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ISSN 1977-088X doi:10.3000/1977088X.C_2013.057.deu |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 57 |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
56. Jahrgang |
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Informationsnummer |
Inhalt |
Seite |
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II Mitteilungen |
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MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION |
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Europäische Kommission |
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2013/C 057/01 |
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.6787 — IHI Corporation/IHI Charging Systems International) ( 1 ) |
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IV Informationen |
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INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION |
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Europäische Kommission |
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2013/C 057/02 |
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Rechnungshof |
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2013/C 057/03 |
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V Bekanntmachungen |
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VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK |
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Europäische Kommission |
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2013/C 057/04 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6875 — TenneT Offshore/Mitsubishi Corporation/TenneT Offshore 8) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall ( 1 ) |
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2013/C 057/05 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6859 — Mitsubishi Corporation/Isuzu Motors/Isuzu Motors India Private Limited) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall ( 1 ) |
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SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN |
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Europäische Kommission |
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2013/C 057/06 |
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2013/C 057/07 |
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2013/C 057/08 |
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2013/C 057/09 |
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2013/C 057/10 |
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2013/C 057/11 |
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(1) Text von Bedeutung für den EWR |
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DE |
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II Mitteilungen
MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION
Europäische Kommission
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27.2.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 57/1 |
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss
(Sache COMP/M.6787 — IHI Corporation/IHI Charging Systems International)
(Text von Bedeutung für den EWR)
2013/C 57/01
Am 19. Februar 2013 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden beiden EU-Websites veröffentlicht:
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der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden, |
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der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/en/index.htm). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32013M6787 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht. |
IV Informationen
INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION
Europäische Kommission
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27.2.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 57/2 |
Euro-Wechselkurs (1)
26. Februar 2013
2013/C 57/02
1 Euro =
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Währung |
Kurs |
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USD |
US-Dollar |
1,3077 |
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JPY |
Japanischer Yen |
120,20 |
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DKK |
Dänische Krone |
7,4589 |
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GBP |
Pfund Sterling |
0,86330 |
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SEK |
Schwedische Krone |
8,4594 |
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CHF |
Schweizer Franken |
1,2167 |
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ISK |
Isländische Krone |
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NOK |
Norwegische Krone |
7,4595 |
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BGN |
Bulgarischer Lew |
1,9558 |
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CZK |
Tschechische Krone |
25,561 |
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HUF |
Ungarischer Forint |
294,93 |
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LTL |
Litauischer Litas |
3,4528 |
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LVL |
Lettischer Lat |
0,6996 |
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PLN |
Polnischer Zloty |
4,1678 |
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RON |
Rumänischer Leu |
4,3780 |
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TRY |
Türkische Lira |
2,3637 |
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AUD |
Australischer Dollar |
1,2763 |
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CAD |
Kanadischer Dollar |
1,3418 |
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HKD |
Hongkong-Dollar |
10,1467 |
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NZD |
Neuseeländischer Dollar |
1,5805 |
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SGD |
Singapur-Dollar |
1,6209 |
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KRW |
Südkoreanischer Won |
1 425,53 |
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ZAR |
Südafrikanischer Rand |
11,5378 |
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CNY |
Chinesischer Renminbi Yuan |
8,1481 |
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HRK |
Kroatische Kuna |
7,5925 |
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IDR |
Indonesische Rupiah |
12 694,71 |
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MYR |
Malaysischer Ringgit |
4,0566 |
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PHP |
Philippinischer Peso |
53,373 |
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RUB |
Russischer Rubel |
40,0105 |
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THB |
Thailändischer Baht |
39,009 |
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BRL |
Brasilianischer Real |
2,5922 |
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MXN |
Mexikanischer Peso |
16,7459 |
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INR |
Indische Rupie |
70,7400 |
(1) Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.
Rechnungshof
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27.2.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 57/3 |
Sonderbericht Nr. 24/2012 „Reaktion des Solidaritätsfonds der Europäischen Union auf das Erdbeben in den Abruzzen im Jahr 2009: Relevanz und Kosten der Maßnahmen“
2013/C 57/03
Der Europäische Rechnungshof teilt mit, dass der Sonderbericht Nr. 24/2012 „Reaktion des Solidaritätsfonds der Europäischen Union auf das Erdbeben in den Abruzzen im Jahr 2009: Relevanz und Kosten der Maßnahmen“ soeben veröffentlicht wurde.
Der Bericht kann auf der Website des Europäischen Rechnungshofs (http://eca.europa.eu) abgerufen oder von dort heruntergeladen werden.
Der Bericht ist auf Anfrage beim Rechnungshof kostenlos in der Druckfassung erhältlich:
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Europäischer Rechnungshof |
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Referat „Prüfung: Berichtserstellung“ |
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12, rue Alcide de Gasperi |
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1615 Luxembourg |
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LUXEMBOURG |
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Tel. +352 4398-1 |
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E-Mail: eca-info@eca.europa.eu |
oder kann mit elektronischem Bestellschein über den EU-Bookshop bezogen werden.
V Bekanntmachungen
VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK
Europäische Kommission
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27.2.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 57/4 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.6875 — TenneT Offshore/Mitsubishi Corporation/TenneT Offshore 8)
Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
2013/C 57/04
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1. |
Am 19. Februar 2013 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Mitsubishi Corporation („MC“, Japan) und TenneT Offshore GmbH („TOG“, Deutschland), eine 100 %ige Tochtergesellschaft des Unternehmens TenneT Holding B.V., erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen TenneT Offshore 8. Beteiligungsgesellschaft mbH („HoldCo I“, Deutschland). TOG ist bisher der einzige Gesellschafter der HoldCo I. |
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2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage. |
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4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6875 — TenneT Offshore/Mitsubishi Corporation/TenneT Offshore 8 per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).
(2) ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).
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27.2.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 57/5 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.6859 — Mitsubishi Corporation/Isuzu Motors/Isuzu Motors India Private Limited)
Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
2013/C 57/05
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1. |
Am 20. Februar 2013 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Mitsubishi Corporation („MC“, Japan) und Isuzu Motors Ltd („Isuzu“, Japan) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Isuzu Motors India Private Ltd, („Isuzu India“, Indien). |
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2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Isuzu India wird Kraftfahrzeuge und Ersatzteile in Indien und möglicherweise auch in benachbarten Schwellenländern herstellen und verkaufen. Isuzu India wird keine Geschäfte im EWR tätigen. |
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4. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage. |
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5. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6859 — Mitsubishi Corporation/Isuzu Motors/Isuzu Motors India Private Limited per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).
(2) ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).
SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN
Europäische Kommission
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27.2.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 57/6 |
Veröffentlichung eines Eintragungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
2013/C 57/06
Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag einzulegen.
EINZIGES DOKUMENT
VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES
zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (2)
„POPERINGSE HOPSCHEUTEN“/„POPERINGSE HOPPESCHEUTEN“
EG-Nr.: BE-PGI-0005-0968-22.02.2012
g.g.A. ( X ) g.U. ( )
1. Name:
„Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“
2. Mitgliedstaat oder Drittland:
Belgien
3. Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels:
3.1 Erzeugnisart:
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Klasse 1.6. |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet |
3.2 Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt:
Der Name „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“ bezeichnet die langsam wachsenden Sprossen an dem unter der Erde liegenden Teil der Hopfenpflanze (Humulus lupulus). Ausgewachsen erreichen sie einen Durchmesser von 3 bis 5 mm bei einer Länge von 4 bis 8 cm. Die „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“ sind immer weiß, frei von Erde sowie von Krankheiten und Schädlingen. Sie zeichnen sich durch eine feste Struktur aus und sind knackig (nicht faserig, nicht holzig), sodass sie sich leicht brechen lassen, ohne an den Enden auszufasern. Die „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“ weisen (anders als etwa Sojasprossen) Knospenspuren auf.
Der Geschmack der „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“ ist sehr charakteristisch, lässt sich aber am besten mit „typischer Nussgeschmack“ mit einer Spur Chicorée beschreiben. Ein Vergleich lässt sich nur schwer anstellen, um jedoch die organoleptischen Eigenschaften wiederzugeben, ist ein Vergleich dennoch angebracht. Geschmacklich erinnern „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“ an Portulak, an Mungsprossen oder an die cremig-nussig schmeckenden Schwarzwurzeln. Im Geschmack sind sie frisch und sehr erdig.
„Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“ bestehen im Wesentlichen aus Eiweißen, enthalten keine Fette, und ihr Kaloriengehalt ist nahezu Null. Zudem sind „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“ reich an Mikronährstoffen und Vitaminen, insbesondere an den Vitaminen der B-Gruppe.
3.3 Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse):
—
3.4 Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs):
—
3.5 Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen:
Bei der Erzeugung der „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“ müssen die folgenden Schritte in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen: Das Abdecken der Hopfenpflanzen mit Erde, das Entfernen der Triebe, an denen die „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“ wachsen, und das Ernten. Dies gilt für den Anbau sowohl im Freiland als auch im beheizten Gewächshaus.
3.6 Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.:
Zu Gewährleistung der Echtheit und der Verbindung mit dem Erzeugungsgebiet müssen „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“ in dem geografischen Gebiet sortiert, verpackt und etikettiert werden. Einmal verpackt, können die „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“ jedoch über reguläre Vertriebswege außerhalb des geografischen Gebiets frei vermarktet werden.
Mit dem Verpacken in dem geografischen Gebiet sollen die Herkunft, die Rückverfolgbarkeit, die Güte und das Ansehen gewahrt werden. Das Verpacken in dem geografischen Gebiet ist zur Gewährleistung der Qualität der „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“ unabdingbar. Auf diese Weise ist die Kette zwischen dem Ernten (auf Feldern oder in Gewächshäusern in dem geografischen Gebiet) und dem Verpacken sehr kurz, was letztlich der Qualität zugutekommt, denn viele Handgriffe und Arbeitsgänge gehen zu Lasten der Qualität der „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“, eines doch zarten Erzeugnisses, das leicht beschädigt werden kann.
3.7 Besondere Vorschriften für die Etikettierung:
Das zum Verzehr bestimmte Erzeugnis muss mit folgenden Angaben versehen sein:
Etiketten mit folgenden Angaben:
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„Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“, Name des Erzeugerbetriebs + individuelle Kennnummer; |
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Angabe zur Rückverfolgbarkeit des Erzeugnisses, für das der Erzeuger im Zusammenwirken mit der antragstellenden Vereinigung verantwortlich ist; |
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— |
den g.g.A Rechtsvorschriften der EU. |
4. Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets:
Das Erzeugungsgebiet erstreckt sich auf die Stadt Poperinge (umfasst neben dem Stadtzentrum von Poperinge folgende Teilgemeinden: Krombeke, Proven, Reningelst, Roesbrugge-Haringe und Watou), die angrenzende Stadt Ypern (umfasst neben dem Stadtzentrum von Ypern die folgenden Teilgemeinden: Boezinge, Brielen, Dikkebus, Elverdinge, Hollebeke, Sint-Jan, Vlamertinge, Voormezele, Zillebeke und Zuidschote) sowie die angrenzende Gemeinde Vleteren (Westvleteren, Oostvleteren und Woesten).
5. Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet:
Die geschützte geografische Angabe „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“ stützt sich auf das Ansehen und die Tradition der Herstellung dieses Erzeugnisses in der Gegend um Poperinge.
5.1 Besonderheit des geografischen Gebiets:
Für die Erzeugung von „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“ in der Gegend um Poperinge lassen sich verschiedene Gründe anführen.
Zum einen sind die örtlichen Bodenverhältnisse und Witterungsbedingungen ideal dafür geeignet. Die in Poperinge vorherrschende Bodenart ist mäßig nasser sandig-lehmiger Boden, dessen B-Horizont eine stark gefleckte, krümelige Struktur aufweist. Der Boden wird in der Tiefe dichter, was eine schnelle Untergrundentwässerung bewirkt.
Guter, tiefgründiger sandig-lehmiger Boden mit einer soliden Entwässerung und einem angemessenen Kalkzustand eignet sich hervorragend für den Anbau von Hopfen. Notwendig ist eine recht große Feuchtigkeitsmenge, die aus den tieferen Schichten gezogen werden kann.
In der Gegend um Poperinge herrscht ebenso wie im übrigen Westflandern ein gemäßigtes Seeklima mit trockenen Wintern und warmen, feuchten Sommern. Die Nähe zum Meer mildert die Temperaturextreme. Die durchschnittliche jährliche Niederschlagsmenge beträgt 825 mm. Dieses Klima ist günstig für die Erzeugung von „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“.
Außerdem erwarben die Landwirte in dem Gebiet über Jahrzehnte profundes Fachwissen bei der Erzeugung von „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“.
Landwirte kultivieren und ernten Hopfensprossen auf zweierlei Weise. Zum einen nach dem althergebrachten klassischen Verfahren des Freilandanbaus, auf das man in allen Hopfenanbaugebieten, auch in Poperinge, bis heute schwört. Allerdings hielt 1983 im Zuge der Forschung der Hopfensprossenanbau in beheizten Gewächshäusern Einzug. Nur in der Gegend um Poperinge findet dieses exklusive zweite Anbauverfahren Anwendung. In der Region Poperinge kommen ein Drittel der „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“ aus beheizten Gewächshäusern, zwei Drittel vom Freiland. Die beiden Anbauverfahren in Kombination sind typisch für das geografische Gebiet. Bei der Ernte von „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“, die sehr arbeitsintensiv ist, sind größte Vorsicht und Aufmerksamkeit geboten, damit die zarten Hopfensprossen unversehrt bleiben. Die Erzeuger der „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“ verfügen dann auch über die dazu erforderlichen umfassenden Kenntnisse und Fertigkeiten.
1983 wurde die Vereinigung Keurbroederschap „De witte ranke“ gegründet, benannt nach der seinerzeit weit verbreiteten Hopfensorte. Sinn und Zweck der Keurbroederschap war und ist es, die Interessen der Westhoek im Allgemeinen sowie der Region Poperinge und ihrer „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“ im Besonderen zu vertreten.
5.2 Besonderheit des Erzeugnisses:
Aus dem breiten Angebot an „Sprossen“ stechen die „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“ heraus. Zunächst wegen ihrer besonderen Beschaffenheit. Verzehrt wird nur der knackige obere Teil der Hopfensprosse — eine 5 bis 8 cm lange weiße Sprosse, die an der zweiten Knospe abgebrochen wird.
Darüber hinaus zeichnen sich die „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“ durch ihren ganz besonderen Geschmack aus, der sich nur schwer beschreiben lässt, am ehesten mit „typischer cremig-nussiger Geschmack“ mit einer Spur von Chicorée. Ihren aparten Geschmack, der sehr frisch und erdig ist, verdanken sie auch dem typischen Boden und Klima in dem abgegrenzten geografischen Gebiet.
Die „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“ sind ein typisch saisonales Erzeugnis, das nur von Ende Dezember bis Ende April geerntet werden kann. „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“ sind also nur eine begrenzte Zeit im Jahr erhältlich.
5.3 Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) bzw. einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g.g.A.):
Hopfen genoss im bierbrauenden Belgien als Kultur einen hohen Stellenwert. Im Mittelalter galt Bier als Volksgetränk und als Ersatz für das nicht eben saubere Wasser. Hopfen wurde ab dem 13. Jahrhundert in den Brauereien verwendet und verdrängte die geheimen Mischungen aus bitteren und aromatischen Kräutern (das sogenannte Grut). Der Hopfenanbau nahm in Poperinge den Platz der Tuchindustrie ein. Die Geschichte wollte es, dass Johann Ohnefurcht im 15. Jahrhundert die Poperinger, die ihr Recht auf die Tuchmacherei verloren hatten, zum Anbau von Hopfen ermunterte.
Die Gegend um Poperinge eignet sich wegen ihrer Bodenbeschaffenheit und ihres Klimas besonders gut für den Hopfenanbau, sodass sie sich zusammen mit Asse-Aalst zur Hopfenscheune Europas entwickelte.
Zu den wichtigen Schritten beim Anbau von Hopfen zählt die Entfernung überschüssiger Austriebe. Pro Pflanze werden zwei oder drei Triebe belassen, die neue Ranken bilden, an denen die Hopfendolden wachsen können.
Hopfensprossen waren also zunächst nur ein Nebenprodukt des Hopfenanbaus, galten aber zu Frühlingsbeginn, wenn frisches Gemüse noch rar war, als willkommene Delikatesse.
Bereits im 16. Jahrhundert fand die Verwendung der „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“ als Frischgemüse Erwähnung und wurde ihnen sogar eine heilende Wirkung zugeschrieben.
Der Arzt Rembert Dodoens hielt bereits 1554 fest, dass „de scheutkens van de hoppe ghebruyckt worden voor spyse en dat sy dienen om den smaeck te ghenoeghen“ („die Sprossen des Hopfens als Speise verwendet werden und dass sie dazu dienen, den Geschmack zu verbessern“). Dodoens schrieb den „Poperingse hopscheuten“ zudem eine heilende Wirkung zu. „Kracht en werckinghe“. De scheutkens of jonghe uytspruytselen van de hoppe worden voor spyse ghebruyckt: dan nochtans sy dienen eer om den smaeck te ghenoeghen dan om het lichaem eenigh voedtsel te gheven: want sy voede seer weiynigh: nochtans zyn sy het inghewaent nuttelijk, midts dien dat sy openen ende de pisse doen rijsen ende voortkomen ende oock om dat sy den kamergangh wat verlichten ende den bucyk wat weerkrachtigh maken. („Kraft und Wirkung. Die Sprossen oder jungen Triebe des Hopfens werden als Speise verwendet. Gleichwohl dienen sie eher dazu, den Geschmack zu verbessern, als dem Körper Nahrung zu geben, denn sie nähren sehr wenig. Dennoch sind sie den Eingeweiden nützlich, weil sie öffnen und den Harn entstehen und fließen lassen und auch, weil sie den Stuhlgang ein wenig erleichtern und den Bauch etwas wehrhafter machen.“)
1581 veröffentlichte der Arzt und Kräuterkundler Matthias de Lobel (25) ein „Krudtboeck“. Darin verweist er auf die Verwendung von Wurzeltrieben als Gemüse:
„De jonghe scheutjens die inden maerte ende april eerst utcommen, soo wel vande wilde als tamme hoppe, worden vant ghemeyne volck inde plaetse van salaet geheten, die eenen lieflicken smaecke van cichorye hebben ende matelic warm zijn.” („Die jungen Triebe, die im März und April sprießen, sowohl vom Wildhopfen als auch vom Feldhopfen, werden vom gemeinen Volk statt Salat gegessen, haben den lieblichen Geschmack von Chicorée und sind mäßig warm.“)
Auch später fanden die „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“ immer häufiger in diversen Dokumenten Erwähnung. Im Laufe der Jahrhunderte und Jahre hat sich in dem geografischen Gebiet ein solches Wissen über den Anbau und die Verwendung der „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“ angesammelt, dass davon auszugehen ist, dass die Pflanzer über spezielles Fachwissen und über vielfältige Fertigkeiten verfügen, wie dies in anderen Regionen nicht gegeben ist (Gewächshauskultur).
Zudem ist festzustellen, dass die Erwähnung der „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“ und des Erzeugungsgebiets in zahlreichen (alten) Dokumenten dem Erzeugnis zu einem Ansehen verholfen hat, das unmittelbar mit dem Erzeugnis, dem Anbauverfahren der Erzeuger und ihrem geografischen Gebiet im Zusammenhang steht. In die „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“ wird nach wie vor investiert, wie die anhaltende Forschung zu den Sorten und Anbauverfahren der „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“ belegt. Seit Ende des 19. Jahrhunderts servieren Restaurants in der Gegend um Poperinge Gerichte mit „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“. Mitunter wird sogar ein komplettes Menü mit „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“ kreiert. Das Ansehen der „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“ zeigt sich auch ganz eindeutig daran, dass in der Literatur und Presse häufig über die Verwendung der „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“ in der örtlichen Gastronomie berichtet wird. „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“ werden in der Presse oft als „das weiße Gold aus Poperinge“ bezeichnet.
Kulinarisch haben die „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“ eine Menge zu bieten. Die kulinarische Presse widmet sich in jeder Saison aufs Neue eingehend den „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“, die als wahre Delikatesse gelten. Sowohl im Internet als auch in diversen Kochbüchern findet sich eine Fülle spezieller Rezepte mit „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“.
Jedes Jahr im Frühling organisiert die Keurbroederschap „De witte ranke“ zusammen mit der Stadt Poperinge das Hopfensprossenfestival, bei dem die „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“ im Mittelpunkt stehen. Spitzenrestaurants in der Gegend um Poperinge bieten ein Spezialmenü mit Gerichten aus „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“. Darüber hinaus veranstalten diverse Pflanzer Tage der offenen Tür, damit sich die Verbraucher aus nächster Nähe mit dem Anbau der „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“ vertraut machen können. 2008 veröffentlichte die Keurbroederschap anlässlich ihres 25-jährigen Bestehens ein Buch, das sich speziell den „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“ widmete.
Sowohl das Gaststättengewerbe als auch die Verbraucher sehnen jedes Jahr aufs Neue die ersten „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“ herbei, wovon auch der jährliche Primeurverkauf im Dezember zeugt, bei dem die ersten „Poperingse hopscheuten“/„Poperingse hoppescheuten“ unter Käufern aus dem In- und Ausland beständig Höchstpreise erzielen.
Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation:
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http://lv.vlaanderen.be/nlapps/data/docattachments/dossier%20met%20bijlagen.pdf oder |
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http://www.vlaanderen.be/landbouw — beleid — kwaliteitssystemen — Europese kwaliteitssystemen — vlaamse dossiers |
(1) ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.
(2) ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12. Ersetzt durch die Verordnung EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel.
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27.2.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 57/11 |
Veröffentlichung eines Änderungsantrags nach Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
2013/C 57/07
Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag einzulegen.
ÄNDERUNGSANTRAG
VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES
zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (2)
ÄNDERUNGSANTRAG GEMÄSS ARTIKEL 9
„PIMENT D'ESPELETTE“/„PIMENT D'ESPELETTE-EZPELETAKO BIPERRA“
EG-Nr.: FR-PDO-0105-0131-04.04.2011
g.g.A. ( ) g.U. ( X )
1. Rubrik der Produktspezifikation, auf die sich die Änderung bezieht:
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Name des Erzeugnisses |
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Beschreibung des Erzeugnisses |
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Geografisches Gebiet |
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Ursprungsnachweis |
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Erzeugungsverfahren |
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Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet |
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Etikettierung |
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Einzelstaatliche Vorschriften |
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Sonstiges (zu präzisieren) |
2. Art der Änderung(en):
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Änderung des Einzigen Dokuments oder der Zusammenfassung |
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Änderung der Spezifikation einer eingetragenen g.U. oder g.g.A., für die weder ein Einziges Dokument noch eine Zusammenfassung veröffentlicht wurde |
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Änderung der Spezifikation, die keine Änderung des veröffentlichten Einzigen Dokuments erfordert (Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006) |
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Vorübergehende Änderung der Spezifikation aufgrund der Einführung verbindlicher gesundheitspolizeilicher oder pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen durch die Behörden (Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006) |
3. Änderung(en):
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Die Angaben zur zuständigen Dienststelle des Mitgliedstaats wurden aktualisiert; |
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Beschreibung des Erzeugnisses: olfaktorische Kriterien, die irrtümlich in der Spezifikation genannt wurden, entfallen. Die Beschreibung wird präzisiert und durch Angaben zum Erzeugnis aus den nationalen Rechtsvorschriften zur französischen Ursprungsbezeichnung AOC (AOC-Verordnung, Durchführungsverordnung und Verordnung über die Produktzulassung) ergänzt:
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Geografisches Gebiet: genauere Ausführung der Produktionsschritte, die in dem geografischen Gebiet erfolgen müssen (Erzeugung, Verarbeitung, Verpackung) und des Verfahrens zur Identifizierung der Parzellen. Hierfür wurden einfach die Formulierungen aus der Verordnung über die Ursprungsbezeichnung übernommen. |
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Ursprungsnachweis: Die Rubrik wurde ergänzt durch die Bestimmungen zur Kontrolle und Garantie der Herkunft und der Rückverfolgbarkeit und die Bestimmungen, die nach der Reform der Kontrollregelung für die französische Ursprungsbezeichnung AOC geändert worden sind. |
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Erzeugungsverfahren: Auf der Grundlage der nationalen Vorschriften für die französische Ursprungsbezeichnung AOC (appellation d’origine contrôlée) wurde die Rubrik ergänzt durch Angaben zur Sorte, zu den Voraussetzungen für den Anbau auf der Parzelle (für Paprika mit der Ursprungsbezeichnung vorbehaltene Anbaufläche, Abdeckung mit Mulchfolie auf zwei aufeinander folgende Reihen begrenzt, Pflanzabstand mindestens 40 cm, keine Verwendung von Schlamm, Kompost aus städtischem Abfall und Klärschlamm), zu den Voraussetzungen für die Genehmigung von Bewässerungsmaßnahmen über den 15. Juli hinaus, zur Verwendung von Frostschutzvlies, zum Verbot der systematischen Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln, zur Berechnung der Erträge (durchschnittliches Gewicht einer Paprikaschote 35 g, 8 kg Paprika für 1 kg Pulver), zur Ernte, zum Sortieren (trockene, saubere, makellose Früchte, nicht beschädigt, aufgeplatzt oder verschorft, Sortierung spätestens 48 Stunden nach der Ernte) und zum Trocknen (Ofentrocknung und beschleunigter Wasserentzug sind nicht zulässig, erlaubt ist ausschließlich natürliche Trocknung mit Belüftung ohne Heizsystem). Es wird darauf hingewiesen, dass für den Handel bestimmter „Piment d’Espelette“ nicht nur unter Vakuum verpackt, sondern auch in Gläser abgefüllt werden darf. |
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Etikettierung: Anstelle der französischen Bezeichnung „appellation d’origine contrôlée“ und „AOC“ wird das EU-Logo „AOP“ (g.U.) aufgedruckt. |
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Einzelstaatliche Vorschriften: Die nationalen Anforderungen werden ergänzt durch eine Aufstellung der wichtigsten Kontrollpunkte mit der Methode ihrer Bewertung, wie es in der französischen Gesetzgebung vorgesehen ist. |
EINZIGES DOKUMENT
VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES
zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (3)
„PIMENT D'ESPELETTE“/„PIMENT D'ESPELETTE-EZPELETAKO BIPERRA“
EG-Nr.: FR-PDO-0105-0131-04.04.2011
g.g.A. ( ) g.U. ( X )
1. Name:
„Piment d'Espelette“/„Piment d'Espelette-Ezpeletako Biperra“
2. Mitgliedstaat oder Drittland:
Frankreich
3. Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels:
3.1 Erzeugnisart:
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Klasse 1.8 |
— (Gewürz) |
3.2 Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt:
Die geschützte Ursprungsbezeichnung „Piment d'Espelette“/„Piment d'Espelette-Ezpeletako Biperra“ gilt für Paprika der Art Capsicum annuum, der als ganze frische Frucht, an Schnüren aufgefädelt und zu Pulver gemahlen angeboten wird. Der Paprika stammt aus Saatgut der Sorte Gorria oder einer entsprechenden Sorte mit folgenden Eigenschaften: einjährige Gewürzpflanze, die bis zu 80 cm hoch werden kann; wechselständige, ungeteilte, ovale Blätter; weiße Einzelblüten in den Blattachseln; fleischige, hängende, kegelförmige Frucht; die reifen Früchte sind rot. Eine am oberen Ende unvollständige Scheidewand teilt die Frucht in drei Kammern, die zahlreiche Samen enthalten. Die Erzeuger dürfen Saatgut aus dem eigenen Betrieb verwenden.
Kennzeichnend für „Piment d'Espelette“ ist sein intensives Aroma mit starken Frucht- und/oder Röstnoten, manchmal mit einem Anklang an frisches Heu, in Verbindung mit einer intensiven, aber nicht brennenden Schärfe, die am Gaumen spürbar wird. Reifer „Piment d'Espelette“ ist rot und wird in drei Formen angeboten:
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als ganze frische Frucht ohne grüne Stellen, gleichmäßig kegelförmig, mit glatter Haut, ohne Stiel 7 bis 14 cm lang; |
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an Schnüren aufgefädelt: mit jeweils zwei (gegenständig), drei (im Dreieck) oder vier (über Kreuz) Früchten. Die Früchte sind rot, haben eine gleichmäßige Kegelform und eine glatte Haut und sind ohne Stiel 7 bis 14 cm lang. An den Schnüren befinden sich jeweils 20, 30, 40, 60, 80 oder 100 Früchte von einheitlicher Größe. Die Früchte müssen nach Form und Größe einheitlich und gleichmäßig aufgefädelt sein, damit sie reifen und trocknen können; |
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gemahlen: Zur Herstellung von Paprikapulver dürfen nur Früchte aus demselben Betrieb verwendet werden. Sie müssen zunächst nachreifen und im Ofen trocknen und werden dann gemahlen. Das Pulver ist orange bis rotbraun. Es wird fein gemahlen mit einer Partikelgröße bis maximal 5 mm. Gemahlener „Piment d'Espelette“ hat ein intensives Aroma mit starken Frucht-, Röst- und/oder Heunoten in Verbindung mit einer intensiven, aber nicht brennenden Schärfe, die mehr oder weniger lange im Mund anhält und nach und nach am Gaumen verspürt wird und/oder eine Wärmeempfindung hervorruft. Im Mund kann gemahlener „Piment d'Espelette“ eine süßliche und/oder leicht bittere Note entwickeln. Der Feuchtigkeitsgehalt des Paprikapulvers beträgt weniger als 12 %. |
3.3 Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse):
Entfällt.
3.4 Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs):
Entfällt.
3.5 Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen:
Der Paprika muss innerhalb des geografischen Gebiets erzeugt und verarbeitet werden.
3.6 Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.:
Die Verpackung erfolgt im Erzeugungsgebiet, um die Echtheit des Erzeugnisses zu garantieren, seine Qualitäten und typischen Merkmale zu bewahren und die Ursprungsbezeichnung „Piment d'Espelette“ zu schützen.
Der Paprika wird geerntet, wenn die Früchte ihren optimalen Reifegrad erreicht und sich rot gefärbt haben (und keine grünen Flecken mehr aufweisen). Geerntet wird regelmäßig. Die vollreif geernteten Früchte sind empfindlich und müssen nach der Ernte sehr vorsichtig behandelt werden. Die in der Spezifikation festgelegten Anforderungen sind darauf ausgerichtet, die typischen Merkmale der Früchte zu erhalten.
Die Früchte werden innerhalb von 48 Stunden nach der Ernte sortiert und danach frisch versandt oder an Schnüren aufgefädelt oder für die Herstellung von Paprikapulver einer weiteren Reifung unterzogen.
Früchte, die im Ganzen frisch verpackt oder an Schnüren aufgefädelt werden sollen, werden einzeln sortiert. Das erfordert besonderes Wissen in Bezug auf die Vertrautheit mit dem Erzeugnis und seine Bewertung, um die höchste Qualität der Paprikaschoten garantieren zu können (gleichmäßige Kegelform, glatte Haut, ohne Stiel 7 bis 14 cm lang).
Die ganzen frischen Früchte werden vor dem Versand vor Sonne und Feuchtigkeit geschützt gelagert. Verpackt werden sie in durchbrochene Kisten, die ausschließlich für „Piment d'Espelette“ verwendet werden. Die Kisten fassen maximal 15 kg und dürfen nicht mehr als 25 cm hoch sein.
Die zum Verkauf an Schnüren mit 20, 30, 40, 60, 80 oder 100 Früchten bestimmten Paprika werden beim Erzeuger von Hand auf lebensmittelechte Schnur aufgefädelt. Das erfordert besonderes Wissen in Bezug auf die Vertrautheit mit dem Erzeugnis und seine Bewertung. Dieses Wissen, über das alle Erzeuger der g.U. verfügen, ist die Voraussetzung dafür, dass die aufgefädelten Früchte der Produktbeschreibung entsprechen, d. h. die Früchte müssen nach Form und Größe einheitlich und gleichmäßig aufgefädelt sein.
Die zur Herstellung von Paprikapulver bestimmten Früchte reifen nach dem Sortieren mindestens 15 Tage in einem warmen, gut belüfteten Raum nach. Anschließend werden sie entstielt, getrocknet und gemahlen. Diese Vorgehensweise beruht auf genauer Kenntnis der Eigenschaften des Paprikas und dem von Generation zu Generation weitergegebenen Wissen.
Das Paprikapulver muss mit Sorgfalt verpackt werden, damit seine organoleptischen Eigenschaften erhalten bleiben.
Der Feuchtigkeitsgehalt des Pulvers muss unter 12 % betragen. Gemahlener „Piment d'Espelette“ ist orange bis rotbraun. Er hat ein intensives Aroma mit starken Frucht-, Röst- und/oder Heunoten in Verbindung mit einer intensiven, aber nicht brennenden Schärfe, die mehr oder weniger lange im Mund anhält und nach und nach am Gaumen spürbar wird und/oder eine Wärmeempfindung hervorruft. Im Mund kann gemahlener „Piment d'Espelette“ eine süßliche und/oder leicht bittere Note entwickeln.
Das frisch gemahlene Pulver muss sofort in Beutel abgefüllt werden, die unter Vakuum verschweißt werden.
Dieser schnelle Ablauf verhindert Geschmacksbeeinträchtigungen, die durch ausgeprägte Bitterkeit und Anklang von feuchtem Heu, Pilzen, grünem Laub oder Ranzigkeit auftreten könnten. Pulver, das nicht unmittelbar nach der Herstellung verpackt wird, nimmt Feuchtigkeit und Fremdstoffe auf, so dass seine Qualität schnell abnimmt.
Zum Verkauf kann das Pulver unter Vakuum in Beutel zu 250 g, 500 g, 1 kg, 5 kg oder in luftdicht verschlossene Gläser verpackt werden. Farb-, Zusatz- und Konservierungsstoffe jeglicher Art mit Ausnahme von inertem Gas sind nicht zulässig.
Wegen möglicher Beimischungen zum Paprikapulver muss das Erzeugnis in dem geografischen Gebiet verpackt werden, damit die Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist.
3.7 Besondere Vorschriften für die Etikettierung:
Frischer Paprika, an Schnüren aufgefädelter Paprika und Paprikapulver mit der geschützten Ursprungsbezeichnung muss mit der Angabe „Piment d'Espelette“/„Piment d'Espelette-Ezpeletako Biperra“ versehen sein. Die Buchstaben müssen mindestens 1,3-mal so groß sein wie alle anderen Schriftzeichen auf dem Etikett. Das EU-Logo „AOP“ (g.U.) steht auf dem Etikett ohne weiteren Zusatz unmittelbar zusammen mit dem Namen der Ursprungsbezeichnung.
Außerdem kann auf dem Etikett die Angabe „appellation d’origine protégée“ (geschützte Ursprungsbezeichnung) oder „AOP“ (g.U.) ohne weiteren Zusatz unmittelbar vor oder hinter dem Namen stehen.
Auch auf Begleitpapieren, Rechnungen und Warenauszeichnungen stehen der Name der Ursprungsbezeichnung und der Hinweis „geschützte Ursprungsbezeichnung“ und/oder „AOP“ (g.U.) und/oder das EU-Logo „AOP“.
4. Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets:
Das geografische Gebiet umfasst zehn Gemeinden des Departements Pyrénées-Atlantiques: Larressore und Souraïde vollständig sowie Teile der Gemeinden Aïnhoa, Cambo les Bains, Espelette, Halsou, Itxassou, Jatxou, Saint-Pée-sur-Nivelle und Ustaritz.
Kartenmaterial mit den Grenzen des geografischen Gebiets wurde beim Bürgermeisteramt für die teilweise zugehörigen Gemeinden hinterlegt. Die kartografische Abgrenzung dieser Gemeinden kann auf der Website der zuständigen Behörde eingesehen werden, wie es die INSPIRE-Richtlinie vorsieht.
5. Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet:
5.1 Besonderheit des geografischen Gebiets:
In der kleinen Region Espelette im Südwesten Frankreichs herrscht mediterranes und ozeanisches Klima. Die Sommer sind heiß (durchschnittliche Höchsttemperatur im Juli 25 °C) und die Winter mild (Durchschnittstemperatur im Januar 12 °C). Es friert nur selten (durchschnittlich 23 Tage/Jahr), und Tage ohne Tauwetter sind noch viel seltener (8 Tage in 20 Jahren).
Obwohl Espelette nicht weit vom Meer entfernt ist, bleibt es von den durch das Temperaturgefälle zwischen Land und Meer entstehenden Seewinden verschont, da das Gebiet von einer etwa 100 m hohen Hügelkette abgeschirmt wird. Dieser Windschutz sorgt dafür, dass keine Evapotranspiration auftritt und die Pflanzen nicht austrocknen.
Außerdem bilden die Hügel und Berge der Pyrenäen, die Espelette umgeben, eine Art Amphitheater, das sich nach Nordwesten hin öffnet. Die feuchten ozeanischen Strömungen, die auf diese vorgelagerten Bergketten stoßen, regnen sich hier reichlich und regelmäßig ab. In Espelette fallen durchschnittlich 1 800 mm Niederschlag, bezogen auf die letzten zwanzig Jahre.
Im Durchschnitt regnet es an 180 Tagen im Jahr. Die Wasserbilanz, d. h. die Differenz zwischen Wassereintrag und Wasserverlust, ist in dieser Höhenlage die höchste in ganz Frankreich. Die angrenzenden Bergketten bewirken zudem eine stärkere Wolkenbildung und regulieren so die Temperatur und mindern das Temperaturgefälle zwischen Tag und Nacht.
Die Parzellen für den Paprikaanbau werden so ausgewählt, dass die klimatischen Vorteile ausgenutzt werden können. Die Parzellen werden einige Monate vor der Pflanzung nach einem besonderen Verfahren ausgewählt. Die Böden müssen fruchtbar und reich an organischem Material sein, um den Bedürfnissen der Pflanze zu genügen, sie müssen eine gute Wasserversorgung und Dränage gewährleisten, gute Sonneneinstrahlung ermöglichen, und es darf keine Erosionsgefahr bestehen. Das Verhältnis von Ton, Lehm und Sand ist ausgewogen, und fast jedes Jahr wird gut zersetzter Mist aufgebracht.
Das Bergmassiv der Pyrenäen verursacht durch einen Föhneffekt zwischen den Nord- und Südhängen einen Südwind, den sogenannten Haize Hegoa. Dieser warme Wind weht in der Region Tag und Nacht gleich stark. Da er vor allem im Herbst und Winter weht, trägt er zur Reifung und Trocknung der Früchte bei.
Die aufgezeichneten Klimadaten zeigen, dass die kleine Region Espelette aufgrund ihrer geografischen und geomorphologischen Lage klimatische Besonderheiten aufweist.
5.2 Besonderheit des Erzeugnisses:
Kennzeichnend für „Piment d'Espelette“ ist sein intensives Aroma mit starken Frucht- und/oder Röstnoten, manchmal mit einem Anklang an frisches Heu, in Verbindung mit einer intensiven, aber nicht brennenden Schärfe, die am Gaumen spürbar wird. Reifer „Piment d'Espelette“ ist rot und wird in drei Formen angeboten: in ganzen frischen Früchten, gemahlen und an Schnüren aufgefädelt.
Paprika gelangte im 16. Jahrhundert in die Region um Espelette. Er wurde genau wie Mais durch das Nivetal über Spanien in die Provinz Labourd eingeführt. Im 17. Jahrhundert wird erstmals die Verwendung von Capsicum (Paprika) als Gewürz erwähnt. Nach und nach ersetzte dieser Paprika beim Würzen und Konservieren von Fleisch den schwarzen Pfeffer, der bis dahin teuer eingeführt wurde.
Dem Paprika wurde auch Heilwirkung nachgesagt, so dass er Eingang in die Hausapotheken fand. 1745 wird im baskischen Lexikon von Pater Manuel de Larramendi die Verwendung von „Piment d’Espelette“ als Gewürz beschrieben.
Frauen bauten den Paprika in ihren Gemüsegärten an, vorwiegend für den Eigenbedarf, doch er wurde auch an Fleischer und Gastwirte verkauft, die sich aufgrund der Handelszulassung von Ludwig XV. in großer Zahl in Espelette niedergelassen hatten.
Ungeachtet der tiefgreifenden Veränderungen, die sich im 19. und 20. Jahrhundert im ländlichen Raum haben, wird „Piment d’Espelette“ auch heute noch angebaut; er ist Bestandteil der örtlichen Küche und eine regionale Besonderheit.
Die Einnahmen, die mit „Piment d'Espelette“ erzielt wurden, waren bis in die jüngste Zeit persönliches Einkommen der Frauen, die ihn anbauten, und sie trugen zu den bescheidenen Erträgen der kleinen landwirtschaftlichen Mischbetriebe bei.
Die Entwicklung des Paprikaanbaus ist verbunden mit dem Erhalt traditioneller landwirtschaftlicher Mischbetriebe.
Die aufgefädelten Paprikaschoten, die im Herbst an den Häuserfassaden zum Trocknen aufgehängt werden, sind Ausdruck der Kultur dieser Region.
„Piment d'Espelette“ ist der einzige traditionelle Gewürzpaprika, der heute in Frankreich erzeugt wird. Da die Art Capsicum annuum L., der er zuzuordnen ist, ursprünglich aus den Tropen stammt, eignen sich nur bestimmte Sorten für den Anbau in französischen Breitengraden und das auch nur unter besonderen Bedingungen.
Seit 1930 wissen Botaniker, dass Capsicum annuum je nach Boden und Klima ganz unterschiedliche Ausprägungen aufweist.
Da die Pflanze ursprünglich aus den Tropen stammt, stellt sie hohe Anforderungen an das Klima. Sie benötigt regelmäßig reichlich Wasser, doch zu viel Wasser schadet ihr ebenso wie Wassermangel. Durch Staunässe an den Wurzeln wird die Entwicklung der Pflanze gestoppt. Die Pflanze entwickelt sich erst ab einer Bodentemperatur von 12 °C, und das Wachstum setzt erst dann richtig ein, wenn die Durchschnittstemperaturen 20 °C erreichen mit geringen Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht.
5.3 Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) oder einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (g.g.A.):
Das Klima in der kleinen Region Espelette weist die für diese Breitengrade einzigartige Kombination von Temperatur und Luftfeuchtigkeit auf, die für das Wachstum der Pflanze und die Herstellung des Gewürzes erforderlich sind. Temperatur, Niederschlagsmengen und Wärmeregulierung entsprechen den Anforderungen der Pflanze.
Die lokal angebaute Sorte ist das Ergebnis der Massenauslese, die die Erzeuger, zunächst ausschließlich Frauen, über Jahrhunderte vorgenommen haben. Alle Merkmale entsprechen genau den örtlichen Gegebenheiten und ermöglichen die Verarbeitung zu einem Gewürz mit eigener typischer Note: würzig und pikant, aber nicht brennend scharf.
Die lokale Sorte ist das Ergebnis der Erfahrung und des Geschicks der örtlichen Erzeuger. Sie zeugt von der engen Vertrautheit der Erzeuger mit ihrer Umwelt und ist besonders gut an seine klimatischen Bedingungen angepasst.
Von der Auswahl des Saatguts bis zur Haltmachung des Gewürzes mit allen seinen organoleptischen Ausprägungen erfolgt jeder Produktionsschritt nach dem örtlich vorhandenen und angepassten Wissen, dem ein langer Lernprozess vorausgegangen ist. Der Anbau und die Verarbeitung von „Piment d'Espelette“ müssen genau beobachtet werden und erfordern immer wieder manuelles Eingreifen. Den Menschen hier ist es über die Jahrhunderte gelungen, die Sorte und die traditionellen Anbau-, Trocknungs- und Verarbeitungstechniken, die das Erzeugnis zu etwas Besonderem machen, zu bewahren.
In der Gastronomie und der Kultur der Gegend nimmt „Piment d'Espelette“ einen besonderen Stellenwert ein. In Frankreich gilt es als Gewürz des Baskenlandes. Das Wort „Piment“ (Paprika) findet sich in manch einer lokalen Redewendung. Ein Höhepunkt für die gesamte Region ist das Paprikafest in Espelette. An diesem Tag strömen etwa 20 000 Menschen in den Ort, um sich mit „Piment d'Espelette“ zu versorgen und das Gewürz zu feiern.
„Piment d'Espelette“ machte die Frauen, die ihn anbauten, finanziell unabhängig. Auch heute noch verschafft er etwa sechzig landwirtschaftlichen Betrieben einen beträchtlichen Teil ihres Einkommens. Die Erzeugung von „Piment d'Espelette“ ermöglicht den Aufbau und den Erhalt kleiner Familienbetriebe.
Zahlreiche Fleischer und Hersteller von Fertiggerichten sowie Gastwirte in der Region haben sich auf die Verwendung von „Piment d'Espelette“ spezialisiert.
Auf nationaler Ebene schwören die großen französischen Köche auf „Piment d'Espelette“, der viele ihrer Gerichte abrundet.
Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation:
(Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 (4))
https://www.inao.gouv.fr/fichier/CDCPimentDEspelette.pdf
(1) ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.
(2) ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12. Ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel.
(3) Vgl. Fußnote 2.
(4) Ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel.
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27.2.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 57/17 |
Beschwerde CHAP(2012) 1860 — Empfangsbestätigung und Mitteilung der vorgesehenen Einstellung des Beschwerdeverfahrens
2013/C 57/08
Die Europäische Kommission hat eine große Zahl von Beschwerden erhalten (registriert unter Aktenzeichen CHAP(2012) 1860), die neue polnische Rechtsvorschriften über die Verwaltung staatlicher landwirtschaftlicher Flächen betreffen. Die in Rede stehenden Rechtsvorschriften beschränken die Größe landwirtschaftlicher Flächen, die an Betriebsinhaber verpachtet werden, und verpflichten die Pächter, Betriebe innerhalb einer bestimmten Frist zu erwerben.
Angesichts der großen Zahl von Beschwerden und um allen Beteiligten so rasch wie möglich zu antworten und sie zu informieren, zugleich aber den Verwaltungsaufwand zu beschränken, veröffentlicht die Europäische Kommission diese Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union sowie unter folgender Adresse im Internet: http://ec.europa.eu/eu_law/complaints/receipt/index_en.htm
Nach Prüfung der Beschwerden sind die Kommissionsdienststellen zu dem Ergebnis gelangt, dass in dieser Sache derzeit Stand kein Verstoß gegen EU-Recht festgestellt werden kann.
Den Beschwerden zufolge verstoßen die polnischen Rechtsvorschriften gegen die Artikel 15, 17 und 20 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie gegen Artikel 2 Buchstaben a und b der Verordnung (EG) Nr. 73/2009.
Was den angeblichen Verstoß gegen Artikel 2 Buchstaben a und b der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 mit den Begriffsbestimmungen für „Betriebsinhaber“ und „Betrieb“ angeht, scheinen die in der Beschwerde beschriebenen Maßnahmen nicht im Widerspruch zu dem Artikel zu stehen, denn in den Begriffsbestimmungen geht es nicht um die Größe landwirtschaftlicher Betriebsflächen als Voraussetzung für einen Anspruch auf Direktzahlungen. Auch regelt die Verordnung nicht die vertraglichen Beziehungen zwischen Pächtern und Eigentümern in Bezug auf die Betriebsgröße.
Die einzige Vorschrift, in der der Anspruch auf Direktzahlungen an die Größe landwirtschaftlicher Betriebsflächen gebunden wird, findet sich in Artikel 124 Absatz 2 dritter Unterabsatz:
„Die Mindestfläche pro Betrieb, für die Zahlungen beantragt werden können, wird auf 0,3 ha festgesetzt. Die neuen Mitgliedstaaten können jedoch anhand objektiver Kriterien und nach Zustimmung der Kommission die Mindestfläche auf höchstens 1 ha heraufsetzen.“
Polen hat die förderfähige Mindestfläche pro Betrieb, für die Zahlungen beantragt werden können, nach Artikel 88 und Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 1121/2009 auf 1 ha festgesetzt. Folglich haben polnische Betriebsinhaber, deren Betrieb eine Mindestfläche von 1 ha umfasst, Anspruch auf Direktzahlungen nach der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung und stehen die in der Beschwerde beschriebenen einzelstaatlichen Maßnahmen für Betriebsinhaber, deren Betrieb eine Fläche von mehr als 300 ha umfasst, nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen der Verordnungen (EG) Nr. 73/2009 und (EG) Nr. 1121/2009.
Diese Auslegung greift einer etwaigen Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht vor, der allein eine rechtsverbindliche Stellungnahme zu Gültigkeit und Auslegung der von den Organen der EU erlassenen Rechtsakte abgeben kann.
Was den angeblichen Verstoß gegen Artikel 15 der Charta der Grundrechte der EU angeht, sei angemerkt, dass die Charta nicht auf jede Situation einer angeblichen Grundrechtsverletzung Anwendung findet. Laut Artikel 51 Absatz 1 der Charta gelten deren Bestimmungen für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des EU-Rechts. Ausgehend von den übermittelten Informationen und vorstehender Analyse scheint der Gegenstand der Beschwerden nicht mit der Durchführung des EU-Rechts zusammenzuhängen.
Ferner heißt es in Artikel 6 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union, dass die in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten der Union durch die Bestimmungen der Charta in keiner Weise erweitert werden, und nach Artikel 345 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union lassen die Verträge die Eigentumsordnung in den Mitgliedstaaten unberührt. Letztere Bestimmung ermächtigt die Mitgliedstaaten, die Eigentumsordnung auf ihrem Staatsgebiet selbst festzulegen, was bedeutet, dass sie auch das Recht von Pächtern auf Pachtung oder Erwerb landwirtschaftlicher Flächen beschränken können. Die Kommission ist nicht befugt, in diesem Bereich tätig zu werden.
Aufgrund vorstehender Ausführungen werden die Kommissionsdienststellen der Kommission vorschlagen, das Beschwerdeverfahren einzustellen.
Sollten die Beschwerdeführer der Auffassung sein, dass sie über neue Informationen verfügen, die die Kommission veranlassen könnten, von der Einstellung des Beschwerdeverfahrens abzusehen, sind diese Informationen der Kommission innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung mitzuteilen. Werden keine neuen Informationen vorgelegt, kann die Kommission den Fall abschließen.
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27.2.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 57/19 |
Veröffentlichung eines Änderungsantrags nach Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
2013/C 57/09
Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates Einspruch gegen den Antrag einzulegen.
EINZIGES DOKUMENT
VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES
zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (1)
„PRÉS-SALÉS DU MONT-SAINT-MICHEL“
EG-Nr.: FR-PDO-0005-0813-25.06.2010
g.g.A. ( ) g.U. ( X )
1. Name:
„Prés-salés du Mont-Saint-Michel“
2. Mitgliedstaat oder Drittland:
Frankreich
3. Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels:
3.1 Erzeugnisart:
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Klasse 1.1 |
Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch |
3.2 Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt:
Das Fleisch mit der Ursprungsbezeichnung „Prés-salés du Mont-Saint-Michel“ stammt von weniger als 12 Monate alten Lämmern, deren typische Merkmale sich durch das Beweiden von Futterflächen in Meeresnähe herausbilden. Zur Zucht eingesetzt werden Böcke der Rassen „Suffolk“, „Roussin“, „Rouge de l’Ouest“, „Vendéen“, „Cotentin“, „Avranchin“ und „Charollais“ oder Böcke, deren Mütter aus einem Betrieb stammen, der als ein auf die Haltung von Salzwiesenlämmern spezialisierter Weidebetrieb anerkannt ist. Die weiblichen Zuchttiere stammen von Mutterschafen, die aus Weidehaltung auf Salzwiesen stammen und im geografischen Gebiet aufgezogen wurden.
Die Schlachtkörper weisen folgende Merkmale auf:
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ein Mindestgewicht von 14 kg; |
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— |
ein schlankes „geradliniges bis subkonkaves Profil“ und „durchschnittliche bis ausgeprägte Muskelfülle“ (Fleischigkeitsklassen U, R, O der EUROP-Klassifikation); |
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— |
geringes bis mittleres Fettgewebe (Fettgewebeklasse 2 oder 3 der EUROP-Klassifikation); |
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außen und innen festes, weißes bis cremefarbenes Fett in gleichmäßiger Verteilung. |
Das Fleisch wird gekühlt angeboten. Aufgetautes Fleisch darf nicht mehr gekühlt angeboten werden.
3.3 Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse):
—
3.4 Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs):
Lämmer und Mutterschafe ernähren sich überwiegend durch Beweidung der Salzwiesen. Die Aufzucht der Lämmer verläuft in mehreren Phasen, der postnatalen Phase und der Weidephase auf den Salzwiesen, an die sich eventuell eine Endmastphase anschließt.
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— |
In der postnatalen Phase, die mindestens 45 Tage und höchstens 105 Tage dauert, werden die Lämmer überwiegend gesäugt. Die Muttermilch kann mit Milchpulver, Grünfutter oder Kraftfutter ergänzt werden. |
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In der Weidephase auf den Salzwiesen, die mindestens 70 Tage dauert, halten sich die Lämmer auf den Salzwiesen in festgelegten Weidezonen und bei Überflutung auf Rückzugsparzellen auf. Die Ernährung besteht überwiegend oder ausschließlich aus dem vorhandenen Weidefutter (als Ergänzung zum Weidefutter sind pro Tag maximal 400 g Kraftfutter erlaubt, die abends zugefüttert werden). |
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Fakultativ kann eine Endmastphase angeschlossen werden (für Lämmer, die sich während der Zeit auf den Salzwiesen ausschließlich von Weidefutter ernährt haben). In dieser Phase, die je nach Saison maximal 30 oder 40 Tage dauert, erhalten die Lämmer Grünfutter und Kraftfutter und weiden nicht mehr auf den Salzwiesen. |
In allen Fällen macht die Beweidung der Salzwiesen einschließlich der wegen Überflutung der Salzwiesen verbrachten Tage im Rückzugsbereich mindestens die Hälfte des Tierlebens aus.
Das Grünfutter in den verschiedenen Phasen stammt aus dem geografischen Gebiet und besteht aus frischem Gras, geweidet oder als Heu oder angetrocknet in Ballen mit einem Trockenmassegehalt von mehr als 50 %, sowie aus Gemüsewurzeln und -knollen.
Maissilage darf seit 1. Juni 2013 nicht mehr verfüttert werden.
Zu dem Kraftfutter, das Mutterschafe und Lämmer gegebenenfalls in den verschiedenen Aufzuchtphasen erhalten, gehören:
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Getreidekörner, Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse: Gerste, Mais, Weizen, Triticale, Hafer; |
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Ölsaaten, Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse: Soja-, Sonnenblumen-, Raps- und Leinkuchen, Sojabohnen, Sojabohnenschalen; |
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Eiweißpflanzen: Erbse, Lupine, Ackerbohne; |
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Knollen und Wurzeln, Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse: Rübenschnitzel; |
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Grünfutter: Luzerne, Stroh; |
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Melasse: Zuckerrohrmelasse; |
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Zusatzstoffe; |
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Mineralstoffe und Vitamine. |
Das Grünfutter stammt zu 100 % und das Kraftfutter zu 50 % aus dem geografischen Gebiet.
Als Schaffutter zugelassen sind ausschließlich Pflanzen, Nebenerzeugnisse und Futtermittel aus nicht genveränderten Produkten. Tierische Erzeugnisse mit Ausnahme von Milchprodukten sind für die Ernährung der Salzwiesenlämmer nicht zugelassen.
3.5 Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen:
Geburt, Aufzucht und Schlachtung.
3.6 Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.:
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3.7 Besondere Vorschriften für die Etikettierung:
Zur Kennzeichnung und Etikettierung von Fleisch mit der Ursprungsbezeichnung „Prés-salés du Mont-Saint-Michel“ werden die Schlachtkörper nach dem Herunterkühlen auf den größten Teilstücken wie Schulter, Rippenstück und Keule mit einer unzerstörbaren Markierung mit dem Vermerk „Prés-salés MSM“ in unlöschbarer Tinte versehen.
Bis zum Endverkäufer sind der Schlachtkörper und die Schlachtkörperteile mit einem Etikett versehen, auf dem mindestens folgende Angaben stehen müssen:
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der Name der Ursprungsbezeichnung; |
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die Bezeichnung „AOP“ (g.U.) oder „appellation d’origine protégée“ (geschützte Ursprungsbezeichnung); |
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das EU-Logo „AOP“ (g.U.); |
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der Name des Züchters; |
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die Nummer des Zuchtbetriebs; |
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die nationale Kennzeichnungsnummer des Lamms; |
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das Schlachtdatum; |
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Ort und Nummer des Schlachthofs; |
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der Hinweis „die Reifezeit am Knochen zwischen dem Schlachttag der Lämmer und dem Verkauf an den Endverbraucher beträgt mindestens 4 Tage“. |
4. Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets:
Das geografische Gebiet, in dem die Lämmer geboren, aufgezogen und geschlachtet werden, umfasst die 42 Kantone — 6 davon nur teilweise — der Departements Manche und Ille-et-Vilaine:
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Departement Manche:
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Departement Ille-et-Vilaine:
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5. Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet:
5.1 Besonderheit des geografischen Gebiets:
Natürliche Faktoren, die zum Zusammenhang beitragen
Das geografische Gebiet zieht sich um den normannisch-bretonischen Golf herum und erstreckt sich über den Küstenstreifen der Departements Manche und Ille-et-Vilaine. Das Gebiet ist durch die Küstenlandschaft geprägt und wird in starkem Maße vom Meeresklima beeinflusst. Mitten in diesem geografischen Gebiet befinden sich die sogenannten Salzwiesen, die regelmäßig vom Meer überflutet werden. Hier finden die Tiere den Großteil ihrer Nahrung. Die Salzwiesen bilden den oberen Teil des von den Gezeiten bestimmten Bereichs. Sie haben sich im Innern der Bucht des Mont-Saint-Michel und an den Flussmündungen an der Westküste der Halbinsel Cotentin gebildet, wo sich im Schutz vor Dünung und starker Strömung feine Sedimente ablagern. Die Salzwiesen entwickeln sich auf Marschboden, der aus Schlick und nährstoffreichem, kalkhaltigem Feinsand besteht. Diese Flächen sind von einem dichten Netz tiefer Priele durchzogen, die die Salzwiesen in einzelne Abschnitte teilen und für die Schafe auf ihren Wanderungen ein Hindernis darstellen.
Die Vegetation ist an den salzhaltigen Boden und die Überflutungen angepasst. Zu diesen Pflanzen, den sogenannten Halophyten, zählen Andelgras (Puccinella maritima), Strand-Dreizack (Triglochin maritima) und Portulak-Keilmelde (Halimione portulacoides), die — Letztere vor allem gefroren — den Salzwiesenlämmern besonders gut schmecken und ihre Hauptnahrung bilden.
Menschliche Faktoren, die zum Zusammenhang beitragen
Die Erzeugung von Lämmern in der Bucht des Mont-Saint-Michel ist seit dem 10. Jahrhundert belegt, als die hier ansässigen Mönche Schafzucht betreiben durften. Zur gleichen Zeit findet sich in der Gründungscharta der Abtei von Lessay ein Hinweis auf die Schafzucht in der Hafenregion des Cotentin; darin ist die Schenkung von zwei Schafställen an die Abtei vermerkt. Im Jahr 1181 machten zwei Drittel der Schafwolle einen Teil des Zehnten aus, den die Abtei abführen musste (Charta von Heinrich II.).
Außer in den Poldern des Mont-Saint-Michel, wo Schäfer relativ große Herden über die Salzwiesen führten, wurden bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts die Schafe in Gruppen von jeweils 2 bis 4 aneinander gebundenen Tieren gehalten. Mitte des 20. Jahrhunderts setzte eine zunehmende Spezialisierung der Schafhaltung mit Schafställen ein.
In Anbetracht der örtlichen Gegebenheiten haben die Erzeuger ihre Zuchttiere stets im Hinblick auf die mütterlichen Eigenschaften der weiblichen Tiere, die Fähigkeit der Tiere, sich in unsicherem Gelände zu bewegen, und die an den Zyklus der Salzwiesenvegetation angepasste Entwicklung der Lämmer ausgewählt. Während die Muttertiere aus der eigenen Herde stammen, werden die Böcke extern zugekauft. Dazu werden Rassen gewählt, die gut an die Lebensbedingungen auf den Salzwiesen angepasst sind und deren Muskelmasse relativ langsam zunimmt.
Die Haltung von Salzwiesenlämmern wurde durch die Einrichtung von Schafställen und die Bewirtschaftung von Wiesen auf festem Boden in unmittelbarer Nähe der Marschen weiter verbessert. Diese sind unverzichtbar, damit die Tiere während der Lammzeit und bei Überflutung der Marschwiesen Unterschlupf finden.
Wegen des unterschiedlichen Wachstums der einzelnen Tiere in einer Herde und der klimatischen Unwägbarkeiten haben die Halter Ausgleichsstrategien entwickelt, die an die örtlichen Gegebenheiten angepasst sind. Wenn sich die Unterstände für die Tiere in Küstennähe befinden, kann abends nach dem Weidegang Zusatzfutter verabreicht werden. Sind die Unterstände weiter entfernt, bleibt den Haltern nur die Möglichkeit, vor dem Schlachten eine Endmast vorzunehmen. Die eingesetzten Futtermittel werden überwiegend in dem Gebiet erzeugt. Nur ein Teil des Futters, insbesondere der stickstoffhaltige Anteil, darf von außen zugeführt werden.
Aufgrund der vor Ort bestehenden Beziehungen zwischen Erzeugern, Fleischern und Schlachtern werden im Rahmen dieser besonderen Tierhaltung stets Schlachthöfe gewählt, in denen die Voraussetzungen und das besondere Fachwissen für das Schlachten von Schafen vorhanden sind. Die besondere Sachkenntnis beim Schlachten schlägt sich insbesondere in einer kurzen Wartezeit unter komfortablen Bedingungen zwischen der Ankunft im Schlachthof und der Schlachtung und der besonderen Sorgfalt beim Schlachten, Zerlegen und Ausnehmen nieder, wobei darauf geachtet werden muss, dass das Deckfett erhalten bleibt, und der Schlachtkörper auf keinen Fall beschmutzt werden darf. Auch das Herunterkühlen und die Reifung sind geregelt. Nach diesen Produktionsschritten wird festgestellt, ob die Schlachtkörper den Anforderungen entsprechen; dabei wird vor allem auf die Qualität des Fettes und auf das Aussehen der Schlachtkörper geachtet.
5.2 Besonderheit des Erzeugnisses:
Die Schlachtkörper zeichnen sich durch festes, weißes Fett in gleichmäßiger Verteilung aus. Sie weisen eine geringe bis mittlere Fettabdeckung auf und haben ein schlankes Profil mit länglich geformten Keulen. Das Fleisch ist kräftig rosa gefärbt, hat lange Fleischfasern und ist marmoriert (intramuskuläres Fett). Das gegarte Fleisch ist besonders saftig und setzt beim Kauen im Mund anhaltend intensive Aromen ohne jeden Talggeschmack frei.
Die besondere Fleischqualität ist seit langem bekannt. So vermerkte schon Pierre Thomas du Fossé, Gelehrter und Literat aus Rouen, anlässlich seines Besuchs in Pontorson im Sommer 1691: „Die Gräser am Meeresrand sind wie der Quendel; sie verleihen dem Fleisch der Schafe einen so exquisiten Geschmack, dass man Rebhuhn und Fasan für solch delikates Fleisch stehen lassen möchte.“
Diese seit langem bekannte Qualität des Erzeugnisses wurde in jüngerer Zeit durch ein Urteil des Appellationsgerichts von Caen bestätigt. Am 24. Januar 1986 stellte das Gericht fest, dass sich für Schafe, die regelmäßig auf die periodisch vom Meer überfluteten Weiden geführt werden, die Bezeichnung „moutons de prés-salés“ (Salzwiesenlämmer) eingebürgert hat und dass das Fleisch dieser Tiere von anerkannt hoher Qualität ist.
5.3 Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) oder einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (g.g.A.):
Der Zusammenhang zwischen dem Fleisch von „Prés-salés du Mont-Saint-Michel“ und dem Ort der Erzeugung ergibt sich aus der Beweidung der Salzwiesen mit ihrer besonderen Vegetation und dadurch, dass die Tiere auf ihrer Nahrungssuche ständig in Bewegung sein müssen. Diese ständige Bewegung der Tiere auf den weiten Flächen der Salzwiesen in der Bucht des Mont-Saint-Michel und in den Hafengebieten des Cotentin mit ihren etwas spärlicheren Salzwiesen spielt eine ganz wesentliche Rolle. Der Nährwert der Salzwiesen ist eher gering, und da die besonderen Pflanzen, von denen sich die Schafe ernähren, nicht sehr dicht stehen, müssen die Tiere weite Strecken zurücklegen, um genügend Futter zu finden. Das hat zur Folge, dass die Schlachtkörper eher schlank sind und das Fleisch eine kräftige Färbung aufweist.
Diese Fleischqualität wird durch weitere Besonderheiten des unsicheren Geländes, das durch ein dichtes Netz von Prielen durchzogen und dem rauen Klima ausgesetzt ist, noch verstärkt. Wegen dieser harten Bedingungen dürfen die Lämmer nicht allzu früh auf die Salzwiesen gelassen werden, aber sie müssen lange genug dort weiden, damit die besondere Ernährung der Fleischqualität in vollem Umfang zugute kommt.
Diese Haltungsbedingungen bewirken nicht nur einen schlanken Schlachtkörper, sondern auch festes Fettgewebe und einen ganz besonderen Geschmack ohne talgige Noten.
Diese Besonderheiten werden durch die Art der Schlachtung, die in der Nähe der Betriebe stattfindet, bewahrt. Dank der geringen Entfernung ist auch die Transportzeit kurz, so dass den Tieren Stress erspart wird, der die Fleischqualität beeinträchtigen könnte. Dadurch bleiben die organoleptischen Eigenschaften erhalten, die sich durch die Haltungsbedingungen entwickelt haben. Durch diese Art der Schafzucht konnte in den Schlachthöfen im geografischen Gebiet das besondere Wissen entwickelt und bewahrt werden, das die Qualität dieses Rohstoffs gewährleistet. Dazu gehört, dass die Fettabdeckung erhalten bleibt und die Schlachtkörper nicht abgeduscht werden dürfen. Gleichzeitig wird die Kontrolle der Einhaltung der für die Schlachtkörper geltenden Vorschriften erleichtert.
Die Schmackhaftigkeit der Salzwiesenlämmer hat die Gastronomen überzeugt und ist schon seit über einem Jahrhundert so anerkannt, dass mit dem Fleisch Verkaufspreise erzielt werden, die zwischen 50 % und 100 % über dem Preis für Fleisch vom Standardlamm liegen.
Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation:
(Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 (2))
https://www.inao.gouv.fr/fichier/CDCPresSalesMontSaintMichel.pdf
(1) Ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel.
(2) Vgl. Fußnote 1.
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27.2.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 57/24 |
Veröffentlichung eines Eintragungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
2013/C 57/10
Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag einzulegen.
EINZIGES DOKUMENT
VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES
zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (2)
„LIETUVIŠKAS VARŠKĖS SŪRIS“
EG Nr. LT-PGI-0005-0853-28.01.2011
g.g.A. ( X ) g.U. ( )
1. Name:
„Lietuviškas varškės sūris“
2. Mitgliedstaat oder Drittland:
Republik Litauen
3. Beschreibung des Erzeugnisses oder des Lebensmittels:
3.1 Erzeugnisart:
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Klasse 1.3 |
Käse |
3.2 Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt:
Der litauische Quarkkäse ist ein nicht gereifter Quarkkäse in Form eines dreieckigen Prismas mit abgerundeten Ecken sowie Abdrücken vom Knoten des Käsesackes am dicken Ende, der frisch oder geräuchert, gebacken oder getrocknet gegessen werden kann. Der Käse wird nach einem alten Verfahren hergestellt, bei dem die Milch ausschließlich durch den Zusatz von Säuerungskultur aus Milchsäurebakterien, ohne Zugabe von Enzymen, gerinnt. Der Käse erhält seine typische Form, indem der hergestellte Quark manuell in die traditionellen dreieckigen Käsesäcke abgefüllt wird: das Gewebe des Käsesackes wird am breiteren Ende des Käses mit einem Knoten zugemacht und mit einem Gewicht beschwert. Der Käse kann ohne Zusatz von Kräutern oder Salz und mit Zusatz von Kräutern und/oder Salz hergestellt werden. Die Größe des Käses hängt von seinem Bestimmungszweck ab: er kann von einigen hunderten Gramm bis zu 5 Kilogramm und mehr wiegen. Der Käse wird ohne Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe bzw. Farbstoffe hergestellt.
Farbe: der frische und getrocknete Käse ist weiß bis gelblich. Der gebackene Käse hat einen gelblichen bis gelbbraunen Farbton und die Oberfläche kann mit Gewürzen und/oder Kräutern bedeckt sein; im Schnitt ist die Farbe von weiß bis gelb. Die Oberfläche des geräucherten Käses ist von dunkelgelb bis braun und im Schnitt von weiß bis gelb.
Textur: der frische Käse ist wie Samt, homogen und ziemlich dicht, beim Aufschnitt sind Krümel möglich; der gebackene Käse ist homogen, dicht, etwas elastisch; der geräucherte Käse ist homogen, dicht, brüchig. Die Textur des getrockneten Käses ist homogen, hart, schwer zu schneiden, beim Brechen bilden sich Krümel. Wenn der Käse mit Gewürzen hergestellt wird, kann deren Verteilung im Käse unregelmäßig erfolgen.
Geruch und Geschmack: spezifisch milchsauer mit einem ausgeprägten Geschmack und Aroma von den verwendeten Gewürzen (Kümmel, Salz etc.). Im geräucherten Käse spürt man zusätzlich das Raucharoma und den Rauchgeschmack.
Physikalische und chemische Eigenschaften:
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abhängig von der Zusammensetzung enthält der litauische Quarkkäse 7-25 % Fett in der Trockenmasse und der magere Käse bis zu 0,5 % Fett in der Trockenmasse; |
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der Gehalt an Trockenmasse hängt vom Fettgehalt im Käse und von seiner weiteren Verarbeitung ab. Beim frischen, gebackenen und gesalzenen Käse muss dieser mindestens 31 % betragen, beim getrockneten Käse mindestens 67 %; |
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aktive Säure: ph-Wert mindestens 4,3 %. |
3.3 Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse):
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Kuhmilch; |
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Säuerungskultur aus Milchsäurebakterien; |
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Salz; |
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in Litauen traditionell angebaute Kräuterpflanzen (Kümmel, Knoblauch, Minze u. a.). |
Die Rohstoffe zur Herstellung des litauischen Quarkkäses können auch aus einem anderen geographischen Ort als angegeben stammen.
3.4 Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs):
Es gibt keine speziellen Qualitätsanforderungen bzw. Beschränkungen hinsichtlich des Herkunftsorts.
3.5 Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen:
Herstellungsstufen des litauischen Quarkkäses:
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Standardisierung, Pasteurisierung, Kühlung und Säuerung der Milch; |
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Abtrennung der Molke; |
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Selbstpressung des Bruchs; |
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Einfüllen in die Form und Pressung: Der Bruch (die Quarkmasse) wird manuell in kleine Säcke (Käsesäcke) in dreieckiger Form abgefüllt und am breiteren Ende des Käsesackes wird das Gewebe mit einem Knoten zugemacht. Die Säcke werden mit Pressen oder in den Pressen so lange gepresst, bis die nötige Feuchtigkeit erreicht wird; |
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Käsebearbeitung: Der geformte Käse wird bis auf 6-12 °C gekühlt und aus dem Käsesack herausgenommen. Wird ein geräucherter, gebackener oder getrockneter Käse hergestellt, wird er nach der Kühlung entsprechend geräuchert, gebacken oder getrocknet. Wird der gebackene Käse mit Gewürzen hergestellt, wird er vor dem Backen manuell mit einer Gewürz-Salz-Mischung eingerieben und mind. 12 Stunden bei einer Temperatur von 10-20 °C im Raum gelagert. |
3.6 Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.:
Der litauische Quarkkäse wird an der Produktionsstelle verpackt, weil die Textur, vor allem eines ganz frischen Käses, brüchig und der Käse schwer zu schneiden ist; sein Aussehen und seine Qualität können daher bei einem eventuellen Transport zur Verpackungsstelle beeinträchtigt werden. Außerdem sind die Haltbarkeitsfristen von diesem Käse kurz und besteht die Gefahr einer Kontamination durch Bakterien.
3.7 Besondere Vorschriften für die Etikettierung:
Nach der veröffentlichten Spezifikation dieses Produkts können die Hersteller vom litauischen Quarkkäse die Bezeichnung „Lietuviškas varškės sūris“ für Etikettierung, Werbung und Marketing verwenden.
Angaben der Etikettierung:
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Name/Bezeichnung eines konkreten Herstellers; |
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Fettgehalt in Prozent der Käsemasse oder de Hinweis „mager“; |
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Eintrag „geschützte geografische Angabe“ und/oder das Zeichen der Europäischen Union. |
4. Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets:
Das unter den Antrag fallende geografische Gebiet umfasst das gesamte Territorium der Republik Litauen. Der litauische Quarkkäse war und wird nach dem traditionellen Herstellungsverfahren im gesamten o.g. Territorium hergestellt; in den angrenzenden Regionen wird solcher Käse nur in den erhaltenen „litauischen Inseln“ in Weißrussland hergestellt. Die Entstehung eines so einmaligen, nur in Litauen seit langem hergestellten und im ganzen Land bekannten Produkts ist durch die geografische Lage Litauens sowie die Lebensart bedingt.
5. Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet:
5.1 Besonderheit des geografischen Gebiets:
Litauen ist ein kleiner Staat: seine Fläche beträgt nur 65 300 km2 und hat somit eine ähnliche Fläche wie Regionen in anderen Mitgliedstaaten. Da die Tradition des Käseverbrauchs seit langem in Litauen im ganzen Land verbreitet ist, wird er daher auch als litauischer Quarkkäse bezeichnet.
Die Subsistenzlandwirtschaft, die in Litauen (wegen einer späten Industrialisierung) herrschte, hat bedingt, dass Getreide- und Milchprodukte Hauptnahrungsmittel der Dorfmenschen waren und geblieben sind.
Der Quarkkäse wurde in Litauen bereits im Mittelalter hergestellt und in den schriftlichen Quellen im Inventar der Herrenhäuser im 16. Jahrhundert erwähnt. Nach dem Kochen des Essens im Brotofen und nach dem Abkühlen des Ofens wurde damals ein Topf mit der Sauermilch hineingesetzt und so lange gehalten, bis sich das poröse gelbe Eiweiß oben absetzte. Dann wurde der Topf herausgenommen und der Inhalt in einen dreieckigen Sack — einen unten spitzen Käsesack — geschüttet und zum Abtropfen aufgehängt. Die abgetropfte Quarkmasse wurde in einer speziellen Käsepresse gepresst oder auf einen harten Grund (einen Tisch, eine Bank oder eine andere horizontale Oberfläche) gelegt, mit einem Brett abgedeckt und mit einem Stein beschwert. Bei feuchtem Wetter im Herbst und Frühjahr bedeckte sich die Oberfläche des Käses oftmals mit Schleim und Schimmel, deswegen wurde der Käse zwecks der Konservierung in einem lauwarmen Ofen gebacken oder geräuchert. Für eine längere Aufbewahrung wurde der Käse getrocknet.
5.2 Besonderheit des Erzeugnisses:
Der litauische Quarkkäse hat durch sein typisches und zugleich einfaches Herstellungsverfahren ohne Lab und Reifung, allein durch die Milchgärung und Pressung des gewonnenen Quarks und indem der hergestellte Käse nur gesalzen, getrocknet, geräuchert oder gebacken wurde, den Einwohnern der Einzelhöfe die Möglichkeit gegeben, sich mit Lebensmittelvorräten auch für den Winter zu versorgen, wenn die meisten Kühe trocken standen.
Die Einzigartigkeit des litauischen Quarkkäses besteht im altertümlichen Herstellungsverfahren, das sich bis heute kaum geändert hat und viel Handarbeit erfordert. Die Hauptrohstoffe in der Produktion sind die pasteurisierte Kuhmilch und die Säuerungskultur aus mesophilen Milchsäurebakterien, die einen milchsauren Geschmack verleiht. Die Quarkmasse für den Käse wird manuell in die traditionellen dreieckigen Käsesäcke aus einem undichten Gewebe gestopft, deren breiteres Ende mit einem Knoten zugemacht wird. So bekommt der Käse die spezifische Form eines dreieckigen Prismas mit abgerundeten Ecken; auf der Oberfläche des Käses sind dann die Abdrücke und Falten des Gewebes sichtbar, die nach dem Binden des Knotens entstehen. Die Form von so einem Käsesack ist auch dadurch bedingt, dass der litauische Quarkkäse brüchig ist; es ist leichter, ihn aus einer dreieckigen Form als aus einer anderen ohne Beschädigungen herauszunehmen. Der litauische Quarkkäse ist ein unabdingbarer Teil des litauischen kulinarischen und nationalen Erbes sowie des Images.
5.3 Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g. U.) bzw. einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g. g. A.):
Der Zusammenhang zwischen dem Käse „Lietuviškas varškės sūris“ und dem geografischen Gebiet gründet auf seinem hohen Ansehen, das man aus Literaturquellen, Kochbüchern, seiner Popularität im Alltag und bei feierlichen Veranstaltungen sowie auch der Präsentation Litauens ableiten kann.
Theodor Lepner, ein preußischer Priester in Litauen, hat 1690 in seinem Buch „Der Preusche Littau“ über litauische Speisen und Getränke den litauischen Quarkkäse folgenderweise beschrieben: „Ihre Käse machen sie also: Sie legen die wollgesaltzene Glumbsde in ein Tuch, winden es zusam[m]en, daß der Molcken herauß gehe, laßen diese Glumbsd in der Kleth hangen, und gantz hart werden. Nachmahlß eßen sie diesen Käß, schneiden davon etzliche Stücke, und legen ihren Gästen selbige vor. Dieser schmecket ihnen so woll, alß wenn es der beste Holländische Käse were“. 300 Jahre später schreibt Vilius Puronas in seinem Buch „Von Mammuten bis Zeppelinen“ (1999) Folgendes: „Der litauische Quarkkäse wurde in Litauen im ganzen Land (nicht nur in einem ethnographischen Teil des Landes) gegessen und hergestellt: den Nachbarn lief das Wasser im Munde zusammen und sie haben nach den Rezepten gefragt. Unser litauischer Quarkkäse mit Kümmel, frisch oder getrocknet, liegt heute fast unverändert in den Schaufenstern der modernen Läden.“
Die Rezepte des litauischen Quarkkäses sind auf Litauisch in zwei Büchern beschrieben: im ersten Rezeptbuch „Litauische Hausfrau oder Belehrungen, wie die Gottesgeschenke richtig zu verbrauchen sind“, das 1893 in Tilsit herausgegeben wurde, und im „Lehrbuch für die Hausfrau“, das 1911 in Seinai herausgegeben wurde. Der litauische Quarkkäse wurde auch in der Fachliteratur für Fachleute der Milchindustrie beschrieben: in der „Sammlung von Vorschriften und Anweisungen zu wichtigeren Fragen im Bereich der Milchproduktion“, die von der Gesellschaft „Pieno centras“ 1947 herausgegeben wurde, und im Buch „Verkauf und Verbrauch von Milchprodukten“, das in Vilnius 1958 herausgegeben wurde. Der als „litauischer“ bezeichnete Käse wird seit Ende des 19. Jahrhunderts industriell hergestellt. Der Herstellungsprozess ist in den Milchverarbeitungsbetrieben mechanisiert, aber die Quarkmasse wird manuell in die Käsesäcke gestopft und die Käsesäcke werden — wie auch vor einigen hundert Jahren — per Hand zugeschnürt. Bei der Käseherstellung zu Hause wird auch heute immer noch eine Presse benutzt, die nach einem alten Muster hergestellt wird.
Der litauische Quarkkäse ist in Litauen bis heute ein unabdingbarer Bestandteil bei verschiedenen Zusammenkünften, Hochzeiten oder anderen Familienfeierlichkeiten und auch ein ausgezeichnetes Souvenir. Der Käse ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken: in Litauen ist es üblich, den frischen Quarkkäse allein oder mit Konfitüre bzw. Honig zu essen, und auch das Brot mit ihm zu belegen; der gebackene oder geräucherte litauische Quarkkäse wird zum Bier oder Brottrunk gegessen; der getrocknete Käse wird für einen Ausflug oder eine längere Reise mitgenommen. Für die Feierlichkeiten wird üblicherweise ein großer litauischer Quarkkäse hergestellt. Die Molkerei Ukmergė hat 2007 zum Gesangsfestival sogar einen 99 Kilogramm schweren Käse hergestellt. 2009 wurde im Kreis Biržai für die Johannisfeierlichkeiten der größte 12 Kilogramm schwere geräucherte litauische Quarkkäse hergestellt; für seine Produktion wurden 105 Liter Milch verbraucht und er wurde sogar zwei Tage in einem speziellen Ofen geräuchert. Die Heiratsvermittlerin (lt. „Svočia“) bringt zur Hochzeit einen großen und leckeren litauischen Quarkkäse mit und schmückt mit diesem den Tisch; am Morgen des zweiten Hochzeitstages beschenkt die Braut die Musiker beim Erwachen mit dem getrockneten litauischen Quarkkäse, der als Beweis für die Nähe und Stabilität des Ehepaars dient.
Seit 2006 findet im Museum des Herrenhauses von Rokiškis ein Bildungsprogramm „Der Käseweg“ statt. Ca. 6 000 Besucher werden jährlich mit den altertümlichen Herstellungsverfahren des litauischen Quarkkäses vertraut gemacht, sie beobachten ethnografische Werkzeuge und verkosten verschiedene Käsesorten. Der litauische Quarkkäse genoss auf der internationalen Messe „Grüne Woche 2009“ in Berlin ein sehr großes Ansehen unter den Besuchern.
Die im Laufe der Jahrhunderte entwickelten Fähigkeiten, gesammelten Erfahrungen und erworbenen Kenntnisse haben es ermöglicht, das Herstellungsverfahren den zeitgenössischen Bedingungen anzupassen, eine spezifische Produktform zu erhalten und die Qualität des Produktes sicherzustellen.
Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation:
(Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 (3))
http://www.zum.lt/index.php?-1085950496
(1) ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.
(2) ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12. Ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel.
(3) Vgl. Fußnote 2.
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27.2.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 57/28 |
Veröffentlichung eines Eintragungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
2013/C 57/11
Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag einzulegen.
EINZIGES DOKUMENT
VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES
zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (2)
„PECORINO DI PICINISCO“
EG-Nr.: IT-PDO-0005-0859-28.02.2011
g.g.A. ( ) g.U. ( X )
1. Name:
„Pecorino di Picinisco“
2. Mitgliedstaat oder Drittland:
Italien
3. Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels:
3.1 Erzeugnisart:
|
Klasse 1.3 |
Käse |
3.2 Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt:
„Pecorino di Picinisco“ ist ein Rohmilchkäse mit rohem Teig, der Käselaib ist zylindrisch mit planen Oberflächen.
„Pecorino di Picinisco“ g.U. gelangt in den Typen „Scamosciato“ und „Stagionato“ in den Handel und weist die folgenden Merkmale auf:
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— |
Scamosciato: Reifezeit: 30-60 Tage; Durchmesser: 12-25 cm; Höhe des Laibrands: 7-12 cm; Gewicht: 0,7-2,5 kg; Rinde: dünn und runzelig, mit strohgelber Färbung; Teig: kompakte Struktur mit leichter Lochbildung; Farbe: weiß bis strohgelb; Feuchtigkeitsgehalt: unter 45 %; Fettgehalt in der Trockenmasse: unter 55 %; Geschmack: süß mit dem kräftigen Aroma von Bergweidekräutern. Kein Stallgeruch. |
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— |
Stagionato: Reifezeit: über 90 Tage; Durchmesser: 12-25 cm; Höhe des Laibrands: 7-12 cm; Gewicht: 0,5-2 kg; Rinde: dünn und runzelig, mit strohgelber Färbung; Teig: kompakte Struktur mit leichter Lochbildung; Farbe: strohgelb; Feuchtigkeitsgehalt: unter 35 %; Fettgehalt in der Trockenmasse: unter 55 %; Geschmack: würzig und gehaltvoll, bis hin zu einer pikanten Note bei weiter fortgeschrittenem Reifegrad, kräftiges Aroma von Bergweidekräutern. Kein Stallgeruch. |
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— |
Erzeugungszeitraum: das gesamte Jahr |
3.3 Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse):
Die zur Erzeugung von „Pecorino di Picinisco“ verwendete Milch stammt ausschließlich von Schafen der für das Erzeugungsgebiet typischen Rassen „Sopravissana“, „Comisana“ und „Massese“ oder von Kreuzungen mit mindestens einer dieser Rassen. Zulässig ist auch die Zugabe von maximal 25 % Ziegenmilch der einheimischen Rassen „Capra grigia ciociara“ und „Capra bianca Monticellana“ sowie ihrer Hybriden. Die Beimischung von Ziegenmilch der genannten Rassen ist eine seit jeher gängige Praxis, da in den Schafherden traditionell auch einige Ziegen mitgeführt werden. Für die Erzeugung von „Pecorino di Picinisco“ g.U. darf ausschließlich aus einem oder mehreren Melkgängen stammende Rohvollmilch verwendet werden.
Auch die übrigen verwendeten Rohstoffe genügen dem Kriterium der Wahrung der örtlichen Tradition: so wird zur Dicklegung der Milch Labpaste von Schaf- oder Ziegenlämmern verwendet, die in dem unter Punkt 4 spezifizierten Erzeugungsgebiet aufgezogen wurden.
3.4 Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs):
Das Futter der Schafe und Ziegen muss zu mindestens 70 % aus dem Erzeugungsgebiet stammen.
Die Ernährungsgrundlage der Tiere sind Naturweiden sowie ausschließlich im Erzeugungsgebiet gewonnenes Grünfutter.
Die Mindestweidezeit beträgt acht Monate im Jahr.
Die Ergänzung des Futters mit Rohstoffen wie Getreide, Eiweißpflanzen und den in Getreide- und Ölmühlen anfallenden Nebenerzeugnissen ist ganzjährig zulässig; die zusätzlichen Futtermittel können einzeln oder gemischt verabreicht werden; ihr Anteil darf 30 % der pro Tier täglich aufgenommenen Futtermenge nicht überschreiten.
Zulässig ist darüber hinaus die Verwendung von Trockenfutter aus Gräsern, Leguminosen und Naturwiesenkräutern. Im Herbst und im Winter wird hauptsächlich dieses Trockenfutter verabreicht, im Frühjahr und im Sommer darf sein Anteil 15 % der pro Tier täglich aufgenommenen Futtermenge nicht überschreiten.
Die Fütterung mit Silageheu und Silagefutter ist nur bei nicht in Laktation stehenden Tieren zulässig.
3.5 Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen:
Die gesamte Erzeugung (Aufzucht der Tiere, Erzeugung und Dicklegung der Milch, Bearbeitung des Bruchs, Formen, Reinigen, Salzen und Reifung) muss innerhalb des unter Punkt 4 spezifizierten Gebiets erfolgen.
3.6 Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.:
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3.7 Besondere Vorschriften für die Etikettierung:
Die Etiketten der Käselaibe bzw. -stücke müssen neben dem EU-Logo und den gesetzlich vorgesehenen Informationen in klaren und gut leserlichen Druckbuchstaben folgende weitere Angaben enthalten:
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die Bezeichnung „Pecorino di Picinisco“, gefolgt von dem Hinweis „Denominazione Origine Protetta“ bzw. D.O.P. (geschützte Ursprungsbezeichnung); |
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das Logo des Erzeugnisses; |
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die Angabe des Typs „Scamosciato“ oder „Stagionato“; |
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Name, Firmenbezeichnung und Anschrift des Erzeuger- und des Abpackbetriebs. |
4. Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets:
Erzeugungsgebiet des Schafskäses „Pecorino di Picinisco“ ist das gesamte in der Provinz Frosinone gelegene Valle di Comino.
5. Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet:
5.1 Besonderheit des geografischen Gebiets:
Das Erzeugungsgebiet der g.U. „Pecorino di Picinisco“ eignet sich besonders gut für die Schafzucht und die Erzeugung von Käse aus Schafs- und Ziegenmilch. Es liegt im Comino-Tal in der Provinz Frosinone im Süden der Region Latium, wenige Kilometer nördlich von Cassino und östlich von Sora, im Westteil des Meta-Mainarde-Massivs.
Das Gebiet erstreckt sich auf 20 Gemeinden und hat eine Fläche von über 61 535 ha; ein Teil davon liegt im Nationalpark Parco Nazionale di Abruzzo, Lazio e Molise. Seine Kalkformationen sind von großer ökologischer Bedeutung, und die großen Weideflächen dienen als Hauptfutterquelle für die Schafe und Ziegen.
Das Klima ist großteils gemäßigt: die jährliche Durchschnittstemperatur variiert zwischen 14 °C im Tal und 5 °C in den höheren Lagen der Bergketten. Niederschläge fallen reichlich: die jährlichen Durchschnittswerte reichen von 1 460 mm, gemessen an den Regenmessstationen Atina (520 m ü.M.) und Picinisco (740 m ü.M.), bis über 1 600 mm auf den Berggipfeln.
Die Wasserläufe im Erzeugungsgebiet gehören zum Einzugsgebiet des Flusses Liri, in den sie münden. Von Norden nach Süden lassen sich vier Flussbecken unterscheiden: Die Ebene von Sora mit dem Gebirgsbach Lacerno und dem Fluss Fibreno, das Comino-Tal mit dem Fluss Melfa und seinen Zuflüssen, die Ebene von Cassino mit dem Fluss Rapido und schließlich der Rio Chiaro und die Rava, die in den Volturno münden und das Erzeugungsgebiet nur am Rand berühren. Die Gesamtfläche der Wasserkörper im Gebiet liegt unter 100 ha. Das Fehlen sommerlicher Trockenheit, ein typisches Merkmal des gemäßigten Klimas im Unterschied zum mediterranen, ermöglicht die Ernährung der Schafe und Ziegen im Erzeugungsgebiet vor allem aus den örtlichen Naturwiesen und Weideflächen; diese sind reich an einheimischen Gräsern wie Aufrechte Trespe (Bromus erectus), Gewöhnliche Fieder-Zwenke (Brachypodium pinnatum) und Zartblättrige Seslerie (Sesleria tenuifolia), Sauergrasgewächsen wie Carex kitaibeliana, Carex pairaei, Carex ovalis, Carex fusca, Carex hallerana und Carex pallescens, Hülsenfrüchtlern wie Anthyllis montana, Anthyllis vulneraria und Vicia hybrida sowie an Polypodium cambricum, Asplenium onopteris, Asplenium fissum, Dryopteris pallida ssp., Cerastium cerastioides, Lychnis flos-cuculi, Sedum cepaea, Aphanes arvensis, Mespilus germanica, Astrantia tenorei, Seseli montanum, Grafia golaka, Ammi visnaga, Aster alpinus, Taraxacum glaciale, Reichardia picroides und Juncus compressus sowie an Zwergwachholder (Juniperus nana).
Die spezifischen Temperatur- und Niederschlagsverhältnisse ermöglichen den für Bergwiesen und -weiden typischen Pflanzenbewuchs.
In diesem Kontext hat auch die traditionelle Sömmerung der Tiere, ein in der Region fest verwurzeltes historisch-kulturelles Element, großen Einfluss auf die Eigenschaften des Erzeugnisses. Diese Praxis ermöglicht es den Tieren, die örtlichen Bergweiden als Futterquelle zu nutzen, und bietet ihnen Schutz vor der Sommerhitze und vor dem Umwelt- und Futterstress, dem sie in den Sommermonaten im Tal ausgesetzt wären.
Der Beitrag des Menschen zur Qualität des Erzeugnisses besteht vor allem im Geschick des Käsers, der bei der Erzeugung von „Pecorino di Picinisco“ auf eine besonders sorgfältige Verarbeitung der Milch achten muss. Dieser Käse wird ausschließlich aus Rohmilch ohne Hinzufügung von Milchfermenten hergestellt, und die Gerinnungstemperatur wird beim Aufschneiden des Bruchs beibehalten.
5.2 Besonderheit des Erzeugnisses:
Bezeichnend für „Pecorino di Picinisco“ sind der typische, zunächst süße Geschmack, der im Verlauf der Reifung immer würziger und gehaltvoller wird, das kräftige Aroma von Bergweidekräutern und das Fehlen jeglichen Stallgeruchs. Die Käsemasse ist kompakt und von strohgelber Farbe.
5.3 Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) bzw. einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g.g.A.):
„Pecorino di Picinisco“ ist das Ergebnis des Zusammenspiels spezifischer, mit dem Erzeugungsgebiet verknüpfter Elemente: der besonderen Boden- und Klimabedingungen, des Geschicks der Schäfer und Käser sowie der Fähigkeit, die Tradition zu wahren und die Landschaft zu erhalten.
Das gemäßigte Klima und die traditionelle Praxis der Sömmerung haben im Lauf der Zeit zu einer Weidebewirtschaftung geführt, die die Aufzucht und Haltung der Schafe und Ziegen mit hochwertigem, überwiegend aus Weidekräutern bestehendem Futter ermöglicht. Aufgrund des langen Weidegangs der Tiere ist die Milch reich an Substanzen wie Karotenoiden, Terpenen und mehrfach ungesättigten Fetten, die erheblich zur strohgelben Farbe der Käsemasse und zum aromatischen Duft von „Pecorino di Picinisco“ beitragen.
Für die qualitativen Eigenschaften von „Pecorino di Picinisco“ sind auch einige produktionstechnische Aspekte von Bedeutung wie die Verwendung von Rohmilch, der Verzicht auf Milchfermente und die Verwendung der Labpaste von Schaf- und Ziegenlämmern sowie das Geschick und die Erfahrung der Käser.
Durch die Verwendung von Rohmilch kann ein Teil der aromatischen und mikrobiologischen Bestandteile erhalten werden, die von den mit Weidekräutern des Erzeugungsgebiets ernährten laktierenden Tieren weitergeben werden.
Die Erfahrung der örtlichen Käser mit der Verarbeitung von Rohmilch, der Verzicht auf die Impfung mit Milchsäurebakterien und die Beibehaltung der Gerinnungstemperatur beim Aufschneiden des Bruchs ermöglichen es, die spezifische Mikroflora der Milch zu erhalten und so den typischen Geschmack des Käses zu verstärken.
Durch die Kontrolle der Käsungstemperatur in der Phase des Bruchschneidens werden nicht nur die aromatischen Bestandteile der Milch bewahrt, sondern es wird auch weniger Molke abgesondert. Dadurch enthält die Käsemasse mehr Feuchtigkeit und ist nach Beendigung des Reifungsprozesses kompakt und geschmeidig.
Die traditionelle Verwendung der Labpaste von im Erzeugungsgebiet aufgezogenen, ausschließlich mit Muttermilch ernährten und nach der Säugeperiode geschlachteten Schaf- oder Ziegenlämmern führt zur weiteren Verstärkung der sich aus dem Aufzucht- und Verarbeitungsumfeld ergebenden aromatischen und mikrobiologischen Komponente. Diese Labsorte unterscheidet sich von flüssigem und pulverförmigem Kälberlab vor allem durch ihren Gehalt an Lipasen, die in den anderen Labsorten praktisch nicht vorhanden sind.
Durch das Zusammenspiel all dieser mit dem natürlichen Umfeld und der traditionellen Herstellungsmethode verknüpften Elemente unterscheidet sich „Pecorino di Picinisco“ erheblich von anderen regionalen Käsesorten aus Schafs- und Ziegenmilch.
Die jahrhundertealte Tradition der Herstellung von „Pecorino di Picinisco“ wird durch eine Reihe von Dokumenten (Castrucci 17. Jhdt., Statistik des Königreichs von Neapel 1811) und durch das reichhaltige Archivmaterial der Gemeinde Picinisco (Warenbegleitscheine, Verkaufslizenzen für Groß- und Einzelhandel, Quittungen für bezahlte Steuern) belegt. Die große Zahl von Schafen und Ziegen, die bei den Viehzählungen im Zeitraum 1875-2000 in den Gemeinden im Erzeugungsgebiet und insbesondere in Picinisco ermittelt wurde, ist ein weiterer Beleg für den engen Zusammenhang der Schafzucht und der darauf basierenden Käseherstellung mit dem Erzeugungsgebiet. Es ist somit festzustellen, dass die Gemeinde Picinisco mit den Ortsteilen Fontitune und Valleporcina sich besonders um die Tradition der Schäferei und der Herstellung des Pecorino-Käses verdient gemacht hat, der heute zu Recht ihren Namen trägt.
„Pecorino di Picinisco“ hat großen Einfluss auf die regionale Gastronomie und ist eine wichtige Zutat vieler traditioneller Rezepte der lokalen Küche.
Im gesamten Erzeugungsgebiet von „Pecorino di Picinisco“ finden zahlreiche Jahrmärkte und Volksfeste statt, die sich um die Schäferei und den Pecorino-Käse drehen. Zu nennen wären hier zum Beispiel das alljährliche Festival della pastorizia in Picinisco, die Festa della montagna, das Festival della storia, die Sagra della pecora und die Sagra dell’ abbuoto e formaggio pecorino. Bei all diesen Veranstaltungen steht „Pecorino di Picinisco“ als typisches, unverwechselbares Produkt des Gebiets im Mittelpunkt.
„Pecorino di Picinisco“ ist heute bei den Verbrauchern im Erzeugungsgebiet und in der gesamten Region so bekannt und beliebt, dass ihm wegen seines traditionellen Charakters und der anerkannten Qualität zahlreiche Auszeichnungen und Preise zuteil wurden, darunter der Premio San Giorgio Bianco — il formaggio 2012 durch die Vertreter der Accademia di S. Giorgio für Rom und Latium sowie die Teilnahme am Wettbewerb Alma Ceseus in Parma und am Salone del gusto in Turin. Auch im italienischen Fernsehen wurde „Pecorino di Picinisco“ in zahlreichen Gourmetsendungen öffentlich-rechtlicher und privater Sender genannt.
Der allgemeine Bekanntheitsgrad des Namens „Pecorino di Picinisco“ lässt sich mit Rechnungen, Etiketten, Werbematerial und Veröffentlichungen belegen.
Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation:
(Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 (3))
Die Verwaltungsbehörde hat das nationale Einspruchsverfahren eingeleitet und den Antrag auf Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnung „Pecorino di Picinisco“ im Amtsblatt der Italienischen Republik (Gazzetta Ufficiale della Repubblica Italiana) Nr. 283 vom 3. Dezember 2010 veröffentlicht.
Der konsolidierte Text der Produktspezifikation ist abrufbar unter dem Link
http://www.politicheagricole.it/flex/cm/pages/ServeBLOB.php/L/IT/IDPagina/3335
oder direkt über die Homepage des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten (http://www.politicheagricole.it), oben rechts auf dem Bildschirm auf „Qualità e sicurezza“ (Qualität und Sicherheit) klicken und dann auf „Disciplinari di Produzione all’esame dell’UE“ (Spezifikationen von Produkten zur Prüfung durch die EU).
(1) ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.
(2) ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12. Ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel.
(3) Vgl. Fußnote 2.