ISSN 1977-088X

doi:10.3000/1977088X.C_2012.259.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 259

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

55. Jahrgang
28. August 2012


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

II   Mitteilungen

 

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2012/C 259/01

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.6679 — STEAG/Fronterasol/OHL Industrial/Arenales Solar) ( 1 )

1

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2012/C 259/02

Euro-Wechselkurs

2

 

INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

2012/C 259/03

Angaben der Mitgliedstaaten zur Schließung von Fischereien

3

 

V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Europäische Kommission

2012/C 259/04

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/28/12 — Strukturförderung für Forschungseinrichtungen, die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigen (Think-Tanks), und für Organisationen der Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene — Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger, Aktion 2, Maßnahmen 1 und 2 — 2013

4

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

 


II Mitteilungen

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

28.8.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 259/1


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache COMP/M.6679 — STEAG/Fronterasol/OHL Industrial/Arenales Solar)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2012/C 259/01

Am 22. August 2012 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden beiden EU-Websites veröffentlicht:

der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden,

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/en/index.htm). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32012M6679 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

28.8.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 259/2


Euro-Wechselkurs (1)

27. August 2012

2012/C 259/02

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,2530

JPY

Japanischer Yen

98,71

DKK

Dänische Krone

7,4483

GBP

Pfund Sterling

0,79244

SEK

Schwedische Krone

8,2397

CHF

Schweizer Franken

1,2010

ISK

Isländische Krone

 

NOK

Norwegische Krone

7,2950

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

24,845

HUF

Ungarischer Forint

277,65

LTL

Litauischer Litas

3,4528

LVL

Lettischer Lat

0,6963

PLN

Polnischer Zloty

4,0780

RON

Rumänischer Leu

4,4680

TRY

Türkische Lira

2,2555

AUD

Australischer Dollar

1,2056

CAD

Kanadischer Dollar

1,2403

HKD

Hongkong-Dollar

9,7184

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,5455

SGD

Singapur-Dollar

1,5673

KRW

Südkoreanischer Won

1 422,50

ZAR

Südafrikanischer Rand

10,5152

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

7,9666

HRK

Kroatische Kuna

7,4850

IDR

Indonesische Rupiah

11 929,82

MYR

Malaysischer Ringgit

3,8968

PHP

Philippinischer Peso

52,917

RUB

Russischer Rubel

39,8010

THB

Thailändischer Baht

39,156

BRL

Brasilianischer Real

2,5395

MXN

Mexikanischer Peso

16,5109

INR

Indische Rupie

69,7700


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

28.8.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 259/3


Angaben der Mitgliedstaaten zur Schließung von Fischereien

2012/C 259/03

Gemäß Artikel 35 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik (1) wurde beschlossen, die Fischerei wie nachstehend beschrieben zu schließen:

Zeitpunkt und Uhrzeit der Schließung

6.8.2012

Dauer

6.8.2012-31.12.2012

Mitgliedstaat

Spanien

Bestand oder Bestandsgruppe

BSF/8910-

Art

Schwarzer Degenfisch (Aphanopus carbo)

Gebiet

EU- und internationale Gewässer der Gebiete VIII, IX und X

Typ des betreffenden Fischereifahrzeugs

Referenznummer

FS19DSS


(1)  ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 1.


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Europäische Kommission

28.8.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 259/4


Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/28/12

Strukturförderung für Forschungseinrichtungen, die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigen (Think-Tanks), und für Organisationen der Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene

Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“, Aktion 2, Maßnahmen 1 und 2 — 2013

2012/C 259/04

1.   Ziele und Beschreibung

Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/28/12 beruht auf dem Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft im Zeitraum 2007-2013 (1) (im Folgenden als „Programm“ bezeichnet).

Das Programm bildet die Rechtsgrundlage für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betreffend Aktion 2 „Aktive Zivilgesellschaft in Europa“, Maßnahmen 1 und 2 „Strukturförderung für Forschungseinrichtungen, die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigen (Think-Tanks), und für Organisationen der Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene“.

1.1   Allgemeine Ziele des Programms

Das Programm soll zu folgenden allgemeinen Zielen beitragen:

a)

Bürgern die Möglichkeit zur Interaktion und zur Partizipation an einem immer engeren Zusammenwachsen eines demokratischen und weltoffenen Europas, das geeint und reich in seiner kulturellen Vielfalt ist, geben und damit die Entwicklung des Konzepts der Bürgerschaft der Europäischen Union fördern;

b)

ein Verständnis für eine europäische Identität entwickeln, die auf gemeinsamen Werten, gemeinsamer Geschichte und gemeinsamer Kultur aufbaut;

c)

das Gefühl der Zugehörigkeit zur Europäischen Union bei ihren Bürgern fördern;

d)

das Verständnis der europäischen Bürger füreinander vergrößern, dabei die kulturelle und sprachliche Vielfalt achten und fördern und zugleich zum interkulturellen Dialog beitragen.

1.2   Spezifische Ziele der Aufforderung

Die spezifischen Ziele dieser Aufforderung lauten:

a)

Aktionen, Diskussionen und Überlegungen zur europäischen Bürgerschaft und zur Demokratie, zur Wertegemeinschaft und zur gemeinsamen Geschichte und gemeinsamen Kultur durch die Aktivitäten und die Zusammenarbeit von Think-Tanks und der Organisationen der Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene fördern;

b)

die Interaktion zwischen den Bürgern sowie Organisationen der Zivilgesellschaft in allen teilnehmenden Ländern fördern, dabei zum interkulturellen Dialog beitragen und sowohl die Vielfalt als auch die Einheit Europas betonen.

1.3   Vorrangige Themen

Erstes vorrangiges Thema — EU: Werte, Rechte und Chancen für die Bürger

Zweites vorrangiges Thema — Teilhabe der Bürger am demokratischen Leben in der EU

1.4   Beschreibung der Aufforderung

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft die Strukturförderung — in Form von Betriebskostenzuschüssen — von allen Organisationen, die ein Ziel von allgemeinem europäischen Interesse verfolgen. Betriebskostenzuschüsse dienen als finanzielle Unterstützung zur Deckung eines Teils der Kosten, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der regelmäßigen und ständigen Tätigkeit der ausgewählten Organisation erforderlich sind.

Die Strukturförderung wird gewährt in Form von

jährlichen Zuschüssen für das Haushaltsjahr 2013;

Übergangszuschüssen, die während des „Übergangsjahres“ 2013 zwischen zwei jeweils mehrere Jahre umfassenden Zeitfenstern angeboten werden (2010-2012 und, sofern der Vorschlag für ein neues Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ angenommen wird, 2014-2016).

2.   Förderfähige Antragsteller

2.1   Organisationen

Um einen Betriebskostenzuschuss erhalten zu können, muss eine Organisation, die ein Ziel von allgemeinem europäischen Interesse verfolgt:

a)

eine gemeinnützige Organisation mit Rechtspersönlichkeit sein; bei Netzwerken ohne separate Betriebsstruktur mit eigenem Status kann der Antrag von der Mitgliedsorganisation eingereicht werden, die für die Koordinierung des Netzwerks zuständig ist;

b)

im Bereich der europäischen Bürgerschaft eine aktive Rolle spielen, was eindeutig aus ihrer Satzung bzw. den schriftlich formulierten Zielen der Organisation hervorgehen muss, und sie muss einer der folgenden Kategorien von Organisationen angehören:

Maßnahme 1:

A.   Forschungseinrichtungen, die sich mit europäischen öffentlichen Politiken befassen (Think-Tanks)

Maßnahme 2:

B.   Organisationen der Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene

europäische Dachverbände (Plattformen)

europäische Netzwerke

Organisationen, deren Aktivitäten eine große Breitenwirkung auf europäischer Ebene entfalten

C.   Organisationen der Zivilgesellschaft im Bereich der europäischen Erinnerung

D.   Gesamteuropäische Dachverbände.

c)

die meisten ihrer Aktivitäten in förderfähigen Ländern ausüben (siehe Punkt 2.2).

für einen jährlichen Zuschuss

d)

seit mehr als einem (1) Jahr (zum 15. November 2012) in rechtsgültiger Form in einem der förderfähigen Länder ansässig sein und eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen;

e)

und folgenden geografischen Bereich abdecken:

Europäische Dachverbände oder europäische Netzwerke müssen in mindestens 8 förderfähigen Ländern Mitglieder haben;

Organisationen, deren Aktivitäten eine große Breitenwirkung auf europäischer Ebene entfalten, müssen in mindestens 8 förderfähigen Ländern aktiv sein.

für einen Übergangszuschuss

f)

seit mindestens vier Jahren (zum 15. November 2012) in rechtsgültiger Form in einem der förderfähigen Länder ansässig sein und eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen;

g)

und folgenden geografischen Bereich abdecken:

Europäische Dachverbände oder europäische Netzwerke müssen in mindestens 12 förderfähigen Ländern Mitglieder haben;

Organisationen, deren Aktivitäten eine große Breitenwirkung auf europäischer Ebene entfalten, müssen in mindestens 12 förderfähigen Ländern aktiv sein.

Plattformen gesamteuropäischer Organisationen müssen mindestens sechs Dachverbände zu ihren Mitgliedern zählen, die in den 27 Mitgliedstaaten aktiv sein müssen.

Forschungseinrichtungen, die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigen (Think-Tanks), und Organisationen der Zivilgesellschaft im Bereich der europäischen Erinnerung müssen keinen besonderen geografischen Bereich abdecken, um einen Zuschuss erhalten zu können.

Privatpersonen und Körperschaften des öffentlichen Rechts sind bei dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nicht förderberechtigt.

2.2   Förderfähige Länder

a)

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern

b)

Kroatien

c)

die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

d)

Albanien

e)

Bosnien-Herzegowina.

Angaben zu den Abkommen über die Teilnahme anderer Länder — insbesondere Serbien und Montenegro — können auf unserer Website http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/index_de.htm) eingesehen werden.

3.   Förderfähige Aktionen

Die Aktivitäten der Antrag stellenden Organisation müssen einen greifbaren Beitrag zur Entwicklung und zur Umsetzung der spezifischen Ziele und vorrangigen Themen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen leisten. Sie müssen mindestens ein spezifisches Ziel und ein vorrangiges Thema der unter Punkt 1 angegebenen Ziele und Themen abdecken.

Das Arbeitsprogramm einer Organisation, die einen Antrag für 2013 gestellt hat, sollte deren satzungsgemäße Tätigkeiten, insbesondere Konferenzen, Seminare, Gesprächsrunden, Vertretungsaktionen, Kommunikation und Valorisierung, sowie deren sonstige wiederkehrende europäische Tätigkeiten umfassen.

3.1   Förderzeitraum

Der Förderzeitraum muss dem Geschäftsjahr des Antragstellers entsprechen, wie es sich aus den bescheinigten Jahresabschlüssen der Organisation ergibt. Entspricht dieses Geschäftsjahr dem Kalenderjahr, erstreckt sich der Förderzeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013.

Bei Antragstellern, deren Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweicht, entspricht der Förderzeitraum dem Zwölfmonatszeitraum ab dem Beginn ihres Geschäftsjahres im Jahr 2013.

4.   Vergabekriterien

Antragsteller, die die Förderfähigkeits- und Ausschlusskriterien erfüllt haben, werden anhand der Vergabekriterien von einem Bewertungsausschuss im Hinblick auf die Feststellung bewertet, welche Anträge für eine Kofinanzierung in Betracht kommen.

Es werden die nachstehenden Vergabekriterien angewandt. Die qualitativen und quantitativen Kriterien werden mit 80 % bzw. 20 % der vergebenen Note gewertet.

4.1   Qualitative Kriterien (80 %)

Folgende Faktoren werden bewertet:

a)

Relevanz für die Ziele und vorrangigen Themen des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ (30 %);

b)

Eignung, Kohärenz und Vollständigkeit des Arbeitsprogramms (20 %);

c)

Auswirkungen des Arbeitsprogramms (10 %);

d)

europäischer Mehrwert (10 %);

e)

Öffentlichkeitswirksamkeit der Aktivitäten sowie Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse im Hinblick auf die europäischen Bürgerinnen und Bürger und andere Interessengruppen (10 %).

4.2   Quantitative Kriterien (20 %)

Folgende Faktoren werden bewertet:

a)

Zahl der an den Aktivitäten des Arbeitsprogramms beteiligten förderfähigen Länder (10 %);

b)

Zahl der potenziellen direkten und indirekten Begünstigten (10 %).

5.   Haushaltsmittel

Die für die Kofinanzierung von Betriebskostenzuschüssen vorgesehenen Mittel belaufen sich im Jahr 2013 insgesamt auf etwa 7,7 Mio. EUR. Die Exekutivagentur beabsichtigt die Finanzierung von etwa 52 Organisationen im Rahmen dieser Aufforderung, behält sich jedoch das Recht vor, nach Maßgabe der Qualität der Anträge nicht alle verfügbaren Mittel zu bewilligen.

Bei dieser Aufforderung könnten sich spezifische Entscheidungen nach der Typologie der Zuschüsse und nach Kategorien von Organisationen gemäß Definition unter Punkt 1.4 und 2.1 ergeben.

Informationshalber sei angemerkt, dass die Übergangszuschüsse rund 85 % der verfügbaren Mittel ausmachen, die jährlichen Zuschüsse rund 15 %.

Die Förderung wird unter Posten 16.05.01 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union vergeben.

Die Agentur behält sich vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu bewilligen.

6.   Frist für die Einreichung der Anträge

Die Frist für die Einreichung der Anträge ist der 15. November 2012 um 12.00 Uhr (Mittags Brüsseler Zeit).

Die Anträge sind anhand des derzeit verfügbaren elektronischen Antragsformulars (eForm), das auf der Website der EACEA unter (http://eacea.ec.europa.eu/eforms/index_en.php#1) abrufbar ist, spätestens am 14. September 2012 einzureichen.

Anträge, die als Papierausdruck auf dem Postweg, per Fax oder E-Mail eingereicht werden, werden bei der weiteren Beurteilung NICHT berücksichtigt.

Neben dem elektronisch einzureichenden Antragsformular ist eine Reihe von Verwaltungsunterlagen (d. h. Formular „Rechtsträger“ und Formular „Finanzangaben“, Formular zur finanziellen Leistungsfähigkeit, Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz der Organisation für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr, Jahrestätigkeitsbericht) auf dem Postweg bis spätestens 15. November 2012 (es gilt das Datum des Poststempels) an folgende Anschrift zu senden:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur

Referat P7

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/28/12

BOUR 01/04A

Avenue du Bourget/Bourgetlaan 1

1140 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

Es werden nur Anträge berücksichtigt, die in einer der EU-Amtssprachen auf dem offiziellen, vollständig ausgefüllten und vom gesetzlichen Vertreter der Organistation unterzeichneten Formular innerhalb der genannten Frist eingereicht werden.

7.   Ausführliche Informationen

Detaillierte Anleitungen für Antragsteller sowie die Antragsformulare stehen auf folgender Website zur Verfügung:

http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/index_de.htm


(1)  Beschluss Nr. 1904/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 (ABl. L 378 vom 27.12.2006, S 32).