ISSN 1977-088X

doi:10.3000/1977088X.C_2012.315.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 315

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

55. Jahrgang
18. Oktober 2012


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Rechnungshof

2012/C 315/01

Jahresabschluss des Europäischen Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2011

1

DE

 


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Rechnungshof

18.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 315/1


JAHRESABSCHLUSS DES EUROPÄISCHEN RECHNUNGSHOFS FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2011

2012/C 315/01

INHALT

Bescheinigung des Jahresabschlusses

Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers

Jahresabschluss und Erläuterungen

Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2011

Ergebnisrechnung für das am 31. Dezember 2011 endende Jahr

Cashflow-Tabelle für das am 31. Dezember 2011 endende Jahr

Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens für das am 31. Dezember 2011 endende Jahr

Rechnungslegungsgrundsätze und Erläuterungen zum Jahresabschluss

1.

Allgemeines

2.

Rechtsgrundlage und Rechnungsführungsvorschriften

3.

Erläuterungen zur Vermögensübersicht

4.

Erläuterungen zur Ergebnisrechnung

5.

Sonstige wichtige Angaben

Haushaltsdaten zum Haushaltsjahr 2011

A.

Berechnung des Haushaltsergebnisses

B.

Abgleich zwischen wirtschaftlichem Ergebnis und Haushaltsergebnis

Unabhängiger Assurance-Bericht

BESCHEINIGUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Der Jahresabschluss des Europäischen Rechnungshofs für das Jahr 2011 wurde in Übereinstimmung mit der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union und den vom Rechnungsführer der Kommission angenommenen Rechnungsführungsvorschriften, die von allen Organen, Agenturen und gemeinsamen Unternehmen anzuwenden sind, aufgestellt.

Ich erkenne meine Verantwortung für die Aufstellung und Darstellung des Jahresabschlusses des Europäischen Rechnungshofs gemäß Artikel 61 der Haushaltsordnung an.

Vom Anweisungsbefugten habe ich sämtliche Informationen erhalten, die für die Aufstellung des Abschlusses, der die Aktiva und Passiva des Europäischen Rechnungshofs und den Haushaltsvollzug aufzeigt, notwendig sind; die Zuverlässigkeit dieser Informationen wurde von diesem Anweisungsbefugten bestätigt.

Ich bescheinige hiermit, dass ich anhand dieser Informationen und auf der Grundlage der Prüfungen, die ich zur Abzeichnung des Abschlusses für erforderlich erachtet habe, hinreichende Sicherheit darüber erlangt habe, dass der Abschluss in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Europäischen Rechnungshofs vermittelt.

Luxemburg, den 4. Juni 2012

Für den Europäischen Rechnungshof

Isidoro RODRÍGUEZ DE LAS PARRAS

Rechnungsführer


BERICHT DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

Wir haben den beigefügten Jahresabschluss des Europäischen Rechnungshofs geprüft. Dieser Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2011, die Ergebnisrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens und die Cashflow-Tabelle für das zu diesem Stichtag endende Jahr sowie eine Zusammenfassung wichtiger Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen (siehe Seiten 4 bis 16).

Verantwortung des Managements für die Aufstellung des Jahresabschlusses

Gemäß der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur o. g. Ratsverordnung sowie den Rechnungsführungsvorschriften der Europäischen Union (EG-Rechnungsführungsvorschriften) kommt dem Management des Europäischen Rechnungshofs die Verantwortung für die Aufstellung und die sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses zu. Das Management übernimmt auch die Verantwortung für solche internen Kontrollen, die es als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Abschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist.

Verantwortung des Abschlussprüfers

Unsere Verantwortung besteht darin, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Prüfungsurteil zu diesem Jahresabschluss abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der von der Commission de surveillance du secteur Financier (CSSF) für Luxemburg angenommenen International Standards on Auditing durchgeführt. Gemäß diesen Prüfungsgrundsätzen sind wir gehalten, die Standesregeln zu beachten und unsere Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen einschließlich der Bewertung des Risikos, dass der Jahresabschluss wesentliche — beabsichtigte oder unbeabsichtigte — falsche Darstellungen enthält, liegt im Ermessen des Abschlussprüfers. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Abschlussprüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle relevante interne Kontrollsystem, sodass er die im gegebenen Fall erforderlichen Prüfungshandlungen bestimmen kann, ohne jedoch zu einem Urteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der geprüften Stelle gelangen zu wollen. Die Prüfung umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management vorgenommenen Schätzungen bei der Abschlusserstellung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses.

Nach unserer Auffassung liefern die im Zuge unserer Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil.

Prüfungsurteil

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Europäischen Rechnungshofs zum 31. Dezember 2011 sowie der Ertragslage und der Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr im Einklang mit der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur o. g. Ratsverordnung sowie den Rechnungsführungsvorschriften der Europäischen Union (EG-Rechnungsführungsvorschriften).

Luxemburg, den 25. Juni 2012

PricewaterhouseCoopers SARL

Vertreten durch

Pierre KRIER


JAHRESABSCHLUSS UND ERLÄUTERUNGEN

Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2011

(EUR)

 

Erläuterung

31. Dezember 2011

31. Dezember 2010

Anlagevermögen

Immaterielle Anlagewerte

3.1.

799 634

479 144

Sachanlagen

3.2.

55 724 407

37 919 629

Langfristige Forderungen

 

25

25

 

 

56 524 066

38 398 798

Umlaufvermögen

Kurzfristige Forderungen

3.3.

423 944

531 239

Barmittel und Barmitteläquivalente

3.4.

48 109 130

55 267 786

 

 

48 533 074

55 799 025

Gesamtvermögen

 

105 057 140

94 197 823

Langfristige Verbindlichkeiten

Sozialleistungen für Bedienstete

3.5.

53 664 443

53 317 385

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten

3.6.

175 000

175 000

 

 

53 839 443

53 492 385

Kurzfristige Verbindlichkeiten

Kurzfristige Rückstellungen

3.7.

898 000

Abrechnungsverbindlichkeiten

3.8.

10 858 973

7 660 558

 

 

11 756 973

7 660 558

Gesamtverbindlichkeiten

 

65 596 416

61 152 943

Nettovermögen

 

39 460 724

33 044 880

Kumulierter Überschuss / Verlust

 

33 044 880

–24 068 815

Ergebnisrechnung des Jahres

 

6 415 844

57 113 695

Nettovermögen

 

39 460 724

33 044 880

Die Erläuterungen sind wesentlicher Bestandteil dieses Jahresabschlusses.

Ergebnisrechnung für das am 31. Dezember 2011 endende Jahr

(EUR)

 

Erläuterung

2011

2010

Mittelüberweisungen der Kommission zugunsten anderer Organe

4.1.

115 620 434

164 602 733

Einnahmen aus Verwaltungstätigkeit

4.2.

19 079 500

18 583 069

Sonstige betriebliche Erträge

4.3.

38 707

14 279

Betriebliche Erträge insgesamt

 

134 738 641

183 200 081

Personalaufwand

4.5.

–99 838 855

– 100 326 863

Sachaufwand

3.1. - 3.2. & 4.6.

–2 894 307

–3 005 731

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

4.7.

–22 109 488

–23 109 833

Betriebsausgaben

4.8.

–52 733

–29 665

Betriebliche Ausgaben insgesamt

 

– 124 895 383

– 126 472 092

Überschuss/(Verlust) aus betrieblichen Tätigkeiten

 

9 843 258

56 727 989

Finanzerträge

4.9.

380 229

53 017

Finanzaufwendungen

4.10.

–20 025

–15 044

Entwicklung der Versorgungsleistungen (- Aufwendungen, + Erträge)

3.5. & 4.11.

–3 787 618

347 733

Überschuss/(Verlust) aus betrieblichen Tätigkeiten

 

–3 427 414

385 706

Ergebnisrechnung des Jahres

 

6 415 844

57 113 695

Die Erläuterungen sind wesentlicher Bestandteil dieses Jahresabschlusses.

Cashflow-Tabelle für das am 31. Dezember 2011 endende Jahr

(EUR)

 

2011

2010

Ergebnisrechnung des Jahres

6 415 844

57 113 695

Betriebliche Tätigkeiten - Anpassungen

Amortisation

244 685

215 031

Abschreibung

2 646 567

2 780 834

Zugang/(Abgang) von Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

898 000

– 650 000

(Zugang)/Abgang langfristiger Forderungen

500

(Zugang)/Abgang kurzfristiger Forderungen

99 583

441 676

(Zugang)/Abgang von Forderungen gegenüber EU-Einrichtungen

7 712

–7 707

Zugang/(Abgang) von Abrechnungsverbindlichkeiten

3 176 197

1 616 394

Zugang/(Abgang) von Verbindlichkeiten gegenüber EU-Einrichtungen

22 218

15 456

Nettocashflow aus betrieblichen Tätigkeiten

13 510 806

61 525 879

Cashflow aus Investitionstätigkeiten

Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Anlagewerten (-)

–21 019 575

–4 448 946

Erlöse aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Anlagewerten (+)

3 055

9 866

Nettocashflow aus Investitionstätigkeiten

–21 016 520

–4 439 080

Zugang/(Abgang) von Sozialleistungen für Bedienstete

347 058

–3 346 479

Nettozuwachs/(Rückgang) von Barmitteln und Barmitteläquivalenten

–7 158 656

53 740 320

Barmittel und Barmitteläquivalente zu Beginn des Jahres

55 267 786

1 527 466

Barmittel und Barmitteläquivalente am Ende des Jahres

48 109 130

55 267 786

Die Erläuterungen sind wesentlicher Bestandteil dieses Jahresabschlusses.

Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens für das am 31. Dezember 2011 endende Jahr

(EUR)

Nettovermögen

2011

2010

Stand zu Beginn des Jahres

33 044 880

–24 068 815

Ergebnisrechnung des Jahres

6 415 844

57 113 695

Stand am Ende des Jahres

39 460 724

33 044 880

Die Erläuterungen sind wesentlicher Bestandteil dieses Jahresabschlusses.

Rechnungslegungsgrundsätze und Erläuterungen zum Jahresabschluss

1.    Allgemeines

Der Europäische Rechnungshof (nachstehend „Hof“) wurde am 22. Juli 1975 durch den Vertrag von Brüssel errichtet und nahm seine Tätigkeit als externe Prüfungseinrichtung der Union im Oktober 1977 mit Sitz in Luxemburg auf.

Auftrag des Europäischen Rechnungshofs

Der Europäische Rechnungshof ist gemäß dem Vertrag für die Prüfung der EU-Finanzen zuständig. Als externer Prüfer der EU trägt er zur Verbesserung des EU-Finanzmanagements bei und fungiert zugleich als unabhängiger Hüter der finanziellen Interessen der Unionsbürger.

Der Hof führt Prüfungen durch, um die Erhebung und Verwendung der EU-Finanzmittel zu beurteilen. Er prüft, ob die Finanzoperationen richtig erfasst und ausgewiesen, rechtmäßig und ordnungsgemäß ausgeführt und im Sinne eines sparsamen, wirtschaftlichen und wirksamen Mitteleinsatzes verwaltet wurden. Der Hof macht die Ergebnisse seiner Arbeit durch die Veröffentlichung klar formulierter, relevanter und objektiver Berichte bekannt. Ferner nimmt er zu Fragen des EU-Finanzmanagements Stellung.

Durch seine Arbeit fördert der Hof Rechenschaftspflicht und Transparenz. Außerdem unterstützt er das Europäische Parlament und den Rat bei der Überwachung der Ausführung des EU-Haushaltsplans, insbesondere im Rahmen des Entlastungsverfahrens. Der Hof ist bestrebt, effizient zu arbeiten und Entwicklungen im Bereich der Prüfung im öffentlichen Sektor und der öffentlichen Verwaltung wegbereitend mitzugestalten.

Das Haushaltsjahr des Hofes beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.

2.    Rechtsgrundlage und Rechnungsführungsvorschriften

2.1   Grundlage für die Darstellung

Maßgeblich für die Aufstellung des Jahresabschlusses des Hofes sind die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften und die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur o. g. Ratsverordnung.

2.2   Rechnungslegungsgrundsätze

Der Zweck von Jahresabschlüssen besteht in der Vermittlung von Informationen über Finanzlage, Leistungen und Cashflow einer Einrichtung, die für verschiedene Nutzer von Interesse sind. Nach Artikel 124 der Haushaltsordnung sind die Jahresabschlüsse nach Maßgabe der folgenden allgemein anerkannten Rechnungsführungsprinzipien zu erstellen:

Kontinuität der Tätigkeiten,

Vorsichtsprinzip,

Stetigkeit der Rechnungsführungsmethoden,

Vergleichbarkeit der Daten,

relative Wesentlichkeit,

Bruttoprinzip,

Vorrang der Wirklichkeit gegenüber dem äußeren Anschein,

Periodenrechnung.

Der Jahresabschluss wird im Einklang mit den Rechnungsführungsvorschriften der Europäischen Union (EG-Rechnungsführungsvorschriften) erstellt, die sich an die International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) anlehnen. Diese Vorschriften werden vom Rechnungsführer der Kommission nach Stellungnahme der anderen Organe angenommen.

2.3   Bewertung der Fremdwährungsbestände und -transaktionen

Fremdwährungstransaktionen werden zu dem am Tag der jeweiligen Transaktion geltenden Kurs in Euro umgerechnet.

Fremdwährungsgewinne und -verluste aus der Abrechnung von Fremdwährungstransaktionen und der Umrechnung von monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen zu den Kursen am Jahresende sind in der Ergebnisrechnung ausgewiesen.

Die Jahresendstände der monetären Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden anhand der am 31. Dezember geltenden Kurse in Euro umgerechnet.

2.4   Immaterielle Anlagewerte

Durch Kauf erworbene Computer-Softwarelizenzen werden nach dem Anschaffungswertprinzip abzüglich der kumulierten Amortisation und der Wertminderungsverluste ausgewiesen. Die Abschreibung dieser Anlagen erfolgt linear über eine Dauer von vier Jahren. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, wenn die maßgeblichen Kriterien der EG-Rechnungsführungsvorschriften erfüllt sind. Zu den aktivierbaren Kosten gehören alle unmittelbar zurechenbaren Kosten, die notwendigerweise für die Erzeugung, Herstellung und Vorbereitung des Anlagewertes entstehen, damit dieser in der von den Entscheidungsträgern vorgesehenen Weise arbeiten kann. Kosten im Zusammenhang mit Forschungstätigkeiten sowie nicht aktivierbare Entwicklungskosten und Wartungskosten werden nach Anfall als Aufwand angesetzt.

2.5   Sachanlagen

Alle Sachanlagen werden nach dem Anschaffungswertprinzip abzüglich der kumulierten Abschreibung und der Wertminderungsverluste ausgewiesen. Zu den Anschaffungskosten werden jene Ausgaben hinzugerechnet, die direkt mit dem Erwerb oder dem Bau der einzelnen Anlagen in Zusammenhang stehen.

Folgekosten sind im Buchwert der betreffenden Position enthalten oder werden als gesonderte Position ausgewiesen, wenn künftige wirtschaftliche Vorteile oder das mit dem Posten verbundene Nutzungspotenzial voraussichtlich dem Hof zugute kommen und die Kosten verlässlich ermittelt werden können. Kosten für Reparaturen und Wartungsarbeiten werden in der Ergebnisrechnung in der Rechnungsperiode ihres Anfalls als Aufwand verbucht. Da der Hof für den Erwerb von Sachanlagen keinen Kredit aufnimmt, fallen beim Erwerb auch keine durch eine Kreditaufnahme bedingten Finanzierungskosten an.

Grundstücke und Kunstwerke werden nicht abgeschrieben, da davon ausgegangen wird, dass ihre Nutzungsdauer unbegrenzt ist. Anlagen im Bau werden nicht abgeschrieben, da diese Anlagen noch nicht zur Verfügung stehen. Die Abschreibung sonstiger Anlagen erfolgt linear, sodass ihre Kosten dem jeweiligen Restwert über die geschätzte Nutzungsdauer wie folgt zugeordnet werden:

Gebäude

25 Jahre oder geschätzte Nutzungsdauer

Technische Anlagen, Maschinen und Geräte

4, 8 Jahre

Mobiliar und Fuhrpark

4, 8, 10 Jahre

Computer-Hardware

4 Jahre

Spezifische Einrichtungsgegenstände in gemieteten Gebäuden

Mietdauer

Sonstige Installationen

4, 6, 8 Jahre

2.6   Sozialleistungen für Bedienstete

Die Sozialleistungen für Bedienstete entsprechen den künftigen Versorgungsansprüchen der Mitglieder des Hofes. Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EG, Euratom, EGKS) Nr. 2290/77 des Rates vom 18. Oktober 1977 über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Rechnungshofes (ABl. L 268 vom 20.10.1977, S. 1) werden die Versorgungsleistungen aus dem Haushalt der Union gezahlt. Die Mitgliedstaaten gewährleisten die Zahlung dieser Leistungen gemeinsam.

Die Verbindlichkeit für diese künftigen Versorgungsleistungen wird im Einklang mit der EG-Rechnungsführungsvorschrift Nr. 12 „Sozialleistungen für Bedienstete“ erfasst und ausgewiesen. Die für die Berechnung dieser Verbindlichkeit zugrunde gelegten Methoden tragen den besonderen Merkmalen der Versorgungsregelung laut IPSAS 25 Rechnung.

Gemäß IPSAS 25 sind die Kosten der Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum aktuellen Zeitpunkt (d. h. wenn das Mitglied seine Versorgungsansprüche erwirbt) zu bewerten. Maßgeblich für die versicherungsmathematischen Verpflichtungen sind die Kontinuität des Versorgungssystems und die Zusage von Leistungen bezogen auf das geschätzte Gesamtberufsleben der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller voraussichtlichen Gehaltserhöhungen. Die versicherungsmathematische Bewertung dieser Verpflichtungen erfolgt anhand des Anwartschafts-Barwertverfahrens (projected unit credit method).

Die Verbindlichkeit verringert sich um den geschätzten Betrag der Steuern, die auf die künftigen Versorgungsleistungszahlungen Anwendung finden, da diese Steuern dem EU-Haushalt wieder als Einnahmen zugeführt werden.

Die Verbindlichkeit für die Versorgungsleistungen wird jedes Jahr zum Berichterstattungszeitpunkt neu berechnet. In der Ergebnisrechnung bestehen die Ausgaben für Versorgungsleistungen des Jahres aus den während des Jahres gezahlten Versorgungsleistungen und der Anpassung der Versorgungsverpflichtungen zum Jahresende, beides abzüglich Steuern. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden in der „Ergebnisrechnung“ ausgewiesen.

Was potenzielles „Planvermögen“ angeht, so verfügt der Hof derzeit über kein Vermögen, das dazu bestimmt ist, Versorgungsverpflichtungen zu finanzieren.

2.7   Rückstellungen

Rückstellungen werden erfasst, wenn für den Hof infolge vergangener Ereignisse eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden muss, dass zu ihrer Erfüllung Mittel fließen werden, und wenn der Betrag zuverlässig geschätzt werden kann. Für künftige operative Verluste werden keine Rückstellungen ausgewiesen. Die Höhe der Rückstellungen entspricht den geschätzten Ausgaben, die voraussichtlich zur Befriedigung der jeweiligen Verpflichtung zum Berichterstattungszeitpunkt getätigt werden müssen.

2.8   Erfassung der Ausgaben

Nach den Rechnungsführungsvorschriften der Europäischen Union werden Transaktionen und Ereignisse in den Jahresabschlüssen in jener Periode erfasst, auf die sie sich beziehen. Am Ende der Rechnungsführungsperiode werden antizipative Passiva auf der Grundlage eines Betrags erfasst, der der geschätzten Höhe der für die Periode anfallenden Transferverpflichtung entspricht. Die Berechnung antizipativer Passiva erfolgt gemäß detaillierten operationellen und praktischen Leitlinien, um sicherzustellen, dass die Jahresabschlüsse ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der finanziellen Lage vermitteln.

3.    Erläuterungen zur Vermögensübersicht

ANLAGEVERMÖGEN

3.1   Immaterielle Anlagewerte

Die Bewegungen der immateriellen Anlagewerte im Haushaltsjahr 2011 stellen sich wie folgt dar:

(EUR)

 

Bruttobuchwert zum

1. Januar 2011

Zugänge

Abgänge

Bruttobuchwert zum

31. Dezember 2011

Kumulierte Amortisationen und Wertminderungen

zum 31. Dezember 2011

Nettobuchwert zum

31. Dezember 2011

Computer-Software

1 091 061

189 323

1 280 384

– 856 602

423 782

Immaterielle Anlagewerte im Bau

0

375 852

375 852

 

375 852

Insgesamt

1 091 061

565 175

1 656 236

– 856 602

799 634

Die folgenden Beträge wurden als Aufwendungen erfasst:

(EUR)

 

2011

Forschungskosten

327 243

Nicht aktivierte Entwicklungskosten

1 014 685

Diese beiden Beträge sind Teil der „Sonstigen Verwaltungsaufwendungen“ und des „Personalaufwands“.

3.2   Sachanlagen

Die Bewegungen der Sachanlagen im Haushaltsjahr 2011 stellen sich wie folgt dar:

(EUR)

 

Bruttobuchwert zum

1. Januar 2011

Zugänge

Abgänge

Bruttobuchwert zum

31. Dezember 2011

Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen zum

31. Dezember 2011

Nettobuchwert zum

31. Dezember 2011

Grundstücke

776 630

1

776 631

776 631

Gebäude

57 987 876

26 386

58 014 262

–30 233 863

27 780 399

Betriebs- und Geschäftsausstattung

212 820

94 016

–4 920

301 916

– 151 996

149 920

Computer-Hardware

4 028 286

309 161

–3 127

4 334 320

–3 593 196

741 124

Mobiliar und Fuhrpark

2 070 064

144 669

– 131 615

2 083 118

–1 323 270

759 848

Sonstige Installationen

1 877 977

8 753

–7 632

1 879 098

–1 802 950

76 148

Sachanlagen im Bau

5 568 922

19 871 415

25 440 337

25 440 337

Insgesamt

72 522 575

20 454 401

– 147 294

92 829 682

–37 105 275

55 724 407

Bei den „Sachanlagen im Bau“ handelt es sich um Leistungen, die bereits zum Teil oder zur Gänze erbracht, zum Jahresende aber noch nicht in Rechnung gestellt wurden; hierzu gehören auch Leistungen in Verbindung mit größeren Bauprojekten, die am Jahresende noch nicht abgeschlossen sind. Nach Abnahme der Lieferung und Eingang der Rechnung werden die entsprechenden Leistungen unter dem korrekten Posten erfasst.

Zum 31. Dezember 2011 belaufen sich die „Sachanlagen im Bau“ auf 25 440 337 Euro und entsprechen den 2010 angelaufenen Bauarbeiten für das K3-Gebäude.

UMLAUFVERMÖGEN

3.3   Kurzfristige Forderungen

(EUR)

 

31. Dezember 2011

31. Dezember 2010

Kurzfristige Forderungen aufgrund der Übertragung nationaler Ruhegehaltsansprüche durch Bedienstete

4 222

27 286

Verschiedene Forderungen hauptsächlich im Zusammenhang mit Vorauszahlungen auf Gehälter und Dienstreisekosten

127 949

131 388

Transitorische Aktiva für Gebäudemieten und IT-Verträge

289 518

288 122

Rechnungsabgrenzung mit EU-Einrichtungen

0

74 476

Forderungen gegenüber EU-Einrichtungen

2 255

9 967

Insgesamt

423 944

531 239

3.4   Barmittel und Barmitteläquivalente

(EUR)

 

31. Dezember 2011

31. Dezember 2010

Kasse

1 000

1 000

Girokonto

1 113 170

3 152 174

Treuhandkonto

46 994 960

52 114 612

Insgesamt

48 109 130

55 267 786

Am 27. Januar 2010 eröffnete der Europäische Rechnungshof ein Treuhandkonto bei der Banque et Caisse d’Epargne de l’Etat, Luxembourg. Dieses Treuhandkonto gestattet es dem Hof, die von der Haushaltsbehörde bewilligten Haushaltsmittel für das K3-Bauprojekt zu verwalten (siehe Ziffer 5.3).

Das Treuhandkonto wird vom Hof lediglich unter bestimmten im Vertrag mit der Banque et Caisse d’Epargne de l’Etat, Luxembourg festgelegten Bedingungen in Anspruch genommen.

Ausschließlicher Empfänger der Zahlungen zulasten dieses Treuhandkontos ist das speziell zu diesem Zweck eingerichtete Bankkonto des mit der Projektleitung betrauten Konsortiums. Dieses Konto wird vom Projektleiter ausschließlich zur Begleichung der Rechnungen der Bauunternehmen genutzt. Im Jahr 2011 wurden auf das Treuhandkonto 8 694 225,90 Euro überwiesen, und es wurden Zinsen in Höhe von 358 436,19 Euro gutgeschrieben.

LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN

3.5   Sozialleistungen für Bedienstete

Bei der Berechnung der Verbindlichkeit wird Eurostat im Hinblick auf die methodische Durchführung und die Definition der entsprechenden versicherungsmathematischen Annahmen von einem qualifizierten unabhängigen Sachverständigen unterstützt.

Die Verbindlichkeit für die Zahlung künftiger Versorgungsleistungen ist abzüglich der Steuern, die von den künftigen Versorgungsleistungszahlungen einbehalten werden (vgl. Ziffer 2.6).

(EUR)

 

31. Dezember 2011

31. Dezember 2010

Bruttobetrag

66 526 128

65 315 919

Steuersatz (%) (1)

19,33 %

18,37 %

Steuern

12 861 685

11 998 534

Betrag abzüglich Steuern

53 664 443

53 317 385

Veränderungen bei den Nettoversorgungsverpflichtungen

347 058

–3 346 479

Bei dem für die Mitglieder geltenden Versorgungsplan handelt es sich um einen leistungsorientierten Plan. Die entsprechende Leistungszusage umfasst:

Übergangsgeld (zahlbar am Ende der Amtszeit für die Dauer von drei Jahren),

Ruhegehalt,

Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit und Invalidengeld,

Hinterbliebenenversorgung (zahlbar nach dem Tod des Mitglieds unabhängig davon, ob der Tod während oder vor dem Ruhestand eingetreten ist).

Diese Verbindlichkeit ist für folgende Kategorien von Begünstigten zu berechnen:

amtierende Mitglieder,

ehemalige Mitglieder mit Übergangsgeld,

ehemalige Mitglieder nach dem Übergangszeitraum (später auszuzahlendes Ruhegehalt),

Mitglieder im Ruhestand,

voll dienstunfähig,

zeitweilig dienstunfähig,

überlebende Ehegatten,

Waisen.

Bei der Bewertung der Versorgungsverpflichtungen sind variable Größen zu berücksichtigen, die mit wirtschaftlichen und demografischen Aspekten verknüpft sind. Die wichtigsten versicherungsmathematischen Annahmen sind folgende:

Versicherungsmathematische Annahme

31 Dezember 2011

31 Dezember 2010

Durchschnittlicher Altersunterschied zwischen verheirateten Männern und Frauen

3 Jahre

3 Jahre

Wahrscheinlichkeit, verheiratet zu sein (bei Männern)

89 %

84 %

Wahrscheinlichkeit, verheiratet zu sein (bei Frauen)

24 %

38 %

Personenstand

Stand zum Zeitpunkt der Bewertung

Stand zum Zeitpunkt der Bewertung

Koeffizient für das Ruhegehalt von Waisen und geschiedenen Ehegatten

0 %

0 %

Angenommenes Ruhestandseintrittsalter

65 Jahre

65 Jahre

Erwartete Inflationsrate über die Laufzeit des Versorgungsplans

1,6 %

1,9 %

Nominaler Abzinsungssatz

4,6 %

4,4 %

Realer Abzinsungssatz

3,0 %

2,5 %

Allgemeine Gehaltsentwicklung

0 %

0 %

Allgemeine Neubewertung des Ruhegehalts

0 %

0 %

Individuelle Gehaltsprogression

Keine (außer bei Neueinstellung)

Keine (außer bei Neueinstellung)

Sterbetafel für gesunde Menschen

ICSLT (2) 2008

ICSLT (2) 2008

Sterbetafel für Dienstunfähige

Rate entspricht der eines gesunden jeweils drei Jahre älteren Menschen

Rate entspricht der eines gesunden jeweils drei Jahre älteren Menschen

In der nachstehenden Tabelle sind die Auswirkungen der einzelnen Posten auf die Veränderung bei den Gesamtversorgungsverpflichtungen zusammengefasst.

(EUR)

 

2011

2010

Bruttoversorgungsverpflichtungen zu Beginn des Haushaltsjahrs

 

65 315 919

 

68 741 798

Änderung der Verpflichtungen infolge von Neueinstellungen

 

589 246

 

1 225 850

Änderung der Verpflichtungen in Verbindung mit den Merkmalen der konstanten Population

 

4 523 420

 

1 001 771

Dienstzeitaufwand der „konstanten" Population

3 857 619

 

4 369 423

 

Zinskosten der „konstanten" Population

2 950 635

 

2 923 684

 

Versorgungsleistungen während des Jahres

–4 143 682

 

–3 520 106

 

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aufgrund von Erfahrungswerten

1 858 848

 

–2 771 230

 

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aufgrund von Änderungen bei den Annahmen

 

–3 860 659

 

–5 653 500

Zinssatz

–3 860 659

 

–5 653 500

 

Sterbetafel

0

 

0

 

Allgemeine Gehaltsentwicklung

0

 

0

 

Sonstige Änderungen bei den versicherungsmathematischen Annahmen

0

 

0

 

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aufgrund methodischer und sonstiger Änderungen

 

–41 798

 

 

Bruttoversorgungsverpflichtungen am Ende des Haushaltsjahrs

 

66 526 128

 

65 315 919

3.6   Sonstige langfristige Verbindlichkeiten

Es ist vertraglich vorgesehen, dass bei Ablauf des Mietvertrags für das K9-Gebäude der Betrag von 175 000 Euro fällig wird.

KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN

3.7   Kurzfristige Rückstellungen

Am 11. Januar 2012 beschloss die Kommission, vor dem Gerichtshof gegen den Rat Klage zu erheben, weil dieser die jährliche Anpassung der Gehälter der EU-Bediensteten nicht genehmigt hatte. Infolge dieses Beschlusses wurde eine kurzfristige Rückstellung für die ausstehenden Gehaltszahlungen von 1,7 % abzüglich der Steuern und des Ruhegehaltseinbehalts verbucht.

3.8   Abrechnungsverbindlichkeiten

(EUR)

 

31. Dezember 2011

31. Dezember 2010

Kurzfristige Verbindlichkeiten

100 012

784 111

Sonstige Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Gehältern und Personal

478 469

469 459

Antizipative Passiva - außerhalb der EU-Organe

9 704 499

5 484 673

Antizipative Passiva - EU-Organe

519 671

888 211

Abrechnungsverbindlichkeiten gegenüber konsolidierten EU-Einrichtungen, hauptsächlich Rat und Europäisches Parlament

56 322

34 104

Insgesamt

10 858 973

7 660 558

4.    Erläuterungen zur Ergebnisrechnung

4.1

„Mittelüberweisungen der Kommission zugunsten anderer Organe“: Dieser Posten entspricht dem monatlichen Mittelabruf des Hofes bei der Kommission zur Aufstockung seines Bankkontos.

4.2

„Einnahmen aus Verwaltungstätigkeit“: Dieser Posten besteht hauptsächlich aus Abzügen von den an die Mitglieder und das Personal geleisteten Gehaltszahlungen in Form von Steuern und Sozialbeiträgen.

4.3

„Sonstige betriebliche Erträge“ entstehen u. a. durch Wechselkursgewinne.

4.4

Die Erträge aus Transaktionen mit zurechenbarer und ohne zurechenbare Gegenleistung stellen sich wie folgt dar:

(EUR)

 

2011

2010

Erträge aus Transaktionen mit zurechenbarer Gegenleistung

12 301

22 440

Erträge aus Transaktionen ohne zurechenbare Gegenleistung

134 726 340

183 177 641

Erträge insgesamt

134 738 641

183 200 081

4.5

„Personalaufwand“ umfasst die Bezüge der Mitglieder, des Statutspersonals sowie der Vertrags- und Zeitbediensteten. Die Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder und die Steuern in Bezug auf die Ruhegehälter und Übergangsgelder der Mitglieder sind nunmehr Teil des Postens „Entwicklung der Versorgungsleistungen“ (siehe Ziffer 4.11).

4.6

Der „Sachaufwand“ besteht aus der Abschreibung/Amortisation der Sachanlagen und der immateriellen Anlagewerte.

4.7

Die Posten unter „Sonstige Verwaltungsaufwendungen“ umfassen im Wesentlichen:

Gebäudemieten und damit verbundene Aufwendungen,

IT und Telekommunikation,

Dienstreisekosten,

Reinigungs- und Sicherheitsdienste.

4.8

„Betriebsausgaben“ entstehen u. a. durch Wechselkursverluste.

4.9

„Finanzerträge“ entsprechen den Bankzinsen zugunsten des Girokontos und des Treuhandkontos des Hofes.

4.10

„Finanzaufwendungen“ entsprechen den Bankgebühren zulasten des Girokontos und des Treuhandkontos des Hofes.

4.11

Der Posten „Entwicklung der Versorgungsleistungen“ umfasst alle Aufwendungen in Verbindung mit den Versorgungsleistungen zugunsten der Mitglieder des Hofes. Hierzu gehören die im Verlauf des Jahres gezahlten Ruhegehälter und Übergangsgelder sowie die Anpassung der Verbindlichkeit für sämtliche künftigen Versorgungsleistungen am Jahresende.

(EUR)

 

2011

2010

Veränderung bei den Nettoversorgungsverpflichtungen der Mitglieder

347 058

–3 346 479

Ausgezahlte Ruhegehälter

2 506 455

2 146 438

Ausgezahlte Hinterbliebenenversorgung

373 724

380 799

Ausgezahlte Übergangsgelder

1 192 009

920 878

Ausgezahlte Ruhegehälter wegen Dienstunfähigkeit

71 494

71 991

Zwischensumme - Während des Jahres gezahlte Versorgungsleistungen

4 143 682

3 520 106

Berichtigungskoeffizient

121 472

153 662

Von den Zahlungen einbehaltene Steuern

– 824 594

– 675 022

Entwicklung der Versorgungsleistungen insgesamt

3 787 618

– 347 733

5.    Sonstige wichtige Angaben

5.1   Eventualforderungen

Die folgenden Bankgarantien wurden aufgrund vertraglicher Verpflichtungen durch Lieferanten gestellt:

(EUR)

 

31. Dezember 2011

31. Dezember 2010

Reisebüro

50 000

50 000

Renovierung K1-Gebäude

2 500

545 951

Projektleitung K3-Gebäude

6 765 339

3 424 120

Leasing von Dienstwagen

60 000

60 000

Versicherungsgesellschaft

Telekommunikation

20 000

20 000

Insgesamt

6 897 839

4 100 071

5.2   Mittelbindungen für künftige Finanzierungstätigkeiten

(EUR)

 

31. Dezember 2011

31. Dezember 2010

Operatives Leasing für Gebäude

6 336 852

7 840 772

Operatives Leasing für IT-Geräte, Dienstwagen und sonstige Ausstattung

862 449

884 379

Zwischensumme

7 199 301

8 725 151

Noch nicht abgewickelte Mittelbindungen — RAL (Restant à liquider) —, nach Abzug der Rechnungsabgrenzungsposten für 2011

8 258 004

11 439 075

Insgesamt

15 457 305

20 164 226

Die noch nicht abgewickelten Mittelbindungen (RAL) sind ein Element der Haushaltsbuchführung. Sie stellen den Unterschied zwischen den eingegangenen Mittelbindungen und den Zahlungen dar, der auf die Zeitdauer zurückzuführen ist, die zwischen der eigentlichen Mittelbindung und der entsprechenden Zahlung liegt.

Der Rückgang bei den RAL im Vergleich zum Vorjahr ist durch die Bauarbeiten am neuen K3-Gebäude bedingt.

5.3   Bauprojekte des Hofes

Der Hof bezog sein Hauptgebäude („K1“-Gebäude) im Jahr 1988 und erwarb die uneingeschränkten Eigentumsrechte an dem Gebäude und dem entsprechenden Grundstück im Jahr 1990. Im Jahr 1999 schloss der Hof mit dem luxemburgischen Staat einen Rahmenvertrag ab, durch den er zwecks Errichtung eines Erweiterungsgebäudes („K2“-Gebäude) ein auf 49 Jahre befristetes Nutzungsrecht (einmal verlängerbar) für ein weiteres Grundstück zum Preis von einem Euro erwarb. Der zweite Erweiterungsbau, das „K3“-Gebäude, jedoch machte es aufgrund anderer Regelungen für die Durchführung des Projekts erforderlich, dass der luxemburgische Staat und der Hof am 22. Februar 2008 einen neuen Rahmenvertrag abschlossen.

Der luxemburgische Staat hat die beiden Grundstücke in Verbindung mit den beiden o. g. Erweiterungsgebäuden („K2“ und „K3“) zum symbolischen Preis von einem Euro an den Hof verkauft.

Sofern der Hof jedoch eines der Gebäude einer anderen Drittpartei als einer Einrichtung oder einem Organ der Union abtritt, fällt das Eigentumsrecht an den Grundstücken wiederum für den symbolischen Preis von einem Euro an den Staat zurück, wobei diesem außerdem eine Kaufoption für das Gebäude zu einem von einem unabhängigen Sachverständigen festzulegenden Preis eingeräumt wird. Beschließt der Staat, keinen Gebrauch von dieser Option zu machen, erwirbt der jeweilige Käufer des Gebäudes das Nutzungsrecht für die Grundstücke.

In Luxemburg wird die Benutzung von Bürogebäuden für einen Zeitraum von 15 Jahren genehmigt, danach fallen Modernisierungsarbeiten an, um sie mit den geltenden Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltvorschriften in Einklang zu bringen. Die erforderlichen Arbeiten zur Sanierung und sicherheitstechnischen Nachrüstung des K1-Gebäudes sind abgeschlossen, und die endgültige formelle Abnahme erfolgte 2010. Das im November 2003 in Betrieb genommene K2-Gebäude verfügt über eine bis 2018 gültige Betriebsgenehmigung (autorisation d'exploitation).

Die Bauarbeiten am K3-Gebäude begannen im März 2010. Die erste Tranche betrug 55 Millionen Euro, die zweite 11 Millionen Euro und die dritte (2011) 7 Millionen Euro. Im Jahr 2011 wurde ein Teil der dritten Tranche ausgegeben und der Restbetrag in die „Noch abzuwickelnden Mittelbindungen – RAL“ überführt (siehe Ziffer 5.2).

Am 15. Juni 2009 unterzeichnete der Hof im Anschluss an ein offenes Ausschreibungsverfahren einen Dienstleistungsvertrag mit einem Konsortium, das mit der Projektleitung für den Bau des K3-Gebäudes betraut wurde. Zu den Aufgaben des Projektleiters gehört u. a., im Namen des Hofes Aufträge auszuschreiben und mit Bauunternehmen zu unterzeichnen, die Ausführung der Bauarbeiten zu beaufsichtigen und die einschlägigen Rechnungen vor ihrer Begleichung zu überprüfen. Nach Prüfung und Billigung der Rechnungen durch die zuständigen Hofdienststellen ist der Projektleiter für die Bezahlung der Bauunternehmer zuständig. In diesem Zusammenhang geht der Projektleiter finanzielle Verpflichtungen gegenüber den Bauunternehmen ein. Als Ausgleich hierfür sieht der Vertrag zwischen dem Hof und dem Projektleiter vor, dass der Hof im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zur Deckung der Verpflichtungen, die der Projektleiter gegenüber den Bauunternehmen übernimmt, ausreichende Mittel bereithalten muss. Um dies sicherzustellen, schloss der Hof mit einer ortsansässigen Bank einen Treuhandvertrag ab, um die von der Haushaltsbehörde bewilligten Mittel zur Verfügung zu halten. Gleichzeitig sind die finanziellen Interessen der Union über den Treuhandvertrag gewahrt.

5.4   Signifikante Haftungsrisiken aus Rechtsstreitigkeiten

Keine.


(1)  Gerundet.

(2)  International Civil Servants Life Table (Sterbetafel internationaler Beamter).


HAUSHALTSDATEN ZUM HAUSHALTSJAHR 2011

A.   Berechnung des Haushaltsergebnisses

Das Haushaltsergebnis des Jahres wird auf der Grundlage der Haushaltsvollzugszahlen berechnet. Der Haushalt 2011 wurde am 15. Dezember 2010 gebilligt. Der Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement für das Haushaltsjahr 2011 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union C 132 vom 5. Mai 2012 veröffentlicht.

(EUR)

Zahlungen zulasten der Haushaltsmittel des Jahres 2011

– 121 249 764

Zahlungen zulasten der übertragenen Zahlungsermächtigungen

–15 070 466

Zahlungen zulasten von Haushaltsmitteln im Rahmen zweckgebundener Einnahmen

– 195 335

Einziehungsanordnungen des laufenden Jahres, deren Beträge während des Jahres 2011 vereinnahmt wurden

19 515 100

Vor 2011 ausgestellte Einziehungsanordnungen, deren Beträge während des Jahres 2011 vereinnahmt wurden

78 509

Anpassung der Einziehungsanordnungen aus Vorjahren

3 115

Auf 2012 übertragene Zahlungsermächtigungen

–13 562 298

Aus Vorjahren übertragene Haushaltsmittel

16 284 607

Berichtigung für die Übertragung von zum 31.12. verfügbaren Mittel des Vorjahres aus zweckgebundenen Einnahmen

380 732

Haushaltsergebnis

– 113 815 800

Der endgültige Haushaltsplan wurde gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsplan weder gekürzt noch erhöht.

B.   Abgleich zwischen wirtschaftlichem Ergebnis und Haushaltsergebnis

(EUR)

Ergebnisrechnung des Jahres

6 415 844

Anpassung von Posten, die im wirtschaftlichen Ergebnis, nicht aber im Haushaltsergebnis enthalten sind

– 106 137 631

Unterschied zwischen Rechnungsabgrenzungsposten zum Ende des Vorjahres und zum Ende des laufenden Jahres

–1 990 868

In der Ergebnisrechnung erfasster Betrag des Verbindungskontos mit der Kommission

– 115 620 434

Zum Jahresende unbeglichene, aber in den Verbindlichkeiten (Kontenklasse 6) verbuchte Rechnungen

169 423

Abschreibung der immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen

2 894 307

Rückstellungen

2 020 425

Wertminderungen

 

Im Jahr 2011 ausgestellte Einziehungsanordnungen (Kontenklasse 7), deren Beträge noch nicht vereinnahmt wurden

–5 867

Zahlungen zulasten der übertragenen Zahlungsermächtigungen

15 070 466

Sonstiges

–8 699 234

Wechselkursgewinne

24 151

Anpassung von Posten, die im Haushaltsergebnis, nicht aber im wirtschaftlichen Ergebnis enthalten sind

–14 094 013

Erwerb von Vermögenswerten (während des Jahres bezahlt)

–2 205 096

Vor 2011 ausgestellte Einziehungsanordnungen, deren Beträge während des Jahres vereinnahmt wurden

78 509

Auf 2012 übertragene Zahlungsermächtigungen

–13 562 298

Annullierung nicht verwendeter aus dem Vorjahr übertragener Zahlungsermächtigungen

1 214 141

Berichtigung für die Übertragung von zum 31.12. verfügbaren Mittel des Vorjahres aus zweckgebundenen Einnahmen

380 732

Zahlung von Versorgungsleistungen (Haushaltszahlungen, doch zulasten der Rückstellungen)

 

Sonstiges

 

Haushaltsergebnis

– 113 815 800


UNABHÄNGIGER ASSURANCE-BERICHT

An das Management des

Europäischen Rechnungshofs

Wir haben untersucht, ob die dem Europäischen Rechnungshof (nachstehend „Hof“) von der Europäischen Kommission zugewiesenen Finanzmittel für die vorgesehenen Zwecke verwendet wurden und ob die von den Anweisungsbefugten eingerichteten Kontrollverfahren die erforderliche Gewähr bieten, dass die Finanzvorgänge in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Verordnungen getätigt wurden. Gegenstand unserer Untersuchung waren die im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 bereitgestellten und verwendeten Finanzmittel.

Rechnungsführung sowie Einrichtung und Beibehaltung geeigneter Kontrollmaßnahmen liegen in der Verantwortung des Managements des Hofes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Untersuchung ein Prüfungsurteil abzugeben.

Wir haben unsere Untersuchung unter Beachtung des von der Commission de surveillance du secteur financier angenommenen internationalen Prüfungsgrundsatzes zu Assurance-Aufträgen (Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information (ISAE 3000)) durchgeführt. Danach ist unsere Untersuchung so zu planen und durchzuführen, dass eine Zweckentfremdung der Finanzmittel, die sich auf die Rechnungsführung des Hofes wesentlich auswirkt, mit hinreichender Sicherheit erkannt wird.

Unsere Prüfungsarbeit bestand in erster Linie darin, aufgrund von Tests und Stichproben Nachweise zur Untermauerung der folgenden Aussagen zu untersuchen:

Die dem Hof zugewiesenen Finanzmittel wurden für die vorgesehenen Zwecke verwendet.

Die eingerichteten Kontrollverfahren bieten die erforderliche Gewähr, dass die Finanzvorgänge in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Verordnungen getätigt wurden.

Wir haben unsere Untersuchung anhand von Kriterien durchgeführt, die sich auf die nachstehenden Vorschriften und Verordnungen stützen:

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan (nachstehend „Haushaltsplan“) der Europäischen Gemeinschaften (nachstehend „Haushaltsordnung“);

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (nachstehend „Durchführungsbestimmungen“);

Beschluss Nr. 36/2007 des Europäischen Rechnungshofs über die Internen Vorschriften für die Ausführung seines Haushaltsplans in der am 12. und 19. Juli 2007 angenommenen Fassung. Diese Vorschriften sind Bestandteil der in den Verträgen oder in den auf dieser Rechtsgrundlage getroffenen Vereinbarungen niedergelegten Verfahren betreffend die mit dem Haushaltsvollzug verbundenen Verfahrensabläufe.

Insbesondere wurden die folgenden Internen Vorschriften als Kriterien herangezogen:

Artikel 7 — Unterschriften — „Jede Stelle, die an der Ausarbeitung, Überprüfung und Erfassung von Vorgängen der Feststellung und Einziehung von Einnahmen bzw. der Mittelbindung und Zahlungsanordnung beteiligt ist, dokumentiert ihre Handlung mit Datum und Unterschrift.“

Artikel 9 – Immobilienprojekte – „Bevor der Hof eine vertragliche Verpflichtung für derartige Projekte billigt, unterbreitet ihm die zuständige Dienststelle einen erläuternden Vermerk, in dem die Vereinbarkeit des Projekts mit dem Finanzrahmen begründet wird.“

Artikel 16 — Zahlungen – „Der Rechnungsführer führt die in Artikel 80 der Haushaltsordnung definierten Auszahlungsanordnungen aus, nachdem er die in Artikel 103 Absatz 1 und in Artikel 104 der Durchführungsbestimmungen vorgeschriebenen Angaben überprüft hat.“

Artikel 23.1 – Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsplans — „Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung werden die Mittel nach Titeln und Kapiteln sachlich gegliedert; die Kapitel sind in Artikel und Posten untergliedert.“

Artikel 23.2 – Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsplans – „In allen Anträgen auf Mittelübertragung sind die Gründe für die Unzulänglichkeit der Mittel anzugeben. (…) Der Antrag auf Mittelübertragung wird vom zuständigen Direktor (…) unterzeichnet.“

Artikel 24 – Mittelübertragungen von einem Haushaltsjahr auf das folgende – „(…) der zuständige Anweisungsbefugte [hat] in einer Auflistung den verfügbaren Saldo der Mittelbindungen auszuweisen, welcher (…) in der Buchführung über die Haushaltsvorgänge unter Berücksichtigung der zu annullierenden Mittel berichtigt wurde; in dieser Auflistung sind die auf das folgende Jahr zu übertragenden Mittel anzugeben.“

Artikel 26 – Bestandsverzeichnis über die Anlagewerte – „Das Bestandsverzeichnis über die Sachanlagen wird in einer (…) Datenbank (…) geführt.“

Artikel 27 – Mindestverfahren für die Mittelverwaltung und die interne Kontrolle – „Die Verfahren für die Mittelverwaltung und die interne Kontrolle werden von den Anweisungsbefugten in Übereinstimmung mit den vom Hof verabschiedeten Mindestnormen für die interne Kontrolle festgelegt. (…) jeder Haushaltsvorgang [wird] von (…) dem für die Ex-ante-Überprüfung zuständigen Bediensteten [bearbeitet] (…). Stellt der für die Ex-ante-Überprüfung zuständige Bedienstete fest, dass der betreffende Vorgang die Anforderungen von Artikel 47 Absatz 3 der Durchführungsbestimmungen erfüllt, validiert er ihn und dokumentiert seine Entscheidung.“

Wir sind der Auffassung, dass unsere Untersuchung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Bei unseren in diesem Bericht beschriebenen Arbeitsschritten sind wir nicht auf Sachverhalte gestoßen, aus denen wir schließen müssten, dass in allen wesentlichen Belangen sowie unter Berücksichtigung der genannten Beurteilungskriterien

die dem Hof zugewiesenen Mittel nicht für die vorgesehenen Zwecke verwendet wurden und

die eingerichteten Kontrollverfahren nicht die erforderliche Gewähr bieten, dass die Finanzvorgänge in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Verordnungen getätigt wurden.

Unser Bericht verfolgt einzig und allein den im ersten Abschnitt genannten Zweck und dient Ihrer Information; er darf für keinen anderen Zweck verwendet oder aber an Dritte weitergegeben werden, ausgenommen für die Zwecke der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.

Luxemburg, den 25. Juni 2012

PricewaterhouseCoopers SARL

Réviseur d'Entreprises

Vertreten durch

Pierre KRIER