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ISSN 1977-088X doi:10.3000/1977088X.C_2013.155.deu |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 155 |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
56. Jahrgang |
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Informationsnummer |
Inhalt |
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IV Informationen |
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INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION |
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Rat |
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2013/C 155/01 |
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Europäische Kommission |
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2013/C 155/02 |
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V Bekanntmachungen |
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SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN |
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Europäische Kommission |
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2013/C 155/03 |
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2013/C 155/04 |
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2013/C 155/05 |
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DE |
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IV Informationen
INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION
Rat
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1.6.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 155/1 |
Mitteilung für die Personen und Organisationen, auf die restriktive Maßnahmen nach dem Beschluss 2013/255/GASP des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien Anwendung finden
2013/C 155/01
Den in den Anhängen I und II des Beschlusses 2013/255/GASP des Rates (1) und in den Anhängen II und IIa der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien aufgeführten Personen und Organisationen wird Folgendes mitgeteilt:
Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, dass gegen die Personen und Organisationen, die in den genannten Anhängen aufgeführt sind, die in dem genannten Beschluss des Rates und in der genannten Verordnung des Rates festgelegten restriktiven Maßnahmen verhängt werden sollten. Die Gründe für die Aufnahme dieser Personen und Organisationen in die Liste sind in den jeweiligen Einträgen in den genannten Anhängen aufgeführt.
Die betroffenen Personen und Organisationen werden darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten (siehe Websites in Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 36/2012) beantragen können, dass ihnen die Verwendung eingefrorener Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird (vgl. Artikel 16 der Verordnung).
Für die nächste Überprüfung der Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, können die betroffenen Personen beim Rat bis zum 28. Februar 2014 unter Vorlage entsprechender Nachweise beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannten Listen aufzunehmen, überprüft wird; entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:
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Rat der Europäischen Union |
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Generalsekretariat |
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GD C — Referat 1C (Horizontale Fragen) |
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Rue de la Loi/Wetstraat 175 |
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1048 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
Die betroffenen Personen und Organisationen werden ferner darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Beschluss des Rates unter den in Artikel 275 Absatz 2 und Artikel 263 Absätze 4 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Voraussetzungen vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten können.
(1) ABl. L 147 vom 1.6.2013, S. 14.
Europäische Kommission
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1.6.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 155/2 |
Euro-Wechselkurs (1)
31. Mai 2013
2013/C 155/02
1 Euro =
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Währung |
Kurs |
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US-Dollar |
1,3006 |
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JPY |
Japanischer Yen |
130,47 |
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DKK |
Dänische Krone |
7,4557 |
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GBP |
Pfund Sterling |
0,85365 |
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SEK |
Schwedische Krone |
8,5828 |
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CHF |
Schweizer Franken |
1,2406 |
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ISK |
Isländische Krone |
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NOK |
Norwegische Krone |
7,6140 |
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BGN |
Bulgarischer Lew |
1,9558 |
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CZK |
Tschechische Krone |
25,711 |
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HUF |
Ungarischer Forint |
296,11 |
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LTL |
Litauischer Litas |
3,4528 |
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LVL |
Lettischer Lat |
0,7018 |
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PLN |
Polnischer Zloty |
4,2792 |
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RON |
Rumänischer Leu |
4,3843 |
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TRY |
Türkische Lira |
2,4456 |
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AUD |
Australischer Dollar |
1,3540 |
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CAD |
Kanadischer Dollar |
1,3434 |
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HKD |
Hongkong-Dollar |
10,0981 |
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NZD |
Neuseeländischer Dollar |
1,6265 |
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SGD |
Singapur-Dollar |
1,6412 |
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KRW |
Südkoreanischer Won |
1 470,85 |
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ZAR |
Südafrikanischer Rand |
13,2174 |
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CNY |
Chinesischer Renminbi Yuan |
7,9789 |
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HRK |
Kroatische Kuna |
7,5500 |
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IDR |
Indonesische Rupiah |
12 742,47 |
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MYR |
Malaysischer Ringgit |
4,0267 |
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PHP |
Philippinischer Peso |
55,031 |
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RUB |
Russischer Rubel |
41,4400 |
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THB |
Thailändischer Baht |
39,480 |
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BRL |
Brasilianischer Real |
2,7664 |
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MXN |
Mexikanischer Peso |
16,7688 |
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INR |
Indische Rupie |
73,4980 |
(1) Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.
V Bekanntmachungen
SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN
Europäische Kommission
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1.6.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 155/3 |
Veröffentlichung eines Eintragungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
2013/C 155/03
Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag zu erheben.
EINZIGES DOKUMENT
VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES
zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (2)
„ISTARSKI PRŠUT“
EG-Nr.: HR-PDO-0005-01041-04.10.2012
g.g.A. ( ) g.U. ( X )
1. Name
„Istarski pršut“
2. Mitgliedstaat oder Drittland
Republik Kroatien
3. Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels
3.1 Erzeugnisart
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Klasse 1.2 — |
Fleischerzeugnisse (erhitzt, gepökelt, geräuchert usw.) |
3.2 Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt
Bei „Istarski pršut“ handelt es sich um ein getrocknetes Rohfleischerzeugnis, das aus dem Hinterschinken vom Schwein samt Beckenknochen, jedoch ohne Schwarte und Unterhaut-Fettgewebe hergestellt wird. Zuerst werden die frischen Schinken trocken mit Meersalz und Gewürzen eingesalzen. Anschließend werden sie an der Luft getrocknet, aber nicht geräuchert. Der Reifungsprozess dauert insgesamt mindestens zwölf Monate.
Das Alter des „Istarski pršut“ wird ab dem ersten Tag des Einsalzens gerechnet. Bei einem Gewicht des frischen Schinkens von bis zu 16 kg dauert der Herstellungsprozess mindestens zwölf Monate, bei einem Gewicht über 16 kg mindestens 15 Monate.
Durch die Beckenknochen bedingt weist der „Istarski pršut“ eine längliche Form auf. Der Fuß wird im Tarsalgelenk abgetrennt. Mit Ausnahme des Bereichs unterhalb des Tarsalgelenks (10-15 cm) wird die Schwarte überall entfernt. Die Kanten des Schinkens sind ordnungsgemäß abgerundet; die flachen Oberflächen sind sauber oder von einer dünnen Schicht Schimmel überzogen, welche sich günstig auf die Haltbarkeit des Schinkens auswirkt. Das Schnittbild des Muskelgewebes zeichnet sich durch eine einheitlich rosarote bis rötliche Farbe ohne ausgeprägte Verfärbungen aus; das Fettgewebe muss weiß sein. Der „Istarski pršut“ weist den unverkennbaren, charakteristischen Geruch von getrocknetem, reifem Schweinefleisch mit Kräutern auf. Sein typischer Geschmack ist voll und intensiv bei mäßigem Salzgehalt.
Die physikalisch-chemischen Eigenschaften des Produkts in verkaufsfertigem Zustand entsprechen einem Wassergehalt von weniger als 55 % und einem Kochsalzgehalt von weniger als 8 %. Die Wasseraktivität (aw-Wert) muss unter 0,93 liegen.
Zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens muss der „Istarski pršut“ mindestens 7 kg wiegen.
3.3 Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)
„Istarski pršut“ wird aus frischem Schweineschinken hergestellt:
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Nachkommen reinrassiger Hausschweine der Rassen Schwedische Landrasse, Deutsche Landrasse und Yorkshire, |
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Kreuzungen aus zwei der genannten Rassen, |
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Rückkreuzungen zwischen diesen Rassen, |
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Kreuzungen der F1-Generation dreier Rassen (Landrasse x Yorkshire) x Durocschwein. |
Die durchschnittliche Körpermasse von gemeinsam gehaltenen Schweinen bei der Schlachtung muss im Bereich von 180 kg ± 10 % liegen. Die Schweine müssen mindestens neun Monate alt sein. Die frischen Schinken werden so ausgelöst, dass die Beckenknochen (Darmbein, Sitzbein und Schambein) erhalten bleiben, während das Kreuzbein und die Schwanzwirbel entnommen werden. Das Kreuzbein wird mittels Schnitt durch das Iliosakralgelenk entfernt und der Fuß wird im Tarsalgelenk abgetrennt. Die Schwarte und das Unterhaut-Fettgewebe werden bis auf 10-15 cm ausgehend vom Tarsalgelenk entfernt. Der ausgelöste frische Schinken muss mindestens 13 kg wiegen.
3.4 Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs)
Die zur Erzeugung von „Istarski pršut“ vorgesehenen Schweine werden während der Mast mit Mischfutter gefüttert. Alle Inhaltsstoffe des Mischfutters, mit Ausnahme von Mineralien, Vitaminen und sonstigen Zusatzstoffen, müssen aus dem für die Schweineaufzucht zulässigen, unter Punkt 4 genannten Gebiet stammen. Der Ursprung sämtlicher Inhaltsstoffe muss vom Ort der Herstellung bis zum Stall rückverfolgbar sein und von der zugelassenen Zertifizierungsstelle überprüft werden.
In der Endmastphase (über 110 kg) kann bis zu 50 % Mais durch Gerste ersetzt werden. Darüber hinaus können zur Fütterung der Schweine Weizen oder Weizenkleie, frischer Klee und Luzerne, Kürbisse, Kohl, Futterrüben, Zuckerrübenpulpe, Molke und gekochte Kartoffeln verwendet werden. Der Einsatz von Biertrester und Brauabfällen zur Schweinemast ist nicht zulässig.
3.5 Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen
Alle Erzeugungsphasen von „Istarski pršut“, vom Einsalzen und Pressen über die Trocknung und Reifung bis hin zum fertigen Produkt müssen im unter Punkt 4 genannten geografischen Gebiet erfolgen.
3.6 Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.
„Istarski pršut“ kann am Stück (in der Originalform mit Knochen) oder in Packungen verkauft werden, die entbeinten Schinken, größere oder kleinere Stücke von Rohschinken sowie Scheiben von Rohschinken enthalten. Diese Arten von Rohschinken müssen unter Vakuum oder Schutzatmosphäre verpackt werden.
Der Vorgang der Entbeinung des Rohschinkens sowie das Schneiden in Stücke oder Scheiben zur Portionierung und Verpackung für den Weiterverkauf muss im Erzeugungsgebiet des „Istarski pršut“ erfolgen. Durch die Beschränkung der Portionierung und Verpackung des Rohschinkens auf das Erzeugungsgebiet wird die Prozesskontrolle wesentlich vereinfacht, die Rückverfolgbarkeit gefördert und die Möglichkeit von Betrug oder Etikettenschwindel minimiert. Da das Schneiden und Verpacken im Erzeugungsgebiet erfolgen muss, können diese Vorgänge bei den Erzeugern selbst oder von erfahrenen Personen, die mit den Verfahren im Zusammenhang mit dem „Istarski pršut“, seinen Besonderheiten und seiner Qualität vertraut sind, durchgeführt werden. So lässt sich gewährleisten, dass die ursprüngliche Produktqualität auch nach dem Schneiden und Verpacken erhalten bleibt.
3.7 Besondere Vorschriften für die Etikettierung
Nach Abschluss des Reifungsprozesses werden alle Rohschinken, die den Vorgaben der Produktspezifikation entsprechen, mit einem Qualitätssiegel versehen. Dieses besteht aus einer Kollektivmarkt sowie der Erzeugerkennziffer des Herstellers des „Istarski pršut“, die der Veterinärkontrollnummer des Erzeugungsbetriebs entspricht. Die Kollektivmarke ist nachstehend abgebildet.
Wenn das Erzeugnis im Ganzen oder in unterschiedlichen Verpackungen (ganzer Rohschinken, Stücke oder Scheiben von Rohschinken) auf den Markt gebracht wird, muss es — zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben — mit der Bezeichnung „Istarski pršut“ und der Kollektivmarke für das Erzeugnis versehen werden. Die Bezeichnung „Istarski pršut“ muss deutlich lesbar und dauerhaft sein und in Bezug auf Größe, Schriftart und Farbe der Buchstaben (Typografie) stärker hervorgehoben werden als andere Kennzeichnungen wie die Kollektivmarke, die Losgröße (Serie) sowie die Marken, Abbildungen und Aufschriften des Erzeugers.
Es ist nicht zulässig, über die Ursprungsbezeichnung „Istarski pršut“ hinausgehende Angaben zu machen, also Adjektive wie echt, traditionell, handgemacht, typisch, einheimisch, hausgemacht usw. oder Begriffe zu verwenden, die für Orte auf der Halbinsel Istrien stehen. Dies gilt unabhängig von der Sprache, in der solche Wörter ausgesprochen oder geschrieben werden.
4. Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets
Das Erzeugungsgebiet des zur Herstellung von „Istarski pršut“ vorgesehenen Rohmaterials ist auf die folgenden Gespanschaften in der Republik Kroatien beschränkt: Istrien, Primorje-Gorski kotar (nur Festland ohne Inseln), Karlovac, Sisak-Moslavina, Zagreb, Bjelovar-Bilogora, Koprivnica-Križevci, Međimurje, Virovitica-Podravina, Požega-Slawonien, Brod-Posavina, Osijek-Baranja und Vukovar-Syrmien. Die Ursprungsbezeichnung „Istarski pršut“ wurde im Jahr 2002 erstmals eingetragen. So ist es möglich, dass das Erzeugungsgebiet für das Rohmaterial größer ist als jenes für das Enderzeugnis selbst.
Das Erzeugungsgebiet von „Istarski pršut“ ist auf den Bereich innerhalb der Verwaltungsgrenzen der Gespanschaft Istrien — mit Ausnahme der zur Gespanschaft Istrien gehörigen Inseln, auf denen die Erzeugung nicht zulässig ist — beschränkt. Zur Gespanschaft Istrien zählen die nachstehenden Städte und Gemeinden: Buje, Buzet, Labin, Novigrad, Pazin, Poreč, Pula, Rovinj, Umag, Vodnjan, Bale, Barban, Brtonigla, Cerovlje, Fažana, Funtana, Gračišće, Grožnjan, Kanfanar, Karojba, Kaštelir-Labinci, Kršan, Lanišće, Ližnjan, Lupoglav, Marčana, Medulin, Motovun, Oprtalj, Pićan, Raša, Sveta Nedjelja, Sveti Lovreč, Sveti Petar u Šumi, Svetvinčenat, Tar-Vabriga, Tinjan, Višnjan, Vižinada, Vrsar und Žminj.
5. Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet
5.1 Besonderheit des geografischen Gebiets
Das herausragendste Merkmal der Halbinsel Istrien ist das Mittelmeerklima, das sich auf dem Weg von der Küste ins Landesinnere unter dem Einfluss der kühlen Luft aus den Bergen und aufgrund der Nähe der Alpen langsam in ein kontinentales Klima verwandelt. Das Klima Istriens ist im Winter von häufigem Wind geprägt, der in fast 50 % der Fälle aus nördlicher und östlicher Richtung weht. Diese Windverteilung in der Wintersaison ist günstig für die Schinkenerzeugung, die während dieser Zeit beginnt (Einsalzen und Trocknen). Insbesondere werden dank der Winde aus nördlicher, nordöstlicher und östlicher Richtung die speziellen natürlichen Gegebenheiten zur Trocknung von Schinken in der Wintersaison geschaffen. Besonders geeignet dafür ist die Bora, ein starker Nordostwind aus der Richtung der Učka-Berge, der vom Land zum Meer weht. Infolge des Einflusses des Mittelmeerklimas, durch welches die Temperaturen im Winter nicht extrem niedrig sind, die Luft trocken ist und kühle Winde häufig sind, bieten die natürlichen Bedingungen in Istrien ein ideales Umfeld für die Herstellung von „Istarski pršut“. Aufgrund des speziellen Klimas kann „Istarski pršut“ ausschließlich an der Luft getrocknet werden und braucht nicht geräuchert zu werden. Dieser Umstand wirkt sich in erheblichem Maße auf die Qualität und Einzigartigkeit von „Istarski pršut“ im Vergleich zu anderen Rohschinken aus.
Der bekannte und charakteristische Geschmack des „Istarski pršut“ ist nicht nur auf das Klima, sondern auch auf mehrere Generationen von erfahrenen und geschickten istrischen Bauern zurückzuführen. Tatsächlich bestand eine der wichtigsten wirtschaftlichen Aktivitäten auf jedem istrischen Bauernhof in der Aufzucht und Schlachtung von Schweinen und der Herstellung einer Reihe von traditionellen Erzeugnissen aus getrocknetem Schweinefleisch, wobei sich der Rohschinken durch seine Qualität und seinen Stellenwert von den anderen Produkten unterscheidet.
Traditionell wurden die Schweine mehr als ein Jahr lang aufgezogen und mit den verschiedenen Futtermitteln, die in der Landwirtschaft zu unterschiedlichen Zeiten des Jahres verfügbar waren, gefüttert: Klee und Luzerne, Kürbisse, Kohl, Futterrüben, Molke, gekochte Kartoffeln usw. Geschlachtet wurden die Schweine erst, wenn sie mit deutlich über 200 kg ein sehr hohes Gewicht erreicht hatten. Das Verfahren zur Herstellung von Rohschinken, das sich früher von Dorf zu Dorf geringfügig unterschied, wurde bereits im 19. Jahrhundert vereinheitlicht. Dies gilt vor allem für die Art der Zubereitung und Anwendung der Würzmischung durch die Erzeuger, das Pressen des Schinkens und die Zeitdauer dieser Vorgänge. Eine der Besonderheiten des historischen istrischen Erzeugungsverfahrens ist die Zusammensetzung der trockenen Würzmischung, die aus Salz und einem oder mehreren Gewürzen besteht (schwarzer Pfeffer, Knoblauch, Lorbeer, Rosmarin). Eine andere Besonderheit ist die Art der Trennung des Hinterbeins von der Schweinehälfte und die Vorgehensweise beim Formen und Auslösen des Schinkens. Beispielsweise wurde die traditionelle und sehr spezielle Art des Auslösens des Schinkens aus der Zeit beibehalten, als in den Haushalten auf dem Land noch so viel Fettgewebe wie möglich ausgelassen wurde, um haltbares Fett für die spätere Verwendung zu gewinnen. Aus diesem Grund werden gemäß dem traditionellen Rezept im ersten Schritt der Zubereitung des Schinkens die ganze Schwarte und das gesamte Unterhaut-Fettgewebe von dem frischen Schinken getrennt, was im Vergleich zum Herstellungsverfahren für Rohschinken in anderen Gegenden selten ist und eine Ausnahme darstellt. Eine weitere Besonderheit des Formungsvorgangs ist der Umstand, dass die Hüftknochen nicht entfernt werden, sodass wesentlich mehr Fleisch verbleibt und der Schinken größer ist.
Noch bis vor kurzem wurde in den meisten ländlichen Haushalten in Istrien Rohschinken erzeugt, sodass das traditionelle Herstellungsverfahren gut überliefert ist. Es gibt keine Hinweise darauf, dass je ein istrischer Erzeuger von Rohschinken von der von seinen Vorfahren überlieferten Herstellungsmethode abgewichen ist. Die Kunst der Schinkenerzeugung in Istrien ist mehrere Jahrhunderte alt, wobei die herkömmlichen Herstellungsverfahren in dieser Zeit verfeinert wurden. Die älteste bisher entdeckte Quelle, in der der pršut ausdrücklich genannt wird, stammt aus dem Jahr 1580: In den in glagolitischer Schrift geführten Aufzeichnungen der Stadt Roč ist festgehalten, dass für die Hochzeitsfeier des Präfekten neben anderen Lebensmitteln Rohschinken bestellt wurde (Dražen Vlahov: „Knjiga računa općine Roč (1566-1628)“, Državni arhiv u Pazinu (Staatliches Archiv Pazin), Pazin, 2009, S. 102-103). Ebenfalls in Roč, wenn auch etwas später, im Jahr 1594, wurde Rohschinken bestellt und dem Hauptmann von Rašpor (dem Gouverneur des venetischen Teils von Nordistrien) und seinem Gefolge anlässlich der Feierlichkeiten zu Ehren der Heiligen Marina zum Mittagessen serviert (ebd., S. 110-111). In einer Quelle aus dem Jahr 1612 heißt es: „vierhundert Uskoken überquerten die Učka … Die Uskoken stahlen viel Vieh, große Mengen Käse, Rohschinken, Wein und andere Lebensmittel“ (Miroslav Bertoša: „Istra: doba Venecije“, Zavičajna naklada Žakan Juri, Pula, 1995, S. 318). Laut einem Dokument aus dem Jahr 1810 war das teuerste Fleisch überhaupt eingesalzenes Schweinefleisch — Schinken und Speck (Nevio Šettó: Napoleon u Istri, IKK Grozd, Pula, 1989, S. 54, 100, 112, 116, 139, 141).
5.2 Besonderheit des Erzeugnisses
Die speziellen Merkmale des „Istarski pršut“, die ihn von anderen Rohschinken wesentlich unterscheiden, sind das Ergebnis des kulturellen Erbes der ländlichen Bevölkerung Istriens und des generellen natürlichen Potenzials der Halbinsel Istrien für die Erzeugung und Verarbeitung von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln. Die Besonderheit des „Istarski pršut“ wird vor allem durch drei Faktoren bestimmt: das Rohmaterial, die traditionelle Erzeugungstechnik und die organoleptischen Eigenschaften des Endprodukts.
Die spezifischen Merkmale des Rohmaterials sind das Ergebnis der kontrollierten Zucht bestimmter Genotypen von Schweinen, die in einer erweiterten Mast gemäß bestimmten Anforderungen gefüttert werden, um eine Körpermasse von 180 kg zu erreichen. Für die Schlachtung werden schwere Schweine benötigt, um ein hohes Gewicht des frischen Schinkens zu erzielen. Dies wird durch den Verlust einer erheblichen Wassermenge in der Trocknungs- und Reifungsphase erforderlich gemacht.
Das traditionelle Verfahren sieht die Verarbeitung des Schinkens samt der Beckenknochen (Os ilium, Os pubis und Os ischii) vor, was nicht der üblichen Vorgehensweise bei der Erzeugung von Rohschinken in anderen Regionen entspricht. Insbesondere ist der Hüftkopf (caput femoris — das Ende des Femurs) nach dem Auslösen und Abrunden verborgen, während er bei anderen Rohschinken von der inneren, mittleren Seite aus sichtbar ist und eines der visuellen Hauptmerkmale darstellt. Beim „Istarski pršut“ ist der Hüftkopf unsichtbar, da er sich in der Beckenpfanne (Acetabulum) befindet.
Auch die Entfernung der Schwarte und des Unterhaut-Fettgewebes von der gesamten Oberfläche, also bis hinunter zum Fleisch, ist ein äußerst ungewöhnliches Verfahren bei der Verarbeitung von Schinken. Die ausgelösten Schinken werden unter Zugabe von Pfeffer, Knoblauch, Lorbeer und Rosmarin mit Meersalz eingesalzen. Die Verwendung einer so großen Anzahl von Gewürzen stellt ein weiteres charakteristisches Merkmal der Erzeugung von „Istarski pršut“ dar. Durch das Fehlen von Schwarte und Fettgewebe ergibt sich nicht nur eine etwas stärkere Austrocknung als bei anderen Schinken, sondern auch eine weitere besondere Eigenschaft, nämlich das Wachstum von Schimmelpilzen auf den Außenflächen des Schinkens. Das Vorhandensein von oberflächlichem Schimmel in der Trocknungs- und Reifungsphase stellt ebenfalls ein äußeres Unterscheidungsmerkmal des „Istarski pršut“ dar.
Die spezifischen organoleptischen Eigenschaften von „Istarski pršut“ schlagen sich aufgrund des Fehlens von Schwarte und Unterhaut-Fettgewebe zunächst in seinem äußeren Erscheinungsbild nieder. Die ungewöhnliche längliche Form ist durch das Vorhandensein der Beckenknochen bedingt und die Oberfläche weist häufig größere oder kleinere Ansammlungen von Schimmel auf.
Das Enderzeugnis zeichnet sich durch ein besonderes Aroma, einen milden, leicht salzigen Geschmack, eine einheitlich rosarote bis rötliche Farbe und die angestrebte Beschaffenheit des Muskelgewebes aus. Aufgrund des traditionellen Herstellungsverfahrens enthält der Schinken keinerlei Zusatzstoffe.
5.3 Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) bzw. einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g.g.A.)
Der ursächliche Zusammenhang zwischen „Istarski pršut“ und dem Gebiet Istrien kann auf das Vorhandensein günstiger Umstände für die Herstellung von Erzeugnissen aus getrocknetem Fleisch zurückgeführt werden. Die Umweltbedingungen Istriens werden durch das Mittelmeerklima bestimmt, sodass die Temperaturen im Winter nicht extrem niedrig sind. Die Luft ist infolge häufiger Winde kühl und trocken. Die Durchschnittstemperatur und die durchschnittliche relative Luftfeuchtigkeit von Dezember bis März sind optimal zur natürlichen Trocknung von Fleisch geeignet. Die anfängliche niedrige Temperatur und eine allmähliche Abnahme der relativen Luftfeuchtigkeit gewährleisten einen gleichmäßigen Trocknungsprozess des Schinkens. Aus diesem Grund und zur Erzielung eines erheblichen Einflusses der Umweltbedingungen auf das Produkt darf das Einsalzen der Schinken (die Anfangsphase der Herstellung) ausschließlich im Zeitraum zwischen dem 15. Oktober und dem 20. März erfolgen. Die Saisonabhängigkeit bei der Erzeugung, nämlich die begrenzte Zeit, in der die erste Produktionsphase stattfinden muss, bildet ein wesentliches Element des traditionellen Herstellungsverfahrens.
Zu Frühlingsbeginn, wenn die Tage wärmer werden, werden die Schinken zur Reifung in Keller oder ähnliche Räumlichkeiten gebracht, die frei von größeren Schwankungen in Bezug auf Temperatur und Luftfeuchtigkeit sind. Diese Bedingungen bilden ein ideales Umfeld zur Erzeugung von traditionellem „Istarski pršut“, der ausschließlich luftgetrocknet und nicht geräuchert wird, und wirken sich dadurch in hohem Maße auf seine Qualität und seine Einzigartigkeit im Vergleich zu anderen Rohschinken aus.
Die besonderen Eigenschaften des „Istarski pršut“, die ihn von anderen Rohschinken wesentlich unterscheiden, sind nicht nur auf die klimatischen Bedingungen zurückzuführen, sondern auch im kulturellen Erbe der ländlichen Bevölkerung Istriens und in der Erfahrung und im Geschick vieler Generationen istrischer Bauern verankert. Zur Erzeugung des Rohschinkens wurden ausschließlich sehr schwere Schweine (mit einem Gewicht von über 180 kg) eingesetzt, die mit Klee, Luzerne, Kürbissen, Kohl, Futterrüben, Molke, gekochten Kartoffeln usw. gefüttert wurden. Obwohl die genannten Futtermittel bei der modernen Mästung nicht mehr zum Einsatz gelangen, sind sie in der Endmastphase nach wie vor zulässig, um die traditionellen Merkmale der Mästung zu wahren und Fleisch von besonderer Qualität zu erzielen.
Das Verfahren zum Auslösen des Schinkens zur Erzeugung von „Istarski pršut“ stammt aus der Zeit, als in den Haushalten auf dem Land noch so viel Fettgewebe wie möglich ausgelassen wurde, um haltbares Fett für die spätere Verwendung zu gewinnen. Dementsprechend werden nach traditionellen Rezepten im ersten Schritt der Zubereitung von „Istarski pršut“ die Schwarte und das Unterhaut-Fettgewebe bis hin zum Fleisch entfernt, was im Vergleich zum Herstellungsverfahren für Rohschinken in anderen Gegenden, wo der Schinkel in der Regel mit der Schwarte getrocknet wird, selten ist und annähernd eine Ausnahme darstellt. Eine weitere Eigenschaft, die „Istarski pršut“ von anderen Schinken unterscheidet, ist die traditionelle Erzeugungstechnik, bei der die Beckenknochen im Schinken belassen werden. Aufgrund dieser besonderen Art der Auslösung des Schinkens ist „Istarski pršut“ daher immer etwas größer und schwerer als die in anderen Gegenden hergestellten Rohschinken, obwohl diese noch die Schwarte und das Unterhaut-Fettgewebe aufweisen.
Die Trocknung des Schinkens ohne Schwarte und Unterhaut-Fettgewebe, wodurch die gesamte Oberfläche des Muskelgewebes unmittelbar der Luft ausgesetzt ist und sich daran während der Reifungsphase Schimmel ansetzt, bedingt mit Sicherheit eine leicht abweichende Entwicklung des Reifungsvorgangs und später die charakteristischen organoleptischen Eigenschaften des „Istarski pršut“.
Das besondere Aroma und der spezielle Geschmack des „Istarski pršut“ werden durch die Zugabe unterschiedlicher Gewürze zum Salz erreicht. Der Einfluss von Gewürzen auf das Aroma des „Istarski pršut“ ist von großer Bedeutung, da hier — im Gegensatz zu anderen Arten von Rohschinken — die gesamte Oberfläche des Schinkens in Kontakt mit den Gewürzen gelangt, sodass ihr Geschmack leichter und tiefer in alle Teile des Schinkens eindringen kann.
Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation
(Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 (3))
Website des Landwirtschaftsministeriums der Republik Kroatien (einzelstaatliche Behörde)
http://www.mps.hr/UserDocsImages/Specifikacija%20proizvoda.pdf
(1) ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.
(2) ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12. Ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012.
(3) Vgl. Fußnote 2.
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1.6.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 155/9 |
Veröffentlichung eines Eintragungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
2013/C 155/04
Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag zu erheben.
EINZIGES DOKUMENT
VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES
zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (2)
„VALAŠSKÝ FRGÁL“
EG-Nr.: CZ-PGI-0005-0805-04.04.2010
g.g.A. ( X ) g.U. ( )
1. Name
„Valašský frgál“
2. Mitgliedstaat oder Drittland
Tschechische Republik
3. Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels
3.1 Erzeugnisart
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Klasse 2.4 — |
Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren oder Kleingebäck |
3.2 Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt
Runder Kuchen mit einem Durchmesser von 30-32 cm. Kuchen (im Volksmund auch „vdolek“, „pecák“ oder „lopaťák“ genannt) aus feinem Hefeteig mit einem Belag auf der Oberfläche des Teigs.
Farbe des Kuchens nach dem Backen: Teig — goldgelb durchgebacken; Belag — charakteristische Farbe des jeweils verwendeten Belags mit hellen Streuseln auf der Oberfläche, die mit geriebenem Pfefferkuchen oder gemahlenem Zimt bestreut, mit zerlassener Butter beträufelt und mit Puderzucker bestreut werden können.
Arten von Belägen — Birne, Quark, Mohn, Pflaumenmus, Obst (Pflaumen, Äpfel, Heidelbeeren, Aprikosen), Nuss, Kraut (aus frischem oder sauer eingelegtem Kraut), Möhren, Kohlrabi. Der Belag macht etwa 42-48 % des gesamten Erzeugnisses aus.
Der Kuchen wird auf runde Papierunterlagen gelegt und meist mit Schrumpffolie für Lebensmittel oder einer anderen marktüblichen Lebensmittelfolie verpackt. Er kann auch in Papier-, Kunststoff- oder Holzkisten oder Pergamentpapier verpackt werden.
Verpackungsarten: ganzer Kuchen 600-700 g, halber Kuchen 300-350 g, viertel Kuchen 150-175 g.
Am Herstellungsort können die Kuchen auch unverpackt verkauft werden.
„Valašský frgál“ kann auch im gefrorenen Zustand auf den Markt gebracht werden. Die Eigenschaften des Erzeugnisses werden durch den Gefrierprozess nicht verändert. Das Erzeugnis wird bereits verpackt in den Gefrierraum gegeben. Das gefrorene Erzeugnis kann bei einer Temperatur von – 18 °C für die Dauer von neun Monaten gelagert werden. Nach dem Auftauen sollte das Erzeugnis innerhalb von 24 Stunden verzerrt werden. Die erforderlichen Angaben zu Haltbarkeit und Aufbewahrungsbedingungen sind auf der Verpackung angeführt.
3.3 Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)
Zur Herstellung des Teigs werden die folgenden Rohstoffe verwendet: halbgriffiges Weizenmehl oder eine Mischung aus drei Mehltypen (glatt, halbgriffig, grob), Rübenzucker oder Süßungsmittel, pflanzliche Fette oder Pflanzenöl oder Schweineschmalz oder Butter, pasteurisiertes oder frisches Eigelb, Milchpulver oder frische Milch oder Trinkwasser, Fruchtsäfte (Zitrone, Apfel, Birne), Backhefe, Salz, heutzutage kann zur Verbesserung der Haltbarkeit von Backwaren ein Teigverbesserer zugegeben werden.
Mengenmäßig betrachtet ist Mehl die Hauptzutat, die anderen Zutaten müssen folgenden Mengenangaben entsprechen: Fette (pflanzliches Fett oder Pflanzenöl, Schweineschmalz, Butter) — mindestens 20 % des Gesamtgewichts des Teigs, Zucker oder Süßungsmittel (Fruktose) — mindestens 10 % des Gesamtgewichts des Teigs (bei der Verwendung anderer Süßungsmittel entspricht die Menge deren Süßkraft), Eigelb — mindestens 5 % des Gesamtgewichts des Teigs. Die Menge an Fruchtsäften, Hefe, Salz und anderen Geschmack gebenden Rohstoffen hängt von der verwendeten Rezeptur der einzelnen Hersteller ab.
Der Belag von „Valašský frgál“ muss 42-48 % des Gesamtgewichts im Rohzustand ausmachen.
Zur Herstellung des Belags werden die folgenden Rohstoffe verwendet:
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Birnenbelag: Birnenmus aus getrockneten Birnen, Pflaumenmus oder Früchtemarmelade, getrockneten Äpfeln, geriebenem Pfefferkuchen, Aromastoffen auf der Basis von Ethyloxihydrat (im Folgenden „Aromastoffe“), gemahlenem Sternanis, Vanillezucker, Trinkwasser. |
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Quarkbelag: weicher Quark, Rübenzucker oder Süßungsmittel, pasteurisiertes oder frisches Eigelb, Trinkwasser, Rosinen, Vanillezucker oder Vanillepudding, Fruchtsaft kann zugegeben werden; Pflanzenöl, Aromastoffe, gemahlene Muskatblüte, Quarkstabilisator, Waldfrüchte. |
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Mohnbelag: gemahlener Mohn, Rübenzucker oder Süßungsmittel, Milchpulver oder frische Milch, Trinkwasser, pflanzliches Fett, glattes Weizenmehl, Vanillezucker, Rosinen, Semmelmehl zum Backen, gemahlener Zimt, Aromastoffe. |
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Pflaumenmusbelag: Pflaumenmus, Vanillezucker oder Süßungsmittel, Trinkwasser, Aromastoffe. |
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Apfelbelag: geriebene Äpfel oder Apfelkompott, Rübenzucker oder Süßungsmittel, Vanillezucker, gemahlener Zimt, gehackte Nüsse, Rosinen, Trinkwasser. |
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Heidelbeerbelag: frische Heidelbeeren, als Kompott oder gefroren, Heidelbeermarmelade. |
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Aprikosenbelag: frische Aprikosen, als Kompott oder gefroren, Aprikosenmarmelade. |
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Pflaumenbelag: frische Pflaumen, als Kompott oder gefroren, Pflaumenmus, gemahlener Mohn, Zucker oder Süßungsmittel. |
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Nussbelag: gemahlene Nüsse (Walnüsse, Haselnüsse oder eine Mischung daraus), Rübenzucker oder Süßungsmittel, glattes Weizenmehl, Milch, Butter oder pflanzliches Fett oder Pflanzenöl, Semmelmehl zum Backen, Aprikosenmarmelade, Trinkwasser, Rosinen, Vanillezucker, Aromastoffe. |
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Krautbelag: geschnittenes, frisches Kraut oder gut gewaschenes, sauer eingelegtes Kraut, Rübenzucker oder Süßungsmittel, Butter oder pflanzliches Fett oder Pflanzenöl, glattes Weizenmehl, Trinkwasser, gemahlener schwarzer Pfeffer, Salz. |
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Möhrenbelag: frische Möhren, Rübenzucker oder Süßungsmittel, Vanillezucker, Mohn, Butter, pflanzliches Fett, Pflanzenöl, glattes Weizenmehl, Trinkwasser, gemahlener Zimt, Salz. |
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Kohlrabibelag: frischer Kohlrabi, Rübenzucker oder Süßungsmittel, Butter oder pflanzliches Fett oder Pflanzenöl, glattes Weizenmehl, Fruchtsaft (Zitrone oder Apfel), Trinkwasser, gemahlener schwarzer Pfeffer, frische oder getrocknete Petersilie, Salz. |
3.4 Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs)
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3.5 Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen
Alle Erzeugungsschritte von der Herstellung des Teigs (im Hinblick auf das technologische Verfahren lässt der Hefeteig keine Verzögerungen zwischen den einzelnen Erzeugungsschritten zu) über das Bestreichen mit dem Belag bis zum Backen der Kuchen sowie deren anschließende Verpackung aus Gründen der Erhaltung der Qualität und Beachtung von Hygienevorschriften müssen im abgegrenzten Gebiet erfolgen. Lediglich die Herstellung des Belags muss nicht im abgegrenzten Gebiet erfolgen.
3.6 Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.
Die Tatsache, dass das Schneiden und Verpacken direkt vom Hersteller vorgenommen wird, ergibt sich aus der Beschaffenheit des Produkts — es handelt sich um ein Erzeugnis von eingeschränkter Haltbarkeit, das zur Wahrung der Qualität beim Hersteller geschnitten und verpackt werden muss. Würden die fertigen Erzeugnisse unverpackt befördert, würde es zur Verringerung ihrer Qualität durch Zerbrechen, Zerdrücken oder durch Verstöße gegen Hygienevorschriften kommen. Zudem müssen die Erzeugnisse auf der Verpackung mit einem Etikett gekennzeichnet werden, auf dem Angaben zum Hersteller, zur Zusammensetzung des Erzeugnisses und alle anderen obligatorischen Angaben vermerkt sind, die für den Ursprung des Erzeugnisses im abgegrenzten Gebiet garantieren und die bei einer eventuellen Kontrolle zugrunde gelegt werden.
3.7 Besondere Vorschriften für die Etikettierung
Der Hersteller von „Valašský frgál“ muss auf der Verpackung des Erzeugnisses klar erkennbar die Bezeichnung „Valašský frgál“ anbringen. Zur Information der Verbraucher, für die Kontrolle durch eine Kontrollstelle und für die Rückverfolgbarkeit des Erzeugnisses wird zudem das Logo der geschützten geografischen Angabe auf der Verpackung angebracht. Wird das Erzeugnis unverpackt verkauft, muss am Verkaufsort klar angegeben werden, dass es sich um den Verkauf von „Valašský frgál“ handelt.
4. Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets
Mährische Walachei — geografisches Gebiet im Südosten der Tschechischen Republik. Die Begrenzung des Gebiets bilden die Katastergrenzen der einzelnen Gemeinden — beginnend im östlichen Teil des Gebiets — Velké Karlovice, Horní Bečva, Čeladná, Kunčice pod Ondřejníkem, Kozlovice, Měrkovice, Tichá, Vlčovice, Kopřivnice, Štramberk, Lichnov, Veřovice, Mořkov, Hodslavice, Straník, Kojetín, Loučka, Bernartice, Hůrka, Starojická Lhota, Vysoká, Hustopeče, Milotice, Špičky, Skalička, Horní Tešice, Rouské, Všechovice, Provodovice, Komárno, Podhradní Lhota, Rajnochovice, Držková, Rusava, Lukoveček, Fryšták, Mladcová, Zlín-Prštné, Zlín-Jaroslavice, Březnice, Želechovice, Lípa, Zádveřice, Vizovice, Slopné, Haluzice, Vlachovice, Vrbětice, Popov, Jestřábí, Štítná nad Vláří, Bylnice, Brumov, Nedašov, Nedašova Lhota, Študlov, Střelná, Francova Lhota, Valašská Senice, Hovězí, Halenkov, Nový Hrozenkov.
5. Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet
5.1 Besonderheit des geografischen Gebiets
Früher nutzten die Bewohner der Mährischen Walachei die Trocknung von Obst als traditionelle Art der Haltbarmachung des Ernteertrags. In der restlichen Zeit des Jahres verarbeiteten sie dann das auf diese Art haltbar gemachte Obst zu verschiedenen Zwecken in der Küche. Die häufigste Verwendung war die Herstellung von Birnenmus aus getrockneten Birnen. Des Weiteren ist es für die Mährische Walachei typisch, dass auf jedem Kuchen immer nur ein Belag verwendet wurde. Dass auf einen Kuchen nie mehrere Beläge aufgetragen wurden, ist eine langjährige Tradition und wird auch in historischen Quellen angeführt.
5.2 Besonderheit des Erzeugnisses
„Valašský frgál“ unterscheidet sich von anderen Backwaren insbesondere durch folgende Besonderheiten:
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Vorgehensweise bei der Herstellung des Teigs und Zusammensetzung — die flüssigeren Zutaten des Teigs werden zunächst mit einem Schneebesen geschlagen, bis eine glatte Masse entsteht. Dann gibt man die zerlassenen Fette hinzu und rührt erneut, bis man eine glatte Masse erhält. Erst dann werden die Hefe und allmählich das Mehl hinzugegeben und alles zu einem glatten Teig verarbeitet, der bis zur Blasenbildung (enthält viel Luft) gerührt wird und nicht kleben darf. |
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Das Ausrollen des Teigs zu einer Kreisform erfolgt mit einem 1-Hand-Teigroller, der ebenfalls seinen Ursprung in der Mährischen Walachei hat. Dieses gleichmäßige Ausrollen des Teigs von der Mitte zu den Seiten führt dazu, dass der Teig nach dem Backen, obwohl er dünn ist, kompakt und biegsam ist und über eine feine Struktur verfügt. |
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Die Verwendung eines typischen Belags, insbesondere eines Belags aus getrocknetem Obst — getrockneten Birnen. |
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Auf „Valašský frgál“ wird immer nur ein Belag verwendet, niemals werden mehrere Beläge kombiniert. „Valašský frgál“ zeichnet sich durch einen hohen Anteil an Belag aus, der im Rohzustand etwa 42-48 % des Kuchengewichts ausmacht. Der Belag wird reichlich mit Streuseln bedeckt, zusätzlich kann er mit geriebenem Pfefferkuchen oder gemahlenem Zimt bestreut werden. Nach dem Backen kann der Kuchen mit Puderzucker garniert und mit zerlassener Butter beträufelt werden. |
5.3 Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) oder einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g.g.A.)
Der Antrag gründet sich auf die Besonderheit des Erzeugnisses und seine Bekanntheit, die über die Grenzen der Mährischen Walachei hinausreicht. Die erste schriftliche Erwähnung großer Kuchen, sogenannter „vdolky“ oder „frgály“ findet sich in der Chronik „Bromatologia moravo-rustica“ von J.H.A. Gallaš aus dem Jahr 1826. Darin sind Angaben über Kuchen aus Weizen- oder auch Roggenmehl zusammengetragen, die auf der Oberfläche mit Quark, Pflaumenmus oder einem Aufstrich aus zerquetschten getrockneten Birnen bestrichen sind, die für dieses Gebiet typisch sind und die nur im abgegrenzten Gebiet der Mährischen Walachei hergestellt werden.
Bei der Herstellung von „Valašský frgál“ richten wir uns nach historischen Rezepturen des abgegrenzten Gebiets, die in schriftlichen Überlieferungen aus dem Jahre 1826 festgehalten sind. Ursprünglich beschränkte sich der Volksbrauch der Herstellung dieses speziellen Kuchens vor allem auf feierliche Anlässe im Gebiet der Mährischen Walachei, wie Hochzeiten, Taufen, Weihnachten und Ostern oder zum Erntedank. Arme Familien kamen nur zu Weihnachten in den Genuss des Kuchens. In den reicheren Familien kam „Valašský frgál“ auch als Sonntagsgebäck auf den Tisch. Die Größe des Kuchens (Durchmesser 30-32 cm) liegt darin begründet, dass man die gesamte Fläche eines Ofenschiebers ausnutzte, der verwendet wurde, um das Brot in den Ofen zu schieben. Zur Herstellung von „Valašský frgál“ verwendete man vor allem Rohstoffe aus heimischer Quelle — insbesondere getrocknetes Obst, Quark, zu Hause gemahlenes Mehl, Butter, Schmalz, Leinöl, Eier und Milch.
Am berühmtesten ist „Valašský frgál“ mit Birnenbelag, der aus getrockneten Birnen hergestellt wird. In früheren Zeiten befand sich in der Nähe eines jeden Gebäudes in der Mährischen Walachei ein Birnbaum. Die häufigste Birnensorte waren die sog. „Ovesňanky“, die zwar etwas kleiner waren, sich aber durch ein reiches und sehr süßes Fruchtfleisch auszeichneten. Es eigneten sich jedoch auch andere Birnensorten zum Trocknen, vor allem die in den Herbstmonaten nachgereiften. Die Birnen mussten immer bis zu den ersten Bodenfrösten gut nachreifen. Dann wurden sie im Ganzen langsam in der Trockenkammer getrocknet, die am bestem mit Holz von Obstbäumen beheizt wurde. Entscheidend war die vollständige Austrocknung und die anschließende Lagerung auf dem Dachboden des Gebäudes in aufgehängten Stoffbeuteln. Die Rezepte zur Herstellung des Aufstrichs aus getrockneten Birnen und zur Herstellung dieser großen Kuchen und auch anderer Beläge wurden über Jahrhunderte hinweg von einer Generation zur anderen weitergegeben.
Die Bekanntheit dieses Kuchens reichte im vorvergangenen Jahrhundert bereits bis in die weit entfernte Hauptstadt Prag. Anlässlich der Landesausstellung in Prag-Holešovice Ende des 19. Jahrhunderts fanden diese Kuchen, die mit vielen anderen Erzeugnissen aus der Mährischen Walachei auf dieser Ausstellung ausgestellt wurden, viel Beachtung. Die Bekanntheit von „Valašský frgál“ besteht bis heute fort (viele Informationen dazu sind im Internet, in der regionalen und nationalen Presse und in Touristenführern zu finden); „Valašský frgál“ hat eine Reihe von Auszeichnungen auf Ausstellungen und Messen (Zlatá Salima 2006 und 2008 (Goldene Salima), Perla Zlínska 2006, 2007 und 2008 (Perle von Zlín), Trendy 2006 (Trends 2006), HIT 2006 Moderní obchod (HIT 2006 Moderner Handel), Značka kvality KLASA im Jahr 2007 (Qualitätsmarke KLASA) erhalten).
Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation
(Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 (3))
Der vollständige Wortlaut der Produktionsspezifikation kann unter folgender Internetadresse abgerufen werden:
http://isdv.upv.cz/portal/pls/portal/portlets.ops.det?popk=1322&plang=cs
(1) ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.
(2) ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12. Ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012.
(3) Vgl. Fußnote 2.
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1.6.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 155/13 |
Veröffentlichung eines Eintragungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
2013/C 155/05
Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag zu erheben.
EINZIGES DOKUMENT
VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES
zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (2)
„FOCACCIA DI RECCO COL FORMAGGIO“
EG-Nr.: IT-PGI-0005-0944-31.01.2012
g.g.A. ( X ) g.U. ( )
1. Name
„Focaccia di Recco col formaggio“
2. Mitgliedstaat oder Drittland
Italien
3. Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels
3.1 Erzeugnisart
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Klasse 2.4. |
Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren oder Kleingebäck |
3.2 Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt
„Focaccia di Recco col formaggio“ ist eine Backware, deren Teig aus Weichweizenmehl, nativem Olivenöl extra, Wasser und Salz hergestellt und mit einem frischen Weichkäse gefüllt wird.
„Focaccia di Recco col formaggio“ weist zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens die folgenden Merkmale auf:
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Form: rund, quadratisch oder rechteckig. |
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Größe:
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Aussehen:
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Der leicht gesalzene zart-knackige Teig duftet nach frisch gebackenem Brot, Milch und frischem Käse; der Käse ist mild und besitzt eine angenehme, leicht säuerliche Note.
3.3 Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)
Zur Herstellung von „Focaccia di Recco col formaggio“ werden die folgenden Zutaten benötigt:
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Weichweizenmehl „Tipo 00“ mit den folgenden Merkmalen: W: >300; P/L: mindestens 0,5, oder alternativ Manitoba-Mehl „Tipo 00“; |
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natürliches Trinkwasser; |
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natives Olivenöl extra; |
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feines Salz; |
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frischer Weichkäse. |
Der zur Herstellung von „Focaccia di Recco col formaggio“ verwendete Käse wird aus frischer pasteurisierter Kuhmilch gewonnen.
Im Hinblick auf den Ort der Milchverarbeitung gibt es keine geografischen Einschränkungen.
Der für die Füllung von „Focaccia di Recco col formaggio“ bestimmte Käse muss ohne Zusatz von Sahne cremig sein, und er muss die Backhitze vertragen, ohne Fäden zu ziehen, Blasen zu werfen oder Molke abzugeben.
Der Käse muss die folgenden Merkmale aufweisen:
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Merkmal |
Parameter |
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Form |
Quaderförmig mit abgerundeten Rändern |
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Größe |
Seitenlänge der Grundfläche 15-20 cm bzw. 8-10 cm; gerader planer Rand mit einer Höhe von 4-5 cm |
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Gewicht |
0,7-2 kg |
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Eigenschaften des Teigs |
weich, angenehm kompakt, milchig von homogener Struktur, ohne Löcher |
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Farbe |
weiß, mit glänzenden Schattierungen |
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Wassergehalt |
57-60 % |
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Eiweißgehalt |
13-15 % |
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Fettgehalt |
21-24 % |
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Fett i. Tr. |
48-60 % |
3.4 Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs)
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3.5 Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen
Alle Phasen der Herstellung von „Focaccia di Recco col formaggio“, von der Zubereitung und Verarbeitung des Teigs bis zum Füllen und Backen, müssen in dem im nachfolgenden Punkt 4 abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen.
3.6 Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.
„Focaccia di Recco col formaggio“ kann ganz oder portioniert vermarktet werden.
Nicht zulässig sind das Vorbacken, Tiefkühlen oder Einfrieren und andere Verfahren der Haltbarmachung.
3.7 Besondere Vorschriften für die Etikettierung
Zur Kennzeichnung des Erzeugnisses wird oben auf den Teig als Etikett eine Stärkeoblate aufgelegt, die den Namen des Erzeugnisses „Focaccia di Recco col formaggio“ trägt, unmittelbar gefolgt von dem Schriftzug „Indicazione Geografica Protetta“ sowie der Abkürzung IGP.
4. Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets
Das Erzeugungsgebiet von „Focaccia di Recco col formaggio“ umfasst das gesamte Gebiet der Gemeinde Recco und der angrenzenden Gemeinden Avegno, Sori und Camogli.
5. Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet
5.1 Besonderheit des geografischen Gebiets
Die Gemeinden im Erzeugungsgebiet von „Focaccia di Recco col formaggio“ liegen in der von den örtlichen Historikern als „Valle di Recco“ bezeichneten Umgebung der Stadt Recco, vom Monte di Portofino (Gemeinde Camogli) im Osten bis nach Sori im Westen und Avegno im Norden.
In diesem Gebiet haben sich Handwerksbäcker aus Recco niedergelassen, die seit den sechziger bis siebziger Jahren auf traditionelle Weise „Focaccia di Recco col formaggio“ herstellen.
Die traditionelle Herstellung erfordert großes Geschick bei der Teigverarbeitung. Der Teig wird zuerst auseinandergezogen und dann von Hand weiter bearbeitet, bis zwei unversehrte hauchdünne, nahezu transparente Teigschichten entstehen. Diese besondere Art, den Teig zu zwei sehr dünnen Schichten zu verarbeiten, ist nur im abgegrenzten geografischen Gebiet üblich.
5.2 Besonderheit des Erzeugnisses
„Focaccia di Recco col formaggio“ besteht aus zwei hauchdünnen, mit Käse gefüllten Teigschichten. Durch den extrem dünnen Teig und die Füllung mit geschmolzenem Käse ist sie optisch leicht von den anderen nach italienischer bzw. ligurischer Tradition hergestellten Focacce zu unterscheiden. Ein weiteres für diese Backware charakteristisches Detail ist der milde Käse mit seiner angenehmen, leicht säuerlichen Note und cremigen Konsistenz.
5.3 Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) bzw. einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g.g.A.)
Der gute Ruf von „Focaccia di Recco col formaggio“ zeigt sich an den traditionellen Veranstaltungen, die diesem Erzeugnis seit vielen Jahren gewidmet sind, und an Rezensionen in großen Zeitschriften und italienischen und ausländischen Gastronomieführern, in denen der besonders dünne Teig des Erzeugnisses und der angenehme Käsegeschmack immer wieder hervorgehoben werden.
Zu den wichtigsten Veranstaltungen gehört die „Festa della focaccia“, die seit 1955 jeweils in der letzten Maiwoche stattfindet und die beste Gelegenheit bietet, eine „Focaccia di Recco col formaggio“ zu kosten.
Die Präsenz bei wichtigen landesweiten Veranstaltungen wie dem Turiner Salone del Gusto, der Cheese in Brà, der Mailänder Verbrauchermesse des Handwerks Artigiano in Fiera und dem Salone Nautico in Genua hat den Bekanntheitsgrad der „Focaccia di Recco col formaggio“ exponentiell gesteigert.
Mit Beginn der sechziger Jahre, als Italien einen wirtschaftlichen Boom mit steigenden Touristenzahlen erlebte, verzeichnete die „Focaccia di Recco col formaggio“ einen kontinuierlichen Anstieg an Popularität und Nachfrage, wie zahlreiche Artikel belegen, die seinerzeit in Tageszeitungen und Zeitschriften erschienen sind. 1967 bezeichnete der „Daily American“ diese Focaccia als „quite divine“ und machte sie unter den amerikanischen Gourmets bekannt.
Weitere Belege dafür, dass die „Focaccia di Recco col formaggio“ schon damals als typisches Erzeugnis der Region galt, sind die ersten italienischen Gastronomieführer („Guide Veronelli all’Italia piacevole“, Mailand 1968, „Guida gastronomica d’Italia“, Mailand 1969).
Seit dieser Zeit wird die „Focaccia di Recco col formaggio“ praktisch in jedem Buch über die regionale oder lokale Küche und in zahlreichen Fachzeitschriften als authentische Spezialität des Erzeugungsgebiets aufgeführt.
Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation
(Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 (3))
Die Verwaltungsbehörde hat das nationale Einspruchsverfahren eingeleitet und den Antrag auf Zuerkennung der geschützten geografischen Angabe „Focaccia di Recco col formaggio“ im Amtsblatt der Italienischen Republik (Gazzetta ufficiale della Repubblica italiana) Nr. 181 vom 5. August 2011 veröffentlicht.
Die konsolidierte Fassung der Produktspezifikation ist abrufbar unter dem Link:
http://www.politicheagricole.it/flex/cm/pages/ServeBLOB.php/L/IT/IDPagina/3335
oder
direkt über die Homepage des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten (http://www.politicheagricole.it), oben rechts auf dem Bildschirm auf „Qualità e sicurezza“ (Qualität und Sicherheit) klicken und dann auf „Disciplinari di produzione all’esame dell’UE“ (Spezifikationen von Produkten zur Prüfung durch die EU).
(1) ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.
(2) ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12. Ersetzt durch Verordnung (EU) Nr. 1151/2012.
(3) Vgl. Fußnote 2.