ISSN 1725-2407

doi:10.3000/17252407.C_2010.232.ger

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 232

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

53. Jahrgang
27. August 2010


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

I   Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen

 

STELLUNGNAHMEN

 

Ausschuss der Regionen

 

84. Plenartagung am 14./15. April 2010

2010/C 232/01

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Solidarität im Gesundheitswesen: Abbau gesundheitlicher Ungleichheit in der EU

1

2010/C 232/02

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Die Auswirkungen der demografischen Alterung in der EU bewältigen (Bericht über die demografische Alterung 2009)

7

2010/C 232/03

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Zukunft der Kohäsionspolitik

14

2010/C 232/04

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum

23

2010/C 232/05

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Aktionsplan urbane Mobilität

29

2010/C 232/06

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2009-2010 — Kandidatenländer

36

2010/C 232/07

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Verbesserung der UVP-Richtlinie und der SUP-Richtlinie

41

2010/C 232/08

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Ummünzung der digitalen Dividende in sozialen Nutzen und wirtschaftliches WachstumEine öffentlich-private Partnerschaft für das Internet der Zukunft

44

2010/C 232/09

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Entwicklung einer gemeinsamen EU-Strategie für Schlüsseltechnologien

49

DE

 


I Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen

STELLUNGNAHMEN

Ausschuss der Regionen

84. Plenartagung am 14./15. April 2010

27.8.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 232/1


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Solidarität im Gesundheitswesen: Abbau gesundheitlicher Ungleichheit in der EU“

(2010/C 232/01)

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Einleitung

1.   begrüßt die Entschlossenheit der Kommission, die Bemühungen der Mitgliedstaaten und der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften um die Bekämpfung gesundheitlicher Ungleichheit in der Europäischen Union zu unterstützen und zu ergänzen. Es ist wichtig, dass man sich einen Begriff davon macht, welches Ausmaß die Problematik der gesundheitlichen Ungleichheit zwischen den Mitgliedstaaten und innerhalb dieser hat. Die Ansicht der Kommission, dass gesundheitliche Ungleichheit eine Herausforderung an ihr Engagement für Solidarität, den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt, Menschenrechte und Chancengleichheit darstellt, wird gut vertreten und untermauert. Die Kommission hätte jedoch stärkeres Gewicht auf das neu in den Vertrag von Lissabon aufgenommene Ziel „territorialer Zusammenhalt“ legen können;

2.   anerkennt die Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von Gesundheit als dem „Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur des Freiseins von Krankheit oder Gebrechen“ und macht sie sich zu eigen;

3.   erinnert die Kommission daran, dass die Institutionen gemäß Artikel 3 des Vertrags von Lissabon nunmehr dazu verpflichtet sind, das Wohlergehen der Unionsbürgerinnen und -bürger zu fördern;

4.   macht die Kommission auf den von Sir Michael Marmot für die WHO erstellten Bericht „Closing the Gap in a Generation – Health Equity Through Action on the Social Determinants of Health“ (Überwindung der Kluft in einer Generation – Gleichheit in der Gesundheit durch ein Einwirken auf die sozialen Gesundheitsfaktoren) aufmerksam. Der AdR ist der Ansicht, dass dieser Bericht für die EU eine Schlüsselressource bei der Bekämpfung gesundheitlicher Ungleichheit sein sollte;

5.   akzeptiert die Bewertung der Kommission, dass die Problematik der gesundheitlichen Ungleichheiten sehr komplex und deren Entwicklung von vielfältigen Faktoren abhängig ist, insbesondere: die Anerkennung, dass Disparitäten auf allen Ebenen, von der europäischen bis hin zur kommunalen, bestehen; die Rolle des sozialen Gefälles und den engen Zusammenhang zwischen Gesundheit und Wohlstand; die gesundheitlichen Folgen der Benachteiligung besonders schutzbedürftiger und sozial ausgegrenzter Bevölkerungsgruppen; und die unterschiedlichen Auswirkungen sozialpolitischer Entscheidungen auf das Angebot von Gesundheitsdienstleistungen und die Bereitstellung von sozialer Unterstützung;

6.   begrüßt die in der Mitteilung in weiten Teilen hergestellte Ausgewogenheit zwischen europäischer Zusammenarbeit und Subsidiarität im Einklang mit Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV); weist in diesem Zusammenhang aber darauf hin, dass der Abbau von Ungleichheiten im Gesundheitsbereich innerhalb der Mitgliedstaaten auch nach dem Vertrag von Lissabon eine Aufgabe der nationalen Gesundheitspolitik ist;

Beitrag der EU-Politik zu dem Ziel des Abbaus gesundheitlicher Ungleichheit

7.   anerkennt den Beitrag, den flankierende politische Maßnahmen der EU in Einklang mit dem in Artikel 168 AEUV genannten Ziel und mit Artikel 35 der Charta der Grundrechte der EU leisten können, nämlich: „Bei der Festlegung und Durchführung aller Politiken und Maßnahmen der Union wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt“;

8.   erinnert daran, dass „das Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf ärztliche Versorgung nach Maßgabe der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten“ in Artikel 35 der EU-Grundrechtecharta verankert ist;

9.   begrüßt die übergreifenden Ziele der EU-Gesundheitsstrategie, die den Zugang zur Gesundheitsversorgung, zu Präventionsleistungen und zu Leistungen zur Förderung einer gesunden Lebensweise unterstützt;

10.   fordert die Kommission nachdrücklich auf, dem Ausschuss der Regionen die Gewissheit zu geben, dass die Auswirkungen der gesundheitlichen Ungleichheit in dem Entwurf einer Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, sollte er umgesetzt werden, in vollem Umfang berücksichtigt werden;

11.   verlangt angesichts der Tatsache, dass der Schwerpunkt in Artikel 168 AEUV auf der Verbesserung der Gesundheitsdienste in den Grenzgebieten liegt, eine Unterstützung für aneinandergrenzende Regionen in verschiedenen Mitgliedstaaten, um freiwillige Vereinbarungen zum Abbau gesundheitlicher Ungleichheit über die Grenzen hinweg zu entwickeln. Der Ausschuss der Regionen hebt in diesem Zusammenhang die Chancen hervor, die das von mehreren Gruppen bereits eingesetzte Instrument des Europäischen Verbunds für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) bietet. Der Ausschuss der Regionen macht jedoch deutlich, dass Vereinbarungen für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung im weiteren Sinne sorgfältig abgewogen werden müssen, um sicherzustellen, dass durch die grenzüberschreitende Mobilität von Patienten nicht einige Bevölkerungsgruppen, denen bereits eine Gesundheitsversorgung zugutekommt, zum Nachteil anderer Gruppen bevorzugt werden und dadurch die gesundheitliche Ungleichheit noch verschärft wird. Alle Regionen sollten die klare Zusage erhalten, dass im Rahmen grenzüberschreitender Vereinbarungen der gerechte Zugang zu den Gesundheitsleistungen gewährleistet wird, um die Gesundheitsergebnisse besonders schutzbedürftiger und leistungsschwacher Gruppen, die um die Ressourcen des Gesundheitswesens konkurrieren müssen, zu verbessern. Der Zugang zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung sollte nur mit vorheriger Genehmigung möglich sein, damit Menschen mit geringem Einkommen gleichberechtigten Zugang zu den Dienstleistungen haben;

12.   begrüßt, dass die Rolle der Gemeinsamen Agrarpolitik in Bezug auf Gesundheitsfragen anerkannt wird, und würdigt den Beitrag von Programmen wie Schulmilch, Nahrungsmittel für Bedürftige und Schulobst bei der Unterstützung der Ernährung und einer gesunden Lebensweise. Bei Lebensmitteln, die in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäusern angeboten werden, sollte in erster Linie darauf geachtet werden, dass es sich wo immer möglich um gesunde, nahrhafte und in der Region erzeugte Lebensmittel handelt. Der Ausschuss der Regionen begrüßt ferner die Anerkennung der Auswirkungen, die die GAP und andere Politikbereiche durch Maßnahmen, die für die sozialen Gesundheitsfaktoren relevant sind, in ländlichen Gebieten auf die Gesundheit haben kann. Er erkennt an, dass ländliche Gebiete vor spezifischen Herausforderungen im Gesundheitsbereich stehen: Der unzureichende Zugang zur Gesundheitsversorgung in ländlichen Gebieten kann in einigen Mitgliedstaaten zu gesundheitlicher Ungleichheit führen, und die Verbindung zwischen Agrarwirtschaft und Migration kann besondere Gesundheitsanforderungen und gesundheitliche Diskrepanzen in bestimmten Gemeinwesen zur Folge haben. In beiden Fällen kann die GAP zur Verbesserung der Lebensbedingungen beitragen und ist daher wichtig;

13.   stimmt nicht damit überein, dass es ausreicht zu sagen, dass die EU-Umweltpolitik und die Marktpolitik im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik ein breites Spektrum von Initiativen unterstützen, die zur Verbesserung der Gesundheit beitragen können. Auch wenn die GAP potenziell einen Beitrag leisten kann, ist sie im Grunde nicht dafür ausgelegt, Gesundheitsergebnissen oder gesundheitlicher Ungleichheit Priorität einzuräumen, und es ist durchaus legitim, die negativen Auswirkungen auf die Gesundheitsergebnisse zu erwägen, die aus einem unausgewogenen Konzept für die Milch- und Fleischproduktion im Vergleich zur Obst- und Gemüseproduktion resultieren können. Es besteht die Gelegenheit, diese Unausgewogenheit im Rahmen der GAP-Reform anzugehen, und es sollte in jeder Phase des Reformprozesses bekräftigt werden, wie wichtig die Unterstützung guter und gerechter Gesundheitsergebnisse ist;

Gesundheitliche Ungleichheit und Wirtschaftsfragen

14.   bedauert, dass es die Kommission versäumt hat, die Frage des übermäßigen Konsums von Alkohol und anderen Drogen bei der Entstehung von Gesundheitsbeeinträchtigungen und der Verstärkung von gesundheitlicher Ungleichheit umfassend zu behandeln. In Bezug auf den Alkohol erkennt der AdR an, dass dies eine besondere Herausforderung für die politischen Entscheidungsträger darstellt, die auch die Auswirkungen des Problems auf die lokale und regionale Wirtschaft - unter öffentlichen und privaten Aspekten - berücksichtigen müssen. In diesem Zusammenhang erscheint es zweckmäßig einzuräumen, dass eine Regulierung des Alkoholkonsums problematisch ist; dies ist jedoch kein Grund, seine Auswirkungen auf die Gesundheit außer Acht zu lassen, noch darf deshalb das Engagement gegen den Missbrauch von Alkohol und von allen anderen tendenziell bewusstseinsverändernden Substanzen nachlassen;

15.   erkennt an, dass die EU-Mitgliedstaaten mit einer schweren Finanz- und Wirtschaftskrise konfrontiert sind und dies unweigerlich Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger haben wird. Zwar stimmt es, dass die Wirtschaftslage möglicherweise dazu führt, dass sich die Kluft bei den Gesundheitsergebnissen noch vergrößert, doch darf dies kein Vorwand sein, um darauf zu verzichten, politische Maßnahmen so anzupassen, dass die Ungleichheiten besser bekämpft werden. Das Versagen der Finanzinstitute weltweit zwingt die Mitgliedstaaten, Regionen und Gemeinden dazu, ihr Konzept für den Aufbau zukunftsfähiger Gemeinwesen zu überprüfen. Zu stark auf wirtschaftlichen Wohlstand ausgerichtete Politiken können zu gesundheitlicher Ungleichheit führen. Wirtschaftliche Schwierigkeiten können zwar einen geringeren wirtschaftlichen Wohlstand zur Folge haben, bilden jedoch kein Hindernis, wenn es darum geht, dem Abbau wirtschaftlicher, sozialer und gesundheitlicher Ungleichheit mehr Priorität einzuräumen. Die Kommission hat im Rahmen des 7. Rahmenforschungsprogramms (RP7) und der Haushaltsplanung jetzt die Gelegenheit, die Prioritäten zu überprüfen und den Schwerpunkt stärker auf Maßnahmen zur Bekämpfung gesundheitlicher Ungleichheit zu legen;

16.   ist der Ansicht, dass die derzeitigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten implizieren, dass die wirtschaftliche Dimension der Gesundheitsdienste und die wirtschaftlichen Auswirkungen einer gesunden Bevölkerung immer mehr an Bedeutung gewinnen. Die Gesundheitsdienste sind wichtige Arbeitgeber und schaffen durch zugehörige Bereiche wie Forschung und Innovation im Gesundheitsbereich wirtschaftlichen Wohlstand, wobei in den neu aufkommenden Volkswirtschaften besondere Chancen entstehen. Gleichzeitig führt der Verlust an Arbeitskräften infolge früher Sterblichkeit oder Behinderung zu einem Produktivitätsverlust und einem Anstieg des Drucks auf die sozialen Unterstützungssysteme;

17.   unterstützt, dass die Bedeutung von besserer Gesundheit für alle Bevölkerungsgruppen vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft anerkannt wird. Die Effekte der demografischen Veränderungen auf die Sozialschutzsysteme machen sich bereits bemerkbar. Zwar ist zu begrüßen, dass die Menschen immer älter werden, aber wenn die Sozialschutzsysteme weiterhin auf dem Niveau bleiben sollen, das die Europäer mittlerweile erwarten, muss für die Bewältigung der Dienstleistungsnachfrage mehr getan werden. Die Verlängerung der gesunden Lebensjahre der Menschen mit den ungünstigsten Aussichten ist daher eine Priorität. Angesichts der Tragweite der sozialen und wirtschaftlichen Veränderungen, die eine alternde Bevölkerung mit sich bringen wird, möchte der AdR die Bedeutung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben betonen, die auf die Verbesserung der Gesundheitsversorgung alter Menschen abzielen;

Beitrag der EU-Kohäsionspolitik zur Bekämpfung gesundheitlicher Ungleichheit

18.   unterschreibt die Feststellung, dass die EU-Kohäsionspolitik eine zentrale Rolle beim Erreichen der EU-2020-Ziele im Hinblick auf den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt spielt und ein wirksames Mittel zur Bekämpfung von gesundheitlicher Ungleichheit sein kann. Mit der Entwicklung und Annahme der EU-2020-Strategie besteht 2010 die wichtige Gelegenheit, eine Zweckbindung der Strukturfonds schon ab 2013 zu erwägen. Der AdR erwartet, dass die EU-2020-Strategie stark auf die Bekämpfung der Ausgrenzung ausgerichtet sein wird, was wiederum einen deutlichen Bezug zu gesundheitlicher Ungleichheit herstellen würde;

19.   vertritt die Meinung, dass die EU-Strukturfonds dazu verwendet werden könnten, um als Teil einer regionalen Entwicklungsstrategie die Gesundheitsversorgung vor Ort auszubauen. Nicht alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union haben Zugangsmöglichkeiten zur Chancengleichheit, einschließlich der Chancengleichheit im Gesundheitsbereich, einem der grundlegenden Ziele der EU-Kohäsionspolitik und der Strukturfonds;

20.   nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission drei Bereiche aufzeigt, in denen Verbesserungen vorgenommen werden könnten: bessere Kenntnisse über die Nutzungsmöglichkeiten der Fonds in diesem Bereich; verbesserte Koordinierung der einzelstaatlichen Dienststellen und bessere fachliche Fähigkeiten zur Entwicklung von Investitionen auf diesem Gebiet. Es ist jedoch nicht zwangsläufig so, dass diese Bereiche auch wirklich diejenigen sind, in denen die Priorität für Verbesserungen am größten ist. So könnte insbesondere die Koordinierung zwischen regionalen und lokalen Einrichtungen in Fällen, in denen diese für die unmittelbare Erbringung von Dienstleistungen zuständig sind, eine größere Wirkung haben. Auch könnte fachliche Kapazität beispielsweise auf nationaler Ebene, nicht aber in den Gesundheitseinrichtungen auf regionaler oder lokaler Ebene vorhanden sein, weshalb die Interventionen auf die geeignete Ebene ausgerichtet werden sollten, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen;

Sammlung, Überwachung und Analyse von Daten

21.   unterstützt den Vorschlag, dass das Maß für den Forschritt auf dem Weg zur EU-2020-Agenda weiterentwickelt werden könnte, um die Bedeutung des Abbaus gesundheitlicher Ungleichheit widerzuspiegeln. Der Indikator „gesunde Lebensjahre“ ist eine der Messgrößen für Gesundheitsergebnisse; er sollte jedoch um Maßnahmen ergänzt werden, die widerspiegeln, wie wichtig es ist, die Kluft zwischen den Gesündesten und den am wenigsten Gesunden zu verringern;

22.   akzeptiert die Einschätzung der Schwankungen bei der Sammlung und Analyse von Daten zwischen den Mitgliedstaaten. Die Entwicklung gesundheitsbezogener Indikatoren durch EUROSTAT ist hilfreich. Darüber hinaus hält er die gegenseitige Unterstützung der Mitgliedstaaten durch Know-how-Transfers bei der Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung für ein effektives Mittel, um Ungleichheiten zwischen den Mitgliedstaaten abzubauen;

23.   fordert die Kommission nachdrücklich auf, die besonderen Herausforderungen bei der Überwachung der Gesundheitsergebnisse von Migranten und Migrantengemeinschaften anzuerkennen. Durchreisende oder Migranten haben tendenziell weniger gute Gesundheitsergebnisse und können beim Zugang zu sozialer Unterstützung auf spezifische Hürden stoßen. In der Mitteilung werden Migranten als besonders schutzbedürftige Gruppe genannt. Um eine wirksame Datenüberwachung zu erreichen, sollten die spezifischen Herausforderungen berücksichtigt werden, die mit der Überwachung der Gesundheitsergebnisse migrierender oder durchreisender Bevölkerungsgruppen einhergehen;

24.   fordert die Kommission auf, geschlechtsspezifische Ungleichheiten bei der Gesundheit anzuerkennen und die Erhebung, Überwachung und Analyse von nach Geschlecht aufgeschlüsselten Gesundheitsangaben und geschlechtsspezifischen Statistiken zu fördern. Den Rechten von Frauen und Männern auf Zugang zu vorbeugender Gesundheitsfürsorge sollte besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, um wirksam gegen Ungleichheiten zwischen den und innerhalb der Mitgliedstaaten vorgehen zu können;

Die Rolle der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften

25.   begrüßt die Anerkennung der Rolle der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sowohl bei der Lieferung von Gesundheitsergebnissen als auch bei der Erbringung der Dienstleistungen, die auf die sozialen Gesundheitsfaktoren abzielen;

26.   schlägt vor, die Bedeutung lokaler Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Lebensweise und zur Verhütung von Lebensbedingungen, die zu Gesundheitsproblemen führen, stärker herauszustreichen. Einige Regionen haben bereits eigene Strategien entwickelt, mit denen in der Mitteilung genannte Ziele verfolgt werden und ein Rahmen für eine gesundheitsfördernde Gesamtpolitik beschrieben wird. Der AdR unterstreicht, dass Aufklärungsprogramme in Schulen von grundlegender Bedeutung für die Förderung einer gesunden Ernährungs- und Lebensweise sind. Es gibt viele Einrichtungen, die zu stärkeren Präventivmaßnahmen beitragen können; in vielen Fällen wird die Prävention jedoch ein sehr lokal geprägtes, auf die Bedürfnisse besonderer Gemeinwesen ausgerichtetes Handeln erfordern. Obgleich die Probleme, die zu Gesundheitsstörungen führen, in den einzelnen Mitgliedstaaten die gleichen sein mögen, sind für ein Vermitteln der Botschaft einer gesunden Lebensweise häufig Interventionen in kleinerem Maßstab erforderlich, die auf lokalem Wissen aufbauen. Diese Interventionen können ihre Wirkung in Gemeinden entfalten, die über viele Mitgliedstaaten verteilt sind - geografisch getrennte Gebiete, in denen sich ähnliche Probleme wie hohe Arbeitslosigkeit oder der Niedergang der Schwerindustrie stellen. Im Rahmen künftiger Maßnahmen sollte versucht werden, kleinere Kommunen in der EU, die vor ähnlichen Herausforderungen stehen, die sie nicht mit ihren engeren regionalen Nachbarn gemein haben, miteinander in Kontakt zu bringen. Eine Zusammenarbeit auf nationaler Ebene könnte ineffektiv sein, wenn es darum geht, Erkenntnisse über in bestimmten kleinen Gemeinwesen erfolgreiche Strategien zu ermitteln;

27.   unterstützt nachdrücklich den Standpunkt der Kommission, dass die Verbesserung des Informationsaustauschs und der Koordinierung der Strategien zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen und über mehrere Bereiche zu wirksameren Maßnahmen sowie zu größeren und nachhaltigeren Effekten führen kann. Der AdR schlägt vor, diesen Standpunkt schärfer zu formulieren: Nicht nur, dass eine solche Koordinierung und ein solcher Austausch zu wirksameren und schlagkräftigeren Maßnahmen führen können, sondern dass sie eine wichtige Voraussetzung für den Abbau gesundheitlicher Ungleichheit sind. Das Engagement für den Abbau gesundheitlicher Ungleichheit bietet den Mitgliedstaaten eine wichtige Gelegenheit, das Niveau an Zusammenarbeit innerhalb der Grenzen zu überdenken und von Mitgliedstaaten zu lernen, die am erfolgreichsten dabei waren, Partnerschaften zwischen verschiedenen staatlichen Ebenen und über mehrere Bereiche zu konzipieren;

Strukturen für die Zusammenarbeit auf EU-Ebene

28.   bekräftigt das bereits zuvor vom Ausschuss der Regionen bekundete Interesse, im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich den Schwerpunkt auf Fragen der gesundheitlichen Ungleichheit zu legen. Der Ausschuss der Regionen ist dem Prinzip einer von seinen Mitgliedern geführten strukturierten Interaktion verpflichtet und auch daran interessiert, eine solche strukturierte Interaktion für ein Engagement in Zusammenarbeit mit der GD SANCO und ihren Arbeiten zum Thema gesundheitliche Ungleichheit zu nutzen;

29.   ist der Meinung, dass eine strukturierte Interaktion seitens des Ausschusses der Regionen dadurch ergänzt werden sollte, dass er in EU-Gesundheitsausschüssen und gesundheitsbezogenen Arbeitsgruppen vertreten ist. Obgleich anerkannt wird, dass die Mitgliedstaaten befugt sind, Vertreter zur Teilnahme an diesen Arbeitsgruppen zu benennen, wäre es von Nutzen, die auf lokaler und regionaler Ebene bei der Bekämpfung gesundheitlicher Ungleichheit gemachten Fortschritte zu überprüfen;

Besonders schutzbedürftige Gruppen

30.   begrüßt, dass die Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Gruppen anerkannt werden und dass Menschen in Armut, benachteiligten Einwanderer- und ethnischen Minderheitengruppen, Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen und Kindern in Armut besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird;

31.   fordert, auch die Bedürfnisse anderer besonders schutzbedürftiger Gruppen zu berücksichtigen, insbesondere dort, wo gesundheitliche Ungleichheit möglicherweise im Laufe der Zeit entsteht. Ein Verständnis des gesellschaftlichen Wandels und der daraus resultierenden Ungleichheit ist für die Bekämpfung von vermeidbarer Ungleichheit von entscheidender Bedeutung. Dazu gehören die Bedürfnisse von Erwachsenen, die infolge des Auseinanderbrechens der Familie isoliert sind, die Bedürfnisse von Inhaftierten und in bestimmten Einrichtungen lebenden Personen sowie von Menschen, die in ländlichen Gebieten mit schwindender Wirtschaftsgrundlage leben. Auch sollte berücksichtigt werden, wie wichtig ein Verständnis der in verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen vorherrschenden sozialen und kulturellen Einflüsse ist aufgrund der Bedeutung, die dies für das Verhalten des Einzelnen haben kann;

32.   betont, dass bei Maßnahmen zur Unterstützung besonders schutzbedürftiger Gruppen die fehlende klare Abgrenzung des Begriffs „Migranten“ berücksichtigt werden sollte. Zu Zwecken gesundheitlicher Ungleichheit kann jede Bevölkerungsbewegung - unabhängig davon, ob die Menschen von innerhalb oder außerhalb der EU zugezogen sind - zu sozialer Benachteiligung, fehlendem Zugang zu sozialer Unterstützung und damit zu gesundheitlicher Ungleichheit führen. Bevölkerungsgruppen, die innerhalb der EU migriert sind, haben keinen gleichen Zugang zu Dienstleistungen wie Wohnraum und können obdachlos werden, und Obdachlosigkeit kann akute Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Es sollten spezifische Maßnahmen ergriffen werden, um die Gesundheitsergebnisse von innerhalb der EU migrierenden Bevölkerungsgruppen zu prüfen;

Regionale und lokale Rolle bei der Finanzierung und Bereitstellung von Dientleistungen

33.   ist der Ansicht, dass den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dort, wo bestehende Finanzierungsströme auf die Gesundheit ausgerichtet sind, flexibel entscheiden können sollten, ob sie den Fokus auf die Entwicklung von Fähigkeiten, Wissen und Kapazitäten in den Gesundheitseinrichtungen oder auf die Entwicklung von Gesundheitsinfrastruktur legen wollen. Während Investitionen in die Gesundheitsinfrastruktur in einigen Mitgliedstaaten und einigen strukturschwachen Regionen oder Gemeinen ggf. eine Priorität darstellen, ist die Gesundheitsinfrastruktur in anderen Gebieten mit erheblicher gesundheitlicher Ungleichheit gut entwickelt. In diesen Gebieten müssen die Investitionen womöglich auf eine sehr lokale Ebene ausgerichtet werden, um Fähigkeiten, Wissen und Kapazitäten sowohl in den Gesundheitseinrichtungen als auch unter der Bevölkerung vor Ort zu entwickeln;

34.   räumt zwar ein, dass die einzelstaatliche Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz durch den Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer zu gesundheitlicher Ungleichheit auf nationaler Ebene beiträgt, ist jedoch der Auffassung, dass auch die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften eine Rolle bei der Ausgestaltung bewährter Verfahren im Bereich der Beschäftigung spielen können. Relevant ist dies für die Gebietskörperschaften sowohl in ihrer Eigenschaft als bedeutende Arbeitgeber in ihren Regionen und Gemeinden als auch aufgrund ihrer Fähigkeit, die Beschäftigungspraxis anderer Organisationen und Interessenträger in ihren Regionen und Gemeinden zu beeinflussen;

35.   erinnert an seine Forderung nach größerer Rechtssicherheit für die Erbringer von Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse im Zusammenhang mit den EU-Wettbewerbsregeln und erwartet, dass die Kommission diesen Vorschlag in ihrem Arbeitsprogramm 2010 aufgreift. Nimmt diesbezüglich das Engagement des Präsidenten der Europäischen Kommission zur Kenntnis, einen Qualitätsrahmen für öffentliche Dienste auszuarbeiten.

Empfehlungen

Der Ausschuss der Regionen empfiehlt:

36.   eine stärkere Anerkennung von Gesundheit und Wohlergehen im Rahmen der EU-2020-Strategie als zentrale Aspekte zur Bekämpfung von Ausgrenzung;

37.   die Ermöglichung einer Nutzung der Strukturfonds, um zur Bekämpfung gesundheitlicher Ungleichheit beizutragen;

38.   die Aufnahme von über den Indikator „gesunde Lebensjahre“ hinausgehenden Indikatoren in die Überwachung der Lissabon-Agenda und insbesondere solcher, die die Kluft bei den Gesundheitsergebnissen zwischen verschiedenen Gruppen widerspiegeln;

39.   die Anerkennung, dass sich die gesundheitliche Ungleichheit der arbeitslosen, obdachlosen oder in Armut lebenden Unionsbürger durch die derzeitige Finanzkrise noch verschärfen wird. Stattdessen die Forderung nach größeren Investitionen in Finanzierungsprogramme wie das RP7 und PROGRESS, um die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Bekämpfung gesundheitlicher Ungleichheit zu unterstützen, und zwar sowohl kurzfristig während des Ausstiegs aus den derzeitigen Programmen als auch längerfristig, um gegen die breiter werdende Kluft im Gesundheitswesen anzugehen;

40.   die EU-seitige Anerkennung und Bekanntmachung des WHO-Ausschusses für soziale Gesundheitsfaktoren und der Reaktionen der nationalen Regierungen auf den WHO-Ausschuss;

41.   ein Bekenntnis zur offenen Koordinierungsmethode als Instrument für den Austausch bewährter Verfahren und zum Leistungsvergleich, um gesundheitliche Ungleichheit in den Mitgliedstaaten zu bekämpfen, ohne die auf lokaler und regionaler Ebene bereits ergriffenen Maßnahmen auszuhöhlen.

Brüssel, den 14. April 2010

Der Erste Vizepräsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCARCEL SISO


27.8.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 232/7


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Die Auswirkungen der demografischen Alterung in der EU bewältigen (Bericht über die demografische Alterung 2009)“

(2010/C 232/02)

I.   EINLEITUNG

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.   begrüßt die Mitteilung der Kommission zum Umgang mit den Auswirkungen der demografischen Alterung in der Europäischen Union, in der festgestellt wird, dass die Überalterung der Bevölkerung erhebliche Folgen für Renten, Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege hat. In der Kommissionsmitteilung wird darauf hingewiesen, dass den Behörden nur noch ein Zeitfenster von weniger als zehn Jahren bleibt, ehe die geburtenstarken Jahrgänge das Rentenalter erreichen. Es besteht dringender Handlungsbedarf; die Herausforderungen und Chancen sind groß und verlangen gezielte politische Eingriffe. Die Maßnahmen, die zur Bewältigung der Alterung dieser Generation ergriffen werden, müssen unmittelbar an die Politik der Geschlechtergleichstellung anknüpfen, um Abhilfe für die derzeitige Situation zu schaffen, in der ältere Frauen in größerer Armut oder unter schlechteren wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen leben sowie aufgrund höherer Morbidität und stärkerer geschlechterspezifischer Abhängigkeit eine schlechtere Lebensqualität haben;

2.   dankt den lokalen und regionalen Behörden, nichtstaatlichen Organisationen und sonstigen Partnern des AdR für ihre Beiträge zur Erarbeitung dieser Stellungnahme, insbesondere im Rahmen der Sitzung der Fachkommission für Wirtschafts- und Sozialpolitik am 4. September 2009, der Diskussionsrunde am 18. November 2009 und der Task-Force-Sitzung am 14. Dezember 2009;

3.   hebt hervor, dass die Überalterung der Bevölkerung kein isoliertes Phänomen, sondern Teil eines umfassenden demografischen Wandels ist. Dieser Wandel bewirkt eine erhebliche Veränderung der Größe und Zusammensetzung der Bevölkerung in den Städten, Gemeinden und Regionen. Die genaue Entwicklung und die Auswirkungen dieses demografischen Wandels werden von vielen verschiedenen Faktoren beeinflusst (Zahl der Geburten und der Sterbefälle, Bereitschaft zum Umzug, Einwanderung). Demografische Alterung ist ein eigenständiger Prozess. Die Entwicklung eines Bewusstseins und das Wahrnehmen dieses Prozesses sind Voraussetzungen für ein erfolgreiches Abfedern ihrer Folgen;

4.   stellt fest, dass sich das Verhältnis der Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter zur Zahl der Menschen, die über 65 Jahre alt sind, von 4 zu 1 auf 2 zu 1 ändern wird. Hierbei handelt es sich um eine langfristige Prognose. Wenn es auch sinnvoll ist, langfristige Prognosen ernst zu nehmen, so ist die Bevölkerungsalterung keine Sache von morgen oder übermorgen, sondern ein aktuelles Problem. Bereits über 60 Regionen weisen eine „Altersabhängigkeitsrate“ von über 29 % auf, in über 70 Regionen gibt es einen Bevölkerungsschwund (der bei einigen Regionen jährlich über 1 % beträgt);

5.   merkt an, dass gesundes Altern für ältere Frauen, Menschen mit Behinderungen und Einwanderer mit besonderen Schwierigkeiten verbunden sein kann, die berücksichtigt werden müssen;

6.   ist der Ansicht, dass die Überalterung der Bevölkerung zu den in der Strategie „Europa 2020“ behandelten Themen zählen muss, und plädiert dafür, die mit der Überalterung einhergehenden Chancen zur Stärkung des sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts zu nutzen. Die Strategie „Europa 2020“ gründet sich auf die Überlegung, dass jeder Bürger in jeder Region auf der Grundlage der spezifischen Qualitäten und Eigenschaften der Region zur Kraft der Union beiträgt. Aktive und gesund alternde Bürger in Europa haben ein vielfach ungenutztes Potenzial. Deshalb muss es nicht nur eine Politik für ältere Menschen geben, sondern auch eine Politik für alle Bürgerinnen und Bürger der Union in allen Lebensabschnitten;

7.   hat bereits früher festgestellt, dass die Folgen der Überalterung in erster Linie die subnationalen Ebenen betreffen. Die lokalen und regionalen Behörden haben wichtige Aufgaben in den Bereichen Gesundheit, Lebensqualität, kostenpflichtige und kostenlose Pflege sowie auf dem Arbeitsmarkt, sie sind Anbieter von Dienstleistungen und Einrichtungen im Wohnungswesen, im öffentlichen und sonstigen Verkehr und im Bildungswesen. Es liegt in der Verantwortung der lokalen und regionalen Behörden, die Folgen der Überalterung in ihrem jeweiligen Gebiet im Rahmen der „Europa 2020“-Strategie auf kreative und innovative Weise abzufedern. Voraussetzung hierfür ist Solidarität zwischen den Generationen, zwischen Regionen mit Bevölkerungswachstum und -rückgang, zwischen ländlichen und städtischen Gebieten sowie zwischen Regionen und Mitgliedstaaten;

II.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

8.   fordert die Festlegung dreier inhaltlicher Schwerpunkte als „New Deal“ für den Umgang mit den Folgen der Überalterung in der EU. Diese Schwerpunkte müssen in interregionalen bzw. transregionalen Pilotprojekten konkret umgesetzt werden und entsprechen den Zielen der Kommission. Dabei wird der Akzent auf die primären lokalen und regionalen Zuständigkeiten für die Bereiche Gesundheit und Pflege, den Arbeitsmarkt und das Angebot an sozialen Einrichtungen gelegt:

Gesundes Altern, um die europäische Bevölkerung zu bewegen, solange wie möglich gesund und aktiv zu bleiben;

Erwerbsquote und Arbeitsproduktivität, zur Förderung einer europäischen Gesellschaft, in der alle ein Leben lang lernen, an der Gesellschaft teilhaben und an der Gestaltung der Gesellschaft - gegebenenfalls durch bezahlte oder unbezahlte Arbeit - mitwirken können;

Zugang zu Dienstleistungen und Einrichtungen mit dem Ziel, das Angebot an sozialen Einrichtungen neu auf die alternde Bevölkerung auszurichten;

9.   verweist auf einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen diesen drei Schwerpunkten und spricht sich daher für einen bereichsübergreifenden Ansatz aus. Gesund alternde Menschen können leichter Dienstleistungen und Einrichtungen in Anspruch nehmen und haben auf dem Arbeitsmarkt mehr Möglichkeiten. Zur Steigerung der Arbeitsproduktivität sind eine gesunde erwerbsfähige Bevölkerung und ein gutes Angebot an Dienstleistungen und Einrichtungen unerlässlich. Durch Dienstleistungen und Einrichtungen kann außerdem ein Beitrag zum gesunden Altern der Menschen und auch zur Steigerung der Erwerbsquote und Arbeitsproduktivität geleistet werden; setzt sich auch für einen gleichstellungsorientierten Ansatz ein, bei dem Frauen und Männern ein gesundes Altern zu gleichen Bedingungen ermöglicht wird;

10.   erkennt in diesen drei Schwerpunkten eine ausdrücklich soziale Agenda. Die europäische Gesellschaft bringt im Umgang mit älteren Menschen ihre Solidarität zum Ausdruck. Es geht dabei u.a. darum, alle Arten von Diskriminierung (insbesondere aufgrund des Lebensalters) zu bekämpfen, die Hindernisse für die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen zu beseitigen und ein angemessenes soziales Netz anzubieten. Diejenigen, die dieses Netz in Anspruch nehmen, müssen mit einer würdevollen Behandlung rechnen können. Für diese soziale Agenda sind die Behörden und ihre Partner bzw. die Sozialpartner gemeinsam verantwortlich;

11.   schließt sich der Initiative an, während der kommenden Mandatsperiode der Europäischen Kommission ein Jahr des gesunden und aktiven Alterns und der Solidarität zwischen den Generationen unter voller Einbeziehung der Kinder auszurufen, und ist der Meinung, dass die vorgeschlagenen Schwerpunkte und Pilotprojekte im Rahmen dieses Jahres einen wichtigen Platz einnehmen werden;

12.   stellt fest, dass Anregungen auch von lokalen Akteuren kommen können, die sich um eine aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (insbesondere der im Rahmen dieser Stellungnahme relevanten älteren Menschen) am gesellschaftlichen Leben bemühen. Um die Folgen der Überalterung abzufedern, ist die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft als Ganzem erforderlich. Hierbei geht es um die aktive Beteiligung von Bürgern, gesellschaftlichen Organisationen, Bildungseinrichtungen und privaten Verbänden. Die soziale Initiative dieser Akteure ist entscheidend und für die Konzipierung und Durchführung der vorgeschlagenen Pilotprojekte unerlässlich;

GESUNDES ALTERN

„So lange wie möglich gesund und aktiv“

13.   versteht unter gesundem Altern alle Bemühungen, die zur Bekämpfung der negativen Folgen des körperlichen, psychologischen und sozialen Alterns beitragen. Gesundes Altern erfordert eine umfassende Herangehensweise an den Lauf des Lebens (der bereits in der Kindheit beginnt). Die Aufmerksamkeit gilt hierbei den Ursachen der gesundheitlichen Probleme, die im Laufe eines Menschenlebens auftreten. Des Weiteren werden die Möglichkeiten einer effizienten Vorbeugung sowie die Umgebungsfaktoren ausgelotet, die einen Einfluss auf die Gesundheit ausüben;

14.   betrachtet die Alterung der europäischen Bevölkerung ausdrücklich als eine positive (eigenständige) Entwicklung und ein Zeichen von Wohlfahrt. Beim gesunden Altern geht es um die Frage, wie die Bevölkerung so lange wie möglich ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden bewahren sowie weiterhin aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann, wobei der Akzent auf dem dadurch erbrachten Beitrag zum gesellschaftlichen Leben und zur Wirtschaft liegt. Somit geht es in erster Linie nicht um das (biologische) Lebensalter, sondern die Lebenslage;

15.   stellt fest, dass gesundes Altern dazu führen kann, dass der Anstieg der Kosten infolge der Überalterung der Bevölkerung gebremst wird. In dem Maße, wie die Menschen gesund älter werden, können sie länger am sozialen und wirtschaftlichen Leben der Gesellschaft teilnehmen. Zur Förderung des gesunden Alterns bedarf es neuer sozialpolitischer Konzepte, Innovationen, Forschung (nach Therapien und u.a. auch nach technischen Hilfen) und einer besonderen Aufmerksamkeit für eine „altentaugliche“ Stadt oder Umgebung mit entsprechendem Produktangebot. Auch müssen unbedingt kompetente Fachkräfte in der sozialen und Gesundheitsbetreuung gefördert und die Lehrpläne für die verschiedenen Studien- und Ausbildungsgänge im Bereich Bevölkerungsalterung ausgebaut werden, damit diese Problematik in ihren verschiedenen Aspekten mit gut ausgebildeten und befähigten Fachkräften angegangen werden kann. Dabei sollten insbesondere die Berufsprofile in den Bereichen Pflege, Abhängigkeit und Gesundheitsförderung weiterentwickelt werden. Gesundes Altern wird somit ein wichtiger Faktor für die Umsetzung der „Europa 2020“-Strategie sein;

16.   ist der Meinung, dass die zuständigen Behörden zur Verringerung der mit der demografischen Alterung einhergehenden Kosten geeignete politische Maßnahmen ergreifen sollten, damit ältere Menschen so lange wie möglich zu Hause leben können und wollen;

ZIELE

17.   wünscht, dass die Regionen Europas im Rahmen ihrer eigenen Politik aktiv nach Anknüpfungspunkten zu gesundem Altern suchen. Gemeinsam kann nach den besten Wegen gesucht werden, wie Innovation und Forschung im Bereich des gesunden Alterns gefördert und die Fortschritte verfolgt werden können. Damit dieser Ansatz erfolgreich sein kann, sind zielgerichtete Innovationsmaßnahmen notwendig. Die Behörden müssen zusammen mit ihren Partnern (aus der Wissenschaft) zum Motor der Förderung des gesunden Alterns werden;

18.   spricht sich für Zusammenarbeit in und zwischen den Regionen aus und legt folgende wesentliche Aufgaben in Bezug auf gesundes Altern fest (hierbei geht es in erster Linie um Gesundheit; weitere Schwerpunkte sind die wirtschaftliche Teilhabe und das Angebot von Dienstleistungen und Einrichtungen):

Bereits in jüngeren Jahren eine solide Grundlage schaffen. Gesundes Altern fängt früh an. Bei Übergewicht, Essgewohnheiten und Lebensstil anzusetzen hat mehr Aussicht auf Erfolg, da die Intervention in jüngeren Jahren stattfindet.

Angemessene Pflege und umgehende Wiedereingliederung. Sollten im Laufe des Lebens Gesundheitsprobleme auftreten, müssen diese umgehend und zielgerichtet, d.h. kosteneffizient behandelt werden. So können die Betroffenen optimal wiedereingegliedert werden und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung etwa der Erwerbsquote und der sozialen Unterstützung.

(Langzeit-)Altenpflege. Für die Pflege alter Menschen ist ein spezifisches Herangehen erforderlich. Dies liegt in erster Linie daran, dass alte Menschen mehr oder weniger anfällig sind, was erhebliche Auswirkungen auf den Erfolg der Behandlung haben kann. Dazu kommt, dass gesundheitliche Beschwerden älterer Menschen immer öfter auf eine Kombination verschiedener Leiden zurückzuführen sind. Für eine angemessene (Langzeit-)Altenpflege wird Pflegepersonal benötigt, dass eine ausreichende Weiterbildung in modernen und effizienten Therapien und anderen Gesundheitsaspekten (z.B. Rehabilitation) erhält;

ERWERBSQUOTE UND PRODUKTIVITÄT

„Lebenslanges Lernen, Arbeiten und Teilnehmen für alle“

19.   betont, dass ältere Menschen Anspruch auf Alterseinkünfte haben, die über der Armutsgrenze liegen, um ein Leben in Würde sicherzustellen. Viele alte Menschen und vor allem Frauen leben in Armut oder sind von Armut bedroht;

20.   stellt fest, dass (gesellschaftliche) Teilhabe für das Wohl und das Wohlbefinden älterer Menschen ein wichtiger Faktor ist. Dies setzt vor allem die Ausübung einer Erwerbstätigkeit voraus. Die Steigerung der Erwerbsquote und Produktivität ist auch eine wesentliche Voraussetzung für eine gesunde Wirtschaft, aber auch für die Gewährleistung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und Sozialversicherungssysteme angesichts der Alterung der Bevölkerung. Beteiligung ist ein Recht, aber mit Blick auf die nahe Zukunft schon bald auch die Pflicht eines jeden Bürgers. In diesem Zusammenhang müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die nötige Flexibilität zeigen. Dies bedeutet ausdrücklich auch, dass die Sozialpartner und Behörden verpflichtet sind, eine uneingeschränkte Erwerbsquote zu ermöglichen. Der AdR unterstützt daher eine umfassende Richtlinie zur Durchsetzung des Diskriminierungsverbots in Bezug auf die Zugänglichkeit diverser Güter und Dienste (wozu die Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund des Lebensalters gehören muss). Derzeit gibt es bei der Teilnahme am Arbeitsprozess noch große Unterschiede zwischen verschiedenen Regionen und unterschiedlichen Zielgruppen. In einer modernen (alternden) Gesellschaft müssen die Kompetenzen älterer Menschen optimal genutzt und eingesetzt werden. Bemühungen um qualitativ hochwertige, d.h. auch altersgerechte Arbeitsplätze ermöglichen eine längere Erwerbstätigkeit. Hierbei geht es um mehr als nur die Arbeitsbedingungen, nämlich auch z.B. um Abwechslung bei der Arbeit. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Laufbahnentwicklung bestimmter Personengruppen aufgrund ihres Alters und auch z.B. aufgrund ihres Geschlechts, ihrer (ethnischen) Herkunft oder einer Behinderung gebremst wird, oder dass sie gänzlich vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden;

21.   unterstreicht, dass Bildung eine wichtige Rolle bei der Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Erwerbsquote spielt. Es ist Zeit, dass ein Umdenken in Richtung einer Kultur des auf Kompetenzen ausgerichteten lebenslangen Lernens und Arbeitens mit dem Ziel der lebenslangen Beschäftigungsfähigkeit und damit der (gesellschaftlichen) Teilhabe stattfindet. Dies bedeutet, dass der Zugang zu Dienstleistungen und Einrichtungen für Kurse, Fortbildung und Ausbildung gewährleistet sein muss. Die Verantwortung zur Schaffung dieser Möglichkeiten liegt bei den Bürgern, Verwaltungen, Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Bildungseinrichtungen;

22.   hält es für möglich, dass ausgehend von dem Gedanken des auf Kompetenzerwerb ausgerichteten lebenslangen Lernens und Arbeitens auf einen Ruhestand hingearbeitet werden kann, der langfristig eher die Form einer „angepassten, d.h. fähigkeitsorientierten Erwerbslebenszeit“ annimmt. Das wirtschaftliche Potenzial älterer Menschen bietet zahlreiche Möglichkeiten zur Steigerung der Wirtschaftskraft. Freiwilligenarbeit und Pflege sind ebenfalls wertvolle Möglichkeiten, um diese angepasste Erwerbslebenszeit auszufüllen. Am wichtigsten ist, dass die Bürger ein Leben lang aktiv bleiben;

23.   ist der Ansicht, dass die (gesteuerte) Zuwanderung von Arbeitskräften zur Verminderung des Arbeitskräftemangels beitragen kann. So verweist die Kommission darauf, dass einer gut geplanten Politik der legalen Zuwanderung eine wichtige Rolle dabei zufällt, Arbeitskräftedefizite zu kompensieren. Hierbei muss der Anerkennung von Bildungsabschlüssen und der Vereinfachung von Verfahren Beachtung geschenkt werden (wobei die potenziell negativen Folgen der Abwanderung der Fachkräfte aus den Herkunftsländern berücksichtigt werden sollten);

ZIELE

24.   strebt eine Verbesserung der Einsetzbarkeit aller Erwerbspersonen an. Die Fähigkeiten und Kompetenzen jedes Einzelnen - also insbesondere auch die älterer Menschen - müssen optimal eingebracht werden. Gesundheit und gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen sind wesentliche Faktoren für die Einsetzbarkeit der Menschen. Für die bessere Nutzung der vorhandenen Kompetenzen sind in erster Linie die Sozialpartner verantwortlich. An die Bürgerinnen und Bürger sollte hierbei appelliert werden, dass sie ihr Leben lang lernen, um sich angesichts der sich ständig verändernden Anforderungen und Herausforderungen in Gesellschaft und Wirtschaft sinnvoll positionieren und einbringen zu können. Die Behörden sollten hierbei Unterstützung leisten und Anreize schaffen. Kreativität und Unternehmergeist von Bürgern und privaten Akteuren müssen bestmöglich genutzt werden; Bildungs- und Weiterbildungsinstitutionen müssen ihre Programme auf den Bedarf älterer Menschen abstimmen, um ihnen die Entwicklung der dazu notwendigen Kenntnisse und Kompetenzen zu ermöglichen. Besonders wichtig ist es, dass ältere Mitbürger darin bestärkt und unterstützt werden, ihre Qualifikationen anerkennen und bescheinigen zu lassen;

25.   fordert für jede Region und Zielgruppe einen gezielten Policy-Mix, um der Erwerbsquote und Arbeitsproduktivität Impulse zu verleihen. Hierzu bedarf es folgender Rahmenbedingungen:

Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung und die Vermittlung von Fähigkeiten, um die Aufstiegschancen von Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt zu fördern;

Schaffung von Anreizen, damit Berufs- und Privatleben besser miteinander vereinbart werden können, u.a. durch Kinderbetreuung, Pflegeurlaub, Elternzeit und technologische Neuerungen (Telearbeit);

Förderung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Obwohl die durchschnittliche Lebenserwartung in der EU steigt, bleiben die Menschen nicht länger gesund. Der Arbeitsmarkt muss so gestaltet werden, dass eventuelle gesundheitliche Einschränkungen und Beschwerden eine Erwerbstätigkeit nicht ausschließen. Bedingung hierfür sind gesunde (bzw. gesündere) und ggf. erleichterte Arbeitsbedingungen;

Anerkennung und Bescheinigung der Qualifikationen und der Berufserfahrung der älteren Mitbürger;

Suche nach Möglichkeiten, wie Arbeitnehmer aus Drittstaaten zum europäischen Arbeitsmarkt zugelassen werden können, sodass sie in Bereichen tätig sind, in denen ein Mangel an Arbeitskräften herrscht (wie etwa derzeit in Teilen der Pflege und in bestimmten wissensintensiven Branchen, künftig aber möglicherweise auch in anderen Branchen);

26.   betont, dass die Gefahr, ihre Rentenbezüge teilweise oder komplett zu verlieren, wenn sie nach Erreichen des Ruhestandsalters Zusatzeinkünfte haben, sehr häufig ein Grund dafür ist, dass ältere Arbeitnehmer nicht erwerbstätig bleiben. Es müssen die Möglichkeiten geprüft werden, auf den geeigneten Ebenen diesbezüglich flexiblere Regelungen anzuwenden;

27.   unterstreicht, wie wichtig es ist, die Unternehmen und insbesondere die Personalchefs/Personalabteilungen für die Möglichkeit zu sensibilisieren, ältere Arbeitnehmer, und zwar insbesondere Frauen, einzustellen. So sollten Unternehmen unterstützt werden, die sich besonders darum bemühen, flexible Arbeitsmodelle anzubieten, oder die ihre Konzepte für die berufliche Weiterbildung und die Laufbahnentwicklung auf die spezifischen Bedürfnisse älterer Arbeitnehmer abstellen. Die Europäische Kommission sollte bewährte Praktiken in diesem Bereich sammeln und verbreiten. Auch die entsprechende Sensibilisierung und Information der älteren Arbeitnehmer selbst ist von entscheidender Bedeutung;

ZUGANG ZU DIENSTLEISTUNGEN UND EINRICHTUNGEN

„Neuausrichtung des Angebots an sozialen Einrichtungen“

28.   versteht unter dem Angebot von Dienstleistungen und Einrichtungen die umfangreiche soziale, wirtschaftliche und territoriale (materielle) Infrastruktur, die einen Beitrag leistet zur Qualität des Zusammenlebens der Bevölkerung in den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften. Hierbei muss gut zwischen regionalen und lokalen Dienstleistungen und Einrichtungen (z.B. öffentliche Verkehrsmittel, Pflege, Bildung, soziale Kontakte, Fürsorge) und nationalen sozialen Systemen (z.B. Rentensystem) unterschieden werden. In Bezug auf das Angebot von Dienstleistungen und Einrichtungen bedarf es einer umfassenden und kohärenten Herangehensweise, damit die sozialen, wirtschaftlichen und geografischen Möglichkeiten genutzt werden können;

29.   stellt fest, dass das derzeitige Angebot an Dienstleistungen und Einrichtungen der sich infolge der Überalterung wandelnden Nachfrage nicht Rechnung trägt. Ziel der Politik muss sein, dass die Bürger die Dienstleistungen und Einrichtungen bestmöglich in Anspruch nehmen können, um weiterhin aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Eine ansteigende Nachfrage und nicht ausreichende öffentliche Mittel erfordern eine Neuausrichtung der Dienstleistungen und Einrichtungen. Das Innovationspotenzial muss in größtmöglichem Umfang genutzt oder anders eingesetzt werden. Die Überalterung ist darüber hinaus eine zusätzliche Herausforderung, wenn es darum geht, qualifizierte Arbeitnehmer in ausreichender Zahl zu finden, denn diese Arbeitnehmer sind entscheidend für den Zugang zu den Dienstleistungen und Einrichtungen; die Erhöhung der Produktivität und der Erwerbsquote wird hierzu beitragen (wobei jedoch zugleich andere Ansätze verfolgt werden müssen);

30.   unterstreicht, dass Dienstleistungen und Einrichtungen in Gebieten, die einem starken demografischen Wandel unterliegen, nicht mehr durchgehend auf die herkömmliche Art und Weise angeboten werden können. So wird unter anderem mit Hilfe der sogenannten digitalen Integration versucht, die Gewährleistung eines anders gearteten und soliden Zugangs zu fördern. Dies könnte etwa elektronische Formen der Gesundheitsdienste, Ausbildung und Pflege sowie Online-Unterstützung umfassen. Die klassische und oft altersbezogene Unterscheidung zwischen physischen Einrichtungen und digitalen Dienstleistungen löst sich immer stärker auf. Künftig bedarf es eines innovativen, regional orientierten Konzepts, das in der Schaffung eines regional abgestimmten Netzes physischer, aber auch digital zugänglicher Dienstleistungen und Einrichtungen münden sollte (einen kleinen Ansatz bieten z.B. Telefonketten);

31.   betont des Weiteren, dass ein gutes öffentliches und zielgerichtetes Verkehrssystem in hohem Maße dazu beiträgt, dass Dienstleistungen und Einrichtungen zugänglich bleiben, insbesondere wenn die Einrichtungen zentral gelegen sind und daher durch gute (öffentliche) Verkehrssysteme leichter erreichbar gemacht werden können. Dies gilt sowohl für (Pflege-)Einrichtungen für ältere Menschen als auch z.B. für Schulen und Bildungseinrichtungen für Jugendliche und Erwachsene. Hierzu muss das (öffentliche) Verkehrssystem auf regionaler Ebene entsprechend angepasst werden.

32.   verweist auf die Initiative der Weltgesundheitsorganisation bezüglich der Förderung gesunder Städte (Healthy Cities), in deren Rahmen Einrichtungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der physischen Infrastruktur besser auf die alternde Bevölkerung abgestimmt werden. Die aktive Teilhabe (älterer Menschen) spielt eine wichtige Rolle bei der Vorbereitung diesbezüglicher Maßnahmen. Dieser Ansatz und die Empfehlungen des AdR bezüglich der Zugänglichkeit von Dienstleistungen und Einrichtungen weisen in dieselbe Richtung;

ZIELE

33.   wünscht, dass möglichst viele Menschen Dienstleistungen und Einrichtungen bestmöglich nutzen können, um weiterhin aktiv an der Gesellschaft teilnehmen zu können. Das Angebot lokaler und regionaler Dienstleistungen und Einrichtungen muss in den kommenden Jahren aufgrund der sich ändernden Nachfrage neu ausgerichtet werden. Hierbei gilt es, den Blick nicht nur auf das Lebensalter, sondern vielmehr auf den Lebensstil zu lenken. Schließlich nehmen Menschen, die einen gesunden Lebensstil pflegen, zumeist weniger oft und andersartige Einrichtungen in Anspruch als diejenigen, die ungesund leben;

34.   spricht sich für die Entwicklung und den Austausch von Erkenntnissen über das Angebot von Dienstleistungen und Einrichtungen sowohl innerhalb der Regionen als auch zwischen ihnen aus. Wesentlich sind dabei folgende Aspekte:

Stärkere Zusammenarbeit. Das Anbieten von Dienstleistungen und Einrichtungen erfordert eine gute Zusammenarbeit. Der Hebel zur Stärkung der entsprechenden (qualitativen und quantitativen) Grundlage ist die regionale und lokale Zusammenarbeit zwischen den Behörden, den Bildungseinrichtungen, den gesellschaftlichen Verbänden (insbesondere NRO) und der Wirtschaft.

Anreize für kreatives Unternehmertum, Innovation und digitale Integration, wobei die Alterung der europäischen Bevölkerung als große Chance für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer gesehen werden sollte. Die regionalen und lokalen öffentlichen und privaten Akteure sind gefordert, neue Konzepte und Technologien anzuwenden, um das Angebot an Dienstleistungen und Einrichtungen besser zu organisieren und zu finanzieren. Beispiele wären Breitband, digitale Integration (Domotik, medizinische Fernversorgung, elektronischer Geschäftsverkehr und Fernlehre), aber auch die Entwicklung neuer regionaler Personenverkehrssysteme oder die Weiterentwicklung bestehender öffentlicher Verkehrssysteme.

Angebotsveränderung. Das Angebot an Dienstleistungen und Einrichtungen, sowohl elektronischen Dienstleistungen als auch informellen Pflegeleistungen, ist an die sich verändernde Nachfrage durch die Bürger anzupassen;

Förderung des Einsatzes der Informations- und Kommunikationstechnologien, um die älteren Menschen besser in die Gesellschaft und auf lokaler Ebene zu integrieren;

FAZIT

35.   fordert zur Abfederung der Auswirkungen der Überalterung einen territorialen Ansatz mit den folgenden Themen: 1. Gesundes Altern, 2. Erwerbsquote und Arbeitsproduktivität und 3. Zugang zu Dienstleistungen und Einrichtungen. Der AdR spricht sich daher für ein integriertes Herangehen an die Überalterung der Bevölkerung aus, die als Teil eines umfassenden demografischen Wandels anzusehen ist. Ausgangspunkte dieses Ansatzes sind der gesamte Lauf des Lebens, das bestmögliche Ergreifen von Chancen und die regionalen Unterschiede. Hierdurch entsteht ein „New Deal“ für den Umgang mit den Auswirkungen der Überalterung in der EU, der der Verantwortung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gerecht wird, die darin besteht, in ihrer jeweiligen Region kreative und innovative Lösungen anzubieten;

36.   ersucht die Kommission, hierbei folgenden Aspekten besondere Aufmerksamkeit zu widmen:

Schaffung von Anreizen für die Schärfung des entsprechenden Bewusstseins, den Austausch von Know-how, technologische Innovationen und die Entwicklung bewährter Verfahren sowie von Interventionsstrategien durch alle Akteure in der EU (nichtstaatliche Verbände, Bildungseinrichtungen, private Akteure und Behörden);

Überwachung und Erstellung von Prognosen auf regionaler Ebene bezüglich der Überalterung als unerlässlicher Beitrag zur Gestaltung und Umsetzung der Politik. Zuweilen treten große regionale Unterschiede in den nationalen Übersichten nicht deutlich zu Tage, sind jedoch für eine vorausschauende Reaktion auf die Folgen der Überalterung der Bevölkerung unentbehrlich;

Aufnahme des Themas Überalterung als Teil eines umfassenden demografischen Wandels in die verschiedenen europäischen Programme als Instrument für die Förderung regionaler, gebietsspezifischer, umfassender und innovativer Ansätze. In diesem Zusammenhang sprechen sich die Regionen für eine enge und unmittelbare Zusammenarbeit mit der Kommission aus;

37.   schlägt vor, in Zusammenarbeit mit der Kommission mehrere regionenübergreifende bzw. interregionale Pilotprojekte rund um die drei Schwerpunkte ins Leben zu rufen. Die Pilotprojekte beziehen sich in erster Linie auf den Austausch von Fachwissen und bewährten Verfahren, was ausdrücklich über eine Schärfung des Bewusstseins für diese Fragen hinausgeht. In den Pilotprojekten müssen konkrete Ansätze angewandt und ausgetauscht werden. Angesichts der übergreifenden Bedeutung der Frage der Überalterung legt der AdR Wert auf die Tatsache, dass das Fachwissen nicht nur innerhalb der Schwerpunkte, sondern auch insbesondere bereichsübergreifend zwischen den Schwerpunkten ausgetauscht werden muss. Die Entwicklung von Fachwissen wird im Rahmen der Pilotprojekte gefördert. Zur Durchführung umfangreicher Programme können die Partner der Pilotprojekte selbständig die Unterstützung aus verschiedenen Fonds der EU in Anspruch nehmen. In der Broschüre „Mehr Lebensqualität im Alter: Instrumente für die lokalen und regionalen Akteure in Europa“ hat der AdR gemeinsam mit der AGE einen Überblick über alle vorhandenen Förderungsmöglichkeiten gegeben (AdR, 2009). Hierbei handelt es sich um ein wertvolles Instrument für die Einleitung der Pilotprojekte. Die Mitglieder des AdR werden entsprechende Vorschläge ausarbeiten;

38.   schlägt folgenden Rahmen für die Pilotprojekte vor: Die Pilotprojekte sollten konkretes Fachwissen und wissenschaftliche Erkenntnisse (sowohl im Bereich der angewandten Wissenschaft als auch der Grundlagenforschung) zu der Frage hervorbringen, wie die Auswirkungen der Überalterung in der EU abgefedert werden können. Die Grundlagenforschung muss langfristig einen Beitrag zur Verminderung künftigen Pflegebedarfs leisten. In diesem Rahmen sind Kohortenstudien und Biobanken wichtige Informationsquellen. Es muss bekannt sein, welche (die Zellen betreffende) Prozesse der Alterung zugrunde liegen, um zu wissen, wie der Mensch gesund älter werden und damit den Pflegebedarf aufschieben kann. Bei der Einrichtung inter- bzw. transregionaler Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen, (dezentralen) Verwaltungen und privaten Akteuren sollten innovative regionale Ansätze entwickelt und in der Praxis getestet werden. In diesem Rahmen können die Sozialpartner, Wohlfahrts- und Pflegeeinrichtungen sowie andere nichtstaatliche Verbände eine wichtige Rolle spielen. Die regionalen Partnerschaften können sich auf spezifische Kompetenzen in der Wissenschaft oder in bestimmten Regionen vorhandene Kooperationsketten oder auch auf die in einer spezifischen Region vorhandenen Probleme mit der Überalterung beziehen. Eine Möglichkeit dieser Art wäre, solche Projekte mit bestehenden INTERREG-Programmen zu verbinden. Neben den Aufgaben, die bereits für jeden Schwerpunkt genannt wurden, sollten folgende Elemente herausgestellt werden:

Gesundes Altern: Ausbau der Pflegenetze (alle Bestandteile der Pflege als Ergebnis der Zusammenarbeit der verschiedenen Pflegepartner, die im Laufe des Lebens eine Person pflegen, und der damit verbundene zusätzliche Pflegebedarf), indem Forschungsergebnisse bei der Entwicklung neuer Produkte, Technologien und Dienstleistungen berücksichtigt und praktische Erfahrungen im Rahmen von Forschungsprogrammen ausgewertet werden;

Erwerbsquote und Arbeitsproduktivität: das Ziel, eine europäische Gesellschaft zu fördern, in der jeder Einzelne ein Leben lang lernen, an der Gesellschaft teilhaben und an der Gestaltung der Gesellschaft – gegebenenfalls durch bezahlte oder unbezahlte Arbeit – mitwirken kann;

Zugang zu Dienstleistungen und Einrichtungen: Entwicklung regional zugeschnittener Konzepte zur Neuausrichtung des Angebots an Einrichtungen;

39.   ersucht das Europäische Parlament, den Appell des Ausschusses der Regionen zu unterstützen, dass das dringende und aktuelle Thema der Überalterung (als Teil eines umfassenden demografischen Wandels) auf regionaler Ebene im Rahmen inter- bzw. transregionaler Pilotprojekte in Angriff zu nehmen ist, und zur Einleitung solcher Projekte mit beizutragen.

Brüssel, den 14. April 2010

Der Erste Vizepräsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCARCEL SISO


27.8.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 232/14


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Zukunft der Kohäsionspolitik“

(2010/C 232/03)

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Einleitung

1.   begrüßt, dass die Europäische Kommission mit dem Vierten Kohäsionsbericht vom Mai 2007, dem Grünbuch zur territorialen Kohäsion vom September 2008, dem „Barca-Bericht“ vom April 2009 sowie ihren Zwischenberichten zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt frühzeitig den Meinungsaustausch zur künftigen Ausgestaltung der europäischen Kohäsionspolitik nach 2013 eröffnet hat;

2.   ist darüber erfreut, dass die Europäische Kommission den Ausschuss der Regionen um eine Prospektivstellungnahme gebeten hat, wie die Kohäsionspolitik ein wirksames Instrument für die harmonische und dauerhafte Entwicklung der Europäischen Union bleiben kann und wie sie den künftigen Herausforderungen bei der Umsetzung der EU-Politiken begegnen kann;

3.   unterstreicht, dass es nach den Festlegungen des Vertrages von Lissabon ein vorrangiges Ziel der EU bleiben muss, auch künftig eine Politik zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts zu entwickeln, um eine harmonische Entwicklung der Union als Ganzes zu fördern. Dabei besteht ein besonderes Ziel darin, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete zu verringern. Unter den betreffenden Gebieten soll den ländlichen Gebieten, den vom industriellen Wandel betroffenen Gebieten und den Gebieten mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, wie den nördlichsten Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte sowie den Insel-, Grenz- und Bergregionen. Auch das Problem der langfristigen Verarmung in städtischen Gebieten sowohl in Klein- als auch in Großstädten sollte Berücksichtigung finden;

4.   ist insofern der Auffassung, dass die Fortentwicklung der europäischen Kohäsionspolitik darauf abzielen muss, auch künftig Entwicklungsrückstände nachhaltig überwinden zu helfen, nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung in den Regionen Europas zu stärken, die soziale Eingliederung und Wettbewerbsfähigkeit in allen Mitgliedstaaten und Regionen zu unterstützen, Subsidiarität und Finanzierbarkeit zu wahren und die Effektivität der Gemeinschaftspolitik weiter zu verbessern;

5.   ist der Ansicht, dass die Debatte über die Zukunft der europäischen Kohäsionspolitik derjenigen über die Überprüfung des europäischen Finanzsystemsvorausgehen muss, da die politischen Ziele vor der Festsetzung der zuzuweisenden Mittel festgelegt werden müssen. Daher sind Fragen zum finanziellen Rahmen der künftigen Kohäsionspolitik nicht Gegenstand dieser Stellungnahme. Diese sind im Rahmen der vorgesehen Überprüfung des Finanzsystems und der Verhandlungen zur nächsten Finanziellen Vorausschau zu klären. Allerdings spricht sich der Ausschuss der Regionen bereits heute dafür aus, auch künftig einen erheblichen Teil der EU-Haushaltsmittel für strukturpolitische Förderaktivitäten in regionalen und lokalen Gebietskörperschaften vorzusehen;

Die künftigen Herausforderungen für die Kohäsionspolitik nach 2013

6.   teilt die Auffassung der Europäischen Kommission, dass sich mit Blick auf den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt neue Herausforderungen abzeichnen, die unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Entwicklungsmerkmale, der verfügbaren Ressourcen und der Entwicklungsstrategie des betreffenden Gebiets angegangen werden müssen. Es ist ein Grundmuster der Regional- und Strukturpolitik, sich auf wandelnde Problemlagen und Chancen einzustellen. Der Ausschuss der Regionen ist deshalb davon überzeugt, dass die regionale Ebene unter Einbindung der kommunalen Akteure in besonderer Weise einen Beitrag leisten kann, Herausforderungen wie den Klimawandel, die Sicherheit der Energiepolitik, demographische Entwicklungen oder die Globalisierung zu bewältigen - im engen Zusammenspiel mit den Anstrengungen der übergeordneten Ebenen. Wichtig ist es, dass die Grundsätze der Multi-Level-Governance angewandt werden und die verschiedenen Verwaltungsebenen zusammenarbeiten;

7.   weist darauf hin, dass diese Herausforderungen die Kohäsionspolitik berühren, wenn sie zur Vergrößerung der wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede in den Regionen Europas beitragen. Insoweit sollte geprüft werden, auf welche Weise auch die neuen Herausforderungen bei der Ausgestaltung der Kohäsionspolitik verstärkt berücksichtigt werden müssen. Dabei sollte auch geprüft werden, ob diesen Herausforderungen nicht auch durch Rechtsanpassungen oder allgemeinpolitische Prozesse begegnet werden muss;

8.   betont, dass die europäische Kohäsionspolitik auch einen Beitrag zur Bewältigung der neuen Herausforderungen leisten kann, indem sie die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Regionen stärkt. Sie trägt bereits jetzt beispielsweise durch die Förderung von Öko-Innovationen, von Maßnahmen zur Stärkung der Energieeffizienz sowie zur Entwicklung erneuerbarer Energien zum Klimaschutz, zur Bewältigung der vielfältigen Folgen des Klimawandels und zur Energiesicherung bei. Durch diese Flexibilität hat die europäische Strukturpolitik bereits in der Vergangenheit neuen Herausforderungen Rechnung getragen. Sie ist in der Lage, dies auch weiterhin zu tun;

9.   sieht im Hinblick auf die neuen Herausforderungen keinen Bedarf an grundsätzlich neuen strukturpolitischen Instrumenten oder an der Formulierung neuer, zusätzlicher Zielstellungen. Auch vor dem Hintergrund der neuen Herausforderungen bedarf es der übergeordneten strukturpolitischen Zielsetzung, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in allen Regionen Europas zu steigern und zusätzlich die Konvergenz der bislang noch rückständigen Regionen zu beschleunigen. Dazu muss auch über 2013 hinaus der Einsatz der europäischen Strukturfonds in allen Regionen Europas erfolgen, damit der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt gewährleistet und die territorialen Unterschiede zwischen den und innerhalb der Regionen begrenzt werden können;

10.   unterstützt damit auch die Intention der Territorialen Agenda der EU und die zentralen Ergebnisse der Diskussion um das Grünbuch zum Territorialen Zusammenhalt, die potenzialorientierte und integrierte regionale Entwicklungsstrategien als Erfolg versprechende Instrumente für einen stärkeren Zusammenhalt Europas betrachten. Europa kann es sich angesichts der bevorstehenden Herausforderungen nicht leisten, auf eine gemeinsame Ausrichtung der Politiken der verschiedenen Ebenen und der verschiedenen Sektoren zu verzichten. Nur mit einem abgestimmten Zusammenwirken von europäischer, nationaler und regionaler Politik kann den neuen Herausforderungen wirkungsvoll begegnet werden;

11.   spricht sich daher für eine eingehende Prüfung aus, in welchem Maße die Instrumente der EU-Strukturfonds neben anderen Instrumenten möglichst effizient insbesondere zur Nutzung der mit den neuen Herausforderungen verbundenen Chancen für ein schnelleres Zusammenwachsen in Europa und für eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit Europas in der Welt und die Umwandlung in eine CO2-arme Wirtschaft genutzt werden können. Diese Prüfung muss an eine Prüfung der Wechselwirkungen zwischen Kohäsionspolitik und Lissabon-Strategie für den Zeitraum 2007-2013 gekoppelt sein und vor allem an die Frage, ob sich die Zweckbindung der Strukturfonds gemäß den Zielen dieser Strategie auf den Zusammenhalt ausgewirkt hat. Eine solche Überprüfung könnte gegebenenfalls eine Umorientierung der strategischen Leitlinien für die Kohäsionspolitik gestatten;

12.   stellt fest, dass die EU-Strukturfonds in der laufenden Förderperiode 2007-2013 bereits wesentlich zur Umsetzung der Lissabon-Strategie beigetragen haben, indem die Regionen stärker in ihre Umsetzung einbezogen wurden, und hält es daher für erforderlich, das Potenzial der europäischen Strukturpolitik auch zur Umsetzung der erneuerten Lissabon-Strategie zu nutzen und die Orientierung der Kohäsionspolitik an den Zielen der erneuerten Lissabon-Strategie beizubehalten, wobei das ursprüngliche Ziel der Kohäsionspolitik, der Ausgleich von Entwicklungsunterschieden zwischen weniger entwickelten Regionen und der übrigen EU, zu wahren ist. Effektivität und Wirkung der Kohäsionspolitik hängen wesentlich von den jeweiligen makroökonomischen Bedingungen ab. Günstige wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen, die Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in den Regionen unterstützen, sind zentral für das Erreichen eines sich selbst tragenden Wirtschaftswachstums in den Regionen. Die Kohäsionspolitik ist in diesem Zusammenhang als wichtigste flankierende Politik zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit rückständiger Regionen zu bewerten;

13.   betont außerdem, dass Effektivität und Wirkung der Kohäsionspolitik wesentlich von den jeweiligen makroökonomischen Bedingungen abhängen. Günstige wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen, die Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in den Regionen unterstützen, sind zentral für das Erreichen eines sich selbst tragenden Wirtschaftswachstums in den Regionen. Die Kohäsionspolitik ist in diesem Zusammenhang als wichtigste flankierende Politik zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit rückständiger Regionen zu bewerten;

14.   unterstützt daher die Feststellung der Europäischen Kommission in ihrer Mitteilung zur Europa-2020-Strategie, dass der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt ein zentrales Anliegen der Strategie Europa 2020 bleibt. Die Kohäsionspolitik und die Strukturfonds sind nicht nur per se wichtige Instrumente der Unionspolitik, sondern auch entscheidende Katalysatoren für die Verwirklichung eines innovativen, nachhaltigen und integrativen Wachstums in den Mitgliedstaaten und Regionen. Die enge Verknüpfung von wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Zielen ist eine Erfolgsvoraussetzung für diese Strategie. Allerdings dürfen die vorgeschlagenen Leitinitiativen nicht zu einer Einengung der europäischen Kohäsionspolitik führen. Die Strukturfonds müssen zu einer integrierten Problemlösung auf regionaler Ebene fähig bleiben und dürfen nicht auf die Erfüllung sektoraler Vorgaben reduziert werden;

15.   betont, dass die europäische Kohäsionspolitik einen wichtigen Beitrag sowohl zur Förderung des sozialen Zusammenhalts als auch zur Verringerung sozialer Disparitäten in der Europäischen Union leistet. Der Ausschuss der Regionen weist deshalb darauf hin, dass gerade vor dem Hintergrund der sozialen Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise die politische Gestaltung der sozialen Kohäsion mit der wirtschaftlichen und territorialen Kohäsion eine Einheit bilden muss und auch zukünftig nicht vernachlässigt werden darf. Es muss jedoch bedacht werden, dass die Kohäsionspolitik langfristig angelegt sein sollte, dabei aber auch in der Lage sein muss, auf kurzfristige Veränderungen aufgrund einer Verschlechterung der Wirtschaftslage zu reagieren;

16.   ist überzeugt, dass aufgrund der Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Arbeitsmärkte eine beschäftigungsorientierte europäische Kohäsionsstrategie zukünftig noch an Bedeutung gewinnt. Zur Verwirklichung dieser Strategie ist der Europäische Sozialfonds (ESF) als wichtigstes arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitisches Förderinstrument der Gemeinschaft unverzichtbar. Der Europäische Sozialfonds muss auch zukünftig als Finanzinstrument zur Erreichung des Ziels des sozialen Zusammenhalts im Rahmen der Kohäsionspolitik erhalten bleiben. Darüber hinaus ist es notwendig, einen integrierten Ansatz für den Einsatz der Strukturfonds in den europäischen Regionen beizubehalten. Der ESF muss mit ausreichenden Finanzmitteln ausgestattet sein, um die arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen Ziele der Gemeinschaft sowie das Ziel der sozialen Eingliederung zuverlässig erreichen zu können;

17.   ist der Auffassung, dass sich der besondere Wert der europäischen Kohäsionspolitik an ihren Ergebnissen messen lassen muss, und verweist in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Hebeleffekt der Kohäsionspolitik. Die europäischen Strukturfonds sind ein wichtiges Instrument, um allen Regionen die Möglichkeit zu verschaffen, ihre endogenen Entwicklungspotenziale für nachhaltiges Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand zu nutzen. Die auf gemeinsame europäische Prioritäten ausgerichteten Programme basieren auf abgestimmten Entwicklungsstrategien und werden auf dezentraler Ebene operationalisiert. Somit tragen sie spürbar zur Erschließung von Wachstumspotenzialen in den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei;

18.   stellt fest, dass aus dem breiten Spektrum der Erfolge der europäischen Kohäsionspolitik die Impulse für Forschung und Innovation sowie für wissensintensive Dienstleistungen hervorzuheben sind. Viele für die Strukturentwicklung wichtige Projekte - insbesondere auch im Bereich der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur und bei der Entwicklung innovativer Ansätze in der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik - konnten sowohl in den rückständigen als auch in den übrigen Regionen Europas nur durch die Fördermittel aus den EU-Strukturfonds realisiert werden. So wurden in ganz Europa bereits zahlreiche Projekte umgesetzt, die den europäischen Mehrwert der EU-Strukturfondsförderung in hervorragender Weise illustrieren. Die regional ausgerichtete Kohäsionspolitik stellt in Ergänzung zur europäischen Exzellenzförderung sicher, dass eine europäische Innovationspolitik die nötige Breitenwirkung entfaltet, um die EU-2020-Strategie zum Erfolg zu führen. In eben diesem Sinne, die Wirkungen und Resultate im Hinblick auf Forschung und Innovation in den Regionen zu steigern und zu stärken, wäre die Bedeutung einer Koordinierung der Programme und Finanzierungsinstrumente der Innovations- und Forschungspolitik und der Kohäsionspolitik hervorzuheben;

19.   weist zugleich darauf hin, dass die europäischen Strukturfonds nicht nur unmittelbar durch die ausgereichten Fördermittel wirken. Sie tragen wesentlich dazu bei, die regional- und strukturpolitischen Strategien der auf den verschiedenen Ebenen handelnden Akteure auf gemeinsame Ziele zu fokussieren. Der Ausschuss der Regionen ist daher der Überzeugung, dass hierdurch die Effizienz der für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt insgesamt eingesetzten europäischen, nationalen, regionalen und kommunalen Mittel deutlich gesteigert wird. Das System einer Multi-Level-Governance mit dezentraler Programmverantwortung in den Fördergebieten stellt sicher, dass Europa gemeinsame Ziele mit kohärenten Maßnahmen verfolgt und gleichzeitig Raum für regionale und lokale Schwerpunktsetzungen eröffnet. Hierin liegt nach Auffassung des Ausschusses der Regionen der über die finanzielle Solidarität hinausgehende Mehrwert der europäischen Strukturpolitik;

20.   ist der Auffassung, dass die fortlaufende Ex-Post-Bewertung der letzten Förderperiode und die anstehende Zwischenbewertung dazu genutzt werden sollten, die positiven Wirkungen und das Potential der Strukturfondsförderung aufzuzeigen;

Die Prinzipien der Kohäsionspolitik nach 2013

21.   stimmt der im Barca-Report getroffenen Feststellung zu, dass die Strukturpolitik auch in den Zusammenhang mit den übergeordneten Zielen der Europäischen Union gestellt werden muss, Wachstum, Wohlstand und Zusammenhalt zu erhöhen und den Frieden zu erhalten, und ist der Auffassung, dass diese Politik auch weiterhin in allen Regionen Europas erfahrbar sein muss, wobei besonderes Augenmerk auf die schwächer entwickelten Regionen zu richten ist. Die Strukturpolitik bildet eine tragende Säule des europäischen Integrationsprozesses und ermöglicht die Identifikation der Bürger mit dem Projekt „Europa“. Die Formel für die zukünftige europäische Kohäsionspolitik könnte daher lauten: Europäische Förderprogramme mit strategischen Rahmensetzungen plus regionale und lokale Problemlösungskompetenz ergeben wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt;

22.   erachtet es als sinnvoll, eine Methode zur Bewertung des CO2-Fußabdrucks der über die Strukturfonds finanzierten Vorhaben zu entwickeln, und empfiehlt insbesondere, die CO2-Neutralität als Leitmotiv für die künftige Programmplanung heranzuziehen. Wie bereits in einigen Mitgliedstaaten vorgesehen, sollte die Investitionsbilanz keine zusätzlichen Treibhausgasemissionen verursachen;

23.   weist in diesem Kontext darauf hin, dass sich der dezentrale Ansatz der Kohäsionspolitik bewährt hat und beibehalten werden sollte. Gleichwohl sollte untersucht werden, welche Verfahren weiter vereinfacht werden können, um die Bürokratie im Zusammenhang mit der Verwaltung der Kohäsionspolitik zu verringern;

24.   spricht sich für ein differenziertes Konzept zur Nutzung von sorgfältig ausgewählten und aussagekräftigen Indikatoren zur Evaluierung der Kohäsionspolitik aus, um einen zielgenauen Einsatz der Mittel zu erreichen und die Wirkungen der Strukturpolitik umfassend darstellen zu können;

25.   weist darauf hin, dass auch andere EU-Politikbereiche Einfluss auf den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt haben und daher auch die Ziele der Kohäsionspolitik berücksichtigen sollten, und fordert die Europäische Kommission auf, vorab Studien zu den territorialen Auswirkungen legislativer und nichtlegislativer Vorschläge in Bereichen durchzuführen, die eine eindeutige territoriale Dimension haben (öffentliche Dienste, Verkehr, Energie, Umwelt, Wettbewerb, Landwirtschaft usw.). Darüber hinaus fordert der Ausschuss die Europäische Kommission auf, diesem Umstand in der Erstellung des 5. Berichts über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt besonderes Augenmerk zu schenken. Dabei werden vom Ausschuss der Regionen die Bestrebungen der Kommission, die Kohäsionspolitik mit anderen Politiken, die eindeutige territoriale Auswirkungen haben, besser zu verzahnen und Synergieeffekte zu erzielen, ausdrücklich begrüßt;

26.   sieht die EU-Kohäsionspolitik auch im engen sachlichen Zusammenhang zu den Bestimmungen des EU-Beihilfenrechts und der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse. Eine Reform der EU-Kohäsionspolitik sollte daher auch mit einer Überprüfung des EU-Beihilferechts einhergehen. Gerade bei global konkurrierenden Standorten und Investitionen in Zukunftsindustrien können differenzierte Lösungen erforderlich werden. Bezüglich der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse fordert der AdR die Kommission auf, die neue, durch Artikel 14 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geschaffene Rechtsgrundlage zu nutzen, insbesondere um die Vereinbarkeit der Mechanismen zur Finanzierung dieser Dienstleistungen mit den einschlägigen gemeinschaftlichen Regelungen zu prüfen;

27.   bekräftigt, dass sich das Prinzip der Partnerschaft und damit verbunden die Einbeziehung der Wirtschafts- und Sozialpartner und anderer regionaler und lokaler Akteure in alle Phasen der Strukturfondsförderung bewährt hat, um so eine höhere Akzeptanz und Zielgenauigkeit der Interventionen zu erreichen, und schlägt in diesem Zusammenhang vor, den interregionalen Austausch bewährter Praktiken zur Stärkung der Partnerschaft verstärkt zu unterstützen. Weitergehende rechtliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Partnerschaft auf europäischer Ebene sieht der Ausschuss der Regionen dagegen als nicht notwendig an;

28.   erkennt die Notwendigkeit an, Effizienz und Effektivität der europäischen Kohäsionspolitik insbesondere auch vor dem Hintergrund knapper werdender Finanzmittel immer wieder neu zu überprüfen. In diesem Zusammenhang liegen in der verstärkten Erschließung privater Ressourcen zusätzliche Chancen für die Umsetzung der Kohäsionspolitik. Die Verwendung privater Ressourcen darf jedoch nur als Anreiz und keinesfalls als Ersatz im Rahmen der Kohäsionspolitik angesehen werden;

29.   bekräftigt in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, den Einsatz revolvierender Fonds im Rahmen der Kohäsionspolitik in dafür geeigneten Bereichen zu erleichtern, um damit stärker als bisher auf Darlehensinstrumente bei der Umsetzung der Kohäsionspolitik zu setzen, und würdigt in diesem Zusammenhang die Rolle der Europäischen Investitionsbank und der Instrumente wie JEREMIE und JASPERS bei der Entwicklung und Umsetzung von darlehensbasierten Strukturfondsprogrammen;

30.   spricht sich für die konsequentere Anwendung der Prinzipien von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit in der Kohäsionspolitik aus. Diese Prinzipien dürfen jedoch nicht auf Effizienzerwägungen reduziert werden. Das bisherige dezentrale System der europäischen Kohäsionspolitik mit der Erstellung operationeller Programme auf nationaler und regionaler Ebene im partnerschaftlichen Dialog mit der Kommission und Umsetzung dieser operationellen Programme in eigener Verantwortung der nationalen, regionalen und lokalen Behörden hat sich bewährt. Es ist zu erhalten und im Sinne einer weiteren Stärkung der regionalen und lokalen Eigenverantwortung bei der operationellen Umsetzung europäischer Kohäsionspolitik auszubauen;

31.   begrüßt ausdrücklich den mit der Förderperiode 2007-2013 vollzogenen Schritt zu einer mehr strategischen Steuerung der EU-Strukturpolitik. Die Steuerung über Ziele statt über Förderfähigkeitsregeln erlaubt es den Regionen, den jeweils für sie passenden Maßnahmen- und Instrumentenkatalog zu wählen und erforderlichenfalls anzupassen, ohne die Kohärenz zu den EU-weiten Zielen zu vernachlässigen;

32.   bekräftigt zudem die Notwendigkeit, die Maßnahmen in Zusammenhang mit der Entwicklung des ländlichen Raums (zweiter Pfeiler der GAP) besser mit der Regionalpolitik zu koordinieren, um so zu gewährleisten, dass sich die Entwicklung des ländlichen und des städtischen Raums besser ergänzen. Diese Koordinierung könnte auf die Schaffung eines strategischen Rahmens auf europäischer Ebene in Form von strategischen EU-Leitlinien hinauslaufen, die sowohl auf die Strukturfonds als auch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Anwendung finden;

33.   ist der Überzeugung, dass eine konsequent auf die europäischen strategischen Ziele ausgerichtete Berichterstattung und Kontrolle zur Bewertung der Fortschritte und zur Prüfung der Zuverlässigkeit der in den Mitgliedstaaten angewandten Kontroll- und Auditverfahren in Anbetracht des Ziels, weniger, aber bessere Kontrollen durchzuführen, in Kombination mit einem überschaubaren und stabilen Prüfsystem dem Ansatz der strategischen Steuerung sehr gut gerecht würde. Unnötiger Verwaltungsaufwand könnte so vermieden werden;

34.   ist der Meinung, dass sich auch die eingeführten Monofondsprogramme für EFRE und ESF bewährt haben. Mit dem Monofondsprinzip wurden die Genehmigungs- und Änderungsverfahren gegenüber den früher praktizierten Multifondsprogrammen wesentlich vereinfacht. Durch die Regelung, in einem gewissen Umfang auch Maßnahmen des jeweils anderen Fonds in den Programmen durchführen zu dürfen, wurde die notwendige Flexibilität geschaffen. Die Koordination zwischen den Fonds und ihren jeweiligen operationellen Programmen sollte weiter verstärkt werden, um letztendlich zu erreichen, dass sich der ESF und der EFRE auf lokaler und regionaler Ebene besser ergänzen;

35.   betont das dauerhafte Anliegen des Bürokratieabbaus und der konsequenten Verwaltungsvereinfachung bei der Zuweisung, Verwendung, Abrechnung und Kontrolle von Finanzmitteln aus den EU-Strukturfonds. Dies sollte auch für die Vorgaben künftiger Programmplanungen gelten;

36.   stellt fest, dass die Anforderungen an das Umsetzungssystem und die Finanzkontrollvorschriften in der laufenden Förderperiode verschärft wurden. Angekündigte Vereinfachungen wurden zum Teil in ihr Gegenteil verkehrt. Dadurch ist ein unverhältnismäßiger Aufwand entstanden. Die Folgebewertung zeigt außerdem, dass die Wirksamkeit der Entwicklungsarbeit leidet. Der Ausschuss der Regionen plädiert daher für einfache und transparente, aber leistungsfähige Kontrollverfahren. Hierzu ist es aus Sicht des Ausschusses nicht erforderlich, in jeder Förderperiode eine vollständige Konformitätsprüfung der Verfahren durchzuführen. Vielmehr sollte die Anerkennung bewährter nationaler zuwendungsrechtlicher Vorschriften ausreichen. Auch die Struktur der Prüfinstanzen, die Kontrollstandards und die Definition und Ermittlung von Fehlerquoten sind mit dem Ziel einer Vereinfachung zu überprüfen. Die wiederholt vorgenommenen rückwirkenden Festlegungen von Regelungen und Standards führen zu Komplikationen, erschweren die ordnungsgemäße Verwaltung erheblich und müssen künftig unterbleiben. Eine zusätzliche untersuchenswerte Möglichkeit wäre die Anwendung eines allgemeinen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zur Anpassung der Kontrollauflagen an die Größe der durch die Strukturfonds finanzierten Vorhaben;

37.   weist darauf hin, dass sich mit der im Vertrag von Lissabon neu geregelten Einbeziehung der Mitgliedstaaten in die Verantwortung für den Vollzug des EU-Haushalts ggf. neue Vereinfachungsmöglichkeiten ergeben. Der Ausschuss weist auch darauf hin, dass eine weitere Vereinfachung erreicht wird, wenn die Kommission die Auditverfahren der Mitgliedstaaten dahingehend untersucht, ob „Vertrauenspakte“ mit den Regionen zur Vermeidung von Doppelungen bei Auditverfahren abgeschlossen werden können. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sollte bei den Bestimmungen für Kleinprojekte Anwendung finden, um den Aufwand zu senken;

Die künftige Architektur der Kohäsionspolitik nach 2013

38.   begrüßt, dass die EU-Strukturpolitik seit 2000 durch den Verzicht auf die ursprüngliche Vielzahl von Zielen und auf eine große Anzahl spezifischer Gemeinschaftsinitiativen das Fördersystem in der Weise reformiert hat, dass ein deutlicher Fortschritt an Klarheit und Vereinfachung erreicht werden konnte. Dieser sollte nicht wieder in Frage gestellt werden;

39.   ist der Meinung, dass sich die Beschränkung auf eine geringe Zahl an Zielen, die Einbeziehung aller Regionen Europas bei besonderer Berücksichtigung von rückständigen Regionen und die Kompetenzverteilung zwischen den Ebenen mit der Verantwortung der Regionen für die dezentrale Programmentwicklung und -umsetzung grundsätzlich bewährt haben;

40.   hält es jedoch für erforderlich, auch weiterhin mit Hilfe der europäischen Kohäsionspolitik den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Gemeinschaft sowie ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, um so nachhaltiges Wirtschaftswachstum, hohe Beschäftigung, soziale Eingliederung sowie Qualität und Effektivität der öffentlichen Dienstleistungen sicherzustellen, und betont, dass die europaweite Gleichbehandlung der betroffenen Länder und Regionen zu gewährleisten ist. Auch künftig sollten insbesondere die rückständigen Regionen gefördert werden, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat sie liegen. Die Kohäsionspolitik ist ein Schlüssel für das lokale und regionale Engagement der Bürgerinnen und Bürger für die übergreifenden politischen Strategien der EU;

41.   ist der Auffassung, dass die europäische Kohäsionspolitik zu einem erheblichen Teil auch eine Politik zur Förderung von Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum und damit zur Förderung nachhaltiger Beschäftigung geworden ist;

42.   stimmt der Einschätzung der Kommission zu, dass die Unterstützung der wirtschaftlichen Aufholprozesse in den schwächeren Regionen der neuen Mitgliedstaaten ein besonderer Schwerpunkt der europäischen Kohäsionspolitik bleiben muss. Er befürwortet daher eine entsprechende Konzentration der Instrumente der Kohäsionspolitik auf diese Mitgliedstaaten und Regionen. Dabei soll die Kohäsionspolitik die Chancen des Binnenmarktes und der europäischen Integration insgesamt erschließen helfen. Eine Entwicklung der EU-Kohäsionspolitik hin zu einem reinen Instrument des „Mitteltransfers“ gilt es hingegen zu vermeiden;

43.   ist der Auffassung, dass es zur Stärkung der Kohäsion in Europa auch in Zukunft notwendig sein wird, den größten Teil der Fördermittel aus den europäischen Strukturfonds in Regionen mit Entwicklungsrückstand einzusetzen, um weitere Fortschritte beim Ausgleich der größten regionalen Unterschiede zu erzielen. Für die Bestimmung dieser Regionen mit Entwicklungsrückstand hat sich der bisherige Schwellenwert von 75 % des Bruttoinlandsprodukts pro Einwohner im Verhältnis zum EU-Durchschnitt auf der Ebene NUTS-II als Abgrenzungskriterium zur Auswahl der Fördergebiete bewährt. Für die Evaluierung der Kohäsionspolitik müssten Indikatoren unterhalb der Ebene von NUTS-II gefunden werden, die die regionalen Besonderheiten und die Situation in den Regionen besser abbilden;

44.   spricht sich dafür aus, dass auch die aus der Höchstförderung ausscheidenden Regionen noch der Unterstützung durch verlässliche und angemessene flächendeckende Förderinstrumente, die der spezifischen Situation dieser Regionen gerecht werden, bedürfen, um die vorhandenen Potenziale - auch im Interesse der EU insgesamt - dauerhaft zu mobilisieren. Nur so lässt sich die Nachhaltigkeit der bisherigen Erfolge der Strukturfondsförderung in diesen Gebieten sichern. Für diese Regionen (einschließlich der vom sog. statistischen Effekt betroffenen Regionen) müssen daher angemessene und gerechte Übergangsregelungen im Rahmen des Ziels Konvergenz vorgesehen werden, um das abrupte Wegbrechen der Förderung bei Überschreiten der 75 %-Schwelle zu vermeiden und den betroffenen Regionen Sicherheit für die weitere Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu geben. In jedem Fall müssen die Finanzhilfen für die Regionen, die zum ersten Mal aus dem Konvergenzziel herausfallen, ungeachtet der künftigen Struktur der Regionalpolitik und ihrer Ziele gewährleistet bleiben;

45.   begrüßt, dass das Europäische Parlament und die Europäische Kommission die besondere Situation von Regionen, die nach 2013 aus der Höchstförderung im Rahmen des Ziels „Konvergenz“ ausscheiden werden, ausdrücklich anerkannt haben;

46.   fordert die Kommission gemeinsam mit dem Europäischen Parlament auf, „… ein umfassenderes System der schrittweisen Übergangshilfe für Regionen, die die Schwelle von 75 % des BIP bald überschreiten werden, zu schaffen, damit diese Regionen eine eindeutigere Stellung und mehr Sicherheit in ihrer Entwicklung haben …“;

47.   unterstreicht, dass in den Regionen des Ziels „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ nach 2013 die flächendeckende Förderung im Rahmen der europäischen Kohäsionspolitik fortgesetzt werden soll, da es in diesen Regionen bedeutende Armutszonen gibt und da die sozialen und territorialen Disparitäten innerhalb dieser Regionen in ganz Europa zugenommen haben. Zur Umsetzung der Lissabon-Strategie leisten diese Regionen einen wichtigen Beitrag. Nur wenn es gelingt, Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und hohes Beschäftigungsniveau im Einklang mit Nachhaltigkeitserfordernissen fortwährend neu zu erarbeiten, können diese Regionen ihren Beitrag zum Zusammenhalt und zur Wettbewerbsfähigkeit dauerhaft leisten;

48.   begrüßt, dass - wie die Europäische Kommission in ihrem Fünften Kohäsions-Zwischenbericht mitteilte - die meisten Mitgliedstaaten sich für die Fortführung des Ziels „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ ausgesprochen haben und dass dies im Reflexionspapier der damaligen Regionalkommissarin Danuta Hübner vom April 2009 und in der Studie von Fabrizio Barca über eine Reform der europäischen Kohäsionspolitik ebenfalls vorgesehen ist;

49.   stimmt der Kommission zu, dass auch die strukturell stärkeren Regionen, die heute unter das zweite Strukturfonds-Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ fallen, ihre Investitionen in Kreativität und Innovation steigern und die Umwandlung neuer Ideen in neue Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren beschleunigen müssen;

50.   geht davon aus, dass im Hinblick auf die im neuen EU-Vertrag enthaltenen Bestimmungen zur territorialen Kohäsion der räumliche Aspekt in der Kohäsionspolitik künftig an Bedeutung gewinnt; fordert die Europäische Kommission auf, die 400 Beiträge, die sie im Verlauf der Anhörung zum Grünbuch zum territorialen Zusammenhalt erhalten hat, in ihren Überlegungen zur Zukunft der Kohäsionspolitik zu berücksichtigen (siehe Stellungnahme des AdR). Hierzu sollten die Regionen ihre Stärken selbst definieren und auf die jeweiligen Bedürfnisse angepasste Strategien entwickeln. Raumentwicklung liegt auch zukünftig in der Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten, deren innere Kompetenzverteilung zu berücksichtigen ist. Durch die Einbeziehung der regionalen und lokalen Ebenen sollen eine umsetzungsorientierte, sachlich und räumlich verknüpfte Raumentwicklung und ein effizienter Mitteleinsatz gewährleistet werden;

51.   spricht sich dafür aus, die städtische Dimension im Rahmen der europäischen Kohäsionspolitik beizubehalten. Städte sind - wie auch Metropolregionen - wichtige Wachstums- und Innovationsmotoren. Zur Erfüllung dieser Funktion sind aber auch zukünftig Maßnahmen zur sozialen und wirtschaftlichen Stabilisierung von Städten und städtischen Problemgebieten erforderlich, insbesondere in den weniger entwickelten Regionen der EU. Städte und großstädtische Ballungsräume tragen auch zum Übergreifen der Entwicklungsprozesse auf das Umland bei. Darüber hinaus gewährleisten sie die Zugänglichkeit von Wissen, Dienstleistungen und Gütern auf einem entsprechend hohen Niveau. Die Gestaltung der Städtepolitik sollte zudem auf die Förderung endogener Faktoren für die Entwicklung der städtischen Gebiete sowie auf die Stärkung der Beziehungen und Kontakte zwischen den Ballungsräumen abzielen;

52.   schlägt vor, dass die Kohäsionspolitik zunehmend den Wechselbeziehungen zwischen städtischen und ländlichen Gebieten innerhalb größerer funktionaler Wirtschaftsräume Rechnung tragen sollte. Die Kohäsionspolitik ist gut dazu geeignet, einen integrierten Entwicklungsansatz zu verwirklichen, mit dem Probleme in und zwischen den verschiedenen Kombinationen städtischer und ländlicher Gebiete angegangen werden können. Eine engere Abstimmung der Ziele und Instrumente zwischen den europäischen Strukturfonds und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ist dabei erforderlich. Da die Probleme der Regionen regionsspezifisch sind, wird dafür plädiert, dass jede Region innerhalb gewisser Grenzen eigene Ziele und Maßnahmen definieren kann, damit sie die eigene Entwicklung mit Hilfe von EU-Mitteln steuern kann;

53.   ist der Auffassung, dass ein starkes Gewicht auch der Förderung des ländlichen Raumes sowie der Rolle der im ländlichen Raum liegenden kleineren und mittleren Städte eingeräumt werden muss. Nur so kann Strukturdefiziten und Abwanderungstrends sowie der demografischen Überalterung in vielen ländlichen Gebieten der Europäischen Union begegnet werden. Eine engere Abstimmung der Ziele und Instrumente zwischen den europäischen Strukturfonds und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ist dabei erforderlich;

54.   weist auf die Notwendigkeit hin, in Anwendung des mit dem Lissabon-Vertrag eingeführten Grundsatzes des territorialen Zusammenhalts auch den vom industriellen Wandel betroffenen Gebieten und den Gebieten mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen besondere Aufmerksamkeit zu widmen, z.B. den nördlichsten Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte sowie den Insel-, Grenz- und Bergregionen und den Regionen in äußerster Randlage;

55.   unterstreicht, dass sich die bisherige Förderung der grenzüberschreitenden, der transnationalen und der interregionalen Zusammenarbeit unter dem dritten Strukturfondsziel „Europäische territoriale Kooperation“ bewährt hat und über 2013 hinaus fortgesetzt und verstärkt werden sollte. Die territoriale Zusammenarbeit leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Europäischen Union und ihrer wirtschaftlichen, sozialen und vor allem territorialen Kohäsion, indem sie Potenziale nutzt, die sich aus der Vernetzung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zusätzlich ergeben. Dabei sollten die bisherigen Programme wie ESPON, Regionen für den wirtschaftlichen Wandel oder URBACT künftig als so genannte „Horizontale Maßnahmen der territorialen Zusammenarbeit“ zusammengefasst werden und allen drei Kooperationsformen zugutekommen. Die Grenzregionen, die alle dem Erfordernis entsprechen, zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt beizutragen, müssen weiterhin für die im Rahmen des Ziels „Territoriale Zusammenarbeit“ gewährten Fördergelder in Frage kommen;

56.   würdigt in diesem Zusammenhang die Arbeiten der Europäischen Kommission im Hinblick auf die Schaffung des Europäischen Verbunds für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) und ruft die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dazu auf, dieses Instrument bei der Umsetzung der territorialen Kooperation stärker als bisher zu nutzen, und fordert die Europäische Kommission auf, Anomalien in den geltenden Verordnungen anzugehen, wie beim grenzüberschreitenden Aspekt, der die Schaffung funktionaler Räume der maritimen Zusammenarbeit zwischen Regionen (wegen der 150-km-Begrenzung in den Verordnungen) unterminiert, sowie in ihren Vorschlägen zur künftigen Ausgestaltung der territorialen Zusammenarbeit auch die Rolle der Makroregionen und der thematischen Strategien näher zu beschreiben. Dabei muss sichergestellt werden, dass lokale und regionale Gebietskörperschaften stärker als bisher an der Konzipierung und Umsetzung der Strategien beteiligt werden;

57.   spricht sich dafür aus, den Vorschlag von Fabrizio Barca, in der nächsten Förderperiode einen geringen Teil des Budgets der Kohäsionspolitik für innovative Maßnahmen vorzusehen, die direkt von der Europäischen Kommission verwaltet würden, um damit innovative Ansätze in der Regionalpolitik gemeinschaftsweit zu fördern, zu prüfen;

Umsetzungssystem der Kohäsionspolitik

58.   ist der Auffassung, dass sich nunmehr über mehrere Programmperioden die in ein System der Abstimmung und Partnerschaft mit den übergeordneten Ebenen eingebettete dezentrale Verantwortung der Regionen für die Erarbeitung operationeller Programme auf Basis regionaler Entwicklungsstrategien und für die Durchführung dieser Programme bewährt hat. Das System der geteilten Mittelverwaltung mit der Programmierung und Umsetzung auf regionaler Ebene soll daher auch zukünftig beibehalten werden. Hierbei sind die Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit zu stärken. Vor allem auf regionaler und lokaler Ebene können vorhandene Entwicklungspotenziale erschlossen und lokale und regionale Akteure aktiviert und vernetzt werden;

59.   spricht sich deshalb dezidiert für die Beibehaltung der regionalen Zuständigkeiten in der europäischen Strukturpolitik und gegen eine Verlagerung etwa von Projektauswahlkompetenzen auf die europäische Ebene aus;

60.   bekräftigt, dass die Bemühungen um den Bürokratieabbau und die Vereinfachung von Verfahren fortgesetzt und intensiviert werden müssen, und schlägt vor, in der laufenden Förderperiode die Erkenntnisse der durch die Kommission eingesetzten Arbeitsgruppe zur Verwaltungsvereinfachung bei der Konzipierung der künftigen Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen und den Ausschuss der Regionen bei der Konzipierung der künftigen Verwaltungsverfahren frühzeitig zu beteiligen. Schlankere und transparente Verfahren sind wichtige Voraussetzungen für einen effizienten Mitteleinsatz;

61.   ist der Auffassung, dass es zusätzlich zu überlegen wäre, ob nicht weitere, bislang noch zentral von der EU-Kommission administrierte Teile europäischer Förderpolitik - etwa aus dem Bereich der Innovationsförderung - in das dezentrale System der EU-Strukturfonds und die Kompetenz der regionalen Behörden überführt werden sollten, zumal die Innovationsförderung bereits heute ein elementarer Baustein der EU-Strukturfondsprogramme ist. Indem die Regionen ihrerseits bei der Erarbeitung ihrer regionalen Entwicklungsstrategien die lokalen Entwicklungskonzepte aus den Städten und Teilregionen aufgreifen und bei der Durchführung der Programme die nichtstaatlichen regionalen und lokalen Akteure mobilisieren, ist auch die Ebene unterhalb der Regionen in die Durchführung der EU-Strukturpolitik aktiv eingebunden;

62.   unterstreicht die Tatsache, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den letzten Jahren sehr viele, in der Regel positive Erfahrungen mit Entwicklungskonzepten und der Einrichtung von Regionalmanagements in Teilregionen und mit integrierten Stadtentwicklungskonzepten gesammelt haben, die kürzlich von der Generaldirektion Regionalpolitik unter dem Begriff „Lokale Entwicklungsmethoden“ zusammengefasst wurden. Diese Erfahrungen sind schon in die operationellen Programme der Perioden 2000 bis 2006 und 2007 bis 2013 und deren Umsetzung eingeflossen;

63.   ist der Auffassung, dass mit dem System einer mehrjährigen, auf gemeinsame europäische Prioritäten ausgerichteten, gleichzeitig auf einer regionalen Entwicklungsstrategie fußenden und regional operationalisierten Förderpolitik die EU-Strukturfonds einen zusätzlichen Wert gegenüber der nationalen Regionalpolitik darstellen. Die Mehrjährigkeit der Programmplanung bildet einen verlässlichen Rahmen für alle Beteiligten und ermöglicht es insbesondere auch, innovative Politikansätze auf den Weg zu bringen. Sie garantiert die Ausrichtung der Strukturpolitik auf strategische Ziele und Prioritäten und schützt vor der Gefahr einer kurzfristigen oder aktionistischen und damit oft alte Strukturen konservierenden Förderpolitik. Die seit dem Jahr 2000 praktizierten Siebenjahresprogramme haben sich bewährt. Der Programmzyklus sollte auf keinen Fall verkürzt werden. Die Regionalpolitik ist ein wichtiger Bestandteil der Gemeinschaftspolitik, daher muss jeder Versuch einer Renationalisierung abgewehrt werden;

64.   begrüßt ausdrücklich die Kultur der Evaluation, die mit den EU-Strukturfonds zunehmend Eingang in die Förderpolitik aller Regionen gefunden hat und eine kontinuierliche Qualitätssteigerung der Strategien und Instrumente ermöglicht. Die Einbindung aller Regionen in die europäische Strukturfondsförderung gewährleistet einen Erfahrungsaustausch zwischen den nationalen und regionalen Behörden in ganz Europa und die Möglichkeit, mit Best-practice-Beispielen voneinander zu lernen. Gleichzeitig entsteht in diesem Prozess eine breite und fundierte Grundlage für die Weiterentwicklung der Europäischen Strukturpolitik;

Künftige Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und des Ausschusses der Regionen

65.   sieht kritisch, dass die Tendenz besteht, Strukturfondsprogramme verstärkt auf nationaler Ebene durchzuführen, und schlägt hierzu vor, im Rahmen der Zwischenberichte über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt regelmäßig über die Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Umsetzung der Kohäsionspolitik zu berichten, und weist in diesem Zusammenhang auf die Arbeiten der „Lissabon-Monitoring Plattform“ des Ausschusses der Regionen hin;

66.   unterstreicht die Notwendigkeit, im Sinne von Subsidiarität und Bürgernähe die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluierung der Kohäsionspolitik weiter zu stärken;

67.   schlägt vor, den Ausschuss der Regionen auch weiterhin als Partner zu nutzen, um frühzeitig und umfassend mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf europäischer Ebene bei der künftigen Ausgestaltung und Umsetzung der Kohäsionspolitik zusammenzuarbeiten.

Schlussfolgerungen

68.   Der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt ist mit seiner Zielsetzung, die harmonische Entwicklung der Europäischen Union voranzutreiben und die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete zu verringern, ein zentraler Bestandteil des europäischen Integrationsmodells, der durch den Vertrag von Lissabon weiter gestärkt wurde, weshalb diese Politik auch nach 2013 fortgeführt werden muss.

69.   Die Kohäsionspolitik ist mit ihrem dezentralen Ansatz und dem System einer Multi-Level-Governance die einzige Politik der Europäischen Union, um die Ziele der Strategie Europa 2020 und die neuen Herausforderungen mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu verbinden. Daher ist es geboten, die Kohäsionspolitik auch weiterhin auf die Ziele nachhaltiges Wachstum, soziale Eingliederung und Beschäftigung sowie die Bekämpfung des Klimawandels auszurichten. Die Kohäsionspolitik stellt eine Verbindung zwischen den einzelnen Verwaltungsebenen her und stärkt die lokale und regionale Dimension. Dabei müssen die in der Strategie Europa 2020 genannten sieben Leitinitiativen als zusätzliche und ergänzende Maßnahmen angesehen werden.

70.   Die Kohäsionspolitik muss auch weiterhin den größten Teil der Mittel auf die bedürftigsten und problembeladensten Mitgliedstaaten und Regionen der Europäischen Union konzentrieren, um die Entwicklungsrückstände überwinden zu helfen und so einen konkreten Beitrag zur Chancengerechtigkeit der Regionen und zur europäischen Solidarität zu leisten, Die dafür verwandten Kriterien zur Fördergebietsabgrenzung haben sich bewährt.

71.   Auch Übergangsregionen bedürfen einer besonderen Unterstützung, um die mit Hilfe der Strukturfonds erreichten Erfolge nicht durch das Wegbrechen der Förderung zu gefährden. Die Nachhaltigkeit der europäischen Interventionen soll diesen Regionen Entwicklungssicherheit zu geben und auf ihre besondere Situation reagieren.

72.   Das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ muss auch weiterhin alle übrigen Regionen der Europäischen Union dabei unterstützen, vor allem Innovation, sozialen Zusammenhalt und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

73.   Die territoriale Zusammenarbeit muss auch in Zukunft wegen ihres hohen europäischen Mehrwerts ein eigenes Ziel zur Förderung der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit bleiben, um insbesondere einen aktiven Beitrag zum territorialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu leisten.

74.   Die Kohäsionspolitik könnte die Möglichkeit vorsehen, neue innovative Ansätze der Regionalpolitik zu entwickeln. Daher könnte die Möglichkeit geprüft werden, in Zukunft einen geringen Teil der Mittel der Europäischen Kommission für die Förderung innovativer Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.

75.   Die derzeitigen Prinzipien der Kohäsionspolitik im Hinblick auf das System der Multi-Level-Governance, der mehrjährigen Programmplanung, der Partnerschaft, der Konzentration, der indikatorgestützten Programmsteuerung und der Evaluierung haben sich bewährt. Eine Verkürzung des siebenjährigen Programmzeitraums wird deshalb abgelehnt.

76.   Das derzeitige System der Mittelverwaltung ist zu kompliziert und fehleranfällig. Daher muss es auch weiterhin gemeinsames Ziel aller Beteiligten sein, die Fehlerquote zu reduzieren, die Mittelverwaltung sowie die Abrechnungs- und Kontrollverfahren zu vereinfachen. Dabei sollten stärker als bisher an die jeweiligen nationalen Gegebenheiten angepasste Lösungen gefunden und damit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip konkret Rechnung getragen werden.

77.   Der subsidiäre Ansatz der Kohäsionspolitik muss bewahrt und weiter ausgebaut werden. Dazu zählt vor allem die weitere Stärkung der Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in allen Phasen der Programmierung, Umsetzung und der Evaluierung der Kohäsionspolitik.

78.   Die auf lokaler und regionaler Ebene erzielten Ergebnisse müssen stärker als bisher in den Mittelpunkt der Bewertung der Kohäsionspolitik treten. Daher unterstützt der Ausschuss der Regionen alle Bemühungen, die Umsetzung der Kohäsionspolitik an dieser Prämisse auszurichten.

Brüssel, den 15. April 2010

Der Erste Vizepräsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


27.8.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 232/23


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum“

(2010/C 232/04)

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

1.   Bei der Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum (KOM(2009) 248 endg.) handelt es sich um ein für die weitere Entwicklung der Europäischen Union wichtiges Dokument. Es skizziert den Rahmen für die regionale Zusammenarbeit im Ostseeraum, zugleich aber auch für Entstehung von Makroregionen in der Europäischen Union. Die Erweiterung der Europäischen Union hat die politische Herausbildung von Makroregionen befördert. Geografisch benachbarte Mitgliedstaaten stehen vor gemeinsamen Herausforderungen und verfolgen gemeinsame Ziele, und genau an diesem Punkt bietet die regionale Zusammenarbeit Lösungsansätze.

2.   In der Mitteilung der Kommission wird festgestellt, dass der Ostseeraum zwar in vielerlei Hinsicht heterogen ist, die Länder der Region aber auch zahlreiche gemeinsame Interessen haben und mannigfach voneinander abhängig sind. In der Mitteilung wird ferner herausgestrichen, dass der Ostseeraum Modellcharakter für die regionale Zusammenarbeit erlangen und zu einem Prüfstand für neue Ideen und Konzepte werden könnte, die zu Beispielen für bewährte Verfahren weiterentwickelt werden. Der Ausschuss der Regionen weist darauf hin, dass die Strategie die Ziele der EU-Kohäsionspolitik unterstützen sollte. Auf der regionalen und subregionalen Ebene gibt es in den Bereichen öffentliche Dienstleistungen und Infrastrukturen erhebliche Unterschiede.

3.   Die Ostseestrategie der Europäischen Union ist vorrangig als eine EU-interne Politik zu verstehen, die zum einen Maßnahmen innerhalb des Zuständigkeitsgebiets der Europäischen Union abdeckt, zum anderen aber auch Aspekte außerhalb der Zuständigkeit der Union berührt. Mit der Ostseestrategie der Europäischen Union liegt ein Dokument vor, mit dessen Umsetzung die effizientere Koordinierung der Politik und der Rechtsetzung im Wege eines Gesamtkonzepts angestrebt wird.

4.   Die Kommission stellt fest, dass „die bessere Koordinierung und strategischere Nutzung der Gemeinschaftsprogramme […] insbesondere in Krisenzeiten ein wichtiges Instrument [ist], um sicherzustellen, dass Mittel und Maßnahmen in der Region umfassend zur Umsetzung der Strategie beitragen.“ Mehrfach wird betont, dass die Strategie einen Mehrwert für die Europäische Union bringen muss. Innerhalb des vorhandenen finanziellen und rechtlichen Rahmens bietet eine engere Zusammenarbeit und Koordinierung zudem viele Möglichkeiten für wirksame Maßnahmen.

5.   Die Ostseestrategie der Europäischen Union ist ein wichtiges Dokument nicht nur für die Ostseeregion, sondern auch für die anderen im Entstehen begriffenen Makroregionen in Europa. Der Ostseeraum ist ein Pilotgebiet für die Herausbildung von Makroregionen in Europa. Die im Ostseeraum gefundenen Lösungen zur Förderung und Durchführung der Strategie haben Beispielcharakter und sind bewährte Praktiken auch für andere mögliche Makroregionen. Die lokalen und regionalen Akteure im Ostseeraum schaffen Handlungsmodelle für andere Regionen in Europa. So erarbeitet die Europäische Kommission derzeit beispielsweise ein Strategiedokument für den Donauraum. Auch in anderen Makroregionen wird eine Diskussion über die Notwendigkeit entsprechender Strategien geführt.

6.   Das Entstehen von Makroregionen in der Europäischen Union ist ein komplexer Prozess. Vom Standpunkt der regionalen und lokalen Gemeinschaften sollte die Zusammenarbeit untereinander enger und umfangreicher werden, die verschiedenen Politikfelder der EU abdecken und zudem auch politikfeldübergreifend sein. Makroregionen sollen nicht zu einer neuen institutionellen Ebene zwischen der Union und den Mitgliedstaaten werden, sondern ein Kooperationsinstrument der Regionen, Mitgliedstaaten und der Union sein. Die Makroregionen können nur dann einen Mehrwert zum europäischen Einigungswerk beisteuern, wenn sie zu einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen der nationalen und der regionalen bzw. lokalen Ebene führen, um die Unionspolitiken effizienter umzusetzen.

7.   Dem Dokument zufolge hängt es vom jeweiligen Thema ab, bis wohin sich die Makroregion erstreckt. Hier handelt es sich im Wesentlichen um eine interne Strategie der Union, die sich auf acht EU-Mitgliedstaaten dieser Region bezieht. In dem Dokument wird aber auch festgestellt, dass die zahlreichen Herausforderungen, vor denen die Region steht, die enge Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland erfordern. Der Ausschuss der Regionen unterstreicht, dass auch Norwegen als Nicht-EU-Staat ein wichtiger Kooperationspartner für den Ostseeraum ist und mit Weißrussland ebenfalls eine konstruktive Zusammenarbeit stattfinden muss.

Die äußere Dimension

8.   Obwohl Regionalstrategien interne Instrumente der Union sind, sind sie doch potenziell für die an die EU-Makroregionen angrenzenden Drittstaaten von Bedeutung. Im Ostseeraum gibt es zwei direkt angrenzende Drittstaaten, nämlich Norwegen und Russland. Norwegen ist über den EWR-Vertrag bereits an den Ostseeraum angebunden. Dieser Vertrag schließt das Land an den EU-Binnenmarkt an. Diesbezüglich wird sich die Stellung Norwegens nicht verändern. Zu der Ostseestrategie gehören jedoch auch Politikfelder, die nicht vom EWR-Vertrag abgedeckt sind. Dazu zählt etwa die Meerespolitik der EU, die für Norwegen von herausragender Bedeutung ist und bei deren Umsetzung Norwegen eine wesentliche Rolle zukommt.

9.   Die Stellung Russlands und seine Beziehungen zur EU sind anders gelagert. Diese Beziehungen werden durch gesonderte Verträge und Programme geprägt. Grundlage für die Beziehungen ist der Vertrag über Partnerschaft und Zusammenarbeit mit der EU und ihren Mitgliedstaaten (1994). Zwischen Russland und der EU gibt es zudem eine große Zahl themenspezifischer Verträge. Zwischen den Partnern gibt es auch ein System der politischen Konsultation. Die Umsetzung der Verträge kam nicht wie erwartet voran, und der Vertrag über Partnerschaft und Zusammenarbeit konnte trotz entsprechender Bemühungen nicht erneuert werden.

10.   Die Beziehung zwischen Russland und der EU im Ostseeraum beruht weitgehend auf bilateralen Beziehungen und Programmen.

11.   In der Kommissionsmitteilung „Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum“ wird besonders auf die EU-Politik der nördlichen Dimension verwiesen. In der Mitteilung heißt es: „Verbindungen zu Drittländern sollten vorzugsweise über die nördliche Dimension laufen, wobei es möglich sein sollte, andere Kanäle zu nutzen, wenn dies sinnvoll ist.“

12.   Die Politik der nördlichen Dimension als politisches Programm der Union ergänzt die Ostseestrategie. Über die Politik der nördlichen Dimension ist auch Island an die Zusammenarbeit im Ostseeraum angeschlossen.

13.   Bei der Durchführung der Strategie sollte ihre äußere Dimension stärker berücksichtigt werden. Die Reichweite der äußeren Dimension des Ostseeraums sollte erweitert werden, sodass sie sich auch auf Weißrussland und die Ukraine, die im Einzugsbereich der Ostsee liegen, erstreckt. Die stärkere Einbindung dieser Staaten bei der Umsetzung der Strategie dürfte deren Heranführung an europäische Werte erleichtern.

14.   Das Gelingen der Durchführung hängt davon ab, ob die Drittstaaten dabei einbezogen werden können. So ist zum Beispiel bei Fragen der Umwelt, des Verkehrs, der Logistik und der nationalen Sicherheit die Zusammenarbeit über die EU-Außengrenzen hinaus erforderlich. Die Energiepolitik des Ostseeraums ist ebenfalls ein Bereich der Ostseepolitik, der die Außengrenzen überschreitet.

15.   Die Umsetzung der Ostseestrategie geschieht in Form konkreter Vorhaben. Mit diesen werden nicht unbedingt umfassende politische Ziele verfolgt. Aber gerade konkrete Vorhaben können den gegenseitigen Nutzen gemeinsamer Maßnahmen deutlich machen, z.B. bei der Kooperation mit Russland.

16.   Den Regionen und lokalen Gemeinschaften kommt bei der Umsetzung der internen und äußeren Dimension der Strategie eine wichtige Rolle zu. Die Regionen und lokalen Gemeinschaften haben viele Partnerschaften über die EU-Außengrenzen hinweg aufgebaut. So können etwa im Rahmen von Städtepartnerschaften Teilaspekte der Strategie genutzt werden. Bei der Entwicklung der EU-Ostseestrategie müssen die Union und andere Akteure der Region nach neuen Wegen suchen und diese gestalten, um so die äußere Dimension der Strategie zu stärken und ihre Durchführung effizienter zu machen.

17.   Im Ostseeraum kommen die normalen Finanzierungsprogramme und -instrumente der EU zur Anwendung. Eine besondere Herausforderung besteht darin, diese Instrumente so einzusetzen, dass sie den Zielen der Ostseestrategie dienen. Dies ist umso wichtiger, als in der Kommissionsmitteilung keine Vorschläge über Zusatzfinanzierungen oder sonstige zusätzliche Mittel enthalten sind. Wichtig ist, sicherzustellen, dass die relevanten verfügbaren Ressourcen der Union jetzt und im künftigen Programmplanungszeitraum im vollen Umfang zum Erreichen der Ziele der Strategie eingesetzt werden können.

18.   Die Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum beruht auf der Anwendung des Subsidiaritätsprinzips - ein anderer Ansatz wäre auch nicht denkbar. Anders ausgedrückt sollen mit dieser Strategie in erster Linie Fragen behandelt werden, die nicht mehr ausschließlich mit nationalen oder lokalen Mitteln gelöst werden können. Im Dokument werden die Schwerpunkte der Strategie in Form von vier Hauptaufgaben dargestellt:

Sicherstellung einer nachhaltigen Umwelt

Steigerung des Wohlstands der Region

Verbesserung der Zugänglichkeit und Attraktivität

Gewährleistung der Sicherheit in der Region.

19.   Zum Zwecke der Durchführung der Strategie ist mit der Mitteilung ein gesonderter Aktionsplan verbunden. Der Aktionsplan hat drei Ebenen. Auf der ersten werden vier Pfeiler definiert, die den vier oben genannten großen Herausforderungen entsprechen. Die Pfeiler gliedern sich in 15 Prioritätsgebiete, die wiederum in 78 so genannte Vorzeigeprojekte unterteilt sind. Die Schwerpunkte wurden unter dem Gesichtspunkt der Umsetzung der Strategie so gewählt, dass sie entweder das Erreichen der Ziele fördern oder die Möglichkeit geben, die für den Ostseeraum wichtigen Fragen anzugehen. Sie sind thematisch allgemeiner und sehr breit angelegt. Die Vorzeigeprojekte hingegen sind konkreter und praktischer.

20.   Die Kommission hat bei der Erarbeitung der Strategie umfassende Konsultationen der Interessenträger durchgeführt, die drei Hauptkomponenten betrafen: nichtoffizielle Dokumente der Behörden und anderen offiziellen Stellen in der Region (sog. non papers) sowie Veranstaltungen der beteiligten Akteure, um es offiziellen Stellen, nichtstaatlichen Organisationen und Teilnehmern aus dem privaten Sektor zu ermöglichen, ihr Fachwissen einzubringen. Auch über das Internetportal der Europäischen Union wurde eine öffentliche Konsultation organisiert, an der sich eine große Zahl von Akteuren aus dem Ostseeraum beteiligte.

21.   An der Konsultation nahmen insgesamt 109 Interessenträger teil. Beteiligt waren u.a. alle acht Mitgliedstaaten der Region und drei Drittstaaten (Russland, Norwegen und Weißrussland). Ferner äußerten sich 48 zwischenstaatliche Organisationen sowie 31 lokale und regionale Gebietskörperschaften. Auch 19 Vertreter des Privatsektors brachten ihre Meinung zum Ausdruck. Das Konsultationsverfahren ergab ein breites Meinungsbild der Akteure sowie zahlreiche Vorschläge zur Erarbeitung der Strategie.

22.   Es wäre angeraten, den Teilnehmern der Konsultation - und zwar insbesondere den Organisationen sowie den Vertretern der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften - eine Möglichkeit zur dauerhaften Beteiligung an der Gestaltung der Strategie einzuräumen. Nach Auffassung des Ausschusses der Regionen sollte der Bewertung und der Nachbereitung der Mitteilung und des dazugehörigen Aktionsplans große Aufmerksamkeit geschenkt werden. Das in der Mitteilung vorgeschlagene jährliche Forum ist gut, reicht indes nicht aus. Nach Auffassung des Ausschusses sollte die Bewertung kontinuierlich erfolgen und allen interessierten Akteuren offen stehen.

23.   Die Kommission kommt auf Grundlage der Konsultation zu dem Schluss, dass keine neuen Gremien zur Durchführung der Strategie erforderlich sind. Im Ostseeraum gibt es zahlreiche Kooperationsstrukturen, sodass kein Anlass besteht neue Systeme zu schaffen, die den Verwaltungsaufwand erhöhen könnten, ohne tatsächlich etwas zu bewirken. Im Ostseeraum gibt es Hunderte verschiedener Organisationen und Netze. Sie wurden zum größten Teil Anfang der 90er Jahre, nach dem Zerfall des Systems des Kalten Krieges gegründet, um die Anpassung der nach EU-Mitgliedschaft strebenden Staaten an die europäische Zusammenarbeit zu fördern.

24.   Zwar gibt es zahlreiche Organisationen und Netze, aber viele davon haben seit der EU-Erweiterung 2004 eigentlich keine Daseinsberechtigung und Aufgabe mehr. Die Organisationen, die zur Propagierung der EU-Mitgliedschaft geschaffen wurden, haben keine neue Rolle und Aufgabe mehr gefunden. Aus der Ostseestrategie und deren Durchführung könnten sich für diese Organisationen neue Aufgaben ergeben. Alle Interessenträger sollten gemeinsam Überlegungen darüber anstellen und prüfen, wie umfangreich ein Netzwerk zur effizienten Durchführung der Ostseestrategie sein müsste.

25.   Die Mobilisierung dieser Organisationen und Netze setzt eine breit angelegte Informations- und Kommunikationskampagne über den Inhalt der Strategie und ihre Möglichkeiten voraus. Dieser Umstand wird im Vorschlag der Kommission nicht beachtet. Der Ausschuss der Regionen plädiert dafür, die Vertretungen der Europäischen Kommission in den Mitgliedstaaten aufzufordern, ausreichend umfangreiche und breite Informationsmaßnahmen zu organisieren.

26.   Allerdings möchte der Ausschuss betonen, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und die von ihnen geschaffenen Organisationen und Netze ihr gemeinsames Handeln seit der EU-Erweiterung verstärkt haben. Die Akteure haben ein breites Interesse bei der Konsultation gezeigt und oft sehr gut durchdachte Beiträge eingebracht.

27.   In der Kommissionsmitteilung heißt es: „Eine Strategie allein reicht nicht aus. Um die Herausforderungen der Region zu bewältigen, sind konkrete, sichtbare Maßnahmen erforderlich. Die Kommission besteht in ihrem Aktionsplan daher darauf, dass die Mitgliedstaaten und anderen Akteure als federführende Partner für bestimmte Prioritätsbereiche und Vorzeigeprojekte Verantwortung übernehmen […].“

28.   Der Ausschuss der Regionen stellt fest, dass sich dieser Wunsch in der ersten Phase nicht erfüllt hat. Im Aktionsplan wird die Umsetzung der Prioritätsbereiche in der Hauptsache den Mitgliedstaaten zugewiesen. Von 15 Prioritätsbereichen wurde nur einer der Verantwortung einer regionalen Ebene übertragen. Es handelt sich um die Gestaltung der regionalen Tourismuspolitik, die dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern übertragen wurde. Im selben Prioritätsbereich erhielt die im Rahmen der nördlichen Dimension bestehende Partnerschaft für Gesundheit und soziales Wohlergehen (NDPHS) die Verantwortung für den Bereich Gesundheitsförderung. Ziel ist die Umsetzung der Prioritätsbereiche in enger Zusammenarbeit mit der Kommission.

29.   Zum Zeitpunkt der Vorlage der Mitteilung sind die Regionen bei keinem einzigen der (78) Vorzeigeprojekte federführend. Gerade bei den Vorzeigeprojekten könnten die Regionen aber eine wichtige Rolle einnehmen. Nach Auffassung des Ausschusses der Regionen sollten die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften künftig bei Beschlüssen über Vorzeigeprojekte die Möglichkeit erhalten, sich aktiv an der Umsetzung zu beteiligen.

Durchführung der Strategie

30.   Der Ausschuss der Regionen stellt fest, dass in der Mitteilung nicht genau ausgeführt wird, wie die Durchführung erfolgen soll. Die Ostseestrategie gilt als Pilotvorhaben für eine neue Art der Zusammenarbeit in einer Makroregion, bei der es einerseits auf die Beteiligung der Akteure der verschiedenen Regierungsebenen, andererseits auf ein koordiniertes Handeln ankommt. Der Ausschuss der Regionen ersucht die Kommission, insbesondere auf die flexible, jedoch zielgerichtete Umsetzung und Governance der Strategie zu achten.

31.   Im Aktionsplan wird zum Zweck der Durchführung ein Modell mit drei Ebenen angeregt, dass in den wichtigsten Zügen dem Modell der Multi-Level-Governance entspricht. Der vorgeschlagene Ansatz stimmt mit der in der Europäischen Union eingesetzten Gemeinschaftsmethode überein. Dieser Vorschlag koppelt die Umsetzung der Strategie an die normalen Verfahren der EU an. Die Kompetenz für politische Richtungsentscheidungen liegt beim Rat auf Grundlage der Kommissionsempfehlungen. Aufgabe der Kommission ist es auch, dem Rat regelmäßig Fortschrittsberichte über die Strategie vorzulegen. Nach Auffassung des Ausschusses ist es wichtig, dass die Gemeinschaftsmethode befolgt wird, um die Anwendung der Multi-Level-Governance zu garantieren und dadurch die Teilnahme der regionalen und lokalen Ebene bei der Durchführung der Strategie zu gewährleisten.

32.   Dem Modell der Multi-Level-Governance zufolge kommt der Kommission eine entscheidende Rolle bei der Durchführung der Strategie zu. Die Kommission „wird für die Koordinierung, Überwachung, Berichterstattung, Unterstützung der Durchführung und Weiterverfolgung zuständig sein. Gemeinsam mit den betroffenen Akteuren in der Region sollte sie regelmäßige Fortschrittsberichte erstellen und ihr Initiativrecht nutzen, um gegebenenfalls Vorschläge zur Anpassung der Strategie und des Aktionsplans zu unterbreiten. Im Rahmen der Koordinierung sollte geprüft werden, inwiefern die bereitgestellten Mittel zu den Prioritäten der Strategie beitragen.“

33.   Der Aktionsplan enthält keine Vorschläge dazu, wie die Arbeit der Kommission mit Blick auf die Strategie organisiert werden könnte. Ausgegangen wird dabei von Folgendem: „Die für die Programmplanung zuständigen Behörden können die Zuweisungskriterien überprüfen und die Auswahl von Projekten vereinfachen, die der Strategie entsprechen. Darüber hinaus unterstützt die Kommission gegebenenfalls entsprechende Änderungen an den Programmen.“ Es besteht die Gefahr, dass die Kommission angesichts ihrer vielfältigen Aufgaben nicht über genügend Ressourcen für die Durchführung der Strategie verfügt. Deshalb wäre es vielleicht sinnvoll, innerhalb der Kommission bereichsübergreifende Sonderarbeitsgruppen mit Beamten einzusetzen, die mit Aufgaben rund um die Strategie befasst sind. Die Maßnahmen der Kommission sind für die Durchführung der Strategie von so zentraler Bedeutung, dass ihr ausreichende Ressourcen für Planung, Überwachung, Koordinierung und Berichterstattung zur Verfügung stehen sollten.

34.   Die dritte Ebene der Durchführung sind die Kooperationspartner. Die Ebene der praktischen Durchführung ist für die Umsetzung von zentraler Bedeutung. Der Aktionsplan beinhaltet hinsichtlich dieser Ebene nur sehr allgemeine Aussagen. Es geht darum, dass die praktische Umsetzung und die daran beteiligten Akteure an den Zielen der Strategie ausgerichtet werden. Hierbei kommt der Kommission eine zentrale Rolle zu: „Die Kommission wird mit den anderen Institutionen, den Mitgliedstaaten und Regionen, internationalen Finanzinstituten, transnationalen Programmgremien und zwischenstaatlichen Organisationen wie HELCOM zusammenarbeiten, um Koordinierungsstellen auf Ebene der Schwerpunktbereiche und federführende Partner für Vorzeigeprojekte zu benennen.“

35.   Nach der im Aktionsplan gegebenen Definition ist eine Makroregion „ein Gebiet, das mehrere Verwaltungsregionen umfasst, aber genügend gemeinsame Themen aufweist, um ein einheitliches strategisches Konzept zu rechtfertigen.“ In der Definition ist von Verwaltungsregionen die Rede, nicht jedoch von Staaten, woraus abzuleiten ist, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gleichberechtigt mit den Staaten die regionale Basis bilden. Nach Auffassung des Ausschusses der Regionen muss den regionalen und lokalen Akteuren in diesem Prozess eine bedeutende Rolle zugewiesen werden. Die regionalen und lokalen Akteure sind die Handlungsebene mit der größten Bürgernähe. Ihr sichtbares Engagement kann dazu beitragen, die Strategie den Bürgern näher zu bringen, was eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen der Strategie ist. Bürgernähe und die mit ihr einhergehende Akzeptanz sind unverzichtbare Voraussetzung für den Erfolg der Strategie. Diese Grundsätze können am besten in Zusammenarbeit mit den Akteuren der regionalen und lokalen Ebene verwirklicht werden.

36.   Die regionalen und lokalen Ebenen kennen zudem die Verhältnisse und die Erfordernisse im Ostseeraum sehr gut. Diese Akteure haben lange praktische Erfahrungen sowohl in der Zusammenarbeit miteinander als auch in der Kooperation mit den Nichtregierungsorganisationen. Es sollte auch noch einmal in Erinnerung gerufen werden, dass die Akteure der regionalen und lokalen Ebene hinsichtlich der Verwaltung der Finanzierungsinstrumente und Politiken über eine lange Erfahrung in der Dreiparteienzusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten verfügen. Allgemein sind sie hinsichtlich der Maßnahmen der Europäischen Union kompetente Ansprechpartner. Weiterhin sei darauf hingewiesen, dass die Akteure der regionalen und lokalen Ebene bei der Konsultation der Interessengruppen großes Interesse und Engagement gezeigt haben.

37.   Der Ausschuss der Regionen hofft, dass die Kommission die wichtige Rolle und die Fähigkeiten der Akteure der regionalen und lokalen Ebene bei der Durchführung der Strategie anerkennt. Der regionalen und lokalen Ebene sollte eine zentrale Stellung als etablierter Teilnehmer im Rahmen der Multi-Level-Governance zuerkannt werden, wenn es darum geht, Koordinierungsstellen für die Prioritätsbereiche und federführende Partner für die Vorzeigeprojekte zu ermitteln und auszuwählen.

38.   Der Ausschuss der Regionen begrüßt, dass auf Vorschlag des Parlaments Mittel zur Förderung der Strategie in den Haushalt der Europäischen Union eingestellt wurden. Der Betrag fällt nach Auffassung des Ausschusses, gemessen an den Erfordernissen, eher bescheiden aus, ist jedoch ein ermutigender Anfang. Es bleibt zu hoffen, dass er in den nächsten Jahren aufgestockt wird. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, dass die Mittel insbesondere dafür eingesetzt werden, die Möglichkeiten der Regionen und der zahlreichen in den Regionen tätigen Akteure zur Mitwirkung und Teilhabe an der Umsetzung des Aktionsplans zu verbessern.

39.   Nach Auffassung des Ausschusses der Regionen ist das im Aktionsplan angeregte jährliche Forum zu unterstützen; dieses Forum reicht jedoch für die Kontrolle der Durchführung der Strategie nicht aus. Es reicht nicht, „Partner, auch aus interessierten Drittländern, die von verschiedenen Aspekten der Strategie betroffen sind, zusammenzubringen, um die Fortschritte der Strategie zu überprüfen und zu erörtern und um Empfehlungen zur Durchführung zu geben.“ Die Überwachung der Durchführung der Strategie erfordert eine konkretere Kontrolle auch auf der Umsetzungsebene. In diesem Zusammenhang muss darüber nachgedacht werden, wie die Verbreitung der Informationen über die diversen Ergebnisse der Maßnahmen am besten sichergestellt werden kann. Es muss auch eine Lösung dafür gefunden werden, wie vorhandene Informationen über den Ostseeraum so gesammelt werden können, dass damit das Erreichen der mit der Strategie angepeilten Ziele unterstützt wird.

40.   Im Aktionsplan wird wiederholt auf die Bedeutung des Engagements der Interessenträger hingewiesen. Die erfolgreiche Umsetzung der Strategie setzt ein starkes politisches Engagement der regionalen Akteure voraus. Dieses politische Engagement anzustreben und dauerhaft zu gewährleisten ist eine zentrale Aufgabe. Die Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum wurde in einer Ausnahmesituation, inmitten einer tiefen weltweiten Wirtschaftskrise vorgelegt.

41.   Die Wirtschaftskrise hat die Ostseeregion als Wirtschaftsraum mit ungewöhnlicher Härte getroffen. Vor noch nicht allzu langer Zeit galt der Wirtschaftsraum Ostsee als die dynamischste Wachstumsregion Europas. Im Juni 2009, als der Aktionsplan vorgelegt wurde, war er hingegen mit am härtesten von der Krise betroffen. Die herrschende Krise könnte die Durchführung des Aktionsplans beschleunigen. Bei den Bestrebungen zur Überwindung der Krise kann die Ostseestrategie neue Ansätze bieten. Andererseits wird im Aktionsplan, der zu der Kommissionsmitteilung gehört, davon ausgegangen, dass sich der Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahmen aufgrund der Krise der öffentlichen Haushalte verzögern könnte.

42.   Die aktive Teilnahme der Interessenträger während der Ausarbeitung der Strategie lässt auf das Engagement der Akteure schließen. Bei diesem Engagement kommt den Regierungen der Mitgliedstaaten eine Schlüsselposition zu. Die Regierungen legen die Ziele der Strategie fest und beschließen ihre Grundzüge und Schwerpunkte. Wesentlich sind die Regierungen auch, um bei anderen Akteuren in der Region Interesse und Engagement zu wecken. Die Regierungen müssen mit ihren Entscheidungen die Voraussetzungen für die aktive Teilnahme der übrigen Akteure schaffen.

43.   Für die Zusammenarbeit auf Zwischenregierungsebene im Ostseeraum sind Institutionen geschaffen worden. Die in den 1950ern eingeleitete Zusammenarbeit der nordischen Länder kennt eigene Organe: den Nordischen Rat und den Nordischen Ministerrat. Analog dazu wurden im Baltikum der Baltische Ministerrat und der Baltische Rat eingerichtet. Im Jahre 1992 entstanden der Ostseerat (CBSS) und das entsprechende Abgeordnetengremium, die Ostseeparlamentarierkonferenz (BSPC), die als Organisationen für den gesamten Ostseeraum geschaffen wurden.

44.   Die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Regierungen erfordert keine neuen Gremien. Vielmehr muss die Arbeit der vorhandenen Gremien verstärkt und genutzt werden, um sie zu Triebfedern für die Umsetzung der Ostseestrategie zu machen. Durch die Ostseestrategie würden diese Organisationen auch ein neues Tätigkeitsfeld erhalten.

45.   Ein aus Abgeordneten dreier Parlamente zusammengesetztes Gremium könnte ein politisches Forum für die Erörterung der Ostseepolitik sein. Auf diese Weise könnte das Interesse und das Engagement der Parteien und der Abgeordneten für die Ostseepolitik gefördert werden. Für die Durchführung der Strategie wäre dies sehr wichtig.

46.   Auch die übrigen Organisationen und Kooperationsorgane im Ostseeraum sind potenzielle Plattformen für die Durchführung der Ostseestrategie, vor allem aber für die Förderung des diesbezüglichen Engagements der Akteure. Die Ostseestrategie könnte ferner etlichen Organisationen, deren Daseinsberechtigung erloschen ist, neues Leben einhauchen.

Brüssel, den 14. April 2010

Der Erste Vizepräsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


27.8.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 232/29


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Aktionsplan urbane Mobilität“

(2010/C 232/05)

I.   ALLGEMEINE BEMERKUNGEN

Hintergrund

1.   Der Ausschuss der Regionen nahm 2008 zu dem Grünbuch der Europäischen Kommission „Hin zu einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt (1) Stellung (2). Im April 2009 verabschiedete der Ausschuss als Antwort auf den Initiativbericht des Europäischen Parlaments (3) einen „Aktionsplan zur Mobilität in der Stadt (4), in dem er die zahlreichen Initiativen zur Mobilität in der Stadt auf EU-Ebene begrüßte.

2.   Der Ausschuss hat für ein Modell plädiert, in dem städtische Mobilitätspläne mittels nachhaltiger langfristiger öffentlich-öffentlicher bzw. öffentlich-privater Vereinbarungen, so genannter Mobilitätsvereinbarungen, durchgeführt werden, und die Europäische Kommission aufgefordert, ein Finanzierungsinstrument für städtische Gebiete und Ballungsgebiete als Anreiz zur Erstellung von Mobilitätsplänen zu schaffen. Gestaltung und Durchführung der städtischen Mobilitätspläne sollten in den Zuständigkeitsbereich der Städte selbst fallen.

3.   Der Ausschuss hat die Europäische Kommission außerdem dazu aufgefordert, diesem Prozess durch die Schaffung von Finanzierungsanreizen, die Konzipierung von Auszeichnungssystemen und den Austausch bewährter Verfahren einen Mehrwert zu verleihen. Die EU könnte entsprechend dem EU-weiten Konzept der „blauen Flagge“ für die Umweltqualität von Küstengebieten aufgrund bestimmter Indikatoren eine Kennzeichnung an städtische Gebiete mit geringer Schadstoff- und Verkehrsbelastung vergeben.

4.   sieht europäischen Harmonisierungsbedarf insbesondere bei technischen Anforderungen für Fahrzeuge (z.B. Nachrüstung bestehender Fahrzeuge mit Dieselrußfiltern), Infrastrukturausrüstungen und Transportdienstleistungen sowie bei der Kennzeichnung (Schilder und Plaketten) für den Zugang von Kraftfahrzeugen zu Umweltzonen entsprechend europäischer Abgas- und Lärmstandards;

5.   Nach Meinung des Ausschusses (5) muss darüber hinaus die soziale Dimension der städtischen Mobilität noch umfassender berücksichtigt werden, da Mobilität in der Stadt die Stärkung des sozialen und territorialen Zusammenhalts in städtischen und stadtnahen Gebieten fördert.

6.   Die Europäische Kommission hat nun einen „Aktionsplan urbane Mobilität (6), in dem 20 Aktionen zur Förderung und Unterstützung der Bemühungen lokaler, regionaler und nationaler Behörden, ihre Ziele für eine nachhaltige Mobilität in der Stadt zu erreichen, vorgeschlagen werden. Mit diesem Aktionsplan legt die Europäische Kommission zum ersten Mal ein mögliches und umfassendes Maßnahmenpaket für die urbane Mobilität vor.

7.   Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Aktionen werden in einem Zeitraum von vier Jahren nach Annahme des Aktionsplans auf den Weg gebracht. Die Europäische Kommission wird allerdings 2012 Bilanz der Umsetzung dieses Aktionsplans ziehen und die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen prüfen.

Anmerkungen zu dem „Aktionsplan urbane Mobilität“ der Europäischen Kommission

8.   Der Ausschuss nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Europäische Kommission endlich einen Aktionsplan zur Mobilität in der Stadt vorgelegt hat, in dem die wichtigsten Herausforderungen für eine bessere Mobilität in den Städten Europas dargelegt werden.

Die wirtschaftlichen und ökologischen Argumente für einen Aktionsplan

9.   Die Europäische Kommission hält fest, dass 72 % der europäischen Bevölkerung in städtischen Gebieten leben (7). Im Jahr 2050 wird dieser Prozentsatz auf 84 % gestiegen sein. Städtische Gebiete stehen daher vor der Herausforderung, den Verkehr unter den Gesichtspunkten Wettbewerb (Verkehrsüberlastung, Verkehrskosten) und Umwelt (Luftqualität, Lärmbelästigung) nachhaltig zu gestalten.

10.   Der Ausschuss erkennt die zentrale Bedeutung der städtischen Mobilität und des Stadtverkehrs für die Zukunft Europas, da diese Aspekte Auswirkungen auf die drei Eckpfeiler der nachhaltigen Entwicklung haben, und zwar:

den wirtschaftlichen Pfeiler, da Verkehrsüberlastung die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt (Lieferverzögerungen, höhere Frachtkosten usw.). Die Städte sind der Wirtschaftsmotor Europas, da mehr als 70 % des wirtschaftlichen Wohlstands der EU hier geschaffen werden. Allerdings gehen 7 % dieses Wohlstands durch die externen Kosten aufgrund von Unfällen, Verkehrsüberlastung, gesundheitlichen und ökologischen Schäden verloren;

den ökologischen Pfeiler, da die in Ballungsgebieten und Städten durch den Individual- und Schwerverkehr, durch die Verkehrsüberlastung sowie durch den innerstädtischen Verkehr selbst verursachte Umweltverschmutzung eines der größten Hindernisse für die EU ist, ihr „20-20-20-Ziel“ zu erreichen. Der motorisierte Stadtverkehr ist für 40 % der Treibhausgasemissionen des Straßenverkehrs insgesamt und für 70 % des Ausstoßes sonstiger Schadstoffe verantwortlich. Die Verwirklichung einer Verkehrsverlagerung im Stadtverkehr (mit dem Verlagerungsschwerpunkt hin zum öffentlichen Verkehr) wird in jedem Fall zu einer nachhaltigen Entwicklung Europas beitragen;

den sozialen Pfeiler, da sich effizientere Verkehrssysteme und die Verringerung der Verkehrsüberlastung positiv auf die Lebensqualität der Bürger und ihre Gesundheit auswirken werden. Außerdem können benachteiligte Stadtviertel und Bürger so besser an die Stadtzentren angebunden werden, wodurch diese Bürger wiederum besseren Zugang zu Arbeitsmöglichkeiten, Diensten (Gesundheit, Bildung) und dem kulturellen Angebot erhalten.

Aufgaben und Zuständigkeiten

11.   Der Ausschuss stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Europäische Kommission dem Subsidiaritätsprinzip umfassend Rechnung trägt, da sie in ihrem Aktionsplan festhält, dass die urbane Mobilität vor allem in der Verantwortung der lokalen, regionalen und nationalen Behörden liegt, auch wenn lokale Entscheidungen oftmals innerhalb des politischen und rechtlichen Rahmens auf nationaler und EU-Ebene getroffen werden.

12.   Die Europäische Kommission vertritt den Standpunkt, dass eine partnerschaftliche Vorgehensweise unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und der verschiedenen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der einzelnen Governance-Ebenen sehr vorteilhaft sein kann.

13.   Die 20 in dem Aktionsplan vorgeschlagenen Aktionen betreffen vor allem Maßnahmen zur Unterstützung der Städte und Regionen bei der Gestaltung einer nachhaltigen Mobilitätspolitik und spiegeln größtenteils die früheren Empfehlungen des Ausschusses wider. Diese Maßnahmen umfassen:

den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren;

die Veröffentlichung von Informationsmaterial und Leitlinien für die Aufstellung städtischer Mobilitätspläne;

den Dialog mit öffentlichen Verkehrsunternehmern, um freiwillige Verpflichtungen zur Stärkung der Fahrgastrechte festzulegen;

einen Internet-Ratgeber zum Thema saubere Fahrzeuge und Diskussionen mit den Mitgliedstaaten über Möglichkeiten zur Vermittlung einer energieeffizienten Fahrweise im Rahmen der Fahrschulausbildung;

ein Beobachtungszentrum für urbane Mobilität;

mehrere Studien zur Frage der städtischen Mobilität, einschl. zur Funktionsweise der unterschiedlichen Arten von Umweltzonen in der EU.

14.   Der Aktionsplan urbane Mobilität der Europäischen Kommission bietet Gelegenheit, unter Wahrung der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten einen EU-Rahmen zur Unterstützung der lokalen, regionalen und nationalen Behörden zu schaffen, Maßnahmen in städtischen Gebieten zur Entwicklung nachhaltiger Verkehrsnetze und zur Einführung neuer technologischer Lösungen sowie für den Zugang der Unionsbürger zu sauberen Verkehrsträgern in städtischen Gebieten zu ergreifen und das Mobilitätsverhalten in der Stadt zu verändern, um die Ziele in den Bereichen Umweltschutz, Wettbewerbsfähigkeit und sozialer Zusammenhalt zu verwirklichen.

15.   Die Europäische Kommission legt in ihrem Aktionsplan sechs Themen fest, die auf dem Ergebnis der Konsultation zu dem Grünbuch beruhen. Diese Themen sollten im Einzelnen näher erörtert werden.

Förderung integrierter Strategien

16.   Die wichtigste der drei unter diesem Thema vorgeschlagenen Aktionen dürfte die Unterstützung der lokalen Behörden bei der Aufstellung von Plänen sein, die die nachhaltige urbane Mobilität für den Personen- und Güterverkehr in städtischen und stadtnahen Gebieten zum Gegenstand haben. Diese Aktion entspricht einer der wichtigsten Empfehlungen des Ausschusses (8).

17.   Ein interessanter zusätzlicher Vorschlag, der unterstützt werden sollte, ist die Aufnahme einer städtischen Dimension in die Aktionspläne für nachhaltige Energie, die von den am Bürgermeisterkonvent (9) beteiligten Städten aufzustellen sind, um in einem integrierten Ansatz die Themen Energie und Klimaschutz mit den Themen nachhaltiger Verkehr und nachhaltige Mobilität zu verknüpfen.

18.   Die Europäische Kommission beabsichtigt außerdem die Bereitstellung von Informationen über die Beziehungen zwischen einer nachhaltigen Mobilität und den Zielen der Regionalpolitik, einschl. der Berührungspunkte zwischen dem Stadtverkehr und dem transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V).

Die Bürger im Mittelpunkt

19.   Die Europäische Kommission erkennt an, dass Fahrgastrechte und die Verfügbarkeit von Informationen zu Zuverlässigkeit, Sicherheit usw. grundlegende Voraussetzungen sind, um die Unionsbürger zur Nutzung von Bus, Straßenbahn, U-Bahn und weiteren öffentlichen Verkehrsmitteln anzuhalten. Sie beabsichtigt, gemeinschaftsweite bewährte Verfahren zu ermitteln und freiwillige Verpflichtungen zur Stärkung der Fahrgastrechte im öffentlichen Verkehr festzulegen - eine Initiative, die der Ausschuss bereits in einer früheren Stellungnahme befürwortet hat (8).

20.   In Zusammenarbeit mit öffentlichen Verkehrsunternehmern und weiteren Akteuren will die Europäische Kommission ferner die Bereitstellung von Reiseinformationen erleichtern, um letztlich den Nutzern ein Reiseportal für den öffentlichen Nahverkehr auf EU-Ebene über das Internet zur Verfügung zu stellen, wobei den Knotenpunkten im TEN-V und ihren lokalen und regionalen Anbindungen besonderes Augenmerk gewidmet wird, wie dies der Ausschuss bereits in seiner früheren Stellungnahme empfohlen hat (8).

21.   Die Europäische Kommission schlägt vor, eine Studie über die Zugangsvorschriften für Umweltzonen in der EU in Auftrag zu geben, um den Austausch bewährter Verfahren anzustoßen. Dieser Vorschlag untermauert die Empfehlung des Ausschusses (8), einen jährlich verliehenen europäischen Preis einzuführen, um herausragende und reproduzierbare Verkehrsinitiativen auszuzeichnen, und zwar im Rahmen einer Kennzeichnung entsprechend dem EU-weiten Konzept der „blauen Flagge“, die an städtische Gebiete mit geringer Schadstoff- und Verkehrsbelastung vergeben wird (also ein Konzept der „grünen Flagge“). Die Europäische Kommission schlägt ihrerseits vor, im Zusammenhang mit der Europäischen Mobilitätswoche das bestehende System für die Preisverleihung zu verbessern und einen besonderen Preis zur Förderung der Verabschiedung städtischer Mobilitätspläne einzuführen.

22.   Eine Unterweisung in energieeffizientem Fahren ist bereits obligatorischer Bestandteil der Ausbildung und Prüfung von Berufsfahrern. Die Europäische Kommission wird daher gemeinsam mit den Mitgliedstaaten erörtern, ob und wie das Erlernen einer energieeffizienten Fahrweise in die Führerscheinprüfung von privaten Autofahrern integriert werden kann.

Umweltfreundlicher Stadtverkehr

23.   Nach Meinung der Europäischen Kommission können europaweite Maßnahmen dazu beitragen, die Märkte für neue und saubere Fahrzeugtechnologien sowie alternative Kraftstoffe auszubauen. Sie schlägt daher vor, auch in Zukunft Forschungs- und Demonstrationsprojekte über das Siebte FTE-Rahmenprogramm zu unterstützen, um die Markteinführung von emissionsarmen und Nullemissions-Fahrzeugen sowie von Alternativkraftstoffen zu fördern, wobei sie insbesondere auf die Europäische Initiative für umweltgerechte Kraftfahrzeuge (10) verweist, die vor allem auf Elektrofahrzeuge und entsprechende Infrastrukturen in Stadtgebieten ausgerichtet ist.

24.   Darüber hinaus ist die Ausarbeitung eines Internet-Ratgebers zum Thema saubere und energieeffiziente Fahrzeuge geplant, um die gemeinsame Beschaffung von Fahrzeugen für öffentliche Dienste zu erleichtern.

25.   Nach Festlegung des EU-Rahmens für die Internalisierung der externen Kosten wird die Europäische Kommission eine Studie zu urbanen Aspekten der Internalisierung externer Kosten in Auftrag geben, in der die Wirksamkeit und Effizienz verschiedener Lösungen für die Kostenanlastung bewertet werden, um die externen Kosten auf die Nutzer umzulegen (umwelt- und verkehrsüberlastungsbedingte sowie sonstige Kosten).

Stärkung der Finanzierungsmöglichkeiten

26.   Der Ausschuss sprach sich besonders dafür aus (8), dass die Finanzhilfen und die Kofinanzierung seitens der EU im Bereich des städtischen Nahverkehrs an die Existenz von integrierten Plänen zur Mobilität in der Stadt geknüpft werden sollten, wodurch der EU weitere Möglichkeiten eröffnet werden, Anreize für die Erstellung dieser Pläne zu schaffen. Er hat außerdem die Einführung von europäischen Finanzinstrumenten zur Kofinanzierung städtischer Mobilitätspläne unterstützt, die an das Bestehen öffentlich-öffentlicher bzw. öffentlich-privater Mobilitätsvereinbarungen gekoppelt sein müssen, die mit privaten Mitteln sowie über lokale, regionale und nationale Programme finanziert werden.

27.   In ihrem Aktionsplan hält die Europäische Kommission fest, dass der Rückgriff auf EU-Mittel, auch auf Instrumente der Europäischen Investitionsbank, wichtige Impulse geben und bewirken kann, dass private Mittel bereitgestellt werden, wodurch wiederum die lokalen Gebietskörperschaften in ihren Bemühungen unterstützt werden, innovative öffentlich-private Partnerschaften aufzubauen. Die Europäische Kommission möchte Behörden und Akteure darin unterstützen, vorhandene Finanzierungsmöglichkeiten zu sondieren und innovative öffentlich-private Partnerschaften aufzubauen.

28.   Die Europäische Kommission hat außerdem eingeräumt, dass sie die CIVITAS-Initiative über die dritte Projektgeneration hinaus, die 2008 anlief, noch weiter finanziell unterstützen sollte, wie dies vom Ausschuss gefordert wurde (8).

Erfahrungs- und Wissensaustausch

29.   Die Europäische Kommission will eine Studie in Auftrag geben, die sich mit der Frage befassen soll, wie die Datenerhebung für den Stadtverkehr und die urbane Mobilität verbessert werden kann, und eine virtuelle Plattform einrichten, die, aufbauend auf bestehenden Initiativen (11), den Austausch von Informationen, Daten und Statistiken, die Verfolgung von Entwicklungen und den Austausch bewährter Verfahren erleichtern wird. Der Ausschuss hat diese Aktion bereits begrüßt.

Optimierung der urbanen Mobilität

30.   Die Europäische Kommission möchte die Verlagerung hin zu umweltfreundlicheren Verkehrsträgern und einer effizienten Frachtlogistik erleichtern. Diesbezüglich wird sie 2010 eine Konferenz zum urbanen Güterverkehr abhalten. Diese Initiative wird vom Ausschuss begrüßt.

31.   Die Europäische Kommission plant außerdem, Unterstützung in Bezug auf intelligente Verkehrssysteme (IVS), hoffentlich mit interoperablen Kommunikationsprotokollen und Datenübertragungssystemen, zur Verbesserung der urbanen Mobilität anzubieten, z.B. im Hinblick auf elektronische Ticketing- und Bezahlsysteme, Verkehrsmanagement, Reiseinformationen usw.

II.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

32.   begrüßt den „Aktionsplan urbane Mobilität“ der Europäischen Kommission und die darin vorgeschlagenen Maßnahmen, da diese das Subsidiaritätsprinzip und die vorrangige Zuständigkeit der lokalen, regionalen und nationalen Behörden nicht untergraben, und betont, dass die Herausforderungen der Mobilität in der Stadt genauso wichtig sind wie die Infrastruktur im Regional- und Fernverkehr und sich in jedem Fall auf territoriale und funktionale Handlungsbereiche erstrecken, die ineinandergreifen müssen;

Finanzierung einer Verkehrsverlagerung hin zum öffentlichen Verkehr

33.   ist der Meinung, dass die im Siebten FTE-Rahmenprogramm geförderten technologiebasierten Maßnahmen (neue Motorentechnologien, effizientere Kraftstoffe und sonstige Verbesserungen) allein nicht ausreichen, um die Bereitstellung qualitativ hochwertiger, sicherer und erschwinglicher öffentlicher Verkehrssysteme und in der Folge eine grundlegende Verkehrsverlagerung sowie den Rückgang der Verkehrsüberlastung in städtischen Gebieten sicherzustellen. Die Verkehrsverlagerung auf alle Arten des öffentlichen Verkehrs sowie den Rad- und den Fußverkehr muss gefördert werden;

34.   fordert die Europäische Kommission daher auf, über die Strukturfonds und die Kohäsionspolitik, die Europäische Investitionsbank (EIB) und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) das Augenmerk auf Investitionen in die Mobilität in städtischen und stadtnahen Gebieten in der EU zu richten, wobei klare Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen sind;

35.   drängt ferner darauf, in der nächsten Finanziellen Vorausschau den Bedürfnissen und Erfordernissen im Bereich des städtischen Verkehrs Rechnung zu tragen - zumal finanziell geförderte Pläne für Mobilität in der Stadt in hohem Maße zum wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Pfeiler der nachhaltigen städtischen Entwicklung beitragen könnten;

36.   unterstützt die in dem Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments ausgesprochene Empfehlung, in der Finanziellen Vorausschau 2014-2020 die Möglichkeit eines europäischen Finanzierungsinstruments zur Kofinanzierung von

Nahverkehrsplänen für städtische Gebiete und Ballungsgebiete (städtischen Mobilitätsplänen) und

Investitionen in die Mobilität in der Stadt und in Ballungsgebieten, die den ökologischen und sozioökonomischen Zielen der EU entsprechen, zu prüfen;

37.   ist der Ansicht, dass diese Maßnahmen gerechtfertigt sind, da es durch die Bereitstellung qualitativ hochwertiger, sicherer, erschwinglicher und umfassender öffentlicher Verkehrssysteme in den europäischen Städten und Stadt-Umland-Verbänden möglich sein sollte,

das Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit durch die Verringerung der Verkehrsüberlastung und der Verkehrskosten, ein effizienteres Management des Personen- und Güterverkehrs, die Schaffung neuer Arbeitsplätze zur Unterstützung der öffentlichen Verkehrssysteme und die Hebelwirkung derartiger Investitionen (12) zu fördern;

die Umweltqualität durch die Minderung des Klimagas- und sonstigen Schadstoffausstoßes, die Verringerung des Straßenverkehrs, durch Energieeinsparungen (13), die Verbesserung der Luftqualität und die Reduzierung der gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung (Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Erkrankungen der Atemwege) zu verbessern;

den sozialen und territorialen Zusammenhalt (14) durch eine bessere Mobilität der Bürger, insbesondere benachteiligter Bevölkerungsschichten, die in armen Vorstädten leben, zu stärken und gleichzeitig in den Stadtzentren das Umfeld der Wohngebiete und der touristischen Anziehungspunkte zu verbessern;

Ein integrierter Ansatz für die Stadtpolitik

38.   vertritt die Auffassung, dass es einer größeren Kohärenz zwischen den europäischen Maßnahmen und Initiativen und insbesondere eines integrierten Ansatzes für die Städte- und Raumordnungspolitik bedarf, damit die Erfolge von Initiativen zur Bewältigung der Verkehrsüberlastung und Umweltverschmutzung durch die Entwicklung integrierter Pläne für nachhaltige Mobilität in der Stadt nicht durch Maßnahmen in Bereichen wie Städteplanung und Wohnungsbau zunichte gemacht werden;

39.   bekräftigt seine Unterstützung für die Aufstellung von Plänen für nachhaltige Mobilität in der Stadt für zumindest die größeren Städte sowie städtische und stadtnahe Gebiete, in denen der jeweiligen Problematik des Zugangs aller Einwohner und dem Güterverkehrsbedarf, der Verkehrsüberlastung sowie den ökologischen und gesundheitlichen Auswirkungen Rechnung getragen wird;

40.   plädiert für die Schaffung von Anreizen auf EU-Ebene, z.B. dergestalt, dass in geeigneten städtischen Gebieten und Stadt-Umland-Verbänden die Finanzhilfen und die Kofinanzierung seitens der EU im Bereich des Nahverkehrs in städtischen Gebieten und Ballungsräumen an das Bestehen von Plänen für nachhaltige Mobilität in der Stadt und die Annahme von öffentlich-privaten Mobilitätsvereinbarungen geknüpft sein müssen, die mit privaten Mitteln sowie über lokale, regionale und nationale Programme finanziert werden;

41.   anerkennt, dass viele Städte bereits Mobilitätspläne erstellt haben. Sollte dieses Konzept auf alle großen städtischen Gebiete unter aktiver Einbindung der Interessenträger ausgeweitet werden, hätten die Städte nach wie vor die Möglichkeit, ihre Mobilitätspläne den Gegebenheiten vor Ort anzupassen, während die Europäische Kommission den Mehrwert von Maßnahmen auf EU-Ebene veranschaulichen könnte;

42.   hält fest, dass die Europäische Kommission die lokalen Gebietskörperschaften erneut zur Aufstellung und Durchführung von Plänen für einen nachhaltigen städtischen Nahverkehr (15) aufgefordert hat. Sie sollte die Mitgliedstaaten dazu anhalten, diese Pläne für alle städtischen Gebiete oder Stadt-Umland-Verbände zwingend vorzuschreiben und geeignete Anreize zu schaffen, um die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Erstellung derartiger Pläne anzuhalten;

43.   fordert, dass die für die CIVITAS-Initiative bereitgestellten Mittel aufgestockt werden, allerdings ausschließlich um diese Initiative über das Stadium von Demonstrationsvorhaben und Austausch bewährter Verfahren hinauszubringen, damit sie zur Förderung und Durchführung der städtischen Mobilitätspläne beitragen kann;

44.   fordert die Europäische Kommission auf, die Erstellung und Durchführung städtischer Mobilitätspläne durch die Einführung eines jährlich verliehenen europäischen Preises zu fördern, um herausragende und reproduzierbare Verkehrsinitiativen auszuzeichnen, und zwar im Rahmen einer Auszeichnung mit einer EU-weit vergebenen „grünen Flagge“, zum Beispiel für städtische Gebiete mit geringer Schadstoff- und Verkehrsbelastung oder besonderen Erfolgen bei der Veränderung der Verkehrsmittelwahl (Modal Split);

45.   empfiehlt, dass die Europäische Kommission Indikatoren für die Vergabe einer „grünen Flagge“ für Städte festlegt, ist sich jedoch bewusst, dass das Erreichen eines niedrigen Niveaus an Luftverschmutzung, Lärmbelästigung und Verkehrsüberlastung (Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit) angesichts der Mannigfaltigkeit der städtischen Gegebenheiten und Verkehrsinfrastruktur eine unterschiedliche Herausforderung für die Städte sein wird;

46.   empfiehlt, bei der Auszeichnung von Städten mit einer „grünen Flagge“ auch die Förderung einer grünen und/oder umweltschonenden Denkweise in städtischen Gebieten zu berücksichtigen, etwa die Förderung der Nutzung alternativer Fortbewegungsmöglichkeiten (durch den Ausbau von Fuß- und Radwegen oder die Propagierung sonstiger alternativer Verkehrsmittel usw.);

Förderung der Verkehrsverlagerung

47.   geht davon aus, dass die Unionsbürger nun, da sie sich der Problematik des Klimawandels stärker bewusst sind, eventuell eher Maßnahmen befürworten könnten, mit denen die externen Kosten der Verkehrssysteme (umwelt-, verkehrsüberlastungsbedingte und sonstige Kosten) gemäß dem Verursacherprinzip auf den Nutzer umgelegt werden, wenn Investitionen der öffentlichen Hand in den öffentlichen Verkehr ausbleiben;

48.   fordert die Europäische Kommission auf, unverzüglich die vorgeschlagene Studie zu urbanen Aspekten der Internalisierung externer Kosten in Auftrag zu geben, damit Maßnahmen angenommen werden können, mit denen eine ausgewogene Aufteilung der Kosten der einzelnen Verkehrsträger (16)  (17) und ein nachhaltigeres Verkehrssystem in städtischen Gebieten erreicht werden kann;

49.   ist der Meinung, dass Leitlinien der Europäischen Kommission zu den verschiedenen Optionen zur Internalisierung der externen Mobilitätskosten in den Beförderungspreisen die Unionsbürger dazu ermuntern werden, saubere Verkehrsträger und die Verkehrsverlagerung zu diesen hin zu unterstützen, und ihnen begreiflich machen werden, dass der Individualverkehr nur deshalb den Eindruck vermittelt, wirtschaftlicher zu sein, weil die externen Kosten in den das Verkehrswesen betreffenden Gesamtrechnungen nicht auftauchen;

50.   begrüßt die Unterstützung der Europäischen Kommission für Forschung in den Bereichen saubere und energieeffiziente Fahrzeuge und alternative Kraftstoffe, betont jedoch, dass technologische Fortschritte der Erreichung der Umweltziele zwar zuträglich sind, gleichzeitig aber auch Maßnahmen für die Verkehrsverlagerung erforderlich sind, um die Umwelt- und Verkehrsüberlastungsprobleme in städtischen Gebieten anzugehen;

Stärkung der Fahrgastrechte

51.   begrüßt die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Stärkung der Fahrgastrechte und zur Verfügbarkeit von Informationen zu Zuverlässigkeit und Sicherheit, unterstreicht jedoch, dass diese nur auf freiwilligen Verpflichtungen auf der Grundlage gemeinschaftsweiter bewährter Verfahren beruhen, und fordert die Europäische Kommission daher auf, die voraussichtliche Wirkung dieser Vorschläge durch Informations- und Sensibilisierungskampagnen in allen Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit den nationalen, regionalen und lokalen Behörden zu erhöhen;

52.   fordert, dass derartige Sensibilisierungskampagnen Informationen über die Auswirkungen der Maßnahmen für städtische Mobilität und der Mobilitätsentscheidungen der Unionsbürger auf die Umwelt und die Wettbewerbsfähigkeit Europas und seiner Regionen enthalten.

Brüssel, den 15. April 2010

Der Erste Vizepräsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


(1)  KOM(2007) 551.

(2)  Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem Grünbuch „Hin zu einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt“ (Berichterstatter: Sir Albert Bore), CdR 236/2007 fin.

(3)  Initiativbericht „Aktionsplan zur Mobilität in der Stadt“ (Berichterstatter: Gilles Savary), 2008/2217(INI).

(4)  Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Aktionsplan zur Mobilität in der Stadt“ (Berichterstatter: Sir Albert Bore), CdR 417/2008 fin.

(5)  Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem „Grünbuch zum territorialen Zusammenhalt“ (Berichterstatter: Jean-Yves Le Drian), CdR 274/2008 fin.

(6)  KOM(2009) 490 endg.

(7)  Vereinte Nationen: „World Urbanisation Prospects: The 2007 Revision“.

(8)  Siehe Fußnote 3.

(9)  www.eumayors.eu.

(10)  http://ec.europa.eu/research/transport/info/green_cars_initiative_en.html.

(11)  Z.B. www.eltis.org.

(12)  Investitionen in den öffentlichen Verkehr haben einen Multiplikatoreffekt von 2 bis 2,5 auf die lokale und regionale Wirtschaft (siehe Fünftes Rahmenprogramm der Europäischen Kommission, 2005, Transecon-Studie).

(13)  In Städten, in denen der öffentliche Verkehr einen hohen Anteil am Modalsplit hat, können jährlich Energieeinsparungen in Höhe von 400 bis 500 kg Kraftstoff pro Einwohner erzielt werden (Internationaler Verband für öffentliches Verkehrswesen, UITP).

(14)  Siehe Fußnote 5.

(15)  Mitteilung der Kommission über eine thematische Strategie für die städtische Umwelt (KOM(2005) 718 endg.).

(16)  Die Fahrpreise für Züge und Busse steigen schneller als die Kosten für die Nutzung eines Privatfahrtzeugs (siehe Bericht 3/2004 der Europäischen Umweltagentur).

(17)  Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema „Eine nachhaltige Zukunft für den Verkehr: Wege zu einem integrierten, technologieorientierten und nutzerfreundlichen System“ (Berichterstatter: Väino Hallikmägi), CdR 146/2009 fin.


27.8.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 232/36


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2009-2010 — Kandidatenländer“

(2010/C 232/06)

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Allgemeine Empfehlungen

1.   wiederholt, dass das Ziel der EU die Förderung des Friedens, ihrer Werte und des Wohlergehens ihrer Völker ist. Deswegen steht die Europäische Union jedem europäischem Land offen, das die Kriterien von Kopenhagen erfüllt;

2.   weist darauf hin, dass der Erweiterungsprozess ein wichtiger Faktor für die Sicherung des Friedens und der Stabilität auf dem europäischen Kontinent ist und den Bürgern der Kandidatenländer eine zusätzliche Möglichkeit bietet, am Wohlstand teilzuhaben, der sich dank des gemeinsamen Wirtschaftsraums einstellt;

3.   betont, dass die Europäische Union ihre eindeutige Zusage einer Integrationsperspektive für alle europäischen Länder, die die Beitrittskriterien sowie die Voraussetzungen für den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess erfüllen, bekräftigen muss;

4.   weist darauf hin, dass die erfolgreiche Eingliederung davon abhängt, wie das beitrittswillige Land seinen Beitritt vorbereitet und ob es die Kriterien von Kopenhagen erfüllt;

5.   unterstützt mit Nachdruck die Maßnahmen und Reformen der Kandidatenländer zur Erfüllung der Beitrittskriterien;

6.   weist auf die entscheidende Bedeutung der Einhaltung der Grundsätze gutnachbarschaftlicher Beziehungen und der regionalen Zusammenarbeit beim Integrationsprozess hin. Er fordert die Kandidatenländer auf, die noch offenen Probleme mit den Nachbarländern im Rahmen der europäischen Prioritäten, Grundsätze und Werte auf wechselseitig akzeptable Weise zu lösen;

7.   weist auf die Notwendigkeit hin, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und ihre Verbände frühzeitig in den Erweiterungsprozess einzubeziehen, da es sich um einen strukturellen von Grund auf demokratischen Prozess handelt, der nicht auf der zentralen Ebene allein - ohne aktive Beteiligung aller politischer Ebenen und ohne völlig im Einklang mit den Grundsätzen der Subsidiarität und Bürgernähe zu stehen - durchgeführt werden kann;

KROATIEN

Fortschritte Kroatiens im Beitrittsprozess

8.   anerkennt die kontinuierlichen Fortschritte Kroatiens bei der Erfüllung der Beitrittskriterien und der mit der Eingliederung in die EU einhergehenden Verpflichtungen;

9.   äußert seine Zufriedenheit über das bilaterale Abkommen zur Beilegung des Grenzkonflikts mit Slowenien, in dem Anliegen, zu einer für beide Seiten akzeptablen Lösung in dieser Frage zu gelangen;

10.   ermutigt Kroatien, seine Anstrengungen zur Einhaltung aller erforderlichen Kriterien und Benchmarks, einschließlich der umfassenden Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien, soweit es noch offene Fragen gibt, und die Reformen in einigen Schlüsselsektoren voranzutreiben, die Grundvoraussetzung für den Abschluss der Beitrittsverhandlungen im Jahr 2010 sind;

11.   ist der Meinung, dass Kroatien bei der Korruptionsbekämpfung Fortschritte erzielt hat. Er stellt jedoch fest, dass die Korruption in vielen Bereichen immer noch weit verbreitet ist, und empfiehlt verstärkte Anstrengungen, eine Anhebung der Verwaltungskapazität der korruptionsbekämpfenden Behörden sowie eine stärkere Kultur der politischen Rechenschaft auf sämtlichen Ebenen;

12.   begrüßt die gesetzliche Verankerung und die allgemeine Anerkennung der Pressefreiheit und des Medienpluralismus, weist aber auf die Bedrohungen und den politischen Druck hin, denen Journalisten ausgesetzt sind, wenn sie Fällen von Korruption und organisiertem Verbrechen nachgehen;

13.   äußert seine Besorgnis über die mangelnde Anwendung der Anti-Diskriminierungsbestimmungen. Die jüngsten Haushaltskürzungen dürfen nicht als Begründung für eine unvollständige Anwendung dieser Bestimmungen herangezogen werden. Er weist darauf hin, dass die Diskriminierung von Minderheiten ein besonderes Problem darstellt und in der Praxis der Schutz gegen Diskriminierung und deren strafrechtliche Verfolgung nicht mit den Modellen der EU im Einklang stehen;

Stärkung der Kapazitäten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften

14.   begrüßt den harmonischen Verlauf, die hohe Beteiligung und die höhere Frauenquote bei den ersten Direktwahlen der Bürgermeister und Präfekten im Mai 2009;

15.   begrüßt die Verabschiedung der „Nationalen Strategie für die Fortbildung der Beamten und Bediensteten der kommunalen und regionalen Selbstverwaltung 2009-2013“. Er erkennt die Bedeutung dieser Strategie für die Kompetenzen der lokalen Selbstverwaltung bei der Erbringung dezentraler Dienste für die Bürger an, betont gleichwohl erhebliche Schwächen der Verwaltungsverfahren und stellt fest, dass die Rechtsgrundlage für den Aufbau einer modernen und leistungsfähigen öffentlichen Verwaltung noch unvollständig ist;

16.   weist darauf hin, dass die Dezentralisierungsstrategie wegen des mangelnden politischen Willens nicht verabschiedet wurde, und bedauert die fehlende allgemeine Koordinierung zwischen der politischen und der technischen Ebene, sowie zwischen der Zentralverwaltung und der kommunalen Selbstverwaltung. Er fordert die nationalen Behörden auf, Verfahren festzulegen, die es ihnen ermöglichen, im Gesetzgebungsprozess gebührend vertreten zu sein, und empfiehlt ihnen, Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen Situation der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu erlassen;

17.   plädiert für konkretere Maßnahmen zur beruflichen Fortbildung und Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse der Beschäftigten der kroatischen Behörden auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene; schlägt vor, diesbezüglich die Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten auszubauen, um deren Erfahrungen schneller nutzen und die Bedingungen des Vertrags über den EU-Beitritt zügig erfüllen zu können;

18.   erkennt die Fortschritte an, die bei der Vereinfachung der Eintragung von Unternehmen in die entsprechenden Register erzielt wurden, hebt jedoch hervor, dass das unternehmerische Umfeld durch die große Anzahl an steuerlichen und abgabenmäßigen Auflagen auf nationaler und lokaler Ebene, die Korruption und die unzulängliche öffentliche Verwaltung negativ beeinflusst wird;

19.   ist der Auffassung, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und ihre Verbände bei dem Prozess der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes mitwirken müssen. Er betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften entsprechend gut vorbereitet sein müssen, damit sie den Verpflichtungen, die sich aus dem zukünftigen EU-Beitritt ergeben, gewachsen sind und die Möglichkeiten, die die EU-Mitgliedschaft eröffnet, nutzen können;

EHEMALIGE JUGOSLAWISCHE REPUBLIK MAZEDONIEN

Fortschritte der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Makedonien im Beitrittsprozess

20.   nimmt die Empfehlung der Kommission und die Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten vom Dezember 2009 zur Kenntnis und fordert die Regierung der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien auf, gutnachbarschaftliche Beziehungen zu gewährleisten und insbesondere die Bemühungen zu intensivieren, auf dem Verhandlungswege und unter der Schirmherrschaft der UNO eine für alle Seiten annehmbare Lösung für die Namensfrage zu finden;

21.   bekräftigt die Bedeutung gutnachbarschaftlicher Beziehungen und fordert die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien auf, gemeinsam mit allen Partnern eine Weiterentwicklung der regionalen Zusammenarbeit anzustreben;

22.   begrüßt den Beschluss der Europäischen Union, dass die Bürger der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien seit dem 19. Dezember 2009 ohne Visum in die Schengen-Länder einreisen können;

23.   fordert die Behörden der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien auf, ihre Reformbemühungen fortzusetzen, vor allem die Anstrengungen zur Reform der öffentlichen Verwaltung und der Gerichtsbarkeit, der Rechte der Frauen und der Beziehungen zwischen den ethnischen Gruppen entsprechend dem Abkommen von Ohrid aus dem Jahre 2001, das u.a. die Sicherstellung der Rechte der Personen jedweder ethnischer Herkunft und die Stärkung ihrer Teilhabe am öffentlichen Leben und der Verwaltung umfasst;

24.   begrüßt die gewaltigen Fortschritte beim Ausbau und der Anwendung des entsprechenden Rahmens für die Bekämpfung der Korruption, auch wenn die Korruption nach wie vor weit verbreitet ist und ein ernsthaftes Problem darstellt. Der Ausschuss der Regionen fordert die Fortsetzung der erforderlichen Anstrengungen, insbesondere betreffend die Umsetzung des Rechtsrahmens;

Stärkung der Kapazitäten der lokalen Gebietskörperschaften

25.   begrüßt die Einrichtung eines neuen Ausschusses für kommunale Selbstverwaltung;

26.   befürwortet den Einsatz der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zur Förderung des Dialogs zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften benachbarter Länder;

27.   begrüßt die Erkenntnisse der Wahlbeobachtungsmissionen der OSZE/des BDIMR und des Europarats, denen zu Folge die Präsidentschafts- und Kommunalwahlen im Jahr 2009 „… den meisten der Kriterien der OSZE und den internationalen Normen für demokratische Wahlen genügten“. Er fordert die Regierung auf, die sonstigen Empfehlungen der OSZE/des BDIMR weiterhin anzuwenden, und erwartet eine gründliche Aufklärung der festgestellten Unregelmäßigkeiten;

28.   ermutigt zu einer Fortsetzung der Dezentralisierung und der weiteren Übertragung von Befugnissen auf die Gemeinden, die die Grundprinzipien des Rahmenabkommens von Ohrid darstellen, weist jedoch darauf hin, dass verstärkte Anstrengungen erforderlich sind, vor allem bezüglich der finanziellen Rahmenbedingungen für die Kommunen. Des Weiteren befürwortet er auch die Anstrengungen des Verbands der lokalen Gebietskörperschaften (ZELS), der sich bei der Förderung des Dezentralisierungsprozesses gewaltig ins Zeug legt;

29.   begrüßt das Inkrafttreten des Gesetzes über die interkommunale Zusammenarbeit im Juni 2009 und erwartet die Umsetzung dieses Gesetzes sowie die Erlassung ähnlicher Rechtsakte, die derzeit in Vorbereitung sind;

30.   betont die Verbesserungen bei der Erhebung der kommunalen Steuer sowie die unternommenen Anstrengungen zur Stärkung der Kapazitäten der Kommunen bezüglich der Einkommenssteuerverwaltung, der öffentlichen Finanzverwaltung, des Schuldenmanagements und der Finanzkontrolle;

31.   weist darauf hin, dass die Verwaltungskapazitäten einiger Kommunen, vor allem Gemeinden mit geringer Einwohnerzahl, bei der Finanzverwaltung, der Steuerverwaltung und der Finanzkontrolle nach wie vor bescheiden sind, und stellt zu seinem Bedauern fest, dass die Transparenz und die Rechenschaftspflicht der Organisationen der kommunalen Selbstverwaltung immer noch zu wünschen übrig lassen;

32.   ist der Auffassung, dass die Zusammenarbeit zwischen der zentralen und der lokalen Ebene verbessert und die Bemühungen seitens des Ministeriums für kommunale Selbstverwaltung zur Vereinfachung des Dezentralisierungsprozesses verstärkt werden müssen;

33.   fordert, verstärkte Anstrengungen zur Bekämpfung des Phänomens des modernen Menschenhandels (human trafficking) durch die weitere Umsetzung des Nationalen Aktionsplans (NAP) zur Bekämpfung des Menschenhandels und der illegalen Einwanderung zu unternehmen und für eine bessere Abstimmung auf lokaler Ebene zu sorgen;

34.   begrüßt, dass das Personal der Gemeinden stufenweise fortgebildet wird, um Teile des gemeinschaftlichen Besitzstands (acquis communautaire) umzusetzen, die der lokalen Ebene obliegen, und EU-Mittel zu verwalten, und ermutigt zur Fortsetzung dieser Anstrengungen;

35.   stellt fest, dass die Verwaltungskapazität für die Konzipierung und Durchsetzung der Umweltbestimmungen auf zentraler wie auf lokaler Ebene weit hinter dem als erforderlich angesehenen Maß zurückbleibt, und betont, dass diesem Zustand angesichts der damit verbundenen Auswirkungen für die Nachbarländer wirksam begegnet werden muss;

ΤÜRKEI

Fortschritte der Türkei im Beitrittsprozess

36.   begrüßt den breiten öffentlichen Dialog über einige traditionell sensible Fragenkomplexe, wie etwa die Rolle der Justiz, die Rechte der Bürger kurdischer Herkunft, die Rechte der Gemeinschaft der Aleviten, die Rolle des Militärs und die Beziehungen der Türkei mit seinen Nachbarländern, und spricht der türkischen Regierung seine Anerkennung aus für ihre konstruktive Haltung und ihre Rolle bei der Einleitung des Dialogs;

37.   stellt fest, dass die Fortschritte bei durchgreifenden Reformen sich im Jahre 2009 in Grenzen hielten, und fordert die Regierung auf, ihre politischen Initiativen in konkrete Änderungen der Rechtsvorschriften und deren anschließende Anwendung umzumünzen;

38.   bekundet seine Enttäuschung darüber, dass trotz der Erlassung von Bestimmungen entsprechend den politischen Kriterien von Kopenhagen, die Umsetzung dieser Rechtsvorschriften nach wie vor zu wünschen übrig lässt, vor allem in Bezug auf die Rechte der Frauen, die Nichtdiskriminierung, die Glaubensfreiheit, die freie Meinungsäußerung, die Nulltoleranz gegenüber Folter und die Bekämpfung der Korruption;

39.   äußert seine Besorgnis über die Situation bezüglich der Meinungs- und Pressefreiheit, vor allem nach der nie dagewesenen Geldstrafe, die gegen einen Medienkonzern verhängt wurde;

40.   ist enttäuscht über die geringen Fortschritte bei der Glaubensfreiheit und fordert die Regierung auf, einen Rechtsrahmen festzulegen, der mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Einklang steht und allen nichtmuselmanischen Glaubensgemeinschaften und der Gemeinschaft der Aleviten eine Ausübung ihres Glaubens ohne ungerechtfertigte Beschränkungen ermöglicht;

41.   bedauert, dass die türkische Regierung weiterhin Vorbehalte äußert betreffend die Respektierung der Rechte von Minderheiten, wie sie vom internationalen Recht zuerkannt werden, und fordert daher die türkische Regierung auf, ihre Politik den einschlägigen internationalen Normen anzupassen, und hält die politischen Parteien an, die Bemühungen der Regierung zu unterstützen; ruft die Türkei des Weiteren auf, entsprechend den Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats bezüglich der griechischen Minderheit auf den Inseln Imbros (Gökçeada) und Ténedos (Bozcaada) Maßnahmen zu ergreifen, um die interkulturelle Identität der beiden Inseln als Modell für die Zusammenarbeit zwischen Griechenland und der Türkei zu erhalten;

42.   stellt mit Unbehagen fest, dass die Verpflichtungen, die sich aus dem Zusatzprotokoll des Assoziationsabkommens zwischen der EU und der Türkei ergeben, auch weiterhin nicht erfüllt werden, und fordert die Türkei auf, diesen Auflagen umfassend und diskriminierungsfrei nachzukommen;

43.   fordert alle interessierten Seiten auf, die laufenden Verhandlungen aktiv zu unterstützen und konkret zur vollständigen Lösung der Zypernfrage beizutragen, und zwar im Wege einer Föderation mit zwei Landesteilen und Bevölkerungsgruppen und internationaler Rechtspersönlichkeit und Identität entsprechend den einschlägigen Beschlüssen des UNO-Sicherheitsrats und den Grundprinzipien der EU, und hält dazu an, die Schaffung eines geeigneten Klimas für die Verhandlungen durch den Abzug der türkischen Truppen aus Zypern, einem Mitgliedstaat der EU, zu erleichtern, das Kolonistenproblem zu lösen und die Rückgabe des Sperrgebiets von Famagusta an seine rechtmäßigen Bewohner zu ermöglichen;

44.   betont die Bedeutung der Türkei als Durchgangsland für illegale Zuwanderung, verweist auf die Perspektive einer Wiederaufnahme der Verhandlungen über den Abschluss eines Rückübernahmeabkommens mit der EU und ermuntert die Türkei, einstweilen die bestehenden bilateralen Rückübernahmeabkommen mit den Mitgliedstaaten umfassend anzuwenden, und fordert die Türkei auf, die Zusammenarbeit mit der EU für das Migrationsmanagement zu verstärken, auch im Rahmen der Frontex, die die Außengrenzen der EU überwacht;

45.   begrüßt im Hinblick auf andere regionale Fragen die Verbesserung im Verhältnis der Türkei zu ihren Nachbarn, insbesondere das gemeinsame Abkommen mit Armenien, und unterstreicht die hohe Bedeutung einer zügigen Ratifizierung des Protokolls über die Aufnahme diplomatischer Beziehungen und der weiteren Entwicklung der bilateralen Beziehungen zu Armenien; er erwartet von der Türkei die Fortsetzung der Bemühungen um gutnachbarschaftliche Beziehungen und die friedliche Lösung von Problemen;

Stärkung der Kapazitäten der lokalen Gebietskörperschaften

46.   begrüßt den durchweg freien und gerechten Verlauf der Kommunalwahlen im März 2009;

47.   äußert sein Unbehagen darüber, dass bei der Übertragung von Zuständigkeiten an die lokalen Gebietskörperschaften nur langsame Fortschritte erzielt wurden, insbesondere bei der Einrichtung funktionierender Gemeinderäte, die die Grundlage für die stärkere Einbindung der Allgemeinheit in die Entscheidungsfindung der kommunalen Selbstverwaltung bildet;

48.   fordert mehr Transparenz und größere Rechenschaftspflicht vor allem bei der inneren und äußeren Finanzkontrolle der lokalen Gebietskörperschaften und unterstreicht die Bedeutung der Dezentralisierung und der Stärkung der Kapazitäten der lokalen Gebietskörperschaften, damit sie die ihnen übertragenen Aufgaben wahrnehmen können;

49.   begrüßt, dass der Vollbeschäftigung bei den Verhandlungen Priorität eingeräumt und ein Nationales Programm für die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes (acquis communautaire) beschlossen wurde, weist gleichwohl darauf hin, dass nur kleine Fortschritte bei der konkreten Durchführung der politischen Reformen und der Verfassungsreform festzustellen sind;

50.   verweist auf den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs (Dok. 16/2009) über die Verwaltung der Heranführungshilfe, die der Türkei von der Europäischen Kommission zuerkannt wurde, und fordert letztere auf, entsprechend den Empfehlungen des Rechnungshofs Zielvorgaben abzustecken und nach Maßgabe der Beitrittskriterien Programme durchzuführen;

51.   begrüßt die Einrichtung von Entwicklungsagenturen und stellt zu seiner Zufriedenheit fest, dass die lokalen und regionalen Akteure in die Aufstellung der Haushaltspläne der einzelnen Agenturen eingebunden sind. Er betont gleichwohl, dass die Auswahlkriterien unklar sind und das Verfahren nicht transparent genug ist;

52.   stellt fest, dass die Anpassung an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich der Regionalpolitik und der Koordinierung der kommunalen Instrumente sich nach wie vor sehr in Grenzen hält;

53.   bringt seine Hoffnung und Überzeugung zum Ausdruck, dass die genannten Mängel und kritischen Bemerkungen von den Behörden und anderen Institutionen der Türkei umfassend analysiert und angemessene rechtliche und administrative Maßnahmen zu ihrer Beseitigung getroffen werden.

Brüssel, den 14. April 2010

Der Erste Vizepräsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


27.8.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 232/41


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Verbesserung der UVP-Richtlinie und der SUP-Richtlinie“

(2010/C 232/07)

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

A.   Allgemeine Bemerkungen und Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften

1.   bekräftigt, dass die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die Richtlinie über die strategische Umweltprüfung (SUP) als Instrumente der lokalen und regionalen Umweltpolitik von grundlegender Bedeutung sind, da sie zur Verhinderung der voraussichtlichen Umweltfolgen von öffentlich oder privat finanzierten Programmen, Plänen oder Projekten beitragen;

2.   betont, dass die Anwendung beider Richtlinien mit Zusatzkosten für Unternehmen und Behörden verbunden sein kann;

3.   weist jedoch darauf hin, dass in keine der beiden Richtlinien verpflichtende Umweltstandards festgelegt sind: Die Sicherung der Qualitätskontrolle der UVP und der SUP wird den nationalen Behörden überlassen;

4.   räumt ein, dass, obwohl in der UVP- und der SUP-Richtlinie Bestimmungen über die öffentliche Beteiligung und die Transparenz des Beschlussfassungsprozesses enthalten sind, noch Lücken bestehen, die es zu schließen gilt, vor allem was die Anfangsphase der öffentlichen Anhörung sowie die Form und Zugänglichkeit öffentlicher Informationen betrifft;

5.   macht darauf aufmerksam, dass sich einige Abschnitte in den beiden Richtlinien überschneiden. Auch wenn sie sich auf unterschiedliche Themen beziehen - die SUP wird im Vorfeld bestimmter öffentlicher und privater Pläne und Programme, die UVP hingegen zur Prüfung öffentlicher und privater Projekte angewandt - ist die Grenze zwischen den Definitionen eines Plans, eines Programms und eines Projekts nicht immer klar, sodass es fraglich bleibt, ob der Gegenstand einer Bewertung die Kriterien für die Notwendigkeit der Anwendung beider Richtlinien oder nur einer Richtlinie erfüllt. Die Bewertung muss deshalb in zwei Schritten durchgeführt werden;

6.   unterstreicht, dass es in beiden Richtlinien formale Bezüge zur Habitat-Richtlinie, insbesondere zu ihrem Aspekt der angemessenen Prüfung, und zum Aktionsplan für biologische Vielfalt geben muss, und zwar mit klar definierten Methoden zur Bestimmung der Folgen des Klimawandels;

B.   Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

7.   erkennt an, dass alle Mitgliedstaaten umfassende Regelungsrahmen geschaffen haben und die UVP-Richtlinie anwenden, wobei sie in einigen Fällen über die in dieser Richtlinie definierten Mindeststandards hinausgegangen sind;

8.   stellt jedoch fest, dass es in einigen Bereichen der UVP-Richtlinie Verbesserungsbedarf gibt und fordert, dass zwischen den Sachverständigen der Mitgliedstaaten eine Debatte stattfindet, insbesondere hinsichtlich des Screenings, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Datenqualität, der grenzüberschreitenden UVP-Verfahren und der Koordinierung zwischen UVP und anderen Richtlinien und Politiken;

9.   schlägt vor, den Screening-Mechanismus gemäß Artikel 4 in Verbindung mit den Anhängen II und III zu vereinfachen und zu präzisieren, indem die in Anhang III aufgeführten Auswahlkriterien verdeutlicht und Schwellenwerte, Kriterien oder Auslösemechanismen in der Richtlinie festgelegt werden. Es ist festzustellen, dass einige Mitgliedstaaten bei der Festsetzung von Schwellenwerten ihren Ermessensspielraum oft überschreiten, weil sie entweder nur einige der Auswahlkriterien gemäß Anhang III berücksichtigen oder bestimmte Projekte von vorne herein ausgenommen werden. Außerdem werden in einigen Fällen die kumulativen Effekte nicht in Rechnung gestellt und „Salami-Taktiken“ bei Projekten - insbesondere bei großen Investitionsvorhaben – angewandt. Ferner schlägt der Ausschuss vor, die technischen Merkmale der in den Anhängen I und II aufgeführten Vorhaben genau anzugeben, um den konkreten Bereich der Umsetzung zu klären;

10.   empfiehlt, in der Richtlinie eine verbindliche Abgrenzung des Anwendungsbereichs („Scoping“) einzuführen, um Inhalt und Umfang der Themenbereiche festzulegen, die in den Umweltinformationen der UVP abgedeckt werden sollen, sowie gegebenenfalls ein transparentes Akkreditierungsverfahren für Berater vorzusehen;

11.   empfiehlt auch, als Maßnahme zur Verbesserung der Qualität der UVP und damit ihrer Effizienz in der Richtlinie zu spezifizieren, dass die Bewertung von Alternativlösungen, die Festlegung der Gültigkeitsdauer der UVP und die Überwachung möglicher signifikanter Umweltfolgen, die sich aus der Durchführung von Projekten ergeben können, sowie der Wirksamkeit der vorgesehenen Schutz- und Korrekturmaßnahmen, verpflichtend sind;

12.   unterstreicht, dass der Öffentlichkeit frühzeitig reelle Möglichkeiten geboten werden müssen, an der Entscheidungsfindung teilzunehmen. Die öffentliche Anhörung muss so früh wie möglich beginnen, z.B. in der Scoping- und Screening-Phase. Es müssen auch Mindestanforderungen für den bestmöglichen Zugang der interessierten Öffentlichkeit zu UVP-Unterlagen erarbeitet werden;

C.   Richtlinie über die Strategische Umweltprüfung (SUP)

13.   weist darauf hin, dass Anwendung und Wirksamkeit der SUP-Richtlinie in allen Mitgliedstaaten ein gemischtes Bild ergeben, sowohl in Bezug auf die institutionellen und rechtlichen Regelungen des SUP-Verfahrens als auch in Bezug auf die Wahrnehmung ihrer Rolle seitens Mitgliedstaaten (1);

14.   unterstreicht, dass es - obwohl es notwendig ist, mehr Erfahrungen mit der Anwendung der SUP-Richtlinie zu sammeln - eine Reihe von Aspekten der Richtlinie gibt, die von den einzelnen Mitgliedstaaten beschrieben werden sollen und die bei einer Überarbeitung spezifiziert werden könnten. Der Ausschuss unterstreicht die Notwendigkeit,

den Anwendungsbereich der Richtlinie (Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a) in Verbindung mit Absatz 3) hinsichtlich der möglichen Umweltfolgen eines Plans oder Programms eindeutig zu regeln;

besser zu definieren, welche Informationen im Umweltbericht (Artikel 5 und Anhang I) enthalten sein müssen. Die Ermittlung der richtigen Datenebene, die Detailgenauigkeit der Prüfung und ein Standardsatz von Umweltkriterien können die Wirksamkeit der Richtlinie verbessern;

im Umweltbericht (Artikel 5 (1)) eine spezielle Definition der „vernünftigen Alternativen“ obligatorisch vorzusehen;

die Festlegung von Methoden und Indikatoren, die die Überwachung erheblicher Umweltfolgen (Artikel 10) bei der Umsetzung der Pläne und Programme sowie der Wirksamkeit der vorgesehenen Schutz- und Korrekturmaßnahmen ermöglichen, verbindlich vorzuschreiben;

15.   ist der Auffassung, dass der Erfahrung nach die Einführung der SUP in die regionale und lokale Raumordnung die Kosten um 0,1-1 % sowie die Zeit für eine Genehmigung im Vergleich zum Durchschnitt um 20-25 % erhöht; diese Tatsache muss bei künftigen Änderungen an der SUP-Richtlinie Berücksichtigung finden.

16.   hält es für unerlässlich, in den Mitgliedstaaten Kapazitäten zu schaffen, um die wirksame Anwendung der SUP-Richtlinie sicherzustellen. Dazu muss der Kapazitätenaufbau nachdrücklich gefördert werden, insbesondere durch Kampagnen, die auf die Einstellung und Ausbildung von SUP-Sachverständigen abzielen, sowie die Erarbeitung von Leitfäden;

17.   schlägt vor, dass alle Initiativen auf den Grundsätzen der Subsidiarität, der Verhältnismäßigkeit und der besseren Rechtsetzung beruhen, eine breite Debatte aller Interessenträger anstoßen, den Umweltschutz verbessern, den Harmonisierungsgrad erhöhen und die bestehen Verfahren vereinfachen müssen.

18.   merkt an, dass Zeit und Geld gespart und Doppelarbeit vermieden werden kann, weil während der Erstellung von Raumordnungsplänen im Zuge der öffentlichen Anhörung die Bürger bereits Gelegenheit erhalten, sich über die vorgesehenen Lösungen zu informieren; daher ist eine SUP als Maßnahme zur Sicherstellung der öffentlichen Beteiligung überflüssig. Eine SUP kann durchgeführt werden, um Alternativen hinsichtlich der Zweckbestimmung, der eingesetzten Technologien oder Umweltwirkung eines konkreten, potenziell umweltschädlichen Objekts zu prüfen;

Brüssel, den 15. April 2010

Der Erste Vizepräsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


(1)  Nähere Informationen über die Anwendung und Wirksamkeit der beiden Richtlinien enthalten folgende Studien der Europäischen Kommission:

http://ec.europa.eu/environment/eia/pdf/eia_study_june_09.pdf

http://ec.europa.eu/environment/eia/pdf/study0309.pdf


27.8.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 232/44


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Ummünzung der digitalen Dividende in sozialen Nutzen und wirtschaftliches Wachstum“„Eine öffentlich-private Partnerschaft für das Internet der Zukunft“

(2010/C 232/08)

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Bemerkungen zu beiden Mitteilungen

1.   begrüßt die Mitteilungen der Europäischen Kommission „Ummünzung der digitalen Dividende in sozialen Nutzen und wirtschaftliches Wachstum“ und „Eine öffentlich-private Partnerschaft für das Internet der Zukunft“, da die Nutzung der durch die Digitalumstellung frei werdenden Frequenzen und die Entwicklung des Internets der Zukunft bedeutend zur Überwindung der digitalen Kluft sowie zum Erreichen der Ziele der Lissabon-Strategie und der anschließenden EU2020-Strategie beitragen können. Auch könnte so bestimmten wichtigen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Bedürfnissen der europäischen Bürger entsprochen werden;

2.   erinnert daran, dass er bereits wiederholt und nachdrücklich auf die Tatsache verwiesen hat, dass eine anhaltende digitale Kluft zu sozialer Ausgrenzung und wirtschaftlichem Rückstand führt. Daher ist die Verwirklichung der Chancengleichheit im IKT-Bereich eine soziale und wirtschaftliche Notwendigkeit;

3.   erinnert des Weiteren daran, dass die digitale Integration von entscheidender Bedeutung ist für das Gelingen der Initiative „i2010 - Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung“ (1) und damit auch für die Lissabon-Ziele der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung (2);

4.   unterstreicht, dass die Verfügbarkeit eines erschwinglichen Breitband-Internetzugangs für den sozialen und territorialen Zusammenhalt sowie das Wirtschaftswachstum von zentraler Bedeutung ist, ebenso wie für die digitale Integration in der Europäischen Union, insbesondere bei der derzeitigen, tief greifenden wirtschaftlichen und sozialen Krise;

5.   hält fest, dass als mit anderen Versorgungsdiensten (Wasser, Strom) vergleichbarerer Dienst Breitband immer stärker als öffentliche Dienstleistung angesehen wird (3); deswegen sollte Breitband allen europäischen Bürgern zu einem erschwinglichen Preis zur Verfügung stehen;

6.   verweist auf die wichtige Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für den Aufbau einer europäischen Informationsgesellschaft im Einklang mit der i2010-Strategie, da sie die Triebfeder des Wirtschaftswachstums auf lokaler Ebene sind und viele digitale Informationen, Produkte und Dienste erzeugen, nutzen und verwalten; in bestimmten Mitgliedstaaten liegt die diesbezügliche Zuständigkeit außerdem bei den Gebietskörperschaften. Daher sollten die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften umfassend und wirksam in die Steuerung der Informationsgesellschaft eingebunden sein (4);

7.   unterstreicht hierbei die Schlüsselrolle und die Verantwortung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Gewährleistung eines gerechten und erschwinglichen Breitbandzugangs in Gebieten, in denen sich die Marktmechanismen alleine als unzureichend erweisen, und ihre führende Rolle bei Pilotprojekten zur Überwindung des digitalen Zugangsdefizits sowie bei der Konzipierung neuer, auf die Bürger ausgerichteter elektronischer Behördendienste (2);

8.   vertritt den Standpunkt, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine breit angelegte Zusammenarbeit eingehen sollten, um die Interoperabilität zwischen Behörden und somit die Effizienz der öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern (5);

9.   spricht sich dafür aus, dass Europa sein Potenzial für die Entwicklung von IKT-Diensten im öffentlichen und privaten Sektor ausschöpft und die IKT somit als Mittel für die Verbesserung der Dienstleistungen lokaler und regionaler Gebietskörperschaften in Bereichen wie Gesundheitsfürsorge, Bildung, öffentliche Ordnung, Sicherheit und soziale Dienste eingesetzt werden. Die von der EU geförderte öffentlich-private Partnerschaft zwischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und kleinen und mittelständischen IKT-Unternehmen im Bereich der öffentlichen IKT-Dienste kann eine ausgezeichnete Grundlage für den lokalen Kompetenz- und Wissensaufbau in der gesamten EU bilden (6);

Besondere Bemerkungen zu der Mitteilung der Kommission „Ummünzung der digitalen Dividende in sozialen Nutzen und wirtschaftliches Wachstum“

10.   stimmt der Kommission bezüglich ihrer Feststellung zu, dass durch den Übergang vom analogen zum digitalen terrestrischen Fernsehen in Europa dank der höheren Effizienz der digitalen Rundfunkübertragung äußerst wertvolle Funkfrequenzen frei werden. Diese „digitale Dividende“ birgt ein großes Potenzial für die Bereitstellung einer breiten Palette von Diensten, weil die Funksignale in diesem Frequenzbereich eine große Reichweite haben und entsprechende Geräte sich auch leicht im Inneren von Gebäuden nutzen lassen. Der AdR ist daher überzeugt, dass dies für Europa die einmalige Chance bietet, nicht nur den wachsenden Bedarf an Funkfrequenzen zu decken, die nicht zuletzt auch für die Bereitstellung drahtloser Breitbandanschlüsse in ländlichen Gebieten benötigt werden, um somit die digitale Kluft zu überbrücken, und die Einführung von neuen drahtlosen Diensten wie Mobilfunk-Breitbanddiensten der nächsten Generation zu fördern, sondern auch die Entwicklung des terrestrischen Rundfunks voranzutreiben;

Die digitale Dividende - ein Instrument für wirtschaftliche Entwicklung

11.   nimmt zur Kenntnis, dass sich der Wert der digitalen Dividende laut einer von der Kommission in Auftrag gegebenen Studie für ein europäisches Konzept zur Ummünzung der digitalen Dividende („Exploiting the digital dividend - a European approach“) in der Europäischen Union innerhalb von 15 Jahren auf insgesamt 150 bis 700 Mrd. EUR belaufen könnte; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass die Funkfrequenzen gemäß den kürzlich überarbeiteten Bestimmungen des gemeinsamen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (7) ein öffentliches Gut von hohem gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Wert sind;

12.   stellt fest, dass der Zugang zu den frei werdenden Frequenzen die Bereitstellung von Breitbanddiensten in der gesamten EU erleichtern und damit zur Vollendung des Binnenmarktes für elektronische Kommunikationsdienste beitragen wird. Folglich wird dies ein wesentlicher Aspekt der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft sein;

Die digitale Dividende - ein Instrument zur Verringerung der digitalen Kluft

13.   ist überzeugt, dass die Entwicklung und Wahrung des sozialen Zusammenhalts und des Wohlstands durch eine dauerhafte digitale Kluft behindert wird, die vielmehr zu sozialem und wirtschaftlichem Ausschluss führt. In dieser Hinsicht sollte die i2010-Initiative dazu beitragen, die Lebensqualität der Bürger und der Gesellschaft im Allgemeinen zu verbessern (2);

14.   erinnert an die Schwierigkeiten der Märkte, Hochgeschwindigkeits-Breitbandanschlüsse in bestimmten geografischen Zonen zu erschwinglichen Preisen bereitzustellen. Er fordert die Europäische Kommission daher auf, die Nutzung der freiwerdenden Funkfrequenzen zu fördern, um Maßnahmen und Leitlinien zu konzipieren, mit denen dieses Marktversagen anerkannt wird und Initiativen der öffentlichen Hand zur Entwicklung offener Netze, die funktional von den Diensten getrennt sind, in diesen Regionen erleichtert werden (3);

Die Öffnung des Frequenzspektrums und die Vorteile für die Entwicklung der öffentlichen Dienste

15.   hebt erneut hervor, dass der hochwertige und erschwingliche drahtlose Netzzugang zur Erleichterung der Inanspruchnahme sowie zur Verbesserung der Dienste beitragen kann, die von den Gebietskörperschaften erbracht werden, und gleichzeitig auch die Wirtschaftsaktivitäten von Kleinstunternehmen sowie kleinerer und mittlerer Unternehmen erleichtern. Der flächendeckendere und schnellere Zugang zu den Breitbanddiensten kommt voraussichtlich insbesondere den entlegenen Gebieten und Gemeinschaften, vor allem denen in äußerster Randlage, zugute (8);

16.   ist der Ansicht, dass die Nutzung der durch die Digitalumstellung frei werdenden Frequenzen die Entwicklung so genannter elektronischer Behördendienste ermöglichen wird, die insbesondere in folgenden Bereichen eingesetzt werden könnten: die Kontakte der Nutzer zu den Verwaltungen, der Beitrag der Verwaltungen zur Belebung der öffentlichen Debatte (Verbreitung wesentlicher öffentlicher Daten, öffentliche Foren, Online-Konsultationen und im weiteren Sinne die neuen Instrumente für Bürgerbefragungen), die Kontakte der Unternehmen zur Verwaltung (Übermittlung der Sozialdaten, Meldung von Neueinstellungen, Übermittlung steuerrechtlicher und buchhalterischer Daten), die Anwendung technischer Lösungen für den elektronischen Handel im öffentlichen Auftrags- und Beschaffungswesen (elektronisches Beschaffungswesen), die neuen Arbeits- und Organisationsweisen innerhalb der Verwaltung (Umschulungen, Teamarbeit, Telearbeit). Durch die Nutzung der mit der Digitalumstellung frei werdenden Frequenzen könnten somit die Nachteile bezüglich der Abgelegenheit ländlicher Regionen mittels einer besseren Kommunikation zwischen der Verwaltung und den ihre Dienste in Anspruch nehmenden Privatpersonen und Unternehmen kompensiert werden;

17.   betont, dass einer der Grundzüge der angestrebten wirtschaftlich modernen europäischen Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2007-2013 darin besteht, die Anziehungskraft der Mitgliedstaaten, Regionen und Städte Europas mittels Zugänglichkeit und Bereitstellung angemessener und qualitativ anspruchsvoller Dienstleistungen zu steigern. Der AdR vertritt die Auffassung, dass dieser Ansatz die Entwicklung elektronischer Behördendienste unterstützt und das Wachstum der wissensbasierten Wirtschaft durch Steigerung der Forschungs- und Innovationskapazitäten fördert (2);

Ein koordinierter Ansatz auf EU-Ebene

18.   nimmt zur Kenntnis, dass im Falle der Gewährleistung einer angemessenen europäischen Koordination aller frei werdenden Frequenzen vor 2015 der wirtschaftliche Nutzen der digitalen Dividende laut vorgenannter Studie für ein europäisches Konzept zur Ummünzung der digitalen Dividende innerhalb von 15 Jahren um 20 bis 50 Mrd. EUR höher ausfallen könnte, je nachdem, wie hoch die künftige Nachfrage nach modernen Diensten wie terrestrische Rundfunkdienste und drahtloses Breitband tatsächlich ausfällt;

19.   nimmt ebenfalls zur Kenntnis, dass sowohl die Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) (9) als auch das Beratergremium in frequenzpolitischen Fragen (Radio Spectrum Policy Group - RSPG) (10) nachdrücklich darauf verwiesen haben, dass ein harmonisiertes Konzept nicht bindend ist. Für diesen nichtzwingenden Charakter sprechen mehrere Gründe: die Unterschiede aufgrund der Größe und der Topographie der Staaten, der Wettbewerbsdruck von anderen Dienstleistungsplattformen wie Satellitenfunk oder Kabelnetzen sowie die Nutzung der Funkfrequenzen in angrenzenden Drittländern. Der AdR ist im Übrigen der Ansicht, dass die Entscheidung über die spezifische Verwendung einer Funkfrequenz gemäß dem Subsidiaritätsprinzip den Mitgliedstaaten oder aber - insofern sie entsprechend befugt sind - den lokalen bzw. regionalen Gebietskörperschaften obliegt. Allerdings erkennt er an, dass eine Koordinierung der technischen Nutzungsbedingungen auf europäischer Ebene notwendig ist, um die investitionsbezogenen Größenvorteile zu maximieren und eine effiziente Frequenznutzung sicherzustellen;

20.   hält daher ein harmonisiertes Konzept für die Nutzung der frei werdenden Frequenzen für gerechtfertigt, solange es nicht bindend ist und die Wesensmerkmale der Mitgliedstaaten und deren jeweilige Politik berücksichtigt werden. Außerdem begrüßt der AdR die Absicht der Kommission, eine Entscheidung zur Harmonisierung der technischen Nutzungsbedingungen der 800-MHz-Frequenzen zu treffen, ohne die Mitgliedstaaten dazu zu verpflichten, diese Frequenzen für neue und andere Anwendungen als den Rundfunk zu öffnen;

Die digitale Dividende und die einzelstaatlichen medienpolitischen Maßnahmen

21.   stellt fest, dass die Gemeinschaftspolitik im Bereich der digitalen Dividende Auswirkungen auf die medienpolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten haben wird, insbesondere was die Entwicklung des digitalen terrestrischen Fernsehens angeht. Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union verfügen derzeit über eine vergleichbare Zahl nationaler Fernsehfrequenzen. Die Auswirkungen der Zuweisung eines Funkfrequenzunterbandes für andere Dienste als den Rundfunk würden jedoch von einem zum anderen Mitgliedstaat variieren, wodurch der Grundsatz des gleichen Zugangs jeden Mitgliedstaats zu Funkfrequenzen verletzt würde. Der AdR vertritt folglich den Standpunkt, dass die Gemeinschaftspolitik im Bereich der digitalen Dividende dieses Problem berücksichtigen und dafür sorgen sollte, dass alle Mitgliedstaaten über vergleichbare Kapazitäten für die Umsetzung ihrer nationalen Maßnahmen zur Entwicklung der digitalen Medien verfügen sollten;

22.   unterstreicht die wesentliche Rolle der Mediendienste für die Förderung der kulturellen Vielfalt, des Pluralismus und der partizipativen Demokratie sowie für die Herausbildung und Stärkung der lokalen, regionalen und nationalen Identität in Europa. Er stellt fest, dass das terrestrische Fernsehen immer noch das wichtigste Mittel ist, um den Bürgern diese Dienste anzubieten. Er ist sich der Erwartungen und der Bedürfnisse der Bürger in Bezug auf die Programmvielfalt, die Qualität der Dienste, die Mobilität und die Erbringung von Mehrwertdiensten über terrestrische Plattformen bewusst;

Die digitale Dividende und die städtebaulichen und umweltpolitischen Maßnahmen

23.   stellt fest, dass die Nutzung der durch die Digitalumstellung frei werdenden Frequenzen mehr Antennen als der Rundfunk erfordert, was Auswirkungen auf Städtebau und Umwelt haben kann. Im Allgemeinen liegt die Zuständigkeit für diese Bereiche bei den lokalen und regionalen Behörden. Der AdR lenkt daher die Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der unausweichlichen Einrichtung neuer Funknetze und der Ausübung der Befugnisse der Gebietskörperschaften zu finden;

Besondere Bemerkungen zu der Mitteilung der Kommission „Eine öffentlich-private Partnerschaft für das Internet der Zukunft“

Forschung und Entwicklung

24.   nimmt die Absicht der Europäischen Kommission, Forschung und technologische Entwicklung im Bereich des Internet der Zukunft unter dem Siebten Forschungsrahmenprogramm (FRP7) über das bislang Erreichte hinaus weiter zu finanzieren, erfreut zur Kenntnis und empfiehlt die Nutzung des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) als hervorragende Plattform für die Förderung der Entwicklung künftiger Anwendungen des Internet. Der AdR bekräftigt insbesondere seine in früheren Stellungnahmen erhobene Forderung (11), den Einsatz des FRP7, der Strukturfonds (SF) und des CIP zu koordinieren, da dies im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU und die Synergien zwischen der Kohäsions-, der Forschungs-, der Hochschul- und der Innovationspolitik auf nationaler und regionaler Ebene von wesentlicher Bedeutung ist (6);

25.   stellt fest, dass es im Allgemeinen an einer Koordinierung der Anstrengungen in zahlreichen unterschiedlichen Bereichen wie Bildung, Innovation, Forschung, Investment und Vermarktung innovativer IKT-Lösungen mangelt. Das Konzept der nutzerorientierten Innovation, das in immer mehr Regionen und Städten in ganz Europa eingesetzt wird und sich als wichtige Triebkraft für Investitionen in FuE und die Markteinführung von Innovationen erwiesen hat, kann diesbezüglich zu erheblichen Verbesserungen beitragen. Diesem Konzept sollte daher in der Kommissionsmitteilung mehr Gewicht beigemessen werden (6);

26.   unterstreicht nochmals den großen Stellenwert einer engen Verknüpfung von FuE und der Praxis in den Unternehmen und fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission daher auf, die rasche Umsetzung von Forschungsergebnissen in die tägliche Praxis des privaten und öffentlichen Sektors auf jede nur erdenkliche Weise zu fördern (6);

27.   erinnert daran, dass die Gebietskörperschaften eine für Forschungsprojekte günstige innovative Umgebung schaffen sowie neue Wege erkunden können, wie die institutionelle Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor und die grenzübergreifende regionale Zusammenarbeit gestaltet werden könnte. Neben Investitionen der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften müssten hier auch Finanzressourcen der Mitgliedstaaten und der Union eingesetzt werden (12);

Interoperabilität

28.   stellt fest, dass die Entwicklung interaktiver Plattformen wie Web 2.0 angesichts ihrer komplexen Funktionen für den Informationsaustausch und der gesteigerten Interoperabilität zwischen einer großen Zahl an Netzen heute sinnvoller ist, da sie Möglichkeiten für die Erstellung bzw. Übertragung von Inhalten entweder durch Einzelpersonen oder in Form einer Zusammenarbeit eröffnen. Diesbezüglich ist die rasante Entwicklung von Massenspeichertechnologien für Behörden-Datenbanken von grundlegender Bedeutung, die die Beschreibungen der über ihre Internetadresse identifizierten Objekte enthalten werden (13);

29.   ist der Ansicht, dass der Erfolg der Anstrengungen, die zur Förderung des Entstehens von Innovationsmärkten, zur Verwirklichung einer Interoperabilität und zur Festlegung gemeinsamer Normen unternommen wurden, von einer kontinuierlichen Unterstützung und einer Beteiligung der nationalen, regionalen und lokalen Ebene abhängt, wobei diese Anstrengungen insbesondere durch regionale und lokale Maßnahmen ergänzt werden müssen;

Datenschutz und Schutz der Privatsphäre

30.   verweist darauf, dass beim Aufbau der Infrastruktur für das Internet der Zukunft und bei der Entwicklung der darüber angebotenen Dienstleistungen gewährleistet werden muss, dass die Sicherheitsanforderungen auf allen Ebenen eingehalten werden, damit der größtmögliche Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sichergestellt werden kann und jedweder unerlaubte Zugriff auf persönliche Informationen einschl. Einkaufspräferenzen, medizinische Informationen, Krankenakten usw. verhindert wird (13);

31.   geht davon aus, dass der Schutz der Privatsphäre von bestimmten Faktoren abhängt, einschl. der Behördenstruktur (die Mehrheit ist auf lokaler Ebene angesiedelt), der Konvergenz des EU-Rechtsrahmens, der Förderung einer innovativen Kultur bei den Mitarbeitern der Behörden, u.a. durch die Nutzung eines gemeinsamen Ehrenkodex, und der Verwaltung der IKT-Anwendungen (13);

32.   fordert eingehende und kontinuierliche Schulungsmaßnahmen für alle Mitarbeiter unter besonderer Berücksichtigung des Fachpersonals im technischen Bereich (z.B. Netze, Systeme, Sicherheit, Schutz der Privatsphäre), des an Sicherheitsverfahren unter Anwendung verschiedener Verfahren direkt beteiligten Personals und des an den Innovations- und Modernisierungsprozessen allgemein bzw. indirekt beteiligten Personals (z.B. EDV-Schulungen für private Nutzer) (13);

33.   erinnert daran, dass er bereits eine entsprechende Unterstützung und Stärkung der Bemühungen um eine rechtzeitige Prävention, Ιnangriffnahme und Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Netz- und Informationssicherheit empfohlen hat, eine Aufgabe, der sich die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISΑ) annimmt (2);

Die Notwendigkeit einer gemeinsamen Politik auf europäischer Ebene für die Entwicklung des Internets der Zukunft

34.   begrüßt die Absicht der Kommission, das „Future Internet Forum“ (FIF) in die Umsetzung der in der Mitteilung genannten Vorschläge einzubeziehen, sofern sich eine Koordinierung des Handelns auf europäischer Ebene als notwendig erweist, um eine übermäßige Streuung der Anstrengungen zu vermeiden und gemeinsame Ziele des öffentlichen Interesses festzulegen. Da die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften wichtige Akteure bei der Entwicklung des Internets der Zukunft sind, plädiert der AdR dafür, dass lokale und regionale Behörden die Möglichkeit der Teilnahme am FIF haben sollten, und fordert die Kommission auf, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

Brüssel, den 15. April 2010

Der Erste Vizepräsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


(1)  KOM(2005) 229 endg.

(2)  CdR 5/2008 fin.

(3)  CdR 304/2008 fin.

(4)  CdR 247/2009 fin.

(5)  CdR 10/2009 fin.

(6)  CdR 156/2009 fin.

(7)  Richtlinie 2009/140/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009, ABl. L 337 vom 18.12.2009.

(8)  CdR 252/2005 fin.

(9)  CEPT-Bericht 22 – Bericht B der CEPT an die Europäische Kommission in Bezug auf das Mandat zur Prüfung technischer Fragen im Zusammenhang mit verschiedenen Möglichkeiten der Harmonisierung der digitalen Dividende, 1.7.2008.

(10)  Stellungnahmen des RSPG „EU Spectrum Policy Implications of the Digital Dividend“, 14.2.2007, und zur digitalen Dividende, 18.9.2009.

(11)  CdR 263/2007 fin.

(12)  CdR 84/2007 fin.

(13)  CdR 247/2009.


27.8.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 232/49


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Entwicklung einer gemeinsamen EU-Strategie für Schlüsseltechnologien“

(2010/C 232/09)

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.   begrüßt, dass die Europäische Kommission die Initiative ergriffen und die Mitteilung „An die Zukunft denken: Entwicklung einer gemeinsamen EU-Strategie für Schlüsseltechnologien“ (sog. KET-Mitteilung) vorgelegt hat (1)

2.   stellt fest, dass Schlüsseltechnologien den Bürgern, Unternehmen und Behörden sehr zum Vorteil gereichen und zur Verbesserung der Qualität von Produkten und Leistungen der Daseinsvorsorge beitragen könnten;

3.   begrüßt ergänzende Vorlagen und Berichte wie die Mitteilung über „Nanowissenschaften und Nanotechnologien: Aktionsplan für Europa 2005-2009“ (sog. Nano-Bericht), die der weiteren Entwicklung von Schlüsseltechnologien (KET) zugute kommen; nimmt zur Kenntnis, dass die Nanotechnologie in der KET-Mitteilung als eine der fünf Schlüsseltechnologien mit der größten strategischen Bedeutung eingestuft wird;

4.   weist auf die wichtige Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften hin, einen sachkundigen Dialog mit den Bürgern zu fördern und deren Anliegen auf bürgernahe Weise zu lösen;

5.   heißt gut, dass in der KET-Mitteilung mehr Gewicht auf gemeinsame strategische Planung und Demonstrationsprojekte gelegt wird und sowohl die Gemeinschaft als auch die Mitgliedstaaten und Regionen angehalten werden, einen stärker strategisch ausgerichteten und koordinierten Ansatz zu verfolgen;

6.   begrüßt, dass in der KET-Mitteilung die Förderung regionaler Innovationscluster und -netze, durch die Wissen fest in einer Region verankert wird, als wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Innovationstätigkeit von Weltniveau betrachtet wird;

7.   erkennt die Bedeutung der KET für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU und die nachhaltige Entwicklung an; hebt hervor, dass der Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahrensweisen zwischen den Mitgliedstaaten sowie mit anderen europäischen Regionen verstärkt und auch Nutzen aus in anderen Ländern bewährten Praktiken gezogen werden sollte;

8.   bekräftigt, dass zwischen dem Rahmenprogramm, den Strukturfonds und einzelstaatlichen Maßnahmen im Hinblick auf die übergeordneten EU-Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Zusammenhalt Synergien geschaffen werden müssen;

9.   ist sich darüber im Klaren, dass die Überprüfung des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Innovationsbeihilfen von Belang ist, und ersucht die Europäische Kommission, über relevante Entwicklungen in diesem Zusammenhang auf dem Laufenden gehalten zu werden;

10.   befürwortet den Vorschlag der Europäischen Kommission, eine hochrangige Sachverständigengruppe einzusetzen, die eine gemeinsame langfristigere Strategie für Schlüsseltechnologien entwickeln soll. Der Ausschuss möchte von Anfang an über Entwicklungen im Zusammenhang mit dieser Gruppe sowie von ihr ausgehende Analysen und politische Empfehlungen unterrichtet werden;

11.   unterstreicht die in dem Nano-Bericht herausgestellte Notwendigkeit, Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltaspekte in die Entwicklung der Nanotechnologie einzubeziehen und einen echten Dialog mit allen Beteiligten herzustellen;

12.   hält es für wichtig, wie vom Europäischen Parlament gefordert die geltenden Rechtsvorschriften sorgfältig zu prüfen und sie mit regionalen Bestimmungen und Standards in Einklang zu bringen, da eine unübersichtliche Vielfalt an Vorschriften der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Regionen und Mitgliedstaaten der EU abträglich wäre;

13.   vertritt die Meinung, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen, so wie sie in der KET-Mitteilung formuliert worden sind, völlig im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stehen;

Auswirkungen der Schlüsseltechnologien auf Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

14.   betont die Bedeutung der KET als Grundlage praktischer Anwendungen, ihre mögliche Rolle im Rahmen des neuen europäischen Innovationsplans und ihr Potenzial zur Verbesserung der Lebensqualität und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in europäischen Regionen;

15.   räumt ein, dass die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Branchen zwar nach wie vor Beachtung finden muss, der zukünftige Wohlstand in Europa aber immer stärker von sektorübergreifenden Aktivitäten abhängen wird (2);

16.   hält fest, dass durch die Förderung einer großen Bandbreite von fachspezifischen Anwendungen in mehreren Innovationsketten auf allen Ebenen neue Arbeitsplätze geschaffen und das Wissen in den Regionen verankert werden (2);

17.   plädiert dafür, das EU-Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung zu überarbeiten und stärker auf die Bedürfnisse der KMU abzustimmen, um deren Teilnahme an gemeinsamen europäischen Vorhaben zu erleichtern und mehr Potenzial für die Entwicklung von Schlüsseltechnologien auf regionaler Ebene zu eröffnen;

18.   stellt fest, dass Europa bereits heute eine geminderte Attraktivität für industrielle Investitionen im Bereich der Schlüsseltechnologien erfährt;

Gesellschaftliche Aspekte der Schlüsseltechnologien

19.   ist sich darüber im Klaren, wie wichtig es ist, dass die Öffentlichkeit über Schlüsseltechnologien Bescheid weiß und sie versteht und dass den Interessenträgern im Zuge einer proaktiven Strategie eine Plattform geboten wird, um zu öffentlichen Anliegen Stellung zu nehmen und offen die mit neuen Technologien verbundenen Chancen und Risiken zu erörtern;

20.   verweist wie bereits in früheren Stellungnahmen (3) erneut darauf, dass aufgeklärte Informationen über die Chancen und Risiken der neuen Technologien Not tun und erforderlichenfalls im Wege von Studien Risiko-Nutzen-Analysen erstellt werden müssen;

21.   begrüßt in diesem Zusammenhang ein stärkeres Gewicht der Europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der Neuen Technologien (EGE) in einer aufgeklärten Debatte über die Chancen und Risiken der Bio- und Nanotechnologie;

22.   befürwortet die Berücksichtigung der gesellschaftlichen Erwartungen und Bedenken, die im Nano-Bericht und den relevanten Arbeitsdokumenten als wesentlich erachtet wird;

23.   spricht sich für die Förderung der Zusammenarbeit zwischen der EU und der nationalen und regionalen Ebene in ethischen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen aus;

24.   ist der Meinung, dass die EU eine europäische Taskforce für soziale Innovation einrichten sollte, und zwar nicht neben, sondern im Rahmen ihrer Industriepolitik (2);

25.   fordert die Mitgliedstaaten auf, die Regionen bei der Festlegung der Innovationspolitik sowie der innovationsfördernden Maßnahmen und Instrumente auf koordinierte Weise einzubinden, um sicherzustellen, dass die erzielten Ergebnisse auch dem auf lokaler und regionaler Ebene vorhandenen Bedarf entsprechen (4);

26.   begrüßt, dass die Kommission beabsichtigt, sich im Rahmen der Handelspolitik sowie bilateraler Abkommen dafür einzusetzen, dass unzulässige Subventionspraktiken in Drittländern und damit der Subventionswettbewerb beendet werden. Soweit Drittländer hierzu nicht bereit sind, sollten EU und Mitgliedstaaten gleichwohl ihre technologischen bzw. wirtschaftlichen Interessen mit wirksamen Maßnahmen verteidigen, um einen Verbleib der Schlüsseltechnologien und mit ihnen der wissensbasierten Wirtschaft in Europa zu gewährleisten;

Infrastruktur und Zusammenhalt

27.   erachtet eine gezieltere Informationspolitik auf lokaler und regionaler Ebene sowie einen planvollen Ausbau der Infrastruktur als notwendige Voraussetzung für die Entwicklung und Anwendung von Schlüsseltechnologien;

28.   macht darauf aufmerksam, dass die europäischen Forschungsinfrastrukturen überwiegend in Westeuropa angesiedelt sind und diesbezüglich eine ausgewogenere geografische Verteilung gefördert werden sollte;

29.   hält es für erforderlich, über einen geeigneten europäischen Rahmen für eine größere Effizienz der Forschungsinfrastrukturen und die Beseitigung von Hemmnissen für internationale Forschung zu sorgen;

30.   drängt darauf, dass ganz besonders der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) als ein weiteres Rechtsinstrument berücksichtigt werden sollte, um europäische Forschungsinfrastrukturen einzurichten;

31.   betont die wichtige Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Förderung gemeinsamer Forschungsprogramme, denn sie sind wesentliche Akteure bei der Entwicklung regionaler Strategien für Forschung und Innovation; sie verwalten häufig Forschungseinrichtungen und fördern ein innovationsfreundliches Umfeld;

32.   schlägt vor, im Rahmen der Strukturfonds Anreize für Forschung und Innovation vorzusehen, beispielsweise gestaffelte Fördersätze für Investitionen in Forschungs- und Innovationsprojekte;

33.   ermutigt die Städte und Regionen, Wissenstransfer und Innovation von der Wissenschaftsbasis bis zur Industrie zu fördern, die Bereitstellung von Risikokapital, auch bei grenzüberschreitender Zusammenarbeit, zu verbessern und die Anwender technologischer Erfindungen bei der Patentierung bzw. der Nutzung von Patenten zu unterstützen;

34.   unterstreicht den Beitrag der Kohäsionspolitik zur Innovationsförderung in den Regionen;

35.   stellt fest, dass über den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) durch die Finanzierung von Gründerzentren und Wissenschaftsparks die Entwicklung von Kompetenzen und die Modernisierung von Bildungsstrukturen und -systemen finanziell unterstützt und dadurch engere Verbindungen zwischen KMU und Hochschulen geschaffen werden können;

Verbesserung der Einbeziehung von KMU in öffentlich-private Partnerschaften

36.   unterstreicht erneut, dass in der europäischen Industriepolitik das Zusammenspiel von großen Unternehmen und KMU und vor allem von KMU und Forschungszentren deutlich mehr ins Blickfeld rücken muss (2); hebt hervor, dass ein solches Zusammenspiel und eine industrielle Verankerung auf regionaler Ebene nur dann möglich sind, wenn qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung stehen;

37.   bekräftigt die wesentliche Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor, in die insbesondere Hochschulen, Fachschulen und Forschungseinrichtungen einzubinden sind (5); hält es für wichtig, in den Hochschullehrplänen diejenigen Technologien zu berücksichtigen, die für die betreffende Region relevant sind, um über einen qualifizierten regionalen Arbeitskräftepool Wissen in der Region zu binden und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern;

38.   drängt auf einen Paradigmenwechsel, wonach beim Einsatz der Strukturfonds-Fördermittel durch die Regionen vor allem die Nachfrage nach Forschung und Innovation stimuliert und nutzergetriebene und offene Innovationen als regionales Potenzial gefördert werden (6);

Entwicklungen in einzelnen Sektoren

39.   nimmt zur Kenntnis, dass es bereits in einigen Sektoren mitunter zu spektakulären Produkt- und Marktinnovationen kommt, z.B. im Nahrungsmittel- und Pharmazeutiksektor (Biowissenschaften), in der Biotechnologie, der Automobiltechnik und im High-Tech-Bereich (2);

40.   weist darauf hin, dass die Biotechnologie über Anwendungen im Gesundheitsbereich sowie bei Lebens- und Futtermitteln hinaus zukunftsträchtige Alternativen in der chemischen Industrie bietet (3);

41.   spricht sich dafür aus, die Koexistenz der verschiedenen landwirtschaftlichen Praktiken weiterzuentwickeln, was nicht nur der guten landwirtschaftlichen Praxis, sondern auch einer toleranten und vertrauensvollen Information, Abstimmung und Kooperation zwischen benachbarten Landwirten förderlich ist (3);

42.   begrüßt die Aktivitäten der Europäischen Kommission zur sicheren und effektiven Nutzung der modernen Biotechnologie in den Entwicklungsländern sowie zur Unterstützung ihrer Kapazitäten zur Abschätzung und zum Umgang mit Risiken im Hinblick auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der genetischen Ressourcen (3);

43.   betont, dass eine angemessene Sicherheitsbewertungsmethodik für Nanotechnologie entwickelt und vor weiterer Marktdurchdringung ein geeigneter politischer und rechtlicher Rahmen eingeführt werden muss;

44.   hält es für notwendig, vorrangig eine solidere Nachhaltigkeitsbewertung für Technologien zu entwickeln, in der vor allem die frühen Entwicklungsphasen noch lang vor der Marktreife ins Visier genommen werden; merkt an, dass auf diesem Wege letztendlich eigene Methodikrahmen für Risikobewertung und Risikomanagement sowie für Sozialfolgenanalysen entstehen könnten;

45.   fordert eine Verstärkung der vorausschauenden Funktion aller Dienste der Europäischen Kommission, insbesondere in technologischer Hinsicht, zur frühzeitigen Identifizierung neu auftretender Fragestellungen. Relevanz, Kohärenz und Effektivität von Gesetzgebung und Politik, deren Umsetzung sowie gesellschaftliche und wirtschaftliche Wirkungen sind zu überprüfen (3).

Brüssel, den 14. April 2010

Der Erste Vizepräsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


(1)  KET - key enabling technologies = Schlüsseltechnologien.;

(2)  CdR 39/2006 fin.

(3)  CdR 174/2007 fin.

(4)  CdR 283/2008 fin.

(5)  CdR 83/2007 fin.

(6)  CdR 263/2007 fin.