ISSN 1977-088X

doi:10.3000/1977088X.C_2013.062.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 62

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

56. Jahrgang
2. März 2013


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

I   Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen

 

ENTSCHLIESSUNGEN

 

Ausschuss der Regionen

 

99. Plenartagung am 31. Januar/1. Februar 2013

2013/C 062/01

Entschließung des Ausschusses der Regionen: Legislativpaket zur Kohäsionspolitik nach 2013

1

2013/C 062/02

Entschließung des Ausschusses der Regionen: Eine nachhaltige Zukunft für die Wirtschafts- und Währungsunion

8

2013/C 062/03

Entschließung des Ausschusses der Regionen: Eine Jugendgarantie

11

 

STELLUNGNAHMEN

 

Ausschuss der Regionen

 

99. Plenartagung am 31. Januar/1. Februar 2013

2013/C 062/04

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: Europäischer Forschungsraum

14

2013/C 062/05

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: Die Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016

22

2013/C 062/06

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: Stärkung der Unionsbürgerschaft: Förderung des Wahlrechts der EU-Bürger

26

2013/C 062/07

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: Die Schaffung größerer Synergien zwischen den Haushalten der EU, der einzelnen Mitgliedstaaten und der Gebietskörperschaften

32

2013/C 062/08

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: Bessere Governance für den Binnenmarkt

39

2013/C 062/09

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: Meereskenntnisse 2020

44

2013/C 062/10

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: Blaues Wachstum – Chancen für nachhaltiges marines und maritimes Wachstum

47

2013/C 062/11

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: Erneuerbare Energien: Ein wichtiger Faktor auf dem europäischen Energiemarkt

51

2013/C 062/12

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2014-2020

57

2013/C 062/13

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: Regionen in äußerster Randlage im Lichte der Europa-2020-Strategie

64

2013/C 062/14

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: Die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Förderung des Wachstums und der verstärkten Schaffung von Arbeitsplätzen

70

 

III   Vorbereitende Rechtsakte

 

AUSSCHUSS DER REGIONEN

 

99. Plenartagung am 31. Januar/1. Februar 2013

2013/C 062/15

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: Das Statut und die Finanzierung der europäischen politischen Parteien und der europäischen politischen Stiftungen

77

DE

 


I Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen

ENTSCHLIESSUNGEN

Ausschuss der Regionen

99. Plenartagung am 31. Januar/1. Februar 2013

2.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 62/1


Entschließung des Ausschusses der Regionen: „Legislativpaket zur Kohäsionspolitik nach 2013“

2013/C 62/01

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

betont vor dem Hintergrund der laufenden Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen ausdrücklich, dass die Kohäsionspolitik sowohl eine effiziente Mittelverwendung als auch eine kraftvolle Finanzierung erfordert; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, die Budgetkürzungen zu überdenken und die Mittel zumindest auf ihrer derzeitigen Höhe beizubehalten;

unterstützt nachdrücklich das Verhandlungsteam des EP-Ausschusses für regionale Entwicklung im Rahmen des Trilogs; weist insbesondere darauf hin, dass er in einigen zentralen Fragen, wie etwa der Frage der "Übergangsregionen", eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen den Zielen der Europa-2020-Strategie und den Zielen des Vertrages, der effizienten Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie der Ablehnung der makroökonomischen Konditionalität und der leistungsgebundenen Reserve mit dem EP übereinstimmt; hofft daher, dass diese Punkte in dem endgültigen Legislativpaket beibehalten werden können;

spricht sich dafür aus, bei der Erarbeitung der künftigen Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen Programme das Prinzip der Multi-Level-Governance umfassend anzuwenden und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften stärker einzubinden; befürwortet den Vorschlag der Europäischen Kommission, einen Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaften auszuarbeiten, und bedauert sehr, dass der Rat ein solches Instrument ablehnt; ersucht die ablehnend eingestellten Mitgliedstaaten, ihren Standpunkt zu überdenken, da ihre Ablehnung als Unwillen zur Zusammenarbeit mit legitimen Partnern aufgefasst werden kann;

plädiert für mehr demokratische Rechenschaftspflicht und ist darum der Ansicht, dass der Rat über einige finanzielle Fragen, wie etwa die Methode zur Aufteilung der nationalen und regionalen Mittelzuweisungen, die Festsetzung der Obergrenzen, das Sicherheitsnetz usw. - eher im Rahmen der Verhandlungen über das Legislativpaket zur Kohäsionspolitik diskutieren sollte als im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens, damit das Europäische Parlament angemessen in diese Gespräche eingebunden und der AdR angehört werden kann;

bedauert einmal mehr, dass das BIP bzw. das BNE (und in geringerem Umfang die Zahl der Arbeitslosen) die einzigen Kriterien sind, die für die Zuteilung der Strukturfondsmittel in einer Region herangezogen werden, und betont daher, dass weitere Indikatoren angewandt werden sollten, um den Erfordernissen und Problemen in Gesellschaft und Umwelt besser Rechnung zu tragen.

Berichterstatter

Marek WOŹNIAK (PL/EVP), Marschall der Woiwodschaft Großpolen (Wielkopolska)

Entschließung des Ausschusses der Regionen – Legislativpaket zur Kohäsionspolitik nach 2013

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Einleitung

1.

verabschiedet eine politische Entschließung zu den derzeitigen interinstitutionellen Verhandlungen über das Legislativpaket zur Kohäsionspolitik nach 2013, in die seine früheren, zwischen Februar und Juli 2012 angenommenen Standpunkte ebenso einfließen wie die jüngsten Beratungen und die Positionen des Europäischen Parlaments und des Rates;

2.

verteidigt vor dem Hintergrund der laufenden Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ausdrücklich den Charakter der Kohäsionspolitik als einer Investitionspolitik, die sowohl eine effiziente Mittelverwendung als auch eine kraftvolle Finanzierung erfordert, die keinen Kürzungen unterliegen darf, wenn Wachstum und Arbeitsplätze gefördert, die Wettbewerbsfähigkeit verbessert und territoriale Unterschiede innerhalb der Regionen und zwischen den Regionen der EU, insbesondere in Zeiten der Krise, ausgeglichen werden sollen. Angesichts der fundamentalen Bedeutung der Kohäsionspolitik für die Bewältigung sowohl der Wirtschaftskrise als auch der Herausforderungen der Europa-2020-Strategie kann es nicht angehen, dass ihre Mittelausstattung (im Vergleich zum Vorschlag der Europäischen Kommission) um 19 Milliarden EUR gekürzt werden soll, derweil die Ausgaben in anderen Politikbereichen der Europäischen Union aufrechterhalten oder sogar erhöht werden (siehe Entwurf der Schlussfolgerungen des Rates vom 22. November 2012);

3.

äußert seine tiefste Zustimmung zu den am 11./12. Juli 2012 angenommenen Verhandlungsmandaten des EP-Ausschusses für regionale Entwicklung, die weitgehend den Forderungen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften entsprechen, wie sie der Ausschuss der Regionen in seinen Stellungnahmen zum Ausdruck gebracht und verabschiedet hat; bedauert jedoch, dass zentrale Fragen betreffend den Entwurf einer Verordnung über den Europäischen Sozialfonds (ESF) nicht Eingang in den Berichtsentwurf des EP-Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten vom 5. Juli 2012 fanden;

4.

befürwortet die positive Entwicklung hin zu mehr Vereinfachung, wie sie in dem Entwurf der Europäischen Kommission zu dem Legislativpaket vorgeschlagen wird, und begrüßt Bestimmungen der kürzlich angenommenen Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der EU, wie etwa die Bestimmungen zur Verwendung von Pauschalsätzen, Pauschalbeträgen und kürzeren Zahlungsfristen; fordert auf Mitgliedstaatsebene ein noch größeres Engagement für eine Vereinfachung der Beantragung von EU-Mitteln, der Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen auf nationaler Ebene und EU-Ebene sowie der Berichts- und Kontrollverfahren;

5.

unterstützt nachdrücklich das Verhandlungsteam des EP-Ausschusses für regionale Entwicklung im Rahmen des Trilogs; weist insbesondere darauf hin, dass er in folgenden zentralen Fragen mit dem EP übereinstimmt, und hofft, dass sie auch in dem endgültigen Legislativpaket beibehalten werden können:

Unterstützung einer Kohäsionspolitik, die alle Regionen umfasst und auch die weniger entwickelten Regionen der EU zum Fokus macht;

Befürwortung einer neuen Kategorie von "Übergangsregionen" und des Sicherheitsnetzes in Höhe von mindestens zwei Dritteln der derzeitigen Mittelzuweisungen für Regionen, die ihren Status als aus dem Konvergenzziel geförderte Regionen verlieren;

Notwendigkeit eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen den Zielen der Europa-2020-Strategie und den Zielen des Vertrages sowie das Erfordernis einer größeren Flexibilität bei der Anwendung der thematischen Konzentration;

eine effiziente Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Konzeption der Partnerschaftsvereinbarungen und der operationellen Programme unter Beachtung des Grundsatzes des Regierens in einem Mehrebenensystem ("Multi-Level-Governance");

nachdrückliche Unterstützung eines Europäischen Verhaltenskodexes für Partnerschaft im Rahmen von Artikel 5 der Allgemeinen Verordnung;

strikte Ablehnung der makroökonomischen Konditionalität;

Notwendigkeit von Ex-Ante-Konditionalitäten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Umsetzung der Kohäsionspolitik stehen;

Ablehnung einer leistungsgebundenen Reserve;

Übertragung von Kohäsionsfondsmitteln auf die neue Fazilität "Connecting Europe" unter strikter Einhaltung der Vorschriften für den Kohäsionsfonds und Berücksichtigung der nationalen Quoten;

Förderung des von der Europäischen Kommission befürworteten integrierten Ansatzes zur territorialen Entwicklung sowie Schaffung neuer Instrumente und Governance-Formen wie integrierte territoriale Investitionen und von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung im urbanen Bereich;

Ablehnung der Plattform für Stadtentwicklung, jedoch Forderung nach Weiterführung von URBACT;

6.

betont die Notwendigkeit, das Legislativpaket möglichst bald nach der Verabschiedung des mehrjährigen Finanzrahmens anzunehmen; weist auf den Ernst der wirtschaftlichen und sozialen Krise hin, die die EU derzeit durchlebt und die es besonders dringlich macht, 2014 mit der Umsetzung der Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen Programme zu beginnen, da dies die einzige Möglichkeit ist, die für Investitionen und Strukturreformen in den Mitgliedstaaten, Regionen und Städten wichtigen EU-Mittel bereitzustellen;

7.

ist der Ansicht, dass die Diskussion über den Entwurf einer EVTZ-Verordnung von dem Legislativpaket zur Kohäsionspolitik insgesamt zu trennen ist, und weist mit Nachdruck darauf hin, dass diese spezifische Einzelverordnung, die keine besonderen Auswirkungen auf den EU-Haushalt hat, umgehend angenommen werden sollte, ohne erst die Annahme des Pakets abzuwarten. Hierdurch könnte die Verordnung alsbald in Kraft treten, was der Gründung neuer EVTZ-Projekte in einem sicheren Rechtsrahmen neue Impulse verleihen würde;

Ein starker Haushalt für die Kohäsionspolitik nach 2013

8.

weist darauf hin, dass sich die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften völlig darüber im Klaren sind, dass die Ergebnisse der Kohäsionspolitik insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Krise und knapper finanzieller Mittel durch bessere Planung und effizientere Verwendung der Strukturfondsmittel verbesserungswürdig sind;

9.

hält einen mehrjährigen Finanzrahmen mit einer unter dem Vorschlag der Europäischen Kommission liegenden Mittelausstattung für nicht hinnehmbar, da dies zu einer Schwächung der Wirtschaft und der Wettbewerbsfähigkeit der EU und allgemein ihres Binnenmarktes führen würde, wo doch ihre Stärkung erforderlich wäre. Der AdR bekräftigt daher die in seiner Entschließung zu den laufenden Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen (1) erhobene Forderung nach einem glaubwürdigen mehrjährigen EU-Haushalt als Investitionsinstrument im Dienste aller Mitgliedstaaten und Regionen der EU, dessen Mittelausstattung in Bezug auf den prozentualen Anteil der Verpflichtungsermächtigungen am BNE mindestens auf dem Niveau des laufenden Programmplanungszeitraums 2007-2013 liegen muss;

10.

hält jedoch den Vorschlag des zyprischen Ratsvorsitzes vom 29. Oktober 2012 zur Kürzung der Mittel für die Kohäsionspolitik nach 2013 für inakzeptabel; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, die Budgetkürzungen zu überdenken und die Mittel zumindest auf ihrer derzeitigen Höhe beizubehalten;

11.

bekräftigt im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglich festgelegten Ziele des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts sowie auf die gemeinsame Verpflichtung zur Erreichung der Ziele der Europa-2020-Strategie die Notwendigkeit, eine starke und ehrgeizige Kohäsionspolitik auf EU-Ebene beizubehalten; eine Kürzung um mehr als zehn Mrd. EUR, wie sie der Ratsvorsitz vorschlägt, würde die Kluft zwischen den weniger entwickelten und den weiter entwickelten Regionen und Gebieten ebenso wie das Einkommensgefälle unter den Bürgern weiter vertiefen;

12.

hebt hervor, dass Mittelkürzungen in der Kohäsionspolitik die Entwicklung des Binnenmarktes ebenso beeinträchtigen würden wie die Investitionskapazität der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in für die Zukunft Europas zentralen Bereichen wie Forschung, Innovation, Bildung, Unterstützung für KMU, grüne Wirtschaft und Infrastruktur, die für die Schaffung zukunftsträchtiger Arbeitsplätze von zentraler Bedeutung sind; ist der Auffassung, dass Mittelkürzungen in der aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Krise langfristige Investitionen und das künftige nachhaltige Wachstum sowie die Stellung Europas in der Welt gefährden würden;

Mehr demokratische Rechenschaftspflicht: Geltung des Mitentscheidungsverfahren

13.

macht darauf aufmerksam, dass die Rechtstexte für die Kohäsionspolitik gemäß den Bestimmungen des Vertrages von Lissabon zum ersten Mal nach dem Mitentscheidungsverfahren verabschiedet werden und damit die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auf gleicher Stufe stehen;

14.

ist darum der Ansicht, dass der Rat über einige finanzielle Fragen, wie etwa die Methode zur Aufteilung der nationalen und regionalen Mittelzuweisungen, die Festsetzung der Obergrenzen, das Sicherheitsnetz usw. - eher im Rahmen der Verhandlungen über das Legislativpaket zur Kohäsionspolitik diskutieren sollte als im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens; missbilligt, wie bereits in seiner Stellungnahme "Der neue mehrjährige Finanzrahmen nach 2013" (2) geäußert, dass die obengenannten Themen in der Verhandlungsbox des Rates enthalten sind, und ist der Auffassung, dass sie als Bereiche, die dem Mitentscheidungsverfahren unterliegen, im Rat "Allgemeine Angelegenheiten" erörtert werden sollten. Im Sinne einer wirksamen demokratischen Rechenschaft sollte zudem das Europäische Parlament neben dem Rat angemessen in diese Gespräche eingebunden und der AdR angehört werden; macht darauf aufmerksam, dass sich der AdR das Recht vorbehält, vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage zu erheben, sollte die Europäische Kommission keinen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen, zu dem sich der AdR äußern kann;

Methode für die Zuweisung von Strukturfondsmitteln

15.

bedauert einmal mehr, dass das BIP bzw. das BNE (und in geringerem Umfang die Zahl der Arbeitslosen) die einzigen Kriterien sind, die für die Zuteilung der Strukturfondsmittel in einer Region herangezogen werden; begrüßt daher den Vorschlag aus dem Entwurf der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (in der Fassung vom 22. November 2012), die Gewichtung der Arbeitslosenzahl in weniger entwickelten Regionen und Übergangsregionen zu erhöhen, um ein Gegengewicht zum BIP in der Zuweisungsmethode zu schaffen und der sozialen Dimension der Kohäsion besser Rechnung zu tragen; schlägt gleichzeitig vor, bei der Zuteilung der Strukturfondsmittel auf Mitgliedstaatsebene weitere demografische Indikatoren, wie z.B. die demografische Abhängigkeitsquote, zu berücksichtigen;

16.

hebt wie bereits bei früherer Gelegenheit (3) hervor, dass weitere Indikatoren herangezogen werden sollten, um den Erfordernissen und Problemen in Gesellschaft und Umwelt (wie etwa Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, Gesundheitswesen, Pro-Kopf-Einkommen, Mobilität und eine saubere Umwelt) besser gerecht zu werden; im Hinblick auf eine bessere Bewertung der kohäsionspolitischen Anforderungen der Regionen könnte die Verteilung dieser Indikatoren auf subnationaler Ebene (GINI-Koeffizient) in die Zuteilungsmethode integriert werden;

17.

ist der Meinung, dass zur Erfassung regionaler Entwicklungstendenzen die Veränderung des Pro-Kopf-BIP während des Referenzzeitraums (auf der Grundlage der für den letzten Dreijahreszeitraum zur Verfügung stehenden Daten der EU) in die künftige Zuteilungsmethode integriert werden sollte. So könnten die Mittel dank eines flexibleren Ansatzes auch den Regionen in einer konjunkturell schwierigen Lage zugewiesen werden;

18.

plädiert dafür, das Merkmal "schwere und dauerhafte natürliche oder demografische Nachteile" in die Liste der für die Mittelzuweisung durch die Mitgliedstaaten heranzuziehenden Kriterien aufzunehmen; weist insbesondere darauf hin, dass demographische Kriterien, wie etwa Bevölkerungsstreuung, Bevölkerungsabnahme in bestimmten Teilen von Regionen und Alterung der Bevölkerung, sich gravierend auf die wirtschaftliche Entwicklung und die Ausgaben für die öffentlichen Dienste auswirken können; zeigt sich erfreut über die Unterstützung des Europäischen Parlaments in dieser Frage und fordert den Rat auf, sich der Haltung des Europäischen Parlaments anzuschließen;

19.

spricht sich unabhängig von der gewählten Methode für folgende Grundsätze aus:

die Strukturfonds und der Kohäsionsfonds sollten in erster Linie den weniger entwickelten Regionen zugutekommen, wobei die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Unterscheidung zwischen Typen von Regionen zu berücksichtigen ist;

"Übergangsregionen" sollte eine faire Behandlung zuteilwerden, wobei allzu viele Unterscheidungen zwischen Regionen, die ihren Status als aus dem Konvergenzziel geförderte Regionen verlieren, und dem anderen Typ von Übergangsregionen zu vermeiden sind;

auch weiter entwickelte Regionen sollten Unterstützung erhalten, da die Mehrzahl mit beträchtlichen sozialen Problemen, Armutsinseln in den meisten städtischen Gebieten, Umweltproblemen und Schwierigkeiten in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu kämpfen haben;

20.

ist der Ansicht, dass die Zusätzlichkeit ein Grundprinzip für die Effizienz der Kohäsionspolitik ist; ohne dieses Prinzip können sämtliche Anstrengungen der europäischen Regionalpolitik nutzlos werden;

21.

ist besonders besorgt, dass der Ratsvorsitz als Analysezeitraum für seine Vorschläge zu den Regionen den Dreijahreszeitraum 2007-2009 beibehält. In einer Zeit der Krise wie der gegenwärtigen verfälschen Berechnungen des jeweiligen Wohlstands, die während dieses Zeitraums vorgenommen wurden, die Realität, da sie immer noch auf Wirtschaftswachstumsjahren beruhen und dadurch insbesondere jene Regionen benachteiligen, in denen die Krise große Auswirkungen hat. Daher begrüßt der AdR, dass 2016 eine Revisionsklausel eingeführt wird, schlägt jedoch gleichzeitig eine spezielle, über das Sicherheitsnetz hinausgehende Unterstützung vor, mit der diejenigen Regionen einen Ausgleich erhalten, die sich aufgrund des krisenbedingten Rückgangs ihres jeweiligen Wohlstands in einer ungünstigen Ausgangsposition verglichen zu den übrigen Regionen ihrer Kategorie befinden;

Begrenzungssatz

22.

unterstützt den im Rahmen der Verhandlungsbox für den MFR am 18. September 2012 vorgeschlagenen Begrenzungssatz (2,5 %), mit dem dem Aufholbedarf der EU-12-Mitgliedstaaten und den Schwierigkeiten einzelner Mitgliedstaaten bei der Inanspruchnahme der Fördermittel im aktuellen Programmplanungszeitraum Rechnung getragen wird; lehnt daher die im Entwurf der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 22. November 2012 vorgeschlagene Reduzierung (2,35 %) ab; plädiert jedoch dafür, dass für jene Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union vor 2013 beitraten und deren durchschnittliche reale BIP-Wachstumsrate im Zeitraum 2008-2010 unter – 1 % lag, eine feste Obergrenze für die Deckelung vorgesehen wird, was ein vergleichbares Mittelbindungsniveau wie im laufenden Programmplanungszeitraum 2007-2013 ermöglicht;

Sicherheitsnetz

23.

befürwortet den Vorschlag der Kommission zur Einrichtung eines "Sicherheitsnetzes" für Regionen, die ihren Status als aus dem Konvergenzziel geförderte Regionen verlieren, in Höhe von mindestens zwei Dritteln der derzeitigen Mittelzuweisungen; bedauert die jüngsten Vorschläge des EU-Ratsvorsitzes in Verbindung mit der Reduzierung dieses "Sicherheitsnetzes" unter diese Mittelausstattung;

Prämie für Stadtbewohner

24.

begrüßt die jüngst erfolgte Streichung der "Prämie für Stadtbewohner" aus den Unterlagen des Ratsvorsitzes zur Verhandlungsbox für den MFR, in der vorgesehen war, Städten mit 250 000 Einwohnern oder darüber vier EUR pro Einwohner zuzuweisen. Eine solche Prämie hätte einen finanziellen Vorteil für stärker urbanisierte Regionen bedeutet, obwohl nach wie vor ein erheblicher Entwicklungsabstand zwischen den ländlichen und städtischen Gebieten besteht;

Mittel für die territoriale Zusammenarbeit

25.

befürwortet nachdrücklich den Vorschlag der Kommission, die Mittelzuweisung für die Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) von 8,7 Mrd. EUR im laufenden Programmplanungszeitraum auf 11,8 Mrd. EUR zu erhöhen; weist in diesem Zusammenhang auch auf den Mehrwert hin, der sich mit der ETZ dank der Abfederung der negativen Auswirkungen von Grenzen, der Steigerung der Wirksamkeit politischer Maßnahmen, der Verbesserung der Lebensqualität, der Stärkung des Kapazitätenaufbaus sowie der Förderung des Vertrauens und des gegenseitigen Verständnisses für die europäische Integration und den territorialen Zusammenhalt erzielen lässt, und bedauert daher, dass in dem Entwurf der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 22. November Kürzungen in Höhe von 3 Mrd. EUR vorgesehen sind und das 150-km-Kriterium für das Bestehen einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Falle der Meeresgrenzen wieder aufgenommen wurde, begrüßt jedoch, dass sich der Europäische Rat im Entwurf seiner Schlussfolgerungen dem Standpunkt des AdR und des EP bezüglich der Notwendigkeit einer Anhebung des Kofinanzierungssatzes für Programme im Rahmen der ETZ auf 85 % angeschlossen hat;

Ablehnung der makroökonomischen Konditionalität und finanzieller Sanktionen bzw. Anreize

26.

bekräftigt seine klare Ablehnung der makroökonomischen Konditionalität sowie insbesondere jeglicher Aussetzung bzw. Streichung von GSR-Zahlungen als Sanktionen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts, da dies klar zu Lasten der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften ginge, die nicht dafür verantwortlich sind, dass die Mitgliedstaaten diese Anforderungen nicht erfüllen;

27.

zeigt sich erfreut darüber, dass das Europäische Parlament ihn in dieser Frage unterstützt, und hofft, dass es dem Verhandlungsteam im Rahmen des Trilogs gelingt, die Mitgliedstaaten davon zu überzeugen, alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der makroökonomischen Konditionalität in der Allgemeinen Verordnung zurückzunehmen;

28.

bekräftigt, dass er die teilweise Verknüpfung der GSR-Fonds mit der neuen wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU befürwortet, indem die Möglichkeit geschaffen wird, Partnerschaftsvereinbarungen und operationelle Programme auf der Grundlage länderspezifischer Empfehlungen innerhalb des Europäischen Semesters zu ändern, spricht sich jedoch nachdrücklich gegen eine teilweise oder gänzliche Aussetzung von Zahlungen aus;

29.

bekräftigt zudem, dass er die Zuteilung einer "leistungsgebundenen Reserve" an die erfolgreichsten Regionen ablehnt, da eine solche Vorgehensweise die Politikverantwortlichen dazu veranlassen könnte, im Hinblick auf die Erschließung zusätzlicher Ressourcen nur sehr bescheidene und leicht erreichbare Ziele festzusetzen, wodurch die Umsetzung wenig ehrgeiziger Vorhaben gefördert und die Innovation gebremst würden; befürwortet daher den Standpunkt des Europäischen Parlaments und hofft, dass der Rat seine diesbezügliche Position noch ändert; weist erneut auf seinen Vorschlag für eine "Flexibilitätsreserve" aus automatisch freigegebenen Mitteln zur Finanzierung experimenteller Initiativen hin, der einen Kompromiss zwischen den beiden Mitgesetzgebern darstellen könnte;

30.

unterstützt vollumfänglich sowohl den im Hinblick auf den neuen ergebnisorientierten Verwaltungsrahmen erforderlichen Ansatz als folglich auch die Bedeutung, die der Leistungsbewertung beigemessen wird. Der AdR ist jedoch der Auffassung, dass es flexibler Regelungen bedarf, die es ermöglichen, die Ergebnisse im Kontext der aktuellen Wirtschaftslage in den einzelnen Regionen zu betrachten, und bekräftigt darüber hinaus seine klare Ablehnung etwaiger finanzieller Sanktionen im Zusammenhang mit der Leistungsbewertung;

Wirksame Partnerschaft mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften

31.

spricht sich dafür aus, bei der Vorbereitung, den Verhandlungen und der Umsetzung der Kohäsionspolitik im kommenden Programmplanungszeitraum das Prinzip der Multi-Level-Governance umfassend anzuwenden und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften stärker einzubinden;

32.

begrüßt den Vorschlag des Europäischen Parlaments, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Erarbeitung der Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen Programme unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips auf die gleiche Stufe mit den nationalen Regierungen zu stellen;

33.

erwartet, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften umfassend in die Gestaltung der Partnerschaftsvereinbarungen eingebunden werden und so der Notwendigkeit basisorientierter und integrierter regionaler Entwicklungsstrategien Rechnung getragen wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Arbeit an der strategischen Planung der Kohäsionspolitik aufzunehmen, damit ab 1. Januar 2014 mit der Programmplanung für die GSR-Fonds begonnen werden kann; ersucht in diesem Zusammenhang die Europäische Kommission, die Erarbeitung der Vereinbarungen aufmerksam zu beobachten, um eine von oben verordnete, sektorielle Programmplanung zu verhindern;

34.

befürwortet daher den Vorschlag der Europäischen Kommission, erstmalig einen Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaft auszuarbeiten, und bedauert sehr, dass der Rat ein solches, auf die Verbesserung der Partnerschaften in allen Mitgliedstaaten ausgerichtetes Instrument ablehnt; ersucht die ablehnend eingestellten Mitgliedstaaten, ihren Standpunkt zu dem Europäischen Verhaltenskodex zu überdenken, da ihre Ablehnung als Unwillen zur Zusammenarbeit mit legitimen Partnern aufgefasst werden kann;

Berücksichtigung territorialer Unterschiede

35.

bekräftigt seine vorbehaltlose Unterstützung der neuen Kategorie "Übergangsregionen" und schließt sich dem Standpunkt an, den das Europäische Parlament diesbezüglich in den laufenden interinstitutionellen Verhandlungen vertritt; hofft, dass der Ratsvorsitz seinen Standpunkt in dieser Frage bis zum Abschluss der Verhandlungen unverändert beibehält, da durch die Einführung dieser neuen Kategorie eine ausgewogenere Unterstützung der einzelnen Regionen gewährleistet und somit ein Beitrag zur Erreichung des Ziels des territorialen Zusammenhalts geleistet wird;

36.

begrüßt den Vorschlag des Europäischen Parlaments bezüglich der Schaffung einer weiteren Sicherheitsreserve in Höhe von vier Fünfteln der Mittel, die im Zeitraum 2007-2013 für "Inselstaaten, die aus einer einzigen Region bestehen und 2013 im Rahmen des Kohäsionsfonds förderfähig sind" sowie für "Regionen in äußerster Randlage" zugewiesen wurden, die nach 2013 nicht mehr zu den Regionen mit Entwicklungsrückstand zählen;

37.

weist erneut auf den Bedarf der Regionen in äußerster Randlage und der dünn besiedelten Regionen und auf die Herausforderungen hin, die sie zu bewältigen haben, und fordert, für diese Regionen ausreichende und den Zielen des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts angemessene Finanzmittel bereitzustellen und sie besser in den Binnenmarkt zu integrieren; begrüßt daher, dass der Europäische Rat im Entwurf seiner Schlussfolgerungen vom 22. November 2012 vorschlägt, die Beihilfeintensität für die Regionen in äußerster Randlage (von 20 auf 30 EUR pro Einwohner) zu erhöhen;

38.

weist nachdrücklich darauf hin, dass mit dem Vertrag von Lissabon neben den Zielen des wirtschaftlichen und des sozialen Zusammenhalts der "territoriale Zusammenhalt" als Ziel der Kohäsionspolitik eingeführt wurde, und zeigt sich erstaunt darüber, dass im Bericht des EP-Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zum Entwurf der ESF-Verordnung nicht auf diese territoriale Dimension sowie auf Regionen im industriellen Wandel, Inseln, dünn besiedelte Gebiete, Berggebiete und Gebiete in äußerster Randlage hingewiesen wird;

Thematische Konzentration: mehr Flexibilität

39.

begrüßt den flexibleren Ansatz für die thematische Konzentration in der Europa-2020-Strategie, auf den sich das Europäische Parlament und der Rat in ihrem Kompromiss geeinigt haben, und ruft die politischen Hauptzielsetzungen des Vertrags (wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt) sowie die Notwendigkeit einer stärkeren Berücksichtigung der von den beiden Mitgesetzgebern anerkannten nationalen und regionalen Unterschiede und Herausforderungen in Erinnerung;

40.

begrüßt die Ausweitung der thematischen Ziele und Investitionsprioritäten, wie sie in den Dokumenten des Europäischen Parlaments zu dem Verhandlungsmandat für die Entwürfe der Verordnungen zum EFRE und zur ETZ sowie in den vom Ratsvorsitz angenommenen Kompromissen zur "thematischen Konzentration" vorgesehen ist, weist gleichwohl darauf hin, dass der Aufwertung des kulturellen Erbes und des Tourismus auch weiterhin größte Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Er bedauert jedoch, dass in dem Bericht des EP-Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zum ESF keine Senkung der von der Europäischen Kommission im Widerspruch zu den Empfehlungen des AdR vorgeschlagenen Konzentrationssätze angeregt wird;

41.

begrüßt insbesondere den Standpunkt des Europäischen Parlaments bezüglich der Ausweitung des Bereichs IKT für alle Regionen um grundlegende Infrastruktur, bedauert jedoch, dass sich der Rat nicht zu dieser Frage äußert. und ersucht daher die Mitgliedstaaten, ihre diesbezügliche Position zu überdenken, da es in vielen entlegenen ländlichen Gebieten, auch solchen in entwickelteren Regionen, noch immer keine schnellen IKT-Netze gibt;

42.

begrüßt, dass der Rat die von der Kommission auferlegte thematische Konzentration auf die besondere Mittelzuweisung für Regionen in äußerster Randlage in der Verordnung über den EFRE gestrichen hat, und hofft, dass das Europäische Parlament sein Verhandlungsmandat in diesem Punkt ändern und es mit Blick auf die laufenden interinstitutionellen Verhandlungen der Position des Rates angleichen wird;

Europäischer Sozialfonds

43.

bekräftigt, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die wesentlichen Akteure bei der Planung und Umsetzung der operationellen Programme des ESF sind und bleiben müssen, und lehnt daher die im Bericht des EP-Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten angestellten Überlegungen ab, wonach die Mitgliedstaaten angesichts der Bedeutung der nationalen Beschäftigungspolitik weiterhin die wichtigsten Ansprechpartner für alle ESF-Maßnahmen bleiben sollen;

44.

wiederholt seine Forderung, in die ESF-Verordnung in Anlehnung an Artikel 10 des Vorschlags für eine EFRE-Verordnung einen Verweis auf Gebiete mit natürlichen oder demografischen Nachteilen sowie auf die Gebiete in äußerster Randlage aufzunehmen; unterstreicht die Notwendigkeit, die territoriale Zusammenarbeit unter dem ESF nicht nur auf die transnationale Zusammenarbeit, sondern auch auf die grenzübergreifende und interregionale Zusammenarbeit auszuweiten;

45.

bedauert, dass der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 22./23. November vorschlägt, die Mittel für das Europäische Nahrungsmittelhilfeprogramm für besonders Bedürftige von 2,5 Mrd. EUR auf 2,1 Mrd. zu kürzen; fordert eine klare Trennung des Programms vom ESF und dringt darauf, aus Titel 2 des MFR (GAP) angemessene Mittel zu übertragen;

Einrichtung eines formellen "Rates für Kohäsionspolitik"

46.

begrüßt und unterstützt den Vorschlag des zyprischen Ratsvorsitzes bezüglich der Einrichtung eines formellen "Rates für Kohäsionspolitik", in dem die für Kohäsionspolitik zuständigen Minister vertreten wären. Dies entspricht einer seit Langem erhobenen Forderung des AdR, der der Auffassung ist, dass ein solcher Rat der Kohäsionspolitik mehr öffentliche Aufmerksamkeit verleihen und eine kontinuierliche politische Debatte zu diesem Thema sicherstellen würde; möchte sich an den politischen Debatten in einem solchen formellen Rat aktiv beteiligen, da dieser die Interessen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU berührt, sind diese doch unmittelbar Betroffene und an der Umsetzung der Kohäsionspolitik vor Ort beteiligt;

47.

bedauert, dass den nationalen oder regionalen Behörden, die als Verwaltungsbehörde fungieren, weiterhin die Last der Vorfinanzierung der Investitionen auferlegt wird. Dies ist in der derzeitigen Situation der Beschränkungen auf den Finanzmärkten eine schwere finanzielle Bürde. Indem sie den Grundsatz der Vorfinanzierung der Investitionen vorschreibt, würde die Europäische Union die einzigartige Chance verpassen, Finanzmittel direkt in die Förderung des wirtschaftlichen Aufschwungs und des Strukturwandels einzuschießen, denn kraftvollere Vorschüsse würden eine Finanzierung in einem Rhythmus ermöglichen, der für den Beginn der Rückzahlungen erforderlich ist;

Finanzverwaltung der operativen Programme

48.

ist in Bezug auf die Bestimmungen über Verwaltung und Kontrolle nicht einverstanden mit der vorgesehenen Behandlung der Mehrwertsteuer, denn die Zuschussfähigkeit als Kostenpunkt der Maßnahmen wird auf wenige punktuelle Fälle begrenzt, in denen es den meisten Regionen unmöglich sein wird, diese Steuer als zuschussfähige Ausgabe nachzuweisen. Damit ergibt sich in der Praxis eine reelle Minderung des Kofinanzierungssatzes aus den Fonds von bis zu 23 %;

49.

begrüßt die Beibehaltung der Regel N+3 im Programmplanungszeitraum 2014-2020;

50.

begrüßt die Förderfähigkeit der MwSt. für alle Arten von Ausgaben, sofern die Begünstigten diese Steuer nicht zurückerhalten können.

Brüssel, den 1. Februar 2013

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


(1)  Siehe CdR 2263/2012 fin.

(2)  Siehe CdR 1777/2012 fin (Berichterstatterin: Mercedes BRESSO (IT/SPE)).

(3)  Stellungnahme "Die Messung des Fortschritts über das BIP hinaus", CdR 163/2010 fin (Berichterstatter: Vicente ALVAREZ ARECES, ES/SPE)).


2.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 62/8


Entschließung des Ausschusses der Regionen: „Eine nachhaltige Zukunft für die Wirtschafts- und Währungsunion“

2013/C 62/02

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN (AdR)

gestützt auf die endgültigen Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 13./14. Dezember 2012;

gestützt auf den Bericht "Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion", der vom Präsidenten des Europäischen Rates, Herman Van Rompuy, gemeinsam mit den Präsidenten der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und der Eurogruppe erstellt wurde (5. Dezember 2012);

gestützt auf die Mitteilung der Europäischen Kommission "Ein Konzept für eine vertiefte und echte Wirtschafts- und Währungsunion" (COM (2012) 777/2 – 28. November 2012);

gestützt auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2012 mit Empfehlungen an die Kommission zum Bericht der Präsidenten des Europäischen Rates, der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und der Eurogruppe "Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion";

gestützt auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2013 zu den öffentlichen Finanzen in der WWU – 2011 und 2012;

1.

betont, dass die Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) von grundlegender Bedeutung ist, um nachhaltiges Wachstum, sozialen Fortschritt und eine stärkere politische Integration in der EU zu erreichen;

2.

bedauert, dass eine Reihe haushalts- und wirtschaftspolitischer Fragen, die in dem Konzept der Europäischen Kommission für eine vertiefte und echte Wirtschafts- und Währungsunion und dem vom Präsidenten des Europäischen Rates gemeinsam mit den Präsidenten der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und der Eurogruppe erstellten Bericht hervorgehoben werden, nicht in die endgültigen Schlussfolgerungen des Europäischen Rates aufgenommen und auf die Tagung des Europäischen Rates im Juni 2013 verschoben wurden;

3.

fordert die Einbeziehung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in den Prozess des Europäischen Semesters auf Ebene der Mitgliedstaaten und die Mitwirkung des AdR auf Ebene der EU-Organe, weil haushaltspolitische Koordinierung in diesem Rahmen auch Koordinierung der regionalen und kommunalen Haushalte bedeutet. Damit die haushaltspolitische Koordinierung wirksam greifen kann, muss die Aufteilung der Verantwortung dafür zwischen EU, Mitgliedstaaten und regionaler und lokaler Ebene eindeutig und klar sein;

4.

betont, dass sich europäische Beschlüsse im Bereich der WWU nicht nur maßgeblich auf die Finanzen der einzelnen Mitgliedstaaten, sondern auch der Gebietskörperschaften auswirken; betont in diesem Zusammenhang, dass die Fiskalautonomie der Gebietskörperschaften unter anderem durch Artikel 4 des Vertrags über die Europäische Union garantiert wird, und fordert daher größere Synergien zwischen den Haushalten der EU, der einzelnen Mitgliedstaaten und der Gebietskörperschaften;

5.

verweist in diesem Zusammenhang auf die Aufforderung des Europäischen Parlaments an die Kommission (1), in ihrem nächsten Jahreswachstumsbericht "umfassend auf die Rolle des Haushaltsplans der EU im Rahmen des Europäischen Semesters einzugehen und diese anhand faktisch belegbarer, konkreter Daten über die auslösenden, verstärkenden, synergetischen und ergänzenden Auswirkungen des Semesters auf die allgemeinen öffentlichen Ausgaben auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene hervorzuheben";

6.

bekundet erneut, dass er die vom Europäischen Parlament an die Mitgliedstaaten gerichtete Forderung nach Unterzeichnung eines "Paktes für soziale Investitionen" nach dem Muster des Euro-Plus-Paktes unterstützt. Darin würden Ziele für soziale Investitionen festgelegt, die die Mitgliedstaaten tätigen müssten, um die beschäftigungs-, sozial- und bildungspolitischen Ziele der Europa-2020-Strategie zu erreichen;

7.

betont, dass man sich bei der Bewältigung der Wirtschaftskrise nun auf die Funktionsfähigkeit und Entwicklung der vereinbarten neuen Mechanismen konzentrieren muss, z.B. durch Einbeziehung der regionalen und lokalen Ebene in das Europäische Semester;

8.

begrüßt den Hinweis in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (2), dass "Möglichkeiten, die der bestehende haushaltspolitische Rahmen der Union bietet, um den Bedarf an produktiven öffentlichen Investitionen mit den Zielen der Haushaltsdisziplin in Einklang zu bringen", im Rahmen der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspaktes "in vollem Umfang" genutzt werden sollten. Vor dem Hintergrund der jüngsten Erkenntnisse des Internationalen Währungsfonds, dass sogenannte "Fiskalmultiplikatoren", die die negativen Auswirkungen der Haushaltskonsolidierungen auf das Wachstum messen, "erheblich höher" seien, als von Analysten während der Schuldenkrise erwartet, gewinnt dieses Ziel umso mehr an Bedeutung; erwartet daher von der Kommission, dass sie dieses Thema im Rahmen der angekündigten Mitteilung über die Qualität der öffentlichen Ausgaben eingehender behandelt und darin u.a. auch die Frage nach einer Differenzierung zwischen "laufenden Ausgaben" und "Investitionen" in der Berechnung des Haushaltsdefizits berücksichtigt, um zu vermeiden, dass öffentliche Investitionen mit langfristigen Nettogewinnen erschwert werden;

Integrierter Finanzrahmen

9.

betont, dass die Fragilität des Bankenwesens in mehreren Mitgliedstaaten und der EU als Ganzes die öffentlichen Finanzen gefährdet und eine besonders gravierende Auswirkung auf regionaler und lokaler Ebene hat; bedauert daher, dass die Kosten zur Bewältigung der Bankenkrise zu einem Großteil von den Steuerzahlern zu tragen waren und das Wachstum der Realwirtschaft beeinträchtigen;

10.

betont, dass alle im Zusammenhang mit der Bankenunion getroffenen Maßnahmen mit einer Verbesserung der Transparenz und Rechenschaftspflicht einhergehen müssen, da diese Maßnahmen tiefgreifende Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen der Mitgliedstaaten und der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie auf die Banken und Bürger haben können;

11.

begrüßt die Einigung des Rates und des Europäischen Parlaments über ein einheitliches Aufsichtsverfahren als Regulierungsrahmen für Banken in der Europäischen Union und weist in diesem Zusammenhang auf die Rolle der Regionalbanken bei der Bereitstellung von Kapital für KMU und für auf territoriale Entwicklung ausgerichtete öffentliche Investitionsvorhaben hin;

12.

unterstützt die Vorschläge für eine Richtlinie zur Bankensanierung und -abwicklung und für eine Richtlinie zu den Einlagensicherungssystemen und stimmt zu, dass sie vorrangig angenommen werden sollten; betont jedoch, dass die dadurch eingeführten Regelungen, insbesondere das Aufsichts- und Kontrollsystem, verhältnismäßig sein müssen;

13.

ist der Ansicht, dass für das langfristige Ziel des einheitlichen europäischen Einlagensystems einheitliche, gemeinsame hohe Anforderungen notwendig sind, die den jeweiligen nationalen Gegebenheiten im Finanzsektor ausreichend Rechnung tragen;

14.

fordert die Europäische Kommission auf, möglichst bald legislative Folgemaßnahmen zum Liikanen-Bericht (3) über die rechtliche Trennung bestimmter, besonders risikoreicher Finanzgeschäfte vom Einlagengeschäft für Bankengruppen vorzulegen;

15.

fragt die Kommission, warum sie die zugesagte Vorlage eines Berichts über die Errichtung einer unabhängigen europäischen Ratingagentur auf Ende 2016 verschoben hat;

Integrierter Haushaltsrahmen

16.

stimmt zu, dass die WWU durch angemessene haushaltspolitische Regelungen flankiert werden muss, und unterstützt in diesem Zusammenhang die rasche Annahme des "Zweierpakets", das das "Sechserpaket" und den Anfang 2013 in Kraft getretenen Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung (kurz SKS-Vertrag oder Fiskalpakt) ergänzen soll;

17.

unterstützt die vom Europäischen Parlament an die Mitgliedstaaten gerichtete Forderung, "die Zuständigkeit, die Rolle, die Finanztransfers und die Einnahmequellen der einzelnen Ebenen der Regierung (national, regional und lokal) bei der Sicherstellung eines Rahmens für solide und tragfähige öffentliche Finanzen klarzustellen, insbesondere durch Berücksichtigung der Auswirkungen des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion auf die finanzpolitische Autonomie kommunaler und regionaler Instanzen"; empfiehlt daher, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gemäß dem Grundsatz der Multi-Level-Governance gebührend in die weitere Ausarbeitung und anschließende Umsetzung dieser Regelungen einbezogen werden;

18.

bedauert, dass in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates nicht auf die zur Unterstützung nationaler Wirtschaftsreformen und zur Abfederung asymmetrischer Schocks notwendige Fiskalkapazität eingegangen wird. Nach Überzeugung des AdR ist eine solche Fiskalkapazität für eine vertiefte und echte WWU unerlässlich;

19.

hält es für richtig, für den Fall der Einführung einer Fiskalkapazität diese einer gemeinsamen Beschlussfassung und Durchführung auf WWU-Ebene zu unterziehen, gleichzeitig aber auch auf freiwilliger Basis den Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets zu öffnen;

20.

unterstützt die vom Europäischen Parlament an die Kommission gerichtete Forderung, schnellstmöglich einen Fahrplan zur gemeinsamen Ausgabe öffentlicher Schuldinstrumente vorzulegen;

21.

geht davon aus, dass bei möglicher Einführung einer Fiskalkapazität diese auf kurze Sicht getrennt vom mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) zu behandeln und auf lange Sicht als gesondertes, "WWU-eigenes" Haushaltsverfahren zu betrachten wäre, allerdings nur unter der Bedingung, dass die im Vertrag vorgesehenen Verfahren eingehalten und dadurch Transparenz und demokratische Aufsicht gewahrt werden;

Integrierter wirtschaftspolitischer Rahmen

22.

ist der Auffassung, dass die Europa-2020-Strategie von zentraler Bedeutung für die Stärkung des wirtschaftliches Aspekts der WWU ist, während der Schwerpunkt in den letzten Jahren in erster Linie auf dem währungspolitischen Aspekt lag;

23.

betont, wie wichtig das aus der Umsetzung der Binnenmarktbestimmungen entstehende Wachstumspotenzial ist, sofern der Binnenmarkt ordnungsgemäß funktioniert und auf Kernbereiche abzielt, in denen Spielraum für Innovation und für die Schaffung guter Arbeitsplätze vorhanden ist;

24.

begrüßt die Errichtung eines Mechanismus für eine stärkere Koordinierung, Konvergenz und Durchsetzung strukturpolitischer Maßnahmen, der auf Vereinbarungen vertraglicher Art zwischen den Mitgliedstaaten und den EU-Organen beruht, sofern die demokratische Rechenschaftspflicht nicht umgangen wird. Er stimmt zu, dass diese Vereinbarungen von Fall zu Fall getroffen werden sollten, und begrüßt, dass sie von einer befristeten, gezielten und flexiblen finanziellen Unterstützung flankiert werden sollen; weist in diesem Zusammenhang auf die besondere Rolle lokaler und regionaler Finanzierungen von Investitionen hin und fordert daher, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften – unter Berücksichtigung der nationalen Rechtsvorschriften – in die Ausarbeitung vertraglicher Vereinbarungen einbezogen werden;

25.

stimmt vollkommen zu, dass wirtschaftspolitische Maßnahmen auf die Förderung eines starken, nachhaltigen und integrativen Wirtschaftswachstums ausgerichtet sein müssen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und die Beschäftigung anzukurbeln, damit Europa eine hochattraktive soziale Marktwirtschaft bleibt und das europäische Sozialmodell erhalten wird. Er betont, dass die wichtigsten Vehikel für das Erreichen dieses Ziels die Europa-2020-Strategie und der Jahreswachstumsbericht sind;

26.

begrüßt den Vorschlag, sämtliche größeren, von den Mitgliedstaaten geplanten wirtschaftspolitischen Reformen im Voraus zu erörtern und sie gegebenenfalls in den Mitgliedstaaten aufeinander abzustimmen. Er betont, dass an einer derartigen Diskussion auf Ebene der EU die Organe und beratenden Einrichtungen der EU und auf Ebene der Mitgliedstaaten die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und andere Interessenträger mitwirken sollten;

27.

begrüßt, dass der Bericht der Europäischen Kommission 2012 über die öffentlichen Finanzen in der WWU den lokalen und regionalen öffentlichen Finanzen ein Kapitel widmet, und fordert die Kommission auf, ihre Analysekapazität im Bereich der Dezentralisierung der öffentlichen Ausgaben auch in künftigen Berichten aufrechtzuerhalten;

28.

begrüßt den Vorschlag aus dem Jahreswachstumsbericht, die fünf im März 2012 festgelegten Prioritäten beizubehalten, und unterstützt die Einführung folgender Elemente:

die Aufnahme einer regionalen Dimension in den Jahreswachstumsbericht, die den Akzent auf die lokale und regionale Dimension der Europa-2020-Strategie sowie auf die Achtung des Subsidiaritätsprinzips und der Kompetenzverteilung in jedem Mitgliedstaat sowohl für länderspezifische Empfehlungen als auch für die Ausarbeitung nationaler Reformprogramme legt;

die Einbeziehung von Vertretern der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den laufenden Dialog zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten, insbesondere in Fragen, die in direktem Zusammenhang mit lokalen und regionalen Kompetenzen stehen;

Verstärkte politische Steuerung: demokratische Legitimität und Rechenschaftspflicht

29.

unterstreicht, dass Demokratie und Legitimität bei der Gestaltung der WWU gewährleistet werden müssen. Der AdR ist daher erfreut, dass dem Europäischen Parlament eine Schlüsselrolle zukommen soll und dass die nationalen Parlamente einbezogen werden, und fordert eine Beteiligung der lokalen und regionalen Ebene an diesem Prozess, insbesondere der Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen und ihrer Parlamente;

30.

würde eine stärkere demokratische Rechenschaftspflicht der Troika in Form von Anhörungen ihrer Mitglieder durch das Europäische Parlament begrüßen;

31.

stellt fest, dass die Diskussion über die WWU stark mit der allgemeinen Debatte über die Zukunft der EU zusammenhängt, an der sich der AdR aktiv beteiligt, um die Ansichten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU zu vertreten;

32.

beauftragt den Präsidenten des Ausschusses der Regionen, die Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem Präsidenten der Europäischen Kommission, dem irischen EU-Ratsvorsitz sowie dem bevorstehenden litauischen Ratsvorsitz zu übermitteln.

Brüssel, den 1. Februar 2013

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


(1)  Entschließung des Europäischen Parlaments: "Europäisches Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Umsetzung der Prioritäten für 2012".

(2)  Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, 13./14. Dezember 2012, Kapitel I "Wirtschaftspolitik", Punkt 2.

(3)  http://ec.europa.eu/internal_market/bank/docs/high-level_expert_group/report_de.pdf.


2.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 62/11


Entschließung des Ausschusses der Regionen: „Eine Jugendgarantie“

2013/C 62/03

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

gestützt auf den Vorschlag der Europäischen Kommission vom 5. Dezember 2012 für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie (COM(2012) 729);

gestützt auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2013 zu einer Jugendgarantie (2012/2901(RSP));

gestützt auf die Mitteilung der Kommission "Jugend in Bewegung" (COM(2010) 477);

gestützt auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu diesem Thema (CdR 292/2010 fin);

in Erwägung nachstehender Gründe:

Durch die Wirtschaftskrise ist die Jugendarbeitslosigkeit in der EU mit 5,7 Mio. jungen Arbeitssuchenden auf eine nicht hinnehmbare Höhe angestiegen.

Die Zahl der jungen Menschen, die weder in Arbeit noch in Ausbildung sind ("NEET": Not in Employment, Education or Training), erreicht derzeit einen Stand von 7,5 Mio., was Kosten in Höhe von 1,2 % des BIP der EU entspricht (1).

Eine Jugendgarantie würde zum Erreichen von drei der fünf Kernziele der Europa-2020-Strategie beitragen, indem die Schulabbrecherquote verringert, die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen oder bedrohten Menschen gesenkt und der Anteil der Menschen mit abgeschlossener Hochschulbildung gesteigert würden.

Die Umsetzung der Jugendgarantie im Euroraum würde nicht mehr als 21 Mrd. EUR kosten – das entspricht ca. 0,45 % der Staatsausgaben im Euroraum (2).

Viele Mitgliedstaaten sind den Aufforderungen der Europäischen Kommission und des Europäischen Rates zur Einführung einer Jugendgarantie für die Förderung der Jugendbeschäftigung nicht nachgekommen.

Die Jugendgarantie ist ein wichtiger Bestandteil des Jugendbeschäftigungspakets der Europäischen Kommission.

1.

begrüßt den Entschluss der Europäischen Kommission, dem vielschichtigen Problem der Jugendarbeitslosigkeit mit neuem Elan zu begegnen, für das koordinierte und umfassende Bemühungen der Politik dringend erforderlich sind; unterstützt daher den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie, die ein wichtiges Instrument für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit wäre;

2.

erinnert daran, dass er in seiner einschlägigen Stellungnahme (3) das in der Leitinitiative "Jugend in Bewegung" der Europa-2020-Strategie aufgestellte Ziel, dass allen jungen Menschen innerhalb von vier Monaten nach ihrem Schulabschluss eine Anstellung angeboten werden soll, sie eine Ausbildung beginnen bzw. fortsetzen oder einen Studienplatz erhalten sollen, nachdrücklich unterstützt hat;

3.

regt an, Jugendgarantie-Programme und insbesondere deren Bestandteile Arbeitsplatz, Lehrstelle oder Praktikum auf junge Hochschulabsolventen unter 30 Jahren auszuweiten, deren Abschluss noch nicht lange zurückliegt;

4.

betont die wichtige Rolle der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in der Beschäftigungs- und Bildungspolitik, die auf der vom AdR am 13. Dezember 2012 veranstalteten Konferenz zur Leitinitiative "Jugend in Bewegung" der Europa-2020-Strategie erneut bekräftigt wurde;

5.

begrüßt den Schwerpunkt, den die Kommission bei der Ein- und Durchführung von Jugendgarantie-Programmen auf Konzepte für den Aufbau von Partnerschaften legt; weist jedoch eindringlich darauf hin, dass diese Partnerschaften von Beginn des Politikgestaltungsprozesses an aufgebaut und alle relevanten Akteure, insbesondere die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, hieran beteiligt werden müssen. Letztere wurden bislang weitgehend aus dem Prozess der Europa-2020-Strategie und des Europäischen Semesters ausgegrenzt, was die demokratische Legitimität und auch die Wirksamkeit der beschlossenen Maßnahmen erheblich schmälert;

6.

stimmt mit der Europäischen Kommission in Bezug auf die Notwendigkeit von frühzeitigem Eingreifen und frühzeitiger Aktivierung bei der Jugendbeschäftigung überein und teilt die Ansicht, dass der Grundsatz der gegenseitigen Verpflichtung möglichst frühzeitig zur Anwendung kommen sollte;

7.

weist darauf hin, dass Maßnahmen zur Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt im Zusammenhang mit einer Jugendgarantie unbedingt auch auf sowohl Fremdsprachenkenntnisse als auch praktische Berufserfahrung abheben sollten, was die Beschäftigungsfähigkeit und die Arbeitsmobilität innerhalb der EU fördern würde;

8.

betont, dass Jugendgarantie-Programme mit der Jugendmobilität zwischen Mitgliedstaaten verknüpft werden müssen, und macht darauf aufmerksam, dass die diesbezügliche Rolle der Leitinitiative "Jugend in Bewegung" und der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften stärker herausgestellt werden muss. Mobilitätsprogramme werden häufig von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf der lokalen Ebene umgesetzt, und eine Unterstützung seitens der EU für eine bessere interregionale Zusammenarbeit könnte zu besseren Ergebnissen führen;

9.

begrüßt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung eines Europäischen Berufsausweises zur Vereinfachung der Verfahren für die Anerkennung von Berufsqualifikationen; unterstreicht, dass Praktika, die im Rahmen einer auf einen reglementierten Beruf vorbereitenden Ausbildung vorgesehen sind – unabhängig davon, ob es sich um bezahlte oder unbezahlte Praktika handelt – in der gesamten EU anerkannt werden und durch einen Praktikumsvertrag geregelt sein sollten; dies ist wichtig für junge Europäerinnen und Europäer, die in beunruhigendem Maße dem Risiko der Arbeitslosigkeit ausgesetzt sind und für die berufliche Mobilität eine realistische Option für den (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt darstellt;

10.

unterstreicht die Bedeutung der Sensibilisierung junger Menschen für Studien-, Ausbildungs- oder Arbeitsmöglichkeiten in einem anderen Mitgliedstaat; diese Auslandserfahrungen können Unabhängigkeit und Eigenverantwortung entscheidend fördern und gleichzeitig zur Entwicklung neuer und innovativer Ideen beitragen;

11.

weist darauf hin, dass die EU gewährleisten sollte, dass alle jungen Menschen gleichberechtigten Zugang zu Mobilitätsprogrammen haben, weswegen er empfiehlt, Regionen mit besonderen geografischen Merkmalen, wie etwa ländlichen und dünn besiedelten Gebieten, und insbesondere Regionen in äußerster Randlage sowie Inseln Unterstützung anzubieten;

12.

unterstreicht jedoch, dass das beste Mittel zur Erhöhung der Beschäftigungsquote junger Menschen die Schaffung neuer Arbeitsplätze für alle Qualifikationsniveaus und nicht nur in Branchen mit einem hohen Ausbildungsniveau ist;

13.

betont, dass eines der wichtigsten Instrumente die Entwicklung und Förderung dualer Ausbildungssysteme ist, bei denen schon zu Beginn der Ausbildung ein Arbeitsverhältnis zwischen den Auszubildenden und ihren künftigen Arbeitgebern geschaffen wird;

14.

betont, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Qualifikationen und Kompetenzen für die Überbrückung der Diskrepanz zwischen dem Angebot an Qualifikationen und dem Bedarf des Arbeitsmarktes besonders berücksichtigt werden müssen; daher müssen weiterführende Ausbildungen, Ausbildungs- und Praktikumsplätze fest in den beschäftigungspolitischen Zielen verankert werden; außerdem spielen die Arbeitgeber bei Jugendgarantie-Programmen eine wichtige Rolle, indem sie für die erforderlichen beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten sorgen;

15.

erinnert im Zusammenhang mit der Verbesserung der Qualifikationen im Rahmen von Jugendgarantie-Programmen daran, dass der Ausschuss der Regionen die Auszeichnung als Europäische Unternehmerregion (EER) ins Leben gerufen hat. Ein wesentliches Ziel dieser Auszeichnung ist die Förderung von Unternehmergeist und die Durchführung unternehmensfreundlicher Maßnahmen, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen führen. In den Europäischen Unternehmerregionen wird besonderes Augenmerk darauf gelegt, junge Menschen zu Unternehmensgründungen zu ermuntern;

16.

begrüßt den Schwerpunkt, den die Europäische Kommission auf hochwertige Beschäftigung legt und den Mitgliedstaaten empfiehlt, dafür zu sorgen, dass ihre Jugendgarantie-Programme das Angebot einer hochwertigen Arbeitsstelle umfassen. Außerdem darf die Wirtschaftskrise nicht als Vorwand für Abstriche beim Arbeitsschutz genommen werden. Der Ausschuss unterstreicht, dass ein gewisser Mindestschutz für Arbeitnehmer gegeben sein muss, jedoch ist es die nationale Ebene, auf der die Sozialpartner Vereinbarungen über Fragen des Arbeitsrechts schließen. Die Sozialpartner sollten umfassend an der Aufstellung eines Qualitätsrahmens für Beschäftigungsmöglichkeiten, die im Rahmen von Jugendgarantie-Programmen angeboten werden, beteiligt werden. Der Ausschuss verweist auf das signifikant höhere Armutsrisiko für junge Menschen, wie im Bericht der Europäischen Kommission über die Entwicklungen in den Bereichen Beschäftigung und Soziales in Europa für das Jahr 2012 bestätigt wird (4);

17.

fordert die Mitgliedstaaten auf, auch Arbeitgeber des Privatsektors in die Umsetzung der Jugendgarantie einzubeziehen, um jungen Menschen möglichst viele Chancen zu bieten;

18.

macht darauf aufmerksam, dass die Jugendarbeitslosigkeit in den Mitgliedstaaten, die derzeit unter starken Haushaltszwängen leiden, besonders hoch ist; begrüßt daher die weitere gezielte Unterstützung dieser Mitgliedstaaten – ggf. durch zusätzliche Finanzierungsmaßnahmen – bei der Bewältigung der Einführung und Umsetzung der Jugendgarantie auf nationaler Ebene, wie z.B. im Wachstumspakt vom Juni 2012 vorgesehen;

19.

stimmt zu, dass, weil die Europäische Kommission keine spezifische Finanzierung für Jugendgarantie-Programme vorsieht, die Initiative unter Nutzung der Finanzierungsinstrumente der Kohäsionspolitik, insbesondere des Europäischen Sozialfonds (ESF), kofinanziert werden sollte; warnt daher, dass der Haushalt für die Kohäsionspolitik im Zusammenhang mit dem mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 nicht gekürzt werden darf;

20.

fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass in künftigen Partnerschaftsvereinbarungen im Rahmen der Kohäsionspolitik insbesondere das Problem der Jugendarbeitslosigkeit angemessen berücksichtigt wird und dass bei Jugendgarantie-Programmen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds für die Umsetzung von in einigen Ländern bereits vorhandenen bewährten Verfahren und innovativen Vorgehensweisen genutzt werden können;

21.

fordert die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nachdrücklich dazu auf, für die erforderliche Koordinierung zwischen den Verwaltungsmitarbeitern in den Arbeits- und Bildungsbehörden zu sorgen, um jugendlichen Schulabbrechern, die arbeitslos sind, den Zugang zu EU-Mitteln im Rahmen bildungs- und jugendspezifischer Maßnahmen zu ermöglichen und so insbesondere ihre Qualifizierung über den zweiten Bildungsweg zu fördern;

22.

fordert die Mitgliedstaaten auf, 2013 nationale Beschäftigungspläne vorzulegen, in denen auch die Fortschritte bei der Einführung und Umsetzung der Jugendgarantien enthalten sind;

23.

drängt auf eine Ein- und Durchführung von Jugendgarantie-Programmen bis spätestens Januar 2014;

24.

ist sich bewusst, dass jungen Menschen hochwertige Arbeitsplätze nur dann garantiert werden können, wenn sich die wirtschaftliche Gesamtlage bessert. Der Ausschuss fordert die Mitgliedstaaten daher auf, neben den Maßnahmen für die Jugendgarantie auch generell Maßnahmen zur Förderung von Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowie zur Qualifizierung junger Arbeitsloser, die das Bildungssystem ohne Abschluss verlassen haben, zu ergreifen, und begrüßt in diesem Zusammenhang die Aufnahme dieser Initiative in das Europäische Semester;

25.

fordert die Mitgliedstaaten auf, der Empfehlung der Kommission zu folgen und zu gewährleisten, dass die jungen Menschen sämtliche Informationen über die im Rahmen der Jugendgarantie verfügbaren Dienstleistungen und Unterstützungsmöglichkeiten erhalten; aufgrund ihrer aktiven Rolle bei der Umsetzung dieser Garantien ist hier die Einbindung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften grundlegend wichtig;

26.

fordert die Europäische Kommission auf, einen wirksamen Mechanismus zu schaffen, der die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Jugendgarantie unterstützt, einschließlich des Austauschs bewährter Verfahren und von Know-how; ersucht darum, hieran beteiligt zu werden;

27.

regt an, dass die Europäische Kommission den Vorschlag für eine Jugendgarantie zu einer ihrer Kommunikationsprioritäten für 2013 machen sollte und die sozialen Medien zu diesem Zweck umfassend einsetzt;

28.

beauftragt den Präsidenten des Ausschusses der Regionen, die vorliegende Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem Präsidenten der Europäischen Kommission, dem irischen EU-Ratsvorsitz sowie dem künftigen litauischen Ratsvorsitz zu übermitteln.

Brüssel, den 1. Februar 2013

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


(1)  Siehe Bericht der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) "NEETs - Young people not in employment, education or training: Characteristics, costs and policy responses in Europe": http://www.eurofound.europa.eu/pubdocs/2012/54/en/1/EF1254EN.pdf.

(2)  Studie der ILO/des Internationalen Instituts für Arbeitsfragen "EuroZone job crisis: trends and policy responses", 2012 http://www.ilo.org/global/research/publications/WCMS_184965/lang–en/index.htm.

(3)  CdR 292/2010 fin.

(4)  http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-5_de.htm.


STELLUNGNAHMEN

Ausschuss der Regionen

99. Plenartagung am 31. Januar/1. Februar 2013

2.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 62/14


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Europäischer Forschungsraum“

2013/C 62/04

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

begrüßt die auf Ersuchen des Rates ergriffene Initiative der Europäischen Kommission, bis 2014 einen Rahmen zur Verstärkung der Bemühungen um die Vollendung des Europäischen Forschungsraums (EFR) bereitzustellen;

teilt die Auffassung, dass Wissen die Währung der neuen Wirtschaft ist; stimmt deshalb zu, dass Forschungs- und Innovationskapazitäten von Weltklasse, die auf einer soliden öffentlichen Wissenschaftsgrundlage aufbauen, wesentlich sind, um eine dauerhafte und nachhaltige wirtschaftliche Erholung zu erreichen und die Bedeutung Europas auf globaler Ebene zu sichern;

betont, dass die Vollendung des EFR notwendig ist, um neben nationalen und institutionellen Hindernissen auch die Fragmentierung der Forschung in Europa zu überwinden. Zweifellos hindert diese Fragmentierung Europa daran, sein Forschungs- und Innovationspotenzial voll auszuschöpfen, was eindeutig auf Kosten der europäischen Steuerzahler, Verbraucher und Bürger geht. In dieser Hinsicht sind jetzt mehr und gezielte Maßnahmen notwendig;

fordert die Kommission dazu auf, die interregionale Zusammenarbeit innerhalb von Horizont 2020 durch die Entwicklung effektiver Instrumente und entsprechender Anreize zu fördern. In diesem Zusammenhang könnten die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine unterstützende und koordinierende Rolle übernehmen (Einrichtung von Forschungsnetzen, Bereitstellung technischer und administrativer Hilfen und Anreize zur Finanzierung seitens des Privatsektors), um die Forschung zu fördern und Forschungs- und Innovationsergebnisse zu nutzen.

Berichterstatter

Grigorios ZAFEIROPOULOS (EL/EVP), Mitglied des Regionalrates von Attika

Referenzdokument

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine verstärkte Partnerschaft im Europäischen Forschungsraum im Zeichen von Exzellenz und Wachstum

COM(2012) 392 final

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen – Europäischer Forschungsraum

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

A.    Kernbotschaften

1.

begrüßt die auf Ersuchen des Rates ergriffene Initiative der Europäischen Kommission, bis 2014 einen Rahmen zur Verstärkung der Bemühungen um die Vollendung des Europäischen Forschungsraums (EFR) bereitzustellen;

2.

stimmt den Schlussfolgerungen des Europäische Rates vom Februar 2011 und März 2012 dahingehend zu, dass der EFR bis 2014 dringend vollendet werden muss;

3.

ist der Ansicht, dass die Rechtsvorschriften zur Vollendung des EFR für Teilbereiche als nützlich angesehen werden können (z.B. in puncto Koordinierung der nationalen Maßnahmen und der EU-Maßnahmen gemäß Artikel AEU und Förderung von Maßnahmen zur Verbreitung von Forschungsergebnissen gemäß Artikel 180 in Verbindung mit Artikel 182 Absatz 5 AEUV);

4.

ist der Ansicht, dass die Vollendung des EFR unter besonderer Berücksichtigung der Forschung und forschungsbasierten Innovation im Lichte der derzeitigen Wirtschaftskrise entscheidend ist, um Wirtschaftswachstum, Arbeitsplätze, wissenschaftliche Spitzenleistungen und den Zusammenhalt in Regionen und Ländern zu fördern;

5.

teilt die Auffassung, dass Wissen die Währung der neuen Wirtschaft ist; stimmt deshalb zu, dass Forschungs- und Innovationskapazitäten von Weltklasse, die auf einer soliden öffentlichen Wissenschaftsgrundlage aufbauen, wesentlich sind, um eine dauerhafte und nachhaltige wirtschaftliche Erholung zu erreichen und die Bedeutung Europas auf globaler Ebene zu sichern;

6.

unterstreicht, dass die Umsetzung von Horizont 2020 und des EFR stärker auf die konkrete Praxis ausgerichtet werden muss (1), sprich die lokale und regionale Ebene bei der Verwirklichung der Europa-2020-Ziele mitwirken und uneingeschränkt beteiligt werden sollte;

7.

betont, dass der EFR unser Leben verbessern wird, indem er Europa zu einem Schauplatz macht, an dem wissenschaftliche Forschung, technologische Entwicklung und Innovation florieren und zur Bewältigung der größten Herausforderungen unserer Zeit beitragen. Um die Wissensverwertung zu fördern, sollte die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftseinrichtungen, Unternehmen und Behörden verstärkt werden;

8.

teilt die Auffassung, dass das Exzellenzpotenzial aller Regionen ausgeschöpft werden sollte und dass neue Herangehensweisen notwendig sind, um leistungsschwachen Regionen und Mitgliedstaaten dabei zu helfen, Spitzenleistungen und eine intelligente regionale Spezialisierung zu erreichen;

9.

betont, dass die Vollendung des EFR notwendig ist, um neben nationalen und institutionellen Hindernissen auch die Fragmentierung der Forschung in Europa zu überwinden. Zweifellos hindert diese Fragmentierung Europa daran, sein Forschungs- und Innovationspotenzial voll auszuschöpfen, was eindeutig auf Kosten der europäischen Steuerzahler, Verbraucher und Bürger geht. In dieser Hinsicht sind jetzt mehr und gezielte Maßnahmen notwendig;

10.

teilt die Ansicht, dass die Maßnahmen auf die Stärkung des Wettbewerbs zwischen Forschern und Forschungsorganisationen und die Nutzung grenzüberschreitender Synergien zwischen nationalen und regionalen Forschungssystemen abzielen sollten, was die Karriere von Forschern sowie die Mobilität und den freien Wissensverkehr erleichtern würde;

11.

ist nachdrücklich der Auffassung, dass eines der Hauptziele des EFR darin bestehen sollte, sowohl die Abwanderung von Wissenschaftlern, vor allem aus Regionen mit Forschungsrückstand, als auch die großen regionalen Diskrepanzen bei den Forschungs- und Innovationsleistungen zu verringern in dem Anliegen, Spitzenleistungen in der gesamten EU zu erreichen und dabei dem Innovationspotenzial Rechnung zu tragen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die europäische Forschungs- und Innovationsagenda sowie die nationalen und regionalen Innovationsstrategien miteinander zu verzahnen;

12.

begrüßt das Ziel des Europäischen Rates, die Bedingungen für Forschung und Entwicklung zu verbessern und kombinierte öffentliche und private FuE-Investitionen auf 3 % des EU-BIP zu steigern. Gleichwohl muss bedacht werden, dass Europa bei der Vermarktung herausragender Kenntnisse im Vergleich zu anderen Weltregionen hinterherhinkt. Die Rolle der KMU als Motor der Innovation kann deshalb nicht stark genug betont werden;

13.

ist der Ansicht, dass Kohäsionsinstrumente die Entwicklung von Spitzenleistungen und den Aufbau von Kapazitäten durch eine Intensivierung forschungs- und innovationspolitischer Maßnahmen auf regionaler Ebene stärken könnten. Dadurch könnten eine Grundlage für Spitzenleistungen geschaffen und diese Regionen mithin in die Lage versetzt werden, am EFR uneingeschränkt teilzuhaben und die Finanzierungsquellen des Gemeinsamen Strategierahmens zu nutzen;

14.

fordert die Kommission auf, gemeinsam mit dem Rat und dem Parlament die effektive und effiziente Umsetzung von Horizont 2020 zu gewährleisten, indem sie für die Leistungsempfänger möglichst einfache Regeln und Verfahren schafft;

15.

stellt fest, dass die in der Mitteilung dargelegten EFR-Prioritäten klar definiert sind und dass ihre vollständige Umsetzung Europas Forschungsleistung und -effizienz bis 2014 verbessern würde. Allerdings bedarf es eines uneingeschränkten und nachdrücklichen Engagements für eine verstärkte Partnerschaft seitens der Mitgliedstaaten, der Forschungsakteure und ihrer europäischen Organisationen wie auch der Kommission, um durch die Vollendung des EFR Europas Spitzenleistungen herauszustellen, indem Effizienz, Qualität und der neuen Chancen auf der Grundlage der Erfordernisse der EU gefördert werden;

16.

fordert die Europäische Kommission dazu auf, die Synergiewirkung und Komplementarität zwischen Horizont 2020 und den Strukturfonds sicherzustellen und Wege zu Spitzenleistungen für leistungsschwächere Mitgliedstaaten und Regionen, die unter wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten risikoanfälliger sind, zu schaffen, und zwar auf der Grundlage ihrer Stärken und mit dem Ziel, ihre Forschungs- und Innovationskapazitäten substanziell auszubauen und die Innovationslücke in Europa zu schließen;

17.

fordert die Kommission dazu auf, die interregionale Zusammenarbeit innerhalb von Horizont 2020 durch die Entwicklung effektiver Instrumente und entsprechender Anreize zu fördern. In diesem Zusammenhang könnten die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine unterstützende und koordinierende Rolle übernehmen (Einrichtung von Forschungsnetzen, Bereitstellung technischer und administrativer Hilfen und Anreize zur Finanzierung seitens des Privatsektors), um die Forschung zu fördern und Forschungs- und Innovationsergebnisse zu nutzen;

18.

betont, dass die Regionen ihre Fähigkeit zur Nutzung von Forschungsergebnissen ausbauen müssen. Die entwickelten Kompetenzen, Verfahren und Instrumente sollten dann dafür eingesetzt werden, die Forschungsergebnisse in die europaweite Anwendung zu überführen. Erreicht werden kann das nur durch verstärkte Synergieeffekte zwischen sämtlichen europäischen Finanzierungsinstrumenten, z.B. Horizont 2020, Kohäsionspolitik und auch nationale, regionale und kommunale Mittel (2). Der gemeinsame Einsatz mehrerer Instrumente reicht jedoch nicht aus, sondern es sind darüber hinaus auch Veränderungen in der Art und Weise der Umsetzung und bei den Verwaltungsverfahren erforderlich;

19.

fordert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, die Zusammenarbeit zwischen europäischen und/oder regionalen und nationalen Organisationen auszubauen, um Forschung und Innovation zu fördern, Verbesserungen zugunsten der Abstimmung der Maßnahmen, einer effizienteren und effektiveren Verwaltung und der Verfahrensharmonisierung einzuführen und so gemeinsame Verwaltungssysteme zu forcieren, die den Zugang der Bürger zur Politik begünstigen sowie die soziale und wirtschaftliche Resonanz verstärken;

20.

ist der Ansicht, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen durch die Förderung öffentlich-privater Partnerschaften eine wichtige Rolle spielen können und sollten. Ziele sind mehr Beschäftigung und Wachstum auf lokaler und/oder regionaler Ebene sowie gleichzeitig die Verbesserung der operativen Kapazität und der Effizienz des öffentlichen und privaten Sektors;

21.

begrüßt die Initiativen der GD FuE und der GD REGIO zur Erleichterung der Einrichtung regionaler Forschungs- und Innovationsnetze, die von Hochschulen, Institutionen und Behörden sowie vom Privatsektor unterstützt werden können;

22.

nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten seit 2000 gemeinsame Schritte hin zu einem EFR unternommen haben, unterstreicht aber, dass diese Fortschritte in den Teilbereichen des EFR und den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgefallen sind;

23.

regt an, ggf. regionale Organisationen von Forschungsakteuren in den EFR einzubeziehen;

24.

unterstreicht die wichtige Rolle des öffentlichen Sektors im allgemeinen sowie der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im besonderen bei der Anbahnung von Kontakten zwischen Unternehmen, Hochschulen/Forschungszentren und öffentlichen Einrichtungen (gemäß dem Dreifachhelix-Konzept) für den Ausbau und die praktische Umsetzung des EFR, und stellt fest, dass die Rolle des öffentlichen Sektors in der Kommissionsmiteilung nicht genügend berücksichtigt wurde;

25.

fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Forschungsakteure auf, die angemessenen Bedingungen für eine höhere Effizienz der europäischen Forschungssysteme zu definieren und zu implementieren, wobei zentrale Fragen wie länderübergreifende Zusammenarbeit und entsprechender Wettbewerb, Arbeitsmarkt für Forscher, Geschlechtergleichstellung und wissenschaftlicher Wissenstransfer ins Spiel kommen sollten. Die von der Kommission festgelegten "Bedingungen" erscheinen ausreichend, um die Ziele zu erreichen;

B.    Effektivere nationale Forschungssysteme

26.

nimmt zur Kenntnis, dass der unzureichende Wettbewerb innerhalb der nationalen Forschungssysteme nicht die entsprechenden Bedingungen für die Verbesserung der Wissenschaftsqualität schafft. So gesehen führt der begrenzte Wettbewerb zwischen Forschungseinrichtungen und Hochschulen zu einer ungenügenden Spezialisierung;

27.

ist der Ansicht, dass eine Verbesserung der grundlegenden, neugiergetriebenen Forschungsleistung für die zur Bewältigung der großen Herausforderungen nötigen Innovationen und Durchbrüche zwingend ist. Europa muss gezielte und strategische Investitionen in die Grundlagenforschung tätigen und dabei als wichtigstes Entscheidungskriterium Spitzenleistungen zugrunde legen, die die Voraussetzungen für den Aufbau und den nachhaltigen Ausbau lokaler und regionaler Kompetenzen und Wissenspotenziale schaffen;

28.

teilt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten und die Regionen die wettbewerbsgestützte Vergabe von Finanzmitteln anhand von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und institutionellen peer reviews als eine der wichtigsten Methoden für die Zuweisung nationaler und regionaler Mittel für Forschung und Innovation unterstützen sollten. sollten. In bestimmten Fällen wird für die Zuweisung von Mitteln für Forschung, Entwicklung und Innovation·an regionale Akteure ein Peer-Review als nicht erforderlich erachtet;

29.

begrüßt das im (von der Kommission 2011 veröffentlichten) Grünbuch festgelegte Ziel eines angemessenen Ausgleichs zwischen der Basisfinanzierung und der Wettbewerbsfinanzierung; spricht sich unter Verweis auf seine früheren Sichtweisen für eine weiterführende Debatte über einen angemessenen Ausgleich zwischen Basisfinanzierung und Wettbewerbsfinanzierung aus. Für die Dynamik des Systems und die Arbeitsfähigkeit der verschiedenen Forschungseinrichtungen ist es von großer Bedeutung, wie dieses Gleichgewicht angelegt ist;

30.

vertritt die Ansicht, dass die Stärkung des Anteils der Basisfinanzierung und die intelligente Spezialisierung auch die Finanzierung von kleinen, lebensfähigen Forschungsgemeinschaften ermöglichen; betont, dass neben großen Einrichtungen und top-down-ausgerichteten großen Technologieprogrammen, die eine kritische Masse erreichen, auch kleine, nur auf eine Disziplin spezialisierte Lehr- und Forschungsgemeinschaften erhebliche Wettbewerbsfähigkeit und Innovation generieren können, wenn sie sich wirksam in das Gesamtnetz der multidisziplinär arbeitenden Hochschulen und Forschungseinrichtungen an ihrem Standort und auch im Ausland integrieren und mit diesen kooperieren;

31.

ist der Ansicht, dass der Anteil der Basisfinanzierung für Forschungsinstitute ausgebaut werden sollte; appelliert daher an die Kommission und Mitgliedstaaten, dies zu berücksichtigen und ein Finanzierungsmodell für die Forschungsinfrastruktur zu entwickeln, das auch der Komplementarität der Mittel aus den Strukturfonds Rechnung trägt. Der Ausbau der Basisfinanzierung bedeutet für die Forschungsgemeinschaften eine Möglichkeit, um Bottom-up-Forschungsprojekte gemäß ihren eigenen strategischen Erfordernissen zu lancieren und zugleich in enger Wechselwirkung mit ihrer Standortregion bzw. –stadt tätig zu werden;

32.

unterstreicht, dass wissenschaftliche Spitzenleistungen als wichtigstes Auswahlkriterium und die internationalen Peer-Review-Kernprinzipien bei der Zuweisung von Mitteln für Forschungs- und Innovationstätigkeiten herangezogen werden sollten;

33.

stellt fest, dass sich in den jeweiligen Regionen erfolgreiche Forschungs- und Innovationsmodelle nicht einfach kopieren und auf andere Regionen übertragen lassen. Allerdings können sie unter gebührender Berücksichtigung der jeweiligen strukturellen, gesellschaftlichen und kulturellen Gegebenheiten beispielgebend für die Entwicklung angepasster Modelle in anderen – insbesondere leistungsschwächeren – Regionen sein;

34.

spricht sich erneut für die Koordinierung der regionalen, nationalen und EU-Forschungsprogramme und -prioritäten aus und betont die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und der lokalen Gebietskörperschaften für Forschung und Wissenschaft und lehnt eine auf europäischer Ebene zentralisierte und geplante Forschung weiterhin ab;

35.

fordert die Kommission dazu auf, das gegenseitige Lernen und den Austausch bewährter Methoden zwischen den Mitgliedstaaten und den Organisationen der Forschungsakteure zur Beseitigung nationaler rechtlicher und/oder sonstiger dem EFR entgegenstehender Hindernisse für die in dieser Mitteilung festgelegten Schwerpunktbereiche zu unterstützen. Auch sollten gemeinsame wissenschaftspolitische Leitlinien für die Förderung und Erleichterung gemeinsamer Maßnahmen in der gesamten EU auf den Weg gebracht werden;

36.

ersucht die Kommission darum, die Mitgliedstaaten und die Regionen bei der Inanspruchnahme der Strukturfonds für den Aufbau von Forschungskapazitäten und der situationsspezifischen Innovationsstrategien zu unterstützen, die auf regionalen Kompetenzen und Strategien der intelligenten Spezialisierung beruhen, einschließlich der Förderung gemeinsamer Forschungsprogramme im Einklang mit den Zielen der Kohäsionspolitik;

37.

hält es in diesem Zusammenhang für wichtig, die vielversprechendsten Bereiche mit komparativen Vorteilen als Grundlage für die Festlegung regionaler Strategien für eine intelligente Spezialisierung zu ermitteln (3). Die EU sollte die Regionen ermuntern, in von ihnen selbst gewählten Bereichen Vorreiter der Neuerung und Kreativität zu werden und mit anderen Regionen vernetzt zusammenzuarbeiten. Der AdR lenkt das Augenmerk auf jedwede Bestrebung, durch "intelligente Spezialisierung" denjenigen Gebietskörperschaften, die bereits führend in diesem Bereich sind, Vorrang einzuräumen und andere Gebiete nicht oder ungenügend zu unterstützen. Daher muss eine Kartierung des Innovationsniveaus und der Spezialisierungsbereiche der europäischen Regionen vorgenommen werden, anhand derer die Zusammenarbeit zwischen den Regionen gefördert und spezifische Unterstützungsinstrumente in Form von Ad-hoc-Mitteln für Regionen mit Entwicklungsrückstand vorgesehen werden können, damit diese zu den innovationsfreudigsten Regionen aufschließen können;

38.

fordert ein präziseres System von Indikatoren und Zielsetzungen, das neben dem Investitionsanteil der Unternehmen in FuE auch qualitative Aspekte im Zusammenhang mit der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität einschließt, d.h. ein umfassendes System zur Messung der Wirksamkeit der FuE-Systeme und der Produktivität der Innovation (4);

C.    Optimale länderübergreifende Zusammenarbeit und entsprechender Wettbewerb

39.

betont, dass die EU umgehend und geschlossen handeln muss, um die entsprechende Größenordnung an Aufwand und Wirkung zu erreichen, das erforderlich ist, um die großen Herausforderungen mit den nur begrenzt verfügbaren öffentlichen Forschungsmitteln meistern zu können;

40.

bekräftigt seine Ansicht, dass eine bessere Koordination und Kooperation innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen Synergieeffekte und damit einen Mehrwert für den EFR bewirken können. Der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) ist ein wertvolles Instrument für eine erfolgreiche Umsetzung der territorialen Zusammenarbeit, auch auf dem Gebiet der Forschung und Innovation. Damit wird Europas Wettbewerbsfähigkeit auf dem weltweiten Wissensmarkt gestärkt;

41.

unterstreicht, dass die Erzeugung, Verbreitung und Verwendung von Wissen gebührend berücksichtigt werden müssen, indem die strategischen Interessen der öffentlichen und privaten Akteure in Rechnung gestellt und diese Akteure in die Erarbeitung der Strategiepläne einbezogen werden. Deshalb müssen internationale Netze unterstützt werden, damit sich die besten Forscher für die Entwicklung von Antworten auf die großen Herausforderungen zusammentun können;

42.

fordert eine bessere Koordinierung und Synergie zwischen Forschungs- und Innovationsstrategien auf lokaler und regionaler, einzelstaatlicher und grenzübergreifender europäischer Ebene unter Respektierung der Wesensmerkmale des jeweiligen Umfelds und Verbesserung der Möglichkeiten der gegenseitigen Ergänzung und Zusammenarbeit;

43.

bekräftigt seinen Standpunkt, dass es einer stärkeren Koordinierung zwischen Forschung und Industrie bedarf, um Fortschritte bei der intelligenten Spezialisierung in den Regionen im Bereich der Schlüsseltechnologien (Nanotechnologie, Mikro- und Nanoelektronik, industrielle Biotechnologie, Photonik, Hightech-Werkstoffe und hochentwickelte Fertigungstechniken) zu erzielen und damit die Schaffung transnationaler Netzer fördern und die regionale, nationale und europäische Zusammenarbeit stärken zu können (5), und so auch die Schaffung stabiler Arbeitsplätze für Hochqualifizierte zu erleichtern;

44.

teilt die Ansicht, dass die Mitgliedstaaten und Regionen gemeinsame Forschungspläne zur Bewältigung großer Herausforderungen fördern und umsetzen sollten, indem sie Informationen über Tätigkeiten in vorrangigen Bereichen austauschen, und ferner dafür Sorge tragen sollten, dass in diesen Bereichen angemessene nationale Finanzmittel eingesetzt und in strategischer Hinsicht aufeinander abgestimmt werden;

45.

hält es für notwendig, rechtliche und bürokratische Hindernisse für die grenzüberschreitende Interoperabilität nationaler und internationaler Programme zu beseitigen, um eine gemeinsame Finanzierung von Forschungsvorhaben und -infrastrukturen auf einzelstaatlicher oder regionaler oder internationaler Ebene zu ermöglichen;

46.

fordert die Kommission dazu auf, die Mitgliedstaaten, Regionen und Forschungsförderungsorganisationen bei der Umsetzung gemeinsamer internationaler Peer-review-Bewertungen und der Festlegung gemeinsamer Finanzierungsstandards effizient und effektiv zu unterstützen;

47.

unterstreicht, dass die Spitzenforschung von Weltklasse-Anlagen und Forschungsinfrastrukturen (RI), einschließlich IKT-gestützter e-Infrastrukturen, abhängt. Solche RI sind für Europa sehr wichtig, weil sie hochqualifizierte Forscher anziehen, Innovationen ankurbeln, Unternehmensmöglichkeiten eröffnen und gleichzeitig zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen können;

48.

betont die Schlüsselrolle von Forschungseinrichtungen in wissensbasierten Innovationssystemen; befürwortet diesbezüglich das neue Konzept regionaler Partnereinrichtungen und Partnerschaften zwischen Forschungseinrichtungen und anerkennt ihr Potenzial für eine ausgewogenere Entwicklung des Europäischen Forschungsraums, indem kleinere oder weniger erfahrene Regionen und Länder in wettbewerbsfähige Forschung und Innovation eingebunden werden (6);

49.

vertritt die Ansicht, dass Horizont 2020 durch energische Maßnahmen auf die für Europa erforderlichen Reformen ausgerichtet werden sollte. Ein besonders entscheidender Bereich ist hierbei der Schwerpunkt "Gesellschaftliche Herausforderungen", innerhalb dessen das Hauptaugenmerk darauf verwendet werden sollte, das beste europäische Fachwissen bei groß angelegten, gemeinsam gestalteten Projekten zum Tragen zu bringen, um Europa in die Lage zu versetzen, einen umfassenden, über traditionelle Grenzen hinweg reichenden Strukturwandel auf der Systemebene umzusetzen. Eine auf einzelne Disziplinen konzentrierte Forschung schafft nicht genügend Wissen, um die großen gesellschaftlichen Herausforderungen zu lösen. Der Schwerpunkt sollte auf multidisziplinäre FEI-Tätigkeiten gelegt werden, die die Konzepte und Bestandteile hervorbringen, die für diesen Strukturwandel auf der Systemebene erforderlich sind. Kernstück der Forschung sind Erprobung und Pilotmaßnahmen. Ein gutes Beispiel dafür ist das große Tätigkeitsfeld "Smart City" (intelligente Stadt). Ein wesentlicher Teil dieses Prozesses ist die Skalierbarkeit der Ergebnisse, d.h. ihre Übertragbarkeit auf unterschiedliche Gegebenheiten in ganz Europa (7);

50.

begrüßt die Verpflichtung im Rahmen der Innovationsunion, dass die Mitgliedstaaten gemeinsam mit der Kommission 60 % der im Fahrplan des Europäischen Strategieforums für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI) vorgesehenen vorrangigen europäischen Infrastrukturen bis 2015 vollendet oder in Angriff genommen haben sollten;

51.

empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten die finanziellen Verpflichtungen für die Errichtung und den Betrieb der ESFRI-Forschungsinfrastrukturen gewährleisten und die Entwicklung von RI von gesamteuropäischem Interesse fördern sollten, insbesondere bei der Aufstellung nationaler Fahrpläne und der operationellen Programme für den nächsten Planungszeitraum;

52.

ersucht die Kommission, über Horizont 2020 den Zugang zu RI sowie die laufende generelle Integration von Forschungsinfrastrukturen von gesamteuropäischen Interesse effektiv zu fördern – und nicht etwa nur denjenigen Infrastrukturen, denen der Status eines Europäischen Forschungsinfrastrukturkonsortiums (ERIC) zuerkannt wurde;

53.

schlägt vor, dass die Kommission über Finanzierungsquellen wie z.B. Strukturfonds möglicherweise zu den operationellen Kosten der RI beiträgt;

54.

fordert die zuständigen nationalen und regionalen Stellen auf, RI-Fahrpläne an den ESFRI-Fahrplan und an Strategien der intelligenten Spezialisierung in mit Strukturfondsmitteln kofinanzierten Forschungs- und Innovationsprogrammen zu koppeln, wobei die Fähigkeit von benachteiligter Regionen gestärkt werden sollte, Standort für RI von gesamteuropäischem und internationalem Interesse zu sein und an ihnen mitzuwirken;

55.

ist der Ansicht, dass die Kommission mit dem ESFRI zusammenarbeiten sollte, um Prioritäten für die Verwirklichung des Fahrplans festzulegen sowie die Mitgliedstaaten bei der Überwindung diesbezüglicher rechtlicher, finanzieller oder technischer Hindernisse zu beraten und anzuleiten;

D.    Ein offener Arbeitsmarkt für Forscherinnen und Forscher

56.

stellt fest, dass die Hürden zwischen den einzelnen nationalen Arbeitsmärkten für Forscher hauptsächlich in unterschiedlichen Anstellungskonzepten, institutioneller Eigenständigkeit, divergenten Ansätzen bei der Entwicklung von Personalstrategien und der Mobilitätsförderung im Forschungsbereich sowie in unattraktiven Arbeitsbedingungen für junge und nicht aus der EU stammende Forscher begründet sind;

57.

erinnert daran, dass im Zuge der anhaltenden Wirtschaftkrise bereits Tausende von Arbeitnehmern in den EU-Staaten ihren Arbeitsplatz verloren haben, selbst hochqualifizierte Forscher in FuE-Abteilungen im Industriesektor (8). Durch das Aufkommen von neuen Märkten und die Abwanderung von Unternehmen in Billiglohnländer wird dieser Effekt noch verstärkt. Das berufliche Kompetenzniveau muss unbedingt gesteigert und auf die Erfordernisse des Arbeitsmarkts abgestimmt werden (9);

58.

hält es für entscheidend, die rechtlichen und sonstigen Hindernisse für die Anwendung offener, transparenter und leistungsbezogener Einstellungsverfahren für Forscher und für den grenzüberschreitenden Zugang zu nationalen Stipendien sowie deren Übertragbarkeit zu beseitigen;

59.

teilt die Ansicht, dass Forschungseinrichtungen freie Stellen unter Verwendung der im Europäischen Rahmen für Forschungslaufbahnen entwickelten gemeinsamen Profile bekanntgeben und Forschungsstellen entsprechend (auch für Drittstaatsangehörige) offenen und transparenten Verfahren besetzen sollten. Sie sollten freie Stellen auch auf dem Portal EurAxess ausschreiben (http://ec.europa.eu/euraxess/index.cfm/lobs/index);

60.

betont, dass der Mobilität von Forschern in Europa besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, und fordert die Durchführung konkreter Maßnahmen zur Beseitigung von Mobilitätshemmnissen (z.B. in Bezug auf die Übertragbarkeit von Rentenansprüchen, Sozialschutzgewähr, die gegenseitige Anerkennung beruflicher Qualifikationen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf), die die Mobilität europäischer Forscher erleichtern und die Aussicht auf eine Forschungslaufbahn in Europa attraktiver machen werden;

61.

begrüßt die Initiativen der Kommission mit dem Ziel, Hindernisse im Bereich der sozialen Sicherheit für Forscher in der EU abzubauen und die Einreise von Forschern aus Drittländern weiter zu erleichtern;

62.

bekräftigt die Notwendigkeit, Spitzenforscher aus dem nichteuropäischen Ausland anzuziehen, und betont deshalb die Bedeutung von EU-Mobilitätsprogrammen wie etwa MARIE CURIE sowie Maßnahmen, die in einigen Regionen bereits ergriffen wurden bzw. anlaufen sollen, um die Rückkehr von Forschern und Wissenschaftlern zu unterstützen;

63.

ermuntert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, Maßnahmen zu ergreifen, die zur Verbesserung der Mobilität in allen Bereichen, insbesondere zwischen Wissenschaft und Industrie, beitragen können. Von großer Bedeutung ist hier eine enge europaweite Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Unternehmen und Forschungsorganisationen, einschließlich der maßgeblichen politischen Instanzen und Behörden auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene entsprechend einem Dreifachhelix-Modell;

64.

unterstreicht die Notwendigkeit, junge Menschen dazu zu ermutigen, eine berufliche Laufbahn im Bereich Forschung und Innovation einzuschlagen, sowie Jungunternehmer, die zu Forschung, Entwicklung und Innovation beitragen, zu unterstützen und ihre Ergebnisse für die jeweilige lokale oder regionale Gemeinschaft zu nutzen;

65.

hält es für dringend erforderlich zu gewährleisten, dass es gut ausgebildete Menschen mit den erforderlichen Qualifikationen, um in der Wissensindustrie zu arbeiten, und dass die Wissensindustrie attraktive Arbeitsbedingungen bietet, da es in für die Zukunft strategisch bedeutsamen Bereichen wie Forschung und Wissenschaft, Ingenieurwesen, Gesundheit und Mathematik schwierig ist, Arbeitnehmer zu finden (10). Darüber hinaus müssen die Kompetenzen, Fähigkeiten und Kenntnisse der Arbeitnehmer ständig aktualisiert und an die Erfordernisse der neuen Sektoren und Technologien angepasst werden, und zwar sowohl zum Vorteil der Wirtschaft als auch, um den Arbeitnehmern, die ihren Arbeitsplatz verlieren, bei der schnellen Anpassung an neuen Branchen und Technologien zu helfen;

66.

betont die Notwendigkeit, neben der Förderung von Exzellenz und Spitzenleistungen auch eine gute allgemeine und berufliche Bildung für die Menschen in jeder Region als Grundlage des individuellen und gesellschaftlichen Wohlstands und der Innovationsfähigkeit der Regionen sicherzustellen (11);

67.

empfiehlt der Europäischen Kommission, ein Online-Portal für den Austausch von Beispielen für bewährte Verfahren zur Eingliederung junger Menschen in den Arbeitsmarkt auf lokaler und regionaler Ebene einzurichten (12), einschließlich der Forschungs- und Innovationsbereiche;

E.    Gleichstellung der Geschlechter und Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in der Forschung

68.

stellt fest, dass bisher bei der Geschlechtergleichstellung nur geringe Fortschritte erzielt wurden und nur wenige Mitgliedstaaten und Forschungsorganisationen eine Politik verfolgen, die darauf abzielt, sich das Talent von Wissenschaftlerinnen und der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in den Forschungsinhalten zunutze zu machen. Der Geschlechteraspekt wird offensichtlich nur in begrenztem Maße in die Gestaltung, Bewertung und Durchführung der Forschung einbezogen;

69.

betont, dass rechtliche und sonstige Hindernisse bei der Einstellung, dem Beschäftigungserhalt und dem beruflichen Fortkommen von Forscherinnen abgebaut, geschlechtsbezogene Ungleichheiten angegangen und der Gleichstellungsaspekt in Forschungsprogrammen gefördert werden müssen;

70.

teilt die Ansicht, dass im Rahmen von Horizont 2020 der Gleichstellungsaspekt in allen Programme und Projekten von Anfang an berücksichtigt werden muss;

71.

begrüßt die Initiative der Kommission, für das Jahr 2013 eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten mit gemeinsamen Leitlinien für institutionelle Veränderungen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung in Hochschulen und Forschungseinrichtungen vorzuschlagen;

72.

schlägt der Kommission vor, einen bereichsübergreifenden Ausschuss einzusetzen, um die Vertretung von Forscherinnen in EFR- und Horizont-2020-Maßnahmen zu überwachen und beratend zu begleiten;

F.    Optimaler Austausch von, Zugang zu und Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen

73.

stellt fest, dass die Mitgliedstaaten bei der Förderung von Maßnahmen für einen offenen Zugang, die zur Verringerung von Informationsasymmetrien betragen könnten, unterschiedlich weit gediehen sind. Außerdem ist der Wissenstransfer zwischen öffentlichen Forschungseinrichtungen und dem Privatsektor weiterhin unzureichend, was die wissenschaftliche Qualität und FuE-gestützten wirtschaftlichen Ergebnisse beeinträchtigt;

74.

unterstreicht, dass der Zugang zu Wissen und dessen Transfer innerhalb und zwischen Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Industriebranchen bei der Grundlagenforschung und Innovation eine entscheidende Rolle spielen und deshalb nachdrücklich angeregt werden sollten;

75.

hebt hervor, dass der Ansatz des offenen Zugangs zu Ergebnissen und Daten aus öffentlich finanzierter Forschung eine wesentliche Grundlage beim Aufbau eines EFR ist, in dem Anliegen, dass Forscher sich auf bestehende Erkenntnisse stützen, neue Erkenntnisse bewerten und Doppelung von Forschungsanstrengungen vermeiden können;

76.

erachtet es als wichtig, Strategien für den Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und deren Bewahrung zu koordinieren und zu harmonisieren und dafür zu sorgen, dass die öffentliche Forschung den Wissenstransfer zwischen öffentlichem und privatem Sektor durch nationale Strategien fördert;

77.

unterstreicht die Notwendigkeit optimalen Interaktion, Querverbindungen und strategischer Partnerschaften zwischen Hochschulen und Industrie sowie der Erarbeitung gemeinsamer Verbundforschungspläne zur Maximierung der Verwertung und Resonanz der Forschungsergebnisse und zur Bewältigung der großen Herausforderungen;

78.

teilt die Auffassung, dass ein offener Zugang zu Veröffentlichungen zu einem allgemeinen Prinzip für alle EU-finanzierten Projekte von Horizont 2020 gemacht werden sollte und die Kommission die den offenen Zugang betreffenden Projekte finanzieren sollte; es ist sicherzustellen, dass dabei den Anliegen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Unternehmen im Hinblick auf geistiges Eigentum und Nutzungsrechte umfassend Rechnung getragen wird;

79.

schlägt vor, Maßnahmen zu ergreifen, um die beteiligten Kreise für den offenen Zugang und die e-Wissenschaft zu sensibilisieren. Die Kommission sollte mit den Interessenträgern eng zusammenarbeiten, um Muster von Konsortialvereinbarungen zum Ausbau des Wissenstransfers zu entwickeln;

G.    Schritte zum erfolg und Vollendung des EFR

80.

unterstreicht, dass die Mitgliedstaaten und die Regionen die erforderlichen nationalen bzw. regionalen Reformen durchführen und die Voraussetzungen für die Vollendung des EFR schaffen müssen. Daneben müssen sie die Umsetzung dieser Reformen durch die Erleichterung von Maßnahmen unterstützen, die in die Zuständigkeit von Forschung fördernden und treibenden Organisationen fallen;

81.

schlägt die Entwicklung von Netzen bestehend aus Dreifachhelix-Partnerschaften innerhalb von Regionen vor, die zusammenarbeiten können, um Maßnahmen zu koordinieren, und unterstreicht die Bedeutung des Austauschs bewährter Methoden (u.a. bezüglich Strategien zur intelligenten Spezialisierung) im Zuge der Einführung von EFR-Lehrstühlen in regionalen Forschungs- und Innovationssystemen und der Unterstützung internationaler Netze im Zusammenhang mit anerkannten regionalen Kompetenzen;

82.

betont, dass die Fortschritte bei der Umsetzung der in der Mitteilung dargelegten EFR-Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten, die Kommission und die Forschungsakteure beobachtet und evaluiert werden sollten; fordert die Kommission auf, die Entwicklung des angekündigten EFR-Überwachungsmechanismus und die Auswahl der Indikatoren in einem transparenten Prozess unter Beteiligung der Mitgliedstaaten vorzunehmen. Die Auswahl und Zahl der Indikatoren sollte sich auf das für die Beurteilung des Fortschritts bei der Vollendung des EFR erforderliche Mindestmaß beschränken. Bei der Auswahl von Datenmaterial von Forschungsorganisationen und Wissenschaftseinrichtungen sollte auf etablierte Verfahren der Zusammenarbeit mit Eurostat, den nationalen statistischen Ämtern und Gebietskörperschaften (z.B. Ministerien) zurückgegriffen werden;

83.

begrüßt die Bemühungen zur Vereinfachung der Verfahren sowie die Veröffentlichung eines praktischen Leitfadens für Fördermöglichkeiten der EU (13); und dabei insbesondere die kontinuierlichen Bemühungen, damit einzelne Projektetappen in einem übergreifenden Ansatz aus unterschiedlichen Programmen finanziert werden können; würde die Weiterentwicklung dieses Leitfadens zu einem umfassenden, aber dennoch leicht zugänglichen digitalen Tor zu Informationen und Ressourcen betreffend die einschlägigen Forschungs- und Innovationsprogramme befürworten (14);

84.

fordert die Kommission auf zu gewährleisten, dass Horizont 2020 zur Vollendung des EFR und zu seinem Funktionieren beiträgt, indem Maßnahmen für die berufliche Laufbahn und die Mobilität von Forschern sowie für Forschungsinfrastrukturen, Geschlechtergleichstellung, grenzüberschreitende Zusammenarbeit, offenen Zugang und Wissenstransfer gefördert werden;

85.

begrüßt die Absicht der Kommission, ab 2014 dem Europäischen Parlament und dem Rat jedes Jahr eine umfassende Fortschrittsbewertung vorzulegen;

86.

fordert die Kommission auf, ihm diesen EFR-Fortschrittsbericht zu übermitteln.

Brüssel, den 31. Januar 2013

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


(1)  CdR 402/2011 fin.

(2)  CdR 402/2011 fin.

(3)  CdR 373/2010 fin.

(4)  CdR 374/2010 fin.

(5)  CdR 374/2010 fin.

(6)  CdR 373/2010 fin.

(7)  CdR 402/2011 fin.

(8)  CdR 85/2009 fin bzw. CdR 373/2010 fin.

(9)  CdR 85/2009 fin bzw. CdR 373/2010 fin.

(10)  CdR 374/2010 fin.

(11)  CdR 83/2007 fin.

(12)  CdR 292/2010 fin.

(13)  CdR 67/2011 fin; CdR 373/2010 fin; CdR 230/2010 fin.

(14)  CdR 373/2010 fin.


2.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 62/22


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Die Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016“

2013/C 62/05

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

teilt die Auffassung, dass die Durchführung der Strategie einen kohärenten und multidisziplinären Ansatz erfordert, der die Beteiligung unterschiedlichster Akteure voraussetzt, u.a. verschiedene Regierungsebenen, Strafverfolgungsbehörden, Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, die Zivilgesellschaft und Freiwilligenorganisationen. Die geografische Nähe einiger Städte und Regionen zu den Einreiseorten für Opfer von Menschenhandel und/oder den Orten, an denen die Ausbeutung stattfindet, verbessert die Möglichkeiten für die Erkennung und Unterstützung der Opfer und das Ergreifen von Informationsinitiativen in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, was wiederum den Opfern und der Gesellschaft im Allgemeinen direkt zugute käme;

weist darauf hin, dass die Kommission in ihrer weiteren Arbeit die verschiedenen Maßnahmen, die zur Eindämmung der Nachfrage zur Verfügung stehen, deutlicher herausstellen und verbreiten sollte und fordert die Kommission auf, eine deutlichere Unterscheidung bei der Nachfrage zu treffen, bei der es sich um 1) die Ausbeutung der Arbeitskraft, 2) sexuelle Ausbeutung und 3) sexuelle Ausbeutung von Kindern handeln kann;

ist davon überzeugt, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eher als zentrale/ nationale Behörden über die Voraussetzungen verfügen, um die Anzeichen zu erkennen, ob jemand Opfer von Menschenhandel geworden ist. Es wäre daher sachdienlich, den Ausschuss der Regionen an der Aufstellung von Leitlinien für die Erkennung von Opfern und den Schutz von Kindern zu beteiligen;

betont, dass die Wirksamkeit des multidisziplinären Ansatzes, den die Kommission für die Durchführung der Strategie plant, maßgeblich von der aktiven Beteiligung der Akteure auf der lokalen und regionalen Ebene abhängt;

möchte an der in der Strategie vorgeschlagenen Plattform der Zivilgesellschaft und der Plattform für den Privatsektor und Arbeitgeber als Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mitwirken;

begrüßt den Vorschlag, die Kenntnisse über die geschlechterspezifische Dimension des Menschenhandels und in den gefährdeten Gruppen weiter auszubauen. Er möchte die Kommission in diesem Zusammenhang jedoch auffordern, sich in Bezug auf die Opfer nicht nur auf die geschlechterspezifische Dimension zu konzentrieren, sondern auch zu berücksichtigen, dass auf der Nachfrageseite deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern vorhanden sind.

Berichterstatterin

Jelena DRENJANIN (SE-EVP), Mitglied des Stadtrats von Huddinge

Referenzdokument

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016

COM(2012) 286 final

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen - Die Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Allgemeine Bemerkungen

1.

begrüßt die Mitteilung der Kommission ebenso wie die Bemühungen der vor kurzem ernannten EU-Koordinatorin für die Bekämpfung des Menschenhandels;

2.

nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Kommission in der Strategie seiner früheren Aufforderung nachgekommen ist, besondere Aktionspläne zur Bekämpfung des Menschenhandels aufzustellen und ihre diesbezüglichen Maßnahmen in die Außenbeziehungen zu Drittländern zu integrieren;

3.

hält die Durchführung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer wie auch das Palermo-Protokoll der Vereinten Nationen über Menschenhandel und das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels für entscheidende Schritte im Bemühen um eine stärkere internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich. Der Ausschuss fordert die Kommission daher auf, bei den Mitgliedstaaten weiterhin auf eine frühzeitige Umsetzung und Ratifizierung dieser wichtigen internationalen Übereinkommen hinzuwirken;

4.

teilt die Auffassung, dass die Durchführung der Strategie einen kohärenten und multidisziplinären Ansatz erfordert, der die Beteiligung unterschiedlichster Akteure voraussetzt, u.a. verschiedene Regierungsebenen, Strafverfolgungsbehörden, Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, die Zivilgesellschaft und Freiwilligenorganisationen. Den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften wird in der Mitteilung allerdings kein wesentlicher Stellenwert zugemessen, trotz der großen Bedeutung, die sie für die Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und für die Unterstützung und den Schutz der Opfer bereits haben, und des Beitrags, den sie darüber hinaus leisten könnten. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind am besten in der Lage, auf die Besorgnisse der Bürger und Einwohner einzugehen, zudem können sie Lösungen und maßgeschneiderte Strategien abstecken und festlegen, die den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort angepasst sind. Bei der Erkennung von Opfern, der Meldung von Missständen und der Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen dürfte der Beitrag lokaler und regionaler Gebietskörperschaften die Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen wesentlich steigern. Die geografische Nähe einiger Städte und Regionen zu den Einreiseorten für Opfer von Menschenhandel und/oder den Orten, an denen die Ausbeutung stattfindet, verbessert die Möglichkeiten für die Erkennung und Unterstützung der Opfer und das Ergreifen von Informationsinitiativen in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, was wiederum den Opfern und der Gesellschaft im Allgemeinen direkt zugute käme;

5.

bemängelt, dass an vielen Stellen der Strategie keine Unterscheidung zwischen den verschiedenen Formen des Menschenhandels getroffen wird. Die Ursachen in den Herkunftsländern (Armut, Ausgrenzung, mangelnde Bildung usw.) und der Bedarf an Abhilfemaßnahmen sind allerdings häufig gleichartig. Wenn es jedoch um Maßnahmen zur Reduzierung der Nachfrage in den Bestimmungsländern geht, muss zwischen Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft, Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung von Kindern unterschieden werden. Der Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung (der laut Kommission die vorherrschende Art des Menschenhandels ist) hat eine geschlechterspezifische Dimension, die im Grunde auf die Ungleichheit der Geschlechter zurückzuführen ist. Auch die Zunahme des Menschenhandels zur Ausbeutung der Arbeitskraft muss im Auge behalten werden. Der Ausschuss der Regionen fordert die Kommission auf, diese Unterschiede deutlicher herauszustellen und die vorgeschlagenen Gegenmaßnahmen entsprechend anzupassen (siehe Ziffer 13 unten);

Standpunkte des AdR zu den fünf Prioritäten der Mitteilung

a.   Erkennung, Schutz und Unterstützung der Opfer des Menschenhandels

6.

weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften häufig an Verweismechanismen für Opfer von Menschenhandel beteiligt sind, wenn dieser in einem Mitgliedstaat stattfindet (in unterschiedlichem Maße, je nach der innerstaatlichen Kompetenzverteilung). Dies sollte in der Strategie deutlicheren Widerhall finden, indem ausdrücklich aufgeführt wird, dass die Mechanismen in Abstimmung mit den zuständigen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in dem jeweiligen Mitgliedstaat aufgestellt werden sollten. Der jetzige Wortlaut: "Diese [Verweis-] Mechanismen sollten […] die entsprechenden Behörden sowie die Zivilgesellschaft mit einbeziehen" ist nicht deutlich genug;

7.

ruft die Mitgliedstaaten auf, falls die Zuständigkeit für Verweismechanismen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zukommt, die lokale Ebene entsprechend finanziell auszustatten;

8.

begrüßt den Plan der Kommission, ein Modell für einen grenzüberschreitenden EU-Verweismechanismus zu entwickeln. Der Ausschuss der Regionen könnte nutzbringend in die Beratungen über diesen Mechanismus einbezogen werden, indem der Austausch bewährter Verfahrensweisen gefördert und ggf. auf bestehende Kooperationsnetze zurückgegriffen wird;

9.

ist davon überzeugt, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eher als zentrale/ nationale Behörden über die Voraussetzungen verfügen, um die Anzeichen zu erkennen, ob jemand Opfer von Menschenhandel geworden ist. Es wäre daher sachdienlich, den Ausschuss der Regionen an der Aufstellung von Leitlinien für die Erkennung von Opfern und den Schutz von Kindern zu beteiligen. Besonderes Augenmerk hat den Gesundheitssystemen zu gelten, da diese mitunter den ersten Kontakt mit den Opfern haben;

10.

ist der Auffassung, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aktiv und wirkungsvoll über die Rechte von Opfern informieren können. In Städten und Regionen in der EU sind mehrere erfolgreiche Projekte durchgeführt worden, die gezeigt haben, dass die Verbreitung von Informationen auf der lokalen Ebene sehr wirkungsvoll sein kann, z.B. durch die Verteilung von Broschüren und die Veranstaltung von Informationskampagnen. Der Ausschuss der Regionen fordert die Kommission auf, dem Rechnung zu tragen, und würde sich wünschen, dass die lokale Perspektive in der Strategie herausgestellt würde, z.B. in Maßnahme 4 der Priorität A;

b.   Verstärkung der Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel

11.

erinnert daran, dass die Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer die Bestimmung enthält, dass die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen treffen sollen, um der Nachfrage, die jegliche Form von Ausbeutung im Zusammenhang mit Menschenhandel begünstigt, entgegenzuwirken und sie zu mindern. Dabei sollte erwogen werden, Maßnahmen zu ergreifen, um den Erwerb von Dienstleistungen von einer Person, von der man weiß, dass sie Opfer von Menschenhandel ist, unter Strafe zu stellen. Vor diesem Hintergrund sollte die Kommission in ihrer weiteren Arbeit die verschiedenen Maßnahmen, die zur Eindämmung der Nachfrage zur Verfügung stehen, deutlicher herausstellen und verbreiten. Hierbei kann sie auf Forschungs-, Bildungs- und Informationsmaßnahmen zurückgreifen, um das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Faktoren zu schärfen, die zum Menschenhandel unterschiedlicher Art beitragen können. Ein Beispiel wäre die Kampagne für verantwortungsvollen Einkauf ("Buy responsibly") der IOM im Zusammenhang mit der Arbeitskraftausbeutung. Eine weitere Maßnahme, die einige Mitgliedstaaten durchgeführt haben bzw. deren Durchführung sie in Erwägung ziehen, ist das Verbot des Erwerbs sexueller Dienstleistungen, u.a. um Personen den Anreiz für den Menschenhandel zum Zwecke der Prostitution zu nehmen;

12.

bedauert den unglücklichen Verweis in Maßnahme 1 der Priorität B ("Die Nachfrage verstehen und verringern") auf die Kampagne für verantwortlichen Einkauf ("Buy Responsibly") der IOM, der dahingehend missverstanden werden könnte, dass Frauen und Kinder als verantwortlich einzukaufende Handelsware zu betrachten wären. Da dies wohl kaum die Absicht gewesen sein dürfte, sollte der Text umformuliert werden;

13.

fordert die Kommission auf, eine deutlichere Unterscheidung bei der Nachfrage zu treffen, bei der es sich um 1) die Ausbeutung der Arbeitskraft, 2) sexuelle Ausbeutung und 3) sexuelle Ausbeutung von Kindern handeln kann. Dies könnte z.B. dadurch geschehen, dass Maßnahme 1 der Priorität B in separate Teile aufgegliedert wird und die Maßnahmen zur Verringerung der Nachfrage entsprechend angepasst werden;

14.

ruft die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, ihre Kompetenzen im Bereich der Erkennung und Unterstützung von Opfern von Menschenhandel weiter auszubauen, um bei der Arbeit zur Unterstützung der Opfer eine noch eindeutigere Rolle wahrnehmen zu können;

15.

regt an, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vor Ort auf das Problem des Menschenhandels aufmerksam machen, indem sie dazu beitragen, dass das Bewusstsein auf der lokalen Ebene durch Informationsmaterial, Veranstaltungen, Schulungen für die örtliche Bevölkerung und die örtlichen sozialen Dienste usw. geschärft wird. Lokale und zivilgesellschaftliche Gruppen könnten mit der (örtlichen) Polizei, den lokalen Gebietskörperschaften und anderen Beteiligten zusammenarbeiten, um Muster für den Menschenhandel in dem jeweiligen Gebiet zu ermitteln und lokale Handlungspläne zur Prävention und Beseitigung des Menschenhandels aufzustellen. Die Kommission sollte die Mitgliedstaaten in der Strategie deutlich auffordern, eine solche Zusammenarbeit zu fördern;

16.

betont, dass die lokalen und regionalen Initiativen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung in den Herkunftsländern dazu beitragen können, dem Menschenhandel entgegenzuwirken. Dies ist ein weiterer Grund, warum lokale und regionale Gebietskörperschaften als bedeutende Mitwirkende in der weiteren Arbeit hervorgehoben werden sollten;

17.

ersucht darum, an der Auswertung der bestehenden Präventionsinitiativen sowie an der Ausarbeitung EU-weiter Leitlinien für künftige Präventionsmaßnahmen und gleichstellungsorientierte Informationskampagnen beteiligt zu werden;

18.

ermutigt die Europäische Kommission, bei der Konzipierung EU-weiter Sensibilisierungsmaßnahmen die einschlägigen Kenntnisse vieler lokaler Gebietskörperschaften und Freiwilligenorganisationen zu berücksichtigen und diese daher zu den Arbeiten hinzuziehen;

c.   Verstärkung der strafrechtlichen Verfolgung der Menschenhändler

19.

unterstreicht, dass die örtliche Polizei die Verhältnisse vor Ort am besten kennt und daher viel zur Aufdeckung von Menschenhandel, zur Aufklärung des Hintergrunds solcher Straftaten u.a. beitragen kann; ruft die Mitgliedstaaten mit Blick auf das Subsidiaritätsprinzip auf, die Möglichkeit in Erwägung zu ziehen, lokalen Strafverfolgungsbehörden Zugang zu Datenbanken und zu Schulungsmaßnahmen im Bereich der Aufdeckung derartiger Straftaten zu geben und sie mit den entsprechenden Zuständigkeiten auszustatten;

20.

fordert die Mitgliedstaaten auf, nationalen Spezialeinheiten nicht alle Zuständigkeiten und Befugnisse zu übertragen. Im Einklang mit der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Opfer müssen Kenntnisse über mit Menschenhandel in Verbindung stehende Straftaten und die Erkennung von Anzeichen für Menschenhandel bis zum untersten Glied in der Polizeikette oder bei anderen Amtspersonen vorhanden sein, da hier der Kontakt zum Opfer entsteht. Dies sollte selbstverständlich nicht daran hindern, parallel nationale, multidisziplinäre Strafverfolgungseinheiten einzurichten;

21.

schlägt vor, dass die Europäische Kommission in Maßnahme 1 der Priorität C ("Einrichtung nationaler, multidisziplinärer Strafverfolgungseinheiten") die Mitgliedstaaten dazu auffordert, Mitarbeiter lokaler und regionaler Gebietskörperschaften an den nationalen, multidisziplinären Strafverfolgungseinheiten zu beteiligen, die im Sinne der Strategie eingerichtet werden sollen. Er fordert zudem, die Zusammenarbeit zwischen den Partnern auf lokaler Ebene und zwischen den regionalen Polizeikräften in den EU-Mitgliedstaaten zu verbessern, und zwar bei der Ausbildung der örtlichen Polizei, gerade in Regionen, in denen das Phänomen verstärkt auftritt, sodass Fälle von Menschenhandel besser gemeldet und bekämpft werden können. Es wäre sinnvoll, lokale und regionale Gebietskörperschaften oder deren Interessenvertretungen auf nationaler (oder regionaler) Ebene aktiv in die Konsultation im Vorfeld der Einrichtung solcher Einheiten einzubeziehen, da hierdurch nicht zuletzt auch Kanäle für die Kommunikation zwischen der lokalen, regionalen und nationalen Ebene geschaffen würden;

22.

möchte im Sinne der Vermeidung von Doppelarbeit auf die Arbeiten des Ständigen Ausschusses für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) verweisen. Hierbei ist der Menschenhandel eine von acht Prioritäten, der von den EU-Mitgliedstaaten gemeinsam bekämpft werden soll, wofür ein spezifisches Verfahren mit klaren Zielen, einer konkreten Durchführung und Anforderungen an die Weiterverfolgung aufgestellt wurde (1). In Maßnahme 1 der Priorität C wird kurz auf diese Arbeit eingegangen, hieraus geht jedoch nicht näher hervor, in welchem Verhältnis die Strategie der Kommission zu den Arbeiten des COSI steht;

d.   Verbesserung der Koordination und Kooperation zwischen den maßgeblichen Akteuren sowie Kohärenz der Politiken

23.

betont, dass die Wirksamkeit des multidisziplinären Ansatzes, den die Kommission für die Durchführung der Strategie plant, maßgeblich von der aktiven Beteiligung der Akteure auf der lokalen und regionalen Ebene abhängt;

24.

will zur Integration der Bekämpfung des Menschenhandels in die auswärtigen politischen Aktivitäten der EU beitragen. Der Menschenhandel ist ein wichtiges Thema in der Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik der EU, weswegen der Ausschuss sich dafür einsetzen könnte, dass entsprechende Fragen in den gemischten beratenden Ausschüssen und in den Arbeitsgruppen mit den Erweiterungsländern bzw. in der ARLEM und der CORLEAP erörtert werden;

25.

möchte an der in der Strategie vorgeschlagenen Plattform der Zivilgesellschaft und der Plattform für den Privatsektor und Arbeitgeber als Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mitwirken;

e.   Verbesserung der einschlägigen Kenntnisse und effiziente Reaktionen auf neu auftretende Probleme im Zusammenhang mit allen Formen des Menschenhandels

26.

begrüßt den Vorschlag, die Kenntnisse über die geschlechterspezifische Dimension des Menschenhandels und in den gefährdeten Gruppen weiter auszubauen. Solche Kenntnisse wären für lokale und regionale Gebietskörperschaften und ihre Mitarbeiter sehr hilfreich, da sie häufig die Ersten sind, die mit Menschenhandel und der Betreuung der Opfer von Menschenhandel in Berührung kommen;

27.

möchte die Kommission in diesem Zusammenhang auffordern, sich in Bezug auf die Opfer nicht nur auf die geschlechterspezifische Dimension zu konzentrieren, sondern auch zu berücksichtigen, dass auf der Nachfrageseite deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern vorhanden sind. Sexuelle Dienstleistungen, die bei weitem die größte Antriebskraft für Personen sind, die Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung betreiben, werden hauptsächlich von Männern nachgefragt. Dieser Ungleichheit der Geschlechter muss in den Bemühungen um den Ausbau von Kenntnissen über die geschlechterspezifische Dimension des Menschenhandels Rechnung getragen werden.

Brüssel, den 31. Januar 2013

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


(1)  EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen Kriminalität.


2.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 62/26


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Stärkung der Unionsbürgerschaft: Förderung des Wahlrechts der EU-Bürger“

2013/C 62/06

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

betont, wie wichtig es ist, dass die Unionsbürger am demokratischen Leben der Europäischen Union teilhaben, vor allem auch im Land ihres Wohnsitzes. Durch die Einbindung der Bürger in den europäischen Integrationsprozess und in das politische Geschehen in ihrem Wohnsitzland trägt die Unionsbürgerschaft zum Aufbau der europäischen Demokratie bei;

weist darauf hin, dass das Zusammengehörigkeitsgefühl eine große Rolle dabei spielt, dass die Europäische Union für die Bürger greifbar wird. Deshalb muss dieses Gefühl sowie das Verantwortungsbewusstsein der Bürger gestärkt werden und besteht eine ständige Aufgabe darin, die Europäische Union mit Hilfe der zur Verfügung stehenden Instrumente und entsprechenden Maßnahmen bürgernäher zu gestalten;

hebt hervor, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für die ständige Propagierung und eine stärkere Sensibilisierung für die Unionsbürgerschaft und der damit einhergehenden Rechte eine wichtige Rolle spielen, da sie den engsten Kontakt zu den Unionsbürgern haben und den größten Beitrag zur Entwicklung der partizipativen Demokratie sowie zu einem besseren Verständnis der Vorteile der europäischen Integration leisten können;

betont, dass es angesichts der 2014 stattfindenden Wahlen zum Europäischen Parlament besonders wichtig ist, alle Unionsbürger besser über ihre Rechte sowie über ihr Wahlrecht in ihrem Wohnsitzstaat zu informieren und die Wahrnehmung dieser Rechte zu erleichtern;

fordert die Mitgliedstaaten mit Blick auf das Subsidiaritätsprinzip auf, den EU-Bürgern bei der Ausübung des ihnen aus der Unionsbürgerschaft erwachsenden Wahlrechts nicht nur die Teilnahme an Kommunal-, sondern auch an Regionalwahlen zu ermöglichen;

regt unter gebührender Achtung des Subsidiaritätsprinzips an, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen eruieren, die es möglich machen, Kommunal- und Regionalwahlen zeitlich auf die Europawahlen abzustimmen; dies könnte seiner Meinung nach dazu beitragen, den Unionsbürgern die Wirkung von Europa-, Regional- und Kommunalwahlen auf ihr tägliches Leben deutlicher vor Augen zu führen.

Berichterstatter

György GÉMESI (HU/EVP), Bürgermeister von Gödöllő

Referenzdokument

 

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen - Stärkung der Unionsbürgerschaft: Förderung des Wahlrechts der EU-Bürger

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Unionsbürgerschaft und Wahlrecht

1.

ist bestrebt, den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu konsolidieren und die Unionsbürgerschaft zu propagieren;

2.

begrüßt die Ausrufung des Jahres 2013 zum "Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger", in dessen Mittelpunkt die Unionsbürgerschaft steht. Dieses Jahr wird eine echte Gelegenheit sein, sich u.a. mit Hilfe der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, der betreffenden nationalen Instanzen sowie der für das politische Leben der Mitgliedstaaten und ihrer Bürger wichtigsten Akteure stärker um die Förderung der Beteiligung an den Wahlen auf den verschiedenen Ebenen zu bemühen;

3.

teilt die Ansicht, dass der 20. Jahrestag der durch den Vertrag von Maastricht eingeführten Unionsbürgerschaft und das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger 2013 zum rechten Zeitpunkt kommen, um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die mit der Unionsbürgerschaft einhergehenden Rechte und Pflichten zu lenken und dafür zu sorgen, dass die Bürgerrechte, darunter auch das Wahlrecht, in vollem Umfang wahrgenommen bzw. ausgebaut werden;

4.

hält es für wichtig, die Unionsbürgerschaft und die Bürgerrechte zu stärken, das im Vertrag von Lissabon vorgesehene aktive und passive Wahlrecht der Unionsbürger zu fördern und uneingeschränkt umzusetzen sowie durch die Garantie der mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte und ihrer Ausübung die Wahlbeteiligung zu erhöhen;

5.

weist erneut darauf hin, dass die durch den Vertrag von Lissabon eingeführte europäische Bürgerinitiative ein neues Recht zur demokratischen Teilhabe auf EU-Ebene schafft, das eine wichtige Rolle dabei spielen sollte, die Unionsbürgerschaft mit Leben zu erfüllen; fordert deshalb die Europäische Kommission auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Instrument zu propagieren;

6.

betont, wie wichtig es ist, dass die Unionsbürger am demokratischen Leben der Europäischen Union teilhaben, vor allem auch im Land ihres Wohnsitzes. Durch die Einbindung der Bürger in den europäischen Integrationsprozess und in das politische Geschehen in ihrem Wohnsitzland trägt die Unionsbürgerschaft zum Aufbau der europäischen Demokratie bei (1);

7.

weist darauf hin, dass das Zusammengehörigkeitsgefühl eine große Rolle dabei spielt, dass die Europäische Union für die Bürger greifbar wird. Deshalb muss dieses Gefühl sowie das Verantwortungsbewusstsein der Bürger gestärkt werden und besteht eine ständige Aufgabe darin, die Europäische Union mit Hilfe der zur Verfügung stehenden Instrumente und entsprechenden Maßnahmen bürgernäher zu gestalten;

8.

hebt ferner die Bedeutung der Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament sowie mit lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in allen Mitgliedstaaten für die Förderung der Unionsbürgerschaft hervor;

9.

unterstreicht erneut, dass die Errichtung eines wirklichen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger in einer immer mobileren Welt von erheblicher Bedeutung (2) und dass das Recht auf Freizügigkeit in diesem Raum ein Schlüsselaspekt der Unionsbürgerschaft ist;

10.

betont, dass die Unionsbürger in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben, unter denselben Bedingungen wie die Angehörigen des betreffenden Mitgliedstaats das aktive und passive Wahlrecht für Kommunalwahlen und für die Wahlen zum Europäischen Parlament besitzen (3);

11.

erinnert daran, dass der uneingeschränkten Ausübung des Wahlrechts im täglichen Leben immer noch einige Hindernisse im Weg stehen, obwohl die Wahlgesetzgebung der einzelnen Mitgliedstaaten entsprechend den EU-Richtlinien harmonisiert wurde (4). Darauf hat die Europäische Kommission in ihren Berichten über die Umsetzung der Richtlinien 94/80/EG und 93/109/EG hingewiesen (5);

12.

begrüßt die von der Europäischen Kommission ergriffenen Maßnahmen, um die Hindernisse abzubauen, die die Ausübung der mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte hemmen; bedauert in diesem Zusammenhang, dass einige Unionsbürger ihre Rechte als EU-Bürger aufgrund der Rechtsvorschriften in bestimmten Mitgliedstaaten nicht uneingeschränkt wahrnehmen können, weil Bürgern, die außerhalb des Landes, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, leben bzw. gelebt haben, das Wahlrecht verweigert wird; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten zu ermutigen, dafür zu sorgen, dass dieses demokratische Grundrecht allen Unionsbürgern garantiert wird;

13.

unterstützt die Erarbeitung des Berichts über die Unionsbürgerschaft, den die Europäische Kommission im Laufe des Europäischen Jahres der Bürgerinnen und Bürger 2013 veröffentlichen will, und bietet hierfür seine Mitarbeit an. In dem Bericht sollen die seit dem Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010 erzielten Fortschritte dargelegt und weitere Maßnahmen empfohlen werden;

14.

hebt hervor, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für die ständige Propagierung und eine stärkere Sensibilisierung für die Unionsbürgerschaft und der damit einhergehenden Rechte eine wichtige Rolle spielen, da sie den engsten Kontakt zu den Unionsbürgern haben und den größten Beitrag zur Entwicklung der partizipativen Demokratie sowie zu einem besseren Verständnis der Vorteile der europäischen Integration leisten können; dies sollte durch gezielte Informations- und Bildungsmaßnahmen flankiert werden;

15.

weist darauf hin, dass die lokale und regionale Demokratie ein solides Fundament für die Entwicklung einer starken und dauerhaften demokratischen Kultur auf den verschiedenen Ebenen bieten muss, weshalb ihr eine große Bedeutung für die hohe Beteiligung der Bürger an lokalen und regionalen Wahlen und für die Ausübung ihres Wahlrechts zukommt. Außerdem ist es wichtig, dass die demokratische und politische Bildung durch die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gefördert wird und dass diese Bildung auf der tagtäglichen realen Erfahrung der Bürger mit demokratischen Abläufen sowie einer Kultur der demokratischen Regierungsführung basiert;

16.

ermutigt die Unionsbürger, am lokalpolitischen Leben teilzuhaben und ihr Wahlrecht auszuüben, will sie dabei jedoch nicht in ihrer Entscheidungsfreiheit einschränken, an den Kommunal- und Europawahlen in ihrem Wohnsitzstaat teilzunehmen oder nicht. Im Falle grenzübergreifender Situationen müssen die Unionsbürger angemessen über die sie betreffenden Rechte in ihrem Wohnsitzstaat aufgeklärt werden, damit sie fundierte Entscheidungen treffen können;

17.

begrüßt es, dass die Wahrnehmung des Grundrechts auf Freizügigkeit und in diesem Zusammenhang die Förderung und Stärkung des Wahlrechts der Bürger sowie die Erhöhung der Wahlbeteiligung auch im Stockholmer Programm (6) als Priorität definiert wird. Der Ausschuss der Regionen teilt die Ansicht, dass es nicht ausreicht, Rechte einzuführen, sondern dass auch dafür gesorgt werden muss, dass sie leicht auszuüben sind. Gleichzeitig ist der Ausschuss im Rahmen seiner für 2012 festgelegten Prioritäten "nach wie vor entschlossen, zur vollständigen Umsetzung der Ziele des Stockholmer Programms und des entsprechenden Aktionsplans […] einen Beitrag zu leisten" (7);

18.

begrüßt den Willen der Europäischen Kommission, gemeinsam mit dem Ausschuss der Regionen, den Gebietskörperschaften und ihren Verbänden eine informelle Plattform einzurichten, um einen direkten Dialog über die konkrete Umsetzung des Wahlrechts zu unterstützen. Damit sollen die Debatte und der Dialog über die Unionsbürgerschaft erleichtert und angeregt, Fragen und Schwierigkeiten eruiert sowie der Austausch von Erfahrungen und vorbildlichen Verfahrensweisen gefördert werden;

19.

betont, dass der Ausschuss der Regionen für 2013 zahlreiche Maßnahmen plant, mit denen sich Kenntnis und Ausübung des Wahlrechts der Unionsbürger fördern lassen (8);

20.

weist erneut darauf hin, dass der Ausschuss der Regionen im Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger 2013 in enger Zusammenarbeit mit den anderen europäischen Institutionen und insbesondere mit der Europäischen Kommission verschiedene Aktivitäten durchführen wird. Dazu gehören: die Verbreitung von Informationen, Vorträge und Besuche von Schulen und Hochschulen durch AdR-Mitglieder, Workshops, öffentliche Diskussionen und Sitzungen in den Rathäusern sowie Medienveranstaltungen mit lokalen Journalisten zum Recht auf Freizügigkeit, zum Wahlrecht und zur Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die Verbreitung von Informationen über diese Aktivitäten im Internet zusammen mit Dokumentation über den EU-Bürger-Pass in allen Amtssprachen sowie die Erläuterung vorbildlicher Verfahrensweisen zur dezentralen Kommunikation über die EU im Rahmen der jährlichen Konferenz EuroPCom;

Kommunalwahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament

21.

unterstreicht, dass laut dem Bericht der Europäischen Kommission (9) Wähler, die ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat haben, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, durchschnittlich häufiger an Kommunal- als an Europawahlen teilnehmen (10). Das ist eine wichtige Erkenntnis, die eingehender wissenschaftlich untersucht werden sollte. Auf jeden Fall zeigt dies, dass kommunale Themen einen Teil der Bürger interessieren und mobilisieren. Es ist wichtig, auf dieser Dynamik aufzubauen und zu sondieren, welche Faktoren die Menschen ebenfalls dazu bewegen könnten, sich für EU-Fragen und die Europawahlen zu engagieren;

22.

weist darauf hin, dass darüber hinaus auch die Erhöhung der Beteiligung an den Kommunalwahlen und die uneingeschränkte Ausübung des Wahlrechts durch die Unionsbürger eine Herausforderung darstellt;

23.

ist der Auffassung, dass auf die verschiedenen Altersgruppen ausgerichtete Projekte durch die Verdeutlichung der Vorteile einer Gemeinschaftszugehörigkeit sowie durch Rollenspiele in Wahlsituationen, Erfahrungsaustausch, die Nutzung verschiedener Informationskanäle und die Hervorhebung der Bedeutung der auf lokaler und EU-Ebene getroffenen Entscheidungen auf das tägliche Leben der Bürger in einer bestimmten Stadt bzw. einem bestimmten Gebiet zur Aufklärung der Bürger über die Teilnahme an den Kommunal- und Europawahlen sowie erheblich zum Verständnis der Frage: "Warum liegt eine Teilnahme in meinem Interesse?" beitragen können;

24.

betont, dass auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen zusätzliche Bemühungen erforderlich sind, um die Wahlbeteiligung und die Zahl der Bürger auf den Wählerlisten zu erhöhen. Die Beseitigung des Mangels an Informationen über Wahlrecht und Wahlverfahren, der Einschreibungsschwierigkeiten und der Sprachbarrieren muss unterstützt werden;

25.

empfiehlt, die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, geeignete elektronische Dienstleistungen einzuführen, um den Unionsbürgern die Ausübung des Wahlrechts zu ermöglichen, insbesondere in Bezug auf die Aufnahme in die Wählerlisten, und unterstützt den Austausch diesbezüglicher vorbildlicher Verfahrensweisen;

26.

stimmt der Auffassung und der Absicht der Europäischen Kommission zu, dass diese Aufnahme automatisch bei der Anmeldung des Wohnsitzes vorgenommen werden kann, und unterstreicht, dass die verwaltungstechnische Vereinfachung der Aufnahme in die Wählerlisten die Integration verbessern und neben anderen Faktoren zur Ausübung des Wahlrechts durch die Bürger beitragen kann;

27.

fordert die Mitgliedstaaten auf, durch die Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und die Erstellung von Berichten und Situationsanalysen über die Effizienz der Umsetzung und Anwendung der EU-Rechtsvorschriften zum Austausch und zur Verbreitung von Erfahrungen beizutragen, die den Bürgern über entsprechende Systeme für Information und Öffentlichkeitsarbeit zugänglich gemacht werden sollten;

28.

hält es für wichtig, auf der Grundlage des Prinzips der Multi-Level-Governance in den Mitgliedstaaten eine effiziente Zusammenarbeit der verschiedenen Regierungs- und Verwaltungsebenen einzuführen, um mögliche Probleme im Zusammenhang mit der Anwendung nationaler Regelungen zu den Bedingungen für die Ausübung des Wahlrechts rechtlich zu lösen und fachlichen Empfehlungen Rechnung zu tragen;

29.

fordert die Mitgliedstaaten auf, auch die Hindernisse für die Ausübung des passiven Wahlrechts auszuräumen, indem sie es auch ausländischen Unionsbürgern ermöglichen, in ihrem Wohnsitzstaat zu kandidieren und sich politisch zu engagieren;

30.

empfiehlt den Mitgliedstaaten die Einrichtung von Kontaktstellen, um die Erhebung und regelmäßige Evaluierung von Daten über die Beteiligung ausländischer Unionsbürger zu erleichtern, die sich in ihrem Wohnsitzstaat um ein Mandat beworben haben bzw. dort gewählt wurden; hierdurch könnte auch der Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und den EU-Institutionen erleichtert werden;

31.

betont, dass im Hinblick auf die Wahlen zum Europäischen Parlament der durch die Richtlinie der EU eingesetzte Mechanismus zur Verhinderung von Doppelabstimmungen und -kandidaturen noch nicht zufriedenstellend ist; unterstützt daher die Europäische Kommission in ihrem Bestreben, einen neuen Vorschlag für die bessere Handhabung der Problematik zu erarbeiten, wobei sicherzustellen ist, dass die daraus resultierenden Rechtsvorschriften keine neuen bürokratischen Hürden für die Wahrnehmung des Rechts der Unionsbürger schaffen, in ihrem Wohnsitzstaat für die Europawahlen zu kandidieren;

32.

betont, dass es angesichts der 2014 stattfindenden Wahlen zum Europäischen Parlament besonders wichtig ist, alle Unionsbürger besser über ihre Rechte sowie über ihr Wahlrecht in ihrem Wohnsitzstaat zu informieren und die Wahrnehmung dieser Rechte zu erleichtern;

33.

ist der Ansicht, dass die europäischen Parteien entscheidend zum Entstehen eines europäischen politischen Bewusstseins und zur Bekundung des politischen Willens der Unionsbürger beitragen sowie eine Brücke zwischen der nationalen und der europäischen Politik bilden müssen; sie verschaffen der Meinung der Bürger Gehör und ermöglichen offene Debatten über europäische Fragen, indem sie die Interaktion zwischen den einzelnen Ebenen des Systems der Multi-Level-Governance der Europäischen Union unterstützen; ermutigt die europäischen Parteien deshalb, ihre Tätigkeiten auszubauen und neue Mittel zur Schaffung eines politischen Bewusstseins zu entwickeln, zum Beispiel indem sie bei Europawahlen Spitzenkandidaten für europäische Führungspositionen oder bei den Wahlen zum Europäischen Parlament transnationale Listen aufstellen;

Die EU-Finanzprogramme im Dienste der Unionsbürgerschaft

34.

hält es für wichtig, die Unionsbürger verstärkt für ihren Rechtsstatus zu sensibilisieren (11), ihre Kenntnisse über die aus der Unionsbürgerschaft erwachsenden Rechte und Pflichten zu verbessern sowie die Möglichkeiten der zur Informationsverbreitung vorgesehenen europäischen Projekte und Mittel durch Konferenzen, Seminare, Schulungen, den Austausch bewährter Verfahren und Aktivitäten der Zusammenarbeit unter besonderer Berücksichtigung der Programme "Grundrechte und Unionsbürgerschaft" und "Europa für Bürgerinnen und Bürger" zu unterstützen; ermutigt die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, sich aktiv an grenzüberschreitenden Projekten und Städtepartnerschaften zu beteiligen;

35.

ist der Ansicht, dass diejenigen EU-Programme der Unionsbürgerschaft dienen, die insgesamt darauf abzielen, in den Mitgliedstaaten die Maßnahmen zur Förderung der Kenntnisse und der Umsetzung des Rechts und der Politik der Europäischen Union zu unterstützen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu fördern sowie das Wissen über die einschlägigen Aktionsbereiche auszubauen;

36.

bekräftigt, dass durch die Unterstützung der verschiedenen Formen der territorialen Zusammenarbeit Projekte und Maßnahmen durchgeführt werden können, die die Unionsbürgerschaft greifbar machen und zum Abbau der Verwaltungslast und -hürden beitragen;

37.

betont, dass hinsichtlich der Finanzierung von Programmen im Zusammenhang mit der Unionsbürgerschaft ein einfacherer und effektiverer Ansatz erforderlich ist, die Prioritäten besser im Einklang mit den politischen Prioritäten festgelegt werden müssen und auf die Verbreitung der Projektergebnisse zu achten ist, um deren Öffentlichkeitswirksamkeit zu steigern; hält es zur Erreichung der strategischen und politischen Ziele für notwendig, Bildung und Sensibilisierung zu fördern, die Netzwerke auszubauen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu erleichtern; betont darüber hinaus, wie wichtig es ist, die Programme zugunsten der Unionsbürgerschaft durch eine bessere Bekanntmachung mit Hilfe von Präsentationen in den Mitgliedstaaten attraktiver zu machen;

Die Rolle der Bildung und der Jugend für eine aktive Unionsbürgerschaft

38.

unterstreicht, dass auch der Jugend bei der Verstärkung der Maßnahmen zur Sensibilisierung und Nutzung europäischer Projekte – durch die Beteiligung von Schulen und Hochschulen –besondere Aufmerksamkeit zuteil werden muss. In einer Initiativstellungnahme legte der Ausschusses der Regionen den Schwerpunkt auf die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements junger Menschen im Wege der Bildung (12);

39.

weist darauf hin, dass die Bildungspolitik bei der Information der EU-Bürger und insbesondere der jungen Menschen über die Unionsbürgerschaft und der daraus erwachsenden Rechte eine wesentliche Rolle spielt, und betont, dass diese Politik noch deutlich mehr zur Förderung der Mehrsprachigkeit und der Mobilität von Lernenden und Lehrenden beitragen sollte;

40.

hält eine umfassende Information junger Menschen für wichtig, damit diese bewusste Wahlbürger werden, und hält es für noch notwendiger, ihnen zu erklären, warum und wofür sie bei Wahlen ihre Stimme abgeben;

41.

weist auf die große Erfahrung des Europarates im Bildungswesen hin, indem er die Entwicklung von Netzwerken fördert, und spricht sich für eine Zusammenarbeit und einen Meinungsaustausch auch auf der Grundlage seiner einschlägigen Arbeiten aus;

42.

ist davon überzeugt, dass durch Informationskampagnen die Kenntnisse über die aus der Unionsbürgerschaft erwachsenden Rechte verbessert und mehr Bürger zur Stimmabgabe bewegt werden können und dass eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Schulen und Hochschulen sowie mit anderen Bildungsträgern hierbei eine wichtige Rolle spielt; weist darauf hin, dass die Studierenden anderer EU-Länder im Rahmen von Austauschprogrammen oftmals Kurse an Hochschulen und Universitäten besuchen und die Ausübung ihres Wahlrechts auf diesem Wege gefördert werden könnte;

Vorschläge zur Steigerung der Wahlbeteiligung

43.

betont, dass die Praxis in einigen Fällen eine größere Wahlbeteiligung zeigt, wenn Parlamentswahlen zeitgleich mit Kommunal- oder Regionalwahlen abgehalten werden (13);

44.

weist darauf hin, dass der Ausschuss der Regionen auf der Grundlage seiner Stellungnahme (14) zum Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms sämtliche Beteiligten auffordert, zu prüfen, wie die Möglichkeiten der Unionsbürger zur Teilnahme an Wahlen in ihrem Wohnsitzstaat erweitert werden können;

45.

da für die Bestimmungen über die Teilnahme an Kommunal- und Europawahlen im geltenden EU-Recht keine vollständige Harmonisierung der Wahlsysteme der einzelnen Mitgliedstaaten vorgesehen ist, fordert der Ausschuss der Regionen die Mitgliedstaaten mit Blick auf das Subsidiaritätsprinzip auf, den EU-Bürgern bei der Ausübung des ihnen aus der Unionsbürgerschaft erwachsenden Wahlrechts nicht nur die Teilnahme an Kommunal-, sondern auch an Regionalwahlen zu ermöglichen;

46.

bekundet seine Absicht, die Entwicklungen der Europäischen Bürgerinitiative "Let me vote" aktiv zu unterstützen;

47.

regt unter gebührender Achtung des Subsidiaritätsprinzips an, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen eruieren, die es möglich machen, Kommunal- und Regionalwahlen zeitlich auf die Europawahlen abzustimmen; dies könnte seiner Meinung nach dazu beitragen, den Unionsbürgern die Wirkung von Europa-, Regional- und Kommunalwahlen auf ihr tägliches Leben deutlicher vor Augen zu führen;

48.

erkennt an, dass die Strukturen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der einzelnen Mitgliedstaaten sich stark voneinander unterscheiden und dass diese die unterschiedlichen Rechts- und Verwaltungstraditionen widerspiegeln;

49.

stimmt mit dem Europäischen Parlament darin überein, dass die Wahlen zum Europäischen Parlament von Juni auf Mai vorgezogen werden sollten, und ist der Ansicht, dass dies die Wahlbeteiligung positiv beeinflussen kann;

50.

hält es für wichtig, die Unionsbürger stärker für die Wahlen zu sensibilisieren, zu interessieren und zu motivieren, und empfiehlt den Mitgliedstaaten unter Achtung des Subsidiaritätsprinzips sowie zur Steigerung der Wahlbeteiligung, langfristig die Möglichkeit zu prüfen, ob und wie der Wahlvorgang zugänglicher gestaltet werden könnte, etwa durch vorzeitige Stimmabgabe, elektronische Wahl oder mobile Wahlurnen. Es ist dabei auch auf die Vorgaben der UN-Behindertencharta zu achten, die den umfassend barrierefreien Zugang gerade auch für Wahlen fordert;

51.

nimmt zur Kenntnis, dass es trotz gezielter Maßnahmen zur Aufklärung der Unionsbürger über ihr Wahlrecht erhebliche Unterschiede in der Wahlbeteiligung gibt. Der Ausschuss empfiehlt daher zur Förderung der Ausübung des Wahlrechts, den Erfahrungsaustausch über bewährte einschlägige Verfahren der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu fördern und zu vertiefen;

52.

betont, dass es die Wahlbeteiligung fördert, wenn ein Zusammenhang zwischen dem Konzept der Unionsbürgerschaft sowie den lokalen und regionalen Perspektiven hergestellt und den Bürgern verdeutlicht wird, dass die Gebietskörperschaften eine wichtige Rolle in der europäischen Beschlussfassung spielen;

53.

weist unter Bezugnahme auf seine Stellungnahme zum Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010 darauf hin, dass es wichtig ist, auch die politischen Rechte von Drittstaatsangehörigen zu stärken. In mehreren EU-Mitgliedstaaten verfügen Drittstaatsangehörige über das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunal- und Regionalwahlen. Die wahrscheinliche Folge ist ein gesteigertes Interesse aller ausländischen Mitbürger an Wahlen, was wiederum auch zu einer verstärkten Nachfrage nach Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen führt;

54.

empfiehlt, eine umfassende Zusammenarbeit zwischen den EU-Institutionen, ihren Vertretern, den Europe-Direct-Zentren, den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, den Organisationen der Zivilgesellschaft sowie den Wirtschafts- und Sozialpartnern anzustreben, damit alle Bürger im wahlfähigen Alter verantwortlich über ihre Rechte und deren Wahrnehmung informiert werden;

55.

hält es für wichtig, in den Sensibilisierungs-, Informations- und Bildungskampagnen, die im Rahmen des Europäischen Jahres der Bürgerinnen und Bürger gemeinsam von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, Regierungsstellen, Organisationen der Zivilgesellschaft und Medien durchgeführt werden, eine einfache und bürgernahe Sprache zu verwenden; die diesbezüglichen Publikationen und Dokumente für die breite Öffentlichkeit müssen in sämtlichen EU-Amtssprachen vorliegen;

56.

erachtet es als wesentlich, die Zusammenarbeit zwischen den EU-Institutionen, den Mitgliedstaaten und den Gebietskörperschaften einerseits und den Medien andererseits auszubauen. Der Ausschuss der Regionen könnte einen Wettbewerb ausrufen, mit dem die besten und bürgerfreundlichsten Artikel und Medienberichte zum Themenbereich Wahlen, Ausübung des Wahlrechts und verschiedene Etappen des Wahlverfahrens ausgezeichnet werden.

Brüssel, den 31. Januar 2013

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


(1)  CdR 355/2010.

(2)  CdR 201/2009.

(3)  Art. 39 und 40 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2010/C 83/02) sowie Art. 20 Abs. 2 Buchst. b) und Art. 22 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

(4)  Richtlinie 94/80/EG, Richtlinie 93/109/EG.

(5)  COM(2012) 99 final, COM(2010) 605 final.

(6)  Ratsdokument 17024/09 – Annahme durch den Europäischen Rat am 10./11. Dezember 2009.

(7)  CdR 361/2011 fin.

(8)  R/CdR 1030/2012 Punkt 7.

(9)  COM(2012) 99 final.

(10)  Mit Ausnahme folgender Hauptstädte bezüglich der letzten Wahlen: Athen, Budapest, Kopenhagen und Riga.

(11)  CdR 355/2010.

(12)  CdR 173/2007.

(13)  Z.B. in Berlin, das gleichzeitig Bundesland ist, 2008 in Rom, 2009 in Koblenz, 2010 im Vereinigten Königreich.

(14)  CdR 170/2010.


2.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 62/32


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Die Schaffung größerer Synergien zwischen den Haushalten der EU, der einzelnen Mitgliedstaaten und der Gebietskörperschaften“

2013/C 62/07

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

unterstreicht, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für einen erheblichen Teil der Ausgaben der öffentlichen Hand in Europa verantwortlich sind und dass sich die öffentlichen Investitionen auf subnationaler Ebene tendenziell auf eine Reihe wichtiger Bereiche konzentrieren, die für den Erfolg der Europa-2020-Strategie ausschlaggebend sind, und fordert daher, der Schaffung von Synergien zwischen den Haushalten der EU, der einzelnen Mitgliedstaaten und der (subnationalen, d.h. lokalen und regionalen) Gebietskörperschaften, die auf die Verwirklichung der vereinbarten EU-Prioritäten, insbesondere der Europa-2020-Strategie, ausgerichtet sind, eine höhere politische Priorität einzuräumen;

stellt fest, dass dem EU-Haushalt trotz seines relativ geringen Umfangs und der Tätigkeit der Europäischen Investitionsbank (EIB) eine zentrale Hebelfunktion bei der Ankurbelung von Investitionen in der gesamten EU zukommt;

begrüßt die Debatten auf europäischer Ebene darüber, wie die bestehende Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) durch die Einführung eines integrierten Haushaltsrahmens für die EU ergänzt werden kann, und ist der Auffassung, dass aufgrund der großen Abhängigkeit und der finanziellen Ausstrahlungseffekte zwischen den Volkswirtschaften des Euroraums und den Haushaltspolitiken eine Fiskalkapazität entwickelt werden muss, die Anpassungen an wirtschaftliche Schocks erleichtern kann;

bringt jedoch seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass sich eine Tendenz in Richtung einer größeren Zentralisierung der Befugnisse und der Beschlussfassung ohne die effektive Einbeziehung der Gebietskörperschaften in diese Debatte abzeichnet, und stellt fest, dass es keine echte Fiskalunion geben kann ohne eine Festlegung der Rechte und Zuständigkeiten der verschiedenen Regierungsebenen (fiskalischer Föderalismus), ohne eine explizitere Verbindung zwischen der Abstimmung der politischen Maßnahmen und der Beschlussfassung in Haushaltsfragen sowie ohne eine ehrgeizige Vision zur Verstärkung der vertikalen Synergien zwischen den Haushalten der EU, der einzelnen Mitgliedstaaten und der lokalen/regionalen Ebene durch geeignete Koordinierungsmechanismen;

begrüßt, dass in den Bericht der Europäischen Kommission 2012 über die öffentlichen Finanzen in der WWU erstmals ein ganzes Kapitel über fiskalische Dezentralisierung in der EU aufgenommen wurde, und fordert die Europäische Kommission auf, ein solches Kapitel über den Zustand der öffentlichen Finanzen auf subnationaler Ebene in weitere Jahresausgaben dieses Berichts aufzunehmen;

fordert die Europäische Kommission auf, die Vorteile und Modalitäten (sowie möglichen administrativen Herausforderungen und Kosten) einer stärkeren Harmonisierung der Haushaltszyklen in der EU zu erwägen und die Nutzung mittelfristiger Haushaltsrahmen auf Ebene der Gebietskörperschaften anzuregen und zu fördern;

ruft die Europäische Kommission auf, ein Grünbuch vorzulegen, in dem diese Fragen angegangen werden.

Berichterstatter

Rhodri Glyn THOMAS (UK/EA), Mitglied der walisischen Nationalversammlung

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Einleitung

1.

unterstreicht, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für einen erheblichen Teil der Ausgaben der öffentlichen Hand in Europa verantwortlich sind: 2011 lagen die Ausgaben der öffentlichen Hand auf subnationaler Ebene bei 16,7 % des BIP und 34 % aller öffentlichen Ausgaben in Europa (bei 11,9 % (272,2 Mrd. EUR) bzw. 24,3 % allein für den öffentlichen Sektor auf lokaler Ebene) und machten 2011 zudem ca. zwei Drittel der im Jahr 2011 in Europa getätigten Direktinvestitionen aus (1);

2.

stellt fest, dass sich die öffentlichen Investitionen auf subnationaler Ebene tendenziell auf eine Reihe wichtiger Bereiche konzentrieren, die für den Erfolg der Europa-2020-Strategie ausschlaggebend sind, wie Wirtschaft, Bildung, Umwelt, Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen, was bedeutet, dass sich die Sparmaßnahmen (26 % im Vereinigten Königreich, über 30 % in Spanien) nachteilig auf die Erreichung der Europa-2020-Ziele auswirken werden (so wurde z.B. das Kapitalinvestitionsbudget in Wales um 42 % gekürzt);

3.

fordert daher, der Schaffung von Synergien zwischen den Haushalten der EU, der einzelnen Mitgliedstaaten und der (subnationalen, d.h. lokalen und regionalen) Gebietskörperschaften, die auf die Verwirklichung der vereinbarten EU-Prioritäten, insbesondere der Europa-2020-Strategie, ausgerichtet sind, eine höhere politische Priorität einzuräumen; wiederholt dabei die Ergebnisse der Studie des Europäischen Parlaments von 2010, nach der die Gesamtsynergie zwischen den strategischen Politikzielen der EU und den Haushaltspolitiken schwach ist und in den nationalen Haushalten selten Bezug auf ihren Beitrag zur Erreichung der Ziele der Lissabon-[Europa-2020]-Strategie oder anderer EU-Strategien genommen wird (2);

4.

unterstreicht, dass die Prävalenz von Sparmaßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Gebietskörperschaften und der enorme Druck, den diese auf die öffentlichen Ausgaben ausüben, im Kontext der andauernden Krise die Verbesserung von "Wirksamkeit und Effizienz" zu einem wichtigen politischen Ziel machen;

5.

begrüßt, dass in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates darauf hingewiesen wird, dass "die Möglichkeiten, die der bestehende haushaltspolitische Rahmen der Union bietet, um den Bedarf an produktiven öffentlichen Investitionen mit den Zielen der Haushaltsdisziplin in Einklang zu bringen", im Rahmen der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspaktes "in vollem Umfang" genutzt werden sollten. Vor dem Hintergrund der jüngsten Erkenntnisse des Internationalen Währungsfonds, dass sogenannte "Fiskalmultiplikatoren", die die Auswirkungen der Haushaltskonsolidierungen auf das Wachstum messen, "erheblich höher" seien als von Analysten während der Schuldenkrise erwartet, gewinnt dieses Ziel umso mehr an Bedeutung. Der AdR erwartet daher von der Kommission, dass sie dieses Thema im Rahmen der angekündigten Mitteilung über die Qualität der öffentlichen Ausgaben eingehender behandelt und darin u.a. auch die Frage nach einer Differenzierung zwischen "laufenden Ausgaben" und "Investitionen" in der Berechnung des Haushaltsdefizits berücksichtigt, um zu vermeiden, dass öffentliche Investitionen mit langfristigen Nettogewinnen als negativ berechnet werden;

6.

betont, dass die Diskussion über die "Synergien" unter keinen Umständen "durch die Hintertür" als Rechtfertigung für die Kürzung des vorgeschlagenen mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) verwendet werden darf und auch nicht als Entschuldigung für die "Renationalisierung" der Finanzierung von Elementen des EU-Haushalts (z.B. der Strukturfonds in sogenannten "reicheren" Mitgliedstaaten) oder zur Legitimierung der makroökonomischen Konditionalität herhalten sollte;

Synergien zwischen dem EU-Haushalt und den lokalen/regionalen Haushalten

7.

wiederholt, dass der EU-Haushalt einen kleinen Anteil (ca. 2 %) der gesamten öffentlichen Ausgaben in der EU ausmacht und per se nicht ausreicht, um die 1 800 Mrd. EUR an zukunftsorientierten Direktinvestitionen zu liefern, die für die Leitinitiativen im Rahmen von Europa 2020 (wie im Bericht des Europäischen Parlaments über die Vorschläge des MFR ermittelt) benötigt werden; dies bedeutet, dass die Erreichung der übergeordneten Ziele der Europa-2020-Strategie die wirksame Mobilisierung der öffentlichen und privaten Finanzen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Gebietskörperschaften erforderlich macht, einschließlich durch Darlehensfinanzierung und die Förderung öffentlich-privater Partnerschaften;

8.

stellt fest, dass dem EU-Haushalt trotz seines relativ geringen Umfangs und der Tätigkeit der Europäischen Investitionsbank (EIB) eine zentrale Hebelfunktion bei der Ankurbelung von Investitionen in der gesamten EU zukommt, insbesondere (wenngleich nicht ausschließlich) durch die Fonds des gemeinsamen strategischen Rahmens (GSR), die auf territorialer Ebene (in vielen Fällen von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften) verwaltet und umgesetzt werden und einen wichtigen "Multiplikatoreffekt" auf die Wirtschaft haben;

9.

hebt hervor, dass die EU-Finanzierung, insbesondere aus den GSR-Fonds, den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften während der Wirtschaftskrise eine stabile und sichere Finanzierung geboten hat und in vielen Fällen dort, wo lokale, regionale und nationale Haushalte massiv gekürzt wurden, die einzig verfügbare Geldquelle zur Förderung öffentlicher Investitionen und von Schlüsselinitiativen war und im Falle der EIB-Gelder dazu beigetragen hat, ein durch die Finanzkrise entstandenes großes Loch in der Darlehensfinanzierung zu füllen. betont die potenziell negativen Auswirkungen der vorgeschlagenen makroökonomischen Konditionalitäten auf die wahrgenommene Stabilität der GSF-Finanzierung;

10.

unterstreicht die Hebelwirkung und den Multiplikatoreffekt solcher Investitionen im Hinblick auf den unmittelbaren und mittelbaren Nutzen für die Wirtschaft vor Ort und allgemein:

Nach Schätzungen der Europäischen Kommission hatten die EU-Strukturfonds im Programmplanungszeitraum 2000-2006 eine durchschnittliche Hebelwirkung von 2,1 EUR für jeden von der EU beigesteuerten Euro.

Für 2014-2020 hat die Europäische Kommission ein Ziel von 4,2 EUR für jeden durch die Kohäsionspolitik investierten Euro gesetzt.

Die GD Regionalpolitik veranschlagt den "Multiplikatoreffekt" durch BIP-Gewinne für 2007-20013 auf 1 % in Spanien, 3 % in Polen, der Slowakei und Rumänien und über 5 % in den baltischen Staaten.

Anderen Schätzungen zufolge liegt der BIP-Gewinn im Zeitraum 1999-2010 bei ca. 8,5 % für Irland und 19,6 % für Spanien, wenngleich diese Zahlen wegen der Krise nach unten zu korrigieren sein werden. Es sei auch darauf hingewiesen, dass bei der Berechnung der Multiplikatoreffekte methodologische Schwierigkeiten auftreten;

11.

wiederholt, dass die GSR-Fonds nicht nur finanzielle Hebelwirkungen haben, sondern auch als "politischer" Hebel gelten wegen der Ausrichtung der strategischen Prioritäten auf lokaler und regionaler Ebene auf die Prioritäten auf EU-Ebene sowie wegen weiterer Vorzüge wie der Stärkung der Partnerschaft und der Aufnahme transnationaler Kooperationstätigkeiten, wofür es eine Vielzahl von Beispielen bewährter Praktiken in Europa gibt; betont zudem, wie wertvoll die Unterstützung der EIB durch die Bereitstellung verschiedener Darlehensinstrumente beim Kapazitätsaufbau auf lokaler und regionaler Ebene zur Verwaltung und Umsetzung neuer und innovativer Projekte ist;

12.

ist sich jedoch im Klaren, dass die niedrige Absorptionsrate in einigen Teilen Europas ein Zeichen für Engpässe bei der Umsetzung der Kohäsions- und Strukturfonds vor Ort sind; verweist insbesondere auf die Schwächen, die in einer jüngsten OECD-Studie (3) im Hinblick auf administrative Vereinbarungen, Kapazitäten und den Regelungsrahmen in einigen nationalen und subnationalen Behörden ermittelt wurden, und anerkennt die Notwendigkeit eines Tätigwerdens, um diese Probleme anzugehen;

13.

begrüßt die von der Europäischen Kommission unternommenen Anstrengungen zur Straffung und Vereinfachung der Regeln für die Verwaltung und Umsetzung von aus den GSR-Fonds finanzierten Projekten und die Berichterstattung über sie und ist der Ansicht, dass es hier Unterstützung braucht hinsichtlich der Absorptionsraten; erkennt an, dass ein Ausgleich geschaffen werden muss zwischen effektiven Kontrollen einerseits und ausreichender Flexibilität zur Beseitigung unnötiger bürokratischer Hindernisse andererseits, und befürwortet daher einen stärker risikobasierten Kontrollansatz;

14.

bedauert, dass den nationalen oder regionalen Behörden, die als Verwaltungsbehörde für die europäischen Programme fungieren, weiterhin die Last der Vorfinanzierung der Investitionen auferlegt wird. Dies ist in der derzeitigen Situation der Beschränkungen auf den Finanzmärkten eine schwere finanzielle Bürde. Indem sie den Grundsatz der Vorfinanzierung der Investitionen vorschreibt, würde die EU die einzigartige Chance verpassen, Finanzmittel direkt in die Förderung des wirtschaftlichen Aufschwungs und des Strukturwandels einzuschießen; kraftvollere Vorschüsse würden eine Finanzierung in einem Rhythmus ermöglichen, der für den Beginn der Rückzahlungen erforderlich ist;

15.

hält einen mehrjährigen Finanzrahmen mit einer unter dem Vorschlag der Europäischen Kommission für 2014-2020 liegenden Mittelausstattung der GSR-Fonds für nicht hinnehmbar, da dies zu einer Schwächung der EU führen würde, wo doch ihre Stärkung erforderlich wäre;

16.

fordert mehr Transparenz in den Haushaltsverfahren auf lokaler und regionaler Ebene, um den Beitrag der GSR-Fonds zu den Investitionsstrategien der Regionen ausdrücklich anzuerkennen und in den Entwürfen der jährlichen Haushaltspläne aufzuzeigen, wie die EU-Finanzierung in den Haushaltszyklus eingeplant wird; fordert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, Beispiele bewährter Praktiken für diese Art von Ansatz in der Haushaltsplanung vorzulegen;

17.

unterstreicht die Bedenken der lokalen Gebietskörperschaften in der EU darüber, welche Rolle die nationalen (und regionalen) Regierungen möglicherweise dabei spielen, die umfassende Nutzung der Rechtsinstrumente im Rahmen der Strukturfondsverordnungen, die eine Weiterübertragung von Teilen der Programmrealisierung und -umsetzung gestatten, zu verhindern; fordert, dies im Programmplanungszeitraum 2014-2020 zu beheben und die Nutzung der im Vorschlag für eine Verordnung mit allgemeinen Bestimmungen über die GSR-Fonds vorgesehenen neuen Instrumente zu optimieren (wie der integrierten territorialen Investitionen, der integrierten Vorhaben, der gemeinsamen Aktionspläne und der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung);

18.

begrüßt in diesem Zusammenhang den vom Europäischen Parlament am 15. Januar 2013 angenommenen Initiativbericht zu Synergien innerhalb des EU-Haushalts, in dem insbesondere auf die GSR-Fonds abgehoben wird; nimmt mit Interesse die Beispiele für Initiativen vor Ort zur Kenntnis, die darauf abzielen, die Umsetzung der Finanzierungsprogramme für die Begünstigten zu vereinfachen;

19.

unterstützt nachdrücklich die Forderung, die das Europäische Parlament in seiner "Entschließung zu dem Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Umsetzung der Prioritäten für 2012" an die Europäische Kommission richtet, nämlich in ihrem nächsten Jahreswachstumsbericht "umfassend auf die Rolle des Haushaltsplans der EU im Rahmen des Europäischen Semesters einzugehen und diese anhand faktisch belegbarer, konkreter Daten über die auslösenden, verstärkenden, synergetischen und ergänzenden Auswirkungen des Semesters auf die allgemeinen öffentlichen Ausgaben auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene hervorzuheben";

20.

befürwortet weitere Diskussionen darüber, wie viel Spielraum im EU-Rechtsrahmen für die Straffung und Vereinfachung der Umsetzung von Programmen vor Ort vorhanden ist, wobei die Energien auf die Unterstützung derjenigen Projekte und Initiativen konzentriert werden sollten, die "transformative Veränderungen" bewirken. Geprüft werden könnten hierbei u.a. die Möglichkeit der Schaffung eines "einzigen territorialen Investitionsfonds" (in dem die verschiedenen Fonds auf Ebene der EU, der einzelnen Mitgliedstaaten und der Gebietskörperschaften zusammengelegt würden) oder die Einrichtung einer "einzigen Anlaufstelle" für den Zugang zu den Fonds, mit harmonisierten Vorschriften, umfassenden und klaren Leitlinien sowie einer stärkeren Schwerpunktlegung auf die Erzielung nachhaltiger Ergebnisse, was dazu führt, dass die Fonds den Endnutzer früher erreichen und die strategische Umsetzung vor Ort verbessert wird. Eine solche fondsübergreifende gemeinsame Programmplanung und Realisierung wird zu besserer Koordinierung und weniger Überlappungen führen;

21.

argumentiert, dass sich eine Diskussion über die Synergien zwischen den Haushalten der EU, der einzelnen Mitgliedstaaten und der Gebietskörperschaften auch auf die Synergien innerhalb des EU-Haushalts erstrecken muss, einschließlich thematischer Programme wie Horizont 2020, Erasmus für alle, das Programm der Europäischen Union für sozialen Wandel und soziale Innovation, die Fazilität "Connecting Europe", COSME usw., die unmittelbare Relevanz für und Auswirkungen auf die "territoriale" Ebene haben und eindeutig verzahnt sind mit Prioritäten wie FuE und Innovation, allgemeine und berufliche Bildung und die Wettbewerbsfähigkeit der KMU innerhalb der GSR-Fonds;

22.

begrüßt daher die Anstrengungen, die unternommen wurden, um den Rechtsetzungsrahmen für den Zeitraum 2014-2020 dahingehend zu verbessern, dass Synergien gefördert werden, z.B. durch die Aufnahme von Artikel 55 Absatz 8 der Verordnung über die GSR-Fonds, und fordert die umfassende Bekanntmachung der Projekte/Initiativen, die unter Nutzung dieser neuen Bestimmungen entwickelt werden, um das Bewusstsein dafür zu schärfen, wie solche Synergien in der Praxis herbeigeführt werden können;

23.

fordert die Kommission auf, eingehend zu klären, wie sich die Vorschriften zur wirtschaftspolitischen Steuerung der EU und zu anderen Fragen der öffentlichen Finanzen auf den Entscheidungsspielraum der lokalen und regionalen Ebene bei der inhaltlichen Gestaltung ihrer Haushalte auswirken;

24.

bedauert, dass die aktuelle Debatte über die Stärkung der Wirtschafts-, Währungs- und Politikunion innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und der weiteren EU auf die wichtigsten EU-Institutionen und Regierungen der Mitgliedstaaten beschränkt ist und dass die subnationale Ebene darin so gut wie keine Berücksichtigung findet, und dies trotz der Auswirkungen, die eine stärkere Zentralisierung und stärkere Kontrollen auf EU-Ebene auf die haushaltspolitischen Rechte und Zuständigkeiten auf subnationaler Ebene und auf die fiskalische Dezentralisierung haben könnten;

25.

bedauert ebenfalls, dass es – wie dies aus dem im Oktober veröffentlichten dritten Überwachungsbericht des Ausschusses der Regionen zu Europa 2020 hervorgeht – weiterhin nicht gelungen ist, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der EU wirkungsvoll am Europäischen Semester zu beteiligen, und wiederholt, dass die Synergien zwischen den Haushaltsverfahren nicht ohne Synergien im Politikgestaltungs- und Überwachungsprozess erzielt werden können;

Hin zu einer Fiskalunion: eine wirtschaftliche und politische Governance im Wandel

26.

begrüßt die Debatten auf europäischer Ebene darüber, wie die bestehende Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) durch die Einführung eines integrierten Haushaltsrahmens für die EU zur Gewährleistung einer nachhaltigen Haushaltspolitik in den Mitgliedstaaten ergänzt werden kann;

27.

stellt fest, dass sich diese Diskussion im Fluss befindet und erhebliche Auswirkungen darauf haben könnte, wie Fragen der Synergien zwischen den Haushalten auf Ebene der EU, der einzelnen Mitgliedstaaten und der Gebietskörperschaften künftig angegangen werden;

28.

bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass sich eine Tendenz in Richtung einer größeren Zentralisierung der Befugnisse und der Beschlussfassung ohne die effektive Einbeziehung der Gebietskörperschaften in diese Debatte abzeichnet, und stellt fest, dass in dem Bericht der Europäischen Kommission 2012 über die öffentlichen Finanzen in der WWU die Tragfähigkeit eines föderalen Fiskalmodells herausgestellt wird, sofern die Zuständigkeiten für die Einnahmenbeschaffung und die Ausgaben auf die Gebietskörperschaften übertragen werden;

29.

nimmt zur Kenntnis, dass die Veränderungen in der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU (die durch das Europäische Semester, das Sechserpaket, den Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung und die Vorschläge im Rahmen des Zweierpakets) zur Entwicklung strengerer Regeln für die Überwachung der lokalen und regionalen öffentlichen Finanzen auf Ebene der Mitgliedstaaten (durch die Übertragung der sogenannten "goldenen Regel" von der Ebene der Mitgliedstaaten auf die Ebene der Gebietskörperschaften in mehreren Mitgliedstaaten) geführt haben;

30.

äußert Bedenken, dass die Umsetzung der in zwischenstaatlichen Initiativen wie dem Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung (dem Fiskalpakt) enthaltenen Regeln in nationale Verfassungen oder nationales Recht ohne eine echte Anhörung des Ausschusses der Regionen über die regionale und lokale Dimension der anstehenden Fragen im Vorfeld erfolgte, und unterstreicht, wie wichtig es ist, bei weiteren Schritten in Richtung einer Fiskalunion die Gemeinschaftsmethode einzuhalten;

31.

fordert dringend eine transparentere und effektivere Einbindung der Gebietskörperschaften mit Haushaltsbefugnissen in die laufenden Diskussionen über diese Fragen sowie die formelle Einbeziehung des Ausschusses der Regionen in die sich möglicherweise daraus ergebenden Vertragsänderungen;

32.

stellt fest, dass hinter dem Werdegang des fiskalischen Föderalismus der USA und den ersten Schritten hin zu einer Fiskalunion der EU völlig unterschiedliche Konzepte stehen. So wählten die USA einen Weg, dem zufolge die Bundesregierung den Bundesstaaten weder Regeln für einen ausgeglichenen Haushalt vorschreibt, noch diese durchsetzt (Gleiches gilt für die bundesstaatlichen Behörden gegenüber den Gemeinden): Die Bundesstaaten haben diese Regeln eigenständig und von der Föderalregierung unabhängig angenommen und nach einem klaren, von Letzterer festgelegten Verbot für einen finanziellen Beistand ("no bail-out") umgesetzt. Das Ergebnis ist eine durch die endogene Natur des Prozesses bedingte komplette Übernahme von Eigenverantwortung durch die betreffende Regierungsebene. Im Gegenteil hierzu werden in der EU Schuldenbremsen zentral vorgeschrieben und vom Gerichtshof durchgesetzt, während das Szenario, dass ein Mitgliedstaat (oder sogar eine Gemeinde in einem Mitgliedstaat) zahlungsunfähig wird, von vornherein ausgeschlossen scheint;

33.

ist daher der Auffassung, dass aufgrund der großen Abhängigkeit und der finanziellen Ausstrahlungseffekte zwischen den Volkswirtschaften des Euroraums und den Haushaltspolitiken eine Fiskalkapazität entwickelt werden muss, die Anpassungen an wirtschaftliche Schocks im Kontext eines integrierten Haushaltsrahmens für die EU erleichtern kann;

34.

unterstützt die weitere Auslotung der Idee einer "Flexibilitätsreserve" innerhalb des EU-Haushalts als einen Ansatz zur Entwicklung einer Fiskalkapazität im Kontext eines integrierten Haushaltsrahmens für die EU. Ein solcher Mechanismus würde die Haushaltsgrundsätze der Jährlichkeit und Transparenz einhalten und könnte es ermöglichen, dass die unter einer Haushaltslinie nicht ausgeschöpften Mittel übertragen werden, um andere Maßnahmen zu unterstützen, anstatt automatisch an die Mitgliedstaaten zurückzufließen, was mit den vom Europäischen Parlament am 13. Juni und 23. Oktober 2012 verabschiedeten Entschließungen im Einklang stünde;

35.

stellt jedoch fest, dass es keine echte Fiskalunion geben kann ohne eine Festlegung der Rechte und Zuständigkeiten der verschiedenen Regierungsebenen (fiskalischer Föderalismus), ohne eine explizitere Verbindung zwischen der Abstimmung der politischen Maßnahmen und der Beschlussfassung in Haushaltsfragen sowie ohne eine ehrgeizige Vision zur Verstärkung der vertikalen Synergien zwischen den Haushalten der EU, der einzelnen Mitgliedstaaten und der lokalen/regionalen Ebene durch geeignete Koordinierungsmechanismen;

36.

ruft die Europäische Kommission auf, in der ersten Jahreshälfte 2013 ein Grünbuch vorzulegen, in dem diese Fragen sowie die im Folgenden angesprochenen Punkte angegangen werden;

Skizzierung einiger Grundsätze, die es bei der Schaffung größerer Synergien zu beachten gilt

37.

fordert die Festlegung und Achtung einer Reihe von Grundsätzen für die Stärkung der Haushaltssynergien, darunter:

fiskalische Autonomie: Klärung der Rollen und Zuständigkeiten der verschiedenen Haushaltsbehörden auf Ebene der EU, der einzelnen Mitgliedstaaten und der Gebietskörperschaften, einschließlich Klärung der Rolle und Begründung für das politische Handeln der EU und ihre finanziellen Interventionen; Achtung der Subsidiarität und der Haushaltsrechte der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften (ihrer Rolle bei der Beschlussfassung und Überwachung), d.h. ihrer demokratischen Rechenschaft gegenüber den Gemeinschaften, von denen sie gewählt werden; Gewährleistung der Autonomie jeder Regierungs- und Verwaltungsebene bei der Festsetzung der Prioritäten und Ausgaben;

Transparenz: Sicherstellung von Transparenz in den Haushaltsverfahren auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen (einschließlich der Ermittlung von Quellen für EU-Finanzierung ausdrücklich innerhalb nationaler und subnationaler Haushalte); Gewährleistung der Verfügbarkeit von Daten auf EU-Ebene über die Ausgabenprofile von EU-Finanzierungsprogrammen auf regionaler Ebene (sofern möglich);

Straffung der Verfahren: Klarstellung der Art und Weise, wie Prioritäten und Finanzierung auf Ebene der EU, der einzelnen Mitgliedstaaten und der Gebietskörperschaften aufeinander abgestimmt werden, um die vereinbarten Prioritäten auf EU-Ebene zu erreichen; Verpflichtung, auf die Überwindung von "Engpässen" hinzuarbeiten (Straffung der Verwaltungs-, Regelungs- und Politikgestaltungsverfahren), um größere budgetäre und politische Synergien zu erreichen; Vermeidung der Schaffung zusätzlicher Verwaltungslasten;

Partnerschaft: Verpflichtung zu einem "partnerschaftlichen" Ansatz ausgehend von der Prämisse einer gleichberechtigten Partnerschaft zwischen verschiedenen Regierungs- und Verwaltungsebenen (EU, Mitgliedstaat, Gebietskörperschaften) und unterstützt durch formale und informelle Mechanismen zur Förderung der Zusammenarbeit, einschließlich z.B. der Ausweitung des bestehenden Dialogs zwischen dem Europäischen Parlament und den Parlamenten der Mitgliedstaaten um Vertreter aus subnationalen Rechtsetzungsorganen;

38.

sieht die Rolle des EU-Haushalts (derzeit) darin, 1. die gemeinsamen zentralen EU-Politikbereiche wie Landwirtschaft und Fischerei zu finanzieren, 2. zur Unterstützung weiterer vereinbarter Ziele der EU-Politik im Rahmen der geteilten Zuständigkeiten mit den Mitgliedstaaten, einschließlich der Kohäsionspolitik, durch mittel- und langfristig ausgelegte Investitionen beizutragen. Ein solches Eingreifen stützt sich ferner auf bereits feststehende Begriffe wie a) den Mehrwert des Tätigwerdens der EU, b) die Zusätzlichkeit der unterstützen Maßnahmen und c) die Hebelwirkung und den Multiplikatoreffekt des Tätigwerdens der EU;

39.

begrüßt im Zusammenhang mit den Entwicklungen in den Debatten über die Stärkung der Wirtschafts-, Finanz- und Fiskalunion weitere Diskussionen und Klarstellungen bezüglich der potenziellen Auswirkungen, die solche Entwicklungen auf die Rolle und die Begründung für die Interventionen der EU haben können, sowie deren Verknüpfung mit den Haushaltsverfahren auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Gebietskörperschaften;

40.

ist der Überzeugung, dass eine stärkere vertikale Koordinierung der Haushaltspolitiken dort, wo sie die Subsidiarität und Zusätzlichkeit, den europäischen Mehrwert und die Vorteile der Skaleneffekte achtet und stärkt, zu größeren Synergien führen würde (4). Als solche ist sie daher in vollem Umfang mit dem in den EU-Verträgen verankerten Subsidiaritätsprinzip vereinbar;

Engpässe bei der Erreichung größerer vertikaler Synergien

41.

unterstreicht, wie wichtig es ist, auf EU-Ebene über exakte und zuverlässige Daten und Analysen zu öffentlichen Finanzen und Haushaltsverfahren bis hin zur Ebene der Gebietskörperschaften zu verfügen;

42.

macht darauf aufmerksam, dass die Herausforderungen der Schaffung von Synergien aufgrund der "Heterogenität" der subnationalen Strukturen in der EU komplex sind;

43.

begrüßt, dass in den Bericht der Europäischen Kommission 2012 über die öffentlichen Finanzen in der WWU erstmals ein ganzes Kapitel über fiskalische Dezentralisierung in der EU aufgenommen wurde, und fordert die Europäische Kommission auf, ein solches Kapitel über den Zustand der öffentlichen Finanzen auf subnationaler Ebene in weitere Jahresausgaben dieses Berichts aufzunehmen;

44.

befürwortet weitere Forschungsstudien zu den öffentlichen Finanzen und zur Kapazität für öffentliche Investitionen sowie zu den Auswirkungen der Sozial-, Wirtschafts- und Fiskalkrise auf Ebene der Gebietskörperschaften, insbesondere den Bericht von Dexia Crédit Local/CEMR und die Studien der OECD;

45.

stellt jedoch fest, dass es nur relativ spärliche Informationen über die öffentlichen Finanzen auf lokaler und regionaler Ebene in der EU sowie allgemein über die Synergien zwischen den Finanzen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Gebietskörperschaften gibt;

46.

fordert die Europäische Kommission auf, weitere Arbeiten zur Behebung dieses Mangels in Angriff zu nehmen, und schlägt die Schaffung eines europäischen Forschungsnetzes von Hochschulen vor, um Fachwissen in diesem wichtigen Arbeitsbereich zu entwickeln; ersucht die Europäische Kommission außerdem darum, den projektbasierten Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu unterstützen und dazu die Förderung bewährter Verfahren im Bereich der Schaffung von Synergien zwischen den subnationalen und nationalen Ebenen in den EU-Mitgliedstaaten anzuregen;

47.

ist sich bewusst, dass es viele weitere Engpässe bei den Haushaltsverfahren und –zyklen in der EU gibt, die durch die "Heterogenität" der Haushaltsverfahren auf Ebene der Gebietskörperschaften noch verschärft werden. Die Haushaltszyklen in den Mitgliedstaaten und Gebietskörperschaften sind nicht mit dem (auf Kalenderjahren beruhenden) EU-Haushaltszyklus harmonisiert; zudem beruht die Aufstellung lokaler und regionaler Haushaltspläne in erster Linie auf jährlichen Zyklen statt einer mehrjährigen Planung (wie beim EU-Haushaltsrahmen);

48.

fordert die Europäische Kommission auf, die Vorteile und Modalitäten (sowie möglichen administrativen Herausforderungen und Kosten) einer stärkeren Harmonisierung der Haushaltszyklen in der EU zu erwägen und die Nutzung mittelfristiger Haushaltsrahmen auf Ebene der Gebietskörperschaften (entsprechend den im "Sechserpaket" enthaltenen Maßnahmen) anzuregen und zu fördern, einschließlich einer Klarstellung, wie dies im Rahmen der Zyklen des Europäischen Semesters funktionieren könnte;

49.

nimmt die laufenden Verhandlungen über die Vorschläge zum Europäischen System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der EU (COM(2010) 774 final) zur Kenntnis und bedauert den Mangel an Vergleichbarkeit (im Hinblick auf Strukturen, Lesbarkeit und Inhalt) der Haushalte auf lokaler und regionaler Ebene in der EU sowie die fehlende Harmonisierung auf Ebene der EU, wodurch aussagekräftige Vergleiche und Analysen erschwert werden;

50.

stellt fest, dass Artikel 3 der Richtlinie 2011/85/EU (Teil des "Sechserpakets") den Mitgliedstaaten vorschreibt, den ESVG-95-Standard auf ihre nationalen Systeme des öffentlichen Rechnungswesens anzuwenden und sicherzustellen, "dass die Haushaltsdaten für alle Teilsektoren des Staates […] zeitnah und regelmäßig öffentlich verfügbar gemacht werden"; bedauert, dass sich eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten gegen den Vorschlag von Eurostat ausgesprochen hat, mehrere Indikatoren zu den öffentlichen Investitionen auf der regionalen Ebene NUTS 2 als neue Elemente hinzuzufügen;

51.

begrüßt es, dass Eurostat derzeit prüft, inwiefern die Verwendung vereinheitlichter Normen für die Rechnungslegung der öffentlichen Hand in der EU für die einzelnen Regierungsebenen geeignet ist, die Synergien zwischen den Haushalten der EU, der einzelnen Mitgliedstaaten und der Gebietskörperschaften zu verbessern;

52.

unterstreicht die Notwendigkeit möglicher Verbesserungen des ESVG-95-Standards für lokale und regionale Gebietskörperschaften bezüglich der Frage der Mittelbeschaffungskosten. Durch die Rechnungslegungsmethode gemäß ESVG 95 werden Finanzoperationen (und somit Kredite) in der Tat anders behandelt und diejenigen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bestraft, die zum Ausgleich ihrer Haushalte Investitionen tätigen möchten. Im Rahmen von ESVG 95 werden nur die in dem fraglichen Haushaltsjahr getätigten Transaktionen berücksichtigt, was es den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nicht ermöglicht, ein vorübergehendes investitionsbedingtes Defizit durch die Verwendung von Reserven oder eines vorgetragenen Überschusses auszugleichen. Um die gleichen Ergebnisse in ihren jeweiligen Rechnungslegungsrahmen zu erzielen, müssten diese lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ihre Investitionen in vollem Umfang mit eigenen Mitteln finanzieren;

53.

stellt fest, dass die Mitgliedstaaten, die die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften formal in das Haushaltsverfahren integriert haben (interner Stabilitätspakt, z.B. in Belgien, Spanien oder Österreich), generell Verfahren eingeführt haben, um die ESVG-95-Standards flexibler zu gestalten, damit ihnen Spielraum für Investitionen bleibt, wie z.B. in Form einer mehrjährigen Anpassung von Haushaltszielen oder von Teilbefreiungen vom Investitionsausgabenziel zur Berücksichtigung des Investitionszyklus;

54.

fordert daher, diese Fragen auf EU-Ebene zu lösen und die Regeln dahingehend zu harmonisieren, dass die ESVG-95-Standards flexibler gestaltet werden, um es den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu ermöglichen, Investitionen auf diese Weise zu tätigen und gleichzeitig der Forderung aus dem Stabilitäts- und Wachstumspakt nach einem verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Geldern nachzukommen;

55.

fordert, neue innovative Finanzierungsmechanismen wie Darlehen und andere "revolvierende Fonds" besser zu nutzen; nimmt die Möglichkeiten zur Kenntnis, die öffentlich-private Partnerschaften und die EIB bieten, um kreative und innovative Investitionen auf lokaler und regionaler Ebene anzuregen, und begrüßt die im Programmplanungszeitraum 2014-2020 enthaltenen Maßnahmen, einschließlich der GSR-Fonds, die diese Tätigkeiten weiter voranbringen;

56.

stellt fest, dass der Zugang zu den Finanzmärkten in der EU stark variiert und für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in bestimmten Teilen Europas nicht sehr gut entwickelt ist, weshalb dieses Problem auf EU-Ebene gelöst werden muss;

57.

erwartet mit Interesse weitere Diskussionen über das investitionsfördernde und die Solidarität stützende Potenzial weiterer innovativer Instrumente auf EU-Ebene, um Europa aus der Finanzkrise zu führen, einschließlich projektbezogener EU-Anleihen und Euroschuldverschreibungen.

Brüssel, den 31. Januar 2013

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


(1)  Bericht von Dexia Crédit Local (DCL) und CEMR (Juli 2012): Subnational public finance in the European Union.

(2)  Bericht des Europäischen Parlaments (2010): Creating greater synergy between European and national budgets (von Deloitte Consulting auf Ersuchen des Haushalsausschusses erstellt). Zitat von S. 4, Executive Summary.

(3)  Bericht von Allio-Rodrigo Consulting für die OECD (Juni 2012): Regulatory Capacities at Sub-National Level for the Implementation of Public Investment Strategies related to the Absorption of EU Structural Funds.

(4)  Studie des Europäischen Parlaments (2010): Auf dem Weg zu mehr Synergie zwischen europäischen und nationalen Haushalten.


2.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 62/39


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Bessere Governance für den Binnenmarkt“

2013/C 62/08

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Laut Subsidiaritätsprinzip sollte eine Steuerung des Binnenmarkts auf Unionsebene nur in dem tatsächlich erforderlichen Umfang erfolgen. Die Nichtbeachtung des Subsidiaritätsprinzips kann zu Problemen in der Umsetzungsphase führen, in der kein nationaler Manövrierraum mehr vorhanden ist, und so die nationale Wirtschaftsentwicklung gefährden.

Bei der Konzipierung der Rechtsvorschriften muss die bedeutende Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bedacht werden. Insbesondere wird bei dem Ansatz "Think Small" auf die Bedeutung der Tätigkeit der lokalen Ebene und der Rahmenbedingungen für die lokale Wirtschaft abgehoben. Auf europäischer Ebene werden die Rahmenbedingungen geschaffen, aber die für wirtschaftlichen Wohlstand und unternehmerisches Handeln entscheidenden Faktoren nehmen ihren Anfang stets auf der lokalen Ebene. Bei der Gestaltung des Binnenmarktrechts muss dieser Aspekt unbedingt berücksichtigt werden, da nur so ein europaweiter Wirtschaftsraum und die lokale Komponente auf einen Nenner gebracht werden können.

Die Umsetzung der Binnenmarktvorschriften erfolgt weitgehend auf der Ebene der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften. Um Schwierigkeiten bei der praktischen Anwendung dieser Vorschriften zu vermeiden, sollten der AdR und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die EU-Rechtsetzung eingebunden werden.

Bei der Definition der Schlüsselbereiche müssen solche Bereiche Priorität erhalten, die ein hohes Innovationspotenzial haben und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können. Für die lokalen Gebietskörperschaften ist die Wahl der Schlüsselbereiche gelungen. Ein gut funktionierender digitaler Binnenmarkt sowie der gesamte Dienstleistungssektor sind die wichtigsten und dringlichsten Bereiche.

Berichterstatter

Markku MARKKULA (FI/EVP), Mitglied des Stadtrats von Espoo

Referenzdokument

Mitteilung der Kommission: Bessere Governance für den Binnenmarkt

COM(2012) 259 final

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen – Bessere Governance für den Binnenmarkt

I.   ALLGEMEINE BEMERKUNGEN

1.

Der Binnenmarkt ist ein wesentlicher Motor des Wachstums in Europa. Der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer sind bereits seit zwei Jahrzehnten Quelle des Wohlstands und Triebkraft für die Wirtschaft in Europa. Diese Grundfreiheiten und die Entwicklung von Formen ihrer Steuerung können auch helfen, die Wirtschaftskrise schneller zu überwinden und die Voraussetzungen für die einheitliche Verwirklichung einer sozialen Marktwirtschaft in der Europäischen Union zu schaffen. Der Kohäsionspolitik kommt eine ergänzende Aufgabe bei der Verwirklichung des Binnenmarkts in allen Regionen der Europäischen Union zu, da sie vor allem dazu beiträgt, die Wettbewerbsfähigkeit der KMU zu verbessern, die Wirtschaft stärker auf Umweltbelange auszurichten sowie den Schwerpunkt auf Kompetenzen und Innovation insbesondere in den strukturell benachteiligten Gebieten zu setzen.

2.

Der AdR macht darauf aufmerksam, dass die Mitgliedstaaten gleichzeitig die Möglichkeit haben müssen, unter Berücksichtigung der konkreten Erfordernisse und Interessen der jeweiligen Volkswirtschaft die Instrumente zur Ankurbelung ihrer Wirtschaft selbst zu wählen.

MITTEILUNG DER KOMMISSION

3.

In ihrer Mitteilung stellt die Europäische Kommission geplante Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Binnenmarkts und zum Erreichen der Zielsetzungen der Europa-2020-Strategie vor.

4.

Laut der Mitteilung betrug das durchschnittliche Umsetzungsdefizit im Februar 1,2 %, außerdem dauert die Umsetzung der Binnenmarktvorschriften immer länger. Selbst wenn die Vorschriften in einzelstaatliches Recht umgesetzt wurden, bewähren sie sich nicht unbedingt in der Praxis.

5.

Die Kommission plädiert in ihrer Mitteilung für eine einer Erneuerung der Verpflichtung, den Binnenmarkt zu vollenden, um wirksam für Wachstum zu sorgen. Der Vorschlag gliedert sich in zwei Teile:

a.

einen Aktionsplan, mit dem in den Schlüsselbereichen mit dem größten Wachstumspotenzial rasch Fortschritte erzielt werden sollen, und

b.

konkrete Maßnahmen, um die Binnenmarktvorschriften zu entwickeln, umzusetzen, anzuwenden und durchzusetzen.

STANDPUNKTE DES AUSSCHUSSES DER REGIONEN

6.

Die Sorge der Kommission um die Entwicklung des Binnenmarkts ist berechtigt. In der Mitteilung werden allgemeine Maßnahmen vorgestellt, hingegen ist es die Umsetzung der Rechtsvorschriften in bestimmten Bereichen oder in bestimmten Mitgliedstaaten, die besonders problematisch sein kann.

7.

Die Kommission möchte mit den in der Mitteilung genannten Maßnahmen die Funktionsweise des Binnenmarktes verbessern. Die Kommission schlägt ein auf zwei Ziele ausgerichtetes Vorgehen vor. Einerseits müssen auf dem Binnenmarkt rasch die Bereiche mit dem größten Wachstumspotential gefördert werden, zum anderen gilt es, den "Politikgestaltungszyklus" für den Binnenmarkt effektiver zu gestalten. Die Kommission beabsichtigt, die Fortschritte mit Hilfe des Europäischen Semesters zu überwachen. Diese Ausrichtung ist nach Auffassung des Ausschusses der Regionen richtig.

8.

Der Schwerpunkt der Mitteilung liegt vor allem auf der Verbesserung der einzelstaatlichen Umsetzung und der Stärkung der Verpflichtung der Mitgliedstaaten.

9.

Zum Teil ist die Langsamkeit der Umsetzung auf die Zögerlichkeit der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der einzelnen Bestimmungen zurückzuführen. Die Lösung dieses Problems kann nur darin bestehen, dass sich ein politischer Wille herausbildet, der wiederum von einem entsprechenden Engagement begleitet wird. Bereits in der Vorbereitungsphase von Binnenmarktvorschriften muss den Unterschieden in der Rechtsetzungs- und Verwaltungskultur Rechnung getragen werden.

10.

Der Ausschuss der Regionen teilt die Ansicht der Kommission, dass das sog. "goldplating" ein ernstes Problem ist, das neue unnötige Belastungen für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger gebracht hat.

11.

Die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen sind in mancherlei Hinsicht nachgelagerter Art, außerdem wird in der Mitteilung nicht genügend nach den Ursachen dieser Langsamkeit gefragt.

II.   SCHLÜSSELBEREICHE MIT DEM GRÖSSTEN WACHSTUMSPOTENZIAL

MITTEILUNG DER KOMMISSION

12.

In der Mitteilung werden vor allem die Dienstleistungsbranchen (einschl. Einzel- und Großhandel, Unternehmensdienstleistungen, Baudienstleistungen und Finanzmittler), Verkehr, digitale Wirtschaft und Energiewesen als besonders wichtig ausgemacht.

13.

Zur effektiven Umsetzung der EU-Binnenmarktvorschriften schlägt die Kommission vor, dass sich die Mitgliedstaaten stärker für die Umsetzung der Binnenmarktvorschriften einsetzen und während der Umsetzungsphase mit der Kommission zusammenarbeiten.

Die Mitgliedstaaten sollten bei der Umsetzung von Richtlinien eine "Nulltoleranzstrategie" verfolgen, d.h. ein Defizitziel von 0 % für die Umsetzung und ein Defizitziel von 0 % für die Konformität einhalten.

Die Mitgliedstaaten sollten die Kommission informell über bestimmte Aspekte der geplanten Umsetzungsmaßnahmen informieren, damit die Kommission während des Umsetzungszeitraums so wirksam wie möglich Unterstützung bieten kann.

14.

Bei der Schwerpunktsetzung auf bestimmte Schlüsselbereiche geht es der die Kommission um die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften in einzelstaatliches Recht und ihre wirksame Durchführung. Die Kommission wird einen jährlichen Bericht über die Integration des Binnenmarkts erstellen, um das Funktionieren des Binnenmarkts in der Praxis zu überwachen und um weitere Maßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene zu ermitteln. Sie wird konkrete Maßnahmen ergreifen, um eine rechtzeitige, effiziente und korrekte Umsetzung der EU-Vorschriften in diesen Schlüsselbereichen sicherzustellen.

STANDPUNKTE DES AUSSCHUSSES DER REGIONEN

15.

Der Kommission zielt mit ihrer Mitteilung hauptsächlich auf ein effizienteres Funktionieren des Binnenmarktes ab. Die Auswahl von Schlüsselbereichen ist ein geeigneter Ansatz. Eine Voraussetzung für die Weiterentwicklung des europäischen Binnenmarktes ist, dass diejenigen Maßnahmen ermittelt werden, mit denen die größte Wirkung erzielt werden kann.

16.

In der derzeitigen Wirtschaftslage die Finanzdienstleistungen als einen der Bereiche mit dem größten Wachstumspotential auszumachen, ist wichtig, aber auch problematisch.

17.

Bei der Definition der Schlüsselbereiche müssen solche Bereiche Priorität erhalten, die ein hohes Innovationspotential haben und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können. Für die lokalen Gebietskörperschaften ist die Wahl der Schlüsselbereiche gelungen. Ein gut funktionierender digitaler Binnenmarkt sowie der gesamte Dienstleistungssektor sind die wichtigsten und dringlichsten Bereiche.

18.

Die Mitgliedstaaten müssen noch viel Entwicklungsarbeit leisten, damit der digitale Binnenmarkt funktionieren kann. Die lokalen Gebietskörperschaften können diese Entwicklung beispielsweise durch die öffentliche Auftragsvergabe beeinflussen. Die elektronische Durchführung der öffentlichen Auftragsvergabe und die breite Anwendung der elektronischen Rechnungsstellung würden die Entwicklung des digitalen Marktes wesentlich stimulieren. Die Durchführung des elektronischen Geschäftsverkehrs ist im öffentlichen Sektor jedoch noch mit Hindernissen und Herausforderungen verbunden, die über den bloßen technischen Aspekt hinausgehen. Für eine erfolgreiche Verwirklichung des digitalen Marktes auf lokaler und regionaler Ebene, wozu auch ein elektronisches öffentliches Auftragswesen gehört, sind Unterstützung auf höherer Ebene sowie organisatorische Umstellungen und Schulungen der Mitarbeiter erforderlich.

19.

Die Einführung eines elektronischen öffentlichen Auftragswesens erfordert zahlreiche Maßnahmen auf nationaler und lokaler Ebene. Auf europäischer Ebene sollte der Übergang in ein digitales Umfeld ermöglicht werden. Auf europäischer Ebene müssen außerdem bewährte Verfahrensweisen effektiver als bislang verbreitet werden.

20.

Die Verantwortung für die Konzipierung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften liegt bei den nationalen Behörden, deren Aufgabe es ist, die Rechtsvorschriften der Union ordnungsgemäß und entsprechend den einzelstaatlichen Gegebenheiten umzusetzen.

21.

Der Ausschuss begrüßt, dass die Zahlungsverzugsrichtlinie in die Liste der wichtigsten Rechtsakte aufgenommen wurde, deren Umsetzung genau überwacht werden soll. Zahlungsverzug öffentlicher Stellen ist ein großes Problem für kleine und mittelgroße Unternehmen, das dringlichst angegangen werden muss.

22.

Die Überwachung der Umsetzung in den Mitgliedstaaten ist zu befürworten. Die Veröffentlichung eines jährlichen Berichts gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, ihre Lage mit der Situation in anderen Mitgliedstaaten zu vergleichen. Auf der Grundlage des Jahresberichts und einer Analyse wird die Kommission die wichtigsten politischen Herausforderungen und erforderlichen Maßnahmen für das kommende Jahr sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene ermitteln. Im Jahresbericht werden länderspezifische Empfehlungen vorgeschlagen, die auf einer eingehenderen Analyse der Ergebnisse in den einzelnen Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters beruhen.

III.   GESTALTUNG, UMSETZUNG UND ÜBERWACHUNG DER BINNENMARKTVORSCHRIFTEN

MITTEILUNG DER KOMMISSION

23.

In ihrer Mitteilung unterstreicht die Kommission, dass auf EU-Ebene bei der Erarbeitung der Binnenmarktvorschriften auf Folgendes geachtet werden soll:

Die Vorschriften müssen klar, verständlich und eindeutig sein.

Sie müssen die beabsichtigte Wirkung ohne unnötige Belastungen für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger oder die Verwaltung erzielen.

Wenn Verfahren eingehalten werden müssen (Genehmigungen u.ä), sollten diese auf elektronischem Wege erledigt werden können.

Unternehmen und Bürger sollten Informationen und Hilfe finden und Zugang zu schnellem und wirksamem Rechtsschutz haben.

24.

Die Einhaltung der Grundsätze sollte durch die Konsultierung der Interessenträger vor der Abfassung der Rechtsetzungsvorschläge gewährleistet werden.

25.

Die Kommission schlägt vor, gegebenenfalls keine Richtlinien, sondern Verordnungen als Rechtsinstrument zu wählen, insbesondere dann, wenn kein weiterer Ermessensspielraum bei der Umsetzung der vorgeschlagenen EU-Rechtsvorschriften notwendig ist.

STANDPUNKTE DES AUSSCHUSSES DER REGIONEN

26.

Die qualitativen Ziele für die Rechtsetzung sind voll und ganz zu befürworten. Klarheit und Verständlichkeit der Rechtsetzung sind ein wichtiges Ziel für sowohl die EU als auch die nationalen Gesetzgeber.

27.

Der Ausschuss ist der Auffassung, dass das Binnenmarkt-Informationssystem ein wichtiges Instrument darstellt und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vollen Zugang zu diesem System benötigen, ferner muss aber auch eine entsprechende Schulung der Mitarbeiter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften verfügbar sein, damit sie das System effizient nutzen können.

28.

Laut Subsidiaritätsprinzip sollte eine Steuerung des Binnenmarkts auf Unionsebene nur in dem tatsächlich erforderlichen Umfang erfolgen. Die Nichtbeachtung des Subsidiaritätsprinzips kann zu Problemen in der Umsetzungsphase führen, in der kein nationaler Manövrierraum mehr vorhanden ist, und so die nationale Wirtschaftsentwicklung gefährden.

29.

Der Ausschuss unterstreicht die Zweckmäßigkeit der SOLVIT-Stellen für Bürger und Kleinunternehmen, vor allem in Grenzregionen, und appelliert an die Kommission, die Arbeit dieser Stellen stärker bekannt zu machen, sowie an alle Mitgliedstaaten, diese Stellen mit angemessenem Personal und entsprechenden Ressourcen auszustatten.

30.

Der Ausschuss stellt fest, dass das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen bei den zuständigen Gerichten nicht genügend bekannt ist und bislang nur selten zum Einsatz kommt; ein besonderes Problem für Bürger, die dieses Verfahren in Anspruch nehmen, ist die anschließende Durchsetzung des ergangenen Urteils in einem anderen Mitgliedstaat.

31.

Die mitunter dürftige Qualität der Bestimmungen führt zu einem faktischen Legitimationsverfall der Union in den Augen der Bürger und der Unternehmen. So schränkt zum Beispiel das EU-Vergaberecht in der Praxis die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten und der lokalen Verwaltungen ein, selbst darüber zu entscheiden, wie sie ihr Vorgehen in diesem Bereich organisieren wollen. Die Binnenmarktvorschriften und die Furcht, gegen sie zu verstoßen, steuern die Dienstleistungsorganisation in eine Richtung, die unter dem funktionellen Aspekt nicht immer zweckdienlich ist.

MITTEILUNG DER KOMMISSION

32.

Die Kommission fordert in ihrer Mitteilung einen intelligenteren Einsatz von IT-Tools zur Information von Unternehmen und Bürgern. Sie unterstreicht, dass sich die Mitgliedstaaten verstärkt darum bemühen sollten, benutzerfreundliche Informationen über das Funktionieren des Binnenmarkts anzubieten.

33.

Verwaltungsvorgänge sollten auch auf elektronischem Wege abgewickelt werden können, und zwar insbesondere bei Maßnahmen, die in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt werden. Die Verwaltungszusammenarbeit sollte durch das Binnenmarktinformationssystem erleichtert werden.

34.

Der Mitteilung zufolge sollte es eine leicht zugängliche Erstberatungsstelle auf nationaler Ebene geben, um bei Problemen weiterzuhelfen.

35.

Die Mitgliedstaaten sollten sich verpflichten, einen raschen und wirksamen Rechtsmittelzugang zu gewährleisten.

36.

Auf nationaler Ebene sollte laut Mitteilung eine einzige Instanz für die Beaufsichtigung und Überwachung der Funktionsweise des Binnenmarktes zuständig sein. Daher empfiehlt die Kommission nationale Binnenmarktstellen und beabsichtigt, ein europäisches Netzwerk dieser nationalen Stellen einzurichten.

STANDPUNKTE DES AUSSCHUSSES DER REGIONEN

37.

Selbstverständlich ist die Ermittlung und Verbreitung bewährter Praktiken zu unterstützen. Dies sollte stets ein Teil der normalen Entwicklungsarbeit der Kommission sein.

38.

Die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen Behörden entsprechend den von der Kommission vorgeschlagenen Ausrichtungen ist ebenfalls zu befürworten. So kann beispielsweise die Schaffung von Binnenmarktstellen mit einem leichteren Informationsaustausch zwischen den einzelstaatlichen Behörden und der Kommission gerechtfertigt werden. Die Aufgaben der Binnenmarktstellen müssen sich mit den anderen Verwaltungsstrukturen der Mitgliedstaaten vertragen.

39.

Bei der Konzipierung der Rechtsvorschriften muss die bedeutende Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bedacht werden. Insbesondere wird bei dem Ansatz "Think Small" auf die Bedeutung der Tätigkeit der lokalen Ebene und der Rahmenbedingungen für die lokale Wirtschaft abgehoben. Auf europäischer Ebene werden die Rahmenbedingungen geschaffen, aber die für wirtschaftlichen Wohlstand und unternehmerisches Handeln entscheidenden Faktoren nehmen ihren Anfang stets auf der lokalen Ebene. Bei der Gestaltung des Binnenmarktrechts muss dieser Aspekt unbedingt berücksichtigt werden, da nur so ein europaweiter Wirtschaftsraum und die lokale Komponente auf einen Nenner gebracht werden können.

40.

Die Umsetzung der Binnenmarktvorschriften erfolgt weitgehend auf der Ebene der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften. Um Schwierigkeiten bei der praktischen Anwendung dieser Vorschriften zu vermeiden, sollten der AdR und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die EU-Rechtsetzung eingebunden werden.

41.

Innovationen entstehen auf der lokalen Ebene. Bei der Unterstützung und Piloterprobung von Innovationen können die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine zentrale Rolle spielen. Zur Entwicklung des europäischen Binnenmarktes sollte ein Modell erarbeitet werden, in dem die Akteure der lokalen und der europäischen Ebene jeweils ihre natürlichen Rollen einnehmen können. Die Kommission könnte beispielsweise so vorgehen, dass sie im Rahmen der Zusammenarbeit der Generaldirektionen den Branchen mit dem höchsten Wachstumspotential Vorrang gibt und dass auf lokaler Ebene besonders bewährte Vorgehensweisen erprobt werden.

42.

Aber auch die besten Vorgehensweisen dürften ohne ein europäisches Netz keine Verbreitung erfahren. Die Kommission verfügt über die besten Möglichkeiten zur Schaffung solcher Netze. In Branchen und Regionen mit dem größten Innovationspotenzial sollten mit Hilfe von EU-Finanzierungen Pionierprojekte auf den Weg gebracht werden, in denen Forschung effektive Unterstützung für Innovationen, Lehre und Lernen leistet. So würden alle Akteure der lokalen Ebene durch die Unterstützung der Kommission nach diesem Modell entwickelte Handlungskonzepte an die Hand bekommen.

IV.   WEITERE ERFORDERLICHE FOLGEMASSNAHMEN

43.

Die Europäische Kommission hat die Binnenmarktakte II vorgelegt (COM(2012) 573 final). Dem Dokument zufolge ist es unter Einbindung des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen sowie zahlreicher Interessenträger gelungen, eine politische Vision des künftigen Binnenmarkts zu entwickeln, die breite Unterstützung findet, und die politische Aufmerksamkeit zu fokussieren. Der Ausschuss der Regionen unterstützt die Sicht der Kommission, wonach die Wirtschaftskrise raschere Folgemaßnahmen gebietet.

44.

In der Mitteilung werden folgende vier Motoren für neues Wachstum benannt:

1)

Aufbau vollständig integrierter Netze im Binnenmarkt

2)

Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Bürgern und Unternehmen

3)

Unterstützung der digitalen Wirtschaft in ganz Europa

4)

Stärkung des sozialen Unternehmertums, des Zusammenhalts und des Verbrauchervertrauens.

45.

Netze sind das Rückgrat der Wirtschaft. Ziel muss es sein, einen Binnenmarkt zu schaffen, in dem Bürger und Unternehmen die Vorteile eines einheitlichen Verkehrs- und Energiemarkts nutzen können. Der digitale Sektor ist zweifelsohne einer der Hauptmotoren für Produktivität und Kreativität. Die Bedeutung des sozialen Unternehmertums liegt in einer Mobilisierung der Bürger und des dritten Sektors und einer schnellen Zunahme vielfältiger Partnerschaftstätigkeiten. Der AdR erwartet konkrete Schritte, mit denen die Erwartungen, die an diese Ziele geknüpft sind, ohne Verzögerungen erreicht werden können.

46.

Neben den vorstehend beschriebenen Aspekten gibt es in Bezug auf das Funktionieren des Binnenmarkts zahlreiche Fragen und Problemstellungen, die einer politischen Erörterung bedürfen und im Lichte der Lehren aus der Wirtschaftskrise gelöst werden müssen. Sie wurden zwar weitgehend bereits in der Europa-2020-Strategie und in den Leitinitiativen thematisiert, konnten aber immer noch nicht gelöst werden. Erforderliche Maßnahmen dieser Art wurden bereits in mehreren Stellungnahmen des AdR dargelegt, von denen in diesem Zusammenhang insbesondere die folgenden genannt seien:

47.

Der AdR schlägt vor (CdR 330/2010), "Territorialpakte einzusetzen, bei denen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mit einer flexiblen territorialen Methode ihre Tätigkeit und Finanzmittel auf die Umsetzung der EU-2020-Strategie und ihre Leitinitiativen konzentrieren können. Besondere Beachtung sollte dabei Projekten gelten, mit denen im betreffenden Gebiet gesellschaftliche Innovationen gefördert werden und bei denen die gesellschaftlichen Auswirkungen möglichst groß sind." Sehr wichtig sind die Maßnahmen bezüglich der in der Kommissionsmitteilung definierten Schlüsselbereiche, wie etwa die umfassende Nutzung von IKT bei der Modernisierung von Dienstleistungen und Dienstleistungsstrukturen.

48.

Der AdR empfiehlt (CdR 330/2010) der "Kommission, im Rahmen der Binnenmarktakte alle Neuerungen des Vertrags von Lissabon umzusetzen, die dazu beitragen können, das Vertrauen der Unionsbürger in den Binnenmarkt wiederherzustellen, insbesondere Artikel 3 EUV, der neue soziale Ziele der Union bezüglich der Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Diskriminierungen, der Förderung der Gerechtigkeit und des sozialen Schutzes, der Gleichstellung von Männern und Frauen, der Solidarität zwischen Generationen und des Schutzes der Rechte des Kindes […] festlegt." Auch hier stellt sich die Frage, wie gesellschaftliche Innovationen so in Gang gebracht werden können, dass Pilotmaßnahmen in Europa entwickelt werden, die – mithilfe kreativer Prozesse in einigen Bereichen und der Zusammenarbeit zwischen Regionen – universell einsetzbare Lösungen hervorbringen.

Brüssel, den 31. Januar 2013

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


2.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 62/44


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Meereskenntnisse 2020“

2013/C 62/09

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

ist der Auffassung, dass das Wissen über die Meere von ausschlaggebender Bedeutung insbesondere für nachhaltiges Wachstum und die Erhaltung gesunder, ergiebiger Weltmeere sowie für die bessere Erforschung der marinen Ökosysteme und der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf diese ist;

hält es für wichtig, an zentraler Stelle Daten über maritime Wirtschaftstätigkeiten zu erfassen, um mögliche Wechselwirkungen besser nachvollziehen und abschätzen zu können;

weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten zusätzlich zu ihren eigenen Finanzrahmen für die Datenerfassung die Möglichkeit haben sollten, europäische Fonds für die Datenerfassung und Forschung in Anspruch zu nehmen;

ist der Auffassung, dass zwar einige Fortschritte erzielt wurden, vor allem was den Abschluss der ersten Phase von EMODnet angeht, dass jedoch noch eine Reihe von Problemen gelöst werden muss, wenn die Kommission die 2010 beschlossenen Ziele umsetzen will;

ist zudem der Auffassung, dass gestraffte und wirksame Baubeantragungs- und Bewertungsverfahren entwickelt werden müssen, damit Anträge effizient bearbeitet werden;

betont, wie wichtig es ist, die bereits geleistete Arbeit vor allem an EMODnet weiterzuführen und das Netzwerk weithin bekannt zu machen, sobald es betriebsfähig ist (2014), damit die erforderlichen Beiträge dazu geleistet werden und die angepeilten Zielgruppen (öffentlicher und privater Sektor und allgemeine Öffentlichkeit) davon Kenntnis nehmen.

Berichterstatter:

Arnold HATCH (UK/fraktionslos), Mitglied des Rats von Craigavon (Nordirland)

Referenzdokument

Grünbuch – Meereskenntnisse 2020 – Von der Kartierung des Meeresbodens bis zu ozeanologischen Prognosen

COM(2012) 473 final

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen – Meereskenntnisse 2020

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Einleitung

1.

ist der Auffassung, dass das Wissen über die Meere von ausschlaggebender Bedeutung insbesondere für nachhaltiges Wachstum und die Erhaltung gesunder, ergiebiger Weltmeere sowie für die bessere Erforschung der marinen Ökosysteme und der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf diese ist; verweist darauf, dass die derzeit verfügbaren Daten fragmentiert und von den öffentlichen Stellen, Forschungszentren und dem Privatsektor in getrennten Datenbanken erfasst sind, dass die Bedeutung dieser Daten jedoch über nationale Grenzen hinausgeht; hält es für wichtig, an zentraler Stelle Daten über maritime Wirtschaftstätigkeiten zu erfassen, um mögliche Wechselwirkungen besser nachvollziehen und abschätzen zu können: So ist zum Beispiel die Exploration der Tiefsee (Bergbau, Ausbeutung der Öl- und Gasvorkommen) eine mit besonders hohen Risiken behaftete Tätigkeit, die gegenwärtig gänzlich getrennt von den fischereilichen Aktivitäten verwaltet wird;

2.

ist der Auffassung, dass die Fragmentierung der Daten die wirtschaftliche und die nachhaltige Entwicklung der Meere behindert und dass es darum gehen sollte, den Zugang zu den Daten zu verbessern, die Kosten für die Nutzer zu senken, Innovation zu fördern und die Ungewissheit über die Natur unserer Meere abzubauen; ist der Auffassung, dass Datenbanken nutzerfreundlich sein, zur Unterstützung der Nutzer über lokale Anlaufstellen verfügen und mit einer offenen Website verknüpft sein sollten, die so gestaltet sein könnte, dass die Teilnahme der Öffentlichkeit an großangelegten Online-Umfragen gefördert wird;

3.

verweist darauf, dass er seinen Standpunkt zum Wissen über die Meere bereits in seiner Stellungnahme vom Januar 2011 (1) zum Ausdruck gebracht hat, in der es sowohl um die Mitteilung der Kommission über Meereskenntnisse (2) als auch um den Vorschlag für eine Verordnung zur integrierten Meerespolitik (3) ging; weist darauf hin, dass das Grünbuch an diese Mitteilung anknüpft und dass einige wesentliche Punkte der Stellungnahme 2011 nach wie vor zutreffen;

4.

verweist darauf, dass die Mitteilung von 2010 über Meereskenntnisse ihrerseits eine Reaktion auf die Forderung nach einem stringenteren Konzept für die Erfassung und Verarbeitung meeresbezogener Daten war, die der Rat in seinen Schlussfolgerungen zur integrierten Meerespolitik vom 16. November 2009 (4) formuliert hat; verweist auf einige der in den Kommissionsdokumenten genannten Probleme: Weiterführung der wichtigsten EU-Initiativen in diesem Bereich, vor allem das EMODnet und das Europäische Erdbeobachtungsprogramm (GMES), auch nach dem Jahr 2014, Finanzkrise und umsichtiger Einsatz der diesbezüglichen nationalen Haushaltsmittel und Zugang zu Fischereidaten;

5.

ist der Auffassung, dass zwar einige Fortschritte erzielt wurden, vor allem was den Abschluss der ersten Phase von EMODnet angeht, dass jedoch noch eine Reihe von Problemen gelöst werden muss, wenn die Kommission die 2010 beschlossenen Ziele umsetzen will;

6.

begrüßt deshalb das Grünbuch der Europäischen Kommission;

Bemerkungen zum Grünbuch

7.

weist darauf hin, dass Kenntnisse über die Meere und die marinen Ökosysteme eine unabdingbare Voraussetzung für die volle Entfaltung des Potenzials der "blauen Wirtschaft" sind, die die maritime Dimension der Strategie Europa 2020 darstellt;

8.

betont, dass die blaue Wirtschaft nachhaltig sein und zur Entstehung von Arbeitsplätzen im marinen Bereich, in der maritimen Wirtschaft und der Fischerei führen muss, indem die Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz der Industrie, der öffentlichen Stellen und der Forschung verbessert wird; weist darauf hin, dass die Schaffung eines integrierten Netzes anstelle des gegenwärtigen zersplitterten Systems der Meeresbeobachtung nach Schätzungen der Europäischen Kommission einen wirtschaftlichen Nutzen in Höhe von 300 Mio. EUR pro Jahr bringen könnte;

9.

bekräftigt seine Unterstützung für das Konzept eines Europäischen Meeresbeobachtungs- und Datennetzwerks (EMODnet) und seinen Beitrag zur Schaffung eines stärker integrierten europaweiten Netzes für Meeresdaten;

10.

betont, wie wichtig es ist, die bereits geleistete Arbeit vor allem an EMODnet weiterzuführen und das Netzwerk weithin bekannt zu machen, sobald es betriebsfähig ist (2014), damit die erforderlichen Beiträge dazu geleistet werden und die angepeilten Zielgruppen (öffentlicher und privater Sektor und allgemeine Öffentlichkeit) davon Kenntnis nehmen; unterstützt deshalb die Einleitung eines kontinuierlichen, integrierten Prozesses nach 2014;

11.

macht auf die Bedeutung der Verfügbarkeit genauerer Informationen und Daten zur Artenvielfalt der Meere, zur Funktionsweise der verschiedenen marinen Ökosysteme sowie zu deren Wechselwirkung mit menschlichen Tätigkeiten aufmerksam; ist zudem der Auffassung, dass gestraffte und wirksame Baubeantragungs- und Bewertungsverfahren entwickelt werden müssen, damit Anträge effizient bearbeitet werden;

12.

betont, dass Kenntnisse über den Zustand der Fischbestände von entscheidender Bedeutung sind, um eine ehrgeizige und realistische Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik zu gestalten, und bekräftigt seine Forderung nach einer angemessenen Mittelausstattung für die Erfassung von Daten im Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF), über den gegenwärtig beraten wird;

13.

weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten zusätzlich zu ihren eigenen Finanzrahmen für die Datenerfassung die Möglichkeit haben sollten, europäische Fonds für die Datenerfassung und Forschung in Anspruch zu nehmen, vor allem den EMFF und Horizont 2020;

14.

fordert einen stärker strukturierten Ansatz für Meeresbeobachtungen, der genauere Indikatoren für lokale Änderungen der klimatischen Parameter, wie einen Anstieg des Meeresspiegels und eine Versauerung der Ozeane, für die CLIMATE-ADAPT-Plattform liefern und somit zur Anpassung an die Erderwärmung beitragen kann;

Subsidiarität

15.

macht darauf aufmerksam, dass aus Gründen der Subsidiarität in erster Linie die Mitgliedstaaten für die Datenerfassung verantwortlich sind. Die EU könnte allerdings in der Phase der Datenzusammenstellung von zusätzlichem Nutzen sein, um für die nötige Konsistenz zwischen den Mitgliedstaaten und den verschiedenen Nutzergruppen zu sorgen. Nationale Daten allein schaffen nicht das nötige Wissen über die Meere als weltumspannendes System, das durch drehende Winde, jahreszeitlich wechselnde Strömungen und wandernde Arten verbunden ist. Diese Variablen reichen über nationale Grenzen hinaus, und die erfassten Informationen müssen deshalb koordiniert und miteinander verknüpft werden, wenn man die gewünschten Ergebnisse erhalten will;

16.

ist deshalb der Auffassung, dass eine Analyse auf europäischer Ebene erforderlich ist und dass ein Tätigwerden der EU nach dem Subsidiaritätsprinzip voll und ganz gerechtfertigt ist;

17.

hebt jedoch hervor, dass die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit zu wahren sind, wenn nach dieser Konsultation künftige Maßnahmen geplant werden, und dass eventuelle administrative oder finanzielle Belastungen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften berücksichtigt werden müssen.

Brüssel, den 31. Januar 2013

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


(1)  CdR 339/2010 fin "Weiterentwicklung der integrierten Meerespolitik und Meereskenntnisse 2020".

(2)  COM(2010) 461 final, Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über Meereskenntnisse 2020 – Meeresbeobachtung und Meeresdaten für intelligentes und nachhaltiges Wachstum.

(3)  COM(2010) 494 final, Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Unterstützungsprogramm zur Weiterentwicklung der integrierten Meerespolitik.

(4)  Schlussfolgerungen des Rates zur integrierten Meerespolitik, 2 973. Tagung des Rates Allgemeine Angelegenheiten vom 16.11.2009 in Brüssel.


2.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 62/47


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Blaues Wachstum – Chancen für nachhaltiges marines und maritimes Wachstum“

2013/C 62/10

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

verweist darauf, dass sich die Seewirtschaft im weiteren Sinne nicht auf Regionen und Akteure mit direktem Zugang zu Meeren und Ozeanen beschränkt, sondern zum großen Teil auch Regionen betrifft, die sich in größerer Entfernung von Küsten und Häfen befinden und beispielsweise im Bereich der Schiffsausrüstung, des Verkehrs und der Logistik sowie der Forschung und Entwicklung tätig sind;

plädiert dafür, dass bei der Entwicklung der blauen Wirtschaft die regionalen Besonderheiten der europäischen Meeresbecken für die Umsetzung genutzt und berücksichtigt werden;

verweist auf die Notwendigkeit der finanziellen Unterstützung der Aquakultur mit EU-Mitteln und lehnt den Vorschlag zur genetischen Manipulation aquatischer Organismen, die der Erzeugung neuer Arten mit einer größeren Resistenz gegen Krankheiten oder Umweltverschmutzung dienen soll, ab;

verweist auf die militärischen Überreste aus den Weltkriegen und dem Kalten Krieg sowie auf die radioaktiven Abfälle, die in der Vergangenheit im Meer entsorgt wurden, und ist der Auffassung, dass es ausschlaggebend ist, auf EU-Ebene Maßnahmen zu erarbeiten und entsprechende Mittel bereitzustellen, um diese gefährlichen Materialien sicherzustellen;

spricht sich nachdrücklich dafür aus, als Vertreter der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften regelmäßig in die weiteren Arbeiten am blauen Wachstum eingebunden zu werden, darunter auch in die Entwicklung und Errichtung der Strategien für einzelne Meeresbecken, die er als ein wichtiges Mittel zur Umsetzung zentraler Aspekte des blauen Wachstums ansieht.

Berichterstatter

Adam BANASZAK (PL/EA), Abgeordneter der Regionalversammlung von Kujawien-Pommern

Referenzdokument

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Blaues Wachstum – Chancen für nachhaltiges marines und maritimes Wachstum

COM(2012) 494 final

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen – Blaues Wachstum Chancen für nachhaltiges marines und maritimes Wachstum

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

betont, dass das Konzept des blauen Wachstums auf der Annahme beruht, dass Meere, Küsten und Ozeane eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung vieler aktueller Herausforderungen spielen können, und auf die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung und einer "intelligenten Spezialisierung" gestützt werden sollte;

2.

verweist darauf, dass sich die Seewirtschaft im weiteren Sinne nicht auf Regionen und Akteure mit direktem Zugang zu Meeren und Ozeanen beschränkt, sondern zum großen Teil auch Regionen betrifft, die sich in größerer Entfernung von Küsten und Häfen befinden und beispielsweise im Bereich der Schiffsausrüstung, des Verkehrs und der Logistik sowie der Forschung und Entwicklung tätig sind;

3.

unterstreicht die Bedeutung des Wachstums der blauen Wirtschaft, das zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU auf internationaler Ebene beitragen kann;

4.

ist der Auffassung, dass das blaue Wachstum auf dem Schutz der Biodiversität, der Meeresumwelt und ihrer Ökosysteme beruhen muss, weil dadurch die natürlichen Leistungen gestärkt werden, die gesunde und widerstandsfähige Meeres- und Küstenökosysteme bieten;

5.

unterstützt die laufenden und für die Jahre 2014-2020 geplanten EU-Initiativen, die auf die Unterstützung von Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Förderung des Wachstums der blauen Wirtschaft abzielen;

6.

unterstützt Bemühungen um die Schaffung eines vereinbarten Systems der maritimen Raumordnung für die gesamte Europäische Union, das ein wichtiges Instrument für einen Interessenausgleich unter den verschiedenen Teilbereichen der blauen Wirtschaft sein und zur Gewährleistung einer effizienten und nachhaltigen Nutzung wertvoller Meeresressourcen beitragen wird;

7.

ist der Auffassung, dass es Europa an einer einheitlichen Meerespolitik mangelt; stellt ferner fest, dass in der Mitteilung einige Bereiche der Seewirtschaft unberücksichtigt bleiben, so z.B. Seeverkehr und Schiffbau;

Blaue Energie

8.

stimmt zu, dass die erneuerbare Meeresenergie im weiteren Sinne ein starker Wirtschaftszweig ist, der die Versorgung mit Elektroenergie sichert, die natürliche Umwelt nur geringfügig belastet und einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der betreffenden Region leistet;

9.

betont, dass EU-Mittel, die in die einschlägigen Investitionen, Forschungs- und Entwicklungsarbeiten und Ausbildungsmaßnahmen fließen, wichtige Instrumente sind, die diesen Wirtschaftszweig beleben;

10.

erinnert daran, dass den Umweltauswirkungen der entstandenen Strukturen im Bereich der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss;

11.

verweist darauf, dass die Entwicklung der erneuerbaren Meeresenergie einen positiven Impuls für den Ausbau kleinerer Seehäfen darstellen kann, in denen es möglich sein wird, den Anforderungen dieses Seewirtschaftszweigs logistisch gerecht zu werden;

12.

ist der Auffassung, dass Vertreter der See- und der Hafenbehörden sowie die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in die Debatten über die Zukunft der erneuerbaren Meeresenergie eingebunden werden sollten;

13.

verweist auf die besondere Rolle, die dem öffentlichen Sektor bei der Unterstützung künftiger Initiativen in diesem Bereich zukommen wird;

Aquakultur und Fischerei

14.

stellt fest, dass sich die Aquakulturentwicklung und die zunehmende Produktion auf der Grundlage des Schutzes der natürlichen Umwelt, des ökologischen Gleichgewichts und der Biodiversität positiv auf die Zunahme des Verbrauchs von Fisch und anderen aquatischen Organismen auswirken werden. Dies wird zur Verbesserung der Gesundheit der Gesellschaft, zur Stärkung der im Bereich der Aquakultur tätigen Wirtschaftsakteure, zur Reduzierung von Fischeiweißsurrogaten sowie zur Steigerung der Beschäftigung in dieser Branche der blauen Wirtschaft beitragen;

15.

verweist auf die Notwendigkeit der finanziellen Unterstützung der Aquakultur mit EU-Mitteln, wodurch der Fischereisektor und die Fischereitätigkeit für die Küstenregionen an Bedeutung gewinnen werden;

16.

lehnt den Vorschlag zur genetischen Manipulation aquatischer Organismen, die der Erzeugung neuer Arten mit einer größeren Resistenz gegen Krankheiten oder Umweltverschmutzung dienen soll, ab;

17.

unterstützt die Neumotorisierung von Fischereifahrzeugen und die Vermarktung neuer energieeffizienter Fischereifahrzeuge, die den selektiven Fischfang ermöglichen und die Sicherheit und den Komfort an Bord der Schiffe verbessern;

18.

erinnert an seine Stellungnahme zur Reform der gemeinsamen Fischereipolitik, in der er auf die Notwendigkeit der Einrichtung eines Aquakulturbeirats verweist, dem Vertreter der verarbeitenden Industrie angehören sollten;

19.

unterstreicht die Rolle des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für die Fischerei (STECF), der als wissenschaftliches Gremium die Arbeiten der Europäischen Kommission zur Förderung einer nachhaltigen Fischereipolitik unterstützt;

Meeres-, Küsten- und Kreuzfahrttourismus

20.

stellt fest, dass immer mehr Unionsbürgerinnen und -bürger die Küsten der Europäischen Union als Ferienziel wählen. Die immer höhere Qualität der Leistungen in diesem Wirtschaftszweig trägt ferner dazu bei, dass die Küsten der Europäischen Union als Ferienziel immer attraktiver werden;

21.

begrüßt den strategischen Ansatz in Bezug auf die Seehäfen-, Landungskapazitäten- und Verkehrsinfrastrukturen im weitesten Sinne und unterstreicht, wie wichtig die Unterstützung dieser Investitionsmaßnahmen mit Mitteln aus dem Kohäsionsfonds, dem Fonds für regionale Entwicklung und dem Meeres- und Fischereifonds ist;

22.

ist der Auffassung, dass Initiativen, die Maßnahmen sowohl für den Küstenschutz als auch den umweltverträglichen Fremdenverkehr umfassen, im neuen mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 gefördert und herausgestellt werden sollten;

23.

unterstreicht die Rolle der Meeresschutzgebiete für den Erhalt und Schutz der Meeresökosysteme und für die Entwicklung touristischer Aktivitäten im Zusammenhang mit dem umweltverträglichen Tauchen, einem strategischen Instrument für den Erwerb von Wissen über die Meeresumwelt und für die diesbezügliche Sensibilisierung der Bürger;

24.

begrüßt das bisherige Engagement der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bei der Unterstützung, Förderung und Bekanntmachung des Umweltschutzes und der Initiativen zum Ausbau der Tourismusinfrastruktur sowie die Maßnahmen zur Ausbildung hochqualifizierten Personals in diesem Wirtschaftszweig;

25.

erkennt die besondere Bedeutung von Universitäten mit maritimer Ausrichtung und akademischen Bildungseinrichtungen an, die Arbeitskräfte sowohl mit Hochschulabschluss als auch hohen berufsspezifischen Qualifikationen für die maritime Wirtschaft ausbilden. Maßnahmen von Plattformen der Zusammenarbeit zwischen Universitäten mit maritimer Ausrichtung sollten ebenfalls gefördert werden;

Meeresbodenschätze

26.

stimmt zu, dass es angesichts des steigenden Bedarfs an Rohstoffen durchaus ein zunehmendes Interesse geben kann, diese Rohstoffe aus dem Grund der Meere und Ozeane zu gewinnen. Dies kann schwerwiegende Auswirkungen auf das Gleichgewicht der Meeresökosysteme haben (von denen im Übrigen einige noch weitgehend unbekannt sind) und dort, wo die Rohstoffgewinnung in Küstennähe erfolgt, zum Teil schwerwiegende Schädigungen der Landschaft und der natürlichen und anthropogenen Umwelt verursachen (Absenkung, Erosion, Ingression usw.). Wie der Ausschuss bereits in seiner Stellungnahme zur nachhaltigen Entwicklung betont hat, wäre es zweckmäßig, die Wiederverwendung und -verwertung bereits genutzter Rohstoffe zu fördern, um diesen wirtschaftlichen Druck zu reduzieren;

27.

ist der Auffassung, dass Fördermittel für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, für die Finanzierung akademischer Einrichtungen, die Forschung sowie für wissenschaftliche Programme und Stipendien eine Triebfeder für die Entwicklung dieses Wirtschaftszweigs sein können;

28.

unterstreicht, wie wichtig die Unterstützung der Sektoren Schiffbau und Schiffsausrüstung sowie anderer maritimer Anlagen (darunter auch Gewinnungsanlagen) ist, die der Förderung von Ressourcen in Offshore-Gebieten unter Einhaltung hoher Umweltschutzstandards dienen;

29.

verweist auf die militärischen Überreste aus den Weltkriegen und dem Kalten Krieg sowie auf die radioaktiven Abfälle, die in der Vergangenheit im Meer entsorgt wurden, die auf alle vorgenannten Zweige der Entwicklung der blauen Wirtschaft besondere Auswirkungen haben können. Aus diesem Grund sollten auf EU-Ebene Maßnahmen erarbeitet und entsprechende Mittel bereitgestellt werden, um diese gefährlichen Materialien sicherzustellen;

Blaue Biotechnologie

30.

stimmt zu, dass der gesamte Bereich der auf Meeresressourcen beruhenden Biotechnologie zum derzeitigen Zeitpunkt noch unterentwickelt ist. Die aufgeführten Beispiele für bewährte Verfahren bei der Herstellung von Arzneimitteln aus Meeresorganismen lassen hoffen, dass sich die Forschungsarbeiten in diesem Bereich als sehr aussichtsreich erweisen können;

31.

ist der Auffassung, dass eine aktive Mitverfolgung der Forschungsarbeiten dazu beitragen kann, dass neue und innovative Technologien entstehen, die sich wiederum sehr positiv auf die Wirtschaftsentwicklung auswirken können, sobald sie industriell eingesetzt werden;

Fazit

32.

betont, dass bei der Entwicklung der blauen Wirtschaft der Schutz der natürlichen Umwelt und die nachhaltige Entwicklung gewährleistet werden müssen. Ebenso wichtig ist es jedoch auch, dass bei dieser Entwicklung die Umweltschutzaspekte zum Tragen kommen;

33.

ist der Auffassung, dass im Zusammenhang mit dem blauen Wachstum der Aufbau unabdingbarer Infrastrukturen, insbesondere Seehäfen, Landungsmöglichkeiten und Verkehrsnetze, von ausschlaggebender Bedeutung ist. Aus diesem Grund sollte jede Form der Unterstützung solcher Vorhaben, vor allem Programme für Forschung und Entwicklung, herausgestellt und strategisch angegangen werden;

34.

plädiert dafür, dass bei der Entwicklung der blauen Wirtschaft die regionalen Besonderheiten der europäischen Meeresbecken für die Umsetzung genutzt und berücksichtigt werden;

35.

spricht sich nachdrücklich dafür aus, als Vertreter der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften regelmäßig in die weiteren Arbeiten am blauen Wachstum eingebunden zu werden, darunter auch in die Entwicklung und Errichtung der Strategien für einzelne Meeresbecken, die er als ein wichtiges Mittel zur Umsetzung zentraler Aspekte des blauen Wachstums ansieht.

Brüssel, den 31. Januar 2013

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


2.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 62/51


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Erneuerbare Energien: Ein wichtiger Faktor auf dem europäischen Energiemarkt“

2013/C 62/11

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

stellt fest, dass der unkoordinierte und unerwartet rasche Aufschwung der Energie aus erneuerbaren Quellen in vielen Ländern zu zahlreichen politischen, rechtlichen und technischen Problemen beim Funktionieren der Energiesysteme geführt hat. Eine ernsthafte Debatte über die zweckmäßigsten Wege und Instrumente zur koordinierten Förderung erneuerbarer Energien ist auf EU-Ebene erforderlich;

weist darauf hin, dass ein einfaches und effektives System zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen auf der Grundlage einer gemeinsamen europäischen Strategie entwickelt werden sollte. Eine gemeinsame Strategie für die Schaffung von marktgestützten Instrumenten und Regelungsinstrumenten ist erforderlich, um einen wirksamen und sozial verträglichen Wandel hin zu einer verstärkten Gewinnung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen zu gewährleisten;

ist der Auffassung, dass die künftigen Förderregelungen auf verifizierten Verfahren der Kohäsionspolitik beruhen könnten, die sowohl auf die Förderung der Gewinnung und Verteilung erneuerbarer Energie als auch die breitere Umsetzung neuer EE-Technologien ausgerichtet sind;

ist davon überzeugt, dass zur Stabilisierung der aktuellen Situation und zur Schaffung langfristiger Anreize für Investoren eine bessere Abstimmung zwischen den Entscheidungen einzelner Mitgliedstaaten erforderlich ist. Ein Mittel zur Förderung dieser Abstimmung könnte ein gesamteuropäisches System zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen sein;

ist der Ansicht, dass durch die Kombination verschiedener Technologien für EE in den Regionen mit neuen Methoden der Steuerung der Produktions- und Übertragungskapazitäten durch intelligente Netze (smart networks) ein lokaler Ausgleich von Energiebedarf und Energieproduktion möglich ist und damit die Energiesicherheit der Regionen bedeutend verbessert und die Abhängigkeit von Energieimporten aus größerer Entfernung verringert würde.

Berichterstatter

Witold STĘPIEŃ (PL/EVP), Marschall der Woiwodschaft Lodz

Referenzdokument

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Erneuerbare Energien: ein wichtiger Faktor auf dem europäischen Energiemarkt

COM(2012) 271 final

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen – Erneuerbare Energien: Ein wichtiger Faktor auf dem europäischen Energiemarkt

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Einleitung

1.

teilt die von der Europäischen Kommission zum Ausdruck gebrachte Auffassung, dass erneuerbare Energien (EE) ein entscheidender Faktor bei der Diversifizierung der Energieversorgung, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in Europa, Schaffung von Arbeitsplätzen und Erfüllung der Klimaschutzverpflichtungen der Europäischen Union sind; ist zudem der Ansicht, dass Etappenziele für erneuerbare Energien nach 2020 ("Meilensteine") grundlegend sind, um sicherzustellen, dass erneuerbare Energien Teil des europäischen Energiemarktes sind;

2.

ist der Meinung, dass das Fehlen einer weitreichenden Vision in der Energiepolitik der Europäischen Union sowie deren mangelhafte Koordinierung zwischen Ländern, Regionen und sonstigen Beteiligten gemäß dem Subsidiaritätsprinzip zu den Hauptgründen für die Probleme bei der Entwicklung von Energie aus erneuerbaren Quellen gehören; weist auch auf die Schlüsselrolle von Energieeffizienzmaßnahmen für die Erreichung der Ziele hin; pflichtet der Europäischen Kommission zudem bei, dass die Mitgliedstaaten die bestehenden Instrumente für die Förderung ihrer Zusammenarbeit und des Handels mit erneuerbarer Energie nutzen sollten, und unterstreicht die besondere Rolle, die Grenzregionen als Versuchslabors für die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet spielen können;

3.

weist darauf hin, dass ein einfaches und effektives System zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen auf der Grundlage einer gemeinsamen europäischen Strategie entwickelt werden sollte. Unter Beachtung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit ist dabei auf europäischer Ebene nur die Vorgabe von Rahmenbedingungen sinnvoll, insbesondere bei grenzüberschreitenden Auswirkungen. Die künftigen Förderregelungen könnten auf verifizierten Verfahren der Kohäsionspolitik beruhen, die sowohl auf die Förderung der Gewinnung und Verteilung erneuerbarer Energie als auch die breitere Umsetzung neuer EE-Technologien ausgerichtet sind; unterstreicht die Schlüsselrolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Entwicklung und Förderung von Lösungen im Bereich erneuerbare Energien, die auf den Erfahrungen und Bedürfnissen der einzelnen Regionen basieren müssen; fordert daher die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Vertreter der kommunalen und regionalen Ebene in die Gestaltung und Umsetzung der politischen Instrumente auf EU-Ebene einzubeziehen;

II.   DIE MITTEILUNG DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION

4.

stimmt mit der Europäischen Kommission darin überein, dass für eine spürbare Zunahme des Anteils erneuerbarer Energien eine Verbesserung der Förderregelungen notwendig ist. Laut der Analyse der Kommission treibt der große administrative und finanzielle Aufwand oft die Kosten für Projekte im Bereich der Energie aus erneuerbaren Quellen in die Höhe und gefährdet deren Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere in frühen Projektphasen. Um Verzerrungen auf dem Energiemarkt zu beseitigen, müssen nach Ansicht der Kommission die Förderregelungen in den einzelnen Mitgliedstaaten aufeinander abgestimmt werden. Wenn die Energieerzeuger zunehmend dem Marktpreisrisiko ausgesetzt werden, sollte dies die Wettbewerbsfähigkeit der EE-Technologien verbessern. Insbesondere ein gut funktionierender Emissionshandel ist ein entscheidender Faktor dafür, dass langfristig weniger Beihilfen für ausgereifte Technologien gebraucht werden. Für neue, weniger ausgereifte Technologien wird jedoch eine Förderung erforderlich sein. Der Ausschuss begrüßt daher die von der Europäischen Kommission geplante Ausarbeitung von Leitlinien für bewährte Verfahren und einschlägige Erfahrungen;

5.

betont, dass der allgemeine Ausbau der Infrastruktur für den Erfolg des Binnenmarktes und die Einspeisung der Energie aus erneuerbaren Quellen in die Stromnetze von grundlegender Bedeutung ist. Die Verbesserung der Energieinfrastruktur kann durch folgende Maßnahmen erfolgen:

Investitionen in die Verteilernetze,

Modernisierung der Übertragungsinfrastruktur, Investitionen in den Verbund der Netze, insbesondere zwischen Mitgliedstaaten und ihren Regionen,

Entwicklung intelligenter Netze,

Förderung von dezentraler Energieerzeugung in Kleinanlagen;

6.

ist der Auffassung, dass die finanzielle Unterstützung von Forschung und Entwicklung entscheidend für die technische Innovation und Entwicklung ist; stimmt mit der Kommission darin überein, dass dabei insbesondere in den Bereichen Meerestechnologien, Energiespeicherung und fortgeschrittene Werkstoffe sowie der Entwicklung von Technologien für die bislang ungenutzten Komponenten der Biomasse für Energie aus erneuerbaren Quellen eine wichtige Rolle zukommen kann. Der Europäische Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan) und das künftige Forschungsprogramm "Horizont 2020" stellen den Hauptbeitrag der EU zur Unterstützung von Entwicklungen im Bereich der zentralen Energietechnologien dar; stellt die wichtige Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und bei deren Unterstützung sowie als öffentlicher Investor heraus; verweist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass sich die entscheidende Bedeutung der EU-Forschungsgelder für diesen Bereich in der laufenden Debatte über den mehrjährigen Finanzrahmen der EU angemessen niederschlagen muss;

7.

nimmt Kenntnis von der Analyse der Kommission bezüglich der unterschiedlichen Grade an Offenheit und Integration der verschiedenen Energiemärkte (Wärme und Kälte, Verkehr, Strom usw.); teilt die Ansicht, dass die Integration der Märkte den Markteintritt neuer Akteure wie der EE fördern kann, betont jedoch, dass die bloße Marktöffnung an sich noch keine Garantie für mehr Effizienz und niedrigere Preise ist und dass für eine erfolgreiche Marktöffnung eine entsprechende Regulierung und Beaufsichtigung auf EU-Ebene, Transparenz und Information für die Verbraucher notwendig sind; sieht deshalb der künftigen Debatte über die Vorschläge der Kommission zum Energiebinnenmarkt erwartungsvoll entgegen;

III.   ENTWICKLUNG VON ENERGIE AUS ERNEUERBAREN QUELLEN

Der Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen am Energieverbrauch

8.

macht darauf aufmerksam, dass der Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen am Energieverbrauch der EU Mitte 2012 12,4 % betrug und gegenüber 2008 um 1,9 % gestiegen ist; das bedeutet, dass die EU im Hinblick auf ihr Ziel, bis zum Jahr 2020 einen Anteil erneuerbarer Energieträger von 20 % zu erreichen, im Plan liegt, aber auch, dass sich die EU hier ehrgeizigere – sprich höhere – Ziele oder zumindest ein 20 %-Ziel für jeden einzelnen Mitgliedstaat setzen sollte; zudem sind über das Jahr 2020 hinaus weitere Anstrengungen notwendig, wobei die EU möglichst bald ehrgeizige Zwischenziele für die Möglichkeit festlegen sollte, 100 % erneuerbare Energie bis 2050 zu erreichen;

Subventionen für Energie aus erneuerbaren Quellen

9.

fordert eine geeignete Struktur und realistische Ziele für das Emissionszertifikatshandelssystem (EU-ETS), das Energie aus erneuerbaren Quellen indirekt fördern sollte;

Die Fördersysteme und der Energiemarkt

10.

schließt sich der Auffassung der Europäischen Kommission an, dass die Wettbewerbsfähigkeit von Energie aus erneuerbaren Quellen auf den Energiemärkten verbessert werden muss. Die Fördersysteme sollten darauf ausgerichtet sein, Investoren Anreize zur Entwicklung von EE zu bieten und einen effizienten Vertrieb von EE auf dem wettbewerbsorientierten Energiemarkt zu gewährleisten. Die Fördersysteme sollten auch auf eine schrittweise Ersetzung anderer, insbesondere umweltschädlicher Energieformen ausgerichtet sein;

11.

ist beunruhigt darüber, dass einige Systeme zur EE-Förderung ungewollte Auswirkungen haben oder von manchen Erzeugern von Energie aus erneuerbaren Quellenmissbraucht werden könnten, was zu hohen EE-Kosten für die Verbraucher führen kann. Um derartigen Missbrauchsfällen vorzubeugen, ist eine koordinierte EU-Strategie für EE unter Verwendung der bestehenden Instrumente der europäischen und nationalen Wettbewerbspolitik erforderlich;

12.

weist darauf hin, dass das System der Umweltzertifikate ebenso wie das System der garantierten Preise Marktrisiken ausschließt. Zudem ist es möglich, dass das Umweltzertifikatsystem in einigen Ländern nicht in jeder Hinsicht richtig funktioniert. Eine rasche Zunahme der Menge an Energie aus erneuerbaren Quellen führt dazu, dass die Zahl der Zertifikate allmählich die Zahl der verpflichtenden Zukäufe übersteigt und der Preis für die Zertifikate einbricht. Es ist deshalb nötig, dieses System zu überprüfen und die Zahl der Zertifikate entsprechend anzupassen;

13.

begrüßt grundsätzlich das vorgeschlagene neue System der Herkunftsnachweise (Guarantee of Origin) als eine Art europäisches Umweltzertifikat, das den Handel mit Umweltzertifikaten in allen EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, in denen dieses System umgesetzt wird. Allerdings muss geprüft werden, ob diese Maßnahme alleine ausreicht, um die Mängel des bestehenden Systems zu beheben;

Reaktionen auf den Mangel an Koordination bei der Entwicklung von Energie aus erneuerbaren Quellen

14.

stellt fest, dass der unkoordinierte und unerwartet rasche Aufschwung der Energie aus erneuerbaren Quellen in vielen Ländern zu zahlreichen politischen, rechtlichen und technischen Problemen beim Funktionieren der Energiesysteme geführt hat. Eine ernsthafte Debatte über die zweckmäßigsten Wege und Instrumente zur koordinierten Förderung von EE ist auf EU-Ebene erforderlich. Eine gemeinsame Strategie für die Schaffung von marktgestützten Instrumenten und Regelungsinstrumenten ist erforderlich, um einen wirksamen und sozial verträglichen Wandel hin zu einer verstärkten Gewinnung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen zu gewährleisten;

15.

weist darauf hin, dass die Koordination des Stromflusses zwischen Ländern und Regionen noch weiter optimiert werden muss. Eine deutliche Zunahme des Anteils erneuerbarer Energie an der insgesamt produzierten Energiemenge erfordert mehr Koordinierung bei der Entwicklung und dem Betrieb der Netze sowie eine wirksame rechtliche Regelung der untereinander vernetzten Stromsysteme, sowohl zwischen den verschiedenen Ländern und Regionen als auch zwischen dem Kontinent und den Inseln und zwischen den Inseln untereinander;

16.

verweist darauf, dass die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen in Verbindung mit lokalen Energiekonzepten gefördert werden kann. Die Energiekonzepte müssen Maßnahmen zur Energieeinsparung, zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energieträger und zur Ressourceneinsparung bei maximaler Wahrung der Nachhaltigkeit umfassen;

Technische Voraussetzungen für Energie aus erneuerbaren Quellen

17.

macht darauf aufmerksam, dass Energie aus erneuerbaren Quellen in Energienetze eingespeist wird, die nicht für diese Energieform ausgelegt sind. Für eine breite Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen sind Investitionen sowie Zeit für die Modernisierung der Netze notwendig, deren derzeitiger Zustand die Entwicklung von EE einschränkt. Abhilfe schaffen können hier der Einsatz intelligenter Netze und ein stärkerer Verbund der Stromnetze zwischen den Mitgliedstaaten der EU, zwischen den Regionen auf dem Kontinent und den Inseln und auch zwischen den Inseln untereinander. Zudem unterliegt die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energieträgern, etwa durch Windenergie- und Solaranlagen, vielfach starken Schwankungen. Daher müssen in konventionellen Kraftwerken Reservekapazitäten vorgehalten bzw. geeignete Anlagen zur Energiespeicherung entwickelt werden, die die Flexibilität durch Lastenmanagement fördern;

18.

weist darauf hin, dass durch Energiespeicherung im großen Maßstab die Voraussetzungen für ein Funktionieren der Stromnetze mit EE deutlich verbessert werden könnten. Es ist jedoch technisch unmöglich, Strom unmittelbar zu speichern, und die Systeme zur indirekten Speicherung von Energie durch Umwandlung von elektrischer Energie in chemische Energie, wie in Batterien, oder in Bewegungsenergie wie in Pumpspeicheranlagen, sind derzeit sehr teuer und können nur beschränkt eingeführt werden. Eine breitere Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen in den Stromnetzen ist abhängig von der Entwicklung neuer Technologien, insbesondere von Neuerungen bei der Energiespeicherung, um bei gleicher Größe und bedeutend niedrigeren Produktionskosten zwei- bis dreimal mehr Energie speichern zu können. Technologien, die überschüssigen Strom in Gas umwandeln ("Power to Gas") sollten weiterentwickelt werden, da sie viele Vorteile bieten. Künstlich erzeugtes Gas kann die bestehende Netz- und Speicherinfrastruktur nutzen. Nach Auffassung des Ausschusses der Regionen sollte die Erforschung neuer Energiespeichertechniken intensiviert werden, um die breite Nutzung erneuerbarer Energieträger in der Stromerzeugung zu fördern;

19.

hebt hervor, dass der Mangel an Infrastrukturen zur effizienten Nutzung der Ressourcen an EE in Europa, wie große Windenergieanlagen in der Nordsee und Solaranlagen im Mittelmeerraum und in Nordafrika, den erheblichen Investitionsbedarf für Stromautobahnen in Europa deutlich macht. Beim Ausbau der europäischen Stromautobahnen müssen strenge Umweltauflagen erfüllt und die betroffenen Regionen zwingend eingebunden werden. Darüber hinaus sollten minimalinvasive Ausstattungsmethoden zum Einsatz kommen und auch die Möglichkeit unterirdischer Trassen erwogen werden. Es ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass das derzeitige europäische Stromnetz in der Verwaltung des Europäischen Verbunds der Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E), der sich von Portugal bis zur Ostgrenze Polens und von Dänemark bis zu den Balkanländern erstreckt, modernisiert werden muss, um den neuen Anforderungen einer stärkeren europäischen Integration im Energiebereich gerecht zu werden; befürwortet daher den Bau neuer Gleichstromleitungen, welche die Betriebszuverlässigkeit des europäischen Netzes erhöhen und Energieverluste während der Übertragung reduzieren könnten;

Gewährleistung der Nachhaltigkeit erneuerbarer Energie

20.

betont, dass der Ausbau der erneuerbaren Energieträger in jeder Hinsicht nachhaltig erfolgen muss. Zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit bei der Weiterentwicklung bestehender Systeme und bei der Schaffung neuer muss sichergestellt werden, dass diese Systeme keine neuen Hindernisse für die Entwicklung der Energie- und Brennstoffmärkte schaffen. Bestehende Verfahren und Systeme müssen voll genutzt werden. Die Gewährleistung der Kohlenstoffneutralität der Bioenergie ist ein entscheidender Faktor beim Ausbau der erneuerbaren Energie;

IV.   EIN NEUES SYSTEM ZUR FÖRDERUNG VON ENERGIE AUS ERNEUERBAREN QUELLEN

21.

hält es für angeraten, dass die Europäische Kommission eine Untersuchung durchführt, die der Konzipierung neuer Förderprogramme für EE dient, die in der gesamten Europäischen Union koordiniert werden, wobei Erfahrungen und bewährte Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten und Regionen zu berücksichtigen sind. Im Rahmen eines solchen Ansatzes könnten gesamteuropäische Ziele sowie die zu ihrer Verwirklichung erforderlichen Maßnahmen ermittelt werden. Bei einem neuen Programm sollten rechtliche, wirtschaftliche, technische und gesellschaftliche Aspekte mitberücksichtigt werden;

22.

ist der Auffassung, dass das europäische System zur Förderung von EE folgende Aspekte umfassen sollte:

Einrichtung eines gesamteuropäischen Fonds zur Förderung von EE

Koordinierung der Systeme zur Förderung von EE auf europäischer Ebene und Gewährleistung einer besseren Vereinbarkeit dieser Systeme

Stärkung der Rolle der Regionen bei der Zuteilung von Fördermitteln für EE und bei der Sensibilisierung der Gesellschaft

optimale Nutzung der EE-Technologien je nach den entsprechenden Ressourcen in den Regionen

mehrgleisiges Vorgehen: europäische Ebene für große Anlagen, regionale Ebene für Klein- und Kleinstanlagen

Gewährung von Fördermitteln und sonstiger Unterstützung für Investitionen in einer Größenordnung, die die volle Teilnahme der EE an dem wettbewerbsorientierten Energiemarkt ermöglicht

Unterstützung von Bestrebungen nach Unabhängigkeit in der Energieversorgung

Förderung des Ausbaus von Energienetzen und intelligenten Netzen zur breiteren Nutzung von EE

Verbesserung der Nutzung von EE in intelligenten Stromnetzen durch die Förderung von Paketen, die sowohl Energie aus erneuerbaren Quellen als auch die Energiespeicherung umfassen

solidarische Teilung der Kosten für die Entwicklung von EE innerhalb der europäischen Gesellschaft auf der am besten geeigneten Ebene;

Gesamteuropäischer Fonds zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen

23.

stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen einschränken und damit versuchen, die rasch steigenden Strompreise einzudämmen, die sie in einigen Fällen und in einem gewissen Maße auf das mangelnde Funktionieren der bestehenden Fördersysteme zurückführen. Solche kurzfristigen politischen Reaktionen machen deutlich, welche überaus negativen Auswirkungen das Fehlen eines stabilen rechtlichen Rahmens und einer koordinierten EU-Politik im Bereich der EE und die sich hieraus ergebende beträchtliche Rechtsunsicherheit sowohl auf die Umwelt als auch den Energiemarkt haben können;

24.

ist davon überzeugt, dass zur Stabilisierung der aktuellen Situation und zur Schaffung langfristiger Anreize für Investoren eine bessere Abstimmung zwischen den Entscheidungen einzelner Mitgliedstaaten erforderlich ist. Ein Mittel zur Förderung dieser Abstimmung könnte ein gesamteuropäisches System zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen sein. Zudem ist es von entscheidender Bedeutung, dass die nationalen Subventionen für fossile Brennstoffe reduziert werden und andere Maßnahmen, die Investitionen in EE hemmen, auslaufen;

25.

weist darauf hin, dass angesichts des erheblichen Investitionsbedarfs für die Herbeiführung der Energiewende (der geschätzte Finanzbedarf liegt EU-weit bei 1 Billion EUR bis 2030) und aufgrund der gerade im gegenwärtigen Umfeld weit verbreiteten Risikoscheu der Investoren alle verfügbaren Finanzmittel ausgeschöpft werden müssen (EU-Kohäsionsfonds, Einnahmen aus dem überarbeiteten Emissionshandelssystem, innovative Finanzinstrumente auf verschiedenen Ebenen, Erträge aus installierten Anlagen); zudem müssen möglicherweise auch Projektanleihen für EE-Vorhaben in Erwägung gezogen werden, um Finanzmittel für Forschung und Entwicklung sowie das Investitionskapital für erneuerbare Energieträger bereitzustellen;

26.

ist daher der Auffassung, dass Zuschüsse für EE auf EU-Ebene und zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten koordiniert werden sollten, wobei die Erfahrungen und bewährten Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten und Regionen zu berücksichtigen sind, sodass Investitionsrisiken reduziert und neue Anreize für die verstärkte Nutzung von EE geschaffen werden;

Stärkung der Rolle der Regionen bei der Zuteilung von Fördermitteln für Energie aus erneuerbaren Quellen

27.

betont, dass einige der derzeitigen Förderregelungen auf Mitgliedstaatsebene möglicherweise nicht immer den spezifischen Gegebenheiten der Regionen gerecht werden. Da die erneuerbaren Energieträger häufig nicht dort vorkommen, wo sich die Endabnehmer befinden, müssen die Verteilungs- und Übertragungsleitungen in beträchtlichem Maße ausgebaut werden. Das Fehlen einer entsprechend ausgebauten Übertragungsinfrastruktur ist eines der Haupthindernisse für einen zügigen Ausbau von EE;

28.

ist der festen Überzeugung, das durch eine größere Mitwirkung der Regionen ein Synergieeffekt und zugleich eine Kostenoptimierung beim Ausbau der Netzinfrastruktur erzielt werden könnte. Darum ist es wichtig, dass die Regionen stärker an der Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen beteiligt und die Mittel zur Förderung von EE auf die Regionen und weiter auf die Erzeuger von Energie aus erneuerbaren Quellen ausgerichtet werden. Auch sollte bei der Förderung erneuerbarer Energien das Wissen der Regionen zum Tragen kommen und sollten Regionen zur Zusammenarbeit ermutigt werden;

Optimale Nutzung der EE-Technologien je nach den entsprechenden Ressourcen in den Regionen

29.

ist der Überzeugung, dass die Regionen den besten Technologie-Mix für die erneuerbaren Energiequellen bestimmen könnten, etwa die Koordinierung der Entwicklung von Wind- und Solarenergieanlagen mit Biogasanlagen, Biomasseanlagen und Erdwärmeanlagen, und insbesondere Technologien zur Nutzung von Erdwärme für die Stromerzeugung; aus diesen Gründen sollte versucht werden, erzeugtes Biogas in bereits bestehende Erdgasnetze einzuspeisen (soweit dies technisch möglich ist) und diese Vorgehensweise zu fördern;

30.

ist der Ansicht, dass durch die Kombination verschiedener Technologien für EE in den Regionen mit neuen Methoden der Steuerung der Produktions- und Übertragungskapazitäten durch intelligente Netze (smart networks) ein lokaler Ausgleich von Energiebedarf und Energieproduktion möglich ist und damit die Energiesicherheit der Regionen bedeutend verbessert und die Abhängigkeit von Energieimporten aus größerer Entfernung verringert würde;

31.

unterstreicht die besondere Bedeutung der Regionen für den Bau und die Entwicklung von Kleinstanlagen für erneuerbare Energie und bei der Förderung von "Prosumenten", die nicht nur Energie beziehen, sondern für den Eigenbedarf und den Bedarf ihrer unmittelbaren Nachbarn auch Energie erzeugen. Durch die Förderung von Energie-Prosumenten könnte nicht nur zur Senkung der Gesamtkosten der Energiegewinnung und -versorgung, sondern auch zur Entwicklung neuer nachhaltiger Verbrauchs- und Erzeugungsmuster im Energiebereich beigetragen werden; spricht sich entschieden dafür aus, die Energie für den öffentlichen und privaten Sektor einschließlich der privaten Haushalte auf regionaler Ebene zu erzeugen;

32.

ist der Auffassung, dass den Regionen auch beim Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung große Bedeutung zukommt. Diese Technik, bei der gleichzeitig elektrische Energie und Wärmeenergie erzeugt wird, ermöglicht eine fast 90 %-ige Gewinnung der in dem Brennstoff enthaltenen Primärenergie. Die Rolle der Regionen kann darin bestehen, die Entwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung zu koordinieren und dabei den bestehenden Wärmenetzen und neuen Investitionsstandorten in der Region Rechnung zu tragen. Die Europäische Union sollte die entsprechenden Rahmenbedingungen für Förderungen für einen kostendeckenden Betrieb dieser hocheffizienten Anlagen schaffen;

Abgestimmtes Vorgehen auf mehreren Ebenen: EU-Förderregelung, um EE wettbewerbsfähig zu machen und regionale Lösungen im Bereich EE zu entwickeln

33.

merkt an, dass bei den derzeitigen Subventionsregelungen für Energie aus erneuerbaren Quellen eine planbare Weiterentwicklung der erneuerbaren Energien nur bedingt vorhanden ist und Anforderungen für den Betreiber in vielen Fällen nicht vorhanden sind;

34.

ist darum der Ansicht, dass ein neues System zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen vorhersehbar sein und die Höhe der zur Förderung von EE vorgesehenen Mittel bekannt sein und im Einklang mit den EE-Zielen für viele Jahre im Voraus festgelegt werden sollte. Das System sollte an der jeweiligen Technologie angepasst sein, wobei deren Wirtschaftlichkeit und Ausgereiftheit zu berücksichtigen sind. Es sollte zudem ausreichend flexibel sein, um auf die Marktsignale in jedem Staat reagieren zu können;

35.

meint, dass die Rolle der Regionen und der lokalen Interessenträger dadurch gestärkt werden sollte, dass das vorhandene Wissen genutzt wird, um die Höhe der Investitionskosten und den Förderbedarf zu bestimmen, damit die Produzenten von Energie aus erneuerbaren Quellen später in der Lage sind, auf dem europäischen Energiemarkt zu agieren;

36.

weist darauf hin, dass durch den Ausbau von Zentren zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen in den Regionen Arbeitsplätze geschaffen werden und für Investoren und Unternehmen, die am Anlagenbau und am Netzanschluss beteiligt sind, in zunehmendem Maße verschiedene Formen von Schulungen erforderlich sind. Die Verbesserung des örtlichen Know-hows wird auch eine intensivere Beschäftigung mit der regionalen Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen mit sich bringen. Untersuchungen dieser Art könnten Bestandteil sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene durchgeführter Forschungsarbeiten sein;

37.

macht darauf aufmerksam, dass die Entwicklung von EE vielfach durch einen unzureichenden Ausbau des Netzes für die Verteilung, die Übertragung und den Verbund zwischen den EU-Mitgliedstaaten, zwischen Kontinental- und Inselgebieten sowie zwischen den Inseln untereinander behindert wird. Um hier Abhilfe zu schaffen, ist ein zweigleisiges Vorgehen erforderlich: der Ausbau des bestehenden Netzes und seine Modernisierung sowie eine moderne Steuerung des Netzes und der daran angeschlossenen Stromabnehmer und -erzeuger. Zusätzlich sind unterschiedliche Speichertechnologien beim Ausbau der Netze zu integrieren, da Speicher den Bedarf an zusätzlichen Netzkapazitäten reduzieren und auch Ausgleichsenergie zur Verfügung stellen können. Auch die Nutzung des Gasnetzes durch den Ausbau von Power-to-Gas-Anlagen sollte als Variante mitüberlegt werden;

38.

ist zudem der Auffassung, dass ein Teil der finanziellen Mittel für den Ausbau des Netzes für die Verteilung, die Übertragung und den Verbund zwischen den EU-Mitgliedstaaten, zwischen Kontinental- und Inselgebieten sowie zwischen den Inseln untereinander aufgewendet werden muss. Die Förderregelung sollte einen gleichzeitigen, koordinierten Ausbau der Netze und der EE-Anlagen erlauben. Dies würde einerseits eine effizientere Nutzung der Fördermittel und andererseits die Zusammenarbeit zwischen lokalen Netzbetreibern, Produzenten von Energie aus erneuerbaren Energieträgern und Prosumenten ermöglichen. Durch diese Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern und Produzenten von Energie aus erneuerbaren Energieträgern, die auf einer koordinierten Zuteilung von Fördermitteln beruht, wird ein Mangel des gegenwärtigen Systems, nämlich gerade die unzureichende Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern und Produzenten, behoben;

Einschränkung der Schwankungen bei der Energieerzeugung aus EE durch die Förderung von Paketen, die sowohl erneuerbare Energien als auch die Energiespeicherung umfassen

39.

weist darauf hin, dass bei EE-Technologien die Energieerzeugung von äußeren Bedingungen, wie der Windstärke oder der Sonneneinstrahlung, abhängig ist. Deshalb ist eine Kapazitätssteigerung von EE-Anlagen nur beschränkt möglich. Verbesserungen bei der Nutzung von EE können durch die Schaffung von EE-Clustern unter Nutzung verschiedener Technologieformen wie Windenergieanlagen, Photovoltaik-Solarenergieanlagen, Biomasse- und Biogasanlagen sowie Geothermieanlagen und Technologien zur Energiespeicherung unter Verwendung intelligenter Netze erzielt werden;

Solidarische Teilung der Kosten für die Entwicklung von EE innerhalb Europas

40.

ist der Meinung, dass Systeme zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen von den einzelnen Mitgliedstaaten nicht im Alleingang entwickelt werden können. Die Entwicklung dieser Energien ergibt sich als Folge aus der Umsetzung der klimapolitischen Forderungen und der Förderung moderner Technologien sowie der Verbesserung der Energiesicherheit in Europa durch Reduzierung der Abhängigkeit von Energieimporten. Dieses gesamteuropäische Ziel sollte von allen Regierungsebenen gemeinsam und koordiniert umgesetzt werden. Zugleich muss die Möglichkeit einer 100 %-igen Umstellung auf EE klar im Blick behalten werden und dürfen die Aufmerksamkeit und Mittel keinesfalls von der notwendigen Energiewende auf nichtkonventionelle oder sonstige Energien umgelenkt werden, die als Alternativen auf den Plan treten könnten, aber nicht erneuerbar und damit auch nicht nachhaltig sind und konventionelle fossile Brennstoffe nicht ersetzen können;

41.

weist darauf hin, dass unkoordinierte Maßnahmen unerwünschte Folgen nach sich ziehen können, beispielsweise einen Verlust an Versorgungssicherheit und ungerechtfertige Preiserhöhungen, die wiederum zur Folge haben können, dass die Gesellschaft eine ablehnende Haltung gegenüber Energie aus erneuerbaren Quellen einnimmt und die Unterstützung für EE zurückgeht. Dem lässt sich durch öffentliche Diskussionen und eine transparente politische Entscheidungsfindung sowie durch Informationskampagnen in der Öffentlichkeit über die Notwendigkeit einer rationellen Nutzung der Energie und bereits vorhandene neue Verbrauchsmuster sowie Muster für die nachhaltige Energieerzeugung abhelfen.

Brüssel, den 1. Februar 2013

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


2.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 62/57


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2014-2020“

2013/C 62/12

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

ist der Meinung, dass die SBRZ ein wichtiges Element zur Umsetzung der Ziele des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts sind;

fordert die Europäische Kommission auf, die Modernisierung der staatlichen Beihilfen in den größeren Kontext einer europäischen Wachstums-, Kohäsions- und Beschäftigungsstrategie zu stellen;

versteht die SBRZ als ein Mittel, das den Mitgliedstaaten zur Verfügung steht, um die langfristigen Folgen der Krise abzumildern, indem sie die wirtschaftliche Dynamik von in Schwierigkeiten geratenen Regionen unterstützen;

fordert die Europäische Kommission auf, den Folgen der Krise Rechnung zu tragen und zum einen die Obergrenzen der Beihilfesätze und zum anderen den Prozentsatz der von dieser Form der Förderung erfassten Bevölkerung anzuheben;

hält die neuen Beschränkungen der Beihilfen für Großunternehmen – im Sinne des Gemeinschaftsrechts – für nicht gerechtfertigt und fordert die Europäische Kommission auf, die derzeitige Schwelle für die Definition kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) anzuheben;

fordert dementsprechend eine bessere Koordinierung der Vorschriften für staatliche Beihilfen mit anderen Politikbereichen der EU, insbesondere der Kohäsionspolitik, und fordert dementsprechend, die Reform der Regionalbeihilfen mit der Schaffung der Kategorie der Übergangsregionen in Einklang zu bringen;

empfiehlt der Europäischen Kommission, in ihren Kriterien für die Gebietseinteilung den natürlichen, geografischen und demografischen Nachteilen bestimmter Regionen Rechnung zu tragen.

Berichterstatter

Jean-Paul DENANOT (FR/SPE), Präsident des Regionalrates von Limousin

Referenzdokument

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen – Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2014-2020

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Allgemeine Bemerkungen

1.

ist erfreut über den allgemeinen Kontext der Neufassungen und Vereinfachungen der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen, in dem die Reform der Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung (SBRZ) anzusiedeln ist;

2.

hebt hervor, wie wichtig es für die Geber, zu denen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gehören, aber auch für die Empfänger ist, sich auf klare, deutliche und verständliche Grundsätze verlassen zu können, und fordert die Europäische Kommission, wie bereits in seiner Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission zur Modernisierung des EU-Beihilfenrechts (ECOS-V-035) (1) erneut auf, ihre Bemühungen zur Modernisierung und Vereinfachung dahingehend fortzuführen, dass sie vor allem die Kontrolle derjenigen Beihilfen in den Blick nimmt, die erhebliche Auswirkungen auf den Binnenmarkt haben;

3.

ist der Meinung, dass vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und sozialen Krise öffentliche Investitionen im Rahmen einer umfassenden Wachstumsstrategie von entscheidender Bedeutung sind und dass die Leitlinien für staatliche Beihilfen den Regionen genügend Flexibilität, zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Überwindung der aktuellen Krise lassen müssen;

4.

hebt zudem hervor, dass der Europäischen Kommission seit 2007 eine große Bedeutung dabei zukommt, die Folgen der Krise zu bewältigen und dass sie dabei mit der Festlegung vorübergehender Rahmen eine große Reaktions- und Handlungsfähigkeit gezeigt hat. Der Ausschuss der Regionen fordert die Europäische Kommission auf, ihre Bemühungen fortzusetzen und bei der Konzeption ihrer nächsten Leitlinien für SBRZ der Schwere der wirtschaftlichen Situation Rechnung zu tragen; er unterstreicht zudem, dass die Unterstützung von Unternehmen – Großunternehmen wie KMU – für alle Regionen in wirtschaftlichen Umstrukturierungsprozessen, darunter auch die unter Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c) genannten Regionen, von grundlegender Bedeutung ist;

5.

weist darauf hin, dass gemäß den Bestimmungen des Vertrages staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung dann berechtigt sind, wenn sie bestimmten Gebieten vorbehalten sind und spezifisch deren Entwicklung zum Ziel haben (2). Mit diesen besonderen Beihilfen parallel zu kohäsionspolitischen Maßnahmen sollen die schwächsten Regionen in ihren Bemühungen, das wirtschaftliche Niveau der anderen europäischen Regionen zu erreichen, unterstützt werden, damit sie an der Verwirklichung des Ziels des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts der Europäischen Union teilhaben können;

6.

unterstreicht die Bedeutung der Beihilfen mit regionaler Zielsetzung als Schlüsselfaktor für die Gründung, Ansiedlung und Entwicklung von Unternehmen, einschließlich Großunternehmen, in benachteiligten Regionen und hebt hervor, dass diese – ergänzend zu anderen Beihilfearten (darunter Beihilfen für Entwicklung und Innovation, Umweltschutzbeihilfen usw.) – zur Förderung von Investitionen in solchen Regionen dringend notwendig sind;

7.

befürwortet die bereits von der Europäischen Kommission in der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (3), die unter Artikel 13 Regionalbeihilfen behandelt, vorgenommene Flexibilisierung der Regeln;

8.

plädiert nachdrücklich für eine Anhebung des De-minimis-Schwellenwertes gemäß Verordnung (EG) Nr. 2006/1998 von 200 000 EUR auf 500 000 EUR über einen Zeitraum von drei Steuerjahren (4); hält es ebenso für notwendig, die De-minimis-Schwellenwerte im Agrar- und Fischereisektor sowie den Wert der Nettoausfallquote, die als Worst-Case-Szenario für die Bürgschaftsregelungen in der EU betrachtet wird, gleichermaßen anzupassen;

9.

betont, dass es widersprüchlich wäre, staatliche Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, die als grundsätzlich mit dem Vertrag vereinbar gelten und zugleich durch Strukturfondsmittel kofinanziert werden können (5), in die Berechnung der Obergrenzen für die Intensität von Regionalbeihilfen einzubeziehen. Es besteht die Gefahr, dass die Mitgliedstaaten aufgrund dieser Einbeziehung auf die Finanzierung staatlicher Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse verzichten. Er fordert die Kommission daher auf, die Herausnahme staatlicher Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse aus der Berechnung der Höchstintensität von Regionalbeihilfen zu erwägen;

Staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung im Dienste von Zusammenhalt, Wachstum und Beschäftigung

10.

ist der Auffassung, dass besser ausgerichtete staatliche Beihilfen vier klare Ziele haben sollten:

zur Verringerung des Ungleichgewichts zwischen den Regionen beizutragen;

Unzulänglichkeiten des Marktes auszugleichen, ohne dabei wettbewerbsverzerrend zu wirken;

die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in den Regionen zu fördern;

Investitionen in den von der Wirtschafts- und Finanzkrise betroffenen Regionen zu fördern;

11.

stellt fest, dass die SBRZ durch die Förderung benachteiligter und abgelegener Regionen einen Beitrag zu einer harmonischen und ausgewogenen Entwicklung des Gebiets der Europäischen Union leisten, ohne dabei die Wettbewerbsregeln zu verletzen;

12.

ist der Meinung, dass die SBRZ ein wichtiges Element zur Umsetzung der Ziele des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts sind. Indem den öffentlichen Stellen die Unterstützung der in ihrem Gebiet angesiedelten Unternehmen ermöglicht wird, leisten Regionalbeihilfen einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung von Regionen, die sich in Schwierigkeiten befinden, und ermöglichen somit eine ausgewogenere Verteilung der Ressourcen und der Investitionen zwischen den verschiedenen europäischen Regionen;

13.

fordert die Europäische Kommission auf, die Modernisierung der staatlichen Beihilfen in den größeren Kontext einer europäischen Wachstums-, Kohäsions- und Beschäftigungsstrategie zu stellen;

14.

möchte in diesem Zusammenhang auch unterstreichen, dass Regionen in der EU oft mit Drittländern um ausländische Direktinvestitionen konkurrieren, und ist daher der Auffassung, dass bei der Reform der SBRZ die positiven Auswirkungen ausländischer Direktinvestitionen auf die Wirtschaft der EU zu würdigen sind und dem internationalen Wettbewerb um Investitionen angemessen entsprochen werden muss;

15.

unterstreicht die Notwendigkeit, die Reform der Leitlinien für SBRZ mit den Zielen der Europa-2020-Strategie zu verknüpfen. Der Ausschuss der Regionen weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung hin, die der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in den thematischen Zielen des gemeinsamen strategischen Rahmens beigemessen wird, und ist der Meinung, dass es paradox wäre, einerseits die Möglichkeiten von Interventionen der öffentlichen Hand bei Unternehmen zu beschneiden und andererseits die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Unterstützung von Projekten zur Förderung ebendieser Unternehmen im Rahmen der Strukturfonds aufzufordern;

16.

fordert dementsprechend eine bessere Koordinierung der Vorschriften für staatliche Beihilfen mit anderen Politikbereichen der EU, insbesondere der Kohäsionspolitik, aber auch der Industriepolitik, der Forschungs- und Innovationspolitik und mit dem Binnenmarkt. Der Ausschuss der Regionen erinnert daran, dass entsprechend dem Vertrag bei der Verwirklichung des Binnenmarktes und folglich bei den Vorschriften für staatliche Beihilfen die Kohäsionsziele für das gesamte Gebiet der EU zu berücksichtigen sind und zu deren Verwirklichung beigetragen werden muss (6);

17.

ist der Meinung, dass bestimmte Bereiche wie die Sozial- und Solidarwirtschaft aufgrund ihres Beitrags zur Wirtschaftstätigkeit und zur sozialen Integration in benachteiligten Gebieten unabhängig von den jeweiligen Problemen der Region differenziert behandelt werden und in Anknüpfung an den von der Europäischen Kommission vorzuschlagenden Leitfaden für soziale Innovation einen eigenen rechtlichen Rahmen erhalten sollten;

Die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei den Regionalbeihilfen

18.

hebt hervor, dass die Europäische Kommission durch die Verträge zwar die alleinige Zuständigkeit für die Festlegung von Regeln für die Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen mit dem Binnenmarkt hat, dass die staatlichen Beihilfen mit regionaler Zielsetzung aber, wie der Name bereits sagt, der Entwicklung der Regionen zugutekommen sollen. Der Ausschuss der Regionen bedauert daher, bei der Vorlage der ersten Entwürfe für die Mitgliedstaaten nicht von der Europäischen Kommission konsultiert worden zu sein, und hält es für unbedingt notwendig, dass er sich zu Themen mit so weitreichenden Folgen für die Regionen äußern kann. Der Ausschuss der Regionen fordert die Kommission auf, die in dieser Stellungnahme ausgesprochenen Empfehlungen und Bedenken bei der Ausarbeitung ihrer künftigen Leitlinien zu berücksichtigen;

19.

erinnert zudem daran, dass die meisten Gebietskörperschaften, die in Form wirtschaftspolitischer Maßnahmen und aufgrund ihrer Rolle als Unternehmensförderer über Kompetenzen im Bereich der wirtschaftlichen Entwicklung verfügen, aufgrund ihrer Kenntnisse des örtlichen Wirtschaftsgefüges und ihrer Nähe zu den Akteuren aus Wirtschaft und Gesellschaft imstande sind, die Folgen der auf europäischer Ebene ergriffenen Maßnahmen zu beurteilen. Da die Gebietskörperschaften kaum über die Mittel verfügen, die von der Europäischen Kommission gefassten Beschlüsse über staatliche Beihilfen anzufechten, ist der Ausschuss der Regionen der Ansicht, dass sie von Beginn an von der Europäischen Kommission in die Erarbeitung der Vorschriften für SBRZ einbezogen werden müssen;

20.

begrüßt die öffentliche Konsultation, die am 14. Januar 2013 von der Europäischen Kommission eingeleitet wurde, um die Überarbeitung der neuen Leitlinien für den Zeitraum 2014-2020 vorzubereiten. Diese öffentliche Konsultation sollte in erster Linie dazu dienen, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einzubinden, damit die Vorschriften für staatliche Beihilfen den Bedürfnissen der Gebiete und Regionen Europas besser Rechnung tragen und transparenter werden. Dadurch hätten die Geber und die Empfänger größere Rechtssicherheit unter Achtung des Multi-Level-Governance-Prinzips;

21.

ist der Meinung, dass zwischen der Festsetzung der europäischen Wettbewerbsregeln, die für das Funktionieren des Binnenmarktes notwendig sind, und der Bewertung des tatsächlichen Einflusses der auf subnationaler Ebene eingesetzten Beihilfen auf den Binnenmarkt ein Gleichgewicht hergestellt werden muss;

22.

macht die Europäische Kommission zudem darauf aufmerksam, dass zahlreiche lokale und regionale Gebietskörperschaften in der Krise Konjunkturprogramme aufgelegt oder Hilfsinstrumente geschaffen haben, die im Interesse der wirtschaftlichen Effizienz mit den von der Europäischen Kommission genehmigten staatlichen Beihilfen und insbesondere mit den SBRZ koordiniert werden sollten, damit sie ihre Wirksamkeit weiter entfalten können;

23.

ruft dazu auf, die Leitlinien für SBRZ auf der geeigneten Ebene umzusetzen, und ist der Meinung, dass die nationale Ebene sich auf eine Partnerschaft mit den Gebietskörperschaften stützen und alle subnationalen Behörden in die Ausarbeitung und Anpassung der Gebietseinteilung einbinden sollte;

Regeln für die Gebietseinteilung von SBRZ

24.

versteht die SBRZ als ein Mittel, das den Mitgliedstaaten zur Verfügung steht, um die langfristigen Folgen der Krise abzumildern, indem sie die wirtschaftliche Dynamik von in Schwierigkeiten geratenen Regionen unterstützen; er lehnt daher eine Beschneidung der Interventionsmöglichkeiten der öffentlichen Hand bei Unternehmen durch die derzeitigen SBRZ-Leitlinien nachdrücklich ab, da diese ein wichtiger Trägern der Wirtschaftsentwicklung und der Schaffung von Arbeitsplätzen in den Regionen sind;

25.

fordert die Europäische Kommission auf, den Folgen der Krise Rechnung zu tragen und zum einen die Obergrenzen der Beihilfesätze und zum anderen den Prozentsatz der von dieser Form der Förderung erfassten Bevölkerung im Einklang mit den Schätzungen der Europäischen Kommission in den Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2007-2013 anzuheben (45,5 % für die EU-27, siehe Ziffer 15, 2006/C 54/08);

26.

spricht sich für die Beibehaltung einer ausgewogenen Gebietseinteilung für Regionalbeihilfen im Zeitraum 2014-2020 aus, um ein allzu großes Gefälle zwischen den Regionen der Europäischen Union, insbesondere den Gebieten, die in Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a) und Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c) genannt werden, zu vermeiden und der Gefahr von Standortverlagerungen innerhalb der EU entgegenzuwirken;

27.

fordert die Europäische Kommission auf, ein Übergangssystem in Form eines Sicherheitsnetzes vorzusehen, damit Regionen, die im vorangehenden Zeitraum Anspruch auf diese Form von Beihilfen hatten, nach den neuen Leitlinien aber nicht mehr den Kriterien entsprechen werden, nicht unvermittelt aus der Einteilung der Fördergebiete herausfallen; weist darauf hin, dass die Europäische Kommission in den Leitlinien für Beihilfen mit regionaler Zielsetzung besondere Bestimmungen für diejenigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorsehen sollte, die sich in einer schweren Wirtschafts- und Finanzkrise befinden und Mittel aus dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) erhalten, um so eine Kohärenz zwischen sämtlichen wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Europäischen Union zu gewährleisten;

28.

zeigt sich erfreut über den Vorschlag der Europäischen Kommission, die Berücksichtigung der Nachbarregionen zu den durch Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a) erfassten Gebieten in der Kategorie der durch Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c) erfassten Gebiete zu ermöglichen;

29.

stellt fest, dass die Gebietseinteilung für SBRZ mit der im Rahmen der Kohäsionspolitik getroffenen Unterscheidung zwischen Konvergenzregionen (Pro-Kopf-BIP unter 75 % des Durchschnitts) und Regionen der Kategorie "Wettbewerbsfähigkeit" (Pro-Kopf-BIP über 75 % des Durchschnitts) verknüpft ist. In Anbetracht der neuen Vorschläge der Europäischen Kommission zur Kohäsionspolitik und insbesondere der Schaffung einer neuen Kategorie von Übergangsregionen mit einem Pro-Kopf-BIP zwischen 75 % und 90 % fordert der Ausschuss der Regionen dazu auf, die Reform der Regionalbeihilfen mit der Schaffung dieser neuen Kategorie in Einklang zu bringen, und schlägt ein vereinfachtes System vor, nach dem alle Übergangsregionen unter die in Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c) erfassten vorab definierten Gebiete fallen würden. Der Ausschuss der Regionen bedauert, dass in dem Entwurf der Europäischen Kommission vom 14. Januar 2013 ausschließlich Übergangsregionen, die aus den in Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a) erfassten Gebieten ausscheiden, als vorab definierte Gebiete angesehen werden, die unter Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c) fallen; drängt die Kommission daher, ihren Entwurf zu ändern und auf den Entwurf einer allgemeinen Verordnung zu den Strukturfonds abzustimmen, um jegliche Ungleichbehandlung unter den Regionen zu verhindern, die der gleichen Kategorie angehören und ähnliche wirtschaftliche Probleme aufweisen;

30.

macht die Europäische Kommission auf die in Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a) anerkannte besondere Situation der Regionen in äußerster Randlage aufmerksam und betont die Notwendigkeit eines flexibleren und ihren Merkmalen besser angepassten Ansatzes. Der Ausschuss der Regionen ist der Auffassung, dass diese Regionen wegen ihrer Entfernung vom Binnenmarkt der EU und ihrer Nähe zu anderen Märkten weiterhin die Möglichkeit haben sollten, Unternehmen Hilfen zu gewähren, die nicht degressiv und nicht zeitlich befristet sind, und in gleicher Weise Anspruch auf Unterstützung haben sollten, wie es bisher der Fall war; ist in Bezug auf die Investitionsbeihilfen der Ansicht, dass die Bezuschussung der Regionen in äußerster Randlage unverändert beizubehalten ist, weil deren Situation, die zur Zuerkennung dieser Zuschüsse führte, strukturell bedingt und dauerhaft ist;

31.

schlägt vor, dass die Kommission im Hinblick auf eine größere Übereinstimmung zwischen den Bestimmungen der Kohäsionspolitik und den Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung auch die zu erstellende Liste der Regionen mit Sonderbestimmungen innerhalb des vereinbarten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) berücksichtigt;

32.

fragt sich, ob die von der Europäischen Kommission zur Einteilung in Fördergebiete für Regionalbeihilfen herangezogenen Indikatoren (BIP und Arbeitslosigkeitsrate) sinnvoll sind, und schlägt vor, über andere Methoden für die Genehmigung und Prüfung der Beihilfen nachzudenken. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sollten in diese Überlegungen umfassend eingebunden werden. Der Ausschuss der Regionen hat in seiner Stellungnahme "Die Messung des Fortschritts über das BIP hinaus" bereits entsprechende Vorschläge gemacht;

33.

empfiehlt der Europäischen Kommission insbesondere, in ihren Kriterien für die Gebietseinteilung den natürlichen, geografischen und demografischen Nachteilen folgender Regionen Rechnung zu tragen:

ländliche Gebiete;

vom industriellen Wandel betroffene Gebiete;

Gebiete mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen, wie:

die Regionen mit sehr geringer oder geringer Bevölkerungsdichte, die in Artikel 111 Absatz 4 des geänderten Vorschlags für eine Verordnung über die Fonds, für die der gemeinsame strategische Rahmen gilt, definiert sind,

Inselgebiete,

Grenzregionen,

Berggebiete;

Regionen, die von einem demografischen Ungleichgewicht zwischen der jüngeren und der älteren Bevölkerung sowie der erwerbstätigen und nicht erwerbstätigen Bevölkerung betroffen sind, das aus der Abwanderung junger Leute und der allgemeinen Alterung der Bevölkerung resultiert, was die Entwicklungsmöglichkeiten dieser Regionen begrenzt;

34.

macht darauf aufmerksam, dass die Bedingungen der Gebietseinteilung für SBRZ hinsichtlich Mindestgröße und Kontinuität der Zonen nicht auf ländliche Gebiete passen. Ländliche Gebiete profitieren nicht von der besonderen Unterstützung für die Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte, können aber durchaus den in den Leitlinien enthaltenen bevölkerungsbezogenen Kriterien entsprechen. Um den besonderen Merkmalen der ländlichen Gebiete der Europäischen Union Rechnung zu tragen, fordert der Ausschuss der Regionen eine flexiblere Handhabung dieser Bedingungen, sei es durch Festsetzung besser geeigneter Bevölkerungsobergrenzen oder die alternative Geltung des einen oder des anderen Kriteriums;

35.

spricht sich für einen weitergehenden Ansatz aus und fordert, die Kriterien für die Gebietseinteilung für Regionalbeihilfen erneut zu überprüfen und eine stärker regional ausgerichtete Herangehensweise, die eine stärkere Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten ermöglichen würde, einzuführen;

Empfehlungen für die Erarbeitung der nächsten Leitlinien für Regionalbeihilfen in Krisenzeiten

36.

hält das System der SBRZ angesichts der verschiedenen, oben genannten Punkte und gerade auch in der Wirtschafts- und Sozialkrise für nötiger denn je, da es sich positiv auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und auf die Wirtschaftstätigkeit auswirkt; begrüßt die Absicht der Kommission, 2016 eine Halbzeitprüfung der regionalen Karten vorzusehen.

37.

stellt fest, dass in der derzeitigen Fassung von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a) des Vertrages von Gebieten die Rede ist, in denen "eine erhebliche Unterbeschäftigung herrscht". Der Ausschuss der Regionen schlägt vor, für die Bestimmung der unter diesen Artikel fallenden Regionen als Kriterium nicht nur das PIB, sondern auch die Arbeitslosenquote heranzuziehen, da sich die Arbeitsmarktlage in zahlreichen Mitgliedstaaten verschlechtert hat;

38.

ist der Ansicht, dass bei der Methode zur Aufteilung der Gebiete, für die Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c) gilt, der EU-Durchschnitt als Bezugsgröße zur Berechnung der Vergleichskriterien BIP und Arbeitslosenquote herangezogen werden muss. Dadurch können Entwicklungsunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten besser widergespiegelt und somit die schwächsten Regionen in Ländern mit hoher Arbeitslosenquote und geringerem BIP gezielt ermittelt werden;

39.

hält die neuen Beschränkungen der Beihilfen für Großunternehmen – im Sinne des Gemeinschaftsrechts – in den unter Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c) fallenden Gebieten für nicht gerechtfertigt, schon gar nicht in der gegenwärtige Wirtschaftskrise. Der Ausschuss der Regionen betont, dass in diese Kategorie nicht nur auf den Weltmärkten tätige Großunternehmen mit internationalem Kapital, sondern auch ebenso viele lokale (Familien-)Unternehmen fallen, deren Personalbedarf die kritische Schwelle von 250 Beschäftigten überschreitet. Hierzu zählen ferner Kleinunternehmen mit rein lokalen Niederlassungen, die aufgrund der europäischen Konsolidierungsvorschriften (7) die Schwelle zum Großunternehmen überschreiten können. Durch die Abschaffung jeglicher Fördermöglichkeit für diese Unternehmen in den unter Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c) fallenden Gebieten gefährdet die Europäische Kommission die Beschäftigung und die Wirtschaftstätigkeit in den Regionen mit den größten Schwierigkeiten, denen es schwerfällt, derartige Unternehmen in ihrem Gebiet zu halten;

40.

hebt im Übrigen die Gefahr von Standortverlagerungen sowohl innerhalb wie außerhalb der Europäischen Union hervor, von denen die Gebiete aufgrund des Verbots staatlicher Beihilfen für Großunternehmen bedroht sind. Diese könnten nämlich beschließen, im Falle einer Verringerung des Beihilfevolumens und des Beihilfesatzes ihren Sitz aus Gebieten, für die Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c) gilt, in Gebiete, für die Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a) gilt, bzw. in Drittstaaten zu verlegen;

41.

begrüßt die von der Europäischen Kommission in ihrem Entwurf vom 14. Januar 2013 vorgeschlagene Schutzklausel, mit der Großunternehmen dazu verpflichtet werden, die Investitionen und neu geschaffenen Arbeitsplätze fünf (bzw. bei KMU drei) Jahre lang in dem Gebiet zu belassen, in dem die Beihilfe gewährt wurde;

42.

schlägt vor, zusätzlich eine Klausel über das Recht auf vollständige Wiedereinziehung der Hilfen nach dem Vorbild von Artikel 57 der geltenden allgemeinen Strukturfondsverordnung vorzusehen. Eine solche Wiedereinziehung würde in den ersten fünf Jahren nach Gewährung der Hilfen vorgenommen, wenn die kofinanzierte Maßnahme in ihrer Art oder ihren Durchführungsbedingungen verändert wird, wenn einem Unternehmen oder einer öffentlichen Körperschaft durch die Maßnahme ein ungerechtfertigter Vorteil verschafft wird oder wenn sich die Art der Besitzverhältnisse bei einer Infrastruktur ändert oder eine Produktionstätigkeit aufgegeben wird. Die Mitgliedstaaten und die Kommission stellen sicher, dass ein Unternehmen, das infolge einer Produktionsverlagerung innerhalb eines Mitgliedstaats oder in einen anderen Mitgliedstaat Gegenstand eines Wiedereinziehungsverfahrens ist oder war, keine Zuschüsse aus den Strukturfonds erhält;

43.

fordert die Europäische Kommission auf, einen Mechanismus zur ex-ante-Berücksichtigung negativer externer Faktoren einzuführen, die die SBRZ in Form erheblicher Arbeitsplatzverluste in Betrieben auf dem Gebiet der EU bewirken können, und zwar nicht nur in der vergleichenden Bewertung, die die Kommission bei der Notifizierung heute lediglich für große Investitionsvorhaben (2009/C 223/02, S. 54) durchführt, sondern auch im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung;

44.

fordert die Europäische Kommission auf, die derzeitige Schwelle für die Definition kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) anzuheben, um das System der SBRZ zugunsten von Unternehmen beizubehalten, die erheblich zur Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen in den betreffenden Gebieten beitragen, und um zur Bildung eines starken und strukturierten europäischen Unternehmertums beizutragen, das den Gebieten verbunden ist, nicht verlagert werden kann und am besten geeignet ist, die Herausforderungen der Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Internationalisierung – den Zielen der Europa-2020-Strategie – zu bewältigen;

45.

fordert die Kommission auf, ihrem eigenen Beispiel hinsichtlich der Nahrungsmittelindustrie zu folgen und eine neue Kategorie mittelgroßer Unternehmen zu schaffen, die mit 250 bis 750 Beschäftigten und einem Umsatz von weniger als 200 Μio. EUR zwischen den KMU und den Großunternehmen angesiedelt sind, um so die Entwicklung unserer KMU zu fördern. Der Ausschuss der Regionen fordert außerdem, Überlegungen über die Berücksichtigung von Unternehmen intermediärer Größe anzustellen, die sich aus größer gewordenen KMU entwickelt haben und 250 bis 5 000 Beschäftigte umfassen. Er schlägt daher vor, dass mittelgroße und intermediäre Unternehmen mit angepassten Beihilfesätzen gefördert werden, die über den Beihilfesätzen für Großunternehmen und unter denjenigen für KMU liegen;

46.

betont, dass der maßgebliche Gebietsaspekt bei der Gewährung von Regionalbeihilfen nur dann berücksichtigt werden kann, wenn die Konsolidierungsvorschriften (8) nicht für die Gebiete gelten, die Anspruch auf derartige Beihilfen haben. Nach Ansicht des Ausschusses der Regionen sollten Betriebe, die weder einem Unternehmensverbund noch einer Unternehmenspartnerschaft angehören, als eigenständige Unternehmen angesehen werden;

47.

weist darauf hin, dass die für SBRZ-Gebiete vorgeschlagenen Beihilfesätze für den Zeitraum 2014-2020 sich den derzeit in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (9) für KMU vorgesehenen Beihilfesätzen annähern und daher Gefahr laufen, die Spezifizität der Regionalbeihilfen aufzuheben. Der Ausschuss der Regionen fordert daher, dass die in den Leitlinien für SBRZ im Zeitraum 2007-2013 vorgesehenen Beihilfesätze zumindest beibehalten werden, und ist sogar der Ansicht, dass diese in wirtschaftlichen Krisenzeiten erhöht werden sollten;

48.

hält einen erhöhten Beihilfesatz für notwendig, um Investitions- und Beschäftigungsförderungen in der neuen Kategorie der Übergangsregionen zu fördern, da sie wirtschaftlich den Anschluss verloren haben;

49.

weist darauf hin, dass die in SBRZ-Gebieten angesiedelten Unternehmen nur für denjenigen Teil ihrer getätigten Investitionen bzw. geschaffenen Arbeitsplätze Beihilfen erhalten können, der einem Ausbau der unternehmerischen Tätigkeit zur Förderung der wirtschaftlichen Dynamik der Gebiete entspricht. Der Ausschuss der Regionen schlägt vor, dass eine – in Krisenzeiten üblichere – Betriebswiederaufnahme und die Modernisierung der Produktionsanlagen nach den SBRZ-Leitlinien förderfähig werden;

50.

spricht sich gegen eine Verschärfung der Bestimmungen aus, die den Anreizeffekt von SBRZ für Investitionsprojekte unabhängig von ihrem Umfang oder der Größe des betreffenden Unternehmens verdeutlichen soll. Der Ausschuss der Regionen betont, dass sich im Bereich der SBRZ-Regelung der Anreizeffekt der Beihilfen aus der schwierigen Lage der unterstützten Gebiete ergibt, in denen die Investitionen ohne die Beihilfen nicht getätigt würden;

51.

unterstützt den Kommissionsvorschlag, Subventionen für Unternehmen des Schiffbausektors nunmehr als förderfähig einzustufen, denn ihr Ausschluss von den Hilfen, der beschlossen worden war, als diese Branchen von einer schweren, durch Überkapazitäten gekennzeichneten Krise getroffen waren, ist angesichts ihrer derzeitigen Lage nicht mehr gerechtfertigt; hingegen spricht sich der Ausschuss der Regionen gegen den Vorschlag der Kommission aus, Regionalbeihilfen für Unternehmen des Stahlsektors und der Kunstfaserindustrie de facto als unvereinbar mit dem Binnenmarkt anzusehen. Der Ausschuss der Regionen betont, dass der Ausschluss dieser Branchen von den Hilfen angesichts ihrer derzeitigen Lage nicht mehr gerechtfertigt ist; er war beschlossen worden, als diese Branchen von einer schweren, durch Überkapazitäten gekennzeichneten Krise getroffen waren;

52.

befürwortet die Einrichtung eines flexibleren Systems, das schnell an wirtschaftliche Veränderungen angepasst werden kann und die derzeit alle sieben Jahre durchgeführte, einfache Überarbeitung ersetzt, die keine Bewältigung unvorhergesehener Krisen ermöglicht, die sich dramatisch auf das wirtschaftliche Gefüge einer Region auswirken können. Der Ausschuss der Regionen schlägt beispielsweise vor, auf regionaler Ebene eine Bevölkerungsreserve zu bilden und diese entsprechend den wirtschaftlichen Veränderungen und in Absprache mit den subregionalen Behörden erneut zuzuweisen;

53.

schlägt vor, das System staatlicher Beihilfen mit regionaler Zielsetzung während des Bezugszeitraums auf EU-Ebene umfassend zu bewerten, um zu gewährleisten, dass es keine Mitnahmeeffekte und Betriebsverlagerungen innerhalb der Europäischen Union verursacht. Wenn dies der Fall wäre, könnten auf EU-Ebene verwaltungsrechtliche Sanktionen wie die Rückgabe der Beihilfen erwogen werden.

Brüssel, den 1. Februar 2013

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


(1)  COM(2012) 209 final.

(2)  Artikel 107 Absatz 3 Buchstaben a) und c) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

(3)  Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung der Europäischen Kommission (800/2008) vom 6. August 2008.

(4)  Durch die Verordnung 1998/2006 der Europäischen Kommission vom 15. Dezember 2006 festgelegter Schwellenwert.

(5)  Gemäß Beschluss vom 20.12.2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 AEUV in Bezug auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind.

(6)  Artikel 175 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

(7)  Artikel 3, Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der Europäischen Kommission (800/2008) vom 6. August 2008.

(8)  Anhang 1 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der Europäischen Kommission (800/2008) vom 6. August 2008.

(9)  Artikel 15 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der Europäischen Kommission (800/2008) vom 6. August 2008.


2.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 62/64


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Regionen in äußerster Randlage im Lichte der Europa-2020-Strategie“

2013/C 62/13

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

begrüßt die Pläne der Kommission, partnerschaftlich mit den Regionen in äußerster Randlage zusammenzuarbeiten, die Europa-2020-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum umfassend auf sie anzuwenden und dabei ihre besonderen Merkmale und Sachzwänge zu berücksichtigen;

betont, dass die regionalen Gebietskörperschaften der Regionen in äußerster Randlage entsprechend den Grundsätzen der Subsidiarität und der Multi-Level-Governance stärker in die Planung und Umsetzung der europäischen Programme und Maßnahmen einbezogen werden müssen, um zu gewährleisten, dass die besonderen Bedürfnisse der Regionen in äußerster Randlage auf sämtlichen Ebenen des Beschlussfassungsprozesses berücksichtigt werden;

betont, dass die Beschäftigung ein vorrangiges Ziel und ein Parameter für alle künftigen Hauptmaßnahmen zur erfolgreichen Umsetzung der Europa-2020-Strategie in den Regionen in äußerster Randlage darstellt; fordert deshalb die EU auf, die Ziele des neuen sozialen Schwerpunkts in der Mitteilung von 2012 durch konkrete Maßnahmen auszugestalten;

betont, dass sämtliche Maßnahmen für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum der Regionen in äußerster Randlage partnerschaftlich ergriffen werden und dass die Mitgliedstaaten und die regionalen Gebietskörperschaften für ein größtmögliches Wachstumspotenzial dieser Regionen eng zusammenarbeiten müssen;

betont, wie wichtig die regionale Zusammenarbeit für die Regionen in äußerster Randlage angesichts ihrer einzigartigen geografischen Lage ist, und fordert eine bessere Nutzung der Synergien zwischen den Kohäsionsfonds und dem Europäischen Entwicklungsfonds sowie die Abschaffung des 150-km-Kriteriums für Seegrenzen bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den Regionen in äußerster Randlage und ihren Nachbarländern.

Berichterstatter

Malcolm MIFSUD (MT/EVP), Bürgermeister von Pietá

Referenzdokument

Mitteilung der Kommission zum Thema: "Regionen in äußerster Randlage der Europäischen Union: Auf dem Weg zu einer Partnerschaft für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum"

COM(2012) 287 final

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen – Regionen in äußerster Randlage im Lichte der Europa-2020-Strategie

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Einleitung

1.

begrüßt die Pläne der Kommission, partnerschaftlich mit den Regionen in äußerster Randlage zusammenzuarbeiten (1), die Europa-2020-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum umfassend auf sie anzuwenden und – wie vom Rat betont (2) – dabei ihre besonderen Merkmale und Sachzwänge zu berücksichtigen; unterstreicht jedoch, dass es Verfahren zur Beteiligung der Regionen in äußerster Randlage an der Strategie geben sollte, da diese Regionen sonst nicht in der Lage sein werden, die Strategie umzusetzen;

2.

betont, dass eine ausgewogene Mischung aus Maßnahmen zum Ausgleich der spezifischen und dauerhaften Sachzwänge der Regionen in äußerster Randlage einerseits und Maßnahmen zur Förderung ihrer Vorteile und Stärken andererseits gefunden werden muss;

3.

weist auf die Notwendigkeit hin, weitere spezifische Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, die Bedingungen für die Anwendung der Verträge und der gemeinsamen Maßnahmen auf diese Regionen gemäß Artikel 349 AEUV festzulegen;

4.

unterstützt die Kommissionsinitiative, Maßnahmen zu ergreifen, die den Regionen in äußerster Randlage zu mehr Autonomie und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit verhelfen und sie besser in die Lage versetzen, dauerhafte Arbeitsplätze zu schaffen, indem ihre einzigartigen Gegebenheiten und ihr Mehrwert für die EU genutzt werden; diese Hilfe muss aber notwendigerweise die Form konkreter und kreativer Maßnahmen der Europäischen Kommission annehmen, durch die das Potenzial des Artikels 349 AEUV voll ausgeschöpft werden kann, z.B. durch die Einführung von Ad-hoc-Instrumenten;

5.

unterstützt das Kommissionsziel, zu gewährleisten, dass verschiedene Kommissionsdienststellen in die Umsetzung der Europa-2020-Strategie für die Regionen in äußerster Randlage eingebunden werden, und eng mit der Konferenz der Präsidenten dieser Regionen, mit Gruppen von Fachleuten und der entsprechenden dienststellenübergreifenden Gruppe zusammenzuarbeiten, um konkrete Maßnahmen umzusetzen und dabei Ad-hoc-Strategien u.a. für die Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze in den Regionen in äußerster Randlage zu entwickeln;

6.

schlägt in diesem Zusammenhang vor, der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Beschäftigung Vorrang zu geben, da die örtlichen Humanressourcen und Kompetenzen die größtmöglichen Wachstumsmotoren in den Regionen in äußerster Randlage darstellen;

7.

unterstützt die Politik der Kommission, die geografischen und potenziellen Stärken der Regionen in äußerster Randlage als Nutzen für die gesamte EU zu beschreiben und offiziell anzuerkennen;

8.

unterstreicht insbesondere, wie wichtig es ist, mit den Regionen in äußerster Randlage aktive Grenzregionen für die Zusammenarbeit und Botschafter der EU zu haben, die in der Lage sind, den sozioökonomischen und kulturellen Einflussbereich der EU auszudehnen und den Handel und den Wissensaustausch mit ihren Nachbarregionen und mit den Drittländern zu fördern, zu denen sie enge historische und kulturelle Bindungen haben;

9.

teilt überwiegend die Ansicht der Kommission, dass die EU von engen Beziehungen der Regionen in äußerster Randlage zu überseeischen Staaten und Drittländern wie etwa wichtigen Schwellenländern (z.B. Brasilien und Südafrika) profitiert;

ENTWICKLUNGEN BEI DER EUROPÄISCHEN STRATEGIE FÜR REGIONEN IN ÄUSSERSTER RANDLAGE

10.

teilt die Ansicht und weist darauf hin, dass sich sämtliche Regionen in äußerster Randlage – abgesehen von den geografischen und ökonomischen Zwängen (Abgelegenheit, Insellage, geringe Größe usw.) all dieser Gebiete – voneinander unterscheiden, was ihre jeweiligen Stärken und Herausforderungen angeht (3);

11.

lehnt nachdrücklich einen etwaigen Ansatz mit einer Verpflichtung zu Pluralismus ab, denn dadurch könnte die gesamte Idee der Partnerschaft in Frage gestellt und der für einen Konsens in den einzelnen Phasen der Programmdurchführung notwendige Dialog beeinträchtigt werden;

12.

unterstützt die Politik der Kommission, einen gemeinsamen Nenner zur Umsetzung der Europa-2020-Strategie für die Gesamtheit der Regionen in äußerster Randlage zu finden und dabei die unterschiedlichen Stärken und Sachzwänge jeder einzelnen Region in äußerster Randlage zu berücksichtigen;

13.

begrüßt es, dass die Kommission eine erneuerte EU-Strategie für Regionen in äußerster Randlage auf der Grundlage einer stärkeren Produktdifferenzierung und Spezialisierung als Schlüsselfaktoren zur Stärkung traditioneller Branchen (wie Landwirtschaft) verabschieden sowie zukunftsträchtige, auf den einzigartigen und besonderen Vorteilen der Regionen in äußerster Randlage aufbauende Branchen ermitteln und weiterentwickeln will;

14.

anerkennt und unterstreicht die von den Regionen in äußerster Randlage selbst ergriffenen Maßnahmen zur Modernisierung und Diversifizierung ihrer Wirtschaft und hebt ihre Kompetenzen zur Festlegung von Entwicklungszielen und -strategien hervor;

15.

teilt die Auffassung der Kommission, dass es besonders wichtig ist, Maßnahmen zugunsten der Regionen in äußerster Randlage innerhalb des herkömmlichen, folgende drei herkömmlichen Achsen umfassenden Rahmens auszuwählen (4): bessere Anbindung, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung der regionalen Integration mit den Nachbarregionen;

16.

bedauert, dass die Festlegung dieser Achsen nicht mit konkreten und angepassten Maßnahmen einhergeht, vor allem in Bezug auf eine bessere Anbindung, die ein wesentlicher Bestandteil einer Strategie zur Entwicklung der Regionen in äußerster Randlage und ihrer Einbindung in den Binnenmarkt ist;

17.

begrüßt ferner, dass die Kommission anerkennt, dass sich die Vorschläge für ein künftiges Wachstum der Regionen in äußerster Randlage positiv auf alle fünf Achsen der erneuerten Strategie auswirken dürften (Verbesserung der Anbindung, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Förderung der regionalen Integration, Stärkung der sozialen Dimension, Einbindung von Klimaschutzmaßnahmen);

18.

hofft, dass die neue soziale Achse, die sich auch auf die anderen Achsen bezieht, mit zusätzlichen finanziellen Mitteln und den notwendigen Instrumenten ausgestattet wird, die die Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze in den Regionen in äußerster Randlage ermöglichen;

19.

weist darauf hin, dass die Kommission vor diesem Hintergrund und insbesondere mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit und regionale Integration auch spezifische territoriale Maßnahmen fördern sollte, die ihre europäische Integration zur Beteiligung an künftigen EU-Strategien steigern;

20.

betont, dass die regionalen Gebietskörperschaften der Regionen in äußerster Randlage entsprechend den Grundsätzen der Subsidiarität und der Multi-Level-Governance stärker in die Planung und Umsetzung der europäischen Programme und Maßnahmen einbezogen werden müssen, um zu gewährleisten, dass die besonderen Bedürfnisse der Regionen in äußerster Randlage auf sämtlichen Ebenen des Beschlussfassungsprozesses berücksichtigt werden;

21.

betont, wie wichtig die regionale Zusammenarbeit für die Regionen in äußerster Randlage angesichts ihrer einzigartigen geografischen Lage ist, und fordert eine bessere Nutzung der Synergien zwischen den Kohäsionsfonds und dem Europäischen Entwicklungsfonds sowie die Abschaffung des 150-km-Kriteriums für Seegrenzen bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den Regionen in äußerster Randlage und ihren Nachbarländern;

22.

befürwortet Initiativen zur Schaffung gemeinsamer Marken und Logos der EU und der Regionen in äußerster Randlage, die dazu beitragen, dass diese Regionen innerhalb des sozioökonomischen und kulturellen Einflussbereichs der EU deutlicher sichtbar werden, und die die Integration in ihre unmittelbare Umgebung und in den Binnenmarkt unter der EU-Flagge stärken;

ZENTRALE GRUNDSÄTZE DER ERNEUERTEN EU-STRATEGIE

23.

erkennt die Bedeutung an, die die Kommission der Förderung eines aktualisierten und an die Europa-2020-Startegie angepassten Rahmens für Maßnahmen für die Regionen in äußerster Randlage beimisst;

24.

äußert jedoch seine Besorgnis darüber, dass verschiedene der im Zusammenhang mit einigen der Hauptachsen (z.B. Verkehr und Einführung neuer Technologien zur Verbesserung der Verkehrsanbindung) notwendigen Maßnahmen kaum zu für die Regionen in äußerster Randlage vertretbaren Kosten umzusetzen sein werden und möglicherweise nur dann erfolgreich sind und keine Umlegung der hohen Kosten auf die Dienstleistungen für den Endverbraucher erfordern, wenn sie durch eine höhere Ebene bzw. durch öffentlich-private Partnerschaften unterstützt werden;

25.

unterstützt den Ausbau und die Optimierung der bestehenden Regionalflughäfen durch öffentliche oder private Partnerschaften, da sie ein zentrales Instrument für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung von EU-Regionen in äußerster Randlage sind;

26.

teilt jedoch die Ansicht, dass die Regionen in äußerster Randlage durch eine Modernisierung und Diversifizierung ihrer Volkswirtschaften sowie durch Investitionen und Innovationen in Branchen mit hohem Wachstumspotenzial ihre Chancen steigern können, wenn sie hierbei von den EU-Institutionen, öffentlichen und privaten Akteuren sowie Interessenträgern unterstützt werden;

27.

betont die Bedeutung der Modernisierung der Fischereiflotten und Seeverkehrsinfrastrukturen in den Regionen in äußerster Randlage und fordert die Kommission auf, diesen Aspekt besonders zu fördern, da die See- und Fischereiressourcen wesentliche Triebkräfte dieser Regionen darstellen, die zu ihrer Produktdiversifizierung und Binnenmarktintegration beitragen sowie ihr Wachstum und einen wettbewerbsfähigen Handel mit den Nachbarregionen der Regionen in äußerster Randlage fördern;

28.

schlägt vor, dass die Kommission im Zusammenhang mit der erneuerten Europa-2020-Strategie für das Wachstum der Regionen in äußerster Randlage Programme und Partnerschaften zwischen den EU-Mitgliedstaaten und diesen Regionen fördert, auf den erforderlichen Feldern tätige private Akteure in die Durchführung von Maßnahmen einbezieht, mit denen mehrere Ziele der einzelnen Achsen der erneuerten EU-Strategie zugleich umgesetzt werden sollen, und die Regionen in äußerster Randlage zur Teilhabe an künftigen EU-Strategien ermutigt;

29.

stimmt vor diesem Hintergrund insbesondere der Einführung bzw. der Schaffung von Voraussetzungen für die Entwicklung des Hochgeschwindigkeitsinternets und der neuen Telekommunikationstechnologien in den Regionen in äußerster Randlage zu, wodurch diese Regionen außerdem ihre Verkehrsanbindung verbessern, ihre Tourismusbranche modernisieren, ihre Wirtschaftstätigkeit steigern, die soziale Dimension stärken, ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern und ihre Verbindung zum Kontinent ausbauen könnten;

VORSCHLÄGE FÜR DAS WEITERE VORGEHEN

Interne Dimension

30.

teilt die Ansicht der Kommission, dass die Kohäsionspolitik das wichtigste EU-Instrument zur Umsetzung der Europa-2020-Strategie ist und die größtmögliche Konzentration von EU-Investitionsmitteln für die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum durch dauerhafte Instrumente bietet, mit denen die Unterschiede zwischen den Regionen in äußerster Randlage und der übrigen EU abgebaut und so ein Beitrag zur Konvergenz dieser Regionen mit der EU geleistet werden kann;

31.

hält es für wichtig zu gewährleisten, dass bedeutende Mittel zur Stärkung des KMU-Sektors zur Verfügung stehen, damit dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen und erhalten, Innovationen im weitesten Sinne unterstützt, die Modernisierung und Diversifizierung der Volkswirtschaften und die Stärken der Regionen in äußerster Randlage auf der Grundlage der strategischen Optionen der einzelnen Regionen gefördert sowie die Anpassung an den Klimawandel und die Entwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung unterstützt werden;

32.

betont und unterstützt den Kommissionsvorschlag, den Regionen in äußerster Randlage mit einem Kofinanzierungssatz von 85 % unabhängig von ihrem BIP einen Sonderstatus zuzugestehen, um sie bei der bestmöglichen Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel zu unterstützen;

33.

empfiehlt jedoch entsprechend der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. April 2012 (5), den Zeitraum für die Umsetzung dieser Mittel in den Regionen in äußerster Randlage mit Blick auf eine effektivere Umsetzung auszudehnen;

34.

betont, dass sämtliche Maßnahmen für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum der Regionen in äußerster Randlage partnerschaftlich ergriffen werden und dass die Mitgliedstaaten und die regionalen Gebietskörperschaften für ein größtmögliches Wachstumspotenzial dieser Regionen eng zusammenarbeiten müssen;

35.

unterstützt die Forderung der Kommission nach einer umfassenden Beteiligung von Vertretern der Regionen in äußerster Randlage an der Konzeption und Überwachung der Partnerschaftsvereinbarungen, die zwischen der Kommission und jedem entsprechenden Mitgliedstaat für den nächsten Finanzierungszeitraum geschlossen werden;

36.

schlägt jedoch vor, dass – falls erforderlich – Vertreter anderer Gebiete (jedoch mit vergleichbaren Sachzwängen und Merkmalen) die Generaldirektion Regionalpolitik der Europäischen Kommission bei Ex-ante-Analysen und Ex-post-Evaluierungen unterstützen, ähnliche Verfahren, Maßnahmen und Lösungen konstruktiv hervorheben und vergleichen sowie neue Ideen auf der Grundlage bewährter Verfahren ähnlicher Regionen (die sich jedoch nicht in äußerster Randlage befinden) entwickeln;

37.

schlägt vor, europaweit Netzwerke zur Förderung der Spitzenforschung zugunsten der Regionen in äußerster Randlage einzurichten und auszudehnen, damit eine innovative Forschung gedeihen und die Beteiligung der Begünstigten in jedem damit verbundenen Wissenschaftsbereich ausgebaut werden kann: Es geht darum, Forscher und in der FTEI (Forschung, Technologie, Entwicklung, Innovation) tätige Akteure angeziehen, ihnen die Möglichkeit zur Weiterbildung zu bieten und sie zu halten, um die Rahmenbedingungen für die Forschung in den Regionen in äußerster Randlage zu verbessern und dort neue Möglichkeiten für dauerhafte Arbeitsplätze zu schaffen;

38.

regt an, die Einrichtung von Ad-hoc-Zentren und Laboratorien in den Regionen in äußerster Randlage und in der gesamten EU zu fördern, die Forschungsergebnisse, bewährte Verfahren und positive Beispiele bezüglich dieser Regionen verbreiten, um neue erweiterte Quellen für Ideen und bewährte Verfahren zu schaffen sowie die enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und diesen Regionen einerseits und der übrigen EU andererseits auszubauen und dadurch neue Möglichkeiten für dauerhafte Arbeitsplätze in den Regionen in äußerster Randlage zu eröffnen;

39.

empfiehlt, in den Regionen in äußerster Randlage spezifische EU-Projekte, Mobilitätsprogramme und Kohäsionsmaßnahmen durchzuführen, um die Beteiligung dieser Regionen zu steigern und die Weiterbildung der örtlichen Humanressourcen über die Bedeutung der Teilhabe öffentlicher und privater zivilgesellschaftlicher Akteure der Regionen in äußerster Randlage zu fördern und ihnen zu verdeutlichen, dass die Ziele der Europa-2020-Strategie für ein nachhaltiges und integratives Wachstum dieser Regionen nur durch eine Bündelung ihrer Stärken erreicht werden können;

40.

schlägt vor, dass die Ergebnisse der oben genannten Weiterbildungsveranstaltungen anschließend auch in Beschäftigungsmöglichkeiten in den Regionen in äußerster Randlage münden und für weitere Verbreitungs- und Informationskampagnen über die erneuerte EU-Strategie für eine intelligente Partnerschaft dieser Regionen und für die Umsetzung der damit verbundenen Programme genutzt werden;

41.

empfiehlt, die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Drittländern im Bereich der Innovationen und Cluster auszubauen sowie die regionale Kooperation zur Förderung von Investitionen und des Tourismus aus Drittländern zu unterstützen. Diese Maßnahmen könnten tatsächlich einen wichtigen Schritt hin zur Erreichung der Europa-2020-Ziele darstellen;

42.

unterstützt den Kommissionsvorschlag zur Weiterführung des Agrarförderprogramms POSEI, da dieses der ersten Säule der GAP für die Regionen in äußerster Randlage entspricht und demnach ein zentrales Instrument zur Erhaltung und Entwicklung der Landwirtschaft in diesen Regionen ist; spricht sich ebenso dafür aus, die Bezeichnung "POSEI-Fischerei" beizubehalten, weil diese Regelung für den Ausgleich von Zusatzkosten ein wesentliches Instrument ist, um Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse außerhalb der Regionen in äußerster Randlage vermarkten zu können;

43.

unterstreicht in dieser Hinsicht, dass eine Abschätzung der Folgen internationaler Abkommen für die Wirtschaftssysteme der Regionen in äußerster Randlage vorgenommen werden muss, um Beeinträchtigungen dieser naturgemäß sehr anfälligen Systeme zu vermeiden;

44.

betont, dass ebenfalls eine integrierte Meerspolitik konsolidiert werden muss, da die Meeresressourcen eine der zentralen Säulen für die Umsetzung der Europa-2020-Strategie in den Regionen in äußerster Randlage darstellen;

45.

betont die Bedeutung der Meeres- und Fischereiressourcen der Regionen in äußerster Randlage und ruft die Kommission auf, die Modernisierung der Fischereiflotten, einschließlich der Wiedereinführung von Beihilfen für den Schiffbau im nächsten Programmplanungszeitraum 2014-2020, und Seeverkehrsinfrastrukturen in diesen Regionen besonders zu fördern;

46.

begrüßt, dass die Kommission in den Regionen in äußerster Randlage ein anhaltendes Wachstum des nachhaltigen Tourismus und insbesondere spezialisierter neu entstehender Branchen sowie die Entwicklung potenzieller Wachstumsmotoren (unter anderem maritime Ressourcen, nachhaltiger Tourismus, biologische Vielfalt, ökologisches Bauen) durch Anwendung von FTEI (Forschung, Technologie, Entwicklung, Innovation) unterstützen will, um so neue Möglichkeiten zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Gründung von Unternehmen zu fördern und damit unter anderem das Risiko der Abwanderung von Fachkräften einzudämmen sowie zu Energieeffizienz und zur Entwicklung erneuerbarer Energien beizutragen;

47.

weist darauf hin, dass die Bildungs- und Ausbildungssysteme der Regionen in äußerster Randlage unterstützt werden müssen; fordert deshalb die Kommission nachdrücklich auf, zu gewährleisten, dass die derzeitigen Bildungs- und Ausbildungsprogramme der EU – insbesondere die, die sich auf Mobilität beziehen – die spezifische Situation der Regionen in äußerster Randlage widerspiegeln;

48.

weist darauf hin, dass bei der nächsten Überarbeitung der europäischen Rahmenregelungen für staatliche Beihilfen den Besonderheiten der Regionen in äußerster Randlage Rechnung getragen und für mehr Flexibilität, Vereinfachung und Kohärenz der Maßnahmen für Unternehmen in diesen Regionen gesorgt werden sollte;

49.

schlägt vor, dass Unterstützungsmaßnahmen zur Verbesserung, Modernisierung und Umstrukturierung der Gesundheits- und Bildungssysteme in Regionen in äußerster Randlage mittels öffentlich-privater Partnerschaften Vorrang erhalten;

Externe Dimension

50.

stimmt mit der Kommission überein, dass die geografische Lage der Regionen in äußerster Randlage der gesamten EU zugute kommt und dass die Entwicklung ihres Potenzials sowie ihre umfassende Integration in den Binnenmarkt eine hervorragende Gelegenheit für die EU sind, von dem Mehrwert dieser Regionen zu profitieren, wobei weiterhin eine differenzierte Behandlung, die den Grundsätzen der Chancengleichheit und der Verhältnismäßigkeit entspricht, und ein Gleichgewicht zwischen dieser internen Dimension und einer besseren Integration in ihr eigenes geografisches Umfeld sicherzustellen sind;

51.

schlägt vor, (auf der Grundlage einer gezielten Nachfrage auf den Märkten und auch in ihren eigenen Nachbarregionen) zu prüfen, bei welchen neuen Produkten ein Mitgliedstaat die Erzeugung in der nächstgelegenen Region in äußerster Randlage fördern könnte, um einen intensiveren Handel und Wissensaustausch mit ihren Nachbarregionen sowie mit Drittländern wie wichtigen Schwellenländern (z.B. Brasilien und Südafrika) zu fördern und mehr nachhaltige Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen;

52.

möchte die Chancen hervorheben, die dieser Vorschlag für die Regionen in äußerster Randlage wie auch für die EU bieten kann: etwa neue Chancen in Bezug auf den Seeverkehr, damit verbundene Beschäftigungsmöglichkeiten, die Entwicklung des Verkehrssektors in den jeweiligen Meeresregionen sowie die Optimierung der Verkehrskosten und der Handelsbeziehungen zwischen der EU und aufstrebenden internationalen Märkten;

53.

teilt die Ansicht der Kommission, dass die Regionen in äußerster Randlage von potenziellen Wirtschafts- und Kooperationsplattformen zu echten strategischen Botschaftern der EU im Atlantik, in der Karibik und im Indischen Ozean werden müssen und dass dabei ihr wirkliches Potenzial zu nutzen ist, um so den europäischen Einfluss in ihren jeweiligen Gebieten zugunsten der gesamten EU auszubauen; ersucht deshalb die EU um die Annahme spezifischer Maßnahmen zur Förderung angemessener Verbindungen zwischen den Regionen in äußerster Randlage und den benachbarten Drittstaaten;

54.

betont, dass die Nähe der Regionen in äußerster Randlage zu benachbarten Drittländern und -gebieten vorteilhaft ist, da sie durch den regionalen Handel und die Zusammenarbeit Möglichkeiten zur Entwicklung der externen Dimension des Binnenmarktes eröffnet;

55.

fordert die Kommission auf, auch die Integration der Regionen in äußerster Randlage in ihrem jeweiligen geografischen Gebiet zu fördern, was den Handel, die Entwicklung der Raumfahrt und die anderen einzigartigen Vorteile dieser Regionen im Hinblick auf die Modernisierung und Diversifizierung ihrer Volkswirtschaften und die gleichzeitige Schaffung neuer dauerhafter Arbeitsplätze anbelangt;

56.

betont vor diesem Hintergrund, dass in den künftigen Aktionsplänen der erneuerten Strategie für die Regionen in äußerster Randlage beide Ansätze unterstützt werden müssen: Verbesserung ihres Zugangs zum Binnenmarkt einerseits und Förderung des integrierten Regionalmarktes der Regionen in äußerster Randlage andererseits;

57.

begrüßt die Zusage der Kommission, die in ihrer Mitteilung "Kleine Unternehmen – große Welt" (6) zur Entwicklung international tätiger KMU genannten Maßnahmen zu berücksichtigen und auf die Regionen in äußerster Randlage abzustimmen, z.B. durch die Annahme spezifischer Maßnahmen im Bereich des Wettbewerbsrechts, die die Internationalisierung der KMU in den Regionen in äußerster Randlage unterstützen; würdigt die Rolle der EU-Strukturfonds als wichtige Finanzierungsquelle für KMU als solche und spricht sich für einen leichteren Zugang der KMU zu öffentlichen Vergabeverfahren aus;

Schlussfolgerungen

58.

erkennt das konstante erfolgreiche Engagement der EU-Institutionen für ein nachhaltiges und integratives Wachstum der Regionen in äußerster Randlage an und betont, dass die Partnerschaft zwischen den EU-Institutionen, den Mitgliedstaaten, diesen Regionen sowie allen anderen wesentlichen Akteuren und öffentlichen wie privaten Interessenträgern, die zu einer nachhaltigen Entwicklung der Regionen in äußerster Randlage beitragen können, ausgebaut werden muss;

59.

betont, dass die Beschäftigung ein vorrangiges Ziel und ein Parameter für alle künftigen Hauptmaßnahmen zur erfolgreichen Umsetzung der Europa-2020-Strategie in den Regionen in äußerster Randlage darstellt; fordert deshalb die EU auf, die Ziele des neuen sozialen Schwerpunkts in der Mitteilung von 2012 durch konkrete Maßnahmen auszugestalten, da die Kommission dies nicht tut und einzig auf die allgemeinen Finanzierungsprogramme verweist, jedoch ohne entsprechende Modulation;

60.

unterstützt in diesem Zusammenhang die Initiative der Regionen in äußerster Randlage zur Erarbeitung eines spezifischen Wachstums- und Beschäftigungsplans für diese Regionen im Hinblick auf eine weitere Beurteilung der Machbarkeit und Umsetzung;

61.

empfiehlt einige konkrete Beispiele zur Förderung bzw. Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten in den Regionen in äußerster Randlage;

62.

unterstreicht ferner, dass die Gesundheitssysteme sowie die allgemeine und berufliche Bildung der Regionen in äußerster Randlage Vorrang haben müssen, um die örtlichen Humanressourcen und Kompetenzen als größtmögliche Wachstumstreiber dieser Regionen zu optimieren;

63.

betont angesichts des Stellenwerts der Modernisierung und Diversifizierung der Volkswirtschaften der Regionen in äußerster Randlage die Bedeutung der Modernisierung der Fischereiflotten und Seeverkehrsinfrastrukturen in diesen Regionen und fordert die Kommission auf, diesen Aspekt besonders zu fördern, da die See- und Fischereiressourcen dieser Regionen wesentliche Triebkräfte dieser Regionen darstellen, die zu ihrer Produktdiversifizierung und Binnenmarktintegration beitragen sowie ihr Wachstum und einen wettbewerbsfähigen Handel mit den Nachbarregionen der Regionen in äußerster Randlage fördern;

64.

betont, dass solche zentralen Maßnahmen den Regionen in äußerster Randlage wie auch der EU neue Möglichkeiten eröffnen können, in Bezug auf den Seeverkehr, die damit verbundenen Beschäftigungsmöglichkeiten, die Entwicklung des Verkehrssektors in den jeweiligen Meeresregionen sowie die Optimierung der Verkehrskosten und der Handelsbeziehungen zwischen der EU und aufstrebenden internationalen Märkten;

65.

weist gemeinsam mit dem Europäischen Parlament auf die Notwendigkeit hin, einen Ad-hoc-Rahmen für Verkehr und IKT zu schaffen, damit die Regionen in äußerster Randlage das Problem der Abgeschnittenheit und der digitalen Kluft, unter dem sie leiden, wirksam angehen können;

66.

fordert die Kommission auf, auch die Integration der Regionen in äußerster Randlage in ihrem jeweiligen geografischen Gebiet zu fördern, was den Handel und die einzigartigen Vorteile dieser Regionen im Hinblick auf die Modernisierung und Diversifizierung ihrer Volkswirtschaften und die gleichzeitige Schaffung neuer dauerhafter Arbeitsplätze anbelangt;

67.

betont, wie wichtig die Abschaffung des 150-km-Kriteriums für Seegrenzen bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den Regionen in äußerster Randlage und ihren Nachbarländern ist, da viele dieser Regionen Inseln sind, die mehr als 150 km von ihren Nachbarländern entfernt liegen;

68.

unterstreicht die Bedeutung der regionalen Zusammenarbeit für die Regionen in äußerster Randlage, die nicht nur die Fortsetzung der EFRE-Programme zur territorialen Zusammenarbeit, sondern auch die bessere Nutzung der Synergien zwischen den Kohäsionsfonds und dem Europäischen Entwicklungsfonds erfordert;

69.

betont vor diesem Hintergrund, dass in den künftigen Aktionsplänen der erneuerten Strategie für die Regionen in äußerster Randlage beide Ansätze unterstützt werden müssen: Verbesserung ihres Zugangs zum Binnenmarkt einerseits und Förderung des integrierten Regionalmarktes der Regionen in äußerster Randlage andererseits.

Brüssel, den 1. Februar 2013

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


(1)  Artikel 349 und Artikel 355 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), abgeändert durch den Beschluss des Europäischen Rates vom 29. Oktober 2010.

(2)  Tagung des Rates AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN, 14. Juni 2010.

(3)  Vgl. die 2009 von der Kommission in Auftrag gegebene und im März 2011 von Ismeri Europa in Zusammenarbeit mit ITD-EU vorgelegte Studie "Growth Factors in the OR" (Wachstumsfaktoren in den Regionen in äußerster Randlage).

(4)  COM(2004) 343 final vom 26.5.2004; COM(2004) 543 final vom 6.8.2004.

(5)  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. April 2012 zur Rolle der Kohäsionspolitik in den Regionen in äußerster Randlage der Europäischen Union im Kontext von Europa 2020 (2011/2195(INI)).

(6)  COM(2011) 702 final vom 9.11.2011.


2.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 62/70


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Förderung des Wachstums und der verstärkten Schaffung von Arbeitsplätzen“

2013/C 62/14

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

erinnert die Europäische Kommission daran, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften oftmals für die Umsetzung der Beschäftigungs-, Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen verantwortlich sind. Angesichts der entscheidenden Bedeutung der territorialen Dimension dieser Maßnahmen ist es bedauerlich, dass in der Kommissionsmitteilung nicht ausdrücklich auf die Zuständigkeiten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eingegangen wird;

begrüßt die Maßnahmen, die im Pakt für Wachstum und Beschäftigung enthalten sind; unterstreicht die Verbindung zwischen diesem Pakt und den wachstumsfördernden Programmen im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2014-2020, namentlich was die Rubrik 1 "Nachhaltiges Wachstum" betrifft;

ruft die Mitgliedstaaten auf, in ihren nationalen Reformplänen den Hinweisen der Europäischen Kommission Rechnung zu tragen und der Frage der Flexicurity, die für den europäischen Arbeitsmarkt eine echte Herausforderung darstellt;

hält es für wichtig, Formen der Selbstständigkeit und des Unternehmertums zu fördern, insbesondere die Gründung von Unternehmen durch junge Menschen. Dadurch könnten Mittel wirksamer genutzt werden, die sonst auf unproduktive Weise ausgegeben würden (z.B. für Vorruhestands- und Arbeitslosengeldzahlungen);

schlägt vor, die Regionen und lokalen Gebietskörperschaften in die Festlegung der politischen Maßnahmen zur Förderung der "grünen Arbeitsplätze" im Rahmen der nationalen Beschäftigungspläne stärker einzubinden;

begrüßt den Vorschlag zur Optimierung von EURES u.a. durch die Einführung eines "Match and Map"-Diensts, der eine klare geografische Übersicht über die Vorschläge bietet; erinnert in diesem Zusammenhang an die nationale und regionale Rolle der Arbeitsstipendien; schlägt vor, diese Projekte stärker mit dem EEN, den Regionen und den Handelskammern zu verzahnen;

Berichterstatterin

Marialuisa COPPOLA (IT/EVP), Mitglied des Regionalrats der Region Venetien

Referenzdokument

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten

COM(2012) 173 final

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen - Die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Förderung des Wachstums und der verstärkten Schaffung von Arbeitsplätzen

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

begrüßt die Kommissionsmitteilung "Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten" und erinnert daran, dass Vollbeschäftigung und sozialer Zusammenhalt im AEUV als Ziele verankert sind und diese unter Achtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität verwirklicht werden müssen (Art. 3, 4, 5, 6 und 9 AEUV); betrachtet die Kommissionsmitteilung als einen politischen Akt, auf den konkrete Rechtsetzungsinitiativen der Mitgliedstaaten und der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften folgen sollten;

2.

weist darauf hin, dass die Kommission zwar die Notwendigkeit von Strukturreformen auf nationaler Ebene – hauptsächlich zur Liberalisierung der Dienstleistungs- und Arbeitsmärkte – herausstellt; stimmt diesem Reformbedarf zwar zu, hätte sich jedoch konkretere Vorschläge für Maßnahmen gewünscht, um die Beschäftigung in der grünen Wirtschaft zu fördern;

3.

fordert die Kommission erneut auf, Artikel 9 AEUV zur Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes und Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung in allen ihren Vorschläge und insbesondere denen zur Umsetzung ihrer Mitteilung "Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten" Rechnung zu tragen;

4.

unterstützt nachdrücklich die Europa-2020-Strategie und deren Instrumente (z.B. die nationalen Reformprogramme) sowie die Maßnahmen zur Erreichung der beschäftigungspolitischen Ziele dieser Strategie; ruft die Mitgliedstaaten auf, den darin festgelegten Weg zur Förderung des Wachstums und der Innovation fortzusetzen;

5.

stellt gleichwohl mit Sorge fest, dass sich seit einigen Jahren die wirtschaftliche und soziale Kluft zwischen den Mitgliedstaaten (und zwischen den verschiedenen Regionen) vergrößert, anstatt sich zu schließen;

6.

unterstreicht, dass im Hinblick auf die Erreichung der in der europäischen Beschäftigungsstrategie festgelegten Ziele die territoriale Dimension berücksichtigt werden sollte, wobei die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften über ausreichend Spielraum verfügen müssen, um ihre eigenen Prioritäten festlegen und die geeigneten politischen Maßnahmen konzipieren zu können. Dazu kann auch eine ordnungsgemäße Verwendung der Kohäsionsfondsmittel einen wichtigen Beitrag leisten. Ein Ansatz der im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip stehenden Multi-Level-Governance ist, insbesondere bei der Ausarbeitung der nationalen Reformprogramme, mit Sicherheit am besten geeignet, um den lokalen Bedürfnissen Rechnung zu tragen und bei der Erreichung der Beschäftigungsziele die besten Ergebnisse zu erzielen;

7.

ist der Auffassung, dass die hauptsächlichen gegenwärtigen und künftigen beschäftigungspolitischen Herausforderungen nicht nur in der Jugendarbeitslosigkeit liegen, sondern auch in der Arbeitslosigkeit der Über-55-jährigen, der Menschen mit Behinderungen und der Zuwanderer sowie der Frauenarbeitslosigkeit und der steigenden Zahl der Langzeitarbeitslosen; fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten deshalb auf, diesen Gruppen, die über große Erfahrung verfügen und deshalb ein wertvolles Humankapital darstellen, besondere Beachtung zu schenken;

8.

erinnert die Europäische Kommission daran, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften oftmals für die Umsetzung der Beschäftigungs-, Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen verantwortlich sind. Angesichts der entscheidenden Bedeutung der territorialen Dimension dieser Maßnahmen ist es bedauerlich, dass in der Kommissionsmitteilung nicht ausdrücklich auf die Zuständigkeiten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eingegangen wird;

9.

ruft die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die schädlichen Praktiken des Sozialdumping und der illegalen Beschäftigung, die auch mit Formen der Ausbeutung illegaler Zuwanderer einhergehen, zu bekämpfen und auszumerzen;

10.

ermahnt die Europäische Kommission dazu, die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Industrie- und Dienstleistungssektors zu fördern, indem sie die wirtschaftspolitische Steuerung der EU stärkt, um die Rückkehr zu einer Politik des Protektionismus zu vermeiden;

Europäischer Rat vom 28./29. Juni 2012, "Pakt für Wachstum und Beschäftigung"

11.

begrüßt, dass der Europäischen Rat auf seiner Tagung am 28./29. Juni 2012 Fragen des Wachstums und der Beschäftigung in den Mittelpunkt gestellt und anerkannt hat, dass auf allen Steuerungsebenen der EU Instrumente eingesetzt und Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen;

12.

unterstreicht, dass die Haushaltskonsolidierung der Mitgliedstaaten kein Selbstzweck ist. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sollten dazu angehalten werden, einen ausgewogenen Beitrag zu leisten, und zwar unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und ohne Gefährdung ihres Wirtschaftswachstums und des territorialen und sozialen Zusammenhalts;

13.

bewertet die auf die Mitgliedstaaten ausgerichteten Maßnahmen und die Maßnahmen auf EU-Ebene, die im Pakt für Wachstum und Beschäftigung enthalten sind, grundsätzlich positiv; unterstreicht die Verbindung zwischen diesem Pakt und den wachstumsfördernden Programmen im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2014-2020, namentlich was die Rubrik 1 "Nachhaltiges Wachstum" betrifft. Dieselben Staaten, die den Pakt unterzeichnet haben, müssen jetzt im Rahmen der Verhandlungen über den MFR eine konsequente Position vertreten; betont insbesondere hinsichtlich der in den Schlussfolgerungen des Rates vereinbarten europäischen Maßnahmen, dass es notwendig ist, den Binnenmarkt zu stärken, die Rechtsvorschriften zu vereinfachen, die EIB zu mobilisieren und die Pilotphase der Projektanleiheninitiative umgehend einzuleiten, um wachstumsfördernde Sofortmaßnahmen zu finanzieren. Es muss unbedingt vermieden werden, dass es in der Pilotphase zu Wettbewerbsverzerrungen kommt und dass die Projektanleihen nicht rentabel sind. Dieses Instrument sollte das Kapital vonseiten der Mitgliedstaaten und der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften oder privater Geldgeber nicht ersetzen. Über eine Fortsetzung nach der Pilotphase sollte erst nach der Durchführung unabhängiger Bewertungen entschieden werden. In diesen Bewertungen muss geprüft werden, ob die ausgewählten Projekte für die EU von Nutzen waren;

14.

erinnert in Bezug auf die Einführung der Projektanleiheninitiative zur Finanzierung strategischer Infrastrukturen an seine Stellungnahme zur "Fazilität ‧Connecting Europe‧ " (1) und empfiehlt die Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die TEN-Projekte, um größtmögliche Vorteile für die Bürger zu erreichen;

15.

beklagt jedoch, dass die Schlussfolgerungen des Rates zu keinem raschen Handeln der Mitgliedstaaten geführt haben und sie überwiegend ohne Wirkung geblieben sind, was die Förderung weiterer Wachstumsmaßnahmen betrifft;

Die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern

16.

begrüßt die Vorschläge der Europäischen Kommission mit dem Ziel, die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern und insbesondere die Steuerbelastung der Unternehmen zu verringern, ohne Folgen für den Haushalt zu zeitigen, aber die Steuerbelastung zugunsten anderer Einnahmequellen (z.B. Umweltsteuern) zu reduzieren;

17.

weist darauf hin, dass es vor allem angesichts der Wirtschaftskrise wichtig ist, die Anstrengungen nicht nur auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Förderung des Strukturwandels, sondern auch und vor allem auf die Erhaltung bestehender Arbeitsplätze auszurichten;

18.

schlägt eine bessere Nutzung, Koordinierung und Interoperabilität der auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene verfügbaren Instrumente vor (insbesondere durch die Inanspruchnahme nicht nur des ESF, sondern auch des EFRE), um die berufliche Selbstständigkeit, die Sozialunternehmen, Ausbildungsprogramme mit Praxiskomponenten und die Gründung neuer Unternehmen zu fördern. Eine stärkere Koordinierung wird gewährleisten, dass die Instrumente wirksamer genutzt werden können;

19.

ist der Auffassung, dass eine europäische Wachstumsagenda für nachhaltige und hochwertige Arbeitsplätze auf Anstrengungen zur Einführung einer wirklichen Strategie der industriellen Erneuerung in Europa unter aktiver Beteiligung der öffentlichen Stellen aller Ebenen beruhen muss sowie auf einer starken Industriepolitik, die die Wettbewerbsfähigkeit der KMU (die das Rückgrat und das kulturelle und produktive Fundament der europäischen Wirtschaft bilden) und des Dienstleistungssektors fördert. Eine solche Strategie für die industrielle Erneuerung setzt voraus, dass die Europäische Kommission die industriepolitischen Möglichkeiten des Vertrags von Lissabon vollkommen ausschöpft, indem sie sich dafür entscheidet, "alle Initiativen (zu) ergreifen, die (…) (der) Koordinierung (der Mitgliedstaaten im Bereich der Industriepolitik) förderlich sind, insbesondere Initiativen, die darauf abzielen, Leitlinien und Indikatoren festzulegen, den Austausch bewährter Verfahren durchzuführen und die erforderlichen Elemente für eine regelmäßige Überwachung und Bewertung auszuarbeiten" (Artikel 173 AEUV). Gegenstand dieser Strategie der industriellen Erneuerung, die nach Abschluss der Halbzeitbilanz der Leitinitiative "Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung" vorgelegt werden sollte, wären insbesondere die Erleichterung des Zugangs zu Darlehen, die Verringerung des Verwaltungsaufwands und die Schaffung eines unternehmensfreundlicheren Klimas, wozu der Ausschuss der Regionen in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission durch den Wettbewerb "Europäische Unternehmerregion" seinen Beitrag leistet; unterstreicht ferner die Bedeutung eines funktionierenden und wirksamen öffentlichen Sektors, der für das Wirtschaftswachstum unerlässlich ist;

20.

ist der Ansicht, dass die Produktivitätssteigerung durch effizientes und nachhaltiges Ressourcenmanagement, Fortbildungsmaßnahmen, Innovation und Aufgabenteilung der Schlüsselfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen ist; hält es deshalb für wichtig, die Erfahrungen der im Bereich der Nachhaltigkeit tätigen Unternehmen aufzuwerten, die u.a. anhand europäischer Gütesiegel erkennbar sind;

21.

unterstreicht in Bezug auf die Aufwertung europäischer Produkte, dass die zusätzliche Verwendung eines EU-Herkunftssiegels neben der Verwendung der nationalen Herkunfts- bzw. Qualitätssiegel positive Auswirkungen auf die Unternehmen und dementsprechend auch auf die Beschäftigung haben könnte;

22.

verweist auf die Stellungnahme des AdR zum Paket "Verantwortungsbewusste Unternehmen" (Kommissionsmitteilungen COM(2011) 681-685 final), in der unterstrichen wird, dass sich ein sozial und ökologisch nachhaltiges Verhalten positiv auswirkt, was die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, das Risikomanagement, die Kostendämpfung, dauerhafte Kundenbeziehungen und die Innovationsfähigkeit betrifft;

23.

befürwortet die Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung in Bereichen der ökologischen Nachhaltigkeit, in Gesundheitsberufen und in den IKT (wie auch in den Schlussfolgerungen des Präsidiums des AdR vom 22./23. März 2012 hervorgehoben wird), es ist jedoch u.a. daran zu erinnern, dass der Großteil der Arbeitnehmer auf dem europäischen Arbeitsmarkt nach wie vor in den industriellen und verarbeitenden Sektoren beschäftigt ist, die zur Gestaltung der Entwicklung in Europa beigetragen haben; fordert folglich, dass diese Arbeitsplätze verstärkt berücksichtigt werden, wobei Instrumente zur Umschulung von Arbeitskräften vorgeschlagen werden sollten;

24.

erinnert daran, dass der Übergang zu einer nachhaltigen und kohlenstoffarmen Wirtschaft eine Umstrukturierung des jetzigen Arbeitsmarktes voraussetzt, die in jeder Hinsicht von angemessenen und fördernden Maßnahmen begleitet werden muss;

25.

begrüßt den Vorschlag zur Verlängerung des Mikrofinanzierungsinstruments PROGRESS, da es die Finanzierung kleiner Beträge für wertvolle Tätigkeiten von gesellschaftlichem Nutzen ermöglicht;

26.

unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission, den Europäischen Fonds zur Anpassung an die Globalisierung (EGF) angesichts der anhaltenden Krise und Unsicherheit für die europäischen Unternehmen beizubehalten; spricht sich dafür aus, die Zukunft des Programms genauer zu klären, und hofft, dass die neuen Verfahren zur Aktivierung des Fonds straffer, schneller und sicherer werden;

Die Dynamik der Arbeitsmärkte wiederherstellen

27.

ruft die Mitgliedstaaten auf, in ihren nationalen Reformplänen den Hinweisen der Europäischen Kommission Rechnung zu tragen und der Frage der Flexicurity, die für den europäischen Arbeitsmarkt eine echte Herausforderung darstellt, besondere Beachtung zu schenken. Eine Politik, die der Notwendigkeit der Flexibilität im Beschäftigungsbereich Rechnung trägt, aber gleichzeitig die Bürger schützt, muss zwangsläufig mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften abgestimmt werden; bedauert im Übrigen, dass nicht alle Mitgliedstaaten trotz ihrer politischen Zusagen auf der Tagung des Europäischen Rates im Frühjahr 2012 und der Leitlinien der Kommission in der Mitteilung ihren nationalen Beschäftigungsplan als Teil ihres nationalen Reformprogramms 2012 übermittelt haben, in dem umfangreiche Maßnahmen für die Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere "grünen", aufgeführt werden;

28.

zeigt sich besorgt über das Ausmaß der Nichterwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit von Jugendlichen in der Europäischen Union und fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten dazu auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit Jugendliche Zugang zu qualifizierter und qualifizierender Arbeit haben, die ihnen finanzielle Unabhängigkeit und Stabilität ermöglicht;

29.

nimmt zur Kenntnis, dass die Jugendarbeitslosigkeit in einigen Ländern mehr als in anderen kritische Ausmaße annimmt, und ruft die Europäische Kommission dazu auf, diese Fälle besonders aufmerksam zu verfolgen, u.a. indem sie eine stärkere Kontrolle der laufenden Programme vorsieht und rasch auf das Ziel eines Vorschlags für eine Empfehlung des Rates zu Jugendgarantien hinarbeitet;

30.

ist sich bewusst, dass die Arbeitgeber in einigen Mitgliedstaaten das Instrument des Praktikums bisweilen missbrauchen, und begrüßt den Vorschlag zur Einführung eines Qualitätsrahmens für Praktika; empfiehlt jedoch, kein übermäßig starres System zu schaffen, das das Risiko mit sich bringen könnte, dass das Instrument des Praktikums von den Unternehmen nicht genutzt wird;

31.

ruft die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass bis 2013 alle Praktikanten durch die Unterzeichnung eines Praktikumsvertrags einen angemessenen Schutz genießen und über die erforderlichen Informationen über die eigenen Rechte und Pflichten sowie über jene des Arbeitgebers verfügen;

32.

weist darauf hin, dass gute Möglichkeiten für ein Pflichtpraktikum für Studierende in der Europäischen Union gegeben sein müssen, da die Studierenden auf diese Weise in engeren Kontakt mit der der Arbeitswelt kommen. Es ist von wesentlicher Bedeutung, zwischen der akademischen Welt und dem Arbeitsmarkt eine Brücke zu schlagen, wozu auch Programme wie "Lebenslanges Lernen" (Lifelong Learning Programme, LLP) oder Erasmus für junge Unternehmer beitragen könnten. Letzteres hat sich als ein besonders wirksames Instrument zur Förderung des Unternehmertums erwiesen, was für die Bewältigung der Krise überaus wichtig ist;

33.

hofft, dass die regionalen Gebietskörperschaften eine wichtige Rolle als Brücke zwischen dem Bildungswesen und der Wirtschaft spielen können, indem Vereinbarungen gefördert werden, in denen die Anerkennung der Tätigkeiten, die im Rahmen eines Ausbildungszyklus unmittelbar in einem Unternehmen bzw. in Einrichtungen des öffentlichen oder des dritten Sektors ausgeübt wurden, seitens der Hochschulen festgelegt ist. Dies kann durch Vereinbarungen zwischen den regionalen und lokalen Bildungsbehörden, den Sozialpartnern sowie Vertretern von Unternehmen und Hochschulen geschehen;

34.

stellt fest, dass das Praktikum für Jugendliche derzeit eine der wichtigsten Möglichkeiten ist, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen; jedoch kommt es in der Praxis nicht selten vor, dass Jugendliche von einem Praktikum zum anderen geschoben werden, ohne Aussicht auf einen festen Arbeitsvertrag mit den entsprechenden Garantien; beklagt folglich, dass die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten in ihren Vorschlägen keine Hinweise darauf gibt, wie diese Situation mithilfe von geeigneten arbeitspolitischen Maßnahmen, möglichen Steueranreizen und anderen geeigneten Maßnahmen am besten geregelt und bewältigt werden könnte;

35.

erinnert daran, dass die Jugendlichen aufgrund der ihnen eigenen Fähigkeit zur Innovation und Teamarbeit eine entscheidende Ressource sind, und dass sie von den Unternehmen, Organisationen und öffentlichen Stellen als eine solche betrachtet werden sollten. Der Mehrwert eines Praktikums liegt darin, dass der ausgebildete Praktikant zu einer aktiven Ressource für das Unternehmen, die Organisation oder die öffentliche Stelle wird, die somit an einer weiteren Zusammenarbeit interessiert sind;

36.

hofft, dass die Mitgliedstaaten ihre Bildungssysteme in naher Zukunft an die sich verändernden Bedingungen auf dem weltweiten Arbeitsmarkt anpassen werden. Der Hauptindikator zur Bewertung der Bildung – die Schulbesuchsquote – erfüllt ihre Funktion nicht in angemessener Weise. Der AdR ruft deshalb dazu auf, nach neuen, wirksameren Möglichkeiten zur Bewertung der Bildungspolitik zu suchen. Es wäre zweckmäßig, die Ziele der Hochschulbildung neu zu definieren und das Bemessungs-, Kontroll- und Finanzierungssystem an die Marktanforderungen anzupassen;

37.

stimmt zu, dass es einen Mangel an Qualifikationen gibt, die dem künftigen Arbeitsmarkt gerecht werden; begrüßt folglich den Vorschlag zur Einrichtung eines EU-Qualifikationspanoramas, das möglichst bald zur vollständigen Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen führen muss, was für einen echten Arbeitsbinnenmarkt der Europäischen Union unabdingbar ist;

38.

betont, dass der künftige berufsbezogene Europäische Qualifikationspass nicht zur Absenkung der Standards führen darf, sondern es vielmehr ermöglichen sollte, die praktischen Fertigkeiten (z.B. in der Verarbeitung und im Handwerk), die die Exzellenz unserer Regionen ausmachen, wirklich aufzuwerten und damit letztlich die Leistungsorientiertheit zu belohnen;

39.

nimmt die mangelnden Kontakte zwischen der Bildungs- und der Arbeitswelt zur Kenntnis und schlägt vor, Ausbildungsformen mit Praxiskomponenten zu fördern, und zwar mithilfe der bereits genannten Praktika, aber auch im Zuge von an Schulen und Hochschulen unmittelbar von Berufstätigen durchgeführten Ausbildungsprogrammen;

40.

schlägt vor, spezifische Austauschprogramme zwischen Beamten der öffentlichen Verwaltung und Unternehmen einzurichten, um die Kluft zwischen dem öffentlichen Dienst und den Anforderungen der Unternehmerwelt zu schließen und das gegenseitige Kennenlernen sowie den Austausch von bewährten Verfahren zu ermöglichen;

41.

schlägt außerdem vor, die Weiterbildung der Beschäftigten (im Rahmen entsprechender aus EU-Fonds kofinanzierter Programme) zu fördern;

42.

hält es für wichtig, Formen der Selbstständigkeit und des Unternehmertums zu fördern, insbesondere die Gründung von Unternehmen durch junge Menschen. Dadurch könnten Mittel wirksamer genutzt werden, die sonst auf unproduktive Weise ausgegeben würden (z.B. für Vorruhestands- und Arbeitslosengeldzahlungen);

43.

stimmt zu, dass Maßnahmen gefördert werden müssen, die zur Schaffung eines europäischen Arbeitsmarktes beitragen können, wobei die Mobilität der Bürger und der Arbeitnehmer in der Europäischen Union erleichtert werden muss, indem Steuerhindernisse beseitigt und der Export von Arbeitslosenleistungen sowie die Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen ermöglicht werden;

44.

ist überzeugt, dass die Einhaltung der Verpflichtungen und die Wahrung der Rechte der mobilen Arbeitnehmer weiterhin eine der Prioritäten der EU bleiben müssen, damit eine ordnungsgemäße Mobilität im Binnenmarkt gefördert werden kann. Vor diesem Hintergrund könnte der Beratungsdienst SOLVIT in das Enterprise Europe Network (EEN-Netz) aufgenommen werden, um den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern einen Dienst anzubieten, der eine integrierte Anlaufstelle für europäische Themen darstellt;

45.

begrüßt den Vorschlag zur Optimierung von EURES u.a. durch die Einführung eines "Match and Map"-Diensts, der eine klare geografische Übersicht über die Vorschläge bietet; erinnert in diesem Zusammenhang an die nationale und regionale Rolle der Arbeitsstipendien; schlägt vor, diese Projekte stärker mit dem EEN, den Regionen und den Handelskammern (die den Vorteil haben, dass sie sehr gut mit der Unternehmerwelt vernetzt sind und deren Bedürfnisse und Probleme kennen) zu verzahnen;

46.

um Überschneidungen zu vermeiden, sollte die Europäische Kommission eine Übersicht über die bestehenden Erhebungen erstellen, in denen das Angebot und die Nachfrage der nationalen Arbeitsmärkte zusammengetragen werden. Austausch und Koordinierung der entsprechenden Daten könnten für eine ungehinderte Mobilität innerhalb der EU von grundlegender Bedeutung sein. In diesem Zusammenhang wird auf die Excelsior-Erhebung der italienischen Handelskammern verwiesen;

47.

begrüßt die bis Ende 2012 geplante Durchführung einer Konsultation zur Wirtschaftsmigration und schlägt vor, dem Thema der zirkulären Migration besondere Beachtung zu schenken und eine Vereinheitlichung der nationalen Vorschriften zu fördern;

Stärkung der EU-Governance

48.

begrüßt eine stärkere Koordinierung der europäischen Governance und stellt mit Blick auf die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips die wesentliche Rolle der Regionen und lokalen Gebietskörperschaften heraus;

49.

begrüßt den Vorschlag, jährlich eine Veröffentlichung mit einem Richtwerten für Beschäftigungsindikatoren herauszugeben; dies sollte sich nicht nur auf die nationalen Arbeitsmärkte beziehen, sondern auch die regionalen Märkte bis hin zur NUTS2-Ebene umfassen, damit Lösungen gefunden werden können, die die unterschiedlichen Gegebenheiten besser widerspiegeln;

50.

bringt die Hoffnung zum Ausdruck, dass in das künftige Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (SEC2010) mehr regionale Statistiken der NUTS2-Ebene einfließen werden, um konkrete Indikatoren zur Verfügung zu stellen, die Governance der Europäischen Union zu stärken und die Verantwortlichkeit der verschiedenen Regierungsebenen zu fördern;

51.

stimmt zu, dass es notwendig ist, Formen der Beobachtung der Fortschritte bei der Umsetzung der nationalen Beschäftigungspläne einzuführen, sofern sie nicht mit Sanktionen einhergehen, die regionale und lokale Auswirkungen haben;

Anhang – Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen für die grüne Wirtschaft

52.

hält eine eindeutige Definition der "grünen", d.h. umweltverträglichen und nachhaltigen Arbeitsplätze für unabdingbar. Zu diesem Zweck müssen Indikatoren entwickelt werden, die als einheitliche europäische Referenz bei der Bewertung dienen müssen;

53.

schlägt vor, die Regionen und lokalen Gebietskörperschaften in die Festlegung der politischen Maßnahmen zur Förderung der "grünen Arbeitsplätze" im Rahmen der nationalen Beschäftigungspläne stärker einzubinden;

54.

schlägt vor, die Möglichkeit des Konzepts des ökologischen Metadistrikts (d.h. eine Form des Clusters, die keine geografische Nähe der Unternehmen voraussetzt, jedoch dank der neuen Technologien die Zusammenarbeit und gleichzeitig den Wettbewerb ermöglichen kann, die die Grundlage für den Erfolg der Industriegebiete bilden) für nachhaltige Entwicklung in Erwägung zu ziehen, um eine institutionelle Grundlage zu schaffen und die Anerkennung grüner Wirtschaftstätigkeiten zu gewährleisten;

55.

hält es für erforderlich, dass alle (auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene) existierenden Instrumente zur Vermittlung der notwendigen Informationen über die künftigen grünen Kompetenzen, die auf dem Arbeitsmarkt abverlangt werden, untereinander koordiniert werden und einander ergänzen, um eine unnötige Ressourcenverschwendung und Überschneidungen zu vermeiden;

56.

würdigt die Informations- und Verbreitungsmaßnahmen im Rahmen von Programmen wie Intelligent Energy Europe;

57.

begrüßt nachdrücklich die Zusammenarbeit mit der EIB und schlägt insbesondere vor, das Programm ELENA auszuweiten, um den Regionen und lokalen Gebietskörperschaften bei der Mobilisierung von Finanzmitteln zu helfen, die für die Durchführung von Programmen in den Bereichen der nachhaltigen Energie und erneuerbarer Energieträger erforderlich sind;

58.

stimmt voll und ganz zu, dass der ESF und der EFRE die wichtigsten Instrumente zur Förderung der Entwicklung neuer Kompetenzen und zum Ausbau der Beschäftigung sein müssen;

59.

ist gleichwohl der Auffassung, dass eine innovative Nutzung dieser Fonds wichtig ist; dabei sollten Ausbildungsmaßnahmen gefördert werden, bei denen die internationale Mobilität zum Tragen kommt, so dass sie dort stattfinden können, wo es anerkanntermaßen die besten Verfahren im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit gibt;

60.

hält den Vorschlag zur Förderung von grünen Investitionen im Rahmen des Mikrofinanzierungsinstruments PROGRESS zwar für interessant, sieht jedoch nicht die Notwendigkeit der Förderung eines "Forums für Stakeholder";

61.

schlägt hingegen vor, darauf hinzuwirken, dass die Finanzmittler, die im Rahmen des Programms PROGRESS tätig sind, wirtschaftlich dazu ermutigt werden, umweltverträglichen Vorhaben den Vorrang zu geben;

62.

anerkennt die Bedeutung der Partnerschaften als Instrument zur konkreten Anwendung des Prinzips der Multi-Level-Governance und unterstützt deren Inanspruchnahme;

63.

hält eine breit angelegte strategische Koordinierung der Arbeitsverwaltungen für wichtig, damit die zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten bestehenden Unterschiede abgebaut werden können; spricht sich dafür aus, dass das Instrument PARES zu diesem Zweck entsprechend angepasst wird;

64.

bewertet den Austausch bewährter Verfahren auch im Rahmen der Ad-hoc-Veröffentlichung eines Handbuchs als positiv, vorausgesetzt, diesem Austausch folgen konkrete Maßnahmen;

Anhang – Aktionsplan für Fachkräfte im europäischen Gesundheitswesen

65.

stimmt dem Vorschlag, die Planung und Prognose des Bedarfs an Fachkräften im Gesundheitswesen zu verbessern, voll und ganz zu;

66.

hofft jedoch, dass im Rahmen der Plattform der Mitgliedstaaten die Studiengänge möglichst bald einander angeglichen werden, was mit einem Abbau des Verwaltungsaufwands und einer größeren Freizügigkeit der Fachkräfte im Gesundheitsbereich in der Europäischen Union einhergehen wird;

67.

spricht sich aus diesem Grund dafür aus, die Erstellung der Leitlinien zum Austausch über Bildungs- und Ausbildungskapazitäten in Gesundheitsberufen bereits auf das Jahr 2013 vorzuziehen, da die Erfassung der Kapazitäten lediglich als Vorstufe zur Erarbeitung der Leitlinien dienen soll;

68.

äußert eine gewisse Skepsis in Bezug auf die vorgeschlagene Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrates für Pflegefachkräfte und das Pilotprojekt einer Kompetenzallianz der Pflegebranche, da der Mehrwert dieses Vorschlags unklar ist;

69.

ist der Auffassung, dass die vorgeschlagene europäische Plattform der Mitgliedstaaten ein ausreichender und notwendiger Mechanismus ist, um die in den verschiedenen Mitgliedstaaten existierenden Kompetenzen zu erfassen und die erforderlichen Mindestanforderungen an die Ausbildung von Fachkräften im Gesundheitswesen, darunter auch der Pflegefachkräfte, zu erarbeiten;

70.

begrüßt den geplanten Austausch der besten Verfahren bei der Einstellung und Bindung von Personal im Gesundheitswesen, ist gleichwohl der Auffassung, dass dieser Prozess unbedingt kostengünstig sein muss; schlägt zu diesem Zweck vor, zunächst eine Ad-hoc-Konsultation einzuleiten und anschließend (auf der Grundlage der Ergebnisse) zu erwägen, ob andere Formen der Erhebung notwendig sind;

71.

erinnert in Bezug auf die Einstellung von Fachkräften im Gesundheitswesen daran, dass Vorkehrungen zur Abschreckung vor illegaler Beschäftigung erforderlich sind, insbesondere im Bereich der häuslichen Pflege;

72.

ist der Auffassung, dass der Verhaltenskodex der WHO in der gesamten Europäischen Union einheitlich umgesetzt werden muss, dass jedoch angesichts des unverbindlichen Charakters des Kodex ausführlichere Informationen darüber erforderlich sind, welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit er tatsächlich umgesetzt wird;

Anhang – Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen im IKT-Bereich

73.

begrüßt den Vorschlag zur Einrichtung von Partnerschaften zwischen Akteuren des IKT-Markts, Handelskammern und öffentlichen Stellen sowie Forschungseinrichtungen, die Ausbildungsgänge für auf dem Markt erforderliche Kompetenzen anbieten;

74.

ist jedoch der Auffassung, dass es nicht nur notwendig ist, Sensibilisierungskampagnen und Maßnahmen zur Förderung von IKT-Laufbahnen für junge Menschen zu unterstützen, sondern auch die Investitionen in diesem Sektor stärker anzuregen (da der Untersuchung der Europäischen Kommission zufolge diese Investitionen die Produktivität steigern) und die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors durch geeignete, die zwischen den Mitgliedstaaten bestehenden Unterschiede achtende Methoden zu verbessern (als Beispiel können Unternehmenszusammenschlüsse dienen);

75.

empfiehlt, Maßnahmen für Unternehmensgründungen ("Start-ups") in Erwägung zu ziehen, um die Beschäftigung in der IKT-Branche zu fördern. Beispiele für solche Maßnahmen sind die Einrichtung von Gründerzentren in der Nähe von Wissenschafts- und Technologieparks (um dort dank vorteilhafter Bedingungen die verstärkte Ansiedelung neuer Hochtechnologie-Unternehmen zu unterstützen und so ein günstiges, Synergien zwischen den Unternehmen bewirkendes Umfeld zu schaffen) und die Direktinvestitionen regionaler Finanzgesellschaften (diese könnten durch ihre Beteiligung am Risikokapital eines "Start-ups" in den ersten Jahren der Unternehmenstätigkeit die Finanzierung einfacherer und sicherer machen, indem sie dem Mangel an privatem Risikokapital abhelfen);

76.

schlägt angesichts der Tatsache, dass der IKT-Bereich eine junge Branche ist und aufgrund der neuen Marktanforderungen ein natürliches Wachstum verzeichnet, vor, die Ausbildungsmaßnahmen auch auf Arbeitnehmer über 55 auszurichten, und zwar unter besonderer Berücksichtigung des öffentlichen Sektors, wo die Einstellungsstopps zu einer deutlichen Erhöhung des Durchschnittsalters der Beschäftigten und damit zu einer schleppenden Nutzung der neuen Informations- und Telekommunikationstechnologien bei der Dienstleistungserbringung geführt hat;

77.

würdigt die Erarbeitung des europäischen Rahmens für IKT-Kompetenzen und betont, dass eine stärkere Koordinierung mit anderen ähnlichen Initiativen (wie dem europäischen Computerführerschein, ECDL) erforderlich ist, um Überschneidungen zu vermeiden;

78.

begrüßt den Plan zur Finanzierung eines Pilotprojekts, in dessen Rahmen eine Übersicht der angebotenen Zertifizierungen erstellt werden soll, vorausgesetzt dieses Projekt dient als Grundlage für eine Standardisierung der Zertifizierungen;

79.

stimmt der Auffassung zu, dass der ESF bei der Umsetzung dieser politischen Maßnahmen die Schlüsselrolle spielen muss, verweist jedoch darauf, dass eine Konzentration der Ausgaben zweckmäßiger wäre, wenn konkrete Ergebnisse gezeitigt werden sollen.

Brüssel, den 1. Februar 2013

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


(1)  CdR 648/2012, COTER-V-24.


III Vorbereitende Rechtsakte

AUSSCHUSS DER REGIONEN

99. Plenartagung am 31. Januar/1. Februar 2013

2.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 62/77


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Das Statut und die Finanzierung der europäischen politischen Parteien und der europäischen politischen Stiftungen“

2013/C 62/15

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

behauptet mit Überzeugung, dass der Vorschlag eine Methode zur Förderung europaweit stattfindender und über die nationale Ebene hinausgehender Diskussionen sowie der Schaffung der europäischen Öffentlichkeit darstellen könnte;

befürwortet, dass Voraussetzung zur Erlangung des europäischen Rechtstatus die Einhaltung der hohen Standards in Bezug auf die interne Organisation, Rechenschaftspflicht und Transparenz sein wird;

stimmt zu, dass, wenn die politischen Parteien und die verbundenen Stiftungen die Eintragung als europäische politische Partei und Stiftung beim Europäischen Parlament beantragen, neben der europäischen und nationalen Ebene auch die regionale parlamentarische Ebene bei der Erfassung ihrer Vertretungen in der Verordnung erscheint;

ersucht den Rat und das Europäische Parlament, den AdR in diesen Prozess der Kontrolle der Einhaltung der EU-Grundwerte einzubeziehen;

hält die geplante Aufteilung der EU-Finanzmittel für annehmbar, schlägt aber vor zu erwägen, dass der Anteil der Vertreter im AdR auch berücksichtigt werden könnte;

empfiehlt zu erwägen, ob die EU-Mittel für gesamteuropäische Kampagnen zu Referenden oder bei gesamteuropäischen Bürgerinitiativen verwendet werden könnten.

Berichterstatter

István SÉRTŐ-RADICS (HU/ALDE), Bürgermeister der Gemeinde Uszka

Referenzdokument

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Statut und die Finanzierung der europäischen politischen Parteien und der europäischen politischen Stiftungen

COM(2012) 499 final – 2012/0237 (COD)

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen - Das Statut und die Finanzierung der europäischen politischen Parteien und der europäischen politischen Stiftungen

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission vom 12. September 2012 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Statut und die Finanzierung der europäischen politischen Parteien und der europäischen politischen Stiftungen. Mit dieser Verordnung soll die Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 aufgehoben und ersetzt werden, die bisher die Regelungen für die politischen Parteien und ihre Stiftungen enthielt;

2.

möchte aufgrund seiner Gliederung in politische Fraktionen zu der Gestaltung dieses Legislativvorschlages beitragen, denn mit diesem Vorschlag kann unter anderem erreicht werden, dass auf der lokalen und regionalen Ebene verstärkt die Aufmerksamkeit auf die politischen Entscheidungen auf EU-Ebene und zudem auf das europäische Engagement der Mitglieder des AdR bei der Gestaltung dieser Entscheidungen gelenkt wird;

3.

bekräftigt seine Verpflichtung zur Förderung der EU-Bürgerschaft (1) und zur notwendigen Erziehung zur EU-Bürgerschaft (2), zu der sich der AdR in jüngster Vergangenheit in mehreren Stellungnahmen detailliert geäußert hat;

4.

betont vor allem erneut, dass er sich zur Förderung der EU-Bürgerschaft und der EU-Bürgerrechte, darunter der Wahlrechte verpflichtet hat. Der AdR wird bei seinen Tätigkeiten im Rahmen des "Europäischen Jahres der Bürgerinnen und Bürger 2013" dieses Thema in den Mittelpunkt rücken (3);

5.

betont, dass die EU-Bürgerschaft durch die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in den europäischen Integrationsprozess eine wichtige Rolle in der Förderung der europäischen Demokratie spielt. Dementsprechend liegt der Aufschwung der repräsentativen Demokratie Europas auch im Interesse der EU-Bürger. In dem Prozess der europäischen Gesetzgebung spielen die wirklich transnational angelegten europäischen Parteien und politischen Stiftungen eine Schlüsselrolle bei der Meinungsäußerung der Bürgerinnen und Bürger auf europäischer Ebene.

6.

behauptet mit Überzeugung, dass der Vorschlag eine Methode zur Förderung europaweit stattfindender und über die nationale Ebene hinausgehender Diskussionen sowie der Schaffung der europäischen Öffentlichkeit darstellen und darüber hinaus zur Steigerung des Interesses und der Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger an den europäischen Wahlen sowie zur Stärkung der demokratischen Legitimation der Europäischen Union beitragen könnte;

7.

stimmt den umfassenden Zielen der Verordnung zur Erhöhung der Sichtbarkeit und zur Stärkung der Anerkennung, der Effizienz, der Transparenz und der Rechenschaftspflicht europäischer politischer Parteien und Stiftungen zu;

8.

hält die engere Verbindung der europäischen politischen Parteien und der europäischen politischen Stiftungen für absolut notwendig und stimmt zu, dass eine europäische politische Partei offiziell nur mit einer einzigen europäischen politischen Stiftung verbunden sein darf;

Eintragung und Kontrolle

9.

bewertet das einheitliche europäische Statut, das die Eintragung als europäische politische Partei oder europäische politische Stiftung und damit die Erlangung eines Rechtsstatus auf der Grundlage des EU-Rechts und die Unabhängigkeit von der Vielfalt der bisher angewandten nationalen Rechtsformen der Mitgliedstaaten ermöglicht, als einen bedeutenden Schritt in Richtung eines politisch vereinten Europas; stellt jedoch fest, dass der vorliegende Entwurf dieser Funktion nur gerecht werden kann, wenn er durch die Mitgliedstaaten angemessen umgesetzt wird;

10.

betont, dass das durch die Kommission vorgeschlagene Statut auf den konkreten Erfahrungen der auf nationaler Ebene eingetragenen, bereits bestehenden und über breite Anerkennung verfügenden Parteien, Parteiverbände und Stiftungen aufbaut, der aktuelle Vorschlag jedoch (v.a. hinsichtlich des unabhängigen europäischen Rechtsstatus) gewisse Grenzen hat, die zeigen, dass die seit 2004 gesammelten Erfahrungen der europäischen politischen Parteien nicht umfassend bei der Gestaltung des neuen Statuts berücksichtigt wurden;

11.

betont, dass die Schaffung eines echten europäischen Rechtsstatus daher von grundlegender Bedeutung für die europäischen politischen Parteien und die an sie angeschlossenen europäischen politischen Stiftungen ist, da diese ihren Sitz in einem beliebigen Mitgliedstaat zu den gleichen Bedingungen und unter Berücksichtigung ihrer Eigenheiten und politischen Identität wählen dürfen;

12.

betont daher, dass die nationalen Rechtsvorschriften in dem mit dem vorliegenden Vorschlag eingeführten europäischen Statut unbedingt berücksichtigt werden müssen. Gleichzeitig schlägt der Ausschuss den europäischen Institutionen vor, zukünftig die Erarbeitung eines umfassenden europäischen Status in Erwägung zu ziehen;

13.

befürwortet, dass Voraussetzung zur Erlangung des europäischen Rechtstatus die Einhaltung der hohen Standards in Bezug auf die interne Organisation, Rechenschaftspflicht und Transparenz sein wird;

14.

erachtet es als einen wichtigen Schritt, dass die spezifischen Voraussetzungen für die Erlangung und noch mehr für die Erhaltung des europäischen Rechtsstatus die auch die strikte Einhaltung der Grundwerte der EU umfassen. Dieser Nachweis galt bisher als Beitrittskriterium für die Kandidatenländer, in dem vorliegenden Verordnungsvorschlag werden die Grundwerte der EU aber zu einem Kriterium erhoben, das im Rahmen des politischen Monitoring kontrolliert werden kann und geprüft werden sollte;

15.

stimmt zu, dass, wenn die politischen Parteien und die verbundenen Stiftungen die Eintragung als europäische politische Partei und Stiftung beim Europäischen Parlament beantragen, neben der europäischen und nationalen Ebene auch die regionale parlamentarische Ebene bei der Erfassung ihrer Vertretungen in der Verordnung erscheint. Zugleich muss aufgrund der abweichenden Strukturen der Mitgliedstaaten die Art der mittleren politischen Ebene (Land, Region, Grafschaft, Bezirk, Landkreis) geklärt werden;

16.

unterstützt, dass das Europäische Parlament jährlich überprüft, ob die europäischen politischen Parteien und die europäischen politischen Stiftungen die in der Verordnung festgelegten Bedingungen und Anforderungen erfüllen, und dass das Europäische Parlament auf Antrag prüfen kann, ob die Partei oder die Stiftung weiterhin die Grundwerte der Europäischen Union achtet;

17.

ersucht den Rat und das Europäische Parlament, den AdR in diesen Prozess der Kontrolle der Einhaltung der EU-Grundwerte einzubeziehen;

18.

schlägt vor, dass die Einbeziehung des AdR in den Kontrollprozess immer dann obligatorisch ist, wenn die betroffene Partei im Ausschuss der Regionen vertreten ist;

Finanzierung

19.

erinnert daran, dass der AdR in seiner Stellungnahme über den neuen mehrjährigen Finanzrahmen nach 2013 (4) die Wichtigkeit betont hat, dass die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die Anstrengungen zur Entwicklung der Grundrechte, der Demokratie und der EU-Bürgerschaft mit angemessenen Mitteln gefördert werden muss. Den wirklich transnational angelegten europäischen politischen Parteien und den mit ihnen verbundenen europäischen politischen Stiftungen kommt bei der Überbrückung der Kluft zwischen der Politik auf nationaler und auf Unionsebene und damit bei der Artikulierung der Bürgermeinungen auf europäischer Ebene eine Schlüsselrolle zu;

20.

nimmt zur Kenntnis, dass der Vorschlag der Kommission zwischen den Kriterien zur Erlangung des europäischen Rechtsstatus und denen für die Inanspruchnahme von Finanzmitteln unterscheidet;

21.

stimmt zu, dass der Haushalt des Europäischen Parlaments weiterhin die Quelle für die Finanzierung der europäischen politischen Parteien und der europäischen politischen Stiftungen aus dem Haushalt der Europäischen Union bleibt;

22.

stimmt zu, dass die Erfüllung der Bedingungen und Anforderungen zur Anerkennung als europäische politische Partei oder europäische politische Stiftung Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Finanzmitteln aus dem EU-Haushalt ist;

23.

hält die geplante Aufteilung der EU-Finanzmittel für annehmbar (15 % werden zu gleichen Anteilen aufgeteilt; 85 % werden im Verhältnis zum Anteil der betreffenden Parteien an gewählten Mitgliedern im Europäischen Parlament aufgeteilt), schlägt aber vor zu erwägen, dass der Anteil der Vertreter im AdR auch berücksichtigt werden könnte;

24.

begrüßt, dass mit dem vorliegenden Vorschlag die pro Jahr erlaubten Spendenbeträge in Höhe von 12 000 EUR auf den Höchstbetrag von 25 000 EUR pro Person (natürliche Person oder Rechtspersönlichkeit) erhöht werden, damit die politischen Parteien und Stiftungen in die Lage versetzt werden, mehr eigene Mittel zu beschaffen;

25.

unterstützt den Grundsatz und die Praxis, dass Mittel der Europäischen Union nicht für die unmittelbare oder mittelbare Finanzierung nationaler, regionaler oder kommunaler Wahlen oder anderer politischen Parteien, insbesondere nationaler politischer Parteien oder Kandidaten verwendet werden dürfen, da eine solche Finanzierung dem supranationalen Geist des Vorschlages widerspräche;

26.

sieht jedoch keinen stichhaltigen Grund, weshalb es den europäischen politischen Parteien und den europäischen politischen Stiftungen nicht erlaubt sein sollte, die im Sinne ihrer europäischen Partei bei nationalen, regionalen oder kommunalen Wahlen antretenden Kandidaten aus ihren eigenen Einnahmen zu unterstützen;

27.

versteht die Absicht, dass die Mittel der Europäischen Union nicht zur Finanzierung von Kampagnen zu nationalen, regionalen oder kommunalen Referenden (z.B. zur Änderung des Vertrages) verwendet werden können, empfiehlt aber zu erwägen, ob die EU-Mittel für gesamteuropäische Kampagnen zu Referenden oder bei gesamteuropäischen Bürgerinitiativen verwendet werden könnten;

Funktionsweise in der Praxis, kommunale und regionale Perspektiven

28.

ist der Überzeugung, dass die europäischen politischen Parteien immer wirksamer ihre Kapazitäten gestalten werden, um den Bürgerwillen auszudrücken und zu kanalisieren, wenn es um gewählte Ämter und andere repräsentative Funktionen auf europäischer Ebene geht und dass sie eine engere Verbindung zwischen den europäischen und den kommunalen/regionalen politischen Ebenen schaffen werden;

29.

betont, dass den EU-Bürgern als Grundvoraussetzung für ihre aktive politische Beteiligung der uneingeschränkte Zugang zu Informationen gewährleistet werden muss, und fordert seine Mitglieder auf, Schritte einzuleiten, damit die Mitgliedstaaten den Zugang zu den Informationen gewähren (5). Diesbezüglich könnte es eine wichtige Rolle spielen, ob es tatsächlich transnationale europäische politische Parteien gibt;

30.

erkennt, dass die Existenz tatsächlich europäischer politischer Parteien zukünftig bedeuten kann, dass Kandidaten im Namen einer europäischen politischen Partei statt ihrer nationalen oder regionalen Partei zu kommunalen oder regionalen Wahlen antreten, wodurch die direkte Verbindung zwischen europäischer und kommunaler/regionaler Politik transparenter werden könnte;

31.

unterstützt den politischen Willen, dass das Statut und die Finanzierungsregeln weit vor den Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 in Kraft treten und auch auf die Förderung lokaler bzw. regionaler Kampagnen in Bezug auf europäische Bürgerinitiativen durch europäische Parteien und europäische politische Stiftungen angewendet werden können;

Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit, bessere Regelung

32.

erkennt an, dass der Vorschlag im Einklang mit der Subsidiarität steht, da die Regelungen bezüglich Satzung und Finanzierung der europäischen politischen Parteien und der europäischen politischen Stiftungen allein auf europäischer Ebene festgelegt werden können;

33.

weist darauf hin, dass die Mehrebenenstruktur des sich entwickelnden demokratischen Systems der EU eine praktische Dimension erhielte, wenn die Regelung es dem AdR ermöglichen würde, an der Überprüfung der Einhaltung der EU-Grundwerte durch die europäischen politischen Parteien und die europäischen politischen Stiftungen mitzuwirken;

34.

erkennt an, dass festgestellt werden kann, der Vorschlag stehe allgemein im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da Gestaltung und Inhalt nicht über das zur Erreichung der festgelegten europäischen Ziele erforderliche Maß hinausgehen;

35.

wertet es als Widerspruch, dass der Vorschlag zwar eine neue europäische Rechtsform für beide juristische Personen (Parteien und Stiftungen) schaffen möchte, dass diese sich jedoch für die meisten Aspekte ihrer praktischen Tätigkeit weiterhin auf die Rechtsform stützen würden, die in der Rechtsordnung der Mitgliedstaaten anerkannt ist, in dem sie ihren Sitz haben;

36.

vermisst eine Folgenabschätzung für diesen Vorschlag;

37.

erkennt an, dass die Europäische Kommission mit den betroffenen Parteien Konsultationen durchgeführt und deren Ergebnisse in den Vorschlag eingebaut hat, jedoch geht aus dem Dokument nicht eindeutig hervor, ob die Vertreter der lokalen und regionalen Ebene in die Konsultationen eingebunden worden sind;

38.

ersucht das Europäische Parlament, den Ausschuss der Regionen in den im Vorschlag erwähnten Bewertungsprozess einzubinden, der im dritten Jahr nach den nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament ansteht und das Statut und das Finanzierungssystem betrifft.

II.   EMPFEHLUNGEN FÜR ÄNDERUNGEN

Änderung 1

Artikel 2 Absatz 5

Begriffsbestimmungen

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

"regionales Parlament" oder "regionale Versammlung" ein Gremium, dessen Mitglieder über ein regionales Wahlmandat verfügen oder einer gewählten Versammlung politisch Rechenschaft schulden;

"regionales Parlament" oder "regionale Versammlung" ein Gremium auf einer Zwischenebene zwischen der Gemeinde und dem Zentralstaat, dessen Mitglieder über ein regionales Wahlmandat auf der Ebene über der kommunalen Ebene verfügen oder einer gewählten Versammlung auf subnationaler Ebene politisch Rechenschaft schulden;

Begründung

Die Form der gewählten Körperschaften der Mitgliedstaaten sind auf der mittleren Ebene nicht einheitlich. Diese werden nicht überall als regionale Parlamente bzw. regionale Versammlungen bezeichnet. Aufgrund der unterschiedlichen Strukturen muss die Definition der mittleren politischen Ebene (Land, Region, Grafschaft, Bezirk, Landkreis und so weiter) geklärt werden. Die in der Änderung vorgeschlagene Bezeichnung als Zwischenebene ist umfassender, denn diese Bezeichnung kann auf alle Mitgliedstaaten angewandt werden und ermöglicht zudem eine gute Unterscheidung von den Kommunalwahlen.

Änderung 2

Artikel 7 Absatz 2

Überprüfung der Eintragung

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder, die mindestens drei politische Fraktionen im Europäischen Parlament vertreten, beschließt das Europäische Parlament mit der Mehrheit seiner Mitglieder, ob die Eintragungsvoraussetzung in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c für europäische politische Parteien und in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c für europäische politische Stiftungen weiterhin erfüllt ist.

Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder, die mindestens drei politische Fraktionen im Europäischen Parlament vertreten, beschließt das Europäische Parlament mit der Mehrheit seiner Mitglieder, ob die Eintragungsvoraussetzung in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c für europäische politische Parteien und in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c für europäische politische Stiftungen weiterhin erfüllt ist.

Bevor das Europäische Parlament seinen Beschluss fasst, hört es die Vertreter der betreffenden europäischen politischen Partei beziehungsweise der betreffenden europäischen politischen Stiftung und bittet einen Ausschuss, dem unabhängige Persönlichkeiten angehören, innerhalb einer angemessenen Frist zu dieser Frage Stellung zu nehmen.

Bevor das Europäische Parlament seinen Beschluss fasst, hört es die Vertreter der betreffenden europäischen politischen Partei beziehungsweise der betreffenden europäischen politischen Stiftung und bittet einen Ausschuss, dem unabhängige Persönlichkeiten angehören, innerhalb einer angemessenen Frist zu dieser Frage Stellung zu nehmen. Der Ausschuss der Regionen wird in den Prozess der Kontrolle einbezogen, wenn es sich um eine europäische politische Partei handelt, die im Ausschuss der Regionen vertreten ist.

Der Ausschuss besteht aus drei Mitgliedern, von denen das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende der ersten Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments, die auf die Wahlen zum Europäischen Parlament folgt, jeweils ein Mitglied benennen. Die Sekretariatsgeschäfte und die Finanzierung des Ausschusses übernimmt das Europäische Parlament.

Der Ausschuss besteht aus drei Mitgliedern, von denen das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende der ersten Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments, die auf die Wahlen zum Europäischen Parlament folgt, jeweils ein Mitglied benennen. Die Sekretariatsgeschäfte und die Finanzierung des Ausschusses übernimmt das Europäische Parlament.

Begründung

Die regionale Dimension ist auch als eine der Voraussetzungen für die Eintragung angegeben. Daher ist es logisch, dass auch dem Ausschuss der Regionen eine Rolle zugewiesen wird bei der Überprüfung, ob die EU-Grundwerte eingehalten werden, zumindest aber dann, wenn die betroffene Partei im Ausschuss der Regionen vertreten ist.

Änderung 3

Artikel 18 Absatz 4

Finanzierungsverbot

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

 

(4)   Das Finanzierungsverbot umfasst nicht die Förderung von Kampagnen in Verbindung mit Europäischen Bürgerinitiativen durch die europäischen politischen Parteien und die europäischen politischen Stiftungen.

Begründung

Die europäischen politischen Parteien und die europäischen politischen Stiftungen müssen sich auch außerhalb der Kampagnen zur Wahl des Europäischen Parlaments den EU-Bürgern zu den Werten der Europäischen Union zeigen und mit ihnen kommunizieren, so zum Beispiel bei Bürgerinitiativen auf europäischer Ebene.

Brüssel, den 31. Januar 2013

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


(1)  CdR 355/2010.

(2)  CdR 120/2005.

(3)  R/CdR 1030/2012 Punkt 7.

(4)  CdR 283/2011.

(5)  CdR 170/2010, Ziffer 17, siehe auch: CdR 355/2010, Ziffer 37.