ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 323

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

57. Jahrgang
18. September 2014


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

2014/C 323/01

Hinweis für den leser

1

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Rechnungshof

2014/C 323/02

Jahresabschluss des europäischen rechnungshofs für das haushaltsjahr 2013

2

DE

 


18.9.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 323/1


HINWEIS FÜR DEN LESER

2014/C 323/01

Unbeschadet des Artikels 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, wonach der Rechnungshof mit der Prüfung der Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben der Union beauftragt ist, sowie des Artikels 319 des genannten Vertrags zur Erteilung der Entlastung lässt der Rechnungshof seit dem Abschluss des Haushaltsjahrs 1987 die Rechnungslegung über seine Haushaltsführung jährlich von einem unabhängigen Abschlussprüfer prüfen.

Die vom unabhängigen Abschlussprüfer des Rechnungshofs erstellten Berichte über den Jahresabschluss für die Haushaltsjahre 1987 bis 1991 wurden lediglich dem Vorsitzenden des Haushaltskontrollausschusses des Europäischen Parlaments übermittelt.

Gemäß dem Beschluss des Kollegiums des Rechnungshofs in seiner Sitzung vom 8. Juli 1993 werden die Berichte des unabhängigen Abschlussprüfers beginnend mit dem Bericht zum Haushaltsjahr 1992 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Für den Rechnungshof

Eduardo RUIZ GARCÍA

Generalsekretär des Europäischen Rechnungshofs


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Rechnungshof

18.9.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 323/2


JAHRESABSCHLUSS DES EUROPÄISCHEN RECHNUNGSHOFS FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2013

2014/C 323/02

INHALT

Bescheinigung des Jahresabschlusses

Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers

Jahresabschluss und Erläuterungen

Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2013

Übersicht über die finanziellen Ergebnisse

Cashflow-Übersicht

Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens

Rechnungslegungsgrundsätze und Erläuterungen zum Jahresabschluss

1.

Allgemeines

2.

Rechtsgrundlage und Rechnungsführungsvorschriften

3.

Erläuterungen zur Vermögensübersicht

4.

Erläuterungen zur Übersicht über die finanziellen Ergebnisse

5.

Sonstige wichtige Angaben

Haushaltsdaten zum Haushaltsjahr 2013

A.

Berechnung des Haushaltsergebnisses

B.

Abgleich zwischen wirtschaftlichem Ergebnis und Haushaltsergebnis

Unabhängiger Assurance-Bericht

BESCHEINIGUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Bescheinigung des Jahresabschlusses 2013 des Europäischen Rechnungshofs

Der Jahresabschluss des Europäischen Rechnungshofs für das Jahr 2013 wurde in Übereinstimmung mit Titel IX der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union, den vom Rechnungsführer der Kommission angenommenen Rechnungsführungsvorschriften und den von mir angenommenen Rechnungslegungsgrundsätzen und -methoden aufgestellt.

Ich erkenne meine Verantwortung für die Aufstellung und Darstellung des Jahresabschlusses des Europäischen Rechnungshofs gemäß Artikel 68 der Haushaltsordnung an.

Vom Anweisungsbefugten habe ich sämtliche Informationen erhalten, die für die Aufstellung des Abschlusses, der die Aktiva und Passiva des Europäischen Rechnungshofs und den Haushaltsvollzug aufzeigt, notwendig sind; die Zuverlässigkeit dieser Informationen wurde von diesem Anweisungsbefugten bestätigt.

Ich bescheinige hiermit, dass ich anhand dieser Informationen und auf der Grundlage der Prüfungen, die ich zur Abzeichnung des Abschlusses für erforderlich erachtet habe, hinreichende Sicherheit darüber erlangt habe, dass der Abschluss in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Europäischen Rechnungshofs vermittelt.

Luxemburg, den 28. Mai 2014

Isidoro RODRÍGUEZ DE LAS PARRAS

Rechnungsführer des Europäischen Rechnungshofs


BERICHT DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An das Management des

Europäischen Rechnungshofs

Wir haben den beigefügten Jahresabschluss des Europäischen Rechnungshofs geprüft. Dieser Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2013, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Cashflow-Übersicht und die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens für das zu diesem Stichtag endende Jahr sowie eine Zusammenfassung der wichtigen Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen (siehe Seiten 8 bis 17).

Verantwortung des Managements für die Aufstellung des Jahresabschlusses

Gemäß der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission vom 29. Oktober 2012 über die Anwendungsbestimmungen für die Haushaltsordnung kommt dem Management die Verantwortung für die Aufstellung und die sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses zu. Das Management übernimmt auch die Verantwortung für solche internen Kontrollen, die es als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Abschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist.

Verantwortung des Abschlussprüfers

Unsere Verantwortung besteht darin, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Prüfungsurteil zu diesem Jahresabschluss abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) für Luxemburg angenommenen International Standards on Auditing durchgeführt. Gemäß diesen Prüfungsgrundsätzen sind wir gehalten, die Standesregeln zu beachten und unsere Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben zu erlangen. Die Wahl der Prüfungshandlungen einschließlich der Bewertung des Risikos, dass der Jahresabschluss wesentliche — beabsichtigte oder unbeabsichtigte — falsche Darstellungen enthält, liegt im Ermessen des Abschlussprüfers. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Abschlussprüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle relevante interne Kontrollsystem, sodass er die im gegebenen Fall erforderlichen Prüfungshandlungen bestimmen kann, ohne jedoch zu einem Urteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der geprüften Stelle gelangen zu wollen. Die Prüfung umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der vom Management vorgenommenen geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses.

Nach unserer Auffassung liefern die im Zuge unserer Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und geeignete Grundlage für unser Prüfungsurteil.

Prüfungsurteil

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Europäischen Rechnungshofs zum 31. Dezember 2013, seiner Ertragslage und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission vom 29. Oktober 2012 über die Anwendungsbestimmungen für die Haushaltsordnung.

Luxemburg, den 28. Mai 2014

PricewaterhouseCoopers, Société coopérative

Vertreten durch

Pierre KRIER


JAHRESABSCHLUSS UND ERLÄUTERUNGEN

Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2013

(Euro)

 

Erläuterung

31. Dezember 2013

31. Dezember 2012

Anlagevermögen

 

 

 

Immaterielle Anlagewerte

3.1.

4 1 48  978

2 2 71  343

Sachanlagen

3.2.

9 5 6 10  315

9 5 4 37  237

Forderungen

 

25

25

 

 

9 9 7 59  318

9 7 7 08  605

Umlaufvermögen

 

 

 

Forderungen

3.3.

3 89  149

1 5 87  108

Barmittel und Barmitteläquivalente

3.4.

1 2 4 79  808

2 3 6 25  043

 

 

1 2 8 68  957

2 5 2 12  151

Gesamtvermögen

 

11 2 6 28  275

12 2 9 20  756

Langfristige Verbindlichkeiten

 

 

 

Sozialleistungen für Bedienstete

3.5.

6 6 3 74  932

5 8 9 35  308

Sonstige Verbindlichkeiten

3.6.

1 75  000

1 75  000

 

 

6 6 5 49  932

5 9 1 10  308

Kurzfristige Verbindlichkeiten

 

 

 

Rückstellungen

3.7.

1 0 52  207

3 0 66  916

Verbindlichkeiten

3.8.

1 4 2 80  819

2 3 7 02  306

 

 

1 5 3 33  026

2 6 7 69  222

Gesamtverbindlichkeiten

 

8 1 8 82  958

8 5 8 79  530

Nettovermögen

 

3 0 7 45  317

3 7 0 41  227

Kumulierter Überschuss/Verlust

 

3 7 0 41  226

3 9 4 60  724

Ergebnisrechnung des Jahres

 

(6 2 95  909)

(2 4 19  498)

Nettovermögen

 

3 0 7 45  317

3 7 0 41  226

Die Erläuterungen sind wesentlicher Bestandteil dieses Jahresabschlusses.

Übersicht über die finanziellen Ergebnisse

(Euro)

 

Erläuterung

2013

2012

Mittelüberweisungen der Kommission zugunsten anderer Organe

4.1.

11 2 8 00  000

11 7 7 95  049

Ertrag aus der Verwaltungstätigkeit

4.2.

1 7 3 09  843

1 9 3 04  343

Sonstige operative Erträge

4.3.

30  268

45  439

Operative Erträge insgesamt

4.4

13 0 1 40  111

13 7 1 44  831

Personalaufwand

4.5.

(9 9 3 47  366)

(10 3 4 41  065)

Sachaufwand

3.1. — 3.2. & 4.6.

(5 9 88  272)

(3 3 51  126)

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

4.7.

(1 9 7 88  770)

(2 3 5 43  939)

Operative Ausgaben

4.8.

(12  695)

(18  586)

Operative Ausgaben insgesamt

 

(12 5 1 37  103)

(13 0 3 54  716)

Überschuss/(Verlust) aus nicht operativen Tätigkeiten

 

5 0 03  008

6 7 90  115

Finanzerträge

4.9.

646

59  336

Finanzaufwendungen

4.10.

(20  020)

(20  025)

Entwicklung der Versorgungsleistungen (- Aufwendungen, + Erträge)

3.5. & 4.11.

(1 1 2 79  543)

(9 2 48  924)

Überschuss/(Verlust) aus nicht operativen Tätigkeiten

 

(1 1 2 98  917)

(9 2 09  613)

Ergebnisrechnung des Jahres

 

(6 2 95  909)

(2 4 19  498)

Die Erläuterungen sind wesentlicher Bestandteil dieses Jahresabschlusses.

Cashflow-Übersicht

(Euro)

 

2013

2012

Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres

(6 2 95  909)

(2 4 19  498)

Operative Tätigkeiten — Anpassungen

 

 

Amortisation

1 97  753

2 09  828

Abschreibung

5 7 61  980

3 1 39  253

Zugang/(Abgang) von Rückstellungen

(2 0 14  710)

2 1 68  917

Zugang/(Abgang) von Forderungen

1 1 97  959

(1 1 63  164)

 

 

 

Zugang/(Abgang) von Verbindlichkeiten

(9 4 21  487)

1 2 8 43  333

 

 

 

Nettocashflow aus operativen Tätigkeiten

(1 0 5 74  414)

1 4 7 78  669

Cashflow aus Investitionstätigkeiten

 

 

Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Anlagewerten (-)

(8 0 38  985)

(4 4 5 35  664)

Erlöse aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Anlagewerten (+)

28  540

2  043

Nettocashflow aus Investitionstätigkeiten

(8 0 10  445)

(4 4 5 33  621)

Zugang/(Abgang) von Sozialleistungen für Bedienstete

7 4 39  624

5 2 70  865

Nettozuwachs/(Rückgang) von Barmitteln und Barmitteläquivalenten

(1 1 1 45  235)

(2 4 4 84  087)

Barmittel und Barmitteläquivalente zu Beginn des Jahres

2 3 6 25  043

4 8 1 09  130

Barmittel und Barmitteläquivalente am Ende des Jahres

1 2 4 79  808

2 3 6 25  043

Die Erläuterungen sind wesentlicher Bestandteil dieses Jahresabschlusses.

Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens

(Euro)

Nettovermögen

2013

2012

Stand zu Beginn des Jahres

3 7 0 41  226

3 9 4 60  724

Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres

(6 2 95  909)

(2 4 19  498)

Stand am Ende des Jahres

3 0 7 45  317

3 7 0 41  226

Die Erläuterungen sind wesentlicher Bestandteil dieses Jahresabschlusses.

Rechnungslegungsgrundsätze und Erläuterungen zum Jahresabschluss

1.    Allgemeines

Der Europäische Rechnungshof (nachstehend „Hof“) wurde am 22. Juli 1975 durch den Vertrag von Brüssel errichtet und nahm seine Tätigkeit im Oktober 1977 mit Sitz in Luxemburg auf.

Auftrag des Europäischen Rechnungshofs

Der Europäische Rechnungshof ist gemäß dem Vertrag für die Prüfung der EU-Finanzen zuständig. Als externer Prüfer der EU trägt er zur Verbesserung des EU-Finanzmanagements bei und fungiert zugleich als unabhängiger Hüter der finanziellen Interessen der Unionsbürger.

Der Hof führt Prüfungen durch, um die Erhebung und Verwendung der EU-Finanzmittel zu beurteilen. Er prüft, ob die Finanzoperationen richtig erfasst und ausgewiesen, rechtmäßig und ordnungsgemäß ausgeführt und im Sinne eines sparsamen, wirtschaftlichen und wirksamen Mitteleinsatzes verwaltet wurden. Der Hof macht die Ergebnisse seiner Arbeit durch die Veröffentlichung klar formulierter, relevanter und objektiver Berichte bekannt. Ferner nimmt er zu Fragen des EU-Finanzmanagements Stellung.

Durch seine Arbeit fördert der Hof Rechenschaftspflicht und Transparenz. Außerdem unterstützt er das Europäische Parlament und den Rat bei der Überwachung der Ausführung des EU-Haushaltsplans, insbesondere im Rahmen des Entlastungsverfahrens. Der Hof ist bestrebt, effizient zu arbeiten und Entwicklungen im Bereich der Prüfung im öffentlichen Sektor und der öffentlichen Verwaltung wegbereitend mitzugestalten.

Das Haushaltsjahr des Hofes beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.

2.    Rechtsgrundlage und Rechnungsführungsvorschriften

2.1.   Grundlage für die Darstellung

Maßgeblich für die Aufstellung des Jahresabschlusses des Hofes sind die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (1) und die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission (2) über die Anwendungsbestimmungen für die Haushaltsverordnung.

2.2.   Rechnungslegungsgrundsätze

Gemäß Artikel 144 der Haushaltsordnung enthält der Jahresabschluss Informationen, einschließlich Informationen zu den Verfahren der Rechnungsführung, in einer Art und Weise, die sicherstellt, dass sie stichhaltig, zuverlässig, vergleichbar und verständlich sind. Die Haushaltsbuchführung erfolgt im Einklang mit den in der Haushaltsordnung festgelegten Haushaltsgrundsätzen. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Einnahmen- und Ausgabenvorgänge.

Der Jahresabschluss wird im Einklang mit den Rechnungsführungsvorschriften der Europäischen Union (EU-Rechnungsführungsvorschriften) erstellt, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor beruhen. Diese Vorschriften werden vom Rechnungsführer der Kommission nach Stellungnahme der anderen Organe angenommen.

2.3.   Bewertung der Fremdwährungsbestände und -transaktionen

Fremdwährungstransaktionen werden zu dem am Tag der jeweiligen Transaktion geltenden Kurs in Euro umgerechnet.

Fremdwährungsgewinne und -verluste aus der Abrechnung von Fremdwährungstransaktionen und der Umrechnung von monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen zu den Kursen am Jahresende sind in der Übersicht über die finanziellen Ergebnisse ausgewiesen.

Die Jahresendstände der monetären Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden anhand der am 31. Dezember geltenden Kurse in Euro umgerechnet.

2.4.   Immaterielle Anlagewerte

Durch Kauf erworbene Computer-Softwarelizenzen werden nach dem Anschaffungswertprinzip abzüglich der kumulierten Amortisation und der Wertminderungsverluste ausgewiesen. Die Abschreibung dieser Anlagen erfolgt linear über eine Dauer von vier Jahren. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, wenn die maßgeblichen Kriterien der EU-Rechnungsführungsvorschriften erfüllt sind. Zu den aktivierbaren Kosten gehören alle unmittelbar zurechenbaren Kosten, die notwendigerweise für die Erzeugung, Herstellung und Vorbereitung des Vermögenswerts entstehen, damit dieser in der von den Entscheidungsträgern vorgesehenen Weise arbeiten kann. Kosten im Zusammenhang mit Forschungstätigkeiten sowie nicht aktivierte Entwicklungskosten und Wartungskosten werden nach Anfall als Aufwand angesetzt.

2.5.   Sachanlagen

Alle Sachanlagen werden nach dem Anschaffungswertprinzip abzüglich der kumulierten Abschreibung und der Wertminderungsverluste ausgewiesen. Zu den Anschaffungskosten werden jene Ausgaben hinzugerechnet, die direkt mit dem Erwerb oder dem Bau der einzelnen Anlagen in Zusammenhang stehen.

Folgekosten sind im Buchwert der betreffenden Position enthalten oder werden als gesonderte Position ausgewiesen, wenn künftige wirtschaftliche Vorteile oder das mit dem Posten verbundene Nutzungspotenzial voraussichtlich dem Hof zugutekommen und die Kosten verlässlich ermittelt werden können. Kosten für Reparaturen und Wartungsarbeiten werden in der Übersicht über die finanziellen Ergebnisse in der Rechnungsperiode ihres Anfalls als Aufwand verbucht. Da der Hof für den Erwerb von Sachanlagen keinen Kredit aufnimmt, fallen beim Erwerb auch keine durch eine Kreditaufnahme bedingten Finanzierungskosten an.

Grundstücke und Kunstwerke werden nicht abgeschrieben, da davon ausgegangen wird, dass ihre Nutzungsdauer unbegrenzt ist. Anlagen im Bau werden nicht abgeschrieben, da diese Anlagen noch nicht zur Verfügung stehen. Die Abschreibung sonstiger Anlagen erfolgt linear, sodass ihre Kosten dem jeweiligen Restwert über die geschätzte Nutzungsdauer wie folgt zugeordnet werden:

Gebäude

25 Jahre oder geschätzte Nutzungsdauer

Technische Anlagen, Maschinen und Geräte

4, 8 Jahre

Mobiliar und Fuhrpark

4, 8, 10 Jahre

Computer-Hardware

4 Jahre

Spezifische Einrichtungsgegenstände in gemieteten Gebäuden

Mietdauer

Sonstige Installationen

4, 6, 8 Jahre

2.6.   Sozialleistungen für Bedienstete

Die Sozialleistungen für Bedienstete entsprechen den künftigen Versorgungsansprüchen der Mitglieder des Hofes. Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2290/77 des Rates vom 18. Oktober 1977 über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Rechnungshofes (3) werden die Versorgungsleistungen aus dem Haushalt der Union gezahlt. Die Mitgliedstaaten gewährleisten die Zahlung dieser Leistungen gemeinsam.

Die Verbindlichkeit für diese künftigen Versorgungsleistungen wird im Einklang mit der EU-Rechnungsführungsvorschrift Nr. 12 „Sozialleistungen für Bedienstete“ erfasst und ausgewiesen. Die für die Berechnung dieser Verbindlichkeit zugrunde gelegten Methoden tragen den besonderen Merkmalen der Versorgungsregelung laut IPSAS 25 Rechnung.

Maßgeblich für die versicherungsmathematischen Verpflichtungen sind die Kontinuität des Versorgungssystems und die Zusage von Leistungen bezogen auf das geschätzte Gesamtberufsleben der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller voraussichtlichen Gehaltserhöhungen. Die versicherungsmathematische Bewertung dieser Verpflichtungen erfolgt anhand des Anwartschafts-Barwertverfahrens (projected unit credit method).

Die Verbindlichkeit verringert sich um den geschätzten Betrag der Steuern, die auf die künftigen Versorgungsleistungszahlungen Anwendung finden, da diese Steuern dem EU-Haushalt wieder als Einnahmen zugeführt werden.

Die Verbindlichkeit für die Versorgungsleistungen wird jedes Jahr zum Berichterstattungszeitpunkt neu berechnet. In der Übersicht über die finanziellen Ergebnisse bestehen die Ausgaben für Versorgungsleistungen des Jahres aus den während des Jahres gezahlten Versorgungsleistungen und der Anpassung der Versorgungsverpflichtungen zum Jahresende, beides abzüglich Steuern. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden in der „Übersicht über die finanziellen Ergebnisse“ ausgewiesen.

Was potenzielles „Planvermögen“ angeht, so verfügt der Hof derzeit über kein Vermögen, das dazu bestimmt ist, Versorgungsverpflichtungen zu finanzieren.

2.7.   Rückstellungen

Rückstellungen werden erfasst, wenn für den Hof infolge vergangener Ereignisse eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden muss, dass zu ihrer Erfüllung Mittel fließen werden, und wenn der Betrag zuverlässig geschätzt werden kann. Für künftige operative Verluste werden keine Rückstellungen ausgewiesen. Die Höhe der Rückstellungen entspricht den geschätzten Ausgaben, die voraussichtlich zur Befriedigung der jeweiligen Verpflichtung zum Berichterstattungszeitpunkt getätigt werden müssen.

2.8.   Erfassung der Ausgaben

Nach den Rechnungsführungsvorschriften der Europäischen Union werden Transaktionen und Ereignisse in den Jahresabschlüssen in jener Periode erfasst, auf die sie sich beziehen. Am Ende der Rechnungsführungsperiode werden antizipative Passiva auf der Grundlage eines Betrags erfasst, der der geschätzten Höhe der für die Periode anfallenden Transferverpflichtung entspricht. Die Berechnung antizipativer Passiva erfolgt gemäß detaillierten operationellen und praktischen Leitlinien, um sicherzustellen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der finanziellen Lage vermittelt.

3.    Erläuterungen zur Vermögensübersicht

ANLAGEVERMÖGEN

3.1.   Immaterielle Anlagewerte

Die Bewegungen der immateriellen Anlagewerte im Haushaltsjahr 2013 stellen sich wie folgt dar:

(Euro)

 

Bruttobuchwert zum

1. Januar 2013

Zugänge

Bruttobuchwert zum

31. Dezember 2013

Kumulierte Amortisation und Wertminderung zum

31. Dezember 2013

Nettobuchwert zum

31. Dezember 2013

Computer-Software

1 4 03  346

1 49  047

1 5 52  393

(1 2 64  183)

2 88  210

Immaterielle Anlagewerte in Entwicklung

1 9 34  427

1 9 26  341

3 8 60  768

 

3 8 60  768

Insgesamt

3 3 37  773

2 0 75  388

5 4 13  161

(1 2 64  183)

4 1 48  978

Im Jahr 2013 wurden keine Kosten im Zusammenhang mit Forschungstätigkeiten erfasst.

3.2.   Sachanlagen

Die Bewegungen der Sachanlagen im Haushaltsjahr 2013 stellen sich wie folgt dar:

(Euro)

 

Bruttobuchwert zum

1. Januar 2013

Zugänge

Abgänge

Transfer

Bruttobuchwert zum

31. Dezember 2013

Kumulierte Amortisation und Wertminderung zum

31. Dezember 2013

Nettobuchwert zum

31. Dezember 2013

Land

7 76  631

 

 

 

7 76  631

 

7 76  631

Gebäude

12 2 8 59  988

6  658

 

 

12 2 8 66  646

(3 7 1 78  783)

8 5 6 87  863

Betriebs- und Geschäftsausstattung

6 52  847

1 05  224

(5  368)

 

7 52  703

(3 38  700)

4 14  003

Computer-Hardware

4 7 30  767

1 2 39  504

(1 1 71  654)

 

4 7 98  617

(3 2 06  316)

1 5 92  301

Mobiliar und Fuhrpark

4 4 46  526

3 98  659

(2 59  961)

 

4 5 85  224

(1 6 90  621)

2 8 94  603

Sonstige Installationen

1 8 91  828

68  569

(1 42  385)

 

1 8 18  012

(1 7 22  180)

95  832

Anlagen im Bau

4  099

4 1 44  983

 

4 1 49  082

 

4 1 49  082

Insgesamt

13 5 3 62  686

5 9 63  597

(1 5 79  368)

13 9 7 46  915

(4 4 1 36  600)

9 5 6 10  315

UMLAUFVERMÖGEN

3.3.   Forderungen

(Euro)

 

31. Dezember 2013

31. Dezember 2012

Kurzfristige Forderungen aufgrund der Übertragung nationaler Ruhegehaltsansprüche durch Bedienstete

2  768

2  030

Verschiedene Forderungen hauptsächlich im Zusammenhang mit Vorauszahlungen auf Gehälter und Dienstreisekosten

1 89  485

2 00  942

Transitorische Aktiva für Gebäudemieten und IT-Verträge

1 95  197

1 3 82  757

Forderungen gegenüber EU-Einrichtungen

1  699

1  379

Insgesamt

3 89  149

1 5 87  108

3.4.   Barmittel und Barmitteläquivalente

(Euro)

 

31. Dezember 2013

31. Dezember 2012

Kasse

1  000

1  000

Girokonto

3 32  783

2 6 27  191

Treuhandkonto

1 2 1 46  025

2 0 9 96  852

Insgesamt

1 2 4 79  808

2 3 6 25  043

Am 27. Januar 2010 eröffnete der Europäische Rechnungshof ein Treuhandkonto bei der Banque et Caisse d’épargne de l’Etat, Luxembourg. Dieses Treuhandkonto gestattet es dem Hof, die von der Haushaltsbehörde bewilligten Haushaltsmittel für das K3-Bauprojekt zu verwalten (siehe Erläuterung 5.3).

Das Treuhandkonto wird vom Hof lediglich unter bestimmten im Vertrag mit der Banque et Caisse d’épargne de l’Etat, Luxembourg festgelegten Bedingungen in Anspruch genommen.

Ausschließlicher Empfänger der Zahlungen zulasten dieses Treuhandkontos ist das speziell zu diesem Zweck eingerichtete Bankkonto des mit der Projektleitung betrauten Konsortiums. Dieses Konto wird vom Projektleiter ausschließlich zur Begleichung der Rechnungen der Bauunternehmen genutzt.

LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN

3.5.   Sozialleistungen für Bedienstete

Bei der Berechnung der Verbindlichkeit wird Eurostat im Hinblick auf die methodische Durchführung und die Definition der entsprechenden versicherungsmathematischen Annahmen von einem qualifizierten unabhängigen Sachverständigen unterstützt.

Die Verbindlichkeit für die Zahlung künftiger Versorgungsleistungen ist abzüglich der Steuern, die von den künftigen Versorgungsleistungszahlungen einbehalten werden (siehe Erläuterung 2.6).

(Euro)

 

31. Dezember 2013

31. Dezember 2012

Bruttobetrag

8 1 9 44  360

7 2 8 04  580

Steuersatz (%) (4)

19,00 %

19,05 %

Steuern

1 5 5 69  428

1 3 8 69  273

Betrag abzüglich Steuern

6 6 3 74  932

5 8 9 35  308

Veränderungen bei den Nettoversorgungsverpflichtungen der Mitglieder

7 4 39  624

5 2 70  865

Bei dem für die Mitglieder geltenden Versorgungsplan handelt es sich um einen leistungsorientierten Plan. Die entsprechende Leistungszusage umfasst:

Übergangsgeld (zahlbar am Ende der Amtszeit für die Dauer von drei Jahren),

Ruhegehalt,

Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit und Invalidengeld,

Hinterbliebenenversorgung (zahlbar nach dem Tod des Mitglieds unabhängig davon, ob der Tod während oder vor dem Ruhestand eingetreten ist).

Diese Verbindlichkeit ist für folgende Kategorien von Begünstigten zu berechnen:

amtierende Mitglieder,

ehemalige Mitglieder mit Übergangsgeld,

ehemalige Mitglieder nach dem Übergangszeitraum (später auszuzahlendes Ruhegehalt),

Mitglieder im Ruhestand,

voll dienstunfähig,

zeitweilig dienstunfähig,

überlebende Ehegatten,

Waisen.

Bei der Bewertung der Versorgungsverpflichtungen sind variable Größen zu berücksichtigen, die mit wirtschaftlichen und demografischen Aspekten verknüpft sind. Die wichtigsten versicherungsmathematischen Annahmen sind folgende:

Versicherungsmathematische Annahme

31. Dezember 2012

31. Dezember 2013

Durchschnittlicher Altersunterschied zwischen verheirateten Männern und Frauen

3 Jahre

3 Jahre

Wahrscheinlichkeit, verheiratet zu sein (bei Männern)

89 %

81 %

Wahrscheinlichkeit, verheiratet zu sein (bei Frauen)

24 %

49 %

Personenstand

Stand zum Zeitpunkt der Bewertung

Stand zum Zeitpunkt der Bewertung

Koeffizient für das Ruhegehalt von Waisen und geschiedenen Ehegatten

0 %

0 %

Angenommenes Ruhestandseintrittsalter

65

65

Erwartete Inflationsrate über die Laufzeit des Versorgungsplans

1,7 %

1,5 %

Nominaler Abzinsungssatz

3,3 %

3,3 %

Realer Abzinsungssatz

1,6 %

1,8 %

Allgemeine Gehaltsentwicklung

0,0 %

- 0,1 %

Allgemeine Neubewertung des Ruhegehalts

0,0 %

- 0,1 %

Individuelle Gehaltsprogression

Keine (außer bei Neueinstellung)

Keine (außer bei Neueinstellung)

Sterbetafel für gesunde Menschen

ICSLT1 2008 (5)

ICSLT1 2013 (5)

Sterbetafel für Dienstunfähige

Rate entspricht der eines gesunden jeweils drei Jahre älteren Menschen

Rate entspricht der eines gesunden jeweils drei Jahre älteren Menschen

3.6.   Sonstige Verbindlichkeiten

Es ist vertraglich vorgesehen, dass bei Ablauf des Mietvertrags für das K9-Gebäude der Betrag von 1 75  000 Euro fällig wird.

KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN

3.7.   Rückstellungen

Am 11. Januar 2012 beschloss die Kommission, vor dem Gerichtshof gegen den Rat Klage zu erheben, weil dieser die jährliche Anpassung der Gehälter der EU-Bediensteten für 2011 nicht genehmigt hatte. In seinem Urteil vom 19. November 2013 (Rechtssache C-63/12) ist der Gerichtshof zu dem Schluss gelangt, dass die Kommission einen neuen Vorschlag für die Anpassung der Gehälter für 2011 vorlegen muss. Am 14. April 2014 billigte der Rat den Standpunkt des Europäischen Parlaments zu den Verordnungsentwürfen, wonach sich die jährliche Anpassung der Gehälter und Versorgungsbezüge der EU-Bediensteten auf 0 % für 2011 bzw. auf 0,8 % für 2012 beläuft (zahlbar ab dem 1. Juli 2012).

Infolge dieses Beschlusses wurde eine kurzfristige Rückstellung für die ausstehenden Gehaltszahlungen von 0,8 % abzüglich der Steuern und des Ruhegehaltseinbehalts verbucht.

3.8.   Verbindlichkeiten

(Euro)

 

31. Dezember 2013

31. Dezember 2012

Kurzfristige Verbindlichkeiten

14  393

4 45  830

Sonstige Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Gehältern und Personal

(10  212)

3 44  427

Antizipative Passiva

1 4 1 07  180

2 2 8 64  727

Abrechnungsverbindlichkeiten gegenüber konsolidierten EU-Einrichtungen, hauptsächlich Rat und Europäisches Parlament

1 69  458

47  322

Insgesamt

1 4 2 80  819

2 3 7 02  306

4.    Erläuterungen zur Übersicht über die finanziellen Ergebnisse

4.1.

„Mittelüberweisungen der Kommission zugunsten anderer Organe“: Dieser Posten entspricht dem monatlichen Mittelabruf des Hofes bei der Kommission zur Aufstockung seines Bankkontos.

4.2.

„Ertrag aus der Verwaltungstätigkeit“: Dieser Posten besteht hauptsächlich aus Abzügen von den an die Mitglieder und das Personal geleisteten Gehaltszahlungen in Form von Steuern und Sozialbeiträgen.

4.3.

„Sonstige operative Erträge“ entstehen u. a. durch Wechselkursgewinne.

4.4.

Die Erträge aus Transaktionen mit zurechenbarer und ohne zurechenbare Gegenleistung stellen sich wie folgt dar:

(Euro)

 

2013

2012

Erträge aus Transaktionen mit zurechenbarer Gegenleistung

22  378

41  910

Ertrage aus Transaktionen ohne zurechenbare Gegenleistung

13 0 1 17  733

13 7 1 02  921

Erträge insgesamt

13 0 1 40  111

13 7 1 44  831

4.5.

„Personalaufwand“ umfasst die Bezüge der Mitglieder, des Statutpersonals sowie der Vertrags- und Zeitarbeitskräfte. Die Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder und die Steuern in Bezug auf die Ruhegehälter und Übergangsgelder der Mitglieder sind ebenfalls Teil des Postens „Entwicklung der Versorgungsleistungen“ (siehe Erläuterung 4.11).

4.6.

Der „Sachaufwand“ besteht aus der Abschreibung/Amortisation der Sachanlagen und der immateriellen Anlagewerte.

4.7.

Die umfangreichsten Posten unter „Sonstige Verwaltungsaufwendungen“ waren:

Gebäudemieten und damit verbundene Aufwendungen,

IT und Telekommunikation,

Dienstreisekosten,

Reinigungs- und Sicherheitsdienste.

4.8.

„Operative Ausgaben“ entstehen u. a. durch Wechselkursverluste.

4.9.

„Finanzerträge“ entsprechen den Bankzinsen zugunsten des Girokontos und des Treuhandkontos des Hofes.

4.10.

„Finanzaufwendungen“ entsprechen den Bankgebühren zulasten des Girokontos und des Treuhandkontos des Hofes.

4.11.

Der Posten „Entwicklung der Versorgungsleistungen“ umfasst alle Aufwendungen in Verbindung mit den Versorgungsleistungen zugunsten der Mitglieder des Hofes. Hierzu gehören die im Verlauf des Jahres gezahlten Ruhegehälter und Übergangsgelder sowie die am Jahresende vorzunehmende Anpassung der Verbindlichkeit für sämtliche künftigen Versorgungsleistungen, was den Unterschied zwischen den beiden Jahren erklärt.

(Euro)

 

2013

2012

Veränderung bei den Nettoversorgungsverbindlichkeiten für die Mitglieder

7 4 39  624

5 2 70  865

Ausgezahlte Ruhegehälter

2 7 15  911

2 5 90  511

Ausgezahlte Hinterbliebenenversorgung

3 25  474

3 50  485

Ausgezahlte Übergangsgelder

1 5 37  185

1 7 85  937

Ausgezahlte Ruhegehälter wegen Dienstunfähigkeit

23  809

Zwischensumme — Während des Jahres gezahlte Versorgungsleistungen

4 5 78  570

4 7 50  742

Berichtigungskoeffizient

1 62  071

1 63  476

Von den Zahlungen einbehaltene Steuern

(9 00  722)

(9 36  159)

Entwicklung der Versorgungsleistungen insgesamt

1 1 2 79  543

9 2 48  924

5.    Sonstige wichtige Angaben

5.1.   Eventualforderungen

Die folgenden Bankgarantien wurden aufgrund vertraglicher Verpflichtungen durch Lieferanten gestellt:

(Euro)

 

31. Dezember 2013

31. Dezember 2012

Reisebüro

50  000

50  000

Renovierung K1-Gebäude

2  500

2  500

Projektleitung K3-Gebäude

7 1 96  680

7 0 96  680

Versicherungsgesellschaft

1  361

1  361

Telekommunikation

20  000

20  000

Insgesamt

7 2 70  541

7 1 70  541

5.2.   Mittelbindungen für künftige Finanzierungstätigkeiten

(Euro)

 

31. Dezember 2013

31. Dezember 2012

Operatives Leasing für Gebäude

5 60  000

2 5 79  580

Operatives Leasing für IT-Geräte, Dienstwagen und sonstige Ausstattung

2 3 73  573

1 0 44  344

Zwischensumme

2 9 33  573

3 6 23  924

Noch nicht abgewickelte Mittelbindungen — RAL (Restant à liquider) —, nach Abzug der Rechnungsabgrenzungsposten für 2013

9 3 64  602

1 3 85  871

Insgesamt

1 2 2 98  175

5 0 09  795

Die noch nicht abgewickelten Mittelbindungen (RAL) sind ein Element der Haushaltsbuchführung. Sie stellen den Unterschied zwischen den eingegangenen Mittelbindungen und den Zahlungen dar, der auf die Zeitdauer zurückzuführen ist, die zwischen der eigentlichen Mittelbindung und der entsprechenden Zahlung liegt.

5.3.   Bauprojekte des Hofes

Der Hof bezog sein Hauptgebäude („K1“-Gebäude) im Jahr 1988 und erwarb die uneingeschränkten Eigentumsrechte an dem Gebäude und dem entsprechenden Grundstück im Jahr 1990. Im Jahr 1999 schloss der Hof mit dem luxemburgischen Staat einen Rahmenvertrag ab, durch den er zwecks Errichtung eines Erweiterungsgebäudes („K2“-Gebäude) ein auf 49 Jahre befristetes Nutzungsrecht (einmal verlängerbar) für ein weiteres Grundstück zum Preis von einem Euro erwarb. Der zweite Erweiterungsbau, das „K3“-Gebäude, machte es jedoch aufgrund anderer Regelungen für die Durchführung des Projekts erforderlich, dass der luxemburgische Staat und der Hof am 22. Februar 2008 einen neuen Rahmenvertrag abschlossen.

Der luxemburgische Staat hat die beiden Grundstücke in Verbindung mit den beiden o. g. Erweiterungsgebäuden („K2“ und „K3“) zum symbolischen Preis von einem Euro an den Hof verkauft.

Sofern der Hof jedoch eines der Gebäude einer anderen Drittpartei als einer Einrichtung oder einem Organ der Union abtritt, fällt das Eigentumsrecht an den Grundstücken wiederum für den symbolischen Preis von einem Euro an den Staat zurück, wobei diesem außerdem eine Kaufoption für das Gebäude zu einem von einem unabhängigen Sachverständigen festzulegenden Preis eingeräumt wird. Beschließt der Staat, keinen Gebrauch von dieser Option zu machen, erwirbt der jeweilige Käufer des Gebäudes das Nutzungsrecht für die Grundstücke.

In Luxemburg wird die Benutzung von Bürogebäuden für einen Zeitraum von 15 Jahren genehmigt, danach fallen Modernisierungsarbeiten an, um sie mit den geltenden Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltvorschriften in Einklang zu bringen. Die erforderlichen Arbeiten zur Sanierung und sicherheitstechnischen Nachrüstung des K1-Gebäudes wurden durchgeführt. Die Arbeiten sind abgeschlossen, und die förmliche Endabnahme wurde 2010 bestätigt. Das im November 2003 in Betrieb genommene K2-Gebäude verfügt über eine bis 2018 gültige Betriebsgenehmigung („autorisation d'exploitation“).

Die Bauarbeiten am K3-Gebäude begannen im März 2010, das Gebäude wurde am 15. November 2012 in Betrieb genommen.

5.4.   Signifikante Haftungsrisiken aus Rechtsstreitigkeiten  (6)

Es bestehen keine potenziellen signifikanten Haftungsrisiken aus Rechtsstreitigkeiten.


(1)  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.

(2)  ABl. L 362 vom 31.12.2012, S. 1.

(3)  ABl. L 268 vom 20.10.1977, S. 1.

(4)  Gerundet.

(5)  International Civil Servants Life Table (Sterbetafel internationaler Beamter).

(6)  EU-Rechnungsführungsvorschrift Nr. 10 über Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen.


HAUSHALTSDATEN ZUM HAUSHALTSJAHR 2013

A.   Berechnung des Haushaltsergebnisses

Das Haushaltsergebnis des Jahres wird auf der Grundlage der Haushaltsvollzugszahlen berechnet.

(Euro)

Zahlungen zulasten der Haushaltsmittel des Jahres 2013

(12 0 8 69  858)

Zahlungen zulasten der übertragenen Zahlungsermächtigungen

(1 1 1 09  965)

Zahlungen zulasten von Haushaltsmitteln im Rahmen zweckgebundener Einnahmen

(1 74  759)

Einziehungsanordnungen des laufenden Jahres, deren Beträge während des Jahres 2013 vereinnahmt wurden

1 7 3 14  791

Vor 2013 ausgestellte Einziehungsanordnungen, deren Beträge während des Jahres 2013 vereinnahmt wurden

Anpassung der Einziehungsanordnungen aus Vorjahren

Auf 2013 übertragene Zahlungsermächtigungen

(1 1 4 29  492)

Aus Vorjahren übertragene Haushaltsmittel

1 2 6 77  899

Berichtigung für die Übertragung von zum 31.12. verfügbaren Mittel des Vorjahres aus zweckgebundenen Einnahmen

4 52  139

Haushaltsergebnis

(11 3 1 39  245)

Der endgültige Haushaltsplan wurde gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsplan weder gekürzt noch erhöht.

B.   Abgleich zwischen wirtschaftlichem Ergebnis und Haushaltsergebnis

(Euro)

Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres

(6 2 95  909)

Anpassung von Posten, die im wirtschaftlichen Ergebnis, nicht aber im Haushaltsergebnis enthalten sind

(9 0 9 10  188)

 

Unterschied zwischen Rechnungsabgrenzungsposten zum Ende des Vorjahres und zum Ende des laufenden Jahres

(3 1 92  546)

 

In der Ergebnisrechnung erfasster Betrag des Verbindungskontos mit der Kommission

(11 2 8 00  000)

 

Zum Jahresende unbeglichene, aber in den Verbindlichkeiten (Kontenklasse 6) verbuchte Rechnungen

44  362

 

Abschreibung der immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen

6 7 01  213

 

Rückstellungen

7 4 39  624

 

Wertminderungen

 

 

Im Jahr 2013 ausgestellte Einziehungsanordnungen (Kontenklasse 7), deren Beträge noch nicht vereinnahmt wurden

(13  025)

 

Zahlungen zulasten der übertragenen Zahlungsermächtigungen

1 1 1 09  965

 

Sonstiges

(2 04  585)

 

Wechselkursgewinne

4  804

Anpassung von Posten, die im Haushaltsergebnis, nicht aber im wirtschaftlichen Ergebnis enthalten sind

(1 5 9 33  148)

 

Erwerb von Vermögenswerten (während des Jahres bezahlt)

(6 5 23  653)

 

Vor 2013 ausgestellte Einziehungsanordnungen, deren Beträge während des Jahres vereinnahmt wurden

 

Auf 2013 übertragene Zahlungsermächtigungen

(1 1 4 29  492)

 

Annullierung nicht verwendeter aus dem Vorjahr übertragener Zahlungsermächtigungen

1 5 67  934

 

Berichtigung für die Übertragung von zum 31.12. verfügbaren Mittel des Vorjahres aus zweckgebundenen Einnahmen

4 52  139

 

Zahlung von Versorgungsleistungen (Haushaltszahlungen, doch zulasten der Rückstellungen)

 

 

Sonstiges

(76)

Haushaltsergebnis

(11 3 1 39  245)


UNABHÄNGIGER ASSURANCE-BERICHT

An das Management des

Europäischen Rechnungshofs

Wir haben untersucht, ob die dem Europäischen Rechnungshof (nachstehend „Hof“) von der Europäischen Kommission zugewiesenen Finanzmittel für die vorgesehenen Zwecke verwendet wurden und ob die von den Anweisungsbefugten eingerichteten Kontrollverfahren die erforderliche Gewähr bieten, dass die Finanzvorgänge in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Verordnungen getätigt wurden. Gegenstand unserer Untersuchung waren die im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 bereitgestellten und verwendeten Finanzmittel.

Rechnungsführung sowie Einrichtung und Beibehaltung geeigneter Kontrollmaßnahmen liegen in der Verantwortung des Managements des Hofes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Untersuchung ein Prüfungsurteil abzugeben.

Wir haben unsere Untersuchung unter Beachtung des von der Commission de Surveillance du Secteur Financier angenommenen internationalen Prüfungsgrundsatzes zu Assurance-Aufträgen „Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (ISAE 3000) durchgeführt. Danach ist unsere Untersuchung so zu planen und durchzuführen, dass eine Zweckentfremdung der Finanzmittel, die sich auf die Rechnungsführung des Hofes wesentlich auswirkt, mit hinreichender Sicherheit erkannt wird. Unsere Prüfungsarbeit bestand in erster Linie darin, aufgrund von Tests und Stichproben Nachweise zur Untermauerung der folgenden Aussagen zu untersuchen:

Die dem Hof zugewiesenen Finanzmittel wurden für die vorgesehenen Zwecke verwendet.

Die eingerichteten Kontrollverfahren bieten die erforderliche Gewähr, dass die Finanzvorgänge in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Verordnungen getätigt wurden.

Wir haben unsere Untersuchung anhand von Kriterien durchgeführt, die sich auf die nachstehenden Vorschriften und Verordnungen stützen:

Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (nachstehend „Haushaltsplan“) und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (nachstehend „Haushaltsordnung“);

delegierte Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission vom 29. Oktober 2012 über die Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (nachstehend „Anwendungsbestimmungen“);

Beschluss Nr. 31-2013 des Europäischen Rechnungshofs über die Internen Vorschriften für die Ausführung seines Haushaltsplans vom 27. Juni 2013. Diese Vorschriften sind Bestandteil der in den Verträgen oder in den auf dieser Rechtsgrundlage getroffenen Vereinbarungen niedergelegten Verfahren betreffend die mit dem Haushaltsvollzug verbundenen Verfahrensabläufe.

Insbesondere wurden die folgenden Internen Vorschriften als Kriterien herangezogen:

Artikel 7 — Unterschriften — „Jede Stelle, die an der Ausarbeitung, Überprüfung und Erfassung von Vorgängen der Feststellung und Einziehung von Einnahmen bzw. der Mittelbindung und Zahlungsanordnung beteiligt ist, dokumentiert ihre Handlung mit Datum und Unterschrift.“

Artikel 8 — Immobilienprojekte — „Der Präsident unterbreitet dem Europäischen Parlament und dem Rat jedwedes Immobilienprojekt, das bedeutende finanzielle Folgen für den Haushalt des Hofes haben könnte. Bevor der Hof eine vertragliche Verpflichtung für derartige Projekte billigt, unterbreitet ihm die zuständige Dienststelle einen erläuternden Vermerk, in dem die Vereinbarkeit des Projekts mit dem Finanzrahmen begründet wird.“

Artikel 11 Absatz 2 — „Vor der Unterzeichnung überprüfen die zur Unterzeichnung von Banküberweisungen bevollmächtigten Personen insbesondere die Übereinstimmung der Banküberweisungen mit den Auszahlungsanordnungen.“

Artikel 17 Absatz 2 — „Dem Antrag auf Mittelübertragung sind die in diesem Absatz aufgeführten Informationen beizufügen.“

Artikel 18 Absatz 4 — „Der Rechnungsführer stellt den Anweisungsbefugten über das zentrale IT-System eine Liste der auf das nächste Haushaltsjahr zu übertragenden Beträge zur Verfügung. Es ist Aufgabe der Anweisungsbefugten sicherzustellen, dass zum Jahresende nur die Beträge auf das nächste Haushaltsjahr übertragen wurden, für die hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht.“

Artikel 20 — Bestandsverzeichnis über die Anlagewerte — „Das Bestandsverzeichnis über die Annlagewerte wird in einer allen Anweisungsbefugten gemeinsamen Datenbank im Einklang mit den vom Generalsekretär nach Absprache mit dem Rechnungsführer festgelegten Verfahren geführt.“

Artikel 22 Absatz 1 — Mindestverfahren für die Verwaltung und die interne Kontrolle — „Die Verfahren für die Verwaltung und die interne Kontrolle werden von den Anweisungsbefugten in Übereinstimmung mit den vom Hof verabschiedeten Mindestnormen für die interne Kontrolle festgelegt“.

Wir sind der Auffassung, dass unsere Untersuchung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Bei unseren in diesem Bericht beschriebenen Arbeitsschritten sind wir nicht auf Sachverhalte gestoßen, aus denen wir schließen müssten, dass in allen wesentlichen Belangen sowie unter Berücksichtigung der genannten Beurteilungskriterien

die dem Hof zugewiesenen Mittel nicht für die vorgesehenen Zwecke verwendet wurden und

die eingerichteten Kontrollverfahren nicht die erforderliche Gewähr bieten, dass die Finanzvorgänge in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Verordnungen getätigt wurden.

Unser Bericht verfolgt einzig und allein den im ersten Abschnitt genannten Zweck und dient Ihrer Information; er darf für keinen anderen Zweck verwendet oder aber an Dritte weitergegeben werden, ausgenommen für die Zwecke der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.

Luxemburg, den 28. Mai 2014

PricewaterhouseCoopers, Société coopérative

Réviseur d'Entreprises

Vertreten durch

Pierre KRIER