ISSN 1725-2407 doi:10.3000/17252407.C_2011.074.deu |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 74 |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
54. Jahrgang |
Informationsnummer |
Inhalt |
Seite |
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I Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen |
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STELLUNGNAHMEN |
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Europäische Zentralbank |
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2011/C 074/01 |
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IV Informationen |
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INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION |
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Rat |
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2011/C 074/02 |
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2011/C 074/03 |
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Europäische Kommission |
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2011/C 074/04 |
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V Bekanntmachungen |
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VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK |
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Europäische Kommission |
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2011/C 074/05 |
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DE |
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I Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen
STELLUNGNAHMEN
Europäische Zentralbank
8.3.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 74/1 |
STELLUNGNAHME DES EZB-RATES
vom 3. März 2011
zu einer Empfehlung des Rates zur Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der Europäischen Zentralbank
(CON/2011/16)
2011/C 74/01
Einleitung und Rechtsgrundlage
Am 18. Februar 2011 wurde die Europäische Zentralbank (EZB) vom Präsidenten des Europäischen Rates um Stellungnahme zu der Empfehlung des Rates vom 15. Februar 2011 (1) zur Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der Europäischen Zentralbank ersucht.
Die Zuständigkeit des EZB-Rates zur Abgabe einer Stellungnahme beruht auf Artikel 283 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
Allgemeine Anmerkungen
1. |
Die Empfehlung des Rates, die dem Europäischen Rat übermittelt wurde und zu der das Europäische Parlament und der EZB-Rat angehört werden, empfiehlt, Peter Praet als Mitglied des Direktoriums der EZB für eine Amtszeit von acht Jahren mit Wirkung vom 1. Juni 2011 zu ernennen. |
2. |
Der EZB-Rat ist der Ansicht, dass der vorgeschlagene Kandidat eine in Währungs- oder Bankfragen anerkannte und erfahrene Persönlichkeit im Sinne von Artikel 283 Absatz 2 des Vertrags ist. |
3. |
Der EZB-Rat hat keine Einwände gegen die Empfehlung des Rates zur Ernennung von Peter Praet als Mitglied des Direktoriums der EZB. |
Geschehen zu Frankfurt am Main am 3. März 2011.
Der Präsident der EZB
Jean-Claude TRICHET
(1) ABl. C 56 vom 22.2.2011, S. 1.
IV Informationen
INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION
Rat
8.3.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 74/2 |
Schlussfolgerungen des Rates „In Europas Arbeitskräfte des Gesundheitswesens von morgen investieren — Möglichkeiten für Innovation und Zusammenarbeit“
2011/C 74/02
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION
1. |
ERINNERT daran, dass nach Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Tätigkeit der Union im Gesundheitswesen die Politik der Mitgliedstaaten ergänzen und auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung gerichtet sein soll; sie soll außerdem die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Gesundheitswesen fördern und deren Tätigkeit erforderlichenfalls unterstützen, wobei die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung in vollem Umfang gewahrt wird; |
2. |
ERINNERT daran, dass nach Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Mitgliedstaaten untereinander im Benehmen mit der Kommission ihre Politiken und Programme koordinieren; |
3. |
ERINNERT an die Schlussfolgerungen des Rates vom 2. Juni 2006 zu gemeinsamen Werten und Prinzipien in den EU-Gesundheitssystemen, in denen insbesondere auf das Erfordernis hingewiesen wird, Zugänglichkeit für alle und eine sichere und wissensbasierte Gesundheitsversorgung von hoher Qualität zu gewährleisten; |
4. |
ERINNERT an das Grünbuch der Kommission über Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa vom 10. Dezember 2008 und den Bericht über die öffentliche Anhörung zu dem Grünbuch über Arbeitskräfte des Gesundheitswesens vom 15. Dezember 2009, in denen auf das dringliche Problem des aktuellen und künftigen Mangels an diesen Arbeitskräften, insbesondere an Fachärzten und Fachpflegekräften, hingewiesen wird; |
5. |
ERINNERT an die Mitteilung der Kommission „Europa 2020 — Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ vom 3. März 2010, in der sieben Leitinitiativen vorgeschlagen werden, einschließlich der Leitinitiative „Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“, mit der die Voraussetzungen für eine Modernisierung der Arbeitsmärkte geschaffen werden sollen, um das Beschäftigungsniveau anzuheben und die Nachhaltigkeit unserer Sozialmodelle zu gewährleisten, und der Leitinitiative „Jugend in Bewegung“; |
6. |
ERINNERT an den auf der Weltgesundheitsversammlung vom 21. Mai 2010 angenommenen Internationalen Verhaltenskodex der WHO, der den Mitgliedstaaten bei der Anwerbung von Arbeitskräften des Gesundheitswesens als ethischer Orientierungsrahmen dienen soll; |
7. |
BEGRÜSST die Ministerkonferenz zum Thema „In Europas Arbeitskräfte des Gesundheitswesens von morgen investieren: Möglichkeiten für Innovation und Zusammenarbeit“ vom 9./10. September 2010 in La Hulpe (Belgien), auf der hervorgehoben wurde, dass geeignete Initiativen im Hinblick auf die Investition in ausreichende, motivierte und gut qualifizierte Fachkräfte des Gesundheitswesens ausgearbeitet werden müssen, um die Tragfähigkeit und die Zugänglichkeit der Gesundheitsversorgungssysteme zu wahren; |
8. |
UNTERSTREICHT, dass die wachsende Zahl schwerer und chronischer Krankheiten, die Alterung der Bevölkerung und der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens, die sich wandelnden Bedürfnisse der Patienten und der Gesundheitsversorgungssysteme, die zunehmende Mobilität von Patienten und Fachkräften des Gesundheitswesens, der wissenschaftliche Fortschritt und das Aufkommen neuer Technologien alle Mitgliedstaaten vor enorme Herausforderungen stellen und innovative Konzepte für die Arbeitskräfte des Gesundheitswesens von morgen erfordern; |
9. |
IST SICH der wechselseitigen Abhängigkeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Strategien in Bezug auf die Personalkapazitäten im Gesundheitswesen BEWUSST, insbesondere was die Mobilität von Fachkräften im Gesundheitswesen anbelangt; |
10. |
ERSUCHT die Mitgliedstaaten,
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11. |
ERSUCHT die Mitgliedstaaten und die Kommission,
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12. |
ERSUCHT die Kommission,
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8.3.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 74/4 |
Schlussfolgerungen des Rates „Innovative Ansätze für chronische Krankheiten im öffentlichen Gesundheitswesen und in Gesundheitsfürsorgesystemen“
2011/C 74/03
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION
1. |
ERINNERT DARAN, dass nach Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Tätigkeit der Union im Gesundheitswesen die Politik der Mitgliedstaaten ergänzen und auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung gerichtet sein soll; sie soll außerdem die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im öffentlichen Gesundheitswesen fördern und deren Tätigkeit erforderlichenfalls unterstützen, wobei die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung in vollem Umfang gewahrt wird; |
2. |
ERINNERT DARAN, dass nach Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Mitgliedstaaten untereinander im Benehmen mit der Kommission ihre Politiken und Programme koordinieren; |
3. |
BETONT, dass die Grundsätze und übergeordneten Werte der Universalität, des Zugangs zu qualitativ hochwertiger Versorgung, Gleichbehandlung und Solidarität, die der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 2. Juli 2006 zu den gemeinsamen Werten und Prinzipien in den EU-Gesundheitssystemen bekräftigt hat, für Patienten mit chronischen Krankheiten von größter Bedeutung sind; |
4. |
ERINNERT DARAN, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) chronische Krankheiten als lang andauernde und im Allgemeinen langsam fortschreitende Krankheiten definiert. Chronische Krankheiten sind die bei weitem häufigste Todesursache in der Welt; sie machen weltweit 60 % aller Todesfälle aus und sie verursachen eine enorme Belastung im Alltagsleben der Patienten, ihrer Angehörigen und der gesamten Gesellschaft. In den nächsten zehn Jahren werden chronische Krankheiten zunehmen, was auch auf das Altern der europäischen Bevölkerung zurückzuführen ist; |
5. |
ERINNERT DARAN, dass die Kommission in ihrem Weißbuch „Gemeinsam für die Gesundheit: Ein strategischer Ansatz der EU für 2008-2013“ vom 23. Oktober 2007 (1), in dem die Gesundheitsstrategie der EU dargelegt wird, hervorgehoben hat, dass die Förderung der Gesundheit in einem alternden Europa und die Förderung dynamischer Gesundheitssysteme und neuer Technologien zu den zentralen Zielen für die kommenden Jahre zählen; |
6. |
ERINNERT an die Mitteilung der Kommission „Europa 2020 — Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ vom 3. März 2010 (2), insbesondere an die Leitinitiative der Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Armut und die Mitteilung der Kommission „Leitinitiative der Strategie Europa 2020 — Innovationsunion“ vom 6. Oktober 2010 (3), in deren Rahmen eine europäische Pilot-Innovationspartnerschaft im Bereich „aktives und gesundes Altern“ vorgesehen ist; |
7. |
BEGRÜSST die Ministerkonferenz „Innovative Ansätze für chronische Krankheiten im öffentlichen Gesundheitswesen und in Gesundheitsfürsorgesystemen“ vom 20. Oktober 2010 in Brüssel, auf der betont wurde, dass innovative Wege für eine kosteneffiziente Prävention bei gemeinsamen Risikofaktoren gefunden werden müssen, um ein Umfeld zu schaffen, das den Bürgern eine gesunde Lebensweise leichter macht, sowie um sozioökonomischen Ungleichheiten sowohl bei der Gesundheitsförderung als auch bei der Gesundheitsfürsorge Rechnung zu tragen, um ferner eine bessere Koordinierung der Gesundheitsfürsorgesysteme zu erleichtern, damit eine integrierte, auf den Patienten ausgerichtete Fürsorge gewährleistet ist, und um die integrierte Forschung im Bereich der Gesundheitsförderung, der Primär- und Sekundärprävention (einschließlich Früherkennung) sowie der Behandlung von und der Pflege bei chronischen Krankheiten zu fördern; |
8. |
ERSUCHT die Mitgliedstaaten,
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9. |
ERSUCHT die Mitgliedstaaten und die Kommission,
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10. |
ERSUCHT die Kommission,
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(1) 14689/07.
(2) 7110/10.
(3) 14035/10.
Europäische Kommission
8.3.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 74/6 |
Euro-Wechselkurs (1)
7. März 2011
2011/C 74/04
1 Euro =
|
Währung |
Kurs |
USD |
US-Dollar |
1,4028 |
JPY |
Japanischer Yen |
115,15 |
DKK |
Dänische Krone |
7,4572 |
GBP |
Pfund Sterling |
0,86100 |
SEK |
Schwedische Krone |
8,8755 |
CHF |
Schweizer Franken |
1,2960 |
ISK |
Isländische Krone |
|
NOK |
Norwegische Krone |
7,7600 |
BGN |
Bulgarischer Lew |
1,9558 |
CZK |
Tschechische Krone |
24,226 |
HUF |
Ungarischer Forint |
271,66 |
LTL |
Litauischer Litas |
3,4528 |
LVL |
Lettischer Lat |
0,7061 |
PLN |
Polnischer Zloty |
3,9732 |
RON |
Rumänischer Leu |
4,2005 |
TRY |
Türkische Lira |
2,2473 |
AUD |
Australischer Dollar |
1,3803 |
CAD |
Kanadischer Dollar |
1,3616 |
HKD |
Hongkong-Dollar |
10,9242 |
NZD |
Neuseeländischer Dollar |
1,8985 |
SGD |
Singapur-Dollar |
1,7733 |
KRW |
Südkoreanischer Won |
1 565,87 |
ZAR |
Südafrikanischer Rand |
9,6253 |
CNY |
Chinesischer Renminbi Yuan |
9,1975 |
HRK |
Kroatische Kuna |
7,4072 |
IDR |
Indonesische Rupiah |
12 321,23 |
MYR |
Malaysischer Ringgit |
4,2470 |
PHP |
Philippinischer Peso |
60,659 |
RUB |
Russischer Rubel |
39,4734 |
THB |
Thailändischer Baht |
42,673 |
BRL |
Brasilianischer Real |
2,3211 |
MXN |
Mexikanischer Peso |
16,8308 |
INR |
Indische Rupie |
63,2000 |
(1) Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.
V Bekanntmachungen
VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK
Europäische Kommission
8.3.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 74/7 |
Mitteilung des Ministers für Wirtschaft, Landwirtschaft und Innovation des Königreichs der Niederlande gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen
2011/C 74/05
Der Minister für Wirtschaft, Landwirtschaft und Innovation gibt bekannt, dass für den auf der Karte in Anlage 3 der Bergbauverordnung (Mijnbouwregeling) (Staatscourant 2002, Nr. 245) angegebenen Block E5 eine Genehmigung zum Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen beantragt worden ist.
Der Minister für Wirtschaft, Landwirtschaft und Innovation fordert hiermit zur Beantragung einer konkurrierenden Genehmigung zum Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen im Block E5 des niederländischen Festlandsockels unter Verweis auf die oben genannte Richtlinie und Artikel 15 der Bergbauverordnung (Mijnbouwregeling) (Staatsblad 2002, Nr. 542) auf.
Für die Erteilung der Genehmigung ist das Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Innovation zuständig. Die in Artikel 5 Absätze 1 und 2 und in Artikel 6 Absatz 2 der oben genannten Richtlinie festgelegten Kriterien, Bedingungen und Auflagen sind im Bergbaugesetz (Mijnbouwwet) (Staatsblad 2002, Nr. 542) näher ausgeführt.
Anträge können bis zu 13 Wochen nach Veröffentlichung dieser Aufforderung im Amtsblatt der Europäischen Union eingereicht werden und sind an folgende Anschrift zu richten:
De minister van Economische Zaken, Landbouw en Innovatie |
ter attentie van dhr. P. Jongerius, directie Energiemarkt |
ALP/562 |
Bezuidenhoutseweg 30 |
Postbus 20101 |
2500 EC Den Haag |
NEDERLAND |
Anträge, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Über die Anträge wird innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf der genannten Frist entschieden.
Nähere Informationen sind erhältlich unter der Telefonnummer +31 703797088 (Kontaktperson: E. J. Hoppel).