ISSN 1725-2407

doi:10.3000/17252407.CA2011.098.ger

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 98A

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

54. Jahrgang
30. März 2011


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Europäische Kommission

2011/C 098A/01

Ausschreibung der Stelle des Exekutivdirektors (m/w) (Besoldungsgruppe AD 14) der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur — Vigo (Spanien) — KOM/2011/10306

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ÜBERSICHT DER IM C A-AMTSBLATT VERÖFFENTLICHTEN AUSWAHLVERFAHREN

Anbei finden Sie eine Liste der C A-Amtsblätter, die im Jahr 2010 bisher veröffentlicht wurden.

Die Amtsblätter sind — wenn nicht anders angegeben — in allen Sprachfassungen erschienen.

19

(PL)

24

 

35

(DE/EN/FR)

37

(PL/RO)

60

 

68

 

76

(DE/EN/FR)

82

 

91

 

98

 

DE

 


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Europäische Kommission

30.3.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 98/1


Ausschreibung der Stelle des Exekutivdirektors (m/w) (Besoldungsgruppe AD 14) der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur

Vigo (Spanien)

KOM/2011/10306

(2011/C 98 A/01)

Wer wir sind

Die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (CFCA) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates eingerichtet. Mit der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates wurde insbesondere ihr Auftrag geändert und erweitert.

Die Agentur wurde mit dem Ziel geschaffen, die Kontrolltätigkeiten der Mitgliedstaaten im Bereich der Fischereiaufsicht zu koordinieren und die Mitgliedstaaten bei der Zusammenarbeit im Hinblick auf die Erfüllung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik und deren wirksame und einheitliche Anwendung zu unterstützen.

Zu den Aufgaben der Agentur gehört auch die Koordinierung der Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei nach Maßgabe der einschlägigen EU-Vorschriften.

Des Weiteren trägt sie zur Koordinierung der Inspektorenausbildung und zum Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten bei sowie zur Erforschung und Weiterentwicklung der Kontroll- und Überwachungsmethoden.

Die Agentur erleichtert auch die Umsetzung der integrierten Meerespolitik der EU.

Weiterführende Informationen sind auf der Webseite www.cfca.europa.eu verfügbar.

Wir bieten

Ausgeschrieben ist die Stelle des Exekutivdirektors (1) der Fischereiaufsichtsagentur. Der Exekutivdirektor ist der gesetzliche Vertreter der Agentur und verkörpert diese nach außen; er ist gegenüber dem Verwaltungsrat rechenschaftspflichtig.

Der Exekutivdirektor ist u. a. für Folgendes verantwortlich:

Entwicklung und Durchführung der strategischen Maßnahmen der Agentur in Einklang mit ihrem Auftrag;

Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen der Fischereiaufsichtsagentur, der Kommission, den Mitgliedstaaten und beteiligten Akteuren im Sinne einer wirksamen und einheitlichen Anwendung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik;

Zusammenarbeit mit Stellen der Mitgliedstaaten, die ähnliche Aufgaben wie die Fischereiaufsichtsagentur wahrnehmen;

Erlass von Entscheidungen im Zuständigkeitsbereich der Agentur;

Ausarbeitung und Umsetzung des Jahresarbeitsprogramms der Agentur unter Gewährleistung einer möglichst effektiven Nutzung ihrer Mittel;

Ausarbeitung des jährlichen Tätigkeitsberichts der Agentur und Übermittlung des Berichts an das Europäische Parlament;

Ernennung und Führung der Mitarbeiter der Agentur und Förderung von Teamgeist und gutem Arbeitsklima;

Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Agentur und Gewährleistung einer effizienten und wirtschaftlichen Haushaltsführung;

Teilnahme ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Verwaltungsrats und Bereitstellung des Sekretariats;

direkte und indirekte Kommunikation mit der Öffentlichkeit über alle in die Zuständigkeit der Agentur fallenden Fragen.

Wir suchen

Gesucht werden Bewerber mit folgendem Profil:

Befähigung zur Wahrnehmung der für eine Einrichtung wie der CFCA erforderlichen strategischen und internen Führungsaufgaben;

Kenntnis des maritimen Sektors der EU im Allgemeinen und des Fischereisektors der EU im Besonderen sowie Erfahrung in einer führenden Position in diesem Bereich;

Kenntnis der gemeinsamen Fischereipolitik im Allgemeinen sowie ihrer Durchsetzung im Besonderen;

gründliche Kenntnis der EU-Organe, ihrer Arbeitsweise und ihres Zusammenwirkens sowie der EU-Politik und der internationalen Aktivitäten im Aufgabenbereich der Agentur;

Befähigung zur Führung und Motivierung eines Teams von 55 Mitarbeitern in einem europäischen, multikulturellen und mehrsprachigen Umfeld;

Erfahrung in der Verwaltung von Finanzmitteln sowie Humanressourcen in einem nationalen und internationalen Umfeld;

Befähigung zur Öffentlichkeitsarbeit und zum Aufbau guter Arbeitsbeziehungen zu den Interessengruppen (europäische, internationale, nationale und kommunale Behörden, internationale Organisationen usw.);

ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeit in Wort und Schrift sowie großes Verhandlungsgeschick.

Zulassungsbedingungen

Die Bewerber müssen vor Ablauf der Bewerbungsfrist die folgenden formalen Kriterien erfüllen:

Staatsbürgerschaft: Sie müssen die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats besitzen;

erforderlicher Bildungsabschluss:

ein Bildungsniveau, das einem durch ein Diplom bescheinigten abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren entspricht, oder

ein Bildungsniveau, das einem durch ein Diplom bescheinigten abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren entspricht, plus einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr (die einjährige Berufserfahrung kann nicht auf die weiter unten geforderte, nach dem Hochschulabschluss zu erwerbende Berufserfahrung angerechnet werden);

Berufserfahrung: mindestens 15 Jahre Berufserfahrung nach Erwerb des Hochschulabschlusses;

einschlägige Berufserfahrung: Von den 15 Jahren Berufserfahrung müssen mindestens fünf Jahre im Tätigkeitsbereich der Agentur erworben worden sein;

Managementerfahrung: Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in einer höheren Managementposition (2);

Sprachen: gute Englischkenntnisse und ausreichende Kenntnis einer zweiten Amtssprache der EU;

Altersbeschränkung: Die Bewerber müssen das volle fünfjährige Mandat vor Erreichen des Ruhestandsalters ableisten können. Für Zeitbedienstete der Europäischen Union beginnt der Ruhestand am Ende des Monats, in dem die betreffende Person ihr 65. Lebensjahr vollendet.

Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten

Der Exekutivdirektor muss eine Erklärung abgeben, in der er sich verpflichtet, unabhängig und im öffentlichen Interesse zu handeln. Ferner muss er alle Interessen angeben, die seine Unabhängigkeit in Frage stellen. Die Bewerber müssen in ihrer Bewerbung bestätigen, dass sie hierzu bereit sind.

Auswahl und Ernennung

Für das Auswahlverfahren wird ein Vorauswahlausschuss einberufen. Dieses Gremium lädt die Bewerber mit dem besten Anforderungsprofil zu einem Gespräch ein. Die Auswahl erfolgt anhand der oben genannten Kriterien. Die vom Vorauswahlgremium in die engere Wahl gezogenen Bewerber werden dann zu einem Gespräch mit dem Beratenden Ausschuss für Ernennungen und in ein von externen HR-Beratern geleitetes Assessment Center eingeladen. Bewerber, die vom Beratenden Ausschuss für Ernennungen in die engere Wahl gezogen wurden, werden dann zu einem Gespräch mit dem zuständigen Kommissionsmitglied geladen.

Nach diesen Gesprächen stellt die Kommission eine Auswahlliste erfolgreicher Bewerber auf, die dem Verwaltungsrat der Agentur übermittelt wird. Der Verwaltungsrat führt mit den Bewerbern, die in die engere Wahl genommen wurden, Gespräche und schlägt einen von ihnen als Exekutivdirektor vor. Aus der Aufnahme in die Liste erwächst kein Anspruch auf eine Ernennung. Die Bewerber können aufgefordert werden, neben den oben genannten Gesprächen noch weitere Gespräche und/oder Tests zu durchlaufen.

Im Zuge der Übermittlung der Auswahlliste an die Einstellungsbehörde (Verwaltungsrat) empfiehlt die Kommission dieser, die Person, die sie ernennen will, aufzufordern, sich dem zuständigen Parlamentsausschuss vorzustellen.

Chancengleichheit

Die Fischereiaufsichtsagentur verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung nach Artikel 1d des Statuts (3).

Beschäftigungsbedingungen

Der Exekutivdirektor wird als Agenturbediensteter entsprechend Artikel 2 Buchstabe a der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften (3) als Bediensteter auf Zeit der Besoldungsgruppe AD 14 für einen Zeitraum von fünf Jahren eingestellt. Dieser Zeitraum kann gemäß dem Gründungsakt einmal verlängert werden.

Der Ort der dienstlichen Verwendung ist Vigo, Spanien, wo die Agentur ihren Sitz hat.

Bewerbungsverfahren

Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die Folgendes enthalten:

1.

ein Begleitschreiben;

2.

einen formlosen Lebenslauf. Der Lebenslauf ist nach Möglichkeit unter Verwendung des Europass-Formats (4) zu erstellen. Die Bewerber werden ausdrücklich ersucht, einen kurzen Überblick über einschlägige Berufserfahrung und Fachkenntnisse zu geben und detaillierte Angaben zur Größe (Zahl der Mitarbeiter), dem verwalteten Etat und der Art der Abteilungen zu machen, die sie früher geleitet haben.

Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Weitere Unterlagen (z. B. beglaubigte Kopien der Bildungsabschlüsse bzw. Diplome, Zeugnisse, Referenzen und Nachweise der Berufserfahrung) sind in einem späteren Stadium des Verfahrens auf Verlangen einzureichen.

Um das Auswahlverfahren zu vereinfachen, erfolgt der gesamte Schriftverkehr mit den Bewerbern auf Englisch.

Bewerbungen, vorzugsweise auf Englisch, Französisch oder Deutsch, sind per E-Mail zu richten an:

mare-avis-de-vacances@ec.europa.eu

Bewerber, denen es nicht möglich ist, ihre Bewerbung per E-Mail einzureichen, können sie per Einschreiben oder über einen Eilkurierdienst an folgende Anschrift senden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei

Rue Joseph II 99

Referat MARE/F/3 — 04/90

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIEN

Die Bewerber werden gebeten, jegliche Änderung ihrer Anschrift unverzüglich an die oben genannte Adresse mitzuteilen.

Weitere Auskünfte

Herr Ernesto Penas Lado

Exekutivdirektor MARE/A

E-Mail: Ernesto.penas@ec.europa.eu

Tel: +32 22963744

Bewerbungsschluss

Bewerbungen sind per E-Mail oder per Einschreiben bis zum 28. April 2011 einzureichen (es gilt das Datum der E-Mail bzw. des Poststempels).

Bewerbungen, die per Eilkurier zugestellt werden, müssen zum gleichen Datum vor 17.00 Uhr (Brüsseler Ortszeit) bei der oben genannten Stelle eingegangen sein.

Die Kommission behält sich das Recht vor, die Bewerbungsfrist — ausschließlich durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union — zu verlängern.

Wichtiger Hinweis für die Bewerber

Die Arbeiten der verschiedenen Auswahlgremien sind vertraulich. Weder die Bewerber selbst noch andere für sie handelnde Personen dürfen direkt oder indirekt mit den Ausschussmitgliedern Kontakt aufnehmen.

Schutz personenbezogener Daten

Die Kommission und die Agentur tragen dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten der Bewerber gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der EU und zum freien Datenverkehr (5) verarbeitet werden.


(1)  Jeder Hinweis in dieser Ausschreibung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt automatisch auch für Frauen.

(2)  Die Bewerber sollten in ihrem Lebenslauf zumindest zu den fünf Jahren, in denen sie Berufserfahrung in einer höheren Führungsposition erworben haben, folgende Angaben machen: (1) Bezeichnung der Führungspositionen, die sie innehatten; (2) Zahl der Mitarbeiter, für die sie jeweils zuständig waren; (3) Höhe der verwalteten Etats und (4) Zahl der unter- und übergeordneten Hierarchie-Ebenen und der Führungskräfte auf gleicher Ebene.

(3)  ABl. L 124 vom 27.4.2004, S. 1. http://ec.europa.eu/civil_service/docs/toc100_de.pdf

(4)  Der Europass-Lebenslauf kann von folgender Website heruntergeladen werden: http://europass.cedefop.europa.eu/htm/index.htm

(5)  ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1.