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ISSN 1977-088X doi:10.3000/1977088X.C_2012.009.deu |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 9 |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
55. Jahrgang |
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Informationsnummer |
Inhalt |
Seite |
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I Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen |
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ENTSCHLIESSUNGEN |
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Ausschuss der Regionen |
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92. Plenartagung am 11. und 12. Oktober 2011 |
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2012/C 009/01 |
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STELLUNGNAHMEN |
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Ausschuss der Regionen |
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92. Plenartagung am 11. und 12. Oktober 2011 |
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2012/C 009/02 |
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Für eine europäische Agenda für den sozialen Wohnungsbau |
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2012/C 009/03 |
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2012/C 009/04 |
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Intelligente Regulierung |
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2012/C 009/05 |
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Überprüfung des Small Business Act für Europa |
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2012/C 009/06 |
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2012/C 009/07 |
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2012/C 009/08 |
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2012/C 009/09 |
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2012/C 009/10 |
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2012/C 009/11 |
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2012/C 009/12 |
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Europäischer eGovernment-Aktionsplan 2011-2015 |
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2012/C 009/13 |
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2012/C 009/14 |
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Entwicklung der europäischen Dimension des Sports |
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DE |
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I Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen
ENTSCHLIESSUNGEN
Ausschuss der Regionen
92. Plenartagung am 11. und 12. Oktober 2011
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11.1.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 9/1 |
Entschließung des Ausschusses der Regionen zum Thema „Auf dem Weg nach Durban: 17. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen“
2012/C 9/01
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
Der Klimawandel ist Wirklichkeit; die nachgeordneten Gebietskörperschaften bekräftigen ihr Engagement
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1. |
betont, dass die wissenschaftlichen Beweise für den Klimawandel und seine Auswirkungen unwiderlegbar sind. Daher ist es dringend erforderlich, dass schleunige, koordinierte, ehrgeizige und verbindliche Maßnahmen auf internationaler Ebene angenommen werden, um diese globale Herausforderung anzugehen; |
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2. |
fordert die europäischen und internationalen Entscheidungsträger auf, Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an seine Auswirkungen auch weiterhin in den Mittelpunkt ihrer Bemühungen zu stellen und trotz der Staatsverschuldungskrise die notwendigen Mittel für die Verwirklichung der Klimaziele bereitzustellen; unterstreicht diesbezüglich, dass Infrastrukturinvestitionen für Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an seine Auswirkungen sowie eine allgemeinere Umstellung auf eine grüne Wirtschaft vielleicht die einzige Möglichkeit zur Bewältigung der aktuellen Probleme sein könnten; |
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3. |
bekräftigt seine Unterstützung für ehrgeizige Ziele und Maßnahmen zur Begrenzung der Erderwärmung auf maximal 2 Grad Celsius, die er in einer Entschließung zum Klimagipfel in Cancún sowie in einer Stellungnahme zur internationalen Klimapolitik im Jahr 2010 dargelegt hat. Darüber hinaus verweist er auch auf die Schlussfolgerungen des Rates (1); |
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4. |
betont, dass entsprechend den auf europäischer Ebene eingegangenen Verpflichtungen dringend ein international rechtlich verbindliches Übereinkommen unter Federführung der Vereinten Nationen in Durban als Nachfolgeübereinkommen zum Kyoto-Protokoll abgeschlossen werden muss, und fordert, dass dieses internationale Übereinkommen auf den Errungenschaften der Konferenz von Cancún aufbaut, auf der die entscheidende Rolle der nachgeordneten Gebietskörperschaften anerkannt und zu Maßnahmen auf lokaler und regionaler Ebene zur Umstellung auf eine CO2-arme „grüne“ Wirtschaft und zu deren Unterstützung aufgerufen wurde; |
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5. |
vertritt die Auffassung, dass die erforderlichen Investitionen nicht nur zur Eindämmung des Klimawandels, sondern in beträchtlichem Maße auch zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum in Europa, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Generierung dringend erforderlicher Einnahmen und somit zum Abbau der Staatsverschuldung beitragen werden; |
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6. |
begrüßt daher den aktuellen Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission (2), die dauerhafte Maßnahmen und langfristige Investitionsprogramme für eine CO2-arme Stromerzeugung fordert, um die Treibhausgasemissionen erheblich zu senken; |
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7. |
fordert diesbezüglich alle Parteien auf, wie in Cancún vereinbart dafür zu sorgen, dass der neue Klimafonds (Green Climate Fund) und der Anpassungsausschuss (Adaptation Committee) ihre Tätigkeit aufnehmen, und der Zivilgesellschaft sowie den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einen einfachen Zugang zu diesen Mechanismen zu sichern; |
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8. |
begrüßt die Absicht, den Anteil der für den Klimaschutz bereitgestellten Mittel im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens der EU nach 2013 auf mindestens 20 % zu erhöhen, und ermutigt internationale Entscheidungsträger, vergleichbare Maßnahmen zu ergreifen; |
Die Stärke von Partnerschaften
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9. |
anerkennt, dass die EU-Klimaziele nur erreicht werden können, wenn einerseits die zukünftigen Emissionsreduktionen in gerechter Weise auf die gesamte Staatengemeinschaft verteilt werden, unter gebührender Berücksichtigung der unterschiedlichen Fähigkeiten und Ausgangspositionen der Staaten und Regionen, und andererseits ein weltweiter Konsens darüber erreicht wird, entschlossen zu handeln, und zwar gestützt auf gemeinsame Grundregeln für die regelmäßige Überwachung, Mitteilung und Überprüfung (MRV); begrüßt die Unterzeichnung des internationalen Klima-Pakts der Städte, des sogenannten „Mexico City Pact“, und die Einführung des CO2-Klimaregisters der Städte „carbonn® Cities Climate Registry“ als weltweite Antwort der nachgeordneten Regierungsebenen auf die MRV-Klimaschutzmaßnahmen; |
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10. |
begrüßt ausdrücklich die Anerkennung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als wichtige staatliche Akteure („governmental stakeholders“) in den weltweiten Klimaschutzbemühungen auf der COP 16 in Cancún und fordert eine gleichwertige Anerkennung in dem Post-Kyoto-Übereinkommen. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften müssen mit entsprechenden Befugnissen und angemessenen Ressourcen ausgestattet werden und Zugang zur Finanzierung haben; |
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11. |
fordert, die klimapolitischen Ziele so rasch wie möglich auch in die soziale Entwicklung miteinzubeziehen, wobei für die Schaffung eines CO2-armen Wirtschaftswachstums, die Bekämpfung der Wüstenausbreitung und die Entwicklung einer nachhaltigen Forstwirtschaft eine angemessene finanzielle Unterstützung bereitgestellt, Klimapartnerschaften eingegangen und die Entwicklung von Humankapital und Know-how gewährleistet werden müssen; fordert diesbezüglich außerdem weitere Maßnahmen zur Durchführung des Programms zur Reduktion von Emissionen aus Entwaldung und Waldschädigung (REDD+); |
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12. |
hält fest, dass städtische Gebiete 75 % der Kohlenstoffemissionen verursachen, und betont, dass ein wirksames globales Handeln auf einem Multi-Level-Governance-Konzept beruhen muss, in dem die Anstrengungen der lokalen, regionalen, nationalen und supranationalen Regierungsebenen gemäß dem Subsidiaritätsprinzip koordiniert werden; unterstreicht diesbezüglich, dass der vom Ausschuss der Regionen vorgeschlagene „Territorialpakt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Europa-2020-Strategie“ ein sehr wichtiges Werkzeug für die Bekämpfung des Klimawandels ist; |
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13. |
fordert daher alle nachgeordneten Regierungsebenen in der Welt auf, in Klimaschutzmaßnahmen zu investieren, die Öffentlichkeit dafür zu sensibilisieren, öffentliche politische Unterstützung zu fördern, die Eigenverantwortlichkeit zu stärken, Investitionen von Unternehmen und neue Geschäftsmodelle zu fördern, Finanzierungsquellen zu mobilisieren und Hersteller und Verbraucher zu einer Änderung ihres Verhaltens im Hinblick auf eine bessere Ressourceneffizienz und eine klimafreundlichere Wirtschaft zu bewegen; |
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14. |
hebt die Anstrengungen der Städte und Regionen aus ganz Europa hervor, die lokale oder regionale Klima- und Energiestrategien mit konkreten Klimaschutzzielen aufgestellt und sich beispielsweise durch Unterzeichnung des Bürgermeisterkonvents verpflichtet haben, die CO2-Emissionen bis 2020 um mindestens 20 % zu senken; |
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15. |
stellt ferner die Bemühungen der Inselregionen heraus, die sich im Rahmen des Inselpakts dazu verpflichtet haben, über einen Energieaktionsplan die EU-Ziele im Bereich nachhaltige Energie und Klimaschutz zu erreichen oder gar zu übertreffen; |
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16. |
ist der Ansicht, dass das einschlägige Sachwissen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU den nachgeordneten Regierungsebenen in anderen Teilen der Welt zugänglich gemacht werden sollte; |
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17. |
verweist auf die Gemeinsame Absichtserklärung der Bürgermeisterkonferenz der USA und des AdR, bekräftigt sein Engagement, diese besondere transatlantische Zusammenarbeit auszubauen, und ist bereit, eine ähnliche Zusammenarbeit mit Partnern aus anderen Weltregionen einzugehen; |
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18. |
erachtet es als absolut unverzichtbar, die Bürger für die Herausforderungen der globalen Erderwärmung zu sensibilisieren und in Programme zur Förderung erneuerbarer Energieträger einzubinden. Für den Erfolg dieser Programme müssen zum einen die Bürger sensibilisiert werden und sie sich zu eigen machen und zum anderen umfassende Informationen bereitgestellt werden, um eine möglichst breite Öffentlichkeit zu erreichen. Ein gutes Beispiel kann die frühzeitige Einbindung der Bürger in die Programme zur Förderung erneuerbarer Energieträger sein; |
Hin zu einer nachhaltigen Welt
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19. |
betont, dass für die Verwirklichung der Vision einer ressourceneffizienten CO2-armen Wirtschaft eine neue industrielle Revolution erforderlich ist, in die alle Regierungsebenen, Bürger, Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen eingebunden sind, und ermuntert diese Akteure, ihre Ideen und Erfahrungen über nationale Grenzen hinweg zu teilen, um einen Bottom-up-Ansatz zu fördern; |
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20. |
fordert die Aufnahme der vorrangigen Ziele der Umwelt- und Klimapolitik in andere Politikbereiche, um größtmögliche Synergien zu schöpfen, denn mit den gleichen Maßnahmen kann und sollte eine Vielzahl verschiedener komplementärer Ziele erreicht werden; |
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21. |
verweist darauf, dass ein umfassendes Konzept für Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an seine Auswirkungen notwendig ist, für das Änderungen in vielen Bereichen (u.a. Mobilität, Gebäude, Nahrungsmittel, Abfallwirtschaft, Wiederverwertung und Wiederverwendung und Flächennutzung), finanzielle Anreize für Investitionen in CO2-arme Technologien, eine neue Schwerpunktsetzung auf den ökologischen Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen sowie die Aufnahme nachhaltiger Verhaltensmuster in Aus- und Weiterbildung erforderlich sind; |
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22. |
fordert alle Vertragsparteien auf, klimarelevanten Forschungs- und Innovationstätigkeiten und -programmen mehr Augenmerk zu widmen; fordert gleichfalls die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle nachgeordneten Regierungsebenen über angemessene finanzielle Mittel verfügen, um sich dieser Herausforderung zu stellen; |
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23. |
fordert daher die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen, um die notwendigen Infrastrukturänderungen zügig umsetzen zu können und um sogenannte intelligente Netze zu ermöglichen, über die, je nach Situation vor Ort, z.B. Privathaushalte, KMU, lokale Gebietskörperschaften und Genossenschaften ihre eigene grüne Energie erzeugen und über dezentrale „Peer-to-Peer“-Netze regionenübergreifend übertragen können; fordert außerdem die Europäische Kommission auf, eine eigene Konferenz mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und einschlägigen Interessenträgern zu veranstalten, um die Umstellung der europäischen Energieerzeugung und -verteilung auf den Weg zu bringen und so einen Rahmen für die anderen vorzugeben; |
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24. |
befürwortet Emissionshandelssysteme (EHS), um den Klimawandel anzugehen; fordert die Mitgliedstaaten auf EU-Ebene auf, sämtliche Einnahmen aus dem EU-EHS für die Förderung von Forschung im Bereich CO2-arme Technologien und von grünen Investitionen zu nutzen; |
Der AdR in Durban
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25. |
bekräftigt, dass die EU mit gutem Beispiel vorangehen muss, u.a. durch die Annahme und Verwirklichung ehrgeiziger und verbindlicher Ziele wie zur Verringerung der CO2-Emissionen, zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger und zur Verbesserung der Energieeffizienz, will sie als glaubwürdiger Impulsgeber für den Wandel auftreten; |
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26. |
sieht in den Ergebnissen von Cancún gerade auch einen Auftrag an die regionale und lokale Ebene und übernimmt hier Verantwortung; |
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27. |
bietet an, seinen Sachverstand und sein Know-how in den Verhandlungsprozess in Durban einzubringen und eine aktive Rolle bei der Gestaltung dieser Verhandlungen zu übernehmen; |
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28. |
erwartet, regelmäßig zu den europäischen und internationalen Klimaverhandlungen konsultiert zu werden; wird daher eine enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat anstreben; |
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29. |
fordert die einschlägigen Vertragsparteien auf, die Kohärenz zwischen den Beschlüssen der Klimakonferenz in Durban und der Rio+ 20-Konferenz sicherzustellen; |
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30. |
beauftragt die AdR-Präsidentin, die vorliegende Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission, dem polnischen EU-Ratsvorsitz und der Klimarahmenkonvention zu übermitteln. |
Brüssel, den 12. Oktober 2011
Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen
Mercedes BRESSO
(1) Schlussfolgerungen des Rates vom 14. März 2011 zu Folgemaßnahmen zur Klimakonferenz von Cancún und Sonderbericht des Weltklimarats IPCC zu erneuerbaren Energien und der Vermeidung des Klimawandels (Special Report on Renewable Energy Sources and Climate Change Mitigation) vom 9. Mai 2011.
(2) „Long-term trend in global CO2 emissions“, gemeinsamer Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission und der niederländischen Agentur für Umweltprüfung PBL (Planbureau voor de Leefomgeving), 2011.
STELLUNGNAHMEN
Ausschuss der Regionen
92. Plenartagung am 11. und 12. Oktober 2011
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11.1.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 9/4 |
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Für eine europäische Agenda für den sozialen Wohnungsbau“
2012/C 9/02
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
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ersucht die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger eine Wohnung leisten können, indem Mieterhöhungen auf einer Objektivierung der Preise – einer Methode, die gemäßigte Erhöhungen der Immobilienpreise gewährleistet – basieren werden und indem die Steuerpolitik angepasst wird, um Spekulationen einzudämmen; |
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— |
begrüßt, das die Kommission, so wie vom Ausschuss der Regionen zuvor gefordert, am 19. September 2011 einen neuen Ansatz zur Erweiterung des Geltungsbereichs der von der Notifizierung ausgenommenen lokalen und sozialen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse – darunter der soziale Wohnungsbau – vorgeschlagen hat; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass es den Mitgliedstaaten und Gebietskörperschaften obliegt, Dienstleistungen von allgemeinem Interesse im Rahmen der Politik des sozialen Wohnungsbaus sowie die Art ihrer Bereitstellung und Anwendung zu definieren; unterstreicht auch, dass die Kommission weder befugt ist, die Bedingungen für die Zuteilung von Sozialwohnungen zu definieren, noch die Typen von Haushalten zu ermitteln, deren wesentliche soziale Bedürfnisse durch die Marktkräfte alleine nicht befriedigt werden; |
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— |
fordert deshalb, die Vorschriften über die Förderung mit EU-Strukturfondsmitteln für die Energiesanierung von Wohnungen im Rahmen des sozialen Zusammenhalts beizubehalten, was jeder Region mehr Flexibilität hinsichtlich der Höhe der hierfür vorgesehenen Mittel verleiht. Bei der Nutzung der Strukturfonds muss das Partnerschaftsprinzip voll zur Anwendung kommen und die Mitgliedstaaten müssen ermuntert werden, mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zusammenzuarbeiten, um Prioritäten zu setzen und zu bestimmen, wie die Mittel aus den Fonds verwendet werden sollen; |
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betont, dass unangemessene Wohnbedingungen einen bedeutenden Einfluss auf die Gesundheit haben und durch eine höhere Wohnqualität negative Gesundheitsfolgen einer überbelegten, zu feuchten, kalten und stickigen Wohnung verhindert werden können; weist darauf hin, dass fehlender Wohnraum Stress und Unwohlsein verursacht, was die Lebensqualität, die Gesundheit und das Wohlergehen von Einzelnen, Familien und der Gesellschaft beeinträchtigt. |
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Berichterstatter |
Alain HUTCHINSON (BE/SPE), Mitglied des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt |
I. POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
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1. |
bekräftigt seine Unterstützung für die Europa-2020-Strategie zur Förderung eines intelligenten, integrativen und nachhaltigen Wachstums; |
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2. |
nimmt mit Interesse zur Kenntnis, dass die Ausgewogenheit der Wohnungsmärkte angesichts ihrer Bedeutung für eine größere Finanz- und Wirtschaftsstabilität auf europäischer Ebene als einer der potenziellen Indikatoren im Anzeiger der makroökonomischen Überwachung im Rahmen des neuen Europäischen Semesters anerkannt wurde; |
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3. |
erinnert daran, dass ein erschwinglicher und hochwertiger Wohnraum ein Grundbedürfnis jedes EU-Bürgers ist und dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sehr häufig wichtige Ansprechpartner bei der Befriedigung dieses Bedürfnisses sind; |
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4. |
unterstreicht deshalb, dass, obgleich die EU keine ausdrückliche Zuständigkeit für die Wohnungspolitik hat, es notwendig ist, angesichts der Bedeutung des Wohnungswesens für die Verwirklichung der vorgenannten großen politischen Ziele der EU (Wirtschaftsstabilität, Bekämpfung des Klimawandels und soziale Integration), der horizontalen Sozialklausel gemäß Artikel 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU und Artikel 34 der Charta der Grundrechte die möglichen Folgen der EU-Politik für das Wohnungswesen zu beleuchten; |
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5. |
weist darauf hin, dass das Recht der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie der nationalen Behörden, eine eigene Wohnungspolitik festzulegen, insbesondere im Falle des sozialen Wohnungsbaus, gemäß Artikel 14 des Vertrags von Lissabon und dessen Protokoll 26 unangetastet bleiben muss, damit ihre mit möglichst allen verfügbaren Finanzmitteln ausgestatteten wohnungspolitischen Maßnahmen weiterhin mit den Bedürfnissen der Bevölkerung im Einklang stehen, um die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf diese Weise in die Lage zu versetzen, die großen Herausforderungen, vor denen die gesamte EU steht, bestmöglich zu bewältigen; |
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6. |
unterstreicht, dass die Mitgliedstaaten wohnungspolitische Verantwortung wahrnehmen und die EU-Politiken einen Rahmen bieten müssen, um dieses Ziel zu erreichen; |
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7. |
begrüßt in dieser Hinsicht, dass durch die EU-Strukturfonds nun auch die Energiesanierung im sozialen Wohnungsbau und die Verbesserung der Wohnbedingungen für soziale Randgruppen gefördert werden können; fordert deshalb, diese Maßnahme ab 2014 beizubehalten; |
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8. |
begrüßt, das die Kommission, so wie vom Ausschuss der Regionen zuvor gefordert (1), am 19. September 2011 (2) einen neuen Ansatz zur Erweiterung des Geltungsbereichs der von der Notifizierung ausgenommenen lokalen und sozialen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse – darunter der soziale Wohnungsbau – vorgeschlagen hat; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass es den Mitgliedstaaten und Gebietskörperschaften obliegt, Dienstleistungen von allgemeinem Interesse im Rahmen der Politik des sozialen Wohnungsbaus sowie die Art ihrer Bereitstellung und Anwendung zu definieren; unterstreicht auch, dass die Kommission weder befugt ist, die Bedingungen für die Zuteilung von Sozialwohnungen zu definieren, noch die Typen von Haushalten zu ermitteln, deren wesentliche soziale Bedürfnisse durch die Marktkräfte alleine nicht befriedigt werden; |
Notwendigkeit eines Angebots an erschwinglichen und für alle zugänglichen Wohnungen für die Wirtschaftsstabilität
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9. |
teilt die Einschätzung der Kommission, dass es notwendig ist, künftig das Entstehen von Immobilienblasen angesichts ihrer Auswirkungen sowohl auf die soziale als auch auf die finanzielle Stabilität zu verhindern. In dieser Hinsicht müssen die neuen von der Kommission vorgeschlagenen Regelungen für einen Binnenmarkt für Hypothekarkredite, die sich einerseits auf den Zeitraum vor der Vertragsunterzeichnung erstrecken und andererseits auf die Schaffung eines angepassten Rahmens für die an der Kreditvergabe beteiligten Marktakteure abzielen, einen besseren Verbraucherschutz ermöglichen – insbesondere im Falle einkommensschwacher Haushalte, ohne diese aber von der Möglichkeit des Zugangs zu Wohnraum auszuschließen. Für den – kontrollierten und unterstützten - Zugang zu Sozialwohnungen existieren bereits Modelle, die fester Bestandteil der Politik des sozialen Wohnungsbaus sind und durch die neue Richtlinie nicht beeinträchtigt werden dürfen (3); |
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10. |
unterstreicht, dass die durch überzogene Wohnungspreise hervorgerufenen wirtschaftlichen Unausgewogenheiten nicht auf den Finanzbereich beschränkt sind, sondern sich auch signifikant auf die Konsumneigung der Haushalte auswirken. In Europa geben einkommensschwache Haushalte durchschnittlich 40 % ihrer verfügbaren Mittel (4) für Wohnen und Heizen aus, wobei dieser Prozentsatz stetig steigt; |
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11. |
ersucht die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger eine Wohnung leisten können, indem Mieterhöhungen auf einer Objektivierung der Preise – einer Methode, die gemäßigte Erhöhungen der Immobilienpreise gewährleistet – basieren werden und indem die Steuerpolitik angepasst wird, um Spekulationen einzudämmen; |
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12. |
fordert, die Investitionen im sozialen Wohnungsbau fortzuführen und bei der Risikobewertung von Immobilieninvestitionen der Eigenheit des sozialen Wohnungsbaus Rechnung zu tragen, der mit anderen Risiken als der übrige Immobiliensektor verbunden ist; |
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13. |
ist der Auffassung, dass die Europäische Investitionsbank (EIB) ihre Investitionen im Sektor erheblich erhöhen muss, da hochwertige, energieeffiziente und erschwingliche Wohnungen eine Infrastruktur der lokalen Wirtschaftsentwicklung darstellen, insbesondere in den Mitgliedstaaten, in denen es keine öffentliche Immobilienbank gibt. Gleichzeitig sollten die Bedingungen für die gewährten Darlehen verbessert werden, wobei es insbesondere zu berücksichtigen gilt, dass in einigen Regionen ein umfassender Mietimmobilienbestand geschaffen werden muss, um die Bedürfnisse der am stärksten benachteiligen Bevölkerungsgruppen ohne Zugang zu Eigentum abdecken zu können; |
Eine ehrgeizige Politik zur Förderung der Energieeffizienz im Wohnungswesen, um die Europa-2020-Ziele der Energieverbrauchsreduzierung zu verwirklichen
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14. |
erinnert daran, dass der Wohnungssektor für 40 % der Treibhausgasemissionen verantwortlich ist und somit einen vorrangigen Bereich bei der Bekämpfung des Klimawandels darstellt; fügt hinzu, dass es zur Erfüllung dieser Ziele grundlegend ist, die über 30 Jahre alten Wohnungen zu renovieren, deren Anteil in einigen Regionen bei über 70 % des Gesamtwohnungsbestands liegt; betont darüber hinaus, dass durch die Energiesanierung von vier Wohnungen das Äquivalent eines Arbeitsplatzes geschaffen wird, und unterstreicht deshalb die signifikanten positiven strukturellen Auswirkungen dieses Sektors auf Beschäftigung, Wirtschaftswachstum und Umwelt auf lokaler Ebene; |
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15. |
fordert deshalb, die Vorschriften über die Förderung mit EU-Strukturfondsmittel für die Energiesanierung von Wohnungen im Rahmen des sozialen Zusammenhalts beizubehalten, was jeder Region mehr Flexibilität hinsichtlich der Höhe der hierfür vorgesehenen Mittel verleiht. Bei der Nutzung der Strukturfonds muss das Partnerschaftsprinzip voll zur Anwendung kommen, und die Mitgliedstaaten müssen ermuntert werden, mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zusammenzuarbeiten, um Prioritäten zu setzen und zu bestimmen, wie die Mittel aus den Fonds verwendet werden sollen; |
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16. |
begrüßt die Prioritäten der EU-Kommission, Energie zu sparen und effektiver zu nutzen, und vertritt die Ansicht, dass die EU-Richtlinie über Energieeffizienz (5) unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips konsolidiert werden sollte; fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, sicherzustellen, dass sich die Verpflichtungen zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Energieprekarität positiv auf benachteiligte Haushalte auswirken und dass Maßnahmen zur Sanierungsförderung insbesondere darauf ausgerichtet sind, die Energiearmut zu verringern, indem spezifische nationale oder regionale Fonds eingerichtet werden; |
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17. |
unterstreicht ferner, dass die Programme für technische Hilfe wie ELENA (Erarbeitung lokaler Energieeffizienzpläne) oder spezifischer Fonds wie JESSICA (Fonds für integrierte Stadtentwicklung mit Mitteln aus den Strukturfonds) – zwei wesentliche Instrumente zur Umsetzung des (vom Ausschuss der Regionen mitinitiierten) Bürgermeisterkonvents – im nächsten Programmplanungszeitrum fortgeführt und erweitert werden müssen; |
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18. |
unterstützt den Ansatz der Kommission mit dem Ziel, die Umweltfolgen unseres Lebensstils und unserer Wirtschaftsorganisation zu verringern, wie in der Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ (KOM(2011) 21 endg.) zum Ausdruck kommt, und erklärt, dass die lokale und regionale Wohnungs-, Raumordnungs- und Stadterneuerungspolitik besser auf dieses Ziel ausgerichtet werden sollten; |
Intelligentes Wachstum zur Bewältigung der großen sozialen Herausforderungen durch Anpassung der heutigen Städte und Wohnungen
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19. |
begrüßt, dass die Kommission Investitionen tätigen möchte, um die Wirtschaft zu modernisieren und allen Bürgern einen Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) als Instrumente für eine aktive gesellschaftliche Teilhabe zu verschaffen; |
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20. |
unterstreicht die steigende Nachfrage nach Sozialwohnungen in allen Alters- und Bevölkerungsgruppen und die Belastung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in dem Bestreben, den Bedürfnissen der unterschiedlichen sozialen Gruppen zu entsprechen, und fordert, dass die Dienste, die derzeit entwickelt werden, um den Erfordernissen einer alternden Bevölkerung gerecht zu werden, eng auf die Bedürfnisse dieser Bevölkerungsgruppe abgestimmt sowie technisch und wirtschaftlich leistbar sein müssen; stellt fest, dass ältere Menschen in allen europäischen Ländern rasch verarmen; fordert deshalb, in der neuen europäischen Innovationspartnerschaft „Aktives und gesundes Altern“, die die einschlägigen Forschungsanstrengungen koordiniert, ein gesondertes Kapitel aufzunehmen, in dem es vor allem darum gehen sollte, erschwingliche Lösungen zu entwickeln, damit ältere Menschen so lange wie möglich in ihren Wohnungen verbleiben können; dabei ist zu berücksichtigen, dass die Verbesserung der Barrierefreiheit der bestehenden Wohnungen eine vernünftige und machbare Möglichkeit ist, um diesen Unterstützungsbedarf zu verringern und das Verbleiben der Menschen in ihren Wohnungen zu fördern und ihre Wiedereingliederung in das soziale Leben zu erleichtern, indem bessere Voraussetzungen für ihre Selbstständigkeit geschaffen werden; |
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21. |
bekräftigt, dass die Bürger in den Mittelpunkt von Pilotprojekten zur Entwicklung von Zukunftsstädten (smart cities) gestellt werden sollten, wobei der Aspekt der sozialen Integration berücksichtigt, die Beteiligung der Nutzer an diesen Projekten gefördert und ihre Rolle als Protagonisten bei der Umgestaltung der Städte – die den sozialen Zusammenhalt gewährleisten müssen, um Nachhaltigkeit zu erreichen – anerkannt werden müssen; |
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22. |
ist der Auffassung, dass umfassendere Programme notwendig sind, um die Nutzer stärker an Passivhaustechnologien zu beteiligen, und dass über die technologische Forschung hinaus derartige Maßnahmen EU-Mitteln gefördert werden sollten, um die Nutzer bzw. Verbraucher zu sensibilisieren und ihnen Rechnung zu tragen; |
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23. |
begrüßt die Fortschritte in der Informationstechnologie und der IT-basierten Pflege (Telecare) zur Unterstützung älterer und behinderter Menschen in ihrer Wohnung; |
Zugang aller Bürger zu angemessenen Lebens- und Wohnbedingungen, um eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und die Grundrechte eines jeden sicherzustellen
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24. |
befürwortet das EU-Ziel der Verringerung der Armut bis 2020, das den Mitgliedstaaten und Gebietskörperschaften ehrgeizige Umsetzungsprogramme abverlangt; |
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25. |
betont, dass unangemessene Wohnbedingungen einen bedeutenden Einfluss auf die Gesundheit haben und durch eine höhere Wohnqualität negative Gesundheitsfolgen einer überbelegten, zu feuchten, kalten und stickigen Wohnung verhindert werden können; weist darauf hin, dass fehlender Wohnraum Stress und Unwohlsein verursacht, was die Lebensqualität, die Gesundheit und das Wohlergehen von Einzelnen, Familien und der Gesellschaft beeinträchtigt; |
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26. |
fordert, das Wohnungswesen zu einer Säule dieser Programme zu machen und durch Investitionen und Maßnahmen zu flankieren, die das Angebot an erschwinglichen und angemessenen Wohnungen – sowohl in Eigentum als auch in Miete – erhöhen sollen; |
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27. |
fordert nachdrücklich, die wohnungsbezogenen EUROSTAT-Indikatoren der sozialen Integration (Preis, Qualität) regelmäßig zu veröffentlichen, um die Fortschritte auf diesem Gebiet zu bewerten, und sie durch regionale und lokale Statistiken zu ergänzen; |
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28. |
ist der Auffassung, dass für das Problem der Obdachlosigkeit dringend eine Lösung gefunden werden muss (6) und insofern alle sich auf die Obdachlosigkeit auswirkenden Maßnahmen auf koordinierte Weise umgesetzt werden sollten; begrüßt in dieser Hinsicht die Entschließung des Europäischen Parlaments zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit (7) und fordert die Kommission auf, diese unverzüglich umzusetzen; |
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29. |
fordert die Unterstützung der sozialen Innovation durch die Plattform zur Bekämpfung der Armut sowie das Forschungsrahmenprogramm zur Erprobung neuer Formen der Steuerung von Maßnahmen mit dem Ziel, den Zugang zu Wohnraum zu verbessern und die Obdachlosigkeit zu bekämpfen (8); |
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30. |
nimmt mit Interesse die Empfehlungen der Jury der unter belgischem EU-Ratsvorsitz veranstalteten Konsenskonferenz über Obdachlosigkeit zur Kenntnis und erinnert an die zentrale Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften beim Aufbau einer Partnerschaft mit den betreffenden Akteuren sowie bei der Erweiterung des Angebots an erschwinglichem Wohnraum, einer für die Bekämpfung der Obdachlosigkeit notwendigen (wenngleich unzureichenden) Bedingung; |
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31. |
ist der Auffassung, dass differenzierte Wohnlösungen entwickelt werden sollten, um auf die zunehmend unterschiedlichen Bedürfnissen zu reagieren, und eine Option als Überbrückung zwischen Mieten und privatem Wohneigentum angeboten werden sollte, z.B. Genossenschaften, Miteigentum oder land trust communities; fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dabei zu unterstützen, ein vielfältiges Angebot aufrechtzuerhalten und auszubauen und dabei die Mechanismen zu erwägen, die erforderlich sind, um die bestehenden Wohnungen zu renovieren, ohne den Zugang zu Eigentum zulasten des Zugangs zu anderen Wohnformen zu begünstigen; |
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32. |
fordert nachdrücklich, in der für Ende 2011 angekündigten Mitteilung der Kommission über soziales Unternehmertum die Möglichkeiten darzustellen, die soziale Unternehmen bieten, um das Angebot an erschwinglichen Wohnungen zu erweitern; |
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33. |
unterstreicht, dass es wichtig ist, die Entmischung von Wohngebieten durch stadtplanerische und sozialpolitische Maßnahmen zu verhindern und zu vermindern; |
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34. |
hält es für notwendig, nicht nur die Möglichkeit der Mobilisierung der EU-Strukturfondsmittel für die Unterbringung sozialer Randgruppen im nächsten Programmzeitraum beizubehalten, da diese Maßnahme dazu dient, menschenunwürdigen Wohnraum zu beseitigen, sondern auch die EU-Strukturfonds (ESF/EFRE) besser zu integrieren, um die nachhaltige Entwicklung benachteiligter Viertel zu fördern (9); macht darauf aufmerksam, dass die Sanierung der Viertel nicht immer mit einer „Gentrifizierung“ einhergehen muss und Programme zur sozialen Durchmischung umgesetzt werden sollten, um den sozialen Zusammenhalt zu gewährleisten; |
Bessere Steuerung für ein positives Zusammenspiel von EU-Politik und Wohnungspolitik
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35. |
fordert die Mitgliedstaaten dazu auf zu gewährleisten, dass die informellen Sitzungen der für das Wohnungswesen zuständigen Minister weiterhin als Forum für den Informationsaustausch und die Verbesserung des Verständnisses der nationalen Maßnahmen und Gegebenheiten dienen können, aber auch für die Festlegung von Positionen zu Themen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die nationalen Wohnungspolitik – insbesondere ihre Finanzierung – ausüben; |
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36. |
schlägt vor, EUROSTAT damit zu beauftragen, angesichts der Bedeutung des Wohnraums für das Alltagsleben der EU-Bürgerinnen und -bürger ein spezifisches Eurobarometer über Wohnbedingungen und -preise zu erstellen; |
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37. |
schlägt der Intergruppe „Stadtentwicklung/Wohnungsbau“ des Europäischen Parlaments vor, regelmäßige Sitzungen mit dem Ausschuss der Regionen bezüglich der Wohnungsdimension der EU-Politikbereiche, insbesondere der Städtepolitik, abzuhalten. |
Brüssel, den 11. Oktober 2011
Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen
Mercedes BRESSO
(1) CdR 150/2011.
(2) http://ec.europa.eu/competition/index_en.html
(3) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Wohnimmobilienkreditverträge (2011/0062 (COD)).
(4) EUSILC 2009, Eurostat.
(5) Vorschlag der Kommission vom 22. Juni 2011.
(6) CdR 18/2010.
(7) B7-0475/2011.
(8) CdR 402/2010.
(9) CdR 129/2011.
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11.1.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 9/8 |
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Territoriale Zusammenarbeit im Mittelmeerraum über die Makroregion Adria-Ionisches Meer“
2012/C 9/03
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
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unterstreicht, dass eine makroregionale Strategie nicht sämtliche Maßnahmenbereiche umfassen kann, sondern vor allem auf die Herausforderungen und Fragen der jeweiligen Makroregion ausgerichtet werden muss, die im Rahmen einer gemeinsamen Bewertung der Partner zu ermitteln sind, und weist darauf hin, dass eine Makroregion als funktionaler Raum keine festgelegten Grenzen besitzt und sehr stark von den gemeinsamen Herausforderungen bestimmt wird, die in Angriff genommen werden sollen; |
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ist der Auffassung, dass sich mit diesem Ansatz das Ziel des territorialen Zusammenhalts verwirklichen lässt; |
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betont, dass ein wichtiger Mehrwert der Strategie für die Region Adria-Ionisches Meer in der Aufmerksamkeit der EU für den Westbalkan liegt, sie einen bedeutenden Faktor für die Versöhnung zwischen Gebieten darstellt und so zur europäischen Integration beiträgt; |
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weist darauf hin, dass das von der Strategie betroffene Gebiet drei Mitgliedstaaten (Italien, Griechenland und Slowenien) umfasst sowie zwei Kandidatenländer (Kroatien und Montenegro) und drei potenzielle Kandidatenländer (Albanien, Bosnien und Herzegowina und Serbien); stellt fest, dass der makroregionale Ansatz neben der maritimen Dimension allen bedeutenden Problemen der Region Rechnung tragen muss (Schutz und Erhalt der Umwelt, Energie, Klimawandel, Forschung und Innovation usw.); |
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weist darauf hin, dass neben den „drei Nein“ der Kommission (keine neuen Regeln, keine neuen Institutionen, keine zusätzlichen Mittel) gleichzeitig auch „drei Ja“ gelten sollten: Anwendung und Kontrolle bestehender Regeln in der Makroregion - Aufbau einer Plattform/eines Netzwerkes/eines EVTZ - abgestimmte Nutzung bestehender finanzieller Ressourcen; |
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Berichterstatter |
Gian Mario SPACCA (IT/ALDE), Präsident der Region Marken |
I. POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
Allgemeine Bemerkungen
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1. |
begrüßt, dass mit der Verabschiedung der europäischen Strategie für die Makroregion Ostsee durch den Europäischen Rat im Oktober 2009 ein Prozess eingeleitet wurde, dank dessen einige europäische Regionen in dem Instrument der makroregionalen Strategien eine mögliche Lösung für die Probleme in Verbindung mit einer ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung gefunden haben oder im Begriff sind, diese zu finden; |
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2. |
verweist darauf, dass er sich von Anfang an für die Ausarbeitung makroregionaler Strategien eingesetzt hat, sofern sie einen Mehrwert für die EU bringen, da hierdurch die Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gefördert werden kann; |
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3. |
begrüßt, dass anlässlich des am 13. April 2010 zum Thema „Europäische Makroregionen: Integration durch territoriale Zusammenarbeit“ organisierten Forums zahlreiche Regionen ihr Interesse an dieser Frage bekräftigt haben. Aus den dort geführten Diskussionen und angestellten eingehenden Überlegungen geht Folgendes hervor: Die Makroregion kann eine innovative Methode der territorialen Zusammenarbeit auf interregionaler und transnationaler Ebene bilden, dank derer für eine bessere Kohärenz und Abstimmung der politischen Maßnahmen in verschiedenen Bereichen, eine rationellere Verwendung der finanziellen Mittel und im Einklang mit den Prinzipien der Multi-Level-Governance für eine Aufwertung der Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie eine umfassende Einbeziehung der Organisationen der Zivilgesellschaft gesorgt werden kann; |
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4. |
ist der Ansicht, dass sich der makroregionale Ansatz hinsichtlich der Interventionsformen und -bereiche schlüssig mit anderen strategischen Maßnahmen der Union wie der Europa-2020-Strategie, der Kohäsionspolitik und der integrierten Meerespolitik koppeln lässt; |
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5. |
unterstreicht, dass angesichts ihrer spezifischen Merkmale die makroregionale Strategie nicht sämtliche Maßnahmenbereiche umfassen kann, sondern vor allem auf die Herausforderungen und Fragen ebendieser Makroregion ausgerichtet werden muss, die im Rahmen einer gemeinsamen Bewertung der Partner zu ermitteln sind, wobei die Grundsätze der Zusammenarbeit mit dem Subsidiaritätsprinzip in Einklang stehen sollten; |
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6. |
hebt hervor, dass die Makroregion als funktionaler Raum keine festgelegten Grenzen besitzt und sehr stark von der Art und Zahl der gemeinsamen Herausforderungen bestimmt wird, die in Angriff genommen werden sollen; daher sollte ihre Festlegung auf konkreten Kriterien (der geografischen Vernetzung) für die Zusammenarbeit in lösbaren Fragen beruhen. Dadurch sollte eine bessere Verknüpfung mit anderen Räumen, wie dem mitteleuropäischen, dem Alpen- und dem Donauraum gewährleistet werden; |
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7. |
ist der Auffassung, dass so gesehen die makroregionale Strategie zu einem wichtigen Instrument werden kann, mit dem sich das Ziel des durch den Vertrag von Lissabon nachdrücklich geförderten territorialen Zusammenhalts verwirklichen lässt und die Verfahren für den Beitritt von Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern zur Europäischen Union durch die Verfolgung gemeinsamer Interessen durch Regionen aus „alten“ und „neuen“ Mitgliedstaaten, sowie auch aus Drittstaaten, nach dem Vorbild der Strategien der Europäischen Union für den Ostsee- und den Donauraum stärken lassen; |
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8. |
betont, dass ein wichtiger Mehrwert der makroregionalen Strategie für die Region Adria-Ionisches Meer darin liegt, dass die Aufmerksamkeit der EU für den Westbalkan betont wird, wie es in der Vergangenheit bei der Integration der Gebiete Mittel- und Osteuropas der Fall war; |
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9. |
weist darauf hin, dass die makroregionale Strategie für die Region Adria-Ionisches Meer einen bedeutenden Faktor für die Versöhnung zwischen Gebieten darstellt, die östlich des Adriatischen und Ionischen Meeres liegen, und dass damit zugleich die gemeinsamen Werte wiederentdeckt und anerkannt werden, die seit Jahrhunderten die Gebiete rund um das adriatische und das ionische Meer vereinten; |
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10. |
hebt hervor, dass ein weiterer Vorteil der makroregionalen Strategie in der Möglichkeit liegt, ín diesen auch dem größeren Mittelmeerraum angehörenden Gebieten für eine Stärkung der regionalen Zusammenarbeit zu sorgen und zu ihrem Fortschritt auf dem Weg zum EU-Beitritt beizutragen; |
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11. |
unterstreicht, dass die Makroregion keine weitere institutionelle Ebene innerhalb der Europäischen Union ist, sondern ein Netz, ein Modus Operandi oder besser gesagt eine gemeinsame Maßnahme, an der verschiedene europäische, nationale, regionale und lokale Akteure sowie verschiedene Strategien und Finanzierungsprogramme mitwirken. Eine flexible und unbürokratische Vernetzung aller Akteure, Instrumente und Initiativen ist daher wünschenswert; |
Eine Strategie der Europäischen Union für die Region Adria-Ionisches Meer: Hintergrund
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12. |
merkt an, dass es sich bei den Gebieten der Adria und des Ionischen Meeres um ein internationales Meeresbecken und eine internationale Region handelt. Sowohl unter dem historischen, geographischen, wirtschaftlichen und ökologischen als auch dem sozialen Gesichtspunkt haben dort schon immer die Wechselbeziehungen zwischen den Ländern eine wesentliche Rolle gespielt. Das Adriatische und das Ionische Meer sind wichtige aneinander angrenzende maritime Gebiete und Meeres(Öko)regionen Europas und fließen in das mittlere Mittelmeer, ein halb geschlossenes Meer mit niedriger Wassererneuerungsrate; |
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13. |
betont, dass die Makroregion Adria-Ionisches Meer an der Küste gelegene EU-Mitgliedstaaten, Kandidaten- und potenzielle Kandidatenländer umfasst. In wirtschaftlicher, ökologischer und kultureller Hinsicht ist sie ein äußerst heterogenes Gebiet. Durch den laufenden Beitrittsprozess der Westbalkanländer wird in der durch ein gemeinsames Erbe geprägten Region Adria-Ionisches Meer der freie Personen-, Waren-, und Dienstleistungsverkehr noch weiter zunehmen; |
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14. |
weist darauf hin, dass das von der Strategie betroffene geographische Gebiet drei Mitgliedstaaten (Italien, insbesondere die Küstenregionen des Adriatischen und des Ionischen Meeres, Griechenland und Slowenien) umfasst sowie zwei Kandidatenländer (Kroatien und Montenegro) und drei potenzielle Kandidatenländer (Albanien, Bosnien und Herzegowina und Serbien); die Meeresflächen nicht eingerechnet hat es eine Ausdehnung von knapp 450 000 km2 mit einer Bevölkerung von ca. 60 Mio. Personen. Es handelt sich um eine Region, die über das Meeresbecken hinaus geht und sich aufgrund ihrer Eigenschaft als Bindeglied zwischen Gebieten, Völkern und Institutionen besonders für die Entwicklung einer gemeinsamen Strategie eignet, mit der sich Chancen für eine nachhaltige Entwicklung schaffen lassen und der Austausch von Ideen, Personen, Waren und Dienstleistungen optimiert werden kann; |
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15. |
betont, dass das adriatisch-ionische Becken „halb geschlossenes Meer“ und in gewisser Hinsicht immer mehr ein „Binnenmeer“ der Europäischen Union ist. Es handelt sich hierbei um ein Becken, das Gemeinsamkeiten mit dem Ostseeraum aufweist, denn in beiden Fällen handelt sich um Meere, die ähnlichen Problemen und Herausforderungen gegenüberstehen, und beide erfüllen eine „Scharnierfunktion“ zwischen den Mitgliedstaaten und Drittstaaten. Zugleich ist das Becken der natürliche Meereszugang für den Donauraum; |
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16. |
hebt hervor, dass alle europäischen Gebiete funktionell miteinander zusammenhängen und dass die anzustrebende Vernetzung des Ostseeraums und des Donauraums mit dem Gebiet des Adriatischen und Ionischen Meeres die natürliche Erweiterung und die Stärkung der europäischen Politik im Bereich der territorialen Zusammenarbeit darstellt; |
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17. |
nimmt zur Kenntnis, dass in der Region Adria-Ionisches Meer seit dem Ende der 70er Jahre verschiedene Organisationen tätig sind und eine Vielzahl von Initiativen gestartet wurden; die wichtigsten sind:
hinzu kommen zahlreiche Netze für die Infrastruktur (wie der Verband der Häfen der nördlichen Adria North Adriatic Port Association (NAPA)), die Kultur, und die allgemeine und berufliche Bildung; |
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18. |
weist darauf hin, dass darüber hinaus in der Region umfassende Maßnahmen der Europäischen Union durchgeführt werden, die über die thematischen Programme (Verkehr, Energie, Umwelt usw.), die nationalen und regionalen Programme im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik (Ziele 1 und 2) und die Programme der europäischen territorialen Zusammenarbeit wie das Programm IPA CBC für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Adriaraum und die entsprechenden Programme für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (z.B. Italien-Slowenien, Griechenland-Italien) sowie für die transnationale Zusammenarbeit (Programm für Mitteleuropa (CENTRAL EUROPE - CE), Programm für Südosteuropa (SOUTH EAST EUROPE - SEE), Programm für den Mittelmeerraum (MED), für den Alpenraum (ALPINE SPACE) durch EFRE-Fonds und das Heranführungsinstrument (IPA) finanziert werden; die Dringlichkeit und der Mehrwert einer Strategie der Europäischen Union für die Makroregion beruht auf den Vorteilen einer starken Verflechtung zwischen diesen Programmen und den auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene durchgeführten Programmen sowie der Investitionen der Europäischen Investitionsbank, des lokalen Kreditsystems und der privaten Akteure. In diesem Zusammenhang wird betont, dass sich ein derartiger Prozess nicht auf den Ansatz der Regierungszusammenarbeit beschränken lässt, sondern ein unverzügliches Ansetzen des politischen und institutionellen Hebels und die Nutzung des Fachwissens der EU-Institutionen erfordert; |
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19. |
unterstreicht, dass dieses weit gespannte Netz von Beziehungen ein wichtiger Bezugspunkt und die erforderliche Grundlage für die Entwicklung der europäischen Dimension in der lokalen und regionalen Politik ist; die Unterstützung grenzüberschreitender, transnationaler und interregionaler Partnerschaften wird zu einem strategischen Element auf territorialer Ebene und trägt zur Strukturierung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen den lokalen Gebietskörperschaften, den Regionen und der Zentralverwaltung bei, im Einklang mit dem Lissabon-Vertrag; |
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20. |
ist der Auffassung, dass sich die adriatisch-ionische Initiative (AII) aufgrund ihrer besonderen Merkmale, insbesondere des Interesses der beteiligten Länder an Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz der Meeresgewässer und der Küsten, zu einer stärker mittelmeerspezifischen Dimension hin weiterentwickeln kann. Aufgrund ihrer Ausrichtung auf ein fest umrissenes geographisches Gebiet und die damit zusammenhängenden Fragen kann sie bei der Stabilisierung der Region, insbesondere der Integrationsdynamik im europäischen Raum, für einen Mehrwert sorgen, ohne dass es zu Überschneidungen mit anderen Institutionen unterschiedlicher Struktur und Bedeutung kommt; |
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21. |
weist darauf hin, dass der adriatisch-ionische Rat, der sich aus den Außenministern der an der Initiative beteiligten Staaten zusammensetzt, am 5. Mai 2010 in Ancona eine Erklärung verabschiedete, in der er dem Vorschlag einer makroregionalen Strategie für die Region Adria-Ionisches Meer zustimmt und die dieser Region angehörenden EU-Mitgliedstaaten (Italien, Griechenland und Slowenien) auffordert, sich für deren Annahme durch die EU-Institutionen einzusetzen; |
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22. |
unterstreicht, dass der adriatisch-ionische Rat am 23. Mai 2011 in Brüssel eine weitere Erklärung verabschiedet hat, in der er die Entscheidung des Europäischen Rates vom 13. April 2011 begrüßt, mit der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, ihre Bemühungen um künftige Makroregionen fortzusetzen, und in der er sein eigenes Engagement für die Förderung der makroregionalen Strategie für die Region Adria-Ionisches Meer bekräftigt, die in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und unter Einbeziehung der nationalen, regionalen und lokalen Institutionen ausgearbeitet werden soll; |
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23. |
betont, dass die Präsidenten der an der adriatisch-ionischen Initiative (IAI) beteiligten nationalen Parlamente auf ihrer achten und neunten Konferenz - am 29. April 2010 in Bari (Italien) bzw. am 11. April 2011 in Budva (Montenegro) - spezifische Schlusserklärungen verabschiedet haben, in denen die Parlamente verpflichtet werden, die Bemühungen um eine Unterstützung des Beitritts sämtlicher an der Initiative beteiligten Westbalkanländer zur EU zu intensivieren und in denen die EU-Institutionen aufgefordert werden, im Hinblick auf Südosteuropa eine makroregionale Strategie für das adriatisch-ionische Becken zu entwickeln; |
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24. |
weist darauf hin, dass die an der Strategie beteiligten Gebiete im Wesentlichen um das Adriatische bzw. das Ionische Meer herum liegen. Aufgrund ihrer geomorphologischen Merkmale, der hohen Umweltbelastung durch die städtische Entwicklung und der demographischen Unterschiede weisen die Küsten und das Hinterland beiderseits des adriatischen Beckens im Hinblick auf Landschaft und Umwelt erhebliche Unterschiede auf. Darüber hinaus ist die Region eng mit Gebieten Österreichs und dem zentralen und östlichen Mittelmeerraum verbunden und von diesen stark beeinflusst; |
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25. |
hebt hervor, dass in einigen Küstengebieten eine starke Verstädterung zu verzeichnen ist, die in Gewerbegebieten und Gebieten mit intensivem Tourismus am höchsten ist. Die übermäßige Belastung durch die produktive Nutzung, die spezifische örtliche Nachfrage und die daraus folgenden Veränderungen der Küstenlebensräume haben zu einer allgemeinen Überlastung und einem stetigen Rückgang der natürlichen Umwelt geführt. Gleichwohl gibt es bemerkenswerte ökologische Gebiete und nationale und regionale Naturschutzgebiete; |
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26. |
merkt an, dass einige Küstengebiete ein einheitliches Landschaftsbild und ein ökologisches Erbe aufweisen, das nun zunehmend durch Entwicklungsprozesse bedroht ist. In diesen Gebieten sind fehlende Abwasser- und Abfallentsorgungssysteme, eine zunehmende Verstädterung der Küsten sowie eine anhaltende Luftverschmutzung durch die Freisetzung von Schadstoffen aus dem Verkehr, Industrieprozessen und Energieerzeugungsanlagen zu beobachten; |
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27. |
unterstreicht, dass die Strategie der Europäischen Union für die Makroregion Adria-Ionisches Meer im weiteren Sinne nicht nur den betroffenen Gebieten, sondern der EU als Ganzes als wertvolles Instrument dienen soll, weil sie voll und ganz auf die Erfüllung der strategischen Leitlinien der EU im Bereich intelligente, nachhaltige und integrative Entwicklung und insbesondere auf die Europa-2020-Strategie ausgerichtet ist. Der Strategieplanungszeitraum sollte 2012/2013 beginnen, so dass die Ausrichtung ermöglicht und die größtmögliche Übereinstimmung mit den Prioritäten des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens und der damit zusammenhängenden gemeinsamen strategischen Rahmen und operativen Programmen gewährleistet werden kann; |
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28. |
ist der Auffassung, dass der Hauptauftrag einer etwaigen AI-Strategie der Europäischen Union im „Verbinden und Schützen“ liegen sollte: Sie soll die Gebiete der Makroregion miteinander verbinden, um ihre nachhaltige Entwicklung zu fördern und die empfindliche Umwelt des Meeres, der Küsten und des Hinterlands zu schützen. Die beiden Makrostrategien der EU für den Ostsee- und den Donauraum können gemeinsam mit der europäischen Strategie für die Makroregion Adria-Ionisches Meer und den künftigen Strategien der EU (1) jene Verbindungen und Synergien, auch in Bezug auf die Infrastruktur, schaffen, auf die in Ziffer 18 der Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 13. April 2011 hingewiesen wird. Diese sollten idealerweise eine Achse vom Norden bis zum Süden Europas bilden, wobei die Makroregion Adria-Ionisches Meer, die sich durch die in der Kommissionsmitteilung KOM(2011) 500 endg. vom 29.6.2011 vorgesehene Verlängerung des Ostsee-Adria-Korridors und seine Anbindung an intermodale Netze auch auf das zentrale und östliche Mittelmeerraum erstrecken kann, den südöstlichen Zugang Europas zur restlichen Welt verbessern und erleichtern würde. Angesichts der potenziell starken territorialen Überschneidungen zwischen der AI-Strategie und der Donauraum-Strategie sollten seitens der Europäischen Kommission entsprechende Abstimmungsmechanismen vorgesehen werden; |
Meer, Küste und Hinterland: eine Makroregion, die angebunden, geschützt und weiterentwickelt werden muss
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29. |
ist der Ansicht, dass ein Meeresbecken per definitionem eine gemeinsame Ressource ist, die die umliegenden Länder und Regionen miteinander verbindet, und ein gemeinsames Kapital, das diese schützen müssen. Das Meer erfordert jedoch auch gemeinsame Maßnahmen, um Wohlstand zu erzeugen und Entwicklung zu fördern. Es ist zudem ein empfindliches Ökosystem. Dies gilt vor allem für die Adria und das Ionische Meer, bei denen es sich um Meere handelt, die eine niedrige Wassererneuerungsrate aufweisen und mit dem Mittelmeer verbunden sind, das wiederum ein halb geschlossenes Meer ist. Zum Erhalt der Meeresumwelt von Adria und Ionischem Meer sollten in die diesbezügliche Strategie auch entsprechende Meeresstrategien integriert werden; |
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30. |
vertritt die Auffassung, dass die Makroregion Adria-Ionisches Meer unter diesem Blickwinkel als eine maritime Gemeinschaft betrachtet werden kann. Ergebnis der Strategie werden daher nicht nur Planungsdokumente sein, sondern auch Maßnahmen - konkrete, sichtbare Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen der Region. Die Staaten, die Regionen und die anderen Akteure sollten als führende Partner Verantwortung für bestimmte vorrangige Bereiche und Pilotprojekte übernehmen, und dabei einen integrierten Ansatz gegenüber der Meerespolitik und der Verkehrs- und Hafenpolitik im Rahmen der paneuropäischen Korridore verfolgen; |
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31. |
hebt hervor, dass der makroregionale Ansatz neben der maritimen Dimension allen bedeutenden aktuellen Problemen der Makroregion Adria-Ionisches Meer Rechnung tragen muss, vom Schutz und Erhalt der Umwelt bis zur Energie, vom Klimawandel bis zu Forschung und Innovation, vom Erhalt der Gewässerressourcen bis hin zu den kulturellen Ressourcen, zur Wettbewerbsfähigkeit und zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zum Handel, zur Logistik und zur Weiterbildung von leitenden Verwaltungsbeamten der Region Adria-Ionisches Meer; |
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32. |
erinnert an den Standpunkt der Europäischen Kommission, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt für die Entwicklung makroregionaler Strategien „drei Nein“ gelten: keine neuen Regeln, keine neuen Institutionen, keine zusätzlichen Mittel; bekräftigt, dass gleichzeitig jedoch auch „drei Ja“ gelten sollten: gemeinsam vereinbarte Anwendung und Kontrolle bestehender Regeln in der Makroregion; Aufbau einer Plattform/eines Netzwerkes/territorialer Cluster von regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und Mitgliedstaaten unter Einbeziehung der Interessenträger, in Verantwortung der Organe der Union; abgestimmte Nutzung bestehender finanzieller Ressourcen der Union zur Entwicklung und Umsetzung makroregionaler Strategien; |
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33. |
drängt darauf, dass der Europäische Rat bis 2012/2013 die Europäische Kommission mit der Erarbeitung einer makroregionalen Strategie für die Region Adria-Ionisches Meer beauftragt. Denn sofern sich die Debatte ausreichend weit entwickelt, stellt diese Strategie auf europäischer Ebene eine verantwortungsvolle Entscheidung der EU-Institutionen dar, da auf diese Weise ein Konsens erzielt und zugleich ein pragmatischer Ansatz gegenüber den drei Grundpfeilern der makroregionalen Strategie im neuen Programmplanungszeitraum 2014-2020 vorgegeben werden kann; |
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34. |
weist darauf hin, dass im Hinblick auf die Frage der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit wie im Falle der Ostsee und des Donauraumes auch für die Region Adria-Ionisches Meer eine europäische Strategie festgelegt werden kann, bei der die zahlreichen bereits existierenden Kooperationsnetze und die vielfältigen bereits laufenden Initiativen, Programme und Projekte genutzt werden sowie die den verschiedenen Akteuren zur Verfügung stehenden Instrumente angepasst und aufeinander abgestimmt werden und durch eine stärkere Einbeziehung der Zivilgesellschaft in den Beschlussfassungsprozess und die Durchführung konkreter Maßnahmen ein Beitrag zur Konsolidierung sowohl des zwischenstaatlichen als auch des innerstaatlichen Integrationsprozesses geleistet wird; |
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35. |
betont, dass auf diese Weise die makroregionale Strategie für die Region Adria-Ionisches Meer insofern als ein hervorragendes Beispiel für eine in die Praxis umgesetzte Multi-Level-Governance dienen kann, als sie Möglichkeiten schafft, der Zusammenarbeit und Interaktion aller Akteure, die von den in dieser Region anstehenden großen Herausforderungen betroffen sind, größere Bedeutung zu verleihen und sie zu optimieren; |
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36. |
weist darauf hin, dass die Kommission sich in dieser Phase, in der sich die Maßnahmen zum Großteil auf Rechtsgrundlagen für Bereiche stützen, die in die Zuständigkeit der Union und der Mitgliedstaaten fallen, anfangs darauf beschränken muss, bestimmte Maßnahmen vorzuschlagen, die anschließend im Wege der Zusammenarbeit sämtlicher betroffener Regierungsebenen entsprechend der jeweiligen Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche weiterentwickelt werden. Danach sollte sie die Aufgabe der Koordinierung und Überwachung der Strategie übernehmen, deren Umsetzung erleichtern und Folgemaßnahmen dazu ergreifen; zur Erfüllung dieser Aufgabe sollte sie soweit möglich auf bestehende geeignete Strukturen zurückgreifen; |
Schlussfolgerungen
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37. |
stell fest, dass in Anbetracht der vom adriatisch-ionischen Rat (Außenminister der an der AII beteiligten Staaten) verabschiedeten Erklärungen und angesichts der dringenden Probleme und aktuellen Herausforderungen unverzüglich mit der Erarbeitung einer europäischen Strategie für die Region Adria-Ionisches Meer begonnen werden sollte, weshalb er den Europäischen Rat ersucht, die Europäische Kommission mit der Erarbeitung dieser Strategie zu beauftragen; |
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38. |
ersucht das Europäische Parlament aufgrund der Erklärungen, die die Präsidenten der an der adriatisch-ionischen Initiative (AII) beteiligten nationalen Parlamente auf ihren Konferenzen abgegeben haben, und in Anbetracht des strategischen Wertes für den Abschluss des EU-Beitrittsprozesses, sich politisch überzeugend für die Einführung einer Strategie der Europäischen Union für die Makroregion Adria-Ionisches Meer zu engagieren; |
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39. |
fordert das Europäische Parlament auf, die makroregionale Dimension der Region Adria-Ionisches Meer bei der aktuellen Verfassung wichtiger Dokumente zur Umsetzung der integrierten Meerespolitik, zur Bewirtschaftung der Territorialgewässer und zur Verkehrspolitik zu berücksichtigen; |
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40. |
betont, dass die makroregionale AI-Strategie mit der Entwicklung der Euroregionen, die sich auf die Zusammenarbeit zwischen Grenzregionen konzentrieren, sowie mit der Entwicklung europäischer Strukturen bei grenzübergreifenden, transnationalen und interregionalen Vorhaben in der Rechtsform des Europäischen Verbundes für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) in vollem Einklang steht; |
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41. |
empfiehlt, makroregionale Strategien als eigenständigen Bereich unter die Bereiche der territorialen Zusammenarbeit im Rahmen der Politik der Europäischen Union, insbesondere der Kohäsionspolitik für die Zeit nach 2013 aufzunehmen, vor allem was die grenzüberschreitende und transnationale Zusammenarbeit angeht, damit die regionalen operativen Programme des nachfolgenden Programmplanungszeitraums (2014 - 2020) zur erfolgreichen Umsetzung der makroregionalen Strategien beitragen können; |
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42. |
fordert die Kommission gemäß Ziffer 21 der Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 13. April 2011, im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23./24. Juni 2011 und in Anbetracht der Tatsache, dass die nationalen und lokalen Institutionen seit längerem an einem Entwurf für eine makroregionale Strategie arbeiten, auf, unverzüglich eine sorgfältige Überwachung der bereits umgesetzten, genehmigten und noch in der Genehmigungsphase befindlichen strategischen Projekte vorzunehmen, die die Region Adria-Ionisches Meer betreffen; legt der Europäischen Kommission nochmals nahe, die in Ziffer 32 dieser Stellungnahme angeführten „drei Ja“ anzunehmen; |
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43. |
hält es für dringend erforderlich, die Rolle und die Funktion der Makroregionen im Rahmen eines einschlägigen „Grünbuchs“ eingehender zu untersuchen und genauer festzulegen, wie er bereits in seiner Entschließung zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2010gefordert hat; |
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44. |
unterstreicht, dass sich die Strategie für die Region Adria-Ionisches Meer auf die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips stützt; bei ihr wird es um Fragen und Probleme gehen, die nicht ausschließlich auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene angegangen werden können; |
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45. |
weist darauf hin, dass die Strategie im Rahmen einer breit angelegten öffentlichen Konsultation erarbeitet werden sollte, die unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit den Strategien der EU für den Ostsee- und den Donauraum in enger Zusammenarbeit mit den in der Region vorhandenen Netzen und Organisationen sowie dem Ausschuss der Regionen als Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und anderen wichtigen Partnern durchgeführt werden sollte; |
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46. |
weist darauf hin, dass gemäß der Empfehlung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 13. April 2011 in Bezug auf die Transparenz, die Sichtbarkeit und den Austausch bewährter Verfahren zwischen makroregionalen Strategien die Partnerschaft „Makroregion Adria-Ionisches Meer“ im Rahmen der Open Days 2011 eine Veranstaltung zu makroregionalen Themen organisiert wurde, bei der es insbesondere um den Vorschlag für eine makroregionale Strategie für die Region Adria-Ionisches Meer ging. Diese Veranstaltung wurde teils als partizipative Debatte der Vertreter der 13 Regionen und Städte der Partnerschaft, teils als Workshop für öffentliche und private Partnerschaften gestaltet, in dem spezifische, in der Umsetzungsphase befindliche Projekte vorgestellt wurden; |
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47. |
beauftragt den Präsidenten, die vorliegende Initiativstellungnahme der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, dem amtierenden Ratsvorsitz und den Partnern des Dreiervorsitzes zu übermitteln. |
Brüssel, den 11. Oktober 2011
Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen
Mercedes BRESSO
(1) Einige in Erarbeitung befindliche Strategien: die Strategie für den geografischen Raum Nordsee / Ärmelkanal, die Strategie für den Alpenraum, die Strategie für den atlantischen Bogen, die Schwarzmeerstrategie usw.
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11.1.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 9/14 |
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Intelligente Regulierung“
2012/C 9/04
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
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vertritt die Ansicht, dass intelligente Regulierung mit einem Abbau von Bürokratie und Verwaltungslasten nicht nur für die Bürger und Interessenträger, sondern auch für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften verbunden sein sollte; bedauert insofern den rein quantitativen Ansatz in Bezug auf die Regulierung; |
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— |
weist darauf hin, dass die vermehrten Verweise auf die lokale und regionale Dimension der intelligenten Regulierung und auf die damit zusammenhängenden Aktivitäten und Kompetenzen des AdR eine Anerkennung der Rolle der europäischen Gebietskörperschaften bei der Politikgestaltung und Umsetzung der Rechtsvorschriften der EU darstellen; |
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fordert die Europäische Kommission und die anderen EU-Institutionen auf, die lokale und regionale Ebene bei der Konzipierung von Rechtsvorschriften, der Bewertung ihrer Folgen und der Ermittlung von Mitteln und Wegen zur Umsetzung von EU-Maßnahmen und -Zielen stärker zu beachten; |
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ist der Auffassung, dass neben dem Ziel des territorialen Zusammenhalts der Europäischen Union (Artikel 3 EUV) sowohl die Querschnittsklauseln des Vertrags von Lissabon über soziale Erfordernisse (Artikel 9 AEUV) und Erfordernisse des Umweltschutzes (Artikel 11 AEUV) als auch die drei Kernziele der Europa-2020-Strategie Folgenabschätzungen erfordern, in denen die territorialen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen der Regulierung in ausgewogener Weise untersucht werden; |
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bringt seine Bereitschaft zum Ausdruck, die EU-Institutionen bei diesen Aufgaben zu unterstützen, soweit Daten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gebraucht werden, verweist dabei allerdings auch auf seine begrenzten Mittel und seinen Hauptauftrag; |
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ist der Auffassung, dass die Organe und Einrichtungen der EU bei der Folgenabschätzung ein gemeinsames Konzept verfolgen sollten und dass der AdR in die Erarbeitung dieses Konzepts eingebunden werden sollte; |
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unterstützt die Pläne zur Überprüfung der Kooperationsvereinbarung zwischen dem AdR und der Europäischen Kommission unter Berücksichtigung der sich aus dem Vertrag von Lissabon ergebenden institutionellen Veränderungen, der Notwendigkeit, die Multi-Level-Governance umzusetzen, und der Entwicklung der politischen Rolle des AdR. Dabei sollte dafür Sorge getragen werden, dass die Zusammenarbeit bei der Folgenabschätzung eine Verbesserung und Weiterentwicklung erfährt und dass ein Verfahren eingeführt wird, über das der AdR seinen Beitrag zum Jahresbericht über bessere Rechtsetzung leisten kann. |
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Berichterstatter |
Lord Graham TOPE (UK/ALDE), Mitglied des London Borough of Sutton |
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Referenzdokumente |
Mitteilung der Kommission „Intelligente Regulierung in der Europäischen Union“ KOM(2010) 543 endg. Bericht der Kommission über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (17. Bericht „Bessere Rechtsetzung“ 2009) KOM(2010) 547 endg. |
I. POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
A. „Intelligente regulierung“
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1. |
begrüßt das Konzept einer intelligenten Regulierung als Bekräftigung und Weiterentwicklung der Vorstellung, wonach im EU-Politikgestaltungszyklus die Rechtsvorschriften kontinuierlich überprüft und ausgehend von ihrer sorgfältigen Evaluierung und den konkreten Erfahrungen bei ihrer Umsetzung an neue Herausforderungen und Umstände angepasst werden sollen; |
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2. |
vertritt die Ansicht, dass intelligente Regulierung mit einem Abbau von Bürokratie und Verwaltungslasten nicht nur für die Bürger und Interessenträger, sondern auch für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften verbunden sein sollte; bedauert jedoch insofern den rein quantitativen Ansatz in Bezug auf die Regulierung, als die politischen Prioritäten nicht Erwägungen über den Gesamtumfang der Rechtsvorschriften untergeordnet werden dürfen. Fordert daher, dass bei den Folgenabschätzungen auch Überlegungen über die Kosten des Fehlens europäischer Rechtsvorschriften einbezogen werden; |
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3. |
bedauert, dass die Instrumente der intelligenten Regulierung für delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte (Komitologie) offenbar nicht gelten. In Bezug auf diese Verfahren gibt es zu wenig Aufsicht oder Transparenz; |
Die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften
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4. |
weist darauf hin, dass die vermehrten Verweise auf die lokale und regionale Dimension der intelligenten Regulierung und auf die damit zusammenhängenden Aktivitäten und Kompetenzen des AdR eine Anerkennung der Rolle der europäischen Gebietskörperschaften bei der Politikgestaltung und Umsetzung der Rechtsvorschriften der EU darstellen; |
Konsultation
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5. |
verweist darauf, dass der Ausschuss in den meisten seiner Stellungnahmen Bedenken hinsichtlich des Ausmaßes der Konsultation bzw. der Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Erarbeitung von EU-Initiativen geäußert hat. In seinen Stellungnahmen fordert der AdR immer wieder eine stärkere Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Erarbeitung neuer politischer Maßnahmen und Rechtsakte, in die Abschätzung ihrer Folgen und in ihre Umsetzung; |
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6. |
fordert die Europäische Kommission und die anderen EU-Institutionen auf, die lokale und regionale Ebene bei der Konzipierung von Rechtsvorschriften, der Bewertung ihrer Folgen und der Ermittlung von Mitteln und Wegen zur Umsetzung von EU-Maßnahmen und -Zielen stärker zu beachten; |
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7. |
begrüßt daher die Absicht, die derzeit geltenden Verfahren für die Konsultation zu überprüfen und die entsprechende Frist zu verlängern; |
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8. |
ist der Ansicht, dass die Ergebnisse von Konsultationen veröffentlicht und analysiert werden sollten, z.B. anhand der Frage, wie die Beiträge zur Formulierung oder Änderung des Vorschlags herangezogen wurden, welche Zuarbeiten keine Verwendung fanden usw.; |
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9. |
bekräftigt seine Bedenken, dass gut aufgestellte und ausgestattete Teilnehmer sowie Sonderinteressen von Minderheiten bei offenen Konsultationen im Vorteil sind, und misst daher den Beiträgen repräsentativer Verbände der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie anderen Beiträgen besonderen Wert bei; |
Verwaltungs- und Finanzlasten
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10. |
nimmt die Tätigkeit der hochrangigen Gruppe unabhängiger Interessenträger im Bereich Verwaltungslasten („Stoiber-Gruppe“) zur Kenntnis; |
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11. |
bringt erneut seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass sich diese Gruppe und die Europäische Kommission fast ausschließlich auf die Frage konzentrieren, welche unmittelbaren Belastungen die EU-Rechtsvorschriften für KMU verursachen. Solche Lasten hemmen zwar durchaus das Wirtschaftswachstum in erheblichem Maße, doch verweist der Ausschuss auch auf die aufwändigen Berichtspflichten nationaler/regionaler/lokaler Behörden und Gebietskörperschaften, die sich letztendlich in Verwaltungslasten für die Bürger und Unternehmen in den Mitgliedstaaten und auf den darunter liegenden Verwaltungsebenen niederschlagen, und vertritt die Auffassung, dass auch die Belastungen für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als Problem angegangen und abgebaut werden müssen; |
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12. |
begrüßt die neue Initiative zur Ermittlung vorbildlicher Verfahrensweisen bei der Umsetzung neuer Rechtsvorschriften mit geringeren Belastungen und verweist auf den aktiven Beitrag des AdR in Form eines speziellen Berichts und der Entsendung eines ständigen Beobachters in die Stoiber-Gruppe mit dem Ziel der Erfassung vorbildlicher Verfahrensweisen in diesem Bereich auf lokaler und regionaler Ebene; betont jedoch, dass der Schwerpunkt der EU darauf gelegt werden sollte, das Entstehen übermäßiger Verwaltungslasten von vornherein zu vermeiden; |
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13. |
nimmt den Bericht der Kommission über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit 2010 (18. Bericht „Bessere Rechtsetzung“) zur Kenntnis und wertet den Bericht als Hinweis darauf, dass die Europäische Kommission die Subsidiaritätsanalysen des AdR berücksichtigt; |
Folgenabschätzung
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14. |
verweist darauf, dass nach dem Vertrag von Lissabon jeder Entwurf eines Rechtsakts der EU eine Bewertung seiner möglichen Folgen enthalten muss, wobei auch die lokale und regionale Ebene zu berücksichtigen ist; |
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15. |
bekräftigt die Bedeutung sowohl von Ex-ante- als auch von Ex-post-Evaluierungen bei der Politikgestaltung und begrüßt zugleich, dass der Ex-post-Evaluierung mehr Gewicht beigemessen wird; |
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16. |
hält fest, dass bei den Bemühungen um eine Vereinfachung und Verbesserung der europäischen Rechtsvorschriften dahingehend auf Ausgewogenheit geachtet werden muss, dass durch die Durchführung von Ex-ante- und Ex-post-Evaluierungen keine größeren administrativen Belastungen für die einzelnen Regierungs- und Verwaltungsebenen entstehen; |
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17. |
nimmt den Jahresbericht 2010 des Ausschusses für Folgenabschätzung (IAB) zur Kenntnis; ist der Auffassung, dass dem IAB eine wichtige Rolle zukommt, er aber auch eine größere Unabhängigkeit von der Europäischen Kommission genießen sollte; |
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18. |
ist der Auffassung, dass das Verfahren der Folgenabschätzung und die Tätigkeit des IAB zu einer sorgfältigeren Überwachung des Subsidiaritätsprinzips durch die Kommissionsdienststellen geführt haben und weiter dazu beitragen. Ein klarer Hinweis dafür findet sich in dem Bericht, wo auf Fälle verwiesen wird, in denen sich die jeweilige Generaldirektion der Kommission aufgrund der bei der Folgenabschätzung gesammelten Daten veranlasst sah, die Notwendigkeit und den eventuellen Mehrwert einer bestimmten Rechtsvorschrift zu überdenken; |
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19. |
nimmt die im IAB-Bericht getroffene Feststellung zur Kenntnis, dass Folgenabschätzungen nicht frühzeitig zu Mitteilungen, sondern tendenziell erst zu endgültigen Vorschlägen für Rechtsvorschriften angefertigt und veröffentlicht werden; empfiehlt frühzeitige Folgenabschätzungen zu wichtigen und folgenreichen politischen Initiativen, insbesondere dann, wenn diese Vorschläge dazu dienen, die Entscheidungsträger über die Palette von Optionen für spätere Maßnahmen zu informieren; |
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20. |
stellt fest, dass im IAB-Bericht auf die Notwendigkeit einer Bewertung der sozialen Auswirkungen und der Verwaltungskosten im Rahmen der Folgenabschätzung der jeweiligen Generaldirektion verwiesen wird, jedoch keine Hinweise auf eine Bewertung der spezifischen Auswirkungen auf Gebietsebene oder auf die potenzielle Rolle des AdR bei der Unterstützung der Europäischen Kommission bei der Folgenabschätzung enthalten sind; fordert die Europäische Kommission auf, dieses Problem anzugehen, und ersucht den IAB, in seinem Jahresbericht 2011 über die diesbezüglichen Fortschritte zu berichten; |
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21. |
hält es für wünschenswert, die GD REGIO in den IAB umfassend einzubeziehen, da sie die Generaldirektion mit der größten Aufmerksamkeit für die Belange der Gebietskörperschaften ist; |
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22. |
ist der Auffassung, dass neben dem Ziel des territorialen Zusammenhalts der Europäischen Union (Artikel 3 EUV) sowohl die Querschnittsklauseln des Vertrags von Lissabon über soziale Erfordernisse (Artikel 9 AEUV) und Erfordernisse des Umweltschutzes (Artikel 11 AEUV) als auch die drei Kernziele der Europa-2020-Strategie Folgenabschätzungen erfordern, in denen die territorialen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen der Regulierung in ausgewogener Weise untersucht werden; |
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23. |
ist der Auffassung, dass Folgenabschätzungen im Hinblick auf die Qualität und die Überwachung der Umsetzung der Rechtsvorschriften Zeit sowie die Bereitstellung erheblicher personeller Mittel erfordern, um sowohl eine sachkundige Bewertung als auch eine ganzheitliche Betrachtungsweise zu gewährleisten; |
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24. |
äußert Bedenken hinsichtlich der Tendenz, Folgenabschätzungen an „unabhängige“ Einrichtungen zu vergeben, d.h. diese Aufgabe auszulagern und Beratungsunternehmen oder Ad-hoc-Kommissionen damit zu beauftragen. Es darf bezweifelt werden, ob eine solche Vergabe nach außen wirklich zu mehr Transparenz und Unabhängigkeit führt. Zudem bedeutet dies, dass die Aufgabe der Kommission, das allgemeine Interesse der Union zu vertreten, negiert wird. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass jene begünstigt werden, die über ausreichende Mittel zur Durchführung solcher Untersuchungen verfügen, was zu Lasten der Gebietskörperschaften, der regierungsunabhängigen Organisationen, der Vertreter der Zivilgesellschaft und der Arbeitnehmer mit geringeren Einkommen geht; |
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25. |
bringt seine Bereitschaft zum Ausdruck, die EU-Institutionen bei diesen Aufgaben zu unterstützen, soweit Daten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gebraucht werden, verweist dabei allerdings auch auf seine begrenzten Mittel und seinen Hauptauftrag; |
Interinstitutionelle Vereinbarungen
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26. |
erinnert daran, dass sich Auswirkungen neuer EU-Rechtsvorschriften auf die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowohl aus dem ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission als auch aus den vom Europäischen Parlament und vom Rat daran vorgenommenen Änderungen ergeben können; fordert die letztgenannten beiden Organe auf, auch den Auswirkungen ihrer Entscheidungen auf die Gebietsebene über den gesamten Rechtsetzungsprozess hinweg mehr Aufmerksamkeit zu schenken, und bietet dafür sein Fachwissen auf diesem Gebiet an; vertritt die Ansicht, dass die konkreten Möglichkeiten für eine solche Zusammenarbeit des AdR mit dem Europäischen Parlament und dem Rat hinsichtlich der Folgenabschätzungen, der Kontrolle der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften (ex ante wie ex post) ausgelotet werden sollten; |
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27. |
ruft seine eigenen Berichterstatter auf zu prüfen, welche Auswirkungen ihre Empfehlungen in Bezug auf finanzielle und administrative Belastungen sowie Folgen für die Umwelt, das soziale Gefüge, KMU und die Zivilgesellschaft haben können; |
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28. |
ist der Auffassung, dass die Organe und Einrichtungen der EU bei der Folgenabschätzung ein gemeinsames Konzept verfolgen sollten und dass der AdR in die Erarbeitung dieses Konzepts eingebunden werden sollte; |
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29. |
begrüßt, dass die Europäische Kommission im Rahmen des mit dem Vertrag von Lissabon geschaffenen Frühwarnsystems den mit Gründen versehenen Stellungnahmen der nationalen Parlamente angemessenes Gewicht beimisst, auch wenn die Anzahl der für eine „gelbe Karte“ erforderlichen Stellungnahmen nicht erreicht ist. Der AdR fordert die Europäische Kommission vor dem Hintergrund seiner Rolle und seiner Aufgaben bei der Kontrolle der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips auf, ihm die von den nationalen Parlamenten vorgelegten, mit Gründen versehenen Stellungnahmen sowie ihre Übersetzungen und die von der Kommission erteilten Antworten zu übermitteln; |
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30. |
unterstützt die Pläne zur Überprüfung der Kooperationsvereinbarung zwischen dem AdR und der Europäischen Kommission unter Berücksichtigung der sich aus dem Vertrag von Lissabon ergebenden institutionellen Veränderungen, der Notwendigkeit, die Multi-Level-Governance umzusetzen, und der Entwicklung der politischen Rolle des AdR. Dabei sollte dafür Sorge getragen werden, dass die Zusammenarbeit bei der Folgenabschätzung eine Verbesserung und Weiterentwicklung erfährt und dass ein Verfahren eingeführt wird, über das der AdR seinen Beitrag zum Jahresbericht über bessere Rechtsetzung leisten kann; |
Hochrangige Gruppe „Governance“
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31. |
hält diese Gruppe für ein nützliches Forum auf Beamtenebene, in dem die Bediensteten der Mitgliedstaaten und der europäischen Institutionen, einschließlich des AdR, praktische Fragen des Regierens auf europäischer Ebene diskutieren und vorbildliche Vorgehensweisen austauschen können; |
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32. |
bedauert daher, dass weder der ungarische noch der polnische EU-Ratsvorsitz für 2011 ordentliche Sitzungen dieser Gruppe einberufen haben, und fordert dies für das Jahr 2012; |
B. Subsidiarität
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33. |
erinnert daran, dass im Vertrag von Lissabon die lokale und regionale Selbstverwaltung und die kommunale und regionale Dimension des Subsidiaritätsprinzips ausdrücklich genannt werden, weshalb die EU bei ihren Vorschlägen für neue Rechtsvorschriften im Bereich geteilter Zuständigkeiten und bei deren Annahme die Zuständigkeiten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften beachten muss; weist überdies darauf hin, dass der Vertrag von Lissabon dem AdR eine zentrale Rolle im Bereich der Subsidiarität überträgt, die sich nicht nur auf die Verteidigung der Befugnisse der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften beschränkt, sondern mit der auch sichergestellt werden soll, dass Subsidiarität auf allen Ebenen der Governance berücksichtigt wird; |
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34. |
bekräftigt seine Verpflichtung, sich weiter zusammen mit der Europäischen Kommission darum zu bemühen, dass die Multi-Level-Governance in alle wichtigen EU-Strategien und gemeinsamen Politikbereiche einbezogen wird, was insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der Europa-2020-Strategie gilt; |
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35. |
verweist auf den „Subsidiaritätsbericht 2010“, den das AdR-Präsidium am 4. März 2011 zusammen mit den Leitthemen für das Arbeitsprogramm des Netzes für Subsidiaritätskontrolle angenommen hat. Dieser Bericht erläutert den Ausbau der Subsidiaritätskontrolle und den Beitrag zur umfassenden Einbeziehung einer Kultur der Subsidiarität in alle Bereiche des Beschlussfassungsprozesses auf EU-Ebene als zentrale Prioritäten des AdR; |
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36. |
hält es für erfreulich, dass in den Stellungnahmen kein direkter Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip festgestellt wurde. Dies zeigt, dass es der Europäischen Kommission mit der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips ernst ist, und unterstreicht die Bedeutung der Kontrollfunktion des AdR; |
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37. |
begrüßt, dass das Netz zur Subsidiaritätskontrolle, das detaillierte praxisorientierten Bemerkungen unterschiedlichster kommunaler und regionaler Gebietskörperschaften liefern kann, immer häufiger konsultiert wird; ersucht die Partner dieses Netzes, sich stärker in dessen Arbeiten und Konsultationen einzubringen, um bei der beratenden Tätigkeit repräsentativere Ergebnisse zu gewährleisten; |
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38. |
anerkennt die Notwendigkeit einer rechtzeitigen, korrekten und wirksamen Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften und ihrer richtigen Anwendung durch alle Regierungsebenen in den einzelnen Mitgliedstaaten und ist sich dessen bewusst, dass, mitunter Vertragsverletzungsverfahren nötig sein können, um Verstöße zu ahnden und abschreckend zu wirken; bringt aber auch seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die Europäische Kommission zunehmend versucht festzulegen, wann und wie die Regierungen der Mitgliedstaaten die Einhaltung durch die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften durchsetzen; für diese Durchsetzung sollten nach dem Subsidiaritätsprinzip die nationalen Regierungen selbst bzw. ggf. die regionalen Regierungen zuständig sein, sofern die Verwirklichung der übergeordneten Ziele der EU-Rechtsvorschriften gewährleistet ist. |
Brüssel, den 11. Oktober 2011
Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen
Mercedes BRESSO
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11.1.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 9/18 |
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Überprüfung des ‚Small Business Act‘ für Europa“
2012/C 9/05
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
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weiß um die bisherigen positiven Auswirkungen von Maßnahmen, die durch den SBA umgesetzt wurden, empfiehlt jedoch nachdrücklich Folgendes: Damit die Kommission und insbesondere die Mitgliedstaaten in Bezug auf die Zielsetzungen des SBA konkretere Ergebnisse erzielen können, muss der SBA politisch stärker bindend sein, da dadurch eine umfassendere und angemessenere Umsetzung gewährleistet werden kann und sich die gegenwärtigen Hindernisse für eine vollständige Annahme des SBA überwinden lassen; |
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— |
ist der Auffassung, dass der SBA politischer Führung bedarf, und vertritt die Ansicht, dass im Rahmen der Europa-2020-Strategie deutlicher zum Ausdruck kommen muss, dass der SBA eine solide Verwaltungsstruktur für die KMU-Politik vorsieht und einen angemessenen Fahrplan mit den wichtigsten Eckpunkten vermittelt, die von allen Mitgliedstaaten umgesetzt und in die nationalen Reformprogramme aufgenommen werden sollten; |
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sieht umfassendere Möglichkeiten für die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, zur Erreichung der Ziele des SBA beizutragen, und fordert eine ausdrücklichere Anerkennung der lokalen und regionalen Dimension, um sowohl den Bottom-up- als auch den Top-down-Ansatz zu fördern und den Bekanntheitsgrad des SBA in der gesamten EU zu steigern; kommt zum Schluss, dass in der gesamten EU sowohl auf der nationalen als auch der regionalen und lokalen Ebene umfassendere Kommunikationsmaßnahmen und eine stärkere Priorisierung des SBA notwendig sind; |
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betont, dass die größte Herausforderung für die KMU der Zugang zur Finanzierungen ist und dass dies in den nächsten Etappen des SBA konzertierte Maßnahmen voraussetzt; unterstreicht auch die Bedeutung von Maßnahmen zur Förderung eines leichteren Marktzugangs für die KMU und eines erheblichen Abbaus des Verwaltungsaufwands; |
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bedauert sehr, dass die Bemühungen um die Aufnahme des SBA in die Lissabon-Strategie und anschließend in die Europa-2020-Strategie ohne Erfolg blieben; dadurch wurde die Chance, die nationalen Reformprogramme als ein Hauptinstrument für die Umsetzung des SBA zu nutzen, bislang vertan; ruft deshalb erneut dringend dazu auf, die Grundsätze und Ziele des SBA unverzüglich in die Europa-2020-Strategie und die nationalen Reformprogramme aufzunehmen. |
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Berichterstatterin |
Constance HANNIFFY (IE/EVP), Mitglied des Grafschaftsrats von Offaly, der Regionalbehörde Midland und des Regionalparlaments von Border Midland und West-Midland |
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Referenzdokument |
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Überprüfung des „Small Business Act“ für Europa KOM(2011) 78 endg. |
I. POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
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1. |
begrüßt die „Überprüfung des ‚Small Business Act‘ für Europa“ durch die Kommission und bekräftigt seine volle Unterstützung für die kontinuierliche Fortführung dieser überaus wichtigen politischen Agenda zur Förderung der Entwicklung, des Wachstums und der Nachhaltigkeit von KMU in der gesamten EU; |
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2. |
betont nachdrücklich, dass die wichtigsten Aspekte, die die Umsetzung des „Small Business Act“ (SBA) auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen der Europäischen Union behindern, angegangen werden müssen, und fordert eine umfassendere Priorisierung der wichtigsten Elemente des SBA durch die Mitgliedstaaten - der Verlust von 3,5 Mio. Arbeitsplätzen (1) in KMU in Europa infolge der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise ist der bedauernswerte Beleg dafür, dass dieses Thema auf der politischen Agenda an erster Stelle stehen muss; |
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3. |
weiß um die bisherigen positiven Auswirkungen von Maßnahmen, die durch den SBA umgesetzt wurden, empfiehlt jedoch nachdrücklich Folgendes: Damit die Kommission und insbesondere die Mitgliedstaaten in Bezug auf die Zielsetzungen des SBA konkretere Ergebnisse erzielen können, muss der SBA politisch stärker bindend sein, da dadurch eine umfassendere und angemessenere Umsetzung gewährleistet werden kann und sich die gegenwärtigen Hindernisse für eine vollständige Annahme des SBA überwinden lassen; |
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4. |
unterstützt die Bemühungen der Kommission um eine verstärkte Steuerung des SBA, insbesondere die Einsetzung nationaler KMU-Beauftragter in den Mitgliedstaaten, die in Zusammenarbeit mit dem KMU-Sonderbeauftragen der Kommission für die Steuerung der Umsetzung des SBA in der gesamten EU zuständig sein werden; |
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5. |
ist der Auffassung, dass der SBA politischer Führung bedarf, und vertritt die Ansicht, dass im Rahmen der Europa-2020-Strategie deutlicher zum Ausdruck kommen muss, dass der SBA eine solide Verwaltungsstruktur für die KMU-Politik vorsieht und einen angemessenen Fahrplan mit den wichtigsten Eckpunkten vermittelt, die von allen Mitgliedstaaten umgesetzt und in die nationalen Reformprogramme aufgenommen werden sollten; |
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6. |
sieht umfassendere Möglichkeiten für die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, zur Erreichung der Ziele des SBA beizutragen, und fordert eine ausdrücklichere Anerkennung der lokalen und regionalen Dimension, um sowohl den Bottom-up- als auch den Top-down-Ansatz zu fördern und den Bekanntheitsgrad des SBA in der gesamten EU zu steigern; |
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7. |
betont, dass die größte Herausforderung für die KMU der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten ist und dass dies in den nächsten Etappen des SBA konzertierte Maßnahmen voraussetzt; unterstreicht auch die Bedeutung von Maßnahmen zur Förderung eines leichteren Marktzugangs für die KMU und eines erheblichen Abbaus des Verwaltungsaufwands; |
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8. |
unterstreicht erneut, wie wichtig angemessene Unterstützungsmaßnahmen für KMU nach wie vor sind, die die langfristige Nachhaltigkeit unterschiedlicher Unternehmen sichern. Abgesehen davon, den Schwerpunkt auf Neugründungen sowie neue und exportorientierte KMU mit großem Potenzial zu legen, sollten auch bestehende sowie in Entwicklung und Umstrukturierung begriffene Unternehmen berücksichtigt werden; ist sich der Herausforderungen von vor Ort bzw. im Inland tätigen KMU bewusst, die letztendlich das Herzstück der lokalen und regionalen Wirtschaft sind; |
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9. |
unterstreicht ferner, dass die Politik im Bereich des SBA und der KMU unterschiedlichen Geschäftsmodellen (sozialwirtschaftliche Unternehmen, vorkommerzielle und kommerzielle Kultur- und Kreativwirtschaft, Genossenschaften und ähnliche Rechtsformen) gerecht werden und mit ihnen kompatibel sein muss, um die Schaffung von Arbeitsplätzen und das nachhaltige Wirtschaftswachstum zu maximieren; |
Sicherung eines hohen Umsetzungsgrads und einer besseren Governance
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10. |
bedauert sehr, dass die Bemühungen um die Aufnahme des SBA in die Lissabon-Strategie und anschließend in die Europa-2020-Strategie ohne Erfolg blieben; dadurch blieb die Chance, die nationalen Reformprogramme als ein Hauptinstrument für die Umsetzung des SBA zu nutzen, bislang ungenutzt; ruft deshalb erneut dringend dazu auf, die Grundsätze und Ziele des SBA unverzüglich in die Europa-2020-Strategie und die nationalen Reformprogramme aufzunehmen; |
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11. |
bedauert, dass der Grad der Umsetzung des SBA durch die Mitgliedstaaten stark variiert, wobei es in der Kommissionsmitteilung heißt, dass die Ursachen für diese unterschiedliche Umsetzung nicht vollständig untersucht wurden – erforderlich ist eine größere Rechenschaftspflicht der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Umsetzung des SBA; schlussfolgert deshalb, dass in der gesamten EU sowohl auf der nationalen als auch der regionalen und lokalen Ebene umfassendere Kommunikationsmaßnahmen und eine stärkere Priorisierung des SBA notwendig sind; |
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12. |
begrüßt die Ernennung von nationalen KMU-Beauftragten durch die Mitgliedstaaten und appelliert an die Beauftragten, ihrer Verantwortung in vollem Umfang gerecht zu werden und zu gewährleisten, dass die Verwaltungen den KMU „die Vorfahrt geben“ und die Herausforderungen, vor denen diese Unternehmen stehen, gebührend berücksichtigen, wenn sie Gesetze und Regelungen erlassen bzw. Verfahren entwickeln, die sich positiv auf die Rahmenbedingungen der KMU auswirken können; |
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13. |
stellt fest, dass die KMU-Beauftragten entweder in einem politischen oder administrativen Kontext ernannt werden, und empfiehlt, dass mehr Mitgliedstaaten politische Ernennungen vornehmen, um ein deutlicheres Zeichen der Priorisierung und des Engagements für die Umsetzung des SBA und die Bewältigung der Herausforderungen für KMU zu senden; |
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14. |
hält es für einen grundlegenden Schwachpunkt, bei der Umsetzung der Ziele des SBA ohne zusätzliche bzw. speziell zugewiesene Fördermittel auf die unterschiedlichen bereits bestehenden Programme und Finanzinstrumente zu setzen; |
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15. |
nimmt die Ernennung eines neuen KMU-Beauftragten der EU zur Kenntnis, betont jedoch erneut, dass in der Mitteilung nicht ausreichend auf die Rolle dieses KMU-Beauftragten eingegangen wird, und fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass der KMU-Beauftragte über genügend finanzielle Mittel und eine angemessene politische Unterstützung verfügt, um die erfolgreiche Umsetzung der Ziele des SBA zu ermöglichen und die Öffentlichkeitswirksamkeit und den Bekanntheitsgrad der KMU-bezogenen politischen Maßnahmen zu steigern; |
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16. |
begrüßt die vorgesehene Einrichtung einer SBA-Beratungsgruppe aus Vertretern der Mitgliedstaaten, KMU-Beauftragten und Vertretern von KMU-Organisationen und wünscht, in diese Beratungsgruppe aufgenommen zu werden, zumal der SBA Auswirkungen auf alle Governance-Ebenen und nicht nur auf die EU- und die nationale Ebene haben soll; |
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17. |
schlägt vor, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Mitgliedstaaten dazu ermutigt werden, Verantwortung für die SBA-Grundsätze zu übernehmen und seine Maßnahmen an die lokalen/regionalen Gegebenheiten anzupassen; ist der Auffassung, dass das Projekt der Europäischen Unternehmerregion (EER) in diesem Zusammenhang als Inspiration dienen könnte; |
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18. |
nimmt die erfolgreiche Annahme der meisten im SBA vorgeschlagenen Rechtsetzungsinitiativen zur Kenntnis und ruft die Mitgliedstaaten auf, die Satzung der Europäischen Privatgesellschaft (SPE) anzunehmen, die dank der Kostensenkung bei der Gründung von Unternehmen zur umfangreicheren Nutzung des Binnenmarktes beitragen und die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels vereinfachen wird; |
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19. |
appelliert an die Mitgliedstaaten, die Richtlinie über Zahlungsverzug in vollem Umfang anzunehmen und umzusetzen und unterstreicht, dass die Durchsetzung dieser Richtlinie nach wie vor das Hauptproblem ist und die Mitgliedstaaten für eine bessere Zahlungsdisziplin der Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen sorgen müssen; |
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20. |
betont, dass die Einführung von Ausnahmeregelungen für bestimmte Unternehmensarten, Neugründungen und Mikrounternehmen gegebenenfalls so durchgeführt werden sollte, dass dies nicht zur Schaffung von „zweitrangigen“ Unternehmen und Verwirrung auf den Märkten führt; |
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21. |
spricht sich dafür aus, verstärkt auf die Leistungsüberprüfung zurückzugreifen, um die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des SBA mitzuverfolgen, zu bewerten und zu vergleichen, und fordert darüber hinaus, alle Informationen aus der Leistungsüberprüfung öffentlich zugänglich zu machen, so dass diese zum einen als Kommunikationsinstrument dient und zum anderen die Mitgliedstaaten zu größeren Anstrengungen motiviert; |
Besserer Zugang zu Finanzmitteln
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22. |
verweist auf die Herausforderungen, vor denen KMU angesichts der Verschärfung der Kreditbedingungen durch Finanzinstitute (2) stehen, die das Ergebnis der derzeitigen Konjunkturflaute und internationalen Bankenkrise ist; macht ferner auf die unverhältnismäßigen Auswirkungen auf die KMU aufmerksam, da sie mit einem höheren Kreditrisiko belastet sind, was letztendlich sowohl kurz- als auch mittelfristig ihre Überlebens- und Funktionsfähigkeit stark beeinträchtigt; |
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23. |
ruft die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu auf, sich auf die Schlussfolgerungen der zweiten Sitzung des ständigen KMU-Finanzforums im März 2011 zu stützen, und begrüßt nachdrücklich die Initiativen der Kommission zur Lösung des Problems des Kreditzugangs, so z.B. die Mikrofinanzierungsfazilität Progress und die Verpflichtung zur Annahme eines Aktionsplans für einen verbesserten Zugang von KMU zu Finanzierungen auf einer soliden geschäftlichen Grundlage; |
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24. |
befürwortet den SBA-Aktionsplan, der auf die schwierigen Geschäftsbedingungen für kreditsuchende KMU ausgerichtet sein sollte: (i) mehr Transparenz in den Geschäftsbeziehungen zwischen den Banken und anderen Finanzinstituten und den KMU, (ii) Mischformen zwischen Fremd- und Eigenkapital, (iii) Ausweitung des Volumens der Mittelstandsverbriefung, (iv) Erleichterung grenzüberschreitender Investitionen in Wagniskapital und (v) bessere Regelungen für Kleinstkredite; |
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25. |
ist der Auffassung, dass die vorgeschlagene zentrale Anlaufstelle für KMU-Finanzierungen einige Vorzüge aufweist, dass dies jedoch weiterer Prüfung bedarf, und empfiehlt in einem ersten Schritt, je nach Zuständigkeit auf nationaler/regionaler Ebene alle Unterstützungsmechanismen für KMU zu erfassen (einschließlich gemeinschaftlicher, nationaler, regionaler und lokaler Förderprogramme und Förderungsagenturen); empfiehlt außerdem andere erfolgreiche Modelle, die den KMU durch die Bereitstellung eines integrierten Systems mit Querverweisen für die kommerzielle Unterstützung einen Zusatznutzen bringen, durch die Europäische Kommission prüfen zu lassen und auf lokaler und regionaler Ebene stärker zu fördern; |
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26. |
begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission, die wirksame Umsetzung des SBA zur thematischen Ex-ante-Konditionalität bei EU-Mitteln im Zusammenhang mit dem gemeinsamen strategischen Rahmen zu machen und KMU-Investitionen als eine thematische Priorität in den Vorschlag für die EFRE-Verordnung aufzunehmen; dies dürfte zur Umsetzung der SBA-Ziele auf lokaler/regionaler Ebene in allen Mitgliedstaaten beitragen; |
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27. |
ist der Ansicht, dass sich die großen Unterschiede in der Art und bei den Auflagen der an KMU gerichteten EU-Programme negativ auf den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten auswirken, und schlägt eine bessere Bündelung von Gemeinschaftsinstrumenten und Mittel für KMU im EU-Haushalt vor; spricht sich dafür aus, im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen alle Programme und Instrumente zur Förderung der KMU stärker zu unterstützen, und begrüßt vor diesem Hintergrund grundsätzlich die Vorschläge im Zusammenhang mit den KMU, die in dem Vorschlag der Kommission für 2014-2020 formuliert wurden, wartet aber mit seinem Urteil bis die endgültigen Haushaltsmittel, der genaue Umfang der KMU-Förderung und die konkreten Aspekte der Umsetzung geklärt sind; |
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28. |
ist besorgt darüber, dass das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) für die Zeit nach 2013 als Teil der Gemeinsamen Strategie für Forschung und Innovation den Anforderungen der KMU nicht angemessen gerecht wird, und spricht sich deshalb für eine spezifische KMU-Säule im Rahmen dieses Programms aus; unterstreicht, dass diese Finanzinstrumente leichter für KMU zugänglich und ihren Bedürfnissen besser angepasst sein müssen, unter anderem durch eine stärkere Betonung der Instrumente im Bereich der Mikrofinanzierung und der zwischengeschalteten Finanzinstrumente, die Ausweitung der Garantieinstrumente des CIP und des RSFF im Zuge des Rahmenprogramms für die Forschung und empfiehlt ferner, die Instrumente der Europäischen Investitionsbank (z.B. JASMINE und JEREMIE) intelligenter einzusetzen; |
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29. |
begrüßt die Entscheidung der Kommission, den „Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen“ für staatliche Beihilfen, gemäß dem zusätzliche Beihilfen für KMU zulässig sind, bis Ende 2011 zu verlängern, und ist der Auffassung, dass die Kommission diese Regelung vorbehaltlich einer eingehenden Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Rahmens in Bezug auf die Erreichung der Ziele über das Jahr 2011 hinaus verlängern sollte; |
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30. |
schlägt vor, dass die Regierungen der Mitgliedstaaten Steueranreize für innovative Neugründungen von Kleinunternehmen in den Anfangsjahren in Erwägung ziehen; |
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31. |
begrüßt nachdrücklich den Vorschlag der Kommission, wonach die Finanzierung im Rahmen von aufgestockten Regelungen zu Darlehensbürgschaften zur Förderung von Investitionen, Wachstum, Innovationen und Forschung einer größeren Zahl von KMU zugute kommen soll; stellt ferner fest, dass Rechtsvorschriften erlassen werden sollen, um eine wirksamere Funktionsweise des Wagniskapitalmarkts zu gewährleisten; |
Bessere Rechtsetzung zum Vorteil von KMU
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32. |
betont die Bedeutung eines vereinfachten, klareren und einheitlichen ordnungspolitischen und verwaltungstechnischen Geschäftsumfelds für KMU und ist der Auffassung, dass eine intensivere Anwendung des „KMU-Tests“ in diesem Zusammenhang von wesentlicher Bedeutung ist; |
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33. |
spricht sich für eine systematischere Anwendung des „KMU-Tests“ in den Folgenabschätzungsverfahren, auch in frühen Stadien der Erarbeitung von politischen Mitteilungen und Legislativvorschlägen, aus, und weist ferner darauf hin, dass dieser Prozess gestärkt werden könnte, wenn der Ausschuss für Folgenabschätzung gegenüber der Kommission eine größere Unabhängigkeit hätte; |
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34. |
plädiert nachdrücklich dafür, dass alle Mitgliedstaaten den „KMU-Test“ und den Grundsatz „Vorfahrt für die KMU“ anwenden, und zwar nicht nur bei der nationalen Gesetzgebung, sondern auch bei politischen Rahmen und administrativen Verfahren mit Auswirkungen auf KMU, und schlägt vor, dass die Kommission im Rahmen der KMU-Leistungsüberprüfung die Anwendung des „KMU-Tests“ in den Mitgliedstaaten bewertet; |
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35. |
begrüßt, dass die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Vermeidung von „Übererfüllung“ von Rechtsvorschriften der Europäischen Union unterstützen will; dafür hat sich der Ausschuss bereits in seiner früheren Stellungnahme zum SBA ausgesprochen und auf beträchtliche Hindernisse hingewiesen, die die Übererfüllung von Rechtsvorschriften für den Marktzutritt und das Wachstum von Kleinstunternehmen darstellen; |
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36. |
unterstützt voll und ganz das Prinzip der einzigen Anlaufstelle und ruft die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dazu auf, dieses Prinzip bei allen administrativen und ordnungspolitischen Informationsanfragen von KMU anzuwenden; betont jedoch, dass es Indizien dafür gibt, dass öffentliche Behörden, die das Verfahren der einzigen Anlaufstelle anwenden und zusammengetragene Daten gemeinsam nutzen wollten, auf Hindernisse im Bereich des Datenschutzes und der Datenspeicherung gestoßen sind; |
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37. |
begrüßt die Zusicherung der Kommission, im Jahr 2011 eine Reihe von Politikempfehlungen vorzulegen, um Schwierigkeiten im Bereich der Beseitigung von Hindernissen für Unternehmensübertragungen abzubauen und zu überwinden, und macht erneut darauf aufmerksam, dass diese Frage für die Übertragung von Unternehmen an Familienmitglieder besonders akut ist, da sich zahlreiche Inhaber von Familienunternehmen dem Rentenalter nähern und in den nächsten zehn Jahren in den Ruhestand gehen werden; betont, dass ähnliche Probleme für geschäftsführende Inhaber von KMU bestehen; |
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38. |
bedauert, dass bei der Vereinfachung der Insolvenzverfahren bislang nur wenige Fortschritte zu vermelden sind, und fordert deshalb die Mitgliedstaaten und die Kommission dazu auf, diesem Thema Vorrang einzuräumen; ruft die Kommission erneut dazu auf, sich den ähnlichen, aber dennoch anders gearteten Problemen anzunehmen, vor denen gescheiterte Unternehmer stehen, die offiziell nicht insolvent sind; |
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39. |
verweist auf den schwierigen Zugang zum Sozialschutz in den Mitgliedstaaten für Unternehmer, deren Betrieb in Bedrängnis geraten ist, wohingegen ihre Arbeitnehmer bei einer Betriebsschließung Ansprüche geltend machen können; |
Besserer Marktzugang
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40. |
begrüßt die Ausweitung des einheitlichen Zahlungsraums (SEPA) auf alle Unternehmen in Europa und stimmt dem Standpunkt des SEPA-Rates voll zu, der sich im Mai 2011 (3) für die dringende Annahme einer Verordnung aussprach, um sowohl für das SEPA-Überweisungssystem als auch das SEPA-Lastschriftverfahren Enddaten für die Umstellung festzulegen; nach ihrer Annahme wird die Verordnung die geltenden Vorschriften der Mitgliedstaaten für Überweisungen und Lastschriften in Euro ersetzen, was letztendlich zu einer schnelleren und effizienteren Umsetzung des SEPA führen wird; |
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41. |
begrüßt das bekundete Engagement der Kommission, den Europäischen Leitfaden zur Erleichterung des Zugangs von KMU zu Verträgen für öffentliche Auftragsvergaben vollständig umzusetzen, und drängt auf eine stärkere Reaktion der Kommission und der Mitgliedstaaten auf frühere Aufrufe des Ausschusses, im Hinblick auf eine höhere Teilnahme von KMU an öffentlichen Ausschreibungen innovative Vergabemaßnahmen zu fördern und zum Beispiel mehr Ausschreibungen in Lose zu unterteilen oder in der Ausschreibung gegebenenfalls auf Kooperationsmöglichkeiten hinzuweisen; |
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42. |
ruft die Kommission ferner auf, anzuregen, dass Bieter auf nationaler Ebene einen sogenannten „Ausschreibungspass“ (elektronisches Registrierungssystem) beantragen können, mit dem belegt werden kann, dass ein KMU Erklärungen und Bescheinigungen vorlegen kann, die häufig von öffentlichen Auftraggebern bei Ausschreibungen angefordert werden. Hat ein KMU einmal einen Pass beantragt, braucht es nicht immer wieder dieselben Erklärungen und Bescheinigungen einzureichen. Dies spart Zeit und Ressourcen, wenn ein KMU häufig an Vergabeverfahren teilnimmt. Ein solcher Ausschreibungspass wäre für einen bestimmten Zeitraum gültig, da die ihm zugrunde liegenden Bescheinigungen eine begrenzte Gültigkeitsdauer haben. Solche Systeme bestehen bereits, und bislang wurden damit gute Erfahrungen gemacht; |
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43. |
verweist erneut auf das bisher wenig genutzte Potenzial des elektronischen Beschaffungswesens und begrüßt den an die Kommission und die Mitgliedstaaten gerichteten Appell, bis 2012 die gegenseitige EU-weite Anerkennung elektronischer Signaturen und Authentifizierungen zu gewährleisten; ruft zu diesem Zweck die Kommission auf, die im Rahmen dieser Maßnahme 2011 erzielten Fortschritte zu untersuchen, die Durchführung der geeigneten Schritte sicherzustellen und Aspekte zu ermitteln, die bei der Umsetzung der Maßnahme besonderer Aufmerksamkeit bedürfen; |
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44. |
empfiehlt, die Kostenvorteile von IKT-Lösungen für KMU verstärkt zu nutzen, da bislang in der Europäischen Union nur ein Drittel der Beschaffung rein elektronisch abgewickelt wird, und plädiert deswegen dafür, dass dieser Aspekt in dem SBA besser berücksichtigt und von Kommission und Mitgliedstaaten in die Praxis umgesetzt wird; |
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45. |
verweist erneut auf die immer weiter zunehmende Gefahr des Schwarzmarkts für die legale Geschäftstätigkeit von KMU und fordert die Kommission auf, die dadurch entstehenden Herausforderungen in Bezug auf den unlauteren Wettbewerb und ungeregelten Handel anzugehen, insbesondere durch Maßnahmen für einen besseren Schutz des geistigen Eigentums und eine bessere Bekämpfung von Produktfälschung; |
Förderung des Unternehmertums
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46. |
erkennt an, wie wichtig die Förderung und Entwicklung einer Kultur des unternehmerischen Denkens ist; ruft die Mitgliedstaaten auf, ein stärkeres Gewicht auf die Förderung einer Erziehung zu unternehmerischem Denken und einer unternehmerischen Mentalität bei Studierenden und in der Lehrerausbildung zu legen; |
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47. |
befürwortet die Etablierung der Auszeichnung „Europäische Unternehmerregion“ als Teil der Umsetzung des SBA, um das Unternehmertum zu fördern, ein Vernetzungsinstrument für Regionen bereitzustellen und bewährte Vorgehensweisen der lokalen und regionalen Ebene bei der KMU-Förderung verbreiten zu können; |
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48. |
begrüßt die Bewertung des Programms „Erasmus: junge Unternehmer“ und ist der Auffassung, dass in der Testphase des Programms zahlreiche Ziele erreicht wurden und ein echter EU-Mehrwert erzielt werden konnte; unterstützt die Verlängerung dieses Programms unter dem Vorbehalt, dass die größten Mängel der Testphase behoben werden: (a) bessere Bekanntmachung der Initiative im Allgemeinen und bessere Bekanntmachung der Vorteile für Teilnehmer und Gastgeberunternehmen; (b) Errichtung von Anlaufstellen auf lokaler/nationaler Ebene zur Lösung von Problemen in den Bereichen Kommunikation und Bekanntmachung; (c) stärkere geographische Ausgewogenheit bei den Teilnehmern; (d) Nachbetreuungsprogramm für Teilnehmer zur Festigung der gewonnenen Erfahrungen und (e) eine solidere finanzielle Grundlage des Programms; |
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49. |
erkennt und begrüßt die Schaffung von Mentoring-Regelungen für Unternehmerinnen und macht erneut auf die Bedürfnisse von zugewanderten Unternehmern aufmerksam, die durch ihre Umstände in der Regel mehr unternehmerische Initiative besitzen und risikobereiter sind, und empfiehlt, dass auch auf die Bedürfnisse junger und älterer sowie nationalen Minderheiten angehörender Unternehmer eingegangen sowie zwischen dem unterschiedlichen Anforderungsprofil für aus der Europäischen Union und aus Drittstaaten zugewanderte Unternehmer differenziert werden sollte; |
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50. |
begrüßt die Leitinitiative „Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“ der Europa-2020-Strategie, die einigen spezifischen Merkmalen und Herausforderungen von KMU Rechnung trägt, und ruft die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zu gewährleisten, dass im Rahmen des SBA eine Kompetenz- und Beschäftigungspolitik entwickelt wird, um das Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Entwicklung von Kompetenzen in KMU zu maximieren. |
Brüssel, den 12. Oktober 2011
Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen
Mercedes BRESSO
(1) Schätzung aus dem Jahresbericht 2010 über die KMU in Europa, der im Rahmen der KMU-Leistungsüberprüfung (http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/performance-review/index_en.htm) veröffentlicht wird.
(2) Beispielsweise fiel der Anteil genehmigter Kreditanträge in Irland von 90 % im Jahr 2007 auf 50 % im Jahr 2010. Quelle: Central Statistics Office (2011). Access to Finance 2007 and 2010.
(3) http://www.ecb.int/paym/sepa/pdf/SEPA_Council_statement_3rd_meeting.pdf.
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11.1.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 9/23 |
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Die Komplementarität der nationalen und der EU-Maßnahmen zur Verringerung des wirtschaftlichen und sozialen Wachstumsgefälles“
2012/C 9/06
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
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hofft, dass neben dem BIP auch weitere Indikatoren angewandt werden können, um die bei der Verringerung der Unterschiede zwischen den Regionen der EU und innerhalb dieser erzielten Fortschritte besser zu veranschaulichen; |
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hält - wo unterschiedliche Strukturen für die Umsetzung einzelstaatlicher und europäischer Maßnahmen bestehen - eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen beteiligten Governance-Ebenen für notwendig, um Reibungsverluste durch Überlappungen zu vermeiden; der Dialog und die daraus resultierende Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Governance-Ebenen sollten gestärkt werden, um größere Kohärenz und Komplementarität zwischen den verschiedenen Maßnahmen sicherzustellen; |
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ist deshalb der Auffassung, dass gemäß dem Partnerschaftsprinzip der Erfolg der einzelstaatlichen und europäischen Maßnahmen unauflöslich verknüpft ist mit der Teilhabe der zuständigen lokalen und regionalen Entscheidungsgremien; |
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unterstützt einen Ansatz, der mittels einer stärkeren Ergebnisorientierung die Wirksamkeit der Kohäsionspolitik steigert, und ist dem Grundsatz der Ex-ante-Bedingungen nicht abgeneigt; unterstreicht gleichwohl, dass diese Bedingungen nicht zu Verzögerungen beim Start der Programme führen dürfen, und ist nicht mit den Bedingungen im Zusammenhang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt einverstanden; |
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ist der Auffassung, dass die Überprüfung der Zusätzlichkeit wichtig ist um sicherzustellen, dass die europäischen Mittel tatsächlich zur Ergänzung der nationalen Finanzierungsprogramme eingesetzt werden und die EU-Maßnahmen echten Mehrwert erbringen; |
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unterstützt den Vorschlag, einen gemeinsamen strategischen Rahmen auszuarbeiten und hält es für notwendig, dass die Entwicklungs- und Investitionspartnerschaftsverträge zu einem Instrument werden, das die Komplementarität zwischen den einzelstaatlichen und den EU-Maßnahmen gewährleistet; unterstreicht, dass diese Verträge unter umfassender Beteiligung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften erarbeitet werden müssen. |
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Berichterstatter |
Francesco MUSOTTO (IT/EA), Abgeordneter der sizilianischen Regionalversammlung |
I. POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
Allgemeine Bemerkungen
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1. |
unterstreicht, dass gemäß Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ex-Artikel 158 EGV) die Union zur Förderung ihrer harmonischen Entwicklung als Ganzes eine Politik zur Stärkung ihres wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts entwickelt und verfolgt. Die Union setzt sich insbesondere zum Ziel, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete zu verringern; |
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2. |
betont, dass den ländlichen Gebieten, den vom industriellen Wandel betroffenen Gebieten und den Gebieten mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen – wie den nördlichsten Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte sowie den Insel-, Grenz- und Bergregionen – besondere Aufmerksamkeit gilt, und dass auch die übrigen Regionen Europas bei der Sicherung und Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit unterstützt werden müssen; |
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3. |
betont die Schlüsselrolle der städtischen Gebiete und Regionen – wie auch der Hauptstädte und ihrer Regionen – als Wachstumsmotoren für die Erreichung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Europa 2020-Ziele. Maßnahmen zur sozialen und wirtschaftlichen Stabilisierung von Städten und städtischen Problemgebieten im Rahmen integrierter Ansätze sollten unter Berücksichtigung angemessener regionaler Gestaltungsspielräume auch zukünftig möglich sein. Dabei ist davon auszugehen, dass die städtische Dimension per se als Europa 2020-konform gilt. Auch die Stadt-Umland Kooperation im Rahmen funktionaler Räume innerhalb eines Mitgliedstaates sollte erleichtert werden, indem die dafür nötigen Vorkehrungen in den zukünftigen Strukturfondsverordnungen getroffen werden; |
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4. |
unterstützt den in der Mitteilung „Ein Haushalt für ‚Europa 2020‘ “ (1) enthaltenen Vorschlag der Europäischen Kommission, die neue Kategorie „Übergangsgebiete“ zu schaffen. Er weist dabei darauf hin, dass Regionen, deren Pro-Kopf-BIP während der Laufzeit der gegenwärtigen Finanziellen Vorausschau 75 % des EU-Durchschnitts überschritten hat, die Möglichkeit haben sollten, auch Mittel für Infrastrukturinvestitionen zu verwenden, wodurch ihnen die Festigung des im derzeitigen Planungszeitraum erzeugten Mehrwerts ermöglicht wird. Ebenso sollte das Ziel „Energieeffizienz“ effiziente Verkehrsmittel umfassen, darunter den Schienenverkehr und die zugehörige Infrastruktur; |
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5. |
weist darauf hin, dass in Artikel 349 AEUV die besondere Situation der Regionen in äußerster Randlage anerkannt und die Notwendigkeit dargelegt wird, das Gemeinschaftsrecht im Hinblick auf seine Anwendung auf diese Regionen anzupassen und ggf. spezifische Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere im Bereich der Kohäsionspolitik; |
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6. |
teilt den von der Europäischen Kommission im Fünften Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt (2) aufgestellten Grundsatz, demzufolge die Kohäsionspolitik auch in Zukunft als eine in der gesamten Union und folglich in all ihren Regionen betriebene Entwicklungspolitik gesehen wird; |
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7. |
ist deshalb der Auffassung, dass die europäische Kohäsionspolitik als integrativer Bestandteil aller staatlicher Maßnahmen auf den verschiedenen territorialen Ebenen auch weiterhin eine zentrale Rolle bei der Förderung einer harmonischen Entwicklung der Union in ihrer Gesamtheit spielen muss, indem sie mit dem Hauptteil der Ressourcen das Aufholen der Regionen mit Entwicklungsrückständen fördert und gleichzeitig dazu beiträgt, die Wettbewerbsfähigkeit in allen Regionen zu steigern und zu festigen; |
Die Rolle der Komplementarität einzelstaatlicher und europäischer Maßnahmen beim Abbau von Ungleichgewichten in puncto wirtschaftliches und soziales Wachstum auf allen Ebenen
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8. |
vertritt den Standpunkt, dass die in der EU bestehenden wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Ungleichheiten nur mittels Integration, Synergien und Komplementarität einzelstaatlicher und europäischer Maßnahmen, die vom Wert konkreter Solidarität durchdrungen sind, beseitigt werden können; |
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9. |
ist der Ansicht, dass diese Grundsätze in vielerlei Hinsicht entscheidend sein können, insbesondere um:
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10. |
vertritt die Auffassung, dass die Kohäsionspolitik als integrativer Bestandteil aller staatlichen Maßnahmen auf den verschiedenen territorialen Ebenen das wirksamste Mittel für die solidarische Unterstützung der am stärksten benachteiligten Regionen darstellt und gleichzeitig dazu beiträgt, Wachstum und Wohlstand in der gesamten EU zu schaffen; verweist darauf, dass sie das Wachstum des gesamten europäischen BIP gefördert, den Aufbau neuer Infrastrukturen erleichtert, die Zugänglichkeit europäischer Gebiete verbessert und den Umweltschutz optimiert hat. Durch Investitionen in nachhaltige Beschäftigungsstrategien und durch Berücksichtigung der Anforderungen am Arbeitsmarkt entstanden gänzlich neue Berufsbilder, alte wurden verändert und traditionelle verschwanden. Die Schaffung von guten Arbeitsplätzen bedeutet, dass die persönliche Zufriedenheit des Menschen, eine leistungsgerechte Entlohnung, betriebliche Gesundheitsförderung und eine familienfreundliche Gestaltung der Arbeitswelt sichergestellt werden. Durch diese Qualitätssteigerung im Arbeitsbereich wird eine Erhöhung der Attraktivität des Arbeitsplatzes erzielt, die auch positive Auswirkungen auf einen Wirtschaftsstandort haben und damit einen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen der EU leisten können; |
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11. |
hebt hervor, dass aufgrund der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise – trotz der maßgeblichen Fortschritte bei der Verringerung der Entwicklungsunterschiede – die Ungleichgewichte zwischen den europäischen Regionen und innerhalb der europäischen Regionen deutlicher zu Tage treten könnten; unterstreicht, dass diese Situation noch verschärft wird in Ländern, die Beistand aus dem EFSM oder dem Zahlungsbilanzmechanismus erhalten, bei denen regionale Ungleichheiten eigentlich von zweitrangiger Bedeutung sind, denn es geht darin um die Erfüllung von Bedingungen und Anforderungen, die einen rein nationalen Fokus haben; |
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12. |
macht darauf aufmerksam, dass die benachteiligten Gebiete im Vergleich zu wohlhabenderen Gebieten in geringerem Maße in der Lage sind, eigene Mittel aufzubringen, wodurch ihre Anfälligkeit gegenüber externen Schocks erhöht und die bereits erzielten Fortschritte - in Zeiten der gegenwärtigen Krise von unbekannter Dauer – gefährdet werden. In diesen Gebieten sind die EU-Mittel zur Ergänzung einzelstaatlicher Maßnahmen von zentraler Bedeutung, um eine gewisse Stabilität der öffentlichen Investitionen und folglich eines zentralen Bereichs des wirtschaftlichen Aufschwungs zu gewährleisten; |
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13. |
macht deutlich, dass die europäische Kohäsionspolitik, die sich durch eine umfassende Vision auszeichnet, die die wirtschaftliche Entwicklung der Regionen mit Entwicklungsrückständen, die Unterstützung für sozial schwächerer Gruppen, die sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung und die Wahrung der territorialen und kulturellen Charakteristika beinhaltet, in diesem Sinne auch die einzelstaatlichen Maßnahmen anleitet, die sich auf die gleichen Kohäsionsziele beziehen; |
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14. |
unterstreicht deshalb, dass die neue europäische Kohäsionspolitik weiterhin über die notwendigen Ressourcen verfügen muss, um ein echtes wirtschaftliches und soziales Gleichgewicht zwischen den Regionen anzustreben und die auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene durchgeführten Maßnahmen zu verstärken und zu ergänzen. Auch künftig sollte daher für die Finanzierung entsprechender strukturpolitischer Förderaktivitäten für EU-Gebiete mit Entwicklungsrückständen ein angemessener Anteil der EU-Haushaltsmittel vorgesehen werden; |
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15. |
unterstreicht, dass in der neuen Kohäsionspolitik die grenzübergreifende Zusammenarbeit berücksichtigt werden sollte. In den Grenzregionen der EU-Mitgliedstaaten sollten Möglichkeiten zur Förderung der Zusammenarbeit mit Nachbarn an den EU-Außengrenzen insbesondere zwischen Staaten und Regionen mit stark divergierender Wirtschaftsentwicklung vorgesehen werden; stellt darüber hinaus fest, dass die Schaffung eines gemeinsamen territorialen Raums in den Grenzregionen eine systematische und selektive Unterstützung auf Unionsebene sowohl zur Stärkung der Raumordnungspolitik als auch zur Verwirklichung gemeinsamer Entwicklungsprojekte erfordert; |
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16. |
ist sich der Bedeutung des regionalen BIP pro Kopf zur Messung des Wirtschaftswachstums bewusst, hofft indes, dass in Zusammenarbeit mit der lokalen und regionalen Ebene ergänzende Indikatoren angewandt werden können, die die Ausgangssituation der jeweiligen Region feststellen und dadurch die bei der Verringerung der Unterschiede zwischen den Regionen der EU und innerhalb dieser (3) erreichten Fortschritte besser veranschaulichen und den Entwicklungstand und die spezifischen Probleme beim sozialen und territorialen Zusammenhalt einer jeden Region getreuer abbilden; |
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17. |
macht des Weiteren deutlich, dass der erwartete Bezugszeitraum, der für die Bestimmung der Förderfähigkeit einer Region aus der neuen EU-Kohäsionspolitik ab 2014 heranzuziehen ist (wahrscheinlich das Pro-Kopf-BIP auf regionaler Ebene im Zeitraum 2007-2009), die volle Wirkung der Wirtschaftskrise und der darauf folgenden Sparmaßnahmen auf die Regionen in der EU nicht richtig berücksichtigen wird; dringt darauf, alles zu unternehmen, um bei der Mittelzuweisung aktuellere Daten über das regionale BIP und den BIP-Trend zu verwenden und progressivere Überprüfungsverfahren während des Programmzeitraums vorzusehen; |
Die Komplementarität hängt vom institutionellen und verwaltungsspezifischen Umfeld ab
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18. |
erachtet es für notwendig, dass sowohl die europäische Kohäsionspolitik als auch die einzelstaatliche Regionalentwicklungspolitik eines angemessenen institutionellen Rahmens, einer effizienten öffentlichen Verwaltung und einer wirksamen Partnerschaft zwischen den verschiedenen Governance-Ebenen bedürfen, um integrierte und kohärente mittel- und langfristige Entwicklungsstrategien und mehrjährige Rahmenprogramme, auf denen sie basieren, festzulegen; |
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19. |
ist der Auffassung, dass die europäische Kohäsionspolitik als integrativer Bestandteil der öffentlichen Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen – unter Wahrung der jeweiligen einzelstaatlichen Strukturen – die Mitgliedstaaten dazu anhalten kann, die für die Gewährleistung einer effizienten und wirkungsvollen Verwendung der Finanzmittel erforderliche Leistungsfähigkeit ihrer Institutionen und Verwaltungen auszubauen und dadurch die Wirkung der Investitionen zum Abbau der Entwicklungsunterschiede zu maximieren; |
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20. |
betont, dass die verschiedenen Systeme für die Umsetzung der europäischen Kohäsionspolitik und der nationalen Maßnahmen der Regionalentwicklung von den Charakteristika der einzelnen Mitgliedstaaten abhängen und durch das institutionelle Umfeld, die Verteilung der Befugnisse und insbesondere den Grad der Dezentralisierung, den Grad der Umsetzung der Grundsätze der Multi-Level-Governance, die regionalen und lokalen Erfahrungen im Bereich der territorialen Entwicklung sowie durch die geographischen Bezüge und die Reichweite der Programme (4) beeinflusst werden; |
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21. |
hält – wo unterschiedliche Strukturen für die Umsetzung einzelstaatlicher und europäischer Maßnahmen bestehen – eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen beteiligten Governance-Ebenen für notwendig, um Reibungsverluste durch Überlappungen zu vermeiden; ist der Auffassung, dass mittels einer einheitlichen Planung aller entwicklungsspezifischen Maßnahmen in einem Gebiet und durch eine eng koordinierte Verwaltung stufenweise optimale Synergien erreicht werden können; hält es diesbezüglich für sinnvoll, den Dialog und die daraus resultierende Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Governance-Ebenen zu stärken und eine größere Kohärenz und Komplementarität zwischen den verschiedenen einzelstaatlichen und europäischen Maßnahmen sicherzustellen; |
Hin zu einer stärker integrierten territorialen Entwicklung
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22. |
ist davon überzeugt, dass für eine größeren Wirkung für den Zusammenhalt und die Wettbewerbsfähigkeit der Gebiete die Maßnahmen zur Verringerung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Ungleichgewichte auf integrierten Maßnahmen basieren müssen, die stärker ergebnisorientiert sind und im Einklang mit den territorialen Aspekten der Probleme konzipiert werden; |
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23. |
unterstreicht, dass der territoriale Zusammenhalt, ein neues, im Vertrag von Lissabon verankertes politisches Ziel, zusammen mit dem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt eine Priorität geworden ist, und dass deshalb der territoriale Aspekt in alle Politikbereiche mit territorialem Bezug besser integriert werden muss, auch mittels systematischer Abschätzungen ihrer territorialer Folgen; erachtet diesbezüglich die Schaffung von Überwachungssystemen für sinnvoll, mithilfe derer sich die Ausgabenverteilung der öffentlichen Hand in Bezug auf die Kohäsionsziele in den Gebieten der EU ständig nachvollziehen lässt; |
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24. |
macht deutlich, dass die Beteiligung der öffentlichen Verwaltungen auf allen Ebenen der strategischen Planung und Durchführung der Maßnahmen zur Verringerung der Ungleichgewichte in puncto wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung die Erarbeitung von Maßnahmen gewährleistet, die aus dem territorialen Umfeld die Inspiration und die Kenntnisse schöpfen, die für die Mobilisierung der territorialen Möglichkeiten, die Konzentration der Ressourcen und die maximale Wirksamkeit der öffentlichen Maßnahmen erforderlich sind; |
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25. |
verdeutlicht, dass Herausforderungen wie Bekämpfung des Klimawandels, Energieversorgung, Globalisierung, das Verhältnis zwischen städtischen und ländlichen Gebieten, demografischer Wandel und Migrationsbewegungen sehr unterschiedliche Auswirkungen auf die Gebiete haben und deshalb auf regionaler und lokaler Ebene konzipierter und umgesetzter Lösungen unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips bedürfen; |
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26. |
ist deshalb der Auffassung, dass gemäß dem Partnerschaftsprinzip der Erfolg der europäischen und der einzelstaatlichen Maßnahmen unauflöslich verbunden ist mit einer Teilhabe der nach dem jeweiligem nationalen Recht zuständigen lokalen und regionalen Entscheidungsgremien sowie der Fähigkeit, die Wirtschafts- und Sozialpartner während der Planungs-, Programmierungs- und Umsetzungsphase an der Begleitung der Maßnahmen zu beteiligen; |
Ein Ansatz, um die Wirksamkeit der Kohäsion zu steigern
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27. |
anerkennt die Notwendigkeit, die Entwicklung der Gebiete in Europa in einem engen Finanzrahmen, der das Streben nach größtmöglicher Effizienz gebietet, zu fördern; unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission, sich stärker auf die Ergebnisse auszurichten, indem klare und quantifizierbare Ziele sowie messbare Ergebnisindikatoren mit einer ausreichenden Flexibilität festgelegt werden können, die auf die geplanten Maßnahmen abgestimmt sind. Dies kann auch eine Bewertung während der Programmlaufzeit ermöglichen; |
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28. |
ist dem Grundsatz der Einführung von Ex-ante-Bedingungen für die Verwendung der Strukturfonds nicht abgeneigt, die eng und direkt verbunden sind mit der Verbesserung der Wirksamkeit der EU-Kohäsionspolitik und sich positiv auf die Durchführbarkeit und Machbarkeit der Programme sowie auf die Integration der Entwicklungsmaßnahmen auswirken; |
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29. |
unterstreicht gleichwohl, dass besagte Bedingungen nicht zu Verzögerungen beim Start der Programme im Rahmen der Strukturfonds führen dürfen, was auch die Ergebnisse, die vom Einsatz nationaler Ressourcen für ergänzende Maßnahmen erwartet werden, stark beeinträchtigen würde; |
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30. |
behält sich vor, sich hierzu eingehender zu äußern, nachdem die Europäische Kommission ihren diesbezüglichen Vorschlag vorgelegt hat; |
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31. |
ist hingegen nicht mit den Vorschlägen der Europäischen Kommission in Bezug auf die Bedingungen im Zusammenhang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt einverstanden, die Gefahr laufen, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zu bestrafen, die für die Nichterfüllung der den Mitgliedstaaten auferlegten Verpflichtungen nicht verantwortlich (5) sind. Diese Bedingungen würden den Entwicklungsprozess behindern oder verzögern und die bereits erzielten Ergebnisse gefährden; |
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32. |
nimmt zur Kenntnis, dass die optimale Verwendung der europäischen Fonds in den für das Wachstum am wichtigsten Bereichen und Interventionssektoren durch verschiedene Faktoren beeinträchtigt und die mögliche Wirkung für ein bestimmtes Gebiet (6) verringert werden kann. In diesem Zusammenhang ist die Überprüfung der Zusätzlichkeit wichtig, um sicherzustellen, dass diese Mittel tatsächlich zur Ergänzung der nationalen Finanzierungsprogramme eingesetzt werden und die EU-Maßnahmen echten Mehrwert erbringen; |
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33. |
unterstreicht folglich, dass es zweckmäßig ist, den ergänzenden Charakter der Strukturfonds wirksamer zu überwachen und sicherzustellen, dass im Zuge der europäischen Programme zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, die im Rahmen der nationalen Regelungen für gewöhnlich nicht oder nicht in ausreichendem Maße vorgesehen sind; |
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34. |
ist der Auffassung, dass die Effizienz und Wirksamkeit der europäischen Kohäsionspolitik auch von der Vereinfachung der Verfahren abhängt, um gesetzliche und administrative Auflagen für die Nutznießer so weit wie möglich zu verringern. Schlanke Verfahren sind wichtige Voraussetzungen für eine effiziente Mittelverwendung; fordert die Europäische Kommission deshalb auf, den Mitgliedstaaten zu empfehlen, zusammen mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Vorschläge für eine verbesserte Angleichung der EU-Vorschriften (in Bezug auf Grundsätze, Fristen und Verfahren) an die nationalen Vorschriften zu prüfen und vorzulegen und dabei den Ergebnissen und den erzielten Wirkungen Priorität einzuräumen und zugleich zu vermeiden, dass bei der Mittelnutzung ungleiche Bedingungen für die verschiedenen Mitgliedstaaten entstehen; |
Für eine stärkere Integration und Komplementarität der Maßnahmen nach 2013
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35. |
anerkennt die Bedeutung der Strategie Europa 2020 für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und begrüßt den Inhalt der Kommissionsmitteilung „Beitrag der Regionalpolitik zum nachhaltigen Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020“ (7), derzufolge es großteils von auf lokaler und regionaler Ebene getroffenen Entscheidungen abhängt, ob die Ziele der Strategie erreicht werden; |
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36. |
ist der Auffassung, dass die Kohäsionspolitik einen wichtigen Beitrag zur Strategie Europa 2020 leisten kann, aber von dieser nicht usurpiert werden darf. Sie muss vielmehr ihre Rolle bei der Unterstützung einer harmonischen Entwicklung der Europäischen Union mittels Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede zwischen den Gebieten der Union nach Maßgabe von Artikel 174 AEUV spielen. Die beiden Durchführungsprozesse müssen deshalb auch in Zukunft getrennt bleiben, da sie jeweils spezifische und nicht deckungsgleiche Zielsetzungen verfolgen, wenngleich sie in einen Rahmen der Integration und Komplementarität interagieren können; |
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37. |
unterstützt den im Fünften Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt enthaltenen Vorschlag, einen „gemeinsamen strategischen Rahmens“ auszuarbeiten für die Strukturfonds und die anderen Fonds für die territoriale Entwicklung wie der Europäische Fonds für die Regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF), der Kohäsionsfonds, der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und der Europäische Fischereifonds (EFF), wenngleich jeder über eigene Mittel und eigene spezifische Bestimmungen verfügt; hält es für positiv, dass die europäischen Fonds im Dienste der Strukturpolitik in einem gemeinsamen strategischen Entwicklungsrahmen zusammengefasst werden, was eine bessere Koordinierung ermöglichen dürfte; |
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38. |
erachtet es für notwendig, dass die Entwicklungs- und Investitionspartnerschaftsverträge auf der Grundlage des gemeinsamen strategischen Rahmens im Rahmen der gegenwärtigen Debatte über die künftigen Bestimmungen für die Strukturfonds zu einem Instrument werden, das die nationalen und die EU-Maßnahmen zum Abbau der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Ungleichgewichte wirksam komplementär verknüpft. Dabei werden die Prioritäten für die Investitionen, die Zuweisung der einzelstaatlichen und europäischen Mittel, die entsprechenden Bedingungen und die zu erreichenden Ziele festgelegt; |
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39. |
unterstreicht gleichwohl, dass diese Verträge im Einklang mit den Grundsätzen der Multi-Level-Governance unter umfassender Beteiligung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften erarbeitet und entwickelt werden müssen, d.h. zusammen mit denjenigen Institutionen, die für die Durchführung und Verwaltung der Maßnahmen vor Ort zuständig sind. Damit die verschiedenen politischen Agenden wirksamer koordiniert und aufeinander abgestimmt werden, und damit nicht nur die operative, sondern auch die strategische Governance gestärkt wird, dürfen diese Verträge nicht nur von den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission ausgearbeitet werden; |
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40. |
ist der Auffassung, dass die Entwicklungs- und Partnerschaftsverträge je nach den konkreten Verhältnissen in den jeweiligen Mitgliedstaaten in geeigneter Art und Weise die Territorialpakte rezipieren können, die der Ausschuss der Regionen mit Bezug auf die nationalen Reformprogramme propagiert; |
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41. |
vertritt die Ansicht, dass eine solche Koordinierung zwischen den einzelstaatlichen Maßnahmen zur Regionalentwicklung und der europäische Kohäsionspolitik konkreter Ausdruck des Grundsatzes der Konzentration der Maßnahmen wäre und maximale Synergien zwischen den verschiedenen Instrumenten innerhalb des gleichen Gebiets – unter Berücksichtigung der bestehenden Wechselwirkungen – ergeben würde. Auf diese Weise könnte nicht nur eine größere Koordinierung zwischen den Anwendungsbereichen von EFRE, ESF, Kohäsionsfonds, ELER und EFF erzielt werden, sondern auch zwischen diesen und den einzelstaatlichen Maßnahmen, die die gleichen Entwicklungsziele verfolgen; |
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42. |
ist außerdem der Ansicht, dass es von strategischer Bedeutung ist, die einzelstaatlichen Maßnahmen zur Regionalentwicklung nicht getrennt von den sektorspezifischen Politiken zu betrachten; hält es für unerlässlich, mehr Kohärenz, Verbindungen und Synergien zwischen den Maßnahmen zu finden. In zahlreichen Bereichen haben die öffentlichen Maßnahmen tendenziell voneinander abhängige Wirkungen und können eine bessere Gesamtwirkung haben, wenn sie auf gut koordinierte Art und Weise durchgeführt werden (8); |
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43. |
ist der Auffassung, dass auf diese Weise die konkrete Ausrichtung der Programme auf die festgelegten Ziele erleichtert und eine Konzentration auf funktionierende politische Instrumente und vorhandene Finanzmittel zum Erreichen dieser Ziele erfolgen würde. Dabei werden Prioritäten für die Förderbereiche und Investitionen sowie die Verfügbarkeit der Mittel der Europäischen Union festgelegt, und zwar auf der Grundlage einer Analyse der Ressourcen der einzelnen Regionen. Ein solcher Ansatz würde es ermöglichen, sowohl das Potenzial eines jeden Gebiets als auch dessen Kenntnis der eigenen Prioritäten optimal zu nutzen. |
Brüssel, den 11. Oktober 2011
Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen
Mercedes BRESSO
(1) KOM(2011) 500 endg. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Ein Haushalt für ‚Europa 2020‘ “.
(2) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank – Schlussfolgerungen aus dem Fünften Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt: Die Zukunft der Kohäsionspolitik – KOM(2010) 642 endg.
(3) Schlussfolgerungen des von der Region Umbrien zusammen mit der Fachkommission für Kohäsionspolitik (COTER) des Ausschusses der Regionen am 29. April 2011 in Perugia/Italien veranstalteten Seminars zum Thema: „Neue Indikatoren: Messung des Fortschritts in der Kohäsionspolitik“.
(4) Siehe Untersuchung von Rona MICHIE und John BACHTLER, Managing Structural Funds – Institutionalising Good Practice, European Policies Research Centre, Universität von Strathclyde, 1996.
(5) Vgl. Stellungnahme des AdR „Fünfter Kohäsionsbericht“ – CdR 369/2010 fin (Berichterstatter: Michel DELEBARRE, FR/SPE).
(6) Untersuchung von Chiara DEL BO, Massimo FLORIO, Emanuela SIRTORI und Silvia VIGNETTI, Additionality and regional development: are EU structural funds complements or subsitutes of National public finance? CISL - Centre of Industrial Studies, vorbereitet 2009 auf Anfrage der Europäischen Kommission, Generaldirektion Regionalpolitik.
(7) Mitteilung der Kommission „Beitrag der Regionalpolitik zum nachhaltigen Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020“ – KOM(2011) 17 endg.
(8) Untersuchung von Laura POLVERARI und Rona MICHIE, Complentarity or conflict? The (in)coherence of Cohesion Policy, European Policies Research Centre – Universität von Strathclyde, 2011.
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11.1.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 9/29 |
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung: Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit“
2012/C 9/07
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
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unterstreicht, dass der Erfolg einer neuen europäischen Industriepolitik von effizienten Maßnahmen in Bereichen wie wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen und Steuerung, Investitionen und Struktur des Finanzsektors, Innovation und Forschung, Energie und Ressourcen, digitale Agenda, neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten usw. abhängt; |
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betont, dass im Zuge des Wandels in der europäischen Industrie den Unternehmen mehr Flexibilität in ihren Beschäftigungsstrategien ermöglicht werden muss (als Ausgleich für einen angemessenen Schutz, der Einkommenssicherheit für Arbeitnehmer in potenziell betroffenen Branchen gewährleistet), und dass Möglichkeiten für Wiederbeschäftigung, Umschulung und Förderung der Selbstständigkeit angeboten werden müssen. Lebenslanges Lernen während der Berufstätigkeit ist entscheidend, um einen hohen Grad an Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer sicherzustellen und Arbeitslosenzeiten zu minimieren sowie den Unternehmen neue Kompetenzen zu bieten, die eine rasche Anpassung an Marktveränderungen ermöglichen. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften haben bei der Koordinierung dieser Maßnahmen eine wichtige Funktion. Zudem sollte der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in dieser Hinsicht stärker genutzt werden; |
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fordert eine wichtigere Rolle für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU bei der Konzipierung und Implementierung der Europa-2020-Strategie und bei der Umsetzung der Ziele der Mitteilung; bekräftigt, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU bei der Förderung der Industriepolitik und der wirtschaftlichen Entwicklung wegen ihrer Bürgernähe und Ortskenntnis in Bezug auf die industrielle Struktur und die Probleme der Unternehmen eine Schlüsselrolle spielen; |
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legt den Mitgliedstaaten und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nahe, Territorialpakte auf nationaler Ebene zu schließen, um gemeinsam nationale Reformprogramme (NRP) zu erarbeiten und umzusetzen sowie gemeinsam ihre Fortschritte zu beurteilen, um ihre Anstrengungen und politischen Agenden zu koordinieren und auf die Ziele der Europa-2020-Strategie auszurichten, was zweifellos einen entscheidenden Beitrag zur Verwirklichung dieser Ziele leisten wird. |
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Berichterstatter |
Patxi LÓPEZ (ES/SPE), Präsident der Autonomen Gemeinschaft Baskenland |
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Referenzdokument |
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung: Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit KOM(2010) 614 endg. |
I. POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
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1. |
begrüßt das Engagement der Europäischen Kommission für die Errichtung einer starken, wettbewerbsfähigen und auf nachhaltiges Wachstum ausgerichteten europäischen Industrie zur Belebung der Konjunktur, wie es in der Mitteilung „Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung: Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit“ (1), einer der sieben Leitinitiativen der Europa-2020-Strategie, zum Ausdruck kommt; |
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2. |
unterstreicht, dass der Erfolg einer neuen europäischen Industriepolitik von effizienten Maßnahmen in Bereichen wie wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen und Steuerung, Investitionen und Struktur des Finanzsektors, Innovation und Forschung, Energie und Ressourcen, digitale Agenda, neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten usw. abhängt; |
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3. |
fordert deshalb eine stärkere Verknüpfung und Koordinierung der Leitinitiativen der Europa-2020-Strategie; |
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4. |
bedauert, dass beim Vorschlag dieser sieben Leitinitiativen deren Haushaltsauswirkungen und Umsetzungserfordernisse nicht berücksichtigt wurden; |
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5. |
weist darauf hin, dass es wichtig ist, den Mehrwert des Handelns auf europäischer Ebene für die Bewältigung globaler Herausforderungen und die Verwirklichung der Europa-2020-Ziele zu nutzen, indem die Anstrengungen und Synergien im Rahmen eines koordinierten Politikansatzes gebündelt werden; |
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6. |
stellt fest, dass die strukturellen Veränderungen in der Welt Probleme und Herausforderungen globaler Natur aufgezeigt haben, die sich schnell ausbreiten und in einem Kontext größerer Öffnung und gegenseitiger Abhängigkeit alle Staaten sowie die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gleichermaßen betreffen, weshalb es notwendig ist, an der strategischen und technologischen Weiterentwicklung orientierte Instrumente einzuführen, um zügige und abgestimmte Reaktionen zu entwickeln; |
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7. |
weist darauf hin, dass die neuen Wettbewerbsfähigkeitsparameter die Rolle der Wirtschaft der EU in der Welt in Frage stellen und dass die Europa-2020-Strategie einen kräftigen Impuls benötigt, damit die Wirtschaft in der EU ihre Position wiedererlangt, wobei der Industrie eine Schlüsselrolle als Wachstumsmotor zukommen muss; |
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8. |
befürwortet ein umfassendes Nachhaltigkeitskonzept, das eine Ausgewogenheit der wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Variablen gewährleistet. Schutz und Verbesserung der Umwelt, Energie, effizienter Umgang mit den Ressourcen sowie die sozialen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Bevölkerungsalterung und Pflegebedürftigkeit bergen ein großes Potenzial zur Ankurbelung der Wirtschaft. Die Förderung einer weltweit wettbewerbsfähigen Industrie muss mit der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung sowie dem Umweltschutz vereinbar sein; |
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9. |
ersucht die Europäische Kommission, stärkeren Nachdruck auf die unterschiedlichen Entwicklungsniveaus und auf die Korrektur der innerhalb der EU noch bestehenden Ungleichgewichte zu legen, wofür die Industriepolitik eines der zu nutzenden Instrumente ist. Die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften haben deutlich divergierende Positionen zu den fünf Zielen der Europa-2020-Strategie; zudem sind sie von der Krise in unterschiedlichem Maße betroffen; |
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10. |
unterstreicht, dass im Zuge des Wandels in der europäischen Industrie den Unternehmen mehr Flexibilität in ihren Beschäftigungsstrategien ermöglicht werden muss (als Ausgleich für einen angemessenen Schutz, der Einkommenssicherheit für Arbeitnehmer in potenziell betroffenen Branchen gewährleistet) und dass Möglichkeiten für Wiederbeschäftigung, Umschulung und Förderung der Selbstständigkeit angeboten werden müssen. Lebenslanges Lernen während der Berufstätigkeit ist entscheidend, um einen hohen Grad an Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer sicherzustellen und Arbeitslosenzeiten zu minimieren sowie den Unternehmen neue Kompetenzen zu bieten, die eine rasche Anpassung an Marktveränderungen ermöglichen. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften haben eine wichtige Rolle bei der Koordinierung dieser Maßnahmen. Zudem sollte der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in dieser Hinsicht stärker genutzt werden; |
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11. |
fordert eine wichtigere Rolle für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU bei der Konzipierung und Implementierung der Europa-2020-Strategie und bei der Umsetzung der Ziele der Mitteilung. Es gibt Gebietskörperschaften mit umfangreichen Kompetenzen und nachgewiesener Erfahrung auf dem Gebiet der wirtschaftlichen und industriellen Entwicklung sowie in anderen, unmittelbar mit der Wettbewerbsfähigkeit in Verbindung stehenden Politikbereichen. Ihre Nähe zu den Entscheidungsträgern und Hauptakteuren der Wirtschaft verleiht ihnen eine größere Effektivität bei der Umsetzung öffentlicher Maßnahmen; |
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12. |
unterstützt in diesem Zusammenhang die Territorialpakte zwischen Regionen und Mitgliedstaaten, bei denen Verpflichtungen hinsichtlich der Umsetzung der Europa-2020-Ziele eingegangen werden. Die Koordinierung von Zielen, gemeinsamen Strategien und der Finanzierung im Bereich der Industriepolitik wird zum Wirtschaftswachstum beitragen; |
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13. |
erkennt die Rolle der basisnahen Akteure der Wirtschaftsförderung (2) auf regionaler und kommunaler Ebene als Triebkräfte der Industrie an. Ihr Handeln ist für ein stärkeres Engagement der Unternehmen, sozialen Akteure sowie Bürger für die EU-Industriepolitik grundlegend; |
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14. |
fordert die Europäische Kommission auf, für die einzelnen in der Mitteilung festgelegten Prioritäten spezifische Zeitpläne zu erarbeiten, um die Überwachung der Umsetzung der neuen Industriepolitik zu erleichtern; |
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15. |
schlägt vor, dass die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss der Regionen die Fortschritte bei der Umsetzung der Industriepolitik regelmäßig kontrolliert und evaluiert, um Synergieeffekte zu schaffen und Ressourcen im Hinblick auf das gleiche Ziel zu teilen, und fordert in dieser Hinsicht die Entwicklung qualitativer und quantitativer Messverfahren bezüglich der Entwicklung der Industriepolitik, die Aspekte wie Schaffung von Arbeitsplätzen, Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltige Entwicklung und Innovationsfortschritt einschließen; |
Die europäische Industrie vor den neuen Herausforderungen des Wettbewerbs. Ein neues Wirtschaftsszenarium, das strukturelle Änderungen erfordert.
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16. |
begrüßt, dass der Industrie im Rahmen der Initiative eine Schlüsselrolle zugewiesen wird, da sie als entscheidende Wirtschaftsbranche potenziell eine große Sogwirkung auf die übrigen Wirtschaftstätigkeiten hat; |
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17. |
stellt fest, dass sich der Industriebegriff selbst weiterentwickelt hat: In der derzeitigen Wirtschaftsphase dominiert die „diffuse“ oder „neue“ Industrie, die für ihre Entwicklung Dienstleistungen von hoher Wertschöpfung benötigt; |
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18. |
weist darauf hin, dass die Industriepolitik über den branchenspezifischen Ansatz hinaus in eine Wettbewerbsfähigkeitspolitik umgestaltet werden muss, um die Unternehmen im Sinne eines umfassenderen, infolge des neuen Kontexts des industriellen Wandels erforderlichen Konzepts aktiv zu unterstützen; |
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19. |
stellt heraus, dass die EU in Bereiche mit großem sozioökonomischen Potenzial investieren sollte, und fordert eine stärkere Ausrichtung auf die intelligente Entwicklung einer wissensbasierten Wirtschaft in der EU sowie auf strategische Investitionen in FuE, wissenschafts- und technologieorientierte Bildung, nicht-technologische Innovation usw.; |
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20. |
stellt fest, dass die Industrie in der EU in hohem Maße von Rohstoffen und Energieressourcen abhängig ist, die immer teurer und knapper werden und den Entwicklungen der internationalen Politik unterliegen; |
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21. |
wiederholt, dass eines der Hauptziele in der Abkopplung des Wirtschaftswachstums von einem intensiven Ressourceneinsatz bestehen sollte; |
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22. |
ist der Auffassung, dass die Entwicklung von Verfahren für eine effizientere Bewirtschaftung der Ressourcen, die Substitution von Rohstoffen sowie Fortschritte bei der Entwicklung und Nutzung erneuerbarer Energieträger als strategische Herausforderungen der Industriepolitik der EU definiert werden sollten; |
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23. |
erinnert daran, dass die demografische Entwicklung mit neuen Konsummodellen einhergehen wird. Die Alterung der Bevölkerung in den Industrieländern wird neue Erfordernisse im Bereich der Sozialleistungen, aber auch neue Chancen für die Industrie und den Dienstleistungssektor schaffen. Auch durch das Anwachsen der Mittelschicht in den Schwellenländern dürften neue Entwicklungs- und Innovationsmöglichkeiten entstehen; |
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24. |
erkennt die Rolle der Schwellenländer im neuen, sich derzeit abzeichnenden geoökonomischen Kräfteverhältnis an. Die Schwellenländer gewinnen an Bedeutung als attraktive wachstumsstarke Märkte, aber auch als Akteure im Rahmen der neuen Direktinvestitionsströme und der erhöhten Technologie- und FuE-Nachfrage; |
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25. |
teilt deshalb den Standpunkt, dass strukturelle Reformen dringend notwendig sind angesichts der radikalen Veränderungen, die das unternehmerische Umfeld betreffen und ein neues Wettbewerbsparadigma auf globaler Ebene bedingen, in dem neben dem Aufstieg der neuen Schwellenländer die Technologie und die IKT-Kompetenzen sowie der Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft eine entscheidende Bedeutung erlangen; |
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26. |
fordert dazu auf, die Hemmnisse für das Unternehmenswachstum zu beseitigen sowie nach Lösungen und Formen der Zusammenarbeit und des Zusammenschlusses zwischen Unternehmen suchen. Auf die mit Internationalisierung, Innovation oder Nachhaltigkeit verknüpften Herausforderungen kann nicht losgelöst oder im Alleingang reagiert werden; |
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27. |
betont, dass Möglichkeiten dafür geschaffen werden sollten, dass Unternehmen in bestimmten Nischen eine effiziente Größe erreichen. Denkbar wären multinationale mittelständische Nischenunternehmen in der EU. Die Spezialisierung ist de facto ein strategischer Aspekt, der die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen bestimmt, die anspruchsvollere, stärker auf spezifische Marktsegmente ausgerichtete und einen höheren Mehrwert bietende Produkte und Dienstleistungen entwickeln müssen; |
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28. |
unterstreicht, dass im Hinblick auf die Arbeit in der Wissensindustrie Menschen ausgebildet und befähigt sowie dringend günstige und attraktive Bedingungen geschaffen werden müssen, da es in für die Zukunft strategisch bedeutsamen Bereichen, wie Forschung und Wissenschaft, Ingenieurwesen, Gesundheit und Mathematik schwierig ist, Arbeitnehmer zu finden. Darüber hinaus müssen die Kompetenzen, Fähigkeiten und Kenntnisse der Arbeitnehmer ständig aktualisiert und an die Erfordernisse der neuen Sektoren und Technologien angepasst werden, und zwar sowohl zum Vorteil der Wirtschaft als auch, um den Arbeitnehmern, die ihren Arbeitsplatz verlieren, bei der schnellen Anpassung an die neuen Sektoren und Technologien zu helfen; |
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29. |
ist der Auffassung, dass außerdem Fortschritte bei der Vielseitigkeit und der Multidisziplinarität und ein auf persönliche Kompetenzen wie Teamfähigkeit oder Veränderungsbereitschaft ausgerichtetes Konzept notwendig sind, um eine stärkere Anpassung an die Erfordernisse der Industriebranche zu erreichen; |
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30. |
hält es für notwendig, dass die europäischen Industriebranchen einen „Globalisierungsreflex“ entwickeln und sich an das neue, bereits internationale und naturgemäß wechselhafte Wettbewerbsumfeld anpassen. Die Globalisierung hat den Wettbewerb intensiviert, indem sie die Märkte für den Eintritt neuer Wettbewerber öffnet, die von den neuen Möglichkeiten der Mobilität und Informationsbeschaffung profitieren; |
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31. |
weist darauf hin, dass die Internationalisierung nicht nur eine Herausforderung der Unternehmen, sondern der gesamten Gesellschaft ist. Damit die europäischen Unternehmen entschlossen auf Internationalisierung setzen und international wettbewerbsfähig sind, ist es auch erforderlich, dass Personen, Hochschulen, Bildungszentren und das wissenschaftlich-technologische System in ihren Strategien dieser Kultur und der internationalen Dimension Rechnung tragen; |
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32. |
betont, dass durch die Fragmentierung der Wertschöpfungskette die besonderen Standortvorteile herausgestellt werden, die die einzelnen Gebiete in Bezug auf die unterschiedlichen Aufgaben bei der Herstellung eines bestimmten Produkts bzw. der Erbringung einer bestimmten Dienstleistung aufweisen; |
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33. |
spricht sich dafür aus, den Zugang zu und die Verfügbarkeit von Krediten zu verbessern, unterstützt die Einrichtung des Finanzierungsforums für KMU und unterstreicht darüber hinaus, dass Banken und Finanzinstitute ihrer Mittlerrolle auf verantwortungsvolle und transparente Weise gerecht werden müssen, sodass eine stärkere Verzahnung von Finanz- und Realwirtschaft gewährleistet wird; |
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34. |
fordert auch eine Verbesserung der Funktionsweise der Finanzmärkte durch wirksame Maßnahmen und Fortführung der in der EU eingeleiteten Arbeiten zur angemessenen Regulierung der Finanzmärkte und damit zur Bekämpfung der Spekulation und der Anfälligkeit der Bankensysteme mit dem Ziel, systemischen Risiken standhalten zu können, was mehr Ausgewogenheit und Stabilität schafft und größeres Vertrauen zugunsten eines stabilen Geschäftsumfelds sicherstellt; |
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35. |
plädiert für eine stärkere Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Investitionsbank und den Gebietskörperschaften der EU, um die Unterstützung für die Investitionen in FuE auf lokaler und regionaler Ebene zu verbessern; |
Der Weg zu einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstum. Eine ehrgeizige Industriepolitik für eine Führungsrolle in der Wirtschaft der Zukunft.
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36. |
schlägt vor, einen Plan für Wettbewerbsfähigkeit auf EU-Ebene zu erarbeiten und umzusetzen, in dem die industriepolitischen Rahmenbedingungen der EU definiert werden; |
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37. |
bekräftigt, dass die Wettbewerbsfähigkeit eine Herausforderung nicht nur der Unternehmen, sondern auch der gesamten Gesellschaft und aller Systeme ist, die bei der Wirtschaftsentwicklung interagieren. Die Wettbewerbsfähigkeit betrifft Menschen, Hochschulen, Technologiezentren, Gesundheitsdienste usw. sowie sämtliche Produktionsbereiche und -tätigkeiten; |
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38. |
befürwortet deshalb die Entwicklung eines systemorientierten industriepolitischen Ansatzes, in den verschiedene Maßnahmen integriert werden, die zur Wettbewerbsfähigkeit beitragen; dies muss auch auf die nationale, regionale und lokale Ebene übertragen werden. Zur Verbesserung der Effizienz und Produktivität der Industrie in der EU ist es notwendig, auch die Position der EU in Bereichen wie Verkehr, Sozial- und Verbraucherschutz, Finanzvermittlung, Energie, Umwelt sowie Binnenmarkt und Handelspolitik zu verbessern und diese Bereiche als Glieder einer „Wettbewerbsfähigkeitskette“ zu koordinieren; |
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39. |
ist deshalb der Ansicht, dass die neue Industriepolitik einen sektorübergreifenden Ansatz fördern muss. In den letzten Jahren wurden all jene Ansätze verstärkt verfolgt, die die unternehmerische Zusammenarbeit über Cluster- oder Intercluster-Projekte fördern. Zu deren Hauptzielen gehört es, sämtliche Funktionen der Wertschöpfungskette in einer einzigen Art von Initiativen zu strukturieren oder zu koordinieren, d.h. als effizienter Rahmen, der die gesamte Wertschöpfungskette abdeckt und nicht in unternehmerische Entscheidungen eingreift. Darüber hinaus muss wegen der direkten Verknüpfung der Cluster mit dem Gebiet, zu dem sie gehören, ihrer herausragenden regionalen Dimension bei der Gestaltung der neuen Industriepolitik Rechnung getragen werden; |
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40. |
wiederholt, dass die Rückkehr zum Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen weitestgehend von der Entwicklung der Produktivität sowohl im verarbeitenden Gewerbe als auch insbesondere bei den unternehmensnahen Dienstleistungen abhängen werden; |
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41. |
unterstreicht die wichtige Rolle der KMU in der EU, die zwei Drittel der industriellen Arbeitsplätze stellen. Deshalb müssen die öffentlichen Maßnahmen in der EU gemäß dem Grundsatz „Vorfahrt für KMU“ („think small first“) ergriffen werden, um speziell die Erfordernisse der mittelständischen Unternehmen als Wirtschaftsakteure, die für Beschäftigungs- und Wirtschaftswachstum entscheidend sind, zu berücksichtigen. Europa wird nur dann wettbewerbsfähig sein, wenn es auch seine KMU sind; |
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42. |
fordert deshalb, in der Mitteilung die entscheidenden Rolle der Akteure der Wirtschaftsförderung in den betreffenden lokalen und regionalen Gebietskörperschaften stärker zu berücksichtigen, die engmaschig grundlegende unterstützende Dienstleistungen erbringen, damit die KMU erfolgreich konkurrieren können; |
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43. |
empfiehlt den Einsatz der erforderlichen Mittel, die eine wirksame Anwendung des „Small Business Act“ garantieren, und unterstreicht, dass in dessen überarbeiteter Fassung dem Zugang der KMU zur Finanzierung und der intelligenten Regulierung zu Recht Priorität eingeräumt wird; |
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44. |
teilt die Auffassung, dass Voraussetzungen geschaffen werden müssen, damit die Unternehmen Zugang zu den bestmöglichen Dienstleistungen erhalten, was maßgeblich die Qualität ihrer Produkte und Dienstleistungen und folglich ihre Wettbewerbsfähigkeit bestimmt. Es müssen die Maßnahmen gefördert werden, die zur Stärkung der Kapazitäten und zum Wettbewerb zwischen den Erbringern von Dienstleistungen für Unternehmen beitragen; |
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45. |
befürwortet Maßnahmen zur Erleichterung der Entwicklung von Innovationen und zur Vereinfachung der Unternehmensverwaltung, insbesondere für KMU: die Verringerung von Verwaltungs- und Rechtsvorschriften, die sich auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auswirken, und die Ausweitung z.B. von Eignungsprüfungen im Bereich der Industriepolitik und ihre Übertragung auf anderen Bereiche, die mit der Industriepolitik im Zusammenhang stehen; |
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46. |
unterstreicht die Relevanz der Wirkung und der territorialen Dimension der europäischen Industriepolitik im Hinblick auf die Anpassung ihrer Ziele an verschiedene Ausgangsbedingungen (angesichts ihrer fundamentalen Bedeutung für eine ausgewogene und auf den Zusammenhalt abstellende Entwicklung) und betont die notwendige Verzahnung zwischen der Mitteilung und den Leitlinien in den Mitteilungen „Regionalpolitik als Beitrag zum intelligenten Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020“ (3) und „Beitrag der Regionalpolitik zum nachhaltigen Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020“ (4); |
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47. |
teilt die Auffassung, dass Fortschritte bei der intelligenten Spezialisierung zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des industriellen Gefüges notwendig sind, und spricht sich dafür aus, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eigene Innovationsnischen fördern sollten. Die intelligente Spezialisierung ist das Bindeglied zwischen der Mitteilung über Industriepolitik und der Leitinitiative „Innovationsunion“; |
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48. |
hält es für notwendig, die Zusammenführung der Instrumente zur Clusterförderung in der EU anzuregen und einen einheitlichen auf Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit ausgerichteten Ansatz zu entwickeln, mit dem über den Erfahrungsaustausch hinaus konkrete Gemeinschafts- und Kooperationsprojekte gefördert werden. Im Rahmen der EU handelt es sich dabei um ein Schlüsselelement zur Stärkung der transnationalen Zusammenarbeit, der die Entwicklung von Clustern globaler Tragweite erleichtert; |
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49. |
unterstreicht die Notwendigkeit, auf Unionsebene weiterhin strategische Projekte in konkreten Bereichen mit großer Sogwirkung für den Technologietransfer und die Schaffung von Synergieeffekten zu entwickeln, z.B. die industrielle Entwicklung von „umweltgerechten Kraftfahrzeugen“, „energieeffizienten Gebäuden“ und „Fabriken der Zukunft“. Derartige Initiativen müssen mit einer langfristigen Zielvorstellung, die den Mehrwert der EU vor Augen führt, ausgebaut und vertieft werden; |
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50. |
ist der Auffassung, dass auch die Behörden durch eine innovative öffentliche Auftragsvergabe eine wichtige Sogwirkung auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen ausüben können. So können durch die Kriterien der öffentlichen Ausschreibungen mit einer Priorisierung von innovativen und nachhaltigen Produkten oder Dienstleistungen Anreize für die Innovation der Unternehmen geschaffen werden, was die Qualität und Zugänglichkeit der öffentlichen Dienste verbessern wird. Hierbei ist allerdings zusätzlicher Verwaltungsaufwand zu vermeiden, da es ansonsten gerade für kleine und mittelständische Unternehmen nicht mehr attraktiv ist, an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen; |
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51. |
fordert die Mitgliedstaaten und die zuständigen regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften auf, die Unternehmenskultur in der europäischen Gesellschaft und insbesondere unter jungen Menschen stärker zu fördern. Im Rahmen der Bildungssysteme müssen Ausbildungsprogramme entwickelt werden, die die Förderung von Unternehmergeist, Risikobereitschaft, Führungskraft und Kreativität als Schlüsselkompetenzen beinhalten; |
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52. |
unterstreicht, dass unbedingt globalisierungsorientierte Profile entwickelt werden müssen, bei denen Sprachkenntnisse, die Bereitschaft zur internationalen Arbeitsmobilität und die Aufgeschlossenheit im Umgang mit Menschen aus anderen Kulturen eine überragende Rolle spielen; |
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53. |
schlägt vor, in der Mitteilung in stärkerem Maße Technologie- und Internationalisierungsstrategien zu berücksichtigen. Innovation, Technologie und Internationalisierung sind drei Konzepte, die sich zwangsläufig gegenseitig bedingen und miteinander verknüpft sind; deshalb sollten Anstrengungen zur Festlegung gemeinsamer politischer Strategien unternommen werden; |
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54. |
fordert ein ausreichendes Maß an Ehrgeiz und Zielgerichtetheit bei der bevorstehenden Erarbeitung der Strategie zur Unterstützung der Internationalisierung der KMU. Bei dieser Strategie sollte der Förderung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und der Entwicklung eines Beziehungsnetzes sowie der Schaffung branchenübergreifender Verbindungen besondere Beachtung geschenkt werden; |
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55. |
fordert die Europäische Kommission nachdrücklich auf, die in der Mitteilung „Handel, Wachstum und Weltgeschehen. Handelspolitik als Kernbestandteil der Europa-2020-Strategie“ (5) enthaltenen Maßnahmen, insbesondere im Bezug auf die Verhandlungsagenda in internationalen Institutionen und die Vertiefung von strategischen Partnerschaften, effizient umzusetzen; Das Handeln auf EU-Ebene ist in diesem Fall entscheidend für einen stärkeren Einfluss der europäischen Industrie in der Welt; |
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56. |
teilt die Auffassung der Europäischen Kommission, dass die Wettbewerbspolitik für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in der EU und einen störungsfreien Wettbewerb im Binnenmarkt von strategischer Bedeutung ist. Ein faires Wettbewerbsumfeld, das gleiche Bedingungen begünstigt, regt wettbewerbsbedingte Verbesserungen von Unternehmen an und stärkt die private Initiative. Staaten sowie lokale und regionale Gebietskörperschaften müssen die Funktionsfähigkeit und angemessene Anwendung dieser Politik gewährleisten; |
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57. |
bekräftigt jedoch die neue Rolle des öffentlichen Sektors, der Formen der öffentlich-privaten Partnerschaft zur Finanzierung strategischer Infrastrukturen und weitreichender produktiver Investitionen finden muss. Die öffentlich-private Partnerschaft sollte auch für die Entwicklung der Industriepolitik genutzt werden, wobei die Interessen miteinander in Einklang gebracht und konkrete Projekte von europäischer Tragweite in Angriff genommen werden müssen, was die Effizienz der öffentlichen Ausgaben erhöht. Zudem werden die Formen der öffentlich-öffentlichen Partnerschaft zwischen verschiedenen Regierungsebenen und öffentlichen Institutionen zu besserer Koordinierung der Maßnahmen und zu weniger Ineffizienz beitragen; |
Unsere industrielle Zukunft hängt auch von der Umgestaltung unserer Industrie in eine innovations- und wissensbasierte Industrie ab.
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58. |
begrüßt, dass die Innovation als zentrales Element der Europa-2020-Strategie betrachtet und ihr durch die Leitinitiative „Innovationsunion“ eine strategische Rolle zuerkannt wird. Die Priorität „intelligentes Wachstum“ ist zu Recht auf ein wissens- und innovationsbasiertes Wachstum als eine der drei Grundsäulen des Wirtschaftswachstums der EU in der Zukunft ausgerichtet; |
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59. |
unterstreicht, dass der Innovationsbegriff erweitert und vertieft werden sollte und die Industrie die auf eigenen Erfahrungen fußende Innovation (DUI-Ansatz = Doing, Using and Interacting) mit einem auf expliziten wissenschaftlich-technologischen Kenntnissen beruhenden Konzept (STI-Ansatz = Science, Technology and Innovation) kombinieren muss; |
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60. |
bedauert, dass in der Mitteilung der nicht-technologischen Innovation als Möglichkeit für Wettbewerbsvorteile nicht mehr Bedeutung zugemessen wird. Die wirklichen unternehmerischen Veränderungen gehen vielfach auf Innovationen im Bereich Management und Organisation, z.B. in Bezug auf Strategien, Verfahren, Marketing, Industrieorganisation oder Lieferantenbeziehungen zurück. Die Ausrichtung auf die nicht-technologische Innovation hat vielen Regionen und Gebieten zu einem deutlichen Anstieg der Wettbewerbsfähigkeit verholfen; |
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61. |
schlägt deshalb vor, in die industriepolitischen Bewertungen nicht-technologische Innovationsindikatoren aufzunehmen; |
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62. |
ist der Auffassung, dass Wissen und Kreativität die Grundlage der Innovation bilden und die Unternehmen Wissen und Kreativität systematisch in all ihren Aktivitäten berücksichtigen und anwenden müssen; |
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63. |
bedauert, dass die Mitteilung die entscheidende Bedeutung des Menschen in der neuen Industriepolitik nicht aufgreift, was aber notwendig wäre, um echte Grundlagen für ein langfristiges, ausgewogenes Wachstum zu schaffen. In einer wissensbasierten Industrie ist der Mensch der Protagonist von Veränderungen und unternehmerischen Wettbewerbsvorteilen; |
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64. |
ist der Ansicht, dass sich die Forschung an Hochschulen und Technologie- und Forschungszentren neben der theoretischen Forschungstätigkeit öffnen und stärker an den Markterfordernissen und am praktischen Nutzen der Forschungsergebnisse orientieren muss; |
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65. |
vertritt den Standpunkt, dass es einer stärkeren Koordinierung zwischen Forschung und Industrie bedarf, um Fortschritte bei der intelligenten Spezialisierung in den Regionen im Bereich der Schlüsseltechnologien (Nanotechnologie, Mikro- und Nanoelektronik, industrielle Biotechnologie, Photonik, Hightech-Werkstoffe und hochentwickelte Fertigungstechniken) zu erreichen sowie die Schaffung transnationaler Netzer zu fördern und die regionale, nationale und internationale Zusammenarbeit zu stärken; |
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66. |
unterstreicht, dass sich die Entwicklung einer innovations- und wissensbasierten europäischen Industrie in einer größeren Zahl von Patenten europäischer Unternehmen niederschlagen muss. Besonders wichtig ist in diesem Falle die Verfügbarkeit eines effektiven Systems zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums der Unternehmen und Erfinder, das mit geringeren Zugangskosten verbunden ist und einen größeren Rechtsschutz vor Fälschung und Piraterie bietet. Deshalb muss das Patentanmeldeverfahren unbedingt einfacher und preisgünstiger gestaltet sowie die automatische Validierung von Patenten in allen Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Vorschlag für ein einheitliches europäisches Patent harmonisiert werden; |
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67. |
weist darauf hin, dass die IKT zu einem bestimmenden Faktor für die Erhöhung der Produktivität der Unternehmen geworden sind, und hält die Förderung ihres Einsatzes in KMU ebenfalls für unerlässlich. Übernahme und Einbindung der IKT werden die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen gegenüber ihren Konkurrenten aus Drittstaaten bestimmen. Diese Technologien fördern die Zusammenarbeit, die Verarbeitung und den Austausch von Informationen und Ideen sowie einen direkteren Zugang zu Markt und Kunden; |
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68. |
betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Akteuren zu verbessern und das Konzept der „regionalen Innovationsökosysteme“ in die Regionalentwicklungsstrategien aufzunehmen. „Regionale Innovationsökosysteme“ beinhalten die Entwicklung von Netzwerken und Möglichkeiten des Wissensaustauschs, lokal und regional verankerte Einrichtungen und flexible Organisationsmodelle; |
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69. |
empfiehlt eine stärkere Ausrichtung auf die Erfordernisse der KMU bei der Festlegung der Leitlinien für das nächste EU-Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung, um die Teilnahme der KMU an gemeinsamen europäischen Vorhaben zu fördern; |
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70. |
ersucht die Europäische Kommission um eine stärkere Berücksichtigung der regionalen Dimension bei der Erarbeitung des Gemeinsamen Strategierahmens für Forschung und Entwicklung, das das Rahmenprogramm und das CIP-Programm umfassen wird, wie auch der Fortführung der Pilotaktion „Wissensregionen“ zur Stärkung des Forschungspotenzials der europäischen Regionen durch transnationale Cluster; |
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71. |
bekräftigt, dass ein günstiges Umfeld für die Bindung von Privatkapital an produktive Investitionen in Innovation und FuE geschaffen werden muss, das die Entwicklung von Finanzierungsformen wie Risikokapital oder business angels voraussetzt; |
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72. |
fordert jedoch ein präziseres System von Indikatoren und Zielsetzungen, das neben dem Investitionsanteil der Unternehmen in FuE auch qualitative Aspekte im Zusammenhang mit der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität einschließt, d.h. auf die Messung der Ergebnisse der FuE ausgerichtet ist; |
Nutzen wir die Stärken der EU und die neuen Chancen zur Schaffung eines verantwortungsvolleren Modells und für Fortschritte in der Nachhaltigkeit.
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73. |
ist der Auffassung, dass die EU ihre Stärken nutzen sollte, die sie zum Vorteil der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie entwickelt hat: Wir verfügen neben qualifizierten und spezialisierten Arbeitskräften auch über eine starke Technologie- und Wissenschaftsbasis und ein erstklassiges Hochschulwesen; wir haben einen Binnenmarkt ohne Hindernisse für den Handel und die Freizügigkeit von Arbeitnehmern aufgebaut; darüber hinaus sind leistungsfähige Cluster und Kooperationsnetze entstanden, und die EU ist Vorreiter bei der Anwendung umweltfreundlicher Lösungen; |
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74. |
erklärt, dass trotz der Fortschritte beim Aufbau des Binnenmarkts dessen Möglichkeiten für ein nachhaltiges und integratives Wachstum noch nicht gänzlich ausgeschöpft wurden. Der Binnenmarkt ist der Wirtschaftsmotor der EU und seine Vollendung ist für die Stärkung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie von entscheidender Bedeutung; |
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75. |
fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Hemmnisse und Mängel zu beseitigen, die dem Wachstumspotenzial des Binnenmarkts abträglich sind. Er anerkennt die Fortschritte durch die Dienstleistungsrichtlinie beim Abbau einiger noch auf dem Binnenmarkt bestehender Hindernisse bei der Dienstleistungserbringung und der Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat. Die Europäische Kommission sollte weiter in dieser Richtung arbeiten und dabei die Gebietskörperschaften einbeziehen, da sie wichtige Akteure auf dem Dienstleistungsmarkt sind; |
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76. |
ist der Ansicht, dass Bevölkerungsalterung, Klimawandel und Umweltschutz drei der wichtigsten Herausforderungen sind, vor denen die EU in den kommenden Jahren stehen wird; |
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77. |
weist deshalb darauf hin, dass die Nachhaltigkeit eine entscheidende Zukunftschance für die europäische Industrie bietet, die sicherlich zur Schaffung von mehr und neuen Arbeitsplätzen und Unternehmen mit ausgeprägtem Innovations- und Wettbewerbscharakter beitragen wird; |
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78. |
begrüßt die Absicht der Europäischen Kommission, eine stärkere Verknüpfung und Verzahnung zwischen ökologischen Erfordernissen und industriepolitischen Zielen zu fördern und den Übergang zu einem schonenderen Umgang mit Ressourcen in der gesamten Industrie zu forcieren. Die Verknappung und Verteuerung von strategischen Energieressourcen und Rohstoffen zwingen die Industrie zu einem rationelleren Einsatz dieser Mittel beruhend auf Verbrauchseffizienz, Wiederverwertung und Substitution durch alternative Materialien; |
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79. |
wiederholt, dass die Stärkung der „grünen Wirtschaft“ aus der Notwendigkeit einer effizienten Energienutzung wie auch insbesondere dem zunehmenden Bewusstsein einer erforderlichen stärkeren Ausrichtung auf die Ökoinnovation resultiert. So werden innovative Wirtschaftstätigkeiten – vom Bereich erneuerbare Energien bis zu neuen Materialien – entwickelt, um zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft beizutragen; |
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80. |
hält es jedoch für notwendig, dass die Mitgliedstaaten und die zuständigen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die Verbraucher dazu anzuhalten, verantwortungsvoll zu handeln und sich für einen ethischen und selektiven Konsum zu entscheiden, was von den Unternehmen mehr Qualität, Information und Transparenz verlangt. Die Verbraucher spielen somit eine wichtige Rolle bei der Förderung des Wettbewerbspotenzials der Unternehmen und beim Erlass verantwortungsvoller Maßnahmen; |
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81. |
begrüßt die Berücksichtigung der sozialen Verantwortung von Unternehmen als einen Aspekt, der ebenfalls zur Wettbewerbsfähigkeit und Führungsrolle der Industrie auf internationaler Ebene beiträgt und der in der Mitteilung hervorgehoben wird; |
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82. |
unterstreicht, dass die Gebietskörperschaften die lokalen und regionalen Besonderheiten kennen und über Fähigkeiten verfügen, um neue Werte zu verbreiten und die soziale Unternehmensverantwortung voranzubringen. Die Kommission muss dieses Konzept weiter fördern und sich auf die Gebietskörperschaften stützen, die mit seiner Umsetzung vor Ort beauftragt sind. In diesem Sinne ist es wichtig, das Subsidiaritätsprinzip anzuwenden und die Maßnahmen auf der wirksamsten und bürgernächsten Ebene zu steuern; |
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83. |
fordert die Übernahme neuer Managementmodelle seitens der Unternehmen, in denen die Mitwirkung der Beschäftigten gestärkt wird, was entscheidend ist, um die Wirksamkeit aller Industrieprozesse und somit die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und um die Prekarisierung der Arbeitsbedingungen im Rahmen des industriellen Wandels zu verhindern; |
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84. |
weist jedoch darauf hin, dass es gleichzeitig erforderlich ist, die interne Flexibilität der Industrie voranzubringen. Die verschiedenen Interessengruppen müssen angesichts des sich verändernden Wirtschaftspanoramas reagieren und Anpassungen vornehmen, was die Anpassung der Produktionsorganisation an die Nachfrageschwankungen und die technologische Entwicklung einschließt; |
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85. |
fordert deshalb eine größere Flexibilität der Arbeitsmärkte der Mitgliedstaaten auf der Grundlage des Dialogs zwischen den Sozialpartnern, der einhergehen muss mit sicheren Sozialschutzsystemen, die zum Wirtschaftswachstum und zum sozialen Zusammenhalt mit mehr und besseren Arbeitsplätzen beitragen. Die Regulierung der Arbeitsmärkte muss den Übergang zwischen Phasen der Arbeitslosigkeit und Phasen der Beschäftigung gewährleisten, indem Garantien der wirtschaftlichen Sicherheit sowie Möglichkeiten der Ausbildung und Berufsorientierung geboten werden, um die Beschäftigungsfähigkeit zu stärken; |
Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als strategische Partner bei der Förderung der europäischen Industrie
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86. |
bekräftigt, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU bei der Förderung der Industriepolitik und der wirtschaftlichen Entwicklung wegen ihrer Bürgernähe und Ortskenntnis in Bezug auf die industrielle Struktur und die Probleme der Unternehmen eine Schlüsselrolle spielen; |
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87. |
ersucht die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten, gemeinsam mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an einer stärkeren Koordinierung und einem integrierten Ansatz bei der Gestaltung einer ehrgeizigen und auf die Wettbewerbsfähigkeit ausgerichteten Industriepolitik weiterzuarbeiten, die sich die Synergien mit den übrigen Leitinitiativen der Europa-2020-Strategie zunutze macht; |
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88. |
fordert die Europäische Kommission nachdrücklich auf, die Rahmenbedingungen und Steuerung der Industriepolitik zu verbessern und dabei der Rolle der europäischen Gebietskörperschaften bei der Gestaltung und Umsetzung der Industriepolitik eine größere Bedeutung beizumessen. Ihre Nähe zur Realität der Unternehmen und ihre Kompetenzen – einschließlich Rechtsetzungsbefugnissen - auf dem Gebiet der Industriepolitik machen sie zu Schlüsselfiguren für die wirtschaftliche Entwicklung - einem Bereich, der sich daher für einen von unten nach oben verlaufenden Politikansatz (bottom-up) anbietet; |
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89. |
fordert die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, Territorialpakte auf nationaler Ebene zu schließen, um gemeinsam nationale Reformprogramme (NRP) zu erarbeiten und umzusetzen sowie gemeinsam ihre Fortschritte zu beurteilen, um ihre Anstrengungen und politischen Agenden zu koordinieren und auf die Ziele der Europa-2020-Strategie auszurichten, was zweifellos einen entscheidenden Beitrag zur Verwirklichung dieser Ziele leisten wird; |
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90. |
unterstreicht die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Weiterentwicklung des territorialen Zusammenhalts und des Abbaus der wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede: Sie sind Schlüsselfiguren im Rahmen der Entwicklung eines engmaschigen Konzepts, das zur Strukturierung der Industriepolitik auf Ebene der Gebietskörperschaften in Europa beiträgt. |
Brüssel, den 11. Oktober 2011
Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen
Mercedes BRESSO
(1) KOM(2010) 614 endg.
(2) Basisnahe Akteure der Wirtschaftsförderung: Agenturen für regionale/lokale Entwicklung, Technologie- und Forschungszentren, Bildungszentren, Hochschulen, Beschäftigungsagenturen.
(3) KOM(2010) 553 endg.
(4) KOM(2011) 17 endg.
(5) KOM(2010) 612 endg.
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11.1.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 9/37 |
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Ressourcenschonendes Europa — eine Leitinitiative innerhalb der Strategie Europa 2020“
2012/C 9/08
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
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fordert, dass die in dem Fahrplan der Europäischen Kommission für ein ressourcenschonendes Europa vorgeschlagenen Fristen verkürzt werden, und plädiert dafür, dass die Annahme der Indikatoren bereits im Laufe des Jahres 2012 erfolgt; drängt außerdem darauf, dass die zuständigen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften konsultiert werden, damit diese Indikatoren realistisch und sowohl in Bezug auf die Kapazitäten als auch die Kosten machbar sind; |
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fordert die Europäische Kommission auf, die Festlegung eines „Korbes“ von insbesondere vier Indikatoren für die Ressourcennutzung in Betracht zu ziehen: Fußabdruck für den Flächenverbrauch, Rohstoffverbrauch (biologische Vielfalt, biologische und mineralische Ressourcen), Wasser-Fußabdruck und Klimagas-Fußabdruck; besteht darauf, dass die Europäische Kommission diese Indikatoren zum integralen Bestandteil des nationalen Berichtsystems für die Europa-2020-Strategie und die daran gekoppelt Leitinitiative macht, damit diese als Richtschnur für die nationalen Reformprogramme und die Haushaltspläne dienen können; |
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bedauert, dass in dem Fahrplan nicht die Möglichkeit erwähnt wird, den Bürgermeisterkonvent beim Engagement für eine effiziente Ressourcennutzung zu beteiligen, und schlägt vor, gemeinsam mit der Europäischen Kommission konkrete Möglichkeiten für die Ausweitung des Bürgermeisterkonvents auf grundlegende Geltungsbereiche der Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ wie biologische Vielfalt, Flächennutzung, Abfall- und Wasserbewirtschaftung, Luftverschmutzung usw. zu untersuchen; |
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empfiehlt spezifische Maßnahmen, die insbesondere auf die Umstellung auf CO2-arme, ressourceneffiziente Verkehrs- und Energiesysteme, die Förderung eines grünen Beschaffungswesens, eine „Null-Abfall-Gesellschaft“ durch die Optimierung der Abfallvermeidung und der Bewirtschaftung von Abfall als Ressource in einer Stoffkreislaufwirtschaft, die Förderung von Substitutionslösungen und Ressourceneffizienz in der Rohstoffwertekette, die Nutzung, den Schutz und die wirksame Wiederherstellung von Ökosystemleistungen sowie eine den jeweiligen Erfordernissen entsprechende Reduzierung der Bodenversiegelung abzielen. |
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Berichterstatter |
Michel LEBRUN (BE/EVP), Mitglied des Parlaments der Französischen Gemeinschaft Belgiens |
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Referenzdokumente |
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Ressourcenschonendes Europa – eine Leitinitiative innerhalb der Strategie Europa 2020“ KOM(2011) 21 endg. Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa“ KOM(2011) 571 endg. |
I. POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
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1. |
ist der Auffassung, dass eine vorausschauende Umwelt-, Klima- und Energiepolitik auf dem Grundsatz des verantwortungsbewussten Handelns basieren muss; er möchte damit zum Ausdruck bringen, dass der Mensch dafür verantwortlich ist, die natürlichen Ressourcen in einer Weise und Intensität zu nutzen, durch die deren Nachhaltigkeit gewährleistet und deren Vielfalt erhalten wird. Das allgemeine Ziel einer solchen Politik ist eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der heutigen Generationen erfüllt, ohne die Fähigkeit der kommenden Generationen zur Erfüllung ihrer Bedürfnisse zu gefährden; |
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2. |
zeigt sich besorgt, dass die Europäische Union einen gefährlichen und nicht nachhaltigen Weg in Sachen Entwicklung, Produktion und Verbrauch eingeschlagen hat – eine Tatsache, der auch die Europäische Kommission in ihrer Leitinitiative Nachdruck verleiht: „Wir können uns einen Ressourcenverbrauch im bisherigen Umfang nicht mehr leisten“; |
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3. |
befürwortet vor diesem Hintergrund die Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“, mit der die effiziente Ressourcennutzung als Leitmotiv in den Politikbereichen Energie, CO2-arme Wirtschaft, Verkehr, Rohstoffe und Grunderzeugnisse, nachhaltiger Verbrauch und nachhaltige Erzeugung von Gütern bzw. Erbringung von Dienstleistungen, Abfallbewirtschaftung, Bodennutzung und Ökosysteme sowie Landwirtschaft und Fischerei in der EU verankert werden soll. Diese Initiative hat die wichtige Funktion, die Schaffung von Synergien zwischen den verschiedenen Bereichen sowie die Abwägung der einzelnen Interessen und Zielrichtungen gegeneinander zu unterstützen und gleichzeitig ein gemeinsames, kohärentes und nachhaltiges Konzept für die Ressourcennutzung sicherzustellen; |
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4. |
begrüßt die positive Wirkung der Leitinitiative auf die europäische Umweltpolitik. Jedoch liegt der Schwerpunkt der europäischen Umweltpolitik im Allgemeinen und der bestehenden Politik für eine effiziente Ressourcennutzung (wie etwa die thematische Strategie für eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen) im Besonderen auf einer Verringerung der negativen Folgen der Wirtschaftsentwicklung und des Abbaus natürlicher Ressourcen auf die Umwelt. Mit der Leitinitiative wird die Aufmerksamkeit auch auf die negativen Folgen einer ineffizienten Nutzung natürlicher Ressourcen auf die Wirtschaftsentwicklung gelenkt. Die Leitinitiative gibt somit einen notwendigen Impuls für eine stärkere Integration der Umweltpolitik in die Wirtschafts- und Produktpolitik der EU; |
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5. |
begrüßt, dass die Europäische Union sich mit dieser Leitinitiative sämtliche natürliche Ressourcen zum Anliegen macht, d.h. nicht nur die herkömmlichen Energieressourcen, sondern auch Rohstoffe der belebten und unbelebten Natur wie Brennstoffe, Biomasse, Mineralien, Metalle, Wälder, Ackerflächen, Fischbestände, Boden, Wasser und Luft sowie Ökosystemleistungen oder Leistungen in Verbindung mit dem Schutz der biologischen Vielfalt; |
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6. |
nimmt erfreut das an ihn gerichtete Ersuchen der Europäischen Kommission zur Kenntnis, noch im Vorfeld der Entscheidungsfindung zu der Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Durchführung dieser Initiative Stellung zu nehmen, insbesondere wenn sie einschlägige Zuständigkeiten vor allem für Standards wie im Gebäudebereich und in der Abfallbewirtschaftung haben. Damit hat er die Möglichkeit, seinen Standpunkt schon zu Beginn der Gestaltung künftiger Maßnahmen einzubringen; |
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7. |
teilt vollständig die Einschätzung der Kommission, dass drei Schlüsselbedingungen erfüllt werden müssen, um die Vorteile einer ressourcenschonenden und CO2-armen Wirtschaft erreichen zu können, nämlich 1) der politische Wille zu Veränderungen, 2) eine langfristig ausgerichtete Planung von Politik und Investitionen und 3) der langfristige Bewusstseins- und Verhaltenswandel bei allen Bürgern im Umgang mit Ressourcen. Die Gestaltung und Durchführung dieser Politik muss über einen Multi-Level-Governance-Ansatz erfolgen; verweist in diesem Zusammenhang auf die wesentliche Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Gestaltung, Umsetzung und Bewertung dieser Maßnahmen (1), die auch bereits von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament anerkannt wurde; |
Die Strategie Europa 2020 und die Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“
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8. |
begrüßt, dass die Europäische Union sich zu einer engen Verknüpfung zwischen Wirtschaftsentwicklung, Wohlergehen der Bürger und verantwortungsvollem Umgang mit den natürlichen Ressourcen verpflichtet; |
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9. |
vertritt die Auffassung, dass die Umstellung auf eine ressourcenschonende Wirtschaft zu einem gesteigerten Wohlergehen der aktuellen und künftigen Generationen beitragen wird, indem sie enorme Chancen für Wirtschaft, Handel und Innovation bieten und die Wettbewerbsfähigkeit der EU erhöhen wird, insbesondere durch die Senkung der Materialkosten und die Drosselung des Energieverbrauchs sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Sektor der „grünen Technologien“; |
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10. |
weist erneut darauf hin, dass eine Verbesserung der Umweltbedingungen und der Luftqualität eine ehrgeizige Politik der Verringerung an der Quelle erfordern, und drängt auf eine intensivierte EU-Politik im Bereich des Treibhausgasausstoßes und der Luftverschmutzung; |
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11. |
betont, dass zahlreiche lokale und regionale Gebietskörperschaften bereits erfolgreich unterschiedliche Maßnahmen und Verfahren zur Förderung einer effizienten Ressourcennutzung angenommen und umgesetzt haben. Diese Initiativen sollten auf europäischer Ebene bekannt gemacht und anerkannt werden, damit alle von dem Wissen profitieren können, das einige in diesem Bereich bereits gesammelt haben, und die effizientesten und erfolgreichsten Initiativen gefördert werden; |
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12. |
betont, dass in der Kommissionsmitteilung zu dieser Initiative jedweder Verweis auf die zahlreichen EU-Politikinstrumente und -strategien fehlt, in denen die Frage der effizienteren Ressourcennutzung bereits aufgegriffen wird, u.a. die thematische Strategie für eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, die thematische Strategie für Abfallvermeidung und -recycling sowie der Aktionsplan für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch und für eine nachhaltige Industriepolitik. Diese Strategien könnten bei der Annahme und Durchführung neuer Strategien zu weiteren Aspekten in Verbindung mit der Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen als „Präzedenzfälle“ dienen; |
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13. |
verweist auf die Verantwortung der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten bei der Förderung von Initiativen zur Verbesserung der effizienten Ressourcennutzung auf weltweiter Ebene. In diesem Sinne unterstützt er alle von der Europäischen Kommission im Rahmen der Vorbereitung der Rio+ 20-Konferenz (Juni 2012) vorgeschlagenen Initiativen, insbesondere die Maßnahmen zur Mobilisierung privater und öffentlicher Finanzierungen und Investitionen sowie zum sukzessiven Aufbau einer wirksameren multilateralen globalen Governance; fordert, dass dieses Steuerungssystem mit Verfahren für die Beteiligung und Zusammenarbeit auf mehreren Ebenen ausgestattet wird, die die Konsultation und die aktive Beteiligung der Regionen und Kommunen in den sie betreffenden Bereichen ermöglichen; |
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14. |
schließt sich der Forderung der Europäischen Kommission an, die im Juni 2009 angenommene OECD-Erklärung zu umweltverträglichem Wachstum zügig umsetzen; |
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15. |
begrüßt die Unterstützung der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten für die Arbeit des Ausschusses für Ressourcenbewirtschaftung (International Resource Panel - IRP) beim Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und seine Initiative für eine grüne Wirtschaft; |
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16. |
bedauert, dass der Zehnjahres-Rahmenplan für Programme für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch (10YFP) für den Zeitraum 2011-2021 auf der 19. Tagung der VN-Kommission für nachhaltige Entwicklung (CSD) nicht angenommen werden konnte; |
Governance im Rahmen der Europa-2020-Strategie
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17. |
unterstreicht die Wechselwirkungen zwischen Umwelt- und Sozialpolitik. Das Erreichen des Fördermaximums für Erdöl und Erdgas, das nach Meinung einiger bereits erreicht ist, sowie für andere Rohstoffe wird unweigerlich einen Preisanstieg nach sich ziehen. Als Erste werden dies Geringverdiener und die Regionen mit dem niedrigsten mittleren Einkommen zu spüren bekommen; |
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18. |
unterstreicht, dass aufgrund der sektorübergreifenden und komplexen Natur dieser Leitinitiative eine wirksame Governance und eine effiziente Überprüfung ihrer Forschritte im Rahmen der Europa-2020-Strategie, des Europäischen Semesters und des Jahreswachstumsberichts, die eine jährliche Kontrolle der Leistung der Mitgliedstaaten ermöglichen, von grundlegender Bedeutung sind, damit die Europäische Union ihre Ressourcen effizienter nutzen kann; |
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19. |
bekräftigt die Notwendigkeit, die Haushaltsaspekte der Leitinitiativen im Rahmen der Europa-2020-Strategie zu klären (2). Der nächste mehrjährige Finanzrahmen muss die Ziele der Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ widerspiegeln, indem sichergestellt wird, dass die EU-Maßnahmen in einem gemeinsamen Strategierahmen koordiniert werden, da diese Initiative sich über alle aus dem EU-Haushalt finanzierten Politikbereiche hinweg erstreckt; |
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20. |
fordert die Europäische Kommission auf, bei der Bewertung der nationalen Reformpläne, die die Mitgliedstaaten im April 2011 vorgelegt haben, deren Engagement zur Förderung einer effizienten Ressourcennutzung zu berücksichtigen; |
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21. |
weist erneut darauf hin, dass der Erfolg der Europa-2020-Strategie in großem Maße von den Entscheidungen auf lokaler und regionaler Ebene abhängt. Diesbezüglich hat sich der Ausschuss bereits für die Aufnahme eines Verweises auf den Abschluss von Territorialpakten für die Europa-2020-Strategie in die nationalen Reformprogramme, und zwar in Form von Partnerschaften auf mehreren Ebenen zwischen der EU, den Mitgliedstaaten und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, ausgesprochen (3); |
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22. |
empfiehlt daher die Förderung einer integrierten lokalen Entwicklung als Königsweg zur Verwirklichung der Ziele dieser Leitinitiative; |
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23. |
erachtet seine Mitwirkung an der Umsetzung der Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ sowie der integrierten Politik zur effizienten Ressourcennutzung im Rahmen seiner Europa-2020-Monitoringplattform als wesentlich; |
Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa
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24. |
fordert, dass die im Fahrplan vorgeschlagenen Fristen für die aufeinanderfolgende Festlegung und Annahme von Indikatoren und Zielen bis Ende des Jahres 2013 verkürzt werden; plädiert dafür, dass die Annahme dieser Indikatoren im Laufe des Jahres 2012 erfolgen sollte und drängt außerdem darauf, dass die zuständigen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu diesen Fristen im Zusammenhang mit den Indikatoren konsultiert werden, damit sie realistisch und sowohl in Bezug auf die Kapazitäten als auch die Kosten machbar sind; |
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25. |
begrüßt den im „Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa“ enthaltenen Vorschlag der Europäischen Kommission, eine begrenzte Zahl an Indikatoren anzunehmen, damit diese als Grundlage für die Ausarbeitung von Maßnahmen auch wirklich nachvollziehbar und wirksam sein können. Sie sollten gemäß ihrer Bedeutung, Stichhaltigkeit, Zuverlässigkeit und Stabilität festgelegt und so weit wie möglich anerkannt werden; |
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26. |
fordert die Europäische Kommission auf, die Festlegung eines „Korbes“ von insbesondere vier Indikatoren für die Ressourcennutzung in Betracht zu ziehen: Fußabdruck für den Flächenverbrauch, Rohstoffverbrauch (biologische Vielfalt, biologische und mineralische Ressourcen), Wasser-Fußabdruck und Klimagas-Fußabdruck. Diese Indikatoren lassen sich relativ einfach messen und sind gleichzeitig gute Anzeiger für unseren Ressourcenverbrauch und seine Auswirkungen. Sie würden die Indikatoren zur Bewertung der ökologischen Auswirkungen und der Effizienz der Ressourcennutzung ergänzen; |
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27. |
betont, dass ein globaler Indikator wie der „ökologische Fußabdruck“ als nützliches Instrument für Informations- und Sensibilisierungskampagnen angenommen werden muss, wobei allerdings deutlich zu machen ist, dass ein solcher Indikator aufgrund des hohen Grads an Informationsdichte als Beitrag zur Politikgestaltung nur begrenzt genutzt werden kann. Daher ist eine Harmonisierung der Daten und Methoden in den Mitgliedstaaten erforderlich, zu der die Europäische Kommission beitragen kann; |
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28. |
begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission, eine begrenzte Zahl an hochgesteckten, quantifizierten, genauen und kohärenten Zielen für die effiziente Ressourcennutzung festzulegen. Mit diesen Zielen sollen die in Ziffer 26 genannten vier Indikatoren verbessert sowie zum Beispiel Bodenversiegelungen gestoppt oder die Abfallvermeidungs- und Recyclingraten erhöht werden; |
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29. |
fordert die Europäische Kommission auf, bei ihrer Bewertung der Indikatoren und Ziele die Machbarkeit der Maßnahmen zu untersuchen, die von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf ihrer Grundlage durchgeführt werden könnten; |
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30. |
besteht darauf, dass die Europäische Kommission diese Indikatoren in ihrem Jahreswachstumsbericht berücksichtigt, mit dem das Europäische Semester ab 2012 eingeführt wird, um sie zum integralen Bestandteil des nationalen Berichtsystems für die Europa-2020-Strategie zu machen und die Diskussionen auf die Frage auszurichten, wie die nationalen Reformprogramme und Haushaltspläne mit der Europa-2020-Strategie in Einklang gebracht werden können; |
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31. |
fordert ferner, dass diese Indikatoren für die Ressourcennutzung in den von der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten vorgenommenen Folgenabschätzungen für politische Vorschläge berücksichtigt werden. Die Europäische Kommission sollte Leitlinien und Instrumente festlegen, um den Mitgliedstaaten, lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, Unternehmen und sonstigen Organisationen die Möglichkeit an die Hand zu geben, diese Indikatoren einfach und effizient anzuwenden; |
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32. |
merkt an, dass aufgrund des Umfangs und der Vielfalt der Herausforderungen in Bezug auf den Schutz der Ressourcen sämtliche auf europäischer, nationaler, lokaler und regionaler Ebene verfügbaren Instrumente mobilisiert werden müssen. Die europäischen und nationalen Instrumente sind eine verstärkte Integration ökologischer Aspekte in die Wirtschafts- und Produktpolitik, auf lokaler Ebene ist ein Instrument der Bürgermeisterkonvent, der seine Wirksamkeit im Energiebereich bereits unter Beweis gestellt hat; |
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33. |
fordert die internationalen, europäischen, nationalen, regionalen und lokalen Institutionen auf, diesbezüglich eine Bestandsaufnahme der weitreichenden Erfahrungen und Erkenntnisse zu machen, die die Unterzeichner des Bürgermeisterkonvents bislang zusammengetragen haben (rund 3 000 Gemeinden und über 100 Regionen in mehr als 40 Ländern); |
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34. |
fordert die Europäische Kommission und die übrigen EU-Institutionen außerdem auf, gemeinsam konkrete Mechanismen zu gestalten, die einen Austausch der Erfahrungen des Bürgermeisterkonvents mit den globalen Partnern der EU ermöglichen, z.B. die Förderung der lokalen und regionalen Zusammenarbeit in Sachen Ressourceneffizienz zwischen den Städten und Regionen der EU und der südlichen und östlichen Nachbarländer sowie mit Entwicklungsländern; |
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35. |
bedauert, dass in dem Fahrplan nicht die Möglichkeit erwähnt wird, den Bürgermeisterkonvent beim Engagement für eine effiziente Ressourcennutzung zu beteiligen; fordert in diesem Zusammenhang die Europäische Kommission mit Nachdruck auf, die Ausweitung des Bürgermeisterkonvents auf diesen Bereich zu betreiben; |
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36. |
schlägt außerdem vor, gemeinsam mit der Europäischen Kommission konkrete Möglichkeiten für die Ausweitung des Bürgermeisterkonvents auf grundlegende Geltungsbereiche der Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ wie biologische Vielfalt, Flächennutzung, Abfall- und Wasserbewirtschaftung, Luftverschmutzung usw. zu untersuchen (CdR 164/2010 fin); |
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37. |
fordert unter Berücksichtigung des Konzepts für den Schutz der europäischen Gewässer die Europäische Kommission insbesondere auf, 2012 in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit dem Ausschuss den Bürgermeisterkonvent auf die „20-20-20“-Ziele für eine integrierte Wasserbewirtschaftung gemäß der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen CdR 5/2011 fin auszuweiten; |
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38. |
unterstützt ausdrücklich die Schaffung einer „Transitionsplattform für Ressourceneffizienz, an der unterschiedliche Akteure wie (…)politische Entscheidungsträger auf verschiedenen Verwaltungsebenen, einschließlich regionaler und lokaler Ebene (…) teilnehmen“ (4). Eine derartige Plattform könnte mit der Verknüpfung der einschlägigen Maßnahmen befasst werden und zu der Ermittlung der Ziele und Hindernisse für diesen Übergang beitragen; |
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39. |
befürwortet, dass die Europäische Kommission den Aufbau von Netzwerken und den Austausch vorbildlicher Verfahren zwischen Agenturen, die Ressourceneffizienzprogramme durchführen, unterstützt; fordert die Europäische Union auf, überall dort, wo sie noch nicht bestehen, die Einrichtung nationaler, regionaler und lokaler Agenturen für eine effiziente Ressourcennutzung zu fördern. Die Zuständigkeiten der bestehenden Agenturen könnten auf alle Fragen im Zusammenhang mit der Ressourcennutzung ausgeweitet werden und sollten die Information und Beratung von Behörden, Unternehmen und Bürgern über bestehende und verfügbare Maßnahmen und Lösungen in Sachen effiziente Ressourcennutzung beinhalten; |
Komponenten der Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“
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40. |
betont, dass für ein ressourcenschonendes Europa nicht nur technologische Innovationen, sondern auch Innovationen in Bezug auf sein sozioökonomisches System erforderlich sind, einschl. neuer Verhaltensmuster in Produktion und Verbrauch, Änderungen der Lebensweisen und neuer Governance-Modelle sowie eines strategischen, auf systematische Innovationen ausgerichteten Forschungsprogramms; |
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41. |
fordert insbesondere die Durchführung der notwendigen Infrastrukturänderungen, um so genannte intelligente Intergrids, d.h. Stromnetze nach dem Vorbild des Internet, zu ermöglichen, über die KMU und Genossenschaften ihre eigene grüne Energie erzeugen und über dezentrale „Peer-to-Peer“-Netze regionenübergreifend übertragen können; fordert die Europäische Kommission auf, eine eigene Konferenz mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und einschlägigen Interessenträgern zu veranstalten, um die Umstellung der europäischen Energieerzeugung auf den Weg zu bringen; |
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42. |
unterstreicht, dass eine Reihe von Maßnahmen wie zum Beispiel eine Überarbeitung der Haushalts- und Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten sowie ökologische Steuerreformen, die auf die effiziente Nutzung von Ressourcen ausgerichtet sind, notwendig sein werden, um die Ziele der Leitinitiative zu erreichen; es wird ebenfalls notwendig sein, die nationalen Buchführungen auf den Aspekt der effizienten Ressourcennutzung auszurichten, um zur Festlegung angemessener Preise die externen Kosten zu internalisieren, die Verursacher zur Kasse zu bitten und gleichzeitig die Verbraucher zu schützen sowie schrittweise diejenigen Beihilfen abzuschaffen, die negative Umweltauswirkungen nach sich ziehen; |
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43. |
erachtet die Konzipierung eines CO2-armen und ressourcenschonenden europäischen Verkehrssystems als grundlegenden Erfolgsgarant für diese Leitinitiative. In diesem Kontext müssen die für die Fahrzeugherstellung erforderlichen Energie- und Rohstoffmengen verringert und die Industrie bei derartigen Bemühungen unterstützt, der Kraftstoffverbrauch der Fahrzeuge noch erheblicher gesenkt und Verkehrssysteme eingerichtet werden, die einen immer geringeren ökologischen Fußabdruck als Maß für den globalen Ressourcenverbrauch haben; |
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44. |
begrüßt die Berücksichtigung der Förderung einer europäischen Wasserpolitik, die im Rahmen der Leitinitiative vorrangig auf Wassersparen und eine schonendere Wasserverwendung angelegt ist. Der Ausschuss wird seine einschlägigen Empfehlungen in seiner Prospektivstellungnahme zur „Rolle lokaler und regionaler Gebietskörperschaften bei der Förderung eines nachhaltigen Wassermanagements“ (5) vorlegen; |
Eine CO2-arme Wirtschaft und ein ressourceneffizientes Energiesystem
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45. |
bedauert, dass mit den derzeitigen Energieeffizienzmaßnahmen die Ziele des Energie- und Klimapakets der EU für 2020 nicht erreicht werden können. Die Energieeffizienz sollte zu einem verbindlichen Ziel gemacht werden und maßgeblich zu den Zielen für die Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2050 beitragen; |
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46. |
fordert die Europäische Kommission auf, sich in ihren legislativen und finanziellen Initiativen zur Umsetzung des vor kurzem angenommenen Energieeffizienzplans 2011 (6) auf die Sektoren Gebäude, Dienstleistungen und Verkehr zu konzentrieren; |
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47. |
bekräftigt, dass die Bauwirtschaft mittels angemessener Legislativinitiativen und finanzieller Anreize zur Steigerung der Gebäudesanierungsrate angehalten werden sollte, um die Energieeffizienz zu erhöhen; |
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48. |
weist auf die Notwendigkeit hin, in allen betroffenen Wirtschaftszweigen, und somit auch in der Bauwirtschaft eine ausreichend große Zahl an in Energieeffizienzfragen qualifizierten Arbeitskräften aus- und weiterzubilden, und schlägt die Entwicklung einer europäischen Strategie für die Sensibilisierung und Schulung dieser Arbeitskräfte vor; unterstreicht in diesem Zusammenhang das Potenzial der Leitinitiative und der damit notwendigen innovativen Maßnahmen zur Schaffung hochqualifizierter und langfristig ausgerichteter Arbeitsplätze in einer Reihe von verschiedenen Branchen und Berufsfeldern in der EU; |
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49. |
fordert die Europäische Kommission auf, im Rahmen ihrer geplanten Richtlinie zu Energieeinsparungen konkrete Maßnahmen zur Gebäudesanierung vorzuschlagen und im mehrjährigen Finanzrahmen ausreichende Mittel für die Sanierung und energieeffiziente Renovierung des europäischen Gebäudebestands nach 2013 bereitzustellen. Diese Maßnahmen sollten an eine Finanzierungsstrategie für Niedrigenergiehäuser gekoppelt sein; |
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50. |
fordert die Europäische Kommission auf, ein einheitliches Messsystem für die Energieeffizienz in der Europäischen Union einschl. einer Methode vorzuschlagen, die auf lokaler und regionaler Ebene angewendet werden kann; |
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51. |
befürwortet das Ziel der Europäischen Kommission, den Übergang zu einer klimagasarmen und ressourcenschonenden Wirtschaft zu bewerkstelligen (7); |
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52. |
fordert, diesen Zielen in dem mehrjährigen Finanzrahmen angemessen Rechnung zu tragen, u.a. durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die lokale und regionale Ebene; |
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53. |
anerkennt die Bedeutung des europäische Emissionshandelssystems (EHS) als Instrument zur Steuerung der Investitionen in den im EHS erfassten Sektoren, namentlich Stromerzeugung, energieintensive Industrien und ab 2012 Luftfahrt, indem Investitionen in Vorhaben mit niedriger CO2-Bilanz finanziell belohnt werden, und hofft, dass sich seine Effizienz nach 2012 verbessert; |
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54. |
spricht sich allerdings dafür aus, die Rolle des EHS bei der Förderung CO2-armer Technologien zu stärken, sofern diese Technologien ebenfalls zur Verbesserung des Zustands der Indikatoren für den Ressourcenverbrauch beitragen und die Umweltrisiken nicht erhöhen; |
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55. |
befürwortet daher die Vorhaben der Europäischen Kommission, einen Teil der derzeitigen Emissionszertifikate stillzulegen, um die Umstellung der Europäischen Union auf eine CO2-arme Wirtschaft voranzubringen; |
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56. |
begrüßt die Aufnahme von Verfahren für die Bodenbewirtschaftung in den Fahrplan, mit denen die Speicherung von Kohlenstoff in Böden gefördert wird und verweist darauf, dass die Verbesserung des Gehalts an organischer Substanz im Boden weitere Vorteile für Umwelt, Landwirtschaft, Bodenschutz und Bodenfruchtbarkeit mit sich bringt; |
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57. |
bedauert jedoch, dass das Klimaschutzpotenzial der Landwirtschaft durch die Aufteilung auf mehrere unterschiedliche Kategorien in der Konvention der Vereinten Nationen über den Zugang zu Informationen und ihrem System des Umweltrechnungswesens sowie im Kyoto-Protokoll geschmälert wird, obwohl dieser Sektor eine wesentliche Rolle bei der effizienten und nachhaltigen Ressourcennutzung spielen soll; |
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58. |
unterstreicht die Notwendigkeit, ein Gleichgewicht zwischen der Nutzung von Biokraftstoffen in einer CO2-armen Wirtschaft und dem Schutz der biologischen Vielfalt, der Wasserwirtschaft und dem Umweltschutz im Allgemeinen und der weltweiten Ernährungssicherheit zu finden; |
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59. |
unterstreicht die Bedeutung, die Energieeffizienzmaßnahmen an soziale Maßnahmen zu koppeln, damit die am stärksten benachteiligten Bürger und Regionen Zugang zu effizienten Energiediensten haben; |
Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch
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60. |
fordert die Europäische Kommission auf, eine wirksame Durchführung des Aktionsplans für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch und für eine nachhaltige Industriepolitik sicherzustellen und ein umfassenderes Konzept zu wählen; |
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61. |
fordert die Europäische Kommission ebenfalls auf, in der Produktpolitik den sogenannten „Top-Runner-Ansatz“ zu verfolgen, d.h. Abschreckungsmaßnahmen, mit denen die umweltschädlichsten Erzeugnisse vom Markt eliminiert werden, an Anreizmaßnahmen zu koppeln, mit denen die umweltverträglichsten Erzeugnisse belohnt und ihre Marktdurchdringung beschleunigt wird; |
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62. |
unterstützt Öko-Innovationen zur Entwicklung neuer und ressourcenschonender Erzeugnisse oder Dienste als Schlüsselelement für dieses Nachhaltigkeitsziel sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Schaffung von Arbeitsplätzen. Mit dem künftigen Aktionsplan für Öko-Innovationen sollten neue Innovations-Partnerschaften unter Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften entstehen; |
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63. |
bekräftigt sein Engagement zur Förderung eines umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesens seitens der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften; |
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64. |
fordert die Festlegung verpflichtender Ziele für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen für die Regierungen der Mitgliedstaaten und die europäischen Institutionen sowie die Aufnahme des „grünen“ öffentlichen Beschaffungswesens als eigener Bestandteil in die künftige Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe, um für mehr Rechtsklarheit und seine allgemeine Anwendung zu sorgen; |
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65. |
fordert eine eingehende Überarbeitung der Ökodesign-Richtlinie und ihrer Durchführungsmaßnahmen, um durch die Ausweitung ihres Anwendungsbereichs auf nichtenergetische Erzeugnisse, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt nach sich ziehen, eine effizientere Ressourcennutzung zu fördern (8), und empfiehlt die Entwicklung von Lebenszyklusanalysemethoden für Güter und Dienstleistungen, deren Ergebnisse für alle regionalen und lokalen Gebietskörperschaften einfach zugänglich sein müssen, um sie in ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen; |
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66. |
fordert Maßnahmen zur Bekämpfung der Tendenz, systematisch oder übermäßig auf die Kurzlebigkeit von Produkten und Dienstleistungen zu setzen, sowie zur Verlängerung der Lebensdauer von Produkten und Dienstleistungen, zur Verbesserung ihrer Reparierbarkeit und Wiederverwertbarkeit sowie zur Förderung einschlägiger Wirtschafts- und Industrieinitiativen; |
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67. |
unterstützt eine verstärkte Nutzung des Gemeinschaftssystems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS), insbesondere seitens der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften. EMAS ist ein marktorientiertes Instrument, das die Ressourcenbewirtschaftung in den Unternehmen und Organisationen regelt. Nach Meinung des Ausschusses könnte die Zahl der EMAS-Teilnehmer erhöht werden, wenn die mit der EMAS-Beteiligung verbundenen Kosten abgeschafft oder verringert würden und die Mitgliedstaaten ihre eigenen Ziele bezüglich der Zahl der offiziell an EMAS teilnehmenden Unternehmen und Organisationen festlegen müssten; |
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68. |
fordert die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten sowie die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ausdrücklich auf, die Maßnahmen zur Sensibilisierung der Verbraucher und Unternehmen für die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihres Verbrauchs auszubauen, u.a. durch eine entsprechende Kennzeichnung, die Aufnahme eines nachhaltigen Verbrauchs in die Lehrpläne und die verstärkte Kontrolle von „ökologischen“ Werbeargumenten; |
Die Europäische Union zu einer Kreislaufwirtschaft machen
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69. |
fordert die Annahme eines Ziels „Null-Abfall-Gesellschaft“, indem die Abfallvermeidung und die Bewirtschaftung von Abfall als Ressource in einer Stoffkreislaufwirtschaft optimiert werden; |
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70. |
bedauert, dass die meistverbreitete Form der Beseitigung von Siedlungsabfällen nach wie vor die Deponierung ist, und fordert die Europäische Kommission daher auf, der Durchführung und Anwendung der geltenden EU-Rechtsvorschriften für die Abfallbewirtschaftung besondere Aufmerksamkeit zu widmen, da diese für eine effiziente Ressourcennutzung von grundlegender Bedeutung sind; |
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71. |
fordert die europäischen Institutionen, die Mitgliedstaaten sowie die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eindringlich auf, effiziente Maßnahmen gegen die Verbringung von Abfällen in Abfallbehandlungsanlagen innerhalb und außerhalb der EU zu ergreifen, die nicht den Normen entsprechen, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Recyclingindustrie in der gesamten Wertschöpfungskette zu erhöhen, Innovationen für eine effiziente Ressourcennutzung und das Design wiederverwertbarer Erzeugnisse zu fördern, wirtschaftliche Anreize oder neue marktorientierte Instrumente zur Wiederverwertung und Förderung von Sekundärrohstoffen zu schaffen sowie die Ausarbeitung und Anwendung von Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft und von Qualitätskriterien für wiederverwertete Materialien zu optimieren, wobei die laufenden Arbeiten der Europäischen Kommission zu der Frage des Endes der Abfalleigenschaft berücksichtig werden müssen, und fordert außerdem, dass Produkten, die von Verknappung bedrohte Rohstoffe enthalten, insbesondere Seltenerdmetalle, besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird; |
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72. |
fordert die Mitgliedstaaten sowie die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften außerdem auf, gemäß Artikel 29 der Abfall-Rahmenrichtlinie ehrgeizige Abfallvermeidungsprogramme aufzulegen einschl. klarer quantitativer Referenzwerte für die Maßnahmen zur Abfallvermeidung (9); |
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73. |
fordert die Europäische Kommission auf, insbesondere die Vermeidung biologischer Abfälle und die Verringerung von Lebensmittelabfällen zu fördern und die Europäische Woche zur Abfallvermeidung (EWAV) auch weiterhin zu unterstützen, die mit großem Erfolg in zahlreichen Regionen und Städten durchgeführt wird; |
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74. |
betont die herausragende Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Entwicklung von Recycling- und Wiederverwertungsmärkten und bekräftigt diesbezüglich seine Forderung, eigene und genaue Ziele für die Wiederverwendung von Elektronik-Abfällen in die Richtlinie über die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EEAG-Richtlinie) aufzunehmen, wobei sichergestellt werden muss, dass der Grundsatz der Herstellerhaftung in den Rechtsvorschriften voll und ganz berücksichtigt wird; |
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75. |
verweist auf den umfangreichen Handlungsspielraum der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Förderung der Wiederverwertung über die derzeitigen EU-Ziele hinaus. Zahlreiche fortgeschrittene Städte und Regionen haben die EU-Mindestziele für Wiederverwertung und andere Formen der Abfallbewirtschaftung als Alternative zur Deponierung bereits bei weitem übertroffen und arbeiten nunmehr auf ein „Null-Abfall-Ziel“ für Deponien oder Verbrennungsanlagen sowie hohe Wiederverwertungsraten für Haushaltsabfälle hin. Diesbezüglich fordert der Ausschuss die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, die Einführung von Instrumenten zur Förderung der Wiederverwertung, die in fortgeschrittenen Städten und Regionen bereits zum Einsatz kommen, insbesondere in den in diesem Bereich am wenigsten fortgeschrittenen Regionen, auch weiterhin zu unterstützen; |
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76. |
fordert die Europäische Kommission auf, die in der Abfall-Rahmenrichtlinie vorgeschriebene Bewertung der Vorteile der Festlegung verbindlicher europäischer Ziele für die Abfallvermeidung sowie der Anhebung des geltenden verbindlichen Ziels für die Wiederverwertung fester Siedlungsabfälle zu beschleunigen. Durch diese Maßnahmen könnten 500 000 neue Arbeitsplätze in Europa geschaffen werden (10); |
Effiziente Nutzung von Rohstoffen (Mineralien, Wälder und Biomasse)
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77. |
zeigt sich erfreut, dass die Europäische Kommission in ihrer im Rahmen der Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ veröffentlichten Mitteilung „Grundstoffmärkte und Rohstoffe: Herausforderungen und Lösungsansätze“ (11) die effiziente Ressourcennutzung behandelt; |
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78. |
fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, verstärkt Substitutionslösungen und eine effiziente Ressourcennutzung in der Wertschöpfungskette für Rohstoffe zu fördern, d.h. die Ressourceneffizienz in Bezug auf Aufsuchen, Gewinnen, Aufbereiten, Wiederverwertung, Ökodesign, industrielle Ökologie und Erzeugung zu erhöhen; |
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79. |
fordert die Mitgliedstaaten und Regionen auf, mit Unterstützung der Europäischen Kommission eine Politik für die nachhaltige und effiziente Nutzung mineralischer Ressourcen und eine Raumordnungspolitik für Mineralien zu entwickeln sowie ein klares Verfahren für Abbaugenehmigungen festzulegen; |
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80. |
befürwortet die Leitlinien der Europäischen Kommission zu nichtenergetischen mineralgewinnenden Industriezweigen (NEEI) und Natura 2000 (12) und fordert für die Zukunft die Annahme eines integrierten Konzepts in diesem Bereich; |
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81. |
nimmt die Aufforderung des Rates an die Europäische Kommission zur Kenntnis, Maßnahmen zur Beseitigung der Rohstoffversorgungsprobleme der forstwirtschaftlichen Unternehmen und im Bereich der erneuerbaren Energien vorzuschlagen; |
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82. |
fordert die Einführung eines EU-weiten verpflichtenden Zertifizierungssystems sowie von Anreizen für die Nutzung von Biomasse zur Energieerzeugung und von Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern. Der Ausschuss verweist auf die diesbezügliche mögliche Verwaltungsrolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften; |
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83. |
bekräftigt seine Forderung an die Europäische Kommission, Vorschläge für verbindliche Mindestnachhaltigkeitskriterien für die Nutzung von fester und gasförmiger Biomasse zur Strom-, Wärme- und Kälteerzeugung zu unterbreiten (13); |
Biologische Vielfalt, Ökosystemleistungen und Bodennutzung
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84. |
betont, dass die Nutzung, der Schutz und die wirksame Wiederherstellung von Ökosystemleistungen, wie dies von den Mitgliedstaaten im Rahmen des neuen Ziels der biologischen Vielfalt für 2020 festgelegt und in der Kommissionsmitteilung „Lebensversicherung und Naturkapital: Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020“ (14) dargelegt wurde, für eine effiziente Ressourcennutzung von wesentlicher Bedeutung sind; |
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85. |
befürwortet die Förderung der biologischen Vielfalt bis 2020 mit dieser EU-Strategie, um die Arbeiten zur Anerkennung des Wertes der biologischen Vielfalt, darunter des ökonomischen Wertes der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen voranzubringen, die mit der Verwaltung der Strukturfonds beauftragten Behörden zu Investitionen in das Naturkapital als Erbe für künftige Generationen und Motor für die wirtschaftliche Entwicklung anzuhalten, die Unterstützung des Schutzes der biologischen Vielfalt durch die GAP auszubauen, ein Unterziel zur Wiederherstellung der Ökosysteme festzulegen und die Schaffung einer „grünen“ Infrastruktur zu fördern; |
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86. |
bedauert, dass die Schlüsselrolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für den Erfolg dieser Strategie entgegen seiner früheren Empfehlungen nicht ausreichend anerkannt wird; |
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87. |
fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, lokale und regionale Pilotprojekte zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, insbesondere Pilotprojekte für die Abschätzung des ökonomischen Wertes von Ökosystemen und biologischer Vielfalt („The Economics of Ecosystems and Biodiversity“ – TEEB) auf den Weg zu bringen, um die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Annahme und Umsetzung der in dem internationalen TEEB-Bericht für lokale und regionale Entscheidungsträger („TEEB Report for Local and Regional Policy Makers“) genannten Instrumente zu unterstützen (15); |
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88. |
hält fest, dass die Verschlechterung des Zustands natürlicher und naturnaher Lebensräume, namentlich u.a. Grünland, Feuchtgebiete, Heideflächen und Sumpfgelände, die ein essentieller Faktor für die Bekämpfung des Klimawandels sind, ein wichtiger Grund zur Besorgnis ist, und fordert die Europäische Union, die Mitgliedstaaten sowie die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, einschlägige Programme für den Schutz und die Wiederherstellung dieser Ökosysteme aufzulegen; |
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89. |
zeigt sich angesichts des zunehmenden Flächenverbrauchs durch Verstädterung und Ausweitung der Verkehrsnetze besorgt, die wiederum zu einer wachsenden Bodenversiegelung führen, wodurch das Wasser immer weniger in den Boden eindringen kann. Dadurch steigt die Überschwemmungs- und Erosionsgefahr. Weitere Folgen sind die Parzellierung von Lebensräumen und Fragmentierung von Tierpopulationen; und Städte werden zu Hitzefallen, denn sie sind anfälliger für Hitzewellen und den Klimawandel; |
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90. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, gemeinsam mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften integrierte Flächennutzungspläne und Raumplanungssysteme zu entwickeln, die dazu beitragen können, eine nachhaltige Bevölkerungsansiedlung in der Stadt zu gewährleisten, Anreize für die Neuerschließung von Industriebrachen anstelle des Verbrauchs von Grünflächen und des ländlichen Raums zu schaffen, eine Datenbank für derartige Industriebrachen anzulegen und überall dort, wo dies notwendig ist, die Bodenversiegelung rückgängig zu machen; |
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91. |
unterstreicht, dass eine gemeinsame thematische Strategie für den Bodenschutz einschl. des Ziels der Annahme einer Boden-Rahmenrichtlinie Bestandteil der künftigen EU-Umweltpolitik bleiben sollte; |
Eine effiziente Ressourcennutzung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, der Gemeinsamen Fischereipolitik und der Kohäsionspolitik
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92. |
bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die geschätzten kommerziellen Fischbestände sich außerhalb sicherer biologischer Grenzen befinden, und bekräftigt daher seine Forderung, den „höchstmöglichen Dauerertrag“ (MSY) als Ziel festzulegen, das bis 2015 erreicht werden muss, und dieses Ziel als Leitprinzip in die künftige EU-Fischereipolitik (GFP) aufzunehmen (16); |
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93. |
befürwortet den Ansatz, den die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung „Beitrag der Regionalpolitik zum nachhaltigen Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020“ (17) verfolgt; |
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94. |
spricht sich für die Aufstockung des Beitrags der Strukturfonds zur Durchführung dieser Leitinitiative aus und fordert die mit der Verwaltung der Strukturfonds beauftragten Behörden, vermehrt in eine CO2-arme Wirtschaft, in Ökosystemleistungen und in die biologische Vielfalt sowie in Ökoinnovationen zu investieren; |
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95. |
stimmt außerdem der Optimierung der Investitionen in die effiziente Ressourcennutzung zu; |
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96. |
ist der festen Überzeugung, dass eine intelligente, nachhaltige und integrative Entwicklung in der EU und darüber hinaus erreicht werden kann, wenn die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als Motor des Wandels und der sozioökonomischen Entwicklung auftreten. |
Brüssel, den 11. Oktober 2011
Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen
Mercedes BRESSO
(1) CdR 25/2009 fin und CdR 73/2011 fin.
(2) CdR 73/2011 fin.
(3) CdR 73/2011 fin und CdR 25/2009 fin.
(4) Schlussfolgerungen des Rates (Umwelt) von Dezember 2010.
(5) CdR 5/2011.
(6) KOM(2011) 109 endg.
(7) KOM(2011) 112 endg.
(8) Artikel 21 der Richtlinie 2009/125/EG:
(9) CdR 47/2006 fin.
(10) Siehe CEE Bankwatch 2011, Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) & Friends of the Earth Europe (FoEE) 2011.
(11) KOM(2011) 25 endg.
(12) Leitlinien zu nichtenergetischen mineralgewinnenden Industriezweigen (NEEI) und Natura 2000:http://ec.europa.eu/environment/nature/natura2000/management/docs/neei_n2000_guidance.pdf (nur auf EN verfügbar).
(13) CdR 312/2010 fin.
(14) KOM(2011) 244 endg.
(15) http://www.teebweb.org.
(16) CdR 218/2009 fin.
(17) KOM(2011) 17 endg.
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11.1.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 9/45 |
Revidierte Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Reform der EU-Beihilfevorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“
2012/C 9/09
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
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begrüßt, dass die Position der Kommission mit dem Vorschlag des Ausschusses der Regionen übereinstimmt, dem zufolge unterschieden werden sollte zwischen: 1. „De-minimis“-Ausgleichszahlungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen, die den Handelsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigen; 2. Ausgleichszahlungen für öffentliche Dienstleistungen von lokaler und sozialer Dimension, die zwar über der „De-minimis“-Schwelle liegen, aber aufgrund der Organisationsform und im Hinblick auf den derzeitigen Entwicklungsstand des Binnenmarkts keine den Interessen der Union zuwiderlaufenden Auswirkungen auf den Handelsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten haben, und 3. Ausgleichszahlungen für andere öffentliche Dienstleistungen von europäischer oder grenzüberschreitender Dimension, für die sektorspezifische Richtlinien bzw. Verordnungen gelten; |
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— |
fordert deshalb erneut, diesen Schwellenwert auf 800 000 EUR pro Jahr anzuheben; |
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ersucht die Kommission, auf die Einführung des Kriteriums der Bevölkerung einer lokalen Gebietskörperschaft in den Anwendungsbestimmungen dieser neuen De-minimis-Verordnung zu verzichten; |
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wendet sich einmal mehr gegen die Einführung einer Prüfung der wirtschaftlichen Effizienz eines Ausgleichs für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse durch die Kommission; für eine solche Legislativinitiative bilden nach Auffassung des AdR weder Artikel 106 noch ein Beschluss oder eine einseitige Richtlinie der Kommission auf der Grundlage von Absatz 3 des gegenständlichen Artikels eine ausreichende Rechtsgrundlage. Das Mandat der Kommission als Hüterin der EU-Wettbewerbsregeln betrifft keineswegs die Voraussetzungen für eine effiziente Zuweisung öffentlicher Mittel durch die Behörden in den Mitgliedstaaten. |
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Hauptberichterstatter |
Karl-Heinz LAMBERTZ (BE/SPE), Ministerpräsident der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens |
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Referenzdokumente |
Revidierte Stellungnahme des Ausschusses der Regionen im Zusammenhang mit dem Dokument CdR 150/2011 fin gemäß Artikel 52 der Geschäftsordnung – ECOS-V-016 |
I. POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
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1. |
begrüßt den Vorschlag für ein Legislativpaket der Kommission über staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichszahlungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen; |
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2. |
vertritt die Auffassung, dass dieser Revisionsvorschlag eine politisch bedeutsame Initiative für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und die Bürgerinnen und Bürger ist, da er zum Ziel hat, neue, klare und ausgewogene Regeln bezüglich der Vereinbarkeit der Finanzierungsformen der öffentlichen Dienstleistungen mit den Binnenmarktbestimmungen festzulegen und so die Rechts- und Planungssicherheit zu gewährleisten, die für die Entwicklung der öffentlichen Dienstleistungen in der EU erforderlich ist; bedauert allerdings, dass die Kommission das selbstgesteckte Ziel, mehr Klarheit bei den Fragen der Anwendbarkeit und Anwendung zu schaffen und den Verwaltungsaufwand besonders für die Betroffenen zu minimieren, nicht erreicht; |
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3. |
ist der Auffassung, dass die Gesamtstruktur des von der Kommission vorgeschlagenen Systems zur Kontrolle der staatlichen Beihilfen der lokalen, grenzüberschreitenden und europäischen Dimension der öffentlichen Dienstleistungen, der Vielfalt ihrer Organisationsformen und dem tatsächlichen Risiko einer Beeinträchtigung des Handelsverkehrs zwischen den EU-Mitgliedstaaten stärker Rechnung tragen sollte, die Entwürfe dies allerdings nur teilweise widerspiegeln; |
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4. |
begrüßt, dass die Position der Kommission mit dem Vorschlag des Ausschusses der Regionen übereinstimmt (1), dem zufolge unterschieden werden sollte zwischen: 1. „De-minimis“-Ausgleichszahlungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen, die den Handelsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigen und somit nicht der Kontrolle der staatlichen Beihilfen unterliegen dürfen; 2. Ausgleichszahlungen für öffentliche Dienstleistungen von lokaler und sozialer Dimension, die zwar über der „De-minimis“-Schwelle liegen, aber aufgrund der Organisationsform und im Hinblick auf den derzeitigen Entwicklungsstand des Binnenmarkts keine den Interessen der Union zuwiderlaufenden Auswirkungen auf den Handelsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten haben, und 3. Ausgleichszahlungen für andere öffentliche Dienstleistungen von europäischer oder grenzüberschreitender Dimension, für die sektorspezifische Richtlinien bzw. Verordnungen gelten oder die von gewerblichen Unternehmen mit grenzüberschreitendem oder internationalem Auftragerbracht werden; |
Entwurf einer Mitteilung über die Anwendung der Beihilfevorschriften der Europäischen Union auf Ausgleichsleistungen für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
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5. |
begrüßt den Entwurf einer Mitteilung, in dem verschiedene Begriffe und Konzepte des auf Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse anwendbaren EU-Rechts geklärt und aktualisiert werden, insbesondere hinsichtlich der Entwicklungen im Bereich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs; bedauert allerdings, dass es die Kommission versäumt hat, über die Vorgaben des EuGH hinaus nachvollziehbare Kriterien für die Bestimmung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, des lokalen Bezugs und der Binnenmarktrelevanz aufzustellen, womit sie sich weite Interpretationsspielräume bei der Prüfung erhält und Rechtsunsicherheit weiter fortbesteht; |
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6. |
betont, dass mit Artikel 14 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der die allgemeinen Anwendungsbestimmungen des Vertrags betrifft, eine neue Rechtsgrundlage geschaffen wird, aufgrund derer Parlament und Rat per Verordnung die Grundsätze und Voraussetzungen für die Erfüllung der spezifischen Funktion von Dienstleistungen von allgemeinwirtschaftlichem Interesse festlegen können, fordert die Kommission daher auf, diese Klärung der im Vertrag nicht definierten Schlüsselbegriffe mittels eines Vorschlags für eine Verordnung des Rates und des Europäischen Parlaments auf der Grundlage des Artikels 14 AEUV zu formalisieren; |
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7. |
ist der Auffassung, dass der vorliegende Entwurf einer Mitteilung die Kommission nicht von ihrer Pflicht befreit, einen Qualitätsrahmen für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse vorzulegen; |
Vorschlag für eine Verordnung über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen an Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen
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8. |
begrüßt die Absicht der Kommission, den Schwellenwert der „De-minimis“-Verordnung (2) anzuheben, unterhalb dessen eine öffentliche Beihilfe nicht der Kontrolle staatlicher Beihilfen unterliegt, um alle insbesondere von lokalen Vereinigungen bzw. örtlichen sozialwirtschaftlichen Kleinstunternehmen vor Ort erbrachten öffentlichen Dienstleistungen im Sozialbereich (soziale Integration, Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung, Hilfe für ältere Menschen, Stadtteilarbeit, Initiativen in den Bereichen Kultur, Sport, Soziales und Bildung usw.) vom Geltungsbereich auszunehmen. Dieser Vorschlag beruht auf der Tatsache, dass das Risiko der Beeinträchtigung des Handelsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten durch derartige öffentliche Dienstleistungen gleich Null ist; |
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9. |
bedauert jedoch, dass sich die Kommission damit begnügt, eine Anhebung des Schwellenwerts von 200 000 EUR für drei Jahre auf 150 000 EUR pro Jahr vorzuschlagen, womit nur lokale Unternehmen mit weniger als vier Angestellten abgedeckt werden könnten; fordert deshalb erneut, diesen Schwellenwert auf 800 000 EUR pro Jahr anzuheben, um alle lokalen Unternehmen mit weniger als 20 Angestellten abdecken zu können, die als einzige Mittel über von öffentlichen Behörden gewährte Ausgleichszahlungen verfügen, da die lokalen Dienstleistungen kostenlos in einem begrenzten Gebiet erbracht werden; |
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10. |
ersucht die Kommission, auf die Einführung des Kriteriums der Bevölkerung einer lokalen Gebietskörperschaft in den Anwendungsbestimmungen dieser neuen De-minimis-Verordnung zu verzichten. Tatsächlich ist die Bevölkerung bei der Messung der Auswirkungen der Wirtschaftstätigkeit der betreffenden Gebietskörperschaft auf den Handelsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten in keiner Weise von Bedeutung. Im Übrigen sollte man sich nicht auf einen Ansatz stützen, der zu einer diskriminierenden Unterscheidung zwischen den einzelnen Ebenen (Gemeinden, Regionen, Staat usw.) führen könnte. Das alleinige Bevölkerungskriterium würde auch nicht der Tatsache Rechnung tragen, dass diese lokale Dienstleistungen von mehreren unterschiedlich großen und auf unterschiedlicher Ebene angesiedelten öffentlichen Behörden entsprechend den vertraglich verankerten Grundsätzen der Freiheit der Gestaltung und Erbringung öffentlicher Dienstleistungen kofinanziert werden können. Schließlich darf die Einrichtung gemeinsamer Behördendienste, insbesondere im Rahmen von Gemeindeverbänden, nicht bestraft werden. Deshalb muss die Überprüfung des lokalen Charakters und der Begrenztheit auf einem Bündel von Indizien beruhen, bei denen vor allem die geografische Situation der betreffenden Gebietskörperschaft und der Kreis der potenziellen Nutzer der jeweiligen öffentlichen Dienstleistungen Berücksichtigung finden. Bei dieser Überprüfung muss nach Maßgabe von Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Situation von Gebieten mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen berücksichtigt und die Fördermaßnahmen müssen entsprechend differenziert werden. Die Umsatzbeschränkung auf 5 Mio. EUR sollte aufgehoben werden; |
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11. |
stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Kommission das Thema Transparenz sehr ernst nimmt und alle intransparenten Beihilfen ausschließt, die nicht präzise im Rahmen des Anwendungsbereichs der Verordnung berechnet werden können; |
Vorschlag für einen Beschluss über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind
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12. |
befürwortet die in Übereinstimmung mit dem Vertragsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit von der Kommission vorgeschlagene Vorgehensweise zur Berücksichtigung des ausschließlich lokalen Charakters bestimmter öffentlicher Dienstleistungen sowie den Vorschlag, die Entscheidung über die a priori angenommene Vereinbarkeit auf andere soziale Dienstleistungen auszuweiten, die bisher nur für Krankenhäuser und im sozialen Wohnungsbau tätige Organisationen gilt; |
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13. |
ist der Ansicht, dass die Einführung dieses neuen Begriffs des „wesentlichen sozialen Bedarfs“ bei den Gebietskörperschaften und ihren Partnern zu erheblicher Verwirrung führt, da er sich mit den bereits bestehenden Begriffen der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse und der nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe j der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommenen Sozialdienstleistungen überlagert; fordert die Kommission daher auf, den Begriff der Sozialdienstleistungen nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe j der Dienstleistungsrichtlinie zu bevorzugen, die es den Mitgliedstaaten und den Gebietskörperschaften überlässt, den Umfang dieser Leistungen gemäß dem Subsidiaritätsprinzip festzulegen, und klar zu stellen, dass die Liste mit Beispielen für Dienstleistungen in ihrem Vorschlag für einen Beschluss über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union weder erschöpfend noch abschließend ist; |
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14. |
ersucht die Kommission, darauf zu verzichten, den Schwellenwert für jährliche Ausgleichszahlungen, der die Anwendung dieses Beschlusses bedingt, um die Hälfte zu senken und bei 30 Mio. EUR pro Jahr zu belassen; |
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15. |
fordert die Kommission auf, die Freistellung von der Notifizierungspflicht nicht an eine Höchstdauer für die Erteilung eines Versorgungsauftrags entsprechend den Grundsätzen der Selbstverwaltung und der Gestaltungsfreiheit der öffentlichen Dienstleistungen seitens der Behörden der Mitgliedstaaten zu knüpfen; |
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16. |
fordert die Kommission auf, die Freistellung von der Notifizierungspflicht für die sozialen Dienstleistungen nicht an die ausschließliche Erbringung dieser Dienstleistungen durch dazu beauftragte Unternehmen zu knüpfen, da die Bestimmungen der Richtlinie über die Transparenz der Beziehungen zwischen Unternehmen und öffentlichen Behörden (Referenzen) angewandt werden und die betreffenden Unternehmen eine analytische Buchführung haben; |
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17. |
ist der Auffassung, dass die Gebietskörperschaften, wenn sie im Rahmen einer Ausschreibung dem vierten Kriterium des Altmark-Urteils für die Qualifizierung der Ausgleichszahlungen für öffentliche Dienstleistungen entsprechen möchten, Qualitätskriterien zur Bestimmung des wirtschaftlich vorteilhaftesten Angebots festlegen können müssen, statt auf das Kriterium des günstigsten Preises zurückzugreifen; |
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18. |
ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene neue Definition einer „angemessenen Rendite“ anhand der Kapitalrendite bzw. von Gewinnindikatoren so komplex ist, dass sie für viele subnationale Behörden nicht anwendbar sein wird; |
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19. |
fordert die Kommission dazu auf, in ihren endgültigen Revisionsvorschlägen im Hinblick auf den großen Ermessensspielraum der Gebietskörperschaften bei der Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen alle möglichen Formen des Ausgleichs für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen – einschließlich des Ausgleichs in Form langfristiger Investitionsbeihilfen zur Finanzierung öffentlicher Infrastrukturprojekte vor Ort – zu berücksichtigen, in puncto Buchhaltung nicht nur jährliche Betriebssubventionen zuzulassen und die Voraussetzungen für die Beurteilung des Vorliegens einer Überkompensierung bei langfristigen Investitionsbeihilfen insbesondere im Bereich Gebäude- und Grundstückinfrastrukturen festzulegen; |
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20. |
weist die Kommission darauf hin, dass weitere objektive Kriterien berücksichtigt werden sollten, die das Risiko einer Beeinträchtigung des Handelsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten, einer Wettbewerbsverzerrung oder von Quersubventionierungen a priori ausschließen, wie z.B. der räumlich begrenzte Zuständigkeitsbereich bestimmter Anbieter, die ein territoriales Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen, die begrenzte Zielsetzung bestimmter öffentlicher oder privater Dienstleistungsunternehmen, die eigens zur Erbringung einer bestimmten öffentlichen Dienstleistung in einem bestimmten Gebiet gegründet wurden und keinerlei erwerbsorientierte Tätigkeit auf dem Markt ausüben, oder auch manche Sozialunternehmen ohne Erwerbszweck, die ihre Gewinne in Vorwegnahme künftiger Ausgleichszahlungen ggf. in die Finanzierung der öffentlichen Dienstleistung investieren, mit deren Erbringung sie beauftragt sind; |
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21. |
schlägt vor, in der endgültigen Entscheidung der Kommission in Übereinstimmung mit den Vertragsgrundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit die Gebietskörperschaften, die die Ausgleichszahlungen leisten, damit zu beauftragen, sämtliche Maßnahmen zur Vermeidung, Kontrolle und Rückzahlung einer möglichen Überkompensierung zu ergreifen, da eine Vermeidung von Überkompensierungen in deren ureigenem Interesse liegt. Im Gegenzug sollten die Einspruchsverfahren im Falle einer Überkompensierung für die tatsächlich und unmittelbar benachteiligten Unternehmen vereinfacht werden; |
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22. |
schlägt der Kommission vor, die Anwendung dieser Bestimmungen von folgenden Aspekten abhängig zu machen:
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Vorschlag für eine Mitteilung über den EU-Rahmen für staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen (2011)
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23. |
wendet sich einmal mehr gegen die Einführung einer Prüfung der wirtschaftlichen Effizienz eines Ausgleichs für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse durch die Kommission; für eine solche Legislativinitiative bilden nach Auffassung des AdR weder Artikel 106 noch ein Beschluss oder eine einseitige Richtlinie der Kommission auf der Grundlage von Absatz 3 des gegenständlichen Artikels eine ausreichende Rechtsgrundlage. Das Mandat der Kommission als Hüterin der EU-Wettbewerbsregeln betrifft keineswegs die Voraussetzungen für eine effiziente Zuweisung öffentlicher Mittel durch die Behörden in den Mitgliedstaaten. Diese ausschließlich der Kommission übertragene und unter Aufsicht des Gerichtshofs der EU auszuübende Zuständigkeit beschränkt sich auf die Überwachung der Vereinbarkeit von Ausgleichszahlungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen, die nicht den im Altmark-Urteil festgelegten Kriterien entsprechen und somit unter dem Aspekt des Verbots und der Kontrolle staatlicher Beihilfen zu beurteilen sind; |
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24. |
lehnt den von den Mitgliedstaaten in Form einer Markterkundung zu führenden Nachweis über den Bedarf an einer öffentlichen Dienstleistung als einen Eingriff in das alleinige Recht der Mitgliedstaaten zur Organisation und Ausgestaltung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse ab. |
II. ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE
Vorschlag für eine Verordnung über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen an Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen
Änderungsantrag 1
Erwägungsgrund 4
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Kommissionsvorschlag |
Änderungsvorschlag des AdR |
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Begründung
Bezugnahme auf Ziffer 9 und 10 der Stellungnahme.
Änderungsantrag 2
Erwägungsgrund 16
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Kommissionsvorschlag |
Änderungsvorschlag des AdR |
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Begründung
Bezugnahme auf Ziffer 9 der Stellungnahme.
Änderungsantrag 3
Artikel 1 Absatz 2 - Geltungsbereich
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Kommissionsvorschlag |
Änderungsvorschlag des AdR |
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(2) Diese Verordnung gilt nur für Beihilfen, die von lokalen Behörden, die eine Bevölkerung von weniger als 10 000 Einwohner vertreten, gewährt werden. |
2. Diese Verordnung gilt nur für Beihilfen , die von Behörden gewährt werden. |
Begründung
Bezugnahme auf Ziffer 10 der Stellungnahme.
Änderungsantrag 4
Artikel 2 Absatz 2
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Kommissionsvorschlag |
Änderungsvorschlag des AdR |
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Begründung
Bezugnahme auf Ziffer 9 der Stellungnahme.
Vorschlag für einen Beschluss über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind
Änderungsantrag 5
Erwägungsgrund 9
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Kommissionsvorschlag |
Änderungsvorschlag des AdR |
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Sofern die einschlägigen Voraussetzungen erfüllt sind, beeinträchtigen geringe Ausgleichsleistungen für Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind, die Entwicklung des Handelsverkehrs und des Wettbewerbs nicht in einem Ausmaß, das dem Interesse der Europäischen Union zuwiderliefe. Für Ausgleichsleistungen, die jährlich 15 Mio. EUR nicht überschreiten, ist daher keine Einzelanmeldung als staatliche Beihilfe erforderlich, sofern die Voraussetzungen dieses Beschlusses erfüllt sind. |
Sofern die einschlägigen Voraussetzungen erfüllt sind, beeinträchtigen geringe Ausgleichsleistungen für Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind, die Entwicklung des Handelsverkehrs und des Wettbewerbs nicht in einem Ausmaß, das dem Interesse der Europäischen Union zuwiderliefe. Für Ausgleichsleistungen, die jährlich Mio. EUR nicht überschreiten, ist daher keine Einzelanmeldung als staatliche Beihilfe erforderlich, sofern die Voraussetzungen dieses Beschlusses erfüllt sind. |
Begründung
Bezugnahme auf Ziffer 12 der Stellungnahme.
Änderungsantrag 6
Erwägungsgrund 17
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Kommissionsvorschlag |
Änderungsvorschlag des AdR |
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Der angemessene Gewinn sollte anhand der Kapitalrendite festgelegt werden und dem eingegangenen Risiko bzw. dem Fehlen eines Risikos Rechnung tragen. Gewinne, die den relevanten Swap-Satz zuzüglich 100 Basispunkten nicht überschreiten, gelten nicht als unangemessen. In diesem Zusammenhang wird der relevante Swap-Satz als angemessene Rendite für eine risikofreie Investition angesehen. Der Aufschlag von 100 Basispunkten dient unter anderem als Ausgleich für Liquiditätsrisiken, die dem Erbringer von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse entstehen, weil er Kapital in einen Vertrag über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse investiert und dieses für die Dauer des Betrauungsakts bindet, so dass er seinen Anteil nicht so schnell und günstig verkaufen kann, wie es bei allgemeineren und liquiditätsrisikofreien Vermögenswerten |
Begründung
Siehe Änderungsantrag zur neuen Ziffer 15 a) – Betrifft: Erwägungsgrund 17 des Beschlusses der Kommission.
Änderungsantrag 7
Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a)
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Kommissionsvorschlag |
Änderungsvorschlag des AdR |
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Begründung
Bezugnahme auf Ziffer 12 der Stellungnahme.
Änderungsantrag 8
Artikel 1 Ziffer 1 Absatz c
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Kommissionsvorschlag |
Änderungsvorschlag des AdR |
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Ausgleichsleistungen für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zur Deckung des wesentlichen sozialen Bedarfs im Hinblick auf Gesundheitsdienste, Kinderbetreuung, den Zugang zum Arbeitsmarkt, den sozialen Wohnungsbau sowie die Betreuung und soziale Einbindung schwächerer Bevölkerungsgruppen. Dieser Absatz gilt nur, wenn die Ausgleichsleistungen an Unternehmen gezahlt werden, deren Tätigkeit auf eine oder mehrere der in diesem Absatz oder in Absatz b genannten Dienstleistungen beschränkt ist. Die Erbringung von Nebendienstleistungen, die unmittelbar mit der Haupttätigkeit verbunden sind, steht der Anwendung dieses Absatzes jedoch nicht entgegen. |
Ausgleichsleistungen für die Erbringung von Gesundheitsdienste, Kinderbetreuung, den Zugang zum Arbeitsmarkt, den sozialen Wohnungsbau sowie die Betreuung und soziale Einbindung schwächerer Bevölkerungsgruppen. Dieser Absatz gilt nur, wenn die Ausgleichsleistungen an Unternehmen gezahlt werden, deren Tätigkeit auf eine oder mehrere der in diesem Absatz oder in Absatz b genannten Dienstleistungen beschränkt ist. Die Erbringung von Nebendienstleistungen, die unmittelbar mit der Haupttätigkeit verbunden sind, steht der Anwendung dieses Absatzes jedoch nicht entgegen. |
Begründung
Siehe Änderungsantrag zu Ziffer 11 a) – Betrifft: Beschluss der Kommission.
Änderungsantrag 9
Artikel 1 Absatz 2
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Kommissionsvorschlag |
Änderungsvorschlag des AdR |
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2. Dieser Beschluss findet nur Anwendung, wenn der Betrauungszeitraum für die Erbringung der Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse auf maximal zehn Jahre beschränkt ist. Betrauungsakte mit längerer Dauer fallen nur dann unter diesen Beschluss, wenn eine erhebliche Investition seitens des Dienstleistungserbringers erforderlich ist, die im Einklang mit allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen über den gesamten Zeitraum der Betrauung abgeschrieben werden muss. Sind die Voraussetzungen für die Anwendung dieses Beschluss zu einem bestimmten Zeitpunkt der Betrauung nicht mehr erfüllt, muss die Maßnahme im Einklang mit Artikel 108 Absatz 3 AEUV angemeldet werden. |
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Begründung
Bezugnahme auf Ziffer 13 der Stellungnahme.
Änderungsantrag 10
Artikel 4 Ziffer 6
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Kommissionsvorschlag |
Änderungsvorschlag des AdR |
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Für die Zwecke dieses Beschlusses gilt eine Kapitalrendite, die den relevanten Swap-Satz zuzüglich eines Aufschlags von 100 Basispunkten nicht überschreitet, in jedem Fall als angemessen. Der relevante Swap-Satz ist der Swap-Satz, dessen Fälligkeit und Währung der Dauer und Währung des Betrauungsakts entsprechen. Ist mit der Erbringung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse kein beträchtliches kommerzielles oder vertragliches Risiko verbunden (z.B. weil Nettokosten (ex post) im Wesentlichen vollständig erstattet werden), darf der angemessene Gewinn den relevanten Swap-Satz zuzüglich eines Aufschlags von 100 Basispunkten nicht überschreiten. |
Begründung
Siehe Änderungsantrag zur neuen Ziffer 15 a) – Betrifft: Beschluss der Kommission.
Änderungsantrag 11
Artikel 4 Ziffer 7
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Kommissionsvorschlag |
Änderungsvorschlag des AdR |
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Ist die Verwendung der Kapitalrendite nicht mög-lich, kann der Mitgliedstaat bei der Ermittlung des angemessenen Gewinns auf andere Indikatoren als die Kapitalrendite zurückgreifen, z.B. Unternehmensindikatoren für den Gewinn wie durchschnittliche Eigenkapitalrendite (ROE), Rendite des eingesetzten Kapitals (ROCE), Gesamtkapitalrendite (ROA) oder Umsatzrendite (ROS). Unabhängig vom gewählten Indikator ist der Mitgliedstaat in der Lage, der Kommission auf Ersuchen einen Nachweis dafür vorzulegen, dass der Gewinn nicht höher ist als der, den ein Unternehmen bei der Entscheidung darüber, ob es die Dienstleistung erbringt, zugrunde legen würde; dies kann beispielsweise durch Verweise auf Einnahmen geschehen, die bei ähnlichen Verträgen unter Wettbewerbsbedingungen erzielt werden. |
Unabhängig vom gewählten Indikator ist der Mitgliedstaat in der Lage, der Kommission auf Ersuchen einen Nachweis dafür vorzulegen, dass der Gewinn nicht höher ist als der, den ein Unternehmen bei der Entscheidung darüber, ob es die Dienstleistung erbringt, zugrunde legen würde; dies kann beispielsweise durch Verweise auf Einnahmen geschehen, die bei ähnlichen Verträgen unter Wettbewerbsbedingungen erzielt werden. |
Begründung
Siehe Änderungsantrag zur neuen Ziffer 15 a) – Betrifft: Beschluss der Kommission.
Brüssel, den 11. Oktober 2011
Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen
Mercedes BRESSO
(1) Stellungnahme CdR 150/2011, Ziffer 44.
(2) Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15.12.2006„ ‚De-minimis‘-Beihilfen“.
(3) Im Sinne der vorgenannten Verordnung EG 1370/2007.
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11.1.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 9/53 |
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen der Ziele der Europa-2020-Strategie“
2012/C 9/10
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
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verweist auf sein entschlossenes Engagement für seinen Vorschlag zur Schließung von „Territorialpakten der Städte und Regionen für die Umsetzung der Europa-2020-Strategie“, um durch eine wirksame Partnerschaft der zuständigen Stellen auf Ebene der Europäischen Union sowie auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene dafür zu sorgen, dass sich alle Regierungsebenen die künftige Strategie zueigen machen. Dieser Vorschlag wird vom Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und dem Rat unterstützt. Territorialpakte sollten sich auf einige wenige maßgeschneiderte Prioritäten konzentrieren, die für die betreffende Region besonders wertvoll sind; |
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nimmt die große Kluft zwischen neuesten Forschungserkenntnissen und der tatsächlichen Praxis zur Kenntnis. Starke regionale Maßnahmen sind notwendig, um Forschungsergebnisse in Innovation umzumünzen, die lokal zugeschnitten und europaweit anwendbar ist; |
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betont, dass regionale Innovationskapazitäten geschaffen werden müssen, ausgehend von einer intelligenten Spezialisierung und einer gegenseitigen Ergänzung benachbarter Regionen; |
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ruft Vorreiterregionen zur Bildung europäischer Konsortien auf, in denen die Fähigkeiten gebündelt werden, die für die Schaffung bahnbrechender gesellschaftlicher Innovationen für einen europaweiten Einsatz gebraucht werden. Jede Region kann durch ihre verschiedenen Akteure zum Vorreiter werden, indem sie sich auf ihre eigenen Erfordernisse und Stärken stützt; |
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hält die Regionen dazu an, innerhalb eines menschenorientierten Ansatzes einer Partnerschaft zwischen den Akteuren des öffentlichen und privaten Sektors mit den Hochschulen und anderen bedeutenden Wissenschaftseinrichtungen hinzuarbeiten, d.h. das Konzept der Dreifachhelix zu modernisieren; |
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Berichterstatter |
Markku MARKKULA (FI/EVP), Mitglied des Stadtrats von Espoo |
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Referenzdokument |
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I. POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
Schlüsselbotschaften hinsichtlich des Erfordernisses eines radikalen Wandels auf lokaler und regionaler Ebene:
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1. |
sieht in der Europa-2020-Strategie sowohl einen übergreifenden strukturellen Reformplan als auch eine Krisenbewältigungsstrategie. Daneben umfasst sie auch weiter gefasste Ziele und eine stärker integrierte wirtschaftspolitische Steuerung (1). In diesem Zusammenhang verfügen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften über das Potenzial und haben die politische Verpflichtung, wirtschaftliche, soziale und ökologische Themen aus der territorialen Perspektive heraus anzugehen; |
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2. |
betont, dass - wie das Scheitern der Lissabon-Strategie zeigt - gute Pläne und sogar zutreffende Analysen nicht ausreichen, um zu wirkungsvollen Ergebnissen zu gelangen. Es müssen mutige praktische Schritte ergriffen werden, die allen Regierungs- und Verwaltungsebenen in den Mitgliedstaaten - der lokalen, regionale und auch der zentralen Ebene - mehr Eigenverantwortung zutrauen und übertragen und alle sonstigen Akteure einbeziehen. Die Regionen sollen ermutigt werden, regionale Innovationsplattformen aufzubauen, die als nachfrageorientierte Servicecenter fungieren und internationale Wissensnutzung zur Umsetzung der Europa-2020-Strategie, intelligente Spezialisierung sowie europäische Zusammenarbeit im jeweiligen Interesse der Regionen fördern. Um dies möglich zu machen, muss das neue dynamische Verständnis regionaler Innovationsökosysteme zur Anwendung kommen, in dessen Rahmen Unternehmen, Städte und Hochschulen sowie andere Akteure des öffentlichen und privaten Sektors (die Dreifachhelix) auf neuen und kreativen Wegen lernen, gemeinsam ihr Innovationspotenzial voll auszuschöpfen; |
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3. |
weist darauf hin, dass die Regionen in vielen Politikbereichen zu wesentlichen Akteuren geworden sind, u.a. in der Sozial-, Wirtschafts-, Industrie-, Innovations-, Bildungs- und Umweltpolitik. Ihnen kommt daher eine entscheidende Aufgabe im Rahmen der partnerschaftlichen Umsetzung der Europa-2020-Strategie zu. Dies erfordert einen breit angelegten, komplexen, offenen und multidisziplinären Ansatz, der die vielen, sich ergänzenden und in den Regionen und Städten vorhandenen Potenziale zusammenführt; |
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4. |
teilt vollkommen die Ansicht der Kommission, dass die Nationalen Reformprogramme (NRP) und die Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme umfassend in die nationalen Haushaltsverfahren integriert und lokale und regionale Gebietskörperschaften sowie einschlägige Akteure in die Gestaltung und Umsetzung der NRP einbezogen werden müssen (2); |
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5. |
fordert einen radikalen Wandel, der von Vorreiterregionen und -städten vollzogen werden kann und sich auf folgende Punkte konzentrieren sollte:
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6. |
weist nachdrücklich darauf hin, wie wichtig es ist, den Menschen vor Ort und ihren Gemeinschaften die volle Ausschöpfung ihres Potenzials zu ermöglichen. Dies erfordert eine Stärkung der Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nicht nur in Bezug auf ihre traditionelle Funktion als Dienstleistungserbringer, sondern auch als Befähiger neuer Geschäftstätigkeiten durch eine proaktive Zusammenarbeit. Alle Akteure sollten zusammenarbeiten, um gemeinsam eine regionale Kultur der Zusammenarbeit zu schaffen, die gekennzeichnet ist durch Reaktionsfähigkeit auf die Motive, Ziele und Ressourcen der Menschen und Gemeinschaften vor Ort; |
Schlüsselbotschaften hinsichtlich der Rolle regionaler (politischer) Entscheidungsträger als Agenten für den Wandel und gesellschaftliche Innovation:
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7. |
begrüßt die weiter gefasste strategische Perspektive, die neben dem Wirtschaftswachstum auch die soziale und die ökologische Dimension als gleichwertige und ergänzende Stützpfeiler einschließt, und ruft dazu auf, die ausschlaggebende Bedeutung der gesellschaftlichen Innovation in allen Leitinitiativen für die Umsetzung der drei Prioritäten der Strategie – ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum – anzuerkennen; |
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8. |
fordert Entscheidungsträger sowohl des öffentlichen als auch des privaten Sektors auf, das Erfordernis neuer Führungs- und Managementfertigkeiten, -kompetenzen, -strukturen und -verfahren anzuerkennen, mit denen innerhalb globaler Netzwerkunternehmen gearbeitet wird; |
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9. |
regt regionale (politische) Entscheidungsträger an, zu Agenten des Wandels zu werden und einen strategischen Rahmen für eine innovationsbasierte regionale Entwicklung zu schaffen, da Innovation die Qualität und Effizienz öffentlicher und privater Ausgaben steigert und über erhebliches Potenzial für die Schaffung neuen Wachstums und neuer Arbeitsplätze verfügt. Die Aufgabe der Politik besteht darin, das in einer Region vorhandene ureigene Potenzial zu erkennen und zu erschließen, um so die strategischen Entwicklungsziele zu erreichen. Hierfür müssen die Regionen eine fundierte und realistische Sichtweise ihrer wirtschaftlichen und sozialen Zukunft entwickeln und einen weiter gefassten, stärker integrierten und effizienteren Policy-Mix aufstellen. Dies erfordert die Kombination von Instrumenten aus verschiedenen Bereichen und Ebenen der Politik, die Förderung der Erzeugung, Verbreitung und Nutzung von Wissen sowie die Gestaltung kohärenter Politikpakete, aufbauend auf besseren Parametern, einer zukunftsorientierten Haushaltsgestaltung und faktengestützter Experimentierfreudigkeit; |
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10. |
schlägt vor, dass die Kommission in Zusammenarbeit mit einigen Regionen und sachkundigen Stellen die notwendigen Entwicklungsprojekte einleitet, um die oben genannten Ziele zu erreichen. Unter anderem sollten Verfahrensweisen entwickelt werden, um auf Grundlage allgemeiner Statistiken Daten und Prognosen zu erhalten, die für Untersuchungen zu einer bestimmten Region oder Thematik verwendet werden können; |
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11. |
ruft Vorreiterregionen zur Bildung europäischer Konsortien auf, in denen die Fähigkeiten gebündelt werden, die für die Schaffung bahnbrechender gesellschaftlicher Innovationen für einen europaweiten Einsatz gebraucht werden. Jede Region kann durch ihre verschiedenen Akteure zum Vorreiter werden, indem sie sich auf ihre eigenen Erfordernisse und Stärken stützt; |
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12. |
fordert einen gezielten Lernprozess, der verschiedene Ebenen der Politikgestaltung umfasst, um die Ressourcennutzung zu koordinieren und die Durchschlagskraft der Tätigkeiten zu stärken. Um gemeinsame Kapazitäten aufzubauen, sollten Studienprogramme auf „Executive MBA“-Ebene für politische Entscheidungsträger, hochrangige Beamte, Führungskräfte aus der Wirtschaft und Forscher eingerichtet werden, die mehrere Ebenen umfassende strategische Gestaltungsverfahren beinhalten. Derartige Studienprogramme sind sowohl auf europäischer als auch auf regionaler Ebene erforderlich. Dadurch wird die Rolle der regionalen Entscheidungsträger der einzelnen Länder bei der Umsetzung der Europa-2020-Strategie gestärkt und ihre Zusammenarbeit sowie die Verbreitung bewährter Verfahrensweisen ausgebaut. |
II. EMPFEHLUNGEN ZUR ROLLE DER LOKALEN UND REGIONALEN GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN MIT BLICK AUF DIE SIEBEN LEITINITIATIVEN
Bezüglich der Notwendigkeit einer bereichsübergreifenden Zusammenarbeit
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13. |
betont der AdR, dass gemeinsame Maßnahmen und ein weitreichendes Zusammenwirken der verschiedenen Leitinitiativen erforderlich sind, um die wirksame Umsetzung der Europa-2020-Strategie zu ermöglichen und voranzubringen. Durch die Anwendung eines solchen Ansatzes werden die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Lage versetzt, die Zusammenarbeit der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auszubauen. Insbesondere wird es ihnen möglich sein, Konzepte mit offenen Plattformen zu fördern und die Übertragbarkeit und Interoperabilität der von ihnen entwickelten Lösungen und Strukturen zu erhöhen. Auch wenn die Ergebnisse letztlich sehr von den Bedingungen vor Ort geprägt sein werden, so führt eine aktive Zusammenarbeit unter dem Blickwinkel von Strukturen und Interoperabilität doch zu größenbedingten Einsparungen und der Entstehung breiterer Märkte für lokale Tätigkeiten; |
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14. |
stellt der AdR fest, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften (angesichts der hohen Zahl der Maßnahmen im Rahmen der Leitinitiativen) in erster Linie vor der Frage stehen, wie die Umsetzung der wichtigsten Maßnahmen beschleunigt werden kann. Um die regionalen Auswirkungen der Leitinitiativen zu verstärken, müssen deshalb folgende Aspekte berücksichtigt werden:
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Im Hinblick auf die Leitinitiative „Innovationsunion“ ist es nach Auffassung des AdR insbesondere erforderlich,
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a) |
Initiativen wie „Wissensorientierte Regionen“, „Living Labs“ und „Intelligente Städte“ zu fördern, |
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b) |
Partnerschaften zu entwickeln, die als Plattformen für die Stärkung der Wissensbasis der regionalen Entscheidungsträger dienen, und gesellschaftliche Innovationen voranzubringen, |
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c) |
eine Plattform „Intelligente Spezialisierung“ zu schaffen, durch die Regionen unterstützt und ermutigt werden, Strategien umzusetzen, mit deren Hilfe Wettbewerbsvorteile und die mögliche Zusammenarbeit mit anderen Regionen in den Mittelpunkt gestellt werden, |
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d) |
die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Hochschulen durch die Gründung von „Wissensallianzen“ zu fördern, bei denen es vor allem darum gehen wird, Lücken bei den Innovationsfähigkeiten zu beseitigen, |
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e) |
die wissenschaftliche Grundlage der Politikgestaltung zu verbessern, und zwar mit Hilfe eines „Europäischen Forums für vorausschauendes Handeln“ und unter Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie anderer öffentlicher und privater Akteure, um so die Faktengrundlage der Politik zu stärken, |
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f) |
ein größeres Interesse an einer Nutzung des Konzepts der „Dreifachhelix“ zur Initiierung innovativer regionaler (subregionaler) Forschungs-Cluster und zur Entwicklung von Innovationsplattformen zu wecken und die Tätigkeit des „Wissensdreiecks“ (Synergie von Forschung, Bildung und Innovation) zu stärken, |
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g) |
organisatorische Unterschiede zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der EU durch Formen der Partnerschaft und Kooperationsprojekte zu beseitigen, die auf die Schaffung einer 'Innovationsunion' abzielen, zukunftsweisend und auf Nachhaltigkeit angelegt sind und in struktureller und organisatorischer Hinsicht kleinere Gebietskörperschaften dazu ermutigen, sich zusammenzuschließen, um ihre Fachkompetenzen in einem stabilen und strukturierten Rahmen auszuüben. |
Im Hinblick auf die Leitinitiative „Jugend in Bewegung“ ist es nach Auffassung des AdR insbesondere erforderlich,
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a) |
die Schlüsselkompetenzen für die Wissensgesellschaft in den Mittelpunkt zu rücken, d.h. Lernkompetenz, Sprach- und Kulturkenntnisse, unternehmerische und Innovationsfähigkeiten, interaktive Fähigkeiten sowie die Fähigkeit, das Potenzial der IKT umfassend zu nutzen, |
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b) |
die formale, informelle und nicht formale Bildung und Ausbildung den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes anzupassen, um die Beschäftigungsfähigkeit der jungen Menschen zu verbessern und es ihnen zu ermöglichen, ihr Potenzial zu entfalten, und sich persönlich und beruflich zu verwirklichen, |
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c) |
Mobilitätsmöglichkeiten für möglichst viele junge Menschen zu schaffen, und zwar unabhängig von ihrem Hintergrund, ihrer wirtschaftlichen Situation oder ihrer Heimatregion; |
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d) |
die europäischen Instrumente zur Erleichterung und Förderung der Mobilität zu Lernzwecken in allen Teilen des Bildungssystems weiterzuentwickeln, |
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e) |
zur Förderung der Mobilität die Einbeziehung des „Europasses“ (des europaweit einheitlichen Lebenslaufs) in den künftigen Europäischen Qualifikationspass zu unterstützen. |
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f) |
Kooperationsinitiativen zwischen Behörden auf der Grundlage von Vereinbarungen ins Leben zu rufen, bei denen es darum geht, nach bestmöglichen Lösungen zu suchen, wie Schüler effizient auf ein verantwortungsvolles Erwachsenenleben vorbereitet werden können, die Zusammenarbeit zwischen den Berufsschulen, Arbeitgebern und Hochschulen im Hinblick auf optimale Ausbildungswege, die den Erwartungen sowohl der Auszubildenden als auch der Arbeitgeber entsprechen (auch im Bereich der beruflichen Bildung), zu intensivieren, Arbeitgeber in die Identifizierung von Problemen im Bereich Bildung sowie in die Suche nach entsprechenden Lösungen einzubeziehen, Schulen bei der Durchführung von Prophylaxe-Bildungsprogrammen zu unterstützen, junge Menschen in Berufspraktika zu bringen und unter Arbeitgebern für eine größere Popularität weiterbildender Maßnahmen zu sorgen. |
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g) |
zu unterstreichen, dass eine gute Gesundheit und Mobilität, deren Grundlagen schon in jungen Jahren gelegt werden, Voraussetzung für ein gutes Leben sind. Vereine sind eine Säule der Gesellschaft. Der Ausschuss fordert daher die Kommission auf, die Vorschläge in ihrem Grünbuch über die Zukunft der Mehrwertsteuer (KOM(2010) 695), die diese Vereine in ihrer Existenz und in ihrer wirtschaftlichen Situation bedrohen, nicht weiter zu verfolgen. |
Im Hinblick auf die Leitinitiative „Digitale Agenda für Europa“ ist es nach Auffassung des AdR insbesondere erforderlich,
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a) |
lokale digitale Agenden zu erstellen, um die optimale Nutzung der IKT durch eine abgestimmte lokale, regionale und europäische Zusammenarbeit zu beschleunigen, |
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b) |
die Interoperabilität und elektronische Behördendienste durch die Entwicklung neuer Anwendungen, wie auf den Bürger ausgerichteter elektronischer Behördendienste, internetgestütztes Lernen, elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Abstimmung, elektronische Verwaltungsdienste, intelligente Verkehrssysteme und regionale Informationsmodelle im Rahmen der Stadtplanung, zu verbessern, |
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c) |
den digitalen Binnenmarkt als Eckpfeiler der digitalen Agenda für Europa zu fördern und großangelegte Pilotprojekte zu unterstützen, die sich auf das beste in Europa vorhandene Fachwissen stützen und bei denen alle Interessenträger einbezogen sind, |
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d) |
überall für einen gleichen und erschwinglichen Zugang zu Breitbanddiensten zu sorgen und Pilotprojekte zur Schließung von diesbezüglichen Versorgungslücken durchzuführen. |
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e) |
gemeinsame Lösungen für Datenschutz- und Sicherheitsprobleme im Zusammenhang mit IKT-Produkten und -Dienstleistungen zu entwickeln, die Grundvoraussetzung für das Vertrauen der Bürger und die Akzeptanz der angebotenen Möglichkeiten sind. |
Im Hinblick auf die Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ ist es nach Auffassung des AdR insbesondere erforderlich,
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a) |
die von den verschiedenen Regierungsebenen ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels zu verstärken und zu diesem Zweck die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als Schlüsselakteure in die Bemühungen zur Eindämmung und Abmilderung des Klimawandels einzubinden, eine nachhaltige Ressourcennutzung zu fördern sowie Hersteller und Verbraucher zu einem klimafreundlicheren und ressourceneffizienteren Verhalten zu motivieren, |
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b) |
auf den Nutzer ausgerichtete Methoden zur Messung der Wertschöpfung und für die Folgenabschätzung zu entwickeln, die von den verschiedenen Regierungsebenen im Zusammenhang mit der Schaffung einer nachhaltigen Wissensgesellschaft eingesetzt werden, dabei aber die Anzahl der zugrunde gelegten Indikatoren zu begrenzen, um zu gewährleisten, dass die politischen Maßnahmen in einer effizienten, für die Öffentlichkeit erkennbaren und verständlichen Weise konzipiert werden, |
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c) |
lokale und regionale Klima- und Energiestrategien umzusetzen, die ein umweltgerechteres öffentliches Auftragswesen umfassen, einschließlich von Projekten, die mit Mitteln der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union finanziert werden, |
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d) |
„Fahrpläne“ und Aktionsbündnisse zu nutzen, um politische Unterstützung zu mobilisieren und Investitionen in klimafreundliche Infrastruktur, die Erneuerung der Energiesysteme und umweltfreundliche öffentliche Dienstleistungen zu fördern. |
Im Hinblick auf die Leitinitiative „Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung“ ist es nach Auffassung des AdR insbesondere erforderlich,
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a) |
die Modernisierung der Industrie mit Hilfe europäischer strategischer Projekte zu fördern, die eine umfassende Katalysatorwirkung im Hinblick auf einen wirksamen Wissens- und Technologieaustausch (z.B. für einen umweltfreundlichen Verkehr und energieeffizientes Bauen) haben, |
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b) |
die Übertragbarkeit von Ideen und Geschäftsmodellen durch Initiativen wie die der „Europäischen Unternehmerregion“ zu gewährleisten, um die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften darin zu bestärken, neue Entwicklungen im Bereich KMU und Unternehmenskultur zu fördern, |
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c) |
das Konzept der regionalen Innovationsökosysteme zu fördern und die Zusammenarbeit zwischen Herstellern, Universitäten und Technologiezentren zu vertiefen, um Wachstum und Arbeitsplätze zu generieren, |
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d) |
Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu treffen, indem die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen (z.B. durch eine ausreichend hohe Zahl von Plätzen in Ganztags-Kinderbetreuungseinrichtungen) verbessert und eine familienfreundliche Gestaltung der Arbeitswelt u.a. aufgrund flexibler Arbeitszeit- und Beschäftigungsmodelle gefördert wird. |
Im Hinblick auf die Leitinitiative „Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“ ist es nach Auffassung des AdR insbesondere erforderlich,
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a) |
Bedingungen für das Entstehen von Arbeitsplätzen und lokale Maßnahmen zur Gestaltung des industriellen und wirtschaftlichen Wandels zu schaffen, beispielsweise indem festgestellt wird, wo Lücken bei der digitalen Kompetenz und entsprechende Geschäftsmöglichkeiten liegen, |
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b) |
strategische Partnerschaften zwischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, Bildungseinrichtungen und Unternehmen zu fördern, damit die regionalen Innovationsökosysteme gestärkt und in Einklang mit Flexicurity-Maßnahmen gebracht werden, |
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c) |
lokale Maßnahmen zur Förderung der digitalen Kompetenz, zur Senkung der Schulabbrecherquote, im Bereich des lebensbegleitenden Lernens sowie der Mitgestaltung der „silbernen Generation“ voranzubringen, |
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d) |
engere Beziehungen zwischen Unternehmen und Hochschulen aufzubauen, z.B. durch die Aufnahme von „anrechnungsfähigen“ Berufs- und Ausbildungspraktika in alle Studienprogrammen und bei der Programmentwicklung auch die Bedürfnisse und Herausforderungen berufsbegleitender Studierender zu berücksichtigen, z.B. durch kürzere Auslandsaufenthalte und „Internationalisierung zu Hause“. |
Im Hinblick auf die Leitinitiative „Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut“ ist es nach Auffassung des AdR insbesondere erforderlich,
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a) |
eine lokale und regionale Agenda zur sozialen Inklusion zu entwickeln, um die sozialen Dienstleistungen in den Kommunen effizienter und besser zugänglich für alle zu gestalten, |
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b) |
die rechtlichen Befugnisse und Programme auszuschöpfen, die auf den lokalen Bedarf in Bereichen wie Bildung, Wohnungsbau, Stadtplanung, soziale Dienstleistungen, Sicherheit und Kultur unter besonderer Berücksichtigung von Jugendlichen und Kindern zugeschnitten sind, |
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c) |
die digitale Integration, die Sozialwirtschaft, die Freiwilligentätigkeit und die soziale Verantwortung von Unternehmen zu fördern, |
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d) |
die bereits durchgeführten Reformen zu bewerten, vor allem mit Blick auf Umfang, Kosten und Auswirkungen gesellschaftlicher Innovationen, und in ganz Europa zu verbreiten sowie die neuen Lösungen, die sich als wirksam erwiesen haben, vor Ort anzuwenden. |
III. EMPFEHLUNGEN ZU MULTI-LEVEL-GOVERNANCE UND FINANZIERUNG
Schlüsselbotschaften hinsichtlich der Multi-Level-Governance: Standpunkte des AdR in Bezug auf Territorialpakte und politische Eigenverantwortung
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15. |
betont, dass mit der stärkeren lokalen und regionalen Ausrichtung der Strategie bezweckt wird, das Engagement der Mitgliedstaaten zu fördern und die Eigenverantwortung für die Strategie zu stärken, und sie somit bürgernäher zu gestalten; |
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16. |
verweist auf sein entschlossenes Engagement für seinen Vorschlag zur Schließung von „Territorialpakten der Städte und Regionen für die Umsetzung der Europa-2020-Strategie“, um durch eine wirksame Partnerschaft der zuständigen Stellen auf Ebene der Europäischen Union sowie auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene dafür zu sorgen, dass sich alle Regierungsebenen die künftige Strategie zueigen machen. Dieser Vorschlag wird vom Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und dem Rat unterstützt (3); |
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17. |
nimmt zur Kenntnis, dass in mehreren der nationalen Reformprogramme zur Europa-2020-Strategie, die der Kommission bis April 2011 im Rahmen des Europäischen Semesters von nationalen Regierungen übermittelt wurden, auf die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei deren Konzipierung hingewiesen wird. Allerdings wird nur in wenigen nationalen Reformprogrammen angegeben, dass die Umsetzung der neuen Strategie gemäß der Multi-Level-Governance erfolgt sei. Der Vorschlag des AdR zur Schließung von Territorialpakten wird nur in einem einzigen Programm ausdrücklich erwähnt; |
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18. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Regionen und Städte bei der Ausarbeitung von Territorialpakten für Europa 2020 (4) zu unterstützen und gemeinsam nationale Ziele, Verpflichtungen und Berichterstattungsstrukturen zur Verwirklichung der Europa-2020-Ziele im Einklang mit dem nationalen Rechtsrahmen festzulegen (5); |
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19. |
hebt den durch die Territorialpakte geschaffenen Mehrwert hervor. Die Pakte sollten sich auf einige wenige maßgeschneiderte Prioritäten konzentrieren, die für die betreffende Region besonders wertvoll sind; sie sollten nicht zu einem neuen bürokratischen Instrument werden, sondern natürliche Komponenten der nationalen Reformprogramme sein, um sicherzustellen, dass diese im Einklang mit der Multi-Level-Governance und dem Partnerschaftsprinzip stehen. Sie könnten die Form politischer Verpflichtungen annehmen, ggf. ergänzt durch freiwillige Verträge zwischen Behörden, während der Schwerpunkt auf Regierungsführung und der Umsetzung der Europa-2020-Strategie gelegt wird. Territorialpakte könnten insbesondere in Politikbereichen entwickelt werden, in denen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die wesentlichen Akteure der Konzipierung und Umsetzung der Leitziele der Europa-2020-Strategie und der Leitinitiativen sind; |
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20. |
erinnert daran, dass es mehrere Beispiele für Vereinbarungen über Multi-Level-Governance gibt, die auf gemeinsame Ziele territorialer Entwicklung durch integrierte und koordinierte Politikgestaltung ausgerichtet sind. Diese unterschiedlichsten Beispiele sind nicht nur Ausdruck der verschiedenen Zielsetzungen, sondern spiegeln auch die Unterschiede zwischen den einzelnen Staaten und ihre sozioökonomische, kulturelle, institutionelle und ökologische Vielfalt wider. Zu den in Frage kommenden Beispielen zählen u.a. die bestehenden Vereinbarungen in Österreich (Territoriale Beschäftigungspakte), Spanien (Territorialpakte Kataloniens für den ländlichen Raum), Belgien (Flandern in Aktion 2020 sowie „Plan Marshall 2.Vert“ für Wallonien), dem Vereinigten Königreich („The Greater Nottingham Partnership“), Frankreich (Territorialpakte für Inklusion sowie Planungsverträge zwischen Staat und Regionen) und Deutschland (BMBF-Innovationsinitiative „Unternehmen Region“). Der AdR erneuert sein Engagement für die Förderung einer bestmöglichen Verbreitung von Erfahrungen, um gegenseitige Lernprozesse in Gang zu bringen (6). Er weist ferner auf die gemeinsamen Aktivitäten zur Stärkung und zum weiteren Ausbau nachbarlicher Kontakte zwischen den Gemeinschaften sowie lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zweier oder mehrerer benachbarter Staaten hin. Grundlage hierfür sind multi- oder bilaterale Kooperationsabkommen zwischen den interessierten Seiten; |
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21. |
wiederholt die in der Erklärung des AdR-Präsidiums zur Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2011 enthaltene Botschaft: Territorialpakte werden dazu beitragen, der neuen Strategie eine territoriale Dimension zu verleihen und alle Maßnahmeninstrumente und die auf den verschiedenen beteiligten Regierungsebenen vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten zu bündeln; |
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22. |
unterstreicht, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gemäß dem in den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union geltenden Recht die Europa-2020-Ziele umsetzen müssen; er ruft die jeweiligen Ratsvorsitze auf, die Grundsätze der Multi-Level-Governance in den Schlussfolgerungen des Rates ausdrücklich zu unterstützen, einschließlich des Vorschlags des AdR für Territorialpakte; |
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23. |
stellt auf der Grundlage einer Analyse der nationalen Reformprogramme fest, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den meisten Mitgliedstaaten nicht im ausreichenden Maße in die Erarbeitung der nationalen Reformprogramme der einzelnen Mitgliedstaaten einbezogen wurden. Der AdR ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften so umfassend wie möglich in die Umsetzung der nationalen Reformprogramme einzubeziehen. Eine von unten nach oben ausgerichtete Umsetzungsstrategie, bei der die zuständigen Verwaltungsebenen entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip möglichst umfassend einbezogen werden, verbessert nicht nur die Erfolgsaussichten der nationalen Reformprogramme, sondern schafft auch eine breitere Akzeptanz für ihre Umsetzung. Der AdR ist bereit, in Zusammenarbeit mit den daran interessierten Regionen Territorialpakt-Konzepte und regionale operationelle Programme zu entwickeln, damit die Europa-2020-Strategie in Gang kommt und die Projekte im Rahmen der Leitinitiativen auf regionaler Ebene umgesetzt werden. Dazu gehören insbesondere die lokale Digitale Agenda und die lokale Innovationsagenda, mit deren Hilfe sich eine Region auf intelligente Weise spezialisieren, ihre europäische Zusammenarbeit ausbauen und die Grundlage für ihren Wohlstand schaffen kann; |
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24. |
betont, dass regionale Innovationskapazitäten geschaffen werden müssen, ausgehend von einer intelligenten Spezialisierung und einer gegenseitigen Ergänzung benachbarter Regionen. Das volle Potenzial der europäischen Makroregionen sollte zur Ausweitung der Märkte und als innovatives Versuchslabor für Wachstum genutzt werden. In dieser Hinsicht liegt auf der Hand, dass der Ostseeraum als Wegbereiter und Prototyp für ganz Europa angesehen werden kann; |
Schlüsselbotschaften hinsichtlich der Multi-Level-Governance: Standpunkte des AdR in Bezug auf die maßgeblichen Rolle der Umsetzung
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25. |
nimmt die große Kluft zwischen neuesten Forschungserkenntnissen und der tatsächlichen Praxis zur Kenntnis. Starke regionale Maßnahmen sind notwendig, um Forschungsergebnisse in Innovation umzumünzen, die lokal zugeschnitten und europaweit anwendbar ist. Lokale und regionale Gebietskörperschaften müssen öffentlich-private Partnerschaften mobilisieren und Bürgerbeteiligung fördern (die so genannte nutzerorientierte offene Innovation in offenen Gesellschaften für Wertschöpfung); |
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26. |
unterstreicht die zentrale übergeordnete Rolle der Leitinitiativen zur Innovationsunion (7) und zur Digitalen Agenda (8) bei der Schaffung günstiger Bedingungen zur Überwindung der Kluft zwischen den vorhandenen Forschungsergebnissen und der Praxis. Die strategische und operative Praxis auf lokaler und regionaler Ebene muss im Lichte der neusten Forschungsergebnisse entwickelt und sogar radikal verändert werden; |
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27. |
fordert nachdrücklich die Förderung von Dienstleistungsinnovationen, mit denen Verfahren modernisiert und auf der Grundlage eines digitalen Systemdenkens eingesetzt werden können; |
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28. |
empfiehlt, dass die Kommission schnelle Entscheidungen fällt, um die Grundlage für die Entwicklung des Binnenmarktes, insbesondere des digitalen Binnenmarktes zu schaffen und einige breit angelegte FuE-Initiativen einzurichten, durch die das Wissen aus der weltweiten Forschung multidisziplinär und kreativ in praxisnahe Anwendungen überführt und genutzt wird. Diese sollten Pionierinitiativen sein, für die die besten Sachverständigen und Akteure des Wandels aus mehreren Fachbereichen herangezogen werden; |
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29. |
drängt die Kommission, gemeinsam mit dem AdR eine breiter angelegte Kommunikationskampagne einzuleiten, um die lokalen und regionalen Entscheidungsträger und die Öffentlichkeit für die Europa-2020-Strategie zu sensibilisieren. Der AdR schlägt vor, hierzu gemeinsam mit der Kommission ein „Handbuch über die Europa-2020-Strategie für Städte und Regionen“ auszuarbeiten, aus dem klar hervorgeht, wie sie zur Umsetzung der Strategie beitragen können, und in dem zugleich die verschiedenen Finanzierungsquellen (auf nationaler, lokaler und regionaler Ebene sowie auf Ebene der Europäischen Union) aufgezeigt werden; |
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30. |
bekräftigt, dass er auch weiterhin mit Hilfe seiner Europa-2020-Monitoringplattform die Umsetzung der Europa-2020-Strategie in die Praxis überwachen wird. Als Beitrag zum Erfolg der neuen Strategie im Zusammenhang mit dem Europäischen Semester werden die Ergebnisse dieser Überwachung durch den AdR jährlich im Dezember, vor dem Jahreswachstumsbericht der Kommission und der Frühjahrstagung des Rates, veröffentlicht werden; |
Finanzierung der Botschaften: Standpunkte des AdR hinsichtlich der Notwendigkeit der Schaffung von Synergien zwischen den verschiedenen Finanzierungsquellen:
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31. |
betont, dass die wahre Herausforderung für die Europäische Union, die Mitgliedstaaten und die Regionen darin besteht, die erforderlichen Synergien zwischen den verschiedenen Finanzierungsinstrumenten des öffentlichen und des privaten Sektors zu schaffen, um die Umsetzung der Europa-2020-Strategie zu ermöglichen, und dringt auf eine bessere Abstimmung zwischen den auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zur Verfügung gestellten öffentlichen Mitteln, damit die Regionen und Städte die Strukturfonds und andere Programme der Europäischen Union besser nutzen können; |
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32. |
unterstreicht insbesondere, dass Fortschritte bei der Ausrichtung der Mittel auf die Ziele und Vorgaben der Europa-2020-Strategie erzielt werden müssen, und weist auf die Verknüpfung der Kohäsionspolitik und der Europa-2020-Strategie hin, die eine echte Chance bietet, um auch künftig die Aufholbemühungen der ärmeren Regionen der Europäischen Union zu unterstützen, die Abstimmung zwischen den Politikbereichen der Europäischen Union zu erleichtern und die Kohäsionspolitik zu einem wichtigen Wachstumsmotor in der ganzen Europäischen Union weiterzuentwickeln und dabei gesellschaftliche Herausforderungen wie Bevölkerungsalterung und Klimawandel zu bewältigen (9); |
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33. |
bekräftigt mit Blick hierauf sein Interesse an zwei Vorschlägen der Kommission für den neuen mehrjährigen Finanzrahmen für die Zeit nach 2013 (10), und zwar: Vereinbarungen über eine Entwicklungs- und Investitionspartnerschaft zwischen der Kommission und den einzelnen Mitgliedstaaten, in denen die Zusagen der Partner auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene festgehalten werden, und ein gemeinsamer strategischer Rahmen, um die Kohärenz der verschiedenen Politikbereiche zur Umsetzung der Europa-2020-Strategie sowie der kohäsionspolitischen Ziele zu erhöhen, wobei die derzeitigen separaten Leitlinienpakete ersetzt würden; |
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34. |
verweist in diesem Zusammenhang erneut auf die kohäsionspolitischen Maßnahmen zum Aufbau regionaler Innovationssysteme und zur Schaffung von Instrumenten für die territoriale Zusammenarbeit, die Bereitstellung von Risikokapital und Maßnahmen zur schnelleren Einführung innovativer Produkte und zur Vernetzung der betroffenen Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung (11); |
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35. |
weist erneut darauf hin, dass eine bessere Messgröße als nur das BIP allein erforderlich ist, um Probleme wie Klimawandel, effiziente Ressourcennutzung, Lebensqualität oder soziale Integration zu lösen, und betont, dass die von den lokalen, regionalen und nationalen Behörden sowie den Behörden der Europäischen Union zu verwendenden Indikatoren einheitlich sein, die Schaffung und Verbreitung gesellschaftlicher Innovationen begünstigen und eine kohärente Entscheidungsfindung ermöglichen müssen (12). Diese zusätzlichen Indikatoren sollten bei der Durchführung und Bewertung der Kohäsionspolitik berücksichtigt werden, um den Entwicklungsstand jeder Region besser darzustellen (13); |
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36. |
ruft die Europäische Kommission dazu auf, durch eine vereinfachte und verbesserte Verwaltung der Programme für interregionale Zusammenarbeit neue territoriale Partnerschaften zu erleichtern (14); |
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37. |
fordert eine größere Leistungsfähigkeit der Regionen und Städte bei der Nutzung des Siebten Rahmenprogramms, des Wettbewerbs- und Innovationsprogramms und anderer ähnlicher Initiativen. Besonderes Gewicht sollte auf eine umfassende Nutzung der Digitalisierung und neuer Schlüsseltechnologien zur Modernisierung der regionalen Innovationspolitik gelegt werden; |
Finanzierung der Botschaften: Standpunkte des AdR hinsichtlich der Öffnung der Innovation und der öffentlichen Ausschreibungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz:
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38. |
erkennt an, dass Innovation das Ergebnis einer Kombination verschiedener Elemente und disziplinübergreifender Ansätze ist und fordert die Ergreifung von Maßnahmen zur Erhöhung des strukturellen und Beziehungskapitals der Regionen, sowohl intern innerhalb praxisbezogener Arbeitsgemeinschaften als auch in Zusammenarbeit mit anderen; |
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39. |
ist der Überzeugung, dass sich die Unternehmen neuen Denkmustern öffnen und die in ihrer Region verfügbaren kollektiven Ressourcen umfassend nutzen müssen, weshalb ihr Erfolg vom vorhandenen sozialen Kapital abhängt. Andererseits hält der AdR die Regionen dazu an, innerhalb eines menschenorientierten Ansatzes einer Partnerschaft zwischen den Akteuren des öffentlichen und privaten Sektors mit den Hochschulen und anderen bedeutenden Wissenschaftseinrichtungen hinzuarbeiten, d.h. das Konzept der Dreifachhelix zu modernisieren; |
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40. |
begrüßt die Tatsache, dass auf die vorkommerzielle Auftragsvergabe als Bindeglied zwischen gesellschaftlicher Innovation und technologiegestützten Lösungen zurückgegriffen wird, und betont, dass durch die Modernisierung der Vergabevorschriften die Rolle des öffentlichen Sektors bei der Erzielung eines bestmöglichen Preis-Leistungsverhältnisses aufgewertet werden muss (15). Sofern sich die Leistungsbeschreibungen und Verfahren regionenübergreifend aufeinander abstimmen lassen, kann die vorkommerzielle Auftragsvergabe auch eine wichtige Triebfeder für die Schaffung des europäischen Binnenmarkts sein; |
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41. |
weist erneut darauf hin, dass die vorkommerzielle Auftragsvergabe noch stärker vorangetrieben wird, wenn sie Hand in Hand mit einer offenen Innovation geht, die auf eine raschere Herbeiführung einer grünen wissensbasierten Gesellschaft ausgerichtet ist, mit anderen Worten, wenn sie dazu genutzt wird, gemeinsame, mehrfach verwendbare Lösungen zur Schaffung der Infrastrukturen und Dienstleistungen zu entwickeln, auf denen moderne, praxisnahe Innovationsökosysteme aufbauen. |
Brüssel, den 12. Oktober 2011
Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen
Mercedes BRESSO
(1) Europäisches Semester und Jahreswachstumsbericht KOM(2011) 11 endg.
(2) Europäische Kommission, Europa-2020-Strategie KOM(2010) 2020 endg. und Schreiben des Generalsekretärs an den AdR vom 19. Juli 2010.
(3) CdR 199/2010 fin: Entschließung zur stärkeren Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Europa-2020-Strategie.
(4) CdR 73/2011: Erklärung an den Europäischen Rat auf der Frühjahrstagung 2011.
(5) CdR 199/2010 fin: Entschließung zur stärkeren Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Europa-2020-Strategie.
(6) Hierfür wurde eine spezielle Seite in das Internetportal der Europa-2020-Monitoringplattform des AdR integriert.
(7) CdR 373/2010 rev. 2: Stellungnahme zu der „Leitinitiative der Strategie Europa 2020 – Innovationsunion“.
(8) CdR 104/2010 fin: Stellungnahme zum Thema „Eine Digitale Agenda für Europa“.
(9) Überprüfung des EU-Haushalts - KOM(2010) 700 endg.
(10) Sie sind ebenfalls in der Überprüfung des EU-Haushalts (KOM(2010) 700 endg.) enthalten.
(11) CdR 223/2010 fin, Stellungnahme zum Thema „Beitrag der Kohäsionspolitik zur Europa-2020-Strategie“.
(12) CdR 163/2010 fin, Stellungnahme zum Thema „Die Messung des Fortschritts über das BIP hinaus“.
(13) CdR 369/2010 fin, Stellungnahme zum Thema „Fünfter Kohäsionsbericht“.
(14) ebd.
(15) CdR 70/2011 fin, Stellungnahme zum Thema „Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge“.
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11.1.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 9/61 |
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Strategie zur wirksamen Umsetzung der Charta der Grundrechte“
2012/C 9/11
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
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wertet es positiv, dass die Grundrechte in der Europäischen Union gestärkt werden. Trotz umfangreicher Menschenrechtsbestimmungen in Europa gibt es in der Praxis Missstände bei der Gewährleistung dieser Rechte; |
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befürwortet die drei Hauptteile der Kommissionsstrategie. Er stellt zugleich fest, dass sich die Strategie in erster Linie an die Institutionen wendet und sich insbesondere damit beschäftigt, was die Kommission tun soll und muss. Der Ausschuss spricht sich für einen strategischeren Ansatz bei der Umsetzung der Charta aus, der die Einbeziehung aller Institutionen, einschließlich der lokalen und regionalen politischen Ebene, erfordert; |
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bietet seine Mitarbeit an der „Schaffung einer Kultur des Schutzes und der Förderung von Grundrechten“ auf verschiedenen politischen Ebenen an. Zu dieser Arbeit gehört auch, die Grundrechte bei den Bürgerinnen und Bürgern besser bekannt zu machen, sowie die Aufgabe, bei den Bediensteten der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten und der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften das Bewusstsein der Gültigkeit der Grundrechtecharta als unmittelbar geltendes Recht zu stärken; |
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vertritt die Auffassung, dass die vorgeschlagene Strategie in Bezug auf die Verfahren für vorbereitende Konsultationen zu vorgeschlagenen Rechtsvorschriften konkreter ausformuliert werden sollte. Diese Prozesse müssen deutlich gestaltet sein, sodass Folgenabschätzungen sachgerecht und anwendbar werden. Dass verschiedene Akteure, unter anderem auch die lokale und regionale politische Ebene, die Möglichkeit haben, ihre Standpunkte zu formulieren, ist wichtig für die Stärkung der Demokratie in der Europäischen Union. |
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Berichterstatterin |
Lotta Håkansson HARJU (SPE/SE), Mitglied des Gemeinderats von Järfälla |
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Referenzdokument |
„Strategie zur wirksamen Umsetzung der Charta der Grundrechte durch die Europäische Union“ KOM(2010) 573 endg. |
I. POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER STANDPUNKT DES AUSSCHUSSES DER REGIONEN
Hintergrund
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1. |
Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurde die Charta der Grundrechte der Europäischen Union rechtsverbindlich. Die sich aus der Charta ergebenden Rechte können beim Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg geltend gemacht werden, und die einzelstaatlichen Gerichte müssen der Charta in ihren eigenen Entscheidungen voll Rechnung tragen. Außerdem sieht der Vertrag von Lissabon den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vor. |
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2. |
Anliegen, die mit Rechten aus der Europäischen Menschenrechtskonvention zusammenhängen, werden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verhandelt. Nach Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch die EU wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg also auch Rechtsakte der EU prüfen können. |
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3. |
Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention können von Bürgern der Staaten, die dem Europarat angehören, eingeklagt werden. Verstöße gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union können von den EU-Mitgliedstaaten, den EU-Institutionen und von juristischen oder natürlichen Personen eingeklagt werden. Eine Voraussetzung für ein gut funktionierendes Regelwerk in ganz Europa ist die baldige Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch die EU. |
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4. |
Alle in der Europäischen Union garantierten Grundrechte werden in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in einem einzigen Text zusammengefasst und klar definiert. Die Rechtssicherheit wird gestärkt, und die Rechte des Einzelnen werden verdeutlicht. Adressaten der Charta sind die EU-Institutionen und die EU-Mitgliedstaaten, soweit sie EU-Recht anwenden bzw. umsetzen. |
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5. |
In der Charta ist festgelegt, dass die Zuständigkeit der EU durch die neuen Artikel nicht erweitert wird. Die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der EU und den Mitgliedstaaten soll gewahrt werden. |
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6. |
Die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung wird im EU-Vertrag anerkannt; laut Artikel 4 Ziffer 2 achtet die Union die jeweilige nationale Identität, die in den grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen der Staaten einschließlich der regionalen und lokalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt. Eine ausgeprägte Selbstverwaltung der nachgeordneten Ebenen ist ein zentraler Bestandteil des demokratischen Gefüges der EU-Mitgliedstaaten. Das Subsidiaritätsprinzip ist im Lissabon-Vertrag neu formuliert und erstreckt sich erstmals auf die nationale, regionale und lokale Ebene. Alle EU-Mitgliedstaaten haben darüber hinaus die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung ratifiziert. |
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7. |
Die Europäische Kommission erläutert ihre Strategie in der Mitteilung KOM(2010) 573 endg. Ihr übergeordnetes Ziel ist die Förderung einer „Grundrechtskultur“. Die Strategie umfasst drei Hauptteile:
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8. |
Die Strategie behandelt in erster Linie die Tätigkeiten und Verfahrensweisen der Kommission und der übrigen EU-Institutionen. Laut der Strategie soll die Kommission darüber wachen, dass alle Rechtsakte der EU in jedem Abschnitt des Gesetzgebungsverfahrens einschließlich ihrer Umsetzung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene mit der Charta in Einklang stehen. |
Allgemeine Standpunkte
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9. |
Der Ausschuss der Regionen wertet es positiv, dass die Grundrechte in der Europäischen Union gestärkt werden. Trotz umfangreicher Menschenrechtsbestimmungen in Europa gibt es in der Praxis Missstände bei der Gewährleistung dieser Rechte. |
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10. |
Der AdR begrüßt deshalb die von der Europäischen Kommission angeregte Strategie zur wirksamen Umsetzung der Charta der Grundrechte durch die Europäische Union. Der Ausschuss teilt die Sicht der Europäischen Kommission, wonach mehr für eine bessere Umsetzung der von der Europäischen Union garantierten Rechte unternommen werden muss. |
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11. |
Der Ausschuss befürwortet die drei Hauptteile der Kommissionsstrategie. Er stellt zugleich fest, dass sich die Strategie in erster Linie an die Institutionen wendet und sich insbesondere damit beschäftigt, was die Kommission tun soll und muss. Der Ausschuss spricht sich für einen strategischeren Ansatz bei der Umsetzung der Charta aus, der die Einbeziehung aller Institutionen, einschließlich der lokalen und regionalen politischen Ebene, erfordert. |
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12. |
Der Ausschuss der Regionen sieht es als wichtig an, die Nachhaltigkeit der in den EU-Verträgen und in der Charta festgeschriebenen Kompetenzverteilung hinsichtlich der Grundrechte in den kommenden Jahren kritisch zu prüfen, da sich der Inhalt der Charta sowohl durch politische Handlungen als auch durch juristische Beurteilungen konkretisieren wird. Die Rechte-Charta bedeutet keine Ausweitung der Befugnisse der EU, und es muss der Rolle Rechnung getragen werden, die den Kommunen und Regionen im politischen System der jeweiligen Länder zukommt. |
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13. |
Der Ausschuss der Regionen erinnert an die Vielgestaltigkeit der lokalen und regionalen Demokratie in den Mitgliedstaaten. Bei der Gewährleistung der Grundrechte sind die nationalen Verfassungstraditionen und die kommunale Selbstverwaltung zu wahren. Die Strategie muss auf einem Wechselspiel zwischen Bürgern und Staat und zwischen den Ebenen der Gesellschaft aufbauen. Die lokale und regionale Ebene muss besser berücksichtigt werden und eine aktive Rolle bei der Durchführung erhalten. |
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14. |
Der Ausschuss der Regionen unterstreicht, dass es die lokale und regionale Ebene ist, auf der viele Grundrechte ausgestaltet und garantiert werden, wie zum Beispiel Gesundheitsschutz (Artikel 35 der Charta), Bildung (Artikel 14), Eigentumsrechte (Artikel 17), soziale Sicherheit und soziale Unterstützung (Artikel 34), Verbraucherschutz (Artikel 38), demokratische Teilhabe (Artikel 39 und 40). |
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15. |
Die Bedeutung der lokalen und regionalen Ebene für die Gewährleistung der Menschenrechte ist auch vom Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats (KGRE) (unter anderem im Bericht „The role of local and regional authorities in the implementation of human rights“, Lars O. Molin 2010) und von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (u.a. im Dialog am 26. November 2010 mit der Fachkommission CIVEX des AdR über den Schutz und die Förderung der Grundrechte in einem Mehrebenensystem) unterstrichen worden. |
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16. |
Damit die Strategie stärkere Wirkung entfaltet und die Grundrechte in vollem Umfang verwirklicht werden können, muss die lokale und regionale Ebene sowie die einschlägige strategische Rolle der Kommunen und Regionen in der Strategie viel klarer herauskommen. Der Ausschuss ermutigt die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Mitgliedstaaten, im Wege der offenen Konsultation mit Bürgern und lokalen Interessenträgern eigene Grundrechtechartas auszuarbeiten und umzusetzen, die mit der EU-Charta übereinstimmen. |
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17. |
Der Ausschuss der Regionen betont, dass gemeinsame Anstrengungen und eine gemeinsame Verantwortung aller Ebenen der Gesellschaft gefragt sind. Das Engagement für eine effektive und funktionierende Zusammenarbeit zwischen den Gesellschaftsebenen muss demnach ein wichtiger Teilaspekt der Strategie sein. Erforderlich ist ein regelmäßiger Dialog über die Gewährleistung der Grundrechte zwischen allen politischen Ebenen in der EU. Dies hat auch der Menschenrechtskommissar des Europarates, Thomas Hammarberg, betont („Recommendation on systematic work for implementing human rights at the national level – CommDH(2009)3“). |
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18. |
Ein gutes Beispiel für die Zusammenarbeit zwischen den Gesellschaftsebenen ist der jährliche Dialog über den Schutz und die Förderung der Grundrechte in einem Mehrebenensystem, den die Fachkommission CIVEX des AdR und die EU-Agentur für Grundrechte (FRA) in Wien ausrichten. Es besteht ein Bedarf an einem regelmäßigen Dialog, um alle Ebenen in den Schutz und die Förderung der Grundrechte einzubinden und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der gesamten Europäischen Union über Grundrechte zu informieren. |
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19. |
Die Grundrechteagentur führt außerdem ein Projekt zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen politischen Ebenen in der EU durch. Dabei geht es um ein Zusammenwirken verschiedener Entscheidungsebenen im Bereich der Grundrechte („Joined-up governance: connecting fundamental rights“). Die einzelnen politischen Ebenen sollen koordiniert werden, um die Ausübung der Grundrechte sicherzustellen. |
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20. |
Der Ausschuss der Regionen bietet seine Mitarbeit an der „Schaffung einer Kultur des Schutzes und der Förderung von Grundrechten“ auf verschiedenen politischen Ebenen an. Zu dieser Arbeit gehört auch, die Grundrechte bei den Bürgerinnen und Bürgern besser bekannt zu machen sowie die Aufgabe, bei den Bediensteten der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten und der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften das Bewusstsein der Gültigkeit der Grundrechtecharta als unmittelbar geltendes Recht zu stärken; schlägt vor, dass die EU-Kommission die Entwicklung entsprechender Instrumente (zum Beispiel e-learning) fördert, um so einheitliche Grundlagen für die Rechtsanwendung zu schaffen. |
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21. |
Alle EU-Länder haben die Europäische Menschenrechtskonvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ratifiziert und sind demnach zur grundlegenden Wahrung der im Konventionstext zugesicherten Menschenrechte und Grundfreiheiten verpflichtet, und zwar auch auf den nachgeordneten Regierungsebenen. Alle EU-Länder haben überdies die Sozialcharta des Europarats ratifiziert (und die Mehrzahl auch die aktualisierte Sozialcharta, die weitere Rechte gewährt). Die sich aus diesen Instrumenten ergebenden Rechte gelten für alle Menschen in der Europäischen Union, also auch für Bürger aus Drittstaaten, die sich in einem EU-Land aufhalten. Ihr Inhalt findet sich weitgehend in der EU-Charta der Grundrechte wieder. |
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22. |
Der Ausschuss der Regionen betont, dass die Grundrechte in Übereinstimmung mit der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten allen Personen in den EU-Mitgliedstaaten ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit zuerkannt werden müssen. Sie bilden ein Fundament für Würde und Freiheit, das dem Einzelnen ungeachtet dessen zugebilligt werden muss, ob er Unionsbürger ist oder nicht. Die meisten Artikel der EU-Grundrechtecharta gelten ebenfalls für alle, auch für Drittstaatsangehörige. |
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23. |
Der Ausschuss der Regionen betont, dass es Aufgabe der Grundrechte ist, gerade auch Schwache, wie z.B. die nach Europa drängenden Flüchtlinge, zu schützen und dass die Gewährleistung der Grundrechte daher Einsatz und manchmal auch Opfer von der Gemeinschaft verlangt. |
„Die Union muss Vorbild sein“
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24. |
Der Ausschuss der Regionen vertritt die Auffassung, dass die vorgeschlagene Strategie in Bezug auf die Verfahren für vorbereitende Konsultationen zu vorgeschlagenen Rechtsvorschriften konkreter ausformuliert werden sollte. Diese Prozesse müssen deutlich gestaltet sein, sodass Folgenabschätzungen sachgerecht und anwendbar werden. Dass verschiedene Akteure, unter anderem auch die lokale und regionale politische Ebene, die Möglichkeit haben, ihre Standpunkte zu formulieren, ist wichtig für die Stärkung der Demokratie in der Europäischen Union. |
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25. |
Der Ausschuss der Regionen betont, dass die verschiedenen Akteure bei Konsultationen im Vorfeld ausreichend Zeit und gute Möglichkeiten zur Einbringung ihrer Standpunkte erhalten müssen. Dabei kann es sich zum Beispiel um nationale Parlamente, spezielle Ombudsleute oder um sonstige Einrichtungen handeln, die Verantwortung für die Menschenrechte tragen. Aber auch die lokale und regionale politische Ebene sowie die Organisationen der Zivilgesellschaft müssen einbezogen werden und Mitsprachemöglichkeiten erhalten. |
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26. |
Der Ausschuss der Regionen hält es für bedeutsam, dass klar herausgestellt wird, wie sich die von der Charta umfassten Rechte auf die Rechtsetzung auswirken. Dabei muss die „tatsächliche“ Folgenabschätzung im Vordergrund stehen, während Standardformulierungen zu vermeiden sind. Außerdem ist es wichtig, dass die Europäische Kommission die Bedeutung der Argumentationen erläutert, sodass diese als Richtschnur für die Anwendung dienen können. Die in der Strategie vorgeschlagene Checkliste kann ein geeigneter Ausgangspunkt für die weitere Arbeit sein. |
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27. |
Die EU und alle Regierungs- und Verwaltungsebenen in der EU müssen mit gutem Beispiel vorangehen und aktiv an der Gewährleistung der Grundrechte arbeiten. Dies gilt nicht nur für die Rechte an sich, sondern auch für ein entschiedenes Auftreten, um Ländern in der Nachbarschaft, die die Menschenrechte nicht einhalten, ein Vorbild zu geben. |
„Bessere Information der Bürger“
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28. |
Der Ausschuss der Regionen begrüßt die Äußerungen der Europäischen Kommission bezüglich der Bedeutung leicht zugänglicher und gehaltvoller Information für die Bürger. Die Informationsverbreitung sollte jedoch ausgewertet werden, um zu untersuchen, inwieweit die Informationen auch die Bürger erreichen. Erst dann lässt sich einschätzen, wie zielgerecht und zugänglich die Informationen tatsächlich sind. |
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29. |
Besonders möchte der AdR die Bedeutung der lokalen und regionalen Ebene für die Informationsverbreitung unterstreichen. Kommunen und Regionen sind wichtige Akteure und Plattformen, die die Bürger erreichen und über ihre Rechte informieren können. Durch gute, klare Information darüber, wann die Charta anzuwenden ist und wann nicht, können Missverständnisse in der Bevölkerung darüber, in welchen Fällen man sich auf die Charta stützen kann, vermieden werden. |
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30. |
Informationen der EU dürfen keine kommunikative Einbahnstraße sein. Kommunen und Regionen können vermitteln, wie die Menschen die Umsetzung der Charta erleben. Der Dialog muss darauf abzielen, die Grundrechte zu einem echten und funktionierenden Werkzeug für alle Menschen in der Gesellschaft zu machen. Hier kann der lokalen und regionalen Ebene eine entscheidende Rolle zukommen, was in der Strategie auch zum Ausdruck kommen sollte. |
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31. |
Ein wichtiges Element dabei sind Initiativen, die lokale und regionale Gebietskörperschaften und die Zivilgesellschaft im Kampf gegen Ausgrenzung ergriffen haben. Darum ist es auch richtig, dass die Kommission Informationen aus der Zivilgesellschaft in den Jahresbericht einfließen lassen will. Eine Voraussetzung dafür ist ein regelmäßiger Dialog zur Einbindung aller politischen Ebenen in den Schutz und die Förderung der Grundrechte und die Sensibilisierung lokaler und regionaler Gebietskörperschaften in der EU für Grundrechtsfragen. |
„Jahresbericht“
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32. |
Nach Auffassung des AdR sollen und werden die Jahresberichte - der erste wurde unlängst veröffentlicht - für die Weiterverfolgung und Bewertung der Strategie zur Umsetzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union von großer Bedeutung sein. Der Ausschuss bedauert jedoch, dass in dem vorliegenden Bericht weder die wichtige Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Stärkung der Grundrechte in der EU noch das Konzept eines Mehrebenensystems für den Grundrechteschutz erwähnt wird. Daher fordert der AdR die Kommission nachdrücklich auf, die lokale und regionale politische Ebene in diese Arbeit künftig viel enger mit einzubeziehen. |
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33. |
Klarstellungsbedarf besteht in der Frage, inwieweit in dem Jahresbericht die Arbeit der EU-Institutionen aufgegriffen werden soll, wie verschiedene Legislativvorschläge beurteilt werden und in welchem Ausmaß der Jahresbericht eine allgemeine Beschreibung der Lage im Bereich der Grundrechte in der EU geben soll. |
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34. |
Eine wichtige Funktion des Jahresberichts muss es sein, dass er als Hilfsmittel zur Bewertung konkreter Ergebnisse der Menschenrechtsarbeit in den Mitgliedstaaten dient. Hier kann die eigene Einschätzung durch die lokale und regionale Politikebene hinsichtlich der Einhaltung der Grundrechte auch eine Ausgangsbasis bilden. In Großbritannien wurde beispielsweise ein Instrument zur Messung von Chancengleichheit und Menschenrechten entwickelt (Equality Measurement Framework), und in Schweden wird an Menschenrechtsindikatoren für die lokale und regionale Ebene gearbeitet. Auch die EU-Grundrechteagentur hat mit der Arbeit an Indikatoren begonnen, ebenso wie der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats. |
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35. |
Der Ausschuss der Regionen hält es in der Erarbeitung von Evaluationsberichten, z.B. bei der Erhebung der Datenbasis und bei der Definition der Kriterien, für erforderlich, den Grundrechten der Bürger insgesamt ein höheres Gewicht zuzumessen. |
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36. |
Der Jahresbericht soll auch die Grundlage für einen jährlichen Dialog über Grundrechte bilden. Angesichts der großen Bedeutung der lokalen und regionalen Politikebene für die Umsetzung der Grundrechte sollte der Ausschuss der Regionen zur Mitwirkung an diesem Dialog eingeladen werden. |
Brüssel, den 12. Oktober 2011
Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen
Mercedes BRESSO
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11.1.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 9/65 |
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Europäischer eGovernment-Aktionsplan 2011-2015“
2012/C 9/12
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
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begrüsst die Ausarbeitung eines Europäischen Aktionsplans für elektronische Behördendienste (eGovernment) 2011-2015. Die Prioritäten dieses Plans – grenzübergreifende Dienste, Stärkung der Position der Nutzer, die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI = public sector information), elektronische Beteiligung (E-Beteiligung), der digitale Binnenmarkt, umweltbewusstes Regierungshandeln und Interoperabilität – sind allesamt Bereiche, in denen die Kommunen und Regionen gleichzeitig Akteure sowie Anbieter und Nutzer von Dienstleistungen sind; |
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begrüsst die Anstrengungen der EU-Institutionen, die Stellung der Bürger und Unternehmen durch den Einsatz elektronischer Behördendienste zu stärken, den Zugang zu öffentlichen Informationen auszubauen und für mehr Transparenz zu sorgen. Er befürwortet die Bemühungen, die Bürgerinnen und Bürger stärker am politischen Prozess zu beteiligen, die Mobilität im Binnenmarkt zu erhöhen und den Verwaltungsaufwand für die Bürger abzubauen; |
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hebt hervor, dass der Aktionsplan für elektronische Behördendienste in bedeutendem Maße dazu beitragen kann, die digitale Kluft zu überbrücken, die in der Europa-2020-Strategie festgeschriebenen Ziele zu erreichen und gleichzeitig in den Bereichen Soziales, Kultur und Wirtschaft eine Reihe wichtiger Bedürfnisse der Unionsbürger zu befriedigen; |
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hebt hervor, dass quelloffene Software (open source software) auf den Märkten immer erfolgreicher wird und gleichzeitig offene Standards und offene Schnittstellen als wesentliche Mittel angesehen werden, die den Transfer und die Nutzung von Informationen sowie die Interoperabilität zwischen mehreren Organisationen, Systemen und Geräten gestatten. |
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Berichterstatter |
Ján ORAVEC (SK/EVP), Bürgermeister von Štúrovo |
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Referenzdokument |
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäischer eGovernment-Aktionsplan 2011-2015 – Einsatz der IKT zur Förderung intelligent, nachhaltig und innovativ handelnder Behörden KOM(2010) 743 endg. |
I. POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
Die Informationsgesellschaft hat sich als enorme Triebkraft des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts erwiesen - daher haben weltweit alle Länder und Regionen die Entwicklung der Informationsgesellschaft in ihre Entwicklungspläne aufgenommen. Durch die Gewährung öffentlicher Zuschüsse bemühen sie sich, den Aufbau der Infrastruktur für die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) voranzutreiben, die Generierung von Inhalten zu fördern, die Erbringung von Dienstleistungen zu beschleunigen und ihren Bürgerinnen und Bürgern Hilfestellung zu bieten, damit sie von diesen Möglichkeiten stärker Gebrauch machen. Die Europäische Union zählt auf diesem Gebiet zu den weltweiten Pionieren, und ihr Programm sollte durch die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften noch gestärkt werden.
Der Europäische eGovernment-Aktionsplan 2011-2015 muss als Konkretisierung der in der Initiative „Digitale Agenda für Europa“ gesteckten Ziele aufgefasst werden. Die Hindernisse, die einer durch eine höhere Dynamik gekennzeichneten Steigerung des Potenzials der IKT im Wege stehen und die zu den oben erwähnten Initiativen geführt haben, treten in Europa deutlich zu Tage. In erster Linie ist es notwendig, den Zugang zu innovativen Technologien im Bereich der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu verbessern, die den Bürgern am nächsten stehen und unmittelbar vor Ort Dienstleistungen erbringen. Darüber hinaus müssen die Schlussfolgerungen aus den bereits durchgeführten Projekten, die nicht zu den erwarteten Ergebnissen geführt haben, einer Bewertung unterzogen werden.
Der Ausschuss der Regionen unterstützt
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1. |
die Vorschläge im Rahmen des Aktionsplans für elektronische Behördendienste, die hauptsächlich die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften betreffen, die ihrerseits die IKT als grundlegende Voraussetzung für ihre Entwicklung begreifen müssen. Die Schwerpunkte der neuen Strategie könnten dazu beitragen, auf lokaler und regionaler Ebene die Lebensqualität zu erhöhen sowie das Sozialleben und die Wirtschaftstätigkeit der Bürgerinnen und Bürger zu fördern, die Effizienz und Kundenorientierung des öffentlichen Dienstes zu verbessern und der lokalen Wirtschaft zugute kommen zu lassen. Die Regionen und Städte können verschiedene Mittel einsetzen, damit dieses Potenzial möglichst vollständig ausgeschöpft werden kann; |
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2. |
eines der Hauptziele des Aktionsplans - die Förderung der digitalen Integration (E-Inclusion), d.h. einer integrativen Informationsgesellschaft, die vom regionalen und sozialen Standpunkt aus gesehen gerecht ist und die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen einsetzt; |
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3. |
die Einbeziehung der lokalen und regionalen Behörden in eine umfassende Zusammenarbeit, um so die Interoperabilität der öffentlichen Verwaltung zu verbessern und die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen effizienter zu gestalten (1). |
Der Ausschuss der Regionen begrüßt
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4. |
die Ausarbeitung eines Europäischen Aktionsplans für elektronische Behördendienste (eGovernment) 2011-2015. Die Prioritäten dieses Plans - grenzübergreifende Dienste, Stärkung der Position der Nutzer, die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI = public sector information), elektronische Beteiligung (E-Beteiligung), der digitale Binnenmarkt, umweltbewusstes Regierungshandeln und Interoperabilität – sind allesamt Bereiche, in denen die Kommunen und Regionen gleichzeitig Akteure sowie Anbieter und Nutzer von Dienstleistungen sind; |
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5. |
die Anstrengungen der EU-Institutionen, die Stellung der Bürger und Unternehmen durch den Einsatz elektronischer Behördendienste zu stärken, den Zugang zu öffentlichen Informationen auszubauen und für mehr Transparenz zu sorgen. Er befürwortet die Bemühungen, die Bürgerinnen und Bürger stärker am politischen Prozess zu beteiligen, die Mobilität im Binnenmarkt zu erhöhen und den Verwaltungsaufwand für die Bürger abzubauen; |
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6. |
das Konzept der zentralen Anlaufstelle als einen Gedanken, der in mehreren Mitgliedstaaten aufgegriffen wurde. Die Einrichtung derartiger Dienstleistungszentren der öffentlichen Verwaltung in der gesamten EU wäre für Bürger und Unternehmer der EU-Mitgliedstaaten von ausschlaggebender Bedeutung. Es ist aber notwendig, erst die entsprechenden Vorraussetzungen für elektronische Behördendienste zu schaffen und gleichzeitig die Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie vollständig zu evaluieren; |
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7. |
die sinnvollen Aktivitäten im Bereich der Förderung und Überwachung der öffentlichen Gesundheit, insbesondere in schwer zugänglichen Regionen und Randgebieten. Die Erarbeitung und Umsetzung nationaler Programme zur Digitalisierung des Gesundheitswesens in den Mitgliedstaaten würde die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen auf lokaler, regionaler und grenzüberschreitender Ebene erheblich erleichtern. |
Der Ausschuss der Regionen hebt hervor,
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8. |
dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in diesem Prozess eine wichtige Rolle spielen. Daher
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9. |
dass im Zuge der Verringerung der Kosten sowie der Rationalisierung und Vereinfachung der Verwaltungsverfahren und Dienste Maßnahmen zur Rationalisierung, Modernisierung und Verringerung des Verwaltungsaufwands als Handlungsschwerpunkt angenommen werden sollten, denn dadurch wird die Wirtschaft belebt, werden Verwaltungsaufwand und -kosten gesenkt und die Beziehungen zwischen den Bürgern und Behörden verbessert. Außerdem werden die Verwaltungskosten der Unternehmen verringert, ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöht und ihre Entwicklung gefördert; |
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10. |
dass die Grundsätze, auf denen der Aktionsplan beruht, d.h. Offenheit, Flexibilität und Zusammenarbeit in den Beziehungen zwischen den Behörden und Bürgern in Europa, für den Erfolg des Umsetzungsprozesses von entscheidender Bedeutung sind; |
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11. |
dass eine besondere Bedeutung hier auch dem Aspekt der Transparenz zukommt. Dem zufolge „gewähren die Mitgliedstaaten den Bürgern elektronischen Zugang zu den über sie gespeicherten personenbezogenen Daten, die elektronisch vorliegen“ (6). Diese Daten dürfen von ihnen bereits heute eingesehen werden. Allerdings hat der Ausschuss der Regionen Vorbehalte gegenüber dem Vorschlag der Kommission, die Bürger ab 2014 automatisch auf elektronischem Weg zu benachrichtigen, wenn ihre Daten auf automatische Weise verarbeitet werden. Eine solche Information sollte nur erfolgen, wenn sie für die Bürgerin oder den Bürger zweckmäßig ist und auch im Verhältnis zu den entstehenden Kosten steht; |
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12. |
dass die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors durch eine engere Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften umfassend zum Tragen gebracht und dadurch die Gebietskörperschaften einen erheblichen Beitrag zur Förderung der Weiterverwendung öffentlicher Informationen im Hinblick auf die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und Schaffung neuer Arbeitsplätze leisten können (7); |
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13. |
dass der Aktionsplan für elektronische Behördendienste in bedeutendem Maße dazu beitragen kann, die digitale Kluft zu überbrücken, die in der Europa-2020-Strategie festgeschriebenen Ziele zu erreichen und gleichzeitig in den Bereichen Soziales, Kultur und Wirtschaft eine Reihe wichtiger Bedürfnisse der Unionsbürger zu befriedigen (8); |
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14. |
dass die europaweite Anwendung des Grundsatzes, dass Daten über Bürger und Gegenstände grundsätzlich nur ein einziges Mal registriert werden und es nicht erforderlich ist, wiederholt verschiedene Formulare auszufüllen, wesentlich dazu beitragen wird, unnötige Verwaltungslasten für die Bürger zu beseitigen und die Kosten für die öffentliche Verwaltung insgesamt zu senken. Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass datenschutzrechtliche Belange gewahrt bleiben; |
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15. |
dass eine grundlegende Voraussetzung für die bessere Nutzung der IKT darin besteht, die in verschiedenen Regionen der EU und insbesondere den Regionen in äußerster Randlage anhaltenden Unterschiede in den Zugangsmöglichkeiten und bei der technischen Ausstattung der Bürger zu beseitigen. Das gilt insbesondere in der Selbstverwaltung, wo es nicht nur bedeutende Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen eines Landes, sondern auch - in Abhängigkeit von der Größe der Gemeinde – zwischen den einzelnen Kommunen gibt. Kleine Gemeinden bleiben überwiegend bei der Schaffung der technischen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen für eine breitere Nutzung der IKT weit zurück. Daher muss damit begonnen werden, nach dem Modell „Software as a Service“ (SaaS) gemeinsame Plattformen zur Dienstleistungserbringung für kommunale und städtische Behörden anzubieten. Dabei werden aktuelle Entwicklungstrends in der Informatik wie Virtualisierung und „Cloud Computing“ genutzt, wodurch es möglich wird, die Kosten zu senken und die Zeit zur Durchführung von Projekten zu kürzen. Diese Entwicklung sollte im Wesentlichen bei bereits bestehenden Plattformen ansetzen und von quelloffener Software Gebrauch machen; |
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16. |
dass in dem Dokument mit Nachdruck darauf hingewiesen werden sollte, dass die Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen überbrückt bzw. nicht noch weiter vergrößert werden. Der Ausschuss ist sich der Gefahr bewusst, dass Projekte zur Einführung elektronischer Behördendienste lediglich in einigen Regionen angenommen und durchgeführt werden könnten; |
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17. |
dass das reibungslose Funktionieren der grenzübergreifenden Dienstleistungen, durch die ein Unternehmer mittels einfacher elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge (PEPPOL - Pan European Public Procurement OnLine, Europaweite Online-Abwicklung des öffentlichen Auftragswesens) seine Dienstleistungen und Waren in der gesamten EU erbringen bzw. verkaufen kann (SPOCS - Simple Procedures Online for Cross-border Services, Einfache Online-Verfahren für grenzübergreifende Dienste), der weiteren Entwicklung des Unternehmens in der EU bedeutende Impulse verleihen kann; |
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18. |
dass quelloffene Software (open source software) auf den Märkten immer erfolgreicher wird und gleichzeitig offene Standards und offene Schnittstellen als wesentliche Mittel angesehen werden, die den Transfer und die Nutzung von Informationen sowie die Interoperabilität zwischen mehreren Organisationen, Systemen und Geräten gestatten; |
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19. |
dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine Schlüsselrolle für die Entwicklung des Breitbandzugangs innehaben (9); |
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20. |
er die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2011 zu dem Thema „Europäische Breitbandnetze: Investition in ein internetgestütztes Wachstum“ (10) unterstützt und insbesondere die Ansicht teilt, dass eine Universaldienstverpflichtung zum Ausbau der Breitbandkommunikation im ländlichen Raum wesentlich beitragen würde; |
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21. |
dass ein hochwertiger und erschwinglicher Breitbandanschluss dazu beitragen kann, die Zugänglichkeit und Qualität der von den lokalen und regionalen Behörden erbrachten Dienstleistungen zu erhöhen und es gleichzeitig auch Kleinstunternehmen sowie kleineren und mittleren Unternehmen zu erleichtern, ihre Waren auf dem Markt anzubieten. Es ist davon auszugehen, dass ein flächendeckenderer und schnellerer Zugang zu Breitbanddiensten den entlegenen Gebieten und Gemeinschaften, insbesondere jenen in äußerster Randlage, besonders viele Vorteile bringen würde (11); |
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22. |
dass durch einen Breitbandanschluss somit die sich aus der Abgelegenheit ländlicher Regionen ergebenden Nachteile dank einer besseren Kommunikation zwischen der Verwaltung und den ihre Dienste in Anspruch nehmenden Privatpersonen und Unternehmen kompensiert werden können (12); |
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23. |
dass die entstehenden elektronischen Behördendienste unter anderem folgende Bereiche abdecken sollten: die Kontakte der Nutzer zu den Verwaltungen, der Beitrag der Verwaltungen zur Belebung der öffentlichen Debatte (Verbreitung wesentlicher öffentlicher Daten, öffentliche Foren, Online-Konsultationen und im weiteren Sinne die neuen Instrumente für Bürgerbefragungen), die Kontakte der Unternehmen zur Verwaltung (z.B. Übermittlung der Sozialdaten, Meldung von Neueinstellungen, Übermittlung steuerrechtlicher und buchhalterischer Daten), die Anwendung technischer Lösungen für den elektronischen Handel im öffentlichen Auftrags- und Beschaffungswesen (elektronisches Beschaffungswesen), die neuen Arbeits- und Organisationsweisen innerhalb der Verwaltung (Umschulungen, Teamarbeit, Telearbeit); |
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24. |
dass Maßnahmen, die entsprechend den Verpflichtungen der EU in der „Digitalen Agenda für Europa“ jedem Europäer einen Zugang zu grundlegenden Breitbanddiensten bis 2013 und ultraschnellen Breitbandverbindungen bis 2020 ermöglichen sollen, schnell verwirklicht werden sollten; |
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25. |
dass die Regionen und Städte im Hinblick auf das Potenzial elektronischer Behördendienste zur Verbesserung der Kohlenstoffbilanz eine führende Rolle dabei übernehmen könnten, die Möglichkeiten zur Entwicklung weiterer Schritte auf lokaler Ebene im Bereich der IKT zu prüfen, bewährte Verfahrensweisen auf technologischem Gebiet auszutauschen, Partner für die einzelnen Projekte auszuwählen, die für Investitionen in IKT-Werkzeuge zur Verfügung stehenden Finanzmittel zu verteilen sowie Fortschritte zu messen und über die erzielten Erfolge zu informieren. |
Der Ausschuss der Regionen weist darauf hin,
|
26. |
dass dem Dienstleistungssektor für die Nutzung der Vorteile aus den IKT besondere Bedeutung zukommt, gehören doch Branchen wie der Groß- und Einzelhandel, Finanz- und Unternehmensdienstleistungen zu den bedeutendsten IKT-Investoren (13); |
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27. |
dass eine anhaltende digitale Kluft die soziale Ausgrenzung und den wirtschaftlichen Rückstand verschlimmert. Die Verwirklichung der Chancengleichheit im IKT-Bereich ist daher eine soziale und wirtschaftliche Notwendigkeit. Vor diesem Hintergrund ist die digitale Integration (eInclusion) von ausschlaggebender Bedeutung, um die Ziele des Aktionsplans für elektronische Behördendienste und damit auch die in der Europa-2020-Strategie (14) festgeschriebenen Ziele für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung zu verwirklichen; |
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28. |
dass der Schutz der Privatsphäre von bestimmten Faktoren abhängt – einschl. der Behördenstruktur (die Mehrheit ist auf lokaler Ebene angesiedelt), der Konvergenz des EU-Rechtsrahmens, der Förderung einer innovativen Kultur bei den Mitarbeitern der Behörden, u.a. durch die Nutzung eines gemeinsamen Ehrenkodex und bei den Bürgerinnen und Bürgern von der Festlegung der Verbraucherrechte in Bezug auf elektronische Produkte und von der Verbesserung ihres Wissens über ihre einschlägigen Rechte, sowie von der Verwaltung der IKT-Anwendungen (15); |
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29. |
dass beim Aufbau der Infrastruktur für das Internet und bei der Entwicklung der darüber angebotenen Dienstleistungen gewährleistet sein muss, dass die Sicherheitsanforderungen auf allen Ebenen vollständig eingehalten werden, damit der größtmögliche Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sichergestellt werden kann und jedweder unerlaubte Zugriff auf persönliche Informationen einschl. Einkaufspräferenzen, medizinische Informationen, Krankenakten usw. verhindert wird (16); |
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30. |
dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Bekämpfung der Computerkriminalität und auf dem Gebiet des Datenschutzes eine Schlüsselrolle übernehmen müssen. Sie sollten an der Sammlung von Daten für Statistiken über Computerkriminalität sowie an der beruflichen Weiterbildung der Beschäftigten beteiligt werden; |
|
31. |
dass in Bezug auf den Grundsatz eines wettbewerblichen Marktes für Informationen des öffentlichen Sektors unbedingt sichergestellt werden muss, dass private Dienstleistungserbringer die gleichen Bedingungen wie Behörden vorfinden, private Nutzer Zugang zu öffentlichen Daten erhalten und die Bedingungen, unter denen diese Daten für kommerzielle Zwecke genutzt werden können, deutlich gemacht werden (17); |
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32. |
dass mit Blick auf das Weißbuch des AdR zur Multi-Level-Governance (18) bei der Steuerung der Prozesse im Rahmen des Aktionsplans für elektronische Behördendienste und der damit im Zusammenhang stehenden politischen Maßnahmen seitens der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten sowie der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ein koordiniertes Handeln unter uneingeschränkter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips von außerordentlicher Bedeutung ist. |
Der Ausschuss der Regionen macht darauf aufmerksam,
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33. |
dass die Sozialpartner, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und die Regierungen zusammenarbeiten müssen, um einen „circulus virtuosus“ aus Qualifizierung der Humanressourcen, organisatorischem Wandel, IKT und Produktivität in Gang zu setzen und die Entwicklung und effiziente Nutzung von IKT sicherzustellen. Maßnahmen zur Verbesserung der IKT-Grundkenntnisse, zum Aufbau von IKT-Kompetenz auf hohem Niveau, zur Förderung des lebenslangen Lernens im Bereich IKT sowie zur Stärkung der für die effiziente IKT-Nutzung erforderlichen Management- und Vernetzungskompetenzen sind besonders wichtig (19) und gehören zu den wesentlichen Zuständigkeiten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften; |
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34. |
dass die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung zahlreiche Maßnahmen in Betracht zieht, die im Rahmen des Aktionsplans für elektronische Behördendienste durchgeführt werden können; |
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35. |
dass die Maßnahmen und ihre Durchführung so, wie sie in der Mitteilung aufgeführt und vorgeschlagen werden, in Bezug auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit keinerlei Probleme aufwerfen werden, da sie sich nur auf das beschränken, was zur Verwirklichung der festgelegten Ziele notwendig ist. Mehrbelastungen der Mitgliedstaaten durch die Maßnahmen sind so weit als möglich zu minimieren und einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu unterziehen; |
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36. |
dass die vorgeschlagenen Vorgehensweisen (unverbindliche politische Maßnahmen) so einfach wie möglich gehalten werden, damit die anvisierten Ziele wirklich erreicht werden und damit gleichzeitig den Mitgliedstaaten (und den Regionen) ein möglichst großer Entscheidungsspielraum zur Verfügung steht; |
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37. |
dass die einzelnen durchzuführenden Maßnahmen aufmerksam verfolgt und bewertet werden müssen, um zu gewährleisten, dass sie sich nur auf das beschränken, was zur Verwirklichung der festgelegten Ziele notwendig ist, und dass sie darüber hinaus den Mitgliedstaaten einen möglichst großen Entscheidungsspielraum lassen und den Wirtschaftsteilnehmern keine unnötigen Lasten aufbürden. Zu diesem Zweck muss ein Überwachungssystem eingeführt werden; |
|
38. |
dass Verstöße gegen die Sicherheit eine ernste Gefahr für die kommunalen Dienstleistungen darstellen (Wasserbewirtschaftung, Energie, ökologische Energieversorgungsunternehmen etc.); |
|
39. |
dass die Frage des Klimawandels eine der größten politischen Herausforderungen ist, mit denen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften konfrontiert sein werden. Zur Verwirklichung der ehrgeizigen Ziele für 2020 muss gewährleistet werden, dass die auf IKT beruhenden Lösungen in ausreichendem Maße verfügbar sind und erschöpfend genutzt werden; |
|
40. |
dass Regionen wie Kommunen wichtige Akteure im Bereich der IKT zur Förderung des nachhaltigen Wachstums sind, da sie für zahlreiche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Planung, Erteilung von Genehmigungen, Investitionen, öffentliche Beschaffung, Produktion und Verbrauch zuständig sind. Verkehrswesen, Wohnungsbau und öffentliche Gebäude sowie die Infrastruktur für die öffentliche Beleuchtung, die von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften geplant und bereitgestellt werden, sind Bereiche, in denen erhebliche CO2-Senkungen und Energieeinsparungen erreicht werden können. Darüber hinaus fördert das große Potenzial der IKT in Bezug auf die Erhöhung der Energieeffizienz auch die Wettbewerbsfähigkeit in der Europäischen Union und die unternehmerischen Möglichkeiten auf lokaler und regionaler Ebene. |
Der Ausschuss der Regionen empfiehlt,
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41. |
dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Nutzung IKT-gestützter Innovationen im öffentlichen Sektor aktiv fördern, insbesondere durch die Verbreitung bewährter europäischer Verfahren sowie durch Beratung und methodologische Empfehlungen (20); |
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42. |
umfassende Schulungsmaßnahmen zu vertrauens- und sicherheitsbezogenen Fragen für alle Mitarbeiter durchzuführen – vor allem aber für Fachpersonal im technischen Bereich (z.B. Netzwerke, Systeme, Sicherheit, Schutz personenbezogener Daten), des an Sicherheitsverfahren und der Anwendung verschiedener Verfahren direkt beteiligten Personals und des an Innovations- und Modernisierungsprozessen (z.B. Vermittlung von EDV-Basiswissen an private Nutzer) allgemein bzw. indirekt beteiligten Personals (21); |
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43. |
dass eine Folgenabschätzung zu Informationssystemen von der Europäischen Kommission vorgenommen und in den Verhaltenskodex für intergouvernementale Beziehungen aufgenommen wird, um die Auswirkungen neuer Politiken und Rechtsakte auf Gemeinden und Regionen zu beurteilen, was Änderungen bei der Informationsverwaltung und die Einführung neuer Technologien erfordert. Diese Folgenabschätzungen haben zum Ziel:
|
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44. |
die Bewusstseinsbildung auf lokaler und regionaler Ebene stärker in den Mittelpunkt zu rücken und die Behörden in ihrem Bemühungen zu unterstützen, ihre Arbeit transparenter zu gestalten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors zu fördern – vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass es an dem erforderlichen Know-how und/oder den Mechanismen fehlt, um die für die Weiterverwendung verfügbaren Informationen zu ermitteln (22); |
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45. |
dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der EU die Möglichkeiten der IKT umfassend nutzen sollten, um die Aufgaben, die sich aus der Bevölkerungsalterung ergeben, zu bewältigen und so die Lebensqualität älterer Menschen zu verbessern, ihre Integration in ihrem örtlichen Umfeld zu sichern und die lokale und regionale Wettbewerbsfähigkeit durch personalisierte Dienstleistungen zu fördern (23). |
Brüssel, den 12. Oktober 2011
Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen
Mercedes BRESSO
(1) CdR 10/2009 fin.
(2) CdR 283/2008 fin.
(3) CdR 156/2009 fin.
(4) CdR 104/2010 fin.
(5) KOM(2009) 116 endg.
(6) KOM(2010) 743 endg.
(7) CdR 247/2009 fin.
(8) CdR 14/2010 fin.
(9) CdR 5/2008 fin.
(10) http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2011-0322+0+DOC+XML+V0//DE.
(11) CdR 252/2005 fin.
(12) CdR 14/2010 fin.
(13) OECD, „The Economic Impact of ICT Measurement, Evidence and Implications“, OECD Publishing (2004) [nur auf EN verfügbar].
(14) KOM(2010) 2020.
(15) CdR 247/2009 fin.
(16) CdR 247/2009 fin.
(17) CdR 247/2009 fin..
(18) CdR 89/2009 fin.
(19) OECD, „The Economic Impact of ICT Measurement, Evidence and Implications“, OECD Publishing (2004) [nur auf EN verfügbar].
(20) CdR 156/2009 fin.
(21) CdR 104/2010 fin.
(22) CdR 247/2009.
(23) CdR 84/2007 fin.
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11.1.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 9/71 |
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Europäische und internationale Mobilität von Beamten und Bediensteten der Gebietskörperschaften in der Europäischen Union“
2012/C 9/13
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
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— |
weist darauf hin, dass angesichts des engen und täglichen Kontakts der Beamten und Bediensteten der Gebietskörperschaften mit der Öffentlichkeit und den Mandatsträgern vor Ort, ihre Rolle bei der Vermittlung des europäischen Gedankens durch größere Mobilität im Rahmen ihrer lebenslangen Weiterbildung und konkret über einen vorübergehenden Dienstortwechsel zu einer anderen Gebietskörperschaft gestärkt würde; |
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— |
weist darauf hin, dass die Mobilität lokaler und regionaler Bediensteter auf europäischer und internationaler Ebene den Staaten der Europäischen Union helfen kann, moderne und effiziente Behörden mit den für die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes erforderlichen Strukturen, personellen Ressourcen und Führungskompetenzen zu schaffen; |
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weist darauf hin, dass die Mobilität zum Abbau von Sprachbarrieren in Europa beiträgt, indem Beamte und andere Bedienstete motiviert werden, mehrere Sprachen zu erlernen; |
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— |
macht auf die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aufmerksam, laut der bei einer Behörde eines Mitgliedstaats beschäftigtes Personal, das von einer anderen Behörde übernommen wird, „keine erhebliche Kürzung seines Arbeitsentgelts allein aufgrund des Übergangs“ erleiden sollte. |
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Berichterstatterin |
Mireille LACOMBE (FR/SPE), Mitglied des Generalrats von Puy-de-Dôme |
I. POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
1. Allgemeine Bemerkungen
Beweggründe des Ausschusses der Regionen, sich mit diesem Thema in einer Initiativstellungnahme zu befassen
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1. |
bekräftigt, dass der Vertrag von Lissabon die territoriale Dimension der europäischen Integration stärkt und eine Umsetzung der Multi-Level-Governance legitimiert, für die das Weißbuch des Ausschusses der Regionen zur Multi-Level-Governance eine Reihe von Maßnahmen vorschlägt (1); |
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2. |
bekräftigt, dass im Interesse der uneingeschränkten Funktionsfähigkeit der Europa-2020-Strategie die Gebietskörperschaften bei ihrer Planung und Umsetzung einzubeziehen sind, unter anderem bei den Leitinitiativen „Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“ (2) und „Jugend in Bewegung“ (3); |
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3. |
ist der Ansicht, dass die Stärkung der Rolle der Gebietskörperschaften im Rahmen der EU-Erweiterung, die Nachbarschaftspolitik und die Außenbeziehungen, insbesondere die Entwicklungshilfe im Zuge der dezentralen Zusammenarbeit, eine Anpassung personeller Ressourcen erfordern, um ihnen eine Erörterung und Planung politischer Strategien der EU-Staaten für den öffentlichen Sektor zu ermöglichen, wie es in der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Gebietskörperschaften als Akteure der Entwicklungszusammenarbeit“ gefordert wird (4); |
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4. |
weist darauf hin, dass angesichts des engen und täglichen Kontakts der Beamten und Bediensteten der Gebietskörperschaften mit der Öffentlichkeit und den Mandatsträgern vor Ort, ihre Rolle bei der Vermittlung des europäischen Gedankens durch größere Mobilität im Rahmen ihrer lebenslangen Weiterbildung und konkret über einen vorübergehenden Dienstortwechsel zu einer anderen Gebietskörperschaft gestärkt würde; |
|
5. |
merkt an, dass der öffentliche Dienst etwa 20,3 % des Arbeitsmarktes in der Europäischen Union ausmacht (5). Die Mobilität kommunaler Beamter und Bediensteter mit dem Ziel, den Erfahrungs- und Wissensaustausch zu fördern, erfolgt im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der EU nach Maßgabe von Artikel 45 AEUV und ist wesentlicher Bestandteil der Unionsbürgerschaft; |
|
6. |
bekräftigt die Verpflichtung des AdR zur Förderung der Mobilität in Bildung und Beruf; neben dem bedeutenden Beitrag zur persönlichen und beruflichen Entfaltung trägt die Mobilität zur Stärkung der europäischen Identität bei und verbessert gleichzeitig den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt innerhalb der Europäischen Union (6); |
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7. |
weist darauf hin, dass die Gebietskörperschaften gemäß dem Subsidiaritätsprinzip in der Mehrzahl der Mitgliedsstaaten direkt für die Planung und Bereitstellung der öffentlichen Dienstleistungen zuständig sind und zudem sicherstellen müssen, dass die Behörden so effizient wie möglich arbeiten. Sowohl auf lokaler als auch auf regionaler Ebene ist ein reicher Wissens- und Erfahrungsschatz vorhanden. Auf genau dieser Ebene ermöglicht der Austausch bewährter Praktiken die größtmögliche Anzahl innovativer Ansätze; |
|
8. |
weist auf die unzureichenden Informationen zu den Möglichkeiten europäischer und internationaler Mobilität für kommunale Beamte und Bedienstete hin, was den Austausch zwischen Gebietskörperschaften nicht leichter macht; |
Inwiefern wird die europäische und internationale Mobilität der Beamten der Gebietskörperschaften positive Auswirkungen haben?
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9. |
weist darauf hin, dass die Mobilität lokaler und regionaler Bediensteter auf europäischer und internationaler Ebene den Staaten der Europäischen Union helfen kann, moderne und effiziente Behörden mit den für die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes erforderlichen Strukturen, personellen Ressourcen und Führungskompetenzen zu schaffen; |
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10. |
vertritt die Auffassung, dass die grenzüberschreitende Mobilität zum Zusammenhalt beiträgt. Die Beamten, die an den Mobilitätsprogrammen teilnehmen, arbeiten direkt oder indirekt an einer Verbesserung der Gesellschaft für alle, und dies auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene. Untersuchungen zeigen, dass das „Sozialkapital“ einen positiven direkten Einfluss auf die Wachstumsraten in den europäischen Regionen hat (7); |
|
11. |
betont, dass neben der demokratischen Governance, durch die eine stärkere Einbindung der betroffenen Bevölkerungsgruppen sichergestellt wird, auch die Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften ein überaus wirksamer Faktor der territorialen Entwicklung ist, da sie eine Vielzahl von Bereichen umfasst und die Einbeziehung der einzelnen staatlichen und privaten Akteure gewährleistet. Diese Zusammenarbeit kann darüber hinaus zur Förderung von Fertigungsverfahren, Vertriebskanälen und Wirtschaftstätigkeiten beitragen, woraus sowohl die Bevölkerung vor Ort als auch die Umwelt einen Nutzen zieht; |
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12. |
weist darauf hin, dass die Mobilität zum Abbau von Sprachbarrieren in Europa beiträgt, indem Beamte und andere Bedienstete motiviert werden, mehrere Sprachen zu erlernen; |
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13. |
weist nachdrücklich darauf hin, dass die Gebietskörperschaften bei der grenzüberschreitenden Mobilität eine wichtige Rolle spielen und dass diese Mobilität sowohl die europäische Integration stärkt als auch die Bewerberländer mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand vertraut macht. Da Erfahrung und Wissensstand der Gebietskörperschaften im Verwaltungsbereich breit gefächert sind, wird man auch auf genau dieser Ebene die besten Lösungen finden und wichtige Partnerschaften knüpfen; |
2. Künftige Maßnahmen
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14. |
fordert die Europäische Kommission auf, die europäische und internationale Mobilität der kommunalen Bediensteten im Interesse einer besseren Zusammenarbeit zwischen Städten und Regionen zu fördern. Zu diesem Zweck soll eine Datenbank in Form eines Internetportals erstellt werden, welches Zugriff auf bewährte Praktiken, Projekte, Mobilitätsmöglichkeiten sowie die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dieser Mobilität bietet. Die Europäische Kommission könnte sich auf die auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene vorhandenen Informationen stützen und diese den kommunalen Beamten und Bediensteten zugänglich machen; |
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15. |
betont, dass die wachsende Rolle der Gebietskörperschaften im Rahmen der Entwicklungshilfe und der internationalen Kooperationsprogramme mit Entwicklungsländern stärkere Berücksichtigung finden müsste (8); |
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16. |
plädiert dafür, die Rolle der Gebietskörperschaften im Bereich der Zusammenarbeit angesichts ihrer starken Engagements in diesem Bereich stärker zu berücksichtigen; im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip sind sie am besten geeignet, den Zugang zur Mobilität zu fördern. Sie müssen dementsprechend an der Entwicklung von Kooperationsprogrammen mitwirken, die gemeinsam mit den Beamten und Bediensteten der Gebietskörperschaften erarbeitet werden, welche für die öffentlichen Politikbereiche auf lokaler und europäischer Ebene zuständig sind; |
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17. |
schlägt vor, dass europäische Beamte auch in Gebietskörperschaften entsandt werden können; |
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18. |
weist darauf hin, dass diese Stellungnahme sich auch an die Beamten und anderen Bediensteten des Europäischen Verbundes für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) richten soll. Denn die europäische und internationale Mobilität der EU-Beamten kann insbesondere in den grenzüberschreitenden Gebieten getestet werden. Diese Gebiete können in diesem Zusammenhang als europäische Versuchsgebiete fungieren. In diesem Sinne sollte die EU den Ausbau der Informationsdienste für Grenzgänger fördern, was ein wichtiger Mobilitätsfaktor wäre; |
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19. |
fordert die EU-Staaten, die noch keine Rechtsvorschriften für die Erleichterung der europäischen und internationalen Mobilität ihrer eigenen ständigen oder zeitweiligen kommunalen oder regionalen Bediensteten erlassen haben, dies nach Anhörung der Sozialpartner zu tun und auch die Aufnahme von kommunalen und regionalen Bediensteten anderer Mitgliedsstaaten zu ermöglichen. Solche Rechtsvorschriften sind sinnvoll, um die Rechte und Pflichten der entsandten Bediensteten zu definieren. Rahmenvorschriften sind auch für die Festlegung der Mobilitätskriterien von wesentlicher Bedeutung; hierunter fallen die erforderlichen beruflichen und sprachlichen Fähigkeiten, die Dauer des vorübergehenden Arbeitsortwechsels, die Vergleichbarkeit der aufnehmenden mit der entsendenden Gebietskörperschaft sowie der Mehrwert dieses Arbeitsortswechsels für die beteiligten Körperschaften; |
|
20. |
macht auf die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (9) aufmerksam, laut der bei einer Behörde eines Mitgliedstaats beschäftigtes Personal, das von einer anderen Behörde übernommen wird, „keine erhebliche Kürzung seines Arbeitsentgelts allein aufgrund des Übergangs“ erleiden sollte; |
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21. |
betont, dass angesichts der hohen Zahl weiblicher Arbeitnehmer im öffentlichen Sektor bei allen Maßnahmen die Bedeutung der Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern berücksichtigt werden sollte, nicht zuletzt durch den Zugang zu angemessener Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Erwachsenen, um so mehr Frauen die Teilnahme an Mobilitätsprogrammen zu ermöglichen; |
|
22. |
unterstreicht, dass es zweckdienlich wäre, wenn die Europäische Kommission in Verbindung mit den betreffenden europäischen Verbänden eine Bestandsaufnahme zur Mobilität kommunaler Beamter in den letzten fünf Jahren erstellt, die eine Beurteilung des Mehrwerts für die Körperschaft und den Erwerb neuer Kompetenzen bei leitenden Mitarbeitern auf der Managementebene für komplexe Projekte einschließt; |
|
23. |
schlägt vor, dass die Europäische Kommission in Koordination mit dem Ausschuss der Regionen „Treffen zur Mobilität“ veranstaltet, bei denen europäische Institutionen und Gebietskörperschaften miteinander in Kontakt treten, so dass ein Austausch zwischen kommunalen und regionalen Bediensteten, die an einem Mobilitätsprogramm teilnehmen, und solchen Bediensteten stattfinden kann, die im Ausland Karriere machen möchten. Es könnte ein Preis für Mobilität („Mobilis“) geschaffen werden, der an Körperschaften verliehen wird, die sich an einem Mobilitätsprogramm beteiligen möchten; |
|
24. |
schlägt vor, dass die Europäische Kommission eine Machbarkeitsstudie durchführt, damit letztlich ein europäisches Austauschprogramm für Beamte und Bedienstete der Gebietskörperschaften auf die Beine gestellt werden kann; |
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25. |
plädiert dafür, dass die finanzielle Unterstützung der Mobilitätsprogramme für kommunale Bedienstete (gegenwärtig über Programme wie INTERREG IVC, URBACT und CARDS) auch in der weiteren Finanziellen Vorausschau der EU beibehalten wird; |
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26. |
schlägt vor, dass die Europäische Kommission eine Informationskampagne zum Mehrwert der Mobilität kommunaler Bediensteter startet, um den Austausch bewährter Praktiken zwischen den Gebietskörperschaften der Europäischen Union, aber auch mit jenen in Bewerberländern und Drittstaaten zu fördern; |
Brüssel, den 12. Oktober 2011
Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen
Mercedes BRESSO
(1) CdR 89/2009 fin.
(2) KOM(2010) 682 endg.
(3) KOM(2010) 477 endg.
(4) CdR 312/2008 fin.
(5) SEK(2010) 1609 endg.
(6) CdR 292/2010 fin.
(7) Beugelsdijk et van Schaik, Social Capital and Regional Economic Growth, 2003.
(8) CdR 408/2010 fin.
(9) Rechtssache Scattolon C-108/10.
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11.1.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 9/74 |
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Entwicklung der europäischen Dimension des Sports“
2012/C 9/14
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
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— |
betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften seit jeher die erzieherische Wirkung des Sports anerkennen und nutzen, indem sie ihn in die Schulpolitiken und in die Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität (auch in puncto Gesundheit) ihrer Bürgerinnen und Bürger einbinden; |
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— |
begrüßt insbesondere, dass die Europäische Kommission bereits Unterstützungsmaßnahmen zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Sportbereich eingeleitet hat; |
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— |
betont die ethischen Werte im Rahmen des Sports und insbesondere die Notwendigkeit, den Jugendlichen den Wert einer Niederlage und das Fairplay zu vermitteln; hierzu müssen in erster Linie die Trainer und Fachleute entsprechend geschult werden, da sie mit gutem Beispiel vorangehen müssen, um ungebührlichem und schlechtem Benehmen ein Ende zu setzen; |
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— |
betont die gesellschaftliche Bedeutung von Sportinitiativen wie Special Olympics und Paraolympische Spiele, die zur sozialen Integration von Menschen mit Behinderungen beitragen, da solche Veranstaltungen in unterschiedlichem Maße die individuelle Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderungen fördern; |
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— |
schlägt vor, im Rahmen des lebenslangen Lernens innovative Initiativen für den Schulsport zu unterstützen, insbesondere für Schüler zwischen vier und vierzehn Jahren; |
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— |
spricht sich dafür aus, die Möglichkeiten zur Förderung von Sportinfrastrukturen und Sportaktivitäten im Rahmen des EFRE und die Möglichkeiten zur Stärkung der Kompetenzen und zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern im Bereich des Sports im Rahmen des ESF in vollem Umfang zu nutzen. |
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Berichterstatter |
Roberto PELLA (IT/EVP), Mitglied des Gemeinderats von Valdengo, Beigeordneter von Biella |
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Referenzdokument |
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwicklung der europäischen Dimension des Sports KOM(2011) 12 endg. |
I. POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
Allgemeiner Kontext
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1. |
begrüßt insgesamt die Mitteilung der Kommission „Entwicklung der europäischen Dimension des Sports“ (1), die an das Weißbuch Sport (2) anknüpft und in der Artikel 165 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) als Rechtsgrundlage für das Tätigwerden der EU genannt wird. Die Mitteilung befasst sich mit 15 Prioritäten, die in vier thematischen Kapiteln zusammengefasst wurden: gesellschaftliche Rolle des Sports, wirtschaftliche Dimension des Sports, Organisation des Sports und Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen im Sportbereich; |
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2. |
begrüßt, dass die Europäische Kommission unter Verweis auf die bereits im Weißbuch Sport enthaltenen Grundsätze bekräftigt hat, dass, um den Erfolg der Strategie zu gewährleisten, die Maßnahmen im Bereich des Sports mit den Maßnahmen in den damit zusammenhängenden Bereichen koordiniert werden müssen: Gesundheit, Bildung, Ausbildung, Jugend, regionale Entwicklung und Zusammenhalt, soziale Integration, Beschäftigung, Unionsbürgerschaft, Justiz, Inneres, Forschung, Binnenmarkt und Wettbewerb; |
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3. |
betont, dass in Artikel 165 AEUV auch auf Anreize zur Förderung des Sports verwiesen wird. Auf der Grundlage dieses Artikels hätte die Europäische Kommission im Rahmen der jetzigen Finanziellen Vorausschau eine neue Ausgabenstruktur vorschlagen können, beispielsweise ein auf zwei Jahre befristetes EU-Sportprogramm; |
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4. |
bekräftigt in Übereinstimmung mit der Europäischen Kommission die Anerkennung der Sonderstellung des Sports - die auch durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bestätigt wird - durch Artikel 165 AEUV und spricht sich dafür aus, dass bei der Aufstellung und Anwendung der gemeinschaftlichen Vorschriften die Sonderstellung des Sports berücksichtigt wird; |
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5. |
begrüßt nachdrücklich, dass der EU durch Artikel 6 und Artikel 165 AEUV die Zuständigkeit für Unterstützungs-, Koordinierungs- oder Ergänzungsmaßnahmen im Bereich des Sports zugewiesen wird, was der Entwicklung der europäischen Dimension des Sports neue Impulse verleiht. Unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und der Unabhängigkeit der Leitungsstrukturen des Sports bringen solche Maßnahmen den Sportinitiativen der Mitgliedstaaten und der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einen europäischen Mehrwert, da sie für eine größere Wirkung der Maßnahmen im Sportbereich sorgen; |
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6. |
betont, dass der Sport und die nationalen, europäischen und internationalen Organisationen, die für die Organisation und die Regulierung des Sports zuständig sind (IOK, Nationale Olympische Komitees sowie Organisationen für Behinderten- und Breitensport) zur Erreichung der langfristigen strategischen Ziele der EU, insbesondere der Europa-2020-Strategie, und zur Schaffung neuer Beschäftigungsaussichten insbesondere für Jugendliche einen wirksamen Beitrag leisten können; |
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7. |
betont die Rolle des Sports für die Herausbildung einer europäischen Identität sowie für die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit; |
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8. |
begrüßt, dass die Europäische Kommission und der Rat der Europäischen Union („der Rat“) die Komplexität anerkannt und den Vorschlägen für gemeinsame Maßnahmen im Sportbereich sowie der informellen Zusammenarbeit Bedeutung beigemessen haben, die zwischen den Mitgliedstaaten erforderlich ist, damit der stetige Austausch bewährter Verfahrensweisen und die Verbreitung von Ergebnissen sichergestellt werden können; |
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9. |
zeigt sich erfreut darüber, dass die Europäische Kommission und der Rat (3) ihre Unterstützung für informelle Expertengruppen im Sportbereich bekräftigt haben, die die Mitgliedstaaten einsetzen wollen und die der Ratsarbeitsgruppe Sport berichten werden. Spricht sich in diesem Zusammenhang für eine Teilnahme des AdR an solchen Gruppen aus; |
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10. |
begrüßt es, dass die GD MARKT der Europäischen Kommission eine unabhängige Studie über die Finanzierung des Breitensports in Europa (z.B. über staatliche, regionale und lokale Finanzierungsquellen, die Beiträge der privaten Haushalte, durch ehrenamtliche Tätigkeit, Sponsoring, den Verkauf von Medienrechten und Einkünfte aus dem Glücksspiel, einschl. Online-Glücksspiel) in Auftrag gegeben hat, um die verschiedenen Finanzierungssysteme zu bewerten, und dass darüber hinaus unterschiedliche binnenmarktpolitische Maßnahmen untersucht werden, die sich direkt auf die vorgenannten Finanzierungssysteme auswirken. Fordert die Kommission auf, den Ausschuss der Regionen und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an derzeitigen und künftigen Studienprojekten direkt zu beteiligen, da sie Träger der Fördermaßnahmen mit der größten Nähe zu den betroffenen Bürgern sind; |
Die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften
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11. |
ist der Auffassung, dass die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Entwicklung der europäischen Dimension des Sports von wesentlicher Bedeutung ist, da die Gebietskörperschaften im Rahmen ihres institutionellen Auftrags dazu beitragen, dass den Bürgerinnen und Bürgern Dienstleistungen im Sportbereich angeboten werden. Solche Dienstleistungen sind wiederum aus administrativer Sicht wichtig für die Förderung der sozialen Integration und die Bekämpfung von Diskriminierung; |
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12. |
betont ferner, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine zentrale Bedeutung für die Bereitstellung der Finanzmittel für sportliche Aktivitäten und für die entsprechende Infrastruktur haben. Darüber hinaus spielen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Zusammenarbeit mit den Sportorganisationen und gegebenenfalls den territorialen Strukturen der Nationalen Olympischen Komitees eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, die Bürger zum Sport zu motivieren; spricht sich außerdem dafür aus, in den Ländern, die noch nicht über solche Strukturen verfügen, regionale Strukturen für den Sport zu schaffen, die auf regionaler Ebene eine wichtige Rolle für die Aktivierung und Förderung des Sports spielen würden; |
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13. |
verweist darauf, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einen unabdingbaren Beitrag zur Koordinierung aller im Sportbereich tätigen Akteure vor Ort leisten, insbesondere durch ihre Unterstützung von Verbänden und ehrenamtlichen Tätigkeiten im Sport; |
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14. |
betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften seit jeher die erzieherische Wirkung des Sports anerkennen und nutzen, indem sie ihn in die Schulpolitiken und in die Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität (auch in puncto Gesundheit) ihrer Bürgerinnen und Bürger einbinden; |
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15. |
hält es für unerlässlich, dass die Europäische Kommission die Unabhängigkeit der Leitungsstrukturen des Sports als ein grundlegendes Organisationsprinzip achtet und entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip auch die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet respektiert; |
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16. |
hält es für ebenso unerlässlich, Herausforderungen wie etwa Gewalt und Intoleranz bei Sportveranstaltungen und transnationale Probleme wie Sportbetrug, Spielabsprachen oder Doping wirkungsvoll und mit rechtlichen Mitteln anzugehen; |
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17. |
ersucht die Europäische Kommission, dem Ausschuss der Regionen, den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, den nationalen Sportorganisationen und gegebenenfalls den territorialen Strukturen der Nationalen Olympischen Komitees sowohl in der Planungs- als auch in der Umsetzungsphase sportpolitischer Maßnahmen einen größeren Stellenwert einzuräumen; |
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18. |
betont, dass der Sport zur Schaffung von Beziehungen zwischen öffentlichen Einrichtungen, Vereinigungen, Verbänden, Klubs und anderen Organisationen beiträgt, und hält es für notwendig, Netze zu errichten, die den Austausch von Kenntnissen über den Sport und seine Wirkung in der Gesellschaft erleichtern und beschleunigen. In diesem Zusammenhang würde eine Vernetzung öffentlicher Einrichtungen, die auf lokaler Ebene tätig sind, einen großen Fortschritt beim Ausbau der Rolle der Gemeinden bei der Ausweitung der gesellschaftlichen Wirkung des Sports bedeuten und ihnen die Möglichkeit geben, zur Verbesserung des Sports auf europäischer Ebene beizutragen; |
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19. |
ersucht die Europäische Kommission, den Ausschuss der Regionen bei der Fortsetzung der Fördermaßnahmen zur Unterstützung von Projekten im Sportbereich bzw. im Rahmen bestehender Programme in verschiedenen Gebieten (z.B. Bildung, lebenslanges Lernen, öffentliche Gesundheit, Jugend, Unionsbürgerschaft, Forschung, soziale Integration, Gleichstellung von Frauen und Männern, Bekämpfung des Rassismus) an den Diskussionen über die Vorbereitung des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens aktiv zu beteiligen; |
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20. |
hält es für wesentlich, dass die Europäische Kommission den Ausschuss der Regionen in Bezug auf die einschlägigen Vorschläge von Anfang an an allen laufenden und zukünftigen Vorbereitungsmaßnahmen sowie an den vorgeschlagenen spezifischen Veranstaltungen beteiligt; |
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21. |
empfiehlt der Europäischen Kommission, spezifische Maßnahmen für Projekte zur Unterstützung und zum Anwerben ehrenamtlicher Mitarbeiter im Sport zu fördern, die direkt von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, nationalen Sportorganisationen und gegebenenfalls den territorialen Strukturen der Nationalen Olympischen Komitees, Service-Klubs oder Sportfördereinrichtungen vorgeschlagen werden; |
Die gesellschaftliche Rolle des Sports
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22. |
begrüßt, dass die Europäische Kommission auf die notwendige Eindämmung des Dopingproblems verweist, das eine echte Gefahr für die Gesundheit darstellt, und zwar nicht nur im Leistungs-, sondern auch im Freizeitsport, wo das Problem zunehmend verbreitet ist; |
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23. |
ist der Auffassung, dass eine wirksame Maßnahme darin bestünde, mehr Wissen über die Ausbreitung von Dopingpraktiken im Freizeitsport zusammenzutragen und auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse in erster Linie systematische Kontrollen einzuführen und strategische Maßnahmen zu ergreifen, um die Verwendung verbotener Wirkstoffe und Dopingsubstanzen im Bereich des Freizeitsports einzudämmen, und dann, in einem zweiten Schritt, die Strafen zu verschärfen, so wie es bei Drogen gehandhabt wird. Diese Maßnahmen sollten aufeinander abgestimmt sein und dazu beitragen, dass alle betroffenen Akteure gemeinsame bewährte Verfahrensweisen bei Anti-Doping-Strategien anwenden. Fordert in Bezug auf den Handel mit Dopingsubstanzen den Beitritt der EU zum europäischen Anti-Doping-Übereinkommen, in dem die internationale Rolle der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) anerkannt wird; |
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24. |
macht auf das Problem der unterschiedlichen Bearbeitungszeiten in Sport- und ordentlichen Gerichten aufmerksam und ist der Auffassung, dass die Europäische Kommission in diesem Zusammenhang geeignete legislative Maßnahmen ergreifen und das Strafrecht gegen den Handel mit Dopingmitteln verschärfen muss; |
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25. |
schlägt die Einführung eines einheitlichen Antidoping-Systems in den EU-Mitgliedstaaten vor, und zwar auch mithilfe einer vorgeschriebenen Mindestzahl an Kontrollen während und außerhalb der Wettkämpfe; |
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26. |
betont, dass das Problem illegaler Sportwetten, die die soziale und erzieherische Funktion des Sports untergraben, dringend eingedämmt werden muss, und begrüßt, dass sich die Europäische Kommission diesem Phänomen bereits annimmt; |
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27. |
begrüßt insbesondere, dass die Europäische Kommission bereits Unterstützungsmaßnahmen zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Sportbereich eingeleitet hat, indem sie diese zu den Tätigkeiten zählt, die unter den Rahmenbeschluss 2003/568/JI des Rates zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor fallen, und für 2011 ein umfangreicheres Antikorruptionspaket vorgesehen hat; |
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28. |
unterstreicht, wie wichtig es ist, dass die Europäische Kommission Partnerschaften unterstützt, die sich für die Entwicklung von Frühwarnsystemen zur Vorbeugung von Betrug und Skandalen im Zusammenhang mit Spielabsprachen sowie zur Vorbeugung etwaiger organisierter Kriminalität im Sportbereich einsetzen, indem sie die Mitgliedstaaten dazu ermutigt, gegen Betrugsdelikte im Sportbereich mit drastischen Mitteln vorzugehen und die einschlägigen Sanktionen zu vereinheitlichen; |
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29. |
betont die ethischen Werte im Rahmen des Sports und insbesondere die Notwendigkeit, den Jugendlichen den Wert einer Niederlage und das Fairplay zu vermitteln; hierzu müssen in erster Linie die Trainer und Fachleute entsprechend geschult werden, da sie mit gutem Beispiel vorangehen müssen, um ungebührlichem und schlechtem Benehmen, zu dem es nach einigen Sportveranstaltungen bisweilen leider kommt, ein Ende zu setzen; |
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30. |
hält es in Übereinstimmung mit der Europäischen Kommission für unerlässlich, die Verbindung zwischen Sport und Bildung zu fördern, um die Vorteile des Sports für ein besseres Wohlbefinden des Menschen durch Vorbeugung gegen auch pathologische Gesundheitsprobleme, in erster Linie Übergewicht oder Herz-Kreislaufprobleme, zu nutzen, und so langfristig zum Abbau der Kosten im Gesundheitswesen beizutragen, die in den regionalen Budgets einem Fass ohne Boden gleichen; |
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31. |
betont, dass es wichtig ist, allen Altersgruppen – Kindern, Erwachsenen und älteren Menschen – die Bedeutung einer täglichen sportlichen Betätigung zu vermitteln, und hält es für ausgesprochen wichtig, das Konzept „Sport für alle“ zu verwirklichen und regelmäßige körperliche Bewegung immer populärer zu machen; |
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32. |
betont, dass in Anbetracht der Bedeutung integrativer sportlicher Betätigung die Möglichkeiten dafür zu schaffen sind, dass SportlerInnen und SchülerInnen mit Behinderungen sowohl in der Schule als auch außerhalb täglich Sport treiben können und die Unterstützung sowie Entwicklung des Behindertensports auch ausreichend im Zuge von Fördermöglichkeiten berücksichtigt werden; |
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33. |
ruft deshalb die nationalen, regionalen und lokalen Behörden auf, durch die Bereitstellung angemessener Infrastrukturen die tägliche kostenfreie sportliche Betätigung an allen Schulen zu fördern; |
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34. |
spricht sich für Maßnahmen zur Stärkung der Dimension des Sports im Bildungskanon von Kindergärten und Schulen aus; |
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35. |
fordert, dass mit der Bewegungserziehung schon im Kindergarten begonnen wird und dass die Mitgliedstaaten günstige Voraussetzungen für den Sportunterricht in der Schule schaffen, der die pädagogischen, physischen und psychischen Voraussetzungen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt; ist darüber hinaus der Ansicht, dass Sportunterricht ein zentrales Anliegen ganzheitlicher Bildung ist; |
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36. |
empfiehlt die Notwendigkeit einer „parallelen“ beruflichen Bildung für junge Athletinnen und Athleten anzuerkennen, und zwar unter besonderer Berücksichtigung der jüngeren Sportlerinnen und Sportler; dazu bedarf es einer strengen und regelmäßigen Kontrolle der Bildung, so dass ihre Qualität gewährleistet werden kann; ist ferner der Ansicht, dass dabei auch moralische, erzieherische und für den Berufssport wichtige Werte vermittelt werden; |
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37. |
spricht sich für eine größere Mobilität von Arbeitnehmern, Ausbildern und Trainern im Sportbereich aus, und zwar auf der Grundlage gemeinsamer Standards, die von den Regionen und Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt werden; |
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38. |
schlägt vor, auch die Rolle europäischer Sportbotschafter für Spitzensportler während oder nach Abschluss ihrer Profisportkarriere zu fördern und zu etablieren; |
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39. |
verweist darauf, dass in der Kommissionsmitteilung nicht direkt auf die ehrenamtlichen Tätigkeiten im Sport - das wahre gesellschaftliche Potenzial des Sports – eingegangen wird; |
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40. |
ruft deshalb sowohl die Europäische Kommission als auch die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, der ehrenamtlichen Tätigkeit im Sport stets einen großen Stellenwert einzuräumen, da sie die Bildung auf allen Ebenen wirksam unterstützen kann, die Lehrpläne bereichert und ein nützliches Instrument für das lebenslange Lernens bereitstellt. Gleichzeitig kann sie die regionalen und lokalen Behörden und den Sportvereinen maßgeblich bei der Durchführung von Veranstaltungen unterstützen, die darauf ausgerichtet sind, die Bürger für den Sport zu gewinnen - und dies in jenem Geiste, der stets die gemeinnützige Tätigkeit der Freiwilligen auszeichnet; |
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41. |
betont, dass die ehrenamtlichen Tätigkeiten im Sport den Grundsatz der Solidarität fördern und sich folglich deutlich vom hochbezahlten Profisport unterscheiden müssen; |
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42. |
bringt im Namen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften den Wunsch zum Ausdruck, den gesellschaftlichen Wert des Sports zu steigern. Dazu sollten ganz im Sinne der Europäischen Kommission die vorhandenen Möglichkeiten genutzt werden, nämlich die Inanspruchnahme der für den Sport vorgesehenen Strukturfondsmittel bzw. die Unterstützung des Projekts „Europäische Städte der ehrenamtlichen Tätigkeit im Sport“; hält es für zweckmäßig, den Sport als wertvolles Mittel zur Verhütung sozialer Spannungen und zur Förderung der sozialen Integration einzusetzen, beispielsweise durch die Errichtung kleiner Sportanlagen zur freien Nutzung (Minisportplätze), insbesondere in sozial oder geografisch benachteiligten Gebieten mit besonderer Berücksichtigung kleiner und abgelegener Dörfer; |
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43. |
betont die gesellschaftliche Bedeutung von Sportinitiativen wie Special Olympics und Paraolympische Spiele, die zur sozialen Integration von Menschen mit Behinderungen beitragen, da solche Veranstaltungen in unterschiedlichem Maße die individuelle Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderungen fördern und sie zu Akteuren machen, die aktiv an der Gesellschaft teilhaben; |
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44. |
bekräftigt, dass auch die tägliche sportliche Betätigung von Menschen mit Behinderungen gefördert werden muss, z.B. durch Beihilfen an Sportverbände, die sich für den Sport von Menschen mit körperlichen, geistigen oder sensorischen Behinderungen stark machen, für Mittel für den Erwerb bzw. für den Ersatz von speziellen Geräten, die für eine solche Betätigung erforderlich sind, sowie für die endgültige Beseitigung der architektonischen Hindernisse, damit Menschen mit Behinderungen die Sportanlagen, aber auch die Austragungsorte wichtiger Veranstaltungen ungehindert nutzen können; insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung sollten Sportanlagen und -angebote zunehmend auch auf die Bedürfnisse älterer Menschen ausgerichtet werden; |
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45. |
fordert, den Frauensport durch Chancengleichheit beim Zugang zu allen Einzel- und Mannschaftsdisziplinen, durch die Ausarbeitung von Regelungen und durch die Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zur Finanzierung für den Frauensport sowie einer gleichberechtigten Medienberichterstattung über Frauensportveranstaltungen für alle Altersklassen zu fördern und die von Frauen in den verschiedenen Sportarten erzielten Erfolge in der gleichen Art und Weise anzuerkennen wie die von Männern erzielten Erfolge; betont die Notwendigkeit nicht diskriminierender Regelungen für Sportwettkämpfe durch die Festlegung gleichwertiger Preisgelder für Frauen und Männer; |
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46. |
empfiehlt der Europäischen Kommission, die wesentliche Rolle von Hochschulen, Verbänden und Jugendklubs nicht zu vernachlässigen, die im Hinblick auf eine angemessene Aufwertung des Sports eingebunden werden müssen; |
Die wirtschaftliche Dimension des Sports
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47. |
verweist darauf, dass rund 2 % des weltweiten BIP im Sportsektor erwirtschaftet wird, und betont, dass der Sport, die Sportindustrie und der Sporttourismus sowie die Ausrichtung großer Sportveranstaltungen positive Auswirkungen auf die Wirtschaft und insbesondere auf den Tourismus und die Beschäftigung haben; betont ferner, dass diese Elemente für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Wertschöpfung kleiner und mittlerer Unternehmen von großer Bedeutung sind; |
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48. |
begrüßt die Bemühungen der Europäischen Kommission, die wirtschaftliche Bedeutung des Sports im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten mithilfe eines Satellitenkontos zu messen, das in den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen alle sportrelevanten Aktivitäten herausfiltert und so die durch den Sport und alle damit zusammenhängenden Aktivitäten erzielte Wertschöpfung ermitteln könnte; |
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49. |
empfiehlt der Europäischen Kommission, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Einrichtung des vorgenannten Satellitenkontos zu beteiligen, da sie in der Lage sind, die Sportindustrie ebenso wie nationale und europäische Behörden und die Hochschulen direkt einzubinden; |
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50. |
hält es für unabdingbar, dass die Maßnahmen im Bereich des Sports aus europäischen Programmen wie dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF), den bestehenden sportbezogenen EU-Rahmenprogrammen und einem vorgeschlagenen EU-Rahmenprogramm für Sport finanziert werden, das im nächsten EU-Haushaltszeitraum aufgestellt werden soll; und spricht sich daher dafür aus, die Möglichkeiten zur Förderung von Sportinfrastrukturen und Sportaktivitäten im Rahmen des EFRE und die Möglichkeiten zur Stärkung der Kompetenzen und zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern im Bereich des Sports im Rahmen des ESF in vollem Umfang zu nutzen; |
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51. |
begrüßt und unterstützt die an die Sportverbände gerichtete Empfehlung der Europäischen Kommission, Mechanismen zur zentralen Vermarktung von Medienrechten einzuführen, um bei voller Einhaltung des EU-Rechts und gleichzeitiger Wahrung des Rechts der Öffentlichkeit auf Information mithilfe von finanziellen Solidaritätsmechanismen eine angemessene Verteilung der Einkünfte sicherzustellen und die Kluft zwischen „Reichensport“ und „Armensport“ zu schließen; |
Die Organisation des Sports
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52. |
spricht sich für die Ausrufung und die Unterstützung von Initiativen mit direkter Auswirkung auf alle Unionsbürger aus, unabhängig davon, ob sie schon sportlich aktiv sind oder nicht. Denkbar wären z.B. ein Europäisches Jahr des Sports, die Veranstaltung dezentraler europäischer Sportfeste und ein Europäischer Tag des Sports. Solche Initiativen würden einen Beitrag zur Gestaltung der europäischen Sportpolitik bilden; |
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53. |
teilt die Auffassung, dass es notwendig ist, die Europäische Sporthauptstadt, die 1991 erstmals ausgerufen wurde, seitdem von Bürgern verwaltet wird und kontinuierlich an Einfluss und Sichtbarkeit in Europa gewinnt, mit spezifischen EU-Finanzmitteln zu fördern, damit sie künftig auf Unterstützung durch die EU zählen kann, welche die Weiterentwicklung dieser Initiative und die Begleitung durch die Europäische Kommission ermöglicht. Ähnliches geschieht bereits für die Europäische Kulturhauptstadt, die Grüne Hauptstadt Europas und die Europäische Hauptstadt der Jugend; |
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54. |
spricht sich dafür aus, in Zusammenarbeit mit großen Sportlern aus unterschiedlichen Epochen Werbekampagnen und/oder Sportveranstaltungen zur Förderung wichtiger sozialer Themen durchzuführen (z.B. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Ausbeutung von Minderjährigen, Straffälligkeit von Jugendlichen und Kampf gegen alle Formen der organisierten Kriminalität sowie wichtige Menschenrechtsthemen), bei denen der Sport zur Förderung der gemeinsamen Werte der Europäischen Union beitragen kann; |
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55. |
verweist auf die Wirksamkeit eines Systems der internationalen Zusammenarbeit zwischen den Polizeidiensten, das sich in Bezug auf den Schutz der öffentlichen Ordnung bei großen Sportveranstaltungen bereits bewährt hat; |
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56. |
betont, dass eine solche Zusammenarbeit der Polizeidienste wirksam und obligatorisch für größere Sportveranstaltungen in der gesamten EU gewährleistet werden muss, auch wenn daran nicht nur die Mitgliedstaaten, sondern auch Beitrittskandidaten, Bewerberländer oder Drittstaaten beteiligt sind; |
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57. |
begrüßt die Einführung von Maßnahmen durch einige europäische Sportorganisationen, mit denen das finanzielle Fairplay im europäischen Fußball verbessert werden soll und die verstärkt den Binnenmarkt- und Wettbewerbsvorschriften entsprechen müssen; |
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58. |
fordert die Europäische Kommission und den Rat auf, die Faktoren zu beleuchten, die zu einer Lösung des Problems der Spielabsprachen bei Sportveranstaltungen beitragen könnten; |
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59. |
fordert, im Rahmen der bevorstehenden Anhörung der Europäischen Kommission über Online-Glücksspiele konsultiert zu werden; |
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60. |
spricht sich nachdrücklich dafür aus, die Probleme im Zusammenhang mit den Transferbestimmungen für Sportagenten wirkungsvoll und energisch anzugehen; |
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61. |
fordert, die Folgen etwaiger Bestimmungen für in einheimischen Schulungslagern ausgebildete Spieler für Mannschaftssportarten vor dem Hintergrund der anerkannten Besonderheit der Regeln des Sports positiv zu bewerten; |
Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen
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62. |
schlägt vor, die Möglichkeiten der internationalen Zusammenarbeit im Sportbereich genauer zu prüfen und dabei das Hauptaugenmerk auf die Mitgliedstaaten, die Beitrittskandidaten und die möglichen Bewerberländer der Europäischen Union sowie die Mitgliedstaaten des Europarates zu richten; |
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63. |
betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die bereits unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit und der Partnerschaft mit den vorgenannten Akteuren unterhalten, bei der Stärkung der Zusammenarbeit eine vorrangige Rolle übernehmen und sich dabei auf im Laufe der Zeit gefestigte Beziehungen stützen können; |
Schlussfolgerungen
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64. |
betont die notwendige stärkere Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf der Grundlage einer gemeinsamen Agenda mit der Europäischen Kommission, dem Rat und den für Sport zuständigen nationalen Behörden; |
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65. |
begrüßt den in der Mitteilung enthaltenen Verweis auf die regionale und lokale Dimension und auf die Förderung von Sportinfrastrukturen und nachhaltigen sportlichen Tätigkeiten; |
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66. |
hebt den ökologischen Aspekt des Sports hervor, mit anderen Worten die Notwendigkeit europäischer und regionaler Maßnahmen zur Förderung einer angemessen Einfügung von Sportanlagen in die Landschaft und Umwelt, und zwar mithilfe von umweltfreundlichen Bautechniken und -materialien und unter Einhaltung strengerer Energiesparvorschriften; schlägt vor, Anreize für Sportinitiativen zu schaffen, die möglichst umweltfreundlich gestaltet sind, und die nachhaltige Mobilität zu fördern, insbesondere die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und muskelkraftbetriebenen Fortbewegungsmitteln, sowie Ausgleichsmöglichkeiten vorzusehen, um die durch große Menschenaufkommen bedingten Umweltauswirkungen zu reduzieren bzw. ganz abzubauen; |
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67. |
spricht sich dafür aus, dass im Rahmen der Strukturfonds Programme und Initiativen im Sportbereich unterstützt werden können, sofern sie in engem Zusammenhang mit den Zielen von Europa 2020 (intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum) stehen. Damit kann der Wert des Sports als Instrument für die lokale und regionale Entwicklung, die Stadterneuerung, die ländliche Entwicklung, die soziale Inklusion, die Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen voll genutzt werden. Deshalb sollten die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die bei der Finanzierung des Sports und beim Zugang zum Sport eine entscheidende Rolle spielen, umfassender in die entsprechenden Diskussionen auf EU-Ebene eingebunden werden; |
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68. |
schlägt vor, mithilfe der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ein Hochschulnetz zur Förderung der Sportpolitik zu unterstützen; |
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69. |
schlägt vor, im Rahmen des lebenslangen Lernens innovative Initiativen für den Schulsport zu unterstützen, insbesondere für Schüler zwischen vier und vierzehn Jahren; |
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70. |
spricht sich dafür aus, bei der Durchführung einer Studie über die wirtschaftlichen Auswirkungen von Sportveranstaltungen die direkte Mitwirkung von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sicherzustellen und eine Monitoringfunktion und Datenbank einzurichten, um die Daten zu den verschiedenen Veranstaltungen zu erfassen und zu analysieren; |
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71. |
fordert die Europäische Kommission auf, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die territorialen Strukturen der nationalen Sportorganisationen und gegebenenfalls die regionalen Strukturen der Nationalen Olympischen Komitees umfassender an der Organisation des EU-Sportforums bzw. an den jährlichen Treffen zu beteiligen, da sie als Basis für die durchgängige Berücksichtigung sportbezogener Maßnahmen in den entsprechenden Fonds, Programmen und Initiativen der EU gedient haben. |
Brüssel, den 12. Oktober 2011
Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen
Mercedes BRESSO
(1) KOM(2011) 12 endg.
(2) KOM(2011) 391 endg.
(3) Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu einem Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport (2011-2014).