ISSN 1977-088X

doi:10.3000/1977088X.CA2012.010.ger

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 10A

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

55. Jahrgang
12. Januar 2012


Informationsnummer

Inhalt

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V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Europäische Kommission

2012/C 010A/01

Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien (GD INFSO) — Ausschreibung der Stelle eines Direktors (m/w) (Besoldungsgruppe AD 14) in Brüssel (Artikel 29 Absatz 2 des Statuts) — KOM/2011/10322

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ÜBERSICHT DER IM C A-AMTSBLATT VERÖFFENTLICHTEN AUSWAHLVERFAHREN

Anbei finden Sie eine Liste der C A-Amtsblätter, die im Jahr 2012 bisher veröffentlicht wurden.

Die Amtsblätter sind — wenn nicht anders angegeben — in allen Sprachfassungen erschienen.

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(DA/EL/HU/IT/MT/PL)

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DE

 


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Europäische Kommission

12.1.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 10/1


GENERALDIREKTION INFORMATIONSGESELLSCHAFT UND MEDIEN (GD INFSO)

Ausschreibung der Stelle eines Direktors (m/w) (Besoldungsgruppe AD 14) in Brüssel

(Artikel 29 Absatz 2 des Statuts)

KOM/2011/10322

(2012/C 10 A/01)

Die Generaldirektion

Als Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien (GD INFSO) unterstützen wir die Entwicklung und den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zum Wohle aller Bürger. Wir steuern die Digitale Agenda für Europa (DAE) und fördern IKT als Motor für Wachstum und Beschäftigung. Die Generaldirektion beschäftigt etwa 1 200 Mitarbeiter und verwaltet ein Jahresbudget von 1,4 Mrd. EUR.

Die Direktion B „Politik der elektronischen Kommunikationsdienste“ hat die Aufgabe, die Entwicklung eines offenen und wettbewerbsfähigen Binnenmarktes für Kommunikationsnetze und -dienste zu ermöglichen und zu unterstützen. Mit diesem wichtigen Beitrag zur DAE fördern wir in diesem Sektor Wachstum, Innovation und Effizienz und setzen uns für die Interessen der Verbraucher ein. Zu den elektronischen Kommunikationsdiensten zählen Telekommunikationsdienste via Satellit, Fest- und Mobilfunknetze sowie Rundfunkdienste, mit Ausnahme der Bereitstellung von Inhalten.

Die Direktion

trägt die Gesamtverantwortung für die Festlegung von Strategien und Rechtsvorschriften auf EU-Ebene im Bereich der elektronischen Kommunikation. Darunter fallen

die Ausarbeitung von Maßnahmen (1) im Bereich der Frequenzpolitik, um den EU-Binnenmarkt für Ausrüstungen und Dienste zu fördern, den Frequenzbedarf im Zusammenhang mit der Politik und den Initiativen der EU zu decken und durch die Förderung der Reform der Frequenzverwaltung den wirtschaftlichen und sozialen Nutzen frequenzabhängiger Anwendungen zu erhöhen,

eine Reihe spezifischer Themen (2) wie Roaming und die europaweit einheitliche Notrufnummer 112 (letztere in Zusammenarbeit mit der Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz — GD ECHO);

überwacht die Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften im Bereich der elektronischen Kommunikation in allen Mitgliedstaaten und setzt diese Rechtsvorschriften durch;

spielt eine wesentliche Rolle im Hinblick auf die mit dem Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze eingesetzten Gremien, Gruppen und Ausschüsse: das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und sein Büro, die Gruppe für Frequenzpolitik (RSPG), der Kommunikationsausschuss (COCOM) und der Funkfrequenzausschuss (RSC);

bewertet die Entwürfe der nationalen Regulierungsmaßnahmen gemäß Artikel 7 der Rahmenrichtlinie für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste.

Die Direktion B mit insgesamt 100 Mitarbeitern und einem Budget von rund 3 Mio. EUR umfasst fünf Referate und den Sektor „Betrieb“, die an den Direktor berichten.

Stellenprofil

Der Direktor (3) hat (vorbehaltlich eventueller struktureller Anpassungen vor der Ernennung) u. a. folgende Aufgaben:

Ausarbeitung der Strategie und Maßnahmen der Direktion innerhalb des breiteren Kontexts der Vision und Politik der Generaldirektion und der DAE;

Gewährleistung einer effizienten Planung (einschließlich der Aufstellung des Arbeitsprogramms) und Verwaltung der Tätigkeiten der Direktion (Einhaltung von Qualitätsstandards, Überwachung der Fristeinhaltung, der Arbeitsabläufe, der erzielten Fortschritte und der Zielerreichung);

Koordinierung der Maßnahmen der verschiedenen Referate der Direktion, um die Kohärenz dieser Maßnahmen zu gewährleisten und ihre Wirkung als Teil der breiter angelegten Strategien der EU/Kommission zu verstärken;

Gewährleistung einer effizienten Planung, Zuweisung und Verwaltung der Humanressourcen der Direktion, um den Einsatz und die Zuweisung dieser Ressourcen zu optimieren;

Gewährleistung einer effizienten Planung, Zuweisung und Verwaltung der Haushaltsmittel der Direktion und Beitrag zur Entwicklung der Strategien zur Verwaltung der Haushalts- und Finanzmittel der Generaldirektion innerhalb des allgemeinen politischen Rahmens der Kommission;

Vertretung der Kommission bei interinstitutionellen Diskussionen, Ausschüssen und einschlägigen Veranstaltungen; Vertretung der Direktion und/oder der Generaldirektion bei Arbeitsgruppen und internen Sitzungen;

Vertretung der Direktion und/oder der Generaldirektion bei internationalen Foren;

Aufbau und Pflege regelmäßiger Kontakte mit externen Gremien und internen Diensten der Kommission, die für die Tätigkeit der Direktion von Bedeutung sind.

Auswahlkriterien

Wir suchen Persönlichkeiten mit

sehr guten Kenntnissen der Strategien und Maßnahmen im Bereich der Informationsgesellschaft, insbesondere auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation, sowie mit sehr guten Kenntnissen der EU-Politik im Allgemeinen, u. a. in den Bereichen Binnenmarkt, EU 2020, Wettbewerbs- oder Verbraucherschutzpolitik;

konzeptuellem Geschick und der Fähigkeit, einen dynamischen Prozess des politischen Wandels zu lenken und kreativ und strategisch die Entwicklung der verschiedenen Konzepte und Maßnahmen der Direktion mitzugestalten;

soliden Führungs- und Managementqualitäten, kommunikativem Geschick und Erfahrung in der Leitung großer Teams, sowie nach Möglichkeit in der Verwaltung von Finanzmitteln auf hoher Ebene;

nachgewiesener Erfahrung in führender Position in der Politikgestaltung und/oder der Überwachung der Einhaltung und der Durchführung von Rechtsvorschriften;

einer ausgeprägten Fähigkeit, intern und extern eine wirksame und dynamische Koordinierung und Verwaltung der Tätigkeiten sicherzustellen.

Zulassungsbedingungen

Die Bewerber müssen

1.

die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen;

2.

Folgendes nachweisen:

a)

ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren oder

b)

ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren und mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung;

3.

über eine nach dem Hochschulabschluss erworbene mindestens 15-jährige Berufserfahrung auf einer der vorstehenden Qualifikation entsprechenden Ebene verfügen, davon mindestens fünf Jahre in einer höheren Führungsposition (4) auf einem mit dem Dienstposten in Zusammenhang stehenden Gebiet;

4.

über gründliche Kenntnis einer Amtssprache der Europäischen Union gemäß Artikel 1 der Verordnung Nr. 1 von 1958 (5) und ausreichende Kenntnis einer weiteren Amtssprache verfügen.

5.

Die Bewerber dürfen das reguläre Ruhestandsalter noch nicht erreicht haben, das laut Statut für Beamte der Europäischen Union nach dem letzten Tag des Monats beginnt, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wurde (siehe Artikel 52 Buchstabe a des Statuts).

Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten

Die Bewerber müssen sich in einer Erklärung verpflichten, unabhängig im öffentlichen Interesse zu handeln, und etwaige Interessen offen legen, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.

Ernennung und Beschäftigungsbedingungen

Der Direktor wird von der Kommission nach ihren üblichen Verfahren ausgewählt und ernannt (siehe auch: Compilation Document on Senior Officials Policy (6)). Im Zuge des Auswahlverfahrens werden die Bewerber, die vom Beratenden Ausschuss für Ernennungen zu einem Gespräch gebeten werden, vorher zu einem Assessment-Center eingeladen, das von externen Einstellungsberatern durchgeführt wird.

Die Einstellung erfolgt als Beamter der Besoldungsgruppe AD 14. Die Dienstbezüge und Beschäftigungsbedingungen sind im Statut für die Beamten der Europäischen Union geregelt. Gemäß dem Statut müssen alle neuen Mitarbeiter eine neunmonatige Probezeit erfolgreich absolvieren.

Chancengleichheit

Die Europäische Union verfolgt eine Politik der Chancengleichheit.

Bewerbungsverfahren

Bitte prüfen Sie vor Einreichung Ihrer Bewerbung sorgfältig, ob Sie sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen, vor allem, ob Sie über den verlangten Hochschulabschluss und die geforderte Berufserfahrung verfügen. Ist eine der Zulassungsbedingungen nicht erfüllt, werden Sie automatisch vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Eine Bewerbung ist nur nach einer Online-Anmeldung unter folgender Adresse möglich:

https://ec.europa.eu/dgs/human-resources/seniormanagementvacancies/CV_Encadext

Folgen Sie den dortigen Anleitungen zu den einzelnen Verfahrensschritten.

Das elektronische Anmeldeformular ist fristgerecht auszufüllen (7). Es wird Ihnen dringend empfohlen, mit der Anmeldung nicht bis zuletzt zu warten, da eine Überlastung der Leitungen oder eine Störung der Internet-Verbindung dazu führen kann, dass Sie den ganzen Vorgang wiederholen müssen, während die Anmeldefrist abläuft. Nach Ablauf der Anmeldefrist können keine Daten mehr eingegeben werden. Anmeldungen per E-Mail, die nach Fristablauf eingehen, werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.

Sie müssen über eine gültige E-Mail-Adresse verfügen, über die Ihre Bewerbung Ihnen zugeordnet und Ihnen der Stand des Auswahlverfahrens mitgeteilt wird. Änderungen Ihrer E-Mail-Adresse sind der Europäischen Kommission daher mitzuteilen.

Ihre Bewerbung ist erst vollständig, wenn Sie Ihren Lebenslauf (als Word- oder PDF-Datei) hochgeladen und ein Bewerbungsschreiben (Online-Formular, höchstens 8 000 Zeichen) eingegeben haben. Sowohl Lebenslauf als auch Bewerbungsschreiben müssen auf Englisch, Französisch oder Deutsch übermittelt werden.

Nach Abschluss der Online-Anmeldung wird auf dem Bildschirm eine Nummer angezeigt, die Sie bei jeder künftigen Bezugnahme auf Ihre Bewerbung angeben müssen. Mit der Anzeige dieser Nummer ist der Anmeldevorgang abgeschlossen. Sie ist der Nachweis dafür, dass die eingegebenen Daten registriert wurden. Wurde Ihnen keine Nummer angezeigt, so bedeutet dies, dass Ihre Bewerbung nicht registriert wurde!

Beachten Sie, dass Sie den Fortgang Ihrer Bewerbung nicht online verfolgen können. Die Europäische Kommission wird sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über den Stand des Bewerbungsverfahrens informieren.

Der Schriftwechsel (u. a. mit den Auswahlausschüssen) wird während des Auswahlverfahrens nur in deutscher, englischer und/oder französischer Sprache geführt (8).

Bewerber, die sich wegen einer Behinderung nicht elektronisch anmelden können, können ihren Lebenslauf und ihr Bewerbungsschreiben per Einschreiben bis spätestens zum Tag des Anmeldeschlusses  (9) einsenden (es gilt das Datum des Poststempels). Der weitere Schriftverkehr zwischen der Kommission und diesen Bewerbern erfolgt dann auf dem Postweg. Die betreffenden Bewerber müssen ihrer Bewerbung eine von zuständiger Stelle ausgestellte Bescheinigung beifügen, aus der ihr Behindertenstatus hervorgeht, und auf einem gesonderten Blatt angeben, welche Vorkehrungen ihres Erachtens notwendig sind, um ihnen die Teilnahme an dem Auswahlverfahren zu erleichtern.

Zwecks weiterer Auskünfte und/oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: HR-A2-MANAGEMENT-ONLINE@ec.europa.eu.

Bewerbungsschluss

Bewerbungsschluss ist der 9. Februar 2012. Online-Anmeldungen werden nach 12.00 Uhr Brüsseler Ortszeit nicht mehr angenommen.


(1)  http://ec.europa.eu/information_society/policy/ecomm/radio_spectrum/index_en.htm

(2)  http://ec.europa.eu/information_society/policy/ecomm/index_en.htm

(3)  Jeder Hinweis in dieser Ausschreibung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt automatisch auch für Frauen.

(4)  Im Lebenslauf ist von den Bewerbern für jede als höhere Führungsposition angeführte Position Folgendes anzugeben: 1. Bezeichnung und Rolle; 2. Zahl der unterstellten Mitarbeiter; 3. Höhe des verwalteten Etats; 4. Platz in der Hierarchie (Zahl der unter- und übergeordneten Hierarchie-Ebenen und der Führungskräfte auf gleicher Ebene).

(5)  ABl. 17 vom 6.10.1958, S. 385/58.

(6)  http://ec.europa.eu/civil_service/docs/official_policy_en.pdf

(7)  Bis spätestens 9. Februar 2012 um 12.00 Uhr Brüsseler Ortszeit.

(8)  Die Auswahlausschüsse stellen sicher, dass Muttersprachlern kein ungerechtfertigter Vorteil erwächst.

(9)  Europäische Kommission, Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit, Referat Führungskräfte und CCA-Sekretariat, (KOM/2012/10322), SC 11 08/030, 1049 Brüssel, Belgien.