ISSN 1977-088X

doi:10.3000/1977088X.CE2013.227.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 227E

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

56. Jahrgang
6. August 2013


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

I   Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen

 

ENTSCHLIESSUNGEN

 

Europäisches Parlament
SITZUNGSPERIODE 2012-2013
Sitzungen vom 18. bis 19. Januar 2012
Das Protokoll dieser Sitzungen wurde im ABl. C 111 E vom 18.4.2012 veröffentlicht .
ANGENOMMENE TEXTE

 

Mittwoch, 18. Januar 2012

2013/C 227E/01

Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates (8.-9. Dezember 2011) zum Entwurf eines Internationalen Abkommens über eine verstärkte Wirtschaftsunion
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Januar 2012 zu den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates (8.-9. Dezember 2011) zum Entwurf eines Internationalen Abkommens über eine verstärkte Wirtschaftsunion (2011/2546(RSP))

1

 

Donnerstag, 19. Januar 2012

2013/C 227E/02

Die Versorgungskette für landwirtschaftliche Betriebsmittel
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zu dem Thema Die Versorgungskette für landwirtschaftliche Betriebsmittel – Struktur und Folgen (2011/2114(INI))

3

2013/C 227E/03

Ungleichgewichte in der Lebensmittelversorgungskette
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zu den Ungleichgewichten in der Lebensmittelversorgungskette

11

2013/C 227E/04

Eine Weltraumstrategie der Europäischen Union
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zu einer Weltraumstrategie der Europäischen Union zum Nutzen der Bürger (2011/2148(INI))

16

2013/C 227E/05

Schluss mit der Verschwendung von Lebensmitteln
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zu dem Thema Schluss mit der Verschwendung von Lebensmitteln – Strategien für eine effizientere Lebensmittelversorgungskette in der EU (2011/2175(INI))

25

2013/C 227E/06

Bekämpfung wild wuchernder Algenmassen
Erklärung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zur Bekämpfung wild wuchernder Algenmassen

32

2013/C 227E/07

Gründung des Inselpakts als offizielle europäische Initiative
Erklärung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zur Gründung des Inselpakts als offizielle europäische Initiative

33


 

II   Mitteilungen

 

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäisches Parlament

 

Mittwoch, 18. Januar 2012

2013/C 227E/08

Mitgliederzahl der ständigen Ausschüsse
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 18. Januar 2012 über die Mitgliederzahl der Ständigen Ausschüsse

35


 

III   Vorbereitende Rechtsakte

 

EUROPÄISCHES PARLAMENT

 

Donnerstag, 19. Januar 2012

2013/C 227E/09

Visakodex der Gemeinschaft ***I
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) (KOM(2011)0516 – C7-0226/2011 – 2011/0223(COD))

37

P7_TC1-COD(2011)0223Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 19. Januar 2012 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. …/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex)

38

2013/C 227E/10

Abkommen EU/Georgien zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel ***
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel (09737/2011 – C7-0202/2011 – 2011/0090(NLE))

38

2013/C 227E/11

Beitritt der Europäischen Union zur Regelung Nr. 29 der VN-Wirtschaftskommission für Europa ***
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Beitritt der Europäischen Union zur Regelung Nr. 29 der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UN/ECE) über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Schutzes von Insassen des Fahrerhauses von Nutzfahrzeugen (13894/2011 – C7-0303/2011 – 2011/0191(NLE))

39

2013/C 227E/12

Fußgängerschutz und LED-Lichtquellen ***
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates zum Standpunkt der Europäischen Union hinsichtlich des Regelungsentwurfs der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zum Fußgängerschutz und des Regelungsentwurfs der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zu LED-Lichtquellen (13895/2011 – C7-0302/2011 – 2011/0188(NLE))

39

2013/C 227E/13

Abkommen EU/Indonesien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten ***
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik Indonesien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (13238/2011 – C7-0242/2011 – 2010/0132(NLE))

40

2013/C 227E/14

Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ***
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zur Schaffung eines Rahmens für eine verstärkte Zusammenarbeit und zur Festlegung von Verfahrensregelungen (09138/2011 – C7-0163/2011 – 2011/0050(NLE))

41

2013/C 227E/15

Elektro- und Elektronik-Altgeräte ***II
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Neufassung) (07906/2/2011 – C7-0250/2011 – 2008/0241(COD))

41

P7_TC2-COD(2008)0241Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in zweiter Lesung am 19. Januar 2012 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2012/…/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

42

ANHANG ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

43

2013/C 227E/16

Inverkehrbringen und Verwendung von Biozidprodukten ***II
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (05032/2/2011 – C7-0251/2011 – 2009/0076(COD))

43

P7_TC2-COD(2009)0076Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in zweiter Lesung am 19. Januar 2012 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. …/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten

44

ANHANG ZUR LEGISLATIVEN ETSCHLIESSUNG

44


Erklärung der benutzten Zeichen

*

Verfahren der Konsultation

**I

Verfahren der Zusammenarbeit: erste Lesung

**II

Verfahren der Zusammenarbeit: zweite Lesung

***

Verfahren der Zustimmung

***I

Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung

***II

Verfahren der Mitentscheidung: zweite Lesung

***III

Verfahren der Mitentscheidung: dritte Lesung

(Das angegebene Verfahren entspricht der von der Kommission vorgeschlagenen Rechtsgrundlage.)

Politische Änderungen: Der neue bzw. geänderte Text wird durch Fett- und Kursivdruck gekennzeichnet; Streichungen werden durch das Symbol ▐ gekennzeichnet.

Technische Korrekturen und Anpassungen der Dienststellen des Parlaments: Der neue bzw. geänderte Text wird durch mageren Kursivdruck gekennzeichnet; Streichungen werden durch das Symbol ║ gekennzeichnet.

DE

 


I Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen

ENTSCHLIESSUNGEN

Europäisches Parlament SITZUNGSPERIODE 2012-2013 Sitzungen vom 18. bis 19. Januar 2012 Das Protokoll dieser Sitzungen wurde im ABl. C 111 E vom 18.4.2012 veröffentlicht. ANGENOMMENE TEXTE

Mittwoch, 18. Januar 2012

6.8.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 227/1


Mittwoch, 18. Januar 2012
Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates (8.-9. Dezember 2011) zum Entwurf eines Internationalen Abkommens über eine verstärkte Wirtschaftsunion

P7_TA(2012)0002

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Januar 2012 zu den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates (8.-9. Dezember 2011) zum Entwurf eines Internationalen Abkommens über eine verstärkte Wirtschaftsunion (2011/2546(RSP))

(2013/C 227 E/01)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 8. und 9. Dezember 2011,

in Kenntnis der Erklärung der Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebiets vom 9. Dezember 2011,

unter Hinweis auf das sogenannte „Sixpack“ und die beiden Vorschläge der Kommission zur weiteren Stärkung der Haushaltsdisziplin (1),

unter Hinweis auf den Stand der Verhandlungen über den Entwurf des internationalen Übereinkommens über eine verstärkte Wirtschaftsunion,

unter Hinweis auf die Vorlage im Namen des Europäischen Parlaments, die von den Vertretern des EP in der Ad-hoc-Arbeitsgruppe vorgebracht wurde,

gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

1.

bezweifelt, dass ein solches zwischenstaatliches Abkommen notwendig ist, da die meisten der darin genannten zentralen Ziele besser und wirksamer durch Maßnahmen im Rahmen des EU-Rechts verwirklicht werden können, um nachdrücklich, unverzüglich und dauerhaft auf die derzeitige Finanz- und Wirtschaftskrise und die in vielen Mitgliedstaaten der EU bestehende gesellschaftliche Krise zu reagieren; ist aber dennoch weiterhin bereit, an einer konstruktiven Lösung mitzuarbeiten;

2.

bekräftigt seine Unterstützung für die Vorlage, die die Mitglieder, die von der Konferenz der Präsidenten als Vertreter des Europäischen Parlaments ernannt wurden, bei der Ad-hoc-Arbeitsgruppe eingereicht haben; bedauert insofern, dass die Vorschläge des Europäischen Parlaments in dem Entwurf des internationalen Abkommens vom 10. Januar 2012 keinen Niederschlag gefunden haben; weist darauf hin, dass viele Mitgliedstaaten einige der auf der Sitzung am 12. Januar 2012 unterbreiteten Vorschläge unterstützen; wird seinen Standpunkt prüfen, sobald es den für den 18. Januar 2012 erwarteten endgültigen Entwurf erhalten hat;

3.

ist fest davon überzeugt, dass sich die Währungsunion nur durch Anwendung der Gemeinschaftsmethode zu einer echten Wirtschafts- und Steuerunion entwickeln kann; erinnert daran, dass die EU ein politisches Vorhaben ist, das auf gemeinsamen Werten, starken gemeinsamen Organen und der Einhaltung gemeinsamer Regeln beruht;

4.

fordert darüber hinaus insbesondere, dass

in dem neuen Abkommen ausdrücklich der Vorrang des EU-Rechts vor den Bestimmungen des Abkommens anerkannt werden sollte,

alle Maßnahmen zur Umsetzung des Abkommens nach den dafür in den EU-Verträgen vorgesehenen Verfahren getroffen werden sollten,

das Abkommen mit dem EU-Recht in Einklang steht, insbesondere in Bezug auf die im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegten Kennziffern, und dass in dem Fall, dass Vertragsparteien sich vom EU-Recht abweichende Ziele setzen möchten, die dafür geltenden EU-Rechtsverfahren eingehalten und keine doppelten Standards eingeführt werden,

alle Vertragsparteien des Abkommens, gegenwärtige wie künftige Mitglieder des Euro-Währungsgebiets, das gleiche Recht zur Teilnahme an Euro-Gipfeltreffen haben sollten,

demokratische Rechenschaftspflicht gewährleistet werden muss, indem sowohl das Europäische Parlament als auch die nationalen Parlamente auf den entsprechenden Ebenen stärker an allen Aspekten der europäischen wirtschaftlichen Koordinierung und Ordnungspolitik beteiligt werden,

die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Parlamenten und dem Europäischen Parlament im Einklang mit den EU-Verträgen gemäß Artikel 9 des Protokolls Nr. 1 AEUV stattfindet,

die Vertragsparteien in dem neuen Abkommen in rechtsverbindlicher Form dazu verpflichtet werden, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit sichergestellt ist, dass das Abkommen im Wesentlichen spätestens binnen fünf Jahren in die EU-Verträge überführt wird;

5.

wiederholt seine Forderung nach einer Union sowohl der Stabilität als auch des nachhaltigen Wachstums; vertritt die Auffassung, dass Haushaltsdisziplin zwar die Voraussetzung für ein tragfähiges Wachstum ist, dass sie allein aber keinen wirtschaftlichen Aufschwung herbeiführen wird, und dass von dem Abkommen die klare Botschaft ausgehen muss, dass die europäischen Staats- und Regierungschefs an beiden Fronten mit der gleichen Entschiedenheit handeln werden; fordert aus diesem Grund nachdrücklich, dass in dem Abkommen neben Vorschlägen zu einem Tilgungsfonds, zu projektspezifischen Anleihen, zu einer im EU-Recht verankerten Finanztransaktionssteuer und, bei gleichzeitiger Gewährleistung der Haushaltsdisziplin, einem Fahrplan für Stabilitätsanleihen („Eurobonds“) die Verpflichtung der Vertragsparteien vorgesehen sein muss, Maßnahmen zur Förderung von mehr Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit zu treffen;

6.

hebt hervor, dass bei anderen die Finanzkrise betreffenden multilateralen Übereinkünften, wie dem Europäischen Stabilitätsmechanismus, dieselben institutionellen, rechtlichen und politischen Argumente gelten; fordert aus diesem Grund, dass es bei diesen Verhandlungen in der gleichen Weise einbezogen wird;

7.

behält sich das Recht vor, alle ihm zur Verfügung stehenden politischen und rechtlichen Möglichkeiten zur Verteidigung des EU-Rechts und der Rolle der EU-Organe zu nutzen, vor allem, wenn Teile des endgültigen Abkommens nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind;

8.

weist die Kommission darauf hin, dass sie dazu verpflichtet ist, ihre institutionelle Rolle als Hüterin der Verträge in vollem Umfang wahrzunehmen;

9.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung den Staats- und Regierungschefs, dem Vorsitzenden des Europäischen Rates, dem Präsidenten der Eurogruppe, der Kommission und der Europäischen Zentralbank zu übermitteln.


(1)  Verordnung über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten (COM(2011)0819) und Verordnung über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die gesamtstaatliche Haushaltsplanung (COM(2011)0821).


Donnerstag, 19. Januar 2012

6.8.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 227/3


Donnerstag, 19. Januar 2012
Die Versorgungskette für landwirtschaftliche Betriebsmittel

P7_TA(2012)0011

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zu dem Thema „Die Versorgungskette für landwirtschaftliche Betriebsmittel – Struktur und Folgen“ (2011/2114(INI))

(2013/C 227 E/02)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Juni 2011 zu dem Thema „Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete – die künftigen Herausforderungen“ (1),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. September 2010 zu dem Thema „Gerechte Einnahmen für Landwirte: die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern“ (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Januar 2011 zur Anerkennung der Landwirtschaft als Sektor von strategischer Bedeutung für die Ernährungssicherheit (3),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. März 2011 zu dem Thema „Das Proteindefizit in der EU: Wie lässt sich das seit langem bestehende Problem lösen?“ (4),

unter Hinweis auf den vorläufigen Bericht der OECD vom Mai 2011 zu dem Thema „A Green Growth Strategy for Food and Agriculture“ (5) (Grüne Wachstumsstrategie für Nahrungsmittel und Landwirtschaft),

unter Hinweis auf die Eurostat-Daten über Preisindizes für die Mittel der landwirtschaftlichen Erzeugung (Betriebsmittelkosten) und den Preisindizes für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Erzeugnispreise) (6),

unter Hinweis auf Artikel 349 AEUV, der spezifische Maßnahmen zugunsten der Regionen in äußerster Randlage vorsieht,

unter Hinweis auf den 3. Bericht des Ständigen Ausschusses der Kommission für landwirtschaftliche Forschung über die Perspektiven für Nachhaltigkeit beim Verbrauch und der Erzeugung von Lebensmitteln in einer Welt mit knappen Ressourcen (Sustainable food consumption and production in a resource-constrained world) vom Februar 2011 (7),

unter Hinweis auf den Bericht des Weltagrarrats (International Assessment of Agricultural Knowledge, Science and Technology for Development, IAASTD) über die Landwirtschaft am Scheideweg (Global Report – Agriculture at a crossroads),

unter Hinweis auf den GFS-Bericht von 2008 mit dem Titel „Low input farming systems: an opportunity to develop sustainable agriculture“ (8),

in Kenntnis des GFS-Berichts aus dem Jahr 2007 mit dem Titel „Consequences, opportunities and challenges of modern biotechnology in Europe“,

in Kenntnis des GFS-Berichts von 2010 mit dem Titel „Compendium of reference methods for GMO analysis“,

in Kenntnis des GFS-Berichts von 2010 mit dem Titel „Impacts of the EU biofuel target on agricultural markets and land use: a comparative modelling assessment“,

unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (9),

unter Hinweis auf die am 12. Oktober 2011 von der Kommission vorgelegten Legislativvorschläge zur Reform der GAP (KOM(2011)0625/3, KOM(2011)0627/3, KOM(2011)0628/3, KOM(2011)0629, KOM(2011)0630/3, KOM(2011)0631/3) und den Vorschlag für eine Verordnung über die einheitliche GMO,

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A7-0421/2011),

A.

in der Erwägung, dass die Einkommen der Landwirte und ihre langfristigen Investitionen durch die heftigen Schwankungen der Preise von landwirtschaftlichen Rohstoffen und Betriebsmitteln gefährdet sind, wobei die abgelegenen Gebiete, die Berggebiete, Inseln und Gebiete in äußerster Randlage besonders betroffen sind, weil die Faktoren Entfernung und Abgelegenheit hohe Zusatzkosten bedingen, die sich als erhebliche Belastung der Einkommen der Landwirte dieser Gebiete auswirken;

B.

in der Erwägung, dass laut Eurostat die Betriebsmittelkosten für die Landwirte der EU zwischen 2000 und 2010 durchschnittlich um fast 40 %, die Erzeugerpreise hingegen im Durchschnitt um weniger als 25 % gestiegen sind; in der Erwägung, dass in diesem Jahrzehnt die Kosten für Energie und Schmiermittel um 60 %, für synthetische Düngemittel und Bodenverbesserer um fast 80 %, für Tierfutter um über 30 %, für Maschinen und andere Geräte um etwa 36 %, für Saat- und Pflanzgut um etwa 30 % und für Pflanzenschutzmittel um fast 13 % gestiegen sind; in der Erwägung, dass der Zugang der Landwirte zu günstigeren Betriebsmitteln, insbesondere vom Weltmarkt, verbessert werden muss;

C.

in der Erwägung, dass höhere Nahrungsmittelpreise vor allem aufgrund der schnell steigenden Betriebsmittelkosten sowie aufgrund der im Laufe der Zeit ständig wachsenden Kluft zwischen Erzeuger- und Verbraucherpreisen nicht automatisch mit höheren Einkommen in der Landwirtschaft einhergehen;

D.

in der Erwägung, dass der Anstieg der Produktionskosten und die Schwierigkeiten bei deren Weitergabe entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette kurzfristig den Fortbestand bestimmter Unternehmen bedrohen und das Produktionsgefüge in mehreren Mitgliedstaaten gefährden können, wodurch sich die Handelsbilanz auf der Einfuhrseite verschlechtert und die Abhängigkeit von Schwankungen auf den externen Märkten steigt;

E.

in der Erwägung, dass auch die Verbraucher in Mitleidenschaft gezogen werden, weil die Erzeuger den exponentiellen Anstieg der Kosten von Produktionsmitteln nicht an die Großhändler weitergeben können, die ihrerseits diese Mehrkosten mit erheblichem Gewinn den Verbrauchern in Rechnung stellen;

F.

in der Erwägung, dass der Aufwärtsdruck auf die Betriebsmittelpreise voraussichtlich noch zunehmen wird, und zwar infolge der Ressourcenknappheit, der steigenden Nachfrage nach Nahrungsmitteln in den Schwellenländern und bedingt durch Maßnahmen, die EU-Landwirten den Zugang zu günstigeren Futtermitteln auf dem Weltmarkt erschweren;

G.

in der Erwägung, dass die Nahrungsmittelerzeugung regelmäßig durch eine Reihe von Faktoren, einschließlich der Folgen von Schädlingsbefall und Krankheiten, der Verfügbarkeit natürlicher Ressourcen und Naturkatastrophen, beeinträchtigt werden kann;

H.

in der Erwägung, dass die Landwirtschaft der EU in Bezug auf ihre Betriebsmittel zurzeit in hohem Maße von Einfuhren abhängig ist, und zwar nicht nur bei fossilen Brennstoffen, sondern auch bei Viehfutter und knappen Mineralien zur Bodenverbesserung, wie Phosphat, und deshalb von Preissteigerungen stark in Mitleidenschaft gezogen würde; in der Erwägung, dass dies zu großer Besorgnis über die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Landwirte Anlass gibt, vor allem im Bereich Viehzucht;

I.

in der Erwägung, dass die derzeitigen Preisschwankungen eine europäische und eine globale Dimension haben und folglich eine gezielte EU-Problemlösung für die Lebensmittelversorgungskette gefordert ist, die deren strategischer Rolle in der Europäischen Union gerecht wird, gleichzeitig aber konzertierte Maßnahmen seitens der G20-Staaten verlangt werden;

J.

in der Erwägung, dass die EU zunehmend von den Produktionsfaktoren abhängig ist, die Voraussetzung für die Erhaltung der Landwirtschaft in ihrem Gebiet sind; in der Erwägung, dass diese Abhängigkeit daher durch Investitionen und rein politische Entscheidungen zügig abgebaut werden muss, sodass für mehr Selbstversorgung der EU mit Nahrungsmitteln gesorgt ist;

K.

in der Erwägung, dass die EU stark von der Einfuhr fossiler Brennstoffe abhängig ist; in der Erwägung, dass die Steigerung der Ressourceneffizienz ein Kernelement der Strategie Europa 2020 und des von der Kommission erarbeiteten Fahrplans für ein ressourcenschonendes Europa ist;

L.

in der Erwägung, dass die landwirtschaftliche Erzeugung in der EU im Grunde vom Erdöl abhängig ist und die Lebensmittelversorgungskette stark darauf angewiesen ist, dass Erdöl zu erschwinglichen Preisen verfügbar ist; in der Erwägung, dass die weltweite Erdölförderung voraussichtlich um durchschnittlich 2-3 % jährlich zurückgehen wird;

M.

in der Erwägung, dass zwischen steigenden Rohölpreisen und steigenden landwirtschaftlichen Betriebsmittelkosten eine untrennbare Verbindung besteht, die dazu führt, dass die Energie-, Futter- und Düngemittelpreise steigen, was wiederum die weltweite Nahrungsmittelproduktion beeinträchtigt;

N.

in der Erwägung, dass die Herstellung von Düngemitteln für die Landwirtschaft absolut von der Versorgung mit Phosphatgestein abhängt; in der Erwägung, dass der Preis dieses Rohstoffs 2007/2008 um 800 % gestiegen ist, dass zwischen 2033 und 2035 möglicherweise der Scheitelpunkt der Fördermenge erreicht wird und die Vorkommen anschließend immer knapper werden;

O.

in der Erwägung, dass besonders in der Viehzucht die Kosten auch wegen der Anforderungen in Bezug auf Pflanzenschutz, Tier- und Umweltschutz, Hygiene und Unbedenklichkeit der Nahrungsmittel steigen und infolgedessen die Wettbewerbsfähigkeit der Erzeuger aus der EU gegenüber den Erzeugern aus Drittländern, die diese strengen Anforderungen nicht einhalten müssen, weiter sinkt;

P.

in der Erwägung, dass die EU bei der Lebensmittelsicherheit und beim Schutz von Mensch und Umwelt hohe Maßstäbe gesetzt hat, was sich in den vor- und nachgelagerten Bereichen der Lebensmittelversorgungskette auf den Zeit- und Kostenaufwand bei der Entwicklung neuer Verfahren und Arbeitsmittel auswirkt;

Q.

in der Erwägung, dass die Verbraucher aufgrund des Rückgangs ihrer Kaufkraft zunehmend veranlasst sind, Erzeugnisse zu wählen, deren Qualität und Unbedenklichkeit hinter den EU-Erzeugnissen zurückbleibt und die nicht zurückverfolgt werden können, was besonders für den Sektor Fleisch gilt;

R.

in der Erwägung, dass durchschnittlich 42 % der gesamten zur Verfügung stehenden Wassermengen in Europa für die Landwirtschaft aufgewendet werden (Griechenland 88 %, Spanien 72 %, Portugal 59 %) und dass die Kosten für die Bewässerung, die Ableitung von Wasser in Feuchtgebieten in Kanäle sowie für die Entwässerung bedingt durch die höhere Effizienz der Bewässerungstechniken gestiegen sind, sowie in der Erwägung, dass ein Teil des für die Landwirtschaft aufgewendeten Wassers in den normalen Wasserkreislauf zurückgeführt wird;

S.

in der Erwägung, dass sich der Preis für landwirtschaftliche Nutzflächen und die Pachtkosten für Land direkt auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit von landwirtschaftlichen Betrieben auswirken und darauf, ob Junglandwirte landwirtschaftliche Betriebe aufbauen können;

T.

in der Erwägung, dass die Marktkonzentration bei den Lieferanten landwirtschaftlicher Betriebsmittel sehr hoch ist und dass sechs Unternehmen fast 75 % des Marktes für Agrochemikalien und drei Unternehmen mehr als 45 % des Saatgutmarktes beherrschen; in der Erwägung, dass die Preise für Saatgut u. a. wegen dieser Konzentration hoch bleiben, dass sich dies negativ auf die Vielfalt der Anbaupflanzen auswirkt und dass die Landwirte kaum Einfluss auf die Entwicklung der Preise haben; in der Erwägung, dass nicht nur im vorgelagerten Bereich, sondern auch im Lebensmittel(einzel)handel hohe Marktkonzentrationen gegeben sind, die einen zusätzlichen Kostendruck auf die Landwirtschaft bewirken;

U.

in der Erwägung, dass die Lebensfähigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit von Kleinkulturen unverhältnismäßig stark durch legislative und strukturelle Änderungen in den Vorleistungssektoren beeinträchtigt werden und die Auswirkungen solcher Änderungen besser untersucht werden müssen;

V.

in der Erwägung, dass der Kostenanstieg für Landwirte großenteils auf den Anstieg bei den Kraftstoff-, Dünge- und Futtermittelpreisen zurückzuführen ist;

W.

in der Erwägung, dass angesichts der extremen Schwankungen der Preise landwirtschaftlicher Erzeugnisse in der gesamten Lebensmittelversorgungskette und der damit zusammenhängenden Finanzspekulationen mehr Markttransparenz in den Branchen am Anfang der Lebensmittelversorgungskette auch insofern von Bedeutung ist, als dadurch der Wettbewerb verbessert wird und die heftigen Preisschwankungen besser verkraftet werden können;

X.

in der Erwägung, dass langfristige Investitionen in einen effizienteren Einsatz der Betriebsmittel und der Ressourcen, einschließlich Energie, Boden und Nährstoffe, Wasserversorgungstechnik, Saatgut und Agrochemikalien, notwendig sind, um auf die neuen Herausforderungen in Wirtschaft und Umwelt zu reagieren, nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Strategie Europa 2020; in der Erwägung, dass Beratungsangebote sowie institutionelle Verbesserungen und Innovation, die sich auf den Betriebsmitteleinsatz und die Einstellungen und Kompetenzen der Landwirte auswirken, eine entscheidende Rolle spielen, wenn sich ressourceneffizientere, nachhaltigere und innovativere landwirtschaftliche Systeme durchsetzen sollen;

Y.

in der Erwägung, dass die Vergärung von Gülle pflanzenbaulich und ökologisch erwünscht ist, und dass zudem Anreize zur Erzeugung von Energie aus Biomasse geboten werden sollten, was im Übrigen auch zur Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft beitragen würde;

Z.

in der Erwägung, dass es in der Landwirtschaft durch eine bessere Energieeffizienz erhebliche Potenziale für Energie- und Kosteneinsparungen gibt, welche durch die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen an Ort und Stelle zusätzlich verbessert werden könnten, sofern deren Potenzial voll ausgeschöpft wird (vor allem Windkraft und Solarenergie, Biomasse und Biogas, Biokraftstoffe, Verwendung von Abfallprodukten usw.);

AA.

in der Erwägung, dass eine Diversifizierung des Anbaus und Fruchtfolge einen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels leisten und den nachhaltigen Einsatz synthetischer Düngemittel und Pestizide ermöglichen können;

AB.

in der Erwägung, dass der Anbau von Hülsenfrüchten als Eiweißlieferanten und die Verbesserung der Produktionssysteme, bei denen Futtergras verwendet wird, zur Verringerung des Proteindefizits der EU und ihrer Abhängigkeit von Futtermittelimporten führen würde und für die Landwirte mit wesentlichen wirtschaftlichen Vorteilen verbunden sein könnte, dass dies jedoch keine Patentlösung für die vielfältigen Ungleichgewichte in der Betriebsmittelversorgungskette ist und auch mit einem Rückgang der Produktion anderer, ressourceneffizienterer Kulturpflanzen einhergehen würde;

AC.

in der Erwägung, dass Saatgut, das im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb gezogen wird, unter bestimmten Bedingungen und bei bestimmten Arten als Alternative für kommerzielles Saatgut in Frage kommen kann;

AD.

in der Erwägung, dass durch nicht sachgerechte Lagerung und Transport erhebliche Mengen an landwirtschaftlichen Rohstoffen verderben und zwangsläufig entsorgt werden müssen und nicht mehr als Lebens- oder Futtermittel zur Verfügung stehen (FAO, Global Food Losses And Food Waste, 2011);

Allgemeine Lösungsansätze

1.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Transparenz der Betriebsmittelpreise für landwirtschaftliche Betriebe zu verbessern und dafür zu sorgen, dass die Wettbewerbsregeln Anwendung finden und in der gesamten vor- und nachgelagerten Lebensmittelvertriebskette durchgesetzt werden;

2.

fordert, dass in Bezug auf die ökonomischen Basisfaktoren, die den steigenden Nahrungsmittelpreisen zugrunde liegen, auf EU-Ebene und auf der internationalen Ebene eine stärkere Kontrolle stattfindet und gründlichere Analysen durchgeführt werden, vor allem, was die Zusammenhänge zwischen Schwankungen bei Angebot und Nachfrage und die zunehmenden Wechselwirkungen zwischen den Preisbewegungen bei Energie, Betriebsmitteln und Nahrungsmittelgütern betrifft;

3.

fordert die Kommission auf, ihre Analyse der Ursachen für die starken Schwankungen auf den Märkten zu verbessern und sich in Bezug auf das Zusammenspiel zwischen Spekulation und Agrarmärkten sowie Energiemärkten und Preisen für Nahrungsmittelgüter um mehr Klarheit zu bemühen; betont, dass dies Teil der Bemühungen sein sollte, auf internationaler und auf EU-Ebene mit Blick auf die Finanzmärkte für eine bessere Regulierung, mehr Transparenz und eine bessere Qualität der Informationen zu sorgen, und zwar auch im Rahmen der geplanten Überprüfung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Richtlinie über Marktmissbrauch;

4.

fordert die Kommission auf, sich für effizientere landwirtschaftliche Methoden und ein besseres, nachhaltiges Ressourcenmanagement in der Landwirtschaft einzusetzen, mit dem Ziel, die Landwirtschaft zu einem stabilen und produktiven Wirtschaftszweig zu entwickeln, die Betriebsmittelkosten und die Verschwendung von Nährstoffen zu senken und für mehr Innovation, Ressourceneffizienz, Effektivität und Nachhaltigkeit in den landwirtschaftlichen Betrieben zu sorgen; ist davon überzeugt, dass dies im Rahmen der angekündigten europäischen Innovationspartnerschaft für landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit erfolgen könnte; betont, dass im Interesse der Landwirte eine integrierte Herangehensweise gefordert ist, um Ausgewogenheit in allen Bereichen der Landwirtschaft (Erzeugung, Umwelt, Rentabilität, soziale Dimension) zu erreichen;

5.

fordert die Kommission auf, auch weiterhin eine nachhaltige und produktive Landwirtschaft zu fördern, um auf die Herausforderungen in Bezug auf die Umwelt und die Nahrungsmittelversorgung zu reagieren und dabei gleichzeitig sicherzustellen, dass die Landwirtschaft rentabel bleibt und sich auf dem Weltmarkt behaupten kann;

6.

begrüßt die Einführung eines europäischen Instruments für die Überwachung der Lebensmittelpreise durch Eurostat und die Einrichtung eines hochrangigen Forums zur Optimierung der Lebensmittelversorgungskette, in dem auch der vorgelagerte Betriebsmittelsektor vertreten sein muss, die für mehr Transparenz bei der Entwicklung der Betriebsmittelpreise sorgen und sich für bessere Erzeugerpreise einsetzen sollten; weist nachdrücklich darauf hin, dass regelmäßige Fortschrittsberichte und konkrete Vorschläge an das Europäische Parlament weitergeleitet und dort erörtert werden sollten;

7.

vertritt die Ansicht, dass Primärerzeuger nicht im vollen Umfang von den gestiegenen Erzeugerpreisen profitieren können, da sie zwischen den Fronten aufgerieben werden: einerseits durch niedrige Erzeugerpreise aufgrund der starken Position von Verarbeitern und Einzelhändlern – andererseits durch hohe Betriebsmittelpreise aufgrund der zunehmenden Konzentration der Betriebsmittelunternehmen;

8.

fordert die Kommission auf, die Auswirkungen von EU-Rechtsvorschriften auf die Nachhaltigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft besser abzuschätzen; glaubt, dass besonderes Augenmerk auf die Kosten gerichtet werden sollte, die infolge der Einhaltung der Rechtsvorschriften entstehen, und auf deren Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Betriebsmitteln sowie die Betriebsmittelpreise;

9.

fordert die einzelstaatlichen und die europäischen Wettbewerbshüter auf, insbesondere in der Düngemittelbranche, wo Landwirte beim Terminkauf der für ihren Betrieb wichtigen Düngemittel mit enormen Schwierigkeiten konfrontiert sind, hart gegen den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Agrarhandelsunternehmen, Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen und betriebsmittelerzeugende Unternehmen vorzugehen; vertritt die Ansicht, dass die europäischen Wettbewerbsbehörden (GD Wettbewerb, usw.) daher eine umfassende Untersuchung wettbewerbswidriger Verhaltensweisen im gesamten Sektor Düngemittel- und Pflanzenschutzmittel durchführen sollten;

10.

stellt fest, dass die Voraussetzung für alle Maßnahmen auf diesem Gebiet zunächst eine objektive und genaue begriffliche Festlegung dessen ist, was unter missbräuchlichen, unlauteren und wettbewerbswidrigen Praktiken zu verstehen ist, damit diese Praktiken gezielt reguliert und überwacht werden können;

11.

fordert die Kommission dringend auf, in einer eingehenden Studie die Unterschiede zwischen den Herangehensweisen der nationalen Wettbewerbsbehörden und entsprechenden Maßnahmen in den 27 Mitgliedstaaten zu untersuchen und auf Lösungen hinzuwirken, an denen alle Partner in der Lebensmittelerzeugungskette beteiligt sind und mit denen verhindert wird, dass ein Akteur oder einige wenige Akteure der Betriebsmittel- oder Lebensmittelversorgungskette eine marktbeherrschende Stellung einnehmen, da dies oft auf Kosten der landwirtschaftlichen Erzeuger geht;

12.

stellt fest, dass ein wirkungsvolles System zur Kontrolle dieser Praktiken mit administrativen oder gerichtlichen Mitteln und ein System der Bewertung und Beobachtung der Mitgliedstaaten durch die Kommission geschaffen werden müssen und dass es zudem Sanktionen einzuführen gilt, die ausreichend abschreckend wirken und zeitnah angewandt werden;

13.

hält es außerdem für notwendig, ein EU-weites System für den Informationsaustausch über bewährte Verfahren im Zusammenhang mit dem Einsatz von Nährstoffen, Energie und natürlichen Ressourcen und der Verwaltung anderer Betriebsmittel einzuführen, um auf diese Weise die Effektivität und die Effizienz der Betriebsmittel zu erhöhen;

14.

fordert, dass in die neue GAP spezifische Unterstützungsmaßnahmen für ein besseres und effizienteres Ressourcenmanagement und für nachhaltige Verfahren eingeführt werden, damit der Betriebsmitteleinsatz und die Betriebsmittelkosten gesenkt werden und die Landwirte starke Preisschwankungen besser verkraften können, das heißt auch Maßnahmen, mit denen kurze Betriebsmittel- und Lebensmittelversorgungsketten gefördert werden;

15.

begrüßt, dass die Kommission sich verstärkt der Bio-Wirtschaft in Europa widmet; fordert, dass ein wesentlicher Teil des nächsten Forschungsrahmenprogramms für die FuE in den Bereichen zweckgebunden wird, die auf einen effizienten Einsatz und eine effiziente Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Betriebsmittel sowie die Steigerung der agronomischen Effizienz abzielen; hebt hervor, dass die Forschungsergebnisse in die Praxis übertragen werden müssen, indem die landwirtschaftlichen Produktionsprozesse durch Aus- und Fortbildung und Kapazitätsaufbau für Landwirte verbessert werden; hält eine bessere Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor und den landwirtschaftlichen Berufsverbänden in diesem Bereich für notwendig, die in konkrete Maßnahmen zur Verbesserung und Modernisierung des Erzeugungssystems münden sollte;

16.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die mögliche Rolle der Erzeugerverbände und Genossenschaften bei einem gemeinsamen Erwerb von Betriebsmitteln genauer zu untersuchen, damit Landwirte ihre Verhandlungsposition gegenüber den vorgelagerten Branchen stärken können;

17.

fordert die Kommission auf, Landwirte und Verbraucher verstärkt dafür zu sensibilisieren, dass in der gesamten Lebensmittelversorgungskette ein effizienterer Umgang mit Energie, Wasser und natürlichen Ressourcen notwendig ist, damit weitaus weniger Ressourcen und Lebensmitteln verschwendet werden;

18.

weist darauf hin, dass nachhaltiges Wachstum eine zentrale Priorität der Strategie Europa 2020 ist und dass Abhängigkeit von fossilen Kraftstoffen bedeutet, dass die EU Erschütterungen auf den betreffenden Märkten hilflos ausgesetzt ist; weist nochmals darauf hin, dass an die Stelle der Abhängigkeit von endlichen Ressourcen wirklich tragfähige Alternativen treten müssen, bei denen das Gleichgewicht zwischen Aufrechterhaltung der Nahrungsmittelproduktion und Förderung von Energiequellen gewahrt wird;

Energie

19.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Investitionen in die Energieeinsparung und die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen in den Betrieben selbst oder in lokalen Partnerschaftsprojekten (für Windkraft, Solar-, Biomasse, Biogas- und Geothermie-Anlagen usw.) ortsansässiger Betreiber zu fördern und dabei besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass Abfälle und Nebenprodukte Verwendung finden;

20.

misst der Verarbeitung von Dung große Bedeutung bei, der nicht nur ein erneuerbarer Energieträger ist, sondern auch für eine Abnahme der Umweltbelastung sorgt und einen Ersatz für Kunstdünger in Form eines Mineralienkonzentrats bietet; fordert die Kommission auf, im Interesse der Verwertung von Dung als Energielieferant verarbeiteten Dung in der Nitratrichtlinie als Kunstdüngerersatz anzuerkennen;

21.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten eindringlich auf, dafür zu sorgen, dass staatliche Unterstützung für Biomasse und Agrokraftstoffe – einschließlich Biogas – nicht dazu führt, dass es zu einer der Nachhaltigkeit abträglichen Konkurrenz zwischen den Ressourcen für die Nahrungsmittel- und die Energieerzeugung kommt, die nachhaltig erfolgen muss;

22.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Landwirten insofern dabei behilflich zu sein, neue Einkommensquellen zu erschließen, als sie die Einspeisung von Energie und Wärme, die von landwirtschaftlichen Betrieben aus erneuerbaren Quellen erzeugt werden, in private und öffentliche Energienetze und -verbundsysteme begünstigen;

23.

ist der Auffassung, dass mithilfe der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raumes und freiwilliger „Ökologisierungsmaßnahmen“ der künftigen GAP in der gesamten EU effiziente Maßnahmen zur Energieeinsparung und zum Energiemanagement in landwirtschaftlichen Betrieben und auf lokaler Ebene durchgeführt werden sollten;

24.

fordert die Kommission auf, die Energiekosten in den verschiedenen heutigen landwirtschaftlichen Systemen und den damit verbundenen betriebsmittelerzeugenden Unternehmen, in den Verarbeitungsbetrieben und im Vertrieb im Verhältnis zu Produktivität und Produktion zu analysieren und dabei zu berücksichtigen, dass Energieeffizienz und Nutzung nachhaltiger Energiequellen den neuen Herausforderungen entsprechen müssen;

Bodenverbesserer und Pflanzenschutzmittel

25.

fordert, dass bei der GAP-Reform nach 2013 wirksame Maßnahmen und Anreize wie Diversifizierung der Anbaupflanzen greifen, einschließlich Anbau von Leguminosen und eine an die lokalen Bedingungen angepasste Fruchtfolge, zumal diese sich positiv auf die Eindämmung des Klimawandels, die Boden- und Wasserqualität auswirken und die Landwirte in die Lage versetzen, ihre Betriebsmittelkosten zu verringern;

26.

fordert darüber hinaus, dass Investitionen in die Präzisionslandwirtschaft von der Kommission und dem Rat in eine unverbindliche EU-weite Liste mit „Ökologisierungsmaßnahmen“ übernommen werden, die innerhalb der GAP belohnt werden, da diese innovativen Verfahren (beispielsweise GPS-gestützte Bodenbeobachtung) ähnliche positive Auswirkungen auf die Eindämmung des Klimawandels, die Qualität von Boden und Wasser und die Finanzen der Landwirte haben (erheblich geringerer Verbrauch von Düngemitteln, Bodenverbesserern, Pflanzenschutzmitteln und Pestiziden, wodurch die Betriebsmittelkosten für Landwirte sinken);

27.

hebt hervor, dass die landwirtschaftliche Produktion der EU von der Einfuhr von Phosphatgestein abhängig ist, das für die Herstellung von Düngemitteln benötigt wird und im Wesentlichen in fünf Ländern der Welt abgebaut wird; fordert die Kommission auf, sich mit diesem Problem zu befassen;

28.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Recycling von Nährstoffen (vor allem Phosphat und Stickstoff) aus Abfallströmen zu fördern, vorausgesetzt, dass gründlich untersucht wird, wie und wo sie zum Einsatz kommen können, dass etwaige Schadstoffe angemessen behandelt und strikte Kontrollen durchgeführt werden oder insbesondere das Recycling im Sinne der Kaskadennutzung nach einer thermischen Nutzung erfolgt; betont in diesem Zusammenhang, dass Gülle, die die Qualitätsanforderungen des Düngerechts einhält und zur Verwertung als Düngemittel bestimmt ist, auch dann kein Abfall ist, wenn sie zuvor in einer landwirtschaftlichen Biogasanlage vergoren wird;

29.

fordert die Kommission auf, sich stärker mit der Einschätzung der Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der europäischen Landwirtschaft zu befassen, die dadurch bedingt sind, dass bestimmte Pflanzenschutzerzeugnisse nicht mehr zugelassen sind, und in diesem Zusammenhang insbesondere die Eignung der noch verfügbaren Erzeugnisse und die Auswirkungen auf die durch einige wenige wettbewerbsfähige Erzeugnisse auf dem Markt zu prüfen;

30.

fordert die Kommission auf, Wege zu prüfen, wie gewährleistet werden kann, dass Klein- und Nebenkulturen erhalten bleiben, wobei die vollständige Vereinbarkeit und Kohärenz mit der Gemeinsamen Agrarpolitik sicherzustellen ist und alle Akteure der Lebensmittelkette einzubeziehen sind;

Tierfutter

31.

fordert die Kommission erneut auf, dem Parlament und dem Rat rasch einen Bericht darüber vorzulegen, welche Möglichkeiten und Optionen sich bieten, um den Anbau heimischer Eiweißpflanzen in der EU zu steigern; hebt hervor, dass der verstärkte Anbau von Eiweißpflanzen in der EU zwar einige Vorteile bietet, dass er sich aber kaum wesentlich auf die Einfuhr von Futtermitteln aus Drittländern auswirken dürfte; ist daher der Ansicht, dass kurzfristig andere Lösungswege geprüft werden müssen, wenn dem Proteindefizit in der EU begegnet werden soll, und weist in diesem Zusammenhang konkret auf die fundamentale Bedeutung der Sojaeinfuhren hin; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass diese Maßnahmen das übergeordnete Ziel der EU, die Sicherheit der Nahrungsmittelversorgung in der EU in Bezug auf Produktivitäts- und Produktionsniveau, nicht gefährden;

32.

hält es außerdem nach wie vor für erforderlich, dass in die neue GAP geeignete Maßnahmen und Instrumente eingeführt werden, mit denen diejenigen Landwirte, die Eiweißpflanzen anbauen, unterstützt werden, zumal dadurch nicht nur das Eiweißpflanzendefizit der EU verringert werden kann und die starken Preisschwankungen abgemildert werden können, sondern auch die landwirtschaftlichen Verfahren verbessert und die Bodenfruchtbarkeit erhöht werden;

Saatgut

33.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Zuge der bevorstehenden Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz den Landwirten auch weiterhin die Möglichkeit einzuräumen, gemäß Artikel 14 Absätze 1 und 2 dieser Verordnung selbstgezogenes Saatgut einzusetzen, zumal Wirtschaft, Kultur und Umwelt und auch die Artenvielfalt in der Landwirtschaft davon profitieren; fordert in diesem Zusammenhang, dass die Pflanzenzuchtrechte und die derzeit geltenden Beschränkungen der Verwendung von selbstgezogenem Saatgut einer fairen und ausgewogenen Prüfung zwecks Verbesserung und Vereinfachung des Rechtsrahmens unterzogen werden, damit zwischen dem bestehenden Neuerungsbedarf und der Erhaltung und Erhöhung der Vielfalt bei Kulturpflanzen ein ausgewogenes Verhältnis hergestellt und gleichzeitig die Lebensgrundlage von Kleinbauern gestärkt wird;

34.

hält es für wichtig, dass Forschungsprojekte durchgeführt werden, mit denen die Zucht von Pflanzensorten untersucht wird, die ihre Merkmale langfristig behalten, und regt an, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission solche Vorhaben unterstützen und zusätzlich dazu Maßnahmen zur Förderung des Anbaus von lokalen Futterpflanzen wie Flachs, Triticale und Platterbsen-Wicke (Vicia Lathyroides) usw. ergreifen;

35.

fordert die Kommission auf, die Einrichtung einer europäischen Saatgutbank in Erwägung zu ziehen, die der Aufbewahrung von Saatgut und der Erhaltung der genetischen Vielfalt der Pflanzen dient, gegen den Verlust an biologischer Vielfalt vorgeht und sich der Verbindung widmet, die zwischen der Vielfalt der Kulturpflanzen und dem kulturellen Erbe der Mitgliedstaaten besteht;

36.

fordert angesichts der bevorstehenden globalen Konferenz Rio+20 eine neue Initiative der EU, mit der die Artenvielfalt in der Landwirtschaft erhalten, nachhaltig genutzt und als Zeichen von Qualität vermarktet wird, damit der von der Landwirtschaft erwirtschaftete Mehrwert steigt;

Bodenpreise und Grundertrag

37.

fordert die Kommission auf, eine Studie über die Auswirkungen durchzuführen, die von der Pacht und den gestiegenen Kosten für Landerwerb und Pacht auf die Landwirtschaft in den EU-Mitgliedstaaten ausgehen;

38.

hebt hervor, dass die Zahlungsansprüche in Bezug auf die einheitliche Betriebsprämie, wenn sie auf historischen Daten beruhen oder unabhängig vom Land gehandelt werden können, von Investoren und Spekulanten zu überhöhten Preisen aufgekauft werden können, um Einkommen zu generieren, statt damit aktiv Landwirtschaft zu betreiben; weist darauf hin, dass die so entstandenen Verzerrungen sich als hohe Betriebsmittelkosten und Barriere für den Markteintritt neuer Landwirte niederschlagen; fordert die Kommission, das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten und die Regionen auf, dafür zu sorgen, dass in der GAP-Reform angemessen auf diese Probleme eingegangen wird und alle Landwirte Zahlungsansprüche haben, wenn sie aktiv Landwirtschaft betreiben;

39.

fordert die Kommission auf, einen Bericht über den Einfluss von Flächenverbrauch durch Infrastrukturmaßnahmen, Wohnungsbau und Ausgleichsflächennutzung auf die Kostenbelastung der landwirtschaftlichen Betriebe zu erstellen;

Wasser

40.

fordert die Kommission auf, im Zuge der GAP-Reform und der Wasserrahmenrichtlinie an besseren Bewässerungs- und Drainagesystemen und Wasserspeicheranlagen für die Landwirtschaft zu arbeiten, die das Wasser effizienter nutzen, und dabei nicht nur auf die Verbesserung der Wasserrückhaltefähigkeit der Böden, sondern auch auf das Auffangen von Wasser in Trockengebieten und die Drainage von Wasser in Feuchtgebieten einzugehen, zumal mit solchen Methoden der Süßwasserverbrauch verringert werden kann und sie auch als Vorsorgemaßnahme für durch den Klimawandel bedingte Änderungen der Niederschlagsmuster taugen;

41.

fordert die Kommission auf, an Lösungen für das Problem der Entwässerung zu arbeiten und dabei auch Faktoren wie hohe Niederschläge, tiefe Lagen und Stauwasser zu beachten;

42.

weist die Kommission in diesem Zusammenhang auf die positiven Auswirkungen der Präzisionslandwirtschaft auf die Wassernutzung hin (durch GPS-gestützte Überwachung der Bodenbedingungen und Wettervorhersagen) und fordert, dass Investitionen in diese und andere innovative Lösungen, die zur Senkung des Betriebsmittelverbrauchs, also beispielsweise des Wasser-, Düngemittel- und Pflanzenschutzmittelverbrauchs, beitragen, zu den Ökologisierungsmaßnahmen der künftigen GAP gehören sollten;

43.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Verwaltung der Wasserrechte und deren Neuzuteilung zu verbessern und mehr für die Multifunktionalität der Ökosysteme in Land- und Forstwirtschaft zu tun;

44.

fordert mehr Unterstützung für die Schulung von Landwirten zu den Themen effiziente Wasserbewirtschaftung, Be- und Entwässerung, einschließlich konkreter praktischer Maßnahmen zur Wasserspeicherung und Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffverlusten oder Versalzung und Versumpfung, sowie eine bessere Gestaltung der Wasserpreise und der Wasserbewirtschaftungssysteme auf lokaler und regionaler Ebene, um so die Betriebsmittelkosten langfristig zu senken, wobei auch die Kontrolle der Wasserleitungen gefördert werden sollte, damit sich Wasserverluste nicht zu stark auf die Produktionskosten und die Qualität der Erzeugnisse auswirken;

*

*           *

45.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0297.

(2)  ABl. C 308 E vom 20.10.2011, S. 22.

(3)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0006.

(4)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0084.

(5)  Siehe http://www.oecd.org/dataoecd/38/10/48224529.pdf.

(6)  http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/statistics/search_database.

(7)  http://ec.europa.eu/research/agriculture/conference/pdf/feg3-report-web-version.pdf.

(8)  http://agrienv.jrc.ec.europa.eu/publications/pdfs/LIFS_final.pdf.

(9)  ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 71.


6.8.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 227/11


Donnerstag, 19. Januar 2012
Ungleichgewichte in der Lebensmittelversorgungskette

P7_TA(2012)0012

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zu den Ungleichgewichten in der Lebensmittelversorgungskette

(2013/C 227 E/03)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juli 2010 zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 (1), seine Entschließung vom 18. Januar 2011 zur Anerkennung der Landwirtschaft als Sektor von strategischer Bedeutung für die Ernährungssicherheit (2), seine Entschließung vom 23. Juni 2011 zu dem Thema „Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete – die künftigen Herausforderungen“ (3) und seine Entschließung vom 5. Juli 2011 zu dem Thema „Mehr Effizienz und Fairness auf dem Einzelhandelsmarkt“ (4),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern“ (COM(2009)0591) und die verschiedenen dieser Mitteilung beigefügten Arbeitsdokumente sowie unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. September 2010 zu dem Thema „Gerechte Einkommen für Landwirte: Die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern“ (5) und seine Entschließung vom 19. Januar 2012 zur Versorgungskette für landwirtschaftliche Betriebsmittel (6),

unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (7),

in Kenntnis des Beschlusses der Kommission vom 30. Juli 2010 zur Einrichtung eines Hochrangigen Forums für die Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette (8),

unter Hinweis auf die abschließenden Empfehlungen der Hochrangigen Gruppe für die Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittelindustrie vom 17. März 2009 und die Schlussfolgerungen vom 29. März 2010 zu dem Thema „Die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern“,

unter Hinweis auf die Eurostat-Daten über Preisindizes für die Mittel der landwirtschaftlichen Erzeugung (Betriebsmittelkosten) und die Preisindizes für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Erzeugnispreise) (9),

unter Hinweis auf seine Erklärung vom 19. Februar 2008 zur Untersuchung des Machtmissbrauchs durch große Supermarktketten, die in der Europäischen Union tätig sind, und zu entsprechenden Abhilfemaßnahmen (10) sowie seine Entschließung vom 26. März 2009 zu den Lebensmittelpreisen in Europa (11),

unter Hinweis auf den Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle von 2008 über landwirtschaftliche Systeme mit geringem Betriebsmitteleinsatz und eine Chance für die Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft (12),

unter Hinweis auf den Bericht „Agribusiness and the right to food“ (Die Agrar- und Ernährungswirtschaft und das Recht auf Nahrung) des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für das Recht auf Nahrung,

gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass in der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern“ (COM(2009)0591) erhebliche Ungleichgewichte in Bezug auf die Verhandlungsmacht festgestellt wurden, die sich in unfairen Handelspraktiken niederschlagen, wie verspätete Zahlungen, einseitige Vertragsänderungen, unlautere Vertragsbedingungen, beschränkter Zugang zum Markt, Mangel an Informationen über die Preisbildung, ungleiche Verteilung der Gewinnmargen in der gesamten Lebensmittelkette, Missbrauch der Marktmacht durch Lieferanten oder Käufer, wie Kartelle, Verkaufpreisbindungen und Einkaufverbünde;

B.

in der Erwägung, dass die starke Konzentration sehr großer Einzelhändler in der Europäischen Union nachteilige Auswirkungen auf die Erzeuger und anderen Lieferanten hat, da sie zu wachsenden Ungleichgewichten in Bezug auf die Verhandlungsmacht der Vertragsparteien führt; in der Erwägung, dass die Verhandlungsposition der landwirtschaftlichen Erzeuger und der Verarbeitungsbetriebe immer schwächer wird, was das Preisniveau im Rahmen der Wertschöpfungskette betrifft – von der Primärproduktion über die Verarbeitung bis zum Endverbraucher; in der Erwägung, dass eine übermäßige Konzentration für die Produktvielfalt, das kulturelle Erbe, kleine Einzelhandelsgeschäfte, Arbeitsplätze und Existenzgrundlagen verheerende Folgen hat;

C.

in der Erwägung, dass sich die Einkommensprobleme der Landwirte weiter verschärfen, die von den Verbrauchern für die Erzeugnisse gezahlten Preise nicht den Preisen entsprechen, die den Landwirten für ihre Erzeugung gezahlt werden, und dass dadurch die Investitions- und Innovationsfähigkeit der Landwirte beeinträchtigt wird und möglicherweise viele Landwirte veranlasst werden, ihre Tätigkeit aufzugeben;

D.

in der Erwägung, dass der Verlust von Verhandlungsmacht, der Anstieg der Produktionskosten und die Tatsache, dass diese Kosten in der Lebensmittelversorgungskette nicht wettgemacht werden können, das Überleben landwirtschaftlicher Betriebe gefährden und infolgedessen das langfristige Produktionspotenzial in den Mitgliedstaaten schwächen kann, wodurch sich die Abhängigkeit von Außenmärkten verstärken kann;

E.

in der Erwägung, dass ausgewogene Handelsbeziehungen nicht nur das Funktionieren der Lebensmittelversorgungskette verbessern würden, sondern dass davon – aufgrund der stärkeren Wettbewerbsfähigkeit – auch die Landwirte und letztendlich auch die Verbraucher profitieren würden;

F.

in der Erwägung, dass die jüngsten Schwankungen der Lebensmittel- und Rohstoffpreise Bedenken im Hinblick auf die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungsketten in Europa und weltweit hervorgerufen und die Unsicherheit der Einkommen und langfristiger Investitionen der Landwirte verstärkt haben;

G.

in der Erwägung, dass von den niedrigen Erzeugerpreisen nicht einmal die Verbraucher profitieren, was der zunehmend schlechteren Verhandlungsposition der Landwirte in der Lebensmittelkette geschuldet ist – vor allem in Bezug auf Qualitätsanforderungen, Arbeitnehmerrechte sowie Umwelt- und Tierschutznormen, die von den europäischen Landwirten eingehalten werden müssen und bei eingeführten Agrarerzeugnissen oft nicht in derselben Weise angewendet werden;

H.

in der Erwägung, dass die Wettbewerbsbehörden in zahlreichen Mitgliedstaaten festgestellt haben, dass die Ungleichgewichte in der Lebensmittelversorgungskette vor allem in folgenden vier Hauptbereichen besonders heikel sind: die einseitige Vorgabe von Vertragsbedingungen, Rabattpraktiken, Sanktionen und Zahlungsbedingungen;

1.

betont, dass das Problem der Ungleichgewichte in der Lebensmittelversorgungskette eine eindeutige europäische Dimension aufweist, die angesichts der strategischen Bedeutung der Lebensmittelkette für die Europäische Union nach einer spezifischen europäischen Lösung verlangt; weist darauf hin, dass auf Lebensmittelversorgungskette, Landwirtschaft, Lebensmittelindustrie und Vertrieb 7 % der Gesamtbeschäftigung in der Union entfallen, dass hier pro Jahr ein Gesamtumsatz von 1,4 Mrd. EUR erwirtschaftet wird – mehr als in jedem anderen Produktionssektor der Union – und der Anteil des Agrarsektors an der Wertschöpfung in der Lebensmittelversorgungskette von 31 % im Jahr 1995 auf 24 % im Jahr 2005 in der EU-25 gefallen ist;

2.

weist auf die laufenden Arbeiten des Hochrangigen Forums für die Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette und insbesondere seiner B2B-Plattform hin; fordert, dass es formell und regelmäßig über den Fortschritt der Arbeit und die getroffenen Entscheidungen unterrichtet wird;

3.

unterstützt die gute Arbeit der Sachverständigen des Hochrangigen Forums über B2B-Vertragspraktiken zur Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette, vor allem zur Definition, Auflistung und Bewertung von offenkundig unlauteren Geschäftspraktiken auf der Basis von Daten und konkreten Beispielen; fordert, dass Initiativen zur Förderung des Dialogs zwischen den Parteien in diesem Bereich nachdrücklich unterstützt werden; begrüßt den Umstand, dass die Interessenträger Grundsätze zur Steuerung bewährter Verfahren vereinbart haben, die dem Hochrangigen Forum am 29. November 2011 vorgelegt wurden, und fordert nachdrücklich, dass Durchführungsmaßnahmen getroffen werden;

4.

fordert die Kommission auf, bei Bedarf solide EU-Vorschriften vorzuschlagen, die nicht das korrekte Funktionieren der Märkte verzerren, damit faire und transparente Beziehungen zwischen Erzeugern, Lieferanten und Vertreibern von Lebensmittelerzeugnissen sichergestellt sind, sowie die bereits geltenden Vorschriften korrekt umzusetzen, nicht zuletzt weil die jüngsten Eurostat-Daten über die Einkommen in der Landwirtschaft zeigen, dass seit 2009 bei den Einkommen in der Landwirtschaft in der EU ein Rückgang von 11,6 % zu verzeichnen ist, während die Betriebsmittelkosten für EU-Landwirte zwischen 2000 und 2010 durchschnittlich um fast 40 % gestiegen sind;

5.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unverzüglich gegen das Problem der ungerechten Verteilung der Gewinne in der Lebensmittelversorgungskette vorzugehen, vor allem im Hinblick auf angemessene Einkommen für die Landwirte; sieht ein, dass den Landwirten als Anreiz für eine nachhaltige Produktion ein finanzieller Ausgleich für ihre Investitionen und ihr Engagement in diesen Bereichen gewährt werden muss; betont, dass ein Klima der Zusammenarbeit geschaffen werden sollte, anstatt den Kräfteverhältnissen Geltung zu verschaffen;

6.

weist darauf hin, dass die Agrarpolitik es kleinen und mittleren Landwirtschaftsbetrieben, auch Familienbetrieben, ermöglichen muss, ein anständiges Einkommen zu erzielen, zu erschwinglichen Preisen für Verbraucher genügend Lebensmittel von entsprechender Qualität zu erzeugen, Arbeitsplätze zu schaffen, die Entwicklung des ländlichen Raums zu fördern und Umweltschutz und Nachhaltigkeit sicherzustellen;

7.

weist nachdrücklich darauf hin, dass die Mitgliedstaaten eine aktive Rolle bei der Unterstützung bestehender und der Schaffung neuer Konsultationsforen spielen sollten, in denen die Akteure der Lebensmittelversorgungskette angemessen vertreten sind, damit der Dialog gefördert wird und Leitlinien für ein faireres, ausgewogeneres Verhältnis festgelegt werden; weist darauf hin, dass solche offiziellen Konsultationen dazu beitragen, die Erzeuger und die Lieferanten zu schützen und Sanktionen des Vertriebssektors zu vermeiden;

8.

fordert die nationalen und die europäischen Wettbewerbsbehörden und andere für die Produktion und den Handel zuständige Regulierungsbehörden auf, Maßnahmen gegen missbräuchliche Einkaufspraktiken von marktbeherrschenden Groß- und Einzelhändlern zu treffen, die die Landwirte systematisch in eine äußerst ungleiche Verhandlungsposition bringen;

9.

fordert nachdrücklich eine klare, strenge und objektive Definition missbräuchlicher und unfairer Praktiken, einschließlich einer engeren Begriffsbestimmung und einer klareren Abgrenzung, die dem Mandat entspricht, das der Kommission in der Entschließung zu dem Thema „Mehr Effizienz und Fairness auf dem Einzelhandelsmarkt“ übertragen wird, sodass solche Praktiken konkreten Vorschriften, der Überwachung und objektiven Sanktionen unterworfen werden können;

10.

weist auf die folgende nicht erschöpfende Liste von Praktiken hin, die nach Aussagen der Erzeuger die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette beeinträchtigen:

I.

Zugang zum Einzelhandel:

i)

Vorabzahlungen als Gebühren für die Aufnahme von Verhandlungen

ii)

Listungsgebühren

iii)

Zutrittsgebühren

iv)

Preise für Regalflächen

v)

Vorgabe von Angebotsaktionen

vi)

verspätete Zahlungen

vii)

Preisgestaltung

viii)

Meistbegünstigungsklausel

II.

Unfaire Vertragsbedingungen oder einseitige Vertragsänderungen:

i)

einseitige und rückwirkende Änderungen von Vertragsbestimmungen

ii)

einseitige Kündigung

iii)

Ausschließlichkeitsklauseln/-gebühren

iv)

„Zwangsbeitrag“ für Eigenmarken

v)

Vorgabe von Musterstandardverträgen

vi)

Sanktionen

vii)

nichtschriftliche vertragliche Vereinbarungen

viii)

Einziehung der Gewinnmarge

ix)

Gesamtrabatte

x)

verspätete Zahlungen

xi)

Auferlegung von Zahlungen für die Abfallbehandlung/-beseitigung

xii)

Gruppeneinkauf/gemeinsame Verhandlung

xiii)

umgekehrte Auktionen

xiv)

unrealistische Lieferbedingungen

xv)

Vorgabe eines (bestimmten) Lieferanten für Verpackungen oder eines (bestimmten) Verpackungsmaterials

xvi)

Vorgabe einer (bestimmten) Logistikplattform oder eines (bestimmten) Betreibers

xvii)

Zahlungen für (nicht zuvor vereinbarte) Angebotsaktionen

xviii)

Überbestellung eines für eine Angebotsaktion bestimmten Produkts

xix)

Zahlung bei Nichterreichung bestimmter Verkaufszahlen

xx)

Vorgabe eines von den Lieferanten zu gewährenden speziellen Preisnachlasses für Verkäufe über einem bestimmten Niveau

xxi)

einseitige Entfernung von Produkten aus Verkaufsregalen

xxii)

Vorgabe der bedingungslosen Rücknahme von (nicht verkauften) Waren

xxiii)

Auferlegung von von den Lieferanten zu tragenden Kosten im Zusammenhang mit Produktschwund oder Diebstahl

xxiv)

Auferlegung von von den Lieferanten zu tragenden unverhältnismäßig hohen Kosten im Zusammenhang mit Verbraucherbeschwerden;

11.

fordert die Schaffung eines Rahmens für die wirksame Kontrolle dieser Praktiken, zunächst durch eine umfassende sektorbezogene Untersuchung auf der Grundlage entsprechender verwaltungstechnischer oder rechtlicher Mittel und anschließend durch die Errichtung eines von den Mitgliedstaaten betriebenen und von der Kommission koordinierten Systems zur Bewertung und Überwachung, in dessen Rahmen wirksam und rechtzeitig abschreckende Sanktionen verhängt werden können;

12.

fordert im Hinblick auf die Vertragsbedingungen und missbräuchliche Handelspraktiken, dass unter Berücksichtigung der Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug wirksamere Mittel eingeführt werden, mit denen sichergestellt werden kann, dass Zahlungsfristen eingehalten werden, und dass neue Instrumente geschaffen werden, mit denen der Zeitraum zwischen Lieferung und tatsächlichem Eingang der Zahlung beim Lieferanten auf ein Minimum beschränkt und auf europäischer Ebene harmonisiert werden kann; betont in diesem Zusammenhang, dass dringend Lösungen für die spezifischen Probleme der Erzeuger verderblicher Waren mit einer kurzen Haltbarkeitsdauer gefunden werden müssen, da diese Erzeuger mit erheblichen Cash-flow-Problemen konfrontiert sind;

13.

nimmt die in den Entwürfen von Vorschlägen der Kommission zur Reform der GAP vorgesehenen Maßnahmen zur Kenntnis, mit denen die Stellung der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette durch die Unterstützung von Erzeugerorganisationen und Branchenverbänden und durch die Förderung kurzer Versorgungsketten zwischen Erzeugern und Verbrauchern (z. B. Märkte für die lokale Produktion) gestärkt werden soll; vertritt die Ansicht, dass erreicht werden kann, dass die Landwirte einen gerechteren Anteil am erwirtschafteten Mehrwert erhalten, wenn die Stellung der Landwirte durch eine bessere interne Organisation und einen professionelleren Ansatz gestärkt wird;

14.

begrüßt die Empfehlung der Kommission über die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten beim Austausch bewährter Verfahren zur Unterrichtung über Vertragspraktiken und die Erarbeitung einer Reihe von Standardverträgen;

15.

fordert die Kommission auf, das europäische Instrument zur Preisüberwachung zu verbessern und ein benutzerfreundliches, transparentes und mehrsprachiges Modul zu entwickeln, das es Verbrauchern und Interessengruppen gestattet, die Preise für Grundnahrungsmittel an jedem Punkt der Lebensmittelversorgungskette sowohl innerhalb eines bestimmten Mitgliedstaats als auch zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten zu vergleichen, wobei auch die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Mitgliedstaaten berücksichtigt werden;

16.

fordert die Kommission auf, die Frage der Anwendung von Wettbewerbsvorschriften in der Landwirtschaft zu klären, um den Landwirten und ihren Branchenverbänden Instrumente an die Hand zu geben, die es ihnen ermöglichen, ihre Verhandlungsposition zu verbessern; fordert eine Bewertung und Änderung des bestehenden Wettbewerbsrechts der EU, sodass die negativen Auswirkungen einer vertikalen Konzentration auf die gesamte Lebensmittelversorgungskette stärker berücksichtigt werden und die Schwerpunktsetzung nicht auf die relative Stellung der einzelnen Unternehmen auf dem Markt beschränkt ist und Wettbewerbsverzerrungen nicht länger ausschließlich unter dem Aspekt der negativen Folgen für die Verbraucher betrachtet werden;

17.

fordert die Kommission auf, die Arbeit ihrer einzelnen Dienststellen besser zu koordinieren, damit sie eine wirksamere Rolle bei der Überwachung der Preise in der Lebensmittelversorgungskette sowie der Kräfteverhältnisse im Einzelhandel und der entsprechenden Marktanteile in der EU spielen kann; fordert die Einsetzung eines unabhängigen europäischen Ombudsmanns für den Lebensmittelhandel, der als Verbindungsperson zu den maßgeblichen Handels- und Wettbewerbsbehörden und zu den nationalen Ombudsmännern für den Lebensmittelhandel in den einzelnen Mitgliedstaaten fungiert, sodass Informationen koordiniert und gemeinsam genutzt werden können; ist zudem der Ansicht, dass der Europäische Ombudsmann und die einzelnen nationalen Ombudsmänner dafür verantwortlich sein sollten, die Einhaltung der maßgeblichen Rechtsvorschriften sicherzustellen und rechtzeitig angemessene Sanktionen vorzuschlagen;

18.

fordert die Kommission auf, in einer eingehenden Studie die Unterschiede zwischen den Herangehensweisen der nationalen Wettbewerbsbehörden und entsprechenden Maßnahmen in den 27 Mitgliedstaaten zu untersuchen und auf Lösungen hinzuwirken, an denen alle Partner in der Lebensmittelerzeugungskette beteiligt sind und mit denen verhindert wird, dass ein Akteur oder einige wenige Akteure der Betriebsmittel- oder Lebensmittelversorgungskette ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchen, da dies oft auf Kosten der landwirtschaftlichen Erzeuger geht;

19.

ist der Ansicht, dass einer EU-weiten Informationskampagne zur Aufklärung der Landwirte über ihre vertraglichen Rechte, über die gängigsten illegalen, unfairen und missbräuchlichen Vertrags- und Handelspraktiken und die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel, um Beschwerde gegen Missbräuche einzulegen, Priorität eingeräumt werden sollte;

20.

ist der Auffassung, dass die Selbstregulierung zwar Teil des Lösungsansatzes zur Überwindung der Ungleichgewichte in der Lebensmittelversorgungskette ist, dass aber auch Regulierungsmaßnahmen und Anpassungen am Wettbewerbsrecht erforderlich sind; betont, dass die Mitgliedstaaten die Entwicklung bewährter Praktiken und/oder Verhaltenskodizes in Partnerschaft mit allen Interessenträgern – unter Einbeziehung der Vertreter der Erzeuger, der Industrie, der Lieferanten, der Einzelhändler und der Verbraucher – fördern und dabei bestehende Synergieeffekte optimal nutzen müssen;

21.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl C 351 E vom 2.12.2011, S. 103.

(2)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0006.

(3)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0297.

(4)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0307.

(5)  ABl. C 308 E vom 20.10.2011, S. 22.

(6)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0011.

(7)  ABl. L 48 vom 23.2.2011, S. 1.

(8)  ABl. C 210 vom 3.8.2010, S. 4.

(9)  http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/statistics/search_database.

(10)  ABl. C 184 E vom 6.8.2009, S. 23.

(11)  ABl. C 117 E vom 6.5.2010, S. 180.

(12)  http://agrienv.jrc.ec.europa.eu/publications/pdfs/LIFS_final.pdf


6.8.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 227/16


Donnerstag, 19. Januar 2012
Eine Weltraumstrategie der Europäischen Union

P7_TA(2012)0013

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zu einer Weltraumstrategie der Europäischen Union zum Nutzen der Bürger (2011/2148(INI))

(2013/C 227 E/04)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf Titel XIX, Artikel 189 des Vertrags über die Arbeitsweise der Union, der sich auf die Politik in den Bereichen Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt bezieht und in dem es insbesondere heißt, dass die Union zur Förderung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts, der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und der Durchführung ihrer Politik eine europäische Raumfahrtpolitik ausarbeitet,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „EUROPA 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (KOM(2010)2020),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Juni 2010 zur EU 2020 (1),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. Oktober 2010 mit dem Titel „Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung – Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit“ (KOM(2010)0614),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2011 zu einer Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung (2),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 4. April 2011 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer Weltraumstrategie der Europäischen Union im Dienst der Bürgerinnen und Bürger“ (KOM(2011)0152),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 31. Mai 2011 zu dem Thema „Entwicklung einer Raumfahrtstrategie der Europäischen Union zum Nutzen der Bürger“,

unter Hinweis auf das Weißbuch der Kommission vom 11. November 2003 mit dem Titel „Die Raumfahrt: Europäische Horizonte einer erweiterten Union – Aktionsplan für die Durchführung der europäischen Raumfahrtpolitik“ (KOM(2003)0673)),

unter Hinweis auf den Beschluss 2004/578/EG des Rates vom 29. April 2004 über den Abschluss des Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Weltraumorganisation (3),

unter Hinweis auf den Bericht der Kommission mit dem Titel „Halbzeitüberprüfung der europäischen Satellitennavigationsprogramme“ (KOM(2011)0005),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juni 2011 zu dem Thema „Halbzeitbilanz der europäischen Satellitennavigationsprogramme: Bewertung der Umsetzung, künftige Herausforderungen und Finanzierungsperspektiven“ (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Juni 2007 zur Finanzierung des europäischen Satellitennavigationsprogramms (Galileo) im Rahmen der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 und des mehrjährigen Finanzrahmens 2007–2013 (5),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Juni 2011 mit dem Titel „Ein Haushalt für ‚Europa 2020‘“ (KOM(2011)0500),

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 683/2008 über die weitere Durchführung der europäischen Satellitenprogramme (EGNOS und Galileo) (6),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) – für einen sichereren Planeten“ (KOM(2008)0748),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) – Herausforderungen und nächste Schritte für die Weltraumkomponente“ (KOM(2009)0589),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 911/2010 vom 22. September 2010 über das Europäische Erdbeobachtungsprogramm (GMES) und seine ersten operativen Tätigkeiten (2011–2013) (7),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 912/2010 über die Errichtung der Agentur für das Europäische GNSS (8),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Aktionsplan für Anwendungen des Globalen Satellitennavigationssystems (GNSS)“ (KOM(2010)0308),

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0431/2011),

A.

in der Erwägung, dass Artikel 189 AEUV der Europäischen Union ausdrücklich die Aufgabe zuweist, zur Förderung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts, der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und der Durchführung ihrer Politik eine Raumfahrtpolitik auszuarbeiten;

B.

in der Erwägung, dass die Weltraumpolitik ein Schlüsselelement der Strategie Europa 2020 und fester Bestandteil der Leitinitiative zur Industriepolitik ist;

C.

in der Erwägung, dass Satellitenkommunikationsdienste bereits von den Regierungen und Bürgern der EU genutzt werden;

D.

in der Erwägung, dass die Weltraumpolitik die Verwirklichung der Ziele einer intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wirtschaft voranbringt, indem hochqualifizierte Arbeitsplätze geschaffen und Marktchancen eröffnet, Innovationen angeregt und das Wohlergehen und die Sicherheit der Bürger verbessert werden;

E.

in der Erwägung, dass der Weltraum für Europa von strategischer Bedeutung ist und ein zentrales Element für unabhängige Entscheidungen und das selbständige Handeln Europas darstellt;

F.

in der Erwägung, dass die europäische Weltraumbranche einen konsolidierten Umsatz von 5,4 Milliarden Euro generiert und über 31 000 hochqualifizierte Beschäftigte zählt;

G.

in der Erwägung, dass der europäische Satellitenkommunikationssektor ein grundlegendes Element für die Förderung einer leistungsfähigen europäischen Weltraumbranche darstellt, da mehr als die Hälfte ihres Umsatzes auf die Herstellung oder den Start von Telekommunikationssatelliten entfällt;

H.

in der Erwägung, dass es sich stets uneingeschränkt für das durch die Programme Galileo und EGNOS verwirklichte europäische „Globale Satellitennavigationssystem“ (GNSS) eingesetzt hat, mit dem darauf abgezielt wird, Verbesserungen im Alltag der Bürger Europas zu bewirken, Europas Autonomie und Unabhängigkeit sicherzustellen und einen erheblichen Anteil auf dem Weltmarkt für Hochtechnologieanwendungen im Zusammenhang mit der Satellitennavigation zu erlangen;

I.

in der Erwägung, dass die EU derzeit vom amerikanischen System zur weltweiten Positionsbestimmung (GPS) abhängig ist und bei Tätigkeiten, die annähernd 7 % ihres BIP ausmachen, auf dieses System angewiesen sind, und dass Galileo wahrscheinlich Vorteile gegenüber dem amerikanischen GPS bietet, etwa größere Genauigkeit, globale Integrität, Authentifizierung und Dienstgarantie, und die strategische Unabhängigkeit der Europäischen Union sichern soll; in der Erwägung, dass Galileo möglicherweise von Bedeutung ist, um die Wettbewerbsfähigkeit und Qualität vieler Dienstleistungen in Europa zu verbessern;

J.

in der Erwägung, dass infolge der steigenden Kosten des Programms, die vor allem auf ungenaue Kostenschätzungen und unzulängliche Kostenmanagementstrategien zurückzuführen sind, nur die anfängliche Einsatzfähigkeit aus dem laufenden Haushalt finanziert werden kann;

K.

in der Erwägung, dass die Kommission einen Vorschlag für die Finanzierung von Galileo im mehrjährigen Finanzrahmen 2014–2020 vorgelegt hat, die Finanzierung des Programms GMES aber nicht in diesem Rahmen enthalten ist, wodurch die Zukunft dieses Programms ernsthaft gefährdet ist;

L.

in der Erwägung, dass die Kommission, bevor für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen ein Beschluss über die Erhöhung der finanziellen Verpflichtungen aus dem EU-Haushalt gefasst wird, eine klare und detaillierte Bewertung aller in Frage kommenden technischen Optionen sowie der damit verbundenen Kosten und Vorteile sowohl für Galileo als auch für das Programm GMES vorlegen sollte;

M.

in der Erwägung, dass GMES auch ein unter europäischer Führung stehendes Leitprogramm im Dienste der europäischen Bürger ist, das Geoinformationen zur Unterstützung öffentlicher Einrichtungen bei der Umsetzung politischer Strategien, darunter Umweltmanagement, Risikomanagement und Schutz der Bürger, liefert; in der Erwägung, dass mit dem Programm GMES für einen ununterbrochenen Zugang zu umwelt- und sicherheitsrelevanten Informationen gesorgt werden soll, die von einer ständig weltraumgestützten und In-situ-Beobachtungsinfrastruktur bereitgestellt werden, und dass die in Europa vorhandenen Ressourcen optimal genutzt werden müssen;

N.

in der Erwägung, dass der Fortbestand einer wettbewerbsfähigen Weltraumbranche, die Spitzentechnologie nutzt und durch ein ehrgeiziges FuE-Programm und weitere Aktivitäten gefördert wird, die Weltraumforschung, der Schutz der Weltrauminfrastruktur und die internationale Zusammenarbeit Kernelemente einer erfolgreichen Weltraumpolitik sind;

O.

in der Erwägung, dass auch die Kommission darauf hingewiesen hat, ein unabhängiger Zugang zum Weltraum müsse gewährleistet sein, damit die Ziele der europäischen Weltraumpolitik erreicht werden können;

P.

in der Erwägung, dass das industrielle Know-how Europas für eine erfolgreiche Weltraumpolitik von zentraler Bedeutung ist und dass großangelegte europäische Programme für die Integration und Wettbewerbsfähigkeit Europas entscheidend sind;

Ziele einer europäischen Weltraumpolitik

1.

begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer Weltraumstrategie der Europäischen Union im Dienst der Bürgerinnen und Bürger“ als ersten Schritt zu einer globalen und auf die Nutzer ausgerichteten Weltraumpolitik der Europäischen Union zum Wohle ihrer Bürger, Politik und Diplomatie; vertritt die Auffassung, dass die Europäische Union ihre Anstrengungen hauptsächlich auf den Ausbau von nachgelagerten Weltraumdiensten zum Nutzen der Bürger und zur Verbesserung der Gestaltung und Umsetzung der Politik konzentrieren sollte; ist der Ansicht, dass durch eine angemessene Nutzung von Weltraumprogrammen wie Galileo und GMES die Kosten in den beteiligten Sektoren erheblich gesenkt werden und Regionen und Gemeinden entsprechend davon profitieren könnten;

2.

hält es für bedeutsam, dass die Weltraumpolitik realistisch gestaltet wird und darauf abzielt, Verbesserungen im Alltag der Bürger Europas zu bewirken, neues Wirtschaftswachstum zu ermöglichen, das Innovationspotenzial auszubauen und wissenschaftlichen Fortschritt auf Weltniveau zu fördern; betont, dass Weltraumlösungen mit modernster Technologie, die von einer wettbewerbsfähigen europäischen industriellen Basis erarbeitet werden, unentbehrlich sind, wenn es darum geht, die großen gesellschaftlichen Herausforderungen von heute, etwa Naturkatastrophen, Ressourcen und Klimaüberwachung, anzugehen, den Bereich Telekommunikation weiterzuentwickeln und einschlägige Anwendungen für politische Maßnahmen gegen den Klimawandel und in den Bereichen Flächennutzungsplanung, Umweltmanagement, Landwirtschaft, Sicherheit auf See, Fischerei und Verkehr zu fördern;

3.

weist darauf hin, dass Satellitennetze für die flächendeckende Versorgung der EU mit Breitbandinternetanschlüssen bis 2013 wichtig sind und so zur Erfüllung der Ziele der digitalen Agenda der EU beitragen;

4.

begrüßt die Absicht der Kommission, eine auf die einzelnen Teilsektoren der Branche zugeschnittene Weltraumpolitik auszuarbeiten; betont in diesem Zusammenhang, dass diese Politik nicht nur mit der ESA und den Mitgliedstaaten, sondern auch mit dem Europäischen Parlament abgestimmt werden sollte;

5.

ist der Ansicht, dass die Europäische Union dafür zuständig ist, die Weltraumpolitik und -programme der Mitgliedstaaten zu koordinieren und zusammenzuführen, um in Zusammenarbeit mit allen maßgeblichen Interessenträgern einen schlüssigen europäischen Ansatz auszuarbeiten; betont, dass mit einem solchen Ansatz darauf abgezielt werden sollte, eine solide, wettbewerbsfähige und unabhängige industrielle Basis Europas zu unterstützen und industriepolitische Maßnahmen – darunter auch Finanz- und Legislativmechanismen – auszubauen, um die Wirtschaft in der Lage zu versetzen, Weltraumsysteme mittel- und langfristig zu konzipieren, zu starten, zu betreiben und zu nutzen;

6.

begrüßt die Ziele der Strategie zur Stärkung der Weltrauminfrastruktur Europas und zur Forschungsförderung mit dem Ziel, die technologische Unabhängigkeit der industriellen Basis Europas zu vergrößern, den für beide Seiten nutzbringenden Austausch zwischen der Weltraumbranche und anderen Wirtschaftszweigen zu unterstützen und Innovationen als Triebkraft der Wettbewerbsfähigkeit Europas zu fördern;

7.

stellt allerdings fest, dass die vorrangigen Aktionen in der Mitteilung der Kommission zwar deutlich benannt werden, jedoch teilweise vage bleiben; betont, dass diese Aktionen klarer gefasst werden sollten und eine Bewertung aller in Frage kommenden technischen Optionen, der damit verbundenen Kosten, Risiken und Vorteile sowie der sozialen Folgen ausgearbeitet werden sollte, in der auch auf alle möglichen Auswirkungen auf die industrielle Basis der Europäischen Union und die europäische Industriepolitik eingegangen werden sollte; weist darauf hin, dass ein europäisches Weltraumprogramm vor allem auf Bereiche mit europäischem Mehrwert ausgerichtet werden sollte, damit sich die Anstrengungen nicht auf zu viele Bereiche verteilen und auch keine Überlappung mit Aktivitäten der ESA entsteht;

8.

hebt hervor, dass in der Weltraumpolitik eine klare Steuerung bei optimaler Nutzung der in Europa vorhandenen Kompetenzen und mit wirksamen Überwachungs- und Koordinierungsmechanismen notwendig ist, um die Prioritäten anzugleichen und für eine sinnvolle Verwaltung der Ressourcen zu sorgen, die aus einzelstaatlichen Mitteln und von der Europäischen Union, der ESA und anderen europäischen Einrichtungen kommen, die sich mit Weltraumangelegenheiten befassen und für die EU bedeutsam sind;

9.

stellt fest, dass das europäische Verkehrswesen auf den bisher sieben Tagungen des Weltraumrates nur einmal beiläufig erwähnt und die Bedeutung der Weltraumpolitik für den Verkehrssektor in den Beratungen der Weltraumräte nicht ausreichend berücksichtigt wurde, wie an den Ergebnissen ihrer Beratungen zu erkennen ist;

10.

betont, dass ein besseres Verständnis der bestehenden Abhängigkeit wichtiger Sektoren vom Weltraum notwendig ist, und legt den Mitgliedstaaten und der Kommission nahe, die Bedeutung des Weltraums stärker zur Geltung zu bringen;

11.

weist erneut darauf hin, dass der Verkehrssektor bei der Verwirklichung der „20-20-20-Ziele“ der EU in den Bereichen CO2-Emissionen und Energieverbrauch wie auch der Ziele der Strategie Europa 2020 eine Schlüsselrolle spielt und dass nachhaltiges Wachstum nur mit Hilfe eines effizienten Verkehrssektors erzielt werden kann;

12.

ist der Ansicht, dass die Europäische Union eine Raumfahrtstrategie benötigt, mit der gewährleistet wird, dass die Raumfahrttechnologie uneingeschränkt zu einer sicheren und effizienten Verkehrsabwicklung und -steuerung bei allen Verkehrsträgern beiträgt;

13.

stimmt mit der Kommission überein, dass Europa einen unabhängigen Zugang zum Weltraum behalten muss, um die selbstgesteckten Ziele seiner Weltraumpolitik erreichen und weiterhin einen Nutzen aus den Nebeneffekten der Weltraumanwendungen ziehen zu können; legt der Kommission deshalb nahe, konkrete Vorschläge für den strategischen Bereich der Startsysteme vorzulegen und diesen insbesondere im Rahmen der Weltraumindustriepolitik besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

14.

hebt hervor, dass der Frage der Startsysteme im Rahmen der Weltraumpolitik besondere Bedeutung zukommt und dass angesichts der gegenwärtig angespannten Wirtschaftslage ein neuer politischer Impuls der EU für den weltweiten Sektor der Startsysteme erforderlich ist;

Galileo und GMES als richtungsweisende Projekte

15.

vertritt die Auffassung, dass Galileo ein richtungsweisendes Projekt der Europäischen Union und das erste weltweite Satellitennavigationssystem für zivile Zwecke ist, das der Union zu Unabhängigkeit in einem strategisch bedeutsamen Bereich verhelfen könnte;

16.

fordert die Kommission auf, den Rechts- und Finanzrahmen angemessen zu gestalten, vor allem im Hinblick auf die Aufstellung des Finanzrahmens 2014–2020, einen Ansatz zur wirksamen Steuerung, die Galileo-Dienste und die Regeln über die Zuständigkeit; erachtet es in diesem Zusammenhang – um Galileo einsatzfähig zu machen und in vollem Umfang nutzen zu können – als notwendig,

die Grundsätze zur Verwaltung der künftigen Nutzung von Galileo festzulegen,

die Organisationsstruktur des Programms insgesamt zu verschlanken;

17.

ist der Ansicht, dass die anfängliche Einsatzfähigkeit, d. h. die tatsächliche Erbringung der ersten Dienstleistungen, spätestens bis 2014 erreicht sein sollte, damit sichergestellt ist, dass Galileo sich wirklich zur zweitwichtigsten GNSS-Referenz-Konstellation, insbesondere für die Hersteller von Empfängern, entwickelt; begrüßt, dass am 21. Oktober 2011 vom europäischen Weltraumbahnhof Kourou aus zwei einsatzfähige Satelliten zur Validierung in die Erdumlaufbahn gebracht wurden;

18.

ist überzeugt, dass die angestrebte volle Einsatzfähigkeit, die auf einer Konstellation von 27 Satelliten, einer geeigneten Anzahl von Ersatzsatelliten und einer angemessenen Bodeninfrastruktur beruht, eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass Galileo seinen Mehrwert in Bezug auf Authentifizierung, hohe Präzision und ununterbrochene Dienstleistung erzielt und damit für Wirtschaft und Gesellschaft auch tatsächlich Vorteile bringt; befürchtet, dass Galileo seinen Wettbewerbsvorteil verliert, wenn das System nicht rechtzeitig fertiggestellt wird und die Dienstleistungen nicht angemessen vermarktet und international ausgerichtet werden; hält die klare und uneingeschränkte Unterstützung aller europäischen Organe für notwendig, damit die volle Einsatzfähigkeit erreicht wird und die Nutzer und Investoren von der Dauerhaftigkeit des Engagements der EU überzeugt sind;

19.

ist der Ansicht, dass der für Galileo zu verabschiedende Finanzplan so konzipiert werden muss, dass der langfristige und fortlaufende Finanzbedarf, einschließlich Betriebs-, Wartungs- und Ersatzbeschaffungskosten, gedeckt ist;

20.

fordert die Kommission und die Agentur für das Europäische GNSS eindringlich auf, wesentlich mehr zu tun, um bei potenziellen Nutzern und Investoren das GNSS bekannter zu machen, für die Nutzung von GNSS-gestützten Diensten zu werben und die Nachfrage nach diesen Diensten in Europa zu ermitteln und zu bündeln;

21.

ist fest davon überzeugt, dass zusätzliche Finanzmittel für das GNSS nur dann gesichert werden können, wenn den Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit die Kosten und Vorteile, die Wirtschaft und Gesellschaft in der EU durch das GNSS erwachsen, sehr viel deutlicher vor Augen geführt werden; begrüßt, dass konkrete Initiativen ergriffen wurden, etwa der jährliche Ideenwettbewerb „Galileo Masters“;

22.

weist darauf hin, dass sich EGNOS bereits in Betrieb befindet; ist davon überzeugt, dass dieses System in vollem Umfang ausgeschöpft und seine Anwendungen konkret genutzt werden müssen; hebt hervor, dass eine Abdeckung der gesamten EU durch EGNOS erforderlich ist, um den Binnenmarkt zu stärken, und dass das System auf den Süden, Osten und Südosten Europas, den Mittelmeerraum, Afrika und den arktischen Raum ausgeweitet werden muss;

23.

betont, dass die Programme Galileo und EGNOS für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums und die Weiterentwicklung eines sicheren und kostengünstigen Systems für das Flugverkehrsmanagement in Europa von großer Bedeutung sind, und fordert daher die Festlegung eines ehrgeizigen und festen Zeitplans und eine stabile Finanzierung für Forschung und Innovation, um den technologischen Fortschritt und den Ausbau der industriellen Kapazitäten zu gewährleisten, fordert außerdem die Erleichterung des Zugangs der KMU zur Finanzierung im Hinblick auf die Durchführung beider Programme als Vorbedingung für eine rechtzeitige Verwirklichung des einheitlichen europäischen Luftraums, was einen aus strategischer Sicht sehr wichtigen Schritt zur Stärkung der europäischen Integration und des Binnenmarktes darstellt;

24.

hält es im Hinblick auf die Umsetzung des Programms SESAR für strategisch notwendig, die Nutzung von EGNOS und Galileo in der Zivilluftfahrt zu fördern, insbesondere hinsichtlich seiner Nutzung bei Landeverfahren und auf kleinen Flughäfen;

25.

fordert die Mitgliedstaaten auf, ihr Engagement für die Weltraumprojekte der EU, z. B. SESAR, erneut zu bekräftigen, da sie für künftiges Wachstum und künftige Arbeitsplätze in einer ganzen Reihe von Sektoren von wesentlicher Bedeutung sein werden;

26.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Transparenz bei der Finanzierung der Strategien für die Nutzung des Weltraums zu militärischen bzw. zivilen Zwecken und im Hinblick auf das Zusammenspiel dieser beiden Nutzungsbereiche zu gewährleisten;

27.

hebt hervor, dass Galileo und EGNOS für die effiziente und ökologisch nachhaltige Steuerung des Straßenverkehrs, Mauterhebungssysteme, das System eCall, Echtzeit-Positionsverfolgungssysteme und zukünftige digitale Fahrtenschreiber unentbehrlich sind;

28.

betont, dass die Überwachung des Transports von gefährlichen und umweltschädlichen Gütern eine Priorität für die satellitengestützten Beobachtungs- und Navigationssysteme darstellen sollte;

29.

vertritt die Auffassung, dass GMES auch ein Leitprogramm der Europäischen Union mit grundlegender Bedeutung für die Erdbeobachtung ist; betont, dass GMES einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 und zur Förderung des Wachstums, einer umweltfreundlichen Wirtschaft und langfristiger Investitionen in Technologie und Infrastruktur leistet; bekräftigt, dass GMES im Hinblick auf die Bekämpfung des Klimawandels und der Umweltzerstörung ein wesentliches Instrument ist; weist darauf hin, dass GMES es durch die Erfassung und Analyse von Informationen auf nationaler, regionaler und globaler Ebene ermöglichen wird, genaue Daten in den Bereichen Atmosphären-, Gewässer- und Landüberwachung, Katastrophenschutz, Risikoprävention, Frühwarnsysteme, Notfallmanagement und Bergungsoperationen nach Umwelt- und Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen, See- und Küstenüberwachung, landwirtschaftliche Entwicklung, Wasserbewirtschaftung, Bodennutzung und Raumplanung zu erheben, wobei innovative Technologien im Bereich der Umweltprüfung und -berichterstattung zur Anwendung gelangen, bei denen Weltraumdaten mit In-situ-Daten verbunden werden können;

30.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, den Rechtsrahmen zu vervollständigen und einen Vorschlag zur wirksamen Steuerung der einzelnen Entwicklungs- und Verwaltungsebenen des Programms vorzulegen, wobei sie bei der Entwicklung und Koordinierung nutzergesteuerter Dienste auf die Sachkenntnis der öffentlichen Einrichtungen der EU, beispielsweise ihrer Agenturen, und des Privatsektors zurückgreifen sollte; fordert die Kommission und die anderen Organe eindringlich auf, Mittel für die Finanzierung des Programms GMES in den mehrjährigen Finanzrahmen 2014–2020 aufzunehmen; bekräftigt, dass durch die Aufnahme von Mitteln für die Finanzierung von GMES in den mehrjährigen Finanzrahmen verhindert würde, dass die bisher getätigten Investitionen in Dienste und Informationen im Rahmen des Siebten Forschungsrahmenprogramm zu verschwendeten Mitteln würden; weist darauf hin, dass die bisher getätigten Investitionen vergeblich sein werden, wenn kein Finanzplan für eine langfristige wirtschaftliche Unterstützung aufgestellt wird; ist der Ansicht, dass durch eine Aufforderung an die Mitgliedstaaten, auch weiterhin die Kosten für die Einleitung und die jährliche Finanzierung des Programms zu übernehmen, bewirkt würde, dass die Kosten langfristig steigen, der Zugang zu den Informationen und Vorteilen des Programms nicht für alle europäischen Bürger gleich wäre, es wahrscheinlich vorübergehend ausgesetzt würde, danach die Bereitstellung von Daten unterbrochen wäre und sich schließlich eine Abhängigkeit von außereuropäischer Weltrauminfrastruktur ergeben würde, wodurch die Unternehmen des Sektors in eine schwierige finanzielle Lage gebracht würden;

31.

betont, dass die Kosten für GMES bis 2013 bereits gedeckt sind und insgesamt 3 Mrd. EUR betragen (ca. 2,3 Milliarden EUR für die Satelliten und 700 Millionen EUR für die entsprechenden Dienste) und dass sich die operativen Kosten des Programms für den Zeitraum 2014–2020 Schätzungen zufolge auf durchschnittlich 850 Millionen EUR pro Jahr belaufen werden; fordert die Kommission auf, öffentlich-private Partnerschaften zu fördern und mehr privates Kapital anzulocken;

32.

fordert die Kommission auf, nach Prüfung aller möglichen Optionen einen langfristigen Betriebs- und Finanzplan vorzuschlagen und eine Organisationsstruktur festzulegen, die für die ordnungsgemäße Verwaltung und Bereitstellung der Daten sorgt, um das Programm dauerhaft zum Erfolg zu führen und das Ziel des Programms – volle Einsatzfähigkeit ab 2014 – zu erreichen; ist der Ansicht, dass dies mit einer gemeinsamen europäischen Datenpolitik einhergehen sollte, um einen offenen Zugang zu den vorhandenen Daten und ihre Verfügbarkeit zu gewährleisten; hält es für wichtig, Vereinbarungen zu treffen, die mit den einzelstaatlichen Stellen umzusetzen sind, um für größtmögliche Interoperabilität, Kontinuität und einen optimalen Betrieb des Systems zu sorgen; erachtet es als notwendig, die Unterscheidungen zwischen wissenschaftlichem und kommerziellem Betrieb einerseits und den Entwicklungsaktivitäten der ESA sowie den Aktivitäten zur Einführung, dem Einsatz und der Weiterentwicklung der Systeme andererseits aufrechtzuerhalten, wofür besondere europäische Strukturen und Kompetenzen erforderlich sind;

33.

weist auf die sozialen Vorteile für die Nutzer der GMES-Dienste hin, für die Kontinuität und Nachhaltigkeit äußerst wichtig sind, wenn sie den größtmöglichen Nutzen aus der Beobachtungsinfrastruktur, die das Programm bietet, ziehen sollen;

Ein gesicherter Bereich im Dienst von Sicherheit und Verteidigung

34.

unterstützt die Überlegungen der Kommission zur Stärkung der sicherheitsbezogenen Komponente des Programms GMES in Bezug auf die Überwachung der Grenzen, die Unterstützung des außenpolitischen Handelns der EU, die Meeresüberwachung, komplexe Notsituationen, humanitäre Hilfe, den Katastrophenschutz usw., wobei der Sensibilität der verarbeiteten Daten und dem notwendigen Schutz der Privatsphäre und anderer Rechte der Bürger Rechnung zu tragen ist;

35.

vertritt die Auffassung, dass die Weltraumpolitik auch Strategien zum Schutz der unentbehrlichen europäischen Weltrauminfrastruktur sowie zur sicheren Rückgewinnung von ausgedienten Geräten und Anlagen umfassen sollte; stellt fest, dass die Abhängigkeit von der Weltrauminfrastruktur in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft in Europa wächst, und betont, dass die Weltrauminfrastruktur als unentbehrliche Infrastruktur von wesentlicher Bedeutung ist, wenn es darum geht, die Autonomie Europas bei Entscheidungen zu stärken; vertritt die Auffassung, dass die Einrichtung eines europäischen Systems zur Weltraumlageerfassung zum Schutz der unentbehrlichen europäischen Weltrauminfrastruktur gegen die Kollision mit Raumschiffen, Weltraumschrott oder erdnahen Objekten sowie gegen die Risiken des Weltraumwetters beitragen würde; ist der Ansicht, dass alle neuen europäischen Programme auf der Grundlage der Kapazitäten, Kompetenzen und Infrastruktur geschaffen werden sollten, die bereits bestehen und in die die einzelnen Mitgliedstaaten bereits investieren mussten, und dass die Kapazitäten dort, wo sie derzeit fehlen oder unzulänglich sind, aufgebaut werden sollten;

36.

ist der Ansicht, dass durch die größtmögliche Nutzung von Satellitenkommunikationsdiensten die Wettbewerbsfähigkeit des verarbeitenden Gewerbes in Europa unmittelbar unterstützt, die industrielle Basis in Europa gestärkt und den folgenden zentralen politischen Zielen entsprochen wird:

Verwirklichung einer flächendeckenden Versorgung mit Breitbandinternetanschlüssen in der EU, auch für Dienste der nächsten Generation, da Satellitennetze einen wesentlichen Bestandteil des Technologiemix für die Erfüllung der Vorgaben der digitalen Agenda der EU bilden;

Verwirklichung eines nachhaltigen, sicheren und intelligenten Verkehrssystems zu Wasser, zu Lande und in der Luft;

Maximierung des EU-Beitrags zu Kooperationsprogrammen mit Entwicklungsländern und Erhöhung des EU-Beitrags zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele;

Sicherstellung einer angemessenen Rolle der EU bei der Reaktion auf künftige Katastrophen innerhalb und außerhalb der EU.

Anreize für Forschung und Innovation

37.

vertritt die Auffassung, dass die Europäische Union eine solide Wissens- und Technologiebasis braucht, wenn sie Weltraumanwendungen optimal für ihre Bürger nutzen, unabhängig handeln und über eine wettbewerbsfähige Weltraumbranche verfügen will, die unter fairen Bedingungen mit den entsprechenden Branchen außerhalb Europas konkurrieren kann; betont, dass für Investitionen seitens der Branche in Forschung und Innovation ein Rechts-, Verwaltungs- und Finanzrahmen von entscheidender Bedeutung ist; vertritt die Auffassung, dass die EU investieren muss, um sich einen eigenen Zugang zum Weltraum und der entsprechenden Infrastruktur zu sichern;

38.

hält eine Strategie für Forschung und Innovation im Bereich Weltraumpolitik für wichtig, mit der der technologische Fortschritt, die industrielle Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit der EU gesichert und Arbeitsplätze in der EU geschaffen werden; vertritt die Auffassung, dass eine europäische FuE-Politik für den Weltraum dafür Sorge tragen muss, dass die benötigten Technologien hinreichend ausgereift, mit der erforderlichen Unabhängigkeit und unter Wettbewerbsbedingungen zur Verfügung stehen; fordert die Kommission auf, einen strategischen Zeitplan auszuarbeiten, um im Zusammenhang mit allen Technologien, Kompetenzen und doppelten Quellen, die erforderlich sind, um die Wettbewerbsfähigkeit, Unabhängigkeit und den Zugang Europas zu den internationalen Märkten zu erreichen und die Risiken der europäischen Programme zu senken, für Kohärenz zwischen den Bestrebungen der Europäischen Union, der ESA und der Mitgliedstaaten im Bereich FuE zu sorgen;

39.

hält es für notwendig, Mechanismen und Programme einzurichten, mit denen der Markt für Anwendungen und Dienstleistungen auf der Grundlage der Programme Galileo/EGNOS und GMES sowie der Markt im Telekommunikationssektor und der Markt für Dienstleistungen, bei denen mehrere Weltraumdienste gemeinsam genutzt werden, stimuliert werden, damit den Ansprüchen der Bürger konkret entsprochen wird;

40.

erachtet es außerdem als erforderlich, zur Stärkung der Unabhängigkeit und Wettbewerbsfähigkeit Europas die Autonomie in Bezug auf den Zugang zum Weltraum zu finanziell tragbaren Bedingungen zu wahren, indem die Nutzung europäischer Start- und Transportsysteme begünstigt und die Zweckmäßigkeit der betrieblichen und industriellen Organisation, gemessen an den gemeinsamen Ansprüchen, überprüft wird, und fordert die Kommission deshalb zu konkreten Vorschlägen zugunsten des strategischen Teilsektors der Trägerraketen auf, dem im Rahmen der Weltraumindustriepolitik besondere Aufmerksamkeit zuteil werden sollte;

41.

fordert die Kommission auf, in den künftigen Forschungsrahmenprogrammen in angemessener Weise auf die finanziellen und praktischen Anforderungen einzugehen; ist insbesondere der Ansicht, dass Forschung und Entwicklung im Bereich Weltraumanwendungen als Schlüsseltechnologien in verschiedene sektorale Forschungsbereiche wie Klimawandel, Umwelt, Verkehr, Landwirtschaft usw. integriert werden sollten, anstatt sie in einen gesonderten Themenbereich Weltraum aufzunehmen;

42.

fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit der ESA Optionen für die Weltraumforschung zu prüfen und dabei die potenziellen Kosten und Vorteile zu nennen; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass eine gemeinsame Strategie mit den internationalen Partnern ausgearbeitet werden sollte, und zwar mit Hilfe eines Kooperationsabkommens im allgemeinen Einvernehmen aller beteiligten Interessenträger und durch vernünftige Beiträge seitens der Europäischen Union;

Internationale Zusammenarbeit

43.

bekräftigt erneut, dass die internationale Zusammenarbeit zu friedlichen Zwecken als Grundwert der Europäischen Union im Zentrum ihrer Politik steht; ist der Ansicht, dass im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit Technologien und Dienstleistungen aus Europa, die Infrastruktur und Spitzenleistungen in Wissenschaft, Technik und Wirtschaft in Europa, ein optimaler Datenzugang für europäische Nutzer sowie der Wissensaustausch und die Entwicklung untereinander kompatibler Anwendungen gestärkt werden sollte, die für die Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen nützlich sind, vor denen Europa und die Welt derzeit stehen; weist darauf hin, dass die EU in Bezug auf den Weltraum führend sein und weltweit auch weiterhin eine strategisch bedeutende Rolle spielen sollte, insbesondere bei internationalen Verhandlungen im Zusammenhang mit dem System zur Weltraumlageerfassung und in der Weltraumforschung; betont, dass die Bemühungen in der Weltraumpolitik effizienter gestaltet werden können, wenn auf industrieller Ebene zusammengearbeitet und gemeinsam in Großprogramme, beispielsweise die internationale Raumstation ISS, investiert wird;

44.

hält es für wichtig, dass für eine angemessene Rolle der EU bei der Reaktion auf künftige Katastrophen innerhalb und außerhalb der EU gesorgt wird;

45.

fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und der ESA eine internationale Strategie für die Zusammenarbeit auszuarbeiten, um den weltraumpolitischen Dialog mit den strategischen Partnern (Vereinigte Staaten, Russische Föderation und Japan) zu stärken und dabei die Möglichkeit zu prüfen, einen ähnlichen Dialog mit anderen aufstrebenden Mächten wie China, Indien und Brasilien ins Leben zu rufen;

46.

weist die politischen Entscheidungsträger der Europäischen Union erneut darauf hin, dass der größte Teil der institutionellen Aufträge in der Welt leider nicht für den internationalen Wettbewerb geöffnet ist und dass sich die angestrebte internationale Zusammenarbeit auf Bedingungen stützen muss, die einen fairen Handel gestatten;

47.

hebt hervor, dass die internationale Zusammenarbeit zwar wünschenswert ist, vor allem in der Forschung, aber auf Gegenseitigkeit und gemeinsamem Nutzen beruhen muss; bedauert, dass ausländische Unternehmen und damit auch europäische Unternehmen von den institutionellen Aufträgen der wichtigsten Wettbewerber der EU im Weltraumsektor ausgeschlossen sind;

Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der ESA

48.

weist darauf hin, dass aufgrund des Artikels 189 AEUV die Europäische Union geeignete Verbindungen zur ESA aufzubauen hat, um die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche festzulegen, ohne dass sich die Aufgaben und Investitionen überlappen;

49.

ist der Ansicht, dass das wachsende Engagement der Union im Weltraum eine Neudefinition der Beziehungen zur ESA und den nationalen Agenturen erfordert, wobei zu berücksichtigen ist, dass die von der ESA und den nationalen Agenturen aufgebauten technischen und planerischen Kompetenzen von grundlegender Bedeutung dafür sind, die technologischen Kapazitäten und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft auf hohem Niveau zu sichern, und vertritt die Auffassung, dass sich die Europäische Union auf die für sie notwendigen Operationen, die Weiterentwicklung und die Kontinuität der Weltraumsysteme sowie auf die internationale Ausweitung der Märkte und die Anforderungen der Nutzer konzentrieren könnte;

50.

fordert die Kommission auf, ihre Rolle als politisches Führungs- und Kontrollorgan gegenüber Organisationen auszufüllen, die in ihrem Auftrag tätig werden;

*

*           *

51.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. C 236 E vom 12.8.2011, S. 57.

(2)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0093.

(3)  ABl. L 261 vom 6.8.2004, S. 63.

(4)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0265.

(5)  ABl. C 146 E vom 12.6.2008, S. 226.

(6)  ABl. L 196 vom 24.7.2008, S. 1.

(7)  ABl. L 276 vom 20.10.2010, S. 1.

(8)  ABl. L 276 vom 20.10.2010, S. 11.


6.8.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 227/25


Donnerstag, 19. Januar 2012
Schluss mit der Verschwendung von Lebensmitteln

P7_TA(2012)0014

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zu dem Thema „Schluss mit der Verschwendung von Lebensmitteln – Strategien für eine effizientere Lebensmittelversorgungskette in der EU“ (2011/2175(INI))

(2013/C 227 E/05)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Artikel 191 und 192 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, die sich auf die Erhaltung, den Schutz und die Verbesserung der Qualität der Gesundheit des Menschen und der Umwelt beziehen,

unter Hinweis auf die Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (1),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2010 zu dem Grünbuch der Kommission über die Bewirtschaftung von Bioabfall in der Europäischen Union (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. September 2010 zu dem Thema „Gerechte Einkommen für Landwirte: die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern“ (3),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Januar 2011 zur Anerkennung der Landwirtschaft als Sektor von strategischer Bedeutung für die Ernährungssicherheit (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Juni 2011 mit dem Titel „Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete – die künftigen Herausforderungen“ (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2011 zu dem Thema „Mehr Effizienz und Fairness auf dem Einzelhandelsmarkt“ (6),

unter Hinweis auf die vorbereitende Studie über die Verschwendung von Lebensmitteln in der EU-27, die von der GD Umwelt der Europäischen Kommission (2010) erstellt wurde,

unter Hinweis auf die Untersuchung der FAO (2011) zu den weltweiten Nahrungsmittelverlusten und der weltweiten Verschwendung von Lebensmitteln,

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A7-0430/2011),

A.

in der Erwägung, dass in Europa jedes Jahr eine zunehmende Menge gesunder und genusstauglicher Lebensmittel – einigen Schätzungen zufolge bis zu 50 % – entlang der Lebensmittelversorgungskette, in einigen Fällen bis hin zum Verbraucher, verloren geht und damit zu Abfall wird,

B.

in der Erwägung, dass die Menge an Lebensmittelabfällen, die jährlich in den 27 Mitgliedstaaten anfällt, in einer von der Kommission veröffentlichten Untersuchung auf ca. 89 Millionen Tonnen geschätzt wird, d. h. auf 179 kg pro Kopf, mit großen Unterschieden zwischen den einzelnen Ländern und den verschiedenen Branchen – die Verschwendung bei der landwirtschaftlichen Erzeugung oder den Rückwurf von Fängen ins Meer noch nicht eingerechnet; in der Erwägung, dass die Lebensmittelverschwendung bis 2020 auf nahezu 126 Millionen Tonnen (eine Zunahme um 40 %) ansteigen wird, wenn keine zusätzlichen präventiven Aktionen oder Maßnahmen ergriffen werden;

C.

in der Erwägung, dass in der Europäischen Union noch immer 79 Millionen Menschen unterhalb der Armutsgrenze leben bzw. mehr als 15 % der Bürger ein Gehalt beziehen, das weniger als 60 % des Durchschnittsgehalts des jeweiligen Wohnsitzstaates beträgt; in der Erwägung, dass 16 Millionen von ihnen bereits Nahrungsmittelhilfe von Wohlfahrtsorganisationen erhalten haben;

D.

in der Erwägung, dass angesichts der alarmierenden Zahlen, die von der FAO veröffentlicht wurden und denen zufolge derzeit weltweit 925 Millionen Menschen Unterernährung droht, die Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele, darunter die Halbierung von Armut und Hunger bis 2015, immer unwahrscheinlicher wird;

E.

in der Erwägung, dass den Untersuchungen der FAO zufolge der erwartete Anstieg der Weltbevölkerung von sieben auf neun Milliarden einen Anstieg der Nahrungsmittelversorgung um mindestens 70 % bis 2050 erforderlich machen wird;

F.

in der Erwägung, dass die weltweite Getreideerzeugung von 824 Millionen Tonnen im Jahr 1960 auf etwa 2,2 Milliarden Tonnen im Jahr 2010 angestiegen ist und jedes Jahr um 27 Millionen Tonnen steigt; in der Erwägung, dass ein Anstieg der Getreideerzeugung von der heutigen Menge bis 2050 – sofern sich der Anstieg der weltweiten landwirtschaftlichen Erzeugung so fortsetzt – ausreichen würde, um die Weltbevölkerung zu ernähren; in der Erwägung, dass gleichzeitig etwa 14 % der gesamten Erzeugung als Verlust nach Einholung der Ernte zu verzeichnen sind und weitere 15 % im Vertrieb und als Haushaltsabfälle verloren gehen, weshalb drei Fünftel der bis 2050 benötigten Zunahme des Angebots schon allein dadurch erzielt werden könnten, dass keine Lebensmittel mehr verschwendet werden;

G.

in der Erwägung, dass die Verringerung der Verschwendung von Lebensmitteln ein grundlegender Schritt ist, um den Hunger auf der Welt zu bekämpfen, auf den von der FAO erwarteten Anstieg der Nachfrage zu reagieren und das Ernährungsniveau der Bevölkerung zu verbessern;

H.

in der Erwägung, dass eine geringere Verschwendung von Lebensmitteln eine effizientere Landnutzung und eine sinnvollere Bewirtschaftung der Wasserressourcen nach sich ziehen und sich positiv auf den gesamten Agrarsektor weltweit auswirken würde und zudem in hohem Maße zur Bekämpfung der Unterernährung in den Entwicklungsländern beitragen würde;

I.

in der Erwägung, dass die Lebensmittelverschwendung nicht nur ethische, wirtschaftliche, soziale und die Ernährung betreffende Auswirkungen hat, sondern auch Folgen für die Gesundheit und die Umwelt nach sich zieht, da die Berge von Lebensmitteln, die weggeworfen werden, in erheblichem Maße zur Erderwärmung beitragen und aus Lebensmittelabfällen Methan entsteht, dessen Wirkung als Treibhausgas 21-mal stärker als Kohlendioxid ist;

J.

in der Erwägung, dass die Verbraucher in den Entwicklungsländern kaum Lebensmittel verschwenden und die Lebensmittelverschwendung dort hauptsächlich auf finanzielle und technische Engpässe innerhalb der gesamten Lebensmittelerzeugungskette zurückzuführen ist;

K.

in der Erwägung, dass der Verschwendung von Lebensmitteln in Europa und Nordamerika in früheren Jahrzehnten, als Lebensmittel im Überfluss erzeugt wurden, keine politische Aufmerksamkeit galt, was dazu geführt hat, dass die Verschwendung von Lebensmitteln in der gesamten Lebensmittelversorgungskette generell zugenommen hat; in der Erwägung, dass die Verschwendung von Lebensmitteln in Europa und Nordamerika überwiegend im Einzelhandel und beim Verbrauch erfolgt, während in den Entwicklungsländern die Hauptprobleme durch Verluste bei der Erzeugung, der Ernte, der Verarbeitung und dem Transport auftreten;

L.

in der Erwägung, dass aktuellen Studien zufolge bei der Erzeugung von einem Kilogramm Lebensmittel durchschnittlich 4,5 kg CO2 in die Atmosphäre freigesetzt werden und dass bei der Erzeugung der etwa 89 Millionen Tonnen Lebensmittel, die in Europa verschwendet werden, 170 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr ausgestoßen werden, wobei auf die Lebensmittelwirtschaft 59 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr, den häuslichen Verbrauch 78 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr und übrige Bereiche 33 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr entfallen; in der Erwägung, dass sich der Wasserverbrauch infolge der Bewässerung der Anbauflächen für die Erzeugung jener 30 % der Lebensmittel, die letztlich nicht verzehrt werden, um 50 % erhöht und dass für die Erzeugung von einem Kilogramm Rindfleisch 5 bis 10 Tonnen Wasser verbraucht werden;

M.

in der Erwägung, dass einerseits die Ernährungssicherheit bedroht ist und andererseits in den reichsten Volkswirtschaften schwere Krankheiten wie Fettleibigkeit, Herz-, Kreislauf- und Krebserkrankungen auftreten, deren Entstehen durch eine übermäßig fett- und eiweißreiche Ernährung begünstigt wird, und dass im Ergebnis die Zahl der überernährten Menschen weltweit ebenso hoch ist wie die der unterernährten und hungernden Menschen;

N.

in der Erwägung, dass die voranschreitende Verringerung der Produktionsfaktoren im Widerspruch zu dem Erfordernis steht, das Nahrungsmittelangebot in der Europäischen Union zu vergrößern;

O.

in der Erwägung, dass die Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Verbesserung der Effizienz ihrer Lebensmittelversorgungsketten nicht nur einen direkten Nutzen für die lokalen Volkswirtschaften und das nachhaltige Wachstum dieser Länder haben kann, sondern auch indirekt dem weltweiten Gleichgewicht des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und der Umverteilung der natürlichen Ressourcen zugutekommen kann,

P.

in der Erwägung, dass der Austausch bewährter Verfahren auf europäischer und internationaler Ebene und die Unterstützung der Entwicklungsländer von zentraler Bedeutung für die Bekämpfung der Verschwendung von Lebensmitteln in der Welt sind;

Q.

in der Erwägung, dass immer mehr Mitgliedstaaten Kampagnen zur Aufklärung der Öffentlichkeit über die Ursachen und Folgen der Lebensmittelverschwendung und über Möglichkeiten zu deren Eindämmung sowie zur Förderung eines Denkens in Wissenschaft und Gesellschaft, das an den Grundsätzen der Nachhaltigkeit und der Solidarität ausgerichtet ist, ins Leben rufen;

R.

in der Erwägung, dass Lebensmittelabfälle in der gesamten Lebensmittelversorgungskette (landwirtschaftliche Erzeugung, Lagerung, Verarbeitung, Vertrieb, Verwaltung und Verbrauch) entstehen;

S.

in der Erwägung, dass die Akteure der Lebensmittelversorgungskette die Hauptverantwortung für die Lebensmittelsicherheit und für Maßnahmen tragen, mit denen Lebensmittelabfälle so weit wie möglich vermieden werden;

T.

in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten den Lebensmittelverkauf unter dem Einstandspreis untersagen und den Einzelhandel dadurch der Möglichkeit berauben, den Verbrauchern nicht verkaufte frische Lebensmittel kurz vor Geschäftsschluss zu einem günstigeren Preis zu verkaufen, wodurch der Verschwendung in der Lebensmittelversorgungskette weiter Vorschub geleistet wird;

U.

in der Erwägung, dass in der vor kurzem erlassenen Verordnung betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel klargestellt wird, dass Lebensmittel, bei denen das unter „zu verbrauchen bis“ angegebene Datum überschritten ist, als unsicher gelten sollten;

V.

in der Erwägung, dass das Hochrangige Forum für die Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette und der Europäische Runde Tisch für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch daran arbeiten, die Effizienz und die Nachhaltigkeit in der Lebensmittelversorgungskette zu verbessern;

1.

vertritt die Auffassung, dass die Ernährungssicherheit ein grundlegendes Menschenrecht ist, das dadurch erreicht wird, dass gesunde, ausreichende, angemessene und nahrhafte Lebensmittel verfügbar und zugänglich sind, verzehrt werden können und die dauerhafte Versorgung mit solchen Lebensmitteln sichergestellt ist; weist darauf hin, dass die weltweite Nahrungsmittelerzeugung durch zahlreiche Faktoren gefährdet wird, unter anderem durch die eingeschränkte Verfügbarkeit der natürlichen Ressourcen angesichts der steigenden Zahl der Weltbevölkerung und den eingeschränkten Zugang der ärmsten Bevölkerungsschichten zu Nahrungsmitteln;

2.

fordert den Rat, die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Akteure in der Lebensmittelversorgungskette auf, sich dringend des Problems der Verschwendung von Lebensmitteln entlang der gesamten Versorgungs- und Verbrauchskette anzunehmen, Leitlinien auszuarbeiten, Möglichkeiten zur Steigerung der Effizienz in den einzelnen Abschnitten der Lebensmittelversorgungskette zu fördern und diesen Aspekten auf der politischen Agenda der EU Priorität einzuräumen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, sich die laufenden Arbeiten des Hochrangigen Forums für die Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette und des Europäischen Runden Tisches für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch stärker ins Bewusstsein zu rücken, auch im Hinblick auf Empfehlungen für Maßnahmen gegen die Verschwendung von Lebensmitteln;

3.

äußert sich besorgt darüber, dass jeden Tag beachtliche Mengen Lebensmittel als Abfall behandelt werden, obgleich sie vollkommen genusstauglich sind, und dass die Verschwendung von Lebensmitteln ökologische und ethische Probleme aufwirft und volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Kosten bewirkt, was Unternehmen und Verbraucher auf dem Binnenmarkt vor Herausforderungen stellt; fordert die Kommission deshalb auf, die Ursachen und Folgen zu untersuchen, die dazu führen, dass in Europa jährlich ca. 50 % der erzeugten Lebensmittel weggeworfen, verschwendet und entsorgt werden, und dafür zu sorgen, dass dabei auch eine genaue Analyse der Verschwendung sowie eine Bewertung der Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt, Ernährung und Gesellschaft vorgenommen wird; fordert die Kommission zudem auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Lebensmittelverschwendung bis 2025 zu halbieren und gleichzeitig dem Entstehen von Bioabfällen vorzubeugen;

4.

stellt fest, dass die Verschwendung von Lebensmitteln zahlreiche Ursachen hat, beispielsweise Überproduktion, falsche Ausrichtung des Produkts auf bestimmte Zielgruppen (unangemessene Größe oder Form), Verderben des Produkts oder Beschädigung der Verpackung, Vermarktungsnormen (Probleme mit dem Aussehen des Produkts oder Verpackungsmängel), schlechte Lagerbewirtschaftung und unzulängliche Vermarktungsstrategien;

5.

fordert die Kommission auf, zu prüfen, wie sich eine Abfallpolitik, die verbindliche Maßnahmen vorsieht, auf Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Verschwendung von Lebensmitteln auswirkt; fordert, in allen Abschnitten der Lebensmittelversorgungskette eine verbindliche Abfallbehandlung nach dem Verursacherprinzip zu beschließen;

6.

vertritt die Auffassung, dass alle Akteure in der Lebensmittelversorgungskette einbezogen werden müssen, damit so wenig Lebensmittel wie möglich verschwendet werden und die vielfältigen Ursachen der Verschwendung in den einzelnen Sektoren angegangen werden können; fordert die Kommission deshalb auf, die gesamte Lebensmittelversorgungskette zu analysieren, um zu ermitteln, in welchen Lebensmittelsektoren die Verschwendung von Lebensmitteln am häufigsten vorkommt und welche Lösungen möglich sind, um Lebensmittelabfälle zu vermeiden;

7.

fordert die Kommission auf, mit der FAO gemeinsame Ziele für die Verringerung der weltweiten Verschwendung von Lebensmitteln auszuarbeiten;

8.

weist darauf hin, dass die Frage der Lebensmittelverschwendung im Rahmen der Ressourceneffizienz angegangen werden sollte, und fordert die Kommission auf, im Rahmen der Leitinitiative „Ressourceneffizientes Europa“ spezifische Initiativen zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung zu ergreifen, damit diese Frage in gleichem Maße Beachtung findet und ins Bewusstsein gerückt wird wie die Frage der Energieeffizienz, da beide Fragen von gleich großer Bedeutung für die Umwelt und die Zukunft sind;

9.

fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten gemäß den Empfehlungen in der Abfallrahmenrichtlinie von 2008 im Hinblick auf die bis 2014 von ihnen zu erfüllenden Ziele im Bereich Abfallvermeidung spezifische Ziele in Bezug auf die Vermeidung von Lebensmittelabfällen vorzugeben;

10.

erachtet es als unerlässlich, die Lebensmittelverschwendung entlang der gesamten Lebensmittelkette, vom Erzeuger bis zum Verbraucher, einzudämmen; betont, dass eine koordinierte Strategie angenommen werden muss, der konkrete Maßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene, beispielsweise ein Austausch bewährter Verfahren, folgen müssen, um die Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten mit dem Ziel zu verbessern, Lebensmittelabfälle zu vermeiden und die Effizienz der Lebensmittelversorgungskette zu verbessern; ist der Ansicht, dass dieses Ziel erreicht werden kann, indem direkte Beziehungen zwischen Erzeugern und Verbrauchern gefördert, die Lebensmittelversorgungskette verkürzt und alle Interessenträger aufgefordert werden, ihrer Verantwortung in stärkerem Maße gemeinsam gerecht zu werden, und indem ihnen nahegelegt wird, sich im Hinblick auf die weitere Verbesserung von Logistik, Transport, Lagerbewirtschaftung und Verpackungen stärker abzustimmen;

11.

fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Interessenträger auf, bewährte Verfahren auszutauschen und dabei auch auf die Erkenntnisse einschlägiger Foren und Plattformen zurückzugreifen, darunter das EU-Einzelhandelsforum zur Nachhaltigkeit, den Europäischen Runden Tisch zur Nachhaltigkeit in Verbrauch und Produktion von Lebensmitteln, das Hochrangige Forum für die Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette, das informelle Netz der Mitgliedstaaten mit der Bezeichnung „Friends of Sustainable Food“, das Konsumgüter-Forum usw.

12.

fordert die Kommission auf, bei der Ausarbeitung entwicklungspolitischer Maßnahmen Schritte zur Eindämmung der Verschwendung entlang der Lebensmittelversorgungskette in den Entwicklungsländern zu fördern, in denen die Herstellungsverfahren, das Vorgehen nach der Ernte, die Infrastruktur und die Verfahren im Zusammenhang mit der Verarbeitung und Verpackung problematisch und unangemessen sind; empfiehlt, die Modernisierung der entsprechenden landwirtschaftlichen Ausrüstung und Infrastruktur zu fördern, um die Verluste nach der Ernte zu verringern und die Haltbarkeitsdauer der Lebensmittel zu erhöhen; vertritt die Auffassung, dass eine verbesserte Effizienz der Lebensmittelversorgungskette auch dazu beitragen kann, die Selbstversorgung dieser Länder mit Lebensmitteln zu erreichen;

13.

fordert die Neuausrichtung der Unterstützungsmaßnahmen auf EU-Ebene in Bezug auf die Nahrungsmittelverteilung an die am meisten benachteiligten Bürger der Union, Gemeinschaftsbeihilfen für die Abgabe von Milch und Milcherzeugnissen an Schüler und des Programms zur Förderung des Obstverzehrs in Schulen, auch im Hinblick auf die Vermeidung von Lebensmittelabfällen;

14.

stellt fest, dass in Bezug auf die Definition der Begriffe „Lebensmittelabfälle“ und „Bioabfälle“ Unklarheit herrscht; ist der Ansicht, dass als „Lebensmittelabfälle“ im Allgemeinen alle Lebensmittel bezeichnet werden, die in der Lebensmittelversorgungskette aus wirtschaftlichen oder ästhetischen Gründen oder wegen der zeitlichen Nähe zum Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. Verbrauchsdatum aussortiert werden, obwohl sie noch vollkommen genusstauglich und für den Verzehr geeignet sind, und die aufgrund des Fehlens einer alternativen Verwendungsmöglichkeit zwangsläufig vernichtet und entsorgt werden, wodurch negative externe Auswirkungen auf die Umwelt, wirtschaftliche Kosten und Gewinnausfälle für die Unternehmen entstehen;

15.

stellt fest, dass es in Europa keine einheitliche Definition von Lebensmittelabfällen gibt; fordert die Kommission deshalb auf, einen Legislativvorschlag vorzulegen, in dem „Lebensmittelabfälle“ klassifiziert werden, und in diesem Zusammenhang auch eigens festzulegen, welche Lebensmittelrückstände als „Biokraftstoff“ oder „Bioabfall“ einzustufen sind und sich insofern von gewöhnlichen Lebensmittelabfällen unterscheiden, als sie einer energetischen Verwertung zugeführt werden;

16.

ist der Ansicht, dass alle Mitgliedstaaten es dem Einzelhandel ermöglichen sollten, den Preis frischer Lebensmittel kurz vor ihrem Verfallsdatum unter den Einstandpreis zu senken, damit weniger nicht verkaufte Lebensmittel weggeworfen werden und Verbrauchern mit geringem verfügbarem Einkommen die Möglichkeit geboten wird, hochwertige Lebensmittel zu günstigeren Preisen zu erwerben;

17.

betont, dass die Landwirtschaft aufgrund ihrer Eigenschaften an sich schon ressourceneffizient ist und eine sehr wichtige Aufgabe und eine Vorbildfunktion im Kampf gegen die Verschwendung von Lebensmitteln übernehmen kann; fordert die Kommission deshalb auf, in die nächsten Legislativvorschläge zur Landwirtschaft, zum Handel und zum Vertrieb von Lebensmitteln anspruchsvolle Maßnahmen aufzunehmen, die in diese Richtung gehen; wünscht ein gemeinsames Vorgehen bei Investitionen in die Bereiche Forschung, Wissenschaft, Technik, Bildung, Beratung und Innovation in der Landwirtschaft, mit dem Ziel, die Lebensmittelverschwendung einzudämmen und die Verbraucher dazu zu erziehen und anzuregen, ein verantwortungsvolleres und bewussteres Verhalten an den Tag zu legen, um Lebensmittelabfälle zu vermeiden;

18.

ist der Ansicht, dass Anforderungen an die äußere Qualität aufgrund von EU- oder einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder innerbetrieblichen Regelungen, mit denen die Größe und Form insbesondere von frischem Obst und Gemüse festgelegt werden, in vielen Fällen der Grund dafür sind, dass Lebensmittel unnötig weggeworfen werden und sich die Menge der Lebensmittelabfälle damit erhöht; fordert die Interessenträger auf, auch bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die keine normgerechte Größe bzw. Form haben, deutlich auf deren Nährwert hinzuweisen, um die Menge an weggeworfenen Erzeugnissen zu verringern;

19.

fordert die Kommission auf, Leitlinien für die Durchführung des Artikels 5 der Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) auszuarbeiten, in dem Nebenprodukte definiert sind, zumal fehlende Rechtsklarheit in den EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf die Unterscheidung zwischen Abfällen und Nicht-Abfällen die effiziente Verwendung von Nebenprodukten erschweren könnte;

20.

fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten, die Verarbeitungsbetriebe und den Einzelhandel auf, Leitlinien zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen und zur Einführung größerer Ressourceneffizienz in ihrem Abschnitt der Lebensmittelversorgungskette auszuarbeiten sowie auf die ständige Verbesserung von Verarbeitung, Verpackung und Transport hinzuarbeiten, damit Lebensmittelabfälle so weit wie möglich vermieden werden;

21.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Austausch bewährter Verfahren und Maßnahmen zur Aufklärung der Öffentlichkeit über den Wert von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen, über die Ursachen und Folgen der Lebensmittelverschwendung und über die Möglichkeiten zu deren Eindämmung zu fördern und dadurch ein an den Grundsätzen der Nachhaltigkeit und der Solidarität ausgerichtetes Denken in Wissenschaft und Gesellschaft zu schärfen; fordert die Mitgliedstaaten auf, auf allen Stufen des Bildungssystems, auch an Hochschulen, Ernährungskurse in die Lehrpläne aufzunehmen, in denen beispielsweise erläutert wird, wie Lebensmittel aufbewahrt, zubereitet und entsorgt werden, um auf diese Weise zu einem besseren Verhalten anzuregen; betont die wichtige Rolle, die lokale Gebietskörperschaften und städtische Unternehmen neben dem Einzelhandel und den Medien bei der Aufklärung und Unterstützung der Bürger bezüglich der Vermeidung von Lebensmittelabfällen und der Eindämmung der Lebensmittelverschwendung spielen;

22.

begrüßt die Initiativen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten bereits ins Leben gerufen wurden und die dazu beitragen sollen, in der gesamten Lebensmittelversorgungskette die Erzeugnisse, die nicht verkauft, sondern weggeworfen wurden, auf lokaler Ebene zu sammeln, um sie an Bevölkerungsgruppen, deren Einkommen unterhalb des Mindesteinkommens liegt und denen es an Kaufkraft mangelt, zu verteilen; erachtet es als sehr wichtig, dass die Mitgliedstaaten und auch Initiativen vor Ort in diesem Zusammenhang bewährte Verfahren untereinander austauschen; betont in dieser Hinsicht den wertvollen Beitrag, der einerseits von freiwilligen Helfern bei der Sortierung und Verteilung solcher Erzeugnisse geleistet wird, und andererseits von professionellen Unternehmen, die Abfallvermeidungssysteme und -maßnahmen konzipieren;

23.

fordert den Einzelhandel auf, sich an Programmen zur Verteilung von Nahrungsmitteln an Bürger mit mangelnder Kaufkraft zu beteiligen und Maßnahmen durchzuführen, mit denen Preisnachlässe für Erzeugnisse mit fast abgelaufenem Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatum ermöglicht werden;

24.

würdigt die Arbeit der berufsständischen Verbände und Vereinigungen aus dem öffentlichen Sektor und der Privatwirtschaft sowie aus Wissenschaft und Gesellschaft, die auf europäischer Ebene gemeinsame Aktionsprogramme im Kampf gegen die Verschwendung von Lebensmitteln ausarbeiten und durchführen;

25.

vertritt die Auffassung, dass Investitionen in Methoden zur Eindämmung der Verschwendung von Lebensmitteln zu einer Verringerung der Verluste der Lebensmittelhersteller und damit zur Senkung der Lebensmittelpreise führen könnten, wodurch möglicherweise auch einkommensschwache Bevölkerungsschichten einen besseren Zugang zu Lebensmitteln erhalten; fordert die Kommission auf, Instrumente und Maßnahmen für eine stärkere Einbeziehung der Unternehmen des Sektors Landwirtschaft und Ernährung, des Groß- und Einzelhandels, der Vertriebsketten, öffentlicher und privater Anbieter von Verpflegungsdienstleistungen, von Restaurants, der öffentlichen Verwaltung und nichtstaatlicher Organisationen in Abfallvermeidungsverfahren aufzuzeigen; regt an, zu diesem Zweck das Internet und neue Technologien zu nutzen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Errichtung einer Wissens- und Innovationsgemeinschaft für Lebensmittel wichtig ist, deren Ziel unter anderem die Vermeidung von Lebensmittelabfällen ist; fordert die Kommission auf, die Unternehmen des Sektors Landwirtschaft und Ernährung und die Interessenträger dahingehend in die Pflicht zu nehmen, dass sie ihrem Teil der Verantwortung für die Verschwendung von Lebensmitteln gerecht werden, insbesondere indem sie verschiedene Packungsgrößen anbieten, und dass sie die Vorteile eines ausgeweiteten Angebots an unverpackten Lebensmitteln bewerten und Einpersonenhaushalten besser Rechnung tragen, damit weniger Lebensmittel weggeworfen werden und dadurch der CO2-Fußabdruck der Verbraucher kleiner wird;

26.

fordert die Mitgliedstaaten auf, für die Eindämmung der Verschwendung von Lebensmitteln wirtschaftliche Anreize zu schaffen;

27.

betont, dass die Treibhausgasemissionen, die mit der Erzeugung, der Verpackung und dem Transport von Lebensmitteln, die weggeworfen werden, verbunden sind, unnötige zusätzliche Emissionen sind; stellt fest, dass die effizientere Gestaltung der Lebensmittelversorgungskette mit dem Ziel, Lebensmittelabfälle zu vermeiden und die Verschwendung genusstauglicher Lebensmittel zu beenden, eine entscheidende Maßnahme zur Abschwächung des Klimawandels ist;

28.

fordert die Kommission auf, eine mögliche Änderung der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge von Verpflegungs- und Bewirtungsdienstleistungen zu prüfen, sodass bei der Zuschlagserteilung bei Gleichheit anderer Bedingungen diejenigen Unternehmen bevorzugt werden, die eine kostenlose Verteilung der nicht servierten (nicht verkauften) Produkte an Bevölkerungsgruppen mit mangelnder Kaufkraft garantieren und die konkrete Maßnahmen für die Eindämmung der Verschwendung in vorgelagerten Abschnitten der Versorgungskette fördern, indem zum Beispiel landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die möglichst nahe am Ort des Verbrauchs produziert werden, bevorzugt werden;

29.

fordert die Kommission auf, mit gutem Beispiel voranzugehen, indem sie sich auch intern, d. h. in den Institutionen der EU selbst, des Problems der Verschwendung von Lebensmitteln annimmt und rasch die nötigen Maßnahmen trifft, um das riesige Ausmaß, in dem Tag für Tag in den Kantinen der einzelnen Institutionen der EU Lebensmittel weggeworfen werden, zu senken;

30.

fordert die Kommission auf, Maßnahmen für eine Eindämmung der Verschwendung von Lebensmitteln in vorgelagerten Abschnitten der Versorgungskette zu prüfen und zu fördern, beispielsweise zwei Datumsangaben auf Etiketten („mindestens haltbar bis“ und „zu verbrauchen bis“) und den Verkauf von Lebensmitteln mit fast abgelaufenem Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatum oder beschädigter Verpackung zu einem reduzierten Preis; stellt fest, dass die Optimierung und der effiziente Einsatz von Verpackungen wesentliche Elemente bei der Vermeidung von Lebensmittelabfällen sein können, wodurch die Umweltfolgen eines Erzeugnisses insgesamt verringert werden, gerade auch durch umweltgerechte Gestaltung, unter anderem durch Maßnahmen wie die Änderung der Packungsgrößen, um die Verbraucher beim Kauf der richtigen Menge zu unterstützen und von übermäßigem Ressourcenverbrauch abzuhalten, durch Hinweise zur Aufbewahrung und Verwendung von Erzeugnissen und durch die Entwicklung von Verpackungen, die eine längere Lagerfähigkeit und Frische von Erzeugnissen bewirken und bei denen zur Verpackung und Konservierung stets geeignete Materialien verwendet werden, die der Haltbarkeit der Erzeugnisse nicht abträglich und nicht gesundheitsschädlich sind;

31.

fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Empfehlungen zu Kühltemperaturen herauszugeben, wobei auf die stichhaltigen Belege dafür hingewiesen werden sollte, dass infolge nicht optimaler und unangemessener Temperatureinstellungen Lebensmittel bereits vor Ablauf des angegebenen Datums nicht mehr verzehrt werden können und dadurch unnötige Abfälle entstehen; betont, dass mit in der gesamten Versorgungskette harmonisierten Anforderungen an die Aufbewahrungstemperatur von grenzüberschreitend transportierten und verkauften Erzeugnissen dazu beigetragen würde, die Haltbarkeit von Erzeugnissen zu verbessern und Lebensmittelabfälle zu verringern;

32.

weist auf die Ergebnisse der Studie der Kommission mit dem Titel „Consumer Empowerment in the EU“ (SEK(2011)0469) hin, derzufolge 18 % der EU-Bürger die Kennzeichnung „mindestens haltbar bis“ nicht verstehen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten deshalb auf, in Bezug auf die Datumskennzeichnung („mindestens haltbar bis“, „Verfallsdatum“ und „zu verbrauchen bis“) eine Klarstellung vorzunehmen, um Unsicherheiten bei den Verbrauchern im Hinblick auf die Genusstauglichkeit von Lebensmitteln abzubauen und der Öffentlichkeit genaue Informationen an die Hand zu geben, damit die Verbraucher eine fundierte Wahl treffen können, wozu vor allem auch der Hinweis zählt, dass das mit „mindestens haltbar bis“ angegebene Mindesthaltbarkeitsdatum sich auf die Qualität, das mit „zu verbrauchen bis“ angegebene Datum sich aber auf die Sicherheit bezieht; fordert die Kommission auf, einen nutzerfreundlichen Leitfaden über die Verwendung von Lebensmitteln mit fast abgelaufenem Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatum für Lebensmittelspenden und als Tierfutter unter Beachtung der Lebensmittelsicherheit zu veröffentlichen und sich dabei auf bewährte Verfahren der Interessenträger in der Lebensmittelversorgungskette zu stützen, damit beispielsweise Angebot und Nachfrage schneller und effizienter miteinander in Einklang gebracht werden können;

33.

fordert die Mitgliedstaaten auf, Initiativen zu fördern und zu unterstützen, die Anreize für eine nachhaltige Erzeugung in kleinen und mittelgroßen Betrieben schaffen, die mit den Märkten und dem Verbrauch auf lokaler und regionaler Ebene in Verbindung stehen; stellt fest, dass lokale Märkte ökologisch nachhaltig sind und zur Stabilität des Primärsektors beitragen; fordert, dass in der Gemeinsamen Agrarpolitik künftig sachbezogene Mittel vorgesehen werden, mit denen die Stabilität des Primärsektors verbessert wird, beispielsweise Mittel für die Unterstützung des Direktverkaufs und von lokalen Märkten und für Maßnahmen, mit denen die Transportwege verkürzt werden oder gar entfallen;

34.

fordert die Mitgliedstaaten auf, bei öffentlichen Ausschreibungen zur Durchführung spezieller Programme, beispielsweise des Programms zur Förderung des Verzehrs von Obst und Milcherzeugnissen in Schulen, dafür zu sorgen, dass sich auch kleine örtliche Erzeuger und örtliche Erzeugergruppen daran beteiligen können;

35.

fordert den Rat und die Kommission auf, das Jahr 2014 zum Europäischen Jahr zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung zu erklären, um die EU-Bürger zu informieren und aufzuklären und um die Aufmerksamkeit der nationalen Regierungen erneut auf dieses wichtige Thema zu lenken, damit genügend Mittel bereitgestellt werden, um die Herausforderungen der nahen Zukunft bewältigen zu können;

36.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. L 312 vom 23.11.2008, S. 3.

(2)  ABl. C 351 E vom 2.12.2011, S. 48.

(3)  ABl. C 308 E vom 20.10.2011, S. 22.

(4)  Angenommene Texte P7_TA(2011)0006.

(5)  Angenommene Texte P7_TA(2011)0297.

(6)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0307.


6.8.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 227/32


Donnerstag, 19. Januar 2012
Bekämpfung wild wuchernder Algenmassen

P7_TA(2012)0015

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zur Bekämpfung wild wuchernder Algenmassen

(2013/C 227 E/06)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, nach dem die Umweltpolitik der Union zur Erhaltung und zum Schutz der Umwelt sowie zur Verbesserung ihrer Qualität und zum Schutz der menschlichen Gesundheit beiträgt,

in Kenntnis der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik,

gestützt auf Artikel 123 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass die gesamte europäische Küste (Ärmelkanal, Atlantik, Nordsee, Ostsee, Mittelmeer) darunter leidet, dass infolge der Eutrophierung der Küsten- oder Mündungsgewässer das Algenwachstum explosionsartig zunimmt;

B.

in der Erwägung, dass dies dem guten ökologischen Zustand der Gewässer, der öffentlichen Gesundheit und der wirtschaftlichen Dynamik der betroffenen Gebiete sehr abträglich ist;

C.

in der Erwägung, dass eine europäische Lösung für dieses Problem gefunden werden muss, da es an den Grenzen der Staaten nicht Halt macht;

1.

fordert die Kommission auf, im Rahmen der Richtlinie 2000/60/EG und durch den Austausch bewährter Verfahren sowie durch die Zusammenarbeit der Betroffenen einen europäischen Aktionsplan auszuarbeiten, mit dem die Wucherung von Algenmassen bekämpft werden kann;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner (1) dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  Die Liste der Unterzeichner wird in der Anlage 1 des Protokolls vom 19. Januar 2012 veröffentlicht (P7_PV(2012)01-19(ANN1)).


6.8.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 227/33


Donnerstag, 19. Januar 2012
Gründung des Inselpakts als offizielle europäische Initiative

P7_TA(2012)0016

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zur Gründung des Inselpakts als offizielle europäische Initiative

(2013/C 227 E/07)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 123 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass Inseln in hohem Maße von der Einfuhr fossiler Brennstoffe abhängig und infolgedessen mit höheren Brennstoffkosten konfrontiert sind, dass dies aber auch eine Chance für die Erforschung, Erprobung und Entwicklung erneuerbarer Energieträger und für energieeffiziente Maßnahmen darstellt;

B.

in der Erwägung, dass Inseln durch den Klimawandel gefährdet sind, denn auf ihnen ist die Artenvielfalt besonders groß und die Ökosysteme sind sehr fragil;

C.

in der Erwägung, dass es auf Inseln erneuerbare Energien im Überfluss gibt und dass ihr Ausbau maßgeblich dazu beitragen kann, die strukturbedingten Nachteile von Inseln auszugleichen, zumal die dadurch erwirtschafteten Gewinne den Einheimischen auch gesamtgesellschaftlich Vorteile bringen;

1.

beglückwünscht die Gemeinden und abgelegenen Regionen zur Unterzeichnung des Pakts, mit dem sie die Zielmarke der Strategie EU 2020 übertreffen und die CO2-Emissionen in ihren Gebieten um mindestens 20 % senken wollen,

2.

fordert die Kommission auf, die europäischen Inselgemeinschaften weiterhin zu unterstützen, damit sie die EU-Nachhaltigkeitsziele erreichen;

3.

besteht darauf, dass die Rahmenprogramme und politischen Texte der EU gemäß Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU ausdrücklich und klar erkennbar Bezug auf die Nachhaltigkeit in Inselgebieten nehmen;

4.

fordert eindringlich, dass Anreize geschaffen werden müssen, damit alle Inseln dem Pakt beitreten und sich an dem Inselnetzwerk beteiligen;

5.

hält es für dringend notwendig, die entsprechenden Finanzmittel für die praktische Umsetzung dieses Pakts bereitzustellen und sich dabei den „Covenant of Mayors“ (Konvent der Bürgermeister/innen), die Initiative „Smart Cities“ und andere vergleichbare EU-Initiativen zum Vorbild zu nehmen;

6.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner (1) der Kommission zu übermitteln.


(1)  Die Liste der Unterzeichner wird in der Anlage 2 des Protokolls vom 19. Januar 2012 veröffentlicht (P7_PV(2012)01-19(ANN2)).


II Mitteilungen

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäisches Parlament

Mittwoch, 18. Januar 2012

6.8.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 227/35


Mittwoch, 18. Januar 2012
Mitgliederzahl der ständigen Ausschüsse

P7_TA(2012)0001

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 18. Januar 2012 über die Mitgliederzahl der Ständigen Ausschüsse

(2013/C 227 E/08)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Konferenz der Präsidenten,

unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 15. Juli 2009 (1) und 14. Dezember 2011 (2) über die Mitgliederzahl der Ständigen Ausschüsse,

gestützt auf Artikel 183 seiner Geschäftsordnung,

1.

beschließt, die Mitgliederzahl der Ausschüsse folgendermaßen zu ändern:

 

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten: 76 Mitglieder

 

Entwicklungsausschuss: 30 Mitglieder

 

Ausschuss für internationalen Handel: 31 Mitglieder

 

Haushaltsausschuss: 43 Mitglieder

 

Haushaltskontrollausschuss: 30 Mitglieder

 

Ausschuss für Wirtschaft und Währung: 48 Mitglieder

 

Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten: 49 Mitglieder

 

Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit: 69 Mitglieder

 

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie: 61 Mitglieder

 

Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz: 41 Mitglieder

 

Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr: 47 Mitglieder

 

Ausschuss für regionale Entwicklung: 50 Mitglieder

 

Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung: 44 Mitglieder

 

Fischereiausschuss: 25 Mitglieder

 

Ausschuss für Kultur und Bildung: 31 Mitglieder

 

Rechtsausschuss: 25 Mitglieder

 

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres: 60 Mitglieder

 

Ausschuss für konstitutionelle Fragen: 24 Mitglieder

 

Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter: 35 Mitglieder

 

Petitionsausschuss: 35 Mitglieder

sowie die Mitgliederzahl der Unterausschüsse folgendermaßen zu ändern:

 

Unterausschuss Menschenrechte: 31 Mitglieder

 

Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung: 31 Mitglieder;

2.

beschließt unter Bezugnahme auf den Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 9. Juli 2009 über die Zusammensetzung der Vorstände der Ausschüsse, dass den Vorständen der Ausschüsse bis zu vier stellvertretende Vorsitze angehören können;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zur Information zu übermitteln.


(1)  ABl. C 224 E vom 19.8.2010, S.34.

(2)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0570.


III Vorbereitende Rechtsakte

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Donnerstag, 19. Januar 2012

6.8.2013   

DE

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CE 227/37


Donnerstag, 19. Januar 2012
Visakodex der Gemeinschaft ***I

P7_TA(2012)0003

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) (KOM(2011)0516 – C7-0226/2011 – 2011/0223(COD))

(2013/C 227 E/09)

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2011)0516),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 77 Absatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0226/2011),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 12. Dezember 2011 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0441/2011),

1.

legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


Donnerstag, 19. Januar 2012
P7_TC1-COD(2011)0223

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 19. Januar 2012 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. …/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex)

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 154/2012.)


6.8.2013   

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CE 227/38


Donnerstag, 19. Januar 2012
Abkommen EU/Georgien zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel ***

P7_TA(2012)0004

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel (09737/2011 – C7-0202/2011 – 2011/0090(NLE))

(2013/C 227 E/10)

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (09737/2011),

in Kenntnis des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel (09738/2011),

in Kenntnis des vom Rat gemäß 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v sowie Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0202/2011),

gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A7-0450/2011),

1.

gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Georgiens zu übermitteln.


6.8.2013   

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CE 227/39


Donnerstag, 19. Januar 2012
Beitritt der Europäischen Union zur Regelung Nr. 29 der VN-Wirtschaftskommission für Europa ***

P7_TA(2012)0005

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Beitritt der Europäischen Union zur Regelung Nr. 29 der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UN/ECE) über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Schutzes von Insassen des Fahrerhauses von Nutzfahrzeugen (13894/2011 – C7-0303/2011 – 2011/0191(NLE))

(2013/C 227 E/11)

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (13894/2011),

in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 4 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich des Beschlusses 97/836/EG des Rates vom 27. November 1997 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“) (1), unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0303/2011),

gestützt auf Artikel 81 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A7-0005/2012),

1.

gibt seine Zustimmung zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  ABl. L 346 vom 17.12.1997, S. 78.


6.8.2013   

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CE 227/39


Donnerstag, 19. Januar 2012
Fußgängerschutz und LED-Lichtquellen ***

P7_TA(2012)0006

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates zum Standpunkt der Europäischen Union hinsichtlich des Regelungsentwurfs der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zum Fußgängerschutz und des Regelungsentwurfs der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zu LED-Lichtquellen (13895/2011 – C7-0302/2011 – 2011/0188(NLE))

(2013/C 227 E/12)

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (13895/2011),

in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 4 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich des Beschlusses 97/836/EG des Rates vom 27. November 1997 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“) (1), unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0302/2011),

gestützt auf Artikel 81 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A7-0004/2012),

1.

gibt seine Zustimmung zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  ABl. L 346 vom 17.12.1997, S. 78.


6.8.2013   

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CE 227/40


Donnerstag, 19. Januar 2012
Abkommen EU/Indonesien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten ***

P7_TA(2012)0007

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik Indonesien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (13238/2011 – C7-0242/2011 – 2010/0132(NLE))

(2013/C 227 E/13)

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (13238/2011),

in Kenntnis des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik Indonesien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (10843/3/2010),

in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 100 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0242/2011),

gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0448/2011),

1.

gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Indonesien zu übermitteln.


6.8.2013   

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CE 227/41


Donnerstag, 19. Januar 2012
Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ***

P7_TA(2012)0008

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zur Schaffung eines Rahmens für eine verstärkte Zusammenarbeit und zur Festlegung von Verfahrensregelungen (09138/2011 – C7-0163/2011 – 2011/0050(NLE))

(2013/C 227 E/14)

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (09138/2011),

in Kenntnis der Kooperationsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (07702/2011),

in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 100 Absatz 2, Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a, Artikel 218 Absatz 7 und Artikel 218 Absatz 8 Unterabsatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0163/2011),

gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0391/2011),

1.

gibt seine Zustimmung zum Abschluss der Kooperationsvereinbarung;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zu übermitteln.


6.8.2013   

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CE 227/41


Donnerstag, 19. Januar 2012
Elektro- und Elektronik-Altgeräte ***II

P7_TA(2012)0009

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Neufassung) (07906/2/2011 – C7-0250/2011 – 2008/0241(COD))

(2013/C 227 E/15)

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: zweite Lesung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Standpunkts des Rates in erster Lesung (07906/2/2011 – C7-0250/2011),

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 11. Juni 2009 (1),

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 4. Dezember 2009 (2),

unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung (3) zum Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008)0810),

in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 21. Dezember 2011 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments in zweiter Lesung gemäß Artikel 294 Absatz 8 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

gestützt auf Artikel 294 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf Artikel 66 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit für die zweite Lesung (A7-0334/2011),

1.

legt den folgenden Standpunkt in zweiter Lesung fest;

2.

billigt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung;

3.

nimmt die dieser Entschließung beigefügten Erklärungen der Kommission zur Kenntnis;

4.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


(1)  ABl. C 306 vom 16.12.2009, S. 39.

(2)  ABl. C 141 vom 29.5.2010, S. 55.

(3)  Angenommene Texte vom 3.2.2011, P7_TA(2011)0037.


Donnerstag, 19. Januar 2012
P7_TC2-COD(2008)0241

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in zweiter Lesung am 19. Januar 2012 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2012/…/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie 2012/19/EU.)


Donnerstag, 19. Januar 2012
ANHANG ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Erklärung des Europäischen Parlaments zur Anwendung von Durchführungsrechtsakten

Das Europäische Parlament erklärt, dass die Bestimmungen dieser Richtlinie in Bezug auf delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtakte das Ergebnis eines schwierigen Kompromisses sind und in einigen Fällen vom Standpunkt des Parlaments in erster Lesung abweichen. Um eine Einigung in zweiter Lesung zu erzielen, hat das Europäische Parlament daher akzeptiert, dass in bestimmten Fällen Durchführungsrechtakte anstelle von delegierten Rechtsakten erlassen werden. Es betont allerdings, dass diese Bestimmungen nicht als Präzedenzfall für die Regelung ähnlicher Fälle in künftigen Rechtsakten dienen dürfen.

Erklärung der Kommission zur Produktkonzeption (Artikel 4 WEEE-Richtlinie)

Maßnahmen für eine umweltgerechte Gestaltung können einen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte gemäß dem Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa (COM(2011)0571) leisten. Wenn für Produkte, die auch unter die WEEE-Richtlinie fallen, gemäß der Richtlinie 2009/125/EG angenommene neue Maßnahmen eingeführt bzw. bestehende Maßnahmen überarbeitet werden, berücksichtigt die Kommission die Parameter für die Wiederverwendung und das Recycling gemäß Anhang 1 Teil 1 der Richtlinie 2009/125/EG und bewertet, ob Anforderungen in Bezug auf die Wiederverwendbarkeit, die einfache Demontage und die Rezyklierbarkeit solcher Produkte aufgenommen werden können.

Erklärung der Kommission zu besonderen Ausnahmeregelungen für die Sammelziele (Artikel 7 WEEE-Richtlinie)

In Artikel 7 Absatz 4 der neuen WEEE-Richtlinie ist die Möglichkeit vorgesehen, Übergangsbestimmungen festzulegen, um Schwierigkeiten eines Mitgliedstaates bei der Einhaltung der Sammelziele nach diesem Artikel zu begegnen, die sich aufgrund besonderer Gegebenheiten ergeben. Die Kommission betont, dass hohe Sammelziele für Elektro- und Elektronik-Altgeräte von großer Bedeutung für ein ressourcenschonendes Europa sind und dass Übergangsbestimmungen nur in Ausnahmefällen angewendet werden können. Die Schwierigkeiten und die besonderen Gegebenheiten, die sie begründen, müssen objektiv, gut dokumentiert und überprüfbar sein.


6.8.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 227/43


Donnerstag, 19. Januar 2012
Inverkehrbringen und Verwendung von Biozidprodukten ***II

P7_TA(2012)0010

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (05032/2/2011 – C7-0251/2011 – 2009/0076(COD))

(2013/C 227 E/16)

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: zweite Lesung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Standpunkts des Rates in erster Lesung (05032/2/2011 – C7-0251/2011),

in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 17. Februar 2010 (1),

unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung (2) zum Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2009)0267),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 23. November 2011 gemachten Zusage, den Standpunkt des Parlaments aus zweiter Lesung gemäß Artikel 294 Absatz 8 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

gestützt auf Artikel 66 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit für die zweite Lesung (A7-0336/2011),

1.

legt den folgenden Standpunkt in zweiter Lesung fest;

2.

billigt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


(1)  ABl. C 347 vom 18.12.2010, S. 62.

(2)  Angenommene Texte vom 22.9.2010, P7_TA(2010)0333.


Donnerstag, 19. Januar 2012
P7_TC2-COD(2009)0076

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in zweiter Lesung am 19. Januar 2012 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. …/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 528/2012.)


Donnerstag, 19. Januar 2012
ANHANG ZUR LEGISLATIVEN ETSCHLIESSUNG

Erklärung des Europäischen Parlaments zum Inverkehrbringen und zur Verwendung von Biozidprodukten

Das Europäische Parlament erklärt, dass die Bestimmungen dieser Verordnung in Bezug auf delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte das Ergebnis eines schwierigen Kompromisses sind und in einigen Fällen vom Standpunkt des Parlaments in erster Lesung abweichen. Um eine Einigung in zweiter Lesung zu erzielen, hat das Europäische Parlament daher akzeptiert, dass in bestimmten Fällen Durchführungsrechtsakte anstelle von delegierten Rechtsakten erlassen werden. Es betont allerdings, dass diese Bestimmungen nicht als Präzedenzfall für die Regelung ähnlicher Fälle in künftigen Rechtsakten dienen dürfen.