ISSN 1977-088X

doi:10.3000/1977088X.C_2013.231.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 231

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

56. Jahrgang
9. August 2013


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

II   Mitteilungen

 

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2013/C 231/01

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.6972 — BC Partners/Springer Science + Business Media) ( 1 )

1

2013/C 231/02

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.6961 — Goldman Sachs/Gávea Investimentos/JV) ( 1 )

1

2013/C 231/03

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.6697 — OW Bunker/Bergen Bunkers) ( 1 )

2

2013/C 231/04

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.6891 — Agrofert/Lieken) ( 1 )

2

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2013/C 231/05

Euro-Wechselkurs

3

 

INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

2013/C 231/06

Avviso di istanza di permesso di ricerca di idrocarburi liquidi e gassosi denominato Case la Rocca (Bekanntmachung eines Antrags auf Erteilung einer Genehmigung zur Exploration flüssiger und gasförmiger Kohlenwasserstoffe mit der Bezechnung Case la Rocca) — Region Sizilien — Assessorato Regionale (Regionales Dezernat für Energie und Öffentliche Versorgungsbetriebe) — Dipartimento Regionale dell’Energia (Regionalverwaltung Energie) — Ufficio Regionale per gli Idrocarburi e la Geotermia (Regionaldienststelle für Kohlenwasserstoffe und Geothermie) (U.R.I.G.)

4

 

V   Bekanntmachungen

 

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

 

Europäische Kommission

2013/C 231/07

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6863 — Avnet EMG/MSC Investoren) ( 1 )

6

2013/C 231/08

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6978 — Banco Popular SA/Group Crédit Mutuel/ATM Business) ( 1 )

7

2013/C 231/09

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.7002 — M&G/Alliance Medical) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall ( 1 )

8

 

SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN

 

Europäische Kommission

2013/C 231/10

Veröffentlichung eines Eintragungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

9

2013/C 231/11

Veröffentlichung eines Eintragungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

14

2013/C 231/12

Veröffentlichung eines Eintragungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

20

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

 


II Mitteilungen

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

9.8.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 231/1


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache COMP/M.6972 — BC Partners/Springer Science + Business Media)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2013/C 231/01

Am 31. Juli 2013 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden beiden EU-Websites veröffentlicht:

der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden,

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/en/index.htm). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32013M6972 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


9.8.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 231/1


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache COMP/M.6961 — Goldman Sachs/Gávea Investimentos/JV)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2013/C 231/02

Am 25. Juli 2013 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden beiden EU-Websites veröffentlicht:

der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden,

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/en/index.htm). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32013M6961 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


9.8.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 231/2


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache COMP/M.6697 — OW Bunker/Bergen Bunkers)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2013/C 231/03

Am 11. Dezember 2012 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden beiden EU-Websites veröffentlicht:

der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden,

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/en/index.htm). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32012M6697 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


9.8.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 231/2


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache COMP/M.6891 — Agrofert/Lieken)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2013/C 231/04

Am 15. Mai 2013 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden beiden EU-Websites veröffentlicht:

der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden,

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/en/index.htm). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32013M6891 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

9.8.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 231/3


Euro-Wechselkurs (1)

8. August 2013

2013/C 231/05

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,3360

JPY

Japanischer Yen

128,68

DKK

Dänische Krone

7,4574

GBP

Pfund Sterling

0,86200

SEK

Schwedische Krone

8,6828

CHF

Schweizer Franken

1,2307

ISK

Isländische Krone

 

NOK

Norwegische Krone

7,8840

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

25,816

HUF

Ungarischer Forint

298,91

LTL

Litauischer Litas

3,4528

LVL

Lettischer Lat

0,7028

PLN

Polnischer Zloty

4,2066

RON

Rumänischer Leu

4,4540

TRY

Türkische Lira

2,5708

AUD

Australischer Dollar

1,4726

CAD

Kanadischer Dollar

1,3909

HKD

Hongkong-Dollar

10,3626

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,6747

SGD

Singapur-Dollar

1,6848

KRW

Südkoreanischer Won

1 486,97

ZAR

Südafrikanischer Rand

13,1930

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

8,1771

HRK

Kroatische Kuna

7,5038

IDR

Indonesische Rupiah

13 743,95

MYR

Malaysischer Ringgit

4,3373

PHP

Philippinischer Peso

58,193

RUB

Russischer Rubel

44,0086

THB

Thailändischer Baht

41,750

BRL

Brasilianischer Real

3,0760

MXN

Mexikanischer Peso

16,9438

INR

Indische Rupie

81,3110


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

9.8.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 231/4


AVVISO DI ISTANZA DI PERMESSO DI RICERCA DI IDROCARBURI LIQUIDI E GASSOSI DENOMINATO„CASE LA ROCCA“ (BEKANNTMACHUNG EINES ANTRAGS AUF ERTEILUNG EINER GENEHMIGUNG ZUR EXPLORATION FLÜSSIGER UND GASFÖRMIGER KOHLENWASSERSTOFFE MIT DER BEZECHNUNG„CASE LA ROCCA“)

REGION SIZILIEN

ASSESSORATO REGIONALE (REGIONALES DEZERNAT FÜR ENERGIE UND ÖFFENTLICHE VERSORGUNGSBETRIEBE) — DIPARTIMENTO REGIONALE DELL’ENERGIA (REGIONALVERWALTUNG ENERGIE)

UFFICIO REGIONALE PER GLI IDROCARBURI E LA GEOTERMIA (REGIONALDIENSTSTELLE FÜR KOHLENWASSERSTOFFE UND GEOTHERMIE) (U.R.I.G.)

2013/C 231/06

Die Gesellschaft Irminio S.r.l. mit Sitz in 90139 Palermo, Italy Via Principe di Villafranca 50, eingetragen bei der Handelskammer Palermo, Steuernummer P.IVA/C.F. 03922140821, REA-Nr. 160160, hat mit Schreiben vom 3. April 2013 an den für die Erteilung von Schürfrechten in Sizilien zuständigen Dezernenten für Energie und öffentliche Versorgungsbetriebe mit Sitz in Viale Campania 36, 90144 Palermo, Italy gemäß dem Gesetz Nr. 14 der Region Sizilien vom 3. Juli 2000 einen Antrag auf Genehmigung zur Exploration flüssiger und gasförmiger Kohlenwasserstoffe mit der Bezeichnung „Case la Rocca“ auf einem Gebiet von 8 000 ha gestellt, das in der Gemeinde Ragusa, Provinz Ragusa, liegt. Das Gebiet ist in der IGMI-Karte Nr. 276 „Ragusa“ im Maßstab 1:100 000 sowie in den IGMI-Karten Nr. 276 IV SO „Donnafugata“, Nr. 276 III NE „Donnalucata“, Nr. 276 IV SE „Monte Renna“ und Nr. 276 IV NE „Comiso“ abgegrenzt.

Das Areal, für das die Genehmigung beantragt wird, bildet ein unregelmäßiges Vieleck, das durch eine durchgehende Linie, die die nachstehend definierten Scheitelpunkte A, B, C, D, E, F, G und H miteinander verbindet, begrenzt wird.

Die oben genannten Punkte sind folgendermaßen definiert:

A.

Scheitelpunkt, der mit dem Scheitelpunkt „O“ der Explorationsgenehmigung „Contrada Giardinello“ zusammenfällt. Der Punkt liegt an der Nordkante des Gebäudes Casa Veninata in der Contrada Stanislao und befindet sich auf der Karte 276 IV SO „Donnafugata“;

B.

Scheitelpunkt, der mit dem Scheitelpunkt „N“ der Explorationsgenehmigung „Contrada Giardinello“ zusammenfällt. Der Punkt liegt an der Nordkante des Gebäudes auf Höhe 580 m in der Contrada Castiglione, etwa 350 m nordnordwestlich von Villa Arezzo und befindet sich auf der Karte 276, IV NE „Comiso“;

C.

Scheitelpunkt, der mit dem Scheitelpunkt „B“ der Explorationsgenehmigung „S. Anna“ zusammenfällt. Der Punkt liegt auf der Nordostkante der Gebäude „Case Cosentino“ in der Contrada Cento pozzi und befindet sich auf der Karte 276, IV NE „Comiso“;

D.

Scheitelpunkt, der mit dem Scheitelpunkt „A“ der Explorationsgenehmigung „S. Anna“ zusammenfällt, Der Punkt liegt auf der Höhe der Südkante des Gebäudes „Villa Monelli“ in der Contrada Badia und befindet sich auf der Karte 276 IV SE „Monte Renna“;

E.

Scheitelpunkt, der mit dem Scheitelpunkt „E“ der Explorationsgenehmigung „S. Anna“ zusammenfällt. Der Punkt liegt auf der Nordkante des Gebäudes „Casa Nifosi“ auf Höhe 446 m in der Contrada Giubiliana und befindet sich auf der Karte 276, IV SE „Monte Renna“;

F.

Scheitelpunkt, der mit dem Scheitelpunkt „D“ der Explorationsgenehmigung „S. Anna“ zusammenfällt. Der Punkt liegt auf der Westkante der Kreuzung auf Höhe 577 m in der Nähe der Contrada Cimill, auf der Höhe zwischen km 5 und 6 der Verbindungsstraße zwischen Ragusa und Marina di Ragusa und befindet sich auf der Karte 276 IV SE „Monte Renna“;

G.

Scheitelpunkt, der mit den Scheitelpunkten „G” der Explorationsgenehmigung „Ragusa“ und „B“ der Explorationsgenehmigung „Irminio“ zusammenfällt. Der Punkt besteht aus einer Kalksteinsäule, die an der Westkante der Gebäude „Case Arezzo“ in der Contrada Pozzillo steht, und befindet sich auf der Karte 276 IV SE „Monte Renna“;

H.

Scheitelpunkt, der mit dem Scheitelpunkt „P“ der Explorationsgenehmigung „Contrada Giardinello“ zusammenfällt. Der Punkt liegt an der Südostkante des Hauses in der Contrada Perrone auf Höhe 75 m, etwa 325 m südöstlich der Contrada Perronello und befindet sich auf der Karte 276 III NE „Donnalucata“.

Geografische Koordinaten

Scheitelpunkt

Östliche Länge (M. Mario)

Breite

A

2° 06′ 02,85″

36° 52′ 29,92″

B

2° 10′ 41,42″

36° 55′ 59,93″

C

2° 14′ 07,72″

36° 55′ 08,73″

D

2° 09′ 26,66″

36° 53′ 12,66″

E

2° 10′ 50,50″

36° 51′ 35,87″

F

2° 13′ 35,88″

36° 52′ 51,54″

G

2° 13′ 01,00″

36° 50′ 51,09″

H

2° 09′ 16,10″

36° 47′ 59,10″

Interessierte Unternehmen können innerhalb von 90 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union einen Gegenantrag für dieses Gebiet vorlegen. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt. Das Dekret zur Erteilung der Explorationsgenehmigung wird innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Frist für die Einreichung etwaiger Gegenanträge erlassen. Mit Bezug auf Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 94/22/EG wird ferner bekannt gegeben, dass die Kriterien, anhand deren die Genehmigungen zur Exploration und die Konzessionen zur Gewinnung geothermischer Energie erteilt werden, bereits im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 396 vom 19. Dezember 1998 unter Bezugnahme auf die Gesetzesverordnung des Präsidenten der Republik Nr. 625 vom 25. November 1996 (veröffentlicht in der Gazzetta Ufficiale della Repubblica Italiana (Amtsblatt der Italienischen Republik), Nr. 293 vom 14. Dezember 1996) zur Umsetzung und Anwendung der genannten Richtlinie in italienisches Recht veröffentlicht und durch das oben genannte Gesetz der Region Sizilien Nr. 14 vom 3. Juli 2000 (veröffentlicht in der Gazzetta Ufficiale della Regione Siciliana (Amtsblatt der Region Sizilien) Nr. 32 vom 7. Juli 2000 präzisiert wurden.

Die Bedingungen und Anforderungen für die Durchführung oder Einstellung der Arbeiten sind in dem genannten Gesetz der Region Sizilien Nr. 14 vom 3. Juli 2000 sowie in der vom Dezernat für Industrie mit den Dekreten Nr. 91 vom 30. Oktober 2003 und Nr. 88 vom 20. Oktober 2004, Amtsblatt der Region Sizilien Nr. 49, Teil 1, vom 14. November 2003 bzw. Nr. 46, Teil 1, vom 5. November 2004, beschlossenen Standardspezifikationen (Disciplinare Tipo) festgelegt.

Die Antragsunterlagen sind im Ufficio Regionale per gli Idrocarburi e la Geotermia (Regionaldienststelle für Kohlenwasserstoffe und Geothermie) des Dipartimento Regionale dell’Industria e delle Miniere (Regionalverwaltung Industrie und Bergbau), Via Ugo La Malfa Nr. 101, 90146 Palermo, Italy hinterlegt und können bei Bedarf eingesehen werden.

Der Leitende Ingenieur

Dr. Ing. Salvatore GIORLANDO


V Bekanntmachungen

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

Europäische Kommission

9.8.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 231/6


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6863 — Avnet EMG/MSC Investoren)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2013/C 231/07

1.

Am 1. August 2013 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Avnet EMG GmbH („Avnet“, Deutschland), eine 100 %ige Tochtergesellschaft von Avnet Inc. („Avnet Inc.“, USA) erwirbt, im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die MSC Investoren GmbH („MSC“, Deutschland).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Avnet: Distributionsunternehmen für elektronische Bauteile, IT-Produkte und Technologiedienste,

MSC: Vertrieb elektronischer Bauteile.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6863 — Avnet EMG/MSC Investoren per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).


9.8.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 231/7


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6978 — Banco Popular SA/Group Crédit Mutuel/ATM Business)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2013/C 231/08

1.

Am 2. August 2013 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Banken Banco Popular Español SA („Banco Popular“, Spanien) und Group Crédit Mutuel („Crédit Mutuel“, Frankreich) erwerben die gemeinsame Kontrolle über ein neugegründetes Vollfunktionsgemeinschaftsunternehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung („ATM Business“, Spanien).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Banco Popular: Bankdienstleistungen für Privat-, Firmen- und Großkunden sowie Versicherungsdienstleistungen und Investmentbanking,

Crédit Mutuel: Bank- und Versicherungsdienstleistungen für Privatkunden,

ATM Business: Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Genehmigung, Datenerfassung, Verarbeitung, Abwicklung und Abstimmung von Geldautomatentransaktionen, die von Karteninhabern in Spanien in Auftrag gegeben werden.

3.

Die Europäische Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6978 — Banco Popular SA/Group Crédit Mutuel/ATM Business per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).


9.8.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 231/8


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.7002 — M&G/Alliance Medical)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2013/C 231/09

1.

Am 2. August 2013 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen M&G Investment Management Limited („M&G“, Vereinigtes Königreich), das von Prudential plc (Vereinigtes Königreich) kontrolliert wird, erwirbt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch einen Schulden-Swap die alleinige Kontrolle über die Alliance Medical group of companies („Alliance Medical“, Vereinigtes Königreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

M&G: eine 100 %ige Tochtergesellschaft des internationalen Versicherungskonzerns Prudential plc, die für ihre Muttergesellschaft die Anlageverwaltung in Europa übernimmt,

Alliance Medical: insbesondere Erbringung ausgelagerter Dienstleistungen im Bereich der diagnostischen Bildgebung für Krankenhäuser und Arztpraxen sowie Herstellung und Vertrieb von Radiopharmaka bzw. Tracern für die diagnostische Bildgebung.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.7002 — M&G/Alliance Medical per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).


SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN

Europäische Kommission

9.8.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 231/9


Veröffentlichung eines Eintragungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

2013/C 231/10

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag zu erheben.

EINZIGES DOKUMENT

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel  (2)

„WEST COUNTRY LAMB“

EG-Nr.: UK-PGI-0005-0667-21.12.2007

g.g.A. ( X ) g.U. ( )

1.   Name

„West Country Lamb“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Vereinigtes Königreich

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels

3.1   Erzeugnisart

Klasse 1.1

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

3.2   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

Als „West Country Lamb“ werden die Schlachtkörper, Schlachtkörperhälften oder Teilstücke von Lämmern bezeichnet, die in der als West Country bekannten Region im Südwesten Englands geboren und aufgezogen und gemäß den Normen des Branchenverbands Meat South West (MSW) oder gleichwertigen Normen geschlachtet werden.

Die Schafe dürfen zum Zeitpunkt der Schlachtung nicht älter als 12 Monate alt sein. Das Fleisch der Tiere, die i) jeweils vor dem 1. Oktober geboren und ii) zwischen dem 1. Januar und dem 30. April des Folgejahres geschlachtet werden, muss einem Reifungsprozess unterzogen werden. Dies kann durch eine mindestens fünftägige gekühlte Lagerung zwischen dem Zeitpunkt der Schlachtung und dem Verkauf an den Endverbraucher erfolgen oder durch eines der Reifungsverfahren, die in dem 1994 vom britischen Branchenverband „Meat and Livestock Commission“ (MLC) herausgegebenen Leitfaden für Lammfleisch spezifiziert sind (dazu gehören die Elektrostimulation und die Aufhängung an der Hüfte). Das Endgewicht muss zwischen 9 kg und 26 kg Totgewicht liegen.

Gegenüber einer auf Kraftfutter beruhenden Ernährung verbessert die spezifische auf Gras basierende Ernährung der Lämmer die chemische Zusammensetzung des Muskelfleisches (siehe Tabelle 1 unten) und auch seine organoleptischen Eigenschaften.

Tabelle 1

Fettsäurezusammensetzung (mg/100 g) und Vitamin-E-Gehalt (mg/kg) der Lammlende

 

Gras

Kraftfutter

18:2 (3)

98

143

18:3 (4)

52

29

EPA (5)

23

15

DHA (6)

6,5

4,9

Vitamin E

4,6

1,9

18:2/18:3

1,9

5,0

Dies ergibt ein durchweg schmackhafteres Fleisch und sorgt für hohen Essgenuss. Die Fettfarbe variiert von weiß bis gelb; aufgrund der spezifischen Ernährung ist sie jedoch vorwiegend cremefarben. Die Fleischfarbe reicht von rosa bis dunkelrot, wobei die Reifung das Fleisch dunkler werden lässt. Die für eine optimale Verzehrqualität erforderliche Schlachtkörperklassifizierung (nach dem EUROP-System) ist:

Einstufung des Schlachtkörpers in die Fleischigkeitsklasse R oder besser und in eine Fettklasse von 2 bis 3H;

Schlachtkörper mit einem Gewicht von weniger als 15 kg können auch die Fleischigkeitsklasse O haben.

 

Zunehmender Fettgehalt =>

Verbesserung der Fleischigkeit =>

 

1

2

3L

3H

4L

4HL

5

E

 

 

 

 

 

 

 

U

 

 

 

 

 

 

 

R

 

 

 

 

 

 

 

O

 

9-15 kg

9-15 kg

9-15 kg

 

 

 

P

 

 

 

 

 

 

 

Die Schlachtkörpergröße kann je nach Marktpräferenz und Schafrasse variieren.

Nach der Schlachtung wird „West Country Lamb“ in verschiedenen Formen wie folgt vermarktet:

Ganzer Schlachtkörper, ohne die nicht zum Verzehr geeigneten Schlachtnebenerzeugnisse, Haut, Kopf und Füße. Die Nieren und das Nierenfettgewebe können an Ort und Stelle verbleiben.

Schlachtkörperhälfte: Schlachtkörper längsgespalten.

Teilstücke: Zerlegung des Schlachtkörpers/der Schlachtkörperhälfte in kleinere, erkennbare Teile (zur Befriedigung der Verbraucherpräferenzen). Diese Teilstücke können mit oder ohne Knochen und in Schutzverpackung angeboten werden.

„West Country Lamb“ kann frisch (gekühlt) oder gefroren verkauft werden.

3.3   Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

3.4   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs)

Die Lämmer können beim Absetzen und während der Endmast Ergänzungsfutter erhalten. In diesem Fall führt der Erzeuger Buch über die Bestandteile und den Ankauf des Ergänzungsfutters. Diese Aufzeichnungen werden von den für die Qualitätssicherung zuständigen Inspekteuren kontrolliert, um sicherzustellen, dass die Ernährung zu mindestens 70 % aus Grasfutter besteht. Im Rahmen der Qualitätsregelung ist eine extensive Haltung mit einer angemessenen Weidezeit vor der Schlachtung vorgeschrieben, diese beträgt in der Regel zwei Monate.

3.5   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

Die Tiere müssen in der Region West Country geboren, aufgezogen und ausgemästet worden sein.

3.6   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.

3.7   Besondere Vorschriften für die Etikettierung

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Das geografische Gebiet umfasst die sechs Grafschaften Cornwall, Devon, Dorset, Gloucestershire, Somerset und Wiltshire, die zusammen die Region West Country in England bilden.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

5.1   Besonderheit des geografischen Gebiets

Das West Country in England kann als eine von Grünland bedeckte Halbinsel beschrieben werden. Die Unterscheidung zwischen Grünlandbewirtschaftung und Ackerbau hat sich zum Teil aufgrund der verschiedenen Bodentypen entwickelt. Das West Country weist einen hohen Anteil von Gley- und Braunböden auf, die das Graswachstum begünstigen, aber für den Ackerbau nicht ideal geeignet sind. Ackerbauflächen haben einen höheren Anteil von lehmigen und sandigen Böden, in denen Wasser gut abfließen kann. Darüber hinaus zeichnet sich das West Country durch die höchsten Durchschnittstemperaturen und die höchsten Maximal- und Minimaltemperaturen im Vereinigten Königreich aus.

Das West Country ist die größte überwiegend landwirtschaftlich geprägte Region in England. Seine natürliche Umwelt ist eine der reichhaltigsten im Vereinigten Königreich. Seine Schafhaltungsbetriebe produzieren Schätzungen zufolge 21 % des in England erzeugten Schaffleisches. Zusammen mit der Rinderhaltung (auf die ein Anteil von 24 % an der Rindfleischerzeugung in England entfällt) prägt die Schafhaltung das Bild der Landschaft und trägt zur Bewahrung des ländlichen Erbes der Region bei. Die hohe Tierhaltungsdichte hat die Entwicklung eines umfangreichen Fleischverarbeitungssektors gefördert, der in der Region dringend benötigte Beschäftigungsmöglichkeiten schafft.

Die warmen und milden Temperaturen im West Country und die gut über das Jahr verteilten Niederschläge sorgen in Verbindung mit den tiefgründigen Böden mit hoher Feuchtigkeitsrückhaltefähigkeit dafür, dass Gras und Futterpflanzen fast das ganze Jahr hinduch zur Beweidung und für die Herstellung von Futtermitteln zur Verfügung stehen. In einem Großteil der Region wächst Gras über einen Zeitraum von mehr als 300 Tagen im Jahr. Diese fast ganzjährige Vegetationsperiode ist im West Country die Norm und erklärt, warum die Tierhaltung hier eine beherrschende Rolle spielt. Hinzu kommt, dass sich mehr als 25 % der Grünlandflächen des West Country in Nationalparks oder in Gebieten von besonderer landschaftlicher Schönheit (AONB) befinden und mehr als 57 % der blumenreichen Wiesen des Vereinigten Königreichs auf diese Region entfallen. Studien, die von der Universität Bristol durchgeführt wurden, zeigen, dass das Fleisch von Lämmern, die überwiegend mit Grasfutter anstatt Kraftfutter gefüttert wurden, mehr Aroma aufweist und beliebter im Geschmack ist.

Aufgrund des einzigartigen milden Klimas und des ganzjährigen Graswachstums werden Lämmer darüber hinaus das ganze Jahr über in der Region erzeugt.

5.2   Besonderheit des Erzeugnisses

Die Ernährung der Lämmer im West Country basiert in hohem Maße auf frischem Gras und konserviertem Gras. Dies hat charakteristische Auswirkungen auf die Qualität und den Nährwert des Lammfleisches in Bezug auf seine Fettsäurezusammensetzung, den Vitamin-E-Gehalt und die sensorischen Eigenschaften. Wissenschaftliche Experimente haben diese Auswirkungen klar nachgewiesen. So wurde gezeigt, dass zwischen Lämmern, die eine getreidebasierte Ernährung (Kraftfutter) erhalten und solchen, die vorwiegend mit Gras gefüttert werden, Unterschiede bei der Fettsäurezusammensetzung des Fleisches bestehen (Tabelle 1). Die mit Gras gefütterten Lämmer wiesen ein anderes Fettsäureprofil auf als die mit Kraftfutter ernährten Tiere. So war bei mit Kraftfutter ernährten Lämmern ein höherer Gehalt an Linolsäure und ihrem Folgeprodukt (Arachidonsäure) zu verzeichnen, beides n-6 (Omega-6)-Fettsäuren, während Tiere, die mit Gras gefüttert wurden, einen höheren Gehalt an Linolensäure und ihren Folgeprodukten Eicosapentaensäure (EPA) und Docosahexaensäure (DHA) aufwiesen, allesamt n-3-(Omega-3)-Fettsäuren. Das Verhältnis von n-6-Fettsäuren zu n-3-Fettsäuren war bei den Tieren mit Kraftfutterernährung viel höher. Das für die menschliche Ernährung empfohlene Verhältnis liegt bei 4 oder niedriger, was bei den mit Gras gefütterten Lämmern leicht erreicht wurde, nicht aber bei den mit Kraftfutter ernährten Tieren. Ein einfaches Verhältnis, das zur Unterscheidung von Lammfleisch von mit Gras und mit Kraftfutter ernährten Tieren herangezogen werden kann, ist das Verhältnis 18:2/18:3, das laut Tabelle 1 im Fall von Grasfutter bei 1,9 und im Fall von Kraftfutter bei 5,0 liegt.

Gras, ob frisch oder konserviert, ist eine Quelle von α-Linolensäure, die im Tier zu langkettigen mehrfach ungesättigten n-3- (Omega-3)-Fettsäuren (PUFA) umgewandelt werden kann, wertvollen Nährstoffen in der menschlichen Ernährung. Gras enthält außerdem Vitamin E, und so weist das Fleisch von Schafen, die mit Gras gefüttert wurden, höhere Konzentrationen von n-3-Fettsäuren und Vitamin E auf. Diese Nährstoffe beeinflussen auch den Geschmack des Fleisches.

Eine auf Gras und Grasfutter basierende Ernährung führt also nachweislich zu einem charakteristischen Fettsäureprofil im Muskelfleisch, wodurch sie sich von einer auf Kraftfutter beruhenden Ernährung unterscheidet. Werte von rund 1,5 % Linolensäure, 0,7 % EPA und > 0,2 % DHA sind charakteristisch für Lämmer, die auf der Weide gehalten wurden. Es handelt sich dabei um die prozentualen Anteile der enthaltenen Fettsäuren am Gesamtfettgehalt, was der Art und Weise entspricht, wie die Fettsäurezusammensetzung in der Regel beschrieben wird. Dieser Effekt kommt dem „West Country Lamb“ zugute. Das im Gras natürlich vorkommende Vitamin E wird in das Muskel- und Fettgewebe der Schafe aufgenommen. Schafe, die mit Grassilage gefüttert wurden, wiesen eine mindestens doppelt so hohe Vitamin-E-Konzentration im Muskelfleisch auf als Tiere, die mit Kraftfutter ernährt wurden (Tabelle 1). Dies führt dazu, dass das Fleisch, wenn es im Einzelhandel angeboten wird, länger seine leuchtend rote Farbe behält

Britische Studien kommen zu dem Schluss, dass Lammfleisch besser schmeckt, wenn es von Tieren stammt, die mit Gras anstatt mit Getreide ausgemästet wurden. Solches Fleisch wurde vom Aroma her besser bewertet als das von Tieren, die Kraftfutter erhalten hatten. Ein abnormaler Geschmack wurde am häufigsten bei Fleisch von Tieren mit Kraftfutterernährung festgestellt.

Ein unabhängiger Bericht nennt als die besonderen Merkmale von „West Country Lamb“ ein niedriges Verhältnis von n-6-Fettsäuren zu n-3-Fettsäuren und eine hohe Konzentration von Vitamin E.

Das Verhältnis 18:2/18:3 ist kleiner als 4;

Vitamin E > 3,0 mg/kg Lendenmuskelfleisch.

Die Schafrassen „Polled Dorset“ und „Dorset Horn“ sind nur zwei Beispiele für regionale Rassen, die entwickelt wurden, um Nutzen aus dem fast ganzjährigen Graswachstum in der Region zu ziehen. Viele Viehhalter verwenden diese Rassen, weil sie aufgrund ihrer natürlichen hohen Reproduktionsraten auch im Herbst lammen können. Dies ermöglicht es den Erzeugern, Lämmer schon von Ende Januar an auf den Markt zu bringen. Andere Tieflandherden lammen im Januar und Februar, während in den höher gelegenen Gebieten von Bodmin Moor, Dartmoor und Exmoor die Lammung meist von April bis Mai stattfindet. Auf diese Weise können das ganze Jahr über Lämmer erzeugt und den Verbrauchern angeboten werden.

5.3   Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) bzw. einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g.g.A.)

Aufgrund der spezifischen klimatischen, topografischen und geologischen Bedingungen und der daraus resultierenden üppigen Graserzeugung im englischen West Country besitzen die in dieser Region aufgezogenen Schafe, und damit auch das aus ihnen gewonnene Fleisch, besondere Qualitätsmerkmale. Ein hoher Anteil der landwirtschaftlichen Flächen in dieser Region besteht aus Grünland, das ideal für die Schaferzeugung ist und auch für die Herstellung von Ergänzungsfutter genutzt werden kann.

Es gibt klare und objektive wissenschaftliche Belege dafür, dass Lammfleisch, das im englischen West Country erzeugt und verarbeitet wurde, Eigenschaften besitzt, die eng mit diesem geografischen Gebiet verknüpft sind. So weist das Fleisch höhere Konzentrationen von n-3-PUFA und Vitamin E auf, was auf den Grasreichtum in der Region und den hohen Anteil von Gras in der Ernährung der Schafe zurückzuführen ist.

Das Graswachstum wird beeinflusst von solchen Faktoren wie Bodentyp, Temperatur, Niederschlag und Sonnenschein. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Topografie bzw. die Höhe, da das Graswachstum mit zunehmender Höhe abnimmt. Aufgrund des günstigen Klimas ist die Wachstumsperiode für Gras im West Country länger als in anderen Regionen. Sie umfasst in allen Teilen des West Country mehr als 220 Tage im Jahr, was für keine andere Region in Großbritannien gilt. In manchen Teilen der Region erstreckt sich die Wachstumsperiode sogar über mehr als 300 Tage.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation

(Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 (7))

http://archive.defra.gov.uk/foodfarm/food/industry/regional/foodname/products/documents/wc-lamb-pgi-final-20121127.pdf


(1)  ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.

(2)  Ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012.

(3)  Linolsäure

(4)  Linolensäure

(5)  Eicosapentaensäure

(6)  Docosahexaensäure

(7)  Vgl. Fußnote 2.


9.8.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 231/14


Veröffentlichung eines Eintragungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

2013/C 231/11

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag zu erheben.

EINZIGES DOKUMENT

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel  (2)

„WEST COUNTRY BEEF“

EG-Nr.: UK-PGI-0005-0668-21.12.2007

g.g.A. ( X ) g.U. ( )

1.   Name

„West Country Beef“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Vereinigtes Königreich

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels

3.1   Erzeugnisart

Klasse 1.1

Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

3.2   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

Als „West Country Beef“ werden die Schlachtkörper, Schlachtkörperhälften oder Teilstücke von Rindern bezeichnet, die in der als West Country bekannten Region im Südwesten Englands geboren und aufgezogen und gemäß den Normen des Branchenverbands Meat South West (MSW) oder gleichwertigen Normen in zugelassenen Schlachthöfen innerhalb oder außerhalb der Region West Country geschlachtet werden. Um die vollständige Rückverfolgbarkeit und Echtheit des Erzeugnisses zu gewährleisten, werden diese zugelassenen Schlachtbetriebe von einem unabhängigen Inspekteur kontrolliert. Die Betriebe werden von Meat South West für die Verarbeitung von „West Country Beef“ lizenziert.

Alle Tiere werden im Einklang mit anerkannten, hohen Tierhaltungs- und Tierschutzstandards gehalten, was die Sicherheit des Erzeugnisses gewährleistet.

Bei der Herstellung müssen die folgenden Mindestanforderungen erfüllt sein:

Die Tiere werden in der Region West Country geboren, aufgezogen und ausgemästet,

sie werden überwiegend mit Grünfutter ernährt,

alle geltenden Rechtsvorschriften werden eingehalten,

die Betriebe sind im Besitz aller relevanten Branchenregeln und beachten diese,

Tiergesundheit und Tierschutz werden auf der Grundlage der „fünf Freiheiten“ gewährleistet,

es sind Systeme zur Gewährleistung der vollständigen Rückverfolgbarkeit vorhanden,

es ist sichergestellt, dass die Haltung und Aufzucht der Tiere kompetentem und ausgebildetem Personal obliegt,

Sicherheit und Gesundheit der Tiere beim Transport, bei der Vermarktung und vor der Schlachtung sind gewährleistet,

die Schlachtung erfolgt in einem zugelassenen und lizenzierten Betrieb unter Gewährleistung der vollständigen Rückverfolgbarkeit und Echtheit des Erzeugnisses.

Die Haltungs- und Verarbeitungsbetriebe werden von unabhängigen Inspekteuren nach einem festgelegten Inspektionsprotokoll kontrolliert.

Um den Anforderungen der Qualitätsregelung für „West Country Beef“ zu genügen, müssen die Erzeuger bei den Inspektionen nachweisen, dass die Tiere im Gebiet des West Country geboren, aufgezogen und ausgemästet wurden. Es muss ein Fütterungsprotokoll geführt und nachgewiesen werden, dass die Rinder zu mindestens 70 % mit Grünfutter ernährt wurden. Im Rahmen der Regelung ist eine extensive Haltung mit einer Mindestweidezeit von sechs Monaten vorgeschrieben.

Gegenüber einer auf Kraftfutter beruhenden Ernährung verbessert die spezifische auf Gras basierende Ernährung die chemische Zusammensetzung des Rindermuskelfleisches (siehe Tabelle 1 unten) und auch seine organoleptischen Eigenschaften.

Tabelle 1

Fettsäurezusammensetzung (mg/100 g) und Vitamin-E-Gehalt (mg/kg) der Rinderlende

 

Kraftfutter

Silage

Gras

18:2 (3)

210

87

76

18:3 (4)

8,1

48,7

35,6

EPA (5)

2,6

19,7

19,2

DHA (6)

0,5

5,1

2,8

18:2/18:3

27,2

1,8

2,1

Vitamin E

1,4

3,3

4,2

Dies ergibt ein durchweg schmackhafteres Fleisch und sorgt für hohen Essgenuss. Durch die natürliche Marmorierung des Fleisches mit intramuskulärem Fettgewebe verbessert sich das Aroma, und das Fleisch wird saftiger. Die Fettfarbe variiert von weiß bis gelb; aufgrund der spezifischen Ernährung ist sie jedoch vorwiegend cremefarben. Die Fleischfarbe reicht von rosa bis dunkelrot, wobei die Reifung das Fleisch dunkler werden lässt.

Die Tiere werden mindestens 60 Tage ausgemästet. Die meisten Tiere beginnen auf natürlichem Weg von selbst mit der Gewichtszunahme — Alter und Gewicht variieren dabei je nach Rasse (ein Endgewicht von 200 bis 500 kg Totgewicht ist ideal).

Das Fleisch wird nach der Schlachtung für mindestens 10 Tage bei Kühltemperatur gelagert, ein Vorgang, der als Reifung bezeichnet wird. Während der Reifung sorgen die natürlichen Enzyme im Fleisch für eine Auflösung des Bindegewebes, wodurch das Fleisch zarter und die Verzehrqualität gesteigert wird. Bei Teilstücken, die traditionell lange gegart werden, wie Rinderbrust und Rinderhaxe, gibt es keinen Mindestzeitraum für die Reifung. Die Reifezeit kann durch die Anwendung einer Elektrostimulation im Hochvoltbereich zur Verringerung des Risikos der Kälteverkürzung oder durch Aufhängung an der Hüfte zur Verbesserung der Zartheit des Fleisches verkürzt werden. Die Temperaturen, Prozesse und Zeiten werden protokolliert, um nachzuweisen, dass die Schlachtkörper ordnungsgemäß gekühlt und gereift werden.

Die für eine optimale Verzehrqualität erforderliche Schlachtkörperklassifizierung (nach dem EUROP-System) ist:

Einstufung des Schlachtkörpers in die Fleischigkeitsklasse O+ oder besser und in eine Fettklasse von 2 bis 4H;

 

Zunehmender Fettgehalt =>

Verbesserung der Fleischigkeit =>

 

1

2

3

4L

4H

5L

5H

E

 

 

 

 

 

 

 

U+

 

 

 

 

 

 

 

–U

 

 

 

 

 

 

 

R

 

 

 

 

 

 

 

O+

 

 

 

 

 

 

 

–O

 

 

 

 

 

 

 

P+

 

 

 

 

 

 

 

–P

 

 

 

 

 

 

 

Nach der Schlachtung wird „West Country Beef“ in verschiedenen Formen wie folgt vermarktet:

 

Ganzer Schlachtkörper, ohne die nicht zum Verzehr geeigneten Schlachtnebenerzeugnisse, Haut, Kopf und Füße;

 

Schlachtkörperhälfte: Schlachtkörper längsgespalten;

 

Hinterviertel/Vorderviertel: Teilung der Schlachtkörperhälfte zwischen der 10. und 11. Rippe von vorne (oder an anderer Stelle nach Vereinbarung);

 

Teilstücke: Zerlegung des Schlachtkörpers/der Schlachtkörperhälfte in kleinere, erkennbare Teile (zur Befriedigung der Verbraucherpräferenzen). Diese Teilstücke können mit oder ohne Knochen und in Schutzverpackung angeboten werden;

„West Country Beef“ kann frisch (gekühlt) oder gefroren verkauft werden.

3.3   Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

3.4   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs)

Beim Absetzen der Kälber und in der Endmast können die Tiere Ergänzungsfutter erhalten. In diesem Fall führt der Erzeuger Buch über die Bestandteile und den Ankauf des Ergänzungsfutters. Diese Aufzeichnungen werden von den für die Qualitätssicherung zuständigen Inspekteuren kontrolliert. Der Zeitraum, in dem das Tier Ergänzungsnahrung erhält, wird unter Berücksichtigung solcher Faktoren wie Tierschutz und Vermarktung bestimmt.

Die Zufütterung macht höchstens 30 % der Ernährung aus; der Hauptbestandteil der Nahrung ist Grünfutter (70 %). Die Zufütterung erfolgt nach Bedarf, zum Beispiel in den Wintermonaten, beim Absetzen der Kälber und in der Endmast.

3.5   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

Alle Tiere werden zur Gewährleistung der Sicherheit des Erzeugnisses im Einklang mit anerkannten, hohen Tierhaltungs- und Tierschutzstandards gehalten.

Bei der Herstellung müssen die folgenden Mindestanforderungen erfüllt sein:

Die Tiere werden in der Region West Country geboren, aufgezogen und ausgemästet,

sie werden überwiegend mit Grünfutter ernährt,

alle geltenden Rechtsvorschriften werden eingehalten,

die Betriebe sind im Besitz aller relevanten Branchenregeln und beachten diese,

Tiergesundheit und Tierschutz werden auf der Grundlage der „fünf Freiheiten“ gewährleistet,

es sind Systeme zur Gewährleistung der vollständigen Rückverfolgbarkeit vorhanden,

es ist sichergestellt, dass die Haltung und Aufzucht der Tiere kompetentem und ausgebildetem Personal obliegt,

Sicherheit und Gesundheit der Tiere beim Transport, bei der Vermarktung und vor der Schlachtung sind gewährleistet,

die Schlachtung erfolgt in einem zugelassenen und lizenzierten Betrieb unter Gewährleistung der vollständigen Rückverfolgbarkeit und Echtheit des Erzeugnisses.

3.6   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.

3.7   Besondere Vorschriften für die Etikettierung

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Das geografische Gebiet umfasst die sechs Grafschaften Cornwall, Devon, Dorset, Gloucestershire, Somerset und Wiltshire, die zusammen die Region West Country in England bilden.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

5.1   Besonderheit des geografischen Gebiets

Das West Country in England kann als eine von Grünland bedeckte Halbinsel beschrieben werden. Die Unterscheidung zwischen Grünlandbewirtschaftung und Ackerbau hat sich zum Teil aufgrund der verschiedenen Bodentypen entwickelt. Das West Country weist einen hohen Anteil von Gley- und Braunböden auf, die das Graswachstum begünstigen, aber für den Ackerbau nicht ideal geeignet sind. Ackerbauflächen haben einen höheren Anteil von lehmigen und sandigen Böden, in denen Wasser gut abfließen kann. Darüber hinaus zeichnet sich das West Country durch die höchsten Durchschnittstemperaturen und die höchsten Maximal- und Minimaltemperaturen im Vereinigten Königreich aus.

Das West Country ist die größte überwiegend landwirtschaftlich geprägte Region in England. Seine natürliche Umwelt ist eine der reichhaltigsten im Vereinigten Königreich. Seine Viehhaltungsbetriebe produzieren Schätzungen zufolge 24 % des in England erzeugten Rindfleisches. Zusammen mit der Schafhaltung (auf die ein Anteil von 21 % an der Schaffleischerzeugung in England entfällt) prägt die Rinderhaltung das Bild der Landschaft und trägt zur Bewahrung des ländlichen Erbes der Region bei. Die hohe Tierhaltungsdichte hat die Entwicklung eines umfangreichen Fleischverarbeitungssektors gefördert, der in der Region dringend benötigte Beschäftigungsmöglichkeiten schafft.

Die warmen und milden Temperaturen im West Country und die gut über das Jahr verteilten Niederschläge sorgen in Verbindung mit den tiefgründigen Böden mit hoher Feuchtigkeitsrückhaltefähigkeit dafür, dass Gras und Futterpflanzen fast das ganze Jahr hindurch zur Beweidung und für die Herstellung von Futtermitteln zur Verfügung stehen. In einem Großteil der Region wächst Gras über einen Zeitraum von mehr als 300 Tagen im Jahr. Diese fast ganzjährige Vegetationsperiode ist im West Country die Norm und erklärt, warum die Tierhaltung hier eine beherrschende Rolle spielt. Hinzu kommt, dass sich mehr als 25 % der Grünlandflächen des West Country in Nationalparks oder in Gebieten von besonderer landschaftlicher Schönheit (AONB) befinden und mehr als 57 % der blumenreichen Wiesen des Vereinigten Königreichs auf diese Region entfallen. Studien, die von der Universität Bristol durchgeführt wurden, zeigen, dass das Fleisch von Rindern, die überwiegend mit Gras anstatt mit Kraftfutter gefüttert wurden, mehr Aroma aufweist und beliebter im Geschmack ist.

5.2   Besonderheit des Erzeugnisses

Die Ernährung der Rinder im West Country basiert in hohem Maße auf frischem Gras und konserviertem Gras. Dies hat charakteristische Auswirkungen auf die Qualität und den Nährwert des Rindfleisches in Bezug auf seine Fettsäurezusammensetzung, den Vitamin-E-Gehalt und die sensorischen Eigenschaften. Wissenschaftliche Experimente haben diese Auswirkungen klar nachgewiesen. So wurde gezeigt, dass zwischen Jungochsen, die eine getreidebasierte Ernährung (Kraftfutter) erhalten, und solchen, die vorwiegend mit Gras gefüttert werden, Unterschiede bei der Fettsäurezusammensetzung des Fleisches bestehen (Tabelle 1). Die Tiere, die mit Grassilage gefüttert wurden, wiesen einen höheren Fettanteil im Muskelgewebe und ein anderes Fettsäureprofil auf. So war bei mit Kraftfutter ernährten Jungochsen ein höherer Gehalt an Linolsäure und ihrem Folgeprodukt (Arachidonsäure) im Muskelfleisch zu verzeichnen, beides n-6 (Omega-6)-Fettsäuren, während Ochsen, die mit Grassilage und frischem Gras gefüttert wurden, einen höheren Gehalt an Linolensäure und ihren Folgeprodukten Eicosapentaensäure (EPA) und Docosahexaensäure (DHA) aufwiesen, allesamt n-3- (Omega-3)-Fettsäuren. Das Verhältnis von n-6-Fettsäuren zu n-3-Fettsäuren war bei den Tieren mit Kraftfutterernährung viel höher. Das für die menschliche Ernährung empfohlene Verhältnis liegt bei 4 oder niedriger, was bei den mit Gras gefütterten Rindern leicht erreicht wurde, nicht aber bei den mit Kraftfutter ernährten Tieren. Ein einfaches Verhältnis, das zur Unterscheidung von mit Gras und mit Kraftfutter ernährten Rindern herangezogen werden kann, ist das Verhältnis 18:2/18:3, das laut Tabelle 1 im Fall von Grasfutter bei rund 2 und im Fall von Kraftfutter bei rund 27 liegt.

Gras, ob frisch oder konserviert, ist eine Quelle von α-Linolensäure, die im Tier zu langkettigen mehrfach ungesättigten n-3- (Omega-3)-Fettsäuren (PUFA) umgewandelt werden kann, wertvollen Nährstoffen in der menschlichen Ernährung. Gras enthält außerdem Vitamin E, und so weist das Fleisch von Rindern, die mit Gras gefüttert wurden, höhere Konzentrationen von n-3-Fettsäuren und Vitamin E auf. Diese Nährstoffe beeinflussen auch den Geschmack des Fleisches.

Eine auf Gras und Grasfutter basierende Ernährung führt also nachweislich zu einem charakteristischen Fettsäureprofil im Muskelfleisch, wodurch sie sich von einer auf Kraftfutter beruhenden Ernährung unterscheidet. Werte von rund 1,0 % Linolensäure, 0,5 % EPA und 0,1 % DHA sind charakteristisch für Rinder, die auf der Weide gehalten wurden. Es handelt sich dabei um die prozentualen Anteile der enthaltenen Fettsäuren am Gesamtfett, was der Art und Weise entspricht, wie die Fettsäurezusammensetzung in der Regel beschrieben wird. Dieser Effekt kommt dem „West Country Beef“ zugute. Das im Gras natürlich vorkommende Vitamin E wird in das Muskel- und Fettgewebe der Rinder aufgenommen. Jungochsen, die mit Grassilage gefüttert wurden, wiesen eine mindestens doppelt so hohe Vitamin-E-Konzentration im Muskelfleisch auf als Tiere, die mit Kraftfutter ernährt wurden (Tabelle 1). Dies bewirkt, dass das Fleisch, wenn es im Einzelhandel angeboten wird, zwei Tage länger seine leuchtend rote Farbe behält.

Britische Studien kamen zu dem Schluss, dass Rindfleisch besser schmeckt, wenn es von Tieren stammt, die mit Gras anstatt mit Getreide ausgemästet wurden. Solches Fleisch wurde vom Aroma her besser bewertet als das von Tieren, die Kraftfutter erhalten hatten. Ein abnormaler Geschmack wurde am häufigsten bei Fleisch von Tieren mit Kraftfutterernährung festgestellt.

Der von Meat South West in Auftrag gegebene unabhängige Bericht, aus dem die oben zitierten Schlussfolgerungen stammen, nennt als die besonderen Merkmale von „West Country Beef“ ein niedriges Verhältnis von n-6-Fettsäuren zu n-3-Fettsäuren und eine hohe Konzentration von Vitamin E.

Das Verhältnis 18:2/18:3 ist kleiner als 4;

Vitamin E > 3,0 mg/kg Lendenmuskelfleisch.

5.3   Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) bzw. einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g.g.A.)

Aufgrund der spezifischen klimatischen, topografischen und geologischen Bedingungen und der daraus resultierenden üppigen Graserzeugung im englischen West Country besitzen die in dieser Region aufgezogenen Rinder, und damit auch das aus ihnen gewonnene Fleisch, besondere Qualitätsmerkmale. Ein hoher Anteil der landwirtschaftlichen Flächen in dieser Region besteht aus Grünland, das ideal für die Rindererzeugung ist und auch für die Herstellung von Ergänzungsfutter genutzt werden kann.

Es gibt klare und objektive wissenschaftliche Belege dafür, dass Rindfleisch, das im englischen West Country erzeugt und verarbeitet wurde, Merkmale besitzt, die eng mit diesem geografischen Gebiet verknüpft sind. So weist das Fleisch höhere Konzentrationen von n-3-PUFA und Vitamin E auf, was auf den Grasreichtum in der Region und den hohen Anteil von Gras in der Ernährung der Rinder zurückzuführen ist.

Das Graswachstum wird beeinflusst von solchen Faktoren wie Bodentyp, Temperatur, Niederschlag und Sonnenschein. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Topografie bzw. die Höhe, da das Graswachstum mit zunehmender Höhe abnimmt. Aufgrund des günstigen Klimas ist die Wachstumsperiode für Gras im West Country länger als in anderen Regionen. Sie umfasst in allen Teilen des West Country mehr als 220 Tage im Jahr, was für keine andere Region in Großbritannien gilt. In manchen Teilen der Region erstreckt sich die Vegetationsperiode sogar über mehr als 300 Tage. Rinder im West Country haben aufgrund dessen in höherem Maße Zugang zu Gras und Graserzeugnissen als Rinder, die in anderen Teilen Großbritanniens oder anderswo in der EU gehalten werden.

Die genannten charakteristischen Werte werden im Fleisch von Rindern erreicht, die im englischen West Country geboren, aufgezogen und ausgemästet werden. In dieser Region haben die Tiere aufgrund des warmen feuchten Klimas länger als in anderen Regionen Zugang zu frischem Gras und die Produktionssysteme basieren auf extensiver Weidehaltung. Künftige Klimaveränderungen dürften die Graslandwirtschaft im West Country sogar noch weiter begünstigen.

Nach Schätzungen von Meat South West beläuft sich der Anteil des Rotfleischsektors an der Wirtschaftsleistung des West Country auf insgesamt 3 Mrd. GBP jährlich, und sein Beitrag zur Beschäftigung liegt bei 28 000 Arbeitsplätzen. Der Erhalt der tierischen Erzeugung ist für den Schutz der Umwelt und des ländlichen Erbes der Region von entscheidender Bedeutung. Tatsächlich ist es gerade diese besondere Umwelt, die die Grundlage dafür schafft, dass die in dieser Region aufgezogenen Tiere die charakteristischen Eigenschaften des „West Country Beef“ ausbilden.

Die historisch gesehen häufigsten Rinderrassen in der Region sind „South Devon“ und „Ruby Red“. Allerdings eignen sich auch viele andere heimische und kontinentaleuropäische Rassen für die Haltung in dieser Region und gedeihen gut mit der Grasnahrung, die sie bietet. Für die Herstellung von „West Country Beef“ können daher alle Rinderrassen verwendet werden. Die Vielfalt der Landschaften ermöglicht eine geschichtete Viehwirtschaft innerhalb der Region. So befinden sich in den höher gelegenen Gebieten von Exmoor, Dartmoor und Bodmin Moor die Aufzucht- und Sommerweidegebiete für die traditionellen Rinderherden, während die tiefer gelegenen Grünlandflächen und Küstenregionen aufgrund ihres fast ganzjährigen Graswuchses ideale Weiden für die Ausmästung sind.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation

(Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 (7))

http://archive.defra.gov.uk/foodfarm/food/industry/regional/foodname/products/documents/wc-beef-pgi-final-20121127.pdf


(1)  ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.

(2)  Ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012.

(3)  Linolsäure.

(4)  Linolensäure.

(5)  Eicosapentaensäure.

(6)  Docosahexaensäure.

(7)  Vgl. Fußnote 2.


9.8.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 231/20


Veröffentlichung eines Eintragungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

2013/C 231/12

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag zu erheben.

EINZIGES DOKUMENT

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel  (2)

„YORKSHIRE WENSLEYDALE“

EG-Nr.: UK-PGI-0005-0652-08.10.2007

g.g.A. ( X ) g.U. ( )

1.   Name

„Yorkshire Wensleydale“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Vereinigtes Königreich

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels

3.1   Erzeugnisart

Klasse 1.3:

Käse

3.2   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

„Yorkshire Wensleydale“ ist ein gepresster Kuhmilchkäse, der aus frischer Rohmilch oder aus pasteurisierter Milch hergestellt werden kann.

„Yorkshire Wensleydale“ wird in traditionelle runde, flache Laibe bzw. in Zylinder mit einem Gewicht von 500 g bis 21 kg oder in 20-kg-Blöcke geformt. Der Käse kann als junger Käse verkauft werden, wenn er zwei Wochen alt ist, er kann aber auch bis zu zwölf Monate reifen, je nachdem, welcher Reifegrad gewünscht wird.

Physikalisch-chemische Eigenschaften:

pH: 4,4 bis 5,4,

Trockenmasse: mindestens 54 %,

Fettgehalt: mindestens 48 % der Trockenmasse,

Salz: höchstens 2,2 %.

Merkmale:

Konsistenz: fest, etwas kompakt und brüchig,

Farbe: weiß bis elfenbeinfarben-gelblich,

Geruch: milchig, leicht säuerlich, mit kräftigen Noten und allgemein anhaltenden Aromen bei gut gereiftem Käse,

Geschmack: leicht säuerlich, mild und mit Nachgeschmack nach Honig, der bei gut gereiftem Käse stärker und ausgeprägter wird; angenehmer, typischer Nachgeschmack,

Aussehen: milchweiß, leicht offenporig,

Textur: fest, aber leicht krümelig und brüchig.

Mikrobiologische Grenzen:

Escherichia coli: Koloniezahl < 100 pro Gramm,

Staphylococcus aureus: Koloniezahl < 100 Gramm,

Salmonellen: in 25 Gramm nicht nachweisbar.

3.3   Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

Die speziellen Starterkulturen werden aus einer im Handel erhältlichen Primärkultur entwickelt. Die Mutterkulturen werden aus ihrem gefriergetrockneten Zustand „geweckt“ und als Einzelkulturen vermehrt, bis sie der Milch als Säurewecker zugegeben werden. Üblicherweise durchlaufen 18 Mutterkulturen einen Drei-Tages-Zyklus in drei Gruppen von jeweils sechs Kulturen. In jeder Gruppe werden jeden Tag anhand des Alters und der Vitalität die drei besten Kulturen bestimmt. Sie werden in Großtanks vermehrt und schließlich kurz vor der Käsebereitung vermischt und an dem betreffenden Tag als Starterkultur verwendet.

3.4   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs)

3.5   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

Die folgenden Erzeugungsschritte müssen in dem in Abschnitt 4 beschriebenen geografischen Gebiet Wensleydale durchgeführt werden:

gegebenenfalls das Pasteurisieren der Milch;

die Milch wird in die Käsewannen geleitet, mit der Betriebsstarterkultur versetzt und während der Reifezeit gerührt;

nach der Zugabe des Labs kann die Milch gerinnen;

die Dickete wird geschnitten, um den Bruch von der Molke zu trennen. Der Bruch und die Molke werden „gebrannt“ (d. h. durch die heißen Wannenseiten erwärmt, damit die Bruchkörner verklumpen und der größte Teil der Feuchtigkeit entzogen wird) und gerührt, bis der Bruch auf den Boden sinkt und die Molke ablaufen kann;

das Schneiden und Rühren des Bruchs, bis dieser die gewünschte Textur und den gewünschten Wassergehalt aufweist;

das Salzen des Bruchs von Hand;

das Abfüllen in Formen;

das Abpressen;

(gegebenenfalls) das Einschlagen in Musselin und die Erstverpackung;

die erste Reifungsphase von mindestens einer Woche.

3.6   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.

3.7   Besondere Vorschriften für die Etikettierung

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Wensleydale in North Yorkshire mit dem Marktflecken Hawes im Zentrum. Die Grenze bilden Sedbergh im Westen und Bedale im Osten, die noch zu dem Gebiet gehören. Im Süden grenzt das Tal an Wharfedale, Nidderdale, Ribblesdale und Ripon, im Norden an Swaledale.

Das vorstehend abgegrenzte Gebiet entspricht dem Gebiet, in dem traditionell und und seit jeher der Käse „Yorkshire Wensleydale“ hergestellt wird. Heute wird „Yorkshire Wensleydale“ nur noch in den Molkereien in Hawes und in Kirkby Malzeard produziert.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

5.1   Besonderheit des geografischen Gebiets

Der Antrag stützt sich auf die besondere Qualität und den Ruf, die auf den geografischen Ursprung zurückgehen.

Die Tradition der Käseherstellung in dem Gebiet lässt sich über Jahrhunderte zurückverfolgen. Der erste Käse in diesem Gebiet wurde von französischen Zisterziensermönchen hergestellt, die sich dort im 11. und 12. Jahrhundert niederließen. Offenbar waren die Mönche in Wensleydale tüchtige Landwirte und Viehzüchter; durch die Verarbeitung von Milch zu Käse schufen sie eine wichtige Nahrungsquelle. Der erste Klosterkäse wurde zwar aus Schafmilch hergestellt, nach der Auflösung der Klöster im 16. Jahrhundert wurde jedoch überwiegend Kuhmilch verwendet.

Nachdem Heinrich VIII. die Klöster etwa zur Mitte des 16. Jahrhunderts aufgelöst hatte, wurde das Know-How der Käseherstellung an die ortsansässigen Bauern weitergegeben, die Käse herstellten, um überschüssige Milch zu konservieren. Diese Tradition hat sich bis weit ins 20. Jahrhunderte fortgesetzt; Kit Calvert, der als perfektes Exemplar eines Talbewohners („The Complete Dalesman“) bezeichnet wurde und von 1933 bis 1966 der „Vater“ des „Yorkshire Wensleydale“ war, stellte in seinem Buch „Kit Calvert of Wensleydale“ fest, dass „… bei Ausbruch des zweiten Weltkriegs (1939) 173 Bauersfrauen in Wensleydale und Umgebung Wensleydale-Käse herstellten“.

1897 wurde der ortsansässige Getreide- und Lebensmittelhändler Edward Chapman der erste gewerbliche Käsehersteller, als er die erste Molkerei in Hawes eröffnete. Er kaufte die Milch der Bauern in der Umgebung auf und stellte Wensleydale-Käse her. Die Molkerei Edward Chapmans war in der Wirtschaftskrise der 1930er von der Schließung bedroht, wurde jedoch von Kit Calvert gerettet, der die Gläubiger zusammenrief und sie überredete, ihn bei der Leitung der Molkerei von Hawes zu unterstützen. In den folgenden 30 Jahren baute Kit Calvert ein blühendes Käsereiunternehmen mit Niederlassungen in Hawes, Kirkby, Malzeard, Masham und Coverham auf. 1966 verkaufte Kit sein Unternehmen dem Marktverband für Milch (Milk Marketing Board).

„Yorkshire Wensleydale“ wird noch immer nach einer Rezeptur hergestellt, die sich in den letzten 115 Jahren, seit 1897 in Hawes mit der gewerblichen Käseherstellung begonnen wurde, kaum verändert hat. Die heute verwendete Rezeptur entspricht noch weitgehend den Verfahren, die über Bauerngenerationen überliefert wurden. Ein großer Teil der Käseherstellung ist weiterhin — wie seit vielen Generationen — Handarbeit; der Käse wird mithilfe von Betriebsstarterkulturen hergestellt, die speziell für „Yorkshire Wensleydale“ subkultiviert und vermehrt werden. Heute wie einst ist es wichtig zu wissen, wie man ein Erzeugnis erhält, das die für diesen Käse vorgeschriebenen Spezifikationen und Qualitätsnormen erfüllt. Fotografien aus den Anfangstagen der gewerblichen Käseherstellung beweisen, dass sich die Verfahren im Laufe der Zeit kaum geändert haben.

5.2   Besonderheit des Erzeugnisses

„Yorkshire Wensleydale“ ist cremeweiß mit einer festen, aber elastischen, brüchigen und offenen Textur. Die Außenseite des Käses ist etwas stärker gelb gefärbt. Dies ist das Markenzeichen von handgemachtem (und vor allem von in Musselin eingeschlagenen) „Yorkshire Wensleydale“. „Yorkshire Wensleydale“ hat im Vergleich zu Wensleydale-Käse, der außerhalb des abgegrenzten Gebiets hergestellt wird, eine weichere, cremigere Textur und einen cremigeren, milderen und weniger säuerlichen Geschmack als der übliche Wensleydale-Käse. Die bei der Käseherstellung verwendeten einzigartigen Starterkulturen verleihen dem „Yorkshire Wensleydale“ ein komplexeres Aroma. Sie werden nach ihrer Fähigkeit, hervorragende, komplexe Milcharomen hervorzubringen sowie gleichmäßig und zuverlässig Säure zu bilden, ausgewählt. Wegen des einmaligen Herstellungsverfahrens von „Yorkshire Wensleydale“ kann dieser als junger Frischkäse verzehrt oder sorgfältig über Monate gereift werden, bis er ein vollmundiges Aroma entwickelt.

Die bei der Herstellung von „Yorkshire Wensleydale“ verwendeten Starterkulturen sind ein wichtiger Faktor für die Qualität des Endprodukts. Die verwendeten Starterkulturen werden aus mesophilen aromabildenden Kulturen kultiviert; sie werden entweder täglich aus traditionellen Mutterkulturen subkultiviert und über Nacht in Betriebsstartermedien herangezogen oder aus tiefgekühlten oder gefriergetrockneten Kulturen ebenfalls über Nacht in diesen Startermedien herangezogen. Bei den Startermedien handelt es sich in der Regel um rekonstituierte Magermilch.

Die Primärkulturen sind im Handel erhältlich, werden aber über Monate subkultiviert. Die Mutterkulturen werden aus ihrem gefriergetrockneten Zustand „geweckt“ und während ihres Lebenszyklus als Einzelkulturen herangezogen und geführt. 18 Mutterkulturen durchlaufen einen Drei-Tages-Zyklus in drei Gruppen von jeweils sechs Kulturen. Täglich werden die drei besten Kulturen jeder Gruppe bestimmt, in Großtanks herangezogen und dann unmittelbar vor der Käseherstellung vermischt und als Starterkultur für die Tagesproduktion verwendet.

Die Einzelkulturen werden als solche vermehrt, bis sie der Milch als Säurewecker zugegeben werden. Die drei Kulturen werden anhand ihres Alters und ihrer Vitalität am jeweiligen Tag ausgewählt; in der Regel handelt es sich um eine junge Kultur, eine Kultur mittleren Alters und eine dritte, reifere Kultur. Da bei älteren Kulturen die Vitalität und Leistungsfähigkeit nachlassen, werden diese ausgesondert und neue Kulturen „geweckt“ und in das Team eingeführt. Nach dem „Wecken“ können allerdings Wochen oder Monate vergehen, bis die Kulturen tatsächlich für die Käsebereitung verwendet werden. Da diese Kulturen als eigene Mutterkulturen geführt werden, bilden sie individuelle Merkmale und Stärken aus und bauen eine Phagenresistenz auf. Dieses einzigartige, komplexe Verfahren wird seit langen für die Herstellung von „Yorkshire Wensleydale“ verwendet.

Die Qualität und Einheitlichkeit dieser Starterkulturen tragen zu vielen Aspekten der Käsebereitung und somit zur Qualität des Ederzeugnisses bei. Die Zugabe des speziellen Starters zur pasteurisierten Milch löst die erste Säurebildung der Milch aus und unterstützt das Gerinnen der Milch nach Zugabe des Labs.

Diese speziellen Starterkulturen sorgen im Wesentlichen während der gesamten Käsebereitung von der Zugabe des Labs bis zum Salzen für eine gleichmäßige Säurebildung. Bei den Kulturen handelt es sich um ein Gemisch aus säureproduzierenden und aromabildenden Bakterien; sie sind einer der beiden Hauptfaktoren für das Aroma und die Textur des fertigen Käses, während der zweite Hauptfaktor für den Käsegeschmack die Milchqualität ist. Darüber hinaus wirken die Starterkulturen noch lange, nachdem der Käse im Käsebereitungsraum bereitet wurde, denn sie bleiben während des gesamten Reifeprozesses aktiv und beeinflussen dadurch Aroma, Textur und Aussehen.

Bei der Käsebereitung muss jede Käsewanne aufmerksam überwacht und die beobachteten Zeiten, Temperaturen und Säuregrade müssen durchweg dokumentiert werden. Das Geschick, die Erfahrung und die Intuition der Käser und des Fachpersonals sind für die gleichbleibende Qualität von „Yorkshire Wensleydale“ ebenso wichtig wie die Notwendigkeit, die verschiedenen Faktoren zu ermitteln, die die Käsebereitung jeden Tag und bei jeder einzelnen Wanne beeinflussen. Dazu zählen saisonale Unterschiede bei der Milchqualität — Frühjahrs-, Sommer- oder Wintermilch; die Leistungsfähigkeit der Starterkulturen — wie und wann Kulturen auszusondern oder neue Kulturen einzuführen sind, oder die Auswirkungen des Wetters. Bei der Arbeit mit lebenden Kulturen und einer natürlich schwankenden Milchqualität sind keine zwei Tage gleich. Die Bereitung kann schnell oder langsam ablaufen; damit der bereitete Käse immer gleich ist, sind das Geschick, die Erfahrung und das Know-how der Käser erforderlich, die speziell geschult wurden.

Für die Bereitung eines gleichbleibend guten „Yorkshire Wensleydale“ kann der Käser in jeder Phase der Käsebereitung Korrekturen vornehmen: So kann zum Beispiel die Reifedauer angepasst werden, je nach dem, ob die Starter schnell oder langsam wirken, oder die Brenntemperaturen können angepasst werden, um das Tempo der Säurebildung zu steuern; die Geschwindigkeit oder das Maß, in dem die Molke abläuft und die Größe der Bruchkörner, der Zeitpunkt, zu dem das Salz hinzugefügt wird, und die zugegebene Menge hängen alle vom Tempo der Säurebildung bei der Käsebereitung ab, das wiederum darauf beruht, ob die Kulturen schnell oder langsam wirken.

Alle bei der Herstellung von „Yorkshire Wensleydale“ überwachten Parameter der Käsebereitung, unter anderem Menge und Art der Starterkulturen, die Reifezeiten, der Zeitpunkt der Labzugabe, die Brenndauer und -temperaturen sowie die Dauer des Rührens, das Tempo der Säurebildung und der Endsäuregehalt beim Salzen sind so nur bei „Yorkshire Wensleydale“ und Käse dieser Art gegeben und unterscheiden sich von dem häufiger auf dem Markt vertretenen Wensleydale, der als Massenprodukt außerhalb des abgegrenzten Gebiets hergestellt wird.

5.3   Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) bzw. einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g.g.A.)

Als sich die Zisterzienser im 11. und 12. Jahrhundert im Wensleydale-Tal niederließen, brachten sie ihre Kenntnisse über die Käsebereitung mit und gaben diese später an die ortsansässigen Bauern weiter. „Yorkshire Wensleydale“ wird noch immer nach einem Rezept hergestellt, das sich kaum geändert hat, seit 1897 in dem Gebiet mit der gewerblichen Käseherstellung begonnen wurde. Die heute verwendete Rezeptur entspricht weitgehend den handwerklichen Verfahren, die über Generationen angewendet wurden. Die speziellen Starterkulturen, die eigens für „Yorkshire Wensleydale“ subkultiviert und vermehrt werden, sowie das Geschick, das erforderlich ist, um ein Erzeugnis herzustellen, das die für diesen Käse vorgeschriebenen Spezifikationen und Qualitätsnormen erfüllt, sind heute ebenso wichtig wie einst.

Die einmaligen Eigenschaften in Bezug auf Aroma, Textur und Aussehen von „Yorkshire Wensleydale“, also der milde Milchgeschmack und die krümelige, brüchige Textur, sind alle das Ergebnis der einzigartigen Starterkulturen, des Betriebsklimas in der Molkerei, des Know-how und des Geschicks der Käser und deren Fertigkeit, einen Käse von derart gleichbleibender Qualität herzustellen.

Neben den Kenntnissen und den Arbeitsschritten in Verbindung mit der Käsebereitung wird die Besonderheit des Erzeugnisses vor allem von dessen Ruf geprägt. Der Ruf von „Yorkshire Wensleydale“ beruht auf gleichbleibender Qualität, Herkunft und Authentizität.

Dieser Ruf ist von wesentlicher Bedeutung. Wensleydale-Käse ist im 11. und 12. Jahrhundert in dem abgegrenzten Gebiet entstanden und hat sich seitdem ständig weiterentwickelt. Bis weit in das 20. Jahrhundert wurde Wensleydale-Käse ausschließlich in dem abgegrenzten Gebiet hergestellt. Dann wurde sein Typ und Name von Käsereien im ganzen Land kopiert und es entstand eine Käsesorte mit der Gattungsbezeichnung Wensleydale. In dem abgegrenzten Gebiet jedoch wurde die traditionelle Käsebereitung nach altüberliefertem Rezept fortgesetzt. Das Schicksal der Käsereien in dem abgegrenzten Gebiet ist von Höhen und Tiefen geprägt; so bedeutete die Wirtschaftskrise der 1930er beinahe das Ende der Käsebereitung, doch wurde diese von Kit Calvert gerettet. 1992 konnte eine Katastrophe verhindert werden, als Dairy Crest schließlich bereit war, die Molkerei von Hawes nach Schließung der Molkerei an ein Geschäftsführungsteam zu verkaufen. Die landwirtschaftlichen Familienbetriebe in Wensleydale haben seit Generationen Milch für die Käsebereitung geliefert, und die aufeinanderfolgenden Generationen von Käsern haben diese Milch zu einem preisgekrönten, beliebten Käse verarbeitet.

Heute ist „Yorkshire Wensleydale“ im Vereinigten Königreich bei allen großen Einzelhandelsketten, bei unabhängigen Feinkostgeschäften und im gesamten Gastronomiesektor erhältlich. „Yorkshire Wensleydale“ findet auch zunehmend auf vielen Exportmärkten wie den USA und Kanada Anklang, wo er Anerkennung erhält als ein Spitzenkäse mit Mehrwert, der in seinem Ursprungsgebiet verwurzelt und authentisch ist.

Yorkshire Wensleydale hat über die Jahre hinweg zahlreiche Preise und Würdigungen erhalten. So wurde er ausgezeichnet als „Best Territorial Cheese“ und „Reserve Supreme Champion“ bei der „Nantwich International Cheese Show“ im Jahr 2000 sowie als „Best British Cheese“ (Goldmedaille) bei den „World Cheese Awards“ von 2004.

Die Verbraucher sehen einen sehr engen Zusammenhang zwischen „Yorkshire Wensleydale“ und dem geografischen Gebiet. Das Erzeugnis wird in zahlreichen Ratgebern für Reisende in diesem Gebiet erwähnt, was seinen Ruf sowohl innerhalb des unmittelbaren geografischen Gebiets als auch außerhalb davon gefestigt hat, so dass der Käse in den unterschiedlichsten Einzelhandelsgeschäften, aber auch in Restaurants als Qualitätskäse angeboten wird. In Kochbüchern, Geschichtsbüchern und der Literatur wird der Käse oft erwähnt.

„Yorkshire Wensleydale“ wird in den renommiertesten Käse- und Feinkostgeschäften in den Großstädten des Vereinigten Königreichs und im Ausland verkauft. Harrods, Fortnum & Mason und John Lewis in London führen diesen Käse als echten Wensleydale mit authentischem Ursprung und vollkommener Geschmacksqualität in ihrem Sortiment. „Yorkshire Wensleydale“ ist in Luxusgeschäften in Manhattan und Hong Kong erhältlich. Neals Yard Dairy in London, einer der renommiertesten Käsehändler im Vereinigten Königreich und anerkannte Koryphäe auf dem Gebiet handwerklich hergestellter Käsesorten, bietet als einzigen Wensleydale-Käse den „Yorkshire Wensleydale“ aus Hawes an, da nur dieser typische Eigenschaften und Authentizität bietet.

Mehrere angesehene Köche, darunter Jamie Oliver und Rosemary Shrager, verwenden „Yorkshire Wensleydale“ in ihren Rezepten und auf ihren Käseplatten.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation

(Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 (3))

https://whitehall-admin.production.alphagov.co.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/193717/yorks-wensleydale-cheese-pgi.pdf


(1)  ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.

(2)  Ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012.

(3)  Vgl. Fußnote 2.