ISSN 1977-088X

doi:10.3000/1977088X.C_2012.219.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 219

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

55. Jahrgang
24. Juli 2012


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

I   Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen

 

EMPFEHLUNGEN

 

Rat

2012/C 219/01

Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Österreichs 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Österreichs für die Jahre 2011 bis 2016

1

2012/C 219/02

Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Belgiens 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Belgiens für die Jahre 2012 bis 2015

5

2012/C 219/03

Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Bulgariens 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Bulgariens für die Jahre 2012 bis 2015

9

2012/C 219/04

Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Zyperns 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Zyperns für die Jahre 2012 bis 2015

13

2012/C 219/05

Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm der Tschechischen Republik 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik für die Jahre 2012 bis 2015

17

2012/C 219/06

Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Dänemarks 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Dänemarks für die Jahre 2012 bis 2015

21

2012/C 219/07

Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Estlands 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Estlands für die Jahre 2012 bis 2015

25

2012/C 219/08

Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Finnlands 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Finnlands für die Jahre 2012 bis 2015

28

2012/C 219/09

Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Frankreichs 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Frankreichs für die Jahre 2012 bis 2016

31

2012/C 219/10

Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012 bis 2016

35

2012/C 219/11

Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Griechenlands 2012

38

2012/C 219/12

Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Ungarns 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Ungarns für die Jahre 2012 bis 2015

40

2012/C 219/13

Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Irlands 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Irlands für die Jahre 2012 bis 2015

44

2012/C 219/14

Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Italiens 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Italiens für die Jahre 2012 bis 2015

46

2012/C 219/15

Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Lettlands 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Lettlands für die Jahre 2012 bis 2015

50

2012/C 219/16

Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Litauens 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Litauens für die Jahre 2012 bis 2015

54

2012/C 219/17

Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Luxemburgs 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Luxemburgs für die Jahre 2012 bis 2015

58

2012/C 219/18

Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Maltas 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Maltas für die Jahre 2012 bis 2015

61

2012/C 219/19

Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Polens 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Polens für 2012 bis 2015

65

2012/C 219/20

Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Portugals 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Portugals für die Jahre 2012 bis 2016

69

2012/C 219/21

Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Rumäniens 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Rumäniens für die Jahre 2012 bis 2015

72

2012/C 219/22

Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm der Slowakei 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Slowakei für die Jahre 2012 bis 2015

74

2012/C 219/23

Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Sloweniens 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Sloweniens für die Jahre 2012 bis 2015

77

2012/C 219/24

Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Spaniens 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Spaniens für die Jahre 2012 bis 2015

81

2012/C 219/25

Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Schwedens 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Schwedens für die Jahre 2012 bis 2015

85

2012/C 219/26

Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm der Niederlande 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Niederlande für die Jahre 2012 bis 2015

88

2012/C 219/27

Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm des Vereinigten Königreichs 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm des Vereinigten Königreichs für die Jahre von 2012 bis 2017

91

2012/C 219/28

Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zur Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist

95

 

II   Mitteilungen

 

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Rat

2012/C 219/29

Erläuternder Vermerk — Begleitdokument zu den Empfehlungen des Rates an die Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters 2012

98

DE

 


I Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen

EMPFEHLUNGEN

Rat

24.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 219/1


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 10. Juli 2012

zum nationalen Reformprogramm Österreichs 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Österreichs für die Jahre 2011 bis 2016

2012/C 219/01

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2)

Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (2) an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen.

(3)

Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung (3) zum nationalen Reformprogramm Österreichs für 2011 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Österreichs für 2011 bis 2014 ab.

(4)

Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurde. Am 14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (4) den Warnmechanismus-Bericht an, worin Österreich nicht als einer der Mitgliedstaaten aufgeführt ist, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte.

(5)

Am 1. Dezember 2011 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, in denen er den Ausschuss für Sozialschutz aufforderte, in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss und anderen Ausschüssen seine Ansichten zu den im Rahmen des politischen Zyklus der Strategie Europa 2020 empfohlenen Maßnahmen mitzuteilen. Diese Ansichten sind in die Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses eingeflossen.

(6)

Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an.

(7)

Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung. Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren.

(8)

Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen rechtzeitig bekanntzugeben, damit sie in ihre Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können.

(9)

Am 24. April 2012 übermittelte Österreich sein Stabilitätsprogramm für den Zeitraum 2011 bis 2016 und am 25. April 2012 sein nationales Reformprogramm 2012. Um den Querverbindungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(10)

Ausgehend von der Bewertung des Stabilitätsprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen des Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario für die Jahre 2012 und 2013 vorsichtig ist. Für den Zeitraum von 2014 bis 2016 fällt das Szenario mit einem prognostizierten durchschnittlichen BIP-Wachstum von 2,1 %, das durchgehend über den aktuellen Schätzungen des Potenzialwachstums liegt, optimistischer aus. Mit der im Stabilitätsprogramm beschriebenen Haushaltsstrategie wird darauf abgezielt, das übermäßige Defizit bis 2013 zu korrigieren und bis 2016 das mittelfristige Haushaltsziel zu erreichen. Das im Stabilitätsprogramm festgelegte mittelfristige Haushaltsziel wurde geändert und besteht nun in der Erreichung eines strukturellen Defizits von 0,45 % des BIP und nicht mehr in einem über den Konjunkturzyklus hinweg ausgeglichenen Haushalt, und es spiegelt die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts angemessen wider. Die vorgesehene Korrektur des übermäßigen Defizits steht im Einklang mit der Frist, die in der im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit („Defizitverfahren“) im Dezember 2009 ausgesprochenen Empfehlung des Rates festgelegt wurde. Auf der Grundlage des (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldos (5) liegt die geplante durchschnittliche jährliche Konsolidierungsanstrengung von 0,5 % des BIP für den Zeitraum von 2011 bis 2013 jedoch unter dem vom Rat empfohlenen Wert von 0,75 % des BIP. Die geplanten strukturellen Fortschritte zur Erreichung des mittelfristigen Haushaltsziels sind für 2015 ausreichend, liegen aber in den Jahren 2014 und 2016 unter dem im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegten Richtwert von jährlich 0,5 % des BIP. Im Zeitraum von 2014 bis 2015 wird jedoch das projizierte Wachstum der Staatsausgaben unter Anrechnung diskretionärer Maßnahmen auf der Einnahmenseite mit dem Richtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts für die Ausgaben in Einklang stehen. Mit den Haushaltszielen sind allerdings sowohl einnahmenseitige als auch ausgabenseitige Risiken verbunden. So sind die budgetären Auswirkungen einiger Maßnahmen schwer zu quantifizieren, da sie davon abhängig sind, in welchem Umfang die neuen Regelungen zum Tragen kommen. Die Einzelheiten der Finanztransaktionssteuer sind noch nicht bekannt, da es noch keine Einigung über die Rechtsvorschriften gibt. Die geplanten Kürzungen auf subnationaler Ebene wurden nicht näher definiert. Dem Stabilitätsprogramm zufolge wird die Schuldenquote, die Ende 2011 bei 72,2 % lag, 2013 mit 75,3 % ihren Höchststand erreichen, bevor sie schrittweise bis 2016 auf 70,6 % fällt. Was den Richtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts für die Schuldenverringerung angeht, wird sich Österreich in den Jahren 2014 bis 2016 in einer Übergangsphase befinden; mit Hilfe der im Stabilitätsprogramm vorgelegten Pläne soll gewährleistet werden, dass bei der Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau ausreichende Fortschritte erreicht werden. Diese Prognose ist allerdings aufgrund der zunehmenden Verschuldung staatseigener Unternehmen, die nicht zum Staatssektor gehören, und potenzieller weiterer Belastungen durch die staatliche Unterstützung des Bankensektors mit Risiken behaftet.

(11)

Mit der Annahme des neuen haushaltspolitischen Konsolidierungspakets hat Österreich den Weg zu tragfähigeren öffentlichen Finanzen eingeschlagen. Das Maßnahmenpaket sieht jedoch keine wesentliche Optimierung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden vor, obwohl weithin anerkannt ist, dass dies ein hohes Einsparpotenzial birgt. Zwischen Bund und Ländern wurde grundsätzliches Einvernehmen über die Zentralisierung der Finanzierung des Gesundheitswesens erzielt, doch die Einzelheiten müssen noch verhandelt werden.

(12)

Zur Anhebung des effektiven Pensionsalters hat Österreich Reformen eingeleitet, die in erster Linie den Zugang zur Invaliditätspension beschränken sollen. Die derzeit für den Zeitraum von 2024 bis 2033 geplante Harmonisierung des gesetzlichen Pensionsalters für Frauen und Männer wurde nicht zeitlich vorgezogen. Die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer und die Kultur des aktiven Alterns in den Unternehmen müssen weiter gestärkt werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen reichen möglicherweise nicht weit genug, um das effektive Pensionsalter wesentlich anzuheben.

(13)

Der österreichische Arbeitsmarkt entwickelte sich ausgesprochen gut, wie die Arbeitslosenquote zeigte, die 2010 und 2011 den niedrigsten Stand in der gesamten Union erreichte. Es wird jedoch ein Rückgang der erwerbsfähigen Bevölkerung Österreichs ab 2020 prognostiziert. Österreich muss daher Anstrengungen unternehmen, um das Potenzial der Erwerbsbevölkerung voll auszuschöpfen, indem verschiedenen Probleme angegangen werden — die geringe Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer, die verbreitete Inanspruchnahme von Frühpensionierungsregelungen und Invaliditätspensionen, die hohe Belastung der Arbeitseinkommen durch Steuern und Sozialversicherungsabgaben sowie die relativ hohe Konzentration von Frauen im Niedriglohnsektor und in Teilzeitarbeit. Des Weiteren wird das Potenzial von Menschen mit Migrationshintergrund aufgrund von niedrigen Bildungsabschlüssen oder Schwierigkeiten bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen unzureichend genutzt. Die Bildungsergebnisse, wie sie die Ergebnisse des OECD-Programms zur Internationalen Schülerbewertung („PISA-Studien“) widerspiegeln, liegen unter dem EU-Durchschnitt, und der Einfluss des sozioökonomischen Hintergrunds auf den Bildungsabschluss ist besonders groß. Die infolge der hohen Einkommensmobilität kontinuierlich wachsenden Studentenzahlen („Massenuniversität“), die hohe Abbrecherquote (rund 40 %) und die beträchtliche Finanzierungslücke bleiben die wichtigsten Herausforderungen.

(14)

Hinsichtlich Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität befindet sich Österreich in einer günstigen Lage. Gleichwohl muss Österreich auf einigen Gebieten relative strukturelle Schwächen überwinden, die dem langfristigen Wachstumspotenzial schaden könnten. Der Wettbewerb im Dienstleistungssektor hat kaum dazu beigetragen, die Inlandsnachfrage anzukurbeln. Die hohen Netzzugangsentgelte und das wettbewerbsverzerrende Verhalten etablierter Unternehmen (Behinderung des Markteintritts, Wettbewerbs und der Innovation) wurden nicht angegangen. Nach wie vor bestehen ungerechtfertigte Einschränkungen bei den freien Berufen; die Anzahl der reglementierten Berufe, die Österreich der Kommission gemeldet hat, liegt weit über dem EU-Durchschnitt. Es muss geprüft werden, ob die Vorschriften für diese Berufe gerechtfertigt und verhältnismäßig sind. Hinsichtlich der von Österreich eingegangenen Verpflichtung, die Bundeswettbewerbsbehörde zu stärken, wurden keine greifbaren Fortschritte erzielt. Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (6) („Dienstleistungsrichtlinie“) wurde, wie 2011 vom Rat empfohlen, durch die Annahme „horizontaler“ Rechtsvorschriften und Änderungen der Rechtsvorschriften auf Länderebene schließlich umgesetzt.

(15)

Hinsichtlich des Finanzsektors steht Österreich aufgrund des hohen Engagements österreichischer Banken in mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern vor spezifischen Herausforderungen, da die Qualität der Vermögenswerte in einigen dieser Volkswirtschaften weiter sinken könnte. Politischen Entscheidungen mit grenzübergreifender Wirkung muss ein Informationsaustausch vorangehen und sie müssen mit den Aufsichtsbehörden der Aufnahmeländer koordiniert werden. Darüber hinaus müssen die Behörden weiterhin diejenigen Banken sorgfältig überwachen und umstrukturieren, die staatliche Unterstützung erhalten haben, insbesondere verstaatlichte Kreditinstitute.

(16)

Österreich ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese Verpflichtungen und die Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Jahr 2011 betreffen die Förderung der Beschäftigung und der Wettbewerbsfähigkeit und die Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Die Kommission hat die Umsetzung der im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eingegangen Verpflichtungen bewertet. Die Ergebnisse dieser Bewertung sind in die untenstehenden Empfehlungen eingeflossen.

(17)

Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Österreichs eingehend analysiert. Sie hat das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Österreich berücksichtigt, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln die Empfehlungen 1 bis 7 wider.

(18)

Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm Österreichs geprüft; seine Stellungnahme (7) hierzu spiegelt insbesondere die Empfehlung 1 wider —

EMPFIEHLT, dass Österreich im Zeitraum 2012 bis 2013

1.

den Haushalt 2012 wie geplant umsetzt und die Haushaltsstrategie für das Jahr 2013 und darüber hinaus verstärkt und strikt umsetzt; Maßnahmen ausreichend spezifiziert (insbesondere auf subnationaler Ebene), um eine rasche Korrektur des übermäßigen Defizits und die Erreichung der durchschnittlichen jährlichen strukturellen Haushaltsanpassung sicherzustellen, die in den Empfehlungen des Rates vor dem Hintergrund des Defizitverfahrens festgelegt wurde; danach sollte Österreich eine angemessene strukturelle Haushaltsanpassung sicherstellen, um ausreichende Fortschritte bei der Erreichung des mittelfristigen Haushaltsziels, einschließlich der Einhaltung des Richtwerts für die Ausgaben, zu erzielen;

2.

weitere Schritte zur Stärkung des nationalen Budgetrahmens einleitet, indem die Verantwortungsbereiche von Bund, Ländern und Gemeinden entsprechend ausgerichtet werden, insbesondere durch die Umsetzung konkreter Reformen zur Verbesserung der Organisation, Finanzierung und Effizienz des Gesundheits- und des Bildungssektors;

3.

die Harmonisierung des gesetzlichen Pensionsalters für Frauen und Männer zeitlich vorzieht; die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer verbessert und die Umsetzung der neuen Reformen zur Beschränkung der Inanspruchnahme von Frühpensionierungsregelungen überwacht, um sicherzustellen, dass das tatsächliche Pensionsalter angehoben wird, unter anderem, indem das gesetzliche Pensionsalter an die Lebenserwartung gekoppelt wird;

4.

Schritte unternimmt, um die effektive Steuer- und Sozialversicherungsbelastung der Arbeit zu verringern, insbesondere für Niedriglohnempfänger, und, um angesichts der Notwendigkeit, auf die Auswirkungen demografischer Veränderungen auf die Erwerbsbevölkerung zu reagieren, die Beschäftigungsquote für ältere Arbeitnehmer und Frauen steigert; die steuerlichen Belastungen budgetneutral auf Immobilien- und Umweltsteuern verlagert; den hohen geschlechtsspezifischen Lohnunterschied reduziert und Vollzeitbeschäftigungsmöglichkeiten für Frauen fördert, insbesondere durch den Ausbau von Betreuungsdiensten für abhängige Personen;

5.

weiterhin Maßnahmen umsetzt, um die Bildungsergebnisse zu verbessern, insbesondere bei benachteiligten jungen Menschen; Maßnahmen zum Abbau der Abbrecherquote im Hochschulbereich ergreift;

6.

weitere Schritte zur Förderung des Wettbewerbs im Dienstleistungssektor in die Wege leitet, indem Marktzugangshindernisse in den Märkten für Kommunikation, Verkehr und Energieeinzelhandel beseitigt werden; sofern ungerechtfertigte Beschränkungen des Zugangs zu freien Berufen bestehen, diese abschaffen sollte; die Befugnisse der Bundeswettbewerbsbehörde stärkt und die Umsetzung der Reform der Wettbewerbsvorschriften beschleunigt;

7.

weiterhin diejenigen Banken umstrukturiert und überwacht, die staatliche Unterstützung erhalten haben, wobei eine übermäßige Verringerung des Fremdkapitalanteils zu vermeiden ist; die Zusammenarbeit und Koordinierung mit den Finanzaufsichtsbehörden in anderen Ländern bei nationalen politischen Entscheidungen weiter verbessert.

Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

V. SHIARLY


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  Für 2012 aufrechterhalten durch den Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 119 vom 4.5.2012, S. 47).

(3)  ABl. C 210 vom 16.7.2011, S. 8.

(4)  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

(5)  Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand der Programmdaten unter Anwendung der gemeinsamen Methodik.

(6)  ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36.

(7)  Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.


24.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 219/5


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 10. Juli 2012

zum nationalen Reformprogramm Belgiens 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Belgiens für die Jahre 2012 bis 2015

2012/C 219/02

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (2), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2)

Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (3) an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen.

(3)

Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung (4) zum nationalen Reformprogramm Belgiens für 2011 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Belgiens für 2011 bis 2014 ab.

(4)

Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurde. Am 14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht an, worin Belgien als einer der Mitgliedstaaten aufgeführt ist, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte.

(5)

Am 1. Dezember 2011 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, in denen er den Ausschuss für Sozialschutz aufforderte, in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss und anderen Ausschüssen seine Ansichten zu den im Rahmen des politischen Zyklus der Strategie Europa 2020 empfohlenen Maßnahmen mitzuteilen. Diese Ansichten sind in die Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses eingeflossen.

(6)

Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an.

(7)

Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung. Er verwies auf die Notwendigkeit, vorrangig eine wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren.

(8)

Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen rechtzeitig bekanntzugeben, damit sie in ihre Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können.

(9)

Am 30. April 2012 übermittelte Belgien sein Stabilitätsprogramm für den Zeitraum von 2012 bis 2015 und sein nationales Reformprogramm 2012. Um den Querverbindungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. Die Kommission bewertete außerdem in einer eingehenden Überprüfung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011, ob Belgien von makroökonomischen Ungleichgewichten betroffen ist. Dabei kam sie zu dem Ergebnis, dass in Belgien zwar ein externes Ungleichgewicht besteht, das aber kein übermäßiges Ungleichgewicht darstellt.

(10)

Ausgehend von der Bewertung des Stabilitätsprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen dieses Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario für die Jahre 2012 und 2013 plausibel und für die Jahre 2014 und 2015 optimistisch ist, da es ein BIP-Wachstum vorsieht, das wesentlich über den jüngsten, im Rahmen der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen vorgenommenen Schätzungen des Potenzialwachstums liegt. Mit der im Stabilitätsprogramm beschriebenen Haushaltsstrategie wird darauf abgezielt, das Defizit im Jahr 2012 unter 3 % des BIP zu senken (auf 2,8 % des BIP, von vorher 3,7 % des BIP im Jahr 2011) und im Jahr 2015 auf Null zurückzuführen. Das Stabilitätsprogramm bestätigt das bisherige mittelfristige Haushaltsziel eines strukturellen Überschusses von 0,5 % des BIP, was die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts angemessen widerspiegelt. Das für 2012 geplante nominale Defizit steht mit der vom Rat gesetzten Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits in Einklang, und die geplante haushaltspolitische Anstrengung entspricht der im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit vom Rat ausgesprochenen Empfehlung einer durchschnittlichen jährlichen strukturellen Anstrengung von mindestens ¾ % des BIP. Die geplante Wachstumsrate bei den Staatsausgaben entspricht — unter Berücksichtigung diskretionärer Maßnahmen auf der Einnahmenseite — im Zeitraum von 2013 bis 2015, nicht jedoch 2012 dem Ausgabenrichtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Auf der Grundlage des (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldos (5) geht das Stabilitätsprogramm von einer Verbesserung des strukturellen Haushaltssaldos um 1,1 Prozentpunkte des BIP im Jahr 2012 und um durchschnittlich etwa 0,8 % des BIP im Zeitraum von 2013 bis 2015 aus.

Es bestehen jedoch Risiken, die sich daraus ergeben, dass die ab 2013 zu ergreifenden Maßnahmen noch nicht festgelegt sind und das makroökonomische Szenario ab 2014 zu optimistisch ist. Dem Stabilitätsprogramm zufolge soll die Staatsverschuldung, die mit 98,0 % des BIP im Jahr 2011 weit über der Schwelle von 60 % liegt, stabilisiert und 2015 auf 92,3 % gesenkt werden, womit ausreichende Fortschritte in Richtung auf die Einhaltung des im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgegebenen Richtwerts für den Schuldenabbau gegeben wären.

Außerdem sind die impliziten Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit den Garantien für den Finanzsektor besonders hoch. Der auf Regeln beruhende mehrjährige Rahmen für den öffentlichen Gesamthaushalt würde insbesondere in Bezug auf die Ausgaben davon profitieren, wenn die belgischen Regionen und Gemeinschaften sowie die Kommunen Durchsetzungsmechanismen und/oder Verpflichtungen zur Erreichung der ihnen zugewiesenen Defizitziele vorsehen.

(11)

Zur Verringerung der hohen öffentlichen Verschuldung sollten die mit der Bevölkerungsalterung verbundenen Kosten angegangen und das Defizit strukturell verringert werden. Die neue Föderalregierung einigte sich im Dezember 2012 auf eine Reform des belgischen Alterssicherungssystems. Im Hinblick auf die Anhebung des tatsächlichen Renteneintrittsalters ist nun eine wirksame Umsetzung und Überwachung der eingeleiteten Gesetzesreformen notwendig. Es kommt darauf an, die Reform der Alterssicherung mit Maßnahmen zur Förderung des aktiven Alterns und eines längeren Erwerbslebens zu unterstützen, während weitere Reformen, wie die Koppelung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung, zur Erreichung dieses Ziels ebenfalls beitragen würden.

(12)

Das belgische Finanzsystem steht noch immer vor erheblichen Herausforderungen. Die Umstrukturierung der belgischen Banken ist noch nicht abgeschlossen und die 2008/2009 als Reaktion auf die Finanzkrise gewährten staatlichen Beihilfen sind noch nicht vollständig zurückgezahlt. Überdies hängen die Risiken, denen sich der Bankensektor und der öffentliche Sektor gegenübersehen, durch den hohen Umfang der Garantien eng miteinander zusammen.

(13)

Die Leistungsbilanz verschlechtert sich allmählich. Die Verbesserung der Dienstleistungsbilanz gleicht die Verschlechterung der Warenhandelsbilanz nicht aus. Im Bereich der Warenausfuhren hat Belgien nicht nur in Bezug auf den expandierenden Welthandel an Boden verloren, sondern auch im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und dem Durchschnitt des Euro-Währungsgebiets; dies deutet auf eine im Vergleich zu Belgiens wichtigsten Handelspartnern (den Niederlanden, Frankreich und Deutschland) und zum Euro-Währungsgebiet insgesamt ungünstige Entwicklung der inländischen Lohnstückkosten hin. Aufgrund des bestehenden automatischen Lohnindexierungssystems konnte die Regierung trotz ihrer Anstrengungen, die Erhöhung der Reallöhne im Zeitraum von 2011 bis 2012 auf höchstens 0,3 % zu begrenzen, nicht verhindern, dass die Nominallöhne stärker steigen als in den Nachbarländern. Obwohl die Produktivität hoch ist, verzeichnet Belgien ein schwaches Wachstum, und auch die Vorleistungskosten, vor allem für Energie, sind hoch. Um die Inflation einzudämmen, wurden die Einzelhandelspreise für Gas und Strom eingefroren, doch es wurden keine konkreten Maßnahmen zur Umgestaltung des Tarifverhandlungs- und Lohnindexierungssystems selbst ergriffen. Die Intensität von Forschung und Entwicklung (FuE) in der Privatwirtschaft stagnierte in den letzten Jahren, und durch den Fachkräftemangel, vor allem in Wissenschaft und Technik, könnte die weitere Verbesserung der Innovationsleistung der belgischen Wirtschaft wesentlich behindert werden.

(14)

Um die Beschäftigung jüngerer und älterer Arbeitnehmer zu fördern und mehr Erwerbslose in die Erwerbstätigkeit zu führen, wurden verschiedene Strukturmaßnahmen getroffen. Belgien hat eine umfassende Reform seines Systems zur Arbeitslosenunterstützung eingeleitet. Nach wie vor gibt es jedoch strukturelle Arbeitsmarktprobleme, für deren Beseitigung mehr getan werden könnte. Um die Wirksamkeit aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, vor allem für ältere Arbeitnehmer und benachteiligte Gruppen wie Menschen mit Migrationshintergrund, zu verbessern, ist es von entscheidender Bedeutung, die Teilnahme am lebenslangen Lernen zu erhöhen und die Reformen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung fortzusetzen. Bei der steuerlichen Entlastung des Faktors Arbeit wurden keine nennenswerten Fortschritte erzielt. Zwar wurde im Juni 2011 eine neue Steuergutschrift für die niedrigsten Löhne eingeführt, doch erwies sich diese nicht als ausreichend, um die erheblichen Arbeitslosigkeitsfallen am unteren Ende der Einkommensskala auszugleichen. Eine Verlagerung der Steuerlast von der Arbeit hin zu Steuern auf Verbrauch und/oder Ökosteuern hat nicht stattgefunden.

(15)

Die Preise für viele Waren und Dienstleistungen sind generell höher als in anderen Mitgliedstaaten, was durch geringen Wettbewerbsdruck — insbesondere im Einzelhandel und in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen — und einen schwachen Aufsichtsrahmen bedingt ist. Im Einzelhandel bestehen weiterhin beträchtliche Hindernisse und Betriebsbeschränkungen. So begrenzen insbesondere wettbewerbsbeschränkende Vorschriften nach wie vor die Öffnungszeiten, schützen die etablierten Anbieter vor dem Marktzutritt neuer Teilnehmer und behindern die Ausbreitung neuer Geschäftsmodelle und -technologien. Ein allgemeines Wettbewerbsproblem der netzgebundenen Wirtschaftszweige sind in Belgien die starke Position der etablierten Anbieter und die im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten hohen Zutrittsschranken, so dass die früheren Monopolisten in diesen Branchen nach wie vor höhere Entgelte verlangen können als auf einem wettbewerbsorientierten Markt. Die belgische Wettbewerbsbehörde wird zurzeit reformiert, doch es ist noch nicht klar, ob die umgestaltete Behörde unabhängig genug sein und über ausreichende Mittel verfügen wird.

(16)

Obwohl Belgien bei der geplanten Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien in der Wirtschaft gut vorankommt, werden im Hinblick auf das angestrebte Ziel, die Emissionen von Treibhausgasen in den nicht unter das Emissionshandelssystem fallenden Wirtschaftszweigen um 15 % zu verringern (6), voraussichtlich keine ausreichenden Fortschritte erzielt werden. Belgien verabschiedete 2011 nicht genügend Maßnahmen beziehungsweise politische Initiativen zur Verbesserung dieser Situation.

(17)

Belgien ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese Verpflichtungen und die Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Jahr 2011 betreffen die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, die Erhöhung der Erwerbstätigenquote, die Steigerung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die Stärkung der Finanzstabilität. Die Kommission hat die Umsetzung der im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eingegangenen Verpflichtungen bewertet. Die Ergebnisse dieser Bewertung sind in die untenstehenden Empfehlungen eingeflossen.

(18)

Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Belgiens eingehend analysiert. Sie hat sowohl das Stabilitätsprogramm als auch das nationale Reformprogramm bewertet und eine eingehende Überprüfung vorgelegt. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Belgien berücksichtigt, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters sind in die untenstehenden Empfehlungen 1 bis 7 eingeflossen.

(19)

Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm geprüft; seine Stellungnahme hierzu (7) spiegelt insbesondere die untenstehende Empfehlung 1 wider.

(20)

Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm und das Stabilitätsprogramm geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln insbesondere die untenstehenden Empfehlungen 1, 4, 5 und 6 wider –

EMPFIEHLT, dass Belgien im Zeitraum von 2012 bis 2013:

1.

den Haushaltsplan für 2012 ausführt, um zu gewährleisten, dass das übermäßige Defizit bis Ende 2012 korrigiert wird; außerdem Maßnahmen zur Gewährleistung der Umsetzung der Haushaltsstrategie für das Jahr 2013 und danach festlegt, indem sichergestellt wird, dass die Korrektur des übermäßigen Defizits von Dauer ist und ausreichende Fortschritte in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel, einschließlich der Einhaltung des Richtwerts für die Ausgaben, erreicht werden, und Fortschritte im Hinblick auf die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau gewährleistet; den haushaltspolitischen Rahmen anpasst, um zu gewährleisten, dass die Haushaltsziele auf föderaler und subföderaler Ebene verbindlich sind, und die Transparenz der Lastenverteilung und der Rechenschaftspflicht auf allen Regierungsebenen erhöht;

2.

die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen durch Eindämmung der alterungsbedingten Ausgaben, einschließlich der Gesundheitsausgaben, weiter verbessert; insbesondere die Reform der Vorruhestandsregelungen und des Rentensystems umsetzt sowie weitere Maßnahmen trifft, um für eine Anhebung des effektiven Renteneintrittsalters zu sorgen, unter anderem durch Koppelung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung;

3.

Kapitalerhöhungen bei den schwächsten Banken fördert, damit der Bankensektor weiter gestärkt und seiner normalen Rolle als Geldgeber der Wirtschaft gerecht werden kann;

4.

nach Anhörung der Sozialpartner und im Einklang mit der nationalen Praxis Schritte zur Umgestaltung des Tarifverhandlungs- und Lohnindexierungssystems einleitet, um die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern; in einem ersten Schritt dafür sorgt, dass der Lohnanstieg in stärkerem Maße die Entwicklung der Arbeitsproduktivität und der Wettbewerbsfähigkeit widerspiegelt, indem i) dafür gesorgt wird, dass die in der „Lohnnorm“ vorgesehenen nachträglichen Berichtigungsmechanismen umgesetzt werden, und der Abschluss von Gesamtvereinbarungen gefördert wird, um die Kostenwettbewerbsfähigkeit zu verbessern, und ii) die Anwendung von Öffnungsklauseln bei Branchentarifverträgen erleichtert wird, um Lohnsteigerungen und die Entwicklung der Arbeitsproduktivität auf lokaler Ebene besser aneinander anzugleichen;

5.

die Steuerlast in erheblichem Umfang vom Faktor Arbeit hin zu Steuern verlagert, die sich weniger verzerrend auf das Wachstum auswirken, unter anderem beispielsweise Umweltsteuern; die eingeleitete Reform des Systems zur Arbeitslosenunterstützung fortsetzt, um negative Arbeitsanreize zu verringern und den Schwerpunkt auf Beschäftigungsförderung und Aktivierungsmaßnahmen für ältere Arbeitnehmer und benachteiligte Gruppen, insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund, zu legen; die geplante weitere Regionalisierung der arbeitsmarktpolitischen Kompetenzen nutzt, um die interregionale Mobilität der Arbeitskräfte zu fördern und die Kohärenz zwischen Bildung, lebenslangem Lernen, beruflicher Bildung und beschäftigungspolitischen Maßnahmen zu stärken; bestehende Aktivierungsanstrengungen auf alle Altersgruppen ausdehnt;

6.

den Wettbewerb im Einzelhandel durch Verringerung von Hemmnissen und Abbau von Betriebsbeschränkungen weiter stärkt; Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen einleitet, indem regulative Hindernisse überprüft und die institutionellen Regelungen für eine effektive Durchsetzung der Vorschriften über staatliche Beihilfen gestärkt werden;

7.

weitere Maßnahmen ergreift, um bei der Verwirklichung der angestrebten Verringerung der Treibhausgasemissionen, die durch nicht unter das Emissionshandelssystem fallende Tätigkeiten verursacht werden, größere Fortschritte zu erreichen, insbesondere dadurch, dass gewährleistet wird, dass der Transportsektor einen erheblichen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leistet.

Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

V. SHIARLY


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

(3)  Für 2012 aufrechterhalten durch den Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 119 vom 4.5.2012, S. 47).

(4)  ABl. C 209 vom 15.7.2011, S. 1.

(5)  Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand der Programmdaten unter Anwendung der gemeinsamen Methodik.

(6)  Nur 37,9 % der Emissionen in Belgien stammen aus Branchen, die im EU-Emissionshandelssystem (EHS) erfasst sind. In den bedeutenderen Nicht-EHS-Branchen verursachen der Straßentransport (21,5 %) und der Energieverbrauch (38,9 %) die meisten Treibhausgasemissionen des Landes.

(7)  Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.


24.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 219/9


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 10. Juli 2012

zum nationalen Reformprogramm Bulgariens 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Bulgariens für die Jahre 2012 bis 2015

2012/C 219/03

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (2), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2)

Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (3) an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen.

(3)

Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung (4) zum nationalen Reformprogramm Bulgariens für 2011 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Konvergenzprogramm Bulgariens für 2011 bis 2014 ab.

(4)

Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurde. Am 14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht an, in dem Bulgarien als einer der Mitgliedstaaten aufgeführt ist, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte.

(5)

Am 1. Dezember 2011 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, in denen er den Ausschuss für Sozialschutz aufforderte, in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss und anderen Ausschüssen seine Ansichten zu den im Rahmen des politischen Zyklus der Strategie Europa 2020 empfohlenen Maßnahmen mitzuteilen. Diese Ansichten sind in die Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses eingeflossen.

(6)

Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an.

(7)

Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat (im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 9. Dezember 2011 und im Anschluss an den Jahreswachstumsbericht 2012 der Kommission) die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung. Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren.

(8)

Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, ihre Verpflichtungen rechtzeitig bekannt zu geben, damit sie in ihre Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können.

(9)

Am 12. April 2012 übermittelte Bulgarien sein Konvergenzprogramm für den Zeitraum 2012 bis 2015 und sein nationales Reformprogramm 2012. Um Querverbindungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. Die Kommission bewertete außerdem in einer eingehenden Überprüfung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011, ob Bulgarien von makroökonomischen Ungleichgewichten betroffen ist. Dabei kam sie zu dem Schluss, dass in Bulgarien ein internes makroökonomisches Ungleichgewicht besteht, das jedoch kein übermäßiges Ungleichgewicht darstellt.

(10)

Nach den ersten 2012 von Bulgarien gemeldeten Zahlen über das Haushaltsdefizit und den Schuldenstand für die Jahre 2008 bis 2011 im Zusammenhang mit dem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit lag das gesamtstaatliche Defizit 2011 unter dem Referenzwert des Vertrags von 3 % des BIP. Nach der Frühjahrsprognose der Kommissionsdienststellen wird das gesamtstaatliche Defizit unter dem Referenzwert des Vertrags bleiben und während des Prognosezeitraums weiter sinken. Daher hat die Kommission im Einklang mit den Vorschriften des Stabilitäts- und Wachstumspakts am 30. Mai 2012 eine Empfehlung für einen Beschluss des Rates (5) zur Aufhebung des Beschlusses über das Bestehen eines übermäßigen Defizits gemäß Artikel 126 Absatz 12 des Vertrags angenommen.

(11)

Ausgehend von der Bewertung des Konvergenzprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass — verglichen mit der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen — das den Haushaltsprojektionen des Konvergenzprogramms zugrunde liegende makroökonomische Szenario für den Zeitraum 2012 bis 2013 angesichts der Tatsache, dass für 2012 ein jährliches Wachstum von 1,4 % und für 2013 von 2,5 % erwartet wird, optimistisch ist. Die Kommissionsdienstellen gehen in ihrer Frühjahrsprognose 2012 davon aus, dass das BIP 2012 um 0,5 % und 2013 um 1,9 % ansteigt. Nach der Korrektur des übermäßigen Defizits von 2011 verfolgt die im Programm skizzierte Haushaltsstrategie das Ziel, bis zum Ende des Programmzeitraums eine Haushaltsposition zu erreichen, die sowohl strukturell als auch in Bezug auf den Gesamthaushalt nahezu ausgeglichen ist. Das mittelfristige strukturelle Haushaltsziel wurde leicht von einem Defizit von 0,6 % des BIP auf ein Defizit von 0,5 % des BIP angepasst. Das neue mittelfristige Haushaltsziel spiegelt damit die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts angemessen wider. Ausgehend vom (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldo (6) beabsichtigt Bulgarien, das mittelfristige Haushaltsziel innerhalb des Zeitraums des Konvergenzprogramms zu erreichen.

Im Zeitraum 2012 bis 2014 würde der Anstieg der Staatsausgaben unter Berücksichtigung einnahmenseitiger diskretionärer Maßnahmen den Ausgabenrichtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts einhalten, 2015 jedoch nicht. Die geplante Haushaltskonsolidierung ist einigen Risiken ausgesetzt, die auf i) geringere Einnahmen infolge des optimistischen makroökonomischen Szenarios und der weniger steuerergiebigen Wachstumsstruktur der Wirtschaft sowie ii) Ineffizienzen im öffentlichen Sektor und insbesondere in Bezug auf Zahlungsrückstände im Gesundheitsbereich zurückzuführen sind, von denen hoher Ausgabendruck ausgehen kann. Die Schuldenquote liegt unter 60 % des BIP; dem Konvergenzprogramm zufolge wird sie 2012 bei rund 20 % des BIP ihren Höhepunkt erreichen und anschließend während des Programmzeitraums fallen. Was die Einhaltung der Steuervorschriften anbetrifft, bestehen erhebliche Spielräume für Verbesserungen; wenn hier Fortschritte erzielt werden, könnte Bulgarien mehr Mittel zur Wachstumsförderung aufwenden. Die Haushaltsverfassung wurde dahingehend geändert, dass das Defizit auf 2 % des BIP und die Staatsausgaben auf 40 % des BIP begrenzt wurden; dadurch wurde die Verbindlichkeit der Haushaltspolitik gestärkt und die Haushaltsplanung berechenbarer gemacht. Die inhaltliche Verbesserung des mittelfristigen Haushaltsrahmens und die Stärkung des Periodenprinzips im Berichtssystem einschließlich durch Verbesserung der Qualität und der Aktualität der Berichterstattung seitens staatlicher Unternehmen und subnationaler Regierungen stellen jedoch weiter eine Herausforderung dar.

(12)

Die Regierung hat bei einigen Maßnahmen der Rentenreform, darunter jene, die das Renteneintrittsalter sowohl von Männern als auch von Frauen und die Dienstzeiten von Bediensteten der Streitkräfte und des Polizeisektors betreffen, erhebliche Forschritte erzielt. Es bleibt jedoch mittelfristig eine zentrale Herausforderung, Mängel in Bezug auf die Angemessenheit der Rentenleistungen zu beheben. Die Änderungen sehen keine Schritte zur Angleichung des gesetzlichen Renteneintrittsalters für Männer und Frauen vor. Zudem geht die effektive Beschränkung von Vorruhestandsregelungen für Arbeitnehmer nicht weit genug. Eine zentrale Herausforderung bleibt es, Nichtbeitragszahler in die Rentensysteme einzubeziehen und die Kontrollen und Kriterien im Zusammenhang mit der Gewährung von Invaliditätsrenten zu verschärfen.

(13)

Bulgarien weist den unionsweit höchsten Prozentsatz an von völliger Mittellosigkeit bedrohten Menschen auf, wobei ältere Menschen und Kinder besonders stark betroffen sind. Hier bedarf es umfassender Maßnahmen. Vorrangig sollte dabei sein, die Wirksamkeit sozialer Transferleistungen zu steigern. Nur die Hälfte der erwerbsfähigen Personen unter den Roma sind erwerbstätig. Die unlängst angenommene nationale Strategie zur Eingliederung der Roma nimmt verschiedene Integrationsschranken ins Visier; um im Zeitraum 2012 bis 2020 anwendbar zu sein, muss sie jedoch noch auf einen detaillierten Aktionsplan gestützt werden.

(14)

Die Krise hat gering qualifizierte Arbeitskräfte (welche die größte Gruppe der Arbeitslosen stellen) besonders hart getroffen und die Jugendarbeitslosigkeit erheblich ansteigen lassen. Zudem ist die Langzeitarbeitslosigkeit seit 2009 deutlich schneller gestiegen als in der übrigen Union. Dies spiegelt vor allem ein verbessertes Qualifikationsniveau und eine Zunahme geografischer Diskrepanzen wider, da die Arbeitplatzverluste hauptsächlich das Segment der Geringqualifizierten betrafen. Das System der Mindestbeiträge zu den sozialen Sicherungssystemen sollte überprüft werden, um Schwarzarbeit einzudämmen und sicherzustellen, dass gering qualifizierte Arbeitskräfte nicht aus dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden. Die Maßnahmen der Regierung, mit denen die Ausgaben für Löhne und Gehälter im öffentlichen Sektor im Zeitraum 2010 bis 2012 eingefroren wurden, stellten eine wichtige und angemessene Reaktion dar; sie haben auch dazu beigetragen, die Lohnkosten der Produktivität anzunähern. Eine nationale Initiative wurde mit dem Ziel ins Leben gerufen, die Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt umfassend anzugehen. Die öffentliche Arbeitsvermittlung ist nach wie vor von vergleichsweise geringer Qualität; es sollten verstärkt Mitarbeiterlehrgänge durchgeführt werden, insbesondere in Bezug auf „Roma-Vermittler“. Mit weiteren Maßnahmen sollten Dienste, die mit Aktivierung, Arbeitssuche, Zuordnung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Umschulung befasst sind, und individuell zugeschnittene Dienste für Geringqualifizierte verbessert werden.

(15)

Bulgarien weist (dem OECD-Programm zur Internationalen Schülerbewertung („PISA-Studie“) 2009 zufolge) den unionsweit höchsten Prozentsatz an Schülern mit schlechten Leseleistungen und schlechten Leistungen in Mathematik und Naturwissenschaften auf. Dies zeigt, dass es für eine qualitativ hochwertige Bildung massive strukturelle Hindernisse gibt. Die schlechten Lernleistungen stehen im Zusammenhang mit einem erschwerten Bildungszugang für benachteiligte Gruppen, insbesondere die Roma, einer unzureichenden Schulautonomie, dem Mangel an Anreizen für bessere Leistungen, einem unzureichenden nationalen Bewertungssystem und unzureichender Rechenschaftspflicht. Im Bereich der Hochschulbildung sind die Fortschritte sehr begrenzt, obwohl in jüngster Zeit einige vielversprechende Anstrengungen unternommen wurden. Die geplanten Änderungen des Hochschulgesetzes müssen zur Wachstumsförderung vorrangig umgesetzt und durch angemessene Governance, Investitionen und politischen Willen flankiert werden.

(16)

Das Niveau der Investitionen in Forschung und Innovation ist in Bulgarien gering. Zur Verwirklichung eines nationalen Ziels von 1,5 % des BIP bis 2020 müssen die Investitionen in Forschung und Innovation angehoben werden, und es bedarf einer angemessenen Innovationsstrategie. Die Verwaltung für Forschung und Innovation in Bulgarien leidet unter Zersplitterung. Bulgarien muss seine Universitäten stärken und eine Strategie entwickeln, um Hochschuleinrichtungen in innovative Tätigkeiten einzubinden. Die Rahmenvereinbarungen zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen und dem Privatsektor müssen weiterentwickelt werden, und Mittel sollten wettbewerbsorientiert, leistungsbezogen und transparent vergeben werden. Engpässe bestehen nach wie vor bei der Finanzierung neu gegründeter Unternehmen und innovativer kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU). Bei öffentlichen Finanzinstrumenten und Garantien für junge, innovative Unternehmen befindet sich die Umsetzung noch am Anfang und ihre Wirkung muss sich erst erweisen.

(17)

Derzeit reicht die Verwaltungskapazität Bulgariens nicht aus, um Infrastrukturvorhaben in den Bereichen Straßen- und Schienenverkehr sowie Wasserwirtschaft ordnungsgemäß zu verwalten und in Gang zu halten. Die Verwaltungsreform zielte vor allem auf den Abbau von Stellen im öffentlichen Sektor ab, wohingegen zur Behebung anderer Ursachen mangelnder Effizienz nur begrenzte Anstrengungen unternommen wurden. Die Inanspruchnahme der EU-Mittel bleibt trotz kontinuierlicher Fortschritte in den letzten zwei Jahren gering. Hauptgründe dafür sind die komplizierten Verwaltungsverfahren und die Schwierigkeiten der Unternehmen, die Kofinanzierung sicherzustellen. Bedeutende Herausforderungen bestehen nach wie vor auch darin, das Unternehmens- und Regulierungsumfeld weiter zu verbessern und Fortschritte bei der Steigerung der Verwaltungskapazität des öffentlichen Sektors zu erzielen. Die Einführung der elektronischen Behördendienste hat sich mehrfach verzögert. Das Steuersystem in Bulgarien ist geprägt von beträchtlicher Steuerhinterziehung und geringer Verwaltungseffizienz. Die Verwaltungskosten der Steuererhebung und der Zeitaufwand, den Unternehmen zur Entrichtung von Steuern benötigen, ist hoch.

(18)

Die neuen Rechtsvorschriften für das öffentliche Auftragswesen sind ein wichtiger Schritt in Richtung auf ein besseres Überwachungssystem zur Prävention und Ahndung von Unregelmäßigkeiten. Diese Anstrengungen sollten in zweifacher Hinsicht ergänzt werden: i) die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam umgesetzt werden; ii) der Behörde für das öffentliche Auftragswesen sollten ex-officio-Befugnisse verliehen werden.

(19)

Beim Zugang zu Netzwerksektoren wie Schienenverkehr, Telekommunikation und Energie sind in Bulgarien trotz eingeleiteter Reformen nach wie vor bestimmte Beschränkungen vorgesehen. Die Funktionsweise der Energiemärkte weist sowohl auf Großhandels- wie auf Einzelhandelsebene Probleme auf. Erforderlich sind Verbesserungen insbesondere im Hinblick darauf, dass es keine Strom- und Erdgasbörsen und keinen funktionstüchtigen Ausgleichsmarkt gibt, sowie im Bereich regulierte Verbraucherpreise. Zudem sollte Bulgarien die Unabhängigkeit der Regulierung für das Übertragungssystem sicherstellen. Bulgarien ist stark von einem einzigen Energieversorgungsweg abhängig, während sein inländischer Energiemarkt nicht angemessen funktionsfähig ist und das Land dem Risiko gravierender Versorgungsschocks aussetzt. Die derzeit im Zusammenhang mit der Energieabhängigkeit ergriffenen Maßnahmen müssen verbessert werden. Der Bau der neuen Erdgasinfrastruktur ist bisher zu langsam vorangekommen. Obwohl einige wünschenswerte Reformen förmlich angenommen wurden — und der Anteil erneuerbarer Energien 2011 gestiegen ist —, wurden sie nach wie vor nicht zufriedenstellend umgesetzt, was auf das Auftragswesen, die Vereinnahmung der öffentlichen Sphäre durch Privatinteressen und die schlechte Verwaltung der staatseigenen Energieunternehmen zurückzuführen ist.

(20)

Bulgarien ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese Verpflichtungen und die Umsetzung der 2011 eingegangenen Verpflichtungen zielen auf tragfähigere öffentliche Finanzen, die Förderung der Beschäftigung, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit im Privatsektor und die Stärkung der Finanzstabilität ab. Die Kommission hat bewertet, inwiefern die im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eingegangenen Verpflichtungen umgesetzt wurden. Die Ergebnisse dieser Bewertung sind in die Empfehlungen eingeflossen.

(21)

Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Bulgariens eingehend analysiert. Sie hat das Konvergenzprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet und eine eingehende Überprüfung vorgelegt. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Bulgarien, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien berücksichtigt, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln die untenstehenden Empfehlungen 1 bis 7 wider.

(22)

Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Konvergenzprogramm geprüft; seine Stellungnahme hierzu (7) spiegelt insbesondere die untenstehende Empfehlung 1 wider.

(23)

Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm und das Konvergenzprogramm geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln insbesondere die untenstehenden Empfehlungen 3 und 5 wider —

EMPFIEHLT, dass Bulgarien im Zeitraum 2012 bis 2013:

1.

die gesunde Haushaltspolitik fortsetzt, um 2012 das mittelfristige Haushaltsziel zu erreichen; daher die Haushaltsstrategie planmäßig umsetzt, sicherstellt, dass der Ausgabenrichtwert eingehalten wird, und bereit ist, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, falls Risiken für das Haushaltsszenario eintreten; das Bemühen um eine qualitativ verbesserte Verwendung öffentlicher Mittel, insbesondere in den Bereichen Bildung und Gesundheit, intensiviert und eine umfassende Strategie für die Steuerdisziplin umsetzt, um die Steuereinnahmen weiter zu erhöhen und der Schattenwirtschaft zu Leibe zu rücken; den mittelfristigen Haushaltsrahmen inhaltlich weiter verbessert und die Qualität des Berichtssystems steigert;

2.

weitere Maßnahmen ergreift, um Risiken für die Tragfähigkeit des Rentensystems zu vermindern und seine Angemessenheit zu steigern, indem es das gesetzliche Renteneintrittsalter für Männer und Frauen, die ein volles Berufsleben lang Beiträge gezahlt haben, angleicht; strengere Kontrollen und Kriterien im Zusammenhang mit der Gewährung von Invaliditätsrenten einführt;

3.

die Umsetzung der nationalen Beschäftigungsinitiative für Jugendliche beschleunigt; sicherstellt, dass die Mindestbeiträge zu den sozialen Sicherungssystemen keinen Negativanreiz für die angemeldete Erwerbstätigkeit bilden; das Bemühen um eine Verbesserung der Leistungen der öffentlichen Arbeitsagentur verstärkt; Armut bekämpft, soziale Transferleistungen wirksamer macht, den Zugang von Kindern und alten Menschen zu qualitativ hochwertigen sozialen Diensten verbessert und die nationale Strategie zur Eingliederung der Roma umsetzt;

4.

die Reform einschlägiger Rechtsvorschriften für Schulen und Hochschulen sowie flankierender Maßnahmen beschleunigt, indem es die Lehrpläne modernisiert, die Ausbildung von Lehrkräften verbessert und sicherstellt, dass Bildung benachteiligten Gruppen tatsächlich zugänglich ist; für neu gegründete Unternehmen und KMU, insbesondere solchen, die in innovativen Bereichen tätig sind, den Zugang zu Finanzmitteln verbessert;

5.

sich verstärkt um Kapazitätsaufbau und Reformen in der Verwaltung bemüht, indem es Bürokratie abbaut, die Kosten der Einhaltung der Steuervorschriften und der Steuererhebung verringert und die Absorption von EU-Mitteln insbesondere in den Bereichen Straßen- und Schienenverkehr sowie Wasserwirtschaft weiter verbessert; Qualität und Unabhängigkeit der Justiz steigert und die Einführung der elektronischen Behördendienste beschleunigt; die Kapazität der öffentlichen Verwaltung in zentralen Verkehrssektoren und Regulierungsbehörden stärkt;

6.

sicherstellt, dass die Rechtsvorschriften für das öffentliche Auftragswesen wirksam umgesetzt werden; die Prävention von Unregelmäßigkeiten stärkt und die Sanktionen des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen und des Gesetzes über Interessenkonflikte wirksam anwendet;

7.

Maßnahmen ergreift, um Markthindernisse, Mindestertragsgarantien und Preiskontrollen zu beseitigen; die Unabhängigkeit der Betreiber von Übertragungs- und Verteilungssystemen sicherstellt; die Marktgestaltung insbesondere für Energiebörsen und Ausgleichsmärkte abschließt; Strom- und Erdgasleitungen verbessert, die Energieeffizienz erhöht und die Kapazität zur Bewältigung von Versorgungsengpässen steigert.

Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

V. SHIARLY


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

(3)  Für 2012 aufrechterhalten durch den Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 119 vom 4.5.2012, S. 47).

(4)  ABl. C 209 vom 15.7.2011, S. 5.

(5)  Der darauf beruhende Beschluss 2012/370/EU des Rates wurde am 22. Juni 2012 angenommen (ABl. L 179 vom 11.7.2012, S. 19).

(6)  Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand der Programmdaten unter Anwendung der gemeinsamen Methodik.

(7)  Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.


24.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 219/13


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 10. Juli 2012

zum nationalen Reformprogramm Zyperns 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Zyperns für die Jahre 2012 bis 2015

2012/C 219/04

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (2), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2)

Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (3) an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen.

(3)

Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung (4) zum nationalen Reformprogramm Zyperns für 2011 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Zyperns für 2011 bis 2014 ab (im Folgenden „Empfehlung des Rates für 2011“).

(4)

Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurde. Am 14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht an, in dem Zypern als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte.

(5)

Am 1. Dezember 2011 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, in denen er den Ausschuss für Sozialschutz aufforderte, in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss und anderen Ausschüssen seine Ansichten zu den im Rahmen des politischen Zyklus der Strategie Europa 2020 empfohlenen Maßnahmen mitzuteilen. Diese Ansichten sind in die Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses eingeflossen.

(6)

Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an.

(7)

Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung. Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren.

(8)

Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen so zeitig mitzuteilen, dass sie in ihre Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können.

(9)

Am 7. Mai 2012 übermittelte Zypern sein Stabilitätsprogramm für den Zeitraum von 2012 bis 2015 und am 10. Mai 2012 sein nationales Reformprogramm 2012. Um den Querverbindungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. Die Kommission ging außerdem in einer eingehenden Überprüfung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 der Frage nach, ob in Zypern makroökonomische Ungleichgewichte bestehen. Dabei kam sie zu dem Ergebnis, dass in Zypern in Bezug auf den Bankensektor und die Verschuldung der Unternehmen ein internes Ungleichgewicht und in Bezug auf die Haushaltspolitik und die Wettbewerbsfähigkeit ein externes und internes Ungleichgewicht besteht, das jedoch nicht übermäßig ist.

(10)

Ausgehend von der Bewertung des Stabilitätsprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen des Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario für den Zeitraum 2012 bis 2014 optimistisch ist. Obwohl dieses Szenario eine bedeutende Abwärtskorrektur der Wachstumsaussichten enthält, bestehen weitere Abwärtsrisiken, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der Inlandsnachfrage in den Jahren 2012 bis 2013. Die im Stabilitätsprogramm beschriebene Haushaltsstrategie verfolgt das Ziel, das übermäßige Defizit 2012 zu korrigieren, das mittelfristige Haushaltsziel bis 2014 zu erreichen und es 2015 einzuhalten. Das Stabilitätsprogramm bestätigt das bisherige mittelfristige Haushaltsziel eines strukturell ausgeglichenen, den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts angemessenen Haushalts. Mit der geplanten Korrektur des übermäßigen Defizits wird die in der Empfehlung des Rates vom 13. Juli 2010 im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit genannte Frist eingehalten. Bei Zugrundelegung des (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldos (5) entspricht die geplante jährliche Konsolidierungsanstrengung von im Schnitt 1,5 % des BIP für den Zeitraum 2011 bis 2012 der Empfehlung des Rates. Die zur Erreichung des mittelfristigen Haushaltsziels 2013 beabsichtigten Fortschritte genügen, da sie sowohl nach der von den Kommissionsdiensten 2012 vorgelegten Frühjahrsprognose als auch nach dem Programm den Richtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts von 0,5 % des BIP übersteigen.

In den Jahren 2013 bis 2014 hält der Anstieg der Staatsausgaben unter Berücksichtigung einnahmenseitiger diskretionärer Maßnahmen den Ausgabenrichtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts ein, 2015 jedoch nicht. Risiken für die Haushaltsziele des Stabilitätsprogramm bestehen insofern, als das makroökonomische Szenario für 2012 bis 2014 optimistisch erscheint und der für 2013 geplanten Konsolidierungsanstrengung teilweise nicht genau spezifizierte Maßnahmen zugrunde liegen. Dem Stabilitätsprogramm zufolge wird die Schuldenquote, die 2011 bei 71,6 % lag, 2012 auf 72,1 % ansteigen, ehe sie allmählich auf 65,4 % im Jahr 2015 sinkt. Was den Richtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts für den Schuldenabbau angeht, wird sich Zypern in den Jahren 2013 bis 2015 in einer Übergangsphase befinden, wobei die im Programm erläuterten Pläne ausreichende Fortschritte in Bezug auf die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau gewährleisten. Es bestehen jedoch Risiken für diese Projektion, da Rettungsmaßnahmen für Unternehmen im Finanzsektor nötig werden könnten.

(11)

Die Effizienz der Steuerverwaltung in Zypern muss erheblich verbessert werden, da die Verwaltungskosten im Verhältnis zu den Steuereinnahmen sehr hoch sind. Die Steuereinnahmen sind vergleichsweise niedrig. Insbesondere sind die Ausgaben für die Steuerverwaltung als Anteil des BIP und die Verwaltungskosten im Verhältnis zu den Netto-Steuereinnahmen sind hoch und weisen steigende Tendenz auf. Maßnahmen müssen ergriffen werden, um für eine Bewegung weg von der informellen/nicht angemeldeten Arbeit Anreize zu bieten und die Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Zudem sollten Initiativen für eine effizientere Steuererhebung verstärkt werden.

(12)

Aufgrund des starken Engagements der zyprischen Finanzinstitute in der Wirtschaft Griechenlands wurden die Ertragskraft ihrer Vermögenswerte, ihre Rentabilität und ihre Kapital- und Liquiditätspuffer durch die Umstrukturierung der griechischen Staatsschulden und die zunehmende Anzahl notleidender Kredite, die griechischen Kunden gewährt wurden, in Mitleidenschaft gezogen. Das Gesamtkreditrisiko des konsolidierten zyprischen Bankensektors in Bezug auf Griechenland ist sehr hoch. Das Parlament hat am 14. Dezember 2011 zwei Gesetze angenommen, mit denen die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems gegen Bankenkrisen gestärkt wird. In Bezug auf eine verstärkte Beaufsichtigung der Genossenschaftskreditinstitute, die rund 40 % aller inländischen Guthaben halten, wurden jedoch bisher keine zufriedenstellenden Fortschritte erzielt.

(13)

Zypern steht in Bezug auf die langfristige Stabilität der öffentlichen Finanzen, insbesondere des Rentensystems, vor Herausforderungen. Das Land hat zwei einschlägige strukturelle Maßnahmen für eine Reform seines Rentensystems umgesetzt. Obwohl diese Maßnahmen wichtig und glaubwürdig sind, ist das Vorgehen Zyperns nicht ehrgeizig genug, um die Tragfähigkeit und die Angemessenheit des Rentensystems sicherzustellen und es langfristig gerechter zu machen. Noch immer sind Maßnahmen erforderlich, mit denen die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften in Unternehmen aufrechterhalten und die Anhebung des effektiven Renteneintrittsalters gestützt wird. Was die Altersarmut angeht, hat Zypern das Problem der hohen Armutsgefährdungsquote bei älteren Menschen nur teilweise in Angriff genommen. Die angenommenen Maßnahmen reichen nicht aus, um die Einkommensverhältnisse armutsgefährdeter Rentner kurzfristig zu verbessern.

(14)

Die Ungleichbehandlung und Effizienzmängel im Gesundheitswesen wurden nicht in konstruktiver Weise angegangen. Trotz der Empfehlung 3, die im Rahmen der Empfehlung des Rates für 2011 ausgesprochen wurde, ist bisher kein klarer Zeitplan für Fortschritte im nationalen Krankenversicherungssystem vorgelegt worden. Dies birgt Gefahren für die langfristige Kontrolle und Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die Qualität der Gesundheitsdienste.

(15)

Die Regierung hat einige Maßnahmen ergriffen, um der Empfehlung 2011 zur Lohnindexierung (cost of living allowance, COLA) nachzukommen, insbesondere indem sie für den öffentlichen Sektor einen zweijährigen Lohnstopp erlassen hat. Regierung und Sozialpartner haben zudem vereinbart, in einen Dialog einzutreten und das COLA-System bis Ende Juni 2012 zu überprüfen. Das System sollte in Abstimmung mit den Sozialpartnern gemäß den nationalen Gepflogenheiten umfassend reformiert werden, wobei die Verknüpfung zwischen der Reallohn- und der Produktivitätsentwicklung gestärkt und das System gerechter gemacht werden sollte. Dies würde nicht nur der Wettbewerbsfähigkeit Zyperns zugute kommen, sondern auch zu einer effizienteren Arbeitskräfteverteilung führen. Während diese Entwicklungen erste Schritte in die richtige Richtung darstellen, hängen ihre Tragweite und ihre Glaubwürdigkeit entscheidend davon ab, wie ehrgeizig das Endergebnis des auf den Weg gebrachten sozialen Dialogs über die Reform des Systems der Lohnindexierung sein wird und inwieweit es umgesetzt werden wird.

(16)

Die Verschlechterung der makroökonomischen Aussichten hat sich negativ auf den zyprischen Arbeitsmarkt ausgewirkt, die Arbeitslosenquote steigen lassen und zu einem starken Anwachsen der Jugendarbeitslosigkeit geführt. Zypern hat einige positive Maßnahmen ergriffen, um sich dieser Herausforderung zu stellen. Diese Maßnahmen sind wichtig, aber nicht ehrgeizig genug, insbesondere in den Bereichen Bildung und Berufsbildung, in denen die Umsetzung beschleunigt werden sollte. Es bedarf weiterer Anstrengungen, um das Problem der Jugendarbeitslosigkeit zu bewältigen und die Arbeitskräfte im Hinblick auf die erforderlichen Umwälzungen im Arbeitsmarkt umzuschulen und weiterzubilden, wobei das Augenmerk insbesondere auf Gruppen wie Geringqualifizierte oder ältere Arbeitskräfte gelegt werden sollte, deren Beteiligung an Aktivitäten des lebenslangen Lernens gering ist.

(17)

Was den Dienstleistungssektor anbetrifft, hat Zypern die Richtlinie 2006/12/EG de Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (6) (im Folgenden „Dienstleistungsrichtlinie“) durch ein Rahmengesetz umgesetzt, das von einer Reihe von sektorspezifischen Änderungsgesetzen und -verordnungen begleitet ist. Für einige Branchen (z. B. Einzelhandel, Fremdenverkehr, Baudienstleistungen) wurden die sektorspezifischen Rechtsvorschriften jedoch noch nicht angenommen. Obwohl Zypern im Vergleich zum EU-Durchschnitt bei der Regulierung freiberuflicher Dienstleistungen eher gut abschneidet und von den 90 reglementierten Berufen in Zypern nur vier in den Bereich Unternehmensdienstleistungen fallen, gibt es doch einige reglementierte freiberufliche Dienstleistungen mit nach wie vor festen oder Mindesthonoraren, etwa für Rechtsanwälte oder Architekten.

(18)

Aus der in der eingehenden Überprüfung durchgeführten Analyse ergibt sich die Schlussfolgerung, dass in Zypern Ungleichgewichte bestehen. Insbesondere die makroökonomischen Entwicklungen in Bezug auf die Leistungsbilanz, die Staatsfinanzen und den Finanzsektor müssen genau beobachtet und wirtschaftspolitisch begleitet werden, um nachteilige Auswirkungen auf die Funktion der Wirtschaft und die Wirtschafts- und Währungsunion abzuwenden. Im Einzelnen zeigt die Wirtschaft Zyperns anhaltend bedeutende Leistungsbilanzdefizite, die sich aus Handelsbilanzdefiziten speisen, die auf einen allmählichen Verlust an Preis- bzw. Kostenwettbewerbsfähigkeit zurückgehen, Ungleichgewichte in den Staatsfinanzen bzw. jährliche Haushaltsdefizite, die selbst dann noch wuchsen, als sich die Wirtschaft von der Rezession erholte, sowie eine steigende Privatverschuldung. Insbesondere nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften sind aufgrund ihrer Verschuldung und geringen Rentabilität sehr gefährdet, was zu einer erheblichen Zunahme notleidender Kredite in diesem Sektor geführt hat. Auch das starke Engagement des Bankensektors in griechischen Staatsanleihen und der griechischen Wirtschaft birgt erhebliche Risiken. Zudem sind die Wachstumsaussichten gering, was die ohnehin vergleichsweise langwierige Korrektur von Ungleichgewichten weiter erschwert.

(19)

Zypern ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese Verpflichtungen und die Umsetzung der 2011 eingegangenen Verpflichtungen zielen auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Erwerbsquote, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die Stärkung der Finanzstabilität ab. Die Kommission hat geprüft, inwiefern die im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eingegangenen Verpflichtungen umgesetzt wurden. Die Ergebnisse dieser Bewertung sind in die Empfehlungen eingeflossen.

(20)

Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Zyperns eingehend analysiert. Sie hat das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet und eine eingehende Prüfung vorgelegt. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Zypern, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Richtungsvorgaben berücksichtigt, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters sind in die untenstehenden Empfehlungen 1 bis 7 eingeflossen.

(21)

Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm 2012 geprüft; seine Stellungnahme (7) spiegelt insbesondere die Empfehlung 1 wider.

(22)

Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und vorstehender Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm und das Stabilitätsprogramm geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln die nachstehenden Empfehlungen 1, 2 und 7 wider —

EMPFIEHLT, dass Zypern im Zeitraum von 2012 bis2013:

1.

zusätzliche Maßnahmen ergreift, um das übermäßige Defizit 2012 nachhaltig zu korrigieren; die Haushaltsstrategie rigoros umsetzt und die Maßnahmen für 2013 und danach ausreichend spezifiziert, um sicherzustellen, dass das mittelfristige Haushaltsziel bis 2014 erreicht, der Richtwert für die Ausgaben eingehalten und im Hinblick auf den Richtwert für den Schuldenabbau ausreichende Fortschritte erzielt werden; die schrittweise Einführung eines durchsetzbaren mehrjährigen Haushaltsrahmens mit verbindlicher gesetzlicher Grundlage und korrektiven Komponenten beschleunigt vorantreibt; Maßnahmen ergreift, um eine strenge Ausgabenkontrolle sicherzustellen, und die Programm- und Leistungsbudgetierung so rasch wie möglich umsetzt; die Steuerdisziplin und den Kampf gegen die Steuerhinterziehung stärkt;

2.

den Aufsichts- und Regulierungsrahmen für die genossenschaftlichen Kreditinstitute gemäß den auf die Geschäftsbanken angewendeten Standards weiter harmonisiert; die rechtlichen Vorschriften für die wirksame Rekapitalisierung der Finanzinstitute stärkt, um die Gefährdung des Finanzsektors durch externe Schocks zu begrenzen;

3.

die langfristige Tragfähigkeit und Angemessenheit des Rentensystems weiter verbessert und das Problem der hohen Armutsgefährdungsquote bei älteren Menschen in Angriff nimmt; für eine Anhebung des effektiven Renteneintrittsalters sorgt, unter anderem durch eine Anpassung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an den Anstieg der Lebenserwartung;

4.

das nationale Gesundheitssystem unverzüglich vollendet und nach einem Fahrplan umsetzt, der seine finanzielle Tragfähigkeit sowie eine flächendeckende Versorgung gewährleistet;

5.

seine Arbeitskräfte weiterqualifiziert, um deren berufliche Mobilität in Richtung auf wachstumsstarke Tätigkeiten mit hoher Wertschöpfung zu stärken; weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ergreift und dabei den Schwerpunkt auf Unternehmenspraktika und die Förderung der Selbstständigkeit legt; in Bezug auf die Nachfrage angemessene Maßnahmen ergreift und damit Anreize für unternehmerische Innovation bietet;

6.

ungerechtfertigte Hemmnisse für die Dienstleistungsmärkte beseitigt, insbesondere indem es die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in den Dienstleistungssektoren mit dem größten Wachstumspotenzial (einschließlich des Fremdenverkehrs) verbessert und die freiberuflichen Dienstleistungen öffnet;

7.

die Wettbewerbsfähigkeit steigert, auch indem es in Abstimmung mit den Sozialpartnern gemäß den nationalen Gepflogenheiten das System der Lohnindexierung reformiert, damit dieses die Produktivitätsentwicklung besser widerspiegelt; Schritte einleitet, um die Wirtschaftsstruktur aufzufächern; den Haushalt durch Ausgabenkontrolle ausgleicht.

Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

V. SHIARLY


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

(3)  Für 2012 aufrechterhalten durch den Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 119 vom 4.5.2012, S. 47).

(4)  ABl. C 210 vom 16.7.2011, S. 12.

(5)  Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand der Programmdaten unter Anwendung der gemeinsamen Methodik.

(6)  ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36.

(7)  Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.


24.7.2012   

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Amtsblatt der Europäischen Union

C 219/17


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 10. Juli 2012

zum nationalen Reformprogramm der Tschechischen Republik 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik für die Jahre 2012 bis 2015

2012/C 219/05

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2)

Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (2) an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen.

(3)

Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung (3) zum nationalen Reformprogramm der Tschechischen Republik für 2011 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik für 2011 bis 2014 ab.

(4)

Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester, d. h. die in der Strategie Europa 2020 verankerte, integrierte Ex-ante-Politikkoordinierung, eingeleitet wurde. Am 14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (4) den Warnmechanismus-Bericht an, in dem die Tschechische Republik nicht als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte.

(5)

Am 1. Dezember 2011 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, in denen er den Ausschuss für Sozialschutz aufforderte, in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss und anderen Ausschüssen seine Ansichten zu den im Rahmen des politischen Zyklus der Strategie Europa 2020 empfohlenen Maßnahmen mitzuteilen. Diese Ansichten sind in die Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses eingeflossen.

(6)

Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an.

(7)

Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung. Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren.

(8)

Am 25. April 2012 übermittelte die Tschechische Republik ihr Konvergenzprogramm für den Zeitraum 2012 bis 2015 und am 13. April 2012 ihr nationales Reformprogramm 2012. Um den Querverbindungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(9)

Auf der Grundlage der Bewertung des Konvergenzprogramms 2012 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das als Grundlage für die Haushaltsprognose dienende makroökonomische Szenario in diesem Programm plausibel ist. Gemäß dem Konvergenzprogramm wird entgegen der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienstellen von 0 % im Jahr 2012 und 1,5 % im Jahr 2013 ein BIP-Wachstum von 0,2 % im Jahr 2012 und 1,3 % im Jahr 2013 erwartet. Durch die in dem Konvergenzprogramm dargelegte Haushaltsstrategie soll bis zum Jahr 2016 ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden. Das für 2013 angestrebte gesamtstaatliche Defizit von 2,9 % des BIP steht im Einklang mit der in den Empfehlungen des Rates vom 2. Dezember 2009 festgelegten Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits. Die durchschnittliche jährliche Haushaltsanstrengung von 0,9 % des BIP im Zeitraum 2010 bis 2013, basierend auf dem (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldo (5), liegt etwas unter dem vom Rat empfohlenen Wert von 1 % des BIP. Das Konvergenzprogramm bestätigt das im Jahr 2015 zu erreichende vorangegangene mittelfristige Haushaltsziel eines Defizits von 1 % des BIP, das den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts angemessen entspricht. Die Fortschritte in Richtung mittelfristiges Haushaltsziel liegen bei 0,8 % des BIP im Jahr 2014 und bei 0,7 % im Jahr 2015, basierend auf dem (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldo; die Wachstumsrate der öffentlichen Ausgaben steht mit dem im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegten Richtwert für die Ausgaben im Einklang.

Die Haushaltsprognosen des Konvergenzprogramms unterliegen verschiedenen Risiken. Das gegenwärtig im Parlament erörterte Gesetz über finanzielle Kompensationen an Kirchen würde einmal im Jahr seines Inkrafttretens zu einer Erhöhung des gesamtstaatlichen Defizits um 1,5 % des BIP führen. Im Allgemeinen würden die Art und der Umfang der geplanten Konsolidierungsmaßnahmen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite beträchtliche Risiken für die Tragfähigkeit der Haushaltsanpassung über den Programmzeitraum hinaus mit sich bringen. Die Haushaltsanpassung bestand bislang zumeist aus Kürzungen nach dem Rasenmäherprinzip, die sich auch auf wachstumsfördernde Ausgaben auswirken. Für den Zeitraum 2013 bis 2015 sind zusätzliche Einsparungen von fast 1 % des BIP bei den Ausgaben der öffentlichen Verwaltung geplant; Einzelheiten werden im Programm jedoch nicht ausreichend ausgeführt. Zudem sind die meisten Maßnahmen auf der Einnahmenseite vorübergehender Art und sollten im Jahr 2015 auslaufen. Dem Konvergenzprogramm zufolge wird erwartet, dass die Schuldenquote im Jahr 2013 mit 45,1 % des BIP ihren Höchststand erreicht und anschließend wieder abnimmt, was vor allem auf die projizierte fortlaufende Verbesserung des Primärsaldos zurückgeführt wird.

(10)

2011 haben die tschechischen Behörden einer Erhöhung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes und der Verbrauchsteuern auf Tabak zugestimmt; zudem stimmten sie einer umfassenden Steuerreform zu, die sich insbesondere auf die Besteuerung des Faktors Arbeit auswirkt und im Jahr 2014 in Kraft treten sollte. Weitere Änderungen am Steuersystem wurden im April 2012 auf Regierungsebene beschlossen. Einige dieser Änderungen betreffen die Besteuerung in den Bereichen Umwelt und Immobilien, die derzeit unter dem EU-Durchschnitt liegt. Die vorgeschlagene vorübergehende Art der Bestimmungen im Bereich der Besteuerung des Faktors Arbeit würde zusätzliche Befolgungskosten verursachen und die Vorhersehbarkeit für die Steuerpflichtigen verringern. Zudem würden die neuen Vorschläge das Problem der geringen effektiven Besteuerung von Selbständigen im Vergleich zu Arbeitnehmern wegen eines übermäßigen Einsatzes von Pauschalbeträgen und Steuerabzügen nur teilweise beseitigen. Schließlich verabschiedete die Regierung Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung in den Bereichen Mehrwertsteuer und Kraftstoffsteuern und unternahm erste Schritte zur Einrichtung einer einzigen Erhebungsstelle. Die Einhaltung der Steuervorschriften stellt jedoch nach wie vor ein Problem dar und das gegenwärtige System der Steuererhebung basiert nicht auf einer klar strukturierten und umfassenden Strategie für die Einhaltung der Steuervorschriften.

(11)

Die Regierung hat eine Reform des Rentensystems angenommen und teilweise umgesetzt, die auf die Wiederherstellung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die Erhöhung der Rentenrücklagen abzielt. Wegen des allmählichen Anstiegs der Rentenausgaben, der sich ab 2030 voraussichtlich beschleunigen wird, ist das projizierte Ungleichgewicht der öffentlichen Finanzen im Rentensystem im Vergleich zum EU-Durchschnitt jedoch nach wie vor hoch. Durch die Reform wird die Verknüpfung des gesetzlichen Renteneintrittsalters und der Lebenserwartung verstärkt, jedoch kein Mechanismus eingeführt, der eine rechtzeitige Reaktion auf künftige Veränderungen sicherstellen würde. Das Potenzial dieser neu errichteten Säule, zukünftig zu höheren Durchschnittsrenten beizutragen, hängt vom Anteil der Arbeitnehmer, insbesondere der jüngeren Arbeitnehmer, ab, der sich daran beteiligt, sowie von den langfristig erwarteten Erträgen. Jedoch wurden keine Maßnahmen angekündigt, um die effektive Beteiligung an dieser Säule zu fördern; zudem wären mehr Orientierungshilfen für potenzielle Sparer angebracht. Außerdem stellt die von der Regierung im Einvernehmen mit den Sozialpartnern in Aussicht genommene neue Vorruhestandsregelung eine beträchtliche Gefahr für die Glaubwürdigkeit und die ehrgeizigen Ziele der Reformen dar, die sowohl auf eine effektive Erhöhung des Renteneintrittsalters als auch auf angemessene Renten abzielen.

(12)

Die Gesamtarbeitslosenquote liegt unter dem EU-Durchschnitt, jedoch haben es Frauen mit Kindern und andere besonders betroffene Gruppen schwer, sich auf dem Arbeitmarkt zu behaupten. Eine frühere Rückkehr aus der Elternzeit, durch die ein Qualifikationsverlust verhindert würde, hängt von der Verfügbarkeit von Kinderbetreuungseinrichtungen ab, insbesondere für Kinder unter drei Jahren. Diesbezüglich hat die Regierung die technischen Anforderungen für die Schaffung betriebseigener Kindergärten gelockert und beabsichtigt die Einführung von Steueranreizen für eine stärkere Inanspruchnahme privater Kinderbetreuungseinrichtungen, wodurch die Empfehlungen teilweise umgesetzt werden. Da lediglich 3 % der Kinder unter drei Jahren offizielle Betreuungseinrichtungen besuchen (im Vergleich zu 24 % in der EU-27 im Jahr 2009), sind weitere Maßnahmen erforderlich, um die Erwerbsbeteiligung von Eltern mit kleinen Kindern zu erhöhen.

(13)

Es wurden verschiedene Maßnahmen angenommen, um die Arbeit der staatlichen Arbeitsverwaltung zu verbessern. Im Rahmen einer umfassenden Reform des Sozialleistungssystems wurden die regionalen Arbeitsämter der Verantwortung eines neuen zentralen Arbeitsamts unterstellt; für Zahlungen von Sozialleistungen, die nicht aus der Sozialversicherung bestritten werden, sind nun nicht mehr die Gemeinden sondern die Arbeitsämter verantwortlich. Der sich daraus ergebende höhere Arbeitsaufwand wird zu einer noch größeren Belastung der Angestellten der staatlichen Arbeitsverwaltung führen, deren Zahl im Jahr 2011 um 12 % zurückgegangen ist. Zur Verbesserung der Arbeitsvermittlungsdienste wurde ein System eingeführt, bei dem die Arbeitsvermittlung auf private Agenturen ausgelagert wird. Ein Großteil der Gebühren ist im Voraus zu entrichten, was in Zukunft überprüft werden muss, um sicherzustellen, dass die Anreize an die Ergebnisse auf dem Arbeitsmarkt angepasst werden. Weitere Anstrengungen müssen unternommen werden, um die Qualität und Wirksamkeit von Schulungsmaßnahmen sowie der Unterstützung bei der Arbeitssuche und der individualisierten Dienstleistungen zu erhöhen. Dafür müssen die erforderlichen Mittel und Anreize zur Verfügung gestellt werden. Eine Bewertung der Wirksamkeit sollte eingeführt werden, um gezielter vorgehen zu können, wenn Interventionen und Finanzierungen von Aktivierungsprogrammen von deren Ergebnissen abhängig gemacht werden sollen.

(14)

Trotz der jüngsten Verbesserungen in einigen Bereichen besteht noch viel Spielraum für Verbesserungen bei der Effizienz der öffentlichen Verwaltung, wie beim Ausbau elektronischer Behördendienste und der Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen. Derzeit ist eine Strategie zur Korruptionsbekämpfung für die Jahre 2011 bis 2012 vorhanden. Eine neue Strategie für die Zeit nach 2012 wird derzeit vorbereitet und wird im Laufe des Jahres 2012 angenommen. Die Annahme des neuen Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, das seit April 2012 in Kraft gewesen ist, stellt das wichtigste Ergebnis der derzeitigen Strategie dar. Allerdings wird die ordnungsgemäße Durchführung und Umsetzung für die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit des Gesetzes von entscheidender Bedeutung sein. Die Problematik anonymer Beteiligungen wurde bislang noch nicht angegangen. Das Beamtengesetz befindet sich noch immer in der Vorbereitung, muss jedoch unverzüglich angenommen werden, damit die Verwaltung über die notwendige Stabilität verfügt. Bedeutende Ursachen für Probleme in Bezug auf den Einsatz der EU-Fonds lagen in Unregelmäßigkeiten bei Verfahren im öffentlichen Beschaffungswesen und einer suboptimalen Funktionsweise der Verwaltungs- und Kontrollsysteme für die öffentliche Verwaltung.

(15)

Die tschechische Wirtschaft muss Faktoren mobilisieren, die den Übergang zu einem auf Innovation, höherer Wertschöpfung und Humankapital basierenden Wachstum erleichtern, da die Möglichkeiten für eine weitere auf kapitalintensivem Wachstum basierende tatsächliche Konvergenz eher begrenzt erscheinen. Eine Reform der Hochschulausbildung wird gegenwärtig erörtert. Obwohl diese Reform eine Überarbeitung des gegenwärtigen Zulassungsverfahrens vorsieht, ist sie hinsichtlich der zentralen Frage der Qualitätsbewertungsstandards nicht hinreichend präzise und findet in akademischen Kreisen kaum Unterstützung, da keine systematische Datenerhebung und -analyse vorliegt. Angesichts der zunehmend schlechteren Leistungen tschechischer Schüler hat die Regierung Maßnahmen ergriffen, um Mindestlernziele sicherzustellen, und eine Strategie für landesweite computergestützte Tests in Angriff genommen. Diese Maßnahmen gehen jedoch nicht weit genug, um die Qualität und die Gerechtigkeit der Pflichtschulausbildung zu erhöhen.

(16)

Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik der Tschechischen Republik eingehend analysiert. Sie hat das Konvergenzprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in der Tschechischen Republik, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Richtungsvorgaben berücksichtigt, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln die untenstehenden Empfehlungen 1 bis 6 wider.

(17)

Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Konvergenzprogramm geprüft; seine Stellungnahme (6) hierzu spiegelt insbesondere die Empfehlung 1 wider —

EMPFIEHLT, dass die Tschechische Republik im Zeitraum 2012 bis 2013:

1.

die geplanten Fortschritte in Richtung einer fristgerechten Korrektur des übermäßigen Defizits gewährleistet; hierzu den Haushalt 2012 vollständig umsetzt und die für das Jahr 2013 erforderlichen nachhaltigen Maßnahmen vorsieht, um die in der Empfehlung des Rates im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit festgelegte jährliche durchschnittliche Anpassung zu erreichen; danach angemessene Anstrengungen zur strukturellen Anpassung unternimmt, um ausreichende Fortschritte im Hinblick auf das mittelfristige Ziel sowie auf den Richtwert für die Ausgaben zu erreichen; in diesem Zusammenhang Kürzungen nach dem Rasenmäherprinzip vermeidet, wachstumsfördernde Ausgaben sicherstellt und ihre Anstrengungen zur Erhöhung der Effizienz öffentlicher Ausgaben intensiviert; die vorhandenen Spielräume für Steuererhöhungen auslotet, die dem Wachstum am wenigsten schaden; die hohe Steuerlast vom Faktor Arbeit auf die Bereiche Immobilien und Umwelt verlagert; die Unterschiede bei der steuerlichen Behandlung von Arbeitnehmern und Selbständigen verringert; Maßnahmen zur Verbesserung der Steuererhebung, zur Verringerung der Steuerumgehung und zur Verbesserung der Einhaltung der Steuervorschriften ergreift, einschließlich der Einrichtung einer einzigen Erhebungsstelle für alle Steuern;

2.

weitere Veränderungen an ihrem staatlichen Rentensystem vornimmt, um seine langfristige Tragfähigkeit sicherzustellen; ihre geplante Vorruhestandsregelung überdenkt; eine effektive Beteiligung junger Arbeitnehmer an dem geplanten kapitalgedeckten System fördert, um die Angemessenheit der Renten zu verbessern;

3.

zusätzliche Maßnahmen ergreift, um die Verfügbarkeit von erschwinglichen und qualitativ hochwertigen Betreuungseinrichtungen für Kinder im Vorschulalter wesentlich zu erhöhen;

4.

die staatliche Arbeitsverwaltung durch Erhöhung der Qualität und der Wirksamkeit von Schulungsmaßnahmen, der Unterstützung bei der Arbeitssuche und der individualisierten Dienstleistungen stärkt, einschließlich ausgelagerter Dienste;

5.

das Beamtengesetz unverzüglich annimmt und umsetzt, um die Stabilität und Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung zu fördern und Unregelmäßigkeiten zu vermeiden; die angemessene Umsetzung des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen sicherstellt; die Problematik anonymer Beteiligungen angeht; den ordnungsgemäßen Einsatz von EU-Fonds sicherstellt und die Bekämpfung der Korruption intensiviert;

6.

die erforderlichen Rechtsvorschriften erlässt, um ein transparentes und klar definiertes System für die Qualitätsbewertung von Hochschul- und Forschungseinrichtungen einzuführen; sicherstellt, dass die Finanzierung nachhaltig wirkt und an die Ergebnisse der Qualitätsbewertung geknüpft ist; einen auf Verbesserung ausgerichteten Bewertungsrahmen in der Pflichtschulausbildung einführt.

Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

V. SHIARLY


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  Für 2012 aufrechterhalten durch den Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 119 vom 4.5.2012, S. 47).

(3)  ABl. C 212 vom 19.7.2011, S. 5.

(4)  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

(5)  Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand der Programmdaten unter Anwendung der gemeinsamen Methodik.

(6)  Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.


24.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 219/21


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 10. Juli 2012

zum nationalen Reformprogramm Dänemarks 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Dänemarks für die Jahre 2012 bis 2015

2012/C 219/06

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (2), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2)

Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (3) an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen.

(3)

Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung (4) zum nationalen Reformprogramm Dänemarks für 2011 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Konvergenzprogramm Dänemarks für 2011 bis 2015 ab.

(4)

Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurde. Am 14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht an, worin Dänemark als einer der Mitgliedstaaten aufgeführt ist, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte.

(5)

Am 1. Dezember 2011 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, in denen er den Ausschuss für Sozialschutz aufforderte, in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss und anderen Ausschüssen seine Ansichten zu den im Rahmen des politischen Zyklus der Strategie Europa 2020 empfohlenen Maßnahmen mitzuteilen. Diese Ansichten sind in die Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses eingeflossen.

(6)

Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an.

(7)

Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung. Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren.

(8)

Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen rechtzeitig bekanntzugeben, damit sie in ihre Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können.

(9)

Am 30. April 2012 übermittelte Dänemark sein Konvergenzprogramm für den Zeitraum von 2012 bis 2015 und sein nationales Reformprogramm 2012. Um den Querverbindungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. Die Kommission kam bei ihrer eingehenden Überprüfung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 zu dem Schluss, dass Dänemark von einem internen und einem externen Ungleichgewicht betroffen ist, die jedoch keine übermäßigen Ungleichgewichte darstellen.

(10)

Ausgehend von der Bewertung des Konvergenzprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen dieses Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario plausibel ist. Das Szenario, wonach das BIP 2012 um 1,2 % und 2013 um 1,5 % steigen soll, deckt sich weitgehend mit der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen, wonach ein Wachstum von 1,1 % bzw. 1,4 % erwartet wird. Dementsprechend ist das öffentliche Defizit für 2012 und 2013 im Konvergenzprogramm etwas niedriger angesetzt (4,0 % und 1,8 % des BIP für 2012 bzw. 2013 gegenüber 4,1 % bzw. 2,0 % des BIP in der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen). Mit der im Konvergenzprogramm beschriebenen Haushaltsstrategie wird darauf abgezielt, das übermäßige Defizit bis 2013 zu korrigieren und das mittelfristige Haushaltsziel eines strukturellen Defizits von nicht mehr als 0,5 % des BIP zu erreichen. Ziel der Regierung ist es auch, bis 2020 einen mindestens strukturell ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.

Damit wird das bisherige mittelfristige Haushaltsziel im Konvergenzprogramm bestätigt, was die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakt angemessen widerspiegelt. Das für 2013 geplante nominale Defizit entspricht einer zügigen Korrektur des übermäßigen öffentlichen Defizits, und ausgehend vom (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldo (5) entspricht die geplante haushaltspolitische Anstrengung 2013 der Empfehlung, die der Rat im Juli 2010 im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (Defizitverfahren) ausgesprochen hat. Die im Konvergenzprogramm dargelegten rein diskretionären Maßnahmen dürften zu einer Konsolidierung führen, die weitgehend mit der Empfehlung im Rahmen des Defizitverfahrens in Einklang steht. Der Konsolidierungspfad ist jedoch stärker auf die späteren Programmjahre ausgerichtet als bisher geplant, und im Jahr 2013 sind beträchtliche Anstrengungen erforderlich, um die notwendige strukturelle Anpassung gewährleisten zu können. Die Gefahr, dass 2013 der im Vertrag vorgesehene Referenzwert von 3 % des BIP nicht erreicht wird, ist begrenzt; in der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen wird mit einem öffentlichen Defizit von 2,0 % des BIP gerechnet. Dänemark wird sein mittelfristiges Haushaltsziel im Jahr 2013 voraussichtlich erreichen. Ausgehend vom (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldo wird dies jedoch ab 2013 nicht der Fall sein, und die prognostizierte Verbesserung der Haushaltslage im strukturellen Haushaltssaldo liegt unter dem im Stabilitäts- und Wachstumspakt geforderten Wert von 0,5 % des BIP. Das Wachstum der Staatsausgaben — unter Berücksichtigung diskretionärer Maßnahmen auf der Einnahmenseite — wird dem Ausgabenrichtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts jedoch voraussichtlich entsprechen. Ein Teil des Haushaltsdefizits wird dadurch finanziert werden, dass der Staat seine Einlagen bei der dänischen Nationalbank verringert. Die Bruttostaatsverschuldung Dänemarks soll von 46,5 % des BIP im Jahr 2011 auf 42,1 % des BIP im Jahr 2015 zurückgehen und wird damit weit unterhalb des Referenzwerts von 60 % des BIP liegen.

(11)

Eine der wichtigsten Aufgaben Dänemarks besteht darin, das Arbeitskräfteangebot zu erhöhen, um auch in Zukunft Wohlstand und die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gewährleisten zu können. Im Jahr 2011 hat Dänemark eine ehrgeizige Reform des Systems der freiwilligen Frühverrentung abgeschlossen und die bereits früher geplante Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters und dessen Verknüpfung mit der Lebenserwartung vorangebracht. Der Schwerpunkt muss jetzt auf die Reform der Berufsunfähigkeitsrente und der subventionierten Beschäftigungsverhältnisse („Flex-Job“-System) verlagert werden. Die Regierung hat einen entsprechenden Reformvorschlag vorgelegt, der unverzüglich umgesetzt werden sollte. Auch im Hinblick auf die größer werdende Kluft zwischen Personen mit Migrationshintergrund und der übrigen Erwerbsbevölkerung, was die Beschäftigungszahlen anbelangt, müssen Maßnahmen ergriffen werden.

(12)

In den letzten Jahrzehnten hat sich das Wachstum der Arbeitsproduktivität in Dänemark verlangsamt, was unter anderem auf relativ schwache Ergebnisse des Bildungswesens zurückzuführen ist. Trotz der hohen Aufwendungen für diesen Bereich schneidet das dänische Schulsystem — wie durch das Programm für internationale Schulleistungsuntersuchungen (Programme for International Student Assessment, PISA) der OECD gemessen — lediglich durchschnittlich ab. Auch sind die Schüler zum Zeitpunkt ihres Abschlusses in der Regel älter als in anderen Mitgliedstaaten, und die Abbrecherquoten in Berufsbildungseinrichtungen sind relativ hoch. Um den Problemen in diesem Bereich entgegenzuwirken, hat die Regierung eine Reihe neuer Maßnahmen in Bezug auf das Pflichtschulsystem wie auch den Sekundarbereich angekündigt. Im Haushaltsplan 2012 sind auch Mittel für die Einführung einer Sozialklausel in Ausschreibungen zur Vergabe von Verträgen im öffentlichen Beschaffungswesen sowie Maßnahmen vorgesehen, mit denen privaten Unternehmen finanzielle Anreize zur Schaffung von Lehrstellen geboten werden, damit sich die Zahl der zur Verfügung stehenden Lehrstellen erhöht. Die Erhöhung der angebotenen Lehrstellen wird auch bei den dreiseitigen Verhandlungen sowie im Rahmen der Arbeiten eines ressortübergreifenden Ausschusses behandelt werden.

(13)

Ein weiterer potentieller Grund für das langsame Wachstum der Produktivität ist der in Dänemark relativ schwach ausgeprägte Wettbewerb. Im Jahr 2011 wurde ein Wettbewerbspaket angenommen, das in erster Linie auf den Bausektor, den Einzelhandel sowie auf Dienstleistungen im Gesundheitsbereich und im öffentlichen Sektor abzielt. Wettbewerbsmaßnahmen für das Taxigewerbe und im Bereich der Beförderungsdienstleistungen sowie eine Liberalisierung der Apotheken werden derzeit geprüft. Mit den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften wird zurzeit über eine Ausweitung der öffentlichen Auftragsvergabe in Gemeinden und Regionen verhandelt. Ein Regierungsausschuss kam diesbezüglich unlängst zu dem Schluss, dass das dänische Wettbewerbsgesetz gestärkt werden muss und dass die Sanktionen bei Verstößen derzeit zu niedrig sind, um eine abschreckende Wirkung zu entfalten. Da im vergangenen Jahr in diesem Bereich nur wenige konkrete Maßnahmen ergriffen wurden, müssen weitere Schritte eingeleitet werden, um dieses Problem angemessen anzugehen.

(14)

Wie in der eingehenden Überprüfung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 bestätigt, ist die hohe Bruttoverschuldung der Haushalte in gewissem Maße zwar ein strukturelles Merkmal der dänischen Wirtschaft, wobei das Vermögen der Haushalte die Verbindlichkeiten erheblich übersteigt, jedoch gibt die hohe Verschuldung der Haushalte insofern Anlass zur Besorgnis, als die Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt offenbar dazu geführt haben, dass der Schuldenstand über ein Niveau hinaus angestiegen ist, das sich nicht mehr mit strukturellen Faktoren wie Immobilien- oder Rentenvermögen erklären lässt.

Auch hat sich die Struktur der Hypothekendarlehen seit 2003 verändert, da tilgungsfreie Darlehen mit variablem Zinssatz gegenüber festverzinslichen Darlehen mit Tilgung an Beliebtheit gewannen. Bei einem bestimmten Schuldenstand sind die Haushalte daher derzeit anfälliger gegenüber Zinserhöhungen und Schwankungen der Immobilienpreise als vor zehn Jahren. Daraus ergeben sich höhere potentielle Risiken hinsichtlich der finanziellen und wirtschaftlichen Stabilität. In Dänemark wurden einschlägige Maßnahmen ergriffen, um die Schwächen des Hypothekensystems zu beseitigen. Das Ministerium für Industrie und Wachstum untersucht derzeit die Struktur der Hypothekendarlehen der Haushalte unter Berücksichtigung des Einkommens, der Arbeitmarktentwicklung und anderer sozioökonomischer Variablen. Ziel ist es, die potentielle Anfälligkeit der Haushalte gegenüber unterschiedlichen wirtschaftlichen Schocks, einschließlich Schwankungen der Zinssätze, zu bestimmen. Es sollten jedoch auch Maßnahmen erwogen werden, mit denen mittelfristig prozyklische Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt verhindert werden können, möglichst durch eine Angleichung der Steuer auf den Wert von Immobilieneigentum an die tatsächlichen Marktwerte. Auch eine Aufhebung der Deckelung der jährlichen Erhöhung der von den Gemeinden erhobenen Steuer auf Grundbesitz könnte prozyklische Effekte in Zukunft verhindern. Derartige Maßnahmen sollten schrittweise eingeführt werden und dem derzeitigen Erfordernis einer Stabilisierung des Immobilienmarkts Rechnung tragen.

(15)

Dänemark ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese Verpflichtungen und die Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Jahr 2011 betreffen die Förderung der Beschäftigung und der Wettbewerbsfähigkeit, die Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die Stärkung der Finanzstabilität. Die Kommission hat die Umsetzung der im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eingegangenen Verpflichtungen bewertet. Die Ergebnisse dieser Bewertung sind in die untenstehenden Empfehlungen eingeflossen.

(16)

Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Dänemarks eingehend analysiert. Sie hat das Konvergenzprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet und eine eingehende Überprüfung vorgelegt. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Dänemark berücksichtigt, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -leitlinien, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt zu stärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters sind in die untenstehenden Empfehlungen 1 bis 5 eingeflossen.

(17)

Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Konvergenzprogramm geprüft; seine Stellungnahme hierzu (6) spiegelt insbesondere die untenstehende Empfehlung 1wider.

(18)

Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm und das Konvergenzprogramm geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln insbesondere die untenstehenden Empfehlungen 3, 4 und 5 wider —

EMPFIEHLT, dass Dänemark im Zeitraum von 2012 bis 2013:

1.

die Haushaltsstrategie wie geplant umsetzt, um eine Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2013 zu gewährleisten und die jährliche durchschnittliche strukturelle Anpassung zu erreichen, die in den Empfehlungen des Rates im Rahmen des Defizitverfahrens festgelegt ist; danach angemessene Bemühungen um strukturelle Anpassung sicherstellt, um ausreichende Fortschritte im Hinblick auf die Erreichung des mittelfristigen Haushaltsziels, einschließlich der Einhaltung des Richtwerts für die Ausgaben, zu erzielen;

2.

weitere Maßnahmen trifft, um das Arbeitskräfteangebot langfristig zu erhöhen, indem es die Berufsunfähigkeitsrente reformiert, Beschäftigungssubventionsprogramme (das „Flex-Job“-System) besser auf Personen mit verminderter Arbeitsfähigkeit ausrichtet und die Beschäftigungsfähigkeit von Personen mit Migrationshintergrund verbessert;

3.

unverzüglich die angekündigten Maßnahmen umsetzt, um die Kostenwirksamkeit im Bildungssystem zu verbessern, die Abbrecherquote, insbesondere im Bereich der Berufsausbildung, zu senken und die Zahl der Lehrstellen zu erhöhen;

4.

weiterhin darauf hinarbeitet, die Hindernisse für den Wettbewerb, insbesondere in den Bereichen lokale Dienstleistungen, Einzelhandel und Baugewerbe, zu beseitigen, auch durch eine weitere Öffnung der Vergabe von Dienstleistungen in Gemeinden und Regionen für den Wettbewerb, und sicherstellt, dass wettbewerbsrechtliche Sanktionen eine ausreichend abschreckende Wirkung entfalten;

5.

weitere Präventivmaßnahmen erwägt, um die Stabilität des Immobilienmarkts und des Finanzsystems mittelfristig zu stärken, indem es unter anderem die Ergebnisse der derzeit vom Ministerium für Industrie und Wachstum durchgeführten Untersuchung zur Verteilung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der Haushalte berücksichtigt und die Steuer auf Immobilienwerte und die kommunale Steuer auf Grundbesitz überprüft.

Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

V. SHIARLY


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

(3)  Für 2012 aufrechterhalten durch den Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 119 vom 4.5.2012, S. 47).

(4)  ABl. C 213 vom 20.7.2011, S. 1.

(5)  Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand der Programmdaten unter Anwendung der gemeinsamen Methodik.

(6)  Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.


24.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 219/25


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 10. Juli 2012

zum nationalen Reformprogramm Estlands 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Estlands für die Jahre 2012 bis 2015

2012/C 219/07

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. März 2010 nahm der Europäische Rat den Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) an, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2)

Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (2) an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen.

(3)

Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm Estlands für 2011 (3) an und gab eine Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Estlands für 2011 bis 2015 ab.

(4)

Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurde. Am 14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (4) den Warnmechanismus-Bericht an, worin Estland nicht als einer der Mitgliedstaaten aufgeführt ist, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte.

(5)

Am 1. Dezember 2011 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, in denen er den Ausschuss für Sozialschutz aufforderte, in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss und anderen Ausschüssen seine Ansichten zu den im Rahmen des politischen Zyklus der Strategie Europa 2020 empfohlenen Maßnahmen mitzuteilen. Diese Ansichten sind in die Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses eingeflossen.

(6)

Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an.

(7)

Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung. Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren. Zudem forderte er die Mitgliedstaaten auf, die länderspezifischen Empfehlungen für 2011 umzusetzen, diese Prioritäten in konkrete Maßnahmen umzusetzen sowie sie in ihre Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme und ihre nationalen Reformprogramme aufzunehmen.

(8)

Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen rechtzeitig bekanntzugeben, damit sie in ihre Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können.

(9)

Am 26. April 2012 übermittelte Estland sein Stabilitätsprogramm für den Zeitraum von 2012 bis 2015 und sein nationales Reformprogramm 2012. Um den Querverbindungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(10)

Ausgehend von der Bewertung des Stabilitätsprogramms gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen des Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario für 2012 bis 2013 unter der Annahme eines BIP-Wachstums von durchschnittlich rund 2,4 % plausibel ist. In der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen wird für 2013 ein BIP-Wachstum von 3,8 % erwartet. Die in dem Stabilitätsprogramm beschriebene Haushaltsstrategie zielt auf eine tragfähige Haushaltspolitik für ausgewogenes Wachstum ab, mit der ein struktureller Überschuss erzielt und ausreichende Kapitalpuffer gebildet werden und der Faktor Arbeit steuerlich entlastet wird. Die Strategie stellt außerdem darauf ab, die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu erfüllen. Mit dem Stabilitätsprogramm soll das mittelfristige Haushaltsziel, ab 2013 einen strukturellen Überschuss zu erreichen, übertroffen werden.

Das mittelfristige Haushaltsziel spiegelt die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts angemessen wider. Auf der Grundlage des (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldos (5) wird der Anstieg der Staatsausgaben unter Anrechnung diskretionärer einnahmenseitiger Maßnahmen bis 2015 mit dem Richtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts für die Ausgaben im Einklang stehen. Gleichzeitig sieht das Stabilitätsprogramm vor, dass ab 2014 Gesamtüberschüsse erzielt werden. Die Schuldenquote liegt deutlich unter 60 % des BIP und wird dem Programm zufolge nach 2013 voraussichtlich auf 10 % im Jahr 2015 sinken.

(11)

Estland hat 2011 einen beachtlichen Haushaltsüberschuss erzielt. Das in der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen prognostizierte Wirtschaftswachstum für 2012 fällt deutlich schwächer als 2011 aus und verringert sich von 7,6 % auf 1,6 %, sodass die Effizienz der Ausgaben weiter überwacht werden muss. Estland plant für 2012 die Einführung einer strukturellen Haushaltsregel, die zur Ausgabenkontrolle beiträgt. Sobald diese eingeführt ist, sollten die mehrjährigen Ausgabenziele noch verbindlicher gemacht werden. Somit hat Estland die diesbezügliche Empfehlung von 2011 teilweise umgesetzt.

(12)

Was den Arbeitsmarkt anbelangt, so wurden im Bereich der steuerlichen Behandlung des Faktors Arbeit Maßnahmen ergriffen. Die Arbeitsanreize könnten jedoch verbessert werden, indem der zunehmende Trend zur Inanspruchnahme von Sozialleistungen bei Behinderung oder Arbeitsunfähigkeit angegangen wird und sich Arbeit für Bezieher niedriger und hoher Einkommen, die Arbeitslosenunterstützung und Elterngeld erhalten, lohnt. Während bei der Senkung der hohen Arbeitslosigkeit vielversprechende Fortschritte erreicht worden sind, sind die Jugendarbeitslosigkeit und die Langzeitarbeitslosigkeit immer noch hoch. Infolgedessen steigt das Armutsrisiko bei Kindern in Erwerbslosenhaushalten, weswegen es wirksamer Sozialdienste, einschließlich Familiendienstleistungen, bedarf. Die Unterstützung von Familien könnte budgetneutral effizienter gestaltet werden, indem die Familien- und Elterngelder gezielter gesteuert werden und die kinderabhängige ineffiziente Einkommenssteuersenkung abgeschafft wird.

(13)

Die Maßnahmen im Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan sind angesichts der derzeitigen Verlagerung des Verkehrs auf nicht öffentliche Verkehrsmittel nicht ausreichend. Estland hat die energieintensivste Flotte an Neufahrzeugen in der EU. Die Kraftfahrzeugsteuern reichen nicht aus, um eine Änderung des Verbraucherverhaltens zu bewirken. Einige EU-Richtlinien im Energiebereich sind bisher noch nicht vollständig umgesetzt worden. Estland muss nach wie vor seine Energieversorgung diversifizieren. Die Elektrizitätsinfrastruktur könnte modernisiert werden, um zunehmend Windenergie zu integrieren.

(14)

Die Berufsausbildung wurde hinsichtlich ihrer Qualität und des Angebots erheblich verbessert, und für 2012 bis 2013 sind noch weitere Modernisierungsmaßnahmen geplant. Weiterer Verbesserungsbedarf besteht allerdings beim Übergang von allgemeinbildenden Schulen zu Berufsschulen, wobei die flächendeckende Einführung von dualen Berufsausbildungssystemen in Erwägung gezogen werden könnte. Lebenslanges Lernen findet mehr Zuspruch, doch ist das Angebot für gering qualifizierte Arbeitskräfte noch unzureichend. Das Bildungs- und Ausbildungssystem ist nach wie vor nicht optimal auf den Bedarf des Arbeitsmarkts ausgerichtet. Zudem müssen neben einer dringend erforderlichen Reform des oberen Sekundarbereichs die Bildungsdienstleistungen der Städte und Gemeinden verbessert werden. Darüber hinaus arbeiten die höheren Bildungseinrichtungen noch zu wenig mit Unternehmen zusammen, während der wissensintensive Teil des privaten Sektors weiter entwickelt werden muss.

(15)

Um den demografischen Veränderungen Rechnung zu tragen und eine ausgewogene wettbewerbsfördernde regionale Entwicklung sicherzustellen, muss langfristig die Tragfähigkeit der Finanzen der lokalen Verwaltungen, eine bessere Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen und die bestmögliche Nutzung relativ verstreuter Ressourcen gewährleistet werden. Die meisten lokalen Verwaltungen sind klein und haben daher Schwierigkeiten, flächendeckend die nötigen Sozial-, Gesundheitsversorgungs-, Arbeitsmarkt-, Verkehrs- und Bildungsleistungen zu erbringen.

(16)

Estland ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese Verpflichtungen und die Umsetzung der 2011 eingegangenen Verpflichtungen beziehen sich auf die Förderung der Beschäftigung sowie auf die Verbesserung des Wettbewerbs und der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Die Kommission hat die Umsetzung des Euro-Plus-Pakts bewertet. Die Ergebnisse dieser Bewertung sind in die Empfehlungen eingeflossen.

(17)

Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Estlands eingehend analysiert. Darüber hinaus hat sie das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Estland, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Richtungsvorgaben berücksichtigt, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters sind in die untenstehenden Empfehlungen 1 bis 5 eingeflossen.

(18)

Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm geprüft; seine Stellungnahme hierzu (6) spiegelt insbesondere die Empfehlung 1 wider —

EMPFIEHLT, dass Estland im Zeitraum von 2012 bis 2013:

1.

seine solide Haushaltslage aufrechterhält, indem die vorgesehenen Haushaltspläne umgesetzt werden, das mittelfristige Haushaltsziel spätestens 2013 erreicht und der Richtwert für die Ausgaben eingehalten wird; die geplante Haushaltsregel durch verbindlichere mehrjährige Ausgabenziele im mittelfristigen Haushaltsrahmen ergänzt, die öffentlichen Ausgaben noch effizienter einsetzt und Maßnahmen ergreift, um die Einhaltung von Steuervorschriften zu verbessern;

2.

die Arbeitsanreize durch Optimierung des Sozialsystems verbessert und die Steuerung von Sozialleistungen bei Behinderung oder Arbeitsunfähigkeit und des Elterngelds stärker flexibilisiert und dabei einen angemessenen Sozialschutz sicherstellt; das Angebot an Sozialleistungen verbessert, die Familien- und Elterngelder gezielter steuert und kinderabhängige verzerrende Einkommenssteuersenkungen abschafft; mehr junge Menschen und Langzeitarbeitslose in den Arbeitsmarkt einbindet;

3.

Bildung, Aus- und Weiterbildung besser auf den Bedarf des Arbeitsmarktes ausrichtet und gleichzeitig die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen verbessert; gering qualifizierten Arbeitskräften verstärkt Möglichkeiten bietet und den Zugang zum lebenslangen Lernen verbessert; die Forschung und Innovation vorrangig fördert und internationalisiert;

4.

besonders bei Gebäuden und im Verkehr die Energieeffizienz steigert und die Umweltanreize für Kraftfahrzeuge und in der Abfallwirtschaft verstärkt, einschließlich durch Anreize im Zusammenhang mit der Besteuerung von Kraftfahrzeugen; die Nutzung erneuerbarer Energien fördert, einschließlich durch Verbesserungen der Infrastruktur und Rechtsvorschriften; weitere grenzüberschreitende Energieverbindungen schafft, um die relative Isolation des Energiemarkts zu beenden;

5.

die finanzielle Tragfähigkeit der kommunalen Haushalte steigert und dabei die Effizienz der lokalen Verwaltungen verbessert und wirksame öffentliche Dienstleistungen sicherstellt, insbesondere durch stärkere Anreize für die Zusammenlegung von Kommunen oder deren verstärkte Zusammenarbeit; zweckdienliche Reformvorschläge innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens vorlegt.

Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

V. SHIARLY


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  Für 2012 aufrechterhalten durch den Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 119 vom 4.5.2012, S. 47).

(3)  ABl. C 213 vom 20.7.2011, S. 5.

(4)  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

(5)  Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und befristete Maßnahmen nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand der Programmdaten unter Anwendung der gemeinsamen Methodik.

(6)  Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.


24.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 219/28


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 10. Juli 2012

zum nationalen Reformprogramm Finnlands 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Finnlands für die Jahre 2012 bis 2015

2012/C 219/08

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (2), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2)

Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (3) an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen.

(3)

Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung (4) zum nationalen Reformprogramm Finnlands für 2011 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Finnlands für 2011 bis 2014 ab.

(4)

Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurde. Am 14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht an, worin Finnland als einer der Mitgliedstaaten aufgeführt ist, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte.

(5)

Am 1. Dezember 2011 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, in denen er den Ausschuss für Sozialschutz aufforderte, in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss und anderen Ausschüssen seine Ansichten zu den im Rahmen des politischen Zyklus der Strategie Europa 2020 empfohlenen Maßnahmen mitzuteilen. Diese Ansichten sind in die Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses eingeflossen.

(6)

Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an.

(7)

Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung. Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren.

(8)

Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen rechtzeitig bekanntzugeben, damit sie in ihre Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können.

(9)

Am 19. April 2012 übermittelte Finnland sein Stabilitätsprogramm für den Zeitraum von 2012 bis 2015 und sein nationales Reformprogramm 2012. Um den Querverbindungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. Die Kommission bewertete außerdem in einer eingehenden Überprüfung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011, ob Finnland von makroökonomischen Ungleichgewichten betroffen ist. Dabei kam sie zu dem Schluss, dass in Finnland ein Ungleichgewicht besteht, das jedoch kein übermäßiges Ungleichgewicht darstellt.

(10)

Ausgehend von der Bewertung des Stabilitätsprogramms gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen dieses Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario für den Zeitraum von 2012 bis 2013 plausibel ist; das in diesem Programm erwartete BIP-Wachstum entspricht der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen. Auch für die Jahre 2014 und 2015 sind die Projektionen realistisch, da sie ein im Vergleich zu den Jahren vor der Krise erheblich niedrigeres und im Vergleich zu den Jahren der wirtschaftlichen Erholung 2010 und 2011 niedrigeres BIP-Wachstum vorhersehen.

Das wichtigste Haushaltsziel des Stabilitätsprogramms ist der Abbau des zentralstaatlichen Defizits durch Begrenzung der Ausgaben und Erhöhung der Einnahmen. Da das gesamtstaatliche Haushaltsdefizit in erster Linie auf das Defizit auf zentralstaatlicher Ebene zurückzuführen ist, wird eine Verbesserung der zentralstaatlichen Haushaltslage auch zu einem ausgeglichenen gesamtstaatlichen Haushalt beitragen. Das mittelfristige Haushaltsziel eines strukturellen Überschusses von 0,5 % des BIP spiegelt die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts angemessen wider. Ausgehend von dem (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldo (5) hat Finnland 2011 das mittelfristige Haushaltsziel erreicht, dürfte es aber über den Zeitraum von 2012 bis 2015 knapp verfehlen. Die Wachstumsrate bei den Staatsausgaben — unter Berücksichtigung diskretionärer Maßnahmen auf der Einnahmenseite — entspricht in sämtlichen Jahren außer 2015 dem Ausgabenrichtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Das Stabilitätsprogramm zielt darauf ab, den gesamtstaatlichen Haushalt bis 2015 auszugleichen und ab 2016 Haushaltsüberschüsse zu erzielen. Die Schuldenquote liegt deutlich unter 60 % des BIP; dem Stabilitätsprogramm zufolge wird der Schuldenstand 2014 mit annähernd 52 % des BIP seinen Höchststand erreichen und ab dann sinken. Vor allem aufgrund des sich rasch verschlechternden Altenquotienten infolge der Bevölkerungsalterung bleibt in den öffentlichen Finanzen Finnlands eine erhebliche Tragfähigkeitslücke bestehen. Die Tragfähigkeitslücke bei den öffentlichen Finanzen muss fortlaufend beobachtet werden und die Maßnahmen müssen entsprechend angepasst werden. Der Haushaltsrahmen Finnlands ist durch mehrjährige Ausgabenobergrenzen abgesteckt, jedoch gelten diese bislang nicht für den kommunalen Sektor.

(11)

Die Produktivität der öffentlichen Dienste war in den letzten zehn Jahren rückläufig. Die finnischen Behörden haben aus diesem Grund bereits mehrere Reformen durchgeführt, die jedoch nur langsam umgesetzt wurden, insbesondere auf Ebene der Lokalverwaltungen. Außerdem werden derzeit landesweit eine Kommunalreform und ein Produktivitätsprogramm auf zentralstaatlicher Ebene durchgeführt. Weitere Produktivitätsgewinne und Kosteneinsparungen könnten durch eine Förderung des Wettbewerbs in geschützten privaten und öffentlichen Sektoren im Wege einer weiteren Produkt- und Arbeitsmarktderegulierung erzielt werden.

(12)

Im vergangenen Jahr hat die Regierung neue Maßnahmen zum Abbau der Jugend- und der Langzeitarbeitslosigkeit ergriffen. Diese Maßnahmen umfassten neben einem Pilotprogramm zur Verminderung der Langzeitarbeitslosigkeit unter anderem auch eine Sozialgarantie für junge Menschen. Die getroffenen Maßnahmen sind ehrgeizig und zweckdienlich, müssen jedoch jetzt umgesetzt werden, wobei eine Erhöhung des Qualifikationsniveaus und eine Verbesserung der Arbeitsmarktchancen der Zielgruppen eindeutig im Mittelpunkt stehen müssen. In Anbetracht der demografischen Entwicklung ist es im Hinblick auf tragfähige öffentliche Finanzen und die Deckung des künftigen Arbeitskräftebedarfs wichtig, die Erwerbsquote bei älteren Arbeitnehmern zu erhöhen. Die Lebenserwartung ist schneller gestiegen als bei der Rentenreform von 2005 erwartet, so dass sich das derzeitige gesetzliche Renteneintrittsalter letztlich als zu niedrig angesetzt erweisen könnte. In ihrem Stabilitätsprogramm verpflichtete sich die Regierung, das effektive Renteneintrittsalter bis 2025 auf 62,4 Jahre anzuheben. Im März 2012 vereinbarten die Sozialpartner verschiedene Maßnahmen zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Die Regierung hat sich verpflichtet, bis spätestens 1. Januar 2017 eine Rentenreform durchzuführen. Nun kommt es darauf an, dass die vereinbarten Maßnahmen kurzfristig umgesetzt werden.

(13)

Im Dienstleistungssektor in Finnland bestehen noch immer restriktive regulatorische Hindernisse; die Marktkonzentration ist nicht nur im Einzelhandel, sondern auch in der Produktion stark ausgeprägt. Im Lebensmitteleinzelhandel weist Finnland die höchste Marktkonzentration auf und auch die Lebensmittelpreise sind unter den höchsten Europas. In Finnland sind im Wettbewerbsrecht traditionell niedrige Geldbußen vorgesehen, so dass sich die Frage nach deren abschreckender Wirkung stellt. In der Wettbewerbspolitik gab es bestimmte Neuerungen, beispielsweise das neue Wettbewerbsgesetz und ein neues Raumordnungs- und Baugesetz. Die Regierung hat sich darüber hinaus verpflichtet, ein neues Programm zur Wettbewerbsförderung auf den Weg zu bringen. Dieses sollte unverzüglich vorgelegt werden, damit die wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen auf dem Produkt- und Dienstleistungsmarkt weiter gestärkt werden können.

(14)

In Finnland stagniert das Produktivitätswachstum und finnische Exportunternehmen verzeichnen in den letzten Jahren sinkende Marktanteile auf den Auslandsmärkten. Die Lohnstückkosten sind außer im Fertigungssektor gestiegen. In einigen der zurzeit leistungsstärksten Wirtschaftszweige, wie der Elektronikbranche und der Papierindustrie, hat die Wachstumskurve offenbar ihren Höhepunkt erreicht und der Anteil der Fertigungsindustrie am BIP geht allgemein zurück. Finnland führt Zwischenerzeugnisse und Investitionsgüter vorwiegend in reife, langsam wachsende Volkswirtschaften aus; in Schwellenländern sind finnische Produkte nur in begrenztem Umfang vertreten. Die finnische Wirtschaft muss sich sowohl hinsichtlich der Unternehmen als auch hinsichtlich der Exportmärkte diversifizieren, damit in Zukunft neue starke Exportunternehmen entstehen können. Trotz der bisherigen Leistungsstärke im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) und Innovation kann Finnland seine Stellung als Innovationsführer in der EU nicht halten, wenn sich die Zahl der innovativen Wachstumsunternehmen nicht erheblich erhöht. Dazu müssen Innovationen erleichtert, die Umsetzung von FuE-Ergebnissen in markttaugliche Produkte ermöglicht und die Durchdringung wachstumsstarker Exportmärkte gefördert werden. Kurzfristig geht es vor allem auch darum, das umfassende Know-how im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in Finnland auch in anderen Wirtschaftszweigen, darunter im öffentlichen Sektor, zu nutzen und zu verbreiten. Was die Lohnzuwächse betrifft, so sieht die dreiseitige Tarifvereinbarung von 2011 eine mäßige Lohnsteigerung in den Jahren 2012 und 2013 vor, wodurch sich die relative Position Finnlands gegenüber seinen wichtigsten Handelspartnern verbessern dürfte.

(15)

Finnland ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese Verpflichtungen und die Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Jahr 2011 betreffen die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der Erwerbsquote und der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, die Stärkung der Finanzstabilität und die Sicherstellung der Koordinierung im Bereich der Steuerpolitik. Die Kommission hat die Umsetzung der im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eingegangenen Verpflichtungen bewertet. Die Ergebnisse dieser Bewertung sind in die untenstehenden Empfehlungen eingeflossen.

(16)

Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Finnlands eingehend analysiert. Sie hat das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet und eine eingehende Überprüfung vorgelegt. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Finnland berücksichtigt, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters sind in die untenstehenden Empfehlungen 1 bis 5 eingeflossen.

(17)

Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm geprüft; seine Stellungnahme hierzu (6) spiegelt insbesondere die untenstehende Empfehlung 1 wider.

(18)

Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm und das Stabilitätsprogramm geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegelt insbesondere die untenstehende Empfehlung 5 wider —

EMPFIEHLT, dass Finnland im Zeitraum von 2012 bis 2013:

1.

eine solide Haushaltslage im Jahr 2012 und danach aufrechterhält, indem es jede Abweichung von dem mittelfristigen Haushaltsziel, das die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gewährleistet, korrigiert; hierzu die Haushaltsstrategie stärkt und strikt umsetzt, flankiert von ausreichend spezifizierten Maßnahmen für 2013 und danach, darunter die Einhaltung des Richtwerts für die Ausgaben; weiterhin jährlich den Umfang der auf die Bevölkerungsalterung zurückzuführenden Tragfähigkeitslücke bewertet und die öffentlichen Einnahmen und Ausgaben an die langfristigen Ziele und Erfordernisse anpasst; die lokalen Gebietskörperschaften besser in das System des mehrjährigen Haushaltsrahmens einbindet, auch durch Maßnahmen zur Ausgabenkontrolle;

2.

weitere Maßnahmen zur Steigerung der Produktivität und zur Senkung der Kosten im öffentlichen Dienst ergreift, darunter strukturelle Änderungen und effizienzfördernde territoriale Verwaltungsreformen, auch um die Herausforderungen infolge der Bevölkerungsalterung bewältigen zu können;

3.

die laufenden Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen junger Menschen und Langzeitarbeitsloser umsetzt und dabei besonders auf die Verbesserung des Qualifikationsniveaus abhebt; weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Erwerbsquote von älteren Arbeitnehmern ergreift, unter anderem auch durch Einschränkung von Vorruhestandsregelungen; Maßnahmen zur Heraufsetzung des effektiven Renteneintrittsalters unter Berücksichtigung der gestiegenen Lebenserwartung ergreift;

4.

weiterhin für mehr Wettbewerb auf dem Produkt- und Dienstleistungsmarkt, insbesondere im Einzelhandelssektor, sorgt, indem es sicherstellt, dass das neue Wettbewerbsgesetz und das Programm zur Förderung eines gesunden Wettbewerbs wirksam umgesetzt werden; weiterhin Maßnahmen ergreift, um die kommunalen Dienstleistungen effizienter zu gestalten, auch gegebenenfalls durch Steigerung des Anteils der Dienstleistungen, die im Wege öffentlicher Ausschreibungen vergeben werden, und weiter dafür sorgt, dass zwischen privaten und öffentlichen Unternehmen Wettbewerbsneutralität gegeben ist; weitere Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass die wettbewerbsrechtlichen Geldbußen eine ausreichend abschreckende Wirkung entfalten;

5.

zur Stärkung des Produktivitätswachstums und der außenwirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit die Anstrengungen zur Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur fortsetzt, indem es vor allem die geplanten Maßnahmen zur Verbreiterung der Innovationsbasis beschleunigt einführt und dabei weiterhin zugleich die Lohnentwicklung und die Entwicklung der Produktivität — unter uneingeschränkter Achtung der Rolle der Sozialpartner und in Übereinstimmung mit den nationalen Gepflogenheiten — miteinander in Einklang bringt.

Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

V. SHIARLY


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

(3)  Für 2012 aufrechterhalten durch den Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 119 vom 4.5.2012, S. 47).

(4)  ABl. C 216 vom 22.7.2011, S. 3.

(5)  Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und befristete Maßnahmen nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand der Programmdaten unter Anwendung der gemeinsamen Methodik.

(6)  Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.


24.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 219/31


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 10. Juli 2012

zum nationalen Reformprogramm Frankreichs 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Frankreichs für die Jahre 2012 bis 2016

2012/C 219/09

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (2), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2)

Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (3) an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen.

(3)

Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung (4) zum nationalen Reformprogramm Frankreichs für 2011 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Frankreichs für 2011 bis 2014 ab.

(4)

Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurde. Am 14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht an, in dem Frankreich als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte.

(5)

Am 1. Dezember 2011 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, in denen er den Ausschuss für Sozialschutz aufforderte, in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss und anderen Ausschüssen seine Ansichten zu den im Rahmen des politischen Zyklus der Strategie Europa 2020 empfohlenen Maßnahmen mitzuteilen. Diese Ansichten sind in die Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses eingeflossen.

(6)

Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an.

(7)

Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung. Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren.

(8)

Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen rechtzeitig bekanntzugeben, damit sie in ihre Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogrammen und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können.

(9)

Am 4. Mai 2012 übermittelte Frankreich sein aktualisiertes Stabilitätsprogramm für den Zeitraum 2012 bis 2016 und am 13. April 2012 sein nationales Reformprogramm 2012. Um den Querverbindungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. Die Kommission ging außerdem in einer eingehenden Überprüfung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 der Frage nach, ob in Frankreich makroökonomische Ungleichgewichte bestehen. Sie kam dabei zu dem Schluss, dass Frankreich Ungleichgewichte zu verzeichnen hat, die aber nicht als übermäßig zu bezeichnen sind.

(10)

Ausgehend von der Bewertung des Stabilitätsprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 vertritt der Rat die Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen des Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario optimistisch ist. Die Kommissionsdienststellen gingen in ihrer Frühjahrsprognose 2012 davon aus, dass das BIP 2012 um 0,5 % und 2013 um 1,3 % wachsen wird, wohingegen die entsprechenden Zahlen im Stabilitätsprogramm mit 0,7 % und 1,75 % veranschlagt werden. Nachdem das Haushaltsdefizit 2011 mit 5,2 % des BIP geringer als erwartet ausfiel, soll es dem Programm zufolge 2013 — dem vom Rat für die Korrektur des übermäßigen Defizits gesetzten Termin — auf 3 % zurückgeführt und danach die Konsolidierung fortgesetzt werden, bis im Jahr 2016 ein ausgeglichener Haushalt erreicht wird. Das mittelfristige Haushaltsziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts dürfte innerhalb des Programmzeitraums erreicht werden. Dieses mittelfristige Ziel gibt die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts angemessen wieder. Die eingeplante durchschnittliche finanzpolitische Anstrengung im Zeitraum 2010 bis 2013 auf der Grundlage des (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldos (5) stimmt mit der Empfehlung des Rates vom 2. Dezember 2009 überein. Für die Jahre 2014 bis 2016 wird ein Fortschritt im strukturellen Bereich von weiteren 0,7 % des BIP pro Jahr bei der Erreichung des mittelfristigen Haushaltsziels prognostiziert. Dem Programm zufolge steht das Wachstum der Staatsausgaben, wenn man diskretionäre Maßnahmen auf der Einnahmenseite mit berücksichtigt, mit dem ausgabenbezogenen Richtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Einklang. Der im Stabilitätsprogramm vorgeschlagene Anpassungspfad birgt allerdings Risiken. Die makroökonomische Entwicklung könnte sich als weniger günstig erweisen als von den Kommissionsdienststellen nach ihrer Frühjahrsprognose 2012 erwartet.

Die Maßnahmen sind nicht ausreichend spezifiziert, um die Ziele im Jahr 2013 und danach zu erreichen und die durchschnittliche jährliche finanzpolitische Anstrengung wie empfohlen einzuhalten. Zudem ist die Erfolgsbilanz Frankreichs bei der Einhaltung von Ausgabenzielen eher gemischt. Daher ist nur dann sichergestellt, dass das übermäßige Defizit bis 2013 korrigiert wird, wenn die geplanten Maßnahmen ausreichend spezifiziert und zusätzliche Maßnahmen bei Bedarf umgesetzt werden. Die Schuldenquote, die 2011 85,8 % des BIP betrug, wird voraussichtlich bis 2013 auf 89,2 % ansteigen und bis 2016 auf 83,2 % zurückgehen. Dem Stabilitätsprogramm zufolge wird der Richtwert für den Schuldenabbau am Ende des Übergangszeitraums (2016) eingehalten werden.

(11)

Obwohl im zweiten Halbjahr 2011 und im Februar 2012 zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen erlassen wurden, ist die Verwirklichung der Haushaltskonsolidierung weiterhin eine große Herausforderung. Die Vermeidung von Ausgabenüberschreitungen mittels verstärkter Konsolidierungsanstrengungen auf der Grundlage umfassend spezifizierter Maßnahmen ist für die Wiederherstellung einer nachhaltigen Haushaltsposition von wesentlicher Bedeutung. Zudem sollte Frankreich jede Möglichkeit nutzen, um den Defizitabbau zu beschleunigen und so die plangemäße Korrektur des übermäßigen Defizits zu erleichtern. Was die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die Angemessenheit der künftigen Renten betrifft, so wird die Rentenreform von 2010 schrittweise umgesetzt. Es ist jedoch nicht sicher, dass das System wie geplant bis 2018 ausgeglichen sein wird, wenn Beschäftigung und Wachstum geringer ausfallen als erwartet, und nach 2020 wird das System wahrscheinlich erneut defizitär sein. Überdies hat die neue Lenkungsgruppe, die mit der Aufgabe eingerichtet wurde, einmal jährlich eine Stellungnahme zur Finanzlage der verschiedenen Rentenprogramme und zu den Voraussetzungen für die Gewährleistung eines ausgeglichenen Saldos bis 2018 zu veröffentlichen, dies 2011 unterlassen, was eine Beurteilung der Tragfähigkeit des Rentensystems erschwert.

(12)

Das Funktionieren des französischen Arbeitsmarkts würde durch einen weiteren Abbau der Arbeitsmarktsegmentierung verbessert. Durch den Vertrag über die berufliche Sicherheit (CSP), der mit dem Gesetz vom Juli 2011 eingeführt wurde und mit dem zwei bereits bestehende Verträge zusammengeführt wurden, wird der Beratungsaufwand bei betriebsbedingten Entlassungen den öffentlichen Arbeitsvermittlungsdiensten (Pôle emploi) auferlegt. Dies ist ein positiver, jedoch nicht sehr weitgehender Schritt. Außerdem wurden mehrere Maßnahmen ergriffen, die Unternehmen mit vorübergehenden Schwierigkeiten flexible Arbeitsregelungen ermöglichen, oder werden zurzeit diskutiert. Diese Maßnahmen sind jedoch nicht speziell auf die Verringerung der Arbeitsmarktsegmentierung ausgerichtet. Darüber hinaus zeigt die Überprüfung der Beschäftigungsschutzvorschriften, dass die Verfahren für Kündigungen nach wie vor mit Ungewissheiten und möglicherweise hohen Kosten für die Arbeitgeber einhergehen. Und schließlich muss sichergestellt werden, dass jede Entwicklung bei den Mindestlöhnen der Beschäftigung insbesondere gering qualifizierter und unerfahrener Arbeitnehmer zugute kommt.

(13)

Nach der Rentenreform sind die zur Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitskräfte ergriffenen Maßnahmen, wozu auch die Verpflichtung der Unternehmen zu aktivem Altersmanagement gehört, Schritte in die richtige Richtung. Die damit zusammenhängenden Aktionspläne sind allerdings im Allgemeinen nicht ehrgeizig genug und enthalten keine Maßnahmen wie z. B. die Verringerung der Arbeitszeit oder das Angebot von Stellen, die speziell auf ältere Arbeitskräfte ausgerichtet sind. Außerdem dürften manche Aspekte des Arbeitslosenversicherungssystems für ältere Arbeitskräfte (Dauer) nur einen begrenzten Arbeitsanreiz bieten. Letztlich ist im Bereich der Erwachsenenbildung eine ambitioniertere Strategie nötig, damit die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitskräfte erhöht werden kann.

(14)

Zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit haben die französischen Behörden zugesagt, die Anzahl der Ausbildungsplätze bis 2015 von 600 000 auf 800 000 zu erhöhen. 2011 und 2012 wurden mehrere Maßnahmen eingeführt, um den Anteil der Auszubildenden in Unternehmen zu erhöhen und die Strafen für Unternehmen, die diese Vorgaben nicht erfüllen, zu verschärfen. Trotz dieser Maßnahmen ist die Gesamtzahl der Auszubildenden noch weit von der Zielvorgabe entfernt. Es scheint notwendig, den Bedarf der jungen Menschen und den der Unternehmen besser aufeinander abzustimmen. Eine Politik gegen die Jugendarbeitslosigkeit würde also davon profitieren, wenn die im Bildungssystem vermittelten Fähigkeiten mehr mit dem Bedarf des Arbeitsmarkts in Einklang stünden.

(15)

Die Zusammenlegung der Vermittlungsdienste für Arbeitssuchende (ANPE) mit der für die Arbeitslosenunterstützung zuständigen Agentur (UNEDIC) zu einer einzigen Einrichtung (Pôle emploi) hat noch nicht die erwarteten Effektivitätssteigerungen und Verbesserungen der Leistungen gebracht. Die neue mehrjährige, im Januar 2012 unterzeichnete dreiseitige Vereinbarung (zwischen Regierung, Sozialpartnern und Pôle emploi) über die Funktionsweise und die Leistungen des Pôle emploi im Zeitraum 2012 bis 2014 ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es stehen allerdings noch eine Reihe von Zielvorgaben aus, so dass es sich im Moment schwierig bewerten lässt, ob die Reform ehrgeizig genug ist. Die Glaubwürdigkeit der Reform leidet auch unter der Geld- und Personalknappheit der öffentlichen Arbeitsvermittlungsdienste.

(16)

Im Februar 2012 erhöhte Frankreich die Mehrwertsteuer um 1,6 Prozentpunkte auf 21,2 % und die Sozialabgaben auf Kapitaleinkünfte um 2 Prozentpunkte auf 15,5 %, um niedrigere Sozialbeiträge der Arbeitgeber auszugleichen. Die neue Regierung hat ihre Absicht bekundet, diese Maßnahme zu überarbeiten und im weiteren Verlauf des Jahres 2012 eine Steuerreform zu verabschieden. Dies ist eine geeignete Maßnahme zur Einführung eines ausgeglicheneren Steuersystems, bei dem der Faktor Arbeit steuerlich entlastet wird. Wie die Kommissionsdienststellen in ihrer eingehenden Überprüfung der makroökonomischen Ungleichgewichte feststellten, könnte dies die Kostenwettbewerbsfähigkeit französischer Ausfuhren erhöhen, was sich möglicherweise positiv auf die Rentabilität der Unternehmen und langfristig auf die Investitionen und die nichtpreisliche Wettbewerbsfähigkeit auswirkt. Der Fokus der Reform ist jedoch zu eng. Außerdem gab es zwar einerseits Bemühungen, Steuervergünstigungen abzubauen, andererseits ging dies mit Steuererhöhungen einher, durch die die ohnehin hohe steuerliche Belastung des Faktors Arbeit eher noch steigt. Der Anteil von Ökosteuern am gesamten Steueraufkommen ist in Frankreich von allen EU-Ländern am zweitniedrigsten, was auf viel Spielraum für Steuererhöhungen hindeutet. Schließlich hat Frankreich zwar im Jahr 2011 die Effizienz einiger Steuervergünstigungen im Hinblick auf die damit verbundenen Beschäftigungs- oder sozialen Ziele bewertet, aber es sind nach wie vor insbesondere einige reduzierte Mehrwertsteuersätze zu überprüfen.

(17)

Es wurden zwar eine Reihe von Reformen zur Vereinfachung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und zur Beseitigung von Beschränkungen bei einigen reglementierten Gewerben und Berufen beschlossen; sie gehen jedoch nicht weit genug, was die Zugangsbeschränkungen und restriktiven Verhaltensregeln bei vielen anderen Berufen angeht (z. B. Tierärzte, Taxiunternehmer, Berufe im Gesundheitswesen, juristische Berufe einschließlich Notare). Daher sind die noch bestehenden Zugangsbeschränkungen und Verhaltensregeln in regulierten Berufen genereller und systematischer auf ihre Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit hin zu überprüfen. Was den Einzelhandel angeht, sollten die Händler ihre Preise und Geschäftsbedingungen frei festlegen können, so dass die Verbraucher von niedrigeren Preisen profitieren können. Den Verbrauchern kämen auch andere wettbewerbsfördernde Maßnahmen in diesem von hoher Konzentration gekennzeichneten Bereich zugute, z. B. die Aufhebung oder zumindest Überprüfung raumordnungsrechtlicher Beschränkungen und die Straffung der Verfahren bei der Eröffnung neuer Geschäfte.

(18)

Der Wettbewerb in den netzgebundenen Industrien (Stromgroßhandel, Bahnsektor) sollte intensiviert werden, da die hier bisher durchgeführten Reformen nur teilweise erfolgreich waren. Das Ausmaß an Konzentration auf dem Strommarkt ist nach wie vor mit am höchsten in der Union. Das Gesetz über die Neuorganisation des französischen Elektrizitätsmarktes (NOME-Gesetz) hat sich zwar positiv auf den Wettbewerb ausgewirkt, es sind aber weitere Schritte erforderlich, damit die Zugangsmöglichkeiten alternativer Anbieter zu Stromerzeugungskapazitäten verbessert werden, etwa bei auf Wasserkraft beruhender Stromerzeugung. Auf der Schiene ist der Zugang für neue Unternehmen sowohl im Güterverkehr als auch bei der grenzüberschreitenden Personenbeförderung nach wie vor beschränkt; im Güterverkehr bestehen darüber hinaus immer noch technische Hindernisse für einen diskriminierungsfreien Zugang.

(19)

Der Anteil Frankreichs am Exportmarkt ist zwischen 2005 und 2010 um 19,4 % geschrumpft; dies stellt eine der stärksten Einbußen aller Mitgliedstaaten dar und liegt weit über dem Schwellenwert des Warnmechanismus-Berichts, der von der Kommission am 14. Februar 2012 angenommen wurde. Die Kommissionsdienststellen kamen in ihrer eingehenden Überprüfung Frankreichs zu dem Ergebnis, dass der Marktanteilsverlust im Export durch eine Verschlechterung sowohl der Kosten- als auch der nichtpreislichen Wettbewerbsfähigkeit, vor allem aber der letzteren, bedingt ist. Insbesondere die steigenden Lohnstückkosten haben der Rentabilität französischer Unternehmen geschadet und ihre Fähigkeit eingeschränkt, zu expandieren, die nötigen Investitionen für eine Verbesserung ihrer Leistung zu tätigen und innovativ zu sein. Die politischen Maßnahmen, durch die die Innovation im Privatsektor gefördert werden soll, sollten überwacht und durch Maßnahmen zur Wiederherstellung der Rentabilität französischer Unternehmen ergänzt werden.

(20)

Frankreich ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese Verpflichtungen und die Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Jahr 2011 betreffen die Förderung der Beschäftigung, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die Verbesserung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Die Kommission hat die Umsetzung der im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eingegangenen Verpflichtungen bewertet. Die Ergebnisse dieser Bewertung sind in die untenstehenden Empfehlungen eingeflossen.

(21)

Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Frankreichs umfassend analysiert. Sie hat das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet und eine eingehende Überprüfung vorgelegt. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Frankreich berücksichtigt, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters sind in die untenstehenden Empfehlungen 1 bis 5 eingeflossen.

(22)

Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm geprüft; seine Stellungnahme (6) hierzu spiegelt insbesondere die Empfehlung 1 wider.

(23)

Angesichts der Ergebnisse der eingehenden Überprüfung der Kommission und vorstehender Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm und das Stabilitätsprogramm geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln insbesondere die Empfehlungen 2, 4 und 5 wider —

EMPFIEHLT, dass Frankreich im Zeitraum 2012 bis 2013:

1.

die Haushaltsstrategie für das Jahr 2012 und danach, die von ausreichend spezifizierten Maßnahmen insbesondere bei den Ausgaben getragen werden soll, ausbaut und umsetzt, damit eine Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2013 und ein Erfolg bei den Umstrukturierungsbemühungen gewährleistet ist, die in den Empfehlungen des Rates im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit ausgeführt wurden; danach angemessene Bemühungen um strukturelle Anpassung sicherstellt, damit das Land sowohl bei der Erreichung des mittelfristigen Haushaltsziels, was auch die Einhaltung des ausgabenbezogenen Richtwerts umfasst, als auch bei der Erreichung des Richtwerts für den Schuldenabbau ausreichende Fortschritte macht; die Überprüfung der Tragfähigkeit und Angemessenheit des Rentensystems fortsetzt und erforderlichenfalls zusätzliche Maßnahmen trifft;

2.

weitere Reformen einführt, um der Segmentierung des Arbeitsmarktes durch die Überprüfung ausgewählter Aspekte der Beschäftigungsschutzvorschriften in Konsultation mit den Sozialpartnern gemäß den nationalen Gepflogenheiten entgegenzuwirken, insbesondere im Hinblick auf Kündigungen; dauerhaft sicherstellt, dass etwaige Entwicklungen beim Mindestlohn der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Wettbewerbsfähigkeit förderlich sind; Maßnahmen zur Förderung der Inanspruchnahme des lebenslangen Lernens ergreift;

3.

arbeitsmarktpolitische Maßnahmen beschließt, um dafür zu sorgen, dass ältere Arbeitskräfte länger beschäftigt bleiben; die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen besonders für diejenigen, die am stärksten von Arbeitslosigkeit bedroht sind, beispielsweise durch mehr und bessere Ausbildungsangebote, die effektiv auf ihren Bedarf ausgerichtet sind, verbessert; die Arbeitsmarktpolitik intensiviert und sicherstellt, dass die staatlichen Arbeitsvermittlungsdienste wirkungsvoller dem einzelnen Betroffenen helfen;

4.

weitere Schritte zur Einführung eines einfacheren und ausgeglicheneren Steuersystems ergreift, bei dem die steuerliche Belastung der Arbeit zunehmend durch andere Besteuerungsarten ersetzt wird, die das Wachstum und die außenwirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit weniger beeinträchtigen (insbesondere Öko- und Verbrauchsteuern); die Anstrengungen zum Abbau und zur Eingrenzung von Steuervergünstigungen fortsetzt (vor allem von solchen, die Anreize zur Verschuldung geben); die Wirksamkeit der derzeit ermäßigten Mehrwertsteuersätze im Hinblick auf die Wachstums- und Beschäftigungsförderung überprüft;

5.

die Anstrengungen zur Beseitigung ungerechtfertigter Beschränkungen bei reglementierten Gewerben und Berufen, insbesondere im Dienstleistungs- und Einzelhandelssektor, weiterführt; weitere Schritte zur Liberalisierung der netzgebundenen Industrien, insbesondere im Stromgroßhandel, zum Ausbau der Energieverbundnetzkapazitäten und zur Erleichterung des Zugangs neuer Betreiber zum Güterverkehr und zur grenzüberschreitenden Personenbeförderung ergreift.

Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

V. SHIARLY


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

(3)  Für 2012 aufrechterhalten durch den Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaaten (ABl. L 119 vom 4.5.2012, S. 47).

(4)  ABl. C 213 vom 20.7.2011, S. 8.

(5)  Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und befristete Maßnahmen nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand der Programmdaten unter Anwendung der gemeinsamen Methodik.

(6)  Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.


24.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 219/35


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 10. Juli 2012

zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012 bis 2016

2012/C 219/10

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2)

Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (2) an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen.

(3)

Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung (3) zum nationalen Reformprogramm Deutschlands für 2011 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Deutschlands für 2011 bis 2014 ab.

(4)

Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurde. Am 14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (4) den Warnmechanismus-Bericht an, worin Deutschland nicht als einer der Mitgliedstaaten aufgeführt ist, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte.

(5)

Am 1. Dezember 2011 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, in denen er den Ausschuss für Sozialschutz aufforderte, in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss und anderen Ausschüssen seine Ansichten zu den im Rahmen des politischen Zyklus der Strategie Europa 2020 empfohlenen Maßnahmen mitzuteilen. Diese Ansichten sind in die Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses eingeflossen.

(6)

Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an.

(7)

Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung. Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren.

(8)

Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen rechtzeitig bekanntzugeben, damit sie in ihre Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können.

(9)

Am 18. April 2012 übermittelte Deutschland sein Stabilitätsprogramm für den Zeitraum von 2012 bis 2016 und am 12. April 2012 sein nationales Reformprogramm 2012. Um den Querverbindungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(10)

Nach den ersten 2012 im Rahmen des Defizitverfahrens gemeldeten Defizit- und Schuldenstandsdaten für den Zeitraum von 2008 bis 2011 lag das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2011 unter dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP. Der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen zufolge wird das gesamtstaatliche Defizit unter dem im Vertrag festgelegten Referenzwert bleiben und im Projektionszeitraum weiter sinken. Die Kommission nahm daher in Übereinstimmung mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt am 30. Mai gemäß Artikel 126 Absatz 12 des Vertrags eine Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Aufhebung der Entscheidung über das Bestehen eines übermäßigen Defizits an (5).

(11)

Ausgehend von der Bewertung des Stabilitätsprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen des Stabilitätsprogramms zugrunde liegende makroökonomische Szenario plausibel ist. Die Projektionen des Stabilitätsprogramms für 2012 bis 2013 hinsichtlich des künftigen Verlaufs des Wirtschaftswachstums und der Arbeitsmarktentwicklung decken sich weitgehend mit der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen. Die Projektionen des Stabilitätsprogramms für das Wirtschaftswachstum in späteren Jahren stimmen im Großen und Ganzen mit der von der Kommission prognostizierten mittelfristigen Potenzialwachstumsrate Deutschlands überein. Mit der im Stabilitätsprogramm beschriebenen Haushaltsstrategie wird darauf abgezielt, das mittelfristige Haushaltsziel bereits 2012 zu erreichen und ab 2014 einen tatsächlich ausgeglichenen gesamtstaatlichen Finanzierungssaldo vorweisen zu können, beginnend mit einem nominalen Defizit von 1,0 % des BIP im Jahr 2011, was bedeutet, dass der im Vertrag festgelegte Referenzwert von 3 % des BIP bereits deutlich vor 2013 unterschritten wird. Das Stabilitätsprogramm konkretisiert das bisherige mittelfristige Haushaltsziel eines strukturellen Defizits von ½ % des BIP (bei welchem geringfügige Abweichungen von der 0,5%-Marke möglich waren), was die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts angemessen widerspiegelt, nunmehr als ein Defizit von maximal 0,5 % des BIP. Risiken für die Defizit- und Schuldenstandsziele könnten sich vor allem ergeben, wenn zusätzliche Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzsektors ergriffen werden müssen. Ausgehend vom (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldo (6) will Deutschland sein mittelfristiges Haushaltsziel über den gesamten Stabilitätsprogrammzeitraum hinweg einhalten, was auch bei Berücksichtigung der Risikofaktoren realistisch sein dürfte. Den Angaben im Stabilitätsprogramm zufolge würde auch bei entsprechender Berücksichtigung der Risikofaktoren und der diskretionären Maßnahmen auf der Einnahmenseite das Ausgabenwachstum 2012 den Referenzwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts überschreiten, während es 2013 darunter liegen würde.

Der Bruttoschuldenstand soll 2012 um 0,8 Prozentpunkte auf 82,0 % des BIP anwachsen, bevor er 2013 wieder auf 80 % absinkt und sich anschließend kontinuierlich weiter nach unten entwickelt. Nach der Korrektur des übermäßigen Defizits befindet sich Deutschland in einer Übergangsphase und macht entsprechend seinen Plänen ausreichende Fortschritte bei der Erreichung des im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegten Richtwerts für den Schuldenabbau.

(12)

Die Bundesregierung hat Maßnahmen ergriffen, um die Effizienz der öffentlichen Ausgaben im Gesundheitswesen zu erhöhen, und eine Reform der Pflegeversicherung vorgeschlagen. Um den erwarteten weiteren Kostenanstieg zu begrenzen, sind zusätzliche Anstrengungen zur Erhöhung der Effizienz im Gesundheitswesen notwendig. Die vorgeschlagene Reform der Pflegeversicherung ist ebenfalls nicht ausreichend, um den erwarteten künftigen Kostenanstieg aufzufangen. Das Steuersystem könnte effizienter gestaltet werden. Die Bundesregierung befindet sich auf einem guten Wege, um ihre Zusage einzulösen, die wachstumsfördernden Bildungs- und Forschungsausgaben anzuheben. Allerdings ist es wichtig, dass auch die Länder und Gemeinden, die den Großteil der Bildungs- und Forschungsausgaben tragen, adäquate und effiziente Ausgaben in diesen Bereichen sicherstellen. Durch die neue, im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse wurde der Fiskalrahmen Deutschlands weiter gefestigt. Dagegen wurden bei der Umsetzung der Schuldenregel auf Länderebene keine nennenswerten Fortschritte erzielt.

(13)

Der Finanzsektor hat sich durch die beträchtlichen staatlichen Stützungsmaßnahmen, die eigenen Anpassungsbemühungen und die positiven Effekte der Konjunkturerholung in Deutschland insgesamt stabilisiert. Trotz des im Großen und Ganzen relativ stabilen Finanzsektors und obwohl es keine Kreditklemme gibt, bleiben einige Schwachstellen bestehen, vor allem die strukturellen Probleme einiger Landesbanken, insbesondere das Fehlen eines tragfähigen Geschäftsmodells, schwache Leitungs- und Aufsichtsstrukturen sowie eine Anfälligkeit infolge der starken Abhängigkeit von der Refinanzierung am Interbankenmarkt.

(14)

Von der guten Arbeitsmarktlage in Deutschland, die durch Beschäftigungszuwächse und eine moderate Arbeitslosigkeit gekennzeichnet ist, hat nicht die gesamte Erwerbsbevölkerung gleichermaßen profitiert, und die Löhne haben nicht immer mit der Produktivitätssteigerung Schritt gehalten. Fiskalische Fehlanreize aufgrund der hohen Steuern und Abgaben, speziell der hohen Sozialabgaben, behindern nach wie vor die Eingliederung besonders von Geringverdienern in den Arbeitsmarkt. Der verbreitete Rückgriff auf Minijobs hat zur Folge, dass nur geringfügige Rentenansprüche erworben werden. Deshalb muss der Übergang von Minijobs zu stabileren Arbeitsverträgen verbessert werden. Die jüngste Reform der Arbeitsmarktinstrumente sollte die Beschäftigungsaussichten aller Gruppen fördern. Deutschland steht vor der großen Herausforderung, sein Bildungswesen effizienter zu gestalten und das Bildungsniveau in den benachteiligten Bevölkerungsgruppen anzuheben. Auf mittlere und lange Sicht wird es darauf ankommen, qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung zu haben, um die negativen Folgen des demografischen Wandels für das Potenzialwachstum abzufedern. Problematisch ist der geringe Frauenanteil unter den Vollzeitbeschäftigten. Fiskalische Fehlanreize für Zweitverdiener sowie fehlende Ganztagskindertagesstätten und -schulen behindern die Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen.

(15)

Deutschland ist dabei, sein Energiesystem tiefgreifend zu reformieren. Die gesamtwirtschaftlichen Kosten des Umbaus des Energiesystems sollten durch einen beschleunigten Netzausbau im Inland und über die Landesgrenzen hinaus, die kontinuierliche Verbesserung der Kosteneffizienz der Politik im Bereich des Klimaschutzes und der erneuerbaren Energien, maßgebliche Schritte zur Steigerung der Energieeffizienz und die Förderung des Wettbewerbs auf den Energiemärkten minimiert werden. Aufgrund der zentralen geografischen Lage Deutschlands hat das deutsche Eisenbahnsystem Auswirkungen auf den gesamten europäischen Schienenverkehr. Der Wettbewerb auf der Schiene sowohl beim Personen- als auch beim Güterverkehr ist nach wie vor sehr gering, insbesondere aufgrund der unzureichenden Trennung des Eisenbahninfrastrukturbetreibers vom Eisenbahnverkehrsunternehmen. Trotz der Fortschritte in den letzten Jahren, unter anderem aufgrund der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (7) („Dienstleistungsrichtlinie“), könnten Wettbewerb und Produktivitätszuwachs in einigen Dienstleistungssektoren noch gesteigert werden.

(16)

Deutschland ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese Verpflichtungen und die Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Jahr 2011 betreffen die Förderung der Beschäftigung und der Wettbewerbsfähigkeit, die Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die Stärkung der Finanzstabilität. Die Kommission hat die Umsetzung der im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eingegangen Verpflichtungen bewertet. Die Ergebnisse dieser Bewertung sind in die untenstehenden Empfehlungen eingeflossen.

(17)

Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Deutschlands eingehend analysiert. Sie hat das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Deutschland berücksichtigt, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters sind in die untenstehenden Empfehlungen 1 bis 4 eingeflossen.

(18)

Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm geprüft; seine Stellungnahme hierzu (8) spiegelt insbesondere die Empfehlung 1 wider —

EMPFIEHLT, dass Deutschland im Zeitraum von 2012 bis 2013:

1.

weiterhin eine solide Finanzpolitik betreibt, um das mittelfristige Haushaltsziel bis 2012 zu erreichen; hierzu die Haushaltsstrategie wie geplant umsetzt und darauf achtet, dass der Ausgabenrichtwert eingehalten wird und ausreichende Fortschritte im Hinblick auf die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau gemacht werden; an einem wachstumsfreundlichen Konsolidierungskurs festhält und in diesem Zusammenhang zusätzliche Anstrengungen unternimmt, um die Effizienz der Ausgaben im Gesundheitswesen und in der Pflege zu erhöhen, und die noch ungenutzten Möglichkeiten für ein effizienteres Steuersystem ausschöpft; den vorhandenen Spielraum nutzt, damit auf allen staatlichen Ebenen erhöhte und effizientere wachstumsfördernde Ausgaben für Bildung und Forschung getätigt werden; die Schuldenbremse in allen Bundesländern kohärent umsetzt und dabei zeitnahe und relevante Kontrollverfahren und Korrekturmechanismen sicherstellt;

2.

die verbleibenden strukturellen Schwächen im Finanzsektor angeht, unter anderem durch eine weitere Umstrukturierung derjenigen Landesbanken, die ein angemessen finanziertes und rentables Geschäftsmodell benötigen, wobei ein übermäßiger Abbau von fremdkapitalfinanzierten Bilanzpositionen zu vermeiden ist;

3.

die hohe Steuer- und Abgabenlast vor allem für Geringverdiener in einer haushaltsneutralen Weise verringert und geeignete Aktivierungs- und Integrationsmaßnahmen insbesondere für Langzeitarbeitslose aufrechterhält; die Voraussetzungen dafür schafft, dass die Lohnentwicklung mit dem Produktivitätszuwachs Schritt hält; Maßnahmen ergreift, um das Bildungsniveau benachteiligter Bevölkerungsgruppen anzuheben, insbesondere dadurch, dass die Chancengleichheit im allgemeinen und beruflichen Bildungssystem sichergestellt wird; die fiskalischen Fehlanreize für Zweitverdiener abschafft und die Zahl der Ganztagskindertagesstätten und -schulen erhöht;

4.

weiter darauf hinarbeitet, die gesamtwirtschaftlichen Kosten des Umbaus des Energiesystems so gering wie möglich zu halten, auch durch einen beschleunigten Ausbau der nationalen und länderübergreifenden Strom- und Gasnetze; sicherstellt, dass der institutionelle Rahmen einen wirksamen Wettbewerb im Schienenverkehr gewährleistet; Maßnahmen ergreift, um den Wettbewerb im Dienstleistungssektor weiter zu fördern, einschließlich der freien Berufe und bestimmter Handwerke, insbesondere im Baugewerbe.

Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

V. SHIARLY


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  Für 2012 aufrechterhalten durch den Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 119 vom 4.5.2012, S. 47).

(3)  ABl. C 212 vom 19.7.2011, S. 9.

(4)  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

(5)  Der entsprechende Beschluss 2012/369/EU des Rates wurde am 22. Juni 2012 angenommen (ABl. L 179 vom 11.7.2012, S. 17).

(6)  Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und befristete Maßnahmen nach Neuberechnung durch die Kommissionsdienststellen anhand der Programmdaten unter Anwendung der gemeinsamen Methodik.

(7)  ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36.

(8)  Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.


24.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 219/38


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 10. Juli 2012

zum nationalen Reformprogramm Griechenlands 2012

2012/C 219/11

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2)

Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (2) an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen.

(3)

Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung (3) zum nationalen Reformprogramm Griechenlands für 2011 an.

(4)

Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurde.

(5)

Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an.

(6)

Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung. Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren.

(7)

Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, ihre Verpflichtungen rechtzeitig bekanntzugeben, damit sie in ihre Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können.

(8)

Am 12. April 2012 übermittelte Griechenland sein nationales Reformprogramm 2012 sowie unvollständige Angaben zu seiner Haushaltsplanung, da die Aktualisierung der mittelfristigen Haushaltsstrategie derzeit noch im Gange ist, voraussichtlich aber bald abgeschlossen sein soll. Die griechischen Behörden sind aufgefordert, alle nach der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts vorgeschriebenen Standardtabellen zu übermitteln, sobald die Aktualisierung der mittelfristigen Haushaltsstrategie abgeschlossen ist.

(9)

Am 21. Februar 2012 vereinbarte die Euro-Gruppe ein zweites wirtschaftliches Anpassungsprogramm für Griechenland. Die Umsetzung der in der Absichtserklärung für eine spezifische wirtschaftspolitische Konditionalität beschriebenen Wirtschaftspolitik wird dazu beitragen, den öffentlichen Schuldenstand Griechenlands bis 2020 auf 117 % des BIP zu senken. Die Euro-Gruppe vereinbarte zudem, dass der öffentliche Sektor das Programm bis 2014 — über die im ersten Finanzierungsprogramm zugesagten Beträge hinaus — mit 130 Mrd. EUR finanziert.

(10)

Die Auszahlung der Tranchen ist an die Erfüllung quantitativer Leistungskriterien sowie eine positive Bewertung der Fortschritte bei den politischen Kriterien gebunden, die im Beschluss 2011/734/EU des Rates vom 12. Juli 2011 gerichtet an Griechenland zwecks Ausweitung und Intensivierung der haushaltspolitischen Überwachung und zur Inverzugsetzung Griechenlands mit der Maßgabe, die zur Beendigung des übermäßigen Defizits als notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen (4) (geändert am 8. November 2011 (5) und 13. März 2012 (6)), und in der am 14. März 2012 unterzeichneten Absichtserklärung für eine spezifische wirtschaftspolitische Konditionalität niedergelegt sind.

(11)

Am 19. März 2012 hat die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) die erste Rate (5,9 Mrd. EUR) der ersten Tranche (14,5 Mrd. EUR) des neuen Finanzierungsprogramms an Griechenland ausgezahlt. Zudem erhielt Griechenland 1,6 Mrd. EUR vom Internationalen Währungsfonds (IWF). Bis Mai 2012 hatte Griechenland im Rahmen des ersten und des zweiten Programms 147,5 Mrd. EUR aus öffentlichen Mitteln erhalten.

(12)

2010 und 2011 hat Griechenland bei der Verwirklichung der ehrgeizigen Ziele des Anpassungsprogramms Teilerfolge erzielt. Die Umsetzung wurde durch verschiedene Faktoren erschwert — politische Instabilität, soziale Unruhen, Probleme der Verwaltungskapazität, vor allem aber eine Rezession, die erheblich schwerer war als zuvor erwartet. Wichtige Haushaltsziele wurden verfehlt, was zur Annahme zusätzlicher Konsolidierungsmaßnahmen während der Jahre 2010 und 2011 führte. Griechenland hat jedoch eine erhebliche Verringerung des gesamtstaatlichen Haushaltsdefizits erreicht: von 15,8 % des BIP im Jahr 2009 auf 9,1 % des BIP im Jahr 2011.

(13)

Am 18. April 2012 hat die Kommission eine Mitteilung zum Thema „Wachstum in Griechenland“ angenommen, in der sie deutlich macht, wie positiv sich eine vollständige effektive Umsetzung des wirtschaftlichen Anpassungsprogramms auswirken kann, da damit die Fundamente für Wachstum, Investitionen und soziale Erneuerung gelegt werden. In der Mitteilung wird daran erinnert, dass Griechenland daraus, dass es der Union und dem Euro-Währungsgebiet angehört, Stärke und konkrete Unterstützung schöpfen kann. Unterstrichen wird, dass die Reformen des zweiten Anpassungsprogramms darauf ausgerichtet sind, das Potenzial der griechischen Wirtschaft für Wachstum und Beschäftigung wiederherzustellen und die Gesellschaft gerechter zu machen. Die Mitteilung verweist auf den erheblichen Umfang der Griechenland gewährten Finanzhilfen und betont, dass die Partner Griechenlands und insbesondere die Kommission willens sind, aufzuzeigen, wie sich die Wirkung der als Erstes zu treffenden Maßnahmen durch rasches Handeln und mit EU-Hilfe maximieren lässt.

(14)

Die Wirtschaftskrise und die anschließende Haushaltskonsolidierung haben die Fähigkeit Griechenlands beeinträchtigt, die Ziele von Europa 2020 und insbesondere jene mit sozialer Ausrichtung zu verwirklichen. Die Strukturreformen, insbesondere die Reform des Arbeitsmarktes, die Liberalisierung verschiedener Sektoren sowie eine Anzahl von Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen werden jedoch dazu beitragen, den Wettbewerb zu fördern, die Produktivität zu steigern, Arbeitsplätze zu schaffen und die Produktionskosten zu senken, und damit mittelfristig zu einem Anstieg der Beschäftigung führen sowie Armut und soziale Ausgrenzung eindämmen. Trotz der Wirtschaftskrise hat Griechenland weiter an der Umsetzung der Umweltziele von Europa 2020 gearbeitet.

(15)

Bei den Strukturfonds wurden strategische Programmänderungen auf den Weg gebracht, wobei der Schwerpunkt auf der Förderung der Beschäftigung von jungen Menschen und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit (vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)) liegt. Die neuen Maßnahmen fördern Aktionen in den Bereichen Beschäftigungspass, Ausbildung und berufliche Qualifikation sowie Zugang von KMU zu Finanzmitteln.

(16)

Griechenland ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese Verpflichtungen und die Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Jahr 2011 betreffen die Förderung der Beschäftigung, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, die Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die Stärkung der Finanzstabilität —

EMPFIEHLT, dass Griechenland:

die Maßnahmen, die im Beschluss 2011/734/EU in seiner geänderten Fassung vom 8. November 2011 und vom 13. März 2012 und in der am 14. März 2012 unterzeichneten Absichtserklärung für eine spezifische wirtschaftspolitische Konditionalität niedergelegt sind, umsetzt.

Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

V. SHIARLY


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  Für 2012 aufrechterhalten durch den Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 119 vom 4.5.2012, S. 47).

(3)  ABl. C 213 vom 20.7.2011, S. 12.

(4)  ABl. L 296 vom 15.11.2011, S. 38.

(5)  ABl. L 320 vom 3.12.2011, S. 28.

(6)  ABl. L 113 vom 25.4.2012, S. 8.


24.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 219/40


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 10. Juli 2012

zum nationalen Reformprogramm Ungarns 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Ungarns für die Jahre 2012 bis 2015

2012/C 219/12

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (2), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2)

Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (3) an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen.

(3)

Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung (4) zum nationalen Reformprogramm Ungarns für 2011 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Konvergenzprogramm Ungarns für 2011 bis 2014 ab.

(4)

Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurde. Am 14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht an, in dem Ungarn als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte.

(5)

Am 1. Dezember 2011 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, in denen er den Ausschuss für Sozialschutz aufforderte, in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss und anderen Ausschüssen seine Ansichten zu den im Rahmen des politischen Zyklus der Strategie Europa 2020 empfohlenen Maßnahmen mitzuteilen. Diese Ansichten sind in die Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses eingeflossen.

(6)

Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an.

(7)

Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung. Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren.

(8)

Am 29. Februar 2012 fand ein Meinungsaustausch nach Artikel 2-ab Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 zwischen dem Europäischen Parlament und Ungarn statt.

(9)

Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen rechtzeitig bekanntzugeben, damit sie in ihre Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können.

(10)

Am 23. April 2012 übermittelte Ungarn sein Konvergenzprogramm für den Zeitraum 2012 bis 2015 und sein nationales Reformprogramm 2012. Um den Querverbindungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. Die Kommission ging außerdem in einer eingehenden Überprüfung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 der Frage nach, ob in Ungarn makroökonomische Ungleichgewichte bestehen. Dabei kam sie zu dem Ergebnis, dass in Ungarn ein — wenn auch nicht übermäßiges — externes und internes Ungleichgewicht besteht.

(11)

Ausgehend von der Bewertung des Konvergenzprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen des Konvergenzprogramms zugrunde liegende Szenario etwas optimistisch ist. Die Wachstumsprognosen der ungarischen Behörden für 2012 und 2013 liegen insbesondere wegen ihrer optimistischeren Annahmen zur Binnennachfrage, namentlich im Jahr 2013, um etwa einen halben Prozentpunkt über den Prognosen der Kommissionsdienststellen vom Frühjahr 2012. Ziel der im Konvergenzprogramm umrissenen Haushaltsstrategie ist es, innerhalb der vom Rat gesetzten Frist für 2012 eine nachhaltige Korrektur des übermäßigen Defizits im Einklang mit der Empfehlung des Rates vom 13. März 2012 im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit zu erreichen. Die offiziellen Defizitziele und die geplanten finanzpolitischen Anstrengungen entsprechen der genannten Empfehlung. In dem Konvergenzprogramm wird das bisherige mittelfristige Haushaltsziel von 1,5 % des BIP, das 2013 erreicht werden soll, bekräftigt. Das mittelfristige Haushaltsziel spiegelt in angemessener Weise die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts wider. In Anbetracht des (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldos (5) erscheinen die Fortschritte auf dem Weg zum mittelfristigen Haushaltsziel im Jahr 2013 gegenüber der Prognose der Kommissionsdienststellen im Rahmen der Bewertung vom Frühjahr 2012, die die Risiken bei der Umsetzung bestimmter Sparmaßnahmen und ein weniger optimistisches makroökonomisches Szenario zugrunde legt, nicht angemessen.

Das Wachstum der Staatsausgaben unter Berücksichtigung der diskretionären Maßnahmen auf der Einnahmenseite entspricht zwar im Jahr 2013 dem Richtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts für die Ausgaben, nicht jedoch in den Jahren 2014 und 2015. Nach den Plänen der Regierung wird die Staatsverschuldung über den gesamten Programmzeitraum bis auf 73 % des BIP im Jahr 2015 abgebaut, bleibt aber über dem Referenzwert von 60 % des BIP. Was den Richtwert für die Schuldenverringerung anbelangt, so wird sich Ungarn 2013 bis 2014 in einem Übergangszeitraum befinden, wobei das Konvergenzprogramm für ausreichende Fortschritte in Bezug auf die Einhaltung des Richtwerts sorgen dürfte. Nach dem Konvergenzprogramm dürfte der Richtwert für die Schuldenverringerung 2015, am Ende des Übergangszeitraums, erreicht werden, was dazu beitragen dürfte, die aufgelaufene Auslands- und Inlandsverschuldung abzubauen.

(12)

Zur Umsetzung des verfassungsmäßigen finanzpolitischen Kontrollrahmens wurden neue Regelungen erlassen, die aber in einigen Punkten weiterhin nur wenig wirksam sind. Die mittelfristige Haushaltsplanung ist nur vorläufig, die Mittelausstattung des Finanzrats steht in keinem Verhältnis zum neu erteilten starken Vetorecht, und die Verfügbarkeit von Informationen über den Haushalt ist weiterhin unzureichend. Eine Stärkung des Aspekts mittelfristige Finanzplanung und eine Ausweitung des analytischen Aufgabenbereichs des Finanzrats würden dazu beitragen, dass der neue verfassungsmäßige finanzpolitische Kontrollrahmen seiner Rolle gerecht werden kann.

(13)

Die politischen Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen der Steuerreform auf Geringverdiener (Anhebung des Mindestlohns, Lohnzuschussprogramm) haben nicht zur Beschäftigungsförderung beigetragen, wogegen die Maßnahmen zur Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen ein kleiner Schritt in die richtige Richtung sind. Eine beschäftigungsfreundlichere Gestaltung der Besteuerung von Arbeit und eine weitere Stärkung der Maßnahmen zur Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, insbesondere durch Ausbau der Kinderbetreuungs- und Vorschuleinrichtungen, würden dazu beitragen, die Beschäftigungsquote zu verbessern.

(14)

Die öffentliche Arbeitsverwaltung wurde neu organisiert, was zu einer allgemeinen Rationalisierung geführt hat; dies steht im Gegensatz zu den Empfehlungen von 2011. Im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik erscheinen einige Maßnahmen, mit denen etwa im Rahmen von Programmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) auf benachteiligte Gruppen zugeschnittene Dienste bereitgestellt werden sollen, glaubwürdig und sachgerecht. Andere auf diese Gruppen ausgerichtete Maßnahmen (wie z. B. öffentliche Arbeiten) dürften jedoch kaum dazu beitragen, die Teilnehmer in den offenen Arbeitsmarkt einzugliedern. Es sollten unverzüglich entschiedene Schritte zur Stärkung der Kapazitäten der öffentlichen Arbeitsverwaltung unternommen werden, wobei auf das richtige finanzielle Gleichgewicht zwischen öffentlichen Arbeiten und anderen aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu achten ist, damit der Arbeitsmarkt besser funktioniert und die Teilhabe daran erhöht wird. Eine Erhöhung des Wachstumspotenzials durch eine Strukturreform des Arbeitsmarkts wäre auch wichtig, um die Schwächen aufgrund der hohen Auslands- und Inlandsverschuldung nachhaltig abzubauen. Außerdem wurde die nationale soziale Strategie zur Integration der Roma nicht in andere Politikbereiche einbezogen.

(15)

Die Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gehen im Wesentlichen in die richtige Richtung, aber es besteht noch erheblicher Handlungsbedarf. Auch die Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzierung außerhalb des Bankensektors sind auf dem richtigen Weg, wobei jedoch eine umfassende Bewertung der Maßnahmen für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) noch aussteht. Ungarn schneidet bei vielen Indikatoren für Transparenz und Qualität der öffentlichen Verwaltung, wo Fortschritte auch zu mehr Stabilität des institutionellen und politischen Umfelds beitragen würden, sehr schlecht ab. Letztere wiederum könnten die Bedingungen für ausländische Direktinvestitionen verbessern und zum Abbau des erheblichen Ungleichgewichts beim Nettoauslandsvermögensstatus beitragen: So erklärt sich der dramatische Rückgang des Anteils der reinvestierten Gewinne in den Jahren 2009 und 2010 zwar teilweise durch die Krise, ist aber auch das Ergebnis umstrittener und unvorhersehbarer Veränderungen im politischen und steuerlichen Umfeld und im rechtlichen und institutionellen System. Die jüngste Entwicklung bei der öffentlichen Finanzierung von Forschung und Innovation (seit Mitte 2010) steht nicht im Einklang mit dem im Jahreswachstumsbericht 2012 formulierten Schwerpunktbereich einer differenzierten, wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung.

(16)

Die Regierung hat den Hochschulbereich durch Änderungen in der Struktur und der Finanzierung reformiert. Außerdem könnten einige Bestimmungen des neuen Schulrechts dazu führen, dass die Zahl der Schulabbrecher steigt und die Ausgrenzung im ungarischen Schulsystem verschärft wird. Auf das ebenso wichtige Thema lebenslanges Lernen wird dagegen nicht ausreichend eingegangen. Damit die Wettbewerbsfähigkeit der ungarischen Arbeitskräfte gestärkt wird, müssen Bildung und Ausbildung in allen Bereichen verbessert werden.

(17)

Die ausbleibenden Fortschritte bei der Umstrukturierung des öffentlichen Verkehrssystems waren eine wesentliche Ursache für die budgetären Fehlentwicklungen der letzten Jahre. Der überwiegende Teil des rollenden Materials der öffentlichen Verkehrsgesellschaften hat das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht. Durch den Ausbau der grenzübergreifenden Kapazität des Stromnetzes ließen sich die Voraussetzungen für eine Steigerung des Handels mit den Nachbarländern verbessern. Die nationale Energieregulierungsbehörde ist weder befugt, ihre Strukturen autonom zu organisieren, noch verfügt sie über die ausschließliche Zuständigkeit zur Festsetzung der Netzentgelte einschließlich der Rendite, die die Netzbetreiber erwirtschaften dürfen. Regulierte Preise dürften nur für schutzbedürftige Kundenkreise gelten.

(18)

Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Ungarns eingehend analysiert. Sie hat das Konvergenzprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet und eine eingehende Überprüfung vorgelegt. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Ungarn, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -leitlinien berücksichtigt, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt zu stärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters sind in die untenstehenden Empfehlungen 1 bis 7 eingeflossen.

(19)

Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Konvergenzprogramm geprüft; seine Stellungnahme hierzu (6) spiegelt insbesondere die nachstehende Empfehlung 1 wider.

(20)

Anhand der Ergebnisse der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und vorstehender Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm und das Konvergenzprogramm geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln insbesondere die nachstehenden Empfehlungen 1, 3, 4 und 5 wider —

EMPFIEHLT, dass Ungarn im Zeitraum 2012 bis 2013:

1.

das übermäßige Defizit bis 2012 dauerhaft korrigiert, indem der Haushaltplan 2012 ausgeführt und die in der Folge gebilligten Konsolidierungsmaßnahmen durchgeführt werden und gleichzeitig einmalige Maßnahmen seltener zum Einsatz kommen; anschließend alle Strukturmaßnahmen präzisiert, die erforderlich sind, um eine dauerhafte Korrektur des übermäßigen Defizits und ausreichende Fortschritte auf dem Weg zum mittelfristigen Haushaltsziel, auch in Bezug auf den Richtwert für die Ausgaben, zu erreichen, und dafür sorgt, dass ausreichende Fortschritte im Hinblick auf die Einhaltung des Richtwerts für die Schuldenverringerung erzielt werden; ferner dazu beiträgt, die aufgelaufenen makroökonomischen Ungleichgewichte zu verringern und die öffentliche Schuldenquote auf einen soliden Abwärtskurs zu bringen;

2.

das „Kardinalgesetz“ zur wirtschaftlichen Stabilität überarbeitet, indem die neuen numerischen Regeln in einen verbindlichen mittelfristigen Haushaltsrahmen eingefügt werden; im Interesse von mehr Transparenz der öffentlichen Finanzen den analytischen Aufgabenbereich des Finanzrats weiter ausdehnt;

3.

die Besteuerung der Arbeit beschäftigungsfreundlicher gestaltet, indem die Auswirkungen der Änderungen der Steuervorschriften von 2011 und 2012 auf Geringverdiener in tragfähiger, haushaltsneutraler Weise, etwa durch Umschichtung der Steuerlast auf Energiesteuern oder auf periodische Immobiliensteuern, abgemildert werden; die Maßnahmen zur Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen insbesondere durch den Ausbau von Kinderbetreuungs- und Vorschuleinrichtungen verstärkt;

4.

die Kapazitäten der öffentlichen Arbeitsverwaltung ausbaut, um Qualität und Effizienz der Ausbildung, der Hilfe bei der Suche nach einem Arbeitsplatz und individueller Dienstleistungen unter besonderer Berücksichtigung benachteiligter Gruppen zu erhöhen; das aktivierende Element bei der Regelung für öffentliche Arbeiten durch wirksame Ausbildungsmaßnahmen und Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche stärkt; die nationale soziale Strategie zur Integration der Roma umsetzt und in andere Politikbereiche einbezieht;

5.

die geplanten Maßnahmen zum Abbau des Verwaltungsaufwands umsetzt; dafür sorgt, dass das öffentliche Beschaffungswesen und das Rechtsetzungsverfahren den Marktwettbewerb unterstützen und ein stabiles ordnungspolitisches und unternehmensfreundliches Umfeld für Finanzinstitute und andere Unternehmen, einschließlich ausländischer Direktinvestoren, geschaffen wird; die Kosten für die Einhaltung von Steuervorschriften senkt und einen stabilen, rechtmäßigen und nicht wettbewerbsverzerrenden Regelungsrahmen für die Unternehmensbesteuerung festlegt; ungerechtfertigte Beschränkungen für die Errichtung großflächiger Einzelhandelsgeschäfte beseitigt; im Rahmen der neuen Innovationsstrategie spezielle, gezielte Anreize zur Förderung innovativer KMU schafft;

6.

eine nationale Strategie für Schulabbrecher durch Bereitstellung einer angemessenen Finanzierung erarbeitet und umsetzt; sicherstellt, dass durch die Umsetzung der Hochschulreform der Zugang benachteiligter Gruppen zur Bildung verbessert wird;

7.

das öffentliche Verkehrssystem reformiert und kosteneffizienter macht; die grenzübergreifenden Kapazitäten des Stromnetzes erhöht; die Unabhängigkeit der Energieregulierungsbehörde sicherstellt und die regulierten Energiepreise allmählich abschafft.

Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

V. SHIARLY


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

(3)  Für 2012 aufrechterhalten durch den Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 119 vom 4.5.2012, S. 47).

(4)  ABl. C 209 vom 15.7.2011, S. 10.

(5)  Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand der Programmdaten unter Anwendung der gemeinsamen Methodik.

(6)  Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.


24.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 219/44


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 10. Juli 2012

zum nationalen Reformprogramm Irlands 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Irlands für die Jahre 2012 bis 2015

2012/C 219/13

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2)

Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (2) an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen.

(3)

Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung (3) zum nationalen Reformprogramm Irlands für 2011 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Irlands für 2011 bis 2015 ab.

(4)

Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurde.

(5)

Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an.

(6)

Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung. Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren.

(7)

Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen rechtzeitig bekanntzugeben, damit sie in ihre Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können.

(8)

Am 27. April 2012 übermittelte Irland sein Stabilitätsprogramm für den Zeitraum 2012 bis 2015 und sein nationales Reformprogramm 2012.

(9)

Am 7. Dezember 2010 erließ der Rat gemäß der Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (4) den Durchführungsbeschluss 2011/77/EU (5) über einen finanziellen Beistand der Union für Irland bis Ende 2013. Im dazugehörigen Memorandum of Understanding, das am 16. Dezember 2010 unterzeichnet wurde, und in dessen nachfolgenden Ergänzungen sind die wirtschaftspolitischen Auflagen festgelegt, auf deren Grundlage der finanzielle Beistand gewährt wird.

(10)

Insgesamt hat Irland die im Memorandum of Understanding festgelegten Auflagen des Beistandsprogramms erfüllt. Insbesondere hat Irland sein im Beistandsprogramm vorgesehenes Ziel für das Haushaltsdefizit für 2011 (10,6 %) deutlich unterschritten und das Ziel für 2012 eines Defizits von 8,6 % des BIP erreicht. Die mittelfristigen Haushaltskonsolidierungspläne sind mit den Defizithöchstwerten des Beistandsprogramms und einem Defizit von weniger als 3 % des BIP bis 2015 vereinbar. Die Rekapitalisierung der inländischen Banken, die von der Überprüfung der gesetzlich vorgeschriebenen Eigenkapitalausstattung (Prudential Capital Assessment Review) der irischen Zentralbank 2011 vorgesehen war, ist größtenteils abgeschlossen und die Ziele des Beistandsprogramms für 2011 hinsichtlich der Verringerung des Fremdkapitalanteils inländischer Banken wurden insgesamt mehr als erfüllt. Die Strukturreformen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen sind deutlich vorangekommen.

(11)

Irlands Wirtschaft hat im Jahr 2011 ein leichtes Wachstum von 0,7 % erzielt und somit die Wachstumsziele des Beistandsprogramms im Großen und Ganzen erfüllt. Dieses Wachstum war zu einem großen Teil dem Export zuzuschreiben, nachdem sich die Wettbewerbsfähigkeit verbessert hatte und die Auslandsnachfrage kräftig war. 4,7 Prozentpunkte des BIP-Wachstums waren den Nettoexporten zuzuschreiben, während die Inlandsnachfrage infolge der Haushaltskonsolidierung, der zurückgehenden Beschäftigungsquote und der Bilanzbereinigungen der Privathaushalte weiter rückläufig war. Das Wachstum dürfte 2012 wegen des schwierigen außenwirtschaftlichen Umfelds und der weiterhin rückläufigen Inlandsnachfrage nur etwa 0,5 % erreichen. Die Bilanzbereinigungen der Privathaushalte und der Unternehmen werden sich weiterhin mittelfristig auf den Verbrauch und die Investitionen auswirken. Das dem Export zuzuschreibende Wachstum dürfte angesichts der guten Bevölkerungsentwicklung in Irland, des flexiblen Arbeitsmarkts sowie der ungenutzten Kapazitäten der Wirtschaft 2013 1,9 % und 2015 2,8 % erreichen.

(12)

Ausgehend von der Bewertung des Stabilitätsprogramms gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 466/97 des Rates ist der Rat der Auffassung, dass das den Prognosen im Programm zugrunde liegende makroökonomische Szenario plausibel ist. Die im Stabilitätsprogramm enthaltenen Projektionen für das Wirtschaftswachstum gleichen den in der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen vorgelegten Werten. Das Ziel der im Stabilitätsprogramm enthaltenen Haushaltsstrategie ist es, das gesamtstaatliche Defizit bis Ende 2015 auf unter 3 % des BIP zu senken, was im Einklang mit der vom Rat für die Korrektur des übermäßigen Defizits festgelegten Frist steht. Das derzeit laut Stabilitätsprogramm erwartete Defizit beläuft sich auf 8,3 % des BIP im Jahr 2012 (und liegt damit unter dem Defizitziel des Programms von 8,6 % des BIP), 7,5 % des BIP 2013, 4,8 % des BIP 2014 und 2,8 % des BIP 2015, wenn das Programm ausläuft. Diese Strategie wird durch eine Haushaltskonsolidierung von 2,7 % des BIP im Haushalt von 2012, eine breit angelegte Konsolidierung um 3,9 % des BIP in den Jahren 2013 bis 2014 sowie weitere teilweise spezifizierte Konsolidierungsmaßnahmen, mit denen 2015 1,1 % des BIP eingespart werden sollen, untermauert. Im Stabilitätsprogramm wird als mittelfristiges Haushaltsziel erneut ein strukturelles gesamtstaatliches Defizit von 0,5 % des BIP genannt, was im Programmzeitraum nicht erreicht wird. Das mittelfristige Haushaltsziel spiegelt die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts wider. Der gesamtstaatliche Schuldenstand liegt über der Schwelle von 60 % des BIP und dürfte von 108 % des BIP im Jahr 2011 auf 120 % im Jahr 2013 ansteigen, bevor er wieder sinkt. Für die Dauer des Verfahrens wegen Bestehens eines übermäßigen Defizits bis 2015 und in den drei Jahren danach wird sich Irland in einer Übergangsphase befinden; die Haushaltspläne sollen sicherstellen, dass ausreichende Fortschritte zur Einhaltung des im Stabilitäts- und Wachstumspakt enthaltenen Richtwerts für den Schuldenabbau erzielt werden.

(13)

Irland ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese betreffen die Förderung von Wettbewerb und von Beschäftigung, die Verbesserung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die Stärkung der Finanzstabilität —

EMPFIEHLT, dass Irland im Zeitraum 2012 bis 2013

die im Durchführungsbeschluss 2011/77/EU festgelegten und im Memorandum of Understanding vom 16. Dezember 2010 weiter spezifizierten Maßnahmen und dessen nachfolgende Ergänzungen umsetzt.

Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

V. SHIARLY


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  Für 2012 aufrechterhalten durch den Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 119 vom 4.5.2012, S. 47).

(3)  ABl. C 215 vom 21.7.2011, S. 1.

(4)  ABl. L 118 vom 12.5.2010, S. 1.

(5)  ABl. L 30 vom 4.2.2011, S. 34.


24.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 219/46


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 10. Juli 2012

zum nationalen Reformprogramm Italiens 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Italiens für die Jahre 2012 bis 2015

2012/C 219/14

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (2), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2)

Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (3) an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen.

(3)

Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung (4) zum nationalen Reformprogramm Italiens für 2011 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Italiens für 2011 bis 2014 ab.

(4)

Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurde. Am 14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht an, worin Italien als einer der Mitgliedstaaten aufgeführt ist, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte.

(5)

Am 1. Dezember 2011 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, in denen er den Ausschuss für Sozialschutz aufforderte, in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss und anderen Ausschüssen seine Ansichten zu den im Rahmen des politischen Zyklus der Strategie Europa 2020 empfohlenen Maßnahmen mitzuteilen. Diese Ansichten sind in die Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses eingeflossen.

(6)

Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an.

(7)

Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung. Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren.

(8)

Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen rechtzeitig bekanntzugeben, damit sie in ihre Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können.

(9)

Am 30. April 2012 legte Italien sein Stabilitätsprogramm für den Zeitraum von 2012 bis 2015 sowie sein nationales Reformprogramm 2012 vor. Um den Querverbindungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. Die Kommission bewertete außerdem in einer eingehenden Überprüfung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011, ob Italien von makroökonomischen Ungleichgewichten betroffen ist. Dabei kam sie zu dem Schluss, dass in Italien Ungleichgewichte bestehen, die jedoch keine übermäßigen Ungleichgewichte darstellen. Die Staatsverschuldung wird zwar bereits im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts genau kontrolliert, jedoch erfordern makroökonomische Entwicklungen im Außenwirtschaftsbereich besondere Aufmerksamkeit, um das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf die Wirtschaft zu reduzieren.

(10)

Ausgehend von der Bewertung des Stabilitätsprogramms gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 vertritt der Rat die Auffassung, dass das diesem Programm zugrunde liegende makroökonomische Szenario — unter der Annahme, dass sich die Lage an den Finanzmärkten nicht weiter verschlechtert — plausibel ist. Im Einklang mit der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen wird für 2012 eine drastische Schrumpfung des realen BIP und für 2013 eine allmähliche Erholung erwartet. Gemäß dem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (Defizitverfahren) wird mit der im Stabilitätsprogramm beschriebenen Haushaltsstrategie darauf abgezielt, das gesamtstaatliche Defizit bis 2012 unter den im Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 3 % des BIP abzusenken, was durch weitere Ausgabenbeschränkungen und zusätzliche Einnahmen erreicht werden soll. Nach der Korrektur des übermäßigen Defizits wird im Stabilitätsprogramm das mittelfristige Haushaltsziel einer strukturell ausgeglichenen Haushaltsposition bestätigt, was die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts angemessen widerspiegelt. Italien plant, dieses Ziel 2013, also ein Jahr früher als im vorherigen Stabilitätsprogramm angestrebt, durch die bereits 2010 und 2011 verabschiedeten Maßnahmen zu erreichen. Ausgehend vom (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldo (5) übersteigt die geplante durchschnittliche jährliche Konsolidierungsanstrengung im Zeitraum von 2010 bis 2012 deutlich die vom Rat im Rahmen des Defizitverfahrens empfohlenen 0,5 % des BIP. Das für 2013 vorgesehene Tempo der strukturellen Anpassung gestattet Italien das Erreichen des mittelfristigen Haushaltsziels in dem genannten Jahr, und die geplante Wachstumsrate der Staatsausgaben — unter Berücksichtigung diskretionärer Maßnahmen auf der Einnahmenseite — würde den Ausgabenrichtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts einhalten.

Das Stabilitätsprogramm geht davon aus, dass die staatliche Schuldenquote im Jahr 2012 ihren Höchststand erreicht und danach in zunehmendem Tempo zu sinken beginnt, da der Primärüberschuss steigt. Im Zeitraum von 2013 bis 2014 befindet sich Italien in einer Übergangsphase, und seine Haushaltspläne würden ausreichende Fortschritte hin zur Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau gewährleisten, wie auch in der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen bestätigt. Den Plänen Italiens zufolge wird der Richtwert für den Schuldenabbau am Ende der Übergangsphase (2015) erreicht werden. Die erwähnten Defizit- und Schuldenstandsergebnisse werden nur erzielt, wenn die in den Jahren 2010 und 2011 verabschiedeten Korrekturmaßnahmen strikt und uneingeschränkt im Haushaltsplan durchgeführt werden.

(11)

Was den Haushaltsrahmen betrifft, so billigte das italienische Parlament ein Gesetz zur Aufnahme einer Regel des ausgeglichenen Haushalts in die italienische Verfassung. Zur Konkretisierung der zentralen Merkmale dieser Regel, d. h. der Modalitäten ihrer Anwendung, der angemessenen Korrekturmechanismen und Ausnahmeklauseln, sowie der nötigen Koordinierung zwischen den verschiedenen Regierungsebenen sind noch Durchführungsbestimmungen erforderlich. Die Regierung verpflichtete sich, durch eingehende Überprüfungen der Ausgaben auf allen Regierungsebenen eine dauerhafte Verbesserung der Effizienz und Qualität der öffentlichen Ausgaben anzustreben. Diese Überprüfungen sollten auch ermöglichen, die Ausgabenposten nach Wachstumsfreundlichkeit zu priorisieren. Mit demselben Ziel wird im Rahmen von Maßnahmen, die im März 2011 und im Kohäsionsaktionsplan vom November 2011 beschlossen wurden, die Nutzung von Strukturfondsmitteln neu ausgerichtet, wobei auch eine raschere Inanspruchnahme dieser Mittel angestrebt wird. Nach wie vor behindern jedoch bedeutende Mängel hinsichtlich der Verwaltungskapazität, insbesondere in den Konvergenzregionen, die Inanspruchnahme der Mittel.

(12)

Der Aufbau des Steuersystems sowie das hohe Maß an Steuerhinterziehung und nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit haben sich nachteilig auf die Wirtschaftsleistung des Landes ausgewirkt. Auch die umfassenden Steuervergünstigungen sowie die komplexen und aufwendigen Verwaltungsverfahren sind der Einhaltung der Steuervorschriften und der Steuerverwaltung nicht förderlich. Die teilweise Verlagerung der Steuerlast von den Produktionsfaktoren hin zu Verbrauch und Eigentum im Rahmen bereits in Kraft befindlicher gesetzlicher Reformen ist ein wichtiger erster Schritt, um das Steuersystem wachstumsfreundlicher zu gestalten; eine weitere Verlagerung ist gerechtfertigt, wobei der Verteilungseffekt jedoch weiterhin zu berücksichtigen ist.

(13)

Die im Juni 2011 getroffene Vereinbarung der Sozialpartner über eine Reform des Tarifverhandlungsrahmens ist gesetzlich verankert worden. Dies sollte eine umfassendere Anwendung von betrieblichen Tarifverträgen ermöglichen, so dass die Bedürfnisse bestimmter Produktionstätigkeiten besser berücksichtigt werden können; dies sollte aber überwacht werden. Das Tarifverhandlungssystem sollte allerdings noch stärker reformiert werden, indem auch landesweit flexiblere Vereinbarungen auf sektoraler Ebene ermöglicht werden, damit das Problem der nominalen Lohnstückkosten, die sich dynamischer entwickeln als bei Italiens Handelspartnern und mit zum Verlust an Wettbewerbsfähigkeit beitragen, ganz gelöst werden kann. Im April 2012 schlug die Regierung eine ehrgeizige Arbeitsmarktreform vor, mit der seit langem bestehende Probleme des italienischen Arbeitsmarkts, darunter auch dessen Segmentierung, angegangen werden sollen. Diese Reform muss vordringlich verabschiedet werden, wobei dafür Sorge zu tragen ist, dass sie in ihrer Zielsetzung und Tragweite weiterhin den Problemen angmessen ist, denen der italienische Arbeitsmarkt gegenübersteht. Der Umfang und die Wirksamkeit der Liberalisierung der Arbeitsvermittlung sollten genau überwacht werden.

(14)

Trotz der Bemühungen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Frauen — hauptsächlich über gezielte steuerliche Anreize — liegt die Beschäftigungsquote italienischer Frauen (46,5 % im Jahr 2011) deutlich unter dem Durchschnitt der EU-27 (58,5 % im Jahr 2011). Weitere Maßnahmen in den Bereichen Kinderbetreuungs- und Altenpflegeeinrichtungen sind notwendig. Besonders in Bezug auf ältere Arbeitnehmerinnen im Privatsektor stellen sich große Herausforderungen, da das Renteneintrittsalter für Frauen zwischen 2012 und 2018 um fünf Jahre angehoben wird.

(15)

Die Jugendarbeitslosigkeit in Italien betrug 2011 durchschnittlich 29,1 % und stieg in den ersten Monaten des Jahres 2012 weiter an. Vor allem bei Hochschulabsolventen ist die Arbeitslosenquote hoch, und es besteht ein Missverhältnis zwischen den erworbenen und den am Arbeitsmarkt geforderten Qualifkationen. Dass die Lehrlingsausbildung als wichtigster Zugang zum Arbeitsmarkt gefördert wird, ist zu begrüßen, doch bedarf es dazu allerdings noch der Durchsetzung der geeigneten Instrumente, wie etwa eines neuen Systems für Beschäftigungs- und Berufsbildungsstandards sowie eines Systems für die Anerkennung von Qualifikationen. Die Kommission hat ein Aktionsteam eingerichtet, das die Aufgabe hat, die Kohäsionsfonds auf die Förderung von Maßnahmen umzuorientieren, mit denen die Beschäftigung junger Menschen und die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) unterstützt wird.

(16)

Die landesweite Schulabbrecherquote von 18,8 %, die zwischen den einzelnen Regionen stark variiert, hat nachteilige Auswirkungen auf die Jugendarbeitslosigkeit. Durch eine Kombination von Präventions-, Interventions- und Ausgleichsmaßnahmen sollte gezielter und koordinierter gegen das Problem des Schulabbruchs vorgegangen werden. Auch die mangelnde Leistungsfähigkeit der Hochschulausbildung sollte angegangen werden, unter anderem durch eine vollständige Umsetzung der Universitätsreform von 2010 und durch eine stärkere Verknüpfung zwischen der Leistungsfähigkeit von Universitäten und der Zuteilung öffentlicher Mittel.

(17)

Italien hat bedeutende Maßnahmen zur Liberalisierung der Dienstleistungen, insbesondere der freiberuflichen Dienstleistungen, und zur Förderung des Wettbewerbs in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen beschlossen. Es bleiben jedoch noch viele Herausforderungen im Energie- und im Verkehrssektor zu bewältigen, vor allem beim Schienenverkehr und im Hafensektor, wo nach wie vor bedeutende Infrastruktur- und Marktengpässe bestehen.

(18)

Es wurden zwar bereits einige Maßnahmen ergriffen, um die Verwaltungsvereinfachung zu fördern, jedoch sind die Rahmenbedingungen für Unternehmen in Italien nach wie vor komplex. Vor allem das Justizsystem weist eine Reihe von Ineffizienzen hinsichtlich der Ressourcennutzung, der Verfahren und der institutionellen Organisation auf, die sich in der niedrigen Leistung der italienischen Zivilgerichtsbarkeit widerspiegeln, insbesondere in der überlangen Dauer der Verfahren und dem hohen Verfahrensrückstand.

(19)

Der Zugang zu Finanzierung für KMU ist schwierig, und die Risikokapitalintensität ist gering. Im Dezember 2011 wurde ein Steuerabschlag für neues Eigenkapital eingeführt, der es Unternehmen ermöglicht, den fiktiven Ertrag aus Zuführungen neuen Eigenkapitals von den steuerpflichtigen Erträgen abzuziehen. Dies dürfte es KMU erleichtern zu expandieren und Investitionen in Innovationen befördern. Es wurden zwar einige Maßnahmen ergriffen, um Forschung und Entwicklung (FuE) im privaten Sektor zu fördern, insbesondere eine Refinanzierung der Steuererleichterungen für Investitionen der Wirtschaft in die Forschung, jedoch bleibt die Intensität niedrig und Projekte innovativer Art werden nur in geringer Zahl durchgeführt.

(20)

Italien ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese Verpflichtungen und die Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Jahr 2011 betreffen die Förderung der Beschäftigung und der Wettbewerbsfähigkeit, die Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die Stärkung der Finanzstabilität. Die Kommission hat die Umsetzung der im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eingegangenen Verpflichtungen bewertet. Die Ergebnisse dieser Bewertung sind in die untenstehenden Empfehlungen eingeflossen.

(21)

Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Italiens eingehend analysiert. Sie hat das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet und eine eingehende Prüfung vorgelegt. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Italien berücksichtigt, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln die untenstehenden Empfehlungen 1 bis 6 wider.

(22)

Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm geprüft; seine Stellungnahme hierzu (6) spiegelt insbesondere die untenstehende Empfehlung 1 wider.

(23)

Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm für 2012 und das Stabilitätsprogramm geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln die untenstehenden Empfehlungen 1, 4, 5 und 6 wider —

EMPFIEHLT, dass Italien im Zeitraum von 2012 bis 2013

1.

die Haushaltsstrategie wie geplant umsetzt und eine Korrektur des übermäßigen Defizits im Jahr 2012 gewährleistet; die geplanten strukturellen Primärüberschusse sicherstellt, damit die öffentliche Schuldenquote bis 2013 auf einen Abwärtspfad gebracht wird; eine angemessene Annäherung an das mittelfristige Haushaltsziel sicherstellt und dabei gleichzeitig den Richtwert für die Ausgaben einhält und ausreichende Fortschritte im Hinblick auf die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau erzielt;

2.

gewährleistet, dass die Konkretisierung der zentralen Merkmale der in der Verfassung niedergelegten Regel des ausgeglichenen Haushalts in den Durchführungsvorschriften, einschließlich einer angemessenen Koordinierung zwischen den verschiedenen Regierungsebenen, mit dem EU-Rahmen in Einklang steht; durch die geplante Überprüfung der Ausgaben und die Umsetzung des Kohäsionsaktionsplans 2011, mit dem der Einsatz und die Verwaltung von EU-Mitteln, insbesondere in Süditalien, verbessert werden soll, eine dauerhafte Verbesserung der Effizienz und Qualität der öffentlichen Ausgaben verfolgt;

3.

weitere Maßnahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit ergreift, unter anderem durch die Verbesserung der Arbeitsmarktrelevanz der Bildung und durch die Erleichterung des Einstiegs ins Berufsleben, auch über Anreize für Unternehmensneugründungen und die Einstellung von Personal; die landesweite Anerkennung von Fähigkeiten und Qualifikationen durchsetzt, um die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt zu fördern; Maßnahmen zur Reduzierung der Studienabbruchquote trifft und den Schulabbruch bekämpft;

4.

vorrangig die Arbeitsmarktreform beschließt, um der Segmentierung des Arbeitsmarkts entgegenzuwirken, und ein integriertes System der Arbeitslosenunterstützung einrichtet; weitere Maßnahmen ergreift, um Anreize für die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu schaffen, insbesondere durch die Schaffung von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und ältere Menschen; die Umsetzung des neuen Lohnfindungsrahmens überwacht und erforderlichenfalls verstärkt, um dazu beizutragen, dass Lohnzuwächse und Produktivität auf Sektor- und Betriebsebene aneinander angepasst werden;

5.

Steuerhinterziehung weiter bekämpft; weiter gegen die Schattenwirtschaft und die Schwarzarbeit vorgeht, beispielsweise durch die Intensivierung von Prüfungen und Kontrollen; Maßnahmen ergreift, um den Umfang der Steuerbefreiungen und der Steuervergünstigungen sowie der reduzierten Mehrwertsteuersätze zu verringern und das Steuerrecht zu vereinfachen; weitere Maßnahmen trifft, um die Steuerlast von den Faktoren Kapital und Arbeit auf Eigentum und Verbrauch sowie die Umwelt zu verlagern;

6.

die beschlossenen Liberalisierungs- und Vereinfachungsmaßnahmen im Dienstleistungssektor umsetzt; weitere Maßnahmen ergreift, um den Marktzugang in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen sowie die Kapazität der Infrastruktur und die Vernetzung zu verbessern; das Regulierungsumfeld für Unternehmen weiter vereinfacht und die Kapazität der Verwaltung stärkt; den Zugang zu Finanzinstrumenten, insbesondere zu Eigenkapital, verbessert, um wachsende Unternehmen und Innovationen zu finanzieren; die geplante Neuorganisation der Zivilgerichtsbarkeit umsetzt und die Nutzung alternativer Streitbeilegungsverfahren fördert.

Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

V. SHIARLY


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

(3)  Für 2012 aufrechterhalten durch den Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 119 vom 4.5.2012, S. 47).

(4)  ABl. C 215 vom 21.7.2011, S. 4.

(5)  Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und befristete Maßnahmen nach Neuberechnung durch die Kommissionsdienststellen anhand der Programmdaten unter Anwendung der gemeinsamen Methodik.

(6)  Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.


24.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 219/50


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 10. Juli 2012

zum nationalen Reformprogramm Lettlands 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Lettlands für die Jahre 2012 bis 2015

2012/C 219/15

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2)

Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (2) an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen.

(3)

Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung (3) zum nationalen Reformprogramm Lettlands für 2011 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Konvergenzprogramm Lettlands für 2011 bis 2014 ab.

(4)

Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurde. Am 14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (4) den Warnmechanismus-Bericht an, worin Lettland nicht als einer der Mitgliedstaaten aufgeführt ist, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte.

(5)

Am 1. Dezember 2011 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, in denen er den Ausschuss für Sozialschutz aufforderte, in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss und anderen Ausschüssen seine Ansichten zu den im Rahmen des politischen Zyklus der Strategie Europa 2020 empfohlenen Maßnahmen mitzuteilen. Diese Ansichten sind in die Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses eingeflossen.

(6)

Im Jahr 2011 hatte Lettland die meisten Bedingungen des mittelfristigen Finanzhilfeprogramms gemäß dem Beschluss 2009/290/EG (5) erfüllt. Die Kommission schloss die fünfte und letzte Prüfung des lettischen Zahlungsbilanzprogramms am 21. Dezember 2011 mit einer insgesamt positiven Bewertung der von der Regierung erzielten Fortschritte bei den Haushalts-, Finanz- und Strukturreformen ab. Das mittelfristige Finanzhilfeprogramm lief im Januar 2012 aus. Seit dem Auslaufen dieses Programms unterliegt Lettland einer Überwachung nach Abschluss des Programms. Diese Überwachung ist ein fester Bestandteil der geltenden Verfahren und Überwachungsmechanismen und zielt auf eine aufmerksame Beobachtung von Risiken ab, die die makroökonomische Stabilität gefährden und so die Rückzahlungsfähigkeit beeinträchtigen könnten. Die Überwachung nach Abschluss des Programms wird so lange fortgesetzt, bis ein Großteil (etwa 70 %) der Darlehen zurückgezahlt ist.

(7)

Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an.

(8)

Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung. Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren.

(9)

Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen rechtzeitig bekanntzugeben, damit sie in ihre Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können.

(10)

Am 30. April 2012 übermittelte Lettland sein Konvergenzprogramm für den Zeitraum 2012 bis 2015 und sein nationales Reformprogramm 2012. Um den Querverbindungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(11)

Ausgehend von der Bewertung des Konvergenzprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen zugrunde liegende makroökonomische Szenario — unter Berücksichtigung der neuesten verfügbaren Informationen — für 2012 vorsichtig und für 2013 plausibel ist. Während die makroökonomischen Projektionen für 2012 im Szenario des Konvergenzprogramms denen der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen sehr nahe kommen (projiziertes Wachstum des BIP von 2,0 % beziehungsweise 2,2 %), deuten die jüngsten Wirtschaftsdaten darauf hin, dass das tatsächliche Wachstum sogar höher ausfallen könnte. Mit der im Konvergenzprogramm beschriebenen Haushaltsstrategie wird darauf abgezielt, das übermäßige Defizit bis 2012 zu korrigieren und bis Ende des Konvergenzprogrammzeitraums dem mittelfristigen Haushaltsziel nahezukommen. Das mittelfristige Haushaltsziel wurde im Konvergenzprogramm für die Jahre 2012 bis 2015 von -1,0 % in -0,5 % des BIP geändert; das neue mittelfristige Haushaltsziel spiegelt die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts angemessen wider. Das für 2012 geplante nominale Defizit steht mit der in der Empfehlung des Rates vom 7. Juli 2009 gesetzten Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits in Einklang. Für 2013 wird im Konvergenzprogramm ein nominales Defizit von 1,4 % des BIP angestrebt, wenngleich die geplante Ausgabenkürzung noch nicht in vollem Umfang durch entsprechende Maßnahmen unterlegt wird. Ausgehend vom (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldo (6) wird Lettland sich seinem mittelfristigen Haushaltsziel bis Ende des Konvergenzprogrammzeitraums im Jahr 2015 annähern. Während die neu berechneten Daten nahelegen, dass der Fortschritt bei der Erreichung des mittelfristigen Haushaltsziels in den späteren Programmjahren strukturell bei unter 0,5 % des BIP liegen wird, würde durch die geplante Ausgabeneindämmung sichergestellt, dass das Wachstum der Staatsausgaben — unter Berücksichtigung diskretionärer Maßnahmen auf der Einnahmenseite — mit dem Ausgabenrichtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts in Einklang steht.

Gleichzeitig stellen die vom Parlament am 24. Mai 2012 verabschiedeten steuerlichen Änderungen ab der zweiten Jahreshälfte 2012, die im Szenario des Konvergenzprogramms noch nicht berücksichtigt sind, aber im Begleitschreiben zum Konvergenzprogramm angesprochen wurden, ein Risiko in Bezug auf die Erreichung der Ziele im Jahr 2013 und danach dar. Die öffentliche Schuldenquote liegt unter 60 % des BIP; sie wird von 42,6 % des BIP im Jahr 2011 auf 46,7 % des BIP im Jahr 2014 steigen, da die Behörden umfangreiche, im Zeitraum 2014 bis 2015 fällige Rückzahlungen im Zusammenhang mit dem internationalen Finanzhilfeprogramm vorfinanzieren, und dann im Jahr 2015, wenn die Rückzahlungen erfolgen, auf 38,9 % zurückgehen.

(12)

Lettland sollte die Strategie, die Steuerlast vom Faktor Arbeit auf den Verbrauch, auf das Eigentum und auf die Verwendung natürlicher und anderer Ressourcen zu verlagern, weiterverfolgen und gleichzeitig seinen strukturellen Haushaltssaldo verbessern. Angesichts der relativ hohen steuerlichen Belastung von Beziehern niedriger Einkommen und des hohen Maßes an nichtangemeldeter Erwerbstätigkeit sind eine entsprechende Arbeitsmarktpolitik, eine Überprüfung des Steuer- und Sozialleistungssystems und verstärkte Anstrengungen zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft erforderlich. Der Bereich der Umweltsteuern ist nach wie vor recht schwach entwickelt; es dominiert die Kraftstoffbesteuerung, während die Besteuerung anderer Energiequellen, der Umweltverschmutzung sowie der Verwendung natürlicher Ressourcen unter dem EU-Durchschnitt liegt. Eine Verbreiterung der Steuerbemessungsgrundlage im Bereich der Umweltbesteuerung durch Erschließung anderer Steuerquellen, insbesondere eine Besteuerung der Umweltverschmutzung, sowie die Besteuerung von Energieträgern auf breiterer Basis könnte dazu beitragen, die Umweltziele zu erreichen und gleichzeitig Spielraum für eine steuerliche Entlastung des Faktors Arbeit zu schaffen.

(13)

Im Zusammenhang mit der laufenden Reform der haushaltspolitischen Steuerung wird Lettland ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass das Gesetz zur Haushaltsdisziplin vom Parlament verabschiedet wird, und ein Gesetz über einen mittelfristigen Haushaltsrahmen zur Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu erarbeiten. Die Verabschiedung des Gesetzes zur Haushaltsdisziplin wird mit den Verpflichtungen in Einklang stehen, die die Regierung im Rahmen des Zahlungsbilanzhilfeprogramms eingegangen ist; mit dem von der Regierung angenommenen Gesetzentwurf soll auch der sich weiter entwickelnde EU-Besitzstand im Bereich der haushaltspolitischen Steuerung in lettisches Recht umgesetzt werden. Mit dem neuen Gesetz würde, sobald es angenommen und umgesetzt ist, der Haushaltsrahmen Lettlands erheblich gestärkt; dieser enthält derzeit keinen wirksamen Mechanismus zur Begrenzung des Ausgabenwachstums in Zeiten guter wirtschaftlicher Entwicklung.

(14)

Um die Fortführung der Rentenreform zu gewährleisten, sollte Lettland die Pflichtbeiträge zum privaten Rentensystem in Höhe von 2 % des Bruttolohns, dem derzeit geltenden verringerten Satz, 2013 wieder auf 6 % des Bruttolohns anheben.

(15)

Lettland muss sein Sozialversicherungssystem stärken und reformieren und die Arbeitslosenquote senken, die mit eine der höchsten in der Union ist. Das Problem der Jugendarbeitslosigkeit trat im Verlauf der Krise besonders deutlich zutage, und es wurde offensichtlich, dass ein großes Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und Qualifikationsnachfrage besteht. Es wurden bereits speziell auf junge Menschen abzielende, aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt, die unter anderem die Bereiche berufliche Bildung, Freiwilligentätigkeit und Lohnsubventionen für junge Menschen umfassen. Wegen des Ausmaßes des Problems haben diese begrenzten Maßnahmen allerdings nur geringe Wirkung gezeitigt.

(16)

Im Jahr 2011 waren 40 % der lettischen Bevölkerung von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht, was Auswirkungen auf die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte und die Wachstumsaussichten hat. Lettland hat eine Krisenstrategie für das Sozialversicherungsnetz angenommen. Die Politik der Regierung zur Eindämmung der Armut konzentriert sich auf eine Verringerung der Einkommensunterschiede, eine Senkung der Steuerlast für Arbeitnehmerfamilien und eine Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt. Allerdings sind die Ausgaben für die soziale Sicherheit in Lettland recht gering, und die Sozialleistungen wirken nur bedingt armutslindernd, da ein großer Teil der sozialen Transferleistungen an Bezieher mittlerer oder hoher Einkommen zurückfließt. Die Sozialleistungen mit Bedürftigkeitsprüfung machen nur einen geringen Teil der Ausgaben aus, und befristete und schlecht bezahlte Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst erfüllen zum Teil die Rolle des sozialen Sicherungsnetzes. Die Ausgestaltung der Sozialleistungen enthält außerdem „Armuts- und Arbeitslosigkeitsfallen“, und es gibt Fälle von Missbrauch des Systems. Beim Zugang zu Sozialleistungen bestehen von Kommune zu Kommune große Unterschiede und der Mangel an Transparenz erschwert eine faktengestützte Entscheidungsfindung. Die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Langzeit- und der Jugendarbeitslosigkeit zeigten sich während der Krise besonders deutlich. Die meisten der arbeitslosen Jugendlichen besitzen keine beruflichen Qualifikationen. Die Zahl der Jugendlichen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, ist vergleichsweise hoch. Es sollten Maßnahmen entsprechend den Feststellungen des von Lettland und der Kommission eingesetzten gemeinsamen Aktionsteams zum Thema Jugendarbeitslosigkeit ergriffen werden.

(17)

Lettland sollte Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Energieeffizienz treffen und den Wettbewerb bei den großen Energienetzen fördern und dabei gleichzeitig die Anbindung an die Energienetze der EU verbessern. Das Steuersystem enthält nicht genügend Anreize für eine Senkung der Energiekosten und für die Verlagerung von Verbrauch und Investitionen auf energieeffiziente Produkte (Fahrzeuge, Gebäudeisolation, Heizsysteme). Die Energiemärkte in Lettland werden weiterhin von Monopolen beherrscht. Die Gas- und Strommärkte sind aus historischen Gründen von denen der übrigen Mitgliedstaaten weitgehend abgeschnitten.

(18)

Die mangelnde Effizienz des Zivilrechtssystems wirkt sich negativ auf das wirtschaftliche Umfeld und die Unternehmen aus, da die Kosten und Risiken der Wirtschaftstätigkeit steigen. Bei den Gerichten erster und zweiter Instanz ist ein erheblicher Verfahrensrückstau bei Zivil- und Handelssachen entstanden, insbesondere bei Insolvenzverfahren und Fragen des Vertragsrechts. Die berufliche Leistung von Richtern sollte evaluiert werden. Weitere Verbesserungen beim Insolvenzrecht sind gerechtfertigt.

(19)

Trotz des recht hohen Bildungsniveaus verfügt ein erheblicher Teil der Arbeitskräfte über keine Berufsqualifikation und hat nur einen begrenzten Zugang zur Hochschulausbildung. Die Universitäten schneiden im weltweiten Vergleich schlecht ab, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit ist gering und ihre Leitung unzureichend. Die begrenzte Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Forschungsinstituten und Unternehmen beeinträchtigt die Innovationsleistung, die sehr niedrig ist. Es fehlt eine systematische und wirksame Forschungs- und Innovationsstrategie. Auch sind die Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) der Unternehmen in Lettland die niedrigsten in der gesamten Union.

(20)

Lettland ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese Verpflichtungen sowie die Umsetzung der im Jahr 2011 eingegangenen Verpflichtungen betreffen die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, die Verbesserung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die Stärkung der Finanzstabilität. Die Kommission hat die Umsetzung der im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eingegangenen Verpflichtungen bewertet. Die Ergebnisse dieser Bewertung sind in die untenstehenden Empfehlungen eingeflossen.

(21)

Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Lettlands eingehend analysiert. Sie hat das Konvergenzprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Lettland berücksichtigt, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters sind in die untenstehenden Empfehlungen 1 bis 7 eingeflossen.

(22)

Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Konvergenzprogramm geprüft; seine Stellungnahme hierzu (7) spiegelt insbesondere die untenstehende Empfehlung 1 wider —

EMPFIEHLT, dass Lettland im Zeitraum von 2012 bis 2013:

1.

sicherstellt, dass die geplanten Fortschritte im Hinblick auf die fristgerechte Korrektur des übermäßigen Haushaltsdefizits erreicht werden; zu diesem Zweck den Haushalt für 2012 wie geplant ausführt und die in der Empfehlung des Rates im Rahmen des Defizitverfahrens vorgegebene haushaltspolitischen Anstrengungen unternimmt; anschließend eine von ausreichend spezifizierten strukturellen Maßnahmen flankierte Haushaltsstrategie für das Jahr 2013 und danach umsetzt, damit ausreichende Fortschritte im Hinblick auf das mittelfristige Haushaltsziel erreicht werden und der Ausgabenrichtwert eingehalten wird; besser als erwartet ausgefallene konjunkturbedingte Einnahmen für den Abbau der öffentlichen Schulden verwendet;

2.

Maßnahmen ergreift, um die Besteuerung von der Arbeit auf den Verbrauch, auf das Eigentum und auf die Verwendung natürlicher und anderer Ressourcen zu verlagern, und gleichzeitig seinen strukturellen Haushaltssaldo verbessert; dafür sorgt, dass das Gesetz zur Haushaltsdisziplin verabschiedet wird, und durch die Erarbeitung eines Gesetzes über einen mittelfristigen Haushaltsrahmen die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gewährleistet; ab 2013 die Pflichtbeiträge zum privaten Rentensystem wieder auf 6 % des Bruttolohns erhöht;

3.

Maßnahmen zur Verringerung der Langzeit- und der Jugendarbeitslosigkeit ergreift, indem es den Schulabbruch bekämpft, eine effizientere Berufsausbildung und deren Lehrstellenkomponente fördert, die Qualität, Tragweite und Wirksamkeit der aktiven Arbeitsmarktpolitik und deren Fortbildungskomponente verbessert und eine wirksame Lohnsubventionsregelung einführt;

4.

gegen die große Armut und das hohe Maß an sozialer Ausgrenzung vorgeht, indem es das Sozialversicherungssystem reformiert, um es effizienter zu machen, und gleichzeitig die von Armut betroffene Bevölkerung besser schützt; gezieltere und stärkere Arbeitsanreize schafft;

5.

weiter die Energieeffizienz befördert, indem es Maßnahmen durchführt und Anreize zur Reduzierung der Energiekosten und zur Verlagerung des Energieverbrauchs auf energieeffiziente Produkte einschließlich Fahrzeugen, Gebäude und Heizungsanlagen schafft; den Wettbewerb bei den großen Energienetzen fördert und die Anbindung an die Energienetze der EU verbessert;

6.

Maßnahmen trifft, um die Verwaltung und die Effizienz der Justiz zu verbessern und insbesondere den Verfahrensstau abzubauen und die Verfahrenslänge zu reduzieren; Maßnahmen trifft, um das Insolvenzrecht und das Mediationsrecht zu verbessern;

7.

die Reformen im Bereich der Hochschulausbildung fortführt, indem es unter anderem ein neues Finanzierungsmodell einführt, mit dem Qualität belohnt, die Ausrichtung an Markterfordernissen und die Verbindungen zu Forschungsinstituten verstärkt sowie die Aufsplitterung der Haushaltsmittel vermieden werden; eine wirksame Forschungs- und Innovationspolitik entwickelt und umsetzt, mit der die Unternehmen unter anderem durch Steueranreize zu Innovationen ermutigt werden, die Infrastruktur verbessert wird und die Forschungseinrichtungen straffer gestaltet werden.

Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

V. SHIARLY


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  Für 2012 aufrechterhalten durch den Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 119 vom 4.5.2012, S. 47).

(3)  ABl. C 215 vom 21.7.2011, S. 8.

(4)  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

(5)  ABl. L 79 vom 25.3.2009, S. 39.

(6)  Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand der Programmdaten unter Anwendung der gemeinsamen Methodik.

(7)  Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.


24.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 219/54


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 10. Juli 2012

zum nationalen Reformprogramm Litauens 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Litauens für die Jahre 2012 bis 2015

2012/C 219/16

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um das Potenzial Europas für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2)

Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (2) an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen.

(3)

Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm Litauens für 2011 (3) an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Konvergenzprogramm Litauens für 2011 bis 2014 ab.

(4)

Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung, eingeleitet wurde. Am 14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (4) den Warnmechanismus-Bericht an, in dem Litauen nicht als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte.

(5)

Am 1. Dezember 2011 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, in denen er den Ausschuss für Sozialschutz aufforderte, in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss und anderen Ausschüssen seine Ansichten zu den im Rahmen des politischen Zyklus der Strategie Europa 2020 empfohlenen Maßnahmen mitzuteilen. Diese Ansichten sind in die Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses eingeflossen.

(6)

Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an.

(7)

Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung. Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren. Er forderte die Mitgliedstaaten auf, die länderspezifischen Empfehlungen des Rates für 2011 auszuführen und diese Prioritäten in konkrete Maßnahmen umzusetzen und sie in ihre Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufzunehmen.

(8)

Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, ihre Verpflichtungen rechtzeitig bekanntzugeben, damit sie in ihre Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können.

(9)

Litauen hat am 27. April 2012 sein Konvergenzprogramm für den Zeitraum von 2012 bis 2015 und am 30. April 2012 sein nationales Reformprogramm 2012 vorgelegt. Um den Querverbindungen zwischen beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden sie gleichzeitig bewertet.

(10)

Auf der Grundlage der Bewertung des Konvergenzprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 hält der Rat das den Haushaltsprojektionen im Programm zugrunde liegende makroökonomische Szenario für plausibel. Es entspricht weitgehend der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen für die Jahre 2012 und 2013. Das Ziel der im Konvergenzprogramm beschriebenen Haushaltsstrategie besteht darin, das übermäßige Defizit entsprechend der Empfehlung des Rates bis 2012 zu korrigieren und danach Fortschritte im Hinblick auf das mittelfristige Haushaltsziel zu erreichen. Im Konvergenzprogramm wird das bisherige mittelfristige Haushaltsziel eines gesamtstaatlichen strukturellen Überschusses von 0,5 % des BIP bestätigt, das den Erfordernissen des Stabilitäts- und Wachstumspakts angemessen Rechnung trägt und eine Konsolidierung von mindestens einem Prozentpunkt jährlich vorzeichnet, damit bis 2015 ein ausgeglichener Haushalt erreicht wird. Während die Haushaltspläne mit einer fristgerechten Korrektur des übermäßigen Defizits im Einklang stehen, beträgt die durchschnittliche haushaltspolitische Anstrengung im Zeitraum von 2010 bis 2012, basierend auf dem (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldo (5), voraussichtlich weniger als die vom Rat in seiner Empfehlung vom 16. Februar 2010 geforderten 2,25 % des BIP. Der geplante jährliche Fortschritt im Hinblick auf das mittelfristige Haushaltsziel in den Jahren nach der Korrektur des übermäßigen Defizits liegt etwas über dem im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegten Richtwert von 0,5 % des BIP (konjunkturbereinigt).

Die geplante Wachstumsrate bei den Staatsausgaben — unter Berücksichtigung einnahmenseitiger diskretionärer Maßnahmen — entspricht in den Jahren 2013 und 2014, nicht aber im Jahr 2015 dem Ausgabenrichtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Die gesamtstaatliche Verschuldung dürfte den Prognosen zufolge im Konvergenzprogrammzeitraum bei unter 60 % des BIP bleiben und im Jahr 2013 auf knapp 41 % des BIP ansteigen (nach der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen), während im Konvergenzprogramm ein Rückgang der Verschuldung bis 2015 auf etwa 35 % angestrebt wird. Die Reform der Haushaltsplanung und -ausführung schreitet voran, doch muss die Regierung die vorgeschlagenen Gesetze noch genehmigen. Diese Gesetze würden die Rechenschaftspflicht innerhalb des Haushaltsrahmens durch Errichtung einer unabhängigen Stelle verbessern und die Vorschriften über Reserven in der Staatskasse verschärfen.

(11)

Auf der Grundlage einer umfassenden Strategie für die Einhaltung der Steuervorschriften wurden im Jahr 2011 Maßnahmen durchgeführt, die zu einer besseren Einhaltung der Steuervorschriften geführt und zusätzliche Einnahmen generiert haben. Allerdings muss die Durchführung weiter fortgesetzt werden, um wirksam gegen Steuerhinterziehung vorzugehen.

(12)

Angesichts der demografischen Entwicklungen sind ernsthafte Zweifel an der Nachhaltigkeit des Rentensystems angebracht. Litauen hat zwar beschlossen, das Rentenalter bis 2026 schrittweise auf 65 Jahre anzuheben, doch wird dieser Schritt alleine künftig keine dauerhaft angemessenen Altersbezüge gewährleisten und muss durch weitere Maßnahmen ergänzt werden. Denkbar wären beispielsweise die Knüpfung des gesetzlichen Rentenalters und der künftigen Leistungen an demografische Faktoren, die Festlegung klarer Regeln für die Indexierung, eine engere Verknüpfung zwischen Beiträgen und Leistungen und die Beseitigung von Anreizen für den Vorruhestand. Außerdem könnte Litauen besseren Gebrauch von der ergänzenden freiwilligen Altersvorsorge machen. Zusätzliche Altersvorsorge über individuelle, kapitalgedeckte private Rentensysteme und/oder die Schaffung von Betriebsrentensystemen könnte(n) das Sozialversicherungssystem entlasten und gleichzeitig für angemessenere künftige Altersbezüge sorgen. Die negativen Anreize, die der Weiterführung einer Erwerbstätigkeit entgegenstehen, wurden beseitigt.

(13)

Das Gesetz über Zeitarbeitsfirmen, das eine Kurzzeitbeschäftigung erleichtern sollte, ist am 1. Dezember 2011 in Kraft getreten, wird aber möglicherweise keine große Wirkung zeigen, da es in Litauen auch vorher bereits Zeitarbeitsfirmen gab. Mit einer umfassenden Überprüfung des Arbeitsrechts könnten unnötige Beschränkungen und administrative Hindernisse ermittelt werden, die flexiblen vertraglichen Vereinbarungen, Entlassungsbestimmungen und Arbeitszeitregelungen entgegenstehen. Darüber hinaus bedarf es weiterer Maßnahmen, um die Beteiligung am Arbeitsmarkt (insbesondere von jungen Menschen, Personen ohne Qualifikation und älteren Arbeitnehmern) zu verbessern und die Flexibilität des Arbeitsmarkts zu erhöhen.

(14)

Jugendarbeitslosigkeit (über 30 %) und die Arbeitslosigkeit von gering qualifizierten Personen sind eine Herausforderung, die während der Krise besonders deutlich zutage trat. Die Regierung führt eine Reihe von Maßnahmen durch (z. B. Erstbeschäftigungsbeihilfen, ermäßigte Sozialversicherungsbeiträge), um die Jugendbeschäftigung zu fördern. Gleichwohl sind die Aktivierungsquoten weiterhin zu niedrig, und die finanziellen Mittel für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen könnten effizienter eingesetzt werden, indem die öffentlichen Arbeiten gezielt auf die am stärksten gefährdeten Gruppen ausgerichtet werden. Um den Übergang von der Ausbildung in den Beruf zu erleichtern, könnten betriebliche Ausbildungen und Praktika attraktiver gestaltet und ein System für die Vorausschätzung der Qualifikationsnachfrage errichtet werden. Die Maßnahmen sollten mit den Feststellungen des gemeinsamen Aktionsteams Litauen-Kommission zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit im Einklang stehen.

(15)

Rund ein Drittel der litauischen Bevölkerung ist von Armut und langfristiger Ausgrenzung bedroht. Dies ist die vierthöchste Zahl in der Union. Im Jahr 2011 hat Litauen das Gesetz über Bargeldsozialhilfe geändert, um das Sozialhilfesystem ab Januar 2012 zu reformieren. Litauen hat ein Pilotmodell für die Sozialhilfeverteilung ins Leben gerufen, die Methode für die Berechnung des Betrags geändert, bestimmte Arbeitsanreize eingeführt und den Erfassungsbereich erweitert. Die Sozialhilfereform ist ein Schritt hin zum Abbau von negativen Anreizen, die der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit entgegenstehen. Zur Beurteilung ihrer Effizienz und ihrer Auswirkungen hinsichtlich der Armutsbekämpfung muss ein Überwachungssystem errichtet werden. Außerdem sollte die Reform mit Aktivierungsmaßnahmen einhergehen, die die Beteiligung am Arbeitsmarkt — insbesondere von Langzeitleistungsempfängern — steigern.

(16)

Die Regierung führt seit 2010 eine ehrgeizige Reform staatseigener Unternehmen durch, um die Unternehmensführung umzustrukturieren, die Transparenz zu erhöhen, eigentumsrechtliche und regulatorische Funktionen zu trennen und Wettbewerb und Effizienz zu steigern. Die Reform ist sachdienlich und glaubwürdig und umfasst sowohl legislative als auch organisatorische Veränderungen. In Bezug auf Transparenz und Rechenschaftspflicht wurden größere Fortschritte erzielt, da nun vierteljährlich und jährlich Berichte veröffentlicht werden. Für die Unternehmen wurden klare Ziele aufgestellt. Allerdings hat die Regierung einige Teile der Reform zurückgestellt (insbesondere die Trennung von kommerziellen und nicht kommerziellen Tätigkeiten staatseigener Unternehmen) und will diese 2012 umsetzen.

(17)

Bei der Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden hat Litauen Fortschritte erzielt. Im Dezember 2011 hat die Regierung ein Programm für die Modernisierung von Apartmenthäusern verabschiedet, dessen Wirkung aber durch konterkarierende Subventionen in anderen Politikbereichen beeinträchtigt wird, die es für die Bewohner von Wohngebäuden weniger interessant machen, die Energieeffizienz zu verbessern. Für die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden müssen dringend weitere erhebliche Anstrengungen unternommen werden.

(18)

Der Energieverbrauch könnte stärker besteuert werden, da die Einnahmen aus Umweltsteuern die drittniedrigsten und die Verkehrssteuern die niedrigsten in der Union sind. Die implizite Steuerbelastung des Energieverbrauchs war im Jahr 2010 die siebtniedrigste in der Union, während der Anteil der Energiesteuern am BIP nur geringfügig unter dem EU-Durchschnitt liegt.

(19)

Die Energieinfrastruktur des Landes ist durch das Fehlen von Wettbewerb und Verbindungsleitungen gekennzeichnet, wodurch das Wachstum gehemmt wird. Aufgrund unzureichender Verbindungsleitungen kommt auf den Energiemärkten kein Wettbewerb zustande. Sowohl auf dem Gas- als auch auf dem Elektrizitätsmarkt ist weiterhin eine hohe Konzentration zu verzeichnen (über 90 %).

(20)

Im Rahmen des Euro-Plus-Pakts ist Litauen eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese Verpflichtungen und die Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Jahr 2011 betreffen die Beschäftigungsförderung, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, die Steigerung der Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen und die Stärkung der finanziellen Stabilität. Die Kommission hat die Umsetzung der Verpflichtungen im Rahmen des Euro-Plus-Pakts bewertet. Die Ergebnisse dieser Bewertung sind in die untenstehenden Empfehlungen eingeflossen.

(21)

Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Litauens umfassend analysiert. Sie hat das Konvergenzprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Litauen, sondern auch die Einhaltung der EU-Vorschriften und -Richtungsvorgaben berücksichtigt, da es notwendig ist, die generelle wirtschaftspolitische Steuerung der Union durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu stärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters sind in die nachstehenden Empfehlungen 1 bis 6 eingeflossen.

(22)

Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Konvergenzprogramm geprüft; seine Stellungnahme hierzu (6) spiegelt insbesondere die nachstehende Empfehlung 1 wider —

EMPFIEHLT, dass Litauen, im Zeitraum von 2012 bis 2013:

1.

sicherstellt, dass die geplanten Fortschritte zur fristgerechten Korrektur des übermäßigen Defizits verwirklicht werden. Hierzu den Haushalt für das Jahr 2012 vollständig ausführt und die in der Empfehlung des Rates im Rahmen des Defizitverfahrens vorgegebene strukturelle Anpassung erreicht; anschließend die erforderlichen Maßnahmen ausarbeitet, um sicherzustellen, dass die Haushaltsstrategie für 2013 und danach wie vorgesehen umgesetzt wird; dabei eine angemessene strukturelle Anpassung sicherstellt, damit hinreichende Fortschritte im Hinblick auf das mittelfristige Haushaltsziel (einschließlich der Einhaltung des Ausgabenrichtwerts) erzielt werden, während Kürzungen bei wachstumsfördernden Ausgaben auf ein Mindestmaß begrenzt werden; in diesem Zusammenhang die am wenigsten wachstumsschädlichen Steuern überprüft und die Erhöhung dieser Steuern (z. B. Immobilien- und Umweltsteuern, einschließlich der Einführung der Besteuerung von Kraftfahrzeugen) ins Auge fasst und zugleich die Einhaltung der Steuervorschriften verbessert; der haushaltspolitische Rahmen — insbesondere durch die Einführung durchsetzbarer und verbindlicher Ausgabenplafonds bei den mittelfristigen Haushaltsvorgaben — stabilisiert wird;

2.

Rechtsvorschriften für eine umfassende Reform des Rentensystems verabschiedet; das gesetzliche Rentenalter an die Lebenserwartung anpasst, klare Vorschriften für die Indexierung der Renten festlegt und ergänzende Regelungen der Altersvorsorge verbessert; die Rentenreform mit Maßnahmen für aktives Altern flankiert;

3.

die hohe Arbeitslosigkeit vor allem unter Jugendlichen und gering qualifizierten Personen sowie die hohe Langzeitarbeitslosigkeit bekämpft, indem die Mittel auf aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen konzentriert werden und deren Effizienz verbessert wird; die betriebliche Ausbildung wirksamer gestaltet; das Arbeitsrecht in Bezug auf flexible vertragliche Vereinbarungen, Entlassungsbestimmungen und flexible Arbeitszeitregelungen ändert;

4.

die Arbeitsanreize verstärkt sowie Sozialhilfereform und Aktivierungsmaßnahmen — insbesondere für die am stärksten gefährdeten Gruppen — stärker miteinander verknüpft, um Armut und soziale Ausgrenzung zu verringern;

5.

alle Aspekte des Reformpakets für staatseigene Unternehmen umsetzt und insbesondere die Trennung von eigentumsrechtlichen und regulatorischen Funktionen sowie von kommerziellen und nicht kommerziellen Tätigkeiten gewährleistet; geeignete Überwachungsinstrumente errichtet, mit denen die Wirksamkeit der Reformen bewertet und gewährleistet wird, dass alle staatseigenen Unternehmen den Reformerfordernissen Folge leisten;

6.

die Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden verstärkt, auch durch Beseitigung von negativen Anreizen und durch eine rasche Verwendung der Mittel des Holdingfonds; den Wettbewerb bei den Energienetzen fördert, indem die Verbindungen mit anderen Mitgliedstaaten sowohl bei Strom als auch bei Gas verbessert werden.

Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

V. SHIARLY


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  Für 2012 aufrechterhalten durch den Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 119 vom 4.5.2012, S. 47).

(3)  ABl. C 210 vom 16.7.2011, S. 1.

(4)  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

(5)  Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und befristete Maßnahmen nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand der Programmdaten unter Anwendung der gemeinsamen Methodik.

(6)  Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.


24.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 219/58


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 10. Juli 2012

zum nationalen Reformprogramm Luxemburgs 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Luxemburgs für die Jahre 2012 bis 2015

2012/C 219/17

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2)

Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (2) an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen.

(3)

Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung (3) zum nationalen Reformprogramm Luxemburgs für 2011 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Luxemburgs für 2011 bis 2014 ab.

(4)

Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurde. Am 14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (4) den Warnmechanismus-Bericht an, in dem Luxemburg nicht als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte.

(5)

Am 1. Dezember 2011 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, in denen er den Ausschuss für Sozialschutz aufforderte, in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss und anderen Ausschüssen seine Ansichten zu den im Rahmen des politischen Zyklus der Strategie Europa 2020 empfohlenen Maßnahmen mitzuteilen. Diese Ansichten sind in die Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses eingeflossen.

(6)

Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an.

(7)

Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung. Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren.

(8)

Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen rechtzeitig bekanntzugeben, damit sie in ihre Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können.

(9)

Am 27. April 2012 übermittelte Luxemburg sein Stabilitätsprogramm, das den Zeitraum 2012 bis 2015 abdeckt, und sein nationales Reformprogramm 2012. Um den Querverbindungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(10)

Ausgehend von der Bewertung des Stabilitätsprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das der Haushaltsprognose des Stabilitätsprogramms zugrunde liegende makroökonomische Szenario plausibel ist. Insbesondere das Szenario des Stabilitätsprogramms für 2012 und 2013 stimmt sehr gut mit der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen überein. Bei den mittelfristigen Defizitprojektionen wird von einem leicht optimistischen Wachstumsszenario ausgegangen, das oberhalb des potenziellen Wachstums ansetzt, jedoch immer noch weit unter den Durchschnittswerten aus der Vergangenheit bleibt. Die im Stabilitätsprogramm dargelegte Haushaltsstrategie zielt darauf ab, das Defizit von 1,5 % (2012) auf 0,9 % im Jahr 2014 zu senken, und zwar mit einem Paket von Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von rund 1,2 % des BIP, und den Handlungsspielraum im Falle negativer Schocks zu erweitern. Das mittelfristige Haushaltsziel eines strukturellen Überschusses von 0,5 % wird in dem Stabilitätsprogramm bestätigt. Gemessen an den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts kann dieses mittelfristige Haushaltsziel jedoch nicht als angemessen gelten, da es sich auf aktuelle Maßnahmen und Prognosen stützt und den implizit mit der Bevölkerungsalterung verbundenen Verbindlichkeiten nicht genügend Rechnung trägt, auch wenn der Schuldenstand unter dem im Vertrag festgelegten Richtwert bleibt. Ausgehend von der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen und dem im Programm dargelegten (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldo würde Luxemburg ab 2012 zudem erheblich von seinem mittelfristigen Haushaltsziel abweichen. Es wird davon ausgegangen, dass das Wachstum der Staatsausgaben ohne Anrechnung diskretionärer einnahmenseitiger Maßnahmen den Ausgabenrichtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts bei weitem überschreiten wird. Der öffentliche Bruttoschuldenstand liegt mit 20 % des BIP unter dem im Vertrag vorgesehenen Referenzwert.

(11)

Am 20. Januar 2012 nahm die Regierung einen Gesetzentwurf zur Reformierung des Renten- bzw. Pensionssystems für den privaten und den öffentlichen Sektor an. Das Reformvorhaben sieht einige Korrekturmechanismen vor, die im Falle einer ungünstigen Entwicklung der Finanzlage der Versicherung greifen würden; ferner sollen Anpassungen bei der sehr großzügigen Methode zur Berechnung der Leistungen vorgenommen werden. Allerdings wurde für die schrittweise Einführung der neuen Berechnungsmethode ein sehr langer Zeitrahmen von 40 Jahren angesetzt. Zudem bleiben die Möglichkeiten für den vorzeitigen Ruhestand weitgehend unverändert erhalten, und es wurden keine Maßnahmen vorgeschlagen, um das Regelpensions- bzw. -rentenalter mit der Lebenserwartung zu verknüpfen. Insgesamt gehen die Schritte Luxemburgs in die richtige Richtung, doch die vorgeschlagene Reform scheint keine hinreichende Gewähr für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu bieten.

(12)

Im Januar 2012 nahm das Parlament ein Gesetz zur Begrenzung der Anwendung der automatischen Indexierung der Löhne und Gehälter im Zeitraum 2012 bis 2014 an, um die Wettbewerbsfähigkeit der Luxemburger Wirtschaft zu steigern. Abgesehen von einer möglichen Änderung des Referenzindex hat die Regierung jedoch keinerlei Pläne für eine dauerhafte Überarbeitung des Lohnfindungssystems angekündigt. Zwar ist Luxemburgs Produktivität derzeit sehr hoch, doch der Spielraum für Produktivitätszuwächse wird kleiner. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Luxemburger Wirtschaft langfristig zu erhalten, muss das Lohnfindungssystem in Abstimmung mit den Sozialpartnern und unter Berücksichtigung der nationalen Praktiken dauerhaft überarbeitet werden.

(13)

Luxemburg hat einige relevante, glaubwürdige Maßnahmen zur Bekämpfung seiner verhältnismäßig hohen Jugendarbeitslosigkeit ergriffen. Um die Eingliederung der jungen Menschen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, wird jedoch eine kohärente Strategie benötigt, damit u. a. die Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene gestärkt und die Effizienz der Arbeitsverwaltung verbessert wird. Außerdem würden junge Arbeitsuchende, insbesondere diejenigen mit niedrigerem Bildungsniveau, von mehr Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung profitieren.

(14)

Luxemburg wird voraussichtlich Probleme haben, sein für 2020 festgelegtes Ziel für die Verringerung der Treibhausgasemissionen zu erreichen. Den neuesten — auf den bestehenden Maßnahmen basierenden — Prognosen für 2020 zufolge werden die Emissionen Luxemburgs in den Wirtschaftszweigen, die nicht unter das Emissionshandelssystem fallen, zwischen 2005 und 2020 um 6 % ansteigen, während die Zielvorgabe eine Verminderung um 20 % vorsieht. Die größte Emissionsquelle ist der Straßenverkehr; hier besteht ein großes Potenzial für Emissionsminderungen. Luxemburg zählt nach wie vor zu den Ländern mit den günstigsten Kraftstoffpreisen in der EU, was den „Tanktourismus“ fördert und negative externe Effekte wie Umweltverschmutzung und Verkehrsüberlastung mit sich bringt. Es sollten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um die Treibhausgasemissionen zu senken, da anderenfalls teure Flexibilitätsmechanismen genutzt werden müssen.

(15)

Luxemburg ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. So hat sich das Land 2011 zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, zur Förderung der Beschäftigung und zur Stärkung der Tragfähigkeit des Finanzsystems verpflichtet und entsprechende Umsetzungsmaßnahmen vorgestellt. Die Kommission hat die Umsetzung der im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eingegangenen Verpflichtungen bewertet. Die Ergebnisse dieser Bewertung sind in die untenstehenden Empfehlungen eingeflossen.

(16)

Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Luxemburgs eingehend analysiert. Sie hat das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Luxemburg, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien berücksichtigt, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters sind in die untenstehenden Empfehlungen 1 bis 5 eingeflossen.

(17)

Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm geprüft; seine Stellungnahme hierzu (5) spiegelt insbesondere die Empfehlung 1 wider —

EMPFIEHLT, dass Luxemburg im Zeitraum 2012 bis 2013:

1.

eine solide Haushaltsposition hält, indem es jede Abweichung von einem mittelfristigen Haushaltsziel, das die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gewährleistet, korrigiert, insbesondere unter Berücksichtigung der implizit mit der Bevölkerungsalterung verbundenen Verbindlichkeiten; hierzu die Haushaltsstrategie stärkt und strikt umsetzt, und zur Flankierung hinreichend detaillierte Maßnahmen für 2013 und darüber hinaus ergreift, darunter die Einhaltung des Richtwerts für die Ausgaben;

2.

die vorgeschlagene Pensions- bzw. Rentenreform verstärkt, indem es zusätzliche Maßnahmen zur Steigerung der Erwerbsquote älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einleitet, insbesondere durch Verhinderung der Inanspruchnahme von Vorruhestandsregelungen, und weitere Schritte zur Erhöhung des effektiven Renteneintrittsalters, einschließlich durch Verknüpfung des Regelpensions- bzw. -rentenalters mit der Lebenserwartung, ergreift, um die langfristige Tragfähigkeit des Altersversorgungssystems zu gewährleisten;

3.

die Reform des Systems der Tarifverhandlungen und der Lohindexierung in Abstimmung mit den Sozialpartnern und unter Berücksichtigung der nationalen Praktiken durch weitere Maßnahmen unterstützt, um die Wettbewerbsfähigkeit der Luxemburger Wirtschaft auf längere Sicht zu erhalten, und hierzu zunächst das derzeitige einjährige Indexierungsintervall über 2014 hinaus beibehält und die Auswirkungen des Energiebereichs und anderer volatiler Posten auf den Referenzindex eindämmt;

4.

weitere Anstrengungen zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit unternimmt, indem es die Einbindung der Beteiligten intensiviert und Bildungs- und Berufsbildungsmaßnahmen — insbesondere für Personen mit niedrigem Bildungsniveau — fördert, die darauf ausgerichtet sind, den jungen Menschen auf die Arbeitsmarktbedürfnisse abgestimmte Fertigkeiten und Qualifikationen zu vermitteln;

5.

dafür sorgt, dass die Zielvorgaben für die Verringerung der Treibhausgasemissionen in den Wirtschaftszweigen, die nicht unter das Emissionshandelssystem fallen, eingehalten werden, insbesondere durch eine höhere Besteuerung von Energieerzeugnissen.

Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

V. SHIARLY


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  Für 2012 aufrechterhalten durch den Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 119 vom 4.5.2012, S. 47).

(3)  ABl. C 210 vom 16.7.2011, S. 5.

(4)  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

(5)  Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.


24.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 219/61


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 10. Juli 2012

zum nationalen Reformprogramm Maltas 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Maltas für die Jahre 2012 bis 2015

2012/C 219/18

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2)

Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (2) an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen.

(3)

Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm Maltas für 2011 (3) an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Maltas für 2011 bis 2014 ab.

(4)

Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurde. Am 14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (4) den Warnmechanismus-Bericht an, in dem Malta nicht als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte.

(5)

Am 1. Dezember 2011 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, in denen er den Ausschuss für Sozialschutz aufforderte, in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss und anderen Ausschüssen seine Ansichten zu den im Rahmen des politischen Zyklus der Strategie Europa 2020 empfohlenen Maßnahmen mitzuteilen. Diese Ansichten sind in die Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses eingeflossen.

(6)

Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an.

(7)

Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung. Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren.

(8)

Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen rechtzeitig bekanntzugeben, damit sie in ihre Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können.

(9)

Am 30. April 2012 übermittelte Malta sein Stabilitätsprogramm für den Zeitraum 2012 bis 2015 und am 23. April 2012 sein nationales Reformprogramm 2012. Um den Querverbindungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(10)

Ausgehend von der Bewertung des Stabilitätsprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/1997 vertritt der Rat die Auffassung, dass das für die Haushaltsprojektionen zugrunde gelegte makroökonomische Szenario im Vergleich zu den Wachstumsprognosen der Kommission insbesondere für die späteren Jahre des Stabilitätsprogramms eher optimistisch angesetzt ist. Ziel der in dem Programm dargelegten Haushaltsstrategie ist der schrittweise Abbau des Defizits auf 0,3 % des BIP bis zum Jahr 2015, nachdem das übermäßige Defizit aus dem Jahr 2011 planmäßig korrigiert wurde. In dem Stabilitätsprogramm wird das frühere mittelfristige Haushaltsziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts bekräftigt, das nach Ablauf des Programmzeitraums erreicht werden soll. Das mittelfristige Haushaltsziel spiegelt die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts angemessen wider. Allerdings gibt es Risikofaktoren, aufgrund deren die Defizitwerte schlechter als geplant ausfallen könnten: i) geringere Einnahmen, da das makroökonomische Szenario etwas optimistisch angesetzt ist, ii) eventuelle Mittelüberschreitungen bei den laufenden Primärausgaben und iii) die derzeitige Umstrukturierung der nationalen Fluggesellschaft (Air Malta) sowie die finanzielle Lage des Energieversorgers (Enemalta). Basierend auf dem (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldo (5) wurden jährliche Fortschritte zur Erreichung des mittelfristigen Haushaltsziels vorgesehen, die mit dem im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgesetzten Richtwert von 0,5 % des BIP im Einklang stehen.

Unter Berücksichtigung der von der Kommission festgestellten einmaligen Maßnahmen zur Erreichung der Haushaltsziele liegt der durchschnittliche Fortschritt in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel leicht höher (0,75 % des BIP), ist allerdings sehr ungleich verteilt, denn 2012 erfolgt gar kein Fortschritt, während 2013 Anstrengungen in Höhe von 1,25 % des BIP unternommen werden. Nach den im Stabilitätsprogramm enthaltenen Angaben läge der Anstieg der Staatsausgaben unter Berücksichtigung diskretionärer Maßnahmen auf der Einnahmenseite während des gesamten Programmzeitraums unterhalb des im Stabilitäts- und Wachstumspakts festgelegten Richtwerts für die Ausgaben. Zu den die Einhaltung der Haushaltsziele gefährdenden Faktoren gehört jedoch, dass die durchschnittliche Anpassung hinsichtlich des mittelfristigen Haushaltsziels geringer als erforderlich ausfallen könnte. Die gesamtstaatliche Bruttoschuldenquote, die 2011 mit 72 % des BIP ihren Höchststand erreichte, soll dem Stabilitätsprogramm zufolge zurückgeführt werden und 2015 bei 65,3 % des BIP liegen (immer noch über dem im Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % des BIP).

Den Plänen des Stabilitätsprogramms zufolge macht Malta hinreichende Fortschritte, um am Ende des Übergangszeitraums (2015) den im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegten Richtwert für den Schuldenabbau einhalten zu können; allerdings unterliegt diese Einschätzung einigen Risiken, da sich die Schuldenquote aufgrund möglicher höherer Defizite und Bestandsanpassungen als höher als veranschlagt erweisen könnte. Maltas mittelfristiger Haushaltsrahmen ist nach wie vor unverbindlich, wodurch sich ein relativ kurzer haushaltspolitischer Planungshorizont ergibt. In dem Stabilitätsprogramm wird angekündigt, dass die Regierung über eine Reform des jährlichen Haushaltsverfahrens, einschließlich der Fristen, sowie über die Einführung einer auch Überwachungs- und Korrekturmechanismen einschließenden Haushaltsregel berät, die in der Verfassung verankert sein und mit den jüngsten Änderungen der Rahmenbedingungen für den Euroraum im Einklang stehen soll.

(11)

Was die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen anbelangt, so wird für Malta ein langfristiger Anstieg der alterungsbedingten Ausgaben prognostiziert, der deutlich über dem EU-Durchschnitt liegt. Erschwerend kommen hinzu eine sehr geringe Erwerbsquote älterer Arbeitskräfte, einschließlich Frauen, das vergleichsweise niedrige Renteneintrittsalter und die Inanspruchnahme von Vorruhestandsregelungen. Eine unabhängige Arbeitsgruppe zum Thema Renten legte im Dezember 2010 Vorschläge für eine weitere Rentenreform vor, nach denen unter anderem die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung sowie die Einführung weiterer Säulen im Rentensystem vorgesehen sind. Die Interessengruppen wurden hierzu bereits konsultiert, wohingegen sich die Regierung noch nicht dazu geäußert hat. Darüber hinaus ist im nationalen Reformprogramm keine umfassende Strategie für aktives Altern vorgesehen. Die von Malta ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit werden durchaus anerkannt, allerdings wird die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen durch die Auswirkungen der Schwarzarbeit in unangemessener Weise gefährdet.

(12)

Die Umstrukturierung der maltesischen Wirtschaft hat zu einem Missverhältnis zwischen Qualifikationsnachfrage und -angebot geführt, das durch die geringe Zahl von Hochschulabsolventen und die hohen Schulabbrecherquoten weiter verstärkt wurde. In den Anstrengungen um eine bessere Verzahnung zwischen Bildungssystem und Arbeitsmarkt darf nicht nachgelassen werden, um dauerhafte Ergebnisse zu erzielen. Es wird erwartet, dass Malta bis Ende 2012 eine Strategie zur Verringerung der Schulabbrecherquote vorlegt. Darüber hinaus gibt es kein umfassendes Datenerhebungs- und -auswertungssystem zu diesem Phänomen.

(13)

Malta weist immer noch eine niedrige Beschäftigungsquote von Frauen und älteren Arbeitskräften auf. Das Land ergreift bereits Maßnahmen, um Frauen ins Erwerbsleben zurückzubringen, wobei es dabei einräumt, dass dies bei älteren Frauen mit Schwierigkeiten verbunden ist. Allerdings wirken sich die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Beschäftigungsquote für Frauen vor allem deshalb besonders nachteilig aus, weil bezahlbare Kinderbetreuung und Kinderhorte nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt werden und familienfreundliche Maßnahmen, wie etwa Gleitzeitregelungen und Telearbeit, wenig verbreitet sind.

(14)

Malta ist nach wie vor einer der wenigen Mitgliedstaaten, die über ein allgemeines Lohnindexierungssystem verfügen. Der Mechanismus weist zwar Elemente zur potenziellen Abmilderung des Systems auf, birgt jedoch die Gefahr von Lohn-Preis-Spiralen, insbesondere da Importpreise nicht von der Indexierung ausgenommen sind, und könnte die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen, vor allem in arbeitsintensiven Branchen. Die Behörden haben ein Überprüfungsverfahren eingeleitet, dessen Ergebnisse jedoch noch nicht vorliegen, und die Diskussion über konkrete Reformvorschläge hat noch gar nicht begonnen.

(15)

Maltas Energieversorgung hängt fast vollständig von Ölimporten ab, gleichzeitig ist der Anteil der erneuerbaren Energiequellen nach wie vor vernachlässigbar gering. Hohe Strompreise könnten die Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen schmälern. Die Behebung von Schwächen im Bereich der Energieeffizienz könnte sich in Form einer verbesserten Wettbewerbsfähigkeit sowie der Erfüllung von Energie- und Klimazielen doppelt positiv auswirken. Mehrere Initiativen, wie die Förderung der Solarstromerzeugung und der Aufbau von Windparks, die Herstellung eines Stromverbunds mit Sizilien und die Förderung kraftstoffsparender Autos, wurden in diesem Bereich gestartet. Es ist jedoch noch zu früh, um die eventuellen Auswirkungen dieser Initiativen beurteilen zu können, so dass ihre Umsetzung streng überwacht werden muss.

(16)

Maltas Bankensystem ist mit einer Gesamtbilanzsumme von 800 % des BIP im Verhältnis zur Wirtschaftskraft sehr groß. Aufgrund der schieren Größe dieses Sektors können sich Erschütterungen der Finanzmarktstabilität unverhältnismäßig stark auf die Binnenwirtschaft auswirken. Der weltweite Wirtschaftsabschwung führte zu einem Anstieg ausfallgefährdeter Kredite, der jedoch nicht mit einer Erhöhung der Rücklagen einherging. Besonders anfällig macht die große Abhängigkeit vom Immobilienmarkt, auf dem mehr als die Hälfte aller Kredite für Gebietsansässige vergeben werden, zumal eine weitere Abwertung der Immobilien nicht ausgeschlossen werden kann und derzeit ein Überangebot an Wohnraum bestehen könnte.

(17)

Malta ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Die Verpflichtungen sowie die Umsetzung der 2011 eingegangenen Verpflichtungen betreffen die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit, die Förderung von Beschäftigung und die Verbesserung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Die Kommission hat bewertet, inwiefern diese Euro-Plus-Pakt-Verpflichtungen auch umgesetzt wurden. Die Ergebnisse dieser Bewertung sind in die Empfehlungen eingeflossen.

(18)

Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Maltas eingehend analysiert. Sie hat das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Malta, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Richtungsvorgaben berücksichtigt, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters sind in die nachstehenden Empfehlungen 1 bis 6 eingeflossen.

(19)

Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm geprüft; seine Stellungnahme hierzu (6) spiegelt insbesondere die Empfehlung 1 wider —

EMPFIEHLT, dass Malta im Zeitraum von 2012 bis 2013

1.

die Haushaltsstrategie im Jahr 2012 durch zusätzliche dauerhafte Maßnahmen stützt, um mit Blick auf das mittelfristige Haushaltsziel ausreichende Fortschritte zu erzielen und das Defizit unter 3 % des BIP zu halten, ohne dabei auf einmalige Maßnahmen zurückzugreifen; die Haushaltskonsolidierung danach in angemessenem Tempo fortsetzt, um hinreichende Fortschritte in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel, einschließlich der Einhaltung der Ausgabenobergrenze, sowie — durch konkrete Maßnahmen zur Absicherung der Defizitziele ab 2013 — in Richtung auf die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau zu erzielen, und gleichzeitig im Falle von Abweichungen von den Zielvorgaben bereit ist, weitere Maßnahmen zu treffen; bis spätestens Ende 2012 einen verbindlichen, regelbasierten mehrjährigen Haushaltsrahmen einführt; die Steuermoral verbessert, Steuerhinterziehung bekämpft und im Bereich der Körperschaftssteuer Verschuldungsanreize abbaut;

2.

umgehend Maßnahmen ergreift, um die langfristige Tragfähigkeit des Rentensystems sicherzustellen; dies beinhaltet eine Erhöhung des effektiven Renteneintrittsalters unter anderem durch eine gemessen an der derzeitigen Gesetzeslage erhebliche Beschleunigung der schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters und durch eine eindeutige Kopplung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung sowie Maßnahmen zur Förderung einer privaten Altersvorsorge; Maßnahmen ergreift, um den Anteil älterer Arbeitskräfte an der Erwerbsbevölkerung zu erhöhen und Vorruhestandsregelungen unattraktiv zu machen;

3.

Maßnahmen zur Senkung der hohen Schulabbrecherquote ergreift; weitere Anstrengungen im Bildungsbereich unternimmt, um die Bildungsabschlüsse am Bedarf des Arbeitsmarktes auszurichten; mehr bezahlbare Kinderbetreuung und außerschulische Betreuungseinrichtungen zur Verfügung stellt, damit die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Beschäftigungsquote verringert werden;

4.

die weiteren erforderlichen Maßnahmen ergreift, um in Abstimmung mit den Sozialpartnern und im Einklang mit nationalen Praktiken das System der Lohnverhandlungen und Lohnindexierung zu reformieren, damit es die Entwicklung der Arbeitsproduktivität besser widerspiegelt und sich die Preise von eingeführten Waren weniger stark auf den Index auswirken;

5.

zur Verringerung der Abhängigkeit Maltas von Ölimporten verstärkte Anstrengungen unternimmt, um die Energieeffizienz zu fördern und den Anteil der Energie aus erneuerbaren Energiequellen zu steigern, indem es die vorhandenen Fördermechanismen genau überwacht und den weiteren Ausbau der Infrastruktur, einschließlich des Stromverbunds mit Sizilien, weiter vorantreibt;

6.

den Bankensektor stärkt und Maßnahmen zur Abmilderung der potenziellen Gefahren aus der großen Abhängigkeit vom Immobilienmarkt ergreift; Maßnahmen zur Bildung größerer Rücklagen für Kreditausfälle ergreift.

Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

V. SHIARLY


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  Für 2012 aufrechterhalten durch den Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaaten (ABl. L 119 vom 4.5.2012, S. 47).

(3)  ABl. C 215 vom 21.7.2011, S. 10.

(4)  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

(5)  Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und befristete Maßnahmen nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand der Programmdaten unter Anwendung der gemeinsamen Methodik.

(6)  Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.


24.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 219/65


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 10. Juli 2012

zum nationalen Reformprogramm Polens 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Polens für 2012 bis 2015

2012/C 219/19

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2)

Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (2) an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen.

(3)

Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung (3) zum nationalen Reformprogramm Polens für 2011 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Konvergenzprogramm Polens für 2011 bis 2014 ab.

(4)

Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurde. Am 14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (4) den Warnmechanismus-Bericht an, in dem Polen nicht zu den Mitgliedstaaten gehörte, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte.

(5)

Am 1. Dezember 2011 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, in denen er den Ausschuss für Sozialschutz aufforderte, in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss und anderen Ausschüssen seine Ansichten zu den im Rahmen des politischen Zyklus der Strategie Europa 2020 empfohlenen Maßnahmen mitzuteilen. Diese Ansichten sind in die Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses eingeflossen.

(6)

Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an.

(7)

Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung. Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren.

(8)

Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen rechtzeitig bekanntzugeben, damit sie in ihre Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können.

(9)

Am 25. April 2012 übermittelte Polen sein Konvergenzprogramm für den Zeitraum 2012 bis 2015 und am 27. April 2012 sein nationales Reformprogramm 2012. Um den Querverbindungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(10)

Ausgehend von der Bewertung des Konvergenzprogramms nach der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 vertritt der Rat die Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen des Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario plausibel ist und mit der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen in Einklang steht. Das Ziel der in dem Konvergenzprogramm dargelegten Haushaltsstrategie besteht darin, das übermäßige Defizit bis 2012 zu korrigieren und das mittelfristige Haushaltsziel bis 2015 zu erreichen. In dem Konvergenzprogramm wird das mittelfristige Haushaltsziel eines Defizits in Höhe von 1 % des BIP bestätigt und damit den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts angemessen Rechnung getragen. Die geplante Korrektur des Defizits steht mit der vom Rat gesetzten Frist im Einklang, und die geplanten haushaltspolitischen Maßnahmen entsprechen der im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (Defizitverfahren) ausgesprochenen Empfehlung des Rates. Ausgehend vom (neu berechneten) strukturellen Defizit (5) liegt der geplante jährliche Fortschritt bei der Verwirklichung des mittelfristigen Haushaltsziels bei über 0,5 % des BIP (im strukturellen Bereich). Das Wachstum der Staatsausgaben entspricht bei Berücksichtigung diskretionärer Maßnahmen auf der Einnahmenseite dem im Stabilitäts- und Wachstumspakt für den gesamten Programmzeitraum festgelegten Richtwert, übersteigt aber — gemessen an der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen — im Jahr 2013 geringfügig den Richtwert für die Ausgaben. Da ausreichende Fortschritte bei der Verwirklichung des mittelfristigen Haushaltsziels hauptsächlich von beträchtlichen Ausgabenkürzungen bei den öffentlichen Investitionen abhängen und detaillierte Maßnahmen in den späteren Jahren des Konvergenzprogramms nicht ausreichend dazu beitragen, bedarf es unter Umständen zusätzlicher Anstrengungen. Die öffentliche Schuldenquote soll in Polen im gesamten Programmzeitraum weiterhin bei unter 60 % des BIP liegen. Den Prognosen der nationalen Behörden zufolge sinkt sie nach und nach von 56,3 % des BIP (2011) auf 49,7 % des BIP (2015), während die Kommission in Anbetracht etwaiger Gefahren für die Konsolidierungspläne von einem langsameren Rückgang ausgeht.

(11)

Die Regierung hat noch keine Maßnahmen ergriffen, um bis 2013 eine permanente Ausgabenregel einzuführen. An einer solchen Regel wird noch gearbeitet, und bisher sind keine Einzelheiten bekanntgegeben worden. Auch bei der Anpassung der Systematik der nationalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen an das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 95-Standard) und bei der Verbesserung der Koordinierung zwischen den verschiedenen Regierungsebenen im Hinblick auf das Haushaltsverfahren gibt es keine Fortschritte.

(12)

Die Jugendarbeitslosigkeit liegt über dem EU-Durchschnitt und ist weitgehend auf das Missverhältnis zwischen vorhandenen und verlangten Qualifikationen und das geringe Angebot an Ausbildungsplätzen und praxisorientiertem Lernen zurückzuführen. Es sind Maßnahmen geplant, mit denen jungen Menschen der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden soll. Der teilweise missbräuchliche Rückgriff auf Selbständigkeit und nicht dem Arbeitsrecht unterliegende zivilrechtliche Verträge scheinen ein Grund für die Segmentierung des Arbeitsmarkts und die Armut trotz Erwerbstätigkeit zu sein, die unter den höchsten in der Union liegt. Zusätzlich sollte überprüft werden, ob die Unterstützung von Arbeitnehmern mit niedrigem Lohn oder Gehalt durch Lohnergänzungsleistungen in diesem Umfang angemessen ist.

(13)

Im zweiten Halbjahr 2011 begann Polen mit der Umsetzung einer ehrgeizigen Hochschulreform. Hiermit sollen die Verbindungen zwischen den Universitäten und der Wirtschaft verstärkt werden, und es soll das Missverhältnis zwischen Qualifikationen und Stellenangeboten bekämpft werden. Die Studiengänge sollen flexibler gestaltet werden und dem sich ändernden Bedarf des Arbeitsmarkts stärker Rechnung tragen. Außerdem wird mit der Reform die Selbständigkeit gefördert. Dennoch ist es weiterhin notwendig, die Relevanz und die Qualität des Lehrangebotes zu verbessern, wobei besonderes Augenmerk auf private Hochschuleinrichtungen zu legen ist.

(14)

Die Erwerbsbeteiligung von Frauen ist durch eine bessere Kinderbetreuung zu erhöhen. Der Anteil der Kinder, die in Polen vorschulische Einrichtungen besuchen, ist der niedrigste in ganz Europa. Dies liegt an einem Mangel an Plätzen und geeigneter Infrastruktur. Die Zusage der Regierung, dass sie zusätzliche Mittel zur Einrichtung vorschulischer Betreuungseinrichtungen (für Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren) bereitstellen würde, findet im Haushaltsgesetz 2012 keinen Niederschlag. Dies führte dazu, dass Kommunen einige Schulen und Kindergärten schlossen.

(15)

Um die niedrige Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer in den Griff zu bekommen, hat Polen eine allgemeine Rentenreform beschlossen. Das gesetzliche Renteneintrittsalter wird ab 2013 schrittweise auf 67 Jahre angehoben, und zwar für Männer (derzeit 65) bis 2020 und für Frauen (derzeit 60) bis 2040. Polen hat seine Anstrengungen fortgesetzt, die günstigen Ruhestandsbedingungen für uniformierte Staatsbeamte einzuschränken. Außerdem nahm Polen 2011 einige Änderungen innerhalb der Landwirtschaftlichen Sozialversicherungskasse (KRUS) vor. Diese Reform hat jedoch nur vorläufigen Charakter und reicht aus arbeitsmarktpolitischer Sicht nicht aus. Bergleute genießen nach wie vor eine besondere Rentenregelung.

(16)

Mit den jüngsten Reformen zur Verbesserung des Forschungsumfelds soll eine auf den jeweiligen Bedarf zugeschnittene Förderung auf die leistungsfähigsten Einrichtungen konzentriert werden. Das im August 2011 angenommene Nationale Forschungsprogramm ist ein bedeutender Schritt in diese Richtung. Unklar bleibt jedoch, wie die Prioritäten in diesem Programm verknüpft sind, für Innovationen genutzt und in der Industriepolitik aufgegriffen werden.

(17)

Die vorhandenen Beschränkungen für die Anbieter freiberuflicher Dienstleistungen stellen ein großes Hindernis für mehr Wachstum dar, insbesondere in den Bereichen Baugewerbe, Verkehr und Gesundheit. Die Regierung hat einen Plan angekündigt, mit dem die Regulierung bei den freiberuflichen Dienstleistungen um 50 % reduziert werden soll, was sowohl die Ausbildungsanforderungen als auch die Zulassung angeht. Trotz der jüngsten Bemühungen ist der Verwaltungsaufwand für die Wirtschaft immer noch hoch, und der öffentlichen Verwaltung mangelt es nach wie vor an Effizienz. Anlass zur Besorgnis geben hauptsächlich die mit der Einhaltung der Vorschriften verbundenen hohen Kosten, das komplexe und unbeständige Steuerrecht, die schlecht funktionierende Durchsetzung von Verträgen, langwierige und aufwändige Zulassungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Eintragung von Grundeigentum und die Bebauungsvorschriften. Gerichtsverfahren und andere rechtliche Schritte ziehen sich in die Länge, und es gibt relativ viele nicht abgeschlossene Fälle.

(18)

Wachstum und Wettbewerb im Energiebereich werden durch die zögerliche Umsetzung von EU-Recht gehemmt, was insbesondere für das zweite und dritte Energie-Paket, die Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (6) (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) und anhängige Vertragsverletzungsverfahren gilt. Das Autobahn- und Schnellstraßennetz wird mit finanzieller Hilfe der EU stark ausgebaut; Investitionen in das Schienennetz sind angesichts des sehr schlechten Zustands der Infrastruktur allerdings noch dringender. Polen nutzt die Mittel des Kohäsionsfonds, die hierfür zur Verfügung stehen, nicht in vollem Maße. Im Schienenverkehr bestehen nach wie vor Hindernisse für einen effizient funktionierenden Markt.

(19)

Polen ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese Verpflichtungen und die Umsetzung der 2011 eingegangenen Verpflichtungen beziehen sich auf die Förderung der Beschäftigung und der Wettbewerbsfähigkeit, die Verbesserung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die Stärkung der Finanzstabilität. Die Kommission hat die Umsetzung der Euro-Plus-Pakt-Verpflichtungen bewertet. Die Ergebnisse dieser Bewertung sind in die Empfehlungen eingeflossen.

(20)

Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Polens eingehend analysiert. Sie hat das Konvergenzprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien berücksichtigt, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt zu verstärken. Die Empfehlungen der Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln die untenstehenden Empfehlungen 1 bis 6 wider.

(21)

Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Konvergenzprogramm geprüft; seine Stellungnahme hierzu (7) spiegelt insbesondere die untenstehende Empfehlung 1 wider —

EMPFIEHLT, dass Polen im Zeitraum 2012 bis 2013:

1.

dafür Sorge trägt, dass weiter plangemäß auf die Korrektur des übermäßigen Defizits hingearbeitet wird; hierzu den Haushalt für das Jahr 2012 in vollem Umfang ausführt und Anstrengungen zur strukturellen Anpassung gemäß den Empfehlungen des Rates im Rahmen des Defizitverfahrens unternimmt; danach die zur Umsetzung der Haushaltsstrategie für die Jahre ab 2013 notwendigen Maßnahmen wie geplant festlegt sowie angemessene Anstrengungen zur strukturellen Anpassung sicherstellt, damit ausreichende Fortschritte bei der Verwirklichung des mittelfristigen Haushaltsziels, unter anderem bei der Einhaltung des Ausgaben-Richtwerts, erreicht werden; Einschnitte bei wachstumsfördernden Ausgaben minimiert und Maßnahmen zur Verbesserung der Steuermoral ergreift;

2.

die Reform des haushaltspolitischen Rahmens beschleunigt, indem Rechtsvorschriften im Hinblick auf die Einführung einer permanenten Ausgabenregel bis 2013 verabschiedet werden; diese Regel sollte mit dem ESVG vereinbar sein; Maßnahmen zur Stärkung der Mechanismen der mittelfristigen Koordinierung zwischen den verschiedenen Regierungsebenen in den jährlichen Haushaltsverfahren ergreift;

3.

die Jugendarbeitslosigkeit senkt, das Angebot an Ausbildungsplätzen und praxisorientiertem Lernen ausbaut, die Qualität der Berufsbildung verbessert und die vorgeschlagene Strategie für das lebenslange Lernen umsetzt; die Bildungsergebnisse besser am Bedarf des Arbeitsmarktes ausrichtet und die Qualität des Unterrichts verbessert; die Segmentierung des Arbeitsmarkts und die Armut trotz Erwerbstätigkeit senkt, die übermäßige Nutzung zivilrechtlicher Verträge beschränkt und die Probezeit bei unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen verlängert;

4.

seine Anstrengungen zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen sowie des Anteils der Kinder in frühkindlicher Betreuung oder in Vorschuleinrichtungen verstärkt, indem eine zuverlässige Finanzierung und Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, qualifiziertes Personal und ein bezahlbarer Zugang zu solchen Einrichtungen sichergestellt wird; gegen die verfestigten Vorruhestandspraktiken vorgeht, um das Austrittsalter aus dem Arbeitsmarkt anzuheben; die besondere Rentenregelung für Bergleute auslaufen lässt und diese Beschäftigten in das allgemeine System übernimmt; ehrgeizigere, dauerhaft angelegte Schritte ergreift, um den KRUS so zu reformieren, dass er stärker an das jeweilige Einkommen der Versicherten angepasst wird;

5.

weitere Maßnahmen für ein innovationsfreundliches Wirtschaftsumfeld ergreift und dafür Forschung, Innovation und Industrie besser miteinander verknüpft, indem gemeinsame vorrangige Bereiche bestimmt und Instrumente geschaffen werden, mit denen der gesamte Innovationszyklus gefördert wird; den Zugang zu Finanzmitteln für Forschungs- und Innovationsaktivitäten durch Bürgschaften und Überbrückungsfinanzierungen verbessert;

6.

seine Bemühungen intensiviert, um bessere Anreize für Investitionen in Energieerzeugungskapazitäten und Energieeffizienz in der gesamten Energiekette zu schaffen, den Ausbau der Stromnetze einschließlich grenzüberschreitende Verbindungen zu beschleunigen und Hindernisse für den grenzüberschreitenden Stromaustausch zu beseitigen sowie den Wettbewerb im Gassektor zu fördern, indem die Preisregulierung schrittweise aufgehoben und eine Plattform für den Gashandel geschaffen wird; ferner die Rolle der Eisenbahnregulierungsbehörde stärkt und deren Ressourcen erhöht sowie eine wirkungsvolle und zügige Durchführung von Schieneninvestitionsvorhaben sicherstellt; schließlich Beschränkungen für freiberufliche Dienstleistungen abbaut und die Durchsetzung von Verträgen sowie die Anforderungen für Baugenehmigungen vereinfacht.

Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

V. SHIARLY


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  Für 2012 aufrechterhalten durch den Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 119 vom 4.5.2012, S. 47).

(3)  ABl. C 217 vom 23.7.2011, S. 5.

(4)  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

(5)  Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand der Programmdaten unter Anwendung der gemeinsamen Methodik.

(6)  ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 16.

(7)  Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.


24.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 219/69


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 10. Juli 2012

zum nationalen Reformprogramm Portugals 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Portugals für die Jahre 2012 bis 2016

2012/C 219/20

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2)

Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (2) an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen.

(3)

Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung (3) zum nationalen Reformprogramm Portugals für 2011 an.

(4)

Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurde.

(5)

Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an.

(6)

Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung. Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren.

(7)

Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen rechtzeitig bekanntzugeben, damit sie in ihre Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können.

(8)

Am 2. Mai 2012 übermittelte Portugal sein Stabilitätsprogramm für den Zeitraum von 2012 bis 2016 und am 7. Mai 2012 sein nationales Reformprogramm 2012.

(9)

Am 17. Mai 2011 erließ der Rat den Durchführungsbeschluss 2011/344/EU (4) und stellte damit im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (5) Portugal für einen Zeitraum von drei Jahren — von 2011 bis 2014 — mittelfristige Finanzhilfen zur Verfügung. In der beigefügten, ebenfalls am 17. Mai 2011 unterzeichneten Absichtserklärung und ihren nachfolgenden Ergänzungen werden die wirtschaftspolitischen Bedingungen dargelegt, die Voraussetzung für die Zahlung der Finanzhilfen sind.

(10)

Portugal hat in mehreren Bereichen gute Fortschritte erzielt, muss aber weiterhin große Herausforderungen bewältigen. Die Umsetzung der haushaltspolitischen Ziele ist nach wie vor entscheidend, wenn die Regierung innerhalb des vom wirtschaftlichen Anpassungsprogramm erfassten Zeitraums uneingeschränkten Marktzugang wiedererlangen will. Im Interesse einer möglichst geringen Gefährdung der Haushaltsziele 2012 ist eine rasche und entschlossene Durchführung der finanzpolitischen Strukturmaßnahmen des wirtschaftlichen Anpassungsprogramms absolut vorrangig. Gleichzeitig muss die Regierung die Reformen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Portugals fortsetzen. Frühere Pläne einer „fiskalischen Abwertung“ wurden in den Haushalt 2012 nicht übernommen. Umso dringlicher ist daher eine rasche Verabschiedung weiterer struktureller Reformen auf dem Arbeits- und Produktmarkt mit dem Ziel, die Lohnstückkosten zu senken, die Flexibilität zu erhöhen und die Zutrittsschranken zu senken. Es erfordert Durchhaltevermögen und Entschlossenheit seitens der Regierung, um fest etablierte Interessen zu überwinden, die notwendigen Reformen im Weg stehen.

(11)

Insgesamt ergab die dritte Überprüfung des wirtschaftlichen Anpassungsprogramms, dass Portugal die Umsetzung der Auflagen der Absichtserklärung vom 17. Mai 2011 weiterhin zielstrebig betreibt. Insbesondere das Ziel für das Haushaltsdefizit 2011 (5,9 % des BIP) wurde durch die Überführung von Banken-Rentenkassen in das staatliche System in einem Umfang von 3½ % des BIP mehr als erreicht. Auch wenn diese Transaktion einmalig war, wurde die strukturelle Konsolidierung 2011 umfassend vorangetrieben und erreichte 3½ % des BIP. Die Banken werden, was ihr Eigenkapital betrifft, die Vorgaben des wirtschaftlichen Anpassungsprogramms bis Ende 2012 voraussichtlich erfüllen, aber die Eigenkapitalausstattung muss 2012 noch weiter verbessert werden, sowohl im Sinne der Vorgaben des genannten Programms als auch als Folge der Auflage der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, was Risikopositionen bei Staatsanleihen anbelangt, sowie des Sonderprogramms für Prüfungen vor Ort und der geplanten Übertragung der Pensionsfonds der Banken. Die Regierung kündigte Anfang Juni 2012 an, dass sie drei Großbanken öffentliche Mittel zur Verfügung stellen werde, wodurch die Eigenkapitalanforderungen im Rahmen des wirtschaftlichen Anpassungsprogramms erfüllt werden könnten. Die vierte Überprüfung — auf Arbeitsebene — des wirtschaftlichen Anpassungsprogramms, die Anfang Juni 2012 abgeschlossen wurde, bestätigte die Ergebnisse der dritten Überprüfung, wonach das Programm weiterhin zielstrebig durchgeführt wird.

(12)

Das BIP verzeichnete 2011 zunächst einen weniger starken Rückgang als prognostiziert, da mehr ausgeführt und konsumiert wurde als erwartet. Im vierten Quartal 2011 und Anfang 2012 jedoch ging die Inlandsnachfrage stark zurück, die Arbeitslosenzahlen schnellten nach oben und das Unternehmervertrauen sank. Der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen zufolge haben sich die Aussichten für 2012 verschlechtert; erwartet wird nun ein Rückgang des BIP um 3,3 %. Für 2013 muss mit einem geringeren Wirtschaftswachstum gerechnet werden als ursprünglich angenommen. Die Zahlungsbilanz konnte bisher zwar außerordentlich schnell dadurch verbessert werden, dass die portugiesischen Ausfuhren ihren Marktanteil außerhalb der Union steigern konnten und die Einfuhren erheblich zurückgingen, doch noch ist nicht abzusehen, ob diese Situation von Dauer ist. Die hohe Auslandsverschuldung Portugals wird weitere sehr tiefgreifende Anpassungsmaßnahmen struktureller Art erforderlich machen.

(13)

Für den Haushalt 2012 wird im Einklang mit den Vorgaben des wirtschaftlichen Anpassungsprogramms und den Empfehlungen des Rates an Portugal im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit ein öffentliches Defizit von 4,5 % des BIP angesteuert. Die mittelfristigen Pläne zur Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stabilitätsprogramms decken sich ebenfalls mit den Defizitzielen des wirtschaftlichen Anpassungsprogramms; bis 2013 soll die Defizitquote bei 3 % des BIP liegen. Der Haushalt 2012 sieht Konsolidierungsmaßnahmen von dauerhafter struktureller Natur in einem Umfang von über 5 % des BIP vor. Diese Maßnahmen werden zu zwei Dritteln auf der Ausgabenseite getroffen und schließen erhebliche Kürzungen bei öffentlichen Gehältern und Renten, eine Reduzierung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst um 2 % (Vollzeitäquivalente) und eine Rationalisierung der staatseigenen Betriebe ein. Auf der Einnahmenseite sieht der Haushalt den Abbau von Steuerbefreiungen, die Anwendung des MwSt.-Regelsatzes auf mehr Gebrauchsgüter und Dienstleistungen als bisher, eine Erhöhung der Einkommenssteuer, der Körperschaftssteuer und der Verbrauchsteuern sowie verstärkte Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerumgehung und Steuerbetrug vor. Für 2014 wird mit einem weiteren Rückgang des Defizits auf 1,8 % und für 2015 auf 1 % des BIP gerechnet. Risiken für eine erfolgreiche Umsetzung der Haushaltsziele stellen hauptsächlich die staatseigenen Betriebe sowie lokale und regionale Verwaltungen dar. Was den strukturellen Haushaltssaldo anbelangt, so dürfte die strukturelle Anpassung von 2011 bis 2012 über 7 Prozentpunkte des BIP betragen. Das mittelfristige Haushaltsziel von -0,5 % des BIP spiegelt die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts angemessen wider. Die Staatsverschuldung dürfte 2013 einen Höchststand von 115,7 % des BIP erreichen, danach aber allmählich sinken. Die vierte Überprüfung — auf Arbeitsebene — des wirtschaftlichen Anpassungsprogramms bestätigte, dass das Ziel für das Haushaltsdefizit 2012 erreichbar bleibt, da der Haushaltsvollzug in den ersten vier Monaten des Jahres 2012 mit den Erwartungen übereinstimmte und da Abwärtsrisiken, die sich aus einem stärkeren Anstieg der Arbeitslosigkeit und einer weniger steuerfreundlichen Wachstumszusammensetzung im Vergleich zu den Haushaltsprojektionen ergeben, durch Einsparungen in anderen Haushaltsbereichen angegangen werden.

(14)

Es wurden bislang beachtliche Fortschritte erzielt; für die vollständige, erfolgreiche Durchführung des wirtschaftlichen Anpassungsprogramms aber sind zahlreiche strukturelle Reformen unerlässlich, die helfen, die starren Strukturen und Engpässe zu überwinden, die nicht zuletzt für die jahrzehntelange Stagnation der portugiesischen Wirtschaft verantwortlich sind. Auf dem Arbeitsmarkt, im Gesundheitswesen, im Wohnungswesen und im Gerichtswesen sowie in den Bereichen Insolvenzrahmen und allgemeiner Rechtsrahmen einschließlich des wettbewerbsrechtlichen Rahmens wurden die weitreichenden und ehrgeizigen Reformpläne erfolgreich angegangen. Auch Privatisierungen wurden bisher äußerst erfolgreich durchgeführt. In den netzgebundenen Wirtschaftszweigen sind die Ergebnisse dagegen gemischt. Vor allem für den Energiesektor ist eine umfassende Strategie dazu vorgelegt worden, wie der steigenden Verschuldung des Sektors durch Eindämmung überzogener Renten begegnet werden kann; diese Strategie wird in den kommenden Monaten umgesetzt werden müssen.

(15)

Die Strukturfondsprogrammierung wird strategisch überarbeitet, um die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit (insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen) vermehrt zu fördern. Die neuen Maßnahmen stärken Vorhaben in den Bereichen Berufspässe, Ausbildung und Berufsqualifikationen sowie den Zugang kleiner und mittlerer Unternehmen zu Finanzierungsmitteln.

(16)

Portugal ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese Verpflichtungen und die Umsetzung der 2011 eingegangenen Verpflichtungen betreffen die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der Beschäftigungsquote und der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen bei gleichzeitiger Stärkung der Finanzstabilität —

EMPFIEHLT, dass Portugal im Zeitraum von 2012 bis 2013

die im Durchführungsbeschluss 2011/344/EU vorgesehenen und in der Absichtserklärung vom 17. Mai 2011 und deren späteren Ergänzungen weiter ausgeführten Maßnahmen umsetzt.

Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

V. SHIARLY


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  Für 2012 aufrechterhalten durch den Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 119 vom 4.5.2012, S. 47).

(3)  ABl. C 216 vom 22.7.2011, S. 1.

(4)  ABl. L 159 vom 17.6.2011, S. 88.

(5)  ABl. L 118 vom 12.5.2010, S. 1.


24.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 219/72


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 10. Juli 2012

zum nationalen Reformprogramm Rumäniens 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Rumäniens für die Jahre 2012 bis 2015

2012/C 219/21

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2)

Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (2) an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen.

(3)

Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung (3) zum nationalen Reformprogramm Rumäniens für 2011 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Konvergenzprogramm Rumäniens für 2011 bis 2014 ab.

(4)

Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurde.

(5)

Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an.

(6)

Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung. Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren.

(7)

Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen rechtzeitig bekanntzugeben, damit sie in ihre Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können.

(8)

Am 23. April 2012 übermittelte Rumänien sein nationales Reformprogramm 2012 und am 11. Mai 2012 sein Konvergenzprogramm für den Zeitraum 2012 bis 2015.

(9)

Am 6. Mai 2009 erließ der Rat die Entscheidung 2009/459/EG (4), um Rumänien drei Jahre lang gemäß Artikel 143 des Vertrags einen mittelfristigen finanziellen Beistand zu gewähren. In der am 23. Juni 2009 unterzeichneten Absichtserklärung zu der Entscheidung und ihren nachfolgenden Ergänzungen wurden die wirtschaftspolitischen Auflagen niedergelegt, auf deren Grundlage die Finanzhilfe ausgezahlt wurde. Die Entscheidung 2009/459/EG wurde am 16. März 2010 durch den Beschluss 2010/183/EU (5) geändert. Nach der erfolgreichen Umsetzung des mittelfristigen Finanzhilfeprogramms durch Rumänien und angesichts einer wesentlichen, aber teilweisen Anpassung der Zahlungsbilanz aufgrund noch vorhandener struktureller Schwächen der Produkt- und Arbeitsmärkte Rumäniens, die dazu führen, dass das Land empfindlich auf internationale Preisschocks reagiert, erließ der Rat am 12. Mai 2011 den Beschluss 2011/288/EU (6), um Rumänien drei Jahre lang gemäß Artikel 143 des Vertrags einen vorsorglichen mittelfristigen finanziellen Beistand zu gewähren. Die entsprechende Absichtserklärung wurde am 29. Juni 2011 unterzeichnet, die erste Ergänzung zu dieser Erklärung am 27. Dezember 2011.

(10)

Die zweite förmliche Überprüfung des mittelfristigen Finanzhilfeprogramms, die Ende April bis Anfang Mai 2012 durchgeführt wurde, zeigte, dass Rumänien bei der Umsetzung dieses Programms auf Kurs bleibt. Die Zielvorgabe für das Kassendefizit 2011 wurde erreicht, und das Ziel des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) wäre erreicht worden, wenn es nicht infolge von Gerichtsentscheidungen, die die Regierung zu Entschädigungszahlungen an bestimmte Gruppen von Beschäftigten verpflichten, zu einer einmaligen Maßnahme in beträchtlichem Umfang gekommen wäre. Im Haushalt 2012 steuert Rumänien auf ein Defizit unter 3 % des BIP gemäß dem ESVG zu. Der rumänische Bankensektor blieb resistent, auch wenn die Qualität der Aktiva weiter abnahm und die Rentabilität des Bankensektors dadurch weiter gedrückt wurde. Die im mittelfristigen Finanzhilfeprogramm vorgesehenen Auflagen für den Finanzsektor wurden erfüllt, wenngleich in bestimmten Fällen mit einigen Verzögerungen. Die Fortschritte bei strukturellen Reformen in Schlüsselbereichen wie Energie, Verkehr und verbesserter Inanspruchnahme von EU-Mitteln waren uneinheitlich.

(11)

Das reale BIP Rumäniens ist 2011 nach zwei Jahren des Rückgangs um 2½ % gestiegen. Für 2012 wird mit einer Abschwächung des Wachstums auf 1,4 % gerechnet. Voraussichtlich wird das Wachstum in erster Linie durch die Inlandsnachfrage angekurbelt. Öffentlichen Investitionen kommt dank einer verbesserten Inanspruchnahme von EU-Mitteln 2012 eine Schlüsselrolle zu.

(12)

Ausgehend von der Bewertung des Konvergenzprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen dieses Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario plausibel ist. Das Ziel der im Konvergenzprogramm beschriebenen Haushaltsstrategie ist ein Haushaltsdefizit von weniger als 3 % des BIP im Jahr 2012, was mit den Empfehlungen, die der Rat im Rahmen des Defizitverfahrens an Rumänien gerichtet hat, im Einklang steht. Danach strebt Rumänien als mittelfristiges Haushaltsziel ein strukturelles Defizit in Höhe von 0,7 % des BIP an. Das mittelfristige Haushaltsziel spiegelt die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts angemessen wider. Nach der geplanten Korrektur des übermäßigen Defizits 2012 wird mit einem weiteren Rückgang des Defizits auf 2,2 % des BIP im Jahr 2013, 1,2 % des BIP im Jahr 2014 und 0,9 % des BIP im Jahr 2015 gerechnet. Ausgehend vom (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldo (7) ergibt sich eine Verringerung des Defizits um 1,5 % im Jahr 2012, 0,5 % im Jahr 2013 und 0,7 % im Jahr 2014 und damit eine Einhaltung des im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Richtwerts von 0,5 % des BIP. Die Wachstumsrate der Staatsausgaben für den Zeitraum von 2012 bis 2015 entspricht dem Ausgabenrichtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Das mittelfristige Haushaltsziel soll dem Konvergenzprogramm zufolge 2014 erreicht werden. Die größten Risiken für die Haushaltsziele liegen in den Zahlungsrückständen staatseigener Unternehmen sowie in einem möglichen neuen Auflaufen von Zahlungsrückständen auf kommunaler Ebene und im Gesundheitswesen, auch wenn einige Maßnahmen im Gesundheitswesen getroffen wurden. Die öffentlichen Schulden lagen Ende 2011 unter 34 % des BIP und damit deutlich unter dem Richtwert von 60 % des BIP.

(13)

Rumänien ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese Verpflichtungen sowie die Umsetzung der 2011 vorgelegten Verpflichtungen betreffen die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, tragfähigere öffentliche Finanzen und die Stärkung der Finanzstabilität —

EMPFIEHLT, dass Rumänien im Zeitraum von 2012 bis 2013

die Maßnahmen, die in der Entscheidung 2009/459/EG in ihrer durch Beschluss 2010/183/EU geänderten Fassung und in dem Beschluss 2011/288/EU festgelegt und in der Absichtserklärung vom 23. Juni 2009 und ihren nachfolgenden Ergänzungen sowie in der Absichtserklärung vom 29. Juni 2011 und ihren nachfolgenden Ergänzungen näher ausgeführt sind, umsetzt.

Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

V. SHIARLY


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  Für 2012 aufrechterhalten durch den Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 119 vom 4.5.2012, S. 47).

(3)  ABl. C 216 vom 22.7.2011, S. 6.

(4)  ABl. L 150 vom 13.6.2009, S. 8.

(5)  ABl. L 83 vom 30.3.2010, S. 19.

(6)  ABl. L 132 vom 19.5.2011, S. 15.

(7)  Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand der Programmdaten unter Anwendung der gemeinsamen Methodik.


24.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 219/74


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 10. Juli 2012

zum nationalen Reformprogramm der Slowakei 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Slowakei für die Jahre 2012 bis 2015

2012/C 219/22

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2)

Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (2) an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen.

(3)

Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung (3) zum nationalen Reformprogramm der Slowakei für 2011 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm der Slowakei für 2011 bis 2014 ab.

(4)

Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurde. Am 14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (4) den Warnmechanismus-Bericht an, in dem die Slowakei nicht als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte.

(5)

Am 1. Dezember 2011 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, in denen er den Ausschuss für Sozialschutz aufforderte, in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss und anderen Ausschüssen seine Ansichten zu den im Rahmen des politischen Zyklus der Strategie Europa 2020 empfohlenen Maßnahmen mitzuteilen. Diese Ansichten sind in die Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses eingeflossen.

(6)

Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an.

(7)

Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung. Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren.

(8)

Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen rechtzeitig bekanntzugeben, damit sie in ihre Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können.

(9)

Am 30. April 2012 übermittelte die Slowakei ihr Stabilitätsprogramm für den Zeitraum von 2012 bis 2015 und ihr nationales Reformprogramm 2012. Um den Querverbindungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(10)

Aufgrund der Bewertung des Stabilitätsprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen des Stabilitätsprogramms zugrunde liegende makroökonomische Szenario plausibel ist. Es entspricht weitgehend den Prognosen der Kommissionsdienststellen vom Frühjahr 2012, obwohl diese von einem etwas höheren realen BIP-Wachstum für 2012 ausgehen. Erklärtes Ziel der im Stabilitätsprogramm umrissenen Haushaltsstrategie ist es, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherzustellen. Die hierfür festgelegten Zwischenschritte sind eine strenge Ausführung des Haushalts 2012 und eine Senkung des Gesamtdefizits auf unter 3 % des BIP im Jahr 2013, was die vom Rat festgesetzte Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits darstellt. Die Erreichung des Ziels für das Gesamtdefizit im Jahr 2013 könnte jedoch hinter den Erwartungen zurückbleiben. Im Stabilitätsprogramm wurde das mittelfristige Haushaltsziel eines beinahe ausgeglichenen Haushalts in ein strukturelles Defizit von 0,5 % des BIP umgewandelt, mit dessen Erreichung nicht innerhalb des Programmzeitraums gerechnet wird. Das neue mittelfristige Haushaltsziel spiegelt in angemessener Weise die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts wider. Ausgehend vom (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldo (5) beläuft sich die durchschnittliche jährliche Konsolidierungsanstrengung im Zeitraum von 2010 bis 2013 auf 1,3 % des BIP, was deutlich über dem vom Rat empfohlenen erforderlichen Wert liegt, wohingegen die restliche Konsolidierungsanstrengung stark auf 2013 konzentriert ist. Das Ziel für 2013 ist mit Risiken behaftet, da die vorgeschlagenen einnahmeseitigen Maßnahmen hinter den Zielen zurückbleiben könnten; es schwierig werden könnte, alle kleineren Maßnahmen gleichzeitig umzusetzen; und im Lichte der Korrekturen der Defizitziele nach oben, die in der Vergangenheit stattgefunden haben. Außerdem könnten sich weitere sektorübergreifende Ausgabeneinschnitte mittelfristig als unhaltbar erweisen.

In den Jahren 2014 und 2015 beläuft sich die durchschnittliche Konsolidierungsanstrengung auf 0,3 % des BIP jährlich, was unter der geforderten Anpassung von 0,5 % des BIP für die Länder liegt, die das mittelfristige Haushaltsziel noch nicht erreicht haben. Gleichwohl entspricht laut dem Stabilitätsprogramm die Zuwachsrate der öffentlichen Ausgaben unter Berücksichtigung der diskretionären Maßnahmen auf der Einnahmeseite den Ausgabenrichtwerten des Stabilitäts- und Wachstumspakts in den späteren Jahren des Stabilitätsprogramms. Die Staatsverschuldung dürfte deutlich unter 60 % des BIP bleiben. Die Slowakei hat zwar einen Rechtsakt zur Einrichtung eines Finanzrats erlassen, dieser ist jedoch bislang noch nicht eingesetzt, und die Rechtsvorschriften für die Ausgabenobergrenzen wurden noch nicht angenommen.

(11)

Angesichts des abnehmenden Spielraums für eine weitere ausgabenseitige Konsolidierung und der Notwendigkeit, die Fortsetzung der Konvergenz durch Ausgaben in Schlüsselbereichen wie Bildungswesen, Innovation und Verkehrsinfrastruktur zu unterstützen, besteht die Möglichkeit für Maßnahmen zur Ausweitung der Steuerbemessungsgrundlage, zur Eindämmung der Steuerumgehung und zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften, ohne dass hierdurch kurzfristige Wachstumsaussichten berührt werden. Durch Behebung einer der größten Mehrwertsteuerlücken in der EU ließen sich zusätzliche Einnahmen in erheblichem Umfang erschließen. Ebenso besteht die Möglichkeit, das Steueraufkommen zu erhöhen, das sich nur minimal auf das Wachstum auswirkt, etwa durch Immobilien- oder Umweltsteuern. Die effektive Besteuerung der Arbeitseinkommen ist je nach Art der Beschäftigung unterschiedlich. Dies schafft einen Anreiz für die Umstellung auf flexiblere Beschäftigungsverhältnisse, was sich sowohl kurz- als auch langfristig nachteilig auf die öffentlichen Haushalte auswirkt.

(12)

Die Slowakei ist auf die langfristige Tragfähigkeit ihrer öffentlichen Finanzen nur teilweise eingegangen, da sie die geplanten Änderungen an der umlagefinanzierten Säule ihres Rentensystems nicht vorgenommen hat. Es wurden andererseits Maßnahmen zur Verbesserung der Tragfähigkeit der kapitalgedeckten Säule des Rentensystems getroffen. Instabile rechtliche Rahmenbedingungen mit häufigen grundlegenden Änderungen haben jedoch in der Vergangenheit erhebliche Anpassungskosten verursacht und bei der kapitalgedeckten Säule zu Unsicherheiten geführt.

(13)

Es wurden keine nennenswerten Schritte unternommen, um das Problem der Arbeitslosigkeit in der Slowakei zu lösen. Es ist weiterhin erforderlich, die Wirksamkeit der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu verbessern und die Kapazität der öffentlichen Arbeitsmarktverwaltung zu erhöhen. Ferner sind Maßnahmen nötig, die die Teilnahme von älteren Arbeitnehmern und Frauen am Arbeitsmarkt verstärken, insbesondere durch Bereitstellung von Kinderbetreuungsmaßnahmen. Die Belastung der Arbeit durch Steuern und andere obligatorische Abgaben ist für Geringverdiener weiterhin recht hoch, und eine erhebliche Zahl von Arbeitssuchenden hat kaum Anreize, die Sozialhilfe durch Einkünfte aus einer Beschäftigung mit niedrigem Arbeitsentgelt zu ersetzen.

(14)

Es wurden nur begrenzte Maßnahmen ergriffen, um die geringe Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verbessern. Zur Bekämpfung der hohen Jugendarbeitslosigkeit in der Slowakei sollte der Jugendaktionsplan, einschließlich der Reform der Berufsbildung und der Hochschulausbildung, in Übereinstimmung mit dem Arbeitsergebnis des aus Vertretern der Slowakei und der Kommission zusammengesetzten Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit, unverzüglich angenommen und umgesetzt werden. Es wurde eine überarbeitete Strategie für lebenslanges Lernen festgelegt. Besondere Anreize zur Erhöhung der Teilnehmerzahlen wurden jedoch nicht geschaffen.

(15)

Randgruppen, einschließlich Roma, sind vom Arbeitsmarkt und vom allgemeinen Bildungssystem weitgehend ausgeschlossen, so dass ein großes Arbeitskräftepotenzial für die slowakische Wirtschaft nicht ausreichend genutzt wird. Zur Behebung dieses Problems sollte die Slowakei ihre Bemühungen um Verbesserung der Bildungsergebnisse von Randgruppen verstärken und die Maßnahmen zur Wiedereingliederung von Erwachsenen intensivieren.

(16)

Die Slowakei hat die Transparenz sowohl der Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe als auch im Justizwesen deutlich verbessert, auch wenn ihre Gerichtsverfahren weiterhin langwierig und kostenaufwändig bleiben. Die allgemeine Qualität und Kapazität der öffentlichen Institutionen ist allerdings immer noch unzureichend. Der öffentlichen Verwaltung fehlt ein strategisches Konzept, und sie leidet unter einer hohen Fluktuation des Personals und unzureichendem Kapazitätsaufbau, was sich als Hemmnis bei der Erarbeitung und der Durchführung von politischen Maßnahmen und der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen auswirkt.

(17)

Die Slowakei ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese Verpflichtungen und die Durchführung der im Jahr 2011 unternommen Verpflichtungen betreffen die Beschäftigungsförderung, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen und die Stärkung der finanziellen Stabilität. Die Kommission hat geprüft, inwiefern die Euro-Plus-Pakt-Verpflichtungen umgesetzt wurden. Die Ergebnisse dieser Bewertung sind in die Empfehlungen eingeflossen.

(18)

Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik der Slowakei eingehend geprüft. Sie hat das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in der Slowakei, sondern auch die Übereinstimmung mit den EU-Vorschriften und -Richtungsvorgaben berücksichtigt, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt zu stärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters sind in die nachstehenden Empfehlungen 1 bis 7 eingeflossen.

(19)

Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm geprüft; seine Stellungnahme hierzu (6) spiegelt insbesondere die Empfehlung 1 wider —

EMPFIEHLT, dass die Slowakei im Zeitraum von 2012 bis 2013:

1.

im Jahr 2012 weitere Maßnahmen trifft und präzisiert, welche Maßnahmen im Jahr 2013 notwendig sind, um das übermäßige Defizit in nachhaltiger Weise zu korrigieren und für die strukturellen Anpassungsanstrengungen gemäß den Empfehlungen des Rates im Rahmen des Defizitverfahrens zu sorgen; gezielte Ausgabensenkungen vornimmt und gleichzeitig die wachstumsfördernden Ausgaben beibehält und die Bemühungen zur Verbesserung der Effizienz öffentlicher Ausgaben erhöht; anschließend für angemessene Strukturanpassungsbemühungen sorgt, um ausreichende Fortschritte bei der Verwirklichung des mittelfristigen Haushaltsziels, einschließlich des Richtwerts für die Ausgaben, zu erreichen; die Einrichtung des Finanzrats beschleunigt und Vorschriften für Ausgabenobergrenzen erlässt;

2.

die Einhaltung der Steuervorschriften, insbesondere durch Steigerung der Effizienz der MwSt.-Erhebung, verbessert; die Verzerrungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmern zwischen den einzelnen Beschäftigungsformen, auch durch Begrenzung der steuerlichen Abzüge, abbaut; die Besteuerung von Immobilien an deren Marktwert koppelt; Umweltsteuern intensiver nutzt;

3.

die umlagenfinanzierte Säule des Rentensystems weiter anpasst, insbesondere durch Änderung des Indexierungsmechanismus; das gesetzliche Renteneintrittsalter direkt an die Lebenserwartung koppelt und zur Berücksichtigung des demografischen Wandels einen Nachhaltigkeitsfaktor in die Rentenformel einbaut; Stabilität und Tragfähigkeit auch der kapitalgedeckten Säule sicherstellt;

4.

die Kapazität der öffentlichen Arbeitsmarktverwaltungen im Hinblick auf eine Verbesserung der Zielgenauigkeit, Ausgestaltung und Bewertung der aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen erhöht, um die Arbeitsvermittlung für junge Menschen, Langzeitarbeitslose, ältere Arbeitssuchende und Frauen besser an den persönlichen Gegebenheiten auszurichten; für die Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen sorgt; die Steuer- und Abgabenlast für Geringverdiener vermindert und das Sozialleistungssystem anpasst;

5.

den Jugendaktionsplan, insbesondere in Bezug auf Qualität und Arbeitsmarktrelevanz von allgemeiner und beruflicher Bildung, auch durch Einführung eines Lehrlingsausbildungssystems, annimmt und umsetzt; die Qualität der Hochschulausbildung durch Stärkung von Qualitätssicherung und Ergebnisorientierung verbessert;

6.

aktive Maßnahmen ergreift, um den Zugang gefährdeter Gruppen, einschließlich Roma, zu Schulen und Vorschulen und die Qualität dieser Einrichtungen zu verbessern; Erwachsene durch aktivierende Maßnahmen und gezielte Arbeitsvermittlungsmaßnahmen, zweiten Bildungsweg und kurze Berufsbildungsgänge wieder in den Arbeitsmarkt eingliedert;

7.

die Qualität des öffentlichen Dienstes, auch durch besseres Personalmanagement und Stärkung der Analysekapazitäten, steigert; die Dauer von Gerichtsverfahren weiter verkürzt und die Stellung des Amtes für öffentliche Beschaffung als unabhängige Stelle stärkt.

Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

V. SHIARLY


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  Für 2012 aufrechterhalten durch den Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 119 vom 4.5.2012, S. 47).

(3)  ABl. C 272 vom 15.9.2011, S. 1.

(4)  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

(5)  Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und befristete Maßnahmen nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand der Programmdaten unter Anwendung der gemeinsamen Methodik.

(6)  Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.


24.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 219/77


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 10. Juli 2012

zum nationalen Reformprogramm Sloweniens 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Sloweniens für die Jahre 2012 bis 2015

2012/C 219/23

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (2), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um das Potenzial Europas für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2)

Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (3) an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen.

(3)

Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung (4) zum nationalen Reformprogramm Sloweniens für 2011 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Sloweniens für 2011 bis 2014 ab.

(4)

Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurde. Am 14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht an, in dem Slowenien als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte.

(5)

Am 1. Dezember 2011 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, in denen er den Ausschuss für Sozialschutz aufforderte, in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss und anderen Ausschüssen seine Ansichten zu den im Rahmen des politischen Zyklus der Strategie Europa 2020 empfohlenen Maßnahmen mitzuteilen. Diese Ansichten sind in die Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses eingeflossen.

(6)

Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an.

(7)

Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung. Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren.

(8)

Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, ihre Verpflichtungen rechtzeitig bekanntzugeben, damit sie in ihre Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können.

(9)

Slowenien hat am 26. April 2012 sein Stabilitätsprogramm für den Zeitraum von 2012 bis 2015 und am 13. April 2012 sein nationales Reformprogramm 2012 vorgelegt. Um den Querverbindungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden sie gleichzeitig bewertet. Die Kommission ging außerdem in einer eingehenden Überprüfung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 der Frage nach, ob in Slowenien makroökonomische Ungleichgewichte bestehen. Dabei kam sie zu dem Ergebnis, dass in Slowenien ein internes Ungleichgewicht besteht, das sich vor allem auf die Vermögensbilanzen der Unternehmen und die Stabilität des Banksektors auswirkt. Diese internen Ungleichgewichte und etwaige externe Ungleichgewichte sollten sorgfältig überwacht und in wirtschaftspolitische Überlegungen einbezogen werden, um das Risiko zu mindern, dass sie das Funktionieren der Wirtschaft beeinträchtigen. Die Rekapitalisierung und der Verkauf der größten Bank sind zusammen mit der festen Zusage, das übermäßige Defizit bis 2013 zu korrigieren, zwei wichtige, maßgebliche Bestandteile der derzeit vorgesehenen Reaktion. Das Risiko übermäßiger Ungleichgewichte kann durch eine zügige, vollständige Umsetzung in diesen Bereichen minimiert werden.

(10)

Auf der Grundlage der Bewertung des Stabilitätsprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das makroökonomische Szenario, das den Haushaltsprognosen des Stabilitätsprogramms zugrunde liegt, im Vergleich zu den Frühjahrsprognosen 2012 der Kommissionsdienststellen optimistisch ist. Mit der im Stabilitätsprogramm beschriebenen haushaltspolitischen Strategie soll das gesamtstaatliche Defizit bis zu der vom Rat vorgegebenen Frist 2013 unter 3 % des BIP gesenkt und danach weiter verringert werden, damit die mittelfristigen Haushaltsziele bis 2015 weitgehend erreicht werden können. Das mittelfristige Haushaltsziel eines strukturell ausgewogenen Haushalts wurde vom vorherigen Stabilitätsprogramm unverändert übernommen. Es kann jedoch nach den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes nicht als angemessen betrachtet werden, da ihm die derzeitigen politischen Konzepte und Prognosen zugrunde liegen, und es deswegen nicht gewährleisten kann, dass hinreichend zügige Fortschritte in Richtung langfristiger Tragfähigkeit erzielt werden.

Das Defizit könnte sich nämlich ungünstiger entwickeln als vorgesehen, weil i) die insbesondere für den Zeitraum von 2014 bis 2015 geplanten Maßnahmen nicht hinreichend spezifisch sind, ii) bereits in der Vergangenheit exzessive laufende Primärausgaben zu verzeichnen waren, iii) aufgrund des relativ optimistischen makroökonomischen Szenarios und der Ungewissheit über die Folgen der jüngst beschlossenen steuerlichen Maßnahmen geringere Einnahmen erzielt werden und iv) möglicherweise weitere Maßnahmen zur Eigenkapitalunterstützung getroffen und Garantien in Anspruch genommen werden. Auf der Grundlage des (neu berechneten) strukturellen Saldos (5) wurden für den Zeitraum von 2010 bis 2013 durchschnittliche jährliche Konsolidierungsanstrengungen von knapp 1 % des BIP vorgesehen, was etwas höher ist als die Ratsempfehlung. Aus der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen ergibt sich allerdings die Notwendigkeit, 2013 weitere Anstrengungen zu unternehmen, um der Empfehlung während des gesamten Korrekturzeitraums nachzukommen. Nach der geplanten Korrektur des übermäßigen Defizits steht das im Stabilitätsprogramm vorgesehene jährliche Tempo der Fortschritte zur Erreichung der mittelfristigen Haushaltsziele 2015 mit dem Richtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts von 0,5 % in Einklang, bleibt 2014 allerdings darunter, während bei Berücksichtigung der diskretionären Maßnahmen auf der Einnahmenseite der Anstieg der Staatsausgaben in beiden Jahren mit dem Ausgabenrichtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts vereinbar ist; der Anpassungspfad des Stabilitätsprogramms zur Erreichung des mittelfristigen Haushaltsziels ist somit insgesamt weitgehend angemessen. Angesichts der vorstehend genannten Risiken könnten die Fortschritte bei der Verwirklichung der mittelfristigen Haushaltsziele in beiden Jahren langsamer sein als angemessen.

Dem Stabilitätsprogramm zufolge ist zu erwarten, dass die Bruttostaatsverschuldung von rund 48 % des BIP im Jahr 2011 bis 2013 auf einen Spitzenwert von 53 % ansteigt (womit sie unter dem im Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % des BIP bleiben würde), bevor sie gegen Ende der Programmlaufzeit leicht zurückgeht. Wegen der erwähnten Möglichkeit höherer Defizite und höherer Bestandsanpassungen besteht das Risiko, dass die Schuldenstandprognosen nach oben zu korrigieren sind. Der mittelfristige Finanzrahmen und die Ausgabenregel Sloweniens sind nicht hinreichend verbindlich und nicht genügend darauf ausgerichtet, die mittelfristigen Haushaltsziele zu erreichen und eine langfristige Tragfähigkeit zu sichern.

(11)

Nachdem im Juni 2011 ein erster Rentenreformvorschlag bei einem Referendum abgelehnt wurde, galt ein zwölfmonatiges Rechtsetzungsmoratorium, weshalb die Regierung bisher keine systemischen Änderungen des Rentensystems vornehmen konnte. Allerdings wurden die kurzfristigen Maßnahmen zur Eindämmung der Kosten im Dezember 2011 und im Mai 2012 verlängert und verstärkt. Obgleich diese Ad-hoc-Maßnahmen kurzfristig wichtig und sinnvoll sind, reichen sie eindeutig nicht aus, um die langfristige Herausforderung zu bewältigen. Die Regierung beabsichtigt, bis Ende 2013 eine neue Rentenreform durchzuführen, die auf einem Mehrsäulenmodell und einer Anhebung des tatsächlichen Renteneintrittsalters beruhen soll. Noch liegen keine weiteren Einzelheiten vor, doch scheinen diese Pläne wenig ehrgeizig zu sein. Angesichts des Ausmaßes der Problematik ist eine umfassende Reform erforderlich, die Lösungen bietet für das niedrige gesetzliche Renteneintrittsalter, das unterschiedliche gesetzliche Renteneintrittsalter für Männer und für Frauen, die umfangreichen Vorruhestandsmöglichkeiten und die großzügige Rentenindexierung. Bislang wurden keine speziellen Maßnahmen zur Anhebung der Beschäftigungsquote älterer Erwerbstätiger getroffen, obwohl in den Leitlinien für die Durchführung der aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen von 2012 bis 2015 und im Plan für die Durchführung aktiver beschäftigungspolitischer Maßnahmen für das Jahr 2012 ältere Arbeitslose als spezielle Zielgruppe genannt werden.

(12)

Die Lage des slowenischen Banksektors erscheint heute noch prekärer als bei der Beurteilung von 2011. 2011 musste der Sektor über das gesamte Jahr hinweg beträchtliche Verluste hinnehmen; die Verlangsamung der Wirtschaftstätigkeit dürfte künftig weitere Darlehensverluste nach sich ziehen, da mehr Unternehmen ihre Schulden nicht mehr bedienen können. Die bislang ergriffenen oder angekündigten Maßnahmen sind angesichts des Ausmaßes der Herausforderungen nicht ausreichend. Die dringend notwendige zweite Rekapitalisierung der größten Bank (NLB) ist noch von Verhandlungen mit privaten und internationalen Investoren abhängig. Die neue Regierung hat ihre Absicht bekundet, die vom Staat gehaltenen Anteile an Großbanken bis auf eine Sperrminorität abzubauen. Angesichts der Tatsache, dass nach der abschließenden Analyse eindeutig der Staat als Mehrheitseigner in der Verantwortung steht, muss geklärt werden, wie diese längerfristige Absicht mit dem unmittelbaren, drängenden Kapitalbedarf zu vereinbaren ist. Eine klare Privatisierungsstrategie, die durch rechtzeitige Kapitalspritzen zur Deckung von Verlusten gestützt würde, und die Garantie einer verantwortungsvollen Verwaltung und einer professionellen, entpolitisierten Geschäftsleitung würden dieser Politik und dem möglichen Verkauf dieser Banken mehr Glaubwürdigkeit verleihen.

(13)

Im vergangenen Jahr wurden keine konkreten Vorschläge vorgelegt, wie die Asymmetrie zwischen dem Kündigungsschutz, den Arbeitnehmer mit unbefristeten bzw. mit befristeten Arbeitsverträgen jeweils genießen, verringert werden kann. 2011 wurden mit den Sozialpartnern Verhandlungen über das Gesetz über Beschäftigungsverhältnisse aufgenommen, doch wurde weder eine Einigung erzielt noch wurden Änderungen angenommen. Das nationale Reformprogramm sieht einige Maßnahmen zur Stärkung der „Flexicurity“ (Flexibilität und sozialer Schutz) und zur Beseitigung der Arbeitsmarktsegmentierung vor, enthält jedoch keinen Zeitplan für deren Annahme. Mit dem vor kurzem angenommenen Gesetz über das Haushaltsgleichgewicht wurden deutlich höhere Abgaben (Konzessionsgebühren) für „Studentenjobs“ eingeführt, um diesen Arbeitsmarktstatus weniger attraktiv zu machen, weitere Maßnahmen sind derzeit jedoch nicht geplant.

(14)

Die allgemeine und berufliche Bildung orientiert sich noch immer zu wenig am Arbeitsmarktbedarf, auch wenn derzeit Berufsberatungsdienste eingeführt werden, die den gesamten Bildungsweg begleiten, und Anstrengungen unternommen werden, über künftige Berufsbilder zu informieren. Noch wurden keine konkreten Schritte unternommen, um ein System für die Prognose des Arbeitsmarktbedarfs einzurichten. Einige vom ESF kofinanzierte Projekte wurden eingeleitet, um am Arbeitsmarkt besonders stark nachgefragte Berufe zu fördern. Diese Maßnahmen sind wichtig, werden zusammengenommen der Herausforderung jedoch nicht gerecht. Die Untersuchung der Wirksamkeit der öffentlichen Arbeitsvermittlungsdienste in Slowenien insgesamt durch externe Sachverständige liegt nicht zur Bewertung vor.

(15)

Trotz der Gesetzesänderung vom April 2011 zur Umwandlung der Wettbewerbsbehörde (CPO) in ein unabhängiges Amt mit Wirkung zum 1. Januar 2012 ist die CPO noch immer nicht unabhängig, da zuerst mehrere Verfahrensbedingungen erfüllt sein müssen. Zudem wurden 2011 die Mittel der CPO gekürzt. Diese Entwicklungen beeinträchtigen ihre Möglichkeiten, mehr Durchsetzungsmaßnahmen zu treffen und wettbewerbsfördernde Reformen durch ihr institutionelles Gewicht zu stärken. Eine Untersuchung über die Dereglementierung von Berufen wurde gerade erst abgeschlossen, doch sind die konkreten politischen Maßnahmen auf dem Gebiet noch immer sehr vage. Allgemeiner betrachtet sind einige Aspekte des Rechtsrahmens für die Niederlassung von Dienstleistungsanbietern möglicherweise nicht mit der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (6) vereinbar. Das wirtschaftliche Umfeld insgesamt ist durch Schwächen geprägt, die in- und ausländische Investoren abschrecken und einer zügigen Bereinigung von Bankbilanzen im Wege stehen; dazu gehören die direkte und indirekte Beteiligung des Staats an der Wirtschaft und die schuldnerfreundlichen, teilweise problematischen Insolvenzverfahren. Schließlich beginnt das nationale Stromverteilungsnetz wegen der zunehmenden Bedeutung Sloweniens als Durchgangsland für Elektrizitätsströme zu einem Engpass zu werden.

(16)

Nach der starken diskretionären Anhebung des Mindestlohns im März 2010 gilt in Slowenien — in Prozent des Durchschnittslohns ausgedrückt — im Jahr 2011 der höchste Mindestlohn in Europa, dieser liegt aber gerade unter der Armutsgrenze. Durch die Indexierung in den beiden darauffolgenden Jahren stieg er nominal um weitere 4 %. Diese Entwicklung ist der Wettbewerbsfähigkeit von arbeitsintensiven Industriezweigen abträglich und verschärft die strukturelle Arbeitslosigkeit.

(17)

Slowenien ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese Verpflichtungen und die Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Jahr 2011 betreffen die Beschäftigungsförderung, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, die Steigerung der Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen und die Stärkung der finanziellen Stabilität. Die Kommission hat die Durchführung der Verpflichtungen im Rahmen des Euro-Plus-Paktes bewertet. Die Ergebnisse dieser Bewertung sind in die Empfehlungen eingeflossen.

(18)

Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Sloweniens eingehend analysiert. Sie hat das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet und eine eingehende Überprüfung vorgelegt. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Slowenien, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Richtungsvorgaben berücksichtigt, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters sind in die untenstehenden Empfehlungen 1 bis 7 eingeflossen.

(19)

Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm geprüft; seine Stellungnahme hierzu (7) spiegelt insbesondere die Empfehlung 1 wider.

(20)

Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und der vorstehenden Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm 2012 und das Stabilitätsprogramm geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln insbesondere die Empfehlungen 3, 6 und 7 wider —

EMPFIEHLT, dass Slowenien im Zeitraum von 2012 bis 2013:

1.

seinen Haushaltsplan 2012 durchführt und die Haushaltsstrategie für 2013 durch hinreichend spezifische Strukturmaßnahmen verstärkt, wobei es bereit sein sollte, weitere Maßnahmen zu treffen, um dafür zu sorgen, dass das übermäßige Defizit bis 2013 dauerhaft korrigiert und die Strukturanpassungsanstrengungen gemäß den Empfehlungen des Rates im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit verwirklicht werden; angemessene Strukturanpassungsanstrengungen unternimmt, um auf dem Weg zu dem angemessenen mittelfristigen Haushaltsziel und besonders zur Beachtung des Ausgabenrichtwerts hinreichende Fortschritte zu erzielen; den mittelfristigen Haushaltsrahmen, einschließlich der Ausgabenvorschrift, verbindlicher und transparenter gestaltet und so stärkt;

2.

dringend Schritte zur Sicherstellung der langfristigen Tragfähigkeit des Rentensystems unternimmt und dabei die Angemessenheit der Renten gewährleistet, indem i) für Männer und Frauen dasselbe gesetzliche Renteneintrittsalter festgelegt wird, ii) für eine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters gesorgt wird, unter anderem durch Kopplung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung, iii) die Vorruhestandsmöglichkeiten verringert werden und iv) das System der Rentenindexierung überprüft wird; durch die Aufstellung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und die Einführung von Maßnahmen für lebenslanges Lernen eine höhere Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer erreicht;

3.

im Bankensektor die erforderlichen Schritte unternimmt, um ausreichende Kapitalpuffer aufzubauen, und nachdrücklich die Bereinigung der Bilanzen fördert, damit erneut angemessene Darlehen für Produktionstätigkeiten vergeben werden können; durch Dritte die auf geschätzten Kreditausfällen beruhenden Stresstests der für das Finanzsystem systemrelevanter Banken vollständig überprüfen lässt;

4.

in Absprache mit den Sozialpartnern und in Einklang mit den landesüblichen Verfahren das Arbeitnehmerschutzrecht in Bezug auf unbefristete Arbeitsverträge anpasst, um die Arbeitsmarktsegmentation zu verringern; außerdem den durch Studentenjobs geschaffenen parallelen Arbeitsmarkt bekämpft;

5.

die beruflichen Fertigkeiten besonders der gering qualifizierten Arbeitnehmer und der Hochschulabsolventen besser auf den Arbeitsmarktbedarf abstimmt und die Reformen auf dem Gebiet der beruflichen Schulung und Ausbildung fortsetzt;

6.

die Marktöffnung weiter vorantreibt und die Neuorganisation von beruflichen Dienstleistungen beschleunigt; das wirtschaftliche Umfeld verbessert, indem es: i) die Reform der Wettbewerbsbehörde umsetzt, ii) einen Rahmen für staatseigene Unternehmen schafft, der eine direkte Einflussnahme auf die Verwaltung verhindert und hohe Standards für die Unternehmensführung vorgibt, und iii) Insolvenzverfahren insbesondere im Hinblick auf eine zügige und effiziente Abwicklung verbessert;

7.

nach Rücksprache mit den Sozialpartnern nach den landesüblichen Verfahren dafür sorgt, dass die Anhebung der Löhne und Gehälter, einschließlich der Anpassung des Mindestlohns, die Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördert.

Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

V. SHIARLY


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

(3)  Für 2012 aufrechterhalten durch den Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaaten (ABl. L 119 vom 4.5.2012, S. 47).

(4)  ABl. C 217 vom 23.7.2011, S. 1.

(5)  Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und befristete Maßnahmen nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand der Programmdaten unter Anwendung der gemeinsamen Methodik.

(6)  ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36.

(7)  Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.


24.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 219/81


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 10. Juli 2012

zum nationalen Reformprogramm Spaniens 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Spaniens für die Jahre 2012 bis 2015

2012/C 219/24

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (2), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2)

Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (3) an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen.

(3)

Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung (4) zum nationalen Reformprogramm Spaniens für 2011 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Spaniens für 2011 bis 2014 ab.

(4)

Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurde. Am 14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht an, worin Spanien als einer der Mitgliedstaaten aufgeführt ist, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte.

(5)

Am 1. Dezember 2011 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, in denen er den Ausschuss für Sozialschutz aufforderte, in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss und anderen Ausschüssen seine Ansichten zu den im Rahmen des politischen Zyklus der Strategie Europa 2020 empfohlenen Maßnahmen mitzuteilen. Diese Ansichten sind in die Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses eingeflossen.

(6)

Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an.

(7)

Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung. Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren.

(8)

Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, zur Erreichung der Ziele des Pakts weitere Verpflichtungen einzugehen, die sich auf einige wenige wesentliche, kurzfristig realisierbare und messbare Reformen konzentrieren.

(9)

Am 30. April 2012 übermittelte Spanien sein Stabilitätsprogramm für den Zeitraum von 2012 bis 2015 und sein nationales Reformprogramm 2012. Um den Querverbindungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. Die Kommission bewertete außerdem in einer eingehenden Überprüfung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011, ob Spanien von makroökonomischen Ungleichgewichten betroffen ist. Dabei kam sie zu dem Schluss, dass in Spanien Ungleichgewichte bestehen, die zwar keine übermäßigen Ungleichgewichte darstellen, aber dringend angegangen werden müssen.

(10)

Ausgehend von der Bewertung des Stabilitätsprogramms gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das dem Programm zugrunde liegende makroökonomische Szenario für 2012 weitgehend plausibel und für die Zeit danach optimistisch ist. In der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen wird mit einem Wachstum des BIP von – 1,8 % für 2012 und von – 0,3 % für 2013 — gegenüber – 1,7 % bzw. 0,2 % im Stabilitätsprogramm — gerechnet. Im Einklang mit dem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (Defizitverfahren) zielt die im Stabilitätsprogramm beschriebene Haushaltsstrategie darauf ab, das gesamtstaatliche Defizit bis 2013 unter den Referenzwert von 3 % des BIP abzusenken, was hauptsächlich durch Ausgabenbeschränkungen, aber auch durch einige Maßnahmen zur Erhöhung der Einnahmen erreicht werden soll. Ausgehend vom (neu berechneten) strukturellen Saldo (5) beläuft sich die im Stabilitätsprogramm geplante durchschnittliche jährliche Verbesserung des strukturellen Saldos von 2011 bis 2013 auf 2,6 % des BIP und liegt damit über der im Rahmen des Defizitverfahrens empfohlenen durchschnittlichen Konsolidierungsanstrengung von über 1,5 % des BIP im Zeitraum von 2010 bis 2013. Im Anschluss an die Korrektur des übermäßigen Defizits wird im Stabilitätsprogramm das mittelfristige Haushaltsziel einer strukturell ausgeglichenen Haushaltsposition bestätigt; dieses Ziel wäre 2015 mit einem strukturellen Haushaltsdefizit von 0,2 % des BIP fast erreicht. Das mittelfristige Haushaltsziel spiegelt die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts angemessen wider. Das für 2012 und 2013 vorgesehene Tempo der strukturellen Anpassung stellt einen ausreichenden Fortschritt in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel dar, und das Wachstum der Staatsausgaben — unter Berücksichtigung diskretionärer Maßnahmen auf der Einnahmenseite — steht mit dem Ausgabenrichtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts in Einklang.

Nach dem Stabilitätsprogramm soll die staatliche Schuldenquote 2013 ihren Höchststand erreichen und danach sinken. 2014 und 2015 befindet sich Spanien in einer Übergangsphase; mit den im Stabilitätsprogramm vorgelegten Plänen soll gewährleistet werden, dass ausreichende Fortschritte bei der Einhaltung des im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Richtwerts für den Schuldenabbau erreicht werden. Die Anpassungspfade für Defizit und Schuldenstand sind mit bedeutenden Abwärtsrisiken behaftet.

Die makroökonomischen Entwicklungen könnten weniger günstig als erwartet ausfallen. Außerdem sind die Maßnahmen ab 2013 nicht genau genug festgelegt. Die in jüngster Zeit schwache Bilanz bei der Einhaltung der Haushaltsvorgaben auf regionaler Ebene, eine größere Unsicherheit bei den Einnahmen aufgrund der laufenden strukturellen Anpassung, die ungewissen Auswirkungen der Steueramnestie auf die Einnahmen und potenzielle weitere finanzielle Rettungsmaßnahmen stellen ebenfalls Risiken für die Haushaltsstrategie dar. Diese finanziellen Rettungsmaßnahmen hätten allesamt eine einmalige Auswirkung auf das Defizit. Durch einen strikten Vollzug des Haushaltsstabilitätsgesetzes und die Annahme entschlossener haushaltspolitischer Maßnahmen auf regionaler Ebene würde das Risiko von Zielabweichungen auf regionaler Ebene kleiner. Angesichts der dezentralen Struktur der öffentlichen Finanzen in Spanien ist ein starker haushaltspolitischer und institutioneller Rahmen unerlässlich. Der Rat begrüßt die Absicht der Kommission, in den kommenden Wochen eine gründliche Überprüfung der Durchführung der Empfehlung des Rates zur Korrektur des übermäßigen Defizits vorzulegen, wobei auch der angekündigte mehrjährige Haushaltsplan für 2013 bis 2014 berücksichtigt wird.

(11)

2011 beschloss Spanien eine Rentenreform, die einen bedeutenden Schritt hin zur Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen darstellt. Die Verschlechterung der wirtschaftlichen Aussichten in Spanien schränkt jedoch die Auswirkungen dieser Reform auf die erwarteten alterungsbedingten öffentlichen Ausgaben ein. Außerdem ist die Reform noch durch konkrete Maßnahmen zur Untermauerung der allgemeinen Beschäftigungsstrategie 2012-2014 für ältere Arbeitnehmer zu ergänzen.

(12)

Die Steuerquote in Spanien gehört zwar zu den niedrigsten in der EU, jedoch lässt sich die Effizienz des Steuersystems noch verbessern, indem der Anteil wachstumsfreundlicherer indirekter Steuern erhöht wird. Vor allem besteht Spielraum für die Verbreiterung der Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage, wenn die umfangreiche Anwendung von Ausnahmeregelungen und reduzierten Sätzen auf den Prüfstand gestellt wird. Außerdem begünstigt das spanische Steuersystem durch die Abzugsfähigkeit von Hypothekenzinsen die Verschuldung und den Erwerb von Wohnraum gegenüber der Anmietung.

(13)

Spanien hat bei der Umgestaltung seines Finanzsektors beträchtliche Fortschritte erzielt. Dieser Prozess ist fortzusetzen, um sicherzustellen, dass alle nicht lebensfähigen Banken abgewickelt werden und lebensfähige Banken ihre Funktion als Kreditgeber für die Realwirtschaft auf tragfähige Weise und ohne unangemessene Verzerrung des Wettbewerbs erfüllen können. Angesichts der Verschlechterung der makroökonomischen Aussichten ist möglicherweise die Kapitalbasis der Banken zu verstärken.

(14)

Im Februar 2012 beschloss die Regierung eine umfassende Reform des Systems des Beschäftigungsschutzes und der Tarifverhandlungen, um die hohe Arbeitslosigkeit und die starke Segmentierung des Arbeitsmarkts zu bekämpfen. Es muss überwacht werden, wie diese Reform sich auswirkt, vor allem was die Lohnentwicklung und den Abbau der Segmentierung anbelangt. Damit die Reform ihre volle Wirkung entfalten kann, muss sie durch eine substanziellere Überprüfung der aktiven Arbeitsmarktpolitik ergänzt werden, um die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und die angebotenen und nachgefragten Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt besser miteinander in Deckung zu bringen.

(15)

Zur Senkung der hohen Jugendarbeitslosigkeit in Spanien sollte der Jugendaktionsplan unverzüglich umgesetzt werden, auch im Bereich der Lehr- und Ausbildungsverträge. Spanien hat zwar Maßnahmen zur Senkung der Schulabbruchquote ergriffen, jedoch ist diese nach wie vor hoch und verdeckt große regionale Unterschiede.

(16)

Die Armut hat zugenommen — im Jahr 2010 waren 1 Mio. Menschen mehr armutsgefährdet — und die Kinderarmut hat mit 26,2 % einen alarmierend hohen Stand erreicht. Die Armutsrate trotz Beschäftigung ist bei befristeten Arbeitskräften mehr als doppelt so hoch wie bei festangestellten Arbeitskräften.

(17)

Die freiberuflichen Dienstleistungen sind in Spanien weiterhin vor dem Wettbewerb geschützt. Durch eine entsprechende Reform könnte das BIP potenziell steigen, da diese Dienstleistungen einen wesentlichen Beitrag zu den anderen Sektoren der Wirtschaft leisten. Besonderes Augenmerk sollte auf die Beseitigung ungerechtfertigter und unverhältnismäßiger Beschränkungen bei einigen stark reglementierten Berufen (z. B. Ingenieure, Notare, Grundbuchführer, gesetzliche Vertreter) gerichtet werden. Außerdem dauert die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis in keinem Land der Union so lange wie in Spanien. Die fehlende Abstimmung zwischen der lokalen, der regionalen und der nationalen Verwaltung hat zu einer Überzahl an Regelungen, die sich bisweilen überschneiden, und zu einer Segmentierung des spanischen Binnenmarkts geführt. Zur Behebung der starken externen Ungleichgewichte ist es erforderlich, die Exporttätigkeiten zu erleichtern. Außerdem steht Spanien im Energiesektor vor vielfältigen und komplexen Herausforderungen, die das reibungslose Funktionieren der Produkt- und Dienstleistungsmärkte ernsthaft behindern.

(18)

Spanien ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese Verpflichtungen und die Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Jahr 2011 betreffen die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, die Verbesserung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die Stärkung der Finanzstabilität. Die Kommission hat die Umsetzung der im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eingegangenen Verpflichtungen bewertet und insgesamt festgestellt, dass diese nur zum Teil umgesetzt wurden. Die Ergebnisse dieser Bewertung sind in die untenstehenden Empfehlungen eingeflossen.

(19)

Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Spaniens eingehend analysiert. Sie hat das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet und eine eingehende Überprüfung vorgelegt. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Spanien berücksichtigt, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters sind in die untenstehenden Empfehlungen 1 bis 8 eingeflossen.

(20)

Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm geprüft; seine Stellungnahme hierzu (6) spiegelt insbesondere die untenstehende Empfehlung 1 wider.

(21)

Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm und das Stabilitätsprogramm geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln insbesondere die untenstehenden Empfehlungen 1, 3, 4, 5 und 8 wider —

EMPFIEHLT, dass Spanien im Zeitraum von 2012 bis 2013:

1.

die in der Empfehlung des Rates im Rahmen des Defizitverfahrens vorgesehene jährliche durchschnittliche strukturelle Haushaltskonsolidierung von über 1,5 % des BIP im Zeitraum von 2010 bis 2013 erreicht, indem die im Haushaltsplan für 2012 verabschiedeten Maßnahmen umgesetzt werden und der angekündigte mehrjährige Haushaltsplan für 2013 bis 2014 bis Ende Juli 2012 verabschiedet wird; Maßnahmen auf regionaler Ebene in Einklang mit den gebilligten Plänen zur Haushaltsjustierung annimmt und umsetzt und die neuen Bestimmungen des Gesetzes über die Haushaltsstabilität zur Transparenz und zur Kontrolle des Haushaltsvollzugs strikt anwendet sowie weiterhin für eine rechtzeitigere und genauere Finanzberichterstattung auf allen staatlichen Ebenen sorgt; eine unabhängige Einrichtung für Analyse, Beratung und Überwachung im Bereich der Haushaltspolitik schafft; Reformen im öffentlichen Sektor durchführt, um die Effizienz und Qualität der öffentlichen Ausgaben auf allen staatlichen Ebenen zu verbessern;

2.

dafür sorgt, dass bei der Regelung des Nachhaltigkeitsfaktors, der in der jüngsten Rentenreform vorgesehen ist, das Renteneintrittsalter entsprechend der höheren Lebenserwartung angehoben wird, und die allgemeine Beschäftigungsstrategie für ältere Arbeitnehmer mit konkreten Maßnahmen zur Weiterentwicklung des lebenslangen Lernens, zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Wiedereingliederung dieser Gruppe in den Arbeitsmarkt untermauert;

3.

ein Steuersystem einführt, das mit den Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung in Einklang steht und wachstumsfreundlicher ist, wozu auch eine Verlagerung der Besteuerung vom Faktor Arbeit auf den Verbrauch und die Umwelt gehört; insbesondere die niedrigen Einnahmen aus der Mehrwertsteuer durch eine Verbreiterung der Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage erhöht; steuerliche Regelungen abbaut, die die Verschuldung und den Erwerb von Wohnraum (gegenüber der Anmietung) begünstigen;

4.

die Reform des Finanzsektors umsetzt, insbesondere die laufende Umstrukturierung des Bankensektors dadurch ergänzt, dass die Lage der verbleibenden schwächelnden Institute in Angriff genommen wird, eine umfassende Strategie zum effektiven Umgang mit illiquiden Vermögenswerten in den Bilanzen der Banken vorlegt sowie eine klare Haltung zur Finanzierung und Nutzung von Backstop-Fazilitäten festlegt;

5.

die Arbeitsmarktreformen umsetzt und weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Wirksamkeit der aktiven Arbeitsmarktpolitik ergreift, indem diese zielgerichteter gestaltet, die Nutzung von Fortbildungs-, Beratungs- und Arbeitsvermittlungsdiensten intensiviert, ihre Verbindung zu passiven Maßnahmen gestärkt und die Abstimmung zwischen nationalen und regionalen staatlichen Arbeitsverwaltungen, unter anderem der Austausch von Informationen über offene Stellen, verbessert wird;

6.

die Ausgabenprioritäten überprüft und die Mittel umwidmet, um den Zugang der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu Finanzmitteln, die Forschung und Innovation und junge Menschen zu unterstützen; den Jugendaktionsplan umsetzt, insbesondere in Bezug auf die Qualität der beruflichen Aus- und Fortbildung und deren Relevanz für den Arbeitsmarkt, und die Anstrengungen zur Senkung der Schulabbruchquote verstärkt sowie die Teilnahme an der beruflichen Aus- und Fortbildung durch Präventions-, Interventions- und Ausgleichsmaßnahmen erhöht;

7.

die Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Gruppen verbessert, verbunden mit effektiven Diensten zur Unterstützung von Kindern und Familien, um die Situation armutsgefährdeter und/oder von sozialer Ausgrenzung bedrohter Menschen zu verbessern und somit das Wohlergehen der Kinder zu bewirken;

8.

weitere Maßnahmen zur Öffnung der freiberuflichen Dienstleistungen, auch bei den stark reglementierten Berufen, ergreift, die Bearbeitungsdauer bei der Erteilung einer Gewerbeerlaubnis verkürzt und die Hindernisse bei der Aufnahme einer Geschäftstätigkeit aufgrund der zahlreichen und einander überschneidenden Regelungen, die auf den verschiedenen staatlichen Ebenen erlassen wurden, beseitigt; den Ausbau der Verbundnetze für Strom und Gas zu den Nachbarländern abschließt und das Defizit im Bereich der Stromtarife umfassend behebt, insbesondere durch eine Verbesserung der Kosteneffizienz der Stromversorgungskette.

Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

V. SHIARLY


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

(3)  Für 2012 aufrechterhalten durch den Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 119 vom 4.5.2012, S. 47).

(4)  ABl. C 212 vom 19.7.2011, S. 1.

(5)  Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand der Programmdaten unter Anwendung der gemeinsamen Methodik.

(6)  Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.


24.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 219/85


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 10. Juli 2012

zum nationalen Reformprogramm Schwedens 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Schwedens für die Jahre 2012 bis 2015

2012/C 219/25

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (2), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2)

Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (3) an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen.

(3)

Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung (4) zum nationalen Reformprogramm Schwedens für 2011 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Konvergenzprogramm Schwedens für 2011 bis 2014 ab.

(4)

Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurde. Am 14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht an, worin Schweden als einer der Mitgliedstaaten aufgeführt ist, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte.

(5)

Am 1. Dezember 2011 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, in denen er den Ausschuss für Sozialschutz aufforderte, in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss und anderen Ausschüssen seine Ansichten zu den im Rahmen des politischen Zyklus der Strategie Europa 2020 empfohlenen Maßnahmen mitzuteilen. Diese Ansichten sind in die Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses eingeflossen.

(6)

Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an.

(7)

Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung. Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren.

(8)

Am 20. April 2012 übermittelte Schweden sein Konvergenzprogramm für den Zeitraum von 2012 bis 2015 und sein nationales Reformprogramm 2012. Um den Querverbindungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. Die Kommission bewertete außerdem in einer eingehenden Überprüfung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011, ob Schweden von makroökonomischen Ungleichgewichten betroffen ist. Dabei kam sie zu dem Ergebnis, dass in Schweden Ungleichgewichte bestehen, die jedoch keine übermäßigen Ungleichgewichte darstellen.

(9)

Ausgehend von der Bewertung des Konvergenzprogramms gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen des Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario für 2012 plausibel und für 2013 bis 2015 optimistisch ist, wenn von einem Wachstum des BIP von durchschnittlich 3,5 % ausgegangen wird. Für das Jahr 2013 wird in der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen ein Wachstum des BIP von 2,1 % erwartet. Mit der im Konvergenzprogramm beschriebenen Haushaltsstrategie wird darauf abgezielt, durch Einhaltung der Regeln des haushaltspolitischen Rahmens Schwedens eine langfristige Tragfähigkeit sicherzustellen, einschließlich des Ziels eines Überschusses des Finanzierungssaldos des Staates von 1 % des BIP über den gesamten Zyklus. Die Strategie zielt außerdem darauf ab, die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu erfüllen und insbesondere den BIP-Referenzwert von 3 % einzuhalten. Im Konvergenzprogramm wurde das mittelfristige Haushaltsziel von einem gesamtstaatlichen Überschuss von 1,0 % des BIP in ein Defizit in Höhe von 1,0 % des BIP geändert. Das neue mittelfristige Haushaltsziel spiegelt die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts angemessen wider. Aufgrund der Änderung dürfte das mittelfristige Haushaltsziel, ausgehend vom (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldo, im Planungszeitraum erreicht werden, auch unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit weiterer expansiver diskretionärer Maßnahmen in den Jahren 2013 oder 2014. Mit den optimistischen makroökonomischen Annahmen sind bestimmte Abwärtsrisiken bei den Haushaltsprojektionen ab 2013 verknüpft. Mit der geplanten Wachstumsrate der Staatsausgaben — unter Berücksichtigung diskretionärer Maßnahmen auf der Einnahmenseite — würde der Ausgabenrichtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts eingehalten. Die Schuldenquote liegt unter 60 % des BIP und soll gemäß dem Konvergenzprogramm im Planungszeitraum weiter sinken.

(10)

Die eingehende Überprüfung der Kommission nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 hat bestätigt, dass die Verschuldung der privaten Haushalte in Schweden relativ hoch ist. Der Immobilien- und Hypothekenmarkt hat sich im Jahr 2011 zwar stabilisiert, einige Strukturprobleme bestehen jedoch fort und bedrohen langfristig die Stabilität dieser Märkte. Es wurden Maßnahmen getroffen, um die Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors zu stärken. Einige derzeit laufende Maßnahmen, die zur Volatilität des schwedischen Immobilienmarkts und zur Anhäufung von Hypothekenschulden beitragen könnten, wurden jedoch nicht ausreichend berücksichtigt: die großzügige steuerliche Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen und die niedrigen Grundsteuern, die geringe Tilgung und die strenge Mietregulierung. Auf der Angebotsseite behindern das lokale Planungsmonopol, langwierige Flächennutzungsverfahren und fehlender Wettbewerb die flexible Bereitstellung von Wohnraum.

(11)

Trotz einer allgemeinen Verbesserung des Arbeitsmarkts im Jahr 2011 ist die Arbeitslosenquote bei jungen Menschen und bei benachteiligten Gruppen nach wie vor hoch, insbesondere bei Personen mit Migrationshintergrund. Schweden führt derzeit mehrere aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sowie Bildungsreformen durch, um die Situation zu verbessern. Die meisten dieser Maßnahmen scheinen sinnvoll und plausibel zu sein, obwohl ihre Wirkung noch nicht beurteilt werden kann. Die Relevanz und die Wirksamkeit der Hauptmaßnahme im Hinblick auf die Jugendbeschäftigung — die Mehrwertsteuersenkung für Restaurants und Cateringdienstleistungen — scheinen jedoch fragwürdig und müssen überprüft werden. Die Erfolgsaussichten könnten jedoch verbessert werden, wenn die Herausforderungen umfassender aufgegriffen würden, indem auch bei den relativ hohen Eingangslöhnen am unteren Ende der Lohnskala und bei den Unterschieden beim Kündigungsschutz zwischen regulären und befristeten Arbeitskräften angesetzt würde.

(12)

Schweden hat im Verhältnis zum BIP die zweithöchsten Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) in der EU und gilt gemäß dem Europäischen Innovationsanzeiger als Innovationsführer. Bei der Vermarktung innovativer Produkte liegt Schweden jedoch unter dem EU-Durchschnitt und weist eine rückläufige Entwicklung auf. Schweden scheint darüber hinaus auch bei der Gründung schnell expandierender innovativer Unternehmen zurückzuliegen. Zudem ist die insgesamt starke Position Schwedens im FuE-Bereich gefährdet, da diese stark von einigen großen multinationalen Unternehmen abhängt, die ihre FuE-Tätigkeiten zunehmend aus Schweden in andere Länder verlagern. Diese Fragen sollten im neuen Forschungs- und Innovationsgesetz behandelt werden, das im Herbst 2012 vorgelegt werden soll.

(13)

Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Schwedens eingehend analysiert. Sie hat das Konvergenzprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet und eine eingehende Überprüfung vorgelegt. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Schweden berücksichtigt, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters sind in die untenstehenden Empfehlungen 1 bis 4 eingeflossen.

(14)

Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Konvergenzprogramm geprüft; seine Stellungnahme (5) hierzu spiegelt insbesondere die untenstehende Empfehlung 1 wider.

(15)

Vor dem Hintergrund der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm und das Konvergenzprogramm geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegelt insbesondere die untenstehende Empfehlung 2 wider —

EMPFIEHLT, dass Schweden im Zeitraum von 2012 bis 2013:

1.

eine solide Haushaltsposition im Jahr 2012 und darüber hinaus beibehält, indem die Haushaltsstrategie wie geplant umgesetzt und das Erreichen des mittelfristigen Haushaltsziels weiterhin sichergestellt wird;

2.

weitere präventive Maßnahmen zur mittelfristigen Stärkung der Stabilität des Immobilien- und Hypothekenmarkts ergreift, unter anderem durch die Förderung einer konservativen Kreditpolitik, die Verringerung des Verschuldungseffekts bei der Finanzierung von Immobilieninvestitionen und die Beseitigung der Beschränkungen bei der Bereitstellung von Wohnraum und bei der Mietregulierung;

3.

weitere Maßnahmen zur besseren Einbeziehung junger Menschen und anderer benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt ergreift, beispielsweise durch Erhöhung der Wirksamkeit aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen, Erleichterung des Übergangs von der Schule in das Berufsleben, Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage nach Arbeitnehmern aus benachteiligten Gruppen und Verbesserung des Funktionierens des Arbeitsmarkts; prüft, ob der derzeitige niedrigere Mehrwertsteuersatz für Restaurants und Cateringdienstleistungen tatsächlich zur Schaffung von Arbeitsplätzen beiträgt;

4.

weitere Maßnahmen im Rahmen des künftigen Forschungs- und Innovationsgesetzes ergreift, um die Spitzenleistungen im Forschungsbereich weiter zu verbessern und insbesondere eine bessere Vermarktung innovativer Produkte und eine bessere Entwicklung neuer Technologien zu bewirken.

Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

V. SHIARLY


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

(3)  Für 2012 aufrechterhalten durch den Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 119 vom 4.5.2012, S. 47).

(4)  ABl. C 217 vom 23.7.2011, S. 9.

(5)  Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.


24.7.2012   

DE

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C 219/88


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 10. Juli 2012

zum nationalen Reformprogramm der Niederlande 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Niederlande für die Jahre 2012 bis 2015

2012/C 219/26

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2)

Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (2) an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen.

(3)

Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm der Niederlande für 2011 (3) an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm der Niederlande für 2011 bis2014 ab.

(4)

Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurde. Am 14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (4) den Warnmechanismus-Bericht an, in dem die Niederlande nicht als einer der Mitgliedstaaten genannt wurden, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte.

(5)

Am 1. Dezember 2011 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, in denen er den Ausschuss für Sozialschutz aufforderte, in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss und anderen Ausschüssen seine Ansichten zu den im Rahmen des politischen Zyklus der Strategie Europa 2020 empfohlenen Maßnahmen mitzuteilen. Diese Ansichten sind in die Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses eingeflossen.

(6)

Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an.

(7)

Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung. Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren.

(8)

Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen rechtzeitig bekanntzugeben, damit sie in ihre Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können.

(9)

Am 27. April 2012 übermittelten die Niederlande ihr Stabilitätsprogramm für den Zeitraum von 2012 bis 2015 und ihr nationales Reformprogramm 2012. Um den Querverbindungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(10)

Auf der Grundlage der Bewertung des Stabilitätsprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das makroökonomische Szenario, das den im Programm dargelegten Haushaltsprojektionen zugrunde liegt, als optimistisch anzusehen ist. Für 2013 wird im Stabilitätsprogramm, ohne die negativen Auswirkungen auf das Wachstum infolge der zusätzlichen Konsolidierungsmaßnahmen zu berücksichtigen, ein Wirtschaftswachstum von 1¼ % prognostiziert, wohingegen bei derselben Annahme einer unveränderten Politik nach der Prognose der Kommission eine niedrigere Wachstumsrate von 0,7 % erwartet wird. Erklärtes Ziel des Stabilitätsprogramms ist es, den Empfehlungen des Rates zur Korrektur des übermäßigen Defizits nachzukommen und durch eine strukturelle Konsolidierungsanstrengung, die mindestens 0,5 % pro Jahr betragen soll, auf eine weitere Verbesserung der Haushaltslage in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel hinzuarbeiten. In dem Stabilitätsprogramm wird ein gesamtstaatliches Defizit von 3 % des BIP für 2013 angestrebt und das vorherige mittelfristige Ziel eines strukturellen Defizits von 0,5 % des BIP bestätigt, womit den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes angemessen entsprochen wird. Die jährliche Konsolidierungsanstrengung von durchschnittlich 0,75 % des BIP im Zeitraum von 2010 bis 2013, wie sie sich aus dem (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldo (5) ergibt, stimmt mit der vom Rat empfohlenen strukturellen Anstrengung von ¾ % des BIP überein. Da das Stabilitätsprogramm keine Haushaltsziele über 2013 hinaus enthält, kann die Nachhaltigkeit der 2013 vorgenommenen Haushaltskorrektur und der Fortschritt in Richtung auf das mittelfristige Ziel in den nachfolgenden Jahren, einschließlich der Einhaltung des Richtwerts für die Ausgaben gemäß dem Stabilitäts- und Wachstumspakt, nicht bewertet werden.

Die Haushaltsprognosen für den Programmzeitraum unterliegen Umsetzungsrisiken. Diese sind nicht nur auf die neu angekündigten Konsolidierungsmaßnahmen beschränkt, sondern erstrecken sich auch auf die Umsetzung einiger der Maßnahmen, auf die sich die noch amtierende Regierung bereits früher geeinigt hat. Die von der Regierung im April 2012 für 2013 vorgeschlagenen zusätzlichen Maßnahmen und ihre Haushaltsauswirkungen wurden nach dem Stichtag für die Bewertung am 25. Mai 2012 weiter präzisiert und quantifiziert. Die Haushaltskonsolidierung beruhte bisher hauptsächlich auf Ausgabenkürzungen, von denen auch wachstumsfördernde Ausgaben betroffen sind. Laut dem Stabilitätsprogramm 2012 dürfte der Schuldenstand im Jahr 2012 relativ deutlich auf 70,2 % des BIP und im Jahr 2013 dann leicht auf 70,7 % des BIP weiter ansteigen, wobei die Auswirkungen der zusätzlichen Konsolidierungsmaßnahmen berücksichtigt sind. Der Prognose zufolge bleibt damit der Schuldenstand erheblich über dem im Vertrag vorgesehen Referenzwert von 60 %. Für 2014 und 2015 sind im Stabilitätsprogramm keine Schuldenstandsziele festgelegt, so dass für die Zeit nach 2013 eine Bewertung der Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau gemäß dem Stabilitäts- und Wachstumspakt nicht möglich ist.

(11)

Die Regierung hat Pläne zur schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 66 Jahre bis spätestens 2019 und 67 Jahre bis spätestens 2024 ausgearbeitet. Anschließend wird das gesetzliche Renteneintrittsalter an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt. Ein entsprechender Anstieg des tatsächlichen Renteneintrittsalters soll durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen unterstützt werden. Gemäß der Regierungsvereinbarung wird bei der Rentenreform für die zweite Säule des Rentensystems eine angemessene und dauerhaft tragfähige generationeninterne und -übergreifende Kosten- und Risikoaufteilung angestrebt. In Bezug auf die Langzeitpflege hat die Regierung ein Reformkonzept vorgelegt. Notwendig sind aber noch weitere konkrete Maßnahmen, um die finanzielle Belastung infolge der Alterung der Gesellschaft in den Niederlanden zu verringern.

(12)

Steuerliche Hemmnisse für Zweitverdiener wurden abgebaut, allerdings noch nicht in hinreichendem Maße. Die Beseitigung verbleibender Hemmnisse würde zu einer weiteren Erhöhung des Arbeitskräfteangebots beitragen und für eine effizientere Allokation des Humankapitals sorgen. Die Eingliederung gefährdeter Gruppen in den Arbeitsmarkt sollte verbessert werden.

(13)

Auf dem Gebiet der Unternehmenspolitik wurden die Agenden für die Spitzensektoren der Wirtschaft beschlossen und sektorale „Innovationsverträge“ zwischen der Regierung und Industrievertretern unterzeichnet. Die privatfinanzierte Forschung wird durch die Einführung der Forschung und Entwicklungs-(RDA+)Steuerabzugsregelung stärker unterstützt, die Teil der Anreize zur noch intensiveren Förderung von Innovation, privater FuE und engeren Verbindungen zwischen Wissenschaft und Unternehmen ist. Die Schwerpunktsetzung bei den „Spitzensektoren“ sollte jedoch weder auf Kosten der Grundlagenforschung gehen noch innovative Unternehmen ausschließen, die nicht einem dieser „Spitzensektoren“ angehören.

(14)

In den letzten vier Jahrzehnten haben sich auf dem niederländischen Wohnungsmarkt strukturelle Verzerrungen herausgebildet. Auf dem Eigentumsmarkt haben eine grundsätzliche Angebotsknappheit sowie steuerliche Anreize für den Erwerb von Wohnungseigentum (insbesondere die Abzugsfähigkeit von Hypothekenzinsen, wodurch Haushalte mit höherem Einkommen begünstigt werden) eine ineffiziente Kapitalallokation bewirkt. Auf dem Vermietungsmarkt mit seinem ausgedehnten Sozialwohnungssegment haben sozialpolitische Maßnahmen, wie die Deckelung von Miethöhe und -steigerungen, zu einem sehr unflexiblen Mietwohnungsangebot geführt. Durch eine Änderung der Steuerbegünstigung von Wohneigentum könnte ein Beitrag dazu geleistet werden, die strukturellen Verzerrungen auf dem niederländischen Wohnungsmarkt zu mindern.

(15)

Die Niederlande sind im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese Verpflichtungen und die Durchführung der 2011 übernommenen Verpflichtungen erstrecken sich auf die Beschäftigungsförderung, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, die Stärkung der Finanzstabilität und die Erhöhung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Die Kommission hat geprüft, inwiefern die Euro-Plus-Pakt-Verpflichtungen umgesetzt wurden. Die Ergebnisse dieser Bewertung sind in die Empfehlungen eingeflossen.

(16)

Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik der Niederlande eingehend analysiert. Sie hat das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in den Niederlanden, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Richtungsvorgaben berücksichtigt, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters sind in die untenstehenden Empfehlungen 1 bis 5 eingeflossen.

(17)

Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm geprüft; seine Stellungnahme hierzu (6) spiegelt insbesondere die Empfehlung 1 wider —

EMPFIEHLT, dass die Niederlande im Zeitraum von 2012 bis 2013:

1.

die fristgerechte und dauerhafte Korrektur des übermäßigen Defizits sicherstellen; zu diesem Zweck, wie geplant, die Haushaltsstrategie für 2012 vollständig umsetzen; die notwendigen Maßnahmen für die Ausführung des Haushalts 2013 festlegen, damit die strukturelle Konsolidierungsanstrengung entsprechend den Empfehlungen des Rates im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit gewährleistet ist; danach für eine angemessene strukturelle Konsolidierungsanstrengung sorgen, um hinreichende Fortschritte in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel, einschließlich der Einhaltung des Richtwerts für die Ausgaben, und ferner hinreichende Fortschritte in Richtung auf die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau zu machen, wobei die Ausgaben in unmittelbar wachstumsrelevanten Bereichen, wie Forschung und Innovation sowie allgemeine und berufliche Bildung, beizubehalten sind; zu diesem Zweck nach dem Antritt einer neuen Regierung eine Aktualisierung des Stabilitätsprogramms 2012 mit fundierten Zielen und Maßnahmen für den Zeitraum nach 2013 vorlegen;

2.

Maßnahmen zur Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters, einschließlich dessen Koppelung an die Lebenserwartung, und unterstützende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen ergreifen, die dazu beitragen, das tatsächliche Renteneintrittsalter anzuheben, und zugleich die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen verbessern; die zweite Säule des Rentensystems entsprechend der Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters anpassen, wobei für eine angemessene generationeninterne und -übergreifende Kosten- und Risikoaufteilung zu sorgen ist; die geplante Reform der Langzeitpflege umsetzen und diese angesichts der Alterung der Bevölkerung durch weitere Maßnahmen ergänzen, um den Kostenanstieg zu begrenzen;

3.

die Beteiligung am Arbeitsmarkt, insbesondere von älteren Menschen, Frauen, Behinderten und Migranten, erhöhen, indem u. a. steuerliche Hemmnisse für Zweitverdiener weiter abgebaut, Arbeitsmarktübergänge erleichtert und allzu starre Regelungen gelockert werden;

4.

die Innovation, private FuE-Investitionen und engere Verbindungen zwischen Wissenschaft und Unternehmen fördern sowie die industrielle Erneuerung durch Schaffung geeigneter Anreize im Rahmen der Unternehmenspolitik unterstützen, wobei jedoch der Zugang zur Förderung auch über die förmlich festgelegten Spitzensektoren hinaus offenstehen und die Grundlagenforschung weiterhin gewährleistet sein sollte;

5.

Schritte zur stufenweisen Reform des Wohnungsmarktes einleiten, u. a. dergestalt, dass i) die Steuerbegünstigung von Wohneigentum geändert wird, besonders durch das Auslaufen der Abzugsfähigkeit von Hypothekenzinsen und/oder durch das System der unterstellten Mieten, dass ii) auf dem Vermietungsmarkt ein stärker marktorientierter Preisbildungsmechanismus ermöglicht wird und dass schließlich noch iii) die Mieten für Sozialwohnungen an das Haushaltseinkommen angepasst werden.

Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

V. SHIARLY


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  Für 2012 aufrechterhalten durch den Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 119 vom 4.5.2012, S. 47).

(3)  ABl. C 212 vom 19.7.2011, S. 13.

(4)  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

(5)  Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und befristete Maßnahmen nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand der Programmdaten unter Anwendung der gemeinsamen Methodik.

(6)  Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.


24.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 219/91


Empfehlung DES RATES

vom 10. Juli 2012

zum nationalen Reformprogramm des Vereinigten Königreichs 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm des Vereinigten Königreichs für die Jahre von 2012 bis 2017

2012/C 219/27

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (2), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2)

Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (3) an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen.

(3)

Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm des Vereinigten Königreichs für 2011 (4) an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Konvergenzprogramm des Vereinigten Königreichs für 2011 bis 2014 ab.

(4)

Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurde. Am 14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht an, in dem das Vereinigte Königreich als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte.

(5)

Am 1. Dezember 2011 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, in denen er den Ausschuss für Sozialschutz aufforderte, in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss und anderen Ausschüssen seine Ansichten zu den im Rahmen des politischen Zyklus der Strategie Europa 2020 empfohlenen Maßnahmen mitzuteilen. Diese Ansichten sind in die Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses eingeflossen.

(6)

Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an.

(7)

Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung. Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren.

(8)

Am 30. April 2012 übermittelte das Vereinigte Königreich sein Konvergenzprogramm für den Zeitraum von 2011-12 bis 2016-17 und sein nationales Reformprogramm 2012. Um den Querverbindungen in beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. Die Kommission ging außerdem in einer eingehenden Überprüfung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 der Frage nach, ob im Vereinigten Königreich makroökonomische Ungleichgewichte bestehen. Dabei kam sie zu dem Ergebnis, dass im Vereinigten Königreich ein internes Ungleichgewicht besteht, wenn auch nicht übermäßig.

(9)

Gemäß Ziffer 4 des Protokolls (Nr. 15) über einige Bestimmungen betreffend das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gilt die nach Artikel 126 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union bestehende Verpflichtung zur Vermeidung übermäßiger öffentlicher Defizite nicht für das Vereinigte Königreich, es sei denn, es führt den Euro ein. Nach Ziffer 5 des Protokolls bemüht sich das Vereinigte Königreich, ein übermäßiges öffentliches Defizit zu vermeiden. Am 8. Juli 2008 stellte der Rat in einem Beschluss gemäß Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft fest, dass im Vereinigten Königreich ein übermäßiges Defizit bestand.

(10)

Auf der Grundlage der Bewertung des Konvergenzprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das als Grundlage für die Haushaltsprognose dienende makroökonomische Szenario in dem Programm plausibel ist. Das in dem Konvergenzprogramm skizzierte Ziel der Haushaltsstrategie ist die Umsetzung der erforderlichen Haushaltskonsolidierung, um die Haushaltsziele der Regierung für die Nettoschulden und die konjunkturbereinigte Leistungsbilanz zu erreichen. Das Konvergenzprogramm umfasst kein mittelfristiges Haushaltsziel, wie im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehen. Gemäß den Prognosen im Programm ist zu befürchten, dass das Vereinigte Königreich die Frist für den Abbau seines übermäßigen Defizits, die der Rat in seiner Empfehlung auf den 2. Dezember 2009 festgesetzt hat, um ein Jahr überziehen wird. Das staatliche Defizit 2014-15 (Frist vom Rat festgesetzt) wird auf 4,4 % des BIP geschätzt, woraus sich — ausgehend vom (neu berechneten) strukturellen Saldo (5) — durchschnittliche finanzpolitische Anstrengungen im Umfang von 1,25 % des BIP zwischen 2010-11 und 2014-15 ergeben, was unter den in der Empfehlung des Rates zum Verfahren bei einem übermäßigen Defizit festgelegten Anstrengungen von 1,75 % liegt. Obwohl die Regierung nicht von ihrer Haushaltskonsolidierungsstrategie abgewichen ist, die — ausgehend von den vorhergehenden makroökonomischen Vorhersagen — zunächst ausreichend schien, um den Zielvorgaben des Defizitverfahrens zu entsprechen, wurden die Finanzlage- und -perspektiven von der Verschlechterung der wirtschaftlichen Wachstumsaussichten beeinträchtigt. Auf dem Anpassungspfad in Richtung Haushaltskonsolidierung wurde einnahmenseitigen Maßnahmen verstärkt der Vorrang eingeräumt. Fast 40 % der für den Zeitraum 2010-11 bis 2014-15 geplanten jährlichen Gesamthaushaltskonsolidierung wurden bis Ende 2011-12 erreicht, darunter 30 % der Ausgabenkürzungen und zwei Drittel der Netto-Steuererhöhungen. Der potenzielle Beitrag einer Steigerung der Effizienz des Steuersystems, die sich aus einer Überprüfung der Struktur der Mehrwertsteuersätze ergibt, zu den Haushaltseinnahmen wird weiterhin relativ wenig genutzt.

Dem Konvergenzprogramm zufolge wird das gesamtstaatliche Defizit voraussichtlich 2011-12 bei 8,3 % des BIP, 2012-13 bei 5,9 % des BIP, 2013-14 bei 6,0 % des BIP, 2014-15 bei 4,4 % des BIP, 2015-16 bei 2,9 % des BIP und 2016-17 bei 1,2 % des BIP liegen. Diese Schätzungen sind etwas niedriger als die der Kommissionsdienststellen, in ihrer Frühjahrsprognose, die von einem Defizit in Höhe von 6,1 % des BIP im Zeitraum 2012-13 (dies entspräche 7,9 % ohne die bevorstehende einmalige Übertragung von Rentenansprüchen) und 6,5 % des BIP im Zeitraum 2013-14 ausgehen. Die Unterschiede ergeben sich aus einer niedrigeren Wachstumsprognose und Änderungen an den Daten des Vereinigten Königreichs durch Eurostat. In der Erklärung vom Herbst 2011 wurden die Haushaltspläne leicht angepasst, um den Akzent stärker auf wachstumsfördernde Ausgaben zu legen, doch ist nach wie vor eine drastische Reduzierung der öffentlichen Investitionen bis 2014-15 geplant. Die Staatsverschuldung, die für 2013-14 auf 94,7 % geschätzt wird, dürfte in den Jahren 2014-15 den Höchststand erreichen.

(11)

Im Vorfeld der Krise kam es zu einer Überhitzung des Immobilienmarkts, wobei das Verhältnis zwischen Immobilienpreisen und Einkommen im Zusammenhang mit einer immer größer werdenden Wohnungsknappheit historische Höchststände erreichte; dadurch sammelten sich hohe Hypothekenschulden an. Gemäß der eingehenden Überprüfung durch die Kommission entspricht die starke Verschuldung der privaten Haushalte einem internen Ungleichgewicht der Wirtschaft im Vereinigten Königreich. Aufgrund eines großen Anteils von variabel verzinslichen Hypotheken reagieren Privathaushalte empfindlich auf Zinserhöhungen, was sich möglicherweise über den Finanzsektor destabilisierend auf die Wirtschaft als Ganzes auswirken kann. Die Verschuldung der privaten Haushalte wird aller Wahrscheinlichkeit nach nur dann dauerhaft und spürbar sinken, wenn die Immobilienpreise im Verhältnis zum verfügbaren Einkommen fallen; wenn die nominalen Häuserpreise jedoch zu schnell sänken, liefen viele Haushalte Gefahr eines negativen Eigenkapitals. Der Wohnungsbau bleibt auf einem Rekordtief, was sowohl auf ein restriktives Planungssystem als auch auf Konjunkturschwäche zurückzuführen ist, und breiter angelegte Aktivitäten auf dem Immobilienmarkt sind ebenfalls noch immer gedämpft. Im November 2011 veröffentlichte die Regierung ihre Strategie für das englische Wohnungswesen, die darauf abzielt, eine Steigerung des Wohnungsbaus zu erleichtern, doch es verbleibt eine bedeutende Unsicherheit hinsichtlich der Nettoauswirkung des neuen Systems auf die Entwicklung des Wohnungswesens. Außerdem wird in der Strategie für das Wohnungswesen die Frage der Vermögensbesteuerung unbeantwortet gelassen; das Vereinigte Königreich greift auf eine Kombination von regressiven, wiederkehrenden Steuern (council tax) und progressiven Transaktionssteuern (Stamp Duty Land Tax — SDLT) zurück, was bei der konjunkturellen Entwicklung der Haushaltseinnahmen und finanziellen Stabilität eine Rolle spielen könnte. Zwar wurden im Haushalt 2012 einige Anpassungen an den SDLT-Raten vorgenommen, insgesamt wurde der Bereich jedoch nur geringfügig geändert.

(12)

Die Herausforderungen hinsichtlich Arbeitslosigkeit und Erwerbsbeteiligung im Vereinigten Königreich wachsen stetig. Die Arbeitslosenquote liegt im Vereinigten Königreich derzeit bei 8,4 %. Die Jugendarbeitslosigkeit ist mit 22,2 % weit höher und über 38 % der Arbeitslosen im Vereinigten Königreich sind unter 25 Jahre alt. 17,7 % der jungen Leute zwischen 16 und 24 Jahren sind weder erwerbstätig noch befinden sie sich in der Aus- oder Weiterbildung. Die Beschäftigung im privaten Sektor ist geringfügig gewachsen, aber nicht ausreichend, um den Beschäftigungsrückgang im öffentlichen Dienst und das Wachstum der Erwerbsbevölkerung auszugleichen. Im Vereinigten Königreich herrscht ein Überangebot an gering qualifizierten Arbeitskräften, für die die Nachfrage sinkt, und ein Mangel an Arbeitskräften mit hochwertigen beruflichen und fachlichen Fähigkeiten, die vor allem in den Bereichen Warenherstellung und Ausfuhr gebraucht werden, in denen das Vereinigte Königreich relativ leistungsschwach ist. Bei politischen Maßnahmen wird der Schwerpunkt der beruflichen Ausbildung (vocational education and training — VET) auf grundlegende Fähigkeiten und Qualifikationen der Stufe 2 gelegt, obwohl in der Wirtschaft die Nachfrage nach erweiterten beruflichen Qualifikationen steigt. Im Vereinigten Königreich lebt weiterhin auch eine relativ große Zahl von Erwachsenen mit sehr schlechten grundlegenden Lese- und Rechenfertigkeiten, die nicht gut aufgestellt sind, um von einer beruflichen Aus- und Weiterbildung zu profitieren. Die Zahl der Schulabbrecher ist seit 2005 um 3,3 Prozentpunkte gestiegen und liegt mit 14,9 % über dem EU-Durchschnitt; um Schulabbrüche von Jugendlichen zu verhindern, ist die fortlaufende Unterstützung von Familien mit geringen Einkommen entscheidend.

(13)

Die Regierung hat eine Sozialreformagenda entwickelt, um mehr Menschen zu helfen, Arbeit zu finden, und gleichzeitig die am stärksten Benachteiligten zu unterstützen. Das „Universal Credit“-Konzept, mit dem das Sozialsystem vereinfacht werden soll, wurde noch nicht umgesetzt. Die Regierung muss Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die positiven Auswirkungen der neuen Maßnahmen auf Beschäftigung und Einkommen nicht durch den Rückgang der für Sozialleistungen zur Verfügung stehenden Beträge aufgezehrt werden, durch den die Armut, insbesondere bei Familien mit Kindern, zunehmen könnte. Einer unabhängigen Schätzung zufolge wird die absolute Kinderarmut im Zeitraum 2020-21 das höchste Niveau seit 2001-02 erreichen und die Regierung wird die im Gesetz über die Kinderarmut festgesetzten Zielvorgaben nicht einhalten. Die Regierung muss Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass ausreichender Zugang zu Kinderbetreuungseinrichtungen, insbesondere für Geringverdiener, vorhanden ist. Jegliche Einschnitte in die Mittel für die Kinderbetreuung bergen die Gefahr, das Problem zu verschärfen.

(14)

Finanzierungsauflagen sind insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) noch immer streng und die Netto-Kreditvergabe an den Unternehmenssektor lag im Jahr 2011 im negativen Bereich. Umfragedaten belegen, dass eine erhebliche Zahl von KMU von Krediten abhängig ist, während es auch potenzielle Herausforderungen auf der Nachfrageseite gibt. Des Weiteren bleibt der Zugang zu Krediten aus dem Nicht-Bankensektor auf größere Unternehmen beschränkt und Wettbewerb der Banken untereinander findet nur begrenzt statt. Ungeachtet der Schritte der Behörden zur Verbesserung der Situation hat die Breedon-Task-Force für alternative Schuldenmärkte geschätzt, dass über die nächsten fünf Jahre eine beträchtliche anhaltende Finanzierungslücke bestehen bleiben wird, insbesondere für KMU.

(15)

Das Vereinigte Königreich steht vor der Herausforderung, seine Energie- und Verkehrsinfrastruktur zu verbessern; dies steht in Verbindung mit der Schaffung eines Fundaments für ein langfristiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit und mit der Beseitigung der Gründe für die mangelnde externe Wettbewerbsfähigkeit des Vereinigten Königreichs im verarbeitenden Gewerbe. Das Vereinigte Königreich benötigt beträchtliche Investitionen, um seine Stromerzeugungskapazitäten auszubauen, da ein Großteil der bestehenden Kapazitäten, der im Laufe der nächsten zehn Jahre stillgelegt wird, ersetzt und der Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien nachgekommen werden muss sowie strengere CO2-Emissionsnormen eingehalten werden müssen. Der britische Verkehrssektor sieht sich fehlenden Kapazitäten und mangelnder Qualität der Verkehrsnetze gegenüber, was dem Ziel der Regierung zuwiderlaufen könnte, die britische Wirtschaft über Investitionen und Ausfuhren auszugleichen. Als Teil der staatlichen Strategie zur Haushaltskonsolidierung werden Nettoinvestitionen im öffentlichen Sektor bis 2014-15 stark sinken, wodurch das Risiko besteht, dass sich der bereits bestehende Druck auf die Verkehrsinfrastruktur verstärkt, wenn keine alternativen Finanzierungsquellen gesichert werden können.

(16)

Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik des Vereinigten Königreichs eingehend analysiert. Sie hat das Konvergenzprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet und eine eingehende Überprüfung vorgelegt. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik im Vereinigten Königreich, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Richtungsvorgaben berücksichtigt, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt zu stärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters sind in die untenstehenden Empfehlungen 1 bis 6 eingeflossen.

(17)

Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Konvergenzprogramm geprüft, und seine Stellungnahme hierzu (6) spiegelt sich insbesondere in Empfehlung 1 wider.

(18)

Anhand der Ergebnisse der eingehenden Überprüfung durch die Kommission gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 und der vorstehenden Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm sowie das Konvergenzprogramm geprüft. Seine Empfehlung gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegelt sich insbesondere in den Empfehlungen 2, 3 und 6 wider —

EMPFIEHLT, dass das Vereinigte Königreich im Zeitraum 2012-2013:

1.

die Haushaltsstrategie für das Haushaltsjahr 2012-13 und darüber hinaus in vollem Umfang umsetzt und mit Hilfe von ausreichend spezifizierten Maßnahmen stärkt, um eine rechtzeitige und nachhaltige Korrektur des übermäßigen Defizits und die Einhaltung der in der Empfehlung des Rates zum Verfahren bei einem übermäßigen Defizit festgelegten Anpassungsanstrengungen zu gewährleisten sowie einen dauerhaften Abwärtskurs für die hohe Schuldenquote einzuschlagen; vorbehaltlich der Stärkung der Haushaltsstrategie für das Haushaltsjahr 2013-14 und darüber hinaus wachstumsfördernden Ausgaben Vorrang einräumt, um das Risiko zu vermeiden, dass sich eine weitere Schwächung der mittelfristigen Wachstumsaussichten negativ auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen auswirkt;

2.

die destabilisierenden Auswirkungen hoher und volatiler Häuserpreise sowie einer hohen Verschuldung privater Haushalte bekämpft, indem es ein umfassendes Reformprogramm für das Wohnungswesen durchführt, mit dem das Wohnungsangebot vergrößert wird, Wohnungen erschwinglicher gemacht werden und die Notwendigkeit der staatlichen Bezuschussung verringert wird; weitere Reformen des Immobilienmarkts, einschließlich der Hypotheken- und Mietmärkte, der Regulierung des Finanzmarkts und der Vermögensteuer durchführt, mit dem Ziel, übermäßige Volatilität und Verzerrungen des Immobilienmarkts zu verhindern;

3.

weiter an der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen arbeitet, insbesondere solcher, die sich nicht in Aus- oder Weiterbildung befinden bzw. die erwerbslos sind, auch mit Hilfe von Verträgen für junge Arbeitnehmer; sicherstellt, dass mehr junge Menschen an einem Ausbildungsprogramm teilnehmen, das in ausreichendem Maß den Schwerpunkt auf fortgeschrittene Fertigkeiten und höhere Qualifikationen legt sowie kleine und mittlere Unternehmen stärker einbindet; Maßnahmen ergreift, um den hohen Anteil junger Menschen im Alter von 18-24 Jahren mit sehr schlechten Grundfertigkeiten zu verringern;

4.

die Maßnahmen verstärkt, um die Integration von Menschen aus erwerbslosen Haushalten in den Arbeitsmarkt zu erleichtern; sicherstellt, dass die geplanten Sozialreformen nicht zu einer Erhöhung der Kinderarmut führen; in vollem Umfang Maßnahmen umsetzt, um den Zugang zu Kinderbetreuungseinrichtungen zu erleichtern;

5.

Finanzierungen durch Banken und Nichtbanken für den Privatsektor und insbesondere KMU deutlich besser verfügbar macht; den Wettbewerb auf dem Bankensektor stärkt, insbesondere durch Maßnahmen, die Marktzugangshindernisse abbauen, die Transparenz erhöhen und — wie von der unabhängigen Bankenkommission empfohlen — den Bankenwechsel erleichtern, und nach Wegen zur Verbesserung des Zugangs zu Wagnis- und Risikokapital sowie anderen Formen von Nichtbankenfinanzierungen sucht;

6.

eine langfristige Strategie zur Verbesserung der Kapazität und Qualität des Infrastrukturnetzes des Vereinigten Königreichs verfolgt, einschließlich Maßnahmen, um den Druck auf Verkehrs- und Stromnetze zu verringern, indem effizientere und besser fundierte Planungs- und Entscheidungsprozesse gefördert und angemessene öffentliche oder private Finanzierungsvereinbarungen genutzt werden.

Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

V. SHIARLY


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

(3)  Für 2012 aufrechterhalten durch den Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaaten (ABl. L 119 vom 4.5.2012, S. 47).

(4)  ABl. C 217 vom 23.7.2011, S. 12.

(5)  Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und befristete Maßnahmen nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand der Programmdaten unter Anwendung der gemeinsamen Methodik.

(6)  Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.


24.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 219/95


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 10. Juli 2012

zur Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist

2012/C 219/28

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 136 in Verbindung mit Artikel 121 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Seit ihrer Gründung hat die Eurogruppe eine zentrale Rolle in der wirtschaftspolitischen Steuerung des Euro-Währungsgebiets übernommen, und ihr kommt dabei eine besondere Verantwortung zu. Die Wirtschaftskrise hat die engen Verflechtungen innerhalb des Euro-Währungsgebiets klar zutage gefördert und die Notwendigkeit einer kohärenten, diesen Verflechtungen zwischen den Ländern, deren Währung der Euro ist, Rechnung tragenden Gesamtpolitik und einer effektiven politischen Koordinierung unterstrichen, mit der rasch auf Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds reagiert werden kann.

(2)

Der Rat hat länderspezifische Empfehlungen an jeden der Mitgliedstaaten gerichtet, deren Währung der Euro ist (im Folgenden „Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets“). Diese Empfehlungen betreffen die wirtschaftlichen Herausforderungen auf nationaler Ebene, sind aber gleichzeitig auch für Stabilität und Wachstum im Euro-Währungsgebiet insgesamt von entscheidender Bedeutung. Die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets haben sich zudem im Euro-Plus-Pakt zu einer Reihe weitreichender zusätzlicher politischer Reformen verpflichtet, um Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu fördern, zur langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beizutragen und die Finanzstabilität zu verbessern. Am 2. März 2012 haben die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie acht weitere Mitgliedstaaten (im Folgenden „Mitgliedstaaten, die nicht Mitglied des Euro-Währungsgebiets sind“) einen Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion unterzeichnet, in dem sie sich verpflichten, alle wichtigen geplanten wirtschaftspolitischen Reformen vorab untereinander zu erörtern und gegebenenfalls zu koordinieren. Die vorherige Koordinierung im Euro-Währungsgebiet, die sich über die Vorlage der Haushaltsplanung und die Erörterung wichtiger wirtschaftspolitischer Reformvorhaben vollzieht, wird dazu beitragen, dass Übertragungseffekte einzelstaatlicher Maßnahmen auf das Euro-Währungsgebiet insgesamt Berücksichtigung finden.

(3)

Sorgfältig konzipierte Haushaltsrahmen, mit denen die nationale Haushaltspolitik auf eine solidere Grundlage gestellt wird, sind wichtig für die Gewährleistung nachhaltiger Staatshaushalte und tragen zu tragfähigen öffentlichen Finanzen im Euro-Währungsgebiet insgesamt bei. Die Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebiets haben im Juli und im Oktober 2011 zugesagt, die in der Richtlinie 2011/85/EU des Rates vom 8. November 2011 über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten (1) vorgesehenen einzelstaatlichen Haushaltsrahmen bereits vorzeitig Ende 2012 einzuführen und über die dort festgelegten Anforderungen hinauszugehen. Ferner haben sich am 2. März 2012 die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets zusammen mit acht Mitgliedstaaten, die nicht Mitglied des Euro-Währungsgebiets sind, im Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion verpflichtet, die innerstaatliche Haushaltspolitik insbesondere durch verbindliche Regeln für den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo zwecks Erreichung des mittelfristigen Haushaltsziels zu verbessern.

(4)

Die Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung ist ein zentraler Bestandteil der Strategie zur Überwindung der Krise im Euro-Währungsgebiet. Der Haushaltsrahmen der EU erlaubt es, bei der Geschwindigkeit der Konsolidierung zwischen den Mitgliedstaaten nach ihrem haushaltspolitischen Spielraum und den makroökonomischen Bedingungen zu differenzieren. Der Fokus des Stabilitäts- und Wachstumspakts und des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion liegt auf der strukturellen Ausgeglichenheit der Staatshaushalte und ermöglicht somit die Berücksichtigung der Auswirkungen der Konjunktur und einmaliger Maßnahmen auf die Haushaltssalden. Die konkreten Maßnahmen, die auf Empfehlung des Rates zur Korrektur übermäßiger Defizite getroffen wurden, werden unter strukturellen Gesichtspunkten bewertet. Eine angemessene Zusammenstellung der Konsolidierungsmaßnahmen ist entscheidend, um das Vertrauen in die Dauerhaftigkeit der Konsolidierung im Euro-Währungsgebiet zu festigen und die nachteiligen kurzfristigen Auswirkungen auf das Wachstum zu begrenzen. Wachstumsfreundliche Ausgaben und insbesondere Investitionen müssen Vorrang genießen; in vielen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets konnten produktive Investitionsprojekte ausgemacht werden, deren privater und gesellschaftlicher Ertrag über den aktuell niedrigen Zinsen liegt. Reformen bei langfristigen Posten, insbesondere im Gesundheits- und im Rentenbereich, sind dringend erforderlich, um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten. Eine schlüssige Steuerpolitik, beispielsweise die steuerliche Entlastung des Faktors Arbeit, die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage und ein wirksameres Vorgehen gegen Steuerflucht, könnte zur Haushaltskonsolidierung beitragen und gleichzeitig für mehr Wettbewerbsfähigkeit und bessere Wachstumsvoraussetzungen sorgen.

(5)

Die Stabilität und das reibungslose Funktionieren des Finanzsystems sind wesentliche Voraussetzungen, soll ein Szenarium mit einem „verlorenen Jahrzehnt“ langsamen Wachstums im Euro-Währungsgebiet verhindert und das Vertrauen der Investoren gestärkt werden. Da eine weitere Bereinigung der Bankenbilanzen erforderlich ist, muss diese so abgewickelt werden, dass es zu keiner Störung der Kreditvergabe an die Realwirtschaft kommt. Um den aufkommenden Fragmentierungstendenzen entgegenzuwirken, sind weitere Fortschritte bei der Integration der Aufsichtsstrukturen und -verfahren und im grenzüberschreitenden Krisenmanagement notwendig.

(6)

Ein ordnungsgemäßer Abbau der makroökonomischen Ungleichgewichte innerhalb des Euro-Währungsgebiets ist für die Nachhaltigkeit von Wachstum und Stabilität unverzichtbar. Der Prozess des Abbaus wurde begonnen, muss jedoch kontinuierlich fortgesetzt werden. Besonders dringlich ist die Korrektur dieser Ungleichgewichte in Defizitländern, in denen Reformen erforderlich sind, um die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und die Umlenkung von Ressourcen zum Sektor der handelbaren Güter zu erleichtern. Gleichzeitig können Überschussländer zu einem Ausgleich der Ungleichgewichte beitragen, indem sie unnötige regulatorische oder sonstige Hindernisse für eine Entwicklung der Inlandsnachfrage, bei nicht handelbaren Gütern und Dienstleistungen sowie bei Investitionsgelegenheiten abschaffen.

(7)

Die Anerkennung der wirtschaftlichen Interdependenz der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und der Vorteile, die die Stabilität dieser Währungsunion ihren Mitgliedern und der Union insgesamt bringen kann, ist eine Grundvoraussetzung für die Weiterentwicklung der Wirtschaftsunion. Die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets werden ihre Integration vertiefen müssen, um zu einer vollständigen Wirtschafts- und Währungsunion zu gelangen.

(8)

Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates (2) in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an —

EMPFIEHLT, dass die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets einzeln und gemeinsam unbeschadet der Zuständigkeiten des Rates für die Koordinierung der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten insbesondere im Zuge der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen der Eurogruppe im Zeitraum von 2012 bis 2013:

1.

die Arbeitsmethoden der Eurogruppe weiterentwickeln, so dass diese für die Gesamtpolitik im Euro-Währungsgebiet Verantwortung übernehmen kann, die auf Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds effektiv reagiert, und dass sie bei der Koordinierung der Wirtschaftspolitik im Rahmen der für die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets geltenden verstärkten Überwachung vorangeht;

2.

durch den Austausch von Informationen und die Erörterung ihrer Haushaltspläne und wichtiger Reformvorhaben mit möglichen Übertragungseffekten im Euro-Währungsgebiet die politische Zusammenarbeit innerhalb der Eurogruppe verstärken; gewährleisten, dass die für ein stabiles und widerstandsfähiges Euro-Währungsgebiet erforderlichen Reformen durchgeführt werden, einschließlich der Umsetzung der an die einzelnen Mitgliedstaaten gerichteten Empfehlungen des Rates, die nicht nur die Herausforderungen auf der nationalen Ebene betreffen, sondern sich auf das Euro-Währungsgebiet insgesamt auswirken;

3.

die Haushaltsdisziplin festigen und die Haushaltsorgane auf zentralstaatlicher Ebene und darunter stärken, um das Vertrauen der Märkte in die mittel- und langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen im Euro-Währungsgebiet zu festigen; entsprechend den Vereinbarungen der Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebiets vom Juli und Oktober 2011 und vom 2. März 2012 die Umsetzung der Richtlinie 2011/85/EU auf Ende 2012 vorziehen und ihren finanzpolitischen Steuerungsrahmen insbesondere durch die Aufnahme von Regeln für strukturell ausgeglichene Haushalte und einen automatischen Korrekturmechanismus in die innerstaatliche Rechtsordnung weiter stärken;

4.

auf der Grundlage der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 1. und 2. März 2012 ein insgesamt kohärentes fiskalpolitisches Vorgehen im Euro-Währungsgebiet durch Fortführung der Haushaltskonsolidierung entsprechend den mit den Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts in Einklang stehenden Empfehlungen und Beschlüssen des Rates gewährleisten, die der länderspezifischen makrofinanziellen Lage Rechnung tragen. Die Mitgliedstaaten, die von erheblichen und potenziell nach oben tendierenden Risikoprämien betroffen sind, sollten Abweichungen von den nominalen Haushaltszielen selbst dann in Grenzen halten, wenn die makroökonomischen Bedingungen sich schlechter als erwartet entwickeln; die anderen Mitgliedstaaten hingegen sollten ihre automatischen Stabilisatoren flankierend zum strukturellen Anpassungspfad zum Tragen kommen lassen und bereit sein, ihr Konsolidierungstempo zu überprüfen, wenn sich die makroökonomischen Bedingungen weiter verschlechtern sollten. Die Zusammensetzung der Einnahmen und Ausgaben sollte den mit den einzelnen Ausgabeposten und Einnahmequellen verbundenen Wachstumsfolgen Rechnung tragen. Insbesondere sollten sämtliche vorhandenen Haushaltsspielräume genutzt werden, um öffentliche Investitionen im Euro-Währungsgebiet zu unterstützen, auch unter Berücksichtigung der von Land zu Land unterschiedlichen Finanzierungskosten;

5.

Maßnahmen zur Verbesserung des Funktionierens und der Stabilität des Finanzsystems im Euro-Währungsgebiet ergreifen; die Arbeiten zur Schaffung einer stärker integrierten Finanzarchitektur einschließlich einer Bankenaufsicht und eines grenzüberschreitenden Krisenmanagements beschleunigen;

6.

Strukturreformen durchführen, die auch flexible Lohnanpassungen fördern und die in Verbindung mit einer ausdifferenzierten Haushaltspolitik einen geordneten Abbau makroökonomischer Ungleichgewichte innerhalb des Euro-Währungsgebiets und damit auch Wachstum und Beschäftigung fördern. Dies würde Maßnahmen auf nationaler Ebene einschließen, die der länderspezifischen Lage Rechnung tragen und die Ratsempfehlungen an die einzelnen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets berücksichtigen.

Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

V. SHIARLY


(1)  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 41.

(2)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.


II Mitteilungen

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Rat

24.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 219/98


Erläuternder Vermerk

Begleitdokument zu den Empfehlungen des Rates an die Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters 2012

2012/C 219/29

In Artikel 2-ab Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates (1) über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken, der zum Abschnitt „Wirtschaftlicher Dialog“ gehört, heißt es: „Vom Rat wird grundsätzlich erwartet, den Empfehlungen und Vorschlägen der Kommission zu folgen oder aber seine Haltung öffentlich zu erläutern“.

Mit Bezug auf diese Regelung „Befolgen oder erläutern“ legt der Rat hiermit die folgenden Erläuterungen zu den vereinbarten Änderungen an den Empfehlungen der Kommission für länderspezifische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem Europäischen Semester 2012 vor, die nicht die Zustimmung der Kommission finden.

Der Rat hat sich ferner auf verschiedene Ergänzungen sowie sachliche oder technische Änderungen der Empfehlungen geeinigt, die volle Unterstützung seitens der Kommission finden (2)  (3).

BELGIEN

LÄNDERSPEZIFISCHE EMPFEHLUNG Nr. 5

Vereinbarter Text:

die Steuerlast in erheblichem Umfang vom Faktor Arbeit hin zu Steuern verlagert, die sich weniger verzerrend auf das Wachstum auswirken, unter anderem beispielsweise Umweltsteuern; die eingeleitete Reform des Systems zur Arbeitslosenunterstützung fortsetzt, um negative Arbeitsanreize zu verringern und den Schwerpunkt auf Beschäftigungsförderung und Aktivierungsmaßnahmen für ältere Arbeitnehmer und benachteiligte Gruppen, insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund, zu legen; die geplante weitere Regionalisierung der arbeitsmarktpolitischen Kompetenzen nutzt, um die interregionale Mobilität der Arbeitskräfte zu fördern und die Kohärenz zwischen Bildung, lebenslangem Lernen, beruflicher Bildung und beschäftigungspolitischen Maßnahmen zu stärken; bestehende Aktivierungsanstrengungen auf alle Altersgruppen ausdehnt;

Erläuterung:

Der Rat war sich darin einig, dass die niedrige Beschäftigungsrate von Wanderarbeitnehmern sowie von älteren Arbeitnehmern die wichtigsten Herausforderungen in Bezug auf die Erwerbsbeteiligung in Belgien darstellen. Beide müssen angegangen werden. Die Überprüfungen im Rahmen der multilateralen Überwachung durch den Beschäftigungsausschuss und dessen Anzeiger für Leistungen im Beschäftigungsbereich bestätigen beide die Schwerpunktlegung auf ältere Arbeitnehmer als die zentrale Herausforderung bei der Sicherstellung einer effektiven aktiven Arbeitsmarktpolitik.

LÄNDERSPEZIFISCHE EMPFEHLUNG Nr. 6

Vereinbarter Text:

den Wettbewerb im Einzelhandel durch Verringerung von Hemmnissen und Abbau von Betriebsbeschränkungen weiter stärkt; Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen einleitet, indem regulative Hindernisse überprüft und die institutionellen Bestimmungen für eine effektive Durchsetzung der Vorschriften über staatliche Beihilfen gestärkt werden;

Erläuterung:

Der Rat war der Auffassung, dass eine Auflistung aller Netzindustrien in der Empfehlung überflüssig ist.

LÄNDERSPEZIFISCHE EMPFEHLUNG Nr. 7

Vereinbarter Text:

weitere Maßnahmen ergreift, um bei der Verwirklichung der angestrebten Verringerung der Treibhausgasemissionen, die durch nicht unter das Emissionshandelssystem fallende Tätigkeiten verursacht werden, größere Fortschritte zu erreichen, insbesondere dadurch, dass gewährleistet wird, dass der Transportsektor einen erheblichen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leistet;

Erläuterung:

Der Rat hielt es für angebracht anzuerkennen, dass bereits Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen ergriffen wurden. In Anbetracht dessen, dass sich die Auswirkungen kurzfristig nur schwer messen lassen und offenbar nur langsame Fortschritte zu verzeichnen sind, wurde vereinbart, hervorzuheben, dass weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, um größere Fortschritte zu bewirken.

BULGARIEN

LÄNDERSPEZIFISCHE EMPFEHLUNG Nr. 2

Vereinbarter Text:

weitere Maßnahmen ergreift, um Risiken für die Tragfähigkeit des Rentensystems zu vermindern und seine Angemessenheit zu steigern, indem es das gesetzliche Renteneintrittsalter für Männer und Frauen, die ein volles Berufsleben lang Beiträge gezahlt haben, angleicht; strengere Kontrollen und Kriterien im Zusammenhang mit der Gewährung von Invaliditätsrenten einführt;

Erläuterung:

Der Rat hielt es für angebracht anzuerkennen, dass bei der Begrenzung des Zugangs zu Vorruhestandsregelungen bereits erhebliche Fortschritte erreicht wurden.

SPANIEN

LÄNDERSPEZIFISCHE EMPFEHLUNG Nr. 7

Vereinbarter Text:

die Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Gruppen verbessert, verbunden mit effektiven Diensten zur Unterstützung von Kindern und Familien, um die Situation armutsgefährdeter und/oder von sozialer Ausgrenzung bedrohter Menschen zu verbessern und somit das Wohlergehen der Kinder zu bewirken;

Erläuterung:

Der Rat vereinbarte, diese Empfehlung zu ändern, indem stärkeres Gewicht auf Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern als dem am besten geeigneten Mittel zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung gelegt wird, und sich somit mit der Förderung des Zugangs zu Ausbildung und Beschäftigung für Erwachsene die Situation von Kindern konkreter verbessern lässt.

ITALIEN

LÄNDERSPEZIFISCHE EMPFEHLUNG Nr. 4

Vereinbarter Text:

vorrangig die Arbeitsmarktreform beschließt, um der Segmentierung des Arbeitsmarkts entgegenzuwirken, und ein integriertes System der Arbeitslosenunterstützung einrichtet; weitere Maßnahmen ergreift, um Anreize für die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu schaffen, insbesondere durch die Schaffung von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und ältere Menschen; die Umsetzung des neuen Lohnfindungsrahmens überwacht und erforderlichenfalls verstärkt, um dazu beizutragen, dass Lohnzuwächse und Produktivität auf Sektor- und Betriebsebene aneinander angepasst werden; ;

Erläuterung:

Der Rat war sich darin einig, dass der Schwerpunkt zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf die Umsetzung und Überwachung der neu eingeführten Regelungen gelegt werden sollte. Im Falle unzureichender Ergebnisse wird es allerdings weiterer Änderungen des Lohnfindungsrahmens bedürfen. Diese Aussage wurde durch die vom Beschäftigungsausschuss und vom AWP durchgeführte multilaterale Überwachung zum Thema Löhne bekräftigt, der zufolge Italien sich auf die Durchführung und Überwachung dieser Reform konzentrieren sollte.

LETTLAND

LÄNDERSPEZIFISCHE EMPFEHLUNG Nr. 5

Vereinbarter Text:

weiter die Energieeffizienz befördert, indem es Maßnahmen durchführt und Anreize zur Reduzierung der Energiekosten und zur Verlagerung des Energieverbrauchs auf energieeffiziente Produkte einschließlich Fahrzeugen, Gebäude und Heizungsanlagen schafft; den Wettbewerb bei den großen Energienetzen fördert und die Anbindung an die Energienetze der EU verbessert;

Erläuterung:

Der Rat ist übereingekommen, die Auflistung der spezifischen Energienetze, bei denen der Wettbewerb gefördert werden soll, zu streichen, da die Situation in den drei Bereichen unterschiedlich ist und nicht identisch behandelt werden kann.

Es bestehen nach wie vor Hindernisse für die Liberalisierung des lettischen Gasmarktes, so dass eine Ausnahme vom dritten Energiepaket gegeben ist. Wettbewerb kann daher nicht ernsthaft erörtert werden, bevor eine angemessene Marktanalyse durchgeführt wurde. Der Elektrizitätsmarkt ist vergleichsweise gut entwickelt und funktioniert im Einklang mit den Vorgaben des dritten Energiepakets. Für den Wettbewerb in der Wärmeversorgung sind in Lettland aufgrund der besonderen Situation (Fernwärme) erhebliche Investitionen erforderlich; der Wettbewerb in der Wärmeversorgung soll daher erst eingeführt werden, wenn er wirtschaftlich vertretbar und möglich ist.

POLEN

LÄNDERSPEZIFISCHE EMPFEHLUNG Nr. 4

Vereinbarter Text:

seine Anstrengungen zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen sowie des Anteils der Kinder in frühkindlicher Betreuung oder in Vorschuleinrichtungen verstärkt, indem eine zuverlässige Finanzierung und Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, qualifiziertes Personal und ein bezahlbarer Zugang zu solchen Einrichtungen sichergestellt wird; gegen die verfestigten Vorruhestandspraktiken vorgeht, um das Austrittsalter aus dem Arbeitsmarkt anzuheben; die besondere Rentenregelung für Bergleute auslaufen lässt und diese Beschäftigten in das allgemeine System übernimmt; ehrgeizigere, dauerhaft angelegte Schritte ergreift, um den (KRUS) so zu reformieren, dass er stärker an das jeweilige Einkommen der Versicherten angepasst wird;

Erläuterung:

Der Rat ist übereingekommen, die Bezugnahme auf die „vollständige“ Übernahme aller Beschäftigten von Bergbauunternehmen in das allgemeine System zu streichen, da sie falsch ausgelegt werden könnte und nicht der spezifischen Situation einer Reihe von Bergleuten, deren Arbeit einen besonderen Charakter hat oder unter besonderen Umständen geleistet wird, Rechnung tragen würde, beispielsweise von Bergleuten, die dauerhaft unter Tage arbeiten und direkt an der Förderung beteiligt sind.

Die Regierung möchte Bergleute in das allgemeine Rentensystem, d. h. das kapitalgestützte System, einbeziehen. Eine sehr begrenzte Anzahl von Bergleuten hat indes besondere Rechte in Bezug auf Rentenvorrechte, bevor sie das gesetzliche Rentenalter erreichen, wie Bergleute, deren Arbeit einen besonderen Charakter hat oder unter besonderen Umständen geleistet wird. Bergleute, die dauerhaft unter Tage arbeiten und direkt an der Förderung beteiligt sind, gehören nämlich zur Gruppe der Berufe, die als gefährlich oder beschwerlich eingestuft sind, und haben Anspruch auf eine Art Überbrückungsrente, bevor sie das gesetzliche Rentenalter erreichen. Das Zentralinstitut für Arbeitsschutz und die Sozialversicherungseinrichtung (ZUS) arbeiten intensiv daran, genau zu definieren, welche unter Tage verrichteten Tätigkeiten einen Anspruch auf die Überbrückungsrente begründen. Sobald diese Bergleute das gesetzliche Rentenalter erreichen, werden sie wie die übrigen Beschäftigten behandelt.

FINNLAND

LÄNDERSPEZIFISCHE EMPFEHLUNG Nr. 3

Vereinbarter Text:

die laufenden Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen junger Menschen und Langzeitarbeitsloser umsetzt und dabei besonders auf die Verbesserung des Qualifikationsniveaus abhebt; weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Erwerbsquote von älteren Arbeitnehmern ergreift, unter anderem auch durch Einschränkung von Vorruhestandsregelungen; Maßnahmen zur Heraufsetzung des effektiven Renteneintrittsalters unter Berücksichtigung der gestiegenen Lebenserwartung ergreift;

Erläuterung:

Der Rat stellte fest, dass es alternative Wege gibt, um dafür zu sorgen, dass sich das effektive Renteneintrittsalter im Einklang mit der Lebenserwartung entwickelt; dies kann entweder durch eine Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters oder durch eine Anpassung der Höhe der Rentenleistungen erreicht werden. Es wurde daher vereinbart, die Empfehlung anzupassen, damit sie dem Umstand gebührend Rechnung trägt, dass sich Finnland für den zweiten Weg entschieden hat.

SCHWEDEN

LÄNDERSPEZIFISCHE EMPFEHLUNG Nr. 3

Vereinbarter Text:

weitere Maßnahmen zur besseren Einbeziehung junger Menschen und anderer benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt ergreift, beispielsweise durch Erhöhung der Wirksamkeit aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen , Erleichterung des Übergangs von der Schule in das Berufsleben, Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage nach Arbeitnehmern aus benachteiligten Gruppen und Verbesserung des Funktionierens des Arbeitsmarkts; ; prüft, ob der derzeitige niedrigere Mehrwertsteuersatz für Restaurants und Cateringdienstleistungen tatsächlich zur Schaffung von Arbeitsplätzen beiträgt;

Erläuterung:

Der Rat kam überein, den Text anzupassen, damit er die gegenwärtigen Herausforderungen für den schwedischen Arbeitsmarkt besser widerspiegelt, d. h. eine Verbesserung der Effizienz aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen, des Übergangs von der Schule in das Berufsleben und der staatlichen Vorgaben für die Steigerung der Nachfrage nach benachteiligten Gruppen auf dem Arbeitsmarkt.

Darüber hinaus ist dem Rat bewusst, dass Schweden einen dezentralen Rahmen für Tarifverhandlungen hat, die Sozialpartner für Tarifverhandlungen verantwortlich sind und eine staatliche Einmischung in den Prozess nicht mit dem schwedischen Lohnfindungssystem im Einklang stehen würde. Die Bezugnahme auf „Förderung einer höheren Lohnflexibilität“ wurde daher als unangebracht betrachtet.

VEREINIGTES KÖNIGREICH

LÄNDERSPEZIFISCHE EMPFEHLUNG Nr. 3

Vereinbarter Text:

weiter an der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen arbeitet, insbesondere solcher, die sich nicht in Aus- oder Weiterbildung befinden bzw. die erwerbslos sind, auch mit Hilfe von Verträgen für junge Arbeitnehmer; sicherstellt, dass mehr junge Menschen an einem Ausbildungsprogramm teilnehmen, in ausreichendem Maß den Schwerpunkt auf fortgeschrittene Fertigkeiten und höhere Qualifikationen legt sowie kleine und mittlere Unternehmen stärker einbindet; Maßnahmen ergreift, um den hohen Anteil junger Menschen im Alter von 18 bis 24 Jahren mit sehr schlechten Grundfertigkeiten zu verringern;

Erläuterung:

Die bisherigen Arbeiten im Rahmen des Anzeigers für Leistungen im Beschäftigungsbereich betreffen das Problem des Schulabbruchs und erfassen die Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen. Hier gibt es einen Unterschied zu dem Textvorschlag der Kommission für die länderspezifische Empfehlung, in dem die Benchmark „junge Menschen, die die Schule verlassen“ verwendet wird. Ferner erfolgte die multilaterale Überprüfung der länderspezifischen Empfehlung 2011 durch den Beschäftigungsausschuss auf der Grundlage des Aspekts Jugendarbeitslosigkeit, der wiederum sehr verschieden ist von dem Aspekt „junge Menschen, die die Schule verlassen“.


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  Mitgliedstaaten, bei denen keine Änderungen bzw. Änderungen — aber im Einvernehmen mit der Kommission — vorgenommen wurden: CZ, DK, DE, EE, IE, EL, FR, CY, LT, LU, HU, MT, NL, AT, PT, RO, SI, SK, Euro-Währungsgebiet.

(3)  Geänderte Textstellen erscheinen in Kursivschrift.