ISSN 1977-088X

doi:10.3000/1977088X.C_2012.388.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 388

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

55. Jahrgang
15. Dezember 2012


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Rechnungshof

2012/C 388/01

Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden zusammen mit den Antworten der Agentur

1

2012/C 388/02

Bericht über den Jahresabschluss 2011 des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation zusammen mit den Antworten des Gremiums

8

2012/C 388/03

Bericht über den Jahresabschluss 2011 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union zusammen mit der Antwort des Zentrums

12

2012/C 388/04

Bericht über den Jahresabschluss 2011 des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung zusammen mit der Antwort des Zentrums

17

2012/C 388/05

Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Polizeiakademie zusammen mit den Antworten der Akademie

23

2012/C 388/06

Bericht über den Jahresabschluss 2011 des Gemeinschaftlichen Sortenamts zusammen mit den Antworten des Amts

29

2012/C 388/07

Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur zusammen mit der Antwort der Agentur

34

2012/C 388/08

Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zusammen mit den Antworten der Agentur

40

2012/C 388/09

Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher zusammen mit der Antwort der Agentur

46

2012/C 388/10

Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit zusammen mit den Antworten der Agentur

53

2012/C 388/11

Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde zusammen mit den Antworten der Behörde

60

2012/C 388/12

Bericht über den Jahresabschluss 2011 des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten zusammen mit den Antworten des Zentrums

66

2012/C 388/13

Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Chemikalienagentur zusammen mit den Antworten der Agentur

73

2012/C 388/14

Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Umweltagentur zusammen mit den Antworten der Agentur

80

2012/C 388/15

Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur zusammen mit den Antworten der Agentur

86

2012/C 388/16

Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zusammen mit den Antworten der Behörde

92

2012/C 388/17

Bericht über den Jahresabschluss 2011 des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen zusammen mit den Antworten des Instituts

98

2012/C 388/18

Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung zusammen mit den Antworten der Behörde

104

2012/C 388/19

Bericht über den Jahresabschluss 2011 des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts zusammen mit der Antwort des Instituts

110

2012/C 388/20

Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Arzneimittel-Agentur zusammen mit den Antworten der Agentur

116

2012/C 388/21

Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle

123

2012/C 388/22

Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs zusammen mit den Antworten der Agentur

129

2012/C 388/23

Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit zusammen mit den Antworten der Agentur

135

2012/C 388/24

Bericht über den Jahresabschluss 2011 des Europol-Versorgungsfonds zusammen mit den Antworten des Fonds

142

2012/C 388/25

Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Eisenbahnagentur zusammen mit den Antworten der Agentur

145

2012/C 388/26

Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats zusammen mit den Antworten der Agentur

151

2012/C 388/27

Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde zusammen mit den Antworten der Behörde

157

2012/C 388/28

Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Stiftung für Berufsbildung zusammen mit den Antworten der Stiftung

165

2012/C 388/29

Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Euratom-Versorgungsagentur zusammen mit der Antwort der Agentur

171

2012/C 388/30

Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen zusammen mit den Antworten der Stiftung

174

2012/C 388/31

Bericht über den Jahresabschluss 2011 von Eurojust zusammen mit den Antworten von Eurojust

180

2012/C 388/32

Bericht über den Jahresabschluss 2011 des Europäischen Polizeiamts zusammen mit den Antworten des Amts

187

2012/C 388/33

Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zusammen mit der Antwort der Agentur

196

2012/C 388/34

Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusammen mit den Antworten der Agentur

202

2012/C 388/35

Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen GNSS-Agentur zusammen mit den Antworten der Agentur

208

2012/C 388/36

Bericht über den Jahresabschluss 2011 des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt zusammen mit den Antworten des Amts

214

2012/C 388/37

Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zusammen mit den Antworten der Agentur

219

2012/C 388/38

Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Exekutivagentur für die Forschung zusammen mit den Antworten der Agentur

226

2012/C 388/39

Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz zusammen mit der Antwort der Agentur

232

DE

 


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Rechnungshof

15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/1


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden zusammen mit den Antworten der Agentur

2012/C 388/01

EINLEITUNG

1.

Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Ljubljana wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 713/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) geschaffen. Hauptaufgabe der Agentur ist es, die nationalen Regulierungsbehörden dabei zu unterstützen, die in den Mitgliedstaaten wahrgenommenen Regulierungsaufgaben auf Unionsebene zu erfüllen und — soweit erforderlich — die Maßnahmen dieser Behörden zu koordinieren. Im Rahmen der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT-Verordnung) (2) erhält die Agentur gemeinsam mit den nationalen Regulierungsbehörden zusätzliche Aufgaben hinsichtlich der Überwachung des europäischen Energiegroßhandelsmarkts (3).

2.

Die Agentur erhielt am 8. März 2011 von der Kommission die finanzielle Autonomie. In Bezug auf das Haushaltsjahr 2011 wurde daher der Zeitraum vom 8. März bis 31. Dezember 2011 geprüft.

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

4.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (4) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (5) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (6) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). Der Direktor ist verantwortlich für die Einrichtung (8) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (9) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

6.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (10) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

9.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur (11) ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (12) in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Im Haushaltsplan der Agentur waren insgesamt 4,8 Millionen Euro veranschlagt, wobei für 1,5 Millionen Euro (31 %) keine Mittelbindungen vorgenommen wurden. Dieser Betrag wurde der Kommission in voller Höhe zurückgezahlt. Mittel in Höhe von 0,9 Millionen Euro (29 % der gesamten Mittelausstattung) wurden auf das Jahr 2012 übertragen. Die Übertragungen waren bei Titel II (Verwaltungsausgaben) mit 0,3 Millionen Euro (59 % des Mittelansatzes bei Titel II) und Titel III (operative Ausgaben) mit 0,4 Millionen Euro (59 % des Mittelansatzes bei Titel III) besonders hoch. Außerdem war die Zahlungsrate gemessen an den Mittelbindungen mit jeweils 41 % bei Titel II und Titel III niedrig. Der hohe Umfang der nicht in Anspruch genommenen Mittel und der vorgenommenen Mittelübertragungen sowie die niedrige Zahlungsrate sind ein Indiz für Mängel bei der Planung und Ausführung des Haushalts und stellen einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

14.

Die Transparenz der Einstellungsverfahren ist verbesserungsbedürftig. Zum Beispiel war in den Stellenausschreibungen die Höchstzahl der in eine Reserveliste aufzunehmenden Bewerber nicht angegeben, und ferner enthielten sie keine Rechtsmittelbelehrung. Außerdem wurden die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen und ihre jeweilige Gewichtung nicht vor Prüfung der Bewerbungen ausgearbeitet.

15.

Im Jahr 2011 zahlte die Agentur abgeordneten Sachverständigen, die Staatsangehörige des Landes waren, in dem die Agentur ihren Sitz hat, Tagegelder in Höhe von 10 839 Euro. Diese Zahlung verstößt gegen die vom Verwaltungsrat der Agentur erlassenen Vorschriften für die Abordnung nationaler Sachverständiger, wonach nur Zeitbedienstete, die nicht Staatsangehörige des Mitgliedstaats sind, in dem sie beschäftigt sind, Anspruch auf Tagegelder haben. Die geleisteten Zahlungen sind vorschriftswidrig.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 5. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 1.

(2)  Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011, ABl. L 326 vom 8.12.2011, S. 1.

(3)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(4)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(5)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(6)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(10)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(11)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 19. Juni 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 2. Juli 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://ww.acer.europa.eu/.

(12)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).


ANHANG

Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Ljubljana)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 114 (ex-Artikel 95 EGV) und Artikel 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses die Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben.

Die Energiepolitik der Union verfolgt im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen der Verwirklichung oder des Funktionierens des Binnenmarkts und unter Berücksichtigung der Notwendigkeit der Erhaltung und Verbesserung der Umwelt folgende Ziele:

a)

Sicherstellung des Funktionierens des Energiemarkts;

b)

Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit in der Union;

c)

Förderung der Energieeffizienz und von Energieeinsparungen sowie Entwicklung neuer und erneuerbarer Energiequellen und

d)

Förderung der Interkonnektion der Energienetze.

Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren die Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Ziele zu verwirklichen. Der Erlass dieser Maßnahmen erfolgt nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen.

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EG) Nr. 713/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates; Verordnung (EU) Nr. 838/2010 der Kommission; Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Ziele

Zweck der Agentur ist es, die nationalen Regulierungsbehörden dabei zu unterstützen, die in den Mitgliedstaaten wahrgenommenen Regulierungsaufgaben auf Unionsebene zu erfüllen und — soweit erforderlich — ihre Maßnahmen zu koordinieren.

Aufgaben

Ergänzung und Koordinierung der Arbeit der nationalen Regulierungsbehörden,

Mitwirkung an der Erarbeitung von Vorschriften für europäische Netze,

unter bestimmten Voraussetzungen Treffen verbindlicher Einzelentscheidungen über die Modalitäten für den Zugang und die Betriebssicherheit grenzüberschreitender Infrastrukturen,

Beratung der europäischen Institutionen in energierelevanten Fragen,

Überwachung der Entwicklungen der Energiemärkte und entsprechende Berichterstattung,

Erstellung eines an die EU-Kommission gerichteten Vorschlags über den jährlichen Ausgleichsbetrag für grenzüberschreitende Infrastrukturen im Rahmen des ITC-Mechanismus,

Zusammenarbeit mit den nationalen Regulierungsbehörden, der ESMA, den zuständigen Finanzbehörden der Mitgliedstaaten und gegebenenfalls den nationalen Wettbewerbsbehörden zur Überwachung der Energiegroßhandelsmärkte,

Bewertung der Funktionsweise und Transparenz verschiedener Kategorien von Marktplätzen und verschiedener Handelsarten,

Abgabe von Empfehlungen an die Kommission in Bezug auf Marktregeln, Aufzeichnungen der Transaktionen, Handelsaufträge, Normen und Verfahren, mit denen die Integrität des Marktes und das Funktionieren des Binnenmarktes verbessert werden könnten.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung:

Dem Verwaltungsrat gehören zwei vom Europäischen Parlament ernannte Mitglieder, zwei von der Kommission ernannte Mitglieder und fünf vom Rat ernannte Mitglieder an. Jedes Mitglied hat einen Stellvertreter.

Aufgaben:

Der Verwaltungsrat nimmt das jährliche Arbeitsprogramm der Agentur an, stellt ihren Haushaltsplan fest und überwacht die Durchführung.

Direktor

Der Direktor wird nach einer befürwortenden Stellungnahme des Regulierungsrates auf der Grundlage einer Liste von der Kommission vorgeschlagener Bewerber vom Verwaltungsrat ernannt.

Regulierungsrat

Zusammensetzung:

Dem Regulierungsrat gehören ein ranghoher Vertreter der Regulierungsbehörden jedes Mitgliedstaats und ein nicht stimmberechtigter Vertreter der Kommission an. Jedes Mitglied hat einen Stellvertreter, der von der jeweiligen nationalen Regulierungsbehörde der einzelnen Mitgliedstaaten ernannt wird.

Aufgaben:

Der Regulierungsrat unterbreitet dem Direktor Stellungnahmen zu Stellungnahmen, Empfehlungen und Beschlüssen, deren Annahme in Erwägung gezogen wird.

Er leitet den Direktor bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben an.

Er gibt dem Verwaltungsrat eine Stellungnahme zu dem Bewerber ab, der zum Direktor ernannt werden soll.

Er genehmigt das Arbeitsprogramm der Agentur.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel

Endgültiger Haushalt

4,8 Millionen Euro.

Personalbestand am 31. Dezember 2011

Bewilligt: 40,

besetzt: 39,

sonstige Planstellen: 12.

Insgesamt: 39, davon entfallen auf

operative Tätigkeiten: 28,

administrative und unterstützende Tätigkeiten: 11.

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011

5 Rahmenleitlinien (Strom: Rahmenleitlinie zum Netzanschluss, Rahmenleitlinie zu Kapazitätsvergabe und Engpassmanagement und Rahmenleitlinie zum Systembetrieb; Gas: Rahmenleitlinie zu den Kapazitätszuweisungsmechanismen für das Europäische Gasübertragungsnetz und Rahmenleitlinie zum Ausgleich von Mengenabweichungen in den Übertragungsnetzen); Organisation öffentlicher Konsultationen im Einklang mit Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 713/2009 einschließlich Workshops;

Stellungnahmen zur Satzung, zur Liste der Mitglieder und zur Geschäftsordnung des Europäischen Verbunds der Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO Strom) und des Europäischen Verbunds der Fernleitungsnetzbetreiber (ENTSO Gas);

Annahme der Stellungnahme zum unionsweiten zehnjährigen Netzentwicklungsplan des ENTSO Gas;

Annahme der Stellungnahme zum Arbeitsprogramm 2012 des ENTSO Strom;

Datenerfordernisse und Indikatoren für die Beobachtung gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 713/2009;

offizielle Aufnahme der Geschäftstätigkeit (3. März 2011) und Einrichtung der Website der Agentur;

Einsetzung von zwei Arbeitsgruppen der Agentur (Arbeitsgruppe Strom und Arbeitsgruppe Gas) und Annahme der Regeln für die Arbeitsweise der Arbeitsgruppen;

Übernahme der Koordinierungsfunktion für die Aktivitäten der regionalen Initiativen von der Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden für Elektrizität und Erdgas (ERGEG);

Erwachsen neuer Zuständigkeiten für die Agentur durch Inkrafttreten der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts am 28. Dezember 2011; Seminar am 28. November 2011;

Vorlage von Leitlinien zur Anwendung der in Artikel 2 der REMIT-Verordnung aufgeführten Definitionen (20. Dezember 2011); Einrichtung einer Web-Plattform für die Entgegennahme von Meldungen über die verspätete Veröffentlichung von Insider-Informationen bzw. mutmaßliche Verstöße gegen das Verbot des Marktmissbrauchs durch Marktteilnehmer und Personen, die beruflich Transaktionen arrangieren.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

13.

Im ersten Jahr ihrer Tätigkeit musste ACER einen Großteil ihres Personals einstellen, was mit Problemen verbunden war und dazu führte, dass freie Stellen erst spät besetzt wurden; dies schlug sich deutlich in der Verwendungsrate des Haushalts der Agentur nieder. Dies wirkte sich auch auf den veranschlagten Beschaffungsbedarf aus und hatte zur Folge, dass sich die Beschaffungsverfahren auf das Jahresende konzentrierten; somit wurden hohe Mittelübertragungen erforderlich, um die eingegangenen rechtlichen und haushaltstechnischen Verpflichtungen zu erfüllen. Da zum Jahresbeginn 2012 die meisten Stellen besetzt waren, ist ACER nun in einer deutlich besseren Position, die ihr übertragenen Aufgaben zu erfüllen und den damit verbundenen Haushalt auszuführen.

14.

ACER nimmt die Berechtigung der Bemerkungen des Hofes zur Kenntnis und hat bereits Abhilfemaßnahmen ergriffen.

15.

ACER nimmt die Berechtigung der vorläufigen Feststellung zur Kenntnis und hat die Tagegeldzahlungen an slowenische ANS bereits eingestellt.


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/8


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation zusammen mit den Antworten des Gremiums

2012/C 388/02

EINLEITUNG

1.

Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK), nachstehend „das Gremium“, mit Sitz in Riga wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) eingerichtet. Aufgabe des Gremiums ist es, unter Anleitung des Regulierungsrats Informationen über elektronische Kommunikation zu sammeln und zu analysieren und unter den nationalen Regulierungsbehörden bewährte Regulierungspraktiken wie gemeinsame Herangehensweisen, Methodologien oder Leitlinien zur Umsetzung des EU-Rechtsrahmens zu verbreiten (2).

2.

Das Gremium erhielt am 12. September 2011 von der Kommission die finanzielle Autonomie. In Bezug auf das Haushaltsjahr 2011 wurde daher der Zeitraum vom 12. September bis 31. Dezember 2011 geprüft.

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Gremiums. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

4.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (3) des Gremiums bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Verwaltungsdirektor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung des Gremiums eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Verwaltungsdirektor ist verantwortlich für die Einrichtung (7) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (8) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

6.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung des Gremiums sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Gremiums frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

9.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Gremiums (10) seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (11) in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Gremiums für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

In dem vom Verwaltungsausschuss verabschiedeten Haushalt 2011 des Gremiums waren die Mittel nur nach Titeln und Kapiteln gegliedert, eine weitere Untergliederung in Artikel und Posten fehlte jedoch. Dies stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Spezialität dar.

14.

Der Hof ermittelte 21 Fälle im Gesamtwert von 94 120 Euro, bei denen die auf das Jahr 2012 übertragenen Mittel keinen rechtlichen Verpflichtungen entsprachen. Diese Übertragungen waren somit vorschriftswidrig.

BEMERKUNGEN ZU SCHLÜSSELKONTROLLEN DER ÜBERWACHUNGS- UND KONTROLLSYSTEME DES GREMIUMS

15.

Das Gremium hatte noch nicht alle Normen für die interne Kontrolle angenommen und umgesetzt. Insbesondere fehlten ein zentrales Rechnungsregister und ein Ausnahmenverzeichnis.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

16.

Das Gremium muss die Transparenz der Einstellungsverfahren verbessern. Die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen wurden nicht vor Prüfung der Bewerbungen durch den Auswahlausschuss festgelegt. Außerdem gab es keinen Beschluss der Anstellungsbehörde zur Ernennung des Auswahlausschusses, und die jeweilige Besoldungsgruppe der Mitglieder des Auswahlausschusses wurde nicht angegeben.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 5. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 337 vom 18.12.2009, S. 1.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Gremiums zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(7)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung des Gremiums aufgenommen wurden.

(9)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(10)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 3. Juli 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 3. Juli 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://ww.berec.europa.eu/.

(11)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).


ANHANG

Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (Riga)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union:

Angleichung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation.

Zuständigkeiten des Gremiums

(Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Zuständigkeiten des Gremiums gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates:

Das in Artikel 6 genannte Büro unterstützt das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation in administrativer und professioneller Hinsicht.

Es nimmt seine Aufgaben unter der Anleitung des Regulierungsrats wahr.

Leitungsstruktur

Das Gremium besteht aus

a)

einem Verwaltungsausschuss,

b)

einem Verwaltungsdirektor,

die sich die administrative und finanzielle Zuständigkeit teilen, darunter auch die Zuständigkeit für Personalfragen.

Für die Ernennung des Personals ist jedoch ausschließlich der Verwaltungsausschuss zuständig (Artikel 7 Absatz 4).

Anleitung bezüglich der vom Gremium zu erbringenden Dienstleistungen und Produkte gibt der Regulierungsrat, wie im Abschnitt „Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011“ dargelegt.

Dem Gremium für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel

Endgültiger Haushalt: 1,8 Millionen Euro (Berichtigungshaushalt 1/2011).

Das Büro erhielt seine finanzielle Autonomie am 12. September 2011.

Personalbestand am 31. Dezember 2011: 18.

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011

Unter der Anleitung des Regulierungsrats erbrachte das Gremium folgende Dienstleistungen:

Unterstützung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation in administrativer und professioneller Hinsicht;

Sammlung von Informationen von nationalen Regulierungsbehörden und Austausch und Übermittlung von Informationen;

Verbreitung bewährter Regulierungspraktiken unter den nationalen Regulierungsbehörden in der EU und bei Dritten;

Unterstützung des Vorsitzes bei der Vorbereitung der Arbeiten des Regulierungsrats und des Verwaltungsausschusses des Gremiums;

Unterstützung der auf Antrag des Regulierungsrats eingerichteten Sachverständigen-Arbeitsgruppen.

Quelle: Angaben des Gremiums.


ANTWORTEN DES GREMIUMS

13.

Das GEREK-Büro wird diese Praxis nicht weiterführen. Der Haushaltsplan 2012 ist bereits in Artikel und Posten untergliedert und wird in der ausführlichen Fassung vom Verwaltungsausschuss genehmigt und im September 2012 auf unserer Website veröffentlicht.

14.

Aufgrund der Aufbauphase erwies sich ein korrekter Voranschlag der Mittelübertragungen als schwierig. Nun wurde eine engmaschige Überwachung des Haushaltsvollzugs eingeführt. Ende des Jahres 2012 werden Anweisungen erteilt und bei den Referaten entsprechende Daten erhoben, um die nicht verwendeten Mittelbindungen aufzuheben.

15.

Im derzeitigen IKS-Umsetzungsplan wurden die Umsetzungsfristen für verschiedene Normen für den Zeitraum zwischen November 2011 bis Januar 2013 festgelegt. Das Rechnungsregister und das Ausnahmenverzeichnis bestehen seit dem 18. Juni 2012 und betreffen weitere Registrierungen im Jahr 2012. Die Erstellung der zugehörigen Verwaltungsanweisungen läuft.

16.

Das Büro hat bis zu den Feststellungen des Hofes im Mai 2012 die gleichen Verfahren wie die GD INFSO angewendet. Im Juni 2012 hat das Büro seine Leitlinien für die Einstellungsverfahren aktualisiert und darin diesen Feststellungen Rechnung getragen.


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/12


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union zusammen mit der Antwort des Zentrums

2012/C 388/03

EINLEITUNG

1.

Das Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (nachstehend „das Zentrum“) mit Sitz in Luxemburg wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates (1) errichtet. Aufgabe des Zentrums ist es, den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union Übersetzungsleistungen bereitzustellen, die diese für ihren Dienstablauf benötigen (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Zentrums. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (3) des Zentrums bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung des Zentrums eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Direktor ist verantwortlich für die Einrichtung (7) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (8) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung des Zentrums sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Zentrums frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für sein Prüfungsurteil zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Zentrums (10) seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (11) in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Zentrums für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

11.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

12.

Der Haushalt 2011 des Zentrums belief sich auf 51,3 Millionen Euro (12) gegenüber 55,9 Millionen Euro im Vorjahr. Das Haushaltsergebnis 2011 sank auf 1,2 Millionen Euro im Jahr 2011 gegenüber 8,3 Millionen Euro im Jahr 2010. Zurückzuführen ist dies hauptsächlich auf einen Einnahmerückgang von 15 %, der die neue Preispolitik des Zentrums widerspiegelt, die darauf abzielt, die Preise von Produkten an deren Kosten anzugleichen.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

13.

Der kumulierte Haushaltsüberschuss sank von 9,2 Millionen Euro im Jahr 2010 auf 3,0 Millionen Euro im Jahr 2011, womit sich der im letzten Jahr beobachtete Trend fortsetzte. Bei diesem Rückgang handelt es sich um den Nettoeffekt, der sich aus dem Haushaltsüberschuss 2011 und der Einstellung von Rücklagen für die Preisstabilität und für außergewöhnliche Investitionen ergibt.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 11. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Zentrums zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(7)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 der Kommission (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung des Zentrums aufgenommen wurden.

(9)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(10)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 27. Juni 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 29. Juni 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder www.cdt.europa.eu.

(11)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).

(12)  Berichtigungshaushaltsplan (ABl. C 375 vom 22.12.2011, S. 5-7), einschließlich Mittelübertragungen.


ANHANG

Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (Luxemburg)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

Die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten haben einvernehmlich eine Erklärung abgegeben, wonach bei den Übersetzungsdiensten der Kommission in Luxemburg ein Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Union geschaffen wird, das die Übersetzungsdienste bereitstellt, die für die Arbeit der Einrichtungen erforderlich sind, deren Sitz mit dem Beschluss vom 29. Oktober 1993 festgelegt worden ist.

Zuständigkeiten des Zentrums

(Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1645/2003 des Rates)

Ziele

Leistung der für die Arbeit der nachstehend genannten Einrichtungen erforderlichen Übersetzungsdienste:

Europäische Umweltagentur;

Europäische Stiftung für Berufsbildung;

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht;

Europäische Arzneimittel-Agentur;

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz;

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Geschmacksmuster);

Europäisches Polizeiamt (Europol) und Europol-Drogenstelle.

Die Dienste des Zentrums können von nicht oben genannten, durch den Rat eingerichteten Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union, die bereits über einen eigenen Übersetzungsdienst verfügen, können die Dienste des Zentrums auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen.

Das Zentrum nimmt an den Arbeiten des Interinstitutionellen Ausschusses für Übersetzungsdienste in vollem Umfang teil.

Aufgaben

Treffen von Vereinbarungen für die Zusammenarbeit mit den Einrichtungen und Organen;

Beteiligung an den Arbeiten des interinstitutionellen Übersetzungsausschusses.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung

ein Vertreter je Mitgliedstaat;

zwei Vertreter der Kommission;

je ein Vertreter der Einrichtungen, Organe oder Institutionen, die die Dienste des Zentrums in Anspruch nehmen.

Aufgaben

Verabschiedung des jährlichen Haushaltsplans und des jährlichen Arbeitsprogramms sowie Annahme des Stellenplans und des Jahresberichts des Zentrums.

Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Interne Revision

Interner Auditdienst der Kommission (IAS).

Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Dem Zentrum für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2010)

Endgültiger Haushalt

51,3 (55,9) Millionen Euro.

Personalbestand

225 (225) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 205 (215),

+ 14 (10) Vertragsbedienstete.

Personalbestand insgesamt: 219 (225), davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten: 107 (110),

administrative Tätigkeiten: 112 (115).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011 (Angaben für 2010)

Anzahl der übersetzten Seiten

712 813(819 598).

Anzahl der Seiten pro Sprachen

Amtssprachen: 704 613(813 907),

sonstige Sprachen: 8 200(5 691).

Anzahl der Seiten pro Kunden

Einrichtungen: 676 925(805 529),

Organe: 3 888(14 069).

Seitenzahl der Freelance-Übersetzungen

436 445(448 160).

Quelle: Angaben des Zentrums.


ANTWORT DES ZENTRUMS

Das Zentrum hat die Bemerkungen des Hofes zur Kenntnis genommen.


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/17


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung zusammen mit der Antwort des Zentrums

2012/C 388/04

EINLEITUNG

1.

Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (nachstehend „das Zentrum“) mit Sitz in Thessaloniki wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates (1) errichtet. Hauptaufgabe des Zentrums ist die Förderung und Weiterentwicklung der Berufsbildung auf Unionsebene. Zu diesem Zweck erstellt und verbreitet das Zentrum eine Dokumentation über die Berufsbildungssysteme (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Zentrums. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (3) des Zentrums bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung des Zentrums eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Direktor ist verantwortlich für die Einrichtung (7) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (8) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung des Zentrums sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Zentrums frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss (10) des Zentrums seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (11) in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Zentrums für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

11.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

12.

Der Haushalt 2011 des Zentrums belief sich auf 18,9 Millionen Euro, von denen 0,9 Millionen Euro (5 %) auf das Haushaltsjahr 2012 übertragen wurden (12). Die Mittelübertragungen umfassen unter Titel II „Verwaltungsausgaben“ ausgewiesene Mittel in Höhe von 0,6 Millionen Euro (37 % der Gesamtmittelausstattung des Titels II). Lediglich 0,075 Millionen Euro (13 %) dieses Betrags entfielen auf im Jahr 2011 für das Zentrum erbrachte Dienstleistungen und wurden als antizipative Passiva verbucht. Die geringe Höhe der antizipativen Passiva ist darauf zurückzuführen, dass Verträge kurz vor Jahresende abgeschlossen wurden, wobei die meisten Güter und Dienstleistungen, die Gegenstand dieser Verträge sind, erst im Jahr 2012 bereitgestellt werden. Der übermäßig hohe Umfang der übertragenen Mittel bei Titel II stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

13.

Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsplans wurden in beträchtlicher Zahl vorwiegend am Jahresende vorgenommen (13). Von Titel I „Personalausgaben“ wurden Mittel in Höhe von insgesamt 0,7 Millionen Euro auf Titel II „Verwaltungsausgaben“ (0,2 Millionen Euro) und Titel III „operative Ausgaben“ (0,5 Millionen Euro) übertragen. Die Begründung für diese Mittelübertragungen war unzureichend, da keine Bedarfsermittlung vorlag. Diese Sachlage weist auf Mängel bei der Haushaltsplanung hin und stellt einen Verstoß gegen den Grundsatz der Spezialität dar.

BEMERKUNGEN ZU SCHLÜSSELKONTROLLEN DER ÜBERWACHUNGS- UND KONTROLLSYSTEME DES ZENTRUMS

14.

Die vom Zentrum gewährten Zuschüsse für berufliche Bildung (14) betragen jährlich rund 1 Million Euro (15). Bei der Abwicklung der Zuschüsse für 2010 kam es zu erheblichen Verzögerungen, da die Zuschussempfänger ihre abschließenden Tätigkeitsberichte verspätet einreichten. Aufseiten des Zentrums kam es bei der Prüfung dieser Berichte und der Abwicklung der Abschlusszahlungen zu Verzögerungen (16).

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 11. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Zentrums zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(7)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung des Zentrum aufgenommen wurden.

(9)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(10)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 13. Juni 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 29. Juni 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.cedefop.europa.eu/.

(11)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).

(12)  Die auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen Mittel betreffen Titel I „Personalausgaben“ und Titel II „Verwaltungsausgaben“ (bei Titel III „operative Ausgaben“ werden Mittel nicht automatisch übertragen, da es sich um getrennte Mittel handelt).

(13)  Insgesamt wurden 77 Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsplans im Gesamtbetrag von 1,5 Millionen Euro vorgenommen, davon 67 (1,3 Millionen Euro) im November und Dezember 2011.

(14)  Das Zentrum gewährt dem Europäischen Fachwissens- und Referenznetzwerk („ReferNet“) Zuschüsse für die Bereitstellung von Informationen über die nationalen Berufsbildungssysteme und -politiken in den Mitgliedstaaten, Norwegen und Island.

(15)  2011 und 2010: 0,9 Millionen Euro.

(16)  Abschlusszahlungen erfolgten im Durchschnitt mit einer Verzögerung von etwa 50 Tagen.


ANHANG

Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Thessaloniki)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 166 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Erhebung von Informationen

Die Union führt eine Politik der beruflichen Bildung, welche die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für Inhalt und Gestaltung der beruflichen Bildung unterstützt und ergänzt.

Zuständigkeiten des Zentrums

(Artikel 2 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates)

Ziele

Als Referenzzentrum der Europäischen Union für die Förderung der Berufsbildung liefert das Zentrum den politischen Entscheidungsträgern, Berufsbildungsforschern und -praktikern Informationen zum Bildungswandel, damit diese angemessene Entscheidungen und Maßnahmen treffen können.

Das Zentrum unterstützt die Europäische Kommission, um die Berufsbildung und die ständige Weiterbildung auf Unionsebene zu fördern und weiterzuentwickeln.

Aufgaben

Erstellung einer ausgewählten Dokumentation und Auswertung von Daten;

Beitrag zur Entwicklung und Koordinierung der Forschung;

Gewährleistung der Verbreitung zweckdienlicher Informationen;

Förderung und Unterstützung von Initiativen, durch die eine konzertierte Lösung der Probleme der Berufsbildung erleichtert werden kann;

Bildung eines Treffpunkts für ein breites und gemischtes Publikum.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Aus jedem Mitgliedstaat:

a)

ein Regierungsvertreter;

b)

ein Vertreter der Arbeitgeberverbände;

c)

ein Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen.

Drei Vertreter der Kommission.

Die unter den Buchstaben a), b) und c) genannten Mitglieder werden vom Rat ernannt. Die Vertreter der Kommission werden von dieser genannt.

Koordinatoren der Arbeitgeber- und Arbeitnehmergruppe auf europäischer Ebene und Beobachter aus den EWR-Ländern nehmen ebenfalls an den Sitzungen des Verwaltungsrats und des Vorstands teil.

Aufgaben

Feststellung des Haushaltsplans, Festlegung der mittelfristigen Prioritäten (Mehrjahresplanung des Zentrums), Annahme des Arbeitsprogramms sowie Bewertung und Analyse des jährlichen Tätigkeitsberichts und des Jahresabschlusses. Feststellung des endgültigen Haushaltsplans und des Stellenplans.

Vorstand

Zusammensetzung

Der Vorsitzende und drei stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats, ein Koordinator je Gruppe und ein weiterer Vertreter der Kommission.

Der Direktor wird von der Kommission anhand einer vom Verwaltungsrat vorgelegten Kandidatenliste ernannt. Er/Sie setzt die Beschlüsse des Verwaltungsrats und des Vorstands um und leitet das Zentrum.

Interne Revision

Interner Auditdienst der Kommission.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Dem Zentrum für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2010)

Endgültiger Haushalt

18,83 (18,25) Millionen Euro.

Unionsbeitrag (1): 97,5 % (97,7 %).

Personalbestand am 31. Dezember 2011

Anzahl der im Stellenplan vorgesehenen Planstellen: 101 (101),

davon besetzt: 97 (96).

Sonstiges Personal:

Vertragsbedienstete: 25 (24),

abgeordnete nationale Sachverständige: 3 (5).

Personalbestand insgesamt: 125 (125), davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten: 90 (90),

administrative Tätigkeiten: 35 (35).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011 (Angaben für 2010)

Analyse politischer Entwicklungen und Berichterstattung über diese Entwicklungen

Die Aufgabe des Zentrums, die bei der Umsetzung gemeinsamer Prioritäten für die berufliche Bildung erzielten Fortschritte zu überprüfen, wurde 2010 gefestigt und ausgeweitet. Das Zentrum entwickelte einen neuen Ansatz für i) die jährliche Bestandsaufnahme der politischen Entwicklungen in den Ländern seit 2010 und ii) die Erstellung eines umfassenden Politikberichts über die Fortschritte bei der Verwirklichung der strategischen Ziele bis 2014. Für ReferNet — das europäische Netzwerk des Zentrums im Bereich der Berufsbildung — wurde ein neuer Rahmen für die systematische Erhebung von Daten zu Berufsbildungssystemen und politischen Entwicklungen umgesetzt. Die für Bildung und Kultur sowie für Beschäftigung zuständigen Kommissionsmitglieder leisteten einen Beitrag zur Agora-Konferenz des Zentrums A bridge to the future — European vocational education and training policy 2002-10 (Eine Brücke in die Zukunft: die Berufsbildungspolitik der Europäischen Union 2002-2010). Die Ergebnisse einer vergleichenden Analyse der wirksamsten und effizientesten Kostenteilungsmechanismen für die Finanzierung der Berufsbildung wurden auf einer vom ungarischen Ratsvorsitz zusammen mit der GD Bildung und Kultur organisierten Konferenz zum Thema Erwachsenenbildung und im Rahmen der Skills Development Academy der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) erörtert.

Unterstützung der Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer europäischer Instrumente

Das Zentrum koordinierte gemeinsam mit der Europäischen Kommission (GD Bildung und Kultur) die EQR-Beratungsgruppe (Europäischer Qualifikationsrahmen). Der Bericht Development of national qualifications frameworks in Europe. October 2011 (Die Entwicklung nationaler Qualifikationsrahmen in Europa. Oktober 2011) wurde veröffentlicht. Das Zentrum analysierte „Referenzierungsberichte“ aus 14 Ländern. Bei 16 EQR-Sitzungen (z. B.: EQR-Konferenz des ungarischen Ratsvorsitzes) waren 24 Hintergrundpapiere und 24 Präsentationen Gegenstand der politischen Diskussionen. Der zweite ECVET-Fortschrittsbericht mit Schwerpunkt auf den Strategien für die Umsetzung des ECVET wurde fertiggestellt. Der EQAVET wurde weiterhin unterstützt; der Bericht Assuring quality in VET — the role of accrediting VET providers(Qualitätssicherung in der Berufsbildung - Rolle der Akkreditierung von Berufsbildungsanbietern) wurde veröffentlicht. Die vom Zentrum verwaltete Europass-Website wird von immer mehr europäischen Bürgern besucht. Seit ihrer Einführung wurden 16,6 Millionen Lebensläufe online erstellt (2011: 5,8 Millionen (3,8 Millionen)). Zur Verbesserung der Kohärenz zwischen den europäischen Instrumenten veranstaltete das Zentrum einen gemeinsamen Workshop im Europäischen Parlament und eine Konferenz mit den Sozialpartnern zu deren Rolle bei der Umsetzung von EU-Instrumenten. In den zwei Kurzberichten „Die Qualifikationsrahmen in Europa dienen der Modernisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung“ und „Zur Gestaltung des lebenslangen Lernens müssen europäische Instrumente und Grundsätze optimal genutzt werden“ wurden die wichtigsten Botschaften an die politischen Entscheidungsträger zusammengefasst. Im akademischen Jahr 2010/11 wurden 243 Studienbesuche für 2 723 Experten aus 31 Ländern koordiniert. Wirkungsanalysen belegen die hohe Zufriedenheitsrate von 96 % (100 %) der Sozialpartner und die hohe Qualität.

Analyse von Qualifikationen und Kompetenzen

Eine aktualisierte Qualifikationsprognose wurde veröffentlicht. Es fand eine Konferenz statt, bei der Methoden für die Prognose des Qualifikationsbedarfs verglichen wurden. Ansatz und Methoden für eine bei den europäischen Arbeitgebern durchzuführende Erhebung des Qualifikationsbedarfs in Unternehmen wurden vereinbart. Im Rahmen eines internationalen Seminars zur Früherkennung des Qualifikationsbedarfs und zur Deckung dieses Bedarfs sind die auf diesem Gebiet wichtigsten internationalen und nationalen Akteure zusammengekommen. In Zusammenarbeit mit der ILO wurde der Synthesebericht Skills for green jobs: a global view (Qualifikationen für grüne Arbeitsplätze: Gesamtüberblick) veröffentlicht. Schwerpunkt der Studien zum Thema Qualifikationsungleichgewicht waren Migrationsfragen. Der Untersuchungsbericht Migrants, minorities, mismatch? (Migranten, Minderheiten, Missverhältnis?) wurde veröffentlicht.

Qualifikationen für lebenslanges Lernen

Die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Lehrplan- und Bewertungskonzepten und zu den Auswirkungen von Lernergebnissen auf Lernende wurden bei der vom polnischen Ratsvorsitz veranstalteten Konferenz zur Kompetenzentwicklung bei Jugendlichen vorgestellt. Ein internationaler Workshop zum Thema Lehrplaninnovation und -reform wurde organisiert. Die Studie Learning while working - Success stories of workplace learning in Europe (Gleichzeitiges Lernen und Arbeiten - Europäische Erfolgsgeschichten über das Lernen am Arbeitsplatz) wurde bei einer Konferenz des ungarischen Ratsvorsitzes vorgestellt und bei der Sitzung der Generaldirektoren für berufliche Bildung während des polnischen Ratsvorsitzes erörtert. In einem Bericht über lebensbegleitende Beratung wurden die in den Ländern erzielten Fortschritte bei der Umsetzung der Entschließung des Rates über lebensbegleitende Beratung zusammengefasst. Die Aktualisierung der Europäischen Bestandsaufnahme über die Validierung nicht formalen und informellen Lernens wurde in 32 Ländern abgeschlossen. Zum sozioökonomischen Nutzen der beruflichen Bildung wurden ein Kurzbericht sowie vier Forschungsberichte veröffentlicht.

Wirkung des Zentrums

Schlüsselindikatoren weisen auf eine hohe Wirkung der Tätigkeiten des Zentrums hin: Erwähnungen in 105 EU-Strategiepapieren; 16 Aufträge auf EU-Ebene; direkte Beiträge zu 13 EU-Strategiepapieren; gestiegene Inanspruchnahme der Website; Beiträge zur mehr als 100 Konferenzen; 108 vom Zentrum organisierte Konferenzen/Veranstaltungen; 130 Veröffentlichungen; 380 Medienartikel zur Arbeit des Zentrums; über 496 000 heruntergeladene Veröffentlichungen des Zentrums im Jahr 2011 (+ 40 % im Vergleich zu 2010).

Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.cedefop.europa.eu (Jahresbericht und Jährlicher Tätigkeitsbericht 2011).

Quelle: Angaben des Zentrums.


(1)  Der Unionsbeitrag umfasst sowohl den Zuschuss der Union als auch den Berichtigungs- und Nachtragshaushalt.

Quelle: Angaben des Zentrums.


ANTWORTEN DES ZENTRUMS

12.

Aus den Berichten über die tätigkeitsbezogene Haushaltsplanung 2011 und 2012 geht hervor, dass über 57 % (bzw. 53 %) der Mittel unter Titel II bis Juni 2011 (und bis Mai 2012) gebunden waren.

Naturgemäß dauern einige Projekte länger als ein Jahr, und aus operativen Gründen müssen die Mittelbindungen während des letzten Quartals vorgenommen werden. Im Jahr 2011 wurden 50 % der Mittelbindungen während des letzten Quartals vorgenommen, da wegen Verzögerungen bei den Reparaturen am Gebäude, die außerhalb der Kontrolle des Zentrums lagen, Projekte zum Jahresende hin verschoben werden mussten. Über 75 % des Werts der automatischen Mittelübertragungen in Titel II wurden abgeschlossen und während des ersten Quartals 2012 in Rechnung gestellt.

Die Finanzregelung sieht automatische Mittelübertragungen unter vollständiger Berücksichtigung des Grundsatzes der Jährlichkeit vor. Das Zentrum hat ein umfassendes Verfahren zur Überwachung der Haushaltsausführung entwickelt und wird sich weiter bemühen, den Anteil automatischer Mittelübertragungen in Titel II zu reduzieren.

13.

Das Cedefop hatte vor Oktober 2010 von einem geringeren Haushaltsbedarf in Titel I Kenntnis erhalten und plante sein Arbeitsprogramm entsprechend. Dem Zentrum wurde empfohlen, den Entwurf des Haushaltsplans zu diesem Zeitpunkt des Haushaltsverfahrens nicht zu ändern, sondern eine substanzielle Übertragung von Titel I vorzunehmen, um Ausgaben in den Titeln II und III für im Jahresarbeitsprogramm genannte Projekte zu decken. Die übrigen Übertragungen beliefen sich auf weniger als 4 % des Haushaltsplans. Anpassungen dieser Größenordnung sind notwendig, wenn der Grad der Haushaltsausführung sehr hoch ist (99,18 % für den EU-Zuschuss).

Übertragungen werden nur durchgeführt, wenn sich ein tatsächlicher Bedarf an diesen Mitteln ergibt. Daraus folgt, dass sie zwangsläufig hauptsächlich zum Jahresende erfolgen.

Das Zentrum führt Mittelübertragungen aufgrund einer Bedarfsermittlung durch, wird die Begründung für diese Übertragungen jedoch in Zukunft gemäß der Bemerkung des Hofs ausführlicher dokumentieren.

14.

Zahlungen von Zuschüssen werden in der gleichen Art und Weise wie andere Zahlungen bearbeitet. Im Jahr 2009 hat das Zentrum eine effiziente Methode zur Automatisierung von Zahlungen (payment automation method, PAME) eingeführt und den Zeitraum zwischen dem Erhalt der Rechnungen/Berichte und der Auszahlung der Zuschüsse in den letzten Jahren beträchtlich verkürzt.

Die Verzögerung im Jahr 2011 bei der Auszahlung der Zuschüsse war ein Fehler und die Leitung des Zentrums hat bereits alle notwendigen Schritte eingeleitet, um eine Wiederholung in Zukunft zu vermeiden.


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/23


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Polizeiakademie zusammen mit den Antworten der Akademie

2012/C 388/05

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Polizeiakademie (nachstehend „die Akademie“) mit Sitz in Bramshill wurde durch den Beschluss 2000/820/JI des Rates errichtet, der im Jahr 2005 durch den Beschluss 2005/681/JI des Rates (1) aufgehoben und ersetzt wurde. Aufgabe der Akademie ist die Funktion als Netz nationaler Polizeihochschulen und -akademien in den Mitgliedstaaten und die Durchführung von Ausbildungsveranstaltungen für hochrangige Führungskräfte der Polizeidienste auf der Grundlage gemeinsamer Standards (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Akademie. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (3) der Akademie bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Akademie eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Direktor ist verantwortlich für die Einrichtung (7) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (8) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Akademie sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Akademie frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss (10) der Akademie ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (11) in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Akademie für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

11.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

12.

Der Gesamthaushalt 2011 der Akademie belief sich auf 8,3 Millionen Euro. Auf das Jahr 2012 wurden Mittel in Höhe von 1,8 Millionen Euro (22 %) übertragen. Von den aus 2010 übertragenen Mitteln in Höhe von 2,5 Millionen Euro wurden im Jahr 2011 0,7 Millionen Euro (27,5 %) annulliert. Der hohe Umfang der Übertragungen und Annullierungen weist auf Mängel bei der Haushaltsplanung und/oder beim Haushaltsvollzug hin und stellt darüber hinaus einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

13.

Im Jahr 2011 nahm die Akademie 38 Mittelübertragungen zwischen Haushaltslinien in einer Höhe von insgesamt 1,8 Millionen Euro vor. Diese Sachlage weist auf Mängel in der Haushaltsplanung hin und stellt darüber hinaus einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Spezialität dar.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

14.

Die Akademie hat ihren Sitz in Bramshill, wo sie die Räumlichkeiten der National Policing Improvement Agency (NPIA) des Vereinigten Königreichs nutzt. Die NPIA soll Ende 2012 abgeschafft werden, und es ist unklar, wie lange die Akademie ihre derzeitigen Räumlichkeiten noch nutzen kann.

15.

Hinsichtlich der Transparenz der Einstellungsverfahren der Akademie besteht Verbesserungsbedarf. Stellenausschreibungen enthielten keinen Hinweis auf die Möglichkeit des Rechtsbehelfs, die Gewichtung der Auswahlkriterien wurde nicht vor der Auswertung der Bewerbungen festgelegt, und es wurden nicht in allen Fällen zusammenfassende Berichte über die angewandten Prüfverfahren und die Entscheidungen bezüglich der Reservelisten erstellt.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 5. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 256 vom 1.10.2005, S. 63.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Akademie zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(7)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Akademie aufgenommen wurden.

(9)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(10)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 15. Juni 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 3. Juli 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.cepol.europa.eu.

(11)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).


ANHANG

Europäische Polizeiakademie (Bramshill)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 87 AEUV)

Angleichung der Rechtsvorschriften

"1.

Die Union entwickelt eine polizeiliche Zusammenarbeit zwischen allen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, einschließlich der Polizei, des Zolls und anderer auf die Verhütung oder die Aufdeckung von Straftaten sowie entsprechende Ermittlungen spezialisierter Strafverfolgungsbehörden.

2.

Für die Zwecke des Absatzes 1 können das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen erlassen, die Folgendes betreffen: (…)

b)

Unterstützung bei der Aus- und Weiterbildung von Personal sowie Zusammenarbeit in Bezug auf den Austausch von Personal, die Ausrüstungsgegenstände und die kriminaltechnische Forschung; (…)"

Zuständigkeiten der Akademie

(Beschluss 2005/681/JI des Rates)

Ziele

Die Akademie verfolgt das Ziel, durch Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den ihr angehörenden Ausbildungseinrichtungen an der Schulung von hochrangigen Führungskräften der Polizeidienste in den Mitgliedstaaten mitzuwirken. Sie unterstützt und entwickelt einen europäischen Ansatz für die Hauptprobleme, die sich in den Mitgliedstaaten im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung, der Kriminalitätsprävention und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung insbesondere auf grenzüberschreitender Ebene stellen.

Aufgaben

Vertiefung der Kenntnisse über die nationalen Polizeisysteme und -strukturen der anderen Mitgliedstaaten sowie über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in der Europäischen Union;

Verbesserung der Kenntnisse über die internationalen Regelungen und die Regelungen der Europäischen Union, insbesondere in den folgenden Bereichen:

a)

Organe und Einrichtungen der Europäischen Union, ihre Arbeitsweise und Rolle sowie Beschlussfassungsverfahren und Rechtsakte der Europäischen Union, insbesondere ihre Bedeutung für die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden;

b)

Ziele, Aufbau und Arbeitsweise von Europol und die Möglichkeiten für eine möglichst umfassende Zusammenarbeit zwischen Europol und den mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität befassten Strafverfolgungsbehörden in den Mitgliedstaaten;

c)

Ziele, Aufbau und Arbeitsweise von Eurojust;

Gewährleistung einer angemessenen Aus- und Fortbildung hinsichtlich der Wahrung der demokratischen Garantien, insbesondere der Verteidigungsrechte.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Je eine Delegation jedes Mitgliedstaats.

Jede Delegation verfügt über eine Stimme. Vertreter der Europäischen Kommission und des Generalsekretariats des Rates der Europäischen Union sowie von Europol werden als nicht stimmberechtigte Beobachter zu den Sitzungen eingeladen.

Direktor

Verantwortlich für die Verwaltung der Akademie, Ernennung und Amtsenthebung durch den Verwaltungsrat.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Interne Revision

Interner Auditdienst der Kommission.

Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Akademie für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2010)

Haushalt

8,3 (7,8) Millionen Euro.

Personalbestand

Im Stellenplan 2011 vorgesehene Planstellen: 26 (26) Zeitbedienstete.

Zusätzlich waren Mittel für 8 (10) Vertragsbedienstete im Haushalt vorgesehen.

Darüber hinaus stellten die Mitgliedstaaten im Laufe des Jahres insgesamt 7 (4) nationale Sachverständige ab.

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011

(Angaben für 2010)

Schulungskurse und Seminare

Die Akademie führte insgesamt 88 (91) Aktivitäten (Kurse, Seminare und Konferenzen) durch. Eine vorläufige Auswertung der Beurteilungen zeigt, dass die allgemeine Zufriedenheit mit den Aktivitäten der Akademie und den diesbezüglichen Lernergebnissen hoch ist (93 %). Die Akademie brachte 2 043(1 997) Teilnehmer von Strafverfolgungsbehörden und 784 (841) Ausbilder aus 37 (36) Ländern (EU-Mitgliedstaaten und Drittländer) zusammen. Sie selbst organisierte 17 (10) Aktivitäten zur Unterstützung des Netzwerks und begann mit der Beantragung von Zuschüssen für 2012. Es wurden keine Aktivitäten auf das nächste Kalenderjahr verschoben.

Externe Beziehungen

Außenpolitik: Die Akademie hat zwei neue Kooperationsabkommen mit Georgien und Montenegro unterzeichnet. Sie führt ihre erfolgreiche Zusammenarbeit mit strategischen Partnern, Partnerstellen und EU-Institutionen (einschließlich des EAD) fort und gilt als eine der wichtigsten Ausbildungseinrichtungen für Polizeibeamte, die an EU-Polizeimissionen teilnehmen.

Entwicklung von Ausbildungshandbüchern und (gemeinsamen) Lehrplänen

2011 wurde in Zusammenarbeit mit dem SIRENE-Ausbildungsausschuss und der SIRENE/SIS-Arbeitsgruppe des Rates der Europäischen Union ein Handbuch für SIRENE-Aus- und Fortbilder entwickelt.

Im Bereich der gemeinsamen Lehrpläne wurden drei Basisdokumente zur Definition gemeinsamer Lehrpläne erarbeitet: Umsetzung/Einbindung, Vermarktung der gemeinsamen Lehrpläne und Qualitätssicherung.

Forschung und Wissenschaft

Das Netzwerk der nationalen Research and Science-Korrespondenten und die Research and Science-Arbeitsgruppe unterstützten die Akademie bei der Vorbereitung ihrer jährlichen Konferenz zur Polizeiwissenschaft und -forschung in Europa mit dem Thema Cybercrime, Cyber security and Social Networks (Cyberkriminalität, Computer- und Netzsicherheit und soziale Netzwerke), die vom 28. bis zum 30. Juni 2011 stattfand.

Drei weitere Ausgaben des Bulletins zum Bereich Forschung und Wissenschaft (European Science and Research Bulletin) wurden auf der Website der Akademie veröffentlicht.

Der Bestand der e-Bibliothek wächst weiter an und dient registrierten Nutzern des e-Net als Wissensquelle.

Austauschprogramm

Das europäische Programm der Akademie für den Austausch von Polizeibeamten 2011 fand von April bis Dezember 2011 statt und umfasste Folgendes:

hochrangige Führungskräfte der Polizeidienste und Ausbildungspersonal,

Befehlshaber,

Experten auf dem Gebiet der Cyberkriminalität und

Studienbesuche bei Europol und beim OLAF.

Das Programm umfasste an den Prioritäten des Stockholm-Programms ausgerichtete Themen sowie ausgewählte Fachthemen, die sich mit dem Ausbildungsbedarf der Austauschpartner deckten. Jeder Austauschbesuch erstreckte sich über 12 Kalendertage und wurde nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit organisiert, wonach jeder Teilnehmer jeweils die Rolle des Gastes und des Gastgebers (Tutors) übernahm. Es wurden drei Studienbesuche bei Europol und ein Studienbesuch beim OLAF organisiert. Insgesamt nahmen 292 Austauschpartner aus 26 Mitgliedstaaten teil. Das Programm wurde von der Akademie mit Mitteln in Höhe von 800 000 Euro finanziert.

Elektronisches Netz (e-Net)

Das e-Net (elektronisches Netz) der Akademie verzeichnete am Ende des Jahres 2011 109 000(102 000) einmalige Besucher und 9 283(6 226) registrierte Nutzer (49 % mehr als am Ende des Jahres 2010). Das Learning Management System (LMS) erwies sich als äußerst erfolgreich sowohl als Unterstützung der traditionellen Aktivitäten der Akademie als auch als Plattform für den Informationsaustausch im Rahmen des Austauschprogramms Europäische Polizeiakademie/ISEC (Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung) und verschiedener Arbeitsgruppen. Darüber hinaus wurden offene Plattformen bereitgestellt, mit Hilfe derer praxisbezogene Arbeitsgruppen dank der Online-Technologie auf einfache Weise in einem Lernnetzwerk von- und miteinander lernen können.

E-Learning

2011 entwickelte die Akademie fünf E-Learning-Module mit den Schwerpunkten Europol, Schengen, Cyberkriminalität, geschlechtsbezogene Gewalt und bürgernahe Polizeiarbeit zur Verhinderung von Radikalisierung und Terrorismus (Community Policing Preventing Radicalisation & Terrorism, CoPPra). Die Module können von den Beamten der Strafverfolgungsbehörden zum Zweck der Professionalisierung jederzeit und überall verwendet werden und fördern somit das lebensbegleitende Lernen sowie das individuelle Selbststudium.

2011 wurde ein neues erfolgreiches Produkt im Bereich E-Learning eingeführt: die sogenannten Webinare (webbasierte Seminare). Die Akademie organisierte insgesamt 18 Webinare (9 zu polizeibezogenen Themen und 9 zur Unterstützung des Learning Management System) mit 398 Teilnehmern. Die bestehende E-Learning-Kultur innerhalb der Strafverfolgungsbehörden wird dadurch verbessert, und die positiven Rückmeldungen der Mitgliedstaaten bestätigen, dass die Akademie ihnen neue Möglichkeiten aufzeigt, wie sie unter den heutigen finanziellen und lerntechnischen Rahmenbedingungen ihre Produktivität erhöhen können.

Quelle: Angaben der Akademie.


ANTWORTEN DER AKADEMIE

12.

Die Akademie stimmt den Bemerkungen des Hofes zu. Die Akademie weist darauf hin, dass Maßnahmen eingeführt wurden, um sicherzustellen, dass die Mittelübertragungen möglichst gering gehalten werden. Das Verfahren der Mittelübertragungen zum Jahresende wurde überarbeitet und verbessert. Diese Verbesserungen haben zu einem Rückgang der übertragenen Beträge geführt.

13.

Die Akademie nimmt die Bemerkungen des Hofes zur Kenntnis. Die Akademie hat Verbesserungen an der Haushaltsplanung vorgenommen. Im Jahr 2010 erfolgten 63 Übertragungen, während es 2011 nur 38 Übertragungen waren, 20 davon erfolgten innerhalb der Haushaltskapitel.

14.

Das Innenministerium informierte die Akademie sowie die Kommission, dass die NPIA voraussichtlich Ende 2012 geschlossen wird; der Innenminister beabsichtigt die Gründung einer neuen Polizei-Facheinrichtung.

Noch wurde keine endgültige Entscheidung bezüglich der künftigen Nutzung der Räumlichkeiten in Bramshill getroffen. Sollte Bramshill verkauft werden, ist ein Verkauf vor 2015 unwahrscheinlich. In diesem Fall wird garantiert, dass das Innenministerium des Vereinigten Königreichs mit der Akademie und der Kommission in engem Kontakt bleiben wird und weitere Informationen erteilt, sobald die internen Beratungen abgeschlossen sind.

15.

Die Akademie stimmt den Bemerkungen des Hofes zu. Die Standards und Vorlagen zur Dokumentation jeder Phase der Einstellungsverfahren wurden im Juni 2012 überarbeitet, um die Unterlagen transparenter und deutlicher zu gestalten.


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/29


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 des Gemeinschaftlichen Sortenamts zusammen mit den Antworten des Amts

2012/C 388/06

EINLEITUNG

1.

Das Gemeinschaftliche Sortenamt (nachstehend „das Amt“) mit Sitz in Angers wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 errichtet (1). Hauptaufgabe des Amts ist die Registrierung und Prüfung der Anträge auf Erteilung des gewerblichen Schutzrechtes der Union für Pflanzensorten sowie die Beauftragung der zuständigen Ämter der Mitgliedstaaten mit der Durchführung der notwendigen technischen Prüfungen (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Amts. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (3) des Amts bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Präsident den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung des Amts eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Präsident ist verantwortlich für die Einrichtung (7) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (8) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Verwaltungsrat des Amts (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung des Amts sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Amts frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Amts (10) seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Amts für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

11.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

12.

Die Verpflichtungsermächtigungen beliefen sich insgesamt auf 14,4 Millionen Euro gegenüber 13,1 Millionen Euro im Vorjahr. Bei Titel II für Verwaltungsausgaben wurden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0,4 Millionen Euro bzw. 25 % auf das Jahr 2012 übertragen und in Höhe von 0,3 Millionen Euro bzw. 15 % annulliert. Diese hohe Rate der Übertragungen und Annullierungen stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

13.

Es wurden dahin gehend Mängel festgestellt, dass in vier Fällen rechtliche Verpflichtungen vor der Vornahme der entsprechenden Mittelbindungen (18 791 Euro) verbucht wurden. Die Auftragsscheine waren oftmals auf einen vor der Genehmigung der Mittelbindungen liegenden Zeitpunkt datiert.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

14.

Das Amt hat keine Durchführungsbestimmungen zum Beamtenstatut hinsichtlich der Einstellung und des Einsatzes von Vertragsbediensteten sowie der vorübergehenden Besetzung von Führungsposten angenommen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 11. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 227 vom 1.9.1994, S. 1.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Amts zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(7)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung des Amts aufgenommen wurden.

(9)  Artikel 111 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 (ABl. L 227 vom 1.9.1994, S. 1).

(10)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 18. Juni 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 19. Juni 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.cpvo.europa.eu/main/de/home/ueber-das-cpvo/finanzierung.


ANHANG

Gemeinschaftliches Sortenamt (Angers)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeits-bereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Auszug aus Artikel 36 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Freier Warenverkehr

Diese Verbote oder Beschränkungen [der Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums] dürfen jedoch weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen.

Zuständigkeiten des Amts

(Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates & Strategiepapier 2010-2015)

Ziele

Anwendung des Systems des Sortenschutzes der Europäischen Union als einzige und ausschließliche Form des gewerblichen Rechtsschutzes der Europäischen Union für Pflanzensorten.

Förderung von Innovation im Bereich der Pflanzensorten durch sorgfältige Bearbeitung von Anträgen auf gemeinschaftlichen Sortenschutz zu erschwinglichen Kosten, gleichzeitig Anleitung und Unterstützung bei der Ausübung der Schutzrechte zugunsten von Interessenträgern.

Aufgaben

Entscheidungen über Zurückweisung oder Erteilung des Sortenschutzes der Union.

Entscheidungen über Einwendungen.

Entscheidungen über Beschwerden.

Entscheidungen über Rücknahme oder Widerruf des Sortenschutzes der Union.

Leistungsstruktur

Präsident

Leitet das Amt; wird vom Rat aus einer Liste von Bewerbern, die die Kommission nach Anhörung des Verwaltungsrats vorschlägt, ernannt.

Verwaltungsrat

Überwacht das Arbeitsprogramm des Amts und kann Vorschriften über seine Arbeitsmethoden festlegen; er setzt sich zusammen aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats und einem Vertreter der Kommission sowie deren jeweiligen Stellvertretern.

Die Entscheidungen im Rahmen der Erteilung eines gemeinschaftlichen Sortenschutzes werden von Ausschüssen getroffen, die aus drei Mitgliedern des Personals des Amts bestehen, und von der Beschwerdekammer im Falle einer Beschwerde.

Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Handlungen des Amts

Die Kommission kontrolliert die Rechtmäßigkeit derjenigen Handlungen des Präsidenten des Amts, über die im EU-Recht keine Rechtsaufsicht durch ein anderes Organ vorgesehen ist, sowie der Handlungen des Verwaltungsrats, die sich auf den Haushalt des Amts beziehen.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Verwaltungsrat.

Dem Amt für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2010)

Endgültiger Haushalt

14,4 (13) Millionen Euro

Personalbestand am 31. Dezember 2011

Anzahl der im Stellenplan vorgesehenen Planstellen: 46 (46),

davon besetzt: 45 (46).

Personalbestand insgesamt: 45 (45), davon entfallen auf:

 

operative Tätigkeiten: 17,5 (17,5),

 

administrative Tätigkeiten: 21,5 (21,5),

 

sonstige Tätigkeiten: 6 (6).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011 (Angaben für 2010)

Eingegangene Anträge: 3 184(2 886)

Erteilte Schutzrechte: 2 584(2 303)

Am 31. Dezember 2011 geltende Schutzrechte der Europäischen Union: 18 907(17 610)

Internationale Zusammenarbeit im Bereich Sortenschutz

Beitrag zur Durchsetzung des Sortenschutzes,

Kontakte zu und Zusammenarbeit mit den folgenden Einrichtungen: Europäische Kommission (GD SANCO, ständige Ausschüsse), UPOV (1), CIOPORA (2), ESA (3), OAPI (4), OECD (5), MAFF (6) (Japan).

Quelle: Angaben des Amts.


(1)  Union pour la Protection des Obtentions végétales (Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen).

(2)  International Community of Breeders of Asexually Reproduced Ornamental and Fruit Plant (Internationale Gemeinschaft der Züchter vegetativ vermehrbarer Obst- und Zierpflanzen).

(3)  European Seed Association (Europäische Saatgutvereinigung).

(4)  Organisation africaine de la Propriété intellectuelle (Afrikanische Organisation für geistiges Eigentum).

(5)  Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

(6)  Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung.

Quelle: Angaben des Amts.


ANTWORTEN DES AMTES

12.

Eine hohe Rate der Annullierungen ist ein Zeichen dafür, dass während des Jahres Einsparungen vorgenommen wurden. Außerdem hängt die Höhe der C8-Übertragung teilweise mit der zeitlichen Planung von Veranstaltungen zusammen, die zum Jahresende stattfanden.

Darüber hinaus hat das CPVO in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Höhe der Übertragungen zu reduzieren. Die Gesamthöhe der Übertragungen ist von über 1 Mio. EUR im Jahr 2008 auf 450 000 EUR im Jahr 2011 erheblich gesunken. Die Höhe der annullierten C8-Mittelansätze ist ebenfalls erheblich gesunken. Das Amt wird seine Anstrengungen im Hinblick auf die Haushaltsvoranschläge, die zum Jahresende anfallen, fortsetzen.

13.

Das Amt verweist den Hinweis des Hofes, dass Auftragsscheine unter dem aktuellen System erst nach der Genehmigung der Mittelbindungen versandt werden. Die rechtliche Verpflichtung tritt erst ein, wenn ein Auftragsschein dem Lieferanten auf dem Postweg zugestellt wurde. Dabei spielt es keine Rolle, wann das Dokument erstellt wurde. Das Risiko einer verfrühten Versendung ist vernachlässigbar und wird mit der Entwicklung einer Online-Plattform für die Versendung von Auftragsscheinen völlig beseitigt.

14.

Das Verfahren zur Einstellung und zum Einsatz von Vertragsbediensteten wird von den Agenturen seit einiger Zeit überarbeitet. Der Grund dafür ist die Annahme eines neuen Beschlusses durch die Kommission. Das CPVO hat beschlossen, zu warten, bis eine Einigung über einen neuen Standardbeschluss erzielt wurde, um zu vermeiden, dass mehrere Entscheidungen zu demselben Sachverhalt angenommen werden müssen. Da das CPVO keine Vertragsbediensteten beschäftigt, wurde die Annahme dieses Beschlusses als nicht dringlich erachtet.

Was einen Beschluss über die vorübergehende Besetzung von Führungsposten anbelangt, hat das CPVO dies nicht als dringlich erachtet, da es beim CPVO bisher nie eine solche Situation gegeben hat. Dennoch wurde ein Entwurf verfasst, der nun geprüft wirft, bevor er der Kommission zur Annahme vorgelegt wird.


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/34


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur zusammen mit der Antwort der Agentur

2012/C 388/07

EINLEITUNG

1.

Die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Brüssel wurde durch den Beschluss 2009/336/EG der Kommission (1) eingerichtet. Die Agentur ist für die Verwaltung von Programmen zuständig, die von der Kommission in den Bereichen Bildung, Audiovisuelles und Kultur beschlossen wurden, sowie für die detaillierte Durchführung technischer Projekte (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzvorschriften der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Direktor ist verantwortlich für die Einrichtung (7) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (8) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur (10) ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar (11).

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 11. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 101 vom 21.4.2009, S. 26.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission (ABl. L 297 vom 22.9.2004, S. 10).

(7)  Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VI der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 651/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 15).

(9)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(10)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 8. Juni2012 aufgestellt und ging beim Hof am 2. Juli2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://eacea.ec.europa.eu/index_en.php.

(11)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).


ANHANG

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (Brüssel)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 165 Absatz 1, 166 Absatz 1, 167 Absatz 1 und 173 Absatz 1 des Vertrags)

Sammlung von Informationen

Die Europäische Union trägt zur Entwicklung einer qualitativ hoch stehenden Bildung (…) bei.

Die Union führt eine Politik der beruflichen Bildung (…).

Die Union leistet einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten.

Die Union und die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Union gewährleistet sind.

Zuständigkeiten der Agentur

(Beschluss 2009/336/EG der Kommission)

Ziele

Im Rahmen der Bildungs-, Kultur- und Industriepolitik wurden zahlreiche Maßnahmen zur Förderung in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Audiovisuelles, Kultur, Jugend und aktive Bürgerschaft in der Europäischen Union getroffen. Hauptziele dieser Maßnahmen sind die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und ein Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit, zum Wirtschaftswachstum und zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Menschen in Europa.

Diese Maßnahmen umfassen verschiedene Programme.

Die Agentur ist für die Verwaltung bestimmter Teile dieser Programme zuständig [z. B. „Lebenslanges Lernen“, „Kultur“, „Jugend in Aktion“, „Europa für Bürgerinnen und Bürger“, „MEDIA“, „Erasmus Mundus“ und „Tempus“]. Dabei sorgt sie für die Durchführung der Fördermaßnahmen der Union mit Ausnahme der Programmevaluierung, strategischer Studien und sonstiger Aufgaben, bei denen Ermessensbefugnisse für die Umsetzung politischer Entscheidungen erforderlich sind.

Aufgaben

Verwaltung der ihr im Zusammenhang mit der Durchführung von Programmen der Union übertragenen spezifischen Projekte über die gesamte Laufzeit sowie Durchführung der dazu erforderlichen Kontrollen durch sachdienliche Entscheidungen, die auf der Grundlage der Befugnisübertragung durch die Kommission getroffen werden;

Annahme der Instrumente für die Haushaltsdurchführung bei Einnahmen und Ausgaben sowie — auf der Grundlage der Befugnisübertragung durch die Kommission — Vornahme aller für die Verwaltung der Programme der Union erforderlichen Maßnahmen, insbesondere jener, die mit der Vergabe von Finanzhilfen und Aufträgen im Zusammenhang stehen;

Erhebung und Analyse aller für die Ausrichtung der Durchführung der Programme der Union erforderlichen Informationen und Weiterleitung an die Kommission;

unionsweite Einführung des Informationsnetzes zum Bildungswesen in Europa (Eurydice) zur Erhebung, Analyse und Verbreitung von Informationen und zur Erstellung von Studien und Veröffentlichungen.

Leitungsstruktur

Lenkungsausschuss

Zusammensetzung

Setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Europäischen Kommission ernannt werden.

Aufgaben

Er nimmt nach Zustimmung der Europäischen Kommission das jährliche Arbeitsprogramm der Agentur an. Ferner nimmt er ihren Verwaltungshaushaltsplan sowie den jährlichen Tätigkeitsbericht an.

Direktor

Von der Europäischen Kommission ernannt.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Interne Kontrolle

Interne Auditstelle.

Interner Auditdienst der Kommission.

Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2010)

Haushalt

Der Verwaltungshaushalt 2011 der Agentur belief sich auf 50 (49) Millionen Euro (zu 100 % aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union finanziert).

Die Agentur verwaltete 621 (600) Millionen Euro für Programme und Projekte, die ihr von der Kommission übertragen wurden.

Personalbestand am 31. Dezember 2011

Zeitbedienstete: 102 (102) im Stellenplan vorgesehene Stellen für Zeitbedienstete,

davon besetzt: 102 (97);

Vertragspersonal: 336 (330) Stellen für Vertragsbedienstete,

davon besetzt: 331 (315).

Personalbestand insgesamt: 433 (412) Stellen besetzt, davon entfallen auf

 

operative Tätigkeiten: 352,

 

administrative Tätigkeiten: 81.

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011 (Angaben für 2010)

Kommunikation

Organisation von drei Infotagen, Aktualisierung der Datenbank EVE (1) mit Projektergebnissen, Organisation von Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den übergeordneten Generaldirektionen (GD);

Organisation einer Erhebung zur Zufriedenheit von Antragstellern und Begünstigten im Zeitraum 2007-2010; Abschluss der Analyse der Ergebnisse nach Programmen und Einleitung der Maßnahmen zur Weiterverfolgung im Jahr 2011;

Verfügbarkeit der Broschüre der Agentur in drei Sprachen (EN, FR, DE);

Organisation von Auftaktveranstaltungen für Projektkoordinatoren und -partner in Brüssel.

Projektauswahl

Veröffentlichung von 28 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen sowie von einer Ausschreibung;

Veröffentlichung der entsprechenden ausführlichen Informationsblätter (oder Beschreibungen) über die ausgewählten Vorschläge (Zusammenfassungen) auf der Website der Agentur;

Verwaltung von mehr als 12 000 eingegangenen Vorschlägen;

Auswahl von mehr als 3 800 Projekten und Verleihung der Erasmus-Hochschulcharta an 420 Hochschulen.

Kontrollbesuche

Abhaltung von über 400 Folgesitzungen (vor Ort oder in Brüssel) mit Projektteilnehmern zur Kontrolle der Projektdurchführung.

Vereinfachungsmaßnahmen

Ausweitung der Verwendung elektronischer Formblätter auf weitere Maßnahmen, sodass 75 % aller Anträge abgedeckt sind;

Einführung vereinfachter Vergabeverfahren (Beschlüsse statt Finanzhilfevereinbarungen) bei einigen Maßnahmen;

Neufestlegung der Berechnung auf der Grundlage von Pauschalbeträgen und Anwendung auf weitere Maßnahmen;

Evaluierung einer größeren Zahl von Maßnahmen durch „Fernbriefings“ für Experten und Fernevaluierungen.

Zusammenarbeit mit den übergeordneten GD

Organisation von vier Sitzungen des Lenkungsausschusses;

periodische Koordinierungssitzungen zu den übertragenen Programmen mit den für die operativen Abteilungen zuständigen Direktoren der übergeordneten Generaldirektionen (drei Sitzungen/Jahr);

Unterstützung der übergeordneten Generaldirektionen bei der Ausarbeitung der nächsten Programmgeneration;

Übermittlung von Angaben zur Programmdurchführung an die Kommission (auf Anfrage).

Prüfungen

Abschluss von 119 Prüfungen, Vergabe von 105 neuen Prüfungen;

Verträge und Projekte: Unterzeichnung von 4 579 Verträgen, Abschluss von 4 589 Projekten.

Quelle: Angaben der Agentur.


(1)  Online-Plattform zur Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse von Projekten, die aus Programmen gefördert werden, die die Europäische Kommission in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Kultur, Jugend und Unionsbürgerschaft verwaltet.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORT DER AGENTUR

Die Agentur nimmt den Bericht des Hofes zur Kenntnis.


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/40


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 der Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zusammen mit den Antworten der Agentur

2012/C 388/08

EINLEITUNG

1.

Die Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Brüssel ist die frühere Exekutivagentur für intelligente Energie (IEEA), deren Auftrag und Auftragsdauer durch den Beschluss 2007/372/EG der Kommission (1) zur Änderung des Beschlusses 2004/20/EG (2) geändert wurden. Die Agentur wurde für einen begrenzten, am 1. Januar 2004 beginnenden und nunmehr bis 31. Dezember 2015 laufenden Zeitraum errichtet. Sie soll EU-Maßnahmen in den Bereichen Energie, unternehmerische Initiative und Innovation sowie nachhaltiger Güterverkehr verwalten (3).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (4) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (5) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (6) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzvorschriften der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). Der Direktor ist verantwortlich für die Einrichtung (8) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (9) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (10) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur (11) ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar (12).

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

11.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

HAUSHALTSFÜHRUNG UND FINANZMANAGEMENT

12.

Der ursprüngliche Haushalt 2011 der Agentur belief sich auf 16,2 Millionen Euro, wovon 10,7 Millionen Euro für Personalkosten vorgesehen waren. Die tatsächlichen Personalausgaben betrugen 10 Millionen Euro. Der Haushalt war zwar um 0,7 Millionen Euro zu hoch angesetzt, die Nichtausschöpfung war aber geringer als in vorangegangenen Jahren (im Jahr 2010 waren beispielsweise 1,5 Millionen Euro nicht in Anspruch genommen worden (13)).

SCHLÜSSELKONTROLLEN DER ÜBERWACHUNGS- UND KONTROLLSYSTEME DER AGENTUR

13.

Gemäß dem im Jahr 2010 für ihre neuen Räumlichkeiten abgeschlossenen Mietvertrag zahlt die Agentur dem Vermieter insgesamt 2,4 Millionen Euro für die Renovierung der Büros. Die Agentur leistete 2010 eine erste Zahlung über 2 Millionen Euro. Der Restbetrag ist in drei weiteren Tranchen in den Jahren 2011, 2012 und 2013 zu zahlen.

14.

Die Agentur berechnete den 2011 zu zahlenden Betrag nicht richtig und zahlte deshalb 108 287 Euro zu viel. Der Vermieter erstattete den zu viel gezahlten Betrag im Januar 2012. Die fehlerhafte Zahlung der Agentur lässt aber darauf schließen, dass sie ihre Kontrollen verstärken muss, um solche überhöhten Zahlungen zu vermeiden.

Dieser Bericht wurde von Kammer II unter Vorsitz von Herrn Harald NOACK, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 10. Oktober 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 140 vom 1.6.2007, S. 52.

(2)  ABl. L 5 vom 9.1.2004, S. 85.

(3)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(4)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(5)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(6)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(7)  Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission (ABl. L 297 vom 22.9.2004, S. 10).

(8)  Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VI der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 651/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 15).

(10)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(11)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 28. Juni 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 28. Juni 2012 ein. Der endgültige Jahresabschluss kann unter der nachstehenden Internetadresse abgerufen werden: http://ec.europa.eu/eaci/docs_en.htm.

(12)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Financial Reporting Standards (IFRS).

(13)  Siehe Ziffer 13 des Berichts über den Jahresabschluss 2010 (ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 81).


ANHANG

Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (Brüssel)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

1.

Die Umweltpolitik der Union trägt bei zur Erhaltung und zum Schutz der Umwelt sowie zur Verbesserung ihrer Qualität; zum Schutz der menschlichen Gesundheit; zur umsichtigen und rationellen Verwendung der natürlichen Ressourcen und zur Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme.

(Artikel 191 AEUV)

2.

Die Industriepolitik der Union sorgt dafür, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Union gewährleistet sind; dies erfolgt durch Erleichterung der Anpassung der Industrie an die strukturellen Veränderungen, Förderung eines für die Initiative und Weiterentwicklung und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen günstigen Umfelds, Förderung einer besseren Nutzung des industriellen Potenzials der Politik in den Bereichen Innovation, Forschung und technologische Entwicklung. Die Mitgliedstaaten konsultieren einander in Verbindung mit der Kommission und koordinieren, soweit erforderlich, ihre Maßnahmen. Die Kommission kann alle Initiativen ergreifen, die dieser Koordinierung förderlich sind.

(Artikel 173 AEUV)

3.

Im Rahmen der gemeinsamen Verkehrspolitik werden gemeinsame Regeln für den internationalen Verkehr aus oder nach dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats oder für den Durchgangsverkehr durch das Hoheitsgebiet eines oder mehrerer Mitgliedstaaten aufgestellt, die Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmern zum Verkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind, festgelegt und Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erlassen.

(Artikel 91 Absatz 1 und 100 Absatz 2 AEUV)

Zuständigkeiten der Agentur

(Beschluss 2004/20/EG der Kommission, geändert durch den Beschluss 2007/372/EG)

Ziele

Die Europäische Union hat im Rahmen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung Maßnahmen zur Förderung und Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovation angenommen. Zu diesen Maßnahmen gehört die Schaffung des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) 2007-2013 (Beschluss 1639/2006/EG), insbesondere mit den Programmen „Intelligente Energie — Europa“ (IEE) und „Unternehmerische Initiative und Innovation“ (EIP). Ferner zählt dazu das Marco-Polo-Programm (Verordnung (EG) Nr. 1692/2006). Hauptziele sind die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere von KMU, sowie die Förderung aller Formen von Innovation, insbesondere von Öko-Innovationen, der Energieeffizienz und neuer sowie erneuerbarer Energiequellen in allen Sektoren, einschließlich Verkehr. Der Agentur wird im Rahmen dieser EU-Programme die Durchführung der Aufgaben im Zusammenhang mit der EU-Förderung unter Ausschluss der Programmbewertung, der Verfolgung der Anwendung der Rechtsvorschriften, von strategischen Studien oder sonstigen Maßnahmen, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Kommission fallen, übertragen.

Aufgaben

Durchführung von EU-Programmen nach Maßgabe der von der Kommission übertragenen Aufgaben:

Verwaltung aller Phasen bestimmter Projekte;

Vornahme aller für die Verwaltung der EU-Programme erforderlichen Schritte, insbesondere der Ausführung des Haushaltsplans, einschließlich der Vergabe von Aufträgen und Subventionen;

Erhebung und Analyse aller für die Ausrichtung der Durchführung der Programme erforderlichen Informationen und Weiterleitung an die Kommission sowie Förderung der Koordinierung und von Synergien zwischen den Programmen;

in Bezug auf das Programm für unternehmerische Initiative und Innovation (EIP) auch Wahrnehmung des Projekt- und Netzwerkmanagements im Hinblick auf das Enterprise Europe Network, Zuständigkeit für Pilotprojekte und Projekte zur Umsetzung von Technologie in marktfähige Produkte im Bereich Öko-Innovation sowie Innovationsmaßnahmen mit einem hohen Grad an Normung (Projekt IP-Base).

Leitungsstruktur

Lenkungsausschuss

Setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Europäischen Kommission ernannt werden. Er nimmt nach Zustimmung der Europäischen Kommission das jährliche Arbeitsprogramm der Agentur an; ferner nimmt er ihren Verwaltungshaushaltsplan sowie den jährlichen Tätigkeitsbericht an.

Direktor

Von der Europäischen Kommission ernannt.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2010)

Haushalt

A)   operative Mittel

229,9 (249,8) Millionen Euro sind veranschlagt (100 % aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union). Die Agentur führt die operativen Mittel unter der Verantwortung der Kommission aus:

83,3 (71,0) Millionen Euro für IEE;

38 (35,2) Millionen Euro für Öko-Innovationen im Rahmen des EIP;

50,9 (79,7) Millionen Euro für EIP-Netzwerke;

56,8 (63,8) Millionen Euro für Marco Polo.

B)   Verwaltungshaushalt

15,6 Millionen Euro (100 % Unionszuschuss) für den Verwaltungshaushaltsplan, den die Agentur eigenständig verwaltet.

Personalbestand am 31. Dezember 2011

Personalbestand insgesamt: 159 (155) Stellen geplant, davon 156 (142) besetzt.

Zeitbedienstete: 37 (37) Stellen geplant, davon 33 (33) besetzt.

Vertragspersonal: 122 (118) Stellen geplant, davon 123 (109) besetzt.

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011

Zum Programm Intelligente Energie - Europa (IEE) erhielt die Agentur aufgrund der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 384 Anträge. Außerdem nahm sie an über 100 Projektsitzungen teil. Bis Ende März 2011 hatte die Agentur die Vertragsverhandlungen zu den im Rahmen der Aufforderung 2010 ausgewählten Vorschlägen (44) größtenteils abgeschlossen. Die Mehrzahl der Verträge war Ende April 2011 unterzeichnet.

Die Agentur nahm an mehr als 20 nationalen Infotagen teil. Sie beantwortete außerdem rund 200 Anträge auf Vorabprüfung von Vorschlägen, wofür sie durchschnittlich weniger als eine Woche benötigte. Besonderen Anstrengungen wurden für Werbung für die neue Initiative „BUILD UP Skills“ (Aufbau von Kompetenzen) zur Schulung und Qualifizierung von Mitarbeitern in Bau und Handwerk unternommen. Am 16. März veranstaltete die Agentur einen Workshop für interessierte Kreise, um in den Bereichen Bau und Handwerk sowie Schulung und im institutionellen Bereich tätige Akteure über die Initiative zu informieren.

Programm für unternehmerische Initiative und Innovation - Enterprise Europe Network

An dem Programm beteiligen sich über 580 Partnerorganisationen in 47 Ländern, darunter die 27 EU-Mitgliedstaaten. Zusätzlich zur Verwaltung von 92 Projekten (spezifische Finanzhilfevereinbarungen) und dem Projekt IPeuropAware ist die Agentur für die Betreuung des Enterprise Europe Network verantwortlich sowie für die Verwaltung der IT-Instrumente und Datenbanken für die interaktive Kommunikation zwischen den Netzwerkpartnern. 2011 führte die Agentur im Namen der Kommission folgende Maßnahmen durch:

Enterprise Europe Network:

Maßnahmen des Netzwerks

Unterstützung des Netzwerks (Betreuung)

IT-Instrumente für das Netzwerk

IPR-Projekte und Your Europe Business-Portal (Portal „Europa für Sie - Unternehmen“)

Pilotprojekte und Projekte zur Umsetzung von Technologie in marktfähige Produkte im Bereich Öko-Innovation.

Öko-Innovation

Öko-Innovationen werden aus dem CIP in Form verschiedener Maßnahmen unterstützt (Finanzinstrumente, Netzwerke mit nationalen und regionalen Akteuren, Pilotprojekte und Projekte zur Umsetzung von Technologie in marktfähige Produkte). Die Agentur soll Pilotprojekte und Projekte zur Umsetzung von Technologie in marktfähige Produkte im Bereich Öko-Innovation verwalten; die diesbezügliche vorläufige Mittelausstattung für den Zeitraum 2008-2013 beträgt 185 Millionen Euro.

Im Jahr 2011 lag der Schwerpunkt auf folgenden Maßnahmen:

Abschluss der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen des Jahres 2010. Die Verhandlungen waren Ende November 2011 abgeschlossen. Auch alle Verträge (47) waren Ende November unterzeichnet.

Neue Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2011: Aufgrund der im April 2011 eingeleiteten Aufforderung für das Jahr 2011 wurden 280 Vorschläge eingereicht. Die zentrale Bewertung wurde in der Zeit vom 21. November bis zum 9. Dezember vorgenommen. Die Abschlusssitzung war für den 14. Februar 2012 anberaumt.

Ausarbeitung und Verbreitung von Informationen über Öko-Innovationsprojekte im Rahmen des EIP gemäß dem Arbeitsprogramm der Agentur für den Bereich Kommunikation (elektronische Benachrichtigungen, regelmäßige Aktualisierung der Öko-Innovations-Website, Transfer der Datenbank für Öko-Innovationsprojekte auf einen neuen Server, Abschluss eines neuen Vertrags über Hostserver- und Wartungsdienste, Veranstaltung des Europäischen Infotages 2011 im April 2011).

Verwaltung laufender Projekte.

Marco-Polo-Programm

Wichtigste Tätigkeiten:

Abschluss der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen des Jahres 2011 (101 Anträge wurden eingereicht).

Nach Annahme des Marco-Polo-Arbeitsprogramms 2011 wurde die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen des Jahres 2011 ausgearbeitet und durchgeführt. In der am 21. Oktober 2011 veröffentlichten Aufforderung war die Frist für die Einreichung von Vorschlägen auf den 16. Januar 2012 festgesetzt.

Ausarbeitung und Verbreitung von Informationen über das Marco-Polo-Programm gemäß dem Arbeitsprogramm der Agentur für den Bereich Kommunikation.

Unterbreitung von Empfehlungen an die übergeordnete Generaldirektion Mobilität und Verkehr über die Umsetzung des Marco-Polo-Programms und seine weitere Entwicklung.

Verwaltung laufender Projekte.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

12.

Im Einklang mit vorangegangenen Empfehlungen des Hofes hat die Agentur ihren Voranschlag für Titel 1 (Personal) verbessert. 2011 war der Voranschlag in der Tat geringfügig überhöht; Grund hierfür waren externe Faktoren, auf die die Agentur keinen Einfluss hatte, sowie die Schwierigkeit einer Prognose zum Zeitpunkt der Annahme des ursprünglichen Haushaltsplans. Hierzu gehörten: der fehlende Beschluss über die Anpassung der Dienstbezüge, Mitarbeiteranträge auf Erziehungs- oder unbezahlten Urlaub, eine höhere Personalfluktuation als erwartet sowie für bestimmte Posten eine länger als erwartete Dauer der Einstellungsverfahren. Der Haushaltsplan für 2012 folgt weiterhin einem stringenteren Ansatz zur Erstellung des Voranschlags. Der Haushaltsvollzug für 2012 zeigt, dass die Voranschläge für die Personalkosten präziser sind als in den vorangegangenen Jahren. Die Agentur ist der Auffassung, dass in Zukunft ein erheblicher überhöhter Mittelansatz unwahrscheinlich ist.

13-14.

Die Agentur hat anerkannt, dass der betreffende Zahlungsbetrag zu hoch war. Wie der Hof feststellte, wurde die Differenz unverzüglich vom Vermieter zurückerstattet. Dieser Vorgang wurde zu den Akten genommen und die mit dem Vertrag verbundenen Kosten für Renovierungsarbeiten wurden nun vollständig erstattet. Die Agentur wird die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um ähnliche Vorfälle bei künftigen Verträgen zu vermeiden.


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/46


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher zusammen mit der Antwort der Agentur

2012/C 388/09

EINLEITUNG

1.

Die Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Luxemburg wurde durch den Beschluss 2004/858/EG der Kommission (1), geändert durch den Beschluss 2008/544/EG der Kommission (2), errichtet. Die Agentur wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis 2015 für die Verwaltung von Maßnahmen der Union im Bereich der Gesundheits- und Verbraucherpolitik eingerichtet (3).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (4) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (5) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (6) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzvorschriften der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). Der Direktor ist verantwortlich für die Einrichtung (8) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (9) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (10) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs— und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur (11) ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (12) in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

11.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNG ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

12.

Bei Titel III — Ausgaben im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Agentur — wurden 0,8 Millionen Euro bzw. 46 % der vorgenommenen Mittelbindungen auf das Jahr 2012 übertragen. Diese hohe Übertragungsrate stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

Dieser Bericht wurde von Kammer I unter Vorsitz von Herrn Ioannis SARMAS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 25. Juli 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 369 vom 15.12.2004, S. 73.

(2)  ABl. L 173 vom 3.7.2008, S. 27.

(3)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(4)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und - in zusammengefasster Form - über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(5)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstigen Erläuterungen.

(6)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(7)  Artikel 25 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1653/2004 der Kommission (ABl. L 297 vom 22.9.2004, S. 6).

(8)  Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VI der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 651/2008 der Kommission (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 15).

(10)  Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates (ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1).

(11)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 12.6.2012 aufgestellt und ging beim Hof am 29.6.2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://ec.europa.eu/eahc/about/about.html.

(12)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).


ANHANG

Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (Luxemburg)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 168 und 169 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Bei der Festlegung und Durchführung aller Unionspolitiken und -maßnahmen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt. Die Tätigkeit der Union ergänzt die Politik der Mitgliedstaaten und ist auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der körperlichen und geistigen Gesundheit gerichtet. Sie umfasst die Bekämpfung der weit verbreiteten schweren Krankheiten, wobei die Erforschung der Ursachen, der Übertragung und der Verhütung dieser Krankheiten sowie Gesundheitsinformationen und -erziehung gefördert werden. Die Union ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verringerung drogenkonsumbedingter Gesundheitsschäden einschließlich der Informations- und Vorbeugungsmaßnahmen.

Zur Förderung der Interessen der Verbraucher und zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus leistet die Union einen Beitrag zum Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher sowie zur Förderung ihres Rechtes auf Information, Erziehung und Bildung von Vereinigungen zur Wahrung ihrer Interessen.

Zuständigkeiten der Agentur

Ziele

Die Agentur ist für die Wahrnehmung der Durchführungsaufgaben zur Verwaltung des mit dem Beschluss Nr. 1350/2007/EG angenommenen zweiten Gesundheitsprogramms für 2008-2013, des mit dem Beschluss Nr. 1926/2006/EG angenommenen Verbraucherschutzprogramms für 2007-2013 und der Schulungsmaßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und der Richtlinie 2000/29/EG zuständig.

Die Agentur verwaltet außerdem alle Phasen der Laufzeit der Durchführungsmaßnahmen, die ihr im Rahmen des mit dem Beschluss Nr. 1786/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 angenommenen Aktionsprogramms der Union im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008) übertragen worden sind.

Aufgaben

Im Rahmen der nachstehend aufgeführten Programme der Union obliegen der Agentur gemäß der Übertragungsverfügung vom 9. September 2008 (1) folgende Durchführungsaufgaben:

 

Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2003-2008 - Beschluss Nr. 1786/2002/EG,

 

Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2008-2013 - Beschluss Nr. 1350/2007/EG,

 

Programm im Bereich Verbraucherpolitik 2007-2013 - Beschluss Nr. 1926/2006/EG,

 

Schulungsmaßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit - Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und Richtlinie 2000/29/EG:

a)

Verwaltung sämtlicher Phasen des Projektzyklus (für Begleitungs- und Verbreitungszwecke ergreift die Agentur alle erforderlichen Maßnahmen für die Errichtung oder die Weiterführung einer bestehenden Projektdatenbank, in der eine Beschreibung der Projekte und die endgültigen Ergebnisse erfasst werden);

b)

Begleitung von Projekten, die im Rahmen dieser Programme und Maßnahmen durchgeführt werden, einschließlich der dazu erforderlichen Kontrollen;

c)

Sammlung, Aufbereitung und Verbreitung von Daten, insbesondere Zusammenstellung, Analyse und Weiterleitung sämtlicher Informationen an die Kommission, die erforderlich sind, um die Durchführung der Programme und Maßnahmen der Union zu steuern und die Koordinierung und Synergie mit anderen Programmen der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten oder internationaler Organisationen zu verstärken;

d)

Veranstaltung von Sitzungen, Seminaren und Vorträgen sowie Durchführung von Schulungsmaßnahmen;

e)

Unterstützung bei der Bewertung der Programmauswirkungen, insbesondere bei der jährlichen und/oder Halbzeitbewertung der Programmdurchführung und Umsetzung der von der Kommission aufgrund der Bewertungsergebnisse beschlossenen Follow-up-Maßnahmen;

f)

Verbreitung der Ergebnisse der von der Kommission geplanten und durchgeführten Informationsmaßnahmen;

g)

Ausarbeitung globaler Daten zu Kontrolle und Überwachung;

h)

Mitwirkung an den Vorarbeiten zu Finanzierungsbeschlüssen.

Leitungsstruktur

Lenkungsausschuss

Setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Europäischen Kommission ernannt werden. Die Mitglieder des Lenkungsausschusses werden für zwei Jahre ernannt.

Er nimmt nach Zustimmung der Europäischen Kommission das jährliche Arbeitsprogramm der Agentur an; ferner nimmt er ihren Verwaltungshaushaltsplan sowie den jährlichen Tätigkeitsbericht an.

Direktor

Wird von der Europäischen Kommission für vier Jahre ernannt.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2010)

Endgültiger Haushalt

Der Verwaltungshaushalt der Agentur für das Jahr 2011 belief sich auf insgesamt 7,04 Millionen Euro.

Personalbestand am 31. Dezember 2011

Am 31. Dezember 2011 beschäftigte die Agentur 49 Statutsbedienstete, davon 11 Zeit- und 38 Vertragsbedienstete.

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011 (Angaben für 2010)

1.   Überwachung der im Rahmen des Programms im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2003-2008 in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 gewährten Finanzhilfen; erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen über Finanzhilfen, die aufgrund der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2009 gewährt werden, u. a. für Projekte, Konferenzen, Betriebskostenzuschüsse und gemeinsame Maßnahmen; Abwicklung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2011. Verwaltung der aufgrund der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und der Ausschreibungen des Jahres 2008 zum Programm im Bereich Verbraucherpolitik 2007-2013 gewährten Finanzhilfen und vergebenen Aufträge und Verwaltung der Projekte, die aufgrund der Ausschreibungen der Jahre 2007, 2008 und 2009 zu den Schulungsmaßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit vergeben wurden.

2.1.   Arbeitsprogramm zum Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit

Abwicklung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit für das Jahr 2011: Von den 173 eingegangenen Vorschlägen entfielen 115 Anträge auf Projekte, 10 auf gemeinsame Aktionen, 25 auf Betriebskostenzuschüsse, und 27 betrafen Konferenzen.

Verwaltung von Verträgen mit internationalen Organisationen, einschließlich der Abwicklung von Projekten, die der Agentur von der Generaldirektion (GD) Gesundheit und Verbraucher übertragen wurden.

Durchführung der im Arbeitsprogramm 2010 zum Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit vorgesehenen Ausschreibungen und Vergabe der Aufträge. Für die GD Gesundheit und Verbraucher wurden neun Ausschreibungen durchgeführt.

Durchführung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2012: Zusätzlich zur Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2011 (siehe oben) leitete die Agentur die in ihrem im Amtsblatt der Europäischen Union vom 8. Dezember 2011 veröffentlichten Arbeitsprogramm vorgesehenen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2012 ein.

Beitrag zu den politischen Maßnahmen der GD Gesundheit und Verbraucher: Vorbereitung der Folgenabschätzung im Zusammenhang mit dem Vorschlag für das neue Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit: Die Agentur erstellte eine Reihe „maßgeschneiderter Fallstudien“ zu Einzelmaßnahmen oder Programmbereichen, die wesentlich zu den Zielsetzungen des zweiten Programms im Bereich der öffentlichen Gesundheit beigetragen haben. Die Agentur entwickelte außerdem ein neues Berichtsmuster mit dem Ziel, den Mitarbeitern der GD Gesundheit und Verbraucher eine bessere Bewertung der Auswirkungen der im Rahmen des ersten und des zweiten Programms im Bereich der öffentlichen Gesundheit geförderten Maßnahmen und deren Bedeutung bei der politischen Gestaltung an die Hand zu geben. Nach Erprobung im Dezember 2011 anhand einer Stichprobe von 10 Abschlussberichten und Validierung aufgrund der Reaktionen darauf wird das Muster ab 2012 verwendet.

2.2.   Arbeitsprogramm zum Programm im Bereich Gesundheit und Verbraucher

Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen: Im Jahr 2011 wurden sieben Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen in die Wege geleitet.

Austausch von Beamten (GPSD/CPC). Im Rahmen der Aufforderungen für den Austausch von Beamten gewährte die Agentur 20 Zuschüsse, die es für Durchsetzungsmaßnahmen zuständigen Beamten aus mehreren Mitgliedstaaten ermöglichten, praktische Erfahrungen und Kenntnisse im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz auszutauschen. Die Zahl der 2011 eingereichten Vorschläge (24 Anträge) hat sich gegenüber 2010 (22 Anträge) leicht erhöht.

Gemeinsame Maßnahmen (GPSD/CPC). Die Agentur kofinanzierte ein Projekt, das auf den Austausch und die Anwendung vorbildlicher Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten ausgerichtet ist und auf diese Weise die grenzübergreifende Zusammenarbeit verbessern und die Sicherheit von Konsumgütern erhöhen soll. Die produktspezifischen Maßnahmen umfassten die Marktüberwachung von Lebensmittelimitaten, die auf Kinder ansprechend wirken, von Maskenkostümen für Kinder, von Laserlichtzeigern und Leitern sowie von Warnschutzkleidung und -accessoires.

Betriebskostenzuschüsse für die europäischen Verbraucherorganisationen. Im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betreffend die Betriebskostenzuschüsse für europäische Verbraucherorganisationen und für am Normungsprozess beteiligte Verbraucherorganisationen schloss die Agentur Partnerschaftsvereinbarungen für Zuschüsse mit dem Europäischen Verbraucherverband (Bureau Européen des Unions de Consommateurs, BEUC) und dem Europäischen Verband für die Koordinierung der Verbrauchervertretung in der Normung (European Association for the Coordination of Consumer Representation in Standardisation, ANEC).

Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren. Ziel des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren ist es, die Verbraucher mit Informationen zum grenzübergreifenden Einkaufen zu versorgen und bei der Lösung grenzübergreifender Beschwerden und Streitfälle zu helfen. Im Jahr 2010 war das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren mit mehr als 71 000 Fällen befasst. Diese Zahl stellt gegenüber 2009 einen Anstieg um 15 % bei verbraucherrechtlichen Streitigkeiten dar. Die Agentur leitete eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Bereitstellung von Finanzbeiträgen zum Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren im Jahr 2011 ein. Diese Aufforderung führte zum Abschluss von 29 Finanzhilfevereinbarungen. Da das Netzwerk stärker in den Blickpunkt der europäischen Verbraucher rückt, leitete die Agentur eine Studie im Hinblick auf die Verbesserung der Qualität und Erhöhung der Attraktivität der nationalen Websites des Netzwerks ein. Zurzeit arbeiten alle europäischen Verbraucherzentren an der Umsetzung der in dieser Studie ausgesprochenen Empfehlungen.

Ausschreibungen. Es wurden Ausschreibungen sowie 4 Aufforderungen zur Erbringung spezifischer Leistungen in die Wege geleitet.

Europäischer Schülerkalender. Der Europa-Kalender ist ein Schulkalender für Schüler der Sekundarstufe, der als Arbeitsmittel zum Aufschreiben der Hausaufgaben und für andere schulische Mitteilungen gedacht ist. Mehrere Generaldirektionen der Kommission und andere EU-Organe steuern Inhalte und Finanzmittel bei. Im Jahr 2010 wurde mit dem Auftragnehmer Generation Europe Foundation ein Rahmenvertrag über Gestaltung, Druck und Verteilung der Ausgabe 2011/2012 des Europa-Kalenders und des Lehrerbegleithefts geschlossen. Als Verwalter des Rahmenvertrags koordinierte und beaufsichtigte die Agentur die Durchführung dieses Projekts: Sie genehmigte 21 Aufträge von verschiedenen Generaldirektionen der Kommission und vom Wirtschafts- und Sozialausschuss.

DOLCETA (Development of On-Line Consumer Education Tools for Adults). Nach Abschluss eines Rahmenvertrags unterzeichnete die Agentur einen ersten konkreten Auftrag über die Übernahme der Dolceta-Website durch einen neuen Auftragnehmer. Nach Prüfung der Ergebnisse der externen Bewertung Consumer Education, information and capacity building actions (Verbraucherbildung, Informationsmaßnahmen und Maßnahmen zum Ausbau der Kompetenzen) wurden zwei weitere Aufforderungen zur Erbringung von Dienstleistungen in die Wege geleitet. Zweck dieser Ausschreibungen sind Betreuungs- und Hostingleistungen für die bestehende Website und die Verbesserung des an Lehrer gerichteten Teilbereichs (Teacher's corner).

Verbrauchermarktstudien. Es wurden zwei spezifische Aufträge zum Rahmenvertrag für Verbrauchermarktstudien erteilt. Außerdem gab die Agentur zur Sammlung von Daten im Hinblick auf ein besseres Verständnis sowie eine bessere Beobachtung und Berücksichtigung der Interessen der Verbraucher am Binnenmarkt die Durchführung einer Marktbeobachtung von 51 Verbrauchermärkten in 27 Mitgliedstaaten in Auftrag.

Informationskampagne über Verbraucherrechte in Rumänien: Im Jahr 2011 erteilte die Agentur drei Aufträge über die Durchführung einer Informationskampagne über Verbraucherrechte in Rumänien. Die Kampagne soll im Frühjahr 2012 beginnen.

Außerdem schloss die Agentur im Jahr 2011 fünf Rahmenverträge für Studien zum Verbraucherverhalten. Zwei Anfragen im Hinblick auf Studien gingen von der GD Gesundheit und Verbraucherschutz und der GD Justiz ein.

2.3.   Arbeitsprogramm zum Programm "Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel"

Überwachung der von der GD Gesundheit und Verbraucher übertragenen Verträge über Projekte, die aufgrund der Ausschreibungen der Jahre 2007 und 2008 vergeben wurden, sowie der Aufträge, die aufgrund der Ausschreibung 2009 vergeben wurden. Basierend auf einer Vereinbarung mit der GD Gesundheit und Verbraucher wurde der Agentur ein Paket von sechs Aufträgen zum Programm „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“ übertragen. Die Agentur überwachte Programme, die in sieben neuen, aufgrund der Ausschreibungen des Jahres 2009 vergebenen Aufträgen zur Umsetzung gelangen.

Im Jahr 2011 übernahm die Agentur von der GD Gesundheit und Verbraucher fast die gesamte Durchführung der Initiative „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“. Alle von der Kommission in den Jahren 2008 und 2009 unterzeichneten Verträge wurden fristgerecht erfüllt und von den Beteiligten exzellent bewertet.

2011 wurden fast 6 000 Teilnehmer, bei denen es sich größtenteils um Beamte der Mitgliedstaaten handelte, in 133 verschiedenen Veranstaltungen oder Workshops geschult, die überall in der EU organisiert wurden.

Überwachung der aufgrund der Ausschreibungen der Jahre 2009 (sieben Aufträge) und 2010 (15 Aufträge) erteilten Aufträge.

Einleitung der Ausschreibungen des Jahres 2011 und diesbezügliche Vergabeentscheidung.

3.   Ausarbeitung und Verbreitung von Informationen über das Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit, das Programm im Bereich Verbraucherpolitik, über im Rahmen des Programms „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“ finanzierte Projekte und die Tätigkeiten der Exekutivagentur im Jahr 2011.

Quelle: Angaben der Agentur.


(1)  Entscheidung der Kommission vom 9. September 2008 zur Übertragung von Befugnissen auf die Agentur.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

12.

Die EAHC nimmt die Bemerkungen des Hofs zur Übertragungsrate in Titel III (operative Ausgaben des operativen Haushalts der Agentur) zur Kenntnis.

Die Agentur hat im Laufe der Jahre Anstrengungen unternommen, um die Höhe dieser Mittelübertragungen zu verringern und damit die Erfüllung des Jährlichkeitsgrundsatzes in Bezug auf den Haushaltsvollzug zu verbessern. So sanken zum Beispiel die übertragenen Mittel in Titel III des Haushaltsplans (ausgedrückt in % der Mittelbindungen) von 73 % im Jahr 2007 (dem ersten Tätigkeitsjahr der Agentur) auf 59 % im Jahr 2010 und 46 % im Jahr 2011.

Dieser positive Trend wird auch in Zukunft fortgeschrieben. Die im Arbeitsprogramm der Agentur geplanten Maßnahmen, insbesondere in Titel III des operativen Haushalts, werden so weit wie möglich früher im Jahr umgesetzt.


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/53


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit zusammen mit den Antworten der Agentur

2012/C 388/10

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (nachstehend „die Agentur“ bzw. „EASA“) mit Sitz in Köln wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) errichtet. Hauptaufgaben der Agentur sind die Aufrechterhaltung eines hohen Niveaus der zivilen Flugsicherheit, die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Weiterentwicklung der zivilen Flugsicherheit, die Erarbeitung von Zulassungsspezifikationen sowie die Ausstellung von Zeugnissen für luftfahrttechnische Erzeugnisse (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Exekutivdirektor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Exekutivdirektor ist verantwortlich für die Einrichtung (7) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (8) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss (10) der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (11) in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

11.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

12.

Die Herabsetzung des Berichtigungskoeffizienten für Deutschland im Juni 2010 führte zu einem erheblichen Überschuss bei den Mitteln von Titel I der Agentur (Personalausgaben) für 2011. Mittel in Höhe von rund 3 Millionen Euro (7 % der Mittel) wurden trotz ihrer niedrigen Durchführungsquote hinsichtlich der Zahlungen (12) von Titel I auf verschiedene Haushaltslinien des Titels III (operative Ausgaben) übertragen. Wie es nach der Finanzregelung der EASA zulässig ist (13), wurde für diese umfangreiche Mittelübertragung zwischen Haushaltstiteln, die die Struktur des Haushalts beträchtlich veränderte, nicht die Genehmigung des Verwaltungsrats der Agentur eingeholt. Diese Sachlage stellt jedoch einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Spezialität dar.

13.

Durch die Übertragung stiegen die Mittel von Titel III auf 13,7 Millionen Euro. Am Ende des Jahres wurden jedoch 7,8 Millionen Euro auf das Haushaltsjahr 2012 übertragen. Dies stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

BEMERKUNGEN ZU SCHLÜSSELKONTROLLEN DER ÜBERWACHUNGS- UND KONTROLLSYSTEME DER AGENTUR

14.

Die Agentur muss die Verwaltung ihres Anlagevermögens verbessern. Die Vermögenswerte werden in zwei verschiedenen Systemen erfasst, die nur manuell miteinander abgeglichen werden können. Körperliche Bestandsaufnahmen sollten besser dokumentiert und zusammengefasst werden. Die Schätzung der Projektkosten selbst geschaffener Vermögenswerte war unzulänglich, und Abweichungen wurden nicht überwacht. Es wurden nicht alle Ausgaben für internes Personal berücksichtigt, und die Dokumentation externer Kosten war unzureichend.

15.

Ende 2011 verfügte die Agentur über ein Bankguthaben in Höhe von 55 Millionen Euro (2010: 49 Millionen Euro), das bei einer einzigen Bank verwahrt wurde. Es gab keine Vorgaben für die Verwaltung der Kassenmittel, um dieses Risiko zu mindern und gleichzeitig angemessene Anlagerenditen zu erzielen.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

16.

Der Hof stellte fest, dass die Transparenz der Personalauswahlverfahren noch weiter verbessert werden muss. Es gibt keinerlei Nachweis dafür, dass die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen, die Höchstzahl der Kandidaten für die Reserveliste oder die für die Aufnahme in diese Liste zu erreichende Mindestpunktzahl von der Agentur vor der Auswertung der Bewerbungen festgelegt wurden.

17.

Nach Maßgabe ihres derzeitigen Mietvertrags muss die Agentur die gemieteten Räume am Ende der Vertragslaufzeit zurückgeben und deren ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Auf der Grundlage der Schätzung der mit dem Rückbau verbundenen Kosten durch die Agentur wurde eine Rückstellung in Höhe von 1 Million Euro in den Abschluss eingestellt. Die Schätzung des Eigentümers beläuft sich hingegen auf 4 Millionen Euro. Die Agentur muss eine unabhängige externe Schätzung der mit dem Rückbau verbundenen Kosten einholen und diese im Abschluss entsprechend berücksichtigen.

18.

Der Hof führte eine Prüfung mit dem Ziel durch, die Handlungsleitlinien und Verfahren für die Behandlung von Interessenkonflikten im Fall von vier EU-Agenturen, darunter die EASA, zu bewerten. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden in einem eigenständigen Bericht (Sonderbericht Nr. 15/2012) dargelegt.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 5. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 240 vom 7.9.2002, S. 1.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(7)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(9)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(10)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 29. Juni 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 2. Juli 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.easa.europa.eu/.

(11)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).

(12)  Die Haushaltslinie 3200 (Entwicklung von Geschäftsanwendungen) wurde um 37 % auf 3,5 Millionen Euro aufgestockt, die Haushaltslinie 3600 (Reglementierung) um 87 % auf 1,4 Millionen Euro, die Haushaltslinie 3601 (internationale Zusammenarbeit) um 123 % auf 778 000 Euro und die Haushaltslinie 3903 (Forschung) um 550 % auf 1,3 Millionen Euro.

(13)  Sowohl nach der Haushaltsordnung für den EU-Gesamthaushaltsplan als auch nach der Finanzregelung der Agentur müssen dem Verwaltungsrat nur Übertragungen zwischen Haushaltslinien, deren Umfang höher als 10 % der Mittel ist, zur Genehmigung vorgelegt werden. Allerdings sind die Übertragungen in der Finanzregelung der Agentur — anders als in der Haushaltsordnung für den EU-Gesamthaushaltsplan — nicht auf einen Höchstwert von 30 % der in den aufnehmenden Haushaltslinien eingesetzten Mittel beschränkt.


ANHANG

Europäische Agentur für Flugsicherheit (Köln)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 100 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Das Europäische Parlament und der Rat können gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren geeignete Vorschriften für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt erlassen. Sie beschließen nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen.

Zuständigkeiten der Agentur

(Zuständigkeiten der Agentur gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Parlaments und des Rates ("Grundverordnung"))

Ziele

Aufrechterhaltung eines einheitlichen, hohen Sicherheitsniveaus der zivilen Flugsicherheit in Europa und Gewährleistung der ordnungsgemäßen Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der zivilen Flugsicherheit.

Aufgaben

Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen an die Kommission;

Erarbeitung von Zulassungsspezifikationen, einschließlich Lufttüchtigkeitskodizes und annehmbarer Nachweisverfahren, sowie jeglicher Anleitungen für die Anwendung der Grundverordnung und der zugehörigen Durchführungsbestimmungen;

Treffen von Entscheidungen in folgenden Bereichen: Lufttüchtigkeits- und Umweltzeugnisse, Pilotenzulassung, Zulassung zum Flugbetrieb, Drittlandbetreiber, Inspektionen in den Mitgliedstaaten und Untersuchung in Unternehmen;

Durchführung von Inspektionen zur Kontrolle der Normung bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, assoziierten Staaten und ehemaligen Staaten der Gemeinsamen Luftfahrtbehörden (Joint Aviation Authority, JAA) (in diesem Fall im Einklang mit den Arbeitsvereinbarungen).

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung: bestehend aus einem Vertreter je Mitgliedstaat und einem Vertreter der Kommission;

Aufgaben: setzt ein beratendes Gremium der interessierten Kreise ein.

Exekutivdirektor

Leitet die Agentur und wird auf Vorschlag der Kommission vom Verwaltungsrat ernannt.

Beschwerdekammer

Entscheidet über Beschwerden gegen Entscheidungen der Agentur in bestimmten Bereichen, wie Zulassung, Gebühren und Entgelte sowie Untersuchungen in Unternehmen.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2010)

Endgültiger Haushalt

Gesamthaushalt: 138,7 (137,2) Millionen Euro, davon:

eigene Einnahmen: 75,2 (73) Millionen Euro (54,2 %),

Unionszuschuss: 34,4 (34,2) Millionen Euro (24,8 %),

Beitrag von Drittländern: 1,7 (1,7) Millionen Euro (1,2 %),

zweckgebundene Einnahmen aus Gebühren und Entgelten: 24,7 (27,1) Millionen Euro (17,8 %),

sonstige Einnahmen: 1,4 (0,6) (1 %),

sonstige Zuschüsse: 1,2 (0,7) (1 %).

Personalbestand am 31. Dezember 2011

574 (570) im Stellenplan vorgesehene Stellen für Zeitbedienstete,

davon besetzt: 573 (523).

Sonstige Bedienstete: 68 (63), davon Vertragsbedienstete: 57 (54), abgeordnete nationale Sachverständige: 11 (8), Sonderberater: 0 (1).

Personalbestand insgesamt: 574 (1) (524):

aus dem Zuschuss finanzierte besetzte Stellen: 223 (2) (206),

aus den Gebühren und Entgelten finanzierte besetzte Stellen: 350 (2) (318).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011 (Angaben für 2010)

Stellungnahmen

7 Stellungnahmen zu Änderungen der Verordnungen (EG) Nr. 2042/2003 und (EG) Nr. 1702/2003

Regelungsentscheidungen

15 Entscheidungen über Zulassungen: Spezifikationen (5), annehmbare Nachweisverfahren und sonstige Anleitungen (10)

Zusätzliche Leistungen 2011 (die in den kommenden Jahren zu Regelungen führen werden)

21 Aufgabenbeschreibungen (ToR), 20 Ankündigungen von Änderungen (NPA), 18 Kommentar-/Antwortdokumente (CRD)

Internationale Zusammenarbeit

8 Arbeitsvereinbarungen.

12 Durchführungsverfahren im Rahmen der Arbeitsvereinbarung.

25 Empfehlungen für die Anhörungsschreiben der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation.

BASA (Bilaterales Flugsicherheitsabkommen)

Inkrafttreten der bilateralen Flugsicherheitsabkommen EU-USA und EU-Kanada.

Unterstützung bei der Vorbereitung von jeweils zwei Sitzungen des Bilateralen Aufsichtsgremiums, des Aufsichtsgremiums für die Zertifizierung und des Gemeinsamen Koordinierungsgremiums für die Instandhaltung zusammen mit der US-Behörde Federal Aviation Administration (FAA) und von einer Sitzung des Unterausschusses für die Zertifizierung zusammen mit der kanadischen Behörde Transport Canada Civil Aviation (TCCA).

Zulassungsentscheidungen zum 31. Dezember 2011

Musterzulassungen/eingeschränkte Musterzulassungen (TC/RTC): 13 (3)

Zusätzliche Musterzulassungen (STC): 656

Vorschriften für die Lufttüchtigkeit (AD): 271

Alternative Methods of Compliance (AMOC): 53

European Technical Standard Order Authorisation (ETSOA): 236

Umfangreiche Änderungen/umfangreiche Reparaturen/neue Versionen der Musterzulassungen: 903

Geringfügige Änderungen/geringfügige Reparaturen: 977

Flughandbuch (Aircraft Flight Manual — AFM): 383

Genehmigung von Flugbedingungen (PTF): 594

Unterstützung bei Anträgen auf Validierung von Zulassungen in einem Drittland (CVS): 8

Genehmigung als Entwicklungsbetrieb (DOA und alternative Verfahren für die Genehmigung als Entwicklungsbetrieb (AP-DOA)): 495

Genehmigung als Instandhaltungsbetrieb (bilateral) (4): 1 533

Genehmigung als Instandhaltungsbetrieb (fremd) (4): 278

Genehmigung als Betrieb für die Instandhaltungsausbildung (4): 45

Genehmigung als Herstellungsbetrieb (4): 23

Inspektionen zur Kontrolle der Normung (Anzahl der Länder nach Art) zum 31. Dezember 2011

Im Bereich der Lufttüchtigkeit (AIR): 26

Im Bereich des Betriebs (OPS): 25

Im Bereich der Lizenzierung von Flugbesatzungsmitgliedern (FCL): 22

Im Bereich der Flugsimulationsübungsgeräte (FSTD): 9

Quelle: Angaben der Agentur.


(1)  Zwei teilzeitbeschäftigte Piloten besetzen zusammen eine Stelle.

(2)  Die Aufteilung in aus den Gebühren und Entgelten finanzierte besetzte Stellen und aus dem Zuschuss finanzierte besetzte Stellen kann sich nach einer möglichen Überarbeitung der Verteilungsschlüssel in der Kostenrechnung zum 31. Dezember 2011 ändern.

(3)  Gezählt werden nur die TC/RTC, die für eine neue Musterbauart ausgestellt wurden. Aufgrund der „Grandfathering-Regelung“, der Übertragung oder administrativer Wiederausstellung ausgestellte TC sind ausgenommen.

(4)  Die Tätigkeit im Zusammenhang mit den Genehmigungen für Betriebe umfasst zum einen die Haupttätigkeit in Form der Überwachung bereits zugelassener Betriebe (deren Genehmigung alle zwei bis drei Jahre erneuert wird) und zum anderen die Tätigkeit zur Erteilung neuer Genehmigungen. Die Angaben entsprechen der Zahl der zum 31. Dezember 2011 insgesamt erteilten Genehmigungen.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

12.

Der Überschuss in Titel I ergibt sich hauptsächlich durch Ereignisse, die sich der Kontrolle der Agentur entziehen und zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht vorhersehbar waren. Nach sorgfältiger Abwägung durch das leitende Management wurden die unter Titel I verfügbaren Mittel, gemäß den in der Finanzordnung der Agentur festgelegten Regeln für Mittelübertragungen, vorrangigen Projekten zugewiesen.

13.

Die zeitaufwendigen Ausschreibungsverfahren haben, obwohl sie schnell aufgenommen wurden, im großen Umfang zur Übertragung von Mitteln zum Jahresende beigetragen. Darüber hinaus haben die Anweisungsbefugten die mitunter widerstreitenden Erfordernisse des Prinzips der Jährlichkeit und des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und der Kontinuität bei ihren Entscheidungen stets abgewogen.

14.

Die Agentur stimmt mit den Feststellungen überein und bemüht sich um eine Verbesserung des Bestandsverzeichnisses und des Finanzmanagements der Kosten interner IT-Projekte. Aufgrund der hohen Schwelle von 500 000 EUR sind allerdings nur wenige IT-Projekte betroffen.

15.

Dem aktuellen Dienstleistungsvertrag der Agentur mit ihrer Hauptbank liegt ein Rahmenvertrag mit der Kommission zugrunde. Dennoch wird die Agentur diesen Vertrag überprüfen, um sein finanzielles Risiko weiter zu senken.

16.

Um die Transparenz ihres Personalauswahlverfahrens weiter zu verbessern, wird die Agentur sicherstellen, dass Nachweise verfügbar werden, um zu belegen, dass die Fragen der schriftlichen und mündlichen Prüfungen vor der Auswertung der eingegangenen Bewerbungen festgelegt werden. In einem neuen Standardformular für Stellenausschreibungen wird die maximale Anzahl der Plätze auf der Reserveliste, die Mindestpunktzahl für die Einladung zu Auswahlgesprächen und die Mindestpunktzahl für die Aufnahme in die Reserveliste angegeben.

17.

Die Agentur setzt ihre Nachforschungen fort, um die aktuellen Schätzungen der Kosten, die in Zukunft mit dem Rückbau verbunden sein werden, zu verbessern. Der im Jahresabschluss 2011 angegebene Betrag von 1 065 000 EUR war jedoch die bestmögliche Schätzung, die die Anwälte der Agentur im März 2012 abgeben konnten.

18.

Die Agentur hat im Rahmen des Rahmenvertrags der GD BUDG zu internen Kontrollstandards ein Konsultationsverfahren eingeleitet, wodurch ein agenturweiter Verhaltenskodex festgelegt und umgesetzt werden soll, wobei dem Bericht des Rechnungshofs zu Interessenskonflikten Rechnung getragen wird.


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/60


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde zusammen mit den Antworten der Behörde

2012/C 388/11

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (nachstehend "die Behörde") mit Sitz in London wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) eingesetzt. Aufgabe der Behörde ist es, einen Beitrag zur Festlegung qualitativ hochwertiger gemeinsamer Regulierungs- und Aufsichtsstandards und -praktiken sowie zur kohärenten Anwendung der verbindlichen Rechtsakte der Union zu leisten, die Delegation von Aufgaben und Zuständigkeiten unter zuständigen Behörden anzuregen und zu erleichtern, Marktentwicklungen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu überwachen und zu bewerten und den Einleger- und Anlegerschutz zu fördern (2). Die Behörde wurde am 1. Januar 2011 errichtet.

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Behörde. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (3) der Behörde bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Exekutivdirektor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Behörde eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Exekutivdirektor ist verantwortlich für die Einrichtung (7) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (8) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Behörde sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Behörde frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Behörde (10) ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar (11).

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Behörde für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

11.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. Sie sollten vor dem Hintergrund des Übergangs von ihrem Vorgänger, dem Ausschuss der Europäischen Bankaufsichtsbehörden, auf die Behörde betrachtet werden.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

12.

Die Mittelbindungen der Behörde beliefen sich auf 9 054 030 Euro bzw. 71 % des Haushaltsplans 2011. Die Mittelbindungsraten waren insbesondere bei Titel II „Verwaltungsausgaben“ (57 %) und Titel III „Ausgaben für den Dienstbetrieb“ (46 %) niedrig. Dies hatte Auswirkungen auf die IT-Ziele der Behörde, die nicht ganz erreicht wurden. Die niedrigen Haushaltsvollzugsquoten lassen auf Probleme bei der Planung und Ausführung des Haushaltsplans schließen.

13.

Im Haushaltsplan der Behörde für das Haushaltsjahr 2011 waren 12,7 Millionen Euro veranschlagt. Im Einklang mit ihrer Gründungsverordnung (12) wurde der Haushalt 2011 zu 60 % aus Beiträgen von Mitgliedstaaten und EFTA-Ländern und zu 40 % aus dem Unionshaushalt finanziert. Ende 2011 verzeichnete die Behörde einen Haushaltsüberschuss von 3,6 Millionen Euro. Gemäß Artikel 15 Absatz 4 und Artikel 16 Absatz 1 ihrer Finanzregelung wurde der volle Betrag im Abschluss als Verbindlichkeit gegenüber der Europäischen Kommission ausgewiesen.

14.

Schwachstellen wurden bei drei rechtlichen Verpflichtungen festgestellt, die vor den Mittelbindungen eingegangen wurden (742 000 Euro).

BEMERKUNGEN ZU SCHLÜSSELKONTROLLEN DER ÜBERWACHUNGS- UND KONTROLLSYSTEME DER BEHÖRDE

15.

Die in der Finanzregelung vorgeschriebene Validierung des Rechnungsführungssystems der Behörde durch den Rechnungsführer steht noch aus.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

16.

Nicht alle geprüften Beschaffungsverfahren standen vollständig im Einklang mit den Vorschriften der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan. Aufträge im Wert von 299 182 Euro, die im Jahr 2011 zu Zahlungen in Höhe von 248 775 Euro führten, waren noch nach nationalen Vorschriften ausgeschrieben worden. Die Behörde sollte sicherstellen, dass bei allen neuen Aufträgen sämtliche Bestimmungen der EU-Vergabevorschriften eingehalten werden.

17.

Die Behörde muss die Transparenz der Einstellungsverfahren verbessern: eine Gewichtung der Auswahlkriterien und Mindestpunktzahlen für die Einladung zu mündlichen Prüfungen oder für die Aufnahme in die Liste geeigneter Bewerber wurden nicht vor Prüfung der Bewerbungen festgelegt. Bei einem Personalauswahlverfahren stand die Einweisung in die Besoldungsgruppe nicht im Einklang mit der Stellenausschreibung.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 11. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 12.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Behörde zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(7)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Behörde aufgenommen wurden.

(9)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(10)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 28. Juni 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 2. Juli 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.eba.europa.eu.

(11)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).

(12)  Artikel 62 Absatz 1.


ANHANG

Europäische Bankenaufsichtsbehörde (London)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 26 und 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Artikel 26

„1.   Die Union erlässt die erforderlichen Maßnahmen, um nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen der Verträge den Binnenmarkt zu verwirklichen beziehungsweise dessen Funktionieren zu gewährleisten.

2.   Der Binnenmarkt umfasst einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäß den Bestimmungen der Verträge gewährleistet ist.

3.   Der Rat legt auf Vorschlag der Kommission die Leitlinien und Bedingungen fest, die erforderlich sind, um in allen betroffenen Sektoren einen ausgewogenen Fortschritt zu gewährleisten.“

Artikel 114

„1.   Soweit in den Verträgen nichts anderes bestimmt ist, gilt für die Verwirklichung der Ziele des Artikels 26 die nachstehende Regelung. Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses die Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben.“

Zuständigkeiten der Behörde

(Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Ziele

a)

Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarkts, insbesondere mittels einer soliden, wirksamen und kohärenten Regulierung und Überwachung;

b)

Gewährleistung der Integrität, Transparenz, Effizienz und des ordnungsgemäßen Funktionierens der Finanzmärkte;

c)

Ausbau der internationalen Koordinierung der Aufsicht;

d)

Verhinderung von Aufsichtsarbitrage und Förderung gleicher Wettbewerbsbedingungen;

e)

Gewährleistung, dass die Übernahme von Kredit- und anderen Risiken angemessen reguliert und beaufsichtigt wird;

f)

Verbesserung des Verbraucherschutzes.

Aufgaben

a)

Leistung eines Beitrags zur Festlegung qualitativ hochwertiger gemeinsamer Regulierungs- und Aufsichtsstandards und -praktiken;

b)

Beitrag zur kohärenten Anwendung der verbindlichen Rechtsakte der Union;

c)

Anregung und Erleichterung der Delegation von Aufgaben und Zuständigkeiten unter zuständigen Behörden;

d)

enge Zusammenarbeit mit dem ESRB (1);

e)

Organisation und Durchführung vergleichender Analysen („Peer Reviews“) der zuständigen Behörden;

f)

Überwachung und Bewertung von Marktentwicklungen in ihrem Zuständigkeitsbereich;

g)

Durchführung wirtschaftlicher Analysen der Märkte, um bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf entsprechende Informationen zurückgreifen zu können;

h)

Förderung des Einleger- und Anlegerschutzes;

i)

Beitrag zur einheitlichen und kohärenten Funktionsweise der Aufsichtskollegien, zur Überwachung, Bewertung und Messung der Systemrisiken, zur Entwicklung und Koordinierung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen, Bieten eines hohen Schutzniveaus für Einleger und Anleger in der gesamten Union, Entwicklung von Verfahren für die Abwicklung insolvenzbedrohter Finanzinstitute und Bewertung der Notwendigkeit geeigneter Finanzierungsinstrumente;

j)

Erfüllung jeglicher sonstiger Aufgaben, die in dieser Verordnung oder in anderen Gesetzgebungsakten festgelegt sind;

k)

Veröffentlichung regelmäßig aktualisierter Informationen über ihren Tätigkeitsbereich auf ihrer Website;

l)

gegebenenfalls Übernahme sämtlicher bestehender und laufender Aufgaben des Ausschusses der europäischen Bankaufsichtsbehörden (CEBS).

Leitungsstruktur

Rat der Aufseher

Der Rat der Aufseher besteht aus dem Vorsitzenden, einem Vertreter je Mitgliedstaat (Leiter der NAB (2)), je einem Vertreter der Kommission, der EZB (3), des ESRB, der EIOPA (4) und der ESMA (5).

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern des Rates der Aufseher.

Vorsitzender

Der Vorsitzende wird vom Rat der Aufseher ernannt.

Exekutivdirektor

Der Exekutivdirektor wird vom Rat der Aufseher ernannt.

Beschwerdeausschuss

Der Beschwerdeausschuss ist ein gemeinsames Gremium der drei Europäischen Aufsichtsbehörden.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Parlament.

Der Behörde für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel

Haushalt 2011

12,7 Millionen Euro

Davon:

Zuschuss der Europäischen Union: 5,1 Millionen Euro,

Beiträge von Mitgliedstaaten: 7,4 Millionen Euro,

Beiträge von Drittstaaten (Beobachtergebühren): 0,2 Millionen Euro.

Personalbestand am 31. Dezember 2011

40 Zeitbedienstete,

6 Vertragsbedienstete,

5 abgeordnete nationale Sachverständige.

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011

EU-weiter Belastungstest von 90 Banken in 21 Ländern, Veröffentlichung der Ergebnisse im Juli;

Empfehlung zur Rekapitalisierung der Banken, Veröffentlichung im Dezember;

Teilnahme an 54 Sitzungen der Aufsichtskollegien;

informelle technische Empfehlung an die Europäische Kommission zu ihrem Vorschlag für ein einheitliches Regelwerk in Bezug auf CRD (6) /CRR (7) und weitere Gesetzgebungsvorschläge;

Leitlinien für die interne Unternehmenssteuerung (Internal Governance), die auf eine Stärkung und Konsolidierung der Erwartungen der Aufsichtsbehörden abstellen;

Leitlinien für die Erhebung der Vergütungspraxis;

Durchführungsstudie zu den CEBS-Leitlinien für Vergütungspolitik und Vergütungspraxis, die im Dezember 2010 veröffentlicht wurden;

Stellungnahme mit technischen Anmerkungen zu verschiedenen Aspekten der Konsultation über eine mögliche EU-Rahmenregelung für Bankensanierung und -abwicklung;

Anmerkungen zu einer Reihe von Vorschlägen des IASB (8) zu Entwürfen von IFRS (9) in Zusammenhang mit Rechnungslegungsgrundsätzen;

Anmerkungen zu Vorschlägen des IAASB (10) in Zusammenhang mit Entwürfen von International Standards on Auditing;

Einsetzung eines neuen Ständigen Ausschusses für Finanzinnovationen, der die Behörde bei der Wahrnehmung ihre Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich des Verbraucherschutzes unterstützt;

7 Roadshows und 9 Fortbildungsveranstaltungen für nationale Aufsichtsbehörden;

Abhaltung von über 180 Sitzungen mit externen Teilnehmern.

Quelle: Angaben der Behörde.


(1)  Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board, ESRB).

(2)  Nationale Aufsichtsbehörde.

(3)  Europäische Zentralbank.

(4)  Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung.

(5)  Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde.

(6)  Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive).

(7)  Eigenkapitalverordnung (Capital Requirements Regulation).

(8)  International Accounting Standards Board.

(9)  International Financial Reporting Standards.

(10)  International Auditing and Assurance Standards Board.

Quelle: Angaben der Behörde.


ANTWORTEN DER BEHÖRDE

12.

2011 war das erste Tätigkeitsjahr der EBA, deren Gründungsverordnung erst am 15. Dezember 2010 veröffentlicht worden war. Aufgrund dieser verspäteten Veröffentlichung war es nicht möglich, das nötige Personal rechtzeitig einzustellen und damit das Arbeitsprogramm der EBA vollständig umzusetzen. Obgleich nicht alle internen IT-Ziele der EBA erreicht wurden, wurden allerdings diejenigen Ziele umgesetzt, die den Hauptauftrag der EBA betreffen, darunter die Entwicklung und Wartung der zentralen Datenbank.

13.

Die EBA stimmt den Bemerkungen zu, dass ihre Finanzregelung (die vollständig mit der Rahmenfinanzregelung für EU-Agenturen vereinbar ist) der Finanzierungsstruktur der EBA nicht angemessen Rechnung trägt. Die drei Europäischen Finanzaufsichtsbehörden haben gemeinsame Anstrengungen unternommen, um mit der Europäischen Kommission eine nachhaltige Lösung zu finden. Die drei Behörden haben die Europäische Kommission ersucht, vor dem Hintergrund der Prüfung im Jahr 2014 eine langfristige Lösung zu finden und die entsprechenden Verordnungen der ESA zu diesem Zwecke eventuell zu ändern.

14.

Die EBA gibt zu, dass es während der ersten Monate des Bestehens der ESA Schwachstellen im Bereich IT gab. Im dritten Quartal 2011 wurden Mängel, nach einer Vergrößerung des IT-Teams, allerdings unverzüglich angegangen.

15.

Die Validierung, welche sich aufgrund eines außergewöhnlichen Arbeitsanfalls im ersten Jahr der Tätigkeit der EBA verzögert hat, wird 2012 nachgeholt werden.

16.

Die EBA hat den Großteil ihrer Beschaffungsvereinbarungen von ihrer Vorgängerorganisation CEBS Secretariat Ltd. übernommen. Aufgrund einer hohen Arbeitsbelastung und einem Mangel an Mitteln im Jahr 2011 konnten die EU-Vergabevorschriften im ersten Jahr der Tätigkeit der EBA nicht vollständig eingehalten werden. Die Verwaltung erkannte die mangelnde Einhaltung der Vergabevorschriften im Jahr 2011 an, und es wurden erforderlichenfalls Ausnahmevereinbarungen unterzeichnet. Es wurde ein Beschaffungsplan mit Prioritäten erstellt. Die Korrektur der mangelnden Einhaltung ist ein wichtiges Ziel für 2012.

17.

Die EBA stimmt den Bemerkungen des Hofs zu und hat die notwendigen Abhilfemaßnahmen eingeleitet, indem sie für die Auswahlkriterien eine Gewichtung und Mindestpunktzahlen für die Aufnahme geeigneter Bewerbern in die Reserveliste eingeführt hat. Diese Kriterien werden stets vor jedem Ausleseverfahren für die Prüfung der Bewerbungen festgelegt.


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/66


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten zusammen mit den Antworten des Zentrums

2012/C 388/12

EINLEITUNG

1.

Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (nachstehend „das Zentrum“) mit Sitz in Stockholm wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 errichtet (1). Hauptaufgaben des Zentrums sind das Sammeln und die Verbreitung der Informationen im Bereich der Prävention und Kontrolle menschlicher Erkrankungen sowie die Abgabe wissenschaftlicher Gutachten zu diesem Thema. Es soll außerdem die europaweite Vernetzung von Stellen, die in diesem Bereich tätig sind, koordinieren (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Zentrums. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (3) des Zentrums bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung des Zentrums eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Direktor ist verantwortlich für die Einrichtung (7) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (8) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung des Zentrums sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Zentrums frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss (10) des Zentrums seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (11) in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Das Zentrum schloss 2009 über einen Höchstbetrag von 9 Millionen Euro einen Rahmenvertrag ab, auf dessen Grundlage es Einzelverträge mit ausgewählten Dienstleistungsanbietern bis zu diesem Betrag unterzeichnen konnte. Im Rahmen dieses Vertrags schloss das Zentrum Einzelverträge ab, deren ursprünglicher Gesamtwert sich auf 8,4 Millionen Euro belief. Durch spätere Änderungen stieg dieser Auftragswert auf 14,9 Millionen Euro. Bis Ende 2011 wurden Zahlungen in Höhe von insgesamt 12,2 Millionen Euro geleistet, 3,2 Millionen Euro davon im Jahr 2011. Mittelbindungen und Zahlungen, die die im Rahmenvertrag festgesetzte Obergrenze von 9 Millionen Euro übersteigen, sind vorschriftswidrig (12).

Eingeschränktes Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Zentrums für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge mit Ausnahme des in Ziffer 10 dargelegten Sachverhalts in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Wie im Vorjahr wurden in Bezug auf 2011 Mittelübertragungen in hohem Umfang festgestellt. Der Haushalt 2011 des Zentrums belief sich auf 56,6 Millionen Euro; davon wurden 11 Millionen Euro (20 %) einschließlich 38 % der unter Titel III (operative Ausgaben) veranschlagten Mittel auf das Haushaltsjahr 2012 übertragen. Der hohe Umfang dieser Übertragungen in Verbindung mit dem niedrigen Betrag antizipativer Passiva (5,4 Millionen Euro) stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

BEMERKUNGEN ZU SCHLÜSSELKONTROLLEN DER ÜBERWACHUNGS- UND KONTROLLSYSTEME DES ZENTRUMS

14.

Die Unregelmäßigkeiten bei der Verwaltung eines Rahmenvertrags als Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge sind in Ziffer 10 dargelegt. Der Hof stellte weitere Fälle fest, in denen durch die Kontrollen des Zentrums die mangelhafte Verwaltung von Verträgen nicht verhindert wurde:

In einem Fall nahm das Zentrum im Jahr 2010 und erneut im Jahr 2011 an einem auf der Grundlage eines Mehrfachrahmenvertrags abgeschlossenen Einzelvertrag Änderungen vor. Die Änderungen entsprachen zwar den Vertragsbedingungen des Rahmenvertrags, stellten jedoch einen Verstoß gegen die Durchführungsbestimmungen zur Finanzregelung des Zentrums dar. Die Änderungen betrafen die Dauer des Vertrags sowie die Ausweitung des Dienstleistungsumfangs und die Erhöhung der Auftragswerte. Zahlungen, die den Wert des ursprünglichen Vertrags überstiegen, beliefen sich auf 0,2 Millionen Euro.

Im Fall eines anderen, über einen Höchstbetrag von 1,7 Millionen Euro abgeschlossenen Rahmenvertrags enthielten die vier Einzelverträge, die im Hinblick auf dessen Ausführung 2011 unterzeichnet wurden, keine Angaben zum Umfang oder zum Wert der zu erbringenden Dienstleistungen. Im Jahr 2011 beliefen sich die in Verbindung mit diesen Einzelverträgen geleisteten Zahlungen auf 0,06 Millionen Euro. Der Rahmenvertrag wurde über eine übermäßig hohe Höchstdauer von acht Jahren (13) abgeschlossen, und das Zentrum stellte keine klar erkennbare Verbindung zwischen den technischen Spezifikationen, den Zuschlagskriterien und der Preisstruktur her, wie sie in den Ausschreibungsunterlagen dargelegt sind, die den mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen zu beauftragenden Dienstleistungsanbietern zugesandt wurden.

15.

Eine Finanzhilfevereinbarung über einen Betrag von 0,2 Millionen Euro wurde im Jahr 2011 mehr als vier Monate nach Beginn der entsprechenden Tätigkeiten unterzeichnet. Die vor der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung durchgeführten Tätigkeiten und getätigten Ausgaben sind nicht förderfähig.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

16.

Wie im Vorjahr stellte der Hof hinsichtlich der Einstellungsverfahren Mängel fest. Es lag keinerlei Nachweis dafür vor, dass die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie deren Gewichtung vor der Auswertung der Bewerbungen festgelegt wurden. Auswahlkriterien waren teilweise nicht geprüft worden, und die Eignungskriterien wurden in der Bewertungsphase geändert.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 11. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 1.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Zentrums zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(7)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung des Zentrums aufgenommen wurden.

(9)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(10)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 28. Juni 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 2. Juli 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.ecdc.europa.eu/.

(11)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).

(12)  In Artikel 117 Absatz 2 der Durchführungsbestimmungen zur Finanzregelung des Zentrums heißt es: "Besondere Aufträge, die auf einem Rahmenvertrag beruhen, werden nach den in dem Rahmenvertrag festgeschriebenen Verfahren vergeben. (…)".

(13)  In Artikel 72 der Durchführungsbestimmungen zur Finanzregelung des Zentrums ist eine Höchstdauer von vier Jahren festgesetzt.


ANHANG

Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (Stockholm)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Bei der Festlegung und Durchführung aller Unionspolitiken und -maßnahmen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt.

Die Tätigkeit der Union ergänzt die Politik der Mitgliedstaaten und ist auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der körperlichen und geistigen Gesundheit gerichtet. Sie umfasst die Bekämpfung der weit verbreiteten schweren Krankheiten, wobei die Erforschung der Ursachen, der Übertragung und der Verhütung dieser Krankheiten sowie Gesundheitsinformation und -erziehung gefördert werden; außerdem umfasst sie die Beobachtung, frühzeitige Meldung und Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren.

Zuständigkeiten des Zentrums

(Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Ziele

Stärkung der Abwehrmechanismen der EU gegen Infektionskrankheiten; insbesondere Ermittlung, Bewertung und Weitergabe von Informationen zu durch übertragbare Krankheiten bedingten derzeitigen und neu auftretenden Risiken für die menschliche Gesundheit.

Infolgedessen verwaltet das Zentrum spezialisierte Überwachungsnetze, gibt wissenschaftliche Gutachten ab, verwaltet das Frühwarn- und Reaktionssystem und stellt wissenschaftliche und technische Hilfe und Ausbildung bereit.

Aufgaben

Verwaltung der spezialisierten Überwachungsnetze betreffend die Krankheiten und Förderung der Tätigkeiten zur Vernetzung. Dem Zentrum kommt eine besondere Rolle bei der Datenerhebung, -validierung, -analyse und -verbreitung zu;

Bereitstellung fachkundiger Expertenberatung sowie wissenschaftlicher Gutachten und Studien auf dem Gebiet der übertragbaren Krankheiten;

Verwaltung des Frühwarn- und Reaktionssystems; Entwicklung von Verfahren zur Aufdeckung neu auftretender Bedrohungen der Gesundheit;

Stärkung der Kapazitäten der Mitgliedstaaten im Bereich der Bereitschaftspläne und der Ausbildung;

Unterrichtung der breiten Öffentlichkeit und interessierter Kreise über seine Arbeiten.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Jeweils ein von den einzelnen Mitgliedstaaten ernanntes Mitglied, zwei vom Europäischen Parlament ernannte Mitglieder und drei Mitglieder, die die Kommission vertreten.

Aufgaben

Der Verwaltungsrat nimmt das Jahresprogramm des Zentrums an, stellt den Haushaltsplan fest und überwacht jeweils die Durch- und Ausführung.

Direktor

Vom Verwaltungsrat auf der Grundlage einer von der Kommission vorgeschlagenen Bewerberliste ernannt.

Beirat

Zusammensetzung

Ein Vertreter je Mitgliedstaat und drei nicht stimmberechtigte Vertreter der Kommission.

Aufgaben

Aufgabe des Beirats ist die Sicherstellung der höchsten wissenschaftlichen Fachkompetenz und der Unabhängigkeit der Tätigkeiten und Gutachten des Zentrums.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Interne Revision

Interner Auditdienst der Kommission.

Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Dem Zentrum für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2010)

Endgültiger Haushalt

56,6 (57,8) Millionen Euro.

Personalbestand am 31. Dezember 2011

Bewilligte Stellen: 200 (200),

davon besetzt: 177 (175).

Sonstige Planstellen: 88 (79).

INSGESAMT: 265 (254), davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten: 174 (169),

administrative und unterstützende Tätigkeiten: 91 (85).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011 (Angaben für 2010)

Identifizierung und Überwachung von 64 (1) (93) Bedrohungen für die Gesundheit mit Hilfe der Datenbank über die Bedrohung von übertragbaren Krankheiten (Threat Tracking Tool, TTT);

52 (52) wöchentliche Berichte über die Bedrohung von übertragbaren Krankheiten, die 331 Empfängern übermittelt wurden;

Unterstützung der Stellen für Seuchenüberwachung bei 3 (5) Großveranstaltungen;

außerdem Überwachung von 5 (5) Veranstaltungen mit Ausnahmecharakter/öffentlicher Bedeutung;

Erstellung von 17 (32) erstmaligen Gefahrenbewertungen und 11 (10) aktualisierten Gefahrenbewertungen;

Durchführung von 2 (3) Simulationsübungsworkshops zur Prüfung und Verbesserung der Vorsorge und Reaktion im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten;

98 (80) Teilnehmer an Schulungen im Rahmen des Europäischen Programms für die Ausbildung von Epidemiologen vor Ort (EPIET);

8 (6) Teilnehmer an Mikrobiologieschulungen im Bereich europäische öffentliche Gesundheit (EUPHEM);

181 (106) auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheit sachverständige Teilnehmer aus 30 EU/EWR-Mitgliedstaaten an den Modulen für Kurzschulungen des Zentrums;

500 000 Besucher auf dem Online-Portal des Zentrums (495 000, ein neues Statistiksystem wurde eingerichtet);

122 (35) wissenschaftliche Veröffentlichungen;

Organisation des vierten Europäischen Antibiotikatags unter der Beteiligung von 37 (36) Ländern;

11,2 (9,8) Millionen Einträge in den TESSy-Datenbanken; 845 (628) aktive Nutzer aus 53 Ländern;

verstärkte Überwachung; Ende 2011 Integration von 15 (11) der 17 spezialisierten Überwachungsnetze in das Zentrum;

Veröffentlichung des Jährlichen Epidemiologieberichts;

Veröffentlichung der jährlichen Berichte über Tuberkulose, HIV/AIDS und antimikrobielle Resistenz;

32 (38) wöchentliche Bulletins zum Thema Influenza/wöchentliche Übersichten zur Influenzaüberwachung für 2011;

27 (20) wissenschaftliche Gutachten auf Anfrage von Interessengruppen;

Veranstaltung der fünften Europäischen wissenschaftlichen Konferenz für angewandte Infektionsepidemiologie (ESCAIDE) vom 6.-8. November 2011 in Stockholm mit 500 (562) Teilnehmern;

Organisation der dritten Eurovaccine-Konferenz mit 1 000(600) Teilnehmern;

wöchentliche Veröffentlichung der Zeitschrift „Eurosurveillance“ mit 13 302(12 665) Online-Abonnenten.

Quelle: Angaben des Zentrums.


(1)  Dieser Rückgang ist zum Teil auf eine Änderung bei den Verfahren zur Überwachung von reisebedingten Legionellose-Clustern zurückzuführen.

Quelle: Angaben des Zentrums.


ANTWORTEN DES ZENTRUMS

10.

Das Zentrum erfuhr von diesem Fall im September 2011 und machte den Rechnungshof während seines Audits im Oktober 2011 auf ihn aufmerksam. Das Zentrum sorgte in dieser Angelegenheit für vollständige Transparenz gegenüber dem Rechnungshof. Nach den damaligen Diskussionen hatte das Zentrum alle notwendigen Maßnahmen ergriffen: sofortige Einleitung einer neuen Ausschreibung für den Abschluss eines neuen Rahmenvertrages und Eintragung des Falls in das Ausnahmeverzeichnis. Im Dezember 2011 übermittelte das Zentrum dem Hof detaillierte Informationen über die Auftragsvolumina, die, um die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten, noch unter den laufenden Rahmenvertrag fallen würden, ferner einen Zeitplan für den neuen Rahmenvertrag sowie die zur Vorbeugung künftiger Probleme getroffenen Maßnahmen, wie z. B. das Management des neuen Rahmenvertrags durch einen Anweisungsbefugten und einen Beauftragten, der für die Verwendung der Haushaltsmittel zuständig ist. Zu den weiteren laufenden Maßnahmen gehören die Schaffung eines separaten IKT-Referats, die Einführung eines Vertragsmanagement-Tools, die externe Schulung von Mitarbeitern mit dem Ziel, diese zu internen Schulungsbeauftragten auszubilden, und die Überarbeitung des internen Beschaffungsverfahrens. Das Zentrum betont, dass keine Mittel verloren gingen und niemand benachteiligt wurde.

13.

Das Zentrum reduzierte 2011 erfolgreich die Mittelübertragung seiner operativen Ausgaben um 10 % im Vergleich zu 2010, was einer Verbesserung im zweiten Jahr in Folge entspricht. Das Zentrum wird diese Anstrengungen fortsetzen, um die Mittelübertragung auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren. Die Höhe der antizipativen Passiva im Verhältnis zur Mittelübertragung hat sich im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls von 35 % auf 49 % verbessert.

14.

Das Zentrum überprüft gegenwärtig seine Beschaffungsverfahren und ermittelt, welche Vertragsmanagement-Anwendung sein Bedürfnis nach Stärkung seines Vertragsmanagements am ehesten erfüllt. Das Zentrum plant auch die externe Schulung seiner Mitarbeiter, damit diese später intern als Schulungspersonal zu diesem Thema eingesetzt werden können.

Das Zentrum wird erneute Aufrufe zum Wettbewerb gemäß den Durchführungsbestimmungen zu seiner Finanzregelung konsequenter durchführen.

Im Bereich der Telekommunikation ist es gängige Praxis, die Musterverträge des Anbieters zu verwenden. Das Zentrum hatte kaum Mittel gegen diese Praxis, da die Zahl der Anbieter auf dem Markt sehr begrenzt ist.

Die Laufzeit des Vertrags wurde auf dem CPCG-Treffen erörtert. Die längere Laufzeit wurde analog und mit den gleichen Argumenten wie die Ausschreibung DIGIT/R2/PO/2007/033 „Dienstleistungen zur Sprachkommunikation“ gerechtfertigt, nämlich vor dem Hintergrund der Komplexität und der hohen Einrichtungskosten, die der Betreiber während der Laufzeit des Vertrags decken müsste. Auf diese Weise sollte die Zahl der Bieter positiv beeinflusst werden. Artikel 72 der Durchführungsbestimmungen des ECDC sah Folgendes vor: Mit Ausnahme von Sonderfällen, in denen dies insbesondere aufgrund des Gegenstands des Rahmenvertrags gerechtfertigt werden kann, darf die Laufzeit des Rahmenvertrags vier Jahre nicht überschreiten. Die Rechtfertigung in der Ausschreibung des Zentrums wurde von diesem als gerechtfertigt angesehen, da sie aus den Ausschreibungsbedingungen der Europäischen Kommission (GD Digit) kopiert worden war.

15.

Das Zentrum räumt ein, dass die für den Abschluss einer Sondervereinbarung über die EPIET-Koordinierung zugrunde gelegte zeitliche Abfolge dem in der Partnerschaftsrahmenvereinbarung festgelegten Verfahren widerspricht. Ein Beschluss, die EPIET-Koordinierung mangels unterzeichneter Sondervereinbarungen auszusetzen, hätte dem EPIET-Programm jedoch erheblich geschadet. Das Zentrum hat seine Vertragsmanagementverfahren mit dem Ziel verbessert, den Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen früher einzuleiten und kritische Meilensteine genau zu überwachen.

16.

Das Zentrum nimmt die Bemerkung des Hofs zur Kenntnis, die sich im Wesentlichen auf Praktiken bezieht, die das ECDC bereits im Laufe des Jahres 2011 und mit der Einführung des überarbeiteten internen Einstellungsverfahrens im Januar 2012 geändert hat. Seit Mitte 2011 ist es Praxis des Auswahlausschusses, sich auf schriftliche Prüfungen und Fragen für das Gespräch zu einigen, bevor die Bewerbungen eingehen. Das neue interne Verfahren enthält detaillierte Bestimmungen über die Erfolgsquoten und Gewichtungen der Gespräche und Prüfungen. Dies wird gegenwärtig strikt angewendet. Einige Auswahlkriterien in Bezug auf soziale und Sprachkompetenz werden nicht unmittelbar, sondern während des Gesprächs und in der schriftlichen Prüfung als Summe besonderer Fähigkeiten bewertet. Die Zulassungsanforderungen wurden nur in einem Fall wegen eines Verwaltungsfehlers geändert. Dennoch wurde keiner der Bewerber aufgrund der geänderten Formulierung der Auswahlkriterien als nicht zulässig beurteilt.


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/73


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Chemikalienagentur zusammen mit den Antworten der Agentur

2012/C 388/13

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Chemikalienagentur (nachstehend „die Agentur“ bzw. „ECHA“) mit Sitz in Helsinki wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffen (1). Ihre Hauptaufgabe ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen sowie den freien Verkehr von Stoffen als solchen, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen zu gewährleisten und gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu verbessern. Die Agentur fördert außerdem die Entwicklung alternativer Beurteilungsmethoden für von Stoffen ausgehende Gefahren (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Direktor ist verantwortlich für die Einrichtung (7) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (8) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss (10) der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (11) in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

11.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

12.

Der Haushalt 2011 der Agentur belief sich auf 93,2 Millionen Euro, von denen 14,9 Millionen Euro (16 %) auf das Jahr 2012 übertragen wurden. Die Übertragungen bei Titel III (operative Ausgaben) beliefen sich auf 11,5 Millionen Euro (55 %). Der Umfang der Mittelübertragungen ist übermäßig hoch und stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

BEMERKUNGEN ZU SCHLÜSSELKONTROLLEN DER ÜBERWACHUNGS- UND KONTROLLSYSTEME DER AGENTUR

13.

Die Ergebnisse der letzten, im Jahr 2011 durchgeführten körperlichen Bestandsaufnahme deckten einige Mängel auf, insbesondere hinsichtlich des geringen Anteils der auf ihren Wert geprüften IKT-Anlagen. Es gibt kein formelles Verfahren für die Bestandsaufnahme des Anlagevermögens.

14.

Die Agentur erfasst die Kosten im Zusammenhang mit IKT-Projekten, die bereits eingesetzt werden, als Ausgaben, anstatt sie als Anlagevermögen auszuweisen.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

15.

Hinsichtlich der Einstellungsverfahren stellte der Hof Mängel fest. Es gibt keinerlei Nachweis dafür, dass die zum Erreichen der verschiedenen Verfahrensstufen erforderlichen Mindestpunktzahlen oder die Fragen für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen vor der Auswertung der Bewerbungen festgelegt wurden. Die Interessenerklärungen waren nicht ausreichend, um Interessenkonflikte der Mitglieder des Prüfungsausschusses aufzudecken oder zu vermeiden. In einem Fall war das Personalauswahlverfahren nicht ordnungsgemäß, da der Bedienstete für einen anderen als den ausgeschriebenen Posten eingestellt wurde.

16.

Der Hof führte eine Prüfung mit dem Ziel durch, die Handlungsleitlinien und Verfahren für die Behandlung von Interessenkonflikten im Fall von vier Europäischen Agenturen, darunter die ECHA, zu bewerten. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden in einem eigenständigen Bericht (Sonderbericht Nr. 15/2012) dargelegt.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 5. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(7)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(9)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(10)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 19. Juni 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 28. Juni 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://echa.europa.eu.

(11)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).


ANHANG

Europäische Chemikalienagentur (Helsinki)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

Sammlung von Informationen

Rechtsgrundlage der Gründungsverordnung der Agentur, der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, ist Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Zuständigkeiten der Agentur

(gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) und der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen))

Ziele

Zweck der REACH- und der CLP-Verordnung ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen, einschließlich der Förderung alternativer Beurteilungsmethoden für von Stoffen ausgehende Gefahren, sowie den freien Verkehr von Stoffen im Binnenmarkt zu gewährleisten und gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu verbessern (Artikel 1 Absatz 1 der REACH-Verordnung, Artikel 1 der CLP-Verordnung).

Für die Verwaltung und in einigen Fällen die Durchführung der technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aspekte der REACH-Verordnung und zur Gewährleistung der Einheitlichkeit in diesen Bereichen auf Unionsebene (Artikel 75 der REACH-Verordnung) und zur Wahrnehmung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Einstufung und der Kennzeichnung chemischer Stoffe aufgrund der CLP-Verordnung wird eine Europäische Chemikalienagentur errichtet.

Aufgaben

Entgegennahme von Registrierungsdossiers und anderen Unterlagen zu chemischen Stoffen und Prüfung auf ihre Vollständigkeit (Titel II der REACH-Verordnung);

Bearbeitung von Anfragen zu Registrierungen und Entscheidungen bei Streitigkeiten bezüglich der gemeinsamen Nutzung von Daten (Titel III der REACH-Verordnung);

Überprüfung der Registrierungsdossiers auf die Erfüllung der Anforderungen der REACH-Verordnung sowie der darin enthaltenen Versuchsvorschläge und Koordinierung des Prozesses der Stoffbewertung (Titel VI der REACH-Verordnung);

Bearbeitung von Vorschlägen von besonders besorgniserregenden Stoffen für die Aufnahme in das Verzeichnis der für eine Einbeziehung in das Zulassungsverfahren in Frage kommenden Stoffe und Empfehlungen für die Aufnahme einiger dieser Stoffe in die Zulassungsliste sowie Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung (Titel VII der REACH-Verordnung);

Bearbeitung von Beschränkungsdossiers (Titel VIII der REACH-Verordnung);

Aufbau und Unterhaltung einer öffentlichen Datenbank/von öffentlichen Datenbanken mit Informationen zu allen registrierten Stoffen und öffentliche Bereitstellung bestimmter Informationen über das Internet (Artikel 77 und 119 der REACH-Verordnung);

gegebenenfalls Bereitstellung technischer und wissenschaftlicher Leitlinien und Hilfsmittel (Artikel 77 der REACH-Verordnung und Artikel 50 Absatz 2 der CLP-Verordnung);

Erteilung des bestmöglichen wissenschaftlichen und technischen Rates an die Mitgliedstaaten und Organe der EU in Bezug auf Fragen zu chemischen Stoffen, die in den Aufgabenbereich der Agentur fallen und mit denen diese gemäß der REACH- und der CLP-Verordnung befasst wird (Artikel 77 Absatz 1 der REACH-Verordnung, Artikel 50 Absatz 1 der CLP-Verordnung);

Entgegennahme von Einstufungs- und Kennzeichnungsmitteilungen, Unterhaltung eines öffentlichen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnisses, Bearbeitung von Anträgen auf Verwendung alternativer Bezeichnungen und Bearbeitung von Vorschlägen für die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen (CLP-Verordnung).

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat besteht aus je einem vom Rat ernannten Vertreter jedes Mitgliedstaats und höchstens sechs von der Kommission ernannten Vertretern, einschließlich drei Vertretern interessierter Kreise ohne Stimmrecht, und zusätzlich zwei vom Europäischen Parlament ernannten unabhängigen Personen (Artikel 79 der REACH-Verordnung).

Aufgaben: Gemäß Artikel 78 der REACH-Verordnung und der Rahmenfinanzregelung für die Agenturen hauptsächlich Verabschiedung der Jahres- und Mehrjahresarbeitsprogramme, des endgültigen Haushaltsplans, des Tätigkeitsberichts und einer internen Geschäftsordnung sowie Ernennung eines Direktors und Ausübung der Disziplinargewalt über den Direktor. Außerdem Ernennung einer Widerspruchskammer und der Ausschussmitglieder.

Direktor

Aufgaben: Artikel 83 der REACH-Verordnung.

Ausschüsse Die Agentur verfügt über drei Wissenschaftliche Ausschüsse (Risikobeurteilung, Mitgliedstaaten und sozioökonomische Analyse).

Aufgaben: Artikel 76 Absatz 1 Buchstaben c-e der REACH-Verordnung.

Forum für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung

Aufgaben: Artikel 76 Absatz 1 Buchstabe f der REACH-Verordnung.

Sekretariat

Aufgaben: Artikel 76 Absatz 1 Buchstabe g der REACH-Verordnung.

Widerspruchskammer

Aufgaben: Artikel 76 Absatz 1 Buchstabe h der REACH-Verordnung.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Interne Revision

Interner Auditdienst der Kommission (IAS).

Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates (Artikel 97 Absatz 10 der REACH-Verordnung).

Der Agentur für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2010)

Haushalt (einschließlich der Berichtigungshaushaltspläne)

93,2 (75,5) Millionen Euro, einschließlich:

Einnahmen aus Gebühren: 33,5 (35,0) Millionen Euro,

Unionszuschuss: 0,0 (36,0) Millionen Euro.

Personalbestand am 31. Dezember 2011

Zahl der im Stellenplan vorgesehenen Planstellen: 456 (426),

davon besetzt: 441 (382).

Sonstige Bedienstete: 101 (90) (Vertragsbedienstete und abgeordnete nationale Sachverständige).

Personalbestand insgesamt: 542 (472), davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten: 443 (341),

administrative und unterstützende Tätigkeiten: 99 (131).

Tätigkeiten und Dienstleistungen im Jahr 2011 (Angaben für 2010)  (1)

Das Arbeitsprogramm der Agentur war in folgende 15 Tätigkeiten gegliedert:

Registrierung, Vorregistrierung und gemeinsame Nutzung von Daten

Anzahl der bearbeiteten Registrierungsdossiers (ausgenommen PPORDs), einschließlich der aus dem Jahr 2010 übernommenen Anträge: 6 100(24 000)

Anzahl der abgeschlossenen Bewertungen von Anträgen auf Vertraulichkeit: 630

Anzahl der eingegangenen Anfragen: 1970 (1 600)

Anzahl der veröffentlichten Entscheidungen über Streitigkeiten bezüglich der gemeinsamen Nutzung von Daten: 3 (6)

Anzahl der Stoffe, zu denen Informationen öffentlich verbreitet wurden (ausgenommen vertrauliche Informationen): 4 100(400), 24 000 Dossiers

Bewertung

Anzahl abgeschlossener Prüfungen auf Erfüllung der Anforderungen: 146 (70)

Anzahl der endgültigen Entscheidungen über Versuchsvorschläge: 22 (4)

Zulassung und Beschränkungen

Anzahl der Stoffe, die für eine Aufnahme in das Verzeichnis der für eine Einbeziehung in das Zulassungsverfahren in Frage kommenden Stoffe (die sog. Kandidatenliste) ermittelt wurden: 28 (16)

Anzahl der Empfehlungen für die Aufnahme von Stoffen in die Zulassungsliste: 1 (1)

Anzahl der bei der Kommission vorgelegten Beschränkungsdossiers mit dem Ersuchen um eine Entscheidung: 4 (0)

Anzahl der eingegangenen Zulassungsanträge: 0 (0)

Anzahl der Mitteilungen über auf der Kandidatenliste stehende Stoffe in Erzeugnissen: 203 (0)

Einstufung und Kennzeichnung

Anzahl der eingegangenen Einstufungs- und Kennzeichnungsmitteilungen: 3,4 Millionen für mehr als 110 000 Stoffe

Anzahl der eingegangenen Vorschläge für die einheitliche Einstufung und Kennzeichnung: 56 (81)

Anzahl der Anträge auf Verwendung alternativer Bezeichnungen für Stoffe in Gemischen: 0 (0)

Beratung und Unterstützung

Anzahl der vom Helpdesk beantworteten Fragen: 5 400(10 000)

Anzahl neuer schriftlicher Leitlinien: 3 (2) und Anzahl überarbeiteter Leitlinien: 14 (12)

IT-Unterstützung

Weiterentwicklung von REACH-IT und anderen wissenschaftlichen IT-Systemen

Wissenschaftliche und praktische Beratung für die Weiterentwicklung von Rechtsvorschriften

auf Ersuchen der Europäischen Kommission Beiträge zu Nanomaterialien, zum Programm für Versuchsleitlinien der OECD und zum Vorschlag einer Biozid-Verordnung

Vorlage erster Berichte gemäß Artikel 117 Absätze 2 und 3 der REACH-Verordnung

Ausschüsse und Forum

Anzahl einstimmiger Beschlüsse des Ausschusses der Mitgliedstaaten: 70 (26)

Anzahl der Stellungnahmen des Ausschusses für Risikobeurteilung: 36 (16)

Anzahl der Stellungnahmen des Ausschusses für sozioökonomische Analyse: 4 (0)

Widerspruchskammer

Anzahl der eingelegten Widersprüche: 6 (1)

Anzahl der Entscheidungen über Widersprüche: 2 (0) und Anzahl überarbeiteter Leitlinien: 10 (1)

Kommunikationstätigkeiten

1 (2) Veranstaltung für Interessenvertreter mit 430 (700) Teilnehmern

135 (3 000) Teilnehmer an Web-Seminaren für federführende Registranten

70 (60) Veröffentlichungen, Übersetzung von 1 500(2 300) Seiten in 21 EU-Amtssprachen

2,9 (2,5) Millionen Zugriffe aus 200 (200) Ländern auf die Website

Beziehungen zu den EU-Institutionen und Internationale Zusammenarbeit

wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit mit der OECD (z. B. eChemPortal, QSAR Toolbox)

Verwaltung

Weiterentwicklung und Verbesserung von Verwaltungs- und Managementsystemen, einschließlich des integrierten Qualitätsmanagementsystems

Finanzen, Auftragsvergabe und Rechnungsführung

rigorose Verwaltung der Haushaltsmittel und Liquiditätsreserven einschließlich Rückzahlung von im Jahr 2010 erhaltenen EU-Zuschüssen

Gesamtzahl der hinsichtlich des Status als KMU geprüften Unternehmen: 245

Humanressourcen und Infrastruktur

24 (35) abgeschlossene Auswahlverfahren, 93 (121) Einstellungen (Zeit- und Vertragsbedienstete)

Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

Wartung der IKT, Bereitstellung neuer Arbeitsplätze für neu eingestellte Bedienstete

Quelle: Angaben der Agentur.


(1)  Die Zahlenangaben wurden gegebenenfalls auf den nächsten Zehner, Hunderter oder Tausender auf- bzw. abgerundet.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

12.

Die ECHA hat die Ziele ihres Arbeitsprogramms betreffend Übertragungen im Jahr 2011 erreicht. Die Agentur wird 2012 ihre Regeln für Übertragungen überarbeiten und eine strengere Motivation und Beschränkung zu möglichen Übertragungen auf das Finanzjahr 2013 einführen.

13.

Die ECHA erkennt vorbehaltlos an, dass die körperliche Bestandsaufnahme wichtig ist. Die Agentur wird ihr Verfahren für die Bestandsaufnahme des Anlagevermögens 2012 formalisieren, wobei der körperlichen Überprüfung zum Jahresende gebührende Aufmerksamkeit gewidmet wird.

14.

Die ECHA wird ihr Verfahren zur Kapitalisierung der Kosten für intern entwickelte Software weiterentwickeln und diese jeweils für die einzelnen Softwareversionen kapitalisieren. Diese Vorgehensweise wird eng mit dem laufenden Projekt zur Kostenabrechnung verknüpft und in dieses integriert.

15.

Die ECHA verpflichtet sich bei ihren Einstellungs- und Auswahlverfahren uneingeschränkt zur Einhaltung der Prinzipien der Transparenz und Chancengleichheit. Die ECHA hat ihre Einstellungsverfahren, einschließlich der Interessenerklärungen, überarbeitet, um diese weiter zu verbessern und sicherzustellen, dass bewährte Verfahren angewandt werden. Bei der Aktualisierung der Verfahren wurden die Bemerkungen des Rechnungshofs berücksichtigt. In der Zwischenzeit wurde dem betroffenen Bediensteten eine Stelle zugewiesen, die der ausgeschriebenen Stelle entspricht.

16.

Die Antworten der Agentur werden zusammen mit dem Sonderbericht des Rechnungshofs (15/2012) veröffentlicht.


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/80


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Umweltagentur zusammen mit den Antworten der Agentur

2012/C 388/14

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Umweltagentur (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Kopenhagen wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates (1) errichtet. Aufgabe der Agentur ist die Einrichtung eines Umweltbeobachtungsnetzes, das der Kommission, dem Parlament, den Mitgliedstaaten und der allgemeinen Öffentlichkeit zuverlässige Informationen über den Zustand der Umwelt liefert. Diese Informationen sollen es insbesondere der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten ermöglichen, Umweltschutzmaßnahmen zu treffen und die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu bewerten (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Exekutivdirektor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Exekutivdirektor ist verantwortlich für die Einrichtung (7) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (8) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss (10) der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (11) in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

11.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZU SCHLÜSSELKONTROLLEN DER ÜBERWACHUNGS- UND KONTROLLSYSTEME DER AGENTUR

12.

Die Agentur leistete eine Zahlung in Höhe von 6 061 Euro an eine internationale Umweltorganisation für die Teilnahme einiger ihrer Mitarbeiter an Expeditionen, die von dieser Organisation organisiert wurden und im Februar und Mai 2011 stattfanden. Für diese Expeditionen wurde weder ein Vergabeverfahren durchgeführt noch ein Vertrag abgeschlossen. Die damit verbundenen zusätzlichen von der Agentur getragenen Reisekosten beliefen sich auf 11 625 Euro. Der Exekutivdirektor der Agentur war bis April 2011 Mitglied des Kuratoriums der Organisation. Angesichts dieses Sachverhalts bestand ein augenscheinlicher Interessenkonflikt.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

13.

Die Transparenz der Einstellungsverfahren der Agentur verbesserte sich im Laufe der Jahre beträchtlich. Allerdings stellte der Hof fest, dass in Bezug auf die erforderlichen Jahre an Berufserfahrung nach wie vor Unklarheit zwischen den Eignungskriterien und den angewandten Auswahlkriterien herrschte. Außerdem gab es keinerlei Nachweis dafür, dass die für die Zulassung zu den schriftlichen Prüfungen zu erreichenden Mindestpunktzahlen und der Inhalt dieser Prüfungen vor der Auswertung der Bewerbungen festgelegt wurden.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 5. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 120 vom 11.5.1990, S. 1.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(7)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(9)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(10)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 31. Mai 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 29. Juni 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder www.eea.europa.eu.

(11)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).


ANHANG

Europäische Umweltagentur (Kopenhagen)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Umweltpolitik

Die Umweltpolitik der Union trägt zur Verfolgung der nachstehenden Ziele bei: Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität, Schutz der menschlichen Gesundheit, umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen, Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme und insbesondere zur Bekämpfung des Klimawandels.

Die Umweltpolitik der Union zielt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen der Union auf ein hohes Schutzniveau ab. Sie beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung, auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip. (…) Bei der Erarbeitung ihrer Umweltpolitik berücksichtigt die Union die verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Daten, die Umweltbedingungen in den einzelnen Regionen der Union, die Vorteile und die Belastung aufgrund des Tätigwerdens bzw. eines Nichttätigwerdens, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Union insgesamt sowie die ausgewogene Entwicklung ihrer Regionen. (…)

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EWG) Nr. 1210/1990 des Rates)

Ziele

Errichtung eines europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes und Bereitstellung

1.

objektiver, zuverlässiger und auf europäischer Ebene vergleichbarer Informationen für die Union und die Mitgliedstaaten, anhand deren sie

a)

die notwendigen Umweltschutzmaßnahmen ergreifen,

b)

die Ergebnisse dieser Maßnahmen bewerten,

c)

eine sachgerechte Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Zustand der Umwelt sicherstellen können;

2.

der nötigen technischen und wissenschaftlichen Unterstützung.

Aufgaben

Einrichtung — in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten — und Koordinierung des Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes;

Bereitstellung — für die Union und die Mitgliedstaaten — der erforderlichen objektiven Informationen für die Ausarbeitung und Durchführung von sinnvollen und wirksamen Umweltmaßnahmen;

Unterstützung der Überwachung von Umweltschutzmaßnahmen durch geeignete Hilfestellung im Zusammenhang mit der Erfüllung der Berichterstattungsanforderungen;

Beratung einzelner Mitgliedstaaten bei der Entwicklung, Einrichtung und Erweiterung ihrer Systeme zur Überwachung von Umweltmaßnahmen;

Erfassung, Zusammenstellung und Bewertung von Daten über den Zustand der Umwelt, Berichterstattung über die Qualität und die Belastungen der Umwelt im Gebiet der Union, Aufstellung einheitlicher Bewertungskriterien für Umweltdaten, die in allen Mitgliedstaaten anzuwenden sind, sowie Ausbau und Weiterführung eines Referenzzentrums für Umweltinformationen;

Förderung der Vergleichbarkeit der Umweltdaten auf europäischer Ebene sowie erforderlichenfalls Förderung einer stärkeren Harmonisierung der Messverfahren auf geeignetem Wege;

Förderung der Berücksichtigung europäischer Umweltinformationen in internationalen Umweltüberwachungsprogrammen;

alle fünf Jahre Veröffentlichung eines Berichts über den Zustand der sowie die Tendenzen und Aussichten für die Umwelt, ergänzt durch Indikatorenberichte über spezifische Schwerpunktthemen;

Förderung der Entwicklung von Verfahren zur Vorhersage im Umweltbereich, Förderung des Informationsaustauschs über die verfügbaren Technologien zur Verhütung oder Verringerung von Umweltschäden und Förderung der Entwicklung von Methoden zur Bewertung der Kosten von Umweltschäden sowie der Kosten für Vorsorge-, Schutz- und Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Umwelt;

umfassende Verbreitung von an die Öffentlichkeit gerichteten zuverlässigen und vergleichbaren Umweltinformationen, insbesondere über den Zustand der Umwelt, und Förderung des Einsatzes fortgeschrittener Telematik-Technologie zu diesem Zweck;

aktive Zusammenarbeit mit sonstigen Stellen und Programmen der Union sowie anderen internationalen Stellen und in Bereichen von gemeinsamem Interesse mit Einrichtungen in Ländern, die nicht Mitglied der Union sind, wobei zu berücksichtigen ist, dass jegliche Doppelarbeit vermieden werden muss;

Unterstützung der Kommission beim Austausch von Informationen über die Entwicklung von Verfahren und bewährtesten Praktiken für Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie bei der Verbreitung von Informationen über die Ergebnisse einschlägiger Umweltforschungen in einer Form, die von größtmöglichem Nutzen für die Formulierung einer Politik ist.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Je ein Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, je ein Vertreter der EWR-Mitgliedstaaten, zwei Vertreter der Kommission und zwei vom Europäischen Parlament benannte wissenschaftliche Persönlichkeiten.

Aufgaben

Verabschiedung der Mehrjahres- und Jahresarbeitsprogramme und Sicherstellung ihrer Durchführung sowie Annahme des Jahresberichts über die Tätigkeit der Agentur.

Exekutivdirektor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

Wissenschaftlicher Beirat

Bestehend aus im Umweltbereich besonders qualifizierten Mitgliedern, vom Verwaltungsrat ernannt.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2010)

Endgültiger Haushalt

62,2 Millionen Euro (50,6 Millionen Euro),

Unionszuschuss: 66 % (80 %).

Personalbestand am 31. Dezember 2011

Anzahl der im Stellenplan vorgesehenen Planstellen: 134 (133),

davon besetzt: 132 (125) + 82 (76) sonstige Planstellen (Vertragsbedienstete und abgeordnete nationale Sachverständige).

Personalbestand insgesamt: 214 (201), davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten: 90 (89),

administrative Tätigkeiten: 43 (43),

sonstige Tätigkeiten: 1 (1).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011 (Angaben für 2010)

Artikel

13

Highlights

46

Pressemitteilungen

9

Reden

1

Online-Artikel

3

Datensätze

30

Indikatoren

12

Karten, Schaubilder

271

Werbematerial

5

Agenturinterne Dokumente

2

Berichte

7

Technische Berichte

30

Bewertungen auf europäischer Ebene

1

SOER 2010 (Zustand und Ausblick)

1

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

12.

Die Zahlung erfolgte für Verpflegung und Unterbringung von Mitarbeitern bei deren Aufenthalt auf den Forschungsstationen. Nachdem er im April 2011 vom Europäischen Rechnungshof von der möglichen Wahrnehmung eines Interessenkonflikts unterrichtet worden war, zog sich der Exekutivdirektor umgehend aus dem Kuratorium zurück, um die Agentur zu schützen und sicherzustellen, dass die abschließenden wissenschaftlichen Ergebnisse nicht gefährdet würden. Im Lichte des Entlastungsverfahrens für 2010 haben der Verwaltungsrat und die Verwaltung der EUA die Politik in Bezug auf Interessenkonflikte der EUA verstärkt, um potenzielle Probleme für die Zukunft zu vermeiden.

13.

Die Agentur nimmt die Bemerkungen des Hofs zur Kenntnis und hat das Verfahren zur Umsetzung der Empfehlungen bereits eingeleitet.


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/86


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur zusammen mit den Antworten der Agentur

2012/C 388/15

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Vigo wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates vom 26. April 2005 (1) errichtet. Hauptaufgabe der Agentur ist es, die operative Koordinierung der Kontrolltätigkeiten der Mitgliedstaaten im Bereich der Fischereiaufsicht zu organisieren und so die wirksame und einheitliche Anwendung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik sicherzustellen (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Direktor ist verantwortlich für die Einrichtung (7) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (8) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss (10) der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (11) in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

11.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZU SCHLÜSSELKONTROLLEN DER ÜBERWACHUNGS- UND KONTROLLSYSTEME DER AGENTUR

12.

Der Hof stellte fest, dass hinsichtlich der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge Verbesserungsbedarf besteht. Die Agentur hat die Schätzung der Auftragswerte in den Ausschreibungsunterlagen nicht angemessen dokumentiert. Einige Kriterien für die Auswahl von Bietern müssen präziser formuliert sein, damit sich die Transparenz der Verfahren weiter verbessert.

13.

Die Agentur verfügt noch nicht über geeignete Verfahren, um die mit der Schaffung interner immaterieller Vermögenswerte verbundenen Kosten zu erfassen und zu berücksichtigen.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

14.

Im Rahmen des Verfahrens für die Ernennung des Direktors verstieß ein Mitglied des Verwaltungsrats gegen die für die Besetzung von Schlüsselpositionen geltenden Vorschriften, indem er den Kandidaten, für den die Kommission stimmen wollte, bekanntgab.

15.

Der Hof stellte fest, dass die Personalauswahlverfahren noch weiter verbessert werden müssen. In den Stellenausschreibungen waren keine Informationen zu den Beschwerde- und Berufungsverfahren enthalten. Sitzungen des Prüfungsausschusses wurden nicht ausreichend dokumentiert, und bei einem Auswahlverfahren hat die Anstellungsbehörde die Reihenfolge der vom Prüfungsausschuss aufgestellten Liste ohne Angabe von Gründen missachtet.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 5. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 128 vom 21.5.2005, S. 1.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(7)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(9)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(10)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 29. Juni 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 5. Juli 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://cfca.europa.eu/.

(11)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).


ANHANG

Europäische Fischereiaufsichtsagentur  (1) (Vigo)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 43 AEUV)

Das Europäische Parlament und der Rat legen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte nach Artikel 40 Absatz 1 sowie die anderen Bestimmungen fest, die für die Verwirklichung der Ziele der gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik notwendig sind.

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates vom 26. April 2005, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1224/2009)

Ziele

Mit dieser Verordnung wird eine EU-Fischereiaufsichtsagentur errichtet, deren Ziel es ist, die operative Koordinierung der Kontrolltätigkeiten der Mitgliedstaaten im Bereich der Fischereiaufsicht zu organisieren und die Mitgliedstaaten bei der Zusammenarbeit im Hinblick auf die Erfüllung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik und deren wirksame und einheitliche Anwendung zu unterstützen.

Aufgaben/Auftrag

Koordinierung der Kontrollen der Mitgliedstaaten im Rahmen der Überwachungs- und Kontrollverpflichtungen der EU;

Koordinierung des Einsatzes der in einem gemeinsamen Pool zusammengefassten nationalen Kontrollmittel der betreffenden Mitgliedstaaten in Übereinstimmung mit dieser Verordnung;

Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Übermittlung von Angaben zu Fang- und Kontrolltätigkeiten an die Kommission und an Dritte;

im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereichs Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und Verpflichtungen nach den Bestimmungen der gemeinsamen Fischereipolitik;

Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Kommission bei einer unionsweit harmonisierten Durchführung der gemeinsamen Fischereipolitik;

Beitrag zu den Forschungs- und Entwicklungsarbeiten der Mitgliedstaaten und der Kommission auf dem Gebiet der Kontroll- und Überwachungsmethoden;

Beitrag zur Koordinierung der Inspektorenausbildung und des Erfahrungsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten;

Koordinierung der Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei im Einklang mit den Unionsvorschriften;

Unterstützung bei der einheitlichen Durchführung der Kontrollregelung der gemeinsamen Fischereipolitik, insbesondere:

1)

Organisation der operativen Koordinierung der Kontrolltätigkeiten der Mitgliedstaaten für die Durchführung von spezifischen Kontrollprogrammen, Kontrollprogrammen im Zusammenhang mit der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten („IUU“) Fischerei und internationalen Kontrollprogrammen;

2)

zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Inspektionen.

Nach Änderung ihrer Gründungsverordnung durch die Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates erhielt die Agentur unter anderem folgende neue Kompetenzen:

1)

Vertreter der Agentur können in internationalen Gewässern als EU-Inspektoren abgestellt werden;

2)

die Agentur kann die für die Durchführung der gemeinsamen Einsatzpläne erforderliche Ausrüstung erwerben, mieten oder chartern;

3)

bei Feststellung einer ernsthaften Gefahr für die gemeinsame Fischereipolitik setzt die Agentur aufgrund einer Information durch die Kommission oder auf eigene Initiative sofort eine Notstandseinheit ein.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Umfasst je einen Vertreter jedes Mitgliedstaats und sechs Vertreter der Kommission.

Aufgaben

Annahme des Haushaltsplans, des Arbeitsprogramms und des Jahresberichts. Annahme des endgültigen Haushaltsplans und des Stellenplans. Abgabe einer Stellungnahme zum endgültigen Jahresabschluss.

Direktor

Vom Verwaltungsrat aus einer Liste von mindestens zwei von der Kommission vorgeschlagenen Kandidaten ernannt.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Interne Revision

Interner Auditdienst der Kommission.

Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2010)

Endgültiger Haushalt

Gesamthaushalt 2011: 12,85 (11,01) Millionen Euro

Titel I - 6,04 (6,03) Millionen Euro,

Titel II - 1,23 (0,96) Millionen Euro,

Titel III - 5,57 (4,01 einschließlich der zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 2,60) Millionen Euro.

Personalbestand am 31. Dezember 2011

53 (53) im Stellenplan vorgesehene Stellen für Zeitbedienstete, davon besetzt: 52 (52),

+ 5 (5) im Stellenplan vorgesehene Stellen für Vertragsbedienstete, davon besetzt: 4 (2),

vorgesehener Personalbestand insgesamt: 58 (58), davon besetzt: 56 (54).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011 (Angaben für 2010)

Operative Koordinierung

Umsetzung des Gemeinsamen Einsatzplans Kabeljau in der Nordsee, im Skagerrak, im Kattegat, im Östlichen Kanal und in den westlichen Gewässern (westlich von Schottland und in der Irischen See);

Gemeinsamer Einsatzplan Kabeljau in der Ostsee;

Gemeinsamer Einsatzplan Roter Thun im Mittelmeer und im Ostatlantik;

Umsetzung des Gemeinsamen Einsatzplans im Gebiet der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik und im Gebiet der Fischereikommission für den Nordostatlantik;

Gemeinsamer Einsatzplan pelagische Art in den westlichen Gewässern der Europäischen Union;

Unterstützungsmaßnahmen zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei;

Konsolidierung der Gemeinsamen Einsatzpläne durch Förderung eines regionalen Ansatzes;

Schulung der an Gemeinsamen Einsatzplänen beteiligten Inspektoren der Mitgliedstaaten und Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei.

Kapazitätenaufbau

Studie zur Bestandsaufnahme der Informationssysteme zur Unterstützung der Fischereikontrollen in der Europäischen Union;

Erstellung eines indikativen Entwurfs für Inhalt und Struktur eines Grundausbildungsprogramms;

Weiterentwicklung der webbasierten Plattform für die Zusammenarbeit im Schulungsbereich;

Unterstützung der nationalen Schulungsprogramme der Mitgliedstaaten;

Betrieb, Wartung, Verstärkung und Weiterentwicklung der IKT-Überwachungsfunktionen: Schiffüberwachungssystem, elektronisches Meldesystem, Fishnet;

Aufrechterhaltung des Koordinierungsbüros für Gemeinsame Einsatzpläne am Sitz der Agentur;

Erbringung vertraglicher Leistungen für das Chartern eines Fischereipatrouillenschiffes für die Agentur.

(Einzelheiten sind im Jahresarbeitsprogramm 2011 der Agentur enthalten.)

Quelle: Angaben der Agentur.


(1)  Es wird darauf hingewiesen, dass die englische Bezeichnung der Agentur zum 1. Januar 2012 von "Community Fisheries Control Agency" in "European Fisheries Control Agency" geändert wurde.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

12.

Die Agentur hat eine Reihe interner Verfahren eingerichtet, um eine solide Grundlage für die Schätzung der Auftragswerte zu schaffen, und dokumentiert diesen Prozess. Die Agentur nimmt die Bemerkung des Hofes jedoch zur Kenntnis und wird die Dokumentation in den Auftragsvergabeakten verbessern. Die Agentur hat auch die Bemerkung des Hofes zu den Auswahlkriterien berücksichtigt.

13.

Die Agentur weist darauf hin, dass die zu erfassenden und zu berücksichtigenden internen Kosten verhältnismäßig niedrig sind. Die Agentur überprüft jedoch derzeit ihre administrativen und operativen Tätigkeiten und wird die Bemerkungen des Hofes während dieses Prozesses berücksichtigen.

14.

Das Handeln von Mitgliedern des Verwaltungsrats unterliegt nicht der Kontrolle der Agentur; demnach ist der Direktor nicht für die Verfahren zuständig.

15.

Die Agentur wird diese Informationen in ihre Stellenbeschreibungen aufnehmen und die Standardvorlage des Protokolls den Empfehlungen des Hofes entsprechend anpassen. Nach dem Verständnis der Agentur kommen alle Bewerber auf der vom Auswahlausschuss erstellten Liste für eine Einstellung in Frage. In dem genannten speziellen Fall wiesen zwei Bewerber eine deutlich höhere Punktzahl auf als die anderen. Angesichts der minimalen Differenz zwischen den Punktzahlen der beiden Bewerber wählte die Anstellungsbehörde den Bewerber aus, der letztendlich für am geeignetsten erachtet wurde.


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/92


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zusammen mit den Antworten der Behörde

2012/C 388/16

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“ bzw. „EFSA“) mit Sitz in Parma wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) errichtet. Die Hauptaufgaben der Behörde umfassen die Bereitstellung der für die Rechtsetzung der Union benötigten wissenschaftlichen Informationen sowie die Sammlung und Analyse von Daten zur Ermittlung und Überwachung von Risiken und die Lieferung unabhängiger Informationen zu diesen Risiken (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Behörde. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (3) der Behörde bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Geschäftsführende Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Behörde eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Geschäftsführende Direktor ist verantwortlich für die Einrichtung (7) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (8) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Behörde sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Behörde frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss (10) der Behörde ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (11) in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Behörde für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

11.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

12.

Im Jahr 2011 wurden 13 Mittelübertragungen zwischen Haushaltslinien vorgenommen, wodurch die Mittel für die Ausgaben im IT-Bereich erheblich aufgestockt wurden (12). Insgesamt wurden 2,5 Millionen Euro von Titel I (Personalausgaben) auf Titel II (Verwaltungsausgaben) übertragen; dies entspricht 21 % der ursprünglichen Mittelausstattung von Titel II. Bei Titel III (operative Ausgaben) wurden getrennte Mittel für Zahlungen in Höhe von 1,8 Millionen Euro und damit 25 % des ursprünglichen Betrags der getrennten Mittel annulliert. Diese Sachlage weist auf Mängel bei der Haushaltsplanung und beim Haushaltsvollzug hin und stellt darüber hinaus einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

13.

Im Dezember 2011 erwarb die Behörde für 36,8 Millionen Euro ein neues Hauptgebäude; dieser Betrag wird in vierteljährlichen Tranchen über einen Zeitraum von 25 Jahren gezahlt, wobei Zinszahlungen in Höhe von 18,5 Millionen Euro anfallen. Der Hof wirft die Frage auf, ob bei der Haushaltsbehörde nicht eine wirtschaftlichere Alternative hätte beantragt werden können, die mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung in Einklang steht und die uneingeschränkte Beachtung der Haushaltsordnung gewährleistet.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

14.

Hinsichtlich der Transparenz der Einstellungsverfahren besteht Verbesserungsbedarf. Die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen wurden erst nach der Auswertung der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss festgelegt, und Erklärungen über die Vertraulichkeit und das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts wurden von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses nicht vor, sondern erst während der Auswertung der Bewerbungen unterzeichnet.

15.

Der Hof führte eine Prüfung mit dem Ziel durch, die Handlungsleitlinien und Verfahren für die Behandlung von Interessenskonflikten im Fall von vier Europäischen Agenturen, darunter die EFSA, zu bewerten. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden in einem eigenständigen Bericht (Sonderbericht Nr. 15/2012) dargelegt.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 18. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Behörde zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(7)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Behörde aufgenommen wurden.

(9)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(10)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 14. Juni 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 28. Juni 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.efsa.europa.eu/.

(11)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).

(12)  Die 13 Übertragungen betrafen eine große Zahl von Haushaltslinien. Die im Mai 2011 vorgenommene Übertragung beispielsweise betraf 63 Haushaltslinien, die drei im Dezember 2011 vorgenommenen Übertragungen betrafen 87 Haushaltslinien. Bestimmte Haushaltslinien wurden innerhalb kurzer Zeit gekürzt und aufgestockt. Die Mittel für die Erhebung und Vernetzung von IT-Daten stiegen um 116 % auf 5,2 Millionen Euro; 90 % davon wurden auf das folgende Jahr übertragen.


ANHANG

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Parma)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

Sammlung von Informationen

Gemeinsame Agrarpolitik (Artikel 38 des Vertrags)

Funktionieren des Binnenmarkts (Artikel 114 des Vertrags)

Gesundheitswesen (Artikel 168 des Vertrags)

Gemeinsame Handelspolitik (Artikel 206 des Vertrags)

Zuständigkeiten der Behörde

(Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Ziele

Erstellung wissenschaftlicher Gutachten sowie wissenschaftliche und technische Unterstützung für die Rechtsetzung und Politik der Gemeinschaft in allen Bereichen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit auswirken;

Bereitstellung unabhängiger Informationen über die Risiken im Bereich der Lebensmittelsicherheit;

Beitrag zu einem hohen Maß an Schutz für Leben und Gesundheit der Menschen;

Sammlung und Analyse der zur Beschreibung und Überwachung von Risiken erforderlichen Daten.

Aufgaben

Erstellung wissenschaftlicher Gutachten und Studien;

Förderung einheitlicher Risikobewertungsverfahren;

Unterstützung der Kommission;

Sammlung, Analyse und Zusammenfassung der erforderlichen wissenschaftlichen und technischen Daten;

Identifizierung und Beschreibung der neu auftretenden Risiken;

Herstellung einer Vernetzung von Organisationen, die in ähnlichen Bereichen tätig sind;

wissenschaftliche und technische Unterstützung beim Krisenmanagement;

Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit;

zuverlässige, objektive und leicht verständliche Informationen für die Öffentlichkeit und die Beteiligten;

Beteiligung am Schnellwarnsystem der Kommission.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung

14 vom Rat (in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und der Kommission) ernannte Mitglieder und ein Vertreter der Kommission.

Aufgabe

Annahme des Arbeitsprogramms und Feststellung des Haushaltsplans sowie Sicherstellung der jeweiligen Durchführung.

Geschäftsführender Direktor

Nach Anhörung vor dem Europäischen Parlament vom Verwaltungsrat auf der Grundlage einer von der Kommission vorgeschlagenen Liste von Bewerbern ernannt.

Beirat

Zusammensetzung

Ein Vertreter je Mitgliedstaat.

Aufgabe

Beratung des Geschäftsführenden Direktors.

Wissenschaftlicher Ausschuss und Wissenschaftliche Gremien

Erstellung der wissenschaftlichen Gutachten der Behörde.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Interne Revision

Interne Auditstelle der Behörde.

Interner Auditdienst der Kommission.

Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Behörde für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2010)

Haushalt

78,8 (74,7) Millionen Euro, davon Unionszuschuss: 100 % (100 %).

Personalbestand am 31. Dezember 2011

Im Stellenplan vorgesehene Planstellen: 355 (355), davon besetzt:

Bedienstete (Zeitbedienstete und Beamte): 334 (330),

sonstige Bedienstete (Vertragsbedienstete, abgeordnete nationale Sachverständige): 109 (103).

Personalbestand insgesamt (1): 443 (433), davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten: 326 (323),

administrative Tätigkeiten: 117 (110).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011 (Angaben für 2010)

Wissenschaftliche Arbeiten und beigefügte Veröffentlichungen 2011 (2010)

Tätigkeit 1:   Erstellung wissenschaftlicher Gutachten sowie wissenschaftliche Beratung und Risikobewertungsansätze

Leitlinien des Wissenschaftlichen Ausschusses/Wissenschaftlichen Gremiums: 9 (2)

Gutachten des Wissenschaftlichen Ausschusses/Wissenschaftlichen Gremiums: 38 (48)

wissenschaftliche Berichte der Behörde: 3 (5)

Stellungnahmen der Behörde: 3 (4)

Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Ausschusses/Wissenschaftlichen Gremiums: 4 (7)

Wissenschaftliche Arbeiten für Tätigkeit 1 insgesamt = 57 (66)

Tätigkeit 2:   Beurteilung von Produkten, Stoffen und Angaben, die einer Genehmigung bedürfen

Schlussfolgerungen in Peer-Review-Verfahren zu Pestiziden: 54 (73)

Leitlinien der Behörde: 2 (1)

Leitlinien des Wissenschaftlichen Ausschusses/Wissenschaftlichen Gremiums: 17 (6)

Gutachten des Wissenschaftlichen Ausschusses/Wissenschaftlichen Gremiums: 298 (244)

wissenschaftliche Berichte der Behörde: 1 (2)

Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Ausschusses/Wissenschaftlichen Gremiums: 9 (5)

Stellungnahmen der Behörde: 3 (0)

Wissenschaftliche Arbeiten für Tätigkeit 2 insgesamt = 384 (331)

Tätigkeit 3:   Datenerhebung, wissenschaftliche Zusammenarbeit und Vernetzung

Leitlinien der Behörde: 3 (3)

Stellungnahmen der Behörde: 0 (2)

begründete Stellungnahmen: 88 (68)

wissenschaftliche Berichte der Behörde: 16 (38)

Wissenschaftliche Arbeiten für Tätigkeit 3 insgesamt = 107 (111)

Beigefügte Veröffentlichungen

Ereignisberichte: 8 (7)

externe wissenschaftliche Berichte: 37 (33)

technische Berichte: 65 (17)

Beigefügte Veröffentlichungen insgesamt = 110 (57)

Stellungnahmen insgesamt = 658 (565)

Durch Kommunikationsaktivitäten unterstützte wissenschaftliche Stellungnahmen: 35 % (34 %)

Konsultationen der Öffentlichkeit: 78 (78)

Zugriffe auf die Website: 3,5 (3,0) Millionen

Abonnenten des E-Mail-Newsletters „EFSA Highlights“: 27 933(26 934)

Medienberichte: 9 397(8 330)

Medienanfragen: 1 086(857)

Pressemeldungen: 15 (16)

Berichte in der Rubrik Webnachrichten: 63 (59)

Interviews: 126 (116)

Quelle: Angaben der Behörde.


(1)  einschließlich der 7 zum 31.12.2011 versandten schriftlichen Stellenangebote

Quelle: Angaben der Behörde.


ANTWORTEN DER BEHÖRDE

12.

Aufgrund von Veränderungen in der Organisationsstruktur sowie infolge des Erwerbs und Umzugs in die neuen Räumlichkeiten war es notwendig, Anpassungen vorzunehmen (insbesondere im IT-Bereich). Zudem wurden einige Einstellungen freiwillig um ein paar Monate verschoben, wodurch eine Situation entstand, die schwer vorauszusagen war und die dazu führte, dass Mittelübertragungen in stärkerem Maße vorgenommen werden mussten (6 % im Jahr 2011 gegenüber 4 % im Jahr 2010).

Die EFSA wird erwägen, die Struktur ihres Haushaltsplans innerhalb des gesamten Haushaltsrahmens zu überarbeiten, um eine Aufsplitterung von Mitteln und die Notwendigkeit von Mittelübertragungen in Zukunft zu verringern.

Die geringere Ausschöpfung von getrennten Mitteln für Zahlungen ist auf Schwierigkeiten bei der Prognostizierung eines genauen Zahlungsmusters bei mehrjährigen wissenschaftlichen Kooperationsprojekten, die 2009 eingeleitet wurden, zurückzuführen.

13.

Bei dem Erwerb ihres neuen Hauptgebäudes folgte die EFSA den von der Haushaltsbehörde vorgegebenen Modalitäten, die eine Staffelung der Zahlungen über einen Zeitraum von 25 Jahren vorsehen. Die EFSA hat die Europäische Kommission vor Kurzem darum gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, von der Haushaltsbehörde zusätzliche Mittel anzufordern, um den Zeitplan für den Erwerb zu kürzen. Bei einem solchen vorgezogenen Erwerb würden der EFSA keine zusätzlichen Kosten entstehen.

14.

Die Einstellungsverfahren der EFSA entsprechen voll und ganz den Vorschriften.

Um den besonderen Aspekt der Transparenz stärker ins Blickfeld zu rücken, hat die EFSA im Januar 2012 ihre diesbezüglichen Verfahren überarbeitet, um sicherzustellen, dass Instrumente zur Kompetenzbewertung vor der Auswertung von Bewerbungen eingerichtet werden.

Erklärungen über die Vertraulichkeit und über etwaige Interessenskonflikte werden von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses systematisch vor dem Verfahren unterzeichnet und bewertet.

15.

Die Antworten der EFSA werden in einem gesonderten Dokument gegeben (Sonderbericht Nr. 15/2012).


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/98


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen zusammen mit den Antworten des Instituts

2012/C 388/17

EINLEITUNG

1.

Das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (nachstehend „das Institut“) mit Sitz in Vilnius wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 errichtet (1). Aufgabe des Instituts ist die Erhebung, Analyse und Verbreitung von Informationen zur Geschlechtergleichstellung sowie die Entwicklung, Analyse, Bewertung und Verbreitung von Methoden zur Förderung der Einbeziehung der Gleichstellungsaspekte in alle Politikbereiche der Union und die entsprechenden nationalen Politikbereiche (2). Das Institut ist seit 2010 vollkommen autonom.

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Instituts. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (3) des Instituts bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung des Instituts eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Direktor ist verantwortlich für die Einrichtung (7) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (8) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung des Instituts sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Instituts frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Instituts (10) seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (11) in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Instituts für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

11.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

12.

Die Gesamtsumme der Haushaltsmittel belief sich auf 7,5 Millionen Euro gegenüber 5,9 Millionen Euro im Vorjahr. Mittelbindungen wurden in Höhe von 6,7 Millionen Euro vorgenommen. Die Mittelübertragungen auf das Jahr 2012 betrugen 3,3 Millionen Euro, was 50 % der Mittelbindungen insgesamt entspricht. Diese hohe Übertragungsrate stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

BEMERKUNGEN ZU SCHLÜSSELKONTROLLEN DER ÜBERWACHUNGS- UND KONTROLLSYSTEME DES INSTITUTS

13.

Der Hof stellte fest, dass die Dokumentation der körperlichen Bestandsaufnahme des Anlagevermögens sowie der Schätzung der antizipativen Passiva verbessert werden muss.

14.

Der Interne Auditdienst der Europäischen Kommission führte am Institut im Dezember 2011 eine "Begrenzte Prüfung der Umsetzung der Normen für die interne Kontrolle" durch. Das Institut akzeptierte die Empfehlungen zum Abschluss der Umsetzung der Normen für die interne Kontrolle, und der Verwaltungsrat nahm einen im Jahr 2012 umzusetzenden Aktionsplan an.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 11. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 9.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Instituts zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(7)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung des Instituts aufgenommen wurden.

(9)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(10)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 6. Juni 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 13. Juni 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu und http://www.eige.europa.eu/.

(11)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).


ANHANG

Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (Vilnius)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeits-bereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union)

Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.

Sie bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen und den Schutz der Rechte des Kindes.

Zuständigkeiten des Instituts

(Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Ziele

Zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der durchgehenden Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in allen Politikbereichen der Union und den entsprechenden nationalen Politikbereichen, und zur Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts beizutragen und die Förderung der Gleichstellung und die Bekämpfung der Diskriminierung zu verstärken sowie die Unionsbürger für Gleichstellungsfragen stärker zu sensibilisieren.

Aufgaben

Erhebung, Analyse und Verbreitung von objektiven, vergleichbaren und zuverlässigen Informationen zur Geschlechtergleichstellung;

Entwicklung von Methoden zur Verbesserung der Objektivität, Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit von Daten auf europäischer Ebene;

Entwicklung, Analyse, Bewertung und Verbreitung von Methoden zur Förderung der Einbeziehung des Gleichstellungsaspekts in alle Politikbereiche der Union und die entsprechenden nationalen Politikbereiche sowie Unterstützung der durchgehenden Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts durch alle Organe und Einrichtungen der Union;

Durchführung von Erhebungen zur Gleichstellungssituation in Europa;

Einrichtung und Koordinierung eines europäischen Netzwerks zur Geschlechtergleichstellung;

Organisation von Ad-hoc-Sitzungen mit Experten zur Unterstützung der Forschungsarbeit des Instituts;

Sensibilisierung der Unionsbürger für Gleichstellungsfragen durch die Organisation von Konferenzen, Kampagnen und Tagungen auf europäischer Ebene in Zusammenarbeit mit einschlägigen Akteuren sowie Übermittlung der Ergebnisse und Schlussfolgerungen an die Kommission;

Verbreitung von Informationen zu positiven Beispielen für nicht den gängigen Klischees entsprechende Rollen von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen, Vorstellung von Ergebnissen und Initiativen mit dem Ziel, auf diese Erfolge hinzuweisen und aus ihnen Nutzen zu ziehen;

Entwicklung von Dialog und Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen, Gleichstellungseinrichtungen, Hochschulen, Experten, Forschungszentren und den Sozialpartnern;

Aufbau von für die Öffentlichkeit zugänglichen Dokumentationsressourcen;

Bereitstellung von Informationen zur durchgehenden Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts für öffentliche und private Einrichtungen;

Bereitstellung von Informationen für die Unionsorgane über Geschlechtergleichstellung und die durchgehende Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in den Beitritts- und Kandidatenländern.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung

18 Vertreter, die vom Rat auf der Grundlage eines Vorschlags der jeweiligen betroffenen Mitgliedstaaten ernannt werden, und ein Vertreter der Kommission, der von derKommission ernannt wird; bei der Auswahl der Mitglieder des Verwaltungsrats ist darauf zu achten, dass die höchstmögliche fachliche Qualifikation und ein breites Spektrum an einschlägigem und fachübergreifendem Fachwissen im Bereich der Geschlechtergleichstellung gewährleistet sind. Es wird eine ausgewogene Vertretung von Männern und Frauen im Verwaltungsrat angestrebt. Die vom Rat ernannten Mitglieder vertreten 18 Mitgliedstaaten in der Reihenfolge des turnusmäßigen Ratsvorsitzes.

Aufgaben

Verabschiedung des jährlichen und mittelfristigen Arbeitsprogramms, des Haushaltsplans und des Jahresberichts. Festlegung der internen Verfahrensvorschriften des Instituts und der Geschäftsverordnung des Verwaltungsrats.

 

Sachverständigenbeirat

Zusammensetzung

Vertreter von auf Gleichstellungsfragen spezialisierten Einrichtungen, wobei jeder Mitgliedstaat einen Vertreter benennt; zwei Vertreter anderer relevanter auf Gleichstellungsfragen spezialisierter Organisationen, die vom Europäischen Parlament ernannt werden; drei Mitglieder, die von der Kommission ernannt werden.

Aufgaben

Unterstützung des Direktors darin, die höchste wissenschaftliche Fachkompetenz und die Unabhängigkeit der Tätigkeit des Instituts sicherzustellen, Ermöglichung des Austauschs von Informationen über Gleichstellungsfragen und der Zusammenführung von Erkenntnissen sowie Gewährleistung einer engen Zusammenarbeit zwischen dem Institut und den zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten.

Der Direktor wird vom Verwaltungsrat auf der Grundlage einer von der Kommission im Anschluss an ein allgemeines Auswahlverfahren vorgeschlagenen Bewerberliste ernannt.

Aufgaben

Verantwortlich für die Wahrnehmung der in der Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 genannten Aufgaben, Erstellung und Durchführung des Jahresarbeitsprogramms und des mittelfristigen Arbeitsprogramms des Instituts; Vorbereitung der Sitzungen des Verwaltungsrats und des Sachverständigenbeirats; Erstellung und Veröffentlichung des Jahresberichts; alle Fragen, die das Personal betreffen, laufende Verwaltungsgeschäfte und Durchführung wirksamer Verfahren zur Überwachung und Bewertung der Leistungen des Instituts.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Interne Revision

Interner Auditdienst der Kommission.

Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Dem Institut für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2010)

Endgültiger Haushalt

7,5 (5,9) Millionen Euro, Anteil des Unionszuschusses: 100 % (100 %)

Personalbestand am 31. Dezember 2011

27 (25) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 26 (23),

8 (4) sonstige Planstellen (Vertragspersonal, abgeordnete nationale Sachverständige, Praktikant).

Personalbestand insgesamt

35 (29), davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten: 24 (18),

administrative Tätigkeiten: 8 (8),

sonstige Tätigkeiten: 3 (3).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011 (Angaben für 2010)

Kernbereiche: Vergleichbare und zuverlässige Daten und Indikatoren zur Gleichstellung der Geschlechter; Erhebungs- und Verarbeitungsmethoden und -verfahren für die Arbeit zu Gleichstellungsfragen; Ressourcen- und Dokumentationszentrum; Sensibilisierung, Vernetzung und Kommunikation.

Anzahl eingeleiteter Studien: 6 (8)

Anzahl der Beiträge für die Länder des Ratsvorsitzes: 2 (2)

Anzahl der Sitzungen von Sachverständigen und Arbeitsgruppen: 19 (12)

Internationale Konferenz: 1 (0)

Anzahl der Forschungsberichte: 2 (0)

Jahresberichte: 1 (1)

Quelle: Angaben des Instituts.


ANTWORTEN DES INSTITUTS

12.

Dem wird zugestimmt. Ab 2011 hat das Institut geeignete Verfahren zur Berichterstattung und Überwachung des Haushaltsvollzugs eingeführt. Wie bereits 2011 mit dem Hof erörtert wurde, hat das Institut für die Mittelübertragung annehmbare Höchstgrenzen je Titel festgelegt, z. B. Titel I bis 10 %, Titel II bis 20 %, Titel III bis 35 %. Da wir uns noch in der Aufbauphase befinden, sind wir für 2011 von einer höheren Übertragungsrate, insbesondere für Titel III — operative Tätigkeiten, ausgegangen und tun dies auch für 2012. Ab 2013 wird das Institut unter den Höchstgrenzen bleiben.

13.

Dem wird zugestimmt. Das gesamte Anlagevermögen des Instituts wird ordnungsgemäß dokumentiert, gekennzeichnet und protokolliert. Darüber hinaus wird das Institut ein eigenes Verfahren für die Bestandsaufnahme erarbeiten und umsetzen, um die ordnungsgemäße Verwaltung des Anlagevermögens zu gewährleisten. Das dokumentierte Verfahren wird nach Unterzeichnung eines entsprechenden Beschlusses des Direktors im letzten Quartal 2012 in Kraft treten. Die Schätzung der antizipativen Passiva wird verbessert.

14.

Dem wird zugestimmt. Der Aktionsplan des Instituts wurde angenommen und wird derzeit umgesetzt. Der Hof wird vor dem nächsten Besuch in Vilnius über den Fortschritt in Kenntnis gesetzt.


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/104


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung zusammen mit den Antworten der Behörde

2012/C 388/18

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (nachstehend „die Behörde“) mit Sitz in Frankfurt wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 (1) eingesetzt. Aufgabe der Behörde ist es, einen Beitrag zur Festlegung qualitativ hochwertiger gemeinsamer Regulierungs- und Aufsichtsstandards zu leisten, zur kohärenten Anwendung der verbindlichen Rechtsakte der Union beizutragen, die Delegation von Aufgaben und Zuständigkeiten unter zuständigen Behörden anzuregen und zu erleichtern, Marktentwicklungen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu überwachen und zu bewerten und den Schutz der Versicherungsnehmer und Begünstigten zu fördern (2). Die Behörde wurde am 1. Januar 2011 errichtet.

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Behörde. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (3) der Behörde bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Exekutivdirektor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Behörde eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Exekutivdirektor ist verantwortlich für die Einrichtung (7) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (8) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Behörde sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Behörde frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Behörde (10) ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar (11).

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Behörde für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

11.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. Sie sollten vor dem Hintergrund des Übergangs von ihrem Vorgänger, dem Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, auf die Behörde betrachtet werden.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

12.

Die Mittelbindungen der Behörde beliefen sich auf 6 579 663 Euro bzw. 62 % des Haushalts 2011. Die Mittelbindungsraten waren insbesondere bei Titel II „Verwaltungsausgaben“ (60 %) und Titel III „Ausgaben für den Dienstbetrieb“ (12 %) niedrig. Dies hatte Auswirkungen auf die IT-Ziele der Behörde, die nicht ganz erreicht wurden.

13.

Im Haushaltsplan der Behörde für das Haushaltsjahr 2011 waren 10,7 Millionen Euro veranschlagt. Im Einklang mit Artikel 62 Absatz 1 der Gründungsverordnung wurde der Haushalt 2011 zu 55 % aus Beiträgen von Mitgliedstaaten und EFTA-Ländern und zu 45 % aus dem Unionshaushalt finanziert. Ende 2011 verzeichnete die Behörde einen Haushaltsüberschuss von 2,8 Millionen Euro. Gemäß ihrer Finanzregelung wurde der volle Betrag im Abschluss als Verbindlichkeit gegenüber der Europäischen Kommission ausgewiesen.

BEMERKUNGEN ZU SCHLÜSSELKONTROLLEN DER ÜBERWACHUNGS- UND KONTROLLSYSTEME DER BEHÖRDE

14.

Die in der Finanzregelung vorgeschriebene Validierung des Rechnungsführungssystems der Behörde durch den Rechnungsführer steht noch aus.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

15.

Die geprüften Beschaffungsverfahren standen nicht vollständig im Einklang mit den Vorschriften der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan. Bei fünf Aufträgen über den Ankauf von IT-Ausrüstung (Gesamtbetrag: 160 117 Euro) wurden die Zuschlagskriterien nicht vorab festgelegt, und es wurden keine schriftlichen Aufträge unterzeichnet. In einem weiteren Fall im Zusammenhang mit Personalvermittlungsdiensten (55 000 Euro) wurden die Zuschlagskriterien nicht korrekt angewendet. Die Behörde sollte sicherstellen, dass bei allen neuen Aufträgen sämtliche Bestimmungen der EU-Vergabevorschriften eingehalten werden.

16.

Die Behörde muss die Transparenz der Einstellungsverfahren verbessern: Mindestpunktzahlen für die Zulassung zu schriftlichen und mündlichen Prüfungen oder für die Aufnahme in die Liste geeigneter Bewerber sowie Fragen für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen wurden nicht vor Prüfung der Bewerbungen festgelegt. Außerdem lag kein Beschluss der Anstellungsbehörde zur Bestellung der Prüfungsausschüsse vor.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 11. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 48.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Behörde zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(7)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Behörde aufgenommen wurden.

(9)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(10)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 28. Juni 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 2. Juli 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.eiopa.europa.eu.

(11)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).


ANHANG

Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Frankfurt am Main)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 26, 114, 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Verwirklichung des Binnenmarkts bzw. Gewährleistung des Funktionierens des Binnenmarkts nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen der Verträge;

Ausarbeitung von Entwürfen technischer Standards als Vorbereitung für Rechtsakte ohne Gesetzescharakter mit allgemeiner Geltung zur Ergänzung oder Änderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften des betreffenden Gesetzgebungsaktes oder wenn es einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der verbindlichen Rechtsakte der Union bedarf.

Zuständigkeiten der Behörde

(Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 zur Errichtung der Behörde, Artikel 1 Absatz 6 und Artikel 8 - Aufgaben und Befugnisse)

Ziele

Das Ziel der Behörde besteht darin, das öffentliche Interesse zu schützen, indem sie für die Wirtschaft der Union, ihre Bürger und Unternehmen zur kurz-, mittel- und langfristigen Stabilität und Effizienz des Finanzsystems beiträgt.

Aufgaben

Leistung eines Beitrags zur Festlegung qualitativ hochwertiger gemeinsamer Regulierungs- und Aufsichtsstandards und -praktiken;

Beitrag zur kohärenten Anwendung der verbindlichen Rechtsakte der Union, Anregung und Erleichterung der Delegation von Aufgaben und Zuständigkeiten unter zuständigen Behörden;

enge Zusammenarbeit mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB);

Organisation und Durchführung vergleichender Analysen („Peer Reviews“) der zuständigen Behörden;

Überwachung und Bewertung der Marktentwicklungen in ihrem Zuständigkeitsbereich;

Durchführung wirtschaftlicher Analysen der Märkte, um bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf entsprechende Informationen zurückgreifen zu können;

Förderung des Schutzes der Versicherungsnehmer und Begünstigten;

Beitrag zur einheitlichen und kohärenten Funktionsweise der Aufsichtskollegien, zur Überwachung, Bewertung und Messung der Systemrisiken und zur Entwicklung und Koordinierung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen, Bieten eines hohen Schutzniveaus für Versicherungsnehmer und Begünstigte in der gesamten Union;

Erfüllung jeglicher sonstiger Aufgaben, die in dieser Verordnung oder in anderen Gesetzgebungsakten festgelegt sind;

Veröffentlichung regelmäßig aktualisierter Informationen über ihren Tätigkeitsbereich auf ihrer Website;

ggf. Übernahme sämtlicher bestehender und laufender Aufgaben des Ausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (CEIOPS).

Leitungsstruktur

(Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 zur Errichtung der Behörde: Artikel 40 bis 44 - Rat der Aufseher; Artikel 45 bis 47 - Verwaltungsrat; Artikel 48 bis 50 - Vorsitzender; Artikel 51 bis 53 - Exekutivdirektor)

Rat der Aufseher

Zusammensetzung: Der Rat der Aufseher besteht aus den Leitern der zuständigen Aufsichtsbehörde jedes Mitgliedstaats, dem Vorsitzenden der Behörde, einem Vertreter der Europäischen Kommission, einem Vertreter des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken, einem Vertreter der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, einem Vertreter der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde und Beobachtern.

Aufgaben: Der Rat der Aufseher ist das Hauptbeschlussfassungsorgan der Behörde.

Verwaltungsrat

Zusammensetzung: Der Verwaltungsrat setzt sich aus dem Vorsitzenden der Behörde und sechs weiteren Vertretern nationaler Aufsichtsbehörden und einem Vertreter der Europäischen Kommission zusammen.

Aufgaben: Der Verwaltungsrat wacht darüber, dass die Behörde ihren Auftrag ausführt und ihre Aufgaben wahrnimmt, übt Haushaltsbefugnisse aus, nimmt die Personalplanung an und erlässt die dafür notwendigen Durchführungsbestimmungen.

Vorsitzender der Behörde

Der Vorsitzende vertritt die Behörde, bereitet die Arbeiten des Rates der Aufseher vor und leitet die Sitzungen des Rates der Aufseher und des Verwaltungsrats.

Exekutivdirektor der Behörde

Der Exekutivdirektor ist für die Leitung der Behörde, die Durchführung des Jahresarbeitsprogramms und die Ausführung des Haushaltsplans zuständig. Er bereitet die Arbeiten des Verwaltungsrats vor, erstellt den Haushaltsplan und das Arbeitsprogramm.

Ausschuss für Qualitätskontrolle

Zusammensetzung: Dem Ausschuss gehören der stellvertretende Vorsitzende der Behörde, 2 Mitglieder des Verwaltungsrats und der Exekutivdirektor an.

Aufgaben: Der Ausschuss beaufsichtigt und bewertet die ordnungsgemäße Umsetzung der internen Verfahren und Beschlüsse.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Behörde für das Jahr 2011 zur Verfügung gestellte Mittel

Endgültiger Haushalt

Endgültige Haushaltsmittel: 10,66 Millionen Euro

Stellenplan

Statutspersonal

46 im Stellenplan vorgesehene Stellen, davon besetzt: 46.

Der Stellenplan wurde zu 100 % erfüllt.

Vertragspersonal

7 im Haushaltsplan vorgesehene Stellen, davon besetzt: 6;

abgeordnete nationale Sachverständige

6 im Haushaltsplan vorgesehene Stellen, davon besetzt: 4.

Personalbestand insgesamt: 56 Bedienstete.

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011

Regulierungsaufgaben

fünfte quantitative Auswirkungsstudie (QIS5),

11 öffentliche Konsultationen zu den verschiedenen Tätigkeitsbereichen der Behörde (Versicherungswesen und Altersversorgung).

Aufsichtsfunktionen

Mitwirkung der Behörde in den Aufsichtskollegien,

Aktionsplan 2011 für die Kollegien.

Verbraucherschutz und Finanzinnovationen

Bericht über Initiativen der zuständigen Behörden zur Vermittlung von Kompetenzen und Wissen im Bereich Finanzen,

Beitrag zur Überarbeitung der Richtlinie über Versicherungsvermittlung durch die Kommission.

Gemeinsame Aufsichtskultur

3 sektorübergreifende Seminare,

15 Seminare für nationale zuständige Behörden,

Entwicklung der Methodik für 3 vergleichende Analysen ("Peer Reviews").

Finanzstabilität

2 halbjährliche Berichte über Finanzstabilität,

1 europaweiter Stresstest für den Versicherungssektor,

1 gesonderter Stresstest zur Bewertung der Auswirkungen einer lang anhaltenden Tiefzinsphase,

Einrichtung eines Pilot-„Risikosteuerpults“ (Risk Dashboard).

Krisenmanagement

Ausarbeitung (in Zusammenarbeit mit den anderen Europäischen Aufsichtsbehörden) einer Reihe von vorläufigen Verfahren für den Umgang mit Krisenfällen;

umfassender Rahmen für die Beschlussfassung, der im Einzelnen festlegt, wie die Behörde ihre Zuständigkeiten im Bereich der Krisenvorbeugung und des Krisenmanagements wahrnimmt.

Außenbeziehungen

Einsetzung von 2 Interessengruppen (Versicherung und betriebliche Altersversorgung);

Dialog in Regulierungs- und Aufsichtsfragen mit der US-amerikanischen National Association of Insurance Commissioners (NAIC), der chinesischen Regulierungskommission für das Versicherungswesen (CIRC), der japanischen Behörde für Finanzdienstleistungen (FSA), der lateinamerikanischen Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden (ASSAL), der zuständigen brasilianischen Aufsichtsbehörde für den Privatversicherungssektor (SUSEP) und dem US-amerikanischen Federal Insurance Office (FIO);

Mitglied der Internationalen Vereinigung der Versicherungsaufseher, einschließlich der Mitgliedschaft in den jeweiligen Exekutivausschüssen;

3 Äquivalenzberichte (Schweiz, Bermuda, Japan).

Konferenzen/sonstige öffentliche Veranstaltungen 2011

3 Konferenzen und Veranstaltungen (Transatlantic Insurance Groupe Supervision (TIGS), Jahreskonferenz der EIOPA, Consumer Strategy Day)

Quelle: Angaben der Behörde.


ANTWORTEN DER BEHÖRDE

12.

Während des ersten Geschäftsjahres der EIOPA war die Ausführungsrate in Titel II und III in der Tat niedrig. Dem liegt die bewusste Entscheidung des Exekutivdirektors zugrunde, den für IT veranschlagten Betrag (30 % des Gesamthaushalts der EIOPA) nicht zu binden (und nicht auszugeben), da der Rat der Aufseher für 2011 keine strategische Orientierung vorgegeben hatte. Die Komplexität der zu treffenden Entscheidungen sowie ihre weitreichenden Auswirkungen ermöglichten es nicht, die entsprechenden Mittel zu binden und auszugeben. Die notwendige strategische Entscheidung wurde vom Rat der Aufseher der EIOPA im Februar 2012 getroffen. Das Projekt war nun am Laufen und so konzipiert, dass seine Ziele vollständig und fristgerecht erreicht werden.

13.

Die EIOPA erkennt an, dass der gesamte Überschuss der Finanzregelung zufolge als Verbindlichkeit gegenüber der Europäischen Kommission verbucht wird, die Gründungsverordnung jedoch auch Haushaltsbeiträge für Mitgliedstaaten und EFTA-Länder vorsieht. Die EIOPA und die anderen Europäischen Aufsichtsbehörden haben mit der Europäischen Kommission eine Übereinkunft getroffen, nach der die Ausschüttung von Überschüssen auf der Grundlage der Gründungsverordnung erfolgt.

14.

Die Bemerkung des Hofes wird zur Kenntnis genommen, und der Rechnungsführer wird die notwendigen Schritte einleiten, um den Validierungsprozess 2012 durchzuführen.

15.

Die EIOPA hat 2011 alle notwendigen Schritte ergriffen, um eine Einigung mit dem OLAF zu erzielen. Die Bemerkung des Hofes sollte aufgehoben werden.

16.

Die Behörde ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sämtliche Aufträge in Zukunft in Übereinstimmung mit der Finanzregelung vergeben werden. Es wurde ein Beschaffungsbeauftragter eingestellt.

17.

Die Bemerkung des Hofes wird zu Kenntnis genommen und die Einstellungsverfahren werden weiter verbessert.


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/110


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts zusammen mit der Antwort des Instituts

2012/C 388/19

EINLEITUNG

1.

Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (nachstehend „das Institut“) mit Sitz in Budapest wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 294/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) geschaffen. Das Ziel des Instituts besteht darin, einen Beitrag zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum in Europa und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu leisten, indem die Innovationskapazität der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union gestärkt wird. Das Institut gewährt Wissens- und Innovationsgemeinschaften (Knowledge and Innovation Communities, KIC), die die Bereiche Hochschulbildung, Forschung und Wirtschaft miteinander verknüpfen und auf diese Weise Innovation und Unternehmertum begünstigen, Finanzhilfen (2).

2.

Das Institut erhielt am 8. Juni 2011 von der Kommission die finanzielle Autonomie. In Bezug auf das Haushaltsjahr 2011 wurde daher der Zeitraum vom 8. Juni bis 31. Dezember 2011 geprüft.

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Instituts. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

4.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (3) des Instituts bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung des Instituts eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Direktor ist verantwortlich für die Einrichtung (7) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (8) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

6.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung des Instituts sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Instituts frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

9.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Instituts (10) seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar (11).

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Instituts für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Die Ausführungsrate des Haushaltsplans des Instituts war im geprüften Zeitraum — ab Erhalt seiner finanziellen Autonomie (siehe Ziffer 2) — niedrig. Einem Vergleich der Zahlungen mit den Mittelbindungen zufolge betrug die jeweilige Ausführungsrate bei Titel I (Personalausgaben) 56 %, bei Titel II (Verwaltungsausgaben) 30 % und bei Titel III (Ausgaben für den Dienstbetrieb) 11 %.

14.

Die Finanzhilfevereinbarungen, die 2011 zu Zahlungen führten, wurden von der Europäischen Kommission (Generaldirektion Bildung und Kultur) und dem Institut systematisch erst unterzeichnet, nachdem die Tätigkeiten größtenteils bereits durchgeführt worden waren. Zwischen September und Dezember 2011 leistete das Institut Abschlusszahlungen (12) in Höhe von 4,2 Millionen Euro zu drei Finanzhilfevereinbarungen, die deutlich nach Beginn der Tätigkeiten unterzeichnet wurden (13). Dies stellt unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Haushaltsführung ein Problem dar.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 11. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 97 vom 9.4.2008, S. 1.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Instituts zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(7)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung des Instituts aufgenommen wurden.

(9)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(10)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 28. Juni 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 10. Juli 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter der nachstehenden Internetadresse abgerufen werden: http://eit.europa.eu.

(11)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).

(12)  Die Vorschüsse waren von der Europäischen Kommission gezahlt worden.

(13)  In einem Fall wurde der Vertrag 14 Tage vor Ende des 13-monatigen Durchführungszeitraums unterzeichnet.


ANHANG

Europäisches Innovations- und Technologieinstitut — EIT (Budapest)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 173 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Die Union und die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Union gewährleistet sind.

Zu diesem Zweck zielt ihre Tätigkeit entsprechend einem System offener und wettbewerbsorientierter Märkte auf Folgendes ab:

Erleichterung der Anpassung der Industrie an die strukturellen Veränderungen;

Förderung eines für die Initiative und Weiterentwicklung der Unternehmen in der gesamten Union, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen, günstigen Umfelds;

Förderung eines für die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen günstigen Umfelds;

Förderung einer besseren Nutzung des industriellen Potenzials der Politik in den Bereichen Innovation, Forschung und technologische Entwicklung.

Zuständigkeiten des Instituts

(Verordnung (EG) Nr. 294/2008 des Rates)

Ziele

Das Ziel des Instituts besteht darin, einen Beitrag zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum in Europa und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu leisten, indem die Innovationskapazität der Mitgliedstaaten und der Union gestärkt wird. Zu diesem Zweck fördert und integriert das Institut Hochschulbildung, Forschung und Innovation auf höchstem Niveau.

Aufgaben

Zur Verwirklichung seiner Zielsetzung nimmt das Institut folgende Aufgaben wahr:

a)

Ermittlung der prioritären Bereiche;

b)

Sensibilisierung potenzieller Partnerorganisationen und Förderung ihrer Teilnahme an den Tätigkeiten;

c)

Auswahl und Benennung von KIC in den prioritären Bereichen sowie vertragliche Festlegung ihrer Rechte und Pflichten, angemessene Unterstützung der KIC, Durchführung geeigneter Qualitätskontrollmaßnahmen, kontinuierliche Überwachung und regelmäßige Evaluierung der Tätigkeit der KIC, angemessene Koordinierung der verschiedenen KIC;

d)

Mobilisierung von Mitteln aus öffentlichen und privaten Quellen und Einsatz der Ressourcen gemäß den Vorgaben dieser Verordnung. Insbesondere strebt das Institut an, einen erheblichen und wachsenden Anteil seines Haushalts aus privaten Finanzbeiträgen und aus durch seine eigenen Tätigkeiten erwirtschafteten Einnahmen aufzubringen;

e)

Förderung der Anerkennung von akademischen Graden und Abschlüssen, die von Hochschuleinrichtungen, die Partnerorganisationen sind, vergeben werden und als akademische Grade und Abschlüsse des EIT bezeichnet werden können, in den Mitgliedstaaten;

f)

Förderung der Verbreitung bewährter Praktiken für die Integration des Wissensdreiecks im Hinblick auf die Entwicklung einer gemeinsamen Kultur des Innovations- und Wissenstransfers;

g)

Bestreben, eine weltweit führende Einrichtung für Spitzenleistungen in den Bereichen Hochschulbildung, Forschung und Innovation zu werden;

h)

Gewährleistung von Komplementarität und Synergien zwischen den Tätigkeiten des Instituts und anderen Unionsprogrammen.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung:

Der Verwaltungsrat des Instituts umfasst 18 ernannte Mitglieder, die ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erfahrung und Exzellenz in den Bereichen Wirtschaft, Hochschulbildung und Forschung widerspiegeln, und vier repräsentative Mitglieder, die von den Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) vorgeschlagen werden. Wie in der Verordnung vorgesehen nahmen die von den KIC ausgewählten vier repräsentativen Mitglieder 2011 ihre Funktion im Verwaltungsrat auf. Die Europäische Kommission hat Beobachterstatus.

Aufgaben:

Der Verwaltungsrat ist zuständig für die Lenkung der Tätigkeiten des Instituts, für die Auswahl, Benennung und Evaluierung der KIC sowie für alle weiteren strategischen Entscheidungen.

Exekutivausschuss

Zusammensetzung:

Der Exekutivausschuss setzt sich aus fünf Verwaltungsratsmitgliedern, darunter dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats zusammen, der auch den Vorsitz im Exekutivausschuss führt.

Aufgaben:

Der Exekutivausschuss überwacht die Arbeit des Instituts und trifft in der Zeit zwischen den Sitzungen des Verwaltungsrats die erforderlichen Entscheidungen.

Direktor

Der Direktor wird vom Verwaltungsrat ernannt. Er ist für die Verwaltung und das Finanzmanagement des Instituts zuständig und hierfür dem Verwaltungsrat gegenüber rechenschaftspflichtig. Der Direktor ist der gesetzliche Vertreter des Instituts.

Herr José Manuel Leceta wurde am 19. Mai 2011 ernannt.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Dem Institut im Jahr 2011 zur Verfügung gestellte Ressourcen

Endgültiger Haushalt

65,85 Millionen Euro (Das Institut erhielt seine finanzielle Autonomie am 8. Juni 2011; bis zu diesem Zeitpunkt wurde der Haushaltsplan von der Europäischen Kommission ausgeführt.)

Personalbestand am 31. Dezember 2011

Genehmigte Stellen: 52 (35),

davon besetzt: 40 (24).

Sonstige Planstellen: 0 (0).

Personalbestand insgesamt: 40 (24), davon entfallen auf

operative Tätigkeiten: 19 (10),

administrative und unterstützende Tätigkeiten: 21 (14).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011

Teilnahme des Vorsitzenden des Verwaltungsrats an der informellen Sitzung des Rates "Wettbewerbsfähigkeit" am 12. April 2011.

Veranstaltung der ersten Stakeholder-Konferenz "Zukunftsvision des EIT" in Budapest (HU) am 14. April 2011.

Übermittlung des Entwurfs der Strategischen Innovationsagenda des Instituts an die Europäische Kommission am 15. Juni 2011.

Teilnahme des Direktors des Instituts an der vom Europäischen Parlament am 21. September 2011 organisierten Veranstaltung "Friends of EIT" mit Kommissionsmitglied Vassiliou und den Geschäftsführern (CEO) der KIC.

Veranstaltung der ersten Konferenz "Jugend und Unternehmertum" in Krakau (PL) am 20. und 21. Oktober 2011 mit 200 Teilnehmern.

Start des EIT-Forums mit den KIC (dabei handelt es sich um eine Plattform für einen regelmäßigen Dialog zwischen dem Direktor des Instituts und den Geschäftsführern der KIC). Das erste Treffen des Forums fand am 11. November 2011 in Budapest statt.

Gemeinsamer Beitrag des Vorsitzenden des Verwaltungsrats des Instituts, des Direktors des Instituts und der Geschäftsführer der KIC zum ersten von der Europäischen Kommission organisierten Innovationskonvent am 5. und 6. Dezember 2011. Die Zahl der KIC-Partner ist stetig gestiegen, und zwar von 75 KIC-Partnern im Jahr 2010 auf rund 400 Partner im Jahr 2012. Der Gesamtbeitrag des Instituts beläuft sich im Zeitraum 2010-2012 auf etwa 160 Millionen Euro (knapp 25 % des Gesamthaushalts der KIC). Zu den wichtigsten von den KIC in den Jahren 2010 und 2011 erzielten Ergebnissen zählen:

Climate-KIC: Juristische Person mit Finanzstruktur und einem Managementteam unter der Leitung eines Geschäftsführers (CEO) sowie fünf Kolokationszentren und sechs regionalen Innovationszentren. Unter anderem hat die KIC die Contextual Learning Journey (Sommerakademie) mit 50 Teilnehmern im Jahr 2010 und 70 Teilnehmern im Jahr 2011 veranstaltet. Sie verwaltet ein Portfolio von 12 Innvoations- und 4 Pionierprojekten (Pathfinder-Projekte). Außerdem wurde das Programm Pioneers into Practice auf den Weg gebracht.

EIT ICT Labs: Juristische Person mit Finanzstruktur und einem Managementteam unter der Leitung eines Geschäftsführers (CEO) sowie fünf Kolokationszentren. Unter anderem wurde ein Masterprogramm (Master School) mit sieben technischen Hauptfächern und einem Nebenfach in Innovation und unternehmerischer Kompetenz eingerichtet. 368 Studierende besuchten die Sommerkurse, und in jedem Knotenpunkt wurde ein Entrepreneurship Support System (System zur Unterstützung von Unternehmensgründern) eingerichtet. 19 Unternehmen wurden betreut, darunter vier neue Start-up-Unternehmen, zu denen die KIC den Anstoß gaben; 5 neue potenzielle Produkte und Dienstleistungen wurden entwickelt.

KIC InnoEnergy: Juristische Person mit eigener Finanzstruktur und einem Managementteam unter der Leitung eines Geschäftsführers (CEO) sowie sechs Kolokationszentren. Unter anderem hat die KIC 4 Masterstudiengänge (MSc) und 3 Programme für Führungskräfte (Executive programs) mit 155 Studierenden angestoßen und 120 Stipendien gewährt. Ein Portfolio von 35 Innovationsprojekten in sechs Themenfeldern unter Beteiligung von 45 Unternehmen wurde auf den Weg gebracht, 82 Geschäftspläne für neue Unternehmen wurden vorgelegt, 27 Unternehmen unterstützt, 56 Patentoptionen wurden ermittelt und 7 neue Patente eingetragen. Ferner wurden 45 Prozesse zu KIC-Technologien in 29 KMU implementiert sowie 20 potenzielle Produkte und Dienstleistungen entwickelt.

Erste Erfolgsgeschichten resultieren aus der Umsetzung der KIC-Tätigkeiten.

129 332 Einzelaufrufe der Website (138 072).

Quelle: Angaben des Instituts.


ANTWORT DES INSTITUTS

14.

Insbesondere was Finanzhilfen anbelangt, gibt es eine saisonale Verteilung der Ausgaben. Zu Beginn des Jahres wurden Finanzhilfevereinbarungen getroffen. In der Folge wurden die Vorfinanzierungen vor der finanziellen Eigenständigkeit des Instituts geleistet. Da Finanzhilfen etwa 90 % des Haushalts des Instituts ausmachen, haben sie einen erheblichen Einfluss auf den Haushaltsvollzug. Die Vollzugsraten sind im gesamten Kalenderjahr deutlich höher als für den Prüfzeitraum der finanziellen Eigenständigkeit. Um den Haushaltsvollzug zu verbessern, hat das Institut eine monatliche Berichterstattung über den Haushaltsvollzug und ein neues Prüfverfahren eingeführt, um im Einzelnen den Vollzug des Haushalts und das Arbeitsprogramm des EIT zu bewerten. Dazu werden zu gegebener Zeit und eventuell im gesamten Jahresverlauf Maßnahmen zur Korrektor und Neuorientierung formuliert.

Weitere Bemerkungen

Das EIT nimmt die Beobachtungen des Hofes zur Kenntnis und verpflichtet sich, die Zeit zwischen dem Beginn der Finanzhilfevereinbarung und dem Datum der Unterzeichnung zu verkürzen. Der Zeitraum wurde 2012 im Vergleich zu 2010 bereits verkürzt (2012 wurde die Finanzhilfevereinbarung im März und im April mit den Wissens- und Innovationsgemeinschaften unterzeichnet). In der Zwischenzeit hat das EIT zusammen mit den Wissens- und Innovationsgemeinschaften einen Fahrplan erstellt, einschließlich der Vorlage von Mustern für einen Geschäftsplan und Berichte, die zur Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarungen im Frühjahr 2013 (d. h. im Januar) führen werden.


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/116


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Arzneimittel-Agentur zusammen mit den Antworten der Agentur

2012/C 388/20

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (nachstehend „die Agentur“ bzw. „EMA“) mit Sitz in London wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 2309/93 des Rates, ersetzt durch die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, geschaffen (1). Die Agentur arbeitet vernetzt und koordiniert die Wissenschaftsressourcen, die ihr von den nationalen Behörden zur Beurteilung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln zur Verfügung gestellt werden (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Verwaltungsdirektor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Verwaltungsdirektor ist verantwortlich für die Einrichtung (7) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (8) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss (10) der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (11) in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

11.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

12.

Bei Titel II (Verwaltungsausgaben) wurden Zahlungsermächtigungen in Höhe von 9,6 Millionen Euro, d. h. 29 % der betreffenden Mittel, auf das Jahr 2012 übertragen. Bei Titel III (operative Ausgaben) wurden Zahlungsermächtigungen in Höhe von 10,3 Millionen Euro, d. h. 34 % der betreffenden Mittel, auf das Jahr 2012 übertragen (12). Der Umfang der übertragenen Mittel ist übermäßig hoch und stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

BEMERKUNGEN ZU SCHLÜSSELKONTROLLEN DER ÜBERWACHUNGS- UND KONTROLLSYSTEME DER AGENTUR

13.

Die Agentur erhöhte 2011 die finanzielle Ausstattung eines im Jahr 2009 nicht ordnungsgemäß vergebenen Rahmenvertrags über IT-Dienstleistungen, der Grund für das eingeschränkte Prüfungsurteil des Hofes zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss 2009 der Agentur zugrunde liegenden Vorgänge war. Der ursprüngliche Höchstwert des Auftrags betrug 30 Millionen Euro. Im Jahr 2011 wurde dieser Betrag widerrechtlich um 8 Millionen Euro aufgestockt, und es wurden Einzelverträge mit einem Wert von 8,1 Millionen Euro abgeschlossen, was vorschriftswidrige Zahlungen und antizipative Passiva in Höhe von 3,6 Millionen Euro im Jahr 2011 nach sich zog. Das IT-Projekt wird fortgeführt, und die Agentur hat 2011 damit begonnen, einen neuen Rahmenvertrag auszuarbeiten.

14.

Hinsichtlich der Transparenz der Vergabeverfahren sind Verbesserungen möglich, was die Begründung der geschätzten Auftragsvolumen sowie die Festlegung, Veröffentlichung und Anwendung der Auswahlkriterien betrifft.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

15.

Der Hof stellte fest, dass hinsichtlich der Transparenz der Personalauswahlverfahren Verbesserungsbedarf besteht. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses füllten ihre Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts nicht immer aus bzw. taten dies nicht allen Fällen fristgerecht, und es gab keinerlei Nachweis dafür, dass Maßnahmen getroffen wurden, um die in den Erklärungen angesprochenen Probleme anzugehen. Die Tätigkeiten des Prüfungsausschusses wurden nicht immer angemessen dokumentiert, und es gibt keinerlei Nachweis dafür, wie das Verfahren für die engere Auswahl der Bewerber festgeschrieben wurde bzw. dass die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen vor der Auswertung der Bewerbungen festgelegt wurden.

16.

Wie schon in früheren Berichten stellte der Hof fest, dass es notwendig ist, ein System zur Vergütung der von den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten erbrachten Dienstleistungen einzuführen, das auf den tatsächlichen Kosten basiert.

17.

Der Hof führte eine Prüfung mit dem Ziel durch, die Handlungsleitlinien und Verfahren für die Behandlung von Interessenkonflikten im Fall von vier EU-Agenturen, darunter die EMA, zu bewerten. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden in einem eigenständigen Bericht (Sonderbericht Nr. 15/2012) dargelegt.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 5. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  (ABl. L 214 vom 24.8.1993, S. 1) und (ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1). Nach der letztgenannten Verordnung wurde die ursprüngliche Bezeichnung der Agentur — Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln — durch die Bezeichnung Europäische Arzneimittel-Agentur ersetzt.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(7)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(9)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(10)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 29. Juni 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 2. Juli 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.ema.europa.eu/.

(11)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).

(12)  In den Angaben für Titel III nicht enthalten ist die Übertragung (18,3 Millionen Euro) von Zahlungsermächtigungen für die Beurteilung von Arzneimitteln (71,9 Millionen Euro, Haushaltslinie 3010), bei denen die Übertragung aufgrund der Art der Zahlungen an die nationalen Behörden gerechtfertigt ist.


ANHANG

Europäische Arzneimittel-Agentur (London)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Sammeln von Informationen

Bei der Festlegung und Durchführung aller Unionspolitiken und -maßnahmen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt.

Die Tätigkeit der Union ergänzt die Politik der Mitgliedstaaten und ist auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der körperlichen und geistigen Gesundheit gerichtet. Sie umfasst die Bekämpfung der weit verbreiteten schweren Krankheiten, wobei die Erforschung der Ursachen, der Übertragung und der Verhütung dieser Krankheiten sowie Gesundheitsinformation und -erziehung gefördert werden; außerdem umfasst sie die Beobachtung, frühzeitige Meldung und Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren.

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Ziele

Koordinierung der Wissenschaftsressourcen, die der Agentur von den zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten zur Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln zur Verfügung gestellt werden;

wissenschaftliche Beratung der Mitgliedstaaten und der Organe der Europäischen Union zu Human- und Tierarzneimitteln.

Aufgaben

Koordinierung der wissenschaftlichen Beurteilung der Arzneimittel, die den Unionsgenehmigungsverfahren für das Inverkehrbringen unterliegen;

Koordinierung der Überwachung der in der Union genehmigten Arzneimittel (Pharmakovigilanz);

Beratung über die maximalen Rückstandswerte von Tierarzneimitteln, die in Lebensmitteln tierischen Ursprungs zulässig sind;

Koordinierung der Überprüfung der Einhaltung der Grundsätze der guten Herstellungspraxis, guten Laborpraxis und guten klinischen Praxis;

Erstellung von Unterlagen über die erteilten Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln.

Leitungsstruktur

Der Ausschuss für Humanarzneimittel, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat sowie fünf kooptierten Mitgliedern, arbeitet die Gutachten zu Fragen der Beurteilung von Humanarzneimitteln aus.

Der Ausschuss für Tierarzneimittel, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, arbeitet die Gutachten zu Fragen der Beurteilung von Tierarzneimitteln aus.

Der Ausschuss für Arzneimittel für seltene Leiden, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, arbeitet die Gutachten zu Fragen der Beurteilung von Arzneimitteln für seltene Leiden aus.

Der Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat sowie fünf kooptierten Mitgliedern, arbeitet die Gutachten zu Fragen der Beurteilung von pflanzlichen Arzneimitteln aus.

Der Pädiatrieausschuss, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, sechs Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern als Vertreter der medizinischen Berufsgruppen und der Patientenverbände, ist für die wissenschaftliche Beurteilung und die Billigung pädiatrischer Prüfkonzepte sowie für das System von Freistellungen und Zurückstellungen verantwortlich.

Der Ausschuss für neuartige Therapien, bestehend aus fünf Mitgliedern des Ausschusses für Humanarzneimittel und deren (fünf) stellvertretenden Mitgliedern, einem Mitglied und einem Stellvertreter aus jedem Mitgliedstaat, zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern als Vertreter der klinisch tätigen Ärzte, zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern als Vertreter der Patientenverbände, ist zuständig für alle Fragen im Zusammenhang mit der Bewertung neuartiger Arzneimittel und deren Zertifizierung und Klassifizierung.

Der Verwaltungsrat besteht aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, zwei Vertretern der Kommission sowie zwei vom Europäischen Parlament benannten Vertretern; außerdem gehören ihm zwei Vertreter von Patientenorganisationen, ein Vertreter von Ärzteorganisationen und ein Vertreter von Tierärzteorganisationen an. Der Verwaltungsrat nimmt das Arbeitsprogramm und den Jahresbericht an.

Der Verwaltungsdirektor wird auf Vorschlag der Kommission vom Verwaltungsrat ernannt.

Interne Revision, Interner Auditdienst der Kommission (IAS).

Interne Auditstelle, Interner Auditdienst der Agentur (IAC).

Externe Kontrolle, Rechnungshof (EuRH).

Entlastungsbehörde, Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2010)

Endgültiger Haushalt

208 863 Millionen Euro (1) (208 387), davon Unionszuschuss: 13,4 % (2) (13,6 %  (3)).

Personalbestand am 31. Dezember 2011

567 (567) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 552 (546),

177 (152) sonstige Bedienstete (Vertragsbedienstete, abgeordnete nationale Sachverständige, Leiharbeitskräfte),

Personalbestand insgesamt: 728 (698), davon entfallen auf operative Tätigkeiten: 584 (556), administrative Tätigkeiten: 144 (142).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011 (Angaben für 2010)

Humanarzneimittel

Anträge auf Genehmigung für das Inverkehrbringen: 100 (91),

positive Gutachten: 87 (51),

durchschnittliche Beurteilungsdauer: 178 (167) Tage,

Gutachten nach Genehmigung: 4 982(3 154),

Pharmakovigilanz (Berichte über zentral zugelassene Arzneimittel (EWR) sowie über Arzneimittelnebenwirkungen (außerhalb des EWR)): 362 231(302 362) Berichte,

regelmäßig aktualisierte Berichte über die Sicherheit: 583 (559),

abgeschlossene wissenschaftliche Beratungsleistungen: 430 (322),

Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung und dezentrale Verfahren: eingeleitet: 6 401(21 433), abgeschlossen: 6 715(11 100),

Anträge für pädiatrische Prüfkonzepte: 187 (326) betreffend 220 (403) Indikationen.

Tierarzneimittel

Anträge auf Genehmigung für das Inverkehrbringen: 11 (18),

Anträge für Varianten: 287 (162).

Inspektionen

Inspektionen: 449 (300).

Pflanzliche Arzneimittel

Pflanzenmonografien: 20 (19),

Liste pflanzlicher Wirkstoffe, pflanzlicher Zubereitungen und entsprechender Kombinationen: 0 (3).

Arzneimittel für seltene Leiden

Anträge: 166 (174),

positive Gutachten: 111 (123).

KMU

Anträge auf Zuerkennung des Status als KMU: 433 (251),

Anträge auf Senkung oder Aufschub von Gebühren: 350 (161).

Quelle: Angaben der Agentur.


(1)  Hierbei handelt es sich um den endgültigen Haushalt und nicht um das tatsächliche Ergebnis der Haushaltsrechnung.

(2)  Dieser Prozentsatz entspricht dem veranschlagten EU-Beitrag zum endgültigen Haushalt (ohne den besonderen Beitrag im Zusammenhang mit den Gebührenermäßigungen bei Arzneimitteln für seltene Leiden und ohne die Verwendung des Überschusses des Haushaltsjahrs n-2 durch die Haushaltsbehörde).

(3)  Dieser Prozentsatz entspricht dem veranschlagten EU-Beitrag zum endgültigen Haushalt (ohne den besonderen Beitrag im Zusammenhang mit den Gebührenermäßigungen bei Arzneimitteln für seltene Leiden und ohne die Verwendung des Überschusses des Haushaltsjahrs n-2 durch die Haushaltsbehörde).

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

12.

In den letzten Jahren hat sich die Agentur nach Kräften bemüht, den Umfang der Mittelübertragungen auf ein annehmbares Maß zu reduzieren, d. h. 30 % insgesamt für Titel II und III. Es ist ihr gelungen den Betrag schrittweise zu reduzieren. Da sich die Tätigkeiten der Agentur über mehrere Jahre erstrecken und nicht mit dem Kalenderjahr verknüpft sind, ist ein bestimmter Anteil an Mittelübertragungen unvermeidbar.

13.

Die Agentur hat in ihren Antworten auf die Bemerkungen zur Entlastung 2009 ausführlich erläutert, dass sie den IT-Rahmenvertrag als nicht regelwidrig erachtet. Daher wird auch die Verlängerung des Rahmenvertrages als nicht regelwidrig erachtet.

14.

Die Agentur hat die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis genommen und ihre Verfahren im Hinblick auf Transparenz und Dokumentation angepasst.

15.

Die Agentur hat die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis genommen und ihre Verfahren im Hinblick auf Transparenz und rechtzeitige Dokumentation angepasst.

16.

2009 wurde dem Verwaltungsrat ein Vorschlag für ein neues Zahlungssystem vorgelegt. Es wurde allerdings keine Einigung erzielt. Der Verwaltungsrat wird auf der Sitzung im Oktober 2012 ersucht werden, einen neuen Aktionsplan zu billigen. Da jedes neue Gebührensystem einer Gesetzesänderung bedarf, wird die Europäische Kommission ersucht werden, diesen Punkt in ihre geplante Überarbeitung der Gebührenordnung der Agentur aufzunehmen.

17.

Die Antworten der Agentur zu den Ergebnissen dieser Prüfung werden zusammen mit dem Sonderbericht veröffentlicht.


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/123


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle

2012/C 388/21

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (nachstehend „die Beobachtungsstelle“) mit Sitz in Lissabon wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 302/93 des Rates vom 8. Februar 1993 (1) geschaffen. Hauptaufgabe der Beobachtungsstelle ist das Sammeln von Daten über die Drogen- und Drogensuchtproblematik mit dem Ziel, auf europäischer Ebene objektive, zuverlässige und vergleichbare Informationen zusammenzustellen und zu veröffentlichen. Anhand dieser Informationen sollen die Drogennachfrage und Möglichkeiten ihrer Reduzierung sowie allgemein die mit dem Drogenhandel verbundenen Probleme analysiert werden (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Beobachtungsstelle. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (3) der Beobachtungsstelle bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Beobachtungsstelle eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Direktor ist verantwortlich für die Einrichtung (7) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (8) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Beobachtungsstelle sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Beobachtungsstelle frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss (10) der Beobachtungsstelle ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (11) in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Beobachtungsstelle für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

11.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

12.

Der Hof ermittelte 51 Fälle mit einem Gesamtwert von 90 053 Euro, in denen die auf das Haushaltsjahr 2012 übertragenen Mittel nicht auf bestehenden rechtlichen Verpflichtungen beruhten. Die Beobachtungsstelle hätte die betreffenden Mittelbindungen aufheben und der Kommission den entsprechenden Betrag zurückzahlen müssen. Das Verfahren wurde von der Beobachtungsstelle jedoch zu spät auf den Weg gebracht. Durch im IT-System vorgesehene Sperren bleiben die Mittel infolgedessen ein Jahr lang bis Ende 2012 blockiert, erst dann können die Mittelbindungen aufgehoben und der Kommission der Betrag zurückgezahlt werden.

13.

Der Beobachtungsstelle entstehen derzeit jährliche Kosten von rund 275 000 Euro für in ihrem ehemaligen Gebäude und ihrem neuen Hauptsitz befindliche Büroräume, die nicht genutzt werden. Die Beobachtungsstelle sollte zusammen mit der Europäischen Kommission und den nationalen Behörden weiterhin nach geeigneten Lösungen für die ungenutzten Büroräume suchen.

BEMERKUNGEN ZU SCHLÜSSELKONTROLLEN DER ÜBERWACHUNGS- UND KONTROLLSYSTEME DER BEOBACHTUNGSSTELLE

14.

Die Beobachtungsstelle hat noch keine Vorgaben für die Verwaltung der Kassenmittel festgelegt und umgesetzt, um das finanzielle Risiko zu mindern und zu streuen und gleichzeitig angemessene Renditen zu erzielen.

15.

Die Beobachtungsstelle hat noch keine umfassende Strategie für Ausnahmen und Abweichungen von etablierten Abläufen und Verfahren verabschiedet (12).

SONSTIGE BEMERKUNGEN

16.

Bei den Einstellungsverfahren besteht weiterer Verbesserungsbedarf. Die Fragen für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen wurden nicht vor der Auswertung der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss festgelegt.

17.

Die Akten zu den Auftragsvergabeverfahren der Beobachtungsstelle waren nicht immer vollständig und ordnungsgemäß angelegt (13).

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 18. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 36 vom 12.2.1993, S. 1. Diese Verordnung und die diesbezüglichen Änderungen wurden durch die Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 1) aufgehoben.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Beobachtungsstelle zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(7)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Beobachtungsstelle aufgenommen wurden.

(9)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(10)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 21. Juni 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 17. Juli 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.emcdda.europa.eu/.

(11)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).

(12)  Norm für die Interne Kontrolle Nr. 8.

(13)  Es fehlten mehrere einschlägige Unterlagen wie etwa die Schätzung der Auftragswerte und die Schreiben an erfolglose Bieter.


ANHANG

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (Lissabon)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 168 und 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Die Union ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verringerung drogenkonsumbedingter Gesundheitsschäden einschließlich der Informations- und Vorbeugungsmaßnahmen.

Zuständigkeiten der Beobachtungsstelle

(Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006)

Ziele

Lieferung von sachlichen, objektiven, zuverlässigen und auf europäischer Ebene vergleichbaren Informationen über die Drogen- und Drogensuchtproblematik und ihre Folgen an die Union und ihre Mitgliedstaaten.

Die Beobachtungsstelle führt vorrangig folgende Tätigkeiten aus:

1)

Bestandsaufnahme der Drogenproblematik und Beobachtung neuer Tendenzen, vor allem im Zusammenhang mit dem Polykonsum;

2)

Überwachung der Maßnahmen zur Bewältigung von Drogenproblemen; Bereitstellung von Informationen über bewährte Methoden;

3)

Bewertung der Risiken durch neue psychoaktive Substanzen und Beibehaltung eines Frühwarnsystems;

4)

Entwicklung von Instrumenten, die den Mitgliedstaaten die Überwachung und Bewertung ihrer nationalen Maßnahmen und der Kommission die Überwachung und die Bewertung der Maßnahmen der Union erleichtern.

Aufgaben

Sammlung und Analyse von Daten;

methodische Verbesserung des Datenvergleichs;

Verbreitung der Daten;

Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Einrichtungen und Organisationen sowie mit Ländern außerhalb der Union;

Erkennen neuer Entwicklungen und sich verändernder Trends.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Setzt sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat, zwei Vertretern der Kommission und zwei auf dem Gebiet der Drogen besonders kompetenten unabhängigen Sachverständigen zusammen, die das Europäische Parlament benennt.

Beschließt das Arbeitsprogramm, nimmt den Bericht über die Tätigkeit der Beobachtungsstelle an und stellt den Haushaltsplan fest. Gibt eine Stellungnahme zum Jahresabschluss ab.

Exekutivausschuss

Zusammensetzung

Vorsitzender des Verwaltungsrats;

stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats;

zwei weitere gewählte Verwaltungsratsmitglieder als Vertreter der Mitgliedstaaten;

zwei Vertreter der Kommission.

Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

Wissenschaftlicher Beirat

Gibt Stellungnahmen ab. Setzt sich aus maximal fünfzehn bekannten Wissenschaftlern zusammen, die aufgrund ihrer wissenschaftlichen Leistungen vom Verwaltungsrat nach Veröffentlichung einer Aufforderung zur Interessenbekundung ernannt werden. Der Verwaltungsrat kann ferner zum Zwecke der Risikobewertung neuer psychoaktiver Substanzen Fachleute in den erweiterten Wissenschaftlichen Ausschuss benennen.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Interne Revision

Interner Auditdienst der Kommission.

Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Beobachtungsstelle für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2010)

Haushalt

16,27 Millionen Euro (15,90 Millionen Euro). Unionszuschuss: 94,63 % (94,34 %).

Personalbestand am 31. Dezember 2011

Anzahl der im Stellenplan vorgesehenen Planstellen: 84 (84),

davon besetzt: 77 (78),

+ 27 (27) sonstige Bedienstete (abgeordnete nationale Sachverständige, Vertragsbedienstete und zeitlich befristete Vertretungen).

Personalbestand insgesamt: 104 (105),

davon entfallen auf

operative Tätigkeiten: 64 (63,5),

administrative und unterstützende IT-Tätigkeiten: 28,5 (29,5),

sonstige Tätigkeiten: 11,5 (12).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011 (Angaben für 2010)

Netz

Die Beobachtungsstelle verfügt über ein computergestütztes Netz für das Sammeln und den Austausch von Informationen, das sogenannte "Europäische Informationsnetz für Drogen und Drogensucht" (Reitox); dieses Netz verbindet die einzelstaatlichen Drogeninformationsnetze, die in den Mitgliedstaaten bestehenden Fachzentren und die Informationssysteme der internationalen Organisationen, die mit der Beobachtungsstelle zusammenarbeiten.

Veröffentlichungen

Jahresbericht zum Stand der Drogenproblematik in Europa; 22 (23) Sprachfassungen, Veröffentlichung und interaktive Website;

Veröffentlichungen zu ausgewählten Fragen: 3 (3), EN;

statistisches Bulletin und interaktive Website mit mehr als 350 (350) Tabellen und 100 (100) Abbildungen;

allgemeiner Tätigkeitsbericht - jährlich, EN;

Newsletter "Drugnet Europe" - 4 Ausgaben, EN (4);

Drogen im Blickpunkt (Kurzinformationen zur Drogenpolitik) - 2 (0) Ausgaben;

wissenschaftliche Monografien: 0 (1), EN;

Ausgaben der Reihe "Insights": 0 (0), EN;

Themenpapiere: 1 (1);

gemeinsame Veröffentlichungen: 3: EN (1.); EN (2.); AR, HR, RU (3.) (3);

Drogenprofile: 1 (3) neue und 17 (14) aktualisierte, DE, EN, FR;

technische und wissenschaftliche Studien, einschließlich Artikel und wissenschaftliche Zusammenfassungen: 39 (26);

wissenschaftliche Poster: 2 (1);

ein System zur Sammlung, Validierung, Speicherung und Abrufung von Daten (FONTE).

Sonstige Websites

Umorganisierung/Aktualisierung/Erweiterung des Inhalts der öffentlichen Website der Beobachtungsstelle einschließlich:

Länderübersichten;

Übersicht über Drogenbehandlung, Präventionsprofile;

europäische Rechtsdatenbank zur Drogengesetzgebung;

Evaluierungsinstrumentarium;

Portal für bewährte Praktiken (Erfahrungsaustausch über Maßnahmen zur Nachfragereduktion, Schadensreduzierung und Behandlungsmodule);

Themenseiten;

Datenbank für Veröffentlichungen.

Werbematerial

Konferenzunterlagen: 1 EN (0).

Medienprodukte: 13 (14) Pressemitteilungen (4 in 23 Sprachen) und 7 (9) Lageberichte, EN; 1 PowerPoint-Präsentation, EN (23).

Teilnahme an internationalen Konferenzen, technischen und wissenschaftlichen Tagungen: 245 (266).

Quelle: Angaben der Beobachtungsstelle.


ANTWORTEN DER BEOBACHTUNGSSTELLE

12.

Die EBDD wird ihre internen Abläufe überprüfen, um sicherzustellen, dass noch bestehende Mittelbindungen, die nicht in Beziehung zu rechtlichen Verpflichtungen stehen, so bald wie möglich und in möglichst großer Höhe vor Jahresende auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren und absehbaren Informationen aufgehoben werden.

13.

Die EBDD unternimmt in Einklang mit der Bemerkung und Empfehlung des Hofes verstärkte Anstrengungen in diesem Bereich. Zu diesem Zweck wurden entsprechende Initiativen sowohl mit der Europäischen Kommission als auch mit den zuständigen nationalen Behörden ergriffen.

14.

In Einklang mit der Bemerkung des Hofes und im Anschluss an die bereits zur Minderung des bestehenden Risikos getroffenen Vorsichtsmaßnahmen wird die EBDD weitere geeignete Maßnahmen ergreifen, um die mögliche Entwicklung dieses Risikos regelmäßig zu kontrollieren.

15.

In Einklang mit der Bemerkung des Hofes und im Anschluss an die bereits bestehenden Verfahren wird die EBDD ihre Vorgehensweise bei Ausnahmen überprüfen, um ausdrücklich jede Ausnahme abzudecken, die eine Abweichung von einer bei der EBDD geltenden und förmlich erlassenen Vorschrift darstellt.

16.

Im Anschluss an die Empfehlung des Hofes wird die EBDD die Möglichkeit einer frühzeitigeren Festlegung der Fragen für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen prüfen und dabei die möglichen Risiken, Kosten und Vorteile einer solchen Vorgehensweise bewerten.

17.

Die Unterlagen, die sich nicht in den geprüften Akten befanden, wurden wie gefordert ordnungsgemäß beigebracht. Die EBDD hat zusätzlich spezielle Checklisten für Akten zu den Auftragsvergabeverfahren erstellt, um zu gewährleisten, dass alle verlangten Unterlagen vorhanden und ordnungsgemäß angelegt sind.


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/129


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs zusammen mit den Antworten der Agentur

2012/C 388/22

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Lissabon wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) errichtet. Die Aufgaben der Agentur umfassen die Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus im Seeverkehr, die Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe, die technische Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Kommission sowie die Überwachung der Anwendung der Unionsvorschriften und die Beurteilung von deren Wirksamkeit (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Exekutivdirektor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Exekutivdirektor ist verantwortlich für die Einrichtung (7) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (8) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur (10) ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (11) in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

11.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

12.

Der Haushalt 2011 (12) der Agentur belief sich auf 56 Millionen Euro gegenüber 51 Millionen Euro im Vorjahr. Mittelbindungen in Höhe von 0,9 Millionen Euro beruhten nicht auf bestehenden rechtlichen Verpflichtungen. Die Agentur hätte die betreffenden Mittelbindungen aufheben und der Kommission den Betrag Anfang 2012 zurückzahlen müssen. Das Verfahren wurde von der Agentur jedoch zu spät auf den Weg gebracht. Durch im IT-System vorgesehene Sperren bleiben die Mittel infolgedessen ein Jahr lang bis Ende 2012 blockiert, erst dann können die Mittelbindungen aufgehoben und der Kommission der Betrag zurückgezahlt werden.

BEMERKUNGEN ZU SCHLÜSSELKONTROLLEN DER ÜBERWACHUNGS- UND KONTROLLSYSTEME DER AGENTUR

13.

Der Hof stellte fest, dass die Verwaltung der Vermögenswerte der Agentur verbesserungsbedürftig ist. Es bestehen ungeklärte Abweichungen zwischen der ausgewiesenen jährlichen und der kumulierten Abschreibung. In Bezug auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte sind die Buchungsverfahren und die Angaben zu den Kosten nicht zuverlässig. Es fehlt der Nachweis darüber, dass innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums eine körperliche Bestandsaufnahme der Sachanlagen der Verwaltung stattgefunden hat.

14.

Im Dezember 2011 verkaufte die Agentur zwei Sweeping-Arm-Systeme für Ölauffangleistungen auf See. Mit dem Verkauf sollte mindestens der Nettobuchwert der Anlagen in Höhe von 319 050 Euro erzielt werden. Der Mindestpreis wurde jedoch fälschlicherweise unterhalb des Nettobuchwerts festgesetzt, sodass beim Verkauf der Systeme ein Verlust in Höhe von 93 950 Euro realisiert wurde.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

15.

Hinsichtlich der Transparenz der Einstellungsverfahren besteht Verbesserungsbedarf. Die von den Bewerbern im Hinblick auf die Zulassung zur mündlichen Prüfung zu erreichende Mindestpunktzahl, die Fragen für die schriftlichen und die mündlichen Tests und deren entsprechende Gewichtung bei der Bewertung der Bewerber standen nicht vor der Prüfung der Bewerbungen fest.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 11. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 1.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(7)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(9)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(10)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 20. Juni 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 29. Juni 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werde: http://eca.europa.eu oder www.emsa.europa.eu.

(11)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).

(12)  Laut drittem, noch nicht im Amtsblatt veröffentlichtem Berichtigungshaushaltsplan vom 3.12.2011; nur Mittel des Haushaltsjahres.


ANHANG

Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (Lissabon)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 100 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Gemeinsame Verkehrspolitik

"Das Europäische Parlament und der Rat können gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren geeignete Vorschriften für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt erlassen."

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates, geändert durch die Verordnungen (EG) Nr. 1644/2003 und (EG) Nr. 724/2004)

Ziele

Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs wurde mit dem Ziel errichtet, innerhalb der Union ein hohes, einheitliches und effektives Niveau bei der Sicherheit und der Gefahrenabwehr im Seeverkehr sowie bei der Verhütung von Verschmutzung durch Schiffe und dem Eingreifen bei ihrem Eintreten zu gewährleisten.

Die Agentur stellt den Mitgliedstaaten und der Kommission die erforderliche wissenschaftlich-technische Unterstützung und hochwertiges Fachwissen zur Verfügung, damit diese:

überprüfen können, ob die Unionsvorschriften im Bereich der Sicherheit und der Gefahrenabwehr im Seeverkehr sowie der Verhütung der durch Schiffe verursachten Verschmutzung ordnungsgemäß angewendet werden;

die Anwendung dieser Unionsvorschriften überwachen können;

die Wirksamkeit der bestehenden Maßnahmen beurteilen können.

Es wurden operative Dienste zur Bekämpfung der durch Schiffe verursachten Verschmutzung in der Union sowie im Bereich der Verkehrs- und Seeraumüberwachung entwickelt und den Mitgliedstaaten und der Kommission angeboten. Zur Unterstützung der Umsetzung der einschlägigen Rechtvorschriften wurden spezielle Systeme eingerichtet (THETIS im Bereich der Hafenstaatkontrolle, EMCIP im Bereich der Untersuchung von Unfällen, STCW-IS im Bereich der Ausbildung von Seeleuten und der Befähigungszeugnisse für Seeleute, usw.).

Aufgaben

Die Aufgaben der Agentur lassen sich in vier Kernbereiche unterteilen, die in Einklang mit ihrer Gründungsverordnung und den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften stehen. Aufgabe der Agentur ist zunächst die Unterstützung der Kommission bei der Überwachung der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften unter anderem in Verbindung mit der Besichtigung und Zertifizierung von Schiffen, der Zertifizierung von Schiffsausrüstung, der Schiffssicherheit, der Ausbildung von Seeleuten und der Hafenstaatkontrolle.

Des Weiteren entwickelt und betreibt die Agentur Informationssysteme für den Seeverkehr auf EU-Ebene. Wichtige Beispiele sind das System SafeSeaNet (SSN) zur Verfolgung von Schiffen, das die EU-weite Überwachung von Schiffen und ihren Ladungen sowie von Vorfällen auf See ermöglicht, und das EU-Datenzentrum für die Identifizierung und Verfolgung von Schiffen über große Entfernungen (LRIT), das die weltweite Identifizierung und Verfolgung von Schiffen unter der Flagge von EU-Mitgliedstaaten gewährleistet.

Parallel dazu trägt ein System zur Vorsorge, Erkennung und Abhilfe im Bereich der Meeresverschmutzung, zu dem ein europäisches Netz von Schiffen, die zur Abhilfe von Ölunfällen bereitstehen, sowie ein europäischer Dienst für die Satellitenüberwachung von Ölunfällen (CleanSeaNet) gehören, zu einem effizienten System für den Schutz der Küsten und Gewässer in der EU vor der Verschmutzung durch Schiffe bei.

Schließlich bietet die Agentur der Kommission beim fortlaufenden Prozess der Bewertung der Wirksamkeit der bestehenden Maßnahmen sowie bei der Aktualisierung und Entwicklung neuer Rechtsvorschriften technische und wissenschaftliche Beratung im Bereich der Sicherheit im Seeverkehr und der Verhütung von Verschmutzung durch Schiffe. Des Weiteren unterstützt sie die Mitgliedstaaten, fördert deren Zusammenarbeit untereinander und verbreitet bewährte Verfahren.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Umfasst je einen Vertreter jedes Mitgliedstaats, vier Vertreter der Kommission und vier Vertreter der betroffenen Wirtschafts- und Berufszweige ohne Stimmrecht.

Aufgaben

Annahme des mehrjährigen Personalentwicklungsplans, des Jahreshaushaltsplans, des Arbeitsprogramms, des Jahresberichts und eines detaillierten strategischen Plans für die Maßnahmen der Agentur zur Vorsorge gegen Verschmutzungen sowie bei Verschmutzungen.

Überwachung der Tätigkeiten des Exekutivdirektors.

Exekutivdirektor

Vom Verwaltungsrat ernannt. Die Kommission kann einen oder mehrere Kandidaten vorschlagen.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Interne Revision

Interner Auditdienst der Kommission.

Interne Auditstelle der Agentur.

Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2010)

Endgültiger Haushalt

Verpflichtungsermächtigungen (C1)

56,4 (54,4) Millionen Euro

Zahlungsermächtigungen (C1)

56,4 (50,6) Millionen Euro

Berichtigungshaushaltspläne, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht sind, umfassen eine Vielzahl von Finanzquellen, wobei die für das laufende Haushaltsjahr verfügbaren Mittel (C1) nahezu die einzige Finanzquelle sind. Aus Gründen der Klarheit und Transparenz werden nur die überwiegenden und somit relevanten C1-Haushaltsmittel aufgeführt.

Personalbestand am 31. Dezember 2011

Statutsbedienstete

208 (200) im Stellenplan bewilligte Planstellen, davon besetzt: 197 (196).

Vertragsbedienstete

29 (27) im Haushaltsplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 25 (23).

Abgeordnete nationale Sachverständige

15 (15) im Haushaltsplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 15 (10).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011

51 Workshops und sonstige Veranstaltungen (mit 1 442 Workshopteilnehmern);

27 verschiedene Ausbildungsveranstaltungen, bei denen 713 nationale Sachverständige ausgebildet wurden;

90 Inspektionen und Besuche;

das SafeSeaNet war zu 99,28 % der Zeit verfügbar;

2 481 über das System CleanSeaNet angeforderte und analysierte Satellitenbilder;

das EU-Datenzentrum für die Identifizierung und Verfolgung von Schiffen über große Entfernungen (LRIT) war zu 99,36 % der Zeit verfügbar;

16 Verträge über Spezialschiffe zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung;

64 Schulungen und 26 Übungen bezüglich der Spezialschiffe zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung (13 Übungseinsätze und 13 Meldeübungen);

maritime Unterstützungsdienste der Agentur an sieben Wochentagen rund um die Uhr;

THETIS, das Informationssystem zur Unterstützung der neuen Regelung zur Hafenstaatkontrolle, war zu 99,07 % der Zeit verfügbar.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

12.

Die Agentur wird ihre Jahresabschlussverfahren überprüfen, um sicherzustellen, dass die Mittelbindung für ausstehende Beträge betreffend Mittelbindungen, die nicht auf bestehenden rechtlichen Verpflichtungen beruhen, vor Jahresende aufgehoben wird. Die Anweisungsbefugten sind angehalten, das Verfahren zur Aufhebung von Mittelbindungen einzuleiten, sobald feststeht, dass eine Maßnahme nicht oder nicht vollständig umgesetzt wird.

13.

Die Abweichungen zwischen der ausgewiesenen jährlichen und der kumulierten Abschreibung sind hauptsächlich durch Wertminderungsverfahren und die Aufnahme von Vermögenswerten entstanden, die von Dritten übertragen und bereits teilweise abgeschrieben wurden. Die Leitlinien für intern geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden aktualisiert und es wird eine angemessene Kostenzuteilung vorgenommen, die sich auf „formell genehmigte Meilensteine“ und deren Fertigstellungsgrad stützt. Die Agentur nimmt eine körperliche Bestandsaufnahme ihrer Vermögenswerte einschließlich einer körperlichen Verifizierung vor. Dies soll im dritten Quartal 2012 abgeschlossen sein.

14.

Der öffentliche Verkauf gebrauchter Systeme für Maßnahmen zur Bekämpfung von Umweltverschmutzungen ist ein Konzept, das die EMSA erst seit kurzem verfolgt. Die Agentur hat zwar den Nettobuchwert (Einkaufspreis abzüglich Abschreibung) als Zielbetrag angegeben, der Endpreis wurde jedoch vom Markt bestimmt. Da nur ein Kaufangebot einging, wurden die Systeme unter Wert verkauft. Zur Berechnung und Verifizierung des Buchwerts nach Abschreibung wurde ein Verfahren entwickelt, das sich auf die Erfahrung bei diesem ersten Verkauf stützt.

15.

Die EMSA stimmt den Empfehlungen des Hofes zu und hat seine Einstellungsverfahren bereits entsprechend angepasst.


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/135


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit zusammen mit den Antworten der Agentur

2012/C 388/23

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Heraklion wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 460/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (1), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1007/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) und durch die Verordnung (EG) Nr. 580/2011 (3), errichtet. Hauptaufgabe der Agentur ist es, die Fähigkeit der Union zur Verhütung und Behebung von Problemen im Bereich der Netz- und Informationssicherheit zu verbessern, indem sie sich die auf nationaler und EU-Ebene durchgeführten Maßnahmen zunutze macht (4).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (5) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (6) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (7) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (8). Der Direktor ist verantwortlich für die Einrichtung (9) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (10) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (11) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur (12) ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (13) in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

11.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

12.

Der Haushalt der Agentur belief sich ebenso wie im Jahr 2010 auf 8,1 Millionen Euro. Die Haushaltsführung hat sich im Vergleich zum Vorjahr verbessert. Allerdings betrugen die Mittelübertragungen auf 2012 insgesamt 1,1 Millionen Euro. Bei Titel II (Verwaltungsausgaben) wurden Haushaltsmittel in Höhe von 0,2 Millionen Euro (34 %) und bei Titel III (operative Ausgaben) in Höhe von 0,8 Millionen Euro (33 %) übertragen. Diese hohe Rate der übertragenen Mittel stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

BEMERKUNGEN ZU SCHLÜSSELKONTROLLEN DER ÜBERWACHUNGS- UND KONTROLLSYSTEME DER AGENTUR

13.

Der Hof stellte fest, dass hinsichtlich der Dokumentation des Anlagevermögens Verbesserungsbedarf besteht. Der Erwerb von Anlagevermögen wird nicht auf der Ebene der einzelnen Posten, sondern auf der Ebene der Rechnung erfasst. Sind mehrere neue Anlagewerte Gegenstand einer einzigen Rechnung, gibt es nur einen Eintrag für sämtliche erworbenen Anlagewerte und wird nur der Gesamtbetrag erfasst.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

14.

Die Agentur muss die Transparenz ihrer Einstellungsverfahren verbessern. Es wurden keine geeigneten Maßnahmen getroffen, um die vom Hof im Jahr 2010 festgestellte mangelnde Transparenz in Angriff zu nehmen. Die von den Bewerbern im Hinblick auf die Zulassung zur mündlichen Prüfung zu erreichende Mindestpunktzahl, die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Tests und deren Gewichtung standen nicht vor der Prüfung der Bewerbungen fest. Die für die Aufnahme in die Eignungsliste zu erreichende Mindestpunktzahl wurde nicht vor der Prüfung der Bewerbungen festgelegt.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 11. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 77 vom 13.3.2004, S. 1.

(2)  ABl. L 293 vom 31.10.2008, S. 1.

(3)  ABl. L 165 vom 24.6.2011, S. 3.

(4)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(5)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(6)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(7)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(8)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(9)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(10)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(11)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(12)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 25. Juni 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 2. Juli 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.enisa.europa.eu/.

(13)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).


ANHANG

Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (Heraklion)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeits-bereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 114)

Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses die Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarktes zum Gegenstand haben.

Der Binnenmarkt fällt in die geteilte Zuständigkeit der Union und der Mitgliedstaaten (Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a AEUV).

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EG) Nr. 460/2004 des Parlaments und des Rates)

Ziele

1.

Die Agentur verbessert die Fähigkeit der Union, der Mitgliedstaaten und der Wirtschaft, Probleme im Bereich der Netz- und Informationssicherheit zu verhüten, zu bewältigen und zu beheben.

2.

Die Agentur unterstützt und berät die Kommission und die Mitgliedstaaten in Fragen der Netz- und Informationssicherheit, die in ihre Zuständigkeit fallen.

3.

Die Agentur arbeitet auf ein hohes Niveau fachlicher Kompetenz hin und nutzt diese Fachkompetenz, um Anstöße zu einer umfassenden Zusammenarbeit zwischen den Akteuren des öffentlichen und des privaten Sektors zu geben.

4.

Auf Aufforderung unterstützt die Agentur die Kommission bei den technischen Vorarbeiten für die Aktualisierung und Weiterentwicklung der Unionsvorschriften im Bereich der Netz- und Informationssicherheit.

Aufgaben

Die Agentur

a)

erhebt Informationen über derzeitige und absehbare Risiken, die sich auf elektronische Kommunikationsnetze auswirken könnten;

b)

berät und unterstützt das Europäische Parlament, die Kommission, europäische Stellen und Einrichtungen bzw. zuständige nationale Stellen;

c)

fördert die Zusammenarbeit zwischen in ihrem Bereich tätigen Akteuren;

d)

erleichtert die Zusammenarbeit bei der Entwicklung gemeinsamer Methoden zur Bewältigung von Problemen im Bereich der Netz- und Informationssicherheit;

e)

trägt bei zur Sensibilisierung in Fragen der Netz- und Informationssicherheit für alle Nutzer, unter anderem durch Förderung des Austauschs der jeweils besten Verfahren, einschließlich der Verfahren zur Warnung der Nutzer, sowie durch Nutzung der Synergieeffekte zwischen Initiativen des öffentlichen und des privaten Sektors;

f)

unterstützt die Kommission und die Mitgliedstaaten in ihrem Dialog mit der Industrie;

g)

verfolgt die Entwicklung von Standards für Produkte und Dienstleistungen im Bereich der Netz- und Informationssicherheit;

h)

berät die Kommission in Bezug auf Forschungsarbeiten im Bereich der Netz- und Informationssicherheit sowie hinsichtlich des effizienten Einsatzes von Technologien zur Risikovermeidung;

i)

fördert Risikobewertungsmaßnahmen sowie Studien über Lösungen für das Präventionsmanagement;

j)

trägt bei zur Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen;

k)

formuliert unabhängig eigene Schlussfolgerungen, Leitlinien und Ratschläge zu Fragen innerhalb ihrer Zuständigkeiten und Ziele.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Bestehend aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats, drei von der Kommission ernannten Vertretern und drei weiteren Personen ohne Stimmrecht, die von der Kommission vorgeschlagen und vom Rat ernannt wurden und jeweils eine der folgenden Gruppen vertreten:

a)

Informations- und Kommunikationstechnologie-Industrie;

b)

Verbrauchergruppen;

c)

wissenschaftliche Sachverständige für die Netz- und Informationssicherheit.

Ständige Gruppe der Interessenvertreter

Bestehend aus 30 hochqualifizierten Sachverständigen der interessierten Kreise, wie Informations- und Kommunikationstechnologie-Industrie, Verbrauchergruppen und wissenschaftliche Sachverständige für Netz- und Informationssicherheit.

Die Mitglieder werden nach einer öffentlichen Ausschreibung vom Direktor gewählt und nach Unterrichtung des Verwaltungsrats über seine Entscheidung für eine Amtszeit von 2,5 Jahren ad personam ernannt.

Direktor

Der Direktor wird nach Anhörung vor dem Europäischen Parlament durch den Verwaltungsrat auf der Grundlage einer von der Kommission vorgeschlagenen Liste von Bewerbern für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Interne Revision

Interner Auditdienst der Europäischen Kommission.

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2010)

Endgültiger Haushalt

8,1 (8,1) Millionen Euro, davon Unionszuschuss: 100 % (100 %)

Personalbestand am 31. Dezember 2011

44 (44) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 41 (40);

sonstige Planstellen: 13 (11) Vertragspersonal, 4 (2) abgeordnete nationale Sachverständige.

Personalbestand insgesamt: 58 (53), davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten: 40 (34),

administrative Tätigkeiten: 18 (19).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011 (Angaben für 2010)

AS  (1) 1:   ENISA als Mittler zur Förderung der Zusammenarbeit

Das Hauptziel des Arbeitsschwerpunkts 1 bestand darin, die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten beim Ausbau der bestehenden Formen ihrer Zusammenarbeit zu unterstützen, um den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu intensivieren. In diesem Zusammenhang stellt die Agentur Daten zur Verfügung und gibt Stellungnahmen ab, um die Kommission bei der Ausarbeitung neuer Rechtsvorschriften zu unterstützen, und ermittelt und fördert bewährte Verfahren zur Unterstützung solcher Rechtsvorschriften. Diese Arbeit berücksichtigt die im Rahmen des Europäischen Forums der Mitgliedstaaten (EFMS) und der Europäischen öffentlich-privaten Partnerschaft für Robustheit (EÖPPR) geführtenDiskussionen und trug gleichzeitig zu ihnen bei. Die zu lösenden Probleme wurden in anderen Dokumenten, insbesondere in den Mitteilungen der Kommission über die Sicherheit (KOM(2006) 251) und über den Schutz kritischer Kommunikations- und Informationsinfrastrukturen (CIIP) (KOM(2009) 149), beschrieben, wobei die Bedeutung der Netz- und Informationssicherheit und -widerstandsfähigkeit für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Informationsraums sowie die Bedeutung der Digitalen Agenda hervorgehoben wurden. Wenn die gegenseitigen Abhängigkeiten komplex werden, kann sich die Störung einer Infrastruktur schnell über deren (geografische und gerichtliche) Grenzen hinweg sowie auf andere Infrastrukturen ausweiten und europaweite Auswirkungen haben. Der globale Charakter des Telekommunikationsgeschäfts erfordert einen gemeinsamen Ansatz, um Fragen wie die der Widerstandsfähigkeit und Sicherheit öffentlicher Kommunikationsnetze anzugehen.

Zahl der Ergebnisse: 13

AS2:   Verbesserung des europaweiten Schutzes kritischer Kommunikations- und Informationsinfrastrukturen (CIIP)  (2) sowie der Widerstandsfähigkeit

Das Ziel des Arbeitsschwerpunkts 2 besteht darin, die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung sicherer und widerstandsfähiger IKT-Systeme zu unterstützen und den Schutz kritischer Informationsinfrastrukturen und -dienste in Europa zu erhöhen.

Dieser Arbeitsschwerpunkt ist eng an den Aktionsplan zum Schutz kritischer Kommunikations- und Informationsinfrastrukturen (CIIP-Aktionsplan) angelehnt, der in den Mitteilungen der Kommission von März 2009 und März 2011 erläutert wurde. Zudem unterstützt ein Großteil dieser Arbeit unmittelbar die in der internen Sicherheitsstrategie festgelegten Ziele und die Digitale Agenda. Die Arbeitspakete für den Bereich Schutz kritischer Kommunikations- und Informationsinfrastrukturen stellen vorwiegend eine natürliche Weiterführung der im Rahmen des Arbeitsprogramms 2010 durchgeführten Tätigkeiten dar.

Im Besonderen sind Ziele dieses Arbeitsschwerpunkts:

Stärkung der operativen Fähigkeiten der Mitgliedstaaten durch Unterstützung der jeweiligen Interessenvertreter bei der Steigerung ihrer Effizienz und Wirksamkeit,

Unterstützung und Förderung von europaweiten Übungen,

Identifizierung und Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Sicherheit kritischer Kommunikations- und Informationsinfrastrukturen,

Identifizierung und Behebung von Problemen im Bereich der Informationssicherheit von IKT-Netzen und verbundenen Netzen,

Unterstützung der Arbeitsgruppe EU-USA zum Thema Cybersicherheit und Cyberkriminalität, die im Rahmen des EU-USA-Gipfeltreffens am 20. November 2010 eingerichtet wurde.

Zahl der Ergebnisse: 16

AS3:   ENISA als Förderer des Schutzes der Privatsphäre und des Vertrauens

Der Arbeitsschwerpunkt 3 umfasst drei Arbeitspakete:

Verstehen und Analysieren wirtschaftlicher Anreize und Hindernisse für Informationssicherheit,

Gewährleistung der korrekten Integration des Schutzes der Privatsphäre, der Identitätssicherung und des Vertrauens in neue Dienste,

Unterstützung bei der Umsetzung von Artikel 4 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (2002/58/EG),

Förderung der Einführung eines europäischen Monats der Cybersicherheit.

Im Rahmen des ersten Arbeitspakets wurden die wirtschaftlichen Hindernisse und Anreize für die Verbesserung der Informationssicherheit auf europäischer Ebene untersucht. Die Agentur analysierte die wirtschaftlichen Anreize und Hindernisse auf rechtlicher, politischer, technischer und bildungspolitischer Ebene und ermittelte Verbesserungspotenzial.

Im Rahmen des zweiten Arbeitspakets wurden Untersuchungen dazu angestellt, wie der Schutz der Privatsphäre, die Identitätssicherung und das Vertrauen in neue Dienste integriert sind, und entsprechende Empfehlungen zu Verbesserungen formuliert. Ziel dabei war es, die derzeitigen Entwicklungen zum Schutz der Privatsphäre und zur Steigerung des Vertrauens in Netzdienste zu bewerten und zu beurteilen.

Im Rahmen des dritten Arbeitspakets leistete die Agentur bei der Umsetzung von Artikel 4 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation Unterstützung. Dabei wurde die Zusammenarbeit mit der Artikel-29-Datenschutzgruppe, den europäischen Datenschutzbeauftragten und der Europäischen Kommission (GD Justiz und GD Informationsgesellschaft und Medien) weitergeführt und untersucht, wie die Bestimmungen von Artikel 4 auf europäischer Ebene in die Praxis umgesetzt werden können.

Schließlich organisierte die Agentur in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen europäischen Monat der Cybersicherheit.

Zahl der Ergebnisse: 5

Quelle: Angaben der Agentur.


(1)  AS: Arbeitsschwerpunkt.

(2)  CIIP: Critical Information Infrastructure Protection.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

12.

Wie der Hof feststellte, hat sich die Haushaltsführung im Jahr 2011 verbessert. Um die Mittelübertragungen weiter zu verringern, hat die Agentur im letzten Quartal 2011 mit der Beschaffungsplanung für 2012 begonnen und die Beschaffungsverfahren im Zusammenhang mit den im Arbeitsprogramm 2012 vorgesehenen Tätigkeiten eingeleitet. Dies sollte Ende 2012 Wirkung zeigen.

13.

Die Agentur hat die Verwaltung ihres Anlagevermögens durch die Einführung von ABAC Assets gestrafft; hierbei handelt es sich um ein Modul zur Verwaltung von Anlagevermögen, das von der Kommission eingeführt und bei den Organen und Agenturen eingesetzt wird. Dieses Tool, das 2012 uneingeschränkt zum Einsatz kommt, ermöglicht die eindeutige Zuordnung sämtlicher erfasster Vermögenswerte, womit der Bemerkung des Hofes voll und ganz Rechnung getragen wird.

14.

Die Agentur hat am 2. März 2012 einschlägige Leitlinien für ihre Einstellungsverfahren angenommen, die der Bemerkung des Hofes voll und ganz Rechnung tragen. Diese Leitlinien werden den Mitgliedern der Auswahlausschüsse an die Hand gegeben, sobald sie vom Direktor benannt wurden.


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/142


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 des Europol-Versorgungsfonds zusammen mit den Antworten des Fonds

2012/C 388/24

EINLEITUNG

1.

Der Europol-Versorgungsfonds (nachstehend „der Fonds“) mit Sitz in Den Haag wurde durch Artikel 37 von Anhang 6 des alten Statuts der Bediensteten des Europäischen Polizeiamts (Europol), Den Haag, errichtet. Vorschriften zur Ausführung des Fonds wurden im Rechtsakt des Rates vom 12. März 1999 (1) festgelegt und durch den Beschluss des Rates vom 28. Juni 2011 geändert (2). Ziel des Fonds ist die Finanzierung und Bezahlung der Ruhegehälter der Bediensteten, die bereits bei Europol beschäftigt waren, bevor das Amt am 1. Januar 2010 eine EU-Agentur wurde.

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung des internen Kontrollsystems des Fonds. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 10 Absatz 4 des Beschlusses des Rates vom 28. Juni 2011 hat der Hof den Jahresabschluss (3) des Fonds sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

Der Direktor von Europol und der Verwaltungsrat des Fonds tragen gemeinsam die Verantwortung für die Verwaltung des Fonds und die Einrichtung der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die für die für die Aufstellung des Abschlusses notwendig sind. Der Verwaltungsrat des Fonds hat die alleinige Zuständigkeit für die Aufstellung des Abschlusses und die Sicherstellung, dass dieser Abschluss frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und dass die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (4) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung des Fonds sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Fonds frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften des Fonds bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Fonds (5) seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Rechtsakts des Rates vom 12. März 1999, geändert durch den Beschluss des Rates vom 28. Juni 2011, und der Richtlinie 610 der niederländischen Rechnungslegungsvorschriften sowie den International Financial Reporting Standards (IFRS) in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Fonds für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Hervorhebung eines Sachverhalts

11.

Der Hof verweist auf Erläuterung Nr. 2.6 im Jahresbericht 2011 des Fonds. Der Verwaltungsrat des Fonds stellte den Abschluss nach dem Grundsatz der Kontinuität der Tätigkeiten auf, obwohl ab dem 1. Juli 2015 keine aktiven Beitragsleistungen mehr erfolgen werden. In nächster Zeit werden viele Ruhegehaltsansprüche übertragen und Abgangsgelder gezahlt werden, wodurch sich die Tätigkeiten, Aktiva und Pensionsverbindlichkeiten des Fonds erheblich verringern werden. Der Verwaltungsrat des Fonds und der Verwaltungsrat von Europol prüfen derzeit die Optionen für die Zukunft des Fonds, u. a. die Abwicklung kurz nach dem 1. Juli 2015.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

13.

Der Hof stellte fest, dass das von Europol den Mitarbeitern angebotene Verfahren zum Ausscheiden aus dem Fonds Mängel aufwies. Als das Amt im Jahr 2010 den Status einer europäischen Agentur erhielt, forderte es die Mitarbeiter, die nicht mehr in den Fonds einzahlen (6), auf, gegen Erhalt eines Abgangsgeldes oder Übertragung der erworbenen Ruhegehaltsansprüche in andere Versorgungssysteme (z. B. Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO), nationale Versorgungssysteme, private Unternehmen) aus dem Fonds auszuscheiden. Den Mitarbeitern wurde aber keine Frist für diese Entscheidung gesetzt.

14.

Zum Jahresende verfügte der Fonds über Netto-Finanzanlagen in Höhe von 16 Millionen Euro, wovon 15,98 Millionen Euro bei einer Bank angelegt waren.

15.

Der Verwaltungsrat hat noch keine Verfahren für die jährliche Überprüfung der Ruhegehaltsansprüche, einschließlich des Nachweises, dass die Ruhegehaltsempfänger noch am Leben sind, ausgearbeitet. Im Jahr 2011 antwortete nur eine der sechs Personen, die zu diesem Zeitpunkt ein Ruhegehalt bezogen, auf die Aufforderung, einen Nachweis über ihren Wohnsitz zu erbringen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 5. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  Dokument 5397/99 im öffentlichen Dokumentenregister des Rates: http://register.consilium.europa.eu/.

(2)  ABl. L 179 vom 7.7.2011, S. 5.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Einnahmen- und Ausgabenrechnung, die Cashflow-Tabelle und die Erläuterungen.

(4)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(5)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 10. Juli 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 12. Juli 2012 ein.

(6)  Auf die Bediensteten von Europol findet nunmehr das EU-Beamtenstatut Anwendung.


ANTWORTEN DES FONDS

13.

Die aus dem Europol-Versorgungsfonds ausscheidenden Mitarbeiter wurden darüber informiert, dass sie zwischen den verschiedenen Optionen zum Ausscheiden aus dem Fonds wählen müssen. Die betroffenen Mitarbeiter erhielten einen Überblick über die verschiedenen Optionen (ohne finanzielle Angaben) und ihnen wurde zudem ein persönliches Gespräch angeboten, in dem auch die finanziellen Aspekte besprochen werden. Die Mehrheit der Mitarbeiter nahm die Gelegenheit eines speziellen Gesprächs über die Optionen für das Ausscheiden aus dem Fonds wahr.

Europol erhielt keine formellen Beschwerden von Mitarbeitern über unzureichende Unterrichtung bezüglich der entsprechenden Versorgungsansprüche.

14.

Wie auf der Sitzung des Verwaltungsrats des Europol-Versorgungsfonds vom 11. November 2011 vereinbart, nimmt der Fonds seit Anfang 2012 die Dienste einer zweiten Bank in Anspruch. In seiner Sitzung vom 19. Juni 2012 forderte der Verwaltungsrat zudem, zur Streuung des potenziellen Risikos weitere Banken in Erwägung zu ziehen.

15.

Der Verwaltungsrat des Europol-Versorgungsfonds einigte sich am 19. Juni 2012 auf ein jährliches Verfahren zur Überprüfung der Ruhegehaltsansprüche (ab 2013).

In Bezug auf das schwebende Verfahren für 2012 wurde auf derselben Sitzung beschlossen, den Ruhegehaltsempfängern ein Erinnerungsschreiben zu senden, in denen ihnen zur Beantwortung eine Frist von einem Monat gesetzt wird. Sollte bis zum Ablauf der Frist kein Nachweis erbracht werden, wird die Zahlung des Ruhegehalts ausgesetzt.


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/145


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Eisenbahnagentur zusammen mit den Antworten der Agentur

2012/C 388/25

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Eisenbahnagentur (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Lille und Valenciennes wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) errichtet. Aufgabe der Agentur ist es, die Interoperabilität der Eisenbahnsysteme zu verbessern und ein gemeinsames Konzept für die Sicherheit zu entwickeln, um zur Schaffung eines wettbewerbsfähigeren europäischen Eisenbahnsektors mit einem hohen Sicherheitsniveau beizutragen (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der leitende Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der leitende Direktor ist verantwortlich für die Einrichtung (7) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (8) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für sein Prüfungsurteil zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur (10) ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (11) in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

11.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

12.

Die Rate der Zahlungen im Verhältnis zu den verfügbaren Haushaltsmitteln verbesserte sich bei allen Haushaltstiteln, bei Titel III (operative Ausgaben) blieb sie mit 47 % (39 % im Jahr 2010) allerdings niedrig. Dies stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

13.

In der Gründungsverordnung der Agentur sind Höchstgrenzen für die Beschäftigungsdauer der bei der Agentur als Zeitbedienstete eingestellten Eisenbahnfachleute festgesetzt. Aufgrund dieser Bestimmungen wird die Agentur im Zeitraum 2013-2015 die Hälfte ihres operativen Personals austauschen müssen, wodurch die Tätigkeiten der Agentur erheblich beeinträchtigt werden könnten (12).

14.

Hinsichtlich der Einstellungsverfahren der Agentur sind Verbesserungen erforderlich, damit die Transparenz und die Gleichbehandlung der Bewerber in vollem Umfang gewährleistet werden. Beispielsweise enthielten die Stellenausschreibungen keine Angaben zur erforderlichen Mindestzahl der absolvierten postsekundaren Ausbildungsjahre oder Hochschuljahre, obwohl dies ein Auswahlkriterium war. Die bei den Interviews und für die Aufnahme in die Reservelisten erforderlichen Mindestpunktzahlen, die mit den Auswahlkriterien verbundenen Punktzahlen, die Fragen für die mündlichen und die schriftlichen Tests und die jeweilige Gewichtung der schriftlichen und mündlichen Tests wurden nicht vor der Prüfung der Bewerbungen festgelegt.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 11. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 220 vom 21.6.2004, S. 3.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(7)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(9)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(10)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 4. Juli 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 7. Juli 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder www.era.europa.eu.

(11)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).

(12)  Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 881/2004.


ANHANG

Europäische Eisenbahnagentur (Lille/Valenciennes)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 91 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Zur Durchführung des Artikels 90 werden das Europäische Parlament und der Rat unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Verkehrs gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie des Ausschusses der Regionen:

a)

für den internationalen Verkehr aus oder nach dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats oder für den Durchgangsverkehr durch das Hoheitsgebiet eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gemeinsame Regeln aufstellen;

b)

für die Zulassung von Verkehrsunternehmern zum Verkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind, die Bedingungen festlegen;

c)

Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erlassen;

d)

alle sonstigen zweckdienlichen Vorschriften erlassen.“

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Ziele

Ziel der Agentur ist es, in technischen Angelegenheiten zur Durchführung der Rechtsvorschriften der Union beizutragen, die abzielen auf

die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Eisenbahnsektors,

die Entwicklung eines gemeinsamen Konzepts für die Sicherheit des europäischen Eisenbahnsystems,

um zur Schaffung eines europäischen Eisenbahnraums ohne Grenzen und zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus beizutragen.

Aufgaben

1 -   Abgabe von Empfehlungen zu folgenden Bereichen an die Kommission

die in der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit (2004/49/EG) vorgesehenen gemeinsamen Sicherheitsmethoden (CSM) und gemeinsamen Sicherheitsziele (CST);

Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsmaßnahmen;

Entwicklung technischer Spezifikationen für die Interoperabilität;

berufliche Befähigung;

Einstellung von Fahrzeugen.

2 -   Abgabe von Stellungnahmen zu folgenden Bereichen

nationale Sicherheitsvorschriften;

Überprüfung der Qualität der Arbeit der benannten Stellen;

Interoperabilität des transeuropäischen Netzes.

3 -   Koordinierung der nationalen Stellen

Koordinierung zwischen den einzelstaatlichen Sicherheitsbehörden und Untersuchungsstellen (wie in der Richtlinie 2004/49/EG, Artikel 17 und 21 beschrieben).

4 -   Veröffentlichungen und Datenbanken

Bericht über die Sicherheit (alle zwei Jahre);

Bericht über den Fortschritt der Interoperabilität (alle zwei Jahre);

öffentliche Datenbank für Sicherheitsschriftstücke;

öffentliches Register der Interoperabilitätsschriftstücke.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Umfasst je einen Vertreter jedes Mitgliedstaats, vier Vertreter der Kommission und sechs nicht stimmberechtigte Vertreter der betroffenen Wirtschafts- und Berufszweige.

Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2010)

Haushalt

26 (24) Millionen Euro

Personalbestand am 31. Dezember 2011

Im Stellenplan vorgesehene Planstellen: 144 (139),

davon besetzt am 31.12.2011: 140 (133).

Sonstige Planstellen: 14 (15).

Personalbestand insgesamt: 154 (148), davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten: 107 (101),

administrative Tätigkeiten: 47 (47).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011 (Angaben für 2010)

Empfehlungen zur Sicherheitsbescheinigung, einschließlich der Umstellung auf eine gemeinsame Sicherheitsbescheinigung für die Union, Empfehlungen zu einem gemeinsamen Muster für Fahrerlaubnisse der Triebfahrzeugführer und diesbezügliche Register. Folgemaßnahmen im Bereich der Zertifizierung der für Instandhaltung zuständigen Stellen.

Empfehlungen zu Sicherheitsvorschriften, einschließlich Evaluierung der Vorgehensweise, wie nationale Sicherheitsvorschriften verfügbar gemacht werden, Prüfung der Umsetzung der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit in den Mitgliedstaaten.

Empfehlungen zur Sicherheitsberichterstattung, einschließlich gemeinsamer Sicherheitsindikatoren, Koordinierung zwischen den Sicherheitsbehörden und Untersuchungsstellen sowie Berichterstattung über die Sicherheitsleistung in den Mitgliedstaaten.

Empfehlungen zur Sicherheitsbewertung, einschließlich gemeinsamer Sicherheitsmethoden.

Empfehlungen zu technischen Spezifikationen für die Interoperabilität und deren Revision. Evaluierung einer Erweiterung des Anwendungsbereichs sowie Fehlerbehebung.

Empfehlungen zu gemeinsamen Kriterien für die berufliche Befähigung und die Beurteilung des für den Betrieb und die Instandhaltung zuständigen Eisenbahnpersonals.

Berichte über die Eisenbahnsicherheit und die Interoperabilität.

Technische Gutachten zu nationalen Vorschriften sowie Überwachung der Arbeit der benannten Stellen.

Einrichtung und Pflege einer Reihe von Registern für Sicherheit und Interoperabilität.

Tätigkeit als Systembehörde und Change Control Manager für ERTMS (Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem) sowie Unterstützung der Kommission bei der Evaluierung von ERTMS-Projekten.

Festlegung und Erstellung des Referenzdokuments der nationalen Vorschriften für die Fahrzeugzulassung und Einstufung ihrer Gleichwertigkeit im Hinblick auf eine länderübergreifende Anerkennung.

Bewertung der Auswirkungen zu allen Empfehlungen.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

12.

2010 und 2011 wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Zahlungsverzögerungen zu verringern und die Dauer der Verträge besser mit dem Kalenderjahr abzustimmen, damit der Grundsatz der Jährlichkeit besser beachtet werden kann. Es wird auf die wichtige Tatsache hingewiesen, dass im Verlauf der vergangenen Jahre nicht verwendete Mittel nur in geringem Umfang übertragen wurden (unter 5 %).

13.

Die Agentur ist sich der Risiken bewusst, die sich durch den in der Gründungsverordnung festgelegten umfangreichen Einsatz von Zeitbediensteten mit kurzer Beschäftigungsdauer ergeben. Um das Risiko dennoch möglichst gering zu halten, wurde die Vertragsdauer der Vertragsbediensteten mit Kurzzeitverträgen mit Bedacht so gewählt, dass möglichst nicht mehrere Mitarbeiter mit gleichen Fachkenntnissen die Agentur zum gleichen Zeitpunkt verlassen müssen.

14.

In künftigen Stellenausschreibungen wird die Agentur Angaben über die erforderliche Mindestzahl der absolvierten postsekundaren Ausbildungsjahre oder Hochschuljahre machen. Die Agentur ist jedoch der Ansicht, dass die anderen vom Hof genannten Aspekte die Unparteilichkeit des Auswahlverfahrens nicht beeinträchtigen, da die Bewerbungen anhand derselben Kriterien beurteilt und mit allen Bewerbungen verglichen werden. Dies gilt ebenso für die Fragen der schriftlichen und mündlichen Tests. Dennoch werden die vom Hof genannten Aspekte bei der anstehenden Überprüfung der Auswahlverfahren der Agentur berücksichtigt werden.


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/151


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats zusammen mit den Antworten der Agentur

2012/C 388/26

EINLEITUNG

1.

Die Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Brüssel wurde durch den Beschluss 2008/37/EG der Kommission vom 14. Dezember 2007 (1) eingesetzt. Die Agentur wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2017 eingerichtet. Sie soll das spezifische Programm „Ideen“ auf dem Gebiet der Pionierforschung verwalten (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzvorschriften der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Direktor ist verantwortlich für die Einrichtung (7) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (8) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur (10) ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar (11).

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

11.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZU SCHLÜSSELKONTROLLEN DER ÜBERWACHUNGS- UND KONTROLLSYSTEME DER AGENTUR

12.

Die Agentur überwachte die Entwicklung eines internen IT-Instruments namens e-Stream, das die Prozesse zur Genehmigung von Arbeitsabläufen in der Abteilung Wissenschaftsmanagement automatisieren sollte, nicht ausreichend. Das dem Projekt zugrunde liegende Konzept (Business Case) wurde nicht ausreichend definiert, die Risiken wurden nicht angemessen ermittelt und eingedämmt, und die Überwachung des Projektfortschritts durch das Management unterblieb. Diese Unzulänglichkeiten trugen zum Scheitern des IT-Projekts bei, was wiederum eine Wertminderung um 258 967 Euro zur Folge hatte.

13.

Der Interimsdirektor der Agentur wurde am 1. Januar 2011 durch Kommissionsbeschluss ernannt. Zum Zeitpunkt der Prüfung im Februar 2012 lag die Dauer der vorübergehenden Verwendung um einen Monat über der im Beamtenstatut vorgesehenen Höchstdauer von einem Jahr. Da die ursprüngliche Abteilungsleiterfunktion des Direktors vorübergehend von einem Referatsleiter ausgeübt wurde, liegt hier derselbe Verstoß gegen das Statut vor. Ein weiterer Referatsleiter nahm zwischen Juni 2009 und Februar 2011 die Aufgaben eines Abteilungsleiters wahr, und auch hier stellt die Verwendungsdauer einen Verstoß dar.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 11. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 9 vom 12.1.2008, S. 15.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission vom 21. September 2004 (ABl. L 297 vom 22.9.2004, S. 10).

(7)  Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VI der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 651/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 15).

(9)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(10)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 27. Juni 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 28. Juni 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://erc.europa.eu.

(11)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).


ANHANG

Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats (Brüssel)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 182 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

1.

Das Europäische Parlament und der Rat stellen (…) nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses ein mehrjähriges Rahmenprogramm auf, in dem alle Aktionen der Union zusammengefasst werden. In dem Rahmenprogramm werden

die wissenschaftlichen und technologischen Ziele, die mit den Maßnahmen nach Artikel 180 erreicht werden sollen, sowie die jeweiligen Prioritäten festgelegt;

die Grundzüge dieser Maßnahmen angegeben;

der Gesamthöchstbetrag und die Einzelheiten der finanziellen Beteiligung der Union am Rahmenprogramm sowie die jeweiligen Anteile der vorgesehenen Maßnahmen festgelegt.

2.

Das Rahmenprogramm wird je nach Entwicklung der Lage angepasst oder ergänzt.

3.

Die Durchführung des Rahmenprogramms erfolgt durch spezifische Programme, die innerhalb einer jeden Aktion entwickelt werden. In jedem spezifischen Programm werden die Einzelheiten seiner Durchführung, seine Laufzeit und die für notwendig erachteten Mittel festgelegt. Die Summe der in den spezifischen Programmen für notwendig erachteten Beträge darf den für das Rahmenprogramm und für jede Aktion festgesetzten Gesamthöchstbetrag nicht überschreiten.

4.

Die spezifischen Programme werden vom Rat gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Wirtschafts- und Sozialausschusses beschlossen.

Zuständigkeiten der Agentur

(Beschluss 2008/37/EG der Kommission)

Ziele

Die Agentur wurde im Dezember 2007 durch den Beschluss 2008/37/EG der Kommission eingesetzt. Sie ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates zuständig für die Verwaltung des spezifischen Programms „Ideen“ im Bereich der Pionierforschung. Das spezifische Programm „Ideen“ wird vom Europäischen Forschungsrat (ERC) umgesetzt, der einen unabhängigen Wissenschaftlichen Rat umfasst, der für die Entwicklung der wissenschaftlichen Gesamtstrategie des Europäischen Forschungsrats zuständig ist und deren Umsetzung durch die Agentur überwacht, die die operativen Aufgaben erledigt. Die Agentur übt ihre Tätigkeit seit dem 15. Juli 2009 autonom von der Generaldirektion Forschung und Innovation aus.

Aufgaben

Die Aufgaben der Agentur sind in der Übertragungsverfügung (siehe Entscheidung K(2008) 5694 der Kommission), insbesondere in den Artikeln 5 bis 7 festgelegt. Unter anderem wurden der Agentur folgende Aufgaben übertragen:

alle administrativen Aspekte der Programmdurchführung und -ausführung, insbesondere die Bewertungs-, Peer-Review- und Auswahlverfahren gemäß den vom Wissenschaftlichen Rat festgelegten Grundsätzen;

die finanzielle und wissenschaftliche Abwicklung der Finanzhilfen.

Leitungsstruktur

(Kommissions-entscheidungen K(2008) 5132 und K(2011) 4877)

(Beschluss 2007/134/EG der Kommission und Beschluss 2011/12/EU der Kommission)

(Entscheidung 2006/972/EG des Rates)

(Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates)

Lenkungsausschuss

Der von der Kommission eingesetzte Lenkungsausschuss beaufsichtigt die Tätigkeit der Agentur (siehe Entscheidung K(2008) 5132 der Kommission). Der Lenkungsausschuss nimmt (nach Zustimmung der Kommission) das jährliche Arbeitsprogramm der Agentur, ihren Verwaltungshaushaltsplan und die jährlichen Berichte an. Er setzt sich aus fünf Mitgliedern und einem Beobachter zusammen.

Wissenschaftlicher Rat des Europäischen Forschungsrats

Der Wissenschaftliche Rat des Europäischen Forschungsrats ist gemäß Beschluss 2007/134/EG der Kommission für die Entwicklung einer wissenschaftlichen Gesamtstrategie für das spezifische Programm „Ideen“ zuständig. Ferner hat er im Einklang mit Artikel 5 Absatz 3 der Entscheidung 2006/972/EG des Rates umfassende Entscheidungsgewalt über die Art der zu fördernden Forschung und ist ein Garant für die wissenschaftliche Qualität der Maßnahme. Zu seinen Aufgaben gehören unbeschadet der Verantwortung der Kommission insbesondere die Erstellung des jährlichen Arbeitsprogramms, die Festlegung des Gutachterverfahrens sowie die Überwachung und Qualitätskontrolle des spezifischen Programms „Ideen“. Er setzt sich aus 22 Mitgliedern zusammen, die von der Kommission ernannt werden.

Direktor der Agentur

Wird von der Kommission für vier Jahre ernannt.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2010)

Haushalt

35,6 Millionen Euro (29,3 Millionen Euro).

Personalbestand am 31. Dezember 2011

Der operative Haushalt 2011 enthält einen Stellenplan, in dem 100 (100) Zeitbedienstete vorgesehen sind; außerdem werden Mittel für 253 (215) Vertragsbedienstete und 7 (15) abgeordnete nationale Sachverständige (ANS) veranschlagt, was insgesamt 360 (330) Stellen ergibt, von denen Ende 2011 350 (316) besetzt waren:

97 (94) Zeitbedienstete, davon 13 (13) abgeordnete Zeitbedienstete und 84 (81) externe Zeitbedienstete;

245 (218) Vertragsbedienstete;

8 (4) ANS.

Davon entfallen auf

operative Tätigkeiten (Abteilungen für wissenschaftliche Fragen und für Finanzhilfeverwaltung): 68 %;

administrative Tätigkeiten (sonstige Abteilungen): 32 %.

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011 (Angaben für 2010)

1.

Überwachung der aufgrund der Aufforderungen 2010 und 2011 zur Einreichung von Vorschlägen zum Arbeitsprogramm des spezifischen Programms „Ideen“ gewährten Finanzhilfen für Nachwuchsforscher (Starting Grants), für etablierte Forscher (Advanced Grants) und „Proof-of-Concept“-Förderungen. Zur Durchführung des Arbeitsprogramms des spezifischen Programms „Ideen“ werden jährlich Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht; darauf folgen Bewertung (durch externe Sachverständige), Erstellung und Unterzeichnung von Finanzhilfevereinbarungen sowie schließlich Überwachung der Durchführung der geförderten Projekte. Jede Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen führt zu einer Reihe von Finanzhilfevereinbarungen mit einem planmäßigen Projektzyklus von rund fünf Jahren.

2.

Durchführung der Aufforderungen 2011 zur Einreichung von Vorschlägen zum Arbeitsprogramm des spezifischen Programms „Ideen“ (Finanzhilfen für Nachwuchsforscher (Starting Grants), Finanzhilfen für etablierte Forscher (Advanced Grants) und „Proof-of-Concept“-Förderungen): Im Jahr 2011 gingen insgesamt 6 515 Anträge ein, davon entfielen 4 080 auf Finanzhilfen für Nachwuchsforscher, 2 284 auf Finanzhilfen für etablierte Forscher und 151 auf „Proof-of-Concept“-Förderungen. Von den insgesamt eingereichten Anträgen kamen 6 400 für eine Finanzhilfe in Betracht und wurden daher von den Überprüfungsgremien bewertet. Insgesamt wurden 822 Vorschläge für Fördermaßnahmen ausgewählt (794 auf der Hauptliste, und 28 auf der Reserveliste).

3.

Ausarbeitung und Verbreitung von Informationen über das spezifische Programm „Ideen“ und die Tätigkeiten der Agentur im Jahr 2011.

4.

Unterstützung des Wissenschaftlichen Rates des Europäischen Forschungsrats: Im Berichtszeitraum wurden fünf Plenarsitzungen des Wissenschaftlichen Rates abgehalten. Um dem Wissenschaftlichen Rat die Beratungen zur Strategie zu erleichtern, führte die Agentur in Verbindung mit dem Generalsekretär des Wissenschaftlichen Rates eine Analyse der Tätigkeit, des Portfolios der geförderten Projekte und der ersten Anzeichen der Wirkung des Europäischen Forschungsrats auf die Wissenschaftskreise sowie die Forschungslandschaft in Europa durch. Die Agentur organisierte Sitzungen (in der Regel zwei pro Jahr) der vier bestehenden Arbeitsgruppen des Forschungsrats, nämlich „Beziehungen zur Industrie“, „Offener Zugang“, „Beteiligung von Drittländern“ sowie „Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen“ sowie der zwei Ständigen Ausschüsse des Wissenschaftlichen Rates (Ausschuss für das Gutachterverfahren und Ausschuss für Interessenkonflikte und wissenschaftliches Fehlverhalten). Eine Reihe von Unterlagen mit Analysen und Kernaussagen zu den von den Arbeitsgruppen und den Ausschüssen behandelten spezifischen Themen wurden von der Agentur in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern dieser Arbeitsgruppen ausgearbeitet und in den Plenarsitzungen des Wissenschaftlichen Rates zur Diskussion/Annahme vorgelegt. Wie im vorangegangenen Jahr unterstützte die Agentur den Wissenschaftlichen Rat bei der Erstellung des jährlichen Arbeitsprogramms des spezifischen Programms „Ideen“.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

12.

Das Scheitern des e-Stream-Projekts ist sowohl auf technische als auch auf Umweltfaktoren zurückzuführen. Die Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats (ERCEA) hat die Defizite bei der Verwaltung ihrer IT-Projekte erkannt und bei ihrem Maßnahmenplan zur Beseitigung dieser Defizite erhebliche Fortschritte erzielt. Es sei ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Wertminderung um 258 967 Euro etwa 2,5 % des IT-Haushalts der Agentur ausmachen, der für den Zeitraum der Entwicklung von e-Stream zur Verfügung stand.

13.

Im Fall des Interimsdirektors der ERCEA liegt die Verlängerung der vorübergehenden Verwendung über ein Jahr hinaus im Interesse der Agentur, da die Stelle im März 2012 ausgeschrieben wurde und das Auswahlverfahren derzeit noch läuft. Im Fall des Referatsleiters, der die Stelle eines Abteilungsleiters besetzte, die zuvor der derzeitige Interimsdirektor innehatte, sollte die vorübergehende Verwendung solange wirksam sein, bis die Stelle des Direktors besetzt sein würde. Die Verlängerung der vorübergehenden Verwendung über ein Jahr hinaus liegt im Interesse der Agentur, wie in Artikel 7 des Statuts der Beamten vorgesehen.

Im zweiten Fall, bei dem ein Referatsleiter die Aufgaben eines Abteilungsleiters wahrnahm, endete die vorübergehende Verwendung am 15. Februar 2011. Der neue Abteilungsleiter übernahm diese Aufgaben am 16. Februar 2011 nach erfolgreichem Abschluss eines Einstellungsverfahrens, das auch externen Bewerbern offen stand.


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/157


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde zusammen mit den Antworten der Behörde

2012/C 388/27

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (nachstehend „die Behörde“ bzw. „ESMA“) mit Sitz in Paris wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) eingesetzt. Die Behörde soll das Funktionieren des EU-Finanzbinnenmarkts verbessern, indem ein hohes, wirksames und kohärentes Maß an Regulierung und Beaufsichtigung gewährleistet wird, die Integrität und Stabilität der Finanzsysteme gewahrt werden und die internationale Koordinierung bei der Aufsicht ausgebaut wird, um die Stabilität und Effektivität des Finanzsystems zu gewährleisten (2). Die ESMA wurde am 1. Januar 2011 errichtet.

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Behörde. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (3) der Behörde bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Exekutivdirektor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Behörde eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Exekutivdirektor ist verantwortlich für die Einrichtung (7) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (8) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Behörde sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Behörde frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Behörde (10) ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar (11).

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Behörde für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

11.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. Sie sollten vor dem Hintergrund des Übergangs von ihrem Vorgänger, dem Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden, auf die Behörde betrachtet werden.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

12.

Die Mittelbindungen der Behörde beliefen sich auf 12 841 997 Euro bzw. 76 % des Haushalts 2011. Die Mittelbindungsraten waren insbesondere bei Titel III „Ausgaben für den Dienstbetrieb“ (47 %) niedrig. Dies hatte Auswirkungen auf die IT-Ziele der Behörde, die nicht ganz erreicht wurden. Die niedrigen Haushaltsvollzugsquoten lassen auf Probleme bei der Planung und Ausführung des Haushaltsplans schließen.

13.

Im Haushaltsplan der Behörde für das Haushaltsjahr 2011 waren 16,9 Millionen Euro veranschlagt. Im Einklang mit Artikel 62 Absatz 1 der Gründungsverordnung wurde der Haushalt 2011 zu 60 % aus Beiträgen von Mitgliedstaaten und EFTA-Ländern und zu 40 % aus dem Unionshaushalt finanziert. Ende 2011 verzeichnete die ESMA einen Haushaltsüberschuss von 4,3 Millionen Euro. Gemäß ihrer Finanzregelung (12) wurde der volle Betrag im Abschluss als Verbindlichkeit gegenüber der Europäischen Kommission ausgewiesen.

14.

Schwachstellen wurden bei sechs rechtlichen Verpflichtungen festgestellt, die vor den Mittelbindungen eingegangen wurden (483 845 Euro).

15.

Der Hof ermittelte eine Reihe von Fällen im Gesamtwert von 207 442 Euro, in denen auf das Jahr 2012 übertragene Zahlungsermächtigungen keinen rechtlichen Verpflichtungen entsprachen. Diese Übertragungen waren folglich vorschriftswidrig und sollten annulliert werden.

BEMERKUNGEN ZU SCHLÜSSELKONTROLLEN DER ÜBERWACHUNGS- UND KONTROLLSYSTEME DER BEHÖRDE

16.

Die Behörde hatte noch keine Normen für die interne Kontrolle angenommen.

17.

Die Behörde muss die Verwaltung ihrer Sachanlagen verbessern. Bei von der Behörde selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten waren die Rechnungsführungsverfahren und Kostenangaben nicht zuverlässig.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

18.

Die Durchführungsbestimmungen zum Statut der Beamten wurden noch nicht angenommen.

19.

Die ESMA hat noch keine interinstitutionelle Vereinbarung mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zu Ermittlungen in Betrugsfällen abgeschlossen. Die Behörde sollte dafür sorgen, dass ihre Finanzregelung in dieser Hinsicht voll und ganz umgesetzt wird.

20.

Die Behörde muss die Transparenz der Einstellungsverfahren verbessern. Die für eine bestimmte Position erforderliche Berufserfahrung (in Jahren) wurde nicht eingehalten, nach Ablauf der Frist eingegangene Bewerbungen wurden akzeptiert, die Fragen für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen wurden nicht vor Prüfung der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss festgelegt, und es lag kein Beschluss der Anstellungsbehörde zur Bestellung des Prüfungsausschusses vor.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 18. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 84.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Behörde zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(7)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Behörde aufgenommen wurden.

(9)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(10)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 20. Juni 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 2. Juli 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.esma.europa.eu.

(11)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).

(12)  Artikel 15 Absatz 4 und Artikel 16 Absatz 1.


ANHANG

Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (Paris)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses die Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben.

Zuständigkeiten der Behörde

(Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates und Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Aufgaben

Entwicklung von Entwürfen technischer Regulierungsstandards;

Entwicklung von Entwürfen technischer Durchführungsstandards;

Herausgabe von Leitlinien und Empfehlungen;

Abgabe von Empfehlungen für den Fall, dass eine zuständige nationale Behörde sektorbezogene Rechtsakte nicht angewandt oder diese so angewandt hat, dass eine Verletzung des Unionsrechts vorzuliegen scheint;

Erlass von an die zuständigen Behörden gerichteten Beschlüssen im Einzelfall in bestimmten Krisenfällen und zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen Behörden in grenzübergreifenden Fällen;

in Fällen, die unmittelbar anwendbares Unionsrecht betreffen, Erlass von an Finanzmarktteilnehmer gerichteten Beschlüssen im Einzelfall, i) wenn eine nationale zuständige Behörde sektorbezogene Rechtsakte nicht angewandt oder diese so angewandt hat, dass eine Verletzung des Unionsrechts vorzuliegen scheint und wenn eine zuständige Behörde einer förmlichen Stellungnahme der Kommission nicht nachgekommen ist; ii) in bestimmten Krisenfällen, wenn eine zuständige Behörde dem von der ESMA gefassten Beschluss nicht nachkommt; oder iii) zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen Behörden in grenzübergreifenden Fällen, wenn eine zuständige Behörde dem Beschluss der ESMA nicht nachgekommen ist;

Abgabe von Stellungnahmen für das Europäische Parlament, den Rat oder die Kommission zu allen in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Fragen;

Einholung der erforderlichen Informationen zu Finanzmarktteilnehmern zwecks Durchführung der ihr übertragenen Aufgaben;

Entwicklung gemeinsamer Methoden zur Bewertung der Wirkungen von Produktmerkmalen und Verteilungsprozessen auf die Finanzlage der Finanzmarktteilnehmer und den Verbraucherschutz;

Bereitstellung einer zentral zugänglichen Datenbank der registrierten Finanzmarktteilnehmer in ihrem Zuständigkeitsbereich, sofern dies in den sektorbezogenen Rechtsvorschriften vorgesehen ist;

Herausgabe von Warnungen, wenn eine Finanztätigkeit eine ernsthafte Bedrohung für ihre Ziele darstellt;

vorübergehendes Verbot oder vorübergehende Beschränkung bestimmter Finanztätigkeiten, durch die das ordnungsgemäße Funktionieren und die Integrität der Finanzmärkte oder die Stabilität des Finanzsystems in der Union als Ganzes oder in Teilen gefährdet wird, in den Fällen und unter den Bedingungen, die in den sektorbezogenen Rechtsvorschriften festgelegt sind, beziehungsweise erforderlichenfalls im Krisenfall;

Beteiligung an den Aktivitäten der Aufsichtskollegien, einschließlich Prüfungen vor Ort, die gemeinsam von zwei oder mehr zuständigen Behörden durchgeführt werden;

Reaktion auf alle Risiken der Beeinträchtigung der Finanzdienstleistungen, die durch eine Störung des Finanzsystems insgesamt oder in Teilen verursacht wird und das Potenzial hat, schwerwiegende negative Folgen für den Binnenmarkt und die Realwirtschaft nach sich zu ziehen;

Formulierung zusätzlicher Leitlinien und Empfehlungen für wichtige Finanzmarktteilnehmer, um dem von diesen ausgehenden Systemrisiko Rechnung zu tragen;

Durchführung einer Untersuchung in Bezug auf eine bestimmte Art von Finanztätigkeit, Produkt oder Verhaltensweise, um die davon ausgehende potenzielle Bedrohung der Integrität der Finanzmärkte oder der Stabilität des Finanzsystems beurteilen zu können und den betreffenden zuständigen Behörden geeignete Empfehlungen für Maßnahmen geben zu können;

Wahrnehmung von Aufgaben und Pflichten, die von zuständigen Behörden delegiert werden;

Abgabe von Stellungnahmen an die zuständigen Behörden;

Durchführung einer vergleichenden Analyse der Tätigkeiten der zuständigen Behörden;

Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden, insbesondere in Fällen, in denen ungünstige Entwicklungen die geordnete Funktionsweise und die Integrität von Finanzmärkten oder die Stabilität des Finanzsystems der Union gefährden könnten;

Initiierung und Koordinierung unionsweiter Bewertungen der Widerstandsfähigkeit von Finanzmarktteilnehmern bei ungünstigen Marktentwicklungen;

Entscheidung über Anträge auf Zertifizierung und Registrierung von Ratingagenturen und Widerruf einer entsprechenden Zertifizierung und Registrierung;

Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit den jeweiligen Ratingagentur-Aufsichtsbehörden der Drittländer;

Durchführung von Untersuchungen und Prüfungen vor Ort in den Räumlichkeiten von Ratingagenturen, bewerteten Unternehmen oder verbundenen Dritten;

bei Vorliegen eines Verstoßes einer Ratingagentur: Beschluss des Widerrufs der Registrierung der Ratingagentur, Erlasse eines vorübergehenden Verbots zur Abgabe von Ratings, Aussetzung der Verwendung von Ratings dieser Ratingagentur für aufsichtsrechtliche Zwecke, Aufforderung zur Beendigung des Verstoßes und/oder öffentliche Bekanntmachung;

bei vorsätzlich oder fahrlässig begangenem Verstoß einer Ratingagentur, Erlass von Beschlüssen über die Verhängung einer Geldbuße.

Leitungsstruktur

Rat der Aufseher

Zusammensetzung: Der Rat der Aufseher besteht aus dem (nicht stimmberechtigten) Vorsitz, dem Leiter der für die Beaufsichtigung von Finanzmarktteilnehmern zuständigen nationalen Behörden jedes Mitgliedstaats, einem (nicht stimmberechtigten) Vertreter der Kommission, einem (nicht stimmberechtigten) Vertreter des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken, je einem (nicht stimmberechtigten) Vertreter der beiden anderen Europäischen Aufsichtsbehörden.

Aufgaben: Der Rat der Aufseher gibt Leitlinien für die Arbeiten der Behörde vor und erlässt die in Kapitel II der Gründungsverordnung genannten Beschlüsse.

Verwaltungsrat

Zusammensetzung: Der Verwaltungsrat setzt sich aus dem Vorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern zusammen, die von den stimmberechtigten Mitgliedern des Rates der Aufseher aus ihrem Kreis gewählt werden. Der Exekutivdirektor und ein Vertreter der Kommission nehmen ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Verwaltungsrats teil (allerdings ist der Vertreter der Kommission in Haushaltsfragen stimmberechtigt).

Aufgaben: Der Verwaltungsrat gewährleistet, dass die Behörde ihren Auftrag ausführt und die ihr durch die Gründungsverordnung zugewiesenen Aufgaben wahrnimmt.

Vorsitz

Vertreter der Behörde, der die Arbeiten des Rates der Aufseher vorbereitet und die Sitzungen des Rates der Aufseher und des Verwaltungsrats leitet. Der Vorsitzende wird nach Anhörung durch das Europäische Parlament vom Rat der Aufseher ernannt.

Exekutivdirektor

Der Exekutivdirektor wird vom Rat der Aufseher nach Bestätigung durch das Europäische Parlament ernannt. Er ist für die Leitung der Behörde verantwortlich und bereitet die Arbeiten des Verwaltungsrats vor.

Interne Prüfung

Die Behörde hat erste Sitzungen mit dem Dienst Internes Audit abgehalten, der ihr im Juni 2012 einen ersten Besuch abstatten wird.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Behörde für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel

Endgültiger Haushalt

Gesamthaushalt: 16,9 Millionen Euro, davon

Unionszuschuss: 6,8 Millionen Euro,

Beiträge nationaler zuständiger Behörden: 10,1 Millionen Euro.

Personalbestand am 31. Dezember 2011

Statutspersonal: 58 im Stellenplan vorgesehene Stellen für Zeitbedienstete, davon besetzt: 50;

Vertragspersonal: 5 im Haushaltsplan vorgesehene Stellen, davon besetzt: 5;

abgeordnete nationale Sachverständige: 12 im Haushaltsplan vorgesehene Stellen für nationale abgeordnete Sachverständige, davon besetzt: 2.

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011

Registrierung von 15 Ratingagenturen;

Durchführung erster Prüfungen vor Ort bei Ratingagenturen, darunter bei Fitch, Moody's sowie Standard & Poor’s;

Bewertung der Zulässigkeit von drei neuen Vorschlägen für Ausnahmen von den Vorhandels-Transparenzvorschriften der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID);

Veröffentlichung des endgültigen Standpunkts zum automatisierten Hochfrequenzhandel;

weitere Arbeiten zum Warenhandel und zur Überarbeitung der MiFID-Richtlinie;

Vorbereitungsarbeiten zu Vorschlägen für technische Standards zur Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenpartei-Clearingstellen (CCP) und Transaktionsregister (Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen - EMIR);

Ausarbeitung ausführlicher Bestimmungen für Verwalter alternativer Investmentfonds;

Beitrag zur Entwicklung von International Financial Reporting Standards (IFRS);

Hilfestellung im Hinblick auf die Anwendung von IFRS bei der Behandlung von Staatsschulden;

Arbeiten zum Erfahrungsaustausch und zur Diskussion der Auswirkungen zwischen nationalen Aufsichtsbehörden zu Fragen der Marktüberwachung und der Prospekt- sowie der Transparenzrichtlinie, Übernahmeangeboten usw.;

gemeinsame Arbeit mit den anderen Europäischen Aufsichtsbehörden;

aktiver Beitrag zur Arbeit des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) im Bereich der Finanzstabilität, u. a. durch regelmäßige Risikoberichte;

verstärkter Verbraucherschutz in Finanzangelegenheiten durch zusätzliche Vorschriften und Auflagen für Intermediäre und Fondsmanager;

erste europaweite Produktwarnung für Anleger bei Devisengeschäften;

Betrieb einer EU-weiten Datenbank für Transaktionsberichte;

Entwicklung einer erfolgreichen IT-Lösung für die Veröffentlichung historischer Bewertungen von Ratingagenturen;

Koordinierung der Reaktionen nationaler Aufsichtsbehörden auf die Finanzkrise;

Durchführung von zwei vergleichenden Analysen („Peer Reviews“) zu Marktmissbrauch und zu den Prospekten.

Quelle: Angaben der Behörde.


ANTWORTEN DER BEHÖRDE

12.

Das Jahr 2011 war für die ESMA das erste Jahr ihrer Tätigkeit, wenngleich ihre Gründungsverordnung erst am 15. Dezember 2010 veröffentlicht wurde. Dieses späte Veröffentlichungsdatum der Verordnung hinderte die ESMA daran, ihre Einstellungsverfahren rechtzeitig einzuleiten, was sich unmittelbar auf die Abwicklungsrate auswirkte. Darüber hinaus verzögerten sich die meisten IT-Ziele/Projekte der ESMA aufgrund von Verzögerungen in der Gesetzgebung zur Implementierung solcher Systeme.

13.

Die Finanzregelung der ESMA (die sich an den Vorgaben der Rahmenfinanzregelung orientiert) spiegelt die Finanzstruktur der ESMA nicht ausreichend wider. Im Oktober 2011 bat die ESMA die GD BUDG, ihr mitzuteilen, wie mit Erstattungen bei einem Haushaltsüberschuss zu verfahren sei. Die GD BUDG bestätigte im März 2012, dass ein Überschuss als Verbindlichkeit gegenüber der Kommission ausgewiesen werden solle. Im darauffolgenden Mai schlug die GD BUDG ein praktisches Verfahren vor, um sicherzustellen, dass dieser Überschuss an die ESMA zurückgegeben wird, die sodann eine Rückzahlung an die Mitgliedstaaten und die Kommission entsprechend ihrem ursprünglichen Beitragsanteil vornehmen soll.

14.

Die ESMA ist der Rechtsnachfolger des CESR; sie hat daher einige rechtliche Verpflichtungen übernommen, die vor der Errichtung der ESMA vom CESR unterzeichnet wurden, als die anwendbaren Verfahren sich noch nicht an der EU-Haushaltsordnung orientierten und andere spezifische EU-Beschaffungsverfahren für die Einrichtungen der EU galten. Bedingt durch technische Schwierigkeiten und die späte Einführung von ABAC wurden die diesbezüglichen Mittelbindungen erst spät im Jahr 2011 buchungstechnisch erfasst.

15.

Die ESMA erkennt diese Feststellung an; die Situation hatte sich aufgrund eines unerwartet hohen Arbeitsaufkommens gegen Ende 2011 und die folgliche Übertragung im EU-Haushaltssystem im ersten Tätigkeitsjahr ergeben.

16.

Die ESMA hatte sich bei ihrer Errichtung mit ihrer übergeordneten GD auf das Vorgehen zur Aufstellung interner EU-Kontrollnormen verständigt. Die entsprechende Dokumentation wurde der GD Markt im Oktober 2011 vorgelegt und von ihr geprüft. Die ESMA plant, diese Kontrollen im Laufe des Jahres 2012 weiter zu formalisieren und vom Verwaltungsrat genehmigen zu lassen.

17.

Was die Sachanlagen angeht, so führte die ESMA im September 2011 ABAC Assets ein. Hinsichtlich der immateriellen Vermögensgegenstände hat die ESMA zum 1. Januar 2012 Arbeitszeitnachweise für interne Mitarbeiter eingeführt, die an IT-Projekten arbeiten, und sie arbeitet an der Verbesserung der einschlägigen Verfahren.

18.

Im Januar 2011 nahm der Verwaltungsrat der ESMA die vorläufigen Durchführungsbestimmungen im Bereich Personal an, ehe sie der Kommission am 17. Januar 2011 vorgelegt wurden. Im Spätfrühjahr 2011 verlangte die GD HR gemeinsame Regelungen für alle drei ESA. Am 21. Dezember 2011 wurde der GD HR eine neue Fassung vorgelegt.

19.

Am 14. Dezember 2011 versandte die ESMA ein Schreiben an OLAF mit den von ihrem Verwaltungsrat gebilligten Bestimmungen zur Betrugsbekämpfung, um diese Vereinbarung auf den Weg zu bringen. Es liegt noch keine Antwort des OLAF vor.

20.

Nach dem ersten Prüfbesuch des Rechnungshofs im Oktober 2011 hat die ESMA ihre Einstellungsverfahren überarbeitet, um die im Februar 2012 festgestellten Probleme auszuräumen.


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/165


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Stiftung für Berufsbildung zusammen mit den Antworten der Stiftung

2012/C 388/28

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Stiftung für Berufsbildung (nachstehend „die Stiftung“) mit Sitz in Turin wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1360/90 (1) des Rates errichtet. Aufgabe der Stiftung ist es, die Reform der Berufsbildung in den Partnerländern der Europäischen Union zu unterstützen. Dazu geht sie der Kommission bei der Durchführung verschiedener Programme (Phare, Tacis, CARDS und MEDA) zur Hand (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Stiftung. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (3) der Stiftung bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Stiftung eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Direktor ist verantwortlich für die Einrichtung (7) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (8) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Stiftung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Stiftung frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss (10) der Stiftung ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (11) in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Stiftung für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

11.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZU SCHLÜSSELKONTROLLEN DER ÜBERWACHUNGS- UND KONTROLLSYSTEME DER STIFTUNG

12.

Die Stiftung hat noch keine Vorgaben für die Verwaltung der Kassenmittel festgelegt und umgesetzt, um das finanzielle Risiko zu mindern und zu streuen und gleichzeitig angemessene Renditen zu erzielen. Das Konto wird bei einer Bank geführt, die nicht mehr über das von der Kommission vorgegebene Mindestrating verfügt.

13.

Der Hof stellte fest, dass 64 Verträge mit einem Gesamtwert von 2 Millionen Euro nicht vom Vertragspartner der Stiftung unterzeichnet wurden, was zu Rechtsunsicherheit führte.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

14.

Die Instandhaltung und die grundlegende Versorgung (Heizung, Wasser, Strom) der Räumlichkeiten der Stiftung sind nicht mehr gewährleistet, seitdem das für das Gebäudemanagement zuständige Konsortium im November 2011 in Konkurs ging. Diese Situation ist unbefriedigend und birgt die Gefahr, dass die Stiftung ihre Tätigkeiten nicht kontinuierlich fortführen kann.

15.

Hinsichtlich der Transparenz der Einstellungsverfahren besteht weiterer Verbesserungsbedarf. Die für die Zulassung zu den Auswahlgesprächen und schriftlichen Prüfungen erforderlichen Mindestpunktzahlen wurden nicht im Voraus festgesetzt, und die Fragen für die mündlichen und schriftlichen Tests wurden nicht vor der Auswertung der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss festgelegt.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 18. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 131 vom 23.5.1990, S. 1.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Stiftung zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(7)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Stiftung aufgenommen wurden.

(9)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(10)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 29. Juni 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 2. Juli 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.etf.europa.eu/.

(11)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).


ANHANG

Europäische Stiftung für Berufsausbildung (Turin)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 166 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Die Union und die Mitgliedstaaten fördern die Zusammenarbeit mit dritten Ländern und den für die berufliche Bildung zuständigen internationalen Organisationen.

Zuständigkeiten der Stiftung

(Verordnung (EWG) Nr. 1360/90 des Rates)

Ziele

Im Rahmen der Politik der Europäischen Union im Bereich Außenbeziehungen einen Beitrag zur Verbesserung der Humankapitalentwicklung in den folgenden Ländern zu leisten: Länder, die gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 1085/2006 und Nr. 1638/2006 und später erlassener verbundener Rechtsakte unterstützt werden können; andere Länder, für die ein Unionsinstrument oder eine internationale Übereinkunft gilt, das bzw. die eine Komponente der Humankapitalentwicklung beinhaltet, und die der Vorstand auf der Grundlage eines von zwei Dritteln seiner Mitglieder unterstützten Vorschlags und einer Stellungnahme der Kommission durch Beschluss benennt, soweit die verfügbaren Ressourcen dies zulassen.

Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck „Humankapitalentwicklung“ alle Beiträge zur lebenslangen Entwicklung der Fähigkeiten und Kompetenzen jedes Einzelnen durch Verbesserung der Systeme der beruflichen Bildung und Ausbildung.

Aufgaben

Zur Verwirklichung dieser Ziele hat die Stiftung im Rahmen der Befugnisse des Vorstands und gemäß den auf Unionsebene festgelegten allgemeinen Orientierungen die folgenden Aufgaben:

Bereitstellung von Informationen und politischen Analysen und Erbringen von Beratungsleistungen zu Fragen der Humankapitalentwicklung in den Partnerländern;

Förderung der Kenntnis und der Analyse der Qualifikationsanforderungen auf den nationalen und lokalen Arbeitsmärkten;

Unterstützung relevanter Akteure in den Partnerländern, um Kapazitäten im Bereich der Humankapitalentwicklung aufzubauen;

Erleichterung des Austauschs von Informationen und Erfahrungen unter Gebern, die sich für die Reform der Humankapitalentwicklung in den Partnerländern einsetzen;

Unterstützung der Bereitstellung von Hilfsleistungen der Union im Bereich der Humankapitalentwicklung für die Partnerländer;

Verbreitung von Informationen über Fragen der Humankapitalentwicklung sowie Förderung der Vernetzung und des Austauschs einschlägiger Erfahrungen und bewährter Verfahren zwischen der Europäischen Union und den Partnerländern sowie unter den Partnerländern;

auf Ersuchen der Kommission Mitwirkung an der Analyse der Gesamteffizienz der Unterstützung von Berufsbildungsmaßnahmen in den Partnerländern;

Erfüllung sonstiger Aufgaben, die gegebenenfalls innerhalb des allgemeinen Rahmens dieser Verordnung zwischen dem Vorstand und der Kommission vereinbart wurden.

Leitungsstruktur

Vorstand

Ein Vertreter je Mitgliedstaat,

drei Vertreter der Kommission,

drei vom Parlament ernannte Sachverständige ohne Stimmrecht.

Darüber hinaus können drei Vertreter der Partnerländer als Beobachter an den Sitzungen des Vorstands teilnehmen.

Direktor

Vom Vorstand auf Vorschlag der Kommission ernannt.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Interne Revision

Interner Auditdienst der Kommission.

Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Stiftung für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2010)

Haushalt

20,3 (18,8) Millionen Euro für Mittelbindungen und 19,8 (19,3) Millionen Euro für Zahlungen, davon Kommissionszuschuss: 19,3 Millionen Euro.

Personalbestand am 31. Dezember 2011

96 (96) im Stellenplan vorgesehene Stellen für Zeitbedienstete, davon besetzt: 90 (92),

35 (36) sonstige Planstellen (örtliche Bedienstete, Vertragsbedienstete, abgeordnete nationale Sachverständige);

Personalbestand insgesamt: 125 (128), davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten: 70 (70),

administrative Tätigkeiten: 28 (31),

Koordinierungs- und Kommunikationsaufgaben: 27 (27).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011 (Angaben für 2010)

Tätigkeiten

Im Rahmen der EU-Politik im Bereich Außenbeziehungen leistet die Stiftung in den 30 Partnerländern, die in ihrer Verordnung und durch den Vorstand festgelegt werden, einen Beitrag zur Verbesserung der Humankapitalentwicklung. Ihre Haupttätigkeiten umfassen die Unterstützung der Politiken und Projekte der Europäischen Union, die Bereitstellung politischer Analysen, die Verbreitung und den Austausch von Informationen und Erfahrungen sowie die Unterstützung der Partnerländer beim Ausbau von Kapazitäten.

Der Mehrwert der Stiftung ergibt sich aus ihrer neutralen, nicht kommerziellen und einzigartigen anerkannten Wissensgrundlage, die sich aus ihrer Fachkompetenz in der Humankapitalentwicklung und ihren Beziehungen zum Arbeitsmarkt ergibt. Dazu gehören Fachkenntnisse bezüglich der Anpassung der Ansätze bei der Humankapitalentwicklung in der Union und ihren Mitgliedstaaten an das Umfeld der Partnerländer.

2011 organisierte die Stiftung mit Erfolg eine Konferenz (9. Mai), um die Ergebnisse des ersten Jahres des Turin-Prozesses (Bewertung der Maßnahmen im Bereich berufliche Bildung in 24 Partnerländern) vorzustellen und strategische Maßnahmen zu diskutieren, und leistete damit einen Beitrag zur Förderung bewährter Entwicklungsverfahren und zur Erleichterung von Koordinierung und Harmonisierung sowie zur externen Dimension der internen Politikbereiche der Union. Außerdem bereitete sie die nächste Runde der Fortschrittsanalyse auf Landesebene vor, die 2012 durchgeführt werden soll. Schwerpunkt einer anderen Konferenz waren die institutionellen Maßnahmen im Hinblick auf die Umsetzung des Qualifikationsrahmens. Im Zuge dieser Konferenz wurde der elektronische Qualifikationsrahmen eingeführt, der den Austausch von Expertenwissen zwischen den Partnerländern, die Qualifikationsrahmen entwickeln, fördern soll.

Im Rahmen ihrer Hauptaufgaben führte sie zudem folgende Tätigkeiten durch:

Unterstützung der EU-Politiken und des Projektzyklus bei den außenpolitischen Instrumenten der EU zugunsten der Partnerländer: 30 (30) Outputs;

Ausbau von Kapazitäten in Partnerländern: 72 (22) Outputs;

Analyse politischer Strategien: 22 (29) Outputs;

Verbreitung und Vernetzung: 24 (30) Outputs.

Mit den Outputs wird das Erreichen der Ergebnisse eines Projekts gemessen und eine Verknüpfung zwischen dem Haushalt und den Aufgaben der Stiftung hergestellt.

Zusätzlich zu diesen im Rahmen ihres Arbeitsprogramms durchgeführten Tätigkeiten beantwortete die Stiftung auch direkte Ersuchen der Europäischen Kommission während des Jahres. Von den 100 aktuellen Ersuchen der Kommission im Jahr 2011 betrafen 44 % die IPA-Länder, 45 % das ENPI und 10 % das DCI. (Von den 105 aktuellen direkten Ersuchen der Kommission im Jahr 2010 betrafen 62 % die IPA-Länder, 30 % das ENPI und 7 % das DCI).

IPA: Instrument für Heranführungshilfe (Westbalkanstaaten, Türkei und Island).

ENPI: Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (Staaten des südöstlichen Mittelmeerraums und Osteuropas).

DCI: Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit (Staaten Zentralasiens).

Quelle: Angaben der Stiftung.


ANTWORTEN DER STIFTUNG

12.

Die ETF wird Vorgaben für die Verwaltung der Kassenmittel festlegen, einschließlich der Überwachung der Bankenratings, um das finanzielle Risiko zu streuen und angemessene Renditen auf Kassenmittel zu erzielen.

13.

Diese Bemerkung betrifft Lieferaufträge, die unter einem spezifischen Rahmenvertrag erteilt wurden. Im Nachgang zu den Bemerkungen des Hofes hat die EFT ihre Vorgehensweise in diesem Fall an die Praxis aller ihrer anderen Rahmenverträge angepasst, bei denen alle Lieferaufträge vom Auftragnehmer gegengezeichnet werden.

14.

Die ETF unternimmt über ihre lokalen, regionalen und nationalen Kontakte in Italien sowie über ihren Vorstand und die Europäische Kommission alles in ihrer Macht Stehende, um für eine langfristige Perspektive für ihre Unterbringung in geeigneten Räumlichkeiten in Turin zu sorgen, wie dies im Sitzabkommen vorgesehen ist. Es fanden Treffen zwischen dem Vorsitzenden des ETF-Vorstands und den italienischen Behörden und ein Schriftwechsel zwischen der Kommission und der italienischen Regierung statt. Die ETF wird nicht nachlassen in ihrem Bemühen, alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuloten, um eine zufriedenstellende Lösung zu finden, wobei auch Rechtsmittel nicht ausgeschlossen werden.

15.

Die ETF hat nun einen Standard-Mindestwert von 70 % für alle Phasen der Auswahlverfahren festgelegt. Hinsichtlich des Zeitpunkts der Festlegung der Fragen für die mündlichen und schriftlichen Tests sieht das Auswahlverfahren der ETF vor, dass die Fragen für die mündlichen und schriftlichen Tests festgelegt werden sollten, bevor die Lebensläufe an den Auswahlausschuss verteilt werden. Die ETF wird ihre Kontrollverfahren verstärken, um zu gewährleisten, dass die Verfahren eingehalten und deutlich dokumentiert werden.


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/171


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 der Euratom-Versorgungsagentur zusammen mit der Antwort der Agentur

2012/C 388/29

EINLEITUNG

1.

Die Euratom-Versorgungsagentur (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Luxemburg wurde im Jahr 1958 errichtet (1). Der Beschluss 2008/114/EG, Euratom des Rates (2) ersetzte die zuvor geltende Satzung der Agentur. Hauptaufgabe der Agentur ist es, der Union technisches Fachwissen bereitzustellen, das mit dem Markt für Kernmaterialien und nuklearen Dienstleistungen in Zusammenhang steht, und diesen Markt zu beobachten.

2.

Der Agentur wurde seit 2008 kein eigenes Budget mehr zur Finanzierung ihrer Tätigkeiten zugewiesen. Die Kommission übernahm sämtliche Kosten, die der Agentur für die Umsetzung der Tätigkeiten 2011 entstanden. Für 2012 stellte die Kommission der Agentur ein eigenes Budget zur Verfügung.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof den Jahresabschluss (3) der Agentur für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Generaldirektor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich aus (4). Der Generaldirektor ist verantwortlich für die Einrichtung (5) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (6) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur (8) ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (9) in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Hervorhebung eines Sachverhalts

11.

Ohne das in Ziffer 10 formulierte Prüfungsurteil infrage zu stellen, weist der Hof auf den folgenden Sachverhalt hin. In Artikel 54 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft ist die finanzielle Autonomie der Agentur verankert. Gemäß Artikel 7 der Satzung der Agentur umfassen die Ausgaben der Agentur „die Verwaltungskosten für ihr Personal und den Beirat sowie Kosten, die sich aus Verträgen mit Dritten ergeben“. Der Agentur wurde seit 2008 de facto kein Budget mehr zugewiesen. In Anbetracht dessen wurden die im zuvor erwähnten Artikel 7 genannten Ausgaben der Agentur direkt von der Europäischen Kommission ausgeführt. Nach Ansicht des Hofes stellt dieser Sachverhalt einen Verstoß gegen die Satzung der Agentur dar, und die Agentur und die Kommission sollten gemeinsam mit allen beteiligten Parteien Maßnahmen zur Behebung dieser Situation erwägen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 5. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. 27 vom 6.12.1958, S. 534.

(2)  ABl. L 41 vom 15.2.2008, S. 15.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(5)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(6)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(7)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(8)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 29. Juni 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 3. Juli 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://ec.europa.eu/euratom/accounts_en.html.

(9)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).


ANTWORT DER AGENTUR

11.

Die Agentur stimmt den Schlussfolgerungen des Rechnungshofes zu.

2011 verabschiedete die Kommission einen Vorschlag, wieder eine eigene Haushaltslinie für die Euratom-Versorgungsagentur einzurichten. Infolgedessen erhielt die Agentur 2012 von der Kommission einen Zuschuss von 98 000 EUR, womit sie für dieses Jahr über ein Budget von 104 000 EUR insgesamt verfügt (einschließlich der Finanzeinnahmen).


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/174


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen zusammen mit den Antworten der Stiftung

2012/C 388/30

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (nachstehend „die Stiftung“) mit Sitz in Dublin wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates vom 26. Mai 1975 (1) errichtet. Die Stiftung hat die Aufgabe, durch die Förderung und Verbreitung von entsprechenden Kenntnissen zur Konzeption und Schaffung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen beizutragen (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Stiftung. Hinzu kommt eine Analyse der Managementerklärungen. Mit Blick auf die vorgeschlagenen Änderungen der Haushaltsordnung für den Gesamthaushalt der EU beauftragte der Hof eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Durchführung der Prüfung unter Anwendung seines Prüfungsansatzes und seiner Prüfungsverfahren. Der Hof überprüfte die entsprechenden Prüfungsergebnisse und verwendete sie zur Untermauerung seines Prüfungsurteils.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (3) der Stiftung bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Stiftung eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Direktor ist verantwortlich für die Einrichtung (7) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (8) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Stiftung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Stiftung frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss (10) der Stiftung ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (11) in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Stiftung für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

11.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

12.

Die Stiftung übertrug 47 %, d. h. 3,4 Millionen Euro, der unter Titel III (operative Ausgaben) veranschlagten Mittel; 1,6 Millionen Euro (22 % der Mittel bei Titel III) davon waren nicht geplant. Diese Sachlage stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

13.

Der Hof stellte fest, dass hinsichtlich der Transparenz der Einstellungsverfahren Verbesserungsbedarf besteht: Sitzungen des Prüfungsausschusses wurden nicht immer hinreichend dokumentiert, und es gibt keinerlei Nachweis dafür, dass die Fragen für die mündlichen oder schriftlichen Tests vor Beginn der Prüfungen festgelegt wurden.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 5. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 139 vom 30.5.1975, S. 1.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Stiftung zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(7)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Stiftung aufgenommen wurden.

(9)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(10)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 20. Juni 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 29. Juni 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.eurofound.europa.eu.

(11)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).


ANHANG

Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Dublin)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 151 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Die Union und die Mitgliedstaaten verfolgen eingedenk der sozialen Grundrechte, wie sie in der am 18. Oktober 1961 in Turin unterzeichneten Europäischen Sozialcharta und in der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer von 1989 festgelegt sind, folgende Ziele: die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, um dadurch auf dem Wege des Fortschritts ihre Angleichung zu ermöglichen, einen angemessenen sozialen Schutz, den sozialen Dialog, die Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials im Hinblick auf ein dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau und die Bekämpfung von Ausgrenzungen. […]

Zuständigkeiten der Stiftung

(Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1111/2005 des Rates)

Ziele

Die Stiftung hat die Aufgabe, zur Schaffung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen durch die Förderung und Verbreitung von Kenntnissen über dieses Thema beizutragen. Sie befasst sich insbesondere mit folgenden Themen:

Situation des Menschen in der Arbeitswelt;

Arbeitsorganisation und insbesondere Arbeitsplatzgestaltung;

Probleme, die für bestimmte Arbeitnehmergruppen spezifisch sind;

langfristige Aspekte der Umweltverbesserung;

räumliche und zeitliche Verteilung der menschlichen Tätigkeit.

Aufgaben

Förderung des Austauschs von Informationen und Erfahrungen in diesen Bereichen;

Erleichterung der Kommunikation zwischen Universitäten, Forschungsinstituten, Behörden und Organisationen des Wirtschafts- und Soziallebens;

Durchführung von Studien oder Abschluss von Studienverträgen sowie Förderung und Unterstützung der Ausführung von Mustervorhaben;

engstmögliche Zusammenarbeit mit den bestehenden spezialisierten Stellen in den Mitgliedstaaten und auf internationaler Ebene.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

pro Mitgliedstaat: ein Regierungsvertreter, ein Vertreter der Arbeitgeberverbände und ein Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen;

drei Vertreter der Kommission;

eine ordentliche Tagung pro Jahr.

Vorstand

bestehend aus elf Mitgliedern, d. h. jeweils drei Mitglieder der Sozialpartner und der Regierungen sowie zwei Vertreter der Kommission;

überwacht die Umsetzung der Beschlüsse des Verwaltungsrats und trifft Maßnahmen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verwaltung zwischen den Sitzungen des Verwaltungsrats;

sechs ordentliche Tagungen pro Jahr.

Der Direktor und der stellvertretende Direktor werden von der Kommission anhand einer vom Verwaltungsrat vorgelegten Kandidatenliste ernannt. Der Direktor führt die Beschlüsse des Verwaltungsrats und des Vorstands aus und leitet die Stiftung.

Interne Revision

Interner Auditdienst (IAS) der Kommission.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Stiftung für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2010)

Haushalt

20,6 Millionen Euro (20,85 Millionen Euro).

Personalbestand am 31. Dezember 2011

Zeitbedienstete:

101 im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon am 31. Dezember 2011 besetzt: 97 (91).

Sonstige Planstellen:

 

abgeordnete nationale Sachverständige: 0 (0),

 

Vertragsbedienstete: 9 (10).

 

Personalbestand insgesamt: 106 (101),

davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten: 72 (66),

administrative Tätigkeiten: 29 (31),

sonstige Tätigkeiten: 5 (4).

Tätigkeiten und Dienstleistungen im Jahr 2011 (Angaben für 2010)

Beobachtung und Erhebungen

Netzwerk europäischer Beobachtungsstellen (NEO):

Europäisches Observatorium für die Entwicklung der Arbeitsbeziehungen (EIRO): 326 hinzugefügte Informationsaktualisierungen; 4 Studien zur Repräsentativität; 2 jährliche Aktualisierungen zu Arbeitslöhnen und -zeiten; Entwicklung der Arbeitsbeziehungen und -bedingungen in Europa 2010; 4 vergleichende analytische Berichte; 1 Untersuchungsbericht;

Europäische Beobachtungsstelle für die Entwicklung der Arbeitsbedingungen (EWCO): 99 hinzugefügte Informationsaktualisierungen; 3 vergleichende analytische Berichte; Entwicklung der Arbeitsbeziehungen und -bedingungen in Europa 2010; 9 Untersuchungsberichte;

Europäisches Beobachtungsinstrument für Umstrukturierungen (ERM): 1 350 hinzugefügte Informationsblätter zur Umstrukturierung; 3 vergleichende analytische Berichte.

Erhebungen:

Fünfte Europäische Erhebung über die Arbeitsbedingungen: Veröffentlichung erster Ergebnisse und Vorbereitung eines Gesamtberichts sowie einer Sekundäranalyse;

Zweite europaweite Erhebung zur Lebensqualität (EQLS): Sekundäranalyse zur Lebensqualität in Kroatien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und der Türkei; zur Lebensqualität in von ethnischer Vielfalt geprägten Wohngegenden; zur Teilnahme an Freiwilligentätigkeit und unbezahlter Arbeit;

Zweite Europäische Unternehmenserhebung: Sekundäranalyse zur leistungsbezogenen Vergütung und zu leistungsbezogenen Arbeitsbeziehungen in europäischen Unternehmen; zur Arbeitnehmervertretung auf Betriebsebene in Europa; zu Managementverfahren und nachhaltiger Unternehmensleistung.

Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit

Europäisches Beobachtungsinstrument für Umstrukturierungen - ERM-Bericht 2011: Öffentliche Unterstützungsinstrumente für Umstrukturierungen in Europa;

Europäischer Jobmonitor - EJM-Bericht: Veränderungen der Beschäftigungsstruktur in Europa während der großen Rezession;

Junge Menschen und NEETs („Not in Employment, Education or Training“, junge Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren): Herausforderungen und Lösungen für eine höhere Präsenz junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt;

Bericht über neue Formen des Unternehmertums;

Lokale öffentlich-private Partnerschaften für Beschäftigung als Instrument zur Bewältigung der Rezession;

Öffentliche Maßnahmen zur Förderung der Selbstständigkeit und der Schaffung von Arbeitsplätzen in Einpersonen- und Kleinstunternehmen;

Auswirkung neuer Formen zwischenbetrieblicher Beziehungen auf Beschäftigung und Arbeitsbedingungen.

Arbeitsbeziehungen und Arbeitsplatzentwicklung

Entwicklung der Arbeitsbeziehungen und -bedingungen in Europa 2010;

Sozialer Dialog und Arbeitsbedingungen;

KMU in der Krise: Beschäftigung, Arbeitsbeziehungen und lokale Partnerschaften;

Unterstützung junger Arbeitnehmer während der Krise: Beiträge der Sozialpartner und der Behörden;

Beschäftigung und Arbeitsbeziehungen im Gesundheitswesen;

Sozialer Dialog im Bankensektor.

Sozialer Zusammenhalt und Lebensqualität

aktive Eingliederung junger Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Problemen;

Umgang mit der Verschuldung von Privathaushalten;

Förderung von ethnischem Unternehmertum in europäischen Städten;

Unternehmensinitiativen zur Unterstützung von Arbeitnehmern mit Fürsorgepflichten für behinderte Kinder oder Erwachsene;

Freiwilligentätigkeit älterer Menschen in der EU.

Verbreitung und Austausch von Ideen und Erfahrungen

73 952 verbreitete gedruckte Veröffentlichungen; 4 E-Mail-Benachrichtigungen an insgesamt 18 440 Empfänger; 895 neue Online-Publikationen und gedruckte Veröffentlichungen; 873 Kontakte und Briefings mit politischen Entscheidungsträgern auf europäischer Ebene; mehr als 2 Millionen Website-Besucher; 20 Medienaktivitäten, mit denen 178 europäische Bürger erreicht wurden; 228 Anfragen von Journalisten; mehr als 3 300 Zitate in europäischen Medien; über 450 Zitate aus Studien der Stiftung in wissenschaftlichen Zeitschriften in Europa.

In mehr als 170 politischen Dokumenten der EU Verweise auf die Untersuchungsergebnisse und Fachkenntnisse der Stiftung.

15 Ausstellungen und 33 Besuche mit 328 Besuchern der Stiftung.

Zusammenarbeit mit anderen EU-Agenturen im Rahmen eines vom Europäischen Parlament und den EU-Agenturen gemeinsam veranstalteten Seminars zum Thema Jugend und Beschäftigung.

Quelle: Angaben der Stiftung.


ANTWORTEN DER AGENTUR

12.

Eurofound setzt sich im hohen Maße dafür ein, die Höhe ungeplanter Mittelübertragungen durch eine strengere Haushaltsüberwachung zu verringern.

13.

Die geprüften Verfahren fanden statt, bevor Verbesserungen, die infolge vergangener Prüfungen eingeleitet wurde, tatsächlich zutage treten konnten. Es wurden exakt die in der Stellenausschreibung genannten Kriterien für die Vorauswahl von Bewerbern und für Auswahlgespräche angewendet. Die Fragen der Auswahlgespräche sind direkt mit diesen Kriterien verknüpft. Daher werden die Bereiche der Fragen und die Fragen an sich bereits zu dem Zeitpunkt festgelegt, wenn die Stellenausschreibung angenommen und veröffentlicht wird. Die schriftlichen Prüfungen werden stets vor einer Vorauswahl von Bewerbern festgelegt.


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/180


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 von Eurojust zusammen mit den Antworten von Eurojust

2012/C 388/31

EINLEITUNG

1.

Mit Beschluss 2002/187/JI (1) des Rates wurde die Europäische Stelle für justizielle Zusammenarbeit (nachstehend „Eurojust“) mit Sitz in Den Haag zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren organisierten Kriminalität errichtet. Eurojust verfolgt das Ziel einer verbesserten Koordinierung grenzübergreifender Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme von Eurojust. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (3) von Eurojust bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Verwaltungsdirektor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung von Eurojust eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Verwaltungsdirektor ist verantwortlich für die Einrichtung (7) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (8) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung von Eurojust sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss von Eurojust frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss von Eurojust (10) seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (11) in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss von Eurojust für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

11.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

12.

Aus dem Haushaltsjahr 2010 waren Zahlungsermächtigungen in Höhe von 6,1 Millionen Euro auf 2011 übertragen worden. In seinem Bericht zum Haushaltsjahr 2010 wies der Hof darauf hin, dass der Umfang dieser Mittelübertragungen übermäßig hoch war. Im Jahr 2011 mussten 1,3 Millionen Euro von der übertragenen Gesamtsumme annulliert werden. Auf das Haushaltsjahr 2012 wurden Zahlungsermächtigungen in Höhe von 5,2 Millionen Euro (16 % der Zahlungsermächtigungen insgesamt) übertragen. Von diesem Betrag entfielen 3,1 Millionen Euro auf Titel III (operative Ausgaben); dies entspricht 39 % der unter Titel III ausgewiesenen Zahlungsermächtigungen. Der Umfang der Mittelübertragungen ist erneut übermäßig hoch und stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

13.

In seinem Bericht zum Haushaltsjahr 2010 stellte der Hof fest, dass eine Neudefinition der jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen dem Verwaltungsdirektor und dem Kollegium von Eurojust in Betracht gezogen werden sollte, um die Überschneidung von Zuständigkeiten zu vermeiden, die sich derzeit aus der Gründungsverordnung ergibt (12). Im Jahr 2011 wurden diesbezüglich keine Korrekturmaßnahmen getroffen.

14.

Eurojust hat noch keine Durchführungsbestimmungen zum Statut verabschiedet (13).

15.

Der Hof stellte hinsichtlich der Einstellungsverfahren erneut Mängel fest. Die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses entsprach in mehreren Fällen nicht in vollem Umfang den Statutsvorschriften: Nicht alle Mitglieder des Prüfungsausschusses waren in der mindestens erforderlichen Mindestbesoldungsgruppe eingestuft. Bei einem Auswahlverfahren war der Vorsitzende des Ausschusses direkter Vorgesetzter des einzigen zum Vorstellungsgespräch eingeladenen und für die Stelle ausgewählten Bewerbers.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 5. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  Beschluss des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust (ABl. L 63 vom 6.3.2002, S. 1).

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten von Eurojust zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(7)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung von Eurojust aufgenommen wurden.

(9)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(10)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 30. Juni 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 5. Juli 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://eurojust.europa.eu/doclibrary/budget-finance/Pages/final-accounts.aspx.

(11)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).

(12)  Artikel 28, 29, 30 und 36 des Beschlusses des Rates 2002/187/JI, geändert durch den Beschluss des Rates 2003/659/JI (ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 44) und den Beschluss des Rates 2009/426/JI (ABl. L 138 vom 4.6.2009, S. 14).

(13)  Durchführungsbestimmungen fehlen für folgende Bereiche: „Neueinstufung“, „Verwaltungsuntersuchungen und Disziplinarverfahren“, „Teilzeitarbeit“, „Arbeitsplatzteilung“, „mittlere Führungskräfte“, „vorübergehende Besetzung von Führungsposten“, „Bewertung höherer Führungskräfte“, „Eintritt in den Vorruhestand ohne Kürzung der Ruhegeldansprüche“, „Urlaub“, „Personalausschuss“ und „Leitlinien für Dienstreisen“.


ANHANG

Eurojust (Den Haag)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 85 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Eurojust hat den Auftrag, die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden zu unterstützen und zu verstärken, die für die Ermittlung und Verfolgung von schwerer Kriminalität zuständig sind, wenn zwei oder mehr Mitgliedstaaten betroffen sind oder eine Verfolgung auf gemeinsamer Grundlage erforderlich ist; Eurojust stützt sich dabei auf die von den Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol durchgeführten Operationen und gelieferten Informationen. […]

Zuständigkeiten von Eurojust

(gemäß Artikel 3, 5, 6 und 7 des Beschlusses des Rates 2002/187/JI, geändert durch den Beschluss des Rates 2003/659/JI und den Beschluss des Rates 2009/426/JI)

Ziele

Artikel 3 des Beschlusses des Rates über die Errichtung von Eurojust

1. Im Rahmen von zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffenden Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den in Artikel 4 genannten kriminellen Verhaltensweisen im Bereich der schweren Kriminalität und insbesondere der organisierten Kriminalität verfolgt Eurojust folgende Ziele:

a)

Förderung und Verbesserung der Koordinierung der in den Mitgliedstaaten laufenden Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, unter Berücksichtigung jedes von einer zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats ausgehenden Ersuchens und jeder Information, die von einer Institution übermittelt wird, die nach den im Rahmen der Verträge erlassenen Bestimmungen zuständig ist;

b)

Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, insbesondere durch die Erleichterung der Ersuchen und Entscheidungen betreffend die justizielle Zusammenarbeit, auch in Bezug auf Rechtsakte, die dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Wirkung verleihen;

c)

anderweitige Unterstützung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten mit dem Ziel, die Wirksamkeit ihrer Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zu erhöhen.

Aufgaben

Artikel 5 des Beschlusses des Rates über die Errichtung von Eurojust

1.

Zur Erreichung seiner Ziele nimmt Eurojust seine Aufgaben wie folgt wahr:

a)

durch ein betroffenes nationales Mitglied oder durch mehrere betroffene nationale Mitglieder gemäß Artikel 6 oder

b)

als Kollegium gemäß Artikel 7 in den Fällen,

i)

in denen ein oder mehrere nationale Mitglieder, die von einer von Eurojust behandelten Sache betroffen sind, dies beantragen oder

ii)

in denen es um Ermittlungen oder Strafverfolgungsmaßnahmen geht, die Auswirkungen auf der Ebene der Union haben oder die andere als die unmittelbar beteiligten Mitgliedstaaten betreffen könnten, oder

iii)

in denen es um eine die Erreichung seiner Ziele betreffende allgemeine Frage geht oder

iv)

die in anderen Bestimmungen dieses Beschlusses geregelt sind.

2.

Nimmt Eurojust seine Aufgaben wahr, so gibt es an, ob es durch ein oder mehrere nationale Mitglieder im Sinne des Artikels 6 oder als Kollegium im Sinne des Artikels 7 handelt.

Artikel 6 des Beschlusses des Rates über die Errichtung von Eurojust

1.

Wenn Eurojust durch seine betroffenen nationalen Mitglieder handelt, so

a)

kann es die zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten mit entsprechender Begründung ersuchen, in Erwägung zu ziehen,

i)

zu bestimmten Tatbeständen Ermittlungen zu führen oder die Strafverfolgung aufzunehmen;

ii)

sich damit einverstanden zu erklären, dass eine andere zuständige Behörde gegebenenfalls besser in der Lage ist, zu bestimmten Tatbeständen Ermittlungen zu führen oder die Strafverfolgung aufzunehmen;

iii)

eine Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten vorzunehmen;

iv)

ein gemeinsames Ermittlungsteam nach Maßgabe der einschlägigen Kooperationsübereinkünfte einzusetzen;

v)

ihm alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, damit es seine Aufgaben wahrnehmen kann;

vi)

besondere Ermittlungsmaßnahmen zu ergreifen;

vii)

alle sonstigen im Hinblick auf die Ermittlung oder Strafverfolgung gerechtfertigten Maßnahmen zu ergreifen;

b)

gewährleistet es die wechselseitige Unterrichtung der zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten über die Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen, von denen es Kenntnis hat;

c)

unterstützt es die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten auf deren Ersuchen hin, um eine optimale Koordinierung der Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zu gewährleisten;

d)

leistet es Unterstützung, um die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu verbessern;

e)

arbeitet es mit dem Europäischen Justiziellen Netz zusammen und stimmt sich mit diesem ab; hierzu gehören auch die Inanspruchnahme von dessen Dokumentationsdatensammlung und Beiträge zur Verbesserung dieser Datensammlung;

f)

unterstützt es in den in Artikel 3 Absätze 2 und 3 genannten Fällen mit Zustimmung des Kollegiums Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen, von denen die zuständigen Behörden eines einzigen Mitgliedstaates betroffen sind.

2.

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen nationalen Behörden auf Ersuchen nach diesem Artikel ohne unnötige Verzögerung reagieren.

Artikel 7 des Beschlusses des Rates über die Errichtung von Eurojust

1.

Wenn Eurojust als Kollegium handelt, so

a)

kann es in Bezug auf die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Kriminalitätsformen und Straftaten die zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten mit entsprechender Begründung ersuchen,

i)

zu bestimmten Tatbeständen Ermittlungen zu führen oder die Strafverfolgung aufzunehmen;

ii)

sich damit einverstanden zu erklären, dass eine andere zuständige Behörde gegebenenfalls besser in der Lage ist, zu bestimmten Tatbeständen Ermittlungen zu führen oder die Strafverfolgung aufzunehmen;

iii)

eine Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten vorzunehmen;

iv)

ein gemeinsames Ermittlungsteam nach Maßgabe der einschlägigen Kooperationsübereinkünfte einzusetzen;

v)

ihm alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, damit es seine Aufgaben wahrnehmen kann;

b)

gewährleistet es die wechselseitige Unterrichtung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten über die Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen, von denen es Kenntnis hat und die Auswirkungen auf der Ebene der Union haben oder die andere als die unmittelbar betroffenen Mitgliedstaaten betreffen könnten;

c)

unterstützt es die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten auf deren Ersuchen hin, um eine optimale Koordinierung der Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zu gewährleisten;

d)

leistet es Unterstützung, um die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu verbessern, insbesondere auf der Grundlage der von Europol vorgenommenen Analysen;

e)

arbeitet es mit dem Europäischen Justiziellen Netz zusammen und stimmt sich mit diesem ab; hierzu gehören auch die Inanspruchnahme von dessen Dokumentationsdatensammlung und Beiträge zur Verbesserung dieser Datensammlung;

f)

kann es Europol Beistand insbesondere durch Abgabe von Gutachten auf der Grundlage der von Europol vorgenommenen Analysen leisten;

g)

kann es in den Fällen nach den Buchstaben a), c) und d) logistische Unterstützung gewähren. Diese logistische Unterstützung kann unter anderem in einer Hilfe bei der Übersetzung und der Organisation von Koordinierungssitzungen bestehen.

2.

Können sich zwei oder mehr nationale Mitglieder nicht einig darüber werden, wie Zuständigkeitskonflikte in Bezug auf die Durchführung von Ermittlungen oder Strafverfolgungsmaßnahmen nach Artikel 6 und insbesondere nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c gelöst werden können, so wird das Kollegium ersucht, eine unverbindliche schriftliche Stellungnahme zu dem Fall abzugeben, sofern die Angelegenheit nicht in gegenseitigem Einvernehmen zwischen den betroffenen zuständigen nationalen Behörden geregelt werden kann. Die Stellungnahme des Kollegiums wird umgehend an die betroffenen Mitgliedstaaten weitergeleitet. Dieser Absatz lässt Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ii unberührt.

3.

Unbeschadet der Bestimmungen anderer Rechtsakte der Europäischen Union über die justizielle Zusammenarbeit kann eine zuständige Behörde Eurojust wiederkehrende Weigerungen oder Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Erledigung von Ersuchen und Entscheidungen betreffend die justizielle Zusammenarbeit, auch in Bezug auf Rechtsakte, die dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Wirkung verleihen, melden und das Kollegium um eine unverbindliche schriftliche Stellungnahme zu dieser Angelegenheit bitten, sofern sie nicht in gegenseitigem Einvernehmen zwischen den zuständigen nationalen Behörden oder mit Hilfe der betreffenden nationalen Mitglieder geregelt werden kann. Die Stellungnahme des Kollegiums wird umgehend an die betroffenen Mitgliedstaaten weitergeleitet.

Leitungsstruktur

(gemäß Artikel 2, 9, 23, 28, 29 und 36 des Beschlusses des Rates 2002/187/JI über die Errichtung von Eurojust, geändert durch den Beschluss des Rates 2003/659/JI und den Beschluss des Rates 2009/426/JI; Artikel 3 der Geschäftsordnung von Eurojust)

Kollegium

Das Kollegium ist verantwortlich für die Organisation und die Funktionsweise von Eurojust. Das Kollegium setzt sich aus jeweils einem nationalen Mitglied zusammen, das von jedem Mitgliedstaat gemäß seiner Rechtsordnung entsandt wird und das die Eigenschaft eines Staatsanwalts, Richters oder Polizeibeamten mit gleichwertigen Befugnissen besitzt. Das Kollegium wählt aus dem Kreis der nationalen Mitglieder einen Präsidenten.

Verwaltungsdirektor

Der Verwaltungsdirektor wird vom Kollegium mit Zweidrittelmehrheit ernannt.

Die Gemeinsame Kontrollinstanz prüft die Bearbeitung personenbezogener Daten.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates, der mit qualifizierter Mehrheit beschließt.

Eurojust für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2010)

Endgültiger Haushalt

31,4 (32,3) Millionen Euro.

Personalbestand am 31. Dezember 2011

Zeitbedienstete: 186 (185).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011 (Angaben für 2010)

Anzahl der Koordinationssitzungen: 204 (141)

Gesamtzahl der Fälle: 1 441(1 424)

Betrug: 575 (631); 39 % (45 %),

Drogenhandel: 242 (254); 16 % (18 %),

Terrorismus: 27 (25); 1 % (2 %),

Mordtaten: 88 (83); 6 % (6 %),

Menschenhandel: 79 (87); 5 % (6 %).

Quelle: Angaben von Eurojust.


ANTWORTEN VON EUROJUST

12.

Eurojust nimmt die Bemerkungen des Rechnungshofs zur Kenntnis. Eurojust hat eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Haushaltsplanung und Implementierung vorgenommen, so zum Beispiel neue monatliche Prognoseberichte und andere Monitoring-Instrumente, was in weniger Vorträgen und Haushaltübertragungen resultieren wird.

13.

Eurojust verweist den Rechnungshof erneut auf die Tatsache, dass eine solche Definition der Aufgaben und Zuständigkeiten, abgesehen von den von Eurojust bereits unternommenen internen Maßnahmen, der Position des EU-Gesetzgebers im Rahmen der Vorbereitung der neuen Eurojust-Verordnung entspricht.

Die Leitungsstruktur von Eurojust basiert auf den Eurojust-Beschlüssen des Rates (2002/187/JI, 2003/659/JI und 2009/426/JI). Das Kollegium kann daher keine wesentlichen Änderungen am aktuellen Sachverhalt vornehmen. Die beabsichtigte neue Eurojust-Verordnung nach Maßgabe von Artikel 85, 2. Satz des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (TFEU), bietet eine Gelegenheit für die hinreichende Definition von Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb von Eurojust.

14.

Eurojust nimmt zur Kenntnis, dass eine Reihe von Durchführungsbestimmungen nach Maßgabe von Artikel 110(1) des Beamtenstatuts noch nicht verabschiedet worden sind und wird die fehlenden Bestimmungen in nächster Zukunft verabschieden. Eurojust plant, alle fehlenden Durchführungsbestimmungen der Kommission 2012 zu unterbreiten und rechnet mit ihrer Verabschiedung für 2012 und 2013.

15.

Eurojust nimmt die Bemerkungen des Rechnungshofs zur Kenntnis. Eurojust erinnert jedoch daran, dass es im Vergleich zu anderen Stellen eine relativ kleine Stelle mit weniger Besoldungsgruppen ist, was in der Vergangenheit manchmal zu Problemen bei der Entsprechung mit entsprechenden oder höheren Erfordernissen für Mitglieder eines Prüfungsausschusses führte. Eurojust hat die erforderlichen diesbezüglilchen Abhilfemaßnahmen eingeleitet, so ist zur Entsprechung mit den Vorschriften des Beamtenstatus insbesondere die Einstellungspolitik aktualisiert worden. Das erwähnte spezifische Verfahren wurde auf transparente Art und Weise ohne Bevorteilung der/des ausgewählten Kandidatin/Kandidaten durchgeführt.


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/187


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 des Europäischen Polizeiamts zusammen mit den Antworten des Amts

2012/C 388/32

EINLEITUNG

1.

Das Europäische Polizeiamt (nachstehend „das Amt“) mit Sitz in Den Haag wurde mit Beschluss 2009/371/JI des Rates (1) errichtet. Das Amt hat zum Ziel, die Tätigkeit der Polizeibehörden und der anderen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie deren gegenseitige Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffenden schweren Kriminalität, des Terrorismus und der Kriminalitätsformen, die ein gemeinsames Interesse verletzen, das Gegenstand einer Politik der Union ist, zu unterstützen und zu verstärken (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Amts. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (3) des Amts bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung des Amts eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Direktor ist verantwortlich für die Einrichtung (7) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (8) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung des Amts sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Amts frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss (10) des Amts seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (11) in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Amts für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

11.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

12.

Im Jahr 2010 mussten über 1,6 Millionen Euro und im Jahr 2011 1,9 Millionen Euro (9 % der aus dem Haushaltsjahr 2010 übertragenen Mittel) annulliert werden. Wie im Jahr 2010 wurden Verpflichtungsermächtigungen in hohem Umfang übertragen: bei Titel II (Verwaltungsausgaben) in Höhe von 4,2 Millionen Euro (41 %) und bei Titel III (operative Ausgaben) in Höhe von 10,6 Millionen Euro (46 %). Der hohe Umfang dieser Übertragungen und Annullierungen weist zusammen mit der hohen Zahl der 2011 vorgenommenen Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsplans (11) auf Probleme bei der Planung und/oder der Umsetzung der Tätigkeiten des Amts hin.

13.

Die Rate der Zahlungen im Verhältnis zu den vorgenommenen Mittelbindungen war mit 34 % bei Titel II und mit 45 % bei Titel III niedrig und stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

BEMERKUNGEN ZU SCHLÜSSELKONTROLLEN DER ÜBERWACHUNGS- UND KONTROLLSYSTEME DES AMTS

14.

Es wurden keine Verfahren für die Festlegung, Genehmigung und Erfassung von Ausnahmen und Abweichungen von Strategien und Verfahren verabschiedet. Bei 7 % der Zahlungen im Jahr 2011 wurden Ausnahmen und Abweichungen erfasst.

15.

Das Rechnungsführungssystem wurde vom Rechnungsführer noch nicht vollständig validiert. Die Validierung wichtiger Prozesse wie der Rechnungsabschluss und die Festlegung der finanziellen Rechte der Bediensteten steht noch aus.

16.

Hinsichtlich der Bestandsprüfung und der Erfassung von Sachanlagen vor und nach dem Umzug in den neuen Hauptsitz wurden Mängel festgestellt. Außerdem spiegeln die Versicherungsverträge nicht den Wert der Anlagen des Amts wider. Während die Nettovermögenswerte vor dem Umzug um rund 17 Millionen Euro überversichert waren, sind sie nun um rund 21 Millionen Euro unterversichert.

17.

Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Auftragsvergabeverfahren müssen noch beträchtlich verbessert werden.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

18.

In der Finanzregelung des Amts wird auf konkrete Vorschriften und Verfahren Bezug genommen, die in den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen festgelegt sind. Allerdings wurden diese Vorschriften und Verfahren noch nicht verabschiedet.

19.

In den für die Nutzung des neuen Hauptsitzes geltenden allgemeinen Bedingungen des Vertrags zwischen dem Amt und seinem Sitzland ist keine Regelung für Rückbaukosten (12) enthalten. In Anhang IV des Mietvertrags ist jedoch festgelegt, dass das Amt bei Ablauf des Vertrags Einbauten in beträchtlichem Umfang zu entfernen hat. Für die damit verbundenen Kosten liegt keine Schätzung vor, und der Jahresabschluss enthält keine Rückstellung für den Rückbau.

20.

Hinsichtlich der Transparenz der Einstellungsverfahren besteht erheblicher Verbesserungsbedarf: Die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen wurden erst nach der Auswertung der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss festgelegt; für die Zulassung zu den schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie für die Aufnahme in die Liste geeigneter Bewerber wurden keine Mindestpunktzahlen festgesetzt; nicht alle Sitzungen und Entscheidungen des Prüfungsausschusses wurden dokumentiert.

21.

Gemäß dem Statut der Beamten der EU können bis zu 12 nicht in Anspruch genommene Urlaubstage auf das folgende Jahr übertragen werden. Eine Übertragung von mehr als 12 Tagen ist nur in Ausnahmefällen möglich. Das Amt genehmigte jedoch bei etwa 25 % seiner rund 500 Bediensteten eine Übertragung von mehr als 12 Tagen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 18. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 121 vom 15.5.2009, S. 37.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Amts zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(7)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung des Amts aufgenommen wurden.

(9)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(10)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 10. Juli 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 12. Juli 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.europol.europa.eu/.

(11)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).

(12)  Die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Gebäudes bei Ablauf des Mietvertrags.


ANHANG

Europäisches Polizeiamt (Den Haag)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 88 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

„Europol hat den Auftrag, die Tätigkeit der Polizeibehörden und der anderen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie deren gegenseitige Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffenden schweren Kriminalität, des Terrorismus und der Kriminalitätsformen, die ein gemeinsames Interesse verletzen, das Gegenstand einer Politik der Union ist, zu unterstützen und zu verstärken.“

Zuständigkeiten des Amts

(Beschluss 2009/371/JI des Rates zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol) (Europol-Beschluss des Rates))

Zuständigkeiten

Das Amt ist für organisierte Kriminalität, Terrorismus und andere Formen schwerer Kriminalität zuständig, die zwei oder mehr Mitgliedstaaten in einer Weise betreffen, die aufgrund des Umfangs, der Bedeutung und der Folgen der Straftaten ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedstaaten erfordert.

Das Amt ist auch für im Zusammenhang stehende Straftaten zuständig, die in Artikel 4 Absatz 3 des Europol-Beschlusses des Rates definiert sind.

Hauptaufgaben

Sammlung, Speicherung, Verarbeitung, Analyse und Austausch von Informationen und Erkenntnissen;

unverzügliche Unterrichtung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten über die in Artikel 8 genannten nationalen Stellen über die sie betreffenden Informationen und die in Erfahrung gebrachten Zusammenhänge von Straftaten;

Unterstützung der Ermittlungen in den Mitgliedstaaten insbesondere durch die Übermittlung aller sachdienlichen Informationen an die nationalen Stellen;

Ersuchen der zuständigen Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten um die Einleitung, Durchführung oder Koordinierung von Ermittlungen sowie in bestimmten Fällen Empfehlung der Einsetzung gemeinsamer Ermittlungsgruppen;

Unterstützung der Mitgliedstaaten bei einer größeren internationalen Veranstaltung mit Erkenntnissen und Analysen;

Erstellung von auf seine Zielsetzung bezogenen Bewertungen der Bedrohungslage, strategischen Analysen und allgemeinen Lageberichten, einschließlich Bewertungen der Bedrohung durch die organisierte Kriminalität;

Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Erhebung und Analyse von Informationen aus dem Internet, um bei der Aufdeckung von kriminellen Handlungen zu helfen, die durch das Internet erleichtert oder über das Internet begangen werden.

Zusätzliche Aufgaben

Vertiefung der Spezialkenntnisse, die im Rahmen der Ermittlungstätigkeit von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten verwendet werden, und Beratung bei den Ermittlungen;

Übermittlung strategischer Erkenntnisse, um einen effizienten und effektiven Einsatz der auf nationaler Ebene und auf Unionsebene für operative Tätigkeiten vorhandenen Ressourcen zu erleichtern und zu fördern, und Unterstützung solcher Tätigkeiten.

Darüber hinaus kann das Amt den Mitgliedstaaten im Wege der Unterstützung, Beratung und Forschung auf folgenden Gebieten helfen:

Fortbildung der Bediensteten ihrer zuständigen Behörden, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Europäischen Polizeiakademie;

Organisation und materielle Ausstattung dieser Behörden im Wege der Erleichterung der gegenseitigen technischen Unterstützung der Mitgliedstaaten;

Methoden zur Prävention von Straftaten;

kriminaltechnische und kriminalwissenschaftliche Methoden und Analysen sowie Ermittlungsmethoden.

Das Amt fungiert außerdem als Zentralstelle zur Bekämpfung der Euro-Fälschung gemäß dem Beschluss 2005/511/JI des Rates vom 12. Juli 2005 über den Schutz des Euro gegen Fälschung.

Das Amt verarbeitet und übermittelt Zahlungsverkehrsdaten gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des „Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus“.

Darüber hinaus setzt das Amt die Anstrengungen zur Einrichtung des Prüm-Helpdesks fort, um so die tägliche Anwendung der „Prümer Beschlüsse“ gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 13. Dezember 2011 zur verstärkten Umsetzung der „Prümer Beschlüsse“ zu fördern.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat setzt sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat und einem Vertreter der Kommission zusammen.

Direktor

wird vom Rat mit qualifizierter Mehrheit aus einer vom Verwaltungsrat vorgelegten Liste von mindestens drei Bewerbern für vier Jahre ernannt (kann einmal um höchstens vier Jahre verlängert werden);

wird von drei stellvertretenden Direktoren unterstützt, die für vier Jahre ernannt werden; eine einmalige Wiederernennung ist zulässig;

leitet das Amt und ist dem Verwaltungsrat über seine Amtsführung rechenschaftspflichtig;

ist der gesetzliche Vertreter des Amts.

Externe Kontrolle

Rechnungshof (EuRH);

Interner Auditdienst der Kommission (IAS);

gemeinsame Kontrollinstanz;

zusätzlich: Abteilung für Innenrevision und Datenschutzbeauftragter - funktionell unabhängig, jedoch in die hierarchische Struktur eingebunden (eingerichtet auf Grundlage des Europol-Beschlusses des Rates).

Entlastungsbehörde

Parlament unter Berücksichtigung einer Empfehlung des Rates, der mit qualifizierter Mehrheit beschließt.

Dem Amt für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2010)

Endgültiger Haushalt 2011

84,8 (92,8) Millionen Euro.

Stellenplan 2011

457 (453) Zeitbedienstete,

25 (25) abgeordnete nationale Sachverständige,

73 (78) Vertragsbedienstete.

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011 (Angaben für 2010)

Das Amt als Hauptunterstützungszentrum der EU für Strafverfolgungsmaßnahmen

Arbeitsdateien zu Analysezwecken, operative Analyseberichte und sonstige Berichte, operative Unterstützung vor Ort und vom Hauptsitz aus, gemeinsame Ermittlungsgruppen

Das Amt unterstützte die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten in 13 697 grenzübergreifenden Fällen; im Vergleich zu 2010 entspricht dies einer Steigerung von 17 %. 21 % dieser grenzübergreifenden Fälle betrafen Drogenvergehen.

694 Ermittlungen in den Mitgliedstaaten, von denen die meisten immer noch andauern, wurden vom Amt eingeleitet oder aktiv durch eingehende analytische und operative Hilfe unterstützt. Operationen, die vom Amt am häufigsten unterstützt wurden, betrafen schwerpunktmäßig die Bereiche Cannabis, die Beihilfe zur illegalen Einwanderung, synthetische Drogen und Menschenhandel.

Das Amt erstellte 984 Benachrichtigungen infolge eines Datenabgleichs (cross match reports) und 340 operative Analyseberichte.

Führende Ermittler der Operationen in den Mitgliedstaaten und Sachverständige aus den Mitgliedstaaten äußerten ihre hohe Zufriedenheit mit der vom Amt geleisteten analytischen und operativen Unterstützung.

Der Umfang der operativen Unterstützung in den Mitgliedstaaten nahm erheblich zu, was die Tendenz der vorangegangenen Jahre bestätigt, dass die Dienste des Amts immer häufiger in Anspruch genommen werden. Das Amt gewährte weiterhin finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an operativen Treffen und für Ermittlungen in Bezug auf Euro-Fälschungen.

Das Amt arbeitete in beträchtlichem Umfang an der Entwicklung des neuen Konzepts für die Verwaltung der Arbeitsdateien zu Analysezwecken, das den Mitgliedstaaten eine Reihe wichtiger Vorteile bieten wird, wie etwa die schnellere Antwort auf ihre Anfragen.

2011 unterstützte das Amt als Vollmitglied 17 gemeinsame Ermittlungsgruppen.

Das Amt richtete ein besseres Einsatzzentrum ein, das die stärkere Koordinierung aller eingehenden Informationen, die zentrale Weiterleitung operativer Informationen, die Wahrnehmung von Verwaltungs- und Koordinierungstätigkeiten und die Festsetzung operativer Prioritäten ermöglicht.

Das Amt unterstützte intensiv die Schaffung und Umsetzung eines EU-Politikzyklus 2011-2013 zur Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen Kriminalität, der auf der Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der organisierten Kriminalität (OCTA) für 2011 beruht. Es organisierte mehrere Workshops zur Festlegung strategischer Ziele für jede der acht Prioritäten für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und zur Übertragung dieser strategischen Ziele in jährliche operative Aktionspläne auf der Grundlage der vom Amt entwickelten Mustervorlage.

Ein speziell dafür eingerichtetes Referat innerhalb des Amts nahm weiterhin die Aufgaben des Amts im Rahmen des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (Terrorist Finance Tracking Programme, TFTP) wahr und bearbeitete sämtliche diesbezüglichen Anfragen und Hinweise auf mögliche Informationsquellen seitens der Vereinigten Staaten. Außerdem leitete es eine Sensibilisierungskampagne zum TFTP für das betroffene Personal der zuständigen Behörden, Staatsanwälte usw. ein sowie bei Sitzungen von Sachverständigen in Brüssel, in denen das dem TFTP der Vereinigten Staaten äquivalente EU-System diskutiert wurde.

Strategische Analysekapazität

Strategische Analyseberichte (Gefahrenabschätzungen, Lageberichte und Erkenntnisberichte)

Gefahrenabschätzungen: Kreditkartenbetrug; Menschenhandel; Vergleich der Prioritäten der Vereinigten Staaten mit denen der EU und Vergleich der Methoden zur Bekämpfung der grenzübergreifenden organisierten Kriminalität; Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der organisierten Kriminalität (OCTA); das organisierte Verbrechen in der Donauregion; große internationale Sportveranstaltungen (Fußball-EM in Polen und in der Ukraine); Visaliberalisierung für die Ukraine: Auswirkungen auf die Sicherheit in der EU, Visaliberalisierung für Moldawien: Auswirkungen auf die Sicherheit in der EU.

Lageberichte: gemeinsamer Bericht (Frontex, OLAF, GD Steuern und Zollunion, Europäische Kommission) über das organisierte Verbrechen an den EU-Außengrenzen; nukleare und radioaktive Ereignisse; Bericht über die Lage und Tendenzen des Terrorismus in der EU (TE-SAT).

Bedrohungsmeldungen auf der Grundlage des Systems zur Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der organisierten Kriminalität (OC-SCAN): Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten durch Gruppen der organisierten Kriminalität (OK-Gruppen); Mitwirkung einer mobilen OK-Gruppe am illegalen Handel mit Nashorn-Horn; illegaler Abfallhandel und illegale Abfallbeseitigung; zunehmender Handel mit nachgeahmten und sonstigen illegalen Pestiziden in Europa.

Wissensbasierte Produkte: Beitrag des Amts zum Handbuch für GSVP-Missionen; Informationsblatt und Risikoprofil zum gemeinsamen Polizeieinsatz „Eurocar“.

Das Amt als EU-Sammelstelle für kriminalpolizeiliche Informationen

Informationsmanagementsysteme, Secure Information Exchange Network Application (SIENA), Europol-Informationssystem (EIS), Netz von Verbindungsbüros (Liaison Bureaux Network)

2011 sind beim Amt, bei den Mitgliedstaaten und bei externen Partnern insgesamt 222 135 SIENA-Nachrichten eingegangen; im Vergleich zu 2010 stellt dies einen Anstieg von 34 % dar.

Bis Ende 2011 wurden Vermögensabschöpfungsstellen von 15 Mitgliedstaaten mit SIENA verbunden. Das Projekt wird 2012 weitergeführt.

Ende 2011 verwendeten 13 Mitgliedstaaten automatische Datenladeprogramme, um Daten automatisch in das EIS einzuspeisen. Das Projekt wird 2012 weitergeführt.

Am 28 Oktober 2011 enthielt das EIS 200 000 Objekte.

Es wurde weiterhin an der Verbesserung der Möglichkeiten der übergreifenden Suche in allen Anwendungen des Amts gearbeitet.

Der Europol Links Manager (ELM) wurde Ende Oktober 2011 eingeführt. Dieser ermöglicht den automatischen Abgleich der Arbeitsdateien zu Analysezwecken, der in Übereinstimmung mit Artikel 10 Absatz 4 des Europol-Beschlusses geführten Datenbank, des EIS und der ERES-Datenbank.

Die Verbindungsbeamten des Amts sichern eine aktive Zusammenarbeit zwischen seinem Hauptsitz in Den Haag und den 27 nationalen Stellen des Amts in den jeweiligen Hauptstädten der EU-Mitgliedstaaten. Sie bilden ein einzigartiges Netz aus 145 Verbindungsbeamten, die eine bedeutende Rolle bei der alltäglichen Strafverfolgungsarbeit spielen, indem sie den Informationsaustausch vereinfachen sowie laufende Ermittlungen unterstützen und koordinieren. Das Amt umfasst ebenfalls Verbindungsbeamte aus 10 Nicht-EU-Ländern sowie Organisationen, die mit dem Amt auf der Grundlage von Kooperationsabkommen zusammenarbeiten. Dieses Netz von Verbindungsbüros (Liaison Bureaux Network) wird durch vom Amt bereitgestellte sichere Kommunikationswege unterstützt. Darüber hinaus hat das Amt zwei Verbindungsbeamte nach Washington (USA) und einen zum Sitz von Interpol in Lyon (Frankreich) entsandt.

Das Amt als EU-Zentrum für Fachwissen im Bereich Strafverfolgung

Europol-Expertenplattform (EPE), Plattformen für den Datenaustausch und Speicherlösungen, wissensbasierte Produkte und Dienstleistungen, Schulungen, Konferenzen und Sensibilisierungssitzungen

Auf der Europol-Expertenplattform wurden 19 Plattformen eingerichtet, für die sich stetig mehr Nutzer registrieren und die in ständig wachsendem Umfang aktiv genutzt werden.

Hinsichtlich der Cyberkriminalität hat das Amt Maßnahmen ergriffen, um sein operatives und strategisches Fachwissen in folgenden wichtigen Bereichen zu konsolidieren: unbefugte Zugriffe und Identitätsraub, sexuelle Ausbeutung von Kindern, Massen-Marketingbetrug, Zahlungskartenbetrug und Diebstahl geistigen Eigentums. Infrastruktur und Instrumente des Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität wurden verbessert. Zudem baute das Amt auf bestehenden Partnerschaften mit anderen für die Computer- und Netzsicherheit befassten Stellen der EU, darunter die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA), Eurojust und die Europäische Polizeiakademie (CEPOL) auf, um auf EU-Ebene ein gemeinsames Vorgehen gegen die drohende Cyberkriminalität zu gewährleisten.

Zusammen mit der Europäischen Kommission/OLAF und der Europäischen Zentralbank veranstaltete das Amt vom 23. bis 25. November 2011 an seinem neuen Hauptsitz in Den Haag die Zweite Internationale Konferenz zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Euro-Konferenz 2011).

Das Amt unterstützte die CEPOL bei der Entwicklung und Bereitstellung von Schulungs-/Sensibilisierungspaketen, um die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung nationaler Erkenntnismodelle noch mehr zu fördern. Das Amt nahm 2011 bei der CEPOL an einem einwöchigen Seminar zur Planung von Schulungspaketen teil.

Externe Beziehungen

Beziehungen zu Kooperationspartnern

Das Amt arbeitet mit einer Reihe von EU-Partnern sowie Drittländern und Organisationen zusammen. Der Informationsaustausch mit diesen Partnern findet auf der Grundlage von Kooperationsabkommen statt. Strategische Abkommen ermöglichen den beteiligten Parteien, mit Ausnahme der personenbezogenen Daten sämtliche Informationen auszutauschen, während operative Abkommen auch den Austausch personenbezogener Daten umfassen.

Zurzeit arbeitet das Amt mit 18 Nicht-EU-Staaten, neun EU-Einrichtungen und -Agenturen sowie drei weiteren internationalen Organisationen, darunter Interpol, zusammen, was sich in vielen Aspekten der operativen Arbeit des Amts niederschlägt.

Interpol (1) und das Amt nahmen im Oktober 2011 einen gemeinsamen operativen Aktionsplan für wichtige Sicherheitsbereiche an.

Ende 2011 nutzten vier operative Kooperationspartner den direkten Zugang zu SIENA. Das Projekt wird 2012 weitergeführt.

Die Leiter der nationalen Stellen des Amts aus allen EU-Mitgliedstaaten sowie Beobachter von Kooperationspartnern (wie bspw. Eurojust und Interpol) und der Kommission treffen sich regelmäßig, um das Amt bei operativen Angelegenheiten und bei der Einrichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen unter Einbeziehung des Amts zu unterstützen.

Quelle: Angaben des Amts.


(1)  Internationale kriminalpolizeiliche Organisation.

Quelle: Angaben des Amts.


ANTWORTEN DES AMTES

12

Ein Betrag in Höhe von 22,6 Millionen Euro wurde von 2010 auf 2011 übertragen. Europol ist der Ansicht, dass die Reduzierung der Mittelübertragungen auf 15,0 Millionen Euro im ganzen Haushaltsplan eine deutliche Verbesserung darstellt.

Besondere Umstände im Verlaufe des Jahres 2011 verzögerten den Haushaltsvollzug, wie beispielsweise der (um 3 Monate) verspätete Umzug in das neue Gebäude. Da das Jahr 2011 das zweite Jahr war, in dem Europol in finanzieller Hinsicht als eine EU-Agentur agierte, wurden besondere zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um die Tätigkeiten des Amtes in Einklang mit dem Grundsatz der Jährlichkeit der Haushaltsplanung zu bringen. Bei einer vom Internen Auditdienst (IAS) der Europäischen Kommission 2011 durchgeführten Prüfung zu den Planungs- und Haushaltsverfahren wurden positive Entwicklungen in dieser Hinsicht bestätigt.

13

Darauf wird in der Antwort von Europol auf Punkt 12 eingegangen.

14

Ausnahmen werden in den Bereichen Einstellung und Beschaffungsmaßnahmen und bei sämtlichen Finanztransaktionen erfasst. Europol hat einen eigenen Bearbeitungsrahmen entwickelt, der auf geltenden Standards und Normen basiert und ihnen Rechnung trägt. Europol nimmt jedoch die Bemerkungen des Hofes zur Kenntnis und wird die Verwaltung und Erfassung von Ausnahmen bei (finanziellen) Prozessen weiter straffen, um diese voll und ganz in Einklang mit den Bemerkungen des Hofes zu bringen.

15

Wichtige Prozesse, die in das Rechnungsführungssystem von Europol aufgenommen werden, wurden validiert, einschließlich Mittelbindungen und Zahlungsverfahren, auch für Gehaltszahlungen. Europol nimmt jedoch die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis und wird seine Validierungsmaßnahmen in diesem Bereich ausweiten.

16

Es wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, um den Bestand der betroffenen Sachanlagen für den Jahresabschluss zu bestätigen.

Nachdem feststand, dass das Sitzland die letzten Anlagenwerte übertragen hatte, wurden die betroffenen Versicherungspolicen umgehend aktualisiert.

Da die Übertragung von Anlagen vom Sitzland nun abgeschlossen ist, wird Europol eine weitere umfassende Bestandsprüfung der Sachanlagen vornehmen und auf dieser Grundlage als vorrangige Aufgabe die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

17

Europol erkennt an, dass die Vorbereitung und Durchführung von Auftragsvergabeverfahren, einschließlich der zugrundeliegenden Dokumentation, verbessert werden müssen. Neben der Feinabstimmung von Verfahren sollen bis Ende 2012 unterstützende organisatorische Veränderungen vorgenommen werden.

18

Europol wird die Durchführungsbestimmungen für die Finanzregelung des Amtes nach der Annahme der neuen Rahmenfinanzregelung auf EU-Ebene erarbeiten und verabschieden. Die derzeit geltenden Durchführungsbestimmungen zur EU-Rahmenfinanzregelung werden von Europol analog angewendet.

19

Rückbaukosten für das neue Gebäude von Europol und den externen Ausweichstandort für Notfälle sind im Jahresabschluss 2011 als Eventualverbindlichkeiten dargestellt. Angesichts der Kosten, die durch eine solche Maßnahme entstehen würden, wird Europol sich darum bemühen, eine unabhängige Rückversicherung zur Abdeckung der geschätzten Kosten abzuschließen.

20

Europol misst der Vertraulichkeit von Texten für Auswahlverfahren große Bedeutung bei. Der Zugang zu Prüfungsdokumenten ist beschränkt.

Mindestpunktzahlen für die Zulassung zu Prüfungen und Bewerbungsgesprächen wurden mit Wirkung von Juli 2012 eingeführt.

Europol ist der Ansicht, dass alle wesentlichen Feststellungen der Auswahlausschüsse, die für Einstellungen relevant sind, ordnungsgemäß dokumentiert sind. Dennoch wird Europol weitere Maßnahmen ergreifen, um zusätzliche Verbesserungen, wie vom Hof hervorgehoben, zu ermitteln.

21

Europol befasst sich mit der Bemerkung des Hofes im Rahmen der Leistungsüberwachung der Mitarbeiter.


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/196


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zusammen mit der Antwort der Agentur

2012/C 388/33

EINLEITUNG

1.

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Wien wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates (1) errichtet. Ziel der Agentur ist es, den relevanten Einrichtungen und Behörden der Union und ihrer Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Unionsrechts in Bezug auf die Grundrechte Unterstützung zu gewähren und ihnen Fachkenntnisse bereitzustellen (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Direktor ist verantwortlich für die Einrichtung (7) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und —verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (8) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss (10) der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (11) in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 5. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 53 vom 22.2.2007, S. 1.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(7)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(9)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(10)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 20. Februar 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 25. Juni 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadresse abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.fra.europa.eu/.

(11)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).


ANHANG

Europäische Agentur für Grundrechte (Wien)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

Sammlung von Informationen

Zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben kann die Kommission alle erforderlichen Auskünfte einholen und alle erforderlichen Nachprüfungen vornehmen; der Rahmen und die nähere Maßgabe hierfür werden vom Rat, der mit einfacher Mehrheit beschließt, gemäß den Bestimmungen der Verträge festgelegt. (Artikel 337)

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates)

Ziele

Den relevanten Organen, Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der Union und ihrer Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Unionsrechts in Bezug auf die Grundrechte Unterstützung zu gewähren und ihnen Fachkenntnisse bereitzustellen, um ihnen die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte zu erleichtern, wenn sie in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Maßnahmen einleiten oder Aktionen festlegen.

Aufgaben

Sammlung, Erfassung, Analyse und Verbreitung von relevanten, objektiven, verlässlichen und vergleichbaren Informationen und Daten;

Entwicklung von Methoden und Standards, um eine bessere Vergleichbarkeit, Objektivität und Verlässlichkeit der Daten auf europäischer Ebene zu erzielen;

Durchführung wissenschaftlicher Forschungsarbeiten und Erhebungen sowie von Voruntersuchungen und Durchführbarkeitsstudien, Beteiligung an solchen Arbeiten oder deren Förderung;

Ausarbeitung und Veröffentlichung von Schlussfolgerungen und Gutachten zu bestimmten Themen für die Organe der Union und die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Durchführung des Unionsrechts;

Veröffentlichung eines Jahresberichts über Grundrechtsfragen in ihrem Tätigkeitsbereich;

Veröffentlichung themenspezifischer Berichte auf der Grundlage ihrer Analysen, Forschungsarbeiten und Erhebungen;

Veröffentlichung eines jährlichen Tätigkeitsberichts;

Entwicklung einer Kommunikationsstrategie und Förderung des Dialogs mit der Zivilgesellschaft.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Je eine von jedem Mitgliedstaat benannte unabhängige Persönlichkeit, eine vom Europarat benannte unabhängige Persönlichkeit und zwei Vertreter der Kommission.

Aufgaben

Feststellung des Haushaltsplans, Verabschiedung des Jahresarbeitsprogramms und Annahme der Jahresberichte. Feststellung des endgültigen Haushaltsplans und des Stellenplans. Abgabe einer Stellungnahme zum Jahresabschluss.

Exekutivausschuss

Zusammensetzung

Vorsitzender des Verwaltungsrats;

stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats;

ein Vertreter der Kommission;

zwei weitere gewählte Mitglieder des Verwaltungsrats;

die vom Europarat in den Verwaltungsrat entsandte Persönlichkeit kann den Sitzungen des Exekutivausschusses beiwohnen.

Wissenschaftlicher Ausschuss

Zusammensetzung

11 unabhängige und in Grundrechtsfragen hoch qualifizierte Personen;

der Verwaltungsrat ernennt die Mitglieder im Rahmen eines transparenten Stellenausschreibungs- und Auswahlverfahrens.

Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission und nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments und des Rates (die ihre gewünschte Reihenfolge der Bewerber festlegen) ernannt.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Interne Revision

Interner Auditdienst der Kommission.

Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2010)

Endgültiger Haushalt

20,180 (20,214) Millionen Euro, davon Unionszuschuss: 99 % (99 %).

Personalbestand am 31. Dezember 2011

72 (72) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 70 (69) +

22 (18) sonstige Bedienstete (Vertragsbedienstete, abgeordnete nationale Sachverständige).

Personalbestand insgesamt: 94 (90), davon entfallen auf:

 

operative Tätigkeiten: 59 (55),

 

administrative Tätigkeiten: 29 (29),

 

sonstige Tätigkeiten: 6 (6).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011 (Angaben für 2010)  (1)

RAXEN

Anzahl der Beiträge der nationalen Kontaktstellen: 1 (162)

Anzahl der Sitzungen: 0 (1)

FRALEX

Anzahl der Beiträge der Rechtsexperten: 0 (131)

Anzahl der Sitzungen: 0 (0)

FRANET  (2)

Anzahl der Beiträge der 29 nationalen Kontaktstellen: 29 (0)

Anzahl der Sitzungen: 2 (0) (1 mit 5 Vertretern der Vertragspartner und 1 mit 60 Vertretern der Vertragspartner)

Forschungsberichte

Anzahl der Berichte: 26 + 113 Sprachfassungen (37 einschließlich der Sprachfassungen)

Anzahl der Sitzungen: 11 (20)

Jahresberichte: 2 + 2 Sprachfassungen (3 einschließlich der Sprachfassungen)

Zusammenfassungen von Jahresberichten: 1 + 4 Sprachfassungen

Factsheets: 10 + 149 Sprachfassungen

Informationsstellwand: 1

Sonstige Veröffentlichungen

Verschiedene Veröffentlichungen der Agentur: 5 + 27 Sprachfassungen (3)

Wichtige Konferenzen und Veranstaltungen

Konferenz über Grundrechte: 1 (1)

Diversity Day: 1 (2)

Symposium der Agentur: 1 (1)

Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen Organen und Einrichtungen

Mitgliedstaaten: 13 (12)

Rat der EU: 9 (6)

Europäische Kommission: 18 (20)

Europäisches Parlament: 10 (5)

Europäischer Gerichtshof: 1 (0)

Ausschuss der Regionen: 3 (2)

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss: 1 (1)

Plattform für Grundrechte: 3 (2)

Europarat: 10 (16)

Europäische Investitionsbank: 1 (0)

OSZE: 3 (3)

Vereinte Nationen: 2 (6)

Externe Interessengruppen: 48 (30)

Spezialisierte Stellen (nationale Menschenrechtsorganisationen und Gleichstellungseinrichtungen): 4 (7)

Sonstige Sitzungen und Rundtischgespräche: 20 (20)

Quelle: Angaben der Agentur.


(1)  Es sei darauf hingewiesen, dass bei den Angaben für 2011 Berichte und Factsheets getrennt aufgeführt sind und die Gesamtzahl der Sprachfassungen für jede Kategorie gesondert genannt wird.

(2)  FRANET ersetzt die Netzwerke RAXEN und FRALEX.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORT DER AGENTUR

Die Agentur nimmt den Bericht des Hofes zur Kenntnis.


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/202


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusammen mit den Antworten der Agentur

2012/C 388/34

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Warschau wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates (1) errichtet. Aufgabe der Agentur ist die Koordinierung der Tätigkeiten der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Außengrenzen (Unterstützung der operativen Zusammenarbeit, technische und operative Unterstützung, Risikoanalyse) (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Exekutivdirektor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Exekutivdirektor ist verantwortlich für die Einrichtung (7) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (8) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss (10) der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (11) in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

11.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

12.

Der Haushalt 2011 der Agentur belief sich auf 118,2 Millionen Euro, von denen 38,7 Millionen Euro (33 %) auf das Haushaltsjahr 2012 übertragen wurden. Die Titel III (operative Ausgaben) betreffenden Mittelübertragungen beliefen sich auf 36 Millionen Euro (41 %). Wie im Vorjahr ist der Umfang der übertragenen Mittel übermäßig hoch und stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

13.

Von dem von der Agentur übertragenen Gesamtbetrag entfielen 5,1 Millionen Euro auf globale Mittelbindungen. In der Finanzregelung der Agentur ist jedoch keine eindeutige Grundlage für solche Übertragungen vorgesehen (12).

BEMERKUNGEN ZU SCHLÜSSELKONTROLLEN DER ÜBERWACHUNGS- UND KONTROLLSYSTEME DER AGENTUR

14.

Im Jahr 2011 finanzierte die Agentur Zuschüsse für gemeinsame Aktionen in Höhe von 74 Millionen Euro. Zur Überprüfung der von den Zuschussempfängern (Mitgliedstaaten und assoziierte Schengen-Länder) angegebenen Ausgaben führt die Agentur zwar Plausibilitätskontrollen durch, fordert in der Regel jedoch keine entsprechenden Nachweise an, um dem Risiko nicht förderfähiger Ausgaben entgegenzuwirken.

15.

Wie im Vorjahr muss das Rechnungsführungssystem der Agentur noch vom Rechnungsführer validiert werden.

16.

Beim internen Kontrollsystem wurden hinsichtlich der Verwaltung des Anlagevermögens Mängel festgestellt. Für die Veräußerung von Vermögensgegenständen gibt es kein feststehendes Verfahren, und die körperliche Bestandsaufnahme ist unvollständig.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 5. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 349 vom 25.11.2004, S. 1.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(7)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(9)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(10)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 20. Juni 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 11. Juli 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.frontex.europa.eu.

(11)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).

(12)  Artikel 62 Absatz 2 der Finanzregelung der Agentur lautet: „Die globalen Mittelbindungen decken die Gesamtkosten der ihnen entsprechenden rechtlichen Einzelverpflichtungen, die bis zum 31. Dezember des Jahres n+1 eingegangen worden sind“. Sowohl die Haushaltsordnung für den Gesamthaushalt der EU als auch die Finanzregelung der Agentur sind jedoch in Bezug auf die Verwendung globaler Mittelbindungen für nicht getrennte Mittel unklar. Die Agentur verwendete globale Mittelbindungen, um die automatische Übertragung nicht getrennter Mittel zu rechtfertigen.


ANHANG

Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Warschau)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 74 und Artikel 77 Absatz 2 Buchstaben b und d des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Artikel 74: „Der Rat erlässt Maßnahmen, um die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten in den Bereichen dieses Titels sowie die Zusammenarbeit zwischen diesen Dienststellen und der Kommission zu gewährleisten. (…)“

Artikel 77 Absatz 2: „(…) (D) as Europäische Parlament und der Rat (erlassen) gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen, die folgende Bereiche betreffen:

 

(…) b) die Kontrollen, denen Personen beim Überschreiten der Außengrenzen unterzogen werden;

 

(…) d) alle Maßnahmen, die für die schrittweise Einführung eines integrierten Grenzschutzsystems an den Außengrenzen erforderlich sind; (…).“

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 863/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1168/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates)

(Die letzte Änderung trat am 12.12.2011 in Kraft; der Inhalt der Tabelle spiegelt die Lage nach dieser Änderung wider.)

Ziele

Die Agentur wurde zur Verbesserung des integrierten Schutzes der Außengrenzen der EU-Mitgliedstaaten errichtet.

Hauptaufgaben

a)

Koordinierung der operativen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Außengrenzen;

b)

Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Ausbildung von Grenzschutzbeamten einschließlich der Festlegung gemeinsamer Ausbildungsnormen;

c)

Durchführung von Risikoanalysen, einschließlich Bewertung der Kapazitäten, über die die Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Bedrohungen und Belastungen an den Außengrenzen verfügen;

d)

Beteiligung an der Entwicklung der für die Kontrolle und Überwachung der Außengrenzen relevanten Forschung;

e)

Unterstützung der Mitgliedstaaten in Situationen, die eine verstärkte technische und operative Unterstützung erfordern, insbesondere derjenigen Mitgliedstaaten, die einem besonderen und unverhältnismäßigen Druck ausgesetzt sind;

f)

Bereitstellung der erforderlichen Unterstützung für die Mitgliedstaaten, einschließlich der Unterstützung bei der Koordinierung oder Organisation gemeinsamer Rückführungsaktionen (auf Antrag);

g)

Einrichtung eines Europäischen Grenzschutzteams, das bei gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten und Soforteinsätzen eingesetzt werden soll;

h)

Entwicklung und Betrieb von Informationssystemen für den Austausch von Informationen, einschließlich des Informations- und Koordinierungsnetzes ICOnet;

i)

Bereitstellung der für die Entwicklung und den Betrieb eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR) notwendigen Unterstützung.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung:

Ein Vertreter je Mitgliedstaat, zwei Vertreter der Kommission und ein Vertreter der assoziierten Schengen-Länder (Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein).

Aufgaben:

a)

Ernennung des Exekutivdirektors;

b)

Annahme des Gesamtberichts der Agentur;

c)

Annahme des Arbeitsprogramms der Agentur;

d)

Festlegung von Verfahren für Entscheidungen in Bezug auf die operativen Aufgaben der Agentur;

e)

Wahrnehmung seine Aufgaben im Zusammenhang mit dem Haushalt der Agentur;

f)

Ausübung der Disziplinargewalt über den (stellvertretenden) Exekutivdirektor;

g)

Festlegung seiner Geschäftsordnung;

h)

Festlegung der Organisationsstruktur der Agentur und Bestimmung der Personalpolitik der Agentur;

i)

Annahme des Mehrjahresplans der Agentur.

Exekutivdirektor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2010)

Endgültiger Haushalt

118,2 (93,2) Millionen Euro,

Zuschuss der Union: 111 (89,1) Millionen Euro.

Personalbestand am 31. Dezember 2011

Stellenplan:

vorgesehene Stellen für Zeitbedienstete: 143 (143), davon besetzt: 141 (139).

Sonstige Planstellen:

vorgesehene Stellen für Vertragsbedienstete: 88 (79), davon besetzt: 85 (79),

vorgesehene Stellen für abgeordnete nationale Sachverständige: 83 (76), davon besetzt: 78 (76).

Personalbestand insgesamt: 314 (298), davon besetzt: 304 (294),

davon entfallen auf operative Tätigkeiten: 214 (203), administrative Tätigkeiten: 90 (91).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011 (Angaben für 2010)

Das Referat Risikoanalyse erstellte 20 (14) strategische Bewertungen, 4 (4) vierteljährliche Berichte, 469 (294) Analyseprodukte zur Unterstützung gemeinsamer Aktionen (einschließlich wöchentlicher Briefings und neuer Arten von Berichten, die der Verbesserung der operativen Ausrichtung und Reaktion dienen sollen), 112 (64) sonstige Berichte, einschließlich Briefings für die Verwaltung der Agentur, die Europäische Kommission und andere Einrichtungen, und veröffentlichte 6 strategische Berichte auf der Website der Agentur. Es führte eine umfassende Aktualisierung des gemeinsamen integrierten Risikoanalysemodells (Common Integrated Risk Analysis Model, CIRAM v 2.0) durch und schloss diese im Jahr 2011 ab. Es organisierte 4 (4) Sitzungen des Frontex-Risikoanalysenetzwerks, 2 Sitzungen zur taktischen Risikoanalyse und 5 (2) Sitzungen mit regionalen Sachverständigen.

Das Referat Gemeinsame Aktionen organisierte 19 (17) gemeinsame Aktionen, 14 (9) Pilotprojekte und 15 (4) Konferenzen. Des Weiteren wurden bei 42 (40) von der Agentur koordinierten gemeinsamen Rückführungsaktionen 2 059(2 038) Menschen rückgeführt. Die im November 2010 gestartete Operation mit Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke (RABIT) wurde im März 2011 abgeschlossen. Die operative Gesamtintensität ist gestiegen — für alle gemeinsamen Aktionen wurden insgesamt 7 754(6 471) operative Tage aufgewendet; die Zahl der aufgewendeten operativen Manntage ist auf 105 038(54 976) gestiegen.

Das Frontex-Lagezentrum erstellte 1 900(500) Lageberichte, Kurzberichte, Benachrichtigungen über gefälschte Dokumente und 11 (14) Berichte über Missionsbewusstsein, die internen und externen Nutzern zur Verfügung gestellt wurden. Es wurden tägliche Newsletter an 400 (350) Empfängerkonten übermittelt. Als einzige Kontaktstelle für den Informationsaustausch mit externen Nutzern verwaltete das Lagezentrum rund 24 000(20 000) Schriftwechsel und richtete den „Frontex-One-Stop-Shop“ — ein von 35 (30) Ländern und 2 600(900) Nutzern verwendetes Webportal für den Austausch von Informationen — ein.

Neben der intensiven Beteiligung am EUROSUR-Programm wurden 4 Projekte zur Automatisierung von Prozessen (vollständig und/oder in Teilen) entwickelt und/oder umgesetzt.

Das Referat Schulungen organisierte im Rahmen von 20 (18) Projekten 223 (176) Veranstaltungen, an denen 3 490(4 015) Personen teilnahmen (Schulungsexperten, Praktikanten usw.). Insgesamt investierten die Interessenvertreter 12 947(11 000) Manntage in Schulungsmaßnahmen.

Das Referat Ressourcenbündelung führte 6 (9) Projekte durch, die die Wirksamkeit der Frontex-Operationen insgesamt verbessern sollen. Das Referat koordinierte außerdem den Einsatz des Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke während der gesamten Laufzeit von 61 Tagen. Koordiniert wurde der Einsatz von 576 Mitarbeitern und 67 technischen Geräten.

Das Referat Forschung und Entwicklung entwickelte in enger Zusammenarbeit mit den anderen Referaten der Agentur das EUROSUR-Programm weiter, dem die Agentur hohe Bedeutung beimisst. Das Referat hat 34 (32) Sitzungen organisiert und abgehalten. Dazu gehörten u. a. auch Konferenzen, Workshops und bilaterale mit den Mitgliedstaaten abgehaltene Veranstaltungen. Seine Mitarbeiter nahmen an rund 130 (110) internen und externen Workshops, Konferenzen und Arbeitssitzungen teil. Das Referat erstellte 19 (10) Länderberichte, 15 Sitzungsberichte, 11 Bewertungsberichte zu Projektvorschlägen für das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm FP7 SEC (Themenbereich „Sicherheit“) und finanzierte drei wissenschaftliche Studien.

Partnerschaft und Zusammenarbeit mit Drittländern: Im Jahr 2011 wurden zwei Arbeitsvereinbarungen - mit der kapverdischen Polizei und mit dem regionalen Zentrum der Migrations-, Asyl- und Flüchtlingsrückkehrinitiative (MARRI) - unterzeichnet. Damit stieg die Gesamtzahl der Arbeitsvereinbarungen auf 16 (14). Auf der Grundlage bestehender Arbeitsvereinbarungen wurde die konkrete Zusammenarbeit in Angelegenheiten der operativen und technischen Grenzsicherheit/-verwaltung zwischen der Agentur und Drittlandspartnern verstärkt, um auf nachhaltige Partnerschaften hinzuarbeiten.

Zusammenarbeit mit EU-Einrichtungen und internationalen Organisationen: Ende des Jahres 2011 wurde im DCAF eine Arbeitsvereinbarung unterzeichnet, womit die Gesamtzahl auf 11 (10) anstieg. Alle Arbeitsvereinbarungen werden durch eine Reihe von Tätigkeiten der Agentur umgesetzt. Dabei kam der Organisation des Tags zur Bekämpfung des Menschenhandels in Warschau in Zusammenarbeit mit anderen JI-Agenturen und der Kommission besondere Bedeutung zu.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

12.

Die Zunahme der operativen Tätigkeiten in Bezug auf die Entwicklungen im Mittelmeerraum ging mit einer Haushaltsänderung in Höhe von 31,8 Mio. EUR einher. Die zusätzlichen Mittel gingen größtenteils erst Ende Oktober 2011 ein und führten so zu einer umfangreichen Mittelübertragung.

Diese umfangreiche Mittelübertragung ist teilweise auf das bestehende Haushaltsverfahren zurückzuführen, das sich nicht für Reaktionen auf außergewöhnliche Entwicklungen eignet. Frontex möchte auch darauf hinweisen, dass die Mittelübertragungen von 2010 zu 81 % verwendet wurden.

13.

Die Agentur ist der Meinung, dass es ihrer Finanzregelung an Klarheit mangelt und sie deshalb unterschiedliche Interpretationen zulässt. Die Agentur wird keine globalen Mittelbindungen mehr übertragen.

14.

Seit Januar 2012 verlangt Frontex Nachweise für die meisten Kosten gemeinsamer Rückführungsaktionen. Für sonstige Zuschüsse zu gemeinsamen Aktionen werden Nachweise verlangt, wenn in den endgültigen Finanzausweisen Widersprüche festgestellt werden.

Frontex entwickelt ein Verfahren für Ex-ante-Kontrollen, das nach seiner Ausarbeitung vom 30. September 2012 an umgesetzt wird.

15.

Der Rechnungsführer hat im ersten Quartal 2012 mit der Validierung des Rechnungsführungssystems begonnen und wird diese bis September 2012 abschließen.

16.

Prozessbeschreibungen zur Vermögensverwaltung unterliegen zurzeit dem Genehmigungsverfahren; Regeln über die Vermögensverwaltung (einschließlich der Veräußerung von Vermögen) sowie Leitlinien über selbst erstellte Vermögenswerte müssen bis Ende des dritten Quartals 2012 verabschiedet werden. Ein Audit über die Registrierung von Vermögen und die Durchführung von Bestandsaufnahmen werden bis August 2012 abgeschlossen sein, und die Leitung beabsichtigt, potenzielle Schwächen mittels entsprechender Korrekturmaßnahmen zu beheben.


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/208


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen GNSS-Agentur zusammen mit den Antworten der Agentur

2012/C 388/35

EINLEITUNG

1.

Die Europäische GNSS (globales Satellitennavigationssystem)-Agentur (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Brüssel wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 912/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates (2) und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 638/2008 (3) eingesetzt, um die Interessen der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit den europäischen GNSS-Programmen und die Aufgaben einer Regulierungsagentur in der Errichtungs- und der Betriebsphase des Programms Galileo wahrzunehmen. Durch die Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde der Zuständigkeitsbereich der Agentur auf die Kontrolle der Sicherheit der Galileo-Systeme und die Vorbereitung ihrer kommerziellen Nutzung beschränkt (4). Gemäß Beschluss 2010/803/EU der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten (5) hat die Agentur ab 1. September 2012 ihren Sitz in Prag.

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (6) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (7) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (8) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Exekutivdirektor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (9). Der Exekutivdirektor ist verantwortlich für die Einrichtung (10) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (11) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (12) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur (13) ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar (14).

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

11.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZU SCHLÜSSELKONTROLLEN DER ÜBERWACHUNGS- UND KONTROLLSYSTEME DER AGENTUR

12.

Im Zuge von für die Agentur durchgeführten Ex-post-Prüfungen einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurden im Zusammenhang mit Finanzhilfezahlungen, die in früheren Jahren zulasten des Sechsten Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung (RP6) (15) geleistet wurden, die von den Zuwendungsempfängern vorgelegten Kostenabrechnungen häufig infrage gestellt. Ende 2011 beliefen sich die strittigen Beträge auf schätzungsweise 1,7 Millionen Euro bzw. 5 % der geprüften Finanzhilfen.

13.

Im Jahr 2011 leistete die Agentur Finanzhilfezahlungen in Höhe von 5,8 Millionen Euro zulasten des Siebten Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung (RP7). Zur Überprüfung der von den Zuwendungsempfängern (privaten und öffentlichen Forschungseinrichtungen) geltend gemachten Ausgaben nimmt die Agentur zwar Plausibilitätskontrollen vor, verlangt in der Regel jedoch keine Belegunterlagen, durch die das Risiko nicht förderfähiger Ausgaben eingedämmt würde.

14.

Im Jahr 2011 wurden Zahlungen in Höhe von 4,8 Millionen Euro (22 % der im Jahresverlauf ausgezahlten Beträge) nach den in der Finanzregelung vorgeschriebenen Fristen geleistet (16).

SONSTIGE BEMERKUNGEN

15.

Der Hof hatte sein Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur für das Jahr 2010 auf der Grundlage eingeschränkt, dass in Verbindung mit dem Satellitenprogramm Galileo stehende materielle Güter in der Rechnungslegung nicht korrekt ausgewiesen waren (17). Diese Güter wurden in zwei Satelliten eingebaut, die im Oktober 2011 gestartet wurden. Am 27. September 2012 erhielt der Hof vonseiten der Generaldirektion Unternehmen und Industrie die Bestätigung, dass diese Güter nunmehr unter der Kontrolle der Kommission stehen und im Einklang mit den Internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (18) in der Rechungslegung der Agentur nicht mehr aktiviert werden müssen. Der Hof ist der Auffassung, dass die Grundlage für eine dadurch bedingte Einschränkung für das Jahr 2011 nicht länger gegeben ist.

16.

Wie im Bericht zum Vorjahr festgestellt, waren bei den geprüften Personalauswahlverfahren keine Mindestpunktzahlen für die Zulassung zu den schriftlichen und mündlichen Prüfungen bzw. für die Aufnahme in die Liste geeigneter Bewerber festgelegt worden. Diese Vorgehensweise gefährdete die Transparenz der Einstellungsverfahren.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 16. Oktober 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 276 vom 20.10.2010, S. 11.

(2)  ABl. L 246 vom 20.7.2004, S. 1.

(3)  ABl. L 196 vom 24.7.2008, S. 1.

(4)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(5)  ABl. L 342 vom 28.12.2010, S. 15.

(6)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(7)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(8)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(9)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(10)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(11)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(12)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(13)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 15. Juni 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 29. Juni 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://gsa.europa.eu/.

(14)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).

(15)  Geprüft wurden 50 % aller RP6-Finanzhilfen, die aufgrund der zweiten und der dritten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gewährt wurden (65,3 Millionen Euro).

(16)  Durchschnittlicher Zahlungsverzug etwa neun Tage.

(17)  Verordnung (EG) Nr. 683/2008 über die weitere Durchführung der europäischen Satellitenprogramme (EGNOS und Galileo).

(18)  IPSAS-Rechnungsführungsvorschrift Nr. 1.


ANHANG

Europäische GNSS-Agentur (Brüssel)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung.

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EU) Nr. 912/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010)

Ziele

Beitrag zur Verwirklichung voll funktionstüchtiger europäischer Satellitennavigationssysteme im Rahmen der Programme EGNOS und Galileo.

Aufgaben

Die Agentur sorgt für die Sicherheitsakkreditierung und für den Betrieb der Galileo-Sicherheitszentrale.

Sie sichert den Betrieb der Galileo-Sicherheitszentrale (Galileo Security Monitoring Centre - GSMC).

Sie arbeitet an der Vorbereitung der kommerziellen Nutzung der Systeme, einschließlich der Durchführung der erforderlichen Marktanalyse, mit.

Sie erledigt weitere Aufgaben, die ihr von der Kommission übertragen werden können, wie die Werbung für Anwendungen und Dienste auf dem Satellitennavigationsmarkt und Sicherstellung, dass die Systemkomponenten von geeigneten, ordnungsgemäß ermächtigten Zertifizierungsstellen zertifiziert werden.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung:

ein Vertreter je Mitgliedstaat,

fünf Vertreter der Kommission,

ein Vertreter des Europäischen Parlaments ohne Stimmrecht,

ein Vertreter des Hohen Vertreters und ein Vertreter der ESA, die als Beobachter an den Sitzungen teilnehmen.

Aufgaben:

Ernennung des Exekutivdirektors,

Festlegung des jährlichen Arbeitsprogramms,

Aufstellung des Voranschlags der Einnahmen und Ausgaben,

Feststellung des Haushaltsplans,

Abgabe einer Stellungnahme zu den endgültigen Rechnungsabschlüssen der Agentur,

Beaufsichtigung des Betriebs der Galileo-Sicherheitszentrale (Galileo Security Monitoring Centre - GSMC),

Ausübung der Disziplinargewalt über den Exekutivdirektor,

Erlass der besonderen Bestimmungen für die Ausübung des Rechts auf Zugang zu Dokumenten,

Verabschiedung des Jahresberichts über die Tätigkeiten und Perspektiven der Agentur.

Exekutivdirektor

Vom Verwaltungsrat ernannt.

Gremium für die Sicherheitsakkreditierung

Zusammensetzung:

ein Vertreter je Mitgliedstaat,

ein Vertreter der Kommission,

ein Vertreter des Hohen Vertreters,

ein Vertreter der ESA nimmt als Beobachter an den Sitzungen teil.

Aufgaben:

Funktion der Akkreditierungsstelle für Sicherheit.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2010)

Endgültiger Haushalt

38,7 (15,9) Millionen Euro; diese Mittel setzen sich zusammen aus dem Unionszuschuss in Höhe von 8,2 (8,7) Millionen Euro (von der Kommission bereitgestellter Betriebskostenzuschuss) und von der Kommission bereitgestellten operativen Mitteln in Höhe von 30,5 (7,2) Millionen Euro.

Personalbestand am 31. Dezember 2011

bewilligte Stellen: 29 (28),

davon besetzt: 28 (26).

Sonstige Stellen: 14 (14).

Insgesamt: 42 (40), davon entfallen auf

operative Tätigkeiten: 20 (18),

administrative und unterstützende Tätigkeiten: 14 (14),

sonstige Tätigkeiten: 8 (8).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011

Programme

Unterstützung der Europäischen Kommission bei der Umsetzung der Programme EGNOS und Galileo.

Systemsicherheit

Systemsicherheit von Galileo und EGNOS (Galileo-Sicherheitsakkreditierung, Ausschuss für Systemsicherheit und Gefahrenabwehr, GNSS-Sicherheitsanforderungen, EGNOS Sicherheit);

öffentlich regulierter Dienst (Public Regulated Service — PRS) — Vorbereitung des PRS-Nutzersegments;

Galileo-Sicherheitszentrale (Galileo Security Monitoring Centre — GSMC);

GNSS — System für die Technologiekontrolle.

Marktentwicklung

EGNOS Markteinführung (Luftverkehr, Landwirtschaft, Straßenverkehr, Zugangsdienst zu EGNOS (EGNOS Data Access Service — EDAS) und Marktüberwachung);

internationale Aktivitäten (Lateinamerika, Israel, China, Afrika);

Informationen und Bekanntmachung (EGNOS-Informationsportal).

Forschung und Entwicklung

Verwaltung von Projekten des Sechsten und des Siebten Forschungsrahmenprogramms (erste, zweite und dritte Aufforderung);

Einführung/Aktualisierung eines webbasierten Instruments für Wissensmanagement und -verbreitung.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

13.

Die RP6-Finanzhilfevereinbarungen, die die GSA verwaltet, wurden von ihrem Vorläufer, dem Gemeinsamen Unternehmen Galileo (GJU) übernommen. Das GJU und die Europäische Weltraumorganisation (ESA) hatten ihre RP6-Regeln leicht abweichend von denen der Europäischen Kommission festgelegt. Die Ex-post-Prüfungskontrolle des RP6 wurde 2012 abgeschlossen. Abschließend kommen die Prüfer zu dem Ergebnis, dass die Kosten in der geprüften Stichprobe um 455 836,66 EUR bzw. 1,4 % der geprüften Finanzhilfen überhöht waren. Die GSA beabsichtigt, die von den externen Prüfern für nicht korrekt befundenen Beträge einzuziehen; eine diesbezügliche Absprache mit der Europäischen Kommission steht noch aus.

14.

Die GSA analysiert die Kosten auf der Grundlage des Projektvorschlags, der während der Laufzeit des Projekts zu erzielenden Ergebnisse (vierteljährliche Berichte), des abschließenden Projektergebnisses und der anfallenden Kosten. Die Vorschläge enthalten ein detalliertes Arbeitsprogramm (AP) mit den verschiedenen Aktivitäten, die für die Erreichung der Projektziele erforderlich sind. Abhängig von den Mitteln, die benötigt werden, um das AP umzusetzen, müssen die Zuwendungsempfänger einen Projekthaushalt erstellen. Diese Vorschläge werden bewertet und die Finanzhilfen werden sodann durch Sachverständige in der Kommission gewährt. Die GSA beabsichtigt, in der Zukunft Kontrollen einzuführen, die eine wirksame Überprüfung der Projektkosten ermöglichen.

15.

Im Jahr 2011 hat die Agentur 1 195 Anträge auf Zahlungen bearbeitet, davon 140 (11,72 %) mit einiger Verzögerung. Die Prüfungsfeststellung wird in hohem Maße von einigen sehr spezifischen Transaktionen hoher Beträge beinflusst, z. B. von Übertragungen nicht verwendeter Mittel an die EK und hochkomplexen Zahlungen im Rahmen einer Finanzhilfevereinbarung. Zudem kann es aufgrund der geringen Größe der Agentur wegen fehlenden Vertretungspersonals bei einigen zentralen Funktionen im Tagesgeschäft und in der Verwaltung während der Ferienzeiten leicht zu Zahlungsverzögerungen kommen. Seit April 2012 verfügt die Agentur über bessere Finanzabläufe, was dazu beitragen sollte, Zahlungsverzögerungen auf ein Minimum zu begrenzen.

16.

Die GSA hat das Einstellungsverfahren überarbeitet. Seit 2012 legt der Vorauswahlausschuss die Mindestpunktzahlen bei der Formulierung der Stellenausschreibung fest. Diese Mindestpunktzahlen werden nunmehr in der Stellenausschreibung veröffentlicht. Die Fragen und schriftlichen Prüfungen werden von den Sachverständigen im Auswahlausschuss zeitgleich mit der Stellenausschreibung vorbereitet und müssen vorliegen, ehe die Mitglieder des Auswahlausschusses Zugang zu den Bewerbungen erhalten.


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/214


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt zusammen mit den Antworten des Amts

2012/C 388/36

EINLEITUNG

1.

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (nachstehend „das Amt“) mit Sitz in Alicante wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates (1) errichtet. Aufgabe des Amts ist die Anwendung der Unionsgesetzgebung über Marken, Muster und Modelle, die den Unternehmern das Recht auf einheitlichen Schutz im gesamten Gebiet der Europäischen Union einräumt (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Amts. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (3) des Amts bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Präsident den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung des Amts eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Präsident ist verantwortlich für die Einrichtufng (7) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (8) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung des Amts sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Amts frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss (10) des Amts seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (11) in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Amts für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

11.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

12.

Der Hof stellte hinsichtlich der 2011 geschlossenen Dienstleistungsvereinbarung zwischen dem Amt und dem Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der EU mehrere Mängel fest. Die Vereinbarung wurde vom Amt am 20. Juni 2011 unterzeichnet und galt gemäß Artikel 10 mit Wirkung vom 1. Januar 2011. Mit der Ausführung des Auftrags wurde vor Vertragsunterzeichnung begonnen. Auf Anfrage des Übersetzungszentrums leistete das Amt eine Ausgleichszahlung in Höhe von 1,8 Millionen Euro (12). Des Weiteren wurde diese Zahlung genehmigt, ohne dass entsprechende Mittelbindungen vorgenommen worden waren und Mittel zur Verfügung standen (13).

13.

Der Hof ermittelte fünf Fälle, in denen Mittelbindungen in Höhe von insgesamt 2,9 Millionen Euro nach den entsprechenden rechtlichen Verpflichtungen genehmigt wurden.

BEMERKUNGEN ZU SCHLÜSSELKONTROLLEN DER ÜBERWACHUNGS- UND KONTROLLSYSTEME DES AMTS

14.

Hinsichtlich der Verwaltung des Anlagevermögens des Amts besteht Verbesserungsbedarf. Die Rechnungsführungsverfahren für die vom Amt selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Informationen über die Kosten für diese Vermögensgegenstände waren unzuverlässig.

15.

Am 31. Dezember 2011 belief sich der Kassenmittelbestand des Amts auf insgesamt 520 Millionen Euro (495 Millionen Euro im Jahr 2010). Gemäß den vom Haushaltsausschuss im Jahr 2010 festgelegten Vorgaben für die Verwaltung der Kassenmittel wurden diese Kassenmittel bei neun Banken in fünf Mitgliedstaaten gehalten.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

16.

Hinsichtlich der Transparenz der Einstellungsverfahren besteht Verbesserungsbedarf. Die für die Zulassung zu den Auswahlgesprächen und schriftlichen Prüfungen erforderlichen Mindestpunktzahlen wurden nicht im Voraus festgelegt, und die Fragen für die mündlichen und die schriftlichen Tests standen nicht vor der Auswertung der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss fest. Darüber hinaus traf die Anstellungsbehörde keine Entscheidung über die Ernennung der Mitglieder des Prüfungsausschusses, und in einem Fall war die Aufgabentrennung zwischen der Anstellungsbehörde und dem Prüfungsausschuss nicht gewährleistet.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 18. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 11 vom 14.1.1994, S. 1.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Amts zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(7)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung des Amts aufgenommen wurden.

(9)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(10)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 27. Juni 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 29. Juni 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.oami.europa.eu/.

(11)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).

(12)  In der Vereinbarung wurde der Mindestauftragswert auf 16,3 Millionen Euro festgesetzt. Die im Jahr 2011 erbrachten Dienstleistungen beliefen sich auf 14,5 Millionen Euro.

(13)  Diese Zahlung wurde zulasten des Haushalts 2012 getätigt.


ANHANG

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Alicante)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 36 und 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Freier Warenverkehr

Die Bestimmungen (…) stehen Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverboten oder -beschränkungen nicht entgegen, die aus Gründen (…) des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind. Diese Verbote oder Beschränkungen dürfen jedoch weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen.

Die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Union für Angehörige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen des Leistungsempfängers ansässig sind, sind (…) verboten. (…)

Zuständigkeiten des Amts

(Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates)

Ziele

Anwendung der Unionsgesetzgebung über Marken, Muster und Modelle, die den Unternehmern das Recht auf einheitlichen Schutz im gesamten Gebiet der Europäischen Union einräumt.

Aufgaben

Empfang und Einreichung der Eintragungsanträge;

Prüfung der Anmeldungserfordernisse und der Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht;

Recherche bei der Behörde über den gewerblichen Rechtsschutz der Mitgliedstaaten nach der Eintragung älterer nationaler Marken;

Veröffentlichung der Anmeldungen;

Prüfung des (eventuellen) Widerspruchs von Dritten;

Eintragung oder Zurückweisung der Anmeldung;

Prüfung der Anmeldung auf Verfall und Nichtigkeit;

Bearbeitung von Beschwerden gegen Entscheidungen.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Ein Vertreter je Mitgliedstaat;

ein Vertreter der Kommission sowie je ein Stellvertreter.

Aufgabe

Beratung des Präsidenten im Zuständigkeitsbereich des Amts;

Aufstellung der Kandidatenliste (Artikel 125): Präsident, Vizepräsidenten sowie Vorsitzende und Mitglieder der Beschwerdekammern.

Präsident des Amts

Ernennung durch den Rat anhand einer Liste von höchstens drei Kandidaten, die der Verwaltungsrat aufstellt.

Haushaltsausschuss

Zusammensetzung

Ein Vertreter jedes Mitgliedstaats und ein Vertreter der Kommission sowie deren Stellvertreter.

Aufgabe

Feststellung des Haushaltsplans und Annahme der Finanzregelung, Erteilung der Entlastung für den Präsidenten und Festlegung der Preise für Rechercheberichte.

Entscheidungen im Zusammenhang mit den Anmeldungen

Dafür sind zuständig:

a)

die Prüfer;

b)

die Widerspruchsabteilungen;

c)

die Markenverwaltungs- und die Rechtsabteilung;

d)

die Nichtigkeitsabteilungen;

e)

die Beschwerdekammern.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Haushaltsausschuss des Amts.

Dem Amt für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2010)

Haushalt

387 (365) Millionen Euro.

Personalbestand am 31. Dezember 2011

687 (643) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 629 (608) + 116 (133) sonstige Bedienstete (Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete, Leiharbeitskräfte, Sonderberater).

Personalbestand insgesamt: 745 (741).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011 (Angaben für 2010)

Marken

Anzahl der Anmeldungen: 105 859(98 200), Anzahl der Eintragungen: 93 849(100 800).

Fälle von Widerspruch: 17 026(17 700).

Beschwerden vor den Beschwerdekammern: 2 622(2 570), anhängige Beschwerden: 2 573(2 157).

Muster und Modelle

Eingegangene Muster: 87 473(74 700), eingetragene Muster: 77 665(73 500).

Quelle: Angaben des Amts.


ANTWORTEN DES AMTES

12.

Die Vereinbarung wurde für das Jahr 2010 stillschweigend verlängert, und da die Vereinbarung für 2011 erst im Juni 2011 abgeschlossen wurde, wurde sie rückwirkend angewendet. Da die Mindestanzahl der zu übersetzenden Seiten im Jahr 2011 geringer als geplant ausfiel, vereinbarten die Parteien eine Ausgleichszahlung, um den Gesamtbetrag von 16,3 Mio. EUR aufrechtzuerhalten. Die entsprechende Mittelbindung wurde im Haushaltsplan von 2012 vorgenommen. Das Amt hat die Verwaltung aller Vorgänge in einem operativen Referat zentralisiert, um die Kommunikation zwischen den Referaten zu verstärken und eine Ex-post-Validierung der Mittelbindungen zu vermeiden.

13.

Im Anschluss an den Besuch des Hofes wurden vor Ende 2011 zusätzliche Mittelbindungen vorgenommen.

14.

Das Amt nimmt die Bemerkungen zur Kenntnis und wird die Verfahren und Praktiken im Hinblick auf die Genauigkeit der Informationen zur Softwareentwicklung weiter verbessern.

15.

Zum 31. Dezember 2011 befand sich der Kassenmittelbestand des Amtes bei neun Banken in fünf Mitgliedstaaten. Die Gelder wurden bei Instituten mit einer Kreditwürdigkeit von mindestens AA im Einklang mit der Mindesteinstufung, die in den vom Haushaltsausschuss gebilligten Leitlinien zur Verwaltung der Kassenmittel festgelegt ist, sowie im Einklang mit den Anweisungen der Kommission angelegt. Im Jahr 2012 eröffnete das Amt Bankkonten bei zwei weiteren Zentralbanken, um die Risiken weiter zu diversifizieren.

16.

Das Amt ist dabei, seine Leitlinien zu Auswahlverfahren fertigzustellen, um die Transparenz der Auswahlverfahren zu verbessern. Darüber hinaus plant das Amt die Erstellung interner Vorschriften zur Funktionsweise der Auswahlausschüsse. Praxis des Amtes ist es, dass die Auswahlausschüsse bei ihrer ersten Sitzung die Auslegung der Kriterien der Stellenausschreibung erörtern sowie Inhalt und Aufbau des Auswahlgesprächs festlegen. Diese Sitzung findet vor der Prüfung der Lebensläufe statt. Das Amt wird besonders darauf achten, jegliche Ungereimtheiten bei der Ernennung der Auswahlausschüsse zu vermeiden.


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/219


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zusammen mit den Antworten der Agentur

2012/C 388/37

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Bilbao wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates (1) errichtet. Zu den Aufgaben der Agentur gehören die Sammlung und Verbreitung von Informationen über die nationalen und EU-Prioritäten im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, die Unterstützung der betroffenen nationalen und EU-Einrichtungen bei der Formulierung und Durchführung entsprechender Maßnahmen und die Information über Präventivmaßnahmen (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Direktor ist verantwortlich für die Einrichtung (7) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (8) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur (10) ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (11) in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

11.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

12.

Der Haushalt 2011 der Agentur belief sich auf 16,4 Millionen Euro gegenüber 15,5 Millionen Euro im Vorjahr. Die Rate der annullierten Mittel verdoppelte sich von 4 % im Jahr 2010 auf 8 % (1,3 Millionen Euro) des Gesamthaushalts im Jahr 2011, was auf Schwierigkeiten bei der Umsetzung der im Jahresarbeitsprogramm vorgesehenen Maßnahmen und bei der Wahrung des Haushaltsgrundsatzes der Jährlichkeit hindeutet.

13.

Im Zeitraum vom 16. September bis zum 31. Dezember 2011 erfolgten sämtliche Finanzvorgänge (rechtliche Verpflichtungen, Mittelbindungen, Zahlungen), die von bevollmächtigten Anweisungsbefugten getätigt werden, auf der Grundlage hinfälliger Befugnisübertragungen, die nach Antritt des neuen Direktors nicht erneuert worden waren.

BEMERKUNGEN ZU SCHLÜSSELKONTROLLEN DER ÜBERWACHUNGS- UND KONTROLLSYSTEME

14.

Obwohl in der Finanzregelung der Agentur und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen mindestens alle drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme vorgesehen ist, wurde die letzte körperliche Bestandsaufnahme im Jahr 2006 vorgenommen.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

15.

Anders als bei den beiden anderen EU-Agenturen mit Sitz in Spanien (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante und EU-Fischereiaufsichtsbehörde (EUFA) in Vigo) wurde keine Vereinbarung über den Sitz getroffen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 5. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 216 vom 20.8.1994, S. 1. Diese Verordnung wurde zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1112/2005 des Rates (ABl. L 184 vom 15.7.2005, S. 5).

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(7)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(9)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(10)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 29. Juni 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 3. Juli 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://osha.europa.eu/en/about/finance/.

(11)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).


ANHANG

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Bilbao)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeits-bereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 151 und 153 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Die Union und die Mitgliedstaaten verfolgen (…) folgende Ziele: die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, um dadurch auf dem Wege des Fortschritts ihre Angleichung zu ermöglichen, einen angemessenen sozialen Schutz, den sozialen Dialog, die Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials im Hinblick auf ein dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau und die Bekämpfung von Ausgrenzungen.

Zur Verwirklichung der Ziele des Artikels 151 unterstützt und ergänzt die Union die Tätigkeit der Mitgliedstaaten auf folgenden Gebieten:

a)

Verbesserung, insbesondere der Arbeitsumwelt zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer,

b)

Arbeitsbedingungen, (…)

c)

Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer, (…)

d)

berufliche Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen, unbeschadet des Artikels 166,

e)

Chancengleichheit von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt und Gleichbehandlung am Arbeitsplatz,

f)

Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung (…).

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates)

Ziele

Damit gemäß dem Vertrag sowie den nachfolgenden Unionsstrategien und Aktionsprogrammen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz die Arbeitsumwelt verbessert wird, um die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, verfolgt die Agentur das Ziel, den Unionseinrichtungen, den Mitgliedstaaten, den Sozialpartnern und den betroffenen Kreisen alle sachdienlichen technischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Informationen auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. (Artikel 2).

Aufgaben

Sammlung, Analyse und Verbreitung von Informationen über die nationalen und EU-Prioritäten sowie über die Forschung;

Förderung der Zusammenarbeit und des Austauschs von Informationen, einschließlich der Unterrichtung über Schulungsprogramme;

Bereitstellung der für die Formulierung und die Durchführung einer Politik notwendigen Informationen für die Unionseinrichtungen und die Mitgliedstaaten, insbesondere was die Auswirkungen auf die kleinen und mittleren Unternehmen anbelangt;

Bereitstellung von Informationen über Präventivmaßnahmen;

Mitwirkung an der Entwicklung von Strategien und EU-Aktionsprogrammen;

Aufbau eines Netzwerks, das sich aus innerstaatlichen Anlaufstellen und themenspezifischen Ansprechstellen zusammensetzt.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

ein Regierungsvertreter aus jedem Mitgliedstaat,

ein Vertreter der Arbeitgeberverbände aus jedem Mitgliedstaat,

ein Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen aus jedem Mitgliedstaat,

drei Vertreter der Kommission.

Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der ersten drei Kategorien werden aus dem Kreis der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ernannt.

Vorstand

Vorsitzender und drei stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats,

ein Koordinator aus jeder der drei Interessengruppen,

ein weiterer Vertreter jeder Gruppe und der Kommission.

Der Direktor wird vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

Ausschüsse

Obligatorische Anhörung der Kommission und des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zum Arbeitsprogramm und zum Haushaltsplan.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2010)

Haushalt

16,4 (15,5) Millionen Euro, davon:

Unionszuschuss, GD Beschäftigung: 91,0 % (94,0 %)

Unionszuschuss, GD Erweiterung: 8,0 % (3,4 %)

Sonstiges: 1,0 % (2,6 %)

Personalbestand am 31. Dezember 2011

44 (44) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 41 (41)

sonstige Bedienstete:

abgeordnete nationale Sachverständige: 0 (0)

Vertragsbedienstete: 26 (25) (davon eine Stelle aus zweckgebundenen Mitteln finanziert)

örtliche Bedienstete: 1 (1)

Personalbestand insgesamt: 68 (67)

davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten: 50 (49)

administrative Tätigkeiten: 10 (10)

sonstige Tätigkeiten: 8 (8)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011

(Sammlung und Analyse von Informationen)

Europäische Beobachtungsstelle für Risiken (ERO): Veränderungen frühzeitig erkennen

Verbreitung der Ergebnisse der Europäischen Unternehmensumfrage über neue und aufkommende Risiken (ESENER): Organisation zusätzlicher nationaler Veranstaltungen und Verbreitung des Berichts und der Zusammenfassung (in 22 Sprachen veröffentlicht).

Abschluss von Phase 2 der Prognose über die Auswirkungen technologischer Innovationen auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit an „grünen Arbeitsplätzen“ bis 2020; Beginn der Phase 3, einschließlich sieben Workshops mit Experten und politischen Entscheidungsträgern zur Entwicklung von Szenarien.

Veröffentlichungen:

Vorausschau neuer und aufkommender Risiken für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit durch neue Technologien an „grünen Arbeitsplätzen“ bis zum Jahr 2020: Phase 1 — Haupttriebkräfte des Wandels, Phase 2 — Schlüsseltechnologien;

Bericht „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in Zahlen“ mit Schwerpunkt auf dem Verkehrssektor;

Emergency services: a literature review on occupational safety and health risks (Notdienste: Literaturdurchsicht zu den Sicherheits- und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz);

Gewalt und Belästigungen am Arbeitsplatz: die Situation in Europa;

Online-Zusammenfassung zum Seminar mit Schwerpunkt auf der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz von Frauen am Arbeitsplatz.

Fertigstellung der Internetplattform „OSHwiki“ und 78 Artikel, die bei Experten in Auftrag gegeben wurden.

Informationen über die Arbeitsumwelt: Austausch von Wissen über gute praktische Lösungen auf Arbeitsplatzebene

Vermittlung von Kenntnissen auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz für die Europäische Kampagne zum Thema „Sichere Instandhaltung“, einschließlich Teilnahme an nationalen und internationalen Veranstaltungen, und Veröffentlichung von:

Factsheets (Legionellen und Legionärskrankheit, Sichere Instandhaltung in der Landwirtschaft);

Instandhaltung in der Landwirtschaft — ein Leitfaden zu Sicherheit und Gesundheitsschutz;

Europäischer Wettbewerb für gute praktische Lösungen 2010-2011 — eine europäische Kampagne zum Thema „Sichere Instandhaltung“;

Legionellen und Legionärskrankheit: Überblick über Strategien;

drei E-facts zur Unterstützung der Kampagne zum Thema „Sichere Instandhaltung“.

Einführung des Projekts für ein interaktives Online-Tool zur Gefährdungsbeurteilung (Online Interactive Risk Assessment Tool, OiRA) auf dem Weltkongress für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Entwicklung von OiRA-Tools in 10 Ländern und Gespräche über die Entwicklung in weiteren acht Ländern.

Veröffentlichung von Factsheets, Berichten und Fallstudien zu den Themen Straßenverkehr, Sicherheitskultur, Förderung der psychischen Gesundheit, wirtschaftliche Anreize und sichere Instandhaltung.

Kommunikation, Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit

Europäische Kampagne zum Thema „Sichere Instandhaltung“: das zweite und letzte Jahr. Preisvergabe im Rahmen des Wettbewerbs für gute praktische Lösungen; Gipfeltreffen; Unterstützungspaket für europäische Kampagnen (European Campaign Assistance Package - ECAP); 53 offizielle Kampagnenpartner aus der EU; Entwicklung eines Online-Toolkits für die Organisation von Kampagnen; Vorbereitung der Kampagne „Partnerschaft für Prävention“ 2012-2013.

Über das Internet und auf Papier bereitgestellte mehrsprachige Veröffentlichungen und Informationsprodukte, Tools und Dienste zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit.

Förderung von Informationsmaßnahmen auf dem Gebiet Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, einschließlich der Projekte zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und Verkehr; Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und Tabakrauch in der Umgebungsluft; Frauen bei der Arbeit; ESENER-Ergebnisse (vier nationale Seminare im Jahr 2011).

Öffentliche Einführung des OiRA-Projekts und Ausarbeitung einer Werbe- und Verbreitungsstrategie für OiRA.

Aktive oder passive Teilnahme an mehr als 160 Veranstaltungen, Ausstellungen und Konferenzen zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Entwicklung und Erprobung des Lehrer-Toolkits mit der bekannten Zeichentrickfigur Napo.

Fotowettbewerb mit dem Schwerpunkt Risikoprävention; Vergabe des Dokumentarfilmpreises „Gesunde Arbeitsplätze“.

Entwicklung einer europaweiten öffentlichen Meinungsumfrage zu Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und Durchführung der entsprechenden Feldarbeit.

Überwachung und Bewertung: Studie zur Nutzerfreundlichkeit der Website; Auswertung des Filmpreises „Gesunde Arbeitsplätze“, Bewertung der Zeichentrickfiguren Salus & Co; Medienbeobachtung.

Vernetzung und Koordination

Ausbau des Netzwerks der innerstaatlichen Anlaufstellen, der Leitungsstruktur der Agentur und des Kontakts zu europäischen und internationalen Organisationen.

Koordination des Netzwerks der Agenturenleiter und des Netzwerks der Verwaltungsleiter.

Aufbau institutioneller Kapazitäten in Bewerberländern und potenziellen Bewerberländern (zweckgebundene Mittel).

Bewertung der Strategie 2009-2013 der Agentur.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

12.

Die Vollzugsrate für das Haushaltsjahr 2011 war im Allgemeinen besser als im Vorjahr, insbesondere was die Annullierung von C-8-Mitteln und die Reduzierung der Übertragung von C-1-Mitteln für den Titel III – Operative Tätigkeiten betrifft.

Die höhere Rate der Mittelannullierungen für 2011 war teilweise durch einige freie Stellen und die Notwendigkeit, sich nicht an einer umfangreichen Tätigkeit zu beteiligen (OSHwiki,) begründet, bis eine internationale Zusammenarbeit gesichert war (Weltkonferenz).

13.

Die Agentur war der Auffassung, dass die bisherigen Vollmachten gültig bleiben.

Nachdem wir festgestellt haben, dass der Hof während seiner Prüfung in unseren Dienststellen diese Ansicht nicht teilt, hat der jetzige Direktor am 2.3.2012 neue Vollmachten unterzeichnet, mit denen alle vorherigen Vollmachten bestätigt werden.

14.

Die Agentur nimmt die Empfehlungen des Rechnungshofs zur Kenntnis und wird bis Ende 2012 eine umfassende körperliche Bestandsaufnahme aller ihrer Vermögenswerte durchführen.

15.

Die Agentur bemüht sich seit vielen Jahren um ein Sitzabkommen. Die Verhandlungen mit den spanischen Behörden dauern an und werden 2012 voraussichtlich abgeschlossen werden.


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/226


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 der Exekutivagentur für die Forschung zusammen mit den Antworten der Agentur

2012/C 388/38

EINLEITUNG

1.

Die Exekutivagentur für die Forschung (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Brüssel wurde durch den Beschluss 2008/46/EG der Kommission (1) eingesetzt. Die Agentur wurde für einen begrenzten Zeitraum (1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2017) eingerichtet und soll spezifische Unionsmaßnahmen auf dem Gebiet der Forschung verwalten (2). Am 15. Juni 2009 erhielt die Agentur von der Europäischen Kommission offiziell die administrative und operative Autonomie.

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzvorschriften der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Direktor ist verantwortlich für die Einrichtung (7) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (8) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur (10) ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar (11).

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

11.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

12.

Mittelübertragungen in Höhe von 1,2 Millionen Euro (35 % aller auf das Jahr 2011 übertragenen Mittel) wurden 2011 annulliert. Betroffen waren vor allem Titel I (Personalausgaben) und Titel II (Infrastruktur und Ausgaben für den Dienstbetrieb) mit Annullierungen in Höhe von 0,3 Millionen Euro (52 % der Mittel) bzw. 0,7 Millionen Euro (41 % der Mittel). Dieser Sachverhalt stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

13.

Viele Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsplans wurden gegen Jahresende vorgenommen. Bei den Mittelansätzen für IT- und operative Ausgaben war ein erheblicher Anstieg zu verzeichnen (12). Dieser Sachverhalt ist ein Indiz für Schwachstellen in der Planung und Programmierung des Haushalts und stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Spezialität dar.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

14.

Hinsichtlich der Transparenz der Einstellungsverfahren besteht Verbesserungsbedarf. Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen wurden nach Prüfung der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss festgelegt, Mindestpunktzahlen für die Aufnahme in die Reserveliste wurden nicht vorab festgesetzt, und der Prüfungsausschuss dokumentierte nicht alle seine Sitzungen und Entscheidungen vollständig.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 18. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 11 vom 15.1.2008, S. 9.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission (ABl. L 297 vom 22.9.2004, S. 10).

(7)  Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VI der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 651/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 15).

(9)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(10)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 20. Juni 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 4. Juli 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://ec.europa.eu/rea.

(11)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).

(12)  Die Mittel für IT-Ausgaben (Haushaltslinie 2103) stiegen um 80 % von 1,9 Millionen Euro auf 3,4 Millionen Euro. Die Mittel für die gemeinsame RP7-Bewertungsplattform (Haushaltslinie 3303) stiegen um 194 % von 0,7 Millionen Euro auf 2,1 Millionen Euro.


ANHANG

Exekutivagentur für die Forschung (Brüssel)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 179 und 180 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Sammlung von Informationen

Die Union hat zum Ziel, ihre wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen dadurch zu stärken, dass ein europäischer Raum der Forschung geschaffen wird, in dem Freizügigkeit für Forscher herrscht und wissenschaftliche Erkenntnisse und Technologien frei ausgetauscht werden, die Entwicklung ihrer Wettbewerbsfähigkeit einschließlich der ihrer Industrie zu fördern (…).

In diesem Sinne unterstützt sie (…) die Unternehmen — einschließlich der kleinen und mittleren Unternehmen —, die Forschungszentren und die Hochschulen bei ihren Bemühungen auf dem Gebiet der Forschung und technologischen Entwicklung von hoher Qualität; sie fördert ihre Zusammenarbeitsbestrebungen, damit vor allem die Forscher ungehindert über die Grenzen hinweg zusammenarbeiten und die Unternehmen die Möglichkeiten des Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen können, und zwar insbesondere durch (…) Festlegung gemeinsamer Normen und Beseitigung der dieser Zusammenarbeit entgegenstehenden rechtlichen und steuerlichen Hindernisse.

Zur Erreichung dieser Ziele trifft die Union folgende Maßnahmen, welche die in den Mitgliedstaaten durchgeführten Aktionen ergänzen:

a)

Durchführung von Programmen für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration unter Förderung der Zusammenarbeit mit und zwischen Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen;

b)

Förderung der Zusammenarbeit mit dritten Ländern und internationalen Organisationen auf dem Gebiet der Forschung der Union, technologischen Entwicklung und Demonstration;

c)

Verbreitung und Auswertung der Ergebnisse der Tätigkeiten auf dem Gebiet der Forschung der Union, technologischen Entwicklung und Demonstration;

d)

Förderung der Ausbildung und der Mobilität der Forscher aus der Union.

Zuständigkeiten der Agentur

(Beschluss 2008/46/EG der Kommission)

Ziele

Ziel der Agentur ist es, die ihr im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms der Union im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration 2007-2013 (nachstehend RP7) übertragenen Programme (das spezifische Programm “Menschen“, Forschung zugunsten der KMU im Rahmen des spezifischen Programms „Kapazitäten“ sowie die Themen Raumfahrt und Sicherheit des spezifischen Programms „Zusammenarbeit“) wirtschaftlich und wirksam zu verwalten, der Forschergemeinde effiziente und wirksame Dienstleistungen zu erbringen und den betroffenen Kommissionsdienststellen zentrale Unterstützungsleistungen zum RP7 in allen Bereichen der spezifischen Programme „Menschen“, „Kapazitäten“ und „Zusammenarbeit“ zu bieten.

Im Hinblick auf die wirtschaftliche und wirksame Programmdurchführung ist die Agentur - als treibende Kraft des Europäischen Forschungsraums - bestrebt, das Projektmanagement zu verbessern, enge Kontakte zu den Zuwendungsempfängern herzustellen und für eine hohe Sichtbarkeit der Europäischen Union zu sorgen.

Aufgaben

Im Rahmen des Projektmanagements schließt und verwaltet die Agentur Finanzhilfevereinbarungen und führt dazu u. a. folgende Maßnahmen durch:

Ausarbeitung und Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen;

Bewertung von Vorschlägen;

Abfassung und Abschluss von Finanzhilfevereinbarungen;

Überwachung der Projektdurchführung einschließlich der Annahme von Berichten und sonstigen Leistungen;

Zahlungen, Rückforderungen und Verhängung von Sanktionen im Sinne von Artikel 114 Absatz 4 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan, insbesondere wenn bei Ex-post-Prüfungen auf der Ebene der Zuwendungsempfänger Fehler in Kostenaufstellungen ermittelt wurden;

Ex-post-Veröffentlichungen und Verbreitung der Ergebnisse.

Im Rahmen der Unterstützungsleistungen zum RP7 nimmt die Agentur folgende Aufgaben wahr:

administrative Unterstützung bei der Veröffentlichung von Aufforderungen;

Verwaltung der elektronischen Entgegennahme von Vorschlägen;

Unterstützung bei Fernbewertungen und Bewertungen vor Ort;

Unterstützung bei der Erstellung von Ernennungsschreiben und Vornahme von Zahlungen an die Bewertungssachverständigen;

Verwaltung der zentralen Teilnehmer-Datenbank zum RP7 (Unique Registration Facility, URF - Einheitliches Registrierungssystem), einschließlich Unterstützung bei der Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit ausgewählter Zuwendungsempfänger;

Verwaltung des Research Enquiry Service (Auskunftsdienst zur Forschung).

Leitungsstruktur

Lenkungsausschuss

Setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Europäischen Kommission ernannt werden. Er nimmt den Organisationsplan der Agentur und - nach Zustimmung der Kommission - ihr jährliches Arbeitsprogramm an. Ferner nimmt er ihren Verwaltungshaushaltsplan sowie den jährlichen Tätigkeitsbericht an.

Direktor

Wird von der Kommission ernannt und leitet die Agentur gemeinsam mit dem Lenkungsausschuss. Der Direktor führt den Verwaltungshaushalt der Agentur aus, sorgt für die Einrichtung der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme, die auf die Wahrnehmung der der Agentur übertragenen Aufgaben abgestimmt sind, und erstellt die Berichte, die die Agentur der Kommission vorlegen muss.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates. Bezüglich der Ausführung des Verwaltungshaushalts der Agentur ist der Entlastungsbeschluss an den Direktor gerichtet. Für die Ausführung der operativen Mittel, die die Kommission der Agentur überträgt, bleibt die Kommission rechenschaftspflichtig.

Der Agentur für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2010)

Operative Mittel 2011 (2010)

Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1 340,6 (962,6) Millionen Euro und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 1 059 (1 709) Millionen Euro. Die Agentur führt die operativen Mittel auf der Grundlage einer Übertragungsverfügung der Kommission aus.

Verwaltungshaushalt 2011 (2010)

39,2 (33,6) Millionen Euro. Die Agentur führt den Verwaltungshaushalt autonom aus.

Personalbestand am 31. Dezember 2011 (2010)

Zeitbedienstete: 117 (106) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 103 (99).

Vertragspersonal: 349 (318) Bedienstete geplant, davon am 31. Dezember 2011 beschäftigt: 351 (309).

Personalbestand insgesamt: 454 (408), Aufschlüsselung nach Aufgabenstellung:

Programmdurchführung: 287 (254),

RP7-Unterstützungsleistungen: 88 (81),

Management- und Verwaltungsaufgaben: 79 (73).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011 (Angaben für 2010)

Zum spezifischen Programm „Menschen“ wurden im Jahr 2011 10 Aufforderungen abgeschlossen und 10 Evaluierungen fertiggestellt. Es wurden 1 615 neue Finanzhilfevereinbarungen unterzeichnet und 2676 Zahlungen geleistet (Zahlungen an Bewertungssachverständige nicht eingerechnet). Die Agentur verwaltet zurzeit insgesamt 5 159 (4 125) Projekte zu diesem spezifischen Programm.

Für die Forschung zugunsten der KMU im Rahmen des spezifischen Programms „Kapazitäten“ wurden drei Aufforderungen abgeschlossen und drei Evaluierungen fertiggestellt. Es wurden 162 neue Finanzhilfevereinbarungen unterzeichnet und 385 Zahlungen geleistet (Zahlungen an Bewertungssachverständige nicht eingerechnet). Die Agentur verwaltet zurzeit insgesamt 522 (408) Projekte zu diesem spezifischen Programm.

Zu den Themen Raumfahrt und Sicherheit des spezifischen Programms „Zusammenarbeit“ wurden im Jahr 2011 zwei Aufforderungen abgeschlossen und zwei Evaluierungen fertiggestellt. Es wurden 118 neue Finanzhilfevereinbarungen unterzeichnet und 183 Zahlungen geleistet (Zahlungen an Bewertungssachverständige nicht eingerechnet). Die Agentur verwaltet zurzeit insgesamt 271 (153) Projekte zu diesen Themen.

Bei den Unterstützungsleistungen zum RP7 wurden für das Jahr 2011 folgende Ergebnisse erzielt:

64 (88) Veröffentlichungen von Aufforderungen wurden unterstützt;

26 838 (21 766) Vorschläge gingen über das elektronische Vorschlagseinreichungsprogramm ein;

3 897 (3 847) Bewertungssachverständige wurden unter Vertrag genommen und 3 620 (2 615) Zahlungen an Sachverständige geleistet (ausschließlich zu von der Agentur verwalteten Programmen);

6 252 (5 896) Validierungen von Teilnehmern wurden abgeschlossen;

7 123 (7 171) an den Research Enquiry Service (Auskunftsdienst zur Forschung) gerichtete Fragen wurden beantwortet.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

12.

Die Annullierungen von Mittelübertragungen — ausgedrückt als Prozentsatz des Vorjahreshaushalts — wurden von 7 % (Übertragungen von 2009 auf 2010) auf nur 3 % (Übertragungen von 2010 auf 2011) verringert. Es steht zu erwarten, dass sich die Höhe der auf 2012 übertragenen und anschließend annullierten Mittel weiter verringern wird, da die Agentur besonders darauf geachtet hat, dass der Übertrag bei den vorläufigen Mittelbindungen zum Jahresende einer verlässlichen Schätzung der tatsächlich noch ausstehenden Zahlungsverpflichtungen entspricht.

13.

Die größeren Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsplans hängen mit den unerwartet hohen, an die Kommission zu entrichtenden Beiträgen für die Nutzung der IT-Werkzeuge und die von allen Dienststellen, die das 7. Rahmenprogramm verwalten, gemeinsam genutzten Einrichtungen für die Bewertung von Vorschlägen zusammen. Die Agentur hat sich mit der Kommission auf ein neues Verfahren verständigt, das für das nächste Haushaltsjahr einen verlässlicheren Haushaltsvoranschlag ermöglichen wird.

14.

Die Agentur weist darauf hin, dass ihre Einstellungsverfahren uneingeschränkt ihren Durchführungsbestimmungen im Bereich Personal entsprachen, die in Anlehnung an das von der Kommission entwickelte Modell angenommen und von allen Exekutivagenturen angewendet werden; die Objektivität der Einstellungsverfahren war nicht gefährdet. Im Sommer 2012 wurden diese Durchführungsbestimmungen jedoch in Absprache mit der Kommission aktualisiert, und die vom Hof angesprochenen Punkte werden bei der anstehenden Überarbeitung der Einstellungsverfahren der Agentur berücksichtigt.


15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/232


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 der Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz zusammen mit der Antwort der Agentur

2012/C 388/39

EINLEITUNG

1.

Die Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Brüssel wurde durch den Beschluss 2007/60/EG der Kommission (1), geändert durch den Beschluss 2008/593/EG der Kommission (2), geschaffen. Die Agentur wurde für den Zeitraum vom 1. November 2006 bis 31. Dezember 2015 für die Verwaltung von Maßnahmen der Union im Bereich des transeuropäischen Verkehrsnetzes (3) eingerichtet.

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (4) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (5) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (6) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzvorschriften der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). Der Direktor ist verantwortlich für die Einrichtung (8) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (9) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (10) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Abschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur (11) ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar (12).

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

11.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

HAUSHALTSFÜHRUNG UND FINANZMANAGEMENT

12.

Bei Titel III — Ausgaben für technische und administrative Unterstützung — wurden lediglich 41 % des ursprünglichen Haushalts in Höhe von 0,6 Millionen Euro im Lauf des Jahres in Anspruch genommen, was vor allem daran lag, dass die Bewertungskosten geringer ausfielen als erwartet, weil die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Arbeitsprogramm 2011 der Agentur auf das Jahr 2012 verschoben wurde. Die nicht in Anspruch genommenen Mittel wurden auf Titel II — Infrastruktur und Ausgaben für den Dienstbetrieb — übertragen, sodass sich der endgültige Haushalt insgesamt weiterhin auf 9,9 Millionen Euro belief. Dennoch stellt die zu geringe Mittelausschöpfung bei Titel III eine Abweichung vom genehmigten jährlichen Arbeitsprogramm der Agentur dar.

Dieser Bericht wurde von Kammer II unter Vorsitz von Herrn Harald NOACK, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 10. Oktober 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 32 vom 6.2.2007, S. 88.

(2)  ABl. L 190 vom 18.7.2008, S. 35.

(3)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(4)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(5)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(6)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(7)  Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission (ABl. L 297 vom 22.9.2004, S. 6).

(8)  Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VI der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 651/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 15).

(10)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(11)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 15. Juni 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 29. Juni 2012 ein. Der endgültige Jahresabschluss kann unter der nachstehenden Internetadresse abgerufen werden: http://tentea.ec.europa.eu/en/about_us/mission__introduction/key_documents.htm.

(12)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Financial Reporting Standards (IFRS).


ANHANG

Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz (Brüssel)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 26, 170, 171, 172 und 174 des Vertrags)

Die Union erlässt die erforderlichen Maßnahmen, um den Binnenmarkt zu verwirklichen beziehungsweise dessen Funktionieren zu gewährleisten. Der Binnenmarkt umfasst einen Raum, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet ist.

Die Union entwickelt und verfolgt weiterhin ihre Politik zur Stärkung ihres wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts, um eine harmonische Entwicklung der Union als Ganzes zu fördern.

Um einen Beitrag zur Verwirklichung dieser Ziele zu leisten und den Bürgern der Union, den Wirtschaftsbeteiligten sowie den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in vollem Umfang die Vorteile zugute kommen zu lassen, die sich aus der Schaffung eines Raumes ohne Binnengrenzen ergeben, trägt die Union zum Auf- und Ausbau transeuropäischer Netze in den Bereichen der Verkehrs-, Telekommunikations- und Energieinfrastruktur bei. Die Tätigkeit der Union zielt auf die Förderung des Verbunds und der Interoperabilität der einzelstaatlichen Netze sowie des Zugangs zu diesen Netzen ab.

Zur Erreichung dieser Ziele stellt die Union eine Reihe von Leitlinien auf, in denen die Ziele, die Prioritäten und die Grundzüge der im Bereich der transeuropäischen Netze (TEN) in Betracht gezogenen Aktionen erfasst werden.

Zuständigkeiten der Agentur

(Beschluss Nr. 661/2010/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Leitlinien der Union für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (Neufassung))

(Verordnung (EG) Nr. 2236/95 des Rates)

(Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates)

(Beschluss 2007/60/EG der Kommission, zuletzt geändert durch den Beschluss 2008/593/EG)

Ziele

Im Beschluss über Leitlinien der Union für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) werden die Leitlinien aufgestellt, in denen die Ziele, die Prioritäten und die Grundzüge der im Bereich des transeuropäischen Verkehrsnetzes in Betracht gezogenen Aktionen erfasst werden. Damit diese Leitlinien umgesetzt werden können, wurden Grundregeln für die Finanzierung der transeuropäischen Netze durch die Union festgelegt.

Die Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates ermächtigt die Kommission zur Einsetzung von Exekutivagenturen zur Durchführung von Aufgaben im Zusammenhang mit Unionsprogrammen. Die Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz wurde daher eingesetzt, um auf der Grundlage der Leitlinien für das transeuropäische Verkehrsnetz und auf der Grundlage der Haushaltsordnung die Aktionen der Union im Bereich der transeuropäischen Netze zu verwalten und bei der Durchführung des TEN-V-Programms einen Mehrwert zu erbringen. Sie bleibt der übergeordneten Generaldirektion Mobilität und Verkehr unterstellt, die die Zuständigkeit für die politischen Fragen behält.

Die Agentur ist zuständig für die technische und finanzielle Abwicklung des TEN-V-Programms, indem sie den gesamten Projektlebenszyklus verfolgt. Bei ihrer laufenden Arbeit ist sie bestrebt, das transeuropäische Verkehrsnetz effizienter und zu niedrigeren Kosten zu verwirklichen und mehr Flexibilität zu ermöglichen sowie gleichzeitig große Sachkompetenz zu mobilisieren, indem sie die Einstellung von Mitarbeitern erleichtert, die auf Fragen des transeuropäischen Verkehrsnetzes spezialisiert sind. Aufgabe der Agentur ist es außerdem, die Verbindungen zwischen dem transeuropäischen Verkehrsnetz und den wichtigsten Akteuren zu stärken und eine bessere Abstimmung der Finanzierungen mit anderen Instrumenten der Union zu gewährleisten. Sie soll die EU-Finanzierung und deren Nutzeffekte stärker herausstellen sowie die Kommission unterstützen und ihr Rückmeldung geben.

Leitungsstruktur

Lenkungsausschuss

Die Tätigkeiten der Agentur werden von einem Lenkungsausschuss überwacht, der sich aus fünf Mitgliedern der Generaldirektionen Mobilität und Verkehr, Regionalpolitik, Umwelt sowie Humanressourcen und Sicherheit und einem Beobachter der Europäischen Investitionsbank zusammensetzt. Der Ausschuss tritt viermal jährlich zusammen. Er genehmigt den Verwaltungshaushaltsplan, das Arbeitsprogramm, den jährlichen Tätigkeitsbericht, die Rechnungen über die Einnahmen und Ausgaben und den externen Bewertungsbericht und nimmt sonstige spezifische Durchführungsvorschriften an.

Direktor

Von der Europäischen Kommission ernannt.

Interne Prüfung

Interner Auditdienst der Europäischen Kommission und interne Auditstelle der Agentur.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel

Haushalt

A)

8,0 Milliarden Euro (zu 100 % aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union) für die TEN-V-Mittel im Zusammenhang mit dem Finanzrahmen 2007-2013.

B)

9,9 Millionen Euro (100 % Unionszuschuss) für den Verwaltungshaushalt der Agentur, den sie eigenständig ausführt.

Personalbestand am 31. Dezember 2011

Zeitbedienstete: 33 im Stellenplan vorgesehene Stellen, davon 100 % besetzt.

Vertragspersonal: 67 Stellen vorgesehen, davon 66 (99 %) besetzt.

Personalbestand insgesamt: 100 (davon besetzt: 99).

Davon entfallen auf

a)

operative Tätigkeiten: 65 (davon besetzt: 65),

b)

administrative Tätigkeiten: 35 (davon besetzt: 34).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011

Projektauswahl

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Mehrjahresprogramm; die Aufforderung betraf drei Bereiche, das Gesamtvolumen betrug 180 Millionen Euro. 47 Vorschläge im Gesamtwert von 326,7 Millionen Euro wurden von 19 externen Sachverständigen bewertet, und 26 Vorschläge im Gesamtwert von 161,3 Millionen Euro wurden zur Förderung empfohlen.

Vorbereitung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen des Jahres 2011 über ein Gesamtvolumen von 200 Millionen Euro; die Aufforderung wurde 2012 veröffentlicht.

Projektmanagement

Vorbereitung von 49 neuen Finanzierungsbeschlüssen (zur Aufforderung des Jahres 2010) - Ende 2011 wurden 316 Finanzierungsbeschlüsse umgesetzt;

Bearbeitung von 137 Änderungsanträgen von Begünstigten - 98 kamen 2011 neu hinzu;

Analyse von 228 Sachstandsberichten (dabei handelt es sich um das wichtigste Instrument für die Überwachung des Projektfortschritts) und 48 Strategischen Aktionsplänen;

70 Projektsitzungen, die entweder am Projektstandort oder bei der Agentur stattfanden;

vollständige Ausschöpfung der verfügbaren Zahlungsermächtigungen mit einer durchschnittlichen Zahlungsdauer von nur 13 Tagen.

Vereinfachungsmaßnahmen

Einführung von Musterschreiben zur Unterrichtung der Begünstigten über Leistungen und Fristen;

Straffung der Prozesse für die Analyse der Sachstandsberichte und für die Bewertung/Auswahl von Projekten;

die Arbeitsgruppe „Good Practice“ (Agentur und Begünstigte) verfolgte das Ziel, verfahrenstechnische Sachzwänge zu erörtern, vorbildliche Vorgehensweisen auszutauschen und verbesserungsbedürftige Bereiche aufzuzeigen;

Änderung der Methode für die Ex-ante-Kontrollen.

Kommunikation

Ergänzung der Website um Abschnitte über Intelligente Verkehrssysteme und Finanzinstrumente - 150 000 Seitenaufrufe im Jahr 2011; der Meeresautobahnen-Helpdesk verzeichnete 2 700 Besucher;

Kampagne „10 out of TEN“ über erfolgreiche TEN-V Projekte mit Broschüre und Postern;

Veröffentlichung von neun elektronischen Newslettern, 53 Pressemitteilungen in 14 Sprachen über neu ausgewählte Projekte und eine neue Broschüre Biennial Report 2008-2010 (Zweijahresbericht 2008-2010);

Veranstaltung u. a. des dritten Projektmanagement-Workshops, des Infotags zu den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen; Teilnahme an den „TEN-V-Tagen“ der GD Mobilität und Verkehr und an Veranstaltungen, die vom Ausschuss der Regionen und vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss organisiert wurden.

Zusammenarbeit mit der übergeordneten GD

Weiterverfolgung der Halbzeitbewertung des Projektportfolios zum Mehrjahresprogramm und Halbzeitbewertung der TEN-V-Komponente der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms (39 Projekte);

Erstellung von Statistiken, Berichten und Karten im Zusammenhang mit dem Programm, u. a. Bericht über die Bewertung der Umsetzung des TEN-V-Programms;

Beitrag zur Überarbeitung der TEN-V-Leitlinien und der Fazilität „Connecting Europe“.

Prüfungen

Durchführung von 26 Prüfungen, die 30 % der Zwischen-/Abschlusszahlungen (monetärer Wert) des Jahres 2010 abdeckten.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORT DER AGENTUR

12.

2010 hatte die Agentur eine angemessene Haushaltsvorausschätzung für 2011 erstellt, wobei unter Titel III ein erheblicher Betrag für die Organisation der externen Bewertung der jährlichen Aufforderung für die Einreichung von Vorschlägen 2011 vorgesehen wurde. Die Kommission entschied jedoch, diese Aufforderung auf 2012 zu verschieben, sodass die geplanten Haushaltsmittel nicht benötigt wurden. Diese Verschiebung hatte auch Auswirkungen auf die Haushaltsmittel für Sachverständige sowie für Kommunikations- und Übersetzungsaktivitäten, die alle in Titel III ausgewiesen sind.

Aufgrund der Einsparungen konnte die Agentur die Rückzahlung des ausstehenden Betrags für die Renovierung ihrer Räumlichkeiten vorziehen und die damit verbundenen Zinszahlungen verringern. Außerdem konnten Mittel auf Titel II Kapitel 21 (EDV-Ausrüstung) übertragen werden, womit der Empfehlung des Internen Auditdienstes der Kommission, die Anstrengungen der Agentur zum Erwerb oder der Entwicklung eines umfassenden Managementinformationssystems zu forcieren, entsprochen und zur erfolgreichen Umsetzung der IT-Maßnahmen im Arbeitsprogramm, dem Aktionsplan zu den internen Kontrollnormen und dem Risikoregister der Agentur beigetragen wurde. Die Mittelübertragungen waren somit Folge eines unvorhergesehenen Ereignisses (Verzögerung der jährlichen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2011) und die Agentur ist der Ansicht, dass sie geeignete Maßnahmen ergriffen hat, um die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und eine effiziente Ausführung des Haushaltsplans 2011 zu gewährleisten.