ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 358

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

57. Jahrgang
10. Oktober 2014


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Rat

2014/C 358/01

Beschluss des Rates vom 25. September 2014 zur Ernennung bzw. Ersetzung von Mitgliedern des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung

1

 

Europäische Kommission

2014/C 358/02

Euro-Wechselkurs

2

 

INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

2014/C 358/03

Angaben der Mitgliedstaaten zur Schließung von Fischereien

3

2014/C 358/04

Angaben der Mitgliedstaaten zur Schließung von Fischereien

3

2014/C 358/05

Angaben der Mitgliedstaaten zur Schließung von Fischereien

4

2014/C 358/06

Ethylalkoholbilanz EU-27 für das Jahr 2013 (Erstellt am 12. September 2014 gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 2336/2003)

5

2014/C 358/07

Mitteilung der französischen Regierung gemäß der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen (Amtliche Bekanntmachung zu den Anträgen auf eine Exklusivgenehmigung zum Aufsuchen flüssiger oder gasförmiger Kohlenwasserstoffe Permis du Pays Champenois und Permis de Broussy) ( 1 )

6

 

V   Bekanntmachungen

 

SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN

 

Europäische Kommission

2014/C 358/08

Veröffentlichung eines Eintragungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

8

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

 


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Rat

10.10.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 358/1


BESCHLUSS DES RATES

vom 25. September 2014

zur Ernennung bzw. Ersetzung von Mitgliedern des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung

2014/C 358/01

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates vom 10. Februar 1975 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, insbesondere auf Artikel 4 (1),

in Anbetracht der dem Rat von der Kommission in der Kategorie der Vertreter der Arbeitgeberverbände vorgelegten Kandidatur,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat mit seinem Beschluss vom 16. Juli 2012 (2) die Mitglieder des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für den Zeitraum vom 18. September 2012 bis zum 17. September 2015 ernannt.

(2)

Der Sitz eines Mitglieds des Verwaltungsrates des Zentrums in der Kategorie der Vertreter der Arbeitgeberverbände ist aufgrund des Rücktritts von Frau Dovilė BAŠKYTĖ frei geworden.

(3)

Das Mitglied im Verwaltungsrat des genannten Zentrums sollte für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 17. September 2015, ernannt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Einziger Artikel

Zum Mitglied des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung wird für die verbleibende Amtszeit bis zum 17. September 2015 die folgende Person ernannt:

VERTRETER DER ARBEITGEBERVERBÄNDE:

LITAUEN

Herr Aidas VAIČIULIS

Geschehen zu Brüssel am 25. September 2014.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

F. GUIDI


(1)  ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1.

(2)  ABl. C 228 vom 31.7.2012, S. 3.


Europäische Kommission

10.10.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 358/2


Euro-Wechselkurs (1)

9. Oktober 2014

2014/C 358/02

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,2763

JPY

Japanischer Yen

137,37

DKK

Dänische Krone

7,4435

GBP

Pfund Sterling

0,78750

SEK

Schwedische Krone

9,1262

CHF

Schweizer Franken

1,2107

ISK

Isländische Krone

 

NOK

Norwegische Krone

8,1910

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

27,470

HUF

Ungarischer Forint

306,27

LTL

Litauischer Litas

3,4528

PLN

Polnischer Zloty

4,1758

RON

Rumänischer Leu

4,4038

TRY

Türkische Lira

2,8836

AUD

Australischer Dollar

1,4408

CAD

Kanadischer Dollar

1,4180

HKD

Hongkong-Dollar

9,8991

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,6081

SGD

Singapur-Dollar

1,6185

KRW

Südkoreanischer Won

1 356,70

ZAR

Südafrikanischer Rand

14,0531

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

7,8269

HRK

Kroatische Kuna

7,6461

IDR

Indonesische Rupiah

15 525,58

MYR

Malaysischer Ringgit

4,1343

PHP

Philippinischer Peso

57,021

RUB

Russischer Rubel

50,9955

THB

Thailändischer Baht

41,342

BRL

Brasilianischer Real

3,0212

MXN

Mexikanischer Peso

17,0061

INR

Indische Rupie

77,8001


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

10.10.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 358/3


Angaben der Mitgliedstaaten zur Schließung von Fischereien

2014/C 358/03

Gemäß Artikel 35 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik (1) wurde beschlossen, die Fischerei wie nachstehend beschrieben zu schließen:

Datum und Uhrzeit der Schließung

13.9.2014

Laufzeit

13.9.2014-31.12.2014

Mitgliedstaat

Belgien

Bestand oder Bestandsgruppe

WHG/08.

Art

Wittling (Merlangius merlangus)

Gebiet

VIII

Typ des betreffenden Fischereifahrzeugs

Laufende Nummer

42/TQ43


(1)  ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 1.


10.10.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 358/3


Angaben der Mitgliedstaaten zur Schließung von Fischereien

2014/C 358/04

Gemäß Artikel 35 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik (1) wurde beschlossen, die Fischerei wie nachstehend beschrieben zu schließen:

Datum und Uhrzeit der Schließung

11.9.2014

Laufzeit

11.9.2014-31.12.2014

Mitgliedstaat

Vereinigtes Königreich

Bestand oder Bestandsgruppe

SOL/7FG.

Art

Seezunge (Solea solea)

Gebiet

VIIf und VIIg

Typ des betreffenden Fischereifahrzeugs

Laufende Nummer

41/TQ43


(1)  ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 1.


10.10.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 358/4


Angaben der Mitgliedstaaten zur Schließung von Fischereien

2014/C 358/05

Gemäß Artikel 35 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik (1) wurde beschlossen, die Fischerei wie nachstehend beschrieben zu schließen:

Datum und Uhrzeit der Schließung

13.9.2014

Laufzeit

13.9.2014-31.12.2014

Mitgliedstaat

Belgien

Bestand oder Bestandsgruppe

PLE/8/3411

Art

Scholle (Pleuronectes platessa)

Gebiet

VIII, IX und X; CECAF 34.1.1 (Unionsgewässer)

Typ des betreffenden Fischereifahrzeugs

Laufende Nummer

43/TQ43


(1)  ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 1.


10.10.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 358/5


Ethylalkoholbilanz EU-27 für das Jahr 2013

(Erstellt am 12. September 2014 gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 2336/2003 (1))

2014/C 358/06

 

Ethylalkoholbilanz EU-27 für das Jahr 2013

Erstellt am 12. September 2014 gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 2336/2003 (1)

Menge in Hektoliter reiner Alkohol (hl r.A.)

1.

Anfangsbestand

Landwirtschaftlicher Ursprung

14 035 597

Nicht landwirtschaftlicher Ursprung

2.

Erzeugung

Landwirtschaftlicher Ursprung

60 073 779

Nicht landwirtschaftlicher Ursprung

3.

Einfuhren (2)  (3)

7 348 868

Zollsatz 0 %

4 381 681

Ermäßigter Zollsatz

Zollsatz 100 %

2 967 187

4.

Gesamtmengen

81 458 244

5.

Ausfuhren

674 810

6.

Innergemeinschaftliche Verwendung

64 367 834

 

Landwirtschaftlicher Ursprung

Nicht landwirtschaftlicher Ursprung

Insgesamt

Lebensmittel

9 964 666

 

 

Industrie

5 850 135

 

 

Kraftstoff (3)

45 455 169

 

 

Sonstiges

3 097 864

 

 

 

Insgesamt

64 367 834

 

 

7.

Endbestand

Landwirtschaftlicher Ursprung

16 415 600

Nicht landwirtschaftlicher Ursprung


(1)  Verordnung (EG) Nr. 2336/2003 der Kommission vom 30. Dezember 2003 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 670/2003 des Rates mit besonderen Maßnahmen für den Markt für Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs (ABl. L 346 vom 31.12.2003, S. 19).

(2)  Nur Erzeugnisse der KN-Codes 2207 10, 2207 20, 2208 90 91 und 2208 90 99.

(3)  Ohne 4 Mio. hl r.A., die unter dem KN-Code 3824 90 97, und 1,5 Mio. hl r.A. von ETBE, die unter dem KN-Code 2909 19 10 eingeführt und für die Herstellung von Kraftstoff verwendet wurden.

Quellen: Mitteilungen der Mitgliedstaaten/Eurostat COMEXT.


10.10.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 358/6


Mitteilung der französischen Regierung gemäß der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen (1)

(Amtliche Bekanntmachung zu den Anträgen auf eine Exklusivgenehmigung zum Aufsuchen flüssiger oder gasförmiger Kohlenwasserstoffe „Permis du Pays Champenois“ und „Permis de Broussy“)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2014/C 358/07

Mit Schreiben vom 7. April 2014 hat das Unternehmen Perf’Energy SAS mit Sitz in 35, avenue d’Epremesnil, 78290 Croissy-sur-Seine (Frankreich), für eine Dauer von fünf Jahren eine als „Permis du Pays Champenois“ bezeichnete Exklusivgenehmigung zum Aufsuchen von flüssigen oder gasförmigen Kohlenwasserstoffen für eine Fläche von 338 km2 beantragt.

Mit Schreiben vom 12. September 2014 hat das Unternehmen Investaq Énergie SAS mit Sitz in 32, avenue Hoche, 75008 Paris (Frankreich), für eine Dauer von fünf Jahren eine als „Permis de Broussy“ bezeichnete Exklusivgenehmigung zum Aufsuchen von flüssigen oder gasförmigen Kohlenwasserstoffen für eine Fläche von 350 km2 beantragt.

Das Gebiet, auf das sich diese Genehmigungsanträge beziehen, die einen Teil des Départements Marne betreffen, gehört zu der Fläche, die begrenzt wird durch die Geradenabschnitte, die die nachstehend definierten Scheitelpunkte miteinander verbinden:

Scheitelpunkt

NTF, Meridian von Paris

RGF93, Meridian von Greenwich

Östliche Länge

Nördliche Breite

Östliche Länge

Nördliche Breite

A

1,52

54,30

3°42′16″

48°52′12″

B

1,70

54,30

3°52′00″

48°52′12″

C

1,70

54,20

3°52′00″

48°46′48″

D

2,00

54,20

4°08′12″

48°46′48″

E

2,00

54,21

4°08′12″

48°47′20″

F

1,97

54,21

4°06′35″

48°47′20″

G

1,97

54,23

4°06′35″

48°48′25″

H

1,83

54,23

3°59′01″

48°48′25″

I

1,83

54,27

3°59′01″

48°50′35″

J

2,00

54,27

4°08′12″

48°50′35″

K

2,00

54,30

4°08′12″

48°52′12″

L

1,80

54,30

3°57′24″

48°52′12″

M

1,80

54,10

3°57′24″

48°41′24″

N

1,68

54,10

3°50′55″

48°41′24″

O

1,68

54,13

3°50′55″

48°43′01″

P

1,64

54,13

3°48′45″

48°43′01″

Q

1,64

54,10

3°48′45″

48°41′24″

R

1,60

54,10

3°46′36″

48°41′24″

S

1,60

54,20

3°46′36″

48°46′48″

T

1,47

54,20

3°39′34″

48°46′48″

U

1,47

54,23

3°39′34″

48°48′25″

V

1,48

54,23

3°40′07″

48°48′25″

W

1,48

54,28

3°40′07″

48°51′07″

X

1,52

54,28

3°42′16″

48°51′07″

Das oben definierte Gebiet hat eine Fläche von ca. 350 km2.

Einreichung der Anträge und Kriterien für die Erteilung der Rechte

Erstantrag- und Gegenantragsteller müssen den Nachweis erbringen, dass sie die für die Erteilung der Rechte erforderlichen Bedingungen erfüllen, die in den Artikeln 4 und 5 des Dekrets Nr. 2006-648 vom 2. Juni 2006 über Schürfrechte und Rechte zur Untertagespeicherung (Journal officiel de la République française vom 3. Juni 2006) in seiner geänderten Fassung festgelegt sind.

Interessierte Unternehmen können innerhalb von 90 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung einen Gegenantrag vorlegen. Dabei sind die Modalitäten einzuhalten, die in der Bekanntmachung über die Erteilung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen in Frankreich im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 374 vom 30. Dezember 1994, S. 11, veröffentlicht und mit dem Dekret Nr. 2006-648 vom 2. Juni 2006 über Schürfrechte und Rechte zur Untertagespeicherung (Journal officiel de la République française vom 3. Juni 2006) in seiner geänderten Fassung festgelegt wurden.

Gegenanträge sind unter der nachfolgend angegebenen Anschrift an das Ministerium für Ökologie, nachhaltige Entwicklung und Energie (Ministère de l’écologie, du développement durable et de l’énergie) zu richten. Die Entscheidungen über den Erstantrag und die Gegenanträge ergehen innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Eingang des Erstantrags bei den französischen Behörden, d. h. bis spätestens 18. April 2016.

Bedingungen und Auflagen in Bezug auf den Geschäftsbetrieb und dessen Einstellung

Antragsteller werden auf die Artikel 79 und 79.1 des französischen Bergbaugesetzes („Code Minier“) sowie auf das Dekret Nr. 2006-649 vom 2. Juni 2006 über den Bergbau, die Untertagespeicherung und die Bergwerk- und Untertagespeicheraufsicht (Journal officiel de la République française vom 3. Juni 2006) in seiner geänderten Fassung verwiesen.

Weitere Auskünfte erteilt: Ministère de l’écologie, du développement durable et de l’énergie:

Direction générale de l’énergie et du climat — Direction de l’énergie

Bureau exploration et production des hydrocarbures

Tour Séquoïa

1 place Carpeaux

92800 Puteaux

FRANKREICH

Tel.: +33 140819527

Die oben genannten Rechtsvorschriften können auf folgender Webseite eingesehen werden: http://www.legifrance.gouv.fr


(1)  ABl. L 164 vom 30.6.1994, S. 3.


V Bekanntmachungen

SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN

Europäische Kommission

10.10.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 358/8


Veröffentlichung eines Eintragungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

2014/C 358/08

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag zu erheben.

EINZIGES DOKUMENT

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel  (2)

„OLI DE L’EMPORDÀ“/„ACEITE DE L’EMPORDÀ“

EG-Nr.: ES-PDO-0005-01161—23.9.2013

g.g.A. ( ) g.U. ( X )

1.   Name

„Oli de l’Empordà“/„Aceite de L’Empordà“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Spanien

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels

3.1.   Erzeugnisart

Klasse 1.5 — Öle und Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

3.2.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

Natives Olivenöl extra, das aus Oliven der Sorten „Argudell“, „Curivell“, „Llei de Cadaqués“ und „Arbequina“ durch mechanische Verfahren oder andere physikalische Methoden gewonnen wird, die zu keiner Beeinträchtigung des Öls führen, so dass der Geschmack, das Aroma und die Eigenschaften der Frucht erhalten bleiben.

Das Öl mit dieser g.U. wird aus den Oliven registrierter Olivenhaine der heimischen Sorten „Argudell“, „Curivell“ und „Llei de Cadaqués“ sowie der traditionellen Sorte „Arbequina“ hergestellt. Die Hauptbestandteile sind die Sorte „Argudell“, die einen Ölanteil von mindestens 51 % an der Sortenmischung haben muss, und die Sorte „Arbequina“, wobei das Öl dieser beiden Sorten zusammen mehr als 95 % der Mischung ausmachen muss.

Werden bei der Herstellung des Öls Oliven verschiedener Sorten gemischt, muss das Mischungsverhältnis auf der Grundlage des Ölertrags der verschiedenen beteiligten Olivenpartien berechnet werden.

Die Öle weisen folgende chemische Zusammensetzung auf:

Fettsäuren:

Ölsäure

67,0 % (mindestens 60 % und höchstens 75 %)

Linolsäure

13,0 % (mindestens 8 % und höchstens 18 %)

Palmitinsäure

14,0 % (mindestens 11 % und höchstens 18 %)

Stabilität (Rancimat-Test bei 120 °C)

Median 9 Stunden, mindestens aber 6 Stunden

Polyphenole insgesamt

Mehr als 300 ppm

Die Öle weisen die folgenden organoleptischen Eigenschaften auf:

Farbe: Strohgelb bis zu einem mehr oder weniger intensiven Grün.

Attribute

Bewertung

Median und Grenzwerte

Fehler

keine

0

Grün-fruchtiges Aroma

mittel oder mittel bis intensiv und grün

5,0 (mindestens 4 und höchstens 7), wobei mehr als die Hälfte der Prüfer die Note grün beim Attribut fruchtig feststellen

Bitter

mittel

4,0 (mindestens 3 und höchstens 6)

Scharf

mittel

4,0 (mindestens 3 und höchstens 6)

Ausgewogenheit

ausgewogen

Differenz zwischen fruchtig und bitter bzw. scharf < 2,0

Nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 640/2008 ergibt sich daher für die Öle mit der g.U. „Oli de l’Empordà“ bzw. „Aceite de L’Empordà“ das sensorische Profil „ausgewogene, grün-fruchtige Öle von mittlerer Intensität“. Im Geschmack weisen sie aufgrund des hohen Polyphenol-Gehalts mittlere Werte für die Attribute bitter und scharf auf, wobei die Begriffe mittel, ausgewogen und grün den in der genannten Verordnung festgelegten Parametern entsprechen.

Wenn man andere, sekundäre Merkmale aromatischer Art (nach dem Dokument IOC/T 20 des Internationalen Olivenölrats) berücksichtigt, ergibt sich das sensorische Profil „Öle mit Aromen, die meist an frisch gemähtes Gras oder an Nüsse erinnern, es können auch Aromen von exotischen Früchten, grünen Früchten oder Artischocken auftreten, ebenso ein Mandelgeschmack im Abgang“.

Durch den hohen Gehalt an Antioxidantien mit Polyphenol-Werten von über 300 ppm sind diese nativen Olivenöle extra von hoher Stabilität (im Rancimat-Test bei 120 °C beträgt der Median 9 Stunden, wobei der Wert keinesfalls unter 6 Stunden liegen darf).

Die genannten Merkmale der Öle mit der g.U. „Oli de l’Empordà“ oder „Aceite de L’Empordà“ ergeben sich direkt aus der Dominanz der wichtigsten Sorte „Argudell“. Diese Sorte ergibt nämlich grün-fruchtige Öle mit Gras- und Artischocken-Noten, die bitter und scharf im Geschmack sind; diese Attribute bleiben in Mischungen mit der geschmacksneutraleren und deutlich weniger bitteren und scharfen Sorte „Arbequina“ erhalten, so dass der sensorische Charakter stets von der Sorte „Argudell“ geprägt wird, und zwar umso intensiver, je höher deren Anteil in der gewonnenen natürlichen Mischung ist.

3.3.   Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

Der Rohstoff für die Herstellung des Olivenöls „Oli de l’Empordà“ oder „Aceite de L’Empordà“ sind Oliven der Sorten Argudell, Arbequina, Curivell und Llei de Cadaqués, die in dem in Punkt 4 beschriebenen geografischen Gebiet angebaut wurden.

3.4.   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs)

3.5.   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

Die Gewinnung der Oliven und die Herstellung der Erzeugnisse erfolgen ausschließlich in dem in Punkt 4 beschriebenen geografischen Gebiet.

3.6.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.

Das Olivenöl kann sowohl innerhalb als auch außerhalb des abgegrenzten geografischen Gebiets abgefüllt werden, sofern ein zuverlässiges System der Rückverfolgbarkeit besteht und das Olivenöl korrekt etikettiert wird.

Für den Einzelhandel wird das Öl in Behältern mit einem Fassungsvermögen von höchstens 5 Litern aus Glas, lebensmittelecht beschichtetem Metall, PET, glasierter Keramik oder einem anderen nach den geltenden Vorschriften zulässigen Material abgefüllt.

3.7.   Besondere Vorschriften für die Etikettierung

Auf den Behältern muss zusätzlich zu den allgemein in den einschlägigen Vorschriften vorgesehenen Angaben zwingend der Name der Ursprungsbezeichnung „Oli de l’Empordà“ (in katalanischer Sprache) bzw. „Aceite de L’Empordà“ (in spanischer Sprache) in Verbindung mit dem Vermerk „Denominación de Origen Protegida“ angegeben sein.

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Das geografische Gebiet umfasst die Anbauflächen in den achtundsechzig Gemeinden des Kreises Alt Empordà und in den sechsunddreißig Gemeinden des Kreises Baix Empordà, in fünf angrenzenden Gemeinden des Kreises Gironès (Viladasens, Sant Jordi Desvalls, Flaçà, Madremanya und Llagostera) und drei Gemeinden des Kreises Pla de l’Estany (Crespià, Esponellà und Vilademuls). Sie gehören alle zur Provinz Girona und liegen ganz im Norden der Autonomen Gemeinschaft Katalonien.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

5.1.   Besonderheit des geografischen Gebiets

Böden und Klima im abgegrenzten Gebiet sind von drei wesentlichen Faktoren geprägt:

—   Böden: überwiegend leichte, nährstoffarme Böden, die sauer oder neutral reagieren;

—   Temperatur: gemäßigte Temperatur durch den ausgleichenden Effekt des Meeres;

—   Wind: der für das Gebiet typische Nordwind Tramontana.

Der Olivenanbau im Gebiet Empordà ist in den Gebieten mit nährstoffarmen Böden konzentriert, d. h. auf den niedrigen Anhöhen und Rumpfflächen zwischen den Ausläufern der Pyrenäen (Serra de l’Albera und Serra de Rodes) im Norden und dem Montgrí-Massiv und der Serra de les Gabarres im Süden. Es handelt sich meist um leichte, sauer oder neutral reagierende Böden mit Schiefer, Granitfelsen oder Gneis als Muttergestein, wie sie für die Ausläufer der Pyrenäen typisch sind.

Das Klima im Olivenanbaugebiet des Empordà wird nach Papadakis als mediterranes Seeklima und nach Thornthwaite als trocken-subhumid an der Küste und subhumid im Inneren eingestuft.

Die Temperaturen werden ebenso wie die Tagestemperaturamplitude durch den ausgleichenden Effekt des Meeres gemildert. Fröste können von Mitte November bis Ende März auftreten.

Der mittlere jährliche Niederschlag beträgt zwischen 550 mm an der nördlichen Küste und 850 mm in den Gebieten, die am weitestem in Landesinneren an den Ausläufern der Pyrenäen liegen. Diese Niederschläge sind unregelmäßig verteilt und konzentrieren sich auf die Monate September und Oktober.

Die Wasserbilanz zeigt, dass von Juni bis August eine für mediterrane Gebiete typische Sommerdürre auftritt.

Was die Windrichtung anbelangt, so ist Nordwind („La Tramontana“) vorherrschend.

Das ist ein stets trockener Wind, der manchmal sehr heftig sein kann und eines der prägenden Elemente des Klimas im Gebiet Empordà ist.

In den kalten Wintermonaten verringern diese Winde jedoch die Gefahr von starkem Frost, der die Olivenhaine schädigen würde, und ermöglichen deren Überleben in diesen Gebieten.

Im Sommer dominieren Brisen aus SO, die die Tagestemperaturen mildern und eine hohe relative Feuchtigkeit während dieser Zeit aufrechterhalten.

Historische und menschliche Faktoren

Das native Olivenöl extra des Gebiets Empordà steht in direkter Beziehung zur Geschichte, Tradition und Kultur des abgegrenzten Gebiets.

Aus historischen Quellen und archäologischen Ausgrabungen geht hervor, dass der Olivenanbau und die Erzeugung von Olivenöl seit mehr als 2 500 Jahren bekannt sind.

Olivenöl gab es immer neben anderen typisch mediterranen Erzeugnissen wie Wein, und beide Erzeugnisse waren für die regionale Wirtschaftsentwicklung von großer Bedeutung. Der Anbau wird von Kleinbauern betrieben, das Grundeigentum ist stark zersplittert und die Ölbereitung erfolgt zum Großteil durch Genossenschaften.

Es handelt sich um eine eminent soziale Bewirtschaftungsform, die bei der Pflege der Bäume und insbesondere bei der Ernte auf der Mitarbeit der Familienangehörigen beruht.

Die besonderen klimatischen Verhältnisse des Gebiets und die Arbeit vieler Generationen haben zur Herausbildung von drei heimischen Sorten geführt, die nur im geografischen Gebiet dieser g.U. angebaut werden: die wichtigste ist die „Argudell“, quantitativ weniger bedeutend sind die Sorten „Curivell“ und „Llei de Cadaqués“.

Zusätzlich wird seit mehr als 100 Jahren die Sorte Arbequina als traditionelle Sorte angebaut.

5.2.   Besonderheit des Erzeugnisses

Der besondere Charakter dieses Öls ist auf den Anteil der heimischen Sorte „Argudell“ von mehr als 51 % zurückzuführen. Diese Sorte ist an die besonderen klimatischen Bedingungen und die Bodenbeschaffenheit im Gebiet Empordà besonders gut angepasst, was erklärt, warum sie trotz des Drucks anderer, sowohl katalanischer als auch französischer Sorten in diesem Gebiet die am meisten verbreitete Olivensorte ist. Tatsächlich ist sie eine sehr widerstandsfähige Sorte, die besonders gut an die nährstoffarmen Böden angepasst ist und die vorherrschenden starken Winde (Tramontana) verträgt; sie ist robust, hat eine geringe Blattdichte in der Krone und die Früchte sitzen fest an den Zweigen.

Auch genetisch (DNA-Marker) unterscheidet sich diese Sorte mit einem Übereinstimmungskoeffizienten von unter 0,30 (bei identischen Genotypen beträgt der Wert 1) deutlich von den übrigen katalanischen Sorten.

Hohe Stabilität: Aufgrund des hohen Gehalts an Antioxidantien (Polyphenole > 300 ppm) sind die Öle sehr stabil. Der Median im Rancimat-Test bei 120 °C beträgt 9 Stunden, wobei der Wert keinesfalls unter 6 Stunden liegen darf.

Die Stabilität dieser Öle ist auch auf den hohen Ölsäuregehalt von 67 % (mindestens 60 % und höchstens 75 %) bei einem Linolsäuregehalt von 13 % (mindestens 8 % und höchstens 18 %) und einem Palmitinsäuregehalt von 14 % (mindestens 11 % und höchstens 18 %) zurückzuführen. Da es sich um das am weitesten nördlich gelegene Olivenanbaugebiet der Iberischen Halbinsel handelt, würde der Anbau derselben Sorten in anderen Gebieten Spaniens Öle mit geringerem Ölsäuregehalt, aber höherem Linolsäuregehalt und geringerer Stabilität ergeben, da diese Faktoren in hohem Maße vom Breitengrad des Erzeugungsgebietes abhängen.

Typisches Flavour (nach dem IOC-T20-Schema für Öle mit g.U.) mit Aromen, die meist an frisch gemähtes Gras und/oder Nüsse erinnern, es können auch Aromen von exotischen Früchten, grünen Früchten oder Artischocken auftreten, ebenso ein Mandelgeschmack im Abgang. Die besonderen Merkmale des Gebiets begünstigen eine hohe Konzentration an Aromastoffen, die ein mittleres, manchmal sogar intensives, fruchtiges Olivenaroma (Intensitätswerte 4 bis 7) bewirken. Im Geschmack bewirkt die im Vergleich zu anderen Gebieten Kataloniens hohe Polyphenol-Konzentration eine mittlere Intensität der Attribute bitter und scharf (Intensitätswerte 3 bis 6), so dass nach der Definition der Verordnung (EG) Nr. 640/2008 die Ausgewogenheit im Verhältnis zur Intensität des Attributs fruchtig eindeutig gewahrt ist (der Unterschied zwischen dem Median des Attributs fruchtig und dem der Attribute bitter oder scharf ist kleiner als 2 Punkte).

5.3.   Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) oder einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g.g.A.)

Wie zuvor beschrieben, hat die Verbindung von Geschichte, Anbautradition und Umweltfaktoren den Olivenanbau in diesen Gemeinden ermöglicht und eine ganz besondere Sortenstruktur hervorgebracht.

Tatsächlich war der Mensch bei der Sortenauslese stets bestrebt, Zuchtsorten zu entwickeln, die an die starken Winde und die besonders nährstoffarmen Böden in dem Gebiet angepasst waren. Diesbezüglich war „Argudell“ wegen ihres besseren Verhaltens unter diesen Bedingungen die eindeutig geeignetste Sorte. Später hat auch „Arbequina“ ihre gute Anpassung an die Umwelt bewiesen und gleichmäßigere Ernten erlaubt, ohne das Profil der Öle zu verändern, da sie im Charakter sehr zurückhaltend ist und nur in geringen Mengen verwendet wird.

Zudem ermöglichte der ausgleichende Einfluss des Mittelmeers den Anbau von Oliven in dieser Breite, in der die winterliche Kälte andernfalls die Olivenhaine schädigen würden und wo die Meeresbrisen ausreichend Feuchtigkeit für das Treiben und die Fruchtbildung zuführen. Auch die Temperaturkurve im Sommer begünstigt die Bildung von Fetten und die Synthese einfach ungesättigter Fettsäuren. Die starken trockenen Herbstwinde (Tramontana) schützen die Pflanzengesundheit und begünstigen eine korrekte Reifung, was zur guten Qualität der geernteten Früchte beiträgt. Und schließlich fördern auch die hier — im Gegensatz zu anderen Olivenanbaugebieten mit Lehm- und Kalkböden — vorherrschenden leichten, sauren oder neutralen Böden, deren Muttergestein meist Schiefer oder Granit ist, die Akkumulation von Polyphenolen in den Früchten.

All dies trägt zu einem Öl mit einer ganz besonderen Zusammensetzung und einem spezifischen sensorischen Profil bei.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation

(Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 (3))

http://www.gencat.cat/alimentacio/pliego-aceite-emporda


(1)  ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.

(2)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12. Ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012.

(3)  Siehe Fußnote 2.