ISSN 1977-088X

doi:10.3000/1977088X.CA2014.056.ger

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 56A

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

57. Jahrgang
27. Februar 2014


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

2014/C 056A/01

Bekanntmachung eines allgemeinen Auswahlverfahrens — EPSO/AST/130/14 (AST 3)

1

ÜBERSICHT DER IM C A-AMTSBLATT VERÖFFENTLICHTEN AUSWAHLVERFAHREN

Anbei finden Sie eine Liste der C A-Amtsblätter, die im Jahr 2014 bisher veröffentlicht wurden.

Die Amtsblätter sind — wenn nicht anders angegeben — in allen Sprachfassungen erschienen.

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(PL)

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(DE/EN/FR)

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DE

 


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

27.2.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 56/1


BEKANNTMACHUNG EINES ALLGEMEINEN AUSWAHLVERFAHRENS

EPSO/AST/130/14 (AST 3)

(2014/C 56 A/01)

Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt ein allgemeines Auswahlverfahren auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen und Prüfungen durch zur Bildung einer Einstellungsreserve für Assistenten (1) für den Bereich „Gebäude“.

Dieses Auswahlverfahren dient der Bildung von Reservelisten zur Besetzung freier Planstellen für Beamte in den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union an den Standorten Brüssel und Luxemburg.

Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte aufmerksam den im Amtsblatt der Europäischen Union C 270 A vom 7. September 2012 und auf der EPSO-Website veröffentlichten Leitfaden für allgemeine Auswahlverfahren.

Der Leitfaden ist fester Bestandteil dieser Bekanntmachung; er soll Ihnen helfen, die einschlägigen Bestimmungen des Auswahlverfahrens und das Anmeldeverfahren besser zu verstehen.

INHALT

I.

ALLGEMEINES

II.

ART DER TÄTIGKEIT

III.

ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

IV.

ZULASSUNGSTESTS

V.

ZULASSUNG ZUM AUSWAHLVERFAHREN UND AUSWAHL ANHAND DER BEFÄHIGUNGSNACHWEISE

VI.

ALLGEMEINES AUSWAHLVERFAHREN

VII.

RESERVELISTEN

VIII.

BEWERBUNG

I.   ALLGEMEINES

1.

Anzahl der Plätze auf der Reserveliste

101

2.

Hinweis

Dieses Auswahlverfahren umfasst sechs Fachgebiete. Sie können sich nur für eines dieser Fachgebiete anmelden. Diese Wahl ist zum Zeitpunkt der elektronischen Anmeldung zu treffen und kann nach Anmeldeschluss nicht mehr geändert werden.

Anmerkung

Für eine Anstellung bei den in Luxemburg ansässigen Dienststellen der EU ist ein gutes Verständnis der französischen Sprache in Wort und Schrift Voraussetzung. Diese Kenntnisse sind für die Zusammenarbeit und den Austausch mit externen Beteiligten unerlässlich.

II.   ART DER TÄTIGKEIT

Die technischen Fachkräfte im Bereich „Gebäude“ übernehmen Verwaltungs-, Überwachungs- sowie Sachbearbeiteraufgaben auf einem der folgenden Gebiete:

Fachgebiet 1: Klimatechnik (18 Plätze auf der Reserveliste)

Klimatisierung, Belüftung, Heizung, Wasser- und Sanitärtechnik, Techniken und Methoden für die nachhaltige Nutzung von Bürogebäuden, Energiemanagement, zentrale Leittechnik, automatisierte Anlagen.

Fachgebiet 2: Elektromechanik und Elektronik (15 Plätze auf der Reserveliste)

Elektrizität (Hoch- und Niederspannung), Aufzüge, automatisierte Anlagen, Brandschutz, IT- und Telefonverkabelung, zentrale Leittechnik, Stromaggregat, Sicherheitsbeleuchtung, EIB und analoge Systeme.

Fachgebiet 3: Architektur und Innengestaltung (15 Plätze auf der Reserveliste)

Gestaltung des Innen- und Außenbereichs: Umgestaltung insbesondere von Büros, Betriebsflächen, Besprechungsräumen und Diensträumen, Beschilderung und Sicherheitskennzeichnung, Kenntnisse der Brandschutznormen.

Fachgebiet 4: Projektmanagement (18 Plätze auf der Reserveliste)

Unterstützung beim Management von Immobilienprojekten (Bau, Renovierung, Vermietung von Gebäuden), Gebäudetechnik, Rohbau und Innenausbau: Tragwerk, Fassaden, Innen- und Außenjalousien, Dächer, Tischlerarbeiten im Innen- und Außenbereich, Bodenbelag und Wandbekleidung.

Fachgebiet 5: Sicherheit und Gesundheit/Hygiene (17 Plätze auf der Reserveliste)

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit: Durchführung präventiver Sicherheits- und Hygienemaßnahmen, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination in der Projekt- und Bauphase, Ausarbeitung von Sicherheits- und Hygienevorschriften, Notfallmanagement.

Fachgebiet 6: Sicherheit (18 Plätze auf der Reserveliste)

Sicherheitstechnik, d. h. Bewertung und Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen, durch physische Vorkehrungen (bautechnische Maßnahmen usw.) und elektronische Mittel (Videoüberwachung, Zugangskontrolle, Einbruchmeldesysteme): Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen, Koordination der Sicherheitssysteme in der Projekt- und Bauphase, Ausarbeitung von Sicherheitsvorschriften, Notfallmanagement, Audit der Wartung sicherheitstechnischer Anlagen, Erstellen von Notfall- und/oder Krisenplänen, Ausarbeitung von Risikobewertungen.

Vorausgesetzt werden u. a. verwaltungs- und finanztechnische Kenntnisse sowie gute IT-Kenntnisse (Bürosoftware, Excel, Word, MS Project usw.). Ferner wird erwartet, dass insbesondere die Bewerber für die Fachgebiete 3 und 4 die einschlägige Verwaltungssoftware sowie die Programme für computergestütztes Zeichnen (CAD) beherrschen.

Die Aufgaben können insbesondere Folgendes umfassen:

Aufgaben in den Bereichen Instandhaltung und Gestaltung von Gebäuden;

Aufgaben in den Bereichen computergestütztes Instandhaltungsmanagement (CMMS), zentrale Leittechnik (ZLT), Wärme- und Energiemanagement sowie nachhaltige Gebäudenutzung;

Aufgaben in den Bereichen Brandschutz, technische Gebäudesicherheit und Hygiene oder andere Aufgaben in den Bereichen Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz;

Bedarfsanalyse und mehrjährige sicherheitstechnische Gebäude- bzw. Ausrüstungs-/Anlagenplanung (Organisation, Betrieb usw.);

Betreuung kompletter Umgestaltungs-, Renovierungs-, Instandsetzungs- und Wieder aufbauprojekte;

Ausarbeitung von Betriebsverfahren und Schulung der Nutzer;

Unterstützung bei der Verwaltung des Immobilienparks und/oder bei der Nutzung der sicherheitstechnischen Anlagen und Ausrüstung;

Erstellen von Leistungsbeschreibungen für Ausschreibungen, Mitwirkung an Ausschreibungen, Überwachung und Koordinierung der Arbeiten oder spezifischen Dienstleistungen im Gebäudesektor, einschließlich im Bereich Sicherheit;

administratives und technisches Management (insbesondere Überwachung der Ausführung sowie Nachverfolgung und Qualitätskontrolle) der im Gebäudesektor mit Fremdfirmen (Dienstleistungs-, Bau- Ausstattungs- und Immobilienunternehmen) geschlossenen Verträge, einschließlich Wartungsverträge;

finanzielles Projektmanagement;

Mitwirkung an den Verfahren zur Auswahl von Kauf- oder Mietobjekten sowie an den entsprechenden Verhandlungen;

Ausarbeiten, Konsultieren und Aktualisieren von Plänen mit CAD-Software;

Kontakte mit Auftragnehmern und nationalen Verwaltungen zur Klärung von Fragen im jeweiligen Tätigkeitsbereich;

Risikobewertung und Ausarbeitung multidisziplinärer Sicherheitslösungen;

Veranlassung und Begleitung sicherheitstechnischer Maßnahmen in anderen Bereichen (z. B. Elektrik, Ergonomie, Prävention) usw.;

Mitwirkung an interinstitutionellen Projekten und Vorhaben sowie deren Initiierung, Begleitung und Koordinierung;

Ausarbeitung und Follow-up von Regelwerken oder Konformitätsvorschriften und alle damit zusammenhängenden Aufgaben (zur Umsetzung der betreffenden Bestimmungen);

Ausarbeitung und Überarbeitung sicherheitstechnischer Normen und Spezifikationen oder Mitwirkung in den damit befassten Arbeitsgruppen;

Technologieüberwachung.

III.   ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

Bei Ablauf der Frist für die elektronische Anmeldung müssen sämtliche allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen erfüllt sein:

1.

Allgemeine Bedingungen

Bewerben kann sich jeder, der

a)

Staatsbürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union ist;

b)

sich im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindet;

c)

sich seinen Verpflichtungen aus den geltenden Wehrgesetzen nicht entzogen hat;

d)

den sittlichen Anforderungen der Tätigkeit genügt.

2.

Besondere Zulassungsbedingungen

2.1.

Berufsabschluss und Berufserfahrung

Postsekundärer Bildungsabschluss in einem mit der Art der Tätigkeit im Zusammenhang stehenden Bereich und eine anschließende einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren

ODER

Sekundarschulabschluss, der zum Besuch einer postsekundären Bildungsstätte berechtigt, und eine anschließende einschlägige Berufserfahrung von mindestens sechs Jahren.

2.2.

Sprachkenntnisse (2)

 

Die Amtssprachen der Europäischen Union sind:

BG (Bulgarisch)

CS (Tschechisch)

DA (Dänisch)

DE (Deutsch)

EL (Griechisch)

EN (Englisch)

ES (Spanisch)

ET (Estnisch)

FI (Finnisch)

FR (Französisch)

GA (Irisch)

HR (Kroatisch)

HU (Ungarisch)

IT (Italienisch)

LT (Litauisch)

LV (Lettisch)

MT (Maltesisch)

NL (Niederländisch)

PL (Polnisch)

PT (Portugiesisch)

RO (Rumänisch)

SK (Slowakisch)

SL (Slowenisch)

SV (Schwedisch)

Sprache 1

Hauptsprache

Gründliche Kenntnis einer Amtssprache der Europäischen Union.

Sprache 2

Zweite Sprache (darf nicht mit Sprache 1 identisch sein)

Ausreichende Kenntnis der deutschen, englischen oder französischen Sprache.

Im Lichte des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union (Große Kammer) in der Rechtssache C-566/10 P, Italienische Republik gegen Europäische Kommission, begründen die EU-Organe und -Einrichtungen nachstehend, weshalb sie im vorliegenden Auswahlverfahren die Wahl der zweiten Sprache auf eine begrenzte Anzahl von EU-Amtssprachen beschränken:

Die Sprachen, die als zweite Sprache in diesem Auswahlverfahren zugelassen wurden, wurden im Interesse des Dienstes gewählt, da neue Mitarbeiter schon bei ihrer Einstellung in der Lage sein müssen, ihre dienstlichen Aufgaben wahrzunehmen und bei ihrer täglichen Arbeit effizient zu kommunizieren. Andernfalls wäre die Arbeitsfähigkeit der EU-Organe erheblich beeinträchtigt.

In der langjährigen Praxis der EU-Organe und -Einrichtungen haben sich Englisch, Französisch und Deutsch als die am häufigsten intern verwendeten Sprachen erwiesen; sie werden auch aufgrund der dienstlichen Erfordernisse der externen Kommunikation und der Aktenbearbeitung nach wie vor am häufigsten benötigt. Darüber hinaus sind Englisch, Französisch und Deutsch die in der Europäischen Union am weitesten verbreiteten und gelernten Zweitsprachen. Dies bestätigt die gängigen Standards in Ausbildung und Beruf. Bei den Bewerbern um eine Stelle bei den EU-Organen und -Einrichtungen kann somit davon ausgegangen werden, dass sie mindestens eine dieser Sprachen beherrschen. Wägt man das Interesse des Dienstes gegen die Fähigkeiten der Bewerber ab und trägt man gleichzeitig der fachlichen Ausrichtung dieses Auswahlverfahrens Rechnung, so ist es gerechtfertigt, die Prüfungen in diesen drei Sprachen abzuhalten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle Bewerber — unabhängig davon, welche Amtssprache sie als erste Sprache gewählt haben — mindestens eine dieser drei Amtssprachen so gut beherrschen, dass sie in dieser arbeiten können. Auf diese Weise erlaubt die Bewertung der Fachkompetenzen es den EU-Organen und -Einrichtungen festzustellen, inwieweit die Bewerber unmittelbar in der Lage sind, unter Bedingungen zu arbeiten, die ihrem Berufsalltag sehr nahe kommen.

Aus den gleichen Gründen empfiehlt sich eine Beschränkung der Sprachen, in denen der Schriftwechsel zwischen den Bewerbern und dem betreffenden Organ erfolgt und die Bewerbungsbögen erstellt werden. Dadurch wird ferner sichergestellt, dass die Angaben der Bewerber in ihren Bewerbungsbögen auf der Grundlage einheitlicher Kriterien verglichen und überprüft werden können.

Aus Gründen der Gleichbehandlung müssen alle Bewerber — also auch diejenigen, die als erste Sprache Englisch, Deutsch oder Französisch gewählt haben — bestimmte Prüfungen in ihrer zweiten Sprache, die eine dieser drei Sprachen sein muss, ablegen.

Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit späterer Sprachkurse, mit denen sich die künftigen Bediensteten die Fähigkeit aneignen können, in einer dritten Sprache zu arbeiten (Artikel 45 Absatz 2 des Beamtenstatuts).

IV.   ZULASSUNGSTESTS

Die Zulassungstests werden von EPSO organisiert und an Computern durchgeführt. Der Prüfungsausschuss legt den Schwierigkeitsgrad der Tests fest und genehmigt deren Inhalt auf der Grundlage der Vorschläge von EPSO.

Die Zulassungstests werden nur durchgeführt, wenn die Zahl der angemeldeten Bewerber oberhalb einer bestimmten Schwelle liegt. Dieser Schwellenwert, den der Direktor von EPSO in seiner Funktion als Anstellungsbehörde nach Ablauf der Anmeldefrist festlegt, kann je nach Fachbereich variieren. Informationen hierzu erhalten Sie über Ihr EPSO-Konto.

Werden keine Zulassungstests durchgeführt, so werden im Rahmen des Assessment-Centers Kompetenztests durchgeführt (siehe Abschnitt VI Ziffer 2).

1.

Einladung

Sie erhalten eine Einladung zu den Zulassungstests, wenn Sie Ihre Bewerbung fristgemäß validiert haben (siehe Abschnitt VIII).

Hinweis:

1.

Mit der Validierung Ihrer Bewerbung erklären Sie, dass Sie die allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen gemäß Abschnitt III erfüllen.

2.

Sie müssen einen der Termine der Zulassungstests buchen. Diese Buchung muss zwingend innerhalb der Frist erfolgen, die Ihnen über Ihr EPSO-Konto mitgeteilt wird.

2.

Art der Tests und Bewertung

Multiple-Choice-Fragen zur Beurteilung Ihres logischen Denkvermögens:

Test a)

Sprachlogisches Denken

Bewertung: 0 bis 20 Punkte.

Erforderliche Mindestpunktzahl: 10 Punkte.

Test b)

Zahlenverständnis

Bewertung: 0 bis 10 Punkte.

Test c)

Abstraktes Denken

Bewertung: 0 bis 10 Punkte.

 

Erforderliche Mindestpunktzahl für die Tests b und c zusammen: 10 Punkte.

3.

Bei den Tests verwendete Sprache

Sprache 1

V.   ZULASSUNG ZUM AUSWAHLVERFAHREN UND AUSWAHL ANHAND DER BEFÄHIGUNGSNACHWEISE

1.   Das Verfahren

Anhand Ihrer Angaben im Bewerbungsbogen wird zunächst geprüft, ob Sie die allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen erfüllen. In der Folge wird eine Auswahl anhand Ihrer Befähigungsnachweise vorgenommen.

a)

Anhand Ihrer Angaben zu den allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen wird festgestellt, ob Sie zu denjenigen Bewerbern zählen, die sämtliche Zulassungsbedingungen des Auswahlverfahrens erfüllen.

Werden Zulassungstests durchgeführt, so wird — angefangen bei den Bewerbern, die bei diesen Tests am besten abgeschnitten haben — in absteigender Reihenfolge die Erfüllung der allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen überprüft, bis für jedes Fachgebiet die von der Anstellungsbehörde festgelegte Zahl an Bewerbern erreicht ist, die

bei den Zulassungstests die Mindestpunktzahl erzielt und am besten abgeschnitten haben und

die Zulassungsbedingungen des Auswahlverfahrens erfüllen.

Teilen sich mehrere Bewerber mit gleicher Punktzahl den letzten Platz, werden sie alle zur Phase der Auswahl anhand von Befähigungsnachweisen zugelassen. Die Unterlagen der übrigen Bewerber werden nicht geprüft.

b)

Anschließend wählt der Prüfungsausschuss anhand der Befähigungsnachweise unter den Bewerbern, die alle Zulassungsbedingungen des Auswahlverfahrens erfüllen, diejenigen aus, die für die Art der Tätigkeit, gemessen an den in dieser Bekanntmachung aufgeführten Auswahlkriterien, die besten Qualifikationen (vor allem hinsichtlich Bildungsabschluss und Berufserfahrung) mitbringen. Diese Auswahl erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der unter der Rubrik „Talentfilter“ gegebenen Antworten anhand folgenden Bewertungsschemas:

Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von der Bedeutung, die ihm der Prüfungsausschuss beimisst, mit dem Faktor 1 bis 3 gewichtet.

Der Prüfungsausschuss prüft die Antworten und vergibt je nach Qualifikation des Bewerbers für jede Antwort zwischen 0 und 4 Punkte. Die erzielten Punkte werden anschließend mit dem Faktor multipliziert, mit dem die entsprechende Frage gewichtet wurde , und addiert. Das Ergebnis bildet die Gesamtpunktzahl.

Danach erstellt der Prüfungsausschuss anhand der Gesamtpunktzahl eine Rangfolge der Bewerber. Zum Assessment-Center werden pro Fachgebiet höchstens dreimal so viele Bewerber eingeladen (3) wie in die Reserveliste aufgenommen werden. Diese Zahl wird auf der EPSO-Website veröffentlicht (http://blogs.ec.europa.eu/eu-careers.info/).

2.   Überprüfung der Angaben der Bewerber

Im Anschluss an das Assessment-Center werden die Angaben der Bewerber im Online-Bewerbungsbogen verifiziert. Anhand der beizubringenden Nachweise prüft EPSO, ob die allgemeinen Zulassungsbedingungen erfüllt sind, und der Prüfungsausschuss prüft, ob die besonderen Zulassungsbedingungen erfüllt sind. Bei der Bewertung der Befähigungsnachweise werden die beigefügten Belege nur zur Bestätigung der unter der Rubrik „Talentfilter“ im Bewerbungsbogen gegebenen Antworten herangezogen. Stellt sich dabei heraus, dass für diese Angaben (4) keine entsprechenden Nachweise vorliegen, wird der Bewerber vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Die Überprüfung erfolgt in absteigender Reihenfolge, d. h. zunächst werden die Nachweise der Bewerber überprüft, die bei den Prüfungen des Assessment-Centers d, e, f und g (siehe Abschnitt VI Ziffer 2) die jeweils erforderliche Mindestpunktzahl erreicht und zudem am besten abgeschnitten haben. Voraussetzung ist ferner, dass die Bewerber bei den Kompetenztests a, b und c die erforderliche Mindestpunktzahl erzielt haben. Es werden so viele Bewerber überprüft, bis die Zahl der Bewerber, die in die Reservelisten aufgenommen werden und die alle Zulassungsbedingungen erfüllen, erreicht ist. Die Nachweise der übrigen Bewerber werden nicht mehr überprüft.

3.   Auswahlkriterien

Bei der Auswahl anhand von Befähigungsnachweisen legt der Prüfungsausschuss folgende Kriterien zugrunde:

Fachgebiet 1: Klimatechnik

1.

Neben der unter Abschnitt III Ziffer 2.1 verlangten Berufserfahrung mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einem Bereich des Fachgebiets;

2.

zusätzliche Berufserfahrung von mindestens neun Monaten in einem weiteren Bereich des Fachgebiets;

3.

mindestens sechs Monate Berufserfahrung in der Anwendung bauspezifischer Software für Gebäudeplanungs-, Bau- und Instandhaltungsarbeiten;

4.

zusätzlicher Berufsabschluss in einem Bereich des Fachgebiets;

5.

ergänzende Ausbildung (darf nicht mit dem vorstehend unter Ziffer 4 genannten Berufsabschluss identisch sein) im Bereich Gebäude oder das Fachgebiet betreffende technische Zertifizierungen/Bevollmächtigungen;

6.

Berufserfahrung im finanziellen Projektmanagement und/oder Berufserfahrung in Bezug auf Ausschreibungen (als Verfasser und/oder Bewerter und/oder Bieter);

7.

Berufserfahrung im Teammanagement oder in der Koordinierung externer Dienstleistungen.

Fachgebiet 2: Elektromechanik und Elektronik

1.

Neben der unter Abschnitt III Ziffer 2.1 verlangten Berufserfahrung mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einem Bereich des Fachgebiets;

2.

zusätzliche Berufserfahrung von mindestens neun Monaten in einem weiteren Bereich des Fachgebiets;

3.

mindestens sechs Monate Berufserfahrung in der Anwendung bauspezifischer Software für Gebäudeplanungs-, Bau- und Instandhaltungsarbeiten;

4.

zusätzlicher Berufsabschluss in einem Bereich des Fachgebiets;

5.

ergänzende Ausbildung (darf nicht mit dem vorstehend unter Ziffer 4 genannten Berufsabschluss identisch sein) im Bereich Gebäude oder das Fachgebiet betreffende technische Zertifizierungen/Bevollmächtigungen;

6.

Berufserfahrung im finanziellen Projektmanagement und/oder Berufserfahrung in Bezug auf Ausschreibungen (als Verfasser und/oder Bewerter und/oder Bieter);

7.

Berufserfahrung im Teammanagement oder in der Koordinierung externer Dienstleistungen.

Fachgebiet 3: Architektur und Innengestaltung

1.

Neben der unter Abschnitt III Ziffer 2.1 verlangten Berufserfahrung mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einem Bereich des Fachgebiets;

2.

Berufserfahrung im Bereich der computergestützten Architektur: elektronisches Management von Plänen (CAD) und Karten (Geoinformationssystem);

3.

Berufserfahrung in der Innengestaltung (Innenarchitektur) und Außengestaltung;

4.

mindestens neun Monate Berufserfahrung in einem weiteren Bereich (siehe Abschnitt II) mit Bezug zum Bereich Gebäudetechnik;

5.

ergänzende Ausbildung oder gleichwertige Berufserfahrung im Bereich Projektmanagement;

6.

ergänzende Ausbildung oder gleichwertige Berufserfahrung im Bereich Analysemethoden und -instrumente;

7.

Berufserfahrung in der Koordination externer Dienstleistungen.

Fachgebiet 4: Projektmanagement

1.

Neben der unter Abschnitt III Ziffer 2.1 verlangten Berufserfahrung mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einem Bereich des Fachgebiets;

2.

mindestens sechs Monate Berufserfahrung in der Anwendung bauspezifischer Software für Gebäudeplanungs-, Bau- und Instandhaltungsarbeiten;

3.

mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als Projektmanager, insbesondere in einem Planungs- oder Architekturbüro;

4.

mindestens neun Monate Berufserfahrung in einem weiteren Bereich (siehe Abschnitt II) mit Bezug zum Bereich Gebäudetechnik;

5.

zusätzlicher Berufsabschluss in einem Bereich des Fachgebiets;

6.

ergänzende Ausbildung (darf nicht mit dem vorstehend unter Ziffer 5 genannten Berufsabschluss identisch sein) im Bereich Gebäude oder das Fachgebiet betreffende technische Zertifizierungen/Bevollmächtigungen;

7.

Berufserfahrung im finanziellen Projektmanagement und/oder Berufserfahrung in Bezug auf Ausschreibungen (als Verfasser und/oder Bewerter und/oder Bieter);

8.

Berufserfahrung im Teammanagement oder in der Koordinierung externer Dienstleistungen;

9.

Berufserfahrung im Vertragsmanagement.

Fachgebiet 5: Sicherheit und Gesundheit/Hygiene

1.

Neben der unter Abschnitt III Ziffer 2.1 verlangten Erfahrung mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz;

2.

ergänzende Ausbildung in den Bereichen Gebäudesicherheit, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Hygiene (z. B. als Fachbeauftragter, Sicherheits- und Gesundheitskoordinator, Präventionsberater);

3.

Berufserfahrung in der Anwendung der einschlägigen Normen im Bereich der Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit;

4.

Berufsabschluss und/oder Zertifizierung in Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz;

5.

mindestens neun Monate Berufserfahrung in einem weiteren Bereich (siehe Abschnitt II) mit Bezug zum Bereich Gebäudetechnik.

Fachgebiet 6: Sicherheit

1.

Neben der unter Abschnitt III Ziffer 2.1 verlangten Erfahrung mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Bereich Ingenieurwesen oder Sicherheit;

2.

ergänzende Ausbildung im Bereich Gebäudesicherheit;

3.

Berufserfahrung in der Anwendung einschlägiger sicherheitstechnischer Normen;

4.

Berufsabschluss im Bereich Ingenieurwesen;

5.

sicherheitstechnische Zertifizierung;

6.

mindestens neun Monate Berufserfahrung in einem weiteren sicherheitstechnischen Bereich (siehe Abschnitt II) mit Bezug zum Bereich Gebäudetechnik.

VI.   ALLGEMEINES AUSWAHLVERFAHREN

1.

Einladung

Wenn Sie unter den Bewerbern sind (5),

die nach eigenen Angaben bei der elektronischen Anmeldung die allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen gemäß Abschnitt III erfüllen

und

die bei der Auswahl anhand von Befähigungsnachweisen eines der besten Ergebnisse erzielt haben,

werden Sie zum Assessment-Center eingeladen, das in der Regel in Brüssel (6) stattfindet und sich über ein oder zwei Tage erstreckt.

2.

Assessment-Center

Sie werden drei Arten von Prüfungen unterzogen, deren Inhalt vom Prüfungsausschuss validiert wird:

Ihr logisches Denkvermögen wird mithilfe folgender Tests beurteilt (sofern dies nicht bereits im Rahmen der Zulassungstests geschehen ist):

a)

Test zum sprachlogischen Denken,

b)

Test zum Zahlenverständnis,

c)

Test zum abstrakten Denken.

Ihre Fachkompetenzen werden mithilfe folgender Übung bewertet:

d)

strukturiertes Gespräch über Ihre fachlichen Kompetenzen auf der Grundlage Ihrer Antworten unter der Rubrik „Talentfilter“ im Bewerbungsbogen.

Ihre allgemeinen Kompetenzen  (7) werden anhand folgender Übungen bewertet:

e)

Fallstudie,

f)

Gruppenübung,

g)

strukturiertes Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen.

Jede allgemeine Kompetenz wird nach folgendem Modell geprüft:

 

Fallstudie

Gruppenübung

Strukturiertes Gespräch

Analytisches und problemlösungsorientiertes Denken

x

x

 

Kommunikationsfähigkeit

x

 

x

Qualitäts- und ergebnisorientiertes Arbeiten

x

 

x

Bereitschaft und Fähigkeit zur persönlichen Weiterentwicklung

 

x

x

Prioritätensetzung und Organisationstalent

x

x

 

Belastbarkeit

 

x

x

Teamfähigkeit

 

x

x

3.

Beim Assessment-Center verwendete Sprachen

Sprache 1: Tests a, b und c.

Sprache 2: Tests d, e, f und g.

4.

Bewertung und Gewichtung

Logisches Denkvermögen

a)

Sprachlogisches Denken: 0 bis 20 Punkte.

Erforderliche Mindestpunktzahl: 10 Punkte.

b)

Zahlenverständnis: 0 bis 10 Punkte.

c)

Abstraktes Denken: 0 bis 10 Punkte.

Erforderliche Mindestpunktzahl für die Tests b und c zusammen: 10 Punkte.

Das Nichtbestehen der Tests a, b und c führt zum Ausschluss vom Auswahlverfahren; die bei diesen Tests erzielten Punkte werden nicht zu den Ergebnissen der übrigen Prüfungsteile des Assessment-Centers hinzugezählt.

Fachkompetenzen (Übung d)

0 bis 100 Punkte.

Erforderliche Mindestpunktzahl: 50 Punkte.

Gewichtung: 55 % der Gesamtnote.

Allgemeine Kompetenzen (Übungen e, f und g).

0 bis 10 Punkte für jede allgemeine Kompetenz.

Erforderliche Mindestpunktzahl:

 

3 Punkte für jede Kompetenz und

 

35 der insgesamt 70 Punkte für alle 7 allgemeinen Kompetenzen.

Gewichtung: 45 % der Gesamtnote.

VII.   RESERVELISTEN

1.

Aufnahme in die Reserveliste

Der Prüfungsausschuss nimmt Ihren Namen in die Reserveliste auf,

wenn Sie zu den Bewerbern (8) gehören, die bei den Assessment-Center-Prüfungen a bis g die Mindestpunktzahl erreicht und bei den Prüfungen d, e f und g des Assessment-Centers zusammen eines der besten Ergebnisse erzielt haben (siehe Abschnitt I Ziffer 1: Anzahl der Plätze auf der Reserveliste),

und wenn sich bei der Überprüfung Ihrer Nachweise bestätigt, dass Sie sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen.

2.

Rangfolge

Die Listen werden nach Fachgebiet gegliedert; die Namen sind alphabetisch geordnet.

VIII.   BEWERBUNG

1.

Elektronische Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt online. Bitte befolgen Sie die Hinweise zu den einzelnen Verfahrensschritten auf der EPSO-Website sowie die Anleitung zur Online-Bewerbung.

Frist für die Anmeldung (einschließlich Validierung): 1. April 2014 um 12 Uhr (mittags), Brüsseler Zeit.

2.

Bewerbungsunterlagen

Wenn Sie zu den Bewerbern gehören, die zum Assessment-Center zugelassen wurden, müssen Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (d. h. den unterzeichneten elektronischen Bewerbungsbogen und die einschlägigen Nachweise) zum Assessment-Center mitbringen (9).

Verfahren: Siehe Ziffer 6.1 des Leitfadens für allgemeine Auswahlverfahren.


(1)  Jeder Hinweis in dieser Bekanntmachung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt ebenso für Frauen.

(2)  Siehe Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER) — erforderliches Mindestniveau: Sprache 1 = C1, Sprache 2 = B2

(http://europass.cedefop.europa.eu/europass/home/hornav/Downloads/CEF/LanguageSelfAssessmentGrid.csp).

(3)  Den nicht zum Assessment-Center zugelassenen Bewerbern werden die Bewertungsergebnisse und die Gewichtung der einzelnen Fragen durch den Prüfungsausschuss mitgeteilt.

(4)  Diese Angaben werden vor der Erstellung der Reservelisten anhand der Nachweise überprüft (siehe Abschnitt VII Ziffer 1 und Abschnitt VIII Ziffer 2).

(5)  Teilen sich mehrere Bewerber mit gleicher Punktzahl den letzten Platz, werden sie alle zum Assessment-Center eingeladen.

(6)  Aus organisatorischen Gründen können die Tests zum logischen Denken getrennt von den anderen Übungen des Assessment-Centers in Prüfungszentren in den Mitgliedstaaten stattfinden.

(7)  Zum näheren Verständnis dieser Kompetenzen siehe Ziffer 1.2 des Leitfadens für allgemeine Auswahlverfahren.

(8)  Teilen sich mehrere Bewerber mit gleicher Punktzahl den letzten Platz, werden sie alle in die Reserveliste aufgenommen.

(9)  Der Termin Ihres Assessment-Centers wird Ihnen rechtzeitig über Ihr EPSO-Konto mitgeteilt.