ISSN 1977-088X

doi:10.3000/1977088X.C_2012.090.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 90

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

55. Jahrgang
27. März 2012


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

II   Mitteilungen

 

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2012/C 090/01

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.6505 — STE/UTC/JV) ( 1 )

1

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2012/C 090/02

Euro-Wechselkurs

2

2012/C 090/03

Mitteilung der Kommission über die Durchführung der Richtlinie 97/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Druckgeräte ( 1 )

3

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

 


II Mitteilungen

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

27.3.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 90/1


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache COMP/M.6505 — STE/UTC/JV)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2012/C 90/01

Am 22. März 2012 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden beiden EU-Websites veröffentlicht:

Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden,

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/en/index.htm). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32012M6505 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

27.3.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 90/2


Euro-Wechselkurs (1)

26. März 2012

2012/C 90/02

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,3276

JPY

Japanischer Yen

109,82

DKK

Dänische Krone

7,4356

GBP

Pfund Sterling

0,83520

SEK

Schwedische Krone

8,9277

CHF

Schweizer Franken

1,2054

ISK

Isländische Krone

 

NOK

Norwegische Krone

7,6090

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

24,630

HUF

Ungarischer Forint

292,63

LTL

Litauischer Litas

3,4528

LVL

Lettischer Lat

0,6968

PLN

Polnischer Zloty

4,1376

RON

Rumänischer Leu

4,3640

TRY

Türkische Lira

2,3767

AUD

Australischer Dollar

1,2631

CAD

Kanadischer Dollar

1,3223

HKD

Hongkong-Dollar

10,3136

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,6195

SGD

Singapur-Dollar

1,6734

KRW

Südkoreanischer Won

1 513,68

ZAR

Südafrikanischer Rand

10,1261

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

8,3699

HRK

Kroatische Kuna

7,5140

IDR

Indonesische Rupiah

12 184,35

MYR

Malaysischer Ringgit

4,0817

PHP

Philippinischer Peso

57,087

RUB

Russischer Rubel

38,5000

THB

Thailändischer Baht

40,837

BRL

Brasilianischer Real

2,4021

MXN

Mexikanischer Peso

16,8545

INR

Indische Rupie

67,9800


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


27.3.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 90/3


Mitteilung der Kommission über die Durchführung der Richtlinie 97/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Druckgeräte (1)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2012/C 90/03

Gemäß den Bestimmungen von Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 97/23/EG werden die Angaben zu folgenden europäischen Werkstoffzulassungen (EAM) veröffentlicht:

Nummer

Kurzbezeichnung

Volle Bezeichnung

0045-01:2012/01

EAM-X2CrMnNiN21-5-1

EAM-X2CrMnNiN21-5-1, Lean-Duplex-Stahl — Blech aus Band, Blech und Band

Anmerkung:

Bei Werkstoffen für die Herstellung von Druckgeräten, für die eine europäische Werkstoffzulassung erteilt wurde, wird davon ausgegangen, dass sie mit den maßgeblichen grundlegenden Anforderungen des Anhangs I der Richtlinie 97/23/EG übereinstimmen. Die Originale dieser europäischen Werkstoffzulassung können bei TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG, Große Bahnstraße 31, 22525 Hamburg, Germany, Tel. +49 4085572368, Fax +49 4085572710, E-Mail: tuevnord@tuev-nord.de angefordert werden. Bei der Bestellung ist eine Verwaltungsgebühr von 60 EUR zu zahlen.

Eine Referenzliste der veröffentlichten europäischen Werkstoffzulassungen kann auf der Website

http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/pressure-and-gas/documents/ped/materials/published/index_en.htm der Europäischen Kommission eingesehen werden.


(1)  ABl. L 181 vom 9.7.1997, S. 1.