ISSN 1977-088X

doi:10.3000/1977088X.C_2013.365.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 365

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

56. Jahrgang
13. Dezember 2013


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Rechnungshof

2013/C 365/01

Bericht über den Jahresabschluss 2012 der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden zusammen mit den Antworten der Agentur

1

2013/C 365/02

Bericht über den Jahresabschluss 2012 des Büros des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation zusammen mit den Antworten des Büros

9

2013/C 365/03

Bericht über den Jahresabschluss 2012 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union zusammen mit den Antworten des Zentrums

15

2013/C 365/04

Bericht über den Jahresabschluss 2012 des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung zusammen mit den Antworten des Zentrums

21

2013/C 365/05

Bericht über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Polizeiakademie zusammen mit den Antworten der Akademie

29

2013/C 365/06

Bericht über den Jahresabschluss 2012 des Gemeinschaftlichen Sortenamts zusammen mit den Antworten des Amts

37

2013/C 365/07

Bericht über den Jahresabschluss 2012 der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur zusammen mit der Antwort der Agentur

43

2013/C 365/08

Bericht über den Jahresabschluss 2012 der Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zusammen mit den Antworten der Agentur

49

2013/C 365/09

Bericht über den Jahresabschluss 2012 der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher zusammen mit den Antworten der Agentur

57

2013/C 365/10

Bericht über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit zusammen mit den Antworten der Agentur

66

2013/C 365/11

Bericht über den Jahresabschluss 2012 des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen zusammen mit den Antworten des Büros

73

2013/C 365/12

Bericht über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde zusammen mit den Antworten der Behörde

80

2013/C 365/13

Bericht über den Jahresabschluss 2012 des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten zusammen mit den Antworten des Zentrums

89

2013/C 365/14

Bericht über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Chemikalienagentur zusammen mit den Antworten der Agentur

97

2013/C 365/15

Bericht über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Umweltagentur zusammen mit den Antworten der Agentur

106

2013/C 365/16

Bericht über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur zusammen mit den Antworten der Agentur

113

2013/C 365/17

Bericht über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zusammen mit den Antworten der Behörde

120

2013/C 365/18

Bericht über den Jahresabschluss 2012 des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen zusammen mit den Antworten des Instituts

127

2013/C 365/19

Bericht über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung zusammen mit den Antworten der Behörde

134

2013/C 365/20

Bericht über den Jahresabschluss 2012 des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts zusammen mit den Antworten des Instituts

142

2013/C 365/21

Bericht über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Arzneimittel-Agentur zusammen mit den Antworten der Agentur

150

2013/C 365/22

Bericht über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle

158

2013/C 365/23

Bericht über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs zusammen mit den Antworten der Agentur

165

2013/C 365/24

Bericht über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit zusammen mit den Antworten der Agentur

172

2013/C 365/25

Bericht über den Jahresabschluss 2012 des Europol-Versorgungsfonds zusammen mit der Antwort des Fonds

180

2013/C 365/26

Bericht über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Eisenbahnagentur zusammen mit den Antworten der Agentur

184

2013/C 365/27

Bericht über den Jahresabschluss 2012 der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats zusammen mit der Antwort der Agentur

190

2013/C 365/28

Bericht über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde zusammen mit den Antworten der Behörde

197

2013/C 365/29

Bericht über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Stiftung für Berufsbildung zusammen mit der Antwort der Stiftung

206

2013/C 365/30

Bericht über den Jahresabschluss 2012 der Euratom-Versorgungsagentur zusammen mit den Antworten der Agentur

213

2013/C 365/31

Bericht über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen zusammen mit der Antwort der Stiftung

221

2013/C 365/32

Bericht über den Jahresabschluss 2012 von Eurojust zusammen mit den Antworten von Eurojust

228

2013/C 365/33

Bericht über den Jahresabschluss 2012 des Europäischen Polizeiamts zusammen mit den Antworten des Amts

236

2013/C 365/34

Bericht über den Jahresabschluss 2012 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zusammen mit den Antworten der Agentur

245

2013/C 365/35

Bericht über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusammen mit den Antworten der Agentur

251

2013/C 365/36

Bericht über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen GNSS-Agentur zusammen mit den Antworten der Agentur

261

2013/C 365/37

Bericht über den Jahresabschluss 2012 des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt zusammen mit den Antworten des Amts

268

2013/C 365/38

Bericht über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zusammen mit den Antworten der Agentur

275

2013/C 365/39

Bericht über den Jahresabschluss 2012 der Exekutivagentur für die Forschung zusammen mit den Antworten der Agentur

283

2013/C 365/40

Bericht über den Jahresabschluss 2012 der Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz zusammen mit der Antwort der Agentur

290

DE

 


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Rechnungshof

13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/1


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden zusammen mit den Antworten der Agentur

2013/C 365/01

EINLEITUNG

1.

Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (nachstehend „die Agentur“, auch „ACER“) mit Sitz in Ljubljana wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 713/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffen (1). Hauptaufgabe der Agentur ist es, die nationalen Regulierungsbehörden dabei zu unterstützen, die in den Mitgliedstaaten wahrgenommenen Regulierungsaufgaben auf Unionsebene zu erfüllen und — soweit erforderlich — die Maßnahmen dieser Behörden zu koordinieren. Im Rahmen der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT-Verordnung) (2) wurden der Agentur sowie den nationalen Regulierungsbehörden zusätzliche Aufgaben hinsichtlich der Überwachung des europäischen Energiegroßhandelsmarkts übertragen (3).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (4) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (5) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (6) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Agentur umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (7) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Direktor genehmigt den Jahresabschluss der Agentur, nachdem der Rechnungsführer der Agentur ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Agentur vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (8) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE

11.

Zur Deckung der höheren Schulgebühren gewährt die Agentur Bediensteten, deren Kinder die Primar- oder Sekundarschule besuchen, eine Sonderzulage zusätzlich zu der im Statut vorgesehenen Erziehungszulage (9). Im Jahr 2012 beliefen sich die Sonderzulagen auf insgesamt rund 23 000 Euro. Sie sind nicht durch das Statut gedeckt und somit vorschriftswidrig.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

12.

Die Agentur hat bei Titel II (Gebäude der Agentur und Nebenkosten) ihres Haushaltsplans Mittelbindungen in Höhe von 1,7 Millionen Euro (dies entspricht 81 % der bei Titel II insgesamt gebundenen Mittel) auf das folgende Haushaltsjahr übertragen. Diese Mittelübertragungen stehen hauptsächlich mit der laufenden Umsetzung der REMIT-Verordnung in Zusammenhang. Da diese Umsetzungsmaßnahmen zu den operativen Tätigkeiten der Agentur zählen, wären sie eigentlich unter Titel III in den Haushaltsplan einzustellen gewesen.

13.

Im Jahr 2012 nahm die Agentur 20 Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsplans in Höhe von rund 1 Million Euro vor. Betroffen waren 43 Haushaltslinien. Dies ist ein Indiz für Mängel bei der Haushaltsplanung.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

14.

Die Agentur verfügte zum Jahresende über 4,2 Millionen Euro an Barmitteln, einschließlich des Haushaltsüberschusses von 1,6 Millionen Euro aus dem Jahr 2011, der durch einen überhöhten Mittelabruf im Jahr 2011 entstand. Der betreffende Betrag wurde von der Kommission im Januar 2013 wieder eingezogen. Diese Vorgehensweise stellt keine ordnungsgemäße Kassenmittelverwaltung dar.

15.

Die geprüften Einstellungsverfahren wiesen Schwachstellen mit Auswirkungen auf die Transparenz und die Gleichbehandlung der Bewerber auf: Die Fragen für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen wurden nicht vor Prüfung der Bewerbungen festgelegt. Die Bedingungen für die Zulassung zu den schriftlichen und mündlichen Prüfungen und für die Aufnahme in die Liste der geeigneten Bewerber waren nicht präzise genug festgelegt, und es wurden unzureichende Maßnahmen zur Gewährleistung der Anonymität der an schriftlichen Prüfungen teilnehmenden Bewerber getroffen.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

16.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 10. September 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 1.

(2)  Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011, ABl. L 326 vom 8.12.2011, S. 1. Darin wird der Agentur eine wichtige Rolle bei der Überwachung der Energiegroßhandelsmärkte in Europa übertragen.

(3)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(7)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(8)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(9)  In Artikel 3 Anhang VII des Statuts ist das Doppelte der Grundzulage von 252,81 Euro, d. h. 505,62 Euro, vorgesehen.


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Der hohe Umfang der nicht in Anspruch genommenen Mittel und der vorgenommenen Mittelübertragungen sowie die niedrige Zahlungsrate sind ein Indiz für Mängel bei der Planung und Ausführung des Haushalts und stellen einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

Im Gange

2011

Die Transparenz der Einstellungsverfahren ist verbesserungsbedürftig. Zum Beispiel war in den Stellenausschreibungen die Höchstzahl der in eine Reserveliste aufzunehmenden Bewerber nicht angegeben, und ferner enthielten sie keine Rechtsmittelbelehrung. Außerdem wurden die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen und ihre jeweilige Gewichtung nicht vor Prüfung der Bewerbungen ausgearbeitet.

Im Gange

2011

Im Jahr 2011 zahlte die Agentur abgeordneten Sachverständigen, die Staatsangehörige des Landes waren, in dem die Agentur ihren Sitz hat, Tagegelder in Höhe von 10 839 Euro. Diese Zahlung verstößt gegen die vom Verwaltungsrat der Agentur erlassenen Vorschriften für die Abordnung nationaler Sachverständiger, wonach nur Zeitbedienstete, die nicht Staatsangehörige des Mitgliedstaats sind, in dem sie beschäftigt sind, Anspruch auf Tagegelder haben.

Abgeschlossen


ANHANG II

Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Ljubljana)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 114 (ex-Artikel 95 EGV) und Artikel 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses die Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben.

Die Energiepolitik der Union verfolgt im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen der Verwirklichung oder des Funktionierens des Binnenmarkts und unter Berücksichtigung der Notwendigkeit der Erhaltung und Verbesserung der Umwelt folgende Ziele:

a)

Sicherstellung des Funktionierens des Energiemarkts;

b)

Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit in der Union;

c)

Förderung der Energieeffizienz und von Energieeinsparungen sowie Entwicklung neuer und erneuerbarer Energiequellen und

d)

Förderung der Interkonnektion der Energienetze.

Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren die Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Ziele zu verwirklichen. Der Erlass dieser Maßnahmen erfolgt nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen.

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EG) Nr. 713/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates; Verordnung (EU) Nr. 838/2010 der Kommission; Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Ziele

Zweck der Agentur ist es, die nationalen Regulierungsbehörden dabei zu unterstützen, die in den Mitgliedstaaten wahrgenommenen Regulierungsaufgaben auf Unionsebene zu erfüllen und — soweit erforderlich — ihre Maßnahmen zu koordinieren.

Aufgaben

Ergänzung und Koordinierung der Arbeit der nationalen Regulierungsbehörden,

Mitwirkung an der Erarbeitung von Vorschriften für europäische Netze,

unter bestimmten Voraussetzungen Treffen verbindlicher Einzelentscheidungen über die Modalitäten für den Zugang und die Betriebssicherheit grenzüberschreitender Infrastrukturen,

Beratung der europäischen Institutionen in energierelevanten Fragen,

Überwachung der Entwicklungen der Energiemärkte und entsprechende Berichterstattung,

Erstellung eines an die EU-Kommission gerichteten Vorschlags über den jährlichen Ausgleichsbetrag für grenzüberschreitende Infrastrukturen im Rahmen des ITC-Mechanismus,

Zusammenarbeit mit den nationalen Regulierungsbehörden, der ESMA, den zuständigen Finanzbehörden der Mitgliedstaaten und gegebenenfalls den nationalen Wettbewerbsbehörden zur Überwachung der Energiegroßhandelsmärkte,

Bewertung der Funktionsweise und Transparenz verschiedener Kategorien von Marktplätzen und verschiedener Handelsarten,

Abgabe von Empfehlungen an die Kommission in Bezug auf Marktregeln, Aufzeichnungen der Transaktionen, Handelsaufträge, Normen und Verfahren, mit denen die Integrität des Marktes und das Funktionieren des Binnenmarktes verbessert werden könnten.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Dem Verwaltungsrat gehören zwei vom Europäischen Parlament ernannte Mitglieder, zwei von der Kommission ernannte Mitglieder und fünf vom Rat ernannte Mitglieder an. Jedes Mitglied hat einen Stellvertreter.

Aufgaben

Der Verwaltungsrat nimmt das jährliche Arbeitsprogramm der Agentur an, stellt ihren Haushaltsplan fest und überwacht die Durchführung.

Direktor

Der Direktor wird nach einer befürwortenden Stellungnahme des Regulierungsrates auf der Grundlage einer Liste von der Kommission vorgeschlagener Bewerber vom Verwaltungsrat ernannt.

Regulierungsrat

Zusammensetzung

Dem Regulierungsrat gehören ein ranghoher Vertreter der Regulierungsbehörden jedes Mitgliedstaats und ein nicht stimmberechtigter Vertreter der Kommission an. Jedes Mitglied hat einen Stellvertreter, der von der jeweiligen nationalen Regulierungsbehörde der einzelnen Mitgliedstaaten ernannt wird.

Aufgaben

Der Regulierungsrat unterbreitet dem Direktor Stellungnahmen zu Stellungnahmen, Empfehlungen und Beschlüssen, deren Annahme in Erwägung gezogen wird.

Er leitet den Direktor bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben an.

Er gibt dem Verwaltungsrat eine Stellungnahme zu dem Bewerber ab, der zum Direktor ernannt werden soll.

Er genehmigt das Arbeitsprogramm der Agentur.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

Haushalt 2012 (2011)

7,2 (4,8) Millionen Euro.

Personalbestand am 31. Dezember 2012(2011)

Im Stellenplan vorgesehen Planstellen: 43 (40),

davon am 31. Dezember besetzt: 42 (39).

Sonstiges Personal: 14 (12).

Personalbestand insgesamt: 57 (39). Davon entfallen auf

operative Tätigkeiten: 34 (28),

Verwaltungstätigkeiten: 23 (11).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012

Zwei Rahmenleitlinien (Strom: Rahmenleitlinie zur Regelenergie; Gas: Rahmenleitlinie zur Interoperabilität); Organisation öffentlicher Konsultationen im Einklang mit Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 713/2009 einschließlich Workshops;

Netzkodizes:

a)

drei begründete Stellungnahmen zu Netzkodizes (Strom: Netzkodex für die Anschlussbedingungen für alle Kraftwerke und Netzkodex für Kapazitätsvergabe und Engpassmanagement; Gas: Netzkodex für Kapazitätszuweisungsmechanismen);

b)

zwei mit qualifizierter Mehrheit abgegebene Empfehlungen zu Netzkodizes (beide zum Gas-Netzkodex für Kapazitätszuweisungsmechanismen);

Stellungnahme zum Arbeitsprogramm 2012 ENTSO-G;

Stellungnahme zur ENTSO-G Versorgungssicherheitsprognose Winter 2011-2012;

Stellungnahme zur ENTSO-G Versorgungssicherheitsprognose Sommer 2012;

Stellungnahme zum Jahresarbeitsprogramm 2013 ENTSO-G;

Stellungnahme zum ENTSO-E Zehnjahres-Netzausbauplan (TYNDP) 2012;

Stellungnahme zum ENTSO-E Prospektivbericht Sommer 2012 und Rückschau Winter 2011/2012;

Stellungnahme zum ENTSO-E Jahresbericht 2011;

Veröffentlichung eines gemeinsamen Marktbeobachtungsberichts ACER-CEER (Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 713/2009) am 29. November und Vorstellung des Berichts in Brüssel;

Empfehlung zu Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe n des Vorschlags der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente zur Aufhebung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (KOM(2011) 656 endgültig);

Annahme der Empfehlung zu den Aufzeichnungen der Transaktionen im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 (REMIT);

Annahme eines Beschlusses zum Registrierungsformat gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011;

Herausgabe der zweiten Auflage der Leitlinien zur Anwendung der in Artikel 2 der REMIT-Verordnung aufgeführten Definitionen am 28. September 2012;

erfolgreicher Abschluss der drei Rahmenverträge zur Umsetzung der REMIT-Verordnung;

Veröffentlichung des Beurteilungsberichts zum Stand der regionalen Initiativen für 2011 im März;

Veröffentlichung von drei vierteljährlichen Online-Berichten zu regionalen Erdgasinitiativen und vier vierteljährlichen Online-Berichten zu regionalen Strominitiativen;

Einrichtung von zwei neuen Arbeitsgruppen der Agentur (Arbeitsgruppe für Umsetzung, Überwachung und Verfahren sowie Arbeitsgruppe für Marktintegrität und Markttransparenz) und Aktualisierung der Bestimmungen für die Funktionsweise der Arbeitsgruppen;

Abhaltung der jährlichen Konferenz Making the Internal Energy Market a reality - which role for ACER? (Verwirklichung des Energiebinnenmarkts - wie wirkt ACER daran mit?) mit 220 Teilnehmern.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

11.

Da es in Slowenien keine Europäische Schule gibt und eine soziale Maßnahme erforderlich ist, um die ungleichen Arbeitsbedingungen (gemäß Artikel 1 Buchstabe e des Statuts) auszugleichen, mit denen die Bediensteten der Agentur im Vergleich zu den Bediensteten in anderen Organen und Einrichtungen der Europäischen Union, die Zugang zu Europäischen Schulen haben, konfrontiert sind, hat der Verwaltungsrat am 11. Februar 2011 den Beschluss AB Nr. 01/2011 erlassen, demzufolge die Bediensteten der ACER für Kindergarten- und Schulgebühren eine Zulage erhalten. Die Höchstgrenze dieser Zulage, die berechtigten Bediensteten für jedes berechtigte Kind gewährt wird, ist nicht höher als die Zulage für die Europäische Schule in Brüssel.

12.

Die Kommission hat der Agentur geraten, Titel II für das REMIT-Projekt zu verwenden, da der Großteil der Aufbaukosten IT-Anwendungen betrifft. Die Agentur hat beschlossen, ab 2014, d. h. in dem Jahr, in dem die Energiemarktüberwachung starten soll, die REMIT-bezogenen Ausgaben in Titel III einzustellen.

13.

Im Zuge einer umfassenden Bewertung wurde der Agentur vollkommen bewusst, dass die im Finanzausweis für REMIT vorgesehenen Haushaltsmittel sich als unzureichend erwiesen, um für die Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 ein vollständig funktionierendes IT-System zu entwickeln. Deshalb versuchte die Agentur bereits 2012, zusätzliche Mittel in ihrem Haushaltsplan zu ermitteln, die REMIT zugewiesen werden könnten. Da der Haushaltsplan der Agentur bereits knapp bemessen war, hätten lediglich niedrige Beträge von anderen Haushaltslinien übertragen werden können. Dies wurde systematisch durchgeführt und führte zu einer hohen Anzahl von Mittelübertragungen mit niedrigen Beträgen.

14.

Im Barsaldo von 4,2 Millionen Euro auf dem Bankkonto der Agentur zum Jahresende waren enthalten: der Haushaltsüberschuss von 1,6 Millionen Euro, der im Januar 2013 zurückgezahlt wurde, da die Agentur die Aufforderung der Kommission erst am 8. Januar 2012 erhalten hatte, der Haushaltsüberschuss von 0,6 Millionen Euro aus dem Jahr 2012, welcher der Kommission auf Aufforderung zurückzuzahlen ist, sowie der Betrag von 1,9 Millionen Euro zur Deckung der rechtlichen Verpflichtungen, die von der Agentur vor Jahresende eingegangen und auf 2013 übertragen worden waren. Mit der Kassenmittelverwaltung der Agentur soll sichergestellt werden, dass bei Bedarf Mittel zur Deckung ausstehender Verbindlichkeiten verfügbar sind.

15.

Die Agentur hält sich genau an die Verfahren der schriftlichen und mündlichen Prüfungen, wie sie in dem diesbezüglichen Beschluss des Direktors 2012-17 vom 20. März 2012 über Leitlinien zu Einstellungsverfahren und zur Arbeit der Auswahlausschüsse ausführlich festgehalten sind, und stellt sicher, dass die Fragen und Bewertungskriterien vor Beginn der schriftlichen und mündlichen Prüfungen festgelegt werden. Um den Bemerkungen der Prüfer Rechnung zu tragen, wird die Agentur das gegenwärtige Verfahren überarbeiten. Die Agentur ist der Ansicht, dass die Anonymität der Prüfungen für die Objektivität des Auswahlverfahrens insgesamt nicht entscheidend ist. Die Benotungskriterien zur Bewertung der Prüfungen werden vom Auswahlausschuss im Voraus festgelegt, um die objektive Beurteilung der schriftlichen Prüfungen zu gewährleisten. Darüber hinaus können manche Prüfungen nicht anonym organisiert werden, da die Bewerber entweder ersucht werden, in der Antwort ihre Erfahrung darzulegen oder eine Präsentation erstellen müssen, die sie dem Auswahlausschuss vor dem Gespräch vorgelegen.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/9


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 des Büros des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation zusammen mit den Antworten des Büros

2013/C 365/02

EINLEITUNG

1.

Das Büro des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (nachstehend „das Büro“) mit Sitz in Riga wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) eingerichtet. Hauptaufgabe des Büros ist es, das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) in administrativer und professioneller Hinsicht zu unterstützen und unter Anleitung des Regulierungsrats Informationen über elektronische Kommunikation zu sammeln und zu analysieren sowie unter den nationalen Regulierungsbehörden bewährte Regulierungspraktiken wie gemeinsame Herangehensweisen, Methodologien oder Leitlinien zur Umsetzung des EU-Rechtsrahmens zu verbreiten (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Büros. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung des Büros bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses des Büros sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss des Büros umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Verwaltungsdirektor genehmigt den Jahresabschluss des Büros, nachdem der Rechnungsführer des Büros ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage des Büros vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Büros frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Büros seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Büros für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. Sie sollten vor dem Hintergrund der Tatsache betrachtet werden, dass 2012 das erste Tätigkeitsjahr des Büros war und die Einrichtung seiner Verfahren noch im Gange ist.

BEMERKUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEIT DER RECHNUNGSFÜHRUNG

11.

Die Validierung des Rechnungsführungssystems des Büros durch den Rechnungsführer steht nach wie vor aus.

BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE

12.

Auf das folgende Haushaltsjahr übertragene Mittelbindungen in Höhe von 61 500 Euro (10 % der insgesamt übertragenen Mittelbindungen) entsprachen keinen rechtlichen Verpflichtungen und waren somit vorschriftswidrig.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

13.

Das Büro hatte folgende Normen für die interne Kontrolle (ICS) noch nicht umgesetzt: "Ziele und Leistungsindikatoren" (ICS 5), "Abläufe und Verfahren" (ICS 8), "Dokumentenverwaltung" (ICS 11) und "Information und Kommunikation" (ICS 12).

14.

Für die Erfassung und Veräußerung von Vermögensgegenständen gibt es kein Verfahren, und eine körperliche Bestandsaufnahme wurde nicht vorgenommen.

15.

Verfahren für die Feststellung, Genehmigung und Erfassung von Ausnahmen und Abweichungen von Strategien und Verfahren wurden nicht umgesetzt.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

16.

Rund 101 000 Euro (45 % der aus dem Jahr 2011 übertragenen Mittelbindungen) wurden annulliert. 545 000 Euro an Mitteln des Jahres 2012 (17 % der gesamten Mittelausstattung des Jahres 2012) wurden nicht in Anspruch genommen und mussten ebenfalls annulliert werden. Mittelbindungen wurden in großem Umfang (611 000 Euro bzw. 19 % der gesamten Mittelbindungen) auf 2013 übertragen. Dies ist ein Indiz für Probleme bei der Planung und/oder Umsetzung der Tätigkeiten des Büros. Die Übertragungen in Bezug auf das Jahr 2012 waren vor allem auf verspätete Einstellungen sowie das Fehlen einer wirksamen Politik zur zügigen Vorlage und Erstattung von Reisekostenabrechnungen von Sachverständigen zurückzuführen.

17.

Bei den Vergabeverfahren besteht erheblicher Verbesserungsbedarf in Bezug auf Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation. So wurde etwa bei der Auftragsvergabe dem Preis-Qualitäts-Verhältnis nicht genug Beachtung geschenkt, und die allgemeinen Vergabekriterien wurden nicht in Teilkriterien untergliedert, um eine klare und vergleichbare Bewertung der Angebote zu ermöglichen.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

18.

Die untersuchten Einstellungsverfahren wiesen erhebliche Mängel mit Auswirkungen auf die Transparenz auf: Die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen wurden erst nach Durchsicht der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss festgelegt, Mindestpunktzahlen für die Zulassung zu den schriftlichen und mündlichen Prüfungen und für die Aufnahme in die Liste der geeigneten Bewerber wurden nicht festgesetzt, Ernennung und Änderungen in der Zusammensetzung des Prüfungsausschusses wurden von der Anstellungsbehörde nicht genehmigt.

19.

Die meisten Mitarbeiter des Büros nehmen Verwaltungs- oder Unterstützungsaufgaben wahr und üben keine Dienstreisetätigkeit aus. Dennoch wurden alle mit Mobiltelefonen mit einem monatlichen Limit bis etwa 50 Euro ausgestattet. Der private Gebrauch wird nicht kontrolliert.

20.

Das Büro hat keine Vorgaben für die Verwaltung der Kassenmittel festgelegt. Ende 2012 waren sämtliche Barmittel (1,6 Millionen Euro) bei einer einzigen Bank (mit BBB-Rating (8)) angelegt.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

21.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 15. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 337 vom 18.12.2009, S. 1.

(2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Büros zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(8)  Gemäß Vermerk des Rechnungsführers der Kommission vom 27.10.2008 muss die kurzfristige Bonitätsbewertung mindestens einem Rating von A-1 entsprechen.


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

In dem vom Verwaltungsausschuss verabschiedeten Haushalt 2011 des Büros waren die Mittel nur nach Titeln und Kapiteln gegliedert, eine weitere Untergliederung in Artikel und Posten fehlte jedoch. Dies stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Spezialität dar.

Abgeschlossen

2011

Der Hof ermittelte 21 Fälle im Gesamtwert von 94 120 Euro, bei denen die auf das Jahr 2012 übertragenen Mittel keinen rechtlichen Verpflichtungen entsprachen. Diese Übertragungen waren somit vorschriftswidrig.

Im Gange

2011

Das Büro hatte noch nicht alle Normen für die interne Kontrolle angenommen und umgesetzt. Insbesondere fehlten ein zentrales Rechnungsregister und ein Ausnahmenverzeichnis.

Abgeschlossen (Rechnungsregister)

Im Gange (Ausnahmenverzeichnis)

2011

Das Büro muss die Transparenz der Einstellungsverfahren verbessern. Die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen wurden nicht vor Prüfung der Bewerbungen durch den Auswahlausschuss festgelegt. Außerdem gab es keinen Beschluss der Anstellungsbehörde zur Ernennung des Auswahlausschusses, und die jeweilige Besoldungsgruppe der Mitglieder des Auswahlausschusses wurde nicht angegeben.

Im Gange


ANHANG II

Büro des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (Riga)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Angleichung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation.

Zuständigkeiten des Büros

(Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Die Befugnisse des Büros sind in Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 festgelegt, der zufolge das in Artikel 6 genannte Büro das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation in administrativer und professioneller Hinsicht unterstützt.

Es nimmt seine Aufgaben unter der Anleitung des Regulierungsrats wahr.

Leitungsstruktur

Das Büro besteht aus

a)

einem Verwaltungsausschuss,

b)

einem Verwaltungsdirektor,

die sich die administrative und finanzielle Zuständigkeit teilen, darunter auch die Zuständigkeit für Personalfragen.

Für die Ernennung des Personals ist jedoch ausschließlich der Verwaltungsausschuss zuständig (Artikel 7 Absatz 4).

Anleitung bezüglich der vom Büro zu erbringenden Dienstleistungen und Produkte gibt der Regulierungsrat, wie im Abschnitt "Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012" dargelegt.

Dem Büro für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel

Endgültiger Haushalt: 3,1 Millionen Euro (Berichtigungshaushalt 1/2012).

Personalbestand am 31. Dezember 2012: 22.

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012

Unter der Anleitung des Regulierungsrats erbrachte das Büro folgende Dienstleistungen:

Unterstützung des Büros Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation in administrativer und professioneller Hinsicht;

Sammlung von Informationen von nationalen Regulierungsbehörden und Austausch und Übermittlung von Informationen;

Verbreitung bewährter Regulierungspraktiken unter den nationalen Regulierungsbehörden in der EU und bei Dritten;

Unterstützung des Vorsitzes bei der Vorbereitung der Arbeiten des Regulierungsrats und des Verwaltungsausschusses des Gremiums;

Unterstützung der auf Antrag des Regulierungsrats eingerichteten Sachverständigen-Arbeitsgruppen.

Quelle: Angaben des Büros.


ANTWORTEN DES BÜROS

11.

Der (im Dezember 2012) neu ernannte Rechnungsführer hat dem Anweisungsbefugten Vorschläge zu den nötigen Schritten unterbreitet, bei denen es sich um die Vorbedingungen zur Validierung der Rechnungsführungssysteme des Büros handelt. Die vollständige Umsetzung dieser Schritte ist bis Ende Juli 2013 vorgesehen.

12.

Im Zusammenhang mit den vorschriftswidrig übertragenen Mittelbindungen hat das GEREK-Büro mit der Erarbeitung eines Finanzhandbuchs begonnen. Dieses Handbuch steht zum jetzigen Zeitpunkt (Juni 2013) kurz vor der Fertigstellung und wird in einem gesonderten Kapitel zu Mittelbindungen die folgenden Themen behandeln: Definition, Bedingungen, Folgemaßnahmen und zugehöriger Workflow innerhalb der Organisation, der für die Zwecke der Übertragung am Jahresende eingeführt wird.

13.

Sämtliche Normen für die interne Kontrolle (ICS) werden zurzeit im Anschluss an die eingeschränkte IAS-Überprüfung vom März 2013 überprüft. Ende Juni 2013 wird das GEREK-Büro eine umfassende Antwort dazu vorlegen, die einen realistischen Zeitplan für künftige Tätigkeiten umfasst.

14.

Das Finanzhandbuch des GEREK-Büros, das zum jetzigen Zeitpunkt (Juni 2013) kurz vor der Fertigstellung steht, wird in einem gesonderten Kapitel zu Vermögensgegenständen die Verfahren im Rahmen der Bestandsverwaltung behandeln. Das GEREK-Büro wird im Anschluss an die Anschaffung der nötigen Ausrüstung im 3. Quartal 2013 eine vollständige Bestandsaufnahme durchführen.

15.

Am 18. Juni 2012 wurde eine interne Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der Grundsätze von ICS 8 angenommen. Die Strategie zu ergänzenden Orientierungshilfen im Rahmen der für die EU geltenden Leitlinien (sogenannter ausnahmenbasierter Berichtsansatz, SEK2007(1341)) wurde fertiggestellt und vom Verwaltungsdirektor als interne Verwaltungsvorschrift mit Wirkung vom 11. Juni 2013 angenommen.

16.

Zurzeit (im Juni 2013) werden die für die Haushaltsführung abgestellten Humanressourcen sowie die Einführung eines Verwaltungsinstruments geprüft, mit dem sich Haushaltsausführung und -planung besser überwachen lassen. Hieraus werden sich Auswirkungen auf die Ausführung des Haushaltsplans 2014 ergeben. Darüber hinaus wird das GEREK-Büro die folgenden Abhilfemaßnahmen ergreifen, um künftig ein angemessenes Maß an Übertragungen zu gewährleisten: Überarbeitung der Strategie zur Erstattung von Honoraren für Sachverständige, die an Sitzungen teilnehmen, welche derzeit die größten Auswirkungen auf die Höhe der übertragenen Beträge hat, um sicherzustellen, dass die Erfassung der Belege innerhalb strengerer Fristen erfolgt, die einzuhalten sind.

17.

Zur ordnungsgemäßen Umsetzung des derzeitigen Vergabeverfahrens seitens sämtlicher beteiligten Teammitglieder werden ab September 2013 Schulungen angesetzt. Außerdem werden konkrete Schritte unternommen, um die Verfahren in einem gesonderten Kapitel des Finanzhandbuchs des GEREK-Büros zu dokumentieren, das zum jetzigen Zeitpunkt (Juni 2013) kurz vor der Fertigstellung steht.

18.

Ab dem Jahr 2013, seitdem im Referat „Administration and Finance“ angemessene Humanressourcen zur Verfügung stehen, wird die Kohärenz der Einstellungsverfahren durch das HR-Team des Büros anhand von Strategien und Leitlinien gewährleistet. Eine neue Einstellungsleitlinie mit Schritten und Zuständigkeiten wurde im Mai 2013 erarbeitet und kommt für die Einstellungsverfahren im Jahr 2013 zur Anwendung. Erklärungen über Interessenkonflikte werden überprüft, und ab 2013 werden die Fragen für schriftliche und mündliche Prüfungen sowie Mindestpunktzahlen vor der Durchsicht der Bewerbungen festgelegt.

19.

Zu diesem Aspekt wurde eine umfassende Strategie mit voraussichtlicher Annahme im Juni 2013 erarbeitet. Diese Strategie legt die Grundsätze für den ausschließlich dienstlichen Gebrauch, die Überwachung des Mobiltelefongebrauchs und die Vermeidung von Missbrauch sowie Sicherheitsmaßnahmen fest. Im Rahmen der Strategie wird auch geregelt, dass die zuständigen Vorgesetzten von Fall zu Fall über die Bewilligung von Mobiltelefonen entscheiden.

20.

Der neu ernannte Rechnungsführer hat Maßnahmen ergriffen, mit denen sichergestellt wird, dass bis Ende August 2013 ein neuer Vertrag mit einem Bankendienstleister mit besserem Rating in Kraft tritt.

21.

Keine Anmerkungen.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/15


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union zusammen mit den Antworten des Zentrums

2013/C 365/03

EINLEITUNG

1.

Das Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (nachstehend „das Zentrum“, auch „CdT“) mit Sitz in Luxemburg wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates (1) errichtet. Aufgabe des Zentrums ist es, den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union, welche die Dienste des Zentrums in Anspruch nehmen, Übersetzungsleistungen bereitzustellen, die diese für ihren Dienstablauf benötigen (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Zentrums. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung des Zentrums bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses des Zentrums sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss des Zentrums umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Direktor genehmigt den Jahresabschluss des Zentrums, nachdem der Rechnungsführer des Zentrums ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage des Zentrums vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Zentrums frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Zentrums seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Zentrums für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

11.

Am Ende des Jahres 2012 hielt das Zentrum Kassenmittel und kurzfristige Bankeinlagen in Höhe von 35 Millionen Euro (Haushaltsüberschuss und Rücklagen in Höhe von 30,9 Millionen Euro). Das Zentrum kann Preise im Laufe des Jahres nicht anpassen, um Einnahmen und Ausgaben auszugleichen, hat aber gelegentlich seinen Kunden Erstattungen geleistet, um den Überschuss zu reduzieren.

12.

Nach der Gründungsverordnung von 20 vom Hof im Jahr 2012 geprüften Regulierungsagenturen sind diese gehalten, das Zentrum für ihren gesamten Übersetzungsbedarf in Anspruch zu nehmen (gemäß der Gründungsverordnung des Zentrums gilt dies für vier weitere Agenturen). Andere Agenturen sind nicht verpflichtet, die Dienste des Zentrums in Anspruch zu nehmen. Für nicht technische Dokumente könnten Agenturen ihre Kosten reduzieren, indem sie örtliche Dienstleister heranziehen. Nach Auffassung des Hofes sollte der Gesetzgeber erwägen, dies allen Agenturen zu erlauben.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

13.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 10. September 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1.

(2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Zentrums zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Der Haushalt 2011 des Zentrums belief sich auf 51,3 Millionen Euro (1) gegenüber 55,9 Millionen Euro im Vorjahr. Das Haushaltsergebnis 2011 sank auf 1,2 Millionen Euro im Jahr 2011 gegenüber 8,3 Millionen Euro im Jahr 2010. Zurückzuführen ist dies hauptsächlich auf einen Einnahmerückgang von 15 %, der die neue Preispolitik des Zentrums widerspiegelt, die darauf abzielt, die Preise von Produkten an deren Kosten anzugleichen.

n. z.

2011

Der kumulierte Haushaltsüberschuss sank von 9,2 Millionen Euro im Jahr 2010 auf 3,0 Millionen Euro im Jahr 2011, womit sich der im letzten Jahr beobachtete Trend fortsetzte. Bei diesem Rückgang handelt es sich um den Nettoeffekt, der sich aus dem Haushaltsüberschuss 2011 und der Einstellung von Rücklagen für die Preisstabilität und für außergewöhnliche Investitionen ergibt.

n. z.


(1)  Berichtigungshaushaltsplan (ABl. C 375 vom 22.12.2011, S. 5-7), einschließlich Mittelübertragungen.


ANHANG II

Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (Luxemburg)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

Die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten haben einvernehmlich eine Erklärung abgegeben, wonach unter Federführung der Übersetzungsdienste der Kommission in Luxemburg ein Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Union geschaffen wird, das die Übersetzungsdienste bereitstellt, die für die Arbeit der Einrichtungen und Dienste erforderlich sind, deren Sitz mit dem Beschluss vom 29. Oktober 1993 festgelegt worden ist.

Zuständigkeiten des Zentrums

(Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1645/2003)

Ziele

Leistung der für die Arbeit der nachstehend genannten Einrichtungen erforderlichen Übersetzungsdienste:

Europäische Umweltagentur;

Europäische Stiftung für Berufsausbildung;

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht;

Europäische Arzneimittel-Agentur;

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz;

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Modelle);

Europäisches Polizeiamt (Europol) und Europol-Drogenstelle.

Die Dienste des Zentrums können von nicht oben genannten, durch den Rat eingerichteten Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union, die bereits über einen eigenen Übersetzungsdienst verfügen, können die Dienste des Zentrums auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen.

Das Zentrum nimmt an den Arbeiten des Interinstitutionellen Ausschusses für Übersetzungsdienste in vollem Umfang teil.

Aufgaben

Treffen von Vereinbarungen für die Zusammenarbeit mit den Einrichtungen und Organen;

Beteiligung an den Arbeiten des Interinstitutionellen Ausschusses für Übersetzungsdienste.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Ein Vertreter je Mitgliedstaat;

zwei Vertreter der Kommission;

je ein Vertreter der Einrichtungen oder Organe, die die Dienste des Zentrums in Anspruch nehmen.

Aufgaben

Verabschiedung des jährlichen Haushaltsplans und des jährlichen Arbeitsprogramms sowie Annahme des Stellenplans und der Jahresberichte des Zentrums.

Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Interne Revision

Interner Auditdienst der Europäischen Kommission (IAS).

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Dem Zentrum für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

Endgültiger Haushalt:

48,293 (51,299) Millionen Euro

Personal:

225 (225) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 199 (205).

+ 17 (14) Vertragsbedienstete

Personalbestand insgesamt: 216 (219), davon entfallen auf:

 

operative Tätigkeiten: 114 (107)

 

administrative Tätigkeiten: 102 (112)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011)

Anzahl der übersetzten Seiten:

735 007(712 813)

Anzahl der Seiten nach Sprachen:

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Organe: 27 119(3 888)

Seitenzahl der Freelance-Übersetzungen:

480 695(436 445)

Quelle: Angaben des Zentrums.


ANTWORTEN DES ZENTRUMS

11.

Der kumulative Haushaltsüberschuss, der den Kunden rückerstattet werden kann, beläuft sich auf 3,9 Millionen Euro, der restliche Teil des Haushaltsüberschusses ist durch die gesetzliche Rückstellung und andere vom Zentrum für spezielle Zwecke gebildete Rückstellungen gesperrt. Langfristig sollte das Zentrum auf der Grundlage seiner Preispolitik Kosten und Einnahmen ausgleichen. Die Preise für die Produkte des Zentrums werden vom Verwaltungsrat für jeweils ein Jahr festgelegt, und deshalb wird sich der Überschuss von 3,9 Millionen Euro in der Preisänderung für 2014 widerspiegeln, damit ein langfristiger Ausgleich sichergestellt werden kann.

12.

Das Zentrum nimmt die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis. Das Zentrum weist jedoch darauf hin, dass der Standpunkt des Hofes von dem Rahmen abweicht, der vom Gesetzgeber in der Gründungsverordnung festgelegt wurde.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/21


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung zusammen mit den Antworten des Zentrums

2013/C 365/04

EINLEITUNG

1.

Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (nachstehend „das Zentrum“, auch „Cedefop“) mit Sitz in Thessaloniki wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates (1) errichtet. Hauptaufgabe des Zentrums ist die Weiterentwicklung der Berufsbildung auf Unionsebene. Zu diesem Zweck erstellt und verbreitet das Zentrum eine Dokumentation über die Berufsbildungssysteme (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Zentrums. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung des Zentrums bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses des Zentrums sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss des Zentrums umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Direktor genehmigt den Jahresabschluss des Zentrums, nachdem der Rechnungsführer des Zentrums ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage des Zentrums vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Zentrums frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Zentrums seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Zentrums für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

11.

Das Zentrum gewährt einem Netzwerk nationaler Partner (8) jährlich Finanzhilfen (pro Vereinbarung betragen die Finanzhilfen zwischen 23 615 Euro und 43 620 Euro). Im Jahr 2012 beliefen sich die Ausgaben für Finanzhilfen (die hauptsächlich Personalkosten der Begünstigten betreffen) auf 695 337 Euro (9), bzw. 4 % der operativen Ausgaben insgesamt. Die Ex-ante-Überprüfungen des Zentrums von Finanzhilfen bestehen aus einer umfassenden Dokumentenanalyse von Kostenaufstellungen, die von den Finanzhilfeempfängern eingereicht wurden, sowie aus einer Überprüfung von Bescheinigungen externer Prüfer, die im Auftrag der Begünstigten tätig waren, oder von Bescheinigungen unabhängiger Beamter. Allerdings überprüft das Zentrum die von den Begünstigten geltend gemachten Personalkosten üblicherweise nicht auf der Grundlage von Original-Belegunterlagen. Ex-post-Überprüfungen in diesem Zusammenhang fanden zuletzt im Jahr 2009 statt. Daher bieten Ex-ante-Überprüfungen nur begrenzte Gewähr.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

12.

Die Haushaltsvollzugsquoten waren hoch: Sie betrugen 100 % bei den Titeln I und III und 98 % bei Titel II. Die Rate der übertragenen Mittelbindungen war bei Titel II mit 39 % (673 392 Euro) hoch, doch lagen die Gründe dafür hauptsächlich außerhalb der Kontrolle des Zentrums, wie etwa Verzögerungen bei von den griechischen Behörden in den Räumlichkeiten des Zentrums durchgeführten Reparaturarbeiten. Diese Verzögerungen führten zu einer Verschiebung der zugehörigen Wartungs-, Reparatur- und Herrichtungsarbeiten von Räumlichkeiten (rund 124 000 Euro) sowie zu Verzögerungen bei der Anschaffung von Ausstattung für die Konferenzräume des Zentrums (rund 242 000 Euro). Ein Teil der Übertragungen ist auf Verzögerungen bei der Anschaffung von IT-Ausstattung zurückzuführen (rund 172 000 Euro).

SONSTIGE BEMERKUNGEN

13.

In den Jahren 2010 und 2011 waren zwei Einstellungsverfahren für die Stelle des zukünftigen Direktors des Zentrums eingeleitet worden. Beide wurden als erfolglos erklärt (10). Am Ende des Jahres 2012 wurde ein drittes Einstellungsverfahren eingeleitet, das noch im Gange ist. Der Hof stellte fest, dass in den ersten beiden Einstellungsverfahren die Mitglieder des Vorauswahlausschusses keine Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts unterzeichneten und dass die Fragen für die mündlichen Prüfungen, ihre Gewichtungen sowie die Mindestpunktzahlen für die Aufnahme in die Liste geeigneter Bewerber nach der Prüfung der Bewerber festgelegt wurden.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

14.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 9. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1.

(2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Zentrums zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(8)  Es handelt sich hauptsächlich um nationale Agenturen und Forschungsinstitute.

(9)  Diese Ausgaben setzten sich aus Abschlusszahlungen und Abrechnungen von Vorfinanzierungen im Zusammenhang mit Finanzhilfevereinbarungen früherer Jahre zusammen. Für die Finanzhilfevereinbarungen des Jahres 2012 wurden im Jahr 2012 ausschließlich Vorfinanzierungen vorgenommen, die noch nicht zu Ausgaben geführt hatten.

(10)  Im ersten Einstellungsverfahren wurde keiner der Bewerber, die vom Verwaltungsrat des Zentrums in die Shortlist aufgenommen worden waren, von der Europäischen Kommission ernannt. Im zweiten Einstellungsverfahren befand der Vorauswahlausschuss, dass keiner der vorgeschlagenen Bewerber den Anforderungen für eine Aufnahme in die Shortlist entsprach, und legte dem Verwaltungsrat keine Liste geeigneter Bewerber vor.


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Der übermäßig hohe Umfang der übertragenen Mittel bei Titel II stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

Im Gange

2011

Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsplans wurden in beträchtlicher Zahl vorwiegend am Jahresende vorgenommen (1). Die Begründung für diese Mittelübertragungen war unzureichend, da keine Bedarfsermittlung vorlag. Diese Sachlage weist auf Mängel bei der Haushaltsplanung hin und stellt einen Verstoß gegen den Grundsatz der Spezialität dar.

Im Gange

(abgeschlossen bezüglich der Begründung für Mittelübertragungen)

2011

Die vom Zentrum gewährten Zuschüsse für berufliche Bildung (2) betragen jährlich rund 1 Million Euro (3). Bei der Abwicklung der Zuschüsse für 2010 kam es zu erheblichen Verzögerungen, da die Zuschussempfänger ihre abschließenden Tätigkeitsberichte verspätet einreichten. Aufseiten des Zentrums kam es bei der Prüfung dieser Berichte und der Abwicklung der Abschlusszahlungen zu Verzögerungen (4).

Abgeschlossen


(1)  Insgesamt wurden 77 Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsplans im Gesamtbetrag von 1,5 Millionen Euro vorgenommen, davon 67 (1,3 Millionen Euro) im November und Dezember 2011.

(2)  Das Zentrum gewährt dem Europäischen Fachwissens- und Referenznetzwerk ("ReferNet") Zuschüsse für die Bereitstellung von Informationen über die nationalen Berufsbildungssysteme und -politiken in den Mitgliedstaaten, Norwegen und Island.

(3)  2011 und 2010: 0,9 Millionen Euro.

(4)  Abschlusszahlungen erfolgten im Durchschnitt mit einer Verzögerung von etwa 50 Tagen.


ANHANG II

Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Thessaloniki)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 166 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Erhebung von Informationen

Die Union führt eine Politik der beruflichen Bildung, welche die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für Inhalt und Gestaltung der beruflichen Bildung unterstützt und ergänzt.

Zuständigkeiten des Zentrums

(Artikel 2 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates)

Ziele

Als Referenzzentrum der Europäischen Union für die Berufsbildung liefert das Zentrum politischen Entscheidungsträgern, Forschern und Praktikern Informationen zum Bildungswandel, damit diese angemessene Entscheidungen und Maßnahmen treffen können. Das Zentrum unterstützt die Europäische Kommission, um die Berufsbildung auf Unionsebene zu fördern und weiterzuentwickeln.

Aufgaben

Erstellung einer ausgewählten Dokumentation und Auswertung von Daten,

Beitrag zur Entwicklung und Koordinierung der Forschung,

Gewährleistung der Nutzung und Verbreitung zweckdienlicher Informationen,

Förderung und Unterstützung von Initiativen, durch die eine konzertierte Lösung der Probleme im Hinblick auf die Entwicklung der Berufsbildung erleichtert werden kann,

Bildung eines Treffpunkts für eine breite und gemischte Öffentlichkeit.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Aus jedem Mitgliedstaat:

a)

Ein Regierungsvertreter.

b)

Ein Vertreter der Arbeitgeberverbände.

c)

Ein Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen.

Für die Europäische Kommission: drei Vertreter.

Die unter den Buchstaben a, b und c genannten Mitglieder werden vom Rat ernannt. Die Vertreter der Kommission werden von dieser ernannt.

Koordinatoren der Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmerorganisationen auf europäischer Ebene und Beobachter aus den EWR-Ländern nehmen ebenfalls an den Sitzungen des Verwaltungsrats und des Vorstands teil.

Aufgaben

Feststellung des Haushaltsplans, Festlegung der mittelfristigen Prioritäten (Mehrjahresplanung des Zentrums), Annahme des Arbeitsprogramms sowie Bewertung und Analyse des jährlichen Tätigkeitsberichts und des Jahresabschlusses. Feststellung des endgültigen Haushaltsplans und des Stellenplans.

Vorstand

Zusammensetzung

Der Vorsitzende und drei stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats, ein Koordinator je Gruppe und ein weiterer Vertreter der Kommission.

Direktor

Wird von der Kommission anhand einer vom Verwaltungsrat vorgelegten Kandidatenliste ernannt; er/sie leitet das Zentrum und setzt die Beschlüsse des Verwaltungsrats und des Vorstands um.

Interne Revision

Interner Auditdienst der Europäischen Kommission (IAS).

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Dem Zentrum für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

Endgültiger Haushalt

19,22 (18,83) Millionen Euro

Unionsbeitrag (1): 97,6 % (97,5 %)

Personalbestand am 31.12.2012

Anzahl der im Stellenplan vorgesehenen Planstellen: 101 (101)

Davon besetzt: 98 (2) (97)

Sonstiges Personal:

Vertragsbedienstete: 23 (3) (25)

Abgeordnete nationale Sachverständige: 3 (3)

Personalbestand insgesamt: 124 (125)

Operative Tätigkeiten: 90 (90)

Administrative Tätigkeiten: 34 (35)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011)

Analyse politischer Strategien und Berichterstattung

Der Bericht des Zentrums Trends in VET policy in Europe 2010-12: Progress towards the Bruges Communiqué (Trends in der Berufsbildungspolitik in Europa 2010-12: Fortschritte im Hinblick auf das Kommuniqué von Brügge) wurde veröffentlicht und in Zypern den Generaldirektoren für berufliche Bildung vorgestellt. Das Zentrum stellte aktuelle Informationen zu Berufsbildungssystemen sowie Neuheiten zu Initiativen und politischen Entwicklungen in den Mitgliedstaaten zur Verfügung. Mehrere „Statistiken des Monats“ mit Informationen zu ganz Europa behandelten schwerpunktmäßig die Beurteilung der Auswirkungen der Krise. Um dem Bedarf der Europäischen Kommission an systematischen, länderspezifischen Analysen der Entwicklungen der Berufsbildung für das „Europäische Semester“ gerecht zu werden, setzte das Zentrum neue Schwerpunkte in seiner Arbeit und führte für alle Länder den Blickpunkt Berufsbildung ein. Für die Sitzungen der Generaldirektoren für berufliche Bildung unter den Vorsitzen von Dänemark und Zypern bereitete es einen Überblick über die Entwicklungen in der Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungseinrichtungen und der Wirtschaft sowie einen Kurzbericht zum Thema Durchlässige Bildungssysteme bauen Barrieren ab und eröffnen mehr Chancen vor.

Gemeinsame europäische Instrumente, Qualifikationen und Lernergebnisse

Das Zentrum koordinierte gemeinsam mit der Europäischen Kommission die EQR-Beratungsgruppe (Europäischer Qualifikationsrahmen) und entwarf (in Zusammenarbeit) 23 Hintergrundpapiere, die Gegenstand politischer Diskussionen waren. Der für die Sitzung der Generaldirektoren für berufliche Bildung in Zypern herausgegebene Kurzbericht Die Qualifikationsrahmen in Europa sind ein Instrument zur Förderung von Transparenz und Wandel fasste die Ergebnisse des vierten Jahresberichts des Zentrums zu den Entwicklungen nationaler Qualifikationsrahmen zusammen. Das Zentrum analysierte auch die Berichte von 10 Ländern zur Erklärung dazu, wie sie ihre nationalen Qualifikationen mit dem EQR verbinden. Bei der Sitzung der Generaldirektoren für berufliche Bildung in Zypern wurden die Ergebnisse des dritten ECVET-Fortschrittsberichts vorgestellt. Der EQAVET wurde weiterhin unterstützt. Die vom Zentrum verwaltete Europass-Website wurde von immer mehr jungen Menschen in Europa besucht. Seit ihrer Einführung wurden fast 60 Millionen Besuche verzeichnet(2012: 14,8 Millionen; 2011: 12,9 Millionen), und die Benutzer haben 25 Millionen Lebensläufe online erstellt (2012: 8,3 Millionen; 2011: 5,8 Millionen). Die Studie Curriculum reform in Europe: the impact of learning outcomes (Curriculum-Reformen in Europa: die Auswirkungen von Lernergebnissen) wurde veröffentlicht und im Rahmen eines internationalen Workshops diskutiert. Im akademischen Jahr 2011/12 wurden 215 Studienbesuche für 2 448 Experten aus 33 Ländern koordiniert. Wirkungsanalysen belegen eine hohe Zufriedenheitsrate (96 %).

Erwachsenenbildung und Übergänge

Die Studie Adult learning in the workplace: skill development to promote innovation in enterprises (Erwachsenenbildung am Arbeitsplatz: Entwicklung von Kompetenzen zur Förderung von Innovationen in Unternehmen) wurde für einen Workshop zum selben Thema herausgegeben. Als Beitrag zum Europäischen Jahr für aktives Altern organisierte das Zentrum einen Workshop zur Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit durch Lernen im Rahmen der Konferenz „One Step Up in later life“ (Höherqualifizierung in fortgeschrittenem Alter) der GD Bildung und Kultur. Es gab auch die Veröffentlichung Working and ageing – the benefits of investing in an ageing workforce (Lernen in fortgeschrittenem Alter: das Potenzial von Investitionen in ältere Arbeitskräfte entdecken) heraus. Drei Veröffentlichungen behandelten schwerpunktmäßig die Finanzierung und andere Förderungsmaßnahmen für die berufliche Weiterbildung. Um die Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, trug das Zentrum zu der Veranstaltung bei, die auf Initiative Deutschlands hin stattfand, mit dem Ziel, Kooperationsabkommen mit mehreren Ländern als Teil der „Europäischen Ausbildungsallianz“ abzuschließen. Der Beitrag stützte sich auch auf die Informationen in dem Bericht From education to working life — The labour market outcomes of VET (Von der Ausbildung ins Erwerbsleben — Arbeitsmarktergebnisse der Berufsbildung).

Analyse von Qualifikationen

Im Kurzbericht Qualifikationen: eine Herausforderung für Europa — Schleppende Qualifikationsnachfrage begünstigt Qualifikationsungleichgewichte sowie in der Veröffentlichung Future skills supply and demand in Europe — Forecast 2012 (Künftiges Qualifikationsangebot und künftige Qualifikationsnachfrage in Europa — Prognose 2012) stellte das Zentrum seine neueste Prognose zu Qualifikationsnachfrage und -angebot für 2010-2020 vor. Das Zentrum trug zum EU-Kompetenzpanorama bei und gab zwei Veröffentlichungen zu grünen Qualifikationen heraus. Für den Bericht der Kommission über Employment and Social Developments in Europe 2012 (Beschäftigung und soziale Entwicklungen in Europa 2012) entwarf das Zentrum ein Kapitel zum Thema Qualifikationsungleichgewicht. Der Bericht Skill mismatch: the role of the enterprise (Qualifikationsungleichgewichte: Die Rolle der Unternehmen) wurde im Rahmen eines Workshops diskutiert. Es wurde ebenfalls ein Kurzbericht zum Thema Veraltende Qualifikationen — was tun? herausgegeben. Für seine Initiative zur Schaffung eines regionalen Überwachungsinstruments zur Früherkennung des Qualifikationsbedarfs stellte das Zentrum der Stadt Thessaloniki Fachwissen zur Verfügung.

Wirkung des Zentrums

Zentrale Leistungsindikatoren weisen auf eine hohe Wirkung der Tätigkeiten des Zentrums hin: Erwähnungen in 169 EU- und 68 internationalen Strategiepapieren, von denen einige sich in erheblichem Umfang auf die Arbeit des Zentrums beziehen; Beiträge zu 26 EU-Strategiepapieren, 158 Veranstaltungen im Rahmen des Vorsitzes sowie weitere Veranstaltungen auf EU-Ebene; 150 vom Zentrum organisierte Veranstaltungen; 120 Veröffentlichungen; 525 Medienartikel zur Arbeit des Zentrums (+ 38 %); 636 000 heruntergeladene Veröffentlichungen (+ 33 %); 415 Erwähnungen in wissenschaftlichen Texten; signifikantes Wachstum in sozialen Medien (+ 127 % Facebook; + 170 % Twitter). Um Kosten zu sparen, wurde ein Schwerpunkt auf Videokonferenzen gelegt, und auf experimentelle Art und Weise wurde Skype im Rahmen von Einstellungsverfahren für mündliche Prüfungen eingesetzt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.cedefop.europa.eu (Jahresbericht und Jährlicher Tätigkeitsbericht 2012).

Quelle: Angaben des Zentrums.


(1)  

Anmerkung:

Der Unionsbeitrag umfasst sowohl den Zuschuss der Union als auch den Berichtigungs- und Nachtragshaushalt.

(2)  Dies umfasst tatsächlich besetzte Stellen (92) sowie erteilte Stellenangebote (6) für offene Stellen (in Übereinstimmung mit dem Ansatz des mehrjährigen Personalpolitikplans).

(3)  Dies umfasst 22 Vertragsbedienstete und 1 erteiltes Stellenangebot.

Quelle: Angaben des Zentrums.


ANTWORTEN DES ZENTRUMS

11.

Bei der Bewertung von Finanzhilfeanträgen werden die Vorschläge und Kostenvoranschläge vom Zentrum genau geprüft. Im Zuge der Überprüfungen werden die Qualität und die Vollständigkeit der erbrachten Dienstleistungen ausführlich geprüft.

Um den Bemerkungen des Hofes Rechnung zu tragen, wird das Cedefop ab diesem Jahr zusätzlich zu den Prüfungsbescheinigungen ausführliche Kontrollen der Personalkosten und Zeitpläne für drei stichprobenartig ausgewählte Fälle der 26 bis 29 Finanzhilfezahlungen einführen.

12.

Wir nehmen die Bemerkung zu den Übertragungen in Titel 2 zur Kenntnis und bekräftigen, dass wir uns weiterhin verpflichten werden, diese Übertragungen zu reduzieren.

13.

Das Zentrum unterstreicht, dass es zwar den Vorauswahlausschuss unterstützt, jedoch keine Kontrolle über das Verfahren und die Entscheidungen des Vorauswahlausschusses oder der Kommission hat.

Die Ausschussmitglieder wussten erwiesenermaßen, dass keine Interessenkonflikte vorliegen dürfen. In der Zwischenzeit haben die Mitglieder des Vorauswahlausschusses jedoch den Bemerkungen des Hofes entsprechend formale Erklärungen über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts unterzeichnet.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/29


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Polizeiakademie zusammen mit den Antworten der Akademie

2013/C 365/05

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Polizeiakademie (nachstehend „die Akademie“, auch „CEPOL“) mit Sitz in Bramshill wurde durch den Beschluss 2000/820/JI des Rates errichtet, der im Jahr 2005 durch den Beschluss 2005/681/JI des Rates aufgehoben und ersetzt wurde (1). Aufgabe der Akademie ist die Funktion als Netz nationaler Polizeihochschulen und -akademien in den Mitgliedstaaten zur Durchführung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für hochrangige Führungskräfte der Polizeidienste auf der Grundlage gemeinsamer Standards (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Akademie. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung der Akademie bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr, die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Akademie sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Agentur umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Direktor genehmigt den Jahresabschluss der Akademie, nachdem der Rechnungsführer der Akademie ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Akademie vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Akademie frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Akademie ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Akademie für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE

11.

Die Akademie hat gebundene Mittel in Höhe von 355 500 Euro auf das Jahr 2013 übertragen, und zwar für das Austauschprogramm 2013, das zwischen März und November 2013 stattfinden soll. Da sich im jährlichen Arbeitsprogramm 2012 der Akademie kein Hinweis auf das Austauschprogramm 2013 findet und im Hinblick auf die Tatsache, dass 2012 kein Finanzierungsbeschluss zu diesem Thema getroffen wurde, ist die Übertragung vorschriftswidrig.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

12.

Von den aus 2011 übertragenen gebundenen Mitteln in Höhe von 1,7 Millionen Euro wurden im Jahr 2012 0,7 Millionen Euro (41,2 %) annulliert. Dies war hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die aufgrund von Finanzhilfevereinbarungen des Jahres 2011 zu erstattenden Kosten niedriger waren als veranschlagt (0,44 Millionen Euro oder 62 % der annullierten Übertragungen).

13.

Im Jahr 2012 wurden bei den verschiedenen Titeln zwischen 90 % und 99 % der Gesamtmittel gebunden. Dies deutet darauf hin, dass die rechtlichen Verpflichtungen im Zeitplan lagen. Bei Titel III (operative Ausgaben) war der Umfang der auf 2013 übertragenen Mittelbindungen mit 1,5 Millionen Euro (36 %) jedoch hoch. Dies lag allerdings nicht an Verzögerungen bei der Durchführung des jährlichen Arbeitsprogramms 2012 der Akademie, sondern war hauptsächlich auf die in Ziffer 11 genannte Mittelübertragung sowie auf die Tatsache zurückzuführen, dass Kosten mit Bezug zu Kursen, die in den letzten Monaten des Jahres 2012 auf der Grundlage von Finanzhilfevereinbarungen des Jahres 2012 organisiert wurden, erst zu Beginn des Jahres 2013 erstattet werden mussten (1 Million Euro).

14.

Im Jahr 2012 nahm die Akademie 37 Mittelübertragungen zwischen Haushaltslinien in Höhe von insgesamt 1 Million Euro vor, davon 36 innerhalb der jeweiligen Titel.

15.

Die in den Ziffern 11, 12 und 14 dargelegten Sachverhalte stellen Verstöße gegen die Haushaltsgrundsätze der Jährlichkeit und der Spezialität dar.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

16.

Diskussionen über die Zukunft der Akademie, die seit mehreren Jahren andauern, haben zu einer Situation der Unsicherheit geführt, die Planung und Durchführung der Arbeit weiterhin behindert.

17.

Die Akademie muss die vollständige Einhaltung des Guide to CEPOL recruitment (Einstellungsleitfaden des CEPOL) gewährleisten. Auch hinsichtlich der Transparenz der Einstellungsverfahren der Akademie besteht weiterer Verbesserungsbedarf: Die Stellenausschreibungen wurden nicht immer mindestens sechs Wochen vor der Frist für den Eingang der Bewerbungen veröffentlicht; es gab keine Belege dafür, dass Begutachter die Einhaltung der Bestimmungen für die Einreichung von Bewerbungen überprüften; die angewandten Auswahlkriterien entsprachen nicht immer denjenigen, die in den Stellenausschreibungen vorgesehen waren; in einigen Fällen verzögerte sich die Auswertung der Bewerbungen erheblich.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

18.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 9. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 256 vom 1.10.2005, S. 63.

(2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Akademie zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Der hohe Umfang der Übertragungen und Annullierungen weist auf Mängel bei der Haushaltsplanung und/oder beim Haushaltsvollzug hin und stellt darüber hinaus einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

Ausstehend

2011

Der hohe Umfang der Mittelübertragungen weist auf Mängel in der Haushaltsplanung hin und stellt darüber hinaus einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Spezialität dar.

Ausstehend

2011

Die Akademie hat ihren Sitz in Bramshill, wo sie die Räumlichkeiten der National Policing Improvement Agency (NPIA) des Vereinigten Königreichs nutzt. Die NPIA soll Ende 2012 abgeschafft werden, und es ist unklar, wie lange die Akademie ihre derzeitigen Räumlichkeiten noch nutzen kann.

Ausstehend

2011

Hinsichtlich der Transparenz der Einstellungsverfahren der Akademie besteht Verbesserungsbedarf. Stellenausschreibungen enthielten keinen Hinweis auf die Möglichkeit des Rechtsbehelfs, die Gewichtung der Auswahlkriterien wurde nicht vor der Auswertung der Bewerbungen festgelegt, und es wurden nicht in allen Fällen zusammenfassende Berichte über die angewandten Prüfverfahren und die Entscheidungen bezüglich der Reservelisten erstellt.

Im Gange


ANHANG II

Europäische Polizeiakademie (Bramshill)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 87 AEUV)

Angleichung der Rechtsvorschriften

1.

Die Union entwickelt eine polizeiliche Zusammenarbeit zwischen allen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, einschließlich der Polizei, des Zolls und anderer auf die Verhütung oder die Aufdeckung von Straftaten sowie entsprechende Ermittlungen spezialisierter Strafverfolgungsbehörden.

2.

Für die Zwecke des Absatzes 1 können das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen erlassen, die Folgendes betreffen: (…)

b)

Unterstützung bei der Aus- und Weiterbildung von Personal sowie Zusammenarbeit in Bezug auf den Austausch von Personal, die Ausrüstungsgegenstände und die kriminaltechnische Forschung; (…).

Zuständigkeiten der Akademie

(Beschluss 2005/681/JI des Rates)

Ziele

Die Akademie verfolgt das Ziel, durch Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den ihr angehörenden Ausbildungseinrichtungen an der Schulung von hochrangigen Führungskräften der Polizeidienste in den Mitgliedstaaten mitzuwirken. Sie unterstützt und entwickelt einen europäischen Ansatz für die Hauptprobleme, die sich in den Mitgliedstaaten im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung, der Kriminalitätsprävention und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung insbesondere auf grenzüberschreitender Ebene stellen.

Aufgaben

Vertiefung der Kenntnisse über die nationalen Polizeisysteme und -strukturen der anderen Mitgliedstaaten sowie über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in der Europäischen Union.

Verbesserung der Kenntnisse über die internationalen Regelungen und die Regelungen der Europäischen Union, insbesondere in den folgenden Bereichen:

a)

Organe und Einrichtungen der Europäischen Union, ihre Arbeitsweise und Rolle sowie Beschlussfassungsverfahren und Rechtsakte der Europäischen Union, insbesondere ihre Bedeutung für die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden;

b)

Ziele, Aufbau und Arbeitsweise von Europol und die Möglichkeiten für eine möglichst umfassende Zusammenarbeit zwischen Europol und den mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität befassten Strafverfolgungsbehörden in den Mitgliedstaaten;

c)

Ziele, Aufbau und Arbeitsweise von Eurojust.

Gewährleistung einer angemessenen Aus- und Fortbildung hinsichtlich der Wahrung der demokratischen Garantien, insbesondere der Verteidigungsrechte.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Je eine Delegation jedes Mitgliedstaats.

Jede Delegation des Verwaltungsrats verfügt über eine Stimme. Vertreter der Europäischen Kommission und des Generalsekretariats des Rates der Europäischen Union sowie von Europol werden als nicht stimmberechtigte Beobachter zu den Sitzungen eingeladen.

Direktor

Verantwortlich für die Verwaltung der Akademie; Ernennung und Amtsenthebung durch den Verwaltungsrat.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Interne Revision

Interner Auditdienst der Europäischen Kommission (IAS).

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Akademie für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

Haushalt

8,4 (8,3) Millionen Euro.

Personalbestand

Im Stellenplan 2012 waren 28 (26) Zeitbedienstete vorgesehen.

Zusätzlich waren Mittel für 10 (8) Vertragsbedienstete im Haushalt vorgesehen.

Darüber hinaus stellten die Mitgliedstaaten im Laufe des Jahres insgesamt 5 (7) nationale Sachverständige ab.

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011)

Kurse, Seminare und Konferenzen

Die Akademie führte insgesamt 82 (88) Aktivitäten vor Ort (Kurse, Seminare und Konferenzen) durch. Die Auswertung der Beurteilungen der Aktivitäten zeigt, dass die allgemeine Zufriedenheit mit den Aktivitäten der Akademie und den diesbezüglichen Lernergebnissen mit 93 % (93 %) weiterhin hervorragend ist. Die Akademie brachte 2 098(2 043) Teilnehmer von Strafverfolgungsbehörden und 772 (784) Ausbilder aus 33 (37) Ländern (EU-Mitgliedstaaten und Drittländer) zusammen, die 27 EU- und internationalen Organen angehörten. Es wurde ein erheblicher Anstieg der Teilnahmequote (Teilnahme/verfügbare Plätze) auf 96 % (80 %) verzeichnet. Dies führt die steigende Nachfrage nach CEPOL-Schulungen vor Augen. Die Akademie selbst organisierte 15 (17) Aktivitäten zur Unterstützung des Netzwerks und leitete für 2013 das Verfahren im Zusammenhang mit einer Finanzhilfevereinbarung ein. Es wurden keine Aktivitäten auf das nächste Kalenderjahr verschoben.

Externe Beziehungen

Außenpolitik: Die Akademie führt ihre erfolgreiche Zusammenarbeit mit strategischen Partnern, Partnerstellen und EU-Institutionen (einschließlich des EAD) fort und gilt als eine der wichtigsten Ausbildungseinrichtungen für Polizeibeamte, die an EU-Polizeimissionen teilnehmen. Im Jahr 2012 handelte die Akademie erfolgreich zwei Abkommen mit Moldau und Albanien aus.

Entwicklung von Ausbildungshandbüchern und (gemeinsamen) Lehrplänen

Im Jahr 2012 wurde vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union das Handbuch für SIRENE-Aus- und Fortbilder herausgegeben. Es wurde an den SIRENE-Ausbildungsausschuss und an das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union verteilt. Das Handbuch für SIRENE-Aus- und Fortbilder wurde im Zusammenhang mit einer SIRENE-Aktivität zum Thema Aus- und Fortbildung/Aus- und Fortbilder eingesetzt.

Vier gemeinsame Lehrpläne wurden aktualisiert; ein weiterer wurde auf der Grundlage einer Finanzhilfevereinbarung fertiggestellt: häusliche Gewalt, Geldwäsche, Polizeiethik und Vorbeugung gegen Korruption, Menschenhandel (aktualisiert) und zivile Krisenbewältigung (fertiggestellt). Der gemeinsame Lehrplan zu Europol wurde mit Unterstützung der Akademie in Übereinstimmung mit der Vereinbarung (1/2007/GB, Artikel 4) von Europol aktualisiert. (0 gemeinsame Lehrpläne, 1 Ausbildungshandbuch im Jahr 2011).

Forschung und Wissenschaft

Nach intensiven Vorbereitungsarbeiten für die Konferenz der Akademie im Jahr 2012 zur Polizeiwissenschaft und -forschung in Europa wurde das Ereignis mit dem Titel Police Science in Europe: Project, Progress and Projections (Polizeiwissenschaft in Europa: Projekt, Fortschritt und Zukunftsbilder) mit 120 Teilnehmern aus den Mitgliedstaaten und Drittstaaten als Erfolg betrachtet.

Eine weitere Ausgabe des Bulletins zum Bereich Forschung und Wissenschaft (European Science and Research Bulletin) wurde auf der Website der Akademie veröffentlicht.

Der Bestand der e-Bibliothek wächst weiter an und dient registrierten Nutzern des e-Net als Wissensquelle.

Europäisches Programm für den Austausch von Polizeibeamten

Das europäische Programm der Akademie für den Austausch von Polizeibeamten 2012 umfasste Folgendes:

hochrangige Führungskräfte der Polizeidienste und Ausbildungspersonal,

Befehlshaber,

Studienbesuche bei Europol, Frontex, bei der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht und beim OLAF,

einen gemeinsamen Studienbesuch bei Europol und Eurojust für Länder der östlichen Dimension der ENP, die Türkei und westliche Balkanstaaten.

Das Programm umfasste an den Prioritäten des Stockholm-Programms, am EU-Politikzyklus sowie an Anfragen der Mitgliedstaaten ausgerichtete Themen. Die Austauschbesuche beruhen auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Sie erstrecken sich über maximal 12 Kalendertage und über mindestens 5 Arbeitstage. Studienbesuche mit einer Dauer von 3-5 Tagen zu den oben genannten Organisationen wurden organisiert. Der gemeinsame Studienbesuch wurde ausschließlich für die Staaten des westlichen Balkans, die Türkei sowie für Staaten eingeleitet, die zur östlichen Dimension der Europäischen Nachbarschaftspolitik gehören. Vertreter folgender Staaten nahmen an diesem Studienbesuch teil: Albanien, Armenien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Moldau, Montenegro, Serbien und Türkei. Insgesamt nahmen 293 (292) Austauschpartner aus 25 Mitgliedstaaten und den oben genannten Staaten teil. Das Programm wurde von der Akademie mit Mitteln in Höhe von 800 000 Euro finanziert.

Elektronisches Netz (e-Net)

Das e-Net (elektronische Netz) der Akademie verzeichnete am Ende des Jahres 2012 263 450(109 000) einmalige Besucher und 13 189(9 283) registrierte Nutzer (42 % mehr als am Ende des Jahres 2011). Im Dezember fand eine Tagung für e-Net-Verwalter der Mitgliedstaaten statt. Das Learning Management System (LMS) erwies sich als äußerst erfolgreich sowohl als Unterstützung der Aktivitäten der Akademie als auch als Plattform für den Informationsaustausch innerhalb des Netzes der Akademie. Darüber hinaus wurden offene Plattformen bereitgestellt, mit Hilfe derer praxisbezogene Arbeitsgruppen dank der Online-Technologie auf einfache Weise in einem Lernnetzwerk von- und miteinander lernen können.

E-Learning

2012 entwickelte die Akademie 4 (5) E-Learning-Module mit den Schwerpunkten gemeinsame Ermittlungsgruppen, Vertrag von Lissabon, SIRENE und Menschenhandel. Die Module können von den Beamten der Strafverfolgungsbehörden zum Zweck der Professionalisierung jederzeit und überall verwendet werden und fördern somit das lebensbegleitende Lernen sowie das individuelle Selbststudium. Im Zeitraum vom 1. Januar 2012-6. Januar 2013 registrierten sich insgesamt 1 961(1 765) einmalige Nutzer für die Online-Learning-Module. Bis zum 31. Dezember 2012 wurden 21 (18) geplante Online-Seminare (Webinare) der Akademie mit 1 310 Teilnehmern sowohl zu Themen der Polizeiarbeit als auch zu Polizeiaus- und -fortbildung durchgeführt. Auf der Grundlage von Ad-hoc-Bedarf der Akademie und der Mitgliedstaaten wurden weitere 9 Webinare durchgeführt. Dies bedeutete 357 weitere Teilnehmer. Somit lag die Gesamtteilnehmerzahl an den Webinaren der Akademie im Jahr 2012 bei 1 667(398).

Quelle: Angaben der Akademie.


ANTWORTEN DER AKADEMIE

11.

Die Akademie stimmt der Bemerkung des Hofes zu und verpflichtet sich, ähnliche Fälle mittels eines formalen Finanzierungsbeschlusses zu dokumentieren. Die Akademie weist darauf hin, dass trotz des Fehlens eines formalisierten Finanzierungsbeschlusses die Handlung in einer für den Verwaltungsrat transparenten Weise umgesetzt wurde; Letzterer wird regelmäßig unterrichtet und nimmt den Stand der Ausführung des Haushaltsplans mithilfe der vorgelegten Berichte zur Kenntnis.

12.

Die Akademie hat die Bemerkungen des Hofs zur Kenntnis genommen.

13.

Die Akademie hat die Bemerkungen des Hofs zur Kenntnis genommen.

14.

Während des Jahres 2012 nahm die CEPOL 37 Mittelübertragungen vor, davon 23 innerhalb von Haushaltskapiteln, 13 zwischen Haushaltskapiteln und lediglich eine zwischen Haushaltstiteln. Diese Übertragungen waren notwendig, um eine größtmögliche Verwendung der der Akademie bereitgestellten Mittel zu erreichen. Sämtliche Übertragungen wurden gemäß den einschlägigen Artikeln der Finanzregelung und ihren Durchführungsbestimmungen durchgeführt.

15.

Die Akademie stimmt den Bemerkungen des Hofes zu. Um die Einhaltung der Haushaltsgrundsätze der Jährlichkeit und Spezialität besser überwachen zu können, hat CEPOL einen wöchentlichen Bericht über die Überwachung des Haushaltsplans eingeführt. Die Dynamik der Inanspruchnahme der Haushaltsmittel einschließlich der Übertragungen wird genau überwacht und die Gründe für etwaige wesentliche Rückstände werden untersucht, um die Haushaltsplanung und -ausführung kontinuierlich zu verbessern.

16.

Die Akademie hat die Bemerkungen des Hofs zur Kenntnis genommen.

17.

Die Akademie stimmt den Bemerkungen des Hofes zu. Um die Einhaltung der Bestimmungen und des Grundsatzes der Transparenz weiter zu verbessern, verstärkt und verbessert CEPOL weiterhin die Dokumentation der Prozesse im Personalbereich durch Verfahren und Vorlagen, die im Einklang mit der festgelegten Qualität des Dokumentenmanagementsystems verabschiedet wurden.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/37


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 des Gemeinschaftlichen Sortenamts zusammen mit den Antworten des Amts

2013/C 365/06

EINLEITUNG

1.

Das Gemeinschaftliche Sortenamt (nachstehend „das Amt“, auch „CPVO“) mit Sitz in Angers wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates (1) errichtet. Hauptaufgabe des Amts ist die Eintragung und Prüfung der Anträge auf Erteilung des gewerblichen Schutzrechtes der Union für Pflanzensorten sowie die Sicherstellung der notwendigen technischen Prüfungen durch die zuständigen Ämter der Mitgliedstaaten (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Amts. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung des Amts bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses des Amts sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss des Amts umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Präsident genehmigt den Jahresabschluss des Amts, nachdem der Rechnungsführer des Amts ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage des Amts vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Amts frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Amts seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Amts für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

11.

Das Amt führte im Dezember 2012 eine körperliche Überprüfung seiner Vermögenswerte durch. Allerdings wurde kein Bericht über die körperliche Überprüfung erstellt. Es ist daher nicht möglich, die Richtigkeit der entsprechenden Rechnungslegungsaufzeichnungen zu überprüfen.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

12.

Die Einstellungsverfahren wiesen erhebliche Mängel auf, welche die Transparenz und die Gleichbehandlung der Bewerber beeinträchtigten: Die festgelegten Gewichtungen und Mindestpunktzahlen wurden nicht immer angewendet, während des gesamten Verlaufs der verschiedenen Einstellungsverfahren wurde keine kohärente Bewertungsmethode angewendet, und die Stellenausschreibungen enthielten keine Rechtsmittelbelehrung.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

13.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 15. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 227 vom 1.9.1994, S. 1.

(2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Amts zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Diese hohe Rate der Übertragungen und Annullierungen stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

Abgeschlossen

2011

Es wurden dahin gehend Mängel festgestellt, dass in vier Fällen rechtliche Verpflichtungen vor der Vornahme der entsprechenden Mittelbindungen (18 791 Euro) verbucht wurden. Die Auftragsscheine waren oftmals auf einen vor der Genehmigung der Mittelbindungen liegenden Zeitpunkt datiert.

Abgeschlossen

2011

Das Amt hat keine Durchführungsbestimmungen zum Beamtenstatut hinsichtlich der Einstellung und des Einsatzes von Vertragsbediensteten sowie der vorübergehenden Besetzung von Führungsposten angenommen.

Im Gange


ANHANG II

Gemeinschaftliches Sortenamt (Angers)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Auszug aus Artikel 36 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Freier Warenverkehr

Diese Verbote oder Beschränkungen [der Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums] dürfen jedoch weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen.

Zuständigkeiten des Amts

(Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates und Strategiepapier 2010-2015)

Ziele

Anwendung des Systems des Sortenschutzes der Europäischen Union als einzige und ausschließliche Form des gewerblichen Rechtsschutzes der Europäischen Union für Pflanzensorten.

Förderung von Innovation im Bereich der Pflanzensorten durch sorgfältige Bearbeitung von Anträgen auf gemeinschaftlichen Sortenschutz zu erschwinglichen Kosten, gleichzeitig Anleitung und Unterstützung bei der Ausübung der Schutzrechte zugunsten von Interessenträgern.

Aufgaben

Entscheidungen über Zurückweisung oder Erteilung des Sortenschutzes der Union,

Entscheidungen über Einwendungen,

Entscheidungen über Beschwerden,

Entscheidungen über Rücknahme oder Widerruf des Sortenschutzes der Europäischen Union.

Leitungsstruktur

Der Präsident

Leitet das Amt; wird vom Rat aus einer Liste von Bewerbern, die die Kommission nach Anhörung des Verwaltungsrats vorschlägt, ernannt.

Verwaltungsrat

Überwacht das Arbeitsprogramm des Amts und kann Vorschriften über seine Arbeitsmethoden festlegen; er setzt sich zusammen aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats und einem Vertreter der Kommission sowie deren jeweiligen Stellvertretern.

Die Entscheidungen im Rahmen der Erteilung eines gemeinschaftlichen Sortenschutzes werden von Ausschüssen getroffen, die aus drei Mitgliedern des Personals des Amts bestehen, und im Fall eines Beschwerdeverfahrens von der Beschwerdekammer.

Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Handlungen des Amts

Die Kommission kontrolliert die Rechtmäßigkeit derjenigen Handlungen des Präsidenten des Amts, über die im EU-Recht keine Rechtsaufsicht durch ein anderes Organ vorgesehen ist, sowie der Handlungen des Verwaltungsrats, die sich auf den Haushalt des Amts beziehen.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Verwaltungsrat.

Dem Amt für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

Endgültiger Haushalt

14,3 (14,4) Millionen Euro

Personalbestand am 31.12.2012

Anzahl der im Stellenplan vorgesehenen Planstellen: 46 (46)

Davon besetzt: 45 (45)

Personalbestand insgesamt: 45 (45), davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten: 17,5 (17,5)

administrative Tätigkeiten: 21,5 (21,5)

sonstige Tätigkeiten: 6 (6)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011)

Eingegangene Anträge: 2 868(3 184)

Erteilte Schutzrechte: 2 640(2 584)

Am 31.12.2012 geltende Schutzrechte der Europäischen Union: 20 362(18 907)

Internationale Zusammenarbeit im Bereich Sortenschutz

Beitrag zur Durchsetzung des Sortenschutzes,

Kontakte zu und Zusammenarbeit mit den folgenden Einrichtungen: Europäische Kommission (GD SANCO, ständige Ausschüsse), UPOV (1), CIOPORA (2), ESA (3), OAPI (4), OECD (5), MAFF (6) (Japan).

Quelle: Angaben des Amts.


(1)  Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen.

(2)  Internationale Gemeinschaft der Züchter vegetativ vermehrbarer Obst- und Zierpflanzen (International Community of Breeders of Asexually Reproduced Ornamental and Fruit Plants).

(3)  Europäische Saatgutvereinigung (European Seed Association).

(4)  Afrikanische Organisation für geistiges Eigentum (Organisation africaine de la Propriété intellectuelle).

(5)  Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

(6)  Ministerium für Landwirtschaft, Forstwesen und Fischerei (Ministry of Agriculture, Forestry & Fisheries).

Quelle: Angaben des Amts.


ANTWORTEN DES AMTS

11.

Für die körperliche Überprüfung im Dezember 2012 wurden die erforderlichen Überprüfungsunterlagen (Fiches Inventaires) zur Verfügung gestellt. In Zukunft werden die Dokumente in dem vom Hof gewünschten Format vorgelegt.

12.

Das CPVO hat die Feststellung des Hofes zur Kenntnis genommen und die Leitlinien für Auswahlausschüsse entsprechend angepasst. Dennoch ist das CPVO der Auffassung, dass bei den vom Hof überprüften Auswahlverfahren die Bewerber fair und gleichberechtigt behandelt wurden.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/43


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur zusammen mit der Antwort der Agentur

2013/C 365/07

EINLEITUNG

1.

Die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (nachstehend „die Agentur“, auch „EACEA“) mit Sitz in Brüssel wurde durch den Beschluss 2009/336/EG der Kommission (1) eingerichtet. Die Agentur ist für die Verwaltung von Programmen zuständig, die von der Kommission in den Bereichen Bildung, Audiovisuelles und Kultur beschlossen wurden, sowie für die detaillierte Durchführung technischer Projekte (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Agentur umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Direktor genehmigt den Jahresabschluss der Agentur, nachdem der Rechnungsführer der Agentur ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Agentur vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgende Bemerkung stellt die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNG ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

11.

Der Umfang der gebundenen Mittel war sowohl bei Titel I (Personalausgaben) als auch bei Titel II (Verwaltungsausgaben) mit 99 % hoch. Bei Titel II wurden mit 28 % zwar in relativ großem Umfang Mittelbindungen übertragen, sie betrafen in erster Linie aber erhaltene Dienstleistungen, über die am Jahresende noch keine Rechnungen ausgestellt worden waren (Baukosten und IT-Beratungsleistungen), oder waren auf den Mehrjahrescharakter der Tätigkeiten (Projektüberprüfungen durch Experten und Projektprüfungen) zurückzuführen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 17. September 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 101 vom 21.4.2009, S. 26.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).


ANHANG

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (Brüssel)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 165 Absatz 1, 166 Absatz 1, 167 Absatz 1 und 173 Absatz 1 AEUV)

Sammlung von Informationen

Die Europäische Union trägt zur Entwicklung einer qualitativ hoch stehenden Bildung (…) bei.

Die Union führt eine Politik der beruflichen Bildung (…).

Die Union leistet einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten.

Die Union und die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Union gewährleistet sind.

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EG) N. 58/2003 des Rates; Beschluss 2009/336/EG der Kommission, geändert durch Beschluss 2012/797/EU; Beschluss K(2009) 3355 der Kommission, geändert durch Beschluss C(2012) 9475 final)

Ziele

Im Rahmen der Bildungs-, Kultur- und Industriepolitik wurden zahlreiche Maßnahmen zur Förderung in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Audiovisuelles, Kultur, Jugend und aktive Bürgerschaft in der Europäischen Union getroffen. Hauptziele dieser Maßnahmen sind die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und ein Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit, zum Wirtschaftswachstum und zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Menschen in Europa.

Diese Maßnahmen umfassen verschiedene Programme.

Die Agentur ist für die Verwaltung bestimmter Teile dieser Programme zuständig (z. B. „Lebenslanges Lernen“, „Kultur“, „Jugend in Aktion“, „Europa für Bürgerinnen und Bürger“, „MEDIA“, „Erasmus Mundus“, „MEDIA Mundus“ und „Tempus“). Dabei sorgt sie für die Durchführung der Fördermaßnahmen der Union mit Ausnahme der Aufgaben, bei denen Ermessensbefugnisse für die Umsetzung politischer Entscheidungen erforderlich sind.

Aufgaben

Verwaltung der ihr zur Durchführung von Programmen der Union übertragenen Projekte über die gesamte Laufzeit sowie Durchführung der dazu erforderlichen Kontrollen durch sachdienliche Entscheidungen, die auf der Grundlage der Befugnisübertragung durch die Kommission getroffen werden;

Annahme der Instrumente für die Haushaltsausführung bei Einnahmen und Ausgaben sowie — auf der Grundlage der Befugnisübertragung durch die Kommission — Vornahme aller für die Verwaltung der Programme der Union erforderlichen Maßnahmen, insbesondere jener, die mit der Vergabe von Finanzhilfen und Aufträgen im Zusammenhang stehen;

Erhebung und Analyse aller für die Ausrichtung der Durchführung der Programme der Union erforderlichen Informationen und Weiterleitung an die Kommission;

in Bezug auf die Umsetzung auf EU-Ebene des Informationsnetzes für das Bildungswesen in Europa (Eurydice) und die Aktivitäten zur Verbesserung des Verständnisses und der Kenntnisse im Jugendbereich: Erfassung, Analyse und Verbreitung von Informationen sowie Erstellung von Studien und Veröffentlichungen.

Leitungsstruktur

Lenkungsausschuss

Zusammensetzung

Der Lenkungsausschuss setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Europäischen Kommission ernannt werden.

Aufgaben

Er nimmt nach Zustimmung der Europäischen Kommission das jährliche Arbeitsprogramm der Agentur an; ferner nimmt er ihren Verwaltungshaushaltsplan sowie den jährlichen Tätigkeitsbericht an.

Direktor

Von der Europäischen Kommission ernannt.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Interne Prüfung

Interne Auditstelle.

Interner Auditdienst der Europäischen Kommission (IAS).

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

Haushalt

Der Verwaltungshaushalt 2012 der Agentur belief sich unverändert auf 50 (50) Millionen Euro (zu 100 % aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union finanziert).

Die Agentur verwaltete 728 (621) Millionen Euro für Programme und Projekte, die ihr von der Kommission übertragen wurden.

Personalbestand am 31. Dezember 2012

Zeitbedienstete: 103 (102) im Stellenplan vorgesehene Stellen für Zeitbedienstete,

davon besetzt: 99 (102),

Vertragspersonal: 335 (336) Stellen für Vertragsbedienstete,

davon besetzt: 329 (331).

Personalbestand insgesamt: 428 (433) Stellen besetzt, davon entfallen auf

 

operative Tätigkeiten: 351,

 

Verwaltungstätigkeiten: 77.

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011)

Kommunikation

Organisation von zwei Infotagen, Teilnahme an 16 von nationalen Agenturen/Einrichtungen organisierten Infotagen und mehreren anderen Informationssitzungen in Brüssel, Aktualisierung der Datenbank EVE (1) mit Projektergebnissen, Organisation von Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den übergeordneten Generaldirektionen (GD).

Organisation von Auftaktveranstaltungen für neue Projektkoordinatoren und -partner in Brüssel.

Themenbezogene Clustertreffen und Sitzungen mit Projektkoordinatoren fanden an verschiedenen Orten statt.

Projektauswahl

Veröffentlichung von 28 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen sowie von einer Ausschreibung;

Veröffentlichung der entsprechenden ausführlichen Informationsblätter (oder Beschreibungen) über die ausgewählten Vorschläge (Zusammenfassungen) auf der Website der Agentur;

Verwaltung der ungefähr 13 000 eingegangenen Vorschläge;

Auswahl von ungefähr 3 500 Projekten und Verleihung der Erasmus-Hochschulcharta an 439 Hochschulen.

Kontrollbesuche

Abhaltung von über 431 Folgesitzungen (vor Ort oder in Brüssel) mit Projektteilnehmern zur Kontrolle der Projektdurchführung.

Vereinfachungsmaßnahmen

Ausweitung der Verwendung elektronischer Formblätter auf weitere Maßnahmen, sodass 75 % aller Anträge abgedeckt sind;

Ausweitung vereinfachter Vergabeverfahren (Beschlüsse statt Finanzhilfevereinbarungen) bei einigen Maßnahmen;

Verfeinerung der Berechnungsmethode auf der Grundlage von Pauschalbeträgen und Erweiterung der Anwendung auf weitere Maßnahmen;

verstärkte Nutzung von „Fernbriefings“ für Experten und Fernevaluierungen von Projekten zur Bewertung von Maßnahmen;

Erstellung von Prüfungsbescheinigungen zur Vereinfachung der Finanzberichterstattung, die schrittweise eingeführt werden sollen;

Fertig- und Bereitstellung eines Informationspakets Finanzen zur Verbesserung der Anleitungen für Begünstigte.

Zusammenarbeit mit den übergeordneten GD

Organisation von vier Sitzungen des Lenkungsausschusses;

periodische Koordinierungssitzungen zu den übertragenen Programmen mit den für die operativen Abteilungen zuständigen Direktoren der übergeordneten Generaldirektionen (drei Sitzungen/Jahr);

Unterstützung der übergeordneten Generaldirektionen bei der Ausarbeitung der nächsten Programmgeneration;

Übermittlung von Angaben zur Programmdurchführung an die Kommission (auf Anfrage);

Beitrag zur zweiten Zwischenbewertung der Agentur, u. a. Unterstützung bei einer Zufriedenheitsumfrage bei Antragstellern und Begünstigten;

enge Zusammenarbeit mit den übergeordneten Generaldirektionen bei der Vorbereitung der neuen Programme für den Zeitraum 2014-2020.

Unterstützung der Politik

kontinuierliche Verwaltung des Eurydice-Netzes für die Unterstützung der Politik im Bereich Bildung; es wurde auch auf den Bereich Jugend ausgeweitet;

Erstellung mehrerer Berichte durch die Informationsstelle von Eurydice.

Prüfungen

Im Rahmen des Prüfungsplans 2011 werden derzeit 120 Prüfungen durchgeführt; 114 neue Prüfungen sind im Rahmen des Prüfungsplans 2012 geplant.

Verträge und Projekte

Unterzeichnung von 5 027 Verträgen, Abschluss von 4 738 Projekten.

Mandat

Das Mandat der Agentur wurde 2013 verlängert. Die Verlängerung wurde von der Kommission im Dezember angenommen.

Quelle: Angaben der Agentur.


(1)  Online-Plattform zur Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse von Projekten, die aus Programmen gefördert werden, die die Europäische Kommission in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Kultur, Jugend und Unionsbürgerschaft verwaltet.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORT DER AGENTUR

1.

Die Agentur nimmt die Bemerkungen des Hofs zur Kenntnis. Was den mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten angeht, so gilt dieser insbesondere für Projektaudits, die durchschnittlich 18 Monate zwischen Mittelbindung und Abschlusszahlung in Anspruch nehmen. Durch eine frühzeitigere Planung solcher Audits strebt die Agentur eine weitere Reduzierung von Mittelübertragungen an.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/49


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 der Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zusammen mit den Antworten der Agentur

2013/C 365/08

EINLEITUNG

1.

Die Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (nachstehend „die Agentur“, auch „EACI“) mit Sitz in Brüssel ist die frühere Exekutivagentur für intelligente Energie (IEEA), deren Auftrag und Auftragsdauer durch den Beschluss 2007/372/EG der Kommission (1) zur Änderung des Beschlusses 2004/20/EG (2) geändert wurden. Die Agentur wurde für einen begrenzten, am 1. Januar 2004 beginnenden und nunmehr bis 31. Dezember 2015 laufenden Zeitraum errichtet. Sie soll EU-Maßnahmen in den Bereichen Energie, unternehmerische Initiative und Innovation sowie nachhaltiger Güterverkehr verwalten (3).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (4) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (5) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (6) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Agentur umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (7) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Direktor genehmigt den Jahresabschluss der Agentur, nachdem der Rechnungsführer der Agentur ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Agentur vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (8) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

11.

Die interne Auditstelle der Agentur ist auch für deren Ex-post-Überprüfungen zuständig, die Teil des internen Kontrollsystems sind. Dadurch gehen der internen Auditstelle Ressourcen für interne Prüfungstätigkeiten verloren. Außerdem kann sie deswegen in diesem Bereich keine unabhängigen Prüfungen durchführen. Diese Doppelfunktion ist unvereinbar mit den Normen für die interne Kontrolle und den Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

12.

Die Einstellungsverfahren sind verbesserungsbedürftig: Die Auswahlkriterien entsprachen nicht voll und ganz den in der Stellenausschreibung angegebenen Kriterien, bestimmte Auswahlkriterien waren nicht angemessen gewichtet, Mindestpunktzahlen für die Vorauswahlphase und die Höchstzahl der in die Reservelisten aufzunehmenden Bewerber wurden nicht im Voraus festgelegt, die Begründung für den Ausschluss von Bewerbern in der Abschlussphase der Verfahren war nicht immer ausreichend dokumentiert und die Erklärungen zur Vertraulichkeit und zum Nichtvorliegen von Interessenkonflikten waren nicht immer unterzeichnet.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

13.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 10. September 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 140 vom 1.6.2007, S. 52.

(2)  ABl. L 5 vom 9.1.2004, S. 85.

(3)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(7)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(8)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Der ursprüngliche Haushalt 2011 der Agentur belief sich auf 16,2 Millionen Euro, wovon 10,7 Millionen Euro für Personalkosten vorgesehen waren. Die tatsächlichen Personalausgaben betrugen 10 Millionen Euro. Der Haushalt war zwar um 0,7 Millionen Euro zu hoch angesetzt, die Nichtausschöpfung war aber geringer als in vorangegangenen Jahren (im Jahr 2010 (1) waren beispielsweise 1,5 Millionen Euro nicht in Anspruch genommen worden).

Abgeschlossen

2011

Gemäß dem im Jahr 2010 für ihre neuen Räumlichkeiten abgeschlossenen Mietvertrag zahlt die Agentur dem Vermieter insgesamt 2,4 Millionen Euro für die Renovierung der Büros. Die Agentur leistete 2010 eine erste Zahlung über 2 Millionen Euro. Der Restbetrag ist in drei weiteren Tranchen in den Jahren 2011, 2012 und 2013 zu zahlen.

Die Agentur berechnete den 2011 zu zahlenden Betrag nicht richtig und zahlte deshalb 108 287 Euro zu viel. Der Vermieter erstattete den zu viel gezahlten Betrag im Januar 2012. Die fehlerhafte Zahlung der Agentur lässt aber darauf schließen, dass sie ihre Kontrollen verstärken muss, um solche überhöhten Zahlungen zu vermeiden.

Abgeschlossen


(1)  Siehe Ziffer 13 des Berichts über den Jahresabschluss 2010 (ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 81).


ANHANG II

Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (Brüssel)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

1.

Die Umweltpolitik der Union trägt bei zur Erhaltung und zum Schutz der Umwelt sowie zur Verbesserung ihrer Qualität; zum Schutz der menschlichen Gesundheit; zur umsichtigen und rationellen Verwendung der natürlichen Ressourcen und zur Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme, und insbesondere zur Bekämpfung des Klimawandels.

(Artikel 191 AEUV)

2.

Die Industriepolitik der Union sorgt dafür, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Union gewährleistet sind; dies erfolgt durch Erleichterung der Anpassung der Industrie an die strukturellen Veränderungen, Förderung eines für die Initiative und Weiterentwicklung und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen günstigen Umfelds, Förderung einer besseren Nutzung des industriellen Potenzials der Politik in den Bereichen Innovation, Forschung und technologische Entwicklung. Die Mitgliedstaaten konsultieren einander in Verbindung mit der Kommission und koordinieren, soweit erforderlich, ihre Maßnahmen. Die Kommission kann alle Initiativen ergreifen, die dieser Koordinierung förderlich sind.

(Artikel 173 AEUV)

3.

Im Rahmen der gemeinsamen Verkehrspolitik werden gemeinsame Regeln für den internationalen Verkehr aus oder nach dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats oder für den Durchgangsverkehr durch das Hoheitsgebiet eines oder mehrerer Mitgliedstaaten aufgestellt, die Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmern zum Verkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind, festgelegt und Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erlassen.

(Artikel 91 Absatz 1 und 100 Absatz 2 AEUV)

4.

Die Energiepolitik der Union verfolgt folgende Ziele: Sicherstellung des Funktionierens des Energiemarkts; Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit in der Union; Förderung der Energieeffizienz und von Energieeinsparungen sowie Entwicklung neuer und erneuerbarer Energiequellen und Förderung der Interkonnektion der Energienetze.

(Artikel 194 Absatz 1 AEUV)

Zuständigkeiten der Agentur

(Beschluss 2004/20/EG der Kommission, geändert durch den Beschluss 2007/372/EG)

Ziele

Die Europäische Union hat im Rahmen der Lissabonstrategie für Wachstum und Beschäftigung Maßnahmen zur Förderung und Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovation angenommen. Zu diesen Maßnahmen gehört die Schaffung des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) 2007-2013 (Beschluss 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates), insbesondere mit den Programmen „Intelligente Energie — Europa“ (IEE) und „Unternehmerische Initiative und Innovation“ (EIP). Hauptziele sind die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere von KMU, sowie die Förderung aller Formen von Innovation, insbesondere von Öko-Innovationen, der Energieeffizienz und neuer sowie erneuerbarer Energiequellen. Die im Rahmen der Lissabonstrategie für Wachstum und Beschäftigung ergriffenen Maßnahmen beinhalten ferner das zweite Marco-Polo-Programm (Verordnung (EG) Nr. 1692/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates). Verfolgt werden folgende wichtigste Ziele: Verringerung der Überlastung im Straßenverkehr, Verbesserung der Umweltfreundlichkeit des Verkehrssystems und Stärkung der Intermodalität. Auf diese Weise soll ein Beitrag zu effizienten und nachhaltigen Verkehrssystemen sowie zu Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, insbesondere der KMU, geleistet werden. Der Agentur wird im Rahmen dieser EU-Programme die Durchführung der Aufgaben im Zusammenhang mit der EU-Förderung unter Ausschluss der Programmbewertung, der Verfolgung der Anwendung der Rechtsvorschriften, von strategischen Studien oder sonstigen Maßnahmen, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Kommission fallen, übertragen.

Aufgaben

Durchführung von EU-Programmen nach Maßgabe der von der Kommission übertragenen Aufgaben:

Verwaltung aller Phasen bestimmter Projekte;

Vornahme aller für die Verwaltung der EU-Programme erforderlichen Schritte, insbesondere der Ausführung des Haushaltsplans, einschließlich der Vergabe von Aufträgen und Subventionen;

Erhebung und Analyse aller für die Ausrichtung der Durchführung der Programme erforderlichen Informationen und Weiterleitung an die Kommission sowie Förderung der Koordinierung und von Synergien zwischen den Programmen;

in Bezug auf das Programm für unternehmerische Initiative und Innovation (EIP) auch Wahrnehmung des Projekt- und Netzwerkmanagements im Hinblick auf das Enterprise Europe Network, Zuständigkeit für Pilotprojekte und Projekte zur Umsetzung von Technologie in marktfähige Produkte im Bereich Öko-Innovation sowie Innovationsmaßnahmen mit einem hohen Grad an Normung (Projekt IP-Base).

Leitungsstruktur

Lenkungsausschuss

Setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Europäischen Kommission ernannt werden. Er nimmt nach Zustimmung der Europäischen Kommission das jährliche Arbeitsprogramm der Agentur an; ferner nimmt er ihren Verwaltungshaushalt sowie den jährlichen Tätigkeitsbericht an.

Direktor

Von der Europäischen Kommission ernannt.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

Haushalt

Operative Mittel

Die veranschlagten 241,34 (229,6) Millionen Euro (100 % aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union) wurden gebunden und 129,5 Millionen Euro wurden ausgezahlt. Die Agentur führt die operativen Mittel unter der Verantwortung der Kommission aus:

83,87 (83,8) Millionen Euro für IEE;

35 (38,1) Millionen Euro für Öko-Innovationen im Rahmen des EIP;

57,4 (50,9) Millionen Euro für EIP-Netzwerke;

65,07 (56,8) Millionen Euro für Marco Polo.

Verwaltungshaushalt

16,4 (15,6) Millionen Euro (100 % Unionszuschuss) für den Verwaltungshaushalt, den die Agentur eigenständig verwaltet.

Personalbestand am 31. Dezember 2012

Personalbestand insgesamt: 162 (159) Stellen geplant, davon 156 (156) besetzt.

Zeitbedienstete: 37 (37) Stellen geplant, davon 37 (33) besetzt.

Vertragspersonal: 125 (122) Stellen geplant, davon 119 (123) besetzt.

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012

Die EACI ist zuständig für die Verwaltung von EU-Maßnahmen in den Bereichen Energie, unternehmerische Initiative und Innovation, insbesondere Öko-Innovationen, und nachhaltiger Güterverkehr im Rahmen folgender Unionsprogramme:

Folgende Teile des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation: Programm Intelligente Energie — Europa II (2007-2013), Projektmanagement und Sensibilisierungsmaßnahmen des Enterprise Europe Network, IPR-Projekte und Pilotprojekte sowie Projekte zur Umsetzung von Technologie in marktfähige Produkte im Bereich Öko-Innovation,

die Programme Marco Polo I (2003-2006) und II (2007-2013),

das Programm Intelligente Energie — Europa (2003-2006).

Intelligente Energie — Europa (IEE)

Wichtigste Tätigkeiten:

Zum Programm Intelligente Energie Europa (IEE) wurden aufgrund der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen des Jahres 2012 433 Anträge eingereicht, an denen fast 4 000 Organisationen aus 32 Ländern beteiligt waren; zur Förderung wurden insgesamt 67 Vorschläge ausgewählt.

Zur Aufforderung des Jahres 2011 wurden nach Bewertung von 280 Vorschlägen 48 Projekte erfolgreich ausgehandelt.

Im Januar veranstaltete die Agentur mit 780 Teilnehmern aus 31 Ländern den bislang erfolgreichsten IEE-Informationstag. Darüber hinaus beteiligte sich die Agentur an 21 weiteren Infotagen in den Mitgliedstaaten und beantwortete mehr als 1 300 an die IEE-Mailbox übermittelte Anfragen, 80 % davon in weniger als fünf Tagen.

Öko-Innovation

Öko-Innovationen werden aus dem CIP in Form verschiedener Maßnahmen unterstützt (Finanzinstrumente, Netzwerke mit nationalen und regionalen Akteuren, Pilotprojekte und Projekte zur Umsetzung von Technologie in marktfähige Produkte). Die Agentur soll Pilotprojekte und Projekte zur Umsetzung von Technologie in marktfähige Produkte im Bereich Öko-Innovation verwalten; die diesbezügliche Mittelausstattung für den Zeitraum 2008-2013 beträgt ungefähr 200 Millionen Euro.

Im Jahr 2012 lag der Schwerpunkt auf folgenden Maßnahmen:

Abschluss der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen des Jahres 2011: Die Verhandlungen waren Ende November 2012 abgeschlossen, und es wurden 47 Verträge unterzeichnet.

Neue Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen: Aufgrund der im April 2012 eingeleiteten und bis September laufenden Aufforderung wurden 284 Vorschläge eingereicht. Die zentrale Bewertung wurde in der Zeit vom 19. November bis 7. Dezember 2012 vorgenommen.

Erstmals seit Anlaufen des Programms fand im November in Brüssel ein Ökoinnovatoren-Tag mit mehr als 200 Teilnehmern statt. Mithilfe eines vom Enterprise Europe Network verwendeten Instruments wurde eine Veranstaltung zur Anbahnung von Geschäftskontakten organisiert, in deren Rahmen 120 Zusammentreffen zwischen Teilnehmern (Hersteller, Marketingfachleute, Verkäufer, Innovatoren, Multiplikatoren usw. aus ganz Europa) stattfanden.

Marco-Polo-Programm

Wichtigste Tätigkeiten:

Der im Rahmen von Marco Polo im Juni durchgeführte Europäische Infotag zog 172 Teilnehmer an (weitere 115 Personen verfolgten den live übertragenen Webstream). Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden nicht weniger als 36 bilaterale Sitzungen mit potenziellen Begünstigten des Programms Marco Polo organisiert.

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen des Jahres 2012 wurde am 20. Juni veröffentlicht; die Einreichfrist endete am 19. Oktober. 54 Vorschläge wurden eingereicht. Die Vorabbewertungen fanden zwischen dem 19. und 27. November statt.

Im Zusammenhang mit der Aufforderung des Jahres 2011 wurden von den 50 eingereichten Vorschlägen 18 Projekte erfolgreich ausgehandelt. Der Vergabebeschluss wurde am 20. Juli (nach Zustimmung der GD MOVE) angenommen.

Verwaltung laufender Projekte: Zu 32 Projekten wurden 35 Überprüfungen vor Ort durchgeführt.

Programm für unternehmerische Initiative und Innovation — Enterprise Europe Network

An dem Programm beteiligen sich über 600 Partnerorganisationen in mehr als 50 Ländern, darunter die 27 EU-Mitgliedstaaten. Zusätzlich zur Verwaltung von 92 Projekten (spezifische Finanzhilfevereinbarungen) und dem Projekt IPeuropAware ist die Agentur für die Betreuung des Enterprise Europe Network verantwortlich sowie für die Verwaltung der IT-Instrumente und Datenbanken für die interaktive Kommunikation zwischen den Netzwerkpartnern.

Im Lauf des Jahres 2012 wurde schrittweise ein neues IT-System (Merlin) für das Enterprise Europe Network implementiert, das 2013 in Vollbetrieb gehen soll.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

11.

Die Agentur ist sich bewusst, dass es nicht ideal ist, dass die interne Auditstelle für eine operative Aufgabe zuständig ist. Als mit Ex-post-Überprüfungen begonnen wurde, schien dies angesichts der kleinen Größe der Agentur jedoch die beste Lösung im Hinblick auf die Effizienz und Wirksamkeit der Überprüfungen zu sein. Sollte die Agentur im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) (2014-2020) signifikant wachsen, werden die Ex-post-Überprüfungen und die Aufgaben der internen Auditstelle voneinander getrennt.

Hinsichtlich des Potenzials für Eigenüberprüfungen und Interessenkonflikten, so werden diese Risiken durch die Begrenzung des Prüfungsumfangs in der Charta der internen Auditstelle entschärft; in der Charta ist festgelegt, dass alle Überprüfungen der Ex-post-Überprüfungsstelle von agenturexternen Prüfern durchzuführen sind.

12.

Die Agentur aktualisiert regelmäßig ihre Einstellungsverfahren, um den erforderlichen Standards zu entsprechen und seine Verfahren zu verbessern. Die vom Hof vorgeschlagenen Verfahrensverbesserungen wirken sich nur auf einen begrenzten Teil der Einstellungsschritte aus und die Mehrzahl dieser Verbesserungen wurden bereits in das Einstellungshandbuch aufgenommen und umgesetzt.

Die Agentur möchte nochmals darauf hinweisen, dass es ihr Ziel ist, ein Gleichgewicht zwischen den anerkannten vorbildlichen Verfahrensweisen für die Einstellung im privaten und öffentlichen Sektor einerseits und den operativen Anforderungen einer Exekutivagentur mit einer nur geringen Anzahl von Verwaltungspersonal andererseits herzustellen.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/57


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher zusammen mit den Antworten der Agentur

2013/C 365/09

EINLEITUNG

1.

Die Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (nachstehend „die Agentur“, auch „EAHC“) mit Sitz in Luxemburg wurde durch den Beschluss 2004/858/EG der Kommission (1), geändert durch den Beschluss 2008/544/EG (2), errichtet. Die Agentur wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2015 für die Verwaltung von Maßnahmen der Union im Bereich der Gesundheits- und Verbraucherpolitik eingerichtet (3).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (4) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (5) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (6) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Agentur umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (7) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Direktor genehmigt den Jahresabschluss der Agentur, nachdem der Rechnungsführer der Agentur ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Agentur vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (8) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

11.

Von den 1,1 Millionen Euro, die aus dem Jahr 2011 übertragen worden waren, wurden 0,2 Millionen Euro (18 %) im Jahr 2012 annulliert. Zwar ist dies teilweise darauf zurückzuführen, dass Kostenprognosen für Sitzungen mit externen Teilnehmern schwierig sind, eine so hohe Rate deutet aber auf Mängel bei der Haushaltsplanung hin.

12.

Die 2012 bei den gebundenen Mitteln erzielten Verwendungsraten sind bei Titel I und Titel II mit 96 % bzw. 84 % zufriedenstellend. Bei Titel III sind die Übertragungen mit 1,1 Millionen Euro bzw. 47 % der bei diesem Titel gebundenen Mittel hingegen hoch. Obwohl der Grund dafür zum Teil in der späten Einreichung der Reisekostenabrechnungen durch externe Sitzungsteilnehmer liegt, stellt eine derart hohe Rate einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

13.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 10. September 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 369 vom 15.12.2004, S. 73.

(2)  ABl. L 173 vom 3.7.2008, S. 27.

(3)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(7)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(8)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Bei Titel III - Ausgaben im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Agentur - wurden 0,8 Millionen Euro bzw. 46 % der vorgenommenen Mittelbindungen auf das Jahr 2012 übertragen. Diese hohe Übertragungsrate stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

Ausstehend


ANHANG II

Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (Luxemburg)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 168 und 169 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Bei der Festlegung und Durchführung aller Unionspolitiken und -maßnahmen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt. Die Tätigkeit der Union ergänzt die Politik der Mitgliedstaaten und ist auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der menschlichen Gesundheit gerichtet. Sie umfasst die Bekämpfung der weit verbreiteten schweren Krankheiten, wobei die Erforschung der Ursachen, der Übertragung und der Verhütung dieser Krankheiten sowie Gesundheitsinformationen und -erziehung gefördert werden. Die Union ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verringerung drogenkonsumbedingter Gesundheitsschäden einschließlich der Informations- und Vorbeugungsmaßnahmen.

Zur Förderung der Interessen der Verbraucher und zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus leistet die Union einen Beitrag zum Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher sowie zur Förderung ihres Rechtes auf Information, Erziehung und Bildung von Vereinigungen zur Wahrung ihrer Interessen.

Zuständigkeiten der Agentur

Ziele

Die Agentur ist für die Wahrnehmung der Durchführungsaufgaben zur Verwaltung des mit dem Beschluss Nr. 1350/2007/EG angenommenen zweiten Gesundheitsprogramms für 2008-2013, des mit dem Beschluss Nr. 1926/2006/EG angenommenen Verbraucherprogramms für 2007-2013 und der Schulungsmaßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und der Richtlinie 2000/29/EG zuständig.

Die Agentur verwaltet außerdem alle Phasen der Laufzeit der Durchführungsmaßnahmen, die ihr im Rahmen des mit dem Beschluss Nr. 1786/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates angenommenen Aktionsprogramms der Union im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008) übertragen worden sind.

Aufgaben

Im Rahmen der nachstehend aufgeführten Programme der Union obliegen der Agentur gemäß der Übertragungsverfügung vom 9. September 2008 (1) folgende Durchführungsaufgaben:

 

Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2003-2008 — Beschluss Nr. 1786/2002/EG,

 

Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2008-2013 — Beschluss Nr. 1350/2007/EG,

 

Programm im Bereich Verbraucherpolitik 2007-2013 — Beschluss Nr. 1926/2006/EG,

 

Schulungsmaßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit — Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und Richtlinie 2000/29/EG:

a)

Verwaltung sämtlicher Phasen des Projektzyklus (für Begleitungs- und Verbreitungszwecke ergreift die Agentur alle erforderlichen Maßnahmen für die Errichtung oder die Weiterführung einer bestehenden Projektdatenbank, in der eine Beschreibung der Projekte und die endgültigen Ergebnisse erfasst werden);

b)

Begleitung von Projekten, die im Rahmen dieser Programme und Maßnahmen durchgeführt werden, einschließlich der dazu erforderlichen Kontrollen;

c)

Sammlung, Aufbereitung und Verbreitung von Daten, insbesondere Zusammenstellung, Analyse und Weiterleitung sämtlicher Informationen an die Kommission, die erforderlich sind, um die Durchführung der Programme und Maßnahmen der Union zu steuern und die Koordinierung und Synergie mit anderen Programmen der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten oder internationaler Organisationen zu verstärken;

d)

Veranstaltung von Sitzungen, Seminaren und Vorträgen sowie Durchführung von Schulungsmaßnahmen;

e)

Unterstützung bei der Bewertung der Programmauswirkungen, insbesondere bei der jährlichen und/oder Halbzeitbewertung der Programmdurchführung und Umsetzung der von der Kommission aufgrund der Bewertungsergebnisse beschlossenen Follow-up-Maßnahmen;

f)

Verbreitung der Ergebnisse der von der Kommission geplanten und durchgeführten Informationsmaßnahmen;

g)

Ausarbeitung globaler Daten zu Kontrolle und Überwachung;

h)

Mitwirkung an den Vorarbeiten zu Finanzierungsbeschlüssen.

Leitungsstruktur

Lenkungsausschuss

Setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Europäischen Kommission ernannt werden. Die Mitglieder des Lenkungsausschusses werden für zwei Jahre ernannt.

Er nimmt nach Zustimmung der Europäischen Kommission das jährliche Arbeitsprogramm der Agentur an; ferner nimmt er ihren Verwaltungshaushaltsplan sowie den jährlichen Tätigkeitsbericht an.

Direktor

Wird von der Europäischen Kommission für vier Jahre ernannt.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

Endgültiger Haushalt

Der Verwaltungshaushalt der Agentur für das Jahr 2012 belief sich auf insgesamt 7,22 (7,04) Millionen Euro.

Personalbestand am 31. Dezember 2012

Am 31. Dezember 2012 beschäftigte die Agentur 50 (49) Statutsbedienstete, davon 11 (11) Zeit- und 39 (38) Vertragsbedienstete.

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012

1.   Überwachung der im Rahmen des Programms im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2003-2008 in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 gewährten Finanzhilfen; erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen über Finanzhilfen, die aufgrund der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen des Jahres 2009 gewährt werden, u. a. für Projekte, Konferenzen, Betriebskostenzuschüsse und gemeinsame Maßnahmen; Abwicklung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen des Jahres 2011; Verwaltung der aufgrund der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und der Ausschreibungen des Jahres 2008 zum Programm im Bereich Verbraucherpolitik 2007-2013 gewährten Finanzhilfen und vergebenen Aufträge und Verwaltung der Projekte, die aufgrund der Ausschreibungen der Jahre 2007, 2008 und 2009 zu den Schulungsmaßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit vergeben wurden.

2.   Arbeitsprogramm zum Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für 2012 wurde am 8. Dezember 2011 eingeleitet und am 9. März 2012 abgeschlossen. Sie wurde im Amtsblatt der Europäischen Union  (2) und auf der EAHC-Website sowie der Europa-Website (3) veröffentlicht.

Vorschläge für Projekte: 16 von 84 bewerteten Projektvorschlägen (19,5 %) wurden für eine EU-Kofinanzierung im Gesamtwert von 13 312 116 Euro empfohlen.

Vorschläge für Konferenzen: 7 von 41 Vorschlägen für Konferenzen (17 %) wurden für Förderungen in Höhe von 599 097 Euro empfohlen.

Vorschläge für Betriebskostenzuschüsse: 19 von 40 Vorschlägen für Betriebskostenzuschüsse (47,5 %) wurden für eine EU-Kofinanzierung in Höhe von insgesamt 4 330 590 Euro empfohlen.

Gemeinsame Aktionen: Alle fünf eingereichten Vorschläge für gemeinsame Aktionen wurden für eine EU-Kofinanzierung in Höhe von 8 941 660 Euro empfohlen.

In die Reservelisten wurden fünf Vorschläge für Projekte, zwei für Konferenzen und zwei für Betriebskostenzuschüsse aufgenommen. Sie kommen für eine EU-Kofinanzierung in Höhe von insgesamt 4 540 962 Euro, 90 000 Euro und 273 754 Euro in Betracht.

Drei Ausschreibungen, darunter ein Rahmenvertrag über Gesundheitsschutz, ein Verhandlungsverfahren sowie 10 Aufforderungen zur Erbringung von Dienstleistungen wurden 2012 veröffentlicht.

Da die meisten Verträge im zweiten Halbjahr 2012 geschlossen wurden, liefen die entsprechenden Arbeiten gegen Jahresende an. Die EAHC führte eine Kick-off-Sitzung zu jedem Vertrag durch und nahm in Abstimmung mit der GD Gesundheit und Verbraucher eine enge Überwachung der Durchführung vor.

3.   Arbeitsplan zum Verbraucherprogramm

Im Rahmen des Verbraucherprogramms leitete die Agentur im Jahr 2012 sieben Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ein.

Die Agentur kofinanzierte 64 Zuschüsse, die es für Durchsetzungsmaßnahmen zuständigen Beamten aus mehreren Mitgliedstaaten ermöglichten, Erfahrungen und Kenntnisse im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit (GPSD) sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz auszutauschen.

Im Rahmen der GPSD-Aufforderung kofinanzierte die EAHC ein Projekt zum Austausch und zur Anwendung vorbildlicher Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten, wodurch die grenzübergreifende Zusammenarbeit verbessert und die Sicherheit von Konsumgütern erhöht werden soll. Ihr oberstes Ziel ist die Erhöhung der Produktsicherheit bei folgenden Produktgruppen: Babyartikel, Nanotechnologie und Kosmetik, Kordeln und Zugbänder, Leitern und Kohlenmonoxid- und Rauchdetektoren.

Bei den gemeinsamen Maßnahmen im Rahmen der Zusammenarbeit im Verbraucherschutz kofinanzierte die EAHC zwei Projekte: Im Rahmen eines Projekts werden Maßnahmen im Hinblick auf die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses der Gesetze für Online-Handel durchgeführt. Die zweite gemeinsame Maßnahme im Bereich der Zusammenarbeit im Verbraucherschutz dient der Umsetzung von Maßnahmen mit Schwerpunkt auf missbräuchlichen Klauseln in Verbraucherverträgen.

2012 gewährte die Agentur spezifische Zuschüsse für den Europäischen Verbraucherverband (Bureau Européen des Unions de Consommateurs, BEUC) und den Europäischen Verband für die Koordinierung der Verbrauchervertretung bei der Normung (European Association for the Coordination of Consumer Representation in Standardisation, ANEC).

Die Kofinanzierung des BEUC wird zur noch stärkeren Förderung der Interessen der europäischen Verbraucher im politischen EU-Entscheidungsprozess als Käufer oder Nutzer von Gütern und Dienstleistungen beitragen.

Die finanzielle Unterstützung des ANEC gewährleistet, dass Verbraucherinteressen bei der Normung und Zertifizierung vertreten und gewahrt werden.

Praktische Probleme für Verbraucher wie Produkt- oder Dienstleistungsqualität, Lieferverzug bei einem Produkt aus dem Ausland oder missbräuchliche Klauseln in einem Vertrag sind Themen, mit denen das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC) in 29 Ländern täglich zu tun hat. Im Jahr 2012 bearbeitete das Netzwerk über 72 000 Anfragen von Verbrauchern, die mit einem grenzübergreifenden Problem konfrontiert waren. Insgesamt hat das ECC seit seiner Gründung im Jahr 2005 Verbraucher in rund 416 000 Fällen unterstützt. Die EAHC leitete 2012 eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Bereitstellung von Finanzbeiträgen zum Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren für deren Tätigkeiten im Jahr 2013 ein und schloss 29 Finanzhilfevereinbarungen ab.

Im Rahmen des Verbraucherprogramms leitete die Agentur 2012 zwei Ausschreibungen und 11 Aufforderungen zur Erbringung spezifischer Dienstleistungen ein.

Bei Dolecta (Development of On-Line Consumer Education Tools for Adults) handelt es sich um eine Online-Bildungssoftware, die im Rahmen des EU-Verbraucherprogramms entwickelt wurde. Die Agentur leitete 2012 zwei Aufforderungen zur Erbringung von Dienstleistungen ein, eine zur Bekanntmachung der neuen Website und Aufstockung des Inhalts, eine für Betreuungs- und Hostingleistungen für die bestehende Website und für die Moderation der neuen Site im nächsten Jahr.

Im Lauf des Jahres 2012 wurde eine neue interaktive Plattform für Sekundarschullehrer entwickelt, die die derzeitige Dolceta-Website ersetzen soll. Die interaktive Plattform wurde aufgrund einer Analyse des Bedarfs von Lehrern in Form von Inhalt, Features, Marken und Design eingerichtet. Die Website soll im März 2013 live gehen.

Im Jahr 2012 unterzeichnete die EAHC in Anwendung des Rahmenvertrags über Verbrauchermarktstudien drei spezifische Verträge. Der erste Vertrag gilt einer Analyse des Marktes für Fahrzeugkraftstoffe, um zu ermitteln, ob er für Verbraucher funktioniert sowie ob die Verbraucher Kaufentscheidungen gut informiert treffen können. Mit dem zweiten Vertrag soll der Frage nachgegangen werden, inwieweit freiwillige Zertifizierungen und Eigenerklärungen auf Lebensmittelerzeugnissen den geltenden Vorschriften entsprechen. Die dritte Marktstudie soll Informationen über den aktuellen Stand bei umweltschutzbezogenen Aussagen auf Non-Food-Erzeugnissen im Binnenmarkt liefern.

Zur Sammlung von Daten mit dem Ziel, der Kommission ein besseres Verständnis sowie eine bessere Beobachtung und Berücksichtigung der Interessen der Verbraucher im Binnenmarkt zu ermöglichen, gab die Agentur die Durchführung einer Marktbeobachtung von 52 Verbrauchermärkten in den 27 Mitgliedstaaten sowie in Kroatien, Norwegen und Island in Auftrag. Die Ergebnisse dieser Marktbeobachtungen werden analysiert und politische Empfehlungen erarbeitet werden, um die Mängel zu beseitigen, die im Zusammenhang mit dem Funktionieren des Binnenmarkts bzw. den Möglichkeiten der Verbraucher, Kaufentscheidungen gut informiert zu treffen, festgestellt wurden.

2012 überwachte die EAHC die Durchführung der Mehrfachrahmenverträge zur Wiedereröffnung des Wettbewerbs im Hinblick auf die Bereitstellung von Studien zum Verbraucherverhalten für die EAHC, die GD Gesundheit und Verbraucher und andere Kommissionsdienststellen (GD Justiz, GD Klimapolitik).

Konkret leitete die EAHC drei Aufforderungen zur Durchführung entsprechender Studien in den folgenden Bereichen ein: Multilaterale Interbankentgelte für Kreditkarten, Online-Glücksspiele und angemessene Maßnahmen zum Schutz von Nutzern von Online-Glücksspieldiensten sowie Online-Nachhaltigkeitsangaben über kluges Einkaufsverhalten (Grüne Suchmaschinen).

Die EAHC arbeitete an der Vorbereitung eines neuen Projekts über Maßnahmen zum Ausbau der Handlungsfähigkeit von Verbraucherorganisationen. Sie leitete eine offene Aufforderung für den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Durchführung von Schulungsmaßnahmen, einschließlich der Entwicklung von mehrsprachigem E-Learning und von Web-Plattformen ein; der Auftrag über eine Studie zur Bewertung des Schulungsbedarfs von Verbraucherorganisationen in Europa wurde im August erteilt. Die endgültigen Ergebnisse der Studie werden bei der Durchführung des neuen Projekts hilfreich sein.

4.   Arbeitsprogramm zum Programm „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“

Die EAHC ist nunmehr für die Durchführung fast aller Maßnahmen im Bereich „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“ zuständig, lediglich Schulungsmaßnahmen über gentechnisch veränderte Organismen werden noch von der GD Gesundheit und Verbraucher verwaltet. Trotz der Erweiterung des Kursangebots konnte die EAHC schon ein Jahr vor dem geplanten Zeitpunkt die Kundenzufriedenheitsschwelle von 85 % erreichen. Darüber hinaus ergab eine aktuelle Zwischenbewertung der Initiative „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“, dass mehr als 96 % der Teilnehmer das bei den Schulungen erworbene Wissen als Gewinn für ihre tägliche Arbeit betrachten.

2012 wurden rund 6 300 Teilnehmer — überwiegend Beamte der Mitgliedstaaten — in 156 Workshops und Ausbildungsrunden geschult. Die meisten Programme fanden in der EU statt. Andere waren für Drittstaaten bestimmt, wobei die Schulungsmaßnahmen auf Teilnehmer aus den Regionen der Welt ausgerichtet waren, in denen die Veranstaltungen stattfanden.

Eine wichtige Entwicklung im Jahr 2012 war die Erweiterung des Mandats (4) der EAHC, wonach sie die Finanzierungsquellen für Maßnahmen im Bereich „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“ bei den Haushaltslinien der GD Handel und GD Entwicklung und Zusammenarbeit verwenden darf, die über die in der Rechtsgrundlage für diesen Bereich vorgesehenen Quellen hinausgehen (5). Dies führte zur Veröffentlichung einer ersten Ausschreibung für ein neues Programm, das von der EAHC verwaltet werden und es Drittstaaten ermöglichen soll, sich wirksamer an den internationalen Normungsgremien zu beteiligen.

Quelle: Angaben der Agentur.


(1)  Entscheidung der Kommission vom 9. September 2008 zur Übertragung von Befugnissen auf die Agentur.

(2)  ABl. C 358 vom 8.12.2011, http://ec.europa.eu/eahc/documents/health/calls/2012/WP_2012_en_for_projects.pdf.

(3)  http://ec.europa.eu/eahc/health/projects.html.

(4)  Siehe Durchführungsbeschluss C(2012) 8448 der Kommission.

(5)  Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Rates und Richtlinie 2009/29/EG.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

11.

Die Agentur nimmt die Bemerkungen des Hofes zur Kenntnis. Es werden kontinuierlich Anstrengungen unternommen, die beispielsweise im Zeitraum 2009-2012 zu einer Halbierung (von 36 % auf 18 %) der annullierten Mittelübertragungen geführt haben. Dieser positive Trend wird in den kommenden Jahren durch verbesserte Planung und Überwachung der Maßnahmen unter Titel III des Haushaltsplans weiter verstärkt.

12.

Die Agentur wird ihre Haushaltsausführung weiter verbessern, um die Zahlungsausführungen unter Titel III weiter zu erhöhen und dadurch weniger Mittel für Zahlungen auf das folgende Jahr zu übertragen. Die Auftragnehmer werden aktiv dazu aufgefordert, umgehend und sofern möglich, innerhalb des Kalenderjahres Rechnungen auszustellen.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/66


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit zusammen mit den Antworten der Agentur

2013/C 365/10

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (nachstehend „die Agentur“, auch „EASA“) mit Sitz in Köln wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1108/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, errichtet. Der Agentur wurden spezifische Regulierungs- und Exekutivaufgaben im Bereich der Flugsicherheit zugewiesen (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Agentur umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Exekutivdirektor genehmigt den Jahresabschluss der Agentur, nachdem der Rechnungsführer der Agentur ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Agentur vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

11.

Die Agentur legte ein Standardverfahren für Ex-ante-Überprüfungen fest. Allerdings wurden die betreffenden Checklisten nicht ausgefüllt, und es lagen nicht immer Unterlagen zur Rechtfertigung der Validierung von Ausgaben vor (8).

12.

Im Jahr 2009 wurde eine Methode für Ex-post-Überprüfungen genehmigt. Zwar machte die Agentur weitere Fortschritte bei deren Umsetzung, doch sind in den folgenden Bereichen weitere Verbesserungen erforderlich: Es gibt immer noch keine Jahresplanung für Überprüfungen, die Stichprobe der zu überprüfenden Vorgänge ist nicht risikobasiert, und die Methode deckt öffentliche Vergabeverfahren nicht ab.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

13.

Insgesamt lag die Mittelbindungsrate bei 95 %, wobei sie von 96 % bei Titel I (Personalausgaben) über 95 % bei Titel II (Verwaltungsausgaben) bis zu 89 % bei Titel III (operative Ausgaben) variierte. Allerdings war die Rate der übertragenen Mittelbindungen bei Titel III mit 46 % hoch. Auch wenn dies teilweise durch den mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten der Agentur bedingt ist und die Mittelübertragungen in der Stichprobe des Hofes gebührend begründet waren, stellt dieser große Umfang einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

14.

In einem der geprüften Einstellungsverfahren entsprach der ausgewählte Bewerber nicht den Anforderungen des Statuts hinsichtlich des Hochschulabschlusses oder einer gleichwertigen beruflichen Ausbildung.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

15.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 24. September 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 240 vom 7.9.2002, S. 1.

(2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(8)  Arbeitszeitnachweise zur Rechtfertigung von auf der Grundlage von Manntagen abgerechneten Dienstleistungen waren nicht vorhanden.


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Die Herabsetzung des Berichtigungskoeffizienten für Deutschland im Juni 2010 führte zu einem erheblichen Überschuss bei den Mitteln von Titel I der Agentur (Personalausgaben) für 2011. Mittel in Höhe von rund 3 Millionen Euro (7 % der Mittel) wurden trotz ihrer niedrigen Durchführungsquote hinsichtlich der Zahlungen von Titel I auf verschiedene Haushaltslinien des Titels III (operative Ausgaben) übertragen (1). Wie es nach der Finanzregelung der EASA zulässig ist, wurde für diese umfangreiche Mittelübertragung zwischen Haushaltstiteln, die die Struktur des Haushalts beträchtlich veränderte, nicht die Genehmigung des Verwaltungsrats der Agentur eingeholt (2). Diese Sachlage stellt jedoch einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Spezialität dar.

Abgeschlossen

2011

Durch die Übertragung stiegen die Mittel von Titel III auf 13,7 Millionen Euro. Am Ende des Jahres wurden jedoch 7,8 Millionen Euro auf das Haushaltsjahr 2012 übertragen. Dies stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

Im Gange

2011

Die Agentur muss die Verwaltung ihres Anlagevermögens verbessern. Die Vermögenswerte werden in zwei verschiedenen Systemen erfasst, die nur manuell miteinander abgeglichen werden können. Körperliche Bestandsaufnahmen sollten besser dokumentiert und zusammengefasst werden. Die Schätzung der Projektkosten selbst geschaffener Vermögenswerte war unzulänglich, und Abweichungen wurden nicht überwacht. Es wurden nicht alle Ausgaben für internes Personal berücksichtigt, und die Dokumentation externer Kosten war unzureichend.

Abgeschlossen

2011

Ende 2011 verfügte die Agentur über ein Bankguthaben in Höhe von 55 Millionen Euro (2010: 49 Millionen Euro), das bei einer einzigen Bank verwahrt wurde. Es gab keine Vorgaben für die Verwaltung der Kassenmittel, um dieses Risiko zu mindern und gleichzeitig angemessene Anlagerenditen zu erzielen.

Im Gange

2011

Der Hof stellte fest, dass die Transparenz der Personalauswahlverfahren noch weiter verbessert werden muss. Es gibt keinerlei Nachweis dafür, dass die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen, die Höchstzahl der Kandidaten für die Reserveliste oder die für die Aufnahme in diese Liste zu erreichende Mindestpunktzahl von der Agentur vor der Auswertung der Bewerbungen festgelegt wurden.

Abgeschlossen

2011

Nach Maßgabe ihres derzeitigen Mietvertrags muss die Agentur die gemieteten Räume am Ende der Vertragslaufzeit zurückgeben und deren ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Auf der Grundlage der Schätzung der mit dem Rückbau verbundenen Kosten durch die Agentur wurde eine Rückstellung in Höhe von 1 Million Euro in den Abschluss eingestellt. Die Schätzung des Eigentümers beläuft sich hingegen auf 4 Millionen Euro. Die Agentur muss eine unabhängige externe Schätzung der mit dem Rückbau verbundenen Kosten einholen und diese im Abschluss entsprechend berücksichtigen.

Abgeschlossen


(1)  Die Haushaltslinie 3200 (Entwicklung von Geschäftsanwendungen) wurde um 37 % auf 3,5 Millionen Euro aufgestockt, die Haushaltslinie 3600 (Reglementierung) um 87 % auf 1,4 Millionen Euro, die Haushaltslinie 3601 (internationale Zusammenarbeit) um 123 % auf 778 000 Euro und die Haushaltslinie 3903 (Forschung) um 550 % auf 1,3 Millionen Euro.

(2)  Sowohl nach der Haushaltsordnung für den EU-Gesamthaushaltsplan als auch nach der Finanzregelung der Agentur müssen dem Verwaltungsrat nur Übertragungen zwischen Haushaltslinien, deren Umfang höher als 10 % der Mittel ist, zur Genehmigung vorgelegt werden. Allerdings sind die Übertragungen in der Finanzregelung der Agentur — anders als in der Haushaltsordnung für den EU-Gesamthaushaltsplan — nicht auf einen Höchstwert von 30 % der in den aufnehmenden Haushaltslinien eingesetzten Mittel beschränkt.


ANHANG II

Europäische Agentur für Flugsicherheit (Köln)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 100 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Das Europäische Parlament und der Rat können gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren geeignete Vorschriften für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt erlassen. Sie beschließen nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen.

Zuständigkeiten der Agentur

(Zuständigkeiten der Agentur gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Parlaments und des Rates ("Grundverordnung"))

Ziele

Aufrechterhaltung eines einheitlichen, hohen Sicherheitsniveaus der zivilen Flugsicherheit in Europa und Gewährleistung der ordnungsgemäßen Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der zivilen Flugsicherheit.

Aufgaben

Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen an die Kommission,

Erarbeitung von Zulassungsspezifikationen, einschließlich Lufttüchtigkeitskodizes und annehmbarer Nachweisverfahren, sowie etwaige Anleitungen für die Anwendung der Grundverordnung und der zugehörigen Durchführungsbestimmungen,

Treffen von Entscheidungen in folgenden Bereichen: Lufttüchtigkeits- und Umweltzeugnisse, Pilotenzulassung, Zulassung für den Flugbetrieb, Drittlandsbetreiber, Inspektionen in den Mitgliedstaaten und Untersuchung in Unternehmen,

Durchführung von Inspektionen zur Kontrolle der Normung bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, assoziierten Staaten und ehemaligen Staaten der gemeinsamen Luftfahrtbehörden (Joint Aviation Authority, JAA) (in diesem Fall im Einklang mit den Arbeitsvereinbarungen).

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung: bestehend aus einem Vertreter jedes Mitgliedstaats und einem Vertreter der Kommission,

Aufgaben:

setzt ein beratendes Gremium der interessierten Kreise ein.

Exekutivdirektor

Leitet die Agentur und wird auf Vorschlag der Kommission vom Verwaltungsrat ernannt.

Beschwerdekammer

Entscheidet in Übereinstimmung mit Artikel 44 der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 über Beschwerden gegen Entscheidungen der Agentur in bestimmten Bereichen, wie Zulassung, Gebühren und Entgelte sowie Untersuchung in Unternehmen.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

Endgültiger Haushalt

Gesamthaushalt: 150,2 (138,7) Millionen Euro, davon:

eigene Einnahmen: 83,0 (75,2) Millionen Euro (55,3 %)

Unionszuschuss: 34,9 (34,4) Millionen Euro (23,2 %)

Beitrag von Drittländern: 1,7 (1,7) Millionen Euro (1,1 %)

zweckgebundene Einnahmen aus Gebühren und Entgelten: 25,2 (24,7) Millionen Euro (16,8 %)

sonstige Einnahmen: 0,9 (1,4) (0,6 %)

sonstige Zuschüsse: 4,4 (1,2) (2,9 %)

Personalbestand am 31.12.2012

634 (574) im Stellenplan vorgesehene Stellen für Zeitbedienstete

Davon besetzt: 612 (573)

Sonstige Bedienstete: 74,6 (68), davon Vertragsbedienstete: 63,3 (57); abgeordnete nationale Sachverständige: 11,3 (11);

Sonderberater: 0 (0).

Zeitbedienstete insgesamt: 613 (1) (574).

Aus dem Zuschuss finanzierte besetzte Stellen: 216 (2) (223).

Aus den Gebühren und Entgelten finanzierte besetzte Stellen: 396 (2) (350).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011)

Stellungnahmen

Sechs Stellungnahmen, darunter eine Anpassung der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 an die Verordnung (EG) Nr. 216/2008

Regelungsentscheidungen

22 Entscheidungen über Zulassungen: Spezifikationen (acht), annehmbare Nachweisverfahren und sonstige Anleitungen (13)

Zusätzliche Leistungen 2012 (die in den kommenden Jahren zu Regelungen führen werden)

32 Aufgabenbeschreibungen (ToR), 23 Ankündigungen von Änderungen (NPA), 19 Kommentar-/Antwortdokumente (CRD)

Internationale Zusammenarbeit

18 Arbeitsvereinbarungen.

Drei Durchführungsverfahren im Rahmen der Arbeitsvereinbarungen.

13 Empfehlungen für die Anhörungsschreiben der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO).

BASA (Bilaterales Flugsicherheitsabkommen)

Unterstützung bei der Durchführung des bilateralen Flugsicherheitsabkommens EU-USA (BASA), darunter die Unterstützung bei der Vorbereitung von jeweils zwei Sitzungen des Bilateralen Aufsichtsgremiums, des Aufsichtsgremiums für die Zertifizierung und des Gemeinsamen Koordinierungsgremiums für die Instandhaltung und von einer Flugstandard-Sitzung der US-Behörde Federal Aviation Administration (FAA).

Initiierung der Entwicklung von drei neuen Anhängen zum bilateralen Flugsicherheitsabkommen EU-USA (Lizenz für die Flugbesatzung, Flugsimulationsübungsgeräte, Ausbildungseinrichtungen für Piloten).

Unterstützung bei den Verhandlungen zum Abkommen über einen gemeinsamen Luftverkehrsraum EU-Ukraine.

Unterstützung bei der Vorbereitung von jeweils einer Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses mit der kanadischen Behörde Transport Canada Civil Aviation (TCCA), des Gemeinsamen sektoralen Ausschusses für Zertifizierung mit TCCA und des Gemeinsamen sektoralen Ausschusses für Instandhaltung mit TCCA.

Zulassungsentscheidungen zum 31.12.2012

Musterzulassungen/eingeschränkte Musterzulassungen (TC/RTC): 10 (3))

Zusätzliche Musterzulassungen (STC): 752

Vorschriften für die Lufttüchtigkeit (AD): 319

Alternative Nachweisverfahren für Lufttüchtigkeitsanweisungen (AMOC): 65

Zulassung gemäß Europäischer Technischer Standardzulassung (ETSOA): 264

Umfangreiche Änderungen/umfangreiche Reparaturen/neue Versionen der Musterzulassungen: 952

Geringfügige Änderungen/geringfügige Reparaturen: 814

Flughandbuch (Aircraft Flight Manual — AFM): 360

Genehmigung von Flugbedingungen (PTF): 498

Flugsimulationsübungsgeräte (FSTD): 237

Genehmigung als Entwicklungsbetrieb (DOA und alternative Verfahren für die Genehmigung als Entwicklungsbetrieb(AP-DOA)): 495

Genehmigung als Instandhaltungsbetrieb (bilateral) (4): 1 505

Genehmigung als Instandhaltungsbetrieb (fremd) (4): 299

Genehmigung als Betrieb für die Instandhaltungsausbildung (4): 46

Genehmigung als Herstellungsbetrieb (4): 24

Inspektionen zur Kontrolle der Normung (Anzahl der Inspektionen nach Art) zum 31.12.2012

Im Bereich der Lufttüchtigkeit (AIR): 26

Im Bereich des Betriebs (OPS): 27

Im Bereich der Lizenz für die Flugbesatzung (FCL): 19

Im Bereich der medizinischen Lizenz für die Flugbesatzung (MED): 14

Im Bereich der Flugsimulationsübungsgeräte (FSTD): 9

Im Bereich des Flugverkehrsmanagements / der Flugsicherungsdienste (ANS): 10

Quelle: Angaben der Agentur.


(1)  Zwei teilzeitbeschäftigte Piloten besetzen zusammen eine Stelle.

(2)  Die Aufteilung in aus den Gebühren und Entgelten finanzierte besetzte Stellen und aus dem Zuschuss finanzierte besetzte Stellen kann sich nach einer möglichen Überarbeitung der Verteilungsschlüssel in der Kostenrechnung zum 31.12.2012 ändern.

(3)  Gezählt werden nur die TC/RTC, die für eine neue Musterbauart ausgestellt wurden. Aufgrund der "Grandfathering-Regelung", der Übertragung oder administrativer Wiederausstellung ausgestellte TC sind ausgenommen.

(4)  Die Tätigkeit im Zusammenhang mit den Genehmigungen für Betriebe umfasst zum einen die Haupttätigkeit in Form der Überwachung bereits zugelassener Betriebe (deren Genehmigung alle zwei bis drei Jahre erneuert wird) und zum anderen die Tätigkeit zur Erteilung neuer Genehmigungen. Die Angaben entsprechen der Zahl der zum 31.12.2012 insgesamt erteilten Genehmigungen.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

11.

Es werden Ex-ante-Überprüfungen gemäß Artikel 39 der Finanzregelung der EASA durchgeführt, die somit formell im ERP-Finanzsystem der Agentur (SAP) genehmigt sind. Die Agentur hält sich lückenlos an das Vier-Augen-Prinzip. Als Leitfaden werden von finanztechnischen Überprüfern Checklisten herangezogen, die ihnen bei der Ex-ante-Überprüfungsaufgabe Hilfestellung leisten sollen, aber angesichts der hohen Zahl von Finanztransaktionen (30 000 pro Jahr) nicht bei jeder Transaktion tatsächlich ausgefüllt und angehängt werden.

12.

Für 2013 hat die Agentur einen Jahresplan aufgestellt, der risikobasiert ist und vom Exekutivdirektor genehmigt wurde. Der Jahresplan für 2013 schließt öffentliche Vergabeverfahren ein.

13.

Aufgrund der Art der Tätigkeiten der EASA und der Zeitplanung für den Abschluss der damit zusammenhängenden Verträge müssen rechtliche Verpflichtungen, die eingegangen werden, oft über das Ende des Kalender- bzw. Haushaltsjahres hinausreichen, damit ihre Wirksamkeit gewährleistet wird, z. B. bei Forschungsprojekten, Regelsetzungsstudien und damit zusammenhängenden Übersetzungen usw.

Ungeachtet dessen wurden große Anstrengungen unternommen, damit die verantwortlichen Anweisungsbefugten frühzeitiger Verpflichtungen eingehen. Dies zeigt sich bereits in der Verbesserung der Rate der Mittelübertragungen in Titel III im Vergleich zum Vorjahr, da diese deutlich, nämlich von 59 % im Jahr 2011 auf 46 % im Jahr 2012, zurückgegangen sind.

14.

Der Bewerber wurde im Einklang mit dem Einstellungsverfahren der Agentur ausgewählt, bei dem sowohl die Berufsausbildung als auch im Falle eines nicht universitären Abschlusses im Sinne der Gleichwertigkeit eine größere Berufserfahrung berücksichtigt werden, um die Mitarbeit von Bediensteten, die in Bezug auf Befähigung, Leistung und Integrität höchsten Ansprüchen genügen, und Einstellungen unter den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Union auf möglichst breiter geografischer Grundlage zu sichern.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/73


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen zusammen mit den Antworten des Büros

2013/C 365/11

EINLEITUNG

1.

Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (nachstehend „das Büro“, auch „EASO“) mit Sitz in Valletta wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet (1). Aufgabe des Büros ist es, die Entwicklung des gemeinsamen europäischen Asylsystems zu unterstützen. Es wurde eingerichtet, um die praktische Zusammenarbeit im Asylbereich zu fördern und die Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer europäischen und internationalen Verpflichtungen zum Schutz von schutzbedürftigen Menschen zu unterstützen. Das Büro fungiert als Kompetenzzentrum für Asylfragen und unterstützt zudem Mitgliedstaaten, deren Asyl- und Aufnahmesysteme besonderem Druck ausgesetzt sind.

2.

Das Büro erhielt am 20. September 2012 von der Kommission die finanzielle Autonomie. In Bezug auf das Haushaltsjahr 2012 wurde daher der Zeitraum vom 20. September bis 31. Dezember 2012 geprüft.

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen des Überwachungs- und Kontrollsystems des Büros. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

4.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung des Büros bestehend aus dem Jahresabschluss (2) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (3) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

5.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (4) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses des Büros sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss des Büros umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (5) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Exekutivdirektor genehmigt den Jahresabschluss des Büros, nachdem der Rechnungsführer des Büros ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage des Büros vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

6.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (6) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Büros frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Büros seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Büros für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

11.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage und sind vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Errichtung des Büros und die Einrichtung seiner Verfahren noch im Gange sind.

BEMERKUNG ZUR ZUVERLÄSSIGKEIT DER RECHNUNGSFÜHRUNG

12.

Das Rechnungsführungssystem des Büros wurde vom Rechnungsführer noch nicht validiert.

BEMERKUNG ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE

13.

Eine Übertragung von 0,2 Millionen Euro auf das folgende Haushaltsjahr war nicht durch eine rechtliche Verpflichtung (Vertrag) gedeckt und daher vorschriftswidrig.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

14.

Es wurde keine körperliche Bestandsaufnahme vorgenommen, um sicherzustellen, dass die gesamte für die Errichtung des Büros erworbene Ausrüstung im Register erfasst ist.

15.

Fünfzig Zahlungen (ungefähr 20 % des gesamten Zahlungsbetrags) wurden nach den in der Finanzregelung festgelegten Fristen geleistet.

16.

Zehn der 16 Normen für die interne Kontrolle (7) wurden noch nicht vollständig umgesetzt.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

17.

Der Bedarf an Haushaltsmitteln für 2012 wurde bei Weitem zu hoch veranschlagt: lediglich 4,8 Millionen Euro der bei Erhalt der finanziellen Autonomie überwiesenen 7 Millionen Euro wurden gebunden.

18.

Mittelbindungen in Höhe von 3,2 Millionen Euro wurden auf das folgende Haushaltsjahr übertragen; dies entspricht 65,13 % der seit Erhalt der finanziellen Autonomie insgesamt gebundenen Mittel (8). Diese Übertragungen betreffen Titel I (Personalausgaben) mit 0,3 Millionen Euro, Titel II (sonstige Verwaltungsausgaben) mit 1,4 Millionen Euro und Titel III (operative Tätigkeiten) mit 1,5 Millionen Euro. Sie stehen größtenteils im Zusammenhang mit zum Jahresende noch nicht eingegangenen und/oder gezahlten Rechnungen sowie mit noch offenen Kostenerstattungen an Experten. Darüber hinaus entfallen rund 0,8 Millionen Euro auf 2012 in den Räumlichkeiten des Büros durchgeführte Renovierungsarbeiten, die erst nach der Endabnahme gezahlt werden (9). Eine derart hohe Übertragungsrate stellt jedoch einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

19.

Die Beträge mehrerer Mittelbindungen waren zu niedrig, um die entsprechenden gelieferten Güter und erbrachten Dienstleistungen zu decken. Schätzungsweise waren Lieferungen im Betrag von 0,2 Millionen Euro nicht gedeckt, und die Haushaltsergebnisrechnung war um diesen Betrag überhöht.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

20.

Das Büro koordiniert die Entsendung von Experten der Mitgliedstaaten zur Unterstützung anderer Mitgliedstaaten in Krisen (Aktionen zur Unterstützung in Notlagen); die Dienstreisekosten werden den Experten pauschal erstattet. Insgesamt wurden Dienstreisekosten in Höhe von etwa 417 000 Euro (24 % der gesamten Zahlungen) erstattet. Auch externen Personen, die an Sitzungen in den Räumlichkeiten des EASO teilnahmen, wurden die Kosten pauschal erstattet. Die Kosten für Sitzungen sind auf mehrere Haushaltslinien verteilt, sodass der Gesamtbetrag nicht bekannt ist. Die Anwendung von Pauschalsätzen verringert zwar den Verwaltungsaufwand, sie können aber höher sein als die tatsächlich entstandenen Kosten.

21.

Zur Unterbringung des EASO stellte die maltesische Regierung das Gebäude (10) bereit, und gemäß dem Mietvertrag mit der maltesischen Verkehrsbehörde werden die Räumlichkeiten bezugsfertig übergeben und sind mit den Anschlüssen für die grundlegenden Versorgungsleistungen ausgestattet. Damit das Gebäude in Betrieb genommen werden konnte, mussten allerdings Anpassungsarbeiten (11) zu geschätzten Kosten von 4,3 Millionen Euro vorgenommen werden, wovon die Kommission 3,8 Millionen Euro übernehmen sollte. Ende 2012 waren die Arbeiten größtenteils abgeschlossen, und an die maltesische Regierung waren Vorauszahlungen in Höhe von rund 3 Millionen Euro geleistet worden. Außerdem wird das EASO über einen Zeitraum von neun Jahren ungefähr 3,7 Millionen Euro an Miete zahlen.

22.

Die Kommission hatte das Europäische Parlament und den Rat über die Modalitäten der Unterbringung und die Tatsache unterrichtet, dass an dem Gebäude einige Anpassungen vorgenommen werden mussten, die von der maltesischen Regierung und der Kommission finanziert werden sollten. Obwohl die Haushaltsbehörde über das Projekt informiert war, gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass ihr die voraussichtlichen Kosten und der Anteil der EU daran bekannt waren.

23.

Die Transparenz der Einstellungsverfahren ist verbesserungsbedürftig: Es gab weder Anhaltspunkte dafür, dass Gewichtung und Mindestpunktzahlen für die Einladung zu den mündlichen Prüfungen und für die Aufnahme in die Reserveliste vor Prüfung der Bewerbungen festgelegt worden waren, noch dafür, dass die Fragen für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen vor Prüfung der Bewerbungen festgelegt worden waren.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 15. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 132 vom 29.5.2010, S. 11.

(2)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(3)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(6)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(7)  Normen für die interne Kontrolle Nr. 3, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 13 und 14.

(8)  40,32 % bei Betrachtung des gesamten Kalenderjahres 2012.

(9)  Die Endabnahme war im Mai 2013 noch im Gange.

(10)  Das im Angebot als auf dem neuesten Stand der Technik beschrieben wird.

(11)  Gemäß der diesbezüglichen Finanzhilfevereinbarung zwischen der Kommission und der maltesischen Regierung umfasst dies die Änderung der Anordnung der Büroflächen, Doppelverglasung, IT- und Sicherheitsinfrastruktur, Einrichtung eines Konferenzraums usw.


ANHANG

Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) (Valletta, Malta)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 67, 78 und 80 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Die Union bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen, in dem — in Verbindung mit geeigneten Maßnahmen in Bezug auf die Kontrollen an den Außengrenzen, das Asyl, die Einwanderung sowie die Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität — der freie Personenverkehr gewährleistet ist.

Die Union entwickelt eine gemeinsame Politik im Bereich Asyl, subsidiärer Schutz und vorübergehender Schutz, mit der jedem Drittstaatsangehörigen, der internationalen Schutz benötigt, ein angemessener Status angeboten und die Einhaltung des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung gewährleistet werden soll. Diese Politik muss mit dem Genfer Abkommen vom 28. Juli 1951 und dem Protokoll vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie den anderen einschlägigen Verträgen im Einklang stehen.

Zu diesem Zweck werden Maßnahmen in Bezug auf ein gemeinsames europäisches Asylsystem erlassen, das Folgendes umfasst: einen in der ganzen Union gültigen einheitlichen Asylstatus für Drittstaatsangehörige; einen einheitlichen subsidiären Schutzstatus für Drittstaatsangehörige, die keinen europäischen Asylstatus erhalten, aber internationalen Schutz benötigen; eine gemeinsame Regelung für den vorübergehenden Schutz von Vertriebenen im Falle eines Massenzustroms; gemeinsame Verfahren für die Gewährung und den Entzug des einheitlichen Asylstatus beziehungsweise des subsidiären Schutzstatus; Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf Asyl oder subsidiären Schutz zuständig ist; Normen über die Aufnahmebedingungen von Personen, die Asyl oder subsidiären Schutz beantragen; Partnerschaft und Zusammenarbeit mit Drittländern zur Steuerung des Zustroms von Personen, die Asyl oder subsidiären beziehungsweise vorübergehenden Schutz beantragen.

Befinden sich ein oder mehrere Mitgliedstaaten aufgrund eines plötzlichen Zustroms von Drittstaatsangehörigen in einer Notlage, so können vorläufige Maßnahmen zugunsten der betreffenden Mitgliedstaaten erlassen werden.

Für die Politik der Union im Bereich Asyl und ihre Umsetzung gilt der Grundsatz der Solidarität und der gerechten Aufteilung der Verantwortlichkeiten unter den Mitgliedstaaten, einschließlich in finanzieller Hinsicht.

Zuständigkeiten des Büros

(Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen)

Ziele

Das EASO trägt zur Schaffung des gemeinsamen europäischen Asylsystems bei. Der Auftrag des EASO besteht darin, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in den zahlreichen praxisbezogenen Aspekten im Asylbereich zu erleichtern, zu koordinieren und zu intensivieren. Dies umfasst u. a.: Gewährung praktischer und operativer Unterstützung für die Mitgliedstaaten; Gewährung operativer Unterstützung für Mitgliedstaaten, deren Asylsysteme besonderem Druck ausgesetzt sind, u. a. durch die Koordinierung von aus nationalen Asylexperten bestehenden Asyl-Unterstützungsteams, und Bereitstellung fachlicher und technischer Unterstützung im Hinblick auf die politische Gestaltung und die Rechtssetzung der EU in allen Bereichen, die unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen auf den Asylbereich haben.

Aufgaben

Langfristige Unterstützung: Unterstützung und Förderung der einheitlichen Qualität des Asylprozesses durch gemeinsame Schulungen, ein gemeinsames Schulungsprogramm im Asylbereich sowie einheitliche Qualität und einheitliche Informationen über Herkunftsländer.

Besondere Unterstützung: maßgeschneiderte Hilfe, Aufbau von Kapazitäten, Umsiedlung, spezifische Unterstützung und besondere Qualitätskontrollverfahren.

Unterstützung in Notlagen: Organisation der Solidarität mit Mitgliedstaaten, die besonderem Druck ausgesetzt sind, durch Gewährung vorübergehender Unterstützung und Hilfe bei der Sanierung und beim Wiederaufbau des Asylsystems.

Unterstützung bei Information und Analyse: gemeinsame Nutzung und Zusammenführung von Informationen und Daten, Analysen und Bewertungen: nicht nur Vergleich und gemeinsame Nutzung von Informationen, sondern auch gemeinsame Trendanalysen und Bewertungen.

Unterstützung von Drittstaaten: Unterstützung der auswärtigen Dimension, Unterstützung von Partnerschaften mit Drittstaaten, um gemeinsame Lösungen zu erreichen, beispielsweise durch Programme zum Aufbau von Kapazitäten und regionale Schutzprogramme, und Koordinierung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten bei Neuansiedlungen.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Dem EASO-Verwaltungsrat gehört ein Mitglied aus jedem Mitgliedstaat (ausgenommen Dänemark) an, zwei von der Europäischen Kommission ernannte Mitglieder und ein nicht stimmberechtigtes Mitglied des UNHCR. Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden aufgrund ihrer Erfahrung, ihrer fachlichen Verantwortung und des hohen Niveaus ihres Fachwissens im Asylbereich ernannt.

Dänemark wird zu den Sitzungen des Verwaltungsrats und zu allen anderen relevanten Sitzungen als Beobachter eingeladen.

Kroatien wird ebenfalls als Beobachter zu den Sitzungen des Verwaltungsrats und zu allen anderen relevanten Sitzungen eingeladen, bis es mit Inkrafttreten des Beitrittsvertrags zwischen der EU und Kroatien vom 9. Dezember 2011 Vollmitglied des EASO wird.

Aufgaben

Die Hauptaufgaben des Verwaltungsrats als Leitungs- und Planungsinstanz des EASO sind in Artikel 29 der EASO-Verordnung dargelegt. Dazu gehören die Ernennung des Exekutivdirektors und die Annahme der Arbeitsprogramme und Jahresberichte des EASO sowie seines Haushaltsplans. Der Verwaltungsrat trägt die Gesamtverantwortung dafür, dass das EASO seine Aufgaben wirksam erfüllt.

Exekutivdirektor

Der in der Ausführung seiner Aufgaben unabhängige Exekutivdirektor ist der gesetzliche Vertreter des Büros und u. a. für die Verwaltungsführung des EASO sowie für die Durchführung der vom Verwaltungsrat angenommenen Arbeitsprogramme und Beschlüsse verantwortlich. Der Exekutivdirektor des EASO, Dr. Robert K. Visser, trat sein Amt am 1. Februar 2011 an. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre und kann einmal um drei Jahre verlängert werden.

Arbeitsgruppen

Gemäß Artikel 32 der EASO-Verordnung kann das Büro Arbeitsgruppen einsetzen, denen Experten angehören.

Beirat

Im Jahr 2011 — dem ersten Jahr seiner Geschäftstätigkeit — setzte das EASO im Einklang mit Artikel 51 der EASO-Verordnung einen Beirat ein. Der Beirat ermöglicht es dem EASO, einen engen Dialog mit Organisationen der Zivilgesellschaft und einschlägigen zuständigen Gremien zu gewährleisten. Der Beirat ermöglicht den Austausch von Informationen und die Bündelung von Wissen, das beim EASO, bei Organisationen der Zivilgesellschaft und einschlägigen Gremien, die im Asylbereich tätig sind, vorhanden ist. Gemäß der EASO-Verordnung tritt der Beirat mindestens einmal jährlich zu einer Plenarsitzung zusammen. Darüber hinaus stellt das EASO eine Jahresübersicht für Konsultationen auf zwecks Organisation der verschiedenen Konsultationsmethoden und -tätigkeiten, d. h. Expertensitzungen, Workshops, Seminare und Online-Konsultation.

Interne Prüfung

Interner Auditdienst (IAS) der Europäischen Kommission.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Dem Büro für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel

Endgültiger Haushalt

10 Millionen Euro (Das EASO erhielt seine finanzielle Autonomie am 20. September 2012; bis zu diesem Zeitpunkt wurde der Haushaltsplan von der Europäischen Kommission ausgeführt.)

Personalbestand am 31. Dezember 2012

Im Stellenplan vorgesehene Stellen (Zeitbedienstete): 38, davon besetzt: 38.

Sonstige Planstellen (Vertragspersonal und abgeordnete nationale Sachverständige): 23, davon besetzt: 20.

Planstellen insgesamt: 61,

davon besetzt: 58, davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten: 30;

administrative und unterstützende Tätigkeiten: 28.

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012

Die Tätigkeiten des EASO lassen sich in fünf Schwerpunktbereiche unterteilen, und zwar: langfristige Unterstützung, besondere Unterstützung, Unterstützung in Notlagen, Unterstützung bei Information und Analyse, Unterstützung von Drittstaaten.

Langfristige Unterstützung: Das EASO veranstaltete 15 Schulungen für Ausbilder, aktualisierte 10 Schulungsmodule, nahm eine Schulungsstrategie an und veranstaltete das jährliche Didaktik-Seminar. Außerdem entwickelte das EASO eine Methode zur Qualitätsbewertung, organisierte 16 COI-Sitzungen (COI, Country of origin = Herkunftsländer) mit Arbeitsgruppen und der Taskforce, veröffentlichte zwei COI-Berichte über Afghanistan, veranstaltete drei Workshops für praktische Zusammenarbeit und vier Expertensitzungen zum Thema unbegleitete Minderjährige.

Besondere Unterstützung: Das EASO leitete Maßnahmen im Bereich der besonderen Unterstützung für Schweden ein und legte der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat seinen Bewertungsbericht über Umsiedlungsprojekte vor.

Unterstützung in Notlagen: Das EASO stellte Griechenland ein ganzes Jahr lang und Luxemburg im Februar 2012 Unterstützung in Notlagen bereit.

Unterstützung bei Information und Analyse: Das EASO veröffentlichte seinen Jahresbericht 2011 über die Asylsituation in der EU. Außerdem legte das EASO dem Rat und anderen Partnern eine Frühwarnanalyse und Trendprognose zur Asylsituation in der EU vor.

Unterstützung von Drittstaaten: Das EASO organisierte eine Konferenz zum Thema Neuansiedlung.

Im Zusammenhang mit seiner Organisationsstruktur wurde Folgendes erreicht: Das EASO erhielt die finanzielle Unabhängigkeit, organisierte vier Verwaltungsratssitzungen, bezog seine neuen Räumlichkeiten, schloss eine Arbeitsvereinbarung mit Frontex (Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union) ab und konsultierte die Zivilgesellschaft zu verschiedenen Themen, einschließlich seines Jahresberichts.

Quelle: Angaben des Büros.


ANTWORTEN DES BÜROS

12.

Der Entwurf des Berichts über die Validierung des Rechnungsführungssystems des EASO wurde im Mai 2013 erstellt. Der endgültige Bericht wurde am 29. Mai 2013 unterzeichnet.

13.

Während der Aufbauphase des EASO und vor seiner finanziellen Eigenständigkeit wurden mehrere vorläufige Mittelbindungen zur Deckung verschiedener Arten von Ausgaben eingestellt. Vor der finanziellen Eigenständigkeit wurde beschlossen, diese Mittelbindungen nicht aufzuheben. Ende des Jahres 2012 wurde beschlossen, die besagten Mittelbindungen auf 2013 zu übertragen, um sicherzustellen, dass 2012 (etwaige ausstehende) damit verbundene Zahlungsaufforderungen durch den Haushalt abgedeckt sind. Das EASO überwacht nun kontinuierlich den Vollzug der Haushaltsmittel. Auf diese Weise wird eine reguläre Übertragung auf 2014 gewährleistet.

14.

Eine körperliche Bestandsaufnahme wird im 3. Quartal 2013 durchgeführt.

15.

Der Rückstand bei den Zahlungen war bedingt durch die Übertragung von Daten in ABAC sowie die Übertragung von physischen Akten für die Zwecke der finanziellen Eigenständigkeit. Das EASO geht davon aus, dass die verspäteten Zahlungen bis zum Sommer 2013 spürbar abnehmen werden.

16.

Nach der Selbstbewertung im April 2013 steht das EASO nun kurz vor der vollständigen Umsetzung und wird diesen Prozess bis Ende 2013 abschließen.

17.

2012 war im Hinblick auf die Haushaltsanforderungen aufgrund der finanziellen Eigenständigkeit ein außergewöhnliches Jahr, und das EASO hatte nur zweieinhalb Monate zur Verfügung, um die erwähnten 4,8 Mio. EUR zu binden.

18.

Die Übertragungsrate war zwar ziemlich hoch, allerdings hauptsächlich mit dem späten Zeitpunkt der finanziellen Eigenständigkeit, nämlich Ende September 2012, sowie mit dem Umzug in das neue ständige Gebäude ebenfalls im September des gleichen Jahres verbunden.

19.

Der unzureichende Betrag zur Deckung rechtlicher Verpflichtungen im Zusammenhang mit gelieferten Gütern und erbrachten Dienstleistungen war auf außergewöhnliche Umstände im Jahr 2012 zurückzuführen (finanzielle Eigenständigkeit). Das EASO hat bereits wirksame Planungs-, Überwachungs- und Berichterstattungssysteme für Mittelbindungen eingerichtet, um sicherzustellen, dass die rechtlichen Verpflichtungen durch ausreichende Haushaltsmittel vollständig gedeckt sind.

20.

Der Rahmen für die Erstattung der Dienstreisekosten von Experten auf der Grundlage von Pauschalsätzen wurde 2011 mit fachlicher Unterstützung der GD Inneres erstellt und anschließend dem Verwaltungsrat des EASO vorgelegt und von diesem angenommen. Mit dem System der Pauschalsätze wurde der Flexibilität Rechnung getragen, Experten kurzfristig mit entsprechend hohen Flugkosten, einschließlich der Reisekosten in entfernte Gebiete wie Grenzregionen, einzusetzen. Um die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu gewährleisten, wird dieses System regelmäßig überprüft.

21.

Die Europäische Kommission gewährte dem maltesischen Ministerium für Justiz und Inneres eine de facto-Finanzhilfe auf der Grundlage der jährlichen Finanzierungsentscheidung der GD Justiz/Inneres für Agenturen (Finanzierungsentscheidung 2010 zu Beschaffung und Zuschüssen für die in Artikel 185 der Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates genannten Gemeinschaftseinrichtungen im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit). Hiermit sollten die notwendigen Ausrüstungs- und Installationsarbeiten an der Sicherheitsausstattung im EASO-Gebäude, das von der maltesischen Regierung zur Verfügung gestellt wurde, durchgeführt werden.

22.

Die Haushaltsvorkehrungen für dieses Projekt wurden im genehmigten Haushaltsplan des EASO getroffen. Die Spezifikationen des Projekts und Voranschläge waren Teil der Finanzhilfevereinbarung. Der Mietvertrag und das Projekt wurden 2011 im Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments gesondert behandelt.

23.

Die Transparenz der Einstellungsverfahren wurde verbessert. Mit der administrativen und finanziellen Eigenständigkeit des EASO wurden neue Auswahl-/Einstellungspraktiken eingeführt. Diese Praktiken sind auch in der Einstellungspolitik des EASO dargelegt.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/80


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde zusammen mit den Antworten der Behörde

2013/C 365/12

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (nachstehend „die Behörde“, auch „EBA“) mit Sitz in London wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) eingesetzt. Aufgabe der Behörde ist es, einen Beitrag zur Festlegung qualitativ hochwertiger gemeinsamer Regulierungs- und Aufsichtsstandards und -praktiken sowie zur kohärenten Anwendung der verbindlichen Rechtsakte der Union zu leisten, die Delegation von Aufgaben und Zuständigkeiten unter zuständigen Behörden anzuregen und zu erleichtern, Marktentwicklungen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu überwachen und zu bewerten und den Einleger- und Anlegerschutz zu fördern (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Behörde. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung der Behörde bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Behörde sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Behörde umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Exekutivdirektor genehmigt den Jahresabschluss der Behörde, nachdem der Rechnungsführer der Behörde ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Behörde vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Behörde frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Behörde ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Behörde für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE

11.

Zur Deckung der höheren Schulgebühren gewährt die Behörde Bediensteten, deren Kinder die Primar- oder Sekundarschule besuchen, einen Erziehungsbeitrag zusätzlich zu der im Statut vorgesehenen Erziehungszulage (8). Im Jahr 2012 beliefen sich die Erziehungsbeiträge auf insgesamt rund 76 000 Euro. Sie sind durch das Statut nicht gedeckt und daher vorschriftswidrig.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

12.

Gemäß der von der Vorgängerorganisation der Behörde (9) ausgearbeiteten IT-Strategie wurden die zentralen IT-Systeme der EBA bis Dezember 2013 an einen externen IT-Dienstleister (10) ausgelagert. Damit sind wegen der begrenzten Kontrolle und Aufsicht der Behörde über ihre IT-Systeme Risiken verbunden.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

13.

Insgesamt lag die Mittelbindungsrate bei 89 %, wobei sie bei Titel I (Personalausgaben) 84 %, bei Titel II (Verwaltungsausgaben) 86 % und bei Titel III (Ausgaben für den Dienstbetrieb) 100 % betrug (11). Die Gründe für die hohe Übertragungsrate bei den Mittelbindungen auf das folgende Haushaltsjahr bei Titel II (45 %) entzogen sich überwiegend der Kontrolle der Behörde. Dazu zählten etwa die vergebliche Suche nach einem neuen Standort und Verzögerungen bei der Durchführung einiger IT-Projekte, bei denen es sich als schwierig erwies, die notwendigen Informationen von der Vorgängerorganisation zu erhalten. Bei Titel III war die Quote der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen Mittelbindungen ebenfalls hoch (85 %). Dies hatte vor allem folgende Gründe: Komplexität und Langwierigkeit zweier — allerdings planmäßig ausgeführter — Beschaffungsverfahren im IT-Bereich, Verzögerungen bei der Einleitung und Umsetzung dreier weiterer IT-Projekte und späte Inrechnungstellung bestimmter IT-Leistungen durch die Leistungserbringer.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

14.

Der Hof stellte bei den geprüften Einstellungsverfahren folgende Schwachstellen mit Auswirkungen auf Transparenz und Gleichbehandlung fest: Die Bewerber erhielten eine Gesamtpunktzahl statt einer Punktzahl je Bewertungskriterium. Außerdem fanden sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Fragen für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen vor dem Zeitpunkt der Prüfungen festgelegt worden waren.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

15.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 15. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 12.

(2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Behörde zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(8)  In Artikel 3 Anhang VII des Statuts ist das Doppelte der Grundzulage von 252,81 Euro, d. h. 505,62 Euro, vorgesehen.

(9)  Ausschuss der Europäischen Bankaufsichtsbehörden.

(10)  Banque de France.

(11)  Nach einer für das verbleibende Jahr vorgenommenen Bedarfsanalyse wurde der Haushalt überarbeitet, und die Mittel wurden im September 2012 um 8,9 % gekürzt.


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Die niedrigen Haushaltsvollzugsquoten lassen auf Probleme bei der Planung und Ausführung des Haushaltsplans schließen.

Im Gange

2011

Im Haushaltsplan der Behörde für das Haushaltsjahr 2011 waren 12,7 Millionen Euro veranschlagt. Im Einklang mit ihrer Gründungsverordnung (1) wurde der Haushalt 2011 zu 60 % aus Beiträgen von Mitgliedstaaten und EFTA-Ländern und zu 40 % aus dem Unionshaushalt finanziert. Ende 2011 verzeichnete die Behörde einen Haushaltsüberschuss von 3,6 Millionen Euro. Gemäß Artikel 15 Absatz 4 und Artikel 16 Absatz 1 ihrer Finanzregelung wurde der volle Betrag im Abschluss als Verbindlichkeit gegenüber der Europäischen Kommission ausgewiesen.

Im Gange

2011

Schwachstellen wurden bei drei rechtlichen Verpflichtungen festgestellt, die vor den Mittelbindungen eingegangen wurden (742 000 Euro).

Abgeschlossen

2011

Die in der Finanzregelung vorgeschriebene Validierung des Rechnungsführungssystems der Behörde durch den Rechnungsführer steht noch aus.

Abgeschlossen

2011

Nicht alle geprüften Beschaffungsverfahren standen vollständig im Einklang mit den Vorschriften der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan. Aufträge im Wert von 299 182 Euro, die im Jahr 2011 zu Zahlungen in Höhe von 248 775 Euro führten, waren noch nach nationalen Vorschriften ausgeschrieben worden. Die Behörde sollte sicherstellen, dass bei allen neuen Aufträgen sämtliche Bestimmungen der EU-Vergabevorschriften eingehalten werden.

Abgeschlossen

2011

Die Behörde muss die Transparenz der Einstellungsverfahren verbessern: Eine Gewichtung der Auswahlkriterien und Mindestpunktzahlen für die Einladung zu mündlichen Prüfungen oder für die Aufnahme in die Liste geeigneter Bewerber wurden nicht vor Prüfung der Bewerbungen festgelegt.

Im Gange


(1)  ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 12, Artikel 62 Absatz 1.


ANHANG II

Europäische Bankenaufsichtsbehörde (London)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 26 und 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Artikel 26

1.   Die Union erlässt die erforderlichen Maßnahmen, um nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen der Verträge den Binnenmarkt zu verwirklichen beziehungsweise dessen Funktionieren zu gewährleisten.

2.   Der Binnenmarkt umfasst einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäß den Bestimmungen der Verträge gewährleistet ist.

3.   Der Rat legt auf Vorschlag der Kommission die Leitlinien und Bedingungen fest, die erforderlich sind, um in allen betroffenen Sektoren einen ausgewogenen Fortschritt zu gewährleisten.

Artikel 114

1.   Soweit in den Verträgen nichts anderes bestimmt ist, gilt für die Verwirklichung der Ziele des Artikels 26 die nachstehende Regelung. Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses die Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben.

Zuständigkeiten der Behörde

(Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Ziele

a)

Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarkts, insbesondere mittels einer soliden, wirksamen und kohärenten Regulierung und Überwachung;

b)

Gewährleistung der Integrität, Transparenz, Effizienz und des ordnungsgemäßen Funktionierens der Finanzmärkte;

c)

Ausbau der internationalen Koordinierung der Aufsicht;

d)

Verhinderung von Aufsichtsarbitrage und Förderung gleicher Wettbewerbsbedingungen;

e)

Gewährleistung, dass die Übernahme von Kredit- und anderen Risiken angemessen reguliert und beaufsichtigt wird;

f)

Verbesserung des Verbraucherschutzes.

Aufgaben

a)

Leistung eines Beitrags zur Festlegung qualitativ hochwertiger gemeinsamer Regulierungs- und Aufsichtsstandards und -praktiken;

b)

Beitrag zur kohärenten Anwendung der verbindlichen Rechtsakte der Union;

c)

Anregung und Erleichterung der Delegation von Aufgaben und Zuständigkeiten unter zuständigen Behörden;

d)

enge Zusammenarbeit mit dem ESRB (1);

e)

Organisation und Durchführung vergleichender Analysen („Peer Reviews“) der zuständigen Behörden;

f)

Überwachung und Bewertung von Marktentwicklungen in ihrem Zuständigkeitsbereich;

g)

Durchführung wirtschaftlicher Analysen der Märkte, um bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf entsprechende Informationen zurückgreifen zu können;

h)

Förderung des Einleger- und Anlegerschutzes;

i)

Beitrag zur einheitlichen und kohärenten Funktionsweise der Aufsichtskollegien, zur Überwachung, Bewertung und Messung der Systemrisiken, zur Entwicklung und Koordinierung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen, Bieten eines hohen Schutzniveaus für Einleger und Anleger in der gesamten Union, Entwicklung von Verfahren für die Abwicklung insolvenzbedrohter Finanzinstitute und Bewertung der Notwendigkeit geeigneter Finanzierungsinstrumente;

j)

Erfüllung jeglicher sonstiger Aufgaben, die in dieser Verordnung oder in anderen Gesetzgebungsakten festgelegt sind;

k)

Veröffentlichung regelmäßig aktualisierter Informationen über ihren Tätigkeitsbereich auf ihrer Website;

l)

gegebenenfalls Übernahme sämtlicher bestehender und laufender Aufgaben des Ausschusses der europäischen Bankaufsichtsbehörden (CEBS).

Leitungsstruktur

Rat der Aufseher

Der Rat der Aufseher besteht aus dem Vorsitzenden, einem Vertreter je Mitgliedstaat (Leiter der NAB (2)), je einem Vertreter der Kommission, der EZB (3), des ESRB, der EIOPA (4) und der ESMA (5).

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern des Rates der Aufseher.

Vorsitzender

Der Vorsitzende wird vom Rat der Aufseher ernannt.

Exekutivdirektor

Der Exekutivdirektor wird vom Rat der Aufseher ernannt.

Beschwerdeausschuss

Der Beschwerdeausschuss ist ein gemeinsames Gremium der drei Europäischen Aufsichtsbehörden.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament.

Der Behörde für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

Haushalt 2012

20,7 (12,7) Millionen Euro.

Davon:

 

Zuschuss der Europäischen Union: 8,3 (5,1) Millionen Euro,

 

Beiträge von Mitgliedstaaten: 12,1 (7,4) Millionen Euro,

 

Beiträge von Drittstaaten (Beobachtergebühren): 0,3 (0,2) Millionen Euro.

Personalbestand am 31. Dezember 2012

68 (40) Zeitbedienstete,

12 (6) Vertragsbedienstete,

14 (5) abgeordnete nationale Sachverständige.

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012

Öffentliche Anhörungen zu 23 Entwürfen für technische Regulierungs- und Durchführungsstandards, von denen sich 16 auf Eigenkapital/Eigenmittel bezogen;

Vorlage des ersten Entwurfs technischer Regulierungsstandards für die Eigenkapitalanforderungen an zentrale Gegenparteien im Rahmen der Verordnung über Europäische Marktinfrastrukturen;

Herausgabe von sechs Leitlinien, vier Diskussionspapieren und 14 Konsultationspapieren;

Abgabe von sieben Stellungnahmen für die Kommission, das Europäische Parlament und den Rat, von drei Comment Letters (Stellungnahmen) zu Rechnungslegungsfragen für die IASB/IFRS-Stiftung und eines Comment Letters zu Prüfungsfragen für das IAASB;

Weiterverfolgung der Empfehlung aufgrund des von der EBA im Juli 2011 durchgeführten EU-weiten Belastungstests sowie der Empfehlung zur Rekapitalisierung von Dezember 2011, die bis 30. Juni 2012 umzusetzen war (Monitoring der Kapitalpläne der Banken, Veröffentlichung von Daten zur Eigenkapitalausstattung von 61 Banken);

Arbeiten im Zusammenhang mit den Aufsichtskollegien, in deren Mittelpunkt eine Verbesserung der Kohärenz der Aufsichtsmethoden und eine bessere Koordinierung der Tätigkeiten sowie die Formulierung gemeinsamer Entscheidungen zu institutsspezifischen Aufsichtsanforderungen mit besonderem Schwerpunkt auf den 40 größten grenzübergreifend tätigen Banken der EU standen;

Teilnahme an 116 Sitzungen und Aktivitäten von Kollegien;

Ausarbeitung des EBA-Handbuchs für Krisenmanagement zur Handhabung von Notfallsituationen, in dem der Informationsaustausch innerhalb der Kollegien und mit der EBA in Notfallsituationen behandelt wird;

Ausarbeitung des „Good practices“-Papiers zur Kohärenz bei Inhalt und Formulierung gemeinsamer Entscheidungen;

Veröffentlichung einer Reihe von Expertenberichten (u. a. Bericht über die Prüfung des Aufsichtsrahmens für die Kreditvergabe an KMU, Bericht über das Basel III/CRD IV-Monitoring, Bericht über die Weiterverfolgungsprüfung zur Bewertung der von den Banken aufgrund der Anforderungen an die Offenlegung gemäß Säule 3 der Eigenkapitalrichtlinie gemachten Angaben, Bericht über die Funktionsweise der Kollegien und Ausführung der Aktionspläne für Kollegien usw.);

Durchführung von Risikoanalysen, Risikobewertungen und Risikokontrolle sowie Vorlage von Risikoberichten für eine Vielzahl von Interessenträgern (u. a. Jahresbericht für das Europäische Parlament, halb- und vierteljährliche Aktualisierungen und Berichte sowie wöchentliche Kurzberichterstattung über Liquiditäts- und Finanzierungsbedingungen europäischer Banken), Ausbau der Infrastruktur für Risikobewertung und -analyse einschl. Extrapolation interner und externer Daten;

Input und Beitrag zur Überprüfung des Europäischen Finanzaufsichtssystems gemäß Artikel 81 der EBA-Verordnung in Zusammenarbeit mit der ESMA und der EIOPA (Bereitstellung quantitativer und qualitativer Daten und Selbstbewertungsbericht an die Kommission);

Beitrag zum Bewertungsprogramm des Internationalen Währungsfonds für den EU-Finanzsektor;

gemeinsam mit der ESMA durchgeführte Arbeiten zum EURIBOR und zu Benchmarking-Fragen, u. a. Herausgabe von an die Euribor-EBF und an nationale Behörden gerichtete Empfehlungen sowie Arbeiten an Grundsätzen für Verfahren zur Festsetzung von Benchmarks;

Durchführung von Erhebungen bei den zuständigen einzelstaatlichen Behörden zu den nationalen Vorschriften für die Berufshaftpflichtversicherung und zur verantwortungsvollen Kreditvergabe und zum Umgang mit Kreditnehmern in Zahlungsschwierigkeiten, Veröffentlichung des Consumer Trends Report 2012 (Bericht zu den Verbrauchertrends);

Organisation des EBA-Verbraucherschutztages im Oktober 2012;

Einsetzung des Ständigen Ausschusses für Verbraucherschutz und Finanzinnovationen und seiner Untergruppen für verantwortungsvolle Kreditvergabe und Umgang mit Zahlungsrückständen, für börsengehandelte Fonds und für Differenzgeschäfte;

Abhaltung und Koordinierung von 13 Seminaren für Bedienstete der EBA und nationaler Aufsichtsbehörden;

Festlegung einer Reihe zentraler Leistungsindikatoren für den Finanzbereich, die dem Verwaltungsrat der EBA regelmäßig gemeldet werden;

weiterer Ausbau eines integrierten elektronischen Personalverwaltungssystems (Allegro) für ein effizientes und transparentes Arbeitsumfeld;

11 Sitzungen des Rates der Aufseher (sieben Sitzungen, vier Telefonkonferenzen), acht Sitzungen des Verwaltungsrats (sechs Sitzungen, zwei Telefonkonferenzen);

ungefähr 180 Sitzungen der Internen Ausschüsse/Gruppen/Taskforces/Gremien der EBA.

Quelle: Angaben der Behörde.


(1)  Europäischer Ausschuss für Systemrisiken.

(2)  Nationale Aufsichtsbehörde.

(3)  Europäische Zentralbank.

(4)  Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung.

(5)  Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde.

Quelle: Angaben der Behörde.


ANTWORTEN DER BEHÖRDE

11.

Die hohen Schulgebühren und die Tatsache, dass es in London keine Europäische Schule gibt, sind ein wesentliches Hindernis für die Anziehung und Bindung von hoch qualifiziertem Personal mit ausreichender Erfahrung zur Erfüllung des Mandats der EBA.

Nach erfolglosen Verhandlungen mit den britischen Behörden hat die EBA interne Leitlinien zur Vermeidung von Diskriminierung und zur Förderung der Chancengleichheit im Rahmen der Personalpolitik erlassen, welche den Geist des Statuts widerspiegeln. Die Mitarbeiter der EBA sollten dieselbe soziale Unterstützung bei den Erziehungskosten wie die Bediensteten erhalten, die andernorts im Rahmen des Statuts beschäftigt sind.

Der Hintergrund und die Gründe für diese Vorgehensweise wurden bereits detailliert im Haushaltsplan der EBA (Personalentwicklungsplan) im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens ausgeführt.

12.

Die EBA pflichtet der Bemerkung des Hofes bei. Mit der neuen, vom Verwaltungsrat 2012 genehmigten und 2013 umgesetzten IT-Strategie erhält die Behörde zum 1.1.2014, wenn der Vertrag mit dem derzeitigen IT-Dienstleister endet, die erweiterte Kontrolle über ihre IT-Systeme zurück.

13.

Die EBA nimmt die Feststellung des Europäischen Rechnungshofes zur Kenntnis.

Im Fall der IT-bezogenen Mittelübertragungen bei Titel III lässt sich dies auf die Anlaufphase bei der Agentur und auf die Umsetzung einer neuen IT-Strategie zurückführen, die darauf abstellt, veraltete Lösungen langsam auslaufen zu lassen und eine stabile IT-Plattform im Einklang mit dem langfristigen Mandat der EBA einzurichten. Sobald die Anlaufphase abgeschlossen ist, werden die IT-Ausgaben gleichmäßiger über das Haushaltsjahr verteilt, wodurch sich das Risiko von Mittelübertragungen erheblich verringert.

14.

Die EBA erkennt die vom Hof aufgezeigten Schwachstellen an und hat unverzüglich Abhilfemaßnahmen ergriffen. Seit Januar 2013 erhalten Bewerber eine Punktzahl je Bewertungskriterium, und in die Einstellungsakten werden systematisch Nachweise darüber aufgenommen, dass die Fragen und Prüfungen vor dem Prüfungstermin festgelegt wurden.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/89


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten zusammen mit den Antworten des Zentrums

2013/C 365/13

EINLEITUNG

1.

Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (nachstehend „das Zentrum“, auch „ECDC“) mit Sitz in Stockholm wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) errichtet. Hauptaufgaben des Zentrums sind das Sammeln und die Verbreitung der Informationen im Bereich der Prävention und Kontrolle menschlicher Erkrankungen sowie die Abgabe wissenschaftlicher Gutachten zu diesem Thema. Es soll außerdem die europaweite Vernetzung von Stellen, die in diesem Bereich tätig sind, koordinieren (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Zentrums. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung des Zentrums bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses des Zentrums sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss des Zentrums umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Direktor genehmigt den Jahresabschluss des Zentrums, nachdem der Rechnungsführer des Zentrums ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage des Zentrums vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Zentrums frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Zentrums seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Zentrums für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE

11.

Das Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge des Zentrums für das Jahr 2011 war eingeschränkt, da das Zentrum den Höchstbetrag eines Rahmenvertrags aus dem Jahr 2009 nicht einhielt. Gemäß diesem Rahmenvertrag konnte das Zentrum Einzelverträge mit ausgewählten Dienstleistungsanbietern bis zu einem Höchstbetrag von 9 Millionen Euro unterzeichnen. Bis Ende des Jahres 2011 waren allerdings Zahlungen in Höhe von 12,2 Millionen Euro geleistet worden.

12.

Um grundlegende Dienstleistungen für die Fortsetzung des betreffenden Projekts zu erwerben, schloss das Zentrum im Jahr 2012 weitere Einzelverträge über einen Betrag von 2,5 Millionen Euro ab. Zusammen mit Zahlungen in Höhe von 2,7 Millionen Euro, die im Jahr 2012 für bereits im Jahr 2011 unterzeichnete Verträge geleistet wurden, beliefen sich die geleisteten Zahlungen am Ende des Jahres 2012 auf insgesamt 17,4 Millionen Euro. Zahlungen, die die im Rahmenvertrag festgesetzte Obergrenze von 9 Millionen Euro übersteigen, sind vorschriftswidrig, doch hat das Zentrum im Jahr 2012 eine Korrekturmaßnahme ergriffen und im Juni 2012 einen neuen Rahmenvertrag unterzeichnet (es werden zukünftig keine weiteren Zahlungen im Rahmen des alten Vertrags mehr getätigt), und es hat die Überwachung der Inanspruchnahme von Rahmenverträgen allgemein verbessert.

13.

Die Zahlungen aus dem Jahr 2012 in Höhe von 5,2 Millionen Euro beruhen auf Versagen früherer Jahre, in denen die Obergrenze des Rahmenvertrags nicht eingehalten wurde. Sie stehen in Verbindung mit vertraglichen Verpflichtungen, die in früheren Jahren (2,7 Millionen Euro) bzw. im Jahr 2012 (2,5 Millionen Euro) aus Gründen der Geschäftsfortführung eingegangen wurden, während der Abschluss des Vergabeverfahrens für den neuen Rahmenvertrag anhängig war. Da das Zentrum im Jahr 2012 eine Korrekturmaßnahme ergriff, schränkt der Hof das Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge in diesem Jahr nicht ein.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

14.

Im Jahr 2012 gewährte das Zentrum Forschungseinrichtungen und Einzelpersonen Finanzhilfen. Die Gesamtausgaben für Finanzhilfen beliefen sich auf 752 000 Euro, was 1,4 % der operativen Ausgaben des Jahres 2012 entspricht. Die Ex-ante-Überprüfungen des Zentrums vor Erstattung der von den Begünstigten geltend gemachten Kosten bestehen aus einer Dokumentenanalyse von Kostenaufstellungen und teilweise auch von Prüfungsbescheinigungen, die von unabhängigen Prüfungsgesellschaften ausgestellt wurden, die im Auftrag der Begünstigten tätig waren. Üblicherweise erhält das Zentrum von Begünstigten keine Dokumente zur Untermauerung der Förderfähigkeit und Richtigkeit der geltend gemachten Kosten. Um die Kontrollen zu verstärken, hat das Zentrum eine Ex-post-Überprüfungsstrategie eingeführt und deren Umsetzung für das Jahr 2012 geplant. Allerdings erhielt das Zentrum mit zehnmonatiger Verzögerung Zugang zu einem interinstitutionellen Prüfungsauftrag, und zum Zeitpunkt der Prüfung waren noch keine Ex-post-Überprüfungen von Finanzhilfeausgaben des Jahres 2012 durchgeführt worden. Für die vom Hof geprüften Vorgänge erhielt das Zentrum auf Betreiben des Hofes Belegunterlagen, die hinreichende Gewähr für ihre Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit boten.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

15.

Die Haushaltsvollzugsquoten waren bei Titel I (Personalausgaben) und Titel II (Verwaltungsausgaben) mit 97 % bzw. 80 % der gebundenen Mittel zufriedenstellend. Zwar war die Übertragungsrate bei Titel III mit 8,3 Millionen Euro (41 % der bei Titel III gebundenen Mittel) hoch, doch war dies nicht auf Verzögerungen bei der Umsetzung des Jahresarbeitsprogramms des Zentrums zurückzuführen, sondern spiegelt den mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten wider. Das Zentrum hat ein Modul zur Haushaltsplanung eingeführt, das direkt mit seinem Jahresarbeitsprogramm verknüpft ist, und die Zahlungen wurden in Übereinstimmung mit dem operativen Bedarf geplant und ausgeführt.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

16.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 10. September 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 1.

(2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Zentrums zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Wie im Vorjahr wurden in Bezug auf 2011 Mittelübertragungen in hohem Umfang festgestellt. Der hohe Umfang dieser Übertragungen in Verbindung mit dem niedrigen Betrag antizipativer Passiva (5,4 Millionen Euro) stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

Abgeschlossen

2011

Die Unregelmäßigkeiten bei der Verwaltung eines Rahmenvertrags als Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge sind in Ziffer 10 dargelegt. Der Hof stellte weitere Fälle fest, in denen durch die Kontrollen des Zentrums die mangelhafte Verwaltung von Verträgen nicht verhindert wurde.

Abgeschlossen

2011

In einem Fall nahm das Zentrum im Jahr 2010 und erneut im Jahr 2011 an einem auf der Grundlage eines Mehrfachrahmenvertrags abgeschlossenen Einzelvertrag Änderungen vor. Die Änderungen entsprachen zwar den Vertragsbedingungen des Rahmenvertrags, stellten jedoch einen Verstoß gegen die Durchführungsbestimmungen zur Finanzregelung des Zentrums dar. Die Änderungen betrafen die Dauer des Vertrags sowie die Ausweitung des Dienstleistungsumfangs und die Erhöhung der Auftragswerte. Zahlungen, die den Wert des ursprünglichen Vertrags überstiegen, beliefen sich auf 0,2 Millionen Euro.

Abgeschlossen

2011

Im Fall eines anderen, über einen Höchstbetrag von 1,7 Millionen Euro abgeschlossenen Rahmenvertrags enthielten die vier Einzelverträge, die im Hinblick auf dessen Ausführung 2011 unterzeichnet wurden, keine Angaben zum Umfang oder zum Wert der zu erbringenden Dienstleistungen. Im Jahr 2011 beliefen sich die in Verbindung mit diesen Einzelverträgen geleisteten Zahlungen auf 0,06 Millionen Euro. Der Rahmenvertrag wurde über eine übermäßig hohe Höchstdauer von acht Jahren abgeschlossen, und das Zentrum stellte keine klar erkennbare Verbindung zwischen den technischen Spezifikationen, den Zuschlagskriterien und der Preisstruktur her, wie sie in den Ausschreibungsunterlagen dargelegt sind, die den mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen zu beauftragenden Dienstleistungsanbietern zugesandt wurden.

Abgeschlossen

2011

Eine Finanzhilfevereinbarung über einen Betrag von 0,2 Millionen Euro wurde im Jahr 2011 mehr als vier Monate nach Beginn der entsprechenden Tätigkeiten unterzeichnet. Die vor der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung durchgeführten Tätigkeiten und getätigten Ausgaben sind nicht förderfähig.

Abgeschlossen

2011

Wie im Vorjahr stellte der Hof hinsichtlich der Einstellungsverfahren Mängel fest. Es lag keinerlei Nachweis dafür vor, dass die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie deren Gewichtung vor der Auswertung der Bewerbungen festgelegt wurden. Auswahlkriterien waren teilweise nicht geprüft worden, und die Eignungskriterien wurden in der Bewertungsphase geändert.

Abgeschlossen


ANHANG II

Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (Stockholm)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Bei der Festlegung und Durchführung aller Unionspolitiken und -maßnahmen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt.

Die Tätigkeit der Union ergänzt die Politik der Mitgliedstaaten und ist auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der körperlichen und geistigen Gesundheit gerichtet. Sie umfasst die Bekämpfung der weit verbreiteten schweren Krankheiten, wobei die Erforschung der Ursachen, der Übertragung und der Verhütung dieser Krankheiten sowie Gesundheitsinformation und -erziehung gefördert werden; außerdem umfasst sie die Beobachtung, frühzeitige Meldung und Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren.

Zuständigkeiten des Zentrums

(Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Ziele

Stärkung der Abwehrmechanismen der EU gegen Infektionskrankheiten; insbesondere Ermittlung, Bewertung und Weitergabe von Informationen zu durch übertragbare Krankheiten bedingten derzeitigen und neu auftretenden Risiken für die menschliche Gesundheit.

Zu diesem Zweck verwaltet das Zentrum spezialisierte Überwachungsnetze, gibt wissenschaftliche Gutachten ab, verwaltet das Frühwarn- und Reaktionssystem und stellt wissenschaftliche und technische Hilfe und Ausbildung bereit.

Aufgaben

Verwaltung der spezialisierten Überwachungsnetze betreffend die Krankheiten und Förderung der Tätigkeiten zur Vernetzung. Dem Zentrum kommt eine besondere Rolle bei der Datenerhebung, -validierung, -analyse und -verbreitung zu.

Bereitstellung fachkundiger Expertenberatung sowie wissenschaftlicher Gutachten und Studien auf dem Gebiet der übertragbaren Krankheiten.

Verwaltung des Frühwarn- und Reaktionssystems. Entwicklung von Verfahren zur Aufdeckung neu auftretender Bedrohungen der Gesundheit.

Stärkung der Kapazitäten der Mitgliedstaaten im Bereich der Bereitschaftspläne und der Ausbildung.

Unterrichtung der breiten Öffentlichkeit und interessierter Kreise über seine Arbeiten.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Jeweils ein von den einzelnen Mitgliedstaaten ernanntes Mitglied, zwei vom Europäischen Parlament ernannte Mitglieder und drei Mitglieder, die die Kommission vertreten.

Aufgaben

Der Verwaltungsrat nimmt das Jahresprogramm des Zentrums an, stellt den Haushaltsplan fest und überwacht jeweils die Durch- und Ausführung.

Direktor

Vom Verwaltungsrat auf der Grundlage einer von der Kommission vorgeschlagenen Bewerberliste ernannt.

Beirat

Zusammensetzung

Ein Vertreter je Mitgliedstaat und drei nicht stimmberechtigte Vertreter der Kommission.

Aufgaben

Aufgabe des Beirats ist die Sicherstellung der höchsten wissenschaftlichen Fachkompetenz und der Unabhängigkeit der Tätigkeiten und Gutachten des Zentrums.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Interne Prüfung

Interner Auditdienst der Europäischen Kommission (IAS).

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Dem Zentrum für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

Endgültiger Haushalt

58,2 (56,6) Millionen Euro

Personalbestand am 31. Dezember 2012

Bewilligte Stellen: 200 (200)

Davon besetzt: 187 (177)

Sonstige Planstellen: 91 (88)

Insgesamt: 278 (265), davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten: 183 (174)

administrative und unterstützende Tätigkeiten: 95 (91)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011)

Identifizierung und Überwachung von 69 (64) Bedrohungen für die Gesundheit mit Hilfe der Datenbank über die Bedrohung von übertragbaren Krankheiten (Threat Tracking Tool, TTT).

52 (52) wöchentliche Berichte über die Bedrohung von übertragbaren Krankheiten, die 334 (331) Empfängern übermittelt wurden. Zusätzlich ist der Bericht ab 2012 auch wöchentlich auf der Website des Zentrums abrufbar.

Unterstützung der Stellen für Seuchenüberwachung bei 3 (3) Großveranstaltungen.

Außerdem Überwachung von 3 (5) Veranstaltungen mit Ausnahmecharakter/von öffentlicher Bedeutung.

Erstellung von sechs Risikobewertungen, 16 (17) neuen raschen Risikobewertungen und 16 (11) aktualisierten raschen Risikobewertungen.

Durchführung von 1 (2) Simulationsübungsworkshops zur Prüfung und Verbesserung der Vorsorge und Reaktion im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten.

94 (98) Teilnehmer an Schulungen im Rahmen des Europäischen Programms für die Ausbildung von Epidemiologen vor Ort (EPIET).

10 (8) Teilnehmer an Mikrobiologieschulungen im Bereich europäische öffentliche Gesundheit (EUPHEM).

114 (181) auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheit sachverständige Teilnehmer aus 30 EU/EWR-Mitgliedstaaten an den Modulen für Kurzschulungen des Zentrums.

780 000(500 000) Besucher auf dem Online-Portal des Zentrums.

240 (122) wissenschaftliche Veröffentlichungen.

Organisation des fünften Europäischen Antibiotikatags unter Beteiligung von 43 (37) Ländern; in derselben Woche wurden als Bemühung um globale Solidarität ebenfalls die Antibiotika-Wissenswoche (Get Smart About Antibiotics) der USA, die kanadische Initiative zum Antibiotika-Bewusstsein (AntibioticAwareness.ca) und die australische Woche zum Antibiotika-Bewusstsein (Australian Antibiotic Awareness Week) eingeleitet.

13 (11,2) Millionen Einträge in den TESSy-Datenbanken; 1 324(845) aktive Nutzer aus 56 (53) Ländern.

Verstärkte Überwachung; Ende 2012 Integration von 15 (15) der 17 spezialisierten Überwachungsnetze in das Zentrum; (eines beendet und das letzte ausgelagert).

Veröffentlichung des Jährlichen Epidemiologieberichts.

Veröffentlichung der jährlichen Berichte über Tuberkulose, HIV/AIDS und antimikrobielle Resistenz.

40 (32) wöchentliche Bulletins zum Thema Influenza/wöchentliche Übersichten zur Influenzaüberwachung für 2012.

34 (27) wissenschaftliche Gutachten auf Anfrage von Interessengruppen.

Veranstaltung der sechsten Europäischen wissenschaftlichen Konferenz für angewandte Infektionsepidemiologie (ESCAIDE) vom 24.-26. Oktober 2012 in Edinburgh mit 511 (500) Teilnehmern.

Organisation der ersten Eurovaccine.net-Konferenz mit 200 Teilnehmern.

Wöchentliche Veröffentlichung der wissenschaftlichen Zeitschrift „Eurosurveillance“ mit 14 000(13 302) Online-Abonnenten.

Eurosurveillance erhielt einen ersten Impact Factor. Für das Jahr 2011 wurde der beeindruckende Wert von 6,15 zugeteilt. Somit liegt Eurosurveillance weltweit auf Platz 6 der 70 Zeitschriften in der Kategorie Infektionskrankheiten.

Quelle: Angaben des Zentrums.


ANTWORTEN DES ZENTRUMS

11-13.

Das Zentrum erfuhr von diesem Fall im September 2011 und machte den Rechnungshof während seines Audits im Oktober 2011 auf ihn aufmerksam. Das Zentrum sorgte in dieser Angelegenheit für vollständige Transparenz gegenüber dem Rechnungshof, um sich vom ihm leiten und beraten zu lassen. Nach den damaligen Diskussionen hatte das Zentrum alle notwendigen Maßnahmen ergriffen: sofortige Einleitung einer neuen Ausschreibung für den Abschluss eines neuen Rahmenvertrages und Eintragung des Falls in das Ausnahmeverzeichnis. Im Dezember 2011 übermittelte das Zentrum dem Hof seine Antworten zu dieser vorläufigen Feststellung sowie detaillierte Informationen über die Auftragsvolumina, die, um die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten, noch unter den laufenden Rahmenvertrag fallen würden, ferner einen Zeitplan für den neuen Rahmenvertrag sowie die zur Vermeidung künftiger Probleme getroffenen Maßnahmen, wie z. B. das Management des neuen Rahmenvertrags durch einen Anweisungsbefugten und einen Beauftragten, der für die Verwendung der Haushaltsmittel zuständig ist. Das Zentrum betont, dass keine Mittel verloren gingen und niemand benachteiligt wurde.

14.

Die Maßnahmen zur Überprüfung der vom ECDC gewährten Finanzhilfen sollen im Juli 2013 überarbeitet werden. Die Bemerkungen des Hofes werden bei den überarbeiteten Maßnahmen berücksichtigt werden. Alle für 2012 geplanten Überprüfungen der Finanzhilfeausgaben werden stattdessen 2013 zusammen mit den für dieses Jahr vorgesehenen Überprüfungen durchgeführt. Die Prüfungen werden daher nicht wegen des fehlenden Zugangs zum interinstitutionellen Prüfungsauftrag einschränkt.

15.

Die Bemerkung des Hofes wird begrüßt, da sie den mehrjährigen Charakter der meisten operativen Tätigkeiten des Zentrums bestätigt.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/97


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Chemikalienagentur zusammen mit den Antworten der Agentur

2013/C 365/14

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Chemikalienagentur (nachstehend „die Agentur“, auch „ECHA“) mit Sitz in Helsinki wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) errichtet. Ihre Hauptaufgabe ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen sowie den freien Verkehr von Stoffen auf dem gemeinschaftlichen Binnenmarkt und gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu verbessern. Die Agentur fördert außerdem die Entwicklung alternativer Beurteilungsmethoden für mit Stoffen verbundene Gefahren (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Agentur umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Direktor genehmigt den Jahresabschluss der Agentur, nachdem der Rechnungsführer der Agentur ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Agentur vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

11.

Die Ergebnisse der körperlichen Bestandsaufnahme machten schwerwiegende Schwachstellen bei der Bewahrung und Rückverfolgung von Sachanlagen deutlich. Es gibt kein Verfahren zur Rückverfolgung von Software und internen Komponenten (2 370 Artikel von den 5 878 erfassten IKT-Sachanlagen). Außerdem konnten 306 Artikel nicht aufgefunden werden, darunter 93 Laptops und 29 Computer.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

12.

Die Haushaltsvollzugsquoten für das Jahr 2012 waren bei Titel I und II zufriedenstellend. Die Rate übertragener Mittelbindungen war bei Titel III mit 50 % (11,3 Millionen Euro) zwar hoch, doch hing dies hauptsächlich mit dem mehrjährigen Charakter großer IT-Entwicklungsprojekte (3,7 Millionen Euro), mit Stoffbewertungen mit einer vorgeschriebenen jährlichen Frist im Februar des Jahres n+1 (1,8 Millionen Euro), mit bis zum Jahresende noch nicht gelieferten Übersetzungen (1,3 Millionen Euro) sowie mit dem Start zweier neuer Tätigkeiten in den Bereichen Biozide (1,2 Millionen Euro) und vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC, Prior Informed Consent) (1,3 Millionen Euro) in der zweiten Jahreshälfte zusammen.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

13.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 9. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1.

(2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Der Haushalt 2011 der Agentur belief sich auf 93,2 Millionen Euro, von denen 14,9 Millionen Euro (16 %) auf das Jahr 2012 übertragen wurden. Die Übertragungen bei Titel III (operative Ausgaben) beliefen sich auf 11,5 Millionen Euro (55 %). Der Umfang der Mittelübertragungen ist übermäßig hoch und stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

Im Gange

2011

Die Ergebnisse der letzten, im Jahr 2011 durchgeführten körperlichen Bestandsaufnahme deckten einige Mängel auf, insbesondere hinsichtlich des geringen Anteils der auf ihren Wert geprüften IKT-Anlagen. Es gibt kein formelles Verfahren für die Bestandsaufnahme des Anlagevermögens.

Im Gange

2011

Die Agentur erfasst die Kosten im Zusammenhang mit IKT-Projekten, die bereits eingesetzt werden, als Ausgaben, anstatt sie als Anlagevermögen auszuweisen.

Abgeschlossen

2011

Hinsichtlich der Einstellungsverfahren stellte der Hof Mängel fest. Es gibt keinerlei Nachweis dafür, dass die zum Erreichen der verschiedenen Verfahrensstufen erforderlichen Mindestpunktzahlen oder die Fragen für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen vor der Auswertung der Bewerbungen festgelegt wurden. Die Interessenerklärungen waren nicht ausreichend, um Interessenkonflikte der Mitglieder des Prüfungsausschusses aufzudecken oder zu vermeiden. In einem Fall war das Personalauswahlverfahren nicht ordnungsgemäß, da der Bedienstete für einen anderen als den ausgeschriebenen Posten eingestellt wurde.

Abgeschlossen


ANHANG II

Europäische Chemikalienagentur (Helsinki)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

Sammlung von Informationen

Rechtsgrundlage der Gründungsverordnung der Agentur, der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, ist Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU.

Zuständigkeiten der Agentur

(gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (REACH-Verordnung), der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen), der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (Verordnung über Biozidprodukte) sowie der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (Vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung)

Ziele

Zweck der REACH- und der CLP-Verordnung ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen, einschließlich der Förderung alternativer Beurteilungsmethoden für von Stoffen ausgehende Gefahren, sowie den freien Verkehr von Stoffen im Binnenmarkt zu gewährleisten und gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu verbessern (Artikel 1 Absatz 1 der REACH-Verordnung, Artikel 1 der CLP-Verordnung).

Für die Verwaltung und in einigen Fällen die Durchführung der technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aspekte der REACH-Verordnung und zur Gewährleistung der Einheitlichkeit in diesen Bereichen auf Unionsebene (Artikel 75 der REACH-Verordnung) und zur Wahrnehmung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Einstufung und der Kennzeichnung chemischer Stoffe aufgrund der CLP-Verordnung wird eine Europäische Chemikalienagentur errichtet.

Aufgaben

Entgegennahme von Registrierungsdossiers und anderen Unterlagen zu chemischen Stoffen und Prüfung auf ihre Vollständigkeit (Titel II der REACH-Verordnung).

Bearbeitung von Anfragen zu Registrierungen und Entscheidungen bei Streitigkeiten bezüglich der gemeinsamen Nutzung von Daten (Titel III der REACH-Verordnung).

Überprüfung der Registrierungsdossiers auf die Erfüllung der Anforderungen der REACH-Verordnung sowie der darin enthaltenen Versuchsvorschläge und Koordinierung des Prozesses der Stoffbewertung (Titel VI der REACH-Verordnung).

Bearbeitung von Vorschlägen von besonders besorgniserregenden Stoffen für die Aufnahme in das Verzeichnis der für eine Einbeziehung in das Zulassungsverfahren in Frage kommenden Stoffe (die sog. Kandidatenliste) und Empfehlungen für die Aufnahme einiger dieser Stoffe in die Zulassungsliste sowie Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung (Titel VII der REACH-Verordnung).

Bearbeitung von Beschränkungsdossiers (Titel VIII der REACH-Verordnung).

Aufbau und Unterhaltung einer öffentlichen Datenbank/von öffentlichen Datenbanken mit Informationen zu allen registrierten Stoffen und öffentliche Bereitstellung bestimmter Informationen über das Internet (Artikel 77 und 119 der REACH-Verordnung).

Gegebenenfalls Bereitstellung technischer und wissenschaftlicher Leitlinien und Hilfsmittel (Artikel 77 der REACH-Verordnung und Artikel 50 Absatz 2 der CLP-Verordnung).

Erteilung des bestmöglichen wissenschaftlichen und technischen Rates an die Mitgliedstaaten und Organe der EU in Bezug auf Fragen zu chemischen Stoffen, die in den Aufgabenbereich der Agentur fallen und mit denen diese gemäß der REACH- und der CLP-Verordnung befasst wird (Artikel 77 Absatz 1 der REACH-Verordnung, Artikel 50 Absatz 1 der CLP-Verordnung).

Entgegennahme von Einstufungs- und Kennzeichnungsmitteilungen, Unterhaltung eines öffentlichen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnisses, Bearbeitung von Anträgen auf Verwendung alternativer Bezeichnungen und Bearbeitung von Vorschlägen für die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen (CLP-Verordnung).

Wahrnehmung technischer und wissenschaftlicher Aufgaben in Übereinstimmung mit der Verordnung über Biozidprodukte, sobald diese in Kraft tritt.

Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der PIC-Verordnung (Vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung), sobald diese in Kraft tritt.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat besteht aus je einem vom Rat ernannten Vertreter jedes Mitgliedstaats und höchstens sechs von der Kommission ernannten Vertretern, einschließlich drei Vertretern interessierter Kreise ohne Stimmrecht, und zusätzlich zwei vom Europäischen Parlament ernannten unabhängigen Personen (Artikel 79 der REACH-Verordnung).

Aufgaben

Gemäß Artikel 78 der REACH-Verordnung und der Rahmenfinanzregelung für die Agenturen hauptsächlich Verabschiedung der Jahres- und Mehrjahresarbeitsprogramme, des endgültigen Haushaltsplans, des Tätigkeitsberichts und einer internen Geschäftsordnung sowie Ernennung eines Direktors und Ausübung der Disziplinargewalt über den Direktor. Außerdem Ernennung einer Widerspruchskammer und der Ausschussmitglieder.

Direktor

Aufgaben

Artikel 83 der REACH-Verordnung.

Ausschüsse

Die Agentur verfügt über drei Wissenschaftliche Ausschüsse (Risikobeurteilung, Mitgliedstaaten und sozioökonomische Analyse).

Aufgaben

Artikel 76 Absatz 1 Buchstaben c bis e der REACH-Verordnung.

Forum für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung

Aufgaben

Artikel 76 Absatz 1 Buchstabe f der REACH-Verordnung.

Sekretariat

Aufgaben

Artikel 76 Absatz 1 Buchstabe g der REACH-Verordnung.

Widerspruchskammer

Aufgaben

Artikel 76 Absatz 1 Buchstabe h der REACH-Verordnung.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Interne Revision

Interner Auditdienst der Europäischen Kommission (IAS).

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates (Artikel 97 Absatz 10 der REACH-Verordnung).

Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

Haushalt (einschließlich der Berichtigungshaushaltspläne)

98,9 (93,2) Millionen Euro, einschließlich:

Einnahmen aus Gebühren: 26,6 (33,5) Millionen Euro;

Unionszuschuss: 4,9 (0,0) Millionen Euro zur Unterstützung der Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (3,2 Millionen Euro), der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (1,5 Millionen Euro) und des Instruments für Heranführungshilfe — IPA (0,2 Millionen Euro).

Personalbestand am 31.12.2012

Zahl der im Stellenplan vorgesehenen Planstellen: 470 (456)

Davon besetzt: 447 (441)

Sonstige Bedienstete: 65 (90) (Vertragsbedienstete und abgeordnete nationale Sachverständige)

Personalbestand insgesamt: 506 (537), davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten: 352 (333);

administrative und unterstützende Tätigkeiten: 185 (173)

Tätigkeiten und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011)

Das Arbeitsprogramm der Agentur war in folgende 16 Tätigkeiten gegliedert:

Registrierung, Vorregistrierung und gemeinsame Nutzung von Daten

Anzahl der bearbeiteten Registrierungsdossiers: 9 773(6 100)

Anzahl der abgeschlossenen Bewertungen von Anträgen auf Vertraulichkeit: 871 (630) [Anmerkung: 639 (229) Anträge auf Vertraulichkeit in Übereinstimmung mit Artikel 119 Absatz 2]

Anzahl der eingegangenen Anfragen: 1 632(1 970)

Anzahl der veröffentlichten Entscheidungen über Streitigkeiten bezüglich der gemeinsamen Nutzung von Daten: 1 (3)

Anzahl der Stoffe, zu denen Informationen öffentlich verbreitet wurden (ausgenommen vertrauliche Informationen): 7 884(4 100)

Bewertung

Anzahl abgeschlossener Prüfungen auf Erfüllung der Anforderungen: 198 (146)

Anzahl der endgültigen Entscheidungen über Versuchsvorschläge: 171 (22)

Risikomanagement

Anzahl der Stoffe, die für eine Aufnahme in die sog. Kandidatenliste ermittelt wurden: 67 (28)

Anzahl der Empfehlungen für die Aufnahme von Stoffen in die Zulassungsliste: 0 (1)

Anzahl der bei der Kommission vorgelegten Beschränkungsdossiers mit dem Ersuchen um eine Entscheidung: 1 (4)

Anzahl der eingegangenen Zulassungsanträge: 0 (0)

Anzahl der Mitteilungen über auf der sog. Kandidatenliste stehende Stoffe in Erzeugnissen: 31 (203)

Einstufung und Kennzeichnung

Anzahl der eingegangenen Einstufungs- und Kennzeichnungsmitteilungen: 5,7 Millionen für mehr als 120 000 Stoffe

Anzahl der eingegangenen Vorschläge für die einheitliche Einstufung und Kennzeichnung: 27 (56)

Anzahl der Anträge auf Verwendung alternativer Bezeichnungen für Stoffe in Gemischen: 13 (0)

Beratung und Unterstützung

Anzahl der vom Helpdesk beantworteten Fragen: 5 684

Anzahl neuer schriftlicher Leitlinien: 0 (3) und Anzahl überarbeiteter Leitlinien: 30, darunter 17 Berichtigungen (14)

Wissenschaftliche IT-Instrumente

REACH-IT-Änderungen für die Frist im Jahr 2013.

Weitere Verbesserung und Inbetriebnahme von IT-Instrumenten: IUCLID, CHESAR, Odyssey.

IT-Lösungen für Mitgliedstaaten für den Zugang zu Akten und Daten über Stoffe.

Erweiterte Verbreitung der Informationen, die Stoffe betreffen.

Freigabe und Wartung des Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnisses.

Entwicklung einer Einstufungs- und Kennzeichnungsplattform zur Zusammenarbeit.

Inbetriebnahme von IT-Arbeitsablaufunterstützung für die Prozesse der Stoffbewertung.

Wissenschaftliche und technische Beratung für EU-Organe und -Einrichtungen

Unterzeichnung eines Vertrags zur Unterstützung der weiteren Entwicklung von Methoden der Risikobeurteilung für „komplexe“ Stoffe.

Routinemäßige Anwendung computergestützter Methoden zur Unterstützung der verschiedenen Prozesse.

Organisation der ersten Sitzung der Gruppe zur Bewertung bereits registrierter Nanomaterialien (Group Assessing Already Registered Nanomaterials, GAARN).

Veröffentlichung von vorbildlichen Verfahren zu physikochemischen Informationen und Informationen zur Stoffidentität für Nanomaterialien (Best Practices on physicochemical and substance identity information for nanomaterials) und Aktualisierung sonstiger schriftlicher Leitlinien.

Gastgeberfunktion bei der OECD-Sachverständigensitzung, auf der eine Teststrategie für hautreizende Stoffe entworfen wurde.

Beiträge zur Entwicklung von zentralen Testmethoden der Genotoxizität, die in REACH ITS (Integrierte Teststrategie bzw. Integrated Test Strategy) bereitgestellt werden, sowie zur Arbeit von PARERE (Voranalyse der regulatorischen Relevanz).

Ausschüsse und Forum

Anzahl einstimmiger Beschlüsse des Ausschusses der Mitgliedstaaten: 179 (2)

Anzahl der Stellungnahmen des Ausschusses für Risikobeurteilung: 34 (36)

Anzahl der Stellungnahmen des Ausschusses für sozioökonomische Analyse: 1 (0)

Widerspruchskammer

Anzahl der eingelegten Widersprüche: 8 (6)

Anzahl der Entscheidungen über Widersprüche: 1 (6) und Anzahl überarbeiteter Leitlinien: 6 (10)

Kommunikationstätigkeiten

Vier Veranstaltungen für Interessenvertreter organisiert:

Erster Workshop für federführende Registranten im Februar (74 + 175 per Webstream),

Zweiter Workshop für federführende Registranten im Oktober (76 + 200 per Webstream),

Siebter Tag der Interessenvertreter im Mai (287 externe Teilnehmer + 353 per Webstream),

Workshop für akkreditierte Interessenvertreter im November (21 Teilnehmer).

16 Webinars mit 2 999 Teilnehmern organisiert.

276 Dokumente übersetzt.

92 Veröffentlichungen.

39 Pressemitteilungen, 62 Benachrichtigungen, sechs Newsletter.

3 Millionen Besucher der Website.

Internationale Zusammenarbeit

Wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit mit der OECD (z. B. eChemPortal, QSAR Toolbox).

Verwaltung

Weiterentwicklung und Verbesserung von Verwaltungs- und Managementsystemen, einschließlich des integrierten Qualitätsmanagementsystems

Finanzen, Auftragsvergabe und Rechnungsführung

Rigorose Verwaltung der Haushaltsmittel und Liquiditätsreserven.

Durchführung einer großen Anzahl an Vergabetätigkeiten, z. B. zur Schaffung einer neuen Generation von Rahmenverträgen für IT-Dienstleistungen und Rahmenverträgen in den Bereichen wissenschaftliche Dienstleistungen, Kommunikation und Verwaltungsdienstleistungen.

Gesamtzahl der hinsichtlich des Status als KMU geprüften Unternehmen: 315.

Humanressourcen und agenturinterne Dienstleistungen

23 (24) abgeschlossene Auswahlverfahren, 65 (93) Einstellungen (Zeit- und Vertragsbedienstete).

Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

Bereitstellung von Dienstleistungen zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit der IKT-Infrastruktur und -Ressourcen auf einem angemessenen Leistungsniveau.

Erstellung einer Lösung zur Geschäftsfortführung im Notfall für entscheidend wichtige IT-Systeme unter Mobilisierung der ausgelagerten Hosting-Dienstleistungen.

Errichtung eines Zeiterfassungssystems.

Migration der Software aller Arbeitsplätze zu aktualisierten Versionen.

Biozide

Analyse, Konzeption und Umsetzung des Registers für Biozidprodukte (R4BP).

Entwicklung des ersten Entwurfs zentraler schriftlicher Leitlinien.

Vorläufiger Arbeitsplan für den Ausschuss für Biozidprodukte.

Die Mitgliedstaaten wurden dazu aufgefordert, Mitglieder zu ernennen, den Vorsitz und das Sekretariat für den neuen Ausschuss bereitzustellen und Vorbereitungen für die Koordinationsgruppe zu treffen.

PIC

Vorbereitende Tätigkeiten.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

11.

Im Juli 2012 wurde eine neue Funktionalität/Version für ABAC Assets (v. 2.7.2.) installiert, mit der interne Komponenten, auf die nicht körperlich zugegriffen werden kann, besser rückverfolgt werden können. Dieser Prozess erfordert jedoch erhebliche manuelle Arbeit und konnte für die Bestandsaufnahme der Anlagewerte 2012 nicht abgeschlossen werden. Die Agentur bestätigt, dass das Anlagenbestandsmanagement ausgebaut werden wird. Die körperliche Bestandskontrolle wird daher 2013 früher erfolgen, um eine ausreichende Analyse und vollständige Rückverfolgung aller Anlagewerte zu ermöglichen. In der Zwischenzeit ist bereits ein Projekt zur Einrichtung eines Softwaresystems für das Lizenzmanagement eingeleitet worden, das eine angemessene Nachverfolgung der immateriellen Anlagewerte ermöglichen wird.

12.

Die Agentur begrüßt die obige Schlussfolgerung des Hofes und wird weiterhin darauf achten, dass Übertragungen in Titel III begründet sind.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/106


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Umweltagentur zusammen mit den Antworten der Agentur

2013/C 365/15

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Umweltagentur (nachstehend „die Agentur“, auch „EUA“) mit Sitz in Kopenhagen wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates (1) errichtet. Aufgabe der Agentur ist die Einrichtung eines Umweltbeobachtungsnetzes, das der Kommission, dem Parlament, den Mitgliedstaaten und, allgemeiner, der Öffentlichkeit zuverlässige Informationen über den Zustand der Umwelt liefert. Diese Informationen sollen es insbesondere der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten ermöglichen, Umweltschutzmaßnahmen zu ergreifen und die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu bewerten (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Agentur umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Exekutivdirektor genehmigt den Jahresabschluss der Agentur, nachdem der Rechnungsführer der Agentur ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Agentur vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

11.

Im Jahr 2012 gewährte die Agentur im Rahmen von drei großen Finanzhilfeprogrammen (8) Finanzhilfen an Konsortien, die sich aus europäischen Umweltstellen und -einrichtungen, UN-Organisationen und nationalen Umweltorganisationen zusammensetzen. Die Gesamtausgaben für Finanzhilfen beliefen sich im Jahr 2012 auf 11,9 Millionen Euro, was 27 % der operativen Ausgaben insgesamt entspricht. Die Ex-ante-Überprüfungen der Agentur vor Erstattung der von den Begünstigten geltend gemachten Kosten bestehen aus einer Dokumentenanalyse von Kostenaufstellungen. Üblicherweise erhält sie von Begünstigten keine Dokumente zur Untermauerung der Förderfähigkeit und Richtigkeit der geltend gemachten Personalkosten, die den Großteil der Kosten ausmachen (9). Ex-ante-Überprüfungen der Kosten vor Ort auf Ebene der Begünstigten werden selten durchgeführt (10).

12.

Die bestehenden Kontrollen bieten dem Management der Agentur daher nur begrenzte Gewähr hinsichtlich der Förderfähigkeit und Richtigkeit der von Begünstigten geltend gemachten Kosten. Für die vom Hof geprüften Vorgänge erhielt die Agentur auf Betreiben des Hofes Belegunterlagen, die hinreichende Gewähr für ihre Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit boten. Eine stichprobenartige Überprüfung von Belegunterlagen für Personalkosten und eine größere Anzahl von Vor-Ort-Überprüfungen bei den Begünstigten könnten die Zuverlässigkeit erheblich steigern.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

13.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 17. September 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 120 vom 11.5.1990, S. 1.

(2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(8)  Europäische Themenzentren, Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) und die ersten operativen Tätigkeiten der globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (Global Monitoring for Environment and Security Initial Operations, GIO).

(9)  Für andere Arten von Kosten, wie z. B. für die Vergabe von Aufträgen an Dritte und die Anschaffung von Ausrüstung, werden Belegunterlagen angefragt und analysiert.

(10)  In den Jahren 2012 und 2011 wurde eine Ex-ante-Überprüfung der Kontrollsysteme eines Begünstigten durchgeführt. Im Jahr 2010 war eine Ex-ante-Überprüfung der Förderfähigkeit der von einem Begünstigten geltend gemachten Kosten durchgeführt worden.


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Die Agentur leistete eine Zahlung in Höhe von 6 061 Euro an eine internationale Umweltorganisation für die Teilnahme einiger ihrer Mitarbeiter an Expeditionen, die von dieser Organisation organisiert wurden und im Februar und Mai 2011 stattfanden. Für diese Expeditionen wurde weder ein Vergabeverfahren durchgeführt noch ein Vertrag abgeschlossen. Die damit verbundenen zusätzlichen von der Agentur getragenen Reisekosten beliefen sich auf 11 625 Euro. Der Exekutivdirektor der Agentur war bis April 2011 Mitglied des Kuratoriums der Organisation. Angesichts dieses Sachverhalts bestand ein augenscheinlicher Interessenkonflikt.

Abgeschlossen

2011

Die Transparenz der Einstellungsverfahren der Agentur verbesserte sich im Laufe der Jahre beträchtlich. Allerdings stellte der Hof fest, dass in Bezug auf die erforderlichen Jahre an Berufserfahrung nach wie vor Unklarheit zwischen den Eignungskriterien und den angewandten Auswahlkriterien herrschte. Außerdem gab es keinerlei Nachweis dafür, dass die für die Zulassung zu den schriftlichen Prüfungen zu erreichenden Mindestpunktzahlen und der Inhalt dieser Prüfungen vor der Auswertung der Bewerbungen festgelegt wurden.

Abgeschlossen


ANHANG II

Europäische Umweltagentur (Kopenhagen)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Umweltpolitik

Die Umweltpolitik der Union trägt zur Verfolgung der nachstehenden Ziele bei: Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität, Schutz der menschlichen Gesundheit, umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen, Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme und insbesondere zur Bekämpfung des Klimawandels.

Die Umweltpolitik der Union zielt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen der Union auf ein hohes Schutzniveau ab. Sie beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung, auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip. (…) Bei der Erarbeitung ihrer Umweltpolitik berücksichtigt die Union die verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Daten, die Umweltbedingungen in den einzelnen Regionen der Union, die Vorteile und die Belastung aufgrund des Tätigwerdens bzw. eines Nichttätigwerdens, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Union insgesamt sowie die ausgewogene Entwicklung ihrer Regionen. (…)

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EWG) Nr. 1210/1990 des Rates)

Ziele

Einführung eines europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes und Bereitstellung

1.

objektiver, zuverlässiger und auf europäischer Ebene vergleichbarer Informationen für die Union und die Mitgliedstaaten, anhand deren sie

a)

die notwendigen Umweltschutzmaßnahmen ergreifen,

b)

die Ergebnisse dieser Maßnahmen bewerten,

c)

eine sachgerechte Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Zustand der Umwelt sicherstellen können;

2.

der nötigen technischen und wissenschaftlichen Unterstützung.

Aufgaben

Einrichtung — in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten — und Koordinierung des Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes;

Bereitstellung — für die Union und die Mitgliedstaaten — der erforderlichen objektiven Informationen für die Ausarbeitung und Durchführung von sinnvollen und wirksamen Umweltmaßnahmen;

Unterstützung der Überwachung von Umweltschutzmaßnahmen durch geeignete Hilfestellung im Zusammenhang mit der Erfüllung der Berichterstattungsanforderungen;

Beratung einzelner Mitgliedstaaten bei der Entwicklung, Einführung und Erweiterung ihrer Systeme zur Überwachung von Umweltmaßnahmen;

Erfassung, Zusammenstellung und Bewertung von Daten über den Zustand der Umwelt, Berichterstattung über die Qualität und die Belastungen der Umwelt im Gebiet der Union, Aufstellung einheitlicher Bewertungskriterien für Umweltdaten, die in allen Mitgliedstaaten anzuwenden sind, sowie Ausbau und Weiterführung eines Referenzzentrums für Umweltinformationen;

Förderung der Vergleichbarkeit der Umweltdaten auf europäischer Ebene sowie erforderlichenfalls Förderung einer stärkeren Harmonisierung der Messverfahren auf geeignetem Wege;

Förderung der Berücksichtigung europäischer Umweltinformationen in internationalen Umweltüberwachungsprogrammen;

alle fünf Jahre Veröffentlichung eines Berichts über den Zustand der sowie die Tendenzen und Aussichten für die Umwelt, ergänzt durch Indikatorenberichte über spezifische Schwerpunktthemen;

Förderung der Entwicklung von Verfahren zur Vorhersage im Umweltbereich, Förderung des Informationsaustauschs über Technologien zur Verhütung oder Verringerung von Umweltschäden und Förderung der Entwicklung von Methoden zur Bewertung der Kosten von Umweltschäden sowie der Kosten für Vorsorge-, Schutz- und Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Umwelt;

umfassende Verbreitung von an die Öffentlichkeit gerichteten zuverlässigen und vergleichbaren Umweltinformationen, insbesondere über den Zustand der Umwelt, und Förderung des Einsatzes fortgeschrittener Telematik-Technologie zu diesem Zweck;

aktive Zusammenarbeit mit sonstigen Stellen und Programmen der Union sowie anderen internationalen Stellen und in Bereichen von gemeinsamem Interesse mit Einrichtungen in Ländern, die nicht Mitglied der Union sind, wobei zu berücksichtigen ist, dass jegliche Doppelarbeit vermieden werden muss;

Unterstützung der Kommission beim Austausch von Informationen über die Entwicklung von Verfahren und bewährtesten Praktiken für Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie bei der Verbreitung von Informationen über die Ergebnisse einschlägiger Umweltforschungen in einer Form, die von größtmöglichem Nutzen für die Formulierung einer Politik ist.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Je ein Vertreter der Mitgliedstaaten und der anderen an der Agentur beteiligten Länder, zwei Vertreter der Kommission und zwei vom Europäischen Parlament benannte wissenschaftliche Persönlichkeiten.

Aufgaben

Verabschiedung der Mehrjahres- und Jahresarbeitsprogramme und Sicherstellung ihrer Durchführung sowie Annahme des Jahresberichts über die Tätigkeit der Agentur.

Exekutivdirektor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

Wissenschaftlicher Beirat

Bestehend aus im Umweltbereich besonders qualifizierten Mitgliedern, die vom Verwaltungsrat ernannt werden.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

Endgültiger Haushalt

41,7 (62,2) Millionen Euro

Unionszuschuss: 100 % (66 %)

Personalbestand am 31.12.2012

Anzahl der im Stellenplan vorgesehenen Planstellen: 136 (134)

Davon besetzt: 131 (132) + 86 (82) sonstige Planstellen (Vertragsbedienstete und abgeordnete nationale Sachverständige)

Personalbestand insgesamt: 217 (214)

Davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten: 96 (90)

administrative Tätigkeiten: 40 (43)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011)

Artikel

19

Highlights

50

Pressemitteilungen

12

Datensätze

36

Indikatoren

66

Karten, Schaubilder

466

Werbematerial

1

Agenturinterne Dokumente

3

Berichte

11

Technische Berichte

18

EUA-Signale

1

Bewertungen auf europäischer Ebene

1

SOER 2010

2

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

11.

Die EUA hat in den vergangenen Jahrzehnten umfangreiche Erfahrungen mit der Abwicklung von Finanzhilfevereinbarungen und der Kostenstruktur insbesondere der Europäischen Themenzentren gesammelt. Die Bewertung von Kostenaufstellungen (einschließlich der Personalkosten) steht somit auf einer soliden Grundlage. Wir erkennen jedoch die Bemerkungen des Europäischen Rechnungshofes an, und auf der Basis einer weiteren Risikoanalyse wurde ein Aktionsplan aufgestellt, um hinreichende Gewähr sicherzustellen.

Die 2013 eingeleitete Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen enthält eine überarbeitete Partnerschaftsrahmenvereinbarung, deren vertragliche Bestimmungen aktualisiert wurden.

12.

Die EUA hat beschlossen, die Zahl der Vor-Ort-Überprüfungen in Einklang mit der Empfehlung des Rechnungshofes zu erhöhen. Angestrebt wird eine Stichprobenerhebungsrate von etwa 20 % für Personal- und Reisekosten, zusätzlich zur vollständigen Abdeckung im Rahmen der Dokumentenanalyse. Bei allen anderen Kostenarten werden für bis zu 100 % Stichproben erhoben, falls die Dokumentation nicht in den ursprünglichen Kostenaufstellungen enthalten sein sollte.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/113


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur zusammen mit den Antworten der Agentur

2013/C 365/16

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (nachstehend „die Agentur“, auch „EFCA“) mit Sitz in Vigo wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates errichtet (1). Hauptaufgabe der Agentur ist es, die operative Koordinierung der Kontrolltätigkeiten der Mitgliedstaaten im Bereich der Fischereiaufsicht zu organisieren und so die wirksame und einheitliche Anwendung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik sicherzustellen (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Agentur umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Direktor genehmigt den Jahresabschluss der Agentur, nachdem der Rechnungsführer der Agentur ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Agentur vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

11.

Der Umfang der bei den verschiedenen Titeln gebundenen Mittel lag zwischen 94 % und 99 % der Gesamtmittel. Dies deutet darauf hin, dass die rechtlichen Verpflichtungen im Zeitplan lagen. Der Umfang der auf das Jahr 2013 übertragenen gebundenen Mittel war bei Titel II (Verwaltungsausgaben) mit 35 % und Titel III (operative Ausgaben) mit 46 % allerdings hoch. Im Fall von Titel II war dies zu einem großen Teil durch Ereignisse begründet, die außerhalb der Kontrolle der Agentur lagen, wie etwa die späte Inrechnungstellung der Mietkosten für die Büros für das Jahr 2012 durch die spanischen Behörden. Um dem gestiegenen operativen Bedarf im letzten Quartal 2012 gerecht zu werden, bestellte die Agentur außerdem Waren und Dienstleistungen in großer Menge, deren Lieferung bzw. Erbringung am Jahresende noch ausstand. Ein wichtiger Grund für den großen Umfang der Mittelübertragungen bei Titel III war die erhebliche Arbeitsbelastung der Agentur, die aus der großen Anzahl an IT-Projekten resultierte, die im Jahr 2012 entweder eingeleitet wurden oder im Gange waren. Diese Arbeitsbelastung beeinträchtigte im Fall von zwei im Jahr 2012 eingeleiteten IT-Projekten die fristgerechte Durchführung von Vergabeverfahren. Des Weiteren mussten Ausgaben für Schulungen und Dienstreisen von Mitarbeitern und Experten, die im letzten Quartal des Jahres 2012 stattfanden, erst zu Beginn des Jahres 2013 erstattet werden.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

12.

Im Juni 2012 führte die Agentur infolge des Berichts des Hofes zum Jahr 2011 eine Korrekturmaßnahme durch, um die Transparenz von Einstellungsverfahren zu verbessern. Die einzigen im Jahr 2012 festgestellten Schwachstellen standen mit drei geprüften Einstellungsverfahren in Verbindung, die vor dem Bericht des Hofes zum Jahr 2011 eingeleitet worden waren: In den Stellenausschreibungen waren keine Informationen für die Bewerber zu den Beschwerde- und Berufungsverfahren enthalten; Bewerber erhielten eine Gesamtbewertung anstelle einer Bewertung pro Auswahlkriterium; es gab keine Belege dafür, dass die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen vor dem Zeitpunkt der Auswertung der Bewerbungen festgelegt wurden.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

13.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 10. September 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 128 vom 21.5.2005, S. 1.

(2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Der Hof stellte fest, dass hinsichtlich der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge Verbesserungsbedarf besteht. Die Agentur hat die Schätzung der Auftragswerte in den Ausschreibungsunterlagen nicht angemessen dokumentiert. Einige Kriterien für die Auswahl von Bietern müssen präziser formuliert sein, damit sich die Transparenz der Verfahren weiter verbessert.

Abgeschlossen

2011

Die Agentur verfügt noch nicht über geeignete Verfahren, um die mit der Schaffung interner immaterieller Vermögenswerte verbundenen Kosten zu erfassen und zu berücksichtigen.

Abgeschlossen

2011

Im Rahmen des Verfahrens für die Ernennung des Direktors verstieß ein Mitglied des Verwaltungsrats gegen die für die Besetzung von Schlüsselpositionen geltenden Vorschriften, indem er den Kandidaten, für den die Kommission stimmen wollte, bekanntgab.

n. z.

2011

Der Hof stellte fest, dass die Personalauswahlverfahren noch weiter verbessert werden müssen. In den Stellenausschreibungen waren keine Informationen zu den Beschwerde- und Berufungsverfahren enthalten. Sitzungen des Prüfungsausschusses wurden nicht ausreichend dokumentiert, und bei einem Auswahlverfahren hat die Anstellungsbehörde die Reihenfolge der vom Prüfungsausschuss aufgestellten Liste ohne Angabe von Gründen missachtet.

Im Gange


ANHANG II

Europäische Fischereiaufsichtsagentur  (1) (Vigo)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 43 AEUV)

Das Europäische Parlament und der Rat legen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte nach Artikel 40 Absatz 1 sowie die anderen Bestimmungen fest, die für die Verwirklichung der Ziele der gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik notwendig sind.

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1224/2009)

Ziele

Mit dieser Verordnung wird eine EU-Fischereiaufsichtsagentur errichtet, deren Ziel es ist, die operative Koordinierung der Kontrolltätigkeiten der Mitgliedstaaten im Bereich der Fischereiaufsicht zu organisieren und die Mitgliedstaaten bei der Zusammenarbeit im Hinblick auf die Erfüllung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik und deren wirksame und einheitliche Anwendung zu unterstützen.

Aufgaben/Auftrag

Koordinierung der Kontrollen der Mitgliedstaaten im Rahmen der Überwachungs- und Kontrollverpflichtungen der EU;

Koordinierung des Einsatzes der in einem gemeinsamen Pool zusammengefassten nationalen Kontrollmittel der betreffenden Mitgliedstaaten in Übereinstimmung mit dieser Verordnung;

Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Übermittlung von Angaben zu Fang- und Kontrolltätigkeiten an die Kommission und an Dritte;

im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereichs Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und Verpflichtungen nach den Bestimmungen der gemeinsamen Fischereipolitik;

Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Kommission bei einer unionsweit harmonisierten Durchführung der gemeinsamen Fischereipolitik;

Beitrag zu den Forschungs- und Entwicklungsarbeiten der Mitgliedstaaten und der Kommission auf dem Gebiet der Kontroll- und Überwachungsmethoden;

Beitrag zur Koordinierung der Inspektorenausbildung und des Erfahrungsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten;

Koordinierung der Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei im Einklang mit den Unionsvorschriften;

Unterstützung bei der einheitlichen Durchführung der Kontrollregelung der gemeinsamen Fischereipolitik, insbesondere:

i)

Organisation der operativen Koordinierung der Kontrolltätigkeiten der Mitgliedstaaten für die Durchführung von spezifischen Kontrollprogrammen, Kontrollprogrammen in Verbindung mit der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten („IUU“) Fischerei und internationalen Kontrollprogrammen;

ii)

zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Inspektionen.

Nach Änderung ihrer Gründungsverordnung durch die Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates erhielt die Agentur unter anderem folgende neue Kompetenzen:

1.

Vertreter der Agentur können in internationalen Gewässern als EU-Inspektoren abgestellt werden.

2.

Die Agentur kann die für die Durchführung der gemeinsamen Einsatzpläne erforderliche Ausrüstung erwerben, mieten oder chartern.

3.

Bei Feststellung einer ernsthaften Gefahr für die gemeinsame Fischereipolitik setzt die Agentur aufgrund einer Information durch die Kommission oder auf eigene Initiative eine Notstandseinheit ein.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Umfasst je einen Vertreter jedes Mitgliedstaats und sechs Vertreter der Kommission.

Aufgaben

Annahme des Haushaltsplans, des Arbeitsprogramms und des Jahresberichts. Annahme des endgültigen Haushaltsplans und des Stellenplans. Abgabe einer Stellungnahme zum endgültigen Jahresabschluss.

Direktor

Vom Verwaltungsrat aus einer Liste von mindestens zwei von der Kommission vorgeschlagenen Kandidaten ernannt.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Interne Revision

Interner Auditdienst der Europäischen Kommission (IAS).

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

Endgültiger Haushalt

Gesamthaushalt 2012: 9,22 (12,85) Millionen Euro

Titel I — 6,22 (6,04) Millionen Euro

Titel II — 1,28 (1,23) Millionen Euro

Titel II — 1,71 (5,57) Millionen Euro

Personalbestand am 31.12.2012

54 (53) im Stellenplan vorgesehene Stellen für Zeitbedienstete, davon besetzt: 50 (52)

+ 5 (5) im Stellenplan vorgesehene Stellen für Vertragsbedienstete, davon besetzt: 5 (4)

Vorgesehener Personalbestand insgesamt: 59 (58), davon besetzt: 55 (56)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011)

Operative Koordinierung

Umsetzung des Gemeinsamen Einsatzplans Kabeljau in der Nordsee, im Skagerrak, im Kattegat, im Östlichen Kanal und in den westlichen Gewässern (westlich von Schottland und in der Irischen See).

Gemeinsamer Einsatzplan Kabeljau und Lachs in der Ostsee.

Gemeinsamer Einsatzplan Roter Thun im Mittelmeer und im Ostatlantik.

Umsetzung des Gemeinsamen Einsatzplans im Gebiet der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik und im Gebiet der Fischereikommission für den Nordostatlantik.

Gemeinsamer Einsatzplan pelagische Art in den westlichen Gewässern der Europäischen Union.

Unterstützung für nationale Kontrollprogramme im Schwarzen Meer.

Konsolidierung der Gemeinsamen Einsatzpläne durch Förderung eines regionalen Ansatzes.

Kapazitätenaufbau

Studie zur Bestandsaufnahme der Informationssysteme zur Unterstützung der Fischereikontrollen in der Europäischen Union.

Entwicklung und fortlaufende Aktualisierung des Grundausbildungsprogramms.

Weiterentwicklung der webbasierten Plattform für die Zusammenarbeit im Schulungsbereich.

Unterstützung der nationalen Schulungsprogramme der Mitgliedstaaten.

Schulungen für Ausbilder und Schulungen für EU-Inspektoren vor ihrem ersten Einsatz.

Betrieb, Wartung, Verstärkung und Weiterentwicklung der IKT-Überwachungsfunktionen: Schiffüberwachungssystem, elektronisches Meldesystem, Fishnet.

Unterstützungsmaßnahmen zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei.

Erbringung vertraglicher Leistungen für das Chartern eines Fischereipatrouillenschiffes für die Agentur.

Weiterführende Schulungen für EU-Inspektoren (Vertreter, die an der Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten („IUU“) Fischerei beteiligt sind) (Austausch von bewährten Praktiken, Auffrischungskurse, usw.) sowie Schulungen für Inspektoren aus Drittländern auf Antrag der Europäischen Kommission.

(Einzelheiten sind im Jahresarbeitsprogramm 2012 der Agentur enthalten.)

Quelle: Angaben der Agentur.


(1)  Es wird darauf hingewiesen, dass die englische Bezeichnung der Agentur zum 1.1.2012 von „Community Fisheries Control Agency“ in „European Fisheries Control Agency“ geändert wurde.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

11.

Die Agentur nimmt die Bemerkungen des Hofes zur Kenntnis.

Insbesondere in Zusammenhang mit Titel III wickelt die Agentur komplexe und langwierige IT-Projekte ab. Jedes neue IT-Projekt wird mit Blick auf eine Optimierung seines Lebenszyklus einer sorgfältigen Prüfung unterzogen, um die Übertragung hoher Beträge von einem Jahr auf das nächste nach Möglichkeit zu vermeiden.

12.

Wie vom Hof erwähnt traf die Agentur im Juni 2012 Maßnahmen, um die in den Bemerkungen des Hofes angesprochenen Schwachstellen zu beseitigen. Die drei geprüften Vorgänge beziehen sich auf Verfahren, die vor Juni 2012 durchgeführt wurden.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/120


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zusammen mit den Antworten der Behörde

2013/C 365/17

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“, auch „EFSA“) mit Sitz in Parma wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) errichtet. Die Hauptaufgaben der Behörde umfassen die Bereitstellung der für die Rechtsetzung der Union benötigten wissenschaftlichen Informationen in den Bereichen Lebensmittel und Lebensmittelsicherheit sowie die Sammlung und Analyse von Daten zur Ermittlung und Überwachung von Risiken und die Lieferung unabhängiger Informationen zu diesen Risiken (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Behörde. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung der Behörde bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Behörde sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Behörde umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Geschäftsführende Direktor genehmigt den Jahresabschluss der Behörde, nachdem der Rechnungsführer der Behörde ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Behörde vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Behörde frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Behörde ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Behörde für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEIT DER RECHNUNGSFÜHRUNG

11.

Die Validierung der Rechnungsführungssysteme durch den Rechnungsführer der Behörde hat die zentralen ABAC- und SAP-Systeme zum Gegenstand, aber nicht die lokalen Systeme und die Zuverlässigkeit des Datenaustauschs zwischen zentralen und lokalen Systemen. Dies stellt ein Risiko bezüglich der Zuverlässigkeit von Buchführungsdaten dar.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

12.

Im Zuge übergeordneter Risikobewertungen (High Level Risk Assessments), die im Jahr 2012 von einem externen Berater sowie im Februar 2013 vom Internen Auditdienst der Kommission durchgeführt wurden, wurde eine Reihe potenzieller kritischer Risiken bei der Funktionsweise der internen Kontrollen der Behörde festgestellt, insbesondere in den Bereichen Datenverwaltung, Geschäftsfortführung im Notfall und IT-Sicherheit. Im Jahr 2012 begann die Behörde mit einer umfassenden Selbstbewertung ihres internen Kontrollsystems. Der Prozess ist im Gange, und die Umsetzung von Korrekturmaßnahmen ist für das Jahr 2013 geplant.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

13.

Insgesamt betrug die Mittelbindungsrate 99 %. Die Übertragungsrate gebundener Mittel war bei Titel II (Verwaltungsausgaben) mit 2,3 Millionen Euro (22 % des Mittelansatzes bei Titel II) und Titel III (operative Ausgaben) mit 5,6 Millionen Euro (30 % des Mittelansatzes bei Titel III) allerdings hoch. Bei Titel II wurden Mittelübertragungen in Höhe von 1,1 Millionen Euro vorgenommen, die im Einklang mit dem Verwaltungsplan der Behörde standen oder in Zusammenhang mit Zahlungen, die aus Gründen ausgesetzt wurden, die sich dem Einfluss der Behörde entziehen. Bei Titel III wurden im Einklang mit dem Verwaltungsplan der Behörde Mittelübertragungen in Höhe von 2,1 Millionen Euro vorgenommen, und ein Betrag von 0,83 Millionen Euro wurde aus Gründen übertragen, die sich dem Einfluss der Behörde entziehen.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

14.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 17. September 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1.

(2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Behörde zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Diese große Anzahl an Mittelübertragungen zwischen Haushaltslinien weist auf Mängel bei der Haushaltsplanung und beim Haushaltsvollzug hin und stellt darüber hinaus einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

Im Gange

2011

Im Dezember 2011 erwarb die Behörde für 36,8 Millionen Euro ein neues Hauptgebäude; dieser Betrag wird in vierteljährlichen Tranchen über einen Zeitraum von 25 Jahren gezahlt, wobei Zinszahlungen in Höhe von 18,5 Millionen Euro anfallen. Der Hof wirft die Frage auf, ob bei der Haushaltsbehörde nicht eine wirtschaftlichere Alternative hätte beantragt werden können, die mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung in Einklang steht und die uneingeschränkte Beachtung der Haushaltsordnung gewährleistet.

Im Gange. (Die Kommission hat abgelehnt, zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, um das Darlehen vollständig zurückzuzahlen.)

2011

Hinsichtlich der Transparenz der Einstellungsverfahren besteht Verbesserungsbedarf. Die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen wurden erst nach der Auswertung der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss festgelegt, und Erklärungen über die Vertraulichkeit und das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts wurden von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses nicht vor, sondern erst während der Auswertung der Bewerbungen unterzeichnet.

Im Gange. (Im März 2012 wurden neue Einstellungsleitlinien eingeführt, um diese Schwachstellen in der Zukunft zu beheben.)


ANHANG II

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Parma)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

Sammlung von Informationen

Gemeinsame Agrarpolitik (Artikel 38 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)).

Funktionieren des Binnenmarkts (Artikel 114 des AEUV).

Gesundheitswesen (Artikel 168 des AEUV).

Gemeinsame Handelspolitik (Artikel 206 des AEUV).

Zuständigkeiten der Behörde

(Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Ziele

Erstellung wissenschaftlicher Gutachten sowie wissenschaftliche und technische Unterstützung für die Rechtsetzung und Politik, die sich unmittelbar oder mittelbar auf Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit auswirken;

Bereitstellung unabhängiger Informationen über die Risiken im Bereich der Lebensmittelsicherheit;

Beitrag zu einem hohen Maß an Schutz für Leben und Gesundheit der Menschen;

Sammlung und Analyse der zur Beschreibung und Überwachung von Risiken erforderlichen Daten.

Aufgaben

Erstellung wissenschaftlicher Gutachten und Studien;

Förderung einheitlicher Risikobewertungsverfahren;

Unterstützung der Kommission;

Sammlung, Analyse und Zusammenfassung der erforderlichen wissenschaftlichen und technischen Daten;

Identifizierung und Beschreibung der neu auftretenden Risiken;

Herstellung einer Vernetzung von Organisationen, die in ähnlichen Bereichen tätig sind;

wissenschaftliche und technische Unterstützung beim Krisenmanagement;

Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit;

Bereitstellung zuverlässiger, objektiver und leicht verständlicher Informationen für die Öffentlichkeit und die Beteiligten;

Beteiligung am Schnellwarnsystem der Kommission.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung

14 vom Rat (in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und der Kommission) ernannte Mitglieder und ein Vertreter der Kommission.

Aufgabe

Annahme des Arbeitsprogramms und Feststellung des Haushaltsplans sowie Sicherstellung der jeweiligen Durchführung.

Geschäftsführender Direktor

Nach Anhörung vor dem Europäischen Parlament vom Verwaltungsrat auf der Grundlage einer von der Kommission vorgeschlagenen Liste von Bewerbern ernannt.

Beirat

Zusammensetzung

Ein Vertreter je Mitgliedstaat.

Aufgabe

Beratung des Geschäftsführenden Direktors.

Wissenschaftlicher Ausschuss und Wissenschaftliche Gremien

Erstellung der wissenschaftlichen Gutachten der Behörde.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Interne Revision

Interne Auditstelle der Behörde.

Interner Auditdienst der Europäischen Kommission (IAS).

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Behörde für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

Haushalt

78,3 (78,8) Millionen Euro, davon Unionszuschuss: 100 % (100 %).

Personalbestand am 31. Dezember 2012

Im Stellenplan vorgesehene Planstellen: 355 (355), davon besetzt:

Bedienstete (Zeitbedienstete und Beamte): 342 (334)

sonstige Bedienstete (Vertragsbedienstete, abgeordnete nationale Sachverständige): 124 (109)

Personalbestand insgesamt (einschließlich der neun zum 31.12.2012 versandten schriftlichen Stellenangebote): 466 (443), davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten: 383 (326)

administrative Tätigkeiten: 83 (117)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011)

Wissenschaftliche Arbeiten und beigefügte Veröffentlichungen 2012 (2011)

Tätigkeit 1:   Erstellung wissenschaftlicher Gutachten sowie wissenschaftliche Beratung und Risikobewertungsansätze

Leitlinien des Wissenschaftlichen Ausschusses/Wissenschaftlichen Gremiums: 4 (9)

Gutachten des Wissenschaftlichen Ausschusses/Wissenschaftlichen Gremiums: 46 (38)

Wissenschaftliche Berichte der Behörde: 9 (3)

Stellungnahmen der Behörde: 2 (3)

Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Ausschusses/Wissenschaftlichen Gremiums: 4 (4)

Wissenschaftliche Arbeiten für Tätigkeit 1 insgesamt = 65 (57)

Tätigkeit 2:   Beurteilung von Produkten, Stoffen und Angaben, die einer Genehmigung bedürfen

Schlussfolgerungen in Peer-Review-Verfahren zu Pestiziden: 60 (54)

Leitlinien der Behörde: 0 (2)

Leitlinien des Wissenschaftlichen Ausschusses/Wissenschaftlichen Gremiums: 7 (17)

Gutachten des Wissenschaftlichen Ausschusses/Wissenschaftlichen Gremiums: 241 (298)

Wissenschaftliche Berichte der Behörde: 1 (1)

Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Ausschusses/Wissenschaftlichen Gremiums: 7 (9)

Stellungnahmen der Behörde: 4 (3)

Wissenschaftliche Arbeiten für Tätigkeit 2 insgesamt = 320 (384)

Tätigkeit 3:   Datenerhebung, wissenschaftliche Zusammenarbeit und Vernetzung

Leitlinien der Behörde: 1 (3)

Stellungnahmen der Behörde: 4 (0)

Begründete Stellungnahmen: 114 (88)

Wissenschaftliche Berichte der Behörde: 12 (16)

Wissenschaftliche Arbeiten für Tätigkeit 3 insgesamt = 131 (107)

Unterstützende Veröffentlichungen

Ereignisberichte: 11 (8)

Externe wissenschaftliche Berichte: 74 (37)

Technische Berichte: 77 (65)

Unterstützende Veröffentlichungen insgesamt = 162 (110)

Arbeiten insgesamt = 678 (658)

Durch Kommunikationsaktivitäten unterstützte wissenschaftliche Stellungnahmen: 9,5 % (35 %)

Öffentliche Konsultationen: 39 (78)

Zugriffe auf die Website: 4,4 (3,5) Millionen

Abonnenten des E-Mail-Newsletters „EFSA Highlights“: 30 309(27 933)

Medienberichte: 9 194(9 397)

Medienanfragen: 893 (1 086)

Pressemeldungen: 25 (15)

Berichte in der Rubrik Webnachrichten: 60 (63)

Interviews: 111 (126)

Quelle: Angaben der Behörde.


ANTWORTEN DER BEHÖRDE

11.

Da der Rechnungsführer der Behörde keine unrichtigen Daten verwendet hat, haben sich die vom Hof erwähnten Risiken nicht bestätigt. Trotzdem wird die Behörde ihre lokalen Systeme in den Validierungsprozess integrieren, der durch ihren Rechnungsführer durchgeführt wird.

12.

Im Rahmen ihrer Management- und internen Kontrollsysteme führt die Behörde regelmäßig eine Risikoeinschätzung auf hohem Niveau durch, um angemessene Maßnahmen zur Minderung potenzieller Risiken zu erkennen und erlassen. Dieser wichtige Vorgang im Rahmen der internen Kontrolle wurde eingeführt, damit die Behörde ihre Ziele mit noch höherer Wahrscheinlichkeit erreicht. Die Behörde wird ihre präventiven risikobasierten Managementansätze in dieser Hinsicht kontinuierlich verstärken.

13.

Die Behörde wird die Überwachung der Haushaltsausführung weiterhin optimieren, damit die Mittelübertragungen den Zielen entsprechen, die für die Ausführung des Haushaltsplans im Hinblick auf die operativen Tätigkeiten gesetzt wurden.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/127


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen zusammen mit den Antworten des Instituts

2013/C 365/18

EINLEITUNG

1.

Das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (nachstehend „das Institut“, auch „EIGE“) mit Sitz in Vilnius wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) errichtet. Aufgabe des Instituts ist die Erhebung, Analyse und Verbreitung von Informationen zur Geschlechtergleichstellung sowie die Entwicklung, Analyse, Bewertung und Verbreitung von Methoden zur Förderung der Einbeziehung der Gleichstellungsaspekte in alle Politikbereiche der Union und die entsprechenden nationalen Politikbereiche (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Instituts. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung des Instituts bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses des Instituts sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss des Instituts umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Direktor genehmigt den Jahresabschluss des Instituts, nachdem der Rechnungsführer des Instituts ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage des Instituts vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Instituts frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Instituts seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Instituts für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

11.

Das Institut hat die Gesamtübertragungsrate gebundener Mittel von 50 % im Jahr 2011 auf 32 % im Jahr 2012 gesenkt. Die Mittelübertragungen auf das Jahr 2013 belaufen sich auf 2,5 Millionen Euro und betreffen hauptsächlich Titel II (Verwaltungsausgaben) mit 0,3 Millionen Euro und Titel III (operative Ausgaben) mit 2,1 Millionen Euro, was 23 % bzw. 59 % der betreffenden Mittelbindungen entspricht. Die Mittelübertragungen bei Titel II betreffen hauptsächlich Mittelbindungen, die zu Jahresende im Zusammenhang mit dem Umzug in neue Räumlichkeiten vorgenommen wurden. Dieser fand im Januar 2013 statt. Die Mittelübertragungen bei Titel III betreffen hauptsächlich Vergabeverfahren, die gegen Ende des Jahres abgeschlossen wurden. Das Institut verfügt über keine formalisierte Planung und Überwachung der Vergabeverfahren. Insbesondere enthält sein jährliches Arbeitsprogramm keinen mit den geplanten Tätigkeiten verknüpften Vergabezeitplan, der den optimalen Umfang und Zeitpunkt von Vergaben festlegt. Allerdings wurden lediglich 7 % der gebundenen Mittel, die aus dem Jahr 2011 auf das Jahr 2012 übertragen wurden, nicht verwendet und mussten annulliert werden.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

12.

Hinsichtlich der Dokumentation der Einstellungsverfahren stellte der Hof Mängel fest. Es gibt keinerlei Nachweis dafür, dass die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Tests und ihre jeweilige Gewichtung vor Auswertung der Bewerbungen ausgearbeitet wurden.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

13.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 9. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 9.

(2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Instituts zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Die hohe Übertragungsrate stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

Ausstehend

2011

Der Hof stellte fest, dass die Dokumentation der körperlichen Bestandsaufnahme des Anlagevermögens sowie der Schätzung der antizipativen Passiva verbessert werden muss.

Abgeschlossen

2011

Der Interne Auditdienst der Europäischen Kommission führte am Institut im Dezember 2011 eine „Begrenzte Prüfung der Umsetzung der Normen für die interne Kontrolle durch. Das Institut akzeptierte die Empfehlungen zum Abschluss der Umsetzung der Normen für die interne Kontrolle, und der Verwaltungsrat nahm einen im Jahr 2012 umzusetzenden Aktionsplan an.

Im Gange


ANHANG II

Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (Vilnius)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union)

Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.

Sie bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen und den Schutz der Rechte des Kindes.

Zuständigkeiten des Instituts

(Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Ziele

Zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der durchgehenden Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in allen Politikbereichen der Union und den entsprechenden nationalen Politikbereichen, und zur Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts beizutragen und die Förderung der Gleichstellung und die Bekämpfung der Diskriminierung zu verstärken sowie die Unionsbürger für Gleichstellungsfragen stärker zu sensibilisieren.

Aufgaben

Erhebung, Analyse und Verbreitung von objektiven, vergleichbaren und zuverlässigen Informationen zur Geschlechtergleichstellung;

Entwicklung von Methoden zur Verbesserung der Objektivität, Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit von Daten auf europäischer Ebene;

Entwicklung, Analyse, Bewertung und Verbreitung von Methoden zur Förderung der Einbeziehung des Gleichstellungsaspekts in alle Politikbereiche der Union und die entsprechenden nationalen Politikbereiche sowie Unterstützung der durchgehenden Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts durch alle Organe und Einrichtungen der Union;

Durchführung von Erhebungen zur Gleichstellungssituation in Europa;

Einrichtung und Koordinierung eines europäischen Netzwerks zur Geschlechtergleichstellung;

Organisation von Ad-hoc-Sitzungen mit Experten zur Unterstützung der Forschungsarbeit des Instituts;

Sensibilisierung der Unionsbürger für Gleichstellungsfragen durch die Organisation von Konferenzen, Kampagnen und Tagungen auf europäischer Ebene in Zusammenarbeit mit einschlägigen Akteuren sowie Übermittlung der Ergebnisse und Schlussfolgerungen an die Kommission;

Verbreitung von Informationen zu positiven Beispielen für nicht den gängigen Klischees entsprechende Rollen von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen, Vorstellung von Ergebnissen und Initiativen mit dem Ziel, auf diese Erfolge hinzuweisen und aus ihnen Nutzen zu ziehen;

Entwicklung von Dialog und Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen, Gleichstellungseinrichtungen, Hochschulen, Experten, Forschungszentren und den Sozialpartnern;

Aufbau von für die Öffentlichkeit zugänglichen Dokumentationsressourcen;

Bereitstellung von Informationen zur durchgehenden Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts für öffentliche und private Einrichtungen;

Bereitstellung von Informationen für die Unionsorgane über Geschlechtergleichstellung und die durchgehende Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in den Beitritts- und Kandidatenländern.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung

18 Vertreter, die vom Rat auf der Grundlage eines Vorschlags der jeweiligen betroffenen Mitgliedstaaten ernannt werden, und ein Vertreter der Kommission, der von der Kommission ernannt wird. Bei der Auswahl der Mitglieder wird darauf geachtet, dass die höchste fachliche Qualifikation und ein breites Spektrum an einschlägigem und fachübergreifendem Sachverstand im Bereich der Geschlechtergleichstellung gewährleistet sind. Der Rat und die Kommission streben eine ausgewogene Vertretung von Männern und Frauen im Verwaltungsrat an. Die vom Rat ernannten Mitglieder vertreten 18 Mitgliedstaaten in der Reihenfolge des turnusmäßigen Ratsvorsitzes.

Aufgaben

Verabschiedung des jährlichen und mittelfristigen Arbeitsprogramms, des Haushaltsplans und des Jahresberichts;

Festlegung der internen Verfahrensvorschriften des Instituts und der Geschäftsverordnung des Verwaltungsrats.

Sachverständigenbeirat

Zusammensetzung

Vertreter von auf Gleichstellungsfragen spezialisierten Einrichtungen, wobei jeder Mitgliedstaat einen Vertreter benennt; zwei Vertreter anderer relevanter auf Gleichstellungsfragen spezialisierter Organisationen, die vom Europäischen Parlament ernannt werden; drei Mitglieder, die von der Kommission ernannt werden.

Aufgaben

Unterstützung des Direktors darin, die höchste wissenschaftliche Fachkompetenz und die Unabhängigkeit der Tätigkeit des Instituts sicherzustellen, Ermöglichung des Austauschs von Informationen über Gleichstellungsfragen und der Zusammenführung von Erkenntnissen sowie Gewährleistung einer engen Zusammenarbeit zwischen dem Institut und den zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten.

Der Direktor wird vom Verwaltungsrat auf der Grundlage einer von der Kommission im Anschluss an ein allgemeines Auswahlverfahren vorgeschlagenen Bewerberliste ernannt.

Aufgaben

Verantwortlich für die Wahrnehmung der in der Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 genannten Aufgaben, Erstellung und Durchführung des Jahresarbeitsprogramms und des mittelfristigen Arbeitsprogramms des Instituts; Erstellung und Veröffentlichung des Jahresberichts; alle Fragen, die das Personal betreffen; laufende Verwaltungsgeschäfte und Durchführung wirksamer Verfahren zur Überwachung und Bewertung der Leistungen des Instituts.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Interne Revision

Interner Auditdienst der Europäischen Kommission (IAS).

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Dem Institut für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

Endgültiger Haushalt

7,7 (7,5) Millionen Euro, Anteil des Unionszuschusses: 100 % (100 %)

Personalbestand am 31. Dezember 2012

30 (27) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 30 (26);

21 (8) sonstige Planstellen (Vertragspersonal, abgeordnete nationale Sachverständige, Praktikant).

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember 2012

51 (35), davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten: 37 (24)

administrative Tätigkeiten: 11 (8)

sonstige Tätigkeiten: 3 (3)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011)

Kernbereiche

Vergleichbare und zuverlässige Daten und Indikatoren zur Gleichstellung der Geschlechter; Erhebung und Verarbeitung von Methoden und empfehlenswerten Verfahren für die Arbeit zu Gleichstellungsfragen; Ressourcen- und Dokumentationszentrum; Sensibilisierung, Vernetzung und Kommunikation.

Anzahl eingeleiteter Studien: 7 (6)

Anzahl der Beiträge für die Länder des Ratsvorsitzes: 2 (2)

Anzahl der Sitzungen von Sachverständigen und Arbeitsgruppen: 23 (19)

Internationale Konferenzen: 1 (1)

Anzahl der Forschungsberichte: 2 (2)

Jahresberichte: 1 (1)

Quelle: Angaben des Instituts.


ANTWORTEN DES INSTITUTS

11.

Bemerkung berechtigt. Die Verbesserungen im Jahr 2012 gegenüber dem Vorjahr waren beträchtlich. Die operativen Projekte wurden jedoch mehrheitlich zum Jahresende 2012 abgeschlossen, wodurch sich bei den Vergabeverfahren unter Titel III Mittelübertragungen von bis zu 60 % ergaben (etwa 2,1 Mio. EUR). Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Vergabe im Rahmen der beiden größten Verträge (in Höhe von insgesamt etwa 740 000 EUR) sich bei den operativen Mitteln aus Gründen verzögert hat, die sich dem Einfluss des EIGE entziehen, da der EU-Ratsvorsitz bezüglich des Gegenstands einer Studie einen verspäteten Beschluss fasste und die zweite Studie mangels verwertbarer Angebote erneut ausgeschrieben werden musste. Um die Planung und Überwachung der Vergabeverfahren zu verbessern, führt das EIGE ein Überwachungsinstrument ein, das die voraussichtlichen Termine sämtlicher Schritte der jährlichen Vergabeverfahren verfolgt. Darüber hinaus wird das EIGE im dritten Quartal Leitlinien zur Haushaltsüberwachung einführen, die auch Kontrollfunktionen und Abweichungen enthalten, um so eine zweckdienliche Überwachung und Berichterstattung über den Haushaltsvollzug zu gewährleisten.

12.

Bemerkung berechtigt. Die Einstellungsleitlinien des EIGE wurden aktualisiert, sodass i) in den Stellenausschreibungen für Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete die voraussichtliche Höchstzahl an Bewerbern erscheint, die in die Einstellungsreserve aufgenommen werden, und ii) die Fragen für die mündlichen und schriftlichen Tests von dem zuständigen Auswahlausschuss fertiggestellt werden, ehe die Bewertung der Kandidaten erfolgt.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/134


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung zusammen mit den Antworten der Behörde

2013/C 365/19

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (nachstehend „die Behörde“, auch „EIOPA“) mit Sitz in Frankfurt wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) eingesetzt. Aufgabe der Behörde ist es, einen Beitrag zur Festlegung qualitativ hochwertiger gemeinsamer Regulierungs- und Aufsichtsstandards und -praktiken zu leisten, zur kohärenten Anwendung der verbindlichen Rechtsakte der Union beizutragen, die Delegation von Aufgaben und Zuständigkeiten unter zuständigen Behörden anzuregen und zu erleichtern, Marktentwicklungen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu überwachen und zu bewerten und den Schutz der Versicherungsnehmer und Begünstigten zu fördern (2). Die Behörde wurde am 1. Januar 2011 errichtet.

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Behörde. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung der Behörde bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Behörde sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Behörde umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Exekutivdirektor genehmigt den Jahresabschluss der Behörde, nachdem der Rechnungsführer der Behörde ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Behörde vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Behörde frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Behörde ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Behörde für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE

11.

Die Behörde hat ihre Beschaffungsverfahren verbessert, damit sämtliche EU-Vergabevorschriften eingehalten werden. Ein Auftrag über die Konzeption einer Finanzdatenbank wurde jedoch in vier Lose im Wert von jeweils 60 000 Euro unterteilt, für die der Zuschlag freihändig zwei Unternehmen erteilt wurde. In Anbetracht des Gesamtwerts (240 000 Euro) der für ein und dasselbe Projekt ausgeschriebenen Dienstleistungen wäre ein offenes oder ein nichtoffenes Verfahren anzuwenden gewesen. Die entsprechenden Mittelbindungen und Zahlungen sind daher vorschriftswidrig.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

12.

Eine körperliche Überprüfung der Vermögensgegenstände wurde im Mai und Juni 2012 durchgeführt, ein entsprechender Bericht wurde jedoch nicht vorgelegt. Die Behörde hat keine Verfahren oder Leitlinien für Bestandsprüfungen von Sachanlagen angenommen.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

13.

Die Übertragungsrate der auf das Jahr 2013 übertragenen gebundenen Mittel war bei Titel III (Ausgaben für den Dienstbetrieb) mit 79 % der gesamten Mittel sehr hoch. Dies war vor allem auf die Komplexität und lange Dauer eines Beschaffungsverfahrens im IT-Bereich zurückzuführen, zu dem der Vertrag über 2,2 Millionen Euro planmäßig im Dezember 2012 abgeschlossen wurde.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

14.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 10. September 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 48.

(2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Behörde zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Die Mittelbindungsraten waren insbesondere bei Titel II „Verwaltungsausgaben“ (60 %) und Titel III „Ausgaben für den Dienstbetrieb“ (12 %) niedrig. Dies hatte Auswirkungen auf die IT-Ziele der Behörde, die nicht ganz erreicht wurden.

Abgeschlossen

2011

Im Haushaltsplan der Behörde für das Haushaltsjahr 2011 waren 10,7 Millionen Euro veranschlagt. Im Einklang mit Artikel 62 Absatz 1 der Gründungsverordnung wurde der Haushalt 2011 zu 55 % aus Beiträgen von Mitgliedstaaten und EFTA-Ländern und zu 45 % aus dem Unionshaushalt finanziert. Ende 2011 verzeichnete die Behörde einen Haushaltsüberschuss von 2,8 Millionen Euro. Gemäß ihrer Finanzregelung wurde der volle Betrag im Abschluss als Verbindlichkeit gegenüber der Europäischen Kommission ausgewiesen.

Im Gange

2011

Die in der Finanzregelung vorgeschriebene Validierung des Rechnungsführungssystems der Behörde durch den Rechnungsführer steht noch aus.

Abgeschlossen

2011

Die geprüften Beschaffungsverfahren standen nicht vollständig im Einklang mit den Vorschriften der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan. Bei fünf Aufträgen über den Ankauf von IT-Ausrüstung (Gesamtbetrag: 160 117 Euro) wurden die Zuschlagskriterien nicht vorab festgelegt, und es wurden keine schriftlichen Aufträge unterzeichnet. In einem weiteren Fall im Zusammenhang mit Personalvermittlungsdiensten (55 000 Euro) wurden die Zuschlagskriterien nicht korrekt angewendet. Die Behörde sollte sicherstellen, dass bei allen neuen Aufträgen sämtliche Bestimmungen der EU-Vergabevorschriften eingehalten werden.

Im Gange

2011

Die Behörde muss die Transparenz der Einstellungsverfahren verbessern: Mindestpunktzahlen für die Zulassung zu schriftlichen und mündlichen Prüfungen oder für die Aufnahme in die Liste geeigneter Bewerber sowie Fragen für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen wurden nicht vor Prüfung der Bewerbungen festgelegt. Außerdem lag kein Beschluss der Anstellungsbehörde zur Bestellung der Prüfungsausschüsse vor.

Im Gange


ANHANG II

Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Frankfurt am Main)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 26, 114, 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Verwirklichung des Binnenmarkts bzw. Gewährleistung des Funktionierens des Binnenmarkts nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen der Verträge;

Ausarbeitung von Entwürfen technischer Standards als Vorbereitung für Rechtsakte ohne Gesetzescharakter mit allgemeiner Geltung zur Ergänzung oder Änderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften des betreffenden Gesetzgebungsaktes oder wenn es einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der verbindlichen Rechtsakte der Union bedarf.

Zuständigkeiten der Behörde

(Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung der Behörde, Artikel 1 Absatz 6 und Artikel 8 betreffend ihre Aufgaben und Befugnisse)

Ziele

Das Ziel der Behörde besteht darin, das öffentliche Interesse zu schützen, indem sie für die Wirtschaft der Union, ihre Bürger und Unternehmen zur kurz-, mittel- und langfristigen Stabilität und Effizienz des Finanzsystems beiträgt.

Aufgaben

Leistung eines Beitrags zur Festlegung qualitativ hochwertiger gemeinsamer Regulierungs- und Aufsichtsstandards und -praktiken;

Beitrag zur kohärenten Anwendung der verbindlichen Rechtsakte der Union, Anregung und Erleichterung der Delegation von Aufgaben und Zuständigkeiten unter zuständigen Behörden;

enge Zusammenarbeit mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB);

Organisation und Durchführung vergleichender Analysen („Peer Reviews“) der zuständigen Behörden;

Überwachung und Bewertung der Marktentwicklungen in ihrem Zuständigkeitsbereich;

Durchführung wirtschaftlicher Analysen der Märkte, um bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf entsprechende Informationen zurückgreifen zu können;

Förderung des Schutzes der Versicherungsnehmer und Begünstigten;

Beitrag zur einheitlichen und kohärenten Funktionsweise der Aufsichtskollegien, zur Überwachung, Bewertung und Messung der Systemrisiken und zur Entwicklung und Koordinierung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen, Bieten eines hohen Schutzniveaus für Versicherungsnehmer und Begünstigte in der gesamten Union;

Erfüllung jeglicher sonstiger Aufgaben, die in dieser Verordnung oder in anderen Gesetzgebungsakten festgelegt sind;

Veröffentlichung regelmäßig aktualisierter Informationen über ihren Tätigkeitsbereich auf ihrer Website;

ggf. Übernahme sämtlicher bestehender und laufender Aufgaben des Ausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (CEIOPS).

Leitungsstruktur

(Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 zur Errichtung der Behörde: Artikel 40-44: Rat der Aufseher; Artikel 45-47: Verwaltungsrat; Artikel 48-50: Vorsitzender; Artikel 51-53: Exekutivdirektor)

Rat der Aufseher

Zusammensetzung

Der Rat der Aufseher setzt sich zusammen aus dem (nicht stimmberechtigten) Vorsitzenden, dem (stimmberechtigten) Leiter der für die Beaufsichtigung von Finanzinstituten zuständigen nationalen Behörde jedes Mitgliedstaats, einem (nicht stimmberechtigten) Vertreter der Kommission, einem (nicht stimmberechtigten) Vertreter des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken, einem (nicht stimmberechtigten) Vertreter der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde und einem (nicht stimmberechtigten) Vertreter der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde; Beobachter können zugelassen werden.

Aufgaben

Der Rat der Aufseher ist das Hauptbeschlussfassungsorgan der Behörde.

Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Dem Verwaltungsrat gehören der Vorsitzende der Behörde und sechs Vertreter nationaler Aufsichtsbehörden an. Der Exekutivdirektor und ein Vertreter der Europäischen Kommission nehmen ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Verwaltungsrats teil.

Aufgaben

Der Verwaltungsrat gewährleistet, dass die Behörde ihren Auftrag ausführt und die ihr durch die Verordnung Nr. 1094/2010 zugewiesenen Aufgaben wahrnimmt. Der Verwaltungsrat übt Haushaltsbefugnisse aus, nimmt die Personalplanung an und erlässt die notwendigen Durchführungsbestimmungen.

Vorsitzender der Behörde

Der Vorsitzende vertritt die Behörde, bereitet die Arbeiten des Rates der Aufseher vor und leitet die Sitzungen des Rates der Aufseher und des Verwaltungsrats.

Exekutivdirektor der Behörde

Der Exekutivdirektor ist für die Leitung der Behörde und die Durchführung des Jahresarbeitsprogramms sowie die Ausführung des Haushaltsplans verantwortlich. Er bereitet die Arbeiten des Verwaltungsrats vor, stellt den Haushaltsplan auf und erstellt das Arbeitsprogramm.

Ausschuss für Qualitätskontrolle

Zusammensetzung

Der Ausschuss für Qualitätskontrolle setzt sich aus dem stellvertretenden Vorsitzenden der Behörde, zwei Mitgliedern des Verwaltungsrats und dem Exekutivdirektor zusammen.

Aufgaben

Der Ausschuss beaufsichtigt und bewertet die ordnungsgemäße Umsetzung der internen Verfahren und Beschlüsse.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Interne Revision

Interner Auditdienst (IAS) der Europäischen Kommission.

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Behörde für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel

Endgültiger Haushalt

Endgültige Haushaltsmittel: 15 655 000 Euro.

Stellenplan

Statutspersonal: 69 im Stellenplan vorgesehene Stellen, davon besetzt: 69.

Der Stellenplan wurde zu 100 % erfüllt.

Planstellen für Vertragsbedienstete: 12 im Haushaltsplan vorgesehene Stellen, besetzt waren 14 Stellen.

Planstellen für abgeordnete nationale Sachverständige: 8 im Haushaltsplan vorgesehene Stellen, davon besetzt: 8.

Personalbestand insgesamt: 91 Bedienstete.

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012

Regulierungsaufgaben

Stellungnahme zu einstweiligen Maßnahmen in Bezug auf Solvabilität II;

Stellungnahme zu externen Modellen und Daten;

vier öffentliche Anhörungen zu den verschiedenen Tätigkeitsbereichen der Behörde (Versicherungswesen und Altersversorgung);

Beratung bezüglich der Überarbeitung der Richtlinie über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung;

Bericht über die Rolle der Sicherungssysteme für Versicherungen bei der Liquidation zahlungsunfähiger Unternehmen in der EU/im EWR;

Abschlussbericht der EIOPA über die öffentliche Anhörung N11/008 zum Vorschlag für Leitlinien über die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung;

Abschlussbericht der EIOPA über die öffentlichen Anhörungen N11/009 und 11/011 zum Vorschlag für die Berichts- und Offenlegungspflichten.

Aufsichtsfunktionen

Mitwirkung der Behörde in den Aufsichtskollegien von 75 Versicherungsgruppen;

Aktionsplan 2012 für die Kollegien; die zugehörigen Anhänge umfassen z. B. den Katalog mit Elementen für den Informationsaustausch, den Abschlussbericht zum Jahresende über die Funktionsweise der Kollegien und die Ergebnisse des Aktionsplans 2011.

Verbraucherschutz und Finanzinnovationen

Leitlinien für die Bearbeitung von Beschwerden durch Versicherungsunternehmen;

Bericht über vorbildliche Vorgehensweisen von Versicherungsunternehmen bei der Bearbeitung von Beschwerden;

Bericht über die Vorgehensweisen bei der Erhebung, Analyse und Berichterstattung in Bezug auf Verbrauchertrends;

aktualisierte Erhebung der EIOPA zu den Kompetenzen der für den Verbraucherschutz zuständigen nationalen Behörden;

Verfahren für die Herausgabe von Warnungen und für vorübergehende Beschränkungen/Verbote;

Bericht über bewährte Verfahren für Offenlegung und Verkauf variabler Annuitäten;

erster Überblick über die Verbrauchertrends im Versicherungswesen und der betrieblichen Altersversorgung in Europa.

Gemeinsame Aufsichtskultur

vier sektorübergreifende Seminare;

17 Seminare für nationale zuständige Behörden;

Entwicklung der Methodik für drei vergleichende Analysen („Peer Reviews“).

Finanzstabilität

zwei halbjährliche Berichte über Finanzstabilität;

Vorbereitung des europaweiten Stresstests für den Versicherungssektor (Test wurde wegen der Bewertung der langfristigen Garantien (Long Term Guarantees Assessment) verschoben);

Erstellung des vierteljährlichen Risk Dashboard;

Vorbereitung der Bewertung der langfristigen Garantien.

Krisenmanagement

Fertigstellung eines umfassenden Rahmens für die Beschlussfassung, der im Einzelnen festlegt, wie die Behörde ihre Zuständigkeiten im Bereich der Krisenvorbeugung und des Krisenmanagements wahrnimmt;

Einigung auf einen einheitlichen Ansatz der EIOPA bei der Behandlung von Engagements in Staatsanleihen und Interbank-Kredite (Sovereign and Banking Exposures);

Ausarbeitung einer Stellungnahme der EIOPA zur aufsichtsrechtlichen Handhabung einer lang anhaltenden Tiefzinsphase;

ausführlicher Beitrag zu der von der Europäischen Kommission durchgeführten Anhörung zur Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten, die nicht dem Bankensektor angehören.

Außenbeziehungen

11 Sitzungen (einschließlich einer gemeinsamen Sitzung mit dem Rat der Aufseher) der Interessengruppen für Versicherung (IRSG) und für betriebliche Altersversorgung (OPSG), neun offizielle Stellungnahmen und Rückmeldungen, acht informelle Konsultationen zu noch nicht abgeschlossenen Tätigkeiten;

ungefähr 20 Dialoge zu Regulierungs- und Aufsichtsfragen wurden mit den Aufsichtsbehörden von Drittländern und Vereinigungen von Aufsichtsinstanzen aus Drittländern aus Australasien, aus Latein- und Nordamerika, aus Südafrika, aus Island und aus der Schweiz geführt; aktive Mitwirkung an und Beiträge für den technischen Ausschuss und den Vorstand, den Ausschuss für Finanzstabilität, den Unterausschuss für Solvabilität und Versicherungsmathematik der Internationalen Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden (IAIS) sowie zur IAIS-Jahreskonferenz;

Dialogprojekt EU-US: Veröffentlichung des Strategiedokuments Way Forward und des Abschlussberichts der sieben Technischen Ausschüsse, zwei öffentliche Anhörungen in Washington DC und Brüssel;

Mängelanalyse der (Rück-)Versicherungssysteme Australiens, Chiles, Hongkongs, Israels, Mexikos, Singapurs und Südafrikas einschließlich einer umfassenden Bewertung des Berufsgeheimnisses als Grundlage für einen Beschluss der Europäischen Kommission über Übergangsregelungen zur Gleichwertigkeit der Solvabilitätsvorschriften;

Zusammenarbeit mit der kroatischen Aufsichtsagentur für Finanzdienstleistungen (CFSSA/HANFA).

Konferenzen/sonstige öffentliche Veranstaltungen 2012

vier Konferenzen und Veranstaltungen (Konferenz über Globale Versicherungsaufsicht, Auftaktveranstaltung — Quantitative Auswirkungsstudie für Renten, Jahreskonferenz der EIOPA und zweiter Consumer Strategy Day).

Quelle: Angaben der Behörde.


ANTWORTEN DER BEHÖRDE

11.

Die EIOPA erkennt die Bedenken des Hofes an und teilt diese. Jedoch steht hinter beidem, der Entscheidung ein Beschaffungsverfahren durchzuführen und dieses in vier separate Lose aufzuteilen, ein fundiertes Konzept, nämlich das Bestreben, unser Wissen darüber zu vertiefen, wie wir unser System konzipieren, und so das Risiko der Beschaffung falscher Waren und Dienstleistungen zu reduzieren und während der Kernphase des Verfahrens, nämlich der Hauptbeschaffung, ausreichend Wettbewerb sicherzustellen.

Das Ziel der EIOPA, die Vorschriften einzuhalten und ihre Prozesse zu verbessern, wird durch folgende Tatsachen hervorgehoben: Für jedes Verfahren wurden Bewertungsausschüsse eingerichtet, auch wenn diese nicht notwendig gewesen wären. Um sich auf bevorstehende offene Verfahren vorzubereiten, war es das Ziel der EIOPA, verschiedene Auftragnehmer für unterschiedliche Bereiche zu finden. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass für jedes einzelne Verfahren mehr als die erforderliche Zahl an Unternehmen aufgefordert wurden, ein Angebot einzureichen. Die Mehrfachauswahl der Auftragnehmer ist auf die begrenzte Anzahl der eingegangenen Angebote zurückzuführen. Die EIOPA wollte einen wirkungsvollen Wettbewerb, und um zu verhindern, dass ein einziger Anbieter eine „maßgeschneiderte“ Lösung vorschlägt, die de facto in der Hauptbeschaffungsphase dazu führen würde, dass immer das gleiche Unternehmen als einziges infrage kommen würde, hat sich die EIOPA für die Aufteilung in vier verschiedene Lose entschieden.

12.

Die EIOPA hat die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis genommen. Im Jahr 2012 wurde der Sicherung der Vermögensgegenstände der Behörde Priorität gegenüber der Einführung der zugrundeliegenden Verfahren und der Dokumentation des Überprüfungsprozesses eingeräumt. Inzwischen hat die EIOPA Korrekturmaßnahmen ergriffen. Für die neuen Finanzakteure wurde eine Schulung durchgeführt, um die Prozessabläufe zum Sachanlagevermögen zu rationalisieren. Zur Dokumentation dieser Prozesse hat die EIOPA ebenfalls Leitlinien verabschiedet. Die Umsetzung der genannten Prozesse findet derzeit statt.

13.

Die EIOPA hat die Bemerkung des Hofs zur Kenntnis genommen. Was die IT-bezogenen Mittelübertragungen angeht, so hängen diese mit der Aufbauphase der Behörde zusammen, sodass zunächst Ende 2011 die IT-Strategie und dann Anfang 2012 der Plan zu deren Umsetzung angenommen wurde. Sobald die Aufbauphase abgeschlossen ist, werden sich die IT-Ausgaben gleichmäßiger auf das Haushaltsjahr verteilen, wodurch sich das Risiko von Mittelübertragungen deutlich verringert.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/142


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts zusammen mit den Antworten des Instituts

2013/C 365/20

EINLEITUNG

1.

Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (nachstehend „das Institut“, auch „EIT“) mit Sitz in Budapest wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 294/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) geschaffen. Das Ziel des Instituts besteht darin, einen Beitrag zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum in Europa und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu leisten, indem die Innovationskapazität der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union gestärkt wird. Das Institut gewährt drei Wissens- und Innovationsgemeinschaften (Knowledge and Innovation Communities, KIC), die die Bereiche Hochschulbildung, Forschung und Wirtschaft miteinander verknüpfen und auf diese Weise Innovation und Unternehmertum begünstigen, Finanzhilfen (2). Die KIC koordinieren die Tätigkeiten von Hunderten Partnern. Mit den vom EIT bereitgestellten Finanzhilfen werden die Kosten der Partner sowie Kosten im Zusammenhang mit den Koordinierungstätigkeiten der KIC erstattet.

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Instituts. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung des Instituts bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses des Instituts sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss des Instituts umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Direktor genehmigt den Jahresabschluss des Instituts, nachdem der Rechnungsführer des Instituts ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage des Instituts vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Instituts frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Instituts seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Im Jahr 2012 nahm das Institut im Zusammenhang mit Finanzhilfen Abschlusszahlungen und Abrechnungen von Vorschüssen (Vorgänge) im Betrag von 11,3 Millionen Euro (Tätigkeiten des Jahres 2010) und 48,6 Millionen Euro (Tätigkeiten des Jahres 2011) vor.

10.

Alle Finanzhilfevorgänge werden von der Kommission überprüft, bevor sie vom EIT bewilligt werden. Das Institut selbst hat erhebliche Anstrengungen zur Einrichtung wirksamer Ex-ante-Überprüfungen unternommen mit dem Ziel, angemessene Gewähr für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Finanzhilfevorgänge zu bieten. Zu etwa 80 % der von den KIC geltend gemachten Finanzhilfeausgaben liegen Bescheinigungen unabhängiger Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vor, die von den KIC und ihren Partnern beauftragt werden. Das EIT selbst führte Ex-ante-Überprüfungen in Form umfassender Dokumentenprüfungen durch. Die von den KIC und ihren Partnern erlangten Belege überprüfte das EIT zunächst nur dann, wenn besondere Risiken ermittelt wurden.

11.

Der Hof stellte jedoch fest, dass die Qualität der Prüfungsbescheinigungen häufig unzulänglich ist (8). Ende 2012 führte das Institut ergänzende Ex-post-Überprüfungen für Finanzhilfen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Jahres 2011 ein, um eine zweite Kontrollebene zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Finanzhilfevorgänge zu haben. Diese Überprüfungen wurden von unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften im Auftrag des EIT durchgeführt und werden für zuverlässig befunden. Die Ergebnisse der Ex-post-Überprüfungen bestätigten, dass die Ex-ante-Überprüfungen nicht in vollem Umfang wirksam sind. Das Institut hat aber die aufgedeckten vorschriftswidrigen Zahlungen zurückgefordert, und die Restfehlerquote bei den Finanzhilfevorgängen des Jahres 2011 ist nicht wesentlich.

12.

Für die Vorgänge im Zusammenhang mit den die Tätigkeiten des Jahres 2010 betreffenden Finanzhilfen (11,3 Millionen Euro) wurden noch keine Ex-post-Überprüfungen vorgenommen. Außerdem besteht in Anbetracht der begrenzten Sicherheit, die aus den Ex-ante-Überprüfungen abgeleitet werden kann, keine angemessene Gewähr für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit dieser Vorgänge. Der Hof konnte keine ausreichenden und geeigneten Prüfungsnachweise für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Jahres 2010 geprüften Finanzhilfevorgänge erlangen.

Eingeschränktes Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

13.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge -abgesehen von den möglichen Auswirkungen der in den Ziffern 9-12 in der Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil beschriebenen Sachverhalte — in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

14.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung bzw. das eingeschränkte Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

15.

Zusätzlich zu den in den Ziffern 9 bis 13 dargelegten Sachverhalten stellt der Hof fest, dass die Budgets für die in den Jahren 2010 und 2011 abgeschlossenen Finanzhilfevereinbarungen, die im Jahr 2012 zu Zahlungen führten, nicht genau genug waren. Zwischen den bewilligten Mitteln und den durchzuführenden Tätigkeiten bestand keine Verknüpfung. In den Finanzhilfevereinbarungen wurden keine spezifischen Schwellenwerte für bestimmte Kostenkategorien (Personalkosten, Unterauftragsvergabe, Rechtsdienstleistungen usw.) festgelegt, und sie enthielten keine Bestimmungen für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen durch die KIC und ihre Partner.

16.

Das EIT unterzog alle geförderten Projekte im Rahmen seiner Ex-ante-Überprüfungen auch technischen Überprüfungen. Eine wirksame Bewertung der Projekttätigkeiten und -ergebnisse wurde allerdings durch fehlende quantifizierbare Zielvorgaben behindert. In den Geschäftsplänen waren die durchzuführenden Tätigkeiten ebenso wenig im Detail festgelegt wie klare Etappenziele, Leistungen pro Tätigkeit oder Qualitätskriterien.

BEMERKUNG ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

17.

Von den aus 2011 übertragenen gebundenen Mitteln in Höhe von rund 22 Millionen Euro wurden etwa 10 Millionen Euro (45 %) im Jahr 2012 annulliert. Die hohe Annullierungsrate ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die im Rahmen der Finanzhilfevereinbarungen 2011 von den Begünstigten geltend gemachten Kosten niedriger als angenommen waren (9,2 Millionen Euro bzw. 92 % der annullierten übertragenen Mittel).

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

18.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 10. September 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 97 vom 9.4.2008, S. 1.

(2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Instituts zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(8)  Mit anderen Worten, in den Prüfungsbescheinigungen war nicht immer die geprüfte Kostenaufstellung angegeben; nicht alle Kostenkategorien mussten einer hinreichend eingehenden Prüfung unterzogen werden (beispielsweise wurden die tatsächlichen indirekten Kosten, die unbegrenzt geltend gemacht werden dürfen, nicht anhand von Originalbelegen geprüft); das Risiko einer Doppelfinanzierung von als Kosten geltend gemachter Ausrüstung wurde nicht umfassend kontrolliert; die meisten Prüfungsbescheinigungen enthielten keine Angaben zum Umfang der geprüften Kosten, und es gab keine einheitliche Methode zur Ermittlung der Gesamtfehlerquote in den Kostenaufstellungen.


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Die Ausführungsrate des Haushaltsplans des Instituts war im geprüften Zeitraum — ab Erhalt seiner finanziellen Autonomie (siehe Ziffer 2) — niedrig. Einem Vergleich der Zahlungen mit den Mittelbindungen zufolge betrug die jeweilige Ausführungsrate bei Titel I (Personalausgaben) 56 %, bei Titel II (Verwaltungsausgaben) 30 % und bei Titel III (Ausgaben für den Dienstbetrieb) 11 %.

Abgeschlossen

2011

Die Finanzhilfevereinbarungen, die 2011 zu Zahlungen führten, wurden von der Europäischen Kommission (Generaldirektion Bildung und Kultur) und dem Institut systematisch erst unterzeichnet, nachdem die Tätigkeiten größtenteils bereits durchgeführt worden waren. Zwischen September und Dezember 2011 leistete das Institut Abschlusszahlungen (1) in Höhe von 4,2 Millionen Euro zu drei Finanzhilfevereinbarungen, die deutlich nach Beginn der Tätigkeiten unterzeichnet wurden (2). Dies stellt unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Haushaltsführung ein Problem dar.

Im Gange


(1)  Die Vorschüsse waren von der Europäischen Kommission gezahlt worden.

(2)  In einem Fall wurde der Vertrag 14 Tage vor Ende des 13-monatigen Durchführungszeitraums unterzeichnet.


ANHANG II

Europäisches Innovations- und Technologieinstitut — EIT (Budapest)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 173 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Die Union und die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Union gewährleistet sind.

Zu diesem Zweck zielt ihre Tätigkeit entsprechend einem System offener und wettbewerbsorientierter Märkte auf Folgendes ab:

Erleichterung der Anpassung der Industrie an die strukturellen Veränderungen;

Förderung eines für die Initiative und Weiterentwicklung der Unternehmen in der gesamten Union, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen, günstigen Umfelds;

Förderung eines für die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen günstigen Umfelds;

Förderung einer besseren Nutzung des industriellen Potenzials der Politik in den Bereichen Innovation, Forschung und technologische Entwicklung.

Zuständigkeiten des Instituts

(Verordnung (EG) Nr. 294/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Ziele

Das Ziel des Instituts besteht darin, einen Beitrag zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum in Europa und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu leisten, indem die Innovationskapazität der Mitgliedstaaten und der Union gestärkt wird. Zu diesem Zweck fördert und integriert das Institut Hochschulbildung, Forschung und Innovation auf höchstem Niveau.

Aufgaben

Zur Verwirklichung seiner Zielsetzung nimmt das Institut folgende Aufgaben wahr:

a)

Ermittlung der prioritären Bereiche;

b)

Sensibilisierung potenzieller Partnerorganisationen und Förderung ihrer Teilnahme an den Tätigkeiten;

c)

Auswahl und Benennung von KIC in den prioritären Bereichen sowie vertragliche Festlegung ihrer Rechte und Pflichten, angemessene Unterstützung der KIC, Durchführung geeigneter Qualitätskontrollmaßnahmen, kontinuierliche Überwachung und regelmäßige Evaluierung der Tätigkeit der KIC, angemessene Koordinierung der verschiedenen KIC;

d)

Mobilisierung von Mitteln aus öffentlichen und privaten Quellen und Einsatz der Ressourcen gemäß den Vorgaben dieser Verordnung. Insbesondere strebt das Institut an, einen erheblichen und wachsenden Anteil seines Haushalts aus privaten Finanzbeiträgen und aus durch seine eigenen Tätigkeiten erwirtschafteten Einnahmen aufzubringen;

e)

Förderung der Anerkennung von akademischen Graden und Abschlüssen, die von Hochschuleinrichtungen, die Partnerorganisationen sind, vergeben werden und als akademische Grade und Abschlüsse des EIT bezeichnet werden können, in den Mitgliedstaaten;

f)

Förderung der Verbreitung bewährter Praktiken für die Integration des Wissensdreiecks im Hinblick auf die Entwicklung einer gemeinsamen Kultur des Innovations- und Wissenstransfers;

g)

Bestreben, eine weltweit führende Einrichtung für Spitzenleistungen in den Bereichen Hochschulbildung, Forschung und Innovation zu werden;

h)

Gewährleistung von Komplementarität und Synergien zwischen den Tätigkeiten des Instituts und anderen Unionsprogrammen.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Der Verwaltungsrat des Instituts umfasst 18 ernannte Mitglieder, die ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erfahrung und Exzellenz in den Bereichen Wirtschaft, Hochschulbildung und Forschung widerspiegeln, und vier repräsentative Mitglieder, die von den Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) vorgeschlagen werden. Die Europäische Kommission hat Beobachterstatus.

Aufgaben

Der Verwaltungsrat ist zuständig für die Lenkung der Tätigkeiten des Instituts, für die Auswahl und Benennung der KIC, die Bereitstellung der Finanzhilfen an die KIC und die Evaluierung der KIC sowie für alle weiteren strategischen Entscheidungen.

Exekutivausschuss

Zusammensetzung

Der Exekutivausschuss setzt sich aus fünf Verwaltungsratsmitgliedern, darunter dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats zusammen, der auch den Vorsitz im Exekutivausschuss führt.

Aufgaben

Der Exekutivausschuss überwacht die Arbeit des Instituts und trifft in der Zeit zwischen den Sitzungen des Verwaltungsrats die erforderlichen Entscheidungen.

Direktor

Der Direktor wird vom Verwaltungsrat ernannt. Er ist für die Verwaltung und das Finanzmanagement des Instituts zuständig und hierfür dem Verwaltungsrat gegenüber rechenschaftspflichtig. Der Direktor ist der gesetzliche Vertreter des Instituts.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Dem Institut für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

Endgültiger Haushalt

95,30 Millionen an Verpflichtungsermächtigungen und 77,09 Millionen an Zahlungsermächtigungen.

Personalbestand am 31. Dezember 2012

Genehmigte Stellen: 52 (52),

davon besetzt: 47 (40),

sonstige Planstellen: 0 (0).

Personalbestand insgesamt: 47 (40), davon entfallen auf

operative Tätigkeiten: 26 (19),

administrative und unterstützende Tätigkeiten: 21 (21).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012

Organisation von drei Sitzungen des EIT-Forums mit den KIC (dabei handelt es sich um eine Plattform für einen regelmäßigen Dialog zwischen dem Direktor des Instituts und den Geschäftsführern der KIC).

Beschluss des Verwaltungsrats vom 13. Dezember 2012 über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 120 Millionen Euro im Jahr 2013 für die Finanzierung der „KIC-Mehrwertaktivitäten“ für die drei KIC, nach erstmaliger Durchführung eines wettbewerbsorientierten Förderungsverfahrens über 1/3 des Gesamtbudgets.

2012 verwalteten die drei KIC ein Gesamtbudget von 89 814 878 Euro an EIT-Mitteln für „KIC-Mehrwertaktivitäten“ sowie ein Budget von 300 009 659 Euro an Nicht-EIT-Mitteln für „KIC-Mehrwertaktivitäten“ und ergänzende Aktivitäten.

Erstmals (sowie nachträglich für die Jahre 2010 und 2011) legten die KIC konsolidierte Daten zu zentralen Leistungsindikatoren für Mehrwertaktivitäten im Innovationsbereich vor; außerdem legten sie Schätzungen für 2012 vor.

2012 stieg die Gesamtzahl der an den drei KIC beteiligten Partner auf 293 Einrichtungen (EIT ICT Labs (87), KIC Climate (100) und KIC InnoEnergy (106)).

Gemeinsamer Beitrag des Vorsitzenden des Verwaltungsrats des Instituts, des Direktors des Instituts und des Leiters des Referats KIC Operations und der KIC-Geschäftsführer anlässlich der im Rahmen des zyprischen Vorsitzes der Europäischen Union von der Europäischen Kommission veranstalteten EIT-Interessenträger-Konferenz am 8./9. November 2012 in Larnaca.

Zahlreiche Erfolgsgeschichten nach Durchführung der KIC-Aktivitäten.

Quelle: Angaben des Instituts.


ANTWORTEN DES INSTITUTS

10.

Das EIT begrüßt die Bestätigung durch den Hof betreffend die erheblichen Anstrengungen des EIT zur Einführung wirksamer Ex-ante-Überprüfungen mit dem Ziel, hinreichende Sicherheit für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Finanzhilfevorgänge zu erlangen.

11.

Das EIT begrüßt die Bestätigung durch den Hof betreffend die Zuverlässigkeit der Ex-post-Prüfungen der Finanzhilfen für Tätigkeiten im Jahr 2011. Was die Bescheinigungen betrifft, so mussten die bescheinigenden Prüfer die Zuschussfähigkeit der tatsächlichen indirekten Kosten prüfen, die im Einklang mit dem Gegenstand der Prüfung für die Bescheinigung über die Kostenaufstellung angegeben wurden. Zudem wurde der Großteil der Ausgaben von den bescheinigenden Prüfern stichprobenartig geprüft. Der Gegenstand der Prüfung wurde schließlich für die Finanzhilfevereinbarungen für 2012 aktualisiert und verbessert.

12.

Was die Sicherheit aus Ex-ante-Überprüfungen von Vorgängen im Zusammenhang mit Finanzhilfen für Tätigkeiten im Jahr 2012 betrifft, erachtete es das EIT für notwendig, die Ex-ante-Überprüfung zu erweitern, um Risiken in Verbindung mit dem ersten Tätigkeitsjahr der KIC zu mindern. Um hinreichende Sicherheit zu erlangen, ersuchte das EIT die KIC nicht nur um Prüfungsbescheinigungen, sondern überprüfte stichprobenartig auch Belege über einen großen Anteil von Ausgaben. Infolgedessen wurden nicht zuschussfähige Kosten vor den endgültigen Zahlungen berichtigt. Die kombinierte Sicherheit aus den Bescheinigungen und den erweiterten Überprüfungen der EIT wurde als hinreichend erachtet, um wesentliche Fehler bei den endgültigen Zahlungen im Rahmen der Finanzhilfevereinbarungen 2010 zu verhindern. Schließlich leitete das EIT Ex-post-Prüfungen zu den Finanzhilfevereinbarungen von 2010 ein, wobei die Endergebnisse für Oktober 2013 erwartet werden. Etwaige Unregelmäßigkeiten werden berichtigt und unzulässig gezahlte Beträge im Jahr 2013 eingezogen.

15.

Die Verknüpfung zwischen Finanzhilfen und durchzuführenden Tätigkeiten wurde auf strategischer Ebene hergestellt, indem der Schwerpunkt auf Ergebnisse und Auswirkungen gelegt wurde, sowie auf operativer Ebene durch das KIC-Portfolio von Tätigkeiten. Dieser Ansatz steht vollständig im Einklang mit der EIT-Verordnung und ermöglichte die Erprobung neuer vereinfachter Ansätze zur Verbesserung der Flexibilität und Effizienz der KIC. Für die spezifischen Kostenkategorien (z. B. Personalkosten, Unterauftragsvergabe, Rechtsdienstleistungen usw.) werden keine einzelnen Schwellwerte festgelegt, da sie gemäß der Finanzregelung nicht erforderlich sind und zudem nicht zur Erfüllung der Ziele und operativen Anforderungen des EIT/der KIC beitragen. Bezüglich der Unterauftragsvergabe ist in den Finanzhilfevereinbarungen festgelegt, dass die Verträge auf der Grundlage des besten Preis-/Leistungsverhältnisses zu vergeben und Interessenkonflikte zu vermeiden sind. Dies steht im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der Finanzregelung.

16.

Was die quantifizierbaren Zielvorgaben in den Geschäftsplänen der KIC betrifft, gab das EIT im März 2012 Leitlinien für die KIC über die Erstellung von Geschäftsplänen heraus und ersuchte um ihre Daten zum Grad der Erreichung der zentralen Leistungsindikatoren in den Jahren 2012 und 2011. Diese Leitlinien wurden 2013 für die Geschäftspläne von 2014 überarbeitet, um die Qualität der Planung und Berichterstattung der KIC sowie die Bewertung ihrer Leistung durch das EIT weiter zu verbessern.

17.

Das EIT nimmt die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis. Die KIC schlossen bis Ende 2012 ihre erste Phase ab, was sich auch in der Verwendung von Finanzhilfen widerspiegelt (siehe auch Erläuterungen unter Punkt 15). Trotz der vielen Mittelübertragungen von 2012 auf 2013 werden erhebliche Fortschritte erwartet, da die Aufhebungen von Mittelübertragungen erheblich verringert werden, d. h. von 45 % (Übertragungen 2011) auf geschätzte 13 % (Übertragungen 2012). Das EIT wird diese Angelegenheit genau verfolgen.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/150


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Arzneimittel-Agentur zusammen mit den Antworten der Agentur

2013/C 365/21

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (nachstehend „die Agentur“, auch „EMA“) mit Sitz in London wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 2309/93 des Rates, ersetzt durch die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, geschaffen (1). Die Agentur arbeitet vernetzt und koordiniert die Wissenschaftsressourcen, die ihr von den nationalen Behörden zur Beurteilung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln zur Verfügung gestellt werden (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Agentur umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Verwaltungsdirektor genehmigt den Jahresabschluss der Agentur, nachdem der Rechnungsführer der Agentur ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Agentur vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEIT DER RECHNUNGSFÜHRUNG

11.

Die Agentur wendet unterschiedliche Kriterien für die Verbuchung der Einnahmen aus Gebühren und die Verbuchung der damit verbundenen Ausgaben an. Die Einnahmen aus den Gebühren für die Bewertung der Anträge werden über einen bestimmten Zeitraum hinweg linear verbucht. Die Ausgaben für die Bewertung dieser Anträge durch die zuständigen nationalen Behörden werden jedoch festgestellt, wenn bestimmte Fixpunkte im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung erreicht sind. Dies steht im Widerspruch zum Kongruenzgrundsatz.

12.

Die Agentur hat ihr Rechnungsführungssystem bezüglich der immateriellen Vermögensgegenstände noch nicht validiert. Angesichts der beträchtlichen Investition in die IKT-Entwicklung (8) handelt es sich hierbei um einen zentralen Teil des gesamten Rechnungsführungssystems.

13.

Der Rat blockierte Gehaltserhöhungen für EU-Bedienstete für die Jahre 2011 und 2012. Die Kommission hat vor dem Europäischen Gerichtshof gegen diese Entscheidung geklagt. Dieser hat in dieser Frage noch nicht entschieden. Da die Agentur ihren Sitz in London hat, werden die Gehaltserhöhungen in GBP ausgezahlt werden, wohingegen die Rechnungsabschlüsse der Agentur in Euro erstellt werden. Aufgrund der Wechselkursschwankungen im betreffenden Zeitraum würde die mögliche Nachzahlung an Bedienstete für die Agentur zu einem Wechselkursverlust in Höhe von schätzungsweise 2,9 Millionen Euro führen. Die Agentur hat diesen Betrag in die Berechnung ihrer Haushaltsergebnisrechnung einbezogen, was zu einer entsprechenden Unterbewertung der an die Kommission zurückzuzahlenden Mittel führt (9).

BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE

14.

Im Jahr 2012 vergab die Agentur Ausfall-Rahmenverträge für das Erbringen von Dienstleistungen (10). Das Vergabeverfahren wies einige Unregelmäßigkeiten auf, die den Transparenzgrundsatz beeinträchtigten.

15.

Zusätzlich zu der im Statut vorgesehenen Erziehungszulage (11) zahlt die Agentur für Bedienstete, deren Kinder die Primar- oder Sekundarschule besuchen, Erziehungsbeiträge direkt an Schulen, ohne dass Verträge mit Schulen abgeschlossen wurden. Im Jahr 2012 beliefen sich die Erziehungsbeiträge auf insgesamt rund 389 000 Euro. Ausgaben dieser Art sind durch das Statut nicht gedeckt und sind vorschriftswidrig.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

16.

Die Haushaltsvollzugsquoten der Agentur für das Jahr 2012 waren bei Titel I und III zufriedenstellend. Die Rate der übertragenen Mittelbindungen war bei Titel II mit 27 % zwar hoch, dies steht aber in erster Linie in Zusammenhang mit dem für das Jahr 2014 geplanten Umzug der Agentur in neue Räumlichkeiten (4 205 000 Euro) und mit der Entwicklung von IKT-Systemen (1 596 000 Euro). Letztere hat zwar einen mehrjährigen Charakter, der die Übertragungen teilweise rechtfertigen kann, doch durchlief das IKT-Referat der Agentur im Jahr 2012 eine erhebliche Umstrukturierung, und einige für das Jahr 2012 geplante Projekte verzögerten sich.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

17.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 9. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 214 vom 24.8.1993, S. 1 und ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1. Nach der letztgenannten Verordnung wurde die ursprüngliche Bezeichnung der Agentur — Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln — durch die Bezeichnung Europäische Arzneimittel-Agentur ersetzt.

(2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(8)  Die Investitionen in die IKT-Entwicklung betrugen im Jahr 2012 11 625 000 Euro.

(9)  Die Agentur folgte dabei einer Weisung der Kommission, die das Datum des Dezember 2012 trägt, im Juni 2013 aber weiter klargestellt wurde.

(10)  Bis zum 31. Dezember 2012 waren für bestimmte durch diese Rahmenverträge abgedeckte Verträge Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 13 475 000 Euro gebunden und Zahlungen in Höhe von 4 690 000 Euro geleistet worden.

(11)  In Artikel 3 Anhang VII des Statuts ist das Doppelte der Grundzulage von 252,81 Euro, d. h. 505,62 Euro, vorgesehen.


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Der Umfang der übertragenen Mittel ist übermäßig hoch und stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

Abgeschlossen

2011

Die Agentur erhöhte 2011 die finanzielle Ausstattung eines im Jahr 2009 nicht ordnungsgemäß vergebenen Rahmenvertrags über IT-Dienstleistungen, der Grund für das eingeschränkte Prüfungsurteil des Hofes zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss 2009 der Agentur zugrunde liegenden Vorgänge war. Der ursprüngliche Höchstwert des Auftrags betrug 30 Millionen Euro. Im Jahr 2011 wurde dieser Betrag widerrechtlich um 8 Millionen Euro aufgestockt, und es wurden Einzelverträge mit einem Wert von 8,1 Millionen Euro abgeschlossen, was vorschriftswidrige Zahlungen und antizipative Passiva in Höhe von 3,6 Millionen Euro im Jahr 2011 nach sich zog. Das IT-Projekt wird fortgeführt, und die Agentur hat 2011 damit begonnen, einen neuen Rahmenvertrag auszuarbeiten.

n. z. (Vertrag abgelaufen)

2011

Hinsichtlich der Transparenz der Vergabeverfahren sind Verbesserungen möglich.

Ausstehend

2011

Der Hof stellte fest, dass hinsichtlich der Transparenz der Personalauswahlverfahren Verbesserungsbedarf besteht. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses füllten ihre Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts nicht immer aus bzw. taten dies nicht allen Fällen fristgerecht, und es gab keinerlei Nachweis dafür, dass Maßnahmen getroffen wurden, um die in den Erklärungen angesprochenen Probleme anzugehen. Die Tätigkeiten des Prüfungsausschusses wurden nicht immer angemessen dokumentiert, und es gibt keinerlei Nachweis dafür, wie das Verfahren für die engere Auswahl der Bewerber festgeschrieben wurde bzw. dass die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen vor der Auswertung der Bewerbungen festgelegt wurden.

Im Gange


ANHANG II

Europäische Arzneimittel-Agentur (London)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Sammeln von Informationen

Bei der Festlegung und Durchführung aller Unionspolitiken und -maßnahmen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt.

Die Tätigkeit der Union ergänzt die Politik der Mitgliedstaaten und ist auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der körperlichen und geistigen Gesundheit gerichtet. Sie umfasst die Bekämpfung der weit verbreiteten schweren Krankheiten, wobei die Erforschung der Ursachen, der Übertragung und der Verhütung dieser Krankheiten sowie Gesundheitsinformation und -erziehung gefördert werden; außerdem umfasst sie die Beobachtung, frühzeitige Meldung und Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren.

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Ziele

Koordinierung der Wissenschaftsressourcen, die der Agentur von den zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten zur Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln zur Verfügung gestellt werden,

wissenschaftliche Beratung der Mitgliedstaaten und der Organe der Europäischen Union zu Human- und Tierarzneimitteln.

Aufgaben

Koordinierung der wissenschaftlichen Beurteilung der Arzneimittel, die den Unionsgenehmigungsverfahren für das Inverkehrbringen unterliegen,

Koordinierung der Überwachung der in der Union genehmigten Arzneimittel (Pharmakovigilanz),

Beratung über die maximalen Rückstandswerte von Tierarzneimitteln, die in Lebensmitteln tierischen Ursprungs zulässig sind,

Koordinierung der Überprüfung der Einhaltung der Grundsätze der guten Herstellungspraxis, guten Laborpraxis und guten klinischen Praxis,

Erstellung von Unterlagen über die erteilten Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln.

Leitungsstruktur

Der Ausschuss für Humanarzneimittel, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat sowie fünf kooptierten Mitgliedern, arbeitet die Gutachten zu Fragen der Beurteilung von Humanarzneimitteln aus.

Der Ausschuss für Tierarzneimittel, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, arbeitet die Gutachten zu Fragen der Beurteilung von Tierarzneimitteln aus.

Der Ausschuss für Arzneimittel für seltene Leiden, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, arbeitet die Gutachten zu Fragen der Beurteilung von Arzneimitteln für seltene Leiden aus.

Der Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat sowie fünf kooptierten Mitgliedern, arbeitet die Gutachten zu Fragen der Beurteilung von pflanzlichen Arzneimitteln aus.

Der Pädiatrieausschuss, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, sechs Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern als Vertreter der medizinischen Berufsgruppen und der Patientenverbände, ist für die wissenschaftliche Beurteilung und die Billigung pädiatrischer Prüfkonzepte sowie für das System von Freistellungen und Zurückstellungen verantwortlich.

Der Ausschuss für neuartige Therapien, bestehend aus fünf Mitgliedern des Ausschusses für Humanarzneimittel und deren (fünf) stellvertretenden Mitgliedern, einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern als Vertreter der klinisch tätigen Ärzte, zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern als Vertreter der Patientenverbände, ist zuständig für alle Fragen im Zusammenhang mit der Bewertung neuartiger Arzneimittel und deren Zertifizierung und Klassifizierung.

Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, sechs unabhängigen wissenschaftlichen Sachverständigen, die von der Europäischen Kommission ernannt werden, einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied, die nach Anhörung des Europäischen Parlaments von der Europäischen Kommission zur Vertretung der medizinischen Berufsgruppen ernannt werden, und einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied, die nach Anhörung des Europäischen Parlaments von der Europäischen Kommission zur Vertretung der Patientenorganisationen ernannt werden.

Der Verwaltungsrat besteht aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, zwei Vertretern der Kommission sowie zwei vom Europäischen Parlament benannten Vertretern; außerdem gehören ihm zwei Vertreter von Patientenorganisationen, ein Vertreter von Ärzteorganisationen und ein Vertreter von Tierärzteorganisationen an. Der Verwaltungsrat nimmt das Arbeitsprogramm und den Jahresbericht an.

Der Verwaltungsdirektor wird auf Vorschlag der Kommission vom Verwaltungsrat ernannt.

Interne Revision

Interner Auditdienst der Kommission (IAS).

Interne Auditstelle der Agentur.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

Endgültiger Haushalt

222,489 (1) (208,863) Millionen Euro (2), davon Unionszuschuss: 9,6 % (3) (13,4 % (4))

Personalbestand am 31.12.2012

590 (567) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 575 (552)

160 (177) sonstige Bedienstete (Vertragsbedienstete, abgeordnete nationale Sachverständige, Leiharbeitskräfte)

Personalbestand insgesamt: 735 (728), davon entfallen auf operative Tätigkeiten: 594 (584), administrative Tätigkeiten: 141 (144)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011)

Humanarzneimittel

Anträge auf Genehmigung für das Inverkehrbringen: 96 (100)

Positive Gutachten: 57 (87)

Durchschnittliche Beurteilungsdauer: 188 (178) Tage

Gutachten nach Genehmigung: 5 137(4 982)

Pharmakovigilanz (Berichte über Arzneimittelnebenwirkungen (EWR und außerhalb des EWR) im Hinblick auf das zentralisierte Genehmigungsverfahren): 522 073(362 231) Berichte

Regelmäßig aktualisierte Berichte über die Sicherheit: 463 (583)

Abgeschlossene wissenschaftliche Beratungsleistungen: 420 (430)

Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung und dezentrale Verfahren: eingeleitet: 6 991(6 401); abgeschlossen: 6 709(6 715)

Anträge für pädiatrische Prüfkonzepte: 178 (187) betreffend 218 (220) Indikationen

Tierarzneimittel

Anträge auf Genehmigung für das Inverkehrbringen: 13 (11)

Anträge für Varianten: 261 (287)

Inspektionen

Inspektionen: 450 (450)

Pflanzliche Arzneimittel

Pflanzenmonografien: 15 (20)

Liste pflanzlicher Wirkstoffe, pflanzlicher Zubereitungen und entsprechender Kombinationen: 0 (0)

Arzneimittel für seltene Leiden

Anträge: 197 (166)

Positive Gutachten: 139 (111)

KMU

Anträge auf Zuerkennung des Status als KMU: 684 (433)

Anträge auf Senkung oder Aufschub von Gebühren: 316 (350)

Quelle: Angaben der Agentur.


(1)  Hierbei handelt es sich um den endgültigen Haushalt und nicht um den tatsächlichen Gesamtbetrag der Haushaltsergebnisrechnung.

(2)  Hierbei handelt es sich um den endgültigen Haushalt und nicht um den tatsächlichen Gesamtbetrag der Haushaltsergebnisrechnung.

(3)  Dieser Prozentsatz entspricht dem veranschlagten EU-Beitrag zum endgültigen Haushalt (ohne den besonderen Beitrag im Zusammenhang mit den Gebührenermäßigungen bei Arzneimitteln für seltene Leiden und ohne die Verwendung des Überschusses des Haushaltsjahrs n-2 durch die Haushaltsbehörde).

(4)  Dieser Prozentsatz entspricht dem veranschlagten EU-Beitrag zum endgültigen Haushalt (ohne den besonderen Beitrag im Zusammenhang mit den Gebührenermäßigungen bei Arzneimitteln für seltene Leiden und ohne die Verwendung des Überschusses des Haushaltsjahrs n-2 durch die Haushaltsbehörde).

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

11.

Die Einführung des Rechnungsführungssystems SAP im Jahr 2011 hat es der Agentur ermöglicht, Einnahmen aus allen Arten von Gebühren für die Bewertung der Anträge präziser über einen bestimmten Zeitraum hinweg linear zu verbuchen. Die ausschlaggebende Handlung in Bezug auf die Bewertung dieser Anträge durch die zuständigen nationalen Behörden ist nach Ansicht der Agentur die Lieferung des Berichts des Berichterstatters und die Überprüfung durch den zuständigen wissenschaftlichen Ausschuss. Rechnungslegungsmethode ist seit 2006 die Verbuchung der in Zusammenhang stehenden Ausgaben, wenn dieser bestimmte Meilenstein erreicht ist. Angesichts der Bemerkungen des Hofes wird die Agentur ihre Rechnungslegungsmethode zur Verbuchung der Einnahmen aus Gebühren und in Zusammenhang stehender Ausgaben überdenken, um eine künftige Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Periodenabgrenzung sicherzustellen. Die Agentur nimmt zur Kenntnis, dass der Hof schlussfolgerte, dass die Wirkung auf den Jahresabschluss von 2012 nicht wesentlich ist.

12.

Die IKT-Systeme, welche Rechnungsführungsinformationen für die Regulierung und Kontrolle von Ausgaben für immaterielle Vermögensgegenstände liefern, wurden aus technischer Sicht validiert. Die Agentur hat nun die erforderlichen Anpassungen an dem vorläufigen Jahresabschluss von 2012 vorgenommen und die positive Validierung des Rechnungsführungssystems abgeschlossen.

13.

Der Betrag wurde gemäß den Anweisungen des Rechnungsführers der EU-Kommission, dass alle unrealisierten Wechselkursverluste sowohl in die Haushaltskonten als auch in die Finanzkonten aufgenommen werden sollten, in den Jahresabschluss der Agentur eingerechnet. Die Agentur erwartet, dass dieses Geld benötigt wird, um die an EMA-Mitarbeiter in GBP zu zahlenden Gehälter abzudecken, wenn die Nachzahlungen von 2011 und 2012 verabschiedet werden. Die Agentur ist sich bewusst, dass die GD BUDG die „Nachzahlung“ als unvorhersehbare Ausgabe erachtet, beurteilt diese Position jedoch als unhaltbar, da die Anpassung von Wechselkursen und Berichtigungskoeffizienten, die Teil einer jeden „Nachzahlung“ sind, nicht nur vorhersehbar, sondern gesetzlich vorgeschrieben und längst überfällig sind. Für die Haushaltskonten wendet die Agentur die gleiche Methode an, die zur Berechnung der Rückstellung in den Finanzkonten verwendet wurde. Hauptbedenken der Agentur ist, dass sie, wenn diese Zahlen nicht in denHaushaltskonten von 2012 aufgenommen werden, der Kommission Gelder zurückzahlen wird, welche eigentlich benötigt werden, um Gehaltsverbindlichkeiten zu zahlen, sobald der Berichtigungskoeffizient und der anzuwendende Wechselkurs an die tatsächlichen Niveaus angepasst werden.

14.

Obwohl die Agentur die Ansicht des Hofes, dass in ihrem Vergabeverfahren gegen den Transparenzgrundsatz verstoßen wurde, nicht teilt, erörterte sie die Feststellungen des Hofes, insbesondere innerhalb ihres Vergabebeirats, und wird Verbesserungen bei den vom Hof hervorgehobenen Problemen vornehmen, um künftig eine noch größere Transparenz zu gewährleisten.

15.

Es war nicht möglich, eine Europäische Schule für die Mitarbeiter der Agentur einzurichten. Unter Berücksichtigung des Geistes des Statuts, des Fehlens einer Europäischen Schule, der bevorzugten Option, Schulen mit mehrsprachiger Ausbildung zu nutzen und der schwierigen lokalen geografischen Lage hat die Agentur einen Erziehungsbeitrag eingeführt, der sich an der finanziellen Unterstützung für Schüler an den Europäischen Schulen orientiert. Im Sinne der Gleichbehandlung aller Mitarbeiter der Europäischen Union wird diese Zahlung ausschließlich an die Schule in Form von Schulgebühren geleistet und und nicht an die Mitarbeiter.

Wenn derartige direkte Zahlungen an Schulen mit Unterricht in der Muttersprache nun als vorschriftswidrig angesehen werden, ist auch die allgemeine Frage bezüglich der Zuschüsse für Europäische Schulen für EU-Mitarbeiter davon betroffen.

16.

Die relativ hohe Rate der Haushaltsmittel für Titel II, die vom Jahr 2012 auf das Jahr 2013 (27 %) übertragen wurden, beruhte auf den aufgeführten Gründen. Es muss angemerkt werden, dass die Agentur ihre Übertragungsraten bereits erheblich reduziert hat. Die entsprechende Übertragungsrate im Jahr 2011 betrug 33 % und 2010 waren es 36 %. Die Agentur strebt an, ihre Mittelübertragung unter Berücksichtigung ihrer operationellen Erfordernisse auf eine Rate innerhalb der Toleranzder Haushaltsordnung weiter zu reduzieren.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/158


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle

2013/C 365/22

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (nachstehend „die Beobachtungsstelle“, auch „EBDD“) mit Sitz in Lissabon wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 302/93 des Rates (1) errichtet. Hauptaufgabe der Beobachtungsstelle ist die Sammlung, Analyse und Verbreitung von Informationen über die Drogen- und Drogensuchtproblematik mit dem Ziel, auf europäischer Ebene objektive, zuverlässige und vergleichbare Informationen zusammenzustellen und zu veröffentlichen. Anhand dieser Informationen sollen die Drogennachfrage und Möglichkeiten ihrer Reduzierung sowie allgemein die mit dem Drogenhandel verbundenen Probleme analysiert werden (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Beobachtungsstelle. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung der Beobachtungsstelle bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Beobachtungsstelle sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Beobachtungsstelle umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Direktor genehmigt den Jahresabschluss der Beobachtungsstelle, nachdem der Rechnungsführer der Beobachtungsstelle ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Beobachtungsstelle vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Beobachtungsstelle frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Beobachtungsstelle ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Beobachtungsstelle für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

11.

Im Jahr 2012 gewährte die Beobachtungsstelle den nationalen Drogenbeobachtungsstellen der Mitgliedstaaten (Begünstigten) Finanzhilfen, um die Zusammenarbeit im Rahmen des REITOX-Netzes zu unterstützen (8). Die Gesamtausgaben für Finanzhilfen beliefen sich im Jahr 2012 auf 2,6 Millionen Euro, d. h. 16 % der operativen Ausgaben insgesamt. Die Ex-ante-Überprüfungen der Beobachtungsstelle vor Erstattung der von den Begünstigten geltend gemachten Kosten bestehen aus einer Dokumentenanalyse von Kostenaufstellungen und Prüfungsbescheinigungen, die von im Auftrag der Begünstigten tätigen externen Prüfern ausgestellt werden. Üblicherweise erhält die Beobachtungsstelle von den Begünstigten keine Dokumente zur Untermauerung der Förderfähigkeit und Richtigkeit der geltend gemachten Kosten. Ex-post-Überprüfungen der Kosten vor Ort auf Ebene der Begünstigten werden selten durchgeführt (9). Die bestehenden Kontrollen bieten dem Management der Beobachtungsstelle daher nur begrenzte Gewähr hinsichtlich der Förderfähigkeit und Richtigkeit der von Begünstigten geltend gemachten Kosten. Für die vom Hof geprüften Vorgänge erhielt die Beobachtungsstelle auf Betreiben des Hofes Belegunterlagen, die hinreichende Gewähr für ihre Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit boten. Eine stichprobenartige Überprüfung von Belegunterlagen und eine größere Anzahl von Vor-Ort-Überprüfungen bei den Begünstigten könnten die Zuverlässigkeit erheblich steigern.

12.

Für die Vorgänge ab 2008 wurden, außer bei den Finanzhilfen (siehe Ziffer 11), keine Ex-post-Überprüfungen durchgeführt.

13.

Die Beobachtungsstelle hatte noch keinen Plan für die Geschäftsfortführung im Krisenfall (Business Continuity Plan) und noch keinen Plan für die Wiederinbetriebnahme nach einem Zusammenbruch der Informationssysteme (Disaster Recovery Plan) angenommen.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

14.

Der Beobachtungsstelle entstehen derzeit jährliche Kosten von rund 200 000 Euro für in ihrem ehemaligen Gebäude und ihrem neuen Hauptsitz befindliche Büroräume, die nicht genutzt werden. Die Beobachtungsstelle sollte zusammen mit der Kommission und den nationalen Behörden weiterhin nach geeigneten Lösungen für diese ungenutzten Büroräume suchen.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

15.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 15. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 36 vom 12.2.1993, S. 1. Diese Verordnung und die diesbezüglichen Änderungen wurden durch die Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 1) aufgehoben.

(2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Beobachtungsstelle zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(8)  Im Rahmen des Europäischen Informationsnetzes für Drogen und Drogensucht (REITOX) sammelt die Beobachtungsstelle von nationalen Drogenbeobachtungsstellen Länderdaten über Drogen.

(9)  Im Jahr 2011 wurden in zwei Mitgliedstaaten zwei Ex-post-Überprüfungen durchgeführt. Im Jahr 2012 fanden keine Überprüfungen dieser Art statt.


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Der Hof ermittelte 51 Fälle mit einem Gesamtwert von 90 053 Euro, in denen die auf das Haushaltsjahr 2012 übertragenen Mittel nicht auf bestehenden rechtlichen Verpflichtungen beruhten. Die Beobachtungsstelle hätte die betreffenden Mittelbindungen aufheben und der Kommission den entsprechenden Betrag zurückzahlen müssen. Das Verfahren wurde von der Beobachtungsstelle jedoch zu spät auf den Weg gebracht. Durch im IT-System vorgesehene Sperren bleiben die Mittel infolgedessen ein Jahr lang bis Ende 2012 blockiert, erst dann können die Mittelbindungen aufgehoben und der Kommission der Betrag zurückgezahlt werden.

Abgeschlossen

2011

Der Beobachtungsstelle entstehen derzeit jährliche Kosten von rund 275 000 Euro für in ihrem ehemaligen Gebäude und ihrem neuen Hauptsitz befindliche Büroräume, die nicht genutzt werden. Die Beobachtungsstelle sollte zusammen mit der Europäischen Kommission und den nationalen Behörden weiterhin nach geeigneten Lösungen für die ungenutzten Büroräume suchen.

Ausstehend

2011

Die Beobachtungsstelle hat noch keine Vorgaben für die Verwaltung der Kassenmittel festgelegt und umgesetzt, um das finanzielle Risiko zu mindern und zu streuen und gleichzeitig angemessene Renditen zu erzielen.

Abgeschlossen

2011

Die Beobachtungsstelle hat noch keine umfassende Strategie für Ausnahmen und Abweichungen von etablierten Abläufen und Verfahren verabschiedet (1).

Abgeschlossen

2011

Bei den Einstellungsverfahren besteht weiterer Verbesserungsbedarf. Die Fragen für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen wurden nicht vor der Auswertung der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss festgelegt.

Abgeschlossen

2011

Die Akten zu den Auftragsvergabeverfahren der Beobachtungsstelle waren nicht immer vollständig und ordnungsgemäß angelegt (2).

Im Gange


(1)  Norm für die Interne Kontrolle Nr. 8.

(2)  Es fehlten mehrere einschlägige Unterlagen wie etwa die Schätzung der Auftragswerte und die Schreiben an erfolglose Bieter.


ANHANG II

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (Lissabon)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 168 und 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Die Union ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verringerung drogenkonsumbedingter Gesundheitsschäden einschließlich der Informations- und Vorbeugungsmaßnahmen.

Zuständigkeiten der Beobachtungsstelle

(Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Parlaments und des Rates)

Ziele

Lieferung von sachlichen, objektiven, zuverlässigen und auf europäischer Ebene vergleichbaren Informationen über die Drogen- und Drogensuchtproblematik und ihre Folgen an die Union und ihre Mitgliedstaaten.

(1)

Die Beobachtungsstelle führt vorrangig folgende Tätigkeiten aus: Bestandsaufnahme der Drogenproblematik und Beobachtung neuer Tendenzen, vor allem im Zusammenhang mit dem Polykonsum;

(2)

Überwachung der Maßnahmen zur Bewältigung von Drogenproblemen; Bereitstellung von Informationen über bewährte Methoden;

(3)

Bewertung der Risiken durch neue psychoaktive Substanzen und Beibehaltung eines Frühwarnsystems;

(4)

Entwicklung von Instrumenten, die den Mitgliedstaaten die Überwachung und Bewertung ihrer nationalen Maßnahmen und der Kommission die Überwachung und die Bewertung der Maßnahmen der Union erleichtern.

Aufgaben

Sammlung und Analyse von Daten;

methodische Verbesserung des Datenvergleichs;

Verbreitung der Daten;

Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Einrichtungen und Organisationen sowie mit Ländern außerhalb der Union; Erkennen neuer Entwicklungen und sich verändernder Trends.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Setzt sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat, zwei Vertretern der Kommission und zwei auf dem Gebiet der Drogen besonders kompetenten unabhängigen Sachverständigen zusammen, die das Europäische Parlament benennt.

Beschließt das Arbeitsprogramm, nimmt den Bericht über die Tätigkeit der Beobachtungsstelle an und stellt den Haushaltsplan fest. Gibt eine Stellungnahme zum Jahresabschluss ab.

Exekutivausschuss

Zusammensetzung

Vorsitzender des Verwaltungsrats.

Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats.

Zwei weitere gewählte Verwaltungsratsmitglieder als Vertreter der Mitgliedstaaten.

Zwei Vertreter der Kommission.

Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

Wissenschaftlicher Ausschuss

Gibt Stellungnahmen ab. Setzt sich aus maximal 15 bekannten Wissenschaftlern zusammen, die aufgrund ihrer wissenschaftlichen Leistungen vom Verwaltungsrat nach Veröffentlichung einer Aufforderung zur Interessenbekundung ernannt werden. Der Verwaltungsrat kann ferner zum Zwecke der Risikobewertung neuer psychoaktiver Substanzen Fachleute in den erweiterten Wissenschaftlichen Ausschuss benennen.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Interne Revision

Interner Auditdienst der Europäischen Kommission (IAS).

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Beobachtungsstelle für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

Haushalt

16,32 (16,27) Millionen Euro. Unionszuschuss: 95,30 % (94,63 %).

Personalbestand am 31.12.2012

Anzahl der im Stellenplan vorgesehenen Planstellen: 84 (84)

davon besetzt: 79 (77)

+ 25 (27) sonstige Bedienstete (abgeordnete nationale Sachverständige, Vertragsbedienstete und zeitlich befristete Vertretungen)

Personalbestand insgesamt: 104 (104)

Davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten: 64,5 (64)

administrative und unterstützende IT-Tätigkeiten: 29 (28,5)

sonstige Tätigkeiten: 10,5 (11,5)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011)

Netz

Die Beobachtungsstelle verfügt über ein computergestütztes Netz für das Sammeln und den Austausch von Informationen, das sogenannte „Europäische Informationsnetz für Drogen und Drogensucht“ (Reitox); dieses Netz verbindet die einzelstaatlichen Drogeninformationsnetze, die in den Mitgliedstaaten bestehenden Fachzentren und die Informationssysteme der internationalen Organisationen, die mit der Beobachtungsstelle zusammenarbeiten.

Veröffentlichungen

Jahresbericht zum Stand der Drogenproblematik in Europa; 22 (22) Sprachfassungen, Veröffentlichung und interaktive Website.

Veröffentlichungen zu ausgewählten Fragen — 2 (3), EN.

Statistisches Bulletin und interaktive Website mit mehr als 350 (350) Tabellen und 100 (100) Abbildungen.

Allgemeiner Tätigkeitsbericht — jährlich, EN.

Newsletter „Drugnet Europe“ — 4 Ausgaben, EN (4).

Drogen im Blickpunkt (Kurzinformationen zur Drogenpolitik) — 1 (2) Ausgaben. Wissenschaftliche Monografien: 0 (0), EN.

Ausgaben der Reihe „Insights“ — 3 (0), EN.

Handbücher — 2 (1), EN.

Themenpapiere — 8 (1).

Gemeinsame Veröffentlichungen — 2: EN (1.); BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV, TR, NO, HR (2.) (3).

Outputs im Zusammenhang mit der Umsetzung des Beschlusses 2005/387/JI des Rates betreffend den Informationsaustausch, die Risikobewertung und die Kontrolle bei neuen psychoaktiven Substanzen — 2 (2), EN.

Drogenprofile: 0 (1) neue und 0 (18) aktualisierte, DE, EN, FR.

Technische und wissenschaftliche Studien, einschließlich Artikel und wissenschaftliche Zusammenfassungen: 13 (39).

Ad-hoc-Veröffentlichungen — 3, EN.

Broschüren — 1, EN, RU.

Wissenschaftliche Poster: 2 (2).

Ein System zur Sammlung, Validierung, Speicherung und Abrufung von Daten (Fonte).

Sonstige Websites

Umstrukturierung/Aktualisierung/Erweiterung des Inhalts der öffentlichen Website der Beobachtungsstelle einschließlich:

Länderübersichten.

Übersicht über Drogenbehandlung, Präventionsprofile.

Europäische Rechtsdatenbank zur Drogengesetzgebung.

Evaluierungsinstrumentarium.

Portal für bewährte Praktiken (Erfahrungsaustausch über Maßnahmen zur Nachfragereduktion, Schadensreduzierung und Behandlungsmodule).

Themenseiten.

Datenbank für Veröffentlichungen.

Werbematerial

Konferenzunterlagen: 2 EN (1).

Medienprodukte: 13 (13) Pressemitteilungen (3 in 23 Sprachen) und 10 (7) Lageberichte, EN; 1 PowerPoint-Präsentation, EN (1).

Teilnahme an internationalen Konferenzen, technischen und wissenschaftlichen Tagungen: 266 (245).

Quelle: Angaben der Beobachtungsstelle.


ANTWORTEN DER BEOBACHTUNGSSTELLE

11.

Die EMCDDA hat mehrere Verfahren eingeleitet und umgesetzt um sicherzustellen, dass angemessene Ex-ante- und Ex-post-Überprüfungen unter Berücksichtigung der bestehenden Risiken durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang werden die Begünstigten von Finanzhilfen aufgefordert eine Übersicht ihrer Gesamtausgaben (Ausgabenplan) sowie einen Jahresabschluss- und Tätigkeitsbericht einzureichen, anhand derer die EMCDDA die Förderfähigkeit und Richtigkeit der geltend gemachten Kosten prüfen kann. Auf dieser Grundlage erstellt die EMCDDA einen bilateralen Rückmeldungsbericht, in dem die möglichen Probleme im Zusammenhang mit der Verwaltung der REITOX-Finanzhilfen aufgezeigt werden und analysiert diese zusammen mit den nationalen Knotenpunkten (NFP).

Um die bestehenden Verfahren zu verbessern, hat die EMCDDA im Einklang mit den Empfehlungen des Hofes folgende Maßnahmen ergriffen:

Erhöhung der Anzahl der Überprüfungen pro Jahr vor Ort bei den NFP;

Bereitstellung eines Prüfungsverfahrens und verbesserten Modells für den externen Prüfungsbericht, um externen Prüfern weitestgehend die Anwendung eines gemeinsamen und einheitlichen Verfahrens zu ermöglichen;

Organisation einer Reitox-Akademie über die Verwaltung von Finanzhilfen für alle NFP im Mai 2013.

12.

Gemäß der Bewertung der möglichen Risiken, hat die EMCDDA ihre Entscheidung in Bezug auf Ex-post-Prüfungen überabeitet, um diese besser mit den Ergebnissen der Risikobewertung zu verbinden.

13.

Neben den Maßnahmen für einen Plan für die Sicherstellung der Geschäftsfortführung im Krisenfall (Business Continuity Plan) sowie für die Wiederinbetriebnahme nach einem Zusammenbruch der Informationssysteme (Disaster Recovery Plan) für einige wichtige IKT-basierte Verfahren, wurden die Grundlagen für einen umfangreichen Plan für die Sicherstellung der Geschäftsfortführung (Business Continuity Plan, BCP) bereits in einem Vorschlag festgelegt, der voraussichtlich zum Ende des ersten Halbjahres 2013 angenommen wird.

14.

Die EMCDDA sucht weiterhin aktiv nach einer angemessenen Lösung für den Verkauf oder die Vermietung der ungenutzten Büroräume. Inzwischen hat die EMCDDA die Instandhaltungskosten für das Mascarenhas-Gebäude durch die Überarbeitung der Sicherheits- und einiger Nutzungsmaßnahmen für die Anlagen weiter rationalisiert und reduziert.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/165


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs zusammen mit den Antworten der Agentur

2013/C 365/23

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (nachstehend „die Agentur“, auch „EMSA“) mit Sitz in Lissabon wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) errichtet. Die Aufgaben der Agentur umfassen die Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus im Seeverkehr, die Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe, die technische Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Kommission sowie die Überwachung der Anwendung der Unionsvorschriften und die Beurteilung von deren Wirksamkeit (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Agentur umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Exekutivdirektor genehmigt den Jahresabschluss der Agentur, nachdem der Rechnungsführer der Agentur ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Agenur vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE

11.

Mittelbindungen in Höhe von 0,8 Millionen Euro beruhten nicht auf bestehenden rechtlichen Verpflichtungen und waren daher vorschriftswidrig.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

12.

In Bezug auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte sind die Buchungsverfahren und die Angaben zu den Kosten nicht voll und ganz zuverlässig.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

13.

Der Hof ermittelte bei zwei im ersten Halbjahr 2012 durchgeführten Einstellungsverfahren Schwachstellen hinsichtlich der Transparenz. Die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Tests sowie deren jeweilige Gewichtung waren nicht vor Prüfung der Bewerbungsunterlagen ausgearbeitet worden. Außerdem war vor Prüfung der Bewerbungsunterlagen die für die Aufnahme in die Eignungsliste zu erreichende Mindestpunktzahl nicht festgelegt worden. Allerdings hat die Agentur infolge der Vorjahresbemerkungen des Hofes Korrekturmaßnahmen eingeleitet, die dazu führten, dass die Prüfung der beiden im zweiten Halbjahr 2012 durchgeführten Einstellungsverfahren keine derartigen Schwachstellen ergab.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

14.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 9. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 1.

(2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Der Haushalt 2011 (1) der Agentur belief sich auf 56 Millionen Euro gegenüber 51 Millionen Euro im Vorjahr. Mittelbindungen in Höhe von 0,9 Millionen Euro beruhten nicht auf bestehenden rechtlichen Verpflichtungen. Die Agentur hätte die betreffenden Mittelbindungen aufheben und der Kommission den Betrag Anfang 2012 zurückzahlen müssen. Das Verfahren wurde von der Agentur jedoch zu spät auf den Weg gebracht. Durch im IT-System vorgesehene Sperren bleiben die Mittel infolgedessen ein Jahr lang bis Ende 2012 blockiert, erst dann können die Mittelbindungen aufgehoben und der Kommission der Betrag zurückgezahlt werden.

Im Gange

2011

Der Hof stellte fest, dass die Verwaltung der Vermögenswerte der Agentur verbesserungsbedürftig ist. Es bestehen ungeklärte Abweichungen zwischen der ausgewiesenen jährlichen und der kumulierten Abschreibung. In Bezug auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte sind die Buchungsverfahren und die Angaben zu den Kosten nicht zuverlässig. Es fehlt der Nachweis darüber, dass innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums eine körperliche Bestandsaufnahme der Sachanlagen der Verwaltung stattgefunden hat.

Abgeschlossen hinsichtlich der körperlichen Bestandsaufnahme

Ausstehend hinsichtlich der selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte

2011

Im Dezember 2011 verkaufte die Agentur zwei Sweeping-Arm-Systeme für Ölauffangleistungen auf See. Mit dem Verkauf sollte mindestens der Nettobuchwert der Anlagen in Höhe von 319 050 Euro erzielt werden. Der Mindestpreis wurde jedoch fälschlicherweise unterhalb des Nettobuchwerts festgesetzt, sodass beim Verkauf der Systeme ein Verlust in Höhe von 93 950 Euro realisiert wurde.

n. z.

2011

Hinsichtlich der Transparenz der Einstellungsverfahren besteht Verbesserungsbedarf. Die von den Bewerbern im Hinblick auf die Zulassung zur mündlichen Prüfung zu erreichende Mindestpunktzahl, die Fragen für die schriftlichen und die mündlichen Tests und deren entsprechende Gewichtung bei der Bewertung der Bewerber standen nicht vor der Prüfung der Bewerbungen fest.

Abgeschlossen


(1)  Laut drittem, noch nicht im Amtsblatt veröffentlichtem Berichtigungshaushaltsplan vom 3.12.2011; nur Mittel des Haushaltsjahres.


ANHANG II

Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (Lissabon)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 100 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Gemeinsame Verkehrspolitik

„Das Europäische Parlament und der Rat können gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren geeignete Vorschriften für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt erlassen.“

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates, geändert durch die Verordnungen (EG) Nr. 1644/2003 und (EG) Nr. 724/2004)

Ziele

Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs wurde mit dem Ziel errichtet, innerhalb der Union ein hohes, einheitliches und effektives Niveau bei der Sicherheit und der Gefahrenabwehr im Seeverkehr sowie bei der Verhütung von Verschmutzung durch Schiffe und dem Eingreifen bei ihrem Eintreten zu gewährleisten.

Die Agentur stellt den Mitgliedstaaten und der Kommission die erforderliche wissenschaftlich-technische Unterstützung und hochwertiges Fachwissen zur Verfügung, damit diese

überprüfen können, ob die Unionsvorschriften im Bereich der Sicherheit und der Gefahrenabwehr im Seeverkehr sowie der Verhütung der durch Schiffe verursachten Verschmutzung ordnungsgemäß angewendet werden;

die Anwendung dieser Unionsvorschriften überwachen können;

die Wirksamkeit der bestehenden Maßnahmen beurteilen können.

Es wurden operative Dienste zur Bekämpfung der durch Schiffe verursachten Verschmutzung in der Union sowie im Bereich der Verkehrs- und Seeraumüberwachung entwickelt und den Mitgliedstaaten und der Kommission angeboten. Zur Unterstützung der Umsetzung der einschlägigen Rechtvorschriften wurden spezielle Systeme eingerichtet (THETIS im Bereich der Hafenstaatkontrolle, EMCIP im Bereich der Untersuchung von Unfällen, STCW-IS im Bereich der Ausbildung von Seeleuten und der Befähigungszeugnisse für Seeleute, usw.).

Aufgaben

Die Aufgaben der Agentur lassen sich in vier Kernbereiche unterteilen, die in Einklang mit ihrer Gründungsverordnung und den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften stehen. Aufgabe der Agentur ist zunächst die Unterstützung der Kommission bei der Überwachung der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften unter anderem in Verbindung mit der Besichtigung und Zertifizierung von Schiffen, der Zertifizierung von Schiffsausrüstung, der Schiffssicherheit, der Ausbildung von Seeleuten und der Hafenstaatkontrolle.

Des Weiteren entwickelt und betreibt die Agentur Informationssysteme für den Seeverkehr auf EU-Ebene. Wichtige Beispiele sind das System SafeSeaNet (SSN) zur Verfolgung von Schiffen, das die EU-weite Überwachung von Schiffen und ihren Ladungen sowie von Vorfällen auf See ermöglicht, und das EU-Datenzentrum für die Identifizierung und Verfolgung von Schiffen über große Entfernungen (LRIT), das die weltweite Identifizierung und Verfolgung von Schiffen unter der Flagge von EU-Mitgliedstaaten gewährleistet.

Parallel dazu trägt ein System zur Vorsorge, Erkennung und Abhilfe im Bereich der Meeresverschmutzung, zu dem ein europäisches Netz von Schiffen, die zur Abhilfe von Ölunfällen bereitstehen, sowie ein europäischer Dienst für die Satellitenüberwachung von Ölunfällen (CleanSeaNet) gehören, zu einem effizienten System für den Schutz der Küsten und Gewässer in der EU vor der Verschmutzung durch Schiffe bei.

Schließlich bietet die Agentur der Kommission beim fortlaufenden Prozess der Bewertung der Wirksamkeit der bestehenden Maßnahmen sowie bei der Aktualisierung und Entwicklung neuer Rechtsvorschriften technische und wissenschaftliche Beratung im Bereich der Sicherheit im Seeverkehr und der Verhütung von Verschmutzung durch Schiffe. Des Weiteren unterstützt sie die Mitgliedstaaten, fördert deren Zusammenarbeit untereinander und verbreitet bewährte Verfahren.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Umfasst je einen Vertreter jedes Mitgliedstaats, vier Vertreter der Kommission und vier Vertreter der betroffenen Wirtschafts- und Berufszweige ohne Stimmrecht.

Aufgaben

Annahme des mehrjährigen Personalentwicklungsplans, des Jahreshaushaltsplans, des Arbeitsprogramms, des Jahresberichts und eines detaillierten strategischen Plans für die Maßnahmen der Agentur zur Vorsorge gegen Verschmutzungen sowie bei Verschmutzungen.

Überwachung der Tätigkeiten des Exekutivdirektors.

Exekutivdirektor

Vom Verwaltungsrat ernannt. Die Kommission kann einen oder mehrere Kandidaten vorschlagen.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Interne Revision

Interner Auditdienst (IAS) der Europäischen Kommission,

Interne Auditstelle der Agentur.

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

Endgültiger Haushalt

Verpflichtungsermächtigungen (C1)

55,1 (56,4) Millionen Euro

Zahlungsermächtigungen (C1)

57,5 (56,4) Millionen Euro

Berichtigungshaushaltspläne, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht sind, umfassen eine Vielzahl von Finanzquellen, wobei die für das laufende Haushaltsjahr verfügbaren Mittel (C1) nahezu die einzige Finanzquelle sind. Aus Gründen der Klarheit und Transparenz werden nur die überwiegenden und somit relevanten C1-Haushaltsmittel aufgeführt.

Personalbestand am 31. Dezember 2012

Statutsbedienstete

213 (208) im Stellenplan bewilligte Planstellen, davon besetzt: 204 (197).

Vertragsbedienstete

29 (29) im Haushaltsplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 25 (25).

Abgeordnete nationale Sachverständige

15 (15) im Haushaltsplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 12 (15).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012

53 Workshops und sonstige Veranstaltungen (mit 1 300 Workshop-Teilnehmern);

28 verschiedene Ausbildungsveranstaltungen, bei denen 734 nationale Sachverständige ausgebildet wurden;

109 Inspektionen und Besuche;

das SafeSeaNet war zu 99,33 % der Zeit verfügbar;

2 234 über das System CleanSeaNet angeforderte und analysierte Satellitenbilder;

das EU-Datenzentrum für die Identifizierung und Verfolgung von Schiffen über große Entfernungen (LRIT) war zu 99,26 % der Zeit verfügbar;

16 Verträge über Spezialschiffe zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung;

65 Schulungen und 33 Übungen bezüglich der Spezialschiffe zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung (16 Übungseinsätze und 17 Meldeübungen);

maritime Unterstützungsdienste der Agentur an sieben Wochentagen rund um die Uhr;

THETIS, das Informationssystem zur Unterstützung der neuen Regelung zur Hafenstaatkontrolle, war zu 99,23 % der Zeit verfügbar.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

11.

Die Agentur hat Jahresabschlussverfahren zur Analyse ausstehender Mittelbindungen eingeführt, um vorschriftswidrige Mittelübertragungen zu vermeiden. Der vom Hof erwähnte Betrag in Höhe von 0,8 Mio. EUR bezieht sich auf einen Vertrag unter 327 Mittelübertragungen. Der Vertrag, der durchgehende LRIT-Dienste zum Gegenstand hat, sollte von allen Parteien vor Jahresende unterzeichnet werden. Deshalb wurde der gebundene Betrag nicht storniert, sondern übertragen. Der Auftragnehmer unterzeichnete den Vertrag am 26. Dezember, die EMSA erhielt den unterzeichneten Vertrag am 31. Dezember und konnte ihn erst Anfang 2013 gegenzeichnen.

12.

Im Anschluss an die Bemerkungen des Rechnungshofes und in Anbetracht der Tatsache, dass die Agentur weitere immaterielle Vermögenswerte entwickeln wird, wird der Rechnungsführer der Agentur interne Leitlinien zur Bewertung von immateriellen Anlagewerten, die ab 2013 gelten sollen, aufstellen und umsetzen.

13.

Die Agentur bestätigt, dass Abhilfemaßnahmen umgesetzt worden sind.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/172


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit zusammen mit den Antworten der Agentur

2013/C 365/24

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (nachstehend „die Agentur“, auch „ENISA“) mit Sitz in Athen und Heraklion (1) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 460/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (2), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1007/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) und durch die Verordnung (EG) Nr. 580/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (4), errichtet. Hauptaufgabe der Agentur ist es, die Fähigkeit der Union zur Verhütung und Behebung von Problemen im Bereich der Netz- und Informationssicherheit zu verbessern, indem sie sich die auf nationaler und EU-Ebene durchgeführten Maßnahmen zunutze macht (5).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (6) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (7) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (8) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Agentur umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (9) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Direktor genehmigt den Jahresabschluss der Agentur, nachdem der Rechnungsführer der Agentur ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Agentur vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (10) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNG ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

11.

Obwohl in der Finanzregelung und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen mindestens alle drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme der Sachanlagen vorgesehen ist, hat die Agentur seit dem Jahr 2009 keine umfassende körperliche Bestandsaufnahme vorgenommen.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

12.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 15. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  Während das Verwaltungspersonal in Heraklion verbleibt, wurde der Arbeitsplatz des operativen Personals im März 2013 nach Athen verlegt.

(2)  ABl. L 77 vom 13.3.2004, S. 1.

(3)  ABl. L 293 vom 31.10.2008, S. 1.

(4)  ABl. L 165 vom 24.6.2011, S. 3.

(5)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(6)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(7)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(8)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(9)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(10)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Die hohe Übertragungsrate stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

Abgeschlossen

2011

Der Hof stellte fest, dass hinsichtlich der Dokumentation des Anlagevermögens Verbesserungsbedarf besteht. Der Erwerb von Anlagevermögen wird nicht auf der Ebene der einzelnen Posten, sondern auf der Ebene der Rechnung erfasst. Sind mehrere neue Anlagewerte Gegenstand einer einzigen Rechnung, gibt es nur einen Eintrag für sämtliche erworbenen Anlagewerte und wird nur der Gesamtbetrag erfasst.

Im Gange

2011

Die Agentur muss die Transparenz ihrer Einstellungsverfahren verbessern. Es wurden keine geeigneten Maßnahmen getroffen, um die vom Hof im Jahr 2010 festgestellte mangelnde Transparenz in Angriff zu nehmen. Die von den Bewerbern im Hinblick auf die Zulassung zur mündlichen Prüfung zu erreichende Mindestpunktzahl, die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Tests und deren Gewichtung standen nicht vor der Prüfung der Bewerbungen fest. Die für die Aufnahme in die Eignungsliste zu erreichende Mindestpunktzahl wurde nicht vor der Prüfung der Bewerbungen festgelegt.

Abgeschlossen


ANHANG II

Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (Heraklion)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses die Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben.

Der Binnenmarkt fällt in die geteilte Zuständigkeit der Union und der Mitgliedstaaten (Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a AEUV).

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EG) Nr. 460/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Ziele

1.

Die Agentur verbessert die Fähigkeit der Union, der Mitgliedstaaten und der Wirtschaft, Probleme im Bereich der Netz- und Informationssicherheit zu verhüten, zu bewältigen und zu beheben.

2.

Die Agentur unterstützt und berät die Kommission und die Mitgliedstaaten in Fragen der Netz- und Informationssicherheit, die in ihre Zuständigkeit fallen.

3.

Die Agentur arbeitet auf ein hohes Niveau fachlicher Kompetenz hin und nutzt diese Fachkompetenz, um Anstöße zu einer umfassenden Zusammenarbeit zwischen den Akteuren des öffentlichen und des privaten Sektors zu geben.

4.

Auf Aufforderung unterstützt die Agentur die Kommission bei den technischen Vorarbeiten für die Aktualisierung und Weiterentwicklung der Unionsvorschriften im Bereich der Netz- und Informationssicherheit.

Aufgaben

a)

Erhebung von Informationen über derzeitige und absehbare Risiken, die sich auf elektronische Kommunikationsnetze auswirken könnten;

b)

Beratung und Unterstützung des Europäischen Parlaments, der Kommission, europäischer Stellen und Einrichtungen bzw. zuständiger nationaler Stellen;

c)

Förderung der Zusammenarbeit zwischen in ihrem Bereich tätigen Akteuren;

d)

Erleichterung der Zusammenarbeit bei der Entwicklung gemeinsamer Methoden zur Bewältigung von Problemen im Bereich der Netz- und Informationssicherheit;

e)

Beitrag zur Sensibilisierung in Fragen der Netz- und Informationssicherheit für alle Nutzer, unter anderem durch Förderung des Austauschs der jeweils besten Verfahren, einschließlich der Verfahren zur Warnung der Nutzer, sowie durch Nutzung der Synergieeffekte zwischen Initiativen des öffentlichen und des privaten Sektors;

f)

Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaaten in ihrem Dialog mit der Industrie;

g)

Verfolgen der Entwicklung von Standards für Produkte und Dienstleistungen im Bereich der Netz- und Informationssicherheit;

h)

Beratung der Kommission in Bezug auf Forschungsarbeiten im Bereich der Netz- und Informationssicherheit sowie hinsichtlich des effizienten Einsatzes von Technologien zur Risikovermeidung;

i)

Förderung von Risikobewertungsmaßnahmen zu Lösungen für das Präventionsmanagement;

j)

Beitrag zur Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen;

k)

unabhängige Formulierung eigener Schlussfolgerungen, Leitlinien und Ratschläge zu Fragen innerhalb ihrer Zuständigkeiten und Ziele.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Bestehend aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats, drei von der Kommission ernannten Vertretern und drei weiteren Personen ohne Stimmrecht, die von der Kommission vorgeschlagen und vom Rat ernannt wurden und jeweils eine der folgenden Gruppen vertreten:

a)

Informations- und Kommunikationstechnologie-Industrie;

b)

Verbrauchergruppen;

c)

wissenschaftliche Sachverständige für die Netz- und Informationssicherheit.

Ständige Gruppe der Interessenvertreter

Bestehend aus 30 hochqualifizierten Sachverständigen der interessierten Kreise, wie Informations- und Kommunikationstechnologie-Industrie (IKT), IKT-Anwenderorganisationen und wissenschaftliche Sachverständige für Netz- und Informationssicherheit.

Die Mitglieder werden nach einer öffentlichen Ausschreibung vom Direktor gewählt und nach Unterrichtung des Verwaltungsrats über seine Entscheidung für eine Amtszeit von 2,5 Jahren ad personam ernannt.

Direktor

Der Direktor wird nach Anhörung vor dem Europäischen Parlament durch den Verwaltungsrat auf der Grundlage einer von der Kommission vorgeschlagenen Liste von Bewerbern für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Interne Prüfung

Interner Auditdienst der Europäischen Kommission (IAS).

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

Endgültiger Haushalt

8,2 (8,1) Millionen Euro, Anteil des Unionszuschusses: 100 % (100 %)

Personalbestand am 31. Dezember 2012

44 (44) Planstellen im Stellenplan, davon besetzt: 42 (41).

Sonstige besetzte Stellen: 12 (13) Vertragspersonal, 4 (4) abgeordnete nationale Sachverständige.

Personalbestand insgesamt: 58 (58), Aufschlüsselung nach Aufgabenstellung:

operative Tätigkeiten: 40 (40)

administrative Tätigkeiten: 18 (18)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011)

AS (1) 1:   Identifizierung und Behebung einer Umgebung der sich abzeichnenden Bedrohungen

Die Bewertung sich abzeichnender Bedrohungen ist ein notwendiger Bestandteil der Vorbereitungen auf zukünftige Herausforderungen. Ziel dieses Arbeitsschwerpunkts war, einige Erklärungen über die IT-Sicherheitsbereitschaft (IT-Security readiness statements) für verschiedene Bereiche und Regierungsinitiativen abzuleiten, insbesondere im Hinblick auf Mitgliedstaaten und die Kommission (z. B. durch die Identifizierung sich abzeichnender Chancen und Risiken von politischen Initiativen). Dies wurde erreicht, indem sich abzeichnende Chancen und Risiken für Bereiche und Initiativen bewertet wurden, die für verschiedene interessierte Kreise relevant sind.

Insbesondere gab die Agentur einen umfassenden Bericht zur Lage der Gefahren für die Sicherheit in Europa heraus, sowie spezifischere Berichte im Bereich der Wechselwirkung von privater und beruflicher Nutzung von IT (Consumerisation of IT), Cloud Computing und sichere Beschaffung (Secure Procurement). Durch die Analyse sowohl der Chancen als auch der Risiken konnte die Agentur Schlussfolgerungen ziehen, welche die Kompromisse widerspiegeln, die Institutionen und Unternehmen in operativen Echtzeitumgebungen zukünftig eingehen müssen. Dieser Ansatz hilft politischen Entscheidungsträgern und der Wirtschaft, die Vorteile innovativer Technologien und Geschäftsmodelle vollständig auszunutzen und dabei gleichzeitig ein hohes Sicherheitsniveau zu erhalten. Zwecks Erreichung der Ziele des Arbeitsschwerpunkts zog der Ansatz den größtmöglichen Nutzen aus bestehenden Kooperationsabkommen und arbeitete im größtmöglichen Umfang mit interessierten Kreisen zusammen, die im Bereich der Unterstützung tätig sind.

Zahl der Ergebnisse: sieben.

AS2:   Verbesserung des europaweiten Schutzes kritischer Kommunikations- und Informationsinfrastrukturen (CIIP (2)) sowie der Widerstandsfähigkeit

Die im Rahmen dieses Arbeitsschwerpunkts durchgeführte Arbeit war eng an den Aktionsplan zum Schutz kritischer Kommunikations- und Informationsinfrastrukturen (CIIP-Aktionsplan) angelehnt, der in den Mitteilungen der Kommission von März 2009 und März 2011 erläutert wurde, und stellte eine natürliche Weiterführung der im Rahmen der Arbeitsprogramme 2010 und 2011 durchgeführten Tätigkeiten dar. Die Tätigkeiten unterstützten die in der internen Sicherheitsstrategie festgelegten Ziele und die Digitale Agenda unmittelbar.

Das Ziel des Arbeitsschwerpunkts 2 bestand darin, die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung sicherer und widerstandsfähiger IKT-Systeme zu unterstützen und den Schutz kritischer Informationsinfrastrukturen und -dienste in Europa zu erhöhen. Zu dessen Erreichung wurden folgende Tätigkeiten durchgeführt:

Unterstützung der interessierten Kreise bei der Steigerung ihrer Effizienz und Wirksamkeit;

Unterstützung und Förderung von europaweiten Übungen;

Identifizierung und Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Sicherheit kritischer Kommunikations- und Informationsinfrastrukturen;

Unterstützung und Förderung der Europäischen öffentlich-privaten Partnerschaft für Robustheit (EÖPPR);

Identifizierung und Bewältigung von Fragen der Informationssicherheit bei Systemen der industriellen Steuerung und zusammengeschalteten Netzen;

Unterstützung der Arbeitsgruppe EU-USA zum Thema Cybersicherheit und Cyberkriminalität, die im Rahmen des EU-USA-Gipfeltreffens am 20. November 2010 eingerichtet wurde.

Unter diesen Tätigkeiten verdient die europaweite Übung zur Cybersicherheit besondere Beachtung. Die zweite dieser Übungen wurde am 4. Oktober 2012 durchgeführt. Es nahmen 339 Organisationen aus ganz Europa an ihr teil.

Zahl der Ergebnisse: 13.

AS3:   Unterstützung des IT-Notfallteams (Computer Emergency Response Team, CERT) und weiterer operativer Gemeinschaften

Die in diesem Abschnitt beschriebenen Arbeitspakete sind ebenfalls eng am Aktionsplan zum Schutz kritischer Kommunikations- und Informationsinfrastrukturen (CIIP-Aktionsplan) ausgerichtet, der in der Mitteilung der Kommission von März 2009 erläutert wurde, auch wenn die zu diesem Arbeitsschwerpunkt gehörenden Tätigkeiten eng mit der Unterstützung und Entwicklung der CERT-Gemeinschaft verknüpft sind.

Im Bereich der CERTs zielen die Aktivitäten der Agentur darauf ab, die EU-Mitgliedstaaten bei der Gewährleistung dessen zu unterstützen, dass ihre jeweiligen nationalen CERTs/Regierungs-CERTs als Schlüsselkomponenten ihrer nationalen Kapazität für Vorsorge, Informationsaustausch, nachhaltige Koordinierung und Behebung fungieren. Dies wird erreicht, indem gemeinsam mit den interessierten Kreisen bestimmte Grundfunktionen für nationale CERTs/Regierungs-CERTs definiert werden, und indem die zur Erreichung dieser Grundfunktionen notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Im Besonderen sind Ziele dieses Arbeitsschwerpunkts:

Stärkung der operativen Fähigkeiten der Mitgliedstaaten durch Unterstützung der CERT-Gemeinschaft bei der Steigerung ihrer Effizienz und Wirksamkeit;

Unterstützung und Stärkung der (Zusammen-)Arbeit zwischen CERTs und mit anderen Gemeinschaften.

Im Rahmen dieses Arbeitsschwerpunkts prüfte die Agentur rechtliche Hindernisse und Verfahrenshindernisse, mit denen CERTs aus Europa konfrontiert sind, wenn sie mit CERTs und Strafverfolgungsbehörden aus Drittländern zusammenarbeiten und mit diesen Informationen austauschen. Die Agentur machte Vorschläge zur Verbesserung der Zusammenarbeit.

Zahl der Ergebnisse: 10.

AS4:   Sicherung der digitalen Wirtschaft

Mit diesem Schwerpunkt zielt die Agentur darauf ab, Maßnahmen zu identifizieren, die der EU die ordnungsgemäße Verwaltung der Einführung und Umsetzung neuer interoperabler Dienstleistungen bei gleichzeitiger Respektierung der Grundrechte des Einzelnen unter Einsatz sicherer, zuverlässiger Lösungen ermöglichen.

Die in diesem Bereich durchgeführten Tätigkeiten halfen dem öffentlichen und dem privaten Sektor bei der Verbesserung ihres Sicherheitsansatzes und entwickelten gleichzeitig ordnungsgemäße Verfahren für die Verwaltung von personenbezogenen Daten, die mit den neuen Vorschlägen zu Vorschriften bezüglich des Datenschutzes in Einklang stehen.

Im Rahmen dieses Arbeitsschwerpunkts wurde außerdem der Europäische Monat der Netz- und Informationssicherheit für alle unterstützt.

Zahl der Ergebnisse: acht.

Quelle: Angaben der Agentur.


(1)  

AS: Arbeitsschwerpunkt.

(2)  

CIIP: Critical Information Infrastructure Protection.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

11.

Die ENISA hat Ende April 2013 mit einer Bestandszählung in den beiden Büros, in Heraklion und Athen, begonnen. Dies ist die erste Bestandszählung in der Geschichte der ENISA; hierbei werden ein spezielles elektronisches Tool, ABAC Assets, und dessen Funktionalitäten (einschließlich Etikettieren, Scannen, Hochladen von gescannten Vorlagen, Berichterstellen) eingesetzt. Die Ergebnisse der Bestandszählung werden vom Rechnungsführer bearbeitet werden; die abschließenden Buchungseinträge zu den Unterschieden zwischen den Rechnungsführungsunterlagen und der körperlichen Bestandsaufnahme werden spätestens vor dem 31. Juli 2013 erfolgen.

Die Agentur wird derartige Bestandszählungen auf Jahresbasis durchführen und dokumentieren, um eine glaubwürdige Darstellung des Werts der Vermögensgegenstände im Jahresabschluss sicherzustellen.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/180


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 des Europol-Versorgungsfonds zusammen mit der Antwort des Fonds

2013/C 365/25

EINLEITUNG

1.

Der Europol-Versorgungsfonds (nachstehend „der Fonds“, auch „EPF“) mit Sitz in Den Haag wurde durch Artikel 37 von Anhang 6 des alten Statuts der Bediensteten des Europäischen Polizeiamts (Europol), Den Haag, errichtet. Vorschriften zur Ausführung des Fonds wurden im Rechtsakt des Rates vom 12. März 1999 (1) festgelegt und durch den Beschluss 2011/400/EU des Rates (2) geändert. Ziel des Fonds ist die Finanzierung und Bezahlung der Ruhegehälter der Bediensteten, die bereits bei Europol beschäftigt waren, bevor das Amt am 1. Januar 2010 eine EU-Agentur wurde.

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung des internen Kontrollsystems des Fonds. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung des Fonds (3) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (4) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses des Fonds sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss des Fonds umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Anwendung der vom Rat (5) für den Fonds erlassenen Rechnungsführungsvorschriften sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Verwaltungsrat des Fonds und der Direktor des Europäischen Polizeiamts genehmigen den Jahresabschluss des Fonds, nachdem der Rechnungsführer des Fonds ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt hat. Sie fassen zudem einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss ab, in dem sie u. a. erklären, dass sie über angemessene Gewähr dafür verfügen, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Fonds vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (6) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Fonds frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Fonds seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rat erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Hervorhebung eines Sachverhalts

10.

Der Hof verweist auf die Erläuterungen Nr. 2.6 und 2.7 im Jahresbericht 2012 des Fonds. Demnach stellte der Verwaltungsrat des Fonds den Jahresabschluss nach dem Grundsatz der Kontinuität der Tätigkeiten auf. Es ist allerdings davon auszugehen, dass 2013 die meisten der noch nicht gezahlten Ruhegehaltsansprüche durch Übertragung in ein anderes Versorgungssystem abgerechnet werden und der Fonds ab dem 31. Dezember 2014 keine aktiven Teilnehmer mehr hat. Der Verwaltungsrat des Fonds und der Verwaltungsrat von Europol prüfen derzeit gemeinsam mit dem Rat die Optionen für die Zukunft des Fonds, zu denen auch dessen Abwicklung kurz nach dem 31. Dezember 2014 zählt.

11.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

12.

Im Statut der Bediensteten von Europol ist die jährliche Kapitalisierungsquote für die von den Bediensteten gezahlten Versorgungsbeiträge mit 3,5 % festgelegt. Da die Beiträge monatlich entrichtet werden und somit von Monat zu Monat unterschiedlich sein können, ist es nicht korrekt, eine jährliche Quote anzuwenden; vielmehr sollte eine monatliche Quote zur Anwendung kommen. Dieser Sachverhalt hat allerdings keine wesentlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

13.

Anhang gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 7. Oktober 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  Dokument 5397/99 im öffentlichen Dokumentenregister des Rates: http://register.consilium.europa.eu/.

(2)  ABl. L 179 vom 7.7.2011, S. 5.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Einnahmen- und Ausgabenrechnung, die Cashflow-Tabelle und die Erläuterungen.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  Gemäß Rechtsakt des Rates vom 12. März 1999 zur Festlegung von Vorschriften für den Europol-Versorgungsfonds und gemäß Beschluss des Rates vom 28. Juni 2011 zur Änderung des Rechtsakts, wird der Jahresabschluss nach niederländischen Vorschriften für die Rechnungslegung von Versorgungsfonds aufgestellt, insbesondere nach Richtlinie 610, sowie den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).

(6)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).


ANHANG

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Der Hof stellte fest, dass das von Europol den Mitarbeitern angebotene Verfahren zum Ausscheiden aus dem Fonds Mängel aufwies. Als das Amt im Jahr 2010 den Status einer europäischen Agentur erhielt, forderte es die Mitarbeiter, die nicht mehr in den Fonds einzahlen (1), auf, gegen Erhalt eines Abgangsgeldes oder Übertragung der erworbenen Ruhegehaltsansprüche in andere Versorgungssysteme (z. B. Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO), nationale Versorgungssysteme, private Unternehmen) aus dem Fonds auszuscheiden. Den Mitarbeitern wurde aber keine Frist für diese Entscheidung gesetzt.

Abgeschlossen

2011

Zum Jahresende verfügte der Fonds über Netto-Finanzanlagen in Höhe von 16 Millionen Euro, wovon 15,98 Millionen Euro bei einer Bank angelegt waren.

Abgeschlossen

2011

Der Verwaltungsrat hat noch keine Verfahren für die jährliche Überprüfung der Ruhegehaltsansprüche, einschließlich des Nachweises, dass die Ruhegehaltsempfänger noch am Leben sind, ausgearbeitet. Im Jahr 2011 antwortete nur eine der sechs Personen, die zu diesem Zeitpunkt ein Ruhegehalt bezogen, auf die Aufforderung, einen Nachweis über ihren Wohnsitz zu erbringen.

Abgeschlossen


(1)  Auf die Bediensteten von Europol findet nunmehr das EU-Beamtenstatut Anwendung.


ANTWORT DES FONDS

12.

Europol nimmt die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis. Die Auswirkung ist geringfügig und beläuft sich auf eine Differenz je 1 Euro pro 10 000 Euro festgesetzte Versorgungsansprüche (seitens des Europol-Versorgungsfonds (EPF), nicht der Begünstigten). Mit 31. Dezember 2012 hat voraussichtlich der letzte aktive Teilnehmer den EPF verlassen. Vor diesem Hintergrund werden, wie vom Verwaltungsrat des EPF bestätigt, keine Anpassungen vorgenommen.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/184


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Eisenbahnagentur zusammen mit den Antworten der Agentur

2013/C 365/26

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Eisenbahnagentur (nachstehend „die Agentur“, auch „ERA“) mit Sitz in Lille und Valenciennes wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtet (1). Aufgabe der Agentur ist es, die Interoperabilität der Eisenbahnsysteme zu verbessern und ein gemeinsames Konzept für die Sicherheit zu entwickeln, um zur Schaffung eines wettbewerbsfähigeren europäischen Eisenbahnsektors mit einem hohen Sicherheitsniveau beizutragen (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Agentur umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der leitende Direktor genehmigt den Jahresabschluss der Agentur, nachdem der Rechnungsführer der Agentur ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Agentur vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

11.

Die Agentur hat die interne Auditstelle abgeschafft und durch einen Koordinator für interne Kontrolle ersetzt. Der interne Prüfer hat die Agentur verlassen, und es bestehen Unsicherheiten darüber, wie die in der Finanzregelung der Agentur vorgesehene Funktion der internen Revision in der neuen Struktur zukünftig wahrgenommen wird.

12.

Die Agentur sollte die bestehenden Kontrollen verstärken, die gewährleisten, dass Familienzulagen korrekt und auf der Grundlage vollständiger, aktueller Informationen berechnet und gezahlt werden.

13.

Die Agentur beachtet ihre Norm für die Interne Kontrolle zur Geschäftsfortführung im Krisenfall nicht; es gibt keinen genehmigten IT-Notfallplan (Business Continuity Plan) und keinen Plan für die Wiederinbetriebnahme nach einem Zusammenbruch der IT-Systeme (Disaster Recovery Plan).

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

14.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 9. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 220 vom 21.6.2004, S. 3.

(2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Die Rate der Zahlungen im Verhältnis zu den verfügbaren Haushaltsmitteln verbesserte sich bei allen Haushaltstiteln, bei Titel III (operative Ausgaben) blieb sie mit 47 % (39 % im Jahr 2010) allerdings niedrig. Dies stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

Im Gange

2011

In der Gründungsverordnung der Agentur sind Höchstgrenzen für die Beschäftigungsdauer der bei der Agentur als Zeitbedienstete eingestellten Eisenbahnfachleute festgesetzt. Aufgrund dieser Bestimmungen wird die Agentur im Zeitraum 2013-2015 die Hälfte ihres operativen Personals austauschen müssen, wodurch die Tätigkeiten der Agentur erheblich beeinträchtigt werden könnten (1).

Im Gange

2011

Hinsichtlich der Einstellungsverfahren der Agentur sind Verbesserungen erforderlich, damit die Transparenz und die Gleichbehandlung der Bewerber in vollem Umfang gewährleistet werden. Beispielsweise enthielten die Stellenausschreibungen keine Angaben zur erforderlichen Mindestzahl der absolvierten postsekundaren Ausbildungsjahre oder Hochschuljahre, obwohl dies ein Auswahlkriterium war. Die bei den Interviews und für die Aufnahme in die Reservelisten erforderlichen Mindestpunktzahlen, die mit den Auswahlkriterien verbundenen Punktzahlen, die Fragen für die mündlichen und die schriftlichen Tests und die jeweilige Gewichtung der schriftlichen und mündlichen Tests wurden nicht vor der Prüfung der Bewerbungen festgelegt.

Im Gange


(1)  Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 881/2004.


ANHANG II

Europäische Eisenbahnagentur (Lille/Valenciennes)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 91 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Zur Durchführung des Artikels 90 werden das Europäische Parlament und der Rat unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Verkehrs gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie des Ausschusses der Regionen

a)

für den internationalen Verkehr aus oder nach dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats oder für den Durchgangsverkehr durch das Hoheitsgebiet eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gemeinsame Regeln aufstellen;

b)

für die Zulassung von Verkehrsunternehmern zum Verkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind, die Bedingungen festlegen;

c)

Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erlassen;

d)

alle sonstigen zweckdienlichen Vorschriften erlassen.

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Ziele

Ziel der Agentur ist es, in technischen Angelegenheiten zur Durchführung der Rechtsvorschriften der Union beizutragen, die abzielen auf

die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Eisenbahnsystems,

die Entwicklung eines gemeinsamen Konzepts für die Sicherheit des europäischen Eisenbahnsystems,

um zur Schaffung eines europäischen Eisenbahnraums ohne Grenzen und zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus beizutragen.

Aufgaben

1.

Abgabe von Empfehlungen zu folgenden Bereichen an die Kommission:

die in der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit (2004/49/EG) vorgesehenen gemeinsamen Sicherheitsmethoden (CSM) und gemeinsamen Sicherheitsziele (CST),

Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsmaßnahmen,

Entwicklung technischer Spezifikationen für die Interoperabilität,

berufliche Befähigung,

Einstellung von Fahrzeugen.

2.

Abgabe von Stellungnahmen zu folgenden Bereichen:

nationale Sicherheitsvorschriften,

Überprüfung der Qualität der Arbeit der benannten Stellen,

Interoperabilität des transeuropäischen Netzes.

3.

Koordinierung der nationalen Stellen

Koordinierung zwischen den einzelstaatlichen Sicherheitsbehörden und Untersuchungsstellen (wie in der Richtlinie 2004/49/EG, Artikel 17 und 21 beschrieben).

4.

Veröffentlichungen und Datenbanken:

Bericht über die Sicherheit (alle zwei Jahre),

Bericht über den Fortschritt der Interoperabilität (alle zwei Jahre),

öffentliche Datenbank für Sicherheitsschriftstücke,

öffentliches Register der Interoperabilitätsschriftstücke.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Umfasst je einen Vertreter jedes Mitgliedstaats, vier Vertreter der Kommission und sechs nicht stimmberechtigte Vertreter der betroffenen Wirtschafts- und Berufszweige.

Leitender Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

Haushalt

25,8 (26) Millionen Euro

Personalbestand am 31.12.2012

Im Stellenplan vorgesehene Planstellen: 144 (144)

Davon besetzt am 31.12.2012: 139 (140)

Sonstige Planstellen: 14 (14)

Personalbestand insgesamt: 153 (154), davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten: 119 (107)

administrative Tätigkeiten: 34 (47)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011)

Empfehlungen zur Sicherheitsbescheinigung, einschließlich der Umstellung auf eine gemeinsame Sicherheitsbescheinigung für die EU.

Folgemaßnahmen im Bereich der Zertifizierung der für Instandhaltung zuständigen Stellen.

Empfehlungen zu Sicherheitsvorschriften, einschließlich Evaluierung der Vorgehensweise, mit der nationale Sicherheitsvorschriften verfügbar gemacht werden, sowie Prüfung der Umsetzung der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit in den Mitgliedstaaten.

Empfehlungen zur Sicherheitsberichterstattung, einschließlich gemeinsamer Sicherheitsindikatoren, Koordinierung zwischen den Sicherheitsbehörden und Untersuchungsstellen sowie Berichterstattung über die Sicherheitsleistung in den Mitgliedstaaten.

Empfehlungen zur Sicherheitsbewertung, einschließlich gemeinsamer Sicherheitsmethoden.

Empfehlungen zu technischen Spezifikationen für die Interoperabilität und deren Revision; Evaluierung einer Erweiterung des Anwendungsbereichs sowie Fehlerbehebung.

Berichte über gemeinsame Konzepte für die berufliche Befähigung und die Beurteilung des für den Betrieb und die Instandhaltung zuständigen Eisenbahnpersonals.

Festlegung und Erstellung des Referenzdokuments der nationalen Vorschriften für die Fahrzeugzulassung und Einstufung ihrer Gleichwertigkeit im Hinblick auf eine länderübergreifende Anerkennung.

Technische Gutachten zu nationalen Vorschriften sowie Überwachung der Arbeit der benannten Stellen.

Berichte über die Eisenbahnsicherheit und die Interoperabilität.

Einrichtung und Pflege einer Reihe von Registern für Sicherheit und Interoperabilität.

Tätigkeit als Systembehörde und Change Control Manager für ERTMS (Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem); Herausgabe der ETCS Baseline 3-Spezifikation; Unterstützung der Kommission bei der Evaluierung von ERTMS-Projekten.

Bewertung der Auswirkungen zu allen Empfehlungen.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

11.

Die Agentur plant, noch vor dem Herbst 2013 einen Koordinator für interne Kontrolle einzustellen. Dabei wird es sich um eine eigene Funktion handeln, und als solche ist auch die Unabhängigkeit der Person, die diese Funktion wahrnehmen wird, gewähleistet. Darüber hinaus ist die Unabhängigkeit der Funktion der internen Revision in vollem Umfang garantiert. Nach Maßgabe der Finanzregelung der ERA heißt es in Artikel 71 Absatz 2: „… übt der interne Prüfer der Kommission gegenüber der Agentur dieselben Befugnisse aus wie gegenüber den Dienststellen der Kommission.“ Der Interne Auditdienst (IAS) der Kommission fungiert weiterhin – heute wie auch in Zukunft — als interner Prüfer der Agentur. Er führt regelmäßig interne Prüfungen bei der Agentur durch.

12.

Die Bemerkung des Hofes beruht auf einem spezifischen und äußerst komplexen Einzelfall, für den die Agentur die Dienststellen der Kommission um Rat ersuchen wird, um zu prüfen, wie mit diesem Fall umzugehen ist. Darüber hinaus wird die Agentur ihre bestehenden Kontrollen ggf. überarbeiten und verschärfen, um zu gewährleisten, dass Familienzulagen korrekt berechnet und auf der Grundlage vollständiger und aktueller Informationen gezahlt werden.

13.

Die Agentur hat vorrangig beschlossen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um im Krisenfall die Fortführung der geschäftsübergreifenden IT-Leistungen und IT-Systeme der Agentur zu gewährleisten. Diesbezüglich ist geplant, die damit verbundenen Maßnahmen im Laufe des Jahre 2013 umzusetzen und bis spätestens Ende 2013 einen genehmigten IT-Notfallplan (Business Continuity Plan) und einen Plan für die Wiederinbetriebnahme nach einem Zusammenbruch der IT-Systeme (Disaster Recovery Procedure) zu erstellen.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/190


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats zusammen mit der Antwort der Agentur

2013/C 365/27

EINLEITUNG

1.

Die Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats (nachstehend „die Agentur“, auch „ERCEA“) mit Sitz in Brüssel wurde durch den Beschluss 2008/37/EG der Kommission eingesetzt (1). Die Agentur wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2017 eingerichtet. Sie soll das spezifische Programm „Ideen“ des Siebten Forschungsrahmenprogramms verwalten (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Agentur umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Lenkungsausschuss genehmigt den Jahresabschluss der Agentur, nachdem der Rechnungsführer der Agentur ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Agentur vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

11.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 17. September 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 9 vom 12.1.2008, S. 15.

(2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Die Agentur überwachte die Entwicklung eines internen IT-Instruments namens e-Stream, das die Prozesse zur Genehmigung von Arbeitsabläufen in der Abteilung Wissenschaftsmanagement automatisieren sollte, nicht ausreichend. Das dem Projekt zugrunde liegende Konzept (Business Case) wurde nicht ausreichend definiert, die Risiken wurden nicht angemessen ermittelt und eingedämmt, und die Überwachung des Projektfortschritts durch das Management unterblieb. Diese Unzulänglichkeiten trugen zum Scheitern des IT-Projekts bei, was wiederum eine Wertminderung um 258 967 Euro zur Folge hatte.

Abgeschlossen

2011

Der Interimsdirektor der Agentur wurde am 1. Januar 2011 durch Kommissionsbeschluss ernannt. Zum Zeitpunkt der Prüfung im Februar 2012 lag die Dauer der vorübergehenden Verwendung um einen Monat über der im Beamtenstatut vorgesehenen Höchstdauer von einem Jahr. Da die ursprüngliche Abteilungsleiterfunktion des Direktors vorübergehend von einem Referatsleiter ausgeübt wurde, liegt hier derselbe Verstoß gegen das Statut vor. Ein weiterer Referatsleiter nahm zwischen Juni 2009 und Februar 2011 die Aufgaben eines Abteilungsleiters wahr, und auch hier stellt die Verwendungsdauer einen Verstoß dar.

Abgeschlossen


ANHANG II

Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats (Brüssel)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 182 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

1.

Das Europäische Parlament und der Rat stellen (…) nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses ein mehrjähriges Rahmenprogramm auf, in dem alle Aktionen der Union zusammengefasst werden. In dem Rahmenprogramm werden

die wissenschaftlichen und technologischen Ziele, die mit den Maßnahmen nach Artikel 180 erreicht werden sollen, sowie die jeweiligen Prioritäten festgelegt;

die Grundzüge dieser Maßnahmen angegeben;

der Gesamthöchstbetrag und die Einzelheiten der finanziellen Beteiligung der Union am Rahmenprogramm sowie die jeweiligen Anteile der vorgesehenen Maßnahmen festgelegt.

2.

Das Rahmenprogramm wird je nach Entwicklung der Lage angepasst oder ergänzt.

3.

Die Durchführung des Rahmenprogramms erfolgt durch spezifische Programme, die innerhalb einer jeden Aktion entwickelt werden. In jedem spezifischen Programm werden die Einzelheiten seiner Durchführung, seine Laufzeit und die für notwendig erachteten Mittel festgelegt. Die Summe der in den spezifischen Programmen für notwendig erachteten Beträge darf den für das Rahmenprogramm und für jede Aktion festgesetzten Gesamthöchstbetrag nicht überschreiten.

4.

Die spezifischen Programme werden vom Rat gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Wirtschafts- und Sozialausschusses beschlossen.

Zuständigkeiten der Agentur

(Beschluss 2008/37/EG der Kommission)

Ziele

Die Agentur wurde im Dezember 2007 durch den Beschluss 2008/37/EG der Kommission eingesetzt. Sie ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates zuständig für die Verwaltung des spezifischen Programms „Ideen“ im Bereich der Pionierforschung. Das spezifische Programm „Ideen“ wird vom Europäischen Forschungsrat (ERC) umgesetzt, der einen unabhängigen Wissenschaftlichen Rat umfasst, der für die Entwicklung der wissenschaftlichen Gesamtstrategie des Europäischen Forschungsrats zuständig ist und deren Umsetzung durch die Agentur überwacht, die die operativen Aufgaben erledigt. Die Agentur übt ihre Tätigkeit seit dem 15. Juli 2009 autonom von der Generaldirektion Forschung und Innovation aus.

Aufgaben

Die Aufgaben der Agentur sind in der Übertragungsverfügung (siehe Entscheidung K(2008) 5694 der Kommission), insbesondere in den Artikeln 5 bis 7 festgelegt. Unter anderem wurden der Agentur folgende Aufgaben übertragen:

alle administrativen Aspekte der Programmdurchführung und -ausführung, insbesondere die Bewertungs-, Peer-Review- und Auswahlverfahren gemäß den vom Wissenschaftlichen Rat festgelegten Grundsätzen;

die finanzielle und wissenschaftliche Abwicklung der Finanzhilfen.

Leitungsstruktur

(Kommissionsentscheidungen K(2008) 5132 und K(2011) 4877)

(Beschluss 2007/134/EG der Kommission und Beschluss 2011/12/EU der Kommission)

(Entscheidung 2006/972/EG des Rates)

(Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates)

Lenkungsausschuss

Der von der Kommission eingesetzte Lenkungsausschuss beaufsichtigt die Tätigkeit der Agentur (siehe Entscheidung K(2008) 5132 der Kommission). Der Lenkungsausschuss nimmt (nach Zustimmung der Kommission) das jährliche Arbeitsprogramm der Agentur, ihren Verwaltungshaushaltsplan und die jährlichen Berichte an. Er setzt sich aus fünf Mitgliedern und einem Beobachter zusammen.

Wissenschaftlicher Rat des Europäischen Forschungsrats

Der Wissenschaftliche Rat des Europäischen Forschungsrats ist gemäß Beschluss 2007/134/EG der Kommission für die Entwicklung einer wissenschaftlichen Gesamtstrategie für das spezifische Programm „Ideen“ zuständig. Ferner hat er im Einklang mit Artikel 5 Absatz 3 der Entscheidung 2006/972/EG des Rates umfassende Entscheidungsgewalt über die Art der zu fördernden Forschung und ist ein Garant für die wissenschaftliche Qualität der Maßnahme. Zu seinen Aufgaben gehören unbeschadet der Verantwortung der Kommission insbesondere die Erstellung des jährlichen Arbeitsprogramms, die Festlegung des Gutachterverfahrens sowie die Überwachung und Qualitätskontrolle des spezifischen Programms „Ideen“. Er setzt sich aus 22 Mitgliedern zusammen, die von der Kommission ernannt werden.

Direktor der Agentur

Wird von der Kommission für vier Jahre ernannt.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

Haushalt

37,8 (35,6) Millionen Euro.

Personalbestand am 31. Dezember 2012

Der Verwaltungshaushalt der Agentur sah für 2012 einen Stellenplan mit 100 (100) Zeitbediensteten sowie Haushaltsmittel für 289 (260) Vertragsbedienstete und abgeordnete nationale Sachverständige (ANS) vor, was insgesamt 389 (360) Bedienstete ergibt. Von diesen Stellen waren Ende 2012 380 (350) besetzt:

96 (97) Zeitbedienstete, davon 11 (13) abgeordnete Zeitbedienstete und 85 (84) externe Zeitbedienstete,

275 (245) Vertragsbedienstete,

9 (8) ANS.

Davon entfallen auf

operative Tätigkeiten (Abteilungen für wissenschaftliche Fragen und für Finanzhilfeverwaltung): 71 % (68 %),

administrative Tätigkeiten (sonstige Abteilungen): 29 % (32 %).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011)

1.

Überwachung der im Rahmen des Arbeitsprogramms des spezifischen Programms „Ideen“ geschlossenen Finanzhilfevereinbarungen, Aufforderungen für Starting Grants (Finanzhilfen für Nachwuchsforscher), für Advanced Grants (Finanzhilfen für etablierte Forscher), für Synergy Grants (Finanzhilfen für Gruppen von herausragenden Forschern) und für Proof-of-Concept Grants (Finanzhilfen für den Konzeptnachweis). Zur Durchführung des Arbeitsprogramms des spezifischen Programms „Ideen“ werden jährlich Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht; darauf folgen Bewertung (durch externe Sachverständige), Erstellung und Unterzeichnung von Finanzhilfevereinbarungen sowie schließlich Überwachung der Durchführung der geförderten Projekte. Jede Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen führt zu einer Reihe von Finanzhilfevereinbarungen mit einem planmäßigen Projektzyklus von rund fünf Jahren.

2.

Durchführung der Aufforderungen 2012 zur Einreichung von Vorschlägen zum Arbeitsprogramm des spezifischen Programms „Ideen“ (Finanzhilfen für Nachwuchsforscher (Starting Grants), Finanzhilfen für etablierte Forscher (Advanced Grants), Finanzhilfen für Gruppen von herausragenden Forschern (Synergy Grants) und Finanzhilfen für den Konzeptnachweis (Proof-of-Concept)): Im Jahr 2012 gingen insgesamt 7 899 Anträge ein, davon entfielen 4 741 auf Finanzhilfen für Nachwuchsforscher, 2 304 auf Finanzhilfen für etablierte Forscher, 710 auf Finanzhilfen für herausragende Forscher und 144 auf Finanzhilfen für den Konzeptnachweis. Von den insgesamt eingereichten Anträgen kamen 7 740 für eine Finanzhilfe in Betracht und wurden daher von den Überprüfungsgremien bewertet. Insgesamt wurden 960 Vorschläge für Fördermaßnahmen ausgewählt (883 auf der Hauptliste, und 77 auf der Reserveliste).

3.

Ausarbeitung und Verbreitung von Informationen über das spezifische Programm „Ideen“ und die Tätigkeiten der Agentur im Jahr 2012.

4.

Der Wissenschaftliche Rat trat 2012 in ganz Europa regelmäßig zu Sitzungen zusammen, in der Regel auf Einladung nationaler Behörden. Sitzungen in verschiedenen Ländern abzuhalten, die entweder EU-Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind, bietet eine Möglichkeit, das Profil des Europäischen Forschungsrats zu schärfen. Die Sitzungen werden sowohl von den nationalen Behörden als auch von der örtlichen Wissenschafts- und Forschungsgemeinde als wichtige Ereignisse betrachtet. In der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012 fanden fünf Plenarsitzungen des Wissenschaftlichen Rates statt: Im Februar, Juni und Dezember in Brüssel (Belgien), im April in Sofia (Bulgarien) und im Oktober in Limassol (Zypern). Aufgrund der 2009 vom Gremium für die Überprüfung der Strukturen und Mechanismen des Europäischen Forschungsrats ausgesprochenen Empfehlungen richtete der Wissenschaftliche Rat zwei Ständige Ausschüsse ein: einen zur Beratung bei Interessenkonflikten, wissenschaftlichen Verfehlungen und ethischen Fragen, und einen für die Auswahl der Mitglieder der Bewertungsgremien. Die Exekutivagentur unterstützte die operativen Tätigkeiten beider Ausschüsse, die im Jahr 2012 einmal bzw. zweimal tagten. Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Rates kommen außerdem in Arbeitsgruppen zusammen, die sich mit bestimmten Einzelfragen befassen. Im Jahr 2012 organisierte die Exekutivagentur mehrere Sitzungen der ERC-Arbeitsgruppen zu Fragen wie „Innovation und Beziehungen zur Industrie“, „Offener Zugang“, „Internationalisierung“ und „Ausgewogenes Verhältnis zwischen Männern und Frauen“. Die Arbeitsgruppen führen Analysen durch und leisten Beiträge zur wissenschaftlichen Strategie des ERC; sie unterbreiten auf ihren jeweiligen Gebieten Vorschläge zur Annahme auf der Plenarsitzung des Wissenschaftlichen Rates: Untersuchung der Beziehungen zwischen ERC und Industrie/Unternehmen sowie Auswirkungen der vom ERC geförderten Forschung auf die Innovation; Entwicklung einer Position des ERC zur Frage des offenen Zugangs; Untersuchung geeigneter Mechanismen für die vermehrte Beteiligung nichteuropäischer Forscher vor allem aus Brasilien, Russland, Indien und China (sog. BRIC-Länder) an den ERC-Programmen; Gewährleistung, dass der ERC bei der bewährten Praxis in Bezug auf ein ausgewogenes Verhältnis männlicher und weiblicher Förderempfänger mit gutem Beispiel vorangeht. Die Exekutivagentur legte in Zusammenarbeit mit deren Mitgliedern eine Reihe von Arbeitspapieren mit Analysen und Schlüsselaussagen zu den spezifischen Themen der jeweiligen Arbeitsgruppen und der ständigen Ausschüsse vor.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORT DER AGENTUR

1.

Die Agentur nimmt den Bericht des Hofes zur Kenntnis.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/197


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde zusammen mit den Antworten der Behörde

2013/C 365/28

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (nachstehend „die Behörde“, auch „ESMA“) mit Sitz in Paris wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) eingesetzt. Die Behörde soll das Funktionieren des EU-Finanzbinnenmarkts verbessern, indem ein hohes, wirksames und kohärentes Maß an Regulierung und Beaufsichtigung gewährleistet wird, die Integrität und Stabilität der Finanzsysteme gewahrt werden und die internationale Koordinierung bei der Aufsicht ausgebaut wird, um die Stabilität und Effektivität des Finanzsystems zu gewährleisten (2). Die ESMA wurde am 1. Januar 2011 errichtet.

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Behörde. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung der Behörde bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Behörde sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Behörde umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Exekutivdirektor genehmigt den Jahresabschluss der Behörde, nachdem der Rechnungsführer der Behörde ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Behörde vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Behörde frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Behörde ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Behörde für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEIT DER RECHNUNGSFÜHRUNG

11.

Der Rechnungsführer hat das Rechnungsführungssystem der Behörde noch nicht validiert.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

12.

In ihrem zweiten Tätigkeitsjahr hat die Behörde mit der Annahme und Umsetzung der Basisanforderungen aller Normen für die interne Kontrolle einen wichtigen Schritt getan. Eine vollständige Umsetzung der Normen wurde jedoch noch nicht erreicht.

13.

Bei der Pünktlichkeit und Dokumentation der Vergabeverfahren besteht erheblicher Verbesserungsbedarf.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

14.

Die Gesamtmittelausstattung der Behörde für 2012 betrug 20,3 Millionen Euro. Davon wurden 2,8 Millionen Euro (14 %) annulliert, und gebundene Mittel im Betrag von 4,2 Millionen Euro (21 %) wurden auf das Jahr 2013 übertragen.

15.

Der hohe Umfang der Annullierungen ist vor allem darauf zurückzuführen, dass bei der Aufstellung des Haushaltsplans davon ausgegangen wurde, dass Anfang 2012 sämtliche im Stellenplan vorgesehene Posten besetzt wären. Einige Einstellungen wurden aber erst im Jahresverlauf vorgenommen. Auch wegen Verzögerungen bei Beschaffungsverfahren im IT-Bereich mussten Annullierungen vorgenommen werden.

16.

Bei Titel II (Verwaltungsausgaben) und Titel III (Ausgaben für den Dienstbetrieb) wurden mit 39 % bzw. 52 % in großem Umfang gebundene Mittel auf das folgende Haushaltsjahr übertragen. Die Übertragungen bei Titel II waren vor allem auf einen im Dezember 2012 vergebenen großen Auftrag über Bauarbeiten (0,6 Millionen Euro) an den Räumlichkeiten der Behörde und auf die Anschaffung von IT-Hardware (0,5 Millionen Euro), Telefonausrüstung (0,1 Millionen Euro) und Mobiliar (0,3 Millionen Euro) zurückzuführen, die zum Jahresende noch nicht vollständig geliefert waren. Der hohe Umfang der übertragenen Mittelbindungen bei Titel III ergibt sich aus dem Mehrjahrescharakter großer IT-Entwicklungsprojekte und Verzögerungen bei den damit verbundenen Vergabeverfahren.

17.

Im Jahr 2012 nahm die Behörde 22 Mittelübertragungen im Betrag von 3,2 Millionen Euro (16 % des gesamten Haushalts 2012) innerhalb des Haushaltsplans vor, was ein Indiz für Mängel bei der Haushaltsplanung ist.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

18.

Die Behörde muss die Transparenz der Einstellungsverfahren weiter verbessern. Insbesondere kam bei einem geprüften Einstellungsverfahren die für einen bestimmten Posten erforderliche Berufserfahrung (in Jahren) nicht zum Tragen, und bei drei geprüften Einstellungsverfahren gab es keine Nachweise dafür, dass vor Prüfung der Bewerbungen Mindestpunktzahlen für die Aufnahme in die Shortlists festgelegt wurden.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

19.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 9. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 84.

(2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Behörde zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Die Mittelbindungen der Behörde beliefen sich auf 12 841 997 Euro bzw. 76 % des Haushalts 2011. Die Mittelbindungsraten waren insbesondere bei Titel III „Ausgaben für den Dienstbetrieb“ (47 %) niedrig. Dies hatte Auswirkungen auf die IT-Ziele der Behörde, die nicht ganz erreicht wurden. Die niedrigen Haushaltsvollzugsquoten lassen auf Probleme bei der Planung und Ausführung des Haushaltsplans schließen.

Im Gange

2011

Im Haushaltsplan der Behörde für das Haushaltsjahr 2011 waren 16,9 Millionen Euro veranschlagt. Im Einklang mit Artikel 62 Absatz 1 der Gründungsverordnung wurde der Haushalt 2011 zu 60 % aus Beiträgen von Mitgliedstaaten und EFTA-Ländern und zu 40 % aus dem Unionshaushalt finanziert. Ende 2011 verzeichnete die ESMA einen Haushaltsüberschuss von 4,3 Millionen Euro. Gemäß ihrer Finanzregelung (1) wurde der volle Betrag im Abschluss als Verbindlichkeit gegenüber der Europäischen Kommission ausgewiesen.

Im Gange

2011

Schwachstellen wurden bei sechs rechtlichen Verpflichtungen festgestellt, die vor den Mittelbindungen eingegangen wurden (483 845 Euro).

Im Gange

2011

Der Hof ermittelte eine Reihe von Fällen im Gesamtwert von 207 442 Euro, in denen auf das Jahr 2012 übertragene Zahlungsermächtigungen keinen rechtlichen Verpflichtungen entsprachen. Diese Übertragungen waren folglich vorschriftswidrig und sollten annulliert werden.

Ausstehend

2011

Die Behörde hatte noch keine Normen für die interne Kontrolle angenommen.

Abgeschlossen

2011

Die Behörde muss die Verwaltung ihrer Sachanlagen verbessern. Bei von der Behörde selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten waren die Rechnungsführungsverfahren und Kostenangaben nicht zuverlässig.

Im Gange

2011

Die Durchführungsbestimmungen zum Statut der Beamten wurden noch nicht angenommen.

Abgeschlossen

2011

Die ESMA hat noch keine interinstitutionelle Vereinbarung mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zu Ermittlungen in Betrugsfällen abgeschlossen. Die Behörde sollte dafür sorgen, dass ihre Finanzregelung in dieser Hinsicht voll und ganz umgesetzt wird.

Abgeschlossen

2011

Die Behörde muss die Transparenz der Einstellungsverfahren verbessern. Die für eine bestimmte Position erforderliche Berufserfahrung (in Jahren) wurde nicht eingehalten, nach Ablauf der Frist eingegangene Bewerbungen wurden akzeptiert, die Fragen für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen wurden nicht vor Prüfung der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss festgelegt, und es lag kein Beschluss der Anstellungsbehörde zur Bestellung des Prüfungsausschusses vor.

Im Gange


(1)  Artikel 15 Absatz 4 und Artikel 16 Absatz 1.


ANHANG II

Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (Paris)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses die Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben.

Zuständigkeiten der Behörde

(Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates und Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Aufgaben

Entwicklung von Entwürfen technischer Regulierungsstandards;

Entwicklung von Entwürfen technischer Durchführungsstandards;

Herausgabe von Leitlinien und Empfehlungen;

Abgabe von Empfehlungen für den Fall, dass eine zuständige nationale Behörde sektorbezogene Rechtsakte nicht angewandt oder diese so angewandt hat, dass eine Verletzung des Unionsrechts vorzuliegen scheint;

Erlass von an die zuständigen Behörden gerichteten Beschlüssen im Einzelfall in bestimmten Krisenfällen und zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen Behörden in grenzübergreifenden Fällen;

in Fällen, die unmittelbar anwendbares Unionsrecht betreffen, Erlass von an Finanzmarktteilnehmer gerichteten Beschlüssen im Einzelfall, i) wenn eine zuständige nationale Behörde sektorbezogene Rechtsakte nicht angewandt oder diese so angewandt hat, dass eine Verletzung des Unionsrechts vorzuliegen scheint und wenn eine zuständige Behörde einer förmlichen Stellungnahme der Kommission nicht nachgekommen ist; ii) in bestimmten Krisenfällen, wenn eine zuständige Behörde dem von der ESMA gefassten Beschluss nicht nachkommt; oder iii) zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen Behörden in grenzübergreifenden Fällen, wenn eine zuständige Behörde dem Beschluss der ESMA nicht nachgekommen ist;

Abgabe von Stellungnahmen für das Europäische Parlament, den Rat oder die Kommission zu allen in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Fragen;

Einholung der erforderlichen Informationen zu Finanzmarktteilnehmern zwecks Durchführung der ihr übertragenen Aufgaben;

Entwicklung gemeinsamer Methoden zur Bewertung der Wirkungen von Produktmerkmalen und Verteilungsprozessen auf die Finanzlage der Finanzmarktteilnehmer und den Verbraucherschutz;

Bereitstellung einer zentral zugänglichen Datenbank der registrierten Finanzmarktteilnehmer in ihrem Zuständigkeitsbereich, sofern dies in den sektorbezogenen Rechtsvorschriften vorgesehen ist;

Herausgabe von Warnungen, wenn eine Finanztätigkeit eine ernsthafte Bedrohung für ihre Ziele darstellt;

vorübergehendes Verbot oder vorübergehende Beschränkung bestimmter Finanztätigkeiten, durch die das ordnungsgemäße Funktionieren und die Integrität der Finanzmärkte oder die Stabilität des Finanzsystems in der Union als Ganzes oder in Teilen gefährdet wird, in den Fällen und unter den Bedingungen, die in den sektorbezogenen Rechtsvorschriften festgelegt sind, beziehungsweise erforderlichenfalls im Krisenfall;

Beteiligung an den Aktivitäten der Aufsichtskollegien, einschließlich Prüfungen vor Ort, die gemeinsam von zwei oder mehr zuständigen Behörden durchgeführt werden;

Reaktion auf alle Risiken der Beeinträchtigung der Finanzdienstleistungen, die durch eine Störung des Finanzsystems insgesamt oder in Teilen verursacht wird und das Potenzial hat, schwerwiegende negative Folgen für den Binnenmarkt und die Realwirtschaft nach sich zu ziehen;

Formulierung zusätzlicher Leitlinien und Empfehlungen für wichtige Finanzmarktteilnehmer, um dem von diesen ausgehenden Systemrisiko Rechnung zu tragen;

Durchführung einer Untersuchung in Bezug auf eine bestimmte Art von Finanztätigkeit, Produkt oder Verhaltensweise, um die davon ausgehende potenzielle Bedrohung der Integrität der Finanzmärkte oder der Stabilität des Finanzsystems beurteilen zu können und den betreffenden zuständigen Behörden geeignete Empfehlungen für Maßnahmen geben zu können;

Wahrnehmung von Aufgaben und Pflichten, die von zuständigen Behörden delegiert werden;

Abgabe von Stellungnahmen an die zuständigen Behörden;

Durchführung vergleichender Analyse der Tätigkeiten der zuständigen Behörden;

Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden, insbesondere in Fällen, in denen ungünstige Entwicklungen die geordnete Funktionsweise und die Integrität von Finanzmärkten oder die Stabilität des Finanzsystems der Union gefährden könnten;

Initiierung und Koordinierung unionsweiter Bewertungen der Widerstandsfähigkeit von Finanzmarktteilnehmern bei ungünstigen Marktentwicklungen;

Entscheidung über Anträge auf Zertifizierung und Registrierung von Ratingagenturen und Widerruf einer entsprechenden Zertifizierung und Registrierung;

Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit den jeweiligen Ratingagentur-Aufsichtsbehörden der Drittländer;

Durchführung von Untersuchungen und Prüfungen vor Ort in den Räumlichkeiten von Ratingagenturen, bewerteten Unternehmen oder verbundenen Dritten;

bei Vorliegen eines Verstoßes einer Ratingagentur: Beschluss des Widerrufs der Registrierung der Ratingagentur, Erlass eines vorübergehenden Verbots zur Abgabe von Ratings, Aussetzung der Verwendung von Ratings dieser Ratingagentur für aufsichtsrechtliche Zwecke, Aufforderung zur Beendigung des Verstoßes und/oder öffentliche Bekanntmachung;

bei vorsätzlich oder fahrlässig begangenem Verstoß einer Ratingagentur, Erlass von Beschlüssen über die Verhängung einer Geldbuße.

Leitungsstruktur

Rat der Aufseher

Zusammensetzung

Der Rat der Aufseher besteht aus dem (nicht stimmberechtigten) Vorsitz, dem Leiter der für die Beaufsichtigung von Finanzmarktteilnehmern zuständigen nationalen Behörden jedes Mitgliedstaats, einem (nicht stimmberechtigten) Vertreter der Kommission, einem (nicht stimmberechtigten) Vertreter des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken, je einem (nicht stimmberechtigten) Vertreter der beiden anderen Europäischen Aufsichtsbehörden.

Aufgaben

Der Rat der Aufseher gibt Leitlinien für die Arbeiten der Behörde vor und erlässt die in Kapitel II der Gründungsverordnung genannten Beschlüsse.

Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Der Verwaltungsrat setzt sich aus dem Vorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern zusammen, die von den stimmberechtigten Mitgliedern des Rates der Aufseher aus ihrem Kreis gewählt werden. Der Exekutivdirektor und ein Vertreter der Kommission nehmen ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Verwaltungsrats teil (allerdings ist der Vertreter der Kommission in Haushaltsfragen stimmberechtigt).

Aufgaben

Der Verwaltungsrat gewährleistet, dass die Behörde ihren Auftrag ausführt und die ihr durch die Gründungsverordnung zugewiesenen Aufgaben wahrnimmt.

Vorsitz

Vertreter der Behörde, der die Arbeiten des Rates der Aufseher vorbereitet und die Sitzungen des Rates der Aufseher und des Verwaltungsrats leitet. Der Vorsitzende wird nach Anhörung durch das Europäische Parlament vom Rat der Aufseher ernannt.

Exekutivdirektor

Der Exekutivdirektor wird vom Rat der Aufseher nach Bestätigung durch das Europäische Parlament ernannt. Er ist für die Leitung der Behörde verantwortlich und bereitet die Arbeiten des Verwaltungsrats vor.

Interne Prüfung

Interner Auditdienst (IAS) der Kommission.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Behörde für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel

Endgültiger Haushalt

Gesamthaushalt: 20,279 Millionen Euro, davon

 

Unionszuschuss: 7,12 Millionen Euro;

 

Beiträge nationaler zuständiger Behörden: 10,158 Millionen Euro;

 

Gebühren beaufsichtigter Unternehmen: 3,001 Millionen Euro.

Personalbestand am 31. Dezember 2012

Statutspersonal: 75 im Stellenplan vorgesehene Stellen für Zeitbedienstete, davon besetzt: 75.

Vertragspersonal: 10 im Haushaltsplan vorgesehene Stellen für Vertragspersonal; am 31.12.2012 tatsächlich besetzte Stellen für Vertragspersonal: 12.

Abgeordnete nationale Sachverständige: 16 im Haushaltsplan vorgesehene Stellen für abgeordnete nationale Sachverständige; am 31.12.2012 tatsächlich besetzte Stellen für abgeordnete nationale Sachverständige: 10.

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012

Registrierung von 19 Ratingagenturen; Zertifizierung einer Ratingagentur;

laufende Aufsicht, einschließlich themenbezogener Überprüfungen wie Bonitätseinstufungen von Banken (Ratings);

Bewertung der Zulässigkeit von neuen Vorschlägen für Ausnahmen von den Vorhandels-Transparenzvorschriften der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID);

Veröffentlichung endgültiger Leitlinien für den automatisierten Hochfrequenzhandel;

weitere Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf die Überprüfung von MiFID (Finanzmarktrichtlinie), MAD (Marktmissbrauchsrichtlinie) und Prospekt-Richtlinie;

Vorlage technischer (Regulierungs- und Durchführungs-)Standards zur Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenpartei-Clearingstellen (CCP) und Transaktionsregister (Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen — EMIR);

Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf das Inkrafttreten der EMIR-Verordnung, der zufolge ESMA die Beaufsichtigung von Transaktionsregistern übernimmt;

Herausgabe von technischen Standards zur neuen Leerverkaufsverordnung;

Abgabe erster Stellungnahmen zur Einschränkung von Leerverkäufen in Griechenland und Spanien;

Ausarbeitung ausführlicher Bestimmungen für die Vergütung von Managern alternativer Investmentfonds;

Beitrag zur Entwicklung von International Financial Reporting Standards (IFRS);

Herausgabe von Klarstellungen für Firmen hinsichtlich der korrekten Anwendung der IFRS-Vorschriften (Behandlung von Stundungen und Behandlung des Geschäfts- oder Firmenwerts (Goodwill));

Arbeiten zum Erfahrungsaustausch und zur Diskussion der Auswirkungen zwischen nationalen Aufsichtsbehörden zu Fragen der Marktüberwachung und der Prospekt- sowie der Transparenzrichtlinie, Übernahmeangeboten usw.;

gemeinsame Arbeit mit den anderen Europäischen Aufsichtsbehörden;

aktiver Beitrag zur Arbeit des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) im Bereich der Finanzstabilität, u. a. durch regelmäßige Risikoberichte; wöchentliche interne Briefings;

verstärkter Verbraucherschutz in Finanzangelegenheiten durch zusätzliche Vorschriften und Auflagen für Intermediäre und Fondsmanager, Finanzberatung und Eignung (MiFID), Offenlegungsvorschriften für börsengehandelte Fonds;

europaweite Investorenwarnung vor Fallen bei Online-Investitionen;

Veranstaltung eines Investorentags in den Räumlichkeiten der ESMA;

Betrieb einer EU-weiten Datenbank für Transaktionsberichte;

Entwicklung einer erfolgreichen IT-Lösung für die Veröffentlichung historischer Bewertungen von Ratingagenturen;

Koordinierung der Reaktionen nationaler Aufsichtsbehörden auf die Finanzkrise, einschließlich einer Stärkung der eigenen Risikoanalyse;

Durchführung von zwei vergleichenden Analysen („Peer Reviews“) zur Umsetzung der Marktmissbrauchs- und der Prospektrichtlinie.

Quelle: Angaben der Behörde.


ANTWORTEN DER BEHÖRDE

11.

Der Bericht zur Validierung des Rechnungsführungssystems wird derzeit fertiggestellt. Vor Erstellung des Berichts führte der Rechnungsführer zur Validierung der Zuverlässigkeit der Ergebnisse der angewandten Verfahren eine 100%ige Kontrolle aller Finanzvorgänge durch, anstelle einer Prüfung von nur einigen ausgewählten Vorgängen und eines Systemtests.

12.

Die ESMA richtete 2012 eine interne Kontrollfunktion ein und nahm einen risikobasierten Aktionsplan für die interne Kontrolle an, der weiterentwickelt und aktiv überwacht wird. Ende 2012 hatte die ESMA 19 der 20 für das Jahr geplanten Maßnahmen umgesetzt. Es wurden Arbeitsprogramme für die interne Kontrolle für die Jahre 2013 und 2014 erstellt. Angesichts der Risiken im Zusammenhang mit der Managementumgebung wurden die internen Management- und Kontrollsysteme gemäß Artikel 38 Absatz 4 der ESMA-Finanzverordnung auf die von der ESMA zu erfüllenden Aufgaben abgestimmt.

13.

2012 musste die ESMA mehrere Auftragsverfahren, die sie von ihrer Vorgängerorganisation CESR übernommen hatte, neu ausschreiben. Der Beschaffungsplan wurde nahezu vollständig erfüllt, jedoch kam es aufgrund der Mittelknappheit zu einigen Verzögerungen. Um in diesem Bereich Verbesserungen zu erreichen, wird die ESMA 2013 zusätzliche Mitarbeiter für ihr Beschaffungsteam einstellen und die Verfahren durch zusätzliche interne Kontrollen stärken.

14.

Die ESMA würdigt die korrekten Erklärungen, die bereits in den Bemerkungen des Hofes enthalten waren. Diese spiegeln die Situation im Jahr 2012 wider.

15.

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wurde im Januar 2011 erstellt, dem ersten Monat der Aufnahme des Agenturbetriebs. Der Haushaltsplan war weitgehend von der EU-Kommission erstellt worden und es gab tatsachlich noch keinerlei Erfahrungen mit dem Betrieb der Agentur.

16.

Hinsichtlich der Mittelverwaltung, wie sie im IT-Arbeitsprogramm der ESMA dargestellt ist, ist anzumerken, dass das IT-Arbeitsprogramm im Jahr 2012 auf Anforderungen basierte, die sich aus Rechtsvorschriften ergaben, die von den EU-Organen noch beraten wurden. Die abschließenden Aushandlungen einiger dieser Rechtsvorschriften haben sich im Laufe des Jahres sowohl auf das IT-Arbeitsprogramm als auch den Beschaffungsplan ausgewirkt.

17.

Seit dem Besuch des Hofes hat die ESMA verbesserte Verfahren entwickelt und Kontrollen hinsichtlich der bemängelten Aspekte sowie der Haushaltsführung und -planung eingeführt.

18.

Die ESMA erkennt die Feststellung an. Gemäß den Bemerkungen des Hofes hat die ESMA eine Ex-post-Überprüfung aller im Jahr 2012 durchgeführten Einstellungsverfahren für Bedienstete auf Zeit durchgeführt; dabei wurde bestätigt, dass keine anderen Fälle dieser Art vorgekommen sind. Um das Risiko zu minimieren, dass es in der Zukunft zu ähnlichen Versäumnissen kommt, hat die ESMA neue Verfahren eingeführt; darin sind Mindestpunktzahlen für die Aufnahme in die Shortlists sowie Ex-ante-Prüfungen für die Validierung der Zulassung von Bewerbern anhand eines elektronischen Tools zur Berechnung der Jahre der Berufserfahrung vorgesehen.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/206


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Stiftung für Berufsbildung zusammen mit der Antwort der Stiftung

2013/C 365/29

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Stiftung für Berufsbildung (nachstehend „die Stiftung“, auch „ETF“) mit Sitz in Turin wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1360/90 des Rates (Neufassung Nr. 1339/2008) (1) errichtet. Aufgabe der Stiftung ist es, die Reform der Berufsbildung in den Partnerländern der Europäischen Union zu unterstützen. Dazu geht sie der Kommission bei der Durchführung verschiedener Programme (Phare, Tacis, CARDS und MEDA) zur Hand (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Stiftung. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung der Stiftung bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Stiftung sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Stiftung umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Direktor genehmigt den Jahresabschluss der Stiftung, nachdem der Rechnungsführer der Stiftung ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Stiftung vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Stiftung frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Stiftung ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Stiftung für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

11.

Im Jahr 2012 betrug die Mittelbindungsrate insgesamt 99,9 %. Dies deutet darauf hin, dass die Mittelbindungen und rechtlichen Verpflichtungen im Zeitplan lagen. Die Rate der auf das Jahr 2013 übertragenen Mittelbindungen war bei Titel II (Verwaltungsausgaben) mit 0,6 Millionen Euro (36,8 %) allerdings hoch. Hauptgründe waren der späte Erhalt von Rechnungen für gebäudebezogene Dienstleistungen, die im Jahr 2012 erbracht wurden (0,3 Millionen Euro), sowie mehrere Ankäufe von IT-Hardware und -Software, die wie geplant in den letzten Monaten des Jahres 2012 in Auftrag gegeben wurden (0,3 Millionen Euro), für die es aber erst im Jahr 2013 zur Lieferung kam.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

12.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 9. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 131 vom 23.5.1990, S. 1.

(2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Stiftung zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Die Stiftung hat noch keine Vorgaben für die Verwaltung der Kassenmittel festgelegt und umgesetzt, um das finanzielle Risiko zu mindern und zu streuen und gleichzeitig angemessene Renditen zu erzielen. Das Konto wird bei einer Bank geführt, die nicht mehr über das von der Kommission vorgegebene Mindestrating verfügt.

Abgeschlossen

2011

Der Hof stellte fest, dass 64 Verträge mit einem Gesamtwert von 2 Millionen Euro nicht vom Vertragspartner der Stiftung unterzeichnet wurden, was zu Rechtsunsicherheit führte.

Abgeschlossen

2011

Die Instandhaltung und die grundlegende Versorgung (Heizung, Wasser, Strom) der Räumlichkeiten der Stiftung sind nicht mehr gewährleistet, seitdem das für das Gebäudemanagement zuständige Konsortium im November 2011 in Konkurs ging. Diese Situation ist unbefriedigend und birgt die Gefahr, dass die Stiftung ihre Tätigkeiten nicht kontinuierlich fortführen kann.

Abgeschlossen

2011

Hinsichtlich der Transparenz der Einstellungsverfahren besteht weiterer Verbesserungsbedarf. Die für die Zulassung zu den Auswahlgesprächen und schriftlichen Prüfungen erforderlichen Mindestpunktzahlen wurden nicht im Voraus festgesetzt, und die Fragen für die mündlichen und schriftlichen Tests wurden nicht vor der Auswertung der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss festgelegt.

Abgeschlossen


ANHANG II

Europäische Stiftung für Berufsausbildung (Turin)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 166 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Die Union und die Mitgliedstaaten fördern die Zusammenarbeit mit dritten Ländern und den für die berufliche Bildung zuständigen internationalen Organisationen.

Zuständigkeiten der Stiftung

(Verordnung (EWG) Nr. 1360/90 des Rates)

Ziel

Im Rahmen der Politik der EU im Bereich Außenbeziehungen einen Beitrag zur Verbesserung der Humankapitalentwicklung in den folgenden Ländern zu leisten: Länder, die gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 1085/2006 des Rates und Nr. 1638/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und später erlassener verbundener Rechtsakte unterstützt werden können; andere Länder, die der Vorstand auf der Grundlage eines von zwei Dritteln seiner Mitglieder unterstützten Vorschlags und einer Stellungnahme der Kommission durch Beschluss benennt und für die ein Unionsinstrument oder eine internationale Übereinkunft gilt, das bzw. die eine Komponente der Humankapitalentwicklung beinhaltet, und soweit die verfügbaren Ressourcen dies zulassen.

Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck „Humankapitalentwicklung“ alle Beiträge zur lebenslangen Entwicklung der Fähigkeiten und Kompetenzen jedes Einzelnen durch Verbesserung der Systeme der beruflichen Bildung und Ausbildung.

Aufgaben

Zur Verwirklichung dieser Ziele hat die Stiftung im Rahmen der Befugnisse des Vorstands und gemäß den auf Unionsebene festgelegten allgemeinen Orientierungen die folgenden Aufgaben:

Bereitstellung von Informationen und politischen Analysen und Erbringen von Beratungsleistungen zu Fragen der Humankapitalentwicklung in den Partnerländern;

Förderung der Kenntnis und der Analyse der Qualifikationsanforderungen auf den nationalen und lokalen Arbeitsmärkten;

Unterstützung relevanter Akteure in den Partnerländern, um Kapazitäten im Bereich der Humankapitalentwicklung aufzubauen;

Erleichterung des Austauschs von Informationen und Erfahrungen unter Gebern, die sich für die Reform der Humankapitalentwicklung in den Partnerländern einsetzen;

Unterstützung der Bereitstellung von Hilfsleistungen der Union im Bereich der Humankapitalentwicklung für die Partnerländer;

Verbreitung von Informationen über Fragen der Humankapitalentwicklung sowie Förderung der Vernetzung und des Austauschs einschlägiger Erfahrungen und bewährter Verfahren zwischen der EU und den Partnerländern sowie unter den Partnerländern;

auf Ersuchen der Kommission Mitwirkung an der Analyse der Gesamteffizienz der Unterstützung von Berufsbildungsmaßnahmen in den Partnerländern;

Erfüllung sonstiger Aufgaben, die gegebenenfalls innerhalb des allgemeinen Rahmens dieser Verordnung zwischen dem Vorstand und der Kommission vereinbart wurden.

Leitungsstruktur

Vorstand

Ein Vertreter jedes Mitgliedstaats.

Drei Vertreter der Kommission.

Drei vom Europäischen Parlament ernannte Sachverständige ohne Stimmrecht.

Darüber hinaus können drei Vertreter der Partnerländer als Beobachter an den Sitzungen des Vorstands teilnehmen.

Direktor

Vom Vorstand auf Vorschlag der Kommission ernannt.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Interne Revision

Interner Auditdienst der Europäischen Kommission (IAS).

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Stiftung für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

Haushalt

20,1 (20,3) Millionen Euro für Mittelbindungen und 20,1 (19,8) Millionen Euro für Zahlungen, davon Kommissionszuschuss: 19,3 Millionen Euro.

Personalbestand am 31.12.2012

96 (96) im Stellenplan vorgesehene Stellen für Zeitbedienstete, davon besetzt: 93 (90).

37 (35) sonstige Planstellen (örtliche Bedienstete, Vertragsbedienstete, abgeordnete nationale Sachverständige)

Personalbestand insgesamt: 130 (125), davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten: 73 (70)

administrative Tätigkeiten: 28 (28)

Koordinierungs- und Kommunikationsaufgaben: 29 (27)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011)

Tätigkeiten

Im Rahmen der EU-Politik im Bereich Außenbeziehungen leistet die Stiftung in den 30 Partnerländern, die in ihrer Verordnung und durch den Vorstand festgelegt werden, einen Beitrag zur Verbesserung der Humankapitalentwicklung. Ihre Haupttätigkeiten umfassen die Unterstützung der Politiken und Projekte der EU, die Bereitstellung politischer Analysen, die Verbreitung und den Austausch von Informationen und Erfahrungen sowie die Unterstützung der Partnerländer beim Ausbau von Kapazitäten.

Der Mehrwert der Stiftung ergibt sich aus ihrer neutralen, nicht kommerziellen und einzigartigen Wissensgrundlage, die in ihrer Fachkompetenz in der Humankapitalentwicklung und ihren Beziehungen zum Arbeitsmarkt besteht. Dazu gehören Fachkenntnisse bezüglich der Anpassung der Ansätze bei der Humankapitalentwicklung in der Union und ihren Mitgliedstaaten an das Umfeld der Partnerländer.

Der Turin-Prozess, der im Jahr 2012 in 27 Partnerländern der Stiftung umgesetzt wurde, ist eine partizipative, faktengestützte Analyse von Politiken und Systemen, die berufliche Bildung und Ausbildung betreffen. Er wurde im Jahr 2010 erstmals durchgeführt. Eine zentrale Eigenschaft der zweiten Ausgabe des Turin-Prozesses im Jahr 2012 war die Einbeziehung der Frage der Politikgestaltung in den analytischen Rahmen sowie die Organisation der regionalen Konferenzen zu politischen Lernprozessen, die es Akteuren ermöglichte, Erfahrungen zu politischen Entwicklungen über Ländergrenzen hinweg auszutauschen. Im Jahr 2012 wurden zwei Konferenzen organisiert — eine im Mai zum Thema Politikgestaltung auf mehreren Ebenen im Bereich der beruflichen Bildung und Ausbildung, eine weitere im November zum Thema unternehmerische Initiative.

Im Rahmen ihrer Hauptaufgaben führte die Stiftung, wie in der Verordnung des Rates festgelegt, zudem folgende Tätigkeiten durch:

 

Output abgeschlossen im Jahr

2012

2011

Unterstützung der EU-Politiken und des Projektzyklus bei den außenpolitischen Instrumenten der EU zugunsten der Partnerländer

36

30

Ausbau von Kapazitäten in Partnerländern

66

72

Politische Analysen

31

22

Verbreitung und Vernetzung

28

24

Insgesamt

161

148

Mit den Outputs wird das Erreichen der Ergebnisse eines Projekts gemessen und eine Verknüpfung zwischen dem Haushalt einerseits und den Aufgaben und Ergebnissen der Stiftung andererseits hergestellt.

Zusätzlich zu diesen im Rahmen ihres Arbeitsprogramms durchgeführten Tätigkeiten beantwortete die Stiftung auch direkte Ersuchen der Europäischen Kommission während des Jahres.

 

2012

2011

Ersuchen der Kommission, die im Gange sind

107

100

Westbalkanstaaten und die Türkei betreffende Ersuchen

42 %

44 %

Staaten des südöstlichen Mittelmeerraums betreffende Ersuchen

32 %

45 %

Osteuropäische Staaten betreffende Ersuchen

12 %

Zentralasiatische Staaten betreffende Ersuchen

14 %

10 %

Quelle: Angaben der Stiftung.


ANTWORT DER STIFTUNG

11.

Von den 0,59 Mio. EUR der übertragenen Mittelbindungen unter Titel II bezogen sich 0,3 Mio. EUR auf Tätigkeiten, die zwar 2012 abgeschlossen aber aufgrund der Dauer von Rechnungs- und Zahlungsabläufen erst 2013 bezahlt wurden. Der Betrag, der für Tätigkeiten übertragen wurde, die 2013 durchzuführen und zu zahlen sind, wurde auf 0,29 Mio. EUR bzw. 18 % der gesamten Mittelbindungen unter Titel II begrenzt. Die ETF wird weiterhin insbesondere auf den Grundsatz der Jährlichkeit achten und eine wirtschaftliche Haushaltsführung der ihr anvertrauten Mittel gewährleisten.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/213


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 der Euratom-Versorgungsagentur zusammen mit den Antworten der Agentur

2013/C 365/30

EINLEITUNG

1.

Die Euratom-Versorgungsagentur (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Luxemburg wurde im Jahr 1958 errichtet (1). Der Beschluss Nr. 2008/114/EG, Euratom des Rates (2) ersetzte die zuvor geltende Satzung der Agentur. Hauptaufgabe der Agentur ist es, der Union technisches Fachwissen bereitzustellen, das mit dem Markt für Kernmaterialien und nuklearen Dienstleistungen in Zusammenhang steht, und diesen Markt zu beobachten.

2.

Seit 2008 bis inklusive 2011 wurde der Agentur kein eigenes Budget zur Finanzierung ihrer Tätigkeiten zugewiesen. Die Kommission übernahm sämtliche Kosten, die der Agentur bei der Umsetzung ihrer Tätigkeiten entstanden. Für das Jahr 2012 wurde der Agentur von der Kommission ein eigenes Budget zur Verfügung gestellt. Allerdings deckt dieses nur einen kleinen Teil ihrer Ausgaben ab, wie in der Hervorhebung eines Sachverhalts genauer erläutert wird (Ziffern 10 und 11).

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Agentur umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Generaldirektor genehmigt den Jahresabschluss der Agentur, nachdem der Rechnungsführer der Agentur ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Agentur vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (6) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Hervorhebung eines Sachverhalts

10.

Ohne das in Ziffer 9 formulierte Prüfungsurteil infrage zu stellen, weist der Hof auf den folgenden Sachverhalt hin. Von 2008 bis 2011 wurde der Agentur kein eigenes Budget zugewiesen, vielmehr wurden alle Ausgaben von der Europäischen Kommission direkt finanziert und ausgeführt. Der Hof war der Auffassung, dass dieser Sachverhalt einen Verstoß gegen die Satzung der Agentur darstellt.

11.

Infolge der Bemerkungen des Hofes stellte die Kommission der Agentur für das Jahr 2012 ein eigenes Budget in Höhe von 98 000 Euro zur Verfügung (104 000 Euro unter Einbeziehung finanzieller Einnahmen aus eigenen Investitionen). Obwohl in Artikel 54 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft und in Artikel 6 der Satzung der Agentur die finanzielle Autonomie der Agentur verankert ist, werden die Ausgaben der Agentur zum größten Teil (Personal, Büroräume und IT-Systeme) weiterhin direkt von der Kommission finanziert. Für die Personalkosten ist dies in Artikel 4 der Satzung der Agentur so vorgesehen. Die widersprüchlichen Bestimmungen stehen der Vorgabe, wonach die Agentur finanzielle Autonomie genießt, entgegen.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

12.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 15. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. 27 vom 6.12.1958, S. 534.

(2)  ABl. L 41 vom 15.2.2008, S. 15.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(6)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Ohne das in Ziffer 10 formulierte Prüfungsurteil infrage zu stellen, weist der Hof auf den folgenden Sachverhalt hin. In Artikel 54 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft ist die finanzielle Autonomie der Agentur verankert. Gemäß Artikel 7 der Satzung der Agentur umfassen die Ausgaben der Agentur „die Verwaltungskosten für ihr Personal und den Beirat sowie Kosten, die sich aus Verträgen mit Dritten ergeben“. Der Agentur wurde seit 2008 de facto kein Budget mehr zugewiesen. In Anbetracht dessen wurden die im zuvor erwähnten Artikel 7 genannten Ausgaben der Agentur direkt von der Europäischen Kommission ausgeführt. Nach Ansicht des Hofes stellt dieser Sachverhalt einen Verstoß gegen die Satzung der Agentur dar, und die Agentur und die Kommission sollten gemeinsam mit allen beteiligten Parteien Maßnahmen zur Behebung dieser Situation erwägen.

Im Gange


ANHANG II

Euratom-Versorgungsagentur (Luxemburg)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

Gemeinsame Versorgungspolitik für Kernmaterialien (d. h. Erze, Ausgangsstoffe, besondere spaltbare Stoffe) gemäß den Grundsätzen (insbesondere gleicher Zugang für alle Benutzer) und den Zielen (Versorgungssicherheit), die im Euratom-Vertrag festgelegt sind.

Die Euratom-Versorgungsagentur wurde direkt durch Artikel 52 des Euratom-Vertrags, der im Jahr 1957 unterzeichnet wurde, geschaffen. Das gesamte Kapitel 6 („Versorgung“) dieses Vertrags ist der Agentur, ihren Aufträgen und Befugnissen gewidmet.

Die Euratom-Versorgungsagentur unterliegt ferner ihrer Satzung, die auf der rechtlichen Grundlage von Artikel 54 des Euratom-Vertrags durch einen Beschluss des Rates festgelegt wurde.

Zuständigkeiten der Agentur

[gemäß dem Euratom-Vertrag, und zwar hauptsächlich dessen Kapitel 6, sowie dem Beschluss des Rates vom 12. Februar 2008 über die Satzung der Euratom-Versorgungsagentur (2008/114/EG, Euratom)]

Ziele

Sicherstellung der Versorgung mit Kernmaterialien (wie oben definiert) nach dem Grundsatz des gleichen [und nichtdiskriminierenden] Zugangs zu den Versorgungsquellen durch eine gemeinsame Versorgungspolitik (Artikel 52 des Euratom-Vertrags).

Gewährleistung einer regelmäßigen und gerechten Versorgung aller Benutzer der Gemeinschaft mit Erzen und Kernbrennstoffen (Artikel 2 Buchstabe d des Euratom-Vertrags).

Ermittlung und Beobachtung von Markttendenzen, die die Sicherheit der Versorgung der Europäischen Union mit Kernmaterialien und nuklearen Dienstleistungen beeinträchtigen könnten (Artikel 1 der Satzung der Euratom-Versorgungsagentur).

Beitrag zu den Politiken der Gemeinschaft durch Bereitstellen von technischem Fachwissen, Informationen und Beratung zu allen Fragen, die mit dem Funktionieren des Marktes für Kernmaterialien und nuklearen Dienstleistungen im Zusammenhang stehen (Artikel 1 der Satzung der Euratom-Versorgungsagentur).

Aufgaben

Gemäß dem Euratom-Vertrag wird die Euratom-Versorgungsagentur mit einem Bezugsrecht für Erze, Ausgangsstoffe und besondere spaltbare Stoffe ausgestattet, die im Gebiet der Mitgliedstaaten erzeugt werden, sowie mit dem ausschließlichen Recht, Verträge über die Lieferung von Erzen, Ausgangsstoffen oder besonderen spaltbaren Stoffen aus Ländern innerhalb oder außerhalb der Gemeinschaft abzuschließen.

Daher gehört Folgendes zu den Aufgaben der Euratom-Versorgungsagentur:

die Bewertung der Verpflichtungen, die von den Beteiligten ausgehandelt wurden, und daraus folgend der Abschluss, die Verweigerung des Abschlusses oder die an bestimmte Bedingungen geknüpfte Akzeptanz des Abschlusses jeglicher Verträge oder Vertragsänderungen, die sich auf die Versorgung mit bestimmten Materialien im Sinne des Artikels 52 des Euratom-Vertrags beziehen;

die Entgegennahme von Mitteilungen zu allen Verträgen mit Bezug zur Aufbereitung, Umwandlung oder Formung von Erzen, Ausgangsstoffen oder besonderen spaltbaren Stoffen gemäß Artikel 75 des Euratom-Vertrags sowie ihre Bearbeitung;

die Entgegennahme von Mitteilungen zu allen Übertragungen, Einfuhr- oder Ausfuhrvorgängen betreffend kleine Mengen von Erzen, Ausgangsstoffen oder besonderen spaltbaren Stoffen gemäß Artikel 74 des Euratom-Vertrags sowie ihre Bearbeitung;

die Aktenführung sowie das Einleiten aller notwendigen Schritte zur Vorbereitung einer Entscheidung der Kommission in Fällen, in denen ihre Zustimmung gemäß dem Euratom-Vertrag notwendig ist (in Übereinstimmung mit den Artikeln 59 und 60 des Euratom-Vertrags);

gegebenenfalls die Verwaltung der von ihr geschlossenen Verträge oder der Verträge, über die sie Mitteilungen entgegengenommen hat;

das Sammeln und Verarbeiten von Informationen in Hinblick darauf, den Markt für Kernmaterialien und nukleare Dienstleistungen in der EU ständig zu beobachten (Artikel 1 der Satzung der Euratom-Versorgungsagentur);

die regelmäßige Veröffentlichung von Berichten für den internen Gebrauch und/oder für die Öffentlichkeit betreffend das Funktionieren des Markts sowie jüngere Trends auf dem Markt für Kernmaterialien und nukleare Dienstleistungen;

auf Anfrage Bereitstellen von technischem Fachwissen und Beratung für die Gemeinschaft zu allen Fragen, die mit dem Funktionieren des Marktes für Kernmaterialien und nuklearen Dienstleistungen im Zusammenhang stehen (Artikel 1 der Satzung der Euratom-Versorgungsagentur);

Verbindung mit dem Beirat der Euratom-Versorgungsagentur sowie Einholen seines Rats gemäß Artikel 13 der Satzung der Euratom-Versorgungsagentur;

gegebenenfalls die Teilnahme an den Sitzungen dieses Beirats, die in der Regel zweimal im Jahr stattfinden; dabei stellt die Agentur dem Beirat ein Sekretariat zur Verfügung (Artikel 14 der Satzung).

Leitungsstruktur

Die Agentur hat Rechtspersönlichkeit und genießt finanzielle Autonomie (Artikel 54 des Euratom-Vertrags).

Die Agentur ist unter der Aufsicht der Kommission tätig (Artikel 53 des Euratom-Vertrags); sie verfolgt keinen Erwerbszweck (Artikel 2 der Satzung).

Der Generaldirektor der Euratom-Versorgungsagentur und ihr Personal sind oder werden Beamte der Europäischen Gemeinschaften. Sie müssen sich einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Ihre Gehälter zahlt die Kommission (Artikel 4 der Satzung).

Im Euratom-Vertrag (Artikel 54) und in der Satzung der Euratom-Versorgungsagentur (Artikel 9) werden das Kapital der Agentur und die Bedingungen, zu denen es gezeichnet wird, bestimmt.

Generaldirektor

Wird für unbegrenzte Zeit von der Kommission ernannt (Artikel 53 des Euratom-Vertrags).

Die Aufgaben und Befugnisse des Generaldirektors werden insbesondere in der Satzung der Euratom-Versorgungsagentur bestimmt (Artikel 3, aber auch Artikel 13 und 14).

Aufsicht der Euratom-Versorgungsagentur durch die Kommission

Gemäß Artikel 53 des Euratom-Vertrags und Artikel 5 der Satzung der Euratom-Versorgungsagentur

kann die Kommission der Agentur Richtlinien erteilen;

hat die Kommission ein Einspruchsrecht gegen die Entscheidungen der Agentur.

Beirat

Gemäß Artikel 11 der Satzung der Euratom-Versorgungsagentur setzt er sich aus Mitgliedern aus den Mitgliedstaaten zusammen, die intuitu personae für einen Dreijahreszeitraum ernannt werden. Wiederernennung ist zulässig.

Der Beirat unterstützt die Agentur bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Er ist als Verbindungsstelle zwischen der Euratom-Versorgungsagentur und den Erzeugern wie auch den Verbrauchern im Nuklearsektor tätig (Artikel 13 der Satzung).

Der Beirat kann zu allen in den Zuständigkeitsbereich der Agentur fallenden Fragen konsultiert werden. In allen in Artikel 13 der Satzung aufgeführten Angelegenheiten muss er seine Stellungnahme abgeben. Er tritt in der Regel zweimal im Jahr zusammen.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Interne Prüfung

Interner Auditdienst der Europäischen Kommission (IAS).

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament.

Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel

Haushalt

104 000 Euro, davon

Kommissionszuschuss: 98 000 Euro.

Kapitalerträge und Zinserträge: 6 000 Euro.

Personalbestand am 31. Dezember 2012

Anzahl der im EU-Haushalt für die Agentur bestimmten Stellen: 9 AD (darunter der Generaldirektor) und 16 AST.

Anzahl der tatsächlich der Agentur zugeteilten Stellen: 7 AD (eine ist mit einem Zeitbediensteten besetzt) und 10 AST (eine ist mit einem Zeitbediensteten besetzt).

Sonstige Bedienstete: 1 ANS-Stelle, unbesetzt (Vertragsbedienstete und abgeordnete nationale Sachverständige).

Personalbestand insgesamt: 17 (darunter der Generaldirektor).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012

Versorgungssicherheit gewährleistet

Bearbeitete Vorgänge

Im Jahr 2012 bearbeitete die Agentur rund 270 Vorgänge, darunter Verträge, Änderungen und Mitteilungen über dem Kernbrennstoffkreislauf vorgeschaltete Aktivitäten.

Dienststellenübergreifende Konsultationen. Vorbereitete Entscheidungen der Kommission

Die Agentur bereitete die Entscheidung der Kommission zu einem Verfahren auf der Grundlage des Artikels 65 in Verknüpfung mit Artikel 60 des Euratom-Vertrags vor.

Die Agentur stellte Daten im Hinblick auf das Verfahren für ihren Haushalt für das Jahr 2013 zur Verfügung.

Von der Agentur bearbeitete dienststellenübergreifende Konsultationen: 46, davon 11 auf Initiative der Generaldirektion Energie der Kommission.

Berichte

Im Jahr 2012 gab die Agentur folgende Berichte heraus:

den Jährlichen Tätigkeitsbericht der Agentur für das Jahr 2011;

drei Quartalsberichte zum Uranmarkt (Quarterly Uranium Market Reports);

sechs zweimonatlich erscheinende Nuclear News Digests;

45 wöchentlich erscheinende das Kerngebiet betreffende Kurznachrichten (Nuclear News Briefs) für eine Leserschaft innerhalb der Europäischen Kommission.

Beteiligung an den Tätigkeiten des Beirats der Euratom-Versorgungsagentur

Der Beirat der Agentur trat zu zwei Sitzungen zusammen, die entsprechend den jeweiligen Erfordernissen mit Unterstützung und unter Teilnahme der Agentur stattfanden, und zwar am 10. Mai 2012 und am 8. November 2012.

Die Agentur unterstützte die Tätigkeiten zweier Arbeitsgruppen ihres Beirats.

IT-Unterstützung

Weitere Entwicklung / Wartung der Datenbank PLUTO zur Auftragsverwaltung.

Einführung des internetgestützten Kommunikationsinstruments CIRCABC (Communication and Information Resource Centre for Administrations, Businesses and Citizens) zur Unterstützung der Arbeitsgruppen des Beirats.

Aktualisierung der Website der Agentur.

Beziehungen zu anderen EU-Institutionen und Internationale Zusammenarbeit

Die Euratom-Versorgungsagentur ist unter der Aufsicht der Kommission tätig, die der Agentur Richtlinien erteilt, gegen ihre Entscheidungen ein Einspruchsrecht hat und ihren Generaldirektor ernennt (Artikel 53 des Euratom-Vertrags). Ferner bedürfen bestimmte Entscheidungen der Euratom-Versorgungsagentur der vorherigen Genehmigung der Kommission (gemäß Artikel 60 des Euratom-Vertrags).

Die Agentur legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeiten im vorhergehenden Jahr und ihr Arbeitsprogramm für das kommende Jahr vor.

Internationale Zusammenarbeit mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Kernenergie-Agentur der OECD. In diesem Zusammenhang nimmt die Euratom-Versorgungsagentur teil an

der gemeinsamen Arbeitsgruppe Uran (Uranium Group) der IAEO und der Kernenergie-Agentur;

der Hochrangigen Gruppe der Kernenergie-Agentur über die Sicherheit der Versorgung mit Radioisotopen für medizinische Zwecke.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

11.

Die Agentur teilt die Auffassung des Rechnungshofs, wonach sie aufgrund der Höhe der Subvention nur für einen geringen Teil ihrer Verwaltungsausgaben aufkommen kann; der größte Teil muss nach wie vor unmittelbar von der Kommission finanziert werden.

Die Agentur sieht keinen Widerspruch zwischen den Bestimmungen des Artikels 4 Absatz 1 und des Artikels 6 Absatz 1 ihrer Satzung.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/221


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen zusammen mit der Antwort der Stiftung

2013/C 365/31

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (nachstehend „die Stiftung“, auch „Eurofound“) mit Sitz in Dublin wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates (1) errichtet. Die Stiftung hat die Aufgabe, durch die Förderung und Verbreitung von entsprechenden Kenntnissen zur Konzipierung und Schaffung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen beizutragen (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Stiftung. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung der Stiftung bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Stiftung sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Stiftung umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Direktor genehmigt den Jahresabschluss der Stiftung, nachdem der Rechnungsführer der Stiftung ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Stiftung vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Stiftung frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Stiftung ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Stiftung für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

11.

Die Haushaltsvollzugsquoten waren bei Titel I und II mit 98 % bzw. 82 % hoch. Die Übertragung gebundener Mittel bei Titel III ist mit 50 % (3 688 996 Euro) zwar hoch, entspricht aber den Zahlungszeitplänen und spiegelt den mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten der Stiftung wider. Ein großer Anteil der Übertragungen bei Titel III (71 %) betrifft zwei Projekte (8), für die die Tätigkeiten wie geplant und wie im jährlichen Arbeitsprogramm festgelegt umgesetzt wurden.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

12.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 10. September 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 139 vom 30.5.1975, S. 1.

(2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Stiftung zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(8)  Es handelt sich um das Projekt Netzwerk europäischer Beobachtungsstellen (NEO) und um die Europäische Unternehmenserhebung.


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Die Stiftung übertrug 47 % der unter Titel III (operative Ausgaben) veranschlagten Mittel. Diese Sachlage stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

Abgeschlossen

2011

Der Hof stellte fest, dass hinsichtlich der Transparenz der Einstellungsverfahren Verbesserungsbedarf besteht: Sitzungen des Prüfungsausschusses wurden nicht immer hinreichend dokumentiert, und es gibt keinerlei Nachweis dafür, dass die Fragen für die mündlichen oder schriftlichen Tests vor Beginn der Prüfungen festgelegt wurden.

Abgeschlossen


ANHANG II

Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Dublin)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 151 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Die Union und die Mitgliedstaaten verfolgen eingedenk der sozialen Grundrechte, wie sie in der am 18. Oktober 1961 in Turin unterzeichneten Europäischen Sozialcharta und in der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer von 1989 festgelegt sind, folgende Ziele: die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, um dadurch auf dem Wege des Fortschritts ihre Angleichung zu ermöglichen, einen angemessenen sozialen Schutz, den sozialen Dialog, die Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials im Hinblick auf ein dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau und die Bekämpfung von Ausgrenzungen.

Zuständigkeiten der Stiftung

(Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1111/2005 des Rates)

Ziele

Die Stiftung hat die Aufgabe, zur Schaffung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen durch die Förderung und Verbreitung von Kenntnissen über dieses Thema beizutragen. Sie befasst sich insbesondere mit folgenden Themen:

Situation des Menschen in der Arbeitswelt,

Arbeitsorganisation und insbesondere Arbeitsplatzgestaltung,

Probleme, die für bestimmte Arbeitnehmergruppen spezifisch sind,

langfristige Aspekte der Umweltverbesserung,

räumliche und zeitliche Verteilung der menschlichen Tätigkeit.

Aufgaben

Förderung des Austauschs von Informationen und Erfahrungen in diesen Bereichen,

Erleichterung der Kommunikation zwischen Universitäten, Forschungsinstituten, Behörden und Organisationen des Wirtschafts- und Soziallebens,

Durchführung von Studien oder Abschluss von Studienverträgen sowie Förderung und Unterstützung der Ausführung von Mustervorhaben,

engstmögliche Zusammenarbeit mit den bestehenden spezialisierten Stellen in den Mitgliedstaaten und auf internationaler Ebene.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

pro Mitgliedstaat: ein Regierungsvertreter, ein Vertreter der Arbeitgeberverbände und ein Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen,

drei Vertreter der Kommission,

eine ordentliche Tagung pro Jahr.

Vorstand

bestehend aus 11 Mitgliedern, d. h. jeweils drei Mitglieder der Sozialpartner und der Regierungen sowie zwei Vertreter der Kommission,

überwacht die Umsetzung der Beschlüsse des Verwaltungsrats und trifft Maßnahmen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verwaltung zwischen den Sitzungen des Verwaltungsrats,

sechs ordentliche Tagungen pro Jahr.

Der Direktor und der stellvertretende Direktor werden von der Kommission anhand einer vom Verwaltungsrat vorgelegten Kandidatenliste ernannt. Der Direktor führt die Beschlüsse des Verwaltungsrats und des Vorstands aus und leitet die Stiftung.

Interne Revision

Interner Auditdienst der Europäischen Kommission (IAS).

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Stiftung für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

Haushalt

21,4 (20,6) Millionen Euro

Personalbestand am 31.12.2012

Beamte und Zeitbedienstete:

101 im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon am 31.12.2012 besetzt: 98 (97)

Sonstige Planstellen:

 

Abgeordnete nationale Sachverständige: 0 (0)

 

Vertragsbedienstete: 12 (9)

 

Personalbestand insgesamt: 110 (106)

Davon entfallen auf:

 

Operative Tätigkeiten: 77 (72)

 

Administrative Tätigkeiten: 28 (29)

 

Sonstige Tätigkeiten: 5 (5)

Tätigkeiten und Dienstleistungen im Jahr 2012

Beobachtung und Erhebungen

Netzwerk europäischer Beobachtungsstellen (NEO):

Europäisches Observatorium für die Entwicklung der Arbeitsbeziehungen (EIRO): 279 hinzugefügte Informationsaktualisierungen; sechs Studien zur Repräsentativität; zwei jährliche Aktualisierungen zu Arbeitslöhnen und -zeiten; Entwicklung der Arbeitsbeziehungen und -bedingungen in Europa 2011 (Industrial relations and working conditions developments in Europe 2011); vier vergleichende analytische Berichte; zwei Untersuchungsberichte.

Europäische Beobachtungsstelle für die Entwicklung der Arbeitsbedingungen (EWCO): 90 hinzugefügte Informationsaktualisierungen; vier vergleichende analytische Berichte; Entwicklung der Arbeitsbeziehungen und -bedingungen in Europa 2011 (Industrial relations and working conditions developments in Europe 2011); sieben Untersuchungsberichte.

Europäisches Beobachtungsinstrument für Umstrukturierungen (ERM): 1 566 hinzugefügte Informationsblätter zur Umstrukturierung; zwei vergleichende analytische Berichte.

Erhebungen:

Fünfte Europäische Erhebung über die Arbeitsbedingungen: Veröffentlichung eines Gesamtberichts sowie zweier Sekundäranalysen: Tendenzen der Arbeitsqualität in Europa (Trends in job quality in Europe); Nachhaltige Arbeit und älter werdende Arbeitskräfte (Sustainable work and the ageing workforce).

Dritte europaweite Erhebung zur Lebensqualität (EQLS): Abschluss der Feldarbeit in 34 Ländern, Veröffentlichung eines Gesamtberichts.

Zweite Europäische Unternehmenserhebung: drei Berichte: Politische Relevanz und Bedeutung für zukünftige Berichte (Policy relevance and implications for future surveys); Sozialer Dialog am Arbeitsplatz in Europa (Workplace social dialogue in Europe); Verfahren im Personalmanagement und Unternehmensleistung (HRM practices and establishment performance); Vorbereitung der dritten Ausgabe der Europäischen Unternehmenserhebung (2013).

Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit

Europäisches Beobachtungsinstrument für Umstrukturierungen: ERM-Bericht 2012 — Nach Umstrukturierungen: Arbeitsmärkte, Arbeitsbedingungen und Lebenszufriedenheit (After restructuring: labour markets, working conditions and life satisfaction).

Berichte über NEETs — Junge Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren: Merkmale, Kosten und politische Antworten in Europa (NEETs – Young people not in employment, education or training: Characteristics, costs and policy responses in Europe) und über die Wirksamkeit politischer Maßnahmen zur Steigerung der Teilnahme junger Menschen am Erwerbsleben (Effectiveness of policy measures to increase the employment participation of young people).

Bericht über Beschäftigungstendenzen und -politik für ältere Arbeitnehmer in der Rezession (Employment trends and policies for older workers in the recession) und Fallstudien.

Bericht: Die zweite Phase von Flexicurity: Eine Verfahrens- und Politikanalyse in den Mitgliedstaaten (The second phase of flexicurity: an analysis of practices and policies in the member states).

Datenbank zur Gesetzgebung betreffend Umstrukturierungen.

Arbeitsbeziehungen und Arbeitsplatzentwicklung

Entwicklung der Arbeitsbeziehungen und -bedingungen in Europa 2011 (Industrial relations and working conditions developments in Europe 2011).

Arbeitsorganisation und Innovation (Work organisation and innovation).

Arbeitszeitorganisation: Bedeutung für Produktivität und Arbeitsbedingungen (Organisation of working time: Implications for productivity and working conditions) — Gesamtbericht.

Arbeitsbedingungen im Einzelhandel (Working conditions in the retail sector).

Sozialer Dialog in Zeiten der weltweiten Wirtschaftskrise (Social dialogue in times of global economic crisis).

Flexicurity: Maßnahmen auf Unternehmensebene (Flexicurity: Actions at Company Level).

Sozialer Zusammenhalt und Lebensqualität

Aktive Eingliederung junger Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Problemen (Active inclusion of young people with disabilities or health problems).

Arbeitseinkommen in der EU nach dem Eintritt in den Ruhestand (Income from work after retirement in the EU).

Unterstützung der Eltern in Europa (Parenting support in Europe).

Arbeitskräftemobilität in der EU: Auswirkungen der Rückwanderung (Labour mobility within the EU: The impact of return migration).

In der Europäischen Union bereitgestellte Beratungsdienste für verschuldete Privathaushalte (Household debt advisory services in the European Union).

Verbreitung und Austausch von Ideen und Erfahrungen

94 238 Downloads von Berichten von der Eurofound-Website. 2 118 666 Besuche von Nutzern.

86 163 verbreitete gedruckte Veröffentlichungen; 932 neue Online-Publikationen und gedruckte Veröffentlichungen.

21 Medienaktivitäten, mit denen mehr als 92 Millionen europäische Bürger erreicht wurden und die 269 Anfragen von Journalisten und mehr als 1 460 Zitate in europäischen Medien zur Folge hatten.

1 178 Kontakte und Briefings mit politischen Entscheidungsträgern auf europäischer Ebene.

In mehr als 204 politischen Dokumenten der EU Verweise auf die Untersuchungsergebnisse und Fachkenntnisse der Stiftung.

39 Ausstellungen und 32 Besuche der Stiftung (99 Besucher).

Quelle: Angaben der Stiftung.


ANTWORT DER STIFTUNG

11.

Die Bemerkung des Hofes wird begrüßt, da sie den mehrjährigen Charakter der meisten Forschungsprojekte von Eurofound bestätigt. Eurofound wird die Übertragung gebundener Mittel weiterhin durch jährliche Festlegung eines zu übertragenden Mittelbetrags auf der Basis des jährlichen Arbeitsprogramms („geplante Übertragungen“) und durch Vergleich dieses Betrags mit dem ungeplanten Betrag aufgrund von Verzögerungen oder Änderungen bei der Umsetzung des Arbeitsprogramms („ungeplante Übertragungen“) genau prüfen.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/228


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 von Eurojust zusammen mit den Antworten von Eurojust

2013/C 365/32

EINLEITUNG

1.

Mit Beschluss 2002/187/JI des Rates (1) wurde die Europäische Stelle für justizielle Zusammenarbeit (nachstehend „Eurojust“) mit Sitz in Den Haag zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren organisierten Kriminalität errichtet. Eurojust verfolgt das Ziel einer verbesserten Koordinierung grenzübergreifender Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme von Eurojust. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung von Eurojust bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses von Eurojust sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss von Eurojust umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Verwaltungsdirektor genehmigt den Jahresabschluss von Eurojust, nachdem der Rechnungsführer von Eurojust ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage von Eurojust vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss von Eurojust frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss von Eurojust seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss von Eurojust für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNG ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE

11.

Im Jahr 2008 wurde ein Rahmenvertrag für Sicherheitsdienstleistungen unterzeichnet, der im Jahr 2009 geändert wurde. Durch die geänderte Formel zur Berechnung der Preise erhöhten sich diese schrittweise um bis zu 22 %, obwohl im ursprünglichen Rahmenvertrag eine maximale Steigerung von 4 % vorgesehen war. Die über die Obergrenze von 4 % hinausgehende Preissteigerung belief sich im Zeitraum 2008-2012 auf insgesamt rund 440 000 Euro. Rund 68 000 Euro davon wurden im Jahr 2012 verausgabt. Ein so erheblicher Anstieg kann die Transparenz und die Billigkeit des ursprünglichen Vergabeverfahrens infrage stellen und den Wettbewerb verzerren.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

12.

Hinsichtlich der Transparenz der Einstellungsverfahren besteht Verbesserungsbedarf. Es gab keine Belege dafür, dass die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen vor Prüfung der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss festgelegt wurden, und es gibt keine Belege dafür, dass die jeweilige Gewichtung der schriftlichen und mündlichen Prüfungen vor der Bewertung der Bewerber festgelegt wurde.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

13.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 15. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 63 vom 6.3.2002, S. 1.

(2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten von Eurojust zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Der Umfang der übertragenen Mittel ist erneut übermäßig hoch und stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

Abgeschlossen

2011

In seinem Bericht zum Haushaltsjahr 2010 stellte der Hof fest, dass eine Neudefinition der jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen dem Verwaltungsdirektor und dem Kollegium von Eurojust in Betracht gezogen werden sollte, um die Überschneidung von Zuständigkeiten zu vermeiden, die sich derzeit aus der Gründungsverordnung ergibt (1). Im Jahr 2011 wurden diesbezüglich keine Korrekturmaßnahmen getroffen.

Im Gange

2011

Eurojust hat noch keine Durchführungsbestimmungen zum Statut verabschiedet (2).

Im Gange

2011

Der Hof stellte hinsichtlich der Einstellungsverfahren erneut Mängel fest. Die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses entsprach in mehreren Fällen nicht in vollem Umfang den Statutsvorschriften: Nicht alle Mitglieder des Prüfungsausschusses waren in der mindestens erforderlichen Mindestbesoldungsgruppe eingestuft. Bei einem Auswahlverfahren war der Vorsitzende des Ausschusses direkter Vorgesetzter des einzigen zum Vorstellungsgespräch eingeladenen und für die Stelle ausgewählten Bewerbers.

Abgeschlossen


(1)  Artikel 28, 29, 30 und 36 des Beschlusses des Rates 2002/187/JI, geändert durch den Beschluss des Rates 2003/659/JI (ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 44) und den Beschluss des Rates 2009/426/JI (ABl. L 138 vom 4.6.2009, S. 14).

(2)  Durchführungsbestimmungen fehlen für folgende Bereiche: „Neueinstufung“, „Verwaltungsuntersuchungen und Disziplinarverfahren“, „Teilzeitarbeit“, „Arbeitsplatzteilung“, „mittlere Führungskräfte“, „vorübergehende Besetzung von Führungsposten“, „Bewertung höherer Führungskräfte“, „Eintritt in den Vorruhestand ohne Kürzung der Ruhegeldansprüche“, „Urlaub“, „Personalausschuss“ und „Leitlinien für Dienstreisen“.


ANHANG II

Eurojust (Den Haag)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 85 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Eurojust hat den Auftrag, die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden im Kampf gegen schwere grenzübergreifende Kriminalität, von der die Europäische Union betroffen ist, zu unterstützen und zu verstärken.

Zuständigkeiten von Eurojust

(gemäß Artikel 3, 5, 6 und 7 des Beschlusses des Rates 2002/187/JI, geändert durch den Beschluss des Rates 2003/659/JI und den Beschluss des Rates 2009/426/JI)

Ziele

Artikel 3 des Beschlusses des Rates über die Errichtung von Eurojust

Im Rahmen von zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffenden Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den in Artikel 4 genannten kriminellen Verhaltensweisen im Bereich der schweren Kriminalität und insbesondere der organisierten Kriminalität verfolgt Eurojust folgende Ziele:

a)

Förderung und Verbesserung der Koordinierung der in den Mitgliedstaaten laufenden Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, unter Berücksichtigung jedes von einer zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats ausgehenden Ersuchens und jeder Information, die von einer Institution übermittelt wird, die nach den im Rahmen der Verträge erlassenen Bestimmungen zuständig ist;

b)

Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, insbesondere durch die Erleichterung der Ersuchen und Entscheidungen betreffend die justizielle Zusammenarbeit, auch in Bezug auf Rechtsakte, die dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Wirkung verleihen;

c)

anderweitige Unterstützung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten mit dem Ziel, die Wirksamkeit ihrer Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zu erhöhen.

Aufgaben

Artikel 5 des Beschlusses des Rates über die Errichtung von Eurojust

1.

Zur Erreichung seiner Ziele nimmt Eurojust seine Aufgaben wie folgt wahr:

a)

durch ein betroffenes nationales Mitglied oder durch mehrere betroffene nationale Mitglieder gemäß Artikel 6 oder

b)

als Kollegium gemäß Artikel 7 in den Fällen,

i)

in denen ein oder mehrere nationale Mitglieder, die von einer von Eurojust behandelten Sache betroffen sind, dies beantragen oder

ii)

in denen es um Ermittlungen oder Strafverfolgungsmaßnahmen geht, die Auswirkungen auf der Ebene der Union haben oder die andere als die unmittelbar beteiligten Mitgliedstaaten betreffen könnten, oder

iii)

in denen es um eine die Erreichung seiner Ziele betreffende allgemeine Frage geht oder

iv)

die in anderen Bestimmungen dieses Beschlusses geregelt sind.

2.

Nimmt Eurojust seine Aufgaben wahr, so gibt es an, ob es durch ein oder mehrere nationale Mitglieder im Sinne des Artikels 6 oder als Kollegium im Sinne des Artikels 7 handelt.

Artikel 6 des Beschlusses des Rates über die Errichtung von Eurojust

1.

Wenn Eurojust durch seine betroffenen nationalen Mitglieder handelt, so

a)

kann es die zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten mit entsprechender Begründung ersuchen, in Erwägung zu ziehen,

i)

zu bestimmten Tatbeständen Ermittlungen zu führen oder die Strafverfolgung aufzunehmen,

ii)

sich damit einverstanden zu erklären, dass eine andere zuständige Behörde gegebenenfalls besser in der Lage ist, zu bestimmten Tatbeständen Ermittlungen zu führen oder die Strafverfolgung aufzunehmen,

iii)

eine Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten vorzunehmen,

iv)

ein gemeinsames Ermittlungsteam nach Maßgabe der einschlägigen Kooperationsübereinkünfte einzusetzen,

v)

ihm alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, damit es seine Aufgaben wahrnehmen kann,

vi)

besondere Ermittlungsmaßnahmen zu ergreifen,

vii)

alle sonstigen im Hinblick auf die Ermittlung oder Strafverfolgung gerechtfertigten Maßnahmen zu ergreifen;

b)

gewährleistet es die wechselseitige Unterrichtung der zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten über die Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen, von denen es Kenntnis hat;

c)

unterstützt es die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten auf deren Ersuchen hin, um eine optimale Koordinierung der Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zu gewährleisten;

d)

leistet es Unterstützung, um die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu verbessern;

e)

arbeitet es mit dem Europäischen Justiziellen Netz zusammen und stimmt sich mit diesem ab; hierzu gehören auch die Inanspruchnahme von dessen Dokumentationsdatensammlung und Beiträge zur Verbesserung dieser Datensammlung;

f)

unterstützt es in den in Artikel 3 Absätze 2 und 3 genannten Fällen mit Zustimmung des Kollegiums Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen, von denen die zuständigen Behörden eines einzigen Mitgliedstaates betroffen sind.

2.

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen nationalen Behörden auf Ersuchen nach diesem Artikel ohne unnötige Verzögerung reagieren.

Artikel 7 des Beschlusses des Rates über die Errichtung von Eurojust

1.

Wenn Eurojust als Kollegium handelt, so

a)

kann es in Bezug auf die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Kriminalitätsformen und Straftaten die zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten mit entsprechender Begründung ersuchen,

i)

zu bestimmten Tatbeständen Ermittlungen zu führen oder die Strafverfolgung aufzunehmen,

ii)

sich damit einverstanden zu erklären, dass eine andere zuständige Behörde gegebenenfalls besser in der Lage ist, zu bestimmten Tatbeständen Ermittlungen zu führen oder die Strafverfolgung aufzunehmen,

iii)

eine Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten vorzunehmen,

iv)

ein gemeinsames Ermittlungsteam nach Maßgabe der einschlägigen Kooperationsübereinkünfte einzusetzen,

v)

ihm alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, damit es seine Aufgaben wahrnehmen kann;

b)

gewährleistet es die wechselseitige Unterrichtung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten über die Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen, von denen es Kenntnis hat und die Auswirkungen auf der Ebene der Union haben oder die andere als die unmittelbar betroffenen Mitgliedstaaten betreffen könnten;

c)

unterstützt es die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten auf deren Ersuchen hin, um eine optimale Koordinierung der Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zu gewährleisten;

d)

leistet es Unterstützung, um die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu verbessern, insbesondere auf der Grundlage der von Europol vorgenommenen Analysen;

e)

arbeitet es mit dem Europäischen Justiziellen Netz zusammen und stimmt sich mit diesem ab; hierzu gehören auch die Inanspruchnahme von dessen Dokumentationsdatensammlung und Beiträge zur Verbesserung dieser Datensammlung;

f)

kann es Europol Beistand insbesondere durch Abgabe von Gutachten auf der Grundlage der von Europol vorgenommenen Analysen leisten;

g)

kann es in den Fällen nach den Buchstaben a, c und d logistische Unterstützung gewähren. Diese logistische Unterstützung kann unter anderem in einer Hilfe bei der Übersetzung und der Organisation von Koordinierungssitzungen bestehen.

2.

Können sich zwei oder mehr nationale Mitglieder nicht einig darüber werden, wie Zuständigkeitskonflikte in Bezug auf die Durchführung von Ermittlungen oder Strafverfolgungsmaßnahmen nach Artikel 6 und insbesondere nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c gelöst werden können, so wird das Kollegium ersucht, eine unverbindliche schriftliche Stellungnahme zu dem Fall abzugeben, sofern die Angelegenheit nicht in gegenseitigem Einvernehmen zwischen den betroffenen zuständigen nationalen Behörden geregelt werden kann. Die Stellungnahme des Kollegiums wird umgehend an die betroffenen Mitgliedstaaten weitergeleitet. Dieser Absatz lässt Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ii unberührt.

3.

Unbeschadet der Bestimmungen anderer Rechtsakte der Europäischen Union über die justizielle Zusammenarbeit kann eine zuständige Behörde Eurojust wiederkehrende Weigerungen oder Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Erledigung von Ersuchen und Entscheidungen betreffend die justizielle Zusammenarbeit, auch in Bezug auf Rechtsakte, die dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Wirkung verleihen, melden und das Kollegium um eine unverbindliche schriftliche Stellungnahme zu dieser Angelegenheit bitten, sofern sie nicht in gegenseitigem Einvernehmen zwischen den zuständigen nationalen Behörden oder mit Hilfe der betreffenden nationalen Mitglieder geregelt werden kann. Die Stellungnahme des Kollegiums wird umgehend an die betroffenen Mitgliedstaaten weitergeleitet.

Leitungsstruktur

(gemäß Artikel 2, 9, 23, 28, 29 und 36 des Beschlusses des Rates 2002/187/JI über die Errichtung von Eurojust; Artikel 3 der Geschäftsordnung von Eurojust)

Kollegium

Das Kollegium ist verantwortlich für die Organisation und die Funktionsweise von Eurojust. Das Kollegium setzt sich aus jeweils einem nationalen Mitglied zusammen, das von jedem Mitgliedstaat gemäß seiner Rechtsordnung entsandt wird und das die Eigenschaft eines Staatsanwalts, Richters oder Polizeibeamten mit gleichwertigen Befugnissen besitzt. Das Kollegium wählt aus dem Kreis der nationalen Mitglieder einen Präsidenten.

Verwaltungsdirektor

Der Verwaltungsdirektor wird vom Kollegium mit Zweidrittelmehrheit ernannt.

Die gemeinsame Kontrollinstanz

Prüft die Bearbeitung personenbezogener Daten.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates, der mit qualifizierter Mehrheit beschließt.

Eurojust für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

Endgültiger Haushalt

33,3 (31,4) Millionen Euro einschließlich der zweckgebundenen Einnahmen

Personalbestand am 31. Dezember 2012

Nationale Mitglieder: 27 (davon zwei mit Sitz in Mitgliedstaaten) (27, davon eins mit Sitz in einem Mitgliedstaat)

Stellvertretende nationale Mitglieder: 17 (davon 10 mit Sitz in Mitgliedstaaten) (16, davon sechs mit Sitz in Mitgliedstaaten)

Assistierende Mitglieder: 22 (davon 11 mit Sitz in Mitgliedstaaten) (20, davon acht mit Sitz in Mitgliedstaaten)

Zeitbedienstete: 188 (167)

Vertragspersonal: 29 (43)

Abgeordnete nationale Sachverständige: 18 (17)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011 )

Anzahl der Koordinationssitzungen: 194 (204)

Gesamtzahl der Fälle: 1 533(1 441)

Betrug: 382 (575); 12,2 % (39 %)  (1)

Drogenhandel: 263 (242); 8,4 % (16 %)  (1)

Terrorismus: 32 (27); 1,03 % (1 %)  (1)

Mordtaten: 89 (88); 2,8 % (6 %)  (1)

Menschenhandel: 60 (79); 1,9 % (5 %)  (1)

Quelle: Angaben von Eurojust.


(1)  Die zur Klassifizierung der Fälle verwendete Kriminalitätsliste wurde im Jahr 2012 geändert und verfeinert, und die Kategorien sind nun detaillierter. Dies erklärt die in einigen Bereichen niedrigeren Angaben bei gleichzeitigem Anstieg der Gesamtzahl der Fälle um 6,4 %. Die Prozentangaben stehen nicht in Zusammenhang mit der Anzahl der Fälle (ein Fall kann in Zusammenhang mit mehreren Arten der Kriminalität stehen), sondern mit den verwendeten Kriminalitätsarten.

Quelle: Angaben von Eurojust.


ANTWORTEN VON EUROJUST

11.

Eurojust akzeptiert die Tatsache, dass rückwirkende Erhöhungen des vertraglich vereinbarten Preises die Transparenz und Fairness des anfänglichen Beschaffungsvorgangs untergraben und den Wettbewerb verzerren könnten. Die Erhöhung im vorliegenden Fall basierte auf Änderungen des niederländischen Tarifvertrags und hätte daher alle anderen Wettbewerber, die ihre Leistungen auf dem Gebiet der Niederlande anbieten, gleichermaßen betroffen.

12.

Eurojust akzeptiert den Kommentar und hat den Hinweis des Rechnungshofs bereits implementiert.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/236


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 des Europäischen Polizeiamts zusammen mit den Antworten des Amts

2013/C 365/33

EINLEITUNG

1.

Das Europäische Polizeiamt (nachstehend „das Amt“, auch „Europol“) mit Sitz in Den Haag wurde mit Beschluss 2009/371/JI (1) des Rates errichtet. Das Amt hat zum Ziel, die Tätigkeit der Polizeibehörden und der anderen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie deren gegenseitige Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffenden schweren Kriminalität, des Terrorismus und der Kriminalitätsformen, die ein gemeinsames Interesse verletzen, das Gegenstand einer Politik der Union ist, zu unterstützen und zu verstärken (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Amts. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung des Amts bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses des Amts sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss des Amts umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Direktor genehmigt den Jahresabschluss des Amts, nachdem der Rechnungsführer des Amts ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage des Amts vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Amts frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Amts seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Amts für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE

11.

Das Amt übertrug Mittel in Höhe von 1,2 Millionen Euro für Umbauten am Gebäude des Amts im Zusammenhang mit der Errichtung des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität. Diese Umbauten wurden zwar gemeinsam mit dem Gastland im Juli 2012 beschlossen, doch wurde der Auftrag über die notwendigen Arbeiten erst im April 2013 unterzeichnet. Außerdem nahm Europol im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen Personalverwaltungssystems Mittelübertragungen in Höhe von 0,1 Millionen Euro vor. Der Auftrag lief am Jahresende ab und wurde nicht verlängert. Beide Mittelübertragungen entsprachen nicht den zu Jahresende eingegangenen rechtlichen Verpflichtungen und waren daher vorschriftswidrig.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

12.

Das Amt fordert von den Bediensteten nicht regelmäßig aktuelle Informationen zur Höhe von aus anderen Quellen erhaltenen Kinderzulagen. Daher wurden einige Fälle gefunden, in denen die Kinderzulage nicht entsprechend gekürzt wurde. Jegliche rechtsgrundlos gezahlten Beträge sollten wiedereingezogen werden.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

13.

Mittelbindungen in Höhe von 2,6 Millionen Euro (von 15 Millionen Euro), die aus dem Jahr 2011 übertragen worden waren, mussten im Jahr 2012 annulliert werden, da sie den tatsächlichen Bedarf überstiegen.

14.

Das Amt übertrug 16,3 Millionen Euro der Mittelbindungen (19,64 % der Mittelbindungen insgesamt) auf das Jahr 2013. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich Titel II — sonstige Ausgaben für den Verwaltungsbetrieb — (4,2 Millionen Euro) und Titel III — operative Tätigkeiten — (11,2 Millionen Euro) und stehen größtenteils in Verbindung mit der neuen Aufgabe des Betriebs des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität, die Europol im Juni 2012 übertragen wurde. Die Umsetzung dieser Aufgabe hatte zur Folge, dass gegen Jahresende Mittelbindungen in beträchtlichem Umfang vorgenommen wurden, und hatte Auswirkungen auf den Betrag, der auf das Jahr 2013 übertragen wurde.

15.

Das Amt nahm 19 Mittelübertragungen zwischen Haushaltslinien in Höhe von 4,5 Millionen Euro vor, die 82 der 115 Haushaltslinien betrafen. Sie dienten hauptsächlich dazu, IT-Ausstattung für das Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität zu erwerben.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

16.

Die geprüften Einstellungsverfahren wiesen die folgenden Mängel auf: Die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen wurden erst nach der Auswertung der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss festgelegt; es gab keine Belege dafür, dass die Gewichtung der für die Erstellung der Shortlist verwendeten Auswahlkriterien vor der Prüfung der Bewerbungen festgelegt wurde; nicht alle Sitzungen und Entscheidungen des Prüfungsausschusses wurden in angemessener Weise dokumentiert.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

17.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 17. September 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 121 vom 15.5.2009, S. 37.

(2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Amts zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Der hohe Umfang der Übertragungen und Annullierungen weist zusammen mit der hohen Zahl der 2011 vorgenommenen Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsplans auf Probleme bei der Planung und/oder der Umsetzung der Tätigkeiten des Amts hin.

Im Gange

2011

Die Rate der Zahlungen im Verhältnis zu den vorgenommenen Mittelbindungen war mit 34 % bei Titel II und mit 45 % bei Titel III niedrig und stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

Im Gange

2011

Es wurden keine Verfahren für die Festlegung, Genehmigung und Erfassung von Ausnahmen und Abweichungen von Strategien und Verfahren verabschiedet. Bei 7 % der Zahlungen im Jahr 2011 wurden Ausnahmen und Abweichungen erfasst.

Im Gange

2011

Das Rechnungsführungssystem wurde vom Rechnungsführer noch nicht vollständig validiert. Die Validierung wichtiger Prozesse wie der Rechnungsabschluss und die Festlegung der finanziellen Rechte der Bediensteten steht noch aus.

Im Gange

2011

Hinsichtlich der Bestandsprüfung und der Erfassung von Sachanlagen vor und nach dem Umzug in den neuen Hauptsitz wurden Mängel festgestellt. Außerdem spiegeln die Versicherungsverträge nicht den Wert der Anlagen des Amts wider. Während die Nettovermögenswerte vor dem Umzug um rund 17 Millionen Euro überversichert waren, sind sie nun um rund 21 Millionen Euro unterversichert.

Körperliche Bestandsaufnahme: Im Gange

Versicherungsschutz: Abgeschlossen

2011

Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Auftragsvergabeverfahren müssen noch beträchtlich verbessert werden.

Abgeschlossen

2011

In der Finanzregelung des Amts wird auf konkrete Vorschriften und Verfahren Bezug genommen, die in den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen festgelegt sind. Allerdings wurden diese Vorschriften und Verfahren noch nicht verabschiedet.

Im Gange

2011

In den für die Nutzung des neuen Hauptsitzes geltenden allgemeinen Bedingungen des Vertrags zwischen dem Amt und seinem Sitzland ist keine Regelung für Rückbaukosten enthalten (1). In Anhang IV des Mietvertrags ist jedoch festgelegt, dass das Amt bei Ablauf des Vertrags Einbauten in beträchtlichem Umfang zu entfernen hat. Für die damit verbundenen Kosten liegt keine Schätzung vor, und der Jahresabschluss enthält keine Rückstellung für den Rückbau.

Abgeschlossen

2011

Hinsichtlich der Transparenz der Einstellungsverfahren besteht erheblicher Verbesserungsbedarf: Die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen wurden erst nach der Auswertung der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss festgelegt; für die Zulassung zu den schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie für die Aufnahme in die Liste geeigneter Bewerber wurden keine Mindestpunktzahlen festgesetzt; nicht alle Sitzungen und Entscheidungen des Prüfungsausschusses wurden dokumentiert.

Im Gange

2011

Gemäß dem Statut der Beamten der EU können bis zu 12 nicht in Anspruch genommene Urlaubstage auf das folgende Jahr übertragen werden. Eine Übertragung von mehr als 12 Tagen ist nur in Ausnahmefällen möglich. Das Amt genehmigte jedoch bei etwa 25 % seiner rund 500 Bediensteten eine Übertragung von mehr als 12 Tagen.

Abgeschlossen


(1)  Die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Gebäudes bei Ablauf des Mietvertrags.


ANHANG II

Europäisches Polizeiamt (Den Haag)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 88 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Europol hat den Auftrag, die Tätigkeit der Polizeibehörden und der anderen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie deren gegenseitige Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffenden schweren Kriminalität, des Terrorismus und der Kriminalitätsformen, die ein gemeinsames Interesse verletzen, das Gegenstand einer Politik der Union ist, zu unterstützen und zu verstärken.

Zuständigkeiten des Amts

(Beschluss 2009/371/JI des Rates zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol) (Europol-Beschluss des Rates))

Zuständigkeiten

Europol ist für organisierte Kriminalität, Terrorismus und andere Formen schwerer Kriminalität zuständig, die zwei oder mehr Mitgliedstaaten in einer Weise betreffen, die aufgrund des Umfangs, der Bedeutung und der Folgen der Straftaten ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedstaaten erfordert.

Europol ist auch für im Zusammenhang stehende Straftaten zuständig, die in Artikel 4 Absatz 3 des Europol-Beschlusses des Rates definiert sind.

Hauptaufgaben

Sammlung, Speicherung, Verarbeitung, Analyse und Austausch von Informationen und Erkenntnissen;

unverzügliche Unterrichtung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten über die in Artikel 8 genannte nationale Stelle über die sie betreffenden Informationen und die in Erfahrung gebrachten Zusammenhänge von Straftaten;

Unterstützung der Ermittlungen in den Mitgliedstaaten insbesondere durch die Übermittlung aller sachdienlichen Informationen an die nationalen Stellen;

Ersuchen der zuständigen Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten um die Einleitung, Durchführung oder Koordinierung von Ermittlungen sowie in bestimmten Fällen Empfehlung der Einsetzung gemeinsamer Ermittlungsgruppen;

Unterstützung der Mitgliedstaaten bei einer größeren internationalen Veranstaltung mit Erkenntnissen und Analysen;

Erstellung von auf seine Zielsetzung bezogenen Bewertungen der Bedrohungslage, strategischen Analysen und allgemeinen Lageberichten, einschließlich Bewertungen der Bedrohung durch die organisierte Kriminalität;

Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Erhebung und Analyse von Informationen aus dem Internet, um bei der Aufdeckung von kriminellen Handlungen zu helfen, die durch das Internet erleichtert oder über das Internet begangen werden.

Zusätzliche Aufgaben

Vertiefung der Spezialkenntnisse, die im Rahmen der Ermittlungstätigkeit von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten verwendet werden, und Beratung bei den Ermittlungen;

Übermittlung strategischer Erkenntnisse, um einen effizienten und effektiven Einsatz der auf nationaler Ebene und auf Unionsebene für operative Tätigkeiten vorhandenen Ressourcen zu erleichtern und zu fördern, und Unterstützung solcher Tätigkeiten.

Darüber hinaus kann das Amt den Mitgliedstaaten im Wege der Unterstützung, Beratung und Forschung auf folgenden Gebieten helfen:

Fortbildung der Bediensteten ihrer zuständigen Behörden, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Europäischen Polizeiakademie;

Organisation und materielle Ausstattung dieser Behörden im Wege der Erleichterung der gegenseitigen technischen Unterstützung der Mitgliedstaaten;

Methoden zur Prävention von Straftaten;

kriminaltechnische und kriminalwissenschaftliche Methoden und Analysen sowie Ermittlungsmethoden.

Europol fungiert außerdem als Zentralstelle zur Bekämpfung der Euro-Fälschung gemäß dem Beschluss 2005/511/JI des Rates vom 12. Juli 2005 über den Schutz des Euro gegen Fälschung durch Benennung von Europol als Zentralstelle zur Bekämpfung der Euro-Fälschung.

Europol verarbeitet und übermittelt Zahlungsverkehrsdaten gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des „Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus“ (TFTP).

Darüber hinaus setzt Europol die Anstrengungen zur Einrichtung des Prüm-Helpdesks fort, um so die tägliche Anwendung der „Prümer Beschlüsse“ gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 13. Dezember 2011 zur verstärkten Umsetzung der „Prümer Beschlüsse“ zu fördern.

Darüber hinaus beherbergt Europol das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität und fungiert als Kontaktstelle im Kampf Europas gegen die Cyberkriminalität, in Übereinstimmung mit der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament COM(2012) 140 final vom 28. März 2012„Kriminalitätsbekämpfung im digitalen Zeitalter: Errichtung eines Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität“.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat setzt sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat und einem Vertreter der Kommission zusammen.

Direktor

Wird vom Rat mit qualifizierter Mehrheit aus einer vom Verwaltungsrat vorgelegten Liste von mindestens drei Bewerbern für vier Jahre ernannt (kann einmal um höchstens vier Jahre verlängert werden).

Wird von drei stellvertretenden Direktoren unterstützt, die für vier Jahre ernannt werden; eine einmalige Wiederernennung ist zulässig.

Leitet Europol und ist dem Verwaltungsrat über seine Amtsführung rechenschaftspflichtig.

Ist der gesetzliche Vertreter von Europol.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Interne Prüfung

Interner Auditdienst der Europäischen Kommission (IAS);

Abteilung für Innenrevision.

Datenschutz und Schutz persönlicher Rechte

Gemeinsame Kontrollinstanz;

Datenschutzbeauftragter — funktionell unabhängig, jedoch in die hierarchische Struktur eingebunden (eingerichtet auf Grundlage des Europol-Beschlusses des Rates).

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament unter Berücksichtigung einer Empfehlung des Rates, der mit qualifizierter Mehrheit beschließt.

Dem Amt für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

Endgültiger Haushalt 2012

84,2 (84,8) Millionen Euro.

Personalbestand 2012

Zeitbedienstete: 457 (457) im Stellenplan. Tatsächliche Anzahl am 31.12.2012: 434

Abgeordnete nationale Sachverständige: 37 (32) (tatsächliche Anzahl zu Jahresende)

Vertragspersonal: 94 (86) (tatsächliche Anzahl zu Jahresende)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011)

Europol als Hauptunterstützungszentrum der EU für Strafverfolgungsmaßnahmen

Die operative Unterstützung für Operationen und die gemeinsamen Ermittlungsgruppen (GEG) umfassen: Datenverarbeitung, Benachrichtigungen infolge eines Datenabgleichs, Treffermitteilung, technische/forensische Unterstützung und Fachwissen, Einsatz eines mobilen Büros, Analyseberichte, operative Koordination am Europol-Hauptsitz, operative Sitzungen, finanzielle Hilfe usw. Der Umfang der operativen Unterstützung in den Mitgliedstaaten nahm erheblich zu, was die Tendenz der vorangegangenen Jahre bestätigt, dass die Dienste von Europol immer häufiger in Anspruch genommen werden:

Unterstützung in 15 949 grenzübergreifenden Fällen, was einer Steigerung von 16 % im Vergleich zu 2011 entspricht (13 697);

Einleitung oder aktive Unterstützung von 645 Ermittlungen in Mitgliedstaaten durch Europol mit Schwerpunkt auf prioritären Bereichen der Kriminalität;

1 429 Benachrichtigungen infolge eines Datenabgleichs produziert, zum Vergleich: 984 im Jahr 2011 (Steigerung um 45 %);

712 operative Analyseberichte geliefert, zum Vergleich: 340 im Jahr 2011 (Steigerung um 109 %);

führende Ermittler der Operationen in den Mitgliedstaaten und Sachverständige aus den Mitgliedstaaten äußerten ihre hohe Zufriedenheit mit der von Europol geleisteten analytischen und operativen Unterstützung;

Europol leistete finanzielle Unterstützung für 208 operative Sitzungen und 30 Sitzungen der EMPACT (Europäische multidisziplinäre Plattform gegen kriminelle Bedrohungen);

Europol leistete finanzielle Unterstützung für 30 Ermittlungen in Bezug auf Euro-Fälschungen;

Europol unterstützte als Vollmitglied 30 (17) gemeinsame Ermittlungsgruppen;

Umsetzung der Artikel 4, 9 und 10 des TFTP-Abkommens durch Bearbeitung sämtlicher diesbezüglichen Anfragen und Hinweise auf mögliche Informationsquellen seitens der Vereinigten Staaten.

Strategische Analysekapazität

Strategische Produkte: Gefahrenabschätzungen, Lageberichte und Erkenntnisberichte:

14 strategische Berichte über organisierte Kriminalität und sechs strategische Berichte über Terrorismus wurden erstellt, z. B. Gefahrenabschätzung in den Westbalkanstaaten, Lagebericht über umherziehende Gruppen der organisierten Kriminalität, TE-SAT, Bericht über die Finanzierung von Terrorismus durch Straftaten und verschiedene Meldungen zur Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der organisierten Kriminalität.

Europol als EU-Sammelstelle für kriminalpolizeiliche Informationen

Informationsmanagementsysteme, Secure Information Exchange Network Application (SIENA), Europol-Informationssystem (EIS), Netz von Verbindungsbüros (Liaison Bureaux Network).

Insgesamt wurden von Europol, den Mitgliedstaaten und externen Partnern 414 334 operative Nachrichten per SIENA ausgetauscht. Dies entspricht einer Steigerung um 25 % im Vergleich zu 2011 (330 633).

Am Ende des Jahres 2012 waren 65 % (53 %) aller SIENA-Nachrichten mit Europol ausgetauscht.

Das EIS enthielt am Ende des Jahres 2012 186 896(183 240) Objekte, mit einem erhöhten Anteil an Objekten mit Bezug zu Personen (den wichtigsten und wertvollsten Objekten aus Sicht der Strafverfolgung).

Bis Ende 2012 waren Vermögensabschöpfungsstellen von 19 Mitgliedstaaten mit SIENA verbunden.

Ein einzigartiges Netzwerk aus fast 150 Verbindungsbeamten sichert eine aktive Zusammenarbeit zwischen dem Europol-Hauptsitz in Den Haag und den 27 nationalen Stellen von Europol in den jeweiligen Hauptstädten der EU-Mitgliedstaaten. Sie erleichtern den Informationsaustausch und unterstützen und koordinieren laufende Ermittlungen. Europol umfasst ebenfalls Verbindungsbeamte aus 10 Nicht-EU-Ländern sowie Organisationen, die mit Europol auf der Grundlage von Kooperationsabkommen zusammenarbeiten. Darüber hinaus hat Europol zwei Verbindungsbeamte nach Washington (USA) und einen zum Sitz von Interpol in Lyon (Frankreich) entsandt.

Europol als EU-Zentrum für Fachwissen im Bereich Strafverfolgung

Europol-Expertenplattform (EPE), Plattformen für den Datenaustausch und Speicherlösungen, wissensbasierte Produkte und Dienstleistungen, Schulungen, Konferenzen und Sensibilisierungssitzungen:

28 durch die Europol-Expertenplattform abgedeckte Spezialbereiche, darunter 2 663 aktive Nutzerregistrierungen (12 Plattformen und 500 Nutzer am Ende des Jahres 2011);

weitere Stärkung der Cyberkriminalitäts-Kapazitäten und Vorbereitung der Aufnahme des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3) bei Europol ab Januar 2013;

Einrichtung des Prüm-Helpdesks im Januar 2012, vollständige Betriebsaufnahme seit 1. April 2012;

Europol unterstützte die Durchführung von 55 Schulungen, die von Europol, CEPOL oder Mitgliedstaaten organisiert wurden;

die jährliche europäische Polizeikonferenz wurde im neuen Hauptsitz von Europol organisiert.

Externe Beziehungen

Europol arbeitet mit einer Reihe von EU-Partnern sowie Drittländern und internationalen Organisationen zusammen. Der Informationsaustausch mit diesen Partnern findet auf der Grundlage von Kooperationsabkommen statt. Strategische Abkommen ermöglichen den beteiligten Parteien, mit Ausnahme der personenbezogenen Daten sämtliche Informationen auszutauschen, während operative Abkommen auch den Austausch personenbezogener Daten umfassen.

20 strategische Abkommen und 11 operative Abkommen wurden bis Ende 2012 geschlossen (18 Nicht-EU-Länder, zehn EU-Einrichtungen und -Agenturen sowie drei weitere internationale Organisationen, darunter Interpol).

Der Informationsaustausch mit externen Partnern (8 547 Vorgänge) stieg im Vergleich zu 2011 (6 608 Vorgänge) um 29 % an.

Insgesamt hatten 13 operative Kooperationspartner direkten Zugang zu SIENA (neun mehr als im Jahr 2011).

Quelle: Angaben des Amts.


ANTWORTEN DES AMTS

11.

Was die beiden fraglichen Mittelbindungen betrifft, handelte Europol in gutem Glauben und ging davon aus, dass in beiden Fällen eine rechtliche Verpflichtung bestand.

Es werden rechtzeitig vor Ablauf des betreffenden Haushaltsjahres zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um die Erfüllung der technischen Anforderungen für die „automatischen“ Übertragungen vorzubereiten und zu bewerten. Falls erforderlich werden „nicht automatische“ Übertragungen dem Verwaltungsrat von Europol zur Genehmigung vorgeschlagen.

12.

Nach Validierung der Informationen und Verfahren im Zusammenhang mit Humanressourcen durch Europol für das Haushaltsjahr 2012 wurden korrektive Maßnahmen ergriffen. Seit Anfang 2013 informiert Europol alle Mitarbeiter jeden Monat bei der Herausgabe der Gehaltsabrechnung über ihre Verpflichtung, Europol jegliche Änderungen ihrer persönlichen Situation mitzuteilen. Die vom Hof genannten Fälle hatten keine maßgeblichen Auswirkungen.

13.

Die Annullierungen waren zum Großteil durch Mittelbindungen für den neuen Hauptsitz (1,1 Millionen Euro) bedingt. Vor Ende 2011 hatte Europol nicht viel Erfahrung hinsichtlich der nutzerbezogenen Kosten am neuen Hauptsitz. Darüber hinaus waren Mittelbindungen im Zusammenhang mit IKT höher als erwartet, verschiedene rechtliche Schadenersatzforderungen mussten nicht bezahlt werden und die Mittel für diverse tätigkeitsbezogene Verwaltungs- und operative Ausgaben verfielen.

14.

Europol wurde im Haushaltsjahr 2012 die Zuständigkeit für das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3) übertragen (mit Beschluss des Rates Justiz und Inneres von Juni 2012). In der ursprünglichen Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2012 waren keine Mittel für diese neue Aufgabe vorgesehen, und bis Ende 2012 wurde deutlich, dass im Haushaltsplan 2013 keine zusätzlichen Ressourcen hinzukommen würden. Deshalb mussten die Mittelbindungen für diese neue Aufgabe zum Jahresende in den Haushaltsplan 2012 eingestellt werden, was sich auf den Betrag der Übertragungen auf 2013 auswirkte.

15.

Die Übertragungen waren erforderlich, um die Geschäftskontinuität während des Haushaltsjahres und insbesondere die Verfügbarkeit von Mitteln für das EC3 sicherzustellen.

16.

Einstellungsbezogene Bemerkungen:

 

Fragen für Prüfungen und Gespräche:

Europol erachtet die Vertraulichkeit der Auswahlprüfungen für äußerst wichtig und betont, dass keine rechtliche Bestimmung (oder Rechtsprechung) existiert, die besagt, dass der Zeitpunkt für die Festlegung der Prüfungsfragen vor der Erstellung der Shortlist geeigneter Bewerber liegen muss.

 

Gewichtung der Auswahlkriterien:

Die Gewichtung der Auswahlkriterien wurde stets vor Erstellung der Shortlist vereinbart, und seit Juni 2012 erfasst Europol diesen Prozess in einem speziellen Beschluss des Vorsitzenden des Auswahlausschusses.

 

Dokumentation der Entscheidungen des Auswahlausschusses:

Europol ist der Ansicht, dass alle wesentlichen Feststellungen der Auswahlausschüsse, die für Einstellungen relevant sind, ordnungsgemäß dokumentiert sind. Um eine effiziente Verwaltung zu gewährleisten, ist Europol der Ansicht, dass nicht jede einzelne Überlegung der Mitglieder des Auswahlausschusses „protokolliert“ werden muss. Den Untersuchungen Europols zufolge kann dieses Erfordernis ebenfalls nicht aus der einschlägigen Rechtsprechung abgeleitet werden.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/245


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zusammen mit den Antworten der Agentur

2013/C 365/34

EINLEITUNG

1.

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (nachstehend „die Agentur“, auch „FRA“) mit Sitz in Wien wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates (1) errichtet. Ziel der Agentur ist es, den relevanten Einrichtungen und Behörden der Union und ihrer Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Unionsrechts in Bezug auf die Grundrechte Unterstützung zu gewähren und ihnen Fachkenntnisse bereitzustellen (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Agentur umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Direktor genehmigt den Jahresabschluss der Agentur, nachdem der Rechnungsführer der Agentur ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Agentur vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE

11.

Im Jahr 2012 vergab die Agentur über Ausfall-Rahmenverträge Reinigungsdienstleistungen an zwei Anbieter. Aufgrund eines redaktionellen Fehlers bei der Bewertung der Angebote war die Rangfolge der Vertragspartner fehlerhaft. Ein bestimmter im Jahr 2012 vergebener Auftrag über 56 784 Euro und die betreffenden Zahlungen sind vorschriftswidrig. Nach der Prüfung des Hofes hat die Agentur die Rangfolge der Vertragspartner entsprechend geändert.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

12.

Im Jahr 2012 verfügte die Agentur über kein formelles Ex-post-Überprüfungsverfahren. Zu Beginn des Jahres 2013 wurde im Anschluss an eine von der Agentur durchgeführte umfassende Risikoanalyse allerdings ein formelles Verfahren eingerichtet.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

13.

Der Haushaltsvollzug bei Titel III (operative Ausgaben) war mit 49 % der gebundenen Mittel zwar niedrig, doch lag dies nicht an Verzögerungen bei der Ausführung des Jahresarbeitsprogramms und spiegelt den mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten wider. Die Agentur hat ein Modul zur Haushaltsplanung eingeführt, das direkt mit ihrem Jahresarbeitsprogramm verknüpft ist, und die Zahlungen wurden entsprechend dem operativen Bedarf geplant und ausgeführt.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 15. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 53 vom 22.2.2007, S. 1.

(2)  Im Anhang I sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).


ANHANG

Europäische Agentur für Grundrechte (Wien)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

Sammlung von Informationen

Zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben kann die Kommission alle erforderlichen Auskünfte einholen und alle erforderlichen Nachprüfungen vornehmen; der Rahmen und die nähere Maßgabe hierfür werden vom Rat, der mit einfacher Mehrheit beschließt, gemäß den Bestimmungen der Verträge festgelegt. (Artikel 337)

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates)

Ziele

Den relevanten Organen, Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der Union und ihrer Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Unionsrechts in Bezug auf die Grundrechte Unterstützung zu gewähren und ihnen Fachkenntnisse bereitzustellen, um ihnen die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte zu erleichtern, wenn sie in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Maßnahmen einleiten oder Aktionen festlegen.

Aufgaben

Sammlung, Erfassung, Analyse und Verbreitung von relevanten, objektiven, verlässlichen und vergleichbaren Informationen und Daten;

Entwicklung von Methoden und Standards, um eine bessere Vergleichbarkeit, Objektivität und Verlässlichkeit der Daten auf europäischer Ebene zu erzielen;

Durchführung wissenschaftlicher Forschungsarbeiten und Erhebungen sowie von Voruntersuchungen und Durchführbarkeitsstudien, Beteiligung an solchen Arbeiten oder deren Förderung;

Ausarbeitung und Veröffentlichung von Schlussfolgerungen und Gutachten zu bestimmten Themen für die Organe der Union und die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Durchführung des Unionsrechts;

Veröffentlichung eines Jahresberichts über Grundrechtsfragen in ihrem Tätigkeitsbereich;

Veröffentlichung themenspezifischer Berichte auf der Grundlage ihrer Analysen, Forschungsarbeiten und Erhebungen;

Veröffentlichung eines jährlichen Tätigkeitsberichts;

Entwicklung einer Kommunikationsstrategie und Förderung des Dialogs mit der Zivilgesellschaft, um die Öffentlichkeit für Grundrechtsfragen zu sensibilisieren und aktiv über die eigene Tätigkeit zu informieren.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Je eine von jedem Mitgliedstaat benannte unabhängige Persönlichkeit, eine vom Europarat benannte unabhängige Persönlichkeit und zwei Vertreter der Kommission.

Aufgaben

Feststellung des Haushaltsplans, Verabschiedung des Jahresarbeitsprogramms und Annahme der Jahresberichte. Feststellung des endgültigen Haushaltsplans und des Stellenplans. Abgabe einer Stellungnahme zum Jahresabschluss.

Exekutivausschuss

Zusammensetzung

Vorsitzender des Verwaltungsrats.

Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats.

Ein Vertreter der Kommission.

Zwei weitere gewählte Mitglieder des Verwaltungsrats.

Die vom Europarat in den Verwaltungsrat entsandte Persönlichkeit kann den Sitzungen des Exekutivausschusses beiwohnen.

Wissenschaftlicher Ausschuss

Zusammensetzung

11 unabhängige und in Grundrechtsfragen hoch qualifizierte Personen.

Der Verwaltungsrat ernennt die Mitglieder im Rahmen eines transparenten Stellenausschreibungs- und Auswahlverfahrens.

Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission und nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments und des Rates (die ihre gewünschte Reihenfolge der Bewerber festlegen) ernannt.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Interne Revision

Interner Auditdienst der Europäischen Kommission (IAS).

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

Endgültiger Haushalt

20,376 (20,180) Millionen Euro, davon Unionszuschuss: 99 % (99 %).

Personalbestand am 31. Dezember 2012

72 (72) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 70 (70) +

22 (22) sonstige Bedienstete (Vertragsbedienstete, abgeordnete nationale Sachverständige).

Personalbestand insgesamt: 94 (94), davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten: 58 (59)

administrative Tätigkeiten: 29 (29)

sonstige Tätigkeiten: 7 (6)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011)  (1)

FRANET

Anzahl der Beiträge der 28 nationalen Kontaktstellen (nationale Einheiten): 185 (29)

Anzahl der Beiträge des für die Analyse auf internationaler sowie auf EU-Ebene zuständigen Partners: 1 (0)

Anzahl der Beiträge des für vergleichende Analyse zuständigen Partners: 1 (0)

Anzahl der Sitzungen: 3 (2) (1 mit 4 Teilnehmern, 1 mit 10 Teilnehmern und 1 mit 20 Teilnehmern)

Forschungsberichte

Anzahl der Berichte: 13 (26) + 23 (113) Sprachversionen

Anzahl der Sitzungen: 2 (11)

Jahresberichte: 2 (2) + 3 (2) Sprachversionen Zusammenfassungen von Jahresberichten: 1 (1) + 2 (4) Sprachversionen

Gutachten der Agentur: 3

Factsheets: 11 (10) + 118 (149) Sprachversionen

Sonstige Veröffentlichungen

Verschiedene Veröffentlichungen der Agentur: 5 (5) + 31 (27) Sprachversionen

Poster: 20 (1)

Wichtige Konferenzen und Veranstaltungen

Konferenz über Grundrechte: 1 (1)

Diversity Day: 1 (1)

Symposium der Agentur: 1 (1)

Sitzung der Plattform für Grundrechte 1 (0)

Gemeinsames Seminar mit dem (dänischen) EU-Ratsvorsitz 1 (0)

Zusammenarbeit mit Organen und Einrichtungen auf EU- und Mitgliedstaatebene

Mitgliedstaaten: 7 (13)

Rat der EU: 9 (9)

Europäische Kommission: 12 (18)

Europäisches Parlament: 20 (10)

Europäischer Gerichtshof: 1 (1)

Ausschuss der Regionen: 1 (3)

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss: 1 (1)

Europäischer Bürgerbeauftragter 1 (0)

Plattform für Grundrechte: 3 (3)

Europarat: 24 (10)

OSZE: 2 (3)

Vereinte Nationen: 2 (2)

Spezialisierte Stellen (nationale Menschenrechtsorganisationen und Gleichstellungseinrichtungen): 3 (4)

Sonstige Sitzungen und Rundtischgespräche: 12 (20)

Quelle: Angaben der Agentur.


(1)  Es sei darauf hingewiesen, dass bei den Angaben ab 2011 Berichte und Factsheets getrennt aufgeführt sind und die Gesamtzahl der Sprachversionen für jede Kategorie gesondert genannt wird.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

11.

Die Agentur korrigierte den redaktionellen Fehler bei der Bewertung der Angebote und änderte im Einvernehmen aller Beteiligten in dieser Hinsicht den Rahmenvertrag. Darüber hinaus erweitert die Agentur gerade ihre Verwaltungssoftware für Ausschreibungen und Verträge (TCM), wodurch derartige redaktionelle Fehler künftig nicht mehr auftreten werden. Diese Software erstellt Ausschreiben und wird fortan ein eEvaluation-Modul enthalten. Auf Anfrage der Kommission hat die Agentur zugestimmt, die Software über eine Dienstleistungsvereinbarung den Kommissionsdienststellen zur Verfügung zu stellen.

12.

Nach Ansicht der Agentur, ist ihr internes Kontrollsystem angemessen und bietet hinreichende Sicherheit sowie bewährte Verfahren. Im Anschluss an eine interne Risikobewertung und auf Wunsch des Hofes führte die Agentur darüber hinaus 2013 ein formelles Ex-post-Überprüfungsverfahren ein.

13.

Die Bemerkung des Hofes wird begrüßt, da sie den mehrjährigen Charakter der meisten operativen Projekte der Agentur bestätigt. Der Haushaltsvollzug der Agentur für das Jahr 2012 zeigte eine zufriedenstellende Vollzugsquote für Zahlungen unter Titel I und II von 98 % bzw. 89 %. Die Vollzugsquote für Zahlungen unter Titel III von 49 % ist durch den Einklang mit der Ausführung des Jahresarbeitsprogramms hinreichend begründet. Für eine weitere Verbesserung ihrer Effizienz hat die Agentur ein Modul zur Haushaltsplanung eingeführt (Budget Module), das direkt mit ihrem Jahresarbeitsprogramm verknüpft ist. Die Mittelübertragungen entsprechen den Zahlungsermächtigungen, die für die Deckung der Kosten für rechtliche Verpflichtungen erforderlich sind.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/251


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusammen mit den Antworten der Agentur

2013/C 365/35

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (nachstehend „die Agentur“, auch „Frontex“) mit Sitz in Warschau wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates (1) errichtet. Aufgabe der Agentur ist die Koordinierung der Tätigkeiten der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Außengrenzen (Unterstützung der operativen Zusammenarbeit, technische und operative Unterstützung, Risikoanalyse) (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Agentur umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Exekutivdirektor genehmigt den Jahresabschluss der Agentur, nachdem der Rechnungsführer der Agentur ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Agentur vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Grundlage für die Nichtabgabe eines Prüfungsurteils zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Im Jahr 2012 betrugen die Ausgaben für Zuschüsse 56 Millionen Euro, was 63 % der operativen Ausgaben insgesamt entspricht. Zur Überprüfung der von den Zuschussempfängern angegebenen Ausgaben führt die Agentur vor der Zahlung Plausibilitätskontrollen durch, fordert in der Regel jedoch keine entsprechenden Nachweise an.

10.

Die Ex-Post-Prüfungsstrategie der Agentur wurde im Jahr 2012 angenommen und ist eine Schlüsselkontrolle zur Bewertung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge der Agentur. Im Jahr 2012 wurden drei Prüfungen von im Jahr 2011 erstatteten Ausgaben durchgeführt. Allerdings wurden bei den Ausgaben des Jahres 2012 noch keinerlei Prüfungen durchgeführt.

11.

Aufgrund des Fehlens echter Ex-ante- und Ex-post-Überprüfungen besteht keine Sicherheit hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der die Zuschüsse betreffenden Vorgänge des Jahres 2012. Der Hof konnte keine ausreichenden geeigneten Prüfungsnachweise für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der die Zuschüsse betreffenden Vorgänge des Jahres 2012, die geprüft wurden, erlangen.

Nichtabgabe eines Prüfungsurteils zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

12.

Aufgrund der Wesentlichkeit und des Umfangs des im Absatz zur Grundlage für die Nichtabgabe eines Prüfungsurteils (Ziffern 9 bis 11) beschriebenen Sachverhalts war der Hof nicht in der Lage, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für ein Prüfungsurteil zu erlangen. Folglich gibt der Hof kein Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge ab.

13.

Die folgenden Bemerkungen stellen weder das Prüfungsurteil des Hofes zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung noch seine Nichtabgabe eines Prüfungsurteils zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge infrage.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

14.

Die körperliche Bestandsaufnahme war unvollständig und umfasste nicht alle Vermögensgegenstände im Besitz der Agentur. Im Bau befindliche Anlagen sowie gegen Jahresende erworbene Vermögensgegenstände waren nicht berücksichtigt.

15.

Es gibt kein Verfahren für die Veräußerung von Sachanlagen. Sachanlagen, die nicht mehr genutzt werden, werden aus dem Verzeichnis der Sachanlagen abgeschrieben, ohne physisch veräußert zu werden. Über diese Sachanlagen wird kein Verzeichnis geführt.

16.

Es wurden nach wie vor Schwachstellen in dem System festgestellt, das dazu dient, Erklärungen von Lieferern mit den entsprechenden Aufzeichnungen der Agentur abzugleichen.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

17.

Der Haushalt 2012 der Agentur belief sich auf 89,6 Millionen Euro, von denen 21,8 Millionen Euro (25 % der gebundenen Mittel) auf das Haushaltsjahr 2013 übertragen wurden. Bei Titel III (operative Ausgaben) beliefen sich die Übertragungen auf 19,6 Millionen Euro. Dieser Umfang an Übertragungen ist übermäßig hoch und stellt einen Verstoß gegen das Haushaltsprinzip der Jährlichkeit dar, auch wenn er teilweise mit dem operativen, mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten der Agentur zusammenhängt. Bis Ende Februar 2013 wurden 1,1 Millionen Euro dieser Mittelübertragungen annulliert.

18.

Die Agentur nahm im Jahr 2012 39 Mittelübertragungen zwischen Haushaltslinien in Höhe von 11,5 Millionen Euro vor, die 70 der 79 Haushaltslinien betrafen. Dies liegt teilweise daran, dass die zweite Haushaltsänderung für das Jahr 2012 erst im Oktober 2012 genehmigt wurde und die für Aktionen nötigen Mittel in der Zwischenzeit aus anderen Haushaltslinien übertragen worden waren.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

19.

Die geprüften Einstellungsverfahren wiesen erhebliche Mängel auf, welche die Transparenz und Gleichbehandlung von Bewerbern beeinträchtigten: Fragen für schriftliche und mündliche Prüfungen wurden nach der Auswertung der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss festgelegt; es wurden keine Mindestpunktzahlen für die Zulassung zu schriftlichen und mündlichen Prüfungen und für die Aufnahme in die Liste geeigneter Bewerber festgelegt; der Prüfungsausschuss dokumentierte nicht alle seine Sitzungen und Entscheidungen.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

20.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 9. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 349 vom 25.11.2004, S. 1.

(2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Wie im Vorjahr ist der Umfang der übertragenen Mittel übermäßig hoch und stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

Ausstehend

2011

Von dem von der Agentur übertragenen Gesamtbetrag entfielen 5,1 Millionen Euro auf globale Mittelbindungen. In der Finanzregelung der Agentur ist jedoch keine eindeutige Grundlage für solche Übertragungen vorgesehen (1).

n. z.

2011

Im Jahr 2011 finanzierte die Agentur Zuschüsse für gemeinsame Aktionen in Höhe von 74 Millionen Euro. Zur Überprüfung der von den Zuschussempfängern (Mitgliedstaaten und assoziierte Schengen-Länder) angegebenen Ausgaben führt die Agentur zwar Plausibilitätskontrollen durch, fordert in der Regel jedoch keine entsprechenden Nachweise an, um dem Risiko nicht förderfähiger Ausgaben entgegenzuwirken.

Im Gange

2011

Wie im Vorjahr muss das Rechnungsführungssystem der Agentur noch vom Rechnungsführer validiert werden.

Abgeschlossen

2011

Beim internen Kontrollsystem wurden hinsichtlich der Verwaltung des Anlagevermögens Mängel festgestellt. Für die Veräußerung von Vermögensgegenständen gibt es kein feststehendes Verfahren, und die körperliche Bestandsaufnahme ist unvollständig.

Im Gange


(1)  Artikel 62 Absatz 2 der Finanzregelung der Agentur lautet: „Die globalen Mittelbindungen decken die Gesamtkosten der ihnen entsprechenden rechtlichen Einzelverpflichtungen, die bis zum 31. Dezember des Jahres n+1 eingegangen worden sind“. Sowohl die Haushaltsordnung für den Gesamthaushalt der EU als auch die Finanzregelung der Agentur sind jedoch in Bezug auf die Verwendung globaler Mittelbindungen für nicht getrennte Mittel unklar. Die Agentur verwendete globale Mittelbindungen, um die automatische Übertragung nicht getrennter Mittel zu rechtfertigen.


ANHANG II

Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Warschau)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 74 und Artikel 77 Absatz 2 Buchstaben b und d des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Artikel 74: Der Rat erlässt Maßnahmen, um die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten in den Bereichen dieses Titels sowie die Zusammenarbeit zwischen diesen Dienststellen und der Kommission zu gewährleisten.

Artikel 77 Absatz 2: (…) (D)as Europäische Parlament und der Rat (erlassen) gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen, die folgende Bereiche betreffen:

(…) b)

die Kontrollen, denen Personen beim Überschreiten der Außengrenzen unterzogen werden;

(…) d)

alle Maßnahmen, die für die schrittweise Einführung eines integrierten Grenzschutzsystems an den Außengrenzen erforderlich sind (…).

Zuständigkeiten der Agentur

Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 863/2007 und die Verordnung (EU) Nr. 1168/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates

Die letzte Änderung trat am 12.12.2011 in Kraft; der Inhalt der Tabelle spiegelt die Lage nach dieser Änderung wider.

Ziele

Frontex wurde zur Verbesserung des integrierten Schutzes der Außengrenzen der EU-Mitgliedstaaten errichtet.

Hauptaufgaben

a)

Koordinierung der operativen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Außengrenzen;

b)

Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Ausbildung von Grenzschutzbeamten einschließlich der Festlegung gemeinsamer Ausbildungsnormen;

c)

Durchführung von Risikoanalysen, einschließlich Bewertung der Kapazitäten, über die die Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Bedrohungen und Belastungen an den Außengrenzen verfügen;

d)

Beteiligung an der Entwicklung der für die Kontrolle und Überwachung der Außengrenzen relevanten Forschung;

e)

Unterstützung der Mitgliedstaaten in Situationen, die eine verstärkte technische und operative Unterstützung erfordern, insbesondere derjenigen Mitgliedstaaten, die einem besonderen und unverhältnismäßigen Druck ausgesetzt sind;

f)

Bereitstellung der erforderlichen Unterstützung für die Mitgliedstaaten, einschließlich der Unterstützung bei der Koordinierung oder Organisation gemeinsamer Rückführungsaktionen (auf Antrag);

g)

Einrichtung von Europäischen Grenzschutzteams, die bei gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten und Soforteinsätzen eingesetzt werden sollen;

h)

Entwicklung und Betrieb von Informationssystemen für den Austausch von Informationen, einschließlich des Informations- und Koordinierungsnetzes ICOnet;

i)

Bereitstellung der für die Entwicklung und den Betrieb eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR) notwendigen Unterstützung.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung:

Ein Vertreter je Mitgliedstaat, zwei Vertreter der Kommission und je ein Vertreter der assoziierten Schengen-Länder.

Aufgaben:

a)

Ernennung des Exekutivdirektors;

b)

Annahme des Gesamtberichts der Agentur;

c)

Annahme des Arbeitsprogramms der Agentur;

d)

Festlegung von Verfahren für Entscheidungen in Bezug auf die operativen Aufgaben der Agentur;

e)

Wahrnehmung seiner Aufgaben im Zusammenhang mit dem Haushalt der Agentur;

f)

Ausübung der Disziplinargewalt über den (stellvertretenden) Exekutivdirektor;

g)

Festlegung seiner Geschäftsordnung;

h)

Festlegung der Organisationsstruktur der Agentur und Bestimmung der Personalpolitik der Agentur;

i)

Annahme des Mehrjahresplans der Agentur.

Exekutivdirektor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

Endgültiger Haushalt

89,6 (118,2) Millionen Euro

Zuschuss der Union: 84 (111) Millionen Euro

Personalbestand am 31.12.2012

Stellenplan

Vorgesehene Stellen für Zeitbedienstete: 143 (143), davon besetzt: 137 (141)

Sonstige Planstellen

Vorgesehene Stellen für Zeitbedienstete: 87 (88), davon besetzt: 84 (85)

Vorgesehene Stellen für abgeordnete nationale Sachverständige: 83 (83), davon besetzt: 82 (78)

Personalbestand insgesamt: 313 (314), davon besetzt: 303 (304)

Davon entfallen auf operative Tätigkeiten: 216 (214), auf administrative Tätigkeiten: 87 (90)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011)

Das Referat Risikoanalyse erstellte 80 (20) strategische Berichte, einschließlich dreier regulärer Jahresberichte, zweier Jahresberichte neuer Art, sechs spezifischer Berichte, neun vierteljährlicher Berichte mit aktuellen Informationen zur Situation und einer Analyse in Mitgliedstaaten und ausgewählten Nachbarregionen der EU sowie 60 Berichte zur strategischen Überwachung;

482 (469) Analyseprodukte zur Unterstützung der Planung, Umsetzung und Bewertung gemeinsamer Aktionen; 54 (112) sonstige Berichte, einschließlich Briefings für die Verwaltung der Agentur, die Europäische Kommission und andere Einrichtungen; und das Referat veröffentlichte sieben (sechs) strategische Berichte auf der Website der Agentur.

Die Einführung des aktualisierten gemeinsamen integrierten Risikoanalysemodells (Common Integrated Risk Analysis Model, CIRAM v 2.0) wurde mit Übersetzung in ausgewählte EU-Amtssprachen initiiert. Das Referat organisierte vier (vier) Sitzungen des Frontex-Risikoanalysenetzwerks, fünf Sitzungen des neuen Expertennetzwerks zu EU-Urkundendelikten mit Mitgliedstaaten, zwei (zwei) Sitzungen zur taktischen Risikoanalyse, sechs (fünf) Sitzungen/Konferenzen mit regionalen Sachverständigen und drei regionale Workshops.

Entsprechend der Aufgaben des Referats Risikoanalyse innerhalb von EUROSUR wurde im Jahr 2012 im Rahmen der Analysis Layer User Group (Nutzergruppe der Analyseschicht) Folgendes durchgeführt und war gegebenenfalls Gegenstand von Kommunikationen/Konsultationen mit den Mitgliedstaaten: innerhalb der Analyseschicht gemeinsames Informationsbild des Grenzvorbereichs (Common Pre-Frontier Intelligence Picture, CPIP)/europäisches Lagebild (European Situational Picture, ESP): Bereitstellung von Inhalt (281 Produkte im Jahr 2012), vorbereitende Arbeit für Basisdienstleistungen und -analysewerkzeuge; Entwicklung des Konzepts für die Methodik zur Umsetzung der Einstufungen.

Das Referat Gemeinsame Aktionen organisierte 17 (19) gemeinsame Aktionen, 12 (14) Pilotprojekte, 10 (15) Konferenzen und 25 Sitzungen. Des Weiteren wurden bei 39 (42) von der Agentur koordinierten gemeinsamen Rückführungsaktionen 2 110(2 059) Menschen rückgeführt. Die Gesamtzahl der bei allen gemeinsamen Aktionen aufgewendeten operativen Tage betrug 3 503(7 754); die Zahl der aufgewendeten operativen Manntage beträgt 117 114(105 038).

Das Frontex-Lagezentrum erstellte 2 169(1 900) Lageberichte, 31 Berichte über schwere Zwischenfälle, 27 Kurzberichte mit aktuellen Nachrichten, 13 (11) Berichte über Missionsbewusstsein und lud 145 Benachrichtigungen über Dokumente auf das „Frontex-One-Stop-Shop“-Portal und 2 130 Artefakte zu EUROSUR hoch. Es wurden tägliche Newsletter an 241 (400) Empfängerkonten übermittelt und 308 Medienbeiträge zu täglichen Lageberichten und operativen Briefings gemacht. Als einzige Kontaktstelle verwaltete das Lagezentrum rund 24 000(24 000) Schriftwechsel und konsolidierte den „Frontex-One-Stop-Shop“ mit 6 000 bereitgestellten Dokumenten als Hauptplattform für den Informationsaustausch zwischen der Agentur und externen Partnern. Das Frontex-Lagezentrum erhielt über die Anwendung für Berichte über gemeinsame Aktionen (Joint Operations Reporting Application, JORA) rund 30 000 Zwischenfälle und bot JORA-Schulungen für 500 Beamte der Agentur sowie aus Mitgliedstaaten und assoziierten Schengen-Ländern an.

Das Referat Schulungen organisierte im Rahmen von drei Programmen, die aus 19 (20) Projekten bestanden und in die von den Interessenvertretern insgesamt 13 300(12 947) Manntage investiert wurden, 207 (223) Schulungsveranstaltungen, an denen 2 980(3 490) Personen (Schulungsexperten, Praktikanten usw.) teilnahmen. Als Teil der Schulungen zur Laufbahnentwicklung für Grenzschutzbeamte führte die Agentur die Entwicklung des sektoralen Qualifikationsrahmens für den Grenzschutz zum Abschluss. Hierbei handelt es sich um einen übergeordneten Rahmen für die Aus- und Fortbildung von Grenzschutzbeamten, mit schwerpunktmäßiger Einbindung der Prinzipien der Grundrechte. Der sektorale Qualifikationsrahmen folgt den auf EU-Ebene in den Kopenhagen- und Bologna-Prozessen festgelegten Bildungsstandards.

Im Referat Ressourcenbündelung wurde die Reaktionsfähigkeit beträchtlich gesteigert, indem die neu eingerichteten Pools Europäische Grenzschutzteams und technische Ausstattung, die bei gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten und Soforteinsätzen eingesetzt werden sollen, aufgebaut und verwaltet wurden. Das Referat Ressourcenbündelung führte sieben (sechs) Projekte durch, die die Wirksamkeit der Frontex-Operationen insgesamt verbessern sollen. Im Rahmen seiner Projekte organisierte das Referat Ressourcenbündelung 11 Veranstaltungen mit 295 Teilnehmern aus den Mitgliedstaaten. Von den Interessenvertretern wurden insgesamt rund 551 Manntage in die Tätigkeiten des Referats investiert.

Das Referat Forschung und Entwicklung organisierte 39 (34) Sitzungen für 1 020 Teilnehmer aus Mitgliedstaaten, assoziierten Schengen-Ländern, EU-Organen, zwischenstaatlichen und internationalen Organisationen, Akademien, Forschungsinstituten und der Industrie. Seine Mitarbeiter nahmen an rund 100 (130) internen und externen Veranstaltungen teil. Das Referat erstellte verschiedene Dokumente, Berichte und Studien: zwei empfehlenswerte Verfahren, drei Leitlinien, eine Studie, eine Kosten-Nutzen-Analyse, einen technischen Bericht. Es übermittelte sie den Interessenvertretern.

Partnerschaft und Zusammenarbeit mit Drittländern: Im Jahr 2012 wurden zwei (zwei) Arbeitsvereinbarungen — mit dem nigerianischen Einwanderungsamt und mit dem armenischen nationalen Sicherheitsrat — unterzeichnet. Damit stieg die Gesamtzahl der Arbeitsvereinbarungen auf 18 (16). Es wurde eine Absichtserklärung mit dem Außenministerium der Republik Türkei unterzeichnet. Im Rahmen der verschiedenen Arbeitsvereinbarungen wurde die operative Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Grenzsicherheit/-verwaltung zwischen der Agentur und Drittlandspartnern weiter verbessert, um schrittweise nachhaltige Partnerschaften von gegenseitigem Nutzen zu entwickeln. Greifbare Ergebnisse wurden insbesondere in den Bereichen Informationsaustausch, Schulungen und gemeinsame operative Maßnahmen erzielt.

Zusammenarbeit mit EU-Einrichtungen und internationalen Organisationen: Im Jahr 2012 wurden zwei Arbeitsvereinbarungen — mit dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) und dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylangelegenheiten (EASO) — unterzeichnet. Damit stieg die Gesamtzahl der Arbeitsvereinbarungen auf 12 (10). Im Bereich der Zusammenarbeit zwischen Agenturen hatte Frontex im Jahr 2012 den Vorsitz der Kontaktgruppe der JI-Agenturen der EU inne, die die Förderung von Zusammenarbeit und die Schaffung von Synergien zwischen den verschiedenen JI-Agenturen zum Ziel hat. In diesem Rahmen organisierte Frontex mehrere Cluster-Sitzungen, eine Expertenkonferenz zum Thema Datenschutz und die jährliche Sitzung der JI-Leiter. Es wurden auch verschiedene Maßnahmen zur Umsetzung der gemeinsamen Erklärung der Agenturen über Menschenhandel durchgeführt.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

Die Agentur nimmt die Nichtabgabe eines Prüfungsurteils des Hofes zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zur Kenntnis.

Da die Zuschussempfänger von Frontex die nationalen Grenzschutzbehörden der Mitgliedstaaten und der assoziierten Schengen-Länder sind, müssen sie beim Antrag auf Kostenerstattung mit Unterschrift bescheinigen, dass sämtliche bereitgestellten Informationen vollständig, zuverlässig und wahrheitsgetreu sind. Darüber hinaus müssen die Empfänger bescheinigen, dass ihr Antrag auf Kostenerstattung durch angemessene Belege begründet ist. Die Agentur ist deshalb nicht der Ansicht, dass wirksame Ex-ante-Überprüfungen fehlen; diese basierten vielmehr auf Erklärungen der Behörden und auf Plausibilitätsprüfungen. Die Agentur hat jedoch Maßnahmen ergriffen, um den Ex-ante-Überprüfungsrahmen zu verstärken und im Juni 2013 ein risikobasiertes Ex-ante-Überprüfungssystem eingerichtet.

14.

Die körperliche Bestandsaufnahme war unvollständig und umfasste nicht alle Vermögensgegenstände im Besitz der Agentur. Im Bau befindliche Anlagen sowie gegen Jahresende erworbene Vermögensgegenstände waren nicht berücksichtigt.

Die genannten Mängel in Bezug auf den Bestandsaufnahmebericht werden für die jährliche Bestandsaufnahme von 2013 in Angriff genommen. Im Sommer 2013 ist die Annahme eines überarbeiteten Grundsatzpapiers zur Bestandsaufnahme geplant.

15.

Es gibt kein Verfahren für die Veräußerung von Sachanlagen. Sachanlagen, die nicht mehr genutzt werden, werden aus dem Verzeichnis der Sachanlagen abgeschrieben, ohne physisch veräußert zu werden. Über diese Sachanlagen wird kein Verzeichnis geführt.

Die bestehende Strategie zur Veräußerung von IKT-Sachanlagen wird aktualisiert und dahingehend weiterentwickelt, dass alle Sachanlagen von Frontex einbezogen werden. Dies soll im August 2013 abgeschlossen sein. Nach Annahme der Strategie zur Veräußerung von IKT-Sachanlagen, werden abgeschriebene Sachanlagen im zweiten Halbjahr 2013 physisch veräußert.

16.

Es wurden nach wie vor Schwachstellen in dem System festgestellt, das dazu dient, Erklärungen von Lieferern mit den entsprechenden Aufzeichnungen der Agentur abzugleichen.

Wie bereits in früheren Jahren erwähnt, verfügen die meisten Behörden, mit denen die Agentur zusammenarbeitet, über kein zentralisiertes Rechnungsführungssystem, das es ihnen ermöglicht, ihre Aufzeichnungen abzugleichen. Dieser Abgleich ist deshalb sehr zeitaufwändig, da verschiedene Aufzeichnungen bei verschiedenen Behörden geprüft werden müssen.

17.

Der Haushalt 2012 der Agentur belief sich auf 89,6 Millionen Euro, von denen 21,8 Millionen Euro (25 % der gebundenen Mittel) auf das Haushaltsjahr 2013 übertragen wurden. Bei Titel III (operative Ausgaben) beliefen sich die Übertragungen auf 19,6 Millionen Euro. Dieser Umfang an Übertragungen ist übermäßig hoch und stellt einen Verstoß gegen das Haushaltsprinzip der Jährlichkeit dar, auch wenn er teilweise mit dem operativen, mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten der Agentur zusammenhängt. Bis Ende Februar 2013 wurden 1,1 Millionen Euro dieser Mittelübertragungen annulliert.

Die Agentur begrüßt die Bestätigung des Hofes in Bezug auf den mehrjährigen Charakter ihrer Tätigkeiten sowie auf die Tatsache, dass die aus dem Berichtigungshaushaltsplan stammenden Mittel 2012 erst sehr spät übertragen wurden.

Mittelbindungen für aus dem Haushaltsplan 2012 finanzierte Tätigkeiten erfolgten sehr spät innerhalb des Jahres und werden teilweise erst 2013 ausgeführt.

18.

Die Agentur nahm im Jahr 2012 39 Mittelübertragungen zwischen Haushaltslinien in Höhe von 11,5 Millionen Euro vor, die 70 der 79 Haushaltslinien betrafen. Dies liegt teilweise daran, dass die zweite Haushaltsänderung für das Jahr 2012 erst im Oktober 2012 genehmigt wurde und die für Aktionen nötigen Mittel in der Zwischenzeit aus anderen Haushaltslinien übertragen worden waren.

Die Mittel aus dem Berichtigungshaushaltsplan wurden 2012 erst sehr spät übertragen. Die Agentur musste Übertragungen aus zahlreichen Haushaltslinien vornehmen, in denen die Mittel nicht sofort benötigt wurden bzw. die Tätigkeiten/Ausschreibungen noch aufgeschoben werden konnten, damit bei Bedarf eine sofortige Kofinanzierung von gemeinsamen Einsätzen möglich war.

19.

Die geprüften Einstellungsverfahren wiesen erhebliche Mängel auf, welche die Transparenz und Gleichbehandlung von Bewerbern beeinträchtigten: Fragen für schriftliche und mündliche Prüfungen wurden nach der Auswertung der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss festgelegt; es wurden keine Mindestpunktzahlen für die Zulassung zu schriftlichen und mündlichen Prüfungen und für die Aufnahme in die Liste geeigneter Bewerber festgelegt; der Prüfungsausschuss dokumentierte nicht alle seine Sitzungen und Entscheidungen.

Im Jahr 2013 wird die Personalabteilung das Verfahren strenger überwachen und Maßnahmen einführen, um das Bewusstsein unter den Auswahlausschussmitgliedern für diesen besonderen Bereich zu stärken. Gleichermaßen wird die Personalabteilung eine strengere Vorgehensweise bei der Dokumentation aller Ebenen des Auswahlverfahrens anwenden.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/261


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen GNSS-Agentur zusammen mit den Antworten der Agentur

2013/C 365/36

EINLEITUNG

1.

Die Europäische GNSS (globales Satellitennavigationssystem)-Agentur (nachstehend „die Agentur“, auch „GSA“), deren Sitz zum 1. September 2012 von Brüssel nach Prag verlegt wurde (1), wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 912/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates (3) sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 (4) eingesetzt, um die Interessen der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit den europäischen GNSS-Programmen und die Aufgaben einer Regulierungsagentur in der Errichtungs- und der Betriebsphase des Programms Galileo wahrzunehmen. Durch die Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde der Zuständigkeitsbereich der Agentur auf die Kontrolle der Sicherheit der Galileo-Systeme und die Vorbereitung ihrer kommerziellen Nutzung beschränkt (5).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (6) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (7) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (8) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Agentur umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission (9) erlassenen Rechnungsführungsvorschriften sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Exekutivdirektor genehmigt den Jahresabschluss der Agentur, nachdem der Rechnungsführer der Agentur ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Agentur vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (10) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

11.

Die Quote der insgesamt gebundenen Mittel betrug bei allen Titeln fast 100 %. Die Übertragung gebundener Mittel auf das folgende Haushaltsjahr war jedoch bei Titel II (Verwaltungsausgaben) mit 1,7 Millionen Euro (38 %) relativ hoch. Dies lag zum Teil an Ereignissen, die sich der Kontrolle der Agentur entzogen, wie die Verlagerung ihres Sitzes nach Prag im September 2012 (0,4 Millionen Euro) und die Errichtung der Galileo-Sicherheitszentrale (0,4 Millionen Euro), für die im letzten Quartal des Jahres bestimmte Güter und Dienstleistungen bereitgestellt werden mussten. Darüber hinaus wurden 0,7 Millionen Euro im November 2012 von Titel I (Personalausgaben) auf Titel II übertragen, und mehrere Verträge über IT-Dienstleistungen und Rechtsberatung, die im Arbeitsprogramm 2013 enthalten sind, wurden im Dezember 2012 abgeschlossen.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

12.

Der Hof ermittelte bei den geprüften Einstellungsverfahren die folgenden Schwachstellen, durch die die Transparenz und Gleichbehandlung beeinträchtigt wurden: Es wurden keine Mindestpunktzahlen für die Zulassung zu schriftlichen und mündlichen Prüfungen oder für die Aufnahme in die Liste der geeigneten Bewerber festgelegt. Die Stellenausschreibung sah keinen Rechtsbehelf für abgelehnte Bewerber vor.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

13.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 24. September 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  Einvernehmlich gefasster Beschluss 2010/803/EU der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten (ABl. L 342 vom 28.12.2010, S. 15).

(2)  ABl. L 276 vom 20.10.2010, S. 11.

(3)  ABl. L 246 vom 20.7.2004, S. 1.

(4)  ABl. L 196 vom 24.7.2008, S. 1.

(5)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(6)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(7)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(8)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(9)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(10)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Im Zuge von für die Agentur durchgeführten Ex-post-Prüfungen einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurden im Zusammenhang mit Finanzhilfezahlungen, die in früheren Jahren zulasten des Sechsten Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung (RP6) (1) geleistet wurden, die von den Zuwendungsempfängern vorgelegten Kostenabrechnungen häufig infrage gestellt. Ende 2011 beliefen sich die strittigen Beträge auf schätzungsweise 1,7 Millionen Euro bzw. 5 % der geprüften Finanzhilfen.

Abgeschlossen

2011

Im Jahr 2011 leistete die Agentur Finanzhilfezahlungen in Höhe von 5,8 Millionen Euro zulasten des Siebten Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung (RP7). Zur Überprüfung der von den Zuwendungsempfängern (privaten und öffentlichen Forschungseinrichtungen) geltend gemachten Ausgaben nimmt die Agentur zwar Plausibilitätskontrollen vor, verlangt in der Regel jedoch keine Belegunterlagen, durch die das Risiko nicht förderfähiger Ausgaben eingedämmt würde.

Im Gange

2011

Im Jahr 2011 wurden Zahlungen in Höhe von 4,8 Millionen Euro (22 % der im Jahresverlauf ausgezahlten Beträge) nach den in der Finanzregelung vorgeschriebenen Fristen geleistet (2).

Abgeschlossen


(1)  Geprüft wurden 50 % aller RP6-Finanzhilfen, die aufgrund der zweiten und der dritten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gewährt wurden (65,3 Millionen Euro).

(2)  Durchschnittlicher Zahlungsverzug etwa neun Tage.


ANHANG II

Europäische GNSS-Agentur (Prag)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung.

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EU) Nr. 912/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Ziele

Beitrag zur Verwirklichung voll funktionstüchtiger europäischer Satellitennavigationssysteme im Rahmen der Programme EGNOS und Galileo.

Aufgaben

Die Agentur sorgt für die Sicherheitsakkreditierung der Programme.

Die Agentur sorgt für den Betrieb der Galileo-Sicherheitszentrale.

Sie sichert den Betrieb der Galileo-Sicherheitszentrale (Galileo Security Monitoring Centre — GSMC).

Sie arbeitet an der Vorbereitung der kommerziellen Nutzung der Systeme, einschließlich der Durchführung der erforderlichen Marktanalyse, mit.

Sie erledigt weitere Aufgaben, die ihr von der Kommission übertragen werden können, wie die Werbung für Anwendungen und Dienste auf dem Satellitennavigationsmarkt und die Sicherstellung, dass die Systemkomponenten von geeigneten, ordnungsgemäß ermächtigten Zertifizierungsstellen zertifiziert werden.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung

ein Vertreter je Mitgliedstaat,

fünf Vertreter der Europäischen Kommission,

ein Vertreter des Europäischen Parlaments ohne Stimmrecht,

ein Vertreter der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik und ein Vertreter der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) nehmen als Beobachter teil.

Aufgaben

Ernennung des Exekutivdirektors,

Festlegung des jährlichen Arbeitsprogramms,

Aufstellung des Voranschlags der Einnahmen und Ausgaben,

Feststellung des Haushaltsplans,

Abgabe einer Stellungnahme zu den endgültigen Rechnungsabschlüssen der Agentur,

Beaufsichtigung des Betriebs der Galileo-Sicherheitszentrale (Galileo Security Monitoring Centre — GSMC),

Ausübung der Disziplinargewalt über den Exekutivdirektor,

Erlass der besonderen Bestimmungen für die Ausübung des Rechts auf Zugang zu Dokumenten,

Verabschiedung des Jahresberichts über die Tätigkeiten und Perspektiven der Agentur.

Exekutivdirektor

Vom Verwaltungsrat ernannt.

Gremium für die Sicherheitsakkreditierung

Zusammensetzung

ein Vertreter je Mitgliedstaat,

ein Vertreter der Kommission,

ein Vertreter der Hohen Vertreterin,

ein Vertreter der ESA nimmt als Beobachter an den Sitzungen teil.

Aufgaben

Fungiert hinsichtlich der Europäischen GNSS-Systeme als Akkreditierungsstelle für Sicherheit.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

Endgültiger Haushalt

20,8 (38,7) Millionen Euro; diese Mittel setzen sich zusammen aus dem Unionszuschuss in Höhe von 12,9 (8,2) Millionen Euro (von der Kommission bereitgestellter Betriebskostenzuschuss) und von der Kommission bereitgestellten operativen Mitteln in Höhe von 7,9 (30,5) Millionen Euro.

Personalbestand am 31. Dezember 2012

Genehmigte Stellen: 44 (29),

davon besetzt: 39 (28).

Sonstige Stellen: 29 (14).

Personalbestand insgesamt: 68 (42);

davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten: 34 (20);

administrative und unterstützende Tätigkeiten: 23 (14);

sonstige Tätigkeiten: 11 (8).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012

Programme

Unterstützung der Europäischen Kommission bei der Umsetzung der Programme EGNOS und Galileo.

Systemsicherheit

Systemsicherheit (Sicherheitsakkreditierung der Systeme und Standorte, Galileo-systemspezifische Sicherheitsanforderungen, Tätigkeiten der Flugschlüsselzelle);

Unterstützung für den öffentlich regulierten Dienst (Public Regulated Service — PRS) — Vorbereitung des PRS-Nutzersegments;

Vorbereitung der Galileo-Sicherheitszentrale (Galileo Security Monitoring Centre — GSMC).

Nutzung von EGNOS/Galileo

Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf die Nutzung von EGNOS und Galileo.

Marktentwicklung

Marktanalyse und Veröffentlichung von GNSS-Marktberichten;

Marktreife für den Start der ersten Galileo-Dienste;

Marktentwicklungsmaßnahmen mit Schwerpunkt auf den Herstellern von Empfangsgeräten zur Förderung von Galileo auf den Märkten für Verbraucher und Fachleute;

Umsetzung von Annahme-Fahrplänen für EGNOS in allen vorrangigen Märkten mit besonderem Schwerpunkt auf Luftverkehr, Seeverkehr und Schienenverkehr;

Vorbereitung des Helpdesk für das Europäische GNSS-Dienstezentrum;

Informationen und Bekanntmachung — EGNOS-Informationsportal, GSA-Website, Veranstaltungen (Konferenz „European Space Solutions“ in London).

Forschung und Entwicklung

Verwaltung von Projekten des Siebten Forschungsrahmenprogramms (erste, zweite und dritte Aufforderung);

Maximierung der Ergebnisse der Projekte und Verwirklichung strategischer Ziele;

Verbreitung der Ergebnisse von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

11.

Die Agentur stimmt der Analyse des Europäischen Rechnungshofs in Bezug auf die Übertragungen in Titel II zu. Der Großteil der Übertragungen in Titel II steht in Zusammenhang mit der Einrichtung der Galileo-Sicherheitszentralen in Frankreich und dem Vereinigten Königreich, die im Sommer 2013 in Betrieb genommen werden sollen. Da dies, was Sicherheit, Informationstechnologie, Logistik und rechtliche Unterstützung betrifft, ein komplexes Projekt ist, hat die GSA beschlossen, die Projektvorbereitungen so weit wie möglich auf das Jahr 2012 vorzuziehen. Daher hat der Verwaltungsrat auf seiner Sitzung im November 2012 die Übertragung eines erheblichen Teils von Mitteln auf Titel II genehmigt, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Rahmenverträge rechtzeitig geschlossen sind. Ein weiterer beträchtlicher Teil der Übertragungen hängt mit der Verlagerung des Hauptsitzes der Agentur von Brüssel nach Prag im September 2012 zusammen. In einigen Fällen wurden Leistungen durch Auftragnehmer erst Anfang 2013 erbracht oder gingen Rechnungen für Waren/Dienstleistungen, die 2012 geliefert bzw. erbracht wurden, erst 2013 bei der Agentur ein.

Wären die außergewöhnlichen Umstände im Jahr 2012 nicht eingetreten, würde der Anteil der Übertragungen in Titel II eigentlich etwa 14 % der Mittel betragen.

12.

Die GSA hat die Auswahlverfahren überarbeitet. Seit Anfang 2012 legt das Vorauswahlgremium die Mindestpunktzahlen bereits beim Verfassen der Stellenausschreibung fest. Die Mindestpunktzahlen werden jetzt in der Stellenausschreibung veröffentlicht. Alle Stellenausschreibungen der GSA enthalten nun zudem einen Hinweis auf das Recht der Bewerber auf einen Rechtsbehelf.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/268


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt zusammen mit den Antworten des Amts

2013/C 365/37

EINLEITUNG

1.

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (nachstehend „das Amt“, auch „HABM“) mit Sitz in Alicante wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates (1), aufgehoben und ersetzt durch die Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates (2), errichtet. Aufgabe des Amts ist die Umsetzung der Unionsgesetzgebung über Marken, Muster und Modelle, welche Unternehmen in den Genuss eines einheitlichen Schutzes im gesamten Gebiet der Europäischen Union kommen lässt (3).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Amts. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung des Amts bestehend aus dem Jahresabschluss (4) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (5) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (6) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses des Amts sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss des Amts umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (7) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Präsident genehmigt den Jahresabschluss des Amts, nachdem der Rechnungsführer des Amts ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage des Amts vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (8) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Amts frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Amts seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Amts für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

11.

Von den 31,9 Millionen Euro gebundener Mittel, die aus dem Jahr 2011 auf das Jahr 2012 übertragen worden waren, wurden im Jahr 2012 4,16 Millionen Euro (13 %) annulliert. 1,93 Millionen Euro dieses Betrags standen in Zusammenhang mit Kooperationsabkommen mit Mitgliedstaaten, welche die ihnen zugewiesenen Beträge nicht vollständig ausschöpften.

12.

Im Jahr 2012 wurden insgesamt 93 % der Mittel gebunden. Dies deutet darauf hin, dass die Mittelbindungen im Zeitplan lagen. Der Umfang der auf das Jahr 2013 übertragenen Mittelbindungen war mit 36,7 Millionen Euro (19 % der gebundenen Mittel insgesamt) jedoch hoch. Hiervon entfielen 21,7 Millionen Euro auf Titel II (Verwaltungsausgaben) und 14,1 Millionen Euro auf Titel III (operative Ausgaben). Der Hauptgrund für den großen Umfang der Übertragungen war das späte Eingehen von Rechnungen für im Jahr 2012 gelieferte Waren und erbrachte Dienstleistungen. Bei Titel II war der große Umfang der Übertragungen insbesondere auch auf einige mehrjährige Verträge im Zusammenhang mit der Errichtung des neuen Gebäudes des Amts (6,09 Millionen Euro) und auf die Auftragsvergabe für IT-Entwicklungen (7,67 Millionen Euro) zurückzuführen. Bei Titel III betreffen die Übertragungen weitgehend Kooperationsabkommen mit Mitgliedstaaten, für welche die Kostenaufstellungen erst im Jahr 2013 einzureichen waren (8,13 Millionen Euro). Außerdem wurden in den letzten Monaten des Jahres 2012 Übersetzungsdienste angefordert (5,43 Millionen Euro), deren Kosten erst im Jahr 2013 zu begleichen waren.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

13.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 10. September 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 11 vom 14.1.1994, S. 1.

(2)  ABl. L 78 vom 24.3.2009, S. 1.

(3)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Amts zusammenfassend dargestellt.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(7)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(8)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Der Hof stellte hinsichtlich der 2011 geschlossenen Dienstleistungsvereinbarung zwischen dem Amt und dem Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der EU mehrere Mängel fest. Die Vereinbarung wurde vom Amt am 20. Juni 2011 unterzeichnet und galt gemäß Artikel 10 mit Wirkung vom 1. Januar 2011. Mit der Ausführung des Auftrags wurde vor Vertragsunterzeichnung begonnen. Auf Anfrage des Übersetzungszentrums leistete das Amt eine Ausgleichszahlung in Höhe von 1,8 Millionen Euro (1). Des Weiteren wurde diese Zahlung genehmigt, ohne dass entsprechende Mittelbindungen vorgenommen worden waren und Mittel zur Verfügung standen (2).

n. z.

2011

Der Hof ermittelte fünf Fälle, in denen Mittelbindungen in Höhe von insgesamt 2,9 Millionen Euro nach den entsprechenden rechtlichen Verpflichtungen genehmigt wurden.

Abgeschlossen

2011

Hinsichtlich der Verwaltung des Anlagevermögens des Amts besteht Verbesserungsbedarf. Die Rechnungsführungsverfahren für die vom Amt selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Informationen über die Kosten für diese Vermögensgegenstände waren unzuverlässig.

Im Gange

2011

Am 31. Dezember 2011 belief sich der Kassenmittelbestand des Amts auf insgesamt 520 Millionen Euro (495 Millionen Euro im Jahr 2010). Gemäß den vom Haushaltsausschuss im Jahr 2010 festgelegten Vorgaben für die Verwaltung der Kassenmittel wurden diese Kassenmittel bei neun Banken in fünf Mitgliedstaaten gehalten.

Abgeschlossen.

Der Hof weist allerdings auf den weiterhin hohen Betrag der Kassenmittel hin.

2011

Hinsichtlich der Transparenz der Einstellungsverfahren besteht Verbesserungsbedarf. Die für die Zulassung zu den Auswahlgesprächen und schriftlichen Prüfungen erforderlichen Mindestpunktzahlen wurden nicht im Voraus festgelegt, und die Fragen für die mündlichen und die schriftlichen Tests standen nicht vor der Auswertung der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss fest. Darüber hinaus traf die Anstellungsbehörde keine Entscheidung über die Ernennung der Mitglieder des Prüfungsausschusses, und in einem Fall war die Aufgabentrennung zwischen der Anstellungsbehörde und dem Prüfungsausschuss nicht gewährleistet.

Abgeschlossen


(1)  In der Vereinbarung wurde der Mindestauftragswert auf 16,3 Millionen Euro festgesetzt. Die im Jahr 2011 erbrachten Dienstleistungen beliefen sich auf 14,5 Millionen Euro.

(2)  Diese Zahlung wurde zulasten des Haushalts 2012 getätigt.


ANHANG II

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Alicante)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 36 und 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Freier Warenverkehr

Die Bestimmungen (…) stehen Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverboten oder -beschränkungen nicht entgegen, die aus Gründen (…) des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind.

Die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Union für Angehörige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen des Leistungsempfängers ansässig sind, sind (…) verboten.

Zuständigkeiten des Amts

(Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates)

(Verordnung (EU) Nr. 386/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Ziele

Umsetzung der Unionsgesetzgebung über Marken, Muster und Modelle, die den Unternehmen das Recht auf einheitlichen Schutz im gesamten Gebiet der Europäischen Union einräumt.

Förderung von Diskussionen, Forschung, Schulungen, Kommunikation, der Schaffung fortgeschrittener unterstützender IT-Instrumente und Verbreitung bewährter Praktiken im Bereich des geistigen Eigentums.

Aufgaben

Empfang und Eintragung von Anmeldungen,

Prüfung der Erfordernisse für die Eintragung ins Register und der Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht,

Recherche bei den Behörden für den gewerblichen Rechtsschutz der Mitgliedstaaten nach der Eintragung älterer nationaler Marken,

Veröffentlichung der Anmeldungen,

gegebenenfalls Prüfung des Widerspruchs von Dritten,

Eintragung oder Zurückweisung von Anmeldungen,

Prüfung der Anmeldungen auf Verfall und Nichtigkeit,

Bearbeitung von Beschwerden gegen Entscheidungen,

Verbesserung des Verständnisses des Werts des geistigen Eigentums,

Verbesserung des Verständnisses von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums in ihrem Umfang und ihren Folgen,

Verbesserung der Kenntnis bewährter Praktiken des öffentlichen und des privaten Sektors zum Schutz von Rechten des geistigen Eigentums,

Unterstützung bei der Sensibilisierung der Bürger für die Folgen von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums,

Verbesserung der Sachkunde der an der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums mitwirkenden Personen,

Verbesserung der Kenntnis der technischen Instrumente zur Verhinderung und Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich Verfolgungs- und Rückverfolgungssystemen, die es erleichtern, echte Produkte von nachgeahmten Produkten zu unterscheiden,

Schaffung von Mechanismen, die zur Verbesserung des Online-Austauschs von Informationen über die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums zwischen den dafür zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten beitragen, und Förderung der Zusammenarbeit mit und zwischen diesen Behörden,

Leistung eines Beitrags — im Benehmen mit den Mitgliedstaaten — zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit mit den für Fragen des geistigen Eigentums zuständigen Ämtern in Drittländern mit dem Ziel der Ausarbeitung von Strategien und der Entwicklung von Methoden, Kompetenzen und Instrumenten zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Ein Vertreter jedes Mitgliedstaats und ein Vertreter der Kommission sowie deren Stellvertreter.

Aufgabe

Beratung des Präsidenten im Zuständigkeitsbereich des Amts.

Aufstellung der Kandidatenliste (Artikel 125): Präsident, Vizepräsidenten sowie Vorsitzende und Mitglieder der Beschwerdekammern.

Präsident des Amts

Ernennung durch den Rat anhand einer Liste von höchstens drei Kandidaten, die der Verwaltungsrat aufstellt.

Haushaltsausschuss

Zusammensetzung

Ein Vertreter jedes Mitgliedstaats und ein Vertreter der Kommission sowie deren Stellvertreter.

Aufgabe

Feststellung des Haushaltsplans und Erlassen der Finanzvorschriften, Erteilung der Entlastung für den Präsidenten und Festlegung der Preise für Rechercheberichte.

Entscheidungen im Zusammenhang mit den Anmeldungen

Dafür sind zuständig:

a)

die Prüfer;

b)

die Widerspruchsabteilungen;

c)

die Markenverwaltungs- und die Rechtsabteilung;

d)

die Widerspruchsabteilungen;

e)

die Beschwerdekammern.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Haushaltsausschuss des Amts.

Dem Amt für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

Haushalt

429 (387) Millionen Euro.

Personalbestand am 31.12.2012

775 (732) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 680 (629) + 138 (121) sonstige Bedienstete (Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete, Leiharbeitskräfte, Sonderberater)

Personalbestand insgesamt: 818 (750)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011)

Marken

Anzahl der Anmeldungen: 107 924(105 859)

Anzahl der Eintragungen: 95 645(93 849)

Fälle von Widerspruch: 16 634(17 026)

Beschwerden vor den Beschwerdekammern: 2 339(2 622)

Anhängige Beschwerden 2 352(2 573)

Muster und Modelle

Eingegangene Muster und Modelle: 92 175(87 473)

Eingetragene Muster und Modelle: 78 658(77 665)

Quelle: Angaben des Amts.


ANTWORTEN DES AMTS

11.

Das Amt und die Mitgliedstaaten sind sich dieser Problematik bewusst. Tatsächlich hat das Amt für das Jahr 2013 ein Pilotprojekt eingeleitet, in dessen Rahmen die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Ausführung ihrer Kooperationsprojekte mit dem Amt nachverfolgt und in einem Halbjahresbericht beschrieben werden. So erklärte das Amt in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 23. Mai, welcher Anteil des übertragenen Betrags mit den Mitgliedstaaten in Zusammenhang steht.

12.

Wie vom Rechnungshof festgestellt, war bei Titel II der große Umfang der Übertragungen auf einige mehrjährige Verträge insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtung des neuen Gebäudes des Amtes sowie auf IT-Entwicklungen zurückzuführen.

Bei Titel III waren die umfänglichen Übertragungen weitgehend auf Kooperationsabkommen mit Mitgliedstaaten zurückzuführen, für welche die Kostenaufstellungen erst am 31. Dezember 2012 eingereicht wurden. Zudem wurden in den letzten Monaten des Jahres 2012 die üblichen Übersetzungsdienste angefordert.

Das Amt ergreift Maßnahmen für eine bessere Steuerung der jährlich übertragenen Mittel.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/275


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zusammen mit den Antworten der Agentur

2013/C 365/38

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (nachstehend „die Agentur“, auch „EU-OSHA“) mit Sitz in Bilbao wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates (1) errichtet. Zu den Aufgaben der Agentur gehören die Sammlung und Verbreitung von Informationen über die nationalen und EU-Prioritäten im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, die Unterstützung von an Politikgestaltung und -umsetzung beteiligten nationalen und EU-Einrichtungen und die Information über Präventivmaßnahmen (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Agentur umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Direktor genehmigt den Jahresabschluss der Agentur, nachdem der Rechnungsführer der Agentur ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Agentur vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

11.

Der Haushalt 2012 der Agentur belief sich auf 15,3 Millionen Euro. 3,2 Millionen Euro (22 %) dieses Betrags wurden auf das Jahr 2013 übertragen. Die Rate der übertragenen Mittelbindungen ist bei Titel II (Infrastruktur) mit 36 % und bei Titel III (operative Ausgaben) mit 33 % hoch. Bei Titel II war dies hauptsächlich auf die Erneuerung jährlicher IT-Verträge zurückzuführen, die wie geplant im vierten Quartal des Jahres 2012 abgeschlossen wurden. Bei Titel III war der große Umfang sowohl auf den mehrjährigen Charakter wichtiger Projekte als auch auf Verzögerungen beim Zuschlag für bestimmte Verträge zurückzuführen. Die Verzögerungen sind hauptsächlich auf die dezentralisierte Organisation der Vergabeverfahren zurückzuführen, die eine wirksame Überwachung der Umsetzung des Vergabeplans verhindert.

12.

Die Rate der annullierten Mittel bei Titel I für das Jahr 2012 war mit 9,5 % (0,5 Millionen Euro) hoch. Dies war hauptsächlich auf eingefrorene Einstellungsverfahren und eine antizipierte Gehaltserhöhung, die noch nicht ausgezahlt worden war, zurückzuführen.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

13.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 17. September 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 216 vom 20.8.1994, S. 1. Diese Verordnung wurde zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1112/2005 des Rates (ABl. L 184 vom 15.7.2005, S. 5).

(2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Die hohe Rate der annullierten Mittel deutet auf Schwierigkeiten bei der Umsetzung der im Jahresarbeitsprogramm vorgesehenen Maßnahmen und bei der Wahrung des Haushaltsgrundsatzes der Jährlichkeit hin.

Im Gange

2011

Im Zeitraum vom 16. September bis zum 31. Dezember 2011 erfolgten sämtliche Finanzvorgänge (rechtliche Verpflichtungen, Mittelbindungen, Zahlungen), die von bevollmächtigten Anweisungsbefugten getätigt werden, auf der Grundlage hinfälliger Befugnisübertragungen, die nach Antritt des neuen Direktors nicht erneuert worden waren.

Abgeschlossen

2011

Obwohl in der Finanzregelung der Agentur und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen mindestens alle drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme vorgesehen ist, wurde die letzte körperliche Bestandsaufnahme im Jahr 2006 vorgenommen.

Abgeschlossen

2011

Anders als bei den beiden anderen EU-Agenturen mit Sitz in Spanien (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante und EU-Fischereiaufsichtsbehörde (EUFA) in Vigo) wurde keine Vereinbarung über den Sitz getroffen.

Im Gange


ANHANG II

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Bilbao)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 151 und 153 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Die Union und die Mitgliedstaaten verfolgen […] folgende Ziele: die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, um dadurch auf dem Wege des Fortschritts ihre Angleichung zu ermöglichen, einen angemessenen sozialen Schutz, den sozialen Dialog, die Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials im Hinblick auf ein dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau und die Bekämpfung von Ausgrenzungen.

Zur Verwirklichung der Ziele des Artikels 151 unterstützt und ergänzt die Union die Tätigkeit der Mitgliedstaaten auf folgenden Gebieten:

a)

Verbesserung insbesondere der Arbeitsumwelt zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer,

b)

Arbeitsbedingungen, (…)

e)

Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer, (…)

h)

berufliche Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen, unbeschadet des Artikels 166,

i)

Chancengleichheit von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt und Gleichbehandlung am Arbeitsplatz,

j)

Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung (…).

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates)

Ziele

Damit gemäß dem Vertrag sowie den nachfolgenden Strategien und Aktionsprogrammen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz die Arbeitsumwelt verbessert wird, um die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, verfolgt die Agentur das Ziel, der Union und den Mitgliedstaaten, den Sozialpartnern und den betroffenen Kreisen alle sachdienlichen technischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Informationen auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen (Artikel 2).

Aufgaben

Sammlung, Analyse und Verbreitung von Informationen über die nationalen und EU-Prioritäten sowie über die Forschung,

Förderung der Zusammenarbeit und des Austauschs von Informationen, einschließlich der Unterrichtung über Schulungsprogramme,

Bereitstellung der für die Formulierung und die Durchführung einer Politik notwendigen Informationen für die Unionseinrichtungen und die Mitgliedstaaten, insbesondere was die Auswirkungen auf die kleinen und mittleren Unternehmen anbelangt,

Bereitstellung von Informationen über Präventivmaßnahmen,

Mitwirkung an der Entwicklung von Strategien und EU-Aktionsprogrammen,

Aufbau eines Netzwerks, das sich aus innerstaatlichen Anlaufstellen und themenspezifischen Ansprechstellen zusammensetzt.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Ein Regierungsvertreter aus jedem Mitgliedstaat.

Ein Vertreter der Arbeitgeberverbände aus jedem Mitgliedstaat.

Ein Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen aus jedem Mitgliedstaat.

Drei Vertreter der Kommission.

Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der ersten drei Kategorien werden aus dem Kreis der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ernannt.

Vorstand

Vorsitzender und drei stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats.

Ein Koordinator aus jeder der drei Interessengruppen.

Ein weiterer Vertreter jeder Gruppe und der Kommission.

Der Direktor wird vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

Ausschüsse

Obligatorische Anhörung der Europäischen Kommission und des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zum Arbeitsprogramm und zum Haushaltsplan.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

Haushalt

16,4 (16,4) Millionen Euro, davon:

Unionszuschuss, GD Beschäftigung: 89,0 % (91,0 %)

Sonstige Unionszuschüsse, GD Beschäftigung: 5,9 % (- %)

Sonstige Unionszuschüsse, GD Erweiterung: 3,9 % (8,0 %)

Sonstiges: 1,2 % (1,0 %)

Personalbestand am 31. Dezember 2012

44 (44) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 42* (41).

Sonstige Bedienstete:

Abgeordnete nationale Sachverständige: 0 (0)

Vertragspersonal: 25 (26) (davon eine Stelle aus zweckgebundenen Mitteln finanziert)

Örtliche Bedienstete: 1 (1)

Personalbestand insgesamt: 68 (68)

Davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten: 48 (50)

administrative Tätigkeiten: 10 (10)

sonstige Tätigkeiten: 9 (8)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012

(Sammlung und Analyse von Informationen)

EUROPÄISCHE BEOBACHTUNGSSTELLE FÜR RISIKEN: VERÄNDERUNGEN FRÜHZEITIG ERKENNEN

Spezifisches Ziel 1:   Schaffung einer Grundlage für die Festlegung der Prioritäten für Forschungstätigkeit und Aktionen auf dem Gebiet von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, indem durch das Ausführen einer groß angelegten Zukunftsforschungsstudie Trends ermittelt und beobachtet sowie neue und aufkommende Risiken für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit frühzeitig erkannt werden

Das Prognoseprojekt (Foresight project), bei dem es darum ging, längerfristige Risiken im Zusammenhang mit dem schnell wachsenden Bereich „grüner“ Arbeitsplätze abzusehen, wurde abgeschlossen. Das Projekt endete mit einem Politik-Workshop, der den Test und die Konsolidierung der verschiedenen Szenarien, die entwickelt worden waren, zum Ziel hatte und sichtbar machen sollte, wie sie zu verschiedenen politischen Optionen führen könnten, mit denen an die durch das Projekt aufgezeigten Probleme herangegangen werden könnte.

Ein Bericht, der auf die in unserem Bewusstsein bestehenden Defizite betreffend die potenziellen Risiken beim Umgang mit Nanomaterialien aufmerksam macht, wurde zusammen mit einer Beispieldatenbank für gute praktische Lösungen beim Management technisch hergestellter Nanomaterialien veröffentlicht und legte darüber hinaus einen besonderen Akzent auf die bestehenden Initiativen zur Risikokommunikation hinsichtlich technisch hergestellter Nanomaterialien.

Spezifisches Ziel 2:   Beitrag zu zielgerichteteren Forschungsvorhaben und Präventionsmaßnahmen durch Prüfung und Analyse von Forschungsarbeiten zu Risikofaktoren und gesundheitlichen Auswirkungen

Die gemeinschaftliche Website OSHwiki wurde weiter entwickelt, indem „Ur-Artikel“ hinzugefügt wurden, um den vorläufigen Start im Jahr 2013 sowie den vollständigen Start im Jahr 2014 vorzubereiten. Das OSHwiki wird es befugten Benutzern ermöglichen, die zur Verfügung gestellten Informationen zu ergänzen und zu verändern, und es wird wichtige Themen behandeln, mit denen sich zahlreiche mit Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit befasste Organisationen weltweit beschäftigen.

Spezifisches Ziel 3:   Unterstützung bei der Festlegung von Prioritäten für die Forschung und Arbeiten auf dem Gebiet von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit durch Erstellung einer Übersicht über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz in Europa, die auf historischen und aktuellen Daten basiert

Das Projekt der Agentur zu wirtschaftlichen Anreizen (Economic Incentives project) wurde abgeschlossen. In seinem Rahmen wurden die Maßnahmen untersucht, die Länder in Europa getroffen haben, um gute Leistungen im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu fördern, zum Beispiel niedrigere Unfallversicherungsprämien oder -steuersätze, bessere Bankkonditionen wie etwa niedrigere Zinssätze und staatliche Zuschüsse. Es wurde ein Leitfaden mit Ratschlägen für die Institutionen veröffentlicht, die derartige Anreize anbieten können.

Spezifisches Ziel 4:   Impulse für eine Diskussion über die Erkenntnisse der Beobachtungsstelle und für Maßnahmen, mit denen die Relevanz dieser Erkenntnisse gesichert wird, indem Gespräche mit Zielgruppen und Begünstigten geführt und die Ergebnisse zusammengeführt werden

Ein von der Agentur organisierter Workshop zu Karzinogenen und berufsbedingten Krebserkrankungen diente der Zusammenfassung unseres gegenwärtigen Wissens zu relevanten Gefährdungen und Ursachen sowie zu den Umständen berufsbedingter Krebserkrankungen.

In Zusammenarbeit mit dem Europäischen Rat für Verkehrssicherheit organisierte die Agentur eine Veranstaltung zur Sensibilisierung zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit im Straßenverkehrssektor, und zwar mit besonderem Schwerpunkt auf der Mitwirkung der Arbeitnehmer an Initiativen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit.

Als Teil ihres laufenden Projekts „Mainstreaming“ von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in die Bildung veröffentlichte die Agentur ein Factsheet und eine Serie von Fallstudien zu guten praktischen Lösungen zur Schulung von Lehrern im genannten Bereich sowie zur Risikoaufklärung. Die Agentur hat auch an einer Anzahl von Sitzungen und Workshops teilgenommen, darunter ein von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und ein weiterer vom europäischen Netzwerk für Bildung im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. (European Network of Education and Training in Occupational Safety and Health) organisierter Workshop.

Die Agentur verwendet ihr Twitterkonto, um ihre Tätigkeiten über soziale Medien zu fördern. Sie hat gegenwärtig rund 6 000 Follower.

Spezifisches Ziel 5:   Unterstützung der politischen Entscheidungsträger und Lieferanten von Informationen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, indem zur zielgerichteten Unterstützung der Unternehmen Erhebungen durchgeführt werden, die Echtzeitinformationen zum Arbeitsschutzmanagement sowie zu neu auftretenden besonderen Risiken in Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit liefern

Im Jahr 2012 wurden vier sekundäre Analyseberichte auf der Grundlage der Europäischen Unternehmenserhebung über neue und aufkommende Risiken (ESENER) der Agentur des Jahres 2009 veröffentlicht: Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (Management of occupational health and safety), Vertretung und Konsultation der Arbeitnehmer im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz (Worker representation and consultation on health and safety), Mit dem wirksamen Management psychosozialer Risiken bei der Arbeit verbundene Faktoren (Factors associated with effective management of psychosocial risks at work) und Management psychosozialer Risiken in europäischen Unternehmen: eine Untersuchung von Anreizen, Hindernissen und Bedürfnissen (Drivers and barriers for Management of psychosocial risk management in European enterprises: an exploration of drivers, barriers and needs). Zusätzlich wurde ein synoptischer Bericht veröffentlicht, welcher die zentralen Ergebnisse dieser vier Studien zusammenfasst: Durch ESENER das Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, die psychosozialen Risiken und die Arbeitnehmervertretung verstehen (Understanding workplace management of safety and health, psychosocial risks and worker participation through ESENER).

Im Dezember 2012 wurde eine Ex-post-Bewertung von ESENER veröffentlicht, die den verfolgten Ansatz allgemein bestätigte und einige Punkte identifizierte, die in einer zukünftigen Ausgabe verbessert werden könnten. Dieser Bericht wurde der Beratungsgruppe „Prävention und Forschung“ (Prevention and Research Advisory Group, PRAG) vorgelegt.

Spezifisches Ziel 6:   Herbeiführung eines Konsens zu Forschungsprioritäten auf dem Gebiet von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und Anregungen für einzelstaatliche Forschungsinstitute, die auf dem Gebiet von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit tätig sind, gemeinsame Prioritäten festzulegen, Erfahrungen auszutauschen und die Sicherheits- und Gesundheitsschutzauflagen in Forschungsprogramme einzubinden

Ein abschließender Berichtsentwurf zu den Forschungsprioritäten im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit in der EU für die Jahre 2013-2020 wurde von der themenspezifischen Ansprechstelle der Agentur Ende September 2012 vorgelegt.

INFORMATIONEN ÜBER DIE ARBEITSUMWELT: AUSTAUSCH VON WISSEN ÜBER GUTE PRAKTISCHE LÖSUNGEN AUF ARBEITSPLATZEBENE

Spezifisches Ziel 1:   Entwicklung von nützlichen, praxisnahen und hochwertigen Informationsmaterialien zur Unterstützung der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“

Für den Beginn der Kampagne „Partnerschaft für Prävention“ 2012-2013 wurden rund 20 Produkte entwickelt, darunter der Kampagnenleitfaden, in Zusammenarbeit mit den europäischen Sozialpartnern entstandene Co-Branding-Produkte, Fallstudien und die Website.

Spezifisches Ziel 2:   Stärkung von Präventionsmaßnahmen durch Bereitstellung nützlicher und praxisnaher Informationen zu guten praktischen Lösungen zu Schwerpunktbereichen und -themen

Literaturdurchsichten zur Motivation von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sich mit der Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz auseinanderzusetzen, wurden produziert, zusammen mit drei E-facts über Tabak (für Arbeitgeber, Raucher und Nichtraucher), die am Weltnichtrauchertag mithilfe einer kleinen Kampagne bekannt gemacht wurden. Weitere E-facts zur Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben, zur Förderung der Gesundheit junger Arbeitnehmer und zur Förderung der psychischen Gesundheit wurden veröffentlicht.

Die Agentur nahm zusammen mit der IAO und dem NIOSH (National Institute for Occupational Safety and Health) in Turin an einer gemeinsamen Sitzung zum „Mainstreaming“ von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in die Bildung teil, in deren Rahmen die Napo-Lehrmaterialien vorgestellt wurden.

Spezifisches Ziel 3:   Unterstützung von Präventionsmaßnahmen durch Aufrechterhaltung der Relevanz bestehender Informationsmaterialien

Die Informationen in den mehrsprachigen REACH- und CLP-Abschnitten auf der Website der Agentur wurden aktualisiert, um auf Änderungen in den Rechtsvorschriften der EU über Chemikalien hinzuweisen, und zwar unter besonderer Berücksichtigung von Sachverhalten, die Arbeitsplätze betreffen. Dies geschah im Rahmen einer kleinen Kampagne unter Einbeziehung der Organisationen der verschiedenen Sektoren, der Sozialpartner, der betroffenen Abteilungen der Kommission, der nationalen politischen Entscheidungsträger und der nationalen REACH-Helpdesks. Die Arbeit der Agentur zu gefährlichen Stoffen einschließlich Informationen für KMU wurde im Rahmen der Sitzung der Chemex-Gruppe des Ausschusses Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter sowie der Sitzung des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, Gruppe „Chemische Stoffe“, vorgestellt.

Spezifisches Ziel 4:   Verbesserung der Durchführung und Qualität von Gefährdungsbeurteilungen in Mikro- und Kleinunternehmen (1-49 Mitarbeiter) durch Steigerung des Bewusstseins für die Notwendigkeit von Gefährdungsbeurteilungen und des Wissens, wie diese durchzuführen sind

Sowohl auf EU-Ebene als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten entwickelte die Agentur das Projekt für ein interaktives Online-Tool zur Gefährdungsbeurteilung (Online interactive Risk Assessment, OiRA) weiter. Im Jahr 2012 näherte sich die grundlegende Entwicklung der Software ihrem Abschluss. Eine begrenzte Anzahl neuer Funktionen wurde entwickelt, um den von OiRA-Partnern angegebenen Bedürfnissen zu entsprechen. Nach einem Verwendbarkeitstest wurden neue Entwicklungen eingeleitet, um die Benutzerfreundlichkeit des Tools zu verbessern. Im Bereich der Förderung und Entwicklung der OiRA-Gemeinschaft war die Agentur sehr aktiv. Die Tools wurden auf nationaler Ebene und durch die Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog auf EU-Ebene gut angenommen.

Vernetzung und Koordination

Ausbau des Netzwerks der innerstaatlichen Anlaufstellen, der Leitungsstruktur der Agentur und des Kontakts zu europäischen und internationalen Organisationen.

Aufbau institutioneller Kapazitäten in Bewerberländern und potenziellen Bewerberländern (zweckgebundene Mittel).

Koordination der Planung und Bewertung.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

11.

Die Agentur wird Maßnahmen treffen, um die Termintreue der Vergabeverfahren in Zukunft zu verbessern, und zwar

durch Integration eines Vergabezeitplans in den Jahresmanagementplan ab dem Jahresmanagementplan 2014;

durch Entwicklung neuer Vergabe- und Vertragsmanagementverfahren und durch geeignete Beratung und Schulung der Mitarbeiter (bis Ende 2013);

durch Einführung eines neuen Managementinformationssystems, um die Überwachung der Umsetzung des Vergabeplans durch den Direktor zu erleichtern (2014).

12.

Die Annullierungen standen vornehmlich in Zusammenhang mit laufenden Einstellungsverfahren und Stellen, die als Vorsichtsmaßnahme eingefroren wurden, bis die Leitung in der Lage ist, die Auswirkungen der Haushaltsunsicherheiten und -zwänge auf den bevorstehenden Zeitraum (Stellenkürzung um 5 % im Stellenplan usw.) und den kommenden mehrjährigen Finanzrahmen zu bewerten. Was die nicht ausgezahlten Gehaltserhöhungen angeht, mussten die Mittelbindungen, die nur für ein Jahr übertragen werden konnten, mangels einer Entscheidung des Gerichtshofs annulliert werden.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/283


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 der Exekutivagentur für die Forschung zusammen mit den Antworten der Agentur

2013/C 365/39

EINLEITUNG

1.

Die Exekutivagentur für die Forschung (nachstehend „die Agentur“, auch „REA“) mit Sitz in Brüssel wurde durch den Beschluss 2008/46/EG der Kommission (1) eingesetzt. Die Agentur wurde für einen begrenzten Zeitraum (1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2017) eingerichtet und soll spezifische Unionsmaßnahmen auf dem Gebiet der Forschung verwalten (2). Am 15. Juni 2009 erhielt die Agentur von der Europäischen Kommission offiziell die administrative und operative Autonomie.

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Agentur umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Direktor genehmigt den Jahresabschluss der Agentur, nachdem der Rechnungsführer der Agentur ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Agentur vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgende Bemerkung stellt die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNG ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

11.

Im Jahr 2012 unterzeichnete ein Bediensteter der REA Zahlungsanordnungen im Betrag von 8,86 Millionen Euro (19 % des Haushalts 2012 der REA) als Anweisungsbefugter, als er den Referatsleiter vertrat. Der Bedienstete war weder förmlich nachgeordnet bevollmächtigt noch vom Anweisungsbefugten offiziell als sein Vertreter benannt worden. Dies stellt einen Verstoß gegen die in der Haushaltsordnung für die nachgeordnete Bevollmächtigung vorgesehenen Bestimmungen dar.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

12.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 17. September 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 11 vom 15.1.2008, S. 9.

(2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Mittelübertragungen in Höhe von 1,2 Millionen Euro (35 % aller auf das Jahr 2011 übertragenen Mittel) wurden 2011 annulliert. Betroffen waren vor allem Titel I (Personalausgaben) und Titel II (Infrastruktur und Ausgaben für den Dienstbetrieb) mit Annullierungen in Höhe von 0,3 Millionen Euro (52 % der Mittel) bzw. 0,7 Millionen Euro (41 % der Mittel). Diese Sachlage stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

Abgeschlossen

2011

Viele Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsplans wurden gegen Jahresende vorgenommen. Bei den Mittelansätzen für IT- und operative Ausgaben war ein erheblicher Anstieg zu verzeichnen (1). Dieser Sachverhalt ist ein Indiz für Schwachstellen in der Planung und Programmierung des Haushalts und stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Spezialität dar.

Abgeschlossen

2011

Hinsichtlich der Transparenz der Einstellungsverfahren besteht Verbesserungsbedarf. Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen wurden nach Prüfung der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss festgelegt, Mindestpunktzahlen für die Aufnahme in die Reserveliste wurden nicht vorab festgesetzt, und der Prüfungsausschuss dokumentierte nicht alle seine Sitzungen und Entscheidungen vollständig.

Im Gange


(1)  Die Mittel für IT-Ausgaben (Haushaltslinie 2103) stiegen um 80 % von 1,9 Millionen Euro auf 3,4 Millionen Euro. Die Mittel für die gemeinsame RP7-Bewertungsplattform (Haushaltslinie 3303) stiegen um 194 % von 0,7 Millionen Euro auf 2,1 Millionen Euro.


ANHANG II

Exekutivagentur für die Forschung (Brüssel)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 179 und 180 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Sammlung von Informationen

Die Union hat zum Ziel, ihre wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen dadurch zu stärken, dass ein europäischer Raum der Forschung geschaffen wird, in dem Freizügigkeit für Forscher herrscht und wissenschaftliche Erkenntnisse und Technologien frei ausgetauscht werden, die Entwicklung ihrer Wettbewerbsfähigkeit einschließlich der ihrer Industrie zu fördern (…).

In diesem Sinne unterstützt sie (…) die Unternehmen — einschließlich der kleinen und mittleren Unternehmen —, die Forschungszentren und die Hochschulen bei ihren Bemühungen auf dem Gebiet der Forschung und technologischen Entwicklung von hoher Qualität; sie fördert ihre Zusammenarbeitsbestrebungen, damit vor allem die Forscher ungehindert über die Grenzen hinweg zusammenarbeiten und die Unternehmen die Möglichkeiten des Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen können, und zwar insbesondere durch (…) Festlegung gemeinsamer Normen und Beseitigung der dieser Zusammenarbeit entgegenstehenden rechtlichen und steuerlichen Hindernisse. (…)

Zur Erreichung dieser Ziele trifft die Union folgende Maßnahmen, welche die in den Mitgliedstaaten durchgeführten Aktionen ergänzen:

a)

Durchführung von Programmen für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration unter Förderung der Zusammenarbeit mit und zwischen Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen;

b)

Förderung der Zusammenarbeit mit dritten Ländern und internationalen Organisationen auf dem Gebiet der Forschung der Union, technologischen Entwicklung und Demonstration;

c)

Verbreitung und Auswertung der Ergebnisse der Tätigkeiten auf dem Gebiet der Forschung der Union, technologischen Entwicklung und Demonstration;

d)

Förderung der Ausbildung und der Mobilität der Forscher aus der Union.

Zuständigkeiten der Agentur

(Beschluss 2008/46/EG der Kommission)

Ziele

Ziel der Agentur ist es, die ihr im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms der Union im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration 2007-2013 (nachstehend RP7) übertragenen Programme (das spezifische Programm „Menschen“, Forschung zugunsten der KMU im Rahmen des spezifischen Programms „Kapazitäten“ sowie die Themen Raumfahrt und Sicherheit des spezifischen Programms „Zusammenarbeit“) wirtschaftlich und wirksam zu verwalten, der Forschergemeinde effiziente und wirksame Dienstleistungen zu erbringen und den betroffenen Kommissionsdienststellen zentrale Unterstützungsleistungen zum RP7 in allen Bereichen der spezifischen Programme „Menschen“, „Kapazitäten“ und „Zusammenarbeit“ zu bieten.

Im Hinblick auf die wirtschaftliche und wirksame Programmdurchführung ist die Agentur — als treibende Kraft des Europäischen Forschungsraums — bestrebt, das Projektmanagement zu verbessern, enge Kontakte zu den Zuwendungsempfängern herzustellen und für eine hohe Sichtbarkeit der Europäischen Union zu sorgen.

Aufgaben

Im Rahmen des Projektmanagements schließt und verwaltet die Agentur Finanzhilfevereinbarungen und führt dazu u. a. folgende Maßnahmen durch:

Ausarbeitung und Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen;

Bewertung von Vorschlägen;

Abfassung und Abschluss von Finanzhilfevereinbarungen;

Überwachung der Projektdurchführung einschließlich der Annahme von Berichten und sonstigen Leistungen;

Zahlungen, Rückforderungen und Verhängung von Sanktionen im Sinne von Artikel 114 Absatz 4 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan, insbesondere wenn bei Ex-post-Prüfungen auf der Ebene der Zuwendungsempfänger Fehler in Kostenaufstellungen ermittelt wurden;

Ex-post-Veröffentlichungen und Verbreitung der Ergebnisse.

Im Rahmen der Unterstützungsleistungen zum RP7 nimmt die Agentur folgende Aufgaben wahr:

administrative Unterstützung bei der Veröffentlichung von Aufforderungen;

Verwaltung der elektronischen Entgegennahme von Vorschlägen;

Unterstützung bei Fernbewertungen und Bewertungen vor Ort;

Unterstützung bei der Erstellung von Ernennungsschreiben und Vornahme von Zahlungen an die Sachverständigen;

Verwaltung der zentralen Teilnehmer-Datenbank zum RP7 (Unique Registration Facility, URF — Einheitliches Registrierungssystem), einschließlich Unterstützung bei der Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit ausgewählter Zuwendungsempfänger;

Verwaltung des Research Enquiry Service (Auskunftsdienst zur Forschung).

Leitungsstruktur

Lenkungsausschuss

Setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Europäischen Kommission ernannt werden. Er nimmt den Organisationsplan der Agentur und — nach Zustimmung der Kommission — ihr jährliches Arbeitsprogramm an. Ferner nimmt er ihren Verwaltungshaushaltsplan sowie den jährlichen Tätigkeitsbericht an.

Direktor

Wird von der Kommission ernannt und leitet die Agentur gemeinsam mit dem Lenkungsausschuss. Der Direktor führt den Verwaltungshaushalt der Agentur aus, sorgt für die Einrichtung der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme, die auf die Wahrnehmung der der Agentur übertragenen Aufgaben abgestimmt sind, und erstellt die Berichte, die die Agentur der Kommission vorlegen muss.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. Bezüglich der Ausführung des Verwaltungshaushalts der Agentur ist der Entlastungsbeschluss an den Direktor gerichtet. Für die Ausführung der operativen Mittel, die die Kommission der Agentur überträgt, bleibt die Kommission rechenschaftspflichtig.

Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

Operative Mittel 2012 (2011)

Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1 479,9(1 340,6) Millionen Euro und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 1 459,6(1 059) Millionen Euro. Die Agentur führt die operativen Mittel auf der Grundlage einer Übertragungsverfügung der Kommission aus.

Verwaltungshaushalt 2012 (2011)

46,4 (39,2) Millionen Euro. Die Agentur führt den Verwaltungshaushalt autonom aus.

Personalbestand am 31. Dezember 2012(2011)

Planstellen für Zeitbedienstete: 128 (117) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 122 (103).

Vertragspersonal: 385 (349) Bedienstete geplant, davon am 31. Dezember 2012 beschäftigt: 374 (351).

Personalbestand insgesamt: 496 (454), Aufschlüsselung nach Aufgabenstellung:

Programmdurchführung: 330 (287),

RP7-Unterstützungsleistungen: 90 (88),

Management- und Verwaltungsaufgaben: 76 (79).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011)

Zum spezifischen Programm „Menschen“ wurden im Jahr 2012 10 (9) Aufforderungen abgeschlossen und 10 (9) Evaluierungen fertiggestellt. Es wurden 1 899(1 615) neue Finanzhilfevereinbarungen unterzeichnet und 3 599(2 676) Zahlungen geleistet (Zahlungen an Bewertungssachverständige nicht eingerechnet). Die Agentur verwaltet zurzeit insgesamt 5 492(5 159) Projekte zu diesem spezifischen Programm.

Für die Forschung zugunsten der KMU im Rahmen des spezifischen Programms „Kapazitäten“ wurde 1 (1) Aufforderung abgeschlossen und 1 (1) Evaluierung fertiggestellt. Es wurden 201 (162) neue Finanzhilfevereinbarungen unterzeichnet und 508 (385) Zahlungen geleistet (Zahlungen an Bewertungssachverständige nicht eingerechnet). Die Agentur verwaltet zurzeit insgesamt 625 (522) Projekte zu diesem spezifischen Programm.

Zu den Themen Raumfahrt und Sicherheit des spezifischen Programms „Zusammenarbeit“ wurden im Jahr 2012 2 (2) Aufforderungen abgeschlossen und 2 (2) Evaluierungen fertiggestellt. Es wurden 80 (118) neue Finanzhilfevereinbarungen unterzeichnet und 258 (183) Zahlungen geleistet (Zahlungen an Bewertungssachverständige nicht eingerechnet). Die Agentur verwaltet zurzeit insgesamt 317 (271) Projekte zu diesen Themen.

Bei den Unterstützungsleistungen zum RP7 wurden für das Jahr 2012 folgende Ergebnisse erzielt:

89 (64) Veröffentlichungen von Aufforderungen wurden unterstützt;

32 286(26 838) Vorschläge gingen über das elektronische Vorschlagseinreichungsprogramm ein;

6 462(3 897) Bewertungssachverständige wurden unter Vertrag genommen und 4 217(3 620) Zahlungen an Sachverständige geleistet (ausschließlich zu von der Agentur verwalteten Programmen);

6 616(6 252) Validierungen von Teilnehmern wurden abgeschlossen;

5 871(7 123) an den Research Enquiry Service (Auskunftsdienst zur Forschung) gerichtete Fragen wurden beantwortet.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

11.

Die Vertretungsregelung zur Anordnung von Zahlungen während der Abwesenheit des bevollmächtigten Anweisungsbefugten ist im Beschluss des Direktors über die Vorschriften für Vertretungen festgelegt (zuletzt aktualisiert am 23.1.2013).

Gleichwohl hat die REA im Nachgang zu den Bemerkungen des Hofes unterdessen die Möglichkeit geprüft, die Befugnisse zur Anordnung von Zahlungen auf einen weiteren Mitarbeiter im Referat Finanzen zu übertragen, und vor Kurzem einen zweiten bevollmächtigten Anweisungsbefugten für Zahlungen und Aufträge von geringem Wert zulasten ihres Verwaltungshaushaltsplans ernannt.


13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/290


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 der Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz zusammen mit der Antwort der Agentur

2013/C 365/40

EINLEITUNG

1.

Die Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz (nachstehend „die Agentur“, auch „TEN-TEA“) mit Sitz in Brüssel wurde durch den Beschluss 2007/60/EG der Kommission (1), geändert durch den Beschluss 2008/593/EG (2), geschaffen. Die Agentur wurde für den Zeitraum vom 1. November 2006 bis 31. Dezember 2015 für die Verwaltung von Maßnahmen der Union im Bereich des transeuropäischen Verkehrsnetzes eingerichtet (3).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (4) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (5) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (6) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Agentur umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (7) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Direktor genehmigt den Jahresabschluss der Agentur, nachdem der Rechnungsführer der Agentur ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Agentur vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (8) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgende Bemerkung stellt die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNG ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

11.

Die Ausführung des Haushaltsplans war bei Titel I zufriedenstellend. Bei Titel II und Titel III wurden hingegen gebundene Mittel in großem Umfang (38 % (805 755 Euro) bzw. 50 % (363 613 Euro)) auf das folgende Haushaltsjahr übertragen. Von den insgesamt übertragenen Mitteln (1,37 Millionen Euro) entfallen 74 % auf 2012 oder Anfang 2013 erbrachte Dienstleistungen. Die verbleibenden 26 % betreffen Ende 2012 bestellte Güter und in Auftrag gegebene Dienstleistungen, die usprünglich im Haushaltsplan 2013 vorgesehen waren, dann jedoch auf 2012 vorgezogen wurden.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

12.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 9. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 32 vom 6.2.2007, S. 88.

(2)  ABl. L 190 vom 18.7.2008, S. 35.

(3)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(7)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(8)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Bei Titel III — Ausgaben für technische und administrative Unterstützung — wurden lediglich 41 % des ursprünglichen Haushalts in Höhe von 0,6 Millionen Euro im Lauf des Jahres in Anspruch genommen, was vor allem daran lag, dass die Bewertungskosten geringer ausfielen als erwartet, weil die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Arbeitsprogramm 2011 der Agentur auf das Jahr 2012 verschoben wurde. Die nicht in Anspruch genommenen Mittel wurden auf Titel II — Infrastruktur und Ausgaben für den Dienstbetrieb — übertragen, sodass sich der endgültige Haushalt insgesamt weiterhin auf 9,9 Millionen Euro belief. Dennoch stellt die zu geringe Mittelausschöpfung bei Titel III eine Abweichung vom genehmigten jährlichen Arbeitsprogramm der Agentur dar.

Abgeschlossen


ANHANG II

Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz (Brüssel)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 26, 170, 171, 172 und 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Die Union erlässt die erforderlichen Maßnahmen, um den Binnenmarkt zu verwirklichen beziehungsweise dessen Funktionieren zu gewährleisten. Der Binnenmarkt umfasst einen Raum, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet ist.

Die Union entwickelt und verfolgt weiterhin ihre Politik zur Stärkung ihres wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts, um eine harmonische Entwicklung der Union als Ganzes zu fördern.

Um einen Beitrag zur Verwirklichung dieser Ziele zu leisten und den Bürgern der Union, den Wirtschaftsbeteiligten sowie den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in vollem Umfang die Vorteile zugute kommen zu lassen, die sich aus der Schaffung eines Raumes ohne Binnengrenzen ergeben, trägt die Union zum Auf- und Ausbau transeuropäischer Netze in den Bereichen der Verkehrs-, Telekommunikations- und Energieinfrastruktur bei. Die Tätigkeit der Union zielt auf die Förderung des Verbunds und der Interoperabilität der einzelstaatlichen Netze sowie des Zugangs zu diesen Netzen ab.

Zur Erreichung dieser Ziele stellt die Union eine Reihe von Leitlinien auf, in denen die Ziele, die Prioritäten und die Grundzüge der im Bereich der transeuropäischen Netze (TEN) in Betracht gezogenen Aktionen erfasst werden.

Zuständigkeiten der Agentur

(Beschluss Nr. 661/2010/EU des Europäischen Parlaments und des Rates)

(Verordnung (EG) Nr. 67/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates)

(Verordnung (EG) Nr. 680/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates)

(Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates)

(Beschluss 2007/60/EG der Kommission, zuletzt geändert durch den Beschluss 2008/593/EG)

Ziele

Im Beschluss über Leitlinien der Union für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) werden die Leitlinien aufgestellt, in denen die Ziele, die Prioritäten und die Grundzüge der im Bereich des transeuropäischen Verkehrsnetzes in Betracht gezogenen Aktionen erfasst werden. Damit diese Leitlinien umgesetzt werden können, wurden Grundregeln für die Finanzierung der transeuropäischen Netze durch die Union festgelegt.

Die Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates ermächtigt die Kommission zur Einsetzung von Exekutivagenturen zur Durchführung von Aufgaben im Zusammenhang mit Unionsprogrammen. Die Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz wurde daher eingesetzt, um auf der Grundlage der Leitlinien für das transeuropäische Verkehrsnetz und auf der Grundlage der Haushaltsordnung die Aktionen der Union im Bereich der transeuropäischen Netze zu verwalten und bei der Durchführung des TEN-V-Programms einen Mehrwert zu erbringen. Sie bleibt der übergeordneten Generaldirektion "Mobilität und Verkehr" unterstellt, die die Zuständigkeit für die politischen Fragen behält.

Die Agentur ist zuständig für die technische und finanzielle Abwicklung des TEN-V-Programms, indem sie den gesamten Projektlebenszyklus verfolgt. Bei ihrer laufenden Arbeit ist sie bestrebt, das transeuropäische Verkehrsnetz effizienter und zu niedrigeren Kosten zu verwirklichen und mehr Flexibilität zu ermöglichen sowie gleichzeitig große Sachkompetenz zu mobilisieren, indem sie auf Fragen des transeuropäischen Verkehrsnetzes spezialisierte Mitarbeiter einstellt. Aufgabe der Agentur ist es außerdem, die Verbindungen zwischen dem transeuropäischen Verkehrsnetz und den wichtigsten Akteuren zu stärken und eine bessere Abstimmung der Finanzierungen mit anderen Instrumenten der Union zu gewährleisten. Sie soll die EU-Finanzierung und deren Nutzeffekte stärker herausstellen sowie die Kommission unterstützen und ihr Rückmeldung geben.

Leitungsstruktur

Lenkungsausschuss

Die Tätigkeiten der Agentur werden von einem Lenkungsausschuss überwacht, der sich aus fünf Mitgliedern der Kommissionsgeneraldirektionen "Mobilität und Verkehr", "Regionalpolitik und Stadtentwicklung", "Umwelt" sowie "Humanressourcen und Sicherheit" und einem Beobachter der Europäischen Investitionsbank zusammensetzt. Der Ausschuss tritt viermal jährlich zusammen. Er genehmigt den Verwaltungshaushaltsplan, das Arbeitsprogramm, den jährlichen Tätigkeitsbericht, die Rechnungen über die Einnahmen und Ausgaben und den externen Bewertungsbericht der Agentur und nimmt sonstige spezifische Durchführungsvorschriften an.

Direktor

Von der Europäischen Kommission ernannt.

Interne Revision

Interner Auditdienst (IAS) der Europäischen Kommission und Interne Auditstelle der Agentur.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel

Haushalt

A)

7,9 Milliarden Euro (zu 100 % aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union) für die TEN-V-Mittel im Zusammenhang mit dem Finanzrahmen 2007-2013.

B)

9,8 Millionen Euro (100 % Unionszuschuss) für den Verwaltungshaushalt der Agentur, den sie eigenständig ausführt.

Personalbestand am 31. Dezember 2012

Zeitbedienstete: 33 im Stellenplan vorgesehene Stellen, davon 100 % besetzt.

Vertragspersonal: 67 Stellen vorgesehen, davon 66 (99 %) besetzt.

Personalbestand insgesamt: 100 (davon besetzt: 99).

Davon entfallen auf

a)

operative Tätigkeiten: 65 (davon besetzt: 64),

b)

administrative Tätigkeiten: 35 (davon besetzt: 35).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012

Projektauswahl

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Jahresarbeitsprogramm 2011; die Aufforderung mit einem Gesamtvolumen von 200 Millionen Euro betraf fünf Schwerpunktbereiche. 138 Vorschläge im Gesamtwert von 426,3 Millionen Euro wurden von 34 externen Sachverständigen bewertet, und 74 Vorschläge im Gesamtwert von 198,7 Millionen Euro wurden zur Förderung empfohlen.

Vorbereitung der mehrjährigen und jährlichen Aufforderungen für 2012 über 1 057 Millionen Euro bzw. 250 Millionen Euro; die Aufforderungen wurden 2012 veröffentlicht.

Projektmanagement

Vorbereitung von 96 neuen Finanzierungsbeschlüssen (zu den Aufforderungen des Jahres 2011) — Ende 2012 befanden sich 325 Finanzierungsbeschlüsse in Umsetzung;

Bearbeitung von 102 Änderungsanträgen von Begünstigten — 63 kamen 2012 neu hinzu;

Analyse von 171 Sachstandsberichten (dabei handelt es sich um das wichtigste Instrument für die Überwachung des Projektfortschritts) und 21 Strategischen Aktionsplänen;

Abhaltung von 207 Projektsitzungen, die entweder am Projektstandort oder bei der Agentur stattfanden;

vollständige Ausschöpfung der verfügbaren Zahlungsermächtigungen mit einer durchschnittlichen Zahlungsdauer von nur 12 Tagen.

Vereinfachungsmaßnahmen

Verbesserung der internen Verfahren und der Kommunikation mit den Begünstigten, u. a. bei der Berichterstattung, Bewertung von Vergabeverfahren, Änderung von Beschlüssen;

Entwicklung eines elektronischen Programms für die Einreichung von Sachstandsberichten;

Umgestaltung der Arbeitsgruppe "Good Practice" (Agentur und Begünstigte), die eingesetzt wurde, um Vorschläge zur Steigerung der Effizienz bei der Programmdurchführung zu erörtern;

Aufbau von Bestandsverzeichnissen mit Auslegungen der Bestimmungen der Kommissionsbeschlüsse sowie mit Auslegungen von Vergabeverfahren;

Verbesserung und Straffung der internen Verfahren durch Arbeitsgruppen zu den Vorlagen für Verwaltungs- und operative Ausgaben.

Kommunikation

Erweiterung der Website um einen neuen Twitter-Feed (@tentea_eu) und Erweiterung des Abschnitts über Projekterfolge — 166 000 Besucher im Jahr 2012; der Meeresautobahnen-Helpdesk verzeichnete 2 500 Besucher;

Kampagne "10 (MORE) out of TEN" über zusätzliche TEN-V-Projekterfolge mit Aktualisierung von Websites, Tweets, Broschüren und Postern;

Umstellung und Anwendung der visuellen Identität der Kommission für alle zur Verbreitung bestimmten Materialien, die Website, das Intranet, Formatvorlagen und Kennzeichnungen;

Veröffentlichung von 11 elektronischen Newslettern/Updates für Begünstigte, 37 Pressemitteilungen in 20 Sprachen über Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, Erfolge und neu ausgewählte Projekte, 53 Pressemitteilungen zur Verteilung vorbereitet; Zusammenstellung eines neuen Faltblatts über die Agentur wegen der Änderungen an der visuellen Identität (siehe oben); neue ERTMS (European Rail Traffic Management System)-Broschüre, Broschüren für den Finanzhilfeausschuss über Projekte, die aufgrund der jährlichen und mehrjährigen Aufforderungen ausgewählt wurden;

zu den Veranstaltungen zählten der gemeinsam mit der GD "Mobilität und Verkehr" organisierte "TEN-V-Tag"/Informationstag und die entsprechende Ausstellung, der Informationstag zur jährlichen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, die Teilnahme an der von der GD "Mobilität und Verkehr" gemeinsam mit dem dänischen Ratsvorsitz organisierten ERTMS-Konferenz, der Tag der offenen Tür der Organe und andere von der GD "Regionalpolitik und Stadtentwicklung"/dem Ausschuss der Regionen im Zusammenhang mit dem transeuropäischen Verkehrsnetz organisierte Veranstaltungen.

Zusammenarbeit mit der übergeordneten GD

Entwicklung einer spezialisierten Datenanalyse für die Berichterstattung über das jährliche Arbeitsprogramm sowie für die Finanzplanung und Weiterverfolgung zwecks Sicherstellung einer insgesamt wirksamen und effizienten Programmdurchführung;

Unterstützung bei der Untermauerung der von der GD "Mobilität und Verkehr" im Mitentscheidungsverfahren über die Fazilität "Connecting Europe" und die neuen TEN-V-Leitlinien formulierten Positionen;

Erstellung von Statistiken, Berichten und Karten im Zusammenhang mit dem Programm, u. a. Bericht über die Umsetzung des TEN-V-Programms;

monatliche Abhaltung einer gemeinsamen Sitzung des Managements mit Teilnahme von Direktoren, Referatsleitern, dem Kommunikationsbeauftragten und den Bediensteten, die als Bindeglied zwischen der Agentur und der Generaldirektionen fungieren.

Prüfungen

Annahme einer mehrjährigen Prüfungsstrategie für den Zeitraum 2013-2015,

Durchführung von 14 Prüfungen, die 21 % der Zwischen-/Abschlusszahlungen (monetärer Wert) des Jahres 2011 abdeckten.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORT DER AGENTUR

11.

Die Agentur erkannt an, dass der Betrag der Übertragungen bei Titel II und III relativ hoch ist, möchte dem Hof jedoch mitteilen, dass die Entscheidung, bestimmte Ausgaben, die ursprünglich im Haushaltsplan 2013 veranschlagt waren, in den Haushaltsplan 2012 vorzuziehen, in vollständigem Einvernehmen mit dem Lenkungsausschuss der Agentur getroffen worden war. Dies war notwendig, um im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung den sehr knapp bemessenen Haushaltsplan 2013 zu entlasten und den Haushaltsplan 2012 auf effizienteste Weise zu verwenden.