ISSN 1725-2407

doi:10.3000/17252407.CA2010.249.ger

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 249A

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

53. Jahrgang
16. September 2010


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Europäische Kommission

2010/C 249A/01

Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen (ECFIN) — Ausschreibung der Stelle des stellvertretenden Generaldirektors (m/w) (Besoldungsgruppe AD 15) (Artikel 29 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften) — KOM/2010/10280

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ÜBERSICHT DER IM C A-AMTSBLATT VERÖFFENTLICHTEN AUSWAHLVERFAHREN

Anbei finden Sie eine Liste der C A-Amtsblätter, die im Jahr 2010 bisher veröffentlicht wurden.

Die Amtsblätter sind — wenn nicht anders angegeben — in allen Sprachfassungen erschienen.

5

(FR)

9

 

19

(FR)

23

(DE/ES/PT)

28

 

48

 

53

 

56

 

57

 

60

 

61

(DE/EN/FR)

62

 

64

 

66

(BG/RO)

67

(ES)

70

(PT)

73

(FI)

74

(SV)

91

 

95

 

104

 

110

 

116

(ET)

119

 

129

(EL)

137

(LT/LV/MT)

138

(BG/CS/LT/PL/RO/SK)

143

(DE/EN/FR)

144

(DE/EN/FR)

146

(DA/FI/MT)

147

(FI)

149

(IT)

150

(BG/CS/LT/PL/RO/SK)

151

 

155

 

156

(PL)

157

 

163

 

164

 

171

(IT)

178

(DE/EN/FR)

184

 

188

(DA/DE/EN/FR/SL)

190

 

191

 

192

(DE/EN/FR)

196

(BG/EN/NL/RO/SL)

201

 

204

(EN/FR)

219

 

227

(EN/FR)

236

 

238

 

242

(BG/LT/LV/MT/PL/RO/SK/SL)

248

(DA/DE/EN/LT/NL/RO)

249

 

DE

 


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Europäische Kommission

16.9.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 249/1


GENERALDIREKTION„WIRTSCHAFT UND FINANZEN“ (ECFIN)

Ausschreibung der Stelle des stellvertretenden Generaldirektors (m/w) (Besoldungsgruppe AD 15)

(Artikel 29 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften)

KOM/2010/10280

(2010/C 249 A/01)

Wer sind wir?

Die Hauptaufgabe der Generaldirektion „Wirtschaft und Finanzen“ ist es, der Wirtschafts- und Währungsunion innerhalb und außerhalb der Europäischen Union durch Förderung der wirtschaftspolitischen Koordinierung, durch wirtschaftspolitische Überwachung sowie durch politische Bewertung zum Erfolg zu verhelfen.

Zu den Hauptinstrumenten der Generaldirektion zur Erreichung dieses Ziels gehören die Grundzüge der Wirtschaftspolitik, die Bewertung der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Stabilitäts- und Konvergenzprogramme und die Erstellung der Konvergenzberichte. Weitere Berichte wie die EU-Wirtschaftsbilanz und die Wirtschaftsprognosen der Kommission werden zur Vorbereitung der politischen Diskussionen im Rat, der Euro-Gruppe und dem Europäischen Parlament herausgegeben. Zur Unterstützung der Politik und ganz allgemein der Prioritäten der Gemeinschaft führen wir auch Wirtschaftsanalysen und wirtschaftliche Bewertungen durch, die sowohl die inneren Angelegenheiten (u. a. Binnenmarkt, Umwelt, Landwirtschaft und Beschäftigung) als auch die Außenbeziehungen (Erweiterung, Entwicklung, Handel, internationale Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, einschließlich Verwaltung von Finanzhilfen zugunsten von Drittländern) zum Gegenstand haben.

Was bieten wir?

Der stellvertretende Generaldirektor (1) koordiniert die Arbeiten im Bereich der internationalen Wirtschafts- und Finanzbeziehungen, einschließlich der G20, der finanziellen Stabilität und Währungsangelegenheiten sowie der Finanzen einschließlich Kreditvergabe, Kreditaufnahme und Koordination mit der Europäischen Investitionsbank (EIB-Gruppe), der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) und den internationalen Finanzinstitutionen (IFI). Für diese Arbeiten sind die Direktionen D, E und L zuständig.

Der stellvertretende Generaldirektor unterstützt den Generaldirektor bei der Verwaltung und der Koordinierung der Generaldirektion „Wirtschaft und Finanzen“, indem er insbesondere die Tätigkeiten jener Dienststellen, die ihm direkt unterstellt sind, maßgeblich steuert und überwacht. Er trägt zur Festlegung und zur Umsetzung der Gesamtstrategie der Generaldirektion bei, vertritt die Generaldirektion bei hochrangigen Sitzungen und vertritt den Generaldirektor bei Bedarf, auch in internationalen Foren.

Der stellvertretende Generaldirektor koordiniert die horizontalen Tätigkeiten der Generaldirektion und beteiligt sich aktiv daran, wenn mehrere Direktionen involviert sind.

Wir suchen

Persönlichkeiten mit

ausgezeichneten Kenntnissen und Fähigkeiten in Wirtschafts-, Währungs- und Finanzangelegenheiten,

gründlicher Kenntnis der internationalen Wirtschafts- und Finanzbeziehungen, der Bereiche finanzielle Stabilität und Währungsangelegenheiten sowie der Gemeinschaftsmechanismen zur Bereitstellung und Verwaltung von Finanzen,

sehr guten Managementfähigkeiten und fundierter Erfahrung bei der Überwachung und Koordination von großen Teams,

fundierter Erfahrung im Bereich Repräsentation und Verhandlungsführung,

fundierter Kenntnis der Verwaltungsverfahren der Kommission,

ausgezeichneter Kenntnis der englischen Sprache und guter Kenntnis der französischen Sprache,

sehr gutem politischem Urteilsvermögen, strategischem Denken und der Fähigkeit zur Entwicklung und Durchsetzung neuer Ideen.

Zulassungsbedingungen

1.

Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates;

2.

Bildungsabschluss:

i)

ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren

ii)

oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren sowie eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung;

3.

nach dem Hochschulabschluss erworbene mindestens 15-jährige Berufserfahrung auf einer der vorstehenden Qualifikation entsprechenden Ebene, davon mindestens fünf Jahre in einer höheren Führungsposition (2), auf einem mit dem Dienstposten in unmittelbaren Zusammenhang stehenden Gebiet;

4.

gründliche Kenntnis einer Amtssprache der Europäischen Union und angemessene Kenntnis einer weiteren Amtssprache;

5.

die Bewerber dürfen das reguläre Ruhestandsalter noch nicht erreicht haben, das laut Statut für Beamte der Europäischen Union nach dem letzten Tag des Monats beginnt, in dem sie das 65. Lebensjahr vollendet haben (siehe Artikel 52 Buchstabe a des Statuts).

Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten

Die Bewerber müssen bereit sein, eine Erklärung abzugeben, mit der sie sich dazu verpflichten, unabhängig im öffentlichen Interesse zu handeln und etwaige Interessen offenzulegen, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.

Ernennung und Beschäftigungsbedingungen

Der stellvertretende Generaldirektor wird von der Kommission nach ihren üblichen Verfahren ausgewählt und ernannt (siehe auch Compilation Document on Senior Officials Policy). Im Zuge des Auswahlverfahrens werden die Bewerber, die vom Beratenden Ausschuss für Ernennungen zu einem Gespräch gebeten werden, zuvor zu einem ganztägigen Assessment-Center eingeladen, das von externen Einstellungsberatern durchgeführt wird.

Bitte beachten Sie, dass die Auswahlverfahren nur in deutscher, englischer und französischer Sprache stattfinden (3).

Dienstbezüge und Beschäftigungsbedingungen entsprechen denen der Besoldungsgruppe AD 15 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften. Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass laut Statut eine neunmonatige Probezeit zu absolvieren ist.

Chancengleichheit

Die Europäische Union verfolgt eine Politik der Chancengleichheit.

Bewerbungsverfahren

Die Stelle kann gleichzeitig mit anderen Stellen der höheren Führungsebene ausgeschrieben werden. Bewerber, die an mehreren Stellen interessiert sind, müssen sich für jede Stelle gesondert bewerben.

Bitte prüfen Sie vor Einreichung Ihrer Bewerbung sorgfältig, ob Sie sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen, vor allem, ob Sie über den verlangten Hochschulabschluss und die geforderte Berufserfahrung verfügen. Ist eine der Zulassungsbedingungen nicht erfüllt, werden Sie automatisch vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Im Falle einer Bewerbung ist eine Anmeldung per Internet unter folgender Adresse erforderlich: https://ec.europa.eu/dgs/human-resources/seniormanagementvacancies/.

Folgen Sie den dortigen Anleitungen zu den einzelnen Verfahrensschritten.

Das elektronische Anmeldeformular ist fristgerecht auszufüllen (4). Wir empfehlen Ihnen dringend, mit der Anmeldung nicht bis zum letzten Tag zu warten, da eine Überlastung der Leitungen oder eine Störung der Internet-Verbindung dazu führen kann, dass Sie den ganzen Vorgang wiederholen müssen, während die Anmeldefrist abläuft. Nach Ablauf der Anmeldefrist können keine Daten mehr eingegeben werden. Anmeldungen per E-Mail, die nach Fristablauf eingehen, werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.

Sie müssen über eine gültige E-Mail-Adresse verfügen, über die Ihnen Ihre Bewerbung zugeordnet und das Ergebnis des Auswahlverfahrens mitgeteilt wird. Änderungen Ihrer E-Mail-Adresse sind der Europäischen Kommission daher mitzuteilen.

Ihre Bewerbung ist erst vollständig, wenn Sie Ihren Lebenslauf (als Word- oder PDF-Datei) hochgeladen und ein Bewerbungsschreiben (Online-Formular, höchstens 8 000 Zeichen) eingegeben haben. Lebenslauf und Bewerbungsschreiben sind in deutscher, englischer oder französischer Sprache abzufassen.

Nach Abschluss der Online-Anmeldung erscheint auf dem Bildschirm eine Nummer, die Sie bei jeder künftigen Bezugnahme auf Ihre Bewerbung angeben müssen. Mit dem Erscheinen dieser Nummer ist der Anmeldevorgang abgeschlossen. Sie ist der Nachweis dafür, dass die eingegebenen Daten registriert wurden. Wird Ihnen keine Nummer angezeigt, so bedeutet dies, dass Ihre Bewerbung nicht registriert wurde!

Bitte beachten Sie, dass sich der Fortgang Ihrer Bewerbung nicht online verfolgen lässt. Die einstellende Generaldirektion wird sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen den Stand des Bewerbungsverfahrens mitteilen.

Bewerber, die sich wegen einer Behinderung nicht elektronisch anmelden können, können ihren Lebenslauf und ihr Bewerbungsschreiben per Einschreiben bis spätestens zum Tag des Anmeldeschlusses  (5) einschicken (es gilt das Datum des Poststempels). Der weitere Schriftverkehr zwischen der Europäischen Kommission und diesen Bewerbern erfolgt dann auf dem Postweg. Die betreffenden Bewerberinnen und Bewerber müssen ihrer Bewerbung eine von zuständiger Stelle ausgestellte Bescheinigung beifügen, aus der ihr Behindertenstatus hervorgeht, und auf einem gesonderten Blatt angeben, welche Vorkehrungen ihres Erachtens notwendig sind, um ihnen die Teilnahme am Auswahlverfahren zu erleichtern.

Zwecks weiterer Auskünfte und/oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: HR-MANAGEMENT-ONLINE@ec.europa.eu

Bewerbungsschluss

Bewerbungsschluss ist der 14. Oktober 2010. Online-Anmeldungen werden nach 12.00 Uhr mittags, Brüsseler Ortszeit, nicht mehr angenommen.


(1)  Jeder Hinweis in dieser Bekanntmachung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt grundsätzlich ebenso für Frauen.

(2)  Die Bewerber sollten in ihrem Lebenslauf zumindest zu den fünf Jahren, in denen sie Berufserfahrung in einer höheren Führungsposition erworben haben, folgende Angaben machen: 1. Bezeichnung der Führungspositionen, die sie innehatten, mit kurzer Beschreibung der Zuständigkeiten; 2. Zahl der ihnen unterstellten Mitarbeiter; 3. Höhe des verwalteten Etats; 4. Platz in der Hierarchie (Zahl der unter- und übergeordneten Hierarchie-Ebenen und der Führungskräfte auf gleicher Ebene).

(3)  Der Auswahlausschuss stellt sicher, dass Muttersprachlern kein ungerechtfertigter Vorteil erwächst.

(4)  Bis spätestens 14. Oktober 2010, 12.00 Uhr mittags, Brüsseler Ortszeit.

(5)  Europäische Kommission, Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit, Referat Führungskräfte und CCA-Sekretariat, KOM/2010/10280, SC 11 8/30, 1049 Brüssel, BELGIEN.