ISSN 1725-2407 doi:10.3000/17252407.CA2010.188.ger |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 188A |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
53. Jahrgang |
Informationsnummer |
Inhalt |
Seite |
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V Bekanntmachungen |
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VERWALTUNGSVERFAHREN |
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Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO) |
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2010/C 188A/01 |
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ÜBERSICHT DER IM C A-AMTSBLATT VERÖFFENTLICHTEN AUSWAHLVERFAHREN
Anbei finden Sie eine Liste der C A-Amtsblätter, die im Jahr 2010 bisher veröffentlicht wurden.
Die Amtsblätter sind — wenn nicht anders angegeben — in allen Sprachfassungen erschienen.
5 |
(FR) |
9 |
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19 |
(FR) |
23 |
(DE/ES/PT) |
28 |
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48 |
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53 |
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56 |
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57 |
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60 |
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61 |
(DE/EN/FR) |
62 |
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64 |
|
66 |
(BG/RO) |
67 |
(ES) |
70 |
(PT) |
73 |
(FI) |
74 |
(SV) |
91 |
|
95 |
|
104 |
|
110 |
|
116 |
(ET) |
119 |
|
129 |
(EL) |
137 |
(LT/LV/MT) |
138 |
(BG/CS/LT/PL/RO/SK) |
143 |
(DE/EN/FR) |
144 |
(DE/EN/FR) |
146 |
(DA/FI/MT) |
147 |
(FI) |
149 |
(IT) |
150 |
(BG/CS/LT/PL/RO/SK) |
151 |
|
155 |
|
156 |
(PL) |
157 |
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163 |
|
164 |
|
171 |
(IT) |
178 |
(DE/EN/FR) |
184 |
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188 |
(DA/DE/EN/FR/SL) |
DE |
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V Bekanntmachungen
VERWALTUNGSVERFAHREN
Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)
13.7.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 188/1 |
BEKANNTMACHUNG ALLGEMEINER AUSWAHLVERFAHREN FÜR ÜBERSETZER (AD 5)
EPSO/AD/183/10 — DA
EPSO/AD/184/10 — DE
EPSO/AD/185/10 — EN
EPSO/AD/186/10 — FR
EPSO/AD/187/10 — SL
(2010/C 188 A/01)
Sind Sie an einer Laufbahn bei der EU interessiert?
Entspricht Ihr Profil unseren Kriterien?
Reichen Sie Ihre Bewerbung ein!
Überlassen Sie Ihren beruflichen Erfolg nicht dem Zufall!
Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt allgemeine Auswahlverfahren auf der Grundlage von Prüfungen durch zur Bildung einer Einstellungsreserve für Übersetzer (1) (AD 5).
EPSO/AD/183/10 — Übersetzer für die dänische Sprache (DA)
EPSO/AD/184/10 — Übersetzer für die deutsche Sprache (DE)
EPSO/AD/185/10 — Übersetzer für die englische Sprache (EN)
EPSO/AD/186/10 — Übersetzer für die französische Sprache (FR)
EPSO/AD/187/10 — Übersetzer für die slowenische Sprache (SL)
Diese Auswahlverfahren dienen der Bildung von Reservelisten zur Besetzung freier Planstellen in den Organen der Europäischen Union.
Bitte lesen Sie aufmerksam den im Amtsblatt C 184 A vom 8. Juli 2010 und auf der EPSO-Website veröffentlichten Leitfaden für allgemeine Auswahlverfahren, bevor Sie Ihre Bewerbung einreichen.
Der Leitfaden ist fester Bestandteil der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens; er soll Ihnen helfen, die einschlägigen Bestimmungen des Auswahlverfahrens und das Anmeldeverfahren besser zu verstehen.
INHALT
I. |
ALLGEMEINE HINWEISE |
II. |
ART DER TÄTIGKEIT |
III. |
ZULASSUNGSBEDINGUNGEN |
IV. |
ZULASSUNGSTESTS |
V. |
ZULASSUNG ZUM AUSWAHLVERFAHREN |
VI. |
ASSESSMENT-CENTER |
VII. |
RESERVELISTEN |
VIII. |
BEWERBUNG |
I. ALLGEMEINE HINWEISE
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Option 1 — Option 2 |
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EPSO/AD/183/10 (DA) |
35 |
6 |
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EPSO/AD/184/10 (DE) |
24 |
9 |
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EPSO/AD/185/10 (EN) |
21 |
20 |
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EPSO/AD/186/10 (FR) |
13 |
20 |
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EPSO/AD/187/10 (SL) |
34 |
10 |
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Bei diesen Auswahlverfahren haben Sie die Wahl zwischen zwei Optionen. Sie können sich nur zu einem Auswahlverfahren anmelden und müssen sich für eine der Optionen entscheiden. Diese Wahl ist zum Zeitpunkt der elektronischen Anmeldung zu treffen und kann nicht mehr geändert werden, nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung bestätigt und validiert haben. |
II. ART DER TÄTIGKEIT
Hochschulabsolventen, die ihre berufliche Laufbahn als Beamte der Funktionsgruppe „Administration“ — im Sprachendienst oder in anderen Bereichen — in den EU-Organen beginnen, werden in der Besoldungsgruppe AD 5 eingestellt.
Die Hauptaufgabe eines Übersetzers im Range eines Beamten der Funktionsgruppe AD besteht darin, durch die fristgerechte Ablieferung erstklassiger Übersetzungen und durch Beratung bei sprachlichen Problemen, das Organ, für das er tätig ist, bei der Erfüllung seines Auftrags zu unterstützen.
Zu den Aufgaben eines Übersetzers im Range eines Beamten der Funktionsgruppe AD gehören die Übersetzung, die Revision und terminologische Recherchen aus mindestens zwei Fremdsprachen in eine Hauptsprache. Die zu übersetzenden Texte sind oftmals sehr komplex und betreffen alle Tätigkeitsbereiche der Europäischen Union, insbesondere die Bereiche Politik, Recht, Wirtschaft, Finanzen, Wissenschaft und Technik. Diese Tätigkeit erfordert die intensive Nutzung übersetzungsspezifischer EDV- und bürotechnischer Systeme.
Das allgemeine Anforderungsprofil für Stellen in den EU-Organen kann im Leitfaden für allgemeine Auswahlverfahren unter Ziffer 1.2 nachgelesen werden.
III. ZULASSUNGSBEDINGUNGEN
müssen Sie die nachstehend aufgeführten allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen erfüllen:
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Bewerben kann sich jede Person, die
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2.1. |
Bildungsvoraussetzungen |
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Ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen, mindestens dreijährigen Hochschulstudium entspricht. |
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2.2. |
Berufserfahrung |
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Berufserfahrung wird nicht vorausgesetzt. |
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2.3. |
Sprachkenntnisse Die Amtssprachen der Europäischen Union sind: |
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BG (Bulgarisch) CS (Tschechisch) DA (Dänisch) DE (Deutsch) EL (Griechisch) EN (Englisch) ES (Spanisch) ET (Estnisch) |
FI (Finnisch) FR (Französisch) GA (Irisch) HU (Ungarisch) IT (Italienisch) LT (Litauisch) LV (Lettisch) MT (Maltesisch) |
NL (Niederländisch) PL (Polnisch) PT (Portugiesisch) RO (Rumänisch) SK (Slowakisch) SL (Slowenisch) SV (Schwedisch) |
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OPTION 1 |
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Sprache 1 |
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Sprache 2 |
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Sprache 3 |
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OPTION 2 |
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Sprache 1 |
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Sprache 2 |
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Sprache 3 |
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IV. ZULASSUNGSTESTS
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Sie werden zu den Tests eingeladen, wenn Sie laut Ihren Angaben bei der elektronischen Anmeldung die allgemeinen und die besonderen Zulassungsbedingungen nach Abschnitt III erfüllen. |
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Multiple-Choice-Fragen zur Beurteilung Ihrer Fähigkeiten und allgemeinen Kompetenzen in den Bereichen: |
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Test a |
sprachlogisches Denken Test in Ihrer Hauptsprache (Sprache 1) |
Bewertung: 0 bis 20 Punkte erforderliche Mindestpunktzahl: 10 Punkte |
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Test b |
Zahlenverständnis Test in Ihrer Hauptsprache (Sprache 1) |
Bewertung: 0 bis 10 Punkte |
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Test c |
abstraktlogisches Denken Test in Ihrer Hauptsprache (Sprache 1) |
Bewertung: 0 bis 10 Punkte |
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erforderliche Mindestpunktzahl für die Tests b und c zusammen: 8 Punkte |
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Test d |
sprachlogisches Denken Test in Ihrer ersten Ausgangssprache (Sprache 2) |
Bewertung: 0 bis 10 Punkte erforderliche Mindestpunktzahl: 5 Punkte |
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Test e |
sprachlogisches Denken Test in Ihrer zweiten Ausgangssprache (Sprache 3) |
Bewertung: 0 bis 10 Punkte erforderliche Mindestpunktzahl: 5 Punkte. |
V. ZULASSUNG ZUM AUSWAHLVERFAHREN
1. Einladung ins Assessment-Center
Anhand der Angaben der Bewerber in ihrem Online-Bewerbungsbogen wird geprüft, ob sie den allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen genügen und für eine Zulassung zum Auswahlverfahren in Betracht kommen.
Die Zulassung erfolgt vorbehaltlich der späteren Überprüfung der Ihren Bewerbungsunterlagen beigefügten Nachweise. Ins Assessment-Center werden etwa dreimal so viele Bewerber eingeladen, wie gemäß der Bekanntmachung der Auswahlverfahren in die Reserveliste aufgenommen werden. Die Zahl der zugelassenen Bewerber wird auf der EPSO-Website (www.eu-careers.eu) veröffentlicht.
2. Überprüfung der Angaben der Bewerber
Nachdem die Bewerber das Assessment-Center durchlaufen haben, werden ihre Angaben im Online-Bewerbungsbogen auf ihre Richtigkeit hin überprüft. EPSO prüft die Nachweise in Bezug auf die allgemeinen Zulassungsbedingungen und der Prüfungsausschuss in Bezug auf die besonderen Zulassungsbedingungen. Stellt sich dabei heraus, dass die Angaben durch die mitgelieferten Belege nicht bestätigt werden, wird der Bewerber vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Die Überprüfung erfolgt in absteigender Reihenfolge, d. h. zunächst werden die Nachweise der Bewerber überprüft, die bei den Assessment-Center-Tests die jeweils erforderliche Mindestpunktzahl erreicht und zudem am besten abgeschnitten haben (siehe Abschnitt V). Es werden so viele Bewerber überprüft, bis die maximale Zahl der Bewerber, die die in die Reserveliste aufgenommen werden können und alle Zulassungsbedingungen erfüllen, erreicht ist. Die Nachweise der übrigen Bewerber werden nicht mehr geprüft.
VI. ASSESSMENT-CENTER
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Sie werden ins Assessment-Center eingeladen, wenn Sie bei den Zulassungstests zu denjenigen mit der höchsten Punktzahl (2) und zudem bei jedem Test die erforderliche Mindestpunktzahl erzielt haben und wenn Sie laut Ihren Angaben bei der elektronischen Anmeldung die allgemeinen und die besonderen Zulassungsbedingungen nach Abschnitt III erfüllen. |
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Sie werden zu einem eintägigen Assessment-Center eingeladen, das in der Regel in Brüssel stattfindet. Bei dem Assessment-Center werden Ihre Kompetenzen in den nachstehenden Bereichen bewertet:
Zum näheren Verständnis dieser Kompetenzen siehe Ziffer 1.2 des Leitfadens für allgemeine Auswahlverfahren. Die Prüfung Ihrer allgemeinen Kompetenzen erfolgt in Ihrer ersten Ausgangssprache (Sprache 2) — Deutsch (DE), Englisch (EN) oder Französisch (FR) — anhand folgender Elemente:
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VII. RESERVELISTEN
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Wenn Sie zu den Bewerbern gehören, die alle Zulassungsbedingungen gemäß Abschnitt V erfüllen, nimmt der Prüfungsausschuss Sie in die Reserveliste (3) auf (zur Zahl der Bewerber, die in die Reserveliste aufgenommen werden, siehe Abschnitt I Ziffer 1). |
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Die Listen sind nach Auswahlverfahren, Option und Leistungsgruppe (max. 4) gegliedert; innerhalb der Leistungsgruppen sind die Namen alphabetisch geordnet. |
VIII. BEWERBUNG
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Sie müssen sich per Internet anmelden, indem Sie den Anweisungen zu den einzelnen Verfahrensschritten auf der EPSO-Website folgen. Anmeldefrist: 12. August 2010, bis 12.00 Uhr Brüsseler Zeit |
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Sofern Sie zu den Bewerbern gehören, die zu den Prüfungen im Assessment-Center eingeladen sind, werden Sie zu einem späteren Zeitpunkt zur Einreichung Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen (Ausdruck des unterzeichneten elektronischen Bewerbungsbogens sowie verlangte Nachweise) aufgefordert. Frist: Die Frist wird Ihnen ausschließlich über Ihr EPSO-Konto mitgeteilt. Verfahren: Siehe Ziffer 2.2 des Leitfadens für allgemeine Auswahlverfahren. |
(1) Jeder Hinweis in dieser Bekanntmachung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt grundsätzlich ebenso für Frauen.
(2) Teilen sich mehrere Bewerber mit der gleichen Punktzahl den letzten Platz, werden sie alle zum Assessment-Center eingeladen.
(3) Teilen sich mehrere Bewerber mit dem gleichen Bewertungsergebnis den letzten Platz, werden sie alle in die Reserveliste aufgenommen.