erzeugnisses
Der besondere Charakter dieses Öls ist auf den Anteil der heimischen Sorte „Argudell“ von mehr als 51 % zurückzuführen. Diese Sorte ist an die besonderen klimatischen Bedingungen und die Bodenbeschaffenheit im Gebiet Empordà besonders gut angepasst, was erklärt, warum sie trotz des Drucks anderer, sowohl katalanischer als auch französischer Sorten in diesem Gebiet die am meisten verbreitete Olivensorte ist. Tatsächlich ist sie eine sehr widerstandsfähige Sorte, die besonders gut an die nährstoffarmen Böden angepasst ist und die vorherrschenden starken Winde (Tramontana) verträgt; sie ist robust, hat eine geringe Blattdichte in der Krone und die Früchte sitzen fest an den Zweigen.
Auch genetisch (DNA-Marker) unterscheidet sich diese Sorte mit einem Übereinstimmungskoeffizienten von unter 0,30 (bei identischen Genotypen beträgt der Wert 1) deutlich von den übrigen katalanischen Sorten.
Hohe Stabilität: Aufgrund des hohen Gehalts an Antioxidantien (Polyphenole > 300 ppm) sind die Öle sehr stabil. Der Median im Rancimat-Test bei 120 °C beträgt 9 Stunden, wobei der Wert keinesfalls unter 6 Stunden liegen darf.
Die Stabilität dieser Öle ist auch auf den hohen Ölsäuregehalt von 67 % (mindestens 60 % und höchstens 75 %) bei einem Linolsäuregehalt von 13 % (mindestens 8 % und höchstens 18 %) und einem Palmitinsäuregehalt von 14 % (mindestens 11 % und höchstens 18 %) zurückzuführen. Da es sich um das am weitesten nördlich gelegene Olivenanbaugebiet der Iberischen Halbinsel handelt, würde der Anbau derselben Sorten in anderen Gebieten Spaniens Öle mit geringerem Ölsäuregehalt, aber höherem Linolsäuregehalt und geringerer Stabilität ergeben, da diese Faktoren in hohem Maße vom Breitengrad des Erzeugungsgebietes abhängen.
Typisches Flavour (nach dem IOC-T20-Schema für Öle mit g.U.) mit Aromen, die meist an frisch gemähtes Gras und/oder Nüsse erinnern, es können auch Aromen von exotischen Früchten, grünen Früchten oder Artischocken auftreten, ebenso ein Mandelgeschmack im Abgang. Die besonderen Merkmale des Gebiets begünstigen eine hohe Konzentration an Aromastoffen, die ein mittleres, manchmal sogar intensives, fruchtiges Olivenaroma (Intensitätswerte 4 bis 7) bewirken. Im Geschmack bewirkt die im Vergleich zu anderen Gebieten Kataloniens hohe Polyphenol-Konzentration eine mittlere Intensität der Attribute bitter und scharf (Intensitätswerte 3 bis 6), so dass nach der Definition der Verordnung (EG) Nr. 640/2008 die Ausgewogenheit im Verhältnis zur Intensität des Attributs fruchtig eindeutig gewahrt ist (der Unterschied zwischen dem Median des Attributs fruchtig und dem der Attribute bitter oder scharf ist kleiner als 2 Punkte).
5.3. Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) oder einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g.g.A.)
Wie zuvor beschrieben, hat die Verbindung von Geschichte, Anbautradition und Umweltfaktoren den Olivenanbau in diesen Gemeinden ermöglicht und eine ganz besondere Sortenstruktur hervorgebracht.
Tatsächlich war der Mensch bei der Sortenauslese stets bestrebt, Zuchtsorten zu entwickeln, die an die starken Winde und die besonders nährstoffarmen Böden in dem Gebiet angepasst waren. Diesbezüglich war „Argudell“ wegen ihres besseren Verhaltens unter diesen Bedingungen die eindeutig geeignetste Sorte. Später hat auch „Arbequina“ ihre gute Anpassung an die Umwelt bewiesen und gleichmäßigere Ernten erlaubt, ohne das Profil der Öle zu verändern, da sie im Charakter sehr zurückhaltend ist und nur in geringen Mengen verwendet wird.
Zudem ermöglichte der ausgleichende Einfluss des Mittelmeers den Anbau von Oliven in dieser Breite, in der die winterliche Kälte andernfalls die Olivenhaine schädigen würden und wo die Meeresbrisen ausreichend Feuchtigkeit für das Treiben und die Fruchtbildung zuführen. Auch die Temperaturkurve im Sommer begünstigt die Bildung von Fetten und die Synthese einfach ungesättigter Fettsäuren. Die starken trockenen Herbstwinde (Tramontana) schützen die Pflanzengesundheit und begünstigen eine korrekte Reifung, was zur guten Qualität der geernteten Früchte beiträgt. Und schließlich fördern auch die hier — im Gegensatz zu anderen Olivenanbaugebieten mit Lehm- und Kalkböden — vorherrschenden leichten, sauren oder neutralen Böden, deren Muttergestein meist Schiefer oder Granit ist, die Akkumulation von Polyphenolen in den Früchten.
All dies trägt zu einem Öl mit einer ganz besonderen Zusammensetzung und einem spezifischen sensorischen Profil bei.
Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation
(Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 (3))
http://www.gencat.cat/alimentacio/pliego-aceite-emporda
(1) ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.
(2) ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12. Ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012.
(3) Siehe Fußnote 2.