ISSN 1977-088X

doi:10.3000/1977088X.C_2011.366.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 366

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

54. Jahrgang
15. Dezember 2011


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Rechnungshof

2011/C 366/01

Bericht über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

1

2011/C 366/02

Bericht über den Jahresabschluss 2010 der Euratom-Versorgungsagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

6

2011/C 366/03

Bericht über den Jahresabschluss 2010 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, zusammen mit den Antworten der Agentur

9

2011/C 366/04

Bericht über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit, zusammen mit den Antworten der Agentur

15

2011/C 366/05

Bericht über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, zusammen mit den Antworten der Agentur

21

2011/C 366/06

Bericht über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Arzneimittel-Agentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

27

2011/C 366/07

Bericht über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Chemikalienagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

33

2011/C 366/08

Bericht über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, zusammen mit den Antworten der Agentur

39

2011/C 366/09

Bericht über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, zusammen mit den Antworten der Agentur

45

2011/C 366/10

Bericht über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, zusammen mit den Antworten der Agentur

52

2011/C 366/11

Bericht über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Umweltagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

57

2011/C 366/12

Bericht über den Jahresabschluss 2010 der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur, zusammen mit den Antworten der Agentur

63

2011/C 366/13

Bericht über den Jahresabschluss 2010 der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats, zusammen mit den Antworten der Agentur

69

2011/C 366/14

Bericht über den Jahresabschluss 2010 der Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz, zusammen mit den Antworten der Agentur

75

2011/C 366/15

Bericht über den Jahresabschluss 2010 der Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, zusammen mit den Antworten der Agentur

81

2011/C 366/16

Bericht über den Jahresabschluss 2010 der Exekutivagentur für die Forschung, zusammen mit den Antworten der Agentur

87

2011/C 366/17

Bericht über den Jahresabschluss 2010 der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher, zusammen mit den Antworten der Agentur

93

2011/C 366/18

Bericht über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Eisenbahnagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

100

2011/C 366/19

Bericht über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, zusammen mit den Antworten der Behörde

106

2011/C 366/20

Bericht über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen GNSS-Agentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

112

2011/C 366/21

Bericht über den Jahresabschluss 2010 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, zusammen mit den Antworten des Zentrums

117

2011/C 366/22

Bericht über den Jahresabschluss 2010 des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, zusammen mit den Antworten des Zentrums

122

2011/C 366/23

Bericht über den Jahresabschluss 2010 des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, zusammen mit den Antworten des Zentrums

127

2011/C 366/24

Bericht über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Polizeiakademie, zusammen mit den Antworten der Akademie

134

2011/C 366/25

Bericht über den Jahresabschluss 2010 von Eurojust, zusammen mit den Antworten von Eurojust

140

2011/C 366/26

Bericht über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, zusammen mit den Antworten der Stiftung

145

2011/C 366/27

Bericht über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, zusammen mit den Antworten der Stiftung

150

2011/C 366/28

Bericht über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle

156

2011/C 366/29

Bericht über den Jahresabschluss 2010 des Gemeinschaftlichen Sortenamts, zusammen mit den Antworten des Amts

162

2011/C 366/30

Bericht über den Jahresabschluss 2010 des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt, zusammen mit den Antworten des Amts

167

2011/C 366/31

Bericht über den Jahresabschluss 2010 des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen, zusammen mit den Antworten des Instituts

173

2011/C 366/32

Bericht über den Jahresabschluss 2010 des Europäischen Polizeiamts (Europol), zusammen mit den Antworten des Amts

179

DE

 


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Rechnungshof

15.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 366/1


BERICHT

über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

2011/C 366/01

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Vigo wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates vom 26. April 2005 (1) geschaffen. Hauptaufgabe der Agentur ist es, die operative Koordinierung der Kontrolltätigkeiten der Mitgliedstaaten im Bereich der Fischereiaufsicht zu organisieren und so die wirksame und einheitliche Anwendung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik sicherzustellen (2).

2.

Der Haushalt 2010 der Agentur belief sich auf 11 Millionen Euro gegenüber 10,1 Millionen Euro im Vorjahr. Zum Jahresende beschäftigte die Agentur 54 Mitarbeiter gegenüber 49 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Exekutivdirektors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Exekutivdirektor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Exekutivdirektors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss (11) der Agentur ihre Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Einige Mittelbindungen der Agentur für das Jahr 2010 bezogen sich auf Ausgaben für Projekte des Jahres 2011; dies stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

14.

In den Verfahren der Agentur, mit denen die ordnungsgemäße Unterzeichnung und Datierung von Beschaffungsunterlagen gewährleistet werden sollen, wurden Schwachstellen festgestellt.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

15.

Bei Personalausleseverfahren wurde weder die von den Bewerbern im Hinblick auf die Zulassung zur mündlichen Prüfung zu erreichende Mindestpunktzahl noch die zur Aufnahme in die Reserveliste erforderliche Mindestpunktzahl im Voraus bestimmt. Diese Vorgehensweisen gefährden die Transparenz der Einstellungsverfahren.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 6. September 2011 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 128 vom 21.5.2005, S. 1.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 30. Juni 2011 erstellt und ging beim Hof am 7. Juli 2011 ein. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://cfca.europa.eu.


ANHANG

Europäische Fischereiaufsichtsagentur (Vigo)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 38 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Gemäß Artikel 28 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik müssen die Mitgliedstaaten für die tatsächliche Durchführung der Überwachung und der Inspektionen und für die Durchsetzung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik sorgen und zu diesem Zweck untereinander und mit Drittländern zusammenarbeiten.

Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates zur Errichtung einer Europäischen Fischereiaufsichtsagentur und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 zur Einführung einer Kontrollregelung für die gemeinsame Fischereipolitik.

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates)

Ziele

Mit dieser Verordnung wird eine EU-Fischereiaufsichtsagentur errichtet, deren Ziel es ist, die operative Koordinierung der Kontrolltätigkeiten der Mitgliedstaaten im Bereich der Fischereiaufsicht zu organisieren und die Mitgliedstaaten bei der Zusammenarbeit im Hinblick auf die Erfüllung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik und deren wirksame und einheitliche Anwendung zu unterstützen.

Aufgaben

Koordinierung der Überwachungs- und Kontrollverpflichtungen der Union;

Koordinierung des Einsatzes der in einem gemeinsamen Pool zusammengefassten nationalen Kontrollmittel der betreffenden Mitgliedstaaten;

Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Übermittlung von Angaben zu Fang- und Kontrolltätigkeiten;

Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und Verpflichtungen nach den Bestimmungen der gemeinsamen Fischereipolitik;

Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Kommission bei einer unionsweit harmonisierten Durchführung der gemeinsamen Fischereipolitik;

Beitrag zu den Forschungs- und Entwicklungsarbeiten der Mitgliedstaaten und der Kommission auf dem Gebiet der Kontroll- und Überwachungsmethoden;

Beitrag zur Koordinierung der Inspektorenausbildung und des Erfahrungsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten;

Koordinierung der Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und ungeregelten Fischerei im Einklang mit den Unionsvorschriften.

Leitungsstruktur

1 —   Verwaltungsrat

Umfasst je einen Vertreter jedes Mitgliedstaats und sechs Vertreter der Kommission.

2 —   Exekutivdirektor

Vom Verwaltungsrat aus einer Liste von mindestens zwei Kandidaten, die die Kommission vorschlägt, ernannt.

3 —   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

4 —   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2009)

Endgültiger Haushaltsplan

11,0 Millionen Euro (10,1 Millionen Euro).

Personalbestand am 31. Dezember 2010

53 (55) im Stellenplan vorgesehene Zeitplanstellen, davon besetzt: 52 (44)

+ 2 (5) Vertragsbedienstete,

Personalbestand insgesamt: 54 (49).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2010

Operative Koordinierung

Umsetzung des Gemeinsamen Einsatzplans Kabeljau in der Nordsee, im Skagerrak, im Kattegat, im Östlichen Kanal und in den westlichen Gewässern (westlich von Schottland und in der Irischen See);

Gemeinsamer Einsatzplan Kabeljau in der Ostsee;

Gemeinsamer Einsatzplan Roter Thun im Mittelmeer und im Ostatlantik;

Umsetzung des Gemeinsamen Einsatzplans im Gebiet der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik und im Gebiet der Fischereikommission für den Nordostatlantik;

Unterstützungsmaßnahmen zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und ungeregelten Fischerei;

Konsolidierung der Gemeinsamen Einsatzpläne durch Förderung eines regionalen Ansatzes;

Schulung von an Gemeinsamen Einsatzplänen beteiligten Inspektoren der Mitgliedstaaten.

Kapazitätenaufbau

Bestandsaufnahme der Ausbildungsprogramme der Mitgliedstaaten für nationale Fischereiinspektoren;

Erstellung eines indikativen Vorschlags für den Inhalt des Grundausbildungsprogramms;

Entwicklung einer webbasierten Plattform für die Zusammenarbeit im Schulungsbereich;

Unterstützung der nationalen Schulungsprogramme der Mitgliedstaaten;

Betrieb und Wartung des Schiffsüberwachungssystems;

Einrichtung des Koordinierungsbüros für Gemeinsame Einsatzpläne am Sitz der Agentur.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

13.

Die Mittelbindungen im Haushaltsplan 2010 bezogen sich auf die Organisation von operativen Sitzungen und Dienstreisen, die im Voraus für das erste Quartal 2011 geplant wurden. Die Agentur nimmt die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis und wird Maßnahmen ergreifen, um Ähnliches in Zukunft zu vermeiden.

14.

Die EUFA nimmt die Bemerkungen des Hofes zur Kenntnis und hat alle Akteure, die an der ordnungsgemäßen Datierung und Unterzeichnung aller relevanten Unterlagen beteiligt sind, verstärkt auf diesen Punkt aufmerksam gemacht.

Sonstige Bemerkungen

15.

Die Agentur hat die Vorlagen für die Auswahlverfahren angepasst und legt von Beginn an einen Standardschwellenwert fest, der vom Auswahlausschuss verwendet werden kann, um Transparenz zu gewährleisten.


15.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 366/6


BERICHT

über den Jahresabschluss 2010 der Euratom-Versorgungsagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

2011/C 366/02

EINLEITUNG

1.

Die Euratom-Versorgungsagentur (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Luxemburg wurde 1958 geschaffen (1). Der Beschluss 2008/114/EG, Euratom des Rates vom 12. Februar 2008 (2) ersetzte die zuvor geltende Satzung der Agentur. Hauptaufgabe der Agentur ist es, der Union technisches Fachwissen bereitzustellen, das mit dem Markt für Kernmaterialien und nuklearen Dienstleistungen in Zusammenhang steht, und diesen Markt zu beobachten.

2.

Im Jahr 2010 erhielt die Agentur wie 2009 und 2008 keine Zuschüsse zur Deckung der betrieblichen Aufwendungen. Die Kommission kam für die Kosten auf, die der Agentur für die Umsetzung der Tätigkeiten 2010 entstanden waren.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und gestützt auf Artikel 8 des Beschlusses 2008/114/EG, Euratom vom 12. Februar 2008 prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und der „Übersicht über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 8 des Beschlusses 2008/114/EG, Euratom vom 12. Februar 2008 vorgelegt.

Verantwortung des Generaldirektors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Generaldirektor (6) den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus. In den Verantwortungsbereich des Generaldirektors fällt außerdem die Einrichtung der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (7) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für das Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss (8) der Agentur ihre Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Hervorhebung eines Sachverhalts

12.

Ohne das in Ziffer 11 formulierte Prüfungsurteil infrage zu stellen, weist der Hof auf den folgenden Sachverhalt hin. In Artikel 54 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft ist die finanzielle Autonomie der Agentur verankert. Gemäß Artikel 7 der Satzung der Agentur umfassen die Ausgaben der Agentur „die Verwaltungskosten für ihr Personal und den Beirat sowie Kosten, die sich aus Verträgen mit Dritten ergeben“. Der Agentur wurde seit 2008 kein Budget mehr zugewiesen. In Anbetracht dessen erteilte die Europäische Kommission direkt die Entlastung für die im zuvor erwähnten Artikel 7 beschriebenen Ausgaben der Agentur. Nach Ansicht des Hofes stellt dieser Sachverhalt einen Verstoß gegen die Satzung der Agentur dar, und die Agentur und die Kommission sollten gemeinsam mit allen beteiligten Parteien Maßnahmen zur Behebung dieser Situation erwägen. Der Hof stellt fest, dass die Agentur beabsichtigt, für das Jahr 2012 ein Budget zu beantragen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 6. September 2011 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. 27 vom 6.12.1958, S. 534.

(2)  ABl. L 41 vom 15.2.2008, S. 15.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Die Zuständigkeiten des Generaldirektors sind in Artikel 7 und 8 des Beschlusses 2008/114/EG, Euratom festgelegt.

(7)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(8)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 5. Mai 2011 erstellt und ging beim Hof am 14. Juni 2011 ein. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://ec.europa.eu/euratom/accounts_en.html.


ANTWORTEN DER AGENTUR

13.

Zur Lösung dieser Probleme einigte man sich darauf, die Wiedereinführung einer eigenen Haushaltslinie für die Euratom-Versorgungsagentur im Gesamthaushaltsplan der EU für 2012 vorzuschlagen. Würde dies beschlossen, wäre man der Lösung der aktuellen Probleme einen bedeutenden Schritt näher.

Am 20. April 2011 verabschiedete die Kommission den entsprechenden Vorschlag für eine Haushaltslinie (32 01 06) für die Euratom-Versorgungsagentur mit einer Mittelausstattung von 98 000 EUR.

Dieser Vorschlag wurde inzwischen der EU-Haushaltsbehörde zur Annahme vorgelegt.

Im Einklang mit Artikel 4 der Satzung der Agentur verbleiben die Personalkosten im Haushaltsplan der Kommission. Gemäß diesem Artikel sind die Mitarbeiter der Agentur „Beamte der Europäischen Gemeinschaften“, „ihre Gehälter zahlt die Kommission“.

Auf der Grundlage der Erfahrungen im Jahr 2012 wird die ESA beurteilen, ob die Höhe der beantragten Mittel anzupassen ist.


15.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 366/9


BERICHT

über den Jahresabschluss 2010 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, zusammen mit den Antworten der Agentur

2011/C 366/03

EINLEITUNG

1.

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Wien wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 (1) gegründet. Ziel der Agentur ist es, den relevanten Einrichtungen und Behörden der Union und ihrer Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Unionsrechts in Bezug auf die Grundrechte Unterstützung zu gewähren und ihnen Fachkenntnisse bereitzustellen (2).

2.

Der Haushalt 2010 der Agentur belief sich auf 20,2 Millionen Euro gegenüber 17,2 Millionen Euro im Vorjahr. Zum Jahresende beschäftigte die Agentur 90 Mitarbeiter gegenüber 77 im Vorjahr.

ZUVERÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss (11) der Agentur ihre Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Im Dezember 2010 hat die Agentur 48 % (4,6 Millionen Euro) der in Titel III bereitgestellten jährlichen Mittel für operative Ausgaben gebunden. Diese Konzentration der Ausgaben auf die letzten Wochen des Jahres ist ein Hinweis auf die Notwendigkeit einer besseren Planung des Haushaltsvollzugs, da dies wesentlich zum hohen Umfang der Übertragung von Mitteln auf das nächste Haushaltsjahr in Höhe von 6,9 Millionen Euro beigetragen hat.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 6. September 2011 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 53 vom 22.2.2007, S. 1.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 28. März 2011 erstellt und ging beim Hof am 20. Juni 2011 ein. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder www.fra.europa.eu/fraWebsite/home/home_en.htm/.


ANHANG

Europäische Agentur für Grundrechte (Wien)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 337 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben kann die Kommission alle erforderlichen Auskünfte einholen und alle erforderlichen Nachprüfungen vornehmen; der Rahmen und die nähere Maßgabe hierfür werden vom Rat, der mit einfacher Mehrheit beschließt, gemäß den Bestimmungen der Verträge festgelegt.

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007)

Ziele

Den relevanten Organen, Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der Union und ihrer Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Unionsrechts in Bezug auf die Grundrechte Unterstützung zu gewähren und ihnen Fachkenntnisse bereitzustellen, um ihnen die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte zu erleichtern, wenn sie in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Maßnahmen einleiten oder Aktionen festlegen.

Aufgaben

Sammeln, Erfassen, Analysieren und Verbreiten von relevanten, objektiven, verlässlichen und vergleichbaren Informationen;

Entwicklung von Methoden und Standards, um eine bessere Vergleichbarkeit, Objektivität und Verlässlichkeit der Daten auf europäischer Ebene zu erzielen;

Durchführung wissenschaftlicher Forschungsarbeiten und Erhebungen sowie Voruntersuchungen und Durchführbarkeitsstudien, Beteiligung an solchen Arbeiten oder deren Förderung;

Ausarbeitung und Veröffentlichung von Schlussfolgerungen und Gutachten zu bestimmten Themen für die Organe der Union und die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Durchführung des Unionsrechts;

Veröffentlichung eines Jahresberichts über Grundrechtsfragen in ihrem Tätigkeitsbereich;

Veröffentlichung themenspezifischer Berichte auf der Grundlage ihrer Analysen, Forschungsarbeiten und Erhebungen;

Veröffentlichung eines jährlichen Tätigkeitsberichts;

Entwicklung einer Kommunikationsstrategie und Förderung des Dialogs mit der Zivilgesellschaft.

Leitungsstruktur

1.   Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Je eine von jedem Mitgliedstaat benannte unabhängige Persönlichkeit, eine vom Europarat benannte unabhängige Persönlichkeit und zwei Vertreter der Kommission.

Aufgabe

Verabschiedung des Haushaltsplans sowie des Jahresarbeitsprogramms und der Jahresberichte. Feststellung des endgültigen Haushaltsplans und des Stellenplans. Abgabe einer Stellungnahme zum Jahresabschluss.

2.   Exekutivausschuss

Zusammensetzung

Vorsitzender des Verwaltungsrats,

stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats,

ein Vertreter der Kommission,

zwei weitere Mitglieder des Verwaltungsrats,

die vom Europarat in den Verwaltungsrat entsandte Persönlichkeit kann den Sitzungen des Exekutivausschusses beiwohnen.

3.   Wissenschaftlicher Ausschuss

Zusammensetzung

11 unabhängige und in Grundrechtsfragen hoch qualifizierte Personen;

der Verwaltungsrat ernennt die Mitglieder im Rahmen eines transparenten Stellenausschreibungs- und Auswahlverfahrens.

4.   Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission und nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments und des Rates ernannt.

5.   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

6.   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2009)

Endgültiger Haushalt

20,2 Millionen Euro (17,2 Millionen Euro), davon Unionszuschuss 99 % (99 %).

Personalbestand am 31. Dezember 2010

72 (61) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 69 (48);

+ 18 (16) sonstige Bedienstete (Vertragspersonal, abgeordnete nationale Sachverständige).

Personalbestand insgesamt: 90 (77),

davon entfallen auf:

 

operative Tätigkeiten: 55 (46),

 

administrative Tätigkeiten: 29 (27),

 

sonstige Tätigkeiten: 6 (4).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2010 (Angaben für 2009)

Raxen

Anzahl der Beiträge der 27 nationalen Kontaktstellen: 162 (189);

Anzahl der Sitzungen: 1 (1).

Fralex

Anzahl der Beiträge der Rechtsexperten: 131 (227);

Anzahl der Sitzungen: 0 (1).

Forschungsberichte

Anzahl der Berichte: 37 (19);

Anzahl der Sitzungen: 11 (20);

Jahresberichte: 2 (2).

Sonstige Tätigkeiten

Konferenz über Grundrechte: 1 (1) und verschiedene Veröffentlichungen: 3 (1);

Diversity Day: 2 (3).

Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen Organen und Einrichtungen

Mitgliedstaaten: 12 (10)

Rat der EU: 6 (2)

Europäische Kommission: 20 (17)

Europäisches Parlament: 5 (2)

Ausschuss der Regionen: 2 (2)

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss: 1 (1)

Plattform für Grundrechte: 2 (2)

Europarat: 10 (16)

OSZE: 3 (6)

Vereinte Nationen: 6 (3)

Externe Interessengruppen: 30 (22)

Spezialisierte Stellen: 7 (9)

Sonstige Sitzungen und Rundtischgespräche: 20 (11)

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORT DER AGENTUR

13.

Die Agentur hat geeignete Maßnahmen ergriffen (z. B. Planung zwei Jahre im Voraus), um die Ausführung des Haushaltsplans über das Jahr besser zu verteilen und eine Häufung der Ausgaben im letzten Monat des Jahres zu vermeiden. Dies wurde vom IAS in seinem Bericht zur Planung und Überwachung als „vorbildliche Praxis“ gewertet.


15.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 366/15


BERICHT

über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit, zusammen mit den Antworten der Agentur

2011/C 366/04

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Heraklion wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 460/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 (1), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1007/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 (2), geschaffen. Hauptaufgabe der Agentur ist es, die Fähigkeit der Union zur Verhütung und Behebung von Problemen im Bereich der Netz- und Informationssicherheit zu verbessern (3), indem sie sich die auf nationaler und EU-Ebene durchgeführten Maßnahmen zunutze macht.

2.

Der endgültige Haushalt 2010 der Agentur belief sich ebenso wie im Vorjahr auf 8,1 Millionen Euro. Zum Jahresende beschäftigte die Agentur 53 Mitarbeiter gegenüber 56 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (4) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (5) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (6) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (7) vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (8). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (9) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (10) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (11) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss (12) der Agentur ihre Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Im Jahr 2010 wurden 52 % der operativen Mittel (Titel III) der Agentur gebunden, jedoch nicht ausgezahlt. Die daraus resultierende übermäßig hohe Übertragung von Mitteln auf das nächste Haushaltsjahr stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

14.

Bei den Personalausleseverfahren standen weder die Mindestpunktzahl für die Zulassung zur mündlichen Prüfung noch die für die Aufnahme in die Eignungsliste erforderliche Mindestpunktzahl vorher fest, sondern wurden vom Prüfungsausschuss nach der Bewertung der Bewerber festgesetzt. Diese Vorgehensweisen gefährden die Transparenz der Einstellungsverfahren.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 6. September 2011 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 77 vom 13.3.2004, S. 1.

(2)  ABl. L 293 vom 31.10.2008, S. 1.

(3)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(4)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(5)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(6)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(7)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(8)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(9)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(10)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 vom 9. Juli 2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(11)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(12)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 7. Juni 2011 erstellt und ging beim Hof am 30. Juni 2011 ein. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.enisa.europa.eu/about-enisa/accounting-finance.


ANHANG

Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (Heraklion)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Beschluss des Rates vom 19. Februar 2004 auf der Grundlage des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Die Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten haben im gemeinsamen Einvernehmen eine Erklärung über die Errichtung einer Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit angenommen. Die Agentur soll als Bezugspunkt fungieren und dank ihrer Unabhängigkeit, der Qualität ihrer Beratungsleistungen und der verbreiteten Informationen, der Transparenz ihrer Verfahren und Arbeitsmethoden sowie der Sorgfalt, die sie bei der Ausführung der ihr übertragenen Aufgaben walten lässt, Vertrauen schaffen.

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EG) Nr. 460/2004 des Parlaments und des Rates vom 10. März 2004)

Ziele

Die Agentur verbessert die Fähigkeit der Gemeinschaft, der Mitgliedstaaten und der Wirtschaft, Probleme im Bereich der Netz- und Informationssicherheit zu verhüten, zu bewältigen und zu beheben.

Die Agentur unterstützt und berät die Kommission und die Mitgliedstaaten in Fragen der Netz- und Informationssicherheit, die in ihre Zuständigkeit fallen.

Die Agentur arbeitet auf ein hohes Niveau fachlicher Kompetenz hin und nutzt diese Fachkompetenz, um Anstöße zu einer umfassenden Zusammenarbeit zwischen den Akteuren des öffentlichen und des privaten Sektors zu geben.

Aufgaben

Die Agentur

erhebt Informationen über derzeitige und absehbare Risiken, die sich auf elektronische Kommunikationsnetze auswirken könnten;

berät und unterstützt das Europäische Parlament, die Kommission, europäische Stellen und Einrichtungen bzw. zuständige nationale Stellen;

fördert die Zusammenarbeit zwischen in ihrem Bereich tätigen Akteuren;

erleichtert die Zusammenarbeit bei der Entwicklung gemeinsamer Methoden zur Bewältigung von Problemen im Bereich der Netz- und Informationssicherheit;

trägt bei zur Sensibilisierung in Fragen der Netz- und Informationssicherheit für alle Nutzer;

unterstützt die Kommission und die Mitgliedstaaten in ihren Beziehungen zur Industrie;

verfolgt die Entwicklung von Standards;

berät die Kommission in Bezug auf Forschungsarbeiten im Bereich der Netz- und Informationssicherheit;

fördert Risikobewertungsmaßnahmen sowie Studien über Lösungen für das Präventionsmanagement;

trägt bei zur Zusammenarbeit mit Drittländern.

Leitungsstruktur

1 —   Verwaltungsrat

Bestehend aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats, drei von der Kommission ernannten Vertretern und drei weiteren Personen ohne Stimmrecht, die von der Kommission vorgeschlagen und vom Rat ernannt wurden und jeweils eine der folgenden Gruppen vertreten:

die Informations- und Kommunikationstechnologie-Industrie,

Verbrauchergruppen,

wissenschaftliche Sachverständige für die Netz- und Informationssicherheit.

2 —   Direktor

Die Agentur wird von ihrem Direktor geleitet, der bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig ist.

Der Direktor wird für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren ernannt.

3 —   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

4 —   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2009)

Endgültiger Haushaltsplan

8,1 (8,1) Millionen Euro, davon Unionszuschuss: 100 % (100 %)

Personalbestand am 31. Dezember 2010

44 (44) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 40 (43).

Sonstige Bedienstete:

11 (9) Vertragspersonal, 2 (4) abgeordnete nationale Sachverständige.

Personalbestand insgesamt: 53 (56), davon entfallen auf

 

operative Tätigkeiten: 34 (38),

 

administrative Tätigkeiten: 19 (18),

 

sonstige Tätigkeiten: 0 (1).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2010 (Angaben für 2009)

MTP  (1) 1:   Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der europäischen elektronischen Kommunikationsnetze

Im Jahre 2010 richteten sich die wichtigsten Bemühungen in diesem Bereich auf die Unterstützung der in der Mitteilung der Kommission von März 2009 beschriebenen Maßnahmen. (Ergebnisse: 6)

MTP 2:   Entwicklung und Wahrung der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten

Im Jahre 2010 wurde die Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten weiter ausgebaut; ferner wurde überprüft, wo Möglichkeiten der Zusammenarbeit auf internationaler Ebene gegeben sind, um die Leistungsfähigkeit aller Mitgliedstaaten zu verbessern und um europaweit zu einem insgesamt kohärenteren Ansatz auf dem Gebiet der Netz- und Informationssicherheit zu gelangen. Angesichts ihrer begrenzten Ressourcen arbeitete die Agentur eng mit der Kommission zusammen, um auf diese Weise mit geringstem Aufwand optimale Ergebnisse erzielen zu können. (Ergebnisse: 12)

MTP 3:   Ermittlung aufkommender Risiken zum Zwecke der Vertrauensbildung

Die Agentur hat einen Rahmen geschaffen, der es Entscheidungsträgern erleichtern soll, aufkommende Risiken, die sich durch die neuen Technologien und Anwendungen ergeben, besser zu verstehen und einzuschätzen. Ferner erstellte die Agentur weitere Positionspapiere, in denen sie zu den aufkommenden Risiken, die sich aufgrund der neuen Technologien und Anwendungen ergeben, Stellung bezieht. Darüber hinaus befasste sich die Agentur mit Themen im Zusammenhang mit dem „Internet der Zukunft“ (Rechenschaftspflicht und Nutzervertrauen). Von diesem MTP können für Entscheidungsträger in Europa und möglicherweise darüber hinaus wichtige Impulse ausgehen. (Ergebnisse: 2)

VM  (2) 1:   „Internet der Zukunft“: Identität, Rechenschaftspflicht und Nutzervertrauen

Das übergreifende Ziel dieser vorbereitenden Maßnahme besteht darin, das hohe Sicherheitsniveau sowie das Vertrauen der Nutzer und der Industrie in die IKT-Infrastruktur und die bereitgestellten Dienste in Europa zu stärken und gleichzeitig die Gefahren für die bürgerlichen Freiheiten und die Privatsphäre so weit wie möglich zu beseitigen. (Ergebnisse: 5)

VM2:   Ermittlung von Antriebskräften und Rahmenstrukturen für die EU-weite sektorale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Netz- und Informationssicherheit (NIS)

Im Rahmen dieser VA sollte geklärt werden, wie die betroffenen Akteure von einer Beteiligung an einer europaweiten gemeinschaftlichen Maßnahme zum Umgang mit den Herausforderungen der Netz- und Informationssicherheit überzeugt werden können. (Ergebnisse: 1)

Quelle: Angaben der Agentur.


(1)  MTP: Mehrjahres-Themenprogramme.

(2)  VM: Vorbereitende Maßnahme.


ANTWORTEN DER AGENTUR

13.

Die Übertragung von Mitteln auf das nächste Haushaltsjahr liegt im Entwicklungsstadium der Tätigkeiten der ENISA und dem schwankenden Personalbestand begründet. Die Agentur hat Maßnahmen eingeführt, um ihre Verfahren zu optimieren und die Beschaffungsplanung zu verbessern; sie setzt ein Tool für die Verwaltung und Nachbereitung von Projekten ein.

14.

Für die Prüfungsausschüsse werden derzeit Leitlinien erarbeitet und es wird eine Liste mit Informationen, die in den Protokollen der Prüfungsausschüsse enthalten sein sollen, erstellt. Dabei werden vor der Bewertung geeigneter Bewerber Schwellenwerte festgelegt.


15.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 366/21


BERICHT

über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, zusammen mit den Antworten der Agentur

2011/C 366/05

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Köln wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2002 (1) errichtet. Hauptaufgaben der Agentur sind die Aufrechterhaltung eines hohen Niveaus der zivilen Flugsicherheit, die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Weiterentwicklung der zivilen Flugsicherheit, die Erarbeitung von Zulassungsspezifikationen sowie die Ausstellung von Zeugnissen für luftfahrttechnische Erzeugnisse (2).

2.

Der Haushalt 2010 der Agentur belief sich auf 137 Millionen Euro gegenüber 122 Millionen Euro im Vorjahr. Zum Jahresende beschäftigte die Agentur 578 Mitarbeiter (Zeitbedienstete sowie Vertragspersonal) gegenüber 509 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Exekutivdirektors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Exekutivdirektor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Exekutivdirektors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss (11) der Agentur ihre Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie der Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Die Agentur verwaltet Zulassungstätigkeiten, die zum Teil an nationale Luftfahrtbehörden ausgelagert sind. Die diesbezüglichen antizipativen Passiva wurden am Jahresende auf der Grundlage eines hypothetischen pauschalen Fertigstellungsgrads pro Zulassungskategorie geschätzt, der nur unzureichend durch die Erfahrungen der Vorjahre begründet ist. Zur Einhaltung des Grundsatzes der periodengerechten Rechnungsführung ist der Ansatz nach dem Fertigstellungsgrad oder nach der Pro-rata-temporis-Regel besser geeignet.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

14.

Bei zwei großen Auftragsvergabeverfahren ermöglichte die Bewertungsmethode nicht, dass jeweils das preisgünstigste Angebot die Höchstpunktzahl für das Preiskriterium erzielte. Dadurch werden die Transparenz der Auftragsvergabeverfahren und der Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung gefährdet.

15.

Bei den Personalausleseverfahren gab es keine Nachweise, dass die für die Zulassung zur mündlichen Prüfung oder zur Aufnahme in die Reserveliste erforderliche Mindestpunktzahl bestimmt wurde, bevor mit der Auswertung der Bewerbungen begonnen wurde. Diese Vorgehensweisen gefährden die Transparenz der Einstellungsverfahren.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 6. September 2011 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 240 vom 7.9.2002, S. 1.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 der Kommission (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 30. Juni 2011 erstellt und ging beim Hof am 6. Juli 2011 ein. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder www.easa.europa.eu.


ANHANG

Europäische Agentur für Flugsicherheit (Köln)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 100 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Das Europäische Parlament und der Rat können gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren geeignete Vorschriften für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt erlassen. Sie beschließen nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen.

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Parlaments und des Rates („Grundverordnung“))

Ziele

Aufrechterhaltung eines einheitlichen, hohen Sicherheitsniveaus der zivilen Flugsicherheit in Europa und Gewährleistung der ordnungsgemäßen Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der zivilen Flugsicherheit.

Von der Agentur zu treffende Maßnahmen

Stellungnahmen und Empfehlungen an die Kommission;

Erarbeitung von Zulassungsspezifikationen, einschließlich Lufttüchtigkeitskodizes und annehmbarer Nachweisverfahren, sowie jeglicher Anleitungen für die Anwendung der Grundverordnung und der zugehörigen Durchführungsbestimmungen;

Treffen von Entscheidungen in folgenden Bereichen: Lufttüchtigkeits- und Umweltzeugnisse, Pilotenzulassung, Zulassung zum Flugbetrieb, Drittlandbetreiber, Inspektionen in den Mitgliedstaaten und Untersuchung in Unternehmen;

Durchführung von Inspektionen zur Kontrolle der Normung bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten.

Leitungsstruktur

1 —   Verwaltungsrat

Zusammengesetzt aus einem Vertreter je Mitgliedstaat und einem Vertreter der Kommission; er setzt ein beratendes Gremium der interessierten Kreise ein.

2 —   Exekutivdirektor

Leitet die Agentur und wird auf Vorschlag der Kommission vom Verwaltungsrat ernannt.

3 —   Beschwerdekammer

Entscheidet über Beschwerden gegen Entscheidungen der Agentur in bestimmten Bereichen, wie Zulassung, Gebühren und Entgelte sowie Untersuchungen in Unternehmen.

4 —   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

5 —   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2009)

Haushalt

Mittelausstattung insgesamt: 137,2 (122,2) Millionen Euro, davon:

Einnahmen aus erhobenen Gebühren und Entgelten: 72,9 (54,9) Millionen Euro (53,1 %),

Unionszuschuss: 34,2 (33,9) Millionen Euro (24,9 %),

Sonstige Einnahmen und Zuschüsse einschließlich Drittlandsbeiträge der EFTA: 2,9 (3,9) Millionen Euro.

Zweckgebundene Einnahmen (Ausgaben in Verbindung mit Gebühren und Entgelten): 27,1 (29,5) Millionen Euro.

Personalbestand am 31. Dezember 2010

570 (506) Zeitbedienstete im Stellenplan,

davon besetzt: 524 (1) (460).

Sonstiges Personal: 63 (56), davon Vertragspersonal 54 (49), abgeordnete nationale Sachverständige 8 (6), Sonderberater 1 (1).

Personalbestand insgesamt: 524 (460),

aus dem Zuschuss finanziert: 206 (185),

aus den Gebühren und Entgelten finanziert: 318 (275).

Produkte und Dienstleistungen

Stellungnahmen

Stellungnahmen (7) zu Änderungen der Verordnungen (EG) Nr. 2042/2003 und (EG) Nr. 1702/2003.

Regelungsentscheidungen

Entscheidungen über Zulassungen: Spezifikationen (7), annehmbare Nachweisverfahren und sonstige Anleitungen (7), Programme zur Ausarbeitung von Regelungen (1).

Zusätzliche Leistungen 2010 (die in den kommenden Jahren zu Regelungen führen werden)

26 Aufgabenbeschreibungen (ToR), 14 Ankündigungen von Änderungen (NPA), 9 Kommentar-/Antwortdokumente.

Internationale Zusammenarbeit

8 Arbeitsvereinbarungen mit den zivilen Luftfahrtbehörden Chinas (CAAC);

1 Durchführungsverfahren im Rahmen der Arbeitsvereinbarung mit der Luftfahrtbehörde Russlands (IAC-AR);

2 Änderungen an der Arbeitsvereinbarung zwischen der Luftfahrtbehörde Japans (JCAB) und der Agentur (Änderung des Anhangs C);

27 Empfehlungen für die Anhörungsschreiben der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation;

Vorbereitung von 1 Sitzung mit dem US-Luftfahrtbundesamt (FAA) und der zivilen Luftfahrtbehörde Kanadas (TCCA) bezüglich der Anforderungen an die Zertifizierung der Instandhaltung (CMR);

Vorbereitung von 1 Sitzung mit dem US-Luftfahrtbundesamt (FAA) bezüglich der Flugnormen.

Zulassungsentscheidungen zum 31. Dezember 2010

Musterzulassungen/eingeschränkte Musterzulassungen (TC/RTC): 8;

zusätzliche Musterzulassungen (STC): 750;

Vorschriften für die Lufttüchtigkeit (AD): 284;

Alternative Methods of Compliance (AMOC): 70;

European Technical Standard Order Authorisation (ETSOA): 150;

umfangreiche Änderungen/umfangreiche Reparaturen/neue Versionen der Musterzulassungen: 879;

geringfügige Änderungen/geringfügige Reparaturen: 1 117;

Flughandbuch (Aircraft flight manual – AFM): 411;

Genehmigung von Flugbedingungen: 561;

Genehmigung als Entwicklungsbetrieb: 486;

Genehmigung als Instandhaltungsbetrieb (bilateral) (2): 1 511;

Genehmigung als Instandhaltungsbetrieb (Ausland) (2): 267;

Genehmigung als Betrieb für die Instandhaltungsausbildung (2): 41;

Genehmigung als Herstellungsbetrieb (2): 21.

Inspektionen zur Kontrolle der Normung (Anzahl der Länder nach Art) zum 31. Dezember 2010

Im Bereich der Erhaltung der Lufttüchtigkeit: 28;

Im Bereich der Herstellung: 14;

Im Bereich des Betriebs: 22;

Im Bereich der Lizenzierung von Flugbesatzungsmitgliedern: 28.

Quelle: Angaben der Agentur.


(1)  Anmerkung: Zwei Piloten in Teilzeit teilen sich einen Arbeitsplatz.

(2)  Die Tätigkeit im Zusammenhang mit den Genehmigungen für Betriebe umfasst einerseits die Haupttätigkeit in Form der Überwachung bereits zugelassener Betriebe (deren Genehmigung alle zwei bis drei Jahre erneuert wird) und andererseits die Tätigkeit zur Erteilung neuer Genehmigungen. Die Angaben entsprechen der Zahl der zum 31. Dezember 2010 insgesamt erteilten Genehmigungen.


ANTWORTEN DER AGENTUR

13.

Die EASA räumt ein, dass ein fortgesetzter Verbesserungsbedarf besteht und beabsichtigt daher, weiter an einer geeigneteren Methodik zu arbeiten, der durchschnittliche Projektlaufzeiten in Verbindung mit umfangreicheren Erfahrungswerten zugrunde liegen.

14.

Die EASA verfolgte das Ziel, die Preisangebote so objektiv wie möglich zu bewerten. Die Finanzformeln basierten auf konkreten Anschaffungsprognosen, wiewohl die Komplexität der Preisstrukturen für die betreffenden Märkte es sehr schwierig machte, alle denkbaren Wechselwirkungen zwischen den Preiskomponenten vorherzusehen. In der Praxis hat sich dies auf das Ergebnis nicht negativ ausgewirkt.

15.

Die EASA pflichtet der Bemerkung des Hofes bei und hat in ihren Leitlinien für die Mitglieder der Gremien die Mindestpunktzahl festgelegt, die Bewerber benötigen, um zur mündlichen Prüfung zugelassen bzw. in die Reserveliste aufgenommen zu werden (50 % bzw. 65 %). Die EASA behält sich jedoch das Recht vor, aufgrund der erstellten Rangfolge über eine zweckmäßige Anzahl an Bewerbern zu entscheiden, die eingeladen werden.


15.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 366/27


BERICHT

über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Arzneimittel-Agentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

2011/C 366/06

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in London wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 2309/93 des Rates vom 22. Juli 1993, ersetzt durch die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 (1), geschaffen. Die Agentur arbeitet vernetzt und koordiniert die wissenschaftlichen Ressourcen, die ihr von den nationalen Behörden zur Beurteilung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln zur Verfügung gestellt werden (2).

2.

Der Haushalt 2010 der Agentur belief sich auf 208,4 Millionen Euro gegenüber 194,4 Millionen Euro im Vorjahr. Die Anzahl der von der Agentur zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 698 gegenüber 664 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur, bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Verwaltungsdirektors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Verwaltungsdirektor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Verwaltungsdirektors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss (11) der Agentur ihre Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Die Ausführung der in Titel II „Verwaltungsausgaben“ des Haushalts der Agentur eingesetzten Mittel war mit Verzögerungen verbunden. Insgesamt wurden bei Titel II 17,6 Millionen Euro, d. h. 33,3 % der betreffenden Mittel, auf das Jahr 2011 übertragen. Lediglich 36 % der übertragenen Mittel entsprechen antizipativen Passiva des Jahres, was bedeutet, dass 64 % der übertragenen Mittel nicht mit dem Haushaltsjahr 2010 zusammenhingen. Diese Sachlage stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

14.

Das System der Agentur zur Validierung der Forderungen von IT-Auftragnehmern wies Schwachstellen auf.

SONSTIGES

15.

Die Agentur hat nicht ausreichend zwischen der Einstellung von Leiharbeitskräften und von Vertragspersonal unterschieden. Die Agentur sollte nur dann auf Leiharbeitskräfte zurückgreifen, wenn es um die Deckung eines kurzfristigen Bedarfs geht, und außerdem den Zugang zu Dienstposten für Vertragspersonal transparent gestalten.

WEITERVERFOLGUNG FRÜHERER PRÜFUNGSFESTSTELLUNGEN

16.

Der Hof hat bereits in früheren Berichten die Notwendigkeit für die Agentur unterstrichen, ein System zur Vergütung der von nationalen Behörden der Mitgliedstaaten erbrachten Dienstleistungen einzuführen, das auf den tatsächlichen Kosten der Mitgliedstaaten basiert. Obwohl die Agentur einige Bemühungen in diese Richtung unternommen hat, gibt es bislang kein entsprechendes System und besteht diesbezüglich weiterhin Verbesserungsbedarf.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 6. September 2011 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 214 vom 24.8.1993, S. 18, und ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1. Nach der letztgenannten Verordnung wird die ursprüngliche Bezeichnung der Agentur — Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln — durch die Bezeichnung Europäische Arzneimittel-Agentur ersetzt.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 16. Juni 2011 erstellt und ging beim Hof am 4. Juli 2011 ein. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder www.ema.europa.eu.


ANHANG

Europäische Arzneimittel-Agentur (London)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Bei der Festlegung und Durchführung aller Unionspolitiken und -maßnahmen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt.

Die Tätigkeit der Union ergänzt die Politik der Mitgliedstaaten und ist auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der körperlichen und geistigen Gesundheit gerichtet. Sie umfasst die Bekämpfung der weit verbreiteten schweren Krankheiten, wobei die Erforschung der Ursachen, der Übertragung und der Verhütung dieser Krankheiten sowie Gesundheitsinformation und -erziehung gefördert werden; außerdem umfasst sie die Beobachtung, frühzeitige Meldung und Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren.

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Parlaments und des Rates)

Ziele

Koordinierung der Wissenschaftsressourcen, die der Agentur von den zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten zur Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln zur Verfügung gestellt werden;

wissenschaftliche Beratung der Mitgliedstaaten und der Organe der Europäischen Union zu Human- und Tierarzneimitteln.

Aufgaben

Koordinierung der wissenschaftlichen Beurteilung der Arzneimittel, die den Unionsgenehmigungsverfahren für das Inverkehrbringen unterliegen;

Koordinierung der Überwachung der in der Union genehmigten Arzneimittel (Pharmakovigilanz);

Beratung über die maximalen Rückstandswerte von Tierarzneimitteln, die in Lebensmitteln tierischen Ursprungs zulässig sind;

Koordinierung der Überprüfung der Einhaltung der Grundsätze der guten Herstellungspraxis, guten Laborpraxis und guten klinischen Praxis;

Erstellung von Unterlagen über die erteilten Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln.

Leitungsstruktur

1.   Der Ausschuss für Humanarzneimittel, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat sowie fünf kooptierten Mitgliedern, arbeitet die Gutachten zu Fragen der Beurteilung von Humanarzneimitteln aus.

2.   Der Ausschuss für Tierarzneimittel, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, arbeitet die Gutachten zu Fragen der Beurteilung von Tierarzneimitteln aus.

3.   Der Ausschuss für Arzneimittel für seltene Leiden, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, arbeitet die Gutachten zu Fragen der Beurteilung von Arzneimitteln für seltene Leiden aus.

4.   Der Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, arbeitet die Gutachten zu Fragen der Beurteilung von pflanzlichen Arzneimitteln aus.

5.   Der Pädiatrieausschuss, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, sechs Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern als Vertreter der medizinischen Berufsgruppen und der Patientenverbände, ist für die wissenschaftliche Beurteilung und die Billigung pädiatrischer Prüfkonzepte sowie für das System von Freistellungen und Zurückstellungen verantwortlich.

6.   Der Ausschuss für neuartige Therapien, bestehend aus fünf Mitgliedern des Ausschusses für Humanarzneimittel und deren (fünf) stellvertretenden Mitgliedern, einem Mitglied und einem Stellvertreter aus jedem Mitgliedstaat, zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern als Vertreter der klinisch tätigen Ärzte, zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern als Vertreter der Patientenverbände, ist zuständig für alle Fragen im Zusammenhang mit der Bewertung neuartiger Arzneimittel und deren Zertifizierung und Klassifizierung.

7.   Der Verwaltungsrat besteht aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, zwei Vertretern der Kommission sowie zwei vom Europäischen Parlament benannten Vertretern; außerdem gehören ihm zwei Vertreter von Patientenorganisationen, ein Vertreter von Ärzteorganisationen und ein Vertreter von Tierärzteorganisationen an. Der Verwaltungsrat nimmt das Arbeitsprogramm und den Jahresbericht an.

8.   Der Verwaltungsdirektor wird auf Vorschlag der Kommission vom Verwaltungsrat ernannt.

9.   Interne Prüfung

Interner Auditdienst der Kommission.

10.   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

11.   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2009)

Endgültiger Haushaltsplan

208,4 (194,4) Millionen Euro, Unionszuschuss: 13,6 % (1) (18,7 %).

Personalbestand am 31. Dezember 2010

567 (530) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 546 (511).

+ 152 (160) sonstige Planstellen (Vertragspersonal, abgeordnete nationale Sachverständige, Leiharbeitskräfte).

Personalbestand insgesamt: 698 (664), davon:

operative Tätigkeiten: 556 (520),

administrative Tätigkeiten: 142 (144).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2010 (Angaben für 2009)

Humanarzneimittel

Anträge auf Genehmigung für das Inverkehrbringen: 91 (96);

positive Gutachten: 51 (117);

durchschnittliche Beurteilungsdauer: 167 Tage (157 Tage);

Gutachten nach Genehmigung: 3 154(2 396);

Pharmakovigilanz: 302 362 Berichte (252 117 Berichte);

regelmäßig aktualisierte Berichte über die Sicherheit: 559 (425);

abgeschlossene wissenschaftliche Beratungsleistungen: 322 (308);

Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung und dezentrale Verfahren: eingeleitet 21 433(16 307); positiv beendet 11 100(15 335);

Anträge für pädiatrische Prüfkonzepte: 326 (273) betreffend 403 (364) Indikationen.

Tierarzneimittel

Anträge auf Genehmigung für das Inverkehrbringen: 18 (15);

Anträge für Varianten: 162 (113).

Inspektionen

Inspektionen: 300 (233).

Pflanzliche Arzneimittel

Pflanzenmonografien: 19 (17);

Liste pflanzlicher Wirkstoffe, pflanzlicher Zubereitungen und entsprechender Kombinationen: 3 (0).

Arzneimittel für seltene Leiden

Anträge: 174 (164);

positive Gutachten: 123 (113).

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Anträge auf Zuerkennung des Status als KMU: 251 (217);

Anträge auf Senkung oder Aufschub von Gebühren 161 (80).

Quelle: Angaben der Agentur.


(1)  Dieser Prozentsatz entspricht dem veranschlagten EU-Beitrag zum endgültigen Haushalt (ohne den besonderen Beitrag im Zusammenhang mit den Gebührenermäßigungen bei Arzneimitteln für seltene Leiden und ohne die Verwendung des Überschusses des Haushaltsjahrs n-2 durch die Haushaltsbehörde).


ANTWORTEN DER AGENTUR

13.

Die Agentur hat ihre verwaltungsbezogenen Übertragungen seit dem Jahr 2008 kontinuierlich verbessert, wobei automatische Mittelübertragungen in Titel II im Zeitraum 2008/09 in Höhe von 45,3 %, im Zeitraum 2009/10 in Höhe von 36,2 % und im Zeitraum 2010/11 in Höhe von 33,3 % erfolgten. Die fraglichen Beträge für 2010 betreffen mehrjährige IKT-Telematikprojekte. Diese Telematikprojekte sind operativer Art und werden daher ab dem Jahr 2011 in Titel III erfasst. Die Agentur geht somit für den Zeitraum 2011/12 von sinkenden Übertragungen bei den Verwaltungsausgaben — maximal etwa 30 % — aus (entspricht einer Verringerung von 10 Mio. EUR).

14.

Die Agentur hat ihr System zur Validierung der Forderungen von Auftragnehmern verbessert und beabsichtigt, die mit SAP verbundenen Tools uneingeschränkt zu nutzen, um menschliche Irrtümer im Verfahren auszuschließen.

15.

Die Agentur nimmt die Bemerkungen des Hofes zur Kenntnis. Es wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz ergriffen, indem gewährleistet wird, dass alle Stellen für Vertragsbedienstete vor ihrer Besetzung extern sichtbarer veröffentlicht werden und die Durchführungsbestimmungen der EMA für die Auswahl und Einstellung von Vertragsbediensteten ordnungsgemäß befolgt werden; dies schließt auch den Rückgriff auf Arbeitsvermittlungsagenturen bei der Bekanntmachung von Stellen und der Organisation von schriftlichen Prüfungen für die Agentur ein.

16.

Nach Abschluss des Pilotprojekts „Costing Group“ im Jahr 2009 wurde dem Verwaltungsrat in seiner Sitzung vom 10. Dezember 2009 ein Vorschlag für ein neues Zahlungssystem unterbreitet. Der Verwaltungsrat lehnte diesen Vorschlag ab. Die EMA wird sich bemühen, diesen Punkt in kommenden Verwaltungsratssitzungen erneut zu thematisieren und den Verwaltungsrat an den diesbezüglichen Handlungsbedarf erinnern.


15.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 366/33


BERICHT

über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Chemikalienagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

2011/C 366/07

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Chemikalienagentur (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Helsinki wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 (1) geschaffen. Ihre Hauptaufgabe ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen sowie den freien Verkehr von Stoffen als solchen, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen zu gewährleisten und gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu verbessern. Die Agentur fördert außerdem die Entwicklung alternativer Beurteilungsmethoden für von Stoffen ausgehende Gefahren (2). Die Agentur erlangte am 1. Januar 2008 die finanzielle Unabhängigkeit von der Kommission.

2.

Der Haushalt 2010 der Agentur belief sich auf 75 Millionen Euro gegenüber 70,4 Millionen Euro im Vorjahr. Zum Jahresende beschäftigte die Agentur 472 Mitarbeiter gegenüber 355 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und der „Übersicht über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vorgelegt (6).

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss (11) der Agentur ihre Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Seit 2010 finanziert sich die Agentur vollständig aus eigenen Mitteln. Die Finanzregelung der Agentur sollte im Hinblick auf die Einrichtung eines Mechanismus zur Einbehaltung überschüssiger eigener Einnahmen überarbeitet werden, um so die künftigen Tätigkeiten der Agentur zu finanzieren.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 6. September 2011 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 23. Juni 2011 erstellt und ging beim Hof am 29. Juni 2011 ein. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://echa.europa.eu/publications/annual_accounts_en.asp.


ANHANG

Europäische Chemikalienagentur (Helsinki)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

Rechtsgrundlage der Gründungsverordnung der Agentur, REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, ist Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) und Verordnung (EG) Nr. 1272/2008)

Ziele

Zweck der REACH-Verordnung ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen, einschließlich der Förderung alternativer Beurteilungsmethoden für von Stoffen ausgehende Gefahren, sowie den freien Verkehr von Stoffen im Binnenmarkt zu gewährleisten und gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu verbessern (Artikel 1 der REACH-Verordnung).

Die Arbeit der Agentur sollte in hohem Maße die Glaubwürdigkeit der Rechtsvorschriften über Chemikalien, der Entscheidungsfindungsverfahren und ihrer wissenschaftlichen Grundlage in Fachkreisen und der Öffentlichkeit gewährleisten. Auch bei der Koordinierung der Kommunikation im Zusammenhang mit der REACH-Verordnung und ihrer Durchführung sollte die Agentur eine zentrale Rolle wahrnehmen. Daher ist von wesentlicher Bedeutung, dass die Organe der Union, die Mitgliedstaaten, die breite Öffentlichkeit und die interessierten Kreise Vertrauen in die Agentur haben. Sie muss deshalb unbedingt unabhängig sein, hohe wissenschaftliche, technische und regulatorische Kompetenz besitzen sowie transparent und effizient arbeiten (Erwägungsgrund 95 der REACH-Verordnung).

Aufgaben

Für die Verwaltung und in einigen Fällen die Durchführung der technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aspekte der REACH-Verordnung und zur Gewährleistung der diesbezüglichen Einheitlichkeit auf Unionsebene wird eine Europäische Agentur für chemische Stoffe errichtet (Artikel 75 der REACH-Verordnung).

Die Agentur erteilt den Mitgliedstaaten und den Organen der Union den bestmöglichen wissenschaftlichen und technischen Rat in Bezug auf Fragen zu chemischen Stoffen, die in ihren Aufgabenbereich fallen und mit denen sie gemäß der REACH-Verordnung befasst wird (Artikel 77 Absatz 1 der REACH-Verordnung).

Zu den Aufgaben der ECHA zählt auch die Einstufung und Kennzeichnung chemischer Stoffe aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Insbesondere erteilt die Agentur den Mitgliedstaaten und Organen der Union den bestmöglichen wissenschaftlichen Rat und stellt der Industrie und den Behörden der Mitgliedstaaten technische und wissenschaftliche Leitlinien bereit.

Leitungsstruktur

1 —   Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat besteht aus je einem vom Rat ernannten Vertreter jedes Mitgliedstaats und höchstens sechs von der Kommission ernannten Vertretern, einschließlich drei Vertretern interessierter Kreise ohne Stimmrecht, und zusätzlich zwei vom Europäischen Parlament ernannten unabhängigen Personen (Artikel 79 der REACH-Verordnung).

Aufgaben: Artikel 78 der REACH-Verordnung und Rahmenfinanzregelung für die Agenturen; Verabschiedung des jährlichen und mehrjährigen Arbeitsprogramms, des endgültigen Haushaltsplans, eines Tätigkeitsberichts, einer Geschäftsordnung sowie Ernennungsbefugnis im Zusammenhang mit der Disziplinargewalt über den Direktor. Zudem Ernennung einer Widerspruchskammer und von Ausschussmitgliedern.

2 —   Direktor

Aufgaben: Artikel 83 der REACH-Verordnung.

3 —   Ausschüsse

Die Agentur verfügt über drei Ausschüsse (Risikobeurteilung, Mitgliedstaaten und sozioökonomische Analyse).

Aufgaben: Artikel 76 Absatz 1 Buchstaben c-e der REACH-Verordnung.

4 —   Forum für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung

Aufgaben: Artikel 76 Absatz 1 Buchstabe f der REACH-Verordnung.

5 —   Sekretariat

Aufgaben: Artikel 76 Absatz 1 Buchstabe g der REACH-Verordnung.

6 —   Beschwerdekammer

Aufgaben: Artikel 76 Absatz 1 Buchstabe h der REACH-Verordnung.

7 —   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

8 —   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2009)

Haushalt (einschließlich Berichtigungshaushaltspläne)

75 (70,4) Millionen Euro, einschließlich

Einnahmen aus Gebühren: 35,0 (2,2) Millionen Euro und

Unionsbeitrag: 36,0 (66,6) Millionen Euro.

Personalbestand am 31. Dezember 2010

426 (324) im Stellenplan vorgesehene Planstellen,

davon besetzt: 382 (293);

sonstige Planstellen: 90 (62)

Vertragsbedienstete, abgeordnete nationale Sachverständige und Leiharbeitskräfte;

Personalbestand insgesamt: 472 (355),

davon entfallen auf

operative Tätigkeiten: 341 (237)

administrative und unterstützende Tätigkeiten: 131 (118).

Tätigkeiten und Dienstleistungen 2010 (Angaben für 2009)  (1)

Das Arbeitsprogramm der Agentur war in folgende 11 Tätigkeiten gegliedert:

1 —   Registrierung, Vorregistrierung und Gemeinsame Nutzung von Daten

Vorbereitung auf die und Bearbeitung der Anträge im Rahmen der ersten REACH-Registrierungsfrist;

Anzahl abgeschlossener registrierter Dossiers ohne den Bereich produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung (PPORD): 25 000 (500);

Anzahl der Untersuchungen: 1 600 (1 000);

Anzahl der veröffentlichten Entscheidungen über Streitigkeiten bezüglich des gemeinsamen Nutzens von Daten: 9 (0).

2 —   Bewertung

Ausbau von Fähigkeiten;

Anzahl abgeschlossener Prüfungen auf Erfüllung der Anforderungen: 70 (14);

Anzahl der endgültigen Entscheidungen über Versuchsvorschläge: 4 (1).

3 —   Zulassung und Beschränkungen

Anzahl der Stoffe, die für eine Aufnahme in das Verzeichnis der für eine Einbeziehung in das Zulassungsverfahren in Frage kommenden Stoffe ermittelt wurden: 16 (15);

Anzahl der Empfehlungen bezüglich der in Anhang XIV der REACH-Verordnung als prioritäre Stoffe aufzunehmenden Stoffe: 1 (1);

Anzahl der erstellten Beschränkungsdossiers: 1 (0);

Anzahl der abgeschlossenen Überprüfungsberichte über die in Anhang XVII der REACH-Verordnung aufgeführten Stoffe: 6 (0);

Ausbau von Fähigkeiten.

4 —   Einstufung und Kennzeichung

Vorbereitung auf die und Bearbeitung der Anträge im Hinblick auf die Frist für Einstufungs- und Kennzeichnungsmitteilungen;

Anzahl der eingegangenen Einstufungs- und Kennzeichnungsmitteilungen: über 3 Millionen für mehr als 100 000 Stoffe;

Anzahl der Vorschläge für die harmonisierte Einstufungs- und Kennzeichnungsliste: 81 (33).

5 —   Beratung und Unterstützung

Helpdesk und Anleitung für die Industrie vor Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen;

Anzahl der vom Helpdesk beantworteten Fragen: 10 000 (6 600);

Anzahl neuer schriftlicher Leitlinien: 2 (2);

Anzahl überarbeiteter Leitlinien: 12 (0).

6 —   IT-Unterstützung

weitere Entwicklung von REACH-IT und anderen wissenschaftlichen IT-Systemen.

7 —   Wissenschaftliche und praktische Beratung für die weitere Entwicklung von Rechtsvorschriften

Beiträge auf Ersuchen der Europäischen Kommission zu Nanomaterialien, dem Programm für Versuchsleitlinien der OECD und dem Vorschlag einer Biozidverordnung.

8 —   Ausschüsse und Forum

Anzahl einstimmiger Beschlüsse des Ausschusses der Mitgliedstaaten: 26 (15);

Anzahl der Stellungnahmen des Ausschusses für Risikobeurteilung und des Ausschusses für sozioökonomische Analyse: 16 (1).

9 —   Beschwerdekammer

Verabschiedung von Beschlüssen über Verfahrensvorschriften.

10 —   Kommunikationstätigkeiten

2 Veranstaltungen für Interessenvertreter mit 700 Teilnehmern;

3 000 Teilnehmer an Web-Seminaren für federführende Registranten;

über 60 Veröffentlichungen;

Übersetzung von 2 300 Seiten in 21 EU-Amtssprachen;

2,5 Millionen Besuche aus 200 Ländern auf der Website.

11 —   Beziehungen zu den EU-Institutionen und Internationale Zusammenarbeit

Unterzeichnung einer Vereinbarung mit Kanada;

Unterzeichnung einer Absichtserklärung mit der amerikanischen Umweltschutzbehörde (EPA);

wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit mit der OECD.

Quelle: Angaben der Agentur.


(1)  Die Zahlenangaben wurden gegebenenfalls auf den nächsten Zehner, Hunderter oder Tausender auf- bzw. abgerundet.


ANTWORTEN DER AGENTUR

13.

Die Agentur wird in die anstehende Neufassung der Rahmenfinanzregelung einen Vorschlag für einen Mechanismus zur Verwaltung überschüssiger Einnahmen aufnehmen.


15.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 366/39


BERICHT

über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, zusammen mit den Antworten der Agentur

2011/C 366/08

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Warschau wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 (1) geschaffen. Hauptaufgabe der Agentur ist die Koordinierung der Tätigkeiten der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Außengrenzen (Unterstützung der operativen Zusammenarbeit, technische und operative Unterstützung, Risikoanalyse) (2).

2.

Der Haushalt 2010 der Agentur belief sich auf 93 Millionen Euro gegenüber 89 Millionen Euro im Vorjahr. Zum Jahresende beschäftigte die Agentur 279 Mitarbeiter gegenüber 226 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Exekutivdirektors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Exekutivdirektor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Exekutivdirektors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss (11) der Agentur ihre Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Ein Betrag von 26,5 Millionen Euro (28 % des verfügbaren Haushalts) wurde auf das Haushaltsjahr 2011 übertragen, dem stehen jedoch lediglich Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 12 Millionen Euro gegenüber. Dieser Sachverhalt stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

14.

Das System zur Abstimmung der Lieferantenangaben mit den entsprechenden Aufzeichnungen bei der Agentur wies Schwachstellen auf.

15.

Das Rechnungsführungssystem der Agentur muss noch, wie in der Finanzregelung vorgesehen, vom Rechnungsführer validiert werden.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 13. September 2011 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 349 vom 25.11.2004, S. 1.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 14. Juni 2011 erstellt und ging beim Hof am 8. Juli 2011 ein. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.frontex.europa.eu/budget_and_finance/.


ANHANG

Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Warschau)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 74 und 77 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Der Rat erlässt Maßnahmen, um die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten [in den Bereichen dieses Titels] sowie die Zusammenarbeit zwischen diesen Dienststellen und der Kommission zu gewährleisten.

Die Union entwickelt eine Politik, mit der:

(…)

b)

die Personenkontrolle und die wirksame Überwachung des Grenzübertritts an den Außengrenzen sichergestellt werden soll;

c)

schrittweise ein integriertes Grenzschutzsystem an den Außengrenzen eingeführt werden soll.

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates)

Ziele

Frontex wurde zur Verbesserung des integrierten Schutzes der Außengrenzen der Mitgliedstaaten errichtet.

Frontex soll:

die Anwendung bestehender und künftiger Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Schutz der Außengrenzen erleichtern und ihre Wirksamkeit fördern;

die Koordinierung der Aktionen der Mitgliedstaaten bei der Durchführung dieser Maßnahmen gewährleisten, womit sie zu einem wirksamen, hohen und einheitlichen Niveau der Personenkontrolle und der Überwachung der Außengrenzen der Mitgliedstaaten beiträgt;

der Kommission und den Mitgliedstaaten mit der notwendigen technischen Unterstützung und Fachwissen im Bereich des Schutzes der Außengrenzen zur Seite stehen und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten fördern.

Hauptaufgaben

Koordinierung der operativen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Außengrenzen;

Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Ausbildung von Grenzschutzbeamten einschließlich der Festlegung gemeinsamer Ausbildungsnormen;

Durchführung von Risikoanalysen;

Verfolgung der Entwicklung der für die Kontrolle und Überwachung der Außengrenzen relevanten Forschung;

Unterstützung der Mitgliedstaaten in Situationen, die eine verstärkte technische und operative Unterstützung an den Außengrenzen erfordern;

Bereitstellung der notwendigen Unterstützung für die Mitgliedstaaten bei der Organisation gemeinsamer Rückführungsaktionen.

Leitungsstruktur

1 —   Verwaltungsrat

Zusammensetzung:

ein Vertreter je Mitgliedstaat;

zwei Vertreter der Kommission;

je ein Vertreter der assoziierten Schengen-Länder (Norwegen, Island) mit eingeschränktem Stimmrecht.

2 —   Exekutivdirektor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

3 —   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

4 —   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2009)

Haushalt

93,2 (88,8) Millionen Euro,

davon Zuschuss der Kommission: 89,1 (85) Millionen Euro.

Personalbestand am 31. Dezember 2010

Stellenplan: 143 (117), davon besetzt: 139 (100),

sonstige Planstellen:

 

geplante Stellen für Vertragspersonal: 79 (68), davon besetzt: 79 (60),

 

geplante Stellen für abgeordnete nationale Sachverständige: 76 (70), davon besetzt: 76 (66)

Personalbestand insgesamt: 294 (226),

davon entfallen auf

operative Tätigkeiten: 203 (157)

administrative Tätigkeiten: 91 (69).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2010 (Angaben für 2009)

Im Bereich Risikoanalysen wurden 10 langfristige strategische Bewertungen, vier vierteljährliche Berichte, 160 Analyseprodukte zur Unterstützung gemeinsamer Aktionen (einschließlich wöchentlicher Briefings), 47 sonstige Berichte, einschließlich Briefings für die Verwaltung der Agentur, sowie Beiträge für andere Organisationen oder Einrichtungen erstellt. Zudem wurden vier reguläre Sitzungen des Frontex-Risikoanalysenetzwerks und zwei Sitzungen mit regionalen Sachverständigen veranstaltet. Das Frontex-Risikoanalysenetzwerk sowie regionale Netzwerke für den Informationsaustausch wurden weiterentwickelt. 14 Ausbildungsveranstaltungen im Rahmen des Projekts FronBAC (Frontex Borders Analytical Community) wurden mit einer Gesamtteilnehmerzahl von 232 Sachverständigen des Bereichs Risikoanalyse aus den Mitgliedstaaten und der Agentur organisiert.

Im Jahr 2010 hat das Referat Gemeinsame Aktionen 17 gemeinsame Aktionen, die im Rahmen von fünf Programmen durchgeführt wurden, neun Pilotprojekte (PP) sowie 40 gemeinsame Rückführungsaktionen durchgeführt und vier Konferenzen abgehalten. Außerdem wurde das Soforteinsatzteam für Grenzsicherungszwecke (RABIT) in Griechenland eingerichtet. Die Gesamtzahl der Einsatztage stieg um 27 % auf 6 471 Tage. Das Referat hat ebenfalls dazu beigetragen, das Pilotprojekt eines Frontex-Operativbüros in Piräus umzusetzen.

Im Rahmen von drei Programmen, die 18 Projekte umfassen, hat die Schulungseinheit 176 Veranstaltungen im Jahr 2010 organisiert, die von 4 015 Personen besucht wurden (Schulungsexperten, Praktikanten, usw.). Die Interessenvertreter investierten rund 11 000 Manntage in Schulungsmaßnahmen.

Das Referat Ressourcenbündelung hat im Jahr 2010 neun Projekte durchgeführt, die die Wirksamkeit der Frontex-Operationen verbessern sollen. Ende 2010 hat das Referat den Einsatz des Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke im Jahr 2010 in Griechenland koordiniert (567 eingesetzte Mitarbeiter, 19 186 Manntage, 68 Ausrüstungsgegenstände, 5 371 Einsatztage).

Das Frontex-Lagezentrum beobachtete die Lage, erstellte 500 Lageberichte, Frühwarnungen sowie 14 Berichte über Missionsbewusstsein, der internen und externen Nutzern zur Verfügung gestellt wurde. Es wurden tägliche Newsletter an 350 Empfängerkonten übermittelt; zu diesen Konten zählen viele externe Portale, die wiederum eine Verbreitung an zahlreiche weitere externe Kunden gewährleisten. Das Lagezentrum richtete als einzige Kontaktstelle für den Informationsaustausch den „Frontex-One-Stop-Shop“ — ein von 30 Ländern und 900 Nutzern verwendetes Webportal für den Austausch von Informationen — ein und verwaltete rund 20 000 Schriftwechsel. Neben einer intensiven Unterstützung des EUROSUR-Programms wurden weitere Projektmanagementtätigkeiten eingeleitet, die auf eine Automatisierung des Informationsaustauschs und der Dienstleistungen in den Bereichen Lagebeobachtung, Medienüberwachung sowie Lage- und Medienberichterstattung abzielt.

Im Jahr 2010 veranstaltete das Referat Forschung und Entwicklung (FuE) 32 Sitzungen. Es nahm an über 110 internen und externen Workshops, Konferenzen und Arbeitssitzungen teil. Das Referat erstellte 10 Berichte, drei Veröffentlichungen und einen Leitfaden. Außerdem wurden fünf neue Projekte initiiert sowie Projekte aus den Jahren 2008 und 2009 weitergeführt. 2010 wurden vier Studien in Auftrag gegeben (die 2011 abgeschlossen werden dürften) und vier Verträge bezüglich des Programms EUROSUR und des Aufklärungs- und Kommunikationsprojekts geschlossen.

Die Zusammenarbeit mit Drittländern umfasste den Abschluss einer Arbeitsvereinbarung mit der kanadischen Grenzdienstbehörde „Canada Border Services Agency“ sowie ein Memorandum mit der Koordinierungsabteilung des Rats der Befehlsführer der Grenztruppen der GUS-Staaten (CIS Border Troop Commanders Council). Die Pläne zur Zusammenarbeit mit Kroatien, der Ukraine, den Vereinigten Staaten von Amerika und Weißrussland wurden ebenfalls unterzeichnet und eine verstärkte Teilnahme sämtlicher Drittstaaten an von Frontex koordinierten Tätigkeiten erzielt.

Die Zusammenarbeit mit EU-Organen und internationalen Organisationen wurde weiterentwickelt. Am Jahresende 2010 waren Arbeitsvereinbarungen mit Europol, Interpol, dem Lagezentrum des Generalsekretariats des Rates, der EPA, der IOM, dem ICMPD, dem UNHCR, der EMSA, der EUFA und der FRA unterzeichnet worden. Mit der Generaldirektion JLS wurde eine gemeinsame Absichtserklärung für die Entwicklung des ICONet unterzeichnet und mit der Ratsgruppe „Zusammenarbeit im Zollwesen“ die Erstellung eines Dokuments zu einem Koordinierungsmechanismus vereinbart. Die Umsetzung der Pläne zur Zusammenarbeit mit EUROPOL und der IOM wird derzeit durchgeführt. Zudem wurden mit dem Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte (DCAF), der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU (GFS), Eurojust und der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation Verhandlungen über die Unterzeichnung von Arbeitsvereinbarungen, die 2011 abgeschlossen werden dürften, aufgenommen.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

13.

Aufgrund der Tatsache, dass die gemeinsamen Aktivitäten von Frontex ständiger bzw. langfristiger Natur sind, ist es nicht zu vermeiden, dass die Ausführung der jeweiligen Mittelbindungen über das Jahresende hinausgeht.

Ungeachtet dessen wird Frontex weiterhin das Volumen der Mittelübertragungen durch die verstärkte Überwachung der gemeinsamen Aktivitäten so weit wie möglich verringern, um die Zuschüsse so früh wie möglich anzupassen.

14.

Die meisten Behörden verfügen nicht über ein zentrales Rechnungsführungssystem und einige von ihnen führen keine Periodenrechnung durch; dadurch erweist sich eine Abstimmung mit den Lieferantenangaben als schwierig.

Frontex wird mit den nationalen Behörden Kontakt aufnehmen und sich darum bemühen, dass alternative Verfahren eingeführt werden, damit ihre Aufzeichnungen mit den Angaben der Lieferanten abgestimmt werden können.

15.

Frontex hat Anfang 2011 ein Projekt zur Erfassung der Geschäftsabläufe für Finanzprozesse gestartet. Die Beschreibung der meisten Finanzprozesse erfolgte im ersten Halbjahr 2011. Die Validierung wird im zweiten Halbjahr 2011 abgeschlossen.


15.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 366/45


BERICHT

über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, zusammen mit den Antworten der Agentur

2011/C 366/09

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Bilbao wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates vom 18. Juli 1994 (1) errichtet. Zu den Aufgaben der Agentur gehören die Sammlung und Verbreitung von Informationen über die nationalen und EU-Prioritäten im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, die Unterstützung der betroffenen nationalen und EU-Einrichtungen bei der Formulierung und Durchführung entsprechender Maßnahmen und die Information über Präventivmaßnahmen (2).

2.

Der Haushalt 2010 der Agentur belief sich auf 15,5 Millionen Euro und war damit etwa gleich hoch wie im Vorjahr. Die Anzahl der von der Agentur zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 67 gegenüber 68 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss (11) der Agentur ihre Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 6. September 2011 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 216 vom 20.8.1994, S. 1. Diese Verordnung wurde zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1112/2005 des Rates (ABl. L 184 vom 15.7.2005, S. 5).

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 30. Juni 2011 erstellt und ging beim Hof am 4. Juli 2011 ein. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder unter http://osha.europa.eu/de/about/finance.


ANHANG

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Bilbao)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Auszüge aus Artikel 151 und 153 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Sozialvorschriften

Die Union und die Mitgliedstaaten verfolgen (…) folgende Ziele: die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, um dadurch auf dem Wege des Fortschritts ihre Angleichung zu ermöglichen, einen angemessenen sozialen Schutz, den sozialen Dialog, die Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials im Hinblick auf ein dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau und die Bekämpfung von Ausgrenzungen.

(…)

Zur Verwirklichung der Ziele des Artikels 151 unterstützt und ergänzt die Union die Tätigkeit der Mitgliedstaaten auf folgenden Gebieten:

a)

Verbesserung, insbesondere der Arbeitsumwelt zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer;

b)

Arbeitsbedingungen; (…)

e)

Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer; (…)

h)

berufliche Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen, unbeschadet des Artikels 166;

i)

Chancengleichheit von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt und Gleichbehandlung am Arbeitsplatz;

j)

Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung (…).

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates geändert die durch Verordnung (EG) Nr. 1112/2005 des Rates)

Ziele

Damit gemäß dem Vertrag sowie den nachfolgenden Unionsstrategien und Aktionsprogrammen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz die Arbeitsumwelt verbessert wird, um die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, verfolgt die Agentur das Ziel, den Unionseinrichtungen, den Mitgliedstaaten, den Sozialpartnern und den betroffenen Kreisen alle sachdienlichen technischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Informationen auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.

Aufgaben

Sammlung, Analyse und Verbreitung von Informationen über die nationalen und EU-Prioritäten sowie über die Forschung;

Förderung der Zusammenarbeit und des Austauschs von Informationen, einschließlich der Unterrichtung über Schulungsprogramme;

Bereitstellung der für die Formulierung und die Durchführung einer Politik notwendigen Informationen für die Unionseinrichtungen und die Mitgliedstaaten, insbesondere was die Auswirkungen auf die kleinen und mittleren Unternehmen anbelangt;

Bereitstellung von Informationen über Präventivmaßnahmen;

Mitwirkung an der Entwicklung von Strategien und EU-Aktionsprogrammen;

Aufbau eines Netzwerks, das sich aus innerstaatlichen Anlaufstellen und themenspezifischen Ansprechstellen zusammensetzt.

Leitungsstruktur

1 —   Verwaltungsrat

Zusammensetzung

ein Regierungsvertreter aus jedem Mitgliedstaat,

ein Vertreter der Arbeitgeberverbände aus jedem Mitgliedstaat,

ein Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen aus jedem Mitgliedstaat,

drei Vertreter der Kommission.

Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der ersten drei Kategorien werden aus dem Kreis der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ernannt.

Aufgabe

Verabschiedet das jährliche Arbeitsprogramm, den Haushaltsplan und den allgemeinen Jahresbericht der Agentur.

2 —   Vorstand

Zusammensetzung

Vorsitzender und drei stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats,

ein Koordinator aus jeder der drei Interessengruppen,

ein weiterer Vertreter jeder Gruppe und der Kommission.

Aufgabe

Überwachung der Ausarbeitung und Weiterverfolgung der Beschlüsse des Verwaltungsrats.

3 —   Der Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

4 —   Ausschüsse

Obligatorische Anhörung der Kommission und des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zum Arbeitsprogramm und zum Haushaltsplan.

5 —   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

6 —   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel (2009)

Haushalt

15,5 Millionen Euro (15,0 Millionen Euro), davon

Unionszuschuss, GD Beschäftigung: 94 % (92,6 %),

Unionszuschuss, GD Erweiterung: 3,4 % (6,5 %),

Sonstiges: 2,6 % (0,9 %).

Personalbestand am 31. Dezember 2010

44 (44) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 41 (42);

sonstige Bedienstete:

abgeordnete nationale Sachverständige: 0 (1),

Vertragspersonal: 25 (23) (davon eine Stelle aus zweckgebundenen Mitteln finanziert),

örtliche Bedienstete: 1 (1).

Personalbestand insgesamt: 67 (68),

davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten 49 (50),

administrative Tätigkeiten: 10 (9),

sonstige Tätigkeiten: 8 (9).

Tätigkeiten und Dienstleistungen im Jahr 2010

Sammlung und Analyse von Informationen

Europäische Beobachtungsstelle für Risiken (ERO): Veränderungen frühzeitig erkennen

Verbreitung der Ergebnisse der Europäischen Unternehmensumfrage über neue und aufkommende Risiken (ESENER): Bericht und Zusammenfasssung zum Umgang mit psychosozialen Risiken (in 22 Sprachen veröffentlicht);

Veröffentlichungen:

Literaturdurchsicht zur Instandhaltung und Statistik im Zusammenhang mit der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz;

Bericht über Muskel- und Skeletterkrankungen — Fakten und Zahlen;

Abschluss von Phase 1 der Prognose über die technologischen Innovationen bis 2020, die sich auf die Sicherheit und Gesundheit in der „grünen Wirtschaft“ (umweltfreundliche Arbeitsplätze) auswirken;

Entwicklung des „OSHwiki“, eines gemeinschaftlichen Informationstools über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz;

Fachseminar zwecks Konsolidierung der Daten, die im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz bei Frauen erhoben wurden.

Informationen über die Arbeitsumwelt: Austausch von Wissen über gute praktische Lösungen auf Arbeitsplatzebene

Vermittlung von Erkenntnissen auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz für die Kampagne zur sicheren Instandhaltung, einschließlich Veröffentlichung eines Informationspakets, Ausbau der Website, Organisation des Wettbewerbs für gute praktische Lösungen, Veranstaltung von Workshops anlässlich einer Konferenz im Rahmen des belgischen Ratsvorsitzes und Veröffentlichung eines Berichts und eines Factsheets über sichere Instandhaltung in der Praxis;

Entwicklung und Durchführung des Projekts für ein Tool für die Online-Gefährdungsbeurteilung (ORA) in fünf Mitgliedstaaten;

Berichte:

Einbeziehung des Themas Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in die Hochschulbildung,

Förderung der psychischen Gesundheit,

Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz von jungen Arbeitnehmern,

Sicherheit und Gesundheitsschutz für den Straßengüterverkehr,

wirtschaftliche Anreize zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz,

Einbeziehung des Themas Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in die Geschäftsführung;

weiterer Ausbau der Datenbanken mit den Instrumenten zur Gefährdungsbeurteilung; Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz (zur Raucherentwöhnung und zum Passivrauchen); geschlechtsspezifische Aspekte der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit.

Kommunikation, Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit

Europäische Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze – Ein Gewinn für alle“; Europäische Kampagne zur sicheren Instandhaltung;

Verbreitung der ESENER-Ergebnisse (unter dem spanischen Ratsvorsitz);

über das Internet und auf Papier bereitgestellte mehrsprachige Informationen, Tools und Dienste zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit;

Tätigkeiten zur Erhöhung des Bewusstseins: Ausstellungen im Rahmen von Fotowettbewerben, Dokumentarfilmpreis;

Überwachung und Bewertung: Echtzeitbewertung der Kampagne zur Gesundheit am Arbeitsplatz; Website-Umfrage und Benchmarking.

Vernetzung und Koordination

Weiterentwicklung des innerstaatlichen Anlaufstellen-Netzwerks, drei Sitzungen innerstaatlicher Anlaufstellen;

Integration der EFTA-EEA-Staaten in das Netzwerk der Agentur;

Kontakte zu europäischen und internationalen Organisationen;

Aufbau institutioneller Kapazitäten in Bewerberländern und potenziellen Bewerberländern (zweckgebundene Mittel).

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

1.

Die Agentur nimmt den Bericht des Hofes zur Kenntnis.


15.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 366/52


BERICHT

über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, zusammen mit den Antworten der Agentur

2011/C 366/10

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Lissabon wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 (1) errichtet. Die Aufgaben der Agentur umfassen die Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus im Seeverkehr, die Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe, die technische Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Kommission sowie die Überwachung der Anwendung der Unionsvorschriften und die Beurteilung deren Wirksamkeit (2).

2.

Der Haushalt 2010 der Agentur belief sich auf 50,1 Millionen Euro gegenüber 53,3 Millionen Euro im Vorjahr. Zum Jahresende beschäftigte die Agentur 219 Mitarbeiter gegenüber 212 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Exekutivdirektors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Exekutivdirektor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Exekutivdirektors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss (11) der Agentur ihre Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 6. September 2011 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 1.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 8. Juni 2011 erstellt und ging beim Hof am 21. Juni 2011 ein. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder www://emsa.europa.eu.


ANHANG

Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (Lissabon)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 100 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Gemeinsame Verkehrspolitik

„Das Europäische Parlament und der Rat können gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren geeignete Vorschriften für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt erlassen.“

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates, geändert durch die Verordnungen (EG) Nr. 1644/2003 und Verordnung (EG) Nr. 724/2004)

Ziele

Gewährleistung eines hohen, einheitlichen und effektiven Sicherheitsniveaus im Seeverkehr und bei der Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe;

wissenschaftlich-technische Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Kommission;

Überwachung der Anwendung der diesbezüglichen Unionsvorschriften und Beurteilung der Wirksamkeit der bestehenden Maßnahmen;

Einführung operationeller Methoden zur Bekämpfung der Verschmutzung in europäischen Gewässern.

Aufgaben

Die Agentur unternimmt eine Vielzahl von Tätigkeiten in den Bereichen Sicherheit des Seeverkehrs, Gefahrenabwehr und Verhütung von Verschmutzung sowie Eingreifen bei Verschmutzungen durch Schiffe.

Auftrag der Agentur ist zunächst die Unterstützung der Kommission bei der Überwachung der Umsetzung der EU-Gesetzgebung unter anderem in Verbindung mit Klassifikationsgesellschaften, Hafenstaatkontrolle, Auffang von Schiffsabfällen in den Häfen der Europäischen Union, Zertifizierung von Schiffsausrüstung, Schiffssicherheit, Ausbildung von Seeleuten in EU- und Nicht-EU-Ländern sowie Überwachung des Schiffsverkehrs.

Des Weiteren entwickelt und betreibt die Agentur Informationssysteme für den Seeverkehr auf EU-Ebene. Wichtige Beispiele sind: das System SafeSeaNet zur Überwachung des Schiffsverkehrs, um eine wirksame Überwachung von Schiffen und ihren Ladungen zu ermöglichen; das EU-Datenzentrum für die Identifizierung und Verfolgung von Schiffen über große Entfernungen (LRIT), um die weltweite Identifizierung und Verfolgung von Schiffen unter der Flagge von EU-Mitgliedstaaten zu gewährleisten; THETIS, das für die Umsetzung der EU-Regelung zur Hafenstaatkontrolle benötigte Informationssystem.

Parallel dazu wurde ein System zur Vorsorge, Erkennung und Abhilfe im Bereich der Meeresverschmutzung geschaffen, zu dem ein europäisches Netz von Schiffen, die zur Abhilfe bei Ölunfällen bereitstehen, sowie ein europäischer Dienst für die Satellitenüberwachung von Ölunfällen (CleanSeaNet) gehören. Mit diesen beiden Einrichtungen wird das Ziel verfolgt, zu einem effizienten System für den Schutz der Küsten und Gewässer vor der Verschmutzung durch Schiffe beizutragen.

Schließlich bietet die Agentur der Kommission beim fortlaufenden Prozess der Bewertung der Wirksamkeit der bestehenden Maßnahmen sowie bei der Aktualisierung und Entwicklung neuer Rechtsvorschriften technische und wissenschaftliche Beratung im Bereich Sicherheit des Seeverkehrs und Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe. Des Weiteren unterstützt sie die Mitgliedstaaten, fördert deren Zusammenarbeit untereinander und verbreitet bewährte Methoden. Sachverständigen der Mitgliedstaaten wurde ein umfangreiches Schulungsprogramm zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig wird neuen und zukünftigen Mitgliedstaaten bei der Übernahme und Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften Unterstützung geboten.

Leitungsstruktur

1.   Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Umfasst je einen Vertreter jedes Mitgliedstaats, vier Vertreter der Kommission und vier Vertreter der betroffenen Wirtschafts- und Berufszweige ohne Stimmrecht.

Aufgaben

Annahme des mehrjährigen Personalentwicklungsplans, des Jahreshaushalts, des Arbeitsprogramms, des Jahresberichts und eines detaillierten strategischen Plans für die Maßnahmen der Agentur zur Vorsorge gegen Verschmutzungen sowie bei Verschmutzungen.

Überwachung der Tätigkeiten des Exekutivdirektors.

2.   Exekutivdirektor

Vom Verwaltungsrat ernannt. Die Kommission kann einen oder mehrere Kandidaten vorschlagen.

3.   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

4.   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2009)

Endgültiger Haushaltsplan

Verpflichtungsermächtigungen

54,4 (48,3) Millionen Euro.

Zahlungsermächtigungen

50,6 (53,3) Millionen Euro.

Personalbestand am 31. Dezember 2010

Statutsbedienstete

200 (192) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 196 (179).

Vertragspersonal

27 (27) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 23 (23).

Abgeordnete nationale Sachverständige:

15 (15) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 12 (10).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2010

36 Workshops und sonstige Veranstaltungen (mit etwa 1 170 Workshopteilnehmern);

34 verschiedene Ausbildungsveranstaltungen (sieben davon für Hafenstaatkontrollbeamte), bei denen 753 nationale Sachverständige (darunter 210 Hafenstaatkontrollbeamte) ausgebildet wurden;

88 Inspektionen und Besuche;

SafeSeaNet (SSN) Version 2 wurde in Betrieb genommen; 2010 war SSN 99,4 % der Zeit verfügbar;

2 651 angeforderte und 2 366 analysierte Satellitenbilder mit dem System CleanSeaNet;

2010 war das EU-Datenzentrum für die Identifizierung und Verfolgung von Schiffen über große Entfernungen (LRIT) 99,9 % der Zeit verfügbar;

14 Verträge über Spezialschiffe zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung (ein Vertrag über ein neues Schiff im Jahr 2010);

59 Schulungen und 14 Übungen bezüglich der Spezialschiffe zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung;

maritime Unterstützungsdienste der Agentur an sieben Wochentagen rund um die Uhr.

THETIS, das Informationssystem zur Unterstützung der neuen Regelung zur Hafenstaatkontrolle wurde in Betrieb genommen.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

1.

Die Agentur nimmt den Bericht des Hofes zur Kenntnis.


15.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 366/57


BERICHT

über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Umweltagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

2011/C 366/11

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Umweltagentur (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Kopenhagen wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates vom 7. Mai 1990 (1) errichtet. Aufgabe der Agentur ist die Einführung eines Umweltbeobachtungsnetzes, das der Kommission, dem Parlament, den Mitgliedstaaten und der allgemeinen Öffentlichkeit zuverlässige Informationen über den Zustand der Umwelt liefert. Diese Informationen sollen es insbesondere der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten ermöglichen, Umweltschutzmaßnahmen zu treffen und die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu bewerten (2).

2.

Der Haushalt 2010 der Agentur belief sich auf 50,6 Millionen Euro gegenüber 39,9 Millionen Euro im Vorjahr. Zum Jahresende beschäftigte die Agentur 125 Mitarbeiter gegenüber 133 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Exekutivdirektors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Exekutivdirektor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Exekutivdirektors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss (11) der Agentur ihre Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 6. September 2011 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 120 vom 11.5.1990, S. 1.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 der Kommission (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 31. Mai 2011 erstellt und ging beim Hof am 4. Juli 2011 ein. Die Jahresrechnungen können unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.eea.europa.eu/about-us/documents/administrativedocuments/eea-accounts-for-the-year-2009/.


ANHANG

Europäische Umweltagentur (Kopenhagen)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Umwelt

Die Umweltpolitik der Union trägt zur Verfolgung der (…) Ziele Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität, Schutz der menschlichen Gesundheit, umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen, Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme und insbesondere zur Bekämpfung des Klimawandels bei.

Die Umweltpolitik der Union zielt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen der Union auf ein hohes Schutzniveau ab. Sie beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung, auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip. Bei der Erarbeitung ihrer Umweltpolitik berücksichtigt die Union die verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Daten, die Umweltbedingungen in den einzelnen Regionen der Union, die Vorteile und die Belastung aufgrund des Tätigwerdens bzw. eines Nichttätigwerdens, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Union insgesamt sowie die ausgewogene Entwicklung ihrer Regionen.

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates)

Ziele

Einführung eines europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes und Bereitstellung

1.

objektiver, zuverlässiger und auf europäischer Ebene vergleichbarer Informationen für die Union und die Mitgliedstaaten, anhand deren sie

a)

die notwendigen Umweltschutzmaßnahmen ergreifen,

b)

die Ergebnisse dieser Maßnahmen bewerten,

c)

eine sachgerechte Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Zustand der Umwelt sicherstellen können;

2.

der nötigen technischen und wissenschaftlichen Unterstützung.

Aufgaben

Einrichtung — in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten — und Koordinierung des Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes;

Bereitstellung — für die Union und die Mitgliedstaaten — der erforderlichen objektiven Informationen für die Ausarbeitung und Durchführung von sinnvollen und wirksamen Umweltmaßnahmen;

Unterstützung der Überwachung von Umweltschutzmaßnahmen durch geeignete Hilfestellung im Zusammenhang mit der Erfüllung der Berichterstattungsanforderungen;

Beratung einzelner Mitgliedstaaten bei der Entwicklung, Einführung und Erweiterung ihrer Systeme zur Überwachung von Umweltmaßnahmen;

Erfassung, Zusammenstellung und Bewertung von Daten über den Zustand der Umwelt, Berichterstattung über die Qualität und die Belastungen der Umwelt im Gebiet der Union, Aufstellung einheitlicher Bewertungskriterien für Umweltdaten, die in allen Mitgliedstaaten anzuwenden sind, sowie Ausbau und Weiterführung eines Referenzzentrums für Umweltinformationen;

Förderung der Vergleichbarkeit der Umweltdaten auf europäischer Ebene sowie erforderlichenfalls Förderung einer stärkeren Harmonisierung der Messverfahren auf geeignetem Wege;

Förderung einer Berücksichtigung europäischer Umweltinformationen in internationalen Programmen;

alle fünf Jahre Veröffentlichung eines Berichts über Zustand, Entwicklung und Perspektiven der Umwelt;

Förderung der Entwicklung von Verfahren zur Vorhersage im Umweltbereich sowie des Informationsaustauschs über die zur Verhütung und Reduzierung von Umweltschäden verfügbaren Technologien und Förderung von Methoden zur Bewertung der Kosten von Umweltschäden sowie der Kosten für Vorsorge-, Schutz- und Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Umwelt;

umfassende Verbreitung von an die Öffentlichkeit gerichteten zuverlässigen und vergleichbaren Umweltinformationen, insbesondere über den Zustand der Umwelt, und Förderung des Einsatzes fortgeschrittener Telematik-Technologie zu diesem Zweck.

Leitungsstruktur

1 —   Verwaltungsrat

Zusammensetzung

je ein Vertreter der Mitgliedstaaten;

zwei Vertreter der Kommission;

zwei vom Europäischen Parlament benannte wissenschaftliche Persönlichkeiten.

Aufgaben

Verabschiedung des mehrjährigen Arbeitsprogramms und Überwachung seiner Durchführung.

2 —   Exekutivdirektor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

3 —   Wissenschaftlicher Ausschuss

Besteht aus im Umweltbereich besonders qualifizierten Mitgliedern.

4 —   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

5 —   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2009)

Haushalt

50,6 (39,9) Millionen Euro, davon Unionszuschuss: 70 % (87 %).

Personalbestand am 31. Dezember 2010

Anzahl der im Stellenplan vorgesehenen Planstellen: 133 (133),

davon besetzt: 125 (121) + 76 (56) sonstiges Personal (Vertragspersonal und abgeordnete nationale Sachverständige).

Personalbestand insgesamt: 201 (177).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2010

Während des Jahres 2010 arbeitete die Agentur neben den regulären laufenden Tätigkeiten und der spezifischen Arbeit für die spanische und belgische Präsidentschaft verstärkt an fünf Schwerpunktbereichen, die im Folgenden kurz erläutert werden:

Biodiversität

Assessing biodiversity in Europe — the 2010 report (Bericht 2010 über die Bewertung der Biodiversität in Europa) und die kurzen thematischen Bewertungsserien 10 messages for 2010 (10 Meldungen für 2010);

in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission entwickelte die Agency eine „Standlinie“ — ein Ausgangspunkt für Vergleiche, der den gegenwärtigen Stand der Biodiversität darstellt -, um Trends bei der Biodiversität und somit die Wirksamkeit von Politiken zu messen. Außerdem wurden alle vorhandenen Daten über Natur und Biodiversität in Europa in dem europäischen Informationsportal BISE (Europäisches Informationssystem für Biodiversität) zusammengefasst.

Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES)

Im Oktober 2010 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre „Verordnung über das Europäische Erdbeobachtungsprogramm und seine ersten operativen Tätigkeiten“ (für den Zeitraum 2011-2013) und leistete damit einen Beitrag zur Einrichtung der GMES-Initiative als operationelles Programm bis 2013;

Die GMES-Initiative trägt auch zur Umsetzung der Grundsätze für Systeme zum Austausch umweltschutzbezogener Informationen bei und ist ein wesentliches Element der Gruppe zur Erdbeobachtung.

Die Erde im Blickfeld

Nach der erfolgreichen Integration von Airwatch in die anfänglich nur aus der Website Waterwatch bestehende Anwendung am Ende des Jahres 2009 lag der Schwerpunkt der Arbeit im Jahr 2010 insbesondere auf der Entwicklung der dritten Version der Plattform Eye on Earth. Diese Version erleichtert die Aufnahme von weiteren Umweltthemen, ermöglicht den Bürgern wissenschaftliche Aktivitäten auf Eye on Earth und liefert eine Plattform für den globalen Datenaustausch.

Bericht über den Zustand der Umwelt 2010

Der Bericht über den Zustand der Umwelt 2010 enthält vier Kernbestandteile, die den vielfältigen Informationsbedarf der beteiligten Akteure widerspiegeln:

Synthese-Bericht — eine integrierte Beurteilung auf der Grundlage der sonstigen Bewertungen und weiteren Aktivitäten der Agentur;

Teil A: explorative Bewertung globaler Megatrends, die für die Umwelt in Europa relevant sind;

Teil B: 13 europaweite thematische Bewertungen von ökologischen Kernthemen;

Teil C: Umweltbewertungen für 38 europäische Länder.

Die Agentur arbeitete auch weiterhin innerhalb der „Vierergruppe“ eng mit der GD Umwelt, ESTAT und der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) zusammen, um die Umweltberichterstattung zu straffen. Die Agentur übernimmt in den folgenden fünf Bereichen eine Führungsrolle: Klimawandel, Luftqualität, Wasser- und Meeresumwelt, biologische Vielfalt und Landnutzung.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

1.

Die Agentur nimmt den Bericht des Hofes zur Kenntnis.


15.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 366/63


BERICHT

über den Jahresabschluss 2010 der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur, zusammen mit den Antworten der Agentur

2011/C 366/12

EINLEITUNG

1.

Die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Brüssel wurde durch den Beschluss 2005/56/EG der Kommission vom 14. Januar 2005 (1) eingerichtet. Die Agentur ist für die Verwaltung von Programmen zuständig, die von der Kommission in den Bereichen Bildung, Audiovisuelles und Kultur beschlossen wurden, sowie für die detaillierte Durchführung technischer Projekte (2).

2.

Der Verwaltungshaushalt 2010 der Agentur belief sich auf 49 Millionen Euro gegenüber 47,7 Millionen Euro im Vorjahr. Die Anzahl der von der Agentur zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 412 gegenüber 414 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzvorschriften der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss (11) der Agentur ihre Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 6. September 2011 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 24 vom 27.1.2005, S. 35.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1.

(7)  Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission (ABl. L 297 vom 22.9.2004, S. 6).

(8)  Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VI der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 651/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 15).

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 30. Mai 2011 erstellt und ging beim Hof am 1. Juli 2011 ein. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder www.europa.eu/agencies/executive_agencies/eacea/index_de.htm.


ANHANG

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (Brüssel)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

(Artikel 165 Absatz 1, 166 Absatz 1, 167 Absatz 1 und 173 Absatz 1 des Vertrags)

Die Europäische Union trägt zur Entwicklung einer qualitativ hoch stehenden Bildung (…) bei.

Die Union führt eine Politik der beruflichen Bildung (…).

Die Union leistet einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten.

Die Union und die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Union gewährleistet sind.

Zuständigkeiten der Agentur

(Beschluss 2005/56/EG der Kommission)

Ziele

Im Rahmen der Bildungs-, Kultur- und Industriepolitik wurden zahlreiche Maßnahmen zur Förderung in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Audiovisuelles, Kultur, Jugend und aktive Bürgerschaft in der Europäischen Union getroffen. Hauptziele dieser Maßnahmen sind die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und ein Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit, zum Wirtschaftswachstum und zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Menschen in Europa.

Diese Maßnahmen umfassen verschiedene Programme.

Die Agentur ist für die Verwaltung bestimmter Teile dieser Programme zuständig (z. B. „Lebenslanges Lernen“, „Kultur“, „Jugend in Aktion“, „Europa für Bürgerinnen und Bürger“, „MEDIA“, „Erasmus Mundus“ (einschließlich der neuen „Aktion 2“) und „Tempus“). Dabei sorgt sie für die Durchführung der Fördermaßnahmen der Union mit Ausnahme der Programmevaluierung, strategischer Studien und sonstiger Aufgaben, bei denen Ermessensbefugnisse für die Umsetzung politischer Entscheidungen erforderlich sind.

Aufgaben

Verwaltung der ihr im Zusammenhang mit der Durchführung von Programmen der Union übertragenen spezifischen Projekte über die gesamte Laufzeit;

Annahme der Instrumente für die Haushaltsdurchführung bei Einnahmen und Ausgaben sowie — auf der Grundlage der Befugnisübertragung durch die Kommission — Vornahme aller für die Verwaltung der Programme der Union erforderlichen Maßnahmen, insbesondere jener, die mit der Vergabe von Finanzhilfen und Aufträgen im Zusammenhang stehen;

Erhebung und Analyse aller für die Ausrichtung der Durchführung der Programme der Union erforderlichen Informationen und Weiterleitung an die Kommission;

unionsweite Einführung des Informationsnetzes zum Bildungswesen in Europa (Eurydice) zur Erhebung, Analyse und Verbreitung von Informationen und zur Erstellung von Studien und Veröffentlichungen.

Leitungsstruktur

1 —   Lenkungsausschuss

Setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Europäischen Kommission ernannt werden.

Er nimmt nach Zustimmung der Europäischen Kommission das jährliche Arbeitsprogramm der Agentur an; ferner nimmt er ihren Verwaltungshaushaltsplan sowie den jährlichen Tätigkeitsbericht an.

2 —   Direktor

Von der Europäischen Kommission ernannt.

3 —   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

4 —   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2009)

Haushalt

Der Verwaltungshaushalt 2010 der Agentur belief sich auf 49 Millionen Euro (47,7 Millionen Euro) (zu 100 % aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union finanziert).

Die Agentur verwaltete 600 Millionen Euro (629 Millionen Euro) für Programme und Projekte, die ihr von der Kommission übertragen wurden.

Personalbestand am 31. Dezember 2010

Zeitbedienstete:

102 (99) im Stellenplan vorgesehene Stellen für Zeitbedienstete,

davon besetzt: 97 (91).

Vertragspersonal:

330 (327) Stellen für

Vertragspersonal, davon

besetzt: 315 (323).

Personalbestand insgesamt: 412 (414) Stellen besetzt. Davon entfallen auf

 

operative Tätigkeiten: 339,

 

administrative Tätigkeiten: 73.

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2010 (Angaben für 2009)

Kommunikation

Organisation von drei Infotagen, Aktualisierung der Datenbank EVE (1) mit Projektergebnissen, Organisation von Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den übergeordneten Generaldirektionen (GD);

Organisation einer Erhebung zur Zufriedenheit von Antragstellern und Begünstigten im Zeitraum 2007-2010. Die Analyse der Ergebnisse nach Programmen ist abgeschlossen, die Maßnahmen zur Weiterverfolgung werden 2011 eingeleitet;

Auflage einer neuen EACEA-Broschüre in drei Sprachen (EN, FR, DE);

Organisation von Auftaktveranstaltungen für Projektkoordinatoren und -partner in Brüssel.

Projektauswahl

Veröffentlichung von 29 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen sowie von fünf Ausschreibungen;

Veröffentlichung der entsprechenden ausführlichen Informationsblätter über die ausgewählten Vorschläge auf der Website der Agentur;

Verwaltung der 11 000 eingegangenen Vorschläge;

Auswahl von 4 000 Projekten und Verleihung der Erasmus-Hochschulcharta an 420 Hochschulen.

Kontrollbesuche

Abhaltung von über 400 Folgesitzungen mit Projektteilnehmern zur Kontrolle der Projektdurchführung.

Vereinfachungsmaßnahmen

Bereitstellung elektronischer Formblätter für die meisten Maßnahmen/Teilbereiche des Programms für lebenslanges Lernen, des Programms „Kultur“, des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ sowie der Programme Erasmus Mundus und Tempus;

Einführung vereinfachter Vergabeverfahren (Beschlüsse statt Finanzhilfevereinbarungen) bei einigen Maßnahmen (MEDIA, eTwinning und Eurydice);

Einführung einer Berechnung auf der Grundlage von Pauschalbeträgen für das Eurydice-Netz und Neufestlegung der Berechnung für das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“;

Vereinfachung des Berichtswesens und der Haushaltsplanung (im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit mit Industrieländern (USA/Kanada) und im Rahmen von Tempus).

Zusammenarbeit mit den übergeordneten GD

Organisation von vier Sitzungen des Lenkungsausschusses;

periodische Koordinierungssitzungen zu den übertragenen Programmen mit den für die operativen Abteilungen zuständigen Direktoren der übergeordneten Generaldirektionen (vier Sitzungen/Jahr);

Unterstützung der übergeordneten Generaldirektionen bei der Ausarbeitung der nächsten Programmgeneration;

Übermittlung von Angaben zur Programmdurchführung an die Kommission (auf Anfrage).

Prüfungen

Abschluss von 105 Prüfungen, Vergabe von 118 neuen Prüfungen;

Verträge und Projekte: Unterzeichnung von 4 556 Verträgen, Abschluss von 4 340 Projekten.

Quelle: Angaben der Agentur.


(1)  Online-Plattform zur Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse von Projekten, die aus Programmen gefördert werden, die die Europäische Kommission in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Kultur, Jugend und Unionsbürgerschaft verwaltet.


ANTWORTEN DER AGENTUR

1.

Die Agentur nimmt den Bericht des Hofes zur Kenntnis.


15.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 366/69


BERICHT

über den Jahresabschluss 2010 der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats, zusammen mit den Antworten der Agentur

2011/C 366/13

EINLEITUNG

1.

Die Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Brüssel wurde durch den Beschluss 2008/37/EG der Kommission vom 14. Dezember 2007 (1) eingesetzt. Die Agentur wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2017 eingerichtet. Sie soll das spezifische Programm „Ideen“ auf dem Gebiet der Pionierforschung verwalten (2).

2.

Der Haushalt 2010 der Agentur belief sich auf 29,3 Millionen Euro. Zum Jahresende beschäftigte die Agentur 316 Mitarbeiter.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzvorschriften der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss (11) der Agentur ihre Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie der Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Punkten rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 6. September 2011 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 9 vom 12.1.2008, S. 15.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1.

(7)  Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission (ABl. L 297 vom 22.9.2004, S. 6).

(8)  Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VI der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 651/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 15).

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 29. Juni 2011 erstellt und ging beim Hof am 1. Juli 2011 ein. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://erc.europa.eu/.


ANHANG

Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats (Brüssel)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 182 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

1.

Das Europäische Parlament und der Rat stellen (…) nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses ein mehrjähriges Rahmenprogramm auf, in dem alle Aktionen der Union zusammengefasst werden. In dem Rahmenprogramm werden

die wissenschaftlichen und technologischen Ziele, die mit den Maßnahmen nach Artikel 180 erreicht werden sollen, sowie die jeweiligen Prioritäten festgelegt;

die Grundzüge dieser Maßnahmen angegeben;

der Gesamthöchstbetrag und die Einzelheiten der finanziellen Beteiligung der Union am Rahmenprogramm sowie die jeweiligen Anteile der vorgesehenen Maßnahmen festgelegt.

2.

Das Rahmenprogramm wird je nach Entwicklung der Lage angepasst oder ergänzt.

3.

Die Durchführung des Rahmenprogramms erfolgt durch spezifische Programme, die innerhalb einer jeden Aktion entwickelt werden. In jedem spezifischen Programm werden die Einzelheiten seiner Durchführung, seine Laufzeit und die für notwendig erachteten Mittel festgelegt. Die Summe der in den spezifischen Programmen für notwendig erachteten Beträge darf den für das Rahmenprogramm und für jede Aktion festgesetzten Gesamthöchstbetrag nicht überschreiten.

4.

Die spezifischen Programme werden vom Rat gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Wirtschafts- und Sozialausschusses beschlossen.

Zuständigkeiten der Agentur

(Beschluss 2008/37/EG der Kommission vom 14. Dezember 2007)

Ziele

Die Agentur ist zuständig für die Wahrnehmung der Durchführungsaufgaben zur Verwaltung des spezifischen Programms „Ideen“ (siehe Entscheidung 2006/972/EG des Rates), das Teil des mit Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates angenommenen Siebten Forschungsrahmenprogramms (RP7) der Union (2007-2013) ist.

Aufgaben

In Bezug auf das spezifische Programm „Ideen“ des Siebten Forschungsrahmenprogramms der Gemeinschaft nimmt die Agentur gemäß der Übertragungsverfügung vom 8. Oktober 2008 (siehe Entscheidung K(2008) 5694 der Kommission vom 8. Oktober 2008) folgende Aufgaben wahr:

a)

Erfassung, Verarbeitung und Weiterleitung von Daten, insbesondere die Zusammenstellung und Analyse aller Informationen, die für die Durchführung des spezifischen Programms „Ideen“ und die Politikentwicklung im Bereich der Pionierforschung erforderlich sind, und Weiterleitung dieser Informationen an die Kommission und den Wissenschaftlichen Rat; Unterstützung der Kommission und des Wissenschaftlichen Rates beim Aufbau von Kontakten zu anderen Programmen der Union, der Mitgliedstaaten und internationaler Organisationen;

b)

Beteiligung an der von der Kommission vorzunehmenden Bewertung der Wirkung des Programms und an der Beobachtung der tatsächlichen Auswirkungen der ergriffenen Maßnahmen;

c)

Durchführung von Studien und Evaluierungen, insbesondere für den Jahresbericht der Kommission über die Tätigkeit des Europäischen Forschungsrats und die Erreichung der Ziele des spezifischen Programms „Ideen“ sowie für die Halbzeitbewertung der Programmdurchführung; Beitrag zur Vorbereitung und Durchführung von Folgemaßnahmen im Anschluss an die Bewertungen, die dem Wissenschaftlichen Rat und der Kommission vorgelegt werden;

d)

Erstellung von Empfehlungsentwürfen für den Wissenschaftlichen Rat und die Kommission betreffend die Durchführung des spezifischen Programms „Ideen“ und dessen Weiterentwicklung;

e)

Planung und Durchführung von Informations-, Kommunikations- und Verbreitungsmaßnahmen;

f)

Beteiligung an den Arbeiten zur Vorbereitung von Finanzierungsbeschlüssen der Kommission im Zusammenhang mit dem spezifischen Programm „Ideen“.

Leitungsstruktur

1 —   Lenkungsausschuss

Setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Europäischen Kommission ernannt werden. Der Lenkungsausschuss nimmt nach Zustimmung der Europäischen Kommission das jährliche Arbeitsprogramm der Agentur an; ferner nimmt er ihren Verwaltungshaushaltsplan sowie den jährlichen Tätigkeitsbericht an.

2 —   Wissenschaftlicher Rat des Europäischen Forschungsrats

Der Wissenschaftliche Rat des Europäischen Forschungsrats ist gemäß Beschluss 2007/134/EG der Kommission für die Entwicklung einer wissenschaftlichen Gesamtstrategie für das spezifische Programm „Ideen“ zuständig. Ferner hat er im Einklang mit Artikel 6 Absatz 6 der Entscheidung 2006/972/EG umfassende Entscheidungsgewalt über die Art der zu fördernden Forschung und ist ein Garant für die wissenschaftliche Qualität der Maßnahme. Zu seinen Aufgaben gehören unbeschadet der Verantwortung der Kommission insbesondere die Erstellung des jährlichen Arbeitsprogramms, die Festlegung des Gutachterverfahrens sowie die Überwachung und Qualitätskontrolle des spezifischen Programms „Ideen“.

3 —   Direktor

Wird von der Europäischen Kommission für vier Jahre ernannt.

4 —   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

5 —   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2009)

Haushalt

29,3 Millionen Euro

(14,5 Millionen Euro)

Personalbestand am 31. Dezember 2010

Der operative Haushalt 2010 enthält einen Stellenplan, in dem 100 Zeitbedienstete vorgesehen sind; außerdem werden Mittel für 215 Vertragsbedienstete und 15 abgeordnete nationale Sachverständige (ANS) veranschlagt, was insgesamt 330 Stellen ergibt, von denen Ende 2010 316 besetzt waren (gegenüber 262 im Jahr 2009):

94 Zeitbedienstete, davon 13 abgeordnete Zeitbedienstete und 81 externe Zeitbedienstete;

218 Vertragsbedienstete;

4 ANS.

Davon entfallen auf

operative Tätigkeiten (Abteilungen für wissenschaftliche Fragen und für Finanzhilfeverwaltung): 68 %;

administrative Tätigkeiten (sonstige Abteilungen): 32 %.

Tätigkeiten und Dienstleistungen im Jahr 2010

1.

Überwachung der aufgrund der Aufforderungen 2010 und 2011 zur Einreichung von Vorschlägen zum Arbeitsprogramm des spezifischen Programms „Ideen“ gewährten Finanzhilfen für Nachwuchsforscher (Starting Grants) und für etablierte Forscher (Advanced Grants). Zur Durchführung des Arbeitsprogramms des spezifischen Programms „Ideen“ werden jährlich Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht; darauf folgen Bewertung (durch externe Sachverständige), Erstellung und Unterzeichnung von Finanzhilfevereinbarungen sowie schließlich Überwachung der Durchführung der geförderten Projekte. Jede Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen führt zu einer Reihe von Finanzhilfevereinbarungen mit einem planmäßigen Projektzyklus von rund fünf Jahren. Ende 2010 wurden nach Abschluss mehrerer Aufforderungen fünf „Lose“ verwaltet. Der erste Berichtszyklus für Finanzhilfen für Nachwuchsforscher (Starting Grants) 2007 lief an.

2.

Durchführung der Aufforderungen 2010 zur Einreichung von Vorschlägen zum Arbeitsprogramm des spezifischen Programms „Ideen“ (Finanzhilfen für Nachwuchsforscher (Starting Grants) und Finanzhilfen für etablierte Forscher (Advanced Grants)): Im Jahr 2010 gingen insgesamt 4 882 Anträge ein, davon entfielen 2 873 auf Finanzhilfen für Nachwuchsforscher und 2 009 auf Finanzhilfen für etablierte Forscher. Von den insgesamt eingereichten Anträgen kamen 4 744 für eine Finanzhilfe in Betracht und wurden daher von den Überprüfungsgremien bewertet. Insgesamt wurden 665 Vorschläge für Fördermaßnahmen ausgewählt.

3.

Ausarbeitung und Verbreitung von Informationen über das spezifische Programm „Ideen“ und die Tätigkeiten der Agentur im Jahr 2010.

4.

Unterstützung des Wissenschaftlichen Rates des Europäischen Forschungsrats: Im Berichtszeitraum wurden fünf Vollversammlungen des Wissenschaftlichen Rates abgehalten. Um dem Wissenschaftlichen Rat die Beratungen zur Strategie zu erleichtern, führte die Agentur in Verbindung mit dem Generalsekretär des Wissenschaftlichen Rates eine Analyse durch, um Erfahrungswerte aus den ersten drei Bestandsjahren der Agentur zu sammeln. Die Agentur organisierte Sitzungen der vier bestehenden Arbeitsgruppen des Forschungsrats, nämlich „Beziehungen zur Industrie“, „Offener Zugang“, „Teilnehmer aus Drittländern“ sowie „Ausgewogenes Verhältnis zwischen Männern und Frauen“. Eine Reihe von Unterlagen mit Analysen und Kernaussagen zu den von den Arbeitsgruppen behandelten spezifischen Themen wurden von der Agentur in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern dieser Arbeitsgruppen ausgearbeitet.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

1.

Die Agentur nimmt den Bericht des Hofes zur Kenntnis.


15.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 366/75


BERICHT

über den Jahresabschluss 2010 der Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz, zusammen mit den Antworten der Agentur

2011/C 366/14

EINLEITUNG

1.

Die Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Brüssel wurde durch den Beschluss 2007/60/EG der Kommission vom 26. Oktober 2006 (1), geändert durch den Beschluss 2008/593/EG der Kommission (2), geschaffen. Die Agentur wurde für den Zeitraum vom 1. November 2006 bis 31. Dezember 2015 für die Verwaltung von Maßnahmen der Union im Bereich des transeuropäischen Verkehrsnetzes (3) eingerichtet. Sie ist seit dem 15. April 2008 finanziell unabhängig.

2.

Der Verwaltungshaushalt 2010 der Agentur belief sich auf 9,8 Millionen Euro. Die Agentur beschäftigte zum Jahresende 93 Mitarbeiter.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (4) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (5) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (6) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates (7) vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzvorschriften der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (8). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (9) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (10) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (11) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss (12) der Agentur ihre Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Zum 31. Dezember 2010 wurden Mittel in Höhe von 1,4 Millionen Euro übertragen, was 14,5 % der Mittelbindungen des Jahres entspricht. Dies ist ein Indiz dafür, dass die Agentur den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit strikter anwenden sollte.

Dieser Bericht wurde von Kammer II unter Vorsitz von Herrn Harald NOACK, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 12. Oktober 2011 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 32 vom 6.2.2007, S. 88.

(2)  ABl. L 190 vom 18.7.2008, S. 35.

(3)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(4)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(5)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(6)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(7)  ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1.

(8)  Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission (ABl. L 297 vom 22.9.2004, S. 6).

(9)  Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004.

(10)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VI der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 651/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 15).

(11)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(12)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 15. Juni 2011 erstellt und ging beim Hof am 7. Juli 2011 ein. Die Jahresrechnung kann unter der nachstehenden Internetadresse abgerufen werden: http://tentea.ec.europa.eu/en/about_us/mission__introduction/key_documents.htm.


ANHANG

Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz (Brüssel)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

1.

Um einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Artikel 26 und 174 zu leisten und den Bürgern der Union, den Wirtschaftsbeteiligten sowie den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in vollem Umfang die Vorteile zugute kommen zu lassen, die sich aus der Schaffung eines Raumes ohne Binnengrenzen ergeben, trägt die Union zum Auf- und Ausbau transeuropäischer Netze in den Bereichen der Verkehrs-, Telekommunikations- und Energieinfrastruktur bei.

2.

Die Tätigkeit der Union zielt im Rahmen eines Systems offener und wettbewerbsorientierter Märkte auf die Förderung des Verbunds und der Interoperabilität der einzelstaatlichen Netze sowie des Zugangs zu diesen Netzen ab. Sie trägt insbesondere der Notwendigkeit Rechnung, insulare, eingeschlossene und am Rande gelegene Gebiete mit den zentralen Gebieten der Union zu verbinden.

(Artikel 170 AEUV)

1.

Zur Erreichung der Ziele des Artikels 170 geht die Union wie folgt vor:

Sie stellt eine Reihe von Leitlinien auf, in denen die Ziele, die Prioritäten und die Grundzüge der im Bereich der transeuropäischen Netze in Betracht gezogenen Aktionen erfasst werden; in diesen Leitlinien werden Vorhaben von gemeinsamem Interesse ausgewiesen;

sie führt jede Aktion durch, die sich gegebenenfalls als notwendig erweist, um die Interoperabilität der Netze zu gewährleisten, insbesondere im Bereich der Harmonisierung der technischen Normen;

sie kann von den Mitgliedstaaten unterstützte Vorhaben von gemeinsamem Interesse, die im Rahmen der Leitlinien gemäß dem ersten Gedankenstrich ausgewiesen sind, insbesondere in Form von Durchführbarkeitsstudien, Anleihebürgschaften oder Zinszuschüssen unterstützen; die Union kann auch über den nach Artikel 177 errichteten Kohäsionsfonds zu spezifischen Verkehrsinfrastrukturvorhaben in den Mitgliedstaaten finanziell beitragen.

Die Union berücksichtigt bei ihren Maßnahmen die potenzielle wirtschaftliche Lebensfähigkeit der Vorhaben.

2.

Die Mitgliedstaaten koordinieren untereinander in Verbindung mit der Kommission die einzelstaatlichen Politiken, die sich erheblich auf die Verwirklichung der Ziele des Artikels 170 auswirken können. Die Kommission kann in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten alle Initiativen ergreifen, die dieser Koordinierung förderlich sind.

3.

Die Union kann beschließen, mit dritten Ländern zur Förderung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse sowie zur Sicherstellung der Interoperabilität der Netze zusammenzuarbeiten.

(Artikel 171 AEUV)

Zuständigkeiten der Agentur

Ziele

Die Agentur ist für die technische und finanzielle Durchführung des TEN-V-Programms der Kommission zuständig. Ihre Aufgabe ist es, das transeuropäische Verkehrsnetz effizienter und zu niedrigeren Kosten zu verwirklichen sowie die Verbindungen zwischen dem transeuropäischen Verkehrsnetz und den Fachkreisen zu stärken. Die Agentur soll große Sachkompetenz mobilisieren und die Einstellung von Mitarbeitern erleichtern, die auf Fragen des transeuropäischen Verkehrsnetzes spezialisiert sind. Ferner soll die Agentur eine bessere Abstimmung der Finanzierungen mit anderen Instrumenten der Union gewährleisten. Sie soll die Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes vereinfachen und mehr Flexibilität ermöglichen. Sie soll das Profil der EU-Maßnahmen im Bereich des transeuropäischen Verkehrsnetzes schärfen und insgesamt einen Mehrwert bei der Verwaltung des TEN-V-Programms erbringen.

Aufgaben

a)

Gewährleistung der technischen und finanziellen Abwicklung von Projekten und Veranstaltungen, die aus dem TEN-V-Haushalt kofinanziert werden;

b)

Erhebung und Analyse aller für die Verwirklichung und Planung des transeuropäischen Netzes erforderlichen Informationen und Weiterleitung an die Kommission;

c)

Bereitstellung fachlicher Unterstützung für Projektträger und das für die Verwaltung des Kreditgarantieinstruments für das transeuropäische Verkehrsnetz zuständige Finanzinstitut;

d)

Bereitstellung technischer und administrativer Unterstützung auf Verlangen der Kommission.

Die ihr übergeordnete GD Mobilität und Verkehr bleibt für alle politischen und institutionellen Aufgaben im Zusammenhang mit dem transeuropäischen Verkehrsnetz zuständig.

Leitungsstruktur

1 —   Lenkungsausschuss

Die Tätigkeiten der Agentur werden von einem Lenkungsausschuss überwacht, der sich derzeit aus fünf Mitgliedern und einem Beobachter zusammensetzt. Die Mitglieder des Lenkungsausschusses werden für zwei Jahre ernannt. Der Lenkungsausschuss tritt im Prinzip viermal jährlich zusammen. Bestimmte Maßnahmen oder Beschlüsse bedürfen vor Durchführung seiner Zustimmung. Dies gilt beispielsweise für den Verwaltungshaushaltsplan, den Stellenplan, das Arbeitsprogramm, den jährlichen Tätigkeitsbericht, die vorläufigen Rechnungen über die Einnahmen und Ausgaben, den externen Bewertungsbericht und die Annahme diverser spezifischer Vorschriften und Maßnahmen usw. Zu einer Reihe weiterer Maßnahmen ist dem Ausschuss regelmäßig zu berichten. In dringenden Ausnahmefällen werden Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst.

2 —   Direktor

Von der Europäischen Kommission für fünf Jahre ernannt.

3 —   Interne Prüfung

Interner Auditdienst der Europäischen Kommission und interne Auditstelle der Agentur.

4 —   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

5 —   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2009)

Haushalt

A)

8,0 Milliarden Euro (zu 100 % aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union) für die TEN-V-Mittel im Zusammenhang mit dem Finanzrahmen 2007-2013.

Die Agentur führt die operativen Mittel unter der Verantwortung der Kommission aus.

B)

9,79 Millionen Euro (100 % Unionszuschuss) für den Verwaltungshaushalt der Agentur, den sie eigenständig ausführt.

Personalbestand am 31. Dezember 2010

Zeitbedienstete: 33 im Stellenplan vorgesehene Stellen, davon 31 (94 %) besetzt.

Vertragspersonal: 66 im Stellenplan vorgesehene Stellen, davon 62 (94 %) besetzt.

Personalbestand insgesamt: 99 (davon besetzt: 93).

Davon entfallen auf

a)

operative Tätigkeiten:

65 (davon besetzt: 61),

b)

administrative Tätigkeiten:

34 (davon besetzt: 32).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2010

Die Agentur setzte sich für ihre operativen Tätigkeiten im Jahr 2010 vier spezifische Ziele, die mit den von der GD Mobilität und Verkehr vorgegebenen Prioritäten verknüpft waren.

Die erste Zielsetzung betraf die Unterstützung der Fertigstellung von TEN-V-Infrastrukturvorhaben durch die wirksame und effiziente technische und finanzielle Abwicklung des TEN-V-Programms und der zugehörigen Projekte; dabei sollten der Mehrwert und der Sachverstand der Agentur unter Beweis gestellt werden. Die zweite Vorgabe bestand in der Unterstützung insbesondere der Errichtung intelligenter Verkehrsinfrastrukturen in allen Bereichen des transeuropäischen Verkehrsnetzes. Die dritte Zielvorgabe war, die GD Mobilität und Verkehr bei der Überprüfung der TEN-V-Politik und der Halbzeitbewertung des Programms zu unterstützen, insbesondere durch eine Evaluierung der Projektumsetzung. Die vierte Zielsetzung betraf die Erhöhung des Bekanntheitsgrads des TEN-V-Programms, der Agentur und ihrer Leistungen sowie die Verbesserung der Unterstützung ihrer Partner, insbesondere bei Fragen im Zusammenhang mit der Projektfinanzierung und öffentlich-privaten Partnerschaften.

Ferner setzte sich die Agentur zwei spezifische Ziele für ihre horizontalen Tätigkeiten: Ein Ziel betraf die Steigerung der Effizienz der Arbeitsabläufe der Agentur durch Straffung der Arbeitsmethoden, der internen Organisation, der Verwaltungsstruktur und des Personalmanagements und durch die Entwicklung neuer Instrumente (IT- und Berichterstattungsinstrumente) zur Verbesserung der Verwaltung des Projektlebenszyklus und für die Zwecke der statistischen Analyse, der Berichterstattung und der Überwachung. Das andere Ziel betraf eine weitere Steigerung der Effizienz des internen Kontrollsystems, damit hinreichende Sicherheit dahin gehend erlangt werden kann, dass die für die Tätigkeiten bereitgestellten Mittel entsprechend den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet werden und die eingerichteten Kontrollverfahren die erforderliche Gewähr für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge bieten.

2010 war das zweite vollständige Tätigkeitsjahr der Agentur. Die wichtigsten Herausforderungen des Jahres bestanden darin, aktive Beiträge zu den von der übergeordneten GD Mobilität und Verkehr vorgegebenen prioritären Tätigkeitsbereichen zu leisten, weitere Verbesserungen bezüglich der technischen und finanziellen Abwicklung der TEN-V-Projekte für sämtliche Verkehrsträger herbeizuführen und durch die wirksame Umsetzung des Programms den mit der Agentur verbundenen Mehrwert im vollem Umfang unter Beweis zu stellen.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

13.

Die Mittelübertragungen in Höhe von 1,4 Millionen EUR betreffen vor allem Dienstleistungen, die im Jahr 2010 erbracht wurden und für die bis zum Ende des Jahres noch keine Rechnungen vorlagen. Die umfangreichsten Beträge stehen im Zusammenhang mit Dienstleistungsvereinbarungen, die mit Dienststellen der Kommission abgeschlossen worden waren, sowie mit dem Umzug in die neuen Räumlichkeiten im November 2010. Die Agentur hat Maßnahmen ergriffen, um die Ausführung des Haushaltsplans weiter zu verbessern. Dazu gehören eine bessere Planung und die Einführung von Zwischenzahlungen für Dienstleistungsvereinbarungen, was dazu beitragen sollte, dass der Umfang der Mittelübertragungen reduziert wird.


15.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 366/81


BERICHT

über den Jahresabschluss 2010 der Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, zusammen mit den Antworten der Agentur

2011/C 366/15

EINLEITUNG

1.

Die Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Brüssel ist die frühere Exekutivagentur für intelligente Energie (IEEA), deren Auftrag und Auftragsdauer durch den Beschluss 2007/372/EG der Kommission vom 31. Mai 2007 (1) zur Änderung des Beschlusses 2004/20/EG vom 23. Dezember 2003 (2) geändert wurden. Die Agentur wurde für einen begrenzten, am 1. Januar 2004 beginnenden und nunmehr bis 31. Dezember 2015 laufenden Zeitraum errichtet. Sie soll EU-Maßnahmen in den Bereichen Energie, unternehmerische Initiative und Innovation sowie nachhaltiger Güterverkehr verwalten (3).

2.

Der Verwaltungshaushalt 2010 der Agentur belief sich auf 15,9 Millionen Euro. Zum Jahresende beschäftigte die Agentur 142 Mitarbeiter.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (4) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (5) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (6) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 (7) des Rates vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzvorschriften der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (8). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (9) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (10) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (11) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss (12) der Agentur ihre Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Der ursprüngliche Haushalt 2010 umfasste 15,9 Millionen Euro, davon waren 10,7 Millionen Euro für Personalkosten vorgesehen. Der Haushalt war jedoch zu hoch angesetzt, da die tatsächlichen Personalausgaben lediglich 9,2 Millionen Euro betrugen. Die überschüssigen Mittel wurden den operativen Ausgaben zugeführt und für die Herrichtungsarbeiten der neuen Räume der Agentur verwendet. Der Hof brachte ähnliche Bemerkungen allerdings bereits zum Haushalt 2008 und 2009 (13) vor und wiederholt, dass dies darauf hindeutet, dass der Personalbedarf genauer prognostiziert werden muss.

14.

Zum 31. Dezember 2010 wurden Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro übertragen, was 13 % der Gesamtmittelbindungen des Jahres entspricht. Dies ist ein Indiz dafür, dass die Agentur den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit strikter anwenden sollte.

Dieser Bericht wurde von Kammer II unter Vorsitz von Herrn Harald NOACK, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 12. Oktober 2011 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 140 vom 1.6.2007, S. 52.

(2)  ABl. L 5 vom 9.1.2004, S. 85.

(3)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(4)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(5)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(6)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(7)  ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1.

(8)  Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission (ABl. L 297 vom 22.9.2004, S. 6).

(9)  Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004.

(10)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VI der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 651/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 15).

(11)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(12)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 28. Juni 2011 erstellt und ging beim Hof am 4. Juli 2011 ein. Die Jahresrechnung kann unter der nachstehenden Internetadresse abgerufen werden: http://ec.europa.eu/eaci/docs_en.htm.

(13)  Siehe Ziffer 13 des Berichts über den Jahresabschluss 2008 (ABl. C 304 vom 15.12.2009, S. 77) und Ziffer 13 des Berichts über den Jahresabschluss 2009 (ABl. C 338 vom 14.12.2010, S. 83).


ANHANG

Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (Brüssel)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

1.

Die Umweltpolitik der Union trägt bei zur Erhaltung und zum Schutz der Umwelt sowie zur Verbesserung ihrer Qualität; zum Schutz der menschlichen Gesundheit; zur umsichtigen und rationellen Verwendung der natürlichen Ressourcen und zur Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme.

(Artikel 191 AEUV)

2.

Die Industriepolitik der Union sorgt dafür, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Union gewährleistet sind; dies erfolgt durch Erleichterung der Anpassung der Industrie an die strukturellen Veränderungen, Förderung eines für die Initiative und Weiterentwicklung und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen günstigen Umfelds, Förderung einer besseren Nutzung des industriellen Potenzials der Politik in den Bereichen Innovation, Forschung und technologische Entwicklung. Die Mitgliedstaaten konsultieren einander in Verbindung mit der Kommission und koordinieren, soweit erforderlich, ihre Maßnahmen. Die Kommission kann alle Initiativen ergreifen, die dieser Koordinierung förderlich sind.

(Artikel 173 AEUV)

3.

Im Rahmen der gemeinsamen Verkehrspolitik werden gemeinsame Regeln für den internationalen Verkehr aus oder nach dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats oder für den Durchgangsverkehr durch das Hoheitsgebiet eines oder mehrerer Mitgliedstaaten aufgestellt, die Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmern zum Verkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind, festgelegt und Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erlassen.

(Artikel 91 Absatz 1 und 100 Absatz 2 AEUV)

Zuständigkeiten der Agentur

(Beschluss 2004/20/EG der Kommission, geändert durch den Beschluss 2007/372/EG)

Ziele

Die Europäische Union hat im Rahmen der Lissabonstrategie für Wachstum und Beschäftigung Maßnahmen zur Förderung und Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovation angenommen. Zu diesen Maßnahmen gehört die Schaffung des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation 2007-2013 (Beschluss 1639/2006/EG), insbesondere mit den Programmen „Intelligente Energie — Europa“ (IEE) und „Unternehmerische Initiative und Innovation“ (EIP). Ferner zählt dazu das Marco-Polo-Programm (Verordnung (EG) Nr. 1692/2006). Hauptziele sind die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere von KMU, sowie die Förderung aller Formen von Innovation, insbesondere von Öko-Innovationen, der Energieeffizienz und neuer sowie erneuerbarer Energiequellen in allen Sektoren, einschließlich Verkehr. Der Agentur wird im Rahmen dieser EU-Programme die Durchführung der Aufgaben im Zusammenhang mit der EU-Förderung unter Ausschluss der Programmbewertung, der Verfolgung der Anwendung der Rechtsvorschriften, von strategischen Studien oder sonstigen Maßnahmen, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Kommission fallen, übertragen.

Aufgaben

Durchführung von EU-Programmen nach Maßgabe der von der Kommission übertragenen Aufgaben:

Verwaltung aller Phasen bestimmter Projekte;

Vornahme aller für die Verwaltung der EU-Programme erforderlichen Schritte, insbesondere der Ausführung des Haushaltsplans, einschließlich der Vergabe von Aufträgen und Subventionen;

Erhebung und Analyse aller für die Ausrichtung der Durchführung der Programme erforderlichen Informationen und Weiterleitung an die Kommission sowie Förderung der Koordinierung und von Synergien zwischen den Programmen;

in Bezug auf das Programm für unternehmerische Initiative und Innovation (EIP) auch Wahrnehmung des Projekt- und Netzwerkmanagements im Hinblick auf das Enterprise Europe Network, Zuständigkeit für Pilotprojekte und Projekte zur Umsetzung von Technologie in marktfähige Produkte im Bereich Öko-Innovation sowie Innovationsmaßnahmen mit einem hohen Grad an Normung (Projekt IP-Base).

Leitungsstruktur

1 —   Lenkungsausschuss

Setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Europäischen Kommission ernannt werden. Er nimmt nach Zustimmung der Europäischen Kommission das jährliche Arbeitsprogramm der Agentur an; ferner nimmt er ihren Verwaltungshaushaltsplan sowie den jährlichen Tätigkeitsbericht an.

2 —   Direktor

Von der Europäischen Kommission ernannt.

3 —   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

4 —   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2009)

Haushalt

A)

249,8 (203,1) Millionen Euro (100 % aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union). Die Agentur führt die operativen Mittel unter der Verantwortung der Kommission aus:

71,0 (72,1) Millionen Euro für IEE;

35,2 (32,2) Millionen Euro für Öko-Innovationen im Rahmen des EIP;

79,7 (32,0) Millionen Euro für EIP-Netzwerke;

63,8 (66,9) Millionen Euro für Marco Polo.

B)

15,9 (13,3) Millionen Euro (100 % Unionszuschuss) für den Verwaltungshaushaltsplan, den die Agentur eigenständig verwaltet.

Personalbestand am 31. Dezember 2010

Personalbestand insgesamt: 142 (141)

Zeitbedienstete: 37 (37) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon 33 (28) besetzt.

Vertragspersonal: 115 (110) Stellen vorgesehen, davon 109 (113) besetzt.

Davon entfallen auf:

a)

operative Tätigkeiten:

119 = 84 % (118 - 84 %)

b)

administrative Tätigkeiten:

23 = 16 % (23 - 16 %).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2010

In Bezug auf das Programm Intelligente Energie — Europa (IEE) überwachte die Agentur 314 laufende IEE-Projekte und unterzeichnete 62 neue Finanzhilfevereinbarungen. Zur Aufforderung für das Jahr 2010 wurden 348 Vorschläge eingereicht. Die Agentur organisierte erstmals zwei Sitzungen mit Vertragspartnern, an denen über 50 Koordinatoren teilnahmen, damit diese bereits in der Anfangsphase ihrer jeweiligen Projekte geschult werden. Der europäische sowie die nationalen Infotage lockten 3 500 Besucher an, was einen Anstieg von mehr als 20 % im Vergleich zum Jahr 2009 darstellt. Die Agentur hat erstmals die Europäische Woche für nachhaltige Energie (EUSEW) ausgerichtet, die mit 330 Veranstaltungen mehr als doppelt so viele Veranstaltungen umfasste wie 2009. Die Anzahl der außerhalb Brüssels organisierten Energietage hat sich mit 250 Veranstaltungen vervierfacht; die in Verbindung mit der EUSEW durchgeführte Medienarbeit führte zu über 200 Nennungen in den Medien und alleine die Veranstaltungen in Brüssel wurden von mehr als 6 000 Teilnehmern besucht. Im Auftrag der Kommission hat die Agentur mehrere Kommunikationsinitiativen der Union im Hinblick auf die Annahme von Maßnahmen für eine nachhaltige Energienutzung, wie beispielsweise die ManagEnergy-Initiative, den EU-weiten Schulwettbewerb und das „Clean-Vehicle“-Portal, gestartet. Zudem hat die Agentur eine neue visuelle Identität für das IEE-Programm und ein neues grafisches Erscheinungsbild gestaltet. Als weitere Ergebnisse der Kommunikationsmaßnahmen lassen sich eine Verdopplung der Seitenaufrufe der Projektdatenbank des IEE-Programms (1,5 Millionen) im Vergleich zum Vorjahr sowie ein Anstieg der Zahl der Abonnenten für elektronische Benachrichtigungen um 25 % (im Vergleich zu 2009) auf 17 000 Personen sowie Faltblätter, Projektbroschüren, Infoblätter und Videos anführen.

Das Programm für unternehmerische Initiative und Innovation — Enterprise Europe Network setzt sich aus über 580 Partnerorganisationen in 47 Ländern, darunter die 27 EU-Mitgliedstaaten, zusammen. Zusätzlich zur Verwaltung von 92 Projekten (spezifische Finanzhilfevereinbarungen) und dem Projekt IPeuropAware, ist die Agentur ebenfalls für die Betreuung des Enterprise Europe Network verantwortlich, sowie für die Verwaltung der IT-Instrumente und Datenbanken für die interaktive Kommunikation zwischen den Netzwerkpartnern. Die neue öffentliche Website, das Intranet sowie das Netzverzeichnis wurden während des Jahres eingerichtet und die Technik für das neue IT-System „Merlin“ ausgewählt. Die Jährliche Konferenz in Antwerpen, die in Zusammenarbeit mit dem belgischen EU-Ratsvorsitz organisiert wurde, um zusammen mit Netzwerkpartnern Veranstaltungen und politische Maßnahmen auf EU-Ebene von direkter Bedeutung für KMU zu fördern, wurde von über 900 Teilnehmern besucht. Die Zufriedenheitsquote belief sich auf über 94 %. 2010 wurden über 800 Mitarbeiter der Netzwerkpartner geschult; 50 Erfolgsgeschichten wurden geschrieben und drei Videos über Erfolgsgeschichten gedreht, um die Vorteile der Dienstleistungen des Netzwerks aufzuzeigen, mit denen ein Publikum von nahezu 4,7 Millionen Menschen erreicht wurde. Um die wirksame und effiziente Durchführung des Netzwerkprojekts zu unterstützen, optimierte die Agentur ihre Organisationsstruktur ab Oktober 2010, was zu einem neuen Organigramm führte, das nun eine Dienststelle umfasst, die den Partnern mehr individuelle Unterstützung im Hinblick auf Netzwerkooperationen bietet, und eine Dienststelle, die für die horizontale Unterstützung des Netzwerks insgesamt zuständig ist.

In Bezug auf die Projekte zur Umsetzung von Technologie in marktfähige Produkte im Bereich Öko-Innovationen überwachte die Agentur 90 laufende Projekte und unterzeichnete 47 neue Finanzhilfevereinbarungen. Zur Aufforderung für das Jahr 2010 wurden 42 % mehr Vorschläge (287) eingereicht als im Jahr 2009. Bekannt gemacht wurde die Aufforderung im Wege eines europäischen sowie 11 nationaler Infotage mit über 1 500 Teilnehmern. Eine Online-Datenbank mit Suchfunktion, die genaue Informationen zu sämtlichen Projekten im Bereich Öko-Innovation enthält, wurde eingerichtet und registrierte 109 000 Besucher sowie 121 000 Seitenaufrufe. Die Anzahl der Abonnenten der elektronischen Benachrichtigungen stieg um 41 % auf 7 200 Personen. Die Werbemaßnahmen für die Regelung umfassten Broschüren, Faltblätter und die Entwicklung einer neuen Videopressemitteilung.

In Bezug auf das Marco-Polo-Programm überwachte die Agentur 66 laufende Projekte und unterzeichnete 21 Verträge. Zur Aufforderung für das Jahr 2010 wurden 101 Vorschläge eingereicht, 44 % mehr als 2009. Der Europäische Infotag im Februar lockte über 346 Besucher aus 30 Ländern an. Die Marco-Polo-Konferenz in Wien wurde von über 180 Teilnehmern besucht, und bewirkte 16 Nennungen in den Medien, die von schätzungsweise 1 Million Menschen gelesen wurden. Die Agentur macht das Programm außerdem über die neu gestaltete Marco-Polo-Website (430 000 Besucher) und elektronische Benachrichtigungen mit 15 % mehr Abonnenten (1 500) als im Vorjahr, sowie mit zwei neuen Videos über das Marco-Polo-Programm bekannt. Zu den Kommunikationsmaßnahmen zählen darüber hinaus Projektbroschüren, Faltblätter sowie Film-DVDs. Die Medienarbeit bewirkte 25 % mehr Pressemeldungen (81) als 2009.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

13.

Die Verringerung um nahezu 1,5 Millionen EUR ist hauptsächlich durch Faktoren bedingt, die im ursprünglichen Haushaltsplan nur schwer abzuschätzen waren, wie etwa ein umfangreicherer Personalwechsel und eine geringer ausfallende Indexierung der Dienstbezüge, als erwartet worden war, sowie die Ungewissheit hinsichtlich der zu zahlenden Anpassung der Dienstbezüge im Jahr 2009 und mehr Mitarbeiter, die in Teilzeit arbeiteten bzw. Elternurlaub in Anspruch nahmen. Wie vom Hof angemerkt wurde, erlaubten jedoch die überschüssigen Mittel eine frühe Rückzahlung der Kosten für die Herrichtungsarbeiten der neuen Räume der Agentur, was dazu führte, dass geringere Zinskosten anfielen. Seit 2011 bemüht sich die Agentur um eine Verbesserung der Haushaltsplanung, indem die Auswirkungen der Personalmobilität auf die Anzahl der zu zahlenden Monatsgehälter berücksichtigt werden.

14.

Die übertragenen Beträge beziehen sich auf Vertragsverpflichtungen, die Ende 2010 ordnungsgemäß eingegangen und 2011 in Rechnung gestellt wurden. Im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren betreffen die wesentlichen Erhöhungen bei den Mittelübertragungen den Umzug in die neuen Diensträume im November 2010, die Kosten für die Auswertung eines erfolgreichen Aufrufs im November/Dezember 2010, bei dem im Jahr 2010 40 % mehr Vorschläge als im Jahr 2009 eingingen, sowie Rechnungen für Verträge im Zusammenhang mit der neuen Ex-post-Audit-Strategie, die von der Agentur seit 2010 schrittweise umgesetzt wird. Die Mittelübertragungen in anderen Haushaltslinien wiesen eine sinkende Tendenz auf.


15.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 366/87


BERICHT

über den Jahresabschluss 2010 der Exekutivagentur für die Forschung, zusammen mit den Antworten der Agentur

2011/C 366/16

EINLEITUNG

1.

Die Exekutivagentur für die Forschung (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Brüssel wurde durch den Beschluss 2008/46/EG der Kommission vom 14. Dezember 2007 (1) eingesetzt. Die Agentur wurde für einen begrenzten Zeitraum (1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2017) eingerichtet und soll spezifische Unionsmaßnahmen auf dem Gebiet der Forschung verwalten (2). Am 15. Juni 2009 erhielt die Agentur von der Europäischen Kommission offiziell die administrative und operative Autonomie.

2.

Der endgültige Verwaltungshaushalt 2010 der Agentur belief sich auf 33,6 Millionen Euro. Zum Jahresende beschäftigte die Agentur 408 Mitarbeiter.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzvorschriften der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse zu erstellen (9), die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss (11) der Agentur ihre Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 20. September 2011 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 11 vom 15.1.2008, S. 9.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1

(7)  Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission (ABl. L 297 vom 22.9.2004, S. 6)

(8)  Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VI der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 651/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 15).

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 24. Mai 2011 erstellt und ging beim Hof am 6. Juli 2011 ein. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://ec.europa.eu/research/rea/.


ANHANG

Exekutivagentur für die Forschung (Brüssel)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 179 und 180 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Die Union hat zum Ziel, ihre wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen dadurch zu stärken, dass ein europäischer Raum der Forschung geschaffen wird, in dem Freizügigkeit für Forscher herrscht und wissenschaftliche Erkenntnisse und Technologien frei ausgetauscht werden, die Entwicklung ihrer Wettbewerbsfähigkeit einschließlich der ihrer Industrie zu fördern (…).

In diesem Sinne unterstützt sie (…) die Unternehmen — einschließlich der kleinen und mittleren Unternehmen -, die Forschungszentren und die Hochschulen bei ihren Bemühungen auf dem Gebiet der Forschung und technologischen Entwicklung von hoher Qualität; sie fördert ihre Zusammenarbeitsbestrebungen, damit vor allem die Forscher ungehindert über die Grenzen hinweg zusammenarbeiten und die Unternehmen die Möglichkeiten des Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen können, und zwar insbesondere durch (…) Festlegung gemeinsamer Normen und Beseitigung der dieser Zusammenarbeit entgegenstehenden rechtlichen und steuerlichen Hindernisse.

Zur Erreichung dieser Ziele trifft die Union folgende Maßnahmen, welche die in den Mitgliedstaaten durchgeführten Aktionen ergänzen:

a)

Durchführung von Programmen für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration unter Förderung der Zusammenarbeit mit und zwischen Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen;

b)

Förderung der Zusammenarbeit mit dritten Ländern und internationalen Organisationen auf dem Gebiet der Forschung der Union, technologischen Entwicklung und Demonstration;

c)

Verbreitung und Auswertung der Ergebnisse der Tätigkeiten auf dem Gebiet der Forschung der Union, technologischen Entwicklung und Demonstration;

d)

Förderung der Ausbildung und der Mobilität der Forscher aus der Union.

Zuständigkeiten der Agentur

(Beschluss 2008/46/EG der Kommission vom 14. Dezember 2007)

Ziel

Ziel der Agentur ist es, die ihr im Rahmen des RP7 übertragenen Programme (das spezifische Programm „Menschen“, Forschung zugunsten der KMU im Rahmen des spezifischen Programms „Kapazitäten“ sowie die Themen Raumfahrt und Sicherheit des spezifischen Programms „Zusammenarbeit“) wirtschaftlich und wirksam zu verwalten, der Forschergemeinde effiziente und wirksame Dienstleistungen zu erbringen und den betroffenen Kommissionsdienststellen zentrale Unterstützungsleistungen zum RP7 in allen Bereichen der spezifischen Programme „Menschen“, „Kapazitäten“ und „Zusammenarbeit“ zu bieten.

Im Hinblick auf die wirtschaftliche und wirksame Programmdurchführung ist die Agentur — als treibende Kraft des Europäischen Forschungsraums — bestrebt, das Projektmanagement zu verbessern, enge Kontakte zu den Zuwendungsempfängern herzustellen und für eine hohe Sichtbarkeit der Europäischen Union zu sorgen.

Aufgaben

Im Rahmen des Projektmanagements schließt und verwaltet die Agentur Finanzhilfevereinbarungen und führt dazu u. a. folgende Maßnahmen durch:

Ausarbeitung und Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen;

Bewertung von Vorschlägen;

Abfassung und Abschluss von Finanzhilfevereinbarungen;

Überwachung der Projektdurchführung einschließlich der Annahme von Berichten und sonstigen Leistungen;

Zahlungen, Rückforderungen und Verhängung von Sanktionen im Sinne von Artikel 114 Absatz 4 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan, insbesondere wenn bei Ex-post-Prüfungen auf der Ebene der Zuwendungsempfänger Fehler in Kostenaufstellungen ermittelt wurden;

Ex-post-Veröffentlichungen und Verbreitung der Ergebnisse.

Im Rahmen der Unterstützungsleistungen zum RP7 nimmt die Agentur folgende Aufgaben wahr:

administrative Unterstützung bei der Veröffentlichung von Aufforderungen;

Verwaltung der elektronischen Entgegennahme von Vorschlägen;

Unterstützung bei Fernbewertungen und Bewertungen vor Ort;

Unterstützung bei der Erstellung von Ernennungsschreiben und Vornahme von Zahlungen an die Bewertungssachverständigen;

Verwaltung der zentralen Teilnehmer-Datenbank zum RP7 (Unique Registration Facility, URF — Einheitliches Registrierungssystem), einschließlich Unterstützung bei der Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit ausgewählter Zuwendungsempfänger;

Verwaltung des Research Enquiry Service (Auskunftsdienst zur Forschung).

Leitungsstruktur

1 —   Lenkungsausschuss

Setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Kommission ernannt werden. Er nimmt den Organisationsplan der Agentur und — nach Zustimmung der Kommission — ihr jährliches Arbeitsprogramm an. Ferner nimmt er ihren Verwaltungshaushaltsplan sowie den jährlichen Tätigkeitsbericht an.

2 —   Direktor

Wird von der Europäischen Kommission ernannt und leitet die Agentur gemeinsam mit dem Lenkungsausschuss. Der Direktor führt den Verwaltungshaushalt der Agentur aus, sorgt für die Einrichtung der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme, die auf die Wahrnehmung der der Agentur übertragenen Aufgaben abgestimmt sind, und erstellt die Berichte, die die Agentur der Kommission vorlegen muss.

3 —   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

4 —   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2009)

Verwaltungshaushalt

33,6 (21,6) Millionen Euro. Die Agentur führt den Verwaltungshaushalt autonom aus.

Die Agentur verwaltet auf der Grundlage einer Übertragungsverfügung der Kommission 962,6 (811,2) Millionen Euro an Verpflichtungsermächtigungen und 709 (679) Millionen Euro an Zahlungsermächtigungen.

Personalbestand am 31. Dezember

Zeitbedienstete: 106 (88) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 99 (72).

Vertragspersonal: 318 (261) Bedienstete geplant, davon am 31. Dezember 2010 beschäftigt: 309 (238).

Personalbestand insgesamt: 408 (310), Aufschlüsselung nach Aufgabenstellung:

Programmdurchführung: 254 (171),

RP7-Unterstützungsleistungen: 81 (73),

Management- und Verwaltungsaufgaben: 73 (66).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2010 (Angaben für 2009)

Zum spezifischen Programm „Menschen“ wurden im Jahr 2010 neun Aufforderungen abgeschlossen und neun Evaluierungen fertiggestellt. Es wurden 1 670 neue Finanzhilfevereinbarungen unterzeichnet und 1 732 Zahlungen geleistet (Zahlungen an Bewertungssachverständige nicht eingerechnet). Die Agentur verwaltet zurzeit insgesamt 4 125 (2 495) Projekte zu diesem spezifischen Programm.

Für die Forschung zugunsten der KMU im Rahmen des spezifischen Programms „Kapazitäten“ wurde eine Aufforderung abgeschlossen und eine Evaluierung fertiggestellt. Es wurden 163 neue Finanzhilfevereinbarungen unterzeichnet und 243 Zahlungen geleistet (Zahlungen an Bewertungssachverständige nicht eingerechnet). Die Agentur verwaltet zurzeit insgesamt 408 (247) Projekte zu diesem Programm.

Zu den Themen Raumfahrt und Sicherheit des spezifischen Programms „Zusammenarbeit“ wurden im Jahr 2010 zwei Aufforderungen abgeschlossen und zwei Evaluierungen fertiggestellt. Es wurden 86 neue Finanzhilfevereinbarungen unterzeichnet und 133 Zahlungen geleistet (Zahlungen an Bewertungssachverständige nicht eingerechnet). Die Agentur verwaltet zurzeit insgesamt 153 (78) Projekte zu diesen Themen.

Bei den Unterstützungsleistungen zum RP7 wurden für das Jahr 2010 (die Zahlenangaben für 2009 beziehen sich lediglich auf den Zeitraum 15.6.-31.12.2009) folgende Ergebnisse erzielt.

88 (64) Veröffentlichungen von Aufforderungen wurden unterstützt;

21 766 (13 832) Vorschläge gingen über das elektronische Vorschlagseinreichungsprogramm ein;

3 847 (3 067) Bewertungssachverständige wurden unter Vertrag genommen und 2 615 (912) Zahlungen an Sachverständige geleistet (ausschließlich zu von der Agentur verwalteten Programmen);

5 896 (2 795) Validierungen von Teilnehmern wurden abgeschlossen;

7 171 (3 772) an den Research Enquiry Service (Auskunftsdienst zur Forschung) gerichtete Fragen wurden beantwortet.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

1.

Die Agentur nimmt den Bericht des Hofes zur Kenntnis.


15.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 366/93


BERICHT

über den Jahresabschluss 2010 der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher, zusammen mit den Antworten der Agentur

2011/C 366/17

EINLEITUNG

1.

Die Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Luxemburg wurde durch den Beschluss 2004/858/EG der Kommission (1), geändert durch den Beschluss 2008/544/EG der Kommission (2), errichtet. Die Agentur wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis 2013 für die Verwaltung von Maßnahmen der Union im Bereich der Gesundheits- und Verbraucherpolitik eingerichtet (3).

2.

Der Verwaltungshaushalt 2010 der Agentur belief sich auf 6,8 Millionen Euro gegenüber 6,4 Millionen Euro im Vorjahr. Die Anzahl der von der Agentur zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 45 gegenüber 48 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (4) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (5) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (6) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates (7) vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzvorschriften der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (8). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (9) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (10) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (11) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss (12) der Agentur ihre Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNG ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Bei Titel 3 — Aufwendungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Agentur — wurden Mittelbindungen über 1,1 Millionen Euro (bzw. 59 %) auf das Haushaltsjahr 2011 übertragen. Gemäß den Rechnungsführungsdaten entfielen von den übertragenen Mitteln rund 0,8 Millionen Euro auf zum Jahresende bereits unterzeichnete, aber noch nicht durchgeführte Verträge. Dieser Sachverhalt stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar, dem zufolge aus solchen Verträgen resultierende Ausgaben dem Haushaltsjahr zuzuschlagen sind, in dem sie ausgeführt werden.

Dieser Bericht wurde von Kammer I unter Vorsitz von Herrn Olavi ALA-NISSILÄ, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 20. Juli 2011 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 369 vom 15.12.2004, S. 73.

(2)  ABl. L 173 vom 3.7.2008, S. 27.

(3)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(4)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(5)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(6)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug enthalten die Haushaltsergebnisrechnung und die zugehörigen Erläuterungen.

(7)  ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1.

(8)  Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission (ABl. L 297 vom 22.9.2004, S. 6).

(9)  Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004.

(10)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VI der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 651/2008 der Kommission (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 15).

(11)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(12)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 16. Juni 2011 erstellt und ging beim Hof am 29. Juni 2011 ein. Die Jahresrechnung kann unter der nachstehenden Internetadresse abgerufen werden: http://eca.europa.eu bzw. http://ec.europa.eu/eahc/about/about.html.


ANHANG

Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (Luxemburg)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 168 und 169 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Bei der Festlegung und Durchführung aller Unionspolitiken und -maßnahmen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt.

Die Tätigkeit der Union ergänzt die Politik der Mitgliedstaaten und ist auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der körperlichen und geistigen Gesundheit gerichtet. Sie umfasst die Bekämpfung der weit verbreiteten schweren Krankheiten, wobei die Erforschung der Ursachen, der Übertragung und der Verhütung dieser Krankheiten sowie Gesundheitsinformation und -erziehung gefördert werden; außerdem umfasst sie die Beobachtung, frühzeitige Meldung und Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren. Die Union ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verringerung drogenkonsumbedingter Gesundheitsschäden einschließlich der Informations- und Vorbeugungsmaßnahmen.

Zur Förderung der Interessen der Verbraucher und zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus leistet die Union einen Beitrag zum Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher sowie zur Förderung ihres Rechtes auf Information, Erziehung und Bildung von Vereinigungen zur Wahrung ihrer Interessen.

Zuständigkeiten der Agentur

Ziele

Die Agentur ist für die Wahrnehmung der Durchführungsaufgaben zur Verwaltung des mit dem Beschluss Nr. 1350/2007/EG angenommenen zweiten Gesundheitsprogramms für 2008-2013, des mit dem Beschluss Nr. 1926/2006/EG angenommenen Verbraucherschutzprogramms für 2007-2013 und der Schulungsmaßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und der Richtlinie 2000/29/EG zuständig.

Die Agentur verwaltet außerdem alle Phasen der Laufzeit der Durchführungsmaßnahmen, die ihr im Rahmen des mit dem Beschluss Nr. 1786/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 angenommenen Aktionsprogramms im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008) übertragen worden sind.

Aufgaben

Im Rahmen der nachstehend aufgeführten Programme der Union obliegen der Agentur gemäß der Übertragungsverfügung vom 9. September 2008 (1) folgende Durchführungsaufgaben:

 

Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2003-2008 — Beschluss Nr. 1786/2002/EG,

 

Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2008-2013 — Beschluss Nr. 1350/2007/EG,

 

Programm im Bereich Verbraucherpolitik 2007-2013 — Beschluss Nr. 1926/2006/EG,

 

Schulungsmaßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit — Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und Richtlinie 2000/29/EG:

a)

Verwaltung sämtlicher Phasen des Projektzyklus;

b)

Begleitung von Projekten, die im Rahmen dieser Programme und Maßnahmen durchgeführt werden, einschließlich der dazu erforderlichen Tätigkeiten;

c)

Sammlung, Aufbereitung und Verbreitung von Daten, insbesondere Zusammenstellung, Analyse und Weiterleitung sämtlicher Informationen an die Kommission, die erforderlich sind, um die Durchführung der Programme und Maßnahmen der Union zu steuern und die Koordinierung und Synergie mit anderen Programmen der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten oder internationaler Organisationen zu verstärken;

d)

Veranstaltung von Sitzungen, Seminaren und Vorträgen sowie Durchführung von Schulungsmaßnahmen;

e)

Unterstützung bei der Bewertung der Programmauswirkungen, insbesondere bei der jährlichen und/oder Halbzeitbewertung der Programmdurchführung und Umsetzung der von der Kommission aufgrund der Bewertungsergebnisse beschlossenen Follow-up-Maßnahmen;

f)

Verbreitung der Ergebnisse der von der Kommission geplanten und durchgeführten Informationsmaßnahmen;

g)

Ausarbeitung globaler Daten zu Kontrolle und Überwachung;

h)

Mitwirkung an den Vorarbeiten zu Finanzierungsbeschlüssen.

Leitungsstruktur

1 —   Lenkungsausschuss

Setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Europäischen Kommission ernannt werden. Die Mitglieder des Lenkungsausschusses werden für zwei Jahre ernannt.

Er nimmt nach Zustimmung der Europäischen Kommission das jährliche Arbeitsprogramm der Agentur an; ferner nimmt er ihren Verwaltungshaushaltsplan sowie den jährlichen Tätigkeitsbericht an.

2 —   Direktor

Wird von der Europäischen Kommission für vier Jahre ernannt.

3 —   Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

4 —   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2009)

Endgültiger Haushaltsplan

Der Verwaltungshaushalt der Agentur für das Jahr 2010 belief sich auf insgesamt 6,77 Millionen Euro.

Personalbestand am 31. Dezember 2010

Am 31. Dezember 2010 beschäftigte die Agentur 45 Statutsbedienstete, davon 11 Zeit- und 34 Vertragsbedienstete.

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2010 (Angaben für 2009)

1.   Überwachung der im Rahmen des Programms im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2003-2008 in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 gewährten Finanzhilfen; erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen über Finanzhilfen, die aufgrund der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2009 gewährt werden, u. a. für Projekte, Konferenzen, Betriebskostenzuschüsse und gemeinsame Maßnahmen; Abwicklung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2010. Verwaltung der aufgrund der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und der Ausschreibungen des Jahres 2008 zum Programm im Bereich Verbraucherpolitik 2007-2013 gewährten Finanzhilfen und vergebenen Aufträge und Überwachung der Aufträge, die aufgrund der Ausschreibungen der Jahre 2007, 2008 und 2009 zu den Schulungsmaßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit vergeben wurden.

2.1.   Arbeitsprogramm zum Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit

Abwicklung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit für das Jahr 2010. Von den 177 eingegangenen Vorschlägen entfielen 115 Anträge auf Projekte, 10 auf gemeinsame Aktionen, 25 auf Betriebskostenzuschüsse, und 27 betrafen Konferenzen.

Verwaltung von Verträgen mit internationalen Organisationen, einschließlich der Abwicklung von Projekten, die der Agentur von der Generaldirektion (GD) Gesundheit und Verbraucher übertragen wurden.

Durchführung der im Arbeitsprogramm 2010 zum Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit vorgesehenen Ausschreibungen und Vergabe der Aufträge. Für die GD Gesundheit und Verbraucher wurden neun Ausschreibungen durchgeführt.

Organisation von Fachtagungen. Zwei Workshops für Projektkoordinatoren wurden veranstaltet. Im Jahresverlauf wurden zwei Sitzungen mit Vertretern der nationalen Anlaufstellen abgehalten. Im Rahmen der EUPHA (European Public Health Association)-Konferenz veranstaltete die Agentur gemeinsam mit der GD Gesundheit und Verbraucher einen Workshop zur Frage des europäischen Mehrwerts von kofinanzierten Projekten im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Ziel des Workshops war die Verbreitung der wichtigsten Konzepte/Punkte, die Bestandteil der nächsten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen sein werden. Ein Workshop, an dem die Expertengruppe für Luftqualität in Innenräumen der GD Gesundheit und Verbraucher, die Koordinatoren von Projekten zum Thema umweltbedingte Gesundheitsrisiken sowie Vertreter der Mitgliedstaaten teilnahmen, wurde in Zusammenarbeit mit der GD Gesundheit und Verbraucher und dem belgischen Ratsvorsitz Anfang Dezember in Brüssel veranstaltet. Ein Workshop zu den belastbaren Daten, die mithilfe von der EU kofinanzierter Projekte im Bereich der öffentlichen Gesundheit erhoben werden und direkt in die politische Gestaltung auf europäischer, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene einfließen, fand im Dezember 2010 statt.

2.2.   Arbeitsprogramm zum Programm im Bereich Gesundheit und Verbraucher

Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen: Im Jahr 2010 wurden sieben Aufforderungen in die Wege geleitet.

Austausch von Beamten (GPSD/CPC). Die Agentur kofinanzierte 22 Zuschüsse, die für Durchsetzungsmaßnahmen zuständigen Beamten aus LT, SI, FR, SK, AT, EE, DE, ES und CY den Austausch von Erfahrungen und Kenntnissen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz mit ihren Kollegen in UK, DE, AT, CY, PT, SK, ES, IT, FR, BE und NL ermöglichte.

Gemeinsame Maßnahmen (GPSD/CPC). Die Agentur kofinanzierte ein Projekt, das auf den Austausch und die Anwendung vorbildlicher Verfahren zwischen und in den Mitgliedstaaten ausgerichtet ist und auf diese Weise die grenzübergreifende Zusammenarbeit verbessern und die Sicherheit von Konsumgütern erhöhen soll. Die produktspezifischen Maßnahmen umfassten die Marktüberwachung von Lebensmittelimitaten, die auf Kinder ansprechend wirken, von Maskenkostümen für Kinder, von Laserlichtzeigern und Leitern sowie von Warnschutzkleidung und -accessoires.

Betriebskostenzuschüsse für die europäischen Verbraucherorganisationen. Im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betreffend die Betriebskostenzuschüsse für europäische Verbraucherorganisationen und für am Normungsprozess beteiligte Verbraucherorganisationen schloss die Agentur Partnerschaftsvereinbarungen für Zuschüsse mit dem Europäischen Verbraucherverband (Bureau Européen des Unions de Consommateurs, BEUC) und dem Europäischen Verband für die Koordinierung der Verbrauchervertretung in der Normung (European Association for the Coordination of Consumer Representation in Standardisation, ANEC).

Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren. Durchführung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betreffend die Finanzhilfen für das Netzwerk der europäischen Verbraucherzentren. Aufgrund dieser Aufforderung unterzeichnete die Agentur 28 Finanzhilfevereinbarungen.

Ausschreibungen. Es wurden Ausschreibungen sowie 4 Aufforderungen zur Erbringung spezifischer Leistungen in die Wege geleitet.

Europäischer Schülerkalender. Der Europa-Kalender ist ein Schulkalender für Schüler der Sekundarstufe, der als Arbeitsmittel zum Aufschreiben der Hausaufgaben und für andere schulische Mitteilungen gedacht ist. Mehrere Generaldirektionen der Kommission und andere EU-Organe steuern Inhalte und Finanzmittel bei. Im Jahr 2010 wurde mit dem Auftragnehmer Generation Europe Foundation ein Rahmenvertrag über Gestaltung, Druck und Verteilung der Ausgabe 2011/2012 des Europa-Kalenders und des Lehrerbegleithefts geschlossen. Als Verwalter des Rahmenvertrags koordinierte und beaufsichtigte die Agentur die Durchführung dieses Projekts: Sie genehmigte 21 Aufträge von verschiedenen Generaldirektionen der Kommission und vom Wirtschafts- und Sozialausschuss.

DOLCETA (Development of On-Line Consumer Education Tools for Adults). Bei Dolceta handelt es sich um ein Online-Instrument für Verbraucherbildung für die Bürger in den 27 Mitgliedstaaten. Die Ausschreibung für diesen Dienst wurde im Jahr 2010 in die Wege geleitet.

Verbrauchermarktstudien. Es wurden drei spezifische Aufträge zum Rahmenvertrag für Verbrauchermarktstudien erteilt. Ferner wurde die Durchführung einer Marktbeobachtung von 51 Verbrauchermärkten in Auftrag gegeben.

2.3.   Arbeitsprogramm zum Programm „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“

Überwachung der von der GD Gesundheit und Verbraucher übertragenen Verträge über Projekte, die aufgrund der Ausschreibungen der Jahre 2007 und 2008 vergeben wurden, sowie der Aufträge, die aufgrund der Ausschreibung 2009 vergeben wurden. Basierend auf einer Vereinbarung mit der GD Gesundheit und Verbraucher wurde der Agentur ein Paket von sechs Aufträgen zum Programm „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“ übertragen. Die Agentur überwachte Programme, die in sieben neuen, aufgrund der Ausschreibungen des Jahres 2009 vergebenen Aufträgen zur Umsetzung gelangen.

Durchführung der Ausschreibungen des Jahres 2010 und Vergabe der Aufträge. Für die Schulungsprogramme sind Haushaltsmittel in Höhe von 13 320 000 Euro verfügbar. Es wurden 10 Ausschreibungen bzw. Aufforderungen zur Angebotsabgabe in die Wege geleitet.

3.   Ausarbeitung und Verbreitung von Informationen über das Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit, das Programm im Bereich Verbraucherpolitik, über im Rahmen des Programms „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“ finanzierte Projekte und die Tätigkeiten der Exekutivagentur im Jahr 2010.

Quelle: Angaben der Agentur.


(1)  Entscheidung der Kommission vom 9. September 2008 zur Übertragung von Befugnissen auf die Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

13.

Die Agentur nimmt die Feststellung des Hofes, dass die Mittelübertragungen, insbesondere in Titel III des operativen Haushalts der Agentur, weiter verringert werden sollten, zur Kenntnis. Zu diesem Zweck muss die Agentur ihre Haushaltsplanung und ihre Berichterstattungsinstrumente weiter überprüfen und Maßnahmen des Arbeitsprogramms früher während des Jahres einleiten. Dies sollte zu einer höheren Ausführungsrate der Zahlungsermächtigungen am Ende des Jahres führen.


15.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 366/100


BERICHT

über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Eisenbahnagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

2011/C 366/18

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Eisenbahnagentur (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Lille und Valenciennes wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 (1) geschaffen. Ziel der Agentur ist es, die Interoperabilität der Eisenbahnsysteme zu verbessern und ein gemeinsames Konzept für die Sicherheit zu entwickeln, um zur Schaffung eines wettbewerbsfähigeren europäischen Eisenbahnsektors mit einem hohen Sicherheitsniveau beizutragen (2).

2.

Der Haushalt 2010 der Agentur belief sich auf 24,1 Millionen Euro gegenüber 21 Millionen Euro im Vorjahr. Die Anzahl der von der Agentur zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 142 gegenüber 127 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des leitenden Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der leitende Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des leitenden Direktors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss (11) der Agentur ihre Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Die auf 2011 übertragenen Mittel beliefen sich auf 5,5 Millionen Euro, wovon 4,3 Millionen Euro (78 %) im Jahr 2011 zu liefernde Waren und Dienstleistungen betrafen. Der Umfang dieser Übertragungen ist übermäßig hoch und stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 6. September 2011 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 220 vom 21.6.2004, S. 3.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 15. Juni 2011 erstellt und ging beim Hof am 4. Juli 2011 ein. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.era.europa.eu.


ANHANG

Europäische Eisenbahnagentur (Lille/Valenciennes)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 91 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

„Zur Durchführung des Artikels 90 werden das Europäische Parlament und der Rat unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Verkehrs gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie des Ausschusses der Regionen:

a)

für den internationalen Verkehr aus oder nach dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats oder für den Durchgangsverkehr durch das Hoheitsgebiet eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gemeinsame Regeln aufstellen;

b)

für die Zulassung von Verkehrsunternehmern zum Verkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind, die Bedingungen festlegen;

c)

Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erlassen;

d)

alle sonstigen zweckdienlichen Vorschriften erlassen.“

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Ziele

Ziel der Agentur ist es, in technischen Angelegenheiten zur Durchführung der Rechtsvorschriften der Union beizutragen, die abzielen auf

die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Eisenbahnsektors,

die Entwicklung eines gemeinsamen Konzepts für die Sicherheit des europäischen Eisenbahnsystems,

um zur Schaffung eines europäischen Eisenbahnraums ohne Grenzen und zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus beizutragen.

Aufgaben

1 —   Abgabe von Empfehlungen zu folgenden Bereichen an die Kommission

die in der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit (2004/49/EG) vorgesehenen gemeinsamen Sicherheitsmethoden (CSM) und gemeinsamen Sicherheitsziele (CST);

Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsmaßnahmen;

Entwicklung technischer Spezifikationen für die Interoperabilität;

Überwachung der Interoperabilität;

Zertifizierung der Ausbesserungswerke;

berufliche Befähigung;

Einstellung von Fahrzeugen.

2 —   Abgabe von Stellungnahmen zu folgenden Bereichen

nationale Sicherheitsvorschriften;

Überprüfung der Qualität der Arbeit der benannten Stellen;

Interoperabilität des transeuropäischen Netzes.

3 —   Koordinierung der nationalen Stellen

Koordinierung zwischen den einzelstaatlichen Sicherheitsbehörden und Untersuchungsstellen (wie in der Richtlinie 2004/49/EG, Artikel 17 und 21 beschrieben).

4 —   Veröffentlichungen und Datenbanken

Bericht über die Sicherheit (alle zwei Jahre);

Bericht über den Fortschritt der Interoperabilität (alle zwei Jahre);

öffentliche Datenbank für Sicherheitsschriftstücke;

öffentliches Register der Interoperabilitätsschriftstücke.

Leitungsstruktur

1 —   Verwaltungsrat

Umfasst je einen Vertreter jedes Mitgliedstaats, vier Vertreter der Kommission und sechs nicht stimmberechtigte Vertreter der betroffenen Wirtschafts- und Berufszweige.

2 —   Leitender Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

3 —   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

4 —   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2009)

Haushalt

24 (21) Millionen Euro.

Personalbestand am 31. Dezember 2010

Im Stellenplan vorgesehene Planstellen: 139 (124),

davon besetzt am 31.12.2010: 133 (113),

sonstige Planstellen: 15 (14).

Personalbestand insgesamt: 148 (127), davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten: 101 (84),

administrative Tätigkeiten: 47 (43).

Tätigkeiten und Dienstleistungen im Jahr 2010

Empfehlungen zur Sicherheitsbescheinigung, einschließlich der Umstellung auf eine gemeinsame Sicherheitsbescheinigung für die Union, Empfehlungen zu einem gemeinsamen Muster für Fahrerlaubnisse der Triebfahrzeugführer und diesbezügliche Register, Zertifizierung der Ausbesserungswerke und der für die Instandhaltung zuständigen Stellen.

Empfehlungen zu Sicherheitsvorschriften, einschließlich Evaluierung der Vorgehensweise, wie nationale Sicherheitsvorschriften verfügbar gemacht werden, Prüfung der Umsetzung der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit in den Mitgliedstaaten.

Empfehlungen zur Sicherheitsberichterstattung, einschließlich gemeinsamer Sicherheitsindikatoren, Koordinierung zwischen den Sicherheitsbehörden und Untersuchungsstellen sowie Berichterstattung über die Sicherheitsleistung in den Mitgliedstaaten.

Empfehlungen zur Sicherheitsbewertung, einschließlich gemeinsamer Sicherheitsmethoden.

Empfehlungsentwürfe zu technischen Spezifikationen für die Interoperabilität und deren Revision. Evaluierung einer Erweiterung des Anwendungsbereichs sowie Fehlerbehebung.

Veröffentlichung eines Berichts zur Eisenbahnsicherheit.

Erstellung technischer Gutachten zu nationalen Vorschriften sowie Überwachung der Arbeit der benannten Stellen.

Einrichtung und Pflege einer Reihe von Registern für Interoperabilität und Sicherheit.

Tätigkeit als Systembehörde und Change Control Manager für ERTMS (Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem) sowie Unterstützung der Kommission bei der Evaluierung von ERTMS-Projekten.

Festlegung und Erstellung des Referenzdokuments der nationalen Vorschriften für die Fahrzeugzulassung und Einstufung ihrer Gleichwertigkeit im Hinblick auf eine länderübergreifende Anerkennung.

Bewertung der Auswirkungen zu allen Empfehlungen.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

13.

Die Agentur prüft die Möglichkeit, Rahmenverträge für Studien abzuschließen, wodurch sie spezielle Verträge sehr viel rascher nach der Feststellung des Haushaltsplans unterzeichnen könnte. Zudem überprüft die Agentur ihre Haushaltsvoranschläge für die Jahre 2011 und 2012, um sie besser an ihren tatsächlichen Bedarf anzupassen und die Verwendung ihrer Haushaltsmittel zu optimieren.


15.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 366/106


BERICHT

über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, zusammen mit den Antworten der Behörde

2011/C 366/19

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) mit Sitz in Parma wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 (1) eingerichtet. Hauptaufgabe der Behörde ist die Bereitstellung der für die Rechtsetzung der Union benötigten wissenschaftlichen Informationen sowie die Sammlung und Analyse von Daten zur Ermittlung und Überwachung von Risiken und die Lieferung unabhängiger Informationen zu diesen Risiken (2).

2.

Der Haushalt 2010 der Behörde belief sich auf 74,7 Millionen Euro gegenüber 71,4 Millionen Euro im Vorjahr. Zum Jahresende beschäftigte die Agentur 433 Mitarbeiter gegenüber 407 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Behörde bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Geschäftsführenden Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Geschäftsführende Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Behörde eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Geschäftsführenden Direktors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Behörde sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss (11) der Behörde ihre Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Behörde für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

13.

Eine Überprüfung der von den Mitgliedern des Verwaltungsrats abgegebenen Interessenerklärungen wird vom Vorsitzenden des Verwaltungsrats mit Unterstützung der stellvertretenden Vorsitzenden durchgeführt. Dieser Überprüfungsprozess ist nicht streng genug und nicht hinreichend detailliert. Beim Umgang mit Interessenkonflikten werden ähnliche Situationen unterschiedlich gehandhabt. Vollständigkeit und Transparenz dieses Verfahrens können noch verbessert werden.

14.

Einige Einstellungsverfahren wiesen Schwachstellen auf: Bei den schriftlichen Prüfungen wurde die Anonymität nicht gewahrt, die für die verschiedenen Abschnitte des Ausleseverfahrens zu erreichenden Punktzahlen wurden erst nach Beginn des Beurteilungsverfahrens festgelegt, und die angewandten Kriterien waren nicht hinreichend präzise. Diese Vorgehensweise gefährdet die Transparenz des Personaleinstellungsverfahrens.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 6. September 2011 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Behörde zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Behörde aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 16. Juni 2011 erstellt und ging beim Hof am 1. Juli 2011 ein. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.efsa.europa.eu/de/funding/accounts.htm.


ANHANG

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Parma)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

Sammlung von Informationen

freier Warenverkehr (Artikel 37 des Vertrags);

Beitrag zu einem hohen Schutzniveau in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz und Verbraucherschutz unter Berücksichtigung der auf wissenschaftliche Ergebnisse gestützten neuen Entwicklungen (Artikel 95 des Vertrags);

gemeinsame Handelspolitik (Artikel 133 des Vertrags).

Zuständigkeiten der Behörde

(Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Ziele

wissenschaftliche Gutachten sowie wissenschaftliche und technische Unterstützung für die Rechtsetzung und Politik der Gemeinschaft in allen Bereichen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit auswirken;

Bereitstellung unabhängiger Informationen über die Risiken im Bereich der Lebensmittelsicherheit;

Beitrag zu einem hohen Maß an Schutz für Leben und Gesundheit der Menschen;

Sammlung und Analyse der zur Beschreibung und Überwachung von Risiken erforderlichen Daten.

Aufgaben

wissenschaftliche Gutachten und Studien;

Förderung einheitlicher Risikobewertungsverfahren;

Unterstützung der Kommission;

Sammlung, Analyse und Zusammenstellung der erforderlichen wissenschaftlichen und technischen Daten;

Identifizierung und Beschreibung der neu auftretenden Risiken;

Herstellung einer Vernetzung von Organisationen, die in ähnlichen Bereichen tätig sind;

wissenschaftliche und technische Unterstützung beim Krisenmanagement;

Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit;

zuverlässige, objektive und leicht verständliche Informationen für die Öffentlichkeit und die Beteiligten;

Beteiligung am Schnellwarnsystem der Kommission.

Leitungsstruktur

1 —   Verwaltungsrat

Zusammensetzung

14 vom Rat (in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und der Kommission) ernannte Mitglieder und ein Vertreter der Kommission.

Aufgabe

Annahme des Arbeitsprogramms und Feststellung des Haushaltsplans und Sicherstellung der jeweiligen Durchführung.

2 —   Exekutivdirektor

Nach Anhörung vor dem Europäischen Parlament Ernennung durch den Verwaltungsrat auf der Grundlage einer von der Kommission vorgeschlagenen Liste von Bewerbern.

3 —   Beirat

Zusammensetzung

Ein Vertreter je Mitgliedstaat.

Aufgabe

Beratung des Geschäftsführenden Direktors.

4 —   Wissenschaftlicher Ausschuss und wissenschaftliche Gremien

Erstellung der wissenschaftlichen Gutachten der Behörde.

5 —   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

6 —   Interne Kontrolle

Interne Auditstelle der Behörde.

Interner Auditdienst der Kommission.

7 —   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2009)

Haushalt

74,7 (71,4) Millionen Euro, davon sind 100 % (100 %) Zuschüsse der Europäischen Union.

Personalbestand am 31. Dezember 2010

355 (355) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt:

330 (326) Mitarbeiter (Zeitbedienstete und Beamte);

Sonstige Planstellen 103 (81) (Vertragspersonal, abgeordnete nationale Sachverständige);

Personalbestand insgesamt 433 (407), davon entfallen auf:

 

operative Tätigkeiten: 323 (324);

 

administrative Tätigkeiten: 110 (83).

Es wird darauf hingewiesen, dass 21 schriftliche Angebote zum 31.12.2010 versandt wurden, was die Zahl der vorgesehenen Planstellen auf 454 erhöhte.

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2010 (Angaben für 2009)

Wissenschaftliche Arbeiten und beigefügte Veröffentlichungen 2010 (2009)  (1)

Tätigkeit 1:   Erstellung wissenschaftlicher Gutachten, Bereitstellung von wissenschaftlicher Beratung & Risikobewertungsansätze

Leitlinien des Wissenschaftlichen Ausschusses/Wissenschaftlichen Gremiums: 2 (6);

Gutachten des Wissenschaftlichen Ausschusses/Wissenschaftlichen Gremiums: 48 (72);

Wissenschaftlicher Bericht der Behörde: 5 (3);

Stellungnahme der Behörde: 4 (4);

Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses/Wissenschaftlichen Gremiums: 7 (6).

Wissenschaftliche Arbeiten für Tätigkeit 1 insgesamt = 66 (91)

Tätigkeit 2:   Beurteilung von Produkten, Stoffen und Angaben, die einer Genehmigung bedürfen

Schlussfolgerungen in Peer-Review-Verfahren zu Pestiziden: 73 (28);

Leitlinien der Behörde: 1 (3);

Leitlinien des Wissenschaftlichen Ausschusses/Wissenschaftlichen Gremiums: 6 (2);

Gutachten des Wissenschaftlichen Ausschusses/Wissenschaftlichen Gremiums: 244 (341);

Wissenschaftlicher Bericht der Behörde: 2 (0);

Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses/Wissenschaftlichen Gremiums: 5 (38).

Wissenschaftliche Arbeiten für Tätigkeit 2 insgesamt = 331 (412)

Tätigkeit 3:   Datenerhebung, wissenschaftliche Zusammenarbeit und Vernetzung

Leitlinien der Behörde: 3 (2);

Stellungnahme der Behörde: 2 (2);

Begründete Stellungnahme: 68 (76);

Wissenschaftlicher Bericht der Behörde: 38 (40).

Wissenschaftliche Arbeiten für Tätigkeit 3 insgesamt = 111 (120)

Beigefügte Veröffentlichungen

Ereignisbericht: 7 (2);

Externer wissenschaftlicher Bericht: 33 (1);

Technischer Bericht: 17 (10).

Beigefügte Veröffentlichungen insgesamt = 57 (13)

Stellungnahmen insgesamt = 565 (636)

durch Kommunikationsaktivitäten unterstützte wissenschaftliche Stellungnahmen: 34 % (24 %);

öffentliche Konsultationen: 78 (66);

Besuche auf der Website: 3 Millionen (2,4);

Abonnenten des E-Mail-Newsletters: 26 934 (25 690);

Medienberichte: 8 330 (9 038);

Medienanfragen: 857 (694);

Pressemeldungen: 16 (21);

Berichte in der Rubrik Webnachrichten: 59 (50);

Interviews: 116 (72).

Quelle: Angaben der Behörde.


(1)  Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Angaben des Jahres 2009 zu Vergleichszwecken angepasst wurden, um der neuen Einteilung der Arbeiten der Behörde Rechnung zu tragen. Die Gesamtzahl der Arbeiten bleibt unverändert.


ANTWORTEN DER BEHÖRDE

13.

Um die Selbstbewertung der Interessenerklärungen seiner Mitglieder zu verbessern, hat der Verwaltungsrat im Juni 2011 einen Verhaltenskodex angenommen. Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat zum Zwecke einer öffentlichen Konsultation den Entwurf eines Grundsatzpapiers zur Unabhängigkeit und zu den wissenschaftlichen Entscheidungsfindungsprozessen angenommen. Dieser neue Entwurf des Grundsatzpapiers sieht vor, dass die Behörde bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Unabhängigkeit von Mitgliedern des Verwaltungsrats die EU-Organe zu Rate ziehen kann, die bei der Ernennung beteiligt waren (Rat, Parlament, Kommission). Die endgültige Annahme wird für Ende 2011 erwartet.

14.

Wenngleich die früheren Leitlinien die Vorgaben der von der Kommission im Dezember 2010 gemäß Artikel 110 des Statuts validierten Durchführungsbestimmungen zur Einstellung erfüllten, passte die Behörde ihre Leitlinien an, um den Empfehlungen des Hofes über bewährte Verfahren Rechnung zu tragen.


15.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 366/112


BERICHT

über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen GNSS-Agentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

2011/C 366/20

EINLEITUNG

1.

Die Europäische GNSS (globales Satellitennavigationssystem)-Agentur (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Brüssel wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates vom 12. Juli 2004 (1) eingesetzt, um die Interessen der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit den europäischen GNSS-Programmen und die Aufgaben einer Regulierungsagentur in der Errichtungs- und der Betriebsphase des Programms Galileo wahrzunehmen. Durch die Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 (2) wurde der Zuständigkeitsbereich der bis 2010 als Europäische GNSS-Aufsichtsbehörde (3) bezeichneten Agentur auf die Kontrolle der Sicherheit der Galileo-Systeme und die Vorbereitung ihrer kommerziellen Nutzung beschränkt.

2.

Der Haushalt 2010 der Agentur belief sich auf 15,9 Millionen Euro gegenüber 44,4 Millionen Euro im Vorjahr. Die Anzahl der von der Agentur zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 42 gegenüber 35 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (4) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (5) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (6) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (7) vorgelegt.

Verantwortung des Exekutivdirektors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Exekutivdirektor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (8). In den Verantwortungsbereich des Exekutivdirektors fällt außerdem die Einrichtung (9) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse zu erstellen (10), die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (11) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung und für das Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge.

Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Im Lauf des Jahres 2010 erwarb die Agentur für 4,4 Millionen Euro materielle Güter (12) im Zusammenhang mit dem Programm Galileo (13). Diese Güter muss die Agentur der Europäischen Kommission übertragen. Sie wurden als Forschungsausgaben erfasst, hätten aber als zur Übertragung gehaltene Güter ausgewiesen werden müssen. Durch diesen Vorgang sind die Aktiva ebenso wie die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis um 4,4 Millionen Euro zu niedrig angesetzt.

Eingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

11.

Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss (14) der Agentur mit Ausnahme des in Ziffer 10 beschriebenen Sachverhalts ihre Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

12.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

13.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

HAUSHALTSFÜHRUNG UND FINANZMANAGEMENT

14.

Beim Verfahren zur Gewährung von Finanzhilfen (Mittelvolumen: 26 Millionen Euro) aufgrund der zweiten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Siebten Rahmenprogramm/Galileo wurde bei der Bewertung nicht klar zwischen Auswahl- und Vergabekriterien unterschieden. Kriterien zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Antragsteller wurden nicht festgelegt. Obwohl die Rechtsform des Antragstellers ausschlaggebend für die Gewährung des Erstattungshöchstsatzes war, nahm die Agentur keine diesbezügliche Prüfung vor.

15.

Bei der dritten Aufforderung zum Sechsten Rahmenprogramm (RP6) beruhten die von den Zuwendungsempfängern zu zwei geprüften Finanzhilfevereinbarungen vorgelegten Kostenaufstellungen auf Pauschalsätzen und nicht auf den tatsächlichen Kosten. Dies stellt einen Verstoß gegen die Gewinnverbotsregel bei EU-Finanzbeiträgen dar.

16.

Bei fünf geprüften Finanzhilfevereinbarungen — fast alle davon bezogen sich auf das Sechste Rahmenprogamm — verzögerte sich die Durchführung um ein bis drei Jahre. Der ursprüngliche Wert der Verträge wurde immer wieder aufgestockt.

17.

Nach Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 wurden die meisten Tätigkeiten und Vermögensgegenstände im Zusammenhang mit den Programmen EGNOS und Galileo im Dezember 2009 der Kommission übertragen. Wie mit 2 Millionen Euro, die die Agentur als technische Unterstützung von der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) erhalten hat, zu verfahren ist, war am 31. Dezember 2010 noch nicht entschieden.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

18.

Bei den geprüften Personalausleseverfahren waren keine Mindestpunktzahlen für die Zulassung zu schriftlichen und mündlichen Prüfungen bzw. für die Aufnahme in die Liste geeigneter Bewerber festgelegt worden. Diese Vorgehensweise gefährdete die Transparenz der Einstellungsverfahren.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 25. Oktober 2011 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 246 vom 20.7.2004, S. 1.

(2)  ABl. L 196 vom 24.7.2008, S. 1.

(3)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(4)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(5)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(6)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(7)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(8)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(9)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(10)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(11)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(12)  Magnetorquer, Propulsionsantriebe und Kraftstoffbehälter für Satelliten (In-orbit validation, IOV — Überprüfung in der Umlaufbahn) sowie Rubidium-Atomuhren für das Bodensegment (volle Betriebsfähigkeit — Full operational capability).

(13)  Verordnung (EG) Nr. 683/2008 über die weitere Durchführung der europäischen Satellitenprogramme (EGNOS und Galileo).

(14)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 16. September 2011 erstellt und ging beim Hof am 3. Oktober 2011 ein. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder www.gsa.europa.eu.


ANHANG

Europäische GNSS-Agentur (Brüssel)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung.

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EU) Nr. 912/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010)

Ziele

Wahrnehmung der Interessen der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit den europäischen GNSS-Programmen;

Aufgabe einer Regulierungsagentur für die europäischen GNSS-Programme.

Aufgaben

Die Agentur

a)

sorgt für die Sicherheitsakkreditierung und für den Betrieb der Galileo-Sicherheitszentrale;

b)

arbeitet an der Vorbereitung der kommerziellen Nutzung der Systeme, einschließlich der Durchführung der erforderlichen Marktanalyse, mit;

c)

führt weitere Aufgaben aus, die ihr von der Kommission übertragen werden können.

Leitungsstruktur

1 —   Verwaltungsrat

Zusammensetzung

ein Vertreter je Mitgliedstaat,

ein Vertreter der Kommission.

Aufgaben

Ernennung des Exekutivdirektors;

Festlegung des jährlichen Arbeitsprogramms;

Feststellung des Haushaltsplans;

Verabschiedung des Jahresberichts über die Tätigkeiten und Perspektiven der Agentur.

2 —   Exekutivdirektor

Vom Verwaltungsrat ernannt.

3 —   Ausschuss für Systemsicherheit und Gefahrenabwehr

Setzt sich zusammen aus einem Vertreter je Mitgliedstaat und einem Vertreter der Kommission.

4 —   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

5 —   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2009)

Endgültiger Haushaltsplan

15,9 (44,4) Millionen Euro; diese Mittel setzen sich zusammen aus dem Unionszuschuss in Höhe von 8,7 (7,4) Millionen Euro (von der Kommission bereitgestellter Betriebskostenzuschuss) und von der Kommission bereitgestellten operativen Mitteln in Höhe von 7,2 (37) Millionen Euro.

Personalbestand am 31. Dezember 2010 (2009)

28 (23) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 26 (23),

+ 14 (12) sonstige Bedienstete (Vertragspersonal, abgeordnete nationale Sachverständige), davon besetzt: 14 (12).

Geplanter Personalbestand insgesamt: 42 (35).

Personalbestand am 31. Dezember 2010: 40 (35), davon entfallen auf:

 

operative Tätigkeiten: 18 (14);

 

administrative Tätigkeiten: 14 (12);

 

sonstige Tätigkeiten: 8 (9).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2010

Programme

Unterstützung der Europäischen Kommission bei der Umsetzung der Programme EGNOS und Galileo.

Systemsicherheit

Systemsicherheit von Galileo und EGNOS;

öffentlich regulierter Dienst (Public Regulated Service — PRS) — Vorbereitung des PRS-Nutzersegments;

Beobachtungsstelle für die Sicherheit von Galileo (Galileo Security Monitoring Centre — GSMC);

GNSS — System für die Technologiekontrolle.

Marktentwicklung

EGNOS Markteinführung;

internationale Aktivitäten (Lateinamerika, Israel, China, Afrika);

Informationen und Bekanntmachung (EGNOS-Informationsportal, Veranstaltung Growing Galileo 2009).

Forschung und Entwicklung

Verwaltung von Projekten des Sechsten und des Siebten Rahmenprogramms (erste und zweite Aufforderung);

Einführung/Aktualisierung eines webbasierten Instruments für Wissensmanagement und -verbreitung.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

10.

Die GSA hat die Ausrüstung aus den folgenden Gründen nicht als Vermögensgegenstände in ihren Büchern geführt: 1. Das Ziel der IOV/FAC-Phase ist die Prüfung der technischen Realisierbarkeit des Systems, was 2010 nicht validiert wurde. 2. Nach dem Matimop-Abkommen war es nie vorgesehen, dass die GSA die Ausrüstung erwirbt. Sie war und wird auch in Zukunft nicht der Kontrolle der GSA unterliegen. 3. Unter buchhalterischen Gesichtspunkten wurde es als nicht umsichtig erachtet, einen Vermögensgegenstand anzusetzen, ohne dass für die GSA ein wirtschaftlicher Nutzen/Wert entsteht. 4. Auf der Grundlage der vorgenannten Tatsachen und entsprechend einer konsequenten Rechnungsführungspraxis der Kommission in einer solchen Situation, wurden die Kosten für die Ausrüstung 2010 als Forschungsausgaben verbucht.

14.

Die GSA folgt den Standardbewertungsprozessen des Siebten Rahmenprogramms, in dem die Zulassungskriterien und Bewertungskriterien festgelegt sind. Die GSA prüft aktuell die neuesten Leitlinien und Regeln der Kommission zum Siebten Rahmenprogramm, um im Vorfeld der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarungen der dritten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Siebten Rahmenprogramm eine strikte Einhaltung der Anforderungen zu gewährleisten.

Obwohl einheitliche Prüfungen der finanziellen Leistungsfähigkeit durchgeführt wurden, wurden diese nicht ordnungsgemäß dokumentiert. Die GSA verbessert ihre internen Verfahren, um sicherzustellen, dass alle Prüfungen der finanziellen Leistungsfähigkeit entsprechend registriert werden.

15.

Die von der GSA für das Sechste Rahmenprogramm verwalteten Finanzhilfevereinbarungen wurden von ihrem Vorgänger, dem gemeinsamen Unternehmen Galileo (GJU), übernommen. Das GJU und die Europäische Weltraumorganisation (ESA) hatten Regeln für das Sechste Rahmenprogramm festgesetzt, die geringfügig von den Regeln der Europäischen Kommission abwichen. Die verbleibenden offenen Finanzhilfevereinbarungen zum Sechsten Rahmenprogramm müssen gemäß den Bestimmungen dieser Verträge geschlossen werden, die auf den verwendeten Pauschalsätzen beruhten und von der ESA einer Ex-ante-Prüfung unterzogen wurden.

16.

Es wurde in der Regel eine schrittweise Erhöhung des ursprünglichen Wertes der Finanzhilfevereinbarungen zum Sechsten Rahmenprogramm vereinbart, um vom Zuwendungsempfänger zu verrichtende Zusatzaufgaben einzukalkulieren.

Sofern neue Maßnahmen, über dokumentierte Arbeitspakete, für wichtig befunden wurden, wurden die Finanzhilfevereinbarungen geändert, um die neuen zu entwickelnden Aufgaben zu unterstützen. Dies stellt bei der Verwaltung von EU-Finanzhilfen keinen Ausnahmefall dar.

Der wichtigste Grund für diese Änderungen und Erweiterungen (nicht zwangsläufig Verzögerungen) war die Tatsache, dass sich die GSA mit Spitzentechnologie befasst, die einer laufenden Weiterentwicklung unterliegt.

17.

Die GSA hat alle vertraglichen und rechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf das „Technische Amtliche Ersuchen der ESA Nr. 7“ erfüllt. Die GSA hat die Zahlungsaufforderung der Europäischen Raumfahrtbehörde (ESA) in Höhe von 2 Millionen EUR schließlich abgewiesen, da die ESA nicht die erforderlichen Berichte vorgelegt hatte, um das Erreichen wichtiger Zahlungsetappen zu belegen. Daher mussten die nicht verwendeten Beträge der Europäischen Kommission übertragen werden, mit der Verpflichtung, dass diese Kommission die Mittel für die Durchführung der IOV-Vereinbarung zwischen der ESA und der GSA verwendet. Die Übertragung soll im September 2011 abgeschlossen sein.

18.

Das GSA hat das Personalausleseverfahren verbessert. Seit 2011 legt das Vorauswahlkomitee vorher Mindestpunktzahlen für die Zulassung zu schriftlichen Prüfungen und Auswahlgesprächen fest.


15.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 366/117


BERICHT

über den Jahresabschluss 2010 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, zusammen mit den Antworten des Zentrums

2011/C 366/21

EINLEITUNG

1.

Das Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (nachstehend „das Zentrum“) mit Sitz in Luxemburg wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates (1) geschaffen. Aufgabe des Zentrums ist es, den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union Übersetzungsleistungen bereitzustellen, die diese für ihren Dienstablauf benötigen (2).

2.

Der Haushalt 2010 des Zentrums belief sich auf 55,9 Millionen Euro gegenüber 62,6 Millionen Euro im Vorjahr. Die Anzahl der vom Zentrum zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 225 gegenüber 218 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) des Zentrums bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung des Zentrums eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung des Zentrums sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss (11) des Zentrums seine Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Zentrums für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

12.

Im Laufe des Jahres 2010 reduzierte das Zentrum den kumulierten Haushaltsüberschuss 2009 in Höhe von 24 Millionen Euro insbesondere durch die Übertragung von Finanzmitteln an das Altersversorgungssystem der Union und Rückerstattungen an seine Kunden auf 9,2 Millionen Euro.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 6. September 2011 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Zentrums zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 der Kommission (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung des Zentrums aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 30. Mai 2011 erstellt und ging beim Hof am 29. Juni 2011 ein. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder www.cdt.europa.eu.


ANHANG

Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (Luxemburg)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union

Die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten haben einvernehmlich eine Erklärung abgegeben, wonach bei den Übersetzungsdiensten der Kommission in Luxemburg ein Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Union geschaffen wird, das die Übersetzungsdienste bereitstellt, die für die Arbeit der Einrichtungen erforderlich sind, deren Sitz mit dem Beschluss vom 29. Oktober 1993 festgelegt worden ist.

Zuständigkeiten des Zentrums

(Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1645/2003)

Ziele

Leistung der für die Arbeit der nachstehend genannten Einrichtungen erforderlichen Übersetzungsdienste:

Europäische Umweltagentur,

Europäische Stiftung für Berufsbildung,

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht,

Europäische Arzneimittel-Agentur,

Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher,

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Geschmacksmuster),

Europäisches Polizeiamt (Europol) und Europol-Drogenstelle.

Die Dienste des Zentrums können von nicht oben genannten, durch den Rat eingerichteten Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union, die über ihren eigenen Übersetzungsdienst verfügen, können die Dienste des Zentrums auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen.

Das Zentrum ist in vollem Umfang an den Arbeiten des interinstitutionellen Übersetzungsausschusses beteiligt.

Aufgaben

Treffen von Vereinbarungen für die Zusammenarbeit mit den Einrichtungen und Organen,

Beteiligung an den Arbeiten des interinstitutionellen Übersetzungsausschusses.

Leitungsstruktur

1 —   Verwaltungsrat

Zusammensetzung

ein Vertreter je Mitgliedstaat;

zwei Vertreter der Kommission,

je ein Vertreter der Einrichtungen, Organe oder Institutionen, die die Dienste des Zentrums in Anspruch nehmen.

Aufgabe

Verabschiedung des jährlichen Arbeitsprogramms und Annahme des Jahresberichts des Zentrums.

2 —   Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

3 —   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

4 —   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2009)

Endgültiger Haushaltsplan

55,9 Millionen Euro (62,6 Millionen Euro).

Personalbestand

225 (233) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 215 (202);

+ 10 (16) Vertragsbedienstete

Personalbestand insgesamt: 225 (218), davon entfallen auf:

 

operative Tätigkeiten: 110 (114)

 

administrative Tätigkeiten: 115 (104)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2010 (Angaben für 2009)

Anzahl der übersetzten Seiten:

819 598 (736 008)

Anzahl der Seiten pro Sprache:

Amtssprachen: 813 907 (730 565)

sonstige Sprachen: 5 691 (5 443)

Anzahl der Seiten pro Kunden:

Einrichtungen: 805 529 (708 589)

Organe: 14 069 (21 789)

Seitenzahl der Freelance-Übersetzungen:

448 160 (409 788)

Quelle: Angaben des Zentrums.


ANTWORTEN DES ZENTRUMS

12.

Im Rahmen seiner neuen Preispolitik, die auf ein Gleichgewicht zwischen den Einnahmen und den tatsächlichen Ausgaben abzielt, hat das Zentrum seinem Verwaltungsrat vorgeschlagen, eine Reserve von 4,3 Millionen EUR für Investitionen in das e-CDT-Programm, das 2012-2013 verwirklicht werden soll, und eine Reserve in Höhe von 4,9 Millionen EUR für die Stabilisierung der Preise einzustellen. Damit soll einem potenziellen Rückgang der Einnahmen aufgrund einer sinkenden Übersetzungsnachfrage vonseiten des größten Kunden des Zentrums vorausgegriffen werden.


15.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 366/122


BERICHT

über den Jahresabschluss 2010 des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, zusammen mit den Antworten des Zentrums

2011/C 366/22

EINLEITUNG

1.

Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (nachstehend „das Zentrum“) mit Sitz in Stockholm wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 (1) geschaffen. Hauptaufgaben des Zentrums sind das Sammeln und die Verbreitung der Informationen im Bereich der Prävention und Kontrolle menschlicher Erkrankungen sowie die Abgabe wissenschaftlicher Gutachten zu diesem Thema. Es soll außerdem die europaweite Vernetzung von Stellen, die in diesem Bereich tätig sind, koordinieren (2).

2.

Der Haushalt 2010 des Zentrums belief sich auf 57,8 Millionen Euro gegenüber 51 Millionen Euro im Vorjahr. Zum Jahresende beschäftigte das Zentrum 254 Mitarbeiter gegenüber 199 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) des Zentrums bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung des Zentrums eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung des Zentrums sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss (11) des Zentrums seine Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Zentrums für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Im Jahr 2010 wurde ein Betrag in Höhe von 15,6 Millionen Euro — dies entspricht 27 % des Gesamthaushalts einschließlich 50 % des Titels III „Operative Ausgaben“ — auf das Jahr 2011 übertragen. Der Umfang dieser Übertragungen ist gegenüber dem geringen Betrag antizipativer Passiva (5,5 Millionen Euro) übermäßig hoch und stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

14.

Bei den Personalausleseverfahren wurde weder die von den Bewerbern im Hinblick auf die Zulassung zur mündlichen Prüfung zu erreichende Mindestpunktzahl noch die zur Aufnahme in die Reserveliste erforderliche Mindestpunktzahl im Voraus bestimmt. Schriftliche Prüfungen wurden bei der Bewertung der Bewerber nicht durchgängig berücksichtigt. Diese Vorgehensweisen beeinträchtigen die Transparenz der Einstellungsverfahren.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 20. September 2011 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 1.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Zentrums zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung des Zentrums aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 10. Juni 2011 erstellt und ging beim Hof am 28. Juni 2011 ein. Die endgültige Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://ecdc.europa.eu/en/aboutus/Pages/AboutUs_KeyDocuments.aspx.


ANHANG

Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (Stockholm)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Bei der Festlegung und Durchführung aller Unionspolitiken und -maßnahmen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt.

Die Tätigkeit der Union ergänzt die Politik der Mitgliedstaaten und ist auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der körperlichen und geistigen Gesundheit gerichtet. Sie umfasst die Bekämpfung der weit verbreiteten schweren Krankheiten, wobei die Erforschung der Ursachen, der Übertragung und der Verhütung dieser Krankheiten sowie Gesundheitsinformation und -erziehung gefördert werden; außerdem umfasst sie die Beobachtung, frühzeitige Meldung und Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren.

Zuständigkeiten des Zentrums

(Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Rates)

Ziele

Stärkung der Abwehrmechanismen der EU gegen Infektionskrankheiten; insbesondere Ermittlung, Bewertung und Weitergabe von Informationen zu durch übertragbare Krankheiten bedingten derzeitigen und neu auftretenden Risiken für die menschliche Gesundheit.

Infolgedessen verwaltet das Zentrum spezialisierte Überwachungsnetze, gibt wissenschaftliche Gutachten ab, verwaltet das Frühwarn- und Reaktionssystem und stellt wissenschaftliche und technische Hilfe und Ausbildung bereit.

Aufgaben

Verwaltung der spezialisierten Überwachungsnetze betreffend die Krankheiten und Förderung der Tätigkeiten zur Vernetzung. Dem Zentrum kommt eine besondere Rolle bei der Datenerhebung, -validierung, -analyse und -verbreitung zu;

Bereitstellung fachkundiger Expertenberatung sowie wissenschaftlicher Gutachten und Studien auf dem Gebiet der übertragbaren Krankheiten;

Verwaltung des Frühwarn- und Reaktionssystems; Entwicklung von Verfahren zur Aufdeckung neu auftretender Bedrohungen der Gesundheit;

Stärkung der Kapazitäten der Mitgliedstaaten im Bereich der Bereitschaftspläne und der Ausbildung;

Unterrichtung der breiten Öffentlichkeit und interessierter Kreise über seine Arbeiten.

Leitungsstruktur

1.   Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Jeweils ein von den einzelnen Mitgliedstaaten ernanntes Mitglied, zwei vom Europäischen Parlament ernannte Mitglieder und drei Mitglieder, die die Kommission vertreten.

Aufgaben

Der Verwaltungsrat nimmt das Jahresprogramm des Zentrums an, stellt den Haushaltsplan fest und überwacht jeweils die Durch- und Ausführung.

2.   Direktor

Vom Verwaltungsrat auf der Grundlage einer von der Kommission vorgeschlagenen Bewerberliste ernannt.

3.   Beirat

Zusammensetzung

Ein Vertreter je Mitgliedstaat und drei nicht stimmberechtigte Vertreter der Kommission.

Aufgaben

Aufgabe des Beirats ist die Sicherstellung der höchsten wissenschaftlichen Fachkompetenz und der Unabhängigkeit der Tätigkeiten und Gutachten des Zentrums.

4.   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

5.   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Dem Zentrum für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2009)

Endgültiger Haushaltsplan

57,8 (51) Millionen Euro.

Personalbestand am 31. Dezember 2010

genehmigte Stellen: 200 (170),

davon besetzt: 175 (129),

sonstige Planstellen: 79 (70),

insgesamt 254 (199), davon entfallen auf

operative Tätigkeiten: 169 (120),

administrative und unterstützende Tätigkeiten: 85 (79).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2010 (Angaben für 2009)

Überwachung von 93 (1) (191) Bedrohungen mithilfe der Datenbank über die Bedrohung von übertragbaren Krankheiten (Threat Tracking Tool, TTT);

52 (52) wöchentliche Berichte über die Bedrohung von übertragbaren Krankheiten, die 431 Empfängern übermittelt wurden;

Unterstützung der Stellen für Seuchenüberwachung bei 5 (5) Großveranstaltungen; außerdem Überwachung von fünf Veranstaltungen mit Ausnahmecharakter/öffentlicher Bedeutung;

Erstellung von 32 (25) erstmaligen Gefahrenbewertungen und 10 (6) aktualisierten Gefahrenbewertungen;

Durchführung von 3 (2) Simulationsübungen zur Prüfung und Verbesserung der Vorsorge und Reaktion im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten; zudem Unterstützung bei vier externen Übungen (Kommission, Mitgliedstaaten);

80 (78) Teilnehmer an Schulungen durch das Europäische Programm für die Ausbildung von Epidemiologen vor Ort (EPIET);

6 Teilnehmer an Mikrobiologieschulungen im Bereich europäische öffentliche Gesundheit (EUPHEM);

106 (2) (346) Sachverständige im Bereich der öffentlichen Gesundheit aus 30 EU/EWR-Mitgliedstaaten nahmen an den Modulen für Kurzschulungen des Zentrums teil;

495 000 Besucher auf dem Online-Portal des Zentrums (Inbetriebnahme im Jahr 2009) und 70 000 heruntergeladene Dokumente;

34 (3) (43) wissenschaftliche Veröffentlichungen;

Organisation des dritten Europäischen Antibiotikatags unter der Beteiligung von 36 (34) Ländern;

verstärkte Überwachung; 11 der 17 spezialisierten Überwachungsnetze Ende 2010 in das Zentrum integriert;

Veröffentlichung des Jährlichen Epidemiologieberichts;

Veröffentlichung der jährlichen Berichte über Tuberkulose, HIV/AIDS und antimikrobielle Resistenz;

38 (28) wöchentliche Bulletins zum Thema Influenza/wöchentliche Übersichten zur Influenzaüberwachung für 2010;

20 (4) (50) wissenschaftliche Gutachten auf Anfrage von Interessengruppen;

Veranstaltung der vierten Europäischen wissenschaftlichen Konferenz für angewandte Infektionsepidemiologie (ESCAIDE) im November 2010 in Lissabon mit mehr als 600 (500) Teilnehmern;

Organisation der zweiten Eurovaccine-Konferenz mit 600 (400) Teilnehmern;

wöchentliche Veröffentlichung der wissenschaftlichen Zeitschrift Eurosurveillance mit 12 665 Online-Abonnenten (4 300 Empfänger der Druckausgabe im Jahr 2009);

Veröffentlichung von 1 618 Artikeln mit Bezug zum Zentrum in 49 Ländern weltweit.

Quelle: Angaben des Zentrums.


(1)  Der Rückgang im Jahr 2010 ist zum einen auf eine Änderung bei den Verfahren zur Überwachung von reisebedingten Legionellose-Clustern zurückzuführen und zum anderen auf die Influenzapandemie 2009, die weltweit starke Reaktionen auslöste.

(2)  Kurzschulungen wurden im Jahr 2010 nicht mehr prioritär eingesetzt; die Mittel wurden auf langfristige Fortbildungs-Stipendienprogramme umverteilt.

(3)  Die rückläufige Anzahl der Veröffentlichungen ist darauf zurückzuführen, dass viele Berichte des Jahres 2009 direkt infolge der Influenzapandemie verfasst wurden.

(4)  Die wissenschaftlichen Gutachten auf Anfrage von Interessengruppen sind im Jahr 2009 infolge der Grippepandemie angestiegen.


ANTWORTEN DES ZENTRUMS

13.

Das Zentrum hat die Mittelübertragungen in Titel III „Operative Ausgaben“ im Vergleich zum Jahr 2009 um 10 % verringert. Dennoch erkennt das Zentrum die Notwendigkeit an, die Mittelübertragungen — soweit möglich — weiter zu reduzieren.

14.

Das Zentrum hat die Bemerkungen des Rechnungshofs zur Kenntnis genommen und überprüft sein Auswahlverfahren im Hinblick auf eine Erhöhung der Transparenz. Im Jahr 2011 wurde beschlossen, grundsätzlich die Bewerber mit der höchsten Anzahl von Übereinstimmungen mit den Anforderungen der freien Stellen zur mündlichen Prüfung zuzulassen; diejenigen Bewerber, die bei der mündlichen Prüfung eine Mindestpunktzahl von 70 % erreichen, werden in die Auswahl- und die Reserveliste aufgenommen. Das Zentrum überprüft ferner sein Auswahlverfahren im Hinblick auf eine bessere Berücksichtigung der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen.


15.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 366/127


BERICHT

über den Jahresabschluss 2010 des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, zusammen mit den Antworten des Zentrums

2011/C 366/23

EINLEITUNG

1.

Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (nachstehend „das Zentrum“) mit Sitz in Thessaloniki wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates (1) errichtet. Hauptaufgabe des Zentrums ist die Förderung und Weiterentwicklung der Berufsbildung auf Unionsebene. Zu diesem Zweck erstellt und verbreitet das Zentrum eine Dokumentation über die Berufsbildungssysteme (2).

2.

Der Haushalt 2010 des Zentrums belief sich auf 18,3 Millionen Euro gegenüber 18,6 Millionen Euro im Vorjahr. Zum Jahresende beschäftigte das Zentrum 125 Mitarbeiter gegenüber 129 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) des Zentrums bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung des Zentrums eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung des Zentrums sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss (11) des Zentrums seine Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Zentrums für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Das Zentrum erhält jährliche Beiträge von zwei nicht der EU angehörenden Staaten, die die Arbeit des Zentrums nutzen. Diese Mittel werden als zweckgebundene Einnahmen verwaltet und müssen somit für spezifische Projekte gebunden werden. Die Zielsetzung für die Verwendung dieser Mittel im Jahr 2010 wurde nicht erreicht.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 13. September 2011 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Zentrums zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung des Zentrums aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 21. Juni 2011 erstellt und ging beim Hof am 24. Juni 2011 ein. Die des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://cedefop.europa.eu/about/budget_discharge.asp.


ANHANG

Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Thessaloniki)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereich der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 166 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Die Union führt eine Politik der beruflichen Bildung, welche die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für Inhalt und Gestaltung der beruflichen Bildung unterstützt und ergänzt.

Zuständigkeiten des Zentrums

(Artikel 2 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates)

Ziele des Zentrums

Als Referenzzentrum der Europäischen Union für die Förderung der Berufsbildung liefert das Zentrum den politischen Entscheidungsträgern, Berufsbildungsforschern und -praktikern Informationen zur Förderung eines besseren Verständnisses des Bildungswandels, um angemessenere Entscheidungen im Hinblick auf künftige Maßnahmen zu ermöglichen.

Das Zentrum unterstützt die Europäische Kommission, um die Berufsbildung und die ständige Weiterbildung auf Unionsebene zu fördern und weiterzuentwickeln.

Aufgaben

Erstellung einer ausgewählten Dokumentation und Auswertung von Daten;

Beitrag zur Entwicklung und Koordinierung der Forschung;

Gewährleistung der Verbreitung zweckdienlicher Informationen;

Förderung und Unterstützung von Initiativen, durch die eine konzertierte Lösung der Probleme der Berufsbildung erleichtert werden kann;

Bildung eines Treffpunkts für ein breites und gemischtes Publikum.

Leitungsstruktur

1 —   Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Pro Mitgliedstaat:

ein Regierungsvertreter;

ein Vertreter der Arbeitgeberverbände;

ein Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen.

Drei Vertreter der Kommission.

2 —   Vorstand

Bestehend aus

dem Vorsitzenden und den drei stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrats (jeweils einer aus jeder der drei Gruppen), den Koordinatoren der Gruppen und einem Vertreter der Kommission.

3 —   Direktor

Von der Kommission anhand einer vom Verwaltungsrat vorgelegten Kandidatenliste ernannt. Er setzt die Beschlüsse des Verwaltungsrats und des Vorstands um und leitet das Zentrum.

4 —   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

5 —   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Dem Zentrum für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2009)

Endgültiger Haushalt

18,3 (18,6) Millionen Euro,

Unionszuschuss: 98 % (97 %).

Personalbestand am 31. Dezember 2010

Anzahl der im Stellenplan vorgesehenen Planstellen: 101 (101),

davon besetzt: 96 (96).

Sonstiges Personal:

 

Vertragspersonal 24 (26),

 

abgeordnete nationale Sachverständige 5 (7).

Personalbestand insgesamt: 125 (129);

 

operationelle Tätigkeiten: 90 (88),

 

administrative Tätigkeiten: 35 (41).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2010 (Angaben für 2009)

Höhepunkte bei der Umsetzung des Arbeitsprogramms 2010:

Analyse von und Berichterstattung über politische Entwicklungen

Der vierte Bericht über die Berufsbildungspolitik A bridge to the future (Eine Brücke in die Zukunft) stellte eine Bestandsaufnahme der in den Jahren 2002-2010 im Kopenhagen-Prozess erzielten Fortschritte dar und wurde bei einer Ministertagung im Dezember erörtert. Dieser Bericht wurde auch zur Erstellung des Kommuniqué von Brügge herangezogen, in dem Prioritäten und erwartete Ergebnisse für die europäische Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung bis 2020 festgelegt sind. Nationale ReferNet-Politikberichte enthielten eine Bestandsaufnahme des Fortschritts auf nationaler Ebene und flossen in den Politikbericht des Zentrums ein.

In mehreren Workshops wurden Forschungsarbeiten zu Kostenaufteilungsmechanismen für die Finanzierung der beruflichen Bildung erörtert, wodurch die Grundlage für eine vergleichende Analyse der wirksamsten und effizientesten Mechanismen geschaffen wurde.

Unterstützung der Entwicklung europäischer Instrumente und Grundsätze der beruflichen Bildung und des lebenslangen Lernens

weiterhin Koordinierung der EQR-Beratungsgruppe (Europäischer Qualifikationsrahmen) zusammen mit der Europäischen Kommission, Unterstützung und Überwachung des Umsetzungsprozesses; Analyse der und Berichterstattung über die Entwicklungen auf nationaler Ebene und Veröffentlichung des Berichts The development of national qualifications frameworks in Europe (Die Entwicklung nationaler Qualifikationsrahmen in Europa). Beiträge zu zahlreichen Politikveranstaltungen und Organisation mehrerer Workshops (Workshopunterlagen sind auf der Website des Zentrums abrufbar);

Unterstützung der Entwicklung des ECVET (Europäisches Kreditpunktesystems für die berufliche Bildung), Erstellung eines Referenzdokuments für eine Konferenz anlässlich der spanischen Präsidentschaft. Veröffentlichung des ersten ECVET-Fortschrittberichts The development of ECVET in Europe (Die Entwicklung des ECVET in Europa) und der Studie Linking credit systems and qualifications frameworks (Die Verknüpfung von Kreditpunktesystemen und Qualifikationsrahmen);

Unterstützung des EQAVET (Europäischer Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung). Veröffentlichung von zwei Forschungspapieren zur Qualitätssicherung in verschiedenen Bereichen;

Beitrag zur weiteren Entwicklung des Europass. Die Europass-Website lockt weiterhin eine steigende Anzahl von Besuchern und Nutzern an. Bis Dezember 2010 waren (seit der Einführung des Europass im Jahr 2005) 10,9 Millionen europäische Lebensläufe online erstellt worden, womit das ursprüngliche Ziel von 3 Millionen weit übertroffen wurde. Im Jahr 2010 wurden 3,7 Millionen Lebensläufe online erstellt und die Website über 10 Millionen mal abgerufen;

Koordination von 230 (246) Studienbesuchen für 2 358 (2 432) Experten im akademischen Jahr 2009/10. Wirkungsbewertungen belegen die hohe Zufriedenheitsrate (97 %) und Qualität. Im akademischen Jahr 2010/11 werden bis Ende Juni 244 Besuche mit 2 732 Teilnehmern stattgefunden haben.

Analyse von Qualifikationen und Kompetenzen

Die vom Zentrum durchgeführte Analyse des Qualifikationsbedarfs lieferte einen Input zur neuen Europa 2020-Flaggschiffinitiative „Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen“ und floss in einen Bericht der Kommissions-Sachverständigengruppe für diesen Bereich ein.

Die aktualisierten Qualifikationsprognosen bis 2020 wurden veröffentlicht und bei mehreren hochrangigen Veranstaltungen einschließlich von der Kommission und anlässlich der spanischen Präsidentschaft organisierter Konferenzen vorgestellt.

Der Ansatz, die Methode sowie ein Fragebogen für eine Erhebung bei den europäischen Arbeitgebern bezüglich des sich abzeichnenden Qualifikationsbedarfs wurden vereinbart.

Der Bericht „Qualifikationen für grüne Arbeitsplätze“ wurde in Zusammenarbeit mit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) veröffentlicht, und die Beispiele für umweltgerechtere Arbeitsplätze wurden bei mehreren Konferenzen einschließlich einer Konferenz anlässlich der belgischen Präsidentschaft erörtert.

In mehreren Studien wurde das Thema Qualifikationsungleichgewicht behandelt: The skill matching challenge (Herausforderung Qualifikationsgleichgewicht), Working and ageing (Erwerbstätigkeit und Alterung) und The right skills for silver workers (Geeignete Qualifikationen für aktive Senioren).

Qualifikationen für das lebenslange Lernen

Veröffentlichung der Studien Changing qualificationsA review of qualifications policies and practices (Sich verändernde Qualifikationen — Eine Bestandsaufnahme der Qualifikationsstrategien und -praktiken) und Learning outcomes approaches in VET curricula (Lernergebnisorientierte Ansätze in berufsbildenden Curricula) sowie von Hintergrundpapieren für die ESCO-Initiative (europäische Terminologie für Qualifikationen, Kompetenzen und Beschäftigungen) bei mehreren Workshops und EU-Konferenzen, wobei diese Dokumente Input und Belege für die Erörterung strategischer Optionen lieferten;

Unterstützung des ELPGN (Europäisches Netzwerk für die Politik der lebensbegleitenden Beratung). Die Broschüre „Lebensbegleitende Beratung für besseres Lernen und Arbeiten in Europa“ und das Forschungspapier Guiding at-risk youth through learning to work (Begleitung gefährdeter Jugendlicher, das Arbeiten zu erlernen) wurden für eine Konferenz der spanischen Präsidentschaft zur beruflichen Bildung erstellt. Die Studie Socially responsible restructuring (Sozial verantwortliche Umstrukturierung), der Workshop Supporting longer working livesGuidance and counselling for ageing workers (Unterstützung in einem längeren Arbeitsleben — Begleitung und Beratung älterer Erwerbstätiger) und Peer-Learning-Veranstaltungen zur Unterstützung unternehmerischer Kompetenzen durch Bildung und Beratung lieferten Belege und Input für weitere Entwicklungen;

Veröffentlichung des Arbeitspapiers Professional development opportunities for in-company trainers (Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten für betriebsinterne Ausbilder). Vorbereitungsarbeiten zur Einrichtung einer neuen thematischen Arbeitsgruppe zum Thema Berufsausbilder gemeinsam mit der Kommission.

Beiträge zur Arbeitsgruppe Erwachsenenbildung und zum Aktionsplan Erwachsenenbildung der Kommission. Abschluss der Bestandsaufnahme Learning while working — success stories of workplace learning in Europe (Gleichzeitiges Lernen und Arbeiten — Europäische Erfolgsgeschichten über das Lernen am Arbeitsplatz);

Vorbereitung eines Strategiepapiers zur Umsetzung der Leitlinien für die Validierung. Aktualisierung (mit der Kommission) und Online-Bereitstellung der europäischen Bestandsaufnahme zur Validierung (Website). Bereitstellung von Inhalten für die künftige Empfehlung des Rates zur Validierung nicht formalen und informellen Lernens.

Berufsbildungsforschung

Darlegung der ersten Nachweise für den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen beruflicher Bildung bei europäischen Konferenzen zur Berufsbildungsforschung.

Bewertung des Forschungspapiers Employer provided training in Europe (Fortbildung durch den Arbeitgeber in Europa) und Veröffentlichung der diesbezüglichen Ergebnisse. Gleichzeitig trug das Zentrum weiterhin zur Entwicklung europäischer Statistiken und Indikatoren bei.

Kommunikation und Verbreitung der Arbeit des Zentrums

Positive Wirkung der neuen Website und der neuen Formate für Veröffentlichungen wie Kurzberichte. Verstärkte Reaktionen der Presse aufgrund regelmäßiger Pressemitteilungen. Elektronische Formate für die Veröffentlichung verkürzen die Lieferfristen und werden gut angenommen. Wichtige Zielgruppen — wie z. B. Mitglieder des Europäischen Parlaments — werden durch direkten Input zu Initiativen und die gemeinsame Veranstaltung von Workshops unterstützt.

Die Schlüsselindikatoren weisen auf eine hohe Wirkung der Tätigkeiten des Zentrums hin: die Arbeit des Zentrums wird in 88 EU-Strategiepapieren erwähnt, und es gibt 21 Aufträge für künftige Beiträge. Das Zentrum leistete einen direkten Beitrag zu 31 EU-Strategiepapieren. Die Inanspruchnahme der Website stieg stark an: Besuche (+ 53 % gegenüber 2009), einmalige Besucher (+ 70 %); Teilnahme an 94 Konferenzen; 107 vom Zentrum organisierte Sitzungen/Veranstaltungen im Jahr 2010; hohe Zufriedenheit der Teilnehmer (3,7 auf einer 4-Punkte-Skala). 39 „neue“ Veröffentlichungen sowie zusätzlich Veröffentlichung von 54 Übersetzungen; 579 Medienartikel zur Arbeit des Zentrums.

Weitere Informationen und die Indikatoren des Leistungserfassungssystems sind dem Jahresbericht 2010 (EN, DE, FR) und dem Jährlichen Tätigkeitsbericht 2010 (www.cedefop.europa.eu) zu entnehmen.

Quelle: Angaben des Zentrums.


ANTWORTEN DES ZENTRUMS

13.

Das Zentrum nimmt die Anmerkung des Hofes zur Kenntnis und bestätigt sein festes Vorhaben, den vereinbarten Plan bis 2013 umzusetzen.


15.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 366/134


BERICHT

über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Polizeiakademie, zusammen mit den Antworten der Akademie

2011/C 366/24

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Polizeiakademie (nachstehend „die Akademie“) mit Sitz in Bramshill wurde mit Beschluss 2000/820/JI des Rates errichtet, der im Jahr 2005 durch den Beschluss 2005/681/JI des Rates (1) aufgehoben und ersetzt wurde. Aufgabe der Akademie ist die Funktion als Netz nationaler Polizeihochschulen und -akademien in den Mitgliedstaaten und die Durchführung von Ausbildungsveranstaltungen für hochrangige Führungskräfte der Polizeidienste auf der Grundlage gemeinsamer Standards (2).

2.

Der Haushalt 2010 der Akademie belief sich auf 7,8 Millionen Euro gegenüber 8,8 Millionen Euro im Vorjahr. Zum Jahresende beschäftigte die Akademie 31 Mitarbeiter gegenüber 28 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Akademie bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Akademie eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Akademie sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss (11) der Akademie ihre Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Akademie für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Mehr als 1,6 Millionen Euro — dies entspricht 48 % der aus dem Jahr 2009 übertragenen Mittel — mussten im Jahr 2010 annulliert werden. Dies stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

14.

Die Ausgaben für die Veranstaltung von Schulungskursen und Seminaren machten einen bedeutenden Anteil des Haushalts der Akademie aus. Das Verfahren der Akademie für die Genehmigung von Zahlungsanträgen in Verbindung mit solchen Aktivitäten wurde insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit von Belegdokumenten nicht streng genug gehandhabt.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

15.

Es wurde eine externe Ex-post-Überprüfung der während der Jahre 2007 und 2008 zur Finanzierung privater Ausgaben verwendeten Mittel durchgeführt. Die externen Prüfer kamen zu dem Schluss, dass in diesem Zusammenhang keine weiteren Mittel wiedereinzuziehen sind.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 6. September 2011 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 256 vom 1.10.2005, S. 63.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Akademie zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Akademie aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 8. Juni 2011 erstellt und ging beim Hof am 22. Juni 2011 ein. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder https://www.cepol.europa.eu/index.php?id=final-accounts.


ANHANG

Europäische Polizeiakademie (Bramshill)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 87 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Angleichung der Rechtsvorschriften

„(1)

Die Union entwickelt eine polizeiliche Zusammenarbeit zwischen allen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, einschließlich der Polizei, des Zolls und anderer auf die Verhütung oder die Aufdeckung von Straftaten sowie entsprechende Ermittlungen spezialisierter Strafverfolgungsbehörden.

(2)

Für die Zwecke des Absatzes 1 können das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen erlassen, die Folgendes betreffen: (…)

b)

Unterstützung bei der Aus- und Weiterbildung von Personal sowie Zusammenarbeit in Bezug auf den Austausch von Personal, die Ausrüstungsgegenstände und die kriminaltechnische Forschung“.

Zuständigkeiten der Akademie

(Beschluss 2005/681/JI des Rates)

Ziele

Die Akademie verfolgt als Ziel, durch Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den ihr angehörenden Ausbildungseinrichtungen an der Schulung von hochrangigen Führungskräften der Polizeidienste in den Mitgliedstaaten mitzuwirken. Sie unterstützt und entwickelt einen europäischen Ansatz für die Hauptprobleme, die sich in den Mitgliedstaaten im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung, der Kriminalitätsprävention und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung insbesondere auf grenzüberschreitender Ebene stellen.

Aufgaben

Vertiefung der Kenntnisse über die nationalen Polizeisysteme und -strukturen der anderen Mitgliedstaaten und über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in der Europäischen Union.

Verbesserung der Kenntnisse über die internationalen Regelungen und die Regelungen der Europäischen Union, insbesondere in den folgenden Bereichen:

a)

Organe und Einrichtungen der Europäischen Union, ihre Arbeitsweise und Rolle sowie Beschlussfassungsverfahren und Rechtsakte der Europäischen Union, insbesondere ihre Bedeutung für die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden;

b)

Ziele, Aufbau und Arbeitsweise von Europol und die Möglichkeiten für eine möglichst umfassende Zusammenarbeit zwischen Europol und den mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität befassten Strafverfolgungsbehörden in den Mitgliedstaaten;

c)

Ziele, Aufbau und Arbeitsweise von Eurojust.

Gewährleistung einer angemessenen Aus- und Fortbildung hinsichtlich der Wahrung der demokratischen Garantien, insbesondere der Verteidigungsrechte.

Leitungsstruktur

1 —   Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Je eine Delegation jedes Mitgliedstaats.

Jede Delegation verfügt über eine Stimme. Vertreter der Europäischen Kommission und des Generalsekretariats des Rates der Europäischen Union sowie von Europol werden als nicht stimmberechtigte Beobachter zu den Sitzungen eingeladen.

2 —   Direktor

Verantwortlich für die Verwaltung der Akademie, Ernennung und Amtsenthebung durch den Verwaltungsrat.

3 —   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

4 —   Interner Prüfer

Interner Auditdienst der Kommission.

5 —   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Akademie für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2009)

Haushalt

7,8 (8,8) Millionen Euro.

Personalbestand

Im Stellenplan 2010 vorgesehene Planstellen: 26 (26) Zeitbedienstete.

Zusätzlich waren Mittel für 10 (13) Vertragsbedienstete eingestellt.

Die Mitgliedstaaten stellten während des Jahres zudem insgesamt 4 (2) nationale Sachverständige ab.

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2010 (Angaben für 2009)

1 —   Schulungskurse und Seminare

Die Akademie organisierte 91 (88) Schulungskurse, Seminare und Konferenzen. Eine vorläufige Auswertung der Beurteilungen zeigt, dass die allgemeine Zufriedenheit mit den Aktivitäten der Akademie und den diesbezüglichen Lernergebnissen hoch ist. Die Akademie brachte 2 198 Rechtsvollzugsbeamte (841 Ausbilder und 1 997 Teilnehmer) aus 36 Ländern (EU-Mitgliedstaaten und Drittländer) zusammen. Sie organisierte 10 (7) Aktivitäten zur Unterstützung des Netzwerks und führte das System für Partnerschaftsrahmenverträge ein, wodurch Zuschussvereinbarungen für das Programm 2011 und die Folgejahre abgeschlossen werden konnten. Es wurden keine Aktivitäten auf das nächste Kalenderjahr verschoben.

2 —   Externe Beziehungen

Die Akademie unterzeichnete am 7. Dezember 2010 Kooperationsabkommen mit dem türkischen Polizeiinstitut und der kroatischen Polizeiakademie. Außerdem unterzeichnete sie am 9. Dezember 2010 überarbeitete Kooperationsabkommen mit dem Nationalen Polizeikolleg Islands und der norwegischen Polizeihochschule. Es wurden laufende Verhandlungen bezüglich künftiger Kooperationsabkommen (ein Abkommen und eine Absichtserklärung) mit der Russischen Föderation, Georgien, Albanien und Montenegro eingeleitet.

3 —   Gemeinsame Lehrpläne

Im Jahr 2010 kam ein Gemeinsamer Lehrplan zu Geldwäsche zu den fünf bereits für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten eingeführten Gemeinsamen Lehrplänen hinzu: Europol, Polizeiethik und Korruptionsprävention, Häusliche Gewalt (I & II), Menschenhandel und Drogenhandel.

4 —   Evaluierung

Eine Fünf-Jahres-Evaluierung der Tätigkeit der Akademie wurde im Jahr 2010 abgeschlossen.

5 —   Forschung und Wissenschaft

Das Netzwerk der nationalen Research and Science-Korrespondenten und die Research and Science-Arbeitsgruppe unterstützten die Vorbereitungen für drei Aktivitäten aus dem Arbeitsprogramm der Akademie im Bereich Forschung und Wissenschaft:

1.

Jährliche Konferenz der Akademie zur Polizeiwissenschaft und -forschung,

2.

Forschungssymposium Policing Diversity (Vielfalt der Polizeiarbeit),

3.

Forschungssymposium Policing Major Public Events (Polizeiarbeit bei Großveranstaltungen).

Zwei weitere Ausgaben des Bulletins zum Bereich Forschung und Wissenschaft (European Police Science and Research Bulletin) wurden auf der Website der Akademie veröffentlicht. Der Bericht über die Erhebung zur europäischen Polizeiausbildung im Lichte des Bologna-Prozesses (Survey on European Police Education and Bologna) wurde abgeschlossen. Die Beiträge der Akademie wurden anlässlich des Stockholmer Kriminologiesymposiums und der jährlichen Konferenz der europäischen Gesellschaft für Kriminologie vorgestellt. Der Bestand der e-Bibliothek wächst weiter an und dient registrierten Nutzern des e-Net als Wissensquelle.

6 —   Projekt Euromed Police II

Das Projekt Euromed wurde nach Erreichen der operativen Ziele am 30. September 2010 abgeschlossen.

7 —   Austauschprogramm

Das Austauschprogramm der Akademie, ein einjähriges Projekt, begann im Jahr 2009 und endete im Jahr 2010. Die erste Austauschphase lief von Oktober bis Dezember 2009 und die zweite Austauschphase von Januar bis März 2010. Der Austausch erstreckte sich bei erfahrenen Polizeibeamten über 12-14 Kalendertage und bei Ausbildern über 18-22 Kalendertage. 51 Teilnehmer aus 21 Mitgliedstaaten nahmen an den ersten beiden Austauschphasen teil. Die vorrangigen Themen waren Bürgernahe Polizeiarbeit oder Organisiertes Verbrechen (erfahrene Polizeibeamte) sowie Lernumfeld (Ausbilder). Nach einer Anpassung des Zuschusses wurden die verbleibenden Mittel für eine dritte Austauschphase mit 88 erfahrenen Polizeibeamten eingesetzt.

8 —   Elektronisches Netz (e-Net)

Das e-Net (elektronisches Netz) der Akademie verzeichnete am Ende des Jahres 2 010 102 000 (76 000) einmalige Besucher (34 % mehr als im Jahr 2009) und 6 226 (903) registrierte Nutzer. Das Learning Management System erwies sich als äußerst erfolgreich, nicht nur als Unterstützung der traditionellen Aktivitäten der Akademie wie Schulungskurse und Seminare, sondern auch als Plattform für den Informationsaustausch im Rahmen des Austauschprogramms Europäische Polizeiakademie/ISEC (Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung) und verschiedener Arbeitsgruppen. Im Jahr 2010 wurde das Dokumentenmanagementsystem für alle Governance-Gruppen außerdem zur vorrangigen Datenquelle für Sitzungsunterlagen, wobei es einigen Gruppen als ausschließliches Instrument für die Verbreitung von Dokumenten diente.

Quelle: Angaben der Akademie.


ANTWORTEN DER AKADEMIE

13.

Damit sich die vom Rechnungshof beschriebene Situation in Zukunft nicht wiederholt, wurde die Mittelübertragung 2010 strengen Kriterien unterworfen, um Annullierungen im Jahr 2011 zu vermeiden. Im Juni 2011 wurden alle offenen Mittelbindungen überprüft, um die Inanspruchnahme der Haushaltsmittel besser zu überwachen und die Haushaltsausführung 2011 zu optimieren.

14.

CEPOL hat sein Verfahren für die Genehmigung von Zahlungsanträgen und deren Belegdokumenten verbessert. Darüber hinaus hat CEPOL eine neue Schulung für Veranstalter von Schulungskursen organisiert, um die Kontrolle über die Kurse und die Qualität der Zahlungsunterlagen zu verbessern.

15.

CEPOL nimmt die Beobachtungen des Hofes zur Kenntnis. Dennoch ist die Akademie bestrebt, die Mittel, die noch nicht vollständig eingezogen wurden, weitestgehend einzuziehen.


15.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 366/140


BERICHT

über den Jahresabschluss 2010 von Eurojust, zusammen mit den Antworten von Eurojust

2011/C 366/25

EINLEITUNG

1.

Mit Beschluss 2002/187/JI des Rates (1) wurde Eurojust mit Sitz in Den Haag zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren organisierten Kriminalität errichtet. Eurojust verfolgt das Ziel einer verbesserten Koordinierung der laufenden Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen, die das Gebiet mehrerer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und auch von Drittländern betreffen (2).

2.

Nach Annahme des Berichtigungshaushaltplans belief sich der Haushalt 2010 von Eurojust auf 32,3 Millionen Euro gegenüber 28,2 Millionen Euro im Vorjahr. Zum Jahresende beschäftigte Eurojust 295 Mitarbeiter gegenüber 248 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) von Eurojust bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Verwaltungsdirektors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Verwaltungsdirektor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung von Eurojust eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Verwaltungsdirektors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung von Eurojust sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss (11) von Eurojust seine Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss von Eurojust für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Die aus Titel III „Operative Ausgaben“ auf das Jahr 2011 übertragenen Mittel machten 38 % des Gesamtbudgets dieses Haushaltstitels aus. Der Umfang der Mittelübertragungen war übermäßig hoch, was einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit darstellt.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

14.

Der Verwaltungsdirektor von Eurojust ist gegenüber der Entlastungsbehörde für alle unter Ziffer 5 „Verantwortung des Verwaltungsdirektors“ aufgeführten Aufgaben rechenschaftspflichtig. Allerdings ist er de facto nicht für die Mehrzahl der Entscheidungen im Zusammenhang mit der laufenden Verwaltung zuständig, da diese vom Kollegium von Eurojust auf der Grundlage der einschlägigen Bestimmungen der Gründungsverordnung (12) getroffen werden. Eine Neudefinierung der jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten der beteiligten Akteure sollte in Betracht gezogen werden, um eine wirksame Lösung für diese Überschneidungen bei der Rechenschaftspflicht zu finden.

15.

Bei den öffentlichen Vergabeverfahren versäumte es der Bewertungsausschuss in einem Fall, die in der Leistungsbeschreibung veröffentlichte Gewichtung anzuwenden.

16.

Obwohl bei Einstellungen keine abgelaufenen Reservelisten herangezogen werden dürfen, wurde im Jahr 2010 ein Beamter von einer im Januar 2009 abgelaufenen Reserveliste eingestellt.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

17.

Der Anteil unbesetzter Dienststellen bei Eurojust von 24 % am Ende des Jahres 2009 hatte sich zum Jahresende 2010 auf 13 % verringert.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 6. September 2011 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  Beschluss des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust (ABl. L 63 vom 6.3.2002, S. 1).

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten von Eurojust zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung von Eurojust aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 17. Juni 2011 erstellt und ging beim Hof am 5. Juli 2011 ein. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://eurojust.europa.eu.

(12)  Artikel 28, 29, 30 und 36 des Beschlusses 2002/187/JI des Rates, geändert durch den Beschluss 2003/659/JI des Rates (ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 44) und den Beschluss 2009/426/JI des Rates (ABl. L 138 vom 4.6.2009, S. 14).


ANHANG

Eurojust (Den Haag)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 85 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Eurojust hat den Auftrag, die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden zu unterstützen und zu verstärken, die für die Ermittlung und Verfolgung von schwerer Kriminalität zuständig sind, wenn zwei oder mehr Mitgliedstaaten betroffen sind oder eine Verfolgung auf gemeinsamer Grundlage erforderlich ist; Eurojust stützt sich dabei auf die von den Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol durchgeführten Operationen und gelieferten Informationen.

Zuständigkeiten von Eurojust

(Beschluss 2002/187/JI des Rates)

Ziele

Förderung und Verbesserung der Koordinierung der laufenden Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zwischen den zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten;

Verbesserung der Zusammenarbeit, insbesondere durch die Erleichterung des Informationsaustauschs, der Rechtshilfe und der Erledigung von Auslieferungsersuchen;

Unterstützung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten mit dem Ziel, die Wirksamkeit ihrer Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zu erhöhen;

Unterstützung von Verfahren, die einen Mitgliedstaat und einen Drittstaat betreffen;

Unterstützung von Verfahren, die einen Mitgliedstaat und die Union betreffen.

Aufgaben

Zur Förderung der justiziellen Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen nationalen Behörden handelt Eurojust je nach Fall:

über seine nationalen Mitglieder oder

als Kollegium.

Entscheiden die zuständigen Behörden des betroffenen Mitgliedstaats, einem Ersuchen des Kollegiums von Eurojust nicht stattzugeben, so setzen sie Eurojust von der Begründung in Kenntnis.

Leitungsstruktur

1.   Das Kollegium ist verantwortlich für die Organisation und die Funktionsweise von Eurojust.

2.   Das Kollegium setzt sich aus jeweils einem nationalen Mitglied zusammen, das von jedem Mitgliedstaat gemäß seiner Rechtsordnung entsandt wird und das die Eigenschaft eines Staatsanwalts, Richters oder Polizeibeamten mit gleichwertigen Befugnissen besitzt.

3.   Das Kollegium wählt aus dem Kreis der nationalen Mitglieder einen Präsidenten.

4.   Die Gemeinsame Kontrollinstanz prüft die Bearbeitung personenbezogener Daten.

5.   Der Verwaltungsdirektor wird vom Kollegium einstimmig ernannt.

6.   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

7.   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Eurojust für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2009)

Haushalt

32,3 (28,2) Millionen Euro einschließlich zweckgebundener Einnahmen, 2 Millionen Euro (Projekt „Gemeinsame Ermittlungsgruppen“).

Personalbestand am 31. Dezember 2010

Mitglieder des Kollegiums und gleichwertige Mitarbeiter: 58 (47), davon:

27 nationale Mitglieder, 3 Verbindungsstaatsanwälte, 16 Stellvertreter und 12 assistierende Mitglieder.

185 (185) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 162 (141).

Sonstige Dienstposten: 75 (60), davon:

36 Vertragsbedienstete, 17 abgeordnete nationale Sachverständige, 22 Leiharbeitskräfte.

Personalbestand insgesamt: 295 (248),

davon entfallen auf

 

operative Tätigkeiten: 157 (131),

 

administrative Tätigkeiten: 107 (89),

 

gemischte Aufgaben: 31 (28).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2010 (Angaben für 2009)

Anzahl der Koordinationssitzungen

141 (131)

Gesamtzahl der Fälle

1 424 (1 193)

Betrug: 631 (612)

Drogenhandel: 254 (230)

Terrorismus: 25 (19)

Mordtaten: 83 (90)

Menschenhandel: 87 (74)

Quelle: Angaben von Eurojust.


ANTWORTEN VON EUROJUST

13.

Die verstärkte Tätigkeit für 2010 resultierte in einem im Vergleich zum Vorjahr höheren Umfang der automatischen Mittelübertragung, was hauptsächlich auf die Bestandsaufnahme der Organisationsstruktur sowie die Kosten der neuen Computerinfrastruktur und der Datenverarbeitung zurückzuführen war. Unter Ausklammerung dieser Posten lag die Mittelübertragung unter dem Vergleichswert des Vorjahres.

14.

Das Kollegium muss diese Besonderheit ausräumen oder dieser Strukturfehler ist mittels einer neuen Regelung zu beheben.

15.

Zur Vermeidung weiterer solcher Fehler stellt Eurojust sicher, dass die für Angebotsverfahren der Union benutzten Qualitätskontrollverfahren eingehalten werden und die Gutachter bei der Teilnahme an gemeinsamen Verfahren mit anderen Organisationen hinsichtlich ihrer Verantwortung sensibilisiert werden.

16.

Trotz der Unvollständigkeit der relevanten Personalakten bestätigte der amtierende kommissarische Verwaltungsdirektor die Entscheidung bezüglich der Erweiterung der besagten Reserveliste. Zur Verhinderung der Wiederholung einer solchen Situation unternimmt Eurojust Maßnahmen zur angemessenen Dokumentierung aller Personalentscheidungen.

17.

Eurojust bemüht sich um die weitere Verbesserung der Situation.


15.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 366/145


BERICHT

über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, zusammen mit den Antworten der Stiftung

2011/C 366/26

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Stiftung für Berufsbildung (nachstehend „die Stiftung“) mit Sitz in Turin wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1360/90 des Rates (1) gegründet. Aufgabe der Stiftung ist es, die Reform der Berufsbildung in den Partnerländern der Europäischen Union zu unterstützen. Dazu geht sie der Kommission bei der Durchführung verschiedener Programme (Phare, Tacis, CARDS und MEDA) zur Hand (2).

2.

Der Haushalt 2010 der Stiftung belief sich auf 19,3 Millionen Euro gegenüber 20,2 Millionen Euro im Vorjahr. Zum Jahresende beschäftigte die Stiftung 128 Mitarbeiter gegenüber 124 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Stiftung bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Stiftung eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Stiftung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass - aufgrund von Betrug oder Fehlern - der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss (11) der Stiftung ihre Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Stiftung für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 6. September 2011 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 131 vom 23.5.1990, S. 1.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Stiftung zusammengefasst dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Stiftung aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 15. Juni 2011 erstellt und ging beim Hof am 16. Juni 2011 ein. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.etf.europa.eu/Archive.


ANHANG

Europäische Stiftung für Berufsausbildung (Turin)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 166 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Die Union und die Mitgliedstaaten fördern die Zusammenarbeit mit dritten Ländern und den für die berufliche Bildung zuständigen internationalen Organisationen.

Zuständigkeiten der Stiftung

(Verordnung (EWG) Nr. 1360/90 des Rates)

Ziele

Im Kontext der Politik der Europäischen Union im Bereich Außenbeziehungen einen Beitrag zur Verbesserung der Humankapitalentwicklung in den folgenden Ländern zu leisten: Länder, die gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 1085/2006 und Nr. 1638/2006 und später erlassener verbundener Rechtsakte unterstützt werden können; andere Länder, für die ein Unionsinstrument oder eine internationale Übereinkunft gilt, das bzw. die eine Komponente der Humankapitalentwicklung beinhaltet, und die der Vorstand auf der Grundlage eines von zwei Dritteln seiner Mitglieder unterstützten Vorschlags und einer Stellungnahme der Kommission durch Beschluss benennt, soweit die verfügbaren Ressourcen dies zulassen.

Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck „Humankapitalentwicklung“ alle Beiträge zur lebenslangen Entwicklung der Fähigkeiten und Kompetenzen jedes Einzelnen durch Verbesserung der Systeme der beruflichen Bildung und Ausbildung.

Aufgaben

Zur Verwirklichung dieser Ziele hat die Stiftung im Rahmen der Befugnisse des Vorstands und gemäß den auf Unionsebene festgelegten allgemeinen Orientierungen die folgenden Aufgaben:

Bereitstellung von Informationen und politischen Analysen und Erbringen von Beratungsleistungen zu Fragen der Humankapitalentwicklung in den Partnerländern;

Förderung der Kenntnis und der Analyse der Qualifikationsanforderungen auf den nationalen und lokalen Arbeitsmärkten;

Unterstützung relevanter Akteure in den Partnerländern, um Kapazitäten im Bereich der Humankapitalentwicklung aufzubauen;

Erleichterung des Austauschs von Informationen und Erfahrungen unter Gebern, die sich für die Reform der Humankapitalentwicklung in den Partnerländern einsetzen;

Unterstützung der Bereitstellung von Hilfsleistungen der Union im Bereich der Humankapitalentwicklung für die Partnerländer;

Verbreitung von Informationen über Fragen der Humankapitalentwicklung sowie Förderung der Vernetzung und des Austauschs einschlägiger Erfahrungen und bewährter Verfahren zwischen der Europäischen Union und den Partnerländern sowie unter den Partnerländern;

auf Ersuchen der Kommission Mitwirkung an der Analyse der Gesamteffizienz der Unterstützung von Berufsbildungsmaßnahmen in den Partnerländern;

Erfüllung sonstiger Aufgaben, die gegebenenfalls innerhalb des allgemeinen Rahmens dieser Verordnung zwischen dem Vorstand und der Kommission vereinbart wurden.

Leitungsstruktur

1 —   Vorstand

ein Vertreter je Mitgliedstaat,

drei Vertreter der Kommission,

drei vom Parlament ernannte Sachverständige ohne Stimmrecht,

zudem können drei Vertreter der Partnerländer als Beobachter an den Sitzungen des Vorstands teilnehmen.

2 —   Direktor

Vom Vorstand auf Vorschlag der Kommission ernannt.

3 —   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Der Stiftung für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2009)

Haushalt

19,3 (20,2) Millionen Euro.

Personalbestand am 31. Dezember 2010

96 (96) im Stellenplan vorgesehene Stellen für Zeitbedienstete, davon besetzt: 92 (86).

36 (38) sonstiges Hilfspersonal (örtliche Bedienstete, Vertragspersonal, abgeordnete nationale Sachverständige).

Personalbestand insgesamt: 128 (124), davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten: 70 (64),

administrative Tätigkeiten: 31 (40),

Koordinierungs- und Kommunikationsaufgaben: 27 (20).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2010 (Angaben für 2009)

Im Rahmen der EU-Politik im Bereich Außenbeziehungen leistet die Stiftung in den 29 Partnerländern, die in ihrer Verordnung und durch den Vorstand festgelegt werden, einen Beitrag zur Verbesserung der Humankapitalentwicklung. Ihre Haupttätigkeiten sind die Unterstützung der Politiken und Projekte der Europäischen Union, die Bereitstellung politischer Analysen, die Verbreitung und der Austausch von Informationen und Erfahrungen sowie die Unterstützung der Partnerländer beim Ausbau von Kapazitäten.

Der Mehrwert der Stiftung ergibt sich aus ihrer neutralen, nicht kommerziellen und einzigartigen anerkannten Wissensgrundlage, die sich aus ihrer Fachkompetenz in der Humankapitalentwicklung und ihren Beziehungen zum Arbeitsmarkt ergibt. Dazu gehören Fachkenntnisse bezüglich der Anpassung der Ansätze bei der Humankapitalentwicklung in der Union und ihren Mitgliedstaaten an das Umfeld der Partnerländer.

2010 schloss die Stiftung erfolgreich das erste Jahr des Turin-Prozesses ab (Bewertung der Maßnahmen im Bereich berufliche Bildung in 24 Partnerländern) und leistete damit einen Beitrag zur Entwicklung strategischer Politiken, Förderung der Entwicklung beispielhafter Praktiken und Unterstützung der Koordinierung und Harmonisierung sowie zur externen Dimension der internen Politikbereiche der EU.

Außerdem arbeitete sie an ihren folgenden Haupttätigkeiten:

Unterstützung der EU-Politiken und des Projektzyklus bei den außenpolitischen Instrumenten der EU zugunsten der Partnerländer: 30 (30) Outputs;

Ausbau von Kapazitäten in Partnerländern: 30 (67) Outputs;

Analyse politischer Strategien: 29 (23) Outputs;

Verbreitung und Vernetzung: 30 (22) Outputs.

Mit den Outputs wird das Erreichen der Ergebnisse eines Projekts gemessen und eine Verknüpfung zwischen dem Haushalt und den Aufgaben der Stiftung hergestellt.

Zusätzlich zu diesen im Rahmen ihres Arbeitsprogramms durchgeführten Aufgaben beantwortete die Stiftung auch direkte Ersuchen der Europäischen Kommission während des Jahres. Von den 105 (101) aktuellen Ersuchen der Kommission im Jahr 2010 betrafen 62 % (56 %) die IPA-Länder, 30 % (40 %) das ENPI und 7 % (4 %) das DCI. Ein technisches Ersuchen stand mit keinem der drei Instrumente in Verbindung.

IPA

:

Instrument für Heranführungshilfe

ENPI

:

Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument

DCI

:

Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit

Quelle: Angaben der Stiftung.


ANTWORTEN DER STIFTUNG

1.

Die Stiftung nimmt den Bericht des Hofes zur Kenntnis.


15.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 366/150


BERICHT

über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, zusammen mit den Antworten der Stiftung

2011/C 366/27

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (nachstehend „die Stiftung“) mit Sitz in Dublin wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates vom 26. Mai 1975 (1) gegründet. Sie hat die Aufgabe, durch die Förderung und Verbreitung von entsprechenden Kenntnissen zur Konzeption und Schaffung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union beizutragen (2).

2.

Der Haushalt 2010 der Stiftung belief sich auf 20,8 Millionen Euro gegenüber 20,2 Millionen Euro im Vorjahr. Die Anzahl der von der Stiftung zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 101 gegenüber 94 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Stiftung bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Stiftung eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Stiftung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss (11) der Stiftung ihre Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Stiftung für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 6. September 2011 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 139 vom 30.5.1975, S. 1.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Stiftung zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Stiftung aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 30. Juni 2011 erstellt und ging beim Hof am 4. Juli 2011 ein. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder www.eurofound.europa.eu.


ANHANG

Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Dublin)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 151 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Die Union und die Mitgliedstaaten verfolgen eingedenk der sozialen Grundrechte, wie sie in der am 18. Oktober 1961 in Turin unterzeichneten Europäischen Sozialcharta und in der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer von 1989 festgelegt sind, folgende Ziele: die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, um dadurch auf dem Wege des Fortschritts ihre Angleichung zu ermöglichen, einen angemessenen sozialen Schutz, den sozialen Dialog, die Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials im Hinblick auf ein dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau und die Bekämpfung von Ausgrenzungen.

Zuständigkeiten der Stiftung

(Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1111/2005 des Rates)

Ziele

Die Stiftung hat die Aufgabe, zur Schaffung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen durch die Förderung und Verbreitung von Kenntnissen über dieses Thema beizutragen. Sie befasst sich insbesondere mit folgenden Themen:

Situation des Menschen in der Arbeitswelt;

Arbeitsorganisation und insbesondere Arbeitsplatzgestaltung;

Probleme, die für bestimmte Arbeitnehmergruppen spezifisch sind;

langfristige Aspekte der Umweltverbesserung;

räumliche und zeitliche Verteilung der menschlichen Tätigkeit.

Aufgaben

Förderung des Austauschs von Informationen und Erfahrungen in diesen Bereichen;

Erleichterung der Kommunikation zwischen Universitäten, Forschungsinstituten, Behörden und Organisationen des Wirtschafts- und Soziallebens;

Durchführung von Studien oder Abschluss von Studienverträgen sowie Förderung und Unterstützung der Ausführung von Mustervorhaben;

engstmögliche Zusammenarbeit mit den bestehenden spezialisierten Stellen in den Mitgliedstaaten und auf internationaler Ebene.

Leitungsstruktur

1.   Verwaltungsrat

pro Mitgliedstaat:

ein Regierungsvertreter,

ein Vertreter der Arbeitgeberverbände und ein Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen;

drei Vertreter der Kommission.

2.   Vorstand

bestehend aus elf Mitgliedern, d. h. jeweils drei Mitglieder der Sozialpartner und der Regierungen sowie zwei Vertreter der Kommission;

überwacht die Umsetzung der Beschlüsse des Verwaltungsrats und trifft Maßnahmen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verwaltung zwischen den Sitzungen des Verwaltungsrats.

3.   Direktor

Von der Kommission anhand einer vom Verwaltungsrat vorgelegten Kandidatenliste ernannt. Er führt die Beschlüsse des Verwaltungsrats und des Vorstands aus und leitet die Stiftung.

4.   Sachverständigenausschuss

Bestehend aus bis zu drei Mitgliedern vonseiten der Kommission, der Regierungen und der Sozialpartner; er hat bei der Durchführung von größeren Projekten und der Bewertung von Ergebnissen eine Gutachterfunktion.

5.   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

6.   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Stiftung für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel (2009)

Haushalt

20,9 Millionen Euro (20,2 Millionen Euro).

Personalbestand am 31. Dezember 2010

101 im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon am 31.12.2010 besetzt: 91 (81).

Sonstige Planstellen:

 

abgeordnete nationale Sachverständige: 0 (0);

 

Vertragspersonal: 10 (13);

 

Personalbestand insgesamt: 101 (94);

Davon entfallen auf

 

operative Tätigkeiten: 66 (62),

 

administrative Tätigkeiten: 31 (28),

 

sonstige Tätigkeiten: 4 (4).

Tätigkeiten und Dienstleistungen

Beobachtung und Erhebungen

Netzwerk europäischer Beobachtungsstellen (NEO):

Europäisches Observatorium für die Entwicklung der Arbeitsbeziehungen (EIRO); 357 hinzugefügte Informationsaktualisierungen; fünf Studien zur Repräsentativität; jährliche Aktualisierungen zu Arbeitslöhnen und Arbeitszeiten und Arbeitskampfmaßnahmen; jährlicher Überblick über die Arbeitsbeziehungen; 6 vergleichende analytische Berichte;

Europäische Beobachtungsstelle für die Entwicklung der Arbeitsbedingungen (EWCO): 107 hinzugefügte Informationsaktualisierungen; sechs vergleichende analytische Berichte über die berufliche Förderung von Wanderarbeitnehmern und Selbständigen;

Europäisches Beobachtungsinstrument für Umstrukturierungen (ERM): 1 258 hinzugefügte Informationsblätter zur Umstrukturierung.

Erhebungen:

Zweite europaweite Erhebung zur Lebensqualität (EQLS); sekundäre Analyseberichte über Familie und Arbeit;

Dritte Europaweite Erhebung zur Lebensqualität (EQLS); Vorbereitung der Feldforschung;

Fünfte Europäische Erhebung über Arbeitsbedingungen: Feldforschung mit 44 000 Interviews in 34 Ländern; Veröffentlichung der ersten Ergebnisse (Zusammenfassung);

Europäische Unternehmenserhebung; Gesamtbericht veröffentlicht, sekundäre Analyseberichte über die Flexibilität von Unternehmen und Teilzeitarbeit.

Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit

Investmentfonds und Umstrukturierung;

Auswirkungen der Globalisierung auf ausgewählte Bereiche: Finanzdienstleistungen;

neue Formen unternehmerischer Initiative;

Kurzarbeitsprogramme (Bericht: Extending flexicurity – The potential of short-time working schemes).

Arbeitsbeziehungen und Arbeitsplatzentwicklung

Ausnahmeregelungen bei Löhnen;

Flexibilität und Sicherheit in Krisenzeiten;

Arbeitsbeziehungen im Handelssektor;

Beteiligung der Arbeitnehmer in Unternehmen mit dem Statut der Europäischen Gesellschaft;

von den nationalen hin zu den sektoriellen Arbeitsbeziehungen;

sozialer Dialog und Rezession im Automobilsektor.

Sozialer Zusammenhalt und Lebensqualität

Maßnahmen für die soziale Integration von älteren Menschen;

Erziehungshilfe;

interkulturelle Projekte und gruppenübergreifende Beziehungen;

Lebensqualität: Tendenzen 2003-2009;

Umgang mit der Haushaltsverschuldung.

Verbreitung und Austausch von Ideen und Erfahrungen

85 511 auf Papier bereitgestellte Veröffentlichungen; 679 neue über das Internet und auf Papier bereitgestellte Veröffentlichungen; 873 Kontakte und Briefings mit politischen Entscheidungsträgern auf europäischer Ebene;1,8 Millionen Website-Besucher; Medienaktivitäten, mit denen 130 Millionen europäische Bürger erreicht wurden; 252 Anfragen von Journalisten;

Konferenz: Working longer through better working conditions; new modes of work and career organisation;

Seminarserie der Stiftung Skills development in Europe: challenges and actions;

7 Ausstellungen und 25 Besuche der Stiftung.

Quelle: Angaben der Stiftung.


ANTWORTEN DER STIFTUNG

1.

Eurofound nimmt den Bericht des Rechnungshofes zur Kenntnis.


15.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 366/156


BERICHT

über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle

2011/C 366/28

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (nachstehend „die Beobachtungsstelle“) mit Sitz in Lissabon wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 302/93 des Rates vom 8. Februar 1993 (1) geschaffen. Hauptaufgabe der Beobachtungsstelle ist das Sammeln von Daten über die Drogen- und Drogensuchtproblematik mit dem Ziel, auf europäischer Ebene objektive, zuverlässige und vergleichbare Informationen zusammenzustellen und zu veröffentlichen. Anhand dieser Informationen sollen die Drogennachfrage und Möglichkeiten ihrer Reduzierung sowie allgemein die mit dem Drogenhandel verbundenen Probleme analysiert werden (2).

2.

Der Haushalt 2010 der Beobachtungsstelle belief sich auf 16 Millionen Euro gegenüber 14,7 Millionen Euro im Vorjahr. Zum Jahresende beschäftigte die Beobachtungsstelle wie im Vorjahr 78 Mitarbeiter.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Beobachtungsstelle bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Beobachtungsstelle eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Beobachtungsstelle sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss (11) der Beobachtungsstelle ihre Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Beobachtungsstelle für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 6. September 2011 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 36 vom 12.2.1993, S. 1. Diese Verordnung und die diesbezüglichen Änderungen wurden durch die Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 1) aufgehoben.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Beobachtungsstelle zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Beobachtungsstelle aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 20. Juni 2011 erstellt und ging beim Hof am 7. Juli 2011 ein. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.emcdda.europa.eu/html.cfm/index115776EN.html.


ANHANG

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (Lissabon)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 168 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Die Union ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verringerung drogenkonsumbedingter Gesundheitsschäden einschließlich der Informations- und Vorbeugungsmaßnahmen.

Zuständigkeiten der Beobachtungsstelle

(Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Parlaments und des Rates)

Ziele

Lieferung von sachlichen, objektiven, zuverlässigen und vergleichbaren Informationen auf europäischer Ebene über die Drogen- und Drogensuchtproblematik und ihre Folgen an die Union und ihre Mitgliedstaaten.

Die Beobachtungsstelle führt vorrangig folgende Tätigkeiten aus:

1.

Bestandsaufnahme der Drogenproblematik und Beobachtung neuer Tendenzen, vor allem im Zusammenhang mit dem Polykonsum;

2.

Überwachung der Maßnahmen zur Bewältigung von Drogenproblemen; Bereitstellung von Informationen über bewährte Methoden;

3.

Bewertung der Risiken durch neue psychoaktive Substanzen und Beibehaltung eines Frühwarnsystems;

4.

Entwicklung von Instrumenten, die den Mitgliedstaaten die Überwachung und Bewertung ihrer nationalen Maßnahmen und der Kommission die Überwachung und die Bewertung der Maßnahmen der Union erleichtern.

Aufgaben

Sammlung und Analyse von Daten;

methodische Verbesserung des Datenvergleichs;

Verbreitung der Daten;

Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Einrichtungen und Organisationen sowie mit Drittländern;

Erkennen neuer Entwicklungen und sich verändernder Trends.

Leitungsstruktur

1 —   Verwaltungsrat

Setzt sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat, zwei Vertretern der Kommission und zwei unabhängigen Sachverständigen zusammen, die das Europäische Parlament benennt.

Beschließt das Arbeitsprogramm, nimmt den Bericht über die Tätigkeit der Beobachtungsstelle an und stellt den Haushaltsplan fest.

2 —   Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

3 —   Wissenschaftlicher Beirat

Gibt Stellungnahmen ab. Setzt sich aus maximal fünfzehn bekannten Wissenschaftlern zusammen, die aufgrund ihrer wissenschaftlichen Leistungen vom Verwaltungsrat nach Veröffentlichung einer Aufforderung zur Interessenbekundung ernannt werden. Der Verwaltungsrat kann ferner zum Zwecke der Risikobewertung neuer psychoaktiver Substanzen Fachleute in den erweiterten Wissenschaftlichen Ausschuss benennen.

4 —   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

5 —   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Beobachtungsstelle für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2009)

Haushalt

15,9 Millionen Euro (14,7 Millionen Euro). Unionszuschuss: 94 % (97 %).

Personalbestand am 31. Dezember 2010

Anzahl der im Stellenplan vorgesehenen Planstellen: 84 (82),

davon besetzt: 78 (78).

+ 27 (26) sonstiges Personal (Hilfskräfte, Vertragspersonal und Leiharbeitskräfte).

Personalbestand insgesamt: 105 (104),

davon entfallen auf

 

operative Tätigkeiten: 63,5 (62,5),

 

administrative und unterstützende IT-Tätigkeiten: 29,5 (30),

 

sonstige Tätigkeiten: 12 (11,5).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2010 (Angaben für 2009)

Netz

Die Beobachtungsstelle verfügt über ein computergestütztes Netz für das Sammeln und den Austausch von Informationen, das sogenannte „Europäische Informationsnetz für Drogen und Drogensucht“ (Reitox); dieses Netz verbindet die einzelstaatlichen Drogeninformationsnetze, die in den Mitgliedstaaten bestehenden Fachzentren und die Informationssysteme der internationalen Organisationen, die mit der Beobachtungsstelle zusammenarbeiten.

Veröffentlichungen

Jahresbericht zum Stand der Drogenproblematik in Europa; 23 (23) Sprachen, Veröffentlichung und interaktive Website;

Veröffentlichungen zu ausgewählten Fragen: 3 (2);

statistisches Bulletin und interaktive Website mit mehr als 350 (350) Tabellen und 100 (100) Abbildungen;

allgemeiner Tätigkeitsbericht: jährlich 1 (1);

Newsletter „Drugnet Europe“: 4 (4) Ausgaben;

Drogen im Blickpunkt (Kurzinformationen zur Drogenpolitik): 0 (2) Ausgaben;

wissenschaftliche Monographien: 1 (1);

Ausgaben der Reihe EBDD Insights: 0 (1);

Themenpapiere: 1 (4);

gemeinsame Veröffentlichungen: 3 (1);

Drogenprofile: 3 (3) neue und 14 (11) aktualisierte;

technische und wissenschaftliche Studien, einschließlich Artikel und wissenschaftliche Zusammenfassungen: 26 (23);

wissenschaftliche Poster: 1 (22);

ein System zur Sammlung, Validierung, Speicherung und Abrufung von Daten (FONTE).

Sonstige Websites

Erstellung/Aktualisierung/Erweiterung des Inhalts der öffentlichen Website der Beobachtungsstelle:

Länderübersichten,

Übersicht über Drogenbehandlung, Präventionsprofile,

europäische Rechtsdatenbank zur Drogengesetzgebung,

Evaluierungsinstrumentarium,

Erfahrungsaustausch über Maßnahmen zur Nachfragereduktion, Schadensreduzierung und Behandlungsmodule,

Webseiten zu einzelnen Themenbereichen,

Datenbank für Veröffentlichungen.

Werbebroschüren:   1 (1);

Konferenzunterlagen: 1 (0);

Medienprodukte: 14 (12) Pressemitteilungen (5 in 23 Sprachen) und 9 (6) Lageberichte; 1 (0) PowerPoint-Präsentation in 23 Sprachen;

Beteiligung an internationalen Konferenzen/Tagungen:   183 (174).

Organisation von technischen und wissenschaftlichen Tagungen:   83 (29).

Quelle: Angaben der Beobachtungsstelle.


ANTWORTEN DER BEOBACHTUNGSSTELLE

1.

Die Agentur nimmt den Bericht des Hofes zur Kenntnis.


15.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 366/162


BERICHT

über den Jahresabschluss 2010 des Gemeinschaftlichen Sortenamts, zusammen mit den Antworten des Amts

2011/C 366/29

EINLEITUNG

1.

Das Gemeinschaftliche Sortenamt (nachstehend „das Amt“) mit Sitz in Angers wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 (1) geschaffen. Hauptaufgabe des Amts ist die Registrierung und Prüfung der Anträge auf Erteilung des gewerblichen Schutzrechtes der Union für Pflanzensorten sowie die Beauftragung der zuständigen Ämter der Mitgliedstaaten mit der Durchführung der notwendigen technischen Prüfungen (2).

2.

Der Haushalt 2010 des Amts belief sich auf 13,1 Millionen Euro gegenüber 13,2 Millionen Euro im Vorjahr. Zum Jahresende beschäftigte das Amt 45 Mitarbeiter gegenüber 46 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) des Amts bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Verwaltungsrat des Amts gemäß Artikel 111 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vorgelegt.

Verantwortung des Präsidenten

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Präsident den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung des Amts eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). In den Verantwortungsbereich des Präsidenten fällt außerdem die Einrichtung (7) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (8) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung des Amts sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (9) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss (10) des Amts seine Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Amts für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

In seinem Bericht über den Jahresabschluss 2009 des Amts (11) wies der Hof auf einige Schwachstellen bei der Einhaltung einschlägiger vergaberechtlicher Vorschriften durch das Amt hin. Wenngleich sich die Leistung des Amts in diesem Bereich verbesserte, wurden dennoch Schwachstellen festgestellt wie etwa Verbuchungen von Mittelbindungen vor dem Eingehen rechtlicher Verpflichtungen und Auftragsvergabe im Verhandlungsverfahren.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 6. September 2011 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 227 vom 1.9.1994, S. 27.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Amts zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(7)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung des Amts aufgenommen wurden.

(9)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(10)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 30. Juni 2011 erstellt und ging beim Hof am 5. Juli 2011 ein. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.cpvo.europa.eu/main/en/home/about-the-cpvo/financing.

(11)  ABl. C 338 vom 14.12.2010, S. 168.


ANHANG

Gemeinschaftliches Sortenamt (Angers)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Auszug aus Artikel 36 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Freier Warenverkehr

Diese Verbote oder Beschränkungen [der Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums] dürfen jedoch weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen.

Zuständigkeiten des Amts

(Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates)

Ziele

Anwendung des Sortenschutzes der Union als einzige und ausschließliche Form des gewerblichen Rechtsschutzes der Union für Pflanzensorten.

Aufgaben

Entscheidungen über Zurückweisung oder Erteilung des Sortenschutzes der Union.

Entscheidungen über Einwendungen.

Entscheidungen über Beschwerden.

Entscheidungen über Rücknahme oder Widerruf des Sortenschutzes der Union.

Leistungsstruktur

1 —   Präsident

Leitet das Amt; wird vom Rat aus einer Liste von Bewerbern, die die Kommission nach Anhörung des Verwaltungsrats vorschlägt, ernannt.

2 —   Verwaltungsrat

Überwacht das Arbeitsprogramm des Amts und kann Vorschriften über seine Arbeitsmethoden festlegen; er setzt sich zusammen aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats und einem Vertreter der Kommission sowie deren jeweiligen Stellvertretern.

3 —   Die Entscheidungen im Rahmen der Erteilung eines gemeinschaftlichen Sortenschutzes werden von Ausschüssen getroffen, die aus drei Mitgliedern des Personals des Amts bestehen, und von der Beschwerdekammer im Falle einer Beschwerde.

4 —   Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Handlungen des Amts

Die Kommission kontrolliert die Rechtmäßigkeit derjenigen Handlungen des Präsidenten des Amts, über die im Unionsrecht keine Rechtsaufsicht durch ein anderes Organ vorgesehen ist, sowie der Handlungen des Verwaltungsrats, die sich auf den Haushalt des Amts beziehen.

5 —   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

6 —   Entlastungsbehörde

Verwaltungsrat.

Dem Amt für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2009)

Endgültiger Haushalt

13,1 Millionen Euro (13,2 Millionen Euro)

Personalbestand am 31. Dezember 2010

Anzahl der im Stellenplan vorgesehenen Planstellen: 46 (46),

davon besetzt: 45 (46).

Personalbestand insgesamt: 45 (46),

davon entfallen auf:

 

operative Tätigkeiten: 17,5 (17,5),

 

administrative Tätigkeiten: 21,5 (22,5),

 

sonstige Tätigkeiten: 6 (6).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2010 (Angaben für 2009)

Eingegangene Anträge: 2 886 (2 768)

Erteilte Schutzrechte: 2 303 (2 596)

Am 31. Dezember 2010 geltende Schutzrechte der Europäischen Union: 17 610 (16 785)

Internationale Zusammenarbeit im Bereich Sortenschutz

Beitrag zur Durchsetzung des Sortenschutzes,

Kontakte zu und Zusammenarbeit mit den folgenden Einrichtungen: Europäische Kommission (GD SANCO, ständige Ausschüsse), UPOV (1), CIOPORA (2), ESA (3), OAPI (4), OECD (5), MAFF (6) (Japan).

Quelle: Angaben des Amts.


(1)  Union pour la Protection des Obtentions végétales (Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen).

(2)  International Community of Breeders of Asexually Reproduced Ornamental and Fruit Plant (Internationale Gemeinschaft der Züchter vegetativ vermehrbarer Obst- und Zierpflanzen).

(3)  European Seed Association (Europäische Saatgutvereinigung).

(4)  Organisation africaine de la Propriété intellectuelle (Afrikanische Organisation für geistiges Eigentum).

(5)  Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

(6)  Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung.


ANTWORTEN DES AMTS

13.

Das Amt nimmt die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis und versichert, dass es den von den Prüfern ermittelten Schwachstellen besondere Aufmerksamkeit schenken wird.


15.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 366/167


BERICHT

über den Jahresabschluss 2010 des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt, zusammen mit den Antworten des Amts

2011/C 366/30

EINLEITUNG

1.

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (nachstehend „das Amt“) mit Sitz in Alicante wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 (1) errichtet. Hauptaufgabe des Amts ist die Anwendung der Unionsgesetzgebung über Marken, Muster und Modelle, die den Unternehmern das Recht auf einheitlichen Schutz im gesamten Gebiet der Europäischen Union einräumt (2).

2.

Der Haushalt 2010 des Amts belief sich auf 365 Millionen Euro gegenüber 338 Millionen Euro im Vorjahr. Zum Jahresende beschäftigte das Amt 741 Mitarbeiter gegenüber 742 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) des Amts bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und der „Übersicht über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Haushaltsausschuss des Amts gemäß Artikel 137 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vorgelegt.

Verantwortung des Präsidenten

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Präsident den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung des Amts eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). In den Verantwortungsbereich des Präsidenten fällt außerdem die Einrichtung (7) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (8) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung des Amts sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (9) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss (10) des Amts seine Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Amts für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Das Amt hat keine Vorschriften für die Erstattung von Gebühren verabschiedet. Erstattungen in Verbindung mit den Jahren 2005, 2006 und 2007 waren im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 noch anhängig.

14.

Im Jahr 2010 wurden 15 Millionen Euro für 156 Berater ausgegeben. 29 dieser Berater waren seit mehr als fünf Jahren und sieben seit mehr als neun Jahren in Vollzeit am Dienstort des Amts angestellt. Das Amt sollte die Kosten und den Nutzen seines Einsatzes externer Berater abwägen.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

15.

Am 31. Dezember 2010 belief sich der Kassenmittelbestand des Amts auf insgesamt 495,4 Millionen Euro (474,2 Millionen Euro im Jahr 2009). Das Amt hat ein Verfahren für die Verwaltung der Kassenmittel verabschiedet. Der kumulierte Haushaltsüberschuss zum 31. Dezember 2010 betrug 428,8 Millionen Euro. Im Jahr 2009 belief sich der entsprechende Betrag auf 402,6 Millionen Euro.

16.

Während mehrerer aufeinanderfolgender Jahre überstiegen die vom Amt für seine Dienste berechneten Gebühren die tatsächlichen Kosten, wodurch dieser erhebliche und ansteigende Überschuss verursacht wurde.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 27. September 2011 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 11 vom 14.1.1994, S. 1.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Amts zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(7)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung des Amts aufgenommen wurden.

(9)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(10)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 30. Juni 2011 erstellt und ging beim Hof am 1. Juli 2011 ein. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://oami.europa.eu.


ANHANG

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Alicante)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereich der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 36 und 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Freier Warenverkehr

Die Bestimmungen (…) stehen Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverboten oder -beschränkungen nicht entgegen, die aus Gründen (…) des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind. Diese Verbote oder Beschränkungen dürfen jedoch weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen.

Die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Union für Angehörige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen des Leistungsempfängers ansässig sind, sind (…) verboten.

Zuständigkeiten des Amts

(Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates)

Ziele

Anwendung der Unionsgesetzgebung über Marken, Muster und Modelle, die den Unternehmern das Recht auf einheitlichen Schutz im gesamten Gebiet der Europäischen Union einräumt.

Aufgaben

Empfang und Einreichung der Eintragungsanträge;

Prüfung der Anmeldungserfordernisse und der Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht;

Recherche bei der Behörde über den gewerblichen Rechtsschutz der Mitgliedstaaten nach der Eintragung älterer nationaler Marken;

Veröffentlichung der Anmeldungen;

Prüfung des (eventuellen) Widerspruchs von Dritten;

Eintragung oder Zurückweisung der Anmeldung;

Prüfung der Anmeldung auf Verfall und Nichtigkeit;

Bearbeitung von Beschwerden gegen Entscheidungen.

Leitungsstruktur

1 —   Verwaltungsrat

Zusammensetzung

ein Vertreter je Mitgliedstaat, ein Vertreter der Kommission sowie je ein Stellvertreter.

Aufgabe

Beratung des Präsidenten im Zuständigkeitsbereich des Amts,

Aufstellung der Kandidatenliste (Artikel 120): Präsident, Vizepräsidenten sowie Vorsitzende und Mitglieder der Beschwerdekammern.

2 —   Präsident des Amts

Ernennung durch den Rat anhand einer Liste von höchstens drei Kandidaten, die der Verwaltungsrat aufstellt.

3 —   Haushaltsausschuss

Zusammensetzung

ein Vertreter jedes Mitgliedstaats und ein Vertreter der Kommission sowie deren Stellvertreter.

Aufgabe

Feststellung des Haushaltsplans und Annahme der Finanzregelung, Erteilung der Entlastung für den Präsidenten und Festlegung der Preise für Rechercheberichte.

4 —   Entscheidungen im Zusammenhang mit den Anmeldungen

Dafür sind zuständig:

die Prüfer;

die Widerspruchsabteilungen;

die Markenverwaltungs- und Rechtsabteilung;

die Nichtigkeitsabteilungen;

die Beschwerdekammern.

5 —   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

6 —   Entlastungsbehörde

Haushaltsausschuss des Amts.

Dem Amt für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2009)

Haushalt

365 Millionen Euro (338 Millionen Euro).

Personalbestand am 31. Dezember 2010

643 (658) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 608 (614) + 133 (128) sonstige Planstellen (Verträge für Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete, Leiharbeitskräfte, Sonderberater).

Personalbestand insgesamt: 741 (742).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2010 (Angaben für 2009)

Marken

Anzahl der Anmeldungen: 98 200 (88 300)

Anzahl der Eintragungen: 100 800 (90 000)

Fälle von Widerspruch: 17 700 (13 900)

Beschwerden vor den Beschwerdekammern: 2 570 (1 588)

anhängige Beschwerden: 2 157 (1 378)

Muster und Modelle

eingegangene Muster: 74 700 (69 500)

eingetragene Muster: 73 500 (71 500)

Quelle: Angaben des Amts.


ANTWORTEN DES AMTS

13.

Das Amt plant, 2011 einen Verwaltungsbeschluss zu fassen und die Verfahren der internen Kontrolle zu verstärken, um die anhängigen Beträge, die im Jahresabschluss anzupassen sind, zu reduzieren.

14.

Ende 2010 leitete das Amt ein IT-Audit ein, um die Politik in Bezug auf die Auslagerungspolitik im Allgemeinen ausgewogener zu gestalten und anzupassen.

Im Rahmen seines Strategieplans, der im Mai 2011 herausgegeben und in einer gemeinsamen Sitzung des Verwaltungsrats und des Haushaltsausschusses gebilligt wurde, überprüft das Amt weiterhin seine Beschaffungsstrategie, und berücksichtigt hierbei Kosten-/Nutzenanalysen und Grundsätze der Effizienz und Effektivität. Das Amt ergreift Maßnahmen, um spezialisierte und entscheidende Funktionen intern zu besetzen und eine geeignete Führungsstruktur sowie einen geeigneten Beschaffungsrahmen für die Verwaltung externer Auftragnehmer zu schaffen.

15.

Der Kassenmittelbestand des Amtes umfasst am 31. Dezember 2010 67 Mio. EUR an Vorauszahlungen seiner Kunden und Mittelübertragungen von 2010 auf 2011; demnach kann dieser Betrag nicht als Überschuss des Amtes angesehen werden. (Im Jahr 2009 belief sich dieser Betrag auf 72 Mio. EUR).

Als Folge der Politik der Vermögensverwaltung, die vom Haushaltsausschuss (im Einklang mit den Empfehlungen des Rechnungshofes) angenommen wurde, werden die Gelder des Amtes bei Zentralbanken, AAA-Banken und anderen hoch bewerteten internationalen Banken angelegt. Darüber hinaus wurde eine jährliche Berichterstattung dem Haushaltsausschuss gegenüber eingeführt.

Was den kumulierten Haushaltsüberschuss am Jahresende betrifft, so senkte das Amt seine Gebühren in den Jahren 2005 und 2009, wodurch sich (im Vergleich zu den Zahlen im Haushaltsplan) um 24 % bzw. 30 % niedrigere Einnahmen aus Gemeinschaftsmarkengebühren ergaben.

Der kumulierte Haushaltsüberschuss wird durch folgende Elemente erheblich reduziert werden:

Erstens die Investitionen zur Umsetzung des Strategieplans, der vom Verwaltungsrat und von der Haushaltbehörde des Amtes im Mai 2011 gebilligt wurde und mit dem organisatorische Exzellenz erzielt und die internationale Zusammenarbeit verstärkt werden sollen; diese Investitionen belaufen sich auf 129 Mio. EUR. Der Strategieplan umfasst Investitionen für Gebäude, die sich auf 69 Mio. EUR belaufen, 40 Mio. EUR für den Kooperationsfonds, 4 Mio. EUR für die Rationalisierung und Modernisierung der IT sowie für andere wichtige Konzepte, die auch zur Erreichung der genannten Ziele beitragen werden.

Zweitens werden auch die kommenden Vorschläge zur Änderung der EU-Rechtsvorschriften über die Gemeinschaftsmarke, die derzeit von der Kommission ausgearbeitet werden, sowie die politische Vereinbarung, 50 % der Verlängerungsgebühren an die nationalen Markenämter als Grundlage für die Zusammenarbeit zu verteilen, um die Harmonisierung von Verfahren und Werkzeugen im Bereich der Marken und Geschmacksmuster zugunsten der Nutzer zu verbessern (siehe Schlussfolgerungen des Rates vom 25. Mai 2010 zur künftigen Überarbeitung des Markensystems in der EU), zu einem ausgeglicheneren Haushalt beitragen.

Drittens erwägt die Kommission die Einführung einer zwei Mal im Jahr stattfindenden Überprüfung der finanziellen Lage des Amtes.

Viertens ist das Amt bereit, eine Agentur für geistiges Eigentum der EU zu werden, die die Interessen der gesamten EU fördert, und im Interesse der Endnutzer mit den nationalen Ämtern ein europäisches Netzwerk aufzubauen.

In diesem Sinne haben die Kommission und das Amt kürzlich eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet, wodurch das Amt mit einer Reihe von Aktivitäten betraut wird, die sich auf die Europäische Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie beziehen. Die Kommission hat in dem Vorschlag KOM/2011/0288 den vollständigen Transfer der EU-Beobachtungsstelle zum Amt vorgeschlagen, um Doppelarbeit von EU-Agenturen zu vermeiden. Die erste Folgenabschätzung der laufenden Kosten dieser Beobachtungsstelle beläuft sich zwischen 3,3 und 5,5 Mio. EUR pro Jahr.

Die finanzielle und administrative Autonomie, die in der Gründungsverordnung des Amtes verankert ist und sich auch in ihrem finanziellen Rahmen widerspiegelt, hat es dem Amt ermöglicht, Werkzeuge einzuführen, mit denen das Amt seine Leistungsparameter in einer anspruchsvollen und sich ändernden Nutzerumgebung und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erheblich verbessern kann.

16.

Es trifft nur bedingt zu, dass die Senkung der Gebühren automatisch zu einer Verringerung des Überschusses des Amtes führt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass der Umfang der eingehenden Anmeldungen mit dieser Maßnahme erheblich gestiegen ist. In Bezug auf das Einkommen wurde die Gebührensenkung durch den Anstieg der Markenanmeldungen in dem gleichen Zeitraum tatsächlich in erheblichem Umfang kompensiert.

Darüber hinaus wird das Amt durch die Umsetzung des von den Leitungsgremien gebilligten Strategieplans und durch andere in Bemerkung 15 genannte Elemente zunehmend einen ausgeglichenen Haushalt erzielen und einen wesentlichen Teil des kumulierten Überschusses für Zwecke, die sich ausschließlich auf das System des geistigen Eigentums beziehen, in Anspruch nehmen können.

Abschließend möchte das Amt darauf hinweisen, dass in der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates über die Gemeinschaftsmarke eindeutig der Grundsatz der Koexistenz des nationalen und des Gemeinschaftsmarken- und -geschmacksmustersystems festgelegt ist.

Nach dem Willen des Gesetzgebers führt das HABM einen Strategieplan ein, mit dem konkrete Maßnahmen ergriffen werden, um dieses Modell für die Nutzer und die Industrie weiterzuentwickeln.

Das Amt ist der Ansicht, dass die wahllose Senkung der Gebühren nicht nur nicht notwendigerweise zur Verringerung des Überschusses führt, sondern auch das Überleben der nationalen Ämter gefährdet.


15.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 366/173


BERICHT

über den Jahresabschluss 2010 des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen, zusammen mit den Antworten des Instituts

2011/C 366/31

EINLEITUNG

1.

Das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (nachstehend „das Institut“) mit Sitz in Vilnius wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 (1) geschaffen. Aufgabe des Instituts ist die Erhebung, Analyse und Verbreitung von Informationen zur Geschlechtergleichstellung sowie die Entwicklung, Analyse, Bewertung und Verbreitung von Methoden zur Förderung der Einbeziehung der Gleichstellungsaspekte in alle Politikbereiche der Union und die entsprechenden nationalen Politikbereiche (2). Das Institut ist seit 2010 vollkommen autonom.

2.

Der Haushalt 2010 des Instituts belief sich auf 6,5 Millionen Euro. Zum Jahresende beschäftigte das Institut 29 Mitarbeiter.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) des Instituts bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung des Instituts eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus. In den Verantwortungsbereich des Direktors (7) fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung des Instituts sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) (10) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss (11) des Instituts seine Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Instituts für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 6. September 2011 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 9.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Instituts zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung des Instituts aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 16. Juni 2011 erstellt und ging beim Hof am 4. Juli 2011 ein. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://eige.europa.eu/.


ANHANG

Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (Vilnius)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union)

„Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.“

(…)

„Sie bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen und den Schutz der Rechte des Kindes.“

Zuständigkeiten des Instituts

(Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Ziele

Zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der durchgehenden Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in allen Politikbereichen der Union und den entsprechenden nationalen Politikbereichen, und zur Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts beizutragen und die Förderung der Gleichstellung und die Bekämpfung der Diskriminierung zu verstärken sowie die Unionsbürger für Gleichstellungsfragen stärker zu sensibilisieren.

Aufgaben

Erhebung, Analyse und Verbreitung von objektiven, vergleichbaren und zuverlässigen Informationen zur Geschlechtergleichstellung einschließlich Forschungsergebnissen und vorbildlichen Verfahren;

Entwicklung von Methoden zur Verbesserung der Objektivität, Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit von Daten auf europäischer Ebene durch die Festlegung von Kriterien, die die Einheitlichkeit von Informationen verbessern, und Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Datenerhebung;

Entwicklung, Analyse, Bewertung und Verbreitung von Methoden zur Förderung der Einbeziehung des Gleichstellungsaspekts in alle Politikbereiche der Union und die entsprechenden nationalen Politikbereiche sowie Unterstützung der durchgehenden Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts durch alle Organe und Einrichtungen der Union;

Durchführung von Erhebungen zur Gleichstellungssituation in Europa;

Einrichtung und Koordinierung eines europäischen Netzwerks zur Geschlechtergleichstellung;

Organisation von Ad-hoc-Sitzungen mit Experten zur Unterstützung der Forschungsarbeit des Instituts, zur Förderung des Informationsaustauschs zwischen Forschern und zur Förderung der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei ihrer Forschung;

Sensibilisierung der Unionsbürger für Gleichstellungsfragen durch die Organisation von Konferenzen, Kampagnen und Tagungen auf europäischer Ebene in Zusammenarbeit mit einschlägigen Akteuren sowie Übermittlung der Ergebnisse und Schlussfolgerungen an die Kommission;

Verbreitung von Informationen zu positiven Beispielen für nicht den gängigen Klischees entsprechende Rollen von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen, Vorstellung von Ergebnissen und Initiativen mit dem Ziel, auf diese Erfolge hinzuweisen und aus ihnen Nutzen zu ziehen;

Entwicklung von Dialog und Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen, Gleichstellungseinrichtungen, Hochschulen und Experten, Forschungszentren, den Sozialpartnern und einschlägigen Organisationen, die sich auf nationaler und europäischer Ebene um Geschlechtergleichstellung bemühen;

Aufbau von für die Öffentlichkeit zugänglichen Dokumentationsressourcen;

Bereitstellung von Informationen zur durchgehenden Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts für öffentliche und private Einrichtungen; und

Bereitstellung von Informationen für die Unionsorgane über Geschlechtergleichstellung und die durchgehende Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in den Beitritts- und Kandidatenländern.

Leitungsstruktur

1 —   Verwaltungsrat

Zusammensetzung

18 Vertreter, die vom Rat auf der Grundlage eines Vorschlags der jeweiligen Mitgliedstaaten ernannt werden, und einem Vertreter der Kommission, der von der Kommission ernannt wird. Die vom Rat ernannten Mitglieder vertreten 18 Mitgliedstaaten in der Reihenfolge des turnusmäßigen Ratsvorsitzes.

Aufgaben

Verabschiedung des jährlichen und mittelfristigen Arbeitsprogramms, des Haushaltsplans und des Jahresberichts sowie Festlegung der internen Verfahrensvorschriften des Instituts und der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats.

2 —   Sachverständigenbeirat

Zusammensetzung

Vertreter von auf Gleichstellungsfragen spezialisierten Einrichtungen, wobei jeder Mitgliedstaat einen Vertreter ernennt; zwei Vertreter anderer relevanter auf Gleichstellungsfragen spezialisierter Organisationen, die vom Europäischen Parlament ernannt werden; drei Mitglieder, die von der Kommission ernannt werden.

Aufgaben

Unterstützung des Direktors darin, die höchste wissenschaftliche Fachkompetenz und die Unabhängigkeit der Tätigkeit des Instituts sicherzustellen, Austausch von Informationen über Gleichstellungsfragen und Zusammenführung von Erkenntnissen, Gewährleistung einer engen Zusammenarbeit zwischen dem Institut und den zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten.

3 —   Direktor

Vom Verwaltungsrat auf der Grundlage einer von der Kommission vorgeschlagenen Bewerberliste ernannt.

Aufgaben

Verantwortlich für die Wahrnehmung der in der Verordnung Nr. 1922/2006 genannten Aufgaben, Erstellung und Veröffentlichung des Jahresarbeitsprogramms und des mittelfristigen Arbeitsprogramms des Instituts; Vorbereitung der Sitzungen des Verwaltungsrats und des Sachverständigenbeirats; Erstellung und Veröffentlichung des Jahresberichts; alle Fragen, die das Personal betreffen, laufende Verwaltungsgeschäfte; und Durchführung wirksamer Verfahren zur Überwachung und Bewertung der Leistungen des Instituts.

4 —   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

5 —   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Dem Institut für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel

Endgültiger Haushaltsplan

6,5 Millionen Euro, Anteil des Unionszuschusses: 100 %.

Personalbestand am 31. Dezember 2010

25 im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 23

+ 6 sonstige Planstellen (Vertragspersonal, abgeordnete nationale Sachverständige).

Personalbestand insgesamt: 29,

davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten: 18,

administrative Tätigkeiten: 8,

sonstige Tätigkeiten: 3.

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2010

Institutioneller Rahmen

Endgültige Erlangung der administrativen und finanziellen Unabhängigkeit und Schaffung der Bedingungen für die volle Funktionsfähigkeit des Instituts

Ausführung des Stellenplans 2010

Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeiter: 11

Anzahl der Sitzungen: 10

Kernbereiche: Unterstützung bei Forschungsarbeiten und politischen Maßnahmen, durchgehende Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts, Sensibilisierung und Vernetzung

Anzahl eingeleiteter Studien: 8

Anzahl der Beiträge für die Länder des Ratsvorsitzes: 2

Anzahl der Sitzungen: 3

Forschungsberichte

Anzahl der Sitzungen: 2

Sonstige Veröffentlichungen

Faktenblätter zum Thema Gleichstellung: 3

Wichtigste Konferenzen und Veranstaltungen

Europaweiter Logo-Wettbewerb: 1

Internes Seminar zur Kommunikationsstrategie: 1

Sitzungen von Sachverständigen und Arbeitsgruppen: 11

Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen Organen und Einrichtungen

Mitgliedstaaten: 2

Europäische Kommission: 2

Europäisches Parlament: 1

Eurostat: 1

Externe Akteure: 12

Schwesteragenturen: 2

Sitzungen, Arbeitsgruppen und Rundtischgespräche insgesamt: 12

Quelle: Angaben des Instituts.


ANTWORTEN DES INSTITUTS

1.

Das Institut nimmt den Bericht des Hofes zur Kenntnis.


15.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 366/179


BERICHT

über den Jahresabschluss 2010 des Europäischen Polizeiamts (Europol), zusammen mit den Antworten des Amts

2011/C 366/32

EINLEITUNG

1.

Das Europäische Polizeiamt (nachstehend „das Amt“) mit Sitz in Den Haag wurde mit Beschluss 2009/371/JI des Rates vom 6. April 2009 errichtet (1). Dieser Beschluss, der seit dem 1. Januar 2010 gilt, ersetzt das Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen). Das Amt hat zum Ziel, die Tätigkeit der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie deren Zusammenarbeit bei der Prävention und Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Terrorismus und anderen Formen schwerer Kriminalität zu unterstützen und zu verstärken, wenn zwei oder mehr Mitgliedstaaten betroffen sind (2).

2.

Der Haushalt 2010 des Amts belief sich auf 92,8 Millionen Euro. Zum Jahresende beschäftigte das Amt 436 Mitarbeiter.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) des Amts bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vorgelegt (6).

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung des Amts eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung des Amts sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Hofes, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss (11) des Amts seine Finanzlage zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Amts für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Ein Betrag von 22,6 Millionen Euro (25 % des Haushalts 2010) wurde auf das Haushaltsjahr 2011 übertragen, wobei die Übertragungsrate bei Titel II — Verwaltungsausgaben 49 % und bei Titel III — Operative Ausgaben 59 % betrug. Der Umfang der übertragenen Mittel, denen antizipative Passiva in Höhe von lediglich 2,9 Millionen Euro gegenüberstanden, ist übermäßig hoch und stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 20. September 2011 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 121 vom 15.5.2009, S. 37.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Amts zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung des Amts aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 8. September 2011 erstellt und ging beim Hof am 12. September 2011 ein. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://europol.europa.eu.


ANHANG

Europäisches Polizeiamt (Den Haag)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 87, 88 und 89 AEUV)

Ziele

Das Amt hat zum Ziel, die Tätigkeit der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie deren Zusammenarbeit bei der Prävention und Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Terrorismus und anderen Formen schwerer Kriminalität zu unterstützen und zu verstärken, wenn zwei oder mehr Mitgliedstaaten betroffen sind.

Zuständigkeiten des Amts

(Beschluss 2009/371/JI des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol) (1))

Zuständigkeiten

Das Amt ist für organisierte Kriminalität, Terrorismus und andere Formen schwerer Kriminalität zuständig, wenn zwei oder mehr Mitgliedstaaten in einer Weise betroffen sind, die aufgrund des Umfangs, der Bedeutung und der Folgen der Straftaten ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedstaaten erfordert.

Hauptaufgaben

Informationen und Erkenntnisse sammeln, speichern, verarbeiten, analysieren und austauschen;

über die nationalen Stellen unverzüglich die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten über die sie betreffenden Informationen und die in Erfahrung gebrachten Zusammenhänge von Straftaten unterrichten;

Ermittlungen in den Mitgliedstaaten insbesondere durch die Übermittlung aller sachdienlichen Informationen an die nationalen Stellen unterstützen;

die zuständigen Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten um die Einleitung, Durchführung oder Koordinierung von Ermittlungen ersuchen sowie in bestimmten Fällen die Einsetzung gemeinsamer Ermittlungsgruppen empfehlen;

die Mitgliedstaaten bei einer größeren internationalen Veranstaltung mit Erkenntnissen und Analysen unterstützen;

auf seine Zielsetzung bezogene Bewertungen der Bedrohungslage, strategische Analysen und allgemeine Lageberichte erstellen, einschließlich Bewertungen der Bedrohung durch die organisierte Kriminalität.

Zusätzliche Aufgaben

die Spezialkenntnisse, die im Rahmen der Ermittlungstätigkeit von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten verwendet werden, zu vertiefen und Beratung bei den Ermittlungen anzubieten;

strategische Erkenntnisse zu übermitteln, um einen effizienten und effektiven Einsatz der auf nationaler Ebene und auf Unionsebene für operative Tätigkeiten vorhandenen Ressourcen zu erleichtern und zu fördern, und solche Tätigkeiten zu unterstützen.

Darüber hinaus kann das Amt den Mitgliedstaaten im Wege der Unterstützung, Beratung und Forschung auf folgenden Gebieten helfen:

Fortbildung der Bediensteten ihrer zuständigen Behörden, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Europäischen Polizeiakademie (CEPOL);

Organisation und materielle Ausstattung dieser Behörden im Wege der Erleichterung der gegenseitigen technischen Unterstützung der Mitgliedstaaten;

Methoden zur Prävention von Straftaten;

kriminaltechnische und kriminalwissenschaftliche Methoden und Analysen sowie Ermittlungsmethoden.

Und Das Amt fungiert auch als Zentralstelle zur Bekämpfung der Euro-Fälschung gemäß dem Beschluss 2005/511/JI des Rates vom 12. Juli 2005 über den Schutz des Euro gegen Fälschung durch Benennung des Amtes als Zentralstelle zur Bekämpfung der Euro-Fälschung. Das Amt kann auch die Koordinierung der von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten oder im Rahmen gemeinsamer Ermittlungsgruppen zur Bekämpfung der Euro-Fälschung durchgeführten Maßnahmen fördern, gegebenenfalls in Verbindung mit Unionsstellen und Drittlandsstellen. Auf Ersuchen kann das Amt Ermittlungen in Euro-Fälschungen finanziell unterstützen.

Leitungsstruktur

1 —   Verwaltungsrat

Zusammengesetzt aus einem Vertreter (und einem stellvertretenden Mitglied) je Mitgliedstaat und einem Vertreter der Kommission.

2 —   Direktor

Der Direktor wird vom Rat mit qualifizierter Mehrheit aus einer vom Verwaltungsrat vorgelegten Liste von mindestens drei Bewerbern für vier Jahre ernannt (kann einmal um höchstens vier Jahre verlängert werden).

Der Direktor wird von drei stellvertretenden Direktoren unterstützt, die für vier Jahre ernannt werden; eine einmalige Wiederernennung ist zulässig.

Der Direktor leitet das Amt und ist dem Verwaltungsrat über seine Amtsführung rechenschaftspflichtig.

3 —   Externe Kontrolle

Rechnungshof (EuRH);

interner Auditdienst der Kommission (IAS);

gemeinsame Kontrollinstanz;

zusätzlich: Abteilung für Innenrevision und Datenschutzbeauftragter — funktionell unabhängig, jedoch in die hierarchische Struktur eingebunden (eingerichtet auf Grundlage des Europol-Beschlusses des Rates).

4 —   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Dem Amt für 2010 zur Verfügung gestellte Mittel

Haushalt (2010)

92,8 Millionen Euro.

Personalbestand

Personalbestand laut Stellenplan: 453 (Zeitbedienstete), zudem 25 abgeordnete nationale Sachverständige und 78 Vertragsbedienstete (davon 6 örtliche Bedienstete).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2010

Allgemeine Zufriedenheit

Die Ergebnisse der im Jahr 2010 bei 584 Nutzern (z. B. Ermittlern) durchgeführten unabhängigen Befragung von Europol-Nutzern zeigten, dass die Zufriedenheit mit dem Amt in den Mitgliedstaaten die höchsten Werte seit Einführung der Nutzerbefragung im Jahr 2002 erzielte.

1.   Strategische Produkte und Dienstleistungen (strategische Analysekapazität)

Abschluss von sechs Bewertungen der Bedrohungslage (Einführung des Euro in Estland, Lagebericht über den Menschenhandel, Bewertungen zur Bedrohungslage in der Ostsee, iOCTA (2), LAC-OCTA (3) und die Bewertung der Bedrohungslage für den COSI (4);

Einrichtung des SCAN-Systems für die organisierte Kriminalität (gezielte Bewertungen der Bedrohungslage von neuen Bedrohungen und Trends im Bereich der organisierten Kriminalität), um die Relevanz und Aktualität strategischer Produkte zu verbessern; es wurden sieben Berichte erstellt;

100 % der strategischen Produkte des Amts (ausgenommen Terrorismus- und Proliferationsbekämpfung) stehen mit den Erkenntnissen der EU-OCTA (5) in Einklang;

das Amt unterstützte den neuen EU-Politikzyklus und trug zu seiner Einführung bei.

2.   Operative Produkte und Dienstleistungen

2.1   Das Amt als Unterstützungszentrum für Strafverfolgungsmaßnahmen

(Arbeitsdateien zu Analysezwecken, operative Analyseberichte und sonstige Berichte, operative Unterstützung vor Ort und von den Hauptquartieren aus, gemeinsame Ermittlungsgruppen)

das Amt unterstützte die zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten in 11 738 grenzüberschreitenden Fällen, was gegenüber 2009 einer Steigerung von 12 % entspricht;

das Amt leistete eingehende analytische und operative Unterstützung in über 150 bedeutenden grenzüberschreitenden Ermittlungen, von denen sich einige über ein oder zwei Jahre erstreckten und die meisten immer noch andauern;

35 % der vom Amt unterstützten Operationen betrafen Drogenvergehen, die größten operativen Auswirkungen des Amts zeigten sich jedoch bei der Bekämpfung der Euro-Fälschung;

das Amt war an allen wichtigen Ermittlungen in Bezug auf Euro-Fälschungen beteiligt. Im Jahr 2010 unterstützte das Amt aktiv die Ermittlungen in 838 Fällen von Zahlungskartenbetrug und Euro-Fälschung, was dazu führte, dass fünf große Falschgelddruckereien und Zahlungskartenfälschungszentren ausgehoben wurden. Weiterhin bewirkten die vom Amt finanziell unterstützten Ermittlungen zur Euro-Fälschung (35) die Beschlagnahmung von über sechs Millionen gefälschten Geldscheinen, 70 Festnahmen sowie die Aushebung von drei Falschgelddruckereien;

für die umfassende Palette an Gegenkontrollen, die im Rahmen der durchgehend verfügbaren operativen Unterstützung vorgesehen sind, wurden interne Verfahren eingerichtet;

eine strukturierte und zuverlässige Ergebnisdatenbank wurde entwickelt; mithilfe dieser Datenbank können Daten, die sich auf vom Amt unterstützte Operationen beziehen, zentral erfasst und Berichte automatisch erstellt werden;

bis Ende 2010 wurden 57 Veranstaltungen gemeldet, die zur Sensibilisierung für die Unterstützung der gemeinsamen Ermittlungsteams durch das Amt beigetragen haben;

der Plan zur Umsetzung des regionalen Modells wurde am 30.9.2010 fertiggestellt. Er besteht aus einer Reihe miteinander verknüpfter Elemente (Regionale Unterstützungsbeamte (Regional Support Officers — RSO), Sammelstelle für Arbeitsdateien zu Analysezwecken, Weitergabe von Erkenntnissen, Dokumentenverwaltung, Zusammenarbeit mit assoziierten Arbeitsgruppen, usw.);

die zur Umsetzung der Vereinbarung über das Programm zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (TFTP) erforderlichen Kapazitäten wurden zum Zieldatum geschaffen (durch Einrichtung einer speziellen Einheit);

bis zum 31.12.2010 wurde ein Plan für eine öffentlich-private Partnerschaft (Outreach-Programm) erarbeitet;

ein gemeinsamer operativer Plan mit Interpol (6) war Ende 2010 fast fertig ausgearbeitet;

ein von den Agenturen gemeinsam erarbeiteter Bericht über die innere Sicherheit wurde den Leitern der im Bereich Justiz und Inneres tätigen Agenturen vorgelegt;

das Amt führte den Vorsitz bei der Zusammenarbeit der Leiter der Agenturen im Bereich Justiz und Inneres.

2.2   Das Amt als EU-Sammelstelle für kriminalpolizeiliche Informationen

(Informationsmanagementsysteme, Secure Information Exchange Network Application (SIENA), Europol-Informationssystem (EIS), Liaison Bureaux Network)

das Europol-Informationssystem (EIS)-Version 1.6 wurde am 31.1.2010 eingeführt;

SIENA (7)-Version 2.0 wurde am 22. Oktober 2010 bereitgestellt;

die nationalen Vermögensabschöpfungsstellen von acht Mitgliedstaaten wurden bis zum 31.10.2010 mit SIENA verbunden. Das Projekt soll im Jahr 2011 weitergeführt werden;

bei der Erarbeitung sämtlicher Verfahrensabläufe in Bezug auf die Interoperabilität und den Abgleich von Daten wurden im Jahr 2010 weitere Fortschritte erzielt;

die Verbindungsbeamten des Amts sichern eine aktive Zusammenarbeit zwischen dem Europol-Sitz in Den Haag und den 27 nationalen Stellen des Amts in den jeweiligen Hauptstädten der EU-Mitgliedstaaten. Dies ist ein einzigartiges Netz aus 129 Verbindungsbeamten, die eine bedeutende Rolle bei der alltäglichen Strafverfolgungsarbeit spielen, indem sie den Informationsaustausch vereinfachen sowie laufende Ermittlungen unterstützen und koordinieren. Das Amt umfasst ebenfalls Verbindungsbeamte aus 10 Nicht-EU-Ländern sowie Organisationen, die mit dem Amt auf der Grundlage von Kooperationsabkommen zusammenarbeiten. Dieses Netz an Verbindungsbüros (Liaison Bureaux Network) wird durch sichere Kommunikationswege unterstützt, die vom Amt bereitgestellt werden. Zudem hat das Amt zwei Verbindungsbeamte nach Washington (USA) und einen zum Sitz von Interpol in Lyon (Frankreich) entsandt.

2.3   Sachwissen und Schulungen

(Europol-Expertenplattform (EPE), Plattformen für den Datenaustausch und Speicherlösungen, wissensbasierte Produkte und Dienstleistungen, Schulungen, Konferenzen und Sensibilisierungssitzungen)

Das Amt nahm aktiv am europäischen Netz für Kriminalprävention (EUCPN) teil. Unabhängig davon förderte das Amt als Mitglied der COSI-Gruppe zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität weiterhin alternative Vorgehensweisen zu deren Bekämpfung;

das einheitliche Konzept für die Europol-Expertenplattform (EPE) wurde entwickelt, umgesetzt und vier Plattformen eingerichtet;

das Europäische Bombendatenbanksystem wurde im Oktober 2010 in Betrieb genommen;

drei zusätzliche zertifizierte Schulungsmodule zur Cyberkriminalität für die European Cybercrime Training Education Group (ECTEG) wurden entworfen, umgesetzt und bewertet;

die Bewertung der Möglichkeiten des eLearning in Zusammenarbeit mit CEPOL (Europäische Polizeiakademie) kam gut voran. Das Amt war Gegenstand des ersten eLearning-Kurses von CEPOL. Weitere eLearning-Kurse, die für das Amt von Interesse sind und zurzeit entwickelt werden, sind: Cyberkriminalität und das Schengener Abkommen.

2.4   Externe Beziehungen

(Beziehungen zu Kooperationspartnern)

Das Amt arbeitet mit einer Reihe von EU-Partnern sowie Drittländern und -organisationen zusammen. Der Informationsaustausch mit diesen Partnern findet auf Grundlage von Kooperationsabkommen statt. Zwei Arten von Abkommen legen den Charakter der Kooperation mit Drittstaaten fest: Strategische Abkommen ermöglichen den zwei beteiligten Parteien, mit Ausnahme der personenbezogenen Daten sämtliche Informationen auszutauschen, während operative Abkommen auch den Austausch personenbezogener Daten umfassen.

Zurzeit arbeitet das Amt mit 17 Nicht-EU-Staaten, neun EU-Organen und -Agenturen sowie drei weiteren internationalen Organisationen, darunter Interpol, zusammen, was sich in vielen Aspekten der operativen Arbeit des Amts niederschlägt.

Die Leiter der nationalen Stellen von Europol aus allen EU-Mitgliedstaaten sowie Beobachter von Kooperationspartnern (wie bspw. Eurojust und Interpol) und der Kommission treffen sich regelmäßig, um das Amt bei operativen Angelegenheiten und bei der Einrichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen unter Einbeziehung des Amts zu unterstützen.

Quelle: Angaben des Amts.


(1)  Ersetzt das Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen).

(2)  Internet facilitated Organised Crime Threat Assessment.

(3)  Latin America and Caribbean Organised Crime Threat Assessment.

(4)  Ständiger Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit.

(5)  Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der organisierten Kriminalität.

(6)  Internationale kriminalpolizeiliche Organisation.

(7)  Secure Information Exchange Network Application.


ANTWORTEN DES AMTS

13.

Europol erkennt den Grundsatz an, verweist jedoch darauf, dass ein beträchtlicher Betrag der Übertragung dem außergewöhnlichen Umstand geschuldet war, dass die Agentur 2011 an ihren neuen Sitz umgezogen ist und das Gebäude 2010 erst mit Verspätung zur Verfügung stand. Die Mittelübertragung (22,6 Mio. EUR) lässt sich wie folgt aufschlüsseln:

11,3 Mio. EUR für Ausgaben in Zusammenhang mit dem neuen Sitz von Europol,

1,8 Mio. EUR in Zusammenhang mit Kapitel 26 (Artikel 58 Absatz 4 des Europol-Ratsbeschlusses — ERB: Verbindlichkeiten betreffend den bisherigen Rechtsrahmen von Europol),

9,5 Mio. EUR für sonstige Ausgaben.

Ohne die Ausgaben für den neuen Europol-Sitz und Artikel 58 Absatz 4 des ERB betrug die Mittelübertragung 10,24 % der Haushaltseinnahmen.

Europol wird als Reaktion auf die Bemerkungen des Hofes Maßnahmen ergreifen.