ISSN 1725-2407

doi:10.3000/17252407.C_2011.213.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 213

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

54. Jahrgang
20. Juli 2011


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

I   Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen

 

EMPFEHLUNGEN

 

Rat

2011/C 213/01

Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2011 zum nationalen Reformprogramm Dänemarks 2011 und zur Stellungnahme des Rates zum aktualisierten Konvergenzprogramm Dänemarks für die Jahre 2011 bis 2015

1

2011/C 213/02

Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2011 zum nationalen Reformprogramm Estlands 2011 und zur Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Estlands für die Jahre 2011 bis 2015

5

2011/C 213/03

Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2011 zum nationalen Reformprogramm Frankreichs 2011 und zur Stellungnahme des Rates zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Frankreichs für die Jahre 2011 bis 2014

8

2011/C 213/04

Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2011 zum nationalen Reformprogramm Griechenlands 2011

12

 

II   Mitteilungen

 

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2011/C 213/05

Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 107 und 108 des AEU-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden ( 1 )

14

 

III   Vorbereitende Rechtsakte

 

EUROPÄISCHE ZENTRALBANK

 

Europäische Zentralbank

2011/C 213/06

Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 11. März 2011 zu einer Empfehlung für einen Beschluss des Rates betreffend die Modalitäten für die Aushandlung von Vereinbarungen über Währungsfragen mit der Französischen Republik, die im Namen der französischen überseeischen Gebietskörperschaft Saint-Barthélemy handelt (CON/2011/22)

16

2011/C 213/07

Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 4. Juli 2011 zu einem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung und den Abschluss einer Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Französischen Republik zur Beibehaltung des Euro auf Saint-Barthélemy nach der Änderung seines Status gegenüber der Europäischen Union (CON/2011/56)

21

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2011/C 213/08

Euro-Wechselkurs

23

 

V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Europäische Kommission

2011/C 213/09

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und Ankündigung einer Preisvergabe im Rahmen der Arbeitsprogramme 2011 und 2012 des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration

24

 

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

 

Europäische Kommission

2011/C 213/10

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6287 — Bain Capital/Oaktree/International Market Centers JV) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall ( 1 )

27

2011/C 213/11

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6293 — Thermo Fisher/Phadia) ( 1 )

28

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

 


I Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen

EMPFEHLUNGEN

Rat

20.7.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 213/1


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 12. Juli 2011

zum nationalen Reformprogramm Dänemarks 2011 und zur Stellungnahme des Rates zum aktualisierten Konvergenzprogramm Dänemarks für die Jahre 2011 bis 2015

2011/C 213/01

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. März 2010 nahm der Europäische Rat den Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) an; diese Strategie stützt sich auf eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitiken in den Schlüsselbereichen, in denen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2)

Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (2) an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen.

(3)

Am 12. Januar 2011 nahm die Kommission den ersten Jahreswachstumsbericht an, mit dem ein neuer Zyklus wirtschaftspolitischer Steuerung in der EU und gleichzeitig das erste Europäische Semester einer in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurden.

(4)

Am 25. März 2011 billigte der Europäische Rat (im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Februar und 7. März 2011 und im Anschluss an den Jahreswachstumsbericht der Kommission) die Prioritäten für Haushaltskonsolidierung und Strukturreform. Er betonte die Notwendigkeit, der Wiederherstellung solider Staatshaushalte und der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, dem Abbau der Arbeitslosigkeit durch Reformen des Arbeitsmarkts sowie neuen Anstrengungen zur Steigerung des Wachstums Priorität einzuräumen. Er forderte die Mitgliedstaaten auf, diese Prioritäten in konkrete Maßnahmen umzusetzen und sie in ihre Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufzunehmen.

(5)

Am 25. März 2011 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, ihre Verpflichtungen so zeitig vorzulegen, dass sie in ihre Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können.

(6)

Am 9. Mai 2011 legte Dänemark sein aktualisiertes Konvergenzprogramm 2011 für den Zeitraum von 2011 bis 2015 sowie sein nationales Reformprogramm für das Jahr 2011 vor. Um den Querverbindungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(7)

Ausgehend von der Bewertung des aktualisierten Konvergenzprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Ansicht, dass das dem Konvergenzprogramm zugrunde liegende makroökonomische Szenario plausibel ist. Wenngleich es auf leicht optimistischeren Wachstumsannahmen für das Jahr 2012 und die Folgejahre beruht, steht es weitgehend im Einklang mit der Frühjahrsprognose 2011 der Kommissionsdienststellen. Die im Konvergenzprogramm dargelegte Haushaltsstrategie zielt darauf ab, das Defizit gemäß der Empfehlung des Rates vom 13. Juli 2010 bis 2013 unter den Referenzwert von 3 % zu senken sowie als geändertes mittelfristiges Ziel erstens bis 2015 einen strukturellen Haushaltssaldo von nicht unter – 0,5 % des BIP zu erreichen und zweitens bis 2020 einen ausgeglichenen Haushalt vorzuweisen. Der Anpassungspfad zur Erreichung dieses Ziels ist angemessen. Die im Konvergenzprogramm enthaltenen und vom Parlament im Frühjahr 2010 verabschiedeten Maßnahmen dürften die Haushaltsziele angemessen stützen und würden im Zeitraum von 2011 bis 2013 einer jährlichen Haushaltsanstrengung von rund 1 % des BIP entsprechen. Dänemark wird sein geändertes mittelfristiges Ziel innerhalb der Laufzeit des Konvergenzprogramms erreichen. Die Risiken für die Haushaltsziele sind weitgehend ausgeglichen.

(8)

Das Wirtschaftswachstum in Dänemark begann sich im Jahr 2007 vor dem Hintergrund einer Korrektur auf dem Immobilienmarkt zu verlangsamen, die zu Problemen der inländischen Banken beitrug, was durch eine Zunahme der Zahl der Insolvenzen und der Arbeitslosigkeit verstärkt wurde. Die Rezession war schwerwiegend, die Produktion ging im Zeitraum zwischen Herbst 2007 und Frühjahr 2009 um 8 % zurück und die Arbeitslosenquote stieg auf 7,4 % im Jahr 2010. Die Beschäftigungsquote fiel von 79,8 % im Jahr 2008 auf 76,1 % im Jahr 2010, wobei insbesondere junge Menschen betroffen waren. Die Produktion begann jedoch 2009 wieder zu steigen, und das Wachstum des realen BIP erreichte im Jahr 2010 2,1 %. Die Erholung wurde durch die anhaltende Inlandsnachfrage (die auch durch die expansive Haushaltspolitik unterstützt wurde), eine starke Erhöhung der Lagerbestände und die robuste Erholung der wichtigsten Handelspartner Dänemarks vorangetrieben.

(9)

Automatische Stabilisatoren und krisenbezogene Maßnahmen führten dazu, dass der gesamtstaatliche Haushaltssaldo von einem Überschuss von 3,2 % des BIP im Jahr 2008 auf ein Defizit von 2,7 % des BIP im Jahr 2009 fiel. Auf der Grundlage einer Meldung Dänemarks vom Frühjahr 2010 und der Frühjahrsprognose 2010 der Kommissionsdienststellen, wonach 2010 ein Anstieg des Haushaltsdefizits über 5 % des BIP erwartet wurde, wurde im Juli 2010 ein Defizitverfahren gegen Dänemark eröffnet. Wenngleich unerwartete vorübergehende Mehreinnahmen aufgrund der Besteuerung von Renteneinnahmen letztes Jahr zu einer Stabilisierung des Haushaltsdefizits bei 2,7 % des BIP führten, rechnen die Kommissionsdienststellen in ihrer Frühjahrsprognose 2011 mit einem Wiederanstieg des Defizits auf rund 4 % des BIP im Jahr 2011, weshalb sie die Notwendigkeit kontinuierlicher, ehrgeiziger Konsolidierungsbemühungen im Jahr 2012 und wie geplant im Jahr 2013 betonen. Dazu zählt auch die konsequente Umsetzung der mit der Konsolidierungsvereinbarung 2010 verabschiedeten Maßnahmen und der im Konvergenzprogramm vorgesehenen Ausgabenkontrolle, um die Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2013 sicherzustellen. Bei einer Bewertung im Vergleich zum vorausgesagten potenziellen mittelfristigen Wirtschaftswachstum und unter Berücksichtigung diskretionärer Maßnahmen scheinen die Ausgabeschätzungen sicherzustellen, dass der Anpassungspfad zur Erreichung des mittelfristigen Ziels angemessen ist. Nach der letzten Bewertung der Kommission erscheinen die Risiken in Bezug auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen niedrig.

(10)

Zur Erreichung der Haushaltsziele bedarf es einer strengen Kontrolle, um die wiederkehrenden Ausgabenüberschreitungen auf kommunaler und regionaler Ebene künftig zu vermeiden. Während der letzten 20 Jahre lagen die öffentlichen Ausgaben stets über den Haushaltszielen. Die Regierung hat bereits einige Maßnahmen zur Behebung dieses Problems getroffen und plant die Einführung eines neuen, im Konvergenzprogramm beschriebenen Ausgabenbegrenzungsprogramms, das der unabhängigen Überwachung durch den dänischen Wirtschaftsrat unterliegt.

(11)

Angesichts der demografischen Faktoren wird die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (15-64 Jahre) zwischen 2010 und 2025 um rund 1,5 % und bis 2040 um knapp 5 % schrumpfen. Mittelfristig könnte der Wirtschaftsaufschwung mit einem Mangel an Arbeitskräften einhergehen, wie dies bereits während der Hochkonjunkturjahre zu beobachten war. Trotz einer bereits hohen Erwerbsbeteiligung besteht noch weiterer Spielraum bei der Erhöhung des Arbeitskräfteangebots. Ein freiwilliger Eintritt in den Vorruhestand ist bei den 60- bis 64-Jährigen stark verbreitet, weshalb die Beschäftigungsquote in dieser Gruppe bei nur 40 % liegt. Darüber hinaus beziehen 10 % der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter unter 40 Jahren entweder Leistungen aufgrund von Berufsunfähigkeit oder sie arbeiten in einem so genannten „Flex-Job“ (subventionierte Beschäftigung).

(12)

Das Produktivitätswachstum weist seit 1995 eine negative Entwicklung auf, was möglicherweise unter anderem auf eine schwache Bildungsleistung zurückzuführen ist. Auch wenn Dänemark auch weiterhin großzügig Mittel für sein Bildungssystem aufwendet, sind die Bildungsergebnisse in mehreren Schlüsselbereichen lediglich durchschnittlich, und das Land weist den viertgeringsten Bildungserfolg bei Jugendlichen in der EU auf. Im Jahr 2009 hatten nur 70,1 % der 20- bis 24-Jährigen zumindest die obere Sekundarstufe abgeschlossen (im Vergleich zu einem EU-Durchschnitt von 78,6 %) (3), und die PISA-Ergebnisse sind lediglich durchschnittlich. Die Abbrecherquoten der Jugend- und Berufsausbildungseinrichtungen sind relativ hoch und liegen im Bereich der Berufsausbildung bei knapp 50 %. Darüber hinaus haben ca. 20 Prozent der Jugendlichen 10 Jahre nach Verlassen der Grundschule keine Ausbildung oberhalb der unteren Sekundarstufe abgeschlossen. Eine Verbesserung der Qualität des Bildungssystems würde auch dazu beitragen, ein Qualifizierungsungleichgewicht auf dem Arbeitsmarkt zu verhindern, auf dem derzeit ein Überschuss an ungelernten Arbeitskräften und ein Mangel an Fachkräften zu erwarten ist. Das Produktivitätswachstum war im Bau- und im Dienstleistungssektor besonders gering. Besonders betroffen sind dabei örtliche Dienstleistungen, der Einzelhandel, der Großhandel sowie persönliche Dienstleistungen, wo ein geringer Wettbewerb in manchen Sektoren und hohe Markteintrittsbarrieren zu einem nicht immer optimalen Einsatz von Ressourcen führen. Die Bebauungsvorschriften sind streng, so dass die Möglichkeiten für Produktivitätssteigerungen aufgrund von Größenvorteilen im Einzelhandel begrenzt sind. Angesichts der Tatsache, dass nur 25 % der öffentlichen Aufträge in offenen Verfahren vergeben werden, hat die Regierung eine Strategie eingeleitet, wonach der Wettbewerb im Bereich der öffentlichen Dienste durch eine allmähliche Erhöhung der öffentlichen Auftragsvergabe in den Gemeinden und Regionen verstärkt werden soll, und ein neues Ziel für die Gemeinden festgesetzt, gemäß dem bis 2015 31,5 % aller Aufträge in öffentlichen Verfahren vergeben werden sollten.

(13)

Die BIP-bezogene Verschuldung der Haushalte ist die höchste in der EU. Der Anstieg der Verschuldungsniveaus, der durch den Immobilienboom im Zeitraum von 2004 bis 2007 vorangetrieben wurde, könnte Risiken für die Wirtschaft und die finanzielle Stabilität mit sich bringen. Zwar werden diese Risiken durch die Besonderheiten des ausgeklügelten Systems hypothekarisch gesicherter Anleihen in Dänemark und eine insgesamt robuste Finanzlage der meisten Haushalte abgeschwächt (das Vermögen übersteigt die Verbindlichkeiten bei Weitem), doch wurden im Anschluss an die Immobilienpreiskorrektur nur begrenzte Maßnahmen zur Dämpfung der prozyklischen Fluktuation der Immobilienpreise getroffen.

(14)

Dänemark ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakets eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Zur Verbesserung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen wurde die Vereinbarung getroffen, die Sanktionen im Hinblick auf die Ausgabenkontrolle auf kommunaler Ebene zu verschärfen, und die Regierung plant, einen Gesetzesvorschlag zu Ausgabenobergrenzen vorzulegen. Die Beschäftigungsmaßnahmen konzentrieren sich auf eine Förderung der Beschäftigung durch eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit durch eine Rentenreform. Zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit richtet sich ein Wettbewerbspaket mit konkreten Initiativen vor allem an den Bau- und den Dienstleistungssektor. Zusätzlich zu diesen Verpflichtungen wird eine Regelung zur Vereinfachung der Abwicklung notleidender Banken und zur Unterstützung der finanziellen Stabilität durchgeführt. Diese Maßnahmen und Verpflichtungen beziehen sich gemeinsam auf die vier Bereiche des Pakts. Insgesamt stimmen die Maßnahmen mit den im Anschluss an den Jahreswachstumsbericht der Kommission getroffenen Maßnahmen überein und lassen insbesondere im Bereich der Beschäftigung Fortschritte bei der Erreichung der Ziele der Strategie „Europa 2020“ erwarten. Auch wenn einige der angekündigten Maßnahmen bereits eingeleitet wurden, sollten in naher Zukunft wichtige Maßnahmen zur Stärkung der Haushaltsdisziplin (auf kommunaler Ebene) und zur Förderung der Beschäftigung getroffen werden. Diese Verpflichtungen wurden geprüft und bei der Formulierung der Empfehlungen berücksichtigt.

(15)

Die Kommission hat das Konvergenzprogramm und das nationale Reformprogramm einschließlich der Verpflichtungen im Rahmen des Euro-Plus-Pakts geprüft. Sie hat dabei nicht nur deren Bedeutung für eine tragfähige Haushalts-, Wirtschafts- und Sozialpolitik in Dänemark, sondern auch die Einhaltung der EU-Vorschriften und -Richtungsvorgaben berücksichtigt, da es notwendig ist, die wirtschaftspolitische Steuerung der EU durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu stärken. Vor diesem Hintergrund ist die Kommission der Ansicht, dass im Jahr 2011 und darüber hinaus kontinuierliche, ehrgeizige Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung unternommen werden sollten. Zudem sind weitere Schritte erforderlich, um das Arbeitskräfteangebot zu erhöhen — etwa durch eine Verringerung der Möglichkeiten zum Eintritt in den Vorruhestand und durch gezielte Maßnahmen für bestimmte Gruppen — und um die Bildungsqualität zu verbessern, den Wettbewerb in Schlüsselbereichen zu stärken und den Immobilienmarkt weiter zu stabilisieren.

(16)

Angesichts dieser Bewertung und unter Berücksichtigung der Empfehlung des Rates vom 16. Juli 2010 nach Artikel 126 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Rat die Aktualisierung des Konvergenzprogramms Dänemarks 2011 geprüft, und seine Stellungnahme (4) spiegelt sich insbesondere in seiner Empfehlung 1 wider. Zudem prüfte der Rat unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 25. März 2011 das nationale Reformprogramm Dänemarks —

EMPFIEHLT, dass Dänemark im Zeitraum von 2011 bis 2012 folgende Maßnahmen ergreift:

1.

Dänemark setzt wie geplant die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen in den Jahren 2011, 2012 und 2013 um und gewährleistet durchschnittliche jährliche Haushaltsanstrengungen in Höhe von 0,5 % des BIP in dem Zeitraum von 2011 bis 2013 und korrigiert das übermäßige Defizit bis 2013 in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Rates im Defizitverfahren. Danach stellt Dänemark wie geplant einen angemessenen Anpassungspfad zum mittelfristigen Ziel sicher. Der Abbau des gesamtstaatlichen Defizits wird beschleunigt, falls sich die Wirtschaftslage besser entwickelt als derzeit erwartet. Dänemark verstärkt die Ausgabenkontrolle und führt dazu verbindliche mehrjährige Ausgabenobergrenzen für die Regierung auf lokaler, regionaler und zentraler Ebene ein, die mit dem mittelfristigen Gesamthaushaltsziel im Einklang stehen.

2.

Um die Beschäftigung und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verbessern, unternimmt Dänemark weitere Schritte zur Erhöhung des langfristigen Arbeitskräfteangebots, indem es die kürzlich beschlossene Reform des Systems der freiwilligen Frühverrentung (VERP) durchführt, das System der Berufsunfähigkeitsrente reformiert und Beschäftigungssubventionsprogramme (das „Flex-Job“-System) besser auf die schwächsten Gruppen ausrichtet.

3.

Dänemark beschleunigt die Umsetzung der Reformen zur Erhöhung der Qualität seines Bildungssystems. Die Abbrecherquote insbesondere im Bereich der Berufsausbildung wird verringert und die Zahl der verfügbaren Lehrstellen erhöht.

4.

Dänemark unternimmt Schritte, um Hindernisse für den Wettbewerb zu beseitigen, insbesondere im Bereich der lokalen Dienstleistungen und im Einzelhandel, und überarbeitet hierfür die Rechtsvorschriften über die Landnutzung und eröffnet die Auftragsvergabe in den Gemeinden und Regionen.

5.

Dänemark unterstützt die derzeitige Stabilisierung des Immobilienmarkts nach der jüngsten Preiskorrektur und erwägt gleichzeitig Präventivmaßnahmen, um die mittelfristige Stabilität des Wohnungsmarkts und des Finanzsystems zu stärken, auch durch Überprüfung der Funktionsweise des Hypotheken- und Grundsteuersystems.

Geschehen zu Brüssel am 12. Juli 2011.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. VINCENT-ROSTOWSKI


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  Für 2011 aufrechterhalten durch den Beschluss 2011/308/EU vom 19. Mai 2011 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 138 vom 26.5.2011, S. 56).

(3)  Es ist jedoch anzumerken, dass die Schüler in Dänemark ihre Ausbildung im Allgemeinen in einem späteren Alter beginnen als in anderen Mitgliedstaaten und daher die obere Sekundarstufe in einem Alter über 24 Jahren erreichen. In der Gruppe der 25- bis 34-Jährigen haben 85 % die obere Sekundarstufe abgeschlossen.

(4)  Gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.


20.7.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 213/5


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 12. Juli 2011

zum nationalen Reformprogramm Estlands 2011 und zur Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Estlands für die Jahre 2011 bis 2015

2011/C 213/02

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. März 2010 nahm der Europäische Rat den Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) an; diese Strategie stützt sich auf eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitiken in den Schlüsselbereichen, in denen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2)

Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (2) an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen.

(3)

Am 12. Januar 2011 nahm die Kommission den ersten Jahreswachstumsbericht an, mit dem ein neuer Zyklus wirtschaftspolitischer Steuerung in der EU und gleichzeitig das erste Europäische Semester einer in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurden.

(4)

Am 25. März 2011 billigte der Europäische Rat (im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Februar und 7. März 2011 und im Anschluss an den Jahreswachstumsbericht der Kommission) die Prioritäten für Haushaltskonsolidierung und Strukturreform. Er betonte die Notwendigkeit, der Wiederherstellung solider Staatshaushalte und der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, dem Abbau der Arbeitslosigkeit durch Reformen des Arbeitsmarkts sowie neuen Anstrengungen zur Steigerung des Wachstums Priorität einzuräumen. Er forderte die Mitgliedstaaten auf, diese Prioritäten in konkrete Maßnahmen umzusetzen und sie in ihre Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufzunehmen.

(5)

Am 25. März 2011 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, ihre Verpflichtungen so zeitig vorzulegen, dass sie in ihre Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können.

(6)

Am 29. April 2011 legte Estland sein Stabilitätsprogramm 2011 für den Zeitraum von 2011 bis 2015 sowie sein nationales Reformprogramm 2011 vor. Um den Querverbindungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(7)

Estland wurde von der weltweiten Finanzkrise besonders schwer getroffen, wodurch sich die Umkehr des Booms im inländischen Immobilien- und Konsumgütersektor verstärkte. Der Rückgang des BIP betrug im Zeitraum von 2008 bis 2009 insgesamt 19 %, und die Arbeitslosenquote stieg bis 2010 auf 16,8 % und vervierfachte sich damit nahezu. Die Wirtschaft begann jedoch rasch wieder zu wachsen, und das reale BIP-Wachstum dürfte sich in den kommenden Jahren weiter beschleunigen. Die Erholung wurde vor allem durch den Export gestützt, aber auch die Inlandsnachfrage gewinnt insbesondere dank einer starken Investitionstätigkeit an Boden. Die verbesserten Wachstumsaussichten wirken sich auch positiv auf den Arbeitsmarkt aus. Die Beschäftigungsquote ist in letzter Zeit deutlich gestiegen, wenngleich die Langzeitarbeitslosigkeit weiterhin hoch ist. Zwar zog die Inflation im Vergleich zum Vorjahr an, doch dürfte sie sich entsprechend den Entwicklungen der weltweiten Rohstoffpreise wieder verlangsamen.

(8)

Ausgehend von der Bewertung des Stabilitätsprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Ansicht, dass das den Haushaltsprojektionen zugrunde liegende makroökonomische Szenario plausibel ist. Die mittelfristige Haushaltsstrategie des Stabilitätsprogramms besteht darin, das mittelfristige Ziel — einen strukturell ausgeglichenen Haushalt — bis zum Jahr 2013 zu erreichen und es über die verbleibende Laufzeit des Stabilitätsprogramms aufrechtzuerhalten, wozu im Jahr 2013 und darüber hinaus strukturelle Überschüsse angestrebt werden. Für die gesamtstaatliche Haushaltsposition wird bis zum Jahr 2013 ein Überschuss erwartet, während für das Gesamtdefizit kurzfristig mit einer leichten Verschlechterung gerechnet wird, die auf einmalige Auswirkungen von Umweltinvestitionen im Zusammenhang mit CO2-Gutschriften zurückgeht. Um die Haushaltsanpassung zu erreichen, sieht das Stabilitätsprogramm eine Zurückhaltung bei den staatlichen Konsumausgaben vor. Das Stabilitätsprogramm enthält einige Angaben zu Maßnahmen, mit denen die angestrebte Position erreicht werden soll, und die bisherigen Ergebnisse bei der Erreichung der Haushaltsziele verringern das Risiko, dass die Haushaltsziele in den kommenden Jahren verfehlt werden. Insbesondere werden mit den vorgesehenen Reformen Effizienzsteigerungen in verschiedenen Bereichen angestrebt, so etwa im Bildungswesen und bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Die Risiken für die Haushaltsziele erscheinen daher weitgehend ausgeglichen. Dennoch ist es wichtig, dass die kommenden Haushaltspläne die wichtigsten Details der Maßnahmen aufführen, die die Effizienz der öffentlichen Ausgaben weiter erhöhen sollen und somit die Grundlage für die Umsetzung des Stabilitätsprogramms bilden.

(9)

Die Langzeitarbeitslosigkeit ist weiterhin hoch, und die einzelnen Regionen weisen recht unterschiedliche und dauerhafte Arbeitslosenquoten auf. Trotz deutlicher Erhöhungen seit 2009 liegt die Finanzierung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen auf einem im EU-Vergleich sehr geringen Niveau, so dass nur ein geringer Anteil der Arbeitslosen aktiv unterstützt wird. Der estnische Arbeitsmarkt ist relativ flexibel, was durch die Entscheidung verstärkt wird, eine Erhöhung des Deckungsgrads der Arbeitslosenversicherungsleistungen im Arbeitsrechtspaket auf das Jahr 2013 zu verschieben. Trotz dieser Flexibilität ist die Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit in Estland relativ hoch, was negative Folgen für das Angebot und die Nachfrage nach Arbeitskräften haben könnte. Besonders akut ist dieses Problem angesichts der hohen Arbeitslosenquote bei jungen und geringqualifizierten Arbeitnehmern, die einem Armutsrisiko ausgesetzt sind. Die vorgesehenen Reformen zur Senkung der Sozialversicherungsbeiträge zielen auf die richtigen Probleme ab, sollten jedoch mit einer Stärkung der Haushaltsposition einhergehen. Effizienzsteigerungen könnten auch durch eine strengere Prüfung der Mittel erzielt werden, damit diese gezielter für andere Leistungen eingesetzt werden können.

(10)

Die Ressourcenintensität Estlands zählt zu den höchsten in der EU. Einer der Gründe hierfür ist die Produktionsstruktur, die sich auf energieintensive Sektoren und Industrien konzentriert. Ein weiterer Faktor ist die niedrige Energieeffizienzbilanz auf sektoraler Ebene. In seinem nationalen Reformprogramm gibt Estland für das Jahr 2016 ein nationales Energieeinsparziel von 9 % gegenüber den Projektionen vor (16 % bis 2020 im nationalen Reformprogramm). Zudem liegen wenige Angaben zu Art und Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahmen sowie zu den erwarteten Ergebnissen vor. Im Bereich der Energieeffizienz besteht daher weiteres Verbesserungspotenzial. Eine Verbesserung der Energieeffizienz wird sich voraussichtlich positiv auf die Umwelt und die Sicherheit der Energieversorgung auswirken, aber auch den Inflationsdruck verringern und die Wettbewerbsfähigkeit bei den Kosten verbessern.

(11)

Trotz des insgesamt hohen Akademikeranteils könnte eine weitere Reform des Bildungssystems auf allen Ebenen dazu beitragen, Probleme wie Qualifizierungslücken, eine hohe Zahl von Schulen und Tertiärbildungseinrichtungen und eine mangelnde Schwerpunktbildung bei der beruflichen Ausbildung zu beheben, die zu einem hohen Anteil von Menschen ohne Berufsqualifikation geführt hat. Angesichts der derzeitigen demografischen Entwicklungen ist es wichtig, die Qualität des Humankapitals zu verbessern, um das Potenzialwachstum mittelfristig zu erhöhen. Insbesondere könnte die stärkere Konzentration auf Sektoren handelbarer Güter unterstützt werden, wenn sichergestellt wird, dass sich die tertiäre Bildung auf für die Wirtschaft bedeutsame Bereiche (z. B. Ingenieurswesen) ausrichtet. Die Umsetzung der Bildungsreform würde auch dazu beitragen, die Effizienz im öffentlichen Sektor zu erhöhen, da das derzeitige Bildungsverwaltungssystem auf kommunaler Ebene zu sehr fragmentiert ist und zu ineffizienten Subventionen und einer geringen Dienstleistungsqualität führt.

(12)

Estland ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Dazu zählen Maßnahmen zur Sicherung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sowie zur Förderung der Beschäftigung und der Wettbewerbsfähigkeit. Haushaltspolitisch sieht der Pakt einen ausgeglichenen Haushalt bis 2013 und einen Überschuss im Jahr 2014 vor; zudem soll im staatlichen Haushaltsgesetz eine Verpflichtung zu einem ausgeglichenen Haushalt im öffentlichen Sektor eingeführt werden, und es sollen erste Schritte zur Reform von Sondersystemen für die Altersversorgung unternommen werden. Zur Förderung der Beschäftigung sind Steueranreize vorgesehen. Die Maßnahmen zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit konzentrieren sich auf Innovationen, die höhere Bildung und eine Reform des öffentlichen Dienstes. Die Verpflichtungen im Rahmen des Paktes entsprechen der im nationalen Reformprogramm vorgelegten Agenda. Die im Pakt dargelegten Ziele könnten durch weitere Maßnahmen zur Stärkung der Arbeitsmarktpolitik, der Ressourceneffizienz und des Energiemarkts unterstützt werden. Die Verpflichtungen im Rahmen des Euro-Plus-Pakts wurden bewertet und bei der Formulierung der Empfehlungen berücksichtigt.

(13)

Die Kommission hat das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm einschließlich der Euro-Plus-Pakt-Verpflichtungen bewertet. Sie hat dabei nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts, Wirtschafts- und Sozialpolitik in Estland, sondern auch die Einhaltung der EU-Vorschriften und -Richtungsvorgaben berücksichtigt, da es notwendig ist, die generelle wirtschaftspolitische Steuerung der EU durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu stärken. Sie ist der Ansicht, dass die Maßnahmen zur Erreichung der angestrebten Haushaltsposition in den kommenden Haushaltsplänen präzisiert werden müssten, dass jedoch die bisherigen Ergebnisse der estnischen Behörden das Risiko, dass die Haushaltsziele verfehlt werden, verringert. Es sollten weitere Schritte unternommen werden, um die Arbeitsmarktpolitik zu stärken und stärkere Arbeitsanreize zu schaffen, das Humankapital durch eine umfassende Bildungsreform zu verbessern und Probleme in den Bereichen Ressourceneffizienz und Energiemarkt zu beheben.

(14)

Angesichts dieser Bewertung hat der Rat das estnische Stabilitätsprogramm 2011 geprüft, und seine Stellungnahme (3) spiegelt sich insbesondere in seiner Empfehlung 1 wider. Unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 25. März 2011 hat der Rat das nationale Reformprogramm Estlands geprüft —

EMPFIEHLT, dass Estland im Zeitraum von 2011 bis 2012 folgende Maßnahmen ergreift:

1.

Estland erzielt bis spätestens 2013 einen strukturellen Überschuss, wobei es das Defizit im Jahr 2012 auf höchstens 2,1 % des BIP begrenzt und dazu seine Ausgaben streng kontrolliert und die Effizienz der öffentlichen Ausgaben erhöht.

2.

Estland unternimmt Schritte, um die Nachfrage nach Arbeitskräften zu unterstützen und das Armutsrisiko zu verringern; hierzu senkt Estland die Steuer- und Abgabenlast auf haushaltsneutrale Weise und verbessert die Wirksamkeit seiner aktiven Arbeitsmarktpolitik, auch indem Estland insbesondere in Bereichen mit hoher Arbeitslosigkeit gezielt Maßnahmen für junge Menschen und Langzeitarbeitslose ergreift.

3.

Estland stellt sicher, dass die geplanten Anreize zur Verringerung der Energieintensität und zur Verbesserung der Energieeffizienz der Wirtschaft, insbesondere im Immobilien- und Verkehrssektor, u. a. durch die Gewährleistung besser funktionierender Märkte, umgesetzt werden.

4.

Bei der Umsetzung der Reform des Bildungssystems räumt Estland denjenigen Maßnahmen Priorität ein, die die Verfügbarkeit der Vorschulbildung sowie die Qualität und Zugänglichkeit der beruflichen Bildung verbessern. Dabei werden die Bildungsergebnisse stärker an die Arbeitsmarkterfordernisse angepasst und Möglichkeiten für geringqualifizierte Arbeitnehmer zur Teilnahme am lebenslangen Lernen geschaffen.

Geschehen zu Brüssel am 12. Juli 2011.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. VINCENT-ROSTOWSKI


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  Für 2011 aufrechterhalten durch den Beschluss 2011/308/EU des Rates vom 19. Mai 2011 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 138 vom 26.5.2011, S. 56).

(3)  Gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.


20.7.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 213/8


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 12. Juli 2011

zum nationalen Reformprogramm Frankreichs 2011 und zur Stellungnahme des Rates zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Frankreichs für die Jahre 2011 bis 2014

2011/C 213/03

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 121 Absatz 2 und 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3,

gestützt auf die Empfehlung der Europäischen Kommission,

gestützt auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. März 2010 nahm der Europäische Rat den Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie, „Europa 2020“ an; diese Strategie stützt sich auf einer engeren Koordinierung der Wirtschaftspolitiken in den Schlüsselbereichen, in denen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2)

Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (2) an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen.

(3)

Am 12. Januar 2011 nahm die Kommission den ersten Jahreswachstumsbericht an, mit dem ein neuer Zyklus wirtschaftspolitischer Steuerung in der EU und gleichzeitig das erste Europäische Semester einer in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurden.

(4)

Am 25. März 2011 billigte der Europäische Rat (im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Februar und 7. März 2011 und im Anschluss an den Jahreswachstumsbericht der Kommission) die Prioritäten für Haushaltskonsolidierung und Strukturreform. Er betonte die Notwendigkeit, der Wiederherstellung solider Staatshaushalte und der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, dem Abbau der Arbeitslosigkeit durch Reformen des Arbeitsmarkts sowie neuen Anstrengungen zur Steigerung des Wachstums Priorität einzuräumen. Er forderte die Mitgliedstaaten auf, diese Prioritäten in konkrete Maßnahmen umzusetzen und sie in ihre Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufzunehmen.

(5)

Am 25. März 2011 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, ihre Zusagen so zeitig vorzulegen, dass sie in ihre Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können.

(6)

Am 3. Mai 2011 legte Frankreich sein aktualisiertes Stabilitätsprogramm 2011 für den Zeitraum von 2011 bis 2014 und sein nationales Reformprogramm 2011 vor. Um den Querverbindungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(7)

Frankreich verzeichnete 2009 einen BIP-Rückgang um 2,7 % und war damit im Vergleich zu den anderen Mitgliedstaaten weniger stark von der Wirtschafts- und Finanzkrise betroffen; dieser Umstand ist teilweise gewichtigen Konjunkturstabilisatoren sowie der Widerstandsfähigkeit des Verbrauchs der Privathaushalte. Auch erwies sich der Bankensektor als widerstandsfähig. Im Jahr 2010 erholte sich die Konjunktur und das BIP stieg insgesamt um 1,5 % an. Allerdings hatte die Wirtschaftskrise erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen Frankreichs. Aufgrund der automatischen Stabilisatoren und diskretionären Konjunkturfördermaßnahmen stieg das gesamtstaatliche Defizit von 3,3 % des BIP im Jahr 2008 auf 7,5 % des BIP im Jahr 2009. In ähnlicher Weise verschärfte die Krise die unzureichende Nutzung der Arbeitskräfte und die strukturellen Schwächen des französischen Arbeitsmarktes, auf dem im Jahr 2010 eine relativ hohe Arbeitslosenquote von 9,7 % zu verzeichnen war. Daneben verschlechterte sich die Warenhandelsbilanz im letzten Jahrzehnt schrittweise, was die Probleme der französischen Unternehmen im Hinblick auf Kosten- und nichtpreisliche Wettbewerbsfähigkeit verdeutlicht.

(8)

Ausgehend von der Bewertung des aktualisierten Stabilitätsprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das makroökonomische Ausgangsszenario, das den Haushaltsprojektionen zugrunde liegt, günstig ist, insbesondere da die erwarteten Wachstumsraten in den letzten Jahren deutlich über dem Potenzialwachstum lagen. Nachdem das Haushaltsdefizit im Jahr 2010 mit 7 % des BIP geringer als erwartet ausfiel, soll es dem Stabilitätsprogramm zufolge im Jahr 2013 — dem vom Rat für die Korrektur des übermäßigen Defizits gesetzten Termin — auf 3 % des BIP zurückgeführt und danach die Konsolidierung fortgesetzt werden. Die Schuldenquote, die im Jahr 2010 82 % des BIP betrug, wird voraussichtlich bis zum Jahr 2012 (auf 86 %) ansteigen und danach leicht zurückgehen. Die Anpassungspfade für Defizit und Schuldenstand sind mit Risiken behaftet, darunter die Möglichkeit, dass das makroökonomische Szenario sich als weniger günstig erweist, der Umstand, dass Maßnahmen nicht ausreichend spezifiziert sind, um die Ziele im Jahr 2012 und danach zu erreichen, sowie der Umstand, dass die Ziele — unbeschadet des Ergebnisses im Jahr 2010, das über den Erwartungen lag — in der Vergangenheit häufig verfehlt wurden. Deshalb kann nicht sichergestellt werden, dass das übermäßige Defizit im Jahr 2013 korrigiert sein wird, wenn nicht weitere erforderliche Maßnahmen ergriffen werden. Das mittelfristige Ziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts wird innerhalb der Laufzeit des Stabilitätsprogramms nicht erreicht. Die durchschnittliche finanzpolitische Anstrengung im Zeitraum von 2010 bis 2013, die von den Kommissionsdienststellen nach der gemeinsam vereinbarten Methode neu berechnet wurde, liegt leicht unter der Forderung, die in der Empfehlung des Rates vom 2. Dezember 2009 (mehr als 1 % des BIP) enthalten ist.

(9)

Die Verwirklichung der Haushaltskonsolidierung ist weiterhin eine große Herausforderung. Die Vermeidung von Ausgabenüberschreitungen mittels verstärkter Konsolidierungsanstrengungen auf der Grundlage umfassend spezifizierter Maßnahmen ist für die Wiederherstellung einer nachhaltigen Haushaltsposition von wesentlicher Bedeutung, zumal das Ziel für das Jahr 2013 keine Sicherheitsmarge unter der Schwelle von 3 % des BIP vorsieht. Darüber hinaus wäre es, wie in dem im Dezember 2010 abgestimmten Gesetz über den mehrjährigen öffentlichen Haushaltsplan für die Jahre 2011 bis 2014 festgelegt, angemessen, alle unerwarteten Steuermehreinnahmen zur Beschleunigung des Defizit- und Schuldenabbaus zu verwenden. Nach der letzten Bewertung der Kommission erscheinen die Risiken in Bezug auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen mittel. Zur Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen hat Frankreich im Jahr 2010 eine erneute Rentenreform beschlossen. Die geplanten Maßnahmen, die u. a. eine schrittweise Anhebung des Mindestrenteneintrittsalters von 60 auf 62 Jahre und des gesetzlichen Rentenalters von 65 auf 67 Jahre sowie eine schrittweise Abschaffung von Vorruhestandsregelungen umfassen, dürften sich auf die geringe Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer auswirken. Ferner wird das Rentensystem den Erwartungen zufolge 2018 im Gleichgewicht sein. Danach wird sich, sofern nicht weitere Maßnahmen getroffen werden, voraussichtlich ein Defizit einstellen. Im Zuge der jüngsten Rentenreform wurde auch eine neue Behörde, das „Comité de pilotage des régimes de retraite“ geschaffen, die die Haushaltslage der Rentenkassen jährlich beurteilen und bei möglichen Verschlechterungen der Lage Korrekturmaßnahmen vorschlagen soll.

(10)

Die geltenden Kündigungsschutzvorschriften sind weiterhin zu streng: In Bezug auf die Umstände betriebsbedingter Kündigungen besteht Rechtsunsicherheit. Dies führt auf dem Arbeitsmarkt dazu, dass Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen (die Mehrheit der Beschäftigten) relative Sicherheit genießen, während Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen (die Mehrheit der neu auf den Arbeitsmarkt drängenden Arbeitskräfte) Unsicherheiten ausgesetzt sind. Unter jungen Arbeitnehmern ist daher der Anteil derjenigen mit befristeten Verträgen erheblich höher, und befristete Arbeitsverhältnisse münden selten in unbefristete. Diese Unterteilung besteht auch beim Zugang zur Berufsausbildung. Die Fluktuation ist entsprechend hoch, und die Akkumulation von Humankapital ist bei den betreffenden Arbeitskräften begrenzt. Jüngere Arbeitnehmer und Geringqualifizierte sind daher auf dem Arbeitsmarkt unverhältnismäßig hohen Risiken ausgesetzt. Das Gesetz zur Erneuerung des sozialen Dialogs und das Gesetz zur Modernisierung des Arbeitsmarktes aus dem Jahr 2008 waren darauf ausgerichtet, den sozialen Dialog zu modernisieren und die Spaltung des Arbeitsmarktes zu überwinden. Insbesondere das letztgenannte Gesetz führte ein neues Verfahren für die Kündigung unbefristeter Arbeitsverträge im gegenseitigen Einvernehmen („rupture conventionnelle“) ein, das nunmehr vermehrt genutzt wird.

(11)

Die Arbeitslosenquote lag im Jahr 2010 in Frankreich leicht über dem EU-Durchschnitt, und die Langzeitarbeitslosigkeit nimmt zu (3,9 % im Jahr 2010 gegenüber 2,9 % im Jahr 2008). In diesem Zusammenhang sollten die Arbeitsämter eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der Beschäftigungslosen in ihrer Suche nach einer Arbeitsstelle spielen. In Frankreich hat die neu geschaffene zentrale Arbeitsvermittlungsstelle Pôle Emploi bislang eine gemischte Bilanz vorzuweisen. Im Zeitraum von 2009 bis 2010 konzentrierte sie ihre Anstrengungen im Zusammenhang mit der Krise und einer erheblichen Zunahme der Arbeitssuchenden vorwiegend auf die Fusion der beiden zuvor bestehenden Verwaltungsorgane. Im Zuge der Untervergabe von Arbeitsvermittlungsdiensten wurden bislang beim Wiedererreichen der von Pôle Emploi gesetzten Beschäftigungsziele gemischte Ergebnisse erreicht. Gleichzeitig sind die von Pôle emploi für die individuelle Betreuung von Arbeitssuchenden aufgewandten personellen Ressourcen (die mit 71 Vollzeitäquivalenten je 10 000 Arbeitslose deutlich unter den in einigen vergleichbaren Staaten festgestellten Niveaus liegen) weiterhin knapp bemessen.

(12)

Das Leistungsbilanzdefizit Frankreichs nahm im letzten Jahrzehnt schrittweise zu und spiegelte so die Verschlechterung der Warenhandelsbilanz wider, die teilweise auf eine abnehmende Wettbewerbsfähigkeit bei den Lohnkosten infolge der Wiedereinführung des einheitlichen Mindestlohns im Zeitraum von 2003 bis 2005 (bei der vorherigen Reform der 35-Stunden-Woche waren fünf verschiedene Mindestlohnsätze festgelegt worden) zurückging. Am Indexierungsverfahren wurden einige Verbesserungen vorgenommen (Einrichtung eines Beratungsgremiums unabhängiger Sachverständiger, Abschaffung diskretionärer Erhöhungen), die zu einer Mäßigung des Anstiegs des Mindestlohns führten. Dies hatte zum Ergebnis, dass der Anteil der Mindestlohnempfänger erheblich gesunken ist, was eine bessere Lohndifferenzierung ermöglicht. Der französische Mindestlohn ist im Vergleich zum Medianlohn noch immer einer der höchsten in der EU, wenngleich die Steuer- und Abgabenbelastung aufgrund von Kürzungen der Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber weitaus geringer ist als beim Durchschnittslohn.

(13)

Innerhalb der EU ist die Belastung des Faktors Arbeit mit Steuern und Sozialabgaben in Frankreich mit am höchsten, während die Verbrauchsteuern relativ gering bleiben. Auch der Anteil des Umweltsteueraufkommens am BIP liegt unter dem EU-Durchschnitt. Eine ausgewogenere Gestaltung des Steuersystems, zum Beispiel auch durch eine Verlagerung der steuerlichen Belastung vom Faktor Arbeit auf Konsum und Umwelt wird sich wahrscheinlich positiv auf die Beschäftigung sowie auf ökologische Ziele auswirken.

(14)

Das Volumen der Steuer- und Sozialabgabenbefreiungen (einschließlich „niches fiscales“) ist in Frankreich sehr hoch. Außerdem müssen Unternehmen und Haushalte in umfassende Beratung investieren, um die durch das System eröffneten Vorteile zu verstehen und zu nutzen. Steuerliche Vergünstigungen werden zwar zur Umsetzung bestimmter wirtschaftspolitischer Strategien gewährt, doch wurde bislang nicht systematisch überprüft, ob die angestrebten Ziele dadurch erreicht wurden, obwohl für das Jahr 2011 nach dem Gesetz über den mehrjährigen öffentlichen Haushaltsplan für die Jahre 2009 bis 2012 eine Überprüfung geplant ist. In der Vergangenheit hat der Umstand, dass die Vergünstigungen staatliche Ausgaben ersetzen können, es den französischen Behörden ermöglicht, bestehende Ausgaberegeln formal einzuhalten, obwohl, wie in Artikel 9 des Gesetzes über den mehrjährigen öffentlichen Haushaltsplan für die Jahre 2011 bis 2014 festgelegt, weitere Verschiebungen zukünftig nicht mehr möglich sein werden. Die französischen Behörden sehen für den Zeitraum von 2011 bis 2013 eine diskretionäre Erhöhung des Steueraufkommens (hauptsächlich durch eine Verringerung der Steuerausgaben) um ca. 0,75 % des BIP vor. Welche Steuervergünstigungen ab 2012 im Einzelnen gestrichen werden sollen, wurde bislang nur teilweise festgelegt.

(15)

Der Wettbewerb im Einzelhandel wird noch immer durch administrative Beschränkungen der Eröffnung großer Einzelhandelsbetriebe und durch ein Verbot des Weiterverkaufs unter Einkaufspreis behindert. Im Dienstleistungssektor bestehen weiterhin Wettbewerbsschranken für verschiedene reglementierte Berufe, die entweder durch eine Überarbeitung der Zugangsbedingungen oder eine schrittweise Abschaffung bestimmter Quoten (Numerus clausus) sowie der mit diesen Berufen verbundenen exklusiven Rechte beseitigt werden könnten.

(16)

Frankreich ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Was die Haushaltspolitik angeht, hat Frankreich eine rasche Umsetzung der Rentenreform aus dem Jahr 2010 zugesagt. Zur Stärkung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen wird Frankreich ferner eine Verfassungsänderung zur Einführung einer verbindlichen mehrjährigen Haushaltsplanung vornehmen. Zur Steigerung der Erwerbsquote werden verschiedene Maßnahmen im Rahmen der Förderung einer aktiven Arbeitsmarktpolitik geprüft (z. B. Lehrausbildungen, um jüngeren Arbeitnehmern den Übergang von der Schule zur Arbeit zu erleichtern, zusätzliche Kinderbetreuungseinrichtungen ab 2012 zur Verbesserung der Beschäftigungsaussichten von Frauen, Verbesserung der staatlichen Arbeitsvermittlungsdienste für Arbeitslose). Die Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit konzentrieren sich auf die Verbesserung des Hochschulsystems und die Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) und Innovation („investissements d'avenir“) sowie auf den Bürokratieabbau durch die Umsetzung eines umfassenden Programms zur Vereinfachung der Verwaltung. Diese Verpflichtungen betreffen drei der vier Bereiche des Pakts, der Finanzsektor ist nicht berührt. Wenngleich sie in den Bereichen getroffen werden, in denen die Probleme überwiegend angesiedelt sind, stellen viele dieser Maßnahmen (insbesondere diejenigen, die die haushaltspolitische Steuerung oder die Unterstützung von Hochschulausbildung und FuE betreffen) eine Bekräftigung bestehender Politiken bzw. Reformen dar. Die Reformagenda scheint dem Ausmaß der makroökonomischen Herausforderungen im Arbeitsmarkt oder im unternehmerischen Umfeld nicht vollständig angemessen. Ferner unterliegt die vorgesehene Verfassungsreform politischer Unsicherheit. Die Verpflichtungen im Rahmen des Euro-Plus-Pakts wurden bewertet und im Rahmen der Empfehlungen berücksichtigt.

(17)

Die Kommission hat das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm sowie die im Rahmen des Euro-Plus-Pakts von Frankreich eingegangenen Verpflichtungen bewertet. Sie hat dabei nicht nur deren Bedeutung für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Wirtschafts- und Sozialpolitik in Frankreich, sondern auch die Einhaltung von EU-Vorschriften und -Richtungsvorgaben berücksichtigt, da es notwendig ist, die generelle wirtschaftspolitische Steuerung der EU durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu stärken. Vor diesem Hintergrund ist die Kommission der Auffassung, dass die Strategie zur Haushaltskonsolidierung für den Zeitraum ab 2012 spezifischer gestaltet werden muss, um sicherzustellen, dass das übermäßige Haushaltsdefizit bis zum Jahr 2013 korrigiert ist und die Staatsschulden auf einen Abwärtspfad gebracht werden. Alle unerwarteten Steuermehreinnahmen sollten zur Beschleunigung des Defizit- und Schuldenabbaus verwendet werden, wie in Artikel 11 des Gesetzes über den mehrjährigen öffentlichen Haushaltsplan für die Jahre 2011 bis 2014 festgelegt. Eine Verlagerung der steuerlichen Belastung vom Faktor Arbeit auf Umwelt und Konsum und eine Beschneidung der steuerlichen Vergünstigungen würde haushaltspolitischen und ökologischen Zielen dienen und die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessern. Weitere Schritte in Zeitraum von 2011 bis 2012 sollten sich darauf konzentrieren, der Spaltung des Arbeitsmarktes durch eine Anpassung der Kündigungsschutzvorschriften entgegenzuwirken und den Arbeitssuchenden durch eine Stärkung der öffentlichen Arbeitsvermittlungsdienste umfassende Unterstützung zu leisten. Die derzeitige Politik im Hinblick auf eine maßvolle Entwicklung des Mindestlohns sollte fortgesetzt werden. Im Bereich der reglementierten Berufe und im Einzelhandel sollte der Wettbewerb angekurbelt werden.

(18)

Angesichts dieser Bewertung und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Rates nach Artikel 126 Absatz 7 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union vom 2. Dezember 2009 hat der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm 2011 Frankreichs geprüft, und seine Stellungnahme (3) spiegelt sich insbesondere in seiner Empfehlung 1 wider. Unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 25. März 2011 hat der Rat das nationale Reformprogramm Frankreichs geprüft —

EMPFIEHLT, dass Frankreich, im Zeitraum von 2011 bis 2012 folgende Maßnahmen ergreift:

1.

Frankreich gewährleistet die durchschnittliche finanzpolitische Anstrengung von mehr als 1 % des BIP im Zeitraum von 2010 bis 2013 und nimmt die Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2013 in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Rates im Defizitverfahren vor, wodurch die hohe Schuldenquote auf einen Abwärtspfad gebracht wird, und gewährleistet angemessene Fortschritte zur Erreichung des mittelfristigen Ziels in den Folgejahren. Frankreich spezifiziert die hierzu notwendigen Maßnahmen für die Jahre ab 2012, ergreift bei Bedarf zusätzliche Maßnahmen und verwendet alle unerwarteten Steuermehreinnahmen zur Beschleunigung des Defizit- und Schuldenabbaus wie geplant. Frankreich setzt die Überprüfung der Nachhaltigkeit des Rentensystems fort und trifft erforderlichenfalls zusätzliche Maßnahmen.

2.

Frankreich unternimmt im Einklang mit den nationalen Gepflogenheiten der Konsultation mit den Sozialpartnern erneute Anstrengungen, um der Spaltung des Arbeitsmarktes durch Überarbeitung ausgewählter Aspekte der Kündigungsschutzvorschriften — unter Verbesserung des Humankapitals und der Möglichkeit des Übergang zu vorteilhafteren Arbeitsverträgen — entgegenzuwirken, und stellt sicher, dass etwaige Entwicklungen beim Mindestlohn der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten förderlich sind.

3.

Der Zugang zum lebenslangen Lernen wird als Beitrag zur Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer gefördert, und es werden bessere Maßnahmen für die Rückkehr ins Arbeitsleben ergriffen. Frankreich intensiviert die Arbeitsmarktpolitik und führt Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation, der Entscheidungsprozesse und der Verfahren der öffentlichen Arbeitsvermittlungsbehörde ein, um die Dienstleistungen und die individuelle Unterstützung für Personen, die von Langzeitarbeitslosigkeit gefährdet sind, auszubauen.

4.

Die Effizienz des Steuersystems wird beispielsweise durch eine Verlagerung der Lasten vom Faktor Arbeit auf Umweltabgaben und Verbrauchsteuern sowie durch die Verwirklichung der geplanten Verringerung der Anzahl und der Kosten von Steuer- und Sozialabgabenbefreiungen (einschließlich „niches fiscales“) gesteigert.

5.

Frankreich unternimmt weitere Schritte zur Beseitigung ungerechtfertigter Beschränkungen bei reglementierten Gewerben und Berufen, insbesondere im Dienstleistungs- und Einzelhandelssektor.

Geschehen zu Brüssel am 12. Juli 2011.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. VINCENT-ROSTOWSKI


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  Für 2011 aufrechterhalten durch den Beschluss 2011/308/EU des Rates vom 19. Mai 2011 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 138 vom 26.5.2011, S. 56).

(3)  Gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.


20.7.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 213/12


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 12. Juli 2011

zum nationalen Reformprogramm Griechenlands 2011

2011/C 213/04

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. März 2010 nahm der Europäische Rat den Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) an; diese Strategie stützt sich auf eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Schlüsselbereichen, in denen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2)

Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (1) an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen.

(3)

Am 12. Januar 2011 nahm die Kommission den ersten Jahreswachstumsbericht an, mit dem ein neuer Zyklus wirtschaftspolitischer Steuerung in der EU und gleichzeitig das erste Europäische Semester einer in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurden.

(4)

Am 25. März 2011 billigte der Europäische Rat (im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Februar und 7. März 2011 und im Anschluss an den Jahreswachstumsbericht der Kommission) die Prioritäten für Haushaltskonsolidierung und Strukturreform. Er betonte die Notwendigkeit, der Wiederherstellung solider Staatshaushalte und der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, dem Abbau der Arbeitslosigkeit durch Reformen des Arbeitsmarkts sowie neuen Anstrengungen zur Steigerung des Wachstums Priorität einzuräumen.

(5)

Am 3. Mai 2010 legte Griechenland ein umfassendes Anpassungsprogramm vor, das vom finanziellen Beistand der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und des IWF in Höhe von 110 Mrd. EUR gestützt wird. Das begleitende Memorandum of Understanding und dessen nachfolgende Ergänzungen legen die wirtschaftspolitischen Bedingungen fest, an die die Auszahlung des finanziellen Beistands geknüpft ist.

(6)

Die Hauptelemente der wirtschaftspolitischen Bedingungen sind niedergelegt im Beschluss 2010/320/EU des Rates vom 10. Mai 2010 (2) und dessen nachfolgenden Änderungen (3), die zwecks Ausweitung und Intensivierung der haushaltspolitischen Überwachung gemäß Artikel 136 und Artikel 126 Absatz 9 AEUV an Griechenland gerichtet wurden und das Land mit der Maßgabe in Verzug setzten, die zur Beendigung des übermäßigen Defizits als notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen.

(7)

Am 25. März 2011 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, ihre Verpflichtungen so zeitig vorzulegen, dass sie in ihre Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können. Es wird erwartet, dass Griechenland ein aktualisiertes Stabilitätsprogramm vorgelegt und spezielle Verpflichtungen und Maßnahmen im Rahmen des Euro-Plus-Pakts für 2011 mitteilt, die auf dem angepassten wirtschaftlichen Anpassungsprogramm beruhen.

(8)

Das griechische Wachstum der vergangenen zehn Jahre beruhte auf nicht nachhaltigen Faktoren: hohe Reallohnzuwächse und rasches Kreditwachstum trieben den Konsum an und führten zu einem Wohnimmobilienboom; genährt wurde dieser Boom durch niedrige Zinssätze in Verbindung mit der Euro-Einführung und der Finanzmarktliberalisierung. Die globale Krise der Jahre 2008 und 2009 brachte die Schwachstellen zutage, wie die auf Dauer nicht tragfähige Finanzpolitik, die durch unzuverlässige Statistiken und vorübergehend hohe Einnahmen teilweise verschleiert wurde; der starre Arbeitsmarkt; die starren Produktmärkte und der Verlust an Wettbewerbsfähigkeit und die steigende Auslandsverschuldung. Der Bankensektor wurde von der Wirtschafts- und Vertrauenskrise in Mitleidenschaft gezogen, auch wenn dies am Beginn noch nicht der Fall war. Wie stark sich die Haushaltsposition verschlechtert hatte, wurde aufgrund schwerwiegender Mängel beim griechischen Rechnungslegungs- und Statistiksystem erst spät deutlich. Dies verzögerte die Einleitung von Korrekturmaßnahmen. Als Zweifel hinsichtlich der langfristigen Tragfähigkeit der griechischen Finanzen aufkamen und die Risikoscheu weltweit zunahm, verschlechterte sich die Stimmung des Marktes gegenüber Griechenland Anfang 2010 rapide. Im April 2010 ersuchte Griechenland angesichts seines umfangreichen Finanzierungsbedarfs und seiner Unfähigkeit, sich an den internationalen Kapitalmärkten zu finanzieren, um internationalen finanziellen Beistand.

(9)

Griechenland verpflichtete sich dazu, das wirtschaftliche und finanzielle Anpassungsprogramm mit dem Ziel durchzuführen, die finanzpolitischen und externen Ungleichgewichte zu korrigieren und das Vertrauen kurzfristig wiederherzustellen. Mittelfristig sollte es die Grundlagen für ein Wachstumsmodell schaffen, das sich in stärkerem Maße auf Investitionen und Exporte als Wachstums- und Beschäftigungsmotoren stützt. Das Anpassungsprogramm sieht umfassende Maßnahmen an drei Fronten vor: i) Durchführung einer Haushaltskonsolidierungsstrategie gleich zu Beginn des Programmzeitraums, gestützt durch strukturelle finanzpolitische Maßnahmen und eine bessere Finanzkontrolle; ii) Strukturreformen am Arbeitsmarkt und an den Produktmärkten, um die Bereiche Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum anzugehen; und iii) Anstrengungen zur Wahrung der Stabilität des Bankensystems.

(10)

Die Kommission hat den Entwurf des nationalen Reformprogramms bewertet. Sie hat dabei nicht nur dessen Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Griechenland, sondern auch dessen Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Richtungsvorgaben berücksichtigt, da es notwendig ist, die generelle wirtschaftspolitische Steuerung der EU durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu stärken. Die Kommission betont in diesem Zusammenhang, wie dringlich die Durchführung der geplanten Maßnahmen für die Einhaltung des Beschlusses 2010/320/EU ist —

EMPFIEHLT Griechenland,

die im Beschluss 2010/320/EU, geändert durch den Beschluss 2011/257/EU und weiter ausgeführt im Memorandum of Understanding vom 3. Mai 2010 und dessen nachfolgenden Ergänzungen, insbesondere der letzten Ergänzung vom 2. Juli 2011, festgelegten Maßnahmen in vollem Umfang umzusetzen.

Geschehen zu Brüssel am 12. Juli 2011.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. VINCENT-ROSTOWSKI


(1)  Für 2011 aufrechterhalten durch den Beschluss 2011/308/EU des Rates vom 19. Mai 2011 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 138 vom 26.5.2011, S. 56).

(2)  ABl. L 145 vom 11.6.2010, S. 6.

(3)  Beschluss des Rates vom 7. September 2010 (2010/486/EU), (ABl. L 241 vom 14.9.2010, S. 12); Beschluss des Rates vom 20. Dezember 2010 (2011/57/EU), (ABl. L 26 vom 29.1.2011, S. 15); Beschluss des Rates vom 7. März 2011 (2011/257/EU), (ABl. L 110 vom 29.4.2011, S. 26).


II Mitteilungen

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

20.7.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 213/14


Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 107 und 108 des AEU-Vertrags

Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

(Text von Bedeutung für den EWR)

2011/C 213/05

Datum der Annahme der Entscheidung

17.12.2010

Referenz-Nummer der staatlichen Beihilfe

SA.31853 (N 501/10)

Mitgliedstaat

Spanien

Region

Galicia

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Ayuda para la conversión de instalaciones de fueloil de Alúmina Española SA (ALCOA) — Galicia

Rechtsgrundlage

Estatuto de Autonomía de Galicia — Convenio con empresa

Art der Beihilfe

Einzelbeihilfe

Ziel

Energieeinsparung, Umweltschutz

Form der Beihilfe

Zuschuss

Haushaltsmittel

Gesamtbetrag der vorgesehenen Beihilfe 0,99 Mio. EUR

Beihilfehöchstintensität

38 %

Laufzeit

bis zum 30.12.2010

Wirtschaftssektoren

Energie

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Consellería de Economía e Industria de la Xunta de Galicia

Edificio Administrativo San Caetano s/n

Bloque 5 — planta 4

15781 Santiago de Compostela

ESPAÑA

Sonstige Angaben

Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der(den) verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/state_aids_texts_de.htm

Datum der Annahme der Entscheidung

31.5.2011

Referenz-Nummer der staatlichen Beihilfe

SA.32595 (11/N)

Mitgliedstaat

Spanien

Region

Pais Vasco

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Programa de Subvenciones para la Promoción, Difusión, y/o Normalización del Euskera en el ámbito de las tecnologías de la información y la comunicación (Convokatoria IKT) en la Comunidad Autónoma Vasca

Rechtsgrundlage

Borrador del orden de la Consejera de Cultura, por lo que se regula la concesión y se convocan subvenciones para la promoción, difusión, y/o normalización del euskera en el ámbito de las tecnologías de la información y la comunicación (Convokatoria IKT)

Art der Beihilfe

Beihilferegelung

Ziel

Kultur, Sektorale Entwicklung

Form der Beihilfe

Zuschuss

Haushaltsmittel

 

Geplante Jahresausgaben 1,576 Mio. EUR

 

Gesamtbetrag der vorgesehenen Beihilfe 1,576 Mio. EUR

Beihilfehöchstintensität

60 %

Laufzeit

31.3.2011-31.12.2011

Wirtschaftssektoren

Medien

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Dirección de Promoción del Euskara

Viceconsejería de Política Lingüistica

Departamento de Cultura

C/ Donostia, 1

01010 Victoria-Gasteiz

Álava, País Vasco

ESPAÑA

Sonstige Angaben

Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der(den) verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/state_aids_texts_de.htm


III Vorbereitende Rechtsakte

EUROPÄISCHE ZENTRALBANK

Europäische Zentralbank

20.7.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 213/16


STELLUNGNAHME DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 11. März 2011

zu einer Empfehlung für einen Beschluss des Rates betreffend die Modalitäten für die Aushandlung von Vereinbarungen über Währungsfragen mit der Französischen Republik, die im Namen der französischen überseeischen Gebietskörperschaft Saint-Barthélemy handelt

(CON/2011/22)

2011/C 213/06

Einleitung und Rechtsgrundlage

Am 10. März 2011 wurde die Europäische Zentralbank (EZB) vom Rat der Europäischen Union um Stellungnahme zu einer Empfehlung für einen Beschluss des Rates betreffend die Modalitäten für die Aushandlung von Vereinbarungen über Währungsfragen mit der Französischen Republik, die im Namen der französischen überseeischen Gebietskörperschaft Saint-Barthélemy handelt, (1) (nachfolgend der „Beschlussentwurf“) ersucht.

Die Zuständigkeit der EZB zur Abgabe einer Stellungnahme beruht auf Artikel 219 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Diese Stellungnahme wurde gemäß Artikel 17.5 Satz 1 der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank vom EZB-Rat verabschiedet.

Allgemeine Anmerkungen

1.

Obwohl die Letztverantwortung für Entscheidungen betreffend den Abschluss von Währungsvereinbarungen mit Drittstaaten beim EU-Rat liegt, würde die EZB nicht die Einführung des Euro als offizielle Währung in mit Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets assoziierten überseeischen Ländern und Hoheitsgebieten unterstützen. Im Fall von Saint-Barthélemy hat die EZB keine Einwendungen gegen den Beschlussentwurf, da das zu Frankreich gehörende Saint-Barthélemy den Euro bereits seit 1999 als Währung verwendet. Um dem Willen Frankreichs, den Euro auf Saint-Barthélemy über den 1. Januar 2012 hinaus beizubehalten, nachdem diese Gebietskörperschaft aus dem Gebiet der EU ausgeschieden ist (2), Rechnung zu tragen, muss eine EU-rechtliche Lösung gefunden werden, die diese geänderten Umstände berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund stellt der Abschluss einer Währungsvereinbarung mit der Französischen Republik, die im Namen von Saint-Barthélemy handelt, eine zufrieden stellende Lösung dar, weil Frankreich dadurch in der Lage wäre, weiterhin die für die Verwendung der einheitlichen Währung notwendigen Vorschriften des EU-Rechts in folgenden Bereichen auf Saint-Barthélemy anzuwenden: Währungs-, Bank- und Finanzrechtsvorschriften; für die Verwendung des Euro notwendige Maßnahmen; Bekämpfung von Geldwäsche, Betrug sowie Fälschung von Bargeld und bargeldlosen Zahlungsmitteln; Vorschriften auf dem Gebiet von Medaillen und Marken sowie statistische Meldepflichten.

2.

Die EZB geht aufgrund des Umfangs des Mandats für die in dem Beschlussentwurf aufgeführten Verhandlungen davon aus, dass diese Währungsvereinbarung — im Gegensatz zu Vereinbarungen mit Drittstaaten wie dem Fürstentum Monaco, dem Fürstentum Andorra, der Republik San Marino und dem Staat Vatikanstadt — Saint-Barthélemy kein Recht zur Ausgabe eigener Euro-Münzen verleiht. Die EZB begrüßt diesen Ansatz zwar, allerdings sollte dies aus Gründen der Rechtssicherheit und der Transparenz zumindest in der Präambel des Beschlussentwurfs ausdrücklich niedergelegt werden.

3.

Die EZB stellt nochmals fest, dass alle Übertragungen einschließlich der für die Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Finanzstabilität auf Saint-Barthélemy notwendigen spezifischen finanziellen Unterstützung von Banken und anderen Finanzinstituten vom französischen Schatzamt getragen werden.

4.

Die EZB geht davon aus, dass alle in den Zuständigkeitsbereich des Eurosystems fallenden Aufgaben einschließlich der geldpolitischen Operationen und der Erfassung statistischer Daten durch die Banque de France über das Institut d’Émission des Départements d’Outre-Mer (IEDOM) ausgeführt werden.

5.

Die EZB geht auch davon aus, dass die Währungsvereinbarung nicht darauf abzielt, dass auf Saint-Barthélemy ansässige Finanzinstitute direkten Zugriff auf Zahlungs- und Abwicklungssysteme innerhalb des Euro-Währungsgebiets haben und dass alle derartigen Verbindungen weiterhin über die jeweils zuständigen französischen Behörden hergestellt werden.

6.

Die EZB ist der festen Ansicht, dass ihre Rolle bei der Verhandlung von Währungsvereinbarungen mit überseeischen Gebieten oder Ländern genau dieselbe sein sollte wie ihre Rolle bei der Verhandlung von Währungsvereinbarungen mit Drittstaaten. Vor diesem Hintergrund sollte der Text des Beschlussentwurfs klar und eindeutig festlegen, dass die Zustimmung der EZB für alle in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Fragen erforderlich ist.

7.

Die EZB stellt fest, dass einige wichtige Fragen vom Beschlussentwurf nicht angesprochen werden; diese sollten folgendermaßen behandelt werden:

7.1

Andere Währungsvereinbarungen erklären den Europäischen Gerichtshof (EuGH) für die Klärung von Streitfragen zuständig, die sich aus diesen Vereinbarungen ergeben können. Der Beschlussentwurf sollte klarstellen, dass in diesem Fall die gleiche Regelung gilt. Die EZB hält die Entscheidungszuständigkeit des EuGH über diese Art von Vereinbarung nicht für offensichtlich und bezieht sich hierbei insbesondere auf mehrere Gutachten, in denen der EuGH klar zwischen von Mitgliedstaaten abgeschlossenen Vereinbarungen und solchen Vereinbarungen unterscheidet, die Mitgliedstaaten in ihrer Verantwortung für abhängige Gebiete getroffen haben, d. h. bei denen sie nicht in ihrer Funktion als Mitgliedstaaten handelten (3).

7.2

Einer der wichtigsten Bestandteile dieser Währungsvereinbarung sollte die Notwendigkeit der Gewährleistung sein, dass die entsprechenden gegenwärtigen und zukünftigen EU-Rechtsakte mit unmittelbarer Direktwirkung, wie z. B. Verordnungen, weiterhin auf Saint-Barthélemy anwendbar bleiben. Die EZB geht davon aus, dass Frankreich beabsichtigt, diese Frage durch eine entsprechende Änderung des betreffenden französischen verfassungsergänzenden Gesetzes zu regeln.

Die EZB stellt fest, dass der Beschlussentwurf im Gegensatz zu anderen Währungsvereinbarungen nicht die Einrichtung eines Gemeinsamen Ausschusses zur Beurteilung der Fortschritte bei Gesetzesänderungen vorsieht. Die EZB ist der Ansicht, dass das Fehlen eines solchen Organs, in dem die EU als eine der Vertragsparteien teilnimmt und die ordnungsgemäße Anwendung des entsprechenden EU-Besitzstands in den überseeischen Ländern und Hoheitsgebieten überwacht, unbefriedigend ist, insbesondere wenn das ansässige Bankensystem den Euro verwendet. Nach Ansicht der EZB ist es von entscheidender Bedeutung, dass die spezifische Anwendung des einschlägigen EU-Rechts im Einvernehmen mit der Kommission und der EZB erfolgt (4), beispielsweise durch Einfügung der entsprechenden Rechtsakte der EU und der EZB in einen Anhang zur Währungsvereinbarung und durch Veröffentlichung dieses Anhangs und seiner Änderungen im Amtsblatt der Europäischen Union. Alternativ sollte der Beschlussentwurf Frankreich verpflichten, die EZB vor der Verabschiedung von Rechtsakten zu informieren, die Saint-Barthélemy betreffen, sofern diese in den Zuständigkeitsbereich der EZB fallen. Darüber hinaus sollte den EU-Institutionen das Recht eingeräumt werden, Informationen über solche Rechtsakte von Frankreich einzuholen.

7.3.

Die EZB geht davon aus, dass Saint-Barthélemy mit Änderung seines Status am 1. Januar 2012 nicht mehr von anderen unmittelbar anwendbaren Regelungen des EU-Rechts erfasst wird, die die entsprechenden Einrichtungen der EU, wie etwa Europol, ermächtigt, gegen die Fälschung von Euro-Banknoten vorzugehen. Diese Frage bedarf ebenfalls der Regelung in der Währungsvereinbarung, weshalb der Beschlussentwurf die EU mandatieren sollte, eine derartige Regelung in die Währungsvereinbarung aufzunehmen.

Soweit die EZB empfiehlt, den Beschlussentwurf zu ändern, ist ein spezieller Redaktionsvorschlag mit Begründung im Anhang aufgeführt.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 11. März 2011.

Der Präsident der EZB

Jean-Claude TRICHET


(1)  SEK(2011) 249 endg.

(2)  Artikel 3 des Beschlusses des Europäischen Rates vom 29. Oktober 2010 zur Änderung des Status der Insel Saint-Barthélemy gegenüber der Europäischen Union, ABl. L 325 vom 9.12.2010, S. 4.

(3)  Gutachten 1/78, Randnr. 62 und Gutachten 1/94, Randnr. 17: „befinden sich die betreffenden Gebiete, da sie vom Anwendungsbereich des Vertrages nicht erfaßt werden, gegenüber der Gemeinschaft in der gleichen Situation wie Drittländer. Die Staaten, die die internationalen Beziehungen von ihnen abhängiger, aber nicht zum Geltungsbereich des Gemeinschaftsrechts gehörender Gebiete wahrnehmen, sind daher in dieser Eigenschaft und nicht als Mitglieder der Gemeinschaft zur Beteiligung an dem Abkommen befugt.“

(4)  Siehe auch Stellungnahme der Europäischen Zentralbank auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union gemäß Artikel 109l Absatz 4 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zu einem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die Währungsregelung in den französischen Gebieten Saint-Pierre-et-Miquelon und Mayotte, ABl. C 127 vom 7.5.1999, S. 5.


ANHANG

Redaktionsvorschläge

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschläge der EZB (1)

Änderung 1

Erwägungsgrund 6

„(6)

Folglich sollte eine Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Französischen Republik ausgehandelt werden, die im Namen der französischen überseeischen Gebietskörperschaft Saint-Barthélemy handelt, um eine kontinuierliche Anwendung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften auf Saint-Barthélemy zu gewährleisten.“

„(6)

Folglich sollte eine Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Französischen Republik ausgehandelt werden, die im Namen der französischen überseeischen Gebietskörperschaft Saint-Barthélemy handelt, um eine kontinuierliche Anwendung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften auf Saint-Barthélemy zu gewährleisten. Die EZB sollte an dieser Aushandlung beteiligt werden, und ihre Zustimmung ist für Themen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, erforderlich.

Begründung

Siehe Begründungen zu Änderung 5.

Änderung 2

Erwägungsgrund 7

Neuer Erwägungsgrund

„(7)

Das Verhandlungsmandat bezweckt nicht, der überseeischen Gebietskörperschaft Saint-Barthélemy zu erlauben oder in irgendeiner Weise das Recht zu gewähren, eigene Euro-Münzen zu prägen oder auszugeben. Diesbezüglich wird die derzeitige Situation hinsichtlich der Verwendung von Euro-Münzen beibehalten.“

Begründung

Siehe Nummer 2 dieser Stellungnahme. Die EZB ist der Ansicht, dass Rechtssicherheit und Transparenz bezüglich dieses Punktes besonders wichtig sind im Hinblick darauf, dass dies die erste Währungsvereinbarung ist, die ein überseeisches Gebiet umfasst, und deshalb als Präzedenzfall gelten kann.

Änderung 3

Artikel 1 Buchstabe d)

Neue Vorschrift

„d)

Die Französische Republik wird verpflichtet, die korrekte und vollständige Anwendung von ansonsten unmittelbar anwendbaren Rechtsakten der EU und der EZB auf Saint-Barthélemy sicherzustellen; die französischen Behörden tragen weiterhin die Verantwortung für die Überwachung ihrer Anwendung und halten die Kommission und die EZB gleichzeitig vollständig darüber auf dem Laufenden.“

Begründung

Siehe Nummer 7.2 dieser Stellungnahme.

Änderung 4

Artikel 1 Buchstabe e)

Neue Vorschrift

e)

Die Währungsvereinbarung erstreckt die Anwendung des Beschlusses des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol) (2) in Bezug auf die Fälschung von Euro-Banknoten auf Saint-Barthélemy.

Begründung

Siehe Nummer 7.3 dieser Stellungnahme. Die EZB ist der Ansicht, dass Frankreich nicht einseitig den geographischen Anwendungsbereich der Aufgaben und Zuständigkeiten von Europol zum Schutz der Integrität der Euro-Banknoten erweitern darf.

Änderung 5

Artikel 2

„Die Europäische Kommission wird die Verhandlungen mit der Französischen Republik führen, die im Namen der französischen überseeischen Gebietskörperschaft Saint-Barthélemy handelt. Die Europäische Zentralbank wird in vollem Umfang an den Verhandlungen beteiligt und muss Themen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, zustimmen.“

„Die Europäische Kommission wird die Verhandlungen mit der Französischen Republik führen, die im Namen der französischen überseeischen Gebietskörperschaft Saint-Barthélemy handelt. Die Europäische Zentralbank wird in vollem Umfang an den Verhandlungen beteiligt, und ihre Zustimmung ist für Themen, in ihrem Zuständigkeitsbereich erforderlich .“

Begründung

Dieser klare und eindeutige Wortlaut in Bezug auf die Funktion der EZB wurde in mehreren Beschlüssen des Rates zu Verhandlungsmandaten und innerhalb von Währungsvereinbarungen selbst verwendet. Das jüngste Beispiel ist Artikel 3 des Beschlusses des Rates zu den Modalitäten für die Neuverhandlung der Währungsvereinbarung zwischen der Regierung der Französischen Republik im Namen der Europäischen Union und der Regierung Seiner Durchlaucht des Fürsten von Monaco (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

Änderung 6

Artikel 3 (neu)

Keine Vorschrift

„Die Währungsvereinbarung erklärt den Gerichtshof der Europäischen Union für zuständig für die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung und Anwendung der Vereinbarung.“

Begründung

Siehe Nummer 7.1 dieser Stellungnahme.


(1)  Der neue Wortlaut, der nach dem Änderungsvorschlag der EZB eingefügt werden soll, erscheint in Fettschrift. Der Wortlaut, der nach dem Änderungsvorschlag der EZB gestrichen werden soll, erscheint in durchgestrichener Schrift.

(2)  ABl. L 121 vom 15.5.2009, S. 37.“


20.7.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 213/21


STELLUNGNAHME DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 4. Juli 2011

zu einem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung und den Abschluss einer Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Französischen Republik zur Beibehaltung des Euro auf Saint-Barthélemy nach der Änderung seines Status gegenüber der Europäischen Union

(CON/2011/56)

2011/C 213/07

Einleitung und Rechtsgrundlage

Am 29. Juni 2011 wurde die Europäische Zentralbank (EZB) vom Rat der Europäischen Union um Stellungnahme zu einem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung und den Abschluss einer Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Französischen Republik zur Beibehaltung des Euro auf Saint-Barthélemy nach der Änderung seines Status gegenüber der Europäischen Union (1) (nachfolgend der „Beschlussvorschlag“) und zum Wortlaut der Währungsvereinbarung, der dem Beschlussvorschlag beigefügt ist, ersucht.

Die Zuständigkeit der EZB zur Abgabe einer Stellungnahme beruht auf Artikel 127 Absatz 4 und Artikel 282 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, da sich der Beschlussvorschlag auf eine Währungsvereinbarung bezieht, die unter Artikel 219 Absatz 3 des Vertrags fällt. Diese Stellungnahme wurde gemäß Artikel 17.5 Satz 1 der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank vom EZB-Rat verabschiedet.

Allgemeine Anmerkungen

Die EZB begrüßt den Beschlussvorschlag, da der Wortlaut der beigefügten Währungsvereinbarung die Anmerkungen der EZB und die Redaktionsvorschläge der Stellungnahme CON/2011/22 der EZB vom 11. März 2011 zu einer Empfehlung für einen Beschluss des Rates betreffend die Modalitäten für die Aushandlung von Vereinbarungen über Währungsfragen mit der Französischen Republik, die im Namen der französischen überseeischen Gebietskörperschaft Saint-Barthélemy handelt (2), sowie den während der Verhandlungen geäußerten Standpunkt der EZB angemessen widerspiegelt.

Dennoch hat die EZB konkrete Redaktionsvorschläge in Bezug auf den Beschlussvorschlag, die die Gewährleistung der Einheitlichkeit zwischen dem Beschluss des Rates betreffend die Modalitäten für die Aushandlung von Vereinbarungen über Währungsfragen mit der Französischen Republik, die im Namen der französischen überseeischen Gebietskörperschaft Saint-Barthélemy handelt (3), und dem Beschlussvorschlag zum Ziel haben.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 4. Juli 2011.

Der Präsident der EZB

Jean-Claude TRICHET


(1)  KOM(2011) 360 endg.

(2)  Zeitgleich mit dieser Stellungnahme veröffentlicht.

(3)  Noch nicht veröffentlicht.


ANHANG

Redaktionsvorschläge

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschläge der EZB (1)

Änderung 1

Vierter Bezugsvermerk (neu)

Kein Text

„gestützt auf die Stellungnahme der Europäischen Zentralbank“

Begründung

Die vorgeschlagene Änderung ist erforderlich, um die Tatsache widerzuspiegeln, dass der Rechtsakt der Union gemäß Artikel 127 Absatz 4 und Artikel 282 Absatz 5 des Vertrags verabschiedet wird, die die Pflicht zur Anhörung der EZB zu allen Vorschlägen und Entwürfen für Rechtsakte der Union, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, vorsehen.

Änderung 2

Erwägungsgrund 3

„(3)

Am 13. April 2011 hat der Rat die Kommission ermächtigt, unter Beteiligung der Europäischen Zentralbank und mit ihrer Zustimmung in den Bereichen ihrer Zuständigkeit eine Währungsvereinbarung mit der Französischen Republik zugunsten der französischen überseeischen Gebietskörperschaft Saint-Barthélemy auszuhandeln. Diese Vereinbarung wurde am 30. Mai 2011 paraphiert.“

„(3)

Am 13. April 2011 hat der Rat die Kommission ermächtigt, eine Währungsvereinbarung mit der Französischen Republik zugunsten der französischen überseeischen Gebietskörperschaft Saint-Barthélemy auszuhandeln und die EZB vollständig zu den Verhandlungen hinzuzuziehen und ihre Zustimmung in den Bereichen ihrer Zuständigkeit einzuholen. Diese Vereinbarung wurde am 30. Mai 2011 paraphiert.“

Begründung

Die vorgeschlagene Änderung ist erforderlich, um den Beschlussvorschlag an den Erwägungsgrund 6 und den Artikel 1 des Beschlusses des Rates betreffend die Modalitäten für die Aushandlung von Vereinbarungen über Währungsfragen mit der Französischen Republik, die im Namen der französischen überseeischen Gebietskörperschaft Saint-Barthélemy handelt  (2), anzupassen.


(1)  Der neue Wortlaut, der nach dem Änderungsvorschlag der EZB eingefügt werden soll, erscheint in Fettschrift. Der Wortlaut, der nach dem Änderungsvorschlag der EZB gestrichen werden soll, erscheint in durchgestrichener Schrift.

(2)  Noch nicht veröffentlicht.


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

20.7.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 213/23


Euro-Wechselkurs (1)

19. Juli 2011

2011/C 213/08

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,4160

JPY

Japanischer Yen

111,77

DKK

Dänische Krone

7,4564

GBP

Pfund Sterling

0,87890

SEK

Schwedische Krone

9,2300

CHF

Schweizer Franken

1,1607

ISK

Isländische Krone

 

NOK

Norwegische Krone

7,8620

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

24,480

HUF

Ungarischer Forint

271,50

LTL

Litauischer Litas

3,4528

LVL

Lettischer Lat

0,7093

PLN

Polnischer Zloty

4,0283

RON

Rumänischer Leu

4,2580

TRY

Türkische Lira

2,3517

AUD

Australischer Dollar

1,3273

CAD

Kanadischer Dollar

1,3534

HKD

Hongkong-Dollar

11,0387

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,6628

SGD

Singapur-Dollar

1,7220

KRW

Südkoreanischer Won

1 500,74

ZAR

Südafrikanischer Rand

9,8639

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

9,1539

HRK

Kroatische Kuna

7,4433

IDR

Indonesische Rupiah

12 101,51

MYR

Malaysischer Ringgit

4,2572

PHP

Philippinischer Peso

60,610

RUB

Russischer Rubel

39,7450

THB

Thailändischer Baht

42,373

BRL

Brasilianischer Real

2,2252

MXN

Mexikanischer Peso

16,5755

INR

Indische Rupie

63,0120


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Europäische Kommission

20.7.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 213/24


Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und Ankündigung einer Preisvergabe im Rahmen der Arbeitsprogramme 2011 und 2012 des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration

2011/C 213/09

Hiermit werden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen sowie eine Preisvergabe im Rahmen der Arbeitsprogramme 2011 und 2012 der spezifischen Programme „Zusammenarbeit“, „Ideen“, „Menschen“ und „Kapazitäten“ des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) bekanntgegeben.

Es werden Vorschläge in Bezug auf die folgenden Aufforderungen und die folgende Preisvergabe erbeten. Fristen und Mittelausstattung sind dem Wortlaut der Aufforderungen zu entnehmen, der auf der entsprechenden Website der Europäischen Kommission veröffentlicht ist.

Spezifisches Programm „Zusammenarbeit“:

Thema

Kennnummer der Aufforderung

1.

Gesundheit

FP7-HEALTH-2012-INNOVATION-1

FP7-HEALTH-2012-INNOVATION-2

2.

Lebensmittel, Landwirtschaft und Fischerei sowie Biotechnologie

FP7-KBBE-2012-6 — single stage

3.

Informations- und Kommunikationstechnologien

FP7-ICT-2011-8

FP7-2012-ICT-GC

4.

Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien (NWP)

FP7-NMP-2012-LARGE-6

FP7-NMP-2012-SMALL-6

FP7-NMP-2012-SME-6

FP7-NMP-2011-CSA-6

5.

Energie

FP7-ENERGY-2012-1

FP7-ENERGY-2012-2

FP7-ENERGY-2012-SMARTCITIES

6.

Umwelt (einschließlich Klimaänderung)

FP7-ENV-2012 — two stage

FP7-ENV-2012 — one stage

7.

Verkehr

FP7-AAT-2012-RTD-1

FP7-AAT-2012-RTD-L0

FP7-AAT-2012-RTD-JAPAN

FP7-SST-2012-RTD-1

FP7-TPT-2012-RTD-1

FP7-TRANSPORT-2012-MOVE-1

8.

Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften

FP7-SSH-2012-1

FP7-SSH-2012-2

9.

Weltraum

FP7-SPACE-2012-1

10.

Sicherheit

FP7-SEC-2012-1

Themenübergreifende Ansätze

Themen: 4. NWP, 6. Umwelt, 7. Verkehr: Öffentlich-private Partnerschaft „Umweltfreundliche Autos“ (themenübergreifende, gemeinsam durchgeführte Aufforderung)

FP7-2012-GC-MATERIALS

Themen: 3. Informations- und Kommunikationstechnologien, 4. Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien, 5. Energie und 6. Umwelt (einschließlich Klimawandel) (koordiniert): Öffentlich-private Partnerschaft „Energieeffiziente Gebäude“

FP7-2012-NMP-ENV-ENERGY-ICT-EeB

Themen: 3. Informations- und Kommunikationstechnologien und 4. Nanowissenschaften, Nanotechnologien: Öffentlich-private Partnerschaft „Fabriken der Zukunft“

FP7-2012-NMP-ICT-FoF

Themen: 1. Gesundheit, 2. Lebensmittel, Landwirtschaft und Fischerei sowie Biotechnologie, 4. Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien, 5. Energie, 7. Verkehr (einschließlich Luftfahrt) und 8. Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften (koordiniert)

FP7-ERANET-2012-RTD


Spezifisches Programm „Ideen“:

Aufforderungstitel

Kennnummer der Aufforderung

ERC-Finanzhilfe für unabhängige Nachwuchsforscher („ERC Starting Independent Researcher Grant“)

ERC-2012-StG


Spezifisches Programm „Menschen“:

Aufforderungstitel

Kennnummer der Aufforderung

Marie-Curie-Forschererstausbildungsnetze

FP7-PEOPLE-2012-ITN

Internationaler Marie-Curie-Forschungspersonalaustausch

FP7-PEOPLE-2012-IRSES


Spezifisches Programm „Kapazitäten“:

Teil

Kennnummer der Aufforderung

1.

Forschungsinfrastrukturen

FP7-INFRASTRUCTURES-2012-1

2.

Forschung zugunsten von KMU

FP7-SME-2012

3.

Wissensorientierte Regionen

FP7-REGIONS-2012-2013-1

4.

Forschungspotenzial

FP7-REGPOT-2012-2013-1

5.

Wissenschaft in der Gesellschaft

FP7-SCIENCE-IN-SOCIETY-2012-1

6.

Kohärente Entwicklung der Forschungspolitik

FP7-COH-2012-PROCURERS

Preis für Innovatorinnen

7.

Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit

FP7-INCO-2012-1

FP7-INCO-2012-2

Diese Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und die Preisvergabe beziehen sich auf die von der Kommission mit folgenden Beschlüssen angenommenen Arbeitsprogramme: K(2011) 4961 vom 19. Juli 2011, K(2011) 5033 vom 19. Juli 2011, K(2011) 5068 vom 19. Juli 2011 und K(2011) 5023 vom 19. Juli 2011.

Einzelheiten zu den Aufforderungen und dem Preis sowie die Arbeitsprogramme und der Leitfaden für Antragsteller sind über die entsprechende Website der Europäischen Kommission abrufbar.


VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

Europäische Kommission

20.7.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 213/27


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6287 — Bain Capital/Oaktree/International Market Centers JV)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2011/C 213/10

1.

Am 13. Juli 2011 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Bain Capital Investors, LLC („Bain Capital Investors“, USA) und das Unternehmen OCM IMC Holdings, L.P., das letztlich von der Oaktree Capital Group, LLC („Oaktree“, USA) kontrolliert wird, erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen International Market Centers, LP („IMC“, USA).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Bain Capital Investors: private Kapitalbeteiligungen,

Oaktree: Investmentgesellschaft für alternative und nichttraditionelle Kapitalanlagen,

IMC: Messegesellschaft mit Immobilien-Portfolio in den USA.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6287 — Bain Capital/Oaktree/International Market Centers JV per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).


20.7.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 213/28


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6293 — Thermo Fisher/Phadia)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2011/C 213/11

1.

Am 12. Juli 2011 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Thermo Fisher Scientific, Inc. („Thermo Fisher“, USA) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über das Unternehmen CB Diagnostics Holding AB, Holdinggesellschaft und Alleineigentümer von Phadia Holding AB („Phadia“, Schweden).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Thermo Fisher: Laborinstrumente und biotechnologische Instrumente sowie damit verbundene Produkte einschließlich Systemen für In-Vitro-Diagnostik,

Phadia: immundiagnostische Bluttestsysteme zur Unterstützung der klinischen (In-vitro-)Diagnose und Überwachung von Allergie- und Autoimmunerkrankungen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6293 — Thermo Fisher/Phadia per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).