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ISSN 1725-2407 doi:10.3000/17252407.CE2010.341.deu |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 341E |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
53. Jahrgang |
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Informationsnummer |
Inhalt |
Seite |
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I Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen |
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ENTSCHLIESSUNGEN |
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Europäisches Parlament |
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Dienstag, 9. Februar 2010 |
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2010/C 341E/01 |
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Mittwoch, 10. Februar 2010 |
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2010/C 341E/02 |
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2010/C 341E/03 |
Lage im Iran |
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2010/C 341E/04 |
Lage in Jemen |
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2010/C 341E/05 |
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2010/C 341E/06 |
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2010/C 341E/07 |
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2010/C 341E/08 |
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2010/C 341E/09 |
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2010/C 341E/10 |
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2010/C 341E/11 |
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2010/C 341E/12 |
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Donnerstag, 11. Februar 2010 |
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2010/C 341E/13 |
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2010/C 341E/14 |
Venezuela |
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2010/C 341E/15 |
Madagaskar |
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2010/C 341E/16 |
Birma |
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III Vorbereitende Rechtsakte |
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Europäisches Parlament |
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Dienstag, 9. Februar 2010 |
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2010/C 341E/17 |
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Mittwoch, 10. Februar 2010 |
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2010/C 341E/18 |
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2010/C 341E/19 |
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2010/C 341E/20 |
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2010/C 341E/21 |
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Donnerstag, 11. Februar 2010 |
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2010/C 341E/22 |
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2010/C 341E/23 |
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2010/C 341E/24 |
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2010/C 341E/25 |
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Erklärung der benutzten Zeichen
(Das angegebene Verfahren entspricht der von der Kommission vorgeschlagenen Rechtsgrundlage.) Politische Änderungen: Der neue bzw. geänderte Text wird durch Fett- und Kursivdruck gekennzeichnet; Streichungen werden durch das Symbol ▐ gekennzeichnet. Technische Korrekturen und Anpassungen der Dienststellen des Parlaments: Der neue bzw. geänderte Text wird durch mageren Kursivdruck gekennzeichnet; Streichungen werden durch das Symbol ║ gekennzeichnet. |
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DE |
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I Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen
ENTSCHLIESSUNGEN
Europäisches Parlament SITZUNGSPERIODE 2009-2010 Sitzungen vom 9. bis 11. Februar 2010 Das Protokoll dieser Sitzungen wurde im ABl. C 110 E vom 29.4.2010 veröffentlicht. ANGENOMMENE TEXTE
Dienstag, 9. Februar 2010
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16.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 341/1 |
Dienstag, 9. Februar 2010
Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission
P7_TA(2010)0009
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Februar 2010 zu einer revidierten Rahmenvereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission für die nächste Wahlperiode
2010/C 341 E/01
Das Europäische Parlament,
in Kenntnis der „Politischen Leitlinien für die nächste Kommission“, die am 3. September 2009 vom designierten Kommissionspräsidenten vorgelegt wurden,
unter Hinweis auf die Erklärungen des designierten Kommissionspräsidenten vor dem Parlament vom 15. September 2009 und vor der Konferenz der Präsidenten vom 19. November 2009,
unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 16. September 2009 (1) zur Wahl von José Manuel Durão Barroso zum Präsidenten der Kommission,
unter Hinweis auf die derzeitige Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission (2),
unter Hinweis auf die derzeitige Praxis bei der Umsetzung der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung (3) durch die Kommission und das Parlament,
unter Hinweis auf die Erfahrungen der letzten Wahlperiode, die neuen Bestimmungen des Vertrags von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat und in dem ein neues institutionelles Gleichgewicht festgelegt wird, und die Verständigung zwischen der Arbeitsgruppe des Europäischen Parlaments zur Revision der Rahmenvereinbarung und dem designierten Kommissionspräsidenten vom 27. Januar 2010,
gestützt auf Artikel 17 des Vertrags über die Europäische Union und die Artikel 244 bis 248 AEUV,
gestützt auf die Artikel 106 und 107 seiner Geschäftsordnung,
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A. |
in der Erwägung, dass das Europäische Parlament und die Kommission eng zusammenarbeiten müssen, wenn sie die erfolgreiche und wirksame Anwendung der „Gemeinschaftsmethode“ gewährleisten wollen, und in der Erwägung, dass sie eine besondere Verpflichtung haben sicherzustellen, dass die Union mehr ist als die Summe ihrer Bestandteile, |
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1. |
begrüßt den neuen Vorschlag des designierten Kommissionspräsidenten, entsprechend dem Vorschlag in seinen „Politischen Leitlinien für die nächste Kommission“ eine „besondere Partnerschaft zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission“ zu begründen, um das besondere europäische Interesse zu definieren und umzusetzen sowie einen ersten Grundstein für eine erneuerte Europäische Union in der Zeit nach Lissabon zu legen; |
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2. |
fordert eine Revision der Rahmenvereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission, in der die bilateralen Beziehungen zwischen beiden Organen geregelt werden, in einer möglichst frühen Phase, wobei die Zusagen des designierten Kommissionspräsidenten José Manuel Durão Barroso als Ausgangspunkt dienen sollten; |
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3. |
fordert angesichts dieser Zusagen, insbesondere folgende Punkte in die revidierte Rahmenvereinbarung aufzunehmen:
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4. |
fordert das Parlament und die Kommission auf, die Funktionsweise der künftigen Rahmenvereinbarung bis Ende 2011 zu überprüfen; |
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5. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der neuen Kommission zu übermitteln. |
(1) Protokoll diesen Datums, P7_PV(2009)09-16, Punkt 7.1.
(2) ABl. C 117 E vom 18.5.2006, S. 123.
(3) ABl. C 321 vom 31.12.2003, S. 1.
Mittwoch, 10. Februar 2010
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16.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 341/5 |
Mittwoch, 10. Februar 2010
Erdbeben in Haiti
P7_TA(2010)0015
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zum Erdbeben in Haiti
2010/C 341 E/02
Das Europäische Parlament,
unter Hinweis auf das G7-Gipfeltreffen in Iqaluit (Kanada) vom 6. Februar 2010,
in Kenntnis des Ergebnisses der vorbereitenden Ministerkonferenz vom 25. Januar 2010 in Montreal,
unter Hinweis auf die Aussprache über das Erdbeben in Haiti mit der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, im Europäischen Parlament am 20. Januar 2010,
in Kenntnis des Ergebnisses der Sondertagung des Rates der Außenminister am 18. Januar 2010 in Brüssel,
unter Hinweis auf den europäischen Konsens zur humanitären Hilfe,
unter Hinweis auf die Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Haiti (MINUSTHA),
unter Hinweis auf den Vorschlag von Michel Barnier vom 9. Mai 2006 für eine europäische Katastrophenschutztruppe namens „europe aid“,
gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
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A. |
in der Erwägung, dass Haiti am 12. Januar 2010 von einem Erdbeben der Stärke 7,3 auf der Richterskala erschüttert wurde, das in Port-au-Prince, Jacmel und anderen Orten der Region zu katastrophalen Verwüstungen führte, und dass das Land auch danach unter zahlreichen starken Nachbeben zu leiden hatte, |
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B. |
in der Erwägung, dass Meldungen zufolge bis zu 200 000 Menschen getötet und 250 000 Menschen verletzt wurden und mehr als drei Millionen Menschen direkt von der Katastrophe betroffen sind, |
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C. |
in der Erwägung, dass nach Angaben des Amtes der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) nahezu eine Million Menschen im ganzen Land eine Unterkunft braucht und dass von bis zu 600 000 Binnenflüchtlingen ausgegangen wird, |
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D. |
in der Erwägung, dass nach Schätzungen der Regierung Haitis 235 000 Menschen Port-au-Prince verlassen haben und bis zu einer Million Menschen aus den Städten in die ländlichen Gebiete ziehen könnten, wodurch sich der Druck auf bereits gefährdete Gemeinschaften weiter erhöhen würde, |
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E. |
in der Erwägung, dass in einem Land, in dem annähernd 60 % der Bevölkerung in ländlichen Gebieten leben und 70 % der Menschen mit weniger als zwei Dollar pro Tag auskommen müssen, schon vor dem Erdbeben die Nahrungsmittelversorgung von rund 1,8 Millionen Menschen nicht gesichert war, |
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F. |
in der Erwägung, dass jahrzehntelange politische Instabilität die staatlichen Institutionen und ihre Fähigkeit, öffentliche Grunddienste zur Verfügung zu stellen, bereits vor dem Erdbeben geschwächt hatte, und in der Erwägung, dass der Staat infolge der durch das Erdbeben verursachten Schäden unfähig ist, aktiv auf die Hilfebemühungen zu reagieren, wodurch sich die Lage noch verschärft hat, |
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G. |
in der Erwägung, dass die Kommission eine Soforthilfe in Höhe von 137 Millionen EUR und eine mittel- und langfristige Hilfe von mindestens 200 Millionen EUR bewilligt hat und die Mitgliedstaaten weitere 92 Millionen EUR zur Verfügung stellen, |
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H. |
in der Erwägung, dass auf Haiti Auslandsschulden von schätzungsweise rund 1 Milliarde USD lasten, was die Entwicklung des Landes bereits vor dem Erdbeben behinderte und Haitis Wiederaufbaubemühungen möglicherweise beeinträchtigen wird, |
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I. |
in der Erwägung, dass die unverzügliche Wiederherstellung der Bedingungen, die eine funktionierende Demokratie und Regierung in Haiti ermöglichen, ein wesentlicher Teil des Übergangs von der ersten Phase der Soforthilfe zur umfangreichen Aufgabe des Wiederaufbaus der Nation ist, |
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1. |
bekundet der Bevölkerung von Haiti und anderen Nationen sowie den Mitarbeitern internationaler Organisationen, darunter der Vereinten Nationen und der Kommission, angesichts der durch das Erdbeben verursachten hohen Verluste an Menschenleben und der unermesslichen Schäden sein tief empfundenes Mitgefühl, seine Verbundenheit und seine Solidarität; |
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2. |
lobt die Anstrengungen des haitianischen Staates und der Zivilgesellschaft sowie der UN, der nichtstaatlichen Organisationen und anderer bilateraler Geber, den Menschen auf Haiti Hilfe zu leisten, und würdigt die Arbeit von Hilfsorganisationen und Einzelpersonen aus der gesamten Union; |
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3. |
fordert eine umfassende Prüfung zur Ermittlung des kurz- und langfristigen Bedarfs der Bevölkerung und zur Festlegung des Engagements der Europäischen Union beim Wiederaufbau, der in drei Phasen erfolgt: Soforthilfe, Rehabilitation und Wiederaufbau; ersucht die Kommission, möglichst rasch eine Bewertung der europäischen Reaktion auf die humanitäre Krise in Haiti vorzunehmen und Vorschläge im Hinblick auf eine weitere Verbesserung der von der Europäischen Union in ähnlichen Situationen in der Zukunft einzuleitenden Maßnahmen vorzulegen; |
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4. |
betont, dass die Priorität der Europäischen Union darin bestehen muss, den Wiederaufbau zu unterstützen und die humanitäre Lage zu verbessern, wobei der Schwerpunkt auf schutzbedürftigen Gruppen wie Frauen und Kindern und der Bereitstellung von Unterkünften, medizinischer Versorgung, logistischer Unterstützung und Nahrungsmitteln liegen muss; ruft alle Mitgliedstaaten auf, sich auf weitere Hilfeersuchen der UN einzustellen; |
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5. |
erklärt sich sehr besorgt über die Situation schutzbedürftiger Menschen, insbesondere von Frauen; fordert die Kommission und die UN auf, ein besonderes Augenmerk auf die Mitwirkung von Frauen am Wiederaufbau durch deren aktive Einbindung in die Rehabilitation, den Wiederaufbau und die Evaluierung sämtlicher Hilfs- und Wiederaufbauprogramme zu richten; |
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6. |
betont, dass unbegleitete und von ihren Familien getrennte Kinder in den Genuss von Diensten kommen sollten, die darauf abzielen, sie so schnell wie möglich wieder mit ihren Eltern oder ihren gewöhnlichen Betreuern zusammenzuführen; fordert die Europäische Union und die Staatengemeinschaft auf, unverzüglich die Notwendigkeit eines koordinierten Programms für den Umgang mit den Tausenden von Kindern zu prüfen, die durch das Erdbeben zu Waisen wurden; unterstreicht das große Risiko, dass es zu Fällen von Menschenhandel kommt; |
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7. |
fordert die Europäische Union dringend auf, ein vorläufiges Moratorium für neue Adoptionen von Kindern aus Haiti für die Dauer von bis zu zwei Jahren nach Beginn der Nachforschungen nach ihren Angehörigen zu unterstützen; fordert die Europäische Union auf, sich darum zu bemühen, dass die Grundbedürfnisse der Kinder erfüllt werden, und dringend vorläufige Schulen und Beraterdienste für Kinder einzurichten; |
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8. |
begrüßt die vorläufigen Zusagen der Kommission, 30 Millionen EUR an humanitärer Hilfe zur Verfügung zu stellen; erklärt sich jedoch besorgt, dass die Mittelzusagen, die als Reaktion auf den Aufruf des OCHA zur Bereitstellung von Hilfsgeldern in Höhe von 575 Millionen USD erfolgten, sich erst auf 87 % dieses Betrags belaufen; betont, dass diese Mittel zur langfristigen Durchführung von Maßnahmen unbedingt erforderlich sind; fordert die Kommission und alle Mitgliedstaaten auf, ihren Zusagen vollständig nachzukommen; |
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9. |
begrüßt den Beschluss der G7, auf ihre Forderungen bezüglich der Auslandsschulden Haitis zu verzichten; erwartet von allen Ländern und internationalen Gebern, dass sie Gleiches tun; fordert den Internationalen Währungsfonds (IWF) auf, die ausstehenden Schulden des Landes einschließlich eines im Januar 2010 bewilligten Notkredits in Höhe von 102 Millionen USD vollständig zu erlassen; betont, dass die Erdbebensoforthilfe nur in Form von Zuwendungen, nicht jedoch von Krediten, die neue Schulden nach sich ziehen, gewährt werden muss; |
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10. |
bekräftigt den Aufruf des UN-Untergeneralsekretärs für humanitäre Angelegenheiten, Fahrzeuge für den Transport von Treibstoff zur Verfügung zu stellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, weitere Hilfe für den Transport von Versorgungsgütern zu den Auffanglagern, Verteilerstellen und abgelegenen Städten und Dörfern bereitzustellen; |
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11. |
betont die Bedeutung von geeigneten Vorkehrungen für die Sicherheit von Hilfskonvois, damit die Güter insbesondere an die Schwachen und Bedürftigsten gerecht und geordnet verteilt werden können; |
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12. |
begrüßt den Beschluss des Rates, 350 Militärpolizisten zu entsenden, um die Hilfsmaßnahmen in Haiti, die dem Kommando der Vereinten Nationen unterstellt sind, zu unterstützen, sowie den Beschluss, eine in Brüssel angesiedelte Koordinierungszelle (EUCO Haiti) einzusetzen, um eine frühzeitige und aktive europäische Reaktion im Militär- und Sicherheitsbereich und die Koordinierung der Beiträge der EU-Mitgliedstaaten zu den Hilfebemühungen zu erleichtern; |
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13. |
fordert die Vereinten Nationen auf, das Mandat von MINUSTAH zusammen mit den zuständigen staatlichen Stellen Haitis zu überprüfen, um es dem Bedarf des Landes nach der Katastrophe anzupassen, wobei ein Schwerpunkt auf Sicherheitsproblemen liegen soll; |
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14. |
betont, wie wichtig es ist, den örtlichen Behörden angemessene Unterstützung zu gewähren, um sie in die Lage zu versetzen, die Wirtschaft anzukurbeln, da Hunderttausende von Menschen Port-au-Prince verlassen, um sich in ländlichen Gebieten anzusiedeln; appelliert an die EU und andere internationale Geber, soweit möglich lokal erzeugte Nahrungsmittel für die zu gewährende Hilfe zu kaufen; |
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15. |
unterstützt die Bemühungen der Europäischen Union, die Nahrungsmittelproduktion vor Ort anzukurbeln, indem die beschädigte Infrastruktur wieder aufgebaut wird und kleine landwirtschaftliche Betriebe mit Gütern wie Saatgut, Düngemitteln und Werkzeugen versorgt werden, die sie insbesondere bis zum Beginn der Frühjahrsaussaat im März benötigen, während der etwa 60 % der einheimischen Nahrungsmittel angebaut werden; |
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16. |
fordert die Kommission auf, alle erforderlichen Schritte einzuleiten, um „Bargeld für Arbeit“- Programme zu unterstützen, damit Bargeld in die Gesellschaft fließt, sowie beim Wiederaufbau und Betrieb des Bankensystems zu helfen; |
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17. |
betont die Notwendigkeit langfristiger Investitionen in den Bau erdbebensicherer Gebäude und grundlegende Infrastrukturen, z. B. Wasserversorgung, Straßen und Elektrizitätsversorgung, die vor dem Erdbeben gänzlich fehlten oder weitgehend unzulänglich waren, wodurch die potenziellen Folgen von Naturkatastrophen erheblich verschlimmert wurden; |
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18. |
fordert, dass gemeinsam mit den Vereinten Nationen und der Weltbank eine internationale Konferenz einberufen und eine koordinierte Analyse des Bedarfs in der Zeit nach der Katastrophe durchgeführt wird, damit nach Abschluss der Sofortmaßnahmen der langfristige Wiederaufbau geplant werden kann; |
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19. |
fordert die Staatengemeinschaft auf sicherzustellen, dass die Bürger und die Regierung Haitis die wichtigsten Akteure im Wiederaufbauprozess sind, und ihnen so das Handeln für ihre gemeinsame Zukunft möglich zu machen; |
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20. |
fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament eine umfassende Bedarfsschätzung für die Zeit nach der Katastrophe und einen Bericht über die Fortschritte beim Wiederaufbau vorzulegen; |
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21. |
legt der Europäischen Union nahe, mit dem haitianischen Staat zusammenzuarbeiten, um langfristige Pläne für den Katastrophenschutz und den Einsatz der vorhandenen Mittel aufzustellen, wobei es darauf ankommt, dass die Wiederaufbaubemühungen von den nationalen Prioritäten ausgehen müssen und gleichzeitig die Grundsätze einer effektiven Hilfe berücksichtigt und die haitianischen Institutionen unterstützt werden, damit sie wirkungsvoll regieren können; |
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22. |
fordert die internationale Gemeinschaft auf, auch in Zukunft Haiti ganz oben auf ihre Agenda zu setzen, die derzeitige Situation als Chance zu sehen, die grundlegenden Ursachen der Armut in Haiti für immer zu beseitigen, und Haiti nach dieser Katastrophe beim Aufbau einer uneingeschränkt funktionierenden Demokratie mit einer Wirtschaft, die in der Lage ist, die Menschen in diesem Land zu versorgen, zu unterstützen; |
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23. |
würdigt die von den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union über das Verfahren der Europäischen Union für den Katastrophenschutz geleistete Arbeit und die wirksame Koordinierung dieser Unterstützung durch die Teams des Beobachtungs- und Informationszentrums (MIC) und von ECHO, die sich bereits wenige Stunden nach dem Erdbeben zu den Einsatzorten begaben; |
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24. |
nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission erstmals zwei Module genutzt hat, die durch eine vorbereitende Maßnahme für einen Krisenreaktionsmechanismus der Europäischen Union, der mit Unterstützung des Parlaments geschaffen wurde, bereitgestellt wurden; |
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25. |
fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament so bald wie möglich Vorschläge zur Einsetzung einer EU-Katastrophenschutztruppe vorzulegen, die auf dem EU-Katastrophenschutzmechanismus beruhen und es ermöglichen soll, dass die Europäische Union binnen 24 Stunden nach einer Katastrophe über die geeigneten Mittel verfügt, um humanitäre Soforthilfe zu organisieren; |
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26. |
hebt die Merkmale eines europäischen Instrumentariums für Kriseneinsätze hervor:
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27. |
fordert die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und das für internationale Zusammenarbeit, humanitäre Hilfe und Krisenreaktion zuständige Kommissionsmitglied auf, bei der Koordinierung der Krisenreaktion der Union eine führende Rolle zu übernehmen und die mit dem Vertrag von Lissabon geschaffenen Zuständigkeiten zu nutzen, um die Reaktion der Europäischen Union auf künftige Krisen besser zu koordinieren, gleichzeitig aber auf dem bisher Erreichten aufzubauen; |
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28. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Präsidenten der Europäischen Kommission, dem Präsidenten und der Regierung von Haiti, dem UN-Untergeneralsekretär für humanitäre Angelegenheiten und Nothilfekoordinator sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln. |
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16.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 341/9 |
Mittwoch, 10. Februar 2010
Lage im Iran
P7_TA(2010)0016
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zu Iran
2010/C 341 E/03
Das Europäische Parlament,
unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Iran,
unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, vom 5. Februar 2010 zu den drohenden Hinrichtungen in Iran,
unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Europäischen Union und der USA vom 8. Februar 2010, in der die iranische Regierung aufgefordert wird, ihre Verpflichtungen zur Achtung der Menschenrechte einzuhalten,
unter Hinweis auf die Erklärung seines Präsidenten vom 9. Oktober 2009, in der er das Engagement des Parlaments für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe bekräftigt und in diesem Zusammenhang besonders die Verhängung der Todesstrafe gegen Jugendliche verurteilt hat,
unter Hinweis auf die Erklärung des Rates vom 10./11. Dezember 2009 zu Iran,
unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin vom 12. Januar 2010 zum Prozess gegen sieben führende Vertreter der Bahai in Iran,
unter Hinweis auf die Resolutionen 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008) und 1835 (2008) des UN-Sicherheitsrats,
in Kenntnis der Entschließung des Gouverneursrates der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) vom 27. November 2009 über die Umsetzung des NVV-Sicherungsabkommens und der einschlägigen Bestimmungen der oben genannten Resolutionen des Sicherheitsrats in der Islamischen Republik Iran,
unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung sowie das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, zu deren Vertragsstaaten Iran gehört,
in Kenntnis der Erklärung des iranischen Geheimdienst-Ministeriums vom 5. Januar 2010, mit der alle Kontakte zwischen iranischen Bürgern und 60 nichtstaatlichen Organisationen sowie zahlreichen internationalen Medien, die in Farsi senden, als „illegal“ eingestuft werden,
unter Hinweis darauf, dass die für den Zeitraum vom 8. bis 11. Januar 2010 vorgesehene Reise der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zu Iran nach Teheran von den iranischen Behörden „vertagt“ wurde,
gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
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A. |
in der Erwägung, dass sich die politische Lage in Iran ständig verschlechtert, dass es keine Anzeichen dafür gibt, dass die iranische Regierung beabsichtigt, auf die nationalen und internationalen Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Wahlen von Juni 2009 zu reagieren, und dass die Anzeichen für einen massiven Wahlbetrug eine große Protestbewegung (die sogenannte „Grüne Bewegung“) mit über die letzten Monate anhaltenden Massendemonstrationen nach sich gezogen haben, |
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B. |
in der Erwägung, dass die politische Entwicklung in Iran nach der umstrittenen Präsidentschaftswahl von Juni 2009 gezeigt hat, dass ein großes Potenzial für einen vom Volk ausgehenden demokratischen Wandel in diesem Land besteht, bei dem seine kraftvolle und aktive Bürgergesellschaft eine zentrale Rolle spielt, |
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C. |
in der Erwägung, dass Irans Sicherheitskräfte, die Revolutionsgarden, die Basij-Milizen und die Polizei hart vorgegangen sind und Tausende friedlicher Demonstranten und Dissidenten willkürlich festgenommen haben, darunter auch Studenten und Hochschulmitarbeiter, Frauenrechtsaktivisten, Gewerkschafter, Rechtsanwälte, Journalisten, Blogger, Geistliche und prominente Menschenrechtsverteidiger, wodurch eindeutig versucht werden sollte, Kritiker einzuschüchtern und abweichende Meinungen zu unterdrücken, |
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D. |
in der Erwägung, dass viele der Inhaftierten Berichten zufolge in Gefängnissen oder geheimen Hafteinrichtungen geschlagen oder gefoltert und in einigen Fällen auch vergewaltigt wurden und dass eine Untersuchung des Parlaments der Islamischen Republik Iran Anfang 2010 ans Tageslicht brachte, dass der stellvertretende Staatsanwalt Saeed Mortazavi direkt verantwortlich war für den Tod von mindestens drei Gefangenen infolge von Folter und Vernachlässigung im Kahrizak-Gefängnis, dessen Schließung von den Justizbehörden bereits drei Jahre zuvor angeordnet worden war, |
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E. |
in der Erwägung, dass von Regierungsseite bestätigt wurde, dass seit Juni 2009 mindestens 30 Demonstranten bei Prostmärschen oder in Haft zu Tode gekommen sind und mindestens sieben weitere Menschen bei Zusammenstößen am 27. Dezember 2009, dem Heiligen Ashura-Tag, getötet wurden, und dass die tatsächliche Zahl der Opfer, die durch von der Regierung unterstützte Gewalt zu Tode gekommen sind, noch sehr viel höher liegen soll, |
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F. |
in der Erwägung, dass Sicherheitskräfte ferner die systematische Verfolgung von Mitgliedern religiöser Minderheiten wie der Baha’i (sämtliche sieben Mitglieder der früheren Führung dieser Minderheit wurden festgenommen und stehen nun vor Gericht), Sunniten und Christen (darunter acht Priester) verstärkt und zahlreiche, gegen die Zivilgesellschaft und politischen Aktivisten der Kurden, Aserbaidschaner, Belutschen und Araber gerichtete willkürliche Verhaftungen und Hinrichtungen vornahmen und dass insbesondere 21 Kurden derzeit auf ihre Hinrichtung warten, |
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G. |
in der Erwägung, dass das iranische Parlament am 9. September 2008 ein „Apostatie-Gesetz“ angenommen hat, in dem für den Abfall vom Islam die Todesstrafe vorgesehen ist, |
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H. |
in der Erwägung, dass die Justizbehörden Anfang August 2009 Hunderte von prominenten Reformern und Aktivisten in Schauprozessen abgeurteilt haben, die angeblich mit „Aufständischen“ in Verbindung standen, um eine „samtene Revolution“ voranzutreiben, und dass im Rahmen dieser Schauprozesse zahlreiche dieser Dissidenten im iranischen Fernsehen Geständnisse abgelegt haben, die erzwungen zu sein schienen, |
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I. |
in der Erwägung, dass die iranische Regierung die europäischen Länder weiterhin der Einmischung in interne politische Angelegenheiten Irans beschuldigt und dass diese Anschuldigungen zur Ausweisung von zwei Diplomaten des Vereinigten Königreichs, zur Verhaftung mehrerer iranischer Mitarbeiter der Botschaft des Vereinigten Königreichs und zur kurzen Inhaftierung eines schwedischen Botschaftsmitarbeiters und zweier deutscher Botschaftsmitarbeiter geführt hat, denen eine angebliche Verstrickung in die Proteste nach den Wahlen vorgeworfen wurde, |
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J. |
in der Erwägung, dass am 28. Januar 2010 Mohammad Reza Ali-Zamani und Arash Rahmanipour hingerichtet wurden, wobei dies die ersten Todesurteile waren, die von offiziellen Quellen mit der Protestbewegung in Verbindung gebracht wurden, obwohl sich mindestens einer von ihnen, wenn nicht beide, bereits zur Zeit der Wahlen in Haft befanden, und dass mindestens neun Menschen Berichten zufolge wegen angeblicher Verbindungen zur „Grünen Bewegung“ zum Tode verurteilt wurden, |
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K. |
in der Erwägung, dass am 27. Dezember 2009, dem letzten Tag des Ashura-Festes, Ali Mousavi, der 35jährige Neffe von Mir Hossein Mousavi, dem wichtigsten Herausforderer des Präsidenten in der Wahl vom Juni 2009, erschossen und vorsätzlich von einem Auto überfahren wurde, was alle Kennzeichen eines gezielten Attentats zur deutlichen Warnung an seinen Onkel trägt, |
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L. |
in der Erwägung, dass am 8. Januar 2010 ein Mordversuch gegen Mehdi Karroubi, den zweitwichtigsten Kandidaten der Opposition bei den Präsidentschaftswahlen verübt wurde, wobei zwei Kugeln auf sein kugelsicheres Auto abgefeuert wurden, während Mitglieder der Basij-Milizen und der Revolutionärsgarden sich aus Protest gegen die Anwesenheit von Mehdi Karroubi in Qazvin versammelten, |
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M. |
in der Erwägung, dass die Presse- und Meinungsfreiheit immer stärker eingeschränkt wird und dass die iranischen Behörden nach den Wahlen begannen, in großem Stil und häufig internationale Radio- und Fernsehnsender, zahlreiche internationale Internetseiten, darunter auch Facebook und Twitter, sowie die Webseiten der lokalen Opposition und Mobilfunkdienste in Teheran zu stören, und damit auch Übertragungsprobleme für Sender in anderen Ländern des Nahen Ostens und sogar in Europa verursachten, |
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N. |
in der Erwägung, dass europäische und russische Unternehmen Iran mit den notwendigen Filter- und Störgeräten beliefert haben, wobei von einigen dieser Geräte sogar gewisse Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung in ihrer Nähe ausgehen könnten, |
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O. |
in der Erwägung, dass die Revolutionsgarde, ihr Geheimdienst und die Basij-Milizen eine zunehmend aktive Rolle in der gesamten iranischen Gesellschaft spielen, iranische Bürger verfolgen, Menschenrechtsschützer verhaften und offenkundig das Recht selbst in die Hand nehmen, |
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P. |
in der Erwägung, dass Iran eine Vertragspartei des Atomwaffensperrvertrags (NVV) ist, durch die Ratifizierung des NVV seinen Verzicht auf den Erwerb von Nuklearwaffen erklärt hat und somit rechtlich verpflichtet ist, seine gesamten nuklearen Tätigkeiten einschließlich des nuklearen Materials bei der Internationalen Atomenergie-Organisation offenzulegen und sie unter deren Obhut zu stellen, |
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Q. |
in der Erwägung, dass Artikel IV des NVV Folgendes besagt: „Dieser Vertrag ist nicht so auszulegen, als werde dadurch das unveräußerliche Recht aller Vertragsparteien beeinträchtigt, unter Wahrung der Gleichbehandlung und in Übereinstimmung mit den Artikeln I und II die Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche zivile Zwecke zu entwickeln“, |
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R. |
in der Erwägung, dass Iran unter Verstoß gegen seine Verpflichtungen nach dem NVV heimlich eine Anreicherungsanlage in Qom gebaut und die IAEO erst lange nach Baubeginn über deren Existenz informiert hat, und dass dieser Verstoß gegen die Vorschriften die Spekulationen über mögliche weitere heimliche Atomanlagen eröffnet und das Vertrauen in die iranischen Beteuerungen über den rein zivilen Charakter seines Atomprogramms weiter untergräbt, |
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S. |
in der Erwägung, dass der scheidende Generaldirektor der IAEO, Dr. El Baradei, in dem erwähnten Bericht vom 16. November 2009 festgestellt hat, dass seine Behörde sich so lange außerstande sieht, eine glaubwürdige Gewähr dafür zu bieten, dass es in Iran kein nichtdeklariertes Atommaterial und keine entsprechenden Aktivitäten gibt, bis Iran das Zusatzprotokoll umsetzt und alle noch offenen Fragen zur vollen Zufriedenheit der IAEO klärt, und dass er ferner darauf hinweist, dass es nach wie vor eine Reihe offener Fragen gibt, die zu Bedenken in Bezug auf eine mögliche militärische Dimension des iranischen Atomprogramms Anlass geben, |
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T. |
in der Erwägung, dass im Interesse einer diplomatischen Lösung der mit dem iranischen Atomprogramm verbundenen Probleme die Europäische Union, die Vereinigten Staaten, China und Russland ein Übereinkommen im Rahmen der IAEO vorgeschlagen haben, damit das schwach angereicherte Uran Irans nach Frankreich und Russlands verbracht wird, um es dort zu Brennstäben für den Betrieb des Forschungsreaktors zu medizinischen Zwecken in Teheran umzuwandeln, und dass im Sicherheitsrat verstärkte Sanktionen gegen Iran erörtert werden, seit Iran diesen Vorschlag zurückgewiesen hat, |
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U. |
in der Erwägung, dass Iran nach wie vor an der Entwicklung einer ballistischen Raketentechnologie arbeitet und seine Fertigkeiten im Bereich der interkontinentalen ballistischen Raketen ausbaut, wobei es sich um ein Trägerwaffensystem handelt, das für eine Atomwaffenzuladung geeignet ist, |
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V. |
in der Erwägung, dass die iranische Regierung widersprüchliche Erklärungen zu ihrem Atomprogramm abgegeben und eine Fortsetzung der Anreicherung angeordnet hat, die am 7. Februar 2010 beginnen soll, |
Demokratie und Menschenrechte
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1. |
zweifelt ernsthaft an der Richtigkeit der Wahlergebnisse, aufgrund derer Präsident Ahmadinedschad trotz deutlicher Hinweise auf einen massiven Wahlbetrug für eine zweite Amtszeit bestätigt wurde, und ist der Auffassung, dass die Legitimität des iranischen Präsidenten stark beeinträchtigt ist; |
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2. |
zollt all jenen mutigen iranischen Bürgern Anerkennung, die mehr Freiheit und mehr demokratische Rechte fordern und ihrem Wunsch auf ein Leben in einer Gesellschaft ohne Repressionen und Einschüchterungen Ausdruck verleihen; zollt insbesondere den iranischen Frauen Anerkennung, die eine entscheidende Rolle bei den Demonstrationen nach den Wahlen im Juni 2009 gespielt haben; |
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3. |
unterstützt von ganzem Herzen die demokratischen Bestrebungen des iranischen Volkes und bedauert zutiefst, dass die Regierung und das Parlament Irans nicht auf die berechtigten Forderungen der iranischen Bürger, insbesondere der jungen Generation, eingehen, die ihre Hoffnungen auf wirtschaftliche und soziale Entwicklung für einen zu langen Zeitraum unterdrückt sahen; |
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4. |
fordert in diesem Zusammenhang, dass das Recht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung von der iranischen Regierung während der für den 11. Februar 2010 angekündigten Demonstrationen voll und ganz respektiert wird; verurteilt schärfstens, dass die iranischen Behörden Gewalt gegen Demonstranten einsetzen, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung in Anspruch nehmen; |
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5. |
fordert die unverzügliche Freilassung aller Personen, die lediglich wegen der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit oder ihrer religiösen Überzeugung oder sexuellen Orientierung inhaftiert wurden, und fordert die Behörden auf, Vertreter des Staates und Mitglieder der Sicherheitskräfte zu verfolgen und zu belangen, die für die Tötung, den Missbrauch und die Folterung von Dissidenten oder ihrer Familienmitglieder und von Demonstranten und Inhaftierten verantwortlich sind; |
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6. |
verurteilt aufs Schärfste die Todesurteile und die Hinrichtungen in Iran, insbesondere im Fall von Mohammed Reza Alizamani und Arash Rahmanipour, und fordert die Abschaffung der Todesstrafe; fordert die iranischen Behörden auf, nicht mehr die Anklage als „Moharebeh“ (Feind Gottes), die mit der Todesstrafe belegt ist, gegen Demonstranten zu erheben, die friedlich für mehr demokratische Rechte demonstrieren; fordert Iran auf, unverzüglich das UN-Moratorium für Hinrichtungen umzusetzen, wie in den Resolutionen 62/149 und 63/168 der UN-Generalversammlung gefordert; |
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7. |
ist entsetzt über die Versuche der Regierung und/oder der Sicherheitskräfte, Präsidentschaftskandidaten bzw. Mitglieder ihrer Familien zu ermorden, und fordert den Obersten Führer Khamenei auf, die Sicherheit der führenden iranischen Oppositionsvertreter zu gewährleisten; |
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8. |
verurteilt die Bemühungen der iranischen Behörden, die Printmedien zu zensieren und Radiosendungen, Fernsehsendungen und Internetdienste, z. B. von der BBC, zu stören, und fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, sich im Rahmen der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) mit den internationalen Auswirkungen dieser Methoden zu befassen; |
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9. |
verurteilt den Beschluss der iranischen Behörden, Kontakte mit ausländischen nichtstaatlichen Organisationen zu unterbinden, insbesondere zu jenen, die sich für den Schutz der bürgerlichen Rechte und Freiheiten einsetzen, und fordert die iranischen Behörden auf, dieses Verbot unverzüglich aufzuheben; |
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10. |
fordert die iranischen Behörden auf, sofort die Praxis der im Fernsehen übertragenen Schauprozesse einzustellen, und ruft das iranische Parlament auf, die iranischen Gesetze zu ändern, die der Regierung gestatten, angemessene Verfahrensrechte wie das Recht des Angeklagten auf Zugang zu adäquatem rechtlichen Beistand zu verweigern; |
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11. |
kritisiert scharf internationale Unternehmen, namentlich Nokia/Siemens, für die Lieferung von für Zensur und Überwachung notwendigen Technologien an die iranischen Behörden, die der Verfolgung und Verhaftung iranischer Dissidenten dienen; |
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12. |
bedauert die Vorwürfe einer Einmischung von Mitarbeitern europäischer Botschaften in interne iranische Angelegenheiten und fordert in diesem Zusammenhang die iranischen Behörden auf, das Wiener Übereinkommen und die diplomatischen Normen zu respektieren; |
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13. |
ist besorgt über die Art der Demonstrationen, die vor den Botschaften von Mitgliedstaaten in Teheran am 9. Februar 2010 abgehalten wurden, als von der Basij-Miliz geführte Veranstaltungen; ruft die iranische Regierung auf, die Sicherheit der diplomatischen Vertretungen zu garantieren; |
Atomstreit
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14. |
bekräftigt ungeachtet des Rechts Irans, im Rahmen der Regeln des Nichtverbreitungssystems nukleare Energie für friedliche Zwecke zu nutzen, dass die Proliferationsrisiken des iranischen Atomprogramms der Europäischen Union und der internationalen Gemeinschaft weiterhin ernsthafte Sorgen bereiten, wie dies in den Resolutionen 1737, 1747, 1803 und 1835 des UN-Sicherheitsrates sehr deutlich zum Ausdruck kommt; |
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15. |
bedauert, dass bei den besorgniserregenden Hauptproblemen keine substanziellen Fortschritte erzielt wurden, und fordert Iran erneut auf, die Transparenz seines Atomprogramms wiederherzustellen, dazu der IAEO umfassende, eindeutige und glaubwürdige Antworten zu geben, alle noch offenen Fragen und Bedenken zu diesem Atomprogramm zu klären, einschließlich jener Themen, die möglicherweise eine militärische Dimension beinhalten, die Bestimmungen des umfassenden Sicherungsabkommens einschließlich der Zusatzvereinbarungen uneingeschränkt umzusetzen sowie das Zusatzprotokoll zu ratifizieren und umzusetzen; |
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16. |
unterstützt den zweigleisigen Ansatz des Europäischen Rates sowie alle Bemühungen um eine langfristige Verhandlungslösung für den Atomkonflikt mit Iran; besteht darauf, dass bei möglichen zusätzlichen Sanktionen im Zusammenhang mit der nuklearen Bedrohung Maßnahmen ausgeschlossen werden sollten, die negative Auswirkungen auf die Gesamtbevölkerung Irans haben; |
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17. |
bedauert, dass die iranische Regierung erneut alle Versuche, in der Atomfrage zu einem Kompromiss zu kommen, zurückgewiesen hat, bedauert, dass das iranische Regime offensichtlich versucht, dieses Thema auszunutzen, um von der Krise im Lande abzulenken, Zeit zu gewinnen und eine Erörterung über weitere Sanktionen im UN-Sicherheitsrat zu verhindern, und ist der Ansicht, dass die jüngsten Ankündigungen des iranischen Präsidenten Mahmud Ahmadinedschad Bestandteil dieser Taktik sind; |
Verhältnis zwischen der Europäischen Union und Iran
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18. |
betont die Bedeutung der Fortsetzung des Dialogs mit Iran auf allen Ebenen und insbesondere mit der Zivilgesellschaft; bedauert, dass die iranische Seite die geplante Reise einer Delegation des Europäischen Parlaments abgesagt hat, und hofft, dass die iranische Regierung und das iranische Parlament ihren Standpunkt zu direkten Kontakten überdenken; |
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19. |
fordert den Rat auf, sich bereit zu halten, um mit Iran auf dem Verhandlungsweg eine Lösung im Zusammenhang mit dem Atomstreit und regionalen Sicherheitsfragen zu erzielen, und dabei die legitimen Sicherheitsinteressen und Bedenken des Iran zu berücksichtigen, einschließlich der langfristigen Perspektive eines atomwaffenfreien Nahen Ostens; |
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20. |
ist der Ansicht, dass auf EU-Ebene ernsthaft erörtert werden sollte, ob nicht weitere gezielte Sanktionen verhängt werden sollten, die nicht der Gesamtbevölkerung Irans Schaden zufügen; fordert, dass die Liste mit Personen und Organisationen, für die ein Einreiseverbot in die Europäische Union gilt und deren Vermögenswerte eingefroren sind, auf diejenigen ausgeweitet werden sollte, die für die Unterdrückung und Einschränkung der Freiheitsrechte im Land verantwortlich sind, ebenso diejenigen, die für die Nichteinhaltung der internationalen Verpflichtungen Irans im Zusammenhang mit dem Atomstreit verantwortlich sind; |
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21. |
begrüßt die jüngsten Erklärungen der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission und anderer führender EU-Politiker, wonach als nächster Schritt eine Erörterung im UN-Sicherheitsrat erfolgen muss, und fordert den französischen Vorsitz des UN-Sicherheitsrates auf, im Februar 2010 den Atomstreit mit Iran auf die Tagesordnung des Sicherheitsrates zu setzen; fordert die chinesischen Staatsorgane auf, die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft zur Eindämmung des iranischen Anreicherungsprogramms zu unterstützen; |
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22. |
erinnert die iranischen Behörden daran, dass Iran die grundlegenden Menschenrechte, die Wahrung der Grundsätze der Demokratie, der Meinungsfreiheit und der Rechtsstaatlichkeit garantieren muss, wenn ihm an einem weiteren Ausbau der ertragreichen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Iran gelegen ist, da dies von allen Ländern gefordert wird, die politische und wirtschaftliche Beziehungen zur Europäischen Union unterhalten; betont, dass der mögliche Abschluss eines Kooperations- und Handelsabkommens zwischen Iran und der Europäischen Union von der Achtung dieser Werte, von einer uneingeschränkten Einhaltung der Resolutionen des UN-Sicherheitsrates und der IAEO durch Iran und von nachprüfbaren Garantien in Bezug auf den friedlichen Charakter seines Atomprogramms sowie von der Bereitschaft des Landes, den Terrorismus nicht länger zu unterstützen, abhängt; |
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23. |
fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, alle Initiativen zur Förderung der Medienvielfalt aktiv zu unterstützen, und begrüßt die Fortschritte, die bei dem bereits in Gang gesetzten Projekt von europäischen Nachrichtensendungen in Farsi erzielt worden sind; |
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24. |
fordert die Kommission und den Rat auf, Sofortmaßnahmen für ein Verbot des Exports von Überwachungstechnologie durch europäische Unternehmen an Länder wie Iran zu ergreifen, deren Regierungen sie zur Verletzung der Meinungsfreiheit nutzen könnten; |
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25. |
fordert die Kommission auf, eine Delegation der Europäischen Union in Teheran einzurichten; |
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26. |
fordert die Kommission und den Rat auf, zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte und der europäischen Einwanderungspolitik festzulegen, um die Sicherheit der Menschenrechtsverteidiger in Iran aktiv zu schützen; |
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* *
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27. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Hohen Vertreterin, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem UN-Generalsekretär, dem UN-Menschenrechtsrat sowie der Regierung und dem Parlament der Islamischen Republik Iran zu übermitteln. |
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16.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 341/14 |
Mittwoch, 10. Februar 2010
Lage in Jemen
P7_TA(2010)0017
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zur Lage in Jemen
2010/C 341 E/04
Das Europäische Parlament,
unter Hinweis auf die bei der hochrangig besetzten Konferenz zu Jemen vom 27. Januar 2010 abgegebene Erklärung des Vorsitzes,
unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates für Auswärtige Angelegenheiten zu Jemen vom 25. Januar 2010 und 27. Oktober 2009,
unter Hinweis auf die Erklärung des Ratsvorsitzes im Namen der Europäischen Union vom 27. Oktober 2009 zur Verschlechterung der Sicherheitslage in Jemen,
unter Hinweis auf das Strategiepapier der Europäischen Gemeinschaft zu Jemen für den Zeitraum 2007–2013,
unter Hinweis auf das Ergebnis der von der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zu den Golfstaaten einschließlich Jemen vom 22. bis 25. Februar 2009 unternommenen Reise nach Jemen,
in Kenntnis des Abschlussberichts der EU-Wahlbeobachtungsmission vom 26. September 2006,
gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
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A. |
in der Erwägung, dass bereits seit langer Zeit eine generelle Verschlechterung der Sicherheitslage sowie der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Situation in Jemen verzeichnet wird, was in der internationalen Gemeinschaft erhebliche Sorge verursacht, |
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B. |
in der Erwägung, dass sich eine Schwesterorganisation von Al-Qaida zu dem fehlgeschlagenen Versuch, im Dezember 2009 ein Flugzeug über Detroit zur Explosion zu bringen, bekannt hat, der von dem nigerianischen Terroristen Umar Faruk Abdulmuttab unternommen wurde, der angab, er sei in einem jemenitischen Lager von Al-Qaida ausgebildet und ausgerüstet worden, sowie in der Erwägung, dass bei einer weiteren Verschlechterung der Sicherheitslage in Jemen Terroristen und aufständische Gruppen in der Region, insbesondere Al-Qaida, ein sicheres Rückzugsgebiet erhalten würden, in dem sie spätere terroristische Aktionen planen, organisieren und unterstützen könnten, |
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C. |
in der Erwägung, dass sich die Sicherheitslage durch den Bürgerkrieg gegen die Anhänger der Erweckungsbewegung „Zaidi Shi’i“ in der Region Sa’da im Norden des Landes und den von der Separatistenbewegung im Süden verursachten Gewaltausbruch weiter verschärft, |
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D. |
in der Erwägung, dass Terrorismus in Jemen bereits vor dem 11. September 2001 seit vielen Jahren verbreitet war, was auch der Angriff von Al-Qaida auf die USS Cole vom 12. Oktober 2000 belegt, und dass sich der Terrorismus in Jemen seit 2007 mit vielen Anschlägen auf Pipelines, Ölanlagen, Regierungsgebäude, Botschaften (darunter die italienische und die US-amerikanische), Schiffe und Touristen im Land verschärft hat, |
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E. |
in der Erwägung, dass der lokale bewaffnete Konflikt in der Region Sa'da eine regionale Dimension erlangte, als saudi-arabische Streitkräfte die Rebellen nach einem Übertritt der saudi-jemenitischen Grenze angriffen und Vorstöße gegen Positionen der Rebellen unternahmen, sowie in der Erwägung, dass die jemenitische Regierung außerdem behauptet hat, dass externe schiitische Gruppen die Bewegungen der Rebellen im Norden des Landes unterstützen, |
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F. |
in der Erwägung, dass die Kämpfe zwischen der jemenitischen Armee und den schiitischen Rebellen in der nördlichen Provinz Sa’ada, die im Jahr 2004 ausgebrochen sind, zu mehr als 175 000 Binnenflüchtlingen geführt und eine humanitäre Krise in der Region ausgelöst haben, |
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G. |
in der Erwägung, dass Jemen eines der ärmsten Länder der Welt ist und dass die Lebensmittelkrise von 2008 beträchtliche Konsequenzen für die ärmeren Schichten der jemenitischen Bevölkerung hatte, während die weltweite Finanzkrise und insbesondere die sinkenden Erdöleinkünfte zu einem unerträglichen Druck auf die Staatsfinanzen beigetragen haben, was durch die begrenzte Umsetzung überfälliger wirtschaftlicher und steuerlicher Reformen noch verschärft wurde, |
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H. |
in der Erwägung, dass Jemen über 75 % seiner Einnahmen aus dem Ölgeschäft erzielt, die Ölreserven des Landes jedoch fast erschöpft sind und für das Land kaum realistische Optionen für eine nachhaltige Wirtschaft nach dem Versiegen der Ölquellen bestehen, |
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I. |
in der Erwägung, dass zu den weiteren schwerwiegenden Problemen, denen sich Jemen gegenübersieht, die bedrohliche Wasserknappheit gehört, die durch verschiedene Faktoren verursacht wird, unter anderem durch steigenden Wasserverbrauch der Haushalte, schlechtes Wassermanagement, Korruption, fehlende Ressourcenverwaltung und verschwenderische Bewässerungstechniken, sowie in der Erwägung, dass nach Schätzungen der Regierung 99 % der Wasserentnahmen illegal sind, |
|
J. |
in der Erwägung, dass der Mangel Jemens an Lebensmitteln und Wasser weiter kompliziert wird durch die Abhängigkeit der Bevölkerung von Kath, einer rasche Einkünfte erbringenden Pflanze, die einer umfangreichen Bewässerung bedarf und so extensiv angebaut wird, dass ca. 40 % der jemenitischen Wasserressourcen für ihren Anbau verwendet werden, während das Land inzwischen ein Nettoimporteur von Lebensmitteln ist, |
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K. |
in der Erwägung, dass die Zunahme seeräuberischer Aktivitäten im Golf von Aden sowie der anhaltende Migrationsdruck, der vom Horn von Afrika ausgeht, weitere Faktoren sind, die die Stabilität des Landes beeinflussen, |
|
L. |
in der Erwägung, dass die 18 Meilen breite Meerenge von Bab el Mandeb zwischen Jemen und Dschibuti große strategische Bedeutung hat, da durch sie pro Tag 3,3 Mio. Fässer Öl (4 % der täglich weltweit geförderten Menge) verschifft werden, |
|
M. |
in der Erwägung, dass die Europäische Union Jemen seit 2004 Hilfsmittel in Höhe von mehr als 144 Mio. Euro gewährt hat, von denen der größte Teil der Entwicklung zugute kam, und bilaterale Hilfsprogramme durchgeführt wurden, um Jemens Polizei und Küstenwache zu unterstützen, |
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N. |
in der Erwägung, dass die britische und die US-amerikanische Regierung nach dem fehlgeschlagenen Bombenanschlag von Detroit ihre militärische Hilfe und die Entwicklungshilfe für Jemen erheblich ausweiten und auch gemeinsam eine spezifische jemenitische Anti-Terror-Polizeieinheit finanzieren und die jemenitische Küstenwache unterstützen wollen, |
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O. |
in der Erwägung, dass die Parlamentswahlen, die im April 2009 hätten stattfinden sollen, auf 2011 verschoben wurden, um es den Behörden zu ermöglichen, die wesentlichen Reformen des Wahlsystems umzusetzen, sowie in der Erwägung, dass bisher keine konkreten Schritte zur Verwirklichung dieses Ziels unternommen wurden, |
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P. |
in der Erwägung, dass hinsichtlich der Entwicklung in Jemen in den Bereichen Demokratie, Menschenrechte und Unabhängigkeit der Justiz nach wie vor schwerwiegende Bedenken bestehen, und in der Erwägung, dass Fälle einer Strafverfolgung von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern verzeichnet werden und dass die Lage der Frauen besonders schwierig ist, da sich die Zugangsmöglichkeiten zum Bildungswesen verschlechtern und eine aktive politische Beteiligung fehlt, |
|
Q. |
in der Erwägung, dass sich sechs europäische Bürger – fünf Deutsche und ein Brite – seit ihrer Entführung im Juni 2009 in der Hand von Geiselnehmern befinden, während drei andere Mitglieder derselben Gruppe unmittelbar nach ihrer Entführung tot aufgefunden wurden, |
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1. |
bekundet seine tiefe Sorge darüber, dass sich die Sicherheitslage sowie die politische, wirtschaftliche und soziale Situation in Jemen seit langer Zeit verschlechtern; fordert umfangreiche Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft, um eine Eskalation der derzeitigen Krise zu vermeiden und auf ein geeintes, stabiles und demokratisches Jemen hinzuwirken; |
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2. |
begrüßt das Ergebnis der internationalen Jemen-Konferenz vom 27. Januar 2010 in London, darunter die Ankündigung des Generalsekretärs des Golf-Kooperationsrates, er werde am 22./23. Februar 2010 eine Konferenz der Golfstaaten und weiterer Partner Jemens in Riad ausrichten, sowie die Zusage der jemenitischen Regierung, ihre Reformagenda weiter zu verwirklichen und eine Diskussion über ein Programm des IWF zu initiieren; begrüßt auch die Zusage der internationalen Gemeinschaft, die jemenitische Regierung in ihrem Kampf gegen Al-Qaida und weitere Ausprägungen des Terrorismus zu unterstützen, während es gleichzeitig seine Unterstützung für ein geeintes Jemen und die Achtung der Souveränität und Unabhängigkeit des Landes bekräftigt; |
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3. |
ist der Überzeugung, dass Sicherheit und Stabilität in Jemen nur durch politische, wirtschaftliche und soziale Reformen erreicht werden können; fordert daher die jemenitische Regierung auf, ihren gegenüber der internationalen Gemeinschaft eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen und den Prozess politischer und wirtschaftlicher Reformen auf nationaler Ebene zu intensivieren, damit die Demokratie gefestigt wird und sich die Lebensbedingungen der Menschen verbessern; |
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4. |
begrüßt und unterstützt die aktive Zusammenarbeit zwischen der Kommission, dem Rat und der jemenitischen Regierung, insbesondere in Bezug auf Entwicklung, Menschenrechte, Polizei, Justiz, Grenzkontrollen, Bekämpfung von Menschenhandel, Sicherheit im Seeverkehr, Terrorismusbekämpfung und Aufbau von Institutionen; fordert den Rat und die Kommission auf, die bilateralen Beziehungen zu Jemen weiter zu stärken und zu prüfen, auf welche Weise die Europäische Union am wirksamsten zur Verbesserung der Sicherheitslage und der politischen Situation in Jemen beitragen kann; |
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5. |
bekräftigt seine Forderung nach einem sofortigen Waffenstillstand in der Region Sa’da und einer Einstellung der Gewalttaten im südlichen Jemen und vertritt die Ansicht, dass nur eine umfassende politische Lösung zu einem dauerhaften Frieden führen kann; ist tief besorgt angesichts der Verschlechterung der humanitären Lage im nördlichen Jemen; fordert alle Parteien auf, ihren Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten nach dem humanitären Völkerrecht nachzukommen und die Zivilbevölkerung in dem Gebiet zu schützen sowie Zugang zu den betroffenen Regionen zu gewähren, damit humanitäre Hilfe und Unterstützung geleistet werden kann; |
|
6. |
fordert die jemenitische Regierung auf, die Diskriminierung von Volksgruppen oder religiösen Gruppen im Land zu unterlassen und bei ihren Maßnahmen das gemeinsame Interesse aller Bürger des Landes zu berücksichtigen; betont, dass Aktionen und Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus nicht für politische Zwecke missbraucht werden dürfen, insbesondere nicht, um gegen politische Gegner, Journalisten und Menschenrechtsaktivisten vorzugehen; |
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7. |
bekundet seine Sorge über die seit langem verzeichnete und zunehmende Präsenz von Al-Qaida in Jemen und betont, dass ein Ausbleiben konkreter Maßnahmen zu einer weiteren Untergrabung der Autorität der Zentralregierung und zu einer Destabilisierung von Jemen und seinen Nachbarländern in einem in Somalia verzeichneten Ausmaß führen könnte, was wiederum Gelegenheiten für von Al-Qaida gelenkte oder inspirierte Extremisten böte, sich zu sammeln, zu organisieren, Ausbildungsmaßnahmen durchzuführen und auf jemenitischem Hoheitsgebiet oder außerhalb desselben Terroranschläge zu verüben; |
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8. |
fordert die jemenitische Regierung auf, die notwendigen Reformen durchzuführen, um die Menschenrechtssituation im Land zu verbessern und insbesondere die Freiheit der Medien, das Recht auf ein faires Verfahren und die Gleichbehandlung von Frauen und Männern sicherzustellen; |
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9. |
unterstreicht die Bedeutung einer unabhängigen Justiz mit den Mitteln und der Kompetenz, die Frage der Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen, darunter willkürliche Festnahmen und Folter, anzugehen; fordert die jemenitische Regierung eindringlich auf sicherzustellen, dass unparteiische humanitäre Agenturen Zugang zu allen Haftanstalten in Jemen haben, und die Nutzung privater oder nicht genehmigter Haftzentren einzustellen; |
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10. |
fordert alle politischen Kräfte in Jemen auf, den derzeitigen Stillstand bei den Verhandlungen über wesentliche politische Reformen zu überwinden; hebt hervor, wie wichtig es ist, 2011 Wahlen abzuhalten, und ermutigt alle politischen Parteien, ihre Vereinbarungen umzusetzen, die die erforderlichen Maßnahmen beinhalten, um das Wahlsystem zu verbessern und die Demokratie zu festigen, wobei insbesondere die Empfehlungen der Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union im Anschluss an die demokratischen Präsidentschafts- und Kommunalwahlen von 2006 berücksichtigt werden sollten; fordert die Kommission und den Rat auf, in enger Zusammenarbeit mit dem Parlament den Prozess der Verfassungs- und Wahlrechtsreform zu überwachen, der zur Verschiebung der Parlamentswahlen geführt hat; |
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11. |
fordert den Rat und die Kommission sowie nach dessen Einrichtung den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, rasch ein koordiniertes und umfassendes Konzept der Europäischen Union für Jemen zu verwirklichen, um Überschneidungen zwischen einer Unterstützung der Mitgliedstaaten und Entwicklungshilfeprogrammen zu vermeiden; weist darauf hin, dass die Koordinierung seitens der Europäischen Union für eine globale Geberkoordinierung in Jemen, deren Fehlen sich auf gravierende Weise bemerkbar macht, wesentlich ist; |
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12. |
fordert den Rat und die Kommission auf, Jemen in Zusammenarbeit mit anderen internationalen Akteuren umfangreichere Entwicklungshilfe zukommen zu lassen, um die politische Lage zu stabilisieren und die Wirtschaftslage und die Lebensbedingungen der Bevölkerung im Lande zu verbessern; fordert insbesondere, hierbei auch Sonderhilfsmaßnahmen im Rahmen des Stabilitätsinstruments und ein spezifisches Programm zur Verbesserung der Bildung mit Mitteln aus dem Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) in Betracht zu ziehen; begrüßt die Bereitschaft des Golf-Kooperationsrates, seine Beziehungen zu Jemen weiterzuentwickeln; fordert die jemenitische Regierung auf, in enger Zusammenarbeit mit den Gebern eine verstärkte Wirksamkeit der Hilfe durch geeignete Verfahren zur Koordinierung, Verteilung und Umsetzung sicherzustellen; |
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13. |
fordert die Kommission und den Rat auf, dafür zu sorgen, dass die von der internationalen Gemeinschaft und insbesondere aus dem Haushalt der Europäischen Union geleistete Hilfe dazu verwendet wird, Projekte zu finanzieren, die so vielen Menschen wie möglich direkt zugute kommen und deren Wirksamkeit vor Ort bewertet werden kann; begrüßt diesbezüglich die Einsetzung einer vollwertigen EU-Delegation in Sanaa; |
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14. |
fordert die Kommission und den Rat auf, ein andere internationale Hilfsmaßnahmen verstärkendes oder ergänzendes spezifisches Hilfsprogramm für Jemen durchzuführen, das nach dem Vorbild von EUJUST LEX Ausbildungsmaßnahmen für jemenitische Beamte und die Entsendung von Ausbildern in die zentrale und lokale Verwaltung in Jemen einschließt; |
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15. |
fordert den Rat und die Kommission auf, die Vereinigten Staaten und Jemen bei der Rückführung oder Wiederansiedlung der ohne Anklage in Guantánamo festgehaltenen Jemeniten zu unterstützen, einschließlich der 40 Jemeniten, deren Freilassung die US-Regierung bereits angeordnet hat; |
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16. |
fordert die jemenitische Regierung auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um die Freilassung der sechs europäischen Geiseln sicherzustellen, die auf ihrem Hoheitsgebiet festgehalten werden; |
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17. |
fordert den Rat und die Kommission auf, das Europäische Parlament gemäß Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in allen Phasen des Verfahrens unverzüglich und umfassend über alle Entwicklungen und Verhandlungen zu unterrichten; |
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18. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär des Golf-Kooperationsrates und der Regierung und dem Parlament der Republik Jemen zu übermitteln. |
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16.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 341/18 |
Mittwoch, 10. Februar 2010
Menschenhandel
P7_TA(2010)0018
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zur Verhütung des Menschenhandels
2010/C 341 E/05
Das Europäische Parlament,
unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 1, 3, 4, 5 und 6,
unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, insbesondere die Artikel 4 und 5, die bekräftigen, dass Sklavenhandel in allen Formen verboten ist,
unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen aus dem Jahre 1949 zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer,
unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes von 1989, insbesondere der Artikel 1, 7, 32, 34 und 35, und das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie von 2000, insbesondere des Artikels 3,
unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) von 1979, insbesondere der Artikel 5 und 6,
unter Hinweis auf das Palermo-Protokoll der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, von 2000 in Ergänzung zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität,
unter Hinweis auf das Übereinkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über Zwangs- oder Pflichtarbeit (1930) und das von der Allgemeinen Konferenz der IAO auf ihrer 87. Tagung (1999) angenommene Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit,
unter Hinweis auf die Vierte Weltfrauenkonferenz von Peking vom September 1995, die Erklärung und die Aktionsplattform von Peking und die entsprechenden Abschlussdokumente, die anlässlich der nachfolgenden Sondertagungen der Vereinten Nationen Peking +5 und Peking +10 über weitere Maßnahmen und Initiativen zur Umsetzung der Erklärung und der Aktionsplattform von Peking am 9. Juni 2000 bzw. am 11. März 2005 angenommen wurden,
unter Hinweis auf die Europäische Konvention über Menschenrechte und Biomedizin von 1997 und Artikel 22 des Zusatzprotokolls über die Transplantation von Organen und Geweben menschlichen Ursprungs von 2002,
unter Hinweis auf die UNICEF-Richtlinien für den Schutz der Rechte von Kindern, die Opfer von Menschenhandel geworden sind (2006), und das von UNICEF herausgegebene Handbuch über den Schutz der Rechte von Kindern, die Opfer von Menschenhandel in Europa geworden sind (2006),
unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarats von 2005 zur Bekämpfung des Menschenhandels,
unter Hinweis auf den Bericht des Europarats von 2005 über die Lage im Bereich der organisierten Kriminalität,
unter Hinweis auf die Empfehlung 1611 (2003) des Europarates über den Organhandel in Europa,
unter Hinweis auf die am 20. September 2002 angenommene Brüsseler Erklärung zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels,
unter Hinweis auf den Rahmenbeschluss 2002/629/JI des Rates vom 19. Juli 2002 zur Bekämpfung des Menschenhandels,
unter Hinweis auf die Richtlinie 2004/81/EG des Rates vom 29. April 2004 über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren (1),
unter Hinweis auf den Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament auf der Grundlage von Artikel 10 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 19. Juli 2002 zur Bekämpfung des Menschenhandels (KOM(2006)0187),
unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Oktober 2005 mit dem Titel „Bekämpfung des Menschenhandels – ein integriertes Vorgehen und Vorschläge für einen Aktionsplan“ (KOM(2005)0514),
unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommission mit dem Titel „Evaluierung und Überwachung der Umsetzung des EU-Plans über bewährte Vorgehensweisen, Normen und Verfahren zur Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels“ (KOM(2008)0657),
unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für einen Rahmenbeschluss zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz von Opfern sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI (KOM(2009)0136),
unter Hinweis auf den Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006–2010 (KOM(2006)0092), insbesondere den Aktionsschwerpunkt zur Bekämpfung geschlechterbezogener Gewalt und geschlechterbezogenen Menschenhandels,
unter Hinweis auf das Programm von Stockholm für einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger,
unter Hinweis auf die Brüsseler Erklärung vom Oktober 2009 zum Menschenhandel,
unter Hinweis auf die Berichte von Europol von 2009 über Menschenhandel,
unter Hinweis auf den Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte vom Juli 2009 über Kinderhandel in der Europäischen Union,
unter Hinweis auf den Weltbericht des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) zum Menschenhandel vom Februar 2009,
unter Hinweis auf den Bericht des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen vom 6. Februar 2009 über die Menschenrechtsaspekte der Opfer des Menschenhandels, insbesondere von Frauen und Kindern, und die darin enthaltenen Empfehlungen,
unter Hinweis auf den Bericht des US-Außenministeriums über Menschenhandel vom Juni 2009,
unter Hinweis auf seine einschlägigen Entschließungen (2),
unter Hinweis auf die Anfragen an die Kommission zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz von Opfern (O-0148/2009 – B7-0341/2009, O-0149/2009 – B7-0342/2009,
gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
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A. |
in der Erwägung, dass der Menschenhandel eine moderne Form der Sklaverei, eine schwerwiegende Straftat und eine schwere Verletzung grundlegender Menschenrechte darstellt und Menschen durch Drohungen, Gewalt und Erniedrigung in einen Zustand völliger Abhängigkeit bringt, |
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B. |
in der Erwägung, dass Menschenhandel für die organisierte Kriminalität ein außerordentlich rentables Geschäft mit hohen Gewinnmöglichkeiten und begrenztem Risiko ist, |
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C. |
in der Erwägung, dass der Menschenhandel vielfältige Formen annimmt, die beispielsweise sexuelle Ausbeutung, Zwangsarbeit, rechtswidriger Handel mit menschlichen Organen, Betteln, illegale Adoptionen und häusliche Arbeit betreffen, |
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D. |
in der Erwägung, dass nach Einschätzung von Europol in Bezug auf das Jahr 2009 der Handel mit Frauen zur sexuellen Ausbeutung nicht zurückgegangen ist und der Menschenhandel zum Zweck der Zwangsarbeit zunimmt, |
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E. |
in der Erwägung, dass das UNODC in seinem Weltbericht zum Menschenhandel sexuelle Ausbeutung als die am häufigsten genannte Form des Menschenhandels verzeichnet, gefolgt von Zwangsarbeit, und auch festgestellt hat, dass 79 % der identifizierten Opfer des Menschenhandels Frauen und Mädchen sind, |
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F. |
in der Erwägung, dass Katalogbräute womöglich in die Falle eines Umfelds von Sklaverei geraten, indem sie Opfer sexueller Ausbeutung, von Zwangsarbeit, häuslicher Arbeit und sonstiger Formen des Menschenhandels werden, |
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G. |
in der Erwägung, dass Kinder besonders anfällig sind und somit größere Gefahr laufen, Opfer von Menschenhandel zu werden, |
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H. |
in der Erwägung, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise zu verstärktem Menschenhandel führen kann, indem dieser das Bedürfnis potenzieller Opfer nach einer menschenwürdigen Arbeit und einem Ausweg aus der Armut ausnutzt, |
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I. |
in der Erwägung, dass das Ausmaß und die Schwere dieses Phänomens alarmierend sind:
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J. |
in der Erwägung, dass der Rechtsrahmen der Europäischen Union in Bezug auf den Menschenhandel derzeit im Wesentlichen auf folgenden Rechtsakten beruht:
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K. |
in der Erwägung, dass die Erfahrung zeigt, dass dieser Rechtsrahmen weder wirksam genug ist noch angemessen umgesetzt wird und dass die Europäische Union folglich schärfere Maßnahmen ergreifen muss, |
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L. |
in der Erwägung, dass die Kommission im März 2009 einen Vorschlag für einen Rahmenbeschluss zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz von Opfern sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI (KOM(2009)0136) vorgelegt hat, um den aktuellen Rahmenbeschluss durch härtere Sanktionen, einen besseren Opferschutz und aktive Vorbeugungsmaßnahmen zu verstärken, |
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M. |
in der Erwägung, dass der Text trotz der Anstrengungen des schwedischen Ratsvorsitzes nicht angenommen wurde und dass wahrscheinlich in naher Zukunft ein Vorschlag für ein neues Rechtsinstrument im Rechtsrahmen des Vertrags von Lissabon vorgelegt wird, |
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N. |
in der Erwägung, dass der Vertrag von Lissabon das Vorgehen der Europäischen Union im Bereich der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit in Strafsachen einschließlich der Bekämpfung des Menschenhandels stärken wird und das Parlament als Mitgesetzgeber hierbei eine maßgebliche Rolle spielen wird, |
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O. |
in der Erwägung, dass sich das Vorgehen gegen Menschenhandel nicht auf Rechtsinstrumente beschränken kann, sondern auch nichtlegislative Anstrengungen einschließen muss, insbesondere die Bewertung der Durchführung beschlossener Maßnahmen, Erfassung und Austausch von Informationen, Zusammenarbeit und Aufbau von Partnerschaften und den Austausch bewährter Praktiken, |
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P. |
in der Erwägung, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, die in dem Bereich tätigen Organisationen der Zivilgesellschaft von Anfang an und in jeder Phase einzubeziehen: von der Identifizierung bis hin zur Opferbetreuung und auch im Rechtsetzungsprozess, |
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Q. |
in der Erwägung, dass es derzeit keine genauen Daten über dieses Phänomen gibt und die verfügbaren Zahlen anscheinend sein wahres Ausmaß unterschätzen, da es sich um eine Form des Verbrechens handelt, die im Untergrund stattfindet und oft unerkannt bleibt oder falsch eingestuft wird, in der Erwägung, dass genauer erforscht werden muss, wie der Menschenhandel stattfindet, wer ihn betreibt, wie die Nachfrage das Angebot an Dienstleistungen der Opfer antreibt, wer warum zum Opfer wird und wie der Nachfrage entgegengewirkt werden kann, und in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und Drittstaaten verbessert werden müssen, |
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R. |
in der Erwägung, dass das künftige Vorgehen mit einem integrierten Ansatz beginnen muss, der die Verhütung und Bekämpfung sowie den Schutz, die Unterstützung und die Betreuung der Opfer vereint und eine verstärkte Zusammenarbeit unter allen Betroffenen beinhaltet, |
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S. |
in der Erwägung, dass, wenn die Nachfrage seitens potenzieller Käufer der von den Opfern des Menschenhandels angebotenen Dienstleistungen und Waren verringert wird und dadurch auch die mit den Menschenhandel erzielten Gewinne sinken, das Angebot an solchen Dienstleistungen und Waren ebenfalls abnehmen wird, |
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T. |
in der Erwägung, dass die gesellschaftliche Integration potenzieller Opfer sich mittelbar präventiv auswirkt, indem sie dazu beiträgt, sie davon abzuhalten, erneut zu Opfern zu werden oder gar selbst zu potenziellen Menschenhändlern zu werden, |
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U. |
in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen der Europäischen Union, dem Europarat, den Vereinten Nationen und Drittstaaten – und insbesondere Herkunftsstaaten von Opfern des Menschenhandels und den Vereinigten Staaten als allgemein anerkanntem Zielland – von entscheidender Bedeutung ist, wenn es darum geht, Grundrechte zu schützen und den Menschenhandel wirksam zu bekämpfen, |
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V. |
in der Erwägung, dass bei der Ausarbeitung und nachfolgenden Umsetzung von Strategien und Maßnahmen in Bezug auf den Menschenhandel darauf geachtet werden muss, dass sie ein entsprechendes Ergebnis ohne jegliche Diskriminierung aus Gründen wie der Staatsangehörigkeit, der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Religion, politischer oder sonstiger Meinungen, des sozialen Hintergrunds oder eines sonstigen Status erzielen, |
Allgemeines
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1. |
fordert die Kommission und den Rat auf,
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2. |
fordert diejenigen Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, auf, das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels von 2005 zu ratifizieren und umzusetzen; |
Informationserfassung
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3. |
fordert den Rat und die Kommission auf, um möglichst viele Informationen zusammenzutragen, tätig zu werden mit Blick auf:
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Prävention
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4. |
begrüßt die im Vorschlag der Kommission angeregte Bestimmung über die Prävention und fordert, dass weitere Schritte unternommen werden; |
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5. |
betont, dass seitens der Mitgliedstaaten weitere legislative und nichtlegislative Maßnahmen einschließlich bildungspolitischer, sozialer, kultureller und administrativer Maßnahmen sowie an die Allgemeinheit gerichtete Sensibilisierungskampagnen verstärkt eingesetzt werden sollten, um die Nachfrage nach von Opfern des Menschenhandels erbrachten Dienstleistungen zu verringern; |
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6. |
fordert, sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in Drittstaaten, die nachweislich Ausgangspunkte oder Zwischenstationen für den Menschenhandel sind, umfangreiche Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen durchzuführen und zu entwickeln, die sich sowohl an potenzielle Opfer des Menschenhandels als auch an potenzielle Käufer der von Opfern des Menschenhandels angebotenen Dienstleistungen richten; |
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7. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, gezielte Sensibilisierungskampagnen im Bildungsbereich zu entwickeln, die die Kinder auf Fallen aufmerksam machen sollen, die leicht zu Menschenhandel führen können; |
Verfolgung
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8. |
fordert die möglichst baldige Annahme eines erschöpfenden und umfassenden Rechtsrahmens, der auch Strategien gegen mit dem Menschenhandel zusammenhängende Cyberkriminalität enthält; |
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9. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Formulierung jedes künftigen Rechtsetzungsvorschlags in diesem Bereich folgende Elemente zu berücksichtigen:
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10. |
fordert, da Rechtsvorschriften wirkungslos bleiben, wenn sie nicht korrekt umgesetzt werden, die Mitgliedstaaten und die nationalen Parlamente auf, die Maßnahmen der Europäischen Union gegen Menschenhandel auf innerstaatlicher Ebene vollständig umzusetzen und möglichst rasch weitere Rechtsinstrumente in diesem Bereich zu ratifizieren und umzusetzen; |
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11. |
fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, tätig zu werden, um die Koordinierung auf operativer Ebene zwischen Einrichtungen der Europäischen Union wie Eurojust und Europol zu verbessern; |
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12. |
weist auf die positiven Ergebnisse hin, die von gemeinsamen Ermittlungsgruppen erzielt wurden, und fordert die Mitgliedstaaten auf, dieses Hilfsmittel umfassender zu nutzen; |
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13. |
unterstreicht die Bedeutung der Betreuung und Unterstützung von Opfern des Menschenhandels; fordert überdies Frontex und die einzelstaatlichen Grenzschutzbehörden auf, im Verlauf ihrer Tätigkeiten gemeinsame Praktiken festzulegen, um ihre Mitarbeiter stärker für das Problem des Menschenhandels zu sensibilisieren, die Opfer des Menschenhandels zu identifizieren und ihren Schutz zu gewährleisten; |
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14. |
fordert, da sich die Bekämpfung nicht auf das Gebiet der Europäischen Union beschränken kann, den Abschluss umfassender Abkommen – einschließlich Bestimmungen über die Achtung der Grundrechte – mit Drittstaaten und den Aufbau einer strikten Regeln unterliegenden Zusammenarbeit mit den jeweiligen Staaten; |
Schutz, Unterstützung und Betreuung der Opfer
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15. |
fordert, dass Schutz und Unterstützung für die Opfer als Schwerpunkt der Maßnahmen der Euorpäischen Union in diesem Bereich behandelt werden und Opfer von dem Augenblick an, in dem sie als solche identifiziert werden, alle erdenkliche Hilfe erhalten einschließlich:
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16. |
weist auf besonders gefährdete Opfer wie Kinder und Frauen hin und fordert für sie spezifische Betreuungs- und Schutzprogramme; |
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17. |
betont, dass Opfer des Menschenhandels umfassendsten Schutz, Unterstützung und Betreuung genießen sollten, auch wenn sie eher außerhalb der Europäischen Union als in die Europäische Union oder innerhalb der Europäischen Union verschleppt worden sind; |
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18. |
fordert, den Opfern professionelle Hilfe einschließlich kostenlosen Rechtsbeistands (der wesentlich ist, damit sie der Zwangslage, in der sie sich befinden, entkommen können) zu gewähren, da es ihnen an finanziellen Mitteln mangelt und sie folglich nicht in der Lage wären, solchen Beistand zu bezahlen; |
*
* *
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19. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Europarat zu übermitteln. |
(1) ABl. L 261 vom 6.8.2004, S. 19.
(2) Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Januar 2006 zu den Strategien zur Verhinderung des Handels mit Frauen und Kindern, die durch sexuelle Ausbeutung gefährdet sind; Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zur Bekämpfung des Menschenhandels – ein integriertes Vorgehen und Vorschläge für einen Aktionsplan (2006/2078(INI)).
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16.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 341/25 |
Mittwoch, 10. Februar 2010
Ergebnisse des Kopenhagener Klimagipfels
P7_TA(2010)0019
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zu den Ergebnissen der Kopenhagener Klimakonferenz (COP 15)
2010/C 341 E/06
Das Europäische Parlament,
unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und das Protokoll von Kyoto zum UNFCCC,
unter Hinweis auf den Aktionsplan von Bali (Entscheidung 1/COP 13),
unter Hinweis auf die fünfzehnte Konferenz der Vertragsparteien (COP 15) des UNFCCC und die fünfte Konferenz der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (COP/MOP 5), die vom 7. bis 18. Dezember 2009 in Kopenhagen (Dänemark) stattfanden, und die Vereinbarung von Kopenhagen,
unter Hinweis auf das Klimaschutzpaket der Europäischen Union, das am 17. Dezember 2008 verabschiedet wurde,
unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Klimawandel, insbesondere die Entschließung vom 25. November 2009 zu der Strategie der EU für die Konferenz zum Klimawandel in Kopenhagen,
unter Hinweis auf die nächste Konferenz, COP 16, die in Mexiko stattfinden wird,
gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
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A. |
in der Erwägung, dass die Verhandlungen über ein umfassendes internationales Übereinkommen über den Klimawandel für die Zeit nach 2012, die im Dezember 2009 in Kopenhagen abgeschlossen werden sollten, mit einer enttäuschenden Vereinbarung endeten, die von der Konferenz der UNFCCC-Vertragsparteien lediglich zur Kenntnis genommen wurde, |
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B. |
in der Erwägung, dass die Vereinbarung nicht rechtsverbindlich ist, keine Zielvorgaben für die Emissionsreduktion vorsieht und überhaupt auch keine besondere Verpflichtung zum Abschluss eines rechtsverbindlichen Übereinkommens im Jahr 2010 enthält, |
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C. |
in der Erwägung, dass in der Vereinbarung anerkannt wird, dass der weltweite Temperaturanstieg auf nicht mehr als 2 °C beschränkt werden muss, und dass in ihr von der Suche nach Möglichkeiten die Rede ist, unterhalb eines weltweiten Temperaturanstiegs von 1,5 °C zu bleiben, |
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D. |
in der Erwägung, dass die Europäische Union nicht in der Lage war, eine Führungsrolle bei der Bekämpfung des Klimawandels einzunehmen, und dass sie nicht einmal an den Schlussverhandlungen mit den USA, China, Indien, Brasilien und Südafrika über den endgültigen Entwurf der Vereinbarung beteiligt war, |
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E. |
unter Hinweis darauf, dass in dem Vierten Sachstandsbericht des IPCC und in einem stetig zunehmenden Bestand an wissenschaftlichem Material die Notwendigkeit erkannt wird, tiefe Einschnitte bei den weltweiten Emissionen zu erreichen, damit der Anstieg der weltweiten Temperatur unter 2 °C bleibt, |
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F. |
in der Erwägung, dass mehrere Industrie- und Entwicklungsländer die Formulierung und Umsetzung eines neuen internationalen Klimaschutzrahmens nicht unterstützt haben, |
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G. |
in der Erwägung, dass die Europäische Union nicht zulassen sollte, dass ihr eigenes Engagement für Maßnahmen gegen den Klimawandel in Zweifel gerät, auch wenn unsere Hauptverhandlungspartner teilweise offenbar weiterhin nicht bereit oder nicht in der Lage sind, die Entwicklung ihrer Emissionen einzudämmen, |
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H. |
stellt fest, dass bis zum Ablauf der Frist am 31. Januar 2010 lediglich 28 Staaten außerhalb der EU den Vereinten Nationen ihre Ziele hinsichtlich der Treibhausgasemissionen bis 2020 mitgeteilt haben und dass einige Staaten nur Energieeffizienzziele mitgeteilt haben, mit denen keinesfalls eine Verringerung der Emissionen erreicht werden kann, |
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1. |
bedauert die schwach formulierte Vereinbarung, die auf der COP 15 erreicht wurde und die ein umfassendes weltweit geltendes Übereinkommen für die Zeit nach 2012 nicht näher bringt, weil sie weder weltweite mittel- oder langfristige Reduktionsziele setzt noch Aussagen darüber enthält, wann die weltweiten Emissionen ihren Wendepunkt erreichen sollten; nimmt darüber hinaus die Enttäuschung in der Öffentlichkeit darüber zur Kenntnis, dass es in Kopenhagen nicht gelungen ist, ein sinnvolles Übereinkommen zu erreichen; |
|
2. |
ist der Auffassung, dass eine Verzögerung bei der Einigung auf internationaler Ebene kein Grund dafür ist, weitere EU-Maßnahmen aufzuschieben, um der bereits rechtsverbindlichen Verpflichtung zur Verringerung unserer Emissionen um 20 % bis 2020, nachzukommen; bekräftigt unseren Wunsch, zu einer Verringerung um 30 % überzugehen; stellt auch fest, dass die in der Europäischen Union zur Förderung und Unterstützung der umweltverträglichen Wirtschaft, der Energieversorgungssicherheit und des Abbaus der energiewirtschaftlichen Abhängigkeit ergriffenen Initiativen es zunehmend leicht machen werden, die Verpflichtung zu einer Verringerung um 30 % einzuhalten; |
|
3. |
nimmt zur Kenntnis, dass die geschätzten Kosten dafür, dass die EU eine Verringerung von 30 % der Emissionen – gemessen am Stand von 1990 – bis 2020 erreicht, nunmehr geringer sind als die geschätzten Kosten für die Erreichung einer Verringerung von 20 %, als das beschlossen wurde, und fordert deshalb die Kommission auf, einen Vorschlag vorzulegen, dass die EU ihren Anspruch erhöht und einseitig ein Reduktionsziel für 2020 von mehr als 20 % festlegt; |
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4. |
fordert, dass die EU ihre eigenen Ziele durch Energieeinsparung und erneuerbare Energiequellen erreichen soll und man sich so bald wie möglich auf ein ehrgeiziges und verbindliches Energiesparziel einigt; |
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5. |
erklärt sich enttäuscht über die mangelnde Einheit der Mitgliedstaaten; fordert deshalb die Europäische Union auf, in internationalen Klimaschutz-Verhandlungen mit einer Stimme zu sprechen, um auf der COP 16 bei den Verhandlungen über ein verbindliches und umfassendes Übereinkommen für die Zeit nach 2012, das den neuesten wissenschaftlichen Entwicklungen Rechnung trägt und im Einklang mit dem 2 °C-Ziel steht, ihre Führungsrolle zu behaupten; |
|
6. |
bedauert außerdem, dass die EU nicht in der Lage war, durch konkrete Zusagen internationaler öffentlicher Finanzierungen für Bemühungen in Entwicklungsländern im Klimabereich in einer früheren Phase Vertrauen in die Verhandlungen zu schaffen, um weitere Fortschritte in den Ad-hoc-Arbeitsgruppen zu erreichen; fordert darüber hinaus die EU auf, ihren Standpunkt klarzustellen, ob ein zweiter Verpflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto davon abhängig gemacht wird, dass die USA im Rahmen eines anderen Rechtsinstruments ähnliche Verpflichtungen eingehen, und zu gewährleisten, dass die Regelungen in den Bereichen überschüssiger AAU und LULUCF nicht ihre Umweltintegrität untergraben; |
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7. |
betont, dass es notwendig ist, eine neue „Klimaschutz-Diplomatie“ zu schaffen; fordert deshalb die Hohe Vertreterin der EU und das Kommissionsmitglied für Klimapolitik auf, mit dieser Strategie, besonders gegenüber den progressiveren Entwicklungs- und Schwellenländern, voranzugehen; fordert die EU nachdrücklich auf, sich auf einen „Fahrplan für Mexiko“ zu einigen, der die Diskussion über Klimaschutzpolitik in jeder strategischen Partnerschaft und in bi- und multilateralen Kooperationsabkommen umfassen wird, um eine kohärentere externe Klimaschutzstrategie zu entwerfen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ein „Bündnis der Verantwortung“ aufzubauen, das allen Ländern offen steht, die den Klimawandel als große Bedrohung für die Menschheit betrachten und bereit sind zu handeln, um der globalen Erwärmung Einhalt zu gebieten; |
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8. |
fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, das Prinzip der „Klimagerechtigkeit“ in der langfristigen Perspektive 2050 und danach durchzusetzen; tritt deshalb für eine Gerechtigkeitsklausel in künftigen internationalen Klimaverhandlungen ein; |
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9. |
fordert Foren wie die G 20 oder die wichtigen Wirtschaftsforen, auf denen die bedeutendsten Verursacher von CO2-Emissionen vertreten sind, auf mehr Verantwortung bei der Herbeiführung eines Konsenses in den formellen Verhandlungen zu übernehmen; |
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10. |
nimmt davon Kenntnis, dass die Verpflichtung zur Schaffung eines Fonds mit jährlich 100 Milliarden USD von den Industrieländern bis 2020 und zur Zahlung der Summe von 30 Milliarden USD für Entwicklungsländer in den nächsten drei Jahren (2010–2012) eingegangen wurde, um zur Bekämpfung des Klimawandels beizutragen, sowie von der Einrichtung eines „Green Climate Fund“, mit dem in Entwicklungsländern Projekte im Zusammenhang mit Entwaldung und Waldschädigung unterstützt werden sollen; bedauert jedoch, dass die Verpflichtung nicht an die Schätzung der Kommission, dass bis 2020100 Milliarden EUR aufgebracht würden, heranreicht; |
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11. |
betont die historische Verantwortung der Industriestaaten für den unumkehrbaren Klimawandel und ihre Pflicht, den Entwicklungsländern ausreichende, nachhaltige und verlässliche finanzielle und technische Unterstützung mit dem Ziel bereitzustellen, dass sie sich zur Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen verpflichten, sich an die Folgen des Klimawandels anpassen, die durch Entwaldung und Zerstörung der Wälder bedingten Emissionen verringern und den Aufbau von Kapazitäten verbessern können, um die Verpflichtungen gemäß dem künftigen internationalen Übereinkommen über den Klimawandel erfüllen zu können; |
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12. |
weist nachdrücklich darauf hin, dass es sich bei den Zusagen, die erforderliche berechenbare finanzielle Unterstützung von Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung daran im Rahmen der UNFCCC zu leisten, um neue Zusagen bzw. um Mittel handeln muss, die zusätzlich zur öffentlichen Entwicklungshilfe bereitgestellt werden und unabhängig von der jährlichen Haushaltsplanung der Mitgliedstaaten sind; erinnert an die bereits bestehenden Verpflichtungen zur Gewährung öffentlicher Entwicklungshilfe, bei denen ein Anteil von 0,7 % des BIP bis 2015 angestrebt wird; |
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13. |
glaubt, dass die EU unverzüglich in Verhandlungen mit unseren amerikanischen Partnern eintreten sollte, damit der entstehende CO2-Zertifkatemarkt in den USA mit unserem eigenen kompatibel ist, wodurch ein transatlantischer CO2-Zertifkatemarkt als Vorläufer eines weltweiten Marktes entstehen würde; |
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14. |
betont, dass es notwendig ist, dass die Schnellstartunterstützung für Entwicklungsländer im Umfang von 7,2 Milliarden EUR, wie von den EU-Mitgliedstaaten zugesagt, neu ist und zu den ODA-Haushalten hinzukommt, auf EU-Ebene koordiniert wird und so bald wie möglich, in jedem Fall aber vor dem Treffen in Bonn im Juni 2010, zur Verfügung gestellt wird; betrachtet dies als einen entscheidenden Faktor für den Aufbau von Vertrauen im Hinblick auf einen Erfolg in Mexiko; fordert die Kommission auf, bis zu dem genannten Treffen in Bonn über die Verwendung der zugesagten Schnellstartfinanzierung und darüber zu berichten, ob sie zu der bisherigen öffentlichen Entwicklungshilfe hinzukommt; |
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15. |
weist darauf hin, dass sich der kollektive Beitrag der Europäischen Union zur Konzipierung von Eindämmungsbemühungen und Anpassungserfordernissen in den Entwicklungsländern bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 Milliarden Euro jährlich belaufen sollte und sich dieser Betrag noch erhöhen könnte, wenn neue Erkenntnisse über das Ausmaß des Klimawandels und der von ihm verursachten Kosten gewonnen werden; |
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16. |
betont, dass bei der bevorstehenden Überprüfung des EU-Haushalts ein Schwerpunkt auf die Bereitstellung ausreichender Ressourcen für Maßnahmen zum Schutz gegen den Klimawandel und zur Anpassung daran sowohl in der EU als auch in Entwicklungsländern zu legen ist; stellt fest, dass bei der Überprüfung die Einführung neuer und innovativer Finanzmechanismen zur Unterstützung internationaler Klimaschutzmaßnahmen in Betracht gezogen werden sollte; |
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17. |
begrüßt die hoch angesetzten Verpflichtungen, die einige Entwicklungsländer vor, während und nach den Verhandlungen in Kopenhagen übernommen haben; stellt fest, dass in der Vereinbarung eine Einigung hinsichtlich der Messung, der Berichterstattung und der Überprüfung von Eindämmungsmaßnahmen der Entwicklungsländer durch nationale Mitteilungen erreicht wurde, die Gegenstand internationaler Konsultationen und Analysen nach eindeutig festgelegten Leitlinien sein werden, die noch bestimmt werden müssen und bei denen die Achtung der Souveränität und eine ordnungsgemäße Verwendung der finanzielle Mittel sichergestellt werden muss; |
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18. |
stimmt der Einrichtung eines Mechanismus zur Verringerung der Emissionen durch Entwaldung und Waldschädigung und zur verstärkten Beseitigung von Treibhausgasemissionen durch Wälder sowie der Einrichtung eines Technologiemechanismus zur beschleunigten Entwicklung und Weitergabe von Technologie zu und begrüßt es, dass die Rolle der Märkte bei der Steigerung der Kosteneffizienz von Eindämmungsmaßnahmen erwähnt wird; stellt fest, dass die wirksame Umsetzung solcher Mechanismen eine Einigung im UNFCCC-Rahmen erfordert; |
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19. |
betont, dass bei jedem künftigen REDD-System die Rechte der indigenen Völker und der ortsansässigen Gemeinschaften, einschließlich ihres Rechts auf kollektives Eigentum und auf eigene autonome Gebiete, zu achten sind und ihre uneingeschränkte, wirksame Beteiligung vorzusehen ist, so auch bei der Aufstellung und Umsetzung von nationalen REDD-Plänen und der Vergabe oder Verteilung finanzieller Mittel; |
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20. |
fordert, dass die Umweltschutzwirksamkeit der Anhang I-Emissionsreduktionsziele zur Richtschnur gemacht wird bei dem EU-Vorstoß für internationale Vorschriften über die Rechnungslegung in den Bereichen Waldbewirtschaftung und Flächennutzung, Flächennutzungsänderung und Forstwirtschaft; fordert flexible Mechanismen sowie eine Anrechnung, die im Fall der Zielüberschreitung während des ersten Verpflichtungszeitraums des Protokolls von Kyoto auf die Ziele für die Zeit nach 2012 vorgenommen wird; |
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21. |
bedauert, dass es keinen Fortschritt bei der Behandlung der weltweiten Emissionen des Luft- und des Seeverkehrs gibt; fordert die EU auf, dafür zu sorgen, dass die vollständigen Klimaauswirkungen des Luftverkehrs berücksichtigt werden und dass die Reduktionsziele für die Sektoren des Luft- und des Seeverkehrs in dem künftigen Übereinkommen die gleichen sind wie für die übrigen Wirtschaftssektoren; |
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22. |
bedauert, dass die USA und China aus innenpolitischen Gründen nicht bereit waren, eine ambitioniertere Vereinbarung zu akzeptieren; ist der Auffassung, dass die Europäische Union, die USA und China entscheidende Rollen bei der Herbeiführung eines bindenden internationalen Übereinkommens spielen; fordert daher die USA und China sowie andere internationale Partner nachdrücklich auf, weitere Verpflichtungen zu einem internationalen Klimaschutzsystem zu übernehmen, um die Gespräche wieder aufzunehmen und ein ambitioniertes und rechtsverbindliches internationales Übereinkommen zu erreichen, das mit den jüngsten wissenschaftlichen Entwicklungen und mit dem 2 °C-Ziel in Einklang steht; |
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23. |
bedauert, dass mehrere Länder, darunter insbesondere Sudan und die ALBA-Länder, bei den internationalen Verhandlungen eine Blockadehaltung eingenommen haben, um strenge und verbindliche Verpflichtungen zu vermeiden, obwohl in Kopenhagen ein hohes Maß an politischer Dynamik zu verzeichnen war; |
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24. |
verweist auf die zunehmende Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Auswirkungen des Klimawandels in den Entwicklungsländern, aber auch in schnell wachsenden Volkswirtschaften; verlangt einen vertieften Dialog insbesondere mit den am wenigsten entwickelten Ländern, der Allianz der kleinen Inselstaaten (AOISS) und Afrika, über die weiteren Schritte zu einem bindenden internationalen Übereinkommen über den Klimawandel mit dem Ziel, die Auswirkungen und die absehbaren Folgen des Klimawandels für die Bevölkerungsentwicklung, das öffentliche Gesundheitswesen, die Migration und die Wirtschaft in diesen Regionen abzumildern; |
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25. |
betont, dass es dringend erforderlich ist, dass die IPCC alle ihre Schlussfolgerungen überprüft um zu bestätigen, dass sie im Einklang mit den besten wissenschaftlichen Grundsätzen einem Peer-Review unterzogen wurden; schlägt vor, sich für die Erstellung eines Zwischenberichts zur Aktualisierung der Schlussfolgerungen einzusetzen, und glaubt, dass in künftigen Berichten die Argumente derjenigen, die nicht die Mehrheitsmeinung teilen, besonders erwähnt werden sollten und dass diese ebenfalls einem Peer-Review unterzogen werden sollten; |
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26. |
ist der Meinung, dass es für die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft ausschlaggebend ist, dass vergleichbare Anstrengungen von anderen Industriestaaten außerhalb der EU akzeptiert und zumutbare Reduktionsverpflichtungen von Entwicklungs- und Schwellenländern übernommen werden; erinnert daran, dass Reduktionsziele messbar, zur Berichterstattung geeignet und überprüfbar sein müssen, und begrüßt in diesem Zusammenhang die Zusagen bestimmter Entwicklungsländer, nationale Berichte über ihre Bemühungen zur Emissionsreduktion vorzulegen; |
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27. |
ist der Auffassung, dass die bilateralen Treffen zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten wesentlich zur Debatte beitragen und das gegenseitige Verständnis der Parteien erleichtern können; zieht deshalb die Durchführung dieser Treffen vor dem Beginn der offiziellen Verhandlungen in Betracht, um auf sinnvollere Weise zu einem möglichst positiven Ergebnis der Verhandlungen beizutragen; |
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28. |
betont, dass die Herausforderungen für die künftige Klimaschutzpolitik nicht nur in der Verringerung der CO2-Emissionen bestehen, sondern auch in einem effizienteren und nachhaltigeren Einsatz natürlicher Ressourcen; |
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29. |
bekräftigt seine Unterstützung für den Reformprozess in den Vereinten Nationen und nimmt zur Kenntnis, dass die Ergebnisse der Kopenhagener Klimakonferenz ein weiteres Beispiel dafür sind, dass es unbedingt erforderlich ist, die Arbeitsmethoden innerhalb der Vereinten Nationen zu überdenken; tritt zudem weiterhin für die Klimaschutzverhandlungen im Rahmen der Vereinten Nationen ein, die die einzige legitime Institution sind, die ein Problem von so grundlegender Bedeutung für die Weltgemeinschaft angehen sollte; ist allerdings der Ansicht, dass unbedingt ernsthaft darüber nachgedacht werden muss, wie dieser Prozess effizienter gestaltet werden könnte; |
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30. |
verlangt für die COP 16 in Mexiko mehr Transparenz, damit die Zivilgesellschaft und die Interessenträger besser beteiligt werden können; |
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31. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Sekretariat des VN-Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen mit der Bitte um Weiterleitung an alle Vertragsparteien, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind, zu übermitteln. |
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16.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 341/29 |
Mittwoch, 10. Februar 2010
Förderung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich
P7_TA(2010)0020
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zur Förderung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich (2009/2174(INI))
2010/C 341 E/07
Das Europäische Parlament,
unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. April 2009 über die Förderung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich (KOM(2009)0201),
unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 31. Mai 2006 hinsichtlich der Notwendigkeit der Entwicklung einer koordinierten Strategie zur Verbesserung der Bekämpfung des Steuerbetruges (KOM(2006)0254),
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. September 2008 zu einer koordinierten Strategie zur Bekämpfung des Steuerbetrugs (1),
unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 25. Oktober 2005 zum Beitrag der Steuer- und Zollpolitik zur Lissabon-Strategie (KOM(2005)0532),
unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Februar 2006 in der Rechtssache C-255/02 (Halifax und andere gegen Commissioners of Customs and Excise), in dem der Gerichtshof befunden hat, dass die sechste Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie 77/388/EWG) es einem Steuerpflichtigen verbietet, die Vorsteuer abzuziehen, wenn die Umsätze, die dieses Recht begründen, eine missbräuchliche Praxis darstellen,
unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 13. März 2007 in der Rechtssache C-524/04 (Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation gegen Commissioners of Inland Revenue), in dem der Gerichtshof geurteilt hat, dass Artikel 43 des EG-Vertrags nicht ausschließt, dass ein Mitgliedstaat Rechtsvorschriften zur Begrenzung der Niederlassungsfreiheit einer rein künstlichen Unternehmenskonstruktion, die ausschließlich steuerliche Gründe hat, in Kraft setzt,
unter Hinweis auf die in den Schlussfolgerungen der Tagung des Rates vom 14. Mai 2008 enthaltenen Empfehlungen zu Steuerfragen in Verbindung mit Abkommen, die von der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten mit Drittländern abzuschließen sind,
unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 13. November 2008 für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/48/EG im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (KOM(2008)0727),
unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 2. Februar 2009 für eine Richtlinie des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (KOM(2009)0029),
unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 2. Februar 2009 für eine Richtlinie des Rates über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Abgaben, Zölle, Steuern und sonstige Maßnahmen (KOM(2009)0028),
unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 30. April 2009 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2004/39/EG und 2009/…/EG (KOM(2009)0207),
unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission an den Rat, der Kommission die Genehmigung zu erteilen, Verhandlungen mit Blick auf den Abschluss von Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Fürstentum Andorra, dem Fürstentum Monaco und der Republik San Marino andererseits über die Bekämpfung von Betrug und anderen illegalen Aktivitäten zu Lasten ihrer finanziellen Interessen und die Gewährleistung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden durch den Austausch von Informationen in Steuerfragen aufzunehmen; ferner unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission an den Rat, der Kommission die Genehmigung zu erteilen, Verhandlungen mit Blick auf den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Bekämpfung von direktem Steuerbetrug und direkter Steuerhinterziehung und zur Gewährleistung der Verwaltungszusammenarbeit durch den Austausch von Informationen in Steuerfragen aufzunehmen (SEK(2009)0899),
unter Hinweis auf die Erklärung der G20 im Anschluss an ihren Gipfel zum Thema „Finanzmärkte und Weltwirtschaft“, der am 15. November 2008 in Washington stattfand,
unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Präsidentschaft im Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates am 19. und 20. März 2009,
unter Hinweis auf die Erklärung der G20 im Anschluss an ihren Gipfel zum Thema „Globaler Plan für Wiederaufschwung und Reform“, der am 2. April 2009 in London stattfand,
unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates im Anschluss an seine Tagungen vom 9. Juni 2009 und 20. Oktober 2009,
unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Präsidentschaft im Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates vom 18. und 19. Juni 2009,
unter Hinweis auf die Erklärung der Finanzminister der G-8 in Lecce (Italien) vom 13. Juli 2009,
unter Hinweis auf die von den führenden Vertretern der G20 am 24. und 25. September 2009 auf der Tagung in Pittsburgh abgegebene Erklärung,
unter Hinweis auf Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
unter Hinweis auf den Bericht des der amerikanischen Regierung unterstellten Accountability Office (2007), den Bericht des britischen Rechnungshofs (2008) und den Bericht des Conseil des Prélèvements Obligatoires (2009), in denen unter anderem darauf verwiesen wird, dass etwa ein Drittel der 700 größten Unternehmen im VK 2005 und 2006 überhaupt keine Steuern zahlten, dass 25 % der amerikanischen Unternehmen mit einem Vermögen von über 250 Millionen Dollar bzw. einem Einkommen von über 50 Millionen Dollar jährlich zwischen 1998 und 2005 ebenfalls keine Steuern gezahlt haben und dass die größten Unternehmen in Frankreich gegenwärtig 8 % Steuern auf die durchschnittlichen Realgewinne bezahlen, während der offizielle Steuersatz 33 % beträgt,
gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A7-0007/2010),
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A. |
unter Hinweis darauf, dass auf der Ebene der Europäischen Union und auf internationaler Ebene allgemein ein Konsens darüber besteht, dass ein verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich Transparenz, Informationsaustausch und fairen steuerlichen Wettbewerb bedeutet, |
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B. |
unter Hinweis darauf, dass das Fehlen eines verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich Steuerbetrug und Steuerflucht fördert und gravierende Folgen für die nationalen Haushalte sowie das Eigenmittelsystem der Europäischen Union hat und der Ausfall mit 2,5 % des jährlichen BIP veranschlagt wird; unter Hinweis darauf, dass ehrlichen Unternehmen ein Wettbewerbsnachteil aufgrund von Steuerbetrug entsteht; unter Hinweis darauf, dass ein verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich dazu führen sollte, dass den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Entwicklungsländern mehr Mittel zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele zur Verfügung gestellt werden, |
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C. |
unter Hinweis darauf, dass die Globalisierung es zunehmend schwieriger gemacht hat, Steuerbetrug auf internationaler Ebene zu bekämpfen und davon insbesondere die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit ihren großen Unterschieden betroffen sind; unter Hinweis darauf, dass diese Faktoren ein starkes Argument dafür sind, die internationale Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union auf internationaler Ebene zu verbessern, um zu gewährleisten, dass sie effektiv ist, |
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D. |
unter Hinweis darauf, dass Steuerhinterziehung und Steuerumgehung auf nationaler Ebene ein ernsthaftes Hindernis bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele darstellen, |
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E. |
in der Erwägung, dass eine beträchtliche Zahl von multinationalen Unternehmen so strukturiert worden ist, dass die Möglichkeit von Steuerhinterziehung in den unterschiedlichen Steuergebieten, in denen sie tätig sind, ausgenutzt wird; unter Hinweis darauf, dass eine unterschiedliche steuerliche Behandlung in verschiedenen Steuergebieten große internationale bzw. alteingesessene Unternehmen gegenüber kleinen, inländischen bzw. neu gegründeten Unternehmen bevorteilt, |
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F. |
in der Erwägung, dass die Fähigkeit multinationaler Unternehmen, extensiv auf Steueroasen und Offshore-Zentren als Teil ihrer Strategien der Steuervermeidung zurückzugreifen, im Widerspruch zum Grundsatz des fairen Wettbewerbs und der unternehmerischen Verantwortung steht, |
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G. |
unter Hinweis darauf, dass Steueroasen mit den Grundsätzen der Solidarität, der Gerechtigkeit und der Umverteilung im Konflikt stehen; in der Erwägung, dass eine beträchtliche Zahl von multinationalen Unternehmen in einer globalisierten Wirtschaft ihre Macht dazu nutzt, Druck auf die Regierungen – insbesondere die Regierungen von Entwicklungsländern – dahingehend auszuüben, dass sie die Steuersätze senken und Steueranreize bieten, um Investitionen anzuziehen; unter Hinweis darauf, dass dies in der Praxis die Steuerlast auf Arbeitnehmer und Haushalte mit niedrigem Einkommen verlagert und zu schädlichen Kürzungen bei den öffentlichen Dienstleistungen gezwungen hat, |
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H. |
unter Hinweis darauf, dass sich der Rat gegenwärtig mit einer Reihe von wichtigen Legislativvorschlägen zur Besteuerung von Zinserträgen, zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und zur Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuern befasst; in der Erwägung, dass eine Stärkung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich innerhalb der Europäischen Union eine politische und moralische Grundlage schaffen wird, von der aus man von Drittländern verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich verlangen kann, |
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I. |
in der Erwägung, dass die Annahme der Allgemeinen Grundsätze zur Verhütung von Steuerumgehung den Steuerbehörden die Befugnis gibt, die Frage zu prüfen, ob der Hauptzweck eines Geschäftsvorgangs in der Vermeidung oder Kürzung einer Steuerschuld besteht, und – sollte dies zutreffen – eine zusätzliche Steuer zu erheben, um einer solchen Vermeidung oder Kürzung von Steuern entgegenzuwirken, |
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J. |
unter Hinweis darauf, dass Entwicklungsländer – gerade wegen des Fehlens an verantwortungsvollem Handeln im Steuerbereich – häufig nicht über die Legitimität oder die Autorität verfügen, ihre eigenen Bürger zu besteuern; unter Hinweis darauf, dass die Europäische Union bei der Formulierung ihrer Politik des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich den spezifischen Problemen Rechnung tragen muss, mit denen Entwicklungsländer konfrontiert sind, und ihnen Hilfestellung bei der Überwindung dieser Probleme bieten muss, |
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K. |
unter Hinweis darauf, dass die vereinten Bemühungen der G20 und der Vereinten Nationen zusammen mit den Bemühungen in Zuge der von der OECD angeführten Initiativen einige vielversprechende Ergebnisse im Hinblick auf eine verantwortungsvolle Steuerpolitik geliefert haben; unter Hinweis darauf, dass sich an diese Ergebnisse, die weiterhin nicht ausreichen, um die von Steueroasen und Offshore-Zentren ausgehenden Herausforderungen zu bewältigen, entschiedene, effektive und in sich schlüssige Maßnahmen anschließen müssen, |
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L. |
in der Erwägung, dass die OECD gegenwärtig das in Steueroasen akkumulierte private Vermögen mit etwa 1 000 000 000 000 USD (eine Billion) veranschlagt, ein Betrag, der fünfmal so hoch ist wie vor zwei Jahrzehnten; unter Hinweis darauf, dass über eine Million Unternehmen, vor allem in den Vereinigten Staaten und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, ihren Sitz in Ländern angemeldet haben, in denen solche Steueroasen zu finden sind, |
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M. |
in der Erwägung, dass Belege dafür vorliegen, dass die Finanzkrise teilweise durch neue Arten von komplexen Finanzinstrumenten und Derivaten ausgelöst wurde, die zum großen Teil in Fonds platziert waren, welche ihren Sitz in der Geheimhaltung unterliegenden Steuergebieten haben; unter Hinweis darauf, dass in Steueroasen beispielsweise komplexe Finanzprodukte beheimatet sind, die finanzielle Instabilität verursachen, und dass mehr Finanzinstitute außerbilanzielle Verbindlichkeiten in Steueroasen hatten; unter Hinweis darauf, dass die Finanzkrise generell neues Licht auf die Folgen des Fehlens einer verantwortungsvollen Steuerpolitik geworfen und die mit zweifelhaften Jurisdiktionen einhergehenden Risiken verdeutlicht hat, |
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N. |
in der Erwägung, dass nur 5 % der grenzüberschreitenden Steuerforderungen in der Europäischen Union beigetrieben werden, |
Eine Gelegenheit, die ergriffen werden muss
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1. |
verurteilt mit Nachdruck die Rolle von Steueroasen bei der Förderung und Ausnutzung von Steuervermeidung, Steuerhinterziehung und Kapitalflucht; fordert die Mitgliedstaaten deshalb mit Nachdruck auf, die Bekämpfung von Steueroasen, Steuerhinterziehung und rechtswidriger Kapitalflucht aus den Entwicklungsländern zu einer prioritären Aufgabe zu machen; fordert die Europäische Union auf, ihr Vorgehen zu intensivieren und unmittelbare und konkrete Maßnahmen – z. B. Sanktionen – gegen Steueroasen, Steuerhinterziehung und illegale Kapitalflucht zu ergreifen; |
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2. |
hält eine verantwortliche Steuerpolitik, die im Sinne von Transparenz und Informationsaustausch auf allen Ebenen, grenzüberschreitender Zusammenarbeit und fairem Steuerwettbewerb verstanden wird, für ein Schlüsselelement beim Wiederaufbau der Weltwirtschaft nach dem Finanzkollaps des Jahres 2008; |
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3. |
weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es dringend notwendig ist, der Praxis, zur Umgehung von Steuern auf künstliche juristische Personen zurückzugreifen, ein Ende zu setzen; unterstreicht außerdem, dass statt des Bankgeheimnisses unter allen Umständen ein automatischer Informationsaustausch unter Einbeziehung aller Mitgliedstaaten und abhängigen Gebiete stattfinden sollte; begrüßt in dieser Hinsicht den Vorschlag der Kommission zur Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der Besteuerung, weil er unter anderem darauf abzielt, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auf sämtliche Arten von Steuern auszuweiten, das Bankgeheimnis abzuschaffen und den automatischen Informationsaustausch als allgemeine Regel vorzuschreiben; |
Auf der Ebene der Europäischen Union
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4. |
erinnert daran, dass das Parlament dem Rat seine Stellungsnahme zu Änderungen der Richtlinie 2003/48/EG abgegeben und unter anderem gefordert hat, dass der Rat die befristete Ausnahmeregelung aufhebt, die Österreich, Belgien und Luxemburg gestattet, sich dem Informationsaustausch durch Erhebung einer Quellensteuer zu entziehen; fordert den Rat mit Nachdruck auf, die Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2003/48/EG entsprechend dem Standpunkt des Parlaments anzunehmen; |
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5. |
begrüßt, dass im Zusammenhang mit der Besteuerung von Zinserträgen in der Europäischen Union insoweit ein erster Schritt verbucht werden konnte, als Österreich, Belgien, Luxemburg und die Schweiz ihre Vorbehalte gegen Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zurückgezogen haben und dass Andorra, Monaco, Liechtenstein und San Marino die OECD-Standards billigen; begrüßt den Beschluss Belgiens, ab dem 1. Januar 2010 von einem System der Quellensteuer zu einem System des automatischen Informationsaustauschs überzugehen; |
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6. |
unterstreicht die vom Parlament in seinem Standpunkt vom 24. April 2009 erhobene Forderung, den Geltungsbereich der Richtlinie 2003/48/EG beträchtlich auszuweiten, insbesondere zur Erfassung von juristischen Personen (vor allem privaten Unternehmen und Treuhandgesellschaften) und verschiedenen Formen von Investitionseinkommen; verweist darauf, dass die Vorschriften der Richtlinie 2003/48/EG auf Singapur, Hongkong, Macao und andere Steuergebiete wie Dubai, Neuseeland, Ghana und bestimmte Bundesstaaten der Vereinigten Staaten ausgeweitet werden sollen, die nicht den Vorschriften der Richtlinie 2003/48/EG unterliegen und die deshalb ein bevorzugter Standort für Steuerhinterzieher sind; |
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7. |
vertritt die Auffassung, dass die Vermarktung von alternativen Fonds mit Sitz in einem Drittland in der Europäischen Union davon abhängig gemacht werden muss, dass das betreffende Drittland verantwortungsvolle steuerpolitische Standards achtet, einschließlich der effektiven Umsetzung – auf der Grundlage rechtsverbindlicher Vorschriften – des Grundsatzes des automatischen Informationsaustauschs; hebt insbesondere hervor, dass die Fortschritte, die innerhalb internationaler Foren wie der OECD und den G20 bei den Standards für ein verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich erzielt worden sind, die Europäische Union nicht daran hindern sollten, höhere Standards anzuwenden; |
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8. |
betont, dass eine effizientere Umsetzung der bestehenden steuerrechtlichen Vorschriften der Europäischen Union und der nationalen Steuervorschriften eine bessere Beitreibung von Steuern erleichtern würde; unterstreicht jedoch ebenfalls die Notwendigkeit weiterer Bemühungen und Maßnahmen, die auf die Verbesserung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich abzielen; |
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9. |
stellt fest, dass Mehrwertsteuerbetrug Anlass zu besonderer Besorgnis um die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes gibt, da er unmittelbare grenzüberschreitende Folgen hat, entgangene Steuereinnahmen in beträchtlicher Höhe bedeutet und sich unmittelbar auf den EU-Haushalt auswirkt; fordert den Rat nachdrücklich auf, die neue Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Besteuerung und zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug anzunehmen und dabei dem Standpunkt des Parlaments gebührend Rechnung zu tragen; |
Auf internationale Ebene
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10. |
fordert alle betroffenen Parteien mit Nachdruck auf, den Abschluss des Abkommens über die Bekämpfung von Betrug mit Liechtenstein zu beschleunigen; fordert den Rat mit Nachdruck auf, sich über ein Mandat für die Kommission zu einigen, vergleichbare Abkommen mit Andorra, Monaco, San Marino und der Schweiz abzuschließen; fordert in dieser Hinsicht, dass die Mitgliedstaaten ihre bilateralen Steuerabkommen mit Drittländern überprüfen; |
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11. |
fordert eine verstärkte Zusammenarbeit, z.B. den automatischen Informationsaustausch zwischen einzelnen Ländern, um die Betreibung von rechtswidrig zum Nachteil des Binnenmarktes ins Ausland verbrachtem Kapital zu erleichtern; |
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12. |
fordert die Kommission auf, rasch über die vom Rat am 14. Mai 2008 ausgesprochene Empfehlung Bericht zu erstatten, eine Klausel betreffend eine verantwortungsvolle Steuerpolitik in die einschlägigen Abkommen aufzunehmen, die von der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten mit Drittländern abzuschließen sind; unterstreicht insbesondere die Notwendigkeit der Aushandlung von Vorschriften über ein verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich im Kontext allgemeiner oder spezifischer Übereinkommen mit Drittländern sowie die Notwendigkeit, einen effektiven Prozess für die Überwachung ihrer Umsetzung zu gewährleisten; |
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13. |
verweist im Hinblick auf die Arbeiten zur Vermeidung von schädlichem Steuerwettbewerb im Rahmen des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung auf die Notwendigkeit, dafür Sorge zu tragen, dass die Mitgliedstaaten den Kodex in ihren Beziehungen mit Drittländern in einer Weise umsetzen, die im Einklang mit ihren Bemühungen um die Förderung der Transparenz und des Informationsaustauschs in Steuerfragen steht; |
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14. |
begrüßt die Fortschritte, die als Ergebnis der Initiativen in anderen internationalen Foren wie den G20, den G8, den Vereinten Nationen und insbesondere der OECD im Bereich der verantwortungsvollen Steuerpolitik erzielt worden sind, als ersten Schritt; ist nichtsdestoweniger der Auffassung, dass die von den G 20 bisher eingegangenen Verpflichtungen nicht zur Bewältigung der Herausforderungen ausreichen, die durch Steuerumgehung, Steueroasen und Offshore-Zentren aufgeworfen werden; |
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15. |
verweist darauf, dass Bemühungen um die Bekämpfung von Steueroasen und Steuerumgehung nur dann erfolgreich sein werden, wenn für alle die selben Regeln gelten, um der Schaffung von weiteren Gesetzeslücken vorzubeugen, die Missbrauch auslösen; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die Richtlinie 2003/48/EG, mit der der Grundsatz des automatischen multilateralen Informationsaustauschs zwischen einzelnen Ländern festgeschrieben wurde, ein willkommener Schritt in Richtung auf die Festlegung eines weltweiten Rahmens für den automatischen Informationsaustausch ist; begrüßt dementsprechend den Vorschlag der Kommission, die Zusammenarbeit mit Drittländern im Rahmen der Richtlinie 2003/48/EG zu fördern; |
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16. |
fordert die OECD und ihre Mitgliedstaaten auf, die Kommission uneingeschränkt in die Arbeit der im Global Forum durchgeführten Peer Review einzubeziehen, insbesondere was die Ermittlung von kooperationsunwilligen Staaten, die Entwicklung eines Prozesses für die Bewertung der Einhaltung und die der Umsetzung von abschreckenden Gegenmaßnahmen zur Förderung der Einhaltung der Standards betrifft; ist außerdem der Auffassung, dass der OECD-Rahmen zur Bekämpfung von Steueroasen unbefriedigend ist; unterstreicht die Notwendigkeit, den geltenden Indikator für die Erreichung des Status eines kooperationswilligen Steuergebiets zu verbessern, beispielsweise indem ihm ein qualitativer Wert gegeben wird; kritisiert den Umstand, das dieser Indikator den Abschluss von lediglich 12 Abkommen über von steuerlichen Informationsaustausch erfordert; bedauert in diesem Zusammenhang, dass der Informationsaustausch lediglich auf Antrag stattfindet und keine verbindliche und bindende Auflage ist; bedauert ferner, dass die OECD es Regierungen gestattet, sich der schwarzen Liste einfach dadurch zu entziehen, dass sie versprechen, die Grundsätze zum Informationsaustausch einzuhalten, ohne sicherzustellen, dass diese Grundsätze wirklich in die Praxis umgesetzt werden; |
Hin zu einer wirklichen EU-Politik des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich
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17. |
vertritt die Auffassung, dass Konsequenz und eine wirkliche EU-Politik des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich erforderlich sind; ist der Auffassung, dass die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union unter anderem von ihrer Bereitschaft abhängt, als Vorbild für verantwortungsvolles Handeln zuerst energisch gegen Steueroasen auf ihrem eigenen Hoheitsgebiet vorzugehen; fordert die Kommission auf, in dieser Hinsicht aufmerksam die zügige und gründliche Umsetzung der Maßnahmen zu überwachen, die in ihrer Mitteilung über die Förderung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich skizziert werden; |
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18. |
vertritt – unbeschadet der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten – die Auffassung, dass die Kommission mit der Konzeption und der Formulierung eines derartigen EU-Ansatzes beauftragt werden sollte und dass ihr die notwendigen Ressourcen an die Hand gegeben werden sollten; |
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19. |
empfiehlt die Schaffung eines geeigneten Systems von Anreizen für die Beitreibung grenzüberschreitender Steuerforderungen, um die derzeit niedrige Quote der Beitreibung von 5 % zu steigern; indem ein fairer Anteil der beigetriebenen ungezahlten Steuern einerseits der Verwaltung zugeteilt wird, die die Steuerforderungen im Namen eines beantragenden Mitgliedstaates eintreibt, und andererseits der Verwaltung des beantragenden Mitgliedstaates; |
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20. |
fordert die Kommission in Bezug auf die Amtshilfe bei der Eintreibung von Steuerforderungen und Zöllen sowie anderen Maßnahmen auf, die Zahl der grenzüberschreitenden Steuerforderungen der Mitgliedstaaten zu bewerten, die auf dem Hoheitsgebiet der Europäischen Union beizutreiben sind, und quantifizierbare Indikatoren einzuführen, um die im Laufe der Zeit bei der grenzüberschreitenden Beitreibung erzielten Fortschritte zu messen; |
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21. |
vertritt die Auffassung, dass die Europäische Union aktiv die Verbesserung der OECD-Standards fördern sollte mit dem Ziel, den automatischen und multilateralen Informationsaustausch zur weltweiten Norm zu machen; fordert die Europäische Union außerdem dringend auf, Maßnahmen zu verabschieden, die den Missbrauch des „Sitzstaatprinzips“ durch künstliche Sitz- und Eigentumsregelungen verhindern, welche es Holdings ohne konkrete Aktivität oder Briefkastenfirmen ermöglichen, wirtschaftliche Eigentümer von der Zahlung von Steuern in ihrem Wohnsitzland abzuschirmen; fordert die Europäische Union dringend auf, ebenfalls einen gemeinsamen Ansatz für die Anwendung von Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung zu verabschieden, wobei dieser Ansatz effektiv und fair sein und im Einklang mit dem Konzept der „rein künstlichen Konstruktionen“, wie es vom Gerichtshof festgelegt wurde, gebracht werden sollte; |
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22. |
fordert die Europäische Union mit Nachdruck auf, einen in sich schlüssigen Ansatz im Hinblick auf verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich im Kontext der Europäischen Nachbarschaftspolitik, der Erweiterungspolitik und der Politik der Entwicklungszusammenarbeit umzusetzen; unterstreicht, dass die Politik des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich aktiv zum Aufbau nachhaltiger und transparenter Steuersysteme in den Entwicklungsländern beitragen sollte, insbesondere mit Blick auf die Ausmerzung von Steuerbetrug, der zu jährlichen Steuerausfällen in einer Höhe führt, die dem Zehnfachen des Betrages der von den Industrienationen geleisteten Entwicklungshilfe entspricht; ist der Auffassung, dass ein angemessenes Maß an Ressourcen bereitgestellt werden muss, um dieses Ziel zu verwirklichen; verweist darauf, dass verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereicht letztlich insofern Investitionen anziehen wird, als es zu Rechtssicherheit auf dem Gebiet der Besteuerung, Transparenz und Stabilität beiträgt; |
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23. |
unterstreicht die Notwendigkeit, die gegenwärtigen internationalen Rechnungslegungsstandards zu überarbeiten, um die Transparenz zu erhöhen; fordert in diesem Zusammenhang die Einführung der Auflage, dass in den Jahresabschlüssen der Unternehmen von Land zu Land die Offenlegung von Rechnungslegungsinformationen in Bezug auf Steueroasen verbindlich gemacht wird, und regt ein öffentliches Register der Europäischen Union an, in dem die Namen von Einzelpersonen und Unternehmen aufgeführt werden, die Unternehmen und Konten in Steueroasen eingerichtet haben, um die wahren Begünstigten, die von den Offshore-Unternehmen geschützt werden, offenzulegen; |
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24. |
bekräftigt die Notwendigkeit, dass die Mitgliedstaaten ihre Politik koordinieren, um die Umsetzung der Vorschriften zur Bekämpfung von Steuerumgehung zu koordinieren; |
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25. |
verweist darauf, dass die Einführung einer gemeinsamen konsolidierten Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer innerhalb der Europäischen Union bei der Beseitigung der Doppelbesteuerung helfen und der Lösung von Fragen des Verrechnungspreises innerhalb konsolidierter Gruppen dienen würde; sieht in dieser Hinsicht dem Empfang der von der Kommission durchgeführten Folgenabschätzung bis spätestens Ende dieses Jahres entgegen; |
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26. |
regt zwecks besserer Ermittlung von ungenauem „Transaction Pricing“ und der am häufigsten angewandten Techniken der Steuerumgehung an, dass die Kommission der umfassenderen Anwendung der Methode der vergleichbaren Gewinne Priorität einräumt und damit den Anwendungsbereich der Prüfung des „Transfer-Pricing“ von der Ebene des Geschäftsvorgangs auf die Ebene des Unternehmens verlagert; weist darauf hin, dass sich die Methode der vergleichbaren Gewinne darauf konzentriert, Gewinne zwischen Unternehmen in jedem Industriezweig miteinander zu vergleichen, und dass ein Rückgang der Gewinne der Zweigniederlassung eines multinationalen Unternehmens, die über einen längeren Zeitraum hinweg weit unter dem branchenspezifischen Durchschnitt liegen, ein Beleg für ein massives „Transfer-Pricing“ sein kann; |
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27. |
fordert die Europäische Union mit Nachdruck auf, eine breite Palette von Optionen für Sanktionen und Anreize zur Förderung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich zu prüfen, zum Beispiel eine Sonderabgabe auf alle Transaktionen in oder aus kooperationsunwilligen Gebieten, die Nichtanerkennung innerhalb der Europäischen Union des Rechtsstatus von Unternehmen, die in kooperationsunwilligen Gebieten gegründet werden, und das für EU-Finanzinstitutionen geltende Verbot, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen in kooperationsunwilligen Gebieten zu gründen oder zu unterhalten; |
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28. |
ist der Auffassung, dass die Europäische Union auch eine konsequente Umsetzung von Standards in den Bereichen der Aufsicht, der Besteuerung, der Geldwäsche und der Bekämpfung des Terrorismus auf der Ebene der Europäischen Union und auf internationaler Ebene gewährleisten sollte; |
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29. |
fordert die Kommission auf, dem Parlament jährlich – ab Oktober 2010 – über die Umsetzung der EU-Politik zur Förderung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich Bericht zu erstatten; |
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* *
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30. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln. |
(1) ABl. C 295 E vom 4.12.2009, S. 13.
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16.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 341/35 |
Mittwoch, 10. Februar 2010
Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union - 2009
P7_TA(2010)0021
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union - 2009 (2009/2101(INI))
2010/C 341 E/08
Das Europäische Parlament,
unter Hinweis auf Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 3 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 157 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
unter Hinweis auf Artikel 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
in Kenntnis des Berichts der Kommission vom 27. Februar 2009 zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union – 2009 (KOM(2009)0077),
in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 7. Juni 2000„Für eine Rahmenstrategie der Gemeinschaft zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005)“ (KOM(2000)0335) und der Jahresberichte 2000, 2001, 2002, 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008 der Kommission zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union (beziehungsweise KOM(2001)0179, KOM(2002)0258, KOM(2003)0098, KOM(2004)0115, KOM(2005)0044, KOM(2006)0071, KOM(2007)0049 und KOM(2008)0010),
unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung) (1),
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Februar 2009 zur Sozialwirtschaft (2),
unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Oktober 2008 über die stärkere Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf, Privat- und Familienleben (KOM(2008)0635),
unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG (KOM(2008)0636), der von der Kommission am 3. Oktober 2008 vorgelegt wurde,
unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/85/EWG des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (KOM(2008)0637), der von der Kommission am 3. Oktober 2008 vorgelegt wurde,
in Kenntnis des Berichts der Kommission vom 3. Oktober 2008 zur Umsetzung der Barcelona-Ziele auf dem Gebiet der Betreuungseinrichtungen für Kinder im Vorschulalter (KOM(2008)0638),
in Kenntnis der Ratifizierungen des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels (STCE Nr. 197),
unter Hinweis auf den von den europäischen Sozialpartnern am 22. März 2005 angenommenen Aktionsrahmen zur Gleichstellung der Geschlechter,
unter Hinweis auf das UN-Übereinkommen von 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW),
unter Hinweis auf den vom Europäischen Rat am 23. und 24. März 2006 angenommenen Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter,
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. November 2009 zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen (3),
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2006 zu der Zuwanderung von Frauen: Rolle und Stellung der Migrantinnen in der Europäischen Union (4),
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2009 zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger – das Programm von Stockholm (5),
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2007 zu dem Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 (6),
unter Hinweis auf den Beratenden Ausschuss für Chancengleichheit von Frauen und Männern und seine am 22. März 2007 angenommene Stellungnahme zur Kluft zwischen den Geschlechtern bei der Entlohnung,
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. September 2008 zu der Gleichstellung von Frauen und Männern – 2008 (7),
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. November 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zur Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen (8),
gestützt auf Artikel 48 und Artikel 119 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0004/2010),
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A. |
in der Erwägung, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern ein Grundprinzip der Europäischen Union ist, das im Vertrag über die Europäische Union und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wird, und ferner in der Erwägung, dass trotz der bedeutenden Fortschritte, die auf diesem Gebiet erreicht wurden, zahlreiche Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen fortbestehen, |
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B. |
in der Erwägung, dass die Europäische Union gegenwärtig eine Wirtschafts-, Finanz- und soziale Krise von großem Ausmaß durchlebt, was ganz besondere Auswirkungen auf die Lage der Frauen auf dem Arbeitsmarkt mit sich bringt, |
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C. |
in der Erwägung, dass Mutterschaft und Vaterschaft als für das soziale Gleichgewicht wesentliche Grundrechte betrachtet werden müssen und dass es auf der Ebene der Europäischen Union eine Richtlinie über den Mutterschaftsurlaub (9) und eine Richtlinie über den Elternurlaub (10) gibt, aber bisher noch keinerlei Rechtsvorschriften über den Vaterschaftsurlaub ausgearbeitet wurden, |
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D. |
in der Erwägung, dass aufgrund der Aufteilung des Arbeitsmarktes nach Berufen und Sektoren und gemäß den vorliegenden Daten Männer zu Beginn der Krise im Allgemeinen stärker betroffen waren als Frauen, dass die Lage jedoch in einigen Ländern und einigen Sektoren unterschiedlich ist, insbesondere in den traditionellen Industrien mit einer hohen Frauenerwerbstätigkeit, bei denen es viele Unternehmensschließungen und Verlagerungen multinationaler Unternehmen gibt; in der Erwägung, dass 31,1 % der weiblichen Beschäftigten auf Teilzeitbasis arbeiten, jedoch nur 7,9 % der männlichen Beschäftigten; in der Erwägung, dass Frauen in bestimmten Bereichen des öffentlichen Dienstes die Mehrheit und in einigen Mitgliedstaaten sogar bis zu zwei Drittel der Beschäftigten in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Sozialfürsorge stellen; folglich in der Erwägung, dass die Krise im Falle von Haushaltseinsparungen in diesen Bereichen vor allem Frauen treffen wird, |
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E. |
in der Erwägung, dass Frauen, insbesondere alleinerziehende Mütter und Frauen über 65, traditionell stärker armutsgefährdet sind bzw. häufiger Gefahr laufen, später in ihrem Leben nur sehr niedrige Ruhegehälter zu beziehen; in der Erwägung, dass diese Frauen oft lediglich Ruhegehälter erhalten, die knapp am Existenzminimum liegen, und dies aus diversen Gründen, so z.B. wenn sie, um familiäre Verpflichtungen wahrzunehmen, ihre Berufstätigkeit unterbrochen oder im Betrieb ihres Ehemannes gearbeitet haben – ohne Entgelt und ohne Sozialversicherung – , was insbesondere im Handel und in der Landwirtschaft vorkommt; ferner in der Erwägung, dass die meisten politischen Maßnahmen in erster Linie darauf ausgerichtet sind, Familien mit Kindern zu unterstützen, obwohl bis zu 35 % aller Haushalte aus nur einer Person bestehen, die in den meisten Fällen eine Frau ist, |
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F. |
in der Erwägung, dass sich die Beschäftigungsquote von Frauen mit erheblich unterschiedlichen Niveaus zwischen 37,4 % und 74,3 % auf durchschnittlich 59,1 % beläuft, dass aber auch ein konstanter Anstieg dieses Prozentsatzes seit 2000 keine Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen von Frauen nach sich gezogen hat, sondern Frauen nach wie vor durch die Aufteilung des Arbeitsmarkts nach Berufen und Sektoren stark benachteiligt sind, |
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G. |
in der Erwägung, dass die Unternehmen der Sozialwirtschaft beispielhaft für den Erfolg der Beschäftigungsfähigkeit von Frauen sind, da sie die soziale Stellung von Frauen verbessern, ihre finanzielle Unabhängigkeit fördern und zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben beitragen, insbesondere durch ihre Einrichtungen für die Betreuung von Kindern, alten Menschen und Menschen mit Behinderungen, |
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H. |
in der Erwägung, dass das mittlere Lohngefälle zwischen Frauen und Männern seit dem Jahr 2000 auf hohem Niveau stagniert (zwischen 14 % und 17,4 %), und zwar trotz der zahlreichen von der Kommission in Kraft gesetzten Maßnahmen und der von den Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen, |
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I. |
in der Erwägung, dass Artikel 157 AEUV festschreibt, dass „jeder Mitgliedstaat […] die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit“ sicherstellen muss, und dass dieser Grundsatz von der ständigen Rechtssprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bekräftigt worden ist, |
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J. |
in der Erwägung, dass es in seiner oben genannten Entschließung vom 18. November 2008 die Kommission aufgefordert hat, bis zum 31. Dezember 2009 einen Legislativvorschlag über die Revision der bestehenden Rechtsvorschriften zur Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit vorzulegen, |
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K. |
in der Erwägung, dass Männer ebenfalls – wenngleich auch weniger stark – unter der Aufteilung des Arbeitsmarktes nach Berufen und Sektoren und unter Rollenklischees zu leiden haben, |
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L. |
in der Erwägung, dass die Aufteilung von Verpflichtungen in Familie und Haushalt zwischen Frauen und Männern, insbesondere durch die verstärkte Nutzung von Eltern- und Vaterschaftsurlaub, eine unabdingbare Voraussetzung für Förderung und Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter darstellt und dass das Rahmenabkommen der Sozialpartner zum Elternurlaub (Juli 2009) die Frage des bezahlten Urlaubs bedauerlicherweise nicht regelt, was einen entscheidenden Einfluss auf die Inanspruchnahmerate unter Männern und auf eine gerechte Aufteilung der beruflichen und familiären Verpflichtungen unter Männern und Frauen gehabt hätte, |
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M. |
in der Erwägung, dass der Zugang zu Dienstleistungen für die Betreuung von Kindern, älteren Menschen und anderen betreuungsbedürftigen Familienmitgliedern wesentlich für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt, an der Bildung und an der Weiterbildung ist, |
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N. |
in der Erwägung, dass der Europäische Rat von Barcelona vom 15. und 16. März 2002 die Mitgliedstaaten aufgefordert hat, bis 2010 für mindestens 90 % der Kinder zwischen drei Jahren und dem Schulpflichtalter und für mindestens 33 % der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen, dass aber mehr als die Hälfte von ihnen noch weit davon entfernt ist, diese Ziele zu erreichen, |
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O. |
in der Erwägung, dass 58,9 % der Diplome an den Universitäten der Union im Jahre 2008 von Frauen erworben wurden, dass sie in den Studiengängen Wirtschaft, Management und Jura die Mehrheit darstellen, aber in Führungspositionen in Unternehmen, Verwaltungen und politischen Gremien weiterhin unterrepräsentiert bleiben; in Erwägung der geringen Anzahl von Frauen mit Hochschulabschlüssen in Informatik, Ingenieurwesen oder Physik, was eine Unterrepräsentation von Frauen im Privatsektor zur Folge hat – der von ausschlaggebender Bedeutung für den wirtschaftlichen Aufschwung ist; in der Erwägung, dass das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen im IT-Sektor mit der Zeit tendenziell eher noch größer anstatt kleiner geworden sind, |
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P. |
in der Erwägung, dass der Anteil von weiblichen Abgeordneten im Europäischen Parlament von 32,1 % in der Wahlperiode 2004-2009 auf 35 % seit den Europawahlen am 7. Juni 2009 angestiegen ist und der Anteil von weiblichen Ausschussvorsitzenden von 25 % auf 41 % und der Anteil von weiblichen Vizepräsidenten des Parlaments von 28,5 % auf 42,8 % gestiegen ist, wohingegen die Anzahl der weiblichen Quästoren von 3 auf 2 zurückgegangen ist; |
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Q. |
in Erwägung der Verschlechterung der Lage bestimmter Gruppen von Frauen, die sich oft einer Gleichzeitigkeit von Schwierigkeiten und Risiken sowie doppelter Diskriminierung ausgesetzt sehen, insbesondere behinderte Frauen, Frauen mit betreuungsbedürftigen Familienmitgliedern, ältere Frauen sowie Frauen aus Minderheits- und Einwanderergruppen, |
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R. |
in der Erwägung, dass Frauen mit Migrationshintergrund unter doppelter Diskriminierung zu leiden haben, nämlich aufgrund ihres Geschlechts und aufgrund ihres Einwandererstatus; in Erwägung der Tatsache, dass eine von fünf hochqualifizierten Migrantinnen einen wenig qualifizierten Arbeitsplatz innehat, und in Erwägung der besonderen Prekarität bei Migrantinnen, die als Hausangestellte, im Hotel- und Gastronomiegewerbe oder in der Landwirtschaft tätig sind, |
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S. |
in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquoten in ländlichen Gebieten sowohl bei Männern als auch bei Frauen niedriger sind und sehr viele Frauen darüber hinaus niemals auf dem offiziellen Arbeitsmarkt tätig werden und daher weder arbeitslos gemeldet sind noch in Arbeitslosenstatistiken erscheinen, was zu besonderen finanziellen und rechtlichen Problemen in Bezug auf das Recht auf Mutterschaftsurlaub und Krankheitszeiten, den Erwerb von Rentenansprüchen und den Zugang zur sozialen Sicherheit sowie zu Problemen im Scheidungsfalle führt; in der Erwägung, dass ländliche Gebiete stark durch den Mangel an qualifizierten Arbeitsplätzen geprägt sind, |
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T. |
in der Erwägung, dass Frauen mit Minderheitenhintergrund, insbesondere Roma, in der Regel unter Mehrfachdiskriminierung - aufgrund des Geschlechts und der ethnischen Zugehörigkeit - zu leiden haben; ferner in der Erwägung, dass die nationalen Gleichstellungsbehörden die Phänomene der mehrfachen oder kombinierten Diskriminierung angemessen angehen sollten, |
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U. |
in der Erwägung, dass Menschenhandel eine moderne Form der Sklaverei darstellt und die meisten Opfer des Menschenhandels nach wie vor Frauen und Mädchen sind, |
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V. |
in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten in seiner oben genannten Entschließung vom 3. September 2008 aufgefordert wurden, das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels zu ratifizieren, das als effizientestes europäisches Rechtsinstrument zur Bekämpfung dieses Phänomens gilt, da der Menschenhandel darin als Verbrechen und Menschenrechtsverletzung sowie als Verletzung der Würde und der Unversehrtheit des Menschen definiert ist; in der Erwägung, dass bis heute lediglich 16 Mitgliedstaaten der Union dieses Übereinkommen ratifiziert haben, |
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W. |
in der Erwägung, dass jede Form von Gewalt gegen Frauen ein Hindernis für die Gleichstellung von Frauen und Männern und eine der gängigsten Menschenrechtsverletzungen ist, die keine geografischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Grenzen kennt; in der Erwägung, dass diese Gewalt ein kritisches Problem in der Union darstellt, da annähernd 20 - 25 % der Frauen im Erwachsenenalter physischer Gewalt ausgesetzt waren und mehr als 10 % aller Frauen sexuelle Gewalt erlitten haben; in der Erwägung, dass der spanische Ratsvorsitz den Kampf gegen die Gewalt gegenüber Frauen als eine seiner Prioritäten festgeschrieben hat, |
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X. |
in der Erwägung, dass unter sexueller und reproduktiver Gesundheit ein allgemeiner Zustand des physischen, psychischen und sozialen Wohlergehens zu verstehen ist und zwar im Zusammenhang mit dem gesamten reproduktiven System, seinen Funktionen und Abläufen, und nicht nur das Fehlen von Krankheiten und Behinderungen; ferner in der Erwägung, dass die Anerkennung des Rechts der Frau auf volle Selbstbestimmung über ihren Körper und ihre Sexualität eine unabdingbare Voraussetzung für jede das Recht auf Gesundheit betreffende Politik sowie für jedwede Maßnahme zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen darstellt, |
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Y. |
in der Erwägung, dass das 2006 offiziell eingerichtete Europäische Institut für Gleichstellungsfragen normalerweise spätestens am 19. Januar 2008 seine Tätigkeit hätte aufnehmen müssen, aber immer noch nicht voll einsatzfähig ist, |
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Z. |
in der Erwägung, dass die Lissabon-Strategie auf die Integration von 60 % der erwerbsfähigen Frauen in den Arbeitsmarkt abzielt, während die auf die Bewältigung der demografischen Herausforderung ausgelegten Maßnahmen zum Ziel haben, die Geburtenraten anzuheben, um den Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden; in der Erwägung, dass die Gleichstellung von Mann und Frau und eine ausgewogene Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben weiterhin den Kernpunkt der Debatten über den demografischen Wandel darstellen, |
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1. |
begrüßt, dass die Kommission in ihrem Bericht über die Gleichstellung von Frauen und Männern 2009 ganz durchgängig hervorgehoben hat, wie wichtig es ist, im Kontext eines im Wandel begriffenen wirtschaftlichen Umfelds die Maßnahmen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung zu verstärken; betont jedoch, dass weitere konkrete Aktionen und neue politische Maßnahmen erforderlich sind; |
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2. |
steht der Tatsache, dass Programme zur Förderung des wirtschaftlichen Wiederaufschwungs im Wesentlichen auf von Männern dominierte Beschäftigungssektoren konzentriert sind, kritisch gegenüber; unterstreicht, dass Maßnahmen, die mehr der Förderung der beruflichen Zukunft von Männern anstatt von Frauen dienen, die Ungleichgewichte zwischen Männern und Frauen nur noch verstärken anstatt sie zu mindern, und betont die Notwendigkeit, Gleichstellungsmaßnahmen auch in europäische, nationale und internationale Pläne zur Förderung des Wiederaufschwungs und zur Bekämpfung der Krise einzubinden; |
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3. |
fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die sozialen Rechte zu garantieren und dafür Sorge zu tragen, dass die Wirtschafts- und Finanzkrise nicht zu Kürzungen im Bereich der Sozialfürsorge und der Sozialleistungen, insbesondere bei der Betreuung von Kindern und älteren Menschen, führen wird; weist darauf hin, dass Betreuungsmaßnahmen und die Bereitstellung von Pflegedienstleistungen untrennbar mit der Erreichung der Gleichstellung von Frauen und Männern verbunden sind; |
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4. |
weist darauf hin, dass die wirtschaftliche, soziale und finanzielle Krise auch eine Chance darstellen kann, um die Wirtschaft der Union produktiver und innovativer zu gestalten und eine Gesellschaft zu schaffen, in der die Gleichstellung von Frauen und Männern in stärkerem Maße berücksichtigt wird, wenn die angemessenen politischen Maßnahmen ergriffen werden; |
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5. |
fordert die Kommission auf, präzise Statistiken über die Auswirkung der Krise auf Frauen und Männer zu liefern und dabei die Arbeitslosenrate, die Entwicklung von Teilzeitbeschäftigung und Zeitverträgen und von unbefristeten Arbeitsverträgen ebenso zu berücksichtigen wie die Auswirkungen von Maßnahmen zur Bekämpfung der Krise auf die öffentlichen Dienstleistungen; |
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6. |
betont, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Rolle der Frauen in der Sozialwirtschaft aufgrund der hohen Frauenerwerbstätigkeit in dem Sektor und der Bedeutung der Dienstleistungen, die er für die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben bietet, aufwerten, unterstützen und verstärken müssen; |
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7. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, die Maßnahmen zur Bereinigung ihrer Haushalte ergreifen müssen, zu vermeiden, dass Frauen überproportional davon betroffen sein werden, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten außerdem auf, Maßnahmen zur Förderung des wirtschaftlichen Wiederaufschwungs auszugestalten, bei denen die Bedürfnisse und die besondere Lage von Frauen und Männern berücksichtigt werden, insbesondere im Rahmen von integrierten politischen Lösungen zur Förderung der Gleichstellung („Gender Mainstreaming“) und im Rahmen einer Haushaltsanalyse unter Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts („Gender Budgeting“); |
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8. |
kritisiert die Tatsache, dass das Thema Gender Mainstreaming in der aktuellen Strategie von Lissabon praktisch nicht aufgegriffen wird, und fordert den Rat und die Kommission auf, ein Gleichstellungskapitel in ihre Post-Lissabon-Strategie „EU 2020“ einzubeziehen; |
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9. |
fordert die nationalen Gleichstellungsbehörden auf, integrierte Ansätze einzuführen, um ihre Maßnahmen zur Beseitigung und Bewältigung von Fällen der Mehrfachdiskriminierung zu verbessern; besteht ferner darauf, dass die nationalen Gleichstellungsbehörden Fortbildungsgänge für Richter, Rechtsanwälte und deren Personal einrichten, um ihr Bewusstsein für die Erkennung beziehungsweise Handhabung von Fällen der Mehrfachdiskriminierung zu schärfen; |
|
10. |
begrüßt, dass das vom Europäischen Rat von Lissabon am 23. und 24. März 2000 definierte Ziel einer 60 %igen Beschäftigungsrate bei Frauen bis 2010 sehr bald erreicht sein wird; unterstreicht jedoch, dass ein bedeutender Teil dieser Beschäftigung bedauerlicherweise unsicher und schlecht bezahlt ist; bedauert ebenfalls die zwischen den Mitgliedstaaten bestehenden beträchtlichen Unterschiede mit Prozentsätzen, die zwischen 37,4 % 74,3 % liegen; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die notwendigen Maßnahmen für eine effektive Anwendung der Richtlinie 2006/54/EG zu ergreifen; |
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11. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Situation der in Handwerk, Handel, Landwirtschaft, Fischerei und kleinen Familienunternehmen mithelfenden Ehefrauen aus der Gleichstellungsperspektive zu berücksichtigen und dabei zu bedenken, dass Frauen in einer prekäreren Position sind als Männer; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Rechtsform des gemeinsamen Eigentumstitels weiter zu entwickeln, damit die Rechte der Frauen im Agrarsektor, der entsprechende sozialversicherungsrechtliche Schutz und ihre Arbeit umfassend anerkannt werden; |
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12. |
fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen und positive Aktionen einzuführen, um Frauen stärker in Projekte und Programme für einen ökologischen Wandel – wie beispielsweise erneuerbare Energien – einzubinden und ihre Beschäftigung in forschungs- und technologieintensiven Sektoren zu fördern; |
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13. |
ermutigt die Mitgliedstaaten, das Unternehmertum bei Frauen im Industriebereich zu fördern und für Frauen, die Unternehmen gründen, finanzielle Unterstützung und Berufsberatungsstrukturen und eine angemessene Ausbildung bereitzustellen; |
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14. |
weist darauf hin, dass das eigene Einkommen und eine bezahlte Tätigkeit für Frauen nach wie vor das Schlüsselelement für ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit und für mehr Gleichheit zwischen Frauen und Männern in der Gesellschaft insgesamt darstellen; unterstreicht, dass insbesondere in Anbetracht der alternden Gesellschaft sowohl Männer als auch Frauen benötigt werden, um einem Arbeitskräftemangel vorzubeugen; |
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15. |
stellt fest, dass Frauen einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt sind, da das durchschnittliche Lohngefälle zwischen Männern und Frauen auf hohem Niveau fortbesteht und dass es diesbezüglich nach wie vor zahlreiche Unterschiede in den Mitgliedstaaten und zwischen den Sektoren gibt; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die Richtlinie 2006/54/EG unverzüglich zur Anwendung zu bringen und insbesondere den Grundsatz „gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit“ in die Tat umzusetzen; |
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16. |
hält es für notwendig, auf eine Verringerung der geschlechtsspezifischen Kluft im Bereich der Ruhegehälter hinzuwirken, da die Frauen auch heute noch die Hauptlast der familiären Verpflichtungen tragen, was zu Unterbrechungen der beruflichen Karriere führt und in der Regel auch zu niedrigeren Beitragszahlungen als bei Männern; |
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17. |
bedauert, dass die Kommission im Anschluss an die oben genannte Entschließung des Parlaments vom 18. November 2008 noch keinen Legislativvorschlag zur Revision der bestehenden Rechtsvorschriften über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen vorgelegt hat; fordert die Kommission daher auf, schnellstmöglich einen solchen Legislativvorschlag auf den Weg zu bringen; |
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18. |
unterstützt die Kommission in ihren Vertragsverletzungsverfahren wegen Nicht Umsetzung der bereits in Kraft getretenen Richtlinien; ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten – die dies noch nicht getan haben – die Richtlinien zur Gleichstellung von Frauen und Männern umgehend in ihr nationales Recht umsetzen und vor allem deren korrekte Anwendung überwachen müssen; |
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19. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Sensibilisierungskampagnen in Schulen und direkt am Arbeitsplatz und in den Medien durchzuführen, um die Diversifizierung der Berufswahl von Frauen, insbesondere von jungen Mädchen, zu fördern, die fortbestehenden Rollenklischees zu bekämpfen und gegen entwürdigende Bilder anzugehen; wünscht sich insbesondere Kampagnen, mit denen die Rolle der Männer bei der Aufteilung von familiären Verpflichtungen und bei der Vereinbarung von Beruf und Privatleben herausgestellt wird; |
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20. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, Unternehmen, die Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ergreifen und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erleichtern, anzuerkennen, um zur Verbreitung bewährter Verfahren in diesem Bereich beizutragen; |
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21. |
betont die Bedeutung von Aufnahmestrukturen für Kinder im Vorschulalter, von Strukturen für die Betreuung von Kindern, älteren Menschen und anderen betreuungsbedürftigen Personen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu verbessern; begrüßt die von der Kommission ergriffene Maßnahme, vergleichbare, rechtzeitig vorliegende und qualitativ hochwertige Statistiken hierzu auszuarbeiten und diesbezüglich spezifische Empfehlungen an jeden einzelnen Mitgliedstaat auszusprechen; fordert die Mitgliedstaaten auf, alles in ihrer Kraft Stehende zu unternehmen, um die vom Europäischen Rat von Barcelona gesteckten Ziele in Bezug auf Aufnahmestrukturen für Kinder im Vorschulalter zu erreichen; |
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22. |
unterstreicht die Bedeutung einiger der von der Kommission eingeleiteten Maßnahmen, insbesondere zu dem Vorschlag zur Änderung von Richtlinie 92/85/EWG über den Mutterschutz sowie der Bestimmungen von Richtlinie 86/613/EWG zur Verbesserung der Gleichstellung von selbständigen Erwerbstätigen und mitarbeitenden Ehepartnern in Familienunternehmen; ist jedoch der Auffassung, dass der Vorschlag der Kommission zur Änderung von Richtlinie 92/85/EWG den Erwartungen nicht gerecht wird, was die Förderung der Vereinbarkeit von Berufs-, Familien- und Privatleben für Männer und Frauen angeht; |
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23. |
unterstreicht die Notwendigkeit, die Frage des Vaterschaftsurlaubs anzugehen, und ersucht die Kommission, jeden Vorstoß zu unterstützen, der dazu dient, einen Vaterschaftsurlaub auf europäischer Ebene einzuführen; ist der Auffassung, dass der Mutterschaftsurlaub mit dem Vaterschaftsurlaub dergestalt verknüpft werden muss, dass die Frau auf dem Arbeitsmarkt besser geschützt wird und dadurch die in der Gesellschaft vorherrschenden Klischeevorstellungen in Bezug auf die Inanspruchnahme dieses Urlaubs bekämpft werden; |
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24. |
fordert die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf, effektive Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere legislative, mit denen eine ausgewogene Präsenz von Frauen und Männern in Entscheidungspositionen in Unternehmen, Verwaltungen und Politik gefördert wird, und fordert daher bindende Zielsetzungen, um die ausgewogene Repräsentanz von Männern und Frauen zu gewährleisten; weist in diesem Zusammenhang auf die positiven Auswirkungen der Quotenregelung bei Wahlen auf die Vertretung von Frauen hin; |
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25. |
begrüßt die Entscheidung der norwegischen Regierung, den Anteil von Frauen in Vorständen privater und staatlicher Unternehmen auf mindestens 40 % zu erhöhen, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dem positiven Beispiel Norwegens zu folgen und ebenfalls solche Initiativen zu ergreifen; |
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26. |
fordert die Mitgliedstaate auf, gezielt auf weibliche Hochschulabgänger ausgerichtete Kampagnen zu starten, um Frauen für Berufskarrieren im Ingenieurwesen zu werben und damit deren paritätische Vertretung in den traditionell von Männern beherrschten technischen Berufen zu verbessern; |
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27. |
begrüßt die beträchtliche Zunahme der Anzahl von weiblichen Ausschussvorsitzenden und von Vizepräsidentinnen in seinem eigenen Haus sowie die zwar etwas bescheidenere aber reelle Zunahme seiner weiblichen Abgeordneten im Anschluss an die Europawahl von Juni 2009; |
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28. |
ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass der Anteil der designierten weiblichen Kommissionsmitglieder (insgesamt 33 %) – der auch nur mit großen Schwierigkeiten erreicht werden konnte – das absolute Minimum darstellt; ist der Ansicht, dass die Zusammensetzung der Kommission die Vielfalt der europäischen Bevölkerung wie auch den Gleichstellungsaspekt besser widerspiegeln sollte; fordert die Mitgliedstaaten auf, bei künftigen Nominierungen jeweils zwei Kandidaten, einen Mann und eine Frau, vorzuschlagen, um so eine repräsentativere Zusammensetzung der Kommission zu erleichtern; |
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29. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Einwanderungspolitik kritisch zu prüfen, um Kompetenzen hochqualifizierter Frauen mit Migrationshintergrund besser auszuschöpfen, und ferner einen besseren Sozialschutz für im Haushalt und in anderen Bereichen mit unzureichendem Sozialschutz tätige Arbeitnehmerinnen zu garantieren, um die Integration von Migrantinnen zu verbessern, indem ihnen ebenfalls Zugang zu Bildung, insbesondere Berufsausbildung und Erlernung der Sprache des Aufnahmelandes, garantiert wird; |
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30. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, stärker schutzbedürftigen Gruppen von Frauen, insbesondere behinderten Frauen, Frauen mit betreuungsbedürftigen Familienangehörigen, älteren Frauen, Frauen aus Minderheits- und Einwanderergruppen sowie inhaftierten Frauen, Vorrang einzuräumen und sie besonders zu berücksichtigen sowie gezielte, auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Maßnahmen zu entwickeln; |
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31. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Maßnahmen anzunehmen und umzusetzen, die erforderlich sind, damit Frauen mit Behinderungen so unterstützt werden können, dass sie Fortschritte in denjenigen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und in der Arbeitswelt, in der Kultur und in der Politik erzielen können, in denen sie immer noch unterrepräsentiert sind; |
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32. |
fordert daher die Tschechische Republik, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Italien, Litauen, Ungarn, die Niederlande, Finnland und Schweden dringend auf, unverzüglich das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels zu ratifizieren; |
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33. |
erinnert daran, dass die Gewalt gegen Frauen weiterhin ein großes Problem darstellt, das mit allen Mitteln auf Gemeinschafts- und nationaler Ebene beseitigt werden muss, und fordert die Kommission erneut auf, ein Europäisches Jahr zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen einzuführen; beglückwünscht den spanischen Ratsvorsitz zu seinem Vorhaben, den Kampf gegen die Gewalt gegenüber Frauen zu einer seiner prioritären Aufgaben zu erklären, und fordert die nachfolgenden Vorsitze auf, dies ebenso zu tun; |
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34. |
unterstützt die Vorschläge des spanischen Ratsvorsitzes zur Einführung der Europäischen Schutzanordnung und zur Einrichtung einer für die gesamte Europäische Union einheitlichen Hotline für die Opfer; |
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35. |
betont, wie wichtig die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen für die Erreichung der Gleichstellung von Frauen und Männer ist; fordert die Kommission auf, mit der Ausarbeitung eines Vorschlags für eine allgemeine Richtlinie zur Vorbeugung und Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen, einschließlich des Frauenhandels, zu beginnen; |
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36. |
bekräftigt die Tatsache, dass die Kontrolle über ihre sexuellen und reproduktiven Rechte stets bei den Frauen verbleiben muss, insbesondere mit Hilfe eines ungehinderten Zugangs zu Verhütung und Abtreibung; betont, dass Frauen kostenfreien Zugang zu Abtreibungsberatungen erhalten müssen; unterstützt folglich, wie bereits in seiner Entschließung vom 3. September 2008 erwähnt, alle Maßnahmen, die der Verbesserung des Zugangs von Frauen zu Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der Schärfung ihres Bewusstseins für ihre Rechte und die ihnen zur Verfügung stehenden Dienste dienen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen und Aktionen durchzuführen, um die Männer in Bezug auf ihre Verantwortung in sexuellen und reproduktiven Fragen zu sensibilisieren; |
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37. |
stellt fest, dass der Prozess der Einrichtung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen noch nicht abgeschlossen ist, und erwartet, dass das Institut so bald wie möglich voll funktionsfähig sein wird; |
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38. |
fordert die Kommission auf, ihre neue Strategie „Jenseits des traditionellen BIP“ fortzusetzen und des weiteren Strategien einzuführen, die geeignet sind, zu messen, welcher Beitrag zum BIP der Mitgliedstaaten durch die Tätigkeit von Männern und Frauen im Bereich der Solidarität zwischen den Generationen erbracht wird; |
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39. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln. |
(1) ABl. L 204 vom 26.7.2006, S. 23.
(2) Angenommene Texte P6_TA(2009)0062.
(3) Angenommene Texte P7_TA(2009)0098.
(4) ABl. C 313 E vom 20.12.2006, S. 118.
(5) Angenommene Texte, P7_TA(2009)0090.
(6) ABl. C 301 E vom 13.12.2007, S. 56.
(7) ABl. C 295 E vom 4.12.2009, S. 35.
(8) ABl. C 16 E vom 22.1.2010, S. 21.
(9) Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (ABl. L 348 vom 28.11.1992, S. 1).
(10) Richtlinie 96/34/EG des Rates vom 3. Juni 1996 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Elternurlaub (ABl. L 145 vom 19.6.1996, S. 4).
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16.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 341/43 |
Mittwoch, 10. Februar 2010
Wichtigste Zielsetzungen für die Konferenz der CITES-Vertragsparteien
P7_TA(2010)0022
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zu den strategischen Zielen der Europäischen Union für die 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) vom 13. bis 25. März 2010 in Doha (Katar)
2010/C 341 E/09
Das Europäische Parlament,
unter Hinweis auf die bevorstehende 15. Konferenz der Vertragsparteien (COP15) des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) vom 13. bis 25. März 2010 in Doha (Katar),
unter Hinweis auf die Anfragen vom 2. Dezember 2009 an den Rat und die Kommission zu den strategischen Zielen für die Konferenz der Vertragsparteien des CITES vom 13. bis 25. März 2010 in Doha (O-0145/2009 – B7 -0003/2010, O-0146/2009 – B7 -0004/2010),
gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
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A. |
in der Erwägung, dass das CITES mit 175 Vertragsparteien – darunter die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union – das weltweit umfassendste Abkommen zum Schutz freilebender Tier- und Pflanzenarten ist und zum Ziel hat, die übermäßige Ausbeutung freilebender Tiere und Pflanzen durch den internationalen Handel zu unterbinden, |
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B. |
in der Erwägung, dass die Nutzung der natürlichen Ressourcen durch den Menschen, die Zerstörung natürlicher Lebensräume, der Klimawandel, die übermäßige Ausbeutung der freilebenden Arten und der illegale Handel mit freilebenden Tieren und Pflanzen die wesentlichen Ursachen für den Verlust an biologischer Vielfalt auf der Erde sind, |
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C. |
in der Erwägung, dass wissenschaftlichen Arbeiten zufolge der Klimawandel den Verlust an biologischer Vielfalt und die Gefährdung der bedrohten Arten noch verschärfen wird, |
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D. |
in der Erwägung, dass die im CITES-Rahmen getroffenen Entscheidungen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen sollten und dass die Tätigkeiten im Rahmen der Weltnaturschutzunion (IUCN) und von TRAFFIC (Trade Records Analysis of Flora and Fauna in Commerce – Analyse von Aufzeichnungen über den Handel mit Tieren und Pflanzen) eine wichtige Rolle spielen, weil sie den CITES-Vertragsparteien eingehende Bewertungen der Vorschläge zur Änderung der Anhänge des Übereinkommens liefern, |
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E. |
in der Erwägung, dass die Sensibilisierung der Öffentlichkeit in den Abnehmerländern eine wesentliche Voraussetzung für die Eindämmung der Wilderei und des verbotenen internationalen Handels mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen ist und bleibt, |
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F. |
in der Erwägung, dass illegaler Holzeinschlag den Handel mit in den Anhängen des Übereinkommens aufgelisteten Pflanzenarten nach sich ziehen kann und dass der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen, die wirkungsvolle Bekämpfung des Problems des illegalen Holzeinschlags herbeiführen sollte, |
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G. |
in der Erwägung, dass der illegale Handel die weltweite Agenda in Bezug auf die ökologische und entwicklungspolitische Nachhaltigkeit erheblich schwächt, verantwortungsvolles staatliches Handeln konterkariert und die Verbreitung ansteckender Krankheiten begünstigt, |
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H. |
in der Erwägung, dass Arten, die unter das CITES fallen, aufgrund ihres Erhaltungszustands und weil sie vom Handel beeinträchtigt werden oder werden können, in CITES-Anhängen aufgeführt sind, dass Anhang I des CITES die unmittelbar vom Aussterben bedrohten Arten auflistet, bei denen der internationale Handel verboten ist, dass Anhang II die Arten enthält, in deren Fall der Handel kontrolliert werden muss, damit keine Nutzung stattfindet, die sich nicht mit dem Ziel des Fortbestands verträgt, und dass Anhang III Arten enthält, die mindestens in einem Staat geschützt sind, der die anderen CITES-Vertragsparteien um Unterstützung bei der Eindämmung des Handels mit ihnen ersucht hat, |
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I. |
in der Erwägung, dass das Fürstentum Monaco den Vorschlag unterbreitet hat, den Roten Thun in den CITES-Anhang I aufzunehmen, um den internationalen Handel mit dieser Art vorübergehend auszusetzen, |
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J. |
unter Hinweis darauf, dass der wissenschaftliche Ausschuss der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) in seiner Sitzung vom 21. bis 23. Oktober 2009 erklärt hat, dass beim Roten Thun die derzeitige Biomasse des Laichbestands sich auf weniger als 15 % dieser Biomasse vor dem Beginn der Fangtätigkeit beläuft, und damit bestätigt hat, dass diese Art die Kriterien für die Aufnahme in den CITES-Anhang I erfüllt, |
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K. |
in der Erwägung, dass der Heringshai und der Dornhai sehr empfindlich auf übermäßige Befischung reagieren und sich ihre Bestände aufgrund ihrer biologischen Merkmale (langsames Wachstum, späte Geschlechtsreife, geringe Fortpflanzungsfähigkeit, Langlebigkeit und lange Generationsdauer) nur sehr langsam erholen, |
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L. |
in der Erwägung, dass diese Arten in den CITES-Anhang II aufgenommen werden müssen, damit die für den internationalen Handel bestimmten Erzeugnisse in Zukunft aus nachhaltig bewirtschafteten und sorgfältig dokumentierten Fischereien stammen, die die von ihnen genutzten wildlebenden Fischbestände nicht schädigen, |
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M. |
in der Erwägung, dass laut der Resolution Konf. 9.24 der CITES-Vertragsparteien Arten, die vom Handel beeinträchtigt werden oder beeinträchtigt werden können, in den Anhang I aufgenommen werden sollten, falls sich ein starker Rückgang ihres freilebenden Bestandes von der Verringerung der Größe oder Qualität ihres Habitats ableiten oder vorhersagen lässt, |
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N. |
in der Erwägung, dass die Eisbären aufgrund des klimawandelbedingten Schrumpfens ihres natürlichen Lebensraums massiv bedroht sind, was zum Rückgang ihrer Populationen an vielen Orten in fast dem gesamten Verbreitungsgebiet führt, und dass die Eisbären von dem seit den neunziger Jahren zunehmenden Handel mit Eisbärkörperteilen beeinträchtigt werden, |
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O. |
unter Hinweis darauf, dass die CITES-Vertragsparteien auf ihrer 14. Tagung (COP14) übereingekommen sind, dass während eines Zeitraums von mindestens neun Jahren kein weiterer Handel mit Elfenbein mehr vorgeschlagen werden darf, |
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P. |
unter Hinweis darauf, dass auf der COP14 ursprünglich ein Moratorium von 20 Jahren gefordert worden war und dass seitdem erhebliche Mengen an Elfenbein beschlagnahmt wurden und es Hinweise auf weit verbreitete und zunehmende Wilderei gibt, |
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Q. |
in der Erwägung, dass die Bestände asiatischer Großkatzen nach wie vor aufgrund von Wilderei, dem Verlust ihres natürlichen Lebensraums und dem Verschwinden ihrer Beutetiere bedroht sind und mit Enttäuschung festzustellen ist, dass es auf vielen Gebieten trotz wiederholter Aufrufe keine Fortschritte in Bezug auf entschlossene Maßnahmen gegen den Rückgang der Bestände an Tigern und anderen Großkatzen gegeben hat, |
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R. |
unter Hinweis darauf, dass die Vertragsparteien mit intensiver Zuchttätigkeit in der Entscheidung 14.69 der COP 14 aufgefordert werden sicherzustellen, dass die Zucht asiatischer Großkatzen in Gefangenschaft ausschließlich der Arterhaltung dient, und dass dieser Beschluss die Zucht von Tigern zum Zweck des Handels mit Teilen und Derivaten dieser Tiere verbietet, |
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S. |
unter Hinweis darauf, dass in den aktuellen Empfehlungen von Kathmandu die Bedeutung einer verstärkten Beteiligung völkerrechtlicher Aufsichtsinstanzen wie Interpol, Weltzollorganisation (WZO), Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) und CITES-Sekretariat an der Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit freilebenden Arten hervorgehoben und gefordert wurde, die für die Bekämpfung von Umweltkriminalität zuständigen Einheiten dieser Instanzen für diesen Zweck besser auszustatten, |
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T. |
unter Hinweis darauf, dass auf der 14. Konferenz der Vertragsparteien (2007 in Den Haag) die CITES-Entscheidungen 14.35 und 14.36 verabschiedet wurden und dass die Anonymität und die weltweite Reichweite des Internets die Möglichkeiten der Vertragsparteien zur Bekämpfung des illegalen Handels mit freilebenden Tieren und Pflanzen drastisch einschränken könnten, in der Erwägung, dass die rasche Zunahme des elektronischen Handels mit Tieren und Pflanzen der in den CITES-Anhängen aufgeführten Arten den Fortbestand vieler Arten erheblich bedroht, und dass die globale Dimension des Internets den Vertragsparteien die Durchsetzung des nationalen und internationalen Rechts in ihrem Hoheitsgebiet erschwert und in der Erwägung, dass der im Internet betriebene elektronische Handel mit freilebenden Tieren und Pflanzen sowie Erzeugnissen aus ihnen stets als potenzieller internationaler Handel betrachtet werden muss, |
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1. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Vorsorgeprinzip als wichtigsten Grundsatz bei allen Beschlüssen über Arbeitsdokumente oder Vorschläge für die Aufnahme in eine Liste anzuwenden und das Verursacherprinzip, den Ökosystem-Ansatz und die herkömmlichen Grundsätze in Bezug auf den Artenschutz zu berücksichtigen; |
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2. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Entscheidungen, die auf mehr Koordinierung zwischen dem CITES und anderen Übereinkommen zur Artenvielfalt abzielen, die Rolle des CITES als weltweites Artenschutz-Übereinkommen und die strengen Erhaltungsmaßnahmen des CITES nicht schwächen; |
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3. |
spricht sich entschieden gegen geheime Abstimmungen aus und ist enttäuscht darüber, dass der Ständige CITES-Ausschuss keine Vorschläge vorgelegt hat, um die Möglichkeit geheimer Abstimmungen bei der Beschlussfassung im Rahmen des Übereinkommens auszuschließen; |
Roter Thun
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4. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Aufnahme des Roten Thuns (Thunnus thynnus) in den CITES-Anhang I unter folgenden drei Bedingungen zu unterstützen:
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5. |
fordert die Kommission auf, Ausgleichszahlungen für die Fischerei vorzusehen, die von der möglichen Aufnahme des Roten Thuns in den CITES-Anhang I betroffen ist, um die wirtschaftliche Fortbestandsfähigkeit dieses Sektors zu schützen; |
Haiarten
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6. |
begrüßt nachdrücklich den von Schweden im Namen der Mitgliedstaaten unterbreiteten Vorschlag, den Heringshai (Lamna nasus) und den Dornhai (Squalus acanthias) in den CITES-Anhang II aufzunehmen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diesen Vorschlag zu unterstützen: |
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7. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, entsprechend dem Vorschlag der Vereinigten Staaten von Amerika die Aufnahme des Bogenstirn-Hammerhais (Sphyrna lewini), des Großen Hammerhais (Sphyrna mokarran), des Glatten Hammerhais (Sphyrna zygaena), des Sandbankhais (Carcharhinus plumbeus) und des Schwarzhais (Carcharhinus obscurus) in den CITES-Anhang II -Übereinkommens zu unterstützen; |
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8. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, entsprechend dem Vorschlag der Vereinigten Staaten von Amerika die Aufnahme des Weißspitzen-Hochseehais (Carcharhinus longimanus) in den CITES-Anhang II zu unterstützen; |
Eisbär
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9. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, entsprechend dem Vorschlag der Vereinigten Staaten von Amerika die Höherstufung des Eisbären (Ursus maritimus) vom Anhang II in den Anhang I des CITES zu unterstützen; |
Elefanten und Elfenbein
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10. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, folgende Vorschläge abzulehnen:
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11. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Vorschlag von Ghana, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Ruanda, Sierra Leone und Togo zu unterstützen, eine Anmerkung zum Afrikanischen Elefanten in das Übereinkommen aufzunehmen, um in Zukunft Vorschläge für den Handel mit Elfenbein und die Herabstufung von Elefantenpopulationen von Anhang I in Anhang II des CITES innerhalb eines Zeitraums von 20 Jahren nach dem einmaligen Elfenbeinverkauf vom November 2008 zu verbieten; |
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12. |
fordert die CITES-Vertragsparteien, die Gewinne aus dem einmaligen Verkauf von staatseigenen Elfenbeinbeständen erzielt haben, zur finanziellen Unterstützung des Elefantenfonds auf, um die Strafverfolgung und die Bekämpfung der Wilderei zu stärken; |
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13. |
befürwortet eingehendere und umfassendere Konsultationen sämtlicher Staaten mit Elefanten-Wildreservaten in Verbindung mit Maßnahmen zur Herabstufung von Populationen des Afrikanischen Elefanten und anschließenden einmaligen Elfenbeinverkäufen; |
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14. |
fordert die Entwicklung effizienterer Methoden zur Überwachung des illegalen Handels mit Elfenbein in Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Akteuren; |
Tiger und asiatische Großkatzen
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15. |
begrüßt den Vorschlag der Europäischen Union zur Verschärfung der CITES-Resolution Konf. 12.5, die die Erhaltung des Tigers und anderer unter Anhang I fallender asiatischer Großkatzen und den Handel mit ihnen betrifft; |
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16. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Bemühungen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Teilen und Derivaten asiatischer Großkatzen zu unterstützen und dabei den Schwerpunkt auf die Durchsetzung und den Informationsaustausch zu legen, insbesondere durch Verbesserung der Möglichkeiten von Interpol, UNODC, WZO und CITES zur Bekämpfung der mit freilebenden Tieren und Pflanzen zusammenhängenden Kriminalität und zur Bereitstellung von Fortbildungsmaßnahmen; |
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17. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Bemühungen um eine Senkung der Nachfrage nach Teilen und Derivaten asiatischer Großkatzen in der eigenen Bevölkerung und in anderen Staaten zu unterstützen; |
Andere Arten
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18. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, folgende Vorschläge zu unterstützen:
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19. |
begrüßt und unterstützt die von Madagaskar eingereichten Vorschläge zur Einstufung von Pflanzenarten und Samen; |
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20. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, folgende Vorschläge abzulehnen:
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21. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Vorschlag der Vereinigten Staaten und Mexikos zur Streichung der Kliff-Wolfsmilch (Euphorbia misera) aus dem CITES-Anhang II abzulehnen; |
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22. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die internationale Zusammenarbeit zur Umsetzung der CITES-Regeln zu verstärken; |
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23. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Vorschlag Deutschlands zu einer ergänzten, verschärften Formulierung von COP15 Dok. 32 (elektronischer Handel mit in den CITES-Anhängen aufgeführten Tieren und Pflanzen) und den geänderten Vorschlag zu unterstützen; |
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24. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Vorschlag des Sekretariats zur Mitwirkung an der Formulierung der Biodiversitätsziele für die Zeit nach 2010, an der Partnerschaft für die Biodiversitätsindikatoren (BIP) 2010 sowie im Zwischenstaatlichen Wissenschaftsrat für Biodiversität und Ökosystem-Dienstleistungen (IPBES) zu unterstützen, auch im Zusammenhang mit dem Klimawandel (COP15 Dok. 10.1); |
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25. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Vorschlag des Vorsitzes des Pflanzenausschusses (COP15 Dok. 10.4) zu unterstützen, weiterhin an der Umsetzung der Globalen Strategie zum Schutz der Pflanzen teilzunehmen, welche im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt formuliert wurde; |
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26. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit der Tibetantilope entsprechend dem Vorschlag des Sekretariats (COP15 Dok. 46) zu unterstützen; |
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27. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Vorschlag des Sekretariats (COP15 Dok. 47) zu unterstützen, wonach die Arealstaaten der westlichen Unterart der Saigaantilope (Saiga tatarica tatarica) den Saiga-Aktionsplan ordnungsgemäß umsetzen und die entsprechenden Entscheidungen beachten sollen; schlägt vor, dass die CITES-Vertragsparteien den das Saigahorn verarbeitenden Unternehmen die Beteiligung an In-situ-Maßnahmen zur Wiederauffüllung der Wildbestände nahelegen; |
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28. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Menschenaffen entsprechend den Vorschlägen des Sekretariats (COP15 Dok. 42) zu unterstützen; |
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29. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die im Rahmen des CITES unternommenen Anstrengungen zur Bekämpfung des illegalen, unregulierten und nicht gemeldeten Fangs von Napoleon-Lippfisch (Cheilinus undulatus) zu unterstützen; |
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30. |
weist darauf hin, dass die Europäische Union einer der weltweit größten Märkte für den illegalen Handel mit freilebenden Tieren und Pflanzen ist und die Einhaltung der Rechtsvorschriften von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich ist, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen um die Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich des Handels mit freilebenden Tieren und Pflanzen stärker zu koordinieren; |
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* *
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31. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den CITES-Vertragsparteien und dem CITES-Sekretariat zu übermitteln. |
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16.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 341/48 |
Mittwoch, 10. Februar 2010
Fortschrittsbericht 2009 über Kroatien
P7_TA(2010)0023
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zu dem Fortschrittsbericht 2009 über Kroatien
2010/C 341 E/10
Das Europäische Parlament,
in Kenntnis des vom Rat vom 3. Oktober 2005 gefassten Beschlusses, Beitrittsverhandlungen mit Kroatien aufzunehmen,
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. März 2009 zu dem Fortschrittsbericht 2008 über Kroatien (1),
in Kenntnis des Fortschrittsberichts 2009 über Kroatien, den die Kommission am 14. Oktober 2009 veröffentlicht hat (SEK(2009)1333),
unter Hinweis auf die am 26. November 2009 auf der 10. Sitzung des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Kroatien in Straßburg angenommenen Empfehlungen,
gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
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A. |
in der Erwägung, dass das neu gewählte Europäische Parlament fest entschlossen ist, den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union zu fördern, |
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B. |
in der Erwägung, dass der erfolgreiche Beitritt Kroatiens dem Prozess der europäischen Integration der übrigen Länder des westlichen Balkans positive Impulse geben würde, und in der Erwägung, dass daher die Aussicht auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union ein starker Anreiz für politische und wirtschaftliche Reformen und die Stärkung von Frieden und Stabilität ist, |
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C. |
in der Erwägung, dass Kroatien trotz des neunmonatigen Stillstands der Beitrittsverhandlungen und der Weltwirtschaftskrise in nahezu allen Bereichen weitere Fortschritte erzielt hat, |
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D. |
in der Erwägung, dass die Beitrittsverhandlungen aufgrund des Grenzstreits mit Slowenien nicht mehr im Zeitplan liegen und der indikative Fahrplan der Kommission für den Abschluss der technischen Verhandlungen bis Ende 2009 nicht eingehalten werden konnte, |
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E. |
in der Erwägung, dass die am 11. September 2009 zwischen den Ministerpräsidenten Sloweniens und Kroatiens erzielte Einigung über die Modalitäten für die Lösung ihres bilateralen Grenzstreits den Anstoß dazu gegeben hat, alle verbleibenden Kapital zu öffnen und mit den Beitrittsverhandlungen rasch fortzufahren, |
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F. |
in der Erwägung, dass das Schiedsabkommen zwischen Slowenien und Kroatien, das am 4. November 2009 in Anwesenheit des EU-Ratsvorsitzes unterzeichnet wurde, die Grundlage für die umfassende Lösung ihres Grenzstreits in einer Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens geschaffen hat, sobald das Ratifizierungsverfahren abgeschlossen worden ist, |
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G. |
in der Überzeugung, dass die Verhandlungen mit Kroatien 2010 abgeschlossen werden können, wenn Kroatien seine Anstrengungen unter anderem in folgenden Bereichen intensiviert: Stärkung der öffentlichen Verwaltung, konsequentere Reform des Justizwesens, energische Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, Zusicherung, dass Flüchtlinge auf Dauer zurückkehren können, und uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ), damit er Zugang zu Dokumenten erhält, die für Verfahren gegen Kriegsverbrecher angefordert werden, |
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H. |
in der Erwägung, dass am 7. Juli 2009 ein neuer Ministerpräsident ernannt wurde, der entschlossen ist, das Engagement Kroatiens für den EU-Beitritt und seine Reformagenda fortzusetzen, einschließlich wirtschaftlicher Reformen sowie der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption; in der Erwägung, dass der für die Wirtschaftspolitik zuständige stellvertretende Ministerpräsident zurückgetreten ist; in der Erwägung ferner, dass die Immunität des ehemaligen Verteidigungsministers als ein Zeichen der politischen Entschlossenheit der Regierung, sich allen Korruptionsvorwürfen in transparenter Weise zu stellen, aufgehoben worden ist, |
Allgemeine Bemerkungen
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1. |
lobt Kroatien für seine kontinuierlichen Fortschritte bei der Erfüllung der Kriterien für den Beitritt zur Union sowie der Verpflichtungen der Mitgliedschaft; nimmt die von Kroatien unternommenen konzertierten Anstrengungen zur Kenntnis, die erforderlichen Rechtsvorschriften anzunehmen, den Besitzstand umzusetzen und Reformen durchzuführen; |
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2. |
begrüßt die Wiederaufnahme der Verhandlungen EU-Kroatien am 2. Oktober 2009 nach mehr als neun Monaten der Blockade; vertritt die Auffassung, dass die Verhandlungen reibungslos fortgesetzt werden müssen, damit sie Mitte 2010 abgeschlossen werden können, sofern Kroatien alle Zielvorgaben für die Eröffnung und den Abschluss der Verhandlungen erfüllt; |
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3. |
ist zuversichtlich, dass sich Kroatien den verbleibenden beträchtlichen Herausforderungen in Bezug auf die in den Verhandlungskapiteln festgelegten Zielvorgaben stellen und sie bewältigen wird; weist darauf hin, dass das Land seine Reformbemühungen fortsetzt, insbesondere in den Bereichen Justizwesen und öffentliche Verwaltung, Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, Förderung von Minderheitenrechten, einschließlich der Rückkehr von Flüchtlingen, der Fortsetzung von Gerichtsverfahren gegen Kriegsverbrecher und der Gewährung des Zugangs des IStGHJ zu Dokumenten; vertritt die Auffassung, dass Kroatien auch weitere beträchtliche Anstrengungen unternehmen muss, um die Umstrukturierung der Werften abzuschließen; |
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4. |
ist trotz der unter den politischen Parteien vorhandenen breiten Unterstützung für den EU-Beitritt besorgt, dass die Unterstützung für die EU-Mitgliedschaft in der Öffentlichkeit abnimmt; stellt fest, dass Meinungsumfragen darauf hindeuten, dass sich die Begeisterung der kroatischen Öffentlichkeit für die Europäische Union weiterhin in Grenzen hält, da lediglich ein Drittel der Bevölkerung die Auffassung vertritt, dass der EU-Beitritt Vorteile haben wird; ermutigt die kroatischen Staatsorgane und die Zivilgesellschaft, für mehr öffentliche Diskussionen über die Mitgliedschaft in der Europäischen Union und die Folgen des Beitritts zur Union zu sorgen; fordert die Regierung und die Zivilgesellschaft auf, ihre Kräfte zu bündeln, um die sozialen Reformen zu verbessern und die Durchführung von Reformen in den Bereichen Justiz, öffentliche Verwaltung, Umwelt und Wirtschaftspolitik zu beschleunigen; |
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5. |
nimmt die Arbeit des scheidenden Präsidenten Stjepan Mesić und die Wahl des neuen Präsidenten Ivo Josipović zur Kenntnis; |
Politische Kriterien
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6. |
begrüßt die Fortschritte, die bei der Durchführung des Programms zur Reform der öffentlichen Verwaltung für den Zeitraum 2008-2011 und bei der Fortsetzung der Anstrengungen mit einem klaren Engagement der Regierung erzielt wurden; |
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7. |
begrüßt, dass Kroatien an Operationen und Missionen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) teilnimmt und sich den Erklärungen, Gemeinsamen Standpunkten und gemeinsamen Erklärungen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) anschließt, wenn es dazu aufgefordert wird; |
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8. |
unterstreicht allerdings, dass es weiterhin bedenkliche Schwachpunkte bei den Verwaltungsverfahren und bei den Management- und Verwaltungskapazitäten der einschlägigen Institutionen gibt; ist der Ansicht, dass der Stärkung des öffentlichen Dienstes allgemein größere politische Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte; stellt fest, dass sich der Prozess der Entpolitisierung der öffentlichen Verwaltung noch immer in einer frühen Phase befindet und dass der Rechtsrahmen für die Einrichtung eines professionellen und effizienten öffentlichen Dienstes noch nicht vollständig geschaffen wurde; weist darauf hin, dass ein neues Gehaltssystem erforderlich ist und dass die Verantwortung für Entscheidungen stärker von der Managementebene auf die Beamtenebene delegiert werden muss; |
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9. |
stellt fest, dass zwar der politische Wille zur Bekämpfung von Korruption auf sämtlichen Ebenen vorhanden ist und der Rechtsrahmen für die Bekämpfung der Korruption verfügbar ist, dass Korruption jedoch immer noch weit verbreitet ist und die Verwaltungskapazitäten der Staatsorgane, einschließlich der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden, weiterhin unzureichend sind; fordert die einschlägigen staatlichen Stellen eindringlich auf, gegen Korruptionsfälle vorzugehen, da diese nahezu alle Bereiche der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Regierung, einschließlich eines Gefüges von Einrichtungen, die in erster Linie auf dem Gebiet der Gesundheitsfürsorge tätig sind, die Justiz, kommunale Körperschaften, die Stadtplanung und den Bausektor sowie Unternehmen betreffen; ist besonders besorgt über Fälle unstatthafter politischer Einflussnahme auf die Justiz; nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Bemühungen des Ministerpräsidenten und der Regierung, Korruption in staatseigenen Unternehmen zu bekämpfen, verstärkt worden sind, ist jedoch der Ansicht, dass mehr unternommen werden muss, um eine Kultur der politischen Rechenschaftspflicht im Falle von in Korruption verwickelten Politikern zu fördern; |
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10. |
begrüßt die beträchtlichen legislativen und institutionellen Änderungen, die vorgenommen wurden, um die organisierte Kriminalität zu bekämpfen, und ist erfreut über die neuen Maßnahmen zur Bekämpfung der Mafia, die die Zusammenarbeit zwischen den für die Sicherheit zuständigen Behörden verbessern; begrüßt insbesondere die sehr gute Zusammenarbeit mit den bosnischen und serbischen Strafverfolgungsbehörden; |
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11. |
ist erfreut über die im entscheidenden Bereich der Justizreform ergriffenen legislativen Maßnahmen sowie über die Maßnahmen zum Aufbau der Institutionen und stellt mit Genugtuung fest, dass sich Effizienz und Transparenz im Justizsystem verbessert haben und der Rückstau anhängiger Gerichtsverfahren abnimmt; |
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12. |
weist jedoch darauf hin, dass trotz der erzielten Fortschritte entschlossenere Maßnahmen zur Reform des Justizwesens notwendig sind, das weiterhin unter anderem mit einem immensen Rückstau anhängiger Verfahren und einer übermäßigen Dauer von Gerichtsverfahren zu kämpfen hat; weist darauf hin, dass noch erhebliche Arbeit geleistet werden muss, um die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken, ein transparenteres Verfahren zur Auswahl von Richtern und Staatsanwälten und eine effizientere Vollstreckung von Gerichtsurteilen herbeizuführen; ist der Auffassung, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um diese Herausforderungen zu meistern, um zu vermeiden, dass das Vertrauen der Bürger in ein funktionsfähiges Justizwesen und in die Rechtsstaatlichkeit beschädigt wird; unterstützt die legislativen Initiativen des Justizministeriums, die darauf abzielen, die Ernennung, Auswahl und Beförderung von Richtern entsprechend ihrer Qualifikation und ihrer Verdienste zu verbessern; |
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13. |
nimmt Kenntnis von der Erklärung des Chefanklägers des IStGhJ vor dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 3. Dezember 2009 und hält Kroatien dazu an, uneingeschränkt mit dem IStGhJ zusammenzuarbeiten; unterstreicht, dass der Chefankläger in seiner Erklärung zwar anerkannt hat, dass Kroatien weiterhin angemessen auf die meisten Ersuchen des IStGhJ um Unterstützung reagiert hat, gleichzeitig jedoch bekräftigt hat, dass ein Grund zur Besorgnis nicht beseitigt worden ist, insbesondere das Ausbleiben von Fortschritten beim Auffinden der fehlenden militärischen Schlüsseldokumente im Zusammenhang mit der Militäroperation „Sturm“ im Jahr 1995, die in den Verfahren gegen mehrere Generäle verwendet werden sollen; wünscht der neu geschaffenen agenturübergreifenden Task-Force, die aus Vertretern verschiedener staatlicher Institutionen und Agenturen besteht, allen erdenklichen Erfolg bei der Durchführung der einschlägigen Ermittlungen; ist der Auffassung, dass erforderlichenfalls eine dritte Partei den Ermittlungen weitere Impulse geben könnte; fordert den Rat auf, so bald wie möglich über die Eröffnung der Verhandlungen über Kapitel 23 – Justiz und Grundrechte – zu beschließen; ermutigt Kroatien, sich mit der Frage der Straffreiheit von Kriegsverbrechern zu befassen und weitere Fortschritte in Bezug auf die Unparteilichkeit bei inländischen Kriegsverbrecherprozessen zu erzielen; |
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14. |
stellt mit Genugtuung fest, dass Kroatien die ausgewogene und faire Verfolgung von Kriegsverbrechen weiter verbessert und dass im Laufe dieses Jahres gegen mehrere Kroaten Anklage wegen Kriegsverbrechen erhoben und entsprechende Gerichtsverfahren eingeleitet wurden; begrüßt, dass der Generalstaatsanwalt sämtlichen Staatsanwaltschaften Anweisungen betreffend Kriegsverbrechen erteilt hat, die darauf abzielen, ein einheitliches Vorgehen unabhängig von der nationalen Herkunft der verdächtigen Person zu gewährleisten; stellt jedoch fest, dass viele der im Laufe des Jahres wegen Kriegsverbrechen Angeklagten in Abwesenheit verurteilt wurden und dass weiterhin Anlass zur Besorgnis besteht, unter anderem was die Durchführung einzelner Verfahren betrifft; hebt einen Fall hervor, in dem es einem hochrangigen verurteilten Kriegsverbrecher, der auch ein Mitglied des kroatischen Parlaments war, möglich war, zu entkommen und in einem Nachbarstaat Zuflucht zu finden; |
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15. |
stellt fest, dass die Rückgabe von Eigentum, das während des Zweiten Weltkrieges und unter dem kommunistischen Regime enteignet wurde, weiterhin ein Problem darstellt; erkennt jedoch an, dass Fortschritte bei der Rückgabe von besetztem Privateigentum an die rechtmäßigen Eigentümer erzielt worden sind, insbesondere was besetzte landwirtschaftliche Nutzflächen betrifft; |
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16. |
nimmt mit Genugtuung die Situation der Pressefreiheit zur Kenntnis, stellt jedoch auch fest, dass von Politik und Handel weiterhin eine gewisse Einflussnahme auf die Medien erfolgt; fordert die kroatischen Staatsorgane auf, entschlossene Maßnahmen gegen die Bedrohung von Reportern zu ergreifen, die über Kriegsverbrechen, Korruption und die organisierte Kriminalität berichten, da es zur Einschüchterung von Journalisten gekommen ist; |
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17. |
ist erfreut darüber, dass die Häufigkeit und die Schwere gewaltsamer Zwischenfälle gegen ethnische Serben abgenommen haben, die polizeilichen Ermittlungen verbessert wurden und sich der Prozess der Wiederaussöhnung zwischen ethnischen Kroaten und ethnischen Serben als erfolgreich erweist; begrüßt die Tatsache, dass durch die vorgeschlagenen Änderungen an der Verfassung sämtliche Minderheitengruppen in Kroatien anerkannt werden dürften und dass die Minderheitenrechte im Bereich der Bildung verbessert worden sind; stellt mit besonderer Genugtuung fest, dass Forschritte bei der integrativen Bildung von Roma erzielt wurden; fordert die kroatischen Staatsorgane jedoch auf, ihre Anstrengungen fortzusetzen, um die Diskriminierung von Roma und der Volksgruppe der Serben zu bekämpfen, in erster Linie im Justizwesen sowie beim Zugang zu Beschäftigung und Wohnraum; hält Kroatien dazu an, weiterhin in einem Geist der Toleranz zu handeln und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diejenigen zu schützen, die möglicherweise nach wie vor bedroht oder eingeschüchtert werden; |
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18. |
ermutigt Kroatien, seine Bemühungen um die Förderung der kulturellen Vielfalt fortzusetzen; |
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19. |
begrüßt die im Bereich der Rückkehr von Flüchtlingen insgesamt erzielten Fortschritte und betont die große Bedeutung der Rückkehr und Wiedereingliederung von Flüchtlingen, einschließlich des Wiederaufbaus und der Wiederinbesitznahme von Wohnungen, die schwierige Umsetzung von Wohnungsbauprogrammen für die ehemaligen Inhaber von Eigentums- bzw. Wohnrechten und die einzuleitenden Schritte im Hinblick auf die Anerkennung von Rentenansprüchen; nimmt zur Kenntnis, dass sich die Umsetzung des kroatischen Wohnungsbauprogramms für 2009 aufgrund der Folgen der Weltwirtschaftskrise und der Haushaltsbeschränkungen noch immer im Anfangsstadium befindet und dass das Programm daher bis 2010 und vielleicht darüber hinaus weitergeführt werden muss und des anhaltenden Engagements der zuständigen Behörden bedarf; betont, dass die Schaffung der Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung in den Rückkehrergebieten von größter Bedeutung ist; fordert die kroatische Regierung auf, ihre Einwanderungs- und Asylpolitik EU-Standards anzupassen; |
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20. |
fordert die Regierung auf, für Richter und Staatsanwälte Schulungen zur Umsetzung des Gesetzes über die Gleichstellung von Frauen und Männern und des Gesetzes über das Diskriminierungsverbot zu veranstalten; stellt fest, dass bislang keine einzige Gerichtsentscheidung auf einem dieser Gesetze basierte; begrüßt zwar die Ernennung einer Frau zur Premierministerin, fordert jedoch eine aktivere Förderung der Beteiligung von Frauen an der Politik, da zu beobachten ist, dass der Frauenanteil in allen kommunalen Verwaltungen bei den diesjährigen Kommunalwahlen zurückging (so etwa sank die Zahl der Kreispräsidentinnen („župan“) von drei auf eine); betont, wie wichtig es ist, die Anstrengungen zur Unterstützung der Opfer häuslicher Gewalt zu erhöhen; nimmt die von Kroatien auf dem Gebiet von Rechtsvorschriften für Hassverbrechen erzielten Fortschritte zur Kenntnis, und ermutigt die Regierung, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um einen angemessenen Rechtsrahmen zu gewährleisten, sowie die Diskriminierung sexueller Minderheiten anzugehen, einschließlich gründlicher Ermittlungen bei hassmotivierten Verbrechen und Drohungen; |
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21. |
ist besorgt über die Feindseligkeit gegenüber der Minderheit von Lesben, Schwulen, Bi- und Transsexuellen (LGBT) in Kroatien, die vor Kurzem durch homophobe Angriffe auf Teilnehmer an einer Lesben- und Schwulenparade in Zagreb zum Ausdruck kam; fordert die kroatischen Staatsorgane eindringlich auf, Hass und Gewalt, die politisch motiviert und gegen Minderheiten gerichtet sind, zu verurteilen und zu verfolgen; fordert die kroatische Regierung auf, das Gesetz über das Diskriminierungsverbot um- und durchzusetzen; |
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22. |
weist auf die Notwendigkeit hin, die Mängel in Bezug auf Menschen mit Behinderungen anzugehen, insbesondere durch das Schließen bestehender Gesetzeslücken, die Politikgestaltung und die Bereitstellung von Dienstleistungsangeboten für Menschen mit Behinderungen, vor allem für Menschen mit geistigen Behinderungen; |
Wirtschaftliche Kriterien
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23. |
stellt mit Genugtuung fest, dass sich Kroatien allmählich von der Wirtschaftskrise erholt und dass die wirtschaftlichen Aussichten für das Land trotz der steigenden Arbeitslosigkeit relativ positiv sind; stellt fest, dass die makroökonomische Stabilität aufrechterhalten worden ist, dass nunmehr ein geringeres Leistungsbilanzdefizit prognostiziert wird, dass die außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte geringer geworden sind und dass der Bankensektor nach wie vor stabil ist; nimmt auch zur Kenntnis, dass die Aussicht auf den EU-Beitritt dazu beigetragen hat, dass Investoren ihr Vertrauen in die kroatische Wirtschaft bewahrt haben, und dass sie in den turbulenten Zeiten der jüngsten Vergangenheit einen Anker für wirtschaftspolitische Maßnahmen dargestellt hat; |
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24. |
fordert die Regierung jedoch auf, die bestehenden strukturellen Schwächen der Wirtschaft in Angriff zu nehmen, welche tiefere und schnellere Strukturreformen als Voraussetzung für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum erfordern; fordert die Staatsorgane nachdrücklich auf, ihre starke Umverteilungsrolle zu verringern und staatliche Eingriffe in die Wirtschaft weiter zu begrenzen, die Beschäftigung durch die Belebung des etwas starren Arbeitsmarktes zu stimulieren, die verwaltungstechnischen Hindernisse für Unternehmen zu beseitigen und die Subventionen an Verluste schreibende Branchen zu kürzen; |
Übernahme der aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen
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25. |
stellt mit Genugtuung fest, dass Kroatien seine Fähigkeit, die aus dem Beitritt zur Europäischen Union erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen, verbessert und in den meisten Bereichen ein hohes Maß an Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand erreicht hat; ermutigt die kroatischen Staatsorgane jedoch, die für die ordnungsgemäße Umsetzung des Besitzstands erforderlichen Verwaltungsstrukturen und die institutionellen Kapazitäten weiter zu verstärken, damit das Land die Vorteile der EU-Mitgliedschaft nach dem Beitritt optimal nutzen kann; |
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26. |
ermutigt Kroatien, mit der Privatisierung fortzufahren, das Programm der Privatisierung kleiner Unternehmen, einschließlich des Fremdenverkehrssektors, abzuschließen, die Umstrukturierung sensibler Wirtschaftsbereiche wie der Landwirtschaft fortzusetzen und die Beteiligung der Privatwirtschaft an den Infrastrukturen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu fördern; |
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27. |
stellt zwar fest, dass unter anderem bei der öffentlichen Ausschreibung angeschlagener Werften Fortschritte erzielt wurden, fordert die kroatischen Staatsorgane jedoch auf, die erforderlichen Anstrengungen fortzusetzen, um die Umstrukturierung der Schiffbauindustrie zum Abschluss zu bringen; |
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28. |
begrüßt, dass der erforderliche institutionelle Rahmen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens hergestellt wurde, wodurch das Management des öffentlichen Beschaffungswesens kohärenter und abgestimmter gestaltet wurde; fordert die kroatischen Staatsorgane jedoch nachdrücklich auf, die Kapazitäten der Beschaffungsstellen weiter zu verstärken, damit die Rechtsvorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen effizient und transparent angewendet werden und die Gefahr von Unregelmäßigkeiten, darunter Betrug, erheblich vermindert wird, da die Verfahren für das öffentliche Beschaffungswesen weiterhin eine Hauptquelle von Korruption sind; fordert die kroatischen Staatsorgane auf, Vorkehrungen zu treffen, um die Überprüfung der Vorbereitung und der tatsächlichen Ausführung der Verträge zu verbessern; |
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29. |
stellt mit Genugtuung die insgesamt guten Fortschritte fest, die auf dem Gebiet der Finanzkontrolle erzielt wurden, vor allem bei den Rechtsvorschriften für die interne Finanzkontrolle, weist jedoch auf die Notwendigkeit hin, weitere Fortschritte im Bereich der externen Rechnungsprüfung zu erzielen, unter anderem durch die Stärkung des Rechtsrahmens für die Unabhängigkeit des staatlichen Rechnungshofes; weist darauf hin, dass die Transparenz der öffentlichen Finanzen von herausragender Bedeutung für die Bekämpfung von Korruption und die Verbesserung der Effizienz öffentlicher Dienstleistungen ist, da sie die Kontrolle der Behörden erleichtert, was sich wiederum positiv auf ihre Verantwortung gegenüber den Bürgern auswirkt; |
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30. |
begrüßt die Fortschritte bei der Umsetzung der Bestandteile des IPA (Instruments für Heranführungshilfe), welche das Land auf die Verwaltung der Strukturfondsmittel vorbereiten; fordert die kroatischen Staatsorgane dennoch auf, die Verwaltungskapazitäten der bestehenden IPA-Strukturen erheblich auszuweiten, damit die Rechtsvorschriften und operativen Anforderungen der Kohäsionspolitik der Europäischen Union erfüllt werden und ihre Aufnahmekapazität für die Mittel gewährleistet wird, vor allem durch die Planung des nationalen strategischen Rahmenplans und der operationellen Strukturfondsprogramme; |
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31. |
fordert die kroatischen Staatsorgane auf, Projekte für die grenzübergreifende Zusammenarbeit zu entwickeln, die geeignet sind, den sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt zu verbessern und den Lebensstandard der in Grenzregionen lebenden Menschen zu erhöhen; |
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32. |
begrüßt die Ergebnisse und Fortschritte in den Bereichen Umwelt, insbesondere bei der Luftqualität, dem Klimawandel, der Bekämpfung der Umweltbelastung durch die Industrie und beim Risikomanagement; fordert Kroatien nachdrücklich auf, seine Verwaltungskapazitäten auf nationaler und lokaler Ebene zu verstärken; fordert nicht nur die formale Umsetzung, sondern auch die ordnungsgemäße Anwendung des Besitzstands der Europäischen Union auf den Gebieten Naturschutz und Wasserwirtschaft; |
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33. |
weist auf die Notwendigkeit hin, Investitionen in die Energieinfrastruktur zu fördern, um die Sicherheit und Diversifizierung der Energieversorgung und die Energieeffizienz zu verbessern; betont das große Potential des Landes im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere auf dem Gebiet der Solarenergie, und fordert die kroatischen Regierungsstellen in diesem Zusammenhang auf, Rechtsvorschriften einzuführen, die die Entwicklung eines Marktes für erneuerbare Energieträger erleichtern; |
Regionale Zusammenarbeit
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34. |
ermutigt Kroatien, die Anstrengungen fortzusetzen, um gutnachbarliche Beziehungen herzustellen und aufrechtzuerhalten, ein wichtiger und aktiver Förderer der regionalen Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu bleiben und eine positive Rolle in der Region zu übernehmen; fordert die kroatische Regierung und die Regierungen der Nachbarländer dennoch eindringlich auf, ihren Dialog zu intensivieren, um endgültige Lösungen für eine Reihe noch offener bilateraler Fragen zu finden, insbesondere für die Grenzfestlegung, vermisste Personen, die Rückgabe von Eigentum, die Flüchtlingsfrage sowie die Auslieferung von Staatsangehörigen bei Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit; |
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35. |
verweist auf das Schiedsabkommen, welches zwischen dem Ministerpräsidenten Sloweniens und Kroatiens geschlossen wurde, um ihren Grenzstreit beizulegen; begrüßt, dass das kroatische Parlament das Abkommen ratifiziert hat, und hofft, dass das slowenische Parlament es in naher Zukunft ebenfalls ratifizieren wird; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, eine Liste von Mitgliedern des Schiedsgerichts zu erstellen, dem nur hochqualifizierte Experten mit juristischem Hintergrund und möglichst mit Erfahrung bei Schiedsverfahren angehören sollten; |
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36. |
fordert die kroatische Regierung und alle politischen Kräfte in Kroatien auf, sich konstruktiv zu verhalten, damit die bosnische Souveränität gestärkt wird und der laufende Prozess der Verfassungsreform erleichtert wird; |
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37. |
fordert die kroatische Regierung auf, ihre Politik betreffend die doppelte Staatsangehörigkeit zu überdenken, insbesondere in Bezug auf kroatische Staatsangehörige mit ständigem Aufenthaltsort in Bosnien und Herzegowina; fordert die kroatische Regierung auf, eine faire und dauerhafte Lösung für diese Bürger zu finden; |
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38. |
unterstreicht die Notwendigkeit, im Einklang mit einer der Schlüsselprioritäten der Beitrittspartnerschaft die Anstrengungen zu verstärken, um alle offenen Grenzprobleme Kroatiens mit Nachbarländern zu lösen; begrüßt in diesem Zusammenhang die in den Verhandlungen mit Montenegro erzielten Fortschritte und ermutigt die Regierungen Kroatiens, Serbiens sowie Bosniens und Herzegowinas, ihre bilateralen Gespräche über die Grenzfestlegung fortzuführen; |
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39. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie der Regierung und dem Parlament Kroatiens zu übermitteln. |
(1) Angenommene Texte, P6_TA(2009)0133.
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16.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 341/54 |
Mittwoch, 10. Februar 2010
Fortschrittsbericht 2009 über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
P7_TA(2010)0024
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zu dem Fortschrittsbericht 2009 über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
2010/C 341 E/11
Das Europäische Parlament,
unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes im Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates in Thessaloniki vom 19. und 20. Juni 2003, in denen allen Ländern des westlichen Balkans versprochen wurde, dass sie der Europäischen Union beitreten werden,
unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Rates vom 16. Dezember 2005, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien den Status eines Bewerberlandes für die Mitgliedschaft in der Europäische Union zu gewähren, sowie unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes im Anschluss an die Tagungen des Europäischen Rates vom 15. und 16. Juni 2006 sowie vom 14. und 15. Dezember 2006,
unter Hinweis auf das 1995 zwischen der Republik Griechenland und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien abgeschlossene Interimsabkommen,
in Kenntnis des Fortschrittsberichts 2009 der Kommission über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und der Mitteilung der Kommission vom 14. Oktober 2009 mit dem Titel „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2009–2010“ (1)
unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des sechsten Treffens des Stabilisierungs- und Assoziierungsrates der Europäischen Union und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien vom 27. Juli 2009,
unter Hinweis auf die Empfehlungen des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien vom 31. März 2009,
unter Hinweis auf das Rückübernahmeabkommen, das am 18. September 2007 zwischen der Europäischen Union und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien geschlossen wurde, und auf die am 1. Dezember 2009 angenommene Verordnung (EG) Nr. 1244/2009 des Rates vom 30. November 2009 (2) zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind,
unter Hinweis auf den Beschluss 2008/212/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (3)
in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ und des Rates „Außenbeziehungen“ vom 7. und 8. Dezember 2009,
gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
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A. |
in der Erwägung, dass der Erweiterungsprozess sowohl für die Beitrittsländer als auch für die Europäische Union in ihrer Gesamtheit von Vorteil ist, |
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B. |
in der Erwägung, dass die Aussicht auf Integration in die Europäische Union die Reformen im westlichen Balkanraum weiterhin positiv beeinflusst und für größere Stabilität, Frieden und größeren Wohlstand in dieser Region sorgt, |
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C. |
in der Erwägung, dass in jedem Land, das der Europäischen Union beitreten will, die Korruptionsbekämpfung auf der Heranführungsagenda der Europäischen Union eine wichtige Priorität darstellt, |
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D. |
in der Erwägung, dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien den Reformprozess fortsetzt und der Europäischen Union beitreten wird, sobald das Land alle Kopenhagener Kriterien erfüllt, |
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1. |
beglückwünscht die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien zu den Fortschritten, die sie seit dem letzten Fortschrittsbericht erzielt hat; stellt mit Genugtuung fest, dass die Kommission auf der Grundlage dieser Fortschritte die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen empfohlen hat; fordert den Rat auf, die Empfehlung der Kommission ohne weiteren Verzug auf dem Gipfeltreffen im März 2010 entsprechend den Schlussfolgerungen der Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 7. Dezember 2009 und des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 8. Dezember 2009 zu bestätigen; erwartet, dass die Verhandlungen in naher Zukunft beginnen werden; |
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2. |
betont, dass die eindeutige und greifbare Aussicht auf baldige EU-Mitgliedschaft für den Reformprozess in den Ländern der Region und insbesondere in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien weiterhin die wesentliche treibende Kraft ist; weist überdies darauf hin, dass einem ungehinderten Fortschritt auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft für die Sicherstellung politischer Stabilität, die das gemeinsame Ziel der politischen Akteure und der ethnischen Gruppen im Land ist, höchste Bedeutung zukommt; |
Politische Entwicklungen
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3. |
begrüßt den breiten Konsens zwischen den Regierungs- und Oppositionsparteien über die europäische Berufung des Landes; stellt mit Genugtuung fest, dass dieser Konsens und der verbesserte politische Dialog zu einer beschleunigten Verabschiedung der Gesetze über die Integration in die Europäische Union geführt haben; betont allerdings, wie wichtig die effektive Anwendung solcher Gesetze ist; begrüßt die Tatsache, dass die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung den Prozess des EU-Beitritts befürwortet und daher die notwendigen Reformen konsequent unterstützt; |
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4. |
begrüßt die guten Fortschritte, die das Land bei der Bekämpfung der Korruption und insbesondere mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Parteienfinanzierung erzielt hat; stellt jedoch fest, dass die Korruption – ein Problem, das den Ländern dieser Region gemeinsam ist – weiterhin weit verbreitet ist und dass weitere energische Anstrengungen erforderlich sind, um sie auszurotten; |
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5. |
weist darauf hin, dass effiziente Parlamente, die ihre gesetzgeberische Rolle erfüllen und die Tätigkeit der Regierungen kontrollieren, die Grundlage der Demokratie sind; begrüßt in diesem Zusammenhang die Verabschiedung des Parlamentsgesetzes, welches die Funktionsweise des Parlaments erheblich verbessert; stellt fest, dass die Funktionsweise des Parlaments weiter verbessert und die Rolle der Opposition gestärkt werden muss, indem die Geschäftsordnung des Parlaments in Einklang mit bewährten europäischen Verfahren gebracht wird; bedauert den jüngsten Beschluss einer politischen Partei, sich aus der parlamentarischen Arbeit zurückzuziehen, und fordert alle Parteien mit Nachdruck auf, eine allgemein akzeptierte Lösung zu verfolgen, die zu einer Normalisierung der parlamentarischen Arbeit führen würde; |
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6. |
beglückwünscht die Staatsorgane zur Durchführung der Präsidentschafts- und Kommunalwahlen, die im Vergleich zu den Parlamentswahlen im Jahr 2008 gute Fortschritte darstellen; stellt mit Genugtuung fest, dass die Wahlen die meisten internationalen Standards erfüllt haben, und fordert die Regierung auf, mit der Umsetzung der verbleibenden Empfehlungen des BDIMR/OSZE fortzufahren, insbesondere indem sie die Wählerliste aktualisiert und den gleichberechtigten Zugang zu den Medien für Parteien und Kandidaten sicherstellt und die Vorschriften über die Finanzierung des Wahlkampfes uneingeschränkt umsetzt; unterstreicht, dass einige Fälle, in denen Berichten zufolge Wähler, insbesondere Beamte, unter Druck gesetzt und eingeschüchtert wurden, untersucht werden müssen; begrüßt die Tatsache, dass einige derjenigen, die sich Unregelmäßigkeiten zuschulden kommen ließen, vor Gericht gestellt wurden, und erwartet, dass die verbleibenden Unregelmäßigkeiten untersucht und die Täter strafrechtlich verfolgt werden; |
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7. |
unterstreicht, wie wichtig es ist, die innerethnischen Beziehungen zu verbessern, einschließlich einer Gewährleistung der Rechte von Personen jedweden ethnischen Ursprungs, indem auch weiterhin das Rahmenabkommen von Ohrid umgesetzt wird, das der Eckpfeiler der innerethnischen Beziehungen im Lande ist; fordert alle Volksgruppen und ihre führenden Vertreter auf, die Empfindlichkeiten anderer Gruppen zu respektieren und insbesondere auf eine aufrührerische Sprache und provozierende Symbole zu verzichten, die die Rolle anderer ethnischer Gruppen untergraben; betont außerdem, wie wichtig die Bildung in dem Prozess der Integration ist, und fordert die Staatsorgane in diesem Zusammenhang auf, der Praxis ein Ende zu setzen, in den Schulen ethnische Gruppen getrennt voneinander in Schichten zu unterrichten; |
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8. |
verweist insbesondere auf den derzeitigen Dezentralisierungsprozess, der einen wichtigen Schritt zur besseren Funktionsfähigkeit des Landes und zur Verbesserung der interethnischen Beziehungen darstellt; betont, dass die Gemeinden mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden müssen, um ihre neuen Aufgaben zu erfüllen, wenn eine erfolgreiche Durchführung dieses Prozesses sichergestellt werden soll, und dass ihre Kapazität zur Wahrnehmung der ihnen übertragenen Zuständigkeiten gestärkt werden muss; |
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9. |
betont, dass der Zugang der Bürger zum Recht ein Kernelement der Rechtsstaatlichkeit ist; begrüßt in diesem Zusammenhang die im Bereich des Justizwesens erzielten Fortschritte und die Zusage der Regierung, die Reformen fortzuführen, was unter anderem in der Aufstockung der Mittel für die Gerichte und Staatsanwaltschaften zum Ausdruck kommt; unterstreicht die Bedeutung einer Umsetzung der Gesetze und fordert die Regierungsstellen auf, die Unabhängigkeit der Justiz weiter zu stärken und die Unparteilichkeit der Richter zu gewährleisten; weist darauf hin, dass der Rückstand bei den vor Gericht anhängigen Fällen zurückgegangen ist, und ermutigt die Behörden, die Effizienz des Systems weiter zu verbessern, während sie gleichzeitig weiterhin für die Förderung der Achtung der Menschenrechte im Zusammenhang mit den Ermittlungs- und Gerichtsverfahren eintreten; fordert außerdem eine zügige Verabschiedung des Gesetzes über die Prozesskostenhilfe; |
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10. |
stellt die Fortschritte fest, die bei der Reform der Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltung im Allgemeinen und bei der Verabschiedung des Beamtengesetzes im Besonderen erzielt wurden; fordert die Staatsorgane auf, die Einhaltung der Gesetze sicherzustellen, indem die Praxis der unrechtmäßigen Beförderungen und der Einstellung von Zeitpersonal im rechtsfreien Raum beendet wird; |
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11. |
begrüßt die bei der Reform der Polizei erzielten Fortschritte und die Einführung des neuen Laufbahnentwicklungssystems, das zum Prozess der Entpolitisierung der Polizei beiträgt; fordert die Staatsorgane auf, die Reformen fortzusetzen, um effiziente und demokratische Mechanismen für die Aufsicht über die Polizei zu gewährleisten und polizeilichen Fehlverhalten und Machtmissbrauch vorzubeugen; |
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12. |
fordert die Staatsorgane auf, die Entwicklung unabhängiger, vielfältiger und von politischer Einmischung freier Medien weiter zu fördern; unterstreicht die Notwendigkeit, die Medienfreiheit durch Anwendung europäischer Standards und eine Verbesserung der Transparenz kontinuierlich weiter zu stärken; |
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13. |
fordert die Staatsorgane auf, eine Strategie zur Bekämpfung von Diskriminierung zu entwickeln (Gewährleistung der Gleichheit aller Menschen ungeachtet ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer Religion oder ihrer sexuellen Orientierung) und alle zu diesem Zweck erforderlichen Gesetzesvorschriften zu erlassen; betont, dass energische Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Lage von Frauen und Kindern zu verbessern und sie vor häuslicher Gewalt zu schützen; |
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14. |
Regrets that the bill for a comprehensive anti-discrimination law, protecting citizens from discrimination in the fields of employment, access to goods and services, education, public institution and private life proposed by the Macedonian Government on 28th January 2010 does not recognise sexual orientation as a ground of discrimination; bekundet sein Bedauern darüber, dass in der Vorlage für ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz, das die Bürger vor Diskriminierung in den Bereichen Beschäftigung, Zugang zu Waren und Dienstleistungen und Bildung, im Verhältnis zu den öffentlichen Institutionen und im Privatleben schützen soll und das von der Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien am 28. Januar 2010 eingebracht wurde, die sexuelle Orientierung nicht als Grund für eine Diskriminierung anerkannt wird; points out that such provisions have been included in previous drafts of the legislation seen by the Commission and have been mentioned in a report produced by the Ministry of Labour and Social Policy; weist darauf hin, dass solche Vorschriften in früheren Entwürfen der Gesetzgebung, in die die Kommission Einblick hatte, enthalten waren und in einem vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik erstellten Bericht genannt wurden; calls on the Government of Skopje to bring the bill in line with the Framework Employment Directive 2000/78 and the proposed Directive on implementing the principle of equal treatment between persons irrespective of religion or belief, disability, age or sexual orientation (Proposal COM (2008)426); fordert die Regierung in Skopje auf, die Gesetzesvorlage in Einklang mit der Rahmenrichtlinie über die Beschäftigung (2000/78/EG) und der vorgeschlagenen Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung (KOM(2008)0426) zu bringen; |
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15. |
fordert die Regierung auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die derzeit begrenzte Beteiligung von Frauen am politischen Leben zu erhöhen; begrüßt die ergriffenen positiven Maßnahmen, die zu einem gestiegenen Anteil von Frauen im nationalen Parlament geführt haben; ist allerdings der Auffassung, dass weitere Anstrengungen notwendig sind, um die Beteiligung von Frauen am politischen Leben auf kommunaler Ebene zu erhöhen; |
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16. |
begrüßt den neuen institutionellen Rahmen der Ausschüsse für Chancengleichheit, die geschaffen worden sind, und hofft, dass diese Ausschüsse mit angemessenen Mitteln ausgestattet werden und eindeutige Mandate erhalten; |
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17. |
stellt fest, dass zwar ein Konzept zur Bekämpfung häuslicher Gewalt beschlossen worden ist, solche Gewalt aber nach Auffassung der Kommission nach wie vor Anlass zur Sorge gibt; stellt mit Genugtuung fest, dass die Definition von Vergewaltigung im Strafrecht ausgeweitet worden ist, was für Frauen einen besseren Schutz bedeuten wird; |
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18. |
fordert diesbezüglich alle Gemeinden auf, die Vereinbarung über die Zusammenarbeit zur Umsetzung der Tätigkeiten für die Integration der Roma 2005–2015 und die Strategie für die Roma zu unterzeichnen, um Roma-Fragen in Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen auf lokaler Ebene zu behandeln; fordert die Staatsorgane der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien auf, die Finanzmittel für die Umsetzung der operationellen Pläne als Teil des Nationalen Aktionsplans zugunsten von Roma-Frauen aufzustocken; |
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19. |
unterstreicht die wichtige Rolle der Organisationen der Zivilgesellschaft bei der laufenden Umwandlung des Landes, nicht nur im Zusammenhang mit dem Reformprozess und bei der Bekämpfung der Korruption, sondern – was gleichermaßen wichtig ist – für die innerethnischen Beziehungen und die Überwachung der Menschenrechtssituation; unterstreicht, dass solche Aktivitäten vom Instrument für Heranführungshilfe sowohl in Skopje als auch im Rest des Landes angemessen unterstützt werden sollten; |
Wirtschaftliche und soziale Lage
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20. |
lobt die Regierung für die zur Eindämmung der negativen Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise getroffenen makroökonomischen Maßnahmen; ist besorgt darüber, dass die Auswirkungen der Finanzkrise auf das Land die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit noch erhöhen und die Anstrengungen beeinträchtigen werden, sie zu senken; betont, dass die Behörden alles in ihrer Macht Stehende unternehmen sollten, um schutzbedürftige Gruppen innerhalb der Gesellschaft so weit wie möglich von den Folgen der Krise zu schützen; |
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21. |
beglückwünscht das Land dazu, dass es in dem jüngsten Bericht der Weltbank mit dem Titel „Doing Business 2009“ einen besseren Rang einnimmt; weist jedoch darauf hin, dass die Verfahren für die Registrierung von Unternehmen und der Schutz der Eigentumsrechte noch nicht ausreichend verbessert worden sind und dass das Bildungssystem unzureichend mit Mitteln ausgestattet ist, um Humanressourcen hervorzubringen, die für die Entwicklung der Wirtschaft benötigt werden; |
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22. |
nimmt den jüngsten Protest von Gewerkschaften gegen die von der Regierung vorgeschlagenen Änderungen des Arbeitsrechts zur Kenntnis, mit denen die Rechte und Freiheiten der Arbeitnehmer beschnitten werden könnten; ist ernsthaft besorgt über den Status der Arbeitnehmer, insbesondere der Arbeitnehmerinnen in den Textilfabriken; weist darauf hin, dass die Gleichbehandlung von Frauen und gleiche Beschäftigungschancen ein Kernmerkmal einer wohlhabenden und wettbewerbsfähigen Volkswirtschaft sind; |
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23. |
vertritt die Auffassung, dass die Rechtsangleichung im Bereich des Umweltrechts zwar in bescheidenem Maße voranschreitet, dass die Umsetzung auf örtlicher Ebene jedoch noch erheblich weiter verbessert werden muss; bekräftigt seine Forderung nach einer wirksamen Überwachung der Wasserqualität und des Wasserstands der Grenzseen Ohrid, Prespa und Dojran sowie des Flusses Vardar/Axios; fordert eine engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Umweltfragen auf der Grundlage von EU-Normen und begrüßt in dieser Hinsicht Initiativen auf regionaler Ebene, wie z. B. das jüngste Treffen zwischen den Ministerpräsidenten Griechenlands, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und Albaniens; |
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24. |
erkennt die Bedeutung dieser Ökosysteme an und fordert effektive Schritte – auf der Grundlage einer nachhaltigen Entwicklung – zur Begrenzung der negativen Auswirkungen von menschlichen und wirtschaftlichen Aktivitäten auf solche Ökosysteme, insbesondere im Hinblick auf gefährdete Arten und auf den generellen gesundheitlichen Zustand anfälliger Lebensräume; betont diesbezüglich, dass Verzögerungen beim Bau von Kläranlagen in allen größeren Städten und Industrieanlagen Anlass zur Sorge geben; |
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25. |
fordert die Staatsorgane nachdrücklich auf, mit Investitionen in die Instandsetzung und den Ausbau des Eisenbahnnetzes zu beginnen, das sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich eine tragfähige Alternative zum Straßenverkehr bietet und eine entscheidende Voraussetzung für die Wiederaufnahme einer gedeihlichen regionalen Zusammenarbeit darstellt; ermutigt das Land, sein Verkehrssystem – insbesondere im Bereich des öffentlichen Verkehrs – besser mit allen Nachbarländern zu vernetzen, und fordert die Kommission auf, im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe die erforderliche technische und finanzielle Unterstützung zu leisten; |
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26. |
beglückwünscht die Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zu den Fortschritten, die sie bei der Vorbereitung auf die Übernahme der Verwaltung von Mitteln des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) erzielt hat; stellt mit Genugtuung die Akkreditierung nationaler Stellen für die IPA-Komponenten zur regionalen Entwicklung, zur Entwicklung der Humanressourcen und zur ländlichen Entwicklung fest; fordert die Regierung des Landes und die Kommission auf, die für die Übertragung der Verwaltung der IPA-Komponenten zur Hilfe beim Übergang und zum Institutionenaufbau sowie zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit notwendigen Arbeiten zu beschleunigen; betont die Bedeutung des IPA als wichtiges Instrument, um das Land bei seiner Vorbereitung auf eine künftige Mitgliedschaft in der Europäische Union zu unterstützen; |
Regionale Fragen
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27. |
beglückwünscht das Land dazu, dass es alle Zielvorgaben für die Liberalisierung der Visabestimmungen erfüllt hat, was zu der Verordnung (EG) Nr. 1244/2009 des Rates geführt hat, mit der die Visumpflicht ab dem 19. Dezember 2009 aufgehoben wurde; lobt die Regierung dafür, dass sie regionale Verantwortung gezeigt hat, indem sie den Staatsorganen von Bosnien und Herzegowina das Fachwissen des Chefunterhändlers für die Visaverhandlungen angeboten hat; |
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28. |
begrüßt, dass das Land sich an den zivilen und militärischen Missionen der Europäischen Union beteiligt und sich den meisten Erklärungen und Gemeinsamen Standpunkten der Europäischen Union anschließt; hält die kürzliche Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu Kosovo sowie den Abschluss des Abkommens über den physischen Grenzverlauf zwischen beiden Ländern für einen entscheidenden Beitrag zur Stabilität in der Region; |
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29. |
weist darauf hin, dass gemäß den einschlägigen Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19. und 20. Juni 2008 und denen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ vom 7. und 8. Dezember 2008 und vom 8. Dezember 2009 die Aufrechterhaltung gutnachbarlicher Beziehungen, einschließlich einer ausgehandelten und für beide Seiten annehmbaren Lösung der Namensfrage, nach wie vor von wesentlicher Bedeutung ist; |
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30. |
begrüßt deshalb das neue, positivere Klima zwischen der Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und der Regierung Griechenlands nach den jüngsten Wahlen in Griechenland und insbesondere das jüngste Treffen ihrer beiden Ministerpräsidenten; ermutigt die beiden Länder, ihre Bemühungen auf der höchsten Ebene – insbesondere im Rahmen von UN-Verhandlungen – zu intensivieren, um unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen eine beiderseitig zufriedenstellende Lösung für die Frage der Namensgebung zu finden, und unterstreicht, dass die Europäische Union bereit sein sollte, Hilfestellung im Verhandlungsprozess zu leisten; stellt besorgt fest, dass in der gegenwärtigen Debatte historische Argumente bemüht werden, wozu auch das jüngste Phänomen der so genannten „Antikisierung“ zählt, was zu steigenden Spannungen mit den Nachbarn führen und neue interne Spaltungen hervorrufen könnte; |
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31. |
begrüßt die Initiative der neuen griechischen Regierung, als Anreiz ein symbolisches Zieldatum 2014 für den Beitritt der Staaten des westlichen Balkans zur Europäischen Union vorzuschlagen; fordert in dieser Hinsicht die Regierungen der Staaten in dieser Region auf, aufrichtig zur Erreichung dieses hehren Ziels beizutragen; |
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32. |
unterstreicht die Bedeutung von Wiederaussöhnung und Verständigung in der Region, die ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Werte und Grundsätze sind, und ermutigt die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und die Nachbarländer, aktiv für die Entwicklung und Umsetzung von vertrauensbildenden Maßnahmen im Bereich der Bildung und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie ein zunehmendes gemeinsames Verständnis der Geschichte einzutreten; fordert die Regierungsstellen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und der Nachbarstaaten auf, Handlungen und Äußerungen zu vermeiden, die solche Bemühungen negativ beeinträchtigen könnten; stellt fest, dass gemeinsame Feiern zu gemeinsamen historischen Anlässen mit benachbarten EU-Mitgliedstaaten zu einem besseren Verständnis der Geschichte und zur Aufrechterhaltung gutnachbarlicher Beziehungen beitragen; |
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33. |
fordert die Staatsorgane in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien auf, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um Hassreden in Bezug auf benachbarte EU-Mitgliedstaaten in den Medien und ähnliche Aussagen in Schulbüchern zu vermeiden; |
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34. |
fordert die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und ihre Nachbarländer auf, zu einer politischen Kultur beizutragen, die sich auf gegenseitigen Respekt, Verständnis füreinander, gegenseitiges Vertrauen und gegenseitige Toleranz stützt; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass die Politiker und Medien die Hauptverantwortung hierfür tragen; |
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35. |
betont, dass die Regierungen in der Region die Hauptverantwortung für Frieden, Sicherheit und Stabilität tragen und dass die Organe der Europäischen Union hierbei eine wichtige Rolle spielen, und fordert sie nachdrücklich auf, die Folgen ihrer Entscheidungen und Handlungen sorgfältig abzuwägen; nimmt diesbezüglich mit Sorge zur Kenntnis, dass der Rat die Entscheidung über weitere Schritte im Erweiterungsprozess in Bezug auf die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien aufgeschoben hat, was das Risiko mit sich bringt, dass sich sowohl die politischen Spannungen zwischen den Volksgruppen im Land verschärfen als auch die Stabilität in der Region negativ beeinflusst wird; |
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36. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Regierung und dem Parlament der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zu übermitteln. |
(1) KOM(2009)0533.
(2) ABl. L 336 vom 18.12.2009, S. 1.
(3) ABl. L 80 vom 19.3.2008, S. 32.
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16.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 341/59 |
Mittwoch, 10. Februar 2010
Fortschrittsbericht 2009 über die Türkei
P7_TA(2010)0025
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zu dem Fortschrittsbericht 2009 über die Türkei
2010/C 341 E/12
Das Europäische Parlament,
in Kenntnis des von der Kommission vorgelegten Fortschrittsberichts 2009 über die Türkei (SEK(2009)1334),
unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 27. September 2006 zu den Fortschritten der Türkei auf dem Weg zum Beitritt (1), vom 24. Oktober 2007 zu den Beziehungen zwischen der EU und der Türkei (2), vom 21. Mai 2008 zu dem Fortschrittsbericht 2007 über die Türkei (3) und vom 12. März 2009 zu dem Fortschrittsbericht 2008 über die Türkei (4),
unter Hinweis auf den am 3. Oktober 2005 gebilligten Verhandlungsrahmen für die Türkei,
unter Hinweis auf den Beschluss 2008/157/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Türkei (5) („Beitrittspartnerschaft“) und die vorangegangenen Beschlüsse des Rates zur Beitrittspartnerschaft aus den Jahren 2001, 2003 und 2006,
unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 10. und 11. Dezember 2009,
gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
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A. |
in der Erwägung, dass die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei nach Billigung des Verhandlungsrahmens durch den Rat am 3. Oktober 2005 eröffnet wurden und dass die Aufnahme dieser Verhandlungen der Beginn eines langen und ergebnisoffenen Prozesses ist, |
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B. |
in der Erwägung, dass die Türkei sich zur Durchführung von Reformen, zur Pflege gutnachbarlicher Beziehungen und zu einer allmählichen Annäherung an die Europäische Union verpflichtet hat, und in der Erwägung, dass diese Anstrengungen als eine Chance zur weiteren Modernisierung für die Türkei gesehen werden sollten, |
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C. |
in der Erwägung, dass eine vollständige Einhaltung aller Kopenhagener Kriterien sowie die Fähigkeit der Europäischen Union zur Integration gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2006 auch weiterhin die Grundlage für den Beitritt zur Europäischen Union bleiben, die eine auf gemeinsamen Werten beruhende Gemeinschaft ist, |
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D. |
in der Erwägung, dass die Kommission zu der Schlussfolgerung gelangt ist, dass 2009 im Bereich der politischen Reformen nur wenige konkrete Fortschritte erzielt worden sind, |
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E. |
in der Erwägung, dass die Türkei die Bestimmungen des Assoziierungsabkommens EG-Türkei und des dazugehörigen Zusatzprotokolls im vierten Jahr in Folge noch nicht umgesetzt hat, |
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F. |
in der Erwägung, dass die Kommission in ihrem Fortschrittsbericht 2009 über die Türkei Fragen aufgegriffen und erörtert hat, die vom Parlament in seiner letzten Entschließung zu den Fortschritten der Türkei hervorgehoben wurden, |
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1. |
begrüßt die breite öffentliche Debatte über eine Reihe von traditionell heiklen Themen wie etwa die Rolle der Justiz, die Rechte der Bürger kurdischer Herkunft, die Rechte der Gemeinschaft der Alewiten, die Rolle des Militärs und die Beziehungen der Türkei zu ihren Nachbarn; beglückwünscht die türkische Regierung zu ihrem konstruktiven Ansatz und zu ihrer Rolle bei der Einleitung dieser Debatte; |
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2. |
bekräftigt erneut seine Besorgnis über die anhaltende Polarisierung in der türkischen Gesellschaft und zwischen den politischen Parteien und fordert die Regierung sowie alle Parteien im Parlament eindringlich auf, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen politischem Wettbewerb und pragmatischer Zusammenarbeit herzustellen, um die Aussöhnung in der türkischen Gesellschaft zu erleichtern und die Verwirklichung wesentlicher Reformen, insbesondere die der Verfassung, zu ermöglichen; |
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3. |
stellt fest, dass 2009 geringe Fortschritte in Bezug auf konkrete Reformen erzielt worden sind, und ermutigt die Regierung dazu, ihre politischen Initiativen in konkrete Änderungen von Rechtsvorschriften umzusetzen und sie anschließend anzuwenden; |
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4. |
bedauert, dass geltende Rechtsvorschriften, die für die politischen Kopenhagener Kriterien relevant sind, weiterhin unzureichend angewendet werden; fordert die Regierung insbesondere mit Nachdruck auf, die Anwendung der Rechtsvorschriften in Bezug auf die Rechte von Frauen, das Diskriminierungsverbot, die Religions-, Meinungs- und Glaubensfreiheit, die Redefreiheit, die Nulltoleranz gegenüber Folter und die Korruptionsbekämpfung auszuweiten; |
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5. |
fordert die Türkei auf, größere Anstrengungen zu unternehmen, um die Kopenhagener Kriterien voll und ganz zu erfüllen und die türkische Gesellschaft für die Unterstützung der erforderlichen Reformen zusammenzubringen, indem sie auf der Grundlage der Gleichheit aller Menschen, unabhängig vom Geschlecht, von der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder dem Glauben, einer Behinderung, dem Alter oder der sexuellen Ausrichtung, vereint wird; |
Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
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6. |
weist erneut darauf hin, wie extrem wichtig eine umfassende und tiefgreifende Verfassungsreform ist, die den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ins Zentrum des türkischen Staates und der türkischen Gesellschaft rücken würde; ermutigt die türkische Regierung dazu, ihre Arbeit an dieser Reform wieder aufzunehmen, und fordert zur Zusammenarbeit aller politischen Parteien und zur Einbeziehung der Zivilgesellschaft und aller Minderheiten auf; |
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7. |
bekräftigt seine in seinen früheren Entschließungen aus den Jahren 2006 und 2007 erhobene Forderung nach einer Reform des Wahlsystems durch die Absenkung der Zehn-Prozent-Hürde, damit Parteienpluralismus gewährleistet ist, vor allem, um es neu gegründeten Parteien zu ermöglichen, Zugang zum politischen Prozess zu erlangen, und eine breitere Vertretung der politischen Kräfte und Minderheiten in der Großen Nationalversammlung erreicht wird; |
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8. |
bedauert zutiefst die Entscheidung des Verfassungsgerichts, die Partei der Demokratischen Gesellschaft (DTP) zu verbieten und einigen ihrer demokratisch gewählten Vertreter die politische Betätigung zu untersagen; bedauert darüber hinaus die jüngst erfolgten Festnahmen von Mitglieder der DTP; wiederholt seine Verurteilung von Gewalt und Terrorismus und fordert alle politischen Kräfte nachdrücklich auf, friedlich auf die Aussöhnung und Vereinigung der türkischen Gesellschaft auf der Grundlage gleicher Rechte für alle Bürger hinzuarbeiten; betont, dass die politischen Vertreter der kurdischen Bevölkerung voll und ganz an diesem Prozess beteiligt werden müssen; weist darauf hin, dass die Venedig-Kommission des Europarates in ihrem im März 2009 vorgelegten Gutachten zu der Schlussfolgerung kommt, dass die türkischen Rechtsvorschriften über das Verbot politischer Parteien nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar sind, und fordert die Regierung nachdrücklich auf, die erforderlichen Reformvorschläge zu erarbeiten und die europäischen Standards einzuhalten; |
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9. |
ist der Ansicht, dass eine umfassende und rasche Justizreform von ausschlaggebender Bedeutung für den Erfolg des Modernisierungsprozesses in der Türkei ist; begrüßt, dass die Regierung die Strategie zur Reform der Justiz gebilligt hat, und stellt mit Befriedigung den breiten Konsultationsprozess fest, auf den sie sich stützt; ermutigt die Regierung, die Strategie unverzüglich umzusetzen und dabei vor allem systematischen Maßnahmen zur Stärkung der Unparteilichkeit und der Professionalität der Justiz besondere Beachtung zu schenken und sicherzustellen, dass sie im Einklang mit den Normen der EMRK steht; fordert die türkische Regierung in diesem Zusammenhang auf, Leitlinien für Staatsanwälte zu Gesetzen herauszugeben, die häufig zur Einschränkung der Meinungsfreiheit herangezogen werden; ermutigt die Regierung ferner, den Hohen Rat der Richter und Staatsanwälte dergestalt umzustrukturieren, dass seine Repräsentativität, Objektivität, Unparteilichkeit und Transparenz gewährleistet sind; |
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10. |
bedauert zutiefst die Entscheidung des Verfassungsgerichts, die Rechtsvorschriften für nichtig zu erklären, durch die die Zuständigkeit der Militärgerichtsbarkeit beschränkt werden sollte, da dies einen gravierenden Rückschritt im Rahmen der Reformbestrebungen der Türkei darstellt, und fordert die Große Nationalversammlung der Türkei auf, einen Konsens für eine Verfassungsreform zu begründen; ist besorgt über die anhaltende Einflussnahme des Militärs auf die türkische Innen- und Außenpolitik und bekräftigt erneut, dass das Militär in einer demokratischen Gesellschaft uneingeschränkt einer zivilen Kontrolle unterstehen muss; fordert insbesondere die Große Nationalversammlung der Türkei auf, ihre Kontrolle über den Haushalt und die Ausgaben des Militärs zu verstärken und sich an der Entwicklung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu beteiligen; |
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11. |
ist besorgt über die mutmaßliche Größenordnung des kriminellen Netzwerks Ergenekon und den Sledgehammer-Plan; fordert die Regierung und die Justiz eindringlich auf sicherzustellen, dass alle Verfahren voll und ganz im Einklang mit einem ordnungsgemäßen rechtsstaatlichen Verfahren stehen und die Rechte aller Beschuldigten geachtet werden; teilt die Einschätzung der Kommission, dass die Türkei diesen Fall als eine Gelegenheit betrachten muss, das Vertrauen in das reibungslose Funktionieren ihrer demokratischen Institutionen und der Rechtsstaatlichkeit zu stärken; fordert die türkische Regierung eindringlich auf, nicht zuzulassen, dass Gerichtsverfahren als Vorwand benutzt werden, um ungebührenden Druck auf kritische Journalisten, Akademiker oder Oppositionspolitiker auszuüben; |
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12. |
bedauert, dass in Bezug auf die Einrichtung des Amts eines Bürgerbeauftragten keine Fortschritte erzielt wurden; fordert die Regierung und alle parlamentarischen Parteien nachdrücklich auf, die erforderlichen Rechtsvorschriften zu unterstützen, indem sie einen wirksamen und unabhängigen Beschwerdemechanismus einrichten, mit dem Ermittlungen bezüglich mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen durchgeführt werden können; |
Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten
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13. |
begrüßt die von der türkischen Regierung eingeleiteten Initiativen, die türkischen Bürger zusammenzubringen und es allen Bürgern, unabhängig vom Geschlecht, von ihrer Rasse und ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder ihrem Glauben, einer Behinderung, dem Alter oder der sexuellen Ausrichtung, zu ermöglichen, über die gleichen Rechte zu verfügen und in der türkischen Gesellschaft eine aktive Rolle zu spielen; ist sich bewusst, dass dies eine historische Debatte ist, fordert die Regierung dennoch nachdrücklich auf, ihre politische Initiative in konkrete Reformen umzusetzen, und fordert alle politischen Parteien und alle Beteiligten auf, diesen Prozess zu unterstützen und sich gleichzeitig dafür einzusetzen, dass die jeweiligen Sensibilitäten überwunden werden; begrüßt in diesem Zusammenhang den Plan, den die Regierung der Großen Nationalversammlung der Türkei am 13. November 2009 vorgelegt hat, und ermutigt sie, ihn umzusetzen, damit sichergestellt wird, dass die Freiheiten aller Bürger garantiert sind; |
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14. |
begrüßt die Annahme von Rechtsvorschriften, die alle Einschränkungen für die Ausstrahlung von Sendungen in kurdischer Sprache durch private und öffentlich-rechtliche Sender auf lokaler und nationaler Ebene beseitigen, sowie von Rechtsvorschriften über den Gebrauch der kurdischen Sprache in Gefängnissen; fordert die Regierung eindringlich auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen, mit denen sichergestellt wird, dass tatsächliche Möglichkeiten bestehen, im öffentlichen und privaten Schulsystem Kurdisch zu lernen, und dass im politischen Leben und bei der Inanspruchnahme öffentlicher Dienstleistungen Kurdisch verwendet werden kann; fordert die Regierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Gesetze zur Bekämpfung des Terrorismus nicht zur Einschränkung der Grundfreiheiten, insbesondere der Meinungsfreiheit, missbraucht werden, und das System der Dorfwächter im Südosten der Türkei abzuschaffen; |
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15. |
unterstützt die Absicht der Großen Nationalversammlung der Türkei, rasch Änderungen zu den Anti-Terror-Gesetzen zu verabschieden, um die Bestimmungen über die mögliche Strafverfolgung von Kindern im Alter zwischen 15 und 18 Jahren als Erwachsene aufzuheben; |
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16. |
ermutigt die türkische Regierung, ihre Anstrengungen zu intensivieren, um die sozialen und wirtschaftlichen Defizite im Südosten zu überwinden; bekräftigt seine Forderung an die Kommission, eine Studie über die Konsequenzen des Südost-Anatolien-Projekts (GAP) vorzulegen; fordert die türkischen Behörden auf, das in diesem Zusammenhang betroffene kulturelle und ökologische Erbe zu bewahren, was insbesondere für die archäologischen Stätten Hasankeyf und Allianoi gilt; ist besorgt über die Umsiedlung von Tausenden von Menschen aufgrund der Errichtung der Staudämme; fordert die Regierung eindringlich auf, die Arbeit an dem Ilisu-Staudamm-Projekt einzustellen, bis die oben erwähnte Studie der Kommission vorliegt; |
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17. |
fordert die Große Nationalversammlung der Türkei auf zu gewährleisten, dass die parlamentarische Immunität betreffend die Äußerung politischer Ansichten unterschiedslos allen Mitgliedern des Parlaments garantiert wird; |
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18. |
verurteilt, dass die PKK und andere Terrorgruppen weiterhin Gewalttaten im türkischen Hoheitsgebiet verüben, und fordert die PKK eindringlich auf, auf die politische Initiative der türkischen Regierung zu reagieren, ihre Waffen niederzulegen und der Gewalt ein Ende zu setzen; |
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19. |
betont, dass die Religionsfreiheit ein allgemeingültiger Grundwert ist, und fordert die Türkei auf, dieses Grundrecht für alle zu garantieren; begrüßt den Dialog, in den die türkische Regierung mit den Vertretern der Religionsgemeinschaften, darunter auch der Alewiten, eingetreten ist, und ermutigt die zuständigen Stellen, den interreligiösen Dialog zu intensivieren, um eine regelmäßige und konstruktive Kommunikation zu begründen; bekräftigt jedoch erneut, dass auf die positiven Schritte und Gesten wirkliche Reformen des Rechtsrahmens folgen müssen, die es diesen Religionsgemeinschaften ermöglichen müssen, sich ohne ungebührende Einschränkungen im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu betätigen; betont insbesondere, dass allen Religionsgemeinschaften Rechtspersönlichkeit verliehen werden muss; |
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20. |
begrüßt die Anwendung des Stiftungsgesetzes; bedauert jedoch, dass sich die Religionsgemeinschaften weiterhin mit Eigentumsproblemen konfrontiert sehen, auf die dieses Gesetz nicht eingeht, so etwa Probleme im Zusammenhang mit Liegenschaften, die nach einer Beschlagnahme an Dritte verkauft wurden, oder mit Eigentum von Stiftungen, welche vor Annahme der neuen Gesetzgebung aus einer Fusion entstanden sind; fordert die türkische Regierung eindringlich auf, sich unverzüglich mit dieser Frage zu befassen; |
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21. |
wiederholt seine Besorgnis über die Hindernisse, denen sich das Ökumenische Patriarchat betreffend seine Rechtsstellung, die Ausbildung seiner Geistlichen und die Wahl des Ökumenischen Patriarchen gegenübersieht; fordert erneut die unverzügliche Wiedereröffnung des griechisch-orthodoxen Seminars von Halki und Maßnahmen, die die öffentliche Verwendung des Kirchentitels des Ökumenischen Patriarchen gestatten, und allgemeiner ausgedrückt die Schaffung der Bedingungen für die ungehinderte Ausbildung der Priester christlicher Gemeinschaften in der Türkei; |
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22. |
bedauert, dass die Anerkennung der Cem-Häuser als Stätten der Religionsausübung für die Alewiten sowie der Religionsunterricht als Pflichtfach in Schulen weiterhin ungewiss sind; fordert die türkische Regierung auf, systematisch Abhilfe zu schaffen; |
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23. |
ist besorgt über die Schwierigkeiten, auf die Syrer in Bezug auf ihr Eigentum an Grund und Boden stoßen; weist mit Besorgnis insbesondere auf die Gerichtsverfahren betreffend die Enteignung des syrisch-orthodoxen Klosters Mor Gabriel hin; |
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24. |
bedauert, dass die türkische Regierung weiterhin Vorbehalte gegen die im Völkerrecht verankerten Rechte von Minderheiten anmeldet, dass sie einschlägige Übereinkommen des Europarates noch nicht unterzeichnet hat und dass sie mit dem Hohen Kommissar der OSZE für nationale Minderheiten noch nicht in einen Dialog eingetreten ist; fordert die Regierung eindringlich auf, ihre Politik vollständig mit den internationalen Normen und der EMRK in Einklang zu bringen, und fordert alle Parteien im Parlament auf, diese Schritte zu unterstützen; verweist in diesem Zusammenhang auf die verwaltungstechnischen Schwierigkeiten, denen die Schulen von Minderheiten begegnen, und das anachronistische duale Leitungssystem; fordert die Regierung ferner nachdrücklich auf, ein Klima der uneingeschränkten Achtung von Minderheiten zu unterstützen und zu gewährleisten, dass Fälle von Feindseligkeit und Gewalt vor Gericht gebracht werden; |
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25. |
bedauert, dass seit dem Fortschrittsbericht 2008 über die Türkei in Bezug auf die Lage der türkischen Inseln Gökçeada (Imvros) und Bozcaada (Tenedos) keine ermutigende Entwicklung zu verzeichnen ist, da die griechische Bevölkerung weiterhin auf Probleme im Zusammenhang mit Eigentumsrechten und der Schulbildung stößt; fordert die türkische Regierung daher eindringlich auf, nach Lösungen zu suchen, um den bikulturellen Charakter dieser Inseln im Einklang mit der einschlägigen Entschließung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) vom 27. Juni 2008 zu bewahren; |
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26. |
ist besorgt darüber, dass der türkische Rechtsrahmen immer noch keine ausreichenden Garantien für die freie Meinungsäußerung bietet und dass einige Gesetze weiterhin missbraucht werden, um diese Freiheit einzuschränken; fordert die türkische Regierung auf, eine umfassende Reform des Rechtsrahmens in Angriff zu nehmen, um seine Vereinbarkeit mit der EMRK und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sicherzustellen; stellt fest, dass die Überarbeitung des Artikels 301 des türkischen Strafgesetzbuches zu einem erheblichen Rückgang der Strafverfahren im Vergleich zu den Vorjahren geführt hat; ist jedoch weiterhin der Auffassung, dass Artikel 301 und Artikel 318 aufgehoben werden sollten; |
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27. |
ist nach wie vor besorgt darüber, dass die Türkei nicht das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen gewährt und dass es keine zivile Alternative gibt; bedauert, dass das Urteil des EGMR aus dem Jahr 2006 in der Rechtssache Ülke vs. Türkei, mit dem die Türkei aufgefordert wird, die Rechtsvorschriften über die mögliche mehrfache Strafverfolgung und Verurteilung von Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen zu ändern, noch immer nicht umgesetzt worden ist, und fordert die Regierung auf, das Urteil unverzüglich umzusetzen; |
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28. |
ist besorgt über die anhaltenden Beschränkungen der Pressefreiheit, insbesondere im Laufe der Ermittlungen gegen das Ergenekon-Netzwerk und nachdem eine Geldbuße in beispielloser Höhe gegen einen Medienkonzern verhängt wurde, sowie über die häufigen Verbote von Websites; betont, dass die Kultivierung der Pressefreiheit ein wichtiges Zeichen politischer Kultur in einer pluralistischen Gesellschaft ist; empfiehlt in diesem Zusammenhang und angesichts der ungesunden Verflechtungen zwischen Medien, Unternehmen und Politik, dass ein neues Mediengesetz verabschiedet wird; |
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29. |
fordert die türkische Regierung auf, ihre Anstrengungen im Hinblick auf die Umsetzung der Politik der Nulltoleranz gegenüber Folter zu verstärken und die Veröffentlichung des Berichts des Komitees des Europarates für die Verhütung von Folter zuzulassen, um die Glaubwürdigkeit dieser Anstrengungen zu unterstreichen; fordert die Große Nationalversammlung der Türkei erneut auf, das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter zu ratifizieren; fordert die Regierung ferner eindringlich auf, sich dafür einzusetzen, dass die Straffreiheit für Menschenrechtsverletzungen, insbesondere unter Strafvollzugsbeamten, eingedämmt wird; |
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30. |
ermutigt die türkische Regierung, sich verstärkt der Bekämpfung der Korruption zu widmen, die Finanzierung von Parteien und Wahlkampagnen transparenter zu gestalten und die Offenheit der Verwaltung in allen Bereichen zu fördern; |
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31. |
ermutigt die Regierung, ihre Anstrengungen zu verstärken, die gesetzlich garantierte Gleichstellung der Geschlechter in die Praxis umzusetzen; vertritt insbesondere die Ansicht, dass eine Strategie für die Bildung und Beschäftigung von Frauen ausgearbeitet werden sollte, um die Betätigung von Frauen in der Schattenwirtschaft zu verringern; fordert die Regierung auf, das Potential der Organisationen der Zivilgesellschaft auszuschöpfen, insbesondere bei der Sensibilisierung für die Rechte der Frau, die Verhütung von Gewalt und die so genannten „Ehrenmorde“; weist darauf hin, dass die Regierung und die Justiz gewährleisten müssen, dass alle Fälle von Gewalt gegen Frauen und ihrer Diskriminierung ordnungsgemäß vor Gericht gebracht und die Verantwortlichen bestraft werden und dass Frauen und Kinder, die der Gefahr von Gewalt oder Ehrenmorden ausgesetzt sind, von den staatlichen Stellen geschützt und unterstützt werden; ermutigt die türkische Regierung, eine wirksame Informationskampagne zu initiieren, um das Bewusststein für die Rechte der Frau im ganzen Land zu schärfen; |
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32. |
erkennt an, dass der Rechtsrahmen für häusliche Gewalt, Ehrenmorde und frühe Zwangsheiraten vorhanden ist, weist aber darauf hin, dass Bedenken hinsichtlich seiner Anwendung bestehen; fordert die staatlichen Stellen daher auf, für den Schutz der Opfer zu sorgen, indem die Zahl der Zufluchtsstätten und weiterer Einrichtungen ausgeweitet wird; weist darauf hin, dass die Erwerbsquote bei Frauen in der Türkei eine der niedrigsten in allen OECD-Ländern ist und erhöht werden sollte, um die wirtschaftlichen Rechte und die Unabhängigkeit der Frauen zu fördern; |
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33. |
ist besorgt über den Mangel an Garantien gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung; fordert die Große Nationalversammlung der Türkei auf, ein neues Gesetz über das Verbot der direkten und indirekten Diskriminierung jeder Art und in allen Bereichen zu verabschieden, und fordert die türkische Regierung auf, ihre Bemühungen um eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die individuellen Menschenrechte und das Diskriminierungsverbot zu verstärken und zu gewährleisten, dass diskriminierende Rechtsvorschriften aufgehoben werden und dass Hass und Gewalt, denen Homophobie zugrunde liegt, ordnungsgemäß bestraft werden; |
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34. |
bedauert die mangelnden Fortschritte im Bereich der Gewerkschaftsrechte und fordert die Regierung erneut auf, im Benehmen mit den Sozialpartnern der Großen Nationalversammlung der Türkei einen neuen Vorschlag vorzulegen, um unverzüglich ein neues Gewerkschaftsgesetz zu verabschieden, das mit den Standards der Internationalen Arbeitsorganisation im Einklang steht und Schutzklauseln in Bezug auf das Streikrecht und das Recht auf Aushandlung von Tarifverträgen enthält; ist besorgt über die vor kurzem (Mitte November 2009) erfolgte Festnahme von ungefähr zwanzig türkischen Gewerkschaftsmitgliedern und fordert, dass deren soziale Rechte streng eingehalten werden; |
Fähigkeit zur Übernahme der mit der Mitgliedschaft einhergehenden Verpflichtungen
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35. |
bedauert, dass das Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen EG-Türkei von der Türkei im vierten Jahr in Folge nicht umgesetzt worden ist; fordert die türkische Regierung auf, es unverzüglich unter Beachtung des Diskriminierungsverbots uneingeschränkt umzusetzen, und erinnert daran, dass der Verhandlungsprozess andernfalls weiterhin ernsthaft beeinträchtigt werden könnte; |
Verpflichtung zu gutnachbarlichen Beziehungen
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36. |
bekräftigt, dass die Türkei gemäß dem Verhandlungsrahmen eine eindeutige Verpflichtung zu gutnachbarlichen Beziehungen hat; unterstreicht seine Zusage, gemeinsam mit allen anderen Beteiligten die Bemühungen um eine umfassende Lösung der Zypernfrage und Beilegung ungelöster Grenzstreitigkeiten mit den Nachbarländern im Einklang mit dem Grundsatz der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß der Charta der Vereinten Nationen zu unterstützen; |
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37. |
fordert die türkische Regierung und alle betroffenen Parteien auf, die laufenden Verhandlungen aktiv zu unterstützen und auf der Grundlage einer bizonalen, bikommunalen Föderation im Einklang mit den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und den Grundsätzen, auf denen die Europäische Union gegründet ist, einen konkreten Beitrag zu einer umfassenden Lösung der Zypernfrage zu leisten; fordert die Türkei auf, ein geeignetes Verhandlungsklima zu erleichtern, indem sie unverzüglich mit dem Rückzug ihrer Truppen aus Zypern beginnt, sich mit dem Problem der Ansiedlung türkischer Bürger auf der Insel befasst und auch die Rückgabe des Sperrgebiets von Famagusta an seine rechtmäßigen Einwohner im Einklang mit der Resolution 550(1984) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen ermöglicht; |
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38. |
fordert die türkische Regierung auf, die Behinderung ziviler Schiffe, die für die Republik Zypern im östlichen Mittelmeer Erdölprospektion betreiben, einzustellen; |
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39. |
fordert die Türkei mit Nachdruck auf sicherzustellen, dass die Rechte aller Flüchtlinge auf Zypern geachtet werden, auch die Rechte religiöser Minderheiten, und dass sie ihre Religionsrechte frei ausüben können; betont in Bezug auf die Gemeinschaft der katholischen Maroniten, dass dieser die entsprechenden Freiheiten in allen vier Maronitendörfern gewährt werden sollten; |
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40. |
begrüßt die Reaktivierung des Ausschusses für die Vermissten und fordert die Türkei auf, in dieser humanitären Frage angemessene Maßnahmen zu ergreifen; |
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41. |
lobt die diplomatischen Anstrengungen zur Normalisierung der Beziehungen zu Armenien und fordert die türkische Regierung nachdrücklich auf, die Grenze zu Armenien zu öffnen; fordert die Große Nationalversammlung der Türkei und das Parlament Armeniens auf, die einschlägigen Protokolle unverzüglich und, ohne dass Vorbedingungen gestellt werden, zu ratifizieren, was zur Erhöhung der regionalen Sicherheit und Stabilität in der Südkaukasusregion führen würde; |
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42. |
stellt fest, dass in Bezug auf die Verbesserung der bilateralen Beziehungen zwischen der Türkei und Griechenland geringe Fortschritte erzielt worden sind; fordert die Große Nationalversammlung der Türkei auf, die Drohung mit dem Casus Belli zurückzunehmen, und erwartet, dass die türkische Regierung die fortwährenden Verletzungen des griechischen Luftraums einstellt; |
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43. |
begrüßt die stetige Verbesserung der Beziehungen zum Irak und zur kurdischen Regionalregierung; betont erneut seinen Appell an die türkische Regierung, dafür Sorge zu tragen, dass bei eventuellen Operationen zur Bekämpfung des Terrorismus die territoriale Integrität des Irak sowie die Menschenrechte und das Völkerrecht uneingeschränkt eingehalten und zivile Opfer vermieden werden; |
Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Türkei
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44. |
nimmt den Beginn der Verhandlungen über den Beitritt der Türkei zur Energiegemeinschaft zur Kenntnis; begrüßt, dass die Türkei die zwischenstaatliche Vereinbarung über den Bau der Erdgaspipeline Nabucco unterzeichnet hat, deren Umsetzung weiterhin zu den obersten EU-Prioritäten für die Energiesicherheit gehört, und fordert die Öffnung des Energiekapitels in den Beitrittsverhandlungen; nimmt gleichzeitig die Zusammenarbeit der Türkei, Russlands und einiger EU-Mitgliedstaaten am Projekt South-Stream zur Kenntnis; |
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45. |
weist auf die Bedeutung der Türkei als ein Transit- und Zielland für die illegale Migration hin; fordert die türkische Regierung auf, unverzüglich Schritte einzuleiten, um sicherzustellen, dass die internationalen Rechte von Migranten und Asylsuchenden auf Schutz und Aufnahme eingehalten werden; nimmt die Wiederaufnahme der Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen zwischen der Europäischen Union und der Türkei zur Kenntnis und fordert die Türkei mit Nachdruck auf, in der Zwischenzeit die bestehenden bilateralen Rückübernahmeabkommen mit den Mitgliedstaaten uneingeschränkt umzusetzen; fordert die türkische Regierung auf, die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union im Rahmen ihres Migrationsmanagements, bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Verbrechens und des Menschenhandels zu verstärken; nimmt in diesem Zusammenhang die Bemühungen der Türkei um den Abschluss einer Arbeitsvereinbarung mit FRONTEX zur Kenntnis; |
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46. |
stellt fest, dass die Türkei eine immer aktivere Außenpolitik betreibt, und würdigt ihre Anstrengungen, zu Lösungen in verschiedenen Krisenregionen beizutragen; fordert die türkische Regierung auf, die Koordinierung ihrer Außenpolitik mit der Europäischen Union zu intensivieren, insbesondere was den Iran betrifft; erkennt die Rolle der Türkei als eines wichtigen Partners der Europäischen Union mit Blick auf die Verwirklichung der außenpolitischen Ziele der Europäischen Union in der Schwarzmeerregion, in Zentralasien und im ganzen Nahen Osten an; fordert die Kommission und den Rat auf, das Potenzial der engen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei in diesen Regionen besser auszuschöpfen; |
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47. |
begrüßt den anhaltend geleisteten Beitrag der Türkei zur Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und zu den NATO-Operationen; bedauert jedoch, dass die strategische Zusammenarbeit zwischen NATO und Europäischer Union, die über die Berlin-Plus-Vereinbarungen hinausgeht, weiter durch die Einwände der Türkei blockiert wird, was nachteilige Folgen für den Schutz des eingesetzten EU-Personals hat, und fordert die Türkei nachdrücklich auf, diese Einwände möglichst rasch aufzugeben; |
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48. |
fordert die türkische Regierung erneut auf, das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs zu unterzeichnen und ratifizieren zu lassen, wodurch die Türkei noch stärker zum weltweiten multilateralen System beitragen und sich noch intensiver in diesem System engagieren würde; |
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49. |
fordert die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, die Synergien zwischen der Außenpolitik der Europäischen Union und der Türkei zu analysieren und intensiveren Gebrauch von ihnen zu machen, um zur Sicherheit und Stabilität in der Welt beizutragen; |
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50. |
drängt die Türkei, sich pragmatisch zu verhalten und alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die Verhandlungen zwischen den Führern der griechischen und türkischen Zyprer, die nunmehr eine entscheidende Phase erreichen, erfolgreich verlaufen; stellt fest, dass dies möglicherweise die letzte Chance ist, eine Lösung für die seit langem währende Teilung der Insel zu finden; begrüßt die vom Generalsekretär der Vereinten Nationen geäußerte Anerkennung der von den politischen Führern der beiden Gemeinschaften auf Zypern, Herrn Christofias und Herrn Talat, unternommenen energischen Anstrengungen, eine umfassende Lösung zu erzielen; |
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51. |
ist der Ansicht, dass die Lösung der Zypernfrage mehr Stabilität, Wohlstand und Sicherheit im östlichen Mittelmeer zur Folge haben und die rasche Verbesserung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der NATO ermöglichen sowie die Blockade des Beitrittsprozesses der Türkei zur Europäischen Union aufheben wird; schlägt daher vor, dass sich die Türkei den anderen Schutzmächten, Griechenland und dem Vereinigten Königreich, anschließt und zusichert, dass sie jede Vereinbarung unterstützen wird, die von Herrn Christofias und Herrn Talat in Bezug auf die Wiedervereinigung Zyperns erzielt werden kann und die Zustimmung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen erhält; |
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52. |
nimmt den Sonderbericht Nr. 16/2009 des Rechnungshofs zur Kenntnis, in dem mehrere Schwachstellen bei der Verwaltung der Heranführungshilfe für die Türkei genannt werden; stellt allerdings fest, dass der Bewertung des Hofs zufolge bei den geprüften Projekten die geplanten Outputs erbracht wurden und die Ergebnisse wahrscheinlich nachhaltig sein werden; fordert die Kommission auf, bei Hilfsleistungen im Rahmen des Instruments für die Heranführungshilfe die Empfehlungen aus dem Bericht des Rechnungshofs umzusetzen, insbesondere Ziele und somit Projekte im Einklang mit den Beitrittskriterien vorrangig zu behandeln; fordert die Kommission vor allem auf, eine Bewertung des gesamten Programms der Heranführungshilfe vorzunehmen und ihm über dessen Durchführung Bericht zu erstatten; |
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53. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Generalsekretär des Europarats, dem Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Regierung und dem Parlament der Republik Türkei zu übermitteln. |
(1) ABl. C 306 E vom 15.12.2006, S. 284.
(2) ABl. C 263 E vom 16.10.2008, S. 452.
(3) ABl. C 279 E vom 19.11.2009, S. 57.
(4) Angenommene Texte, P6_TA(2009)0134.
(5) ABl. L 51 vom 26.2.2008, S. 4.
Donnerstag, 11. Februar 2010
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16.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 341/67 |
Donnerstag, 11. Februar 2010
Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor
P7_TA(2010)0030
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Februar 2010 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der von HOSPEEM und EGÖD geschlossenen Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor (KOM(2009)0577)
2010/C 341 E/13
Das Europäische Parlament,
in Kenntnis des Vorschlags der Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der von der Europäischen Arbeitgebervereinigung für Kliniken und Gesundheitswesen (HOSPEEM) und dem Europäischen Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst (EGÖD) geschlossenen Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor (KOM(2009)0577),
gestützt auf Artikel 153 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 155 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere Artikel 31 Absatz 1,
unter Hinweis auf die Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (1),
unter Hinweis auf die Richtlinie 89/655/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (Zweite Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (2),
unter Hinweis auf die Richtlinie 89/656/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (Dritte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (3),
unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Siebte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (4),
in Kenntnis der von HOSPEEM und EGÖD geschlossenen Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor,
unter Hinweis darauf, dass die Rahmenvereinbarung einen an die Kommission gerichteten gemeinsamen Antrag enthält, die Vereinbarung durch einen Beschluss des Rates auf Vorschlag der Kommission in Einklang mit Artikel 155 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union durchzuführen,
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Februar 2005 zur Förderung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (5),
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2006 mit Empfehlungen an die Kommission zum Schutz der in Europa im Gesundheitsbereich tätigen Arbeitnehmer vor durch Blut übertragbaren Infektionen aufgrund von Verletzungen mit Injektionsnadeln (6),
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2008 zu der Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007–2012 (7),
gestützt auf Artikel 84 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,
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A. |
in der Erwägung, dass Verletzungen mit Injektionsnadeln zur Übertragung von mehr als 20 lebensbedrohlichen Viren führen können, unter anderem von Hepatitis B, Hepatitis C und HIV/Aids, und somit ein ernstes Problem für die Gesundheit darstellen, |
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B. |
in der Erwägung, dass Verletzungen mit Injektionsnadeln und andere Verletzungen durch scharfe/spitze medizinische Instrumente für Arbeitnehmer im Gesundheitswesen in ganz Europa eines der größten und häufigsten Risiken darstellen; in der Erwägung, dass im Krankenhaus- und Gesundheitssektor tätige Personen häufig der Gefahr von Infektionen ausgesetzt sind, die infolge von Verletzungen aufgrund der Verwendung von Injektionsnadeln oder anderen scharfen/spitzen Instrumenten übertragen werden, |
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C. |
in der Erwägung, dass unabhängige Studien bewiesen haben, dass die Mehrzahl der Verletzungen mit Injektionsnadeln durch bessere Schulung, bessere Arbeitsbedingungen und den generellen Gebrauch von sichereren medizinischen Geräten mit integrierten Schutzmechanismen vermeidbar ist, |
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D. |
in der Erwägung, dass es Schätzungen von Sachverständigen zufolge jährlich in der Europäischen Union zu mehr als 1 Million Nadelstichverletzungen kommt, |
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E. |
in der Erwägung, dass die psychologischen und emotionalen Folgen einer Nadelstichverletzung bzw. einer Verletzung mit einem anderen scharfen/spitzen Gegenstand, selbst wenn es zu keiner Infektion kommt, enorm sein können, da die Arbeitnehmer und ihre Familien in Bezug auf die gesundheitlichen Folgen der Verletzung über mehrere Monate hinweg in Ungewissheit leben, |
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F. |
in der Erwägung, dass die Initiative, eine legislative Lösung zu finden, um das in der Krankenversorgung in Europa tätige Personal vor potenziell lebensgefährlichen durch Blut übertragbaren Infektionen aufgrund von Verletzungen mit Injektionsnadeln und anderen scharfen/spitzen medizinischen Instrumenten zu schützen, auf seine oben genannte Entschließung vom 6. Juli 2006 zurückgeht, |
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G. |
in der Erwägung, dass es einen beträchtlichen Personalmangel im Gesundheitswesen gibt und dass Studien nahelegen, dass einer der Hauptgründe, warum eine berufliche Tätigkeit im Gesundheitssektor als wenig attraktiv gilt, die erheblichen Gesundheitsrisiken sind, denen die Beschäftigten täglich ausgesetzt sind; ferner in der Erwägung, dass im Europäischen Wettbewerbsbericht 2004 der immer größere Personalmangel im Gesundheitssektor als eine Frage von besonderer Bedeutung für die Europäische Union genannt wird, |
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H. |
in der Erwägung, dass mit dem Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der im Krankenhaus- und Gesundheitssektor tätigen Arbeitnehmer geleistet wird, |
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I. |
in der Erwägung, dass es notwendig ist, ein höchstmögliches Maß an Sicherheit im Arbeitsumfeld in Krankenhäusern und überall dort, wo Gesundheitsfürsorge geleistet wird, sicherzustellen, |
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J. |
in der Erwägung, dass Rechtsvorschriften im sozialen Bereich keine unnötigen administrativen, finanziellen und rechtlichen Auflagen vorschreiben sollten, die der Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen entgegenstehen könnten, |
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1. |
begrüßt es, dass die Kommission das Parlament um seine Stellungnahme ersucht hat, zumal dies eine Frage ist, mit der sich das Parlament seit vielen Jahren eingehend befasst; |
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2. |
erkennt an, dass im Vorschlag für eine Richtlinie des Rates die wichtigsten in seiner oben erwähnten Entschließung vom 6. Juli 2006 getroffenen Feststellungen berücksichtigt werden; |
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3. |
begrüßt es, dass die Rahmenvereinbarung gleichberechtigt in Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Arbeitgebervereinigung für Kliniken und Gesundheitswesen (HOSPEEM) und dem Europäischen Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst (EGÖD), die von der Kommission als europäische Sozialpartner im Krankenhaus- und Gesundheitssektor anerkannt werden, ausgearbeitet wurde; |
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4. |
begrüßt es, dass die Rahmenvereinbarung eine Klausel über „Mindeststandards“ enthält, von der bestehende und künftige nationale und gemeinschaftliche Bestimmungen, die für die Arbeitnehmer günstiger sind, unberührt bleiben; weist darauf hin, dass es den Mitgliedstaaten und/oder den Sozialpartnern freistehen sollte und dass diese dazu ermutigt werden sollten, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, die für die in diesem Sektor Beschäftigten günstiger sind; |
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5. |
empfiehlt, dass die im Vorschlag für eine Richtlinie definierten Maßnahmen dringend angenommen und umgesetzt werden, da die betreffenden Arbeitnehmer seit der ersten Befassung der Kommission mit dieser sehr ernsten Angelegenheit vor über fünf Jahren auf Fortschritte warten; |
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6. |
fordert die Kommission auf, Leitlinien zur Vereinbarung auszuarbeiten und zu veröffentlichen und so deren reibungslose Umsetzung in allen Mitgliedstaaten zu unterstützen; |
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7. |
fordert die Kommission auf, die Anwendung der Vereinbarung zu überwachen und das Europäische Parlament regelmäßig über deren Umsetzung zu informieren; |
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8. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Sozialpartnern, die die Rahmenvereinbarung unterzeichnet haben, zu übermitteln. |
(1) ABl. L 183 vom 29.6.1989, S. 1.
(2) ABl. L 393 vom 30.12.1989, S. 13.
(3) ABl. L 393 vom 30.12.1989, S. 18.
(4) ABl. L 262 vom 17.10.2000, S. 21.
(5) ABl. C 304 E vom 1.12.2005, S. 400.
(6) ABl. C 303 E vom 13.12.2006, S. 754.
(7) ABl. C 41 E vom 19.2.2009, S. 14.
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16.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 341/69 |
Donnerstag, 11. Februar 2010
Venezuela
P7_TA(2010)0031
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Februar 2010 zu Venezuela
2010/C 341 E/14
Das Europäische Parlament,
unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in Venezuela, insbesondere seine Entschließungen vom 7. Mai 2009, 23. Oktober 2008 und vom 24. Mai 2007,
gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
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A. |
in der Erwägung, dass die Freiheit und die Unabhängigkeit der Medien ein wesentlicher Bestandteil des Grundrechtes auf freie Meinungsäußerung sind, wie es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist, |
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B. |
in der Erwägung, dass die Freiheit der Medien angesichts ihrer wesentlichen Rolle für die Gewährleistung der freien Bekundung von Meinungen und Ideen von überragender Bedeutung für die Demokratie und die Achtung der Grundfreiheiten ist; in der Erwägung, dass die Freiheit der Medien der Achtung der Rechte von Minderheiten – einschließlich von Kräften der politischen Opposition – gebührend Rechnung tragen muss und zur effektiven Mitwirkung der Bevölkerung am demokratischen Prozess beiträgt, damit freie und faire Wahlen abgehalten werden können, |
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C. |
in der Erwägung, dass das Recht der Öffentlichkeit auf Information aus pluralistischen Quellen für jede demokratische Gesellschaft und für die Mitwirkung der Bürger am politischen und sozialen Leben eines Landes von grundlegender Bedeutung ist, |
|
D. |
in der Erwägung, dass die mit dem Gesetz über die soziale Verantwortung von Rundfunk und Fernsehen sämtlichen Medien auferlegte Verpflichtung, die Reden des Staatschefs in voller Länge auszustrahlen, nicht diesen pluralistischen Grundsätzen entspricht, |
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E. |
in der Erwägung, dass in den Artikeln 57 und 58 der venezolanischen Verfassung die Meinungs-, Kommunikations- und Informationsfreiheit gewährleistet werden, |
|
F. |
in der Erwägung, dass sich die Medien an die gesetzlichen Vorschriften halten müssen; in der Erwägung, dass die Schließung eines Nachrichtenmediums das allerletzte Mittel und eine Maßnahme sein sollte, die nur dann umgesetzt werden sollte, wenn sämtliche Garantien für ein ordentliches Verfahren – einschließlich des Rechts auf Verteidigung und Berufung vor unabhängigen Gerichten – vorhanden sind, |
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G. |
unter Hinweis darauf, dass im Mai 2007 dem Sender „Radio Caracas Televisión“ von Staatspräsident Hugo Chávez die Frequenz entzogen wurde und der Kanal gezwungen wurde, internationalen Status anzunehmen, um in der Lage zu sein, seine Sendungen über Kabelfernsehen auszustrahlen, |
|
H. |
in der Erwägung, dass die ersten Proteste der Studentenbewegung begannen, als dem Kanal die Frequenz entzogen worden war, |
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I. |
in der Erwägung, dass die Regierung von Hugo Chávez am 1. August 2009 die Schließung von 34 Radiokanälen anordnete, indem er sich weigerte, ihre Lizenzen zu erneuern, |
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J. |
in der Erwägung, dass Präsident Chávez im Januar 2010 die Schließung von RCTV International (RCTV-I) und fünf anderen Kabel- und Satellitenfernsehkanälen (TV Chile, Ritmo Son, Momentum, America TV und American Network) anordnete, nachdem sie es versäumten, die offizielle Rede des Präsidenten anlässlich des 52. Jahrestages des Sturzes von Perez Jimenez auszustrahlen; in der Erwägung, dass zwei Sender – America TV und RCTVI – noch immer nicht senden dürfen, |
|
K. |
in der Erwägung, dass diese neue Schließung eine neue Welle von Studentenprotesten ausgelöst hat, die von der Polizei in vielen Bundesstaaten und Städten des Landes unterdrückt wurden, und dass diese Ereignisse den Tod von zwei jungen Studenten in der Stadt Mérida und Dutzende von Verletzten zur Folge hatten, |
|
L. |
in der Erwägung, dass diese Maßnahmen bezwecken sollen, die Kontrolle über die Medien zu erlangen und sie zu knebeln, wenn nicht sogar die demokratischen Rechte der Meinungs- und Informationsfreiheit zu beschneiden, |
|
M. |
in der Erwägung, dass die OAS über die Interamerikanische Menschenrechtskommission die Warnung ausgesprochen hat, dass dieser neue Schritt, Fernseh- und Radiokanälen die Frequenz zu entziehen, beträchtliche Auswirkungen auf das Recht auf freie Meinungsäußerung hat, |
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N. |
in der Erwägung, dass Präsident Chávez vor kurzem erklärt hat, dass der Rückgriff auf Webseiten wie Twitter, die der Schaffung von sozialen Netzwerken dienen, sowie das Internet und das Versenden von Textnachrichten über Mobiltelefone mit dem Ziel, sein Regime zu kritisieren oder Widerstand zu leisten, „Terrorismus ist“, |
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O. |
in der Erwägung, dass die Reform des Gesetzes über Wissenschaft und Technologie, die gegenwärtig von der venezolanischen Nationalenversammlung erörtert wird, darauf abzielt, „Informationsnetzwerke“ auf eine Weise zu regulieren, die zu Zensur im Internet führen könnte, |
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P. |
in der Erwägung, dass Venezuela den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie die Amerikanische Menschenrechtskonvention unterzeichnet hat, |
|
Q. |
in der Erwägung, dass Venezuela das Land mit den größten Energiereserven in Lateinamerika ist und dass Maßnahmen wie die willkürliche Beschlagnahme und Enteignung, von denen einige EU-Interessen betreffen, die grundlegenden sozialen und wirtschaftlichen Rechte der Bürger untergraben, |
|
R. |
in der Erwägung, dass einige Präsident Chávez nahestehende Politiker wie Ramón Carrizález, Vizepräsident und Verteidigungsminister, Yubiri Ortega, Umweltministerin, und Eugenio Vázquez Orellana, Präsident der Zentralbank, vor kurzem ihren Rücktritt erklärt haben, |
|
S. |
unter Hinweis darauf, dass Venezuela nach dem von Transparency International für 2009 veröffentlichten Bericht eines der korruptesten Länder der Welt ist, |
|
T. |
in der Erwägung, dass das latente Klima der Unsicherheit und das Ausmaß von Kriminalität und Gewalt, die Venezuela und seine Hauptstadt Caracas in einen der gefährlichsten Orte der Welt verwandelt haben, unter der Bevölkerung Venezuelas Besorgnis auslöst, |
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U. |
unter Hinweis darauf, dass die zahlreichen Beleidigungen, Drohungen und Angriffe, die Präsident Chávez gegen nationale und internationale Persönlichkeiten gerichtet hat, zu Unbehagen geführt haben und die Quelle einer beträchtlichen Zahl unnötiger Spannungen gewesen sind, die in einigen Fällen sogar zu einer Anordnung zur Mobilisierung der Streitkräfte mit Blick auf einen möglichen Krieg mit Kolumbien geführt haben, |
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1. |
ist entsetzt über den Tod der beiden Studenten Yonisio Carrillo und Marcos Rosales während der Proteste in Mérida und fordert die staatlichen Stellen auf, eine Untersuchung der Gründe durchzuführen, warum diese jungen Männer getötet wurden, und fordert, dass die Schuldigen vor Gericht gestellt werden; |
|
2. |
bedauert den Beschluss der Regierung, die Ausstrahlung bestimmter Sender in Venezuela nicht mehr zu gestatten, und fordert ihre Wiederzulassung; |
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3. |
ruft die venezolanischen Regierungsstellen dazu auf, diesen Beschluss sowie die Verpflichtung zur Ausstrahlung der Reden des Staatschefs in voller Länge zu überdenken; |
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4. |
erinnert die Regierung der Bolivarischen Republik Venezuela an ihre Verpflichtung, die Ausdrucks- und Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit zu achten, da sie dazu nach ihrer eigenen Verfassung und nach den verschiedenen internationalen und regionalen Übereinkommen und Chartas, die Venezuela unterzeichnet hat, verpflichtet ist; |
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5. |
fordert von der Regierung Venezuelas, im Namen des Grundsatzes der Unparteilichkeit des Staates allen Medienunternehmen einschließlich des Internet unabhängig davon, ob sie im privaten oder öffentlichen Besitz sind, und ohne Rücksicht auf politische oder ideologische Erwägungen eine rechtliche Gleichbehandlung zu gewährleisten; |
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6. |
ist der Ansicht, dass die venezolanischen Medien eine pluralistische Abdeckung des politischen und sozialen Lebens in Venezuela gewährleisten sollten; |
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7. |
vertritt die Ansicht, dass die „Nationale Kommission für Telekommunikation“ ihre Unabhängigkeit von politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme unter Beweis stellen und auf einen ausgewogenen Pluralismus achten sollte; |
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8. |
fordert die venezolanische Regierung auf, sich für die Werte der Rechtsstaatlichkeit zu engagieren und das Recht auf freie Meinungsäußerung – auch im Internet – und die Versammlungsfreiheit zu fördern, zu schützen und zu achten; |
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9. |
weist darauf hin, dass es in einer Demokratie gemäß der Interamerikanischen Demokratie- Charta der Organisation Amerikanischer Staaten zusätzlich zu einer klaren und notwendigen Legitimität des Ursprungs, die sich auf Wahlen stützt und bei diesen erworben wird, auch eine legitime Ausübung der Macht auf der Grundlage der Achtung des Pluralismus, der geltenden Regeln, der geltenden Verfassung, der Gesetze und der Rechtsstaatlichkeit als Garanten einer uneingeschränkt funktionsfähigen Demokratie geben muss, was notwendigerweise die Achtung der friedlichen und demokratischen Opposition einschließen muss, insbesondere dann, wenn diese Opposition aus Wahlen hervorgegangen ist und sich auf ein Mandat der Bevölkerung stützt; |
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10. |
ist zutiefst besorgt über die autoritären Tendenzen der Regierung von Präsident Hugo Chávez, bei deren Vorgehen es sich um Maßnahmen zur Schwächung der demokratischen Opposition und zur Einschränkung der Rechte und Freiheiten der Bürger handelt; |
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11. |
fordert die venezolanische Regierung auf, mit Blick auf die Parlamentswahlen am 26. September 2010 die Regeln der Demokratie und die Grundsätze der Meinungs-, Versammlungs-, Vereinigungs- und Wahlfreiheit zu achten; |
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12. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik, der Regierung und der Nationalversammlung der Bolivarischen Republik Venezuela, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika und dem Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten zu übermitteln. |
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16.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 341/72 |
Donnerstag, 11. Februar 2010
Madagaskar
P7_TA(2010)0032
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Februar 2010 zur Lage auf Madagaskar
2010/C 341 E/15
Das Europäische Parlament,
unter Hinweis auf die Artikel 8 und 9 der Abkommen von Cotonou über den politischen Dialog beziehungsweise die Achtung der Menschenrechte,
unter Hinweis auf die am 3. Dezember 2009 von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP/EU in Luanda angenommenen Entschließung,
unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu Madagaskar und insbesondere auf seine Entschließung vom 7. Mai 2009 zur Lage auf Madagaskar,
in Kenntnis der Aussetzung der Mitgliedschaft Madagaskars bei der Entwicklungsgemeinschaft Südliches Afrika (SADC) und der Afrikanischen Union,
in Kenntnis des Standpunktes der Afrikanischen Union, die am 2. Februar 2010 das illegale Regime auf Madagaskar aufgefordert hat, mit den Versuchen aufzuhören, einseitige Lösungen für die Krise vorschreiben zu wollen, und die die Notwendigkeit bekräftigt, die Institutionen des vertragsmäßigen Übergangs gemäß der Charta von Maputo und der Zusatzakte von Addis Abeba einzusetzen,
in Kenntnis des Standpunktes des Sicherheits- und Verteidigungsorgans der Entwicklungsgemeinschaft Südliches Afrika vom 15. Januar 2010, in dem die internationale Gemeinschaft aufgefordert wird, die Projekte von Andry Rajoelina zurückzuweisen, der sich über die Vereinbarungen zur Aufteilung der Macht hinwegsetzen und für März 2010 Parlamentswahlen einberufen will,
in Kenntnis der Entscheidung der Vereinigten Staaten von Amerika, Madagaskar aufgrund seiner politischen Lage nicht länger in den Genuss der Vorteile des AGOA-Gesetzes (African Growth and Opportunity Act) gelangen zu lassen,
in Kenntnis der Abkommen von Maputo vom 8. und 9. August 2009 und der Zusatzakte von Addis Abeba vom 6. November 2009, die alle von den vier Führern der politischen Bewegungen in Madagaskar unterzeichnet wurden,
gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
|
A. |
in Erwägung der anhaltenden politischen Instabilität, die seit dem Staatsstreich auf Madagaskar herrscht und die Insel sowohl auf sozioökonomischer als auch auf humanitärer Ebene in eine prekäre Lage gebracht hat; |
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B. |
in der Erwägung, dass der vom Militär gestützte Führer von Madagaskar, Andry Rajoelina, sich am 18. Dezember 2009 von den Verhandlungen mit den politischen Gruppierungen in Madagaskar über die Aufteilung der Macht zurückgezogen hat; |
|
C. |
in der Erwägung, dass Andry Rajoelina am 18. Dezember 2009 den ehemaligen Militäroffizier Colonel Albert Camille Vital zum Ministerpräsidenten ernannt hat; |
|
D. |
in der Erwägung, dass die oppositionellen Gruppen einschließlich jener Gruppen, die vom früheren Präsidenten Marc Ravalomanana angeführt werden, die Ernennung von Colonel Albert Camille Vital zum Ministerpräsidenten als rechtswidrige Handlung eines illegalen Machthabers verurteilt haben; |
|
E. |
in Erwägung der allenthalben festzustellenden Verstöße gegen die Menschenrechte, die Belästigung und willkürliche Inhaftierung von Abgeordneten, religiösen Amtsträgern und Mitgliedern der Zivilgesellschaft sowie in Erwägung der Plünderungen der Kirchen und der Einschüchterung der Presse; |
|
F. |
in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft einen Ausstieg aus der Krise mit Hilfe von Verhandlungen befürwortet hat, wobei diese Krise sich zur Zeit in einem Zustand der bewussten Blockade befindet und das herrschende rechtswidrige Regime die internationale Gemeinschaft weiterhin herausfordert; |
|
G. |
in der Erwägung, dass die Europäische Union in Anwendung von Artikel 96 des Abkommens von Cotonou am Montag, dem 6. Juli 2009 einen Konsultationsprozess mit Madagaskar eingeleitet und damit einen Dialog eröffnet hat, mit dessen Hilfe geeignete Lösungen für die politischen Probleme des Landes gefunden werden sollen; |
|
H. |
in der Erwägung, dass die Bevölkerung von Madagaskar die Möglichkeit haben soll und muss, über ihre Zukunft zu entscheiden und über sich selbst zu bestimmen; |
|
I. |
in der Erwägung, dass dieses herrschende rechtswidrige Regime die Exekutive, die Legislative, die Justiz und die Medien monopolisiert; |
|
J. |
in der Erwägung, dass Andry Rajoelina seine Entschlossenheit angekündigt hat, unter Missachtung des Wahlkalenders und ohne Konsultation der Bevölkerung des Landes, wie sie von der Charta von Maputo und von der Zusatzakte von Addis Abeba vorgesehen sind, einseitig Parlamentswahlen zu organisieren; |
|
K. |
in der Erwägung, dass dem IWF zufolge die finanzielle Unterstützung von Geldgebern zugunsten von Madagaskar 50 % des nationalen Haushaltes ausgemacht hat und dass die Europäische Union ihre Entwicklungshilfe ausgesetzt hat, bis eine demokratische Lösung für die derzeitige Krise gefunden wird; |
|
L. |
in der Erwägung, dass der größte Teil der Bevölkerung über weniger als einen Dollar je Tag zum Leben verfügt, dass 7 000 Kinder gefährlich unterernährt sind und dass sich die Lage seit Beginn der politischen Krise weiter verschärft hat; |
|
M. |
in der Erwägung, dass die Regierung ein Dekret erlassen hat, mit dem die Ausfuhr unbehandelter und gefährdeter Hölzer legalisiert wird, was zu einer Bedrohung der Artenvielfalt des Landes führt, die für immer verloren gehen kann; |
|
1. |
bekräftigt seine energische Verurteilung des Prozesses der Machtergreifung auf Madagaskar durch Andry Rajoelina unter offenkundiger Verletzung der Bestimmungen der Verfassung des Landes, was somit zweifellos einem Staatsstreich entspricht; |
|
2. |
verurteilt nachdrücklich den Beschluss von Andry Rajoelina, die Ernennung von Eugene Mangalaza zum Ministerpräsidenten zu annullieren, nachdem dieser im Zuge einer Vereinbarung über die Aufteilung der Macht zwischen allen politischen Parteien im Oktober 2009 ernannt worden war; |
|
3. |
verurteilt nachdrücklich die Entscheidung von Andry Rajoelina, die dritte Verhandlungsrunde in Maputo im Dezember zu boykottieren und sich von den Gesprächen über die Machtaufteilung zurückzuziehen; |
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4. |
fordert eindringlich die Umsetzung der in Maputo und in Addis Abeba unterzeichneten Vereinbarungen, die zur Wiederherstellung einer verfassungsmäßigen Regierung führen sollen; |
|
5. |
verurteilt die systematische Unterdrückung der Opposition, die Zensur der Medien sowie die Einschüchterung und systematische Inhaftierung von Journalisten, die Inhaftierungen und Folterungen von Angehörigen der Zivilgesellschaft und von Politikern und die ohne Anschuldigung erfolgte Inhaftierung zahlreicher Personen an nicht bekannten Orten; fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen und die Aufhebung aller gegen sie eingeleiteten Gerichtsverfahren; |
|
6. |
bekundet seine ernsthafte Besorgnis angesichts des Verschwindens mehrerer hundert Personen, darunter etwa hundert Kinder und Jugendliche; |
|
7. |
fordert eine unabhängige internationale Untersuchung aller politischen Morde in Madagaskar, aller Menschenrechtsverletzungen und aller Unterdrückungsmaßnahmen, die von den Sicherheitskräften und der Armee begangen wurden; |
|
8. |
lehnt jeden Versuch von Andry Rajoelina, im März 2010 einseitig Wahlen zu organisieren, ab und unterstützt ausschließlich Wahlen, die von einer auf Konsens beruhenden und alle politischen Gruppierungen einbeziehenden Regierung vorbereitet werden, wie dies in der Charta von Maputo und in der Zusatzakte von Addis Abeba vorgesehen ist, wobei diese Wahlen dem Wahlkalender entsprechen müssen und ihnen eine Konsultation der Landesbevölkerung vorangegangen sein muss; fordert demnach die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine Wahlbeobachtungsmission nur in dem von den Abkommen von Maputo und Addis Abeba festgelegten Rahmen zu entsenden; |
|
9. |
bekundet seine Überzeugung, dass das Abkommen von Maputo und die Zusatzakte von Addis Abeba zu Madagaskar den einzig möglichen Rahmen für eine Lösung der politischen Krise auf Madagaskar darstellen; vertritt ferner die Auffassung, dass ein konstruktiver Dialog der einzig gangbare Weg für eine politische Lösung der Krise ist; |
|
10. |
fordert eine zügige Einsetzung des Prozesses zur Entwaffnung und Auflösung der Milizen im Hinblick auf die Wiederherstellung einer republikanischen Armee; |
|
11. |
fordert für den Fall einer Nichteinhaltung der in Maputo und Addis Abeba eingegangenen Verpflichtungen, dass selektiv individuelle und gezielte Sanktionen gegen die derzeitigen Führer der Hohen Übergangsbehörde, die eine bewusste Blockadepolitik betreiben, eingeleitet werden; |
|
12. |
fordert die Einleitung gerichtlicher Verfahren gegen mutmaßliche Urheber von Plünderungen von Privateigentum, von öffentlichem Eigentum und der natürlichen Ressourcen von Madagaskar; fordert jede Übergangsregierung Madagaskars auf, mit keinem anderen Land und mit keinem Unternehmen Vereinbarungen oder Verträge über die natürlichen Reichtümer und den nationalen Besitzstand abzuschließen, bis Wahlen stattgefunden haben und die Bevölkerung des Landes einer neuen Regierung ein rechtmäßiges Mandat erteilt hat; |
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13. |
fordert die internationale Gemeinschaft und die Europäische Union auf, ihre humanitäre Unterstützung zugunsten der Bevölkerung von Madagaskar auszuweiten; erinnert daran, dass die allmähliche Wiederherstellung der Programme zur Zusammenarbeit mit Madagaskar gemäß der Charta von Maputo und der Zusatzakte von Addis Abeba dem Aufbau der Institutionen des vertragsmäßigen Übergangs der auf Konsens beruhenden und alle politischen Gruppierungen einbeziehenden Regierung sowie einer vollständigen Beachtung aller demokratischen Grundsätze und Grundfreiheiten unterliegt; |
|
14. |
unterstützt die Bemühungen des ehemaligen Präsidenten der Republik Mosambik, Joachim Chissano, der in diesem Prozess als Vermittler der Entwicklungsgemeinschaft Südliches Afrika tätig ist, und fordert die vier politischen Gruppierungen in Madagaskar auf, unverzüglich an den Verhandlungstisch zurückzukehren, um einen politischen Zeitplan für faire, demokratische und transparente Wahlen im Laufe des Jahres 2010 zu vereinbaren; |
|
15. |
fordert die Afrikanische Union, die Entwicklungsgemeinschaft Südliches Afrika und die internationale Kontaktgruppe auf, den Übergangsprozess zu einem guten Ende zu führen; |
|
16. |
fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament über die Entwicklung des laufenden Konsultationsprozesses mit Madagaskar im Zuge der Anwendung von Artikel 96 des Abkommens von Cotonou zu berichten; |
|
17. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin und Hohen Vertreterin der Europäischen Union, der Europäischen Kommission, dem Rat der Europäischen Union, dem AKP-EU-Rat, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Entwicklungsgemeinschaft Südliches Afrika, Präsident Joaquim Chissano und der Kommission der Afrikanischen Union zu übermitteln. |
|
16.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 341/75 |
Donnerstag, 11. Februar 2010
Birma
P7_TA(2010)0033
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Februar 2010 zu Birma
2010/C 341 E/16
Das Europäische Parlament,
unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 27. April 2009 zu Birma/Myanmar und den gemeinsamen Standpunkt des Rates zur Erneuerung der restriktiven Maßnahmen gegen Birma,
unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19. Juni 2009 bezüglich einer Erklärung zu Birma/Myanmar,
unter Hinweis auf die Erklärung des Ratsvorsitzes vom 11. Juni 2009 im Namen der Europäischen Union zu den Karen-Zivilisten, die aus Birma/Myanmar fliehen,
unter Hinweis auf die Erklärung des Ratsvorsitzes der Europäischen Union vom 23. Februar 2009, in der zu einem umfassenden Dialog zwischen den Behörden und den demokratischen Kräften in Birma/Myanmar aufgerufen wird,
in Kenntnis der Resolution Nr. 64/238 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 23. Dezember 2009 zur Lage der Menschenrechte in Myanmar,
unter Hinweis auf die Erklärung des Ratsvorsitzes vom 14. Mai 2009 im Namen der Europäischen Union zur Inhaftierung von Daw Aung San Suu Kyi,
in Kenntnis der Erklärung des Präsidenten der ASEAN vom 11. August 2009 zu Myanmar,
unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu Birma/Myanmar,
gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
|
A. |
in der Erwägung, dass sich die Menschenrechtslage in Birma/Myanmar kontinuierlich verschlechtert hat, dass die politische Unterdrückung weiter eskaliert ist und dass die grundlegenden Freiheiten der birmanischen Bevölkerung systematisch verletzt werden, |
|
B. |
in der Erwägung, dass das Militär seine Menschenrechtsverletzungen gegenüber Zivilisten in ethnischen Konfliktgebieten einschließlich außergerichtlichen Ermordungen, Zwangsarbeit und sexueller Gewalt unvermindert fortsetzt, |
|
C. |
in der Erwägung, dass das Regime in Birma in großem Umfang und systematisch die Zwangsrekrutierung von Kindersoldaten fortsetzt, |
|
D. |
in der Erwägung, dass Berichten zufolge in Birma 2 177 politische Gefangene, darunter 14 Reporter, inhaftiert sind, und dass mehr als 230 buddhistische Mönche, die an den Protesten im Jahre 2007 beteiligt waren, nach wie vor inhaftiert sind, |
|
E. |
in der Erwägung, dass im Herbst 2010 Birma/Myanmar die ersten Parlamentswahlen seit zwei Jahrzehnten in stattfinden sollen, |
|
F. |
in der Erwägung, dass die Wahlen auf einer von der Armee entworfenen Verfassung beruhen werden, deren Legitimität allenthalben in Zweifel gezogen wird; in der Erwägung ferner, dass diese neue Verfassung Wahlen im Jahre 2010 vorsieht, um fünf Jahrzehnte der Militärherrschaft zu rechtfertigen, und dem Militär 25 % der Sitze im Parlament einräumt, |
|
G. |
in der Erwägung, dass der neuen Verfassung zufolge Aung San Suu Kyi, der Führer der Nationalen Liga für Demokratie (NLD) und Friedensnobelpreisträger, von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen wird; in der Erwägung ferner, dass einige Oppositionsparteien und ethnische Minderheiten erklärt haben, dass sie die Wahlen boykottieren werden, während die NLD den Ausgang der Wahlen nicht akzeptieren wird, wenn es nicht zuvor zu einem Dialog zur Überarbeitung der Verfassung kommt, |
|
H. |
in der Erwägung, dass Ngwe Soe Lin am 28. Januar 2010 zu 13 Jahren Haft verurteilt wurde, weil er für die ausländische Nachrichtenagentur Democratic Voice of Burma tätig war, und Hla Hla Win am 30. Dezember 2009 aufgrund vergleichbarer Anschuldigungen zu 27 Jahren Haft verurteilt wurde, |
|
I. |
in der Erwägung, dass die fortgesetzte Maßregelung in Bezug auf politische Meinungsverschiedenheiten als ein Versuch der Junta gesehen werden muss, im Vorfeld der für Ende dieses Jahres vorgesehenen nationalen Wahlen eine größere Kontrolle über die Medien zu erlangen, |
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J. |
in der Erwägung, dass Daw Aung San Suu Kyi am 11. August 2009 zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, ein Urteil, das von den birmanischen Behörden zu 18 Monaten Hausarrest umgewandelt wurde; in der Erwägung ferner, dass ihre Rechtsanwälte beim Obersten Gericht von Birma gegen dieses Urteil Berufung eingelegt haben; in der Erwägung ferner, dass der ungerechtfertigte Prozess und die ungerechtfertigte Verurteilung von Daw Aung San Suu Kyi von der internationalen Gemeinschaft nachdrücklich verurteilt wurden, |
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K. |
in der Erwägung, dass im Mai 2009 Attacken der Armee und der Armee der Demokratischen Karen-Buddhisten (DKBA) zur Verschleppung von Tausenden von Zivilisten und zur Vertreibung von schätzungsweise 5 000 Flüchtlingen nach Thailand geführt haben; in der Erwägung ferner, dass die ernsthafte Gefahr besteht, dass die Karen-Flüchtlinge nach ihrer Rückkehr schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen einschließlich Zwangsarbeit und Vergewaltigung durch Soldaten der Armee von Birma ausgesetzt sein werden, |
|
L. |
in der Erwägung, dass es schätzungsweise eine halbe Million intern verschleppter Personen in Ostbirma gibt, 140 000 Flüchtlinge in neun Flüchtlingslagern entlang der Grenze zu Thailand und mehr als 200 000 Rohingyas in Flüchtlingslagern leben oder über das südöstliche Bangladesh verstreut sind; in der Erwägung ferner, dass Millionen von birmanischen Migranten, Flüchtlingen und Asylsuchenden in Thailand, Indien, Bangladesh und Malaysia leben und gelegentlich Opfer von Menschenschleppern werden, |
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M. |
in der Erwägung, dass die Strafverfolgungsbehörden von Bangladesh ab dem 2. Januar 2010 auf bislang einmalige Art und Weise gegen nichtregistrierte Rohingya-Flüchtlinge vorgegangen sind, die sich außerhalb der zwei offiziellen Flüchtlingslager im Distrikt Cox’s Bazar niedergelassen hatten; in der Erwägung ferner, dass über 500 Rohingyas seitdem inhaftiert wurden und einige von ihnen über die birmanische Grenze zurück geschickt wurden, andere dagegen auf der Grundlage der Einwanderungsgesetze angeklagt und inhaftiert wurden, |
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N. |
in der Erwägung, dass mehr als 5 000 in Bangladesh ansässige Rohingya ihre Häuser verlassen und auf der Suche nach Sicherheit sich in das provisorische Lager Kutupalong in Ukhia begeben haben, das mittlerweile auf schätzungsweise 30 000 Flüchtlinge angeschwollen ist, die keine Lebensmittelhilfe erhalten und denen nunmehr der Zugang zur Existenzsicherung verwehrt wird, da sie festgenommen würden, wenn sie auf der Suche nach Arbeit das Lager verlassen würden, |
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1. |
verurteilt energisch die anhaltenden und systematischen Verstöße gegen die Menschenrechte, die Grundfreiheiten und die grundlegenden demokratischen Rechte der Bevölkerung von Birma/Myanmar; |
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2. |
bekundet seine ernsthafte Besorgnis angesichts des jüngsten Prozesses, des Urteils und der Verurteilung von Daw Aung San Suu Kyi und fordert ihre unverzügliche und bedingungslose Freilassung; verlangt, dass sie das Recht erhält, an den Wahlen teilzunehmen; |
|
3. |
nimmt den Beschluss der Regierung von Birma/Myanmar, Wahlen zu organisieren, zur Kenntnis, und besteht darauf, dass diese Wahlen nach den derzeitigen Voraussetzungen nicht als frei und demokratisch betrachtet werden können, und kritisiert vor allem den Umstand, dass Aung San Suu Kyi untersagt wird, als Kandidatin aufzutreten; |
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4. |
fordert die Regierung von Birma/Myanmar auf, unverzüglich einen eingehenden Dialog mit der Nationalen Liga für Demokratie sowie allen übrigen Oppositionsparteien und ethnischen Gruppierungen aufzunehmen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Vermittlungsbemühungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und seines Sonderberichterstatters zu den Menschenrechten in Birma/Myanmar; |
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5. |
fordert die Regierung von Birma/Myanmar nachdrücklich auf, unverzüglich die erforderlichen Schritte einzuleiten, um einen freien, fairen, transparenten und alle beteiligten Parteien einbeziehenden Wahlprozess auf der Grundlage internationaler Normen zu gewährleisten und dazu auch die erforderlichen Wahlgesetze in Kraft zu setzen und die Beteiligung aller Wähler und aller politischen Parteien im Wahlprozess zuzulassen und der Präsenz internationaler Beobachter zuzustimmen; |
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6. |
verurteilt die willkürlichen Anschuldigungen, die hinter den Verhaftungen politischer Oppositioneller gegen das birmanische Regime oder von Dissidenten stehen, insbesondere die fortgesetzte Unterdrückung und Einschüchterung der buddhistischen Mönche; drängt die birmanischen Behörden darauf, auf weitere politisch motivierte Verhaftungen zu verzichten und alle Inhaftierten aus Gewissensgründen einschließlich der Mönche unverzüglich und bedingungslos und unter vollständiger Wiederherstellung ihrer politischen Rechte freizulassen; |
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7. |
verurteilt die Beschränkungen der Versammlungsfreiheit, der Vereinigungsfreiheit sowie der Bewegungs- und Ausdrucksfreiheit in Birma/Myanmar; fordert die birmanischen Behörden nachdrücklich auf, diese Beschränkungen aufzuheben, auch diejenigen, die freien und unabhängigen Medien auferlegt wurden; |
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8. |
bekundet seine Besorgnis angesichts der fortgesetzten Diskriminierungen, Menschenrechtsverletzungen, Gewalt, der anhaltenden Kinder- und Zwangsarbeit, der Verschleppungen und der unterschiedlichen Formen von Unterdrückung, unter denen zahlreiche ethnische und religiöse Minderheiten leiden, und fordert die Regierung von Birma/Myanmar auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um eine Verbesserung der jeweiligen Lage herbeizuführen; |
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9. |
bekundet seine ernsthafte Besorgnis angesichts der fortgesetzten Praxis der willkürlichen Inhaftierungen, der Zwangsverschleppungen, der Fälle von Vergewaltigung und anderen Formen von sexueller Gewalt, von Folter und grausamer, menschenverachtender und erniedrigender Behandlung, und fordert die Regierung von Birma/Myanmar eindringlich auf, eine umfassende, transparente, effiziente, unparteiische und unabhängige Untersuchung aller Berichte über Menschenrechtsverletzungen zu gewährleisten und die dafür Verantwortlichen vor Gericht zu stellen, um der Straffreiheit für derartige Verbrechen ein Ende zu setzen; |
|
10. |
fordert die Militärjunta von Birma/Myanmar eindringlich auf, die fortgesetzte Rekrutierung und den Einsatz von Kindersoldaten unverzüglich einzustellen, Maßnahmen zur Gewährleistung des Schutzes von Kindern vor bewaffneten Konflikten zu intensivieren und ihre Zusammenarbeit mit dem Sonderbeauftragten des Generalsekretärs für Kinder und bewaffnete Konflikte fortzusetzen; |
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11. |
verurteilt energisch die von der birmanischen Regierung betriebenen ethnischen Säuberungen, die gegen die Minderheiten gerichtet sind, auch gegen jene, die in den Nachbarländern Zuflucht suchen; |
|
12. |
fordert die königliche Thai-Regierung auf, den Karen-Flüchtlingen, die vor den Missbräuchen in Birma/Myanmar fliehen, auch weiterhin Aufnahme und Schutz zu gewähren, und mit dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR), dem Grenzkonsortium Thai-Burma (TBBC) und der internationalen Gemeinschaft zusammenzuarbeiten, um eine alternative Lösung zu finden, mit der die Sicherheit der 3 000 Karen-Flüchtlinge gewährleistet wird; |
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13. |
fordert die Kommission auf, vor dem Hintergrund des anhaltenden Konfliktes an der Grenze von Thailand zu Birma die Unterstützung der Generaldirektion Humanitäre Hilfe (ECHO) für die Unterstützung von Flüchtlingen in diesem Gebiet Jahre 2010 beizubehalten; |
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14. |
begrüßt den Umstand, dass die Regierung von Bangladesch eine Erkundungsmission seiner Delegation für Südasien genehmigt, um in der kommenden Woche die Lage der Rohingya-Bevölkerung in den Distrikten Cox’s Basar und Bandarban zu prüfen und fordert die Regierung von Bangladesch auf, anzuerkennen, dass die nicht registrierten Rohingyas staatenlose Asylsuchende sind, die vor der Verfolgung in Birma/Myanmar geflüchtet sind und internationalen Schutz benötigen; fordert sie ferner auf, diesen Menschen einen angemessenen Schutz, den Zugang zu einer Existenzgrundlage und anderen Grunddienstleistungen zu bieten; |
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15. |
fordert die Regierungen von China, Indien und Russland auf, ihr wirtschaftliches und politisches Gewicht gegenüber den birmanischen Behörden einzubringen, um substantielle Verbesserungen im Land herbeizuführen, und die Lieferung von Waffen und anderen strategischen Ressourcen an das birmanische Regime einzustellen; |
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16. |
fordert den Rat auf, die gegen das Regime in Birma/Myanmar gerichteten restriktiven Maßnahmen beizubehalten, bis fühlbare Demokratisierungsfortschritte erzielt worden sind; fordert den Rat gleichzeitig auf, die Effizienz der restriktiven Maßnahmen zu beurteilen; |
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17. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem EU-Sonderbeauftragten für Birma/Myanmar, dem birmanischen Staatsrat für Frieden und Entwicklung, den Regierungen der ASEAN und den Mitgliedstaaten der ASEM, den Regierungen von Bangladesch und Russland, dem Sekretariat der ASEM, der Interparlamentarischen ASEAN Myanmar Caucus, Daw Aung San Suu Kyi, der Nationalen Liga für Demokratie, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Hochkommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte und dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Menschenrechte in Birma/Myanmar zu übermitteln. |
III Vorbereitende Rechtsakte
Europäisches Parlament
Dienstag, 9. Februar 2010
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16.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 341/79 |
Dienstag, 9. Februar 2010
Ernennung der neuen Kommission
P7_TA(2010)0010
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 9. Februar 2010 mit der Zustimmung zur Ernennung der Kommission
2010/C 341 E/17
Das Europäische Parlament,
gestützt auf Artikel 17 Absatz 7 des EU-Vertrags und Artikel 106a des Euratom-Vertrags,
unter Hinweis auf den Beschluss 2009/532/EG (1) des Rates in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs, der am 9. Juli 2009 José Manuel Durão Barroso als Präsidenten der Kommission nominiert hat,
in Kenntnis der „Politischen Leitlinien für die nächste Kommission“, die am 3. September 2009 vom designierten Kommissionspräsidenten vorgelegt wurden,
unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 16. September 2009 (2) zur Wahl von José Manuel Durão Barroso zum Präsidenten der Kommission,
unter Hinweis auf den Beschluss 2009/950/EU des Europäischen Rates mit Zustimmung des Präsidenten der Kommission vom 4. Dezember 2009 zur Ernennung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (3),
unter Hinweis auf den Beschluss 2010/41/EU, Euratom des Rates - im Einvernehmen mit dem gewählten Präsidenten der Kommission - vom 22. Januar 2010 zur Annahme der Liste der anderen Persönlichkeiten, die der Rat als Mitglieder der Kommission vorschlägt (4),
unter Hinweis auf die Anhörungen der designierten Kommissionsmitglieder in den zuständigen Ausschüssen des Parlaments vom 11. Januar bis 3. Februar 2010 und die Bewertungen der designierten Kommissionsmitglieder durch die Ausschüsse nach den Anhörungen,
unter Hinweis auf die in den Beratungen der Konferenz der Präsidenten vom 21. Januar und 4. Februar 2010 vorgenommenen Bewertungen,
unter Hinweis auf die Erklärung des gewählten Präsidenten der Kommission in der Plenarsitzung vom 9. Februar 2010,
gestützt auf Artikel 106 und Anlage XVII seiner Geschäftsordnung,
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1. |
erteilt seine Zustimmung zur Ernennung des Präsidenten, der Vizepräsidentin für auswärtige Beziehungen (Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik) und der anderen Mitglieder der Kommission als Kollegium für die Amtszeit bis 31. Oktober 2014; |
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2. |
beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Europäischen Rat und dem Ministerrat zu übermitteln. |
(1) ABl. L 179 vom 10.7.2009, S. 61.
(2) Protokoll diesen Datums, P7_PV(2009)09-16, Punkt 7.1.
(3) ABl. L 328 vom 15.12.2009, S. 69.
(4) ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 5.
Mittwoch, 10. Februar 2010
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16.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 341/81 |
Mittwoch, 10. Februar 2010
Fakultative und zeitweilige Anwendung des Reverse Charge-Verfahrens auf Lieferungen bestimmter betrugsanfälliger Gegenstände und Dienstleistungen (Änderung der Richtlinie 2006/112/EG) *
P7_TA(2010)0011
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG im Hinblick auf eine fakultative und zeitweilige Anwendung des Reverse Charge-Verfahrens auf Lieferungen bestimmter betrugsanfälliger Gegenstände und Dienstleistungen (KOM(2009)0511 – C7-0210/2009 – 2009/0139(CNS))
2010/C 341 E/18
(Besonderes Gesetzgebungsverfahren - Konsultation)
Das Europäische Parlament,
in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2009)0511),
gestützt auf Artikel 93 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0210/2009),
in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Auswirkungen des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon auf die laufenden interinstitutionellen Beschlussfassungsverfahren“ (KOM(2009)0665),
gestützt auf Artikel 113 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,
in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A7-0008/2010),
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1. |
billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung; |
|
2. |
fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 293 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union entsprechend zu ändern; |
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3. |
fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen; |
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4. |
fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern; |
|
5. |
beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln. |
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VORSCHLAG DER KOMMISSION |
GEÄNDERTER TEXT |
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Abänderung 1 |
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Vorschlag für eine Richtlinie – Änderungsrechtsakt Erwägung 4 |
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Abänderung 2 |
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Vorschlag für eine Richtlinie – Änderungsrechtsakt Erwägung 4 a (neu) |
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Abänderung 3 |
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Vorschlag für eine Richtlinie – Änderungsrechtsakt Erwägung 7 |
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Abänderung 4 |
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Vorschlag für eine Richtlinie – Änderungsrechtsakt Erwägung 8 |
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Abänderung 5 |
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Vorschlag für eine Richtlinie – Änderungsrechtsakt Erwägung 8 a (neu) |
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Abänderung 6 |
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Vorschlag für eine Richtlinie – Änderungsrechtsakt Artikel 1 – Nummer 1 Richtlinie 2006/112/EG Artikel 199 a – Absatz 1– Unterabsatz 1 |
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1. Bis zum 31. Dezember 2014 können die Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ein Verfahren einführen und anwenden, wonach die Mehrwertsteuer auf Lieferungen der in Anhang VI A genannten Kategorien von Gegenständen und Dienstleistungen von dem Empfänger dieser Gegenstände und Dienstleistungen geschuldet wird. |
1. Bis zum 31. Dezember 2014 können die Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ein Verfahren einführen und anwenden, wonach die Mehrwertsteuer auf Lieferungen der in Anhang VI A genannten Kategorien von Gegenständen und Dienstleistungen von dem steuerpflichtigen Empfänger dieser Gegenstände und Dienstleistungen geschuldet wird. |
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|
Abänderung 7 |
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Vorschlag für eine Richtlinie – Änderungsrechtsakt Artikel 1 – Nummer 1 Richtlinie 2006/112/EG Artikel 199 a – Absatz 1 – Unterabsatz 2 |
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Bei der Entscheidung, auf welche Gegenstände und Dienstleistungen dieses Verfahren angewendet werden soll, müssen sich die Mitgliedstaaten auf drei der in Anhang VI A genannten Kategorien beschränken, wovon sich höchstens zwei auf Gegenstände beziehen dürfen . |
Bei der Entscheidung, auf welche Gegenstände und Dienstleistungen dieses Verfahren angewendet werden soll, wählen die Mitgliedstaaten den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten und höchstens zwei der in Teil A von Anhang VI A genannten Gegenstände. |
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Abänderung 8 |
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Vorschlag für eine Richtlinie – Änderungsrechtsakt Artikel 1 – Nummer 1 Richtlinie 2006/112/EG Artikel 199 a – Absatz 2 – Buchstabe b |
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Abänderung 9 |
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Vorschlag für eine Richtlinie – Änderungsrechtsakt Artikel 1 – Nummer 1 Richtlinie 2006/112/EG Artikel 199 a – Absatz 2 – Buchstabe c |
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Abänderung 10 |
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Vorschlag für eine Richtlinie – Änderungsrechtsakt Artikel 1 – Nummer 1 Richtlinie 2006/112/EG Artikel 199 a – Absatz 2 – Buchstabe d |
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Abänderung 11 |
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Vorschlag für eine Richtlinie – Änderungsrechtsakt Artikel 1 - Nummer 1 Richtlinie 2006/112/EG Artikel 199 a – Absatz 2 a (neu) |
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2a. Ein Mitgliedstaat, der sich dafür entscheidet, das in Absatz 1 genannte Verfahren einzuführen, kann einem Steuerpflichtigen, der Gegenstände oder Dienstleistungen erhält, auf die das Verfahren angewendet wird, datengestützte Mitteilungspflichten auferlegen, um zu klären, ob diese Gegenstände und Dienstleistungen für gewöhnliche Geschäftszwecke oder für andere Zwecke verwendet werden. |
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Abänderung 12 |
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Vorschlag für eine Richtlinie – Änderungsrechtsakt Artikel 1 – Nummer 1 Richtlinie 2006/112/EG Artikel 199 a – Absatz 3 a (neu) |
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3a. Auf der Grundlage von Beiträgen der Mitgliedstaaten werden die in Absatz 3 Buchstabe b genannten Beurteilungskriterien von der Kommission nach Konsultation des Mehrwertsteuer-ausschusses festgelegt. |
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Abänderung 13 |
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Vorschlag für eine Richtlinie – Änderungsrechtsakt Artikel 1 – Nummer 1 Richtlinie 2006/112/EG Artikel 199 a – Absatz 4 – Buchstabe f a (neu) |
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Abänderung 14 |
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Vorschlag für eine Richtlinie – Änderungsrechtsakt Artikel 1 – Nummer 1 Richtlinie 2006/112/EG Artikel 199 a – Absatz 4 a (neu) |
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4a. Bis zum 1. Juli 2014 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht mit geeigneten Vorschlägen auf der Grundlage der in Absatz 4 genannten Berichte der Mitgliedstaaten vor, in dem die Wirksamkeit und Effizienz der Maßnahme zur Anwendung des Verfahrens und das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Maßnahme eingeschätzt werden, um neu zu bewerten, ob eine Verlängerung oder Ausweitung ihres Geltungsbereichs zweckmäßig wäre. |
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16.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 341/85 |
Mittwoch, 10. Februar 2010
EFRE: Wohnungsbauvorhaben für marginalisierte Bevölkerungsgruppen ***I
P7_TA(2010)0012
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zu dem Vorschlag für eine Verordnung (EG) Nr. …/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Bezug auf Wohnungsbauvorhaben für marginalisierte Bevölkerungsgruppen (KOM(2009)0382 – C7-0095/2009 – 2009/0105(COD))
2010/C 341 E/19
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2009)0382),
gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 162 des EG-Vertrags, gemäß denen ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0095/2009),
in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Auswirkungen des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon auf die laufenden interinstitutionellen Beschlussfassungsverfahren“ (KOM(2009)0665),
gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 und Artikel 178 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,
in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung (A7-0048/2009),
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1. |
legt in erster Lesung den folgenden Standpunkt fest; |
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2. |
fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen; |
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3. |
beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln. |
Mittwoch, 10. Februar 2010
P7_TC1-COD(2009)0105
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 10. Februar 2010 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. …/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Bezug auf Wohnungsbauvorhaben für marginalisierte Bevölkerungsgruppen
(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 437/2010.)
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16.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 341/86 |
Mittwoch, 10. Februar 2010
Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung *
P7_TA(2010)0013
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (KOM(2009)0029 – C6-0062/2009 – 2009/0004(CNS))
2010/C 341 E/20
(Besonderes Gesetzgebungsverfahren – Konsultation)
Das Europäische Parlament,
in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2009)0029),
gestützt auf die Artikel 93 und 94 des EG-Vertrags, gemäß denen es vom Rat konsultiert wurde (C6-0062/2009),
in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Auswirkungen des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon auf die laufenden interinstitutionellen Beschlussfassungsverfahren“ (KOM(2009)0665),
gestützt auf die Artikel 113 und 115 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,
in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A7-0006/2010),
|
1. |
billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung; |
|
2. |
fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 293 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union entsprechend zu ändern; |
|
3. |
fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen; |
|
4. |
fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern; |
|
5. |
beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln. |
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VORSCHLAG DER KOMMISSION |
GEÄNDERTER TEXT |
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Abänderung 1 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 9 a (neu) |
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Abänderung 2 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 10 |
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Abänderung 3 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 11 a (neu) |
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Abänderung 29 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 11 b (neu) |
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Abänderung 4 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 12 |
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Abänderung 5 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 17 a (neu) |
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Abänderung 6 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 19 |
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Abänderung 7 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 20 |
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Abänderung 8 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 22 |
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Abänderung 9 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 23 a (neu) |
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Abänderung 10 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 3 – Nummer 6 – Buchstabe d |
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Abänderung 11 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 3 – Nummer 8 |
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Abänderung 12 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 7 a (neu) (in Abschnitt I „Austausch von Informationen auf Ersuchen“) |
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Artikel 7a Kontrollsysteme Jeder Mitgliedstaat entwickelt für sein einziges Steuerverbindungsbüro geeignete Kontrollsysteme, um Transparenz und Kosteneffizienz zu gewährleisten, und verfasst dazu im Rahmen eines jährlichen Monitorings einen entsprechenden, öffentlich zugänglichen Bericht. |
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Abänderung 13 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 8 – Absatz 1 |
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1. Die zuständige Behörde jedes Mitgliedstaats leitet im Wege eines automatischen Austauschs Informationen über bestimmte Einkommens- und Kapitalkategorien an die übrigen Mitgliedstaaten weiter. |
1. Die zuständige Behörde jedes Mitgliedstaats übermittelt der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats im Wege eines automatischen Austauschs Informationen in Bezug auf Personen, die ihren steuerlichen Sitz in diesem anderen Mitgliedstaat haben, und zwar Informationen über folgende Einkommens- und Kapitalkategorien :
Solche Informationen werden gemäß der Richtlinie 95/46/EG und der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 geschützt. Die Mitgliedstaaten und die Kommission halten die Verpflichtungen gegenüber den betroffenen Personen in Bezug auf die Transparenz und die Bereitstellung von Informationen bei einem Zugriff auf personenbezogene Daten ein. Ein angemessenes Schutzniveau, ein beschränkter Speicherungszeitraum und die Rechenschaftspflicht der Organe oder Einrichtungen, die über die Daten verfügen, müssen sichergestellt werden. |
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Abänderung 14 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 8 – Absatz 2 |
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2. Die Kommission nimmt gemäß dem Verfahren nach Artikel 24 Absatz 2 innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie Folgendes an: |
2. Um die Effizienz der Festsetzung der in Artikel 2 genannten Steuern auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten gesammelten Erfahrungen zu verbessern, erlässt die Kommission gemäß den Artikeln 22a, 22b und 22c erstmals bis zum… (3) delegierte Rechtsakte, durch die |
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Abänderung 15 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 8 – Absatz 2 a (neu) |
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2a. Die Kommission bewertet jährlich die Funktionsweise des automatischen Informationsaustauschs und legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vor. Die Kommission schlägt auf der Grundlage ihrer Bewertung Maßnahmen zur Verbesserung des Umfangs und der Qualität des Erfordernisses des automatischen Informationsaustauschs vor, um ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten. |
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Abänderung 16 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 8 – Absatz 3 a (neu) |
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3a. Die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats kann der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats mitteilen, dass sie keine Informationen über die in Absatz 1 aufgeführten Einkommens- und Kapitalkategorien oder über Einkünfte oder Kapitalbeträge, die einen bestimmten Schwellenwert nicht übersteigen, zu erhalten wünscht. In einem derartigen Fall informiert die zuständige Behörde auch die Kommission hierüber. |
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Abänderung 17 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 8 – Absatz 3 b (neu) |
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3b. Die Informationen werden mindestens einmal jährlich übermittelt, spätestens sechs Monate nach dem Ende des Haushaltsjahres des Mitgliedstaates, in dem die Informationen erlangt wurden. |
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Abänderung 18 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 8 – Absatz 4 – Unterabsatz 1 – Einleitung |
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4. Schließen Mitgliedstaaten bilaterale oder multilaterale Abkommen zur korrekten Festsetzung der in Artikel 2 genannten Steuern, so sorgen sie für den automatischen Austausch von Informationen über bestimmte Einkommens- und Kapitalkategorien. Zu diesem Zweck wird in den Abkommen Folgendes angegeben: |
4. Schließen Mitgliedstaaten bilaterale oder multilaterale Abkommen zur korrekten Festsetzung der in Artikel 2 genannten Steuern, so sorgen sie im Einklang mit der Richtlinie 95/46/EG und der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 für den automatischen Austausch von Informationen über bestimmte Einkommens- und Kapitalkategorien. Zu diesem Zweck wird in den Abkommen Folgendes angegeben: |
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Abänderung 19 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 10 – Absatz 2 – Unterabsatz 1 |
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2. Sind Beamte der ersuchenden Behörde bei behördlichen Ermittlungen gemäß Absatz 1 zugegen, können sie die Prüfungsbefugnisse der Beamten der ersuchten Behörde ausüben, sofern sie diese Befugnisse im Einklang mit den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des ersuchten Mitgliedstaats ausüben. |
2. Sind Beamte der ersuchenden Behörde bei behördlichen Ermittlungen gemäß Absatz 1 zugegen, können sie im Einvernehmen mit der ersuchten Behörde und im Einklang mit den von dieser festgesetzten Leitlinien in diese Ermittlungen einbezogen werden. |
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Abänderung 20 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 17 – Absatz 2 |
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2. Auf keinen Fall ist Artikel 16 Absätze 2 und 4 so auszulegen, dass die ersuchte Behörde eines Mitgliedstaats die Bereitstellung von Informationen über einen Steuerpflichtigen, der seinen Wohnsitz aus steuerlichen Gründen in dem Mitgliedstaat der ersuchenden Behörde hat, nur deshalb verweigern kann, weil sich diese Informationen im Besitz einer Bank, eines anderen Finanzinstituts, eines Bevollmächtigten oder einer Person, die als Agent oder Treuhänder auftritt, befindet oder weil sie sich auf Besitzrechte von Personen bezieht. |
2. Auf keinen Fall ist Artikel 16 Absätze 2 und 4 so auszulegen, dass die ersuchte Behörde eines Mitgliedstaats die Bereitstellung von relevanten Informationen im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 nur deshalb verweigern kann, weil sich diese Informationen im Besitz einer Bank, eines anderen Finanzinstituts, eines Bevollmächtigten oder einer Person, die als Agent oder Treuhänder auftritt, befindet oder weil sie sich auf eine Beteiligung an einer Person bezieht. |
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Abänderung 21 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 22 – Absatz 2 a (neu) |
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2a. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission jährlich die Fälle mit, in denen die Übermittlung von Informationen oder die Durchführung behördlicher Ermittlungen abgelehnt wurde, wobei sie die Gründe der Ablehnung angeben. Die Kommission bewertet diese gemeldeten Informationen und gibt gemäß Artikel 24 Absatz 3 Empfehlungen für eine Verringerung dieser Fälle ab. |
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Abänderung 22 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Kapitel V a – Titel (neu) |
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KAPITEL Va DELEGIERTE RECHTSAKTE |
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Abänderung 23 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 22a (neu) |
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Artikel 22a Ausübung der Befugnisübertragung 1. Die Befugnis zum Erlass der in Artikel 8 Absatz 2 genannten delegierten Rechtsakte wird der Kommission auf unbestimmte Zeit übertragen. 2. Sobald die Kommission einen delegierten Rechtsakt erlässt, übermittelt sie ihn gleichzeitig dem Europäischen Parlament und dem Rat. 3. Die der Kommission übertragene Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte unterliegt den in den Artikeln 22b und 22c genannten Bedingungen. |
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Abänderung 24 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 22b (neu) |
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Artikel 22b Widerruf der Befugnisübertragung 1. Die Befugnisübertragung nach Artikel 8 Absatz 2 kann vom Europäischen Parlament oder vom Rat widerrufen werden. 2. Das Organ, das ein internes Verfahren eingeleitet hat, um zu entscheiden, ob die Befugnisübertragung widerrufen werden soll, bemüht sich darum, das andere Organ und die Kommission zu unterrichten, und nennt dabei die übertragenen Befugnisse, die widerrufen werden könnten. 3. Der Beschluss über den Widerruf beendet die Übertragung der in diesem Beschluss angegebenen Befugnisse. Der Beschluss wird sofort oder zu einem darin angegebenen späteren Zeitpunkt wirksam. Die Gültigkeit von Rechtsakten, die bereits in Kraft sind, wird davon nicht berührt. Der Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. |
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Abänderung 25 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 22c (neu) |
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Artikel 22c Einwände gegen delegierte Rechtsakte 1. Das Europäische Parlament oder der Rat können gegen einen delegierten Rechtsakt innerhalb einer Frist von vier Monaten ab dem Datum der Übermittlung Einwände erheben. Auf Initiative des Europäischen Parlaments oder des Rates wird diese Frist um zwei Monate verlängert. 2. Haben bis zum Ablauf dieser Frist weder das Europäische Parlament noch der Rat Einwände gegen den delegierten Rechtsakt erhoben, so wird der delegierte Rechtsakt im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt an dem darin vorgesehenen Datum in Kraft. 3. Erheben das Europäische Parlament oder der Rat Einwände gegen den delegierten Rechtsakt, so tritt dieser nicht in Kraft. Das Organ, das Einwände gegen den delegierten Rechtsakt vorbringt, erläutert die Gründe für seine Einwände. |
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Abänderung 26 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 23 – Absatz 1 - Unterabsatz 1 |
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1. Erhält die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats zum Zweck der korrekten Festsetzung der Steuern gemäß Artikel 2 von einem Drittland Informationen, so stellt sie diese den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, für die sie von Nutzen sein könnten, auf jeden Fall jedoch jenen Mitgliedstaaten, die darum ersuchen, zur Verfügung, sofern dies nicht auf Grund internationaler Vereinbarungen mit dem betreffenden Drittland unzulässig ist. |
1. Erhält die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats zum Zweck der korrekten Festsetzung der Steuern gemäß Artikel 2 von einem Drittland Informationen, so stellt sie diese den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, die diese Informationen für die korrekte Festsetzung der Steuern benötigen, auf jeden Fall jedoch jenen Mitgliedstaaten, die darum ersuchen, zur Verfügung, sofern dies nicht auf Grund internationaler Vereinbarungen mit dem betreffenden Drittland unzulässig ist. |
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Abänderung 27 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 23 – Absatz 2 - Einleitung |
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2. Die zuständigen Behörden dürfen im Rahmen ihrer inländischen Bestimmungen über die Weitergabe personenbezogener Daten an Drittländer entsprechend dieser Richtlinie erhaltene Informationen an ein Drittland weitergeben , sofern alle folgenden Bedingungen erfüllt sind: |
2. Die zuständigen Behörden dürfen im Rahmen ihrer inländischen Bestimmungen über die Weitergabe personenbezogener Daten an Drittländer entsprechend dieser Richtlinie erhaltene Informationen an ein Drittland weitergeben. Eine solche Weitergabe von Informationen an ein Drittland erfolgt im Einklang mit der Richtlinie 95/46/EG und sofern alle folgenden Bedingungen erfüllt sind: |
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(1) 1 ABl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31.
(2) 2 ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1.
(3) ABl.: Bitte Datum eintragen: zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie.
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16.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 341/94 |
Mittwoch, 10. Februar 2010
Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Abgaben, Zölle, Steuern und sonstige Maßnahmen *
P7_TA(2010)0014
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Abgaben, Zölle, Steuern und sonstige Maßnahmen (KOM(2009)0028 – C6-0061/2009 – 2009/0007(CNS))
2010/C 341 E/21
(Besonderes Gesetzgebungsverfahren – Konsultation)
Das Europäische Parlament,
in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2009)0028),
gestützt auf die Artikel 93 und 94 des EG-Vertrags, gemäß denen es vom Rat konsultiert wurde (C6-0061/2009),
in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Auswirkungen des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon auf die laufenden interinstitutionellen Beschlussfassungsverfahren“ (KOM(2009)0665),
gestützt auf die Artikel 113 und 115 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,
in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A7-0002/2010),
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1. |
billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung; |
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2. |
fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 293 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union entsprechend zu ändern; |
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3. |
fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen; |
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4. |
fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern; |
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5. |
beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln. |
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VORSCHLAG DER KOMMISSION |
GEÄNDERTER TEXT |
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Abänderung 1 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 3 – Absatz 6 a (neu) |
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6a. Jeder Mitgliedstaat entwickelt geeignete Kontrollsysteme für sein zentrales Verbindungsbüro oder die von ihm als Verbindungsstellen vorgesehenen Verbindungsbüros, um Transparenz und Kosteneffizienz zu erreichen, und verfasst im Rahmen eines jährlichen Monitorings einen entsprechenden, öffentlich zugänglichen Bericht. |
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Abänderung 2 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 4 – Absatz 1 – Unterabsatz 1 |
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1. Auf Ersuchen eines zentralen Verbindungsbüros , eines Verbindungsbüros oder einer Verbindungsstelle eines Mitgliedstaates (nachstehend: „die ersuchende Behörde“) erteilen das zentrale Verbindungsbüro, ein Verbindungsbüro oder eine Verbindungsstelle des Mitgliedstaates, an den das Ersuchen gerichtet wurde (nachstehend: „die ersuchte Behörde“) dieser alle Auskünfte, die ihr bei der Beitreibung einer Forderung gemäß Artikel 2 von Nutzen sein könnten. |
1. Die zentralen Verbindungsbüros tauschen alle Auskünfte mit den zentralen Verbindungsbüros der anderen Mitgliedstaaten aus , die letzteren bei der Beitreibung der Forderungen gemäß Artikel 2 von Nutzen sein könnten. |
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Abänderung 3 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 5 |
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Die zentralen Verbindungsbüros erteilen einander Auskunft über die Erstattung anderer Steuern als der Mehrwertsteuer durch die nationalen Steuerbehörden, sofern diese Erstattungen an in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige erfolgen und Beträge von über 10 000 EUR betreffen . |
Die zentralen Verbindungsbüros erteilen einander Auskunft über die Erstattung anderer Steuern als der Mehrwertsteuer durch die nationalen Steuerbehörden, sofern diese Erstattungen an in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige erfolgen. |
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Abänderung 4 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 6 – Absatz 2 |
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2. Im Einvernehmen zwischen der ersuchenden und der ersuchten Behörde und unter den von letzterer festgelegten Voraussetzungen dürfen von der ersuchenden Behörde hierzu befugte Beamte im Hinblick auf den Erhalt von Auskünften nach Artikel 4 Absatz 1 während behördlicher Ermittlungen zugegen sein, die auf dem Hoheitsgebiet des ersuchten Mitgliedstaats durchgeführt werden. |
2. Im Einvernehmen zwischen der ersuchenden und der ersuchten Behörde und unter den von letzterer festgelegten Voraussetzungen dürfen von der ersuchenden Behörde hierzu befugte Beamte im Hinblick auf den Erhalt von Auskünften nach dieser Richtlinie während behördlicher Ermittlungen zugegen sein, die auf dem Hoheitsgebiet des ersuchten Mitgliedstaats durchgeführt werden. |
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Sind Beamte des ersuchenden Mitgliedstaates bei behördlichen Ermittlungen gemäß Unterabsatz 1 zugegen, können sie die Prüfungsbefugnisse der Beamten des ersuchten Mitgliedstaates ausüben, sofern dies im Einklang mit den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des ersuchten Mitgliedstaates erfolgt. |
Sind Beamte der ersuchenden Behörde bei behördlichen Ermittlungen gemäß Unterabsatz 1 zugegen, können sie , sofern eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde, die Prüfungsbefugnisse der Beamten der ersuchten Behörde ausüben, sofern dies im Einklang mit den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Mitgliedstaats der ersuchten Behörde erfolgt. |
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Jede Weigerung der Person, gegen die ermittelt wird, den Prüfmaßnahmen der Beamten des ersuchenden Mitgliedstaates zu entsprechen, wird von dem ersuchten Mitgliedstaat wie eine Weigerung gegenüber seinen eigenen Beamten behandelt. |
Falls zwischen der ersuchenden und der ersuchten Behörde eine Vereinbarung zu den den Beamten der ersuchten Behörde übertragenen Prüfungsbefugnissen getroffen wurde, wird jede Weigerung der Person, gegen die ermittelt wird, den Prüfmaßnahmen der Beamten der ersuchenden Behörde zu entsprechen, von der ersuchten Behörde wie eine Weigerung gegenüber ihren eigenen Beamten behandelt. |
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Abänderung 5 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 8 – Absatz 1 – Buchstabe b |
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Abänderung 6 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 12 – Absatz 3 |
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3. Die ersuchte Behörde überweist den gesamten von ihr beigetriebenen Betrag der jeweiligen Forderung an die ersuchende Behörde. |
3. Die ersuchte Behörde überweist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Ersuchens den gesamten von ihr beigetriebenen Betrag der jeweiligen Forderung an die ersuchende Behörde. |
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Abänderung 7 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 23 a (neu) |
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Artikel 23a Weiterverfolgung der im Rahmen dieser Richtlinie eingeleiteten Tätigkeiten Die zentralen Verbindungsbüros erstellen einen jährlichen Bericht über die im Laufe des zurückliegenden Steuerjahres im Rahmen dieser Richtlinie durchgeführten Tätigkeiten der Zusammenarbeit. Dieser Bericht enthält als Mindestanforderung die Zahl der ein- und ausgegangenen Ersuchen, die ergriffenen Maßnahmen, die angegebenen Gründe im Falle der Ablehnung eines Ersuchens, die jeweilige Bearbeitungszeit, den Betrag der Forderung und die tatsächlich beigetriebenen Beträge. Dieser Bericht wird dem Europäischen Parlament und der Kommission zur Stellungnahme übermittelt. |
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Abänderung 8 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 27 – Absatz 1 a (neu) |
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Die Kommission unterstützt die gute Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und beobachtet fortlaufend mögliche Beschwerden über mangelhaften Informationsaustausch und mangelhafte Unterstützung zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf Beitreibungen im Sinne dieser Richtlinie. |
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Abänderung 9 |
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Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 27 a (neu) |
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Artikel 27a Analyse der Kommission Die Kommission führt eine Vergleichsanalyse einer breiten Palette von im Steuerrecht der Mitgliedstaaten vorgesehenen Instrumenten zur Beitreibung von Steuern durch, wie z.B. Einziehungsanordnungen, in Grundbucheintragungen enthaltene Rückforderungen, Grundpfandrechte sowie gesetzlich vorgeschriebene und in der Praxis angewandte Fristen in Beitreibungsverfahren, um dadurch die Umsetzung einer optimalen Vorgehensweise bei der Beitreibung von Steuern in den Mitgliedstaaten zu fördern. |
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Donnerstag, 11. Februar 2010
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16.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 341/97 |
Donnerstag, 11. Februar 2010
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates vom 17. Juli 2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA) ***I
P7_TA(2010)0026
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Februar 2010 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates vom 17. Juli 2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA) (KOM(2009)0588 – C7-0279/2009 – 2009/0163(COD))
2010/C 341 E/22
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2009)0588),
gestützt auf Artikel 181a des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0279/2009),
in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Auswirkungen des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon auf die laufenden interinstitutionellen Beschlussfassungsverfahren“ (KOM(2009)0665),
gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 und Artikel 212 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,
in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A7-0003/2010),
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1. |
legt in erster Lesung den folgenden Standpunkt fest; |
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2. |
fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen; |
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3. |
beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln. |
Donnerstag, 11. Februar 2010
P7_TC1-COD(2009)0163
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 11. Februar 2010 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. …/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA)
(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 540/2010.)
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16.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 341/98 |
Donnerstag, 11. Februar 2010
Internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen *
P7_TA(2010)0027
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Februar 2010 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Übereinkommens über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen durch die Europäische Gemeinschaft (KOM(2009)0373 – C7-0156/2009 – 2009/0100(NLE))
2010/C 341 E/23
(Konsultation)
Das Europäische Parlament,
in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2009)0373),
gestützt auf Artikel 61 Buchstabe c und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags,
gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0156/2009),
in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Auswirkungen des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon auf die laufenden interinstitutionellen Beschlussfassungsverfahren“ (KOM(2009)0665),
gestützt auf Artikel 81 Absatz 3 und Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf Artikel 55 und Artikel 90 Absatz 8 seiner Geschäftsordnung,
in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A7-0005/2010),
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1. |
stimmt dem Abschluss des Abkommens zu; |
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2. |
beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln. |
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16.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 341/98 |
Donnerstag, 11. Februar 2010
Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität — Progress ***I
P7_TA(2010)0028
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Februar 2010 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung von Beschluss Nr. 1672/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität – PROGRESS (KOM(2009)0340 – C7-0052/2009 – 2009/0091(COD))
2010/C 341 E/24
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2009)0340),
gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 sowie Artikel 13 Absatz 2, Artikel 129 und Artikel 137 Absatz 2 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0052/2009),
in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Auswirkungen des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon auf die laufenden interinstitutionellen Beschlussfassungsverfahren“ (KOM(2009)0665),
gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 sowie Artikel 19 Absatz 2, Artikel 149 und Artikel 153 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,
in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A7-0049/2009),
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1. |
legt in erster Lesung den folgenden Standpunkt fest; |
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2. |
nimmt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung der Kommission zur Kenntnis; |
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3. |
fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen; |
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4. |
beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln. |
Donnerstag, 11. Februar 2010
P7_TC1-COD(2009)0091
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 11. Februar 2010 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses Nr. …/2010/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1672/2006/EG über ein Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität – Progress
(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss Nr. 284/2010/EU.)
Donnerstag, 11. Februar 2010
ANHANG
Erklärung der Kommission
Betr.: Finanzierung des Europäischen Mikrofinanzierungsinstruments
Für den Zeitraum 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2013 sind im Unionshaushalt für das Instrument 100 Mio. EUR vorgesehen; ein Teil davon wird durch eine Kürzung der Mittel für das Progress-Programm um 60 Mio. EUR aufgebracht.
Bei der Vorlage ihres Haushaltsentwurfs/ihrer Haushaltsentwürfe wird die Kommission einen ausreichenden Spielraum für nicht zugewiesene Mittel unter der Ausgabenobergrenze der Haushaltslinie 1a vorsehen, damit Rat und Parlament als Haushaltsbehörde die Möglichkeit haben, gemäß Nummer 37 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung zu beschließen, den Betrag für das Progress-Programm im Zeitraum 2011-2013 um maximal 20 Mio. EUR zu erhöhen.
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16.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 341/100 |
Donnerstag, 11. Februar 2010
Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung im Rahmen des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus ***
P7_TA(2010)0029
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Februar 2010 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (05305/1/2010 REV 1 – C7-0004/2010 – 2009/0190(NLE))
2010/C 341 E/25
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2009)0703 und 05305/1/2010 REV 1),
in Kenntnis des Textes des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (16110/2009),
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. September 2009 zu dem geplanten internationalen Abkommen, demgemäß dem Finanzministerium der Vereinigten Staaten Finanztransaktionsdaten zum Zwecke der Prävention und Bekämpfung des Terrorismus und der Terrorismusfinanzierung zur Verfügung gestellt werden sollen (1),
in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 82 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 87 Absatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0004/2010),
gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 8 seiner Geschäftsordnung,
in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0013/2010),
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1. |
verweigert seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens; |
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2. |
fordert die Europäische Kommission auf, dem Rat unverzüglich Empfehlungen im Hinblick auf ein langfristiges Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Prävention der Terrorismusfinanzierung vorzulegen; bekräftigt, dass jedes neue Abkommen in diesem Bereich dem neuen durch den Vertrag von Lissabon und die nun rechtsverbindliche Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschaffenen Rechtsrahmen entsprechen sollte, und erneuert seine in seiner Entschließung vom 17. September 2009, insbesondere in den Ziffern 7 bis 13, geäußerten Forderungen; |
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3. |
beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zu übermitteln. |
(1) Angenommene Texte, P7_TA(2009)0016.