ISSN 1977-088X

doi:10.3000/1977088X.C_2012.270.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 270

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

55. Jahrgang
7. September 2012


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2012/C 270/01

Euro-Wechselkurs

1

 

Rechnungshof

2012/C 270/02

Sonderbericht Nr. 11/2012 Direktbeihilfen für Mutterkühe sowie Mutterschafe und Ziegen im Rahmen der partiellen Durchführung der Betriebsprämienregelung

2

 

INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

2012/C 270/03

Angaben der Mitgliedstaaten zur Schließung von Fischereien

3

 

V   Bekanntmachungen

 

SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN

 

Europäische Kommission

2012/C 270/04

Bekanntmachung eines Antrags gemäß Artikel 30 der Richtlinie 2004/17/EG — Antrag eines öffentlichen Auftraggebers

4

DE

 


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

7.9.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 270/1


Euro-Wechselkurs (1)

6. September 2012

2012/C 270/01

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,2638

JPY

Japanischer Yen

99,36

DKK

Dänische Krone

7,4514

GBP

Pfund Sterling

0,79360

SEK

Schwedische Krone

8,5026

CHF

Schweizer Franken

1,2049

ISK

Isländische Krone

 

NOK

Norwegische Krone

7,3725

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

24,703

HUF

Ungarischer Forint

285,44

LTL

Litauischer Litas

3,4528

LVL

Lettischer Lat

0,6962

PLN

Polnischer Zloty

4,1594

RON

Rumänischer Leu

4,4828

TRY

Türkische Lira

2,2951

AUD

Australischer Dollar

1,2341

CAD

Kanadischer Dollar

1,2470

HKD

Hongkong-Dollar

9,8028

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,5830

SGD

Singapur-Dollar

1,5743

KRW

Südkoreanischer Won

1 432,57

ZAR

Südafrikanischer Rand

10,5615

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

8,0177

HRK

Kroatische Kuna

7,4450

IDR

Indonesische Rupiah

12 093,06

MYR

Malaysischer Ringgit

3,9381

PHP

Philippinischer Peso

52,845

RUB

Russischer Rubel

40,6844

THB

Thailändischer Baht

39,468

BRL

Brasilianischer Real

2,5756

MXN

Mexikanischer Peso

16,5162

INR

Indische Rupie

70,3490


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


Rechnungshof

7.9.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 270/2


Sonderbericht Nr. 11/2012 „Direktbeihilfen für Mutterkühe sowie Mutterschafe und Ziegen im Rahmen der partiellen Durchführung der Betriebsprämienregelung“

2012/C 270/02

Der Europäische Rechnungshof teilt mit, dass der Sonderbericht Nr. 11/2012 „Direktbeihilfen für Mutterkühe sowie Mutterschafe und Ziegen im Rahmen der partiellen Durchführung der Betriebsprämienregelung“ soeben veröffentlicht wurde.

Der Bericht kann auf der Website des Europäischen Rechnungshofs (http://eca.europa.eu) abgerufen oder von dort heruntergeladen werden.

Der Bericht ist auf Anfrage beim Rechnungshof kostenlos in der Druckfassung erhältlich:

Europäischer Rechnungshof

Referat „Prüfung: Berichtserstellung“

12, rue Alcide de Gasperi

1615 Luxembourg

LUXEMBOURG

Tel. +352 4398-1

E-Mail: eca-info@eca.europa.eu

oder kann mit elektronischem Bestellschein über den EU-Bookshop bezogen werden.


INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

7.9.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 270/3


Angaben der Mitgliedstaaten zur Schließung von Fischereien

2012/C 270/03

Gemäß Artikel 35 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik (1) wurde beschlossen, die Fischerei wie nachstehend beschrieben zu schließen:

Zeitpunkt und Uhrzeit der Schließung

10.8.2012

Dauer

10.8.2012-31.12.2012

Mitgliedstaat

Spanien

Bestand oder Bestandsgruppe

PRA/N3L

Art

Tiefseegarnele (Pandalus borealis)

Gebiet

NAFO 3L

Typ des betreffenden Fischereifahrzeugs

Referenznummer

FS20TQ44


(1)  ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 1.


V Bekanntmachungen

SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN

Europäische Kommission

7.9.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 270/4


Bekanntmachung eines Antrags gemäß Artikel 30 der Richtlinie 2004/17/EG

Antrag eines öffentlichen Auftraggebers

2012/C 270/04

Bei der Kommission ging am 17. August 2012 ein Antrag gemäß Artikel 30 Absatz 5 der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste ein. Der erste Arbeitstag nach Eingang des Antrags war der 20. August 2012.

Dieser von Noble Energy International Ltd gestellte Antrag betrifft das Aufsuchen von Erdöl und Erdgas in Zypern. Gemäß Artikel 30 findet die Richtlinie 2004/17/EG keine Anwendung, wenn die betreffende Tätigkeit auf Märkten mit freiem Zugang unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist. Die Bewertung des Sachverhalts erfolgt ausschließlich im Sinne der Richtlinie 2004/17/EG und unbeschadet der Anwendung der Wettbewerbsbestimmungen.

Die Kommission muss binnen drei Monaten, gerechnet ab dem oben genannten Arbeitstag, über diesen Antrag entscheiden. Diese Frist läuft am 20. November 2012 ab.

Die Frist kann gegebenenfalls um drei Monate verlängert werden. Eine Fristverlängerung bedarf der Veröffentlichung.

Im Sinne des Artikels 30 Absatz 6 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2004/17/EG werden weitere Anträge, die das Aufsuchen und die Förderung von Erdöl sowie das Aufsuchen und die Gewinnung von Erdgas in Zypern betreffen und zu einem späteren Zeitpunkt, aber vor Ablauf der mit dem ersten Antrag eröffneten Frist eingehen, nicht als Neuanträge betrachtet, sondern im Rahmen des ersten Antrags bearbeitet.