ISSN 1977-088X

doi:10.3000/1977088X.C_2012.001.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 1

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

55. Jahrgang
4. Januar 2012


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2012/C 001/01

Euro-Wechselkurs

1

2012/C 001/02

Euro-Wechselkurs

2

2012/C 001/03

Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 94/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sportboote(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsdaten der harmonisierten Normen im Sinne der Richtlinie)  ( 1 )

3

2012/C 001/04

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union

10

 

V   Bekanntmachungen

 

SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN

 

Europäische Kommission

2012/C 001/05

Veröffentlichung eines Eintragungsantrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

12

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

 


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

4.1.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 1/1


Euro-Wechselkurs (1)

2. Januar 2012

2012/C 1/01

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,2935

JPY

Japanischer Yen

99,52

DKK

Dänische Krone

7,4335

GBP

Pfund Sterling

0,83514

SEK

Schwedische Krone

8,9275

CHF

Schweizer Franken

1,2155

ISK

Isländische Krone

 

NOK

Norwegische Krone

7,754

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

25,505

HUF

Ungarischer Forint

314,38

LTL

Litauischer Litas

3,4528

LVL

Lettischer Lat

0,6998

PLN

Polnischer Zloty

4,4733

RON

Rumänischer Leu

4,3325

TRY

Türkische Lira

2,4376

AUD

Australischer Dollar

1,2662

CAD

Kanadischer Dollar

1,3195

HKD

Hongkong-Dollar

10,0473

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,6623

SGD

Singapur-Dollar

1,6781

KRW

Südkoreanischer Won

1 494,27

ZAR

Südafrikanischer Rand

10,4599

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

8,1529

HRK

Kroatische Kuna

7,5343

IDR

Indonesische Rupiah

1 174,

MYR

Malaysischer Ringgit

4,1033

PHP

Philippinischer Peso

56,703

RUB

Russischer Rubel

41,6448

THB

Thailändischer Baht

40,758

BRL

Brasilianischer Real

2,4178

MXN

Mexikanischer Peso

18,021

INR

Indische Rupie

68,95


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


4.1.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 1/2


Euro-Wechselkurs (1)

3. Januar 2012

2012/C 1/02

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,3014

JPY

Japanischer Yen

99,86

DKK

Dänische Krone

7,4360

GBP

Pfund Sterling

0,83510

SEK

Schwedische Krone

8,9283

CHF

Schweizer Franken

1,2183

ISK

Isländische Krone

 

NOK

Norwegische Krone

7,7350

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

25,688

HUF

Ungarischer Forint

315,55

LTL

Litauischer Litas

3,4528

LVL

Lettischer Lat

0,6993

PLN

Polnischer Zloty

4,4744

RON

Rumänischer Leu

4,3185

TRY

Türkische Lira

2,4505

AUD

Australischer Dollar

1,2595

CAD

Kanadischer Dollar

1,3170

HKD

Hongkong-Dollar

10,1102

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,6541

SGD

Singapur-Dollar

1,6737

KRW

Südkoreanischer Won

1 496,00

ZAR

Südafrikanischer Rand

10,4925

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

8,1941

HRK

Kroatische Kuna

7,5360

IDR

Indonesische Rupiah

12 017,70

MYR

Malaysischer Ringgit

4,0857

PHP

Philippinischer Peso

56,914

RUB

Russischer Rubel

41,3199

THB

Thailändischer Baht

40,916

BRL

Brasilianischer Real

2,4069

MXN

Mexikanischer Peso

17,9613

INR

Indische Rupie

69,1300


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


4.1.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 1/3


Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 94/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sportboote

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsdaten der harmonisierten Normen im Sinne der Richtlinie)

2012/C 1/03

ENO (1)

Referenz and Titel der Norm

(und Referenz-Dokument)

Erste Veröffentlichung ABl

Referenz der ersetzen Norm

Datum der Beendigung der Annahme der Konformitätsver-mutung für die ersetzte Norm

Anmerkung 1

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

CEN

EN ISO 6185-1:2001

Aufblasbare Boote — Teil 1: Boote mit einer Motorhöchstleistung von 4,5 kW (ISO 6185-1:2001)

17.4.2002

 

 

CEN

EN ISO 6185-2:2001

Aufblasbare Boote — Teil 2: Boote mit einer Motorhöchstleistung von 4,5 kW bis 15 kW (ISO 6185-2:2001)

17.4.2002

 

 

CEN

EN ISO 6185-3:2001

Aufblasbare Boote — Teil 3: Boote mit einer Motorhöchstleistung von mindestens 15 kW (ISO 6185-3:2001)

17.4.2002

 

 

CEN

EN ISO 6185-4:2011

Aufblasbare Boote — Teil 4: Boote mit einer Gesamtlänge zwischen 8 m und 24 m mit einer Motorleistung von 15 kW und mehr (ISO 6185-4:2011)

Dies ist die erste Veröffentlichung

 

 

CEN

EN ISO 7840:2004

Kleine Wasserfahrzeuge — Feuerwiderstandsfähige Kraftstoffschläuche (ISO 7840:2004)

8.1.2005

EN ISO 7840:1995

Anmerkung 2.1

Datum abgelaufen

(31.8.2004)

CEN

EN ISO 8099:2000

Kleine Wasserfahrzeuge — Toiletten-Abfall-Sammel-Anlagen (ISO 8099:2000)

11.5.2001

 

 

CEN

EN ISO 8469:2006

Kleine Wasserfahrzeuge — Nicht feuerwiderstandsfähige Kraftstoffschläuche (ISO 8469:2006)

12.12.2006

EN ISO 8469:1995

Anmerkung 2.1

Datum abgelaufen

(31.1.2007)

CEN

EN ISO 8665:2006

Kleine Wasserfahrzeuge — Schiffsantriebs-Hubkolben-Verbrennungsmotoren — Leistungsmessungen und Leistungsangaben (ISO 8665:2006)

16.9.2006

EN ISO 8665:1995

Anmerkung 2.1

Datum abgelaufen

(31.12.2006)

CEN

EN ISO 8666:2002

Kleine Wasserfahrzeuge - Hauptdaten (ISO 8666:2002)

20.5.2003

 

 

CEN

EN ISO 8847:2004

Kleine Wasserfahrzeuge — Steuerungssystem — Kabel- und Seilzugsteuerung (ISO 8847:2004)

8.1.2005

EN 28847:1989

Anmerkung 2.1

Datum abgelaufen

(30.11.2004)

EN ISO 8847:2004/AC:2005

14.3.2006

 

 

CEN

EN ISO 8849:2003

Kleine Wasserfahrzeuge — Elektrisch angetriebene Gleichstrom-Bilgepumpen (ISO 8849:2003)

8.1.2005

EN 28849:1993

Anmerkung 2.1

Datum abgelaufen

(30.4.2004)

CEN

EN ISO 9093-1:1997

Kleine Wasserfahrzeuge — Seeventile und Außenhautdurchführungen — Teil 1: Metallische Teile (ISO 9093-1:1994)

11.5.2001

 

 

CEN

EN ISO 9093-2:2002

Kleine Wasserfahrzeuge — Seeventile und Außenhautdurchführungen — Teil 2: Nicht metallische Teile (ISO 9093-2:2002)

3.4.2003

 

 

CEN

EN ISO 9094-1:2003

Kleine Wasserfahrzeuge — Brandschutz — Teil 1: Wasserfahrzeuge mit einer Rumpflänge bis 15 m (ISO 9094-1:2003)

12.7.2003

 

 

CEN

EN ISO 9094-2:2002

Kleine Wasserfahrzeuge — Brandschutz — Teil 2: Wasserfahrzeuge mit einer Rumpflänge über 15m (ISO 9094-2:2002)

20.5.2003

 

 

CEN

EN ISO 9097:1994

Kleine Wasserfahrzeuge — Elektrische Ventilatoren (ISO 9097:1991)

25.2.1998

 

 

EN ISO 9097:1994/A1:2000

11.5.2001

Anmerkung 3

Datum abgelaufen

(31.3.2001)

CEN

EN ISO 10087:2006

Kleine Wasserfahrzeuge — Schiffskörper-Kennzeichnung — Codierungssystem (ISO 10087:2006)

13.5.2006

EN ISO 10087:1996

Anmerkung 2.1

Datum abgelaufen

(30.9.2006)

CEN

EN ISO 10088:2009

Kleine Wasserfahrzeuge — Fest eingebaute Kraftstoffsysteme (ISO 10088:2009)

17.4.2010

EN ISO 10088:2001

Anmerkung 2.3

31.12.2012

CEN

EN ISO 10133:2000

Kleine Wasserfahrzeuge — Elektrische Systeme — Kleinspannungs-Gleichstrom-(DC)Anlagen (ISO 10133:2000)

6.3.2002

 

 

CEN

EN ISO 10239:2008

Kleine Wasserfahrzeuge — Flüssiggas-Anlagen (LPG) (ISO 10239:2008)

30.4.2008

EN ISO 10239:2000

Anmerkung 2.1

Datum abgelaufen

(31.8.2008)

CEN

EN ISO 10240:2004

Kleine Wasserfahrzeuge — Handbuch für Schiffsführer (ISO 10240:2004)

3.5.2005

EN ISO 10240:1996

Anmerkung 2.1

Datum abgelaufen

(30.4.2005)

CEN

EN ISO 10592:1995

Kleine Wasserfahrzeuge — Hydraulische Steueranlagen (ISO 10592:1994)

25.2.1998

 

 

EN ISO 10592:1995/A1:2000

11.5.2001

Anmerkung 3

Datum abgelaufen

(31.3.2001)

CEN

EN ISO 11105:1997

Kleine Wasserfahrzeuge — Belüftung von Räumen mit Ottomotoren und/oder Benzintanks (ISO 11105:1997)

18.12.1997

 

 

CEN

EN ISO 11192:2005

Kleine Wasserfahrzeuge — Graphische Symbole (ISO 11192:2005)

14.3.2006

 

 

CEN

EN ISO 11547:1995

Kleine Wasserfahrzeuge — Schutz vor Start unter Last (ISO 11547:1994)

18.12.1997

 

 

EN ISO 11547:1995/A1:2000

11.5.2001

Anmerkung 3

Datum abgelaufen

(31.3.2001)

CEN

EN ISO 11591:2011

Motorgetriebene kleine Wasserfahrzeuge — Sichtfeld vom Steuerstand (ISO 11591:2011)

Dies ist die erste Veröffentlichung

EN ISO 11591:2000

Anmerkung 2.1

31.3.2012

CEN

EN ISO 11592:2001

Kleine Wasserfahrzeuge bis 8 m Rumpflänge — Bestimmung der maximalen Vortriebsleistung (ISO 11592:2001)

6.3.2002

 

 

CEN

EN ISO 11812:2001

Kleine Wasserfahrzeuge — Wasserdichte und schnell-lenzende Plichten (ISO 11812:2001)

17.4.2002

 

 

CEN

EN ISO 12215-1:2000

Kleine Wasserfahrzeuge — Rumpfbauweise und Dimensionierung — Teil 1: Werkstoffe: Härtbare Harze, Verstärkungsfasern aus Textilglas, Referenzlaminat (ISO 12215-1:2000)

11.5.2001

 

 

CEN

EN ISO 12215-2:2002

Kleine Wasserfahrzeuge — Rumpfbauweise und Dimensionierung — Teil 2: Werkstoffe: Kernwerkstoffe für Verbundbauweise, eingebettete Werkstoffe (ISO 12215-2:2002)

1.10.2002

 

 

CEN

EN ISO 12215-3:2002

Kleine Wasserfahrzeuge — Rumpfbauweise und Dimensionierung — Teil 3: Werkstoffe: Stahl, Aluminiumlegierungen, Holz, andere Werkstoffe (ISO 12215-3:2002)

1.10.2002

 

 

CEN

EN ISO 12215-4:2002

Kleine Wasserfahrzeuge — Rumpfbauweise und Dimensionierung — Teil 4: Werkstatt und Fertigung (ISO 12215-4:2002)

1.10.2002

 

 

CEN

EN ISO 12215-5:2008

Kleine Wasserfahrzeuge — Rumpfbauweise und Dimensionierung — Teil 5: Entwurfsdrücke für Einrumpffahrzeuge, Entwurfsspannungen, Ermittlung der Dimensionierung (ISO 12215-5:2008)

3.12.2008

 

 

CEN

EN ISO 12215-6:2008

Kleine Wasserfahrzeuge — Rumpfbauweise und Dimensionierung — Teil 6: Bauanordnung und Details (ISO 12215-6:2008)

3.12.2008

 

 

CEN

EN ISO 12215-8:2009

Kleine Wasserfahrzeuge — Rumpfbauweise und Dimensionierung — Teil 8: Ruder (ISO 12215-8:2009)

17.4.2010

 

 

EN ISO 12215-8:2009/AC:2010

11.11.2010

 

 

CEN

EN ISO 12216:2002

Kleine Wasserfahrzeuge — Fenster, Bullaugen, Luken, Seeschlagblenden und Türen — Anforderungen an die Festigkeit und Wasserdichtheit (ISO 12216:2002)

19.12.2002

 

 

CEN

EN ISO 12217-1:2002

Kleine Wasserfahrzeuge — Festlegung und Kategorisierung von Querstabilität und Auftrieb — Teil 1: Nicht-Segelboote ab 6 m Rumpflänge (ISO 12217-1:2002)

1.10.2002

 

 

EN ISO 12217-1:2002/A1:2009

17.4.2010

Anmerkung 3

Datum abgelaufen

(30.4.2010)

CEN

EN ISO 12217-2:2002

Kleine Wasserfahrzeuge — Festlegung und Kategorisierung von Querstabilität und Auftrieb — Teil 2: Segelboote ab 6 m Rumpflänge (ISO 12217-2:2002)

1.10.2002

 

 

CEN

EN ISO 12217-3:2002

Kleine Wasserfahrzeuge — Festlegung und Kategorisierung von Stabilität und Auftrieb — Teil 3: Boote unter 6 m Rumpflänge (ISO 12217-3:2002)

1.10.2002

 

 

EN ISO 12217-3:2002/A1:2009

17.4.2010

Anmerkung 3

Datum abgelaufen

(30.4.2010)

CEN

EN ISO 13297:2000

Kleine Wasserfahrzeuge — Elektrische Systeme — Wechselstrom (AC)-Anlagen (ISO 13297:2000)

6.3.2002

 

 

CEN

EN ISO 13590:2003

Kleine Wasserfahrzeuge — Wasserskooter — Anforderungen an Konstruktion und Einbau von Systemen (ISO 13590:2003)

8.1.2005

 

 

EN ISO 13590:2003/AC:2004

3.5.2005

 

 

CEN

EN ISO 13929:2001

Kleine Wasserfahrzeuge — Steuerungssystem — Zahnsegmentgetriebe — Systeme mit direktem Anschuß (ISO 13929:2001)

6.3.2002

 

 

CEN

EN ISO 14509-1:2008

Kleine Wasserfahrzeuge — Von motorgetriebenen Sportbooten abgestrahlter Luftschall — Teil 1: Vorbeifahrtmessungen (ISO 14509-1:2008)

4.3.2009

EN ISO 14509:2000

Anmerkung 2.1

Datum abgelaufen

(30.4.2009)

CEN

EN ISO 14509-2:2006

Kleine Wasserfahrzeuge — Von motorgetriebenen Sportbooten abgestrahlter Luftschall — Teil 2: Beurteilung der Schallemission mittels Referenzbooten (ISO 14509-2:2006)

19.7.2007

 

 

CEN

EN ISO 14509-3:2009

Kleine Wasserfahrzeuge — Von motorgetriebenen Sportbooten abgestrahlter Luftschall — Teil 3: Beurteilung der Schallemission mittels Rechen- und Messverfahren (ISO 14509-3:2009)

17.4.2010

 

 

CEN

EN ISO 14895:2003

Kleine Wasserfahrzeuge — Kombüsenherde für flüssige Brennstoffe (ISO 14895:2000)

30.10.2003

 

 

CEN

EN ISO 14945:2004

Kleine Wasserfahrzeuge — Hersteller-Schild (ISO 14945:2004)

8.1.2005

 

 

EN ISO 14945:2004/AC:2005

14.3.2006

 

 

CEN

EN ISO 14946:2001

Kleine Wasserfahrzeuge — Maximale Zuladung (ISO 14946:2001)

6.3.2002

 

 

EN ISO 14946:2001/AC:2005

14.3.2006

 

 

CEN

EN ISO 15083:2003

Kleine Wasserfahrzeuge — Lenzeinrichtungen (ISO 15083:2003)

30.10.2003

 

 

CEN

EN ISO 15084:2003

Kleine Wasserfahrzeuge — Ankern, Festmachen und Schleppen — Festpunkte (ISO 15084:2003)

12.7.2003

 

 

CEN

EN ISO 15085:2003

Kleine Wasserfahrzeuge — Verhütung von Mann-über-Bord-Unfällen und Bergung (ISO 15085:2003)

30.10.2003

 

 

EN ISO 15085:2003/A1:2009

17.4.2010

Anmerkung 3

Datum abgelaufen

(30.11.2009)

CEN

EN ISO 15584:2001

Kleine Wasserfahrzeuge — Kraftstoff- und elektrische Systeme für fest montierte Ottomotoren (ISO 15584:2001)

6.3.2002

 

 

CEN

EN 15609:2008

Flüssiggas-(LPG-)Geräte und Ausrüstungsteile — Flüssiggas-(LPG-) Antriebssysteme für Boote, Jachten und andere Wasserfahrzeuge — Anforderungen an die Installation

4.3.2009

 

 

CEN

EN ISO 15652:2005

Kleine Wasserfahrzeuge — Steuerungssysteme für Minijetboote (ISO 15652:2003)

7.9.2005

 

 

CEN

EN ISO 16147:2002

Kleine Wasserfahrzeuge — Eingebaute Dieselmotoren — Am Motor befestigte Kraftstoff- und Elektrikbauteile (ISO 16147:2002)

3.4.2003

 

 

CEN

EN ISO 21487:2006

Kleine Wasserfahrzeuge — Fest eingebaute Ottokraftstoff- und Dieselkraftstofftanks (ISO 21487:2006)

19.7.2007

 

 

EN ISO 21487:2006/AC:2009

17.4.2010

 

 

CEN

EN 28846:1993

Kleine Wasserfahrzeuge — Elektrische Geräte — Zündschutz gegenüber entflammbaren Gasen (ISO 8846:1990)

30.9.1995

 

 

EN 28846:1993/A1:2000

11.5.2001

Anmerkung 3

Datum abgelaufen

(31.3.2001)

CEN

EN 28848:1993

Kleine Wasserfahrzeuge — Steueranlagen (ISO 8848:1990)

30.9.1995

 

 

EN 28848:1993/A1:2000

11.5.2001

Anmerkung 3

Datum abgelaufen

(31.3.2001)

CEN

EN 29775:1993

Kleine Wasserfahrzeuge — Steueranlagen für Einzel-Außenbordmotoren mit einer Leistung von 15 kW bis 40 kW (ISO 9775:1990)

30.9.1995

 

 

EN 29775:1993/A1:2000

11.5.2001

Anmerkung 3

Datum abgelaufen

(31.3.2001)

Cenelec

EN 60092-507:2000

Elektrische Anlagen auf Schiffen — Teil 507: Yachten

IEC 60092-507:2000

12.6.2003

 

 

Anmerkung 1:

Allgemein wird das Datum der Beendigung der Annahme der Konformitätsvermutung das Datum der Zurücknahme sein („Dow“), das von der europäischen Normungsorganisation bestimmt wird, aber die Benutzer dieser Normen werden darauf aufmerksam gemacht, dass dies in bestimmten Ausnahmefällen anders sein kann.

Anmerkung 2.1:

Die neue (oder geänderte) Norm hat den gleichen Anwendungsbereich wie die ersetzte Norm. Zum festgelegten Datum besteht für die ersetzte Norm nicht mehr die Annahme der Konformitätsvermutung mit den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie.

Anmerkung 2.2:

Die neue Norm hat einen größeren Anwendungsbereich als die ersetzten Normen. Zum festgelegten Datum besteht für die ersetzten Normen nicht mehr die Annahme der Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie.

Anmerkung 2.3:

Die neue Norm hat einen geringeren Anwendungsbereich als die ersetzte Norm. Zum festgelegten Datum besteht für die (teilweise) ersetzte Norm nicht mehr die Annahme der Konformitätsvermutung mit den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie für jene Produkte, die in den Anwendungsbereich der neuen Norm fallen. Die Annahme der Konformitätsvermutung mit den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie für Produkte, die noch in den Anwendungsbereich der (teilweise) ersetzten Norm, aber nicht in den Anwendungsbereich der neuen Norm fallen, ist nicht betroffen.

Anmerkung 3:

Wenn es Änderungen gibt, dann besteht die betroffene Norm aus EN CCCCC:YYYY, ihren vorangegangenen Änderungen, falls vorhanden und der zitierten neuen Änderung. Die ersetzte Norm (Spalte 3) besteht folglich aus der EN CCCCC:YYYY und ihren vorangegangenen Änderungen, falls vorhanden, aber ohne die zitierte neue Änderung. Ab dem festgelegten Datum besteht für die ersetzte Norm nicht mehr die Konformitätsvermutung mit den grundsätzlichen Anforderungen der Richtlinie.

HINWEIS:

Alle Anfragen zur Lieferung der Normen müssen an eine dieser europäischen Normenorganisationen oder an eine Nationalnormenorganisation gerichtet werden, deren Liste sich im Anhang der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (2) befindet, welche durch die Richtlinie 98/48/EG (3) geändert wurde.

Harmonisierte Normen werden von den europäischen Normungsgremien auf Englisch verabschiedet (CEN und Cenelec veröffentlichen auch in französischer und deutscher Sprache). Anschließend werden die Titel der harmonisierten Normen von den nationalen Normungsgremien in alle anderen benötigten Amtssprachen der Europäischen Union übersetzt. Die Europäische Kommission ist für die Richtigkeit der Titel, die zur Veröffentlichung im Amtsblatt vorgelegt werden, nicht verantwortlich.

Die Veröffentlichung der Bezugsdaten im Amtsblatt der Europäischen Union bedeutet nicht, dass die Normen in allen Sprachen der Gemeinschaft verfügbar sind.

Dieses Verzeichnis ersetzt die vorhergegangenen, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Verzeichnisse. Die Kommission sorgt für die Aktualisierung dieses Verzeichnisses.

Mehr Information unter:

http://ec.europa.eu/enterprise/policies/european-standards/harmonised-standards/index_en.htm


(1)  ENO: Europäische Normungsorganisation:

CEN: Avenue Marnix 17, 1000 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIË, Tel. +32 25500811; Fax +32 25500819 (http://www.cen.eu)

Cenelec: Avenue Marnix 17, 1000 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIË, Tel. +32 25196871; Fax +32 25196919 (http://www.cenelec.eu)

ETSI: 650 route des Lucioles, 06921 Sophia Antipolis, FRANCE, Tel. +33 492944200; Fax +33 493654716, (http://www.etsi.eu)

(2)  ABl. L 204 vom 21.7.1998, S. 37.

(3)  ABl. L 217 vom 5.8.1998, S. 18.


4.1.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 1/10


Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union

2012/C 1/04

Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (1) werden die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union (2) wie folgt geändert:

Seite 245

Die Erläuterung zu Unterposition 6210 10 90 wird gestrichen und durch folgende Erläuterung ersetzt:

6210 10 92   Einwegkleidung (OP-Kittel) aus Erzeugnissen der Position 5603, von der für Patienten bzw. Chirurgen bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art

Bei OP-Kitteln für Patienten bzw. Chirurgen handelt es sich um gewöhnlich am Rücken zu schließende Einwegkleidung, die in Gesundheitseinrichtungen verwendet wird, um eine auf direkten Kontakt zurückzuführende Übertragung (trocken, flüssig oder aerogen) potenziell infektiöser Erreger vom OP-Team zum Patienten und umgekehrt zu verhindern. Die Kittel bestehen gewöhnlich aus mehreren Lagen Vliesstoff und können teilweise mit einer Kunststoffschicht überzogen sein, um in Bereichen, in denen der Kontakt mit Körperflüssigkeiten wahrscheinlich ist (z. B. Unterarme und Bauchraum), zusätzliche Festigkeit und besseren Schutz zu bieten. Um die flüssigkeitsabweisende Funktion der OP-Kittel zu verbessern, können diese mit Fluorkohlenwasserstoffen oder Silikon imprägniert sein.

Image

Seite 247

Es wird folgende Erläuterung eingefügt:

6307 90 92   Einwegabdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art

Zu dieser Unterposition gehören konfektionierte Einwegabdecktücher (OP-Abdecktücher), die speziell zur Verwendung bei chirurgischen Eingriffen bestimmt sind, um eine auf direkten Kontakt zurückzuführende Übertragung (trocken, flüssig oder aerogen) potenziell infektiöser Erreger vom OP-Team zum Patienten und umgekehrt zu verhindern. OP-Abdecktücher bestehen gewöhnlich aus mehreren Lagen Vliesstoff und sind gesäumt.

Mit den OP-Abdecktüchern wird um den Patienten herum ein mikrobiologisch sauberes Arbeitsumfeld geschaffen. Sie können mit Fluorkohlenwasserstoffen oder Silikon imprägniert sein, um die flüssigkeitsabweisende Funktion zu verbessern. Teilweise können sie auch mit einer Kunststoffschicht überzogen sein, um in Bereichen, in denen der Austritt von Körperflüssigkeiten wahrscheinlich ist, zusätzliche Festigkeit und besseren Schutz zu bieten. Außerdem können sie mit einer Zellstoffschicht versehen sein, um den Kontakt mit der Haut des Patienten angenehmer zu gestalten. Am Patienten verwendete Abdecktücher können auch als Lochtücher vorkommen, um den Zugriff auf den Patienten zu erleichtern.

Zu dieser Unterposition gehören nicht:

Tücher, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Zwecken (Position 3005), und

Artikel, die die eindeutigen Merkmale von Wäsche zur Körperpflege (wie Waschlappen oder Handtücher) oder von Küchenwäsche wie Geschirrtüchern (Position 6302) haben.“


(1)  ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1.

(2)  ABl. C 137 vom 6.5.2011, S. 1.


V Bekanntmachungen

SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN

Europäische Kommission

4.1.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 1/12


Veröffentlichung eines Eintragungsantrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

2012/C 1/05

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten ab dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

EINZIGES DOKUMENT

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

„PHÚ QUỐC“

EG-Nr.: VN-PDO-0005-0788-26.08.2009

g.g.A. ( ) g.U. ( X )

1.   Name:

„Phú Quốc“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland:

Vietnam

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels:

3.1   Erzeugnisart:

Klasse 1.7.

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

3.2   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 angeführte Name gilt:

Die Phú Quốc-Fischsauce ist das Ergebnis der Lyse, Hydrolyse und Eigenfermentation von Fischfleisch durch Enzyme, die zumeist in den inneren Organen von Fischen enthalten sind, und der langfristigen Fermentation des Clostridium-Bakteriums unter komplexen Bedingungen bei hoher Temperatur.

Die Fischsauce zeichnet sich im Wesentlichen durch die folgenden Eigenschaften aus:

—   Farbe: Phú Quốc-Fischsauce weist eine dunkle, rotbraune Farbe auf.

—   Geruch: feiner, spezieller Duft, der nicht von Fisch- oder Ammoniakgeruch übertönt wird, da der Extrakt aus Frischfisch zubereitet wird und natürlich fermentiert. Durch die ausgedehnte natürliche Fermentierung im Holzfass über einen langen Zeitraum wird sichergestellt, dass das Produkt keinen ungewöhnlichen Geruch oder Geschmack aufweist.

—   Geschmack: salzig, stark süßlich mit natürlicher Fettnote. Der Nachgeschmack ist aufgrund des natürlichen Eiweißes und des Fischfetts süß-fettig.

—   Stickstoffwerte:

+   Minimum: 20 g N/l (für den fertigen Extrakt in zweiter und weiteren Verdünnungen)

+   Maximum: 43 g N/l (für den ersten, reinen Extrakt)

Chemische Angaben:

—   Stickstoff (100 %) (g/l):

+   Spezial: 40

+   Super-Duper: 35

+   Standard 1: 30

+   Standard 2: 25

+   Standard 3: 20

—   Verhältnis zwischen Stickstoff-Aminosäure und Stickstoff (%):

+   Spezial und Super-Duper: 14

+   Standard 1, 2, 3: 15

—   Essigsäure (%): ≥ 12

—   Salz (NaCl) (g/l): 250 ≤ x ≤ 295

—   Histamin (mg/l): ≤ 200

—   Bleiüberschuss (mg/l): ≤ 0,5

3.3   Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse):

Als Rohstoffe zur Herstellung von Phú Quốc-Fischsauce dienen nur Fische (Sardellen). Die zur Herstellung von Phú Quốc-Fischsauce verwendeten Sardellen werden in den Hoheitsgewässern der Provinzen Kien Giang und Ca Mau gefangen, die zum Golf von Thailand gehören (auf einer Landkarte befinden sich die Fanggebiete ausgehend von Ca Mau im Westen Vietnams).

Das traditionelle Herstellungsverfahren beginnt mit dem Auswerfen des Netzes durch die Fischer. Die Sardellen werden, sobald sie sich im Boot befinden, von den Fischern von Hand aus etwaigen Beifängen aussortiert. Durch den traditionellen Fangvorgang wird die Unversehrtheit des Fischfleisches gewährleistet und sichergestellt, dass nicht mehr als 15 % anderer Arten im Produkt enthalten sind. Den Sardellen wird Salz (NaCl) beigemengt.

Für einige Märkte wird der Phú Quốc-Fischsauce Zucker in der Größenordnung von 0,5 % bis 1,5 % zugesetzt. Dies wirkt sich nicht auf die Produkteigenschaften aus.

3.4   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs):

3.5   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen:

Die Herstellung der Phú Quốc-Fischsauce muss im geografischen Gebiet erfolgen. Sie untergliedert sich in die folgenden Schritte:

—   Fischfang und Vorbereitung der Rohstoffe: Die Fischer verwenden zum Fang der Sardellen traditionelle, feinmaschige Thunfischnetze. Unmittelbar nach dem Fang werden die Sardellen mit Meerwasser gesäubert, um Verunreinigungen zu beseitigen. Gleichzeitig werden andere Fischarten und Meeresfrüchte von Hand aussortiert. Dann werden die frischen Sardellen noch an Deck gesalzen und anschließend im Laderaum verstaut und sorgfältig abgedeckt. Das Wasser, das sich am Boden sammelt, wird von Hand entfernt.

—   Natürliche Fermentation des Fisches: Der Fisch wird nach dem Anlegen des Schiffs auf das Betriebsgelände des Herstellers gebracht, wo er eingeweicht und in Fässern gelagert wird. Während drei bis vier Tagen wird das Wasser aus den Behältern, in denen sich der Fisch befindet, aufgefangen. Nach drei bis vier Tagen beginnt die Druckbehandlung, für die der Hersteller die Befestigungsstäbe verwendet. Das aufgefangene Wasser wird bis an den Rand in die Fässer zurückgeschüttet. Die Fermentation erfolgt ganz natürlich in den Fässern und dauert 12 bis 15 Monate.

—   Entnahme des Fischextrakts: Nach abgeschlossener Fermentation kann der Fischextrakt als fertiges Produkt (Fischsauce) aus den Fässern entnommen werden. Es ist möglich, Fischsaucen unterschiedlicher Konzentration herzustellen: Wahlweise kann der reine (erste) Extrakt oder ein verdünnter („long“) Extrakt entnommen werden. Wenn der Extrakt im Fass bernsteinfarben ist und einen angenehmen Geruch verströmt, ist die Fermentation abgeschlossen und der Extrakt kann entnommen werden. Zu diesem Zweck wird er durch die Öffnung des Fasses abgelassen, bis es leer ist. Dann wird der Holzdeckel entfernt und gesäubert, bevor er wieder aufgelegt und das Fass wieder mit dem abgelassenen Extrakt gefüllt wird. Der Extrakt wird so lange entnommen und wieder eingefüllt, bis er eine rötlich-gelbe Farbe annimmt, klar und dickflüssig ist und keine Trübungen aufweist. Wenn der Extrakt ein zartes Aroma und den typischen intensiven Proteingeschmack aufweist, kann er als erster, reiner Extrakt entnommen und als Endprodukt (Fischsauce) abgefüllt werden. Zur Herstellung einer verdünnten („long“) Fischsauce wird Salz bis zur Sättigung in Trinkwasser gelöst. Die Salzlösung wird in steigender Mengenkonzentration zu den Rückständen in den gebrauchten Fässern geschüttet (aus denen der erste, reine Extrakt abgelassen wurde). Das Endprodukt wird als „long extract 1“ (Extrakt ersten Verdünnungsgrades) bezeichnet. Der Vorgang der Entnahme dieses erstverdünnten Extraktes aus dem System (sieben gebrauchte Fässer mit Rückständen) wird als „Que Long“ bezeichnet. Die Fermentationsdauer für jeden „Que Long“ beträgt sieben bis neun Tage. Dieser Vorgang wird für die zweite und dritte Verdünnungsstufe („long extract“ 2 und 3) wiederholt. Anschließend werden diese Extrakte in Behältern gelagert.

3.6   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw:

Das Endprodukt Phú Quốc-Fischsauce muss der Norm TCN 230:2006 entsprechen, die Qualitäts- und Lebensmittelsicherheitsstandards für das Produkt vorsieht, das die geschützte Ursprungsbezeichnung Phú Quốc trägt und in geschlossene Behälter aus unterschiedlich geformtem Glas oder Kunststoff abgefüllt wird, die zum Direktverkauf an die Verbraucher bestimmt sind. Der abgefüllte Fischextrakt sollte unter natürlichen Witterungsbedingungen in überdachten Lagerhäusern gelagert werden.

Die Abfüllung des Phú Quốc-Fischextrakts darf nur auf der Insel Phú Quốc erfolgen, damit die einheitliche und gleichbleibende Qualität des Produktes, die auf die klimatischen Bedingungen auf der Insel Phú Quốc, die Erfahrungen der Hersteller und die in der Region gefangenen Sardellen zurückgeführt wird, gewährleistet ist.

Die Abfüllung erfolgt nach der Entnahme des fertigen ersten (reinen) Extraktes und des fertigen verdünnten („long“) Extraktes. Zunächst wird der erste Extrakt mit dem Extrakt des ersten, zweiten und dritten Verdünnungsgrades vermischt, um eine Fischsauce zu erhalten, die den vorgeschriebenen Proteingehalt aufweist. Um 20 Liter 350 N-Fischsauce aus erstem Extrakt mit 400 N und verdünntem Extrakt mit 200 N zu erhalten, werden dementsprechend 15 Liter des ersten Extrakts (400 N) und 5 Liter des verdünnten Extrakts(200 N) vermischt.

3.7   Besondere Vorschriften für die Etikettierung:

Das Etikett sollte zumindest die folgenden Angaben enthalten:

Name: „Phú Quốc“;

Art des Erzeugnisses: Nước mắm; für Erzeugnisse, die zur Ausfuhr bestimmt sind, wird „Fischsauce“ hinzugefügt;

Geschützte Ursprungsbezeichnung:Tên gọi xuất xứ; für Erzeugnisse, die zur Ausfuhr bestimmt sind, wird „g.U.“ hinzugefügt;

Name und Anschrift des Verpackungsbetriebs, Name und Anschrift des Verarbeitungsbetriebs; Ursprung eines zur Ausfuhr bestimmten Erzeugnisses;

Inhaltsstoffe;

Qualitätsangaben (Gesamtgehalt an Protein gN/l);

Menge der Fischsauce (in l oder ml);

Abfülldatum, Verbrauchsdatum;

Hinweise zur Verwendung und Aufbewahrung;

Verpackungscode;

Hinweis zur Lebensmittelhygiene/-sicherheit.

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets:

Beim geografischen Gebiet handelt es sich um die Insel Phú Quốc, die größte Insel Vietnams, die im Golf von Thailand auf 103°29′ bis 104°09′ westlicher Länge und 9°48′ bis 10°26′ nördlicher Breite liegt und sich in den Hoheitsgewässern der vietnamesischen Provinzen Kien Giang und Ca Mau befindet.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet:

5.1   Besonderheit des geografischen Gebiets:

—   Klimatische Bedingungen

Die Temperaturen sind das ganze Jahr über hoch und stabil. Die Durchschnittstemperatur beträgt ca. 27,5 °C. Zwischen den verschiedenen Jahreszeiten besteht mit einer mittleren Temperaturdifferenz von 2 °C zwischen dem wärmsten und dem kühlsten Monat kaum ein Temperaturunterschied. Pro Jahr gibt es ca. 1 445, pro Tag etwa sechs bis sieben Sonnenstunden. Zudem besteht ein enger Zusammenhang zwischen den Temperaturen in der Region und dem Monsunklima, d. h. der Regenzeit mit niedrigeren Temperaturen und starkem Wind (3,0-5,1 m/s) und der Trockenzeit mit höheren Temperaturen und leichtem Wind (2,8-4,0 m/s). Diese Besonderheiten des Wetters in der Region wirken sich entscheidend auf die Qualität der Phú Quốc-Fischsauce aus, denn die zahlreichen, beständigen Sonnenstunden schaffen günstige Bedingungen zur Fermentierung des Frischfischs und verleihen dem Produkt seine besonderen Eigenschaften.

—   Meeresbedingungen

Die Insel liegt umgeben vom Meer im Golf Rach Gia-Ha Tien (Golf von Thailand), in den, wie bereits erwähnt, zahlreiche Flüsse münden, die das Mekong-Delta und den Grossen See (Tonle Sap) des Königreichs Kambodscha durchfließen und Schlick und organische Verbindungen mitführen. Der Schlamm des Meerwassers in diesem Gebiet ist ein idealer Lebensraum für Stöcker (Stachelmakrelen) und Sardellen und gewährleistet die im Vergleich zu anderen Fischereien höhere Qualität dieser Fische (sie sind größer und fetter).

—   Menschliche Faktoren

Jeder Schritt zur Herstellung des Endprodukts — vom Fischfang bis zur Fermentation — wird von Hand ausgeführt. Zur Produktion der traditionellen Fischsauce lassen die Inselbewohner die Sardellen etwa ein Jahr lang in riesigen hölzernen Bottichen in dunklen Lagerhäusern fermentieren. Dieses Verfahren ergibt eine gehaltvolle, bernsteinfarbene Flüssigkeit mit kräftigem Aroma und Geschmacksnuancen, die denen vergleichbarer Produkte aus anderen Regionen Asiens, in denen die Fermentationsdauer in der Regel kürzer ist, weit überlegen sind.

5.2   Besonderheit des Erzeugnisses:

Die Phú Quốc-Fischsauce weist besondere Eigenschaften auf, die sie von anderen vietnamesischen Produkten wie den Phan Thiet- und Cat Hai-Fischsaucen oder anderen Fischsaucen unterscheiden. Die Besonderheiten des Produkts bestehen in der dunklen, rotbraunen Farbe, dem feinen Duft ohne Fisch- und Ammoniakgeruch, dem Salzgehalt und der starken süßlichen, natürlich fettigen Note. Der Nachgeschmack ist aufgrund der natürlichen Proteine und des Fischfetts süßlich-fett.

5.3   Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Eigenschaften des Erzeugnisses (bei g.U.) bzw. einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (bei g.g.A.):

Die zur Herstellung der Phú Quốc-Fischsauce verwendeten Sardellen werden in den Hoheitsgewässern der Provinzen Kien Giang und Ca Mau gefangen, die zum Golf von Thailand gehören (auf einer Landkarte befinden sich die Fanggebiete ausgehend von Ca Mau im Westen Vietnams). Aufgrund der besonderen Eigenschaften dieses Fanggebiets sind die Sardellen größer und fetter als die aus anderen Regionen wie Ba Ria-Vung Tau, Nha Trang und dem Golf von Tonkin. Indem zur Herstellung der Fischsauce Sardellen aus diesem Gebiet verwendet werden, wird ein Produkt mit einem höheren, stabilen Stickstoffwert, einheitlicher Farbe sowie typischem Duft und Geschmack erzielt. Andere Fischsaucen verfügen nicht über diese Eigenschaften. Das Fanggebiet im Meer ist relativ ruhig. Es liegt nicht zu tief im Golf von Thailand und der Salzgehalt des Wassers ist nicht so hoch wie in anderen Gebieten. Auch für die Fische ist die Umgebung günstig, da in dieses Gebiet Flüsse aus Vietnam und Kambodscha münden. Es ist daher ein idealer Lebensraum für die Sardellen, die dort Schutz und Nahrung zu suchen. Gefischt wird in der Regenzeit. Zu dieser Zeit sind die Sardellen ausgewachsen und sammeln sich auf der Suche nach Schutz und Nahrung in riesigen Schwärmen im Gebiet. Die Fischer sind daher in der Lage, erhebliche Mengen großer, fetter Sardellen zu fangen.

Das Herstellungsverfahren beginnt mit dem Fang der Sardellen, zu dem die Fischer traditionelle, feinmaschige Thunfischnetze und Fangkästen verwenden. Unmittelbar nach dem Fang werden die Sardellen auf das Schiffsdeck geschaufelt und mit Meerwasser gesäubert, um Verunreinigungen zu beseitigen. Gleichzeitig werden andere Fischarten und Meeresfrüchte von Hand aussortiert. Dann werden die frischen Sardellen noch auf Deck gesalzen und mit Hilfe hölzerner Mischwerkzeuge gewendet, um Verletzungen des Fischfleischs zu vermeiden.

Die Fische werden während des Fermentationsprozesses und der Gewinnung des Extrakts in stabilen Fässern gelagert. Diese Fässer sind zylinderförmig und werden aus dem Holz bestimmter Bäume („ho phat“, „chay“, „boi loi“ und „den den“) der Insel Phú Quốc hergestellt. Diese Bäume sind mehrere hundert Jahre alt und werden nicht von Insekten, Termiten oder sonstigen Holzfressern befallen. Das Holz ist dehnbar, verträgt die langfristige Beanspruchung durch Salzwasser, verfügt über isolierende Eigenschaften und wirkt sich nicht negativ auf den Fischextrakt aus.

Die besondere Qualität der Phú Quốc-Fischsauce ist auf das traditionelle örtliche Herstellungsverfahren zurückzuführen.

Die klimatischen Bedingungen auf der Insel Phú Quốc und die langjährige Erfahrung der Hersteller ergeben zusammen mit den im Gebiet gefangenen Sardellen diese hervorragende Fischsauce.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation:

(Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)


(1)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.