ISSN 1977-088X

doi:10.3000/1977088X.C_2013.078.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 78

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

56. Jahrgang
16. März 2013


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

I   Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen

 

STELLUNGNAHMEN

 

Europäische Kommission

2013/C 078/01

Stellungnahme der Kommission vom 13. März 2013 zum Plan zur Ableitung radioaktiver Stoffe aus der Stilllegung des Kernkraftwerks Latina in der Region Latium (Italien)

1

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2013/C 078/02

Euro-Wechselkurs

3

 

V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Europäische Kommission

2013/C 078/03

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Arbeitsprogramm des gemeinsamen Programms ENIAC Joint Undertaking

4

 

SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN

 

Europäische Kommission

2013/C 078/04

Veröffentlichung eines Eintragungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

5

2013/C 078/05

Veröffentlichung eines Eintragungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

9

DE

 


I Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen

STELLUNGNAHMEN

Europäische Kommission

16.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 78/1


STELLUNGNAHME DER KOMMISSION

vom 13. März 2013

zum Plan zur Ableitung radioaktiver Stoffe aus der Stilllegung des Kernkraftwerks Latina in der Region Latium (Italien)

(Nur der italienische Text ist verbindlich)

2013/C 78/01

Die nachstehende Bewertung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Euratom-Vertrags und unbeschadet möglicher weiterer Prüfungen, die gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und den aus ihm und dem abgeleiteten Recht erwachsenden Pflichten durchzuführen sind (1).

Am 18. Oktober 2012 hat die Europäische Kommission von der italienischen Regierung gemäß Artikel 37 Euratom-Vertrag die Allgemeinen Angaben zum Plan zur Ableitung radioaktiver Stoffe aus der Stilllegung des Kernkraftwerks Latina erhalten.

Auf der Grundlage dieser Angaben und zusätzlicher Informationen, die von der Kommission am 30. Oktober 2012 angefordert und von den italienischen Behörden am 17. Dezember 2012 vorgelegt wurden, sowie nach Anhörung der Sachverständigengruppe gelangt die Kommission zu folgender Stellungnahme:

1.

Mit einer Entfernung von 290 km bzw. 460 km zum Standort Latina sind Frankreich und Slowenien die nächstgelegenen Mitgliedstaaten.

2.

Im normalen Stilllegungsbetrieb haben die Ableitungen flüssiger und gasförmiger radioaktiver Stoffe voraussichtlich keine gesundheitlich signifikante Exposition der Bevölkerung in einem anderen Mitgliedstaat zur Folge.

3.

Radioaktive Festabfälle werden am Standort zwischengelagert, bis ein nationales Endlager verfügbar ist.

4.

Nicht radioaktive Festabfälle und Reststoffe, die die Freigabewerte einhalten, werden zur Entsorgung als konventioneller Abfall bzw. zur Wiederverwendung oder Verwertung aus der aufsichtsrechtlichen Kontrolle entlassen. Dies erfolgt nach den Kriterien, die in den grundlegenden Sicherheitsnormen (Richtlinie 96/29/Euratom) festgeschrieben sind.

5.

Im Falle nicht geplanter Freisetzungen radioaktiver Stoffe nach einem Störfall der in den Allgemeinen Angaben betrachteten Art und Größenordnung wären die Dosen, die von der Bevölkerung in einem anderen Mitgliedstaat wahrscheinlich aufgenommen würden, unter gesundheitlichen Gesichtspunkten unerheblich.

Zusammenfassend ist nach Ansicht der Kommission nicht davon auszugehen, dass die Durchführung des Plans zur Ableitung radioaktiver Stoffe jeglicher Form aus der Stilllegung des Kernkraftwerks Latina in Latina, Region Latium (Italien) im Normalbetrieb oder bei einem Störfall der in den Allgemeinen Angaben betrachteten Art und Größenordnung eine unter gesundheitlichen Gesichtspunkten signifikante radioaktive Kontamination des Wassers, Bodens oder Luftraums eines anderen Mitgliedstaats verursachen wird.

Brüssel, den 13. März 2013

Für die Kommission

Günther OETTINGER

Mitglied der Kommission


(1)  Zum Beispiel sind gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Umweltaspekte näher zu prüfen. Die Kommission verweist unter anderem auf die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, auf die Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme sowie auf die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen und die Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik.


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

16.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 78/3


Euro-Wechselkurs (1)

15. März 2013

2013/C 78/02

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,3086

JPY

Japanischer Yen

125,56

DKK

Dänische Krone

7,4581

GBP

Pfund Sterling

0,86400

SEK

Schwedische Krone

8,3515

CHF

Schweizer Franken

1,2308

ISK

Isländische Krone

 

NOK

Norwegische Krone

7,5325

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

25,575

HUF

Ungarischer Forint

305,11

LTL

Litauischer Litas

3,4528

LVL

Lettischer Lat

0,7014

PLN

Polnischer Zloty

4,1505

RON

Rumänischer Leu

4,3931

TRY

Türkische Lira

2,3666

AUD

Australischer Dollar

1,2609

CAD

Kanadischer Dollar

1,3352

HKD

Hongkong-Dollar

10,1525

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,5888

SGD

Singapur-Dollar

1,6334

KRW

Südkoreanischer Won

1 452,89

ZAR

Südafrikanischer Rand

12,0108

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

8,1354

HRK

Kroatische Kuna

7,5825

IDR

Indonesische Rupiah

12 701,42

MYR

Malaysischer Ringgit

4,0877

PHP

Philippinischer Peso

53,121

RUB

Russischer Rubel

40,0750

THB

Thailändischer Baht

38,656

BRL

Brasilianischer Real

2,5785

MXN

Mexikanischer Peso

16,2443

INR

Indische Rupie

70,6710


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Europäische Kommission

16.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 78/4


Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Arbeitsprogramm des gemeinsamen Programms ENIAC Joint Undertaking

2013/C 78/03

Hiermit wird zur Einreichung von Vorschlägen entsprechend dem Arbeitsprogramm des ENIAC Joint Undertaking aufgefordert.

Für die folgende Einzelaufforderung werden Vorschläge erbeten: ENIAC-2013-2.

Frist und Mittelausstattung sind dem Wortlaut der Aufforderung zu entnehmen, die auf der folgenden Website veröffentlicht ist:

http://www.eniac.eu/web/calls/ENIACJU_Call9_2013-2.php


SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN

Europäische Kommission

16.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 78/5


Veröffentlichung eines Eintragungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

2013/C 78/04

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 Einspruch gegen den Antrag zu erheben (1).

EINZIGES DOKUMENT

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel  (2)

„MACCHERONCINI DI CAMPOFILONE“

EG-Nr.: IT-PGI-0005-0886-27.07.2011

g.g.A. ( X ) g.U. ( )

1.   Name:

„Maccheroncini di Campofilone“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland:

Italien

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels:

3.1   Erzeugnisart:

Klasse 2.7.

Teigwaren

3.2   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt:

„Maccheroncini di Campofilone“ sind eine aus Eiern und Weichweizenmehl oder Hartweizengrieß mit den in Punkt 3.3 dieses Dokuments beschriebenen Merkmalen hergestellte trockene Teigware, die zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens bezogen auf 100 g Enderzeugnis die folgenden physikalischen und chemischen Eigenschaften aufweist:

Länge: 35-60 cm;

Breite: 0,8-1,2 mm;

Dicke: 0,3-0,7 mm;

Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 5,70) mindestens 12,50 % (bezogen auf die Trockensubstanz).

3.3   Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse):

Die zur Herstellung der g.g.A. „Maccheroncini di Campofilone“ verwendeten Rohstoffe müssen gentechnikfrei sein und bezogen auf 100 g Enderzeugnis die folgenden Eigenschaften aufweisen:

die Eier, die von ausschließlich mit gentechnikfreiem Getreide ernährten Hühnern aus Bodenhaltung stammen, dürfen keine synthetischen Pigmente enthalten. Sie müssen 10-12 g Eiweiß und über 9 g Fett enthalten, einen Beta-Karotingehalt von höchstens 33 ppm aufweisen und einen Trockenrückstand von mindestens 20 % (bezogen auf die Trockensubstanz);

der Hartweizengrieß muss einen Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 5,70) von mindestens 12,50 % (bezogen auf die Trockensubstanz) haben;

das Weichweizenmehl „Tipo 00“ muss einen Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 5,70) von mindestens 10 % (bezogen auf die Trockensubstanz) besitzen.

3.4   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs):

3.5   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen:

Alle Phasen der Erzeugung von Maccheroncini di Campofilone (Kneten, Ausrollen, Schneiden und Trocknen des Teigs) müssen in dem unter Punkt 4 beschriebenen geografischen Gebiet erfolgen.

3.6   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.:

Nach dem Kneten, Ausrollen und Schneiden des Teigs werden die „Maccheroncini di Campofilone“ auf weißes Lebensmittelpapier (Blätter von jeweils 22-26 cm Breite und 32-35 cm Länge) gelegt. Ein Blatt mit dem darauf liegenden frischen Erzeugnis wiegt 155-175 g; die Blätter werden dann auf die traditionelle Weise an allen vier Seiten nach oben geknickt, damit die Maccheroncini nicht herausrutschen können, und auf Trockenrahmen gelegt. Nach Beendigung des Trockenvorgangs werden die Nudeln in Packungen abgefüllt.

Durch das Verpacken, das ausschließlich im Herstellungsbetrieb erfolgt, wird sichergestellt, dass die empfindliche, brüchige Teigware bei Transport und Lagerung nicht beschädigt wird.

Ohne die Schutzwirkung einer geeigneten Verpackung würden die „Maccheroncini di Campofilone“ durch die Stöße beim Transport brechen und ihre unter Punkt 3.2 beschriebenen physikalischen Eigenschaften verlieren, die für die Wiedererkennung des Produkts von Bedeutung sind.

3.7   Besondere Vorschriften für die Etikettierung:

Jede Packung beziehungsweise jedes auf der Verpackung anzubringende Etikett muss neben den gesetzlich vorgesehenen Informationen die folgenden Angaben in klaren und gut leserlichen Druckbuchstaben aufweisen:

das EU-Zeichen für geschützte geografische Angaben gemäß Verordnung (EG) Nr. 1898/2006 neben dem Schriftzug „Maccheroncini di Campofilone indicazione geografica protetta“. Die Schriftzeichen der Bezeichnung „Maccheroncini di Campofilone“ müssen mindestens 5 mm hoch sein.

Hinweise auf weitere, hier nicht ausdrücklich vorgesehene Merkmale sind unzulässig. Erlaubt ist jedoch die Angabe privater Markenzeichen, sofern sie keine anpreisende Bedeutung haben und den Käufer nicht irreführen.

Die Bezeichnung „Maccheroncini di Campofilone“ ist nicht übersetzbar.

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets:

Das Erzeugungsgebiet der g.g.A. „Maccheroncini di Campofilone“ entspricht dem Verwaltungsgebiet der Gemeinde Campofilone in der Provinz Fermo, Region Marche.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet:

5.1   Besonderheit des geografischen Gebiets:

Campofilone ist ein kleines mittelalterliches Dorf, das in 210 m ü.M. auf einem Hügel im unteren Aso-Tal liegt. Das landwirtschaftlich geprägte Gebiet bietet eine beeindruckende Szenerie, vom Weiß der schneebedeckten Gipfel des Nationalparks Monti Sibillini über eine grüne Hügellandschaft bis zum Blau der Adria. Das Klima ist besonders günstig, da die vom nahen Meer wehende Brise auch in größerer Höhe für gemäßigte Temperaturen sorgt.

5.2   Besonderheit des Erzeugnisses:

„Maccheroncini di Campofilone“ unterscheiden sich insofern deutlich von anderen Pasta-Sorten, als ihr Teig besonders dünn ausgerollt und in sehr feine Streifen geschnitten wird. Dadurch reicht es auch aus, die Maccheroncini eine Minute in kochendes Wasser oder ganz ohne Kochen direkt in die Sauce zu geben. Ein weiteres grundlegendes Merkmal, das Maccheroncini di Campofilone zu etwas Einzigartigem macht, ist der Anteil der Eier im Nudelteig. Mit sieben bis zehn Eiern pro Kilogramm Hartweizengrieß oder Weißweizenmehl entspricht er 33 % der Teigmenge, was deutlich mehr ist als bei anderen Pasta-Sorten.

Dieses Verhältnis und die langsame Trocknung bewirken eine sehr hohe Ergiebigkeit: während 250 g normale Pasta zwei reichlichen Portionen entsprechen, reicht die gleiche Menge „Maccheroncini di Campofilone“ für vier Portionen aus.

Aufgrund dieser Ergiebigkeit sind „Maccheroncini di Campofilone“ saugfähiger und nehmen mehr Sauce auf als andere Pasta-Typen.

5.3   Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) bzw. einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g.g.A.):

Der Antrag auf Anerkennung von „Maccheroncini di Campofilone“ als g.g.A. gründet sich auf die Bekanntheit und den guten Ruf des Erzeugnisses. Der Name „Maccheroncini di Campofilone“ lässt an eine Teigware denken, die authentischer Ausdruck der Kultur ihres Erzeugungsgebiets ist. Die handwerkliche Herstellung dieser Pasta steht für die volkstümliche Tradition dieses mittelalterlichen Dorfs, die von Generation zu Generation weiter gegeben wurde. Vor allem die Eier, die vom biologischen Zyklus der Hühner abhängig sind und nicht jederzeit im Jahr zur Verfügung stehen, haben den Verstand und die Phantasie der Frauen von Campofilone angeregt und sie dazu bewegt, ihre eigene, hausgemachte Teigware zu erzeugen. Sie begannen mit frischer Pasta, entdeckten aber bald auch die Möglichkeit, diese zu trocknen. So ließ sie sich länger aufbewahren und stand das ganze Jahr über zur Verfügung. Der damals übliche grobe Schnitt der Nudeln hatte jedoch den Nachteil, dass sie sich beim Trockenvorgang verbogen und an mehreren Stellen brachen; so konnten sie nicht mehr im Ganzen verzehrt werden. Die klugen Bäuerinnen begannen den ausgerollten Teig in sehr dünne Streifen zu schneiden, die nicht mehr unter dem Einfluss der Trockenluft zerbrachen, sondern als ganze Nudeln auf den Tisch gelangen konnten. Die Kunst der Herstellung von „Maccheroncini di Campofilone“ entstand also in den Küchen der Bauernhäuser und wurde später von handwerklichen Betrieben übernommen; seit dieser Zeit wird den hauchdünnen goldblonden Nudeln ein ganz besonderer Wert beigemessen, der sie von den „Alltagsgerichten“ unterscheidet und zur Spezialität macht, die als Inbegriff der Kochkunst der Hausherrin bei festlichen Essen gereicht wird. Anfangs wurden die Maccheroncini nur an hohen Feiertagen verzehrt und galten als wertvolles Geschenk für angesehene Freunde.

Auf der Grundlage der über sechs Jahrhunderte bewahrten Traditionen und Fertigkeiten begannen einige Familienbetriebe, Handel mit den Maccheroncini zu treiben, und machten so den Namen Campofilone in der ganzen Welt bekannt. Bereits im fünfzehnten Jahrhundert werden diese Nudeln in einem Schreiben der Abtei von Campofilone als besondere Köstlichkeit erwähnt, und auch in einigen Dokumenten des Konzils von Trient und in Rezeptkladden verschiedener Adelshäuser tauchen sie auf. Seit Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts boten in Campofilone manche Bäuerinnen und Wirtinnen ihren Gästen die langen, dünnen Maccheroncini zur Verkostung an. Die Aufnahme von „Maccheroncini di Campofilone“ in den ersten Gastronomie-Führer des Touring Club Italiano von 1931 ist ein Beleg für den engen Zusammenhang zwischen dieser gastronomischen Spezialität und ihrem Herkunftsort. Dieser Zusammenhang hat sich nach dem Zweiten Weltkrieg weiter verstärkt, und 1960 wurde dann der Handwerksbetrieb „Nello Spinosi“ gegründet. Als 1965 mit „Alimentari Valdaso“ ein weiterer handwerklicher Betrieb den Markt betrat, stieg die Produktion von „Maccheroncini di Campofilone“ an, und die Verbreitung dieses für Campofilone typischen Erzeugnisses nahm weiter zu.

Eine Gelegenheit zur Verkostung dieser typischen gastronomischen Spezialität ist das Volksfest „Sagra dei maccheroncini“ in Campofilone. Dieses dreitägige Fest findet seit 1964 alljährlich in der ersten August-Dekade statt. Tausende von Touristen besuchen dann den kleinen Ort im Piceno und verzehren während des Festes 20 000 Portionen Pasta, was den Erfolg der Sagra und den guten Ruf der „Maccheroncini di Campofilone“ deutlich macht.

Die Preise und Auszeichnungen, die die Pasta-Hersteller von Campofilone in Italien und im Ausland erhalten haben, bestätigen, dass Name und Reputation des Dorfes Campofilone untrennbar mit dieser kulinarischen Köstlichkeit verbunden sind. So hat sich ein Produktionsgebiet entwickelt, das über hoch spezialisierte Arbeitskräfte für die Herstellung von Teigwaren verfügt.

Im Lauf der Zeit sind die „Maccheroncini di Campofilone“ auf alle wichtigen Märkte gelangt: den europäischen, nordamerikanischen, arabischen und asiatischen. Ihr besonderer Wert besteht darin, dass der Herstellungsprozess, die spezifische Zusammensetzung des Erzeugnisses und die besondere Art der Trocknung über die Jahrhunderte hinweg beibehalten wurden. Entscheidend ist weiterhin, dass die Herstellung besondere Fähigkeiten und Erfahrungen erfordert, damit ein ergiebiges, geschmackvolles und bekömmliches Produkt entsteht, das sich leicht zubereiten lässt.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation:

(Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 (3))

Die Verwaltungsbehörde hat das nationale Einspruchsverfahren eingeleitet und den Antrag auf Anerkennung der geschützten geografischen Angabe „Maccheroncini di Campofilone“ im Amtsblatt der Italienischen Republik (Gazzetta Ufficiale della Repubblica Italiana) Nr. 131 vom 8. Juni 2011 veröffentlicht.

Der konsolidierte Text der Produktspezifikation ist abrufbar unter dem Link:

http://www.politicheagricole.it/flex/cm/pages/ServeBLOB.php/L/IT/IDPagina/3335

oder direkt über die Homepage des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten (http://www.politicheagricole.it), oben rechts auf dem Bildschirm auf „Qualità e sicurezza“ (Qualität und Sicherheit) klicken und dann auf „Disciplinari di Produzione all’esame dell’UE“ (Spezifikationen von Produkten zur Prüfung durch die EU).


(1)  ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.

(2)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12. Ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel.

(3)  Vgl. Fußnote 2.


16.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 78/9


Veröffentlichung eines Eintragungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

2013/C 78/05

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 Einspruch gegen den Antrag zu erheben (1).

EINZIGES DOKUMENT

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel  (2)

„COPPA DE CORSE“/„COPPA DE CORSE — COPPA DI CORSICA“

EG-Nr.: FR-PDO-0005-0992-26.04.2012

g.g.A. ( ) g.U. ( X )

1.   Name:

„Coppa de Corse“/„Coppa de Corse — Coppa di Corsica“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland:

Frankreich

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels:

3.1   Erzeugnisart:

Klasse 1.2:

Fleischerzeugnisse (erhitzt, gepökelt, geräuchert usw.)

3.2   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt:

Beim Erzeugnis mit der Ursprungsbezeichnung „Coppa de Corse“/„Coppa de Corse — Coppa di Corsica“ handelt es sich um den gesalzenen, getrockneten und gereiften Schweinenacken, der von der lokalen korsischen Schweinerasse „Nustrale“ gewonnen wird.

Die Herstellungsphasen des Salzens, Trocknens und Reifens dauern mindestens fünf Monate, wobei die Reifungsdauer mehr als zwei Monate beträgt (letzte Herstellungsphase des Erzeugnisses, die ausschließlich unter den natürlichen Umgebungsbedingungen verläuft und für die Beschaffenheit des Erzeugnisses und die Aromenentwicklung von entscheidender Bedeutung ist).

Das Erzeugnis hat folgende charakteristischen Merkmale: Länge zwischen 25 und 35 cm, zylindrische Form sowie Trockengewicht zwischen 0,8 und 2,2 kg.

Die Aufmachung erfolgt im Schweinedarm oder -bauchfell, eingeschnürt mit einem Bindfaden oder in einem Netz.

Der öligglänzende Anschnitt zeigt ein durchwachsenes Muskelfleisch von homogener roter bis tiefroter Farbe. Das intramuskuläre Fett ist weiß bis rosafarben.

Das Verhältnis von Fettgewebe- und Muskelfleischanteil beträgt zwischen 30 und 50 %.

Die Beschaffenheit des Erzeugnisses „Coppa de Corse“/„Coppa de Corse — Coppa di Corsica“ ist fest, aber zugleich zartweich.

Das aufgeschnittene Erzeugnis weist eine reiche Vielfalt an fruchtigen Duft- und Geschmacksaromen (wie von Haselnuss, Pilzen oder Holz) und eine typische salzige Würze mit einer etwaigen Pfeffernote auf.

Auch ein leichtes Räucheraroma oder eine Butternuance können den Geschmack kennzeichnen.

Physikalisch-chemische und biochemische Merkmale (in % des getrockneten Erzeugnisses/Referenzmuskel = M. serratus ventralis):

Gesamtlipidenanteil des Fettgewebes ≥ 89 %;

Salzgehalt 6,5 bis 10 %;

intramuskuläres Fett ≥ 6 %;

Nitrit-/Nitratspuren;

Feuchtigkeitsgehalt des Muskelfleisches 45 bis 55 %;

Ölsäure ≥ 45 %.

Vermarktet werden kann das Erzeugnis als ganzes Stück oder aber vakuumverpackt in Scheiben bzw. als Portion mit einem Mindestgewicht von 200 g.

3.3   Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse):

Merkmale der Schlachtkörper

Für die Herstellung des Erzeugnisses werden Schlachtkörper von Schweinen der Rasse „Nustrale“ verwendet, deren Schlachtalter 12 bis 36 Monate und deren Schlachtgewicht 85 bis 140 kg beträgt. Die Speckschicht ist 2,5 bis 6 cm dick.

Die der Schweinerasse „Nustrale“ zu verdankenden Faktoren, wie hohes Schlachtalter, Freilandhaltung auf Triften sowie Endmast hauptsächlich mit Kastanien und/oder Eicheln verleihen dem Rohstoff eine hervorragende Qualität, nämlich: eine rote bis tiefrote Farbe des Fleisches, mit einem bedeutenden Fettansatz und einer ganz besonderen Qualität des Fettgewebes.

Merkmale des frischen Fleischstücks

Schweinenacken, abgetrennt auf Höhe der 5. Rippe;

2 Teilstücke pro Schwein;

leicht gekrümmte, zylindrische Form;

teilweise Entfernung der Fettauflage;

Frischgewicht 1,3 bis 3,3 kg;

alle Herstellungsverfahren mit negativen Temperaturen (wie Gefrieren oder Tiefgefrieren) sind unzulässig.

3.4   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs):

Nach dem Absetzen vom Muttertier werden die Schweine auf Triften im Freiland gehalten. Bei dieser Haltungsform werden die Schweineherden durch Hutewälder und über Hutweiden getrieben, deren Nutzungsweisen unter anderem von Futterangebot und Jahreszeiten abhängen.

Auf den Triften suchen sich die Tiere einen Teil ihrer Nahrung selbst (wie Gräser, Wurzeln und Knollen). Daneben werden den Herden durch die Schweinezüchter auf den Hutungen Ergänzungsfutterrationen von 2 kg pro Tag und Schwein verabreicht. Das Ergänzungsfutter besteht aus mindestens 90 % Getreide, Ölsaaten, Hülsenfrüchten und hieraus gewonnenen Folgeerzeugnissen, berechnet nach dem Gewicht in der Futterformel als gewogenes Mittel, und mit einem Mindestanteil von 60 % Getreide (Weizen, Gerste, Mais) und Folgeerzeugnissen hieraus. Die Verabreichung von Mais im Ergänzungsfutter ist bis zu 45 Tage vor Beginn der Endmast zulässig.

Die Endmast findet zwischen Oktober und März während einer Mindestdauer von 45 Tagen statt. In diesem Zeitraum ernähren sich die Schweine ausschließlich von Eicheln und Kastanien, die sie während mindestens der ersten 30 Tage auf der Trift durch die für die Endmast dienenden Hutungen (Eichen- und Kastanienwälder) selbst finden. Anschließend ist Gerste als Ergänzungsfutter zulässig, wobei die Gerstenration weniger als 4 kg pro Tag und Schwein betragen muss. Die vom Züchter verabreichten kumulierten Tagesrationen an Gerste dürfen im Endmastzeitraum 30 % des Futters in Form von Kastanien und/oder Eicheln nicht überschreiten.

3.5   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen:

Alle Erzeugungsschritte (Abferkeln, Aufzucht, Endmast und Schlachtung der Schweine, Verarbeitung des Fleisches und Reifung der Fleischerzeugnisse) müssen obligatorisch in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen.

3.6   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.:

Das Zurichten der Teilstücke, das Schneiden in Scheiben sowie das Verpacken müssen ebenfalls obligatorisch in dem abgegrenzten geografischen Gebiet stattfinden, um Folgendes zu verhindern:

mangelnde Gewährleistung der organoleptischen Qualität unter den Lagerbedingungen und beim Umgang mit den Erzeugnissen,

mangelnde Gewährleistung der Überwachung und Rückverfolgbarkeit, u. a. bei Neuetikettierung der Erzeugnisse.

Das Aufschneiden in Scheiben erfolgt von Hand und ausschließlich mit dem Messer, um eine Erwärmung des Fleisches zu vermeiden, durch die die besonderen organoleptischen Merkmale des Erzeugnisses beeinträchtigt werden könnten. Als Werkzeug zugelassen sind ein Tranchiermesser und eine geeignete Schneideunterlage.

Bei in Scheiben zu schneidenden Erzeugnissen wird zuvor die Umhüllung (Naturschweinedarm oder -bauchfell) entfernt.

Nach der Portionierung bzw. dem Schneiden in Scheiben werden die Erzeugnisse unverzüglich vakuumverpackt.

Das Muskelfleisch zeichnet sich durch seine rote bis tiefrote Farbe aus. Der Verzicht auf andere Konservierungsstoffe als Salz (durch die eine Oxidation gehemmt und die Farbe des Erzeugnisses stabilisiert werden könnte) macht es unerlässlich, Scheiben oder Portionen so rasch wie möglich vakuumzuverpacken, um einer Schwarzfärbung des Fleisches vorzubeugen.

Das Fett, das in Geschmack und Aroma, Farbe und Glanz ganz typisch ist, wird an der freien Luft leicht ranzig, was ebenfalls eine möglichst rasche Vakuumverpackung erforderlich macht.

Aus den gleichen Gründen muss ein angeschnittenes Erzeugnis innerhalb von 12 Stunden vollständig abgepackt sein.

Diese Modalitäten zielen darauf ab, jegliche Beeinträchtigung des Erzeugnisses, besonders hinsichtlich seiner charakteristischen organoleptischen Merkmale, auszuschließen.

3.7   Besondere Vorschriften für die Etikettierung:

Unabhängig von den für alle Fleischerzeugnisse geltenden Kennzeichnungsvorschriften müssen auf dem Etikett von Erzeugnissen mit der Ursprungsbezeichnung „Coppa de Corse“/„Coppa de Corse — Coppa di Corsica“ folgende Angaben stehen:

der Name der Ursprungsbezeichnung „Coppa de Corse“/„Coppa de Corse — Coppa di Corsica“;

das EU-Logo für eine AOP (g.U.) ab Eintragung auf Ebene der Europäischen Union.

Nur bei Erzeugnissen, die von Schweinen stammen, bei deren Endmast ausschließlich Kastanien und/oder Eicheln verfüttert wurden, darf auf dem Etikett die zusätzliche Angabe „finition châtaigne et/ou gland“ oder „porcs finis à la châtaigne et/ou au gland“ oder „100 % châtaignes/glands“ hinzugefügt werden.

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets:

Die Abgrenzung des geografischen Gebiets für die Ursprungsbezeichnung „Coppa de Corse“/„Coppa de Corse — Coppa di Corsica“ beruht auf den Gemeinden, deren natürliche Umwelt die Voraussetzungen für die traditionelle Schweinehaltung und die traditionelle Herstellung von „Coppa de Corse“/„Coppa de Corse — Coppa di Corsica“ aufweist, was ganz Korsika außer dem Küstenstreifen entspricht, der die erforderlichen Erzeugungsbedingungen nicht besitzt.

Das abgegrenzte Erzeugungsgebiet erstreckt sich somit auf fast die gesamten beiden Departements Corse-du-Sud und Haute-Corse, in denen folgende Gemeinden nur mit einem Teil ihrer Fläche einbezogen sind:

Im Departement Corse du Sud: Afa, Ajaccio, Alata, Albitreccia, Ambiegna, Appietto, Arbellara, Arbori, Arro, Bastelicaccia, Belvédère-Campomoro, Bonifacio, Calcatoggio, Cannelle, Cargèse, Casaglione, Casalabriva, Cauro, Coggia, Cognocoli-Monticchi, Conca, Coti-Chiavari, Cuttoli-Corticchiato, Eccica-Suarella, Figari, Fozzano, Grosseto-Prugna, Lecci, Lopigna, Loreto-di-Tallano, Marignana, Monacia-d'Aullène, Olmeto, Olmiccia, Osani, Ota, Partinello, Piana, Pianottoli-Caldarello, Pietrosella, Pila-Canale, Porto-Vecchio, Propriano, Sainte-Lucie-de-Tallano, San-Gavino-di-Carbini, Sant'Andréa-d'Orcino, Sari-Solenzara, Sarrola-Carcopino, Sartène, Serra-di-Ferro, Serriera, Sollacaro, Sotta, Vico, Viggianello, Villanova, Zonza.

Im Departement Haute Corse: Aghione, Aléria, Algajola, Antisanti, Aregno, Barbaggio, Barrettali, Bastia, Belgodère, Biguglia, Borgo, Brando, Cagnano, Calenzana, Calvi, Canale-di-Verde, Canari, Castellare-di-Casinca, Centuri, Cervione, Chiatra, Corbara, Ersa, Farinole, Furiani, Galéria, Ghisonaccia, Giuncaggio, L'Ile-Rousse, Linguizzetta, Lucciana, Lugo-di-Nazza, Lumio, Luri, Meria, Monte, Montegrosso, Monticello, Morsiglia, Nonza, Novella, Occhiatana, Ogliastro, Oletta, Olmeta-di-Capocorso, Olmeta-di-Tuda, Olmo, Palasca, Pancheraccia, Patrimonio, Penta-di-Casinca, Pietracorbara, Pietroso, Piève, Pigna, Pino, Poggio-di-Nazza, Poggio-d'Oletta, Poggio-Mezzana, Prunelli-di-Casacconi, Prunelli-di-Fiumorbo, Pruno, Rapale, Rogliano, Rutali, Saint-Florent, San-Gavino-di-Tenda, San-Giuliano, San-Martino-di-Lota, San-Nicolao, Santa-Lucia-di-Moriani, Santa-Maria-di-Lota, Santa-Maria-Poggio, Santa-Reparata-di-Balagna, Santo-Pietro-di-Tenda, Serra-di-Fiumorbo, Sisco, Solaro, Sorbo-Ocagnano, Speloncato, Taglio-Isolaccio, Talasani, Tallone, Tomino, Tox, Urtaca, Vallecalle, Valle-di-Campoloro, Ventiseri, Venzolasca, Vescovato, Vignale, Ville-di-Paraso, Ville-di-Pietrabugno, Volpajola.

Für die nur mit einem Teil ihrer Fläche einbezogenen Gemeinden wurde beim Bürgermeisteramt ein kartografisches Dokument hinterlegt, aus dem die Abgrenzung des Erzeugungsgebiets ersichtlich ist. Für diese Gemeinden ist gemäß den Anforderungen der INSPIRE-Richtlinie die kartografische Gebietsausweisung auf der Internetseite der nationalen zuständigen Behörde abrufbar.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet:

5.1   Besonderheit des geografischen Gebiets:

Korsika besitzt sowohl in klimatischer, orografischer und pedologischer Hinsicht als auch bezüglich der Funktionsweise der Ökosysteme eine natürliche Umwelt von ganz besonderer Eigenart.

Geologisch lässt sich unterscheiden zwischen einerseits einem herzynischen Korsika im Westen, wo überwiegend Granit-, Granulit- und Porphyrgesteine in einem sehr schroffen Gebirgsrelief auftreten, und andererseits einem alpinen Korsika im Nordosten, wo Glanzschiefer und verschiedene Sedimentflächen zu finden sind und die Gebirgsformationen mit einem sanfteren Relief geringere Höhen erreichen. Auf den einzelnen klimatischen Höhenstufen ermöglichen die Böden eine reiche Pflanzendecke und das Gedeihen von Pflanzenarten, die für die Haltung des speziellen einheimischen Schweinebestands genutzt werden können.

Korsika ist vom Mittelmeerklima geprägt, doch zeigt dieses Klima aufgrund der Insellage, der unterschiedlichen Höhenstufen im Gebirge und der durch eine komplexe Topografie bedingten unterschiedlichen Sonneneinstrahlung eine äußerst starke Differenzierung, so dass zwischen den einzelnen Tälern und selbst zwischen benachbarten Hanglagen zuweilen erstaunliche Klimakontraste bestehen.

Die heutige Pflanzenwelt Korsikas ist im Wesentlichen paläomediterranen Ursprungs. Die Isolierung auf der Insel hat eine eigenständige Entwicklung der Pflanzenarten begünstigt, so dass die korsische Pflanzenwelt einen hohen Anteil endemischer Arten aufweist.

Unter den verschiedenen Höhenstufen der Vegetation findet man die subhumide mediterrane Vegetationsstufe, für die u. a. Korkeichen und immergrüne Steineichen typisch sind. Das Buschwerk der Macchia ist die am weitesten verbreitete Pflanzenformation auf dieser Höhenstufe.

Für die humide mediterrane Vegetationsstufe ist als Baum die Edelkastanie typisch. Auf dieser Höhenstufe trifft man den Olivenbaum nicht mehr an, dessen Obergrenze zugleich mit der Untergrenze des Edelkastanienbaums zusammenfällt.

Korsika eignet sich somit gut für die Forstwirtschaft, denn die lokalen Boden- und Klimaverhältnisse sind für den Wald insgesamt gesehen sehr günstig. Vor allem die Baumbestände an Edelkastanien und Eichen sind für die ganze Insel charakteristisch.

Die korsischen Fleisch- und Wursterzeugnisse haben eine lange Tradition und bildeten zusammen mit den Milcherzeugnissen über viele Generationen hinweg eine der Hauptquellen von tierischem Eiweiß in der traditionellen Ernährung der Inselbewohner.

Die noch heute praktizierten Tierhaltungsformen entspringen einer uralten Hirtentradition, bei der die Schweineherden im Gebirge durch Hutewälder und über Hutweiden (Triften) oder als Transhumanz auf die Sommerweiden getrieben wurden, um das dortige natürliche Futterangebot zu nutzen.

Die lokale Schweinerasse „Nustrale“ gehört zum Typ des Iberischen Schweins. Die rustikalen korsischen Schweine sind ganz besonders an ihre traditionelle Haltungsform angepasst und verwerten gut das natürliche Futterangebot. Die Schweineherden werden von den Sauen auf den verschiedenartigen Triften (Hutewälder, Sommerweiden usw.) angeführt, die je nach Jahreszeit und örtlichem natürlichem Futterangebot variieren können.

Nach dem Absetzen vom Muttertier bis zum Ende der Wachstumsphase bringt der Züchter den Schweinen auf den Triften die für die Entwicklung der Tiere unerlässliche Futterration. Zugleich finden die Schweine einen Teil ihrer Nahrung aber auch in dem auf den Hutungen vorhandenen natürlichen Futterangebot (Gräser, Wurzeln, Knollen).

Während ihrer Endmast werden die Schweine durch die früchtetragenden Eichen- und Kastanienwälder getrieben. Dabei ernähren sich die Tiere während des gesamten Herbst- und Winterzeitraums im Wesentlichen von Kastanien und/oder Eicheln. Als Ergänzungsfutter ist nur Gerste zulässig.

Diese Endmast ist eine Schlüsselphase in der Schweinehaltung und wirkt sich unmittelbar auf die Gewichtszunahme der Tiere und die Qualität des Fettgewebes aus (hoher Anteil an einfach ungesättigten Fettsäuren und geringer Anteil an gesättigten Fettsäuren).

Die klimatischen Verhältnisse des Tierhaltungsgebiets erforderten eine geeignete Haltbarmachung der Erzeugnisse, so dass sich getrocknete Fleisch- und Wurstwaren durchgesetzt haben, unter Nutzung der Haltbarmachungsverfahren von Salzen und Trocknen.

Als es noch keine industriellen Kälteanlagen gab, die erst am Ende des 19. Jahrhunderts aufkamen, nutzten die Inselbewohner die Möglichkeiten, die ihnen ihre natürliche Umwelt bot. Die Schweineschlachtung und die Verarbeitungsvorgänge waren daher stark saisonabhängig und sind es immer noch. Die Verbrauchssaison des Erzeugnisses „Coppa de Corse“/„Coppa de Corse — Coppa di Corsica“ beginnt somit im April und endet spätestens im November. Mit seinem hauptsächlich auf den Sommer konzentrierten Verbrauch bildet das Traditionsprodukt ein Nahrungsmittel des täglichen Bedarfs für jedermann, wird gewöhnlich als Vorspeise serviert und findet sich auf dem Essenstisch der meisten Bewohner Korsikas.

Bei der Verarbeitung kommen nur natürliche Verfahren zum Einsatz. Die einzigen Zutaten, die historisch verfügbar waren und zur Herstellung auch heute noch verwendet werden, sind Salz sowie Pfeffer oder Chili (kein Konservierungsstoff). Zur Trocknung wird die Wärme des Feuers mit dem Holz lokaler Laubbaumarten genutzt.

Durch die Dauer der Reifung und ihre traditionellen Bedingungen (im natürlichen Keller und bei Umgebungstemperatur) lassen sich spezifische organoleptische Merkmale erzielen, namentlich hinsichtlich Aromenentwicklung und Beschaffenheit.

5.2   Besonderheit des Erzeugnisses:

Das Erzeugnis „Coppa de Corse“/„Coppa de Corse — Coppa di Corsica“ zeichnet sich durch folgende charakteristischen Merkmale aus:

Der Anschnitt zeigt ein Muskelfleisch von homogener roter bis tiefroter Farbe, bedingt durch die Pigmente im Muskelgewebe.

Das Muskelfleisch ist durchwachsen, bedingt durch einen intramuskulären Fettanteil von mindestens 6 %.

Der Anschnitt hat ein öligglänzendes Aussehen, bedingt durch einen hohen Ölsäuregehalt.

Aufgeschnitten ist die Scheibe von zartweicher Beschaffenheit, bedingt durch einen hohen Lipolysegrad.

Das aufgeschnittene Erzeugnis weist eine reiche Vielfalt an fruchtigen Duft- und Geschmacksaromen (wie von Haselnuss, Pilzen oder Holz) und eine typische salzige Würze, bedingt durch einen Salzgehalt von 6,5 bis 10 %, mit einer etwaigen Pfeffernote auf.

5.3   Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) bzw. einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g.g.A.):

Die Verwendung von Schweinen der Rasse „Nustrale“ ist ein wesentliches Element der Verbindung mit dem abgegrenzten Erzeugungsgebiet. Der rustikale Charakter dieser lokalen Schweinerasse, die in der Lage ist, erhebliche Schwankungen der Witterungsverhältnisse und des Futterangebots auszuhalten und im Falle von reichlich vorhandenem Futter rasch Fettreserven anzusammeln, sowie die Eigenart der Haltungsbedingungen dieser Rasse sind ausgesprochen gut an das geografische Gebiet angepasst: Gebirgslandschaft, Haltung auf Triften im Freiland, langer Haltungszyklus (hohes Schlachtalter bei einem Schlachtgewicht von stets unter 140 kg), Futter überwiegend aus natürlichem Angebot, vor allem in der Phase der Endmast.

Die extensiven Schweinehaltungsbetriebe verfügen dabei auf fast ganz Korsika über ein reichhaltiges natürliches Futterangebot: Die Kastanienbäume und Steineichen finden sich überall sowohl in den stark von Menschenhand geprägten natürlichen Wäldern als auch auf den eigentlichen Landwirtschafts- und Forstflächen.

Das Zusammentreffen einer an ihre natürliche Umwelt angepassten Schweinerasse mit dem ihr zur Verfügung stehenden natürlichen Futterangebot ermöglicht die Herstellung eines Erzeugnisses, dessen Qualität in einem Muskelfleisch von roter bis tiefroter Farbe, einem starken Fettansatz (hoher Anteil Fettgewebe im Vergleich zum Muskelfleischanteil und stark durchwachsenes Muskelgewebe) sowie einem Gewicht des getrockneten Erzeugnisses von weniger als 2,2 kg zum Ausdruck kommt.

Darüber hinaus wirkt sich die Phase der besonderen Endmast unmittelbar wie folgt aus:

Gewichtszunahme des Schweins, insbesondere Zunahme der subkutanen Fettschicht (mehr als 2,5 cm);

Qualität des Fettgewebes (hoher Anteil an einfach ungesättigten Fettsäuren und geringer Anteil an gesättigten Fettsäuren).

Das Schweinefleisch ist somit für das Einsalzen gut geeignet. Die Einsalzmethode unter ausschließlicher Verwendung von Meersalz als einzigem Konservierungsmittel führt zu der salzigen Würze des Enderzeugnisses, die deutlich spürbar ist.

Dieses Schweinefleisch eignet sich ferner für eine lange Reifung unter den natürlichen Umgebungsbedingungen. In deren Verlauf gewinnt das Erzeugnis solche charakteristischen organoleptischen Merkmale wie eine feste und zugleich zartweiche Beschaffenheit und eine reiche Aromenvielfalt.

Der relativ hohe Salzgehalt und der lange Herstellungszyklus des Erzeugnisses (Trocknung und Reifung) sorgen dabei für eine geringe Proteolyse und einen hohen Lipolysegrad, denen das Erzeugnis organoleptische Besonderheiten, wie seine feste, aber zartweiche Beschaffenheit, verdankt.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation:

(gemäß Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 (3))

http://agriculture.gouv.fr/IMG/pdf/CDCCoppaDeCorse_cle073621.pdf


(1)  ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.

(2)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12. Ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel.

(3)  Vgl. Fußnote 2.