ISSN 1725-2407

doi:10.3000/17252407.CE2011.004.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 4E

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

54. Jahrgang
7. Januar 2011


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

I   Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen

 

ENTSCHLIESSUNGEN

 

Europäisches Parlament
SITZUNGSPERIODE 2010-2011
Sitzung vom 25. März 2010
Das Protokoll dieser Sitzung wurde im ABl. C 132 E vom 21.5.2010 veröffentlicht.
ANGENOMMENE TEXTE

 

Donnerstag, 25. März 2010

2011/C 004E/01

Bericht über die jährliche Erklärung zum Euroraum und die öffentlichen Finanzen 2009
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu der jährlichen Erklärung zum Euroraum 2009 und die öffentlichen Finanzen (2009/2203(INI))

1

2011/C 004E/02

Zweiter europäischer Roma-Gipfel
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu dem zweiten europäischen Gipfeltreffen zur Lage der Roma

7

2011/C 004E/03

Prioritäten für den Haushaltsplan 2011 – Einzelplan III – Kommission
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu den Prioritäten für den Haushaltsplan 2011 – Einzelplan III – Kommission (2010/2004(BUD))

11

2011/C 004E/04

Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2011 – Einzelplan I, Einzelplan II, Einzelpläne IV-IX
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2011, Einzelplan I – Europäisches Parlament, Einzelplan II – Rat, Einzelplan IV – Gerichtshof, Einzelplan V – Rechnungshof, Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen, Einzelplan VIII – Europäischer Bürgerbeauftragter, Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter (2010/2003(BUD))

20

2011/C 004E/05

Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse: Welche Strategie ist anzuwenden?
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu der Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse: Welche Strategie soll verfolgt werden? (2009/2105(INI))

25

2011/C 004E/06

Auswirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Entwicklungsländer und auf die Entwicklungszusammenarbeit
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu den Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Entwicklungsländer und auf die Entwicklungszusammenarbeit (2009/2150(INI))

34

2011/C 004E/07

Jahresbericht 2008 der EZB
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu dem Jahresbericht 2008 der EZB (2009/2090(INI))

44

 

EMPFEHLUNGEN

 

Europäisches Parlament

 

Donnerstag, 25. März 2010

2011/C 004E/08

65. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen
Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat vom 25. März 2010 zur 65. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (2010/2020(INI))

49

 

III   Vorbereitende Rechtsakte

 

Europäisches Parlament

 

Donnerstag, 25. März 2010

2011/C 004E/09

Bedingungen für die Einfuhr von lebenden Tieren und frischem Fleisch in die Union ***I
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung der Entscheidung 79/542/EWG des Rates zur Festlegung einer Liste von Drittländern bzw. Teilen von Drittländern sowie der Tiergesundheits- und Hygienebedingungen und der Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr von bestimmten lebenden Tieren und von frischem Fleisch dieser Tiere in die Gemeinschaft (KOM(2009)0516 – C7-0211/2009 – 2009/0146(COD))

57

P7_TC1-COD(2009)0146Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 25. März 2010 im Hinblick auf den Erlass der Entscheidung Nr. 2010/…/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung der Entscheidung 79/542/EWG des Rates zur Festlegung einer Liste von Drittländern bzw. Teilen von Drittländern sowie der Tiergesundheits- und Hygienebedingungen und der Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr von bestimmten lebenden Tieren und von frischem Fleisch dieser Tiere in die Gemeinschaft

58

2011/C 004E/10

Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: Litauen/Möbelherstellung
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (KOM(2010)0058 – C7-0041/2010 – 2010/2035(BUD))

58

ANLAGE

60

2011/C 004E/11

Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: Litauen/Bekleidungsindustrie
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (KOM(2010)0056 – C7-0035/2010 – 2010/2031(BUD))

61

ANLAGE

63

2011/C 004E/12

Ernennung des Vizepräsidenten der Europäischen Zentralbank
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu der Empfehlung des Rates zur Ernennung des Vizepräsidenten der Europäischen Zentralbank (C7-0044/2010 – 2010/0813(NLE))

64

2011/C 004E/13

Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs - Milan Martin Cvikl
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu der Ernennung von Milan Martin Cvikl zum Mitglied des Rechnungshofs (C7-0022/2010 – 2010/0810(NLE))

65

2011/C 004E/14

Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs - Rasa Budbergyté
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu der Ernennung von Rasa Budbergyté zum Mitglied des Rechnungshofs (C7-0018/2010 – 2010/0806(NLE))

66

2011/C 004E/15

Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs - Kersti Kaljulaid
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu der Ernennung von Kersti Kaljulaid zum Mitglied des Rechnungshofs (C7-0016/2010 – 2010/0804(NLE))

66

2011/C 004E/16

Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs - Igors Ludboržs
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu der Ernennung von Igors Ludboržs zum Mitglied des Rechnungshofes (C7-0017/2010 – 2010/0805(NLE))

67

2011/C 004E/17

Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs - Szabolcs Fazakas
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu der Ernennung von Szabolcs Fazakas zum Mitglied des Rechnungshofs (C7-0019/2010 – 2010/0807(NLE))

68

2011/C 004E/18

Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs - Ladislav Balko
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu der Ernennung von Ladislav Balko zum Mitglied des Rechnungshofs (C7-0023/2010 – 2010/0811(NLE))

68

2011/C 004E/19

Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs - Louis Galea
Haushaltskontrollausschuss Beschluss des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu der Ernennung von Louis Galea zum Mitglied des Rechnungshofs (C7-0020/2010 – 2010/0808(NLE))

69

2011/C 004E/20

Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs - Augustyn Kubik
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu der Ernennung von Augustyn Bronisław Kubik zum Mitglied des Rechnungshofs (C7-0021/2010 – 2010/0809(NLE))

70

2011/C 004E/21

Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs - Jan Kinšt
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu der Ernennung von Jan Kinšt zum Mitglied des Rechnungshofs (C7-0015/2010 – 2010/0803(NLE))

70

2011/C 004E/22

Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs - Eoin O’Shea
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu der Ernennung von Eoin O’Shea zum Mitglied des Rechnungshofs (C7-0033/2010 – 2010/0812(NLE))

71

Erklärung der benutzten Zeichen

*

Verfahren der Konsultation

**I

Verfahren der Zusammenarbeit: erste Lesung

**II

Verfahren der Zusammenarbeit: zweite Lesung

***

Verfahren der Zustimmung

***I

Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung

***II

Verfahren der Mitentscheidung: zweite Lesung

***III

Verfahren der Mitentscheidung: dritte Lesung

(Das angegebene Verfahren entspricht der von der Kommission vorgeschlagenen Rechtsgrundlage.)

Politische Änderungen: Der neue bzw. geänderte Text wird durch Fett- und Kursivdruck gekennzeichnet; Streichungen werden durch das Symbol ▐ gekennzeichnet.

Technische Korrekturen und Anpassungen der Dienststellen des Parlaments: Der neue bzw. geänderte Text wird durch mageren Kursivdruck gekennzeichnet; Streichungen werden durch das Symbol ║ gekennzeichnet.

DE

 


I Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen

ENTSCHLIESSUNGEN

Europäisches Parlament SITZUNGSPERIODE 2010-2011 Sitzung vom 25. März 2010 Das Protokoll dieser Sitzung wurde im ABl. C 132 E vom 21.5.2010 veröffentlicht. ANGENOMMENE TEXTE

Donnerstag, 25. März 2010

7.1.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 4/1


Donnerstag, 25. März 2010
Bericht über die jährliche Erklärung zum Euroraum und die öffentlichen Finanzen 2009

P7_TA(2010)0072

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu der jährlichen Erklärung zum Euroraum 2009 und die öffentlichen Finanzen (2009/2203(INI))

2011/C 4 E/01

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Jährliche Erklärung zum Euroraum“ und das dazugehörige Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen zum Jahresbericht über den Euroraum, beide vom 7. Oktober 2009 (KOM(2009)0527 und SEK(2009)1313),

unter Hinweis auf das Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen vom 12. August 2009 zu den öffentlichen Finanzen in der WWU 2009 (SEK(2009)1120),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Oktober 2009 zum Thema „Langfristig tragfähige öffentliche Finanzen für eine sich erholende Volkswirtschaft“ (KOM(2009)0545),

unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission vom 28. Januar 2009 für eine Empfehlung des Rates zu den 2009 aktualisierten Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und zur Umsetzung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten (KOM(2009)0034),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. November 2008 zu der WWU@10: Zehn Jahre Wirtschafts- und Währungsunion – Errungenschaften und Herausforderungen (1),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 2009 zu einem europäischen Konjunkturprogramm (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Januar 2009 zu den öffentlichen Finanzen in der WWU 2007-2008 (3),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juli 2008 zu dem Jahresbericht der EZB für 2007 (4),

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A7-0031/2010),

A.

in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten ihre schwerste Wirtschafts- und Sozialkrise seit Beginn des europäischen Integrationsprozesses erlebt haben,

B.

in der Erwägung, dass eine stabile Währung und eine solide Finanzpolitik ihren Wert durch Abschwächung der Auswirkungen der Krise auf Europa unter Beweis gestellt haben,

C.

in der Erwägung, dass die Finanz- und Geldpolitik sowie Stabilisierungsmaßnahmen im Finanzsektor für die Stabilisierung der europäischen Wirtschaft von entscheidender Bedeutung waren,

D.

in der Erwägung, dass die zeitliche Koordinierung der Finanzpolitik und der Maßnahmen zur Bewältigung der Krise in der G20, der EU und den Mitgliedstaaten dazu beigetragen hat, eine weitere Verschlechterung zu vermeiden,

E.

in der Erwagung, dass die Finanzpolitik vieler Mitgliedstaaten prozyklisch ausgerichtet war,

F.

in der Erwägung, dass es eine wirkliche EU-Wirtschaftspolitik nur im Bereich der Geldpolitik gibt und dass eine Koordinierung der Finanzpolitik, die hauptsächlich in die Verantwortung der Mitgliedstaaten fällt, nur begrenzt erfolgt,

G.

in der Erwägung, dass die Preise von Öl, Gas, Mineralien und anderen nicht erneuerbaren Energiequellen starken Schwankungen ausgesetzt sind, zu den globalen Ungleichgewichten beitragen und eine zentrale Ursache für die Hindernisse waren, die der Verwirklichung des Inflationsziels der EZB von unter, aber nahe bei 2 % im Jahr 2008 entgegenstanden; in der Erwägung, dass auf mittlere Sicht ein Anstieg dieser Preise erwartet wird, was die makroökonomische Stabilität des Euroraums gefährdet,

H.

in der Erwägung, dass die Defizite der öffentlichen Haushalte der Mitgliedstaaten 2010 rasch auf 7 % des BIP ansteigen werden, was auf die kombinierten Auswirkungen höherer Ausgaben infolge automatischer Stabilisatoren und in freiem Ermessen beschlossener Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft und des Finanzsektors und niedrigerer Steuereinnahmen zurückzuführen ist; in der Erwägung, dass für 2011 mit einer gewissen Verbesserung bei der Höhe der Defizite gerechnet wird; in der Erwägung jedoch, dass einige Mitgliedstaaten bereits lange vor der Krise die Kriterien des Stabilitätspakts wiederholt nicht eingehalten haben; in der Erwägung, dass die Rückkehr zu soliden öffentlichen Finanzen von wesentlicher Bedeutung und eine Vorbedingung für die Stabilität unserer gemeinsamen Währung ist,

I.

in der Erwägung, dass die Kosten der Krise der ausschlaggebende Grund für die erneute Verschlechterung der öffentlichen Finanzen waren, nachdem sich das Haushaltsgleichgewicht der meisten Mitgliedstaaten vor der Krise verbessert hatte; in der Erwägung, dass jedoch festzustellen ist, dass mehrere Mitgliedstaaten schon vor der Krise eine hohe öffentliche Verschuldung aufwiesen,

J.

in der Erwägung, dass antizyklische öffentliche Ausgaben notwendig waren, um einem noch schlimmeren Konjunkturabschwung vorzubeugen, und noch immer notwendig sind, um die wirtschaftliche Stabilität sicherzustellen; in der Erwägung jedoch, dass übermäßige strukturbedingte Haushaltsdefizite und eine übermäßige hohe öffentliche Verschuldung ein schwerwiegendes Hindernis für das wirtschaftliche Wachstum darstellen und die Ausgabentätigkeit in Bereichen wie Bildung, Betreuung, Innovation und öffentliche Dienstleistungen empfindlich einschränken,

K.

in der Erwägung, dass durch die Einrichtung des Euroraums – so begrüßenswert sie auch ist – allerdings die Möglichkeit flexibler nationaler Wechselkurspolitiken nicht mehr zur Verfügung steht,

L.

in der Erwägung, dass es bei der politischen Planung zwar nahezu unmöglich ist, eine Krise von solch außergewöhnlichen Ausmaßen vorherzusehen, und dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) in guten und in schlechten Zeiten gelten sollte, dass viele Mitgliedstaaten aber die nach dem SWP bestehende Verpflichtung, für schlechte Zeiten vorzusorgen, missachtet haben,

M.

in der Erwägung, dass die Globalisierung den Euroraum zwingt, eine effektive Rolle in der Weltwirtschafts- und -finanzpolitik zu übernehmen,

N.

in der Erwägung, dass das Potenzial des Euro auf globaler Ebene nicht hinreichend ausgeschöpft wird, da der Euroraum weder über eine ordnungsgemäß festgelegte internationale Strategie noch über eine effektive internationale Vertretung verfügt,

Geldpolitik

1.

ist beunruhigt angesichts des derzeitigen und des erwarteten Rückgangs der Beschäftigung in der Europäischen Union trotz der außergewöhnlichen Anstrengungen der Geld- und Finanzpolitik; betont, dass zusätzlich zu den außerordentlichen Maßnahmen zur Konjunkturbelebung die Strukturreformen vorangetrieben werden müssen und nicht zum Stillstand kommen dürfen, um die europäische Wirtschaft und den europäischen Arbeitsmarkt robuster und widerstandsfähiger gegen globale wirtschaftliche Turbulenzen zu machen;

2.

begrüßt die aktive und flexible Geldpolitik der EZB seit Oktober 2008, die sich in der vermehrten Bereitstellung von Liquidität für die Kreditinstitute äußert;

3.

ist besorgt darüber, dass die von der EZB und anderen Zentralbanken bereitgestellte zusätzliche Liquidität nicht von allen Banken dazu genutzt wurde, die Kreditklemme, der sich die Industrie und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen gegenübersehen, zu lindern;

4.

begrüßt die verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Rat, der EZB und der Eurogruppe;

5.

ist besorgt über die wirtschaftlichen Folgen eines raschen Wertverlusts des US-Dollar und des Renminbi Yuan, der durch einen ungesetzlichen Eingriff der chinesischen Regierung künstlich abgewertet wurde, für den Euroraum; bekundet seine Besorgnis über das mögliche Entstehen einer neuen Vermögensblase in Asien; fordert verstärkte internationale makroökonomische Dialoge zur Anpassung der Wechselkurse, um zu einer ausgewogeneren Weltwirtschaft zu gelangen;

6.

weist darauf hin, dass das Ziel der Preisstabilität nur erreicht werden kann, wenn die tieferen Ursachen der Inflation auf angemessene Weise angegangen werden; betont in diesem Zusammenhang, dass der Anstieg der Inflation vor Ausbruch der Krise nicht durch eine übermäßige Binnennachfrage verursacht wurde, sondern das Ergebnis eines Preisanstiegs bei Energie und Nahrungsmitteln, Rohstoffen sowie Finanz- und Realvermögen war;

7.

betont, dass Lohnzurückhaltung auch das Wachstum der Einkommen der Haushalte und damit den privaten Verbrauch bremst; warnt daher davor, den Schwerpunkt ausschließlich auf die Lohnzurückhaltung als Instrument zur Verwirklichung der Preisstabilität und zur Wahrung der Wettbebewerbfähigkeit zu legen; verweist darauf, dass der verstärkte globale Wettbewerb bereits zu einem Abwärtsdruck auf die Löhne beigetragen hat, während höhere Rohstoffpreise und Energiekosten die Kaufkraft der Verbraucher in der EU verringert haben; betont, dass die Entwicklung der Reallöhne dem Produktivitätszuwachs angepasst werden sollte, um eine langfristige Stabilität bei der Verteilung der Einkommen zu gewährleisten;

8.

bekräftigt seine Forderung nach einer besseren Abstimmung zwischen der WTO, dem IWF, dem Rat für Finanzstabilität und der Weltbankgruppe bei der Bekämpfung der Spekulation und der Bewältigung der mit der Wirtschaftskrise verbundenen Herausforderungen;

9.

weist darauf hin, dass Wechselkursschwankungen ein Hindernis für eine weltweite Konjunkturbelebung darstellen und dass eine Koordinierung der Geldpolitik von entscheidender Bedeutung ist, um die Entstehung von finanziellen Ungleichgewichten, die zu makroökonomischer Instabilität führen könnten, zu vermeiden; fordert die Veranstaltung einer Weltwährungskonferenz unter der Schirmherrschaft des IWF als Forum für eine weltweite Konsultationen zu währungspolitischen Fragen;

Verbesserung der wirtschaftspolitischen Koordinierung und Zusammenarbeit

10.

teilt die Sorge der Kommission über die beträchtlichen Ungleichgewichte bei der Entwicklung der Lohnstückkosten, die Raten des Produktivitätszuwachses, die immer ungleichere Verteilung von Einkommen und Wohlstand, die Leistungsbilanzungleichgewichte und die Zinsspreads in der EU und im Euroraum und ist besorgt über das Fehlen wirksamer Mechanismen zur Verhinderung der Ausweitung dieser Ungleichgewichte;

11.

fordert die Kommission entsprechend dem Vorschlag in dem der Mitteilung der Kommission vom 7. Mai 2008„WWU@10: Zehn Jahre Wirtschafts- und Währungsunion – Errungenschaften und Herausforderungen“ (KOM(2008)0238) beigefügten Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen auf, diagnostische Instrumente und Indikatoren zu entwickeln, um die wichtigen wirtschaftlichen Entwicklungen in den Mitgliedstaaten wirksamer zu überwachen, einschließlich der multilateralen Überwachung der Lohnstückkosten, der tatsächlichen Wechselkurse, der Finanzmärkte und der sich auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirkenden Maßnahmen;

12.

nimmt die von der Kommission in ihrer jährlichen Erklärung zum Euroraum 2009 bekundete Besorgnis über Ungleichgewichte, die sich innerhalb des Euroraums akkumuliert haben, und über die von ihr als zwei wichtige Quellen von Ungleichgewichten bekundete Besorgnis zur Kenntnis: einerseits ist das an einem wettbewerbsfähigen Exportsektor orientierte Wachstumsmodell, das nicht von einer Binnennachfrage gestützt wird, verwundbar, und umgekehrt haben die Ungleichgewichte in einigen Defizitländern möglicherweise die Form eines exzessiven Drucks bei der Binnennachfrage, eines Anstiegs der Immobilienpreise und eines aufgeblähten Bausektors angenommen; regt deshalb an, dass die Kommission mögliche Optionen prüft, wie die wirtschaftliche Governance des Euroraums effektiv verbessert werden kann, einschließlich der Errichtung von neuen Mechanismen zur Vorbeugung eines erneuerten übermäßigen Wachstums solcher Ungleichgewichte in der Zukunft und der asymmetrischen Schocks, zu denen sie beitragen;

13.

betont, dass die Kommission in ihrer jährlichen Erklärung zum Euroraum 2009 eindeutig feststellt, dass der etablierte Mechanismus der politischen Koordinierung innerhalb des Euroraums in der Krise nicht gut funktioniert hat; teilt die Auffassung der Kommission, dass eine Vertiefung und Verbreitung der makroökonomischen Aufsicht dringend erforderlich ist, um eine koordinierte Antwort auf die Krise auszulösen;

14.

begrüßt den Einsatz von EIB-Mitteln und die gemeinsamen, wenn auch unterschiedlichen Beiträge der Mitgliedstaaten zu antizyklischen öffentlichen Ausgaben während der Krise, mit denen der begrenzte Umfang des EU-Haushalts teilweise ausgeglichen wurde; warnt indessen vor einer übermäßigen Inanspruchnahme der EIB, die zu einer Umgehung des Haushaltsverfahrens führen und das Parlament der Möglichkeit berauben würde, zur Ausrichtung der gebundenen Mittel Stellung zu nehmen; weist deshalb darauf hin, dass die EIB nicht zu einem Ersatz für den EU-Haushalt werden sollte;

15.

stimmt mit der Kommmission darin überein, dass die Finanzmarktaufsicht und -regulierung, die Haushaltsdisziplin und die Begrenzung der binnen- und außenwirtschaftlichen Defizite für die erfolgreiche Weiterentwicklung der WWU von wesentlicher Bedeutung sind;

16.

unterstreicht die Notwendigkeit einer umfassenden Anwendung der Regeln des SWP und stellt gleichzeitig fest, dass sich die im SWP festgelegten Regeln lediglich auf öffentliche Defizite und öffentliche Schulden beziehen; weist darauf hin, dass mit diesem Instrument der finanzpolitischen Koordinierung nur teilweise die größten Ursachen der wirtschaftlichen Ungleichgewichte innerhalb des Euroraums angegangen werden; ist deshalb der Auffassung, dass die finanzpolitische Koordinierung über den gegenwärtigen Geltungsbereich des SWP hinausgehen sollte;

17.

betont, dass die derzeitige Wirtschafts- und Finanzkrise und die verstärkte finanzielle Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten, die den Euro bereits eingeführt haben, nicht zu einer Abschottung des Euroraums führen sollten;

18.

bekräftigt seine Auffassung, dass die wirtschaftspolitische Koordinierung in Form einer integrierten europäischen Wirtschafts- und Beschäftigungsstrategie auf der Grundlage der künftigen Strategie EU 2020, der integrierten Leitlinien, der Strategie für nachhaltige Entwicklung und der Konvergenz- und Stabilitätsprogramme erfolgen sollte;

Öffentliche Finanzen

19.

ist tief besorgt über die untragbar hohe öffentliche Verschuldung und die prognostizierte rasche Zunahme dieser Verschuldung in den Jahren 2010 und 2011;

20.

betont, dass die in Artikel 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen neuen Bestimmungen effektiv genutzt werden sollten, um die wirtschaftspolitische Koordinierung und die Governance im Euroraum zu verbessern; sieht der Annahme konkreter diesbezüglicher Vorschläge der Kommission und des Präsidenten der Eurogruppe erwartungsvoll entgegen;

21.

begrüßt den ersten Jahresbericht des Europäischen Beratungsgremiums für die Statistische Governance und stimmt unter anderem mit der Schlussfolgerung dieses Berichts überein, dass in den Mitgliedstaaten, in denen dies noch nicht geschehen ist, die rechtliche Grundlage für die fachliche Unabhängigkeit der nationalen statistischen Ämter geschaffen werden sollte; sieht einer diesbezüglichen Bewertung durch die Kommission (Eurostat) im Kontext ihrer jährlichen Überwachung der Einhaltung des Verhaltenskodex entsprechend der Empfehlung der Kommission zur Unabhängigkeit, Integrität und Rechenschaftspflicht der statistischen Stellen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft (KOM(2005)0217endg.) erwartungsvoll entgegen;

22.

ist besorgt über die verringerte Fähigkeit der Mitgliedstaaten, künftigen Wirtschaftsabschwüngen entgegenzuwirken und einen Beitrag zu den dringend benötigten Investitionen in Wissen, die Modernisierung der Industrie und in eine nachhaltige Entwicklung zu leisten;

23.

teilt die Ansicht, dass der revidierte SWP von 2005 durch eine Steigerung der Flexibilität des Rahmens angemessene Instrumente für die Koordinierung der „Ausstiegsstrategien“ bietet und genügend Handlungsspielraum für Zeiten wirtschaftlichen Abschwungs belässt, um die Konsolidierung des wirtschaftlichen Wiederaufschwungs zu ermöglichen; ist jedoch der Ansicht, dass nach Überwindung der derzeitigen Rezession – unter Einhaltung des reformierten SWP – der präventive Arm des Pakts gestärkt werden muss, um zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten in Zeiten des Wachstums effektiv auf eine prozyklische Politik verzichten;

24.

betont, dass die Kommission bei der Bewertung der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme der Mitgliedstaaten den Schlussfolgerungen ihrer Mitteilung zum Thema „Langfristig tragfähige öffentliche Finanzen für eine sich erholende Volkswirtschaft“ (KOM(2009)0545) beträchtliches Gewicht einräumen sollte;

25.

befürwortet, dass die Kommission das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit anwendet, um die öffentliche Verschuldung zu verringern, und unterstreicht die Bedeutung zum richtigen Zeitpunkt ansetzender ehrgeiziger, konkreter und quantifizierbarer Programme zur Wiederherstellung des Gleichgewichts der öffentlichen Finanzen in den Mitgliedstaaten beginnend mit den Jahren 2010 und 2011;

26.

ist äußerst besorgt über die Defizitentwicklung in Griechenland und fordert, dass bei zukünftigen Erweiterungen des Euroraums die Lehren daraus gezogen werden, insbesondere was die Qualität der statistischen Daten betrifft;

27.

ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten, die Probleme mit der Tragfähigkeit ihrer öffentlichen Finanzen haben, in erster Linie selbst für die Lösung dieser Probleme verantwortlich sein sollten, indem sie insbesondere eine angemessenere Finanzpolitik betreiben; fordert die Mitgliedstaaten auf, das Tempo ihrer Reformen zu beschleunigen, indem sie entschlossenere politische Maßnahmen ergreifen, um die Nachhaltigkeitslücken zu schließen, die durch die hohen Verschuldungsraten und die durch eine alternde Bevölkerung bedingten Kosten verursacht werden;

28.

betont, dass bestimmte konzeptionelle Mängel der WWU und bis zu einem gewissen Grad die Wirtschaftspolitik bestimmter Mitgliedstaaten des Euroraums und von Drittpartnern es den Mitgliedstaaten erschweren, ihre Finanzen in Ordnung zu bringen; bekräftigt seine Überzeugung, dass der derzeitige Mechanismus der politischen Koordinierung innerhalb des Euroraums erweitert werden muss, um insbesondere auf aktuelle und zukünftige Ungleichgewichte und Unterschiede innerhalb des Euroraums reagieren zu können; bedauert in diesem Zusammenhang, dass es keine bindenden Verpflichtungen der Regierungen gibt, die Koordinierung im Euroraum durchzusetzen;

29.

fordert die Kommission auf, eine Reihe von Maßnahmen vorzuschlagen, die es den Mitgliedstaaten erleichtern sollen, ihre öffentlichen Finanzen wieder ins Gleichgewicht zu bringen und öffentliche Investitionen zu finanzieren durch:

a)

Eurobonds oder ähnliche Maßnahmen, um die Aufwendungen für Zinsen zur Bedienung der öffentlichen Schulden zu verringern, da die Zinsspreads zwischen den Mitgliedstaaten nicht unter das Niveau vor der Krise gesunken sind;

b)

die Förderung der steuerlichen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten einschließlich eines Zeitplans für die Einführung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage;

c)

die Einführung einer länderbezogenen Berichterstattung über die Unternehmenseinkünfte und Körperschaftsteuern;

30.

bekräftigt seine Auffassung, dass die Regierungen der Mitgliedstaaten bei der Aufstellung ihrer nationalen Haushaltspläne die integrierten Leitlinien und die länderspezifischen Empfehlungen sowie die Gesamthaushaltslage im Euroraum berücksichtigen sollten; die verschiedenen nationalen Steuerkalender und die wichtigsten Annahmen, die in die grundlegenden Prognosen einfließen, sollten harmonisiert werden, um Ungleichheiten infolge der Verwendung unterschiedlicher makroökonomischer Prognosen (z.B. in Bezug auf globales Wachstum, Wachstum in der EU, Barrelpreis für Öl und Zinssätze) und anderer Parameter zu vermeiden;

31.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auf die Entwicklung von Instrumenten hinzuarbeiten, mit denen sich die nationalen Haushaltspläne hinsichtlich der verschiedenen Ausgabenkategorien besser vergleichen lassen;

32.

fordert die Kommission auf, baldmöglichst einen konkreten Vorschlag zu unterbreiten, wie sich der Finanzsektor an den Kosten der Krise beteiligen sollte;

33.

fordert die EZB, die Kommission und die Mitgliedstaaten des Euroraums auf, den Prozess der wirtschafts- und währungspolitischen Integration innerhalb der EU zu fördern und die Erweiterung des Euroraums zu unterstützen;

34.

fordert die EZB auf, die Bemühungen der nicht dem Euroraum angehörenden Mitgliedstaaten um die Einführung des Euro zu unterstützen, vor allem dann, wenn die Mitgliedstaaten ihre Fähigkeit zur gesunden und stabilen Haushaltsdisziplin unter Beweis gestellt haben;

Bekämpfung der Ressourcenabhängigkeit und Schaffung einer größeren Anzahl neuer Arbeitsplätze in modernen, ökologisch nachhaltigen Industriezweigen

35.

weist darauf hin, dass die Krise keine Verzögerung bei der Bekämpfung des Klimawandels und der Umweltbelastung rechtfertigt; betont, dass ein verzögertes Handeln sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch teuer zu stehen kommen könnte und dass eine Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in Verbindung mit der Umstellung auf nachhaltige, erneuerbare Ressourcen die beste Methode ist, um die Abhängigkeit von knappen Ressourcen zu verringern, und gleichzeitig neue Arbeitsplätze in modernen und ökologisch nachhaltigen Industriezweigen schafft;

36.

fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Anstrengungen in diese Richtung entschieden zu verstärken, und ersucht die EZB und die Kommission, diese Frage in ihre regelmäßige Wirtschaftsberichterstattung einzubeziehen;

37.

fordert die Eurogruppe auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um für die Mitgliedstaaten, die dem Euroraum beitreten möchten und die Bedingungen für eine Mitgliedschaft erfüllen, den Beitritt zu erleichtern;

Vertretung des Euroraums nach außen

38.

bekräftigt seine Auffassung, dass die Bemühungen um eine gemeinsame internationale Vertretung des Euroraums trotz der Krise wenig Fortschritte gezeitigt haben;

39.

ist der Ansicht, dass die politische Tagesordnung der WWU unter anderem von den Herausforderungen durch die asiatischen Schwellenländer geprägt sein wird; bedauert die fehlenden Fortschritte bei der Vertretung des Euroraums trotz der zunehmenden weltweiten Bedeutung des Euro als Reservewährung; betont, dass der Euroraum eine internationale Strategie entwickeln muss, die dem internationalen Status seiner Währung entspricht;

40.

weist ferner darauf hin, dass auch gegen globale Ungleichgewichte, die mit Wechselkursschwankungen unter anderem zwischen dem US-Dollar und dem Renminbi Yuan und dem Euro zusammenhängen, vorgegangen werden muss, um künftigen Finanzkrisen vorzubeugen; fordert die Eurogruppe, den Rat und die EZB auf, die Koordinierung ihrer Maßnahmen im Bereich der Wechselkurspolitik entsprechend zu verstärken;

41.

unterstreicht die Bedeutung der Schlussfolgerungen der G20 zu den globalen Ungleichgewichten und zu der Frage, welche Maßnahmen die einzelnen Wirtschaftsräume zu treffen haben, um ihre Wirtschaft ins Gleichgewicht zu bringen; hebt die Bedeutung der Wechselkurse für die Vorbereitung der bevorstehenden G20-Treffen hervor; ist der Ansicht, dass diese Vorbereitung innerhalb der EU transparenter erfolgen sollte und dass das Parlament auf dem Laufenden gehalten werden sollte;

*

* *

42.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Eurogruppe, der Europäischen Zentralbank und der Europäischen Investitionsbank zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0543.

(2)  Angenommene Texte, P6_TA(2009)0123.

(3)  Angenommene Texte, P6_TA(2009)0013.

(4)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0357.


7.1.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 4/7


Donnerstag, 25. März 2010
Zweiter europäischer Roma-Gipfel

P7_TA(2010)0085

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu dem zweiten europäischen Gipfeltreffen zur Lage der Roma

2011/C 4 E/02

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Artikel 8, 9, 10, 18, 19, 20, 21, 151, 153 und 157 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, nach denen die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, Chancengleichheit für alle Bürger zu gewährleisten und deren Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern,

unter Hinweis auf die Artikel 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union, die die EU in die Lage versetzen, angemessene Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung aller Bürger zu ergreifen und die Durchsetzung der Menschenrechte zu fördern,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. April 2005 zur Lage der Roma in der Europäischen Union (1), seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zur Situation der Roma-Frauen in der Europäischen Union (2), seine Entschließung vom 15. November 2007 zu der Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (3), seine Entschließung vom 31. Januar 2008 zu einer europäischen Strategie für die Roma (4), seine Entschließung vom 10. Juli 2008 zur Zählung der Roma in Italien auf der Grundlage ihrer ethnischen Zugehörigkeit (5) und seine Entschließung vom 11. März 2009 zu der sozialen Lage der Roma und die Verbesserung ihres Zugangs zum EU-Arbeitsmarkt (6),

unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (7), die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (8), den Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (9), mit dem für eine Annäherung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften gesorgt wird, die die Mitgliedstaaten bei rassistischen und fremdenfeindlichen Angriffen befolgen sollten, und die Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (10), durch die sichergestellt wird, dass alle Bürger das Recht auf Freizügigkeit in der EU haben, vorausgesetzt, sie arbeiten oder suchen nach Arbeit, studieren, sorgen für ihren Lebensunterhalt oder sind im Ruhestand,

unter Hinweis auf die Berichte der Agentur für Grundrechte über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in den Mitgliedstaaten der EU im Jahr 2009 (11) und die Berichte des Menschenrechtskommissars des Europarats Thomas Hammarberg,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Dezember 2007 und Juni 2008, die Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ von Dezember 2008 und die Schlussfolgerungen des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherfragen“ zur Einbeziehung der Roma, die am 8. Juni 2009 in Luxemburg angenommen wurden,

unter Hinweis auf die Initiative „Jahrzehnt der Integration der Roma“ und den Roma-Bildungsfonds, die im Jahr 2005 von einer Reihe von Mitglied-, Bewerber- und Drittstaaten ins Leben gerufen wurden und in denen die EU-Organe stark vertreten sind,

unter Hinweis auf das erste europäische Gipfeltreffen zur Lage der Roma, das am 16. September 2008 in Brüssel stattfand, und das anstehende zweite europäische Gipfeltreffen zur Lage der Roma, das auf Einladung der spanischen Ratspräsidentschaft am 8. April 2010 in Córdoba (Spanien) stattfinden wird und ein zentrales Ereignis der spanischen Vorsitzperiode ist,

unter Hinweis auf den Bericht seines Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zu der „Strategie zur Einbeziehung der Roma“, der Ende 2010 erwartet wird,

unter Hinweis auf die zehn Gemeinsamen Grundprinzipien für die Einbeziehung der Roma,

unter Hinweis auf die Anfragen an den Rat und die Kommission vom 12. Februar 2010 (O-0017/2010 – B7-0013/2010 und O-0018/2010 – B7-0014/2010) und vom 24. Februar 2010 (O-0028/2010 – B7-0202/2010 und O-0029/2010 – B7-0203/2010) zum zweiten europäischen Gipfeltreffen zur Lage der Roma,

gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass 10 bis 12 Millionen Roma in Europa weiterhin unter einer beträchtlichen strukturellen Diskriminierung leiden und oft schlimmer Armut und sozialer Ausgrenzung ausgesetzt sind, und in der Erwägung, dass die meisten europäischen Roma seit den Erweiterungen von 2004 und 2007 Unionsbürger sind und das Recht der Unionsbürger und ihrer Familien genießen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten,

B.

in der Erwägung, dass sich die Lage der europäischen Roma, die seit langem in vielen europäischen Ländern präsent sind, von der Situation der nationalen Minderheiten in Europa unterscheidet, was besondere Maßnahmen auf europäischer Ebene rechtfertigt,

C.

in der Erwägung, dass viele Roma und Roma-Gemeinschaften, die sich in einem anderen Mitgliedstaat als dem ihrer Staatsangehörigkeit niedergelassen haben, besonders schutzbedürftig sind,

D.

in der Erwägung, dass die EU über verschiedene Instrumente verfügt, die dazu genutzt werden können, die Ausgrenzung der Roma zu bekämpfen, wie die im Rahmen der Strukturfonds bestehende neue Möglichkeit, bis zu 2 % der Gesamtmittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für Wohnungsbauausgaben zugunsten marginalisierter Bevölkerungsgruppen einzusetzen, die im Laufe des Jahres 2010 wirksam wird, oder die bestehenden Möglichkeiten im Rahmen des Europäischen Sozialfonds,

E.

in der Erwägung, dass die Richtlinie 2000/43/EG des Rates nicht von allen Mitgliedstaaten angemessen umgesetzt oder vollständig angewendet worden ist,

F.

in der Erwägung, dass sich die Europäische Union mehrmals verpflichtet hat, die Grundsätze der Chancengleichheit und der sozialen Eingliederung in Bezug auf die Roma in Europa aktiv zu fördern,

G.

in der Erwägung, dass die Roma-Feindlichkeit im vergangenen Jahr in einigen Mitgliedstaaten in den Medien und im politischen Diskurs erheblich zugenommen und es auch immer mehr Fälle rassistisch begründeter Gewalt gegen Roma gegeben hat,

H.

in der Erwägung, dass sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in den Bewerberländern keine kontinuierlichen und raschen Fortschritte bei der Bekämpfung der Diskriminierung von Roma zu verzeichnen waren, was deren Recht auf Bildung, Beschäftigung, gesundheitliche Versorgung und Wohnraum betrifft,

I.

in der Erwägung, dass mehrfach diskriminierten Personen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte,

J.

in der Erwägung, dass die Zahl der Roma, die in den staatlichen Strukturen und der öffentlichen Verwaltung der Mitgliedstaaten tätig sind, erhöht werden sollte,

1.

verurteilt die Tatsache, dass die romafeindliche Gesinnung (Romaphobie) in mehreren EU-Mitgliedstaaten in letzter Zeit deutlich zugenommen hat, was sich in regelmäßig wiederkehrenden Hassparolen und Übergriffen auf Roma zeigt;

2.

ist der Auffassung, dass die Bekämpfung der Diskriminierung der Roma, die eine europaweite kulturelle Gemeinschaft sind, einen umfassenden europäischen Ansatz erfordert;

3.

äußert seine Sorge angesichts der Diskriminierung der Roma in den Bereichen Bildung (insbesondere beim Unterricht in gesonderten Gruppen), Wohnen (insbesondere Zwangsräumungen und Lebensbedingungen unterhalb üblicher Standards, oft in Ghettos), Beschäftigung (besonders niedrige Beschäftigungsquote) und gleicher Zugang zu Gesundheitsversorgungssystemen und anderen öffentlichen Dienstleistungen sowie des erstaunlich geringen Maßes an politischer Teilhabe; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Bestimmungen der Gleichstellungsmaßnahmen bei der Durchführung der operationellen Programme genauestens zu befolgen sind, damit durch diese Projekte die Segregation und Ausgrenzung der Roma nicht direkt oder indirekt gefördert wird; betont, dass es am 10. Februar 2010 einen Standpunkt zu Wohnungsbauvorhaben für marginalisierte Bevölkerungsgruppen festgelegt hat, in dem auf Wohnungsbauvorhaben für schutzbedürftige Gruppen im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Bezug genommen wird, und fordert, dass die überarbeitete Verordnung rasch umgesetzt wird, so dass die Mitgliedstaaten diese Möglichkeit auch wirksam nutzen können; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass die Existenz von Wohnraum eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass die soziale Integration tatsächlich gelingt; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die kürzlich angenommene Mikrofinanierungsfazilität für die Roma zugänglich wird, damit ihre Einbindung in den Arbeitsmarkt unterstützt wird;

4.

stellt fest, dass der Weg zu uneingeschränkten Bürgerrechten und zur sozioökonomischen Beteiligung der Roma von einer Geschichte der Diskriminierung und der sozialen Stigmatisierung gekennzeichnet ist; ist der Auffassung, dass bei der Integration der Roma ein Ansatz verfolgt werden muss, der inmitten der Gesellschaft ansetzt und durch vorausschauende Maßnahmen ergänzt werden muss, mit denen die frühere und gegenwärtige Diskriminierung überwunden wird; fordert die Kommission auf, in ihrem Ansatz zur Integration der Roma diesen Aspekt gebührend zu berücksichtigen;

5.

ist der Auffassung, dass die EU und die Mitgliedstaaten gemeinsam dafür verantwortlich sind, die Integration der Roma zu fördern und ihre Grundrechte als Unionsbürger zu gewährleisten, und dass sie ihre Bemühungen um greifbare Ergebnisse in diesem Bereich dringend verstärken müssen; fordert die Mitgliedstaaten und die EU-Organe auf, die erforderlichen Maßnahmen zu beschließen, damit angemessene soziale und politische Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Maßnahmen zur Integration der Roma geschaffen werden, beispielsweise durch die Unterstützung öffentlicher Aufklärungskampagnen für Nichtroma zur Steigerung der Toleranz gegenüber der Kultur der Roma und zur Förderung ihrer Integration, und zwar sowohl in dem Staat, dessen Staatsangehörigkeit die Roma besitzen, als auch in ihrem Wohnsitzstaat;

6.

begrüßt die am 8. Juni 2009 in Luxemburg angenommenen Schlussfolgerungen des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ zur Integration der Roma, die auch die Gemeinsamen Grundprinzipien für die Einbeziehung der Roma umfassen, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese zu berücksichtigen, wenn Maßnahmen zur Achtung der Grundrechte, zur Beibehaltung der Gleichstellung der Geschlechter und zur Bekämpfung von Diskriminierung, Armut und sozialer Ausgrenzung gestaltet und umgesetzt werden, und den Zugang zu Bildung, Wohnraum, Gesundheit, Beschäftigung, sozialen Diensten, Justiz, Sport und Kultur sicherzustellen, auch in den Beziehungen der EU zu den Drittstaaten; begrüßt die Forderung der Kommission nach konkreten Schritten, mit denen die Instrumente und Maßnahmen der Gemeinschaft für die Integration der Roma effizienter gestaltet werden können;

7.

erklärt sich zutiefst besorgt darüber, dass die Kommission angesichts der Dringlichkeit der Angelegenheit immer noch nicht auf sein Ersuchen vom 31. Januar 2008 um die Ausarbeitung einer europäischen Roma-Strategie in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten geantwortet hat, mit der die Bemühungen um eine Verbesserung der Situation der Roma besser koordiniert und vorangebracht werden sollten;

8.

fordert die Europäische Kommission daher erneut auf, eine umfassende europäische Strategie für die Integration der Roma als das Instrument zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung der Roma zu entwickeln;

9.

sieht erwartungsvoll der Mitteilung der Kommission zur Integration der Roma entgegen, die nach dem nächsten Europäischen Gipfeltreffen zur Lage der Roma vorgelegt werden soll und in der geprüft werden soll, wie die bestehenden Maßnahmen und Instrumente zur besseren Integration der Roma genutzt werden können und warum bislang keine zufriedenstellenden Fortschritte erzielt worden sind; fordert, dass die Mitteilung klare Ziele und Verfahren für die künftige Gestaltung der Roma-Politik enthält;

10.

fordert, dass die Mitglieder der neuen Kommission die die Roma betreffenden Themen ihrer Fachbereiche vorrangig behandeln und die Schaffung eines effizienten Systems der Koordinierung untereinander und zwischen den Generaldirektionen, in dessen Rahmen Roma-Themen auf EU-Ebene behandelt werden sollen, zur Priorität erklären; fordert die Kommission auf, eines ihrer Mitglieder als für die Koordinierung der Roma-Politik zuständiges Mitglied zu benennen;

11.

legt den EU-Organen nahe, Roma-Gemeinschaften von der untersten Ebene bis zu der Ebene der internationalen NGO in den Prozess der Entwicklung einer verbindlichen EU-Roma-Politik einzubeziehen, und zwar in alle Aspekte der Planung, Umsetzung und Überwachung, und dabei auch die Erfahrungen aus dem Jahrzehnt der Integration der Roma 2005–2015, dem OSZE-Aktionsplan und den Empfehlungen des Europarats, der Vereinten Nationen und des Parlaments selbst zu nutzen; fordert die Mobilisierung der Roma-Gemeinde, damit die integrationspolitischen Maßnahmen gemeinsam umgesetzt werden können, da diese nur bei umfassender Einbeziehung aller Beteiligten erfolgreich sein können;

12.

fordert die Kommission auf, in romabezogenen Angelegenheiten einen horizontalen Ansatz zu verfolgen und zusätzliche Vorschläge auszuarbeiten, damit die Maßnahmen auf europäischer Ebene zur sozialen Integration der Roma kohärent sind, die Mitgliedstaaten zu verstärkten Bemühungen um greifbare Ergebnisse zu veranlassen, zu einer kritischen Analyse des Scheiterns von Maßnahmen anzuregen, den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern und alle Erfahrungen aus dem Roma-Pilotprojekt, die in die Mainstream-Maßnahmen einfließen sollten, zu nutzen;

13.

legt den Veranstaltern des Gipfeltreffens und der EU nahe, im Ergebnis der Schlussfolgerungen des Gipfeltreffens klare politische Folgemaßnahmen zu definieren, damit jede Wiederholung bereits dagewesener Situationen vermieden wird, in denen weder politische Ergebnisse noch konkrete Vorschläge verabschiedet wurden; ist der Auffassung, dass das Gipfeltreffen sich nicht auf Erklärungen konzentrieren, sondern strategische politische Verpflichtungen ins Auge fassen sollte, aus denen der politische Wille hervorgeht, die Lücke zwischen den Roma-Gemeinschaften und der Bevölkerungsmehrheit zu schließen;

14.

fordert Kommission und Rat auf, die bestehenden Initiativen wie das Jahrzehnt der Integration der Roma zu nutzen, um ihren Bemühungen in diesem Bereich mehr Wirkung zu verschaffen;

15.

hält es für wesentlich, dass ein komplexes Entwicklungsprogramm ausgearbeitet wird, das gleichzeitig auf alle betroffenen Politikbereiche abzielt und sofortiges Eingreifen in Ghettogebieten möglich macht, die mit ausgeprägten strukturellen Nachteilen zu kämpfen haben;

16.

betont, dass Maßnahmen zur Diskriminierungsbekämpfung allein als Mittel zur Erleichterung der sozialen Integration der Roma nicht genügen, dass jedoch ein konzertiertes Bemühen der Gemeinschaft auf einer soliden Rechtsgrundlage erforderlich ist, damit die Maßnahmen von Beteiligten aus institutionellen und gesellschaftlichen Kreisen koordiniert und die betroffenen Seiten gezwungen werden, ihre Versprechen zu halten, und akzeptiert deshalb auch die Notwendigkeit einer klaren legislativen Verpflichtung und glaubwürdiger Haushaltsmittel;

17.

empfiehlt dem Rat, einen gemeinsamen Standpunkt zu den Strukturfonds und der Heranführungshilfe einzunehmen, in dem die politische Verpflichtung der EU zum Ausdruck kommt, die Möglichkeiten dieser Fonds auszuschöpfen, um die Integration der Roma zu fördern und zu gewährleisten, dass den Gemeinsamen Grundprinzipien für die Einbeziehung der Roma bei jeder Überprüfung der einschlägigen operationellen Programme, auch mit Blick auf den nächsten Programmplanungszeitraum, Rechnung getragen wird; dringt darauf, dass die Kommission die bisherigen sozialen Auswirkungen der Investitionen, die unter Verwendung von Heranführungshilfen und Strukturfonds für schutzbedürftige Gruppen vorgenommen wurden, analysiert und bewertet, daraus Schlussfolgerungen zieht und neue Strategien und Regeln festlegt, wenn sich dies hierbei als notwendig erweist;

18.

hebt hervor, dass die Bewerberländer so rasch wie möglich in die europaweite Umsetzung der Integration der Roma einbezogen werden müssen, da die Beitrittsverhandlungen eine einzigartige Gelegenheit bieten, bei staatlichen Stellen eine grundlegende Änderung der Einstellung zu Roma zu bewirken;

19.

besteht darauf, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass sämtliche Maßnahmen, die direkte oder indirekte Auswirkungen auf EU-Bürger mit Roma-Herkunft haben, mit den in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundsätzen und den Bestimmungen der Richtlinie über die Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse, in der jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung ausdrücklich untersagt wird, in Einklang stehen; bringt seine Sorge über die Rückführung von Roma in Länder des westlichen Balkans, in denen sie Obdachlosigkeit und Diskriminierung in den Bereichen Bildung, soziale Sicherung und Beschäftigung ausgesetzt sein könnten, zum Ausdruck und fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf sicherzustellen, dass die Grundrechte auch durch angemessene Betreuung und Überwachung gewahrt werden;

20.

weist auf die prekäre Lage vieler Roma hin, die in Wahrnehmung ihres Rechts, sich in der Union frei zu bewegen, innerhalb der EU gewandert sind; betont, dass Maßnahmen für diese Gruppen den europäischen Standards und Rechtsvorschriften entsprechen müssen, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf festzulegen, ob ein koordinierter europäischer Ansatz vonnöten ist;

21.

betont, dass die zuständigen lokalen Stellen eingebunden werden müssen, damit eine wirksame Umsetzung der Bemühungen um die Integration der Roma gewährleistet und Diskriminierung bekämpft wird; fordert die Kommission auf, Empfehlungen für die Mitgliedstaaten auszuarbeiten, mit denen die örtlichen Behörden zu einer besseren Nutzung der Möglichkeiten der Strukturfonds für die Integration von Roma angeregt werden können, wozu auch die objektive Beobachtung der Ansiedlung von Projekten gehört;

22.

betont die Bedeutung der Roma-Organisationen auf Gemeinschaftsebene als zentralen Erfolgsfaktor der Politik der sozialen Integration sowie die Notwendigkeit, Roma-Vertreter in alle Initiativen aktiv einzubeziehen, mit denen ihre Rechte gefördert und die Integration ihrer Gemeinschaften vorangebracht werden soll; ist der Auffassung, dass zum Aufbau der berufs- und organisationsbezogenen Fähigkeit der Roma und zur Entwicklung der Roma-Humanressourcen als horizontale Priorität langfristige Strategien erforderlich sind; betont, dass die politische Unabhängigkeit und Beteiligung der Roma-Selbstorganisation von den finanziellen, akademischen und menschlichen Ressourcen her entscheidend zur Beschleunigung der sozialen Integration der Roma beizutragen hat;

23.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Bewerberländer, dem Europarat sowie der OSZE zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P6_TA(2005)0151.

(2)  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0244.

(3)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0534.

(4)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0035.

(5)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0361.

(6)  Angenommene Texte, P6_TA(2009)0117.

(7)  ABl. L 180 vom 19.7.2000, S. 22.

(8)  ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16.

(9)  ABl. L 328 vom 6.12.2008, S. 55.

(10)  ABl. L 158 vom 30.4.2004, S. 77.

(11)  Bericht über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in den Mitgliedstaaten der EU im Jahr 2009, European Union Minorities and Discrimination Survey, Data in Focus Report: The Roma in 2009, The Situation of Roma EU Citizens Moving to and Settling in Other EU Member States und Housing Conditions of Roma and Travellers in the European Union: Comparative Report.


7.1.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 4/11


Donnerstag, 25. März 2010
Prioritäten für den Haushaltsplan 2011 – Einzelplan III – Kommission

P7_TA(2010)0086

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu den Prioritäten für den Haushaltsplan 2011 – Einzelplan III – Kommission (2010/2004(BUD))

2011/C 4 E/03

Das Europäische Parlament,

gestützt auf die Artikel 313 und Artikel 314 des AEU-Vertrags,

unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (1) (IIV),

unter Hinweis auf die aktualisierte Finanzplanung der Kommission für den Zeitraum 2007-2013, die gemäß Nummer 46 der vorstehend genannten IIV vom 17. Mai 2006 unterbreitet worden ist,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010,

unter Hinweis auf das Ergebnis der Sitzung des Konzertierungsausschusses vom 18. November 2009,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A7-0033/2010),

Allgemeine Haushaltsaspekte

1.

stellt fest, dass im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2007-2013 für 2011 ein Gesamtvolumen an Verpflichtungsermächtigungen (VE) in Höhe von 142,629 Milliarden EUR vorgesehen ist, was eine potentielle maximale Zunahme um lediglich 0,83 % gegenüber dem vom Europäischen Parlament angenommenen Haushaltsplan für 2010 darstellt ( 141,453 Milliarden EUR an VE); stellt fest, dass das Volumen der Zahlungsermächtigungen (ZE) auf 134,263 Milliarden EUR festgelegt wird, was einen Anstieg um 9,2 % gegenüber dem Haushaltsplan 2010 bedeutet (122,937 Millionen EUR an ZE); verweist darauf, dass diese Beträge lediglich etwa 1 % des BNE der EU entsprechen und beträchtlich niedriger sind als die Beträge nach dem gegenwärtigen Eigenmittelbeschluss;

2.

weist darauf hin, dass sich die Kluft zwischen VE und ZE bei den Beträgen des MFR auf 8,366 Milliarden EUR beläuft; verweist darauf, dass ungeachtet einer Lücke von nur 6,689 Milliarden EUR für 2010 im MFR der für 2010 angenommene Haushaltsplan eine Lücke von 18,515 Milliarden EUR aufweist, die weiteren Kürzungen bei den Zahlungen zuzuschreiben ist; bekräftigt seine Besorgnisse über zunehmende Diskrepanzen zwischen den VE und den ZE, die langfristig zu Defiziten führen, und unterstreicht, dass es während des Haushaltsverfahrens alles in seinen Möglichkeiten stehende unternehmen wird, um diese Kluft auf einem tragfähigen und beherrschbaren Niveau zu halten;

3.

verweist darauf, dass die Haushaltsbehörde – zusätzlich zu Überlegungen betreffend die MFR-Obergrenzen für die verbleibenden Jahre (2011-2013) – verpflichtet gewesen ist, den MFR mehrmals zu überarbeiten, weil er es der EU nicht gestattete, angemessen und zufriedenstellend auf verschiedene Herausforderungen zu reagieren, die sich in den jüngsten Jahren gestellt haben; bekräftigt seine Überzeugung, dass eine eingehende Überprüfung und Revision des MFR eine absolute Notwendigkeit darstellt; fordert die Kommission auf, ihren Bericht über die Funktionsweise der gegenwärtigen IIV und über die Halbzeitrevision des MFR auf der Grundlage der Erklärungen 1 und 3 in der IIV vom 17. Mai 2006 vor Ablauf des ersten Halbjahres 2010 zu veröffentlichen und dem Bericht konkrete Vorschläge zur Anpassung und zur Überarbeitung der gegenwärtigen IIV beizulegen;

4.

weist darauf hin, dass der Haushaltsplan 2011 der vierte von sieben Haushaltsplänen auf der Grundlage des gegenwärtigen MFR ist, und hebt hervor, dass Nummer 37 der IIV betreffend die Inanspruchnahme der Marge in Höhe von 5 % für die legislative Flexibilität jetzt durchaus sinnvoll ist, da die beiden Teile der Haushaltsbehörde einen klareren Überblick über die Mängel und positiven Entwicklungen bei den bestehenden Programmen haben; verweist darauf, dass ungeachtet der Vorschriften der IIV die Gewährleistung eines angemessenen Maßes an Flexibilität im Haushaltsplan der EU eine Vorbedingung für seine effektive und zweckdienliche Ausführung ist; erwartet, dass die Verordnung des Rates zum MFR auf der Grundlage des Kommissionsvorschlags KOM(2010)0072 endgültig und die anstehende IIV auf der Grundlage des Kommissionsvorschlags KOM(2010)0073 endgültig angenommen wird, um größere Flexibilität zu ermöglichen;

5.

verweist darauf, dass die Stärkung einer Reihe von Politikfeldern auf EU-Ebene im Anschluss an das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon logischerweise zusätzliche finanzielle Kapazitäten für die EU implizieren sollte;

6.

fordert die Kommission im Zusammenhang mit den Halbzeitüberprüfungen der im Wege der Mitentscheidung beschlossenen Programme auf, ihm eine ausführliche Übersicht über die haushaltsmäßigen Auswirkungen in sämtlichen Rubriken zu liefern;

7.

begrüßt die Tatsache, dass der im Juli 2009 von der Kommission vorgenommenen eigenen Bewertung zufolge die Mehrheit der Tätigkeitserklärungen, die dem Vorentwurf des Haushaltsplan beilagen, eine klare und prägnante Begründung des EU-Zusatznutzens enthielt und auch intelligente und ergebnisorientierte Zielvorgaben und Indikatoren umfasste; unterstreicht jedoch die Notwendigkeit, die Qualität des ausgabenbezogenen Outputs zu verbessern und die Bewertungsergebnisse besser zu nutzen; bedauert die Tatsache, dass Veränderungen bei den Mitteln selten durch den Rückgriff auf Leistungsdaten erklärt wurden; erwartet deshalb, dass die Kommission ihre Tätigkeitserklärungen für 2011 entsprechend verbessern wird;

8.

unterstreicht, dass die in dieser Hinsicht erforderlichen verbleibenden Verbesserungen –insbesondere was die DGs innerhalb der RELEX-Familie und die Heranführung betrifft – wichtig sind, um sowohl eine sachkundigere Beschlussfassung durch die Haushaltsbehörde sicherzustellen als auch gleichzeitig uneingeschränkten Nutzen aus der Einführung der tätigkeitsbezogenen Budgetierung sowie der strategischen Planung innerhalb der Kommission zu ziehen, insbesondere wenn man die neuen Aufgaben und Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag von Lissabon berücksichtigt;

Leitlinien für den Haushaltsplan 2011

9.

verweist darauf, dass die EU innerhalb der Zwänge des MFR einen gewissen europäischen Mehrwert zu den in den Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der Wirtschafts- und Finanzkrise unternommenen Anstrengungen beitragen konnte, indem sie ein Europäisches Konjunkturprogramm annahm, stellt jedoch fest, dass die gesamtwirtschaftliche Lage in der EU immer noch nicht zufriedenstellend ist;

10.

unterstreicht, dass die Jugend jetzt und für die Zukunft der EU von außerordentlicher Bedeutung ist und dass ihr bei der Festlegung unserer mittel- und langfristigen Prioritäten besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte; weist darauf hin, dass die Jugend das Kernstück der sozialen und integrationsorientierten Strategien bildet und dass die Innovationsfähigkeit eine Schlüsselressource für Entwicklung und Wachstum ist, auf die sich die EU stützen sollte; vertritt die Auffassung, dass Investitionen in Jugend und Bildung bedeuten, dass man in die Gegenwart und in die Zukunft investiert, wie dies in der „EU-Jugendstrategie“ dargelegt wird, und dass diese koordinierten und multidisziplinären Investitionen unverzüglich als bereichsübergreifendes Thema eingeleitet werden sollten;

11.

unterstreicht, dass die Jugendpolitik auf breiter Grundlage festgelegt werden muss, wozu die Fähigkeit von Einzelpersonen gehört, ihre Position und ihren Status mehrmals im Laufe ihres Lebens zu wechseln und ohne Einschränkungen zwischen einem Ausbildungsverhältnis, einem wissenschaftlichen oder beruflichen Umfeld und einer Berufsausbildung zu wechseln; eines der Ziele sollte im Übergang vom Bildungssystem zum Arbeitsmarkt bestehen;

12.

hält es für notwendig, in das Zentrum der öffentlichen Maßnahmen zugunsten der Jugend die Bereitstellung von Instrumenten zu stellen, die die Förderung des Sprachenlernens und des interkulturellen Dialogs gestatten; über sie könnte man eine größere Sensibilisierung der Bürger für europäische Themen mit dem Ziel des Erwerbs einer immer tiefer verankerten europäischen Identität erreichen;

13.

verweist auf die Bedeutung der Innovation und der digitalen Agenda für die Wirtschaftsentwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa und weist darauf hin, dass besondere Aufmerksamkeit neuen Fertigkeiten, z.B. e-Fertigkeiten und Aspekten des Unternehmertums gewidmet werden sollte; unterstreicht, dass die Prioritäten „Forschung“, „Innovation“ und „Digitale Agenda“ wesentliche Elemente für eine nachhaltige Entwicklung in Europa sind; verweist auf die Bedeutung einiger Programme, wie z.B. des Europäischen Instituts für Innovation und Technologie, die zu diesem Ziel beitragen;

14.

ist davon überzeugt, dass die EU im Kontext der weltweiten Rezession ihre Bemühungen darauf konzentrieren sollte, aktiv innovative und insbesondere grüne Technologien zu unterstützen, die einen wesentlichen Beitrag zur Überwindung der Wirtschaftskrise leisten, den KMU den Zugang zu den Märkten sicherstellen und die EU als nachhaltige und wettbewerbsfähige Volkswirtschaft in einer Führungsrolle bestätigen; stellt fest, dass die zügige Umsetzung der FuE-Programme gewährleistet werden sollte, um diese Zielvorgabe zu verwirklichen;

15.

unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass KMU eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung strukturell benachteiligter Regionen insbesondere im ländlichen Raum und damit bei der flächendeckenden Stärkung der Wirtschaft in der EU spielen; verweist daher auf die Notwendigkeit, verstärkt Pilotprojekte für KMU zur Entwicklung des ländlichen Raumes zu initiieren;

16.

verweist in dieser Hinsicht darauf, dass innovative Ergebnisse in der Forschung aller Wahrscheinlichkeit nach ausschlaggebende Auswirkungen im Hinblick auf die Wirtschaftstätigkeit haben werden, und ist der Auffassung, dass die EU jetzt uneingeschränkt darauf vorbereitet sein sollte, die notwendigen finanziellen Anreize auf sämtlichen Regierungsebenen – der nationalen, regionalen und lokalen Ebene – zu liefern; glaubt, dass dieser europäische Zusatznutzen zusätzlich zu den nationalen Bemühungen um die Unterstützung der Forschungstätigkeiten zunehmende Übertragungseffekte zum Nutzen aller Mitgliedstaaten auslösen wird;

17.

unterstreicht, dass die Mobilität als eine in den Verträgen verankerte Freiheit und eine wesentliche Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit eines wirklichen Binnenmarktes innerhalb der EU als eine der Vorbedingungen für alle Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der Jugend angesehen werden muss; weist deshalb darauf hin, wie wichtig es ist, den Haushalt der EU auch im Sinne der Zunahme der Mobilität der Jugend zu strukturieren;

18.

unterstreicht, dass der Verkehr ein wesentliches Element der europäischen Wirtschaft ist und die Mobilität von Personen, Gütern und Wissen über Grenzen hinweg gestattet; unterstreicht, dass der Verkehr ein Vektor der Gleichheit und der sozialen Mobilität ist, insbesondere für junge Menschen, da er Chancen eröffnet und den Austausch im Bereich des Wissens und der Ausbildung verbessert;

19.

ist der Auffassung, dass die Unterstützung für das Unternehmertum und die KMU einen Eckpfeiler der Politik der EU in den Bereichen Jugend und Innovation darstellt; ist überzeugt von der Notwendigkeit, die Unterstützung für sämtliche Programme und Instrumente zur Förderung des Unternehmertums auch in ländlichen Gebieten zu bekräftigen, indem Unterstützung für die Startphase von Unternehmensneugründungen geleistet und der Erfahrungsaustausch unter jungen Unternehmen gefördert wird; verweist in dieser Hinsucht auch auf die Bedeutung des Small Business Act zur Erleichterung des Zugangs zur Finanzierung und zu öffentlichen Aufträgen für die KMU und zur weiteren Förderung ihrer Fähigkeiten und Innovationskapazitäten; verweist darauf, dass es in den letzten Jahren mehrere Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen initiiert hat mit dem Ziel, junge Unternehmer zu unterstützen, den Verbund zwischen KMU zu fördern und die Mobilität der Arbeitnehmer zu steigern, und unterstreicht, dass es die legislativen Vorschläge, die im Anschluss an den Abschluss dieser Vorhaben und Maßnahmen vorgelegt werden sollen, aufmerksam verfolgen wird;

20.

glaubt unter Berücksichtigung der wichtigen Rolle, die der Jugend bei der Überwindung der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise zukommen muss, dass die Förderung von gleichen Chancen und eine bessere Erleichterung des Übergangs von der Bildung zur Integration in den Arbeitsmarkt auch innerhalb des Europäischen Sozialfonds betont und gefördert werden sollten, da es sich die EU nicht länger leisten kann, dass insbesondere die Jugend unter Armut, schlechten Bildungssystemen und hoher Arbeitslosigkeit leidet;

21.

verweist darauf, dass 2011 zum Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit und der Förderung einer aktiven Bürgerbeteiligung und 2010 zum Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ausgerufen worden ist. weist darauf hin, dass die Freiwilligentätigkeit eine wichtige Rolle in vielen unterschiedlichen Bereichen wie Bildung, Gesundheitswesen, Sozialfürsorge und Entwicklungspolitik spielt und dass sie Menschen neue Fertigkeiten und Kompetenzen vermitteln kann und damit ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessert und zur sozialen Integration beiträgt;

22.

verweist darauf, dass der Klimawandel Auswirkungen auf die Umwelt, die Wirtschaft und die Gesellschaft in Europa hat; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung eines integrierten und koordinierten Ansatzes auf EU-Ebene zur Unterstützung und Stärkung von Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene; halt es für erforderlich, weiterhin angemessene politische Antworten zu konzipieren und eine Wissensgrundlage zu entwickeln, die auch anderen Ländern zur Verfügung gestellt wird; bekräftigt seine Überzeugung, dass der EU-Haushalt diesen allgemeinen Kontext zur Milderung des Klimawandels noch immer nicht zufriedenstellen widerspiegelt;

23.

glaubt, dass diese Prioritäten ein gemeinsames Bemühen darstellen, die EU-Bürger an oberste Stelle zu setzen, was auch weiterhin eine der Prioritäten der EU bleiben sollte;

24.

unterstreicht die Bedeutung der länderübergreifenden Zusammenarbeit von Regionen im Rahmen von Euroregionen und deren Bedeutung für die Vertiefung der europäischen Integration; fordert daher die verstärkte Einrichtung von Pilotprojekten zur Förderung der grenzüberschreitenden wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zusammenarbeit zwischen den Regionen innerhalb der EU;

25.

begrüßt das Arbeitsdokument der Kommission zur künftigen Strategie „EU 2020“ (2), in dem drei Schlüsselimpulse für die Zukunft der EU ermittelt werden und gleichzeitig die konkreten Herausforderungen angegangen werden, denen sich die EU stellen muss, als Grundlage für eine breite Debatte über die wirtschaftliche Strategie der EU; glaubt, dass bei dieser Strategie eine starke Betonung auf die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gelegt werden sollte; unterstreicht jedoch in Verbindung mit den für den Haushaltsplan 2011 festgelegten Prioritäten, dass klare und proaktive Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Initiative „EU 2020“ mit mehr Inhalt auszustatten, insbesondere auf dem Gebiet des Klimawandels, der Umwelt und der Sozialpolitik, und unterstreicht nachdrücklich, dass sich diese Strategie nicht zu einer erneuten vagen und rein indikativen Anzeigetafel für die Mitgliedstaaten entwickeln sollte; weigert sich, die enttäuschende Erfahrung mit der Strategie von Lissabon zu wiederholen, da sie vor allem darin bestand, dass der Rat systematische Kürzungen an den Haushaltslinien vorgenommen hat, mit denen die Bemühungen im Einklang mit der vereinbarten Strategie unterstützt werden sollten;

26.

fordert deshalb klare und ehrgeizige finanzielle Verpflichtungen im Verlauf des Haushaltsverfahrens entsprechend diesen Prioritäten, um den Weg für die Vollendung der Strategie EU 2020 zu ebnen und die Bereitschaft der EU zu demonstrieren, bei diesen wichtigen Themen eine Führungsrolle zu übernehmen; erwartet, dass der Vorschlag der Kommission für den Haushaltsentwurf diesem ehrgeizigen Ziel entspricht, und würde es bedauern, wenn erneut eine Gelegenheit versäumt würde, das Haushaltsverfahren in einer Weise zu beginnen, die den Herausforderungen der Zukunft gerecht wird;

27.

unterstreicht, dass es alle in der IIV vom 17. Mai 2006 gebotenen Mittel nutzen will, um Mittel für diese Prioritäten zu mobilisieren, und unterstreicht, dass diese finanziellen Anstrengungen unter Umständen die Übertragung von Mitteln von anderen Instrumenten oder Programmen erforderlich machen; ist der Auffassung, dass dies nicht nur auf einer quantitativen Überwachung der bestehenden Programme, sondern auch auf einer engen und eingehenden qualitativen Überwachung beruhen sollte; glaubt, dass sich der Haushaltsausschuss in dieser Hinsicht auf die von den Fachausschüssen des EP geleistete einschlägige Arbeit verlassen sollte und damit die Qualität seiner Ausgaben verbessern und so zu einem größeren europäischen Mehrwert führen könnte, was in einem Kontext angespannter öffentlicher Finanzen von wesentlicher Bedeutung ist;

28.

ist der Auffassung, dass eine klare und umfassende Präsentation des Haushaltsplans der EU notwendig ist, und beabsichtigt, der Finanzplanung und den mittels der jüngsten wichtigen Vereinbarungen im Haushaltsbereich vorgenommenen Änderungen große Aufmerksamkeit zu widmen; begrüßt die verbesserte Präsentation der Finanzplanungsdokumente durch die Kommission und fordert eine weitere Klärung in Bezug auf die Aufschlüsselung zwischen operationellen Ausgaben und Verwaltungsausgaben; erkennt gleichzeitig an, dass sich diese Unterscheidung in einigen Fällen als schwierig erweisen könnte; verweist darauf, dass für die Verwaltung der Programme angemessene Verwaltungsausgaben erforderlich sind;

29.

verweist darauf, dass die Finanzierung dieser Prioritäten durch eine mögliche Neuzuweisung grundlegende Politikbereiche der EU wie die Kohäsionspolitik, die Strukturpolitik oder die gemeinsame Agrarpolitik nicht beeinträchtigen darf; weist darauf hin, dass die Kohäsionspolitik mit ihrer einzigartigen, mehrere Ebenen umfassenden Governance-Struktur und ihrem horizontalen Charakter eine zentrale Funktion im Zusammenhang mit dem Konjunkturprogramm der EU erfüllt und dazu ausersehen ist, eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Strategie EU2020 zu übernehmen, indem sie die Subsidiarität mit Hilfe eines von unten nach oben gerichteten Ansatzes weiter voranbringt und die Akzeptanz und die Mobilisierung von Unterstützung durch die Bürger der Union fördert; weist darauf hin, dass diese Politiken eines der Grundprinzipien der EU erfüllen, nämlich die soziale Integration und Solidarität unter den Mitgliedstaaten und Regionen;

30.

unterstreicht, dass dieses erste Verfahren nach den Vorschriften des neuen Vertrags größere Chancen bietet, die uneingeschränkte parlamentarische Kontrolle über den EU-Haushalt insgesamt wahrzunehmen, und weist darauf hin, dass es nicht beabsichtigt, sich in seinen Vorrechten auf dem Gebiet des Haushalts einzuschränken;

Teilrubrik 1a

31.

weist darauf hin, dass eine Reihe von Politikbereichen und Maßnahmen, die das Europäische Konjunkturprogramm bilden, unter dieser Rubrik abgedeckt werden, zusammen mit einer großen Zahl von Mehrjahresprogrammen (CIP, RP7, TEN etc.), die alle im Jahre 2011 ausgereift sind; fordert die Kommission auf, einen Folgebericht über die Umsetzung des Europäischen Konjunkturprogramms – unter Einbeziehung der Maßnahmen, mit denen die EIB beauftragt wurde – vorzulegen;

32.

unterstreicht, dass die Prioritäten für 2011 mit Blick auf die Strategie EU 2020 überwiegend aus dieser Rubrik finanziert werden und dass die im Vertrag von Lissabon vorgenommene Ausweitung der Zuständigkeiten der EU (z.B. in der Raumfahrtpolitik und im Tourismus) wahrscheinlich Auswirkungen auf den Haushaltsplan haben wird; unterstreicht, dass die Raumfahrtpolitik, mit der der wissenschaftliche, technologische und ökologische Fortschritt sowie die industrielle Wettbewerbsfähigkeit in Europa gefördert werden sollen, konkrete finanzielle Anstrengungen sowohl seitens der EU als auch der Mitgliedstaaten erfordert; verweist insbesondere auf die Notwendigkeit konkreter Vorschläge, was die angemessene Finanzierung von GMES betrifft;

33.

vertritt die Auffassung, dass das Programm Lebenslanges Lernen durch Schwerpunktsetzung auf Bildung und Berufsausbildung die Bemühungen unterstützt, die im Hinblick auf die Jugend – insbesondere in Bezug auf ihren Zugang zur Selbständigkeit – zu unternehmen sind; unterstreicht, dass dieses Programm die Tätigkeiten abdecken sollte, die zu Beginn der Programmplanungsperiode geplant wurden, und mögliche neue Entwicklungen einbeziehen sollte, indem es unter anderem die Herstellung einer klaren Verbindung zwischen Bildung und Arbeitsmarkt gestattet, die beide für die wirtschaftliche Entwicklung und die wirtschaftliche Erholung von wesentlicher Bedeutung sind; unterstreicht die bereits vom Parlament gebilligte Forderung, Fortschritte bei einem spezifischen Programm zur Förderung der Mobilität zu erzielen, das die Ersteinstellung von Jugendlichen fördern soll und die Bezeichnung „Erasmus Erstanstellung“ trägt;

34.

verweist darauf, dass im Kontext des wirtschaftlichen Wiederaufschwungs in Europa Investitionen in den Verkehr – insbesondere auf dem Weg über Investitionen in die TEN-V – eine wichtige Rolle dabei zukommt, Impulse für Wachstum und Beschäftigung zu geben und die wirtschaftlichen und ökologischen Interessen Europas voranzubringen; misst in diesem Zusammenhang der Verkehrssicherheit bei sämtlichen Verkehrsträgern hohe Bedeutung bei;

35.

verweist darauf, dass die Finanzierung anderer wichtiger Elemente noch aussteht und im Verlauf des Haushaltsverfahrens berücksichtigt und vereinbart werden muss, selbst wenn diese Finanzierung im MFR für 2011 nicht vorgesehen war: Ausführung des Pakets zur Finanzaufsicht, das in der Schaffung eines Europäischen Finanzaufsichtssystems besteht; Bereitstellung von Finanzmitteln für die Stilllegung des Kernkraftwerks Kosloduj (75 Millionen EUR im Jahre 2011), die 2010 mit Hilfe des Flexibilitätsinstruments finanziert wurde, und Finanzierung der Globalen Umwelt- Sicherheitsüberwachung (10 Millionen EUR im Jahr 2011);

36.

ist deshalb sehr besorgt über den drastischen Rückgang der im MFR vorgesehenen Mittel (Rückgang um 1,875 Milliarden EUR im Vergleich zum Haushaltsplan 2010); ist sich des Umstands bewusst, dass die Finanzierung des Europäischen Konjunkturprogramms die teilweise Erklärung für diese Situation liefert, ist jedoch weiterhin zutiefst davon überzeugt, dass eine ehrgeizige und in sich schlüssige Halbzeitüberprüfung des gegenwärtigen MFR eine unerlässliche Vorbedingung für einen effektiven EU-Haushalt ist;

Teilrubrik 1b

37.

ist der Auffassung, dass das Schwergewicht bei der Bewertung der Kohäsions- und der Strukturpolitik auf ihrer Vereinfachung und Umsetzung sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht liegen sollte; begrüßt die Vorlage der MCS-Beschreibungen (Management- und Kontrollsysteme) durch die Mitgliedstaaten für fast alle operationellen Programme und die Ende 2009 festzustellende Quote von 87 % bei den Genehmigungen durch die Kommission; erwartet deshalb einen beträchtlichen Anstieg der Zwischenzahlungen in den Jahren 2010 und 2011;

38.

verweist darauf, dass die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts eine der grundlegenden Zielvorgaben der EU ist, wie sie im Vertrag von Lissabon festgelegt wurden; ist deshalb der Auffassung, dass die Verstärkung der Kohäsionspolitik der EU für 2011 weiterhin eine hohe Priorität haben sollte; unterstreicht die Notwendigkeit einer aufmerksamen Überwachung der N+2- und der N+3-Regel, und fordert, dass der Haushaltsbehörde rechtzeitig umfassende und aktualisierte Informationen bereitgestellt werden, insbesondere über die Mittelbindungen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie gestrichen werden;

39.

stellt fest, dass in der Startphase der laufenden Programmplanungsperiode mehrere Verzögerungen gemeldet worden sind, und bekundet seine Besorgnis über die niedrige Quote der Inanspruchnahme bei sämtlichen Strukturfonds der EU in den letzten Jahren, was zu einem zunehmenden Gefälle zwischen den Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen unter dieser Rubrik führt; fordert die Kommission auf, vor allem mit den Mitgliedstaaten mit einer niedrigen Rate der Inanspruchnahme während der vorangegangenen Programmplanungsperiode eng zusammenzuarbeiten;

40.

verweist auf die im letzten November im Rahmen der Konzertierung angenommene Gemeinsame Erklärung, in der eine Vereinfachung der Durchführungsverfahren gefordert wird und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck aufgefordert werden, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, ihre operationellen Programme zu überarbeiten, um die Auswirkungen der Wirtschaftskrise besser zu bewältigen begrüßt in dieser Hinsicht die derzeitige Revision der allgemeinen Verordnung über die Strukturfonds 2007-2013 (Verordnung (EG) Nr. 1083/2006), die darauf abzielt, die Vereinfachung bei der Verwaltung der Fonds zu verbessern und Maßnahmen einzuführen, um die Mitgliedstaaten zu befähigen, die Auswirkungen der Wirtschaftskrise zu bewältigen; fordert, dass diese Vorschriften unverzüglich in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden; fordert die Kommission auf, eine Schätzung der möglichen Auswirkungen der neuen Vorschriften auf die Zahlungsermächtigungen vorzunehmen und die Wirkung der vorgeschlagenen Ausnahme von der Regel über die automatische Mittelfreigabe (N+2, N+3) auf den Haushaltsplan zu bewerten;

41.

betont, dass eine Verbesserung der Ausführung und der Qualität der Ausgaben ein Leitprinzip sein sollte, um die optimale Verwendung des EU-Haushalts zu verwirklichen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen in diese Richtung zu lenken und die Durchführung der Politiken vor Ort aufmerksam zu überwachen;

Rubrik 2

42.

bekundet seine Sorge über die enge Marge in Rubrik 2a, die zur Anwendung der Finanzdisziplin gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 führen könnte, wenn die Preise für landwirtschaftliche Rohstoffe ein ähnliches Schwankungsverhalten aufweisen wie in den jüngsten Jahren; fordert die Kommission dringend auf, die Agrarmärkte aufmerksam zu überwachen, um einer solchen Situation vorzubeugen; spricht sich für eine ausreichende Marge in Rubrik 2a im Haushaltsplan 2011 aus;

43.

verweist darauf, dass der zweite Teil des Europäischen Konjunkturprogramms – das Breitband-Internet in ländlichen Gebieten – im Jahre 2010 aus der Haushaltslinie für die ländliche Entwicklung finanziert wird (420 Millionen EUR) und dass für 2011 keine neuen Verpflichtungen vorgesehen sind;

44.

verweist darauf, dass die Abschaffung der Unterscheidung zwischen obligatorischen und nichtobligatorischen Ausgaben den traditionellen interinstitutionellen Dialog tiefgreifend verändern wird, und bestätigt, dass es beabsichtigt, sämtliche Mittel auf den verschiedenen Stufen des Verfahrens sorgfältig zu prüfen angesichts der Schwierigkeit, Veränderungen auf den Agrarmärkten vorherzusehen; fordert deshalb die Kommission auf, ihr Berichtigungsschreiben zur Landwirtschaft so früh wie möglich vorzulegen, um eine konstruktive und effiziente Beschlussfassung durch den Konzertierungsausschuss zu ermöglichen;

45.

unterstreicht, dass der anhaltende Prozess der Überalterung in der Landwirtschaft Bemühungen erfordert, die auf einen Generationenwechsel mit Blick auf die Erhaltung einer wettbewerbsfähigen Landwirtschaft gerichtet sind, die in der Lage ist, die neuen ökologischen Herausforderungen im Anschluss an Kopenhagen zu bewältigen;

46.

erwartet, dass der Kampf gegen den Klimawandel weiterhin einen hohen Rang auf der politischen Agenda der EU „nach Kopenhagen“ in den Jahren 2010 und 2011 einnehmen wird, und verweist darauf, dass die nachhaltige Entwicklung als Teil eines weiter gefassten Ansatzes eine kontinuierliche Verantwortung gegenüber den nächsten Generationen darstellt; fordert die Kommission auf, einen klaren Aktionsplan und einen Zeitplan für die Ausführung von Mitteln im Rahmen des EU-Aktionsprogramms zur Bekämpfung des Klimawandels vorzulegen; unterstreicht, dass der Verkehrssektor ein großes Potenzial bei der Bekämpfung des Klimawandels bietet, und fordert die Kommission auf, Maßnahmen zur Verringerung der CO2-Emissionen bei sämtlichen Verkehrsträgern Vorrang einzuräumen; verweist darauf, dass die Freigabe der Reserve unter dieser Haushaltslinie von den Vorschlägen der Kommission abhängen wird;

47.

verweist darauf, dass das übergeordnete Ziel der GAP darin besteht, eine Marktstabilisierung zu gewährleisten, Sicherheit zu bieten und vernünftige Preise für Verbraucher und Erzeuger zu gewährleisten, und fordert die Kommission daher auf, im Haushaltsplan 2011 die notwendigen Mittel bereitzustellen, um den neuen Bedarf zu decken, der sich aus der Wirtschaftskrise ergibt;

48.

fordert die Kommission auf, über die Ausführung der Maßnahmen zur Bewältigung der Milchkrise Bericht zu erstatten, die im Zuge des Haushaltsplans 2010 eingeführt wurden, und für die Zukunft konkrete Vorschläge für die Bewältigung der Preisschwankungen auf dem Markt für Milcherzeugnisse und auf anderen Rohstoffmärkten zu präsentieren;

Teilrubrik 3a

49.

bekräftigt seine Absicht, an einem Finanzvolumen festzuhalten, das der Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der Union gerecht wird, und unterstreicht die Bedeutung einer umfassenden und effektiven Umsetzung, Inkraftsetzung und Bewertung der bestehenden Instrumente in diesem Bereich; hält es zu diesem Zweck für notwendig, die Zweckmäßigkeit der auf diesem Gebiet verfügbaren Finanzinstrumente und Mittel im Lichte der Zielvorgaben des Stockholmer Programms neu zu bewerten, beispielsweise in den Bereichen Migration, Grenzkontrolle und Grenzverwaltung, Datenschutz und Bekämpfung des Terrorismus; erinnert in diesem Kontext daran, dass viele Programme in diesem Bereich demnächst Gegenstand einer Halbzeitüberprüfung sein werden, was unter Umständen auch eine Überprüfung der ihnen zugewiesenen Finanzmittel erforderlich macht;

50.

hält im Zusammenhang mit der Förderung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts die Stärkung der Einwanderungspolitik und der Politik zur Unterstützung der Integration der Einwanderer von grundlegender Bedeutung; vertritt die Auffassung, dass in diesem Sinne die Maßnahmen zur Harmonisierung der Einwanderungspolitiken der einzelnen Mitgliedstaaten als politische Priorität des Handelns der EU angesehen werden müssen, wobei der Blickwinkel darauf gerichtet sein muss, die Aspekte der Sicherheit und des Schutzes der Grundrechte des Menschen in ein stabiles Gleichgewicht zu bringen;

51.

beabsichtigt, eine eingehende Überprüfung des Finanzmanagements bei der Entwicklung der großen Datennetzsysteme, insbesondere beim Übergang vom SIS I zum SIS II, der Gegenstand wiederholter Verzögerungen und Rückschläge war, durchzuführen, ehe es darüber beschließt, ob es an dem für diese Systeme vorgesehenen Finanzvolumen festhalten wird, und behält sich das Recht vor, etwaige Mittel für die Migration zum SIS II bis zum Vorliegen des Ergebnisses weiterer Analysen und Tests in der Reserve zu behalten;

52.

wird die Durchführung von Veränderungen wie beispielsweise die uneingeschränkte Einbeziehung von Europol in die Gemeinschaftspolitik und die Gründung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen sehr aufmerksam verfolgen und den Finanzbedarf von FRONTEX überprüfen;

Teilrubrik 3b

53.

verweist darauf, dass diese Rubrik eine breite Palette von Aktionen zugunsten der Jugend mit Hilfe von Mehrjahresprogrammen wie dem Programm „Jugend in Aktion“, dem Kultur-Programm, dem Programm „Europa für die Bürger“, jährlichen Veranstaltungen einschließlich der Special Olympics und Erasmus Mundus (3) abdeckt; beabsichtigt deshalb, die einschlägigen EU-Programme, die von direkter Relevanz für die Prioritäten für den Haushaltsplan 2011 sind, zu unterstützen und ihre Ausführung sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht aufmerksam zu überwachen; bedauert jedoch, dass die Obergrenze dieser Rubrik für 2011 nur um 15 Millionen EUR über dem 2010 angenommenen Haushaltsplan liegt;

54.

betont, dass die systematischen Kürzungen, die vom anderen Teil der Haushaltsbehörde an diesen Programmen vorgenommen werden, ungerechtfertigt sind und eine kontraproduktive Wirkung auf die Entwicklung eines „Europas für die Bürger“ haben;

Rubrik 4

55.

verweist auf den kontinuierlichen und fast unerträglichen Druck auf die Finanzierung der Aktivitäten der EU als globalem Akteur, wobei ihr Handlungsspielraum durch geringe finanzielle Margen, unvorhersehbare und immer stärker zunehmende Krisen in Drittländern und den Wunsch bestimmt wird, ihre Prioritäten und Verantwortlichkeiten auf der Weltbühne zu bekräftigen; unterstreicht die Notwendigkeit, die Union mit den erforderlichen Finanzmitteln für eine in sich schlüssige und angemessene Antwort auf unvorhergesehene globale Herausforderungen auszustatten und unterstreicht insbesondere, dass sich der geplante GASP-Haushalt für 2011 als zu niedrig angesetzt herausstellen könnte; unterstreicht, dass jedweder Anstieg über diesen Betrag hinaus die Rubrik 4 weiterem Druck aussetzen würde;

56.

verweist auf die Notwendigkeit einer Revision der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin aus dem Jahre 2006 betreffend die Vorrechte des Parlaments beim GASP/GSVP-Haushaltsplan nach dem Lissabon-Vertrag, einschließlich der Notwendigkeit neuer Regeln zum flexiblen Einsatz des GASP-Haushalts für zivile GSVP-Missionen und der uneingeschränkten Transparenz im Falle von Operationen des militärischen Krisenmanagements, insbesondere des Einsatzes des Startfonds;

57.

weist darauf hin, dass 2011 im Anschluss an einen Berichtungshaushaltsplan für 2010 das erste volle operationelle Jahr der Tätigkeit des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) sein wird; beabsichtigt, den EAD mit den administrativen Mitteln auszustatten, die notwendig sind, um seinen Auftrag wahrzunehmen, insbesondere was die Fähigkeiten im Bereich des zivilen Krisenmanagements betrifft, verweist jedoch darauf, dass es gemäß dem Vertrag und in voller Übereinstimmung mit der gemeinsamen Absicht, die Mitwirkung des EP an der Gestaltung und der Verwaltung der Außenbeziehungen der EU zu stärken, seine Prüfung des Haushaltsplans des EAD und die Haushaltskontrolle uneingeschränkt wahrnehmen wird; verweist darauf, dass beim Stellenplan des Dienstes die volle Haushaltstransparenz gewährleistet werden muss; betont, dass mit dem neuen Dienst – da unnötige Doppelarbeit abgeschafft wird – Kosteneinsparungen erzielt werden sollten; weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass die EU-Delegationen in multilateralen Organisationen über eine angemessene Personaldecke verfügen müssen;

58.

bekundet seine Besorgnisse über die spärlichen Informationen über die Finanzierung der Verpflichtungen der EU zur Unterstützung der Entwicklungsländer in ihrem Kampf gegen den Klimawandel und verweist darauf, dass dieses Engagement im MFR nicht vorsehen war; unterstreicht mit Nachdruck, dass die Finanzierung dieser Maßnahmen zusätzlich zu den bestehenden ODA-Mitteln erfolgen sollte;

59.

bekräftigt sein festes Engagement, der Bevölkerung Haitis nach dem verheerenden Erdbeben, das ihr Land heimgesucht hat, in weitest möglichem Maße Hilfe zukommen zu lassen; fordert die Kommission auf, auf der Grundlage einer umfassenden Bewertung des Bedarfs einen möglichst ehrgeizigen Unterstützungsplan für Haiti vorzulegen; verweist darauf, dass ein solcher Plan die bestehenden Verpflichtungen gegenüber anderen Entwicklungsländern und weniger entwickelten Ländern nicht beeinträchtigen sollte und überwiegend aus neuen Finanzierungsquellen bestehen sollte; verweist in diesem Zusammenhang auf den Standpunkt des EP zur Einrichtung einer ständigen Katastrophenschutztruppe der EU, und fordert die Kommission erneut auf, dementsprechend konkrete Vorschläge vorzulegen;

60.

weist darauf hin, dass die EU gegenwärtig alle ihre Ressourcen – zusätzlich zu den bestehenden Programmen – mobilisiert, um in Konfliktgebieten – vor allem Georgien, Afghanistan, im Nahen Osten und in afrikanischen Ländern südlich der Sahara – die Bemühungen um die Schaffung von Frieden und den Wiederaufbau zu unterstützen, und dass es seiner Ansicht nach unvertretbar ist, bestehende Prioritäten gegen neue auszutauschen;

61.

verweist auf die Bedeutung einer angemessenen Finanzierung für die Stabilisierung der Region des westlichen Balkan und seiner schrittweisen Integration in die Europäische Union;

62.

betont, dass die Partnerschaft Ost als Bestandteil ihrer Nachbarschaftspolitik von großer Bedeutung für die EU ist, und bekräftigt seine Unterstützung für den vorgeschlagenen Rahmen; hält es für gleichermaßen wichtig, einen angemessenen Finanzrahmen zu gewährleisten, der das Engagement der EU gegenüber ihren südlichen Nachbarn widerspiegelt;

63.

verweist darauf, dass die Frage der Finanzierung von flankierenden Maßnahmen zum Bananenhandel im Anschluss an das Genfer Abkommen über den Bananenhandel während der Konzertierungssitzung für den Haushalt 2010 nicht behandelt wurde; bekundet seinen starken Widerstand gegen den Vorschlag, Margen in Rubrik 4 für eine entsprechende Finanzierung zu nutzen (25 Millionen EUR jährlich), was im MFR nicht vorgesehen war, und glaubt, dass dieser Punkt eine zweckmäßige mehrjährige Finanzierungslösung verdient;

Rubrik 5

64.

wünscht, im Sinne einer effektiven und effizienten Verwendung von EU-Mitteln die Situation bei dieser Rubrik sorgfältig zu bewerten, sobald mehr Informationen über die tatsächlichen Forderungen der Kommission, die zugrunde gelegten Wachstumsraten und den allgemeinen Handlungsspielraum unterhalb der Obergrenze des MFR geliefert worden sind;

65.

unterstreicht die Notwendigkeit, bei einer Reihe von Fragen mit beträchtlichen finanziellen Auswirkungen – z.B. dem Personalbedarf, den Ruhegehältern, einer kosten- und energieeffizienten Gebäudepolitik, der Politik des Outsourcing und dem Verhältnis zwischen administrativen und operationellen Aufgaben und Entwicklungen – transparent und zukunftsorientiert zu sein;

66.

weist darauf hin, dass die vom Rat im Dezember 2009 für die Gehälter und die Ruhegehälter angenommene Erhöhung 1,85 % betrug, d.h. nur die Hälfte des Prozentsatzes, der sich aus der „Methode“ ergab, und dass – je nach Ausgang des Gerichtsstreits aufgrund der von der Kommission und vom Europäischen Parlament eingereichten Klage – die rückwirkend zu zahlende Differenz für sämtliche Organe einen Betrag von etwa 135 Millionen EUR erreichen könnte;

67.

verweist darauf, dass die Wachstumsprognose der Kommission für 2010 auf 0,9 % begrenzt war, sie jedoch eine Reihe von administrativen Bereichen nicht umfasste, die in der Tat außerhalb dieser Rubrik finanziert werden, wie die Haushaltslinien für technische und administrative Unterstützung (vormalige BA-Haushaltslinien), Exekutivagenturen (außerhalb der Forschungsagenturen) und Verwaltungsausgaben für dezentralisierte Agenturen sowie die direkte und indirekte Forschung; fordert die Kommission auf, ihren Standpunkt zu den Kriterien darzulegen, die Anwendung finden müssen, um den Gesamtbetrag der Verwaltungsausgaben festzulegen, und weiterhin eine klare Beschreibung dieser Bereiche außerhalb der Rubrik 5 zu liefern; fordert, dass sämtliche Verwaltungsausgaben in Rubrik 5 einbezogen werden;

68.

fordert die Kommission auf, eine aktualisierte Fassung des „Screening-Berichts“ mit Blick auf eine klare Analyse und Weiterbehandlung des Personalbedarfs vorzulegen;

Dezentrale Agenturen

69.

ermutigt die Kommission, die während der jüngsten Haushaltsverfahren praktizierte Politik bei der Finanzierung der dezentralen Agenturen fortzusetzen, insbesondere durch Berücksichtigung der Überschüsse, die sich aus der Ausführung ihrer Haushaltspläne ergeben, bei der Beschlussfassung über die vorzuschlagenden Zuschüsse; bekräftigt jedoch, dass jene Agenturen, die in einem gewissen Ausmaß von Gebühreneinnahmen abhängig sind, dennoch in der Lage sein sollten, das Instrument der zweckgebundenen Einnahmen extensiv zu nutzen, um ihnen die notwendige Haushaltsflexibilität zu verschaffen; begrüßt die transparente Präsentation der jährlichen Zuschüsse, die in einem Arbeitsdokument für die in Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates genannten Einrichtungen gefordert werden, wobei dieses Arbeitsdokument dem Haushaltsentwurf der Kommission beiliegen muss;

70.

erwartet, dass die Tätigkeiten der interinstitutionellen Arbeitsgruppe zu den dezentralen Agenturen zügig wieder aufgenommen werden, und bekräftigt seine Erwartung, dass es dieser Gruppe gelingen wird, operationelle Schlussforderungen vorzulegen, die es den Organen gestatten, sich über einen gemeinsamen Einsatz für die Errichtung, die Verwaltung und die Finanzierung von dezentralen Agenturen sowie über ihren Standort im institutionellen Gefüge der Union zu einigen;

Verfahren für die Annahme des Jahreshaushaltsplans 2011

71.

unterstreicht, dass das Haushaltsverfahren für die Annahme des Haushaltsplans 2011 das erste Verfahren sein wird, das völlig unter den im Vertrag von Lissabon festgelegten neuen Regeln ablaufen wird; verweist darauf, dass das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission Übergangsmaßnahmen vereinbart haben, die auf das Haushaltsverfahren nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon (4) Anwendung finden und die so lange gelten sollten, bis die erforderlichen Rechtsakte (die neue Verordnung über den MFR, die überarbeitete Haushaltsordnung und eine mögliche weitere interinstitutionelle Vereinbarung), in denen die einschlägigen Vorschriften festgelegt werden, in Kraft treten;

72.

hält es im Sinne der Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs des Haushaltsverfahrens 2010 für erforderlich, dass das EP, der Rat und die Kommission die Grundsätze und Modalitäten betreffend die organisatorische Gestaltung, die Vorbereitung und die Arbeitsweise des in Ziffer 7 der genannten Gemeinsamen Erklärung vorgesehenen Konzertierungsausschusses vereinbaren; unterstreicht, dass diese Grundsätze im Einklang mit den Grundsätzen stehen müssen, die in seiner Entschließung zu den finanziellen Aspekten des Vertrags von Lissabon (5) und in seiner Entschließung zu den Übergangsleitlinien für Haushaltsfragen mit Blick auf das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon (6) festgelegt wurden; beauftragt seinen Haushaltsausschuss, diese Grundsätze mit dem Rat und der Kommission auszuhandeln;

*

* *

73.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln.


(1)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(2)  KOM(2009)0647 endg.

(3)  Dieses spezifische Programm fällt unter Teilrubrik 1a.

(4)  Anlage 5, Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2009 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 in der vom Rat geänderten Fassung (sämtliche Einzelpläne).

(5)  Entschließung vom 7. Mai 2009.

(6)  Entschließung vom 12. November 2009.


7.1.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 4/20


Donnerstag, 25. März 2010
Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2011 – Einzelplan I, Einzelplan II, Einzelpläne IV-IX

P7_TA(2010)0087

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2011, Einzelplan I – Europäisches Parlament, Einzelplan II – Rat, Einzelplan IV – Gerichtshof, Einzelplan V – Rechnungshof, Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen, Einzelplan VIII – Europäischer Bürgerbeauftragter, Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter (2010/2003(BUD))

2011/C 4 E/04

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (1),

gestützt auf den Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (2),

unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3),

unter Hinweis auf den sechsten Bericht der Generalsekretäre der Organe über die Entwicklung von Rubrik 5 der im Herbst 2009 überarbeiteten Finanziellen Vorausschau,

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 zusammen mit den Antworten der Organe (4),

in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0036/2010),

A.

in der Erwägung, dass das Europäische Parlament auf dieser Stufe des jährlichen Verfahrens die Voranschläge der übrigen Organe und die Vorschläge seines eigenen Präsidiums für den Haushaltsplan 2011 erwartet,

B.

in der Erwägung, dass es nützlich erscheint, das Pilotvorhaben zur Intensivierung der Zusammenarbeit und der Beziehungen zwischen dem Präsidium und dem Haushaltsausschuss auch im dritten Jahr – während des gesamten Verlaufs des Haushaltsverfahrens 2011 – fortzuführen,

C.

in der Erwägung, dass die Obergrenze für Rubrik 5 im Jahre 2011 bei 8 415 000 000 EUR liegt (was unter Berücksichtigung einer Inflationsrate von 2 % einem Anstieg um 327 000 000 EUR bzw. 4 % im Vergleich zu 2010 entspricht),

D.

in der Erwägung, dass sich der Haushaltsplan des Europäischen Parlaments für 2010 auf einen Betrag von 1 607 363 235 EUR beläuft, was einem diesjährigen Anteil von 19,87 % an der Rubrik 5 vor der Revision des MFR 2007-2013 (mit der die Obergrenze der Rubrik 5 um 126 000 000 EUR abgesenkt wurde, um einen Beitrag zur Finanzierung des Europäischen Konjunkturprogramms zu leisten), und einem Anteil von 20,19 % nach dieser Revision entspricht,

E.

in der Erwägung, dass der Entwicklung der Anteile der einzelnen Organe an den Ausgaben der Rubrik 5 sowie den verschiedenen Gründen für beträchtliche Veränderungen Rechnung getragen werden muss, z.B. dem Inkrafttreten verschiedener Verträge (die zu einem Anstieg der Zahl der Mitglieder führen und/oder der Ausweitung der Aufgaben und Zuständigkeiten der verschiedenen Organe), einer möglichen Erweiterung und anderen Beschlüssen, die mit einem beträchtlichen Anstieg der Ausgaben einhergehen, der zum Zeitpunkt der Annahme des Finanzrahmens nicht vorhersehbar war,

F.

in der Erwägung, dass das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon für sämtliche Organe in unterschiedlichem Ausmaß finanzielle Auswirkungen haben wird, deren Gesamtumfang noch unbekannt ist,

G.

in Erwägung der dringenden Notwendigkeit, die Lage in Rubrik 5 im gesamten Verlauf der Ausführung des Haushaltsplans 2010 und im Vorfeld der Annahme des Haushaltsplans 2011 sorgfältig zu überwachen,

H.

in der Erwägung, dass den finanziellen Auswirkungen auf die Ruhegehaltssysteme, der Altersentwicklung und der Versetzung in den Ruhestand, der Einstellung und anderen Bereichen im Zusammenhang mit den Bestimmungen des Statuts sowie der Notwendigkeit, die langfristige Nachhaltigkeit sicherzustellen, in besonderem Maße Rechnung getragen werden sollte,

Allgemeiner Rahmen

1.

weist darauf hin, dass das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, insbesondere die einzige Lesung des Haushaltsplans durch jeden der beiden Teile der Haushaltsbehörde mit einer anschließenden Konzertierungssitzung mit Blick auf die Festlegung eines endgültigen Haushaltsplans eine noch engere Zusammenarbeit und eine noch intensiveren Dialog zwischen sämtlichen Organen während des gesamten Verfahrens – einschließlich der rechtzeitigen Vorlage realistischer Voranschläge – erfordern wird;

2.

verweist darauf, dass die Umstände, unter denen die Haushaltspläne 2010 und 2011 angenommen werden, sehr außergewöhnlich sind und eine Herausforderung darstellen, da einerseits die erfolgreiche Umsetzung des Vertrags von Lissabon eine wichtige Priorität ist, die auch finanziell eine Herausforderung darstellt, während zum anderen die Auswirkungen der Finanzkrise in vielen Mitgliedstaaten noch immer sehr präsent sind, was zu einem politischen Dilemma auf der Ebene der EU führt; verweist in diesem Kontext darauf, dass der Haushaltsplan der EU weniger als 2,5 % der gesamten öffentlichen Ausgaben der EU ausmacht; stellt ferner fest, dass Rubrik 5 des EU-Haushaltsplans somit 0,14 % der EU-weiten öffentlichen Ausgaben entspricht;

3.

unterstreicht die schwierige Lage bei der Ausgabenobergrenze der Rubrik 5 für 2011 und ist sich des Umstands bewusst, dass sich die Organe möglicherweise mit Problemen konfrontiert sehen werden, wenn es darum geht, die Finanzierung des Bedarfs in seiner Gesamtheit mit ihrem Wunsch, an der Haushaltsdisziplin und an der Selbstbeschränkung festzuhalten, um den mehrjährigen Finanzrahmen einzuhalten, in Einklang zu bringen; stellt fest, dass eine Reihe von administrativen Bereichen außerhalb der Rubrik 5 finanziert wird; fordert, dass sämtliche Verwaltungsausgaben in diese Rubrik einbezogen werden und dass die Obergrenze entsprechend überprüft wird;

4.

besteht deshalb darauf, dass die Entwicklungen aufmerksam überwacht werden, ehe endgültige Beschlüsse gefasst werden; bekräftigt seine Überzeugung, dass Prioritäten festgelegt werden müssen und dass eine Liste mit prioritären Kerntätigkeiten aufgestellt werden sollte;

5.

bekräftigt seine Überzeugung, dass die interinstitutionelle Zusammenarbeit wichtig ist, um bewährte Praktiken auszutauschen und den Spielraum für eine Verbesserung von Effektivität und Effizienz weiter zu sondieren und – wo dies möglich und angemessen ist – Einsparungen zu ermitteln und die Ressourcen besser zu teilen; glaubt, dass nützliche Gewinne auch dadurch erzielt werden könnten, dass dieses Konzept auf andere Bereiche ausgeweitet wird, die in diesem Kontext bisher nicht in Erwägung gezogen worden sind, z.B. EMAS, die Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung und die Telearbeit; regt an, dass Möglichkeiten der Nutzung offener Software mit ausreichenden Sicherheitsgarantien sondiert werden, wobei eindeutig bestimmte Durchführbarkeitskriterien zugrunde zu legen und sowohl die direkten als auch die indirekten Kosten und Nutzeffekte zu berücksichtigen sind; weist darauf hin, dass die Bemühungen in den Bereichen, die bereits Gegenstand einer Prüfung sind, auf der Grundlage des tatsächlichen oder gerechtfertigten Bedarfs fortgesetzt werden sollten wie beispielsweise Übersetzungskapazität und Einstellung (EPSO);

6.

bekräftigt die Notwendigkeit einer Verstärkung der interinstitutionellen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Gebäudepolitik; fordert die übrigen Organe der EU auf, ebenfalls eine mittel- und langfristige Gebäudestrategie zu entwickeln, die die in dieser Entschließung dargelegten Zielsetzungen umfasst; unterstreicht die Notwendigkeit, rechtzeitig gemäß dem in Artikel 179 der Haushaltsordnung festgelegten Verfahren die für die Beschlussfassung erforderlichen Informationen zu erhalten, wobei diese Informationen „Bedarfsschätzungen und Kosten-Nutzen-Analysen für die einzelnen Alternativen, die Darlegung der Miet- und Kaufoptionen sowie transparente Informationen zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten, den langfristigen finanziellen Auswirkungen und Angaben zur Vereinbarkeit mit dem mehrjährigen Finanzrahmen einschließen“ sollten (Anlage 2 der Entschließung des EP vom 17. Dezember 2009 zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 in der vom Rat geänderten Fassung (5)); ist der Ansicht, dass in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit mit anderen Organen mit Blick auf die Harmonisierung solcher Informationen, um einen Vergleich von Gebäuderaum und Kosten zu ermöglichen, als Schlüsselaspekt angesehen werden sollte; verweist auf die Notwendigkeit eines spezifischen Berichts und möglicher Empfehlungen zu übermäßig hohen Wartungs-, Renovierungs- und Erwerbskosten;

7.

weist darauf hin, dass – was die Anpassung der Gehälter der Bediensteten und das anhängige Gerichtsverfahren betrifft – die zusätzlichen Kosten für sämtliche Organe mit ca. 135 Millionen EUR veranschlagt werden könnten (für den Zeitraum Juli 2009 bis 31. Dezember 2010), falls der Gerichtshof zugunsten der Kommission urteilen sollte; stellt fest, dass dieses Urteil für 2010 erwartet wird, schließt jedoch nicht die Möglichkeit aus, dass es bis 2011 verzögert werden könnte;

Europäisches Parlament

8.

unterstreicht die grundlegende Herausforderung, im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan 2011 – wie vorstehend dargelegt – eine Reihe von Ungewissheiten zu bewältigen, die genaue Vorhersagen und eine Haushaltsplanung bis zu den allerletzten Stufen des Verfahrens, wenn die Situation klarer geworden ist, äußerst schwierig machen werden; fordert die einschlägigen Gremien des EP und die Verwaltung auf, rechtzeitig eine Reihe von Basisszenarien bereitzustellen, die die endgültigen politischen Beschlüsse mittels eines besseren Verständnisses der entsprechenden finanziellen Auswirkungen erleichtern können;

9.

verweist darauf, dass der Zweck des dem Haushaltsausschuss im September vom Präsidium vorgelegten Berichtigungsschreibens darin besteht, einem Bedarf Rechnung zu tragen, der zum Zeitpunkt der Aufstellung des Voranschlags nicht vorhergesehen wurde, und betont, dass dies nicht als Gelegenheit gesehen werden sollte, vorher vereinbarte Voranschläge zu überarbeiten; erwartet, dass das Präsidium bei der Vorlage des Voranschlags realistische Forderungen vorlegt; ist bereit, die Vorschläge des Präsidiums auf einer uneingeschränkt bedarfsorientierten und umsichtigen Grundlage zu prüfen, um eine angemessene und effiziente Funktionsfähigkeit des Organs sicherzustellen;

10.

betont, dass die Qualität der legislativen Arbeit eine Priorität des Parlaments ist, und unterstreicht die Notwendigkeit, dem Organ die zur Verwirklichung dieses Ziels notwendigen Mittel bereitzustellen;

11.

unterstreicht die Notwendigkeit eines uneingeschränkt integrierten Systems des Wissensmanagements; verweist auf die Notwendigkeit, vor dem Haushaltsausschuss eine Präsentation zu der Vielfalt an Informationsquellen/-systemen zu veranstalten, die den Mitgliedern zur Verfügung stehen, und die angeforderten Informationen über den Stand der Dinge bei dem „System des Wissensmanagements“ – wie während der Konzertierung zwischen dem Präsidium und dem Haushaltsausschuss am 15. September 2009 vereinbart – zu erhalten; ist der Auffassung, dass ein solches System leicht über das Internet zugänglich gemacht werden sollte; unterstreicht die Notwendigkeit, der Frage nachzugehen, wie diese Informationen für die europäischen Bürger verfügbar gemacht werden sollten;

12.

würde eine Analyse des Web-Fernsehkanals des Parlaments – EuroparlTV – begrüßen; fordert insbesondere Informationen über die Zuschauerzahlen sowie die geografische Verteilung der Zuschauer und die Altersspanne, um zu bewerten, ob dieses Instrument seine Ziele im Hinblick auf die Verbreitung sowie die Qualität und die Quantität der ausgestrahlten Informationen verwirklicht hat;

13.

ist der Auffassung, dass Maßnahmen mit dem Ziel, für eine effektive Funktionsweise des Vertrags von Lissabon zu sorgen, eine ausschlaggebende Priorität für den Haushaltsplan 2011 sein werden und dass dies die bestmögliche Verwaltung der verfügbaren Ressourcen erforderlich machen wird, um die Bemühungen zum Erfolg zu führen;

14.

weist darauf hin, dass zusätzliche Maßnahmen in dieser Hinsicht nichtsdestoweniger im Rahmen des Gesamthaushaltsplans und des weiter gefassten Rahmens der Finanziellen Vorausschau bewertet werden sollten; ist der Auffassung, dass eine Analyse der jeweiligen Anteile der Organe im Laufe der Zeit – einschließlich wichtiger Entwicklungen, die möglicherweise eine Veränderung dieser Anteile gerechtfertigt haben – nützlich sein könnte;

15.

weist darauf hin, dass das Parlament seit 2006 Ausgaben veranschlagen musste, die in seiner selbst auferlegten Erklärung von 1988 nicht vorgesehen waren, z.B. für das Statut der Mitglieder sowie direkte und indirekte Ausgaben in Verbindung mit seiner neuen Rolle im Anschluss an den Vertrag von Lissabon; unterstreicht die Notwendigkeit einer offenen und eingehenden Debatte über die gegenwärtige selbst auferlegte Obergrenze von 20 %, die auf das Volumen des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments Anwendung findet; vertritt die Auffassung, dass das Präsidium und der Haushaltsausschuss zusammenarbeiten sollten, um diese Begrenzung einer Neubewertung zu unterziehen, ehe ein interinstitutioneller Dialog über das Thema eingeleitet wird; ist der Auffassung, dass seine Ausgaben auf der Grundlage der ursprünglichen MFR-Referenzbeträge, die 2006 ausgehandelt wurden und seit 2007 gelten, um die traditionelle Obergrenze von 20 % herum – unter Berücksichtigung des Bedarfs der übrigen Organe und der verfügbaren Marge – festgelegt werden sollten;

16.

kann nicht nachdrücklich genug das grundlegende Prinzip unterstreichen, dass alle Mitglieder den gleichen Zugang zu umfassenden und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen genießen sollten, um in ihrer Muttersprache arbeiten und sich äußern sowie darin die Dokumente erhalten und so im Namen ihrer Wähler bestmöglich handeln zu können;

17.

erwartet von den zuständigen Gremien eine Antwort darauf, wie das Konzept einer auf jegliche Anhebungen verzichtenden Haushaltspolitik, bei der auch zwischen festen und variablen Kosten unterschieden wird, im Kontext des Haushaltsverfahrens des EP angewendet werden kann; fordert das Präsidium auf, jährliche Schätzungen dieser festen Kosten für die dem MFR entsprechenden Jahre vorzulegen;

18.

weist darauf hin, dass sich der „Gehältereffekt“ für das Parlament im Falle eines Urteils zugunsten der Kommission auf etwa 14 Millionen EUR belaufen würde; kann auf dieser Stufe nicht mit Gewissheit angeben, ob dies den Haushaltsplan 2010 oder 2011 betreffen würde;

19.

fordert eine Bewertung der Inanspruchnahme der Sekretariatszulagen sowie eine Bewertung der Gesamtkosten der Anhebung, deren Genehmigung durch beide Teile der Haushaltsbehörde derzeit aussteht, ehe mögliche weitere Anhebungen in der Zukunft in Erwägung gezogen werden; verweist darauf, dass weiter gefasste finanzielle Auswirkungen immer im Zusammenhang mit neu eingeführten Maßnahmen bewertet werden sollten, z.B. beim Beschluss über Regelungen für die Bediensteten und akkreditierte parlamentarische Assistenten sowohl für 2010 als auch für 2011; unterstreicht insbesondere, dass sich die Einstellung zusätzlicher Assistenten in Brüssel auf die Situation beim Büroraum, die Wartung der Gebäude und die Sicherheit, die IT-Ausstattung, die mit administrativen Aufgaben befassten Humanressourcen und die allgemeinen Fazilitäten auswirken würde; ist der Auffassung, dass die für März vorgesehene Präsentation der mittelfristigen Gebäudestrategie für seine drei Arbeitsorte von grundlegender Bedeutung ist; unterstreicht die Notwendigkeit einer langfristigen Planung seiner Gebäudepolitik, um die Nachhaltigkeit des Haushaltsplans zu gewährleisten;

20.

fordert die Entwicklung einer mittel- und langfristigen Gebäudestrategie, die die folgenden Zielsetzungen umfasst: die Aufstellung von Leitlinien für die Planung und Entwicklung von Gebäuden; die effiziente Nutzung vorhandener Büroräume und anderer Flächen; eine präzise Ermittlung des Bedarfs sowie die Bereitstellung ordnungsgemäßer Arbeitsbedingungen für die Bediensteten des Parlaments und die MdEPs; ein effektives Konzept hinsichtlich der Instandhaltung, Wartung und Renovierung von Gebäuden, um eine Wiederholung von Vorfällen wie dem, der sich 2008 im Europäischen Parlament in Straßburg ereignet hat, oder Probleme in Verbindung mit Asbest für die Zukunft auszuschließen; eine strenge Prüfung der Haftungsfragen und Haftungsverantwortungen und die Durchsetzung von jeweiligen Haftungsansprüchen bei Schäden, die in die Verantwortung Dritter fallen, sowie eine strikte und transparente Einhaltung der Vergabeverfahren; fordert darüber hinaus, dass die mittel- und langfristige Gebäudestrategie auf Nachhaltigkeit ausgerichtet ist und dass Faktoren wie Umweltfreundlichkeit, Energieeffizienz und Gesundheit berücksichtigt werden; besteht außerdem darauf, dass auch Mobilitätsaspekte insbesondere im Bereich der Zugänglichkeit für Menschen mit motorischen und sensorischen Behinderungen in die Zielsetzungen mit aufgenommen werden; weist erneut darauf hin, dass der Haushaltsausschuss dem Erwerb von Gebäuden Priorität gegenüber teureren Mieten oder Leasing einräumt;

21.

verweist darauf, dass das Präsidium in seinem Entwurf des Voranschlags für den Berichtigungshaushaltsplan 1/2010 zusätzliche 70 Bedienstete für das Ausschusssekretariat vorgeschlagen hat; unterstreicht, dass diese Bediensteten entsprechend der erwarteten Zunahme ihrer Arbeitsbelastung für die legislative Tätigkeit im Anschluss an das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon unter drei Gruppen aufgeteilt werden; ist der Auffassung, dass diese Aufschlüsselung bis Juli 2011 einer Halbzeitüberprüfung unterzogen werden sollte, um zu klären, ob die Dienststellen, denen mehr Bedienstete zugeteilt worden sind, real von der vorhergesagten Zunahme der Arbeitsbelastung betroffen gewesen sind;

22.

unterstreicht, dass Finanzbögen und vergleichbare Arten von Kostenanalysen von größter Bedeutung für die Beschlussfassung innerhalb des Parlaments sind; besteht darauf, dass diese systematisch verwendet werden und dass in ihnen wiederkehrende und einmalige Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der fraglichen Maßnahme stehen, ermittelt werden und dass auch angegeben wird, ob es mögliche finanzielle Auswirkungen auf andere Ausgabenposten geben kann;

23.

ist der Auffassung, dass eine Weiterbehandlung und eine Analyse bei einer Reihe von Aspekten mit eindeutigen Verbindungen zum Haushalt wichtig sind, z.B. unter anderem bei der Umstrukturierung der Generaldirektionen, beim effizienten Management der Humanressourcen und bei einer professionellen Personalpolitik, bei einer kosten- und energieeffizienten Gebäudepolitik im Hinblick auf den Standort, bei Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, bei EMAS, beim öffentlichen Auftragswesen und bei Maßnahmen als Antwort auf die im Zuge der Haushaltsentlastung ausgesprochenen Empfehlungen; unterstreicht die Notwendigkeit einer anhaltenden Weiterbehandlung und Analyse der Ausführung des Haushaltsplans des Parlaments generell; erinnert dabei an die negative Berichterstattung in Folge der Vergabe von Zuschüssen an Angehörige von Parlamentsbediensteten und fordert eine Vorprüfung solcher Maßnahmen mit ‚Eventcharakter‘ durch das Generalsekretariat und deren Kenntnisgabe an den zuständigen Ausschuss;

24.

nimmt die bereits für die GD INLO durchgeführte Rechnungsprüfung und die daraus resultierende Umstrukturierung der Generaldirektion zur Kenntnis; glaubt, dass die Ergebnisse dieser Rechnungsprüfung als Grundlage für weitere Schritte dienen könnten, z.B. regelmäßige und systematische Rechnungsprüfungen durch berechtigte nationale Stellen, um die methodische Vorgehensweise für die Wartungspolitik zu überprüfen und die Sicherheit von Menschen und Anlagen in den Gebäuden zu gewährleisten;

25.

unterstreicht in diesem Kontext die Notwendigkeit, einen umfassenden Finanzbogen zum Haus der Europäischen Geschichte zu erhalten, sobald der Architektenwettbewerb abgeschlossen ist, da andernfalls keine Möglichkeit einer eingehenden Bewertung der langfristigen Kosten im Hinblick auf die Immobilienstrategie und den Haushaltsplan des Parlaments möglich sein wird;

26.

weist darauf hin, dass die notwendigen Vorbereitungen getroffen werden sollten, um für die Aufnahme von kroatischen Beobachtern mit Blick auf eine mögliche Erweiterung der EU gerüstet zu sein;

Sonstige Organe

27.

fordert realistische und kostengestützte Haushaltsforderungen, die uneingeschränkt der Notwendigkeit Rechnung tragen, knappe Ressourcen auf optimale Weise zu verwalten, und die rechtzeitig vorgelegt werden müssen; würde eine haushaltsspezifische Analyse der Frage begrüßen, wie der Vertrag von Lissabon die einzelnen Organe im Zeitraum 2010/2011 beeinflussen kann und wie – falls vorhanden – ein zusätzlicher Bedarf, für den Forderungen gestellt werden können, gerechtfertigt werden kann;

28.

ist der Auffassung, dass es ratsam sein kann, Informationen über die Systeme der übrigen Organe für verschiedene Arten von Vergütungen, Zulagen und Reisekosten anzufordern und zu vergleichen; weist darauf hin, dass die Transparenz und die demokratische Rechenschaftspflicht offenkundig von grundlegender Bedeutung sind;

29.

wünscht, die im letzten Jahr verfolgte Priorität, die verfügbaren Ressourcen zwischen sämtlichen Organen besser zu teilen, weiterzuführen, einschließlich der konkreten Maßnahmen, die im Bereich der Übersetzung getroffen worden sind, und vertritt die Auffassung, dass der Bereich des Dolmetschens in diesem Kontext ebenfalls noch einmal geprüft werden sollte;

30.

fordert seinen Berichterstatter für 2010 auf, dem Rat, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen, dem Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten jeweils einen individuellen Besuch abzustatten, um sie vor der Phase des Voranschlags anzuhören, und seinem Haushaltsausschuss Bericht zu erstatten;

*

* *

31.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln.


(1)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(2)  ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. C 269 vom 10.11.2009, S. 1.

(5)  Angenommene Texte, P7_TA(2009)0115.


7.1.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 4/25


Donnerstag, 25. März 2010
Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse: Welche Strategie ist anzuwenden?

P7_TA(2010)0088

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu der Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse: Welche Strategie soll verfolgt werden? (2009/2105(INI))

2011/C 4 E/05

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 28. Mai 2009 über die Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse (KOM(2009)0234),

in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission vom 15. Oktober 2008 zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen (KOM(2008)0641),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2009 zur Gewährleistung der Lebensmittelqualität, einschließlich Harmonisierung oder gegenseitiger Anerkennung von Standards (1),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Oktober 1998 zu einer Qualitätspolitik für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel (2),

in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommission vom Oktober 2008 über Regelungen für die Qualitätszertifizierung von Nahrungsmitteln,

unter Hinweis auf den Gesundheitscheck der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP),

unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (KOM(2008)0040),

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0029/2010),

A.

in der Erwägung, dass in der Europäischen Union weltweit die höchsten Qualitätsstandards für Lebensmittel gelten, dass die Verbraucher in der Europäischen Union solche hohen Standards fordern und dass damit ein maximaler Mehrwert geschaffen werden kann,

B.

in der Erwägung, dass dank der Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe kleiner und mittlerer Größe, deren Erzeugung und Verbrauch den örtlichen Anforderungen entsprechen, traditionelle und empirische Produktionstechniken beibehalten werden und sichergestellt wird, dass diese Techniken gemäß den höchsten Standards an Qualität und Sicherheit angewendet werden,

C.

in der Erwägung, dass europäische Qualitätserzeugnisse ein „lebendiges“ kulturelles und gastronomisches Erbe der Europäischen Union darstellen und somit ein wichtiger Bestandteil des wirtschaftlichen und sozialen Lebens vieler europäischer Regionen sind, da sie insbesondere in ländlichen Gebieten Tätigkeiten ermöglichen, die einen unmittelbaren regionalen Bezug aufweisen,

D.

in der Erwägung, dass die derzeitige Politik in Bezug auf die Vertriebswege die Chancen von Kleinerzeugern beeinträchtigt, größeren Absatz für ihre Erzeugnisse zu finden,

E.

in der Erwägung, dass sich die Verbraucher zunehmend nicht nur für die Unbedenklichkeit der Lebensmittel, sondern auch für deren Ursprung und Herstellungsmethoden interessieren; in der Erwägung, dass die EU auf diesen Trend bereits reagiert hat, indem sie vier Qualitäts- und Ursprungskennzeichnungen für Lebensmittel eingeführt hat, nämlich die geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.), die geschützte geografische Angabe (g. g. A.) sowie die Hinweise auf die garantiert traditionelle Spezialität (g. t. S.) und den ökologischen Landbau,

F.

in der Erwägung, dass die Verbraucher diese Zertifizierungsregelungen mit der Gewährleistung einer höheren Qualität gleichsetzen,

G.

in der Erwägung, dass mit neuen Technologien detaillierte Informationen über Herkunft und Eigenschaften der verschiedenen Agrarerzeugnisse und Lebensmittel zur Verfügung gestellt werden können,

Allgemeine Anmerkungen

1.

begrüßt die Mitteilung der Kommission, die mehrere Empfehlungen des Parlaments aufgreift und auf den Reflexionsprozess zurückgeht, der durch das Grünbuch zur Qualität von Agrarerzeugnissen angeregt wurde; wünscht, dass die in der vorliegenden Entschließung vom Parlament vorgeschlagenen Maßnahmen schnellstmöglich durchgeführt werden und so wirksam auf die Rückmeldungen der Landwirte und Erzeuger während des Konsultationsverfahrens reagiert wird und eine Bewertung der Zweckmäßigkeit, der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit des vorgeschlagenen Regelungsrahmens vorgenommen wird, wobei die Auswirkungen der Wirtschaftskrise zu berücksichtigen sind und den Erzeugern möglichst keine zusätzlichen Kosten und Auflagen entstehen sollten;

2.

bedauert es, dass in der Mitteilung der Kommission den Erfordernissen, die von den betroffenen Sektoren nach der Veröffentlichung des Grünbuchs dargelegt wurden, nur teilweise Rechnung getragen wird, was der Tatsache geschuldet ist, dass eine Vereinfachung angestrebt wurde, die sich jedoch als kontraproduktiv erweisen könnte;

3.

unterstreicht, dass Qualität als Schlüsselfaktor in der gesamten Lebensmittelkette maßgeblichen Einfluss darauf hat, die Wettbewerbsfähigkeit der Produzenten von Nahrungsmitteln in der EU zu sichern; ist der Auffassung, dass Qualität für die europäischen Erzeuger die Grundlage für erhebliche Geschäftsvorteile bilden und damit indirekt zur Entwicklung des ländlichen Raums beitragen kann;

4.

ist der Auffassung, dass die Qualitätspolitik der EU die Wettbewerbsfähigkeit verbessern und den Mehrwert der Wirtschaft in den Regionen Europas erhöhen kann und dass die Erzeugung qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel in vielen ländlichen Gebieten mit begrenzten Produktionsalternativen häufig die einzige Erwerbsmöglichkeit darstellt; vertritt ferner die Ansicht, dass Qualität die Diversifizierung der Erzeugnisse fördern und zur besseren Qualifikation der Arbeitskräfte beitragen wird;

5.

fordert, dass die Qualitätspolitik der Europäischen Union verstärkt wird, da sie einen wichtigen Anreiz für die europäischen Erzeuger darstellt, ihre Bemühungen im Bereich der Qualität, der Lebensmittelsicherheit und des Umweltschutzes zu verstärken; ist der Auffassung, dass diese Politik zu einer wesentlichen Steigerung des Mehrwerts der Erzeugnisse der Agrar- und Ernährungswirtschaft in einem immer stärker globalisierten Markt beitragen kann;

6.

ist zuversichtlich, dass die Qualitätspolitik wichtige Entwicklungen in der europäischen Landwirtschaft anstoßen kann, zumal Qualitätsprodukte einen großen Absatz haben, wobei die g. g. A.-Erzeugnisse allein einen Wert von mehr als 14 Milliarden EUR erreichen;

7.

ist der Ansicht, dass die Einführung unterschiedlicher Schutzniveaus für die europäischen Gütebezeichnungen zu Ungerechtigkeiten führen könnte, vor allem, wenn dabei in erster Linie wirtschaftlichen Kriterien Rechnung getragen wird; vertritt daher die Auffassung, dass alle geografischen Angaben die gleiche Anerkennung genießen müssen;

8.

hält es in Anbetracht eines zunehmend offenen Marktes für unerlässlich, dass die Union bei den Verhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) dafür eintritt, dass Qualitätserzeugnisse durch die Regelung zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum wirksam geschützt werden;

9.

betont, dass die Kommission bei den WTO-Verhandlungen das Zustandekommen einer Übereinkunft über „nichthandelsbezogene Fragen“ anstreben muss, durch die gewährleistet wird, dass importierte Agrarprodukte denselben Anforderungen der EU in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit, den Tierschutz und den Umweltschutz genügen, wie sie für in der EU erzeugte Agrarprodukte gelten;

10.

ist der Ansicht, dass die neue Qualitätspolitik der EU im Hinblick auf Produkte aus den Mitgliedstaaten, die erst seit einigen Jahren die Möglichkeit haben, am System der Eintragung geografischer Angaben teilzunehmen, offener gestaltet werden muss und dass die Auflagen, die erfüllt werden müssen, um ein bestimmtes Erzeugnis eintragen zu lassen, sowohl für die Antragsteller (Produzenten) als auch für die Verbraucher transparent und verständlich sein müssen;

11.

spricht sich für stärkere Kontrollen und mehr Koordinierung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten aus, damit bei importierten Lebensmitteln sichergestellt ist, dass die EU-Normen in den Bereichen Qualität und Sicherheit sowie Umweltschutz und Sozialstandards eingehalten werden;

12.

erachtet es als notwendig, Qualitätsstandards einzuführen, durch die eine wirksame Kommunikation mit den Verbrauchern darüber sichergestellt wird, wie Erzeugnisse produziert wurden, und die Anreize für die Verbesserung dieser Standards bieten, wodurch ein Beitrag zu den hochgesteckten politischen Zielen der EU geleistet wird;

13.

vertritt die Ansicht, dass die EU-Qualitätspolitik eng an die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 gekoppelt werden muss und dass die Europäische Union im Rahmen dieser Politik finanzielle Hilfe anbieten muss, um für Nahrungsmittel von hoher Qualität zu sorgen; ist der Überzeugung, dass diese Unterstützung darin ihren Niederschlag finden sollte, dass der Zugang zur zweiten Säule der GAP ausgebaut und diversifiziert wird und stärker in Anspruch genommen werden kann, besonders wenn es um die Modernisierung von landwirtschaftlichen Betrieben und die Gründung und Entwicklung von Kleinstbetrieben im ländlichen Raum geht; betont, dass die finanzielle Unterstützung zur Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse eine Möglichkeit ist, landwirtschaftliche Semi-Subsistenzbetriebe auf den Markt auszurichten; vertritt die Ansicht, dass die Erzeugerorganisationen besser unterstützt werden müssen, damit insbesondere Kleinerzeuger nicht benachteiligt werden;

14.

betont, dass Vielfalt auch weiterhin den Reichtum Europas ausmachen muss und dass alle Qualitätserzeugnisse, die den von der Europäischen Union festgelegten Kriterien entsprechen, anerkannt und geschützt werden sollten; ist der Ansicht, dass im Rahmen der GAP nach 2013 die Qualitätspolitik und insbesondere die Anstrengungen der Erzeuger im Hinblick auf umweltverträglichere Produktionsweisen unterstützt werden müssen; betont, dass die Regionen Partner im Rahmen der GAP sind und die Entwicklung des ländlichen Raums mitfinanzieren und gestalten; unterstreicht außerdem, dass die Regionen aufgrund ihrer räumlichen Nähe die Partner der Erzeuger und insbesondere der Erzeuger traditioneller und ökologischer Produkte sind; ist der Ansicht, dass die Regionen am Prozess der Anerkennung und Förderung von mit Angaben versehenen Erzeugnissen, traditionellen und ökologischen Erzeugnissen beteiligt werden sollten;

EU-Bewirtschaftungsauflagen und Vermarktungsnormen

15.

betont, dass die Bemühungen der Erzeuger in der EU, die Bewirtschaftungsauflagen der Union im Zusammenhang mit den Normen für Qualität, Umwelt- und Tierschutz sowie Schutz der menschlichen Gesundheit zu erfüllen, formal anerkannt werden müssen;

16.

ersucht die Kommission daher, in einer Studie zu untersuchen, welche Optionen bestehen, um den Erzeugern in der EU die Möglichkeit zu geben, ihre Erzeugnisse mit einem Hinweis zu versehen, aus dem hervorgeht, dass die Hersteller sich für gute Qualität und Lebensmittelsicherheit einsetzen und alle EU-weiten Produktionsstandards einhalten, wobei auch die Option eines EU-Qualitätslogos geprüft werden sollte, mit dem ausschließlich Erzeugnisse versehen werden dürfen, die vollständig in der EU hergestellt wurden; spricht sich dafür aus, dass dabei weder den Akteuren Mehrkosten entstehen noch den Mitgliedstaaten, die die Kontrollen durchführen, wirtschaftliche und verwaltungstechnische Belastungen auferlegt werden dürfen, zumal mit diesem Logo bestätigt wird, dass die Bestimmungen, die amtlichen Kontrollen unterliegen, eingehalten wurden;

17.

ist der Ansicht, dass die landwirtschaftlichen Erzeugnisse der Europäischen Union per se eine Qualitätsnorm erfüllen, da sie nach den gesetzlichen Bestimmungen der EU in Bezug auf Produktqualität, nachhaltige Produktion, Umwelt- und Gesundheitsbedingungen („Cross Compliance“) erzeugt werden; ist ferner davon überzeugt, dass durch den Anbau von landwirtschaftlichen Produkten die Kulturlandschaften Europas erhalten werden, und dass unter diesen Vorgaben die Möglichkeit einer Qualitätsbezeichnung „angebaut (produziert, hergestellt) in Europa“ gegeben sein sollte;

18.

ist der Auffassung, dass die sektorspezifischen Vermarktungsnormen in der Produktionskette nach wie vor eine große Rolle spielen und dass sie folglich beibehalten werden sollten, denn dadurch werden Veränderungen der Märkte sichtbar, die Verbraucher erhalten die Möglichkeit, Preise, Größen und die Qualität der Erzeugnisse zu vergleichen, und es werden europaweit einheitliche Wettbewerbsbedingungen gewährleistet;

19.

unterstützt die Einführung zusätzlicher fakultativer vorbehaltener Bezeichnungen, insbesondere die Einführung einer eindeutigen Definition und Verwendung der Begriffe „Bergerzeugnis“, „Inselerzeugnis“, „lokales Erzeugnis“ und „kohlendioxidarm“, und die Verabschiedung von EU-Leitlinien hinsichtlich ihrer Verwendung; spricht sich ferner für die Harmonisierung des Begriffs „Bergerzeugnis“ aus, der derzeit nur in wenigen Mitgliedstaaten reglementiert ist; fordert die Kommission auf, eine Studie über die Weiterentwicklung der Kennzeichnung hinsichtlich der „CO2-Bilanz“ in Richtung einer umfassenderen Messung der „Umweltbilanz“ durchzuführen, da bei den Kennzeichnungen bzw. Angaben, die sich nur auf die CO2-Werte beziehen, andere wichtige Umweltaspekte außer Acht gelassen werden, wie etwa die Auswirkungen auf die Wasserressourcen und die biologische Vielfalt;

20.

hält es für notwendig, die freiwillige Kennzeichnung für andere umweltfreundliche und artgerechte Erzeugungsmethoden zu fördern, wie bei der „integrierten Erzeugung“, der „Weidehaltung“ und der „Berglandwirtschaft“;

21.

hält es für notwendig, Erzeugnisse aus Berggebieten sowie Erzeugnisse aus GVO-freien Gebieten zu schützen; fordert die Kommission daher auf, alles daran zu setzen, dass Erzeugnisse aus diesen Gebieten angemessen geschützt werden;

22.

ersucht die Kommission, einen Reflexionsprozess über die Möglichkeit der Einführung von Qualitätsindikatoren einzuleiten, die an die sozialen Produktionsbedingungen geknüpft sind, wie etwa die Einkommen der Erzeuger oder die Vertragsbeziehungen zwischen Erzeuger-, Verarbeitungs- und Vertriebsunternehmen;

23.

ist der Auffassung, dass bei landwirtschaftlicher Frischware das Ursprungsland und bei Verarbeitungsprodukten der Herkunftsort des im Endprodukt verwendeten einzigen Inhaltsstoffs angegeben werden sollten, damit mehr Transparenz herrscht, besser zurückverfolgt werden kann, aus welchem Ursprungsland das Produkt stammt und der Verbraucher seine Kaufentscheidung in Kenntnis der Sachlage treffen kann;

24.

stellt fest, dass sich die Angabe des Erzeugungsorts in Ländern wie Australien und den Vereinigten Staaten durchgesetzt hat und dass die obligatorische Angabe des Erzeugungsorts in der Europäischen Union bereits für eine Reihe landwirtschaftlicher Erzeugnisse gilt;

25.

verweist darauf, dass ergänzende und spezifische Informationen freiwillig sind und dass die Gesamtangaben nicht überladen sein dürfen; ist der Ansicht, dass insbesondere das EU-Qualitätsmerkmal eindeutig und prioritär zu erkennen bleiben sollte;

26.

ist der Ansicht, dass auch alternative Wege der Bereitstellung von Informationen, z. B. über das Internet, über Strichcodes oder auf der Quittung, in Erwägung gezogen werden sollten;

27.

fordert die Kommission auf, eine gründliche technische und wirtschaftliche Untersuchung durchzuführen, um sicherzustellen, dass der Lebensmittelindustrie, insbesondere den kleinen und mittleren Erzeugungsbetrieben, infolge der neuen Rechtsvorschriften keine übermäßigen Kosten entstehen werden, und in deren Zuge auch geprüft werden sollte, ob die Einführung der Angabe des Erzeugungsorts verarbeiteter Erzeugnisse durchführbar ist, wenn diese „wesentliche Zutaten“ (d. h. eine Zutat, die mehr als 50 % des Trockengewichts dieses Lebensmittels ausmacht) oder „charakteristische Zutaten“ (d. h. eine Zutat, die der Verbraucher üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels assoziiert) im Sinne des Artikels 2 der vorgeschlagenen EU-Verordnung betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel enthalten;

28.

fordert, dass ergänzend zu bereits bestehenden Zertifikaten oder Bezeichnungen des lokalen, regionalen und nationalen Ursprungs in den Mitgliedstaaten die Standards vereinfacht und die Glaubwürdigkeit des EU-Qualitätslogos gestärkt werden sollten;

29.

fordert die Kommission auf, bei ihren Vorschlägen für Maßnahmen im Bereich der Qualität von landwirtschaftlichen Erzeugnissen konsequent vorzugehen, was die Angaben zum Herkunftsland und die vorgeschlagene Verordnung in Bezug auf die Information der Verbraucher über Lebensmittel betrifft; vertritt die Auffassung, dass die Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse so umgesetzt werden sollte, dass die Kosten der neuen Politik sowie die Besonderheiten bestimmter Sektoren, wie des Sektors der landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse, berücksichtigt werden;

Geografische Angaben und traditionelle Spezialitäten

30.

ist der Ansicht, dass die geschützten Ursprungsbezeichnungen und die geschützten geografischen Angaben zu den Instrumenten der GAP gehören, die die Entwicklung des ländlichen Raums unterstützen, dem Schutz des kulturellen Erbes der Regionen dienen und zur Diversifizierung der Beschäftigungsmöglichkeiten im ländlichen Raum beitragen sollen;

31.

ist der Auffassung, dass geografische Angaben für die Landwirtschaft in der EU sehr wichtig sind; ist der Meinung, dass die drei Systeme zur Registrierung geografischer Angaben (für Weine, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und Nahrungsmittel) in der bisherigen Form beibehalten werden sollten;

32.

ist der Ansicht, dass das derzeitige EU-System zum Schutz von Produkten mit geografischen Angaben beibehalten werden sollte und dass alle geografischen Angaben auf EU-Ebene geschützt werden sollten; ist ferner der Auffassung, dass keine neuen nationalen oder regionalen Schutzsysteme, die parallel gehandhabt würden, geschaffen werden dürfen, da sie zu Unterschieden beim Schutzniveau führen könnten; ist der Auffassung, dass kein Bedarf an weiteren Zertifizierungssystemen zur Auszeichnung von Lebensmitteln auf Gemeinschaftsebene besteht, zumal dies eine Entwertung der bereits bestehenden Systeme bedeuten und die Verbraucher in die Irre führen würde;

33.

ist ferner der Auffassung, dass die beiden geltenden Instrumente (geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) und geschützte geografische Angaben (g. g. A.) wegen ihres hohen Erkennungswertes und des großen Erfolgs auch weiterhin verwendet werden sollten; ist der Ansicht, dass für die Verbraucher eine klarere Unterscheidung zwischen g. U. und g. g. A. vorgenommen werden muss und dass dies durch umfassende Informations- und Werbemaßnahmen geschehen kann, mit finanzieller Unterstützung der Gemeinschaft sowohl im Bereich des Binnenmarkts als auch in Drittstaaten, u. a. durch die Anhebung des Prozentsatzes der gemeinschaftlichen Kofinanzierung;

34.

vertritt die Ansicht, dass die geltenden Vorschriften der Union für geografische Angaben dahingehend ergänzt werden müssen, dass die Organisationen, die von den Mitgliedstaaten für die Verwaltung, den Schutz und/oder die Förderung des durch die Registrierung als geografische Angaben verliehenen Rechts an geistigem Eigentum benannt oder anerkannt wurden, ohne Abstriche anerkannt und gestärkt werden;

35.

ist der Ansicht, dass die Erfahrungen der Erzeuger gezeigt haben, dass es für die weitere Entwicklung von Erzeugnissen, die mit geografischen Angaben (g. A.) versehen sind, nicht ausreicht, die Produktqualität durch die Spezifizierungen „g. U.“ und „g. g. A.“ zu gewährleisten und wirksam vor missbräuchlicher Verwendung der Kürzel zu schützen; vertritt die Auffassung, dass die Rechtsvorschriften der Europäischen Union dahingehend geändert werden müssen, dass die Organisationen, die von den Mitgliedstaaten für die Verwaltung, den Schutz und/oder die Förderung der geografischen Angaben und ihrer Rechte an geistigem Eigentum benannt oder anerkannt wurden, befugt werden, das Produktionspotenzial nach fairen und nicht diskriminierenden Grundsätzen an die Nachfrage anzupassen;

36.

schlägt vor, die Rolle der Konsortien (3) als Inhaber geografischer Angaben hinsichtlich der Steuerung der Produktionsmengen oder der Verwendung der geografischen Angaben bei verarbeiteten Erzeugnissen zu stärken, wobei die Konsortien an der Koordinierung der Wirtschaftsteilnehmer beteiligt werden sollten, damit die erzeugten und auf den Markt gebrachten Mengen und die Mengen, die von den Märkten aufgenommen werden können, bestmöglich aufeinander abgestimmt werden, und damit die Konsortien außerdem an den Fördermaßnahmen mitwirken können, die sich an die Landwirte und die Verbrauchern richten; ist der Ansicht, dass auf diese Weise der Fortbestand der verschiedenen Glieder der Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebskette besser gewährleistet wäre und dass dieser Fortbestand unbedingt notwendig ist, um die Lebensfähigkeit der ländlichen Räume sicherzustellen; vertritt außerdem die Ansicht, dass die Regulierung der Quantität eine Voraussetzung für die Regulierung der Qualität ist; ist der Auffassung, dass die Rolle der Konsortien in der Gemeinschaftsregelung genau festgelegt werden sollte; vertritt die Ansicht, dass die Gepflogenheiten und Erfahrungen in den verschiedenen Ländern der Europäischen Union erfasst und bei der Festlegung der Rechte und Pflichten der Konsortien genutzt werden könnten;

37.

ist der Auffassung, dass bei all diesen Instrumenten die Registrierungsverfahren nicht um zusätzliche Kriterien erweitert werden sollten, sondern dass vielmehr eine Vereinfachung angestrebt werden sollte; stellt fest, dass die derzeitigen Verfahren für die Eintragung von „g. U.“ und „g. g. A.“ komplex und langwierig sind; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Wege zu finden, um diesen Prozess zu beschleunigen;

38.

unterstreicht, dass die Prüfung der Anträge auf Registrierung gestrafft werden muss, ist jedoch gegen eine Verkürzung des Verfahrens der Antragsprüfung durch rasche und willkürliche Ablehnung jener Anträge, die die Kommission für unzulänglich hält; ist der Ansicht, dass die ersten Kommentare der Kommission in vielen Fällen aufgrund unzulänglicher Kenntnis der betreffenden Erzeugnisse sowie der Merkmale der lokalen Märkte leider übereilt oder dem jeweiligen Fall unangemessen sind;

39.

fordert die Kommission auf, eine Studie über die angemessenen Informationen (Kennzeichnung und alle sonstigen Mittel) durchzuführen, die bei den mit den Kürzeln „g. U.“ oder „g. g. A.“ versehenen Erzeugnissen erforderlich sind, die unter dem privaten Handelsnamen eines Einzelhändlers vermarktet werden; fordert die obligatorische namentliche Angabe des Erzeugers bei Erzeugnissen mit g. U. und g. g. A., wenn das Erzeugnis unter dem Handelsnamen eines Einzelhändlers auf den Markt gelangt;

40.

ist der Ansicht, dass für den Fall, dass ein durch eine geografische Angabe geschütztes Erzeugnis als Zutat verwendet wird, die für diese geografische Angabe zuständige Stelle oder die zuständige Behörde die Möglichkeit haben muss, die Regeln für die Verwendung des Namens dieses Erzeugnisses in den Verkehrsbezeichnungen der verarbeiteten Erzeugnisse festzulegen, und befugt sein muss, eigens Kontrollen durchzuführen, um festzustellen, dass die Merkmale, das Image oder der Ruf des mit einer geografischen Angabe versehenen Erzeugnisses nicht beeinträchtig wurden; ist der Ansicht, dass die Kommission klare Leitlinien dafür festlegen muss, wie der Name der als Zutaten verwendeten Erzeugnisse mit geografischen Angaben auf dem Etikett eines verarbeiteten Erzeugnisses verwendet werden darf, um jedwede Irreführung der Verbraucher zu verhindern;

41.

befürwortet die Einführung von Gemeinschaftsregeln, die es den für die Verwaltung der geografischen Angaben zuständigen Stellen ermöglichen, Regeln für die Aufmachung ihrer Erzeugnisse festzulegen, um eine Verschlechterung der hohen Qualität dieser Erzeugnisse zu verhindern;

42.

spricht sich gegen den Gedanken aus, geografische Angaben durch Handelsmarken zu ersetzen, denn es handelt sich um grundlegend andere Rechtsinstrumente; betont, dass die bestehenden Unterschiede zwischen Handelsmarken und geografischen Angaben besser erklärt werden müssen; fordert die tatsächliche Umsetzung der geltenden Gemeinschaftsvorschriften, wonach eine Handelsmarke, die geschützte geografische Angaben/geschützte Ursprungsbezeichnungen enthält oder darauf Bezug nimmt, nicht von Wirtschaftsteilnehmern registriert werden kann, die nicht die Organisationen der Erzeuger der Produkte mit diesen geschützten geografischen Angaben/geschützten Ursprungsbezeichnungen vertreten;

43.

verlangt ferner, dass die Behörden in allen Mitgliedstaaten verpflichtet werden, die geografischen Angaben von Amts wegen umfassend zu schützen; fordert daher insbesondere die Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (4) sowie eine bessere Definitionen der geltenden Prüfverfahren in allen Phasen sowohl vor als auch nach dem Verkauf der Erzeugnisse;

44.

ist der Auffassung, dass das Instrument der garantiert traditionellen Spezialitäten (g. t. S.) beibehalten werden muss, wenngleich die entsprechenden Registrierungsvorschriften weiter zu vereinfachen sind; fordert die Kommission insofern auf, das Instrument der „g. t. S.“ zu überprüfen, die Möglichkeiten zur Beschleunigung des Antragsverfahrens zu untersuchen und nach Möglichkeiten zu suchen, wie ein besserer Produktschutz in diesem System geboten werden kann, sowie andere Wege zu erforschen, durch die gerade dieses System für die Erzeuger attraktiver gemacht werden kann; weist darauf hin, dass das Instrument der „g. t. S.“ erst vor kurzem eingeführt wurde, was erklärt, warum es sich erst langsam durchsetzt; ist der Auffassung, dass die Erzeuger besser über dieses Instrument unterrichtet werden sollten, damit es ihnen als Hinweis für bessere Qualität in der EU geläufig wird;

45.

ist der Ansicht, dass die Kenntnis traditioneller Gerichte und der Art und Weise, wie diese Gerichte über Generationen hinweg zubereitet wurden, keinesfalls verlorengehen darf, und dass die Kommission zu diesem Zweck die Einrichtung einer europäischen Wissensbank für alte Rezepte und historische Zubereitungsweisen erwägen sollte;

46.

unterstützt die Einführung von Instrumenten, mit denen die gemeinsame Förderung und Bekanntmachung von regionaltypischen und mit einem geografischen Namen versehenen Erzeugnisse von kleinen und traditionellen, lokalen und handwerklichen Betrieben ermöglicht wird, für die die Verfahren für den Zugang zu geschützten Ursprungsbezeichnungen/geschützten geografischen Angaben zu langwierig und zu kostspielig sind;

47.

weist darauf hin, dass einige geografische Angaben in Drittländern systematisch gefälscht werden, was den Ruf und das Image des so geschützten Produkts untergräbt und die Verbraucher in die Irre führt; betont, dass die Sicherstellung des Schutzes einer geografischen Angabe in einem Drittland ein langwieriges und schwieriges Verfahren für Erzeuger ist, da jedes Drittland u. U. sein eigenes spezielles Schutzsystem entwickelt hat; legt der Kommission daher nahe, die für geografische Angaben zuständigen Organisationen technisch und finanziell zu unterstützen, um die Probleme der rechtswidrigen Aneignung leichter lösen zu können;

48.

fordert einen stärkeren Schutz der geografischen Angaben

in der WTO durch die Ausweitung des Schutzes gemäß Artikel 23 des TRIPS-Übereinkommens auf alle geografischen Angaben und durch Einrichtung eines multilateralen rechtsverbindlichen Registers für geografische Angaben;

in Drittländern durch Aushandlung von bilateralen Abkommen, insbesondere mit den wirtschaftlich wichtigen Ländern;

unterstützt das Ziel der Kommission, die geografischen Angaben in den Geltungsbereich der „Handelsvereinbarung zur Bekämpfung von Fälschungen“ und in die Arbeit der künftigen „Europäischen Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie“ einzubeziehen; und

ist der Ansicht, dass die Kommission vor der Aufnahme von Verhandlungen über den Handel und während dieser Verhandlungen enger mit den Vertretungsorganisationen der Erzeuger von Produkten mit geografischen Angaben zusammenarbeiten sollte;

ist der Auffassung, dass die Erzielung echter Fortschritte im Bereich der geografischen Angaben unabdingbare Voraussetzung für eine ausgewogene Vereinbarung bei den WTO-Agrarverhandlungen ist;

49.

vertritt die Auffassung, dass die Informations- und Fördermaßnahmen hinsichtlich eines eigenen Schutzsystems für geografische Angaben verstärkt werden müssen; wünscht, dass die Kommission das Konzept der geografischen Angaben in Drittländern weiterhin fördert, insbesondere durch Erhöhung der technischen Unterstützung in Zusammenarbeit mit den europäischen Erzeugern von Produkten mit geografischen Angaben und/oder ihren Vertretungsorganisationen;

Integrierte Erzeugung

50.

hält es für erforderlich, Erzeugungssysteme wie beispielsweise die integrierte Erzeugung zu fördern, die umweltschonend sind und in denen der Düngemitteleinsatz rationell erfolgt;

51.

weist darauf hin, dass die Schaffung europaweit einheitlicher Bestimmungen für die integrierte Erzeugung bewirken würde, dass die Anstrengungen der europäischen Landwirte und Viehzüchter in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Umweltschutz und Tierschutz angesichts der Einfuhren aus Drittländern besser sichtbar werden; spricht sich dafür aus, zur gleichen Zeit eine Werbe- und Vermarktungskampagne für die integrierte Erzeugung in Europa zu veranstalten;

52.

unterstützt die Förderung von Systemen zur Erzeugung hochwertiger Nahrungsmittel gemäß den Kriterien der Nachhaltigkeit, wie beispielsweise die integrierte Erzeugung; fordert in diesem Bereich zwecks Vereinheitlichung der in den einzelnen Mitgliedstaaten bestehenden Kriterien eine Gemeinschaftsregelung, die von einer entsprechenden Werbekampagne begleitet wird, in der die Verbraucher über die wichtigsten Elemente der integrierten Erzeugung in Europa informiert werden;

Ökologische/biologische Landwirtschaft

53.

bekräftigt seine Überzeugung, dass der ökologische Landbau und die integrierte Erzeugung gesundheitlichen Nutzen für die Verbraucher und eine Garantie dafür bieten, dass bei dem entsprechenden Produktionsprozess Umweltschäden im Zusammenhang mit dem Einsatz von Dünger vermieden werden, und dass er darüber hinaus den Landwirten in der EU größere Wachstumschancen bietet, auch wenn er nicht die Lösung für das Problem der zukünftigen weltweiten Nahrungsmittelversorgung darstellt; unterstützt die jüngsten Bemühungen um die Entwicklung eines neuen EU-Öko/Bio-Siegels, das für alle in der EU erzeugten Produkte gilt;

54.

hält einen echten Binnenmarkt für Erzeugnisse aus ökologischem Landbau für notwendig, zu dessen Entstehen die Einführung eines verbindlichen EU-Logos einen wichtigen Beitrag leisten könnte; bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Unterstützung für den Rahmen, der mit der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 (5) geschaffen wurde, und hofft, dass dieser Rahmen – obschon erst vor kurzem in Kraft getreten – schnellstmöglich seine Regelungsfunktion entfaltet;

55.

betont, dass sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Europäische Union verpflichtet sind, Qualitätserzeugnisse zu fördern, aber auch, diese Produkte auf den internationalen Märkten zu schützen; hält in diesem Zusammenhang strengere Kontrollen für ökologische Erzeugnisse aus Drittländern für notwendig, um einen fairen Wettbewerb zwischen ökologischen Erzeugnissen aus der Gemeinschaft und solchen, die aus Drittländern stammen, zu gewährleisten;

56.

ist der Auffassung, dass die Kennzeichnung von Erzeugnissen aus konventionellem Landbau in einer Weise, die den Eindruck erweckt, es handele sich um aus ökologischem Landbau stammende Produkte, die Entwicklung des Binnenmarkts für ökologisch erzeugte Lebensmittel in der Europäischen Union möglicherweise beeinträchtigt; äußert sich in diesem Zusammenhang besorgt angesichts von Bestrebungen, die Verwendung des Ökosiegels auch auf Lebensmittel auszuweiten, die nicht im Einklang mit den Prinzipien des ökologischen Landbaus erzeugt wurden;

57.

hält die Zunahme privater Ökosiegel im Bereich der Non-Food-Erzeugnisse, einem stark expandierenden Sektor, der nicht unter die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 fällt, für besorgniserregend; fordert die Kommission auf zu prüfen, ob die Regelung auf diesen Sektor ausgedehnt werden sollte;

58.

unterstreicht erneut, dass für ein besseres Funktionieren des Binnenmarktes für ökologische Erzeugnisse

ökologische Erzeugnisse aus Drittstaaten denselben Anforderungen genügen müssen wie solche aus der EU und dass die diesbezügliche Überwachungstätigkeit zu intensivieren ist;

auf der aus Drittstaaten eingeführten Öko-Frischware und auf verarbeiteten ökologischen Erzeugnissen das Herkunftsland anzugeben ist, und zwar unabhängig davon, ob das Gemeinschaftslogo für ökologische Erzeugnisse verwendet wird,

die Glaubwürdigkeit des EU-Logos durch ein Programm zur Absatzförderung ökologischer Erzeugnisse vergrößert werden muss, und

die Kennzeichnung von nichtlandwirtschaftlichen Erzeugnissen, auf die im Zusammenhang mit Methoden der biologischen Erzeugung Bezug genommen wird, deutlich von der Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse des ökologischen Landbaus zu unterscheiden sein muss;

59.

begrüßt die Einrichtung von Behörden für traditionelle und ökologische Produkte auf der Ebene der Mitgliedstaaten; hält es für notwendig, dass jeder Mitgliedstaat über öffentliche oder private Einrichtungen verfügt, die von Erzeugern und Verbrauchern gleichermaßen anerkannt werden und der Förderung und Validierung der ökologischen und hochwertigen Produktion in ihrem Land dienen;

60.

fordert die Kommission auf darzulegen, wie sie den örtlichen Handel mit umweltfreundlich erzeugten landwirtschaftlichen Erzeugnissen fördern will;

Private Zertifizierungssysteme

61.

betont, dass private Zertifizierungssystem beim gegenwärtigen Stand der Dinge keine zusätzlichen Informationen über die Qualität der betreffenden Erzeugnisse liefern, sondern vielfach eine weitere finanzielle und bürokratische Belastung darstellen, was den Zugang der Landwirte zum Markt angeht;

62.

fordert eine Erfassung aller privaten Systeme zur Qualitätszertifizierung, die die europäischen Erzeuger zusätzlich zu den bereits in den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften festgelegten obligatorischen Qualitätsvorschriften anwenden müssen; unterstützt die Schaffung eines gemeinschaftlichen legislativen Rahmens grundlegender Prinzipien, der einem transparenten Funktionieren der betreffenden privaten Zertifizierungssysteme dient;

63.

unterstützt die Kommission bei ihrer Initiative, Leitlinien für vorbildliche Methoden bei der Handhabung aller Systeme im Zusammenhang mit der Qualitätspolitik für landwirtschaftliche Erzeugnisse zu erarbeiten, wobei diese Systeme von den Akteuren einzuhalten sind und eine Reihe von Anhaltspunkten beinhalten sollten, die den Erzeugern Hilfestellung bei der Erhöhung des Mehrwerts ihrer Produkte geben, der gegenseitigen Anerkennung der Zertifizierungssystemen förderlich sind und die Erzeuger in die Erarbeitung dieser Systeme einbeziehen, und in deren Rahmen gemeinsam mit den Erzeugerorganisationen daran gearbeitet wird, den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der Zertifizierung klein zu halten, damit die für die Landwirte anfallenden Kosten weitestmöglich gesenkt werden;

Informations- und Werbemaßnahmen

64.

bedauert, dass die Kommission in ihrer Mitteilung nicht darauf eingeht, dass die so dringend erforderlichen Fördermaßnahmen, mit denen gewährleistet werden soll, dass die von den europäischen Landwirten in den Bereichen Qualität, Lebensmittelsicherheit und Umweltschutz durchgeführten Maßnahmen rentabel sind, verstärkt werden müssen; ist der Auffassung, dass die vorhandenen EU-Förderinstrumente einer Reform zur Verbesserung ihrer Wirksamkeit bedürfen; schlägt in diesem Zusammenhang vor, dass die kürzlich im Weinsektor eingeführten Förderbeihilfen auf den Markt in der Europäischen Union ausgedehnt werden;

65.

hält es für notwendig, über den Nutzen der europäischen Politik für Qualität und Sicherheit der Lebensmittel so umfassend und so wirksam wie möglich zu informieren; empfiehlt, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen um Information und Förderung der Normen für die Qualität und Sicherheit der in der EU erzeugten Lebensmittel ausbauen;

66.

schlägt vor, dass diese Aufgabe, geografische Angaben bekannt zu machen oder Informationen darüber zu liefern, von öffentlichen und/oder privaten Stellen, Personen oder Organisationen übernommen werden könnte;

67.

ist der Ansicht, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten in Anbetracht der Bedeutung des europäischen Marktes für die Erzeuger von Produkten mit geografischen Angaben zusätzliche Finanzmittel für die Förderprogramme im Binnenmarkt bereitstellen müssen und zugleich die Mittel für die Förderkampagnen in Drittländern weiter aufstocken müssen;

68.

betont, dass sich die Informationspolitik nicht nur an die Verbraucher, sondern auch an die Erzeuger richten muss, da deren Vorgehen eng mit ihrer Kenntnis des Markts und der Bewertung der Qualität ihrer Produkte durch die Verbraucher zusammenhängen;

69.

hebt hervor, dass die Finanzierung einschlägiger Maßnahmen durch die EU eine ganz erhebliche Rolle spielen kann, insbesondere wenn Mittel, die aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bereitgestellt werden; verweist jedoch darauf, dass die Vergabe von Krediten an Kleinerzeuger vor dem Hintergrund der Weltfinanzkrise an immer strengere Auflagen geknüpft ist, wodurch Kleinerzeuger nur noch stark eingeschränkten Zugang zu der Kofinanzierung haben, die in den Programmen für die Entwicklung des ländlichen Raums vorgesehen ist; legt der Kommission in diesem Zusammenhang nahe, eine Harmonisierung des Agrarkreditsystems auf Unionsebene in Erwägung zu ziehen;

70.

spricht sich dafür aus, dass die Landwirte selbst auf den Märkten für Agrarerzeugnisse Stände für lokale saisonale Erzeugnisse betreiben, da dies angemessene Preise für qualitativ hochwertige Produkte gewährleisten, die Verbindung zwischen dem Produkt und der Region, aus der es stammt, stärken und es den Verbrauchern ermöglichen würde, eine sachkundige und an der Qualität orientierte Wahl zu treffen; hält es für empfehlenswert, dass die Mitgliedstaaten die Schaffung von Verkaufseinrichtungen fördern, in denen die Erzeuger den Verbrauchern ihre Erzeugnisse direkt anbieten;

71.

regt die Schaffung von Programmen zur Förderung des Verkaufs auf lokalen Märkten an, um lokale und regionale Verarbeitungs- und Vermarktungsinitiativen zu unterstützen; vertritt die Ansicht, dass diese Aufgabe beispielsweise von Erzeugergenossenschaften übernommen werden könnte, die zu einer Erhöhung der Wertschöpfung im ländlichen Raum beitragen;

*

* *

72.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P6_TA(2009)0098.

(2)  ABl. C 328 vom 26.10.1998, S. 232.

(3)  Z.B. consortium in Italien, consejo regulador in Spanien und organisme de défense et de gestion oder détenteur d'IG in Frankreich.

(4)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.

(5)  ABl. L 189 vom 20.7.2007, S. 1.


7.1.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 4/34


Donnerstag, 25. März 2010
Auswirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Entwicklungsländer und auf die Entwicklungszusammenarbeit

P7_TA(2010)0089

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu den Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Entwicklungsländer und auf die Entwicklungszusammenarbeit (2009/2150(INI))

2011/C 4 E/06

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des G20-Gipfels vom 24./25. September 2009 in Pittsburgh und des G20-Gipfels vom 2. April 2009 in London,

in Kenntnis des G8-Gipfels vom 8.-10. Juli 2009 in L’Aquila, Italien,

in Kenntnis der UN-Millenniumserklärung vom 8. September 2000, die die Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) als Kriterien enthält, die von der Völkergemeinschaft unter anderem zur Beseitigung von Armut und Hunger gemeinsam aufgestellt wurden,

unter Hinweis auf den Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik (1) und den EU-Verhaltenskodex für Komplementarität und Arbeitsteilung in der Entwicklungspolitik (2),

in Kenntnis des Monterrey-Konsenses, der auf der Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung, die vom 18.-22. März 2002 in Monterrey, Mexiko, stattfand, verabschiedet wurde,

in Kenntnis der Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe (2005) und des Aktionsplans von Accra (2008),

unter Hinweis auf den aktualisierten Bericht des Internationalen Währungsfonds (IWF) über die Auswirkungen der globalen Finanzkrise auf einkommensschwache Länder („The Implications of the Global Financial Crisis for Low-Income Countries – An Update“) vom September 2009,

in Kenntnis des im Oktober 2009 veröffentlichten Berichts des IWF mit dem Titel „Weltwirtschaftsvorschau – den Wiederaufschwung unterstützen“ („Global Economic Outlook – Sustaining the Recovery“),

in Kenntnis des im Januar 2010 veröffentlichten Berichts des IWF „Global Economic Outlook Update“ („Weltwirtschaftsvorschau aktualisiert“),

in Kenntnis des im September 2009 veröffentlichten Berichts der Weltbank mit dem Titel „Die Herausforderung, der sich einkommensschwache Länder in der weltweiten Rezession stellen müssen“ („The Challenge Facing Low-Income Countries in the Global Recession“),

in Kenntnis des im Juni 2009 veröffentlichten Berichts der Weltbank mit dem Titel „Globale Entwicklungsfinanzierung: Pläne für einen globalen Wiederaufschwung“ („Global Development Finance: Charting a Global Recovery 2009“),

unter Hinweis auf den Bericht der Weltbank „Global Economic Prospects – Crisis, Finance and Growth“ (Weltwirtschaftsaussichten – Krise, Finanzen und Wachstum), der im Januar 2010 veröffentlicht wurde,

in Kenntnis des im Oktober 2009 veröffentlichten Europäischen Entwicklungsberichts mit dem Titel „Die staatliche Fragilität in Afrika überwinden – ein neues europäisches Konzept schmieden“ („Overcoming Fragility in Africa – Forging a New European Approach“),

in Kenntnis der von der Beraterfirma HTSPE vorbereiteten Studie mit dem Titel „The Aid Effectiveness Agenda: Benefits of a European Approach“ („Die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe: Vorteils eines europäischen Konzepts“), die von der Kommission in Auftrag gegeben und im Oktober 2009 veröffentlicht wurde,

in Kenntnis des im September 2009 veröffentlichten Berichts der MDG Gap Task Force der Vereinten Nationen mit dem Titel „Stärkung der globalen Entwicklungspartnerschaft in Krisenzeiten“ („Strengthening the Global Partnership for Development in a Time of Crisis“),

unter Hinweis auf den UNCTAD-Bericht „Trade and Development 2009“ (Bericht über Handel und Entwicklung 2009), der im September 2009 veröffentlicht wurde,

in Kenntnis des UNCTAD-Berichts „The Least Developed Countries Report 2009: The State and Development Governance“ (Die am wenigsten entwickelten Länder: Staat, Regierung und Entwicklung),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. November 2009 zum FAO-Gipfeltreffen und zur Ernährungssicherheit (3),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Oktober 2009 zu den Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Entwicklungsländer und die Entwicklungszusammenarbeit (4),

unter Hinweis auf seine Anhörung zur den Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise auf die Entwicklungsländer und die Entwicklungszusammenarbeit vom 10. November 2009 und insbesondere auf den Beitrag von Professor Guttorm Schjelderup zu illegalen Geldströmen und Steueroasen,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Oktober 2009 zum Gipfeltreffen der G20 vom 24./25. September 2009 in Pittsburgh (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2009 zu den Jahresberichten 2007 der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) (6),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 2006 zum neuen Finanzierungsmechanismus für die Entwicklung im Rahmen der MDG (7),

unter Hinweis auf die gemeinsame Entschließung zu den Auswirkungen der Finanzkrise auf die AKP-Staaten, die am 3. Dezember 2009 von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU in Luanda angenommen wurde,

unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs vom 6. November 2008 zur Rechtsgrundlage des Beschlusses 2006/1016/EG (8),

unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des Gemeinschaftssystems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (9),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 8. April 2009 mit dem Titel „Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Bewältigung der Krise“ (KOM(2009)0160),

in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommission vom 5. April 2005 mit dem Titel „Neue Finanzierungsquellen für Entwicklung: eine Überprüfung der Optionen“ (SEK(2005)0467),

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ vom 18. und 19. Mai 2009 zum Thema „Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Bewältigung der Krise“,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 15. September 2009„Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung – politischer Rahmen für ein gemeinsames Konzept der Europäischen Union“ (KOM(2009)0458) und der Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten und auswärtige Beziehungen vom 17. November 2009 zur Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung und des Handlungsrahmens für die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe,

unter Hinweis auf die UN-Konferenz über die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise und ihre Auswirkungen auf die Entwicklung sowie unter Hinweis auf die Annahme der Ergebnisse der Konferenz durch die UN-Generalversammlung im Rahmen der Resolution 63/303 vom 9. Juli 2009,

unter Hinweis auf die am 28. und 29. Mai 2009 in Paris veranstaltete Konferenz über die innovativen Finanzierungsmechanismen und die vom 28. November bis 2. Dezember 2008 in Doha abgehaltene Internationale Konferenz über Entwicklungsfinanzierung,

in Kenntnis der Empfehlungen des Sachverständigenausschusses des Präsidenten der UN-Vollversammlung zu Reformen des internationalen Währungs- und Finanzsystems, die im März 2009 veröffentlicht wurden,

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel und der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses und des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A7-0034/2010),

A.

in der Erwägung, dass die Schwellen- und Entwicklungsländer 2009 verglichen mit der Wachstumsrate von 6,1 % im Jahre 2008 nur um 2,1 % gewachsen sind,

B.

in der Erwägung, dass der Weltwarenhandel 2009 voraussichtlich um 17 % zurückgehen wird, während Investitionen in Handel und Infrastrukturen infolge der Kreditklemme ins Stocken geraten, und in der Erwägung, dass die am wenigsten entwickelten Länder von der Krise besonders schwer getroffen wurden,

C.

in der Erwägung, dass sich die internationalen Finanzinstitutionen bemühen, dem Bedarf der Entwicklungsländer gerecht zu werden, und gravierende Kreditengpässe zu gewärtigen haben werden, wenn nicht mehr Kapital aufgebracht wird,

D.

in der Erwägung, dass die Auswirkungen der weltweiten Krise auf die Entwicklungsländer mit mittlerem Einkommen nicht außer Acht gelassen werden sollten,

E.

in der Erwägung, dass die Lücken bei der Reglementierung, der Aufsicht und der Kontrolle des Finanzsektors, die Mängel der vorhandenen Überwachungs- und Frühwarnsysteme wie auch gewisse politische Maßnahmen der internationalen Finanzinstitute eine systemimmanente Krise globalen Ausmaßes beschleunigt und verursacht haben, was eine Reform der bestehenden Paradigmen erfordert, die einen internationalen Ausgleich und die Teilung der Lasten umfassen sollte,

F.

in der Erwägung, dass Steueroasen ein Geldversteck und Anreize bieten, die gute Regierungsführung, insbesondere was die Besteuerung und den Rechtsstaat betrifft, zu untergraben; in der Erwägung, dass illegale Kapitalströme aus den Entwicklungsländern auf 641-941 Mrd. Dollar veranschlagt werden und damit ungefähr dem Zehnfachen des Wertes der weltweiten Entwicklungshilfe entsprechen,

G.

in der Erwägung, dass dem Jahresbericht 2008 von Transparency International zufolge die weltweite Korruption bereits ein Ausmaß von 50 Mrd. US $ erreicht hat, die fast der Hälfte des Gesamtumfangs der weltweiten ODA und der Investitionen entsprechen, die notwendig sind, um die Ziele im Bereich Trinkwasser und Hygiene zu erreichen,

H.

in der Erwägung, dass die Europäische Union der größte Hilfegeber ist, die ungefähr 60 % der globalen Hilfsströme im Jahre 2008 bereitstellt, und dass nach Schätzungen der Kommission 2009 ein Defizit von 22 Mrd. US $ in Bezug auf die eingegangenen Verpflichtungen für die öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) entstehen wird,

I.

in der Erwägung, dass der durch die weltweite Krise verursachte Rückgang der Produktion der hochentwickelten Volkswirtschaften unvermeidlich zu einem Einbruch bei der staatlichen Entwicklungshilfe zu einem Zeitpunkt führen wird, wenn Hilfe von außen für die Entwicklungsländer von größter Bedeutung sein wird,

J.

in der Erwägung, dass alle EU-Zusagen (99 %) faktisch auf bestehenden Verpflichtungen beruhen, dass 8,8 Mrd. EUR vorgezogen sind, d.h. die Gefahr besteht, dass in den nächsten Jahren weniger Entwicklungshilfe verfügbar sein wird,

K.

in der Erwägung, dass ein europäisches Konzept hinsichtlich der Wirksamkeit der Hilfe für den Zeitraum 2010 bis 2015 Effizienzgewinne in der Größenordnung zwischen 3 – 6 Mrd. EUR jährlich verbuchen könnte,

1.

ist sich schmerzlich bewusst, dass in den letzten zwei Jahren weltweite (ernährungs-, energie-, klima-, finanz-. wirtschafts- und sozialpolitische) Krisen aufeinander gefolgt sind, die schwerwiegende Auswirkungen auf die Industrie und die Schwellenländer haben, jedoch verheerende Auswirkungen auf die armen Bevölkerungsgruppen in den Entwicklungsländern haben, wobei mehr als 200 Millionen Arbeitnehmer weltweit extremer Armut ausgesetzt sind und mehr als ein Sechstel der Weltbevölkerung Hunger leidet;

2.

unterstreicht, dass die EU in der Pflicht steht, den Entwicklungsländern bei der Bewältigung der Lasten aufgrund der weltweiten Wirtschaftskrise und des Klimawandels, für die sie nicht verantwortlich sind, Hilfestellung zu leisten; fordert die Mitgliedstaaten diesbezüglich mit Nachdruck auf, ihren Zusagen gegenüber den Entwicklungsländern bei ihrer ODA uneingeschränkt nachzukommen;

3.

verlangt die Bekräftigung der Verpflichtungen, die Millenniums-Entwicklungsziele bis 2015 zu erreichen, und fordert ein stärker koordiniertes Vorgehen mit Blick auf die Überprüfung der MDG im Jahr 2010; fordert die Mitgliedstaaten auf, den UN-MDG-Gipfel 2010 nachdrücklich zu unterstützen und sich diesbezüglich auf einen gemeinsamen Standpunkt zu einigen;

4.

fordert die Mitgliedstaaten auf, ihren ODA-Verpflichtungen sowohl auf bilateraler wie auch auf multilateraler Ebene uneingeschränkt nachzukommen;

5.

fordert die Mitgliedstaaten auf, die ODA-Finanzvolumen zu erhöhen, um ihr kollektives Ziel einer Quote von 0,56 % ODA/Bruttonationaleinkommen (BNE) bis 2010 und das Ziel von 0,7 % ODA/BNE bis 2015 zu erreichen; fordert ferner, dass sie ihre Bemühungen beschleunigen, die Wirksamkeit der Hilfe durch die Umsetzung der Pariser Erklärung und den Aktionsplan von Accra zu verbessern, indem sie ihre Aktionen untereinander besser koordinieren, die Vorhersehbarkeit und die Dauerhaftigkeit der Hilfsmechanismen verbessern, das Tempo der Hilfslieferungen beschleunigen, die Aufhebung der Bindung der Hilfe betreiben sowie die Aufnahmekapazität der Hilfsempfänger vergrößern; unterstützt die neue internationale Initiative für die Transparenz der Hilfe, die die Verfügbarkeit und die Zugänglichkeit der Informationen über die Hilfe verbessern und dadurch ihre Legitimität vergrößern und ermöglichen soll, sich zu vergewissern, dass sie auf die wirksamste Weise verwendet wird, um die Armut zu bekämpfen; ruft diejenigen Mitgliedstaaten, die sich dieser Initiative noch nicht angeschlossen haben, auf, dies zu tun;

6.

betont, dass die Erfüllung der ODA-Verpflichtungen zwar zwingend notwendig ist, jedoch nicht ausreicht, was die Bewältigung des Entwicklungsnotstands angeht, und wiederholt seine Forderung an die Kommission, die bereits vorhandenen innovativen Finanzierungsinstrumente für die Entwicklung aktiv zu fördern und rasch zusätzliche innovative Ressourcen ausfindig zu machen;

7.

nimmt mit Besorgnis die Einschränkungen bei der ODA für das Gesundheitswesen – insbesondere in Bezug auf die Rechte auf dem Gebiet der sexuellen und reproduktiven Gesundheit – die für die Verwirklichung der MDG von entscheidender Bedeutung sind, zur Kenntnis; weist darauf hin, dass gesunde und leistungsfähige Arbeitskräfte eine Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung sind;

8.

fordert die Kommission auf, die Reform der internationalen Entwicklungszusammenarbeit weiter voranzutreiben;

9.

betont, dass die laufende Reform der internationalen Hilfearchitektur das bisher für die Entwicklung Erreichte nicht in Frage stellen sollte und nicht zum Feigenblatt für die Mitgliedstaaten, die versuchen, ihre Versprechen nicht zu halten, werden darf;

10.

ist der Auffassung, dass allein das Volumen der Mittel für die Entwicklungshilfe nicht ausreicht, um Aussagen über die Effektivität und Effizienz der EU-Entwicklungshilfemaßnahmen zu treffen;

11.

ist der Auffassung, dass die Überwindung der Finanz- und Wirtschaftskrise weiterhin Priorität haben sollte;

12.

unterstreicht die Notwendigkeit, weiter Hilfe zu leisten und diese ständig an neue Gegebenheiten und Rahmenbedingungen anzupassen;

13.

unterstreicht, dass die weltweite Wirtschaftskrise eine verstärkte Entwicklungszusammenarbeit – in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht – erforderlich gemacht hat;

14.

unterstreicht, dass die Kreditklemme, die durch die Rezession hervorgerufene Unsicherheit und der Rückgang beim Handelsvolumen, bei den Investitionen und bei den Heimatüberweisungen der Migranten auf internationaler Ebene die Kanäle sind, über die die Krise von den Industrieländern auf die Entwicklungsländer übertragen wurde, und weist darauf hin, dass es in all diesen Bereichen notwendig ist, dass die Union entsprechende Initiativen ergreift und auf konzertierte, umfassende und in sich schlüssige Weise ihre Präsenz auf der internationalen Bühne ausbaut;

15.

fordert den Rat und die Kommission auf, bei der Überprüfung ihrer Instrumente und Politiken der Entwicklungszusammenarbeit außerdem darauf zu achten, unbeabsichtigte Effekte auf die Volkswirtschaften in den Entwicklungsländern wie eine zunehmende Abhängigkeit von Entwicklungshilfetransfers mit negativen Auswirkungen auf Wachstum, Löhne und Beschäftigung sowie die Etablierung von profitorientierten Strukturen und Korruption so gering wie möglich zu halten;

16.

fordert den Rat und die Kommission auf, die Koordination von bilateraler und multilateraler Entwicklungszusammenarbeit zu verbessern, da Mängel in diesem Bereich zu den Hauptursachen mangelnder Wirksamkeit von Entwicklungshilfe gehört;

17.

räumt ein, dass die Lücken bei der Reglementierung, der Aufsicht und der Kontrolle des Finanzsektors sowie gewisse von den Finanzinstitutionen verfolgte politische Strategien sich als unwirksam erwiesen haben, die Krise zu verhindern, sondern sogar deren negativen Auswirkungen verstärkt haben; unterstreicht, dass im Gegensatz zu dem, was in den Industriestaaten geschehen ist, solche Auflagen die Fähigkeit der Entwicklungsländer, auf den Wirtschaftsabschwung durch die Annahme von steuerlichen Anreizmaßnahmen zu reagieren, drastisch verringert haben;

18.

unterstreicht, dass die Wirtschafts- und Finanzkrise eine globale Reaktion erfordert, dass keine Finanzinstitution, kein Marktsegment und kein Territorium der Regulierung bzw. der Kontrolle entgehen darf und dass Transparenz und Verantwortlichkeit aller Akteure die Grundlage für eine neue internationale Finanzordnung sein müssen;

19.

begrüßt auf der einen Seite die verbesserten Kreditfazilitäten für einkommensschwache Länder, die durch die internationalen Finanzinstitutionen ermöglicht wurden, mit höheren armutsorientierten Ausgaben und einem Fokus auf Armutsverringerung und wachstumsorientierten Ausgaben in Entwicklungsländern; zeigt sich jedoch überaus besorgt über das Risiko und die Gefahr, dass die Verschuldung der Entwicklungsländer zunimmt und über die Entfesselung einer neuen Schuldenkrise; verlangt umgehende Reformen der internationalen Finanzinstitutionen durch die Regierungen;

20.

fordert die Kommission auf, den Vorschlag der Weltbank zu prüfen, einen „Vulnerability Fund“ (Nothilfe-Fonds) einzurichten, über den die Ernährungssicherheit, der soziale Schutz und die menschliche Entwicklung finanziert werden sollen;

21.

fordert die Führer der G20-Staaten auf, unverzüglich der beim Gipfel im September 2009 in Pittsburgh eingegangenen Verpflichtung, die globale Entwicklungsarchitektur zu reformieren und in diesem Rahmen mindestens 5 % der IWF-Quoten an die Schwellen- und Entwicklungsländer und mindestens 3 % der Weltbank-Stimmanteile an die Entwicklungs- und Übergangsländer umzuverteilen, nachzukommen;

22.

betont, wie notwendig eine Reform der internationalen Ordnungspolitik ist, um eine bessere Vertretung der Entwicklungsländer in Entscheidungsgremien zu gewährleisten; schlägt zu diesem Zweck vor, die G20 um mindestens einen Vertreter der Entwicklungsländer zu erweitern, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder, der der amtierende Präsident der G77 sein könnte;

23.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der Förderung und dem Schutz menschenwürdiger Arbeit sowie der Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Diskriminierung und von Kinderarbeit besonderes Augenmerk zu widmen und dafür die Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation, deren Rolle gestärkt werden muss, zu befolgen;

24.

unterstreicht die Notwendigkeit, zu einem internationalen ordnungspolitischen System überzugehen, das die anfälligsten Bevölkerungsgruppen und Länder schützt, vor allem diejenigen, die am schlimmsten von der Krise betroffen sind und die über unwirksame bzw. überhaupt keine Sicherheitsnetze verfügen;

25.

stellt fest, dass die Mitglieder des IWF eine Zuweisung von 250 Mrd. US $ Sondererziehungsrechten (SZR) gebilligt haben und dass nur 18 Mio. US $ SZR an die Entwicklungsländer gehen werden; fordert die Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft nachdrücklich auf, den Soros-Vorschlag zu prüfen, dass die reichen Länder ihre SZR an einen Fonds für globale öffentliche Güter, wie die Bekämpfung des Klimawandels und die Beseitigung der Armut, übertragen sollten;

26.

fordert den Rat und die Kommission auf, sich für die auf dem G20 Gipfel vereinbarte Aufstockung der Mittel der internationalen Finanzinstitutionen einzusetzen;

27.

fordert den Rat und die Kommission auf, eine ehrgeizige Reform des IWF zu befürworten;

28.

tritt dafür ein, die makroökonomische Zusammenarbeit im Rahmen der G20 zu intensivieren, die Rolle des Systems der Vereinten Nationen zu stärken und die internationalen Finanzinstitutionen einer Reform zu unterziehen, um auf konzertierte Weise auf die Krise und ihre Auswirkungen in den Entwicklungsländern zu reagieren;

29.

bedauert, dass der Finanzsektor noch nicht alle Konsequenzen aus dieser beispiellosen Krise gezogen hat, obwohl er von umfangreichen staatlichen Rettungspaketen profitiert hat; begrüßt diesbezüglich die Verpflichtung der G20-Führer auf dem Gipfeltreffen im September 2009 in Pittsburgh, dafür Sorge zu tragen, dass der Finanzsektor für die Kosten der Krise, die bisher von den Steuerzahlern, anderen Bürgern und den öffentlichen Diensten sowohl in den Industrieländern als auch in den Entwicklungsländern getragen wurden, eine Entschädigung zahlt;

30.

ist der festen Überzeugung, dass eine Besteuerung des Bankensystems ein fairer Beitrag des Finanzsektors zur weltweiten sozialen Gerechtigkeit wäre; verlangt ferner eine internationale Abgabe auf Finanztransaktionen, um das gesamte Steuersystem gerechter zu machen und zusätzliche Ressourcen zur Finanzierung von Entwicklung, globaler öffentlicher Güter, einschließlich der Anpassung der Entwicklungsländer an den Klimawandel und seine Auswirkungen und dessen Eindämmung, zu schaffen;

31.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine Mitteilung zu der Frage vorzulegen, wie eine Steuer auf internationale Finanztransaktionen – neben anderen Zielsetzungen – zur Verwirklichung der MDG, zur Korrektur der weltweiten Ungleichgewichte und zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung in der Welt beitragen kann;

32.

spricht sich dafür aus, dass in dem Bericht, den der IWF für das nächste Treffen der G20 über den Beitrag, den das Finanzsystem aufgrund der Belastungen im Zusammenhang mit den verschiedenen von Regierungen vorgenommenen Interventionen leisten muss, vorbereitet, alle direkten und indirekten Belastungen berücksichtigt werden, die für die öffentlichen Finanzen entstehen, insbesondere die Auswirkungen auf die Haushalte der Entwicklungsländer.

33.

nimmt mit großer Besorgnis zur Kenntnis, dass die Entwicklungsländer im Jahr 2010 voraussichtlich eine Finanzlücke von 315 Mrd. US $ zu erwarten haben und dass ein wachsender steuerlicher Notstand in den anfälligsten Ländern die 11,6 Mrd. US $ Kernausgaben für Bildung, Gesundheit, Infrastruktur und sozialen Schutz gefährdet; hält es daher für angemessen, die Möglichkeit einer Vereinbarung mit Gläubigerländern über den Erlass eines befristeten Moratoriums oder eines Schuldenerlasses für die ärmsten Länder zu untersuchen, um sie in die Lage zu versetzen, antizyklische steuerpolitische Maßnahmen umzusetzen, um die schwerwiegenden Auswirkungen der Krise abzumildern; schlägt vor, dass Anstrengungen unternommen werden, um Vereinbarungen über ein transparentes Schlichtungsverfahren bei Verschuldung zu ermöglichen;

34.

begrüßt die Initiativen der Mitgliedstaaten zur Durchsetzung von freiwilligen Abgaben auf Emissionen des Luft- und Seeverkehrs als Beitrag, um die Kosten, den Klimawandel in den Entwicklungsländern einzudämmen und sich an ihn anzupassen, zu finanzieren, und fordert alle Mitgliedstaaten auf, die Einführung ähnlicher Abgaben in Betracht zu ziehen;

35.

fordert im Einklang mit seiner Entschließung vom 21. Oktober 2008 die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, sich im Rahmen des Emissionshandelssystems der Europäischen Union darauf zu einigen, mindestens 25 % der aus der Versteigerung von Kohlenstoffemissionsrechten erzielten Einkünfte mittels staatlicher Investitionen bereitzustellen, um die Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, den Klimawandel wirksam zu bewältigen;

36.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle Maßnahmen zu unterstützen, mit denen der Klimawandel, dessen Hauptopfer die Entwicklungsländer sind, bekämpft werden kann, und in diesem Zusammenhang einen Schwerpunkt auf den Transfer geeigneter Technologien zu legen;

37.

ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, ein verstärktes Augenmerk auf den Bezug zwischen ökologischer Krise und Unterentwicklung zu richten, und fordert sie nachdrücklich auf, nachhaltige Entwicklung und umweltverträgliches Wirtschaftswachstum zu strategischen Prioritäten für die EU zu machen; fordert die EU nachdrücklich auf, zusätzliches Geld für ihre Verbindlichkeiten zur Bekämpfung des Klimawandels in den Entwicklungsländern bereitzustellen und auch die wachsende Zahl von Umweltflüchtlingen zu berücksichtigen;

38.

begrüßt die vom Europäischen Rat im Oktober 2009 abgegebene Zusage, bei der Bekämpfung des Klimawandels die MDG nicht zu untergraben; fordert den Rat mit Nachdruck auf, sich so schnell wie möglich und im Rahmen der Schlussfolgerungen des Kopenhagener Gipfels sowie der von den G20 erzielten Kompromisse auf feste finanzielle Zusagen zu einigen, die die Entwicklungsländer in die Lage versetzen, die Verschlechterung der Klimasituation zu bewältigen, und sicherzustellen, dass die aufgrund der Wirtschaftskrise erforderliche Unterstützung nicht zu einem Rückfall in eine übermäßige Auslandsverschuldung führt;

39.

betont die entscheidende Bedeutung von Geldüberweisungen der Migranten, da das Kapital direkt die Zielbevölkerung in den Entwicklungsländern erreicht, die solche Gelder rasch für dringende Bedürfnisse verwenden kann; fordert die Mitgliedstaaten und die Empfängerländer auf, den Zahlungsverkehr zu erleichtern und auf die Senkung ihrer Kosten hin zu arbeiten;

40.

begrüßt die Verpflichtung der G8-Führer auf dem Gipfeltreffen vom Juli 2009 in L’Aquila, Italien, die Kosten von Geldüberweisungen innerhalb von fünf Jahren von 10 % auf 5 % zu senken; ist der Auffassung, dass ein stärkerer Wettbewerb und ein weiter gefasster Regelungsrahmen wesentliche Maßnahmen darstellen, um die mit Überweisungstransaktionen verbundenen Kosten zu senken, indem die Übernahme neuer Technologien beschleunigt und gleichzeitig die finanzielle Einbeziehung der Armen in den Entwicklungsländern gefördert wird;

41.

unterstützt die Schaffung gemeinsamer öffentlich-öffentlicher und öffentlich-privater Entwicklungsinitiativen unter staatlicher Führung mit der Unterstützung privater Geber und im Einklang mit den Prioritäten der Partnerländer als ein Mittel, verantwortungsvolle und nachhaltige Direktinvestitionen in den Entwicklungsländern zu erhöhen und den Technologietransfer zu erleichtern;

42.

verweist auf die entscheidende Rolle der Organisationen der Zivilgesellschaft, der kommunalen Behörden und der dezentralisierten Zusammenarbeit bei der Bewältigung der Folgen der Wirtschaftskrise und im Entwicklungsprozess; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang dazu auf, die Dezentralisierung zu dem Bereich zu machen, auf den sich die europäische Finanzhilfe in den Entwicklungsländern konzentriert;

43.

begrüßt die Annahme des FLEX-Mechanismus für anfällige Länder, um förderungswürdige Länder Afrikas, der Karibik und des Pazifischen Raums (AKP) zu unterstützen, die sozialen Folgen der Krise zu bewältigen, und drängt darauf, dass die Gelder rasch ausgegeben werden; äußert jedoch seine Besorgnis darüber, wie die Kommission die durch die jetzige vorgezogene Budgethilfe entstandene Finanzierungslücke in den kommenden Jahren zu schließen gedenkt;

44.

hält den Handel für den wichtigsten Motor für Wirtschaftswachstum und Armutsverringerung in den Entwicklungsländern und fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, ihren internationalen Einfluss geltend zu machen, so dass die Entwicklung weiterhin im Mittelpunkt der Verhandlungen der Doha-Runde steht und diese zu einem erfolgreichen, fairen und entwicklungsorientierten Abschluss gelangt, und gleichzeitig den armutsorientierten Fokus der EU-Handelshilfepolitik hervorzuheben;

45.

unterstreicht, dass die EU gemäß Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dafür sorgen muss, dass ihre Handels-, Sicherheits-, Migrations- und Landwirtschaftspolitik sowie ihre sonstigen politischen Maßnahmen einerseits kohärent dazu dienen, den Entwicklungsländern zugute kommen und andererseits ein faires internationales Finanz- und Handelssystem zu fördern, das sich auch günstig auf die Entwicklung auswirkt;

46.

verweist darauf, dass der Grundsatz der Politikkohärenz im Dienste der Entwicklung, der in den EU-Verträgen verankert ist, ein Schlüsselelement für die Verwirklichung der MDG darstellt; fordert die EU dementsprechend mit Nachdruck auf, eine Handelspolitik zu entwickeln, die in sich schlüssig ist und im Einklang mit der Verwirklichung der MDG steht; fordert die Ausarbeitung solider rechtlicher Mechanismen, um zu gewährleisten, dass die EU über ihre Verpflichtung zur Politikkohärenz Rechenschaft ablegen muss;

47.

fordert eine bessere Kohärenz der Entwicklungshilfe und anderer Politikbereiche der EU; stellt fest, dass beispielsweise die Vermarktung von EU-subventionierten landwirtschaftlichen Erzeugnissen der Schaffung gesunder Märkte für die Erzeugnisse armer ortsansässiger Landwirte zuwider laufen und so den Erfolg der Bemühungen im Rahmen der Projekte zur Förderung der lokalen Landwirtschaft zunichte machen kann;

48.

ist davon überzeugt, dass ein ausgewogener, fairer und entwicklungsorientierter Abschluss der Doha-Runde die wirtschaftliche Erholung von der Krise beschleunigen würde und dazu beitragen könnte, die Armut in den Entwicklungsländern zu lindern, hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen und die Verbraucherpreise zu senken; ist daher ernsthaft besorgt über die mangelnden Fortschritte bei den Verhandlungen der Doha-Runde;

49.

weist darauf hin, dass zur Verwirklichung einer größeren Finanzstabilität und einer besseren Funktionsweise des Welthandelssystems im Rahmen der WTO der Weg hin zu einem neuen internationalen Währungs- und Finanzsystem eingeschlagen werden muss, das auf multilateralen Regeln basiert, die den spezifischen Problemen der Entwicklungsländer Rechnung tragen, und das sich in den Rahmen der Vereinten Nationen einfügt;

50.

erinnert daran, dass die Strategie für Handelshilfe dazu dient, den Entwicklungsländern und den am wenigsten entwickelten Ländern zu helfen, die Handelsabkommen auszuhandeln, umzusetzen und davon zu profitieren, ihren Handel auszuweiten und die Beseitigung der Armut zu beschleunigen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Verpflichtungen für das EU-weite Ziel von 2 Milliarden Euro pro Jahr bis 2010 eingehalten werden; verlangt von der Kommission, detaillierte Informationen und Zahlen zu den Haushaltslinien vorzulegen, die für die Finanzierung handelsbezogener Hilfe (zusätzlich zur Haushaltslinie 20 02 03) und für die Finanzierung sämtlicher Handelshilfe aus dem EU-Haushalt genutzt werden;

51.

bekräftigt die Tatsache, dass die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) als entwicklungsorientierte Instrumente konzipiert und nicht nur einfach als internationale Handelsinstrumente betrachtet werden sollten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, auf einen raschen Abschluss der Verhandlungen hinzuarbeiten und dabei die Art und Weise zu berücksichtigen, wie sich die WPA-Bestimmungen auf die Fähigkeit der AKP-Länder, die Krise zu bewältigen, auswirken können;

52.

stellt fest, dass der erhebliche Rückgang der Exporteinnahmen in vielen Entwicklungsländern und insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern das Wachstum und die Entwicklung des Südens verringert hat; fordert die Kommission auf, bei der Verhandlung und Umsetzung von Handelsabkommen, insbesondere der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, die Politikkohärenz der EU im Interesse der Entwicklung und u.a. die Förderung menschenwürdiger Arbeit, Wohlstand und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu stärken und eine angemessene Asymmetrie und Übergangszeiten bei Handelsverpflichtungen wie auch die Einhaltung der Prioritäten für jedes Land sowie die angemessene Konsultation der wichtigsten Akteure und der Zivilgesellschaft zu gewährleisten;

53.

ist der Auffassung, dass Entwicklungsländer, die in besonders hohem Maße von Geldern der Entwicklungszusammenarbeit abhängig sind und die eine hohe Exportorientierung aufweisen, bisher am stärksten negativ von der Krise betroffen sind, da die Finanzflüsse vom Norden in den Süden zunehmend versiegen und die Binnenmärkte in vielen Entwicklungsländern zu schwach sind, um die Exportrückgänge zu kompensieren;

54.

fordert die Kommission auf, eine Bewertung der Exportabhängigkeit der AKP-Länder und deren Vereinbarkeit mit den Entwicklungszielen in den Länderstrategiepapieren vorzunehmen;

55.

nimmt das Abkommen über das Globale System von Handelspräferenzen (GSTP) zur Kenntnis, einen von 22 Entwicklungsländern eingeführten Mechanismus, um Zölle und andere Hemmnisse für den Export von Waren, mit denen sie untereinander handeln, abzubauen, als einen Versuch, den Süd-Süd-Handel auszuweiten und unabhängiger von Störungen des Welthandels zu machen.

56.

ist der Auffassung, dass Protektionismus keine fundierte Antwort auf die Krise ist, und bekräftigt seine Forderung an die EU, ihren Teil beizutragen, indem sie Handelshemmnisse und Subventionen, darunter diejenigen der Union, abbaut, die zur Wettbewerbsverzerrung beitragen und die den Entwicklungsländern so sehr schaden;

57.

ist der Auffassung, dass die Entwicklungspolitik der EU sowohl die Interessen der EU als auch die der Entwicklungsländer respektieren sollte, und ist der Ansicht, dass die gegenseitige Öffnung der Märkte, die nicht auf Kosten des wirtschaftlichen Gleichgewichts in den Entwicklungsländern erreicht werden sollte, gleichwertige Überwachungs- und Regelungsrahmen erfordert; fordert die Kommission, den Rat und die Europäische Investitionsbank auf, die Bereitstellung von Mikrokrediten für KMU und kleine Landwirte zu einer Priorität der Entwicklungszusammenarbeit zu machen und damit nachhaltige regionale Wirtschaftsstrukturen zu fördern;

58.

fordert die Kommission auf, die zur Erreichung ihrer langfristigen Entwicklungsziele ergriffenen Maßnahmen zu sichern, während sie sich auf nachhaltige Entwicklung wie auch ihre humanitäre Hilfe für die Zeit vorbereitet, wenn die Belastung der Entwicklungsländer durch die Krise am höchsten ist;

59.

hebt hervor, dass das Ausmaß, die Tiefe und die Komplexität der Finanzkrise die mangelnde Verknüpfung zwischen der Entwicklung des Finanzsystems und der Realwirtschaft, das Vorhandensein zunehmender globaler Ungleichgewichte und die Verschärfung der Umweltprobleme auf dem Planeten widerspiegeln, die bewältigt werden müssen, damit das Wirtschaftssystem auf einen Pfad der nachhaltigen weltweiten Entwicklung gebracht werden kann;

60.

zeigt sich tief besorgt, dass die negativen Auswirkungen von Steueroasen ein unüberwindliches Hindernis für eine Wirtschaftsentwicklung in den armen Ländern darstellen können, indem sie die Souveränität anderer Länder beeinträchtigen, die Effizienz der Finanzmärkte und die Ressourcenverteilung schädigen, die nationalen Steuersysteme untergraben und die Kosten der Besteuerung erhöhen, Anreize für Wirtschaftskriminalität schaffen und private Einkommen, gute Regierungsführung sowie Wirtschaftwachstum beeinträchtigen und dadurch die Entwicklungsländer daran hindern, in öffentliche Dienstleistungen, Bildung, soziale Sicherheit und das Wohlergehen der Bürger zu investieren;

61.

unterstreicht, dass Steueroasen und Offshore-Zentren Strategien der Steuervermeidung (z. B. durch unkorrekte Verrechnungspreise), Steuerhinterziehung und illegale Kapitalflucht fördern; unterstreicht insbesondere, dass Steuerbetrug in den Entwicklungsländern zu einem jährlichen Verlust von Steuereinnahmen führt, der dem Zehnfachen des Betrags der von den Industrienationen bereitgestellten Entwicklungshilfe entspricht; fordert die Mitgliedstaaten deshalb mit Nachdruck auf, die Bekämpfung von Steueroasen, Steuerhinterziehung und illegaler Kapitalflucht aus den Entwicklungsländern zu einer ihrer obersten Prioritäten zu machen; bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Überzeugung, dass der automatische Informationsaustausch weltweit ausgeweitet werden und innerhalb eines multilateralen Rahmens stattfinden sollte;

62.

weist darauf hin, dass es weltweit dutzende von Steueroasen gibt, die sogar von einigen Unternehmen mit Sitz in der OECD genutzt werden, um die Zahlung von Steuern an die Entwicklungsländer, in denen sie rentablen Aktivitäten nachgehen, oder an ihre Heimatländer zu vermeiden; fordert die Kommission auf, darüber Bericht zu erstatten, wie der automatische Austausch von Informationen weltweit ausgeweitet werden kann, wie Sanktionen für kooperationsunwillige Steueroasen und ihre Nutzer umgesetzt werden könnten und wie eine länderspezifische Berichterstattung über erzielte Gewinne und gezahlte Steuern zu einer Regel für transnationale Unternehmen in der EU gemacht werden kann;

63.

räumt ein, dass Vereinbarungen über den Austausch von Steuerinformationen weder die schädlichen Strukturen von separaten Steuersystemen oder das Fehlen öffentlicher Register beseitigen noch die Rechnungslegung, die Rechnungsprüfung oder die Aufbewahrung von Aufzeichnungen verbessern; begrüßt die Bemühungen der G20 und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Schritte gegen Steueroasen einzuleiten, stellt jedoch fest und bedauert, dass die vereinbarten Kriterien, Vereinbarungen über den Austausch von Steuerinformationen und bestehenden Verfahren nicht ausreichen werden, um das Problem der Steueroasen und der illegalen Finanzströme in den Griff zu bekommen; fordert die OECD, die G20 und die EU auf, strengere Kriterien für die Ermittlung von Steueroasen zu vereinbaren und auf ein international verbindliches multilaterales Abkommen über den automatischen Steuerinformationsaustausch hinzuarbeiten und im Falle der Nichteinhaltung Gegenmaßnahmen in Betracht zu ziehen;

64.

fordert die EU, ihre Mitgliedstaaten und die internationalen Finanzinstitutionen auf, die Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, ihre Einnahmenseite aufzubauen, und den Kapazitätsaufbau im Steuerwesen zu unterstützen;

65.

stellt fest, dass die Hälfte der gesamten illegalen Finanzströme aus den Entwicklungsländern mit der falschen Bepreisung des Handels in Bezug stehen, und erneuert seine Forderung nach einem neuen verbindlichen globalen Finanzabkommen, das die transnationalen Unternehmen und auch ihre verschiedenen Niederlassungen automatisch zwingt, erzielte Gewinne und gezahlte Steuern aufgeschlüsselt nach Ländern zu veröffentlichen, so dass Transparenz über Verkäufe, Gewinne und Steuern in jedem Rechtsystem, in dem sie angesiedelt sind, gewährleistet ist;

66.

fordert die Kommission auf, die soziale und ökologische Verantwortung der Unternehmen (SVU) aktiv zu fördern, um eine wirksame Kontrolle der Auswirkungen der Tätigkeiten der transnationalen Unternehmen und ihrer Niederlassungen in den Entwicklungsländern auf Gesellschaft, Umwelt und Menschenrechte zu ermöglichen;

67.

stellt mit Besorgnis fest, dass die weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Entwicklungsländer zu unvertretbar hohen Arbeitslosenzahlen und zu einer Zunahme der Migration aus wirtschaftlichen Gründen führen könnte; fügt hinzu, dass solche Migrationsströme zu einem „Brain Drain“ aus den Entwicklungsländern führen und ihrem künftigen Wirtschaftswachstum Schaden zufügen könnten;

68.

stellt fest, dass eine wirkliche Verbesserung der Bankensysteme in den Entwicklungsländern als eine konkrete Maßnahme notwendig ist, um Investitionen sowie Entwicklung und Wachstum des Finanzsektors, Geldüberweisungen der Migranten und Handel oder sonstigen Austausch zu sichern, die zum sozialen Zusammenhalt sowie zu politischer und wirtschaftlicher Stabilität führen;

69.

begrüßt die Initiative zur Rückführung gestohlener Vermögenswerte (StAR) des Büros der UNO für Drogen und Verbrechen und der Weltbank, um den Entwicklungsländern beim Kampf gegen Korruption, kriminelle Aktivitäten und Steuerhinterziehung zu helfen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption zu ratifizieren;

70.

unterstreicht die Bedeutung einer Unterstützung der Entwicklungsländer beim Aufbau effektiver Kapazitäten, um in ihrem eigenen Interesse die Bekämpfung der Korruption zu verstärken und die Rechtsstaatlichkeit, eine gute Regierungsführung und die Transparenz ihrer öffentlichen Finanzen zu verbessern, damit die Vorhersehbarkeit, die Ausführung der Haushaltsmittel und die Haushaltskontrolle optimal gestaltet werden; unterstreicht die Bedeutung der parlamentarischen Kontrolle der öffentlichen Finanzen; unterstreicht die Notwendigkeit, die internationalen Rechnungsführungsstandards zu verbessern, um Praktiken der Steuerumgehung und der Steuerhinterziehung zu vermeiden, einschließlich durch die Auflage für transnationale Unternehmen, für jedes einzelne Land einen Finanzbericht auszuarbeiten;

71.

begrüßt es, dass die EIB ihre bisherige Politik gegenüber den Offshore-Finanzplätzen verstärkt; verlangt von der EU, den Mitgliedstaaten und der EIB, bei der Bekämpfung von Steueroasen eine Vorreiterrolle zu übernehmen, indem Regeln für öffentliche Ausschreibungen und öffentliche Ausgaben erlassen werden, die es jeder Firma, Bank oder anderer Einrichtung, die in einer Steueroase registriert sind, untersagen, in den Genuss öffentlicher Gelder zu kommen; fordert die EIB auf, als Teil ihrer verstärkten Leitlinien in Betracht zu ziehen, dass Unternehmen und Finanzintermediäre über ihre Tätigkeiten in den jeweiligen Ländern Bericht erstatten müssen;

72.

stellt fest, dass die EIB Anstrengungen unternommen hat, um zu gewährleisten, dass ihre Garantien und Investitionen nicht über Steueroasen getätigt werden; fordert die EIB ferner auf, die notwendigen zusätzlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass dies nicht auf indirektem Wege geschieht; fordert die EIB ferner auf, über die Umsetzung ihrer Politik gegenüber Offshore-Finanzzentren Bericht zu erstatten; ersucht die EIB, bei der Festlegung der Bedingungen oder Konditionalitätskriterien besonders achtsam vorzugehen, um sowohl mit den politischen Zielen der EU und mit dem ILO-Konzept der „menschenwürdigen Arbeit“ im Einklang zu stehen und somit eine Maximierung der Hilfe und die Einbindung lokaler Unternehmen und die Unterstützung der Bekämpfung der Korruption zu gewährleisten; vertritt die Auffassung, dass die EIB ihre Politik der Personaleinstellung auf den Erwerb von Fachverstand in den Bereichen Umweltschutz und Entwicklung konzentrieren sollte;

73.

hält die laufende Halbzeitüberprüfung der Darlehenstätigkeit der EIB und die Kooperationsvereinbarungen – die bis 2010 abzuschließen sind und bei denen das Europäische Parlament als Mitgesetzgeber tätig ist – für eine günstige Gelegenheit, um die Rolle der EIB in der Entwicklungszusammenarbeit zu stärken und dabei das vorrangige Ziel, die MDG bis 2015 zu erreichen, im Auge zu behalten; ist der Ansicht, dass Projekten, die auf die Verringerung der Armut abzielen, Vorrang einzuräumen ist;

74.

bedauert den tendenziellen Rückgang der Investitionen in die Landwirtschaft der Entwicklungsländer seit den 80er-Jahren und ersucht die Kommission nachdrücklich, die Ernährungssicherheit zu einer Priorität der Entwicklungspolitik der Union zu machen und folglich die Landwirtschaft, vor allem die Nahrungsmittelerzeugung, und die ländliche Entwicklung stärker zu unterstützen;

75.

ist der Auffassung, dass eines der größten Hindernisse für die Wirtschaftsentwicklung in den Entwicklungsländern im beschränkten Zugang potentieller Unternehmer zu Darlehen und Kleinstkrediten liegt; betont außerdem, dass in den meisten Fällen keine Kreditbürgschaften verfügbar sind; fordert deshalb die Kommission und die EIB auf, die Programme für den Zugang zu Darlehen und Kleinstkrediten umfassend auszuweiten;

76.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen, um den Entwicklungsländern den Zugang zu Krediten zu erleichtern, auch durch eine erhebliche Kapitalisierung multilateraler Entwicklungsbanken, und einen Rahmen zu unterstützen, um die Lizenzerteilung für eine Vielzahl von Anbietern finanzieller Dienstleistungen zu ermöglichen, um den Bedarf der lokalen Bevölkerung zu decken;

77.

fordert die Kommission auf, die in diesem Bericht ausgesprochenen Empfehlungen umfassend zu berücksichtigen, wenn sie den Vorschlag für einen Beschluss über das Darlehensmandat der EIB im Anschluss an die Halbzeitüberprüfung ausarbeitet;

78.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Mitgliedstaaten, den UN-Organisationen, dem IWF und der Weltbank sowie den IWF- und Weltbank-Gouverneuren aus den EU-Mitgliedstaaten sowie den G20-Staaten zu übermitteln.


(1)  ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.

(2)  Schlussfolgerungen des Rates 9558/07 vom 15. Mai 2007.

(3)  Angenommene Texte, P7_TA(2009)0102.

(4)  Angenommene Texte, P7_TA(2009)0029.

(5)  Angenommene Texte, P7_TA(2009)0028.

(6)  Angenommene Texte, P6_TA(2009)0185.

(7)  ABl. C 290 E vom 29.11.2006, S. 396.

(8)  Rechtssache C-155/07, Europäisches Parlament/Rat der Europäischen Union; ABl. C 327 vom 20.12.2008, S. 2.

(9)  ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 63.


7.1.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 4/44


Donnerstag, 25. März 2010
Jahresbericht 2008 der EZB

P7_TA(2010)0090

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu dem Jahresbericht 2008 der EZB (2009/2090(INI))

2011/C 4 E/07

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Jahresbericht 2008 der Europäischen Zentralbank (EZB),

unter Hinweis auf Artikel 113 des EG-Vertrags,

unter Hinweis auf Artikel 15 des dem Vertrag beigefügten Protokolls über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank,

unter Hinweis auf den Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. April 1998 zur demokratischen Rechenschaftspflicht in der dritten Stufe der WWU (1),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. Oktober 2009 mit dem Titel „Jährliche Erklärung zum Euroraum 2009“ (KOM(2009)0527) und das diese Mitteilung begleitende Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SEK(2009)1313/2),

unter Hinweis auf die im September 2009 von der Kommission veröffentlichte vorläufigen Wirtschaftsprognose,

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 23. September 2009 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die gemeinschaftliche Finanzaufsicht auf Makroebene und zur Einsetzung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (KOM(2009)0499),

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 23. September 2009 für eine Entscheidung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Funktionsweise des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken auf die Europäische Zentralbank (KOM(2009)0500),

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A7-0010/2010),

A.

unter Hinweis darauf, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise zur schlimmsten weltweiten Rezession seit den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts geführt hat, deren Auswirkungen noch über Jahre hinweg das wirtschaftliche und soziale Gefüge der Staaten stark beeinflussen werden,

B.

unter Hinweis darauf, dass das BIP des Euroraums im Jahre 2009 real lediglich um 0,7 % zugenommen hat, was auf die Finanz- und Wirtschaftskrise zurückzuführen ist, und für 2009 von einem beträchtlichen Rückgang des BIP ausgegangen wird,

C.

unter Hinweis darauf, dass die durchschnittliche Jahresinflationsrate im Jahre 200 83,3 % betrug und im Sommer 2008 mit 4,0 % einen Höchstwert erreichte, der der höchsten Inflationsrate seit Einführung des Euro entspricht; unter Hinweis darauf, dass die Inflationsrate anschließend auf negative Werte im Sommer 2009 zurückgegangen ist,

D.

unter Hinweis darauf, dass das allgemeine durchschnittliche Defizit der Staatshaushalte im Euroraum im Jahre 2008 von 0,6 % des BIP im Jahre 2007 auf 1,9 % im Jahre 2008 zunahm und bis Mitte Oktober 2009 zwanzig Mitgliedstaaten Gegenstand eines Verfahrens wegen übermäßigem Defizit waren,

E.

unter Hinweis darauf, dass der durchschnittliche Verschuldungsgrad der Staatshaushalte im Euroraum von 66,2 % des BIP Ende des Jahres 2007 auf 69,6 % Ende des Jahres 2008 anstieg und dass in den kommenden Jahren mit einem weiteren Anstieg dieser Quote gerechnet wird,

F.

unter Hinweis darauf, dass der Wechselkurs des Euro gegenüber dem Dollar im Jahre 2008 starken Schwankungen ausgesetzt war, mit 1,60 Dollar im Juli einen Spitzenwert erreichte und im Oktober 2009 bei 1,25 US-Dollar lag, jedoch anschließend auf 1,50 US-Dollar im Oktober 2009 angestiegen ist,

G.

unter Hinweis darauf, dass die EZB die Zinssätze im ersten Halbjahr 2008 unverändert ließ, bevor sie die Leitzinsen im Juli 2008 um 25 Basispunkte auf 4,2 % anhob und sie im letzten Quartal 2008 schrittweise auf 2,5 % und anschließend im Jahre 2009 auf 1 % senkte,

H.

unter Hinweis darauf, dass die EZB als Reaktion auf die Finanzkrise die Bereitstellung von liquiden Mitteln für die Banken im Euroraum beträchtlich ausgeweitet und eine Reihe von Sondermaßnahmen ergriffen hat, um die beeinträchtigte Funktionsfähigkeit der Geldmärkte zu verbessern; in der Erwägung, dass vergleichbare Fazilitäten zur Förderung der Liquidität nur für eine gewisse Zahl von Mitgliedstaaten bereitgestellt wurden, die nicht dem Euroraum angehören,

Einleitung

1.

begrüßt die Slowakei im Euroraum und nimmt ihren erfolgreichen Beitritt zur Kenntnis;

2.

erinnert daran, dass die Zugehörigkeit zur Europäischen Union eine Voraussetzung für den Beitritt zum Eurogebiet ist;

3.

begrüßt den Umstand, dass der Vertrag von Lissabon der EZB den Status eines Organs der EU verleiht; glaubt, dass dies die Verantwortlichkeit des Parlaments als dem obersten Organ erhöht, über das die EZB gegenüber den europäischen Bürgern zur Rechenschaft verpflichtet ist;

Die Reaktion der EZB auf die Finanzkrise

4.

stellt fest, dass 2008 das Jahr war, in dem die EZB aufgrund der dramatischen Wirtschafts- und Finanzkrise mit ihren weitreichenden Folgen einige der drastischsten Beschlüsse fassen musste, mit denen sie seit ihren Anfängen konfrontiert war;

5.

weist darauf hin, dass in den Wirtschaftsprognosen der EZB genauso wenig wie in den Prognosen des IWF und anderer internationalen Organisationen der Ernst der Rezession im Jahre 2008 vorhergesagt wurde;

6.

stellt fest, dass die EZB weiterhin auf die Finanzkrise reagiert hat, indem sie den Mitgliedstaaten Hilfestellung bei der Aufrechterhaltung und Ausweitung ihrer Maßnahmen zur Bereitstellung von liquiden Mitteln für die Kreditinstitute geleistet hat; empfiehlt, dass die EZB eine derartige Bereitstellung von liquiden Mitteln außerhalb des Euroraums zur Unterstützung der Mitgliedstaaten ausweitet, die am schlimmsten von der Finanzkrise betroffen waren;

7.

bekundet seine Enttäuschung darüber, dass einige Geschäftsbanken die Zinssenkungen nicht an ihre Kunden weitergaben und dass dieser Ansatz besonders dann verfolgt wurde, als die von der EZB praktizierten Zinssätze ihren niedrigsten Stand erreichten;

8.

begrüßt, dass die EZB ihren üblichen geldpolitischen Ansatz ausgeweitet und mehrere Sondermaßnahmen ergriffen hat, wie zum Beispiel die Orientierung der Liquiditätsversorgung an der tatsächlichen Nachfrage oder die Bereitstellung von Liquidität für längere Zeiträume;

9.

stellt fest, dass die von der EZB vorgenommenen Zinssenkungen weniger drastisch ausfielen als die Zinssenkungen anderer Zentralbanken, einschließlich der Federal Reserve der USA und der Bank of England im Vereinigten Königreich, und dass die Zinssenkungen niedriger ausfielen als von vielen Beobachtern der wirtschaftlichen Entwicklung seinerzeit erwartetet;

10.

bekundet seine Enttäuschung darüber, dass die von der EZB injizierte zusätzliche Liquidität die Kreditklemme, mit der sich die Wirtschaft – vor allem kleine und mittlere Unternehmen – konfrontiert sah, nicht genügend gelockert hat und von einigen Banken stattdessen dazu verwendet wurde, ihre Gewinnspannen zu erhöhen und Verluste abzudecken;

11.

bedauert, dass die Mitgliedstaaten nicht dem Rat der EZB gefolgt sind, ihre Pläne zur Unterstützung der Banken von der Erfüllung von Auflagen abhängig zu machen, die gemeinsam auf europäischer Ebene festgelegt werden und Dividenden und Bonuszahlungen, die Unterstützung der Wirtschaftstätigkeit und insbesondere der KMU sowie Aktivitäten in den Steuerparadiesen betreffen;

12.

teilt die Auffassung der EZB, dass die zunehmende Komplexität der Finanzinstrumente zusammen mit einem gewissen Mangel an Transparenz bei den Finanzinstitutionen, dem Versagen der Regulierungsbehörden in Bezug auf die Aufsicht und Lücken in der Finanzmarktregulierung zu einem erhöhten Systemrisiko beigetragen hat; fügt hinzu, dass dies zu einem zunehmenden Mangel an Vertrauen der Öffentlichkeit in die Finanzinstitutionen beigetragen hat;

13.

fordert die EZB auf, ihren Standpunkt zur Errichtung einer Cleaningstelle für Instrumente wie Credit Default Swaps (CDS) im Euroraum darzulegen;

14.

macht die EZB auf die möglichen Risiken einer erneuten Entstehung von Spekulationsblasen, insbesondere auf dem Markt für Rohstoffe, aufmerksam; fordert sie auf, die Regierungen unverzüglich zu warnen;

15.

teilt die Ansicht der EZB, was die Notwendigkeit betrifft, aus der Krise zu lernen, insbesondere die Lektion, dass das Risiko- und Liquiditätsmanagement im Finanzsystem sowie die Transparenz der Finanzmärkte und -institutionen verbessert werden müssen, wenn sich eine vergleichbare Krise nicht wiederholen soll; verweist darauf, dass globale Ungleichgewichte in Verbindung mit Wechselkursschwankungen zwischen dem Euro und Drittlandswährungen wie dem US-Dollar und dem Renminbi-Yuan ebenfalls angegangen werden müssen, um Finanzkrisen in der Zukunft vorzubeugen;

16.

begrüßt die von der EZB ergriffenen Schritte, eine detaillierte „Strategie des Ausstiegs“ aus der von ihr praktizierten Lockerung der Geldpolitik vorzuschlagen, die zum gegebenen Zeitpunkt umzusetzen ist; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die zeitliche Abstimmung und die Koordinierung der Politik zwischen den Mitgliedstaaten diesbezüglich von wesentlicher Bedeutung sind; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die meisten dieser Maßnahmen im Falle einer kontinuierlichen Verbesserung der Wirtschaftslage von selbst auslaufen;

17.

empfiehlt, dass jedweder Schritt zur Anhebung der Zinssätze mit äußerster Vorsicht ergriffen werden sollte, um künftiges Wirtschaftswachstum nicht zu gefährden;

18.

ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten ihre derzeitigen fiskalischen Anreizmaßnahmen aufrecht erhalten sollten, um die Arbeitsplätze zu schützen, Investitionen zu ermutigen und das Wachstum zu stimulieren, und dass sie diese Maßnahmen aufheben sollten, sobald es eine nachhaltige Rückkehr zum Wachstum gibt und der Punkt erreicht ist, an dem sie sich der übermäßigen öffentlichen Defizite annehmen sollten;

Wirtschaftliche und geldpolitische Stabilität

19.

teilt die Besorgnisse der EZB über das Gefälle zwischen den Volkswirtschaften im Euroraum und die Art und Weise, wie die Krise die verschiedenen Länder getroffen hat, vor allem die Länder mit bereits vorhandenen strukturellen Unzulänglichkeiten, hohen Lohnstückkosten, Leistungsbilanzdefiziten und hoher Verschuldung;

20.

fordert sämtliche Mitgliedstaaten im Euroraum auf, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Teilnahme am Euroraum – im Sinne des Vorhandenseins einer wirklichen Wirtschafts- und Währungsunion – nicht als Ziel an sich angesehen werden kann, und betont die Notwendigkeit von Strukturreformen; fügt hinzu, dass das Versäumnis, solche Reformen vorzunehmen, die Glaubwürdigkeit und die Nachhaltigkeit des Stabilitäts- und Wachstumspakts gefährden würde;

Governance und Beschlussfassung

21.

weist darauf hin, dass in einer Zeit, die von einem hohen Maß an Wechselkursschwankungen geprägt ist, der Euro an Stärke zugenommen hat, insbesondere gegenüber dem US-Dollar und dem Renminbi-Yuan, und bekundet seine Besorgnis darüber, dass dies eine schädliche Auswirkung auf die Wettbewerbsfähigkeit des Euroraums haben könnte;

22.

empfiehlt, dass die EZB die Transparenz ihrer Arbeit steigert, um ihre Legitimität und Vorhersehbarkeit zu steigern, insbesondere durch die Veröffentlichung der Protokolle der Sitzungen des EZB-Rates nach dem Vorbild des von der US-Federal Reserve System, der Bank of England und der Japanischen Zentralbank praktizierten Regelung; vertritt die Auffassung, dass eine solche Transparenz auch bei den internen Modellen erforderlich ist, die zur Bewertung illiquider Sicherheiten verwendet werden, und bei den Bewertungen spezifischer Wertpapiere, die als Sicherheiten angeboten werden;

23.

bekräftigt seine Unterstützung für den vierteljährlichen währungspolitischen Dialog zwischen dem Parlament und der EZB; fügt hinzu, dass der Dialog ein wichtiger Mechanismus für die Überprüfung der Arbeit der EZB ist und zu ihrer Rechenschaftslegung sowie zur Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit beiträgt;

24.

unterstreicht die Unabhängigkeit der EZB, zu der das Verfahren für die Ernennung der Mitglieder ihres Direktoriums beiträgt; ist der Auffassung, dass diese Unabhängigkeit durch den Rückgriff auf den neuen Rechtsstatus, der der EZB nach dem Vertrag von Lissabon übertragen wurde, und die bestehende EZB -Satzung mit dem Ziel, die vom Rat vorgeschlagenen Kandidaten der Zustimmung des Europäischen Parlaments zu unterwerfen, gestärkt werden könnte;

25.

verpflichtet sich, einen aus externen Sachverständigen zusammengesetzten Auswahlausschuss zu bilden, der es 2010 gestatten würde, mehrere Kandidaten für das Amt eines Mitglieds des Direktoriums auszuwählen; weist darauf hin, dass die ausgewählten Personen anschließend zu einer Anhörung durch den Ausschuss für Wirtschaft und Währung eingeladen würden, was die beratende Funktion des Europäischen Parlaments bei der Bewertung der Kandidaten auf eine formelle Grundlage stellen würde; dies würde zur Annahme einer Entschließung des Europäischen Parlaments im Plenum führen, die dem Rat übermittelt würde, ehe dieser seine Empfehlung den Regierungen der Mitgliedstaaten übermittelt;

26.

vertritt die Auffassung, dass die Krise belegt hat, dass die Märkte für Systemrisiken anfällig sind; begrüßt den Vorschlag zur Einsetzung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB), der Frühwarnungen ausspricht, wenn Risiken abzusehen sind und Ungleichgewichte auf den Finanzmärkten bestehen; weist darauf hin, dass der ESRB zügig und angemessen auf ein sich abzeichnendes Systemrisiko reagieren muss; weist darauf hin, dass es einer qualitativen Bestimmung des Begriffs „Systemrisiko“ bedarf, um die effektive Funktionsfähigkeit des ESRB zu ermöglichen; fordert deshalb die EZB auf, klare Modelle und Begriffsbestimmungen festzulegen und generell die effektive Funktionsfähigkeit des ESRB uneingeschränkt zu unterstützen; fügt hinzu, dass etwaige Aufgaben, die der EZB im Hinblick auf den ESRB übertragen werden, die Unabhängigkeit der EZB in keiner Weise beeinträchtigen sollten;

27.

stellt die Rolle fest, die der Eurogruppe bei der Entwicklung einer engeren Koordinierung der Wirtschaftspolitik innerhalb des Euroraums zukommt; begrüßt dementsprechend, dass der Eurogruppe im Vertrag von Lissabon Rechtspersönlichkeit verliehen wird; empfiehlt außerdem, dass die EZB weiterhin uneingeschränkt an den informellen Sitzungen der Mitglieder der Eurogruppe teilnimmt;

Die externe Dimension des Euro

28.

begrüßt die Tatsache, dass der Euro zu einer Zunahme der grenzüberschreitenden Erbringung von Finanzdiensten im Euroraum beigetragen und damit einen Beitrag zu einem in höchstem Maße integrierten Geldmarkt geleistet hat;

29.

stellt fest, dass der Status des Euro als internationaler Währung immer wichtiger wird und Ende 2008 26,5 % der weltweiten Devisenreserven in Euro gehalten wurden;

30.

glaubt, dass der zunehmende internationale Status des Euro Vorteile bieten und Verantwortlichkeiten auf internationaler Ebene mit sich bringen wird; glaubt, dass dies die Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums weiterhin dazu ermutigen wird, sich um eine Mitgliedschaft im Euroraum zu bemühen;

31.

ist der Auffassung, dass das Parlament mit der EZB und mit den übrigen Organen der EU zusammenarbeiten sollte, um die Rolle des Euroraums auf der internationalen Währungs- und Finanzbühne weiter zu fördern;

32.

ist der Auffassung, dass der Prozess, der die Einführung des Euro ermöglicht hat, der Europäischen Union Anhaltspunkte geben müsste, wenn sie sich zur Zukunft des internationalen Währungssystems äußert;

33.

vertritt die Auffassung, dass die EZB, die nationalen Zentralbanken und der EZB-Rat ihre soziale Verantwortung gegenüber ihren Bediensteten und der Gesellschaft anerkennen und achten müssten und dem vom Ständigen Ausschuss der Gewerkschaften der europäischen Zentralbanken erstellten Memorandum zu den sozialen Aspekten stärker Rechnung tragen sollten;

*

* *

34.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Eurogruppe und der Europäischen Zentralbank zu übermitteln.


(1)  ABl. C 138 vom 4.5.1998, S. 177.


EMPFEHLUNGEN

Europäisches Parlament

Donnerstag, 25. März 2010

7.1.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 4/49


Donnerstag, 25. März 2010
65. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen

P7_TA(2010)0084

Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat vom 25. März 2010 zur 65. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (2010/2020(INI))

2011/C 4 E/08

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Empfehlung an den Rat von Alexander Graf Lambsdorff im Namen der ALDE-Fraktion zu den Prioritäten der EU für die 65. Tagung der VN-Generalversammlung (B7-0243/2009),

unter Hinweis auf die Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 an den Rat zu den Prioritäten der EU für die 64. Tagung der VN-Generalversammlung (1),

unter Hinweis auf die Prioritäten der EU für die 64. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen, die vom Rat am 9. Juni 2009 angenommen wurden (10809/09),

unter Hinweis auf die 64. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen, insbesondere die Resolutionen dieses Gremiums zu den Themen „Auf dem Weg zu globalen Partnerschaften“ (2), „Frauen im Entwicklungsprozess“ (3), „Internationale Strategie zur Katastrophenvorsorge“ (4), „Harmonie mit der Natur“ (5), „Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran“ (6), „Förderung einer gerechten geographischen Verteilung bei der Mitgliedschaft in Menschenrechtsvertragsorganen“ (7), „Stärkung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte“ (8), „Die Globalisierung und ihre Auswirkungen auf den vollen Genuss aller Menschenrechte“ (9), „Stärkung der Tätigkeit der Vereinten Nationen auf dem Gebiet der Menschenrechte durch die Förderung der internationalen Zusammenarbeit und Wichtigkeit der Nichtselektivität, Unparteilichkeit und Objektivität“ (10), „Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung“ (11), „Rechte des Kindes“ (12), „Mädchen“ (13), „Bericht des Menschenrechtsrates“ (14), „Schutz des Weltklimas für die heutigen und die kommenden Generationen“ (15), „Umfassender Atomteststoppvertrag“ (16), „Auf dem Weg zu einer kernwaffenfreien Welt: Beschleunigte Erfüllung der Verpflichtungen auf dem Gebiet der nuklearen Abrüstung“ (17), „Nukleare Abrüstung“ (18), „Förderung des Multilateralismus auf dem Gebiet der Abrüstung und der Nichtverbreitung“ (19),

unter Hinweis auf die Millenniums-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen und die Entwicklungshilfeverpflichtungen der EU-Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Hunger und Armut,

unter Hinweis auf die für 2010 anberaumte Überprüfungskonferenz der Vertragsparteien des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV), die Überprüfungen der Millenniums-Entwicklungsziele (MDG), des Menschenrechtsrates und der Kommission für Friedenskonsolidierung (PBC),

unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und das Protokoll von Kyoto zum UNFCCC,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Dezember 2009 zu den Aussichten für die Doha-Entwicklungsagenda im Anschluss an die Siebte WTO-Ministerkonferenz (20),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2009 zu der Strategie der Europäischen Union für die Konferenz zum Klimawandel in Kopenhagen (COP 15) (21),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Oktober 2009 zum Demokratieaufbau in den Außenbeziehungen der EU (22),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Oktober 2009 zu den Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Entwicklungsländer und die Entwicklungszusammenarbeit (23),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Mai 2009 zu Gender-Mainstreaming in den Außenbeziehungen der EU sowie bei der Friedensschaffung/Nationenbildung (24),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. April 2009 zur Nichtverbreitung von Kernwaffen und der Zukunft des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) (25),

unter Hinweis auf seine Erklärung vom 22. April 2009 zu der Kampagne „Sagen Sie Nein zu Gewalt gegen Frauen“ (26),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. März 2009 zu den Verträgen betreffend die Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) (27),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2005 zur Reform der Vereinten Nationen (28),

gestützt auf Artikel 121 Absatz 3 und Artikel 97 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A7-0049/2010),

A.

in der Erwägung, dass das System der Vereinten Nationen mit der Legitimität, die von der globalen Mitgliedschaft herrührt, weiterhin maßgeblich für die Strukturierung und Stärkung des weltweiten Entscheidungsfindungsprozesses sowie für die Auseinandersetzung mit weltweiten Herausforderungen durch einen wirksamen Multilateralismus ist, der sich auf das Völkerrecht, die in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsätze und die gemeinsame Verpflichtung zur Umsetzung der auf dem VN-Weltgipfel 2005 beschossenen Ziele gründet,

B.

in der Erwägung, dass sich die Europäische Union für die multilaterale Zusammenarbeit und die Stärkung des Systems der Vereinten Nationen engagiert; in der Erwägung, dass die EU deshalb in den Bemühungen um die Reform der Organisation eine treibende Kraft und weiterhin ein entscheidender Befürworter ihrer wichtigen Funktion im internationalen System sein sollte,

C.

in der Erwägung, dass die aktuelle Struktur des VN-Sicherheitsrates nicht die Realitäten und Erfordernisse des 21. Jahrhunderts widerspiegelt; in der Erwägung, dass der VN-Generalsekretär die Reform des Sicherheitsrates als Teil der fortlaufenden Bemühungen betrachtet, dieses unverzichtbare Organ repräsentativer und wirksamer zu machen,

D.

in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die größten Beitragszahler für das VN-System sind und ca. 40 % des veranschlagten Haushalts der VN, über 40 % der Friedenssicherungskosten und 12 % der Truppen sowie mehr als die Hälfte der Basisfinanzierung der VN-Fonds und VN-Programme aufbringen,

E.

in der Erwägung, dass die Europäische Union nach dem Vertrag von Lissabon nunmehr in auswärtigen Beziehungen und internationalen Foren durch eine einzige Stelle, den Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik („Vizepräsident/Hohe Vertreter“) mit Unterstützung eines neuen auswärtigen Dienstes der EU vertreten sein wird; in der Erwägung, dass es durch den Vertrag von Lissabon auch zu Änderungen der Befugnisse der externen Politikbereiche der Union gekommen ist, wie etwa der verstärkten Einbeziehung der verschiedenen Komponenten des auswärtigen Handelns der Union, insbesondere der Entwicklungspolitik,

F.

in der Erwägung, dass die EU als Beobachter der VN-Generalversammlung und anderer VN-Gremien, als Vertragspartei in einer Reihe von VN-Übereinkommen und in einigen Ausnahmefällen, wie der FAO, als Mitglied die Nachfolge der EG antreten muss,

G.

in der Erwägung, dass die EU-Mitgliedstaaten sich kürzlich uneins über eine Teilnahme an der Durban-Überprüfungskonferenz gegen Rassismus waren; in der Erwägung, dass es bei der Beurteilung der EU zur Haltung Chinas in der Menschenrechtsfrage im VN-Sicherheitsrat und bei der Abstimmung über den Goldstone-Bericht Differenzen gab; in der Erwägung, dass dies dem Einfluss der EU und ihrem Vermögen zur Geltendmachung ihrer Werte in den Vereinten Nationen geschadet hat,

H.

in der Erwägung, dass eine zunehmende und unkontrollierte Weiterverbreitung von Kernwaffen eine sogar noch größere Bedrohung für die freie Welt darstellt; in der Erwägung, dass die Stärkung aller drei Säulen des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV), d. h. die Nichtverbreitung, die Abrüstung und die Zusammenarbeit bei der Nutzung der Kernenergie zu zivilen Zwecken, ein zentraler Punkt bei der bevorstehenden NVV-Überprüfungskonferenz sein wird,

I.

in der Erwägung, dass sich die Europäische Union aufgrund ihrer Unterstützung der Millenniumserklärung zur Entwicklung (2000) verpflichtet hat, ihre Bemühungen auf die acht Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) zu konzentrieren und den Anteil der in extremer Armut lebenden Menschen bis zum Jahr 2015 zu halbieren,

J.

in der Erwägung, dass die institutionellen Neuerungen der Geschlechterstruktur im System der Vereinten Nationen einen neuen Impuls geben müssen, um einen allumfassenden und kohärenten Ansatz zum Gender Mainstreaming und zur Stärkung der Rolle der Frau zu erreichen,

K.

in der Erwägung, dass die Verhandlungen über ein umfassendes und rechtsverbindliches internationales Übereinkommen zum Klimawandel für die Zeit nach 2012 zu einem Übereinkommen im Dezember 2010 in Mexiko führen sollten; in der Erwägung, dass der Klimawandel das Potenzial für Konflikte um natürliche Ressourcen erhöhen kann,

1.   empfiehlt dem Rat,

Die Europäische Union bei den Vereinten Nationen

a)

durch einen gestärkten Dialog mit den wichtigsten Partnern den wirksamen Multilateralismus zu fördern, um eine stärkere Organisation der Vereinten Nationen aufzubauen; den gemeinsamen, einheitlichen und kohärenten EU-Ansatz bei den Vereinten Nationen zu fördern, den Dritte erwarten,

b)

danach zu streben, sich innerhalb des Systems der Vereinten Nationen als ehrlicher Vermittler zwischen den verschiedenen Mitgliedergruppen darzustellen, um eine gemeinsame Verständigung und mehr Kohäsion in allen drei Säulen der Vereinten Nationen (Frieden und Sicherheit, Entwicklung sowie Menschenrechte) zu fördern; die Bedeutung eines wirksamen Multilateralismus in seinen bilateralen Dialogen aktiv zu fördern und systematisch zu behandeln,

c)

auf Lösungen zu dringen, die es ermöglichen, dass die gestärkte externe Rolle der Union und die erhöhte Verantwortung bei den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sichtbarer werden, insbesondere hinsichtlich der Zuteilung angemessener Redezeit und des Initiativrechts in der Generalversammlung der Vereinten Nationen; alle europäischen außenpolitischen Instrumente vollumfänglich zu nutzen, um wirksame und kohärente Aktionen der EU bei den Vereinten Nationen durchzuführen, und dafür zu sorgen, dass die Delegation der EU bei den Vereinten Nationen in New York angemessen ausgestattet ist, um ihrer bedeutenderen Rolle gerecht zu werden, insbesondere was das Personal betrifft,

d)

sicherzustellen, dass die EU mit einer Stimme spricht, um sich mit ihrem Standpunkt Gehör zu verschaffen, und dabei die Lehren aus der Klimakonferenz vom Dezember 2009 in Kopenhagen zieht,

e)

zu gewährleisten, dass die Werte und Interessen der Union wirksam und kohärent im System der Vereinten Nationen vertreten werden; in diesem Zusammenhang zu versuchen sicherzustellen, dass Benennungen aus EU-Mitgliedstaaten auf wichtige Posten bei den Vereinten Nationen, auf die sich die EU-Mitgliedstaaten geeinigt haben, die volle Unterstützung der Union erhalten; sich als eine verbindende Kraft darzustellen, die in der Lage ist, Erfolge zu verzeichnen, insbesondere bei wichtigen Abstimmungen, um zu einheitlichen Standpunkten zu gelangen,

f)

eine substanzielle Zusammenarbeit und einen substanzielleren Dialog mit der neuen Regierung der USA und mit aufstrebenden weltweiten und regionalen Akteuren, wie China, Indien und Brasilien, mit dem Ziel anzustreben, eine gemeinsame Agenda und gemeinsame Lösungen für globale Herausforderungen innerhalb eines multilateralen Rahmens zu finden,

g)

angesichts des neuen Potenzials der EU für interne Abstimmung und externe Vertretung die langfristige Planung der Union zu verbessern, insbesondere mit Blick auf wichtige anstehende VN-Veranstaltungen, wie etwa die Überprüfung der MDG und die NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2010 sowie die Überprüfungen des Menschenrechtsrates und der Kommission für Friedenskonsolidierung im Jahr 2011,

Global Governance und Reform der Vereinten Nationen

h)

die Führung in der laufenden Debatte über Global Governance zu übernehmen und dafür zu sorgen, dass klare Verbindungen bestehen zwischen der Arbeit der G20 und den Vereinten Nationen als einem legitimen Gremium für weltweite Maßnahmen,

i)

greifbare Maßnahmen und neue Initiativen bei der Unterstützung des Reformprozesses des VN-Systems einzuleiten und dabei die Notwendigkeit einer umfassenden Reform des Sicherheitsrates in all seinen Aspekten zu betonen,

j)

die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin nachdrücklich aufzufordern, einen zwischen den EU-Mitgliedstaaten kohärenteren Standpunkt zur Reform des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen aufzubauen und diesen Standpunkt bei den Vereinten Nationen zu vertreten; zu betonen, dass ein Sitz der EU in einem erweiterten Sicherheitsrat weiterhin ein Ziel der Europäischen Union ist,

k)

eine stärkere Beteiligung nationaler und transnationaler Parlamente an VN-Aktivitäten mit dem Ziel zu fördern, den demokratischen Charakter der Vereinten Nationen sowie ihre Programme und ihre Organisationen zu stärken und diesbezügliche Initiativen der Zivilgesellschaft und parlamentarische Initiativen zu unterstützen,

l)

die Bemühungen zu verstärken, die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Rahmen eines mit wichtigen Partnern abgestimmten Vorgehens dadurch wiederzubeleben, dass die Vorschläge der Ad-hoc-Arbeitsgruppen und die Empfehlungen von VN-Amtsträgern, wie dem Präsidenten der 64. VN-Generalversammlung, in konkrete Schritte zur Stärkung der Rolle, der Autorität, der Leistung und der Effizienz der Versammlung umgesetzt werden sowie die Transparenz ihrer Arbeit gesteigert wird,

m)

zur Umsetzung der neuen Geschlechterstruktur sowie der entsprechenden institutionellen Neuerungen im Hinblick auf die möglichst baldige Schaffung einer kohärenter zusammengesetzten Einrichtung beizutragen, die auf die Förderung der Gleichheit von Mann und Frau und den Schutz und die Stärkung der Stellung der Frau, einschließlich in Konfliktsituationen und in Situationen nach Krisen, hinarbeitet,

Frieden und Sicherheit

n)

die Bemühungen des VN-Generalsekretärs um eine bessere Definition des Grundsatzes der Schutzverantwortung in vollem Umfang zu unterstützen, seine Bedeutung bei der Konfliktvermeidung zu betonen und dabei für seine Umsetzung einzutreten,

o)

die Initiative der EU-Mitgliedstaaten zur Annahme einer VN-Resolution über im Meer versenkte Chemiewaffen und die daraus folgende Bedrohung für Umwelt, Gesundheit, Sicherheit und Wirtschaft sowie über die Notwendigkeit einer verstärkten internationalen und regionalen Zusammenarbeit in dieser Frage und eines freiwilligen Austausches von Informationen, Erfahrungen und Technologien zu unterstützen,

Krisenmanagement, Friedenserhaltung und Friedenskonsolidierung

p)

dazu beizutragen, die Friedenserhaltungskapazitäten der Vereinten Nationen zu stärken, um die Gefahr der Überbeanspruchung zu vermindern, und die Eingliederung des Friedenskonsolidierungskonzepts in die Maßnahmen der Friedensschaffung zu fördern; die Führung bei der Suche nach einem Horizont für die Friedenskonsolidierung durch die Vereinten Nationen durch Betonung der zivil-militärischen Synergien und durch eine verbesserte Abstimmung zwischen den verschiedenen regionalen Partnern zu übernehmen, insbesondere zwischen der EU und der Afrikanischen Union,

q)

im Rahmen der EU/VN-Partnerschaft gemeinsame Einsätze bei Friedensmissionen mit einem VN-Mandat zu verbessern; die entsprechenden VN-Gremien zu ermuntern, internationale und regionale Partnerschaften zur Friedensschaffung weiter zu stärken, insbesondere um sicherzustellen, dass die begrenzten Ressourcen optimal genutzt werden,

r)

sich um einen kohärenten Standpunkt und abgestimmte Maßnahmen der EU hinsichtlich der Überprüfung der Kommission für Friedenskonsolidierung im Jahr 2011 zu bemühen; Bemühungen zu unterstützen, die Rolle der Kommission für Friedenskonsolidierung bei der Erleichterung und Sicherstellung der Dauerhaftigkeit von Friedensabkommen auszubauen und ihre beratende Rolle gegenüber dem Sicherheitsrat zu stärken,

s)

die Zusammenarbeit zwischen der EU und den VN im Bereich der Bewältigung der Krisenfolgen weiterhin zu unterstützen und umfassende Maßnahmen zur Friedenserhaltung, Konfliktverhütung und Behandlung einer breiten Palette politischer, wirtschaftlicher, sozialer und umweltbezogener Bedingungen, die zur Eskalation von Konflikten in Gesellschaften beitragen, anzustreben,

Nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung, konventionelle Abrüstung und Rüstungskontrolle, Bekämpfung des Terrorismus

t)

einheitlich, kohärent und wirksam mit den EU-Mitgliedstaaten darauf hinzuarbeiten, dass ein erfolgreiches Ergebnis der NVV-Überprüfungskonferenz 2010 erreicht wird; sich für das Ziel einer vollständigen nuklearen Abrüstung gemäß der Resolution 1887 des VN-Sicherheitsrates zu engagieren, in der er für das Ziel einer kernwaffenfreien Welt, sobald die Bedingungen erfüllt sind, und der Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle eintritt; seinen Dialog mit allen Nuklearmächten zu vertiefen, um eine gemeinsame Agenda und einen genauen Zeitplan mit dem Ziel zu verfolgen, schrittweise das Arsenal von nuklearen Sprengköpfen zu vermindern und schließlich zu beseitigen und gleichzeitig die Instrumente zur Überprüfung zu verbessern; auf die Ratifizierung und das Inkrafttreten des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) zu dringen,

u)

die Regierung der USA bei ihrem erklärten Engagement für weltweite nukleare Abrüstung zu unterstützen, was durch die Vision von Präsident Obama von einer Welt ohne Kernwaffen gefördert wird, und die Initiativen zu begrüßen, die von einigen EU-Mitgliedstaaten ergriffen wurden, um innerhalb der NATO über den Kernwaffenabzug auf europäischem Gebiet in umfassender Zusammenarbeit mit Russland zu verhandeln, damit ein proportionaler Abzug erreicht wird,

v)

die Notwendigkeit einer effektiven Rüstungskontrolle, einschließlich Kleinwaffen und Munition mit abgereichertem Uran, zu betonen, die Notwendigkeit einer vollständigen Umsetzung des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ), des Übereinkommens über biologische und Toxinwaffen (BWÜ), des Übereinkommens über Streumunition (CCM) und des Übereinkommens über Antipersonenminen (APMC) zu betonen und gleichzeitig die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der internationalen Regelung gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu unterstreichen,

w)

die Kooperation und Koordination mit wichtigen Partnern bei der Bekämpfung des Terrorismus auf der Grundlage der uneingeschränkten Achtung des Völkerrechts und der Menschenrechte zu stärken und die multilateralen Bemühungen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Terrorismus (einschließlich Maßnahmen, um das System der VN-Terroristenlisten in Einklang mit den internationalen Menschenrechtsvorschriften zu bringen) sowie eine wirksame Umsetzung ihrer weltweiten Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus zu unterstützen; Bemühungen zum Erzielen einer Vereinbarung und Abschluss eines umfassendes Übereinkommens gegen internationalen Terrorismus zu intensivieren; eng zusammenzuarbeiten, wenn das Leben von Geiseln in Gefahr ist,

Entwicklung und Klimawandel

x)

die Führung bei der Stärkung der Wirksamkeit der Entwicklungshilfe der Vereinten Nationen zu übernehmen, da die derzeitige Zersplitterung zu einer schrittweisen Marginalisierung der Vereinten Nationen als Hauptakteur in der Entwicklung führen könnte; auf einer kohärenteren Programmplanung und einem einheitlicheren operationellen Rahmen der Vereinten Nationen zu bestehen, um dazu beizutragen, dass die Entwicklungshilfe der Vereinten Nationen eine möglichst große Wirkung entfaltet,

y)

darauf zu dringen, dass die Krise nicht als Entschuldigung für die Vermeidung oder Verzögerung der notwendigen globalen Reaktion auf Klimawandel und Umweltzerstörung vorgebracht wird, und die Reaktion auf Klimawandel und Umweltzerstörung vielmehr als eine Möglichkeit für die Schaffung der Grundlage einer neuen und modernen umweltfreundlichen Wirtschaft zu nutzen; in diesem Zusammenhang sollte die vom VN-Umweltprogramm (UNEP) ins Leben gerufene Green Economy Initiative umfassend unterstützt und die diesbezüglichen Diskussionen über einen Global Green New Deal gefördert werden,

z)

die Notwendigkeit eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums und einer nachhaltigen Entwicklung zu betonen,

aa)

den Grundsatz zu bekräftigen, dass Entwicklungshilfepolitik in Partnerschaft mit den Empfängerländern gestaltet werden sollte,

Millenniums-Entwicklungsziele

ab)

bei der Vorbereitung der MDG-Überprüfungskonferenz sein Engagement für die MDG-Ziele, die bis 2015 zu erreichen sind, zu bekräftigen; alle Partner aufzufordern, dasselbe zu tun, indem er darauf hinweist, dass die Geber nicht ihren Zusagen von 2005 zu jährlichen Hilfsflüssen nachkommen und dass der Fortschritt allgemein für die meisten der bis 2015 zu erreichenden Ziele zu langsam ist,

ac)

mit Blick auf die Plenartagung auf hoher Ebene zu den Millenniums-Entwicklungszielen eine starke Führungsrolle zu übernehmen und vor allem folgende Ziele zu verfolgen:

Bekräftigung der Millenniums-Entwicklungsziele und -zielvorgaben als das bis 2015 zu erreichende Minimum und Widerstand gegen alle Versuche, die gegebenen Versprechen aufzuweichen, abzuschwächen oder deren Erfüllung zu verzögern,

eine Einigung zwischen Industrieländern und Entwicklungsländern über schnelleres Handeln, einschließlich klarer und konkreter Pläne und Verpflichtungen, da die Welt hinter den im Rahmen der Millenniums-Entwicklungsziele gegebenen Versprechen zurückbleibt und über eine Milliarde Menschen immer noch in äußerster Armut lebt, wobei zu erwarten ist, dass diese Zahl weiter steigt,

ein klares Signal, dass vor 2015 eine neue, noch ehrgeizigere Agenda für die Beseitigung der Armut angenommen wird, die gewährleistet, dass weitere Anstrengungen zur vollständigen Beseitigung der Armut unternommen werden,

Dringen auf eine bessere Koordinierung der VN-Organisationen und einen kohärenteren Handlungsrahmen der Vereinten Nationen, um eine Aufsplitterung zu verhindern, damit die Millenniums-Entwicklungsziele erreicht werden,

ad)

mit größtem Nachdruck deutlich zu machen, dass die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele abgesehen davon, dass sie eine moralische Verpflichtung darstellt, auch einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Wohlstands, der Stabilität, der Sicherheit und der sozialen Gerechtigkeit weltweit leisten wird,

ae)

zu betonen, dass die internationale Gemeinschaft zusätzliche Anstrengungen unternehmen muss, um die negativen Folgen der Weltwirtschaftskrise und des Klimawandels für die Entwicklungsländer anzugehen; innovative Finanzierungsmechanismen, wie etwa eine internationale Steuer auf Finanztransaktionen, vorzuschlagen,

af)

konkrete Zusagen zu machen im Hinblick auf eine bessere Koordinierung, auf Kohärenz der Politik und auf die Erfüllung des Millenniums-Entwicklungsziels 8 sowie betreffend die Verkleinerung der Finanzierungslücke, um das in Gleneagles für 2010 vereinbarte Ziel der gesamten öffentlichen Entwicklungshilfe von etwa 154 Milliarden USD (zu den Preisen von 2008) zu erreichen,

ag)

im Rahmen der Plenartagung auf hoher Ebene zu den Millenniums-Entwicklungszielen seine kollektive Zusage, bis 2015 0,7 % des BIP der öffentlichen Entwicklungshilfe – auf der Grundlage klarer und verbindlicher Zeitpläne für jeden Mitgliedstaat – zuzuweisen, erneut zu bekräftigen,

ah)

darauf zu bestehen, dass MDG-Mittel nicht dafür eingesetzt werden, die Auswirkungen der Krise des Klimawandels und der Finanzkrise anzugehen, sondern dass zusätzliche Mittel mobilisiert und wirksamere Maßnahmen ergriffen werden, um diejenigen Ziele zu erreichen, bei denen der Fortschritt außerordentlich spärlich ist, wie etwa das MDG 5 (Gesundheit von Müttern) und das MDG 4 (Kindersterblichkeit); die Aufmerksamkeit auf die Reaktivierung der MDG nach einer Agenda und einem Fahrplan für den Zeitraum 2010-2015 zu konzentrieren,

Klimawandel

ai)

im Hinblick auf die anstehende Konferenz der Vertragsstaaten des VN-Klimaübereinkommens (COP 16) im Dezember 2010 in Mexiko eine Debatte zu fördern und damit zu beginnen, einen Konsens über die Annahme eines neuen verbindlichen internationalen Übereinkommens zum Klimawandel für die Zeit nach 2012 zu schaffen,

aj)

die organisatorischen und strukturellen Fehler der COP 15 in Kopenhagen zu vermeiden, bei der es nicht gelungen ist, zu einem internationalen verbindlichen Übereinkommen zu gelangen, indem er spezifische Abstimmungsregeln auf der Grundlage eindeutiger Mehrheiten vorschlägt, um Fortschritte bei den Verhandlungen zu erleichtern,

Menschenrechte

Institutionelle Fragen

ak)

die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin nachdrücklich aufzufordern, mit einer Stimme im Namen aller EU-Mitgliedstaaten zu sprechen, wenn sie sich zu Menschenrechtsfragen äußert, und auch jeden Mitgliedstaat aufzufordern, diese vereinheitlichten EU-Standpunkte zu vertreten, um ihnen mehr Gewicht zu verleihen, wobei zu berücksichtigen ist, dass nach Artikel 21 EUV die Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten einer der Grundsätze ist, die das Handeln der Europäischen Union auf der internationalen Bühne bestimmen müssen, und dass die Unterstützung von Demokratie und Menschenrechten eines der Ziele ihrer Außenpolitik ist,

al)

in einem frühzeitigen und inhaltlichen Dialog mit den EU-Mitgliedstaaten und den VN-Mitgliedstaaten eine wirksame und aktive Verhandlungsstrategie sowie einen gemeinsamen Standpunkt zur Überprüfung des Menschenrechtsrates zu erreichen; wobei zu berücksichtigen ist, dass die Prüfung der Arbeitsmethoden in Genf stattfinden wird, während über den Status des Gremiums in New York debattiert werden wird; den Dritten Ausschuss mit seiner universellen Mitgliedschaft als einem Kommunikationskanal für die durch den Menschenrechtsrat behandelten Menschenrechtsfälle zu stärken, wobei zu bedenken ist, dass der Dritte Ausschuss auch die Defizite des Menschenrechtsrates ausgleichen könnte,

am)

sich bei der Überprüfung des Menschenrechtsrates mit regionenübergreifenden Partnern auf Mitgliedschaftskriterien und ein Paket von Leitlinien für die Benutzung bei den Wahlen zum Menschenrechtsrat zu einigen; die Stärkung des Menschenrechtsrates und der spezifischen Verfahren ohne Rückgriff auf den Institutionsaufbau und unter Wahrung der Unabhängigkeit des Amtes des Hohen Kommissars für Menschenrechte zu fördern; die Möglichkeit des Menschenrechtsrates zu unterstützen, sich in Länderresolutionen mit spezifischen Menschenrechtsverletzungen zu beschäftigen,

an)

den neuen stellvertretenden Generalsekretär im Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) zu unterstützen, um Menschenrechtsaspekte bei den wichtigsten Politik- und Managemententscheidungen am Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York einzubeziehen,

Menschenrechtsfragen

ao)

entschlossen dafür einzutreten, dass sich die VN-Generalversammlung weiterhin mit länderspezifischen Situationen in Resolutionen beschäftigt, wobei darauf hingearbeitet werden sollte, Anträge zu vermeiden, in denen gefordert, auf Maßnahmen zu verzichten,

ap)

die Führung bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte zu übernehmen, darin inbegriffen Rechte von Mitgliedern schutzbedürftiger Gruppen und Angehörigen von Minderheiten, Meinungs- und Pressefreiheit, Religionsfreiheit, Rechte von Kindern, Schutz von Menschenrechtsaktivisten und Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft,

aq)

entschlossen dafür einzutreten, dass den Menschenrechten bei der Reaktion auf die weltweit rückläufige Finanzaktivität Vorrang eingeräumt wird, da die bereits marginalisierten Teile der Bevölkerung in vielen Ländern, in denen die Ausübung der Menschenrechte stark beschnitten oder vollständig untergraben ist, die negativen Auswirkungen unverhältnismäßig stark zu spüren bekommen,

ar)

die Bemühungen zu bündeln, den weltweiten Trend zur Abschaffung der Todesstrafe dadurch zu stärken, dass versucht wird, die entsprechende Resolution zur Todesstrafe anzunehmen; alle Bemühungen zur Abschaffung von Folter zu unterstützen und insbesondere die Annahme des Fakultativprotokolls zum VN-Übereinkommen gegen Folter zu fördern,

Gender Mainstreaming und Stärkung der Rolle der Frau

as)

danach zu streben, dass mehr Frauen so gestärkt werden, dass sie ihrer wesentlichen Rolle bei der Unterstützung von dauerhaftem Frieden, Sicherheit und Aussöhnung gerecht werden können, sowie ihre Beteiligung an der Vermittlung und Konfliktlösung zu fördern, auch im Hinblick auf den anstehenden 10. Jahrestag der Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrates; diejenigen EU-Mitgliedstaaten, die in dieser Hinsicht noch nicht aktiv geworden sind, zu ermuntern, nationale Aktionspläne zur Umsetzung der Resolution vorzulegen,

at)

sein klares Bekenntnis zu der im Jahre 2000 angenommenen Resolution 1325 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen durch die Teilnahme an den Feierlichkeiten zum 10. Jahrestag dieser Resolution zu bekunden,

au)

entschlossen und mit allen Mitteln Vergewaltigung und sexuelle Gewalt als Kriegswaffe zu bekämpfen; dafür einzutreten, dass diese Verbrechen als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit bestraft werden und dass die Opfer solcher Verbrechen in den Genuss spezifischer Unterstützungsprogramme kommen; die neu ernannte Sonderbeauftragte des VN-Generalsekretärs zur Bekämpfung sexueller Gewalt in Konfliktgebieten zu unterstützen,

Schlussempfehlungen

av)

sich darum zu bemühen, einen gesonderten Punkt in die Tagesordnung der 65. VN-Generalversammlung aufzunehmen, der die Zusammenarbeit zwischen der Organisation der Vereinten Nationen, regionalen Versammlungen, nationalen Parlamenten und der interparlamentarischen Union (IPU) betrifft, um die Debatte darüber zu fördern, wie Parlamentarier, nationale Parlamente und regionale parlamentarische Versammlungen eine aktivere Rolle bei den Vereinten Nationen im Einklang mit dem Beschluss spielen können, der von der 63. VN-Generalversammlung in ihrer Resolution über das Thema „Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und der Interparlamentarische Union“ (A/RES/63/24) gefasst worden ist;

*

* *

2.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin, dem Rat und zur Information der Kommission zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P6_TA(2009)0150.

(2)  A/RES/64/223.

(3)  A/RES/64/217.

(4)  A/RES/64/200.

(5)  A/RES/64/196.

(6)  A/RES/64/176.

(7)  A/RES/64/173.

(8)  A/RES/64/171.

(9)  A/RES/64/160.

(10)  A/RES/64/158.

(11)  A/RES/64/157.

(12)  A/RES/64/146.

(13)  A/RES/64/145.

(14)  A/RES/64/143.

(15)  A/RES/64/73.

(16)  A/RES/64/69.

(17)  A/RES/64/57.

(18)  A/RES/64/53.

(19)  A/RES/64/34.

(20)  Angenommene Texte, P7_TA(2009)0110.

(21)  Angenommene Texte, P7_TA(2009)0089.

(22)  Angenommene Texte, P7_TA(2009)0056.

(23)  Angenommene Texte, P7_TA(2009)0029.

(24)  Angenommene Texte, P6_TA(2009)0372.

(25)  Angenommene Texte, P6_TA(2009)0333.

(26)  Angenommene Texte, P6_TA(2009)0259.

(27)  Angenommene Texte, P6_TA(2009)0152.

(28)  ABl. C 124 E vom 25.5.2006, S. 549.


III Vorbereitende Rechtsakte

Europäisches Parlament

Donnerstag, 25. März 2010

7.1.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 4/57


Donnerstag, 25. März 2010
Bedingungen für die Einfuhr von lebenden Tieren und frischem Fleisch in die Union ***I

P7_TA(2010)0069

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung der Entscheidung 79/542/EWG des Rates zur Festlegung einer Liste von Drittländern bzw. Teilen von Drittländern sowie der Tiergesundheits- und Hygienebedingungen und der Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr von bestimmten lebenden Tieren und von frischem Fleisch dieser Tiere in die Gemeinschaft (KOM(2009)0516 – C7-0211/2009 – 2009/0146(COD))

2011/C 4 E/09

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2009)0516),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und die Artikel 37 und 152 Absatz 4 Buchstabe b des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0211/2009),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat „Auswirkungen des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon auf die laufenden interinstitutionellen Beschlussfassungsverfahren“ (KOM(2009)0665),

gestützt auf die Artikel 294 Absatz 3 und 43 Absatz 2 sowie 168 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 16. Dezember 2009 (1),

nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0018/2010),

1.

legt in erster Lesung den folgenden Standpunkt fest;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.


Donnerstag, 25. März 2010
P7_TC1-COD(2009)0146

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 25. März 2010 im Hinblick auf den Erlass der Entscheidung Nr. 2010/…/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung der Entscheidung 79/542/EWG des Rates zur Festlegung einer Liste von Drittländern bzw. Teilen von Drittländern sowie der Tiergesundheits- und Hygienebedingungen und der Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr von bestimmten lebenden Tieren und von frischem Fleisch dieser Tiere in die Gemeinschaft

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Entscheidung Nr. 477/2010/EU.)


7.1.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 4/58


Donnerstag, 25. März 2010
Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: Litauen/Möbelherstellung

P7_TA(2010)0070

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (KOM(2010)0058 – C7-0041/2010 – 2010/2035(BUD))

2011/C 4 E/10

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2010)0058 – C7-0041/2010),

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (1) (IIV vom 17. Mai 2006), insbesondere Nummer 28,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2) (EGF-Verordnung),

in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0047/2010),

A.

in der Erwägung, dass die Europäische Union die geeigneten Legislativ- und Haushaltsinstrumente geschaffen hat, um zusätzliche Unterstützung für Arbeitnehmer bereitzustellen, die von den Folgen weit reichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge betroffen sind, und Hilfestellung bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu leisten,

B.

in der Erwägung, dass die finanzielle Unterstützung der Union für entlassene Arbeitnehmer in Übereinstimmung mit der Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, die in der Konzertierungssitzung vom 17. Juli 2008 angenommen wurde, und unter gebührender Berücksichtigung der IIV vom 17. Mai 2006 hinsichtlich der Annahme von Beschlüssen über die Inanspruchnahme des Fonds dynamischen Charakter haben und so zügig und effizient wie möglich bereitgestellt werden sollte,

C.

in der Erwägung, dass Litauen Unterstützung im Zusammenhang mit Fällen beantragt hat, die Entlassungen in 49 Unternehmen betreffen, die im Möbelherstellungssektor tätig sind (3),

D.

in der Erwägung, dass der Antrag die in der EGF-Verordnung festgelegten Kriterien für die Förderfähigkeit erfüllt,

1.

fordert die beteiligten Organe auf, die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um die Inanspruchnahme des EGF zu beschleunigen;

2.

erinnert an die von den Organen eingegangene Verpflichtung, ein reibungsloses und zügiges Verfahren für die Annahme von Beschlüssen über die Inanspruchnahme des EGF zu gewährleisten und eine einmalige, zeitlich begrenzte und personenbezogene Unterstützung für Arbeitnehmer zu leisten, die infolge der Globalisierung entlassen wurden;

3.

betont, dass aufgrund der zunehmenden Anzahl an Anträgen auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF das entsprechende Verfahren weiter verbessert werden muss; fordert daher die Kommission auf, zu bewerten, wie der Zeitraum zwischen dem Eingang des Antrags des Mitgliedstaats und der Auszahlung des Finanzbeitrags verkürzt werden könnte, und dem Europäischen Parlament so bald wie möglich darüber Bericht zu erstatten;

4.

unterstreicht, dass die Europäische Union auf alle ihr zu Gebote stehenden Instrumente zurückgreifen sollte, um die Auswirkungen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise zu bewältigen; hebt hervor, dass der EGF in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle bei der Wiedereingliederung entlassener Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt übernehmen kann;

5.

betont, dass in Übereinstimmung mit Artikel 6 der EGF-Verordnung sichergestellt werden sollte, dass aus dem EGF die Wiedereingliederung einzelner entlassener Arbeitnehmer in das Arbeitsleben unterstützt wird; weist erneut darauf hin, dass die Unterstützung aus dem EGF kein Ersatz für Maßnahmen, die gemäß nationalem Recht oder den Tarifverträgen den Unternehmen obliegen, oder für Maßnahmen zur Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren sein darf;

6.

fordert die Kommission auf, in ihre Vorschläge zur Inanspruchnahme des EGF sowie in ihre Jahresberichte genaue Informationen über die zusätzlichen Finanzmittel aufzunehmen, die vom Europäischen Sozialfonds (ESF) und anderen Strukturfonds bereitgestellt wurden;

7.

erinnert die Kommission im Kontext der Inanspruchnahme des EGF daran, nicht systematisch Zahlungsermächtigungen aus dem ESF zu übertragen, da der EGF als eigenständiges spezifisches Instrument mit eigenen Zielvorgaben und Fristen eingerichtet wurde;

8.

erinnert daran, dass die Funktionsweise und der Zusatznutzen des EGF im Kontext der allgemeinen Bewertung der mit der IIV vom 17. Mai 2006 geschaffenen Programme und verschiedenen anderen Instrumente im Rahmen des Prozesses der Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2007-2013 bewertet werden sollten;

9.

nimmt zur Kenntnis, dass sich die neuen Vorschläge der Kommission für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF auf den Antrag eines einzigen Mitgliedstaates beziehen, was den Forderungen des Europäischen Parlaments entspricht;

10.

billigt den dieser Entschließung als Anlage beigefügten Beschluss;

11.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

12.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung einschließlich der Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(2)  ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

(3)  Antrag EGF/2009/016 LT/Möbelherstellung.


Donnerstag, 25. März 2010
ANLAGE

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 25. März 2010

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (1), insbesondere auf Nummer 28,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2), insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (nachstehend „EGF“ genannt) wurde errichtet, um entlassene Arbeitnehmer, die von den Folgen weit reichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge betroffen sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt behilflich zu sein.

(2)

Der Anwendungsbereich des EGF wurde für ab dem 1. Mai 2009 gestellte Anträge erweitert und umfasst nun auch die Unterstützung von Arbeitnehmern, die infolge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind.

(3)

Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden kann.

(4)

Litauen reichte am 23. September 2009 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen im Möbelherstellungssektor ein und legte Zusatzinformationen zur Vervollständigung vor, die am 16. Oktober 2009 eingegangen sind. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags; die Kommission schlägt daher vor, einen Betrag von 662 088 EUR bereitzustellen.

(5)

Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den Antrag Litauens bereitzustellen –

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, um den Betrag von 662 088 EUR an Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen bereitzustellen.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 25. März 2010.

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

Im Namen des Rates

Der Präsident


(1)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(2)  ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.


7.1.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 4/61


Donnerstag, 25. März 2010
Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: Litauen/Bekleidungsindustrie

P7_TA(2010)0071

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (KOM(2010)0056 – C7-0035/2010 – 2010/2031(BUD))

2011/C 4 E/11

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2010)0056 – C7-0035/2010),

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (1) (IIV vom 17. Mai 2006), insbesondere Nummer 28,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2) (EGF-Verordnung),

in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0048/2010),

A.

in der Erwägung, dass die Europäische Union die geeigneten Legislativ- und Haushaltsinstrumente geschaffen hat, um zusätzliche Unterstützung für Arbeitnehmer bereitzustellen, die von den Folgen weit reichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge betroffen sind, und Hilfestellung bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu leisten,

B.

in der Erwägung, dass die finanzielle Unterstützung der Union für entlassene Arbeitnehmer in Übereinstimmung mit der Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, die in der Konzertierungssitzung vom 17. Juli 2008 angenommen wurde, und unter gebührender Berücksichtigung der IIV vom 17. Mai 2006 hinsichtlich der Annahme von Beschlüssen über die Inanspruchnahme des Fonds dynamischen Charakter haben und so zügig und effizient wie möglich bereitgestellt werden sollte,

C.

in der Erwägung, dass Litauen Unterstützung im Zusammenhang mit Fällen beantragt hat, die Entlassungen in 45 Unternehmen betreffen, die im Bekleidungsherstellungssektor tätig sind (3),

D.

in der Erwägung, dass der Antrag die in der EGF-Verordnung festgelegten Kriterien für die Förderfähigkeit erfüllt,

1.

fordert die beteiligten Organe auf, die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um die Inanspruchnahme des EGF zu beschleunigen;

2.

erinnert an die von den Organen eingegangene Verpflichtung, ein reibungsloses und zügiges Verfahren für die Annahme von Beschlüssen über die Inanspruchnahme des EGF zu gewährleisten und eine einmalige, zeitlich begrenzte und personenbezogene Unterstützung für Arbeitnehmer zu leisten, die infolge der Globalisierung entlassen wurden;

3.

betont, dass aufgrund der zunehmenden Anzahl an Anträgen auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF das entsprechende Verfahren weiter verbessert werden muss; fordert daher die Kommission auf, zu bewerten, wie der Zeitraum zwischen dem Eingang des Antrags des Mitgliedstaats und der Auszahlung des Finanzbeitrags verkürzt werden könnte, und dem Europäischen Parlament so bald wie möglich darüber Bericht zu erstatten;

4.

unterstreicht, dass die Europäische Union auf alle ihr zu Gebote stehenden Instrumente zurückgreifen sollte, um die Auswirkungen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise zu bewältigen; hebt hervor, dass der EGF in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle bei der Wiedereingliederung entlassener Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt übernehmen kann;

5.

betont, dass in Übereinstimmung mit Artikel 6 der EGF-Verordnung sichergestellt werden sollte, dass aus dem EGF die Wiedereingliederung einzelner entlassener Arbeitnehmer in das Arbeitsleben unterstützt wird; weist erneut darauf hin, dass die Unterstützung aus dem EGF kein Ersatz für Maßnahmen, die gemäß nationalem Recht oder den Tarifverträgen den Unternehmen obliegen, oder für Maßnahmen zur Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren sein darf;

6.

fordert die Kommission auf, in ihre Vorschläge zur Inanspruchnahme des EGF sowie in ihre Jahresberichte genaue Informationen über die zusätzlichen Finanzmittel aufzunehmen, die vom Europäischen Sozialfonds (ESF) und anderen Strukturfonds bereitgestellt wurden;

7.

erinnert die Kommission im Kontext der Inanspruchnahme des EGF daran, nicht systematisch Zahlungsermächtigungen aus dem ESF zu übertragen, da der EGF als eigenständiges spezifisches Instrument mit eigenen Zielvorgaben und Fristen eingerichtet wurde;

8.

erinnert daran, dass die Funktionsweise und der Zusatznutzen des EGF im Kontext der allgemeinen Bewertung der mit der IIV vom 17. Mai 2006 geschaffenen Programme und verschiedenen anderen Instrumente im Rahmen des Prozesses der Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2007-2013 bewertet werden sollten;

9.

nimmt zur Kenntnis, dass sich die neuen Vorschläge der Kommission für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF auf den Antrag eines einzigen Mitgliedstaates beziehen, was den Forderungen des Europäischen Parlaments entspricht;

10.

billigt den dieser Entschließung als Anlage beigefügten Beschluss;

11.

beauftragt seinen Präsidenten, den Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

12.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung einschließlich der Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(2)  ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

(3)  Antrag EGF/2009/018 LT/Herstellung von Bekleidung.


Donnerstag, 25. März 2010
ANLAGE

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 25. März 2010

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (1), insbesondere auf Nummer 28,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2), insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (nachstehend „EGF“ genannt) wurde errichtet, um entlassene Arbeitnehmer, die von den Folgen weit reichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge betroffen sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt behilflich zu sein.

(2)

Der Anwendungsbereich des EGF wurde für ab dem 1. Mai 2009 gestellte Anträge erweitert und umfasst nun auch die Unterstützung von Arbeitnehmern, die infolge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind.

(3)

Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden kann.

(4)

Litauen reichte am 23. September 2009 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen in der Textilbranche ein. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags; die Kommission schlägt daher vor, einen Betrag von 523 481 EUR bereitzustellen.

(5)

Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den Antrag Litauens bereitzustellen –

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, um den Betrag von 523 481 EUR an Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen bereitzustellen.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 25. März 2010.

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

Im Namen des Rates

Der Präsident


(1)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(2)  ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.


7.1.2011   

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CE 4/64


Donnerstag, 25. März 2010
Ernennung des Vizepräsidenten der Europäischen Zentralbank

P7_TA(2010)0073

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu der Empfehlung des Rates zur Ernennung des Vizepräsidenten der Europäischen Zentralbank (C7-0044/2010 – 2010/0813(NLE))

2011/C 4 E/12

(Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 16. Februar 2010 (1),

gestützt auf Artikel 283 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0044/2010),

gestützt auf Artikel 109 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A7-0059/2010),

A.

in der Erwägung, dass der Rat das Europäische Parlament mit Schreiben vom 24. Februar 2010 über die Ernennung von Vítor Constâncio zum Vizepräsidenten der Europäischen Zentralbank für eine Amtszeit von acht Jahren konsultiert hat,

B.

in der Erwägung, dass sein Ausschuss für Wirtschaft und Währung daraufhin mit der Beurteilung des Beglaubigungsschreibens des Kandidaten begonnen hat, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse nach Artikel 283 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und vor dem Hintergrund des Erfordernisses einer völligen Unabhängigkeit der EZB gemäß Artikel 130, sowie in der Erwägung, dass der Ausschuss im Laufe dieser Prüfung einen Lebenslauf des Bewerbers und dessen Antworten auf den schriftlichen Fragenkatalog, der ihm übermittelt worden war, erhalten hat,

C.

in der Erwägung, dass der Ausschuss im Anschluss daran am 23. März 2010 eine zweistündige Anhörung mit dem Kandidaten durchführte, bei der er zunächst eine Erklärung abgab und anschließend den Fragen der Ausschussmitglieder Rede und Antwort stand,

1.

gibt gegenüber dem Europäischen Rat eine befürwortende Stellungnahme zu der Empfehlung des Rates zur Ernennung von Vítor Constâncio zum Vizepräsidenten der Europäischen Zentralbank ab;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Europäischen Rat und dem Rat zu übermitteln.


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.


7.1.2011   

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CE 4/65


Donnerstag, 25. März 2010
Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs - Milan Martin Cvikl

P7_TA(2010)0074

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu der Ernennung von Milan Martin Cvikl zum Mitglied des Rechnungshofs (C7-0022/2010 – 2010/0810(NLE))

2011/C 4 E/13

(Konsultation)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 286 Absatz 2 des AEU-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0022/2010),

nach Anhörung des vom Rat vorgeschlagenen Kandidaten für die Ausübung der Aufgaben eines Mitglieds des Rechnungshofs durch den Haushaltskontrollausschuss in dessen Sitzung vom 16. März 2010,

gestützt auf Artikel 108 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0046/2010),

A.

in der Erwägung, dass Milan Martin Cvikl die Voraussetzungen gemäß Artikel 286 Absatz 1 des AEU-Vertrags erfüllt,

1.

gibt eine befürwortende Stellungnahme zu dem Vorschlag ab, Milan Martin Cvikl zum Mitglied des Rechnungshofs zu ernennen;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und, zur Information, dem Rechnungshof sowie den übrigen Organen der Europäischen Gemeinschaften und den Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


7.1.2011   

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CE 4/66


Donnerstag, 25. März 2010
Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs - Rasa Budbergyté

P7_TA(2010)0075

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu der Ernennung von Rasa Budbergyté zum Mitglied des Rechnungshofs (C7-0018/2010 – 2010/0806(NLE))

2011/C 4 E/14

(Konsultation)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 286 Absatz 2 des AEU-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0018/2010),

nach Anhörung der vom Rat vorgeschlagenen Kandidatin für die Ausübung der Aufgaben eines Mitglieds des Rechnungshofs durch den Haushaltskontrollausschuss in dessen Sitzung vom 15. März 2010,

gestützt auf Artikel 108 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0039/2010),

A.

in der Erwägung, dass Rasa Budbergyté die Bedingungen gemäß Artikel 286 Absatz 1 des AEU-Vertrags erfüllt,

1.

gibt eine befürwortende Stellungnahme zu dem Vorschlag des Rates ab, Rasa Budbergyté zum Mitglied des Rechnungshofs zu ernennen;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und – zur Information – dem Rechnungshof sowie den übrigen Organen der Europäischen Union und den Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


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CE 4/66


Donnerstag, 25. März 2010
Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs - Kersti Kaljulaid

P7_TA(2010)0076

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu der Ernennung von Kersti Kaljulaid zum Mitglied des Rechnungshofs (C7-0016/2010 – 2010/0804(NLE))

2011/C 4 E/15

(Konsultation)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 286 Absatz 2 des AEU-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0016/2010),

nach Anhörung der vom Rat vorgeschlagenen Kandidatin für die Ausübung der Aufgaben eines Mitglieds des Rechnungshofs durch den Haushaltskontrollausschuss in dessen Sitzung vom 16. März 2010,

gestützt auf Artikel 108 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0045/2010),

A.

in der Erwägung, dass Kersti Kaljulaid die Bedingungen gemäß Artikel 286 Absatz 1 des AEU-Vertrags erfüllt,

1.

gibt eine befürwortende Stellungnahme zu dem Vorschlag des Rates ab, Kersti Kaljulaid zum Mitglied des Rechnungshofs zu ernennen;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und – zur Information – dem Rechnungshof sowie den übrigen Organen der Europäischen Union und den Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


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CE 4/67


Donnerstag, 25. März 2010
Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs - Igors Ludboržs

P7_TA(2010)0077

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu der Ernennung von Igors Ludboržs zum Mitglied des Rechnungshofes (C7-0017/2010 – 2010/0805(NLE))

2011/C 4 E/16

(Konsultation)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 286 Absatz 2 des AEU-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0017/2010),

nach Anhörung des vom Rat vorgeschlagenen Kandidaten für die Ausübung der Aufgaben eines Mitglieds des Rechnungshofs durch den Haushaltskontrollausschuss in dessen Sitzung vom 16. März 2010,

gestützt auf Artikel 108 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0040/2010),

A.

in der Erwägung, dass Igors Ludboržs die Bedingungen gemäß Artikel 286 Absatz 1 des AEU-Vertrags erfüllt,

1.

gibt eine befürwortende Stellungnahme zu dem Vorschlag des Rates ab, Igors Ludboržs zum Mitglied des Rechnungshofs zu ernennen;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und – zur Information – dem Rechnungshof sowie den übrigen Organen der Europäischen Union und den Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


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CE 4/68


Donnerstag, 25. März 2010
Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs - Szabolcs Fazakas

P7_TA(2010)0078

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu der Ernennung von Szabolcs Fazakas zum Mitglied des Rechnungshofs (C7-0019/2010 – 2010/0807(NLE))

2011/C 4 E/17

(Konsultation)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 286 Absatz 2 des AEU-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0019/2010),

nach Anhörung des vom Rat vorgeschlagenen Kandidaten für die Ausübung der Aufgaben eines Mitglieds des Rechnungshofs durch den Haushaltskontrollausschuss in dessen Sitzung vom 15. März 2010,

gestützt auf Artikel 108 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0038/2010),

A.

in der Erwägung, dass Szabolcs Fazakas die Bedingungen gemäß Artikel 286 Absatz 1 des AEU-Vertrags erfüllt;

1.

gibt eine befürwortende Stellungnahme zu dem Vorschlag des Rates ab, Szabolcs Fazakas zum Mitglied des Rechnungshofs zu ernennen;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und – zur Information – dem Rechnungshof sowie den übrigen Organen der Europäischen Union und den Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


7.1.2011   

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CE 4/68


Donnerstag, 25. März 2010
Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs - Ladislav Balko

P7_TA(2010)0079

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu der Ernennung von Ladislav Balko zum Mitglied des Rechnungshofs (C7-0023/2010 – 2010/0811(NLE))

2011/C 4 E/18

(Konsultation)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 286 Absatz 2 des AEU-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0023/2010),

nach Anhörung des vom Rat vorgeschlagenen Kandidaten für die Ausübung der Aufgaben eines Mitglieds des Rechnungshofs durch den Haushaltskontrollausschuss in dessen Sitzung vom 15. März 2010,

gestützt auf Artikel 108 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0037/2010),

A.

in der Erwägung, dass Ladislav Balko die Bedingungen gemäß Artikel 286 Absatz 1 des AEU-Vertrags erfüllt,

1.

gibt eine befürwortende Stellungnahme zu dem Vorschlag des Rates ab, Ladislav Balko zum Mitglied des Rechnungshofs zu ernennen;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und – zur Information – dem Rechnungshof sowie den übrigen Organen der Europäischen Union und den Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


7.1.2011   

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CE 4/69


Donnerstag, 25. März 2010
Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs - Louis Galea

P7_TA(2010)0080

Haushaltskontrollausschuss Beschluss des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu der Ernennung von Louis Galea zum Mitglied des Rechnungshofs (C7-0020/2010 – 2010/0808(NLE))

2011/C 4 E/19

(Konsultation)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 286 Absatz 2 des AEU-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0020/2010),

nach Anhörung des vom Rat vorgeschlagenen Kandidaten für die Ausübung der Aufgaben eines Mitglieds des Rechnungshofs durch den Haushaltskontrollausschuss in dessen Sitzung vom 15. März 2010;

gestützt auf Artikel 108 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0042/2010),

A.

in der Erwägung, dass Louis Galea die Bedingungen gemäß Artikel 286 Absatz 1 des AEU-Vertrags erfüllt,

1.

gibt eine befürwortende Stellungnahme zu dem Vorschlag des Rates ab, Louis Galea zum Mitglied des Rechnungshofs zu ernennen;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und – zur Information – dem Rechnungshof sowie den übrigen Organen der Europäischen Union und den Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


7.1.2011   

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CE 4/70


Donnerstag, 25. März 2010
Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs - Augustyn Kubik

P7_TA(2010)0081

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu der Ernennung von Augustyn Bronisław Kubik zum Mitglied des Rechnungshofs (C7-0021/2010 – 2010/0809(NLE))

2011/C 4 E/20

(Konsultation)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 286 Absatz 2 des AEU-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0021/2010),

nach Anhörung des vom Rat vorgeschlagenen Kandidaten für die Ausübung der Aufgaben eines Mitglieds des Rechnungshofs durch den Haushaltskontrollausschuss in dessen Sitzung vom 15. März 2010,

gestützt auf Artikel 108 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0041/2010),

A.

in der Erwägung, dass Augustyn Bronisław Kubik die Bedingungen gemäß Artikel 286 Absatz 1 des AEU-Vertrags erfüllt,

1.

gibt eine befürwortende Stellungnahme zu dem Vorschlag des Rates, Augustyn Bronisław Kubik zum Mitglied des Rechnungshofes zu ernennen,

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und – zur Information – dem Rechnungshof sowie den übrigen Organen der Europäischen Union und den Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


7.1.2011   

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CE 4/70


Donnerstag, 25. März 2010
Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs - Jan Kinšt

P7_TA(2010)0082

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu der Ernennung von Jan Kinšt zum Mitglied des Rechnungshofs (C7-0015/2010 – 2010/0803(NLE))

2011/C 4 E/21

(Konsultation)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 286 Absatz 2 des AEU-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0015/2010),

nach Anhörung des vom Rat vorgeschlagenen Kandidaten für die Ausübung der Aufgaben eines Mitglieds des Rechnungshofs durch den Haushaltskontrollausschuss in dessen Sitzung vom 16. März 2010,

gestützt auf Artikel 108 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0044/2010),

A.

in der Erwägung, dass Jan Kinšt die Bedingungen gemäß Artikel 286 Absatz 1 des AEU-Vertrags erfüllt,

1.

gibt eine befürwortende Stellungnahme zu dem Vorschlag des Rates ab, Jan Kinšt zum Mitglied des Rechnungshofs zu ernennen;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und – zur Information – dem Rechnungshof sowie den übrigen Organen der Europäischen Union und den Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


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CE 4/71


Donnerstag, 25. März 2010
Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs - Eoin O’Shea

P7_TA(2010)0083

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu der Ernennung von Eoin O’Shea zum Mitglied des Rechnungshofs (C7-0033/2010 – 2010/0812(NLE))

2011/C 4 E/22

(Konsultation)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 286 Absatz 2 des AEU-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0033/2010),

nach Anhörung des vom Rat vorgeschlagenen Kandidaten für die Ausübung der Aufgaben eines Mitglieds des Rechnungshofs durch den Haushaltskontrollausschuss in dessen Sitzung vom 15. März 2010,

gestützt auf Artikel 108 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0043/2010),

A.

in der Erwägung, dass Eoin O’Shea die Bedingungen gemäß Artikel 286 Absatz 1 des AEU-Vertrags erfüllt,

1.

gibt eine befürwortende Stellungnahme zu dem Vorschlag des Rates ab, Eoin O’Shea zum Mitglied des Rechnungshofs zu ernennen;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und – zur Information – dem Rechnungshof sowie den übrigen Organen der Europäischen Union und den Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln.