ISSN 1977-088X

doi:10.3000/1977088X.C_2012.226.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 226

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

55. Jahrgang
28. Juli 2012


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

II   Mitteilungen

 

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2012/C 226/01

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.6631 — Permira Europe III/Telepizza) ( 1 )

1

2012/C 226/02

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.6587 — Molson Coors/StarBev) ( 1 )

1

2012/C 226/03

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.5999 — Sanofi-Aventis/Genzyme) ( 1 )

2

2012/C 226/04

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.6639 — Silver Lake/Global Blue) ( 1 )

2

2012/C 226/05

Einleitung des Verfahrens (Fall COMP/M.6570 — UPS/TNT Express) ( 1 )

3

2012/C 226/06

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.6573 — ForFarmers/Agricola) ( 1 )

4

2012/C 226/07

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.6609 — Lagardère/Bouygues/JV) ( 1 )

4

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2012/C 226/08

Euro-Wechselkurs

5

2012/C 226/09

Verzeichnis der im Haushaltsjahr 2011 im Rahmen der Haushaltslinie 05.08.06 gewährten Zuschüsse (Veröffentlicht gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2208/2002 der Kommission)

6

 

Rechnungshof

2012/C 226/10

Sonderbericht Nr. 10/2012 Wirksamkeit der Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Personals bei der Europäischen Kommission

11

 

V   Bekanntmachungen

 

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

 

Europäische Kommission

2012/C 226/11

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6678 — Procter & Gamble/Arbora) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall ( 1 )

12

2012/C 226/12

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6687 — Mitsubishi Motors Corporation/Mitsubishi Corporation/Guangzhou Automobile/JV) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall ( 1 )

13

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

 


II Mitteilungen

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

28.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 226/1


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache COMP/M.6631 — Permira Europe III/Telepizza)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2012/C 226/01

Am 12. Juli 2012 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden beiden EU-Websites veröffentlicht:

der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden,

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/en/index.htm). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32012M6631 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


28.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 226/1


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache COMP/M.6587 — Molson Coors/StarBev)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2012/C 226/02

Am 6. Juni 2012 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden beiden EU-Websites veröffentlicht:

der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden,

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/en/index.htm). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32012M6587 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


28.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 226/2


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache COMP/M.5999 — Sanofi-Aventis/Genzyme)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2012/C 226/03

Am 12. Januar 2011 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden beiden EU-Websites veröffentlicht:

der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden,

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/en/index.htm). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32011M5999 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


28.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 226/2


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache COMP/M.6639 — Silver Lake/Global Blue)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2012/C 226/04

Am 11. Juli 2012 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden beiden EU-Websites veröffentlicht:

der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden,

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/en/index.htm). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32012M6639 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


28.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 226/3


Einleitung des Verfahrens

(Fall COMP/M.6570 — UPS/TNT Express)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2012/C 226/05

Die Kommission hat am 20. Juli 2012 beschlossen, in der genannten Sache das Verfahren einzuleiten, nachdem sie festgestellt hat, dass der angemeldete Zusammenschluss Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt gibt. Mit der Einleitung des Verfahrens wird in Bezug auf den angemeldeten Zusammenschluss ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) eröffnet. Sie greift dem endgültigen Beschluss in der Sache nicht vor. Grundlage des Beschlusses ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu dem geplanten Zusammenschluss Stellung nehmen.

Damit die Stellungnahmen in dem Verfahren in vollem Umfang berücksichtigt werden können, müssen sie bei der Kommission spätestens 15 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6570 — UPS/TNT Express per Fax (+32 22964301 / 2967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Kanzlei Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


28.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 226/4


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache COMP/M.6573 — ForFarmers/Agricola)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2012/C 226/06

Am 4. Juli 2012 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden beiden EU-Websites veröffentlicht:

der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden,

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/en/index.htm). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32012M6573 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


28.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 226/4


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache COMP/M.6609 — Lagardère/Bouygues/JV)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2012/C 226/07

Am 23. Juli 2012 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Französisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden beiden EU-Websites veröffentlicht:

der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden,

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/en/index.htm). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32012M6609 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

28.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 226/5


Euro-Wechselkurs (1)

27. Juli 2012

2012/C 226/08

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,2317

JPY

Japanischer Yen

96,29

DKK

Dänische Krone

7,4390

GBP

Pfund Sterling

0,78295

SEK

Schwedische Krone

8,5008

CHF

Schweizer Franken

1,2010

ISK

Isländische Krone

 

NOK

Norwegische Krone

7,4730

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

25,310

HUF

Ungarischer Forint

282,65

LTL

Litauischer Litas

3,4528

LVL

Lettischer Lat

0,6966

PLN

Polnischer Zloty

4,1275

RON

Rumänischer Leu

4,6110

TRY

Türkische Lira

2,2386

AUD

Australischer Dollar

1,1807

CAD

Kanadischer Dollar

1,2407

HKD

Hongkong-Dollar

9,5544

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,5287

SGD

Singapur-Dollar

1,5407

KRW

Südkoreanischer Won

1 402,30

ZAR

Südafrikanischer Rand

10,1634

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

7,8591

HRK

Kroatische Kuna

7,5252

IDR

Indonesische Rupiah

11 660,03

MYR

Malaysischer Ringgit

3,8938

PHP

Philippinischer Peso

51,639

RUB

Russischer Rubel

39,7060

THB

Thailändischer Baht

38,836

BRL

Brasilianischer Real

2,4875

MXN

Mexikanischer Peso

16,4814

INR

Indische Rupie

68,1560


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


28.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 226/6


Verzeichnis der im Haushaltsjahr 2011 im Rahmen der Haushaltslinie 05.08.06 gewährten Zuschüsse

(Veröffentlicht gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2208/2002 der Kommission)

2012/C 226/09

PUNKTUELLE INFORMATIONSMASSNAHMEN

Antragsteller

(Akronym)

Name des Antragstellers (ausgeschrieben)

Straße

Postleitzahl

Stadt

Land

Gewährter Betrag

(in EUR)

Kofinanzierungs-satz (%)

Title/Beschreibung

Chambre d'agriculture Roussillon

Chambre d'agriculture Roussillon

19 ave de Grande Bretagne

66025 Perpignan Cedex

Perpignan

Frankreich

30 430,00

50,00

Landwirte in der Schule: Wie kann man Kindern die GAP erklären?

COPA-COGECA

COPA-COGECA

Rue de Trêves 61

1040

Brüssel

Belgien

20 745,00

50,00

Die künftige Gemeinsame Agrarpolitik: Worum geht es?

Stichting Groep van Brugge

Stichting Groep van Brugge

Plantsoen 114

6701 AT

Wageningen

Niederlande

59 862,00

50,00

„ELCAP — die GAP und ihre Maßnahmen e-lernen“

Fundația ADEPT

Fundația ADEPT

Str. Viitorului bl. 8, ap. 19, Săcele

505600

Brașov

Rumänien

25 600,00

50,00

„Informationsstände auf Märkten zur landesweiten Sensibilisierung für eine durch die GAP geförderte nachhaltige Landwirtschaft entsprechend den gesellschaftlichen Erwartungen in Europa“

FEM

Fondazione Edmund Mach

Via E. Mach 1

38010

San Michele all’Adige

Italien

85 353,50

50,00

„EUROPE IN THE FIELD (Agrar-Europa vor Ort) — Informationsmaßnahme für Bürger und Verbraucher“

Economedia AD

Economedia AD

Ivan Vazov street 20

1000

Sofia

Bulgarien

35 025,00

50,00

Erfolgsgeschichten für die Landwirtschaft

I.C.R.

Istituto Cooperativo di Ricerca società cooperativa

Via Cinthia Parco San Paolo 25

80126

Neapel

Italien

41 407,50

50,00

GAP-Reform und Innovation für eine moderne europäische Landwirtschaft

Coldiretti Veneto

Coldiretti Veneto

Via Torino 180, Mestre

30172

Venedig

Italien

55 290,00

50,00

„Die GAP in Venedig — maximale Information für beste Umsetzung“

Associazione Alessandro Bartola

Associazione Alessandro Bartola

Piazzale Martelli 8

60121

Ancona

Italien

53 280,00

50,00

„Eine neue GAP für eine bessere Zukunft“

IFOAM EU Group

International Federation of Organic Agriculture Movements European Union Regional Group

Rue du commerce 124

1000

Brüssel

Belgien

230 790,00

50,00

„Erschließung des Potenzials der GAP für nachhaltiges, intelligentes und integratives Wachstum — der Beitrag der ökologischen Landwirtschaft“

MILITOS

Militos Emerging Technologies & Services, Filippos Karamanlis & Co

Viotias 3

152 31

K. Halandri, Athens

Griechen-land

22 677,50

50,00

CAPture the moment (Halt den Augenblick fest für die GAP): Vernetzte Informationstätigkeiten zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Gemeinsame Agrarpolitik

ARSSA

Agenzia Regionale per i Servizi di Sviluppo Agricolo

Piazza Torlonia 91

67051

Avezzano

Italien

30 265,00

50,00

„OPPORTUNITYPAC (Chancen der GAP): Die Gemeinsame Agrarpolitik und das Leben einer Region“

Hoferichter & Jacobs GmbH

Hoferichter & Jacobs Gesellschaft für audiovisuelle Medien und Kommunikationstechnologien GmbH

Alte Schönhauser Str. 9

10119

Berlin

Deutschland

105 000,00

49,75

„Menschen und Landschaften — wie die Landwirtschaft sich auf unsere Heimat auswirkt“

CEJA

European Council of Young Farmers — CEJA

Rue Belliard 23A — Boîte 8

1040

Brüssel

Belgien

22 969,50

50,00

„Ein Gesicht für Nahrungsmittel und Landwirtschaft, den Bauern hinter dem Erzeugnis kennenlernen: Fotoausstellung der europäischen Junglandwirte“

Radio Italia Puglia srl

Radio Italia Puglia srl

Via Verga 9

70033

Corato

Italien

40 368,00

50,00

„iCAP — Der Geschmack des Lebens“

FEGAMA

Federacion Galega de Medio Ambiente

C/ Garcia Prieto, 5 bajo

15706

Santiago de Compostela

Spanien

107 025,00

50,00

„Für eine starke, nachhaltige und ausgewogene GAP“

Confédération Paysanne Nationale

Confédération Paysanne Nationale

104 rue Robespierre

93170

Bagnolet

Frankreich

47 355,00

50,00

Gestaltung der künftigen GAP für Ernährungssicherheit und vitale ländliche Räume — Aktionsprogramm des französischen Bauernverbands

ARM

Azienda Romana Mercati, Azienda Speciale della Camera di Commercio Industria Artigianato e Agricoltura di Roma

Via de Burrò 147

00186

Rom

Italien

80 695,00

50,00

Landregion in der Schule: 3. Auflage

Qualività

Fondazione Qualivita

Piazza Matteotti 30

53100

Siena

Italien

173 801,00

50,00

Zwischen Branchenvertretern und Bürgern, eine Informationskette zur Nahrungsmittelqualität

COSPE

Cooperazione per lo Sviluppo dei Paesi Emergenti

Via Slataper 10

50134

Florenz

Italien

53 915,00

50,00

«EARTH4ALL-Terra Futura: una Terra per tutti» (Die Erde der Zukunft ist für alle da)

Confagricoltura Lombardia

Confederazione Generale Dell'Agricoltura Italiana

Viale Isonzo 27

20135

Mailand

Italien

25 290,00

50,00

„Die GAP: eine Politik, die uns alle angeht“

EFEAGRO SA

EFEAGRO SA

C/ Espronceda, 32

28003

Madrid

Spanien

184 824,98

48,00

Die GAP, eine Politik mit Zukunft

IDC Cuenca

Asociación Instituto de Desarrollo Comunitario de Cuenca

C/ Segóbriga 7

16001

Cuenca

Spanien

23 570,50

50,00

„Begeistern Sie sich für die GAP“

LOSP

Latvian Agricultural Org Cooperation Council

Republikas laukums 2

LV-1981

Riga

Lettland

60 725,50

50,00

Die GAP: morgen beginnt schon heute

UPA

Unións Agrarias — UPA

Doutor Maceira 13-bajo

15706

Santiago de Compostela

Spanien

123 430,00

50,00

„Die neuen Schwerpunkte der GAP“

ECVC

European Coordination Via Campesina

Rue de la Sablonnière 18

1000

Brüssel

Belgien

51 065,50

50,00

„Mehr Landwirte, bessere Nahrungsmittel“

Rabat Local Council

Rabat Local Council

8, Triq 1-Isptar

1043

Rabat

Malta

54 951,50

50,00

Die GAP für eine robuste Zukunft

Focus-Nunti Ltd

Focus-Nunti Ltd

ul. „Sultan Tepe“ № 8

1505

Sofia

Bulgarien

234 888,00

50,00

Zeit für Landwirtschaft

Darik Radio Plc

Darik Radio Plc

Knyaz Alexander Dondukov Buld 82

1504

Sofia

Bulgarien

264 117,50

50,00

AgroWorld (AgrarWelt)

PentAlpha GmbH

PentAlpha Verlag für Kunst und Medien gGmbH

Scheffelstr. 31a

04277

Leipzig

Deutschland

38 000,00

49,42

Landwirtschaft macht Schule 2.0

Food Processing Industry

Food Processing Industry

Office 605, 108, ‘G. Rakovski’ st.

1000

Sofia

Bulgarien

29 000,00

41,99

Die GAP: Garantie für hochwertige und sichere EU-Nahrungsmittel

Arezzo Fiere e Congressi srl

Arezzo Fiere e Congressi srl

Via Spallanzani 23

52100

Arezzo

Italien

134 655,00

48,07

AGRI@TOUR: Die GAP und ihr Beitrag zur Erhaltung von Biodiversität und Umwelt. Ein Überblick über die neuen Herausforderungen für die europäische Gemeinsame Agrarpolitik

EFRWP

Europejski Fundusz Rozwoju Wsi Polskiej

ul. Miedziana 3A

00-814

Warschau

Polen

48 480,00

50,00

Traditionelle Erzeugnisse — moderne polnische Küche

Standart news EAD

Standart news EAD

ul. „Mizia“ № 23

1124

Sofia

Bulgarien

115 700,00

50,00

Die Gemeinsame Agrarpolitik — Vorsorge für die Zukunft

CRA PACA

Chambre régionale d'agriculture Provence-Alpes-Côte d'Azur

22 avenue Henri Pontier

13626

Aix-en-Provence

Frankreich

27 162,50

50,00

Die GAP für die Bewahrung unserer Regionallandschaften

Pogány-havas

Asociația Microregională Pogány-havas

Str. Szék nr. 123

530203

Miercurea Ciuc

Rumänien

24 208,00

50,00

LANDWIRTE MACHEN EINEN GROSSARTIGEN JOB!

AGRYA

Fiatal Gazdák Magyarországi Szövetsége

Váci út 134/C VI.28.

1138

Budapest

Ungarn

55 113,75

50,00

Die Instrumente der Gemeinsamen Agrarpolitik bekannt gemacht am Beispiel von Junglandwirten

CIA

Confederazione Italiana Agricoltori (CIA)

Via Mariano Fortuny 20

00196

Rom

Italien

127 397,00

50,00

Die Zukunft der europäischen Landwirtschaft hängt von den Junglandwirten ab: die Rolle der GAP nach 2013

Strategma

Strategma

Triaditza street 4, fl. 4

1000

Sofia

Bulgarien

63 500,00

49,62

„Die GAP für junge Leute: neu aufgeladen“

Kodukant

Estonian Village Movement Kodukant

Sirge 2

10618

Tallin

Estland

41 858,00

50,00

IX. Ländliches Parlament der estnischen Dörfer: Zurück aufs Land

FVM VKSZI

FVM Vidékfejlesztési, Képzési és Szaktanácsadási Intézet

Park utca 2.

1223

Budapest

Ungarn

38 635,00

50,00

„Sind junge Stadtmenschen GAP-fähig?“

Région Centre

Conseil régional du Centre

9 rue Saint Pierre Lentin

45000

Orléans

Frankreich

76 510,00

50,00

Junge Menschen in agrarfachlicher Ausbildung bewerten ihren künftigen Beruf angesichts der sich wandelnden GAP

SRT

Societatea Română de Televiziune (TVR)

Calea Dorobanților nr. 191, sector 1

010565

Bukarest

Rumänien

156 650,00

50,00

„Landwirtschaft — der Geschmack des Lebens“

CIA LAZIO

Confederazione Italiana Agricoltori Associazione Regionale del Lazio

Via E. D'Onofio 57

00155

Rom

Italien

39 588,21

50,00

Die GAP: Geschichte und Zukunft. Informationsaktion zur Gemeinsamen Agrarpolitik

Punktuelle Informationsmaßnahmen zusammen

3 361 174,94

 


IM JAHR 2011 ERFOLGTE ERNEUTE MITTELBINDUNGEN FÜR IN VORANGEGANGENEN JAHREN GEWÄHRTE ZUSCHÜSSE

Antragsteller

(Akronym)

Name des Antragstellers (ausgeschrieben)

Straße

Postleitzahl

Stadt

Land

Gewährter Betrag

(in EUR)

Kofinanzierungs-satz (%)

Title/Beschreibung

Documentary DK

Documentary.dk ApS

Det Gule Pakhus, Chr. IX's Vej 1 A

5600

Faaborg

Dänemark

146 052,73

53,29

„Nahrungsmittel und Landwirtschaft in Europa im Jahr 2020“

In vorangegangenen Jahren gewährte Zuschüsse zusammen

 

 

Gesamtsumme

3 507 227,67

 

Nur zur Information:

IM JAHR 2011 GEWÄHRTE, AUF WUNSCH DES ANTRAGSTELLERS JEDOCH IM SELBEN JAHR GESTRICHENE ZUSCHÜSSE (KEINE FINANZIELLEN AUSWIRKUNGEN)

Antragsteller

(Akronym)

Name des Antragstellers (ausgeschrieben)

Straße

Postleitzahl

Stadt

Land

Gewährter Betrag

(in EUR)

Kofinanzierungs-satz (%)

Title/Beschreibung

ASOPROVAC

Asociación Española de Productores de Vacuno de Carne

Av. Europa, 20B

28108

Alcobendas

Spanien

75 160,80

49,62

„LEBE DEINE GAP“

FAPA

Fundacja Programów Pomocy dla Rolnictwa FAPA

ul. Wspólna 30

00-930

Warschau

Polen

22 102,30

50,00

„WPR ważna dla jakości żywności – ważna dla konsumenta”

(Die GAP — wichtig für Nahrungsmittelqualität und für den Verbraucher)

Gestrichene Zuschüsse zusammen

97 263,10

 


Rechnungshof

28.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 226/11


Sonderbericht Nr. 10/2012 „Wirksamkeit der Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Personals bei der Europäischen Kommission“

2012/C 226/10

Der Europäische Rechnungshof teilt mit, dass der Sonderbericht Nr. 10/2012 „Wirksamkeit der Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Personals bei der Europäischen Kommission“ soeben veröffentlicht wurde.

Der Bericht kann auf der Website des Europäischen Rechnungshofs (http://eca.europa.eu) abgerufen oder von dort heruntergeladen werden.

Der Bericht ist auf Anfrage beim Rechnungshof kostenlos in der Druckfassung erhältlich

Europäischer Rechnungshof

Referat „Prüfung: Berichtserstellung“

12, rue Alcide de Gasperi

1615 Luxembourg

LUXEMBOURG

Tel. +352 4398-1

E-Mail: eca-info@eca.europa.eu

oder kann mit elektronischem Bestellschein über den EU-Bookshop bezogen werden.


V Bekanntmachungen

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

Europäische Kommission

28.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 226/12


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6678 — Procter & Gamble/Arbora)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2012/C 226/11

1.

Am 20. Juli 2012 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen The Procter & Gamble Company („P&G“, USA) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die alleinige Kontrolle über das Unternehmen Arbora SA („Arbora“, Spanien).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

P&G: Herstellung von Haushaltsprodukten, Körper-, Gesundheits- und Babypflegeprodukten sowie Pflegeprodukten für die ganze Familie,

Arbora: Herstellung, Vermarktung und Verkauf von Damenhygieneartikeln, Inkontinenzprodukten für Erwachsene, Windeln, Hygiene- und Babyfeuchttüchern.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6678 — Procter & Gamble/Arbora per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).


28.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 226/13


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6687 — Mitsubishi Motors Corporation/Mitsubishi Corporation/Guangzhou Automobile/JV)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2012/C 226/12

1.

Am 20. Juli 2012 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Mitsubishi Motors Corporation („MMC“, Japan), Mitsubishi Corporation („MC“, Japan) und Guangzhou Automobile („GAuto“, China) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über ein neu gegründetes Gemeinschaftsunternehmen („JV“, China).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

MMC: Herstellung und Vertrieb von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen,

MC: Aufbau und Ausübung von Handelstätigkeiten in verschiedenen Wirtschaftsbereichen einschließlich Industriefinanzierung, Energie, Metalle, Maschinen, Chemikalien, Lebensmittel und Umwelt,

GAuto: Herstellung und Verkauf von Pkw, Nutzfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen; Kraftfahrzeugdienstleistungen wie Kundendienstleistungen, Logistik und Finanzierung in China,

JV: Herstellung und Verkauf von Pkw in China sowie Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6687 — Mitsubishi Motors Corporation/Mitsubishi Corporation/Guangzhou Automobile/JV per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).