ISSN 1725-2407

doi:10.3000/17252407.CA2011.223.ger

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 223A

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

54. Jahrgang
29. Juli 2011


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Europäisches Parlament

2011/C 223A/01

Stellenausschreibung PE/142/S — Direktor (m/w) (Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 14) — Generaldirektion Personal — Direktion Ressourcen

1

2011/C 223A/02

Stellenausschreibung PE/143/S — Direktor (m/w) (Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 14) — Generaldirektion Infrastruktur und Logistik — Direktion Ressourcen

7

2011/C 223A/03

Stellenausschreibung PE/144/S — Direktor (m/w) (Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 14) — Generaldirektion Übersetzung — Direktion Ressourcen

12

2011/C 223A/04

Stellenausschreibung PE/145/S — Direktor (m/w) (Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 14) — Generaldirektion Dolmetschen und Konferenzen — Direktion Ressourcen

17

2011/C 223A/05

Stellenausschreibung PE/146/S — Direktor (m/w) (Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 14) — Generaldirektion Innovation und technologische Unterstützung — Direktion Ressourcen

23

2011/C 223A/06

Stellenausschreibung PE/147/S — Direktor (m/w) (Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 14) — Generaldirektion Interne Politikbereiche — Direktion Folgenabschätzungen

29

ÜBERSICHT DER IM C A-AMTSBLATT VERÖFFENTLICHTEN AUSWAHLVERFAHREN

Anbei finden Sie eine Liste der C A-Amtsblätter, die im Jahr 2011 bisher veröffentlicht wurden.

Die Amtsblätter sind — wenn nicht anders angegeben — in allen Sprachfassungen erschienen.

19

(PL)

24

 

35

(DE/EN/FR)

37

(PL/RO)

60

 

68

 

76

(DE/EN/FR)

82

 

91

 

98

 

114

(DA)

121

(DA)

122

 

135

 

140

(BG/ET/HU/MT/PL/SL/SV)

142

 

146

 

147

(EN/IT/MT/SV)

155

(EN/ES/ET/FR/NL/PL/PT/SK/SL/SV)

156

 

157

 

162

 

169

(EN)

177

(DE/EN/FR)

180

(BG/RO)

181

(DA)

183

(SL)

185

 

193

(BG/RO)

198

(CS/HU/LT/MT/PL/SK)

206

(CS/ES/LV/MT/SV)

208

(DE/EN/FR)

221

 

222

(BG/RO)

223

 

DE

 


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Europäisches Parlament

29.7.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 223/1


STELLENAUSSCHREIBUNG PE/142/S — DIREKTOR (m/w)

(Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 14)

GENERALDIREKTION PERSONAL — DIREKTION RESSOURCEN

(2011/C 223 A/01)

1.   Zu besetzende Stelle

Der Präsident des Europäischen Parlaments hat beschlossen, das Verfahren zur Besetzung der Stelle eines Direktors  (1) (AD, Besoldungsgruppe 14) innerhalb deren Generaldirektion Personal — Direktion Ressourcen gemäß Artikel 29 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union (2) (nachstehend „Statut“) zu eröffnen.

Dieses Ausleseverfahren soll die Auswahlmöglichkeiten der Anstellungsbehörde erweitern und findet parallel zu den internen und interinstitutionellen Verfahren zur Stellenbesetzung statt.

Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AD 14 (3). Das monatliche Grundgehalt beträgt 13 216,49 EUR. Das Grundgehalt unterliegt der Gemeinschaftssteuer und ist von nationalen Steuern befreit. Es kann sich unter den im Statut der Beamten der Europäischen Union vorgesehenen Bedingungen um bestimmte Zulagen erhöhen.

Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass diese Stelle der vom Präsidium des Europäischen Parlaments am 29. März 2004 angenommenen Regelung über die Mobilitätspolitik unterliegt.

Für diese Stelle sind Einsatzbereitschaft sowie zahlreiche interne und externe Kontakte, insbesondere zu den Abgeordneten im Europäischen Parlament, und die Führung von Teams mit unterschiedlichen statutarischen Beschäftigungsbedingungen erforderlich. Da es sich um eine an mehreren Arbeitsorten vertretene Verwaltungseinheit handelt, wird die dafür zuständige Person häufig Dienstreisen an die Arbeitsorte des Europäischen Parlaments durchzuführen haben.

2.   Dienstort

Luxemburg. Diese Stelle kann einem der anderen Arbeitsorte des Europäischen Parlaments zugewiesen werden.

3.   Chancengleichheit

Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert Bewerbungen ohne jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands oder der familiären Situation.

4.   Aufgaben

Hoher Beamter, der im Rahmen der von den parlamentarischen Entscheidungsgremien und vom Generaldirektor erlassenen Leitlinien und Beschlüsse folgende Aufgaben (4) wahrnimmt:

Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens einer großen Verwaltungseinheit des Generalsekretariats, die mehrere Referate im Zuständigkeitsbereich der Direktion umfasst;

Leitung, Unterweisung, Motivierung und Koordinierung eines oder mehrerer Teams von Bediensteten zur Optimierung des Einsatzes der Ressourcen der Verwaltungseinheit unter Gewährleistung der Qualität des Dienstes (Organisation, Verwaltung der Humanressourcen und der Haushaltsmittel, Innovation, Verwaltung der Logistik und der Informatik usw.) in seinem Tätigkeitsbereich;

Planung der Tätigkeiten der Direktion (Festlegung von Zielen und Strategien), Entscheidungen im Hinblick auf das Erreichen der festgesetzten Ziele, Bewertung der Leistungen der Dienste zur Gewährleistung ihrer Qualität;

Entscheidungen über die technische Strategie und die IKT-Managementstrategie (Auswahl der technischen Lösungen, angebotene Dienste und Strategien für Umsetzung und Lieferung);

Beratung des Generaldirektors, des Generalsekretariats und der Mitglieder des Parlaments in seinem Tätigkeitsbereich;

Zusammenarbeit mit den einzelnen Direktionen des Generalsekretariats, Vertretung des Organs und Aushandlung von Verträgen oder Vereinbarungen in seinem Tätigkeitsbereich;

Verwaltung und Durchführung spezifischer Projekte, die finanzielle Verantwortlichkeiten mit sich bringen können;

Wahrnehmung der Aufgabe eines bevollmächtigten Anweisungsbefugten.

5.   Zulassungsbedingungen (Anforderungsprofil)

An diesem Ausleseverfahren können Bewerber teilnehmen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Bewerbungen die nachstehenden Bedingungen erfüllen:

a)   Allgemeine Bedingungen

Gemäß Artikel 28 des Statuts der Beamten der Europäischen Union müssen die Bewerberinnen und Bewerber

Staatsangehörige eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (5) sein,

die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen,

ihren Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein,

den für die Ausübung der angestrebten Tätigkeit zu stellenden sittlichen Anforderungen genügen.

b)   Besondere Bedingungen

i)   Erforderliche Befähigungsnachweise, Bildungsabschlüsse und Berufserfahrung

Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium, bescheinigt durch ein Abschlusszeugnis, entspricht, wenn die Regelstudienzeit mindestens vier Jahre beträgt,

oder

Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium, bescheinigt durch ein Abschlusszeugnis, entspricht, und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung (6), wenn die Regelstudienzeit mindestens drei Jahre beträgt;

Berufserfahrung von mindestens zwölf Jahren, die nach dem Erwerb der in Absatz 1 genannten Qualifikationen erworben wurde, davon mindestens sechs Jahre in leitenden Funktionen.

ii)   Erforderliche Kenntnisse

Hervorragende Allgemeinbildung in europäischen Angelegenheiten;

hervorragendes Verständnis interner, einzelstaatlicher und internationaler politischer Angelegenheiten;

sehr gutes Verständnis für die Verschiedenartigkeit der in den Organen vertretenen Kulturen;

hervorragende Kenntnis der Verträge;

hervorragende Kenntnis des Aufbaus des Generalsekretariats, seiner Organisation, seines Umfelds und der beteiligten Akteure;

sehr gute Kenntnis der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, der Legislativverfahren, der internen Regelungen und Methoden;

hervorragende Kenntnis des Statuts der Beamten, seiner Auslegung und der abgeleiteten Anforderungen;

hervorragende Kenntnis der Haushaltsordnung, der Durchführungsbestimmungen, der internen Vorschriften und anderer nachgeordneter Texte des Europäischen Parlaments;

sehr große Vielseitigkeit in puncto Technik und Management im Bereich der IKT;

sehr gute Kenntnis der Technologien, ihrer konkreten Umsetzung sowie der Entwicklungen, Optionen und Risiken;

sehr gute verwaltungstechnische Kenntnisse (Humanressourcen, Verwaltung, Haushalt, Finanzen, Datenverarbeitung, Recht usw.);

hervorragende Kenntnis von Managementtechniken.

iii)   Sprachkenntnisse

Es werden gründliche Kenntnisse in einer der Amtssprachen der Europäischen Union (7) sowie sehr gute Kenntnisse in mindestens einer weiteren der aufgeführten Sprachen verlangt.

Die Kenntnis weiterer Amtssprachen der Europäischen Union wird vom Beratenden Ausschuss berücksichtigt.

iv)   Erforderliche Fähigkeiten

Strategisches Denken,

Führungsqualitäten,

Planungsfähigkeit,

Reaktionsvermögen,

Durchsetzungsfähigkeit,

Kommunikationsfähigkeit.

6.   Auswahlverfahren

Um der Anstellungsbehörde bei ihrer Entscheidung behilflich zu sein, erstellt der Beratende Ausschuss für die Ernennung hoher Beamter das Verzeichnis der Bewerber und gibt gegenüber dem Präsidium eine Empfehlung dazu ab, welche Personen zu einem Gespräch eingeladen werden sollen. Das Präsidium legt das endgültige Verzeichnis dieser Personen fest; der Ausschuss führt die Gespräche und legt dem Präsidium seinen Abschlussbericht zur Entscheidung vor. In diesem Rahmen kann das Präsidium eine Anhörung der Bewerber durchführen.

7.   Einreichung der Bewerbungen

Die Bewerber werden gebeten, ihr Bewerbungsschreiben (mit dem Vermerk „avis de recrutement numéro PE/142/S“) zusammen mit einem Motivationsschreiben und einem Lebenslauf im Format Europass (8) an folgende Anschrift zu senden:

Monsieur le Secrétaire général

Parlement européen

Bâtiment Konrad Adenauer

2929 Luxembourg

LUXEMBOURG

Dieses Bewerbungsschreiben ist bis spätestens 13. August 2011 per Einschreiben zu übermitteln; es gilt das Datum des Poststempels.

Bewerber, die zu einem Gespräch eingeladen sind, werden darauf hingewiesen, dass die zum Gesprächstermin vorzulegenden Nachweise über ihr Studium, ihre Berufserfahrung und die von ihnen derzeit ausgeübte Funktion nur als Kopien oder Fotokopien einzureichen sind (9). Die Bewerber erhalten keinen dieser Nachweise zurück.


(1)  Jeder Hinweis in dieser Ausschreibung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt automatisch auch für Frauen.

(2)  ABl. L 124 vom 27.4.2004, S. 1.

(3)  Der Beamte wird bei seiner Einstellung gemäß Artikel 32 des Statuts eingestuft.

(4)  Hauptaufgaben: siehe Anlage.

(5)  Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind Belgien, Bulgarien, die Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Finnland, Schweden und das Vereinigte Königreich.

(6)  Diese einjährige Erfahrung wird bei der Bewertung der gemäß dem folgenden Unterabsatz erforderlichen Berufserfahrung nicht berücksichtigt.

(7)  Amtssprachen der Europäischen Union sind Bulgarisch, Spanisch, Tschechisch, Dänisch, Deutsch, Estnisch, Griechisch, Englisch, Französisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Ungarisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Finnisch und Schwedisch.

(8)  http://europass.cedefop.europa.eu/

(9)  Dies gilt nicht für diejenigen Bewerber, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist im Dienst des Europäischen Parlaments stehen.


ANLAGE

GENERALDIREKTION PERSONAL

DIREKTION RESSOURCEN

1.   HAUPTAUFGABEN

Leitung, Koordinierung und Betreuung der Referate und Dienststellen der Direktion;

Ausübung der Befugnisse der Anstellungsbehörde;

Abwicklung von Projekten;

Vertretung des Organs in verschiedenen internen Ausschüssen und interinstitutionellen Gremien;

Wahrnehmung der Aufgabe eines bevollmächtigten Anweisungsbefugten.

2.   STELLENPLAN (2)

1 Direktor,

1 Assistent.

REFERAT HUMANRESSOURCEN

1.   HAUPTAUFGABEN

Koordinierung der Personalverwaltung

Verwaltung der Stellen des Organisationsplans der Generaldirektion, Bedarfsanalyse und -deckung hinsichtlich der Einstellung von Beamten, Zeitbediensteten und Vertragsbediensteten: Begleitung der Verfahren zur Besetzung freier Stellen, Durchführung von Einstellungsgesprächen für Beamte und Kandidaten von der Reserveliste, Mobilitätsmanagement usw.;

Alltagsmanagement von Personalangelegenheiten: Ausarbeitung und Weiterbehandlung von Beurteilungs- und Praktikumsberichten und Berichten über die Bestätigung, Ausarbeitung von Beförderungsunterlagen (Verdienstpunkte), Verwaltung von Krankheitsurlaub und Jahresurlaub, dezentrale Mittelbewirtschaftung bei Vertragsbediensteten, Dienstreisen, Überstunden usw.;

Gewährleistung von Kommunikation, Unterstützung und Beratung im entsprechenden Bereich: Funktion einer Anlaufstelle für die jeweiligen Anliegen des Personals, Empfang neuer Kollegen, Weitergabe der Informationen über interne Versetzungen des Personals in die entsprechenden Bereiche der Generaldirektion und Pflege regelmäßiger Kontakte zu den Kollegen in der Generaldirektion Personal;

Aktualisierung von Listen und Datenbanken für die Bearbeitung der Personalakten wie Streamline, MISS u. a.;

Erstellung von Statistiken.

Koordinierung der Unterlagen über Fortbildung und entsprechende Hilfestellung

Koordinierung der Anträge auf Fortbildung aus der Generaldirektion und Überwachung von deren Bearbeitung im zuständigen Referat der Generaldirektion Personal;

Vertretung der Generaldirektion im Beratenden Ausschuss für berufliche Fortbildung (CCPP);

Planung und Gewährung spezifischer Fortbildung und Unterstützung für das in der Generaldirektion Interne Politikbereiche wie auch in der Generaldirektion Externe Politikbereiche tätige Personal;

Veranstaltung von Informationssitzungen und Seminaren über Themen von allgemeinem Interesse;

Ausarbeitung und Veröffentlichung themenbezogener Dokumente zu den Hauptarbeitsinstrumenten und -modalitäten innerhalb der Generaldirektion.

Koordinierung logistikbezogener Aspekte

Zuweisung von Büroflächen und Büroausstattung: Umzüge, Mobiliar, Telefonanlagen (Nutzung der Datenbanken DEMOV, FOURNIMOB und SUTEL);

Überwachung der Verwaltung der Güter und Wahrnehmung der Rolle des Verwalters der im Bestandsverzeichnis eingetragenen Gegenstände (Gestionnaire des Biens Inventoriés (GBI)): Bestandsverzeichnis und Erfassung des Mobiliars (Datenbank ELS);

Verwaltung der Lieferungen von Büromaterial.

Beziehungen zu den Kontrollinstanzen, die nicht den Haushalt betreffen

Bearbeitung und Weiterbehandlung von Beschwerden beim Europäischen Bürgerbeauftragten und beim Europäischen Datenschutzbeauftragten;

Weiterbehandlung von Beschwerden nach Artikel 90 in Zusammenarbeit mit dem Juristischen Dienst für die DG PERS.

Rechtliche Beratung

Wahrnehmung der Aufgaben eines Rechtsberaters für die Generaldirektion in Zusammenarbeit mit den Direktoren;

Gewährleistung der rechtlichen Kohärenz und Zuverlässigkeit von Regulierungsvorhaben, die von den Dienststellen der Generaldirektion ausgearbeitet wurden.

2.   STELLENPLAN (8)

1 Referatsleiter,

1 Verwaltungsrat,

6 Assistenten.

REFERAT VERWALTUNG DER FINANZIELLEN RESSOURCEN UND ÜBERWACHUNG

1.   HAUPTAUFGABEN

Ausarbeitung des Haushaltsvorentwurfs der Generaldirektion;

Koordinierung der Verwaltung von Haushaltsmitteln:

Ausarbeitung des Jahreshaushaltsplans, tägliche Ausführung des Haushaltsplans, Vorbereitung der Anträge auf Vorschüsse, mögliche laufende Anträge auf Überweisung und Ausarbeitung von Berichten über die Verwaltung (über das Jahr verteilte Zwischenberichte, Jahresberichte, Berichte aufgrund der Haushaltsentschließungen, von der zentralen Finanzdienststelle angeforderte Berichte, im Maßnahmenplan festgeschriebene Arbeiten, Weiterbehandlung der Berichte des internen Rechnungsprüfers, Weiterbehandlung der Berichte des Rechnungshofs);

Durchführung und Koordinierung öffentlicher Ausschreibungen, Subventionen usw. und Überwachung der Einhaltung der hierfür geltenden Regelungen;

Verwahrung von Haushaltsvorgängen und Belegen sowie der Originale von Aufrufen zur Interessenbekundung und Verträgen;

Organisation und Durchführung der Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen in der gesamten Generaldirektion;

Verwaltung spezifischer haushaltsbezogener Unterlagen („sensible Aufgaben“ usw.).

2.   STELLENPLAN (17)

1 Referatsleiter,

2 Verwaltungsräte,

14 Assistenten.

REFERAT DATENVERARBEITUNG UND IT-UNTERSTÜTZUNG

1.   HAUPTAUFGABEN

Koordinierung der IT-Unterstützung für die einzelnen Referate (Ausarbeitung des jahresbezogenen Beschaffungsplans, Überwachung seiner Ausführung, Bewertung der Ergebnisse, Überwachung der Installation der Ausrüstung u. a.);

funktionelle Unterstützung der Nutzer der Anwendungen, die in der Generaldirektion eingesetzt werden;

Wahrnehmung der Bedürfnisse der Nutzer durch Einleitung von Analysen künftiger Anwendungen im Interesse der Verbesserung der Arbeit und der Steigerung ihrer Effizienz und Mitwirkung an diesen Analysen;

Analyse, Entwicklung und/oder Einführung von Computeranwendungen zur Personalverwaltung (Streamline/Forpro/Rapnot);

Verwaltung des Intranetportals und/oder der Website der Generaldirektion.

2.   STELLENPLAN (17)

1 Referatsleiter,

4 Verwaltungsräte,

12 Assistenten.


29.7.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 223/7


STELLENAUSSCHREIBUNG PE/143/S — DIREKTOR (m/w)

(Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 14)

GENERALDIREKTION INFRASTRUKTUR UND LOGISTIK — DIREKTION RESSOURCEN

(2011/C 223 A/02)

1.   Zu besetzende Stelle

Der Präsident des Europäischen Parlaments hat beschlossen, das Verfahren zur Besetzung der Stelle eines Direktors  (1) (AD, Besoldungsgruppe 14) innerhalb dessen Generaldirektion Infrastruktur und Logistik — Direktion Ressourcen gemäß Artikel 29 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union (2) (nachstehend „Statut“) zu eröffnen.

Dieses Ausleseverfahren soll die Auswahlmöglichkeiten der Anstellungsbehörde erweitern und findet parallel zu den internen und interinstitutionellen Verfahren zur Stellenbesetzung statt.

Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AD 14 (3). Das monatliche Grundgehalt beträgt 13 216,49 EUR. Das Grundgehalt unterliegt der Gemeinschaftssteuer und ist von nationalen Steuern befreit. Es kann sich unter den im Statut der Beamten der Europäischen Union vorgesehenen Bedingungen um bestimmte Zulagen erhöhen.

Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass diese Stelle der vom Präsidium des Europäischen Parlaments am 29. März 2004 angenommenen Regelung über die Mobilitätspolitik unterliegt.

Für diese Stelle sind Einsatzbereitschaft sowie zahlreiche interne und externe Kontakte, insbesondere zu den Abgeordneten im Europäischen Parlament, und die Führung von Teams mit unterschiedlichen statutarischen Beschäftigungsbedingungen erforderlich. Da es sich um eine an mehreren Arbeitsorten vertretene Verwaltungseinheit handelt, wird die dafür zuständige Person häufig Dienstreisen an die Arbeitsorte des Europäischen Parlaments durchzuführen haben.

2.   Dienstort

Luxemburg. Diese Stelle kann einem der anderen Arbeitsorte des Europäischen Parlaments zugewiesen werden.

3.   Chancengleichheit

Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert Bewerbungen ohne jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands oder der familiären Situation.

4.   Beschreibung der Arbeitsaufgaben

Hoher Beamter, der im Rahmen der von den parlamentarischen Entscheidungsgremien und vom Generaldirektor erlassenen Leitlinien und Beschlüsse folgende Aufgaben wahrnimmt:

Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens einer großen Verwaltungseinheit des Generalsekretariats, die mehrere Referate im Zuständigkeitsbereich der Direktion umfasst;

Leitung, Unterweisung, Motivierung und Koordinierung eines oder mehrerer Teams von Bediensteten zur Optimierung des Einsatzes der Ressourcen der Verwaltungseinheit unter Gewährleistung der Qualität des Dienstes (Organisation, Verwaltung der Humanressourcen und der Haushaltsmittel, Innovation, Verwaltung der Logistik und der Informatik usw.) in seinem Tätigkeitsbereich;

Planung der Tätigkeiten der Direktion (Festlegung von Zielen und Strategien), Fassen der zum Erreichen der festgesetzten Ziele erforderlichen Beschlüsse, Bewertung der Leistungen der Dienste zur Gewährleistung ihrer Qualität;

Entscheidungen über die technische Strategie und die Managementstrategie für die IKT (Auswahl der technischen Lösungen, angebotene Dienstleistungen und Strategien für Umsetzung und Lieferung);

Beratung des Generaldirektors, des Generalsekretariats und der Mitglieder des Parlaments in seinem Tätigkeitsbereich;

Zusammenarbeit mit den verschiedenen Direktionen des Generalsekretariats, Vertretung des Organs und Aushandlung von Verträgen oder Vereinbarungen in seinem Tätigkeitsbereich;

Verwaltung und Durchführung spezifischer Projekte, die finanzielle Verantwortlichkeiten mit sich bringen können;

Wahrnehmung der Aufgabe eines bevollmächtigten Anweisungsbefugten.

5.   Zulassungsbedingungen (Anforderungsprofil)

An diesem Ausleseverfahren können Bewerber teilnehmen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Bewerbungen die nachstehenden Bedingungen erfüllen:

a)   Allgemeine Bedingungen

Gemäß Artikel 28 des Statuts der Beamten der Europäischen Union (4) müssen die Bewerberinnen und Bewerber

Staatsangehörige eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein,

die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen,

ihren Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein,

den sittlichen Anforderungen für die angestrebte Tätigkeit genügen.

b)   Besondere Bedingungen

i)   Erforderliche Befähigungsnachweise, Bildungsabschlüsse und Berufserfahrung

Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Universitätsstudium, bescheinigt durch ein Diplom, entspricht, wenn die Regelstudienzeit mindestens vier Jahre beträgt,

oder

Bildungsniveau, das einem abgeschlossen Universitätsstudium, bescheinigt durch ein Diplom, entspricht, und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung (5), wenn die Regelstudienzeit mindestens drei Jahre beträgt;

Berufserfahrung von mindestens zwölf Jahren, die nach dem Erwerb der unter Absatz 1 genannten Qualifikationen erworben wurde, davon mindestens sechs Jahre in leitenden Funktionen.

ii)   Erforderliche Kenntnisse

Hervorragende Allgemeinbildung in europäischen Angelegenheiten;

hervorragendes Verständnis der internen, nationalen und internationalen politischen Fragen;

sehr gutes Verständnis für die Verschiedenartigkeit der in den Organen vertretenen Kulturen;

hervorragende Kenntnis der Verträge;

hervorragende Kenntnis des Aufbaus des Generalsekretariats, seiner Organisation, seines Umfelds und der beteiligten Akteure;

sehr gute Kenntnis der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, der Legislativverfahren, der internen Regelungen und Methoden;

hervorragende Kenntnis des Statuts der Beamten, seiner Auslegung und der abgeleiteten Anforderungen;

hervorragende Kenntnis der Haushaltsordnung, der Durchführungsbestimmungen, der internen Vorschriften und anderer nachgeordneter Texte des Europäischen Parlaments;

sehr große Vielseitigkeit in puncto Technik und Management im Bereich der IKT;

sehr gute Kenntnis der Technologien, ihrer konkreten Umsetzung sowie der Entwicklungen, Optionen und Risiken;

sehr gute verwaltungstechnische Kenntnisse (Humanressourcen, Verwaltung, Haushalt, Finanzen, Datenverarbeitung, Recht usw.);

hervorragende Kenntnis von Managementtechniken.

iii)   Sprachkenntnisse

Es werden gründliche Kenntnisse in einer der Amtssprachen der Europäischen Union (6) sowie sehr gute Kenntnisse in mindestens einer weiteren dieser Sprachen verlangt.

Die Kenntnis weiterer Amtssprachen der Europäischen Union wird vom Beratenden Ausschuss berücksichtigt.

iv)   Erforderliche Fähigkeiten

Strategisches Denken,

Führungsqualitäten,

Planungsfähigkeit,

Reaktionsvermögen,

Durchsetzungsfähigkeit,

Kommunikationsfähigkeit.

6.   Auswahlverfahren

Um der Anstellungsbehörde bei ihrer Entscheidung behilflich zu sein, erstellt der Beratende Ausschuss für die Ernennung hoher Beamter das Verzeichnis der Bewerber und gibt gegenüber dem Präsidium eine Empfehlung ab, welche Personen zu einem Gespräch eingeladen werden sollen. Das Präsidium legt das endgültige Verzeichnis dieser Personen fest; der Ausschuss führt die Gespräche und legt dem Präsidium seinen Abschlussbericht zur Entscheidung vor. In diesem Rahmen kann das Präsidium eine Anhörung der Bewerber durchführen.

7.   Einreichung der Bewerbungen

Die Bewerber werden gebeten, ihr Bewerbungsschreiben (mit dem Vermerk „avis de recrutement numéro PE/143/S“) zusammen mit einem Begründungsschreiben und einem Lebenslauf im Format Europass (7) an folgende Anschrift zu senden:

Monsieur le Secrétaire général

Parlement européen

Bâtiment Konrad Adenauer

2929 Luxembourg

LUXEMBOURG

Dieses Bewerbungsschreiben ist bis spätestens 13. August 2011 per Einschreiben zu übermitteln; es gilt das Datum des Poststempels.

Bewerber, die zu einem Gespräch eingeladen werden, werden darauf hingewiesen (8), dass die bis zum Gesprächstermin vorzulegenden Nachweise über ihr Studium, ihre Berufserfahrung und die von ihnen derzeit ausgeübte Funktion nur als Kopien oder Fotokopien einzureichen sind. Die Bewerber erhalten keinen dieser Nachweise zurück.


(1)  Jeder Hinweis in dieser Ausschreibung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt automatisch auch für Frauen.

(2)  ABl. L 124 vom 27.4.2004, S. 1.

(3)  Der Beamte wird bei seiner Einstellung gemäß Artikel 32 des Statuts eingestuft.

(4)  Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind Belgien, Bulgarien, die Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Finnland, Schweden und das Vereinigte Königreich.

(5)  Diese einjährige Erfahrung wird bei der Bewertung der gemäß dem folgenden Unterabsatz erforderlichen Berufserfahrung nicht berücksichtigt.

(6)  Amtssprachen der Europäischen Union sind: Bulgarisch, Spanisch, Tschechisch, Dänisch, Deutsch, Estnisch, Griechisch, Englisch, Französisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Ungarisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Finnisch und Schwedisch.

(7)  http://europass.cedefop.europa.eu/

(8)  Dies gilt nicht für diejenigen Bewerber, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist im Dienst des Europäischen Parlaments stehen.


ANLAGE

GENERALDIREKTION INFRASTRUKTUR UND LOGISTIK

DIREKTION RESSOURCEN

1.   HAUPTAUFGABEN

Leitung, Koordinierung und Betreuung der Referate und Dienststellen der Direktion;

Ausübung der Befugnisse der Anstellungsbehörde;

Abwicklung von Projekten;

Vertretung des Organs in verschiedenen internen Ausschüssen und interinstitutionellen Gremien;

Wahrnehmung der Aufgabe eines bevollmächtigten Anweisungsbefugten.

2.   STELLENPLAN (2)

1 Direktor,

1 Assistent.

REFERAT HUMANRESSOURCEN

1.   HAUPTAUFGABEN

Koordinierung der Personalverwaltung

Verwaltung der Stellen des Organisationsplans der Generaldirektion, Bedarfsanalyse und -deckung hinsichtlich der Einstellung von Beamten, Zeitbediensteten und Vertragsbediensteten Begleitung der Verfahren zur Besetzung freier Stellen, Durchführung von Einstellungsgesprächen für Beamte und Kandidaten von der Reserveliste, Mobilitätsmanagement usw.;

Alltagsmanagement von Personalfragen: Ausarbeitung und Weiterbehandlung von Beurteilungs- und Praktikumsberichten und Berichten über die Bestätigung, Ausarbeitung von Beförderungsunterlagen (Verdienstpunkte), Verwaltung von Krankheitsurlaub und Jahresurlaub, dezentrale Mittelbewirtschaftung bei Vertragsbediensteten, Dienstreisen, Überstunden usw.;

Gewährleistung von Kommunikation, Unterstützung und Beratung im entsprechenden Bereich: Funktion einer Anlaufstelle für die jeweiligen Anliegen des Personals, Empfang neuer Kollegen, Weitergabe der Informationen über interne Versetzungen des Personals in die entsprechenden Bereiche der Generaldirektion und Pflege regelmäßiger Kontakte zu den Kollegen aus der Generaldirektion Personal;

Aktualisierung der Listen und Datenbanken für die Bearbeitung der Personalakten wie Streamline, MISS u. a.;

Erstellung von Statistiken.

Koordinierung der Unterlagen betreffend Fortbildung und entsprechende Hilfestellung

Koordinierung der Anträge auf Fortbildung aus der Generaldirektion und Überwachung von deren Bearbeitung im zuständigen Referat der Generaldirektion Personal;

Vertretung der Generaldirektion im Beratenden Ausschuss für berufliche Fortbildung (CCPP);

Planung und Gewährung spezifischer Fortbildung und Unterstützung für das in der Generaldirektion Interne Politikbereiche wie auch in der Generaldirektion Externe Politikbereiche tätige Personal;

Veranstaltung von Informationssitzungen und Seminaren über Fragen von allgemeinem Interesse;

Ausarbeitung und Veröffentlichung themenbezogener Dokumente zu den Hauptarbeitsinstrumenten und -modalitäten innerhalb der Generaldirektion.

Koordinierung informatikbezogener Aspekte

Koordinierung der IT-Unterstützung für die jeweiligen Referate (Ausarbeitung des jahresbezogenen Beschaffungsplans, Überwachung seiner Ausführung, Bewertung der Ergebnisse, Überwachung der Installation der Ausrüstung u. a.);

funktionelle Unterstützung der Nutzer der Anwendungen, die in der Generaldirektion eingesetzt werden;

Wahrnehmung der Bedürfnisse der Nutzer unter Einführung und Beteiligung an der Analyse künftiger Anwendungen im Interesse der Verbesserung der Arbeit und der Steigerung ihrer Effizienz;

Verwaltung der Intranet- und/oder Internetseite der Generaldirektion.

Anwendung der EMAS-Standards innerhalb des Organs

Das Parlament möchte Folgendes einschränken:

den Stromverbrauch, der durch das Beheizen und die Beleuchtung der Sitzungssäle und der Büros entsteht,

das Abfall- und Abwasseraufkommen,

den Papierverbrauch,

die Umweltauswirkungen der Verkehrsmittel.

2.   STELLENPLAN (27)

1 Referatsleiter,

6 Verwaltungsräte,

20 Assistenten.

REFERAT FINANZMITTELVERWALTUNG UND KONTROLLEN

1.   HAUPTAUFGABEN

Ausarbeitung des Haushaltsvorentwurfs der Generaldirektion;

Koordinierung der Verwaltung des Haushaltsplans: Ausarbeitung des Jahreshaushaltsplans, tägliche Ausführung des Haushaltsplans, Vorbereitung der Anträge auf Vorschüsse, mögliche laufende Anträge auf Überweisung und Ausarbeitung von Berichten über die Verwaltung (über das Jahr verteilte Zwischenberichte, Jahresberichte, Berichte aufgrund der Haushaltsentschließungen, von der zentralen Finanzdienststelle angeforderte Berichte, im Maßnahmenplan festgeschriebene Arbeiten, Weiterbehandlung der Berichte des internen Rechnungsprüfers, Weiterbehandlung der Berichte des Rechnungshofs);

Verwahrung der Haushaltsrechtsakte und Belege sowie der Originale von Aufrufen zur Interessenbekundung und Verträgen;

Organisation und Gewährleistung der Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen in der gesamten Generaldirektion.

2.   STELLENPLAN (13)

1 Referatsleiter,

4 Verwaltungsräte,

8 Assistenten.

REFERAT AUFTRAGSVERGABE UND VERTRÄGE

1.   HAUPTAUFGABEN

Koordinierung und Durchführung von Ausschreibungen für die GD, Durchführung der Verwaltungsverfahren im Bereich Ausschreibungen, Vorbereitung der Aufforderungen zur Interessensbekundung, Sicherstellung des Sekretariats der Kommissionen zur Öffnung und Prüfung der Schriftstücke, Vorbereitung der Veröffentlichungen im Amtsblatt;

Rechtsberatung der Dienststellen der GD;

Sicherstellung der Archivierung der Dokumente (Originale) der Ausschreibungsverfahren und der Verträge;

Vertretung der GD im Auftragsvergabeforum (FMP) und Gewährleistung der interinstitutionellen Koordinierung im Bereich der Auftragsvergabe.

2.   STELLENPLAN (19)

1 Referatsleiter,

6 Verwaltungsräte,

12 Assistenten.


29.7.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 223/12


STELLENAUSSCHREIBUNG PE/144/S — DIREKTOR (m/w)

(Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 14)

GENERALDIREKTION ÜBERSETZUNG — DIREKTION RESSOURCEN

(2011/C 223 A/03)

1.   Zu besetzende Stelle

Der Präsident des Europäischen Parlaments hat beschlossen, das Verfahren zur Besetzung der Stelle eines Direktors  (1) (AD, Besoldungsgruppe 14) innerhalb der Generaldirektion Übersetzung — Direktion Ressourcen gemäß Artikel 29 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union (2) (nachstehend „Statut“) zu eröffnen.

Dieses Auswahlverfahren soll die Auswahlmöglichkeiten der Anstellungsbehörde erweitern und findet parallel zu den internen und interinstitutionellen Verfahren zur Stellenbesetzung statt.

Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AD 14 (3). Das monatliche Grundgehalt beträgt 13 216,49 EUR. Das Grundgehalt unterliegt der Gemeinschaftssteuer und ist von nationalen Steuern befreit. Es kann sich unter den im Statut der Beamten der Europäischen Union vorgesehenen Bedingungen um bestimmte Zulagen erhöhen.

Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass diese Stelle der vom Präsidium des Europäischen Parlaments am 29. März 2004 angenommenen Regelung über die Mobilitätspolitik unterliegt.

Für diese Stelle sind Einsatzbereitschaft sowie zahlreiche interne und externe Kontakte, insbesondere zu den Abgeordneten im Europäischen Parlament, und die Führung von Teams mit unterschiedlichen statutarischen Beschäftigungsbedingungen erforderlich. Die betroffene Führungskraft muss häufig Dienstreisen an die Arbeitsorte des Europäischen Parlaments unternehmen.

2.   Dienstort

Luxemburg. Diese Stelle kann einem der anderen Arbeitsorte des Europäischen Parlaments zugewiesen werden.

3.   Chancengleichheit

Das Europäische Parlament strebt eine Politik der Chancengleichheit an und akzeptiert Bewerbungen ohne jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands oder der familiären Situation.

4.   Beschreibung der Funktionen

Hoher Beamter, der im Rahmen der von den parlamentarischen Entscheidungsgremien und vom Generaldirektor erlassenen Leitlinien und Beschlüsse folgende Aufgaben wahrnimmt (4):

Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens einer großen Verwaltungseinheit des Generalsekretariats, die mehrere Referate im Zuständigkeitsbereich der Direktion umfasst;

Leitung, Unterweisung, Motivierung und Koordinierung eines oder mehrerer Teams von Bediensteten zur Optimierung des Einsatzes der Ressourcen der Verwaltungseinheit, wobei die Qualität des Dienstes (Organisation, Verwaltung der Humanressourcen und der Haushaltsmittel, Innovation, Verwaltung der Logistik und der Informatik usw.) in seinem Tätigkeitsbereich zu gewährleisten ist;

Planung der Tätigkeiten der Direktion (Festlegung von Zielen und Strategien), Fassen der zur Erreichung der festgesetzten Ziele erforderlichen Beschlüsse, Bewertung der Leistungen der Dienste zur Gewährleistung ihrer Qualität;

Entscheidungen über die technische Strategie und die Managementstrategie für die IKT (Auswahl der technischen Lösungen, angebotene Dienste und Strategien für Umsetzung und Lieferung);

Beratung des Generaldirektors, des Generalsekretariats und der Mitglieder des Parlaments in seinem Tätigkeitsbereich;

Zusammenarbeit mit den verschiedenen Direktionen des Generalsekretariats, Vertretung des Organs und Aushandlung von Verträgen oder Vereinbarungen in seinem Tätigkeitsbereich;

Verwaltung und Durchführung spezifischer Projekte, die finanzielle Verantwortung mit sich bringen können;

Wahrnehmung der Aufgabe eines bevollmächtigten Anweisungsbefugten.

5.   Zulassungsbedingungen (Anforderungsprofil)

An diesem Auswahlverfahren können Bewerber teilnehmen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Bewerbungen die nachstehenden Bedingungen erfüllen:

a)   Allgemeine Bedingungen

Gemäß Artikel 28 des Statuts der Beamten der Europäischen Union müssen die Bewerberinnen und Bewerber

Staatsangehörige eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein (5),

die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen,

ihren Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein,

den sittlichen Anforderungen für die angestrebte Tätigkeit genügen.

b)   Besondere Bedingungen

i)   Erforderliche Befähigungsnachweise, Bildungsabschlüsse und Berufserfahrung

Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Universitätsstudium, bescheinigt durch ein Diplom, entspricht, wenn die Regelstudienzeit mindestens vier Jahre beträgt,

oder

Bildungsniveau, das einem abgeschlossen Universitätsstudium, bescheinigt durch ein Diplom, entspricht, und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung (6), wenn die Regelstudienzeit mindestens drei Jahre beträgt;

Berufserfahrung von mindestens zwölf Jahren, die nach dem Erwerb der unter Absatz 1 genannten Qualifikationen erworben wurde, davon mindestens sechs Jahre in leitenden Funktionen.

ii)   Erforderliche Kenntnisse

Hervorragende Allgemeinbildung in europäischen Angelegenheiten;

hervorragende Kenntnis interner, einzelstaatlicher und internationaler politischer Fragen;

sehr gutes Verständnis für die Verschiedenartigkeit der in den Organen vertretenen Kulturen;

hervorragende Kenntnis der Verträge;

hervorragende Kenntnis des Aufbaus des Generalsekretariats, seiner Organisation, seines Umfelds und der beteiligten Akteure;

sehr gute Kenntnis der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, der Legislativverfahren, der internen Regelungen und Methoden;

hervorragende Kenntnis des Statuts der Beamten, seiner Auslegung und der abgeleiteten Anforderungen;

hervorragende Kenntnis der Haushaltsordnung, der Durchführungsbestimmungen, der internen Vorschriften und anderer untergeordneter Texte des Europäischen Parlaments;

sehr große Vielseitigkeit in puncto Technik und Management im Bereich der IKT;

sehr gute Kenntnis der Technologien, ihrer konkreten Umsetzung sowie der Entwicklungen, Optionen und Risiken;

sehr gute verwaltungstechnische Kenntnisse (Humanressourcen, Verwaltung, Haushalt, Finanzen, Datenverarbeitung, Recht usw.);

hervorragende Kenntnis von Managementmethoden.

iii)   Sprachkenntnisse

Es werden gründliche Kenntnisse in einer der Amtssprachen der Europäischen Union (7) sowie gute Kenntnisse in zwei weiteren dieser Sprachen verlangt.

Die Kenntnis weiterer Amtssprachen der Europäischen Union wird vom Beratenden Ausschuss berücksichtigt.

iv)   Erforderliche Fähigkeiten

Strategisches Denken,

Führungsqualitäten,

Planungsfähigkeit,

Reaktionsvermögen,

Durchsetzungsfähigkeit,

Kommunikationsfähigkeit.

6.   Auswahlverfahren

Um der Anstellungsbehörde bei ihrer Entscheidung behilflich zu sein, erstellt der Beratende Ausschuss für die Ernennung hoher Beamter das Verzeichnis der Bewerber und gibt gegenüber dem Präsidium eine Empfehlung ab, welche Personen zu einem Gespräch eingeladen werden sollen. Das Präsidium legt das endgültige Verzeichnis dieser Personen fest; der Ausschuss führt die Gespräche und legt dem Präsidium seinen Abschlussbericht zur Entscheidung vor. In diesem Rahmen kann das Präsidium eine Anhörung der Bewerber durchführen.

7.   Einreichung von Bewerbungen

Die Bewerber werden gebeten, ihr Bewerbungsschreiben (mit dem Vermerk „avis de recrutement numéro PE/144/S“) zusammen mit einem Begründungsschreiben und einem Lebenslauf im Format Europass (8) an folgende Anschrift zu senden:

Monsieur le Secrétaire général

Parlement européen

Bâtiment Konrad Adenauer

2929 Luxembourg

LUXEMBOURG

Dieses Bewerbungsschreiben ist bis spätestens 13. August 2011 per Einschreiben zu übermitteln; es gilt das Datum des Poststempels.

Bewerber, die zu einem Gespräch eingeladen werden, werden darauf hingewiesen (9), dass die bis zum Gesprächstermin vorzulegenden Nachweise über ihr Studium, ihre Berufserfahrung und die von ihnen derzeit ausgeübte Funktion nur als Kopien oder Fotokopien einzureichen sind. Die Bewerber erhalten keinen dieser Nachweise zurück.


(1)  Jeder Hinweis in dieser Ausschreibung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt automatisch auch für Frauen.

(2)  ABl. L 124 vom 27.4.2004, S. 1.

(3)  Der Beamte wird bei seiner Einstellung gemäß Artikel 32 des Statuts eingestuft.

(4)  Hauptaufgaben: siehe Anlage.

(5)  Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind Belgien, Bulgarien, die Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Finnland, Schweden und das Vereinigte Königreich.

(6)  Diese einjährige Erfahrung wird bei der Bewertung der gemäß dem folgenden Unterabsatz erforderlichen Berufserfahrung nicht berücksichtigt.

(7)  Amtssprachen der Europäischen Union sind Bulgarisch, Spanisch, Tschechisch, Dänisch, Deutsch, Estnisch, Griechisch, Englisch, Französisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Ungarisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Finnisch und Schwedisch.

(8)  http://europass.cedefop.europa.eu/

(9)  Dies gilt nicht für diejenigen Bewerber, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist im Dienst des Europäischen Parlaments stehen.


ANLAGE

GENERALDIREKTION ÜBERSETZUNG

DIREKTION RESSOURCEN

1.   HAUPTAUFGABEN

Leitung, Koordinierung und Betreuung der Referate und Dienststellen der Direktion;

Ausübung der Befugnisse der Anstellungsbehörde;

Abwicklung von Projekten;

Vertretung des Organs in verschiedenen internen Ausschüssen und interinstitutionellen Gremien;

Wahrnehmung der Aufgabe eines bevollmächtigten Anweisungsbefugten.

2.   STELLENPLAN (2)

1 Direktor,

1 Assistent.

RFFERAT HUMANRESSOURCEN

1.   HAUPTAUFGABEN

Koordinierung der Personalverwaltung

Verwaltung der Stellen des Organisationsplans der Generaldirektion, Bedarfsanalyse und -deckung hinsichtlich der Einstellung von Beamten, Zeitbediensteten und Vertragsbediensteten Begleitung der Verfahren zur Besetzung freier Stellen, Durchführung von Einstellungsgesprächen für Beamte und Kandidaten von der Reserveliste, Mobilitätsmanagement usw.;

Alltagsmanagement von Personalfragen: Ausarbeitung und Weiterbehandlung von Beurteilungs- und Praktikumsberichten und Berichten über die Bestätigung im Amt, Ausarbeitung von Beförderungsunterlagen (Verdienstpunkte), Erfassung von Krankheitsurlaub und Jahresurlaub, dezentrale Mittelbewirtschaftung bei Vertragsbediensteten, Dienstreisen, Überstunden usw.;

Kommunikation, Unterstützung und Beratung im entsprechenden Bereich: Funktion als Anlaufstelle für die jeweiligen Anliegen des Personals, Einarbeitung neuer Kollegen, Weitergabe der Informationen über interne Versetzungen des Personals in die entsprechenden Bereiche der Generaldirektion und Pflege regelmäßiger Kontakte zu den Kollegen aus der Generaldirektion Personal;

Aktualisierung der Listen und Datenbanken für die Bearbeitung der Personalakten wie Streamline, MISS u. a.;

Erstellung von Statistiken.

Koordinierung logistikbezogener Aspekte

Zuweisung von Büroflächen und Büroausstattung: Umzüge, Mobiliar, Telefonanlagen (Nutzung der Datenbanken DEMOV, FOURNIMOB und SUTEL);

Überwachung der Verwaltung der Güter und Wahrnehmung der Rolle des Verwalters der im Bestandsverzeichnis eingetragenen Gegenstände (Gestionnaire des Biens Inventoriés (GBI)): Bestandsverzeichnis und Erfassung des Mobiliars (Datenbank ELS);

Verwaltung der Lieferungen von Büromaterial.

2.   STELLENPLAN (9)

1 Referatsleiter,

2 Verwaltungsräte,

6 Assistenten.

REFERAT VERWALTUNG DER FINANZIELLEN RESSOURCEN UND KONTROLLEN

1.   HAUPTAUFGABEN

Ausarbeitung des Haushaltsvorentwurfs der Generaldirektion;

Koordinierung der Verwaltung des Haushaltsplans:

Ausarbeitung des Jahreshaushaltsplans, routinemäßige Ausführung des Haushaltsplans, Vorbereitung der Anträge auf Vorschüsse, mögliche laufende Anträge auf Überweisung und Ausarbeitung von Berichten über die Verwaltung (über das Jahr verteilte Zwischenberichte, Jahresberichte, Berichte aufgrund der Haushaltsentschließungen, von der zentralen Finanzdienststelle angeforderte Berichte, im Maßnahmenplan festgeschriebene Arbeiten, Nachbereitung der Berichte des internen Rechnungsprüfers, Nachbereitung der Berichte des Rechnungshofs);

Durchführung und Koordinierung öffentlicher Ausschreibungen, Subventionen usw. und Überwachung der Einhaltung der hierfür geltenden Regelungen;

Verwahrung der Haushaltsrechtsakte und Belege sowie der Originale von Aufrufen zur Interessenbekundung und Verträgen;

Organisation und Durchführung der Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen in der gesamten Generaldirektion.

2.   STELLENPLAN (13)

1 Referatsleiter,

1 Verwaltungsrat,

11 Assistenten.

REFERAT FORTBILDUNG UND PRAKTIKA

1.   HAUPTAUFGABEN

Verwaltung der bezahlten und unbezahlten Praktika für Übersetzer,

Verwaltung der Mittel der Haushaltslinie 1404-02,

Kontakt zum Praktikantendienst der GD PERS,

Abwicklung der Anträge auf Fortbildung innerhalb der GD,

Organisation der internen Fortbildungsmaßnahmen, Seminare und Präsentationen,

Verwaltung der externen Fortbildungsmaßnahmen und des Unterpostens „Dienstreisen zu Bildungszwecken“,

Kontakte zu den für die Fortbildungsmaßnahmen in den anderen GD Verantwortlichen und zur Dienststelle Berufliche Bildung.

2.   STELLENPLAN (8)

1 Referatsleiter,

1 Verwaltungsrat,

6 Assistenten.

REFERAT DATENVERARBEITUNG UND IT-UNTERSTÜTZUNG

1.   HAUPTAUFGABEN

Koordinierung der IT-Unterstützung für die jeweiligen Referate (Ausarbeitung des jahresbezogenen Beschaffungsplans, Überwachung seiner Ausführung, Bewertung der Ergebnisse, Überwachung der Installation der Ausrüstung u. a.);

funktionelle Unterstützung der Nutzer der Anwendungen, die in der Generaldirektion eingesetzt werden;

Wahrnehmung der Bedürfnisse der Nutzer unter Einführung und Beteiligung an der Analyse künftiger Anwendungen im Interesse der Verbesserung der Arbeit und der Steigerung der Effizienz;

Verwaltung und Systempflege der IT-Infrastruktur, auch der Server, die für die IT-Systeme der GD TRAD erforderlich sind, sowie der von der GD ITEC angebotenen Infrastrukturdienste;

Verwaltung der Intranet- und/oder Internetseite der Generaldirektion.

2.   STELLENPLAN (21)

1 Referatsleiter,

1 Verwaltungsrat,

19 Assistenten.


29.7.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 223/17


STELLENAUSSCHREIBUNG PE/145/S — DIREKTOR (m/w)

(Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 14)

GENERALDIREKTION DOLMETSCHEN UND KONFERENZEN — DIREKTION RESSOURCEN

(2011/C 223 A/04)

1.   Zu besetzende Stelle

Der Präsident des Europäischen Parlaments hat beschlossen, das Verfahren zur Besetzung der Stelle eines Direktors  (1) (AD, Besoldungsgruppe 14) innerhalb dessen Generaldirektion Dolmetschen und Konferenzen — Direktion Ressourcen gemäß Artikel 29 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union (2) (nachstehend „Statut“) zu eröffnen.

Dieses Ausleseverfahren soll die Auswahlmöglichkeiten der Anstellungsbehörde erweitern und findet parallel zu den internen und interinstitutionellen Verfahren zur Stellenbesetzung statt.

Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AD 14 (3). Das monatliche Grundgehalt beträgt 13 216,49 EUR. Das Grundgehalt unterliegt der Gemeinschaftssteuer und ist von nationalen Steuern befreit. Es kann sich unter den im Statut der Beamten der Europäischen Union vorgesehenen Bedingungen um bestimmte Zulagen erhöhen.

Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass diese Stelle der vom Präsidium des Europäischen Parlaments am 29. März 2004 angenommenen Regelung über die Mobilitätspolitik unterliegt.

Für diese Stelle sind Einsatzbereitschaft sowie zahlreiche interne und externe Kontakte, insbesondere zu den Abgeordneten im Europäischen Parlament, und die Führung von Teams mit unterschiedlichen statutarischen Beschäftigungsbedingungen erforderlich. Die dafür zuständige Person wird häufig Dienstreisen an die Arbeitsorte des Europäischen Parlaments durchzuführen haben.

2.   Dienstort

Brüssel. Diese Stelle kann einem der anderen Arbeitsorte des Europäischen Parlaments zugewiesen werden.

3.   Chancengleichheit

Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert Bewerbungen ohne jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands oder der familiären Situation.

4.   Beschreibung der Funktionen

Hoher Beamter, der im Rahmen der von den parlamentarischen Entscheidungsgremien und vom Generaldirektor erlassenen Leitlinien und Beschlüsse folgende Aufgaben wahrnimmt (4):

Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens einer großen Verwaltungseinheit des Generalsekretariats, die mehrere Referate im Zuständigkeitsbereich der Direktion umfasst;

Leitung, Unterweisung, Motivierung und Koordinierung eines oder mehrerer Teams von Bediensteten zur Optimierung des Einsatzes der Ressourcen der Verwaltungseinheit unter Gewährleistung der Qualität des Dienstes (Organisation, Verwaltung der Humanressourcen und der Haushaltsmittel, Innovation, Verwaltung der Logistik und der Informatik usw.) in seinem Tätigkeitsbereich;

Planung der Tätigkeiten der Direktion (Festlegung von Zielen und Strategien), Fassen der zum Erreichen der festgesetzten Ziele erforderlichen Beschlüsse, Bewertung der Leistungen der Dienste zur Gewährleistung ihrer Qualität;

Entscheidungen über die technische Strategie und die Managementstrategie für die IKT (Auswahl der technischen Lösungen, angebotene Dienstleistungen und Strategien für Umsetzung und Lieferung);

Beratung des Generaldirektors, des Generalsekretariats und der Mitglieder des Parlaments in seinem Tätigkeitsbereich;

Zusammenarbeit mit den verschiedenen Direktionen des Generalsekretariats, Vertretung des Organs und Aushandlung von Verträgen oder Vereinbarungen in seinem Tätigkeitsbereich;

Verwaltung und Durchführung spezifischer Projekte, die finanzielle Verantwortlichkeiten mit sich bringen können;

Wahrnehmung der Aufgabe eines bevollmächtigten Anweisungsbefugten.

5.   Zulassungsbedingungen (Anforderungsprofil)

An diesem Ausleseverfahren können Bewerber teilnehmen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Bewerbungen die nachstehenden Bedingungen erfüllen:

a)   Allgemeine Bedingungen

Gemäß Artikel 28 des Statuts der Beamten der Europäischen Union müssen die Bewerberinnen und Bewerber

Staatsangehörige eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein (5),

die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen,

ihren Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein,

den sittlichen Anforderungen für die angestrebte Tätigkeit genügen.

b)   Besondere Bedingungen

i)   Erforderliche Befähigungsnachweise, Bildungsabschlüsse und Berufserfahrung

Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Universitätsstudium, bescheinigt durch ein Diplom, entspricht, wenn die Regelstudienzeit mindestens vier Jahre beträgt,

oder

Bildungsniveau, das einem abgeschlossen Universitätsstudium, bescheinigt durch ein Diplom, entspricht, und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung (6), wenn die Regelstudienzeit mindestens drei Jahre beträgt;

Berufserfahrung von mindestens zwölf Jahren, die nach dem Erwerb der in Absatz 1 genannten Qualifikationen erworben wurde, davon mindestens sechs Jahre in leitenden Funktionen.

ii)   Erforderliche Kenntnisse

Hervorragende Allgemeinbildung in europäischen Angelegenheiten,

hervorragendes Verständnis interner, einzelstaatlicher und internationaler politischer Fragen,

sehr gutes Verständnis für die Verschiedenartigkeit der in den Organen vertretenen Kulturen,

hervorragende Kenntnis der Verträge,

hervorragende Kenntnis des Aufbaus des Generalsekretariats, seiner Organisation, seines Umfelds und der beteiligten Akteure,

sehr gute Kenntnis der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, der Legislativverfahren, der internen Regelungen und Methoden,

hervorragende Kenntnis des Statuts der Beamten, seiner Auslegung und der abgeleiteten Anforderungen,

hervorragende Kenntnis der Haushaltsordnung, der Durchführungsbestimmungen, der internen Vorschriften und anderer nachgeordneter Texte des Europäischen Parlaments,

sehr große Vielseitigkeit in puncto Technik und Management im Bereich der IKT,

sehr gute Kenntnis der Technologien, ihrer konkreten Umsetzung sowie der Entwicklungen, Optionen und Risiken,

sehr gute verwaltungstechnische Kenntnisse (Humanressourcen, Verwaltung, Haushalt, Finanzen, Datenverarbeitung, Recht usw.),

hervorragende Kenntnis von Managementtechniken.

iii)   Sprachkenntnisse

Es werden gründliche Kenntnisse in einer der Amtssprachen der Europäischen Union (7) sowie sehr gute Kenntnisse in mindestens einer weiteren dieser Sprachen verlangt.

Die Kenntnis weiterer Amtssprachen der Europäischen Union wird vom Beratenden Ausschuss berücksichtigt.

iv)   Erforderliche Fähigkeiten

Strategisches Denken,

Führungsqualität,

Planungsfähigkeit,

Reaktionsvermögen,

Durchsetzungsfähigkeit,

Kommunikationsfähigkeit.

6.   Auswahlverfahren

Um der Anstellungsbehörde bei ihrer Entscheidung behilflich zu sein, erstellt der Beratende Ausschuss für die Ernennung hoher Beamter das Verzeichnis der Bewerber und gibt gegenüber dem Präsidium eine Empfehlung ab, welche Personen zu einem Gespräch eingeladen werden sollen. Das Präsidium legt das endgültige Verzeichnis dieser Personen fest; der Ausschuss führt die Gespräche und legt dem Präsidium seinen Abschlussbericht zur Entscheidung vor. In diesem Rahmen kann das Präsidium eine Anhörung der Bewerber durchführen.

7.   Einreichung von Bewerbungen

Die Bewerber werden gebeten, ihr Bewerbungsschreiben (mit dem Vermerk „avis de recrutement numéro PE/145/S“) zusammen mit einem Begründungsschreiben und einem Lebenslauf im Format Europass (8) an folgende Anschrift zu senden:

Monsieur le Secrétaire général

Parlement européen

Bâtiment Konrad Adenauer

2929 Luxembourg

LUXEMBOURG

Das Bewerbungsschreiben ist bis spätestens 13. August 2011 per Einschreiben zu übermitteln; maßgebend ist das Datum des Poststempels.

Bewerber, die zu einem Gespräch eingeladen werden (9), werden darauf hingewiesen, dass die bis zum Gesprächstermin vorzulegenden Nachweise über ihr Studium, ihre Berufserfahrung und die von ihnen derzeit ausgeübte Funktion nur als Kopien oder Fotokopien einzureichen sind. Die Bewerber erhalten keinen dieser Nachweise zurück.


(1)  Jeder Hinweis in dieser Ausschreibung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt automatisch auch für Frauen.

(2)  ABl. L 124 vom 27.4.2004, S. 1.

(3)  Der Beamte wird bei seiner Einstellung gemäß Artikel 32 des Statuts eingestuft.

(4)  Hauptaufgaben: siehe Anlage.

(5)  Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Schweden, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn, das Vereinigte Königreich und Zypern.

(6)  Diese einjährige Erfahrung wird bei der Bewertung der gemäß dem folgenden Unterabsatz erforderlichen Berufserfahrung nicht berücksichtigt.

(7)  Amtssprachen der Europäischen Union sind Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Schwedisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.

(8)  http://europass.cedefop.europa.eu/

(9)  Dies gilt nicht für diejenigen Bewerber, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist im Dienst des Europäischen Parlaments stehen.


ANLAGE

GENERALDIREKTION DOLMETSCHEN UND KONFERENZEN

DIREKTION RESSOURCEN

1.   HAUPTAUFGABEN

Leitung, Koordinierung und Betreuung der Referate und Dienststellen der Direktion;

Ausübung der Befugnisse der Anstellungsbehörde;

Abwicklung von Projekten;

Vertretung des Organs in verschiedenen internen Ausschüssen und interinstitutionellen Gremien;

Wahrnehmung der Aufgabe eines bevollmächtigten Anweisungsbefugten.

2.   STELLENPLAN (5)

1 Direktor,

1 Verwaltungsrat,

3 Assistenten.

REFERAT HUMANRESSOURCEN

1.   HAUPTAUFGABEN

Koordinierung der Personalverwaltung

Verwaltung der Stellen des Organisationsplans der Generaldirektion, Bedarfsanalyse und -deckung hinsichtlich der Einstellung von Beamten, Zeitbediensteten und Vertragsbediensteten Begleitung der Verfahren zur Besetzung freier Stellen, Durchführung von Einstellungsgesprächen für Beamte und Kandidaten von der Reserveliste, Mobilitätsmanagement usw.;

Alltagsmanagement von Personalfragen: Ausarbeitung und Weiterbehandlung von Beurteilungs- und Praktikumsberichten und Berichten über die Bestätigung, Ausarbeitung von Beförderungsunterlagen (Verdienstpunkte), Verwaltung von Krankheitsurlaub und Jahresurlaub, dezentrale Mittelbewirtschaftung bei Vertragsbediensteten, Dienstreisen, Überstunden usw.;

Gewährleistung von Kommunikation, Unterstützung und Beratung im entsprechenden Bereich: Funktion einer Anlaufstelle für die jeweiligen Anliegen des Personals, Empfang neuer Kollegen, Weitergabe der Informationen über interne Versetzungen des Personals in die entsprechenden Bereiche der Generaldirektion und Pflege regelmäßiger Kontakte zu den Kollegen aus der Generaldirektion Personal;

Aktualisierung der Listen und Datenbanken für die Bearbeitung der Personalakten wie Streamline, MISS u. a.;

Erstellung von Statistiken.

Koordinierung der Unterlagen betreffend Fortbildung und Hilfestellung für die Beamten, die nicht Dolmetscher sind

Koordinierung der Anträge auf Fortbildung aus der Generaldirektion und Überwachung von deren Bearbeitung im zuständigen Referat der Generaldirektion Personal.

Koordinierung logistikbezogener Aspekte

Zuweisung von Büroflächen und Büroausstattung: Umzüge, Mobiliar, Telefonanlagen (Nutzung der Datenbanken DEMOV, FOURNIMOB und SUTEL);

Überwachung der Verwaltung der Güter und Wahrnehmung der Rolle des Verwalters der im Bestandsverzeichnis eingetragenen Gegenstände (Gestionnaire des Biens Inventoriés (GBI)): Bestandsverzeichnis und Erfassung des Mobiliars (Datenbank ELS);

Verwaltung der Lieferungen von Büromaterial.

2.   STELLENPLAN (8)

1 Referatsleiter,

7 Assistenten.

REFERAT VERWALTUNG DER FINANZIELLEN RESSOURCEN UND KONTROLLEN

1.   HAUPTAUFGABEN

Ausarbeitung des Haushaltsvorentwurfs der Generaldirektion;

Koordinierung der Verwaltung des Haushaltsplans:

Ausarbeitung des Jahreshaushaltsplans, tägliche Ausführung des Haushaltsplans, Vorbereitung der Anträge auf Vorschüsse, mögliche laufende Anträge auf Überweisung und Ausarbeitung von Berichten über die Verwaltung (über das Jahr verteilte Zwischenberichte, Jahresberichte, Berichte aufgrund der Haushaltsentschließungen, von der zentralen Finanzdienststelle angeforderte Berichte, im Maßnahmenplan festgeschriebene Arbeiten, Weiterbehandlung der Berichte des internen Rechnungsprüfers, Weiterbehandlung der Berichte des Rechnungshofs);

Durchführung oder Koordinierung von Ausschreibungsverfahren, Subventionsverfahren usw. und Überwachung der Konformität und Einhaltung der einschlägigen Vorschriften;

Verwahrung der Haushaltsrechtsakte und Belege sowie der Originale von Aufrufen zur Interessenbekundung und Verträgen;

Organisation und Durchführung der Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen in der gesamten Generaldirektion.

2.   STELLENPLAN (12)

1 Referatsleiter,

1 Verwaltungsrat,

10 Assistenten.

REFERAT DATENVERARBEITUNG UND IT-UNTERSTÜTZUNG

1.   HAUPTAUFGABEN

Koordinierung der IT-Unterstützung für die jeweiligen Referate (Ausarbeitung des jahresbezogenen Beschaffungsplans, Überwachung seiner Ausführung, Bewertung der Ergebnisse, Überwachung der Installation der Ausrüstung u. a.);

funktionelle Unterstützung der Nutzer der Anwendungen, die in der Generaldirektion eingesetzt werden;

Wahrnehmung der Bedürfnisse der Nutzer unter Einführung und Beteiligung an der Analyse künftiger Anwendungen im Interesse der Verbesserung der Arbeit und der Steigerung ihrer Effizienz;

Leitung der Umsetzung der IT-Politik und der IT-Projekte (PERICLES) sowie Verwaltung der EDV-Infrastruktur in den Abteilungen der GD;

Verwaltung der Intranet- und/oder Internetseite der Generaldirektion.

2.   STELLENPLAN (9)

1 Referatsleiter,

2 Verwaltungsräte,

6 Assistenten.

REFERAT DOLMETSCHERAUSBILDUNG

1.   HAUPTAUFGABEN

Entwicklung und Koordinierung der Politik der Ausbildung von Konferenzdolmetschern (Beamte und Freelance) entsprechend dem Bedarf, der von der Generaldirektion festgestellt wird;

Organisation von Sommeruniversitäten und anderen speziellen Schulungen mit den Leitern der Sprachreferate;

Zusammenarbeit mit den Universitäten und Schulen, die Dolmetscher ausbilden, um darauf zu achten, dass die Ausbildungen dem Bedarf der Generaldirektion entsprechen;

Organisation der pädagogischen Hilfe für Universitäten und Schulen, die Dolmetscher ausbilden, insbesondere die Anwesenheit der Generaldirektion in den Prüfungsausschüssen;

Organisation der Besuche von Studierenden in Zusammenarbeit mit den assoziierten Universitäten;

Zusammenarbeit mit anderen europäischen und internationalen mehrsprachigen Institutionen, die vor den gleichen Herausforderungen stehen, wie die Generaldirektion — HINTS.

2.   STELLENPLAN (6)

1 Referatsleiter

2 Verwaltungsräte

3 Assistenten

REFERAT UNTERSTÜTZUNG AUF DEM GEBIET DER MEHRSPRACHIGKEIT (SUCHTÄTIGKEITEN UND PRAKTIKA)

1.   HAUPTAUFGABEN

Beitrag zur interinstitutionellen Koordinierung über CITI und CEI;

Organisation von Dolmetschertests;

Anlegen der Finanzakten für Beihilfen zu Maßnahmen zur Dolmetscherausbildung und deren Bearbeitung;

Abstimmung mit EPSO;

Führung von Verhandlungen auf interinstitutioneller Ebene über die Aufteilung der erfolgreichen Teilnehmer an Auswahlverfahren und Vergabe von befristeten Verträgen;

Beobachtung der Zukunftsperspektiven der Mehrsprachigkeit und der technologischen Entwicklung.

2.   STELLENPLAN (5)

1 Referatsleiter,

1 Verwaltungsrat,

3 Assistenten.

REFERAT E-LEARNING UND NEUE TECHNOLOGIEN

1.   HAUPTAUFGABEN

Zusammenarbeit mit Universitäten und Schulen, die Dolmetscher ausbilden, in einem System des e-learning, einschließlich Videokonferenzen, Einzel- und Gruppenschulung über das Internet usw.;

Umsetzung der Modalitäten für den Fernunterricht für Dolmetscherstudenten;

Organisation der pädagogischen Hilfe durch elektronische Medien für Universitäten und Schulen, die Dolmetscher ausbilden;

Beobachtung der Perspektiven und der Entwicklung der Technologie in dem Bereich;

Zusammenarbeit mit anderen europäischen und internationalen mehrsprachigen Institutionen, die vor den gleichen Herausforderungen stehen, wie die Generaldirektion, im Bereich des e-learning.

2.   STELLENPLAN (5)

1 Referatsleiter,

1 Verwaltungsrat,

3 Assistenten.


29.7.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 223/23


STELLENAUSSCHREIBUNG PE/146/S — DIREKTOR (m/w)

(Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 14)

GENERALDIREKTION INNOVATION UND TECHNOLOGISCHE UNTERSTÜTZUNG — DIREKTION RESSOURCEN

(2011/C 223 A/05)

1.   Zu besetzende Stelle

Der Präsident des Europäischen Parlaments hat beschlossen, das Verfahren zur Besetzung der Stelle eines Direktors  (1) (AD, Besoldungsgruppe 14) innerhalb dessen Generaldirektion Innovation und technologische Unterstützung — Direktion Ressourcen gemäß Artikel 29 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union (2) (nachstehend „Statut“) zu eröffnen.

Dieses Ausleseverfahren soll die Auswahlmöglichkeiten der Anstellungsbehörde erweitern und findet parallel zu den internen und interinstitutionellen Verfahren zur Stellenbesetzung statt.

Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AD 14 (3). Das monatliche Grundgehalt beträgt 13 216,49 EUR. Das Grundgehalt unterliegt der Gemeinschaftssteuer und ist von nationalen Steuern befreit. Es kann sich unter den im Statut der Beamten der Europäischen Union vorgesehenen Bedingungen um bestimmte Zulagen erhöhen.

Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass diese Stelle der vom Präsidium des Europäischen Parlaments am 29. März 2004 angenommenen Regelung über die Mobilitätspolitik unterliegt.

Für diese Stelle sind Einsatzbereitschaft sowie zahlreiche interne und externe Kontakte, insbesondere zu den Abgeordneten im Europäischen Parlament, und die Führung von Teams mit unterschiedlichen statutarischen Beschäftigungsbedingungen erforderlich. Da es sich um eine an mehreren Arbeitsorten vertretene Verwaltungseinheit handelt, wird die dafür zuständige Person häufig Dienstreisen an die Arbeitsorte des Europäischen Parlaments durchzuführen haben.

2.   Dienstort

Brüssel. Diese Stelle kann einem der anderen Arbeitsorte des Europäischen Parlaments zugewiesen werden.

3.   Chancengleichheit

Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert Bewerbungen ohne jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands oder der familiären Situation.

4.   Beschreibung der Arbeitsaufgaben

Hoher Beamter, der im Rahmen der von den parlamentarischen Entscheidungsgremien und vom Generaldirektor erlassenen Leitlinien und Beschlüsse folgende Aufgaben wahrnimmt (4):

Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens einer großen Verwaltungseinheit des Generalsekretariats, die mehrere Referate im Zuständigkeitsbereich der Direktion umfasst;

Leitung, Unterweisung, Motivierung und Koordinierung eines oder mehrerer Teams von Bediensteten zur Optimierung des Einsatzes der Ressourcen der Verwaltungseinheit unter Gewährleistung der Qualität des Dienstes (Organisation, Verwaltung der Humanressourcen und der Haushaltsmittel, Innovation, Verwaltung der Logistik und der Informatik usw.) in seinem Tätigkeitsbereich;

Planung der Tätigkeiten der Direktion (Festlegung von Zielen und Strategien), Fassen der zum Erreichen der festgesetzten Ziele erforderlichen Beschlüsse, Bewertung der Leistungen der Dienste zur Gewährleistung ihrer Qualität;

Entscheidungen über die technische Strategie und die Managementstrategie für die IKT (Auswahl der technischen Lösungen, angebotene Dienstleistungen und Strategien für Umsetzung und Lieferung);

Beratung des Generaldirektors, des Generalsekretariats und der Mitglieder des Parlaments in seinem Tätigkeitsbereich;

Zusammenarbeit mit den verschiedenen Direktionen des Generalsekretariats, Vertretung des Organs und Aushandlung von Verträgen oder Vereinbarungen in seinem Tätigkeitsbereich;

Verwaltung und Durchführung spezifischer Projekte, die finanzielle Verantwortlichkeiten mit sich bringen können;

Wahrnehmung der Aufgabe eines bevollmächtigten Anweisungsbefugten.

5.   Zulassungsbedingungen (Anforderungsprofil)

An diesem Ausleseverfahren können Bewerber teilnehmen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Bewerbungen die nachstehenden Bedingungen erfüllen:

a)   Allgemeine Bedingungen

Gemäß Artikel 28 des Statuts der Beamten der Europäischen Union müssen die Bewerberinnen und Bewerber

Staatsangehörige eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (5) sein,

die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen,

ihren Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein,

den sittlichen Anforderungen für die angestrebte Tätigkeit genügen.

b)   Besondere Bedingungen

i)   Erforderliche Befähigungsnachweise, Bildungsabschlüsse und Berufserfahrung

Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Universitätsstudium, bescheinigt durch ein Diplom, entspricht, wenn die Regelstudienzeit mindestens vier Jahre beträgt,

oder

Bildungsniveau, das einem abgeschlossen Universitätsstudium, bescheinigt durch ein Diplom, entspricht, und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung (6), wenn die Regelstudienzeit mindestens drei Jahre beträgt;

Berufserfahrung von mindestens zwölf Jahren, die nach dem Erwerb der unter Absatz 1 genannten Qualifikationen erworben wurde, davon mindestens sechs Jahre in leitenden Funktionen.

ii)   Erforderliche Kenntnisse

Hervorragende Allgemeinbildung in europäischen Angelegenheiten;

hervorragendes Verständnis der internen, nationalen und internationalen politischen Fragen;

sehr gutes Verständnis für die Verschiedenartigkeit der in den Organen vertretenen Kulturen;

hervorragende Kenntnis der Verträge;

hervorragende Kenntnis des Aufbaus des Generalsekretariats, seiner Organisation, seines Umfelds und der beteiligten Akteure;

sehr gute Kenntnis der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, der Legislativverfahren, der internen Regelungen und Methoden;

hervorragende Kenntnis des Statuts der Beamten, seiner Auslegung und der abgeleiteten Anforderungen;

hervorragende Kenntnis der Haushaltsordnung, der Durchführungsbestimmungen, der internen Vorschriften und anderer nachgeordneter Texte des Europäischen Parlaments;

sehr große Vielseitigkeit in puncto Technik und Management im Bereich der IKT;

sehr gute Kenntnis der Technologien, ihrer konkreten Umsetzung sowie der Entwicklungen, Optionen und Risiken;

sehr gute verwaltungstechnische Kenntnisse (Humanressourcen, Verwaltung, Haushalt, Finanzen, Datenverarbeitung, Recht usw.);

hervorragende Kenntnis von Managementtechniken.

iii)   Sprachkenntnisse

Es werden gründliche Kenntnisse in einer der Amtssprachen der Europäischen Union (7) sowie sehr gute Kenntnisse in mindestens einer weiteren dieser Sprachen verlangt.

Die Kenntnis weiterer Amtssprachen der Europäischen Union wird vom Beratenden Ausschuss berücksichtigt.

iv)   Erforderliche Fähigkeiten

Strategisches Denken,

Führungsqualitäten,

Planungsfähigkeit,

Reaktionsvermögen,

Durchsetzungsfähigkeit,

Kommunikationsfähigkeit.

6.   Auswahlverfahren

Um der Anstellungsbehörde bei ihrer Entscheidung behilflich zu sein, erstellt der Beratende Ausschuss für die Ernennung hoher Beamter das Verzeichnis der Bewerber und gibt gegenüber dem Präsidium eine Empfehlung ab, welche Personen zu einem Gespräch eingeladen werden sollen. Das Präsidium legt das endgültige Verzeichnis dieser Personen fest; der Ausschuss führt die Gespräche und legt dem Präsidium seinen Abschlussbericht zur Entscheidung vor. In diesem Rahmen kann das Präsidium eine Anhörung der Bewerber durchführen.

7.   Einreichung der Bewerbungen

Die Bewerber werden gebeten, ihr Bewerbungsschreiben (mit dem Vermerk „avis de recrutement numéro PE/146/S“) zusammen mit einem Begründungsschreiben und einem Lebenslauf im Format Europass (8) an folgende Anschrift zu senden:

Monsieur le Secrétaire général

Parlement européen

Bâtiment Konrad Adenauer

2929 Luxembourg

LUXEMBOURG

Dieses Bewerbungsschreiben ist bis spätestens 13. August 2011 per Einschreiben zu übermitteln; maßgebend ist das Datum des Poststempels.

Bewerber, die zu einem Gespräch eingeladen werden, werden darauf hingewiesen (9), dass die bis zum Gesprächstermin vorzulegenden Nachweise über ihr Studium, ihre Berufserfahrung und die von ihnen derzeit ausgeübte Funktion nur als Kopien oder Fotokopien einzureichen sind. Die Bewerber erhalten keinen dieser Nachweise zurück.


(1)  Jeder Hinweis in dieser Ausschreibung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt automatisch auch für Frauen.

(2)  ABl. L 124 vom 27.4.2004, S. 1.

(3)  Der Beamte wird bei seiner Einstellung gemäß Artikel 32 des Statuts eingestuft.

(4)  Hauptaufgaben: siehe Anlage.

(5)  Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind: Belgien, Bulgarien, die Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Finnland, Schweden und das Vereinigte Königreich.

(6)  Diese einjährige Erfahrung wird bei der Bewertung der gemäß dem folgenden Unterabsatz erforderlichen Berufserfahrung nicht berücksichtigt.

(7)  Amtssprachen der Europäischen Union sind: Bulgarisch, Spanisch, Tschechisch, Dänisch, Deutsch, Estnisch, Griechisch, Englisch, Französisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Ungarisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Finnisch und Schwedisch.

(8)  http://europass.cedefop.europa.eu/

(9)  Dies gilt nicht für diejenigen Bewerber, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist im Dienst des Europäischen Parlaments stehen.


ANLAGE

GENERALDIREKTION INNOVATION UND TECHNOLOGISCHE UNTERSTÜTZUNG

DIREKTION RESSOURCEN

1.   HAUPTAUFGABEN

Leitung, Koordinierung und Betreuung der Referate und Dienststellen der Direktion;

Ausübung der Befugnisse der Anstellungsbehörde;

Abwicklung von Projekten;

Vertretung des Organs in verschiedenen internen Ausschüssen und interinstitutionellen Gremien;

Wahrnehmung der Aufgabe eines bevollmächtigten Anweisungsbefugten.

2.   STELLENPLAN (9)

1 Direktor,

1 Verwaltungsrat,

7 Assistenten.

REFERAT HUMANRESSOURCEN

1.   HAUPTAUFGABEN

Koordinierung der Personalverwaltung

Verwaltung der Stellen des Organisationsplans der Generaldirektion, Bedarfsanalyse und -deckung hinsichtlich der Einstellung von Beamten, Zeitbediensteten und Vertragsbediensteten: Begleitung der Verfahren zur Besetzung freier Stellen, Durchführung von Einstellungsgesprächen für Beamte und Kandidaten von der Reserveliste, Mobilitätsmanagement usw.;

Alltagsmanagement von Personalfragen: Ausarbeitung und Weiterbehandlung von Beurteilungs- und Praktikumsberichten und Berichten über die Bestätigung, Ausarbeitung von Beförderungsunterlagen (Verdienstpunkte), Verwaltung von Krankheitsurlaub und Jahresurlaub, dezentrale Mittelbewirtschaftung bei Vertragsbediensteten, Dienstreisen, Überstunden usw.;

Gewährleistung von Kommunikation, Unterstützung und Beratung im entsprechenden Bereich: Funktion einer Anlaufstelle für die jeweiligen Anliegen des Personals, Empfang neuer Kollegen, Weitergabe der Informationen über interne Versetzungen des Personals in die entsprechenden Bereiche der Generaldirektion und Pflege regelmäßiger Kontakte zu den Kollegen aus der Generaldirektion Personal;

Aktualisierung der Listen und Datenbanken für die Bearbeitung der Personalakten wie Streamline, MISS u. a.;

Erstellung von Statistiken.

Koordinierung der Unterlagen betreffend Fortbildung und entsprechende Hilfestellung

Koordinierung der Anträge auf Fortbildung aus der Generaldirektion und Überwachung von deren Bearbeitung im zuständigen Referat der Generaldirektion Personal;

Vertretung der Generaldirektion im Beratenden Ausschuss für berufliche Fortbildung (CCPP);

Planung und Gewährung spezifischer Fortbildung und Unterstützung für das in der Generaldirektion Interne Politikbereiche wie auch in der Generaldirektion Externe Politikbereiche tätige Personal;

Veranstaltung von Informationssitzungen und Seminaren über Fragen von allgemeinem Interesse;

Ausarbeitung und Veröffentlichung themenbezogener Dokumente zu den Hauptarbeitsinstrumenten und -modalitäten innerhalb der Generaldirektion.

Koordinierung logistikbezogener Aspekte

Zuweisung von Büroflächen und Büroausstattung: Umzüge, Mobiliar, Telefonanlagen (Nutzung der Datenbanken DEMOV, FOURNIMOB und SUTEL);

Überwachung der Verwaltung der Güter und Wahrnehmung der Rolle des Verwalters der im Bestandsverzeichnis eingetragenen Gegenstände (Gestionnaire des Biens Inventoriés (GBI)): Bestandsverzeichnis und Erfassung des Mobiliars (Datenbank ELS);

Verwaltung der Lieferungen von Büromaterial.

2.   STELLENPLAN (9)

1 Referatsleiter,

1 Verwaltungsrat,

7 Assistenten.

REFERAT FINANZMITTELVERWALTUNG UND KONTROLLEN

1.   HAUPTAUFGABEN

Ausarbeitung des Haushaltsvorentwurfs der Generaldirektion;

Koordinierung der Verwaltung des Haushaltsplans:

Ausarbeitung des Jahreshaushaltsplans, tägliche Ausführung des Haushaltsplans, Vorbereitung der Anträge auf Vorschüsse, mögliche laufende Anträge auf Überweisung und Ausarbeitung von Berichten über die Verwaltung (über das Jahr verteilte Zwischenberichte, Jahresberichte, Berichte aufgrund der Haushaltsentschließungen, von der zentralen Finanzdienststelle angeforderte Berichte, im Maßnahmenplan festgeschriebene Arbeiten, Weiterbehandlung der Berichte des internen Rechnungsprüfers, Weiterbehandlung der Berichte des Rechnungshofs);

Durchführung oder Koordinierung von Ausschreibungsverfahren, Subventionsverfahren usw. und Überwachung der Konformität und Einhaltung der einschlägigen Vorschriften;

Verwahrung der Haushaltsrechtsakte und Belege sowie der Originale von Aufrufen zur Interessenbekundung und Verträgen;

Organisation und Gewährleistung der Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen in der gesamten Generaldirektion.

2.   STELLENPLAN (21)

1 Referatsleiter,

9 Verwaltungsräte,

11 Assistenten.

REFERAT AUFTRAGSVERGABE UND VERTRÄGE

1.   HAUPTAUFGABEN

Koordinierung und Durchführung von Ausschreibungen für die GD, Durchführung der Verwaltungsverfahren im Bereich Ausschreibungen, Vorbereitung der Aufforderungen zur Interessensbekundung, Sicherstellung des Sekretariats der Kommissionen zur Öffnung und Prüfung der Schriftstücke, Vorbereitung der Veröffentlichungen im Amtsblatt;

Rechtsberatung der Dienststellen der GD;

Sicherstellung der Archivierung der Dokumente (Originale) der Ausschreibungsverfahren und der Verträge;

Vertretung der GD im Auftragsvergabeforum (FMP) und Gewährleistung der interinstitutionellen Koordinierung im Bereich der Auftragsvergabe.

2.   STELLENPLAN (8)

1 Referatsleiter,

7 Assistenten.

REFERAT NUTZERBETREUUNG UND KOMMUNIKATION

1.   HAUPTAUFGABEN

Koordinierung der IT-Unterstützung für die jeweiligen Referate (Ausarbeitung des jahresbezogenen Beschaffungsplans, Überwachung seiner Ausführung, Bewertung der Ergebnisse, Überwachung der Installation der Ausrüstung u. a.);

funktionelle Unterstützung der Nutzer der Anwendungen, die in der Generaldirektion eingesetzt werden;

Wahrnehmung der Bedürfnisse der Nutzer unter Einführung und Beteiligung an der Analyse künftiger Anwendungen im Interesse der Verbesserung der Arbeit und der Steigerung ihrer Effizienz;

Verwaltung der Intranet- und/oder Internetseite der Generaldirektion.

2.   STELLENPLAN (16)

1 Referatsleiter,

3 Verwaltungsräte,

12 Assistenten.


29.7.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 223/29


STELLENAUSSCHREIBUNG PE/147/S — DIREKTOR (m/w)

(Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 14)

GENERALDIREKTION INTERNE POLITIKBEREICHE — DIREKTION FOLGENABSCHÄTZUNGEN

(2011/C 223 A/06)

1.   Zu besetzende Stelle

Der Präsident des Europäischen Parlaments hat beschlossen, das Verfahren zur Besetzung der Stelle eines Direktors  (1) (AD, Besoldungsgruppe 14) innerhalb dessen Generaldirektion Interne Politikbereiche — Direktion Folgenabschätzungen gemäß Artikel 29 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union (2) (nachstehend „Statut“) zu eröffnen.

Dieses Ausleseverfahren soll die Auswahlmöglichkeiten der Anstellungsbehörde erweitern und findet parallel zu den internen und interinstitutionellen Verfahren zur Stellenbesetzung statt.

Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AD 14 (3). Das monatliche Grundgehalt beträgt 13 216,49 EUR. Das Grundgehalt unterliegt der Gemeinschaftssteuer und ist von nationalen Steuern befreit. Es kann sich unter den im Statut vorgesehenen Bedingungen um bestimmte Zulagen erhöhen.

Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass diese Stelle der vom Präsidium des Europäischen Parlaments am 29. März 2004 angenommenen Regelung über die Mobilitätspolitik unterliegt.

Für diese Stelle sind Einsatzbereitschaft und zahlreiche interne und externe Kontakte, insbesondere zu den Abgeordneten im Europäischen Parlament, erforderlich. Die dafür zuständige Person wird häufig Dienstreisen an die Arbeitsorte des Europäischen Parlaments durchzuführen haben.

2.   Dienstort

Brüssel. Diese Stelle kann einem der anderen Arbeitsorte des Europäischen Parlaments zugewiesen werden.

3.   Chancengleichheit

Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert Bewerbungen ohne jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands oder der familiären Situation.

4.   Beschreibung der Arbeitsaufgaben

Hoher Beamter, der im Rahmen der von den parlamentarischen Entscheidungsgremien und vom Generaldirektor erlassenen Leitlinien und Beschlüsse folgende Aufgaben wahrnimmt (4):

Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens einer großen Verwaltungseinheit des Generalsekretariats;

Leitung, Unterweisung, Motivierung und Koordinierung eines oder mehrerer Teams von Bediensteten zur Optimierung des Einsatzes der Ressourcen der Verwaltungseinheit unter Gewährleistung der Qualität des Dienstes (Organisation, Verwaltung der Humanressourcen und der Haushaltsmittel, Innovation, Verwaltung der Logistik und der Informatik usw.) in seinem Tätigkeitsbereich;

Planung der Tätigkeiten der Direktion (Festlegung von Zielen und Strategien), Fassen der zum Erreichen der festgesetzten Ziele erforderlichen Beschlüsse, Bewertung der Leistungen der Dienste zur Gewährleistung ihrer Qualität;

Beratung des Generaldirektors, des Generalsekretariats und der Mitglieder des Parlaments in seinem Tätigkeitsbereich;

Zusammenarbeit mit den verschiedenen Direktionen des Generalsekretariats, Vertretung des Organs und Aushandlung von Verträgen oder Vereinbarungen in seinem Tätigkeitsbereich;

Verwaltung und Durchführung spezifischer Projekte, die finanzielle Verantwortlichkeiten mit sich bringen können;

Wahrnehmung der Aufgabe eines bevollmächtigten Anweisungsbefugten.

5.   Zulassungsbedingungen (Anforderungsprofil)

An diesem Ausleseverfahren können Bewerber teilnehmen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Bewerbungen die nachstehenden Bedingungen erfüllen:

a)   Allgemeine Bedingungen

Gemäß Artikel 28 des Statuts der Beamten der Europäischen Union müssen die Bewerberinnen und Bewerber

Staatsangehörige eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein (5),

die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen,

ihren Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein,

den sittlichen Anforderungen für die angestrebte Tätigkeit genügen.

b)   Besondere Bedingungen

i)   Erforderliche Befähigungsnachweise, Bildungsabschlüsse und Berufserfahrung

Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Universitätsstudium, bescheinigt durch ein Diplom, entspricht, wenn die Regelstudienzeit mindestens vier Jahre beträgt,

oder

Bildungsniveau, das einem abgeschlossen Universitätsstudium, bescheinigt durch ein Diplom, entspricht, und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung (6), wenn die Regelstudienzeit mindestens drei Jahre beträgt;

Berufserfahrung von mindestens zwölf Jahren, die nach dem Erwerb der in Absatz 1 genannten Qualifikationen erworben wurde, davon mindestens sechs Jahre in leitenden Funktionen.

ii)   Erforderliche Kenntnisse

Hervorragende Allgemeinbildung in europäischen Angelegenheiten;

hervorragendes Verständnis interner, einzelstaatlicher und internationaler politischer Fragen;

sehr gutes Verständnis für die Verschiedenartigkeit der in den Organen vertretenen Kulturen;

hervorragende Kenntnis der Verträge;

hervorragende Kenntnis des Aufbaus des Generalsekretariats, seiner Organisation, seines Umfelds und der beteiligten Akteure;

hervorragende Kenntnis der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, der Legislativverfahren, der internen Regelungen und Methoden;

hervorragende Kenntnis des Statuts der Beamten, seiner Auslegung und der abgeleiteten Anforderungen;

sehr gute Kenntnis der Haushaltsordnung, der Durchführungsbestimmungen, der internen Vorschriften und anderer untergeordneter Texte des Europäischen Parlaments;

sehr gute verwaltungstechnische Kenntnisse (Humanressourcen, Verwaltung, Haushalt, Finanzen, Datenverarbeitung, Recht usw.);

hervorragende Kenntnis von Managementtechniken.

iii)   Sprachkenntnisse

Es werden gründliche Kenntnisse in einer der Amtssprachen der Europäischen Union (7) sowie sehr gute Kenntnisse in mindestens einer weiteren dieser Sprachen verlangt.

Die Kenntnis weiterer Amtssprachen der Europäischen Union wird vom Beratenden Ausschuss berücksichtigt.

iv)   Erforderliche Fähigkeiten

Strategisches Denken,

Führungsqualitäten,

Planungsfähigkeit,

Reaktionsvermögen,

Durchsetzungsfähigkeit,

Kommunikationsfähigkeit.

6.   Auswahlverfahren

Um der Anstellungsbehörde bei ihrer Entscheidung behilflich zu sein, erstellt der Beratende Ausschuss für die Ernennung hoher Beamter das Verzeichnis der Bewerber und gibt gegenüber dem Präsidium eine Empfehlung ab, welche Personen zu einem Gespräch eingeladen werden sollen. Das Präsidium legt das endgültige Verzeichnis dieser Personen fest; der Ausschuss führt die Gespräche und legt dem Präsidium seinen Abschlussbericht zur Entscheidung vor. In diesem Rahmen kann das Präsidium eine Anhörung der Bewerber durchführen.

7.   Einreichung der Bewerbungen

Die Bewerber werden gebeten, ihr Bewerbungsschreiben (mit dem Vermerk „avis de recrutement numéro PE/147/S“) zusammen mit einem Begründungsschreiben und einem Lebenslauf im Format Europass (8) an folgende Anschrift zu senden:

Monsieur le Secrétaire général

Parlement européen

Bâtiment Konrad Adenauer

2929 Luxembourg

LUXEMBOURG

Dieses Bewerbungsschreiben ist bis spätestens 13. August 2011 per Einschreiben zu übermitteln; maßgebend ist das Datum des Poststempels.

Bewerber, die zu einem Gespräch eingeladen werden, werden darauf hingewiesen (9), dass die bis zum Gesprächstermin vorzulegenden Nachweise über ihr Studium, ihre Berufserfahrung und die von ihnen derzeit ausgeübte Funktion nur als Kopien oder Fotokopien einzureichen sind. Die Bewerber erhalten keinen dieser Nachweise zurück.


(1)  Jeder Hinweis in dieser Ausschreibung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt automatisch auch für Frauen.

(2)  ABl. L 124 vom 27.4.2004, S. 1.

(3)  Der Beamte wird bei seiner Einstellung gemäß Artikel 32 des Statuts eingestuft.

(4)  Hauptaufgaben: siehe Anlage.

(5)  Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind: Belgien, Bulgarien, die Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Finnland, Schweden und das Vereinigte Königreich.

(6)  Diese einjährige Erfahrung wird bei der Bewertung der gemäß dem folgenden Unterabsatz erforderlichen Berufserfahrung nicht berücksichtigt.

(7)  Amtssprachen der Europäischen Union sind: Bulgarisch, Spanisch, Tschechisch, Dänisch, Deutsch, Estnisch, Griechisch, Englisch, Französisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Ungarisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Finnisch und Schwedisch.

(8)  http://europass.cedefop.europa.eu/

(9)  Dies gilt nicht für diejenigen Bewerber, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist im Dienst des Europäischen Parlaments stehen.


ANLAGE

GENERALDIREKTION INTERNE POLITIKBEREICHE

DIREKTION FOLGENABSCHÄTZUNGEN

1.   HAUPTAUFGABEN

Koordinierung und Betreuung der Tätigkeiten der Direktion;

Ausübung der Befugnisse der Anstellungsbehörde;

Abwicklung von Projekten;

Vertretung des Organs in verschiedenen internen Ausschüssen und interinstitutionellen Gremien;

Wahrnehmung der Aufgabe eines bevollmächtigten Anweisungsbefugten.

2.   STELLENPLAN

1 Direktor,

1 Assistent.

DIREKTION FOLGENABSCHÄTZUNGEN

1.   HAUPTAUFGABEN

Die Direktion Folgenabschätzungen soll dazu beitragen, die institutionelle Unabhängigkeit des Parlaments zu stärken, indem es ihm dabei behilflich ist, seine allgemeinen politischen Prioritäten zu ermitteln, zu beziffern und zu begründen und die Prioritäten der anderen Institutionen einer intensiveren Kontrolle zu unterziehen. Zu diesem Zweck hat die Direktion Folgendes zu leisten:

Folgenabschätzung von parlamentarischen Initiativen, insbesondere legislativen Initiativen auf der Grundlage von Artikel 225 und weiteren einschlägigen Bestimmungen des AEUV, Folgenabschätzungen von inhaltlichen Änderungsanträgen des Parlaments und Überprüfung/Kontrolle der Folgenabschätzungen der Kommission (oder gegebenenfalls des Rates) sowie Ex-post-Folgenabschätzungen;

finanzielle Folgenabschätzungen und Unterstützung mit Blick auf die künftige Rolle des Parlaments bei der wirtschaftspolitischen Überwachung;

Kosten-Nutzen-Analyse in allen Politikbereichen mit Blick auf den europäischen Mehrwert einer Initiative und die Kosten des Nicht-Europa.

Die Arbeiten der Direktion Folgenabschätzungen werden von einem Überwachungsausschuss, der aus Mitgliedern des Europäischen Parlaments besteht, begleitet.

2.   STELLENPLAN

12 Verwaltungsräte,

8 Assistenten.