ISSN 1977-088X

doi:10.3000/1977088X.CA2013.191.ger

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 191A

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

56. Jahrgang
2. Juli 2013


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

2013/C 191A/01

Stellenausschreibung Nr. 25/13 für die Stelle eines Generalsekretärs (m/w) im Sekretariat des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses — Veröffentlichung gemäß Artikel 2 Buchstabe a und Artikel 8 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union

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ÜBERSICHT DER IM C A-AMTSBLATT VERÖFFENTLICHTEN AUSWAHLVERFAHREN

Anbei finden Sie eine Liste der C A-Amtsblätter, die im Jahr 2013 bisher veröffentlicht wurden.

Die Amtsblätter sind — wenn nicht anders angegeben — in allen Sprachfassungen erschienen.

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(RO)

29

 

33

 

34

 

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(DA)

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(BG)

43

(EN)

49

(ET)

50

(HU)

51

(SL)

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(DE/EN/FR)

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(EN/GA)

75

 

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(BG)

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(CS)

94

 

104

 

109

 

111

 

112

(DE/EN/FR)

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(ET)

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120

 

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143

 

160

(DE/EN/FR)

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166

 

167

 

168

 

172

 

173

 

174

 

176

(BG/DE/EN/ET/FI/IT/LT/LV/MT/NL/PL/PT/SK/SL/SV)

180

(MT)

182

(DE/EN/FR)

183

(IT)

191

 

DE

 


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

2.7.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 191/1


STELLENAUSSCHREIBUNG Nr. 25/13

für die Stelle eines

GENERALSEKRETÄRS (m/w)

im Sekretariat des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Veröffentlichung gemäß Artikel 2 Buchstabe a und Artikel 8 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union

(2013/C 191 A/01)

1.   Freie Stelle

Sondergruppe — Vergütung entsprechend Besoldungsgruppe AD 16, Dienstaltersstufe 3

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat beschlossen, das Verfahren zur Besetzung der Stelle seines Generalsekretärs (m/w) einzuleiten. Der Generalsekretär wird als Bediensteter auf Zeit in einer Sondergruppe entsprechend Besoldungsgruppe AD 16, Dienstaltersstufe 3, für einen Zeitraum von fünf Jahren eingestellt.

2.   Aufgaben

Der Generalsekretär (m/w) leitet das Sekretariat des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) auf höchster Ebene. Im Rahmen dieser Aufgaben, die unter Aufsicht des Präsidiums des EWSA ausgeführt werden, obliegt es ihm insbesondere,

zu gewährleisten, dass die vom EWSA und seinen Arbeitsorganen, insbesondere vom Präsidium oder Präsidenten nach Maßgabe der Geschäftsordnung des EWSA gefassten Beschlüsse ordnungsgemäß vorbereitet und umgesetzt werden;

dem Präsidium den Stellenplan für das Sekretariat zu unterbreiten, der es dem Präsidium ermöglicht, einen reibungslosen Arbeitsablauf im EWSA und seinen internen Arbeitsorganen sicherzustellen und die Mitglieder bei der Ausführung ihrer Aufgaben zu unterstützen, insbesondere bei der Organisation von Sitzungen und der Erarbeitung von Stellungnahmen;

die verschiedenen Direktionen und Dienststellen, aus denen sich das Sekretariat zusammensetzt, zu leiten und zu überwachen, insbesondere im Hinblick auf administrative und organisatorische Probleme und Personalfragen;

zu gewährleisten, dass die Beziehungen zu anderen Organen und Einrichtungen der Europäischen Union reibungslos funktionieren, und insbesondere die Arbeit der gemeinsamen Dienste mit dem Ausschuss der Regionen gemäß dem zwischen den beiden Ausschüssen geschlossenen Abkommen über die Zusammenarbeit zu überwachen;

die Befugnisse, die nach dem Statut der Beamten der Europäischen Union der Anstellungsbehörde übertragen sind, in Einklang mit Artikel 72 der Geschäftsordnung des EWSA auszuüben;

die ihm vom Präsidenten des EWSA übertragenen Befugnisse wahrzunehmen, um die zur Ausführung des EWSA-Haushaltsplans erforderlichen Maßnahmen gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung, des Beamtenstatuts und der Geschäftsordnung des EWSA zu treffen.

3.   Allgemeine Voraussetzungen (Zulassungskriterien)

Die Bewerber müssen:

Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sein und die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen;

ihren Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein;

die körperlichen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit erfüllen;

den sittlichen Anforderungen für die Ausübung der Tätigkeit genügen;

über ein Ausbildungsniveau verfügen, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren entspricht, oder

über ein Ausbildungsniveau verfügen, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren entspricht, sowie über eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung (diese einjährige Berufserfahrung kann nicht zur nachstehend geforderten postgraduellen Berufserfahrung hinzugerechnet werden);

über eine Berufserfahrung von mindestens 15 Jahren Vollzeitäquivalent verfügen, die nach dem Hochschulabschluss auf einer diesem Qualifikationsniveau entsprechenden Ebene erworben wurde;

über eine beträchtliche, langjährige Berufserfahrung in Führungspositionen mit zunehmender Verantwortung verfügen.

4.   Erforderliche Qualifikationen und Kenntnisse (Auswahlkriterien)

Die Bewerber verfügen über:

Kenntnis der Verbände der Zivilgesellschaft und einschlägige Erfahrungen und Kontakte;

eine gründliche Kenntnis des Arbeitsumfelds und der Arbeitsweise des EWSA sowie der Politikfelder der Europäischen Union und der Verwaltungs- und Haushaltsverfahren der EU-Institutionen;

gründliche Kenntnisse zweier Amtssprachen der Europäischen Union und gute Kenntnisse einer weiteren Sprache der Europäischen Union, die im Interesse des Dienstes erforderlich sind. Aus arbeitsorganisatorischen Gründen ist die Kenntnis der englischen oder der französischen Sprache erforderlich. (Die Bewerber werden hiermit darüber informiert, dass die zulässigen Sprachoptionen in diesem Auswahlverfahren im Interesse des Dienstes gewählt wurden, da der neue Generalsekretär schon bei seiner Einstellung in der Lage sein muss, seine dienstlichen Aufgaben wahrzunehmen und bei seiner täglichen Arbeit effizient zu kommunizieren. Andernfalls wäre die Arbeitsfähigkeit des Ausschusses erheblich beeinträchtigt. In der langjährigen Praxis des EWSA haben sich Englisch und Französisch als die am häufigsten intern verwendeten Sprachen erwiesen; sie werden auch aufgrund der dienstlichen Erfordernisse der externen Kommunikation und der Aktenbearbeitung nach wie vor am häufigsten benötigt);

eine ausgezeichnete Befähigung zur Verhandlung, Koordinierung und Kommunikation;

die Befähigung, den EWSA gegenüber den Amtskollegen in den Institutionen der EU und in öffentlichen Stellen zu vertreten;

die Fähigkeit, die Probleme, Gefahren und Chancen zu erkennen, die bei der Leitung eines multinationalen Sekretariats in einem sich wandelnden interinstitutionellen Umfeld entstehen bzw. sich bieten können;

die Fähigkeit, zu den großen, die Arbeitsweise, die rechtliche Situation, die Verwaltung und die Finanzen betreffenden Fragen, einschließlich Gebäudeverwaltung, strategische Richtlinien vorzugeben und umzusetzen;

die nachgewiesene Befähigung, Personal zu leiten und zu motivieren, eine Strategie aufzustellen und umzusetzen und Ziele vorzugeben und über die erreichten Ergebnisse zu berichten;

die Fähigkeit, Veränderungen zu antizipieren und die Managementkompetenzen weiter zu festigen;

die Fähigkeit, ihre Verpflichtungen zur Erbringung einer hohen Dienstqualität für die Beteiligten zu erfüllen;

absolute Integrität und Achtung ethischer Normen.

5.   Beschäftigungsbedingungen/Einreichung der Bewerbungen

Der Vertrag wird für eine Laufzeit von fünf Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze laut Statut angeboten.

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die die vorstehend genannten Voraussetzungen am Tag des Bewerbungsschlusses erfüllen, können sich auf diese Stelle bewerben. Aus Gründen der Unabhängigkeit müssen die Bewerber spätestens am Tag des Antritts der Tätigkeit auf der zu besetzenden Stelle von allen früheren beruflichen Verpflichtungen befreit sein. Bei Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union muss entweder die derzeit besetzte Stelle gekündigt werden oder ein Urlaub aus persönlichen Gründen bewilligt worden sein.

Bewerbungen sind per Einschreiben an die Direktion Humanressourcen und interne Dienste des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, Frau Florence BAETEN, 99 rue Belliard, B-1040 Brüssel, zu richten.

Der Bewerbung ist ein Motivationsschreiben, ein ausführlicher Lebenslauf (im Europass-Format, abrufbar unter http://europass.cedefop.europa.eu) sowie Unterlagen zur Ausbildung, zum beruflichen Werdegang und zu Qualifikationen beizufügen.

Da den Bewerbern diese Unterlagen nicht zurückgesandt werden, empfiehlt es sich, beglaubigte Fotokopien einzureichen.

Bewerber, die ihre Bewerbung sowie die zugehörigen Unterlagen nicht fristgerecht einreichen, werden nicht berücksichtigt.

6.   Bewerbungsschluss: 30. Juli 2013

7.   Bemerkungen

Der EWSA verfolgt eine Politik der Chancengleichheit, wobei jede Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, einer Behinderung, der Rasse, der Weltanschauung, der Religion oder der sexuellen Orientierung ausgeschlossen ist.

Der freie Dienstposten wird nach Maßgabe der Haushaltsmöglichkeiten besetzt.

Nach Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr „[verarbeitet] der Empfänger […] die personenbezogenen Daten nur für die Zwecke, für die sie übermittelt wurden“.

Für das Präsidium

Der Präsident

Henri MALOSSE