ISSN 1725-2407

doi:10.3000/17252407.CA2011.257.ger

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 257A

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

54. Jahrgang
1. September 2011


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Europäische Kommission

2011/C 257A/01

Ausschreibung der Stelle des Exekutivdirektors (m/w) der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) (Besoldungsgruppe AD 14) — KOM/2011/10316

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ÜBERSICHT DER IM C A-AMTSBLATT VERÖFFENTLICHTEN AUSWAHLVERFAHREN

Anbei finden Sie eine Liste der C A-Amtsblätter, die im Jahr 2011 bisher veröffentlicht wurden.

Die Amtsblätter sind — wenn nicht anders angegeben — in allen Sprachfassungen erschienen.

19

(PL)

24

 

35

(DE/EN/FR)

37

(PL/RO)

60

 

68

 

76

(DE/EN/FR)

82

 

91

 

98

 

114

(DA)

121

(DA)

122

 

135

 

140

(BG/ET/HU/MT/PL/SL/SV)

142

 

146

 

147

(EN/IT/MT/SV)

155

(EN/ES/ET/FR/NL/PL/PT/SK/SL/SV)

156

 

157

 

162

 

169

(EN)

177

(DE/EN/FR)

180

(BG/RO)

181

(DA)

183

(SL)

185

 

193

(BG/RO)

198

(CS/HU/LT/MT/PL/SK)

206

(CS/ES/LV/MT/SV)

208

(DE/EN/FR)

221

 

222

(BG/RO)

223

 

229

 

257

 

DE

 


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Europäische Kommission

1.9.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 257/1


Ausschreibung der Stelle des Exekutivdirektors (m/w) der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) (Besoldungsgruppe AD 14)

KOM/2011/10316

(2011/C 257 A/01)

Die Generaldirektion

Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) wurde 2002 zum Zwecke der Gewährleistung eines hohen, einheitlichen und effektiven Sicherheitsniveaus im Seeverkehr, der Gefahrenabwehr im Seeverkehr sowie der Verhütung und Bekämpfung der Meeresverschmutzung durch Schiffe in der Europäischen Union gegründet (Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 1)). Die Kommission hat 2010 einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung vorgebracht, der momentan mit dem Europäischen Parlament und dem Rat erörtert wird (1). Die Agentur soll den Mitgliedstaaten und der Kommission wissenschaftlich-technische Unterstützung und hochwertiges Fachwissen zur Verfügung stellen, damit diese die EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Seeverkehrssicherheit, der Gefahrenabwehr im Seeverkehr sowie der Verhütung und Bekämpfung der Meeresverschmutzung durch Schiffe ordnungsgemäß anwenden, die Anwendung überwachen und die Wirksamkeit der existierenden Maßnahmen beurteilen können. Auf Ersuchen soll sie ebenfalls die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verschmutzungsbekämpfung unterstützen.

Der Sitz der EMSA befindet sich in Lissabon, Portugal. 2011 verfügte die Agentur über einen Gesamthaushalt von 56 Mio. EUR und rund 250 Mitarbeiter.

Zusätzliche Informationen finden Sie unter: http://www.emsa.europa.eu

Stellenprofil

Der Exekutivdirektor (2) ist der gesetzliche Vertreter der Agentur und verkörpert diese nach außen; er ist gegenüber dem Verwaltungsrat rechenschaftspflichtig.

Der Exekutivdirektor leitet und verwaltet die Agentur und trägt die Gesamtverantwortung für alle Maßnahmen, die er zur Verwirklichung der Ziele der Agentur ergreift.

Der Exekutivdirektor ist insbesondere für folgende Aufgaben zuständig:

Verwirklichung der Ziele der Agentur und der vom Verwaltungsrat der Agentur festgelegten Mehrjahresstrategie;

Entwicklung und Pflege einer effektiven und effizienten Zusammenarbeit mit den zuständigen Dienststellen der Kommission, den Mitgliedstaaten, relevanten Drittländern und etwaigen Interessengruppen im Einklang mit dem Auftrag der Agentur;

Zusammenarbeit mit den Behörden der Mitgliedstaaten, die für die Umsetzung der EU-Seeverkehrspolitik zuständig sind;

Reaktion auf Unterstützungsersuchen der Europäischen Kommission oder der Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Auftrag der Agentur;

Erstellung des Jahresarbeitsprogramms und eines detaillierten Plans für Maßnahmen der Agentur zur Vorsorge gegen Verschmutzungen und bei Verschmutzungen sowie Festlegung der notwendigen Schritte für ihre Umsetzung in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission;

Aufstellung und Ausführung des Haushalts der Agentur in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission;

Ausarbeitung des jährlichen Tätigkeitsberichts der Agentur;

Wahrnehmung der laufenden Geschäfte der Agentur, Einstellung und Beurteilung der Bediensteten der Agentur gemäß dem EU-Statut, wobei auf die Förderung von Teamgeist und einer guten Arbeitsatmosphäre zu achten ist;

direkte und indirekte Kommunikation mit der Öffentlichkeit über alle in den Aufgabenbereich der Agentur fallenden Fragen.

Auswahlbedingungen

Wir suchen Persönlichkeiten mit folgendem Profil:

a)   Fachkenntnisse:

gute Kenntnis der EU-Organe, ihrer Funktionsweise und ihrer Zusammenarbeit;

Kenntnis der europäischen Seeverkehrspolitik, der Rechtsvorschriften und der Seeverkehrssicherheit;

nachgewiesene Erfahrung in der Verkehrspolitik, einschließlich Erfahrung im Bereich Seeverkehrssicherheit; Berufserfahrung bei einer nationalen, europäischen oder internationalen Behörde ist von Vorteil.

b)   Managementkompetenz:

Fähigkeit, große Teams auf einer hohen Managementebene zu führen; Erfahrung in einem multikulturellen Umfeld ist von Vorteil;

Kenntnisse und nachweisliche Erfahrung auf dem Gebiet der Haushaltsplanung und Finanzverwaltung;

Fähigkeit, enge Beziehungen zu den EU-Organen und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu unterhalten.

c)   Kommunikationsfähigkeiten:

Fähigkeit und Erfahrung, mit der Öffentlichkeit zu kommunizieren und mit Interessengruppen zusammenzuarbeiten, sowie

gründliche Kenntnis des Englischen in Wort und Schrift.

Zulassungsbedingungen

Die Bewerber müssen vor Ablauf der Bewerbungsfrist folgende formale Kriterien erfüllen:

Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Staatsangehörigkeit eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraums;

Hochschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss:

entweder ein Bildungsabschluss, der einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren entspricht, oder

ein Bildungsabschluss, der einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren und einer mindestens einjährigen einschlägigen Berufserfahrung entspricht (diese einjährige Berufserfahrung kann nicht auf die weiter unten geforderte, nach dem Hochschulabschluss erworbene Berufserfahrung angerechnet werden);

Berufserfahrung: nach Erwerb des Hochschulabschlusses mindestens 15 Jahre Berufserfahrung auf einer Ebene, für die die oben genannten Qualifikationen Voraussetzung sind;

Managementerfahrung: mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in höheren Managementpositionen (3);

Sprachen: solide Kenntnisse einer der EU-Amtssprachen (4) sowie zufriedenstellende Kenntnisse einer zweiten Amtssprache, soweit dies für die Ausübung der Aufgaben notwendig ist;

Altersbeschränkung: Erreichen des Pensionsalters nicht vor Ablauf des gesamten fünfjährigen Mandats. Dieses tritt für Zeitbedienstete der Europäischen Union am Ende des Monats ein, in dem die Person das 65. Lebensjahr vollendet.

Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten

Der Exekutivdirektor muss eine Erklärung abgeben, in der er sich verpflichtet, unabhängig und im öffentlichen Interesse zu handeln. Ferner muss er alle Interessen angeben, die seine Unabhängigkeit infrage stellen könnten. Die Bewerber müssen in ihrer Bewerbung bestätigen, dass sie hierzu bereit sind.

Auswahl und Ernennung

Für das Auswahlverfahren wird ein Vorauswahlausschuss einberufen, dem ein Vertreter des EMSA-Verwaltungsrats als Beobachter angehört. Dieses Gremium lädt die Bewerber mit dem besten Anforderungsprofil zu einem Gespräch ein. Die Auswahl erfolgt anhand der oben genannten Kriterien entsprechend der Eignung für diese Position. Die vom Vorauswahlgremium in die engere Wahl gezogenen Bewerber werden zu weiteren Gesprächen mit dem Beratenden Ausschuss für Ernennungen vorgeschlagen. Die Bewerber, die zu einem Gespräch mit dem Beratenden Ausschuss für Ernennungen eingeladen wurden, nehmen an einer von externen HR-Beratern geleiteten Auswahltagung teil. Die Bewerber, die vom Beratenden Ausschuss für Ernennungen in die engere Wahl genommen wurden, haben anschließend ein Gespräch mit dem zuständigen Kommissionsmitglied.

Im Anschluss an diese Gespräche stellt die Kommission eine Auswahlliste der geeignetsten Bewerber auf, die sie dem ESMA-Verwaltungsrat übermittelt. Dieser kann mit den Bewerbern Gespräche führen. Letztendlich ernennt er den Direktor. Aus der Aufnahme in die Liste der Kommission erwächst kein Anspruch auf eine Ernennung.

Die Bewerber können aufgefordert werden, neben den oben genannten Gesprächen noch weitere Gespräche und/oder Tests zu durchlaufen.

Vor der Ernennung kann der benannte Bewerber aufgefordert werden, vor dem Europäischen Parlament eine Erklärung zu seinen Vorstellungen bezüglich der Agentur abzugeben und Fragen der Abgeordneten zu beantworten.

Chancengleichheit

Die EMSA verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung nach Artikel 1 Buchstabe d des Beamtenstatuts (5).

Beschäftigungsbedingungen

Der Exekutivdirektor wird entsprechend Artikel 2 Buchstabe a sowie Artikel 10 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (5) für einen Zeitraum von fünf Jahren in der Besoldungsgruppe AD 14 angestellt. Gemäß der EMSA-Verordnung kann seine Amtszeit einmal verlängert werden.

Der Ort der dienstlichen Verwendung ist Lissabon, wo die Agentur ihren Sitz hat.

Bewerbungsverfahren

Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die Folgendes enthalten:

1.

ein Bewerbungsschreiben sowie

2.

einen Lebenslauf, vorzugsweise im Europass-Format (6). Darin muss unbedingt auf die in dieser Stellenausschreibung angeführten Anforderungen eingegangen werden. Der Bewerber muss aufzeigen, dass er alle dort aufgeführten Fähigkeiten und Kompetenzen aufweist.

Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Weitere Unterlagen (z. B. beglaubigte Kopien der Abschlüsse bzw. Diplome, Zeugnisse, Referenzen und Nachweise der Berufserfahrung) sind in einem späteren Stadium des Verfahrens auf Verlangen einzureichen.

Um das Auswahlverfahren zu vereinfachen, erfolgt der gesamte Schriftverkehr mit den Bewerbern auf Englisch.

Bewerbungen sind vorzugsweise in englischer Sprache per E-Mail zu richten an:

MOVE-AVIS-DE-VACANCE-EMSA@ec.europa.eu

Kandidaten, denen es nicht möglich ist, ihre Bewerbung per E-Mail einzureichen, können diese per Einschreiben oder Eilkurier an folgende Anschrift senden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Mobilität und Verkehr

KOM/2011/10316 — Stelle des EMSA-Exekutivdirektors

Referat MOVE SRD.2

Büro: DEMOT 28/101

Rue de la Loi, 200

1049 Brüssel

BELGIEN

Weitere Auskünfte erteilt:

J. P. Ferreira

Stellvertretender Leiter des Personalreferats

GD MOVE

Europäische Kommission

Telefon: +32 22969570

E-Mail: Joao.Ferreira@ec.europa.eu

A. Boschen

Hauptverwaltungsrat, Referat Seeverkehrspolitik

GD MOVE

Europäische Kommission

Telefon: +32 22959654

E-Mail: Andreas.Boschen@ec.europa.eu

Bewerbungsschluss

Bewerbungen sind per E-Mail oder per Einschreiben bis zum 30. September 2011 (es gilt das Datum der E-Mail bzw. des Poststempels) einzureichen.

Bewerbungen, die per Eilkurier zugestellt werden, müssen bis zum oben genannten Bewerbungsschluss vor 17.00 Uhr (Brüsseler Ortszeit) eingegangen sein.

Die Kommission behält sich das Recht vor, die Bewerbungsfrist — ausschließlich durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union — zu verlängern.

Wichtige Hinweise

Die Arbeiten der verschiedenen Auswahlgremien sind vertraulich. Weder die Bewerber selbst noch andere für sie handelnde Personen dürfen direkt oder indirekt mit den Ausschussmitgliedern Kontakt aufnehmen.

Datenschutz

Die Kommission (während der Vorbereitungsphase) und in der Folge die EMSA tragen dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten der Bewerber gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (7) verarbeitet werden.


(1)  KOM(2010) 611, veröffentlicht am 28. Oktober 2010.

(2)  Jeder Hinweis in dieser Ausschreibung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt automatisch auch für Frauen.

(3)  Die Bewerber sollten in ihrem Lebenslauf zumindest zu den fünf Jahren, in denen sie Berufserfahrung in einer höheren Führungsposition erworben haben, folgende Angaben machen: 1. Bezeichnung der Führungspositionen, die sie innehatten, mit kurzer Beschreibung der Zuständigkeiten; 2. Zahl der ihnen unterstellten Mitarbeiter; 3. Höhe des verwalteten Etats; 4. Platz in der Hierarchie (Zahl der unter- und übergeordneten Hierarchie-Ebenen) und 5. der Führungskräfte auf gleicher Ebene.

(4)  http://ec.europa.eu/education/policies/lang/languages/index_de.html

(5)  ABl. L 124 vom 27.4.2004, S. 1; http://ec.europa.eu/civil_service/docs/toc100_de.pdf

(6)  Der europäische Lebenslauf kann heruntergeladen werden von der Webseite http://europass.cedefop.europa.eu/htm/index.htm. Zum Aufbau und Inhalt des Lebenslaufs siehe auch Anmerkung 1.

(7)  ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1.