ISSN 1725-2407

doi:10.3000/17252407.C_2010.202.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 202

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

53. Jahrgang
24. Juli 2010


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2010/C 202/01

Euro-Wechselkurs

1

2010/C 202/02

Bekanntmachung über die Umsetzung der Bürgschaftsmaßnahme im Rahmen des europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments

2

2010/C 202/03

Mitteilung der Kommission über die aktuellen bei Beihilfe-Rückforderungen angewandten Zinssätze sowie über die aktuellen Referenz- und Abzinsungssätze für 27 Mitgliedstaaten, anwendbar ab 1. August 2010(Veröffentlicht in Übereinstimmung mit Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission vom 21. April 2004 (ABl. L 140 vom 30.4.2004, S. 1))

3

 

V   Bekanntmachungen

 

SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN

 

Europäische Kommission

2010/C 202/04

Veröffentlichung einer Zusammenfassung der Hauptpunkte der Spezifikation gemäß Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1898/2006 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

4

2010/C 202/05

Veröffentlichung eines Eintragungsantrags gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

8

DE

 


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

24.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 202/1


Euro-Wechselkurs (1)

23. Juli 2010

2010/C 202/01

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,2897

JPY

Japanischer Yen

112,48

DKK

Dänische Krone

7,4520

GBP

Pfund Sterling

0,83720

SEK

Schwedische Krone

9,4410

CHF

Schweizer Franken

1,3488

ISK

Isländische Krone

 

NOK

Norwegische Krone

7,9660

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

25,180

EEK

Estnische Krone

15,6466

HUF

Ungarischer Forint

287,17

LTL

Litauischer Litas

3,4528

LVL

Lettischer Lat

0,7091

PLN

Polnischer Zloty

4,0700

RON

Rumänischer Leu

4,2648

TRY

Türkische Lira

1,9577

AUD

Australischer Dollar

1,4427

CAD

Kanadischer Dollar

1,3386

HKD

Hongkong-Dollar

10,0200

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,7741

SGD

Singapur-Dollar

1,7682

KRW

Südkoreanischer Won

1 546,15

ZAR

Südafrikanischer Rand

9,5756

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

8,7446

HRK

Kroatische Kuna

7,2450

IDR

Indonesische Rupiah

11 668,20

MYR

Malaysischer Ringgit

4,1238

PHP

Philippinischer Peso

59,715

RUB

Russischer Rubel

39,1430

THB

Thailändischer Baht

41,577

BRL

Brasilianischer Real

2,2686

MXN

Mexikanischer Peso

16,4346

INR

Indische Rupie

60,5320


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


24.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 202/2


Bekanntmachung über die Umsetzung der Bürgschaftsmaßnahme im Rahmen des europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments

2010/C 202/02

Diese Bekanntmachung richtet sich an Intermediäre wie Finanzinstitute, Kleinstkreditinstitute oder Bürgschaftsinstitute, die Kleinstkredite oder Bürgschaften zur Unterstützung von Kleinstkrediten vergeben.

Die Europäische Union hat den Europäischen Investitionsfonds („EIF“) beauftragt, eine Bürgschaftsmaßnahme im Rahmen des europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments für Beschäftigung und soziale Eingliederung („das Instrument“) (1) umzusetzen, indem er in eigenem Namen, aber auf Rechnung und Risiko der Europäischen Union Bürgschaften vergibt zur Deckung von Kleinstkrediten oder von Bürgschaften zur Unterstützung von Kleinstkrediten („Bürgschaftsmaßnahme“).

Durch die Bürgschaftsmaßnahme sollen Mittel der Europäischen Union bereitgestellt werden, um für Endbegünstigte gemäß Artikel 2 des Beschlusses zur Einrichtung des Instruments den Zugang zur Mikrofinanzierung und ihre Verfügbarkeit zu verbessern.

Diese Bürgschaftsmaßnahme steht öffentlichen und privaten Einrichtungen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene in den Mitgliedstaaten offen, die Personen und Kleinstunternehmen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Kleinstkredite oder Bürgschaften zur Unterstützung von Kleinstkrediten anbieten.

Das Instrument wurde für den Zeitraum 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2013 mit Haushaltsmitteln der Europäischen Union im Umfang von 100 Mio. EUR ausgestattet, von denen 25 Mio. EUR für die Bürgschaftsmaßnahme zweckgebunden sind.

Intermediäre, die diese Bürgschaft beantragen wollen, erhalten detaillierte Informationen über die Bürgschaftsmaßnahme unter folgender Adresse:

Europäischer Investitionsfonds

96, boulevard Konrad Adenauer

2968 Luxembourg

LUXEMBOURG

E-Mail: info@eif.org

eigens eingerichtete Inbox

oder auf der Website des EIF unter: http://www.eif.org/what_we_do/microfinance/progress/Progress_Microcredit_Guarantees_1.htm

eigens eingerichteter Link

Die Kontaktdaten der Intermediäre, die vom EIF im Rahmen der Bürgschaftsmaßnahme eine Bürgschaft erhalten, werden auf der Website des EIF veröffentlicht, damit die Endbegünstigten unmittelbar mit diesen Intermediären Kontakt aufnehmen können.

Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel der Europäischen Union werden Anträge von Intermediären fortlaufend vom EIF geprüft. Der EIF strebt eine ausgeglichene geografische Verteilung an.


(1)  Beschluss Nr. 283/2010/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. März 2010 über die Einrichtung eines europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments für Beschäftigung und soziale Eingliederung (ABl. L 87 vom 7.4.2010, S. 1).


24.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 202/3


Mitteilung der Kommission über die aktuellen bei Beihilfe-Rückforderungen angewandten Zinssätze sowie über die aktuellen Referenz- und Abzinsungssätze für 27 Mitgliedstaaten, anwendbar ab 1. August 2010

(Veröffentlicht in Übereinstimmung mit Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission vom 21. April 2004 (ABl. L 140 vom 30.4.2004, S. 1))

2010/C 202/03

Die Basissätze wurden gemäß der Mitteilung der Kommission über die Änderung der Methode zur Festsetzung der Referenz- und Abzinsungssätze (ABl. C 14 vom 19.1.2008, S. 6) berechnet. Der Referenzsatz berechnet sich aus dem Basissatz zuzüglich der in der Mitteilung für die einzelnen Anwendungen jeweils festgelegten Margen. Dem Abzinsungssatz ist eine Marge von 100 Basispunkten hinzuzufügen. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 271/2008 der Kommission vom 30. Januar 2008 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 794/2004 berechnet sich auch der Rückforderungssatz durch Aufschlag von 100 Basispunkten auf den Basissatz, sofern in einer einschlägigen Entscheidung nichts anderes festgelegt ist.

Die geänderten Zinssätze sind fett gedruckt.

Die vorhergehende Tabelle wurde im ABl. C 166 vom 25.6.2010, S. 6 veröffentlicht.

Vom

Bis zum

AT

BE

BG

CY

CZ

DE

DK

EE

EL

ES

FI

FR

HU

IE

IT

LT

LU

LV

MT

NL

PL

PT

RO

SE

SI

SK

UK

1.8.2010

1,24

1,24

4,92

1,24

2,03

1,24

1,88

2,27

1,24

1,24

1,24

1,24

5,97

1,24

1,24

2,85

1,24

3,99

1,24

1,24

4,49

1,24

7,82

1,18

1,24

1,24

1,35

1.7.2010

31.7.2010

1,24

1,24

4,92

1,24

2,03

1,24

1,88

2,27

1,24

1,24

1,24

1,24

5,97

1,24

1,24

2,85

1,24

3,99

1,24

1,24

4,49

1,24

7,82

1,02

1,24

1,24

1,35

1.6.2010

30.6.2010

1,24

1,24

4,92

1,24

2,03

1,24

1,88

2,77

1,24

1,24

1,24

1,24

5,97

1,24

1,24

3,45

1,24

4,72

1,24

1,24

4,49

1,24

7,82

1,02

1,24

1,24

1,16

1.5.2010

31.5.2010

1,24

1,24

4,92

1,24

2,03

1,24

1,88

2,77

1,24

1,24

1,24

1,24

5,97

1,24

1,24

4,46

1,24

6,47

1,24

1,24

4,49

1,24

7,82

1,02

1,24

1,24

1,16

1.4.2010

30.4.2010

1,24

1,24

4,92

1,24

2,39

1,24

1,88

3,47

1,24

1,24

1,24

1,24

5,97

1,24

1,24

5,90

1,24

8,97

1,24

1,24

4,49

1,24

9,92

1,02

1,24

1,24

1,16

1.3.2010

31.3.2010

1,24

1,24

4,92

1,24

2,39

1,24

1,88

4,73

1,24

1,24

1,24

1,24

7,03

1,24

1,24

7,17

1,24

11,76

1,24

1,24

4,49

1,24

9,92

1,02

1,24

1,24

1,16

1.1.2010

28.2.2010

1,24

1,24

4,92

1,24

2,39

1,24

1,88

6,94

1,24

1,24

1,24

1,24

7,03

1,24

1,24

8,70

1,24

15,11

1,24

1,24

4,49

1,24

9,92

1,02

1,24

1,24

1,16


V Bekanntmachungen

SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN

Europäische Kommission

24.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 202/4


Veröffentlichung einer Zusammenfassung der Hauptpunkte der Spezifikation gemäß Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1898/2006 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

2010/C 202/04

ZUSAMMENFASSUNG

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES  (1)

„ČESKOBUDĚJOVICKÉ PIVO“

EG-Nr.: CZ/PGI/0005/0446-29.04.2004

g. U. ( ) g.g.A. ( X )

Diese Zusammenfassung enthält zu Informationszwecken die Hauptpunkte der Produktspezifikation.

1.   Zuständige Behörde des Mitgliedstaats:

Name:

Úřad průmyslového vlastnictví

Anschrift:

Antonína Čermáka 2a

168 00 Praha 6

ČESKÁ REPUBLIKA

Tel.

+420 220383111

Fax

+420 224324718

E-Mail:

posta@upv.cz

2.   Vereinigung:

Name:

Budějovický Budvar, národní podnik, Budweiser Budvar, National Corporation, Budweiser Budvar, Entreprise Nationale

Anschrift:

Karolíny Světlé 4

370 21 České Budějovice

ČESKÁ REPUBLIKA

Tel.

+420 387705111

Fax

E-Mail:

budvar@budvar.cz

Zusammensetzung:

Erzeuger/Verarbeiter ( X ) andere ( )

3.   Art des Erzeugnisses:

Klasse 2.1

Bier

4.   Spezifikation:

(Zusammenfassung der Anforderungen nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)

4.1   Name:

„Českobudějovické pivo“

4.2   Beschreibung:

Helles Bier mit charakteristischem Aroma durch das helle Malz und den aromatischen Saazer Hopfen mit einem Geschmack von geringerer Intensität und feiner bis mäßiger Bitterkeit, malzigem Beigeschmack, der auf den Unterschied zwischen dem tatsächlichen und dem erreichbaren Vergärungsgrad der Bierwürze zurückzuführen ist, und süffigem Geschmack, der auf dem in natürlicher Gärung entstandenen Kohlendioxid beruht.

Beim Einschenken in das Glas hat das Bier eine typische goldgelbe Farbe und einen geschmeidigen, cremigen Schaum. Dank des hohen Polyphenolgehalts, den ihnen der feinaromatische Saazer Hopfen verleiht, sind alle Sorten „Českobudějovické pivo“ angenehme und beliebte Getränke.

Das Bier lässt sich in fünf verschiedene Arten unterteilen, die eindeutig von einem gemeinsamen Ursprung abgeleitet sind.

Helles Lagerbier

Alkoholgehalt: 4,6-5,3 Vol.-%

Stammwürze: 11,4-12,3 %

Bitterkeit: 20-24 IBE

Farbe (EBC): 9-13

Geruch: mittel bis stark, ausgeprägter Geruch nach feinem, aromatischem Saazer Hopfen

Geschmack: Mäßige bis mittlere Bitterkeit, feiner bis mäßig rauer Charakter, mittlere bis starke Geschmacksfülle mit malzigem Nachgeschmack, ausgeprägte Süffigkeit

Helles Hefe-Lagerbier

Alkoholgehalt: 4,6-5,3 Vol-%

Stammwürze: 11,4-12,3 %

Bitterkeit: 20-24 IBE

Farbe (EBC): 9-13

Geruch: Mittel bis stark, ausgeprägter Geruch nach feinem, aromatischem Saazer Hopfen

Geschmack: Mäßige bis mittlere Bitterkeit, feiner bis mäßig rauer Charakter, starke bis sehr starke Geschmacksfülle mit malzigem Nachgeschmack, ausgeprägte Süffigkeit

Helles Schankbier

Alkoholgehalt: 3,5-4,5 Vol-%

Stammwürze: 9,5-10,1 %

Bitterkeit: 18-21 IBE

Farbe (EBC): 8-12

Geruch: Mittel bis stark, ausgeprägter Geruch nach feinem, aromatischem Saazer Hopfen

Geschmack: Mäßige bis mittelstarke Bitterkeit, mäßig rauer Charakter, mittlere Geschmacksfülle mit malzigem Nachgeschmack, ausgeprägte Süffigkeit

Spezialbier

Alkoholgehalt: 7,4-8,2 Vol.-%

Stammwürze: 16,0-17,0 %

Bitterkeit: 24-28 IBE

Farbe (EBC): 11-17

Geruch: Mittel bis stark ausgeprägter Geruch nach feinem, aromatischem Saazer Hopfen

Geschmack: Mittlere bis starke Bitterkeit, feiner bis mäßig rauer Charakter, starke bis sehr starke Vollmundigkeit mit malzigem Nachgeschmack, ausgeprägte Süffigkeit

Alkoholfreies Bier

Alkoholgehalt: 0,2-0,5 Vol.-%

Stammwürze: 3-4 %

Bitterkeit: 22-26 IBE

Farbe (EBC): 5-7

Geruch: Mittlere Intensität, ausgeprägter Geruch nach feinem, aromatischem Saazer Hopfen, mäßige Bierwürze-Note

Geschmack: Mittelstarke Bitterkeit, mäßig rauer Charakter der Bitterkeit, schwache Vollmundigkeit, ausgeprägte Süffigkeit, leichter Bierwürze-Beigeschmack

Die hauptsächlich verwendeten Rohstoffe für die Herstellung von „Českobudějovické pivo“ sind: Wasser, Malz und Hopfen unter Verwendung von untergäriger Bierhefe. Alle verwendeten Hauptrohstoffe stammen aus fest umrissenen geografischen Gebieten und haben die spezifizierten Eigenschaften.

5.   Geografisches Gebiet:

Herstellung, Verarbeitung und Aufbereitung des Erzeugnisses erfolgen im eingegrenzten geografischen Gebiet, in dem das Wasser aus dem unterirdischen See des Budweiser Beckens geschöpft werden kann.

Die Anbaugebiete des Saazer Hopfens sind die Katastergebiete um Žatec mit den Kreisen Chomutov, Kladno, Louny, Plzeň-sever, Rakovník und Rokycany.

Die Anbaugebiete der Malzgerste befinden sich in der Region Mähren.

5.1   Ursprungsnachweis:

In České Budějovice wird seit der Stadtgründung im Jahr 1265 Bier gebraut, das immer nach seinem Ursprungsort benannt wurde.

Der Begriff „Českobudějovické pivo“ erlangte so großes Ansehen, das er im Jahr 1967 auf Basis der nationalen Eintragung mit der Registriernummer 49 unter den Namen „Českobudějovické pivo/Budweiser Bier/Biére de České Budějovice/Budweis Beer“ in das WIPO-Register der Ursprungsbezeichnungen eingetragen wurde. Gleichzeitig wurde der Schutz in einem bilateralen Abkommen mit Portugal verankert.

Zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit des Erzeugnisses führt eine Kontrolleinrichtung die Hersteller der geografischen Bezeichnung in ihrem Registriersystem der kontrollierten Personen; dieses enthält Informationen über den Hersteller, den Beginn der Herstellung und die Ergebnisse der Kontrollen, die angeordneten Maßnahmen usw. Die Kontrolleinrichtung führt Kontrollen durch, um zu prüfen, ob die Hersteller, die die geografische Bezeichnung verwenden, die Bedingungen der Spezifikation erfüllen.

5.2   Herstellungsverfahren:

Alle Herstellungsstufen von der Bearbeitung der Rohstoffe bis zur Aufbereitung von „Českobudějovické pivo“ erfolgen ausschließlich im eingegrenzten geografischen Gebiet.

Die Bierwürze für „Českobudějovické pivo“ wird ausschließlich nach dem Dekoktionsverfahren mit zwei Maischvorgängen mit offenem Filtern der Maische und Kochen unter atmosphärischem Druck hergestellt.

Für die Gärung wird ein untergäriger Hefestamm verwendet, der in der Brauerei isoliert wurde und derzeit direkt dort vermehrt und aufbewahrt wird. Die Gärung erfolgt in vertikalen zylindrisch-konischen Tanks bei einer kontrollierten Temperatur von 6-11 °C, gleichzeitig erfolgt die Reifung gesondert von der Gärung ausschließlich in horizontalen Tanks (zweistufiges Herstellungsverfahren). Die Reifungsdauer entspricht den Grundsätzen der lang anhaltenden kalten Nachgärung bei einer Temperatur von höchstens 3 °C. Nach Abschluss der Nachgärung wird das Bier gefiltert und in Verpackungen für den Endverbrauch oder den Transport gefüllt.

Die Verfahren und die Ausstattung zur Herstellung dieses Biers beruhen auf den fachtechnischen Erfahrungen und den praktischen Fertigkeiten, die über Generationen von den Brauern erworben und im Einklang mit den neuzeitlichen Erkenntnissen des Brauereigewerbes weiterentwickelt wurden. Die Bierherstellung war zuerst das Vorrecht Einzelner, später wurden Manufakturen gegründet, was zu einer Konzentration der Bierherstellung in České Budějovice, also zur Entstehung des Budweiser Brauereiwesens, geführt hat. Diese Brauereitradition dauert bis heute fort.

5.3   Zusammenhang:

Dank der ständig gestiegenen Beliebtheit und der gleichbleibenden Qualität hat „Českobudějovické pivo“ auch in jüngerer Zeit einen festen Platz auf den ausländischen Märkten in mehr als 50 Staaten weltweit. Dank seines Rufs gehört es weltweit zu den führenden Getränkemarken.

Die sensorischen Eigenschaften von „Českobudějovické pivo“ beruhen insbesondere auf der Mineralzusammensetzung des Wassers aus der örtlichen Quelle, ergänzt durch den kombinierten Einfluss der typischen Hauptrohstoffe, des eigenen Bierhefestamms, der geometrischen Form der bei der Herstellung verwendeten Gefäße und des zeitlichen Ablaufs der wichtigsten Verfahrensschritte.

Die Herstellung von „Českobudějovické pivo“ ist ein untrennbarer Bestandteil der Stadt České Budějovice. In den meisten hiesigen und ausländischen Enzyklopädien wird die Stadt mit der Herstellung des gleichnamigen Biers in Verbindung gebracht.

Die Tradition ist für den Verbraucher einer der wesentlichsten Maßstäbe für Qualität, denn sie stellt für ihn einen bestimmten Mehrwert, eine Garantie für Qualität dar. Von den Bieren mit Ursprung in České Budějovice wird erwartet, dass sie die spezifischen Eigenschaften der Biere haben, die in diesem Gebiet hergestellt wurden.

Die Verbraucher bringen České Budějovice seit Urzeiten mit der Herstellung von hochwertigem Bier in Verbindung, das sich durch seine sensorischen Eigenschaften von Bier aus anderen Herstellungsgebieten abhebt.

5.4   Kontrolleinrichtung:

Name:

Státní zemědělská a potravinářská inspekce, inspektorát v Táboře

Anschrift:

Purkyňova 2533

390 02 Tábor

ČESKÁ REPUBLIKA

Tel.

+420 381257111

Fax

E-Mail:

5.5   Etikettierung:

„Českobudějovické pivo“ wird im Einklang mit den Vorschriften für geografische Bezeichnungen im Allgemeinen, den Regeln für die Benutzung des Gemeinschaftssymbols für geschützte geografische Angaben im Besonderen sowie mit anderen EU-Etikettierungsanforderungen etikettiert. Außerdem werden bei der Etikettierung die Bestimmungen des Beitrittsvertrags berücksichtigt.


(1)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.


24.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 202/8


Veröffentlichung eines Eintragungsantrags gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

2010/C 202/05

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten ab dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

EINZIGES DOKUMENT

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

„TEKOVSKÝ SALÁMOVÝ SYR“

EG-Nr.: SK-PGI-0005-0693-14.04.2008

g. g. A. ( X ) g. U. ( )

1.   Name:

„Tekovský salámový syr“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland:

Slowakische Republik

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels:

3.1   Erzeugnisart (gemäß Anhang II):

Klasse 1.3.

Käse

3.2   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt:

„Tekovský salámový syr“ (etwa „Tekover Wurstkäse“) ist ein halbharter reifender, vollfetter, geräucherter oder nicht geräucherter Naturkäse in Form eines 30-32 cm langen Zylinders mit einem Durchmesser von 9 bis 9,5 cm. Er wird durch Gerinnung von wärmebehandelter Milch und anschließende Formung der Käsemasse zu der traditionellen Zylinderform hergestellt. Die einzelnen Zylinder werden nach dem Pressen per Hand voneinander abgetrennt, bearbeitet und kontrolliert. Die geräucherte Sorte wird nach dem Salzen und Abtrocknen geräuchert.

Die charakteristischen organoleptischen Eigenschaften ergeben sich durch die Zylinderform selbst, die an die Form von Wurst erinnert, auf welche die weitverbreitete Bezeichnung zurückgeht. Der Käse hat eine feine, geschmeidige und elastische Struktur; der Aufschnitt hat keine oder nur kleine Löcher. Während seiner relativ kurzen Reifezeit erhält der Käse einen leicht säuerlichen ausgeprägten Käse- und Milchgeschmack.

„Tekovský salámový syr“ wird in Lebensmittelfolie verpackt angeboten. Die einzelnen Käsewürste weisen geringfügige Gewichtsunterschiede auf.

Eigenschaften:

Farbe

:

cremefarben bis leicht gelblich oder goldgelb bei den geräucherten Sorten

Konsistenz

:

fein, geschmeidig, elastisch, mit einer geschlossenen Oberfläche des Aufschnitts ohne Löcher oder mit kleineren Löchern

Aroma und Geschmack

:

säuerlich, nach Milch, leicht aromatisch, leicht salzig, bei den geräucherten Sorten mit typischer Rauchnote

Inhaltsstoffe

:

Trockenmasse

:

53,5 bis 58,5 % GHT

Fettgehalt in der Trockenmasse

:

43,0 bis 47,5 % GHT.

Speisesalz

:

höchstens 2,5 % GHT

Mikrobiologische Eigenschaften

:

„Tekovský salámový syr“ wird aus pasteurisierter Milch unter Zugabe reiner Sauermilchkulturen des Stamms Lactococcus oder gegebenenfalls Streptococcus hergestellt.

3.3   Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse):

Zur Herstellung von „Tekovský salámový syr“ wird pasteurisierte Kuhmilch unter Zugabe einer Sauermilchkultur verwendet. Die Qualität der Milch wird in den Verarbeitungsbetrieben regelmäßig kontrolliert und aufgezeichnet. Hierbei werden folgende Parameter überwacht: Hemmstoffe, Temperatur, Säuregehalt, Fettgehalt, spezifisches Gewicht und fettfreie Trockenmasse.

Die Gesamtanzahl der Mikroorganismen und die Anzahl der somatischen Zellen werden von einem anerkannten Labor ermittelt.

3.4   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs):

3.5   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen:

Für die Qualität des Erzeugnisses ist das geografische Gebiet der Erzeugung der Rohmilch nicht entscheidend.

Das gesamte Herstellungsverfahren findet nur im abgegrenzten geografischen Gebiet statt. Besonderer Erzeugungsschritt ist der Schritt 4.

Herstellungsverfahren:

Schritt 1

:

Die Rohmilch wird bei einer Temperatur von 73 bis 79 °C pasteurisiert.

Schritt 2

:

Die Labung, das Schneiden und das Festwerden des Rohkäses sowie die Zubereitung der Käsekörner erfolgen nach für die Herstellung von halbhartem Naturkäse üblichen Verfahren.

Schritt 3

:

Die Mischung aus der Molke und dem Käsekorn wird in die bereitstehenden Formen gegossen, in denen der Käse bis zur Erreichung der gewünschten Festigkeit gepresst wird; die Pressdauer beträgt ca. 80 Minuten

Schritt 4

:

Bei den weiteren Verarbeitungsschritten wurde die manuelle Verarbeitung zwecks besserer Kontrolle der Qualität und der Form des Käses beibehalten:

a)

Schneiden und Abtrennen der geformten Wurstkäse,

b)

Herausnehmen der Käse und Aussortieren der schlecht gelungenen Pressstücke an den Käseenden,

c)

Ablegen der bearbeiteten und kontrollierten Käse auf den Paletten, auf denen sie gesalzen werden.

Schritt 5

:

Salzen: Die Käse werden 24 Stunden in gesättigte Salzlake gelegt: Konzentration: 16 bis 18 °Be NaCl, Säuregehalt; pH-Wert: 4,6 bis 5,3; Temperatur: 12 bis 18 °C.

Schritt 6

:

Trocknen des Käses während 24 Stunden bei einer Temperatur von etwa 13 °C.

Schritt 7

:

Herstellung der geräucherten Sorte:

Räuchern: Geräuchert wird direkt in Kaltrauch (Temperatur 30-35 °C) in einem Räucherofen mit künstlicher Umwälzung des aus Holzräucherspänen gewonnenen Rauchs, bis das Erzeugnis seine goldgelbe Farbe hat.

Schritt 8

:

Reifen: Der Käse reift mindestens 2 Wochen auf Paletten bei einer Temperatur von 8 bis 12 °C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von höchstens 90 %.

Schritt 9

:

Verpackung: Die Käse werden in Lebensmittelfolie verpackt. Die Verpackung trägt ein farbiges Etikett mit dem Namen „Tekovský salámový syr“. Bei der geräucherten Sorte kann der Name „Tekovský salámový syr údený“ verwendet werden.

3.6   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.:

3.7   Besondere Vorschriften für die Etikettierung:

Erzeuger, die „Tekovský salámový syr“ in Übereinstimmung mit dieser Spezifikation herstellen, dürfen bei der Etikettierung, Werbung und Vermarktung den Namen „Tekovský salámový syr“ verwenden.

Auf den Etiketten des Erzeugnisses muss Folgendes stehen:

der hervorgehobene Name des Erzeugnisses „Tekovský salámový syr“,

der Hinweis „geschützte geografische Angabe“ oder die Abkürzung „g. g. A.“ und in Verbindung damit das Zeichen der Europäischen Gemeinschaft.

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets:

Tekov ist der historische Name der Region, die sich heute an der Grenze zwischen den Verwaltungsbezirken Nitra und Banská Bystrica befindet.

„Tekovský salámový syr“ wird in der Region Tekov hergestellt, die in dem großen fruchtbaren Tiefland im Süden der Westslowakei liegt, von den Gemeinden Jur nad Hronom, Dolná Seč und Žemliare eingegrenzt wird und im Norden am Fuß des Gebirges Štiavnické vrchy (Schemnitzer Berge) endet. Die östliche Grenze bildet die Verbindungslinie der Gemeinden von Uhlíská bis Demandice und von Jabloňovce bis Krškany.

Tekov ist eine von Tiefland geprägte Region mit schwach entwickelter Industrie, aber mit einer hohen Produktion von Milch, die zu Wurstkäse verarbeitet wurde. Der Name der Region ist deshalb in den Namen dieses Käses „Tekovský salámový syr“ eingeflossen. Diese Käseherstellung war insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg von großer Bedeutung, weil sie Arbeitsplätze für Frauen bot und in dieser Region zu einer wichtigen Erwerbsquelle wurde. Der Name wird bis heute im Geschäftsverkehr, aber auch im allgemeinen Sprachgebrauch zur Bezeichnung dieses Lebensmittels verwandt. Gegenwärtig ist Tekov ein zwar inoffizieller Name der Region, der aber weiterhin gängig und allgemein bekannt ist.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet:

5.1   Besonderheit des geografischen Gebiets:

Tekov ist überwiegend eine Tiefebene; im Norden reicht die Region in ein Mittelgebirge hinein. Sie ist nicht nur als Weinbaugebiet bekannt, sondern auch durch die weit verbreitete Rinderhaltung; sie gehört zu den größten Produzenten von Milch, welche zu Käse verarbeitet wird.

Die Verarbeitung von Milch zu Käse in dieser Region begann im Jahr 1905, als in der Stadt Bátovce (Frauenmarkt) eine der ersten genossenschaftlichen Molkereien der Slowakei gegründet wurde.

Die Herstellung des halbharten Wurstkäses begann aber erst 1949 in der Molkerei Tekovské Lužany. Nach Schließung dieser Molkerei wurde der Wurstkäse in der Molkerei in Šahy und anschließend in der Molkerei Levice hergestellt, wo er bis heute produziert wird. „Tekovský salámový syr“ wird in einem eingegrenzten geografischen Gebiet hergestellt, und dies hängt mit den spezifischen und einzigartigen Fähigkeiten der Erzeuger zusammen. Dank der Geübtheit, der Erfahrungen und der Sachkunde, die von Generation zu Generation weitergegeben wurden, sind das Herstellungsverfahren, die besondere Form und die Qualität des Erzeugnisses erhalten geblieben.

5.2   Besonderheit des Erzeugnisses:

Die Besonderheit von „Tekovský salámový syr“ ist seine spezielle, für Käse ungewöhnliche Form. Der anfängliche Teil des Herstellungsverfahrens entspricht dem Verfahren für andere halbharte Käse (Zubereitung des Käsekorns, Pressen), danach kommen jedoch die besonderen Fertigkeiten der Erzeuger zum Einsatz. Nach dem Pressen wird der noch warme Käse vorsichtig manuell aus der Form gelöst, indem diese auf die Handfläche gestürzt wird, damit sich der Käse nicht verformt. Die Form des Käses wird durch Augenschein kontrolliert und etwaige Pressreste werden manuell entfernt, damit die gleichmäßige Rollenform erhalten bleibt; anschließend wird der Käse vorsichtig per Hand auf die Platten gelegt, auf denen er gesalzen wird.

5.3   Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g. U.) bzw. einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g. g. A.):

Der Antrag auf Eintragung der geschützten geografischen Angabe „Tekovský salámový syr“ beruht auf seiner spezifischen, für Käse ungewöhnlichen Wurstform, sowie auf seinem Ansehen und seiner Qualität.

Tekov ist eine überwiegend im Tiefland gelegene Region im Südwesten der Slowakei. Sie ist für die hohe Produktion von Kuhmilch bekannt, die heute großteils zu dem halbharten Naturkäse „Tekovský salámový syr“ verarbeitet wird.

„Der Wurstkäse als Käsesorte wurde von Jozef Soc, dem Eigentümer der Molkerei und Käserei in Dobrá Niva, zusammen mit den Käsern Rudo Pudelko und Štefan Slančík entwickelt. Die Holzformen wurden in der Stellmacherwerkstatt Štefan Ľupták angefertigt. In seiner Werkstatt wurden auch die Buchenholzwalzen für das Reifen des Wurstkäses hergestellt. Die Pressen und das Metallwerkzeug wurden in der Schlosserwerkstadt von Karol Mozola, einem Nachbarunternehmen der Molkerei mit Käserei von Jozef Soc, angefertigt. Erfunden wurde die Herstellung des Wurstkäses im Jahre 1921.“ (Ing. Ján Keresteš, Mvdr. Ján Selecký und Kollektiv — Mliekarstvo a syrárstvo na strednom Slovensku (Milchwirtschaft und Käserei in der Mittelslowakei), 2003, S. 87).

Während des Zweiten Weltkriegs wurde die Molkerei mit Käserei in Dobrá Niva völlig zerstört und die Herstellung des Wurstkäses danach nicht wieder aufgenommen. Nach 1948, als in der Tschechoslowakischen Republik die privaten und genossenschaftlichen Unternehmen verstaatlicht wurden, entstanden neue staatliche Molkereibetriebe, die auf ein bestimmtes Produktsortiment spezialisiert waren; dabei wurde die Herstellung der Käsewurst nach Tekovské Lužany verlegt.

„Die Herstellung des halbharten Wurstkäses begann nach dem Zweiten Weltkrieg 1949 in der Molkerei Tekovské Lužany“ ist am 23. Juni 2008 in der Artikelserie „Auf der Suche nach original slowakischen Erzeugnissen“ der Tageszeitung Hospodárske noviny zu lesen.

In den Geschichtsbüchern steht, dass Wurstkäse in dieser Region von 1949 bis 1953 in der Molkerei in Tekovské Lužany hergestellt wurde und die Produktion danach in die nahe gelegene Molkerei in Šahy verlegt wurde, wo er bis 1996 hergestellt wurde. Nach der Schließung des Produktionsbetriebs Šahy wurde der Käse im Molkereibetrieb Levické mliekarne produziert, wo zwei Sorten — geräuchert und nicht geräuchert — hergestellt wurden. Der Umzug hatte keine nachteiligen Auswirkungen auf die Qualität. Vielmehr blieb die hervorragende Qualität des Käses erhalten, was durch die Auszeichnung von „Tekovský salámový syr“ als landesweit bestes Molkereiprodukt im Jahr 1996 belegt wird.

Das Erzeugnis wurde ohne Unterbrechung nur in dem eingegrenzten geografischen Gebiet hergestellt. Alle drei Molkereien, also Tekovské Lužany, Šahy und Levické mliekarne, befinden sich in dem eingegrenzten geografischen Gebiet Tekov. Gegenwärtig ist die Herstellung des Wurstkäses in dem Molkereibetrieb Levické mliekarne in Levice konzentriert.

Wichtig ist, dass sich das traditionelle Herstellungsverfahren des Wurstkäses trotz mehrfachen Umzugs und Wechsels des Produktionsbetriebs bis heute kaum geändert hat. Auch die hohe Qualität von „Tekovský salámový syr“ blieb erhalten, was weitere hohe Auszeichnungen als landesweit bestes Molkereiprodukt (Kategorie Käse) in den Jahren 2003 und 2006 beweisen.

Hinsichtlich der Menge und Qualität der Milchproduktion nimmt die Region Tekov bis heute in der Slowakei eine Vorrangstellung ein. Die Hersteller haben die Einhaltung der hohen Qualität ihrer Erzeugnisse ständig im Auge. Das hohe Ansehen sowie auch die Tradition von „Tekovský salámový syr“ ist durch Artikel in den Printmedien belegt.

„Den Wurstkäse kennen die Verbraucher nicht nur in der Slowakei, sondern auch in Tschechien und selbst in Brüssel …“„… auch dank dieser Käsedelikatesse ist die Slowakei und die Region Tekov auch im Ausland bekannt …“ („Nitrianske noviny“ vom 21. Mai 2007).

„Tekovský salámový syr“ hat einen hervorragenden Ruf in der Slowakei und auch im Ausland. Ein Beweis hierfür ist die Verleihung begehrter Preise. Der Käse war bei bedeutenden regionalen und landesweiten Veranstaltungen in der Slowakei (Feierlichkeiten zum Weltmilchtag, zu den Tagen der Region Pohronie), bei internationalen Expertentreffen des Internationalen Managementforums Milch (IMFM) 2006 und bei verschiedenen nationalen und internationalen Empfängen und Ausstellungen (Posen, Moskau, London) vertreten.

„Das Besondere an diesem Käse ist, dass er seit vielen Jahrzehnten nach demselben Verfahren hergestellt wird. Es ist die manuelle Verarbeitung, die in der Tradition der Produktion in der Molkerei Levice verwurzelt ist.“ („Nitrianske noviny“ vom 21. Mai 2007).

Durch die für Käse ungewöhnliche Form und die unveränderte traditionelle Rezeptur mit präziser Handarbeit und Kontrolle bei der Formgebung entstand ein herausragendes Erzeugnis — „Tekovský salámový syr“.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation:

(Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)

http://www.upv.sk/pdf/speciftekov_ek2.pdf


(1)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.