ISSN 1977-088X doi:10.3000/1977088X.CA2014.006.ger |
||
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 6A |
|
Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
57. Jahrgang |
Informationsnummer |
Inhalt |
Seite |
|
V Bekanntmachungen |
|
|
VERWALTUNGSVERFAHREN |
|
|
Europäische Kommission |
|
2014/C 006A/01 |
||
ÜBERSICHT DER IM C A-AMTSBLATT VERÖFFENTLICHTEN AUSWAHLVERFAHREN
Anbei finden Sie eine Liste der C A-Amtsblätter, die im Jahr 2014 bisher veröffentlicht wurden.
Die Amtsblätter sind — wenn nicht anders angegeben — in allen Sprachfassungen erschienen.
5 |
|
6 |
|
DE |
|
V Bekanntmachungen
VERWALTUNGSVERFAHREN
Europäische Kommission
10.1.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 6/1 |
Ausschreibung der Stelle des Exekutivdirektors (m/w) der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) in Frankreich (Bediensteter auf Zeit — Besoldungsgruppe AD 14)
COM/2014/10345
(2014/C 6 A/01)
Die Agentur
Die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) wurde 2004 gegründet, um hinsichtlich technischer Fragen zur Umsetzung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften beizutragen, die auf Folgendes abzielen:
— |
Verbesserung der Wettbewerbsposition des Eisenbahnsektors durch verstärkte Interoperabilität der Eisenbahnsysteme; |
— |
Entwicklung eines gemeinsamen Sicherheitskonzepts, um auf diese Weise einen Beitrag zur Verwirklichung eines europäischen grenzenlosen Eisenbahnraums zu leisten und ein hohes Sicherheitsniveau in der Europäischen Union zu gewährleisten. |
Die Agentur wird im Rahmen der Befugnisse tätig, die ihr durch die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) oder andere einschlägige EU-Rechtsvorschriften verliehen werden. Ferner leistet die Agentur die erforderliche technische, wissenschaftliche und verwaltungstechnische Unterstützung zur Erfüllung der Aufgaben der Europäischen Kommission.
Die ERA hat ihren Sitz in Valenciennes (Frankreich). Die Agentur, die derzeit rund 158 Mitarbeiter beschäftigt, verfügte im Jahr 2013 über einen Haushalt von 25,8 Mio. EUR.
Zusätzliche Informationen finden Sie unter: http://www.era.europa.eu
Der Direktor (2)
Der Exekutivdirektor ist der gesetzliche Vertreter der Agentur und verkörpert diese nach außen; er ist gegenüber dem Verwaltungsrat rechenschaftspflichtig.
Der Exekutivdirektor leitet und verwaltet die Agentur und trägt die Gesamtverantwortung für alle Maßnahmen, die er zur Verwirklichung der Ziele der Agentur ergreift.
Der Exekutivdirektor ist insbesondere für folgende Aufgaben zuständig:
— |
Verwirklichung der vom Verwaltungsrat der Agentur festgelegten Ziele der Agentur; |
— |
Ausarbeitung und Durchführung der jährlichen und mehrjährigen Arbeitsprogramme in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, wobei der Notwendigkeit, Prioritäten zu setzen und die Ressourcen effizient zu verwalten, Rechnung zu tragen ist; |
— |
Aufstellung und Ausführung des Haushalts der Agentur in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission; |
— |
Aufbau und Förderung enger Arbeitsbeziehungen und Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten, Drittländern und Interessengruppen im Einklang mit dem Auftrag der Agentur; |
— |
enge partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Behörden der Mitgliedstaaten, die für die Umsetzung der EU-Politik auf dem Gebiet des Eisenbahnverkehrs zuständig sind; |
— |
Reaktion auf Unterstützungsersuchen der Europäischen Kommission oder der Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Auftrag der Agentur; |
— |
Genehmigung und Erlass von Maßnahmen im Zusammenhang mit den Aufgaben und Zuständigkeiten der Agentur gemäß der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 und der neuen Agenturverordnung, die die Kommission im Rahmen des vierten Eisenbahnpakets vorgeschlagen hat (z. B. Fahrzeugzulassung und Sicherheitsbescheinigungen für Eisenbahnunternehmen, Durchführung von Audits, Ausarbeitung der technischen Spezifikationen, Entwicklung eines gemeinsamen Konzepts für die Sicherheit im europäischen Eisenbahnsystem, Rolle der ERA als ERTMS-Systembehörde); |
— |
Ausarbeitung des jährlichen Tätigkeitsberichts der Agentur; |
— |
Wahrnehmung der laufenden Geschäfte der Agentur; Einstellung und Beurteilung der Bediensteten der Agentur gemäß dem EU-Statut, wobei Teamgeist und eine gute Arbeitsatmosphäre zu fördern sind; |
— |
direkte und indirekte Kommunikation mit der Öffentlichkeit über alle in die Zuständigkeit der Agentur fallenden Fragen im Einklang mit den Plänen für die Kommunikation und die Verbreitung von Informationen. |
Anforderungsprofil (Auswahlbedingungen)
Die Bewerber sollten folgendes Profil haben:
a) |
Managementerfahrung, insbesondere:
Erfahrungen mit den jüngsten Praktiken zur Effizienzsteigerung und zum Veränderungsmanagement wären von Vorteil. In einem multikulturellen Umfeld und/oder einer multikulturellen Branche erworbene Erfahrung wäre ebenfalls von Vorteil. |
b) |
Fachkenntnisse, insbesondere:
Bei einer nationalen, europäischen oder internationalen Behörde erworbene Erfahrung wäre von Vorteil. |
c) |
Kommunikationsfähigkeiten, insbesondere:
Die Arbeitssprache der Agentur ist Englisch. Französisch- und/oder Deutschkenntnisse wären von Vorteil. |
Zulassungskriterien
Um zur Auswahlphase zugelassen zu werden, müssen die Bewerber vor Ablauf der Bewerbungsfrist folgende formale Kriterien erfüllen:
— |
Staatsangehörigkeit: Die Bewerber müssen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen. |
— |
Hochschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss: Die Bewerber müssen Folgendes nachweisen:
|
— |
Berufserfahrung: Die Bewerber müssen nach Erwerb des Hochschulabschlusses mindestens 15 Jahre Berufserfahrung auf einer Ebene erworben haben, für die die vorstehend genannten Qualifikationen Voraussetzung sind. |
— |
Managementerfahrung: Von den 15 Jahren Berufserfahrung müssen mindestens fünf Jahre auf einer höheren Führungsebene erworben worden sein (3). |
— |
Sprachkenntnisse: Gründliche Kenntnisse einer Amtssprache der Europäischen Union (4) und ausreichende Kenntnisse einer weiteren Amtssprache sind erforderlich. |
— |
Altersgrenze: Die Bewerber müssen — bei Ablauf der Bewerbungsfrist — das volle fünfjährige Mandat vor Erreichen des Ruhestandsalters ableisten können. Für EU-Bedienstete, die ab dem 1. Januar 2014 ihren Dienst antreten, beginnt der Ruhestand am Ende des Monats, in dem das 66. Lebensjahr vollendet wird (siehe Artikel 52 Buchstabe a des Beamtenstatuts). |
Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten
Der Exekutivdirektor muss eine Erklärung abgeben, in der er sich verpflichtet, unabhängig und im öffentlichen Interesse zu handeln. Ferner muss er alle Interessen angeben, die seine Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten. Die Bewerber müssen in ihrer Bewerbung bestätigen, dass sie hierzu bereit sind.
Auswahl und Ernennung
Der Exekutivdirektor wird vom Verwaltungsrat der ERA auf Vorschlag der Europäischen Kommission ernannt.
Die Europäische Kommission wird einen Vorauswahlausschuss einberufen, dem ein Vertreter des ERA-Verwaltungsrats mit Beobachterstatus angehört. Dieser Ausschuss wird alle Bewerbungen prüfen und mehrere Bewerber auswählen, deren Profil den vorstehend dargelegten Auswahlkriterien am besten entspricht. Diese Bewerber werden zu einem Gespräch mit dem Vorauswahlausschuss eingeladen.
Nach den Gesprächen wird der Vorauswahlausschuss seine Schlussfolgerungen ziehen. Die in die engere Wahl genommenen Bewerber werden dann für weitere Gespräche mit dem Beratenden Ausschuss für Ernennungen vorgeschlagen.
Bewerber, die vom Beratenden Ausschuss für Ernennungen zu einem Gespräch gebeten werden, nehmen an einem ganztägigen Assessment-Center teil, das von externen Personalfachleuten durchgeführt wird. Anhand des Gesprächs und der Ergebnisse des Assessment-Center-Berichts erstellt der Beratende Ausschuss für Ernennungen eine Auswahlliste der seiner Meinung nach für das Amt des Exekutivdirektors geeigneten Bewerber. Diese Auswahlliste wird dem zuständigen Mitglied der Kommission vorgelegt, das Gespräche mit diesen Bewerbern führen wird.
Die Europäische Kommission stellt anschließend eine Auswahlliste der am besten geeigneten Bewerber auf, die dem ERA-Verwaltungsrat übermittelt wird. Dieser kann mit den ausgewählten Bewerbern Gespräche führen. In der Folge ernennt er den Exekutivdirektor. Aus der Aufnahme in die Liste der Kommission erwächst kein Anspruch auf eine Ernennung.
Die Bewerber können aufgefordert werden, neben den oben genannten Gesprächen noch weitere Gespräche und/oder Tests zu durchlaufen.
Vor seiner Ernennung kann der vom Verwaltungsrat ausgewählte Bewerber aufgefordert werden, vor dem Europäischen Parlament eine seine Zukunftsvorstellungen für die Agentur zu erläutern und Fragen der Abgeordneten zu beantworten.
Chancengleichheit
Die ERA verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung nach Artikel 1 Buchstabe d des Beamtenstatuts (5).
Beschäftigungsbedingungen
Der Exekutivdirektor wird entsprechend Artikel 2 Buchstabe a sowie Artikel 10 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (5) für einen Zeitraum von fünf Jahren in der Besoldungsgruppe AD 14 ernannt. Gemäß der ERA-Verordnung kann seine Amtszeit einmal verlängert werden.
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass laut den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten eine Probezeit zu absolvieren ist.
Der Ort der dienstlichen Verwendung ist Valenciennes (Frankreich), wo die Agentur ihren Sitz hat.
Es wird erwartet, dass der Exekutivdirektor seinen Dienst zum 1. Januar 2015 antritt.
Bewerbungsverfahren
Bitte prüfen Sie vor Einreichung Ihrer Bewerbung sorgfältig, ob Sie sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen, vor allem, ob Sie über den verlangten Hochschulabschluss und die geforderte Berufserfahrung verfügen. Ist eine der Zulassungsbedingungen nicht erfüllt, werden Sie automatisch vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Im Falle einer Bewerbung ist eine Online-Registrierung auf folgender Website erforderlich:
https://ec.europa.eu/dgs/human-resources/seniormanagementvacancies/
Folgen Sie den dortigen Anleitungen zu den einzelnen Verfahrensschritten.
Das elektronische Anmeldeformular ist fristgerecht auszufüllen (6). Wir empfehlen dringend, mit der Anmeldung nicht bis zuletzt zu warten, da eine Überlastung der Leitungen oder eine Störung der Internet-Verbindung dazu führen kann, dass Sie den ganzen Vorgang wiederholen müssen, während die Anmeldefrist abläuft. Nach Ablauf der Anmeldefrist können keine Daten mehr eingegeben werden. Anmeldungen per E-Mail, die nach Fristablauf eingehen, werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Sie müssen über eine gültige E-Mail-Adresse verfügen. Sie dient dazu, Ihre Anmeldung zu identifizieren und Sie über den Verlauf des Auswahlverfahrens auf dem Laufenden zu halten. Änderungen Ihrer E-Mail-Adresse sind der Europäischen Kommission daher bitte mitzuteilen.
Ihre Bewerbung ist erst vollständig, wenn Sie Ihren Lebenslauf (als WORD- oder PDF-Datei) hochgeladen und ein Bewerbungsschreiben (Online-Formular, höchstens 8 000 Zeichen) eingegeben haben. Lebenslauf und Bewerbungsschreiben sind in deutscher, englischer oder französischer Sprache abzufassen.
Nach Abschluss der Online-Anmeldung erscheint auf dem Bildschirm eine Nummer, die Sie notieren und bei jeder künftigen Bezugnahme auf Ihre Bewerbung angeben müssen. Mit dem Erscheinen dieser Nummer ist der Anmeldevorgang abgeschlossen. Sie ist der Nachweis dafür, dass die eingegebenen Daten registriert wurden.
Wird Ihnen keine Nummer angezeigt, so bedeutet dies, dass Ihre Bewerbung nicht registriert wurde!
Bitte beachten Sie, dass sich Ihre Bewerbung nicht online verfolgen lässt. Die Europäische Kommission wird sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen den Stand Ihrer Bewerbung mitteilen.
Das Auswahlverfahren, einschließlich des Schriftwechsels mit den Auswahlausschüssen für dieses Auswahlverfahren, wird nur in englischer Sprache durchgeführt (7).
Bewerber, die sich wegen einer Behinderung nicht elektronisch anmelden können, können ihren Lebenslauf und ihr Bewerbungsschreiben per Einschreiben (8) bis spätestens zum Tag des Anmeldeschlusses einschicken (es gilt das Datum des Poststempels). Der weitere Schriftverkehr zwischen der Kommission und diesen Bewerbern erfolgt auf dem Postweg. Die betreffenden Bewerber müssen ihrer Bewerbung eine von zuständiger Stelle ausgestellte Bescheinigung beifügen, aus der ihr Behindertenstatus hervorgeht, und auf einem gesonderten Blatt angeben, welche Vorkehrungen ihres Erachtens notwendig sind, um ihnen die Teilnahme am Auswahlverfahren zu erleichtern.
Zwecks weiterer Auskünfte und/oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: HR-A2-MANAGEMENT-ONLINE@ec.europa.eu
Bewerbungsschluss
Bewerbungsschluss ist der 7. Februar 2014. Online-Bewerbungen sind nach 12.00 Uhr (mittags) Brüsseler Ortszeit nicht mehr möglich.
Wichtiger Hinweis für die Bewerber
Die Arbeiten der Auswahlgremien sind vertraulich. Weder die Bewerber selbst noch andere für sie handelnde Personen dürfen direkt oder indirekt mit den Gremienmitgliedern Kontakt aufnehmen.
Schutz personenbezogener Daten
Die Kommission (während der Vorbereitungsphase) und in der Folge die ERA tragen dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten der Bewerber gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (9) verarbeitet werden.
(1) ABl. L 164 vom 30.4.2004, S. 1.
(2) Jeder Hinweis in dieser Bekanntmachung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt grundsätzlich ebenso für Frauen.
(3) Die Bewerber sollten in ihrem Lebenslauf zumindest zu den fünf Jahren Berufserfahrung in einer höheren Führungsposition folgende Angaben machen: 1. Bezeichnung der Führungspositionen, die sie innehatten, mit kurzer Beschreibung der Zuständigkeiten; 2. Zahl der ihnen unterstellten Mitarbeiter; 3. Höhe des verwalteten Etats; 4. Zahl der unter- und übergeordneten Hierarchie-Ebenen und 5. Zahl der Führungskräfte auf gleicher Ebene.
(4) http://ec.europa.eu/languages/languages-of-europe/eu-languages_de.htm
(5) ABl. L 124 vom 27.4.2004, S. 1; http://ec.europa.eu/civil_service/docs/toc100_de.pdf
(6) Bis spätestens 7. Februar 2014, 12 Uhr mittags, Brüsseler Ortszeit.
(7) Die Auswahlausschüsse stellen sicher, dass Muttersprachlern der Sprachen des Auswahlverfahrens kein ungerechtfertigter Vorteil erwächst.
(8) Europäische Kommission, Generaldirektion für Humanressourcen und Sicherheit, Referat Exekutivpersonal und CCA-Sekretariat, COM/2014/10345, SC11 8/66, 1049 Bruxelles/Brussel, BELGIEN.
(9) ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1.