ISSN 1977-088X doi:10.3000/1977088X.CA2013.118.ger |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 118A |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
56. Jahrgang |
Informationsnummer |
Inhalt |
Seite |
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V Bekanntmachungen |
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VERWALTUNGSVERFAHREN |
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Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO) |
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2013/C 118A/01 |
Bekanntmachung Allgemeiner Auswahlverfahren — EPSO/AD/252/13 (AD 9) und EPSO/AD/253/13 (AD 12) |
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ÜBERSICHT DER IM C A-AMTSBLATT VERÖFFENTLICHTEN AUSWAHLVERFAHREN
Anbei finden Sie eine Liste der C A-Amtsblätter, die im Jahr 2013 bisher veröffentlicht wurden.
Die Amtsblätter sind — wenn nicht anders angegeben — in allen Sprachfassungen erschienen.
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(RO) |
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(DA) |
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(BG) |
43 |
(EN) |
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(ET) |
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(HU) |
51 |
(SL) |
54 |
(DE/EN/FR) |
58 |
(EN/GA) |
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81 |
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(BG) |
89 |
(CS) |
94 |
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112 |
(DE/EN/FR) |
117 |
(ET) |
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DE |
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V Bekanntmachungen
VERWALTUNGSVERFAHREN
Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)
25.4.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 118/1 |
BEKANNTMACHUNG ALLGEMEINER AUSWAHLVERFAHREN
EPSO/AD/252/13 (AD 9) und EPSO/AD/253/13 (AD 12)
(2013/C 118 A/01)
Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt allgemeine Auswahlverfahren auf der Grundlage von Prüfungen durch zur Bildung einer Einstellungsreserve für
REFERATSLEITER (m/w) (1)
KROATISCHER STAATSBÜRGERSCHAFT (HR)
in folgenden Fachgebieten:
1. |
Recht |
2. |
Wirtschaft |
3. |
Europäische öffentliche Verwaltung |
Die Auswahlverfahren dienen der Bildung von Reservelisten zur Besetzung freier Planstellen bei den EU-Organen, insbesondere bei der Europäischen Kommission.
Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte aufmerksam den im Amtsblatt C 270 A vom 7. September 2012 und auf der EPSO-Website veröffentlichten Bewerbungsleitfaden mit Ausnahme der Ziffern 4, 5.3, 5.4, 6.2 und 6.3. Die Ziffern 5.3, 5.4 und 6.2 werden durch den im Anhang veröffentlichten Text ersetzt.
Der Leitfaden ist fester Bestandteil dieser Bekanntmachung; er soll Ihnen helfen, die einschlägigen Bestimmungen des Auswahlverfahrens und das Anmeldeverfahren besser zu verstehen.
INHALT
I. |
ALLGEMEINES |
II. |
ART DER TÄTIGKEIT |
III. |
ZULASSUNGSBEDINGUNGEN |
IV. |
ZULASSUNGSTESTS |
V. |
ZULASSUNG ZUM AUSWAHLVERFAHREN |
VI. |
ASSESSMENT-CENTER UND PRÜFUNGEN |
VII. |
RESERVELISTEN |
VIII. |
BEWERBUNG |
ANHANG |
I. ALLGEMEINES
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EPSO/AD/252/13 (AD 9) |
EPSO/AD/253/13 (AD 12) |
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Sie können sich nur für ein Auswahlverfahren und ein Fachgebiet anmelden. Die Wahl ist bei der elektronischen Anmeldung zu treffen; sobald Sie Ihre Online-Bewerbung bestätigt und validiert haben, ist sie nicht mehr rückgängig zu machen. Wenn Sie die Zulassungsbedingungen für das Auswahlverfahren für die Besoldungsgruppe AD 12 nicht erfüllen, wohl aber die für das Auswahlverfahren für die Besoldungsgruppe AD 9, kann der Prüfungsausschuss Ihre Bewerbung mit Ihrer Zustimmung dem AD9-Auswahlverfahren zuweisen. Diese Zuweisung findet zum Zeitpunkt der Zulassung zum Auswahlverfahren statt. Bitte beachten Sie, dass diese Auswahlverfahren in erster Linie durchgeführt werden, um im Hinblick auf den Beitritt Kroatiens eine Mindestanzahl von kroatischen Mitarbeitern im europäischen öffentlichen Dienst sicherzustellen. Diese Maßnahme ist für die Aufrechterhaltung des von der europäischen Rechtssprechung anerkannten Grundsatzes der Verwaltungskontinuität und des reibungslosen Funktionierens des öffentlichen Dienstes unentbehrlich. Die dafür erforderlichen Vorbereitungen müssen umgehend getroffen werden, und zwar unbeschadet der Ratifizierung des Beitrittsvertrags und der für sein Inkrafttreten erforderlichen Vorschriften. Die Reservelisten sind erst gültig, wenn alle Mitgliedstaaten den Beitrittsvertrag ratifiziert haben. Sollte der Beitrittsvertrag nicht ratifiziert werden oder sollten die genannten Vorschriften nicht in Kraft treten, kann das Auswahlverfahren jederzeit beendet werden. Sollte das Auswahlverfahren bereits abgeschlossen sein, können die Bewerber, die in die Reservelisten aufgenommen wurden, aus diesem Umstand keinerlei Rechte ableiten. |
II. ART DER TÄTIGKEIT
In allen Fachgebieten umfasst die Haupttätigkeit Managementaufgaben auf Ebene der Referatsleitung, die in der Regel unter Aufsicht eines Generaldirektors oder eines Direktors wahrzunehmen sind. Die Managementaufgaben sind im Wesentlichen auf drei Ebenen angesiedelt:
Operative Ebene
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Aufstellung der strategischen Ziele des Referats und Genehmigung seines Arbeitsprogramms; diese sollten mit den Programmen und Zielen der Direktion/Generaldirektion nutzbringend zu kombinieren sein. |
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Festlegung und Umsetzung einer effizienten Arbeitsorganisation und Arbeitsteilung im Referat, die es ermöglicht, die angestrebten Ergebnisse zu erzielen. |
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Beurteilung der erreichten Ziele anhand entsprechender Indikatoren und Erstellung von Managementberichten über die erzielten Ergebnisse. |
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Überprüfung der Vereinbarkeit von Beschlüssen und Vorgängen mit den offiziellen Vorschriften und Verfahren. |
Personalverwaltung
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Gewährleistung einer der Personalpolitik des Organs entsprechenden Personalverwaltung, deren Ziel die Entwicklung eines leistungsstarken Referats ist, in dem die Zusammenarbeit groß geschrieben wird. Dazu gehört insbesondere die Fähigkeit, die Kompetenzen jedes einzelnen Mitarbeiters zu fördern und zu nutzen und möglichen Konflikten im Team vorzubeugen bzw. vorhandene Konflikte zu lösen. |
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Feststellung des Mittelbedarfs und Verwaltung des Jahresbudgets des Referats. |
Kommunikation und Vertretung
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Aufbau und Pflege eines Dialogs innerhalb des Referats, damit die Mitarbeiter über relevante politische und strategische Aspekte informiert sind und angemessene Rückmeldungen über ihre Arbeit erhalten. |
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Beratung, Koordinierung und/oder Verhandlung mit anderen Dienststellen oder Organen in Fragen, die die Arbeit des Referats betreffen. |
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Vertretung des Referats, der Abteilung oder der Dienststelle in Ausschüssen, Arbeitsgruppen oder anderen Gremien sowohl innerhalb des Organs als auch außerhalb. |
Die Wahrnehmung dieser Aufgaben setzt Dienstleistungsbewusstsein, Organisationstalent sowie Aufgeschlossenheit gegenüber neuen Technologien voraus.
Neben den Managementaufgaben, die den Hauptaufgabenbereich ausmachen, übernehmen die künftigen Referatsleiter je nach Fachgebiet dieser Auswahlverfahren u. a. folgende Tätigkeiten:
Fachgebiet 1: Recht
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Konzipierung, Ausarbeitung und Analyse der Rechtsvorschriften der Europäischen Union sowie Überwachung der Umsetzung und der Anwendung dieser Rechtsvorschriften (Kontakte mit den Behörden der Mitgliedstaaten; Beantwortung von Fragen der Bürger der Europäischen Union; gegebenenfalls Bearbeitung von Akten in der vorprozessualen Phase bei Verstößen gegen das Recht der Europäischen Union). |
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Politische und rechtliche Beratung der Organe und ihrer Einrichtungen in fachspezifischen und unionspolitischen Fragen. |
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Wahrnehmung verschiedener Aufgaben im Prozess, Ausarbeitung von Schriftsätzen und Vertretung der Organe in Rechtssachen, die beim Gerichtshof, beim Gericht oder beim Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union anhängig sind. |
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Recherchen in den Bereichen Unionsrecht, Landesrecht oder Völkerrecht. |
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Teilnahme an Verhandlungen über internationale Übereinkünfte. |
Fachgebiet 2: Wirtschaft
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Analyse und fortlaufende Bewertung der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten sowie ihrer Wirtschafts-, Haushalts-, Währungs- und Geldpolitik sowie der Finanzpolitik und Ausarbeitung von Wirtschaftsprognosen. |
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Analyse der Volkswirtschaften von Drittstaaten. |
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Wirtschaftsanalysen und Beratung in den zentralen Politikfeldern der Europäischen Union (z. B. Regionalpolitik, Wettbewerb, Handel, rechtliche und finanzpolitische Rahmenbedingungen für Unternehmen, Industrie, Forschung, Beschäftigung). |
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Entwicklung und Anwendung der Finanzinstrumente und der technischen Hilfe der Europäischen Union, insbesondere Programmmanagement. |
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Finanzielle Analyse von Projekten der Europäischen Union. |
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Arbeiten mit Statistiken und Statistik-Beratung (Methodik, Zusammenstellung, Verarbeitung, Validierung und Analyse statistischer Daten, Konzeption von Projekten und Verwaltung von Betriebssystemen). |
Fachgebiet 3: Europäische öffentliche Verwaltung
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Überwachung der Durchführung von Konzeptions-, Untersuchungs- oder Kontrollaufgaben in einem oder mehreren Tätigkeitsbereichen des Organs, und zwar sowohl im Hinblick auf unionsinterne (z. B. Telekommunikation, Verkehr, Energie, Umwelt, Verbraucherschutz, Soziales) als auch externe Angelegenheiten (z. B. Entwicklungshilfe, Handel). |
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Erarbeitung neuer Ansätze oder Maßnahmen auf der Grundlage von Analysen und Fachstudien. |
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Koordinierung der Vorarbeiten der verschiedenen Arbeitsgruppen auf allen Ebenen und Gewährleistung des Follow-up. |
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Koordinierung der Anwendung von Vorschriften und Verfahren mit Blick auf die interne, interinstitutionelle oder internationale Praxis, insbesondere in den horizontalen Diensten des Organs. |
III. ZULASSUNGSBEDINGUNGEN
Bei Ablauf der Frist für die elektronische Anmeldung müssen sämtliche allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen erfüllt sein:
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Bewerben kann sich jede Person, die
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2.1 |
Bildungsabschluss |
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Fachgebiet 1: Recht |
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Fachgebiet 2: Wirtschaft |
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Fachgebiet 3: Europäische öffentliche Verwaltung |
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2.2 |
Berufserfahrung |
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Besoldungsgruppe AD 9 |
eine mit der Art der Aufgaben im Zusammenhang stehende Berufserfahrung von mindestens 10 Jahren, davon 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Personalführung und/oder -koordination mit echter Verantwortung für die Personalführung (wie in Abschnitt II dieser Bekanntmachung beschrieben). Zur Beurteilung der Erfahrung in Führungspositionen berücksichtigt der Prüfungsausschuss folgende einschlägige Angaben der Bewerber:
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Besoldungsgruppe AD 12 |
eine mit der Art der Aufgaben im Zusammenhang stehende Berufserfahrung von mindestens 10 Jahren, davon 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Personalführung und/oder -koordination mit echter Verantwortung für die Personalführung (wie in Abschnitt II dieser Bekanntmachung beschrieben). Zur Beurteilung der Erfahrung in Führungspositionen berücksichtigt der Prüfungsausschuss folgende einschlägige Angaben der Bewerber:
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2.3 |
Sprachkenntnisse Gemäß dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Große Kammer) in der Rechtssache C-566/10 P, Italienische Republik gegen Europäische Kommission, müssen die EU-Organe begründen, weshalb sie im vorliegenden Auswahlverfahren die Wahl der zweiten Sprache auf eine begrenzte Anzahl von EU-Amtssprachen beschränken. Deshalb werden die Bewerber hiermit darüber informiert, dass die Sprachen, die in diesem Auswahlverfahren als zweite Sprache zugelassen wurden, im Interesse des Dienstes gewählt wurden, da neue Mitarbeiter schon bei ihrer Einstellung in der Lage sein müssen, ihre dienstlichen Aufgaben wahrzunehmen und bei ihrer täglichen Arbeit effizient zu kommunizieren. Andernfalls wäre die Arbeitsfähigkeit der EU-Organe erheblich beeinträchtigt. In der langjährigen Praxis der EU-Organe haben sich Englisch, Französisch und Deutsch als die am häufigsten intern verwendeten Sprachen erwiesen; sie werden auch aufgrund der dienstlichen Erfordernisse der externen Kommunikation und der Aktenbearbeitung nach wie vor am häufigsten benötigt. Darüber hinaus sind Englisch, Französisch und Deutsch in den Auswahlverfahren mit freier Sprachwahl die von den Bewerbern mit Abstand am häufigsten gewählten Zweitsprachen. Dies bestätigt die gängigen Standards in Ausbildung und Beruf. Bei den Bewerbern um eine Stelle bei den EU-Organen kann somit davon ausgegangen werden, dass sie mindestens eine dieser Sprachen beherrschen. Wägt man das Interesse des Dienstes gegen die Fähigkeiten der Bewerber ab und trägt man gleichzeitig der fachlichen Ausrichtung dieses Auswahlverfahrens Rechnung, so ist es gerechtfertigt, die Tests in diesen drei Sprachen abzuhalten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle Bewerber — unabhängig davon, welche Amtssprache sie als erste Sprache gewählt haben — mindestens eine dieser drei Amtssprachen so gut beherrschen, dass sie in dieser arbeiten können. Aus Gründen der Gleichbehandlung müssen ferner alle Bewerber — also auch diejenigen, die als erste Sprache Englisch, Deutsch oder Französisch gewählt haben — den Test in ihrer zweiten Sprache, die eine dieser drei Sprachen sein muss, ablegen. Auf diese Weise erlaubt die Bewertung der Fachkompetenzen es den EU-Organen festzustellen, inwieweit die Bewerber unmittelbar in der Lage sind, unter Bedingungen zu arbeiten, die ihrem Berufsalltag sehr nahe kommen. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit späterer Sprachkurse, mit denen sich die künftigen Bediensteten die Fähigkeit aneignen können, in einer dritten Sprache zu arbeiten (Artikel 45 Absatz 2 des Beamtenstatuts). |
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Sprache 1 |
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Sprache 2 |
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IV. ZULASSUNGSTESTS
Die Zulassungstests werden von EPSO organisiert und an Computern durchgeführt. Der Prüfungsausschuss legt den Schwierigkeitsgrad der Tests fest und genehmigt deren Inhalt auf der Grundlage der Vorschläge von EPSO.
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Sie erhalten eine Einladung zu den Zulassungstests, wenn Sie Ihre Bewerbung validiert und Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen fristgemäß eingesandt haben (siehe Abschnitt VIII). Hinweis:
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Multiple-Choice-Fragen zur Beurteilung Ihrer allgemeinen Fähigkeiten und Kompetenzen in den Bereichen: |
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Test a |
Sprachlogisches Denken |
Bewertung: 0 bis 50 Punkte. |
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Test b |
Zahlenverständnis |
Bewertung: 0 bis 50 Punkte. |
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Erforderliche Mindestpunktzahl für die Tests a und b zusammen: 50 Punkte. |
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Sprache 2 (Deutsch, Englisch oder Französisch) |
V. ZULASSUNG ZUM AUSWAHLVERFAHREN
Im Anschluss an die Zulassungstests werden die Nachweise der Bewerber, die die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben, in absteigender Reihenfolge darauf überprüft, ob die Bewerber die in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens genannten allgemeinen und besonderen Bedingungen erfüllen. Es werden die Nachweise von so vielen Bewerbern überprüft, bis die Zahl der Bewerber, die zum Auswahlverfahren zugelassen werden können und die alle Zulassungsbedingungen erfüllen, erreicht ist. Die Nachweise der übrigen Bewerber werden nicht mehr überprüft.
Pro Auswahlverfahren und pro Fachgebiet werden höchstens dreimal so viele Bewerber zum Auswahlverfahren zugelassen, wie laut dieser Bekanntmachung in die Reserveliste aufgenommen werden. Die genaue Zahl der zugelassenen Bewerber wird auf der EPSO-Website veröffentlicht (http://blogs.ec.europa.eu/eu-careers.info/). Diese Bewerber (2) werden zur nächsten Phase des Auswahlverfahrens eingeladen.
VI. ASSESSMENT-CENTER UND PRÜFUNGEN
Die Prüfungen umfassen:
Aus organisatorischen Gründen finden die Tests des Assessment-Centers und die mündliche Prüfung an aufeinanderfolgenden Tagen in Brüssel statt. |
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Vor dem Gespräch mit dem Prüfungsausschuss absolvieren die Bewerber Tests im Rahmen eines Assessment-Centers. Die Tests werden in der Sprache 2 (Deutsch, Englisch oder Französisch) durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Tests werden dem Prüfungsausschuss als Sachverständigenbeitrag zur Beschlussfassung übermittelt. Die Tests umfassen insbesondere:
Da der Bericht über das Abschneiden beim Assessment-Center im Gegensatz zu den anderen Arbeiten des Prüfungsausschusses vertraulich ist, wird er den Bewerbern am Ende der mündlichen Prüfung ausgehändigt. |
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Am Tag nach dem Assessment-Center werden die Bewerber zu einem Gespräch (in ihrer Sprache 2) mit dem Prüfungsausschuss eingeladen, bei dem Folgendes beurteilt wird:
Diese Prüfung wird mit 0 bis 100 Punkten bewertet (erforderliche Mindestpunktzahl: 60 Punkte). |
VII. RESERVELISTEN
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Der Prüfungsausschuss nimmt die Namen der Bewerber, die sowohl die Mindestpunktzahl erreicht als auch bei der mündlichen Prüfung am besten abgeschnitten haben, in die entsprechende Reserveliste auf (siehe Anzahl der Plätze auf der Reserveliste in Abschnitt I Ziffer 1) (3). |
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Die Listen werden nach Auswahlverfahren und Fachgebiet gegliedert; die Namen sind alphabetisch geordnet. |
VIII. BEWERBUNG
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Die Anmeldung erfolgt online. Bitte befolgen Sie die Hinweise zu den einzelnen Verfahrensschritten auf der EPSO-Website. Anmeldefrist: 28. Mai 2013 um 12 Uhr (mittags), Brüsseler Zeit |
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Parallel zur elektronischen Anmeldung drucken Sie eine Kopie des von Ihnen validierten elektronischen Bewerbungsbogens aus, unterzeichnen diese und schicken sie zusammen mit den einschlägigen Nachweisen an die folgende Anschrift:
Anmeldefrist: 28. Mai 2013; es gilt das Datum des Poststempels. Verfahren: Siehe Ziffer 6.1 des Leitfadens für allgemeine Auswahlverfahren. |
(1) Jeder Hinweis in dieser Bekanntmachung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt grundsätzlich ebenso für Frauen.
(2) Teilen sich mehrere Bewerber mit gleicher Punktzahl den letzten Platz, werden sie alle zum Assessment-Center eingeladen.
(3) Teilen sich mehrere Bewerber mit gleicher Punktzahl den letzten Platz, werden sie alle in die Reserveliste aufgenommen.
ANHANG
Bitte beachten Sie, dass die Ziffern
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5.3, |
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5.4 und |
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6.2 |
des Leitfadens für allgemeine Auswahlverfahren (Amtsblatt C 270 A vom 7. September 2012) für diese Auswahlverfahren keine Gültigkeit haben.
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DER TEXT VON ZIFFER 5.3 „ASSESSMENT-CENTER“ WIRD ERSETZT DURCH: „5.3. Assessment-Center und mündliche Prüfung Ist in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens vorgesehen, dass die Bewerber vor der mündlichen Prüfung Tests im Rahmen eines Assessment-Centers absolvieren, werden die Testergebnisse dem Prüfungsausschuss lediglich als Beitrag zur Beschlussfassung übermittelt. Dieser Prüfungsteil wird nicht bewertet und wird den Bewerbern nach der mündlichen Prüfung übermittelt. Im Falle höhrer Gewalt kann der Termin einer mündlichen Prüfung ausnahmsweise verlegt werden, wenn dies aus einem triftigen Grund, über den der Prüfungsausschuss zu befinden hat, beantragt wird. Allerdings wird die Entscheidung über die Terminverschiebung so getroffen, dass die Interessen des Dienstes gewahrt bleiben und weder die homogene Beurteilung der mündlichen Prüfungen noch der ordnungsgemäße Ablauf des Auswahlverfahrens beeinträchtigt werden.“ |
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DER TEXT VON ZIFFER 5.4 „RESERVELISTE“ WIRD ERSETZT DURCH: „Nach Abschluss des Auswahlverfahrens erstellt der Prüfungsausschuss die Reserveliste mit den Namen der erfolgreichen Prüfungsteilnehmer. Diese wird den EU-Organen, die allein für die Einstellung verantwortlich sind, übermittelt. Die Reserveliste und ihre Geltungsdauer werden im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der EPSO-Website veröffentlicht (1). In bestimmten Fällen kann die Geltungsdauer der Liste verlängert werden. Diese Verlängerung wird ausschließlich auf der EPSO-Website bekanntgegeben. |
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DER TEXT VON ZIFFER 6.2 „MITTEILUNG DER TESTERGEBNISSE“ WIRD ERSETZT DURCH: „Nach Erstellung der Reserveliste durch den Prüfungsausschuss des Auswahlverfahrens erhalten Sie folgende Informationen:
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(1) Auf ausdrücklichen Wunsch eines Bewerbers wird sein Name nicht veröffentlicht. Dies ist EPSO bis spätestens zwei Wochen nach Bekanntgabe der Ergebnisse mitzuteilen.“