ISSN 1977-088X doi:10.3000/1977088X.C_2013.365.deu |
||
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365 |
|
Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
56. Jahrgang |
Informationsnummer |
Inhalt |
Seite |
|
IV Informationen |
|
|
INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION |
|
|
Rechnungshof |
|
2013/C 365/01 |
||
2013/C 365/02 |
||
2013/C 365/03 |
||
2013/C 365/04 |
||
2013/C 365/05 |
||
2013/C 365/06 |
||
2013/C 365/07 |
||
2013/C 365/08 |
||
2013/C 365/09 |
||
2013/C 365/10 |
||
2013/C 365/11 |
||
2013/C 365/12 |
||
2013/C 365/13 |
||
2013/C 365/14 |
||
2013/C 365/15 |
||
2013/C 365/16 |
||
2013/C 365/17 |
||
2013/C 365/18 |
||
2013/C 365/19 |
||
2013/C 365/20 |
||
2013/C 365/21 |
||
2013/C 365/22 |
||
2013/C 365/23 |
||
2013/C 365/24 |
||
2013/C 365/25 |
||
2013/C 365/26 |
||
2013/C 365/27 |
||
2013/C 365/28 |
||
2013/C 365/29 |
||
2013/C 365/30 |
||
2013/C 365/31 |
||
2013/C 365/32 |
Bericht über den Jahresabschluss 2012 von Eurojust zusammen mit den Antworten von Eurojust |
|
2013/C 365/33 |
||
2013/C 365/34 |
||
2013/C 365/35 |
||
2013/C 365/36 |
||
2013/C 365/37 |
||
2013/C 365/38 |
||
2013/C 365/39 |
||
2013/C 365/40 |
||
DE |
|
IV Informationen
INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION
Rechnungshof
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/1 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden zusammen mit den Antworten der Agentur
2013/C 365/01
EINLEITUNG
1. |
Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (nachstehend „die Agentur“, auch „ACER“) mit Sitz in Ljubljana wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 713/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffen (1). Hauptaufgabe der Agentur ist es, die nationalen Regulierungsbehörden dabei zu unterstützen, die in den Mitgliedstaaten wahrgenommenen Regulierungsaufgaben auf Unionsebene zu erfüllen und — soweit erforderlich — die Maßnahmen dieser Behörden zu koordinieren. Im Rahmen der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT-Verordnung) (2) wurden der Agentur sowie den nationalen Regulierungsbehörden zusätzliche Aufgaben hinsichtlich der Überwachung des europäischen Energiegroßhandelsmarkts übertragen (3). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (6) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (8) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE
11. |
Zur Deckung der höheren Schulgebühren gewährt die Agentur Bediensteten, deren Kinder die Primar- oder Sekundarschule besuchen, eine Sonderzulage zusätzlich zu der im Statut vorgesehenen Erziehungszulage (9). Im Jahr 2012 beliefen sich die Sonderzulagen auf insgesamt rund 23 000 Euro. Sie sind nicht durch das Statut gedeckt und somit vorschriftswidrig. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
12. |
Die Agentur hat bei Titel II (Gebäude der Agentur und Nebenkosten) ihres Haushaltsplans Mittelbindungen in Höhe von 1,7 Millionen Euro (dies entspricht 81 % der bei Titel II insgesamt gebundenen Mittel) auf das folgende Haushaltsjahr übertragen. Diese Mittelübertragungen stehen hauptsächlich mit der laufenden Umsetzung der REMIT-Verordnung in Zusammenhang. Da diese Umsetzungsmaßnahmen zu den operativen Tätigkeiten der Agentur zählen, wären sie eigentlich unter Titel III in den Haushaltsplan einzustellen gewesen. |
13. |
Im Jahr 2012 nahm die Agentur 20 Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsplans in Höhe von rund 1 Million Euro vor. Betroffen waren 43 Haushaltslinien. Dies ist ein Indiz für Mängel bei der Haushaltsplanung. |
SONSTIGE BEMERKUNGEN
14. |
Die Agentur verfügte zum Jahresende über 4,2 Millionen Euro an Barmitteln, einschließlich des Haushaltsüberschusses von 1,6 Millionen Euro aus dem Jahr 2011, der durch einen überhöhten Mittelabruf im Jahr 2011 entstand. Der betreffende Betrag wurde von der Kommission im Januar 2013 wieder eingezogen. Diese Vorgehensweise stellt keine ordnungsgemäße Kassenmittelverwaltung dar. |
15. |
Die geprüften Einstellungsverfahren wiesen Schwachstellen mit Auswirkungen auf die Transparenz und die Gleichbehandlung der Bewerber auf: Die Fragen für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen wurden nicht vor Prüfung der Bewerbungen festgelegt. Die Bedingungen für die Zulassung zu den schriftlichen und mündlichen Prüfungen und für die Aufnahme in die Liste der geeigneten Bewerber waren nicht präzise genug festgelegt, und es wurden unzureichende Maßnahmen zur Gewährleistung der Anonymität der an schriftlichen Prüfungen teilnehmenden Bewerber getroffen. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
16. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 10. September 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 1.
(2) Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011, ABl. L 326 vom 8.12.2011, S. 1. Darin wird der Agentur eine wichtige Rolle bei der Überwachung der Energiegroßhandelsmärkte in Europa übertragen.
(3) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.
(4) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(5) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(6) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(7) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(8) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
(9) In Artikel 3 Anhang VII des Statuts ist das Doppelte der Grundzulage von 252,81 Euro, d. h. 505,62 Euro, vorgesehen.
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Der hohe Umfang der nicht in Anspruch genommenen Mittel und der vorgenommenen Mittelübertragungen sowie die niedrige Zahlungsrate sind ein Indiz für Mängel bei der Planung und Ausführung des Haushalts und stellen einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar. |
Im Gange |
2011 |
Die Transparenz der Einstellungsverfahren ist verbesserungsbedürftig. Zum Beispiel war in den Stellenausschreibungen die Höchstzahl der in eine Reserveliste aufzunehmenden Bewerber nicht angegeben, und ferner enthielten sie keine Rechtsmittelbelehrung. Außerdem wurden die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen und ihre jeweilige Gewichtung nicht vor Prüfung der Bewerbungen ausgearbeitet. |
Im Gange |
2011 |
Im Jahr 2011 zahlte die Agentur abgeordneten Sachverständigen, die Staatsangehörige des Landes waren, in dem die Agentur ihren Sitz hat, Tagegelder in Höhe von 10 839 Euro. Diese Zahlung verstößt gegen die vom Verwaltungsrat der Agentur erlassenen Vorschriften für die Abordnung nationaler Sachverständiger, wonach nur Zeitbedienstete, die nicht Staatsangehörige des Mitgliedstaats sind, in dem sie beschäftigt sind, Anspruch auf Tagegelder haben. |
Abgeschlossen |
ANHANG II
Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Ljubljana)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 114 (ex-Artikel 95 EGV) und Artikel 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses die Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben. Die Energiepolitik der Union verfolgt im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen der Verwirklichung oder des Funktionierens des Binnenmarkts und unter Berücksichtigung der Notwendigkeit der Erhaltung und Verbesserung der Umwelt folgende Ziele:
Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren die Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Ziele zu verwirklichen. Der Erlass dieser Maßnahmen erfolgt nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EG) Nr. 713/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates; Verordnung (EU) Nr. 838/2010 der Kommission; Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates) |
Ziele Zweck der Agentur ist es, die nationalen Regulierungsbehörden dabei zu unterstützen, die in den Mitgliedstaaten wahrgenommenen Regulierungsaufgaben auf Unionsebene zu erfüllen und — soweit erforderlich — ihre Maßnahmen zu koordinieren. Aufgaben
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Leitungsstruktur |
Verwaltungsrat Zusammensetzung Dem Verwaltungsrat gehören zwei vom Europäischen Parlament ernannte Mitglieder, zwei von der Kommission ernannte Mitglieder und fünf vom Rat ernannte Mitglieder an. Jedes Mitglied hat einen Stellvertreter. Aufgaben Der Verwaltungsrat nimmt das jährliche Arbeitsprogramm der Agentur an, stellt ihren Haushaltsplan fest und überwacht die Durchführung. Direktor Der Direktor wird nach einer befürwortenden Stellungnahme des Regulierungsrates auf der Grundlage einer Liste von der Kommission vorgeschlagener Bewerber vom Verwaltungsrat ernannt. Regulierungsrat Zusammensetzung Dem Regulierungsrat gehören ein ranghoher Vertreter der Regulierungsbehörden jedes Mitgliedstaats und ein nicht stimmberechtigter Vertreter der Kommission an. Jedes Mitglied hat einen Stellvertreter, der von der jeweiligen nationalen Regulierungsbehörde der einzelnen Mitgliedstaaten ernannt wird. Aufgaben
Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011) |
Haushalt 2012 (2011) 7,2 (4,8) Millionen Euro. Personalbestand am 31. Dezember 2012(2011) Im Stellenplan vorgesehen Planstellen: 43 (40), davon am 31. Dezember besetzt: 42 (39). Sonstiges Personal: 14 (12). Personalbestand insgesamt: 57 (39). Davon entfallen auf
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Agentur. |
ANTWORTEN DER AGENTUR
11. |
Da es in Slowenien keine Europäische Schule gibt und eine soziale Maßnahme erforderlich ist, um die ungleichen Arbeitsbedingungen (gemäß Artikel 1 Buchstabe e des Statuts) auszugleichen, mit denen die Bediensteten der Agentur im Vergleich zu den Bediensteten in anderen Organen und Einrichtungen der Europäischen Union, die Zugang zu Europäischen Schulen haben, konfrontiert sind, hat der Verwaltungsrat am 11. Februar 2011 den Beschluss AB Nr. 01/2011 erlassen, demzufolge die Bediensteten der ACER für Kindergarten- und Schulgebühren eine Zulage erhalten. Die Höchstgrenze dieser Zulage, die berechtigten Bediensteten für jedes berechtigte Kind gewährt wird, ist nicht höher als die Zulage für die Europäische Schule in Brüssel. |
12. |
Die Kommission hat der Agentur geraten, Titel II für das REMIT-Projekt zu verwenden, da der Großteil der Aufbaukosten IT-Anwendungen betrifft. Die Agentur hat beschlossen, ab 2014, d. h. in dem Jahr, in dem die Energiemarktüberwachung starten soll, die REMIT-bezogenen Ausgaben in Titel III einzustellen. |
13. |
Im Zuge einer umfassenden Bewertung wurde der Agentur vollkommen bewusst, dass die im Finanzausweis für REMIT vorgesehenen Haushaltsmittel sich als unzureichend erwiesen, um für die Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 ein vollständig funktionierendes IT-System zu entwickeln. Deshalb versuchte die Agentur bereits 2012, zusätzliche Mittel in ihrem Haushaltsplan zu ermitteln, die REMIT zugewiesen werden könnten. Da der Haushaltsplan der Agentur bereits knapp bemessen war, hätten lediglich niedrige Beträge von anderen Haushaltslinien übertragen werden können. Dies wurde systematisch durchgeführt und führte zu einer hohen Anzahl von Mittelübertragungen mit niedrigen Beträgen. |
14. |
Im Barsaldo von 4,2 Millionen Euro auf dem Bankkonto der Agentur zum Jahresende waren enthalten: der Haushaltsüberschuss von 1,6 Millionen Euro, der im Januar 2013 zurückgezahlt wurde, da die Agentur die Aufforderung der Kommission erst am 8. Januar 2012 erhalten hatte, der Haushaltsüberschuss von 0,6 Millionen Euro aus dem Jahr 2012, welcher der Kommission auf Aufforderung zurückzuzahlen ist, sowie der Betrag von 1,9 Millionen Euro zur Deckung der rechtlichen Verpflichtungen, die von der Agentur vor Jahresende eingegangen und auf 2013 übertragen worden waren. Mit der Kassenmittelverwaltung der Agentur soll sichergestellt werden, dass bei Bedarf Mittel zur Deckung ausstehender Verbindlichkeiten verfügbar sind. |
15. |
Die Agentur hält sich genau an die Verfahren der schriftlichen und mündlichen Prüfungen, wie sie in dem diesbezüglichen Beschluss des Direktors 2012-17 vom 20. März 2012 über Leitlinien zu Einstellungsverfahren und zur Arbeit der Auswahlausschüsse ausführlich festgehalten sind, und stellt sicher, dass die Fragen und Bewertungskriterien vor Beginn der schriftlichen und mündlichen Prüfungen festgelegt werden. Um den Bemerkungen der Prüfer Rechnung zu tragen, wird die Agentur das gegenwärtige Verfahren überarbeiten. Die Agentur ist der Ansicht, dass die Anonymität der Prüfungen für die Objektivität des Auswahlverfahrens insgesamt nicht entscheidend ist. Die Benotungskriterien zur Bewertung der Prüfungen werden vom Auswahlausschuss im Voraus festgelegt, um die objektive Beurteilung der schriftlichen Prüfungen zu gewährleisten. Darüber hinaus können manche Prüfungen nicht anonym organisiert werden, da die Bewerber entweder ersucht werden, in der Antwort ihre Erfahrung darzulegen oder eine Präsentation erstellen müssen, die sie dem Auswahlausschuss vor dem Gespräch vorgelegen. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/9 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 des Büros des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation zusammen mit den Antworten des Büros
2013/C 365/02
EINLEITUNG
1. |
Das Büro des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (nachstehend „das Büro“) mit Sitz in Riga wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) eingerichtet. Hauptaufgabe des Büros ist es, das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) in administrativer und professioneller Hinsicht zu unterstützen und unter Anleitung des Regulierungsrats Informationen über elektronische Kommunikation zu sammeln und zu analysieren sowie unter den nationalen Regulierungsbehörden bewährte Regulierungspraktiken wie gemeinsame Herangehensweisen, Methodologien oder Leitlinien zur Umsetzung des EU-Rechtsrahmens zu verbreiten (2). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Büros. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses des Büros sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Büros frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Büros seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Büros für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. Sie sollten vor dem Hintergrund der Tatsache betrachtet werden, dass 2012 das erste Tätigkeitsjahr des Büros war und die Einrichtung seiner Verfahren noch im Gange ist. |
BEMERKUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEIT DER RECHNUNGSFÜHRUNG
11. |
Die Validierung des Rechnungsführungssystems des Büros durch den Rechnungsführer steht nach wie vor aus. |
BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE
12. |
Auf das folgende Haushaltsjahr übertragene Mittelbindungen in Höhe von 61 500 Euro (10 % der insgesamt übertragenen Mittelbindungen) entsprachen keinen rechtlichen Verpflichtungen und waren somit vorschriftswidrig. |
BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN
13. |
Das Büro hatte folgende Normen für die interne Kontrolle (ICS) noch nicht umgesetzt: "Ziele und Leistungsindikatoren" (ICS 5), "Abläufe und Verfahren" (ICS 8), "Dokumentenverwaltung" (ICS 11) und "Information und Kommunikation" (ICS 12). |
14. |
Für die Erfassung und Veräußerung von Vermögensgegenständen gibt es kein Verfahren, und eine körperliche Bestandsaufnahme wurde nicht vorgenommen. |
15. |
Verfahren für die Feststellung, Genehmigung und Erfassung von Ausnahmen und Abweichungen von Strategien und Verfahren wurden nicht umgesetzt. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
16. |
Rund 101 000 Euro (45 % der aus dem Jahr 2011 übertragenen Mittelbindungen) wurden annulliert. 545 000 Euro an Mitteln des Jahres 2012 (17 % der gesamten Mittelausstattung des Jahres 2012) wurden nicht in Anspruch genommen und mussten ebenfalls annulliert werden. Mittelbindungen wurden in großem Umfang (611 000 Euro bzw. 19 % der gesamten Mittelbindungen) auf 2013 übertragen. Dies ist ein Indiz für Probleme bei der Planung und/oder Umsetzung der Tätigkeiten des Büros. Die Übertragungen in Bezug auf das Jahr 2012 waren vor allem auf verspätete Einstellungen sowie das Fehlen einer wirksamen Politik zur zügigen Vorlage und Erstattung von Reisekostenabrechnungen von Sachverständigen zurückzuführen. |
17. |
Bei den Vergabeverfahren besteht erheblicher Verbesserungsbedarf in Bezug auf Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation. So wurde etwa bei der Auftragsvergabe dem Preis-Qualitäts-Verhältnis nicht genug Beachtung geschenkt, und die allgemeinen Vergabekriterien wurden nicht in Teilkriterien untergliedert, um eine klare und vergleichbare Bewertung der Angebote zu ermöglichen. |
SONSTIGE BEMERKUNGEN
18. |
Die untersuchten Einstellungsverfahren wiesen erhebliche Mängel mit Auswirkungen auf die Transparenz auf: Die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen wurden erst nach Durchsicht der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss festgelegt, Mindestpunktzahlen für die Zulassung zu den schriftlichen und mündlichen Prüfungen und für die Aufnahme in die Liste der geeigneten Bewerber wurden nicht festgesetzt, Ernennung und Änderungen in der Zusammensetzung des Prüfungsausschusses wurden von der Anstellungsbehörde nicht genehmigt. |
19. |
Die meisten Mitarbeiter des Büros nehmen Verwaltungs- oder Unterstützungsaufgaben wahr und üben keine Dienstreisetätigkeit aus. Dennoch wurden alle mit Mobiltelefonen mit einem monatlichen Limit bis etwa 50 Euro ausgestattet. Der private Gebrauch wird nicht kontrolliert. |
20. |
Das Büro hat keine Vorgaben für die Verwaltung der Kassenmittel festgelegt. Ende 2012 waren sämtliche Barmittel (1,6 Millionen Euro) bei einer einzigen Bank (mit BBB-Rating (8)) angelegt. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
21. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 15. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 337 vom 18.12.2009, S. 1.
(2) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Büros zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
(8) Gemäß Vermerk des Rechnungsführers der Kommission vom 27.10.2008 muss die kurzfristige Bonitätsbewertung mindestens einem Rating von A-1 entsprechen.
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
In dem vom Verwaltungsausschuss verabschiedeten Haushalt 2011 des Büros waren die Mittel nur nach Titeln und Kapiteln gegliedert, eine weitere Untergliederung in Artikel und Posten fehlte jedoch. Dies stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Spezialität dar. |
Abgeschlossen |
2011 |
Der Hof ermittelte 21 Fälle im Gesamtwert von 94 120 Euro, bei denen die auf das Jahr 2012 übertragenen Mittel keinen rechtlichen Verpflichtungen entsprachen. Diese Übertragungen waren somit vorschriftswidrig. |
Im Gange |
2011 |
Das Büro hatte noch nicht alle Normen für die interne Kontrolle angenommen und umgesetzt. Insbesondere fehlten ein zentrales Rechnungsregister und ein Ausnahmenverzeichnis. |
Abgeschlossen (Rechnungsregister) Im Gange (Ausnahmenverzeichnis) |
2011 |
Das Büro muss die Transparenz der Einstellungsverfahren verbessern. Die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen wurden nicht vor Prüfung der Bewerbungen durch den Auswahlausschuss festgelegt. Außerdem gab es keinen Beschluss der Anstellungsbehörde zur Ernennung des Auswahlausschusses, und die jeweilige Besoldungsgruppe der Mitglieder des Auswahlausschusses wurde nicht angegeben. |
Im Gange |
ANHANG II
Büro des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (Riga)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
Angleichung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation. |
||||||||||
Zuständigkeiten des Büros (Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates) |
Die Befugnisse des Büros sind in Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 festgelegt, der zufolge das in Artikel 6 genannte Büro das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation in administrativer und professioneller Hinsicht unterstützt. Es nimmt seine Aufgaben unter der Anleitung des Regulierungsrats wahr. |
||||||||||
Leitungsstruktur |
Das Büro besteht aus
die sich die administrative und finanzielle Zuständigkeit teilen, darunter auch die Zuständigkeit für Personalfragen. Für die Ernennung des Personals ist jedoch ausschließlich der Verwaltungsausschuss zuständig (Artikel 7 Absatz 4). Anleitung bezüglich der vom Büro zu erbringenden Dienstleistungen und Produkte gibt der Regulierungsrat, wie im Abschnitt "Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012" dargelegt. |
||||||||||
Dem Büro für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel |
Endgültiger Haushalt: 3,1 Millionen Euro (Berichtigungshaushalt 1/2012). Personalbestand am 31. Dezember 2012: 22. |
||||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 |
Unter der Anleitung des Regulierungsrats erbrachte das Büro folgende Dienstleistungen:
|
||||||||||
Quelle: Angaben des Büros. |
ANTWORTEN DES BÜROS
11. |
Der (im Dezember 2012) neu ernannte Rechnungsführer hat dem Anweisungsbefugten Vorschläge zu den nötigen Schritten unterbreitet, bei denen es sich um die Vorbedingungen zur Validierung der Rechnungsführungssysteme des Büros handelt. Die vollständige Umsetzung dieser Schritte ist bis Ende Juli 2013 vorgesehen. |
12. |
Im Zusammenhang mit den vorschriftswidrig übertragenen Mittelbindungen hat das GEREK-Büro mit der Erarbeitung eines Finanzhandbuchs begonnen. Dieses Handbuch steht zum jetzigen Zeitpunkt (Juni 2013) kurz vor der Fertigstellung und wird in einem gesonderten Kapitel zu Mittelbindungen die folgenden Themen behandeln: Definition, Bedingungen, Folgemaßnahmen und zugehöriger Workflow innerhalb der Organisation, der für die Zwecke der Übertragung am Jahresende eingeführt wird. |
13. |
Sämtliche Normen für die interne Kontrolle (ICS) werden zurzeit im Anschluss an die eingeschränkte IAS-Überprüfung vom März 2013 überprüft. Ende Juni 2013 wird das GEREK-Büro eine umfassende Antwort dazu vorlegen, die einen realistischen Zeitplan für künftige Tätigkeiten umfasst. |
14. |
Das Finanzhandbuch des GEREK-Büros, das zum jetzigen Zeitpunkt (Juni 2013) kurz vor der Fertigstellung steht, wird in einem gesonderten Kapitel zu Vermögensgegenständen die Verfahren im Rahmen der Bestandsverwaltung behandeln. Das GEREK-Büro wird im Anschluss an die Anschaffung der nötigen Ausrüstung im 3. Quartal 2013 eine vollständige Bestandsaufnahme durchführen. |
15. |
Am 18. Juni 2012 wurde eine interne Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der Grundsätze von ICS 8 angenommen. Die Strategie zu ergänzenden Orientierungshilfen im Rahmen der für die EU geltenden Leitlinien (sogenannter ausnahmenbasierter Berichtsansatz, SEK2007(1341)) wurde fertiggestellt und vom Verwaltungsdirektor als interne Verwaltungsvorschrift mit Wirkung vom 11. Juni 2013 angenommen. |
16. |
Zurzeit (im Juni 2013) werden die für die Haushaltsführung abgestellten Humanressourcen sowie die Einführung eines Verwaltungsinstruments geprüft, mit dem sich Haushaltsausführung und -planung besser überwachen lassen. Hieraus werden sich Auswirkungen auf die Ausführung des Haushaltsplans 2014 ergeben. Darüber hinaus wird das GEREK-Büro die folgenden Abhilfemaßnahmen ergreifen, um künftig ein angemessenes Maß an Übertragungen zu gewährleisten: Überarbeitung der Strategie zur Erstattung von Honoraren für Sachverständige, die an Sitzungen teilnehmen, welche derzeit die größten Auswirkungen auf die Höhe der übertragenen Beträge hat, um sicherzustellen, dass die Erfassung der Belege innerhalb strengerer Fristen erfolgt, die einzuhalten sind. |
17. |
Zur ordnungsgemäßen Umsetzung des derzeitigen Vergabeverfahrens seitens sämtlicher beteiligten Teammitglieder werden ab September 2013 Schulungen angesetzt. Außerdem werden konkrete Schritte unternommen, um die Verfahren in einem gesonderten Kapitel des Finanzhandbuchs des GEREK-Büros zu dokumentieren, das zum jetzigen Zeitpunkt (Juni 2013) kurz vor der Fertigstellung steht. |
18. |
Ab dem Jahr 2013, seitdem im Referat „Administration and Finance“ angemessene Humanressourcen zur Verfügung stehen, wird die Kohärenz der Einstellungsverfahren durch das HR-Team des Büros anhand von Strategien und Leitlinien gewährleistet. Eine neue Einstellungsleitlinie mit Schritten und Zuständigkeiten wurde im Mai 2013 erarbeitet und kommt für die Einstellungsverfahren im Jahr 2013 zur Anwendung. Erklärungen über Interessenkonflikte werden überprüft, und ab 2013 werden die Fragen für schriftliche und mündliche Prüfungen sowie Mindestpunktzahlen vor der Durchsicht der Bewerbungen festgelegt. |
19. |
Zu diesem Aspekt wurde eine umfassende Strategie mit voraussichtlicher Annahme im Juni 2013 erarbeitet. Diese Strategie legt die Grundsätze für den ausschließlich dienstlichen Gebrauch, die Überwachung des Mobiltelefongebrauchs und die Vermeidung von Missbrauch sowie Sicherheitsmaßnahmen fest. Im Rahmen der Strategie wird auch geregelt, dass die zuständigen Vorgesetzten von Fall zu Fall über die Bewilligung von Mobiltelefonen entscheiden. |
20. |
Der neu ernannte Rechnungsführer hat Maßnahmen ergriffen, mit denen sichergestellt wird, dass bis Ende August 2013 ein neuer Vertrag mit einem Bankendienstleister mit besserem Rating in Kraft tritt. |
21. |
Keine Anmerkungen. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/15 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union zusammen mit den Antworten des Zentrums
2013/C 365/03
EINLEITUNG
1. |
Das Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (nachstehend „das Zentrum“, auch „CdT“) mit Sitz in Luxemburg wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates (1) errichtet. Aufgabe des Zentrums ist es, den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union, welche die Dienste des Zentrums in Anspruch nehmen, Übersetzungsleistungen bereitzustellen, die diese für ihren Dienstablauf benötigen (2). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Zentrums. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses des Zentrums sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Zentrums frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Zentrums seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Zentrums für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
SONSTIGE BEMERKUNGEN
11. |
Am Ende des Jahres 2012 hielt das Zentrum Kassenmittel und kurzfristige Bankeinlagen in Höhe von 35 Millionen Euro (Haushaltsüberschuss und Rücklagen in Höhe von 30,9 Millionen Euro). Das Zentrum kann Preise im Laufe des Jahres nicht anpassen, um Einnahmen und Ausgaben auszugleichen, hat aber gelegentlich seinen Kunden Erstattungen geleistet, um den Überschuss zu reduzieren. |
12. |
Nach der Gründungsverordnung von 20 vom Hof im Jahr 2012 geprüften Regulierungsagenturen sind diese gehalten, das Zentrum für ihren gesamten Übersetzungsbedarf in Anspruch zu nehmen (gemäß der Gründungsverordnung des Zentrums gilt dies für vier weitere Agenturen). Andere Agenturen sind nicht verpflichtet, die Dienste des Zentrums in Anspruch zu nehmen. Für nicht technische Dokumente könnten Agenturen ihre Kosten reduzieren, indem sie örtliche Dienstleister heranziehen. Nach Auffassung des Hofes sollte der Gesetzgeber erwägen, dies allen Agenturen zu erlauben. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
13. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 10. September 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1.
(2) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Zentrums zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Der Haushalt 2011 des Zentrums belief sich auf 51,3 Millionen Euro (1) gegenüber 55,9 Millionen Euro im Vorjahr. Das Haushaltsergebnis 2011 sank auf 1,2 Millionen Euro im Jahr 2011 gegenüber 8,3 Millionen Euro im Jahr 2010. Zurückzuführen ist dies hauptsächlich auf einen Einnahmerückgang von 15 %, der die neue Preispolitik des Zentrums widerspiegelt, die darauf abzielt, die Preise von Produkten an deren Kosten anzugleichen. |
n. z. |
2011 |
Der kumulierte Haushaltsüberschuss sank von 9,2 Millionen Euro im Jahr 2010 auf 3,0 Millionen Euro im Jahr 2011, womit sich der im letzten Jahr beobachtete Trend fortsetzte. Bei diesem Rückgang handelt es sich um den Nettoeffekt, der sich aus dem Haushaltsüberschuss 2011 und der Einstellung von Rücklagen für die Preisstabilität und für außergewöhnliche Investitionen ergibt. |
n. z. |
(1) Berichtigungshaushaltsplan (ABl. C 375 vom 22.12.2011, S. 5-7), einschließlich Mittelübertragungen.
ANHANG II
Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (Luxemburg)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags |
Die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten haben einvernehmlich eine Erklärung abgegeben, wonach unter Federführung der Übersetzungsdienste der Kommission in Luxemburg ein Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Union geschaffen wird, das die Übersetzungsdienste bereitstellt, die für die Arbeit der Einrichtungen und Dienste erforderlich sind, deren Sitz mit dem Beschluss vom 29. Oktober 1993 festgelegt worden ist. |
||||||||||||||||||
Zuständigkeiten des Zentrums (Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1645/2003) |
Ziele Leistung der für die Arbeit der nachstehend genannten Einrichtungen erforderlichen Übersetzungsdienste:
Die Dienste des Zentrums können von nicht oben genannten, durch den Rat eingerichteten Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union, die bereits über einen eigenen Übersetzungsdienst verfügen, können die Dienste des Zentrums auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen. Das Zentrum nimmt an den Arbeiten des Interinstitutionellen Ausschusses für Übersetzungsdienste in vollem Umfang teil. Aufgaben
|
||||||||||||||||||
Leitungsstruktur |
Verwaltungsrat Zusammensetzung
Aufgaben Verabschiedung des jährlichen Haushaltsplans und des jährlichen Arbeitsprogramms sowie Annahme des Stellenplans und der Jahresberichte des Zentrums. Direktor Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Interne Revision Interner Auditdienst der Europäischen Kommission (IAS). Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
||||||||||||||||||
Dem Zentrum für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011) |
Endgültiger Haushalt: 48,293 (51,299) Millionen Euro Personal: 225 (225) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 199 (205). + 17 (14) Vertragsbedienstete Personalbestand insgesamt: 216 (219), davon entfallen auf:
|
||||||||||||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011) |
Anzahl der übersetzten Seiten: 735 007(712 813) Anzahl der Seiten nach Sprachen:
Anzahl der Seiten nach Kunden:
Seitenzahl der Freelance-Übersetzungen: 480 695(436 445) |
||||||||||||||||||
Quelle: Angaben des Zentrums. |
ANTWORTEN DES ZENTRUMS
11. |
Der kumulative Haushaltsüberschuss, der den Kunden rückerstattet werden kann, beläuft sich auf 3,9 Millionen Euro, der restliche Teil des Haushaltsüberschusses ist durch die gesetzliche Rückstellung und andere vom Zentrum für spezielle Zwecke gebildete Rückstellungen gesperrt. Langfristig sollte das Zentrum auf der Grundlage seiner Preispolitik Kosten und Einnahmen ausgleichen. Die Preise für die Produkte des Zentrums werden vom Verwaltungsrat für jeweils ein Jahr festgelegt, und deshalb wird sich der Überschuss von 3,9 Millionen Euro in der Preisänderung für 2014 widerspiegeln, damit ein langfristiger Ausgleich sichergestellt werden kann. |
12. |
Das Zentrum nimmt die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis. Das Zentrum weist jedoch darauf hin, dass der Standpunkt des Hofes von dem Rahmen abweicht, der vom Gesetzgeber in der Gründungsverordnung festgelegt wurde. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/21 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung zusammen mit den Antworten des Zentrums
2013/C 365/04
EINLEITUNG
1. |
Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (nachstehend „das Zentrum“, auch „Cedefop“) mit Sitz in Thessaloniki wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates (1) errichtet. Hauptaufgabe des Zentrums ist die Weiterentwicklung der Berufsbildung auf Unionsebene. Zu diesem Zweck erstellt und verbreitet das Zentrum eine Dokumentation über die Berufsbildungssysteme (2). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Zentrums. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses des Zentrums sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Zentrums frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Zentrums seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Zentrums für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN
11. |
Das Zentrum gewährt einem Netzwerk nationaler Partner (8) jährlich Finanzhilfen (pro Vereinbarung betragen die Finanzhilfen zwischen 23 615 Euro und 43 620 Euro). Im Jahr 2012 beliefen sich die Ausgaben für Finanzhilfen (die hauptsächlich Personalkosten der Begünstigten betreffen) auf 695 337 Euro (9), bzw. 4 % der operativen Ausgaben insgesamt. Die Ex-ante-Überprüfungen des Zentrums von Finanzhilfen bestehen aus einer umfassenden Dokumentenanalyse von Kostenaufstellungen, die von den Finanzhilfeempfängern eingereicht wurden, sowie aus einer Überprüfung von Bescheinigungen externer Prüfer, die im Auftrag der Begünstigten tätig waren, oder von Bescheinigungen unabhängiger Beamter. Allerdings überprüft das Zentrum die von den Begünstigten geltend gemachten Personalkosten üblicherweise nicht auf der Grundlage von Original-Belegunterlagen. Ex-post-Überprüfungen in diesem Zusammenhang fanden zuletzt im Jahr 2009 statt. Daher bieten Ex-ante-Überprüfungen nur begrenzte Gewähr. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
12. |
Die Haushaltsvollzugsquoten waren hoch: Sie betrugen 100 % bei den Titeln I und III und 98 % bei Titel II. Die Rate der übertragenen Mittelbindungen war bei Titel II mit 39 % (673 392 Euro) hoch, doch lagen die Gründe dafür hauptsächlich außerhalb der Kontrolle des Zentrums, wie etwa Verzögerungen bei von den griechischen Behörden in den Räumlichkeiten des Zentrums durchgeführten Reparaturarbeiten. Diese Verzögerungen führten zu einer Verschiebung der zugehörigen Wartungs-, Reparatur- und Herrichtungsarbeiten von Räumlichkeiten (rund 124 000 Euro) sowie zu Verzögerungen bei der Anschaffung von Ausstattung für die Konferenzräume des Zentrums (rund 242 000 Euro). Ein Teil der Übertragungen ist auf Verzögerungen bei der Anschaffung von IT-Ausstattung zurückzuführen (rund 172 000 Euro). |
SONSTIGE BEMERKUNGEN
13. |
In den Jahren 2010 und 2011 waren zwei Einstellungsverfahren für die Stelle des zukünftigen Direktors des Zentrums eingeleitet worden. Beide wurden als erfolglos erklärt (10). Am Ende des Jahres 2012 wurde ein drittes Einstellungsverfahren eingeleitet, das noch im Gange ist. Der Hof stellte fest, dass in den ersten beiden Einstellungsverfahren die Mitglieder des Vorauswahlausschusses keine Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts unterzeichneten und dass die Fragen für die mündlichen Prüfungen, ihre Gewichtungen sowie die Mindestpunktzahlen für die Aufnahme in die Liste geeigneter Bewerber nach der Prüfung der Bewerber festgelegt wurden. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
14. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 9. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1.
(2) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Zentrums zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
(8) Es handelt sich hauptsächlich um nationale Agenturen und Forschungsinstitute.
(9) Diese Ausgaben setzten sich aus Abschlusszahlungen und Abrechnungen von Vorfinanzierungen im Zusammenhang mit Finanzhilfevereinbarungen früherer Jahre zusammen. Für die Finanzhilfevereinbarungen des Jahres 2012 wurden im Jahr 2012 ausschließlich Vorfinanzierungen vorgenommen, die noch nicht zu Ausgaben geführt hatten.
(10) Im ersten Einstellungsverfahren wurde keiner der Bewerber, die vom Verwaltungsrat des Zentrums in die Shortlist aufgenommen worden waren, von der Europäischen Kommission ernannt. Im zweiten Einstellungsverfahren befand der Vorauswahlausschuss, dass keiner der vorgeschlagenen Bewerber den Anforderungen für eine Aufnahme in die Shortlist entsprach, und legte dem Verwaltungsrat keine Liste geeigneter Bewerber vor.
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Der übermäßig hohe Umfang der übertragenen Mittel bei Titel II stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar. |
Im Gange |
2011 |
Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsplans wurden in beträchtlicher Zahl vorwiegend am Jahresende vorgenommen (1). Die Begründung für diese Mittelübertragungen war unzureichend, da keine Bedarfsermittlung vorlag. Diese Sachlage weist auf Mängel bei der Haushaltsplanung hin und stellt einen Verstoß gegen den Grundsatz der Spezialität dar. |
Im Gange (abgeschlossen bezüglich der Begründung für Mittelübertragungen) |
2011 |
Die vom Zentrum gewährten Zuschüsse für berufliche Bildung (2) betragen jährlich rund 1 Million Euro (3). Bei der Abwicklung der Zuschüsse für 2010 kam es zu erheblichen Verzögerungen, da die Zuschussempfänger ihre abschließenden Tätigkeitsberichte verspätet einreichten. Aufseiten des Zentrums kam es bei der Prüfung dieser Berichte und der Abwicklung der Abschlusszahlungen zu Verzögerungen (4). |
Abgeschlossen |
(1) Insgesamt wurden 77 Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsplans im Gesamtbetrag von 1,5 Millionen Euro vorgenommen, davon 67 (1,3 Millionen Euro) im November und Dezember 2011.
(2) Das Zentrum gewährt dem Europäischen Fachwissens- und Referenznetzwerk ("ReferNet") Zuschüsse für die Bereitstellung von Informationen über die nationalen Berufsbildungssysteme und -politiken in den Mitgliedstaaten, Norwegen und Island.
(3) 2011 und 2010: 0,9 Millionen Euro.
(4) Abschlusszahlungen erfolgten im Durchschnitt mit einer Verzögerung von etwa 50 Tagen.
ANHANG II
Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Thessaloniki)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 166 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
Erhebung von Informationen Die Union führt eine Politik der beruflichen Bildung, welche die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für Inhalt und Gestaltung der beruflichen Bildung unterstützt und ergänzt. |
||||||||||
Zuständigkeiten des Zentrums (Artikel 2 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates) |
Ziele Als Referenzzentrum der Europäischen Union für die Berufsbildung liefert das Zentrum politischen Entscheidungsträgern, Forschern und Praktikern Informationen zum Bildungswandel, damit diese angemessene Entscheidungen und Maßnahmen treffen können. Das Zentrum unterstützt die Europäische Kommission, um die Berufsbildung auf Unionsebene zu fördern und weiterzuentwickeln. Aufgaben
|
||||||||||
Leitungsstruktur |
Verwaltungsrat Zusammensetzung Aus jedem Mitgliedstaat:
Für die Europäische Kommission: drei Vertreter. Die unter den Buchstaben a, b und c genannten Mitglieder werden vom Rat ernannt. Die Vertreter der Kommission werden von dieser ernannt. Koordinatoren der Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmerorganisationen auf europäischer Ebene und Beobachter aus den EWR-Ländern nehmen ebenfalls an den Sitzungen des Verwaltungsrats und des Vorstands teil. Aufgaben Feststellung des Haushaltsplans, Festlegung der mittelfristigen Prioritäten (Mehrjahresplanung des Zentrums), Annahme des Arbeitsprogramms sowie Bewertung und Analyse des jährlichen Tätigkeitsberichts und des Jahresabschlusses. Feststellung des endgültigen Haushaltsplans und des Stellenplans. Vorstand Zusammensetzung Der Vorsitzende und drei stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats, ein Koordinator je Gruppe und ein weiterer Vertreter der Kommission. Direktor Wird von der Kommission anhand einer vom Verwaltungsrat vorgelegten Kandidatenliste ernannt; er/sie leitet das Zentrum und setzt die Beschlüsse des Verwaltungsrats und des Vorstands um. Interne Revision Interner Auditdienst der Europäischen Kommission (IAS). Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
||||||||||
Dem Zentrum für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011) |
Endgültiger Haushalt 19,22 (18,83) Millionen Euro Unionsbeitrag (1): 97,6 % (97,5 %) Personalbestand am 31.12.2012 Anzahl der im Stellenplan vorgesehenen Planstellen: 101 (101) Davon besetzt: 98 (2) (97) Sonstiges Personal:
Personalbestand insgesamt: 124 (125)
|
||||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011) |
Analyse politischer Strategien und Berichterstattung Der Bericht des Zentrums Trends in VET policy in Europe 2010-12: Progress towards the Bruges Communiqué (Trends in der Berufsbildungspolitik in Europa 2010-12: Fortschritte im Hinblick auf das Kommuniqué von Brügge) wurde veröffentlicht und in Zypern den Generaldirektoren für berufliche Bildung vorgestellt. Das Zentrum stellte aktuelle Informationen zu Berufsbildungssystemen sowie Neuheiten zu Initiativen und politischen Entwicklungen in den Mitgliedstaaten zur Verfügung. Mehrere „Statistiken des Monats“ mit Informationen zu ganz Europa behandelten schwerpunktmäßig die Beurteilung der Auswirkungen der Krise. Um dem Bedarf der Europäischen Kommission an systematischen, länderspezifischen Analysen der Entwicklungen der Berufsbildung für das „Europäische Semester“ gerecht zu werden, setzte das Zentrum neue Schwerpunkte in seiner Arbeit und führte für alle Länder den Blickpunkt Berufsbildung ein. Für die Sitzungen der Generaldirektoren für berufliche Bildung unter den Vorsitzen von Dänemark und Zypern bereitete es einen Überblick über die Entwicklungen in der Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungseinrichtungen und der Wirtschaft sowie einen Kurzbericht zum Thema Durchlässige Bildungssysteme bauen Barrieren ab und eröffnen mehr Chancen vor. Gemeinsame europäische Instrumente, Qualifikationen und Lernergebnisse Das Zentrum koordinierte gemeinsam mit der Europäischen Kommission die EQR-Beratungsgruppe (Europäischer Qualifikationsrahmen) und entwarf (in Zusammenarbeit) 23 Hintergrundpapiere, die Gegenstand politischer Diskussionen waren. Der für die Sitzung der Generaldirektoren für berufliche Bildung in Zypern herausgegebene Kurzbericht Die Qualifikationsrahmen in Europa sind ein Instrument zur Förderung von Transparenz und Wandel fasste die Ergebnisse des vierten Jahresberichts des Zentrums zu den Entwicklungen nationaler Qualifikationsrahmen zusammen. Das Zentrum analysierte auch die Berichte von 10 Ländern zur Erklärung dazu, wie sie ihre nationalen Qualifikationen mit dem EQR verbinden. Bei der Sitzung der Generaldirektoren für berufliche Bildung in Zypern wurden die Ergebnisse des dritten ECVET-Fortschrittsberichts vorgestellt. Der EQAVET wurde weiterhin unterstützt. Die vom Zentrum verwaltete Europass-Website wurde von immer mehr jungen Menschen in Europa besucht. Seit ihrer Einführung wurden fast 60 Millionen Besuche verzeichnet(2012: 14,8 Millionen; 2011: 12,9 Millionen), und die Benutzer haben 25 Millionen Lebensläufe online erstellt (2012: 8,3 Millionen; 2011: 5,8 Millionen). Die Studie Curriculum reform in Europe: the impact of learning outcomes (Curriculum-Reformen in Europa: die Auswirkungen von Lernergebnissen) wurde veröffentlicht und im Rahmen eines internationalen Workshops diskutiert. Im akademischen Jahr 2011/12 wurden 215 Studienbesuche für 2 448 Experten aus 33 Ländern koordiniert. Wirkungsanalysen belegen eine hohe Zufriedenheitsrate (96 %). Erwachsenenbildung und Übergänge Die Studie Adult learning in the workplace: skill development to promote innovation in enterprises (Erwachsenenbildung am Arbeitsplatz: Entwicklung von Kompetenzen zur Förderung von Innovationen in Unternehmen) wurde für einen Workshop zum selben Thema herausgegeben. Als Beitrag zum Europäischen Jahr für aktives Altern organisierte das Zentrum einen Workshop zur Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit durch Lernen im Rahmen der Konferenz „One Step Up in later life“ (Höherqualifizierung in fortgeschrittenem Alter) der GD Bildung und Kultur. Es gab auch die Veröffentlichung Working and ageing – the benefits of investing in an ageing workforce (Lernen in fortgeschrittenem Alter: das Potenzial von Investitionen in ältere Arbeitskräfte entdecken) heraus. Drei Veröffentlichungen behandelten schwerpunktmäßig die Finanzierung und andere Förderungsmaßnahmen für die berufliche Weiterbildung. Um die Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, trug das Zentrum zu der Veranstaltung bei, die auf Initiative Deutschlands hin stattfand, mit dem Ziel, Kooperationsabkommen mit mehreren Ländern als Teil der „Europäischen Ausbildungsallianz“ abzuschließen. Der Beitrag stützte sich auch auf die Informationen in dem Bericht From education to working life — The labour market outcomes of VET (Von der Ausbildung ins Erwerbsleben — Arbeitsmarktergebnisse der Berufsbildung). Analyse von Qualifikationen Im Kurzbericht Qualifikationen: eine Herausforderung für Europa — Schleppende Qualifikationsnachfrage begünstigt Qualifikationsungleichgewichte sowie in der Veröffentlichung Future skills supply and demand in Europe — Forecast 2012 (Künftiges Qualifikationsangebot und künftige Qualifikationsnachfrage in Europa — Prognose 2012) stellte das Zentrum seine neueste Prognose zu Qualifikationsnachfrage und -angebot für 2010-2020 vor. Das Zentrum trug zum EU-Kompetenzpanorama bei und gab zwei Veröffentlichungen zu grünen Qualifikationen heraus. Für den Bericht der Kommission über Employment and Social Developments in Europe 2012 (Beschäftigung und soziale Entwicklungen in Europa 2012) entwarf das Zentrum ein Kapitel zum Thema Qualifikationsungleichgewicht. Der Bericht Skill mismatch: the role of the enterprise (Qualifikationsungleichgewichte: Die Rolle der Unternehmen) wurde im Rahmen eines Workshops diskutiert. Es wurde ebenfalls ein Kurzbericht zum Thema Veraltende Qualifikationen — was tun? herausgegeben. Für seine Initiative zur Schaffung eines regionalen Überwachungsinstruments zur Früherkennung des Qualifikationsbedarfs stellte das Zentrum der Stadt Thessaloniki Fachwissen zur Verfügung. Wirkung des Zentrums Zentrale Leistungsindikatoren weisen auf eine hohe Wirkung der Tätigkeiten des Zentrums hin: Erwähnungen in 169 EU- und 68 internationalen Strategiepapieren, von denen einige sich in erheblichem Umfang auf die Arbeit des Zentrums beziehen; Beiträge zu 26 EU-Strategiepapieren, 158 Veranstaltungen im Rahmen des Vorsitzes sowie weitere Veranstaltungen auf EU-Ebene; 150 vom Zentrum organisierte Veranstaltungen; 120 Veröffentlichungen; 525 Medienartikel zur Arbeit des Zentrums (+ 38 %); 636 000 heruntergeladene Veröffentlichungen (+ 33 %); 415 Erwähnungen in wissenschaftlichen Texten; signifikantes Wachstum in sozialen Medien (+ 127 % Facebook; + 170 % Twitter). Um Kosten zu sparen, wurde ein Schwerpunkt auf Videokonferenzen gelegt, und auf experimentelle Art und Weise wurde Skype im Rahmen von Einstellungsverfahren für mündliche Prüfungen eingesetzt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.cedefop.europa.eu (Jahresbericht und Jährlicher Tätigkeitsbericht 2012). |
||||||||||
Quelle: Angaben des Zentrums. |
Anmerkung: |
Der Unionsbeitrag umfasst sowohl den Zuschuss der Union als auch den Berichtigungs- und Nachtragshaushalt. |
(2) Dies umfasst tatsächlich besetzte Stellen (92) sowie erteilte Stellenangebote (6) für offene Stellen (in Übereinstimmung mit dem Ansatz des mehrjährigen Personalpolitikplans).
(3) Dies umfasst 22 Vertragsbedienstete und 1 erteiltes Stellenangebot.
Quelle: Angaben des Zentrums.
ANTWORTEN DES ZENTRUMS
11. |
Bei der Bewertung von Finanzhilfeanträgen werden die Vorschläge und Kostenvoranschläge vom Zentrum genau geprüft. Im Zuge der Überprüfungen werden die Qualität und die Vollständigkeit der erbrachten Dienstleistungen ausführlich geprüft. Um den Bemerkungen des Hofes Rechnung zu tragen, wird das Cedefop ab diesem Jahr zusätzlich zu den Prüfungsbescheinigungen ausführliche Kontrollen der Personalkosten und Zeitpläne für drei stichprobenartig ausgewählte Fälle der 26 bis 29 Finanzhilfezahlungen einführen. |
12. |
Wir nehmen die Bemerkung zu den Übertragungen in Titel 2 zur Kenntnis und bekräftigen, dass wir uns weiterhin verpflichten werden, diese Übertragungen zu reduzieren. |
13. |
Das Zentrum unterstreicht, dass es zwar den Vorauswahlausschuss unterstützt, jedoch keine Kontrolle über das Verfahren und die Entscheidungen des Vorauswahlausschusses oder der Kommission hat. Die Ausschussmitglieder wussten erwiesenermaßen, dass keine Interessenkonflikte vorliegen dürfen. In der Zwischenzeit haben die Mitglieder des Vorauswahlausschusses jedoch den Bemerkungen des Hofes entsprechend formale Erklärungen über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts unterzeichnet. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/29 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Polizeiakademie zusammen mit den Antworten der Akademie
2013/C 365/05
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Polizeiakademie (nachstehend „die Akademie“, auch „CEPOL“) mit Sitz in Bramshill wurde durch den Beschluss 2000/820/JI des Rates errichtet, der im Jahr 2005 durch den Beschluss 2005/681/JI des Rates aufgehoben und ersetzt wurde (1). Aufgabe der Akademie ist die Funktion als Netz nationaler Polizeihochschulen und -akademien in den Mitgliedstaaten zur Durchführung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für hochrangige Führungskräfte der Polizeidienste auf der Grundlage gemeinsamer Standards (2). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Akademie. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Akademie sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Akademie frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Akademie ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Akademie für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE
11. |
Die Akademie hat gebundene Mittel in Höhe von 355 500 Euro auf das Jahr 2013 übertragen, und zwar für das Austauschprogramm 2013, das zwischen März und November 2013 stattfinden soll. Da sich im jährlichen Arbeitsprogramm 2012 der Akademie kein Hinweis auf das Austauschprogramm 2013 findet und im Hinblick auf die Tatsache, dass 2012 kein Finanzierungsbeschluss zu diesem Thema getroffen wurde, ist die Übertragung vorschriftswidrig. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
12. |
Von den aus 2011 übertragenen gebundenen Mitteln in Höhe von 1,7 Millionen Euro wurden im Jahr 2012 0,7 Millionen Euro (41,2 %) annulliert. Dies war hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die aufgrund von Finanzhilfevereinbarungen des Jahres 2011 zu erstattenden Kosten niedriger waren als veranschlagt (0,44 Millionen Euro oder 62 % der annullierten Übertragungen). |
13. |
Im Jahr 2012 wurden bei den verschiedenen Titeln zwischen 90 % und 99 % der Gesamtmittel gebunden. Dies deutet darauf hin, dass die rechtlichen Verpflichtungen im Zeitplan lagen. Bei Titel III (operative Ausgaben) war der Umfang der auf 2013 übertragenen Mittelbindungen mit 1,5 Millionen Euro (36 %) jedoch hoch. Dies lag allerdings nicht an Verzögerungen bei der Durchführung des jährlichen Arbeitsprogramms 2012 der Akademie, sondern war hauptsächlich auf die in Ziffer 11 genannte Mittelübertragung sowie auf die Tatsache zurückzuführen, dass Kosten mit Bezug zu Kursen, die in den letzten Monaten des Jahres 2012 auf der Grundlage von Finanzhilfevereinbarungen des Jahres 2012 organisiert wurden, erst zu Beginn des Jahres 2013 erstattet werden mussten (1 Million Euro). |
14. |
Im Jahr 2012 nahm die Akademie 37 Mittelübertragungen zwischen Haushaltslinien in Höhe von insgesamt 1 Million Euro vor, davon 36 innerhalb der jeweiligen Titel. |
15. |
Die in den Ziffern 11, 12 und 14 dargelegten Sachverhalte stellen Verstöße gegen die Haushaltsgrundsätze der Jährlichkeit und der Spezialität dar. |
SONSTIGE BEMERKUNGEN
16. |
Diskussionen über die Zukunft der Akademie, die seit mehreren Jahren andauern, haben zu einer Situation der Unsicherheit geführt, die Planung und Durchführung der Arbeit weiterhin behindert. |
17. |
Die Akademie muss die vollständige Einhaltung des Guide to CEPOL recruitment (Einstellungsleitfaden des CEPOL) gewährleisten. Auch hinsichtlich der Transparenz der Einstellungsverfahren der Akademie besteht weiterer Verbesserungsbedarf: Die Stellenausschreibungen wurden nicht immer mindestens sechs Wochen vor der Frist für den Eingang der Bewerbungen veröffentlicht; es gab keine Belege dafür, dass Begutachter die Einhaltung der Bestimmungen für die Einreichung von Bewerbungen überprüften; die angewandten Auswahlkriterien entsprachen nicht immer denjenigen, die in den Stellenausschreibungen vorgesehen waren; in einigen Fällen verzögerte sich die Auswertung der Bewerbungen erheblich. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
18. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 9. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 256 vom 1.10.2005, S. 63.
(2) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Akademie zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Der hohe Umfang der Übertragungen und Annullierungen weist auf Mängel bei der Haushaltsplanung und/oder beim Haushaltsvollzug hin und stellt darüber hinaus einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar. |
Ausstehend |
2011 |
Der hohe Umfang der Mittelübertragungen weist auf Mängel in der Haushaltsplanung hin und stellt darüber hinaus einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Spezialität dar. |
Ausstehend |
2011 |
Die Akademie hat ihren Sitz in Bramshill, wo sie die Räumlichkeiten der National Policing Improvement Agency (NPIA) des Vereinigten Königreichs nutzt. Die NPIA soll Ende 2012 abgeschafft werden, und es ist unklar, wie lange die Akademie ihre derzeitigen Räumlichkeiten noch nutzen kann. |
Ausstehend |
2011 |
Hinsichtlich der Transparenz der Einstellungsverfahren der Akademie besteht Verbesserungsbedarf. Stellenausschreibungen enthielten keinen Hinweis auf die Möglichkeit des Rechtsbehelfs, die Gewichtung der Auswahlkriterien wurde nicht vor der Auswertung der Bewerbungen festgelegt, und es wurden nicht in allen Fällen zusammenfassende Berichte über die angewandten Prüfverfahren und die Entscheidungen bezüglich der Reservelisten erstellt. |
Im Gange |
ANHANG II
Europäische Polizeiakademie (Bramshill)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 87 AEUV) |
Angleichung der Rechtsvorschriften
|
||||||||||||
Zuständigkeiten der Akademie (Beschluss 2005/681/JI des Rates) |
Ziele Die Akademie verfolgt das Ziel, durch Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den ihr angehörenden Ausbildungseinrichtungen an der Schulung von hochrangigen Führungskräften der Polizeidienste in den Mitgliedstaaten mitzuwirken. Sie unterstützt und entwickelt einen europäischen Ansatz für die Hauptprobleme, die sich in den Mitgliedstaaten im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung, der Kriminalitätsprävention und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung insbesondere auf grenzüberschreitender Ebene stellen. Aufgaben
|
||||||||||||
Leitungsstruktur |
Verwaltungsrat Zusammensetzung Je eine Delegation jedes Mitgliedstaats. Jede Delegation des Verwaltungsrats verfügt über eine Stimme. Vertreter der Europäischen Kommission und des Generalsekretariats des Rates der Europäischen Union sowie von Europol werden als nicht stimmberechtigte Beobachter zu den Sitzungen eingeladen. Direktor Verantwortlich für die Verwaltung der Akademie; Ernennung und Amtsenthebung durch den Verwaltungsrat. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Interne Revision Interner Auditdienst der Europäischen Kommission (IAS). Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
||||||||||||
Der Akademie für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011) |
Haushalt 8,4 (8,3) Millionen Euro. Personalbestand Im Stellenplan 2012 waren 28 (26) Zeitbedienstete vorgesehen. Zusätzlich waren Mittel für 10 (8) Vertragsbedienstete im Haushalt vorgesehen. Darüber hinaus stellten die Mitgliedstaaten im Laufe des Jahres insgesamt 5 (7) nationale Sachverständige ab. |
||||||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011) |
Kurse, Seminare und Konferenzen Die Akademie führte insgesamt 82 (88) Aktivitäten vor Ort (Kurse, Seminare und Konferenzen) durch. Die Auswertung der Beurteilungen der Aktivitäten zeigt, dass die allgemeine Zufriedenheit mit den Aktivitäten der Akademie und den diesbezüglichen Lernergebnissen mit 93 % (93 %) weiterhin hervorragend ist. Die Akademie brachte 2 098(2 043) Teilnehmer von Strafverfolgungsbehörden und 772 (784) Ausbilder aus 33 (37) Ländern (EU-Mitgliedstaaten und Drittländer) zusammen, die 27 EU- und internationalen Organen angehörten. Es wurde ein erheblicher Anstieg der Teilnahmequote (Teilnahme/verfügbare Plätze) auf 96 % (80 %) verzeichnet. Dies führt die steigende Nachfrage nach CEPOL-Schulungen vor Augen. Die Akademie selbst organisierte 15 (17) Aktivitäten zur Unterstützung des Netzwerks und leitete für 2013 das Verfahren im Zusammenhang mit einer Finanzhilfevereinbarung ein. Es wurden keine Aktivitäten auf das nächste Kalenderjahr verschoben. Externe Beziehungen Außenpolitik: Die Akademie führt ihre erfolgreiche Zusammenarbeit mit strategischen Partnern, Partnerstellen und EU-Institutionen (einschließlich des EAD) fort und gilt als eine der wichtigsten Ausbildungseinrichtungen für Polizeibeamte, die an EU-Polizeimissionen teilnehmen. Im Jahr 2012 handelte die Akademie erfolgreich zwei Abkommen mit Moldau und Albanien aus. Entwicklung von Ausbildungshandbüchern und (gemeinsamen) Lehrplänen Im Jahr 2012 wurde vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union das Handbuch für SIRENE-Aus- und Fortbilder herausgegeben. Es wurde an den SIRENE-Ausbildungsausschuss und an das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union verteilt. Das Handbuch für SIRENE-Aus- und Fortbilder wurde im Zusammenhang mit einer SIRENE-Aktivität zum Thema Aus- und Fortbildung/Aus- und Fortbilder eingesetzt. Vier gemeinsame Lehrpläne wurden aktualisiert; ein weiterer wurde auf der Grundlage einer Finanzhilfevereinbarung fertiggestellt: häusliche Gewalt, Geldwäsche, Polizeiethik und Vorbeugung gegen Korruption, Menschenhandel (aktualisiert) und zivile Krisenbewältigung (fertiggestellt). Der gemeinsame Lehrplan zu Europol wurde mit Unterstützung der Akademie in Übereinstimmung mit der Vereinbarung (1/2007/GB, Artikel 4) von Europol aktualisiert. (0 gemeinsame Lehrpläne, 1 Ausbildungshandbuch im Jahr 2011). Forschung und Wissenschaft Nach intensiven Vorbereitungsarbeiten für die Konferenz der Akademie im Jahr 2012 zur Polizeiwissenschaft und -forschung in Europa wurde das Ereignis mit dem Titel Police Science in Europe: Project, Progress and Projections (Polizeiwissenschaft in Europa: Projekt, Fortschritt und Zukunftsbilder) mit 120 Teilnehmern aus den Mitgliedstaaten und Drittstaaten als Erfolg betrachtet. Eine weitere Ausgabe des Bulletins zum Bereich Forschung und Wissenschaft (European Science and Research Bulletin) wurde auf der Website der Akademie veröffentlicht. Der Bestand der e-Bibliothek wächst weiter an und dient registrierten Nutzern des e-Net als Wissensquelle. Europäisches Programm für den Austausch von Polizeibeamten Das europäische Programm der Akademie für den Austausch von Polizeibeamten 2012 umfasste Folgendes:
Das Programm umfasste an den Prioritäten des Stockholm-Programms, am EU-Politikzyklus sowie an Anfragen der Mitgliedstaaten ausgerichtete Themen. Die Austauschbesuche beruhen auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Sie erstrecken sich über maximal 12 Kalendertage und über mindestens 5 Arbeitstage. Studienbesuche mit einer Dauer von 3-5 Tagen zu den oben genannten Organisationen wurden organisiert. Der gemeinsame Studienbesuch wurde ausschließlich für die Staaten des westlichen Balkans, die Türkei sowie für Staaten eingeleitet, die zur östlichen Dimension der Europäischen Nachbarschaftspolitik gehören. Vertreter folgender Staaten nahmen an diesem Studienbesuch teil: Albanien, Armenien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Moldau, Montenegro, Serbien und Türkei. Insgesamt nahmen 293 (292) Austauschpartner aus 25 Mitgliedstaaten und den oben genannten Staaten teil. Das Programm wurde von der Akademie mit Mitteln in Höhe von 800 000 Euro finanziert. Elektronisches Netz (e-Net) Das e-Net (elektronische Netz) der Akademie verzeichnete am Ende des Jahres 2012 263 450(109 000) einmalige Besucher und 13 189(9 283) registrierte Nutzer (42 % mehr als am Ende des Jahres 2011). Im Dezember fand eine Tagung für e-Net-Verwalter der Mitgliedstaaten statt. Das Learning Management System (LMS) erwies sich als äußerst erfolgreich sowohl als Unterstützung der Aktivitäten der Akademie als auch als Plattform für den Informationsaustausch innerhalb des Netzes der Akademie. Darüber hinaus wurden offene Plattformen bereitgestellt, mit Hilfe derer praxisbezogene Arbeitsgruppen dank der Online-Technologie auf einfache Weise in einem Lernnetzwerk von- und miteinander lernen können. E-Learning 2012 entwickelte die Akademie 4 (5) E-Learning-Module mit den Schwerpunkten gemeinsame Ermittlungsgruppen, Vertrag von Lissabon, SIRENE und Menschenhandel. Die Module können von den Beamten der Strafverfolgungsbehörden zum Zweck der Professionalisierung jederzeit und überall verwendet werden und fördern somit das lebensbegleitende Lernen sowie das individuelle Selbststudium. Im Zeitraum vom 1. Januar 2012-6. Januar 2013 registrierten sich insgesamt 1 961(1 765) einmalige Nutzer für die Online-Learning-Module. Bis zum 31. Dezember 2012 wurden 21 (18) geplante Online-Seminare (Webinare) der Akademie mit 1 310 Teilnehmern sowohl zu Themen der Polizeiarbeit als auch zu Polizeiaus- und -fortbildung durchgeführt. Auf der Grundlage von Ad-hoc-Bedarf der Akademie und der Mitgliedstaaten wurden weitere 9 Webinare durchgeführt. Dies bedeutete 357 weitere Teilnehmer. Somit lag die Gesamtteilnehmerzahl an den Webinaren der Akademie im Jahr 2012 bei 1 667(398). |
||||||||||||
Quelle: Angaben der Akademie. |
ANTWORTEN DER AKADEMIE
11. |
Die Akademie stimmt der Bemerkung des Hofes zu und verpflichtet sich, ähnliche Fälle mittels eines formalen Finanzierungsbeschlusses zu dokumentieren. Die Akademie weist darauf hin, dass trotz des Fehlens eines formalisierten Finanzierungsbeschlusses die Handlung in einer für den Verwaltungsrat transparenten Weise umgesetzt wurde; Letzterer wird regelmäßig unterrichtet und nimmt den Stand der Ausführung des Haushaltsplans mithilfe der vorgelegten Berichte zur Kenntnis. |
12. |
Die Akademie hat die Bemerkungen des Hofs zur Kenntnis genommen. |
13. |
Die Akademie hat die Bemerkungen des Hofs zur Kenntnis genommen. |
14. |
Während des Jahres 2012 nahm die CEPOL 37 Mittelübertragungen vor, davon 23 innerhalb von Haushaltskapiteln, 13 zwischen Haushaltskapiteln und lediglich eine zwischen Haushaltstiteln. Diese Übertragungen waren notwendig, um eine größtmögliche Verwendung der der Akademie bereitgestellten Mittel zu erreichen. Sämtliche Übertragungen wurden gemäß den einschlägigen Artikeln der Finanzregelung und ihren Durchführungsbestimmungen durchgeführt. |
15. |
Die Akademie stimmt den Bemerkungen des Hofes zu. Um die Einhaltung der Haushaltsgrundsätze der Jährlichkeit und Spezialität besser überwachen zu können, hat CEPOL einen wöchentlichen Bericht über die Überwachung des Haushaltsplans eingeführt. Die Dynamik der Inanspruchnahme der Haushaltsmittel einschließlich der Übertragungen wird genau überwacht und die Gründe für etwaige wesentliche Rückstände werden untersucht, um die Haushaltsplanung und -ausführung kontinuierlich zu verbessern. |
16. |
Die Akademie hat die Bemerkungen des Hofs zur Kenntnis genommen. |
17. |
Die Akademie stimmt den Bemerkungen des Hofes zu. Um die Einhaltung der Bestimmungen und des Grundsatzes der Transparenz weiter zu verbessern, verstärkt und verbessert CEPOL weiterhin die Dokumentation der Prozesse im Personalbereich durch Verfahren und Vorlagen, die im Einklang mit der festgelegten Qualität des Dokumentenmanagementsystems verabschiedet wurden. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/37 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 des Gemeinschaftlichen Sortenamts zusammen mit den Antworten des Amts
2013/C 365/06
EINLEITUNG
1. |
Das Gemeinschaftliche Sortenamt (nachstehend „das Amt“, auch „CPVO“) mit Sitz in Angers wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates (1) errichtet. Hauptaufgabe des Amts ist die Eintragung und Prüfung der Anträge auf Erteilung des gewerblichen Schutzrechtes der Union für Pflanzensorten sowie die Sicherstellung der notwendigen technischen Prüfungen durch die zuständigen Ämter der Mitgliedstaaten (2). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Amts. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses des Amts sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Amts frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Amts seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Amts für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN
11. |
Das Amt führte im Dezember 2012 eine körperliche Überprüfung seiner Vermögenswerte durch. Allerdings wurde kein Bericht über die körperliche Überprüfung erstellt. Es ist daher nicht möglich, die Richtigkeit der entsprechenden Rechnungslegungsaufzeichnungen zu überprüfen. |
SONSTIGE BEMERKUNGEN
12. |
Die Einstellungsverfahren wiesen erhebliche Mängel auf, welche die Transparenz und die Gleichbehandlung der Bewerber beeinträchtigten: Die festgelegten Gewichtungen und Mindestpunktzahlen wurden nicht immer angewendet, während des gesamten Verlaufs der verschiedenen Einstellungsverfahren wurde keine kohärente Bewertungsmethode angewendet, und die Stellenausschreibungen enthielten keine Rechtsmittelbelehrung. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
13. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 15. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 227 vom 1.9.1994, S. 1.
(2) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Amts zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Diese hohe Rate der Übertragungen und Annullierungen stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar. |
Abgeschlossen |
2011 |
Es wurden dahin gehend Mängel festgestellt, dass in vier Fällen rechtliche Verpflichtungen vor der Vornahme der entsprechenden Mittelbindungen (18 791 Euro) verbucht wurden. Die Auftragsscheine waren oftmals auf einen vor der Genehmigung der Mittelbindungen liegenden Zeitpunkt datiert. |
Abgeschlossen |
2011 |
Das Amt hat keine Durchführungsbestimmungen zum Beamtenstatut hinsichtlich der Einstellung und des Einsatzes von Vertragsbediensteten sowie der vorübergehenden Besetzung von Führungsposten angenommen. |
Im Gange |
ANHANG II
Gemeinschaftliches Sortenamt (Angers)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Auszug aus Artikel 36 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
Freier Warenverkehr Diese Verbote oder Beschränkungen [der Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums] dürfen jedoch weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen. |
||||||||
Zuständigkeiten des Amts (Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates und Strategiepapier 2010-2015) |
Ziele Anwendung des Systems des Sortenschutzes der Europäischen Union als einzige und ausschließliche Form des gewerblichen Rechtsschutzes der Europäischen Union für Pflanzensorten. Förderung von Innovation im Bereich der Pflanzensorten durch sorgfältige Bearbeitung von Anträgen auf gemeinschaftlichen Sortenschutz zu erschwinglichen Kosten, gleichzeitig Anleitung und Unterstützung bei der Ausübung der Schutzrechte zugunsten von Interessenträgern. Aufgaben
|
||||||||
Leitungsstruktur |
Der Präsident Leitet das Amt; wird vom Rat aus einer Liste von Bewerbern, die die Kommission nach Anhörung des Verwaltungsrats vorschlägt, ernannt. Verwaltungsrat Überwacht das Arbeitsprogramm des Amts und kann Vorschriften über seine Arbeitsmethoden festlegen; er setzt sich zusammen aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats und einem Vertreter der Kommission sowie deren jeweiligen Stellvertretern. Die Entscheidungen im Rahmen der Erteilung eines gemeinschaftlichen Sortenschutzes werden von Ausschüssen getroffen, die aus drei Mitgliedern des Personals des Amts bestehen, und im Fall eines Beschwerdeverfahrens von der Beschwerdekammer. Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Handlungen des Amts Die Kommission kontrolliert die Rechtmäßigkeit derjenigen Handlungen des Präsidenten des Amts, über die im EU-Recht keine Rechtsaufsicht durch ein anderes Organ vorgesehen ist, sowie der Handlungen des Verwaltungsrats, die sich auf den Haushalt des Amts beziehen. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Entlastungsbehörde Verwaltungsrat. |
||||||||
Dem Amt für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011) |
Endgültiger Haushalt 14,3 (14,4) Millionen Euro Personalbestand am 31.12.2012 Anzahl der im Stellenplan vorgesehenen Planstellen: 46 (46) Davon besetzt: 45 (45) Personalbestand insgesamt: 45 (45), davon entfallen auf:
|
||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011) |
Eingegangene Anträge: 2 868(3 184) Erteilte Schutzrechte: 2 640(2 584) Am 31.12.2012 geltende Schutzrechte der Europäischen Union: 20 362(18 907) Internationale Zusammenarbeit im Bereich Sortenschutz
|
||||||||
Quelle: Angaben des Amts. |
(1) Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen.
(2) Internationale Gemeinschaft der Züchter vegetativ vermehrbarer Obst- und Zierpflanzen (International Community of Breeders of Asexually Reproduced Ornamental and Fruit Plants).
(3) Europäische Saatgutvereinigung (European Seed Association).
(4) Afrikanische Organisation für geistiges Eigentum (Organisation africaine de la Propriété intellectuelle).
(5) Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
(6) Ministerium für Landwirtschaft, Forstwesen und Fischerei (Ministry of Agriculture, Forestry & Fisheries).
Quelle: Angaben des Amts.
ANTWORTEN DES AMTS
11. |
Für die körperliche Überprüfung im Dezember 2012 wurden die erforderlichen Überprüfungsunterlagen (Fiches Inventaires) zur Verfügung gestellt. In Zukunft werden die Dokumente in dem vom Hof gewünschten Format vorgelegt. |
12. |
Das CPVO hat die Feststellung des Hofes zur Kenntnis genommen und die Leitlinien für Auswahlausschüsse entsprechend angepasst. Dennoch ist das CPVO der Auffassung, dass bei den vom Hof überprüften Auswahlverfahren die Bewerber fair und gleichberechtigt behandelt wurden. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/43 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur zusammen mit der Antwort der Agentur
2013/C 365/07
EINLEITUNG
1. |
Die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (nachstehend „die Agentur“, auch „EACEA“) mit Sitz in Brüssel wurde durch den Beschluss 2009/336/EG der Kommission (1) eingerichtet. Die Agentur ist für die Verwaltung von Programmen zuständig, die von der Kommission in den Bereichen Bildung, Audiovisuelles und Kultur beschlossen wurden, sowie für die detaillierte Durchführung technischer Projekte (2). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgende Bemerkung stellt die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNG ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
11. |
Der Umfang der gebundenen Mittel war sowohl bei Titel I (Personalausgaben) als auch bei Titel II (Verwaltungsausgaben) mit 99 % hoch. Bei Titel II wurden mit 28 % zwar in relativ großem Umfang Mittelbindungen übertragen, sie betrafen in erster Linie aber erhaltene Dienstleistungen, über die am Jahresende noch keine Rechnungen ausgestellt worden waren (Baukosten und IT-Beratungsleistungen), oder waren auf den Mehrjahrescharakter der Tätigkeiten (Projektüberprüfungen durch Experten und Projektprüfungen) zurückzuführen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 17. September 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 101 vom 21.4.2009, S. 26.
(2) Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
ANHANG
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (Brüssel)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 165 Absatz 1, 166 Absatz 1, 167 Absatz 1 und 173 Absatz 1 AEUV) |
Sammlung von Informationen Die Europäische Union trägt zur Entwicklung einer qualitativ hoch stehenden Bildung (…) bei. Die Union führt eine Politik der beruflichen Bildung (…). Die Union leistet einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten. Die Union und die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Union gewährleistet sind. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EG) N. 58/2003 des Rates; Beschluss 2009/336/EG der Kommission, geändert durch Beschluss 2012/797/EU; Beschluss K(2009) 3355 der Kommission, geändert durch Beschluss C(2012) 9475 final) |
Ziele Im Rahmen der Bildungs-, Kultur- und Industriepolitik wurden zahlreiche Maßnahmen zur Förderung in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Audiovisuelles, Kultur, Jugend und aktive Bürgerschaft in der Europäischen Union getroffen. Hauptziele dieser Maßnahmen sind die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und ein Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit, zum Wirtschaftswachstum und zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Menschen in Europa. Diese Maßnahmen umfassen verschiedene Programme. Die Agentur ist für die Verwaltung bestimmter Teile dieser Programme zuständig (z. B. „Lebenslanges Lernen“, „Kultur“, „Jugend in Aktion“, „Europa für Bürgerinnen und Bürger“, „MEDIA“, „Erasmus Mundus“, „MEDIA Mundus“ und „Tempus“). Dabei sorgt sie für die Durchführung der Fördermaßnahmen der Union mit Ausnahme der Aufgaben, bei denen Ermessensbefugnisse für die Umsetzung politischer Entscheidungen erforderlich sind. Aufgaben
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Leitungsstruktur |
Lenkungsausschuss Zusammensetzung Der Lenkungsausschuss setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Europäischen Kommission ernannt werden. Aufgaben Er nimmt nach Zustimmung der Europäischen Kommission das jährliche Arbeitsprogramm der Agentur an; ferner nimmt er ihren Verwaltungshaushaltsplan sowie den jährlichen Tätigkeitsbericht an. Direktor Von der Europäischen Kommission ernannt. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Interne Prüfung Interne Auditstelle. Interner Auditdienst der Europäischen Kommission (IAS). Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011) |
Haushalt Der Verwaltungshaushalt 2012 der Agentur belief sich unverändert auf 50 (50) Millionen Euro (zu 100 % aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union finanziert). Die Agentur verwaltete 728 (621) Millionen Euro für Programme und Projekte, die ihr von der Kommission übertragen wurden. Personalbestand am 31. Dezember 2012 Zeitbedienstete: 103 (102) im Stellenplan vorgesehene Stellen für Zeitbedienstete, davon besetzt: 99 (102), Vertragspersonal: 335 (336) Stellen für Vertragsbedienstete, davon besetzt: 329 (331). Personalbestand insgesamt: 428 (433) Stellen besetzt, davon entfallen auf
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011) |
Kommunikation
Projektauswahl
Kontrollbesuche
Vereinfachungsmaßnahmen
Zusammenarbeit mit den übergeordneten GD
Unterstützung der Politik
Prüfungen Im Rahmen des Prüfungsplans 2011 werden derzeit 120 Prüfungen durchgeführt; 114 neue Prüfungen sind im Rahmen des Prüfungsplans 2012 geplant. Verträge und Projekte Unterzeichnung von 5 027 Verträgen, Abschluss von 4 738 Projekten. Mandat
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Agentur. |
(1) Online-Plattform zur Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse von Projekten, die aus Programmen gefördert werden, die die Europäische Kommission in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Kultur, Jugend und Unionsbürgerschaft verwaltet.
Quelle: Angaben der Agentur.
ANTWORT DER AGENTUR
1. |
Die Agentur nimmt die Bemerkungen des Hofs zur Kenntnis. Was den mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten angeht, so gilt dieser insbesondere für Projektaudits, die durchschnittlich 18 Monate zwischen Mittelbindung und Abschlusszahlung in Anspruch nehmen. Durch eine frühzeitigere Planung solcher Audits strebt die Agentur eine weitere Reduzierung von Mittelübertragungen an. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/49 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 der Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zusammen mit den Antworten der Agentur
2013/C 365/08
EINLEITUNG
1. |
Die Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (nachstehend „die Agentur“, auch „EACI“) mit Sitz in Brüssel ist die frühere Exekutivagentur für intelligente Energie (IEEA), deren Auftrag und Auftragsdauer durch den Beschluss 2007/372/EG der Kommission (1) zur Änderung des Beschlusses 2004/20/EG (2) geändert wurden. Die Agentur wurde für einen begrenzten, am 1. Januar 2004 beginnenden und nunmehr bis 31. Dezember 2015 laufenden Zeitraum errichtet. Sie soll EU-Maßnahmen in den Bereichen Energie, unternehmerische Initiative und Innovation sowie nachhaltiger Güterverkehr verwalten (3). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (6) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (8) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN
11. |
Die interne Auditstelle der Agentur ist auch für deren Ex-post-Überprüfungen zuständig, die Teil des internen Kontrollsystems sind. Dadurch gehen der internen Auditstelle Ressourcen für interne Prüfungstätigkeiten verloren. Außerdem kann sie deswegen in diesem Bereich keine unabhängigen Prüfungen durchführen. Diese Doppelfunktion ist unvereinbar mit den Normen für die interne Kontrolle und den Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision. |
SONSTIGE BEMERKUNGEN
12. |
Die Einstellungsverfahren sind verbesserungsbedürftig: Die Auswahlkriterien entsprachen nicht voll und ganz den in der Stellenausschreibung angegebenen Kriterien, bestimmte Auswahlkriterien waren nicht angemessen gewichtet, Mindestpunktzahlen für die Vorauswahlphase und die Höchstzahl der in die Reservelisten aufzunehmenden Bewerber wurden nicht im Voraus festgelegt, die Begründung für den Ausschluss von Bewerbern in der Abschlussphase der Verfahren war nicht immer ausreichend dokumentiert und die Erklärungen zur Vertraulichkeit und zum Nichtvorliegen von Interessenkonflikten waren nicht immer unterzeichnet. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
13. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 10. September 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 140 vom 1.6.2007, S. 52.
(2) ABl. L 5 vom 9.1.2004, S. 85.
(3) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.
(4) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(5) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(6) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(7) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(8) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Der ursprüngliche Haushalt 2011 der Agentur belief sich auf 16,2 Millionen Euro, wovon 10,7 Millionen Euro für Personalkosten vorgesehen waren. Die tatsächlichen Personalausgaben betrugen 10 Millionen Euro. Der Haushalt war zwar um 0,7 Millionen Euro zu hoch angesetzt, die Nichtausschöpfung war aber geringer als in vorangegangenen Jahren (im Jahr 2010 (1) waren beispielsweise 1,5 Millionen Euro nicht in Anspruch genommen worden). |
Abgeschlossen |
2011 |
Gemäß dem im Jahr 2010 für ihre neuen Räumlichkeiten abgeschlossenen Mietvertrag zahlt die Agentur dem Vermieter insgesamt 2,4 Millionen Euro für die Renovierung der Büros. Die Agentur leistete 2010 eine erste Zahlung über 2 Millionen Euro. Der Restbetrag ist in drei weiteren Tranchen in den Jahren 2011, 2012 und 2013 zu zahlen. Die Agentur berechnete den 2011 zu zahlenden Betrag nicht richtig und zahlte deshalb 108 287 Euro zu viel. Der Vermieter erstattete den zu viel gezahlten Betrag im Januar 2012. Die fehlerhafte Zahlung der Agentur lässt aber darauf schließen, dass sie ihre Kontrollen verstärken muss, um solche überhöhten Zahlungen zu vermeiden. |
Abgeschlossen |
(1) Siehe Ziffer 13 des Berichts über den Jahresabschluss 2010 (ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 81).
ANHANG II
Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (Brüssel)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) |
|
||||||||||||||||||||||||||
Zuständigkeiten der Agentur (Beschluss 2004/20/EG der Kommission, geändert durch den Beschluss 2007/372/EG) |
Ziele Die Europäische Union hat im Rahmen der Lissabonstrategie für Wachstum und Beschäftigung Maßnahmen zur Förderung und Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovation angenommen. Zu diesen Maßnahmen gehört die Schaffung des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) 2007-2013 (Beschluss 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates), insbesondere mit den Programmen „Intelligente Energie — Europa“ (IEE) und „Unternehmerische Initiative und Innovation“ (EIP). Hauptziele sind die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere von KMU, sowie die Förderung aller Formen von Innovation, insbesondere von Öko-Innovationen, der Energieeffizienz und neuer sowie erneuerbarer Energiequellen. Die im Rahmen der Lissabonstrategie für Wachstum und Beschäftigung ergriffenen Maßnahmen beinhalten ferner das zweite Marco-Polo-Programm (Verordnung (EG) Nr. 1692/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates). Verfolgt werden folgende wichtigste Ziele: Verringerung der Überlastung im Straßenverkehr, Verbesserung der Umweltfreundlichkeit des Verkehrssystems und Stärkung der Intermodalität. Auf diese Weise soll ein Beitrag zu effizienten und nachhaltigen Verkehrssystemen sowie zu Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, insbesondere der KMU, geleistet werden. Der Agentur wird im Rahmen dieser EU-Programme die Durchführung der Aufgaben im Zusammenhang mit der EU-Förderung unter Ausschluss der Programmbewertung, der Verfolgung der Anwendung der Rechtsvorschriften, von strategischen Studien oder sonstigen Maßnahmen, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Kommission fallen, übertragen. Aufgaben Durchführung von EU-Programmen nach Maßgabe der von der Kommission übertragenen Aufgaben:
|
||||||||||||||||||||||||||
Leitungsstruktur |
Lenkungsausschuss Setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Europäischen Kommission ernannt werden. Er nimmt nach Zustimmung der Europäischen Kommission das jährliche Arbeitsprogramm der Agentur an; ferner nimmt er ihren Verwaltungshaushalt sowie den jährlichen Tätigkeitsbericht an. Direktor Von der Europäischen Kommission ernannt. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
||||||||||||||||||||||||||
Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011) |
Haushalt Operative Mittel Die veranschlagten 241,34 (229,6) Millionen Euro (100 % aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union) wurden gebunden und 129,5 Millionen Euro wurden ausgezahlt. Die Agentur führt die operativen Mittel unter der Verantwortung der Kommission aus:
Verwaltungshaushalt 16,4 (15,6) Millionen Euro (100 % Unionszuschuss) für den Verwaltungshaushalt, den die Agentur eigenständig verwaltet. Personalbestand am 31. Dezember 2012
|
||||||||||||||||||||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 |
Die EACI ist zuständig für die Verwaltung von EU-Maßnahmen in den Bereichen Energie, unternehmerische Initiative und Innovation, insbesondere Öko-Innovationen, und nachhaltiger Güterverkehr im Rahmen folgender Unionsprogramme:
Intelligente Energie — Europa (IEE) Wichtigste Tätigkeiten:
Öko-Innovation Öko-Innovationen werden aus dem CIP in Form verschiedener Maßnahmen unterstützt (Finanzinstrumente, Netzwerke mit nationalen und regionalen Akteuren, Pilotprojekte und Projekte zur Umsetzung von Technologie in marktfähige Produkte). Die Agentur soll Pilotprojekte und Projekte zur Umsetzung von Technologie in marktfähige Produkte im Bereich Öko-Innovation verwalten; die diesbezügliche Mittelausstattung für den Zeitraum 2008-2013 beträgt ungefähr 200 Millionen Euro. Im Jahr 2012 lag der Schwerpunkt auf folgenden Maßnahmen:
Marco-Polo-Programm Wichtigste Tätigkeiten:
Programm für unternehmerische Initiative und Innovation — Enterprise Europe Network An dem Programm beteiligen sich über 600 Partnerorganisationen in mehr als 50 Ländern, darunter die 27 EU-Mitgliedstaaten. Zusätzlich zur Verwaltung von 92 Projekten (spezifische Finanzhilfevereinbarungen) und dem Projekt IPeuropAware ist die Agentur für die Betreuung des Enterprise Europe Network verantwortlich sowie für die Verwaltung der IT-Instrumente und Datenbanken für die interaktive Kommunikation zwischen den Netzwerkpartnern. Im Lauf des Jahres 2012 wurde schrittweise ein neues IT-System (Merlin) für das Enterprise Europe Network implementiert, das 2013 in Vollbetrieb gehen soll. |
||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Agentur. |
ANTWORTEN DER AGENTUR
11. |
Die Agentur ist sich bewusst, dass es nicht ideal ist, dass die interne Auditstelle für eine operative Aufgabe zuständig ist. Als mit Ex-post-Überprüfungen begonnen wurde, schien dies angesichts der kleinen Größe der Agentur jedoch die beste Lösung im Hinblick auf die Effizienz und Wirksamkeit der Überprüfungen zu sein. Sollte die Agentur im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) (2014-2020) signifikant wachsen, werden die Ex-post-Überprüfungen und die Aufgaben der internen Auditstelle voneinander getrennt. Hinsichtlich des Potenzials für Eigenüberprüfungen und Interessenkonflikten, so werden diese Risiken durch die Begrenzung des Prüfungsumfangs in der Charta der internen Auditstelle entschärft; in der Charta ist festgelegt, dass alle Überprüfungen der Ex-post-Überprüfungsstelle von agenturexternen Prüfern durchzuführen sind. |
12. |
Die Agentur aktualisiert regelmäßig ihre Einstellungsverfahren, um den erforderlichen Standards zu entsprechen und seine Verfahren zu verbessern. Die vom Hof vorgeschlagenen Verfahrensverbesserungen wirken sich nur auf einen begrenzten Teil der Einstellungsschritte aus und die Mehrzahl dieser Verbesserungen wurden bereits in das Einstellungshandbuch aufgenommen und umgesetzt. Die Agentur möchte nochmals darauf hinweisen, dass es ihr Ziel ist, ein Gleichgewicht zwischen den anerkannten vorbildlichen Verfahrensweisen für die Einstellung im privaten und öffentlichen Sektor einerseits und den operativen Anforderungen einer Exekutivagentur mit einer nur geringen Anzahl von Verwaltungspersonal andererseits herzustellen. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/57 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher zusammen mit den Antworten der Agentur
2013/C 365/09
EINLEITUNG
1. |
Die Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (nachstehend „die Agentur“, auch „EAHC“) mit Sitz in Luxemburg wurde durch den Beschluss 2004/858/EG der Kommission (1), geändert durch den Beschluss 2008/544/EG (2), errichtet. Die Agentur wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2015 für die Verwaltung von Maßnahmen der Union im Bereich der Gesundheits- und Verbraucherpolitik eingerichtet (3). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (6) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (8) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
11. |
Von den 1,1 Millionen Euro, die aus dem Jahr 2011 übertragen worden waren, wurden 0,2 Millionen Euro (18 %) im Jahr 2012 annulliert. Zwar ist dies teilweise darauf zurückzuführen, dass Kostenprognosen für Sitzungen mit externen Teilnehmern schwierig sind, eine so hohe Rate deutet aber auf Mängel bei der Haushaltsplanung hin. |
12. |
Die 2012 bei den gebundenen Mitteln erzielten Verwendungsraten sind bei Titel I und Titel II mit 96 % bzw. 84 % zufriedenstellend. Bei Titel III sind die Übertragungen mit 1,1 Millionen Euro bzw. 47 % der bei diesem Titel gebundenen Mittel hingegen hoch. Obwohl der Grund dafür zum Teil in der späten Einreichung der Reisekostenabrechnungen durch externe Sitzungsteilnehmer liegt, stellt eine derart hohe Rate einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
13. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 10. September 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 369 vom 15.12.2004, S. 73.
(2) ABl. L 173 vom 3.7.2008, S. 27.
(3) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.
(4) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(5) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(6) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(7) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(8) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Bei Titel III - Ausgaben im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Agentur - wurden 0,8 Millionen Euro bzw. 46 % der vorgenommenen Mittelbindungen auf das Jahr 2012 übertragen. Diese hohe Übertragungsrate stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar. |
Ausstehend |
ANHANG II
Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (Luxemburg)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 168 und 169 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
Bei der Festlegung und Durchführung aller Unionspolitiken und -maßnahmen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt. Die Tätigkeit der Union ergänzt die Politik der Mitgliedstaaten und ist auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der menschlichen Gesundheit gerichtet. Sie umfasst die Bekämpfung der weit verbreiteten schweren Krankheiten, wobei die Erforschung der Ursachen, der Übertragung und der Verhütung dieser Krankheiten sowie Gesundheitsinformationen und -erziehung gefördert werden. Die Union ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verringerung drogenkonsumbedingter Gesundheitsschäden einschließlich der Informations- und Vorbeugungsmaßnahmen. Zur Förderung der Interessen der Verbraucher und zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus leistet die Union einen Beitrag zum Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher sowie zur Förderung ihres Rechtes auf Information, Erziehung und Bildung von Vereinigungen zur Wahrung ihrer Interessen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuständigkeiten der Agentur |
Ziele
Aufgaben Im Rahmen der nachstehend aufgeführten Programme der Union obliegen der Agentur gemäß der Übertragungsverfügung vom 9. September 2008 (1) folgende Durchführungsaufgaben:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Leitungsstruktur |
Lenkungsausschuss Setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Europäischen Kommission ernannt werden. Die Mitglieder des Lenkungsausschusses werden für zwei Jahre ernannt. Er nimmt nach Zustimmung der Europäischen Kommission das jährliche Arbeitsprogramm der Agentur an; ferner nimmt er ihren Verwaltungshaushaltsplan sowie den jährlichen Tätigkeitsbericht an. Direktor Wird von der Europäischen Kommission für vier Jahre ernannt. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011) |
Endgültiger Haushalt Der Verwaltungshaushalt der Agentur für das Jahr 2012 belief sich auf insgesamt 7,22 (7,04) Millionen Euro. Personalbestand am 31. Dezember 2012 Am 31. Dezember 2012 beschäftigte die Agentur 50 (49) Statutsbedienstete, davon 11 (11) Zeit- und 39 (38) Vertragsbedienstete. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 |
1. Überwachung der im Rahmen des Programms im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2003-2008 in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 gewährten Finanzhilfen; erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen über Finanzhilfen, die aufgrund der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen des Jahres 2009 gewährt werden, u. a. für Projekte, Konferenzen, Betriebskostenzuschüsse und gemeinsame Maßnahmen; Abwicklung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen des Jahres 2011; Verwaltung der aufgrund der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und der Ausschreibungen des Jahres 2008 zum Programm im Bereich Verbraucherpolitik 2007-2013 gewährten Finanzhilfen und vergebenen Aufträge und Verwaltung der Projekte, die aufgrund der Ausschreibungen der Jahre 2007, 2008 und 2009 zu den Schulungsmaßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit vergeben wurden. 2. Arbeitsprogramm zum Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit
3. Arbeitsplan zum Verbraucherprogramm
4. Arbeitsprogramm zum Programm „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Agentur. |
(1) Entscheidung der Kommission vom 9. September 2008 zur Übertragung von Befugnissen auf die Agentur.
(2) ABl. C 358 vom 8.12.2011, http://ec.europa.eu/eahc/documents/health/calls/2012/WP_2012_en_for_projects.pdf.
(3) http://ec.europa.eu/eahc/health/projects.html.
(4) Siehe Durchführungsbeschluss C(2012) 8448 der Kommission.
(5) Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Rates und Richtlinie 2009/29/EG.
Quelle: Angaben der Agentur.
ANTWORTEN DER AGENTUR
11. |
Die Agentur nimmt die Bemerkungen des Hofes zur Kenntnis. Es werden kontinuierlich Anstrengungen unternommen, die beispielsweise im Zeitraum 2009-2012 zu einer Halbierung (von 36 % auf 18 %) der annullierten Mittelübertragungen geführt haben. Dieser positive Trend wird in den kommenden Jahren durch verbesserte Planung und Überwachung der Maßnahmen unter Titel III des Haushaltsplans weiter verstärkt. |
12. |
Die Agentur wird ihre Haushaltsausführung weiter verbessern, um die Zahlungsausführungen unter Titel III weiter zu erhöhen und dadurch weniger Mittel für Zahlungen auf das folgende Jahr zu übertragen. Die Auftragnehmer werden aktiv dazu aufgefordert, umgehend und sofern möglich, innerhalb des Kalenderjahres Rechnungen auszustellen. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/66 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit zusammen mit den Antworten der Agentur
2013/C 365/10
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (nachstehend „die Agentur“, auch „EASA“) mit Sitz in Köln wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1108/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, errichtet. Der Agentur wurden spezifische Regulierungs- und Exekutivaufgaben im Bereich der Flugsicherheit zugewiesen (2). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN
11. |
Die Agentur legte ein Standardverfahren für Ex-ante-Überprüfungen fest. Allerdings wurden die betreffenden Checklisten nicht ausgefüllt, und es lagen nicht immer Unterlagen zur Rechtfertigung der Validierung von Ausgaben vor (8). |
12. |
Im Jahr 2009 wurde eine Methode für Ex-post-Überprüfungen genehmigt. Zwar machte die Agentur weitere Fortschritte bei deren Umsetzung, doch sind in den folgenden Bereichen weitere Verbesserungen erforderlich: Es gibt immer noch keine Jahresplanung für Überprüfungen, die Stichprobe der zu überprüfenden Vorgänge ist nicht risikobasiert, und die Methode deckt öffentliche Vergabeverfahren nicht ab. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
13. |
Insgesamt lag die Mittelbindungsrate bei 95 %, wobei sie von 96 % bei Titel I (Personalausgaben) über 95 % bei Titel II (Verwaltungsausgaben) bis zu 89 % bei Titel III (operative Ausgaben) variierte. Allerdings war die Rate der übertragenen Mittelbindungen bei Titel III mit 46 % hoch. Auch wenn dies teilweise durch den mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten der Agentur bedingt ist und die Mittelübertragungen in der Stichprobe des Hofes gebührend begründet waren, stellt dieser große Umfang einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar. |
SONSTIGE BEMERKUNGEN
14. |
In einem der geprüften Einstellungsverfahren entsprach der ausgewählte Bewerber nicht den Anforderungen des Statuts hinsichtlich des Hochschulabschlusses oder einer gleichwertigen beruflichen Ausbildung. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
15. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 24. September 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 240 vom 7.9.2002, S. 1.
(2) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
(8) Arbeitszeitnachweise zur Rechtfertigung von auf der Grundlage von Manntagen abgerechneten Dienstleistungen waren nicht vorhanden.
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Die Herabsetzung des Berichtigungskoeffizienten für Deutschland im Juni 2010 führte zu einem erheblichen Überschuss bei den Mitteln von Titel I der Agentur (Personalausgaben) für 2011. Mittel in Höhe von rund 3 Millionen Euro (7 % der Mittel) wurden trotz ihrer niedrigen Durchführungsquote hinsichtlich der Zahlungen von Titel I auf verschiedene Haushaltslinien des Titels III (operative Ausgaben) übertragen (1). Wie es nach der Finanzregelung der EASA zulässig ist, wurde für diese umfangreiche Mittelübertragung zwischen Haushaltstiteln, die die Struktur des Haushalts beträchtlich veränderte, nicht die Genehmigung des Verwaltungsrats der Agentur eingeholt (2). Diese Sachlage stellt jedoch einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Spezialität dar. |
Abgeschlossen |
2011 |
Durch die Übertragung stiegen die Mittel von Titel III auf 13,7 Millionen Euro. Am Ende des Jahres wurden jedoch 7,8 Millionen Euro auf das Haushaltsjahr 2012 übertragen. Dies stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar. |
Im Gange |
2011 |
Die Agentur muss die Verwaltung ihres Anlagevermögens verbessern. Die Vermögenswerte werden in zwei verschiedenen Systemen erfasst, die nur manuell miteinander abgeglichen werden können. Körperliche Bestandsaufnahmen sollten besser dokumentiert und zusammengefasst werden. Die Schätzung der Projektkosten selbst geschaffener Vermögenswerte war unzulänglich, und Abweichungen wurden nicht überwacht. Es wurden nicht alle Ausgaben für internes Personal berücksichtigt, und die Dokumentation externer Kosten war unzureichend. |
Abgeschlossen |
2011 |
Ende 2011 verfügte die Agentur über ein Bankguthaben in Höhe von 55 Millionen Euro (2010: 49 Millionen Euro), das bei einer einzigen Bank verwahrt wurde. Es gab keine Vorgaben für die Verwaltung der Kassenmittel, um dieses Risiko zu mindern und gleichzeitig angemessene Anlagerenditen zu erzielen. |
Im Gange |
2011 |
Der Hof stellte fest, dass die Transparenz der Personalauswahlverfahren noch weiter verbessert werden muss. Es gibt keinerlei Nachweis dafür, dass die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen, die Höchstzahl der Kandidaten für die Reserveliste oder die für die Aufnahme in diese Liste zu erreichende Mindestpunktzahl von der Agentur vor der Auswertung der Bewerbungen festgelegt wurden. |
Abgeschlossen |
2011 |
Nach Maßgabe ihres derzeitigen Mietvertrags muss die Agentur die gemieteten Räume am Ende der Vertragslaufzeit zurückgeben und deren ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Auf der Grundlage der Schätzung der mit dem Rückbau verbundenen Kosten durch die Agentur wurde eine Rückstellung in Höhe von 1 Million Euro in den Abschluss eingestellt. Die Schätzung des Eigentümers beläuft sich hingegen auf 4 Millionen Euro. Die Agentur muss eine unabhängige externe Schätzung der mit dem Rückbau verbundenen Kosten einholen und diese im Abschluss entsprechend berücksichtigen. |
Abgeschlossen |
(1) Die Haushaltslinie (Entwicklung von Geschäftsanwendungen) wurde um 37 % auf 3,5 Millionen Euro aufgestockt, die Haushaltslinie (Reglementierung) um 87 % auf 1,4 Millionen Euro, die Haushaltslinie (internationale Zusammenarbeit) um 123 % auf 778 000 Euro und die Haushaltslinie (Forschung) um 550 % auf 1,3 Millionen Euro.
(2) Sowohl nach der Haushaltsordnung für den EU-Gesamthaushaltsplan als auch nach der Finanzregelung der Agentur müssen dem Verwaltungsrat nur Übertragungen zwischen Haushaltslinien, deren Umfang höher als 10 % der Mittel ist, zur Genehmigung vorgelegt werden. Allerdings sind die Übertragungen in der Finanzregelung der Agentur — anders als in der Haushaltsordnung für den EU-Gesamthaushaltsplan — nicht auf einen Höchstwert von 30 % der in den aufnehmenden Haushaltslinien eingesetzten Mittel beschränkt.
ANHANG II
Europäische Agentur für Flugsicherheit (Köln)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 100 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
Das Europäische Parlament und der Rat können gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren geeignete Vorschriften für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt erlassen. Sie beschließen nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen. |
||||||||||||
Zuständigkeiten der Agentur (Zuständigkeiten der Agentur gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Parlaments und des Rates ("Grundverordnung")) |
Ziele
Aufgaben
|
||||||||||||
Leitungsstruktur |
Verwaltungsrat Zusammensetzung: bestehend aus einem Vertreter jedes Mitgliedstaats und einem Vertreter der Kommission, Aufgaben: setzt ein beratendes Gremium der interessierten Kreise ein. Exekutivdirektor Leitet die Agentur und wird auf Vorschlag der Kommission vom Verwaltungsrat ernannt. Beschwerdekammer Entscheidet in Übereinstimmung mit Artikel 44 der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 über Beschwerden gegen Entscheidungen der Agentur in bestimmten Bereichen, wie Zulassung, Gebühren und Entgelte sowie Untersuchung in Unternehmen. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
||||||||||||
Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011) |
Endgültiger Haushalt Gesamthaushalt: 150,2 (138,7) Millionen Euro, davon:
Personalbestand am 31.12.2012 634 (574) im Stellenplan vorgesehene Stellen für Zeitbedienstete Davon besetzt: 612 (573) Sonstige Bedienstete: 74,6 (68), davon Vertragsbedienstete: 63,3 (57); abgeordnete nationale Sachverständige: 11,3 (11); Sonderberater: 0 (0). Zeitbedienstete insgesamt: 613 (1) (574). Aus dem Zuschuss finanzierte besetzte Stellen: 216 (2) (223). Aus den Gebühren und Entgelten finanzierte besetzte Stellen: 396 (2) (350). |
||||||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011) |
Stellungnahmen Sechs Stellungnahmen, darunter eine Anpassung der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 an die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 Regelungsentscheidungen 22 Entscheidungen über Zulassungen: Spezifikationen (acht), annehmbare Nachweisverfahren und sonstige Anleitungen (13) Zusätzliche Leistungen 2012 (die in den kommenden Jahren zu Regelungen führen werden) 32 Aufgabenbeschreibungen (ToR), 23 Ankündigungen von Änderungen (NPA), 19 Kommentar-/Antwortdokumente (CRD) Internationale Zusammenarbeit 18 Arbeitsvereinbarungen. Drei Durchführungsverfahren im Rahmen der Arbeitsvereinbarungen. 13 Empfehlungen für die Anhörungsschreiben der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO). BASA (Bilaterales Flugsicherheitsabkommen) Unterstützung bei der Durchführung des bilateralen Flugsicherheitsabkommens EU-USA (BASA), darunter die Unterstützung bei der Vorbereitung von jeweils zwei Sitzungen des Bilateralen Aufsichtsgremiums, des Aufsichtsgremiums für die Zertifizierung und des Gemeinsamen Koordinierungsgremiums für die Instandhaltung und von einer Flugstandard-Sitzung der US-Behörde Federal Aviation Administration (FAA). Initiierung der Entwicklung von drei neuen Anhängen zum bilateralen Flugsicherheitsabkommen EU-USA (Lizenz für die Flugbesatzung, Flugsimulationsübungsgeräte, Ausbildungseinrichtungen für Piloten). Unterstützung bei den Verhandlungen zum Abkommen über einen gemeinsamen Luftverkehrsraum EU-Ukraine. Unterstützung bei der Vorbereitung von jeweils einer Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses mit der kanadischen Behörde Transport Canada Civil Aviation (TCCA), des Gemeinsamen sektoralen Ausschusses für Zertifizierung mit TCCA und des Gemeinsamen sektoralen Ausschusses für Instandhaltung mit TCCA. Zulassungsentscheidungen zum 31.12.2012 Musterzulassungen/eingeschränkte Musterzulassungen (TC/RTC): 10 (3)) Zusätzliche Musterzulassungen (STC): 752 Vorschriften für die Lufttüchtigkeit (AD): 319 Alternative Nachweisverfahren für Lufttüchtigkeitsanweisungen (AMOC): 65 Zulassung gemäß Europäischer Technischer Standardzulassung (ETSOA): 264 Umfangreiche Änderungen/umfangreiche Reparaturen/neue Versionen der Musterzulassungen: 952 Geringfügige Änderungen/geringfügige Reparaturen: 814 Flughandbuch (Aircraft Flight Manual — AFM): 360 Genehmigung von Flugbedingungen (PTF): 498 Flugsimulationsübungsgeräte (FSTD): 237 Genehmigung als Entwicklungsbetrieb (DOA und alternative Verfahren für die Genehmigung als Entwicklungsbetrieb(AP-DOA)): 495 Genehmigung als Instandhaltungsbetrieb (bilateral) (4): 1 505 Genehmigung als Instandhaltungsbetrieb (fremd) (4): 299 Genehmigung als Betrieb für die Instandhaltungsausbildung (4): 46 Genehmigung als Herstellungsbetrieb (4): 24 Inspektionen zur Kontrolle der Normung (Anzahl der Inspektionen nach Art) zum 31.12.2012 Im Bereich der Lufttüchtigkeit (AIR): 26 Im Bereich des Betriebs (OPS): 27 Im Bereich der Lizenz für die Flugbesatzung (FCL): 19 Im Bereich der medizinischen Lizenz für die Flugbesatzung (MED): 14 Im Bereich der Flugsimulationsübungsgeräte (FSTD): 9 Im Bereich des Flugverkehrsmanagements / der Flugsicherungsdienste (ANS): 10 |
||||||||||||
Quelle: Angaben der Agentur. |
(1) Zwei teilzeitbeschäftigte Piloten besetzen zusammen eine Stelle.
(2) Die Aufteilung in aus den Gebühren und Entgelten finanzierte besetzte Stellen und aus dem Zuschuss finanzierte besetzte Stellen kann sich nach einer möglichen Überarbeitung der Verteilungsschlüssel in der Kostenrechnung zum 31.12.2012 ändern.
(3) Gezählt werden nur die TC/RTC, die für eine neue Musterbauart ausgestellt wurden. Aufgrund der "Grandfathering-Regelung", der Übertragung oder administrativer Wiederausstellung ausgestellte TC sind ausgenommen.
(4) Die Tätigkeit im Zusammenhang mit den Genehmigungen für Betriebe umfasst zum einen die Haupttätigkeit in Form der Überwachung bereits zugelassener Betriebe (deren Genehmigung alle zwei bis drei Jahre erneuert wird) und zum anderen die Tätigkeit zur Erteilung neuer Genehmigungen. Die Angaben entsprechen der Zahl der zum 31.12.2012 insgesamt erteilten Genehmigungen.
Quelle: Angaben der Agentur.
ANTWORTEN DER AGENTUR
11. |
Es werden Ex-ante-Überprüfungen gemäß Artikel 39 der Finanzregelung der EASA durchgeführt, die somit formell im ERP-Finanzsystem der Agentur (SAP) genehmigt sind. Die Agentur hält sich lückenlos an das Vier-Augen-Prinzip. Als Leitfaden werden von finanztechnischen Überprüfern Checklisten herangezogen, die ihnen bei der Ex-ante-Überprüfungsaufgabe Hilfestellung leisten sollen, aber angesichts der hohen Zahl von Finanztransaktionen (30 000 pro Jahr) nicht bei jeder Transaktion tatsächlich ausgefüllt und angehängt werden. |
12. |
Für 2013 hat die Agentur einen Jahresplan aufgestellt, der risikobasiert ist und vom Exekutivdirektor genehmigt wurde. Der Jahresplan für 2013 schließt öffentliche Vergabeverfahren ein. |
13. |
Aufgrund der Art der Tätigkeiten der EASA und der Zeitplanung für den Abschluss der damit zusammenhängenden Verträge müssen rechtliche Verpflichtungen, die eingegangen werden, oft über das Ende des Kalender- bzw. Haushaltsjahres hinausreichen, damit ihre Wirksamkeit gewährleistet wird, z. B. bei Forschungsprojekten, Regelsetzungsstudien und damit zusammenhängenden Übersetzungen usw. Ungeachtet dessen wurden große Anstrengungen unternommen, damit die verantwortlichen Anweisungsbefugten frühzeitiger Verpflichtungen eingehen. Dies zeigt sich bereits in der Verbesserung der Rate der Mittelübertragungen in Titel III im Vergleich zum Vorjahr, da diese deutlich, nämlich von 59 % im Jahr 2011 auf 46 % im Jahr 2012, zurückgegangen sind. |
14. |
Der Bewerber wurde im Einklang mit dem Einstellungsverfahren der Agentur ausgewählt, bei dem sowohl die Berufsausbildung als auch im Falle eines nicht universitären Abschlusses im Sinne der Gleichwertigkeit eine größere Berufserfahrung berücksichtigt werden, um die Mitarbeit von Bediensteten, die in Bezug auf Befähigung, Leistung und Integrität höchsten Ansprüchen genügen, und Einstellungen unter den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Union auf möglichst breiter geografischer Grundlage zu sichern. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/73 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen zusammen mit den Antworten des Büros
2013/C 365/11
EINLEITUNG
1. |
Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (nachstehend „das Büro“, auch „EASO“) mit Sitz in Valletta wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet (1). Aufgabe des Büros ist es, die Entwicklung des gemeinsamen europäischen Asylsystems zu unterstützen. Es wurde eingerichtet, um die praktische Zusammenarbeit im Asylbereich zu fördern und die Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer europäischen und internationalen Verpflichtungen zum Schutz von schutzbedürftigen Menschen zu unterstützen. Das Büro fungiert als Kompetenzzentrum für Asylfragen und unterstützt zudem Mitgliedstaaten, deren Asyl- und Aufnahmesysteme besonderem Druck ausgesetzt sind. |
2. |
Das Büro erhielt am 20. September 2012 von der Kommission die finanzielle Autonomie. In Bezug auf das Haushaltsjahr 2012 wurde daher der Zeitraum vom 20. September bis 31. Dezember 2012 geprüft. |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen des Überwachungs- und Kontrollsystems des Büros. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
4. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
5. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (4) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses des Büros sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
6. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (6) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Büros frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
7. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
8. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
9. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Büros seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
10. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Büros für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
11. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage und sind vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Errichtung des Büros und die Einrichtung seiner Verfahren noch im Gange sind. |
BEMERKUNG ZUR ZUVERLÄSSIGKEIT DER RECHNUNGSFÜHRUNG
12. |
Das Rechnungsführungssystem des Büros wurde vom Rechnungsführer noch nicht validiert. |
BEMERKUNG ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE
13. |
Eine Übertragung von 0,2 Millionen Euro auf das folgende Haushaltsjahr war nicht durch eine rechtliche Verpflichtung (Vertrag) gedeckt und daher vorschriftswidrig. |
BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN
14. |
Es wurde keine körperliche Bestandsaufnahme vorgenommen, um sicherzustellen, dass die gesamte für die Errichtung des Büros erworbene Ausrüstung im Register erfasst ist. |
15. |
Fünfzig Zahlungen (ungefähr 20 % des gesamten Zahlungsbetrags) wurden nach den in der Finanzregelung festgelegten Fristen geleistet. |
16. |
Zehn der 16 Normen für die interne Kontrolle (7) wurden noch nicht vollständig umgesetzt. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
17. |
Der Bedarf an Haushaltsmitteln für 2012 wurde bei Weitem zu hoch veranschlagt: lediglich 4,8 Millionen Euro der bei Erhalt der finanziellen Autonomie überwiesenen 7 Millionen Euro wurden gebunden. |
18. |
Mittelbindungen in Höhe von 3,2 Millionen Euro wurden auf das folgende Haushaltsjahr übertragen; dies entspricht 65,13 % der seit Erhalt der finanziellen Autonomie insgesamt gebundenen Mittel (8). Diese Übertragungen betreffen Titel I (Personalausgaben) mit 0,3 Millionen Euro, Titel II (sonstige Verwaltungsausgaben) mit 1,4 Millionen Euro und Titel III (operative Tätigkeiten) mit 1,5 Millionen Euro. Sie stehen größtenteils im Zusammenhang mit zum Jahresende noch nicht eingegangenen und/oder gezahlten Rechnungen sowie mit noch offenen Kostenerstattungen an Experten. Darüber hinaus entfallen rund 0,8 Millionen Euro auf 2012 in den Räumlichkeiten des Büros durchgeführte Renovierungsarbeiten, die erst nach der Endabnahme gezahlt werden (9). Eine derart hohe Übertragungsrate stellt jedoch einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar. |
19. |
Die Beträge mehrerer Mittelbindungen waren zu niedrig, um die entsprechenden gelieferten Güter und erbrachten Dienstleistungen zu decken. Schätzungsweise waren Lieferungen im Betrag von 0,2 Millionen Euro nicht gedeckt, und die Haushaltsergebnisrechnung war um diesen Betrag überhöht. |
SONSTIGE BEMERKUNGEN
20. |
Das Büro koordiniert die Entsendung von Experten der Mitgliedstaaten zur Unterstützung anderer Mitgliedstaaten in Krisen (Aktionen zur Unterstützung in Notlagen); die Dienstreisekosten werden den Experten pauschal erstattet. Insgesamt wurden Dienstreisekosten in Höhe von etwa 417 000 Euro (24 % der gesamten Zahlungen) erstattet. Auch externen Personen, die an Sitzungen in den Räumlichkeiten des EASO teilnahmen, wurden die Kosten pauschal erstattet. Die Kosten für Sitzungen sind auf mehrere Haushaltslinien verteilt, sodass der Gesamtbetrag nicht bekannt ist. Die Anwendung von Pauschalsätzen verringert zwar den Verwaltungsaufwand, sie können aber höher sein als die tatsächlich entstandenen Kosten. |
21. |
Zur Unterbringung des EASO stellte die maltesische Regierung das Gebäude (10) bereit, und gemäß dem Mietvertrag mit der maltesischen Verkehrsbehörde werden die Räumlichkeiten bezugsfertig übergeben und sind mit den Anschlüssen für die grundlegenden Versorgungsleistungen ausgestattet. Damit das Gebäude in Betrieb genommen werden konnte, mussten allerdings Anpassungsarbeiten (11) zu geschätzten Kosten von 4,3 Millionen Euro vorgenommen werden, wovon die Kommission 3,8 Millionen Euro übernehmen sollte. Ende 2012 waren die Arbeiten größtenteils abgeschlossen, und an die maltesische Regierung waren Vorauszahlungen in Höhe von rund 3 Millionen Euro geleistet worden. Außerdem wird das EASO über einen Zeitraum von neun Jahren ungefähr 3,7 Millionen Euro an Miete zahlen. |
22. |
Die Kommission hatte das Europäische Parlament und den Rat über die Modalitäten der Unterbringung und die Tatsache unterrichtet, dass an dem Gebäude einige Anpassungen vorgenommen werden mussten, die von der maltesischen Regierung und der Kommission finanziert werden sollten. Obwohl die Haushaltsbehörde über das Projekt informiert war, gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass ihr die voraussichtlichen Kosten und der Anteil der EU daran bekannt waren. |
23. |
Die Transparenz der Einstellungsverfahren ist verbesserungsbedürftig: Es gab weder Anhaltspunkte dafür, dass Gewichtung und Mindestpunktzahlen für die Einladung zu den mündlichen Prüfungen und für die Aufnahme in die Reserveliste vor Prüfung der Bewerbungen festgelegt worden waren, noch dafür, dass die Fragen für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen vor Prüfung der Bewerbungen festgelegt worden waren. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 15. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 132 vom 29.5.2010, S. 11.
(2) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(3) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(4) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(5) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(6) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
(7) Normen für die interne Kontrolle Nr. 3, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 13 und 14.
(8) 40,32 % bei Betrachtung des gesamten Kalenderjahres 2012.
(9) Die Endabnahme war im Mai 2013 noch im Gange.
(10) Das im Angebot als auf dem neuesten Stand der Technik beschrieben wird.
(11) Gemäß der diesbezüglichen Finanzhilfevereinbarung zwischen der Kommission und der maltesischen Regierung umfasst dies die Änderung der Anordnung der Büroflächen, Doppelverglasung, IT- und Sicherheitsinfrastruktur, Einrichtung eines Konferenzraums usw.
ANHANG
Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) (Valletta, Malta)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 67, 78 und 80 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
Die Union bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen, in dem — in Verbindung mit geeigneten Maßnahmen in Bezug auf die Kontrollen an den Außengrenzen, das Asyl, die Einwanderung sowie die Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität — der freie Personenverkehr gewährleistet ist. Die Union entwickelt eine gemeinsame Politik im Bereich Asyl, subsidiärer Schutz und vorübergehender Schutz, mit der jedem Drittstaatsangehörigen, der internationalen Schutz benötigt, ein angemessener Status angeboten und die Einhaltung des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung gewährleistet werden soll. Diese Politik muss mit dem Genfer Abkommen vom 28. Juli 1951 und dem Protokoll vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie den anderen einschlägigen Verträgen im Einklang stehen. Zu diesem Zweck werden Maßnahmen in Bezug auf ein gemeinsames europäisches Asylsystem erlassen, das Folgendes umfasst: einen in der ganzen Union gültigen einheitlichen Asylstatus für Drittstaatsangehörige; einen einheitlichen subsidiären Schutzstatus für Drittstaatsangehörige, die keinen europäischen Asylstatus erhalten, aber internationalen Schutz benötigen; eine gemeinsame Regelung für den vorübergehenden Schutz von Vertriebenen im Falle eines Massenzustroms; gemeinsame Verfahren für die Gewährung und den Entzug des einheitlichen Asylstatus beziehungsweise des subsidiären Schutzstatus; Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf Asyl oder subsidiären Schutz zuständig ist; Normen über die Aufnahmebedingungen von Personen, die Asyl oder subsidiären Schutz beantragen; Partnerschaft und Zusammenarbeit mit Drittländern zur Steuerung des Zustroms von Personen, die Asyl oder subsidiären beziehungsweise vorübergehenden Schutz beantragen. Befinden sich ein oder mehrere Mitgliedstaaten aufgrund eines plötzlichen Zustroms von Drittstaatsangehörigen in einer Notlage, so können vorläufige Maßnahmen zugunsten der betreffenden Mitgliedstaaten erlassen werden. Für die Politik der Union im Bereich Asyl und ihre Umsetzung gilt der Grundsatz der Solidarität und der gerechten Aufteilung der Verantwortlichkeiten unter den Mitgliedstaaten, einschließlich in finanzieller Hinsicht. |
||||||||||
Zuständigkeiten des Büros (Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen) |
Ziele Das EASO trägt zur Schaffung des gemeinsamen europäischen Asylsystems bei. Der Auftrag des EASO besteht darin, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in den zahlreichen praxisbezogenen Aspekten im Asylbereich zu erleichtern, zu koordinieren und zu intensivieren. Dies umfasst u. a.: Gewährung praktischer und operativer Unterstützung für die Mitgliedstaaten; Gewährung operativer Unterstützung für Mitgliedstaaten, deren Asylsysteme besonderem Druck ausgesetzt sind, u. a. durch die Koordinierung von aus nationalen Asylexperten bestehenden Asyl-Unterstützungsteams, und Bereitstellung fachlicher und technischer Unterstützung im Hinblick auf die politische Gestaltung und die Rechtssetzung der EU in allen Bereichen, die unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen auf den Asylbereich haben. Aufgaben
|
||||||||||
Leitungsstruktur |
Verwaltungsrat Zusammensetzung Dem EASO-Verwaltungsrat gehört ein Mitglied aus jedem Mitgliedstaat (ausgenommen Dänemark) an, zwei von der Europäischen Kommission ernannte Mitglieder und ein nicht stimmberechtigtes Mitglied des UNHCR. Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden aufgrund ihrer Erfahrung, ihrer fachlichen Verantwortung und des hohen Niveaus ihres Fachwissens im Asylbereich ernannt. Dänemark wird zu den Sitzungen des Verwaltungsrats und zu allen anderen relevanten Sitzungen als Beobachter eingeladen. Kroatien wird ebenfalls als Beobachter zu den Sitzungen des Verwaltungsrats und zu allen anderen relevanten Sitzungen eingeladen, bis es mit Inkrafttreten des Beitrittsvertrags zwischen der EU und Kroatien vom 9. Dezember 2011 Vollmitglied des EASO wird. Aufgaben Die Hauptaufgaben des Verwaltungsrats als Leitungs- und Planungsinstanz des EASO sind in Artikel 29 der EASO-Verordnung dargelegt. Dazu gehören die Ernennung des Exekutivdirektors und die Annahme der Arbeitsprogramme und Jahresberichte des EASO sowie seines Haushaltsplans. Der Verwaltungsrat trägt die Gesamtverantwortung dafür, dass das EASO seine Aufgaben wirksam erfüllt. Exekutivdirektor Der in der Ausführung seiner Aufgaben unabhängige Exekutivdirektor ist der gesetzliche Vertreter des Büros und u. a. für die Verwaltungsführung des EASO sowie für die Durchführung der vom Verwaltungsrat angenommenen Arbeitsprogramme und Beschlüsse verantwortlich. Der Exekutivdirektor des EASO, Dr. Robert K. Visser, trat sein Amt am 1. Februar 2011 an. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre und kann einmal um drei Jahre verlängert werden. Arbeitsgruppen Gemäß Artikel 32 der EASO-Verordnung kann das Büro Arbeitsgruppen einsetzen, denen Experten angehören. Beirat Im Jahr 2011 — dem ersten Jahr seiner Geschäftstätigkeit — setzte das EASO im Einklang mit Artikel 51 der EASO-Verordnung einen Beirat ein. Der Beirat ermöglicht es dem EASO, einen engen Dialog mit Organisationen der Zivilgesellschaft und einschlägigen zuständigen Gremien zu gewährleisten. Der Beirat ermöglicht den Austausch von Informationen und die Bündelung von Wissen, das beim EASO, bei Organisationen der Zivilgesellschaft und einschlägigen Gremien, die im Asylbereich tätig sind, vorhanden ist. Gemäß der EASO-Verordnung tritt der Beirat mindestens einmal jährlich zu einer Plenarsitzung zusammen. Darüber hinaus stellt das EASO eine Jahresübersicht für Konsultationen auf zwecks Organisation der verschiedenen Konsultationsmethoden und -tätigkeiten, d. h. Expertensitzungen, Workshops, Seminare und Online-Konsultation. Interne Prüfung Interner Auditdienst (IAS) der Europäischen Kommission. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
||||||||||
Dem Büro für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel |
Endgültiger Haushalt 10 Millionen Euro (Das EASO erhielt seine finanzielle Autonomie am 20. September 2012; bis zu diesem Zeitpunkt wurde der Haushaltsplan von der Europäischen Kommission ausgeführt.) Personalbestand am 31. Dezember 2012 Im Stellenplan vorgesehene Stellen (Zeitbedienstete): 38, davon besetzt: 38. Sonstige Planstellen (Vertragspersonal und abgeordnete nationale Sachverständige): 23, davon besetzt: 20. Planstellen insgesamt: 61, davon besetzt: 58, davon entfallen auf:
|
||||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 |
Die Tätigkeiten des EASO lassen sich in fünf Schwerpunktbereiche unterteilen, und zwar: langfristige Unterstützung, besondere Unterstützung, Unterstützung in Notlagen, Unterstützung bei Information und Analyse, Unterstützung von Drittstaaten. Langfristige Unterstützung: Das EASO veranstaltete 15 Schulungen für Ausbilder, aktualisierte 10 Schulungsmodule, nahm eine Schulungsstrategie an und veranstaltete das jährliche Didaktik-Seminar. Außerdem entwickelte das EASO eine Methode zur Qualitätsbewertung, organisierte 16 COI-Sitzungen (COI, Country of origin = Herkunftsländer) mit Arbeitsgruppen und der Taskforce, veröffentlichte zwei COI-Berichte über Afghanistan, veranstaltete drei Workshops für praktische Zusammenarbeit und vier Expertensitzungen zum Thema unbegleitete Minderjährige. Besondere Unterstützung: Das EASO leitete Maßnahmen im Bereich der besonderen Unterstützung für Schweden ein und legte der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat seinen Bewertungsbericht über Umsiedlungsprojekte vor. Unterstützung in Notlagen: Das EASO stellte Griechenland ein ganzes Jahr lang und Luxemburg im Februar 2012 Unterstützung in Notlagen bereit. Unterstützung bei Information und Analyse: Das EASO veröffentlichte seinen Jahresbericht 2011 über die Asylsituation in der EU. Außerdem legte das EASO dem Rat und anderen Partnern eine Frühwarnanalyse und Trendprognose zur Asylsituation in der EU vor. Unterstützung von Drittstaaten: Das EASO organisierte eine Konferenz zum Thema Neuansiedlung. Im Zusammenhang mit seiner Organisationsstruktur wurde Folgendes erreicht: Das EASO erhielt die finanzielle Unabhängigkeit, organisierte vier Verwaltungsratssitzungen, bezog seine neuen Räumlichkeiten, schloss eine Arbeitsvereinbarung mit Frontex (Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union) ab und konsultierte die Zivilgesellschaft zu verschiedenen Themen, einschließlich seines Jahresberichts. |
||||||||||
Quelle: Angaben des Büros. |
ANTWORTEN DES BÜROS
12. |
Der Entwurf des Berichts über die Validierung des Rechnungsführungssystems des EASO wurde im Mai 2013 erstellt. Der endgültige Bericht wurde am 29. Mai 2013 unterzeichnet. |
13. |
Während der Aufbauphase des EASO und vor seiner finanziellen Eigenständigkeit wurden mehrere vorläufige Mittelbindungen zur Deckung verschiedener Arten von Ausgaben eingestellt. Vor der finanziellen Eigenständigkeit wurde beschlossen, diese Mittelbindungen nicht aufzuheben. Ende des Jahres 2012 wurde beschlossen, die besagten Mittelbindungen auf 2013 zu übertragen, um sicherzustellen, dass 2012 (etwaige ausstehende) damit verbundene Zahlungsaufforderungen durch den Haushalt abgedeckt sind. Das EASO überwacht nun kontinuierlich den Vollzug der Haushaltsmittel. Auf diese Weise wird eine reguläre Übertragung auf 2014 gewährleistet. |
14. |
Eine körperliche Bestandsaufnahme wird im 3. Quartal 2013 durchgeführt. |
15. |
Der Rückstand bei den Zahlungen war bedingt durch die Übertragung von Daten in ABAC sowie die Übertragung von physischen Akten für die Zwecke der finanziellen Eigenständigkeit. Das EASO geht davon aus, dass die verspäteten Zahlungen bis zum Sommer 2013 spürbar abnehmen werden. |
16. |
Nach der Selbstbewertung im April 2013 steht das EASO nun kurz vor der vollständigen Umsetzung und wird diesen Prozess bis Ende 2013 abschließen. |
17. |
2012 war im Hinblick auf die Haushaltsanforderungen aufgrund der finanziellen Eigenständigkeit ein außergewöhnliches Jahr, und das EASO hatte nur zweieinhalb Monate zur Verfügung, um die erwähnten 4,8 Mio. EUR zu binden. |
18. |
Die Übertragungsrate war zwar ziemlich hoch, allerdings hauptsächlich mit dem späten Zeitpunkt der finanziellen Eigenständigkeit, nämlich Ende September 2012, sowie mit dem Umzug in das neue ständige Gebäude ebenfalls im September des gleichen Jahres verbunden. |
19. |
Der unzureichende Betrag zur Deckung rechtlicher Verpflichtungen im Zusammenhang mit gelieferten Gütern und erbrachten Dienstleistungen war auf außergewöhnliche Umstände im Jahr 2012 zurückzuführen (finanzielle Eigenständigkeit). Das EASO hat bereits wirksame Planungs-, Überwachungs- und Berichterstattungssysteme für Mittelbindungen eingerichtet, um sicherzustellen, dass die rechtlichen Verpflichtungen durch ausreichende Haushaltsmittel vollständig gedeckt sind. |
20. |
Der Rahmen für die Erstattung der Dienstreisekosten von Experten auf der Grundlage von Pauschalsätzen wurde 2011 mit fachlicher Unterstützung der GD Inneres erstellt und anschließend dem Verwaltungsrat des EASO vorgelegt und von diesem angenommen. Mit dem System der Pauschalsätze wurde der Flexibilität Rechnung getragen, Experten kurzfristig mit entsprechend hohen Flugkosten, einschließlich der Reisekosten in entfernte Gebiete wie Grenzregionen, einzusetzen. Um die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu gewährleisten, wird dieses System regelmäßig überprüft. |
21. |
Die Europäische Kommission gewährte dem maltesischen Ministerium für Justiz und Inneres eine de facto-Finanzhilfe auf der Grundlage der jährlichen Finanzierungsentscheidung der GD Justiz/Inneres für Agenturen (Finanzierungsentscheidung 2010 zu Beschaffung und Zuschüssen für die in Artikel 185 der Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates genannten Gemeinschaftseinrichtungen im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit). Hiermit sollten die notwendigen Ausrüstungs- und Installationsarbeiten an der Sicherheitsausstattung im EASO-Gebäude, das von der maltesischen Regierung zur Verfügung gestellt wurde, durchgeführt werden. |
22. |
Die Haushaltsvorkehrungen für dieses Projekt wurden im genehmigten Haushaltsplan des EASO getroffen. Die Spezifikationen des Projekts und Voranschläge waren Teil der Finanzhilfevereinbarung. Der Mietvertrag und das Projekt wurden 2011 im Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments gesondert behandelt. |
23. |
Die Transparenz der Einstellungsverfahren wurde verbessert. Mit der administrativen und finanziellen Eigenständigkeit des EASO wurden neue Auswahl-/Einstellungspraktiken eingeführt. Diese Praktiken sind auch in der Einstellungspolitik des EASO dargelegt. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/80 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde zusammen mit den Antworten der Behörde
2013/C 365/12
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (nachstehend „die Behörde“, auch „EBA“) mit Sitz in London wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) eingesetzt. Aufgabe der Behörde ist es, einen Beitrag zur Festlegung qualitativ hochwertiger gemeinsamer Regulierungs- und Aufsichtsstandards und -praktiken sowie zur kohärenten Anwendung der verbindlichen Rechtsakte der Union zu leisten, die Delegation von Aufgaben und Zuständigkeiten unter zuständigen Behörden anzuregen und zu erleichtern, Marktentwicklungen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu überwachen und zu bewerten und den Einleger- und Anlegerschutz zu fördern (2). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Behörde. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Behörde sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Behörde frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Behörde ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Behörde für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE
11. |
Zur Deckung der höheren Schulgebühren gewährt die Behörde Bediensteten, deren Kinder die Primar- oder Sekundarschule besuchen, einen Erziehungsbeitrag zusätzlich zu der im Statut vorgesehenen Erziehungszulage (8). Im Jahr 2012 beliefen sich die Erziehungsbeiträge auf insgesamt rund 76 000 Euro. Sie sind durch das Statut nicht gedeckt und daher vorschriftswidrig. |
BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN
12. |
Gemäß der von der Vorgängerorganisation der Behörde (9) ausgearbeiteten IT-Strategie wurden die zentralen IT-Systeme der EBA bis Dezember 2013 an einen externen IT-Dienstleister (10) ausgelagert. Damit sind wegen der begrenzten Kontrolle und Aufsicht der Behörde über ihre IT-Systeme Risiken verbunden. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
13. |
Insgesamt lag die Mittelbindungsrate bei 89 %, wobei sie bei Titel I (Personalausgaben) 84 %, bei Titel II (Verwaltungsausgaben) 86 % und bei Titel III (Ausgaben für den Dienstbetrieb) 100 % betrug (11). Die Gründe für die hohe Übertragungsrate bei den Mittelbindungen auf das folgende Haushaltsjahr bei Titel II (45 %) entzogen sich überwiegend der Kontrolle der Behörde. Dazu zählten etwa die vergebliche Suche nach einem neuen Standort und Verzögerungen bei der Durchführung einiger IT-Projekte, bei denen es sich als schwierig erwies, die notwendigen Informationen von der Vorgängerorganisation zu erhalten. Bei Titel III war die Quote der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen Mittelbindungen ebenfalls hoch (85 %). Dies hatte vor allem folgende Gründe: Komplexität und Langwierigkeit zweier — allerdings planmäßig ausgeführter — Beschaffungsverfahren im IT-Bereich, Verzögerungen bei der Einleitung und Umsetzung dreier weiterer IT-Projekte und späte Inrechnungstellung bestimmter IT-Leistungen durch die Leistungserbringer. |
SONSTIGE BEMERKUNGEN
14. |
Der Hof stellte bei den geprüften Einstellungsverfahren folgende Schwachstellen mit Auswirkungen auf Transparenz und Gleichbehandlung fest: Die Bewerber erhielten eine Gesamtpunktzahl statt einer Punktzahl je Bewertungskriterium. Außerdem fanden sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Fragen für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen vor dem Zeitpunkt der Prüfungen festgelegt worden waren. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
15. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 15. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 12.
(2) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Behörde zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
(8) In Artikel 3 Anhang VII des Statuts ist das Doppelte der Grundzulage von 252,81 Euro, d. h. 505,62 Euro, vorgesehen.
(9) Ausschuss der Europäischen Bankaufsichtsbehörden.
(10) Banque de France.
(11) Nach einer für das verbleibende Jahr vorgenommenen Bedarfsanalyse wurde der Haushalt überarbeitet, und die Mittel wurden im September 2012 um 8,9 % gekürzt.
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Die niedrigen Haushaltsvollzugsquoten lassen auf Probleme bei der Planung und Ausführung des Haushaltsplans schließen. |
Im Gange |
2011 |
Im Haushaltsplan der Behörde für das Haushaltsjahr 2011 waren 12,7 Millionen Euro veranschlagt. Im Einklang mit ihrer Gründungsverordnung (1) wurde der Haushalt 2011 zu 60 % aus Beiträgen von Mitgliedstaaten und EFTA-Ländern und zu 40 % aus dem Unionshaushalt finanziert. Ende 2011 verzeichnete die Behörde einen Haushaltsüberschuss von 3,6 Millionen Euro. Gemäß Artikel 15 Absatz 4 und Artikel 16 Absatz 1 ihrer Finanzregelung wurde der volle Betrag im Abschluss als Verbindlichkeit gegenüber der Europäischen Kommission ausgewiesen. |
Im Gange |
2011 |
Schwachstellen wurden bei drei rechtlichen Verpflichtungen festgestellt, die vor den Mittelbindungen eingegangen wurden (742 000 Euro). |
Abgeschlossen |
2011 |
Die in der Finanzregelung vorgeschriebene Validierung des Rechnungsführungssystems der Behörde durch den Rechnungsführer steht noch aus. |
Abgeschlossen |
2011 |
Nicht alle geprüften Beschaffungsverfahren standen vollständig im Einklang mit den Vorschriften der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan. Aufträge im Wert von 299 182 Euro, die im Jahr 2011 zu Zahlungen in Höhe von 248 775 Euro führten, waren noch nach nationalen Vorschriften ausgeschrieben worden. Die Behörde sollte sicherstellen, dass bei allen neuen Aufträgen sämtliche Bestimmungen der EU-Vergabevorschriften eingehalten werden. |
Abgeschlossen |
2011 |
Die Behörde muss die Transparenz der Einstellungsverfahren verbessern: Eine Gewichtung der Auswahlkriterien und Mindestpunktzahlen für die Einladung zu mündlichen Prüfungen oder für die Aufnahme in die Liste geeigneter Bewerber wurden nicht vor Prüfung der Bewerbungen festgelegt. |
Im Gange |
(1) ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 12, Artikel 62 Absatz 1.
ANHANG II
Europäische Bankenaufsichtsbehörde (London)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 26 und 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
Artikel 26 1. Die Union erlässt die erforderlichen Maßnahmen, um nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen der Verträge den Binnenmarkt zu verwirklichen beziehungsweise dessen Funktionieren zu gewährleisten. 2. Der Binnenmarkt umfasst einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäß den Bestimmungen der Verträge gewährleistet ist. 3. Der Rat legt auf Vorschlag der Kommission die Leitlinien und Bedingungen fest, die erforderlich sind, um in allen betroffenen Sektoren einen ausgewogenen Fortschritt zu gewährleisten. Artikel 114 1. Soweit in den Verträgen nichts anderes bestimmt ist, gilt für die Verwirklichung der Ziele des Artikels 26 die nachstehende Regelung. Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses die Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuständigkeiten der Behörde (Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates) |
Ziele
Aufgaben
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Leitungsstruktur |
Rat der Aufseher Der Rat der Aufseher besteht aus dem Vorsitzenden, einem Vertreter je Mitgliedstaat (Leiter der NAB (2)), je einem Vertreter der Kommission, der EZB (3), des ESRB, der EIOPA (4) und der ESMA (5). Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern des Rates der Aufseher. Vorsitzender Der Vorsitzende wird vom Rat der Aufseher ernannt. Exekutivdirektor Der Exekutivdirektor wird vom Rat der Aufseher ernannt. Beschwerdeausschuss Der Beschwerdeausschuss ist ein gemeinsames Gremium der drei Europäischen Aufsichtsbehörden. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Entlastungsbehörde Europäisches Parlament. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Behörde für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011) |
Haushalt 2012 20,7 (12,7) Millionen Euro. Davon:
Personalbestand am 31. Dezember 2012 68 (40) Zeitbedienstete, 12 (6) Vertragsbedienstete, 14 (5) abgeordnete nationale Sachverständige. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Behörde. |
(1) Europäischer Ausschuss für Systemrisiken.
(2) Nationale Aufsichtsbehörde.
(3) Europäische Zentralbank.
(4) Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung.
(5) Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde.
Quelle: Angaben der Behörde.
ANTWORTEN DER BEHÖRDE
11. |
Die hohen Schulgebühren und die Tatsache, dass es in London keine Europäische Schule gibt, sind ein wesentliches Hindernis für die Anziehung und Bindung von hoch qualifiziertem Personal mit ausreichender Erfahrung zur Erfüllung des Mandats der EBA. Nach erfolglosen Verhandlungen mit den britischen Behörden hat die EBA interne Leitlinien zur Vermeidung von Diskriminierung und zur Förderung der Chancengleichheit im Rahmen der Personalpolitik erlassen, welche den Geist des Statuts widerspiegeln. Die Mitarbeiter der EBA sollten dieselbe soziale Unterstützung bei den Erziehungskosten wie die Bediensteten erhalten, die andernorts im Rahmen des Statuts beschäftigt sind. Der Hintergrund und die Gründe für diese Vorgehensweise wurden bereits detailliert im Haushaltsplan der EBA (Personalentwicklungsplan) im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens ausgeführt. |
12. |
Die EBA pflichtet der Bemerkung des Hofes bei. Mit der neuen, vom Verwaltungsrat 2012 genehmigten und 2013 umgesetzten IT-Strategie erhält die Behörde zum 1.1.2014, wenn der Vertrag mit dem derzeitigen IT-Dienstleister endet, die erweiterte Kontrolle über ihre IT-Systeme zurück. |
13. |
Die EBA nimmt die Feststellung des Europäischen Rechnungshofes zur Kenntnis. Im Fall der IT-bezogenen Mittelübertragungen bei Titel III lässt sich dies auf die Anlaufphase bei der Agentur und auf die Umsetzung einer neuen IT-Strategie zurückführen, die darauf abstellt, veraltete Lösungen langsam auslaufen zu lassen und eine stabile IT-Plattform im Einklang mit dem langfristigen Mandat der EBA einzurichten. Sobald die Anlaufphase abgeschlossen ist, werden die IT-Ausgaben gleichmäßiger über das Haushaltsjahr verteilt, wodurch sich das Risiko von Mittelübertragungen erheblich verringert. |
14. |
Die EBA erkennt die vom Hof aufgezeigten Schwachstellen an und hat unverzüglich Abhilfemaßnahmen ergriffen. Seit Januar 2013 erhalten Bewerber eine Punktzahl je Bewertungskriterium, und in die Einstellungsakten werden systematisch Nachweise darüber aufgenommen, dass die Fragen und Prüfungen vor dem Prüfungstermin festgelegt wurden. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/89 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten zusammen mit den Antworten des Zentrums
2013/C 365/13
EINLEITUNG
1. |
Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (nachstehend „das Zentrum“, auch „ECDC“) mit Sitz in Stockholm wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) errichtet. Hauptaufgaben des Zentrums sind das Sammeln und die Verbreitung der Informationen im Bereich der Prävention und Kontrolle menschlicher Erkrankungen sowie die Abgabe wissenschaftlicher Gutachten zu diesem Thema. Es soll außerdem die europaweite Vernetzung von Stellen, die in diesem Bereich tätig sind, koordinieren (2). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Zentrums. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses des Zentrums sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Zentrums frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Zentrums seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Zentrums für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE
11. |
Das Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge des Zentrums für das Jahr 2011 war eingeschränkt, da das Zentrum den Höchstbetrag eines Rahmenvertrags aus dem Jahr 2009 nicht einhielt. Gemäß diesem Rahmenvertrag konnte das Zentrum Einzelverträge mit ausgewählten Dienstleistungsanbietern bis zu einem Höchstbetrag von 9 Millionen Euro unterzeichnen. Bis Ende des Jahres 2011 waren allerdings Zahlungen in Höhe von 12,2 Millionen Euro geleistet worden. |
12. |
Um grundlegende Dienstleistungen für die Fortsetzung des betreffenden Projekts zu erwerben, schloss das Zentrum im Jahr 2012 weitere Einzelverträge über einen Betrag von 2,5 Millionen Euro ab. Zusammen mit Zahlungen in Höhe von 2,7 Millionen Euro, die im Jahr 2012 für bereits im Jahr 2011 unterzeichnete Verträge geleistet wurden, beliefen sich die geleisteten Zahlungen am Ende des Jahres 2012 auf insgesamt 17,4 Millionen Euro. Zahlungen, die die im Rahmenvertrag festgesetzte Obergrenze von 9 Millionen Euro übersteigen, sind vorschriftswidrig, doch hat das Zentrum im Jahr 2012 eine Korrekturmaßnahme ergriffen und im Juni 2012 einen neuen Rahmenvertrag unterzeichnet (es werden zukünftig keine weiteren Zahlungen im Rahmen des alten Vertrags mehr getätigt), und es hat die Überwachung der Inanspruchnahme von Rahmenverträgen allgemein verbessert. |
13. |
Die Zahlungen aus dem Jahr 2012 in Höhe von 5,2 Millionen Euro beruhen auf Versagen früherer Jahre, in denen die Obergrenze des Rahmenvertrags nicht eingehalten wurde. Sie stehen in Verbindung mit vertraglichen Verpflichtungen, die in früheren Jahren (2,7 Millionen Euro) bzw. im Jahr 2012 (2,5 Millionen Euro) aus Gründen der Geschäftsfortführung eingegangen wurden, während der Abschluss des Vergabeverfahrens für den neuen Rahmenvertrag anhängig war. Da das Zentrum im Jahr 2012 eine Korrekturmaßnahme ergriff, schränkt der Hof das Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge in diesem Jahr nicht ein. |
BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN
14. |
Im Jahr 2012 gewährte das Zentrum Forschungseinrichtungen und Einzelpersonen Finanzhilfen. Die Gesamtausgaben für Finanzhilfen beliefen sich auf 752 000 Euro, was 1,4 % der operativen Ausgaben des Jahres 2012 entspricht. Die Ex-ante-Überprüfungen des Zentrums vor Erstattung der von den Begünstigten geltend gemachten Kosten bestehen aus einer Dokumentenanalyse von Kostenaufstellungen und teilweise auch von Prüfungsbescheinigungen, die von unabhängigen Prüfungsgesellschaften ausgestellt wurden, die im Auftrag der Begünstigten tätig waren. Üblicherweise erhält das Zentrum von Begünstigten keine Dokumente zur Untermauerung der Förderfähigkeit und Richtigkeit der geltend gemachten Kosten. Um die Kontrollen zu verstärken, hat das Zentrum eine Ex-post-Überprüfungsstrategie eingeführt und deren Umsetzung für das Jahr 2012 geplant. Allerdings erhielt das Zentrum mit zehnmonatiger Verzögerung Zugang zu einem interinstitutionellen Prüfungsauftrag, und zum Zeitpunkt der Prüfung waren noch keine Ex-post-Überprüfungen von Finanzhilfeausgaben des Jahres 2012 durchgeführt worden. Für die vom Hof geprüften Vorgänge erhielt das Zentrum auf Betreiben des Hofes Belegunterlagen, die hinreichende Gewähr für ihre Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit boten. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
15. |
Die Haushaltsvollzugsquoten waren bei Titel I (Personalausgaben) und Titel II (Verwaltungsausgaben) mit 97 % bzw. 80 % der gebundenen Mittel zufriedenstellend. Zwar war die Übertragungsrate bei Titel III mit 8,3 Millionen Euro (41 % der bei Titel III gebundenen Mittel) hoch, doch war dies nicht auf Verzögerungen bei der Umsetzung des Jahresarbeitsprogramms des Zentrums zurückzuführen, sondern spiegelt den mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten wider. Das Zentrum hat ein Modul zur Haushaltsplanung eingeführt, das direkt mit seinem Jahresarbeitsprogramm verknüpft ist, und die Zahlungen wurden in Übereinstimmung mit dem operativen Bedarf geplant und ausgeführt. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
16. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 10. September 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 1.
(2) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Zentrums zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Wie im Vorjahr wurden in Bezug auf 2011 Mittelübertragungen in hohem Umfang festgestellt. Der hohe Umfang dieser Übertragungen in Verbindung mit dem niedrigen Betrag antizipativer Passiva (5,4 Millionen Euro) stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar. |
Abgeschlossen |
2011 |
Die Unregelmäßigkeiten bei der Verwaltung eines Rahmenvertrags als Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge sind in Ziffer 10 dargelegt. Der Hof stellte weitere Fälle fest, in denen durch die Kontrollen des Zentrums die mangelhafte Verwaltung von Verträgen nicht verhindert wurde. |
Abgeschlossen |
2011 |
In einem Fall nahm das Zentrum im Jahr 2010 und erneut im Jahr 2011 an einem auf der Grundlage eines Mehrfachrahmenvertrags abgeschlossenen Einzelvertrag Änderungen vor. Die Änderungen entsprachen zwar den Vertragsbedingungen des Rahmenvertrags, stellten jedoch einen Verstoß gegen die Durchführungsbestimmungen zur Finanzregelung des Zentrums dar. Die Änderungen betrafen die Dauer des Vertrags sowie die Ausweitung des Dienstleistungsumfangs und die Erhöhung der Auftragswerte. Zahlungen, die den Wert des ursprünglichen Vertrags überstiegen, beliefen sich auf 0,2 Millionen Euro. |
Abgeschlossen |
2011 |
Im Fall eines anderen, über einen Höchstbetrag von 1,7 Millionen Euro abgeschlossenen Rahmenvertrags enthielten die vier Einzelverträge, die im Hinblick auf dessen Ausführung 2011 unterzeichnet wurden, keine Angaben zum Umfang oder zum Wert der zu erbringenden Dienstleistungen. Im Jahr 2011 beliefen sich die in Verbindung mit diesen Einzelverträgen geleisteten Zahlungen auf 0,06 Millionen Euro. Der Rahmenvertrag wurde über eine übermäßig hohe Höchstdauer von acht Jahren abgeschlossen, und das Zentrum stellte keine klar erkennbare Verbindung zwischen den technischen Spezifikationen, den Zuschlagskriterien und der Preisstruktur her, wie sie in den Ausschreibungsunterlagen dargelegt sind, die den mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen zu beauftragenden Dienstleistungsanbietern zugesandt wurden. |
Abgeschlossen |
2011 |
Eine Finanzhilfevereinbarung über einen Betrag von 0,2 Millionen Euro wurde im Jahr 2011 mehr als vier Monate nach Beginn der entsprechenden Tätigkeiten unterzeichnet. Die vor der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung durchgeführten Tätigkeiten und getätigten Ausgaben sind nicht förderfähig. |
Abgeschlossen |
2011 |
Wie im Vorjahr stellte der Hof hinsichtlich der Einstellungsverfahren Mängel fest. Es lag keinerlei Nachweis dafür vor, dass die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie deren Gewichtung vor der Auswertung der Bewerbungen festgelegt wurden. Auswahlkriterien waren teilweise nicht geprüft worden, und die Eignungskriterien wurden in der Bewertungsphase geändert. |
Abgeschlossen |
ANHANG II
Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (Stockholm)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
|
||||||||||||||
Zuständigkeiten des Zentrums (Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates) |
Ziele
Aufgaben
|
||||||||||||||
Leitungsstruktur |
Verwaltungsrat Zusammensetzung Jeweils ein von den einzelnen Mitgliedstaaten ernanntes Mitglied, zwei vom Europäischen Parlament ernannte Mitglieder und drei Mitglieder, die die Kommission vertreten. Aufgaben Der Verwaltungsrat nimmt das Jahresprogramm des Zentrums an, stellt den Haushaltsplan fest und überwacht jeweils die Durch- und Ausführung. Direktor Vom Verwaltungsrat auf der Grundlage einer von der Kommission vorgeschlagenen Bewerberliste ernannt. Beirat Zusammensetzung Ein Vertreter je Mitgliedstaat und drei nicht stimmberechtigte Vertreter der Kommission. Aufgaben Aufgabe des Beirats ist die Sicherstellung der höchsten wissenschaftlichen Fachkompetenz und der Unabhängigkeit der Tätigkeiten und Gutachten des Zentrums. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Interne Prüfung Interner Auditdienst der Europäischen Kommission (IAS). Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
||||||||||||||
Dem Zentrum für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011) |
Endgültiger Haushalt 58,2 (56,6) Millionen Euro Personalbestand am 31. Dezember 2012 Bewilligte Stellen: 200 (200) Davon besetzt: 187 (177) Sonstige Planstellen: 91 (88) Insgesamt: 278 (265), davon entfallen auf:
|
||||||||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011) |
Identifizierung und Überwachung von 69 (64) Bedrohungen für die Gesundheit mit Hilfe der Datenbank über die Bedrohung von übertragbaren Krankheiten (Threat Tracking Tool, TTT). 52 (52) wöchentliche Berichte über die Bedrohung von übertragbaren Krankheiten, die 334 (331) Empfängern übermittelt wurden. Zusätzlich ist der Bericht ab 2012 auch wöchentlich auf der Website des Zentrums abrufbar. Unterstützung der Stellen für Seuchenüberwachung bei 3 (3) Großveranstaltungen. Außerdem Überwachung von 3 (5) Veranstaltungen mit Ausnahmecharakter/von öffentlicher Bedeutung. Erstellung von sechs Risikobewertungen, 16 (17) neuen raschen Risikobewertungen und 16 (11) aktualisierten raschen Risikobewertungen. Durchführung von 1 (2) Simulationsübungsworkshops zur Prüfung und Verbesserung der Vorsorge und Reaktion im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten. 94 (98) Teilnehmer an Schulungen im Rahmen des Europäischen Programms für die Ausbildung von Epidemiologen vor Ort (EPIET). 10 (8) Teilnehmer an Mikrobiologieschulungen im Bereich europäische öffentliche Gesundheit (EUPHEM). 114 (181) auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheit sachverständige Teilnehmer aus 30 EU/EWR-Mitgliedstaaten an den Modulen für Kurzschulungen des Zentrums. 780 000(500 000) Besucher auf dem Online-Portal des Zentrums. 240 (122) wissenschaftliche Veröffentlichungen. Organisation des fünften Europäischen Antibiotikatags unter Beteiligung von 43 (37) Ländern; in derselben Woche wurden als Bemühung um globale Solidarität ebenfalls die Antibiotika-Wissenswoche (Get Smart About Antibiotics) der USA, die kanadische Initiative zum Antibiotika-Bewusstsein (AntibioticAwareness.ca) und die australische Woche zum Antibiotika-Bewusstsein (Australian Antibiotic Awareness Week) eingeleitet. 13 (11,2) Millionen Einträge in den TESSy-Datenbanken; 1 324(845) aktive Nutzer aus 56 (53) Ländern. Verstärkte Überwachung; Ende 2012 Integration von 15 (15) der 17 spezialisierten Überwachungsnetze in das Zentrum; (eines beendet und das letzte ausgelagert). Veröffentlichung des Jährlichen Epidemiologieberichts. Veröffentlichung der jährlichen Berichte über Tuberkulose, HIV/AIDS und antimikrobielle Resistenz. 40 (32) wöchentliche Bulletins zum Thema Influenza/wöchentliche Übersichten zur Influenzaüberwachung für 2012. 34 (27) wissenschaftliche Gutachten auf Anfrage von Interessengruppen. Veranstaltung der sechsten Europäischen wissenschaftlichen Konferenz für angewandte Infektionsepidemiologie (ESCAIDE) vom 24.-26. Oktober 2012 in Edinburgh mit 511 (500) Teilnehmern. Organisation der ersten Eurovaccine.net-Konferenz mit 200 Teilnehmern. Wöchentliche Veröffentlichung der wissenschaftlichen Zeitschrift „Eurosurveillance“ mit 14 000(13 302) Online-Abonnenten. Eurosurveillance erhielt einen ersten Impact Factor. Für das Jahr 2011 wurde der beeindruckende Wert von 6,15 zugeteilt. Somit liegt Eurosurveillance weltweit auf Platz 6 der 70 Zeitschriften in der Kategorie Infektionskrankheiten. |
||||||||||||||
Quelle: Angaben des Zentrums. |
ANTWORTEN DES ZENTRUMS
11-13. |
Das Zentrum erfuhr von diesem Fall im September 2011 und machte den Rechnungshof während seines Audits im Oktober 2011 auf ihn aufmerksam. Das Zentrum sorgte in dieser Angelegenheit für vollständige Transparenz gegenüber dem Rechnungshof, um sich vom ihm leiten und beraten zu lassen. Nach den damaligen Diskussionen hatte das Zentrum alle notwendigen Maßnahmen ergriffen: sofortige Einleitung einer neuen Ausschreibung für den Abschluss eines neuen Rahmenvertrages und Eintragung des Falls in das Ausnahmeverzeichnis. Im Dezember 2011 übermittelte das Zentrum dem Hof seine Antworten zu dieser vorläufigen Feststellung sowie detaillierte Informationen über die Auftragsvolumina, die, um die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten, noch unter den laufenden Rahmenvertrag fallen würden, ferner einen Zeitplan für den neuen Rahmenvertrag sowie die zur Vermeidung künftiger Probleme getroffenen Maßnahmen, wie z. B. das Management des neuen Rahmenvertrags durch einen Anweisungsbefugten und einen Beauftragten, der für die Verwendung der Haushaltsmittel zuständig ist. Das Zentrum betont, dass keine Mittel verloren gingen und niemand benachteiligt wurde. |
14. |
Die Maßnahmen zur Überprüfung der vom ECDC gewährten Finanzhilfen sollen im Juli 2013 überarbeitet werden. Die Bemerkungen des Hofes werden bei den überarbeiteten Maßnahmen berücksichtigt werden. Alle für 2012 geplanten Überprüfungen der Finanzhilfeausgaben werden stattdessen 2013 zusammen mit den für dieses Jahr vorgesehenen Überprüfungen durchgeführt. Die Prüfungen werden daher nicht wegen des fehlenden Zugangs zum interinstitutionellen Prüfungsauftrag einschränkt. |
15. |
Die Bemerkung des Hofes wird begrüßt, da sie den mehrjährigen Charakter der meisten operativen Tätigkeiten des Zentrums bestätigt. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/97 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Chemikalienagentur zusammen mit den Antworten der Agentur
2013/C 365/14
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Chemikalienagentur (nachstehend „die Agentur“, auch „ECHA“) mit Sitz in Helsinki wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) errichtet. Ihre Hauptaufgabe ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen sowie den freien Verkehr von Stoffen auf dem gemeinschaftlichen Binnenmarkt und gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu verbessern. Die Agentur fördert außerdem die Entwicklung alternativer Beurteilungsmethoden für mit Stoffen verbundene Gefahren (2). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN
11. |
Die Ergebnisse der körperlichen Bestandsaufnahme machten schwerwiegende Schwachstellen bei der Bewahrung und Rückverfolgung von Sachanlagen deutlich. Es gibt kein Verfahren zur Rückverfolgung von Software und internen Komponenten (2 370 Artikel von den 5 878 erfassten IKT-Sachanlagen). Außerdem konnten 306 Artikel nicht aufgefunden werden, darunter 93 Laptops und 29 Computer. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
12. |
Die Haushaltsvollzugsquoten für das Jahr 2012 waren bei Titel I und II zufriedenstellend. Die Rate übertragener Mittelbindungen war bei Titel III mit 50 % (11,3 Millionen Euro) zwar hoch, doch hing dies hauptsächlich mit dem mehrjährigen Charakter großer IT-Entwicklungsprojekte (3,7 Millionen Euro), mit Stoffbewertungen mit einer vorgeschriebenen jährlichen Frist im Februar des Jahres n+1 (1,8 Millionen Euro), mit bis zum Jahresende noch nicht gelieferten Übersetzungen (1,3 Millionen Euro) sowie mit dem Start zweier neuer Tätigkeiten in den Bereichen Biozide (1,2 Millionen Euro) und vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC, Prior Informed Consent) (1,3 Millionen Euro) in der zweiten Jahreshälfte zusammen. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
13. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 9. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1.
(2) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Der Haushalt 2011 der Agentur belief sich auf 93,2 Millionen Euro, von denen 14,9 Millionen Euro (16 %) auf das Jahr 2012 übertragen wurden. Die Übertragungen bei Titel III (operative Ausgaben) beliefen sich auf 11,5 Millionen Euro (55 %). Der Umfang der Mittelübertragungen ist übermäßig hoch und stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar. |
Im Gange |
2011 |
Die Ergebnisse der letzten, im Jahr 2011 durchgeführten körperlichen Bestandsaufnahme deckten einige Mängel auf, insbesondere hinsichtlich des geringen Anteils der auf ihren Wert geprüften IKT-Anlagen. Es gibt kein formelles Verfahren für die Bestandsaufnahme des Anlagevermögens. |
Im Gange |
2011 |
Die Agentur erfasst die Kosten im Zusammenhang mit IKT-Projekten, die bereits eingesetzt werden, als Ausgaben, anstatt sie als Anlagevermögen auszuweisen. |
Abgeschlossen |
2011 |
Hinsichtlich der Einstellungsverfahren stellte der Hof Mängel fest. Es gibt keinerlei Nachweis dafür, dass die zum Erreichen der verschiedenen Verfahrensstufen erforderlichen Mindestpunktzahlen oder die Fragen für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen vor der Auswertung der Bewerbungen festgelegt wurden. Die Interessenerklärungen waren nicht ausreichend, um Interessenkonflikte der Mitglieder des Prüfungsausschusses aufzudecken oder zu vermeiden. In einem Fall war das Personalauswahlverfahren nicht ordnungsgemäß, da der Bedienstete für einen anderen als den ausgeschriebenen Posten eingestellt wurde. |
Abgeschlossen |
ANHANG II
Europäische Chemikalienagentur (Helsinki)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags |
Sammlung von Informationen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuständigkeiten der Agentur (gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (REACH-Verordnung), der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen), der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (Verordnung über Biozidprodukte) sowie der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (Vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung) |
Ziele
Aufgaben
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Leitungsstruktur |
Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat besteht aus je einem vom Rat ernannten Vertreter jedes Mitgliedstaats und höchstens sechs von der Kommission ernannten Vertretern, einschließlich drei Vertretern interessierter Kreise ohne Stimmrecht, und zusätzlich zwei vom Europäischen Parlament ernannten unabhängigen Personen (Artikel 79 der REACH-Verordnung). Aufgaben Gemäß Artikel 78 der REACH-Verordnung und der Rahmenfinanzregelung für die Agenturen hauptsächlich Verabschiedung der Jahres- und Mehrjahresarbeitsprogramme, des endgültigen Haushaltsplans, des Tätigkeitsberichts und einer internen Geschäftsordnung sowie Ernennung eines Direktors und Ausübung der Disziplinargewalt über den Direktor. Außerdem Ernennung einer Widerspruchskammer und der Ausschussmitglieder. Direktor Aufgaben Artikel 83 der REACH-Verordnung. Ausschüsse Die Agentur verfügt über drei Wissenschaftliche Ausschüsse (Risikobeurteilung, Mitgliedstaaten und sozioökonomische Analyse). Aufgaben Artikel 76 Absatz 1 Buchstaben c bis e der REACH-Verordnung. Forum für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung Aufgaben Artikel 76 Absatz 1 Buchstabe f der REACH-Verordnung. Sekretariat Aufgaben Artikel 76 Absatz 1 Buchstabe g der REACH-Verordnung. Widerspruchskammer Aufgaben Artikel 76 Absatz 1 Buchstabe h der REACH-Verordnung. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Interne Revision Interner Auditdienst der Europäischen Kommission (IAS). Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates (Artikel 97 Absatz 10 der REACH-Verordnung). |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011) |
Haushalt (einschließlich der Berichtigungshaushaltspläne)
Personalbestand am 31.12.2012
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tätigkeiten und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011) |
Das Arbeitsprogramm der Agentur war in folgende 16 Tätigkeiten gegliedert: Registrierung, Vorregistrierung und gemeinsame Nutzung von Daten
Bewertung
Risikomanagement
Einstufung und Kennzeichnung
Beratung und Unterstützung
Wissenschaftliche IT-Instrumente
Wissenschaftliche und technische Beratung für EU-Organe und -Einrichtungen
Ausschüsse und Forum
Widerspruchskammer
Kommunikationstätigkeiten
Internationale Zusammenarbeit
Verwaltung
Finanzen, Auftragsvergabe und Rechnungsführung
Humanressourcen und agenturinterne Dienstleistungen
Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)
Biozide
PIC
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Agentur. |
ANTWORTEN DER AGENTUR
11. |
Im Juli 2012 wurde eine neue Funktionalität/Version für ABAC Assets (v. 2.7.2.) installiert, mit der interne Komponenten, auf die nicht körperlich zugegriffen werden kann, besser rückverfolgt werden können. Dieser Prozess erfordert jedoch erhebliche manuelle Arbeit und konnte für die Bestandsaufnahme der Anlagewerte 2012 nicht abgeschlossen werden. Die Agentur bestätigt, dass das Anlagenbestandsmanagement ausgebaut werden wird. Die körperliche Bestandskontrolle wird daher 2013 früher erfolgen, um eine ausreichende Analyse und vollständige Rückverfolgung aller Anlagewerte zu ermöglichen. In der Zwischenzeit ist bereits ein Projekt zur Einrichtung eines Softwaresystems für das Lizenzmanagement eingeleitet worden, das eine angemessene Nachverfolgung der immateriellen Anlagewerte ermöglichen wird. |
12. |
Die Agentur begrüßt die obige Schlussfolgerung des Hofes und wird weiterhin darauf achten, dass Übertragungen in Titel III begründet sind. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/106 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Umweltagentur zusammen mit den Antworten der Agentur
2013/C 365/15
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Umweltagentur (nachstehend „die Agentur“, auch „EUA“) mit Sitz in Kopenhagen wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates (1) errichtet. Aufgabe der Agentur ist die Einrichtung eines Umweltbeobachtungsnetzes, das der Kommission, dem Parlament, den Mitgliedstaaten und, allgemeiner, der Öffentlichkeit zuverlässige Informationen über den Zustand der Umwelt liefert. Diese Informationen sollen es insbesondere der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten ermöglichen, Umweltschutzmaßnahmen zu ergreifen und die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu bewerten (2). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN
11. |
Im Jahr 2012 gewährte die Agentur im Rahmen von drei großen Finanzhilfeprogrammen (8) Finanzhilfen an Konsortien, die sich aus europäischen Umweltstellen und -einrichtungen, UN-Organisationen und nationalen Umweltorganisationen zusammensetzen. Die Gesamtausgaben für Finanzhilfen beliefen sich im Jahr 2012 auf 11,9 Millionen Euro, was 27 % der operativen Ausgaben insgesamt entspricht. Die Ex-ante-Überprüfungen der Agentur vor Erstattung der von den Begünstigten geltend gemachten Kosten bestehen aus einer Dokumentenanalyse von Kostenaufstellungen. Üblicherweise erhält sie von Begünstigten keine Dokumente zur Untermauerung der Förderfähigkeit und Richtigkeit der geltend gemachten Personalkosten, die den Großteil der Kosten ausmachen (9). Ex-ante-Überprüfungen der Kosten vor Ort auf Ebene der Begünstigten werden selten durchgeführt (10). |
12. |
Die bestehenden Kontrollen bieten dem Management der Agentur daher nur begrenzte Gewähr hinsichtlich der Förderfähigkeit und Richtigkeit der von Begünstigten geltend gemachten Kosten. Für die vom Hof geprüften Vorgänge erhielt die Agentur auf Betreiben des Hofes Belegunterlagen, die hinreichende Gewähr für ihre Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit boten. Eine stichprobenartige Überprüfung von Belegunterlagen für Personalkosten und eine größere Anzahl von Vor-Ort-Überprüfungen bei den Begünstigten könnten die Zuverlässigkeit erheblich steigern. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
13. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 17. September 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 120 vom 11.5.1990, S. 1.
(2) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
(8) Europäische Themenzentren, Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) und die ersten operativen Tätigkeiten der globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (Global Monitoring for Environment and Security Initial Operations, GIO).
(9) Für andere Arten von Kosten, wie z. B. für die Vergabe von Aufträgen an Dritte und die Anschaffung von Ausrüstung, werden Belegunterlagen angefragt und analysiert.
(10) In den Jahren 2012 und 2011 wurde eine Ex-ante-Überprüfung der Kontrollsysteme eines Begünstigten durchgeführt. Im Jahr 2010 war eine Ex-ante-Überprüfung der Förderfähigkeit der von einem Begünstigten geltend gemachten Kosten durchgeführt worden.
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Die Agentur leistete eine Zahlung in Höhe von 6 061 Euro an eine internationale Umweltorganisation für die Teilnahme einiger ihrer Mitarbeiter an Expeditionen, die von dieser Organisation organisiert wurden und im Februar und Mai 2011 stattfanden. Für diese Expeditionen wurde weder ein Vergabeverfahren durchgeführt noch ein Vertrag abgeschlossen. Die damit verbundenen zusätzlichen von der Agentur getragenen Reisekosten beliefen sich auf 11 625 Euro. Der Exekutivdirektor der Agentur war bis April 2011 Mitglied des Kuratoriums der Organisation. Angesichts dieses Sachverhalts bestand ein augenscheinlicher Interessenkonflikt. |
Abgeschlossen |
2011 |
Die Transparenz der Einstellungsverfahren der Agentur verbesserte sich im Laufe der Jahre beträchtlich. Allerdings stellte der Hof fest, dass in Bezug auf die erforderlichen Jahre an Berufserfahrung nach wie vor Unklarheit zwischen den Eignungskriterien und den angewandten Auswahlkriterien herrschte. Außerdem gab es keinerlei Nachweis dafür, dass die für die Zulassung zu den schriftlichen Prüfungen zu erreichenden Mindestpunktzahlen und der Inhalt dieser Prüfungen vor der Auswertung der Bewerbungen festgelegt wurden. |
Abgeschlossen |
ANHANG II
Europäische Umweltagentur (Kopenhagen)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
Umweltpolitik Die Umweltpolitik der Union trägt zur Verfolgung der nachstehenden Ziele bei: Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität, Schutz der menschlichen Gesundheit, umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen, Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme und insbesondere zur Bekämpfung des Klimawandels. Die Umweltpolitik der Union zielt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen der Union auf ein hohes Schutzniveau ab. Sie beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung, auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip. (…) Bei der Erarbeitung ihrer Umweltpolitik berücksichtigt die Union die verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Daten, die Umweltbedingungen in den einzelnen Regionen der Union, die Vorteile und die Belastung aufgrund des Tätigwerdens bzw. eines Nichttätigwerdens, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Union insgesamt sowie die ausgewogene Entwicklung ihrer Regionen. (…) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EWG) Nr. 1210/1990 des Rates) |
Ziele Einführung eines europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes und Bereitstellung
Aufgaben
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||
Leitungsstruktur |
Verwaltungsrat Zusammensetzung Je ein Vertreter der Mitgliedstaaten und der anderen an der Agentur beteiligten Länder, zwei Vertreter der Kommission und zwei vom Europäischen Parlament benannte wissenschaftliche Persönlichkeiten. Aufgaben Verabschiedung der Mehrjahres- und Jahresarbeitsprogramme und Sicherstellung ihrer Durchführung sowie Annahme des Jahresberichts über die Tätigkeit der Agentur. Exekutivdirektor Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt. Wissenschaftlicher Beirat Bestehend aus im Umweltbereich besonders qualifizierten Mitgliedern, die vom Verwaltungsrat ernannt werden. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011) |
Endgültiger Haushalt 41,7 (62,2) Millionen Euro Unionszuschuss: 100 % (66 %) Personalbestand am 31.12.2012 Anzahl der im Stellenplan vorgesehenen Planstellen: 136 (134) Davon besetzt: 131 (132) + 86 (82) sonstige Planstellen (Vertragsbedienstete und abgeordnete nationale Sachverständige) Personalbestand insgesamt: 217 (214) Davon entfallen auf:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011) |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Agentur. |
ANTWORTEN DER AGENTUR
11. |
Die EUA hat in den vergangenen Jahrzehnten umfangreiche Erfahrungen mit der Abwicklung von Finanzhilfevereinbarungen und der Kostenstruktur insbesondere der Europäischen Themenzentren gesammelt. Die Bewertung von Kostenaufstellungen (einschließlich der Personalkosten) steht somit auf einer soliden Grundlage. Wir erkennen jedoch die Bemerkungen des Europäischen Rechnungshofes an, und auf der Basis einer weiteren Risikoanalyse wurde ein Aktionsplan aufgestellt, um hinreichende Gewähr sicherzustellen. Die 2013 eingeleitete Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen enthält eine überarbeitete Partnerschaftsrahmenvereinbarung, deren vertragliche Bestimmungen aktualisiert wurden. |
12. |
Die EUA hat beschlossen, die Zahl der Vor-Ort-Überprüfungen in Einklang mit der Empfehlung des Rechnungshofes zu erhöhen. Angestrebt wird eine Stichprobenerhebungsrate von etwa 20 % für Personal- und Reisekosten, zusätzlich zur vollständigen Abdeckung im Rahmen der Dokumentenanalyse. Bei allen anderen Kostenarten werden für bis zu 100 % Stichproben erhoben, falls die Dokumentation nicht in den ursprünglichen Kostenaufstellungen enthalten sein sollte. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/113 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur zusammen mit den Antworten der Agentur
2013/C 365/16
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (nachstehend „die Agentur“, auch „EFCA“) mit Sitz in Vigo wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates errichtet (1). Hauptaufgabe der Agentur ist es, die operative Koordinierung der Kontrolltätigkeiten der Mitgliedstaaten im Bereich der Fischereiaufsicht zu organisieren und so die wirksame und einheitliche Anwendung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik sicherzustellen (2). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
11. |
Der Umfang der bei den verschiedenen Titeln gebundenen Mittel lag zwischen 94 % und 99 % der Gesamtmittel. Dies deutet darauf hin, dass die rechtlichen Verpflichtungen im Zeitplan lagen. Der Umfang der auf das Jahr 2013 übertragenen gebundenen Mittel war bei Titel II (Verwaltungsausgaben) mit 35 % und Titel III (operative Ausgaben) mit 46 % allerdings hoch. Im Fall von Titel II war dies zu einem großen Teil durch Ereignisse begründet, die außerhalb der Kontrolle der Agentur lagen, wie etwa die späte Inrechnungstellung der Mietkosten für die Büros für das Jahr 2012 durch die spanischen Behörden. Um dem gestiegenen operativen Bedarf im letzten Quartal 2012 gerecht zu werden, bestellte die Agentur außerdem Waren und Dienstleistungen in großer Menge, deren Lieferung bzw. Erbringung am Jahresende noch ausstand. Ein wichtiger Grund für den großen Umfang der Mittelübertragungen bei Titel III war die erhebliche Arbeitsbelastung der Agentur, die aus der großen Anzahl an IT-Projekten resultierte, die im Jahr 2012 entweder eingeleitet wurden oder im Gange waren. Diese Arbeitsbelastung beeinträchtigte im Fall von zwei im Jahr 2012 eingeleiteten IT-Projekten die fristgerechte Durchführung von Vergabeverfahren. Des Weiteren mussten Ausgaben für Schulungen und Dienstreisen von Mitarbeitern und Experten, die im letzten Quartal des Jahres 2012 stattfanden, erst zu Beginn des Jahres 2013 erstattet werden. |
SONSTIGE BEMERKUNGEN
12. |
Im Juni 2012 führte die Agentur infolge des Berichts des Hofes zum Jahr 2011 eine Korrekturmaßnahme durch, um die Transparenz von Einstellungsverfahren zu verbessern. Die einzigen im Jahr 2012 festgestellten Schwachstellen standen mit drei geprüften Einstellungsverfahren in Verbindung, die vor dem Bericht des Hofes zum Jahr 2011 eingeleitet worden waren: In den Stellenausschreibungen waren keine Informationen für die Bewerber zu den Beschwerde- und Berufungsverfahren enthalten; Bewerber erhielten eine Gesamtbewertung anstelle einer Bewertung pro Auswahlkriterium; es gab keine Belege dafür, dass die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen vor dem Zeitpunkt der Auswertung der Bewerbungen festgelegt wurden. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
13. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 10. September 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 128 vom 21.5.2005, S. 1.
(2) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Der Hof stellte fest, dass hinsichtlich der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge Verbesserungsbedarf besteht. Die Agentur hat die Schätzung der Auftragswerte in den Ausschreibungsunterlagen nicht angemessen dokumentiert. Einige Kriterien für die Auswahl von Bietern müssen präziser formuliert sein, damit sich die Transparenz der Verfahren weiter verbessert. |
Abgeschlossen |
2011 |
Die Agentur verfügt noch nicht über geeignete Verfahren, um die mit der Schaffung interner immaterieller Vermögenswerte verbundenen Kosten zu erfassen und zu berücksichtigen. |
Abgeschlossen |
2011 |
Im Rahmen des Verfahrens für die Ernennung des Direktors verstieß ein Mitglied des Verwaltungsrats gegen die für die Besetzung von Schlüsselpositionen geltenden Vorschriften, indem er den Kandidaten, für den die Kommission stimmen wollte, bekanntgab. |
n. z. |
2011 |
Der Hof stellte fest, dass die Personalauswahlverfahren noch weiter verbessert werden müssen. In den Stellenausschreibungen waren keine Informationen zu den Beschwerde- und Berufungsverfahren enthalten. Sitzungen des Prüfungsausschusses wurden nicht ausreichend dokumentiert, und bei einem Auswahlverfahren hat die Anstellungsbehörde die Reihenfolge der vom Prüfungsausschuss aufgestellten Liste ohne Angabe von Gründen missachtet. |
Im Gange |
ANHANG II
Europäische Fischereiaufsichtsagentur (1) (Vigo)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 43 AEUV) |
Das Europäische Parlament und der Rat legen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte nach Artikel 40 Absatz 1 sowie die anderen Bestimmungen fest, die für die Verwirklichung der Ziele der gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik notwendig sind. |
||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1224/2009) |
Ziele
Aufgaben/Auftrag
Nach Änderung ihrer Gründungsverordnung durch die Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates erhielt die Agentur unter anderem folgende neue Kompetenzen:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
Leitungsstruktur |
Verwaltungsrat Zusammensetzung Umfasst je einen Vertreter jedes Mitgliedstaats und sechs Vertreter der Kommission. Aufgaben Annahme des Haushaltsplans, des Arbeitsprogramms und des Jahresberichts. Annahme des endgültigen Haushaltsplans und des Stellenplans. Abgabe einer Stellungnahme zum endgültigen Jahresabschluss. Direktor Vom Verwaltungsrat aus einer Liste von mindestens zwei von der Kommission vorgeschlagenen Kandidaten ernannt. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Interne Revision Interner Auditdienst der Europäischen Kommission (IAS). Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011) |
Endgültiger Haushalt Gesamthaushalt 2012: 9,22 (12,85) Millionen Euro
Personalbestand am 31.12.2012 54 (53) im Stellenplan vorgesehene Stellen für Zeitbedienstete, davon besetzt: 50 (52) + 5 (5) im Stellenplan vorgesehene Stellen für Vertragsbedienstete, davon besetzt: 5 (4) Vorgesehener Personalbestand insgesamt: 59 (58), davon besetzt: 55 (56) |
||||||||||||||||||||||||||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011) |
Operative Koordinierung
Kapazitätenaufbau
(Einzelheiten sind im Jahresarbeitsprogramm 2012 der Agentur enthalten.) |
||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Agentur. |
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass die englische Bezeichnung der Agentur zum 1.1.2012 von „Community Fisheries Control Agency“ in „European Fisheries Control Agency“ geändert wurde.
Quelle: Angaben der Agentur.
ANTWORTEN DER AGENTUR
11. |
Die Agentur nimmt die Bemerkungen des Hofes zur Kenntnis. Insbesondere in Zusammenhang mit Titel III wickelt die Agentur komplexe und langwierige IT-Projekte ab. Jedes neue IT-Projekt wird mit Blick auf eine Optimierung seines Lebenszyklus einer sorgfältigen Prüfung unterzogen, um die Übertragung hoher Beträge von einem Jahr auf das nächste nach Möglichkeit zu vermeiden. |
12. |
Wie vom Hof erwähnt traf die Agentur im Juni 2012 Maßnahmen, um die in den Bemerkungen des Hofes angesprochenen Schwachstellen zu beseitigen. Die drei geprüften Vorgänge beziehen sich auf Verfahren, die vor Juni 2012 durchgeführt wurden. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/120 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zusammen mit den Antworten der Behörde
2013/C 365/17
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“, auch „EFSA“) mit Sitz in Parma wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) errichtet. Die Hauptaufgaben der Behörde umfassen die Bereitstellung der für die Rechtsetzung der Union benötigten wissenschaftlichen Informationen in den Bereichen Lebensmittel und Lebensmittelsicherheit sowie die Sammlung und Analyse von Daten zur Ermittlung und Überwachung von Risiken und die Lieferung unabhängiger Informationen zu diesen Risiken (2). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Behörde. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Behörde sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Behörde frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Behörde ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Behörde für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEIT DER RECHNUNGSFÜHRUNG
11. |
Die Validierung der Rechnungsführungssysteme durch den Rechnungsführer der Behörde hat die zentralen ABAC- und SAP-Systeme zum Gegenstand, aber nicht die lokalen Systeme und die Zuverlässigkeit des Datenaustauschs zwischen zentralen und lokalen Systemen. Dies stellt ein Risiko bezüglich der Zuverlässigkeit von Buchführungsdaten dar. |
BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN
12. |
Im Zuge übergeordneter Risikobewertungen (High Level Risk Assessments), die im Jahr 2012 von einem externen Berater sowie im Februar 2013 vom Internen Auditdienst der Kommission durchgeführt wurden, wurde eine Reihe potenzieller kritischer Risiken bei der Funktionsweise der internen Kontrollen der Behörde festgestellt, insbesondere in den Bereichen Datenverwaltung, Geschäftsfortführung im Notfall und IT-Sicherheit. Im Jahr 2012 begann die Behörde mit einer umfassenden Selbstbewertung ihres internen Kontrollsystems. Der Prozess ist im Gange, und die Umsetzung von Korrekturmaßnahmen ist für das Jahr 2013 geplant. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
13. |
Insgesamt betrug die Mittelbindungsrate 99 %. Die Übertragungsrate gebundener Mittel war bei Titel II (Verwaltungsausgaben) mit 2,3 Millionen Euro (22 % des Mittelansatzes bei Titel II) und Titel III (operative Ausgaben) mit 5,6 Millionen Euro (30 % des Mittelansatzes bei Titel III) allerdings hoch. Bei Titel II wurden Mittelübertragungen in Höhe von 1,1 Millionen Euro vorgenommen, die im Einklang mit dem Verwaltungsplan der Behörde standen oder in Zusammenhang mit Zahlungen, die aus Gründen ausgesetzt wurden, die sich dem Einfluss der Behörde entziehen. Bei Titel III wurden im Einklang mit dem Verwaltungsplan der Behörde Mittelübertragungen in Höhe von 2,1 Millionen Euro vorgenommen, und ein Betrag von 0,83 Millionen Euro wurde aus Gründen übertragen, die sich dem Einfluss der Behörde entziehen. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
14. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 17. September 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1.
(2) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Behörde zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Diese große Anzahl an Mittelübertragungen zwischen Haushaltslinien weist auf Mängel bei der Haushaltsplanung und beim Haushaltsvollzug hin und stellt darüber hinaus einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar. |
Im Gange |
2011 |
Im Dezember 2011 erwarb die Behörde für 36,8 Millionen Euro ein neues Hauptgebäude; dieser Betrag wird in vierteljährlichen Tranchen über einen Zeitraum von 25 Jahren gezahlt, wobei Zinszahlungen in Höhe von 18,5 Millionen Euro anfallen. Der Hof wirft die Frage auf, ob bei der Haushaltsbehörde nicht eine wirtschaftlichere Alternative hätte beantragt werden können, die mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung in Einklang steht und die uneingeschränkte Beachtung der Haushaltsordnung gewährleistet. |
Im Gange. (Die Kommission hat abgelehnt, zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, um das Darlehen vollständig zurückzuzahlen.) |
2011 |
Hinsichtlich der Transparenz der Einstellungsverfahren besteht Verbesserungsbedarf. Die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen wurden erst nach der Auswertung der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss festgelegt, und Erklärungen über die Vertraulichkeit und das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts wurden von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses nicht vor, sondern erst während der Auswertung der Bewerbungen unterzeichnet. |
Im Gange. (Im März 2012 wurden neue Einstellungsleitlinien eingeführt, um diese Schwachstellen in der Zukunft zu beheben.) |
ANHANG II
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Parma)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags |
Sammlung von Informationen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuständigkeiten der Behörde (Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates) |
Ziele
Aufgaben
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Leitungsstruktur |
Verwaltungsrat Zusammensetzung 14 vom Rat (in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und der Kommission) ernannte Mitglieder und ein Vertreter der Kommission. Aufgabe Annahme des Arbeitsprogramms und Feststellung des Haushaltsplans sowie Sicherstellung der jeweiligen Durchführung. Geschäftsführender Direktor Nach Anhörung vor dem Europäischen Parlament vom Verwaltungsrat auf der Grundlage einer von der Kommission vorgeschlagenen Liste von Bewerbern ernannt. Beirat Zusammensetzung Ein Vertreter je Mitgliedstaat. Aufgabe Beratung des Geschäftsführenden Direktors. Wissenschaftlicher Ausschuss und Wissenschaftliche Gremien Erstellung der wissenschaftlichen Gutachten der Behörde. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Interne Revision Interne Auditstelle der Behörde. Interner Auditdienst der Europäischen Kommission (IAS). Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Behörde für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011) |
Haushalt 78,3 (78,8) Millionen Euro, davon Unionszuschuss: 100 % (100 %). Personalbestand am 31. Dezember 2012 Im Stellenplan vorgesehene Planstellen: 355 (355), davon besetzt:
Personalbestand insgesamt (einschließlich der neun zum 31.12.2012 versandten schriftlichen Stellenangebote): 466 (443), davon entfallen auf:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011) |
Wissenschaftliche Arbeiten und beigefügte Veröffentlichungen 2012 (2011) Tätigkeit 1: Erstellung wissenschaftlicher Gutachten sowie wissenschaftliche Beratung und Risikobewertungsansätze
Wissenschaftliche Arbeiten für Tätigkeit 1 insgesamt = 65 (57) Tätigkeit 2: Beurteilung von Produkten, Stoffen und Angaben, die einer Genehmigung bedürfen
Wissenschaftliche Arbeiten für Tätigkeit 2 insgesamt = 320 (384) Tätigkeit 3: Datenerhebung, wissenschaftliche Zusammenarbeit und Vernetzung
Wissenschaftliche Arbeiten für Tätigkeit 3 insgesamt = 131 (107) Unterstützende Veröffentlichungen
Unterstützende Veröffentlichungen insgesamt = 162 (110) Arbeiten insgesamt = 678 (658)
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Behörde. |
ANTWORTEN DER BEHÖRDE
11. |
Da der Rechnungsführer der Behörde keine unrichtigen Daten verwendet hat, haben sich die vom Hof erwähnten Risiken nicht bestätigt. Trotzdem wird die Behörde ihre lokalen Systeme in den Validierungsprozess integrieren, der durch ihren Rechnungsführer durchgeführt wird. |
12. |
Im Rahmen ihrer Management- und internen Kontrollsysteme führt die Behörde regelmäßig eine Risikoeinschätzung auf hohem Niveau durch, um angemessene Maßnahmen zur Minderung potenzieller Risiken zu erkennen und erlassen. Dieser wichtige Vorgang im Rahmen der internen Kontrolle wurde eingeführt, damit die Behörde ihre Ziele mit noch höherer Wahrscheinlichkeit erreicht. Die Behörde wird ihre präventiven risikobasierten Managementansätze in dieser Hinsicht kontinuierlich verstärken. |
13. |
Die Behörde wird die Überwachung der Haushaltsausführung weiterhin optimieren, damit die Mittelübertragungen den Zielen entsprechen, die für die Ausführung des Haushaltsplans im Hinblick auf die operativen Tätigkeiten gesetzt wurden. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/127 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen zusammen mit den Antworten des Instituts
2013/C 365/18
EINLEITUNG
1. |
Das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (nachstehend „das Institut“, auch „EIGE“) mit Sitz in Vilnius wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) errichtet. Aufgabe des Instituts ist die Erhebung, Analyse und Verbreitung von Informationen zur Geschlechtergleichstellung sowie die Entwicklung, Analyse, Bewertung und Verbreitung von Methoden zur Förderung der Einbeziehung der Gleichstellungsaspekte in alle Politikbereiche der Union und die entsprechenden nationalen Politikbereiche (2). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Instituts. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses des Instituts sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Instituts frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Instituts seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Instituts für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
11. |
Das Institut hat die Gesamtübertragungsrate gebundener Mittel von 50 % im Jahr 2011 auf 32 % im Jahr 2012 gesenkt. Die Mittelübertragungen auf das Jahr 2013 belaufen sich auf 2,5 Millionen Euro und betreffen hauptsächlich Titel II (Verwaltungsausgaben) mit 0,3 Millionen Euro und Titel III (operative Ausgaben) mit 2,1 Millionen Euro, was 23 % bzw. 59 % der betreffenden Mittelbindungen entspricht. Die Mittelübertragungen bei Titel II betreffen hauptsächlich Mittelbindungen, die zu Jahresende im Zusammenhang mit dem Umzug in neue Räumlichkeiten vorgenommen wurden. Dieser fand im Januar 2013 statt. Die Mittelübertragungen bei Titel III betreffen hauptsächlich Vergabeverfahren, die gegen Ende des Jahres abgeschlossen wurden. Das Institut verfügt über keine formalisierte Planung und Überwachung der Vergabeverfahren. Insbesondere enthält sein jährliches Arbeitsprogramm keinen mit den geplanten Tätigkeiten verknüpften Vergabezeitplan, der den optimalen Umfang und Zeitpunkt von Vergaben festlegt. Allerdings wurden lediglich 7 % der gebundenen Mittel, die aus dem Jahr 2011 auf das Jahr 2012 übertragen wurden, nicht verwendet und mussten annulliert werden. |
SONSTIGE BEMERKUNGEN
12. |
Hinsichtlich der Dokumentation der Einstellungsverfahren stellte der Hof Mängel fest. Es gibt keinerlei Nachweis dafür, dass die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Tests und ihre jeweilige Gewichtung vor Auswertung der Bewerbungen ausgearbeitet wurden. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
13. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 9. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 9.
(2) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Instituts zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Die hohe Übertragungsrate stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar. |
Ausstehend |
2011 |
Der Hof stellte fest, dass die Dokumentation der körperlichen Bestandsaufnahme des Anlagevermögens sowie der Schätzung der antizipativen Passiva verbessert werden muss. |
Abgeschlossen |
2011 |
Der Interne Auditdienst der Europäischen Kommission führte am Institut im Dezember 2011 eine „Begrenzte Prüfung der Umsetzung der Normen für die interne Kontrolle durch. Das Institut akzeptierte die Empfehlungen zum Abschluss der Umsetzung der Normen für die interne Kontrolle, und der Verwaltungsrat nahm einen im Jahr 2012 umzusetzenden Aktionsplan an. |
Im Gange |
ANHANG II
Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (Vilnius)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union) |
Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet. Sie bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen und den Schutz der Rechte des Kindes. |
||||||||||||||||||||||||
Zuständigkeiten des Instituts (Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates) |
Ziele Zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der durchgehenden Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in allen Politikbereichen der Union und den entsprechenden nationalen Politikbereichen, und zur Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts beizutragen und die Förderung der Gleichstellung und die Bekämpfung der Diskriminierung zu verstärken sowie die Unionsbürger für Gleichstellungsfragen stärker zu sensibilisieren. Aufgaben
|
||||||||||||||||||||||||
Leitungsstruktur |
Verwaltungsrat Zusammensetzung 18 Vertreter, die vom Rat auf der Grundlage eines Vorschlags der jeweiligen betroffenen Mitgliedstaaten ernannt werden, und ein Vertreter der Kommission, der von der Kommission ernannt wird. Bei der Auswahl der Mitglieder wird darauf geachtet, dass die höchste fachliche Qualifikation und ein breites Spektrum an einschlägigem und fachübergreifendem Sachverstand im Bereich der Geschlechtergleichstellung gewährleistet sind. Der Rat und die Kommission streben eine ausgewogene Vertretung von Männern und Frauen im Verwaltungsrat an. Die vom Rat ernannten Mitglieder vertreten 18 Mitgliedstaaten in der Reihenfolge des turnusmäßigen Ratsvorsitzes. Aufgaben
Sachverständigenbeirat Zusammensetzung Vertreter von auf Gleichstellungsfragen spezialisierten Einrichtungen, wobei jeder Mitgliedstaat einen Vertreter benennt; zwei Vertreter anderer relevanter auf Gleichstellungsfragen spezialisierter Organisationen, die vom Europäischen Parlament ernannt werden; drei Mitglieder, die von der Kommission ernannt werden. Aufgaben Unterstützung des Direktors darin, die höchste wissenschaftliche Fachkompetenz und die Unabhängigkeit der Tätigkeit des Instituts sicherzustellen, Ermöglichung des Austauschs von Informationen über Gleichstellungsfragen und der Zusammenführung von Erkenntnissen sowie Gewährleistung einer engen Zusammenarbeit zwischen dem Institut und den zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten. Der Direktor wird vom Verwaltungsrat auf der Grundlage einer von der Kommission im Anschluss an ein allgemeines Auswahlverfahren vorgeschlagenen Bewerberliste ernannt. Aufgaben Verantwortlich für die Wahrnehmung der in der Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 genannten Aufgaben, Erstellung und Durchführung des Jahresarbeitsprogramms und des mittelfristigen Arbeitsprogramms des Instituts; Erstellung und Veröffentlichung des Jahresberichts; alle Fragen, die das Personal betreffen; laufende Verwaltungsgeschäfte und Durchführung wirksamer Verfahren zur Überwachung und Bewertung der Leistungen des Instituts. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Interne Revision Interner Auditdienst der Europäischen Kommission (IAS). Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
||||||||||||||||||||||||
Dem Institut für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011) |
Endgültiger Haushalt 7,7 (7,5) Millionen Euro, Anteil des Unionszuschusses: 100 % (100 %) Personalbestand am 31. Dezember 2012 30 (27) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 30 (26); 21 (8) sonstige Planstellen (Vertragspersonal, abgeordnete nationale Sachverständige, Praktikant). Personalbestand insgesamt am 31. Dezember 2012 51 (35), davon entfallen auf:
|
||||||||||||||||||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011) |
Kernbereiche Vergleichbare und zuverlässige Daten und Indikatoren zur Gleichstellung der Geschlechter; Erhebung und Verarbeitung von Methoden und empfehlenswerten Verfahren für die Arbeit zu Gleichstellungsfragen; Ressourcen- und Dokumentationszentrum; Sensibilisierung, Vernetzung und Kommunikation. Anzahl eingeleiteter Studien: 7 (6) Anzahl der Beiträge für die Länder des Ratsvorsitzes: 2 (2) Anzahl der Sitzungen von Sachverständigen und Arbeitsgruppen: 23 (19) Internationale Konferenzen: 1 (1) Anzahl der Forschungsberichte: 2 (2) Jahresberichte: 1 (1) |
||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben des Instituts. |
ANTWORTEN DES INSTITUTS
11. |
Bemerkung berechtigt. Die Verbesserungen im Jahr 2012 gegenüber dem Vorjahr waren beträchtlich. Die operativen Projekte wurden jedoch mehrheitlich zum Jahresende 2012 abgeschlossen, wodurch sich bei den Vergabeverfahren unter Titel III Mittelübertragungen von bis zu 60 % ergaben (etwa 2,1 Mio. EUR). Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Vergabe im Rahmen der beiden größten Verträge (in Höhe von insgesamt etwa 740 000 EUR) sich bei den operativen Mitteln aus Gründen verzögert hat, die sich dem Einfluss des EIGE entziehen, da der EU-Ratsvorsitz bezüglich des Gegenstands einer Studie einen verspäteten Beschluss fasste und die zweite Studie mangels verwertbarer Angebote erneut ausgeschrieben werden musste. Um die Planung und Überwachung der Vergabeverfahren zu verbessern, führt das EIGE ein Überwachungsinstrument ein, das die voraussichtlichen Termine sämtlicher Schritte der jährlichen Vergabeverfahren verfolgt. Darüber hinaus wird das EIGE im dritten Quartal Leitlinien zur Haushaltsüberwachung einführen, die auch Kontrollfunktionen und Abweichungen enthalten, um so eine zweckdienliche Überwachung und Berichterstattung über den Haushaltsvollzug zu gewährleisten. |
12. |
Bemerkung berechtigt. Die Einstellungsleitlinien des EIGE wurden aktualisiert, sodass i) in den Stellenausschreibungen für Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete die voraussichtliche Höchstzahl an Bewerbern erscheint, die in die Einstellungsreserve aufgenommen werden, und ii) die Fragen für die mündlichen und schriftlichen Tests von dem zuständigen Auswahlausschuss fertiggestellt werden, ehe die Bewertung der Kandidaten erfolgt. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/134 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung zusammen mit den Antworten der Behörde
2013/C 365/19
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (nachstehend „die Behörde“, auch „EIOPA“) mit Sitz in Frankfurt wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) eingesetzt. Aufgabe der Behörde ist es, einen Beitrag zur Festlegung qualitativ hochwertiger gemeinsamer Regulierungs- und Aufsichtsstandards und -praktiken zu leisten, zur kohärenten Anwendung der verbindlichen Rechtsakte der Union beizutragen, die Delegation von Aufgaben und Zuständigkeiten unter zuständigen Behörden anzuregen und zu erleichtern, Marktentwicklungen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu überwachen und zu bewerten und den Schutz der Versicherungsnehmer und Begünstigten zu fördern (2). Die Behörde wurde am 1. Januar 2011 errichtet. |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Behörde. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Behörde sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Behörde frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Behörde ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Behörde für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE
11. |
Die Behörde hat ihre Beschaffungsverfahren verbessert, damit sämtliche EU-Vergabevorschriften eingehalten werden. Ein Auftrag über die Konzeption einer Finanzdatenbank wurde jedoch in vier Lose im Wert von jeweils 60 000 Euro unterteilt, für die der Zuschlag freihändig zwei Unternehmen erteilt wurde. In Anbetracht des Gesamtwerts (240 000 Euro) der für ein und dasselbe Projekt ausgeschriebenen Dienstleistungen wäre ein offenes oder ein nichtoffenes Verfahren anzuwenden gewesen. Die entsprechenden Mittelbindungen und Zahlungen sind daher vorschriftswidrig. |
BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN
12. |
Eine körperliche Überprüfung der Vermögensgegenstände wurde im Mai und Juni 2012 durchgeführt, ein entsprechender Bericht wurde jedoch nicht vorgelegt. Die Behörde hat keine Verfahren oder Leitlinien für Bestandsprüfungen von Sachanlagen angenommen. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
13. |
Die Übertragungsrate der auf das Jahr 2013 übertragenen gebundenen Mittel war bei Titel III (Ausgaben für den Dienstbetrieb) mit 79 % der gesamten Mittel sehr hoch. Dies war vor allem auf die Komplexität und lange Dauer eines Beschaffungsverfahrens im IT-Bereich zurückzuführen, zu dem der Vertrag über 2,2 Millionen Euro planmäßig im Dezember 2012 abgeschlossen wurde. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
14. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 10. September 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 48.
(2) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Behörde zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Die Mittelbindungsraten waren insbesondere bei Titel II „Verwaltungsausgaben“ (60 %) und Titel III „Ausgaben für den Dienstbetrieb“ (12 %) niedrig. Dies hatte Auswirkungen auf die IT-Ziele der Behörde, die nicht ganz erreicht wurden. |
Abgeschlossen |
2011 |
Im Haushaltsplan der Behörde für das Haushaltsjahr 2011 waren 10,7 Millionen Euro veranschlagt. Im Einklang mit Artikel 62 Absatz 1 der Gründungsverordnung wurde der Haushalt 2011 zu 55 % aus Beiträgen von Mitgliedstaaten und EFTA-Ländern und zu 45 % aus dem Unionshaushalt finanziert. Ende 2011 verzeichnete die Behörde einen Haushaltsüberschuss von 2,8 Millionen Euro. Gemäß ihrer Finanzregelung wurde der volle Betrag im Abschluss als Verbindlichkeit gegenüber der Europäischen Kommission ausgewiesen. |
Im Gange |
2011 |
Die in der Finanzregelung vorgeschriebene Validierung des Rechnungsführungssystems der Behörde durch den Rechnungsführer steht noch aus. |
Abgeschlossen |
2011 |
Die geprüften Beschaffungsverfahren standen nicht vollständig im Einklang mit den Vorschriften der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan. Bei fünf Aufträgen über den Ankauf von IT-Ausrüstung (Gesamtbetrag: 160 117 Euro) wurden die Zuschlagskriterien nicht vorab festgelegt, und es wurden keine schriftlichen Aufträge unterzeichnet. In einem weiteren Fall im Zusammenhang mit Personalvermittlungsdiensten (55 000 Euro) wurden die Zuschlagskriterien nicht korrekt angewendet. Die Behörde sollte sicherstellen, dass bei allen neuen Aufträgen sämtliche Bestimmungen der EU-Vergabevorschriften eingehalten werden. |
Im Gange |
2011 |
Die Behörde muss die Transparenz der Einstellungsverfahren verbessern: Mindestpunktzahlen für die Zulassung zu schriftlichen und mündlichen Prüfungen oder für die Aufnahme in die Liste geeigneter Bewerber sowie Fragen für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen wurden nicht vor Prüfung der Bewerbungen festgelegt. Außerdem lag kein Beschluss der Anstellungsbehörde zur Bestellung der Prüfungsausschüsse vor. |
Im Gange |
ANHANG II
Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Frankfurt am Main)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 26, 114, 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuständigkeiten der Behörde (Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung der Behörde, Artikel 1 Absatz 6 und Artikel 8 betreffend ihre Aufgaben und Befugnisse) |
Ziele Das Ziel der Behörde besteht darin, das öffentliche Interesse zu schützen, indem sie für die Wirtschaft der Union, ihre Bürger und Unternehmen zur kurz-, mittel- und langfristigen Stabilität und Effizienz des Finanzsystems beiträgt. Aufgaben
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Leitungsstruktur (Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 zur Errichtung der Behörde: Artikel 40-44: Rat der Aufseher; Artikel 45-47: Verwaltungsrat; Artikel 48-50: Vorsitzender; Artikel 51-53: Exekutivdirektor) |
Rat der Aufseher Zusammensetzung Der Rat der Aufseher setzt sich zusammen aus dem (nicht stimmberechtigten) Vorsitzenden, dem (stimmberechtigten) Leiter der für die Beaufsichtigung von Finanzinstituten zuständigen nationalen Behörde jedes Mitgliedstaats, einem (nicht stimmberechtigten) Vertreter der Kommission, einem (nicht stimmberechtigten) Vertreter des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken, einem (nicht stimmberechtigten) Vertreter der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde und einem (nicht stimmberechtigten) Vertreter der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde; Beobachter können zugelassen werden. Aufgaben Der Rat der Aufseher ist das Hauptbeschlussfassungsorgan der Behörde. Verwaltungsrat Zusammensetzung Dem Verwaltungsrat gehören der Vorsitzende der Behörde und sechs Vertreter nationaler Aufsichtsbehörden an. Der Exekutivdirektor und ein Vertreter der Europäischen Kommission nehmen ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Verwaltungsrats teil. Aufgaben Der Verwaltungsrat gewährleistet, dass die Behörde ihren Auftrag ausführt und die ihr durch die Verordnung Nr. 1094/2010 zugewiesenen Aufgaben wahrnimmt. Der Verwaltungsrat übt Haushaltsbefugnisse aus, nimmt die Personalplanung an und erlässt die notwendigen Durchführungsbestimmungen. Vorsitzender der Behörde Der Vorsitzende vertritt die Behörde, bereitet die Arbeiten des Rates der Aufseher vor und leitet die Sitzungen des Rates der Aufseher und des Verwaltungsrats. Exekutivdirektor der Behörde Der Exekutivdirektor ist für die Leitung der Behörde und die Durchführung des Jahresarbeitsprogramms sowie die Ausführung des Haushaltsplans verantwortlich. Er bereitet die Arbeiten des Verwaltungsrats vor, stellt den Haushaltsplan auf und erstellt das Arbeitsprogramm. Ausschuss für Qualitätskontrolle Zusammensetzung Der Ausschuss für Qualitätskontrolle setzt sich aus dem stellvertretenden Vorsitzenden der Behörde, zwei Mitgliedern des Verwaltungsrats und dem Exekutivdirektor zusammen. Aufgaben Der Ausschuss beaufsichtigt und bewertet die ordnungsgemäße Umsetzung der internen Verfahren und Beschlüsse. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Interne Revision Interner Auditdienst (IAS) der Europäischen Kommission. Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Behörde für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel |
Endgültiger Haushalt Endgültige Haushaltsmittel: 15 655 000 Euro. Stellenplan Statutspersonal: 69 im Stellenplan vorgesehene Stellen, davon besetzt: 69. Der Stellenplan wurde zu 100 % erfüllt. Planstellen für Vertragsbedienstete: 12 im Haushaltsplan vorgesehene Stellen, besetzt waren 14 Stellen. Planstellen für abgeordnete nationale Sachverständige: 8 im Haushaltsplan vorgesehene Stellen, davon besetzt: 8. Personalbestand insgesamt: 91 Bedienstete. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 |
Regulierungsaufgaben
Aufsichtsfunktionen
Verbraucherschutz und Finanzinnovationen
Gemeinsame Aufsichtskultur
Finanzstabilität
Krisenmanagement
Außenbeziehungen
Konferenzen/sonstige öffentliche Veranstaltungen 2012
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Behörde. |
ANTWORTEN DER BEHÖRDE
11. |
Die EIOPA erkennt die Bedenken des Hofes an und teilt diese. Jedoch steht hinter beidem, der Entscheidung ein Beschaffungsverfahren durchzuführen und dieses in vier separate Lose aufzuteilen, ein fundiertes Konzept, nämlich das Bestreben, unser Wissen darüber zu vertiefen, wie wir unser System konzipieren, und so das Risiko der Beschaffung falscher Waren und Dienstleistungen zu reduzieren und während der Kernphase des Verfahrens, nämlich der Hauptbeschaffung, ausreichend Wettbewerb sicherzustellen. Das Ziel der EIOPA, die Vorschriften einzuhalten und ihre Prozesse zu verbessern, wird durch folgende Tatsachen hervorgehoben: Für jedes Verfahren wurden Bewertungsausschüsse eingerichtet, auch wenn diese nicht notwendig gewesen wären. Um sich auf bevorstehende offene Verfahren vorzubereiten, war es das Ziel der EIOPA, verschiedene Auftragnehmer für unterschiedliche Bereiche zu finden. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass für jedes einzelne Verfahren mehr als die erforderliche Zahl an Unternehmen aufgefordert wurden, ein Angebot einzureichen. Die Mehrfachauswahl der Auftragnehmer ist auf die begrenzte Anzahl der eingegangenen Angebote zurückzuführen. Die EIOPA wollte einen wirkungsvollen Wettbewerb, und um zu verhindern, dass ein einziger Anbieter eine „maßgeschneiderte“ Lösung vorschlägt, die de facto in der Hauptbeschaffungsphase dazu führen würde, dass immer das gleiche Unternehmen als einziges infrage kommen würde, hat sich die EIOPA für die Aufteilung in vier verschiedene Lose entschieden. |
12. |
Die EIOPA hat die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis genommen. Im Jahr 2012 wurde der Sicherung der Vermögensgegenstände der Behörde Priorität gegenüber der Einführung der zugrundeliegenden Verfahren und der Dokumentation des Überprüfungsprozesses eingeräumt. Inzwischen hat die EIOPA Korrekturmaßnahmen ergriffen. Für die neuen Finanzakteure wurde eine Schulung durchgeführt, um die Prozessabläufe zum Sachanlagevermögen zu rationalisieren. Zur Dokumentation dieser Prozesse hat die EIOPA ebenfalls Leitlinien verabschiedet. Die Umsetzung der genannten Prozesse findet derzeit statt. |
13. |
Die EIOPA hat die Bemerkung des Hofs zur Kenntnis genommen. Was die IT-bezogenen Mittelübertragungen angeht, so hängen diese mit der Aufbauphase der Behörde zusammen, sodass zunächst Ende 2011 die IT-Strategie und dann Anfang 2012 der Plan zu deren Umsetzung angenommen wurde. Sobald die Aufbauphase abgeschlossen ist, werden sich die IT-Ausgaben gleichmäßiger auf das Haushaltsjahr verteilen, wodurch sich das Risiko von Mittelübertragungen deutlich verringert. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/142 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts zusammen mit den Antworten des Instituts
2013/C 365/20
EINLEITUNG
1. |
Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (nachstehend „das Institut“, auch „EIT“) mit Sitz in Budapest wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 294/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) geschaffen. Das Ziel des Instituts besteht darin, einen Beitrag zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum in Europa und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu leisten, indem die Innovationskapazität der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union gestärkt wird. Das Institut gewährt drei Wissens- und Innovationsgemeinschaften (Knowledge and Innovation Communities, KIC), die die Bereiche Hochschulbildung, Forschung und Wirtschaft miteinander verknüpfen und auf diese Weise Innovation und Unternehmertum begünstigen, Finanzhilfen (2). Die KIC koordinieren die Tätigkeiten von Hunderten Partnern. Mit den vom EIT bereitgestellten Finanzhilfen werden die Kosten der Partner sowie Kosten im Zusammenhang mit den Koordinierungstätigkeiten der KIC erstattet. |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Instituts. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses des Instituts sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Instituts frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Instituts seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Im Jahr 2012 nahm das Institut im Zusammenhang mit Finanzhilfen Abschlusszahlungen und Abrechnungen von Vorschüssen (Vorgänge) im Betrag von 11,3 Millionen Euro (Tätigkeiten des Jahres 2010) und 48,6 Millionen Euro (Tätigkeiten des Jahres 2011) vor. |
10. |
Alle Finanzhilfevorgänge werden von der Kommission überprüft, bevor sie vom EIT bewilligt werden. Das Institut selbst hat erhebliche Anstrengungen zur Einrichtung wirksamer Ex-ante-Überprüfungen unternommen mit dem Ziel, angemessene Gewähr für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Finanzhilfevorgänge zu bieten. Zu etwa 80 % der von den KIC geltend gemachten Finanzhilfeausgaben liegen Bescheinigungen unabhängiger Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vor, die von den KIC und ihren Partnern beauftragt werden. Das EIT selbst führte Ex-ante-Überprüfungen in Form umfassender Dokumentenprüfungen durch. Die von den KIC und ihren Partnern erlangten Belege überprüfte das EIT zunächst nur dann, wenn besondere Risiken ermittelt wurden. |
11. |
Der Hof stellte jedoch fest, dass die Qualität der Prüfungsbescheinigungen häufig unzulänglich ist (8). Ende 2012 führte das Institut ergänzende Ex-post-Überprüfungen für Finanzhilfen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Jahres 2011 ein, um eine zweite Kontrollebene zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Finanzhilfevorgänge zu haben. Diese Überprüfungen wurden von unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften im Auftrag des EIT durchgeführt und werden für zuverlässig befunden. Die Ergebnisse der Ex-post-Überprüfungen bestätigten, dass die Ex-ante-Überprüfungen nicht in vollem Umfang wirksam sind. Das Institut hat aber die aufgedeckten vorschriftswidrigen Zahlungen zurückgefordert, und die Restfehlerquote bei den Finanzhilfevorgängen des Jahres 2011 ist nicht wesentlich. |
12. |
Für die Vorgänge im Zusammenhang mit den die Tätigkeiten des Jahres 2010 betreffenden Finanzhilfen (11,3 Millionen Euro) wurden noch keine Ex-post-Überprüfungen vorgenommen. Außerdem besteht in Anbetracht der begrenzten Sicherheit, die aus den Ex-ante-Überprüfungen abgeleitet werden kann, keine angemessene Gewähr für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit dieser Vorgänge. Der Hof konnte keine ausreichenden und geeigneten Prüfungsnachweise für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Jahres 2010 geprüften Finanzhilfevorgänge erlangen. |
Eingeschränktes Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
13. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge -abgesehen von den möglichen Auswirkungen der in den Ziffern 9-12 in der Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil beschriebenen Sachverhalte — in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
14. |
Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung bzw. das eingeschränkte Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN
15. |
Zusätzlich zu den in den Ziffern 9 bis 13 dargelegten Sachverhalten stellt der Hof fest, dass die Budgets für die in den Jahren 2010 und 2011 abgeschlossenen Finanzhilfevereinbarungen, die im Jahr 2012 zu Zahlungen führten, nicht genau genug waren. Zwischen den bewilligten Mitteln und den durchzuführenden Tätigkeiten bestand keine Verknüpfung. In den Finanzhilfevereinbarungen wurden keine spezifischen Schwellenwerte für bestimmte Kostenkategorien (Personalkosten, Unterauftragsvergabe, Rechtsdienstleistungen usw.) festgelegt, und sie enthielten keine Bestimmungen für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen durch die KIC und ihre Partner. |
16. |
Das EIT unterzog alle geförderten Projekte im Rahmen seiner Ex-ante-Überprüfungen auch technischen Überprüfungen. Eine wirksame Bewertung der Projekttätigkeiten und -ergebnisse wurde allerdings durch fehlende quantifizierbare Zielvorgaben behindert. In den Geschäftsplänen waren die durchzuführenden Tätigkeiten ebenso wenig im Detail festgelegt wie klare Etappenziele, Leistungen pro Tätigkeit oder Qualitätskriterien. |
BEMERKUNG ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
17. |
Von den aus 2011 übertragenen gebundenen Mitteln in Höhe von rund 22 Millionen Euro wurden etwa 10 Millionen Euro (45 %) im Jahr 2012 annulliert. Die hohe Annullierungsrate ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die im Rahmen der Finanzhilfevereinbarungen 2011 von den Begünstigten geltend gemachten Kosten niedriger als angenommen waren (9,2 Millionen Euro bzw. 92 % der annullierten übertragenen Mittel). |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
18. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 10. September 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 97 vom 9.4.2008, S. 1.
(2) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Instituts zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
(8) Mit anderen Worten, in den Prüfungsbescheinigungen war nicht immer die geprüfte Kostenaufstellung angegeben; nicht alle Kostenkategorien mussten einer hinreichend eingehenden Prüfung unterzogen werden (beispielsweise wurden die tatsächlichen indirekten Kosten, die unbegrenzt geltend gemacht werden dürfen, nicht anhand von Originalbelegen geprüft); das Risiko einer Doppelfinanzierung von als Kosten geltend gemachter Ausrüstung wurde nicht umfassend kontrolliert; die meisten Prüfungsbescheinigungen enthielten keine Angaben zum Umfang der geprüften Kosten, und es gab keine einheitliche Methode zur Ermittlung der Gesamtfehlerquote in den Kostenaufstellungen.
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Die Ausführungsrate des Haushaltsplans des Instituts war im geprüften Zeitraum — ab Erhalt seiner finanziellen Autonomie (siehe Ziffer 2) — niedrig. Einem Vergleich der Zahlungen mit den Mittelbindungen zufolge betrug die jeweilige Ausführungsrate bei Titel I (Personalausgaben) 56 %, bei Titel II (Verwaltungsausgaben) 30 % und bei Titel III (Ausgaben für den Dienstbetrieb) 11 %. |
Abgeschlossen |
2011 |
Die Finanzhilfevereinbarungen, die 2011 zu Zahlungen führten, wurden von der Europäischen Kommission (Generaldirektion Bildung und Kultur) und dem Institut systematisch erst unterzeichnet, nachdem die Tätigkeiten größtenteils bereits durchgeführt worden waren. Zwischen September und Dezember 2011 leistete das Institut Abschlusszahlungen (1) in Höhe von 4,2 Millionen Euro zu drei Finanzhilfevereinbarungen, die deutlich nach Beginn der Tätigkeiten unterzeichnet wurden (2). Dies stellt unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Haushaltsführung ein Problem dar. |
Im Gange |
(1) Die Vorschüsse waren von der Europäischen Kommission gezahlt worden.
(2) In einem Fall wurde der Vertrag 14 Tage vor Ende des 13-monatigen Durchführungszeitraums unterzeichnet.
ANHANG II
Europäisches Innovations- und Technologieinstitut — EIT (Budapest)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 173 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
Die Union und die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Union gewährleistet sind. Zu diesem Zweck zielt ihre Tätigkeit entsprechend einem System offener und wettbewerbsorientierter Märkte auf Folgendes ab:
|
||||||||||||||||
Zuständigkeiten des Instituts (Verordnung (EG) Nr. 294/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates) |
Ziele Das Ziel des Instituts besteht darin, einen Beitrag zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum in Europa und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu leisten, indem die Innovationskapazität der Mitgliedstaaten und der Union gestärkt wird. Zu diesem Zweck fördert und integriert das Institut Hochschulbildung, Forschung und Innovation auf höchstem Niveau. Aufgaben Zur Verwirklichung seiner Zielsetzung nimmt das Institut folgende Aufgaben wahr:
|
||||||||||||||||
Leitungsstruktur |
Verwaltungsrat Zusammensetzung Der Verwaltungsrat des Instituts umfasst 18 ernannte Mitglieder, die ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erfahrung und Exzellenz in den Bereichen Wirtschaft, Hochschulbildung und Forschung widerspiegeln, und vier repräsentative Mitglieder, die von den Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) vorgeschlagen werden. Die Europäische Kommission hat Beobachterstatus. Aufgaben Der Verwaltungsrat ist zuständig für die Lenkung der Tätigkeiten des Instituts, für die Auswahl und Benennung der KIC, die Bereitstellung der Finanzhilfen an die KIC und die Evaluierung der KIC sowie für alle weiteren strategischen Entscheidungen. Exekutivausschuss Zusammensetzung Der Exekutivausschuss setzt sich aus fünf Verwaltungsratsmitgliedern, darunter dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats zusammen, der auch den Vorsitz im Exekutivausschuss führt. Aufgaben Der Exekutivausschuss überwacht die Arbeit des Instituts und trifft in der Zeit zwischen den Sitzungen des Verwaltungsrats die erforderlichen Entscheidungen. Direktor Der Direktor wird vom Verwaltungsrat ernannt. Er ist für die Verwaltung und das Finanzmanagement des Instituts zuständig und hierfür dem Verwaltungsrat gegenüber rechenschaftspflichtig. Der Direktor ist der gesetzliche Vertreter des Instituts. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
||||||||||||||||
Dem Institut für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011) |
Endgültiger Haushalt 95,30 Millionen an Verpflichtungsermächtigungen und 77,09 Millionen an Zahlungsermächtigungen. Personalbestand am 31. Dezember 2012 Genehmigte Stellen: 52 (52), davon besetzt: 47 (40), sonstige Planstellen: 0 (0). Personalbestand insgesamt: 47 (40), davon entfallen auf
|
||||||||||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 |
|
||||||||||||||||
Quelle: Angaben des Instituts. |
ANTWORTEN DES INSTITUTS
10. |
Das EIT begrüßt die Bestätigung durch den Hof betreffend die erheblichen Anstrengungen des EIT zur Einführung wirksamer Ex-ante-Überprüfungen mit dem Ziel, hinreichende Sicherheit für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Finanzhilfevorgänge zu erlangen. |
11. |
Das EIT begrüßt die Bestätigung durch den Hof betreffend die Zuverlässigkeit der Ex-post-Prüfungen der Finanzhilfen für Tätigkeiten im Jahr 2011. Was die Bescheinigungen betrifft, so mussten die bescheinigenden Prüfer die Zuschussfähigkeit der tatsächlichen indirekten Kosten prüfen, die im Einklang mit dem Gegenstand der Prüfung für die Bescheinigung über die Kostenaufstellung angegeben wurden. Zudem wurde der Großteil der Ausgaben von den bescheinigenden Prüfern stichprobenartig geprüft. Der Gegenstand der Prüfung wurde schließlich für die Finanzhilfevereinbarungen für 2012 aktualisiert und verbessert. |
12. |
Was die Sicherheit aus Ex-ante-Überprüfungen von Vorgängen im Zusammenhang mit Finanzhilfen für Tätigkeiten im Jahr 2012 betrifft, erachtete es das EIT für notwendig, die Ex-ante-Überprüfung zu erweitern, um Risiken in Verbindung mit dem ersten Tätigkeitsjahr der KIC zu mindern. Um hinreichende Sicherheit zu erlangen, ersuchte das EIT die KIC nicht nur um Prüfungsbescheinigungen, sondern überprüfte stichprobenartig auch Belege über einen großen Anteil von Ausgaben. Infolgedessen wurden nicht zuschussfähige Kosten vor den endgültigen Zahlungen berichtigt. Die kombinierte Sicherheit aus den Bescheinigungen und den erweiterten Überprüfungen der EIT wurde als hinreichend erachtet, um wesentliche Fehler bei den endgültigen Zahlungen im Rahmen der Finanzhilfevereinbarungen 2010 zu verhindern. Schließlich leitete das EIT Ex-post-Prüfungen zu den Finanzhilfevereinbarungen von 2010 ein, wobei die Endergebnisse für Oktober 2013 erwartet werden. Etwaige Unregelmäßigkeiten werden berichtigt und unzulässig gezahlte Beträge im Jahr 2013 eingezogen. |
15. |
Die Verknüpfung zwischen Finanzhilfen und durchzuführenden Tätigkeiten wurde auf strategischer Ebene hergestellt, indem der Schwerpunkt auf Ergebnisse und Auswirkungen gelegt wurde, sowie auf operativer Ebene durch das KIC-Portfolio von Tätigkeiten. Dieser Ansatz steht vollständig im Einklang mit der EIT-Verordnung und ermöglichte die Erprobung neuer vereinfachter Ansätze zur Verbesserung der Flexibilität und Effizienz der KIC. Für die spezifischen Kostenkategorien (z. B. Personalkosten, Unterauftragsvergabe, Rechtsdienstleistungen usw.) werden keine einzelnen Schwellwerte festgelegt, da sie gemäß der Finanzregelung nicht erforderlich sind und zudem nicht zur Erfüllung der Ziele und operativen Anforderungen des EIT/der KIC beitragen. Bezüglich der Unterauftragsvergabe ist in den Finanzhilfevereinbarungen festgelegt, dass die Verträge auf der Grundlage des besten Preis-/Leistungsverhältnisses zu vergeben und Interessenkonflikte zu vermeiden sind. Dies steht im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der Finanzregelung. |
16. |
Was die quantifizierbaren Zielvorgaben in den Geschäftsplänen der KIC betrifft, gab das EIT im März 2012 Leitlinien für die KIC über die Erstellung von Geschäftsplänen heraus und ersuchte um ihre Daten zum Grad der Erreichung der zentralen Leistungsindikatoren in den Jahren 2012 und 2011. Diese Leitlinien wurden 2013 für die Geschäftspläne von 2014 überarbeitet, um die Qualität der Planung und Berichterstattung der KIC sowie die Bewertung ihrer Leistung durch das EIT weiter zu verbessern. |
17. |
Das EIT nimmt die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis. Die KIC schlossen bis Ende 2012 ihre erste Phase ab, was sich auch in der Verwendung von Finanzhilfen widerspiegelt (siehe auch Erläuterungen unter Punkt 15). Trotz der vielen Mittelübertragungen von 2012 auf 2013 werden erhebliche Fortschritte erwartet, da die Aufhebungen von Mittelübertragungen erheblich verringert werden, d. h. von 45 % (Übertragungen 2011) auf geschätzte 13 % (Übertragungen 2012). Das EIT wird diese Angelegenheit genau verfolgen. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/150 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Arzneimittel-Agentur zusammen mit den Antworten der Agentur
2013/C 365/21
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (nachstehend „die Agentur“, auch „EMA“) mit Sitz in London wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 2309/93 des Rates, ersetzt durch die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, geschaffen (1). Die Agentur arbeitet vernetzt und koordiniert die Wissenschaftsressourcen, die ihr von den nationalen Behörden zur Beurteilung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln zur Verfügung gestellt werden (2). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEIT DER RECHNUNGSFÜHRUNG
11. |
Die Agentur wendet unterschiedliche Kriterien für die Verbuchung der Einnahmen aus Gebühren und die Verbuchung der damit verbundenen Ausgaben an. Die Einnahmen aus den Gebühren für die Bewertung der Anträge werden über einen bestimmten Zeitraum hinweg linear verbucht. Die Ausgaben für die Bewertung dieser Anträge durch die zuständigen nationalen Behörden werden jedoch festgestellt, wenn bestimmte Fixpunkte im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung erreicht sind. Dies steht im Widerspruch zum Kongruenzgrundsatz. |
12. |
Die Agentur hat ihr Rechnungsführungssystem bezüglich der immateriellen Vermögensgegenstände noch nicht validiert. Angesichts der beträchtlichen Investition in die IKT-Entwicklung (8) handelt es sich hierbei um einen zentralen Teil des gesamten Rechnungsführungssystems. |
13. |
Der Rat blockierte Gehaltserhöhungen für EU-Bedienstete für die Jahre 2011 und 2012. Die Kommission hat vor dem Europäischen Gerichtshof gegen diese Entscheidung geklagt. Dieser hat in dieser Frage noch nicht entschieden. Da die Agentur ihren Sitz in London hat, werden die Gehaltserhöhungen in GBP ausgezahlt werden, wohingegen die Rechnungsabschlüsse der Agentur in Euro erstellt werden. Aufgrund der Wechselkursschwankungen im betreffenden Zeitraum würde die mögliche Nachzahlung an Bedienstete für die Agentur zu einem Wechselkursverlust in Höhe von schätzungsweise 2,9 Millionen Euro führen. Die Agentur hat diesen Betrag in die Berechnung ihrer Haushaltsergebnisrechnung einbezogen, was zu einer entsprechenden Unterbewertung der an die Kommission zurückzuzahlenden Mittel führt (9). |
BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE
14. |
Im Jahr 2012 vergab die Agentur Ausfall-Rahmenverträge für das Erbringen von Dienstleistungen (10). Das Vergabeverfahren wies einige Unregelmäßigkeiten auf, die den Transparenzgrundsatz beeinträchtigten. |
15. |
Zusätzlich zu der im Statut vorgesehenen Erziehungszulage (11) zahlt die Agentur für Bedienstete, deren Kinder die Primar- oder Sekundarschule besuchen, Erziehungsbeiträge direkt an Schulen, ohne dass Verträge mit Schulen abgeschlossen wurden. Im Jahr 2012 beliefen sich die Erziehungsbeiträge auf insgesamt rund 389 000 Euro. Ausgaben dieser Art sind durch das Statut nicht gedeckt und sind vorschriftswidrig. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
16. |
Die Haushaltsvollzugsquoten der Agentur für das Jahr 2012 waren bei Titel I und III zufriedenstellend. Die Rate der übertragenen Mittelbindungen war bei Titel II mit 27 % zwar hoch, dies steht aber in erster Linie in Zusammenhang mit dem für das Jahr 2014 geplanten Umzug der Agentur in neue Räumlichkeiten (4 205 000 Euro) und mit der Entwicklung von IKT-Systemen (1 596 000 Euro). Letztere hat zwar einen mehrjährigen Charakter, der die Übertragungen teilweise rechtfertigen kann, doch durchlief das IKT-Referat der Agentur im Jahr 2012 eine erhebliche Umstrukturierung, und einige für das Jahr 2012 geplante Projekte verzögerten sich. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
17. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 9. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 214 vom 24.8.1993, S. 1 und ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1. Nach der letztgenannten Verordnung wurde die ursprüngliche Bezeichnung der Agentur — Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln — durch die Bezeichnung Europäische Arzneimittel-Agentur ersetzt.
(2) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
(8) Die Investitionen in die IKT-Entwicklung betrugen im Jahr 2012 11 625 000 Euro.
(9) Die Agentur folgte dabei einer Weisung der Kommission, die das Datum des Dezember 2012 trägt, im Juni 2013 aber weiter klargestellt wurde.
(10) Bis zum 31. Dezember 2012 waren für bestimmte durch diese Rahmenverträge abgedeckte Verträge Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 13 475 000 Euro gebunden und Zahlungen in Höhe von 4 690 000 Euro geleistet worden.
(11) In Artikel 3 Anhang VII des Statuts ist das Doppelte der Grundzulage von 252,81 Euro, d. h. 505,62 Euro, vorgesehen.
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Der Umfang der übertragenen Mittel ist übermäßig hoch und stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar. |
Abgeschlossen |
2011 |
Die Agentur erhöhte 2011 die finanzielle Ausstattung eines im Jahr 2009 nicht ordnungsgemäß vergebenen Rahmenvertrags über IT-Dienstleistungen, der Grund für das eingeschränkte Prüfungsurteil des Hofes zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss 2009 der Agentur zugrunde liegenden Vorgänge war. Der ursprüngliche Höchstwert des Auftrags betrug 30 Millionen Euro. Im Jahr 2011 wurde dieser Betrag widerrechtlich um 8 Millionen Euro aufgestockt, und es wurden Einzelverträge mit einem Wert von 8,1 Millionen Euro abgeschlossen, was vorschriftswidrige Zahlungen und antizipative Passiva in Höhe von 3,6 Millionen Euro im Jahr 2011 nach sich zog. Das IT-Projekt wird fortgeführt, und die Agentur hat 2011 damit begonnen, einen neuen Rahmenvertrag auszuarbeiten. |
n. z. (Vertrag abgelaufen) |
2011 |
Hinsichtlich der Transparenz der Vergabeverfahren sind Verbesserungen möglich. |
Ausstehend |
2011 |
Der Hof stellte fest, dass hinsichtlich der Transparenz der Personalauswahlverfahren Verbesserungsbedarf besteht. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses füllten ihre Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts nicht immer aus bzw. taten dies nicht allen Fällen fristgerecht, und es gab keinerlei Nachweis dafür, dass Maßnahmen getroffen wurden, um die in den Erklärungen angesprochenen Probleme anzugehen. Die Tätigkeiten des Prüfungsausschusses wurden nicht immer angemessen dokumentiert, und es gibt keinerlei Nachweis dafür, wie das Verfahren für die engere Auswahl der Bewerber festgeschrieben wurde bzw. dass die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen vor der Auswertung der Bewerbungen festgelegt wurden. |
Im Gange |
ANHANG II
Europäische Arzneimittel-Agentur (London)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
Sammeln von Informationen Bei der Festlegung und Durchführung aller Unionspolitiken und -maßnahmen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt. Die Tätigkeit der Union ergänzt die Politik der Mitgliedstaaten und ist auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der körperlichen und geistigen Gesundheit gerichtet. Sie umfasst die Bekämpfung der weit verbreiteten schweren Krankheiten, wobei die Erforschung der Ursachen, der Übertragung und der Verhütung dieser Krankheiten sowie Gesundheitsinformation und -erziehung gefördert werden; außerdem umfasst sie die Beobachtung, frühzeitige Meldung und Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren. |
||||||||||||||||||||||||||||||
Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates) |
Ziele
Aufgaben
|
||||||||||||||||||||||||||||||
Leitungsstruktur |
Der Ausschuss für Humanarzneimittel, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat sowie fünf kooptierten Mitgliedern, arbeitet die Gutachten zu Fragen der Beurteilung von Humanarzneimitteln aus. Der Ausschuss für Tierarzneimittel, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, arbeitet die Gutachten zu Fragen der Beurteilung von Tierarzneimitteln aus. Der Ausschuss für Arzneimittel für seltene Leiden, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, arbeitet die Gutachten zu Fragen der Beurteilung von Arzneimitteln für seltene Leiden aus. Der Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat sowie fünf kooptierten Mitgliedern, arbeitet die Gutachten zu Fragen der Beurteilung von pflanzlichen Arzneimitteln aus. Der Pädiatrieausschuss, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, sechs Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern als Vertreter der medizinischen Berufsgruppen und der Patientenverbände, ist für die wissenschaftliche Beurteilung und die Billigung pädiatrischer Prüfkonzepte sowie für das System von Freistellungen und Zurückstellungen verantwortlich. Der Ausschuss für neuartige Therapien, bestehend aus fünf Mitgliedern des Ausschusses für Humanarzneimittel und deren (fünf) stellvertretenden Mitgliedern, einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern als Vertreter der klinisch tätigen Ärzte, zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern als Vertreter der Patientenverbände, ist zuständig für alle Fragen im Zusammenhang mit der Bewertung neuartiger Arzneimittel und deren Zertifizierung und Klassifizierung. Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, sechs unabhängigen wissenschaftlichen Sachverständigen, die von der Europäischen Kommission ernannt werden, einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied, die nach Anhörung des Europäischen Parlaments von der Europäischen Kommission zur Vertretung der medizinischen Berufsgruppen ernannt werden, und einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied, die nach Anhörung des Europäischen Parlaments von der Europäischen Kommission zur Vertretung der Patientenorganisationen ernannt werden. Der Verwaltungsrat besteht aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, zwei Vertretern der Kommission sowie zwei vom Europäischen Parlament benannten Vertretern; außerdem gehören ihm zwei Vertreter von Patientenorganisationen, ein Vertreter von Ärzteorganisationen und ein Vertreter von Tierärzteorganisationen an. Der Verwaltungsrat nimmt das Arbeitsprogramm und den Jahresbericht an. Der Verwaltungsdirektor wird auf Vorschlag der Kommission vom Verwaltungsrat ernannt. Interne Revision Interner Auditdienst der Kommission (IAS). Interne Auditstelle der Agentur. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
||||||||||||||||||||||||||||||
Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011) |
Endgültiger Haushalt 222,489 (1) (208,863) Millionen Euro (2), davon Unionszuschuss: 9,6 % (3) (13,4 % (4)) Personalbestand am 31.12.2012 590 (567) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 575 (552) 160 (177) sonstige Bedienstete (Vertragsbedienstete, abgeordnete nationale Sachverständige, Leiharbeitskräfte) Personalbestand insgesamt: 735 (728), davon entfallen auf operative Tätigkeiten: 594 (584), administrative Tätigkeiten: 141 (144) |
||||||||||||||||||||||||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011) |
Humanarzneimittel
Tierarzneimittel
Inspektionen Inspektionen: 450 (450) Pflanzliche Arzneimittel Pflanzenmonografien: 15 (20) Liste pflanzlicher Wirkstoffe, pflanzlicher Zubereitungen und entsprechender Kombinationen: 0 (0) Arzneimittel für seltene Leiden
KMU
|
||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Agentur. |
(1) Hierbei handelt es sich um den endgültigen Haushalt und nicht um den tatsächlichen Gesamtbetrag der Haushaltsergebnisrechnung.
(2) Hierbei handelt es sich um den endgültigen Haushalt und nicht um den tatsächlichen Gesamtbetrag der Haushaltsergebnisrechnung.
(3) Dieser Prozentsatz entspricht dem veranschlagten EU-Beitrag zum endgültigen Haushalt (ohne den besonderen Beitrag im Zusammenhang mit den Gebührenermäßigungen bei Arzneimitteln für seltene Leiden und ohne die Verwendung des Überschusses des Haushaltsjahrs n-2 durch die Haushaltsbehörde).
(4) Dieser Prozentsatz entspricht dem veranschlagten EU-Beitrag zum endgültigen Haushalt (ohne den besonderen Beitrag im Zusammenhang mit den Gebührenermäßigungen bei Arzneimitteln für seltene Leiden und ohne die Verwendung des Überschusses des Haushaltsjahrs n-2 durch die Haushaltsbehörde).
Quelle: Angaben der Agentur.
ANTWORTEN DER AGENTUR
11. |
Die Einführung des Rechnungsführungssystems SAP im Jahr 2011 hat es der Agentur ermöglicht, Einnahmen aus allen Arten von Gebühren für die Bewertung der Anträge präziser über einen bestimmten Zeitraum hinweg linear zu verbuchen. Die ausschlaggebende Handlung in Bezug auf die Bewertung dieser Anträge durch die zuständigen nationalen Behörden ist nach Ansicht der Agentur die Lieferung des Berichts des Berichterstatters und die Überprüfung durch den zuständigen wissenschaftlichen Ausschuss. Rechnungslegungsmethode ist seit 2006 die Verbuchung der in Zusammenhang stehenden Ausgaben, wenn dieser bestimmte Meilenstein erreicht ist. Angesichts der Bemerkungen des Hofes wird die Agentur ihre Rechnungslegungsmethode zur Verbuchung der Einnahmen aus Gebühren und in Zusammenhang stehender Ausgaben überdenken, um eine künftige Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Periodenabgrenzung sicherzustellen. Die Agentur nimmt zur Kenntnis, dass der Hof schlussfolgerte, dass die Wirkung auf den Jahresabschluss von 2012 nicht wesentlich ist. |
12. |
Die IKT-Systeme, welche Rechnungsführungsinformationen für die Regulierung und Kontrolle von Ausgaben für immaterielle Vermögensgegenstände liefern, wurden aus technischer Sicht validiert. Die Agentur hat nun die erforderlichen Anpassungen an dem vorläufigen Jahresabschluss von 2012 vorgenommen und die positive Validierung des Rechnungsführungssystems abgeschlossen. |
13. |
Der Betrag wurde gemäß den Anweisungen des Rechnungsführers der EU-Kommission, dass alle unrealisierten Wechselkursverluste sowohl in die Haushaltskonten als auch in die Finanzkonten aufgenommen werden sollten, in den Jahresabschluss der Agentur eingerechnet. Die Agentur erwartet, dass dieses Geld benötigt wird, um die an EMA-Mitarbeiter in GBP zu zahlenden Gehälter abzudecken, wenn die Nachzahlungen von 2011 und 2012 verabschiedet werden. Die Agentur ist sich bewusst, dass die GD BUDG die „Nachzahlung“ als unvorhersehbare Ausgabe erachtet, beurteilt diese Position jedoch als unhaltbar, da die Anpassung von Wechselkursen und Berichtigungskoeffizienten, die Teil einer jeden „Nachzahlung“ sind, nicht nur vorhersehbar, sondern gesetzlich vorgeschrieben und längst überfällig sind. Für die Haushaltskonten wendet die Agentur die gleiche Methode an, die zur Berechnung der Rückstellung in den Finanzkonten verwendet wurde. Hauptbedenken der Agentur ist, dass sie, wenn diese Zahlen nicht in denHaushaltskonten von 2012 aufgenommen werden, der Kommission Gelder zurückzahlen wird, welche eigentlich benötigt werden, um Gehaltsverbindlichkeiten zu zahlen, sobald der Berichtigungskoeffizient und der anzuwendende Wechselkurs an die tatsächlichen Niveaus angepasst werden. |
14. |
Obwohl die Agentur die Ansicht des Hofes, dass in ihrem Vergabeverfahren gegen den Transparenzgrundsatz verstoßen wurde, nicht teilt, erörterte sie die Feststellungen des Hofes, insbesondere innerhalb ihres Vergabebeirats, und wird Verbesserungen bei den vom Hof hervorgehobenen Problemen vornehmen, um künftig eine noch größere Transparenz zu gewährleisten. |
15. |
Es war nicht möglich, eine Europäische Schule für die Mitarbeiter der Agentur einzurichten. Unter Berücksichtigung des Geistes des Statuts, des Fehlens einer Europäischen Schule, der bevorzugten Option, Schulen mit mehrsprachiger Ausbildung zu nutzen und der schwierigen lokalen geografischen Lage hat die Agentur einen Erziehungsbeitrag eingeführt, der sich an der finanziellen Unterstützung für Schüler an den Europäischen Schulen orientiert. Im Sinne der Gleichbehandlung aller Mitarbeiter der Europäischen Union wird diese Zahlung ausschließlich an die Schule in Form von Schulgebühren geleistet und und nicht an die Mitarbeiter. Wenn derartige direkte Zahlungen an Schulen mit Unterricht in der Muttersprache nun als vorschriftswidrig angesehen werden, ist auch die allgemeine Frage bezüglich der Zuschüsse für Europäische Schulen für EU-Mitarbeiter davon betroffen. |
16. |
Die relativ hohe Rate der Haushaltsmittel für Titel II, die vom Jahr 2012 auf das Jahr 2013 (27 %) übertragen wurden, beruhte auf den aufgeführten Gründen. Es muss angemerkt werden, dass die Agentur ihre Übertragungsraten bereits erheblich reduziert hat. Die entsprechende Übertragungsrate im Jahr 2011 betrug 33 % und 2010 waren es 36 %. Die Agentur strebt an, ihre Mittelübertragung unter Berücksichtigung ihrer operationellen Erfordernisse auf eine Rate innerhalb der Toleranzder Haushaltsordnung weiter zu reduzieren. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/158 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle
2013/C 365/22
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (nachstehend „die Beobachtungsstelle“, auch „EBDD“) mit Sitz in Lissabon wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 302/93 des Rates (1) errichtet. Hauptaufgabe der Beobachtungsstelle ist die Sammlung, Analyse und Verbreitung von Informationen über die Drogen- und Drogensuchtproblematik mit dem Ziel, auf europäischer Ebene objektive, zuverlässige und vergleichbare Informationen zusammenzustellen und zu veröffentlichen. Anhand dieser Informationen sollen die Drogennachfrage und Möglichkeiten ihrer Reduzierung sowie allgemein die mit dem Drogenhandel verbundenen Probleme analysiert werden (2). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Beobachtungsstelle. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Beobachtungsstelle sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Beobachtungsstelle frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Beobachtungsstelle ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Beobachtungsstelle für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN
11. |
Im Jahr 2012 gewährte die Beobachtungsstelle den nationalen Drogenbeobachtungsstellen der Mitgliedstaaten (Begünstigten) Finanzhilfen, um die Zusammenarbeit im Rahmen des REITOX-Netzes zu unterstützen (8). Die Gesamtausgaben für Finanzhilfen beliefen sich im Jahr 2012 auf 2,6 Millionen Euro, d. h. 16 % der operativen Ausgaben insgesamt. Die Ex-ante-Überprüfungen der Beobachtungsstelle vor Erstattung der von den Begünstigten geltend gemachten Kosten bestehen aus einer Dokumentenanalyse von Kostenaufstellungen und Prüfungsbescheinigungen, die von im Auftrag der Begünstigten tätigen externen Prüfern ausgestellt werden. Üblicherweise erhält die Beobachtungsstelle von den Begünstigten keine Dokumente zur Untermauerung der Förderfähigkeit und Richtigkeit der geltend gemachten Kosten. Ex-post-Überprüfungen der Kosten vor Ort auf Ebene der Begünstigten werden selten durchgeführt (9). Die bestehenden Kontrollen bieten dem Management der Beobachtungsstelle daher nur begrenzte Gewähr hinsichtlich der Förderfähigkeit und Richtigkeit der von Begünstigten geltend gemachten Kosten. Für die vom Hof geprüften Vorgänge erhielt die Beobachtungsstelle auf Betreiben des Hofes Belegunterlagen, die hinreichende Gewähr für ihre Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit boten. Eine stichprobenartige Überprüfung von Belegunterlagen und eine größere Anzahl von Vor-Ort-Überprüfungen bei den Begünstigten könnten die Zuverlässigkeit erheblich steigern. |
12. |
Für die Vorgänge ab 2008 wurden, außer bei den Finanzhilfen (siehe Ziffer 11), keine Ex-post-Überprüfungen durchgeführt. |
13. |
Die Beobachtungsstelle hatte noch keinen Plan für die Geschäftsfortführung im Krisenfall (Business Continuity Plan) und noch keinen Plan für die Wiederinbetriebnahme nach einem Zusammenbruch der Informationssysteme (Disaster Recovery Plan) angenommen. |
SONSTIGE BEMERKUNGEN
14. |
Der Beobachtungsstelle entstehen derzeit jährliche Kosten von rund 200 000 Euro für in ihrem ehemaligen Gebäude und ihrem neuen Hauptsitz befindliche Büroräume, die nicht genutzt werden. Die Beobachtungsstelle sollte zusammen mit der Kommission und den nationalen Behörden weiterhin nach geeigneten Lösungen für diese ungenutzten Büroräume suchen. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
15. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 15. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 36 vom 12.2.1993, S. 1. Diese Verordnung und die diesbezüglichen Änderungen wurden durch die Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 1) aufgehoben.
(2) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Beobachtungsstelle zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
(8) Im Rahmen des Europäischen Informationsnetzes für Drogen und Drogensucht (REITOX) sammelt die Beobachtungsstelle von nationalen Drogenbeobachtungsstellen Länderdaten über Drogen.
(9) Im Jahr 2011 wurden in zwei Mitgliedstaaten zwei Ex-post-Überprüfungen durchgeführt. Im Jahr 2012 fanden keine Überprüfungen dieser Art statt.
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Der Hof ermittelte 51 Fälle mit einem Gesamtwert von 90 053 Euro, in denen die auf das Haushaltsjahr 2012 übertragenen Mittel nicht auf bestehenden rechtlichen Verpflichtungen beruhten. Die Beobachtungsstelle hätte die betreffenden Mittelbindungen aufheben und der Kommission den entsprechenden Betrag zurückzahlen müssen. Das Verfahren wurde von der Beobachtungsstelle jedoch zu spät auf den Weg gebracht. Durch im IT-System vorgesehene Sperren bleiben die Mittel infolgedessen ein Jahr lang bis Ende 2012 blockiert, erst dann können die Mittelbindungen aufgehoben und der Kommission der Betrag zurückgezahlt werden. |
Abgeschlossen |
2011 |
Der Beobachtungsstelle entstehen derzeit jährliche Kosten von rund 275 000 Euro für in ihrem ehemaligen Gebäude und ihrem neuen Hauptsitz befindliche Büroräume, die nicht genutzt werden. Die Beobachtungsstelle sollte zusammen mit der Europäischen Kommission und den nationalen Behörden weiterhin nach geeigneten Lösungen für die ungenutzten Büroräume suchen. |
Ausstehend |
2011 |
Die Beobachtungsstelle hat noch keine Vorgaben für die Verwaltung der Kassenmittel festgelegt und umgesetzt, um das finanzielle Risiko zu mindern und zu streuen und gleichzeitig angemessene Renditen zu erzielen. |
Abgeschlossen |
2011 |
Die Beobachtungsstelle hat noch keine umfassende Strategie für Ausnahmen und Abweichungen von etablierten Abläufen und Verfahren verabschiedet (1). |
Abgeschlossen |
2011 |
Bei den Einstellungsverfahren besteht weiterer Verbesserungsbedarf. Die Fragen für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen wurden nicht vor der Auswertung der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss festgelegt. |
Abgeschlossen |
2011 |
Die Akten zu den Auftragsvergabeverfahren der Beobachtungsstelle waren nicht immer vollständig und ordnungsgemäß angelegt (2). |
Im Gange |
(1) Norm für die Interne Kontrolle Nr. 8.
(2) Es fehlten mehrere einschlägige Unterlagen wie etwa die Schätzung der Auftragswerte und die Schreiben an erfolglose Bieter.
ANHANG II
Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (Lissabon)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 168 und 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
Die Union ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verringerung drogenkonsumbedingter Gesundheitsschäden einschließlich der Informations- und Vorbeugungsmaßnahmen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuständigkeiten der Beobachtungsstelle (Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Parlaments und des Rates) |
Ziele Lieferung von sachlichen, objektiven, zuverlässigen und auf europäischer Ebene vergleichbaren Informationen über die Drogen- und Drogensuchtproblematik und ihre Folgen an die Union und ihre Mitgliedstaaten.
Aufgaben
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Leitungsstruktur |
Verwaltungsrat Setzt sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat, zwei Vertretern der Kommission und zwei auf dem Gebiet der Drogen besonders kompetenten unabhängigen Sachverständigen zusammen, die das Europäische Parlament benennt. Beschließt das Arbeitsprogramm, nimmt den Bericht über die Tätigkeit der Beobachtungsstelle an und stellt den Haushaltsplan fest. Gibt eine Stellungnahme zum Jahresabschluss ab. Exekutivausschuss Zusammensetzung Vorsitzender des Verwaltungsrats. Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats. Zwei weitere gewählte Verwaltungsratsmitglieder als Vertreter der Mitgliedstaaten. Zwei Vertreter der Kommission. Direktor Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt. Wissenschaftlicher Ausschuss Gibt Stellungnahmen ab. Setzt sich aus maximal 15 bekannten Wissenschaftlern zusammen, die aufgrund ihrer wissenschaftlichen Leistungen vom Verwaltungsrat nach Veröffentlichung einer Aufforderung zur Interessenbekundung ernannt werden. Der Verwaltungsrat kann ferner zum Zwecke der Risikobewertung neuer psychoaktiver Substanzen Fachleute in den erweiterten Wissenschaftlichen Ausschuss benennen. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Interne Revision Interner Auditdienst der Europäischen Kommission (IAS). Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Beobachtungsstelle für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011) |
Haushalt 16,32 (16,27) Millionen Euro. Unionszuschuss: 95,30 % (94,63 %). Personalbestand am 31.12.2012 Anzahl der im Stellenplan vorgesehenen Planstellen: 84 (84) davon besetzt: 79 (77) + 25 (27) sonstige Bedienstete (abgeordnete nationale Sachverständige, Vertragsbedienstete und zeitlich befristete Vertretungen) Personalbestand insgesamt: 104 (104) Davon entfallen auf:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011) |
Netz Die Beobachtungsstelle verfügt über ein computergestütztes Netz für das Sammeln und den Austausch von Informationen, das sogenannte „Europäische Informationsnetz für Drogen und Drogensucht“ (Reitox); dieses Netz verbindet die einzelstaatlichen Drogeninformationsnetze, die in den Mitgliedstaaten bestehenden Fachzentren und die Informationssysteme der internationalen Organisationen, die mit der Beobachtungsstelle zusammenarbeiten. Veröffentlichungen
Sonstige Websites Umstrukturierung/Aktualisierung/Erweiterung des Inhalts der öffentlichen Website der Beobachtungsstelle einschließlich:
Werbematerial Konferenzunterlagen: 2 EN (1). Medienprodukte: 13 (13) Pressemitteilungen (3 in 23 Sprachen) und 10 (7) Lageberichte, EN; 1 PowerPoint-Präsentation, EN (1). Teilnahme an internationalen Konferenzen, technischen und wissenschaftlichen Tagungen: 266 (245). |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Beobachtungsstelle. |
ANTWORTEN DER BEOBACHTUNGSSTELLE
11. |
Die EMCDDA hat mehrere Verfahren eingeleitet und umgesetzt um sicherzustellen, dass angemessene Ex-ante- und Ex-post-Überprüfungen unter Berücksichtigung der bestehenden Risiken durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang werden die Begünstigten von Finanzhilfen aufgefordert eine Übersicht ihrer Gesamtausgaben (Ausgabenplan) sowie einen Jahresabschluss- und Tätigkeitsbericht einzureichen, anhand derer die EMCDDA die Förderfähigkeit und Richtigkeit der geltend gemachten Kosten prüfen kann. Auf dieser Grundlage erstellt die EMCDDA einen bilateralen Rückmeldungsbericht, in dem die möglichen Probleme im Zusammenhang mit der Verwaltung der REITOX-Finanzhilfen aufgezeigt werden und analysiert diese zusammen mit den nationalen Knotenpunkten (NFP). Um die bestehenden Verfahren zu verbessern, hat die EMCDDA im Einklang mit den Empfehlungen des Hofes folgende Maßnahmen ergriffen:
|
12. |
Gemäß der Bewertung der möglichen Risiken, hat die EMCDDA ihre Entscheidung in Bezug auf Ex-post-Prüfungen überabeitet, um diese besser mit den Ergebnissen der Risikobewertung zu verbinden. |
13. |
Neben den Maßnahmen für einen Plan für die Sicherstellung der Geschäftsfortführung im Krisenfall (Business Continuity Plan) sowie für die Wiederinbetriebnahme nach einem Zusammenbruch der Informationssysteme (Disaster Recovery Plan) für einige wichtige IKT-basierte Verfahren, wurden die Grundlagen für einen umfangreichen Plan für die Sicherstellung der Geschäftsfortführung (Business Continuity Plan, BCP) bereits in einem Vorschlag festgelegt, der voraussichtlich zum Ende des ersten Halbjahres 2013 angenommen wird. |
14. |
Die EMCDDA sucht weiterhin aktiv nach einer angemessenen Lösung für den Verkauf oder die Vermietung der ungenutzten Büroräume. Inzwischen hat die EMCDDA die Instandhaltungskosten für das Mascarenhas-Gebäude durch die Überarbeitung der Sicherheits- und einiger Nutzungsmaßnahmen für die Anlagen weiter rationalisiert und reduziert. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/165 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs zusammen mit den Antworten der Agentur
2013/C 365/23
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (nachstehend „die Agentur“, auch „EMSA“) mit Sitz in Lissabon wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) errichtet. Die Aufgaben der Agentur umfassen die Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus im Seeverkehr, die Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe, die technische Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Kommission sowie die Überwachung der Anwendung der Unionsvorschriften und die Beurteilung von deren Wirksamkeit (2). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE
11. |
Mittelbindungen in Höhe von 0,8 Millionen Euro beruhten nicht auf bestehenden rechtlichen Verpflichtungen und waren daher vorschriftswidrig. |
BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN
12. |
In Bezug auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte sind die Buchungsverfahren und die Angaben zu den Kosten nicht voll und ganz zuverlässig. |
SONSTIGE BEMERKUNGEN
13. |
Der Hof ermittelte bei zwei im ersten Halbjahr 2012 durchgeführten Einstellungsverfahren Schwachstellen hinsichtlich der Transparenz. Die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Tests sowie deren jeweilige Gewichtung waren nicht vor Prüfung der Bewerbungsunterlagen ausgearbeitet worden. Außerdem war vor Prüfung der Bewerbungsunterlagen die für die Aufnahme in die Eignungsliste zu erreichende Mindestpunktzahl nicht festgelegt worden. Allerdings hat die Agentur infolge der Vorjahresbemerkungen des Hofes Korrekturmaßnahmen eingeleitet, die dazu führten, dass die Prüfung der beiden im zweiten Halbjahr 2012 durchgeführten Einstellungsverfahren keine derartigen Schwachstellen ergab. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
14. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 9. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 1.
(2) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Der Haushalt 2011 (1) der Agentur belief sich auf 56 Millionen Euro gegenüber 51 Millionen Euro im Vorjahr. Mittelbindungen in Höhe von 0,9 Millionen Euro beruhten nicht auf bestehenden rechtlichen Verpflichtungen. Die Agentur hätte die betreffenden Mittelbindungen aufheben und der Kommission den Betrag Anfang 2012 zurückzahlen müssen. Das Verfahren wurde von der Agentur jedoch zu spät auf den Weg gebracht. Durch im IT-System vorgesehene Sperren bleiben die Mittel infolgedessen ein Jahr lang bis Ende 2012 blockiert, erst dann können die Mittelbindungen aufgehoben und der Kommission der Betrag zurückgezahlt werden. |
Im Gange |
2011 |
Der Hof stellte fest, dass die Verwaltung der Vermögenswerte der Agentur verbesserungsbedürftig ist. Es bestehen ungeklärte Abweichungen zwischen der ausgewiesenen jährlichen und der kumulierten Abschreibung. In Bezug auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte sind die Buchungsverfahren und die Angaben zu den Kosten nicht zuverlässig. Es fehlt der Nachweis darüber, dass innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums eine körperliche Bestandsaufnahme der Sachanlagen der Verwaltung stattgefunden hat. |
Abgeschlossen hinsichtlich der körperlichen Bestandsaufnahme Ausstehend hinsichtlich der selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte |
2011 |
Im Dezember 2011 verkaufte die Agentur zwei Sweeping-Arm-Systeme für Ölauffangleistungen auf See. Mit dem Verkauf sollte mindestens der Nettobuchwert der Anlagen in Höhe von 319 050 Euro erzielt werden. Der Mindestpreis wurde jedoch fälschlicherweise unterhalb des Nettobuchwerts festgesetzt, sodass beim Verkauf der Systeme ein Verlust in Höhe von 93 950 Euro realisiert wurde. |
n. z. |
2011 |
Hinsichtlich der Transparenz der Einstellungsverfahren besteht Verbesserungsbedarf. Die von den Bewerbern im Hinblick auf die Zulassung zur mündlichen Prüfung zu erreichende Mindestpunktzahl, die Fragen für die schriftlichen und die mündlichen Tests und deren entsprechende Gewichtung bei der Bewertung der Bewerber standen nicht vor der Prüfung der Bewerbungen fest. |
Abgeschlossen |
(1) Laut drittem, noch nicht im Amtsblatt veröffentlichtem Berichtigungshaushaltsplan vom 3.12.2011; nur Mittel des Haushaltsjahres.
ANHANG II
Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (Lissabon)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 100 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
Gemeinsame Verkehrspolitik „Das Europäische Parlament und der Rat können gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren geeignete Vorschriften für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt erlassen.“ |
||||||||||||||||||||
Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates, geändert durch die Verordnungen (EG) Nr. 1644/2003 und (EG) Nr. 724/2004) |
Ziele Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs wurde mit dem Ziel errichtet, innerhalb der Union ein hohes, einheitliches und effektives Niveau bei der Sicherheit und der Gefahrenabwehr im Seeverkehr sowie bei der Verhütung von Verschmutzung durch Schiffe und dem Eingreifen bei ihrem Eintreten zu gewährleisten. Die Agentur stellt den Mitgliedstaaten und der Kommission die erforderliche wissenschaftlich-technische Unterstützung und hochwertiges Fachwissen zur Verfügung, damit diese
Es wurden operative Dienste zur Bekämpfung der durch Schiffe verursachten Verschmutzung in der Union sowie im Bereich der Verkehrs- und Seeraumüberwachung entwickelt und den Mitgliedstaaten und der Kommission angeboten. Zur Unterstützung der Umsetzung der einschlägigen Rechtvorschriften wurden spezielle Systeme eingerichtet (THETIS im Bereich der Hafenstaatkontrolle, EMCIP im Bereich der Untersuchung von Unfällen, STCW-IS im Bereich der Ausbildung von Seeleuten und der Befähigungszeugnisse für Seeleute, usw.). Aufgaben Die Aufgaben der Agentur lassen sich in vier Kernbereiche unterteilen, die in Einklang mit ihrer Gründungsverordnung und den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften stehen. Aufgabe der Agentur ist zunächst die Unterstützung der Kommission bei der Überwachung der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften unter anderem in Verbindung mit der Besichtigung und Zertifizierung von Schiffen, der Zertifizierung von Schiffsausrüstung, der Schiffssicherheit, der Ausbildung von Seeleuten und der Hafenstaatkontrolle. Des Weiteren entwickelt und betreibt die Agentur Informationssysteme für den Seeverkehr auf EU-Ebene. Wichtige Beispiele sind das System SafeSeaNet (SSN) zur Verfolgung von Schiffen, das die EU-weite Überwachung von Schiffen und ihren Ladungen sowie von Vorfällen auf See ermöglicht, und das EU-Datenzentrum für die Identifizierung und Verfolgung von Schiffen über große Entfernungen (LRIT), das die weltweite Identifizierung und Verfolgung von Schiffen unter der Flagge von EU-Mitgliedstaaten gewährleistet. Parallel dazu trägt ein System zur Vorsorge, Erkennung und Abhilfe im Bereich der Meeresverschmutzung, zu dem ein europäisches Netz von Schiffen, die zur Abhilfe von Ölunfällen bereitstehen, sowie ein europäischer Dienst für die Satellitenüberwachung von Ölunfällen (CleanSeaNet) gehören, zu einem effizienten System für den Schutz der Küsten und Gewässer in der EU vor der Verschmutzung durch Schiffe bei. Schließlich bietet die Agentur der Kommission beim fortlaufenden Prozess der Bewertung der Wirksamkeit der bestehenden Maßnahmen sowie bei der Aktualisierung und Entwicklung neuer Rechtsvorschriften technische und wissenschaftliche Beratung im Bereich der Sicherheit im Seeverkehr und der Verhütung von Verschmutzung durch Schiffe. Des Weiteren unterstützt sie die Mitgliedstaaten, fördert deren Zusammenarbeit untereinander und verbreitet bewährte Verfahren. |
||||||||||||||||||||
Leitungsstruktur |
Verwaltungsrat Zusammensetzung Umfasst je einen Vertreter jedes Mitgliedstaats, vier Vertreter der Kommission und vier Vertreter der betroffenen Wirtschafts- und Berufszweige ohne Stimmrecht. Aufgaben
Exekutivdirektor Vom Verwaltungsrat ernannt. Die Kommission kann einen oder mehrere Kandidaten vorschlagen. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Interne Revision
Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
||||||||||||||||||||
Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011) |
Endgültiger Haushalt Verpflichtungsermächtigungen (C1) 55,1 (56,4) Millionen Euro Zahlungsermächtigungen (C1) 57,5 (56,4) Millionen Euro Berichtigungshaushaltspläne, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht sind, umfassen eine Vielzahl von Finanzquellen, wobei die für das laufende Haushaltsjahr verfügbaren Mittel (C1) nahezu die einzige Finanzquelle sind. Aus Gründen der Klarheit und Transparenz werden nur die überwiegenden und somit relevanten C1-Haushaltsmittel aufgeführt. Personalbestand am 31. Dezember 2012 Statutsbedienstete 213 (208) im Stellenplan bewilligte Planstellen, davon besetzt: 204 (197). Vertragsbedienstete 29 (29) im Haushaltsplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 25 (25). Abgeordnete nationale Sachverständige 15 (15) im Haushaltsplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 12 (15). |
||||||||||||||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 |
|
||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Agentur. |
ANTWORTEN DER AGENTUR
11. |
Die Agentur hat Jahresabschlussverfahren zur Analyse ausstehender Mittelbindungen eingeführt, um vorschriftswidrige Mittelübertragungen zu vermeiden. Der vom Hof erwähnte Betrag in Höhe von 0,8 Mio. EUR bezieht sich auf einen Vertrag unter 327 Mittelübertragungen. Der Vertrag, der durchgehende LRIT-Dienste zum Gegenstand hat, sollte von allen Parteien vor Jahresende unterzeichnet werden. Deshalb wurde der gebundene Betrag nicht storniert, sondern übertragen. Der Auftragnehmer unterzeichnete den Vertrag am 26. Dezember, die EMSA erhielt den unterzeichneten Vertrag am 31. Dezember und konnte ihn erst Anfang 2013 gegenzeichnen. |
12. |
Im Anschluss an die Bemerkungen des Rechnungshofes und in Anbetracht der Tatsache, dass die Agentur weitere immaterielle Vermögenswerte entwickeln wird, wird der Rechnungsführer der Agentur interne Leitlinien zur Bewertung von immateriellen Anlagewerten, die ab 2013 gelten sollen, aufstellen und umsetzen. |
13. |
Die Agentur bestätigt, dass Abhilfemaßnahmen umgesetzt worden sind. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/172 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit zusammen mit den Antworten der Agentur
2013/C 365/24
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (nachstehend „die Agentur“, auch „ENISA“) mit Sitz in Athen und Heraklion (1) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 460/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (2), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1007/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) und durch die Verordnung (EG) Nr. 580/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (4), errichtet. Hauptaufgabe der Agentur ist es, die Fähigkeit der Union zur Verhütung und Behebung von Problemen im Bereich der Netz- und Informationssicherheit zu verbessern, indem sie sich die auf nationaler und EU-Ebene durchgeführten Maßnahmen zunutze macht (5). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (8) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (10) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNG ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN
11. |
Obwohl in der Finanzregelung und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen mindestens alle drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme der Sachanlagen vorgesehen ist, hat die Agentur seit dem Jahr 2009 keine umfassende körperliche Bestandsaufnahme vorgenommen. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
12. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 15. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) Während das Verwaltungspersonal in Heraklion verbleibt, wurde der Arbeitsplatz des operativen Personals im März 2013 nach Athen verlegt.
(2) ABl. L 77 vom 13.3.2004, S. 1.
(3) ABl. L 293 vom 31.10.2008, S. 1.
(4) ABl. L 165 vom 24.6.2011, S. 3.
(5) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.
(6) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(7) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(8) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(9) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(10) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Die hohe Übertragungsrate stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar. |
Abgeschlossen |
2011 |
Der Hof stellte fest, dass hinsichtlich der Dokumentation des Anlagevermögens Verbesserungsbedarf besteht. Der Erwerb von Anlagevermögen wird nicht auf der Ebene der einzelnen Posten, sondern auf der Ebene der Rechnung erfasst. Sind mehrere neue Anlagewerte Gegenstand einer einzigen Rechnung, gibt es nur einen Eintrag für sämtliche erworbenen Anlagewerte und wird nur der Gesamtbetrag erfasst. |
Im Gange |
2011 |
Die Agentur muss die Transparenz ihrer Einstellungsverfahren verbessern. Es wurden keine geeigneten Maßnahmen getroffen, um die vom Hof im Jahr 2010 festgestellte mangelnde Transparenz in Angriff zu nehmen. Die von den Bewerbern im Hinblick auf die Zulassung zur mündlichen Prüfung zu erreichende Mindestpunktzahl, die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Tests und deren Gewichtung standen nicht vor der Prüfung der Bewerbungen fest. Die für die Aufnahme in die Eignungsliste zu erreichende Mindestpunktzahl wurde nicht vor der Prüfung der Bewerbungen festgelegt. |
Abgeschlossen |
ANHANG II
Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (Heraklion)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses die Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben. Der Binnenmarkt fällt in die geteilte Zuständigkeit der Union und der Mitgliedstaaten (Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a AEUV). |
||||||||||||||||||||||||||||||
Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EG) Nr. 460/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates) |
Ziele
Aufgaben
|
||||||||||||||||||||||||||||||
Leitungsstruktur |
Verwaltungsrat Bestehend aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats, drei von der Kommission ernannten Vertretern und drei weiteren Personen ohne Stimmrecht, die von der Kommission vorgeschlagen und vom Rat ernannt wurden und jeweils eine der folgenden Gruppen vertreten:
Ständige Gruppe der Interessenvertreter
Direktor Der Direktor wird nach Anhörung vor dem Europäischen Parlament durch den Verwaltungsrat auf der Grundlage einer von der Kommission vorgeschlagenen Liste von Bewerbern für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Interne Prüfung Interner Auditdienst der Europäischen Kommission (IAS). Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
||||||||||||||||||||||||||||||
Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011) |
Endgültiger Haushalt 8,2 (8,1) Millionen Euro, Anteil des Unionszuschusses: 100 % (100 %) Personalbestand am 31. Dezember 2012 44 (44) Planstellen im Stellenplan, davon besetzt: 42 (41). Sonstige besetzte Stellen: 12 (13) Vertragspersonal, 4 (4) abgeordnete nationale Sachverständige. Personalbestand insgesamt: 58 (58), Aufschlüsselung nach Aufgabenstellung:
|
||||||||||||||||||||||||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011) |
AS (1) 1: Identifizierung und Behebung einer Umgebung der sich abzeichnenden Bedrohungen Die Bewertung sich abzeichnender Bedrohungen ist ein notwendiger Bestandteil der Vorbereitungen auf zukünftige Herausforderungen. Ziel dieses Arbeitsschwerpunkts war, einige Erklärungen über die IT-Sicherheitsbereitschaft (IT-Security readiness statements) für verschiedene Bereiche und Regierungsinitiativen abzuleiten, insbesondere im Hinblick auf Mitgliedstaaten und die Kommission (z. B. durch die Identifizierung sich abzeichnender Chancen und Risiken von politischen Initiativen). Dies wurde erreicht, indem sich abzeichnende Chancen und Risiken für Bereiche und Initiativen bewertet wurden, die für verschiedene interessierte Kreise relevant sind. Insbesondere gab die Agentur einen umfassenden Bericht zur Lage der Gefahren für die Sicherheit in Europa heraus, sowie spezifischere Berichte im Bereich der Wechselwirkung von privater und beruflicher Nutzung von IT (Consumerisation of IT), Cloud Computing und sichere Beschaffung (Secure Procurement). Durch die Analyse sowohl der Chancen als auch der Risiken konnte die Agentur Schlussfolgerungen ziehen, welche die Kompromisse widerspiegeln, die Institutionen und Unternehmen in operativen Echtzeitumgebungen zukünftig eingehen müssen. Dieser Ansatz hilft politischen Entscheidungsträgern und der Wirtschaft, die Vorteile innovativer Technologien und Geschäftsmodelle vollständig auszunutzen und dabei gleichzeitig ein hohes Sicherheitsniveau zu erhalten. Zwecks Erreichung der Ziele des Arbeitsschwerpunkts zog der Ansatz den größtmöglichen Nutzen aus bestehenden Kooperationsabkommen und arbeitete im größtmöglichen Umfang mit interessierten Kreisen zusammen, die im Bereich der Unterstützung tätig sind. Zahl der Ergebnisse: sieben. AS2: Verbesserung des europaweiten Schutzes kritischer Kommunikations- und Informationsinfrastrukturen (CIIP (2)) sowie der Widerstandsfähigkeit Die im Rahmen dieses Arbeitsschwerpunkts durchgeführte Arbeit war eng an den Aktionsplan zum Schutz kritischer Kommunikations- und Informationsinfrastrukturen (CIIP-Aktionsplan) angelehnt, der in den Mitteilungen der Kommission von März 2009 und März 2011 erläutert wurde, und stellte eine natürliche Weiterführung der im Rahmen der Arbeitsprogramme 2010 und 2011 durchgeführten Tätigkeiten dar. Die Tätigkeiten unterstützten die in der internen Sicherheitsstrategie festgelegten Ziele und die Digitale Agenda unmittelbar. Das Ziel des Arbeitsschwerpunkts 2 bestand darin, die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung sicherer und widerstandsfähiger IKT-Systeme zu unterstützen und den Schutz kritischer Informationsinfrastrukturen und -dienste in Europa zu erhöhen. Zu dessen Erreichung wurden folgende Tätigkeiten durchgeführt:
Unter diesen Tätigkeiten verdient die europaweite Übung zur Cybersicherheit besondere Beachtung. Die zweite dieser Übungen wurde am 4. Oktober 2012 durchgeführt. Es nahmen 339 Organisationen aus ganz Europa an ihr teil. Zahl der Ergebnisse: 13. AS3: Unterstützung des IT-Notfallteams (Computer Emergency Response Team, CERT) und weiterer operativer Gemeinschaften Die in diesem Abschnitt beschriebenen Arbeitspakete sind ebenfalls eng am Aktionsplan zum Schutz kritischer Kommunikations- und Informationsinfrastrukturen (CIIP-Aktionsplan) ausgerichtet, der in der Mitteilung der Kommission von März 2009 erläutert wurde, auch wenn die zu diesem Arbeitsschwerpunkt gehörenden Tätigkeiten eng mit der Unterstützung und Entwicklung der CERT-Gemeinschaft verknüpft sind. Im Bereich der CERTs zielen die Aktivitäten der Agentur darauf ab, die EU-Mitgliedstaaten bei der Gewährleistung dessen zu unterstützen, dass ihre jeweiligen nationalen CERTs/Regierungs-CERTs als Schlüsselkomponenten ihrer nationalen Kapazität für Vorsorge, Informationsaustausch, nachhaltige Koordinierung und Behebung fungieren. Dies wird erreicht, indem gemeinsam mit den interessierten Kreisen bestimmte Grundfunktionen für nationale CERTs/Regierungs-CERTs definiert werden, und indem die zur Erreichung dieser Grundfunktionen notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Im Besonderen sind Ziele dieses Arbeitsschwerpunkts:
Im Rahmen dieses Arbeitsschwerpunkts prüfte die Agentur rechtliche Hindernisse und Verfahrenshindernisse, mit denen CERTs aus Europa konfrontiert sind, wenn sie mit CERTs und Strafverfolgungsbehörden aus Drittländern zusammenarbeiten und mit diesen Informationen austauschen. Die Agentur machte Vorschläge zur Verbesserung der Zusammenarbeit. Zahl der Ergebnisse: 10. AS4: Sicherung der digitalen Wirtschaft Mit diesem Schwerpunkt zielt die Agentur darauf ab, Maßnahmen zu identifizieren, die der EU die ordnungsgemäße Verwaltung der Einführung und Umsetzung neuer interoperabler Dienstleistungen bei gleichzeitiger Respektierung der Grundrechte des Einzelnen unter Einsatz sicherer, zuverlässiger Lösungen ermöglichen. Die in diesem Bereich durchgeführten Tätigkeiten halfen dem öffentlichen und dem privaten Sektor bei der Verbesserung ihres Sicherheitsansatzes und entwickelten gleichzeitig ordnungsgemäße Verfahren für die Verwaltung von personenbezogenen Daten, die mit den neuen Vorschlägen zu Vorschriften bezüglich des Datenschutzes in Einklang stehen. Im Rahmen dieses Arbeitsschwerpunkts wurde außerdem der Europäische Monat der Netz- und Informationssicherheit für alle unterstützt. Zahl der Ergebnisse: acht. |
||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Agentur. |
AS: Arbeitsschwerpunkt.
CIIP: Critical Information Infrastructure Protection.
Quelle: Angaben der Agentur.
ANTWORTEN DER AGENTUR
11. |
Die ENISA hat Ende April 2013 mit einer Bestandszählung in den beiden Büros, in Heraklion und Athen, begonnen. Dies ist die erste Bestandszählung in der Geschichte der ENISA; hierbei werden ein spezielles elektronisches Tool, ABAC Assets, und dessen Funktionalitäten (einschließlich Etikettieren, Scannen, Hochladen von gescannten Vorlagen, Berichterstellen) eingesetzt. Die Ergebnisse der Bestandszählung werden vom Rechnungsführer bearbeitet werden; die abschließenden Buchungseinträge zu den Unterschieden zwischen den Rechnungsführungsunterlagen und der körperlichen Bestandsaufnahme werden spätestens vor dem 31. Juli 2013 erfolgen. Die Agentur wird derartige Bestandszählungen auf Jahresbasis durchführen und dokumentieren, um eine glaubwürdige Darstellung des Werts der Vermögensgegenstände im Jahresabschluss sicherzustellen. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/180 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 des Europol-Versorgungsfonds zusammen mit der Antwort des Fonds
2013/C 365/25
EINLEITUNG
1. |
Der Europol-Versorgungsfonds (nachstehend „der Fonds“, auch „EPF“) mit Sitz in Den Haag wurde durch Artikel 37 von Anhang 6 des alten Statuts der Bediensteten des Europäischen Polizeiamts (Europol), Den Haag, errichtet. Vorschriften zur Ausführung des Fonds wurden im Rechtsakt des Rates vom 12. März 1999 (1) festgelegt und durch den Beschluss 2011/400/EU des Rates (2) geändert. Ziel des Fonds ist die Finanzierung und Bezahlung der Ruhegehälter der Bediensteten, die bereits bei Europol beschäftigt waren, bevor das Amt am 1. Januar 2010 eine EU-Agentur wurde. |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung des internen Kontrollsystems des Fonds. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (4) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses des Fonds sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (6) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Fonds frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Fonds seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rat erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
Hervorhebung eines Sachverhalts
10. |
Der Hof verweist auf die Erläuterungen Nr. 2.6 und 2.7 im Jahresbericht 2012 des Fonds. Demnach stellte der Verwaltungsrat des Fonds den Jahresabschluss nach dem Grundsatz der Kontinuität der Tätigkeiten auf. Es ist allerdings davon auszugehen, dass 2013 die meisten der noch nicht gezahlten Ruhegehaltsansprüche durch Übertragung in ein anderes Versorgungssystem abgerechnet werden und der Fonds ab dem 31. Dezember 2014 keine aktiven Teilnehmer mehr hat. Der Verwaltungsrat des Fonds und der Verwaltungsrat von Europol prüfen derzeit gemeinsam mit dem Rat die Optionen für die Zukunft des Fonds, zu denen auch dessen Abwicklung kurz nach dem 31. Dezember 2014 zählt. |
11. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
SONSTIGE BEMERKUNGEN
12. |
Im Statut der Bediensteten von Europol ist die jährliche Kapitalisierungsquote für die von den Bediensteten gezahlten Versorgungsbeiträge mit 3,5 % festgelegt. Da die Beiträge monatlich entrichtet werden und somit von Monat zu Monat unterschiedlich sein können, ist es nicht korrekt, eine jährliche Quote anzuwenden; vielmehr sollte eine monatliche Quote zur Anwendung kommen. Dieser Sachverhalt hat allerdings keine wesentlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
13. |
Anhang gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 7. Oktober 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) Dokument 5397/99 im öffentlichen Dokumentenregister des Rates: http://register.consilium.europa.eu/.
(2) ABl. L 179 vom 7.7.2011, S. 5.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Einnahmen- und Ausgabenrechnung, die Cashflow-Tabelle und die Erläuterungen.
(4) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(5) Gemäß Rechtsakt des Rates vom 12. März 1999 zur Festlegung von Vorschriften für den Europol-Versorgungsfonds und gemäß Beschluss des Rates vom 28. Juni 2011 zur Änderung des Rechtsakts, wird der Jahresabschluss nach niederländischen Vorschriften für die Rechnungslegung von Versorgungsfonds aufgestellt, insbesondere nach Richtlinie 610, sowie den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).
(6) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
ANHANG
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Der Hof stellte fest, dass das von Europol den Mitarbeitern angebotene Verfahren zum Ausscheiden aus dem Fonds Mängel aufwies. Als das Amt im Jahr 2010 den Status einer europäischen Agentur erhielt, forderte es die Mitarbeiter, die nicht mehr in den Fonds einzahlen (1), auf, gegen Erhalt eines Abgangsgeldes oder Übertragung der erworbenen Ruhegehaltsansprüche in andere Versorgungssysteme (z. B. Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO), nationale Versorgungssysteme, private Unternehmen) aus dem Fonds auszuscheiden. Den Mitarbeitern wurde aber keine Frist für diese Entscheidung gesetzt. |
Abgeschlossen |
2011 |
Zum Jahresende verfügte der Fonds über Netto-Finanzanlagen in Höhe von 16 Millionen Euro, wovon 15,98 Millionen Euro bei einer Bank angelegt waren. |
Abgeschlossen |
2011 |
Der Verwaltungsrat hat noch keine Verfahren für die jährliche Überprüfung der Ruhegehaltsansprüche, einschließlich des Nachweises, dass die Ruhegehaltsempfänger noch am Leben sind, ausgearbeitet. Im Jahr 2011 antwortete nur eine der sechs Personen, die zu diesem Zeitpunkt ein Ruhegehalt bezogen, auf die Aufforderung, einen Nachweis über ihren Wohnsitz zu erbringen. |
Abgeschlossen |
(1) Auf die Bediensteten von Europol findet nunmehr das EU-Beamtenstatut Anwendung.
ANTWORT DES FONDS
12. |
Europol nimmt die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis. Die Auswirkung ist geringfügig und beläuft sich auf eine Differenz je 1 Euro pro 10 000 Euro festgesetzte Versorgungsansprüche (seitens des Europol-Versorgungsfonds (EPF), nicht der Begünstigten). Mit 31. Dezember 2012 hat voraussichtlich der letzte aktive Teilnehmer den EPF verlassen. Vor diesem Hintergrund werden, wie vom Verwaltungsrat des EPF bestätigt, keine Anpassungen vorgenommen. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/184 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Eisenbahnagentur zusammen mit den Antworten der Agentur
2013/C 365/26
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Eisenbahnagentur (nachstehend „die Agentur“, auch „ERA“) mit Sitz in Lille und Valenciennes wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtet (1). Aufgabe der Agentur ist es, die Interoperabilität der Eisenbahnsysteme zu verbessern und ein gemeinsames Konzept für die Sicherheit zu entwickeln, um zur Schaffung eines wettbewerbsfähigeren europäischen Eisenbahnsektors mit einem hohen Sicherheitsniveau beizutragen (2). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN
11. |
Die Agentur hat die interne Auditstelle abgeschafft und durch einen Koordinator für interne Kontrolle ersetzt. Der interne Prüfer hat die Agentur verlassen, und es bestehen Unsicherheiten darüber, wie die in der Finanzregelung der Agentur vorgesehene Funktion der internen Revision in der neuen Struktur zukünftig wahrgenommen wird. |
12. |
Die Agentur sollte die bestehenden Kontrollen verstärken, die gewährleisten, dass Familienzulagen korrekt und auf der Grundlage vollständiger, aktueller Informationen berechnet und gezahlt werden. |
13. |
Die Agentur beachtet ihre Norm für die Interne Kontrolle zur Geschäftsfortführung im Krisenfall nicht; es gibt keinen genehmigten IT-Notfallplan (Business Continuity Plan) und keinen Plan für die Wiederinbetriebnahme nach einem Zusammenbruch der IT-Systeme (Disaster Recovery Plan). |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
14. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 9. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 220 vom 21.6.2004, S. 3.
(2) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Die Rate der Zahlungen im Verhältnis zu den verfügbaren Haushaltsmitteln verbesserte sich bei allen Haushaltstiteln, bei Titel III (operative Ausgaben) blieb sie mit 47 % (39 % im Jahr 2010) allerdings niedrig. Dies stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar. |
Im Gange |
2011 |
In der Gründungsverordnung der Agentur sind Höchstgrenzen für die Beschäftigungsdauer der bei der Agentur als Zeitbedienstete eingestellten Eisenbahnfachleute festgesetzt. Aufgrund dieser Bestimmungen wird die Agentur im Zeitraum 2013-2015 die Hälfte ihres operativen Personals austauschen müssen, wodurch die Tätigkeiten der Agentur erheblich beeinträchtigt werden könnten (1). |
Im Gange |
2011 |
Hinsichtlich der Einstellungsverfahren der Agentur sind Verbesserungen erforderlich, damit die Transparenz und die Gleichbehandlung der Bewerber in vollem Umfang gewährleistet werden. Beispielsweise enthielten die Stellenausschreibungen keine Angaben zur erforderlichen Mindestzahl der absolvierten postsekundaren Ausbildungsjahre oder Hochschuljahre, obwohl dies ein Auswahlkriterium war. Die bei den Interviews und für die Aufnahme in die Reservelisten erforderlichen Mindestpunktzahlen, die mit den Auswahlkriterien verbundenen Punktzahlen, die Fragen für die mündlichen und die schriftlichen Tests und die jeweilige Gewichtung der schriftlichen und mündlichen Tests wurden nicht vor der Prüfung der Bewerbungen festgelegt. |
Im Gange |
(1) Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 881/2004.
ANHANG II
Europäische Eisenbahnagentur (Lille/Valenciennes)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 91 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
Zur Durchführung des Artikels 90 werden das Europäische Parlament und der Rat unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Verkehrs gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie des Ausschusses der Regionen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates) |
Ziele Ziel der Agentur ist es, in technischen Angelegenheiten zur Durchführung der Rechtsvorschriften der Union beizutragen, die abzielen auf
um zur Schaffung eines europäischen Eisenbahnraums ohne Grenzen und zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus beizutragen. Aufgaben
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Leitungsstruktur |
Verwaltungsrat Umfasst je einen Vertreter jedes Mitgliedstaats, vier Vertreter der Kommission und sechs nicht stimmberechtigte Vertreter der betroffenen Wirtschafts- und Berufszweige. Leitender Direktor Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011) |
Haushalt 25,8 (26) Millionen Euro Personalbestand am 31.12.2012 Im Stellenplan vorgesehene Planstellen: 144 (144) Davon besetzt am 31.12.2012: 139 (140) Sonstige Planstellen: 14 (14) Personalbestand insgesamt: 153 (154), davon entfallen auf:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011) |
Empfehlungen zur Sicherheitsbescheinigung, einschließlich der Umstellung auf eine gemeinsame Sicherheitsbescheinigung für die EU. Folgemaßnahmen im Bereich der Zertifizierung der für Instandhaltung zuständigen Stellen. Empfehlungen zu Sicherheitsvorschriften, einschließlich Evaluierung der Vorgehensweise, mit der nationale Sicherheitsvorschriften verfügbar gemacht werden, sowie Prüfung der Umsetzung der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit in den Mitgliedstaaten. Empfehlungen zur Sicherheitsberichterstattung, einschließlich gemeinsamer Sicherheitsindikatoren, Koordinierung zwischen den Sicherheitsbehörden und Untersuchungsstellen sowie Berichterstattung über die Sicherheitsleistung in den Mitgliedstaaten. Empfehlungen zur Sicherheitsbewertung, einschließlich gemeinsamer Sicherheitsmethoden. Empfehlungen zu technischen Spezifikationen für die Interoperabilität und deren Revision; Evaluierung einer Erweiterung des Anwendungsbereichs sowie Fehlerbehebung. Berichte über gemeinsame Konzepte für die berufliche Befähigung und die Beurteilung des für den Betrieb und die Instandhaltung zuständigen Eisenbahnpersonals. Festlegung und Erstellung des Referenzdokuments der nationalen Vorschriften für die Fahrzeugzulassung und Einstufung ihrer Gleichwertigkeit im Hinblick auf eine länderübergreifende Anerkennung. Technische Gutachten zu nationalen Vorschriften sowie Überwachung der Arbeit der benannten Stellen. Berichte über die Eisenbahnsicherheit und die Interoperabilität. Einrichtung und Pflege einer Reihe von Registern für Sicherheit und Interoperabilität. Tätigkeit als Systembehörde und Change Control Manager für ERTMS (Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem); Herausgabe der ETCS Baseline 3-Spezifikation; Unterstützung der Kommission bei der Evaluierung von ERTMS-Projekten. Bewertung der Auswirkungen zu allen Empfehlungen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Agentur. |
ANTWORTEN DER AGENTUR
11. |
Die Agentur plant, noch vor dem Herbst 2013 einen Koordinator für interne Kontrolle einzustellen. Dabei wird es sich um eine eigene Funktion handeln, und als solche ist auch die Unabhängigkeit der Person, die diese Funktion wahrnehmen wird, gewähleistet. Darüber hinaus ist die Unabhängigkeit der Funktion der internen Revision in vollem Umfang garantiert. Nach Maßgabe der Finanzregelung der ERA heißt es in Artikel 71 Absatz 2: „… übt der interne Prüfer der Kommission gegenüber der Agentur dieselben Befugnisse aus wie gegenüber den Dienststellen der Kommission.“ Der Interne Auditdienst (IAS) der Kommission fungiert weiterhin – heute wie auch in Zukunft — als interner Prüfer der Agentur. Er führt regelmäßig interne Prüfungen bei der Agentur durch. |
12. |
Die Bemerkung des Hofes beruht auf einem spezifischen und äußerst komplexen Einzelfall, für den die Agentur die Dienststellen der Kommission um Rat ersuchen wird, um zu prüfen, wie mit diesem Fall umzugehen ist. Darüber hinaus wird die Agentur ihre bestehenden Kontrollen ggf. überarbeiten und verschärfen, um zu gewährleisten, dass Familienzulagen korrekt berechnet und auf der Grundlage vollständiger und aktueller Informationen gezahlt werden. |
13. |
Die Agentur hat vorrangig beschlossen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um im Krisenfall die Fortführung der geschäftsübergreifenden IT-Leistungen und IT-Systeme der Agentur zu gewährleisten. Diesbezüglich ist geplant, die damit verbundenen Maßnahmen im Laufe des Jahre 2013 umzusetzen und bis spätestens Ende 2013 einen genehmigten IT-Notfallplan (Business Continuity Plan) und einen Plan für die Wiederinbetriebnahme nach einem Zusammenbruch der IT-Systeme (Disaster Recovery Procedure) zu erstellen. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/190 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats zusammen mit der Antwort der Agentur
2013/C 365/27
EINLEITUNG
1. |
Die Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats (nachstehend „die Agentur“, auch „ERCEA“) mit Sitz in Brüssel wurde durch den Beschluss 2008/37/EG der Kommission eingesetzt (1). Die Agentur wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2017 eingerichtet. Sie soll das spezifische Programm „Ideen“ des Siebten Forschungsrahmenprogramms verwalten (2). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
11. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 17. September 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 9 vom 12.1.2008, S. 15.
(2) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Die Agentur überwachte die Entwicklung eines internen IT-Instruments namens e-Stream, das die Prozesse zur Genehmigung von Arbeitsabläufen in der Abteilung Wissenschaftsmanagement automatisieren sollte, nicht ausreichend. Das dem Projekt zugrunde liegende Konzept (Business Case) wurde nicht ausreichend definiert, die Risiken wurden nicht angemessen ermittelt und eingedämmt, und die Überwachung des Projektfortschritts durch das Management unterblieb. Diese Unzulänglichkeiten trugen zum Scheitern des IT-Projekts bei, was wiederum eine Wertminderung um 258 967 Euro zur Folge hatte. |
Abgeschlossen |
2011 |
Der Interimsdirektor der Agentur wurde am 1. Januar 2011 durch Kommissionsbeschluss ernannt. Zum Zeitpunkt der Prüfung im Februar 2012 lag die Dauer der vorübergehenden Verwendung um einen Monat über der im Beamtenstatut vorgesehenen Höchstdauer von einem Jahr. Da die ursprüngliche Abteilungsleiterfunktion des Direktors vorübergehend von einem Referatsleiter ausgeübt wurde, liegt hier derselbe Verstoß gegen das Statut vor. Ein weiterer Referatsleiter nahm zwischen Juni 2009 und Februar 2011 die Aufgaben eines Abteilungsleiters wahr, und auch hier stellt die Verwendungsdauer einen Verstoß dar. |
Abgeschlossen |
ANHANG II
Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats (Brüssel)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 182 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
|
||||||||||||||
Zuständigkeiten der Agentur (Beschluss 2008/37/EG der Kommission) |
Ziele Die Agentur wurde im Dezember 2007 durch den Beschluss 2008/37/EG der Kommission eingesetzt. Sie ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates zuständig für die Verwaltung des spezifischen Programms „Ideen“ im Bereich der Pionierforschung. Das spezifische Programm „Ideen“ wird vom Europäischen Forschungsrat (ERC) umgesetzt, der einen unabhängigen Wissenschaftlichen Rat umfasst, der für die Entwicklung der wissenschaftlichen Gesamtstrategie des Europäischen Forschungsrats zuständig ist und deren Umsetzung durch die Agentur überwacht, die die operativen Aufgaben erledigt. Die Agentur übt ihre Tätigkeit seit dem 15. Juli 2009 autonom von der Generaldirektion Forschung und Innovation aus. Aufgaben Die Aufgaben der Agentur sind in der Übertragungsverfügung (siehe Entscheidung K(2008) 5694 der Kommission), insbesondere in den Artikeln 5 bis 7 festgelegt. Unter anderem wurden der Agentur folgende Aufgaben übertragen:
|
||||||||||||||
Leitungsstruktur (Kommissionsentscheidungen K(2008) 5132 und K(2011) 4877) (Beschluss 2007/134/EG der Kommission und Beschluss 2011/12/EU der Kommission) (Entscheidung 2006/972/EG des Rates) (Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates) |
Lenkungsausschuss Der von der Kommission eingesetzte Lenkungsausschuss beaufsichtigt die Tätigkeit der Agentur (siehe Entscheidung K(2008) 5132 der Kommission). Der Lenkungsausschuss nimmt (nach Zustimmung der Kommission) das jährliche Arbeitsprogramm der Agentur, ihren Verwaltungshaushaltsplan und die jährlichen Berichte an. Er setzt sich aus fünf Mitgliedern und einem Beobachter zusammen. Wissenschaftlicher Rat des Europäischen Forschungsrats Der Wissenschaftliche Rat des Europäischen Forschungsrats ist gemäß Beschluss 2007/134/EG der Kommission für die Entwicklung einer wissenschaftlichen Gesamtstrategie für das spezifische Programm „Ideen“ zuständig. Ferner hat er im Einklang mit Artikel 5 Absatz 3 der Entscheidung 2006/972/EG des Rates umfassende Entscheidungsgewalt über die Art der zu fördernden Forschung und ist ein Garant für die wissenschaftliche Qualität der Maßnahme. Zu seinen Aufgaben gehören unbeschadet der Verantwortung der Kommission insbesondere die Erstellung des jährlichen Arbeitsprogramms, die Festlegung des Gutachterverfahrens sowie die Überwachung und Qualitätskontrolle des spezifischen Programms „Ideen“. Er setzt sich aus 22 Mitgliedern zusammen, die von der Kommission ernannt werden. Direktor der Agentur Wird von der Kommission für vier Jahre ernannt. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
||||||||||||||
Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011) |
Haushalt 37,8 (35,6) Millionen Euro. Personalbestand am 31. Dezember 2012 Der Verwaltungshaushalt der Agentur sah für 2012 einen Stellenplan mit 100 (100) Zeitbediensteten sowie Haushaltsmittel für 289 (260) Vertragsbedienstete und abgeordnete nationale Sachverständige (ANS) vor, was insgesamt 389 (360) Bedienstete ergibt. Von diesen Stellen waren Ende 2012 380 (350) besetzt:
Davon entfallen auf
|
||||||||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011) |
|
||||||||||||||
Quelle: Angaben der Agentur. |
ANTWORT DER AGENTUR
1. |
Die Agentur nimmt den Bericht des Hofes zur Kenntnis. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/197 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde zusammen mit den Antworten der Behörde
2013/C 365/28
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (nachstehend „die Behörde“, auch „ESMA“) mit Sitz in Paris wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) eingesetzt. Die Behörde soll das Funktionieren des EU-Finanzbinnenmarkts verbessern, indem ein hohes, wirksames und kohärentes Maß an Regulierung und Beaufsichtigung gewährleistet wird, die Integrität und Stabilität der Finanzsysteme gewahrt werden und die internationale Koordinierung bei der Aufsicht ausgebaut wird, um die Stabilität und Effektivität des Finanzsystems zu gewährleisten (2). Die ESMA wurde am 1. Januar 2011 errichtet. |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Behörde. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Behörde sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Behörde frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Behörde ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Behörde für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEIT DER RECHNUNGSFÜHRUNG
11. |
Der Rechnungsführer hat das Rechnungsführungssystem der Behörde noch nicht validiert. |
BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN
12. |
In ihrem zweiten Tätigkeitsjahr hat die Behörde mit der Annahme und Umsetzung der Basisanforderungen aller Normen für die interne Kontrolle einen wichtigen Schritt getan. Eine vollständige Umsetzung der Normen wurde jedoch noch nicht erreicht. |
13. |
Bei der Pünktlichkeit und Dokumentation der Vergabeverfahren besteht erheblicher Verbesserungsbedarf. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
14. |
Die Gesamtmittelausstattung der Behörde für 2012 betrug 20,3 Millionen Euro. Davon wurden 2,8 Millionen Euro (14 %) annulliert, und gebundene Mittel im Betrag von 4,2 Millionen Euro (21 %) wurden auf das Jahr 2013 übertragen. |
15. |
Der hohe Umfang der Annullierungen ist vor allem darauf zurückzuführen, dass bei der Aufstellung des Haushaltsplans davon ausgegangen wurde, dass Anfang 2012 sämtliche im Stellenplan vorgesehene Posten besetzt wären. Einige Einstellungen wurden aber erst im Jahresverlauf vorgenommen. Auch wegen Verzögerungen bei Beschaffungsverfahren im IT-Bereich mussten Annullierungen vorgenommen werden. |
16. |
Bei Titel II (Verwaltungsausgaben) und Titel III (Ausgaben für den Dienstbetrieb) wurden mit 39 % bzw. 52 % in großem Umfang gebundene Mittel auf das folgende Haushaltsjahr übertragen. Die Übertragungen bei Titel II waren vor allem auf einen im Dezember 2012 vergebenen großen Auftrag über Bauarbeiten (0,6 Millionen Euro) an den Räumlichkeiten der Behörde und auf die Anschaffung von IT-Hardware (0,5 Millionen Euro), Telefonausrüstung (0,1 Millionen Euro) und Mobiliar (0,3 Millionen Euro) zurückzuführen, die zum Jahresende noch nicht vollständig geliefert waren. Der hohe Umfang der übertragenen Mittelbindungen bei Titel III ergibt sich aus dem Mehrjahrescharakter großer IT-Entwicklungsprojekte und Verzögerungen bei den damit verbundenen Vergabeverfahren. |
17. |
Im Jahr 2012 nahm die Behörde 22 Mittelübertragungen im Betrag von 3,2 Millionen Euro (16 % des gesamten Haushalts 2012) innerhalb des Haushaltsplans vor, was ein Indiz für Mängel bei der Haushaltsplanung ist. |
SONSTIGE BEMERKUNGEN
18. |
Die Behörde muss die Transparenz der Einstellungsverfahren weiter verbessern. Insbesondere kam bei einem geprüften Einstellungsverfahren die für einen bestimmten Posten erforderliche Berufserfahrung (in Jahren) nicht zum Tragen, und bei drei geprüften Einstellungsverfahren gab es keine Nachweise dafür, dass vor Prüfung der Bewerbungen Mindestpunktzahlen für die Aufnahme in die Shortlists festgelegt wurden. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
19. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 9. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 84.
(2) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Behörde zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Die Mittelbindungen der Behörde beliefen sich auf 12 841 997 Euro bzw. 76 % des Haushalts 2011. Die Mittelbindungsraten waren insbesondere bei Titel III „Ausgaben für den Dienstbetrieb“ (47 %) niedrig. Dies hatte Auswirkungen auf die IT-Ziele der Behörde, die nicht ganz erreicht wurden. Die niedrigen Haushaltsvollzugsquoten lassen auf Probleme bei der Planung und Ausführung des Haushaltsplans schließen. |
Im Gange |
2011 |
Im Haushaltsplan der Behörde für das Haushaltsjahr 2011 waren 16,9 Millionen Euro veranschlagt. Im Einklang mit Artikel 62 Absatz 1 der Gründungsverordnung wurde der Haushalt 2011 zu 60 % aus Beiträgen von Mitgliedstaaten und EFTA-Ländern und zu 40 % aus dem Unionshaushalt finanziert. Ende 2011 verzeichnete die ESMA einen Haushaltsüberschuss von 4,3 Millionen Euro. Gemäß ihrer Finanzregelung (1) wurde der volle Betrag im Abschluss als Verbindlichkeit gegenüber der Europäischen Kommission ausgewiesen. |
Im Gange |
2011 |
Schwachstellen wurden bei sechs rechtlichen Verpflichtungen festgestellt, die vor den Mittelbindungen eingegangen wurden (483 845 Euro). |
Im Gange |
2011 |
Der Hof ermittelte eine Reihe von Fällen im Gesamtwert von 207 442 Euro, in denen auf das Jahr 2012 übertragene Zahlungsermächtigungen keinen rechtlichen Verpflichtungen entsprachen. Diese Übertragungen waren folglich vorschriftswidrig und sollten annulliert werden. |
Ausstehend |
2011 |
Die Behörde hatte noch keine Normen für die interne Kontrolle angenommen. |
Abgeschlossen |
2011 |
Die Behörde muss die Verwaltung ihrer Sachanlagen verbessern. Bei von der Behörde selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten waren die Rechnungsführungsverfahren und Kostenangaben nicht zuverlässig. |
Im Gange |
2011 |
Die Durchführungsbestimmungen zum Statut der Beamten wurden noch nicht angenommen. |
Abgeschlossen |
2011 |
Die ESMA hat noch keine interinstitutionelle Vereinbarung mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zu Ermittlungen in Betrugsfällen abgeschlossen. Die Behörde sollte dafür sorgen, dass ihre Finanzregelung in dieser Hinsicht voll und ganz umgesetzt wird. |
Abgeschlossen |
2011 |
Die Behörde muss die Transparenz der Einstellungsverfahren verbessern. Die für eine bestimmte Position erforderliche Berufserfahrung (in Jahren) wurde nicht eingehalten, nach Ablauf der Frist eingegangene Bewerbungen wurden akzeptiert, die Fragen für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen wurden nicht vor Prüfung der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss festgelegt, und es lag kein Beschluss der Anstellungsbehörde zur Bestellung des Prüfungsausschusses vor. |
Im Gange |
(1) Artikel 15 Absatz 4 und Artikel 16 Absatz 1.
ANHANG II
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (Paris)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses die Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuständigkeiten der Behörde (Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates und Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates) |
Aufgaben
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Leitungsstruktur |
Rat der Aufseher Zusammensetzung Der Rat der Aufseher besteht aus dem (nicht stimmberechtigten) Vorsitz, dem Leiter der für die Beaufsichtigung von Finanzmarktteilnehmern zuständigen nationalen Behörden jedes Mitgliedstaats, einem (nicht stimmberechtigten) Vertreter der Kommission, einem (nicht stimmberechtigten) Vertreter des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken, je einem (nicht stimmberechtigten) Vertreter der beiden anderen Europäischen Aufsichtsbehörden. Aufgaben Der Rat der Aufseher gibt Leitlinien für die Arbeiten der Behörde vor und erlässt die in Kapitel II der Gründungsverordnung genannten Beschlüsse. Verwaltungsrat Zusammensetzung Der Verwaltungsrat setzt sich aus dem Vorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern zusammen, die von den stimmberechtigten Mitgliedern des Rates der Aufseher aus ihrem Kreis gewählt werden. Der Exekutivdirektor und ein Vertreter der Kommission nehmen ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Verwaltungsrats teil (allerdings ist der Vertreter der Kommission in Haushaltsfragen stimmberechtigt). Aufgaben Der Verwaltungsrat gewährleistet, dass die Behörde ihren Auftrag ausführt und die ihr durch die Gründungsverordnung zugewiesenen Aufgaben wahrnimmt. Vorsitz Vertreter der Behörde, der die Arbeiten des Rates der Aufseher vorbereitet und die Sitzungen des Rates der Aufseher und des Verwaltungsrats leitet. Der Vorsitzende wird nach Anhörung durch das Europäische Parlament vom Rat der Aufseher ernannt. Exekutivdirektor Der Exekutivdirektor wird vom Rat der Aufseher nach Bestätigung durch das Europäische Parlament ernannt. Er ist für die Leitung der Behörde verantwortlich und bereitet die Arbeiten des Verwaltungsrats vor. Interne Prüfung Interner Auditdienst (IAS) der Kommission. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Behörde für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel |
Endgültiger Haushalt Gesamthaushalt: 20,279 Millionen Euro, davon
Personalbestand am 31. Dezember 2012
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Behörde. |
ANTWORTEN DER BEHÖRDE
11. |
Der Bericht zur Validierung des Rechnungsführungssystems wird derzeit fertiggestellt. Vor Erstellung des Berichts führte der Rechnungsführer zur Validierung der Zuverlässigkeit der Ergebnisse der angewandten Verfahren eine 100%ige Kontrolle aller Finanzvorgänge durch, anstelle einer Prüfung von nur einigen ausgewählten Vorgängen und eines Systemtests. |
12. |
Die ESMA richtete 2012 eine interne Kontrollfunktion ein und nahm einen risikobasierten Aktionsplan für die interne Kontrolle an, der weiterentwickelt und aktiv überwacht wird. Ende 2012 hatte die ESMA 19 der 20 für das Jahr geplanten Maßnahmen umgesetzt. Es wurden Arbeitsprogramme für die interne Kontrolle für die Jahre 2013 und 2014 erstellt. Angesichts der Risiken im Zusammenhang mit der Managementumgebung wurden die internen Management- und Kontrollsysteme gemäß Artikel 38 Absatz 4 der ESMA-Finanzverordnung auf die von der ESMA zu erfüllenden Aufgaben abgestimmt. |
13. |
2012 musste die ESMA mehrere Auftragsverfahren, die sie von ihrer Vorgängerorganisation CESR übernommen hatte, neu ausschreiben. Der Beschaffungsplan wurde nahezu vollständig erfüllt, jedoch kam es aufgrund der Mittelknappheit zu einigen Verzögerungen. Um in diesem Bereich Verbesserungen zu erreichen, wird die ESMA 2013 zusätzliche Mitarbeiter für ihr Beschaffungsteam einstellen und die Verfahren durch zusätzliche interne Kontrollen stärken. |
14. |
Die ESMA würdigt die korrekten Erklärungen, die bereits in den Bemerkungen des Hofes enthalten waren. Diese spiegeln die Situation im Jahr 2012 wider. |
15. |
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wurde im Januar 2011 erstellt, dem ersten Monat der Aufnahme des Agenturbetriebs. Der Haushaltsplan war weitgehend von der EU-Kommission erstellt worden und es gab tatsachlich noch keinerlei Erfahrungen mit dem Betrieb der Agentur. |
16. |
Hinsichtlich der Mittelverwaltung, wie sie im IT-Arbeitsprogramm der ESMA dargestellt ist, ist anzumerken, dass das IT-Arbeitsprogramm im Jahr 2012 auf Anforderungen basierte, die sich aus Rechtsvorschriften ergaben, die von den EU-Organen noch beraten wurden. Die abschließenden Aushandlungen einiger dieser Rechtsvorschriften haben sich im Laufe des Jahres sowohl auf das IT-Arbeitsprogramm als auch den Beschaffungsplan ausgewirkt. |
17. |
Seit dem Besuch des Hofes hat die ESMA verbesserte Verfahren entwickelt und Kontrollen hinsichtlich der bemängelten Aspekte sowie der Haushaltsführung und -planung eingeführt. |
18. |
Die ESMA erkennt die Feststellung an. Gemäß den Bemerkungen des Hofes hat die ESMA eine Ex-post-Überprüfung aller im Jahr 2012 durchgeführten Einstellungsverfahren für Bedienstete auf Zeit durchgeführt; dabei wurde bestätigt, dass keine anderen Fälle dieser Art vorgekommen sind. Um das Risiko zu minimieren, dass es in der Zukunft zu ähnlichen Versäumnissen kommt, hat die ESMA neue Verfahren eingeführt; darin sind Mindestpunktzahlen für die Aufnahme in die Shortlists sowie Ex-ante-Prüfungen für die Validierung der Zulassung von Bewerbern anhand eines elektronischen Tools zur Berechnung der Jahre der Berufserfahrung vorgesehen. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/206 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Stiftung für Berufsbildung zusammen mit der Antwort der Stiftung
2013/C 365/29
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Stiftung für Berufsbildung (nachstehend „die Stiftung“, auch „ETF“) mit Sitz in Turin wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1360/90 des Rates (Neufassung Nr. 1339/2008) (1) errichtet. Aufgabe der Stiftung ist es, die Reform der Berufsbildung in den Partnerländern der Europäischen Union zu unterstützen. Dazu geht sie der Kommission bei der Durchführung verschiedener Programme (Phare, Tacis, CARDS und MEDA) zur Hand (2). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Stiftung. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Stiftung sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Stiftung frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Stiftung ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Stiftung für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
11. |
Im Jahr 2012 betrug die Mittelbindungsrate insgesamt 99,9 %. Dies deutet darauf hin, dass die Mittelbindungen und rechtlichen Verpflichtungen im Zeitplan lagen. Die Rate der auf das Jahr 2013 übertragenen Mittelbindungen war bei Titel II (Verwaltungsausgaben) mit 0,6 Millionen Euro (36,8 %) allerdings hoch. Hauptgründe waren der späte Erhalt von Rechnungen für gebäudebezogene Dienstleistungen, die im Jahr 2012 erbracht wurden (0,3 Millionen Euro), sowie mehrere Ankäufe von IT-Hardware und -Software, die wie geplant in den letzten Monaten des Jahres 2012 in Auftrag gegeben wurden (0,3 Millionen Euro), für die es aber erst im Jahr 2013 zur Lieferung kam. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
12. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 9. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 131 vom 23.5.1990, S. 1.
(2) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Stiftung zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Die Stiftung hat noch keine Vorgaben für die Verwaltung der Kassenmittel festgelegt und umgesetzt, um das finanzielle Risiko zu mindern und zu streuen und gleichzeitig angemessene Renditen zu erzielen. Das Konto wird bei einer Bank geführt, die nicht mehr über das von der Kommission vorgegebene Mindestrating verfügt. |
Abgeschlossen |
2011 |
Der Hof stellte fest, dass 64 Verträge mit einem Gesamtwert von 2 Millionen Euro nicht vom Vertragspartner der Stiftung unterzeichnet wurden, was zu Rechtsunsicherheit führte. |
Abgeschlossen |
2011 |
Die Instandhaltung und die grundlegende Versorgung (Heizung, Wasser, Strom) der Räumlichkeiten der Stiftung sind nicht mehr gewährleistet, seitdem das für das Gebäudemanagement zuständige Konsortium im November 2011 in Konkurs ging. Diese Situation ist unbefriedigend und birgt die Gefahr, dass die Stiftung ihre Tätigkeiten nicht kontinuierlich fortführen kann. |
Abgeschlossen |
2011 |
Hinsichtlich der Transparenz der Einstellungsverfahren besteht weiterer Verbesserungsbedarf. Die für die Zulassung zu den Auswahlgesprächen und schriftlichen Prüfungen erforderlichen Mindestpunktzahlen wurden nicht im Voraus festgesetzt, und die Fragen für die mündlichen und schriftlichen Tests wurden nicht vor der Auswertung der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss festgelegt. |
Abgeschlossen |
ANHANG II
Europäische Stiftung für Berufsausbildung (Turin)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 166 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
Die Union und die Mitgliedstaaten fördern die Zusammenarbeit mit dritten Ländern und den für die berufliche Bildung zuständigen internationalen Organisationen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuständigkeiten der Stiftung (Verordnung (EWG) Nr. 1360/90 des Rates) |
Ziel
Aufgaben Zur Verwirklichung dieser Ziele hat die Stiftung im Rahmen der Befugnisse des Vorstands und gemäß den auf Unionsebene festgelegten allgemeinen Orientierungen die folgenden Aufgaben:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Leitungsstruktur |
Vorstand Ein Vertreter jedes Mitgliedstaats. Drei Vertreter der Kommission. Drei vom Europäischen Parlament ernannte Sachverständige ohne Stimmrecht. Darüber hinaus können drei Vertreter der Partnerländer als Beobachter an den Sitzungen des Vorstands teilnehmen. Direktor Vom Vorstand auf Vorschlag der Kommission ernannt. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Interne Revision Interner Auditdienst der Europäischen Kommission (IAS). Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Stiftung für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011) |
Haushalt 20,1 (20,3) Millionen Euro für Mittelbindungen und 20,1 (19,8) Millionen Euro für Zahlungen, davon Kommissionszuschuss: 19,3 Millionen Euro. Personalbestand am 31.12.2012 96 (96) im Stellenplan vorgesehene Stellen für Zeitbedienstete, davon besetzt: 93 (90). 37 (35) sonstige Planstellen (örtliche Bedienstete, Vertragsbedienstete, abgeordnete nationale Sachverständige) Personalbestand insgesamt: 130 (125), davon entfallen auf:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011) |
Tätigkeiten Im Rahmen der EU-Politik im Bereich Außenbeziehungen leistet die Stiftung in den 30 Partnerländern, die in ihrer Verordnung und durch den Vorstand festgelegt werden, einen Beitrag zur Verbesserung der Humankapitalentwicklung. Ihre Haupttätigkeiten umfassen die Unterstützung der Politiken und Projekte der EU, die Bereitstellung politischer Analysen, die Verbreitung und den Austausch von Informationen und Erfahrungen sowie die Unterstützung der Partnerländer beim Ausbau von Kapazitäten. Der Mehrwert der Stiftung ergibt sich aus ihrer neutralen, nicht kommerziellen und einzigartigen Wissensgrundlage, die in ihrer Fachkompetenz in der Humankapitalentwicklung und ihren Beziehungen zum Arbeitsmarkt besteht. Dazu gehören Fachkenntnisse bezüglich der Anpassung der Ansätze bei der Humankapitalentwicklung in der Union und ihren Mitgliedstaaten an das Umfeld der Partnerländer. Der Turin-Prozess, der im Jahr 2012 in 27 Partnerländern der Stiftung umgesetzt wurde, ist eine partizipative, faktengestützte Analyse von Politiken und Systemen, die berufliche Bildung und Ausbildung betreffen. Er wurde im Jahr 2010 erstmals durchgeführt. Eine zentrale Eigenschaft der zweiten Ausgabe des Turin-Prozesses im Jahr 2012 war die Einbeziehung der Frage der Politikgestaltung in den analytischen Rahmen sowie die Organisation der regionalen Konferenzen zu politischen Lernprozessen, die es Akteuren ermöglichte, Erfahrungen zu politischen Entwicklungen über Ländergrenzen hinweg auszutauschen. Im Jahr 2012 wurden zwei Konferenzen organisiert — eine im Mai zum Thema Politikgestaltung auf mehreren Ebenen im Bereich der beruflichen Bildung und Ausbildung, eine weitere im November zum Thema unternehmerische Initiative. Im Rahmen ihrer Hauptaufgaben führte die Stiftung, wie in der Verordnung des Rates festgelegt, zudem folgende Tätigkeiten durch:
Mit den Outputs wird das Erreichen der Ergebnisse eines Projekts gemessen und eine Verknüpfung zwischen dem Haushalt einerseits und den Aufgaben und Ergebnissen der Stiftung andererseits hergestellt. Zusätzlich zu diesen im Rahmen ihres Arbeitsprogramms durchgeführten Tätigkeiten beantwortete die Stiftung auch direkte Ersuchen der Europäischen Kommission während des Jahres.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Stiftung. |
ANTWORT DER STIFTUNG
11. |
Von den 0,59 Mio. EUR der übertragenen Mittelbindungen unter Titel II bezogen sich 0,3 Mio. EUR auf Tätigkeiten, die zwar 2012 abgeschlossen aber aufgrund der Dauer von Rechnungs- und Zahlungsabläufen erst 2013 bezahlt wurden. Der Betrag, der für Tätigkeiten übertragen wurde, die 2013 durchzuführen und zu zahlen sind, wurde auf 0,29 Mio. EUR bzw. 18 % der gesamten Mittelbindungen unter Titel II begrenzt. Die ETF wird weiterhin insbesondere auf den Grundsatz der Jährlichkeit achten und eine wirtschaftliche Haushaltsführung der ihr anvertrauten Mittel gewährleisten. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/213 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 der Euratom-Versorgungsagentur zusammen mit den Antworten der Agentur
2013/C 365/30
EINLEITUNG
1. |
Die Euratom-Versorgungsagentur (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Luxemburg wurde im Jahr 1958 errichtet (1). Der Beschluss Nr. 2008/114/EG, Euratom des Rates (2) ersetzte die zuvor geltende Satzung der Agentur. Hauptaufgabe der Agentur ist es, der Union technisches Fachwissen bereitzustellen, das mit dem Markt für Kernmaterialien und nuklearen Dienstleistungen in Zusammenhang steht, und diesen Markt zu beobachten. |
2. |
Seit 2008 bis inklusive 2011 wurde der Agentur kein eigenes Budget zur Finanzierung ihrer Tätigkeiten zugewiesen. Die Kommission übernahm sämtliche Kosten, die der Agentur bei der Umsetzung ihrer Tätigkeiten entstanden. Für das Jahr 2012 wurde der Agentur von der Kommission ein eigenes Budget zur Verfügung gestellt. Allerdings deckt dieses nur einen kleinen Teil ihrer Ausgaben ab, wie in der Hervorhebung eines Sachverhalts genauer erläutert wird (Ziffern 10 und 11). |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (6) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
Hervorhebung eines Sachverhalts
10. |
Ohne das in Ziffer 9 formulierte Prüfungsurteil infrage zu stellen, weist der Hof auf den folgenden Sachverhalt hin. Von 2008 bis 2011 wurde der Agentur kein eigenes Budget zugewiesen, vielmehr wurden alle Ausgaben von der Europäischen Kommission direkt finanziert und ausgeführt. Der Hof war der Auffassung, dass dieser Sachverhalt einen Verstoß gegen die Satzung der Agentur darstellt. |
11. |
Infolge der Bemerkungen des Hofes stellte die Kommission der Agentur für das Jahr 2012 ein eigenes Budget in Höhe von 98 000 Euro zur Verfügung (104 000 Euro unter Einbeziehung finanzieller Einnahmen aus eigenen Investitionen). Obwohl in Artikel 54 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft und in Artikel 6 der Satzung der Agentur die finanzielle Autonomie der Agentur verankert ist, werden die Ausgaben der Agentur zum größten Teil (Personal, Büroräume und IT-Systeme) weiterhin direkt von der Kommission finanziert. Für die Personalkosten ist dies in Artikel 4 der Satzung der Agentur so vorgesehen. Die widersprüchlichen Bestimmungen stehen der Vorgabe, wonach die Agentur finanzielle Autonomie genießt, entgegen. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
12. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 15. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. 27 vom 6.12.1958, S. 534.
(2) ABl. L 41 vom 15.2.2008, S. 15.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Ohne das in Ziffer 10 formulierte Prüfungsurteil infrage zu stellen, weist der Hof auf den folgenden Sachverhalt hin. In Artikel 54 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft ist die finanzielle Autonomie der Agentur verankert. Gemäß Artikel 7 der Satzung der Agentur umfassen die Ausgaben der Agentur „die Verwaltungskosten für ihr Personal und den Beirat sowie Kosten, die sich aus Verträgen mit Dritten ergeben“. Der Agentur wurde seit 2008 de facto kein Budget mehr zugewiesen. In Anbetracht dessen wurden die im zuvor erwähnten Artikel 7 genannten Ausgaben der Agentur direkt von der Europäischen Kommission ausgeführt. Nach Ansicht des Hofes stellt dieser Sachverhalt einen Verstoß gegen die Satzung der Agentur dar, und die Agentur und die Kommission sollten gemeinsam mit allen beteiligten Parteien Maßnahmen zur Behebung dieser Situation erwägen. |
Im Gange |
ANHANG II
Euratom-Versorgungsagentur (Luxemburg)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags |
Gemeinsame Versorgungspolitik für Kernmaterialien (d. h. Erze, Ausgangsstoffe, besondere spaltbare Stoffe) gemäß den Grundsätzen (insbesondere gleicher Zugang für alle Benutzer) und den Zielen (Versorgungssicherheit), die im Euratom-Vertrag festgelegt sind.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Zuständigkeiten der Agentur [gemäß dem Euratom-Vertrag, und zwar hauptsächlich dessen Kapitel 6, sowie dem Beschluss des Rates vom 12. Februar 2008 über die Satzung der Euratom-Versorgungsagentur (2008/114/EG, Euratom)] |
Ziele
Aufgaben Gemäß dem Euratom-Vertrag wird die Euratom-Versorgungsagentur mit einem Bezugsrecht für Erze, Ausgangsstoffe und besondere spaltbare Stoffe ausgestattet, die im Gebiet der Mitgliedstaaten erzeugt werden, sowie mit dem ausschließlichen Recht, Verträge über die Lieferung von Erzen, Ausgangsstoffen oder besonderen spaltbaren Stoffen aus Ländern innerhalb oder außerhalb der Gemeinschaft abzuschließen. Daher gehört Folgendes zu den Aufgaben der Euratom-Versorgungsagentur:
|
||||||||||||||||||||||||||||
Leitungsstruktur |
Generaldirektor Wird für unbegrenzte Zeit von der Kommission ernannt (Artikel 53 des Euratom-Vertrags). Die Aufgaben und Befugnisse des Generaldirektors werden insbesondere in der Satzung der Euratom-Versorgungsagentur bestimmt (Artikel 3, aber auch Artikel 13 und 14). Aufsicht der Euratom-Versorgungsagentur durch die Kommission Gemäß Artikel 53 des Euratom-Vertrags und Artikel 5 der Satzung der Euratom-Versorgungsagentur
Beirat
Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Interne Prüfung Interner Auditdienst der Europäischen Kommission (IAS). Entlastungsbehörde Europäisches Parlament. |
||||||||||||||||||||||||||||
Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel |
Haushalt
Personalbestand am 31. Dezember 2012 Anzahl der im EU-Haushalt für die Agentur bestimmten Stellen: 9 AD (darunter der Generaldirektor) und 16 AST. Anzahl der tatsächlich der Agentur zugeteilten Stellen: 7 AD (eine ist mit einem Zeitbediensteten besetzt) und 10 AST (eine ist mit einem Zeitbediensteten besetzt). Sonstige Bedienstete: 1 ANS-Stelle, unbesetzt (Vertragsbedienstete und abgeordnete nationale Sachverständige). Personalbestand insgesamt: 17 (darunter der Generaldirektor). |
||||||||||||||||||||||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 |
Versorgungssicherheit gewährleistet Bearbeitete Vorgänge Im Jahr 2012 bearbeitete die Agentur rund 270 Vorgänge, darunter Verträge, Änderungen und Mitteilungen über dem Kernbrennstoffkreislauf vorgeschaltete Aktivitäten. Dienststellenübergreifende Konsultationen. Vorbereitete Entscheidungen der Kommission Die Agentur bereitete die Entscheidung der Kommission zu einem Verfahren auf der Grundlage des Artikels 65 in Verknüpfung mit Artikel 60 des Euratom-Vertrags vor. Die Agentur stellte Daten im Hinblick auf das Verfahren für ihren Haushalt für das Jahr 2013 zur Verfügung. Von der Agentur bearbeitete dienststellenübergreifende Konsultationen: 46, davon 11 auf Initiative der Generaldirektion Energie der Kommission. Berichte Im Jahr 2012 gab die Agentur folgende Berichte heraus:
Beteiligung an den Tätigkeiten des Beirats der Euratom-Versorgungsagentur Der Beirat der Agentur trat zu zwei Sitzungen zusammen, die entsprechend den jeweiligen Erfordernissen mit Unterstützung und unter Teilnahme der Agentur stattfanden, und zwar am 10. Mai 2012 und am 8. November 2012. Die Agentur unterstützte die Tätigkeiten zweier Arbeitsgruppen ihres Beirats. IT-Unterstützung Weitere Entwicklung / Wartung der Datenbank PLUTO zur Auftragsverwaltung. Einführung des internetgestützten Kommunikationsinstruments CIRCABC (Communication and Information Resource Centre for Administrations, Businesses and Citizens) zur Unterstützung der Arbeitsgruppen des Beirats. Aktualisierung der Website der Agentur. Beziehungen zu anderen EU-Institutionen und Internationale Zusammenarbeit Die Euratom-Versorgungsagentur ist unter der Aufsicht der Kommission tätig, die der Agentur Richtlinien erteilt, gegen ihre Entscheidungen ein Einspruchsrecht hat und ihren Generaldirektor ernennt (Artikel 53 des Euratom-Vertrags). Ferner bedürfen bestimmte Entscheidungen der Euratom-Versorgungsagentur der vorherigen Genehmigung der Kommission (gemäß Artikel 60 des Euratom-Vertrags). Die Agentur legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeiten im vorhergehenden Jahr und ihr Arbeitsprogramm für das kommende Jahr vor. Internationale Zusammenarbeit mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Kernenergie-Agentur der OECD. In diesem Zusammenhang nimmt die Euratom-Versorgungsagentur teil an
|
||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Agentur. |
ANTWORTEN DER AGENTUR
11. |
Die Agentur teilt die Auffassung des Rechnungshofs, wonach sie aufgrund der Höhe der Subvention nur für einen geringen Teil ihrer Verwaltungsausgaben aufkommen kann; der größte Teil muss nach wie vor unmittelbar von der Kommission finanziert werden. Die Agentur sieht keinen Widerspruch zwischen den Bestimmungen des Artikels 4 Absatz 1 und des Artikels 6 Absatz 1 ihrer Satzung. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/221 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen zusammen mit der Antwort der Stiftung
2013/C 365/31
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (nachstehend „die Stiftung“, auch „Eurofound“) mit Sitz in Dublin wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates (1) errichtet. Die Stiftung hat die Aufgabe, durch die Förderung und Verbreitung von entsprechenden Kenntnissen zur Konzipierung und Schaffung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen beizutragen (2). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Stiftung. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Stiftung sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Stiftung frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Stiftung ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Stiftung für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT
11. |
Die Haushaltsvollzugsquoten waren bei Titel I und II mit 98 % bzw. 82 % hoch. Die Übertragung gebundener Mittel bei Titel III ist mit 50 % (3 688 996 Euro) zwar hoch, entspricht aber den Zahlungszeitplänen und spiegelt den mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten der Stiftung wider. Ein großer Anteil der Übertragungen bei Titel III (71 %) betrifft zwei Projekte (8), für die die Tätigkeiten wie geplant und wie im jährlichen Arbeitsprogramm festgelegt umgesetzt wurden. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
12. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 10. September 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 139 vom 30.5.1975, S. 1.
(2) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Stiftung zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
(8) Es handelt sich um das Projekt Netzwerk europäischer Beobachtungsstellen (NEO) und um die Europäische Unternehmenserhebung.
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Die Stiftung übertrug 47 % der unter Titel III (operative Ausgaben) veranschlagten Mittel. Diese Sachlage stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar. |
Abgeschlossen |
2011 |
Der Hof stellte fest, dass hinsichtlich der Transparenz der Einstellungsverfahren Verbesserungsbedarf besteht: Sitzungen des Prüfungsausschusses wurden nicht immer hinreichend dokumentiert, und es gibt keinerlei Nachweis dafür, dass die Fragen für die mündlichen oder schriftlichen Tests vor Beginn der Prüfungen festgelegt wurden. |
Abgeschlossen |
ANHANG II
Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Dublin)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 151 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
Die Union und die Mitgliedstaaten verfolgen eingedenk der sozialen Grundrechte, wie sie in der am 18. Oktober 1961 in Turin unterzeichneten Europäischen Sozialcharta und in der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer von 1989 festgelegt sind, folgende Ziele: die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, um dadurch auf dem Wege des Fortschritts ihre Angleichung zu ermöglichen, einen angemessenen sozialen Schutz, den sozialen Dialog, die Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials im Hinblick auf ein dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau und die Bekämpfung von Ausgrenzungen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuständigkeiten der Stiftung (Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1111/2005 des Rates) |
Ziele Die Stiftung hat die Aufgabe, zur Schaffung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen durch die Förderung und Verbreitung von Kenntnissen über dieses Thema beizutragen. Sie befasst sich insbesondere mit folgenden Themen:
Aufgaben
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Leitungsstruktur |
Verwaltungsrat
Vorstand
Der Direktor und der stellvertretende Direktor werden von der Kommission anhand einer vom Verwaltungsrat vorgelegten Kandidatenliste ernannt. Der Direktor führt die Beschlüsse des Verwaltungsrats und des Vorstands aus und leitet die Stiftung. Interne Revision Interner Auditdienst der Europäischen Kommission (IAS). Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Stiftung für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011) |
Haushalt 21,4 (20,6) Millionen Euro Personalbestand am 31.12.2012 Beamte und Zeitbedienstete: 101 im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon am 31.12.2012 besetzt: 98 (97) Sonstige Planstellen:
Davon entfallen auf:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tätigkeiten und Dienstleistungen im Jahr 2012 |
Beobachtung und Erhebungen Netzwerk europäischer Beobachtungsstellen (NEO):
Erhebungen:
Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit
Arbeitsbeziehungen und Arbeitsplatzentwicklung
Sozialer Zusammenhalt und Lebensqualität
Verbreitung und Austausch von Ideen und Erfahrungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Stiftung. |
ANTWORT DER STIFTUNG
11. |
Die Bemerkung des Hofes wird begrüßt, da sie den mehrjährigen Charakter der meisten Forschungsprojekte von Eurofound bestätigt. Eurofound wird die Übertragung gebundener Mittel weiterhin durch jährliche Festlegung eines zu übertragenden Mittelbetrags auf der Basis des jährlichen Arbeitsprogramms („geplante Übertragungen“) und durch Vergleich dieses Betrags mit dem ungeplanten Betrag aufgrund von Verzögerungen oder Änderungen bei der Umsetzung des Arbeitsprogramms („ungeplante Übertragungen“) genau prüfen. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/228 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 von Eurojust zusammen mit den Antworten von Eurojust
2013/C 365/32
EINLEITUNG
1. |
Mit Beschluss 2002/187/JI des Rates (1) wurde die Europäische Stelle für justizielle Zusammenarbeit (nachstehend „Eurojust“) mit Sitz in Den Haag zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren organisierten Kriminalität errichtet. Eurojust verfolgt das Ziel einer verbesserten Koordinierung grenzübergreifender Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern (2). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme von Eurojust. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses von Eurojust sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss von Eurojust frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss von Eurojust seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss von Eurojust für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNG ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE
11. |
Im Jahr 2008 wurde ein Rahmenvertrag für Sicherheitsdienstleistungen unterzeichnet, der im Jahr 2009 geändert wurde. Durch die geänderte Formel zur Berechnung der Preise erhöhten sich diese schrittweise um bis zu 22 %, obwohl im ursprünglichen Rahmenvertrag eine maximale Steigerung von 4 % vorgesehen war. Die über die Obergrenze von 4 % hinausgehende Preissteigerung belief sich im Zeitraum 2008-2012 auf insgesamt rund 440 000 Euro. Rund 68 000 Euro davon wurden im Jahr 2012 verausgabt. Ein so erheblicher Anstieg kann die Transparenz und die Billigkeit des ursprünglichen Vergabeverfahrens infrage stellen und den Wettbewerb verzerren. |
SONSTIGE BEMERKUNGEN
12. |
Hinsichtlich der Transparenz der Einstellungsverfahren besteht Verbesserungsbedarf. Es gab keine Belege dafür, dass die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen vor Prüfung der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss festgelegt wurden, und es gibt keine Belege dafür, dass die jeweilige Gewichtung der schriftlichen und mündlichen Prüfungen vor der Bewertung der Bewerber festgelegt wurde. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
13. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 15. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 63 vom 6.3.2002, S. 1.
(2) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten von Eurojust zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Der Umfang der übertragenen Mittel ist erneut übermäßig hoch und stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar. |
Abgeschlossen |
2011 |
In seinem Bericht zum Haushaltsjahr 2010 stellte der Hof fest, dass eine Neudefinition der jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen dem Verwaltungsdirektor und dem Kollegium von Eurojust in Betracht gezogen werden sollte, um die Überschneidung von Zuständigkeiten zu vermeiden, die sich derzeit aus der Gründungsverordnung ergibt (1). Im Jahr 2011 wurden diesbezüglich keine Korrekturmaßnahmen getroffen. |
Im Gange |
2011 |
Eurojust hat noch keine Durchführungsbestimmungen zum Statut verabschiedet (2). |
Im Gange |
2011 |
Der Hof stellte hinsichtlich der Einstellungsverfahren erneut Mängel fest. Die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses entsprach in mehreren Fällen nicht in vollem Umfang den Statutsvorschriften: Nicht alle Mitglieder des Prüfungsausschusses waren in der mindestens erforderlichen Mindestbesoldungsgruppe eingestuft. Bei einem Auswahlverfahren war der Vorsitzende des Ausschusses direkter Vorgesetzter des einzigen zum Vorstellungsgespräch eingeladenen und für die Stelle ausgewählten Bewerbers. |
Abgeschlossen |
(1) Artikel 28, 29, 30 und 36 des Beschlusses des Rates 2002/187/JI, geändert durch den Beschluss des Rates 2003/659/JI (ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 44) und den Beschluss des Rates 2009/426/JI (ABl. L 138 vom 4.6.2009, S. 14).
(2) Durchführungsbestimmungen fehlen für folgende Bereiche: „Neueinstufung“, „Verwaltungsuntersuchungen und Disziplinarverfahren“, „Teilzeitarbeit“, „Arbeitsplatzteilung“, „mittlere Führungskräfte“, „vorübergehende Besetzung von Führungsposten“, „Bewertung höherer Führungskräfte“, „Eintritt in den Vorruhestand ohne Kürzung der Ruhegeldansprüche“, „Urlaub“, „Personalausschuss“ und „Leitlinien für Dienstreisen“.
ANHANG II
Eurojust (Den Haag)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 85 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
Eurojust hat den Auftrag, die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden im Kampf gegen schwere grenzübergreifende Kriminalität, von der die Europäische Union betroffen ist, zu unterstützen und zu verstärken. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuständigkeiten von Eurojust (gemäß Artikel 3, 5, 6 und 7 des Beschlusses des Rates 2002/187/JI, geändert durch den Beschluss des Rates 2003/659/JI und den Beschluss des Rates 2009/426/JI) |
Ziele Artikel 3 des Beschlusses des Rates über die Errichtung von Eurojust Im Rahmen von zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffenden Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den in Artikel 4 genannten kriminellen Verhaltensweisen im Bereich der schweren Kriminalität und insbesondere der organisierten Kriminalität verfolgt Eurojust folgende Ziele:
Aufgaben Artikel 5 des Beschlusses des Rates über die Errichtung von Eurojust
Artikel 6 des Beschlusses des Rates über die Errichtung von Eurojust
Artikel 7 des Beschlusses des Rates über die Errichtung von Eurojust
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Leitungsstruktur (gemäß Artikel 2, 9, 23, 28, 29 und 36 des Beschlusses des Rates 2002/187/JI über die Errichtung von Eurojust; Artikel 3 der Geschäftsordnung von Eurojust) |
Kollegium Das Kollegium ist verantwortlich für die Organisation und die Funktionsweise von Eurojust. Das Kollegium setzt sich aus jeweils einem nationalen Mitglied zusammen, das von jedem Mitgliedstaat gemäß seiner Rechtsordnung entsandt wird und das die Eigenschaft eines Staatsanwalts, Richters oder Polizeibeamten mit gleichwertigen Befugnissen besitzt. Das Kollegium wählt aus dem Kreis der nationalen Mitglieder einen Präsidenten. Verwaltungsdirektor Der Verwaltungsdirektor wird vom Kollegium mit Zweidrittelmehrheit ernannt. Die gemeinsame Kontrollinstanz Prüft die Bearbeitung personenbezogener Daten. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates, der mit qualifizierter Mehrheit beschließt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Eurojust für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011) |
Endgültiger Haushalt 33,3 (31,4) Millionen Euro einschließlich der zweckgebundenen Einnahmen Personalbestand am 31. Dezember 2012 Nationale Mitglieder: 27 (davon zwei mit Sitz in Mitgliedstaaten) (27, davon eins mit Sitz in einem Mitgliedstaat) Stellvertretende nationale Mitglieder: 17 (davon 10 mit Sitz in Mitgliedstaaten) (16, davon sechs mit Sitz in Mitgliedstaaten) Assistierende Mitglieder: 22 (davon 11 mit Sitz in Mitgliedstaaten) (20, davon acht mit Sitz in Mitgliedstaaten) Zeitbedienstete: 188 (167) Vertragspersonal: 29 (43) Abgeordnete nationale Sachverständige: 18 (17) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011 ) |
Anzahl der Koordinationssitzungen: 194 (204) Gesamtzahl der Fälle: 1 533(1 441) Betrug: 382 (575); 12,2 % (39 %) (1) Drogenhandel: 263 (242); 8,4 % (16 %) (1) Terrorismus: 32 (27); 1,03 % (1 %) (1) Mordtaten: 89 (88); 2,8 % (6 %) (1) Menschenhandel: 60 (79); 1,9 % (5 %) (1) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben von Eurojust. |
(1) Die zur Klassifizierung der Fälle verwendete Kriminalitätsliste wurde im Jahr 2012 geändert und verfeinert, und die Kategorien sind nun detaillierter. Dies erklärt die in einigen Bereichen niedrigeren Angaben bei gleichzeitigem Anstieg der Gesamtzahl der Fälle um 6,4 %. Die Prozentangaben stehen nicht in Zusammenhang mit der Anzahl der Fälle (ein Fall kann in Zusammenhang mit mehreren Arten der Kriminalität stehen), sondern mit den verwendeten Kriminalitätsarten.
Quelle: Angaben von Eurojust.
ANTWORTEN VON EUROJUST
11. |
Eurojust akzeptiert die Tatsache, dass rückwirkende Erhöhungen des vertraglich vereinbarten Preises die Transparenz und Fairness des anfänglichen Beschaffungsvorgangs untergraben und den Wettbewerb verzerren könnten. Die Erhöhung im vorliegenden Fall basierte auf Änderungen des niederländischen Tarifvertrags und hätte daher alle anderen Wettbewerber, die ihre Leistungen auf dem Gebiet der Niederlande anbieten, gleichermaßen betroffen. |
12. |
Eurojust akzeptiert den Kommentar und hat den Hinweis des Rechnungshofs bereits implementiert. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/236 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 des Europäischen Polizeiamts zusammen mit den Antworten des Amts
2013/C 365/33
EINLEITUNG
1. |
Das Europäische Polizeiamt (nachstehend „das Amt“, auch „Europol“) mit Sitz in Den Haag wurde mit Beschluss 2009/371/JI (1) des Rates errichtet. Das Amt hat zum Ziel, die Tätigkeit der Polizeibehörden und der anderen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie deren gegenseitige Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffenden schweren Kriminalität, des Terrorismus und der Kriminalitätsformen, die ein gemeinsames Interesse verletzen, das Gegenstand einer Politik der Union ist, zu unterstützen und zu verstärken (2). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Amts. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses des Amts sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Amts frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Amts seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Amts für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE
11. |
Das Amt übertrug Mittel in Höhe von 1,2 Millionen Euro für Umbauten am Gebäude des Amts im Zusammenhang mit der Errichtung des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität. Diese Umbauten wurden zwar gemeinsam mit dem Gastland im Juli 2012 beschlossen, doch wurde der Auftrag über die notwendigen Arbeiten erst im April 2013 unterzeichnet. Außerdem nahm Europol im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen Personalverwaltungssystems Mittelübertragungen in Höhe von 0,1 Millionen Euro vor. Der Auftrag lief am Jahresende ab und wurde nicht verlängert. Beide Mittelübertragungen entsprachen nicht den zu Jahresende eingegangenen rechtlichen Verpflichtungen und waren daher vorschriftswidrig. |
BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN
12. |
Das Amt fordert von den Bediensteten nicht regelmäßig aktuelle Informationen zur Höhe von aus anderen Quellen erhaltenen Kinderzulagen. Daher wurden einige Fälle gefunden, in denen die Kinderzulage nicht entsprechend gekürzt wurde. Jegliche rechtsgrundlos gezahlten Beträge sollten wiedereingezogen werden. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
13. |
Mittelbindungen in Höhe von 2,6 Millionen Euro (von 15 Millionen Euro), die aus dem Jahr 2011 übertragen worden waren, mussten im Jahr 2012 annulliert werden, da sie den tatsächlichen Bedarf überstiegen. |
14. |
Das Amt übertrug 16,3 Millionen Euro der Mittelbindungen (19,64 % der Mittelbindungen insgesamt) auf das Jahr 2013. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich Titel II — sonstige Ausgaben für den Verwaltungsbetrieb — (4,2 Millionen Euro) und Titel III — operative Tätigkeiten — (11,2 Millionen Euro) und stehen größtenteils in Verbindung mit der neuen Aufgabe des Betriebs des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität, die Europol im Juni 2012 übertragen wurde. Die Umsetzung dieser Aufgabe hatte zur Folge, dass gegen Jahresende Mittelbindungen in beträchtlichem Umfang vorgenommen wurden, und hatte Auswirkungen auf den Betrag, der auf das Jahr 2013 übertragen wurde. |
15. |
Das Amt nahm 19 Mittelübertragungen zwischen Haushaltslinien in Höhe von 4,5 Millionen Euro vor, die 82 der 115 Haushaltslinien betrafen. Sie dienten hauptsächlich dazu, IT-Ausstattung für das Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität zu erwerben. |
SONSTIGE BEMERKUNGEN
16. |
Die geprüften Einstellungsverfahren wiesen die folgenden Mängel auf: Die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen wurden erst nach der Auswertung der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss festgelegt; es gab keine Belege dafür, dass die Gewichtung der für die Erstellung der Shortlist verwendeten Auswahlkriterien vor der Prüfung der Bewerbungen festgelegt wurde; nicht alle Sitzungen und Entscheidungen des Prüfungsausschusses wurden in angemessener Weise dokumentiert. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
17. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 17. September 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 121 vom 15.5.2009, S. 37.
(2) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Amts zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Der hohe Umfang der Übertragungen und Annullierungen weist zusammen mit der hohen Zahl der 2011 vorgenommenen Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsplans auf Probleme bei der Planung und/oder der Umsetzung der Tätigkeiten des Amts hin. |
Im Gange |
2011 |
Die Rate der Zahlungen im Verhältnis zu den vorgenommenen Mittelbindungen war mit 34 % bei Titel II und mit 45 % bei Titel III niedrig und stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar. |
Im Gange |
2011 |
Es wurden keine Verfahren für die Festlegung, Genehmigung und Erfassung von Ausnahmen und Abweichungen von Strategien und Verfahren verabschiedet. Bei 7 % der Zahlungen im Jahr 2011 wurden Ausnahmen und Abweichungen erfasst. |
Im Gange |
2011 |
Das Rechnungsführungssystem wurde vom Rechnungsführer noch nicht vollständig validiert. Die Validierung wichtiger Prozesse wie der Rechnungsabschluss und die Festlegung der finanziellen Rechte der Bediensteten steht noch aus. |
Im Gange |
2011 |
Hinsichtlich der Bestandsprüfung und der Erfassung von Sachanlagen vor und nach dem Umzug in den neuen Hauptsitz wurden Mängel festgestellt. Außerdem spiegeln die Versicherungsverträge nicht den Wert der Anlagen des Amts wider. Während die Nettovermögenswerte vor dem Umzug um rund 17 Millionen Euro überversichert waren, sind sie nun um rund 21 Millionen Euro unterversichert. |
Körperliche Bestandsaufnahme: Im Gange Versicherungsschutz: Abgeschlossen |
2011 |
Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Auftragsvergabeverfahren müssen noch beträchtlich verbessert werden. |
Abgeschlossen |
2011 |
In der Finanzregelung des Amts wird auf konkrete Vorschriften und Verfahren Bezug genommen, die in den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen festgelegt sind. Allerdings wurden diese Vorschriften und Verfahren noch nicht verabschiedet. |
Im Gange |
2011 |
In den für die Nutzung des neuen Hauptsitzes geltenden allgemeinen Bedingungen des Vertrags zwischen dem Amt und seinem Sitzland ist keine Regelung für Rückbaukosten enthalten (1). In Anhang IV des Mietvertrags ist jedoch festgelegt, dass das Amt bei Ablauf des Vertrags Einbauten in beträchtlichem Umfang zu entfernen hat. Für die damit verbundenen Kosten liegt keine Schätzung vor, und der Jahresabschluss enthält keine Rückstellung für den Rückbau. |
Abgeschlossen |
2011 |
Hinsichtlich der Transparenz der Einstellungsverfahren besteht erheblicher Verbesserungsbedarf: Die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen wurden erst nach der Auswertung der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss festgelegt; für die Zulassung zu den schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie für die Aufnahme in die Liste geeigneter Bewerber wurden keine Mindestpunktzahlen festgesetzt; nicht alle Sitzungen und Entscheidungen des Prüfungsausschusses wurden dokumentiert. |
Im Gange |
2011 |
Gemäß dem Statut der Beamten der EU können bis zu 12 nicht in Anspruch genommene Urlaubstage auf das folgende Jahr übertragen werden. Eine Übertragung von mehr als 12 Tagen ist nur in Ausnahmefällen möglich. Das Amt genehmigte jedoch bei etwa 25 % seiner rund 500 Bediensteten eine Übertragung von mehr als 12 Tagen. |
Abgeschlossen |
(1) Die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Gebäudes bei Ablauf des Mietvertrags.
ANHANG II
Europäisches Polizeiamt (Den Haag)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 88 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
Europol hat den Auftrag, die Tätigkeit der Polizeibehörden und der anderen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie deren gegenseitige Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffenden schweren Kriminalität, des Terrorismus und der Kriminalitätsformen, die ein gemeinsames Interesse verletzen, das Gegenstand einer Politik der Union ist, zu unterstützen und zu verstärken. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuständigkeiten des Amts (Beschluss 2009/371/JI des Rates zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol) (Europol-Beschluss des Rates)) |
Zuständigkeiten Europol ist für organisierte Kriminalität, Terrorismus und andere Formen schwerer Kriminalität zuständig, die zwei oder mehr Mitgliedstaaten in einer Weise betreffen, die aufgrund des Umfangs, der Bedeutung und der Folgen der Straftaten ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedstaaten erfordert. Europol ist auch für im Zusammenhang stehende Straftaten zuständig, die in Artikel 4 Absatz 3 des Europol-Beschlusses des Rates definiert sind. Hauptaufgaben
Zusätzliche Aufgaben
Darüber hinaus kann das Amt den Mitgliedstaaten im Wege der Unterstützung, Beratung und Forschung auf folgenden Gebieten helfen:
Europol fungiert außerdem als Zentralstelle zur Bekämpfung der Euro-Fälschung gemäß dem Beschluss 2005/511/JI des Rates vom 12. Juli 2005 über den Schutz des Euro gegen Fälschung durch Benennung von Europol als Zentralstelle zur Bekämpfung der Euro-Fälschung. Europol verarbeitet und übermittelt Zahlungsverkehrsdaten gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des „Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus“ (TFTP). Darüber hinaus setzt Europol die Anstrengungen zur Einrichtung des Prüm-Helpdesks fort, um so die tägliche Anwendung der „Prümer Beschlüsse“ gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 13. Dezember 2011 zur verstärkten Umsetzung der „Prümer Beschlüsse“ zu fördern. Darüber hinaus beherbergt Europol das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität und fungiert als Kontaktstelle im Kampf Europas gegen die Cyberkriminalität, in Übereinstimmung mit der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament COM(2012) 140 final vom 28. März 2012„Kriminalitätsbekämpfung im digitalen Zeitalter: Errichtung eines Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität“. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Leitungsstruktur |
Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat setzt sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat und einem Vertreter der Kommission zusammen. Direktor
Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Interne Prüfung
Datenschutz und Schutz persönlicher Rechte
Entlastungsbehörde Europäisches Parlament unter Berücksichtigung einer Empfehlung des Rates, der mit qualifizierter Mehrheit beschließt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dem Amt für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011) |
Endgültiger Haushalt 2012 84,2 (84,8) Millionen Euro. Personalbestand 2012
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011) |
Europol als Hauptunterstützungszentrum der EU für Strafverfolgungsmaßnahmen Die operative Unterstützung für Operationen und die gemeinsamen Ermittlungsgruppen (GEG) umfassen: Datenverarbeitung, Benachrichtigungen infolge eines Datenabgleichs, Treffermitteilung, technische/forensische Unterstützung und Fachwissen, Einsatz eines mobilen Büros, Analyseberichte, operative Koordination am Europol-Hauptsitz, operative Sitzungen, finanzielle Hilfe usw. Der Umfang der operativen Unterstützung in den Mitgliedstaaten nahm erheblich zu, was die Tendenz der vorangegangenen Jahre bestätigt, dass die Dienste von Europol immer häufiger in Anspruch genommen werden:
Strategische Analysekapazität Strategische Produkte: Gefahrenabschätzungen, Lageberichte und Erkenntnisberichte:
Europol als EU-Sammelstelle für kriminalpolizeiliche Informationen Informationsmanagementsysteme, Secure Information Exchange Network Application (SIENA), Europol-Informationssystem (EIS), Netz von Verbindungsbüros (Liaison Bureaux Network).
Europol als EU-Zentrum für Fachwissen im Bereich Strafverfolgung Europol-Expertenplattform (EPE), Plattformen für den Datenaustausch und Speicherlösungen, wissensbasierte Produkte und Dienstleistungen, Schulungen, Konferenzen und Sensibilisierungssitzungen:
Externe Beziehungen Europol arbeitet mit einer Reihe von EU-Partnern sowie Drittländern und internationalen Organisationen zusammen. Der Informationsaustausch mit diesen Partnern findet auf der Grundlage von Kooperationsabkommen statt. Strategische Abkommen ermöglichen den beteiligten Parteien, mit Ausnahme der personenbezogenen Daten sämtliche Informationen auszutauschen, während operative Abkommen auch den Austausch personenbezogener Daten umfassen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben des Amts. |
ANTWORTEN DES AMTS
11. |
Was die beiden fraglichen Mittelbindungen betrifft, handelte Europol in gutem Glauben und ging davon aus, dass in beiden Fällen eine rechtliche Verpflichtung bestand. Es werden rechtzeitig vor Ablauf des betreffenden Haushaltsjahres zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um die Erfüllung der technischen Anforderungen für die „automatischen“ Übertragungen vorzubereiten und zu bewerten. Falls erforderlich werden „nicht automatische“ Übertragungen dem Verwaltungsrat von Europol zur Genehmigung vorgeschlagen. |
12. |
Nach Validierung der Informationen und Verfahren im Zusammenhang mit Humanressourcen durch Europol für das Haushaltsjahr 2012 wurden korrektive Maßnahmen ergriffen. Seit Anfang 2013 informiert Europol alle Mitarbeiter jeden Monat bei der Herausgabe der Gehaltsabrechnung über ihre Verpflichtung, Europol jegliche Änderungen ihrer persönlichen Situation mitzuteilen. Die vom Hof genannten Fälle hatten keine maßgeblichen Auswirkungen. |
13. |
Die Annullierungen waren zum Großteil durch Mittelbindungen für den neuen Hauptsitz (1,1 Millionen Euro) bedingt. Vor Ende 2011 hatte Europol nicht viel Erfahrung hinsichtlich der nutzerbezogenen Kosten am neuen Hauptsitz. Darüber hinaus waren Mittelbindungen im Zusammenhang mit IKT höher als erwartet, verschiedene rechtliche Schadenersatzforderungen mussten nicht bezahlt werden und die Mittel für diverse tätigkeitsbezogene Verwaltungs- und operative Ausgaben verfielen. |
14. |
Europol wurde im Haushaltsjahr 2012 die Zuständigkeit für das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3) übertragen (mit Beschluss des Rates Justiz und Inneres von Juni 2012). In der ursprünglichen Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2012 waren keine Mittel für diese neue Aufgabe vorgesehen, und bis Ende 2012 wurde deutlich, dass im Haushaltsplan 2013 keine zusätzlichen Ressourcen hinzukommen würden. Deshalb mussten die Mittelbindungen für diese neue Aufgabe zum Jahresende in den Haushaltsplan 2012 eingestellt werden, was sich auf den Betrag der Übertragungen auf 2013 auswirkte. |
15. |
Die Übertragungen waren erforderlich, um die Geschäftskontinuität während des Haushaltsjahres und insbesondere die Verfügbarkeit von Mitteln für das EC3 sicherzustellen. |
16. |
Einstellungsbezogene Bemerkungen:
|
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/245 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zusammen mit den Antworten der Agentur
2013/C 365/34
EINLEITUNG
1. |
Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (nachstehend „die Agentur“, auch „FRA“) mit Sitz in Wien wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates (1) errichtet. Ziel der Agentur ist es, den relevanten Einrichtungen und Behörden der Union und ihrer Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Unionsrechts in Bezug auf die Grundrechte Unterstützung zu gewähren und ihnen Fachkenntnisse bereitzustellen (2). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE
11. |
Im Jahr 2012 vergab die Agentur über Ausfall-Rahmenverträge Reinigungsdienstleistungen an zwei Anbieter. Aufgrund eines redaktionellen Fehlers bei der Bewertung der Angebote war die Rangfolge der Vertragspartner fehlerhaft. Ein bestimmter im Jahr 2012 vergebener Auftrag über 56 784 Euro und die betreffenden Zahlungen sind vorschriftswidrig. Nach der Prüfung des Hofes hat die Agentur die Rangfolge der Vertragspartner entsprechend geändert. |
BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN
12. |
Im Jahr 2012 verfügte die Agentur über kein formelles Ex-post-Überprüfungsverfahren. Zu Beginn des Jahres 2013 wurde im Anschluss an eine von der Agentur durchgeführte umfassende Risikoanalyse allerdings ein formelles Verfahren eingerichtet. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
13. |
Der Haushaltsvollzug bei Titel III (operative Ausgaben) war mit 49 % der gebundenen Mittel zwar niedrig, doch lag dies nicht an Verzögerungen bei der Ausführung des Jahresarbeitsprogramms und spiegelt den mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten wider. Die Agentur hat ein Modul zur Haushaltsplanung eingeführt, das direkt mit ihrem Jahresarbeitsprogramm verknüpft ist, und die Zahlungen wurden entsprechend dem operativen Bedarf geplant und ausgeführt. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 15. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 53 vom 22.2.2007, S. 1.
(2) Im Anhang I sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
ANHANG
Europäische Agentur für Grundrechte (Wien)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags |
Sammlung von Informationen
|
||||||||||||||||||
Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates) |
Ziele
Aufgaben
|
||||||||||||||||||
Leitungsstruktur |
Verwaltungsrat Zusammensetzung Je eine von jedem Mitgliedstaat benannte unabhängige Persönlichkeit, eine vom Europarat benannte unabhängige Persönlichkeit und zwei Vertreter der Kommission. Aufgaben Feststellung des Haushaltsplans, Verabschiedung des Jahresarbeitsprogramms und Annahme der Jahresberichte. Feststellung des endgültigen Haushaltsplans und des Stellenplans. Abgabe einer Stellungnahme zum Jahresabschluss. Exekutivausschuss Zusammensetzung
Wissenschaftlicher Ausschuss Zusammensetzung
Direktor Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission und nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments und des Rates (die ihre gewünschte Reihenfolge der Bewerber festlegen) ernannt. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Interne Revision Interner Auditdienst der Europäischen Kommission (IAS). Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
||||||||||||||||||
Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011) |
Endgültiger Haushalt 20,376 (20,180) Millionen Euro, davon Unionszuschuss: 99 % (99 %). Personalbestand am 31. Dezember 2012 72 (72) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 70 (70) + 22 (22) sonstige Bedienstete (Vertragsbedienstete, abgeordnete nationale Sachverständige). Personalbestand insgesamt: 94 (94), davon entfallen auf:
|
||||||||||||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011) (1) |
FRANET Anzahl der Beiträge der 28 nationalen Kontaktstellen (nationale Einheiten): 185 (29) Anzahl der Beiträge des für die Analyse auf internationaler sowie auf EU-Ebene zuständigen Partners: 1 (0) Anzahl der Beiträge des für vergleichende Analyse zuständigen Partners: 1 (0) Anzahl der Sitzungen: 3 (2) (1 mit 4 Teilnehmern, 1 mit 10 Teilnehmern und 1 mit 20 Teilnehmern) Forschungsberichte Anzahl der Berichte: 13 (26) + 23 (113) Sprachversionen Anzahl der Sitzungen: 2 (11) Jahresberichte: 2 (2) + 3 (2) Sprachversionen Zusammenfassungen von Jahresberichten: 1 (1) + 2 (4) Sprachversionen Gutachten der Agentur: 3 Factsheets: 11 (10) + 118 (149) Sprachversionen Sonstige Veröffentlichungen Verschiedene Veröffentlichungen der Agentur: 5 (5) + 31 (27) Sprachversionen Poster: 20 (1) Wichtige Konferenzen und Veranstaltungen Konferenz über Grundrechte: 1 (1) Diversity Day: 1 (1) Symposium der Agentur: 1 (1) Sitzung der Plattform für Grundrechte 1 (0) Gemeinsames Seminar mit dem (dänischen) EU-Ratsvorsitz 1 (0) Zusammenarbeit mit Organen und Einrichtungen auf EU- und Mitgliedstaatebene Mitgliedstaaten: 7 (13) Rat der EU: 9 (9) Europäische Kommission: 12 (18) Europäisches Parlament: 20 (10) Europäischer Gerichtshof: 1 (1) Ausschuss der Regionen: 1 (3) Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss: 1 (1) Europäischer Bürgerbeauftragter 1 (0) Plattform für Grundrechte: 3 (3) Europarat: 24 (10) OSZE: 2 (3) Vereinte Nationen: 2 (2) Spezialisierte Stellen (nationale Menschenrechtsorganisationen und Gleichstellungseinrichtungen): 3 (4) Sonstige Sitzungen und Rundtischgespräche: 12 (20) |
||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Agentur. |
(1) Es sei darauf hingewiesen, dass bei den Angaben ab 2011 Berichte und Factsheets getrennt aufgeführt sind und die Gesamtzahl der Sprachversionen für jede Kategorie gesondert genannt wird.
Quelle: Angaben der Agentur.
ANTWORTEN DER AGENTUR
11. |
Die Agentur korrigierte den redaktionellen Fehler bei der Bewertung der Angebote und änderte im Einvernehmen aller Beteiligten in dieser Hinsicht den Rahmenvertrag. Darüber hinaus erweitert die Agentur gerade ihre Verwaltungssoftware für Ausschreibungen und Verträge (TCM), wodurch derartige redaktionelle Fehler künftig nicht mehr auftreten werden. Diese Software erstellt Ausschreiben und wird fortan ein eEvaluation-Modul enthalten. Auf Anfrage der Kommission hat die Agentur zugestimmt, die Software über eine Dienstleistungsvereinbarung den Kommissionsdienststellen zur Verfügung zu stellen. |
12. |
Nach Ansicht der Agentur, ist ihr internes Kontrollsystem angemessen und bietet hinreichende Sicherheit sowie bewährte Verfahren. Im Anschluss an eine interne Risikobewertung und auf Wunsch des Hofes führte die Agentur darüber hinaus 2013 ein formelles Ex-post-Überprüfungsverfahren ein. |
13. |
Die Bemerkung des Hofes wird begrüßt, da sie den mehrjährigen Charakter der meisten operativen Projekte der Agentur bestätigt. Der Haushaltsvollzug der Agentur für das Jahr 2012 zeigte eine zufriedenstellende Vollzugsquote für Zahlungen unter Titel I und II von 98 % bzw. 89 %. Die Vollzugsquote für Zahlungen unter Titel III von 49 % ist durch den Einklang mit der Ausführung des Jahresarbeitsprogramms hinreichend begründet. Für eine weitere Verbesserung ihrer Effizienz hat die Agentur ein Modul zur Haushaltsplanung eingeführt (Budget Module), das direkt mit ihrem Jahresarbeitsprogramm verknüpft ist. Die Mittelübertragungen entsprechen den Zahlungsermächtigungen, die für die Deckung der Kosten für rechtliche Verpflichtungen erforderlich sind. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/251 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusammen mit den Antworten der Agentur
2013/C 365/35
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (nachstehend „die Agentur“, auch „Frontex“) mit Sitz in Warschau wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates (1) errichtet. Aufgabe der Agentur ist die Koordinierung der Tätigkeiten der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Außengrenzen (Unterstützung der operativen Zusammenarbeit, technische und operative Unterstützung, Risikoanalyse) (2). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Grundlage für die Nichtabgabe eines Prüfungsurteils zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Im Jahr 2012 betrugen die Ausgaben für Zuschüsse 56 Millionen Euro, was 63 % der operativen Ausgaben insgesamt entspricht. Zur Überprüfung der von den Zuschussempfängern angegebenen Ausgaben führt die Agentur vor der Zahlung Plausibilitätskontrollen durch, fordert in der Regel jedoch keine entsprechenden Nachweise an. |
10. |
Die Ex-Post-Prüfungsstrategie der Agentur wurde im Jahr 2012 angenommen und ist eine Schlüsselkontrolle zur Bewertung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge der Agentur. Im Jahr 2012 wurden drei Prüfungen von im Jahr 2011 erstatteten Ausgaben durchgeführt. Allerdings wurden bei den Ausgaben des Jahres 2012 noch keinerlei Prüfungen durchgeführt. |
11. |
Aufgrund des Fehlens echter Ex-ante- und Ex-post-Überprüfungen besteht keine Sicherheit hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der die Zuschüsse betreffenden Vorgänge des Jahres 2012. Der Hof konnte keine ausreichenden geeigneten Prüfungsnachweise für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der die Zuschüsse betreffenden Vorgänge des Jahres 2012, die geprüft wurden, erlangen. |
Nichtabgabe eines Prüfungsurteils zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
12. |
Aufgrund der Wesentlichkeit und des Umfangs des im Absatz zur Grundlage für die Nichtabgabe eines Prüfungsurteils (Ziffern 9 bis 11) beschriebenen Sachverhalts war der Hof nicht in der Lage, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für ein Prüfungsurteil zu erlangen. Folglich gibt der Hof kein Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge ab. |
13. |
Die folgenden Bemerkungen stellen weder das Prüfungsurteil des Hofes zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung noch seine Nichtabgabe eines Prüfungsurteils zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge infrage. |
BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN
14. |
Die körperliche Bestandsaufnahme war unvollständig und umfasste nicht alle Vermögensgegenstände im Besitz der Agentur. Im Bau befindliche Anlagen sowie gegen Jahresende erworbene Vermögensgegenstände waren nicht berücksichtigt. |
15. |
Es gibt kein Verfahren für die Veräußerung von Sachanlagen. Sachanlagen, die nicht mehr genutzt werden, werden aus dem Verzeichnis der Sachanlagen abgeschrieben, ohne physisch veräußert zu werden. Über diese Sachanlagen wird kein Verzeichnis geführt. |
16. |
Es wurden nach wie vor Schwachstellen in dem System festgestellt, das dazu dient, Erklärungen von Lieferern mit den entsprechenden Aufzeichnungen der Agentur abzugleichen. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
17. |
Der Haushalt 2012 der Agentur belief sich auf 89,6 Millionen Euro, von denen 21,8 Millionen Euro (25 % der gebundenen Mittel) auf das Haushaltsjahr 2013 übertragen wurden. Bei Titel III (operative Ausgaben) beliefen sich die Übertragungen auf 19,6 Millionen Euro. Dieser Umfang an Übertragungen ist übermäßig hoch und stellt einen Verstoß gegen das Haushaltsprinzip der Jährlichkeit dar, auch wenn er teilweise mit dem operativen, mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten der Agentur zusammenhängt. Bis Ende Februar 2013 wurden 1,1 Millionen Euro dieser Mittelübertragungen annulliert. |
18. |
Die Agentur nahm im Jahr 2012 39 Mittelübertragungen zwischen Haushaltslinien in Höhe von 11,5 Millionen Euro vor, die 70 der 79 Haushaltslinien betrafen. Dies liegt teilweise daran, dass die zweite Haushaltsänderung für das Jahr 2012 erst im Oktober 2012 genehmigt wurde und die für Aktionen nötigen Mittel in der Zwischenzeit aus anderen Haushaltslinien übertragen worden waren. |
SONSTIGE BEMERKUNGEN
19. |
Die geprüften Einstellungsverfahren wiesen erhebliche Mängel auf, welche die Transparenz und Gleichbehandlung von Bewerbern beeinträchtigten: Fragen für schriftliche und mündliche Prüfungen wurden nach der Auswertung der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss festgelegt; es wurden keine Mindestpunktzahlen für die Zulassung zu schriftlichen und mündlichen Prüfungen und für die Aufnahme in die Liste geeigneter Bewerber festgelegt; der Prüfungsausschuss dokumentierte nicht alle seine Sitzungen und Entscheidungen. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
20. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 9. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 349 vom 25.11.2004, S. 1.
(2) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Wie im Vorjahr ist der Umfang der übertragenen Mittel übermäßig hoch und stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar. |
Ausstehend |
2011 |
Von dem von der Agentur übertragenen Gesamtbetrag entfielen 5,1 Millionen Euro auf globale Mittelbindungen. In der Finanzregelung der Agentur ist jedoch keine eindeutige Grundlage für solche Übertragungen vorgesehen (1). |
n. z. |
2011 |
Im Jahr 2011 finanzierte die Agentur Zuschüsse für gemeinsame Aktionen in Höhe von 74 Millionen Euro. Zur Überprüfung der von den Zuschussempfängern (Mitgliedstaaten und assoziierte Schengen-Länder) angegebenen Ausgaben führt die Agentur zwar Plausibilitätskontrollen durch, fordert in der Regel jedoch keine entsprechenden Nachweise an, um dem Risiko nicht förderfähiger Ausgaben entgegenzuwirken. |
Im Gange |
2011 |
Wie im Vorjahr muss das Rechnungsführungssystem der Agentur noch vom Rechnungsführer validiert werden. |
Abgeschlossen |
2011 |
Beim internen Kontrollsystem wurden hinsichtlich der Verwaltung des Anlagevermögens Mängel festgestellt. Für die Veräußerung von Vermögensgegenständen gibt es kein feststehendes Verfahren, und die körperliche Bestandsaufnahme ist unvollständig. |
Im Gange |
(1) Artikel 62 Absatz 2 der Finanzregelung der Agentur lautet: „Die globalen Mittelbindungen decken die Gesamtkosten der ihnen entsprechenden rechtlichen Einzelverpflichtungen, die bis zum 31. Dezember des Jahres n+1 eingegangen worden sind“. Sowohl die Haushaltsordnung für den Gesamthaushalt der EU als auch die Finanzregelung der Agentur sind jedoch in Bezug auf die Verwendung globaler Mittelbindungen für nicht getrennte Mittel unklar. Die Agentur verwendete globale Mittelbindungen, um die automatische Übertragung nicht getrennter Mittel zu rechtfertigen.
ANHANG II
Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Warschau)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 74 und Artikel 77 Absatz 2 Buchstaben b und d des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
Artikel 74: Der Rat erlässt Maßnahmen, um die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten in den Bereichen dieses Titels sowie die Zusammenarbeit zwischen diesen Dienststellen und der Kommission zu gewährleisten. Artikel 77 Absatz 2: (…) (D)as Europäische Parlament und der Rat (erlassen) gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen, die folgende Bereiche betreffen:
|
||||||||||||||||||
Zuständigkeiten der Agentur Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 863/2007 und die Verordnung (EU) Nr. 1168/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates Die letzte Änderung trat am 12.12.2011 in Kraft; der Inhalt der Tabelle spiegelt die Lage nach dieser Änderung wider. |
Ziele Frontex wurde zur Verbesserung des integrierten Schutzes der Außengrenzen der EU-Mitgliedstaaten errichtet. Hauptaufgaben
|
||||||||||||||||||
Leitungsstruktur |
Verwaltungsrat Zusammensetzung: Ein Vertreter je Mitgliedstaat, zwei Vertreter der Kommission und je ein Vertreter der assoziierten Schengen-Länder. Aufgaben:
Exekutivdirektor Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
||||||||||||||||||
Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011) |
Endgültiger Haushalt 89,6 (118,2) Millionen Euro Zuschuss der Union: 84 (111) Millionen Euro Personalbestand am 31.12.2012 Stellenplan Vorgesehene Stellen für Zeitbedienstete: 143 (143), davon besetzt: 137 (141) Sonstige Planstellen Vorgesehene Stellen für Zeitbedienstete: 87 (88), davon besetzt: 84 (85) Vorgesehene Stellen für abgeordnete nationale Sachverständige: 83 (83), davon besetzt: 82 (78) Personalbestand insgesamt: 313 (314), davon besetzt: 303 (304) Davon entfallen auf operative Tätigkeiten: 216 (214), auf administrative Tätigkeiten: 87 (90) |
||||||||||||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011) |
Das Referat Risikoanalyse erstellte 80 (20) strategische Berichte, einschließlich dreier regulärer Jahresberichte, zweier Jahresberichte neuer Art, sechs spezifischer Berichte, neun vierteljährlicher Berichte mit aktuellen Informationen zur Situation und einer Analyse in Mitgliedstaaten und ausgewählten Nachbarregionen der EU sowie 60 Berichte zur strategischen Überwachung; 482 (469) Analyseprodukte zur Unterstützung der Planung, Umsetzung und Bewertung gemeinsamer Aktionen; 54 (112) sonstige Berichte, einschließlich Briefings für die Verwaltung der Agentur, die Europäische Kommission und andere Einrichtungen; und das Referat veröffentlichte sieben (sechs) strategische Berichte auf der Website der Agentur. Die Einführung des aktualisierten gemeinsamen integrierten Risikoanalysemodells (Common Integrated Risk Analysis Model, CIRAM v 2.0) wurde mit Übersetzung in ausgewählte EU-Amtssprachen initiiert. Das Referat organisierte vier (vier) Sitzungen des Frontex-Risikoanalysenetzwerks, fünf Sitzungen des neuen Expertennetzwerks zu EU-Urkundendelikten mit Mitgliedstaaten, zwei (zwei) Sitzungen zur taktischen Risikoanalyse, sechs (fünf) Sitzungen/Konferenzen mit regionalen Sachverständigen und drei regionale Workshops. Entsprechend der Aufgaben des Referats Risikoanalyse innerhalb von EUROSUR wurde im Jahr 2012 im Rahmen der Analysis Layer User Group (Nutzergruppe der Analyseschicht) Folgendes durchgeführt und war gegebenenfalls Gegenstand von Kommunikationen/Konsultationen mit den Mitgliedstaaten: innerhalb der Analyseschicht gemeinsames Informationsbild des Grenzvorbereichs (Common Pre-Frontier Intelligence Picture, CPIP)/europäisches Lagebild (European Situational Picture, ESP): Bereitstellung von Inhalt (281 Produkte im Jahr 2012), vorbereitende Arbeit für Basisdienstleistungen und -analysewerkzeuge; Entwicklung des Konzepts für die Methodik zur Umsetzung der Einstufungen. Das Referat Gemeinsame Aktionen organisierte 17 (19) gemeinsame Aktionen, 12 (14) Pilotprojekte, 10 (15) Konferenzen und 25 Sitzungen. Des Weiteren wurden bei 39 (42) von der Agentur koordinierten gemeinsamen Rückführungsaktionen 2 110(2 059) Menschen rückgeführt. Die Gesamtzahl der bei allen gemeinsamen Aktionen aufgewendeten operativen Tage betrug 3 503(7 754); die Zahl der aufgewendeten operativen Manntage beträgt 117 114(105 038). Das Frontex-Lagezentrum erstellte 2 169(1 900) Lageberichte, 31 Berichte über schwere Zwischenfälle, 27 Kurzberichte mit aktuellen Nachrichten, 13 (11) Berichte über Missionsbewusstsein und lud 145 Benachrichtigungen über Dokumente auf das „Frontex-One-Stop-Shop“-Portal und 2 130 Artefakte zu EUROSUR hoch. Es wurden tägliche Newsletter an 241 (400) Empfängerkonten übermittelt und 308 Medienbeiträge zu täglichen Lageberichten und operativen Briefings gemacht. Als einzige Kontaktstelle verwaltete das Lagezentrum rund 24 000(24 000) Schriftwechsel und konsolidierte den „Frontex-One-Stop-Shop“ mit 6 000 bereitgestellten Dokumenten als Hauptplattform für den Informationsaustausch zwischen der Agentur und externen Partnern. Das Frontex-Lagezentrum erhielt über die Anwendung für Berichte über gemeinsame Aktionen (Joint Operations Reporting Application, JORA) rund 30 000 Zwischenfälle und bot JORA-Schulungen für 500 Beamte der Agentur sowie aus Mitgliedstaaten und assoziierten Schengen-Ländern an. Das Referat Schulungen organisierte im Rahmen von drei Programmen, die aus 19 (20) Projekten bestanden und in die von den Interessenvertretern insgesamt 13 300(12 947) Manntage investiert wurden, 207 (223) Schulungsveranstaltungen, an denen 2 980(3 490) Personen (Schulungsexperten, Praktikanten usw.) teilnahmen. Als Teil der Schulungen zur Laufbahnentwicklung für Grenzschutzbeamte führte die Agentur die Entwicklung des sektoralen Qualifikationsrahmens für den Grenzschutz zum Abschluss. Hierbei handelt es sich um einen übergeordneten Rahmen für die Aus- und Fortbildung von Grenzschutzbeamten, mit schwerpunktmäßiger Einbindung der Prinzipien der Grundrechte. Der sektorale Qualifikationsrahmen folgt den auf EU-Ebene in den Kopenhagen- und Bologna-Prozessen festgelegten Bildungsstandards. Im Referat Ressourcenbündelung wurde die Reaktionsfähigkeit beträchtlich gesteigert, indem die neu eingerichteten Pools Europäische Grenzschutzteams und technische Ausstattung, die bei gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten und Soforteinsätzen eingesetzt werden sollen, aufgebaut und verwaltet wurden. Das Referat Ressourcenbündelung führte sieben (sechs) Projekte durch, die die Wirksamkeit der Frontex-Operationen insgesamt verbessern sollen. Im Rahmen seiner Projekte organisierte das Referat Ressourcenbündelung 11 Veranstaltungen mit 295 Teilnehmern aus den Mitgliedstaaten. Von den Interessenvertretern wurden insgesamt rund 551 Manntage in die Tätigkeiten des Referats investiert. Das Referat Forschung und Entwicklung organisierte 39 (34) Sitzungen für 1 020 Teilnehmer aus Mitgliedstaaten, assoziierten Schengen-Ländern, EU-Organen, zwischenstaatlichen und internationalen Organisationen, Akademien, Forschungsinstituten und der Industrie. Seine Mitarbeiter nahmen an rund 100 (130) internen und externen Veranstaltungen teil. Das Referat erstellte verschiedene Dokumente, Berichte und Studien: zwei empfehlenswerte Verfahren, drei Leitlinien, eine Studie, eine Kosten-Nutzen-Analyse, einen technischen Bericht. Es übermittelte sie den Interessenvertretern. Partnerschaft und Zusammenarbeit mit Drittländern: Im Jahr 2012 wurden zwei (zwei) Arbeitsvereinbarungen — mit dem nigerianischen Einwanderungsamt und mit dem armenischen nationalen Sicherheitsrat — unterzeichnet. Damit stieg die Gesamtzahl der Arbeitsvereinbarungen auf 18 (16). Es wurde eine Absichtserklärung mit dem Außenministerium der Republik Türkei unterzeichnet. Im Rahmen der verschiedenen Arbeitsvereinbarungen wurde die operative Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Grenzsicherheit/-verwaltung zwischen der Agentur und Drittlandspartnern weiter verbessert, um schrittweise nachhaltige Partnerschaften von gegenseitigem Nutzen zu entwickeln. Greifbare Ergebnisse wurden insbesondere in den Bereichen Informationsaustausch, Schulungen und gemeinsame operative Maßnahmen erzielt. Zusammenarbeit mit EU-Einrichtungen und internationalen Organisationen: Im Jahr 2012 wurden zwei Arbeitsvereinbarungen — mit dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) und dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylangelegenheiten (EASO) — unterzeichnet. Damit stieg die Gesamtzahl der Arbeitsvereinbarungen auf 12 (10). Im Bereich der Zusammenarbeit zwischen Agenturen hatte Frontex im Jahr 2012 den Vorsitz der Kontaktgruppe der JI-Agenturen der EU inne, die die Förderung von Zusammenarbeit und die Schaffung von Synergien zwischen den verschiedenen JI-Agenturen zum Ziel hat. In diesem Rahmen organisierte Frontex mehrere Cluster-Sitzungen, eine Expertenkonferenz zum Thema Datenschutz und die jährliche Sitzung der JI-Leiter. Es wurden auch verschiedene Maßnahmen zur Umsetzung der gemeinsamen Erklärung der Agenturen über Menschenhandel durchgeführt. |
||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Agentur. |
ANTWORTEN DER AGENTUR
Die Agentur nimmt die Nichtabgabe eines Prüfungsurteils des Hofes zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zur Kenntnis.
Da die Zuschussempfänger von Frontex die nationalen Grenzschutzbehörden der Mitgliedstaaten und der assoziierten Schengen-Länder sind, müssen sie beim Antrag auf Kostenerstattung mit Unterschrift bescheinigen, dass sämtliche bereitgestellten Informationen vollständig, zuverlässig und wahrheitsgetreu sind. Darüber hinaus müssen die Empfänger bescheinigen, dass ihr Antrag auf Kostenerstattung durch angemessene Belege begründet ist. Die Agentur ist deshalb nicht der Ansicht, dass wirksame Ex-ante-Überprüfungen fehlen; diese basierten vielmehr auf Erklärungen der Behörden und auf Plausibilitätsprüfungen. Die Agentur hat jedoch Maßnahmen ergriffen, um den Ex-ante-Überprüfungsrahmen zu verstärken und im Juni 2013 ein risikobasiertes Ex-ante-Überprüfungssystem eingerichtet.
14. |
Die körperliche Bestandsaufnahme war unvollständig und umfasste nicht alle Vermögensgegenstände im Besitz der Agentur. Im Bau befindliche Anlagen sowie gegen Jahresende erworbene Vermögensgegenstände waren nicht berücksichtigt. Die genannten Mängel in Bezug auf den Bestandsaufnahmebericht werden für die jährliche Bestandsaufnahme von 2013 in Angriff genommen. Im Sommer 2013 ist die Annahme eines überarbeiteten Grundsatzpapiers zur Bestandsaufnahme geplant. |
15. |
Es gibt kein Verfahren für die Veräußerung von Sachanlagen. Sachanlagen, die nicht mehr genutzt werden, werden aus dem Verzeichnis der Sachanlagen abgeschrieben, ohne physisch veräußert zu werden. Über diese Sachanlagen wird kein Verzeichnis geführt. Die bestehende Strategie zur Veräußerung von IKT-Sachanlagen wird aktualisiert und dahingehend weiterentwickelt, dass alle Sachanlagen von Frontex einbezogen werden. Dies soll im August 2013 abgeschlossen sein. Nach Annahme der Strategie zur Veräußerung von IKT-Sachanlagen, werden abgeschriebene Sachanlagen im zweiten Halbjahr 2013 physisch veräußert. |
16. |
Es wurden nach wie vor Schwachstellen in dem System festgestellt, das dazu dient, Erklärungen von Lieferern mit den entsprechenden Aufzeichnungen der Agentur abzugleichen. Wie bereits in früheren Jahren erwähnt, verfügen die meisten Behörden, mit denen die Agentur zusammenarbeitet, über kein zentralisiertes Rechnungsführungssystem, das es ihnen ermöglicht, ihre Aufzeichnungen abzugleichen. Dieser Abgleich ist deshalb sehr zeitaufwändig, da verschiedene Aufzeichnungen bei verschiedenen Behörden geprüft werden müssen. |
17. |
Der Haushalt 2012 der Agentur belief sich auf 89,6 Millionen Euro, von denen 21,8 Millionen Euro (25 % der gebundenen Mittel) auf das Haushaltsjahr 2013 übertragen wurden. Bei Titel III (operative Ausgaben) beliefen sich die Übertragungen auf 19,6 Millionen Euro. Dieser Umfang an Übertragungen ist übermäßig hoch und stellt einen Verstoß gegen das Haushaltsprinzip der Jährlichkeit dar, auch wenn er teilweise mit dem operativen, mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten der Agentur zusammenhängt. Bis Ende Februar 2013 wurden 1,1 Millionen Euro dieser Mittelübertragungen annulliert. Die Agentur begrüßt die Bestätigung des Hofes in Bezug auf den mehrjährigen Charakter ihrer Tätigkeiten sowie auf die Tatsache, dass die aus dem Berichtigungshaushaltsplan stammenden Mittel 2012 erst sehr spät übertragen wurden. Mittelbindungen für aus dem Haushaltsplan 2012 finanzierte Tätigkeiten erfolgten sehr spät innerhalb des Jahres und werden teilweise erst 2013 ausgeführt. |
18. |
Die Agentur nahm im Jahr 2012 39 Mittelübertragungen zwischen Haushaltslinien in Höhe von 11,5 Millionen Euro vor, die 70 der 79 Haushaltslinien betrafen. Dies liegt teilweise daran, dass die zweite Haushaltsänderung für das Jahr 2012 erst im Oktober 2012 genehmigt wurde und die für Aktionen nötigen Mittel in der Zwischenzeit aus anderen Haushaltslinien übertragen worden waren. Die Mittel aus dem Berichtigungshaushaltsplan wurden 2012 erst sehr spät übertragen. Die Agentur musste Übertragungen aus zahlreichen Haushaltslinien vornehmen, in denen die Mittel nicht sofort benötigt wurden bzw. die Tätigkeiten/Ausschreibungen noch aufgeschoben werden konnten, damit bei Bedarf eine sofortige Kofinanzierung von gemeinsamen Einsätzen möglich war. |
19. |
Die geprüften Einstellungsverfahren wiesen erhebliche Mängel auf, welche die Transparenz und Gleichbehandlung von Bewerbern beeinträchtigten: Fragen für schriftliche und mündliche Prüfungen wurden nach der Auswertung der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss festgelegt; es wurden keine Mindestpunktzahlen für die Zulassung zu schriftlichen und mündlichen Prüfungen und für die Aufnahme in die Liste geeigneter Bewerber festgelegt; der Prüfungsausschuss dokumentierte nicht alle seine Sitzungen und Entscheidungen. Im Jahr 2013 wird die Personalabteilung das Verfahren strenger überwachen und Maßnahmen einführen, um das Bewusstsein unter den Auswahlausschussmitgliedern für diesen besonderen Bereich zu stärken. Gleichermaßen wird die Personalabteilung eine strengere Vorgehensweise bei der Dokumentation aller Ebenen des Auswahlverfahrens anwenden. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/261 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen GNSS-Agentur zusammen mit den Antworten der Agentur
2013/C 365/36
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische GNSS (globales Satellitennavigationssystem)-Agentur (nachstehend „die Agentur“, auch „GSA“), deren Sitz zum 1. September 2012 von Brüssel nach Prag verlegt wurde (1), wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 912/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates (3) sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 (4) eingesetzt, um die Interessen der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit den europäischen GNSS-Programmen und die Aufgaben einer Regulierungsagentur in der Errichtungs- und der Betriebsphase des Programms Galileo wahrzunehmen. Durch die Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde der Zuständigkeitsbereich der Agentur auf die Kontrolle der Sicherheit der Galileo-Systeme und die Vorbereitung ihrer kommerziellen Nutzung beschränkt (5). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (8) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (10) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
11. |
Die Quote der insgesamt gebundenen Mittel betrug bei allen Titeln fast 100 %. Die Übertragung gebundener Mittel auf das folgende Haushaltsjahr war jedoch bei Titel II (Verwaltungsausgaben) mit 1,7 Millionen Euro (38 %) relativ hoch. Dies lag zum Teil an Ereignissen, die sich der Kontrolle der Agentur entzogen, wie die Verlagerung ihres Sitzes nach Prag im September 2012 (0,4 Millionen Euro) und die Errichtung der Galileo-Sicherheitszentrale (0,4 Millionen Euro), für die im letzten Quartal des Jahres bestimmte Güter und Dienstleistungen bereitgestellt werden mussten. Darüber hinaus wurden 0,7 Millionen Euro im November 2012 von Titel I (Personalausgaben) auf Titel II übertragen, und mehrere Verträge über IT-Dienstleistungen und Rechtsberatung, die im Arbeitsprogramm 2013 enthalten sind, wurden im Dezember 2012 abgeschlossen. |
SONSTIGE BEMERKUNGEN
12. |
Der Hof ermittelte bei den geprüften Einstellungsverfahren die folgenden Schwachstellen, durch die die Transparenz und Gleichbehandlung beeinträchtigt wurden: Es wurden keine Mindestpunktzahlen für die Zulassung zu schriftlichen und mündlichen Prüfungen oder für die Aufnahme in die Liste der geeigneten Bewerber festgelegt. Die Stellenausschreibung sah keinen Rechtsbehelf für abgelehnte Bewerber vor. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
13. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 24. September 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) Einvernehmlich gefasster Beschluss 2010/803/EU der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten (ABl. L 342 vom 28.12.2010, S. 15).
(2) ABl. L 276 vom 20.10.2010, S. 11.
(3) ABl. L 246 vom 20.7.2004, S. 1.
(4) ABl. L 196 vom 24.7.2008, S. 1.
(5) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.
(6) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(7) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(8) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(9) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(10) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Im Zuge von für die Agentur durchgeführten Ex-post-Prüfungen einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurden im Zusammenhang mit Finanzhilfezahlungen, die in früheren Jahren zulasten des Sechsten Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung (RP6) (1) geleistet wurden, die von den Zuwendungsempfängern vorgelegten Kostenabrechnungen häufig infrage gestellt. Ende 2011 beliefen sich die strittigen Beträge auf schätzungsweise 1,7 Millionen Euro bzw. 5 % der geprüften Finanzhilfen. |
Abgeschlossen |
2011 |
Im Jahr 2011 leistete die Agentur Finanzhilfezahlungen in Höhe von 5,8 Millionen Euro zulasten des Siebten Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung (RP7). Zur Überprüfung der von den Zuwendungsempfängern (privaten und öffentlichen Forschungseinrichtungen) geltend gemachten Ausgaben nimmt die Agentur zwar Plausibilitätskontrollen vor, verlangt in der Regel jedoch keine Belegunterlagen, durch die das Risiko nicht förderfähiger Ausgaben eingedämmt würde. |
Im Gange |
2011 |
Im Jahr 2011 wurden Zahlungen in Höhe von 4,8 Millionen Euro (22 % der im Jahresverlauf ausgezahlten Beträge) nach den in der Finanzregelung vorgeschriebenen Fristen geleistet (2). |
Abgeschlossen |
(1) Geprüft wurden 50 % aller RP6-Finanzhilfen, die aufgrund der zweiten und der dritten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gewährt wurden (65,3 Millionen Euro).
(2) Durchschnittlicher Zahlungsverzug etwa neun Tage.
ANHANG II
Europäische GNSS-Agentur (Prag)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags |
Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EU) Nr. 912/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates) |
Ziele Beitrag zur Verwirklichung voll funktionstüchtiger europäischer Satellitennavigationssysteme im Rahmen der Programme EGNOS und Galileo. Aufgaben
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||
Leitungsstruktur |
Verwaltungsrat Zusammensetzung
Aufgaben
Exekutivdirektor Vom Verwaltungsrat ernannt. Gremium für die Sicherheitsakkreditierung Zusammensetzung
Aufgaben Fungiert hinsichtlich der Europäischen GNSS-Systeme als Akkreditierungsstelle für Sicherheit. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011) |
Endgültiger Haushalt 20,8 (38,7) Millionen Euro; diese Mittel setzen sich zusammen aus dem Unionszuschuss in Höhe von 12,9 (8,2) Millionen Euro (von der Kommission bereitgestellter Betriebskostenzuschuss) und von der Kommission bereitgestellten operativen Mitteln in Höhe von 7,9 (30,5) Millionen Euro. Personalbestand am 31. Dezember 2012 Genehmigte Stellen: 44 (29), davon besetzt: 39 (28). Sonstige Stellen: 29 (14). Personalbestand insgesamt: 68 (42); davon entfallen auf:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 |
Programme Unterstützung der Europäischen Kommission bei der Umsetzung der Programme EGNOS und Galileo. Systemsicherheit Systemsicherheit (Sicherheitsakkreditierung der Systeme und Standorte, Galileo-systemspezifische Sicherheitsanforderungen, Tätigkeiten der Flugschlüsselzelle); Unterstützung für den öffentlich regulierten Dienst (Public Regulated Service — PRS) — Vorbereitung des PRS-Nutzersegments; Vorbereitung der Galileo-Sicherheitszentrale (Galileo Security Monitoring Centre — GSMC). Nutzung von EGNOS/Galileo Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf die Nutzung von EGNOS und Galileo. Marktentwicklung Marktanalyse und Veröffentlichung von GNSS-Marktberichten; Marktreife für den Start der ersten Galileo-Dienste; Marktentwicklungsmaßnahmen mit Schwerpunkt auf den Herstellern von Empfangsgeräten zur Förderung von Galileo auf den Märkten für Verbraucher und Fachleute; Umsetzung von Annahme-Fahrplänen für EGNOS in allen vorrangigen Märkten mit besonderem Schwerpunkt auf Luftverkehr, Seeverkehr und Schienenverkehr; Vorbereitung des Helpdesk für das Europäische GNSS-Dienstezentrum; Informationen und Bekanntmachung — EGNOS-Informationsportal, GSA-Website, Veranstaltungen (Konferenz „European Space Solutions“ in London). Forschung und Entwicklung Verwaltung von Projekten des Siebten Forschungsrahmenprogramms (erste, zweite und dritte Aufforderung); Maximierung der Ergebnisse der Projekte und Verwirklichung strategischer Ziele; Verbreitung der Ergebnisse von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Agentur. |
ANTWORTEN DER AGENTUR
11. |
Die Agentur stimmt der Analyse des Europäischen Rechnungshofs in Bezug auf die Übertragungen in Titel II zu. Der Großteil der Übertragungen in Titel II steht in Zusammenhang mit der Einrichtung der Galileo-Sicherheitszentralen in Frankreich und dem Vereinigten Königreich, die im Sommer 2013 in Betrieb genommen werden sollen. Da dies, was Sicherheit, Informationstechnologie, Logistik und rechtliche Unterstützung betrifft, ein komplexes Projekt ist, hat die GSA beschlossen, die Projektvorbereitungen so weit wie möglich auf das Jahr 2012 vorzuziehen. Daher hat der Verwaltungsrat auf seiner Sitzung im November 2012 die Übertragung eines erheblichen Teils von Mitteln auf Titel II genehmigt, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Rahmenverträge rechtzeitig geschlossen sind. Ein weiterer beträchtlicher Teil der Übertragungen hängt mit der Verlagerung des Hauptsitzes der Agentur von Brüssel nach Prag im September 2012 zusammen. In einigen Fällen wurden Leistungen durch Auftragnehmer erst Anfang 2013 erbracht oder gingen Rechnungen für Waren/Dienstleistungen, die 2012 geliefert bzw. erbracht wurden, erst 2013 bei der Agentur ein. Wären die außergewöhnlichen Umstände im Jahr 2012 nicht eingetreten, würde der Anteil der Übertragungen in Titel II eigentlich etwa 14 % der Mittel betragen. |
12. |
Die GSA hat die Auswahlverfahren überarbeitet. Seit Anfang 2012 legt das Vorauswahlgremium die Mindestpunktzahlen bereits beim Verfassen der Stellenausschreibung fest. Die Mindestpunktzahlen werden jetzt in der Stellenausschreibung veröffentlicht. Alle Stellenausschreibungen der GSA enthalten nun zudem einen Hinweis auf das Recht der Bewerber auf einen Rechtsbehelf. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/268 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt zusammen mit den Antworten des Amts
2013/C 365/37
EINLEITUNG
1. |
Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (nachstehend „das Amt“, auch „HABM“) mit Sitz in Alicante wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates (1), aufgehoben und ersetzt durch die Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates (2), errichtet. Aufgabe des Amts ist die Umsetzung der Unionsgesetzgebung über Marken, Muster und Modelle, welche Unternehmen in den Genuss eines einheitlichen Schutzes im gesamten Gebiet der Europäischen Union kommen lässt (3). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Amts. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (6) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses des Amts sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (8) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Amts frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Amts seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Amts für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
11. |
Von den 31,9 Millionen Euro gebundener Mittel, die aus dem Jahr 2011 auf das Jahr 2012 übertragen worden waren, wurden im Jahr 2012 4,16 Millionen Euro (13 %) annulliert. 1,93 Millionen Euro dieses Betrags standen in Zusammenhang mit Kooperationsabkommen mit Mitgliedstaaten, welche die ihnen zugewiesenen Beträge nicht vollständig ausschöpften. |
12. |
Im Jahr 2012 wurden insgesamt 93 % der Mittel gebunden. Dies deutet darauf hin, dass die Mittelbindungen im Zeitplan lagen. Der Umfang der auf das Jahr 2013 übertragenen Mittelbindungen war mit 36,7 Millionen Euro (19 % der gebundenen Mittel insgesamt) jedoch hoch. Hiervon entfielen 21,7 Millionen Euro auf Titel II (Verwaltungsausgaben) und 14,1 Millionen Euro auf Titel III (operative Ausgaben). Der Hauptgrund für den großen Umfang der Übertragungen war das späte Eingehen von Rechnungen für im Jahr 2012 gelieferte Waren und erbrachte Dienstleistungen. Bei Titel II war der große Umfang der Übertragungen insbesondere auch auf einige mehrjährige Verträge im Zusammenhang mit der Errichtung des neuen Gebäudes des Amts (6,09 Millionen Euro) und auf die Auftragsvergabe für IT-Entwicklungen (7,67 Millionen Euro) zurückzuführen. Bei Titel III betreffen die Übertragungen weitgehend Kooperationsabkommen mit Mitgliedstaaten, für welche die Kostenaufstellungen erst im Jahr 2013 einzureichen waren (8,13 Millionen Euro). Außerdem wurden in den letzten Monaten des Jahres 2012 Übersetzungsdienste angefordert (5,43 Millionen Euro), deren Kosten erst im Jahr 2013 zu begleichen waren. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
13. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 10. September 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 11 vom 14.1.1994, S. 1.
(2) ABl. L 78 vom 24.3.2009, S. 1.
(3) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Amts zusammenfassend dargestellt.
(4) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(5) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(6) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(7) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(8) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Der Hof stellte hinsichtlich der 2011 geschlossenen Dienstleistungsvereinbarung zwischen dem Amt und dem Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der EU mehrere Mängel fest. Die Vereinbarung wurde vom Amt am 20. Juni 2011 unterzeichnet und galt gemäß Artikel 10 mit Wirkung vom 1. Januar 2011. Mit der Ausführung des Auftrags wurde vor Vertragsunterzeichnung begonnen. Auf Anfrage des Übersetzungszentrums leistete das Amt eine Ausgleichszahlung in Höhe von 1,8 Millionen Euro (1). Des Weiteren wurde diese Zahlung genehmigt, ohne dass entsprechende Mittelbindungen vorgenommen worden waren und Mittel zur Verfügung standen (2). |
n. z. |
2011 |
Der Hof ermittelte fünf Fälle, in denen Mittelbindungen in Höhe von insgesamt 2,9 Millionen Euro nach den entsprechenden rechtlichen Verpflichtungen genehmigt wurden. |
Abgeschlossen |
2011 |
Hinsichtlich der Verwaltung des Anlagevermögens des Amts besteht Verbesserungsbedarf. Die Rechnungsführungsverfahren für die vom Amt selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Informationen über die Kosten für diese Vermögensgegenstände waren unzuverlässig. |
Im Gange |
2011 |
Am 31. Dezember 2011 belief sich der Kassenmittelbestand des Amts auf insgesamt 520 Millionen Euro (495 Millionen Euro im Jahr 2010). Gemäß den vom Haushaltsausschuss im Jahr 2010 festgelegten Vorgaben für die Verwaltung der Kassenmittel wurden diese Kassenmittel bei neun Banken in fünf Mitgliedstaaten gehalten. |
Abgeschlossen. Der Hof weist allerdings auf den weiterhin hohen Betrag der Kassenmittel hin. |
2011 |
Hinsichtlich der Transparenz der Einstellungsverfahren besteht Verbesserungsbedarf. Die für die Zulassung zu den Auswahlgesprächen und schriftlichen Prüfungen erforderlichen Mindestpunktzahlen wurden nicht im Voraus festgelegt, und die Fragen für die mündlichen und die schriftlichen Tests standen nicht vor der Auswertung der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss fest. Darüber hinaus traf die Anstellungsbehörde keine Entscheidung über die Ernennung der Mitglieder des Prüfungsausschusses, und in einem Fall war die Aufgabentrennung zwischen der Anstellungsbehörde und dem Prüfungsausschuss nicht gewährleistet. |
Abgeschlossen |
(1) In der Vereinbarung wurde der Mindestauftragswert auf 16,3 Millionen Euro festgesetzt. Die im Jahr 2011 erbrachten Dienstleistungen beliefen sich auf 14,5 Millionen Euro.
(2) Diese Zahlung wurde zulasten des Haushalts 2012 getätigt.
ANHANG II
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Alicante)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 36 und 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
Freier Warenverkehr Die Bestimmungen (…) stehen Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverboten oder -beschränkungen nicht entgegen, die aus Gründen (…) des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind. Die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Union für Angehörige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen des Leistungsempfängers ansässig sind, sind (…) verboten. |
||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuständigkeiten des Amts (Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates) (Verordnung (EU) Nr. 386/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates) |
Ziele Umsetzung der Unionsgesetzgebung über Marken, Muster und Modelle, die den Unternehmen das Recht auf einheitlichen Schutz im gesamten Gebiet der Europäischen Union einräumt. Förderung von Diskussionen, Forschung, Schulungen, Kommunikation, der Schaffung fortgeschrittener unterstützender IT-Instrumente und Verbreitung bewährter Praktiken im Bereich des geistigen Eigentums. Aufgaben
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
Leitungsstruktur |
Verwaltungsrat Zusammensetzung
Aufgabe
Präsident des Amts
Haushaltsausschuss Zusammensetzung
Aufgabe
Entscheidungen im Zusammenhang mit den Anmeldungen Dafür sind zuständig:
Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Entlastungsbehörde Haushaltsausschuss des Amts. |
||||||||||||||||||||||||||||||||
Dem Amt für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011) |
Haushalt 429 (387) Millionen Euro. Personalbestand am 31.12.2012 775 (732) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 680 (629) + 138 (121) sonstige Bedienstete (Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete, Leiharbeitskräfte, Sonderberater) Personalbestand insgesamt: 818 (750) |
||||||||||||||||||||||||||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011) |
Marken Anzahl der Anmeldungen: 107 924(105 859) Anzahl der Eintragungen: 95 645(93 849) Fälle von Widerspruch: 16 634(17 026) Beschwerden vor den Beschwerdekammern: 2 339(2 622) Anhängige Beschwerden 2 352(2 573) Muster und Modelle Eingegangene Muster und Modelle: 92 175(87 473) Eingetragene Muster und Modelle: 78 658(77 665) |
||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben des Amts. |
ANTWORTEN DES AMTS
11. |
Das Amt und die Mitgliedstaaten sind sich dieser Problematik bewusst. Tatsächlich hat das Amt für das Jahr 2013 ein Pilotprojekt eingeleitet, in dessen Rahmen die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Ausführung ihrer Kooperationsprojekte mit dem Amt nachverfolgt und in einem Halbjahresbericht beschrieben werden. So erklärte das Amt in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 23. Mai, welcher Anteil des übertragenen Betrags mit den Mitgliedstaaten in Zusammenhang steht. |
12. |
Wie vom Rechnungshof festgestellt, war bei Titel II der große Umfang der Übertragungen auf einige mehrjährige Verträge insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtung des neuen Gebäudes des Amtes sowie auf IT-Entwicklungen zurückzuführen. Bei Titel III waren die umfänglichen Übertragungen weitgehend auf Kooperationsabkommen mit Mitgliedstaaten zurückzuführen, für welche die Kostenaufstellungen erst am 31. Dezember 2012 eingereicht wurden. Zudem wurden in den letzten Monaten des Jahres 2012 die üblichen Übersetzungsdienste angefordert. Das Amt ergreift Maßnahmen für eine bessere Steuerung der jährlich übertragenen Mittel. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/275 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zusammen mit den Antworten der Agentur
2013/C 365/38
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (nachstehend „die Agentur“, auch „EU-OSHA“) mit Sitz in Bilbao wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates (1) errichtet. Zu den Aufgaben der Agentur gehören die Sammlung und Verbreitung von Informationen über die nationalen und EU-Prioritäten im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, die Unterstützung von an Politikgestaltung und -umsetzung beteiligten nationalen und EU-Einrichtungen und die Information über Präventivmaßnahmen (2). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
11. |
Der Haushalt 2012 der Agentur belief sich auf 15,3 Millionen Euro. 3,2 Millionen Euro (22 %) dieses Betrags wurden auf das Jahr 2013 übertragen. Die Rate der übertragenen Mittelbindungen ist bei Titel II (Infrastruktur) mit 36 % und bei Titel III (operative Ausgaben) mit 33 % hoch. Bei Titel II war dies hauptsächlich auf die Erneuerung jährlicher IT-Verträge zurückzuführen, die wie geplant im vierten Quartal des Jahres 2012 abgeschlossen wurden. Bei Titel III war der große Umfang sowohl auf den mehrjährigen Charakter wichtiger Projekte als auch auf Verzögerungen beim Zuschlag für bestimmte Verträge zurückzuführen. Die Verzögerungen sind hauptsächlich auf die dezentralisierte Organisation der Vergabeverfahren zurückzuführen, die eine wirksame Überwachung der Umsetzung des Vergabeplans verhindert. |
12. |
Die Rate der annullierten Mittel bei Titel I für das Jahr 2012 war mit 9,5 % (0,5 Millionen Euro) hoch. Dies war hauptsächlich auf eingefrorene Einstellungsverfahren und eine antizipierte Gehaltserhöhung, die noch nicht ausgezahlt worden war, zurückzuführen. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
13. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 17. September 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 216 vom 20.8.1994, S. 1. Diese Verordnung wurde zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1112/2005 des Rates (ABl. L 184 vom 15.7.2005, S. 5).
(2) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Die hohe Rate der annullierten Mittel deutet auf Schwierigkeiten bei der Umsetzung der im Jahresarbeitsprogramm vorgesehenen Maßnahmen und bei der Wahrung des Haushaltsgrundsatzes der Jährlichkeit hin. |
Im Gange |
2011 |
Im Zeitraum vom 16. September bis zum 31. Dezember 2011 erfolgten sämtliche Finanzvorgänge (rechtliche Verpflichtungen, Mittelbindungen, Zahlungen), die von bevollmächtigten Anweisungsbefugten getätigt werden, auf der Grundlage hinfälliger Befugnisübertragungen, die nach Antritt des neuen Direktors nicht erneuert worden waren. |
Abgeschlossen |
2011 |
Obwohl in der Finanzregelung der Agentur und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen mindestens alle drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme vorgesehen ist, wurde die letzte körperliche Bestandsaufnahme im Jahr 2006 vorgenommen. |
Abgeschlossen |
2011 |
Anders als bei den beiden anderen EU-Agenturen mit Sitz in Spanien (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante und EU-Fischereiaufsichtsbehörde (EUFA) in Vigo) wurde keine Vereinbarung über den Sitz getroffen. |
Im Gange |
ANHANG II
Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Bilbao)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 151 und 153 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
Die Union und die Mitgliedstaaten verfolgen […] folgende Ziele: die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, um dadurch auf dem Wege des Fortschritts ihre Angleichung zu ermöglichen, einen angemessenen sozialen Schutz, den sozialen Dialog, die Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials im Hinblick auf ein dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau und die Bekämpfung von Ausgrenzungen. Zur Verwirklichung der Ziele des Artikels 151 unterstützt und ergänzt die Union die Tätigkeit der Mitgliedstaaten auf folgenden Gebieten:
|
||||||||||||||||||||
Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates) |
Ziele Damit gemäß dem Vertrag sowie den nachfolgenden Strategien und Aktionsprogrammen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz die Arbeitsumwelt verbessert wird, um die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, verfolgt die Agentur das Ziel, der Union und den Mitgliedstaaten, den Sozialpartnern und den betroffenen Kreisen alle sachdienlichen technischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Informationen auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen (Artikel 2). Aufgaben
|
||||||||||||||||||||
Leitungsstruktur |
Verwaltungsrat
Vorstand
Der Direktor wird vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt. Ausschüsse Obligatorische Anhörung der Europäischen Kommission und des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zum Arbeitsprogramm und zum Haushaltsplan. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
||||||||||||||||||||
Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011) |
Haushalt 16,4 (16,4) Millionen Euro, davon:
Personalbestand am 31. Dezember 2012 44 (44) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 42* (41). Sonstige Bedienstete:
Personalbestand insgesamt: 68 (68) Davon entfallen auf:
|
||||||||||||||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Sammlung und Analyse von Informationen) |
EUROPÄISCHE BEOBACHTUNGSSTELLE FÜR RISIKEN: VERÄNDERUNGEN FRÜHZEITIG ERKENNEN Spezifisches Ziel 1: Schaffung einer Grundlage für die Festlegung der Prioritäten für Forschungstätigkeit und Aktionen auf dem Gebiet von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, indem durch das Ausführen einer groß angelegten Zukunftsforschungsstudie Trends ermittelt und beobachtet sowie neue und aufkommende Risiken für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit frühzeitig erkannt werden Das Prognoseprojekt (Foresight project), bei dem es darum ging, längerfristige Risiken im Zusammenhang mit dem schnell wachsenden Bereich „grüner“ Arbeitsplätze abzusehen, wurde abgeschlossen. Das Projekt endete mit einem Politik-Workshop, der den Test und die Konsolidierung der verschiedenen Szenarien, die entwickelt worden waren, zum Ziel hatte und sichtbar machen sollte, wie sie zu verschiedenen politischen Optionen führen könnten, mit denen an die durch das Projekt aufgezeigten Probleme herangegangen werden könnte. Ein Bericht, der auf die in unserem Bewusstsein bestehenden Defizite betreffend die potenziellen Risiken beim Umgang mit Nanomaterialien aufmerksam macht, wurde zusammen mit einer Beispieldatenbank für gute praktische Lösungen beim Management technisch hergestellter Nanomaterialien veröffentlicht und legte darüber hinaus einen besonderen Akzent auf die bestehenden Initiativen zur Risikokommunikation hinsichtlich technisch hergestellter Nanomaterialien. Spezifisches Ziel 2: Beitrag zu zielgerichteteren Forschungsvorhaben und Präventionsmaßnahmen durch Prüfung und Analyse von Forschungsarbeiten zu Risikofaktoren und gesundheitlichen Auswirkungen Die gemeinschaftliche Website OSHwiki wurde weiter entwickelt, indem „Ur-Artikel“ hinzugefügt wurden, um den vorläufigen Start im Jahr 2013 sowie den vollständigen Start im Jahr 2014 vorzubereiten. Das OSHwiki wird es befugten Benutzern ermöglichen, die zur Verfügung gestellten Informationen zu ergänzen und zu verändern, und es wird wichtige Themen behandeln, mit denen sich zahlreiche mit Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit befasste Organisationen weltweit beschäftigen. Spezifisches Ziel 3: Unterstützung bei der Festlegung von Prioritäten für die Forschung und Arbeiten auf dem Gebiet von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit durch Erstellung einer Übersicht über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz in Europa, die auf historischen und aktuellen Daten basiert Das Projekt der Agentur zu wirtschaftlichen Anreizen (Economic Incentives project) wurde abgeschlossen. In seinem Rahmen wurden die Maßnahmen untersucht, die Länder in Europa getroffen haben, um gute Leistungen im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu fördern, zum Beispiel niedrigere Unfallversicherungsprämien oder -steuersätze, bessere Bankkonditionen wie etwa niedrigere Zinssätze und staatliche Zuschüsse. Es wurde ein Leitfaden mit Ratschlägen für die Institutionen veröffentlicht, die derartige Anreize anbieten können. Spezifisches Ziel 4: Impulse für eine Diskussion über die Erkenntnisse der Beobachtungsstelle und für Maßnahmen, mit denen die Relevanz dieser Erkenntnisse gesichert wird, indem Gespräche mit Zielgruppen und Begünstigten geführt und die Ergebnisse zusammengeführt werden Ein von der Agentur organisierter Workshop zu Karzinogenen und berufsbedingten Krebserkrankungen diente der Zusammenfassung unseres gegenwärtigen Wissens zu relevanten Gefährdungen und Ursachen sowie zu den Umständen berufsbedingter Krebserkrankungen. In Zusammenarbeit mit dem Europäischen Rat für Verkehrssicherheit organisierte die Agentur eine Veranstaltung zur Sensibilisierung zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit im Straßenverkehrssektor, und zwar mit besonderem Schwerpunkt auf der Mitwirkung der Arbeitnehmer an Initiativen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Als Teil ihres laufenden Projekts „Mainstreaming“ von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in die Bildung veröffentlichte die Agentur ein Factsheet und eine Serie von Fallstudien zu guten praktischen Lösungen zur Schulung von Lehrern im genannten Bereich sowie zur Risikoaufklärung. Die Agentur hat auch an einer Anzahl von Sitzungen und Workshops teilgenommen, darunter ein von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und ein weiterer vom europäischen Netzwerk für Bildung im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. (European Network of Education and Training in Occupational Safety and Health) organisierter Workshop. Die Agentur verwendet ihr Twitterkonto, um ihre Tätigkeiten über soziale Medien zu fördern. Sie hat gegenwärtig rund 6 000 Follower. Spezifisches Ziel 5: Unterstützung der politischen Entscheidungsträger und Lieferanten von Informationen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, indem zur zielgerichteten Unterstützung der Unternehmen Erhebungen durchgeführt werden, die Echtzeitinformationen zum Arbeitsschutzmanagement sowie zu neu auftretenden besonderen Risiken in Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit liefern Im Jahr 2012 wurden vier sekundäre Analyseberichte auf der Grundlage der Europäischen Unternehmenserhebung über neue und aufkommende Risiken (ESENER) der Agentur des Jahres 2009 veröffentlicht: Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (Management of occupational health and safety), Vertretung und Konsultation der Arbeitnehmer im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz (Worker representation and consultation on health and safety), Mit dem wirksamen Management psychosozialer Risiken bei der Arbeit verbundene Faktoren (Factors associated with effective management of psychosocial risks at work) und Management psychosozialer Risiken in europäischen Unternehmen: eine Untersuchung von Anreizen, Hindernissen und Bedürfnissen (Drivers and barriers for Management of psychosocial risk management in European enterprises: an exploration of drivers, barriers and needs). Zusätzlich wurde ein synoptischer Bericht veröffentlicht, welcher die zentralen Ergebnisse dieser vier Studien zusammenfasst: Durch ESENER das Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, die psychosozialen Risiken und die Arbeitnehmervertretung verstehen (Understanding workplace management of safety and health, psychosocial risks and worker participation through ESENER). Im Dezember 2012 wurde eine Ex-post-Bewertung von ESENER veröffentlicht, die den verfolgten Ansatz allgemein bestätigte und einige Punkte identifizierte, die in einer zukünftigen Ausgabe verbessert werden könnten. Dieser Bericht wurde der Beratungsgruppe „Prävention und Forschung“ (Prevention and Research Advisory Group, PRAG) vorgelegt. Spezifisches Ziel 6: Herbeiführung eines Konsens zu Forschungsprioritäten auf dem Gebiet von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und Anregungen für einzelstaatliche Forschungsinstitute, die auf dem Gebiet von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit tätig sind, gemeinsame Prioritäten festzulegen, Erfahrungen auszutauschen und die Sicherheits- und Gesundheitsschutzauflagen in Forschungsprogramme einzubinden Ein abschließender Berichtsentwurf zu den Forschungsprioritäten im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit in der EU für die Jahre 2013-2020 wurde von der themenspezifischen Ansprechstelle der Agentur Ende September 2012 vorgelegt. INFORMATIONEN ÜBER DIE ARBEITSUMWELT: AUSTAUSCH VON WISSEN ÜBER GUTE PRAKTISCHE LÖSUNGEN AUF ARBEITSPLATZEBENE Spezifisches Ziel 1: Entwicklung von nützlichen, praxisnahen und hochwertigen Informationsmaterialien zur Unterstützung der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ Für den Beginn der Kampagne „Partnerschaft für Prävention“ 2012-2013 wurden rund 20 Produkte entwickelt, darunter der Kampagnenleitfaden, in Zusammenarbeit mit den europäischen Sozialpartnern entstandene Co-Branding-Produkte, Fallstudien und die Website. Spezifisches Ziel 2: Stärkung von Präventionsmaßnahmen durch Bereitstellung nützlicher und praxisnaher Informationen zu guten praktischen Lösungen zu Schwerpunktbereichen und -themen Literaturdurchsichten zur Motivation von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sich mit der Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz auseinanderzusetzen, wurden produziert, zusammen mit drei E-facts über Tabak (für Arbeitgeber, Raucher und Nichtraucher), die am Weltnichtrauchertag mithilfe einer kleinen Kampagne bekannt gemacht wurden. Weitere E-facts zur Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben, zur Förderung der Gesundheit junger Arbeitnehmer und zur Förderung der psychischen Gesundheit wurden veröffentlicht. Die Agentur nahm zusammen mit der IAO und dem NIOSH (National Institute for Occupational Safety and Health) in Turin an einer gemeinsamen Sitzung zum „Mainstreaming“ von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in die Bildung teil, in deren Rahmen die Napo-Lehrmaterialien vorgestellt wurden. Spezifisches Ziel 3: Unterstützung von Präventionsmaßnahmen durch Aufrechterhaltung der Relevanz bestehender Informationsmaterialien Die Informationen in den mehrsprachigen REACH- und CLP-Abschnitten auf der Website der Agentur wurden aktualisiert, um auf Änderungen in den Rechtsvorschriften der EU über Chemikalien hinzuweisen, und zwar unter besonderer Berücksichtigung von Sachverhalten, die Arbeitsplätze betreffen. Dies geschah im Rahmen einer kleinen Kampagne unter Einbeziehung der Organisationen der verschiedenen Sektoren, der Sozialpartner, der betroffenen Abteilungen der Kommission, der nationalen politischen Entscheidungsträger und der nationalen REACH-Helpdesks. Die Arbeit der Agentur zu gefährlichen Stoffen einschließlich Informationen für KMU wurde im Rahmen der Sitzung der Chemex-Gruppe des Ausschusses Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter sowie der Sitzung des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, Gruppe „Chemische Stoffe“, vorgestellt. Spezifisches Ziel 4: Verbesserung der Durchführung und Qualität von Gefährdungsbeurteilungen in Mikro- und Kleinunternehmen (1-49 Mitarbeiter) durch Steigerung des Bewusstseins für die Notwendigkeit von Gefährdungsbeurteilungen und des Wissens, wie diese durchzuführen sind Sowohl auf EU-Ebene als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten entwickelte die Agentur das Projekt für ein interaktives Online-Tool zur Gefährdungsbeurteilung (Online interactive Risk Assessment, OiRA) weiter. Im Jahr 2012 näherte sich die grundlegende Entwicklung der Software ihrem Abschluss. Eine begrenzte Anzahl neuer Funktionen wurde entwickelt, um den von OiRA-Partnern angegebenen Bedürfnissen zu entsprechen. Nach einem Verwendbarkeitstest wurden neue Entwicklungen eingeleitet, um die Benutzerfreundlichkeit des Tools zu verbessern. Im Bereich der Förderung und Entwicklung der OiRA-Gemeinschaft war die Agentur sehr aktiv. Die Tools wurden auf nationaler Ebene und durch die Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog auf EU-Ebene gut angenommen. Vernetzung und Koordination Ausbau des Netzwerks der innerstaatlichen Anlaufstellen, der Leitungsstruktur der Agentur und des Kontakts zu europäischen und internationalen Organisationen. Aufbau institutioneller Kapazitäten in Bewerberländern und potenziellen Bewerberländern (zweckgebundene Mittel). Koordination der Planung und Bewertung. |
||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Agentur. |
ANTWORTEN DER AGENTUR
11. |
Die Agentur wird Maßnahmen treffen, um die Termintreue der Vergabeverfahren in Zukunft zu verbessern, und zwar
|
12. |
Die Annullierungen standen vornehmlich in Zusammenhang mit laufenden Einstellungsverfahren und Stellen, die als Vorsichtsmaßnahme eingefroren wurden, bis die Leitung in der Lage ist, die Auswirkungen der Haushaltsunsicherheiten und -zwänge auf den bevorstehenden Zeitraum (Stellenkürzung um 5 % im Stellenplan usw.) und den kommenden mehrjährigen Finanzrahmen zu bewerten. Was die nicht ausgezahlten Gehaltserhöhungen angeht, mussten die Mittelbindungen, die nur für ein Jahr übertragen werden konnten, mangels einer Entscheidung des Gerichtshofs annulliert werden. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/283 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 der Exekutivagentur für die Forschung zusammen mit den Antworten der Agentur
2013/C 365/39
EINLEITUNG
1. |
Die Exekutivagentur für die Forschung (nachstehend „die Agentur“, auch „REA“) mit Sitz in Brüssel wurde durch den Beschluss 2008/46/EG der Kommission (1) eingesetzt. Die Agentur wurde für einen begrenzten Zeitraum (1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2017) eingerichtet und soll spezifische Unionsmaßnahmen auf dem Gebiet der Forschung verwalten (2). Am 15. Juni 2009 erhielt die Agentur von der Europäischen Kommission offiziell die administrative und operative Autonomie. |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgende Bemerkung stellt die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNG ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN
11. |
Im Jahr 2012 unterzeichnete ein Bediensteter der REA Zahlungsanordnungen im Betrag von 8,86 Millionen Euro (19 % des Haushalts 2012 der REA) als Anweisungsbefugter, als er den Referatsleiter vertrat. Der Bedienstete war weder förmlich nachgeordnet bevollmächtigt noch vom Anweisungsbefugten offiziell als sein Vertreter benannt worden. Dies stellt einen Verstoß gegen die in der Haushaltsordnung für die nachgeordnete Bevollmächtigung vorgesehenen Bestimmungen dar. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
12. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 17. September 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 11 vom 15.1.2008, S. 9.
(2) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Mittelübertragungen in Höhe von 1,2 Millionen Euro (35 % aller auf das Jahr 2011 übertragenen Mittel) wurden 2011 annulliert. Betroffen waren vor allem Titel I (Personalausgaben) und Titel II (Infrastruktur und Ausgaben für den Dienstbetrieb) mit Annullierungen in Höhe von 0,3 Millionen Euro (52 % der Mittel) bzw. 0,7 Millionen Euro (41 % der Mittel). Diese Sachlage stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar. |
Abgeschlossen |
2011 |
Viele Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsplans wurden gegen Jahresende vorgenommen. Bei den Mittelansätzen für IT- und operative Ausgaben war ein erheblicher Anstieg zu verzeichnen (1). Dieser Sachverhalt ist ein Indiz für Schwachstellen in der Planung und Programmierung des Haushalts und stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Spezialität dar. |
Abgeschlossen |
2011 |
Hinsichtlich der Transparenz der Einstellungsverfahren besteht Verbesserungsbedarf. Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen wurden nach Prüfung der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss festgelegt, Mindestpunktzahlen für die Aufnahme in die Reserveliste wurden nicht vorab festgesetzt, und der Prüfungsausschuss dokumentierte nicht alle seine Sitzungen und Entscheidungen vollständig. |
Im Gange |
(1) Die Mittel für IT-Ausgaben (Haushaltslinie ) stiegen um 80 % von 1,9 Millionen Euro auf 3,4 Millionen Euro. Die Mittel für die gemeinsame RP7-Bewertungsplattform (Haushaltslinie ) stiegen um 194 % von 0,7 Millionen Euro auf 2,1 Millionen Euro.
ANHANG II
Exekutivagentur für die Forschung (Brüssel)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 179 und 180 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
Sammlung von Informationen Die Union hat zum Ziel, ihre wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen dadurch zu stärken, dass ein europäischer Raum der Forschung geschaffen wird, in dem Freizügigkeit für Forscher herrscht und wissenschaftliche Erkenntnisse und Technologien frei ausgetauscht werden, die Entwicklung ihrer Wettbewerbsfähigkeit einschließlich der ihrer Industrie zu fördern (…). In diesem Sinne unterstützt sie (…) die Unternehmen — einschließlich der kleinen und mittleren Unternehmen —, die Forschungszentren und die Hochschulen bei ihren Bemühungen auf dem Gebiet der Forschung und technologischen Entwicklung von hoher Qualität; sie fördert ihre Zusammenarbeitsbestrebungen, damit vor allem die Forscher ungehindert über die Grenzen hinweg zusammenarbeiten und die Unternehmen die Möglichkeiten des Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen können, und zwar insbesondere durch (…) Festlegung gemeinsamer Normen und Beseitigung der dieser Zusammenarbeit entgegenstehenden rechtlichen und steuerlichen Hindernisse. (…) Zur Erreichung dieser Ziele trifft die Union folgende Maßnahmen, welche die in den Mitgliedstaaten durchgeführten Aktionen ergänzen:
|
||||||||||||||||||||||||
Zuständigkeiten der Agentur (Beschluss 2008/46/EG der Kommission) |
Ziele Ziel der Agentur ist es, die ihr im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms der Union im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration 2007-2013 (nachstehend RP7) übertragenen Programme (das spezifische Programm „Menschen“, Forschung zugunsten der KMU im Rahmen des spezifischen Programms „Kapazitäten“ sowie die Themen Raumfahrt und Sicherheit des spezifischen Programms „Zusammenarbeit“) wirtschaftlich und wirksam zu verwalten, der Forschergemeinde effiziente und wirksame Dienstleistungen zu erbringen und den betroffenen Kommissionsdienststellen zentrale Unterstützungsleistungen zum RP7 in allen Bereichen der spezifischen Programme „Menschen“, „Kapazitäten“ und „Zusammenarbeit“ zu bieten. Im Hinblick auf die wirtschaftliche und wirksame Programmdurchführung ist die Agentur — als treibende Kraft des Europäischen Forschungsraums — bestrebt, das Projektmanagement zu verbessern, enge Kontakte zu den Zuwendungsempfängern herzustellen und für eine hohe Sichtbarkeit der Europäischen Union zu sorgen. Aufgaben Im Rahmen des Projektmanagements schließt und verwaltet die Agentur Finanzhilfevereinbarungen und führt dazu u. a. folgende Maßnahmen durch:
Im Rahmen der Unterstützungsleistungen zum RP7 nimmt die Agentur folgende Aufgaben wahr:
|
||||||||||||||||||||||||
Leitungsstruktur |
Lenkungsausschuss Setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Europäischen Kommission ernannt werden. Er nimmt den Organisationsplan der Agentur und — nach Zustimmung der Kommission — ihr jährliches Arbeitsprogramm an. Ferner nimmt er ihren Verwaltungshaushaltsplan sowie den jährlichen Tätigkeitsbericht an. Direktor Wird von der Kommission ernannt und leitet die Agentur gemeinsam mit dem Lenkungsausschuss. Der Direktor führt den Verwaltungshaushalt der Agentur aus, sorgt für die Einrichtung der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme, die auf die Wahrnehmung der der Agentur übertragenen Aufgaben abgestimmt sind, und erstellt die Berichte, die die Agentur der Kommission vorlegen muss. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. Bezüglich der Ausführung des Verwaltungshaushalts der Agentur ist der Entlastungsbeschluss an den Direktor gerichtet. Für die Ausführung der operativen Mittel, die die Kommission der Agentur überträgt, bleibt die Kommission rechenschaftspflichtig. |
||||||||||||||||||||||||
Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011) |
Operative Mittel 2012 (2011) Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1 479,9(1 340,6) Millionen Euro und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 1 459,6(1 059) Millionen Euro. Die Agentur führt die operativen Mittel auf der Grundlage einer Übertragungsverfügung der Kommission aus. Verwaltungshaushalt 2012 (2011) 46,4 (39,2) Millionen Euro. Die Agentur führt den Verwaltungshaushalt autonom aus. Personalbestand am 31. Dezember 2012(2011) Planstellen für Zeitbedienstete: 128 (117) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 122 (103). Vertragspersonal: 385 (349) Bedienstete geplant, davon am 31. Dezember 2012 beschäftigt: 374 (351). Personalbestand insgesamt: 496 (454), Aufschlüsselung nach Aufgabenstellung:
|
||||||||||||||||||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011) |
Zum spezifischen Programm „Menschen“ wurden im Jahr 2012 10 (9) Aufforderungen abgeschlossen und 10 (9) Evaluierungen fertiggestellt. Es wurden 1 899(1 615) neue Finanzhilfevereinbarungen unterzeichnet und 3 599(2 676) Zahlungen geleistet (Zahlungen an Bewertungssachverständige nicht eingerechnet). Die Agentur verwaltet zurzeit insgesamt 5 492(5 159) Projekte zu diesem spezifischen Programm. Für die Forschung zugunsten der KMU im Rahmen des spezifischen Programms „Kapazitäten“ wurde 1 (1) Aufforderung abgeschlossen und 1 (1) Evaluierung fertiggestellt. Es wurden 201 (162) neue Finanzhilfevereinbarungen unterzeichnet und 508 (385) Zahlungen geleistet (Zahlungen an Bewertungssachverständige nicht eingerechnet). Die Agentur verwaltet zurzeit insgesamt 625 (522) Projekte zu diesem spezifischen Programm. Zu den Themen Raumfahrt und Sicherheit des spezifischen Programms „Zusammenarbeit“ wurden im Jahr 2012 2 (2) Aufforderungen abgeschlossen und 2 (2) Evaluierungen fertiggestellt. Es wurden 80 (118) neue Finanzhilfevereinbarungen unterzeichnet und 258 (183) Zahlungen geleistet (Zahlungen an Bewertungssachverständige nicht eingerechnet). Die Agentur verwaltet zurzeit insgesamt 317 (271) Projekte zu diesen Themen. Bei den Unterstützungsleistungen zum RP7 wurden für das Jahr 2012 folgende Ergebnisse erzielt:
|
||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Agentur. |
ANTWORTEN DER AGENTUR
11. |
Die Vertretungsregelung zur Anordnung von Zahlungen während der Abwesenheit des bevollmächtigten Anweisungsbefugten ist im Beschluss des Direktors über die Vorschriften für Vertretungen festgelegt (zuletzt aktualisiert am 23.1.2013). Gleichwohl hat die REA im Nachgang zu den Bemerkungen des Hofes unterdessen die Möglichkeit geprüft, die Befugnisse zur Anordnung von Zahlungen auf einen weiteren Mitarbeiter im Referat Finanzen zu übertragen, und vor Kurzem einen zweiten bevollmächtigten Anweisungsbefugten für Zahlungen und Aufträge von geringem Wert zulasten ihres Verwaltungshaushaltsplans ernannt. |
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/290 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 der Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz zusammen mit der Antwort der Agentur
2013/C 365/40
EINLEITUNG
1. |
Die Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz (nachstehend „die Agentur“, auch „TEN-TEA“) mit Sitz in Brüssel wurde durch den Beschluss 2007/60/EG der Kommission (1), geändert durch den Beschluss 2008/593/EG (2), geschaffen. Die Agentur wurde für den Zeitraum vom 1. November 2006 bis 31. Dezember 2015 für die Verwaltung von Maßnahmen der Union im Bereich des transeuropäischen Verkehrsnetzes eingerichtet (3). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
|
Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (6) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
|
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (8) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgende Bemerkung stellt die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNG ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
11. |
Die Ausführung des Haushaltsplans war bei Titel I zufriedenstellend. Bei Titel II und Titel III wurden hingegen gebundene Mittel in großem Umfang (38 % (805 755 Euro) bzw. 50 % (363 613 Euro)) auf das folgende Haushaltsjahr übertragen. Von den insgesamt übertragenen Mitteln (1,37 Millionen Euro) entfallen 74 % auf 2012 oder Anfang 2013 erbrachte Dienstleistungen. Die verbleibenden 26 % betreffen Ende 2012 bestellte Güter und in Auftrag gegebene Dienstleistungen, die usprünglich im Haushaltsplan 2013 vorgesehen waren, dann jedoch auf 2012 vorgezogen wurden. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
12. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 9. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 32 vom 6.2.2007, S. 88.
(2) ABl. L 190 vom 18.7.2008, S. 35.
(3) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.
(4) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(5) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(6) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(7) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(8) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Bei Titel III — Ausgaben für technische und administrative Unterstützung — wurden lediglich 41 % des ursprünglichen Haushalts in Höhe von 0,6 Millionen Euro im Lauf des Jahres in Anspruch genommen, was vor allem daran lag, dass die Bewertungskosten geringer ausfielen als erwartet, weil die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Arbeitsprogramm 2011 der Agentur auf das Jahr 2012 verschoben wurde. Die nicht in Anspruch genommenen Mittel wurden auf Titel II — Infrastruktur und Ausgaben für den Dienstbetrieb — übertragen, sodass sich der endgültige Haushalt insgesamt weiterhin auf 9,9 Millionen Euro belief. Dennoch stellt die zu geringe Mittelausschöpfung bei Titel III eine Abweichung vom genehmigten jährlichen Arbeitsprogramm der Agentur dar. |
Abgeschlossen |
ANHANG II
Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz (Brüssel)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 26, 170, 171, 172 und 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
Die Union erlässt die erforderlichen Maßnahmen, um den Binnenmarkt zu verwirklichen beziehungsweise dessen Funktionieren zu gewährleisten. Der Binnenmarkt umfasst einen Raum, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet ist. Die Union entwickelt und verfolgt weiterhin ihre Politik zur Stärkung ihres wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts, um eine harmonische Entwicklung der Union als Ganzes zu fördern. Um einen Beitrag zur Verwirklichung dieser Ziele zu leisten und den Bürgern der Union, den Wirtschaftsbeteiligten sowie den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in vollem Umfang die Vorteile zugute kommen zu lassen, die sich aus der Schaffung eines Raumes ohne Binnengrenzen ergeben, trägt die Union zum Auf- und Ausbau transeuropäischer Netze in den Bereichen der Verkehrs-, Telekommunikations- und Energieinfrastruktur bei. Die Tätigkeit der Union zielt auf die Förderung des Verbunds und der Interoperabilität der einzelstaatlichen Netze sowie des Zugangs zu diesen Netzen ab. Zur Erreichung dieser Ziele stellt die Union eine Reihe von Leitlinien auf, in denen die Ziele, die Prioritäten und die Grundzüge der im Bereich der transeuropäischen Netze (TEN) in Betracht gezogenen Aktionen erfasst werden. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuständigkeiten der Agentur (Beschluss Nr. 661/2010/EU des Europäischen Parlaments und des Rates) (Verordnung (EG) Nr. 67/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates) (Verordnung (EG) Nr. 680/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates) (Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates) (Beschluss 2007/60/EG der Kommission, zuletzt geändert durch den Beschluss 2008/593/EG) |
Ziele Im Beschluss über Leitlinien der Union für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) werden die Leitlinien aufgestellt, in denen die Ziele, die Prioritäten und die Grundzüge der im Bereich des transeuropäischen Verkehrsnetzes in Betracht gezogenen Aktionen erfasst werden. Damit diese Leitlinien umgesetzt werden können, wurden Grundregeln für die Finanzierung der transeuropäischen Netze durch die Union festgelegt. Die Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates ermächtigt die Kommission zur Einsetzung von Exekutivagenturen zur Durchführung von Aufgaben im Zusammenhang mit Unionsprogrammen. Die Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz wurde daher eingesetzt, um auf der Grundlage der Leitlinien für das transeuropäische Verkehrsnetz und auf der Grundlage der Haushaltsordnung die Aktionen der Union im Bereich der transeuropäischen Netze zu verwalten und bei der Durchführung des TEN-V-Programms einen Mehrwert zu erbringen. Sie bleibt der übergeordneten Generaldirektion "Mobilität und Verkehr" unterstellt, die die Zuständigkeit für die politischen Fragen behält. Die Agentur ist zuständig für die technische und finanzielle Abwicklung des TEN-V-Programms, indem sie den gesamten Projektlebenszyklus verfolgt. Bei ihrer laufenden Arbeit ist sie bestrebt, das transeuropäische Verkehrsnetz effizienter und zu niedrigeren Kosten zu verwirklichen und mehr Flexibilität zu ermöglichen sowie gleichzeitig große Sachkompetenz zu mobilisieren, indem sie auf Fragen des transeuropäischen Verkehrsnetzes spezialisierte Mitarbeiter einstellt. Aufgabe der Agentur ist es außerdem, die Verbindungen zwischen dem transeuropäischen Verkehrsnetz und den wichtigsten Akteuren zu stärken und eine bessere Abstimmung der Finanzierungen mit anderen Instrumenten der Union zu gewährleisten. Sie soll die EU-Finanzierung und deren Nutzeffekte stärker herausstellen sowie die Kommission unterstützen und ihr Rückmeldung geben. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Leitungsstruktur |
Lenkungsausschuss Die Tätigkeiten der Agentur werden von einem Lenkungsausschuss überwacht, der sich aus fünf Mitgliedern der Kommissionsgeneraldirektionen "Mobilität und Verkehr", "Regionalpolitik und Stadtentwicklung", "Umwelt" sowie "Humanressourcen und Sicherheit" und einem Beobachter der Europäischen Investitionsbank zusammensetzt. Der Ausschuss tritt viermal jährlich zusammen. Er genehmigt den Verwaltungshaushaltsplan, das Arbeitsprogramm, den jährlichen Tätigkeitsbericht, die Rechnungen über die Einnahmen und Ausgaben und den externen Bewertungsbericht der Agentur und nimmt sonstige spezifische Durchführungsvorschriften an. Direktor Von der Europäischen Kommission ernannt. Interne Revision Interner Auditdienst (IAS) der Europäischen Kommission und Interne Auditstelle der Agentur. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel |
Haushalt
Personalbestand am 31. Dezember 2012 Zeitbedienstete: 33 im Stellenplan vorgesehene Stellen, davon 100 % besetzt. Vertragspersonal: 67 Stellen vorgesehen, davon 66 (99 %) besetzt. Personalbestand insgesamt: 100 (davon besetzt: 99). Davon entfallen auf
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 |
Projektauswahl
Projektmanagement
Vereinfachungsmaßnahmen
Kommunikation
Zusammenarbeit mit der übergeordneten GD
Prüfungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Agentur. |
ANTWORT DER AGENTUR
11. |
Die Agentur erkannt an, dass der Betrag der Übertragungen bei Titel II und III relativ hoch ist, möchte dem Hof jedoch mitteilen, dass die Entscheidung, bestimmte Ausgaben, die ursprünglich im Haushaltsplan 2013 veranschlagt waren, in den Haushaltsplan 2012 vorzuziehen, in vollständigem Einvernehmen mit dem Lenkungsausschuss der Agentur getroffen worden war. Dies war notwendig, um im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung den sehr knapp bemessenen Haushaltsplan 2013 zu entlasten und den Haushaltsplan 2012 auf effizienteste Weise zu verwenden. |