ISSN 1725-2407

doi:10.3000/17252407.CA2010.188.ger

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 188A

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

53. Jahrgang
13. Juli 2010


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

2010/C 188A/01

Bekanntmachung allgemeiner Auswahlverfahren für Übersetzer (AD 5) — EPSO/AD/183/10 — DA — EPSO/AD/184/10 — DE — EPSO/AD/185/10 — EN — EPSO/AD/186/10 — FR — EPSO/AD/187/10 — SL

1

ÜBERSICHT DER IM C A-AMTSBLATT VERÖFFENTLICHTEN AUSWAHLVERFAHREN

Anbei finden Sie eine Liste der C A-Amtsblätter, die im Jahr 2010 bisher veröffentlicht wurden.

Die Amtsblätter sind — wenn nicht anders angegeben — in allen Sprachfassungen erschienen.

5

(FR)

9

 

19

(FR)

23

(DE/ES/PT)

28

 

48

 

53

 

56

 

57

 

60

 

61

(DE/EN/FR)

62

 

64

 

66

(BG/RO)

67

(ES)

70

(PT)

73

(FI)

74

(SV)

91

 

95

 

104

 

110

 

116

(ET)

119

 

129

(EL)

137

(LT/LV/MT)

138

(BG/CS/LT/PL/RO/SK)

143

(DE/EN/FR)

144

(DE/EN/FR)

146

(DA/FI/MT)

147

(FI)

149

(IT)

150

(BG/CS/LT/PL/RO/SK)

151

 

155

 

156

(PL)

157

 

163

 

164

 

171

(IT)

178

(DE/EN/FR)

184

 

188

(DA/DE/EN/FR/SL)

DE

 


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

13.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 188/1


BEKANNTMACHUNG ALLGEMEINER AUSWAHLVERFAHREN FÜR ÜBERSETZER (AD 5)

EPSO/AD/183/10 — DA

EPSO/AD/184/10 — DE

EPSO/AD/185/10 — EN

EPSO/AD/186/10 — FR

EPSO/AD/187/10 — SL

(2010/C 188 A/01)

Sind Sie an einer Laufbahn bei der EU interessiert?

Entspricht Ihr Profil unseren Kriterien?

Reichen Sie Ihre Bewerbung ein!

Überlassen Sie Ihren beruflichen Erfolg nicht dem Zufall!

Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt allgemeine Auswahlverfahren auf der Grundlage von Prüfungen durch zur Bildung einer Einstellungsreserve für Übersetzer (1) (AD 5).

EPSO/AD/183/10 — Übersetzer für die dänische Sprache (DA)

EPSO/AD/184/10 — Übersetzer für die deutsche Sprache (DE)

EPSO/AD/185/10 — Übersetzer für die englische Sprache (EN)

EPSO/AD/186/10 — Übersetzer für die französische Sprache (FR)

EPSO/AD/187/10 — Übersetzer für die slowenische Sprache (SL)

Diese Auswahlverfahren dienen der Bildung von Reservelisten zur Besetzung freier Planstellen in den Organen der Europäischen Union.

Bitte lesen Sie aufmerksam den im Amtsblatt C 184 A vom 8. Juli 2010 und auf der EPSO-Website veröffentlichten Leitfaden für allgemeine Auswahlverfahren, bevor Sie Ihre Bewerbung einreichen.

Der Leitfaden ist fester Bestandteil der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens; er soll Ihnen helfen, die einschlägigen Bestimmungen des Auswahlverfahrens und das Anmeldeverfahren besser zu verstehen.

INHALT

I.

ALLGEMEINE HINWEISE

II.

ART DER TÄTIGKEIT

III.

ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

IV.

ZULASSUNGSTESTS

V.

ZULASSUNG ZUM AUSWAHLVERFAHREN

VI.

ASSESSMENT-CENTER

VII.

RESERVELISTEN

VIII.

BEWERBUNG

I.   ALLGEMEINE HINWEISE

1.

Anzahl der Bewerber, die in die Reserveliste aufgenommen werden

 

Option 1 — Option 2

 

EPSO/AD/183/10 (DA)

35

6

EPSO/AD/184/10 (DE)

24

9

EPSO/AD/185/10 (EN)

21

20

EPSO/AD/186/10 (FR)

13

20

EPSO/AD/187/10 (SL)

34

10

2.

Hinweis

Bei diesen Auswahlverfahren haben Sie die Wahl zwischen zwei Optionen.

Sie können sich nur zu einem Auswahlverfahren anmelden und müssen sich für eine der Optionen entscheiden. Diese Wahl ist zum Zeitpunkt der elektronischen Anmeldung zu treffen und kann nicht mehr geändert werden, nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung bestätigt und validiert haben.

II.   ART DER TÄTIGKEIT

Hochschulabsolventen, die ihre berufliche Laufbahn als Beamte der Funktionsgruppe „Administration“ — im Sprachendienst oder in anderen Bereichen — in den EU-Organen beginnen, werden in der Besoldungsgruppe AD 5 eingestellt.

Die Hauptaufgabe eines Übersetzers im Range eines Beamten der Funktionsgruppe AD besteht darin, durch die fristgerechte Ablieferung erstklassiger Übersetzungen und durch Beratung bei sprachlichen Problemen, das Organ, für das er tätig ist, bei der Erfüllung seines Auftrags zu unterstützen.

Zu den Aufgaben eines Übersetzers im Range eines Beamten der Funktionsgruppe AD gehören die Übersetzung, die Revision und terminologische Recherchen aus mindestens zwei Fremdsprachen in eine Hauptsprache. Die zu übersetzenden Texte sind oftmals sehr komplex und betreffen alle Tätigkeitsbereiche der Europäischen Union, insbesondere die Bereiche Politik, Recht, Wirtschaft, Finanzen, Wissenschaft und Technik. Diese Tätigkeit erfordert die intensive Nutzung übersetzungsspezifischer EDV- und bürotechnischer Systeme.

Das allgemeine Anforderungsprofil für Stellen in den EU-Organen kann im Leitfaden für allgemeine Auswahlverfahren unter Ziffer 1.2 nachgelesen werden.

III.   ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

müssen Sie die nachstehend aufgeführten allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen erfüllen:

1.

Allgemeine Zulassungsbedingungen

Bewerben kann sich jede Person, die

a)

Staatsbürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union ist;

b)

im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist;

c)

sich ihren Verpflichtungen aus den für ihn geltenden Wehrgesetzen nicht entzogen hat;

d)

den sittlichen Anforderungen der Tätigkeit genügt.

2.

Besondere Zulassungsbedingungen

2.1.

Bildungsvoraussetzungen

 

Ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen, mindestens dreijährigen Hochschulstudium entspricht.

2.2.

Berufserfahrung

 

Berufserfahrung wird nicht vorausgesetzt.

2.3.

Sprachkenntnisse

Die Amtssprachen der Europäischen Union sind:

BG (Bulgarisch)

CS (Tschechisch)

DA (Dänisch)

DE (Deutsch)

EL (Griechisch)

EN (Englisch)

ES (Spanisch)

ET (Estnisch)

FI (Finnisch)

FR (Französisch)

GA (Irisch)

HU (Ungarisch)

IT (Italienisch)

LT (Litauisch)

LV (Lettisch)

MT (Maltesisch)

NL (Niederländisch)

PL (Polnisch)

PT (Portugiesisch)

RO (Rumänisch)

SK (Slowakisch)

SL (Slowenisch)

SV (Schwedisch)

OPTION 1

 

Sprache 1

Hauptsprache:

Perfekte Beherrschung der Sprache des Auswahlverfahrens

Sprache 2

Erste Ausgangssprache (darf nicht mit Sprache 1 identisch sein):

Gründliche Kenntnis einer der folgenden Sprachen: DE (Deutsch), EN (Englisch), FR (Französisch)

Sprache 3

Zweite Ausgangssprache (darf nicht mit den Sprachen 1 oder 2 identisch sein):

Gründliche Kenntnis einer der folgenden Sprachen: DE (Deutsch), EN (Englisch), FR (Französisch).

OPTION 2

 

Sprache 1

Hauptsprache:

Perfekte Beherrschung der Sprache des Auswahlverfahrens

Sprache 2

Erste Ausgangssprache (darf nicht mit Sprache 1 identisch sein):

Gründliche Kenntnis einer der folgenden Sprachen: DE (Deutsch), EN (Englisch), FR (Französisch)

Sprache 3

Zweite Ausgangssprache (darf nicht mit den Sprachen 1 oder 2 identisch sein):

Gründliche Kenntnis einer Amtssprache der Europäischen Union (nach Wahl).

IV.   ZULASSUNGSTESTS

1.

Einladung zu den Tests

Sie werden zu den Tests eingeladen, wenn Sie laut Ihren Angaben bei der elektronischen Anmeldung die allgemeinen und die besonderen Zulassungsbedingungen nach Abschnitt III erfüllen.

2.

Art der Tests und Bewertung

Multiple-Choice-Fragen zur Beurteilung Ihrer Fähigkeiten und allgemeinen Kompetenzen in den Bereichen:

Test a

sprachlogisches Denken

Test in Ihrer Hauptsprache (Sprache 1)

Bewertung: 0 bis 20 Punkte

erforderliche Mindestpunktzahl: 10 Punkte

Test b

Zahlenverständnis

Test in Ihrer Hauptsprache (Sprache 1)

Bewertung: 0 bis 10 Punkte

Test c

abstraktlogisches Denken

Test in Ihrer Hauptsprache (Sprache 1)

Bewertung: 0 bis 10 Punkte

 

erforderliche Mindestpunktzahl für die Tests b und c zusammen: 8 Punkte

Test d

sprachlogisches Denken

Test in Ihrer ersten Ausgangssprache (Sprache 2)

Bewertung: 0 bis 10 Punkte

erforderliche Mindestpunktzahl: 5 Punkte

Test e

sprachlogisches Denken

Test in Ihrer zweiten Ausgangssprache (Sprache 3)

Bewertung: 0 bis 10 Punkte

erforderliche Mindestpunktzahl: 5 Punkte.

V.   ZULASSUNG ZUM AUSWAHLVERFAHREN

1.   Einladung ins Assessment-Center

Anhand der Angaben der Bewerber in ihrem Online-Bewerbungsbogen wird geprüft, ob sie den allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen genügen und für eine Zulassung zum Auswahlverfahren in Betracht kommen.

Die Zulassung erfolgt vorbehaltlich der späteren Überprüfung der Ihren Bewerbungsunterlagen beigefügten Nachweise. Ins Assessment-Center werden etwa dreimal so viele Bewerber eingeladen, wie gemäß der Bekanntmachung der Auswahlverfahren in die Reserveliste aufgenommen werden. Die Zahl der zugelassenen Bewerber wird auf der EPSO-Website (www.eu-careers.eu) veröffentlicht.

2.   Überprüfung der Angaben der Bewerber

Nachdem die Bewerber das Assessment-Center durchlaufen haben, werden ihre Angaben im Online-Bewerbungsbogen auf ihre Richtigkeit hin überprüft. EPSO prüft die Nachweise in Bezug auf die allgemeinen Zulassungsbedingungen und der Prüfungsausschuss in Bezug auf die besonderen Zulassungsbedingungen. Stellt sich dabei heraus, dass die Angaben durch die mitgelieferten Belege nicht bestätigt werden, wird der Bewerber vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Die Überprüfung erfolgt in absteigender Reihenfolge, d. h. zunächst werden die Nachweise der Bewerber überprüft, die bei den Assessment-Center-Tests die jeweils erforderliche Mindestpunktzahl erreicht und zudem am besten abgeschnitten haben (siehe Abschnitt V). Es werden so viele Bewerber überprüft, bis die maximale Zahl der Bewerber, die die in die Reserveliste aufgenommen werden können und alle Zulassungsbedingungen erfüllen, erreicht ist. Die Nachweise der übrigen Bewerber werden nicht mehr geprüft.

VI.   ASSESSMENT-CENTER

1.

Einladung ins Assessment-Center

Sie werden ins Assessment-Center eingeladen, wenn Sie bei den Zulassungstests zu denjenigen mit der höchsten Punktzahl (2) und zudem bei jedem Test die erforderliche Mindestpunktzahl erzielt haben und wenn Sie laut Ihren Angaben bei der elektronischen Anmeldung die allgemeinen und die besonderen Zulassungsbedingungen nach Abschnitt III erfüllen.

2.

Assessment-Center

Sie werden zu einem eintägigen Assessment-Center eingeladen, das in der Regel in Brüssel stattfindet. Bei dem Assessment-Center werden Ihre Kompetenzen in den nachstehenden Bereichen bewertet:

A.

Überprüfung Ihrer Kompetenzen auf dem Gebiet des Übersetzens mit Hilfe folgender Tests:

a)

Übersetzen eines Textes aus Sprache 2 in Sprache 1 (mit Wörterbuch)

b)

Übersetzen eines Textes aus Sprache 3 in Sprache 1 (mit Wörterbuch).

B.

Überprüfung Ihrer allgemeinen Kompetenzen in folgenden Bereichen:

Analyse und Problemlösung

Kommunikation

Qualitäts- und Ergebnisorientiertheit

Lernen und persönliche Weiterentwicklung

Setzen von Prioritäten und Organisation

Durchhaltevermögen

Teamfähigkeit

Führungsqualitäten.

Zum näheren Verständnis dieser Kompetenzen siehe Ziffer 1.2 des Leitfadens für allgemeine Auswahlverfahren.

Die Prüfung Ihrer allgemeinen Kompetenzen erfolgt in Ihrer ersten Ausgangssprache (Sprache 2) — Deutsch (DE), Englisch (EN) oder Französisch (FR) — anhand folgender Elemente:

a)

strukturiertes Interview

b)

Gruppenübung

c)

mündlicher Vortrag.

3.

Bewertung:

A.

Fachkompetenzen

Jede Übersetzungsprüfung wird mit 0 bis 40 Punkten bewertet.

Erforderliche Mindestpunktzahl pro Prüfung: 20 Punkte.

B.

Allgemeine Kompetenzen:

Insgesamt 0 bis 40 Punkte.

Erforderliche Mindestpunktzahl: 20 Punkte für alle acht allgemeinen Kompetenzen zusammengenommen.

VII.   RESERVELISTEN

1.

Aufnahme in die Reservelisten

Wenn Sie zu den Bewerbern gehören, die alle Zulassungsbedingungen gemäß Abschnitt V erfüllen, nimmt der Prüfungsausschuss Sie in die Reserveliste (3) auf (zur Zahl der Bewerber, die in die Reserveliste aufgenommen werden, siehe Abschnitt I Ziffer 1).

2.

Einstufung

Die Listen sind nach Auswahlverfahren, Option und Leistungsgruppe (max. 4) gegliedert; innerhalb der Leistungsgruppen sind die Namen alphabetisch geordnet.

VIII.   BEWERBUNG

1.

Elektronische Anmeldung

Sie müssen sich per Internet anmelden, indem Sie den Anweisungen zu den einzelnen Verfahrensschritten auf der EPSO-Website folgen.

Anmeldefrist: 12. August 2010, bis 12.00 Uhr Brüsseler Zeit

2.

Einreichen der Bewerbungsunterlagen

Sofern Sie zu den Bewerbern gehören, die zu den Prüfungen im Assessment-Center eingeladen sind, werden Sie zu einem späteren Zeitpunkt zur Einreichung Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen (Ausdruck des unterzeichneten elektronischen Bewerbungsbogens sowie verlangte Nachweise) aufgefordert.

Frist: Die Frist wird Ihnen ausschließlich über Ihr EPSO-Konto mitgeteilt.

Verfahren: Siehe Ziffer 2.2 des Leitfadens für allgemeine Auswahlverfahren.


(1)  Jeder Hinweis in dieser Bekanntmachung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt grundsätzlich ebenso für Frauen.

(2)  Teilen sich mehrere Bewerber mit der gleichen Punktzahl den letzten Platz, werden sie alle zum Assessment-Center eingeladen.

(3)  Teilen sich mehrere Bewerber mit dem gleichen Bewertungsergebnis den letzten Platz, werden sie alle in die Reserveliste aufgenommen.