ISSN 1977-088X doi:10.3000/1977088X.C_2012.070.deu |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 70 |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
55. Jahrgang |
Informationsnummer |
Inhalt |
Seite |
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II Mitteilungen |
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MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION |
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Europäische Kommission |
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2012/C 070/01 |
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 107 und 108 des AEU-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden ( 1 ) |
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2012/C 070/02 |
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.6509 — GE/KGAL/Extresol-2) ( 1 ) |
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2012/C 070/03 |
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 107 und 108 des AEU-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden ( 1 ) |
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2012/C 070/04 |
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.6475 — AXA REIM/CBRE PFCE Management/Warsaw III) ( 1 ) |
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IV Informationen |
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INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION |
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Rat |
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2012/C 070/05 |
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Europäische Kommission |
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2012/C 070/06 |
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INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN |
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2012/C 070/07 |
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V Bekanntmachungen |
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VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK |
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Europäische Kommission |
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2012/C 070/08 |
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2012/C 070/09 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6439 — AGRANA/RWA/JV) ( 1 ) |
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(1) Text von Bedeutung für den EWR |
DE |
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II Mitteilungen
MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION
Europäische Kommission
8.3.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 70/1 |
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 107 und 108 des AEU-Vertrags
Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden
(Text von Bedeutung für den EWR)
2012/C 70/01
Datum der Annahme der Entscheidung |
14.7.2010 |
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Referenz-Nummer der staatlichen Beihilfe |
N 22/10; N 50/10; N 86/10 |
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Mitgliedstaat |
Polen |
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Region |
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Titel (und/oder Name des Begünstigten) |
Amendments to the Temporary Framework measure ‘Limited amounts of aid’ N 408/09 |
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Rechtsgrundlage |
Rozporządzenie Ministra Rozwoju Regionalnego w sprawie udzielania pomocy dla przedsiębiorców zagrożonych w ramach Priorytetu II Programu Operacyjnego Kapitał Ludzki (projekt z dnia 8 grudnia 2009 r.); rozporządzenie Ministra Rozwoju Regionalnego w sprawie udzielania przedsiębiorcom ograniczonej kwoty pomocy zgodnej ze wspólnym rynkiem w ramach regionalnych programów operacyjnych (projekt z dnia 5 stycznia 2010 r.); rozporządzenie Ministra Rozwoju Regionalnego w sprawie udzielania ograniczonej kwoty pomocy zgodnej ze wspólnym rynkiem w ramach Programu Operacyjnego Kapitał Ludzki (projekt z dnia 15 stycznia 2010 r.) |
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Art der Beihilfe |
Beihilferegelung |
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Ziel |
Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben |
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Form der Beihilfe |
Zuschuss |
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Haushaltsmittel |
Gesamtbetrag der vorgesehenen Beihilfe 1 905 Mio. PLN |
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Beihilfehöchstintensität |
— |
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Laufzeit |
bis zum 31.12.2010 |
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Wirtschaftssektoren |
— |
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Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde |
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Sonstige Angaben |
— |
Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der(den) verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse:
http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/state_aids_texts_de.htm
Datum der Annahme der Entscheidung |
5.10.2011 |
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Referenz-Nummer der staatlichen Beihilfe |
N 414/10 |
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Mitgliedstaat |
Belgien |
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Region |
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Titel (und/oder Name des Begünstigten) |
Aide au projet de «Flap Support Structures» de la Société anonyme belge de constructions aéronautique (SABCA)/Steun voor het „Flap Support Structures”-project van SABCA (FSS-project) |
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Rechtsgrundlage |
Federale steunmaatregel „Luchtvaart 2008-2013” Mesure d'aide fédérale «Aéronautique 2008-2013» |
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Art der Beihilfe |
Einzelbeihilfe |
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Ziel |
Forschung und Entwicklung |
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Form der Beihilfe |
rückzahlbarer Zuschuss |
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Haushaltsmittel |
Gesamtbetrag der vorgesehenen Beihilfe 32,817 Mio. EUR |
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Beihilfehöchstintensität |
42 % |
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Laufzeit |
bis zum 30.12.2017 |
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Wirtschaftssektoren |
Verarbeitendes Gewerbe |
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Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde |
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Sonstige Angaben |
— |
Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der(den) verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse:
http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/state_aids_texts_de.htm
Datum der Annahme der Entscheidung |
29.6.2011 |
Referenz-Nummer der staatlichen Beihilfe |
SA.32888 (11/N) |
Mitgliedstaat |
Deutschland |
Region |
— |
Titel (und/oder Name des Begünstigten) |
Befreiung von der Luftverkehrsteuer hinsichtlich Abflügen von Inselbewohnern und in anderen Fällen |
Rechtsgrundlage |
§ 5 Nr. 4 des Artikels 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 |
Art der Beihilfe |
Beihilferegelung |
Ziel |
Soziale Unterstützung einzelner Verbraucher |
Form der Beihilfe |
Steuersatzermäßigung |
Haushaltsmittel |
Geplante Jahresausgaben 0,120 Mio. EUR |
Beihilfehöchstintensität |
100 % |
Laufzeit |
1.1.2011-31.12.2015 |
Wirtschaftssektoren |
Luftfahrt |
Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde |
Das jeweils örtlich zuständige Hauptzollamt (http://www.zoll.de) |
Sonstige Angaben |
— |
Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der(den) verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse:
http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/state_aids_texts_de.htm
Datum der Annahme der Entscheidung |
25.1.2012 |
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Referenz-Nummer der staatlichen Beihilfe |
SA.32965 (11/N) |
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Mitgliedstaat |
Polen |
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Region |
Warmińsko-mazurskie |
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Titel (und/oder Name des Begünstigten) |
Pomoc na restrukturyzację dla ZNMR |
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Rechtsgrundlage |
Artykuł 56 ust. 1 pkt 2 ustawy z dnia 30 sierpnia 1996 r. o komercjalizacji i prywatyzacji |
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Art der Beihilfe |
Einzelbeihilfe |
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Ziel |
Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten |
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Form der Beihilfe |
Zuschuss |
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Haushaltsmittel |
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Beihilfehöchstintensität |
33 % |
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Laufzeit |
1.2012-12.2015 |
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Wirtschaftssektoren |
Verarbeitendes Gewerbe |
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Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde |
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Sonstige Angaben |
— |
Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der(den) verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse:
http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/state_aids_texts_de.htm
Datum der Annahme der Entscheidung |
23.11.2011 |
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Referenz-Nummer der staatlichen Beihilfe |
SA.33588 (11/N) |
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Mitgliedstaat |
Tschechische Republik |
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Region |
CZ 08 Moravskoslezsko |
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Titel (und/oder Name des Begünstigten) |
Ekologizace území okresů NUTS IV (Greening of NUTS IV districts) – Ostrava-město (Ostrava city) (NUTS CZ 0806), Karviná (NUTS CZ 0803) and Frýdek-Místek (NUTS CZ 0802), I. etapa (first phase) |
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Rechtsgrundlage |
Zákon č. 86/2002 Sb., o ochraně ovzduší a o změně některých dalších zákonů (zákon o ochraně ovzduší) – nařízení vlády č. 597/2006 Sb., o sledování a vyhodnocování kvality ovzduší – vyhláška č. 553/2002 Sb., kterou se stanoví hodnoty zvláštních imisních limitů znečišťujících látek, ústřední regulační řád a způsob jeho provozování včetně seznamu stacionárních zdrojů podléhajících regulaci, zásady pro vypracování a provozování krajských a místních regulačních řádů a způsob a rozsah zpřístupňování informací o úrovni znečištění ovzduší veřejnosti, ve znění pozdějších předpisů (změna vyhláškou č. 42/2005 Sb. a vyhláškou č. 373/2009 Sb.) – nařízení vlády č. 351/2002 Sb., kterým se stanoví závazné emisní stropy pro některé látky znečišťující ovzduší a způsob přípravy a provádění emisních inventur a emisních projekcí, ve znění pozdějších předpisů (změna nařízením vlády č. 417/2003) – nařízení vlády č. 372/2007 Sb., o národním programu snižování emisí ze stávajících zvláště velkých spalovacích zdrojů – nařízení vlády č. 146/2007 Sb., o emisních limitech a dalších podmínkách provozování spalovacích stacionárních zdrojů znečišťování ovzduší, ve znění pozdějších předpisů (změna nařízením vlády č. 476/2009) – nařízení vlády č. 615/2006 Sb., o stanovení emisních limitů a dalších podmínek provozování ostatních stacionárních zdrojů znečišťování ovzduší, ve znění pozdějších předpisů (změna nařízením vlády č. 475/2009) – vyhláška č. 205/2009 Sb., o zjišťování emisí ze stacionárních zdrojů a o provedení některých dalších ustanovení zákona o ochraně ovzduší, ve znění pozdějších předpisů – zákon č. 76/2002 Sb., o integrované prevenci a omezování znečištění, o integrovaném registru znečišťování a o změně některých zákonů (zákon o integrované prevenci) Operační program Životní Prostředí: Programový dokument Operační program Životní prostředí: Implementační dokument Směrnice MŽP pro předkládání žádostí a o poskytování finančních prostředků pro projekty z Operačního programu |
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Art der Beihilfe |
Beihilferegelung |
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Ziel |
Umweltschutz |
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Form der Beihilfe |
Zuschuss |
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Haushaltsmittel |
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Beihilfehöchstintensität |
90 % |
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Laufzeit |
bis zum 31.12.2014 |
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Wirtschaftssektoren |
Verarbeitendes Gewerbe, Strom-, Gas- und Wasserversorgung, Stahl |
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Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde |
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Sonstige Angaben |
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Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der(den) verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse:
http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/state_aids_texts_de.htm
8.3.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 70/6 |
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss
(Sache COMP/M.6509 — GE/KGAL/Extresol-2)
(Text von Bedeutung für den EWR)
2012/C 70/02
Am 1. März 2012 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden beiden EU-Websites veröffentlicht:
— |
Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden, |
— |
der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/en/index.htm). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32012M6509 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht. |
8.3.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 70/7 |
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 107 und 108 des AEU-Vertrags
Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden
(Text von Bedeutung für den EWR)
2012/C 70/03
Datum der Annahme der Entscheidung |
20.9.2011 |
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Referenz-Nummer der staatlichen Beihilfe |
SA.32520 (11/N) |
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Mitgliedstaat |
Deutschland |
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Region |
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Titel (und/oder Name des Begünstigten) |
High-Tech Gründerfonds II |
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Rechtsgrundlage |
Gesellschaftsvertrag der High-Tech Gründerfonds II GmbH & Co. KG; Anlagerichtlinien für den High-Tech Gründerfonds; Geschäftsordnungen für die Investitionskomitees der High-Tech Gründerfonds Komitee GmbH |
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Art der Beihilfe |
Beihilferegelung |
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Ziel |
Risikokapital, Forschung und Entwicklung, Kleine und mittlere Unternehmen |
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Form der Beihilfe |
Bereitstellung von Risikokapital |
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Haushaltsmittel |
Gesamtbetrag der vorgesehenen Beihilfe 240 Mio. EUR |
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Beihilfehöchstintensität |
— |
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Laufzeit |
bis zum 31.7.2018 |
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Wirtschaftssektoren |
Alle Sektoren |
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Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde |
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Sonstige Angaben |
— |
Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der(den) verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse:
http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/state_aids_texts_de.htm
8.3.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 70/8 |
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss
(Sache COMP/M.6475 — AXA REIM/CBRE PFCE Management/Warsaw III)
(Text von Bedeutung für den EWR)
2012/C 70/04
Am 5. März 2012 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden beiden EU-Websites veröffentlicht:
— |
Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden, |
— |
der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/en/index.htm). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32012M6475 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht. |
IV Informationen
INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION
Rat Europäische Kommission
8.3.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 70/9 |
Gemeinsamer Bericht des Rates und der Kommission (2012) über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“)
Die allgemeine und berufliche Bildung in einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Europa
2012/C 70/05
1. DIE ALLGEMEINE UND BERUFLICHE BILDUNG IM KONTEXT DER STRATEGIE EUROPA 2020
Im Jahr 2009 hat der Rat den strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) (1) erstellt. Seitdem hat sich das wirtschaftliche und politische Umfeld verändert, was zu neuen Ungewissheiten und Zwängen geführt hat. Die Europäische Union sah sich veranlasst, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um der schwersten Wirtschafts- und Finanzkrise seit ihrem Bestehen zu begegnen, und verabschiedete eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum: Europa 2020.
Der allgemeinen und beruflichen Bildung kommt in dieser Strategie eine zentrale Rolle zu, insbesondere in den integrierten Leitlinien, den nationalen Reformprogrammen der einzelnen Mitgliedstaaten und den länderspezifischen Empfehlungen, die den Mitgliedstaaten bei ihren Reformen als Richtschnur dienen sollen. Eines der fünf Kernziele von Europa 2020 betrifft die Schulabbrecherquote und die Anzahl der tertiären oder gleichwertigen Bildungsabschlüsse.
Nach dem Jahreswachstumsbericht 2012 muss Europa 2020 sowohl auf Reformmaßnahmen mit kurzfristigen Wachstumseffekten als auch auf die Wahl des mittelfristig richtigen Wachstumsmodells ausgerichtet sein. Die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung müssen modernisiert werden, um ihre Effizienz und Qualität zu verbessern und die Menschen mit den auf dem Arbeitsmarkt benötigten Fähigkeiten und Kompetenzen auszustatten. Dies wird das Vertrauen der Menschen in ihre Fähigkeit zur Bewältigung derzeitiger und künftiger Herausforderungen stärken und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Europas sowie zur Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen beitragen. Im Jahreswachstumsbericht 2012 wird auch unterstrichen, dass den jungen Menschen, die zu den am stärksten von der Krise betroffenen Gruppen gehören, besonderes Augenmerk gelten muss.
Als Schlüsselinstrument für die Modernisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung kann der strategische Rahmen ET 2020 einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Ziele von Europa 2020 leisten. Voraussetzung ist allerdings eine Anpassung von ET 2020: die Prioritäten der Tätigkeiten, die Instrumente und die Governance-Struktur müssen aktualisiert werden.
Ausgehend von einer Bewertung der Fortschritte, die in den letzten drei Jahren in den wichtigsten Politikbereichen erzielt wurden, schlägt der vorliegende Entwurf eines gemeinsamen Berichts neue Prioritäten für die Tätigkeit im Zeitraum 2012-2014 vor, die darauf abstellen, die allgemeine und berufliche Bildung im Sinne der Strategie Europa 2020 zu mobilisieren.
Außerdem skizziert er einige Optionen für die Anpassung der Governance von ET 2020, damit gewährleistet ist, dass dieser strategische Rahmen zur Verwirklichung der Ziele von Europa 2020 beiträgt.
Dem Entwurf eines gemeinsamen Berichts sind zwei Arbeitspapiere der Kommissionsdienststellen (2) beigefügt, die einen Überblick über die Situation in den einzelnen Ländern und die wichtigsten Themenbereiche geben und sich dabei auf die nationalen Berichte der Mitgliedstaaten sowie weitere Informationen und Daten stützen.
2. FORTSCHRITTE UND HERAUSFORDERUNGEN IN SCHLÜSSELBEREICHEN
2.1 Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung und einschlägige Reformen
Derzeit werden alle Bereiche der öffentlichen Haushalte, auch die allgemeine und berufliche Bildung, einer Überprüfung unterzogen. Die meisten Mitgliedstaaten haben Schwierigkeiten, die Ausgaben auf dem jetzigen Stand zu halten, geschweige denn sie zu erhöhen.
Gleichwohl können laut Forschungsarbeiten durch eine Verbesserung der Bildungsergebnisse beträchtliche langfristige Erträge erzielt und Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union geschaffen werden. Das Erreichen der EU-Benchmark von weniger als 15 % Schülerinnen und Schülern mit schlechten Leistungen bei den Grundkompetenzen bis 2020 könnte insgesamt enorme langfristige wirtschaftliche Vorteile für die Europäische Union mit sich bringen (3).
Fakt ist jedoch, dass die Bildungsausgaben in einigen Mitgliedstaaten — und zwar schon vor der Krise — mit knapp 4 % des BIP oder weniger recht niedrig waren, während der EU-Durchschnitt bei fast 5 % des BIP lag und somit unter dem Prozentsatz von 5,3 % in den USA.
Durch Einschnitte bei den Bildungshaushalten könnten das Wachstumspotenzial und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft unterminiert werden. Im Jahreswachstumsbericht 2012 hat die Kommission ihre Überzeugung bekräftigt, dass die Mitgliedstaaten bei der Konsolidierung ihrer öffentlichen Finanzen Investitionen in wachstumsfördernde Politiken wie allgemeine und berufliche Bildung Vorrang einräumen müssen.
Bei der Art und Weise, wie die Mitgliedstaaten in ihren Bildungshaushalten auf die Krise reagiert haben, ist keine einheitliche Linie erkennbar. Vielmehr haben sie sehr unterschiedliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausgaben ergriffen: Viele von ihnen haben die Personalkosten reduziert (BE nl, BG, EL, ES, FR, HU, IE, LV, PT, RO, SI) oder die Leistungen für Infrastruktur, Instandhaltung und Ausrüstung zurückgeschraubt (BE nl, BG, IE, RO). Einige haben die Mittel für die Vorschulerziehung gekürzt (für 2-Jährige in FR), die Durchführung von Reformen verschoben oder verlangsamt (BG) oder sonstige Maßnahmen ergriffen, wie etwa die Kürzung der Finanzhilfen für Studierende (BE nl, IE, PT).
Diese Trends sind von politischer Relevanz. Der strategische Rahmen ET 2020 sollte genutzt werden, um zu erörtern, wie Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung so gestaltet werden können, dass Effizienz und Effektivität und zugleich wachstumsfreundliche Effekte erzielt werden. Intelligente Investitionen gehen Hand in Hand mit intelligenten Politikreformen, die die Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung verbessern. Im Wege breit angelegter Beratungen unter Einbindung aller Interessenträger könnte ermittelt werden, wie sich die finanziellen Lasten effizient verteilen und neue Finanzquellen erschließen lassen.
2.2 Schulabbruch
Durch die Krise werden die Zukunftsaussichten der jungen Menschen stark beeinträchtigt. Die Jugendarbeitslosigkeit ist von 15,5 % (2008) auf 20,9 % (2010) gestiegen, während sich der Anteil der 15- bis 24-Jährigen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, um zwei Prozentpunkte erhöht hat. 53 % der Schulabbrecher waren 2010 arbeitslos.
Angesichts dieser Zahlen kommt dem Europa-2020-Ziel, den Anteil der 18- bis 24-Jährigen, die die allgemeine und berufliche Bildung frühzeitig abbrechen, bis zum Jahr 2020 auf unter 10 % zu senken, besondere Bedeutung zu. Wenn sich die derzeitigen Trends fortsetzen, wird dieses Ziel nicht erreicht werden können. Trotz einiger positiver Entwicklungen betrug der Prozentsatz der Schulabbrecher im EU-Durchschnitt im Jahr 2010 immer noch 14,1 %, wobei allerdings erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern zu verzeichnen sind. Es ist hinreichend bewiesen, dass bei Jungen die Gefahr eines Schulabbruchs eher gegeben ist als bei Mädchen (16 % gegenüber 12,6 %).
Eine Senkung der Schulabbrecherquote auf unter 10 % stellt eine große Herausforderung dar. In der Empfehlung des Rates von 2011 für politische Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote (4) werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, kohärente, umfassende und faktengestützte Strategien zu verfolgen, und zwar insbesondere die Mitgliedstaaten, für die 2011 eine einschlägige länderspezifische Empfehlung formuliert wurde (AT, DK, ES, MT). Aber auch die Länder, die nahe am Ziel sind (DK, IE, HU, NL, FI), sollten ihre Anstrengungen intensivieren, um weitere Fortschritte zu machen und/oder die Stagnation zu überwinden. In allen Mitgliedstaaten bedarf es zielgerichteter Maßnahmen für junge Menschen mit Schulabbruchrisiko.
Abgesehen von einigen bemerkenswerten Ausnahmen stützen sich die nationalen Strategien nur unzureichend auf aktuelle Daten und Analysen über Ursachen und Inzidenz von Schulabbrüchen. Nur wenige Länder verfolgen einen systematischen Ansatz bei der Erhebung, Überwachung und Analyse von Daten über Schulabbrüche (EE, FR, HU, IT, LU, NL, UK).
Obwohl Prävention und frühzeitige Intervention wesentlich sind, um dem Problem zu begegnen, widmen die Mitgliedstaaten der Prävention nicht genügend Aufmerksamkeit. Einzel- und Kompensationsmaßnahmen, wie der zweite Bildungsweg, sind zweifellos wichtig, reichen jedoch nicht aus, um das Problem an der Wurzel zu packen. Es sollte mehr Gewicht auf präventive und frühzeitige Interventionsmaßnahmen im Rahmen der Lehrkräfteausbildung, der beruflichen Weiterbildung und einer hochwertigen frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung gelegt werden.
Mit einem verbesserten Angebot für eine hochwertige berufliche Erstausbildung oder Weiterbildung, die auf die Bedürfnisse der jungen Menschen zugeschnitten ist, wie z. B. das gemischte Lernen (Blended Learning), bei dem die berufliche Erstausbildung oder Weiterbildung mit der allgemeinen Sekundarbildung verknüpft wird, kann zur Senkung der Schulabbrecherquote beitragen werden. Diese Lernform bietet einen anderen Bildungsweg, der manche Schülerinnen und Schüler mehr motiviert. Gleichzeitig muss jedoch auch unbedingt die Abbruchquote in der Berufsbildung gesenkt werden.
Zahlreiche Mitgliedstaaten greifen auf vielfältige Maßnahmen zurück, um die unterschiedlichen Aspekte des Problems anzugehen, verfolgen jedoch nicht immer eine umfassende Strategie. Die Interessenträger der verschiedenen Bildungssektoren und Politikfelder, etwa der Jugendpolitik sowie der sozialen Dienste und Arbeitsämter, sollten enger kooperieren. Die Zusammenarbeit mit den Eltern und lokalen Gemeinschaften sollte verstärkt werden. Die Zusammenarbeit von Schulen und Unternehmen, para- und außerschulische Aktivitäten und Jugendgarantien bieten die Möglichkeit, die verschiedenen lokalen Interessenträger einzubinden.
Da Europa dem angestrebten Ziel hinterherhinkt, muss der strategische Ansatz dringend gestärkt werden. Daher müssen die Arbeiten zur Senkung der Schulabbrecherquote unter Berücksichtigung der Empfehlung des Rates vom Juni 2011 in den kommenden Jahren zu den Prioritäten von ET 2020 gehören.
Schulabbrecher: Quoten 2010 (5) und nationale Ziele
— Stand 2010 (in %)
— Nationales Ziel für 2020 (in %)
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9,5 |
11 |
5,5 |
10 |
10 |
9,5 |
8 |
9,7 |
15 |
9,5 |
15 16 |
10 |
13,4 |
9 |
10 |
10 |
29 |
8 |
9,5 |
4,5 |
10 |
11,3 |
5 |
6 |
8 |
10 |
: |
2.3 Tertiäre oder gleichwertige Bildungsabschlüsse
Damit die EU gestärkt aus der Krise hervorgehen kann, muss sie ein auf Wissen und Innovation beruhendes Wirtschaftswachstum fördern. Die tertiäre oder gleichwertige Bildung kann hier als starke Triebkraft wirken. Sie bringt die hochqualifizierten Arbeitskräfte hervor, die Europa für die Forschung und Entwicklung braucht, und vermittelt die Kompetenzen und Qualifikationen, die in einer wissensintensiven Wirtschaft gefordert sind.
Europa 2020 hat das Kernziel vorgegeben, den Anteil der 30- bis 34-Jährigen mit einem tertiären oder gleichwertigen Bildungsabschluss bis zum Jahr 2020 auf 40 % zu erhöhen. 2010 lag dieser Anteil bei 33,6 %. Abschlussquoten, nationale Zielvorgaben und Bildungsehrgeiz variieren stark von Land zu Land.
Damit das Ziel erreicht wird, sollten die Mitgliedstaaten entsprechend den Schlussfolgerungen des Rates vom 28. November 2011 zur Modernisierung der Hochschulbildung (6) und im Einklang mit den diesbezüglichen länderspezifischen Empfehlungen an fünf Mitgliedstaaten (BG, CZ, MT, PL, SK) ihre Reformbemühungen fortsetzen.
Die Reformen sollten darauf abstellen, die Anzahl von Hochschulabsolventen zu erhöhen und gleichzeitig die Qualität und Relevanz der Bildung und Forschung aufrechtzuerhalten bzw. zu verbessern.
Neben den Anstrengungen zur Optimierung der Finanzierung und Governance sollte die Beteiligung unterrepräsentierter Gruppen, unter anderem von Personen aus benachteiligten Gebieten oder sozioökonomischen Verhältnissen, von Angehörigen ethnischer Minderheiten und von behinderten Menschen, an der tertiären Bildung in allen Mitgliedstaaten erhöht werden.
Der Zugang zur Hochschulbildung für Erwachsene sollte erleichtert werden. Es bestehen zahlreiche Möglichkeiten, um bereits erwerbstätige Personen dabei zu unterstützen, ein Hochschulstudium (wieder-)aufzunehmen, um den Übergang von der beruflichen Erstausbildung oder Weiterbildung zur Hochschulbildung zu fördern und um die Anerkennung von Kenntnissen, die in einem nicht formalen Kontext erworben wurden, zu verbessern.
Zu viele Studierende brechen ihr Hochschulstudium ab. Beratungs- und Orientierungsmaßnahmen in Bezug auf Bildungspfade und Laufbahnentwicklung können dazu beitragen, die Studierenden dahingehend zu motivieren, dass sie ihr Studium zum Abschluss bringen; solchen Maßnahmen kommt daher eine wichtige Rolle bei der Vermeidung und Verringerung des Abbruchrisikos zu.
Die Anwerbung begabter ausländischer Studierender ist eine weitere Möglichkeit, um die Beteiligung und die Anzahl von Hochschulabsolventen zu erhöhen.
Die Modernisierung der Hochschulbildung wird einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Ziele von Europa 2020 leisten. Insofern muss sie zu den prioritären Diskussionsthemen in der nächsten Phase des strategischen Rahmens ET 2020 gehören, wie auch die Umsetzung der Mitteilung von 2011 über die Hochschulbildung und der Schlussfolgerungen des Rates zur Modernisierung der Hochschulbildung.
Tertiäre oder gleichwertige Bildungsabschlüsse: Prozentsätze 2010 und nationale Ziele (7)
— Stand 2010 (in %)
— Nationales Ziel für 2020 (in %)
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47 |
36 |
32 |
40 |
42 |
40 |
60 |
32 |
44 |
50 |
26 27 |
46 |
34 36 |
40 |
40 |
30,3 |
33 |
45 |
38 |
45 |
40 |
26,7 |
40 |
40 |
42 |
40 45 |
: |
2.4 Strategien für lebenslanges Lernen
Für die meisten europäischen Bürgerinnen und Bürger ist lebenslanges Lernen keine Realität. Zwar hat die Anzahl der Menschen, die in jungen Jahren an allgemeiner und beruflicher Bildung teilnehmen, zugenommen, doch zeigen jüngste Zahlen bei den 25- bis 64-Jährigen, die an Maßnahmen des lebenslangen Lernens teilnehmen, einen leichten Abwärtstrend. Der derzeitige Prozentsatz von 9,1 % (2010) ist weit entfernt von der ET-2020-Benchmark von 15 %, die bis 2020 erreicht werden soll.
Dieses schwache Ergebnis ist angesichts der Krise besonders besorgniserregend. Arbeitslose junge Menschen und geringqualifizierte Erwachsene müssen Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung in Anspruch nehmen können, damit sie bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Durch mangelnde Investitionen in ihre Kompetenzen werden ihre Chancen auf Wiederbeschäftigung geschmälert und das Potenzial Europas, Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen, eingeschränkt. Gleichzeitig sollten wir unser Augenmerk auch darauf richten, dass die Bildung einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung Europas leistet, indem sie Arbeitskräfte weiterqualifiziert und Erwachsenenbildung in die Pläne für die wirtschaftliche Entwicklung und Innovation integriert.
Lebenslanges Lernen ist ein ständiger Prozess, der sich über das ganze Leben erstrecken kann: von einer hochwertigen Früherziehung im Kleinkindalter bis hin zum Lernen im Rentenalter. Außerdem findet Lernen auch außerhalb formaler Lernkontexte statt, vor allem am Arbeitsplatz.
In letzter Zeit sind gewisse Fortschritte in Zusammenhang mit den europäischen Benchmarks zur Senkung des Anteils von Personen mit schlechten Leistungen in den Grundfertigkeiten zu verzeichnen (20 % im Jahr 2009 gegenüber einer Benchmark von unter 15 % bis zum Jahr 2020); auch die Teilnahme an der Früherziehung ist gestiegen (92 % im Jahr 2009 gegenüber einer Benchmark von 95 % bis 2020). Gleichwohl bedarf es weiterer Anstrengungen in beiden Bereichen.
Nach wie vor wird das lebenslange Lernen gehemmt, etwa durch begrenzte Lernangebote, die zudem nicht genügend auf die Bedürfnisse der verschiedenen Zielgruppen zugeschnitten sind, durch einen Mangel an zugänglichen Informationen und Unterstützungssystemen, sowie durch allzu unflexible Lernpfade (z. B. eine unzureichende Verknüpfung zwischen Berufsbildung und Hochschulbildung). Die Probleme werden häufig noch dadurch verschärft, dass die potenziellen Lernenden einen niedrigen soziökonomischen Status und eine geringe Vorbildung haben.
Zur Überwindung dieser Hindernisse bedarf es mehr als nur bruchstückhafter Reformen in einzelnen Bildungssektoren. Obwohl die Mitgliedstaaten dies bereits vor einem Jahrzehnt erkannt haben, besteht das Problem der Fragmentierung nach wie vor. Bislang verfolgen nur wenige Länder eine umfassende Strategie mit einem sinnvollen Gesamtbildungskonzept (AT, CY, DK, SI, UK SC).
Positive Beispiele wie die Nutzung von Instrumenten — z. B. des europäischen Qualifikationsrahmens und nationaler Qualifikationsrahmen — (BE nl, CZ, DK, EE, FI, FR, IE, LT, LV, LU, MT, NL, PT, UK), Mechanismen zur Validierung von nicht formalem und informellem Lernen (DE, DK, ES, FI, FR, LU, NL, PT, RO, SE, UK) sowie Strategien für die lebenslange Orientierung (AT, DK, DE, EE, ES, FI, FR, HU, IE, LT, LU, LV, NL) zeigen, dass die Hindernisse für eine Zusammenarbeit zwischen Bildungssektoren überwunden werden können.
Die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sollten allen Bürgerinnen und Bürgern Möglichkeiten für lebenslanges Lernen bieten. Die Mitgliedstaaten sollten ihre Systeme überprüfen, um Hindernisse für das lebenslange Lernen zu identifizieren. In Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und anderen wichtigen Interessenträgern sollten sie umfassende Strategien entwickeln und Maßnahmen zur Förderung des lebenslangen Lernens ergreifen, wobei die auf europäischer Ebene eingegangenen Verpflichtungen und die Transparenzinstrumente und -rahmen (Europäischer Qualifikationsrahmen (8), ECVET/ECTS (9), EQAVET, Bezugsrahmen für Schlüsselkompetenzen (10)) Berücksichtigung finden müssen. Besonderes Augenmerk sollte der Vermittlung von Grundfertigkeiten für alle und einer besseren Einbeziehung von Angeboten für lebenslanges Lernen gelten, vor allem um die Beteiligung von geringqualifizierten Erwachsenen zu fördern.
2.5 Mobilität zu Lernzwecken
Die Mobilität festigt Europas Grundlage für künftiges wissensbasiertes Wachstum und seine Innovations- und internationale Wettbewerbsfähigkeit (11). Dank der Mobilität können Einzelpersonen ihre Chancen auf dem Arbeitmarkt steigern und ihre persönliche Entwicklung voranbringen. Auch die Arbeitgeber erkennen den Wert dieser Erfahrung an und schätzen sie. Die Bildungseinrichtungen, die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und die Unternehmen profitieren gleichermaßen von der Lernerfahrung, den persönlichen Kontakten und der Vernetzung im Zuge der Mobilität. Die Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität zu Lernzwecken ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie ein europäischer Mehrwert erzielt werden kann.
Allerdings schlägt sich der Wert der Mobilität derzeit noch nicht in der Anzahl der Auslandsaufenthalte zu Lernzwecken nieder. Etwa 10 % bis 15 % der Hochschulabsolventen haben ihre Studien teilweise im Ausland absolviert; im Hochschulbereich ist man sich denn auch des Mehrwerts der Mobilität wohl bewusst. Dagegen haben lediglich 3 % der Absolventen einer beruflichen Erstausbildung einen Teil ihrer Berufsbildung im Ausland absolviert. Es bedarf somit weiterer Anstrengungen, um die Mobilität von Personen in der beruflichen Erstausbildung oder Weiterbildung zu fördern. Begrenzte finanzielle Mittel und mangelnde Sprachkenntnisse hemmen die Mobilität zu Lernzwecken, die zudem häufig nicht anerkannt bzw. validiert wird. Oft fehlt es an Informationen über die angebotenen Möglichkeiten. Überdies wird den besonderen Bedürfnissen von bestimmten Lernenden (z. B. von behinderten Menschen) nicht genügend Rechnung getragen.
Die meisten Länder fördern in erster Linie die Mobilität von Lernenden. Zwar sehen einige Länder (BG, IE, MT, SE, BE nl, DE, EE, EL, ES, FI, NL, RO, LT, FR) auch die Teilnahme anderer Gruppen, z. B. von Lehrkräften und Auszubildenden, an Mobilitätsmaßnahmen vor, aber in diesem Punkt besteht noch viel Handlungsbedarf sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene.
Den europäischen Förderprogrammen kommt hier eine wichtige Rolle zu. Im neuen mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014-2020 hat die Kommission vorgeschlagen, die Zahl der Finanzhilfeempfänger im Rahmen des künftigen Programms für allgemeine und berufliche Bildung von 400 000 auf fast 700 000 pro Jahr zu erhöhen, d. h. nahezu zu verdoppeln.
Allerdings müssen Förderprogramme von strategischen Reformen begleitet werden. Im November 2011 hat der Rat für 2020 eine neue Benchmark für die Mobilität zu Lernzwecken festgelegt (20 % für den Hochschulbereich, 6 % für den Bereich der beruflichen Erstausbildung). Diesem politischen Engagement sollten konkrete Taten folgen: die Empfehlung des Rates „Jugend in Bewegung — die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern“ muss umgesetzt und die europäischen Transparenzinstrumente, wie Europäischer Qualifikationsrahmen, ECTS/ECVET und Europass (12), müssen in vollem Umfang genutzt werden.
2.6 Neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Infolge der Krise hat sich der Qualifikationsbedarf rasch verändert. Der Bedarf an Arbeitsplätzen für geringqualifizierte Arbeitskräfte geht zurück, während in den wissensbasierten Branchen von morgen immer höhere Qualifikationen vorausgesetzt werden. Nach jüngsten Prognosen (13) wird der Anteil hochqualifizierter Arbeitsplätze von 29 % (2010) auf 35 % aller Arbeitsplätze im Jahr 2020 steigen, das entspricht einem Zuwachs um nahezu 16 Millionen. Umgekehrt dürfte der Anteil von Arbeitsplätzen, für die nur eine geringe Qualifikation erforderlich ist, um ca. 12 Millionen abnehmen und von 20 % auf unter 15 % sinken. Bereits jetzt verzeichnen einige Länder Engpässe bei hochqualifizierten Arbeitsplätzen. Infolge der Auswirkungen der demografischen Alterung und des nach 2012 einsetzenden Rückgangs des Arbeitskräfteangebots wird sich diese Situation noch verschärfen. An verschiedene Mitgliedstaaten (BG, CY, CZ, EE, PL, SI, SK, UK) wurden länderspezifische Empfehlungen zur Verbesserung der Qualifikationen für den Arbeitsmarkt und zur gezielten Förderung geringqualifizierter Arbeitskräfte gerichtet.
Bei der Umsetzung von Methoden, Instrumenten und Konzepten zur Antizipation und Bewertung des Qualifikationsbedarfs, von Diskrepanzen und der Beschäftigungsfähigkeit von Hochschulabsolventen haben die Mitgliedstaaten Fortschritte erzielt. Viele legen den Schwerpunkt auf Schlüsselbereiche wie IKT oder Gesundheitswesen.
Allerdings haben nur wenige Länder (AT, DE, FR, IE, PL, UK) ein koordiniertes Konzept dafür, die Ergebnisse bei den wichtigsten Akteuren bekannt zu machen. Institutionelle Mechanismen werden häufig auf regionaler oder sektoraler Ebene entwickelt, tendieren jedoch dazu, die Fragmentierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung widerzuspiegeln und aufzugreifen.
Die Anpassung des Bildungsangebots an die Arbeitsmarktentwicklungen erfolgt in den Ländern im Rahmen folgender Maßnahmen: Partnerschaften mit den wichtigsten Interessenträgern (EE, FI, SE), Qualitätssicherungsmechanismen sowie Initiativen, die auf die Vermittlung der auf dem Arbeitsmarkt geforderten Kompetenzen abstellen, etwa in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik, Naturwissenschaften und Technik (AT, BE nl, DE, FR, PL, LT, IE), Sprachen, digitale Kompetenzen und Initiativ- und Unternehmergeist (ES, EE, BG, LT, FR).
Indem Jungen und Mädchen ermutigt werden, Laufbahnen in Sektoren einzuschlagen, in denen ihr Geschlecht unterrepräsentiert ist, wird die geschlechtsspezifische Segregation in der allgemeinen und beruflichen Bildung verringert; zudem kann dies dazu beigetragen, den Mangel an qualifizierten Arbeitskräften abzubauen.
Der strategische Rahmen ET 2020 sollte die Umsetzung der Leitinitiative „Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“ unterstützen. Die Kommission hat eine Mitteilung mit dem Titel „Initiative ‚Chancen für junge Menschen‘ “ (14) verabschiedet, in der unterstrichen wird, dass der allgemeinen und beruflichen Bildung bei der Verhinderung von Jugendarbeitslosigkeit eine wichtige Rolle zukommt; sie wird im Verlauf des Jahres 2012 eine Mitteilung über ein neues Kompetenzprofil vorlegen und Maßnahmen vorschlagen, mit denen die Schlüsselkompetenzen verbessert und engere Verbindungen zwischen Bildungsbereich und Arbeitsmarkt gefördert werden sollen. Die im Rahmen von ET 2020 durchgeführten Arbeiten werden weiter den Erwerb von Schlüsselkompetenzen durch alle Bürger fördern, das Monitoring durch Entwicklung einer neuen europäischen Benchmark für die Beschäftigungsfähigkeit verbessern, die regelmäßige Aktualisierung der Qualifikationen und Weiterbildung unterstützen und den künftigen Qualifikationsbedarf auf dem Arbeitsmarkt antizipieren, insbesondere mit Hilfe des EU-Kompetenzpanoramas.
3. DER BEITRAG DES STRATEGISCHEN RAHMENS ET 2020 ZUR STRATEGIE EUROPA 2020
Die vorstehende Analyse des Zyklus 2009-2011, unter anderem der zögerlichen Fortschritte bei der Verwirklichung der Kernziele im Bildungsbereich und der ET-2020-Benchmarks, macht deutlich, dass es gilt, effizient in eine neu gestaltete allgemeine und berufliche Bildung zu investieren, damit diese zu nachhaltigem Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen und die soziale Inklusion fördern kann.
Im Jahreswachstumsbericht 2012 wird darauf hingewiesen, dass die Mitgliedstaaten die strategischen Leitlinien der EU rasch und nachweisbar anwenden müssen. Mit dem strategischen Rahmen ET 2020 könnten die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden, den Herausforderungen zu begegnen, die in den verschiedenen länderspezifischen Empfehlungen in folgenden Bereichen aufgezeigt wurden: Schulabbrecher (AT, DK, ES, MT) und tertiäre Bildungsabschlüsse (BG, CZ, MT, PL, SK), lebenslanges Lernen, Berufsbildung und arbeitsmarktgerechte Kompetenzen (AT, CY, DK, EE, ES, FI, FR, LU, MT, PL, SI, SK, UK) sowie Vorschul- und Schulbildung und Gleichstellungsaspekte (BG, DE, EE).
Auf der Grundlage ihrer eigenen Bewertung sowie der Konsultation der Mitgliedstaaten und europäischer Interessenvertretungen kommen der Rat und die Kommission zu dem Schluss, dass die vier strategischen ET-2020-Ziele, die 2009 festgelegt wurden, nach wie vor Gültigkeit haben. Die Liste der 2009 vereinbarten mittelfristigen Prioritäten wird durch eine neue ersetzt, die mit Blick auf die Schaffung von Wachstum und Beschäftigungsmöglichkeiten den Schwerpunkt auf die Mobilisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung legt (siehe Anhang).
Darüber hinaus regt sie an, die Arbeitsverfahren im Rahmen von ET 2020 zu überprüfen, die konzipiert wurden, ehe man sich auf die Strategie Europa 2020 und das Europäische Semester einigte. Der strategische Rahmen ET 2020 sollte besser auf die Strategie Europa 2020 abgestimmt werden: Er sollte als Mechanismus fungieren, um die ET-2020-Interessenträger zu mobilisieren, ihr Engagement zu erhöhen und ihre Sachkenntnisse zugunsten von Europa 2020 zu nutzen, wobei auch die Erkenntnisse und das Datenmaterial einschlägiger europäischer Agenturen und Netze (15) berücksichtigt werden sollten.
Um den Beitrag des strategischen Rahmens ET 2020 zur Strategie Europa 2020 zu erhöhen, könnten seine Governance und seine Arbeitsinstrumente wie folgt angepasst werden:
1. |
Der Rat (Bildung, Jugend, Kultur und Sport) könnte die Aspekte der Strategie Europa 2020, die die allgemeine und berufliche Bildung betreffen, im Verlauf des Europäischen und des nationalen Semesters aufgreifen. Er könnte sich mit dem Jahreswachstumsbericht befassen und dem Europäischen Rat auf seiner März-Tagung entsprechend Bericht erstatten, die gemeinsamen Fragen erörtern, die sich aus den Leitlinien des Europäischen Rates und ihrer Umsetzung im Rahmen der nationalen Reformprogramme ergeben, und die Maßnahmen prüfen, die auf Grundlage der Ergebnisse des Europäischen Semesters ergriffen worden sind. |
2. |
Angesichts des integrativen Charakters von Europa 2020 könnte die Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss für Bildungsfragen einerseits und dem Ausschuss für Wirtschaftspolitik, dem Beschäftigungsausschuss und dem Ausschuss für Sozialschutz andererseits vertieft werden. Auf diese Weise könnte sichergestellt werden, dass der strategische Rahmen ET 2020 zum Europa-2020-Prozess beiträgt, auch was die Nutzung von Indikatoren für das Monitoring betrifft. |
3. |
Das Instrument des Peer-Learning könnte besser genutzt und enger mit Europa 2020 verknüpft werden. Erstens könnte jedes Jahr im September/Oktober in enger Zusammenarbeit mit dem Ratsvorsitz eine Peer-Review abgehalten werden, um die Aussprache auf Ratsebene vorzubereiten und Informationen bereitzustellen. Bei diesem multilateralen Ansatz könnte der Schwerpunkt auf die wichtigsten politischen Themen gelegt werden, die sich im vorhergehenden Europäischen Semester herauskristallisiert und zu zahlreichen länderspezifischen Empfehlungen geführt haben. Zweitens könnten interessierte Mitgliedstaaten Peer-Partner für eine intensive Aussprache über ein spezielles Thema in ihr Land einladen. Die Kommission würde die einschlägigen Finanzierungsinstrumente nutzen, um diese Aktivität zu fördern und z. B. die Teilnahme von international renommierten Fachleuten zu unterstützen. |
4. |
Um die Verbindungen zwischen Europa 2020 und ET 2020 zu verstärken, könnte die Kommission jedes Jahr einen Meinungsaustausch zwischen den Interessenträgern im Bereich allgemeine und berufliche Bildung organisieren. Auf diesem neuen Forum für die allgemeine und berufliche Bildung könnten jeweils Anfang Oktober die Fortschritte bei der Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung erörtert werden, wobei man sich auf die Diskussionen über Bildungsfragen während des Europäischen Semesters stützen könnte. |
5. |
Der Rat wird die Liste der Indikatoren im Bereich allgemeine und berufliche Bildung (16) überprüfen, damit gewährleistet ist, dass die Indikatoren des strategischen Rahmens ET 2020 mit ihren Zielen übereinstimmen. Anstelle des derzeitigen Sachstandsberichts (17) wird die Kommission jeden Herbst einen neuen Anzeiger für die allgemeine und berufliche Bildung vorlegen, ein knapp gefasstes Papier, in dem die Fortschritte in Bezug auf die ET-2020-Benchmarks und Basisindikatoren und insbesondere in Bezug auf das Kernziel von Europa 2020 auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung dargelegt werden. Dieses Papier soll Informationen für die Aussprache auf Ratsebene liefern. |
Schließlich müssen alle Instrumente — insbesondere die laufenden und künftigen Programme im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, die Strukturfonds und Horizont 2020 — mobilisiert werden, damit die Ziele von Europa 2020 und ET 2020 erreicht werden.
(1) ABl. C 119 vom 28.5.2009, S. 2.
(2) Dok. 18577/11 ADD 1 (SEK(2011) 1607 endgültig) und Dok. 18577/11 ADD 2 (SEK(2011) 1608 endgültig).
(3) Europäisches Expertennetzwerk Bildungsökonomik (EENEE): Analysepapier, September 1/2011: The Cost of Low Educational Achievement in the European Union (Die Kosten eines niedrigen Bildungsstands in der Europäischen Union).
(4) ABl. C 191 vom 1.7.2011, S. 1.
(5) Daten für 2010 aus Eurostat, AKE.
(6) ABl. C 372 vom 20.12.2011, S. 36.
(7) Daten für 2010 aus Eurostat, AKE. ISCED 5-6. Für DE umfasst das Ziel auch ISCED 4, für AT ISCED 4A.
(8) ABl. C 111 vom 6.5.2008, S. 1.
(9) Leistungspunktesystem für die Berufsbildung, Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen: http://ec.europa.eu/education/lifelong-learning-policy/doc48_de.htm
(10) ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10.
(11) KOM(2009) 329 endg.
(12) ABl. L 390 vom 31.12.2004, S. 6.
(13) http://www.cedefop.europa.eu/en/Files/3052_en.pdf
(14) Dok. 5166/12 (KOM(2011) 933 endg.
(15) Insbesondere Cedefop, die Europäische Stiftung für Berufsbildung und das Netz Euridyce.
(16) ABl. C 311 vom 21.12.2007, S. 13.
(17) Letzte Ausgabe: SEK(2011) 526.
ANHANG (1)
Prioritäre Bereiche für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (2012-2014)
Im Hinblick auf die Erreichung der im „ET 2020“-Rahmen aufgeführten vier strategischen Ziele sollte die Ermittlung von prioritären Bereichen für die spezifischen Arbeitszyklen die Effizienz der europäischen Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung verbessern sowie dem individuellen Bedarf der Mitgliedstaaten, insbesondere im Hinblick auf neue Umstände und Herausforderungen, besser Rechnung tragen.
Die Mitgliedstaaten werden gemäß ihren nationalen Prioritäten die Arbeits- und Zusammenarbeitsbereiche auswählen, in denen sie an gemeinsamen Folgearbeiten teilnehmen möchten. Wenn Mitgliedstaaten dies für erforderlich halten, kann die Arbeit in spezifischen prioritären Bereichen in nachfolgenden Arbeitszyklen fortgesetzt werden.
1. Lebenslanges Lernen und Mobilität als Realität
Strategien für lebenslanges Lernen
Zusammenarbeit, um die Entwicklung umfassender nationaler Strategien für lebenslanges Lernen, die alle Stadien von der frühkindlichen Bildung bis hin zur Erwachsenenbildung abdecken, zu vervollständigen, wobei der Schwerpunkt auf Folgendes gelegt werden sollte: Partnerschaften mit den Interessenträgern, Kompetenzentwicklung bei geringqualifizierten Erwachsenen, Maßnahmen, um den Zugang zu lebenslangem Lernen auszuweiten und Dienstleistungen im Bereich des lebenslangen Lernens (Orientierung, Validierung usw.) zu integrieren. Insbesondere Umsetzung der Entschließung des Rates vom 28. November 2011 über eine erneuerte europäische Agenda für die Erwachsenenbildung (2).
Europäische Referenzinstrumente
Zusammenarbeit zwecks Verknüpfung der nationalen Qualifikationsrahmen mit dem europäischen Qualifikationsrahmen, Festlegung umfassender nationaler Mechanismen für die Validierung der Lernergebnisse; Herstellung von Verbindungen zwischen den Qualifikationsrahmen, den Validierungsmechanismen, der Qualitätssicherung und den Systemen zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (EQAVET, ECVET, ECTS); Zusammenarbeit bei der Antizipation des Qualifikationsbedarfs und bei einem besseren Abgleich von Lernangeboten und Qualifikationsbedarf (Kompetenzpanorama, europäische Klassifikation der Kompetenzen/Fertigkeiten, Qualifikationen und Berufe — ESCO); Verbesserung von Sichtbarkeit, Verbreitung und Nutzung der europäischen Referenzinstrumente mit Blick auf eine Beschleunigung ihrer Anwendung.
Mobilität zu Lernzwecken
Förderung der Lernmobilität aller Lernenden in Europa und in der ganzen Welt, auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung, wobei der Schwerpunkt auf Informations- und Orientierungsmaßnahmen, die Qualität der Lernmobilität, den Abbau von Mobilitätshindernissen und die Förderung der Mobilität der Lehrkräfte gelegt werden sollte. Insbesondere Umsetzung der Empfehlung des Rates „Jugend in Bewegung — die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern“ (3).
2. Verbesserung der Qualität und der Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung
Grundkompetenzen (in den Bereichen Lesen und Schreiben, Mathematik, Naturwissenschaften und Technik), Sprachkenntnisse
Nutzung der Erkenntnisse über die Lesekompetenz, unter anderem des Berichts der hochrangigen Expertengruppe zum Thema Lese- und Schreibfähigkeit, um die Lese- und Schreibkompetenz bei Schülerinnen/Schülern und Erwachsenen zu verbessern und den Anteil der 15-Jährigen mit schwacher Lesekompetenz zu verringern. Bewältigung der Herausforderungen im Bereich Lese- und Schreibkompetenz durch Nutzung verschiedener Medien, auch der digitalen, durch alle. Nutzung und Weiterentwicklung der Ergebnisse der Zusammenarbeit, um dem Problem mangelhafter schulischer Leistungen in den Bereichen Mathematik und Naturwissenschaften zu begegnen; Fortführung der Arbeiten zu Verbesserung der Sprachenkompetenz und vor allem zur Förderung der Lernmobilität und der Beschäftigungsfähigkeit. Berufliche Weiterbildung von Lehrkräften, Ausbildern und Schulleitern.
Berufliche Weiterbildung von Lehrkräften, Ausbildern und Schulleitern
Verbesserung der Qualität des Lehrpersonals als ausschlaggebende Determinante für die Qualität der Ergebnisse; besondere Berücksichtigung folgender Aspekte: Qualität der Lehrkräfte, Anwerben und Auswählen der besten Kandidaten für den Lehrerberuf, Qualität der beruflichen Weiterbildung, Entwicklung der Kompetenzen von Lehrkräften und Stärkung der Schulleitung.
Modernisierung der Hochschulbildung und Erhöhung der Hochschulabschlussquoten
Zusammenarbeit zwecks Erhöhung der Zahl der Hochschulabsolventen, einschließlich Ausbau alternativer Studiengänge und der tertiären Berufsbildung; Verbesserung der Qualität und Relevanz der Hochschulbildung; Erhöhung der Qualität der Hochschulbildung durch Mobilität und grenzüberschreitende Zusammenarbeit; Stärkung der Verbindungen zwischen Hochschulbildung, Forschung und Innovation zur Förderung von Exzellenz und regionaler Entwicklung; Verbesserung von Governance und Finanzierung.
Attraktivität und Relevanz der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung
Zusammenarbeit im Sinne des Kommuniqué von Brügge zu einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung für den Zeitraum 2011-2020, vor allem zur Erhöhung der Attraktivität der beruflichen Erstausbildung, Förderung der Exzellenz und Arbeitsmarktrelevanz der beruflichen Bildung, Umsetzung von Mechanismen zur Qualitätssicherung sowie Verbesserung der Qualität von Lehrkräften, Ausbildern und sonstigen in der beruflichen Bildung tätigen Fachleuten.
Effiziente Finanzierung und Evaluierung
Überprüfung der Finanzierungsmechanismen und Evaluierungssysteme zwecks Verbesserung der Qualität; unter anderem gezielte Unterstützung benachteiligter Bürgerinnen und Bürger und Entwicklung effizienter und gerechter Instrumente zur Mobilisierung privater Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung nach Abschluss der Sekundarausbildung.
3. Förderung von Gerechtigkeit, sozialem Zusammenhalt und aktiver Bürgerschaft
Schulabbruch
Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Empfehlung des Rates von 2011 für politische Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote (4) und der nationalen Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote in der allgemeinen und beruflichen Bildung.
Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung
Zusammenarbeit im Sinne der Schlussfolgerungen des Rates von 2011 zur frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung (5) mit dem Ziel, einen breiten und gerechten Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung zu gewährleisten und die Qualität des Angebots zu erhöhen; Förderung integrierter Konzepte, der beruflichen Weiterentwicklung des in der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung tätigen Personals sowie der Elternbegleitung; Entwicklung angemessener Lehrpläne, Programme und Finanzierungsmodelle.
Gerechtigkeit und Vielfalt
Stärkung des wechselseitigen Lernens in Bezug auf wirksame Mittel und Wege zur Erhöhung des Bildungsniveaus in einer Gesellschaft, die zunehmend durch Vielfalt geprägt ist, insbesondere durch Umsetzung integrativer Bildungskonzepte, die es Lernenden mit unterschiedlichem Hintergrund und Bildungsbedarf, unter anderem Migranten, Roma und Studierenden mit besonderen Bedürfnissen, erlaubt, ihr Potenzial voll zu entfalten; Förderung von Lernmöglichkeiten für ältere Erwachsene und des generationenübergreifenden Lernens.
4. Förderung von Kreativität und Innovation — einschließlich unternehmerischen Denkens — auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung
Partnerschaften mit Unternehmen, Forschungseinrichtungen und der Zivilgesellschaft
Entwicklung wirksamer und innovativer Formen der Vernetzung, Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen Anbietern im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und einem breiten Spektrum von Interessenträgern, einschließlich Sozialpartnern, Unternehmensverbänden, Forschungseinrichtungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen. Unterstützung der Netze von Schulen, Hochschulen und sonstigen Anbietern im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zwecks Förderung neuer Organisationsformen für das Lernen (einschließlich offener Bildungsressourcen), Kapazitätenaufbau und Entwicklung der Bildungseinrichtungen zu lernenden Organisationen.
Bereichsübergreifende Schlüsselkompetenzen, Unternehmerausbildung, digitale Kompetenz, Medienkompetenz, innovative Lernumfelder
Zusammenarbeit zwecks Förderung des Erwerbs der in der Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (2006) aufgezeigten Schlüsselkompetenzen, einschließlich digitaler Kompetenz und der Art und Weise, wie IKT und Unternehmergeist Innovationen in der allgemeinen und beruflichen Bildung anstoßen können, Förderung kreativer Lernumfelder und Stärkung des Kulturbewusstseins, der Ausdrucks- und der Medienkompetenz.
(1) NL: Vorbehalt zu der aus ihrer Sicht für einen Dreijahreszeitraum übertrieben hohen Anzahl Prioritäten. Die Delegation ist der Ansicht, dass mehr Zeit darauf verwendet werden sollte, den Inhalt des Anhangs zu erörtern.
(2) ABl. C 372 vom 20.12.2011, S. 1.
(3) ABl. C 199 vom 7.7.2011, S. 1.
Europäische Kommission
8.3.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 70/19 |
Euro-Wechselkurs (1)
7. März 2012
2012/C 70/06
1 Euro =
|
Währung |
Kurs |
USD |
US-Dollar |
1,3120 |
JPY |
Japanischer Yen |
105,95 |
DKK |
Dänische Krone |
7,4345 |
GBP |
Pfund Sterling |
0,83490 |
SEK |
Schwedische Krone |
8,9240 |
CHF |
Schweizer Franken |
1,2052 |
ISK |
Isländische Krone |
|
NOK |
Norwegische Krone |
7,4480 |
BGN |
Bulgarischer Lew |
1,9558 |
CZK |
Tschechische Krone |
24,871 |
HUF |
Ungarischer Forint |
296,28 |
LTL |
Litauischer Litas |
3,4528 |
LVL |
Lettischer Lat |
0,6978 |
PLN |
Polnischer Zloty |
4,1644 |
RON |
Rumänischer Leu |
4,3580 |
TRY |
Türkische Lira |
2,3459 |
AUD |
Australischer Dollar |
1,2423 |
CAD |
Kanadischer Dollar |
1,3140 |
HKD |
Hongkong-Dollar |
10,1858 |
NZD |
Neuseeländischer Dollar |
1,6043 |
SGD |
Singapur-Dollar |
1,6554 |
KRW |
Südkoreanischer Won |
1 476,91 |
ZAR |
Südafrikanischer Rand |
10,0432 |
CNY |
Chinesischer Renminbi Yuan |
8,2855 |
HRK |
Kroatische Kuna |
7,5588 |
IDR |
Indonesische Rupiah |
12 037,60 |
MYR |
Malaysischer Ringgit |
3,9714 |
PHP |
Philippinischer Peso |
56,370 |
RUB |
Russischer Rubel |
39,0299 |
THB |
Thailändischer Baht |
40,370 |
BRL |
Brasilianischer Real |
2,3209 |
MXN |
Mexikanischer Peso |
17,0308 |
INR |
Indische Rupie |
66,1310 |
(1) Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.
INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN
8.3.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 70/20 |
Angaben der Mitgliedstaaten zu staatlichen Beihilfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 70/2001
2012/C 70/07
Beihilfe Nr.: SA.34153 (11/XA)
Mitgliedstaat: Deutschland
Region: Baden-Wuerttemberg
Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: BW Gewährung von Beihilfen und sonstigen Leistungen durch die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
Rechtsgrundlage:
— |
§ 71 Tierseuchengesetz der Bundesrepublik Deutschland |
— |
§§ 8 und 9 Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz des Landes Baden-Württemberg |
— |
Leistungssatzung und Leistungsverzeichnis der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg |
Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der dem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: Gesamtes nach der Regelung vorgesehenes Jahresbudget: 3,80 EUR (in Mio.)
Beihilfehöchstintensität: 100 %
Inkrafttreten der Regelung: —
Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: 28. Februar 2012-31. Dezember 2013
Zweck der Beihilfe: Tierseuchen (Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006)
Betroffene Wirtschaftssektoren: Tierhaltung
Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:
Tierseuchenkasse Baden-Württemberg |
Anstalt des öffentlichen Rechts |
Hohenzollernstraße 10 |
70178 Stuttgart |
DEUTSCHLAND |
Internetadresse:
|
http://www.tsk-bw.de/download/Documents/Leistungssatzung_2012.pdf |
|
http://www.tsk-bw.de/download/Documents/TSG.pdf |
|
http://www.tsk-bw.de/download/Documents/Ausfuehrung.pdf |
Sonstige Auskünfte: —
Beihilfe Nr.: SA.34241 (12/XA)
Mitgliedstaat: Italien
Region: Friuli-Venezia Giulia
Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Regolamento per la concessione di indennizzi a favore delle aziende agricole per le perdite causate dal cancro batterico dell'actinidia (pseudomonas syringae pv. actinidiae)
Rechtsgrundlage: Legge regionale n. 22/2002 «istituzione del fondo regionale per la gestione delle emergenze in agricoltura» — articolo 1, comma 2.
Delibera di Giunta regionale n. 2456 del 12 dicembre 2011«regolamento per la concessione dii indennizzi a favore delle aziende agricole operanti nella regione per le perdite causate dal cancro batterico dell'actinidia (pseudomonas syringae pv. actinidiae) nell'ambito del programma dell'ersa di pervenzione, controllo ed eradicazione della malattia. approvazione»
Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der dem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: Gesamtbetrag der dem Unternehmen gewährten Ad-hoc-Beihilfe: 0,22 EUR (in Mio.)
Beihilfehöchstintensität: 100 %
Inkrafttreten der Regelung: —
Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: 2. März 2012-31. Dezember 2013
Zweck der Beihilfe: Pflanzenkrankheiten und Schädlingsbefall (Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006)
Betroffene Wirtschaftssektoren: Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten
Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:
Regione autonoma Friuli Venezia Giulia |
Direzione centrale risorse rurali, agroalimentari e forestali |
Servizio investimenti aziendali e sviluppo agricolo |
Via Sabbadini 31 |
33100 Udine UD |
ITALIA |
Internetadresse: http://www.regione.fvg.it/asp/delibereInternet/asp/internet/layout2008_2.asp?pag=1&num=2456&tx_dataDel=&key=&uf=&btnCerca=vai
Sonstige Auskünfte: —
Beihilfe Nr.: SA.34336 (12/XA)
Mitgliedstaat: Spanien
Region: Comunidad Valenciana
Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Indemnizaciones por destrucción de material vegetal afectado por Erwinia amylovora (Burril) Winslow et al.
Rechtsgrundlage: Borrador de Orden de la Conselleria de Agricultura, Pesca, Alimentación y Agua, por la que se aprueban las bases de las ayudas indemnizatorias para la erradicación y el control de la bacteria de cuarentena Erwinia amylovora (Burril) Winslow et al., responsable de la enfermedad conocida como fuego bacteriano de las rosáceas.
Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der dem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: Gesamtes nach der Regelung vorgesehenes Jahresbudget: 0,30 EUR (in Mio.)
Beihilfehöchstintensität: 100 %
Inkrafttreten der Regelung: —
Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: 2. März 2012-31. Dezember 2013
Zweck der Beihilfe: Pflanzenkrankheiten und Schädlingsbefall (Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006)
Betroffene Wirtschaftssektoren: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:
Conselleria de Agricultura, Pesca, Alimentación y Agua |
Calle Amadeo de Saboya, 2 |
46010 Valencia |
ESPAÑA |
Internetadresse: http://www.agricultura.gva.es/web/c/document_library/get_file?uuid=c79e73f6-0500-437a-a559-05c92e90c2d3&groupId=16
Sonstige Auskünfte: —
V Bekanntmachungen
VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK
Europäische Kommission
8.3.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 70/22 |
Mitteilung des Ministers für Wirtschaft, Landwirtschaft und Innovation des Königreichs der Niederlande gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen
2012/C 70/08
Der Minister für Wirtschaft, Landwirtschaft und Innovation gibt bekannt, dass für ein als „Opmeer“ bezeichnetes Gebiet eine Genehmigung zum Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen beantragt worden ist.
Das Gebiet, auf das sich der Antrag bezieht, liegt in der Provinz Noord-Holland und wird begrenzt durch die Geraden zwischen den Punktepaaren A-B, B-C, C-D, D-E, E-F, F-G, G-H, H-I, I-J, J-K, K-L, L-M, M-N und A-N.
Die Koordinaten dieser genannten Punkte sind:
Punkt |
X |
Y |
A |
118790,00 |
538390,00 |
B |
120800,00 |
535000,00 |
C |
123450,00 |
532000,00 |
D |
126950,00 |
527300,00 |
E |
130100,00 |
525000,00 |
F |
132150,00 |
522600,00 |
G |
134660,00 |
516000,00 |
H |
131559,50 |
516071,20 |
I |
130528,33 |
512343,19 |
J |
126275,00 |
515000,00 |
K |
120000,00 |
518150,00 |
L |
118750,00 |
520000,00 |
M |
117585,00 |
522850,00 |
N |
115000,00 |
525260,00 |
Die Position dieser Punkte wird in Form von geografischen Koordinaten angegeben, die nach dem System des niederländischen Katasteramts Rijksdreihoeksmeting (RD) berechnet werden.
Die Oberfläche des so eingegrenzten Gebiets beträgt 229,0 km2.
Der Minister für Wirtschaft, Landwirtschaft und Innovation fordert hiermit zur Einreichung konkurrierender Anträge auf die Erteilung einer Genehmigungen zum Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen für das durch die vorstehend angegebenen Punkte und Koordinaten begrenzte Gebiet unter Verweis auf die oben genannte Richtlinie und Artikel 15 des Bergbaugesetzes (Mijnbouwwet) (Staatsblad 2002, Nr. 542) auf.
Für die Erteilung der Genehmigung ist das Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Innovation zuständig. Die in Artikel 5 Absätze 1 und 2 und in Artikel 6 Absatz 2 der oben genannten Richtlinie festgelegten Kriterien, Bedingungen und Auflagen sind im Bergbaugesetz (Mijnbouwwet) (Staatsblad 2002, Nr. 542) näher ausgeführt.
Anträge können bis zu 13 Wochen nach Veröffentlichung dieser Aufforderung im Amtsblatt der Europäischen Union eingereicht werden und sind an folgende Anschrift zu richten:
De minister van Economische Zaken, Landbouw en Innovatie |
ter attentie van de heer P. Jongerius, directie Energiemarkt |
ALP A/562 |
Bezuidenhoutseweg 30 |
Postbus 20101 |
2500 EC Den Haag |
NEDERLAND |
Anträge, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Über die Anträge wird innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf der genannten Frist entschieden.
Nähere Informationen sind erhältlich unter der Telefonnummer +31 703797762 (Kontaktperson: Herr E. J. Hoppel).
8.3.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 70/24 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.6439 — AGRANA/RWA/JV)
(Text von Bedeutung für den EWR)
2012/C 70/09
1. |
Am 29. Februar 2012 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft („AGRANA“, Österreich) and RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft („RWA“, Österreich) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über ein neugegründetes Gemeinschaftsunternehmen („Joint Venture“, Österreich), das aus ihren jeweiligen Tochtergesellschaften AGRANA Juice und Ybbstaler gebildet wird. |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
|
3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6439 — AGRANA/RWA/JV per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
|
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).