ISSN 1725-2407

doi:10.3000/17252407.C_2010.175.ger

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 175

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

53. Jahrgang
1. Juli 2010


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

I   Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen

 

STELLUNGNAHMEN

 

Ausschuss der Regionen

 

83. Plenartagung am 9./10. Februar 2010

2010/C 175/01

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Konzertierte und nachhaltige Maßnahmen zur Bewältigung der Probleme der europäischen Automobilindustrie und zur Förderung ihrer Verankerung in den Regionen

1

2010/C 175/02

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Sechster Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt

4

2010/C 175/03

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung: Die Rolle des fairen Handels und handelsbezogener nichtstaatlicher Nachhaltigkeitssicherungskonzepte

10

2010/C 175/04

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Qualität von Agrarerzeugnissen

15

2010/C 175/05

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Beihilfen für Landwirte in Gebieten mit naturbedingten Nachteilen

19

2010/C 175/06

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Überarbeitete europäische Strategie — Investitionen in die Jugend

22

2010/C 175/07

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Abbau des Analphabetismus — Eine ehrgeizige europäische Strategie gegen die Ausgrenzung und für die persönliche Entfaltung entwickeln

26

2010/C 175/08

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Grünbuch — Die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern

31

2010/C 175/09

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Internet der Dinge und der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors

35

 

III   Vorbereitende Rechtsakte

 

Ausschuss der Regionen

 

83. Plenartagung am 9./10. Februar 2010

2010/C 175/10

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit (2011)

40

DE

 


I Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen

STELLUNGNAHMEN

Ausschuss der Regionen

83. Plenartagung am 9./10. Februar 2010

1.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 175/1


83. PLENARTAGUNG AM 9./10. FEBRUAR 2010

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Konzertierte und nachhaltige Maßnahmen zur Bewältigung der Probleme der europäischen Automobilindustrie und zur Förderung ihrer Verankerung in den Regionen“

(2010/C 175/01)

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.   weist darauf hin, dass die Automobilindustrie eine Branche von strategischer Bedeutung für die Europäische Union ist, da sie direkt und indirekt rund 12 Mio. Menschen Arbeit gibt. Mit den Fahrzeugherstellern und zahlreichen Ausrüstern ist die Automobilindustrie in der gesamten EU präsent;

2.   stellt fest, dass die Automobilindustrie in einer schweren Krise steckt, die sich in den kommenden Monaten noch zu verschärfen droht und Auswirkungen auf die gesamte europäische Wirtschaft haben wird;

3.   ist der Ansicht, dass das aktuelle Zusammentreffen politischer und wirtschaftlicher Ereignisse die Europäische Union veranlassen sollte, neu über die Unterstützung von Wirtschaftszweigen nachzudenken, die für die Beschäftigung und ein nachhaltiges Wachstum von zentraler Bedeutung sind;

4.   fordert einen „New Deal“ für die europäische Automobilindustrie in ihrer Gesamtheit;

5.   hält es zum gegenwärtigen Zeitpunkt für entscheidend, dass die Autokonzerne und die betroffenen öffentlichen Verwaltungen die nötigen Schritte zu einem konzertierten Vorgehen unternehmen;

Große Herausforderungen

6.   ist der Ansicht, dass mit dem Auslaufen der Sonderhilfen des Europäischen Konjunkturprogramms und nationaler Konjunkturprogramme die erheblichen Überkapazitäten der europäischen Automobilindustrie zutage treten werden. Die Industrie wird folglich ihre Produktionskapazität vermindern müssen. Dies gefährdet zahlreiche Fertigungsstätten und eine Vielzahl kleiner und mittelständischer Betriebe in ganz Europa;

7.   hebt hervor, dass die Unternehmen und die Beschäftigten der Automobilbranche einen zunehmenden Bedarf an Ausbildung, interner und externer Umstellung und sozialer Innovation haben;

8.   weist auf die Entwicklung der Nachfrage vonseiten der Verbraucher hin, die sauberere und zuverlässigere Fahrzeuge zu erschwinglichen Preisen wollen;

9.   betont, dass die Automobilindustrie vor neuen technischen Herausforderungen steht. Neue nachhaltige Mobilitätslösungen müssen entwickelt werden;

Für einen flexibleren Einsatz bestehender europäischer Instrumente

10.   bedauert, dass nicht alle vorhandenen europäischen Instrumente für eine rasche Reaktion auf die Situation, in der sich die Wirtschaftsakteure befinden, geeignet sind;

11.   bedauert insbesondere das langwierige, indirekte Verfahren für den Bezug von Mitteln aus dem Europäischen Fond für die Anpassung an die Globalisierung;

12.   beklagt die Schwierigkeiten, die einige regionale Gebietskörperschaften damit haben, eine Änderung ihres operationellen EFRE-Programms zur Anpassung an die Umstände der Krise zu erwirken, während die Europäische Kommission die Anpassungen ursprünglich selbst angeregt hatte;

13.   ersucht das Europäische Parlament, sich mit diesen Fragen zu befassen;

Für die Schaffung eines Gremiums der strategischen Konzertierung

14.   betont, dass die Zukunft vieler europäischer Regionen wesentlich von Entscheidungen abhängt, die die Automobilhersteller treffen;

15.   empfiehlt eine Intensivierung des im Vorfeld zu führenden Dialogs zwischen der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten, den betroffenen Gebietskörperschaften, den Automobilherstellern und den Gewerkschaften (1). Ein solcher Dialog würde es erlauben, frühzeitig die umfangreichen Umstrukturierungen zu erkennen, die unausweichlich sind, und die zur Bewältigung des Wandels notwendigen Maßnahmen zu ergreifen;

16.   spricht sich im Übrigen dafür aus, dass die Hochrangige Gruppe „Cars 21“ bestehen bleibt und gleich ab Jahresbeginn 2010 darangehen kann, langfristige konzertierte Antworten auf die Probleme, vor denen die Automobilindustrie steht, zu erarbeiten. Die betroffenen Gebietskörperschaften müssen darin vertreten sein, damit alle Beteiligten zu Wort kommen können;

17.   empfiehlt, dass eine europäische Beobachtungsstelle eingerichtet wird, die die Entwicklung in der Automobilindustrie verfolgt und die Cars-21-Gruppe, die Akteure der Branche und die betroffenen Behörden in ihrer Arbeit unterstützt;

Für einen „New Deal“ in der Automobilindustrie

18.   ruft die Europäische Kommission auf, eine auf die bestehenden Initiativen abgestimmte langfristige Industriepolitik für die Automobilbranche zu formulieren, die der regionalen Dimension Rechnung trägt und die europäischen Ziele Wettbewerbsfähigkeit, territorialer Zusammenhalt, nachhaltige Entwicklung und Bekämpfung des Klimawandels zu verwirklichen hilft;

19.   fordert die Europäische Kommission zu besonderer Aufmerksamkeit für den Erhalt der mit Hilfe der EU-Strukturfonds aufgebauten industriellen Kapazität auf;

20.   ermuntert die Europäische Kommission, sich in ihren Beratungen über diese Politik auf die in der Hochrangige Gruppe „Cars 21“ vertretenen Beteiligten zu stützen;

21.   empfiehlt, eine integrierte Industriepolitik zu schaffen, die insbesondere folgende Aspekte umfasst:

Zugang der Ausrüster zu Finanzierung

22.   empfiehlt der Europäischen Kommission, den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen des Binnenmarktes umfangreichere Möglichkeiten zur Unterstützung krisengeschüttelter Unternehmen zu geben;

23.   hebt hervor, dass kleine und mittelständische Ausrüster ernste Schwierigkeiten im Kreditzugang haben, auch wenn sie auf lange Sicht wirtschaftlich überlebens- und wettbewerbsfähig sind;

24.   empfiehlt der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten, die Einrichtung eines Finanzierungssystems für diese Betriebe zu erleichtern (2);

Eine ehrgeizige Forschungs- und Innovationspolitik

25.   fordert die Europäische Kommission auf, in Absprache mit den betroffenen Beteiligten und auf der Grundlage fundierter wissenschaftlicher Untersuchungen eine begrenzte Zahl von Technikoptionen auszuwählen, die vorrangig unterstützt werden sollen, um die Entwicklung von Fahrzeugen mit geringem Kohlendioxidausstoß zu fördern;

26.   empfiehlt, der Initiative „Grünes Auto“ und dem Themenbereich „Verkehr“ des Siebten Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung zusätzliche Finanzmittel zu widmen;

27.   betont das Erfordernis energischer Informations-, Sensibilisierungs- und Werbemaßnahmen bei den Verbrauchern für Technologien für eine umweltfreundliche Mobilität;

28.   empfiehlt, zügig die Infrastrukturen und Standards zu schaffen, die für die Entwicklung und Markteinführung neuer Technologien (Beispiel Elektroauto) nötig sind (3);

29.   ersucht die Europäische Kommission, Schritte zur Erkundung von Möglichkeiten zu ergreifen, wie die Innovation in der Automobilbranche durch die öffentliche Auftragsvergabe vor der Vermarktung unterstützt werden kann;

Ein geeignetes Ausbildungsangebot

30.   hebt hervor, dass die Entwicklung, die Produktion und die Wartung von Fahrzeugen immer ausgeklügeltere Technologien erfordert, wodurch neue Erfordernisse im Bereich der Ausbildung entstehen;

31.   empfiehlt der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten, möglichst umgehend die Entwicklung von Erstausbildungs- und Fortbildungskursen in diesen neuen Technologien und den Zugang dazu zu erleichtern;

32.   empfiehlt der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten, Maßnahmen der externen Umschulung, also in neue Sparten, zu erleichtern;

Ein stimulierendes Regelungsumfeld

33.   betont, dass die EU-Rechtsvorschriften zur Beschleunigung des technischen Wandels hin zu saubereren Fahrzeugen beitragen können;

34.   ruft die Europäische Kommission auf, ihre Bemühungen zur Verbesserung der Umweltfreundlichkeit von Kraftfahrzeugen fortzusetzen, ohne das Anpassungsvermögen der Unternehmen zu überfordern;

35.   empfiehlt, jede Neuregelung durch eine Finanzierung zugunsten von FuE zu flankieren, die es den Unternehmen, insbesondere den kleinen und mittelständischen Betrieben, ermöglicht, die entsprechenden technologischen Herausforderungen zu meistern.

Brüssel, den 10. Februar 2010

Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

Mercedes BRESSO


(1)  Die informelle Sitzung vom 13. März 2009, in der die Europäische Kommission Minister der betroffenen Staaten und Vertreter von General Motors an einen Tisch brachte, muss eine systematische Fortführung mit den anderen in Europa bestehenden Herstellern finden.

(2)  Beispielsweise nach dem Vorbild der in den USA gebräuchlichen „umgekehrten Absatzfinanzierung“ (reverse factoring), für die sich der Europäische Verband der Kraftfahrzeugteile- und -zubehörindustrie (CLEPA) ausspricht.

(3)  Die deutsch-französische Arbeitsgruppe zur Industriepolitik ist ein gutes Beispiel für eine Vorgehensweise, durch die die Aufstellung der nötigen Normen und Standards beschleunigt wird. Sie hat die Aufgabe, Möglichkeiten der Zusammenarbeit und neue deutsch-französische Initiativen im Bereich der Elektromobilität zu sondieren.


1.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 175/4


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Sechster Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt“

(2010/C 175/02)

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Einführung

1.   begrüßt den Sechsten Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt mit den Schwerpunkten Kreativität und Innovation, die dem Ziel dienen, die Union schneller und effektiver aus der Wirtschaftskrise herauszuführen. Der Bericht zeigt, welche Faktoren in den einzelnen Regionen der EU der Kreativität und Innovation förderlich sein können. Der AdR begrüßt auch die Zusammenfassung der Debatte über den territorialen Zusammenhalt nach der Veröffentlichung des Grünbuchs im vergangenen Jahr;

2.   stellt fest, dass sich die Welt in einer größeren Finanz- und Wirtschaftskrise befindet. Die Behörden und die Finanzinstitute versuchen, diese Probleme zu bewältigen. Sowohl große als auch kleine Unternehmen befinden sich in finanziellen Schwierigkeiten. Bürgerinnen und Bürger in ganz Europa sehen ihr Zuhause und ihre Arbeit bedroht, andere wiederum sehen ihre Beschäftigungschancen schwinden. Die kurz- und mittelfristigen wirtschaftlichen und sozialen Aussichten sind nicht günstig: Arbeitslosigkeit, Schließung von Unternehmen sowie Rückgang der staatlichen und kommunalen Haushaltseinnahmen und Einengung des Handlungsspielraums der öffentlichen Hand;

3.   anerkennt, dass der Klimawandel eine ernste Gefahr für das Leben zahlreicher Menschen und Arten auf der ganzen Welt ist, und dass bereits jetzt auf allen Ebenen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Temperaturanstieg der Erde so gering wie möglich zu halten. Der Klimawandel birgt zugleich auch die große Chance, die Dinge zum Wohle der Umwelt, der Gesellschaft und der Wirtschaft anders anzugehen;

4.   nimmt zur Kenntnis, dass wir uns jetzt in einer ganz anderen Lage befinden als zu dem Zeitpunkt, an dem die Parameter für das Programm 2007-2013 festgelegt worden sind. Gleichwohl haben wir noch über die Hälfte der Laufzeit des gegenwärtigen Programms vor uns, bevor im Jahr 2014 neue Programme greifen. Der AdR sieht zwar ein, dass in der Kohäsionspolitik langfristige Ziele gesteckt und verfolgt werden müssen, aber er ist auch der Auffassung, dass es sinnvoll sein könnte, jetzt kleinere Änderungen vorzunehmen, um die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise auf die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften abzufedern und die wirtschaftliche Erholung zu fördern. Er ist der Auffassung, dass dies im Rahmen der gegenwärtigen strategischen Ziele dieser Politik erfolgen kann;

5.   geht davon aus, dass es keine umfassende Halbzeitbewertung des laufenden Programms geben wird. Deshalb muss die Chance ergriffen werden, die sich mit dem sechsten Zwischenbericht bietet, um die bislang festgestellten bewährten Verfahren zur Geltung zu bringen. Es ist dies die Gelegenheit zu untersuchen, wie die Europäischen Strukturfonds auf lokaler und regionaler Ebene funktionieren und wie sie besser eingesetzt werden können. Angesichts der zunehmenden Sorge bezüglich der Zukunft der EU-Kohäsionspolitik überhaupt müssen die Ergebnisse für eine überzeugende Botschaft im Fünten Kohäsionsbericht verwendet werden, der für Herbst 2010 vorgesehen ist und die Grundlage für die Debatte über den nächsten Programmplanungszeitraum darstellt. Künftig wird sich der Kohäsionsbericht gemäß Artikel 175 des neuen Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt erstrecken;

6.   stellt fest, dass sich die territoriale Kohäsionspolitik, die im neuen Vertrag als ein neues EU-Ziel aufgestellt wird, mit der Lissabon-Strategie verknüpft werden muss. Die Überprüfung der Agenda in 2010 bietet der EU eine weitere Gelegenheit, bislang erzielte Erfolge zu bewerten und festzustellen, in welchen Bereichen größere Flexibilität erforderlich ist, damit die Mitgliedstaaten und insbesondere die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften erfolgreich Programme umsetzen können, die wirkliche und direkte Auswirkungen auf das Wohlergehen und die Chancen der Bürger haben. Dabei besteht auch die Gelegenheit, die Problematik des Klimawandels besser in die künftige Ausrichtung der EU einzubetten, insbesondere durch eine Überprüfung des Zweckbindungsmechanismus der Strukturfonds anhand der neuen Ziele der neuen Lissabon-Strategie;

7.   bedauert nachdrücklich, dass der Sechste Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt keine Untersuchung der aktuellen wirtschaftlichen und umweltspezifischen Bedingungen enthält. Es wird versäumt, die gegenwärtige Lage in den Kontext der schlimmsten wirtschaftlichen Krise seit der Großen Depression einzuordnen und wichtige Entscheidungen zu ergreifen, um die Auswirkungen des Klimawandels einzudämmen. Besonders schwerwiegend ist, dass die Folgen für unsere Regionen und Städte und ihre Einwohner nicht untersucht werden;

8.   ist der Auffassung, dass die Auswirkungen der EU-Innovationspolitik auf die Regionen besser untersucht werden müssen, um so die besten europäischen Maßnahmen für Investitionen in Innovationen auf lokaler und regionaler Ebene ausfindig zu machen und zu fördern. Die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen - Motor eines nachhaltigen Wachstums - kann nur durch wohlüberlegte öffentliche Investitionen in Innovationen im verarbeitenden Gewerbe, aber auch - und vor allem - im Dienstleistungssektor gewährleistet werden;

9.   hat die vorliegende Stellungnahme erarbeitet, um die Probleme nicht mit dem Blick auf internationale Lösungen zu betrachten, sondern um sie aus der Perspektive der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und der in ihnen lebenden Bürgerinnen und Bürger zu bewältigen;

Die gegenwärtige Lage kommunaler und regionaler Wirtschaftssysteme

10.   ist der Auffassung, dass die ortsansässigen, in einer Stadt oder Region organisch wachsenden Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Stärke und Stabilität einer Region leisten. Solche Unternehmen - seien es mittelständige Unternehmen (KMU), Unternehmen der Sozialwirtschaft oder Initiativen lokaler Gemeinschaften - können als Katalysator bei der Revitalisierung eines Gebiets fungieren. Dennoch muss Einfluss auf die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Bedingungen genommen werden, z.B. durch bessere Qualifizierung, die Durchführung unterschiedlicher Förderungsprogramme, die Bekämpfung der Gründe für Benachteiligungen und Investitionen in öffentliche Infrastrukturen, damit die Unternehmen gedeihen können;

11.   ist sich auch der Bedeutung der Investitionen von außen bewusst. Die Regionen und Kommunen bemühen sich, Investitionen von Unternehmen sowie qualifizierte Arbeitnehmer anzuwerben, und sie tragen auch dazu bei, die Kräfte zu halten, die bereits in der Region leben oder hier studiert haben. Das bedeutet, die wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen der Region zu analysieren, und zu definieren, wie diese bewältigt werden können, um anschließend das Alleinstellungsmerkmal der Region und sämtliche komparative Vorteile nutzen zu können, die sie in puncto Beschäftigungsangebot, Unterkunft, Bildung und Lebensqualität zu bieten hat;

12.   stellt fest, dass aus der Analyse im sechsten Zwischenbericht der Europäischen Kommission über die Lage in den einzelnen Zielregionen (Konvergenz, Übergang sowie Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung) die unterschiedliche sozioökonomische Situation in den drei unterschiedlichen Arten von Regionen hervorgeht, wobei die Unterschiede insbesondere das Potenzial für Kreativität, Innovation und unternehmerische Initiative betreffen. Sowohl die derzeitige Wirtschaftskrise als auch die einzelnen Faktoren, die die Entwicklungsmöglichkeiten der Regionen beeinflussen (Demografie, Zugänglichkeit, Innovationsfähigkeit usw.) machen deutlich, dass es wichtige Daten gibt, die es bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage in den Kommunen und Regionen und bei der Gestaltung einer wirksamen Kohäsionspolitik zu berücksichtigen gilt. Dazu müssen im Hinblick auf die Einstufung der Regionen für den neuen Programmplanungszeitraum 2010-2014 ergänzend zum Pro-Kopf-BIP neue Indikatoren herangezogen werden;

Territorialer Zusammenhalt

13.   begrüßt den Teil des sechsten Zwischenberichts, der sich mit den Antworten auf das Grünbuch zum territorialen Zusammenhalt befasst, der einen maßgeblichen Beitrag der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften enthält. Gemäß dem sechsten Zwischenbericht ist es das Ziel des territorialen Zusammenhalts, ein harmonisches und nachhaltiges Wachstum aller Gebiete auf Grundlage ihrer jeweiligen Charakteristika und Ressourcen zu fördern. Dies erfordert auch eine angemessene Raumordnung durch die erforderlichen Verkehrs- und Kommunikationsverbindungen, um effiziente Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalströme zu gewährleisten. Der AdR betont des Weiteren die Botschaft, dass jede Region eine ganz spezifische Identität hat und über ein einzigartiges Angebot zur Ausschöpfung ihrer Potenziale verfügt;

14.   bedauert jedoch den Mangel an konkreten Vorschlägen zur künftigen Gestaltung und Anwendung der territorialen Kohäsionspolitik innerhalb des derzeitigen und des künftigen Programmzeitraums angesichts der breiten Unterstützung für dieses neue Ziel des territorialen Zusammenhalts und des derzeitigen wirtschaftlichen Umfelds;

15.   erinnert daran, dass territorialer Zusammenhalt mit der Anwendung des Vertrags von Lissabon an Bedeutung gewinnt, da der territoriale Zusammenhalt ein politisches Ziel der EU und eine dritte Dimension der Kohäsionspolitik geworden ist. Der AdR wiederholt deshalb die in seiner Stellungnahme zum Grünbuch zum territorialen Zusammenhalt erhobene Forderung, dass nach der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon ein Weißbuch zum territorialen Zusammenhalt veröffentlicht werden muss, um genau darzulegen, wie dieses Ziel in alle Gemeinschaftspolitiken integriert und umgesetzt wird;

16.   bekräftigt, dass die Programme im Rahmen der territorialen Zusammenarbeit auf der Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen und der Schaffung von Mehrwert durch die EU basieren und von den derzeitigen Erfahrungen und Ergebnissen ausgehen müssen. Der Mehrwert wird durch die Zusammenarbeit mit lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, mit größeren funktionell definierten Gebieten mit gemeinsamen Land- oder Seegrenzen oder thematischen Herausforderungen in zwei oder mehr Mitgliedstaaten erzielt. Im Laufe des gegenwärtigen Programmplanungszeitraums könnte mit dem Ziel der Entwicklung eines in Zukunft stärker strategisch ausgerichteten Ansatzes eine Reihe von Pilotprojekten entwickelt und unterstützt werden, bei denen sich funktionell definierte Wirtschaftsgebiete aus zwei oder mehr Mitgliedstaaten einander annähern. Der AdR freut sich darauf, gestützt auf die Erfahrungen lokaler und regionaler Gebietskörperschaften seinen Beitrag zur Überarbeitung der EVTZ-Verordnung im Jahr 2010 zu leisten;

In der Kohäsionspolitik Innovation und Kreativität verbinden

17.   ist der Auffassung, dass es das Ziel jedweder Überprüfung der Kohäsionspolitik sein muss, von den Erfolgen zu lernen, anstatt Misserfolge zu wiederholen. Deshalb muss Kohäsionspolitik kreativ und innovativ sein und das Wissen und die Erfahrungen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nutzen und damit unser derzeitiges und künftiges Wissen bereichern;

18.   ist sich der Tatsache bewusst, dass Innovation und Kreativität nicht ausschließlich Sache führender Unternehmen oder von Hochschuleinrichtungen ist. Lokale und regionale Gebietskörperschaften müssen ebenfalls kreativ und innovativ sein und Kreativität und Innovation ermöglichen. Strukturfonds sind Instrumente, die ihnen hierbei behilflich sein können. Gleichwohl ist größere Flexibilität erforderlich, damit diese Mittel rasch zugewiesen und verwendet werden können. Dabei ist nicht nur auf stärkeres Wachstum oder höhere Qualifizierungsniveaus abzuzielen, vielmehr muss die unternehmerische Initiative in einer breiten Palette von Bereichen gefördert werden. Dadurch können Bürger vor Ort, die die Möglichkeit für die Aufnahme einer neuen Geschäftstätigkeit sehen, Zugang zu der erforderlichen Beratung und Anleitung für die nächsten Schritte erhalten;

19.   anerkennt zwar die Fortschritte bezüglich des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT), sieht darin aber ein vorwiegend für führende Unternehmen und Forschungseinrichtungen gedachtes Instrument. Da Innovation und Kreativität überall in der EU auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen sowie durch die Unionsbürger gefördert werden muss, schlägt der AdR der Europäischen Kommission vor, die Bildung eines „virtuellen Kreativitätsnetzes“ zu prüfen und ist bereit, sich an der inhaltlichen Ausgestaltung zu beteiligen. Dieses könnte - wie zahlreiche andere Netzwerke der EU für offenes Lernen - allen zugänglich sein und Unterstützung, Rat und Zugang sowohl zu Risikokapital als auch technischen Dienstleistungen bieten. Alle relevanten lokalen und regionalen Gebietskörperschaften haben neben den zentralen öffentlichen Einrichtungen, dem Privatsektor und sämtlichen Bürgerinnen und Bürgern mit Ideen, Erfahrungen und Vorstellungskraft so eine echte Chance, ihre Ideen in einem größeren Umfeld zu vernetzen;

20.   anerkennt, dass Innovatoren und Erfinder ähnliche Personen und Gruppen brauchen, um gedeihen und sich gegenseitig ermutigen zu können. Ein virtuelles Kreativitätsnetzwerk könnte diesbezüglich förderlich sein und „Innovations-Champions“ hervorbringen sowie diesen Beratung und Sachkenntnisse vermitteln. Ein virtuelles Netz hat den Vorteil, dass es Menschen auf Inseln, in Regionen in äußerster Randlage, in ländlichen, Berg- oder gering bevölkerten Gebieten fernab von Hochschulen den Zugang zu fachkundigem Rat, Bildung und Wissen ermöglicht. Sie könnten so auch in den Genuss unternehmerischer Unterstützung und Finanzberatung kommen und sich im Rahmen einer wenn nicht realen, so doch virtuellen Gemeinschaft entwickeln;

21.   ist der Auffassung, dass Kreativität und Innovation auch im laufenden Programm benötigt werden, um die Herausforderungen in puncto Nachhaltigkeit und Klimawandel am besten bewältigen zu können. Das Engagement für Energieeffizienz auf lokaler und regionaler Ebene kann nicht nur zur Reduzierung der Emissionen beitragen, sondern auch zur Schaffung neuer „grüner“ Arbeitsplätze und Unternehmen - und damit zur Gewährleistung sicherer und langfristiger Beschäftigung sowie zur Förderung der Qualifikationen, die durch die EU-Kohäsionspolitik unterstützt werden sollte. Einige Regionen haben in ihren Programmen bereits CO2-Reduktionsziele festgelegt, was als allgemeine Regel für die Restlaufzeit des gegenwärtigen Programms gelten sollte;

22.   vertritt die Meinung, dass eine Partnerschaft unter Gleichen im öffentlichen oder privaten Sektor erforderlich ist. Es bedarf eines eingliedernden, nicht ausschließenden Ansatzes, der die regionale und lokale Innovation und Partizipation fördert. Der Stellenwert der Partnerschaft, sei sie privat/öffentlich oder öffentlich/öffentlich - sowohl auf derselben Regierungs- und Verwaltungsebene als auch zwischen den einzelnen Ebenen -, kann nicht hoch genug veranschlagt werden. Lokale und regionale Gebietskörperschaften und ihre Partner können Innovationsdefizite überbrücken, wenn sie dabei unterstützt werden;

23.   erklärt, dass zum jetzigen Zeitpunkt Innovation und Kreativität gefragt sind, und dass den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die Möglichkeit gegeben werden muss, ihren Sachverstand und ihr Wissen zu zeigen. Kultur und Tourismus z.B. sind aufgrund ihres Wesens auf lokaler und regionaler Ebene verankert und verfügen über Beschäftigungs- und Investitionspotenzial. Viele europäische Städte und Regionen haben als europäische Kulturhauptstädte oder als eigenständige kulturelle Zentren die Effizienz dieser Politikbereiche unter Beweis gestellt, indem ein attraktives und klar erkennbares Image konzipiert und Beschäftigungsmöglichkeiten entwickelt wurden, die auch neue Investitionen anziehen können;

Vereinfachung der Verwaltung für mehr Wirksamkeit und bessere Kontrolle

24.   begrüßt die bislang ergriffenen Maßnahmen zur Vereinfachung und fordert weitere Diskussionen mit den Interessenvertretern, um festzustellen, wo in diesem Programmplanungszeitraum noch andere Anpassungen vorgenommen werden können. Der AdR ist der Auffassung, dass exzessive Finanzverwaltung und -kontrolle die Kohäsionspolitik lähmen und kontraproduktiv sein können, da sich Projektsponsoren aufgrund der strengen Anforderungen und Kontrollen im Finanzbereich von dieser Politik zurückziehen könnten. Obschon der AdR die Bedeutung einer stringenten Finanzkontrolle bei öffentlichen Mitteln anerkennt, sollte diese die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nicht dazu verleiten, Risiken zu scheuen und innovative und kreative Programme aus Angst vor Misserfolgen oder Rückforderungen zu vermeiden. Überdies gilt es die Verwaltung zu vereinfachen, wobei Umdeutungen der Bestimmungen zu vermeiden sind und durch klare und genaue Formulierung der Artikel ein solider und präziser Rechtsrahmen für jeden Programmplanungszeitraum geschaffen werden sollte;

25.   ist der Meinung, dass gemäß der n+2-Regel nicht verwendete Mittel nicht an die Kommission zurückgegeben und von dieser an die Mitgliedstaaten zurückerstattet, sondern vielmehr für regional verankerte Risikokapital- oder Startkapitalfonds oder den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung der Kommission verwendet werden könnten. Eine weitere Empfehlung ist die Schaffung eines europäischen Fonds für die Anpassung an den Klimawandel, um lokale Projekte finanziell zu unterstützen, die auf eine Anpassung der verschiedenen Wirtschaftszweige an die derzeitigen und künftigen ökologischen Zwänge ausgerichtet sind. Diese Anpassungsmaßnahmen könnten Umschulungsprojekte für Arbeitnehmer, etwa zur Neuausrichtung auf ökologisch kompatible Berufe, oder auch Restrukturierungsprojekte für Unternehmen sein, die vom ökologischen Standpunkt aus betrachtet nicht mehr lebensfähig sind. Durch die über die EIB bereitgestellten Mittel für den Risikokapitalfonds könnten KMU, Unternehmen der Sozialwirtschaft und Initiativen lokaler Gemeinschaften Zugang sowohl zu kurzfristigen Finanzierungen als auch zu den für ihr Wachstum erforderlichen Finanzmitteln erhalten, die in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage nicht einfach zu beschaffen sind. In jedem Fall ist es ratsam, angesichts der Ziele der Kohäsionspolitik und der Auswirkungen der Konjunkturschwankungen auf die öffentlichen Finanzen und die privaten Investitionen die n+2-Regel flexibler zu gestalten;

26.   bekräftigt auch, dass eine weitere Vereinfachung möglich ist, wenn die Kommission die Auditverfahren der Mitgliedstaaten dahingehend untersucht, ob „Vertrauenspakte“ zur Vermeidung von Doppelungen bei Auditverfahren abgeschlossen werden können. Dabei sollte es nicht um die Verstärkung der Kontrollen gehen, sondern in erster Linie um das Vermeiden von Fehlern und die Bewertung der Ergebnisse. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sollte bei den Bestimmungen für Kleinprojekte Anwendung finden, um die Belastungen zu senken;

Mehr und bessere Kenntnisse - ein Ausblick in die Zukunft

27.   nimmt die Pilotprojekte der Kommission zur Kenntnis, mit denen sie ab 2011 neben dem BIP weitere Indikatoren einführen möchte. Der AdR hat sich bereits in mehreren Stellungnahmen für die Entwicklung neuer Indikatoren ausgesprochen, anhand derer die territorialen Ungleichheiten in der Politik im Allgemeinen und in der Kohäsionspolitik im Besonderen besser berücksichtigt werden können;

28.   unterstützt den Erfahrungsaustausch zwischen den Regionen in der EU und die Entwicklung von Unternehmensclustern für Innovationen und Öko-Innovationen, die einen bedeutenden Beitrag dazu leisten können, einer allzu starken Konzentration dieser Aktivitäten in bestimmten Gebieten entgegenzuwirken und die Unterschiede zwischen den Regionen abzumildern;

29.   anerkennt, dass Informationen unzureichend verbreitet und erfolgreiche Verfahren unzureichend verwertet werden. Deshalb hat der AdR mit Erfolg die Initiative „Europäische Unternehmerregion“ auf den Weg gebracht, die auf den Austausch bewährter Verfahren und die Auszeichnung der besten Strategie für die Wirtschaftsentwicklung einer Unternehmerregion in der EU abzielt. Der AdR begrüßt auch Initiativen wie InfoRegio und RegioStars-Preis. Gleichwohl würde eine benutzerfreundlichere Datenbank bezüglich der Projekte, die über den Rahmen der Fonds für Regionalpolitik hinausgehen sollten, das Lernen aus diesen Beispielen ermöglichen. Eine interaktive Datenbank nach dem Modell einiger kommerzieller Websites oder sozialer Netzwerke käme allen zugute;

30.   ist der Auffassung, dass das Fehlen von Daten über die finanzielle Situation und ihre Folgen für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zum jetzigen Zeitpunkt - die verfügbaren Daten sind zwei Jahre alt oder noch älter - die Umsetzung der Programme beeinträchtigen, die Flexibilität bei Anpassungen verringern und erforderliche Änderung auf interne Bestimmungen begrenzen wird;

31.   vertritt die Ansicht, dass die Vergabe von Mitteln aus den Strukturfonds allein auf der Grundlage des BIP den wirtschaftlichen Realitäten in den Regionen nicht gerecht wird und dass dadurch die Zunahme sozialer Brennpunkte in Mitgliedstaaten mit hohem BIP ignoriert wird;

32.   vertritt den Standpunkt, dass nach weiteren Vereinfachungen bei der Kombination von EFRE, ESF und Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums gesucht werden sollte. Bei diesen Überlegungen könnte das Konzept einer zentralen Anlaufstelle der Ausgangspunkt sein. Die Regionen könnten dadurch die finanziellen Möglichkeiten besser ausschöpfen und bedarfsgerechte Dienstleistungen planen, d.h. durch Kombination von EFRE und ESF zur Verbesserung der Qualifikationen und zur Beschäftigung potenzieller Arbeitnehmer;

33.   ist der Auffassung, dass die künftige Kohäsionspolitik einen flexibleren Ansatz verwenden muss, der es den Städten und Regionen ermöglicht, Programme auf der Grundlage ihrer Bedürfnisse zu konzipieren, anstatt zu versuchen, die Bedürfnisse von oben auferlegten Vorgaben anzupassen. Das bedeutet, dass die Programme auf regionalen Strategien aufbauen sollten, die aus umfangreichen Konsultationen aller Beteiligten hervorgegangen sind;

34.   betont, dass die Entwicklung von Strategien auf Makroebene - wie z.B. die EU-Strategie für den Ostseeraum - dazu beitragen muss, die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Durchführung der EU-Politik in einer umfassenderen Perspektive zu stärken; schlägt überdies vor, die Entwicklung neuer Strategien in anderen geografischen Gebieten, die von den beteiligten Mitgliedstaaten und den europäischen Institutionen ausreichend unterstützt werden, fortzusetzen;

35.   schlägt vor, dass das Bestreben nach Energieeffizienz bei Gebäuden und beim Verkehr eine zentrale Rolle bei der Finanzierung durch Kohäsionsmittel spielen sollte - als notwendiger Pfeiler bei Entwicklungsmaßnahmen, die durch die EU finanziert werden können;

Empfehlungen

36.   gibt zu bedenken, dass ein Weißbuch zum territorialen Zusammenhalt ein sinnvoller Ansatz sein könnte und fragt die Europäische Kommission, was sie mit den 400 Antworten zu tun gedenkt, die zum Grünbuch zum territorialen Zusammenhalt eingegangen sind, um das Konzept und die Umsetzung des territorialen Zusammenhalts im Rahmen der künftigen Gemeinschaftspolitiken zu unterstützen;

37.   verweist erneut auf das Erfordernis einer Fortsetzung der Kohäsionspolitik nach 2013 als Instrument der Weiterentwicklung der Europäischen Union, die mehr denn je vonnöten ist, nicht zuletzt nach der schweren Finanzkrise in Europa; fordert zu diesem Zweck, dass im Fünften Kohäsionsbericht die Unterstützung einer ehrgeizigen Kohäsionspolitik mit einem dezidierten raumbezogenen Ansatz bekräftigt wird, die übereinstimmend mit Artikel 174 des Vertrags von Lissabon auf die Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts ausgerichtet sein sollte und nicht nur den rückständigen Regionen, sondern allen EU-Gebieten sowohl zum Ausgleich bestehender wirtschaftlicher und sozialer Nachteile als auch zur Nutzung territorialer Vorteile offensteht;

38.   fordert die Europäische Kommission auf, eine benutzerfreundliche Datenbank zu bewährten Verfahren in verschiedenen Bereichen der Gemeinschaftspolitik einzurichten (z.B. Innovationsförderung, Förderung von Integration, Maßnahmen im Bereich Klimawandel). Dies ist ein zentraler Bereich der technischen Unterstützung für alle von der EU unterstützten Programme, um einen echten Austausch zu ermöglichen und bewährte Verfahren zu nutzen;

39.   weist darauf hin, dass einige Regionen innovative und ökologische Initiativen unterstützen, mit denen Unternehmen aktiv gefördert werden, und erkennt zugleich an, dass einschlägige Programme sowohl in sozialer als auch ökologischer Hinsicht nachhaltig sein müssen. Darüber hinaus ist es notwendig, den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die Möglichkeit zu geben, von anderen Mitgliedstaaten bewährte Verfahrensweisen zu erlernen (1);

40.   räumt ein, dass neben dem BIP die Verwendung alternativer Indikatoren erwogen werden sollte, merkt allerdings dazu an, dass diese bisher nicht EU-weit vereinbart sind und auch nicht auf NUTS-II-Ebene vorliegen. Daher unterstützt der AdR den Vorschlag der Europäischen Kommission in ihrer Mitteilung zum Thema „Das BIP und mehr“, spätestens im Jahr 2012 einen Bericht über die Weiterentwicklung europäischer Indikationsmodelle vorzulegen;

41.   legt der Europäischen Kommission nahe, weiterhin zu untersuchen, wie die Durchführung vereinfacht und erleichtert werden kann. Dies könnte auch im Zuge interner Arbeiten geschehen und muss nicht immer eine Änderung der Vorschriften erforderlich machen. Mit einfachen Maßnahmen wie der Bereitstellung eindeutiger Auslegung und klarer Leitlinien für alle Verwaltungsbehörden ließen sich unnötige Verzögerungen und Schwierigkeiten bei der Durchführung der Programme vermeiden. In diesem Sinne wäre es ebenfalls zweckdienlich, die im Rahmen der Koordinierungsausschüsse zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten vereinbarten Leitlinien für die Durchführung zu veröffentlichen; auf jeden Fall wäre es sehr sinnvoll, wenn in den Vorschriften für die Aspekte der Verwaltung, die von ihrem Wesen und von der Logik her unveränderlich sind, über die verschiedenen Planungszeiträume hinweg die gleichen Begriffsbestimmungen und Inhalte beibehalten werden;

42.   empfiehlt, nach der n+2- und n+3-Regelung nicht ausgegebenes Geld für regional basierte Risikokapital- und Gründerfonds zu verwenden mit dem ausdrücklichen Ziel, damit Projekte zur Unterstützung von KMU hinsichtlich Innovation und Entwicklung zu finanzieren, bzw. diese Mittel für den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung der Kommission oder für einen künftigen europäischen Fonds für die Anpassung an den Klimawandel einzusetzen;

43.   empfiehlt, bei allen Programmen im Rahmen des EFRE, ESF und bei sonstigen Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums Zugang zu bewährten Verfahren im Zusammenhang mit der Reduzierung des CO2-Fußabdrucks zu gewähren, damit andere dies wiederum in ihren Programmen zur Bewältigung unserer gemeinsamen Herausforderung des Klimawandels berücksichtigen können. Bei der künftigen Programmplanung ist darauf zu achten, dass die Strukturfonds nicht nur den gegenwärtigen Lissabon-Zielen entsprechen, sondern auch dem Ziel einer europaweiten kohlenstoffarmen Wirtschaft - mit bewährten Verfahren kohlenstofffreier Programme - gerecht werden;

44.   schlägt der Europäischen Kommission vor, die Bildung eines „Virtuellen Kreativitätsnetzes“ zu prüfen und ist bereit, sich an der inhaltlichen Ausgestaltung zu beteiligen;

45.   empfiehlt, die Kohäsionspolitik neu zu gestalten, um dem Subsidiaritätsprinzip auf lokaler und regionaler Ebene und nicht lediglich nur auf Ebene der Mitgliedstaaten Geltung zu verschaffen;

46.   ruft die Kommission dazu auf, auch in ihrem nächsten Programmplanungszeitraum Verhältnismäßigkeit in Verwaltungsverfahren zu wahren, damit die Dokumentationsanforderungen in einem angemessenen Verhältnis zu den zur Verfügung gestellten Beträgen stehen, um so ein Übermaß an Bürokratie zu vermeiden.

Brüssel, den 10. Februar 2010

Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

Mercedes BRESSO


(1)  Der AdR nimmt mit Interesse folgende Projekte zur Kenntnis: http://www.train2000.org.uk/wiced/ - Ein Beispiel für Unternehmen und Innovation, das weltweit Vorbildcharakter hat: das internationale Frauenzentrum für wirtschaftliche Entwicklung (Women's International Centre for Economic Development - W.I.C.E.D). Im Rahmen dieses Projekts werden Unternehmerinnen in Liverpool unterstützt und gefördert. http://www.deaca.dk/ - Ein Beispiel aus Dänemark: Unternehmen und Umwelt. Regionale Zentren für Unternehmensentwicklung investierten 2007 rund 42 Mio. EUR zur Unterstützung von 28 Vorhaben. Hierbei reichte die Bandbreite von Fördermaßnahmen für die Entwicklung nachhaltiger Energien, von Biokraftstoffen und Biomasse bis hin zur Unterstützung praktisch orientierter Energiesparprojekte. Als Beispiel für solche Energiesparprojekte kann ein intelligentes Energiemanagement in Unternehmensentwicklungszentren in der Region Süddänemark angeführt werden, wodurch der Energieverbrauch in einer Testphase in einem dieser Zentren um 50 % verringert werden konnte. http://dev.nwdacarboncalculator.com - Ökologische Nachhaltigkeit: Mit dem „Kohlenstoffrechner“ können Programm-Koordinatoren in der Region Nordwestengland die Umweltauswirkungen ihrer Initiativen ermitteln, insbesondere die Höhe der CO2-Emissionen. http://www.goeast.gov.uk/goeast/european_funding/project_case_studies/ - Ökologische Nachhaltigkeit: Die Region Ostengland fördert die Ermittlung und Verbreitung innovativer Formen der Projektgestaltung und -ausführung. http://www.em-lyon.com/english/emlyon/who/index.aspx - Unternehmergeist: EMLYON (Frankreich) ist eine europäische Wirtschaftshochschule, die sich dem lebenslangen Lernen im Bereich des Unternehmensmanagements und des internationalen Managements verschrieben hat.


1.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 175/10


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung: Die Rolle des fairen Handels und handelsbezogener nichtstaatlicher Nachhaltigkeitssicherungskonzepte“

(2010/C 175/03)

I.   ALLGEMEINE BEMERKUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.   begrüßt ausdrücklich die Mitteilung der Kommission vom 5. Mai 2009„Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung: Die Rolle des Fairen Handels und handelsbezogener nichtstaatlicher Nachhaltigkeitssicherungskonzepte“. Die Europäische Kommission beleuchtet in dieser Mitteilung die derzeitige Lage des Fairen Handels und anderer nichtstaatlicher (d.h. privater) handelsbezogener Nachhaltigkeitssicherungskonzepte;

2.   stellt fest, dass der Markt für Fair Trade Produkte in den letzten Jahren einen raschen Aufschwung erlebt hat. Die EU-Verbraucher kaufen heute zertifizierte Erzeugnisse aus Fairem Handel im Wert von rd. 1,5 Mrd. EUR pro Jahr - 70mal mehr als im Jahr 1999, als die Kommission ihre erste Mitteilung zu dieser Thematik vorlegte;

3.   hält eine eindeutige Definition von Fair Trade für unverzichtbar, um zu vermeiden, dass gutwillige Konsumenten mit einer Vielzahl von Siegeln und Zertifizierungen, die alle behaupten, nur unter fairen, ethisch einwandfreien, alternativen Bedingungen hergestellte Produkte zu repräsentieren, konfrontiert werden. In der Mitteilung der Kommission vom 5. Mai 2009 wird auf die von der Fair-Trade-Bewegung festgelegten und im Bericht des Europäischen Parlaments zu fairem Handel und Entwicklung vom 6. Juni 2006 angeführten Kriterien für fairen Handel verwiesen. Der Begriff „Fairer Handel“ wird gemäß den Standards verwendet, die von den internationalen, ISEAL Alliance angehörenden Standardisierungs- und Konformitätsbewertungsorganisationen erstellt wurden und von den Fair Trade Organisationen angewendet werden;

4.   nimmt mit Aufmerksamkeit zur Kenntnis, dass der Bekanntheitsgrad des Fair-Trade Siegels 2008 im Vereinigten Königreich bei über 70 % (gegenüber 12 % im Jahr 2000) und 2005 in Frankreich bei 74 % (gegenüber 9 % im Jahr 2000) lag. In Deutschland hat das Siegel „Fair Trade“ bei einer Untersuchung 2009 unter 407 Marken und gemeinnützigen Organisationen Platz 1 als nachhaltige Marke eingenommen;

5.   zeigt sich erfreut, dass Ende 2007 der weltweite Absatz zertifizierter Waren aus Fairem Handel 2,3 Mrd. EUR überstieg (dies liegt aber deutlich unterhalb der Absatzzahlen für ökologisch erzeugte Lebensmittel und macht weniger als 1 % des gesamten Handels aus). Europa ist die Hochburg des Fairen Handels mit 60-70 % der weltweiten Verkäufe. Dabei sind große Unterschiede zwischen dem am schnellsten wachsenden Markt, nämlich Schweden, und den neuen Mitgliedstaaten zu verzeichnen, wo das Konzept noch relativ unbekannt ist.

II.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Merkmale des Fairen Handels

6.   betont, dass eines der hervorstechenden Merkmale des Fairen Handels und anderer Nachhaltigkeitssicherungskonzepte darin besteht, dass es sich um einen im Wesentlichen freiwilligen dynamischen Mechanismus handelt, der sich entsprechend dem Bewusstsein und der Nachfrage von Gesellschaft und Verbrauchern entwickelt;

7.   unterstreicht die Auffassung der Kommission, wonach die Festlegung von Ranking- oder Regulierungskriterien für private handelsbezogene Konzepte der Sicherung von Nachhaltigkeit nicht den Zielen nachhaltiger Entwicklung dienen würde. Vielmehr würde die Dynamik von Privatinitiativen in diesem Bereich gehemmt und könnte einer Weiterentwicklung des Fairen Handels im Wege stehen;

8.   fordert, dass Fair-Trade-Siegel unter völliger öffentlicher Transparenz sicherstellen, dass jede Stufe der Produktionskette nachvollziehbaren Kriterien genügt;

9.   stellt fest, dass nachhaltige Entwicklung durch Konzepte, die Elemente der Bereiche Umwelt, Soziales und Wirtschaft miteinander verbinden, gefördert werden kann. Für das reibungslose Funktionieren eines Marktes ist es wichtig, dass Verbraucher und Erzeuger Zugang zu zuverlässigen Informationen über die Konzepte haben. Hilfreich sind unabhängige Labels und Zertifizierungen, denen der Verbraucher vertrauen kann und die durch unabhängige Stellen überwacht werden;

Öffentliche Auftragsvergabe

10.   begrüßt ausdrücklich die EU-Vergaberichtlinen von 2004. Sie sind Grundlage zahlreicher Vergabegesetze in den Mitgliedstaaten und erlauben soziale und umweltbezogene Kriterien bei der Auftragsvergabe;

11.   stellt fest, dass öffentliche Stellen Mittel in Höhe von 16 % des BIP der Europäischen Union ausgeben und daher einen strategischen Schlüsselmarkt darstellen. Die Berücksichtigung der nachhaltigen Entwicklung und des Fairen Handels bei der öffentlichen Auftragsvergabe ermöglicht es den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, nicht nur zur mittel- und langfristigen Rentabilität und Effizienz ihrer Dienstleistungen, sondern auch zur sozialen Gerechtigkeit und nachhaltigen Entwicklung einen entscheidenden Beitrag zu leisten;

12.   unterstreicht, dass Fair-Trade-Produkte den Konsumenten und auch der öffentlichen Beschaffung geeignete Möglichkeiten bieten, mit ihrer Kaufkraft zu einer Kohärenz zwischen handelspolitischen und entwicklungspolitischen Zielen beizutragen;

13.   betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für einen bedeutenden Teil der Ausgaben für öffentliche Aufträge zuständig sind. Aufgrund dieser wichtigen Rolle sind sie in die Förderung von Maßnahmen der nachhaltigen Entwicklung und des Fairen Handels in ganz Europa einzubeziehen. Die Gebietskörperschaften müssen nicht nur die wirtschaftlichen, technischen oder rechtlichen, sondern auch die politischen Aspekte des Fairen Handels berücksichtigen;

14.   hat in der Vergangenheit festgestellt, dass bereits die geltenden Vergabevorschriften ziemlich kompliziert sind und viele Gebietskörperschaften besondere Schwierigkeiten mit ihrer ordnungsgemäßen Umsetzung haben. Er bittet deshalb die Kommission, künftig klare und detaillierte Leitlinien für das soziale Beschaffungswesen festzulegen, die von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für Fair-Trade-Produkte herangezogen werden können;

15.   hat mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass die Kommission kürzlich zur Unterstützung der Vergabebehörden bei der Durchführung einer nachhaltigeren Auftragsvergabe (in Ergänzung zu ihrem Handbuch für eine „grüne“ Vergabepraxis) eine Mitteilung über umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen angenommen hat und derzeit die Veröffentlichung eines parallelen Handbuchs für eine „soziale“ Vergabepraxis vorbereitet. Gemeinsam stellen diese beiden Veröffentlichungen eine umfassende Handreichung für eine nachhaltige (ökosoziale) Vergabe öffentlicher Aufträge dar;

16.   begrüßt die Ankündigung einer zweiten Handreichung und bittet die Kommission angesichts der raschen Entwicklungen auf diesem Gebiet eine zügige Veröffentlichung zu gewährleisten;

17.   regt an, selber als Multiplikator bei der Verbreitung eines entsprechenden Leitfadens zu agieren, indem er auf sein Kontaktnetz zurückgreift und gleichzeitig auch mit der Europäischen Kommission zusammenarbeitet, um gezielte Sensibilisierungsmaßnahmen unter lokalen und regionalen Gebietskörperschaften durchzuführen. Die Gebietskörperschaften (insbesondere solche mit vergleichbaren Anforderungen) könnten eigene Netzwerke für bewährte Methoden zum Gebrauch von Fair-Trade-Produkten einrichten;

18.   gibt zu erwägen, ob sich zur gegenseitigen Information ein neues Projekt als nützlich erweisen könnte. Die Europäische Kommission und der AdR verwirklichen derzeit eine „Kooperationsbörse für dezentrale Zusammenarbeit“, um die Entwicklung von Maßnahmen der dezentralen Zusammenarbeit zwischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der EU und ihren Partnern in den Entwicklungsländern zu erleichtern und zu koordinieren. Die Kooperationsbörse wird ein Online-Dienst sein, der dazu dient, die Unterstützungserfordernisse und –anfragen mit den entsprechenden Interessenbekundungen oder Angeboten zusammenzubringen. Die AdR-Mitglieder werden gebeten, dieses (für 2010 vorgesehene) elektronische Instrument zu nutzen, um relevante Angaben zu machen. Hierdurch wird der Informationsaustausch zwischen den in der Entwicklungszusammenarbeit tätigen europäischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften erheblich erleichtert und eine Abstimmung zwischen den Projekten der Gebietskörperschaften in der EU und in den Entwicklungsländern ermöglicht;

19.   in diesem Zusammenhang könnten dezentralisierte Kooperationsprojekte dazu beitragen, Produkte aus fairem Handel zu fördern, Wirkungsanalysen zu sammeln und Kleinerzeuger in südlichen Ländern zu unterstützen;

20.   weist neben der Förderung der Beschaffung nach Kriterien des Fairen Handels durch die öffentliche Hand auch auf die Vorteile hin, die sich aus der Förderung der privatwirtschaftlichen Auftragsvergabe nach Kriterien des Fairen Handels ergeben können. Der Ausschuss regt die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften daher dazu an, nach dem Vorbild bereits existierender Wettbewerbe, wie z.B. „Hauptstädte des Fairen Handels“ oder „Städte des Fairen Handels“, Anreize in Form von Wettbewerben für die Förderung der Vergabe privatwirtschaftlicher Aufträge nach Kriterien des Fairen Handels zu schaffen;

Unterstützung durch die Kommission

21.   begrüßt das Engagement der Kommission angesichts des potenziellen Beitrags des Fairen Handels und anderer handelsbezogener Konzepte zur Sicherung von Nachhaltigkeit und die Bereitschaft, derartige Konzepte auch in Zukunft zu unterstützen;

22.   hält eine gute Balance zwischen dem Wunsch nach Handel, Investitionen und Wirtschaftswachstum als Teil einer auf Liberalisierung und Globalisierung basierenden Agenda einerseits und der Achtung der Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung, der Notwendigkeit transparenter, fairer Handelsbedingungen und einer klaren Anerkennung der drängenden Probleme weniger entwickelter Länder in Handelsverhandlungen durch die reicheren Industrieländer andererseits für unverzichtbar. Verschiedene Fair-Trade-Organisationen sind überzeugt, dass Handel ein wirkungsvolles Instrument für die Förderung der nachhaltigen Entwicklung und die Verringerung der Armut sein kann, wenn er fair und verantwortungsvoll betrieben wird. Die Erreichung dieses Ziels erfordert jedoch einen grundlegenden Wandel in der Gestaltung der Handelspolitik. Der zurzeit vorherrschende marktbasierte Ansatz wird das bestehende Ungleichgewicht in der Verhandlungsstärke multinationaler Konzerne und kleiner Erzeuger nicht beheben können. Nur die systematische Einbeziehung der marginalisierten Kleinerzeuger in armen Ländern in die Gestaltung der Handelspolitik kann dazu beitragen, die sich aus dem gegenwärtigen Handelssystem ergebenden Ungerechtigkeiten aus der Welt zu schaffen;

23.   ist erfreut, dass die Kommission den Fairen Handel und andere nachhaltige handelsbezogene Tätigkeiten im Wesentlichen durch ihre Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit finanziell unterstützt hat. Zwischen 2007 und 2008 wurden 19,466 Mio. EUR für verschiedene Aktionen bereitgestellt. Dabei ging es im Wesentlichen um Sensibilisierungsmaßnahmen in der Europäischen Union. 2008 und 2009 wurden zusätzliche Mittel in Höhe von jeweils 1 Mio. EUR dafür zur Verfügung gestellt;

24.   bittet die Kommission aber angesichts der stürmischen Entwicklung im Fair-Handelsbereich in einigen Mitgliedstaaten zu überprüfen, ob nicht zusätzliche Mittel für die Mitgliedstaaten, die noch nicht so engagiert sind, bereitgestellt werden müssten;

25.   bekräftigt die Absicht der Kommission, Folgeabschätzungen und Bemühungen zur Verbesserung der Markttransparenz zu initiieren und zusätzlich der Bewertung der Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Konzepte und bei der Erlangung der Zertifizierung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken. Dies könnte durch vergleichbare Maßnahmen seitens der EU-Mitgliedsstaaten, etwa die Finanzierung von Studien über die Wirkung des Fairen Handels weiter unterstützt werden;

Engagement der Gebietskörperschaften in der Entwicklungspolitik

26.   begrüßt ausdrücklich die Anerkennung der bedeutenden Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für die Handelspolitik mit Fair Trade Produkten. Dabei ist das Engagement der Gebietskörperschaften in der Entwicklungspolitik nichts Neues. Viele europäische Regionen sowie lokale und regionale Gebietskörperschaften unterhalten seit vielen Jahren Fair-Trade-Projekte mit ihren Partnern in Entwicklungsländern. Partnerschaften müssen auf dem wechselseitigen Vertrauen der Partner zueinander und auf Transparenz im Umgang miteinander beruhen. Im Zeichen des Fairen Handels geschlossene Verträge müssen die Grundsätze der Gleichbehandlung, der gegenseitigen Anerkennung und der Verhältnismäßigkeit achten;

27.   stellt darüber hinaus fest, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vor dem Hintergrund der Dezentralisierung immer professioneller an den Fairen Handel herangehen. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften verfügen über wertvolle Kenntnisse auf Gebieten, die für die Entwicklungsländer und für die Erreichung der Milleniumsentwicklungsziele von wesentlicher Bedeutung sind. Sie sind daher als wichtige Akteure einer Politik des Fairen Handels anzusehen;

28.   begrüßt den Wunsch der Kommission, den nicht-staatlichen Charakter des Fairen Handels und vergleichbarer Nachhaltigkeitskonzepte EU-weit aufrecht zu erhalten. Eine Regulierung durch den öffentlichen Sektor könnte die Entwicklung bzw. das Funktionieren dynamischer privater Konzepte stören;

29.   ist allerdings der Auffassung, dass im Bereich der öffentlichen Beschaffung gewisse gesetzliche Standards für Ausschreibungen notwendig sind, um den Anbietern fair gehandelter Produkte Bewerbungschancen zu eröffnen;

Bildungsarbeit

30.   ist erfreut über die Entwicklung des Fairen Handels und die wachsende Bereitschaft der Kommunen und Regionen Europas ökosoziale Kriterien bei der öffentlichen Beschaffung einzuführen. Diese Bereitschaft gewinnt in der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise zusätzlich an Bedeutung. Zu Beginn des Fairen Handels in den 70er Jahren stand die Kritik an unfairen Welthandelsstrukturen im Mittelpunkt. Ursprünglich als Bildungsbewegung gestartet, macht der Faire Handel heute vor allem handelspolitisch verengt durch Zuwächse im Umsatz auf sich aufmerksam;

31.   erinnert daran, dass dezentrale Strukturen der europäischen Bildungsarbeit als wichtige Partner des Fairen Handels ebenso wie Verbraucherschutzorganisationen systematisch in die entwicklungspolitischen Zielsetzungen einbezogen werden sollten. Dabei sollte die Auseinandersetzung mit ungerechten Welthandelsstrukturen, insbesondere der europäischen Handels- und Agrarpolitik, über die persönlichen Handlungsmöglichkeiten „fair“ einzukaufen, gefördert werden. Bildungsarbeit bleibt ein Instrument, Armut, Unterentwicklung, Ausbeutung, Hunger und Umweltzerstörung entgegenzuwirken;

32.   stellt mit Befriedigung fest, dass sich die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Europäischen Union als bürgernaheste Ebene im Fairen Handel und der Fairen Beschaffung in den letzten Jahren etabliert und bewährt haben. Fair Trade Städte und Fair Trade Universitäten haben die Schwelle zum Mitmachen für viele tausend Menschen deutlich gesenkt und konkrete Möglichkeiten, sich für den Fairen Handel einzusetzen, geschaffen. Fair Trade Städte gibt es auch in Großbritannien bereits seit 2001, seit 2008 auch in Deutschland. Großbritannien belegt übrigens weltweit den zweiten Platz beim Fair Trade Konsum pro Kopf der Bevölkerung. Es gibt über 700 Fair Trade Städte in 12 EU-Mitgliedstaaten, und weitaus mehr haben sich um den Titel einer Fair Trade Stadt beworben;

33.   macht auf die Notwendigkeit der Stärkung der Verbrauchermacht durch Informations- und Bildungsarbeit unter Beteiligung der lokalen und überregionalen Presse und zunehmend auch der elektronischen Medien aufmerksam. Eine Zusammenarbeit mit Verbraucherschutzorganisationen eröffnet zusätzliche Potenziale;

34.   begrüßt die jüngste Initiative des Fair Trade Advocacy Office, die Mitglieder des Europäischen Parlaments dazu aufzufordern, eine Verpflichtungserklärung bezüglich der Unterstützung des Fairen Handels und der benachteiligten Erzeuger und armen Arbeitnehmer des Südens abzugeben. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass solche Initiativen auch auf die anderen Regierungsebenen ausgeweitet werden könnten;

35.   streicht heraus, dass die Herausforderungen der Globalisierung längst die Kommunen und Regionen Europas erreicht haben. Um darauf vor Ort angemessen und zukunftsorientiert reagieren zu können, bedarf es weiterer Fortbildung, Professionalisierung und Vernetzung kommunaler, regionaler und nationaler Akteure. Diese Arbeit steht in Europa noch ganz am Anfang und bedarf dingend des systematischen Ausbaus;

Unterstützung für Kommunen und Regionen

36.   sieht mit Interesse, dass Deutschland beispielsweise seit 2001 eine Servicestelle für die „Kommunen in der einen Welt“ aufgebaut hat, die inzwischen mit 2 600 deutschen Kommunen und oft auch mit deren internationalen Partnern (auch Partnerstädten) zusammenarbeitet. Getragen von der Bundesregierung, den meisten Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Dachverband der Nichtregierungs-Organisation hat die Servicestelle zur Stärkung des entwicklungspolitischen Engagements der deutschen Kommunen zur Förderung des Fairen Handels und der ökosozialen Beschaffung wesentlich beigetragen;

37.   schlägt Empfehlungen für lokale und regionale Gebietskörperschaften vor, um deren Potenzial für die wachsenden globalen Herausforderungen für eine nachhaltige Entwicklung zur Überwindung von Armut und zur Bekämpfung der Umweltzerstörung durch systematische Förderung zu stärken und zu vernetzen und insbesondere den Austausch zwischen alten und neuen EU-Mitgliedstaaten zu erleichtern. Der Informationsaustausch sollte über das AdR-Portal der dezentralisierten Zusammenarbeit gefördert werden, damit Erfahrungen ausgetauscht und Indikatoren konzipiert werden können, um den süd- und osteuropäischen Ländern Anregungen für die Förderung des fairen Handels im Rahmen ihrer nachhaltigen Entwicklung und ihrer Strategien zur Anpassung an den Klimawandel zu geben;

38.   hält die in der Mitteilung erwähnten 19 Mio. EUR Förderungsmittel und die geplante Erhöhung um eine Million zur Stärkung des Fairen Handels für einen bemerkenswerten Start, weist aber darauf hin, dass in Zukunft angesichts der Größe der Probleme, aber auch der sich bietenden Chancen zur Stärkung der vorhandenen Potentiale zusätzliche Mittel benötigt werden;

39.   weist darauf hin, dass lokale und regionale Gebietskörperschaften auch ganz direkt zum Erfolg des Fairen Handels beitragen können, indem

sie nur fair gehandelten Kaffee und Tee in ihren Sitzungen, Büros und Kantinen ausschenken,

Stadt- und Gemeinderäte entsprechende Kampagnen unterstützen,

die Arbeit der Eine-Welt-Läden durch die Kommunen anerkannt wird,

sich möglichst viele Städte um den Titel der „Fair-Trade-Städte“ bemühen;

Entwicklung einer Europäischen Fair-Trade Strategie

40.   regt an, zur Förderung des Fairen Handels und der ökosozialen Beschaffung eine gemeinsame „Europäische Fair-Trade Strategie für lokale und regionale Gebietskörperschaften“ zu entwickeln, begleitet von einem Aktionsprogramm, das ökologische und soziale Kriterien erfüllt. Eine solche Strategie könnte nach nationaler und interregionaler Vorbereitung durch Seminare und Konferenzen unter Einbeziehung der Betroffenen und Interessierten aus Politik, Staat, Nicht-Regierungsorganisationen und der Privatwirtschaft entwickelt werden;

41.   ist der Auffassung, dass diese Strategie sowohl auf einer vom AdR oder der jeweiligen Präsidentschaft veranstalteten Konferenz verabschiedet werden, wie auch in Brüssel im Rahmen der vom AdR entwickelten und mit großer Resonanz angenommenen „Open Days“ erörtert und vorgestellt werden könnte;

42.   beabsichtigt mit einem solchen Vorgehen angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise und der drohenden Klimakatastrophen auch in Richtung der wichtigsten Akteure aus den Ländern des Südens zu blicken und diese einzubinden und das Bewusstsein für Globalisierungsfolgen wach zu halten. Die Stärkung der Strukturen des Fairen Handels und die Bedeutung ökosozialer Beschaffung auf kommunaler und regionaler Ebene sind dafür ebenso bedeutsam wie eine stärkere Vernetzung mit Partnern der Erzeugerländer;

43.   weist darauf hin, dass die insgesamt positiven Wirkungen von Fairem Handel und ökosozialer Beschaffung sich bisher überwiegend auf landwirtschaftliche Produkte von Kleinbauern aus sog. Entwicklungsländern konzentrierten. In Zukunft bietet sich die Erweiterung der Fair Trade Produkt- und Dienstleistungspalette durch Übernahme der Erfahrungen und Kriterien sowie deren Weiterentwicklung zur Stärkung der Rechtssicherheit an. Eine Weiterentwicklung der Verbindung zwischen Produzenten und Endverbrauchern ist anzustreben und zu unterstützen. Mit der erweiterten Produktpalette sind handwerkliche und industrielle Produkte aus allen Herkunftsländern sowie die Erbringung von Dienstleistungen gemeint, die den Kriterien des Fairen Handels entsprechen, wie z.B. „Fairer Tourismus“. Mit der Weiterentwicklung der Strukturen sind in erster Linie die Evaluierung der Einhaltung ökosozialer Kriterien und ILO-Mindeststandards, wie auch Fragen des Transports und Verkaufs angesprochen;

44.   macht darauf aufmerksam, dass in der bisherigen Behandlung des Themas die Richtlinien der Kommission von 2008 zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderung nicht angemessen berücksichtigt worden sind. Erfahrungen aus internationalen Kommunalen Partnerschaften belegen ermutigende Erfahrungen bei der verstärkten Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in den Fairen Handel und die ökosoziale Beschaffung. Er regt an, dieses Thema in der vorgeschlagenen Strategie und den nationalen und interregionalen Vorbereitungen zu behandeln und zu vertiefen;

45.   ist sich dessen bewusst, dass der Faire Handel weniger als 1 % des Gesamthandelsumsatzes in Europa ausmacht. Hingegen machen führende Länder mit Anteilen von mehr als 10 % wie die Schweiz, England, die skandinavischen Staaten, die Niederlande, Österreich und Luxemburg vorbildlich Mut zu verstärktem Einsatz vor allem in Süd- und Osteuropa. Die oft exzellente Zusammenarbeit zwischen Nichtregierungs-Organisationen, Kommunen und lokaler Wirtschaft hat zusammen mit den Partnern im Süden beeindruckende verantwortungsbewusste Modelle für ganz Europa entwickelt. Sie sind Anreiz für alle Kommunen und Regionen Europas, die damit zugleich einen bedeutenden Beitrag zur Erreichung der Millenium Development Goals (MDG) bis 2015 leisten können.

Brüssel, den 10. Februar 2010

Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

Mercedes BRESSO


1.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 175/15


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Qualität von Agrarerzeugnissen“

(2010/C 175/04)

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Allgemeine Gesichtspunkte

1.   begrüßt die Mitteilung der Europäischen Kommission und nimmt sie sehr positiv auf, da darin ihr Interesse an hochwertigen Agrarerzeugnissen zum Ausdruck kommt und sie insbesondere einen geeigneten Rahmen entwickeln will, durch den eine qualitätvolle, von den Verbrauchern zunehmend akzeptierte Agrarerzeugung in der EU unterstützt und vorangebracht wird;

2.   vertritt die Ansicht, dass die Erzeugung qualitätvoller Agrarerzeugnisse besonders für eine zukunftsfähige Entwicklung des ländlichen Raums von großer Bedeutung ist und zum langfristigen Erhalt der regionalen Landschaft und Identität beiträgt, die durch Landwirte und Tierhalter und deren Art der Erzeugung geprägt sind, die somit einen Beitrag zur künftigen regionalen Entwicklung leisten;

3.   verweist auf die große Bedeutung dieser Produkte, die einen Unterstützungsrahmen für sie rechtfertigt, der mit marktorientierten Maßnahmen - zu denen auch eine gesetzliche Verankerung der Möglichkeit zur Einführung einer Etikettierung gehört, durch die das Erzeugerland angegeben wird - ihre langfristige Stabilität und die Rentabilität der Investitionen sichert und gemeinschaftliche Erzeugungsnormen insbesondere im Bereich der Lebensmittelsicherheit, des Umweltschutzes und der traditionellen Erzeugungsweisen fördert;

4.   begrüßt es, dass die Kommission in ihrer Mitteilung anerkennt, dass die Qualität der Agrarerzeugnisse eng mit den Traditionen, der Entwicklung und der Nachhaltigkeit der Regionen verknüpft ist, jedoch mit Systemen wie dem der geografischen Angaben (g.A.), die als geistiges Eigentum weltweit geachtet werden müssen, gestärkt und geschützt werden muss;

5.   möchte die Kommission darauf hinweisen, dass sie die Erste sein sollte, die mit konkreten Maßnahmen darangeht, die Verbraucher, insbesondere die europäischen, über die besonderen Merkmale der geografischen Angaben, ihre Eigenschaften und ihren engen Zusammenhang mit der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums zu informieren;

6.   pflichtet der Kommission darin bei, dass Information, Kohärenz und Vermeidung von Komplexität die Hauptaspekte sein müssen, die bei der Entwicklung einer adäquaten Qualitätspolitik zu erörtern sind;

7.   nimmt zur Kenntnis, dass Leitlinien für die gute Funktionsweise von Zertifizierungssystemen zu erarbeiten sind, die eine gewisse Einheitlichkeit in so wichtigen Aspekten wie den Mindestkontrollanforderungen sicherstellen, so dass mögliche Ungleichgewichte zwischen ähnlichen Konzepten vermieden werden;

8.   räumt ein, dass im Fall der Etikettierungsmaßnahmen EU-Vermarktungsnormen aufzustellen sind, wobei jedoch zugleich für deren Vereinfachung Sorge zu tragen ist;

9.   ist überzeugt, dass eine ehrgeizige Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse der Schlüssel zur erfolgreichen Entwicklung einer nachhaltigen europäischen Landwirtschaft ist, die den Anforderungen der europäischen Gesellschaft angemessen gerecht wird und Marktanteile auf den Auslandsmärkten erringen kann;

10.   ist des Weiteren der Ansicht, dass die Leistung der europäischen Landwirte und Viehhalter bei der Anpassung an die strengen Erfordernisse des Umweltschutzes, der Lebensmittelsicherheit und des Tierschutzes gebührend von der europäischen Öffentlichkeit anerkannt werden sollte;

Zu den Bewirtschaftungsauflagen der EU

11.   ist der Auffassung, dass die Möglichkeit geprüft werden könnte, eine freiwillige Etikettierung mit Angabe des Erzeugungsortes (Ort der Ernte landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Ort der Geburt und der Aufzucht von Vieh, Ort des Melkens von Milchkühen etc.) einzuführen. Geprüft werden könnte gleichfalls die Möglichkeit, die Angabe des Ursprungs (bei einem verarbeiteten Erzeugnis der Ort, an dem die letzte Verarbeitung nennenswerten Umfangs erfolgte) verbindlich vorzuschreiben, wobei zuvor die Vor- und Nachteile dieser - für einige Produkte bereits obligatorischen - Maßnahme zu bewerten wären. Auf diese Weise würde den europäischen Erzeugern die Möglichkeit einer Differenzierung unter diesen Angaben gegeben und eine umfassende, konkrete Information der Verbraucher ermöglicht;

12.   unterstützt Vorschläge zur Entwicklung einer Tierschutz- und einer CO2-Bilanz-Kennzeichnung und schlägt zudem vor, für die integrierte Produktion ein europaweites Regelwerk zu erarbeiten;

Zu den Vermarktungsnormen

13.   erkennt die Wichtigkeit der Vermarktungsnormen an, die weiterhin verbindlich sein müssen, auch wenn sie im Hinblick auf eine Vereinfachung gründlich durchforstet werden sollten, so dass überflüssige Regeln wegfallen und nur das für die Vermarktung des jeweiligen Produkts wirklich Wichtige übrigbleibt. Diese Überprüfung sollte in enger Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsbeteiligten vorgenommen werden, wozu ein Überprüfungsmechanismus einzurichten wäre, der ein ausreichend rasches und flexibles Einbringen von Änderungen erlaubt. In jedem Fall wären die sektorbezogenen Besonderheiten beizubehalten, damit die Normen leichter verständlich und anwendbar sind;

14.   sieht es als sinnvoll an zu prüfen, ob die Einführung fakultativer vorbehaltener Angaben für traditionelle Erzeugnisse und Erzeugnisse der Berglandwirtschaft machbar ist, wobei er hervorhebt, dass gerade den Regionalverwaltungen eine sehr wichtige Rolle bei ihrer Definition zukommt;

Zu den geografischen Angaben

15.   spricht sich gegen die Zusammenlegung der drei bislang getrennten Regelungen aus, damit die Kohärenz des Systems und die jedem Produkt eigenen Besonderheiten gewahrt bleiben. Gefordert wird des Weiteren die Beibehaltung der beiden Instrumente, der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) und der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.). Beide haben sich als sehr nützlich erwiesen und wurden von den Erzeugern sehr gut aufgenommen. Er hält es nichtsdestoweniger für wichtig, die Bemühungen zur Bekanntmachung und Förderung dieser Instrumente zu verstärken;

16.   sieht eine Vereinfachung als unerlässlich an, und zwar nicht nur eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren, sondern auch aller Aspekte im Zusammenhang mit der Eintragung, Pflege und Verwaltung, denen die den einzelnen Systemen angeschlossenen Wirtschaftsbeteiligten unterworfen sind;

17.   befürwortet die mögliche Verwendung dieser Angaben für verarbeitete Erzeugnisse, sofern der Ursprung der verwendeten Zutaten in ausreichender Form geklärt ist und die Erzeuger, die die jeweilige Bezeichnung führen, ihrer Benutzung zugestimmt haben;

18.   sieht im Fall der Frischprodukte in der Ausdehnung der Zertifizierungsvorschriften auf verschiedene Marktteilnehmer der Lieferkette nach dem Vorbild der Öko-/Bio-Erzeugnisse eine interessante, prüfenswerte Möglichkeit, wobei die wahrscheinlichen positiven Aspekte ihrer Anwendung zu bewerten wären;

19.   hebt hervor, dass eine große Zahl der dem System der g.U. und g.g.A. angeschlossenen Wirtschaftsbeteiligten die Notwendigkeit von Instrumenten zur Regulierung der Produktionen unterstrichen hat, und betont nachdrücklich, dass die g.U. und g.g.A. ohne diese Instrumente ganz klar Gefahr laufen, zu verschwinden oder ihre Authentizität und ihren Qualitätsgehalt zu verlieren, womit auch das sozioökonomische Geflecht der ländlichen Wirtschaft in vielen europäischen Regionen in Gefahr geraten würde;

20.   fordert die Europäische Kommission auf, einen Vorschlag für die nötigen Produktionssteuerungsinstrumente im Bereich der g.U. und g.g.A. zu machen und sie den betreffenden Erzeugern zur Verfügung zu stellen. Eine endogene Regionalentwicklung ist in vielen Fällen an eine nachhaltige ländliche Entwicklung gekoppelt, die nicht möglich sein wird, ohne dass im Bereich der g.U. und g.g.A. Instrumente zur Verfügung stehen, die die Regulierung des Produktionspotenzials und damit die Herstellung eines ausgewogenen Gleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage erlauben, so dass die Produktion proportional zu den Zuwächsen auf der Vermarktungsseite wachsen kann;

21.   bei g.U. und g.g.A. handelt es sich um Rechte am geistigen Eigentum, weswegen die Möglichkeit eröffnet werden muss, dass sie auf freiwilliger Basis - genau wie bei jeder Handelsmarke - sowohl unter qualitativen als auch unter quantitativen Gesichtspunkten reguliert werden können, denn diese Regulierung wäre kein spekulativer Selbstzweck, sondern stünde im Zeichen der Nachhaltigkeit;

22.   empfiehlt eine Untersuchung der Aspekte, die mit dem Schutz von g.U. und g.g.A. zusammenhängen. Die Wirtschaftsbeteiligten und die Regionen vertreten die Auffassung, dass es ein einheitliches internationales Schutzniveau geben sollte, weshalb die Europäische Kommission ersucht wird, ungeachtet der anfänglichen Wirkung, die die einzelnen g.U. und g.g.A. über die Grenzen einer Region oder eines Mitgliedstaates hinaus entfaltet haben, die nötigen Schritte zur Sicherstellung eines größtmöglichen Schutzes zu unternehmen;

23.   spricht sich dafür aus, dass die Europäische Kommission ihre Anstrengungen verdoppelt, um die Regeln im WTO-Rahmen zu stärken, Fortschritte in den bilateralen Abkommen mit strategisch wichtigen Staaten zu erreichen und den Schutz von g.U. und g.g.A. im Rahmen der ACTA-Abkommen (Handelsabkommen gegen Produktfälschung) durchzusetzen;

Zur ökologischen/biologischen Landwirtschaft

24.   begrüßt die jüngsten Änderungen der Rechtsvorschriften in diesem Bereich sowie den Beschluss, ab 2010 ein neues EU-Öko-/Bio-Siegel zu verwenden, und zeigt sich überzeugt, dass diese Maßnahme neben der tatkräftigen Arbeit der europäischen Wirtschaftsakteure im Bereich der ökologischen/biologischen Landwirtschaft diesem in höchstem Maße umweltfreundlichen Produktionssystem eine große Entwicklung bescheren wird;

Zu den traditionellen Spezialitäten

25.   teilt die Einschätzung der Kommission, dass diese Sparte weit unter ihrem Potenzial bleibt, und unterstützt den Vorschlag, die Durchführbarkeit der Einführung von Begriffen wie „traditionelles Erzeugnis“ zu prüfen, sofern die Erfüllung genau definierter und zertifizierbarer Produktspezifikationen gesichert ist;

26.   ersucht die Kommission um Prüfung und anschließende Umsetzung der nötigen spezifischen Stützungsregelungen für traditionelle Erzeugnisse sowie Erzeugnisse der Berglandwirtschaft, die letztlich in beiden Fällen an die Stelle der gegenwärtigen garantiert traditionellen Spezialitäten (GTS) treten;

Zur Kohärenz neuer EU-Regelungen

27.   empfiehlt der Kommission, die Kohärenz der künftigen Regelungen und Initiativen zur Qualitätssicherung durch eine proaktive, pragmatische Bewertung ihres Mehrwerts und ihrer Zweckmäßigkeit zu gewährleisten; ist der Ansicht, dass in dieser Hinsicht auch die Bedürfnisse der Verbraucher und der tatsächliche Nutzen, den die neuen Systeme ihnen bringen, bewertet werden sollten;

Zu den Leitlinien für private und staatliche Regelungen zur Zertifizierung von Nahrungsmitteln

28.   unterstützt die Kommission in ihrer Bestrebung, Leitlinien einer guten Praxis für die Anwendung aller Systeme zu erarbeiten, die mit der Qualität von Erzeugnissen der Land- und Lebensmittelwirtschaft zusammenhängen, und teilt ihre Ansicht, dass Rechtsvorschriften für private und staatliche Zertifizierungssysteme nicht angezeigt sind;

Abschließende Empfehlungen

29.   fordert die Kommission auf, sich umfassend für die Bekanntmachung und Förderung des europäischen Qualitätssystems für Agrarerzeugnisse bei den europäischen Verbrauchern einzusetzen, um dem System mehr Rückhalt zu geben, die verschiedenen Qualitätssicherungskonzepte klarer zu fassen und den Verzehr dieser Erzeugnisse anzukurbeln, so dass die gesamte europäische Gesellschaft an der Erhaltung des wirtschaftlichen Geflechts in den ländlichen Gegenden Europas mitwirkt;

30.   fordert die Kommission auf, die strategische Rolle, die die europäischen Regionen für die Produktion hochwertiger Agrarerzeugnisse und Lebensmittel spielen, stärker als bisher anzuerkennen und den Anliegen der Regionen in diesem für ihre soziale und wirtschaftliche Entwicklung so wichtigen Bereich in größtmöglichem Umfang Rechnung zu tragen.

Brüssel, den 10. Februar 2010

Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

Mercedes BRESSO


1.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 175/19


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Beihilfen für Landwirte in Gebieten mit naturbedingten Nachteilen“

(2010/C 175/05)

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums

1.   weist darauf hin, dass der Schwerpunkt in der Mitteilung der Europäischen Kommission eindeutig auf den benachteiligten Zwischengebieten liegt, unterstützt nachdrücklich den Vorschlag der Europäischen Kommission, die Abgrenzung der benachteiligten Zwischengebiete zu klären, und betont, dass Berggebiete von dieser Mitteilung nicht unmittelbar betroffen sind und dass das Ziel nicht vornehmlich darin besteht, Verbindungen zwischen den einzelnen Kategorien von Gebieten mit naturbedingten Nachteilen herzustellen;

2.   begrüßt die von der Kommission vorgeschlagene Arbeitsmethode, die mit den Empfehlungen des Ausschusses in seinem Weißbuch zur Multi-Level-Governance (1) in Einklang steht;

3.   weist darauf hin, dass die Landwirtschaft ein sehr wichtiger Wirtschaftszweig der EU ist und nahezu 30 Millionen Menschen Beschäftigung bietet. Das Vorhandensein landwirtschaftlicher Betriebe ist für die Erhaltung des sozialen Gefüges in ländlichen Gebieten sowie zum Schutz von Umwelt und Landschaft von zentraler Bedeutung. Darüber hinaus gilt es, landwirtschaftliche Betriebe in der gesamten EU und somit die Fähigkeit Europas zur Erzeugung hochwertiger Lebensmittel zu bewahren - eine Rolle, die umso wichtiger wird, wenn bedingt durch den Klimawandel die Produktionskapazitäten andernorts geringer werden. Die Beihilferegelung zur Unterstützung benachteiligter Gebiete ist äußerst wichtig, um naturbedingte Nachteile in bestimmten Regionen auszugleichen und somit einen Beitrag zur Erhaltung der Landwirtschaft in diesen Regionen zu leisten;

4.   hebt hervor, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften unmittelbar von dieser Mitteilung betroffen sind, da 2005 31,2 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Europa Gebiete mit naturbedingten Nachteilen waren, in denen die Landwirtschaft ein bedeutender Pfeiler der Wirtschaft ist;

5.   macht darauf aufmerksam, dass sich seit Anfang 1975 der Bedarf an Maßnahmen für benachteiligte Gebiete deutlich geändert hat. Eine geeignete Bodenbewirtschaftung zur Überwindung naturbedingter Nachteile ist zu einer wichtigen Priorität geworden. In benachteiligten Gebieten trägt die Landwirtschaft auch dazu bei, die Attraktivität einer Region sowie die biologische Vielfalt und die Kulturlandschaft zu bewahren;

6.   hebt hervor, dass Ausgleichszahlungen ein Instrument zum Ausgleich naturbedingter Nachteile oder widriger Produktionsbedingungen bleiben sollen und nicht als Agrarumweltmaßnahme gedacht sind;

7.   unterstreicht, dass die gewünschten Simulationen als Übung und nicht als rechtlich verbindliche Grundlage gedacht sein müssen. Auf jeden Fall wird der AdR die bevorstehenden Vorschläge der Kommission nach einer umfassenden und gründlichen Analyse ihrer zu erwartenden Wirkung erneut prüfen;

8.   berücksichtigt den Bericht des Rechnungshofes, in dem der Kommission vorgeworfen wird, nicht genügend Gründe für die Beibehaltung der derzeitigen Klassifizierung benachteiligter Gebiete anzuführen, was für eine effiziente und wirksame Umsetzung der Beihilferegelung hinderlich sei (Absatz 76);

Konkrete Aspekte der Abgrenzung benachteiligter Gebiete (Kriterien, Feinabstimmung usw.)

9.   hält die Entscheidung, zur besseren Bestimmung von Gebieten mit naturbedingten Nachteilen biophysikalische Kriterien festzulegen, für ein probates Mittel, um ein objektiveres, kohärenteres und vergleichbares System zu schaffen, das eine gerechtere und effizientere Verteilung der Beihilfen für diese Gebiete gewährleistet;

10.   fordert einfache und handhabbare gemeinsame Kriterien sowie eindeutige Förderkriterien, um Transparenz und Vergleichbarkeit der Zahlungen sicherzustellen. Damit sollte ein effizientes Ausgleichssystem zugunsten von landwirtschaftlicher Tätigkeit und Produktionskapazitäten in Gebieten mit naturbedingten Nachteilen sichergestellt sein. Jedes System muss allerdings unbedingt für die Landwirte verständlich, justiziabel und für die Verwaltung handhabbar sein;

11.   schlägt vor, für die Abgrenzung von Gebieten mit nur einem naturbedingten Nachteil nicht nur biophysikalische Kriterien, sondern auch geografische Kriterien und Raumordnungskriterien anzulegen, um so Faktoren wie einer Randlage oder dem Zugang zu Infrastrukturen und der Fragilität bestimmter Ökosysteme Rechnung zu tragen;

12.   nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, dass ein Gebiet dann als benachteiligt eingestuft werden soll, wenn auf mindestens 66 % seiner landwirtschaftlichen Nutzfläche mindestens eines der acht Kriterien zutrifft. Obgleich die Gebietseinteilung insgesamt auf eine gezielte Unterstützung derjenigen Regionen abzielt, in denen dies für die Erhaltung der Landwirtschaft von entscheidender Bedeutung ist, sollte die vorgeschlagene Obergrenze nicht zu hoch angesetzt werden, da dies möglicherweise dazu führt, dass Gebiete mit beträchtlichen naturbedingten Nachteilen als nicht mehr förderfähig gelten. Die endgültige Festlegung des Prozentsatzes für ein als benachteiligt einzustufendes Gebiet sollte daher sorgfältig bedacht werden und kann erst dann weiter erörtert werden, wenn die Simulationen und Karten vorliegen;

13.   schlägt vor, für heterogene Gebiete, die mehrere Nachteile zugleich aufweisen, über kumulative Kriterien oder Indexsysteme nachzudenken. Dabei könnten mehrere Kriterien in einem zusammengesetzten Indikator kombiniert und somit ein Gebiet als benachteiligt eingestuft werden, auch wenn die einzelnen Kriterien für sich allein nicht zu dieser Klassifizierung führen würden;

14.   schlägt zudem vor, die Verwendung zusätzlicher Kriterien wie etwa „Feldkapazitätstage“ zu erwägen, die Auskunft über die „Bearbeitbarkeit“ des Bodens geben und mit deren Hilfe die Wechselwirkung zwischen Bodenfeuchtigkeit und Klima bestimmt wird. Außerdem sollte auch der Anteil an Dauergrünland in den Kriterienkatalog einbezogen werden, da Gebiete, in denen die Grünlandnutzung überwiegt, deutlich weniger Nutzungsalternativen haben als Ackerbaugebiete;

15.   bittet zu prüfen, ob auch die Neuabgrenzung der sog. Zwischengebiete auf Basis kleinerer Gebietseinheiten als LAU 2 (z.B. Gemarkung oder Einzelflächen) erfolgen könnte, soweit die dafür benötigten Daten vorliegen. Dadurch könnten die Ausgleichszahlungen sachgerechter, für den Landwirt nachvollziehbarer und justiziabler gewährt werden;

16.   nimmt den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Kenntnis, die Mitgliedstaaten sollten für die nach biophysikalischen Kriterien abgegrenzten Gebiete eine „Feinabstimmung“ vornehmen, indem sie angemessene produktionsbezogene Indikatoren zugrunde legen, d.h. systematisch diejenigen Gebiete aussondern, deren Schwierigkeiten durch künstliche Maßnahmen überwunden wurden und deren einschlägige produktionsbezogene Indikatoren dem nationalen Durchschnitt vergleichbar sind;

17.   empfiehlt jedoch anstelle der von der Kommission vorgeschlagenen „Feinabstimmung“ regional angepasste Kriterien mit angemessenen Grenzwerten. Mitgliedstaaten und Regionen sind leichter in der Lage, passende Kriterien und angemessene Schwellenwerte zur Abgrenzung von benachteiligten Gebieten in den jeweiligen Regionen aufzustellen. Auf jeden Fall muss die „Feinabstimmung“ oder die Anwendung einer regional angepassten Lösung fakultativ sein und darf nicht zur Pflicht werden;

Ein stufenweises Auslaufen

18.   würdigt das Ziel der Mitteilung, zur Bestimmung landwirtschaftlicher Gebiete, die von naturbedingten Nachteilen betroffen sind und daher für Ausgleichszahlungen in Frage kommen, eine transparentere, sachgerechtere und vergleichbare Methode einzuführen und damit den entsprechenden Bemerkungen in dem Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes Genüge zu leisten;

19.   zeigt sich jedoch besorgt darüber, dass möglicherweise zahlreiche Regionen als nicht mehr förderfähig gelten, wenn die sozioökonomischen Kriterien entfallen oder die bewährten Indexsysteme nicht mehr zur Anwendung kommen können, die derzeit für die Gebietsabgrenzung zugrunde gelegt werden; ungeachtet dessen wäre es sinnvoll zu überlegen, wie geografische Kriterien und Raumordnungskriterien in das System der Neueinteilung von Gebieten mit naturbedingten Nachteilen einbezogen werden könnten;

20.   erwägt ebenfalls die Notwendigkeit einer Auslaufphase für Regionen und/oder Gemeinden, die nicht mehr unter diese Einstufung fallen. Es sollte eine angemessene Übergangsphase vorgesehen werden, damit sich die Landwirte auf die neue Beihilferegelung für benachteiligte Gebiete einstellen können. Dieser Prozess sollte auch bei der künftigen politischen Ausrichtung der GAP berücksichtigt werden;

Subsidiarität

21.   stimmt der Auffassung zu, dass die Anwendung einer Reihe gemeinsamer biophysikalischer Kriterien tatsächlich zu einer transparenteren, einfacheren und vergleichbaren Methode der Klassifizierung führen könnte und dies wiederum eine effizientere Verwaltung der Mittel mit sich bringen würde. Da die Gefahr von Divergenzen besteht, ist offenbar die Gemeinschaftsebene - unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips - zur Ergreifung von Maßnahmen am besten geeignet;

Bessere Rechtsetzung

22.   begrüßt ausdrücklich das bei der Erarbeitung der Mitteilung angewandte Verfahren. In der Folgenabschätzung werden verschiedene Möglichkeiten berücksichtigt und ausführlich untersucht. Nicht außer Acht gelassen werden sollten die zusätzlichen Kosten, die insbesondere in der Anfangsphase mit dem neuen Modell verbunden sind;

23.   hebt jedoch hervor, dass eine Reform des derzeitigen Systems und der Übergang zu einem System auf der Grundlage biophysikalischer Kriterien sozioökonomische Folgen haben wird, die bei der Umsetzung der neuen Methode berücksichtigt werden müssen;

24.   zählt darauf, dass durch die Festlegung von gemeinsamen Kriterien zur Abgrenzung benachteiligter Gebiete auch das Beihilfesystem zum Ausgleich naturbedingter Nachteile auf europäischer Ebene einfacher wird und somit mehr Transparenz und Effizienz gewährleistet werden.

Brüssel, den 10. Februar 2010

Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

Mercedes BRESSO


(1)  CdR 89/2009 fin.


1.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 175/22


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Überarbeitete europäische Strategie — Investitionen in die Jugend“

(2010/C 175/06)

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Allgemeine Bemerkungen

1.   ist der Auffassung, dass die jungen Europäerinnen und Europäer die Zukunft der Gesellschaft sind. Alle jungen Menschen sollten die Möglichkeit haben, ihre Fähigkeiten und ihr Potenzial voll zu entfalten; Fähigkeiten werden nicht nur in der Schule (allgemeine Bildung), sondern auch im Kreis der Familie, in Vereinen (Sport, Musik und weitere kulturelle Einrichtungen), in Jugendorganisationen, in informellen Jugendgruppen und in den Wohngebieten entwickelt (dort, wo Bibliotheken, Musikschulen, Sportklubs und sonstige Einrichtungen zu finden sind). Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften stehen dem Leben junger Menschen am nächsten und haben daher entscheidende Bedeutung für die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für ihre Entwicklung;

2.   erklärt, dass sich Investitionen in die Jugend und die Förderung ihres Potenzials (Empowerment) lohnen. Die Kommunen und Regionen mit guten formellen wie auch informellen Bildungsangeboten sowie Einrichtungen und Angeboten für Sport, Kultur und Freizeitgestaltung für die Jugend werden in Zukunft wirtschaftlich besser dastehen und sicherer sein, mit einem sozialen Klima, das durch Toleranz und gegenseitige Achtung geprägt ist;

3.   ist der festen Überzeugung, dass im Mittelpunkt des Konzepts für Jugendstrategien die Jugend selbst stehen sollte. Das heißt: Ausgangspunkt muss der einzelne Jugendliche mit seinen Fähigkeiten und Bedürfnissen zur Entwicklung seines vollen Potenzials sein;

4.   erkennt an, dass junge Menschen allzu häufig zu den am meisten benachteiligten Gruppen in der Gesellschaft zählen, insbesondere in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise, und dass die Jugend in unserer alternden Gesellschaft als eine kostbare und kritische Ressource für die Gesellschaft anzusehen ist, die zur Erreichung wirtschaftlicher und sozialer Ziele mobilisiert werden kann und muss (1);

5.   unterstützt die Forderung nach einer aktiven positiven und horizontalen Jugendpolitik, in deren Mittelpunkt das Potenzial aller Jugendlichen und die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen zur Entwicklung ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten für das Leben, die Erwerbstätigkeit und die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben stehen, und die sich nicht nur auf die Jugendlichen konzentriert, die wegen ihrer Probleme besonderer Aufmerksamkeit bedürfen;

6.   weist insbesondere auf die Bedeutung proaktiver und vorbeugender Maßnahmen (2) hin und nimmt die Bedeutung besserer Lebensbedingungen für junge Menschen (1) und der Schaffung einer kinder- und jugendfreundlichen Gesellschaft (3) zur Kenntnis;

7.   begrüßt die Mitteilung der Europäischen Kommission über eine neue Methode der offenen Koordinierung, mit der auf die Herausforderungen und Chancen eingegangen werden soll, denen die Jugend gegenüber steht; er begrüßt zudem das in dieser Mitteilung vorgeschlagene Konzept, in die Jugend zu investieren und das Potenzial junger Menschen zu fördern;

8.   ist sich der Tatsache bewusst, dass Jugendpolitik naturgemäß ein weiter Bereich ist, und unterstützt daher den bereichsübergreifenden Ansatz der EU-Jugendpolitik, die Jugendbelange in eine breite Palette von Politikbereichen einzubeziehen (Querschnittsansatz) und zugleich spezifischere Maßnahmen im Bereich der Jugendarbeit weiterzuentwickeln;

9.   empfiehlt der Europäischen Kommission, die Erfahrungen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und das dort vorhandene Fachwissen zu berücksichtigen und künftige Maßnahmen auf bereits vorhandene Initiativen - etwa die Initiative „Europäische Jugendhauptstadt“ - und Rahmenregelungen wie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes zu stützen;

10.   weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in zahlreichen Mitgliedstaaten primär zuständig und verantwortlich für die Entwicklung, Durchführung und Umsetzung der Jugendpolitik sind. Dies wurde deutlich im Ergebnis der Anhörung (4), die der AdR durch das Netz für Subsidiaritätskontrolle im Rahmen der Erarbeitung dieser Stellungnahme durchführen ließ; empfiehlt der Kommission angesichts der wichtigen Rolle, die die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Entwicklung und Umsetzung der Jugendpolitik spielen, die Besonderheiten der Regionen, wie z.B. deren geografische Lage, zu berücksichtigen.

11.   dringt auf die gebührende Berücksichtigung des Standpunkts und der Beiträge der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Entwicklung der jugendpolitischen Maßnahmen, da die entsprechende Zuständigkeit in den meisten Mitgliedstaaten bei den Gebietskörperschaften liegt;

12.   verweist auf die Schlüsselrolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Realisierung der vorgeschlagenen Strategie der EU und hätte einen ausdrücklicheren Verweis auf die Rolle und die Kompetenzen der Gebietskörperschaften in der ganzen Mitteilung begrüßt; er empfiehlt den Gebietskörperschaften, in enger Zusammenarbeit mit allen Interessenträgern – insbesondere mit den Jugendlichen und den sie vertretenden Organisationen – auf allen Ebenen zu der vorgeschlagenen EU-Strategie beizutragen;

Einbeziehung in andere Politikbereiche und Zusammenarbeit

13.   unterstützt den Ansatz der EU-Jugendpolitik, die Jugend in eine breite Palette von Maßnahmen einzubeziehen, um die Anliegen junger Menschen in unterschiedlichen Politikbereichen zu berücksichtigen;

14.   unterstützt das flexible Konzept einer Jugendpolitik mit drei übergeordneten und miteinander verknüpften Zielen im Zusammenhang mit Aktionsbereichen, die regelmäßig überprüft werden sollen; er hält es für erforderlich, dass die Ziele sowie die in diesem Zusammenhang ergriffenen Maßnahmen jeweils auf allen dafür zuständigen Ebenen wirksam und nachhaltig verfolgt werden und empfiehlt den Gebietskörperschaften, sich auf eine längere Befassung zu ausgewählten Schwerpunktthemen einzustellen, um Wirkungsoptionen zu stärken;

15.   unterstützt die in der Mitteilung genannten Aktionsbereiche und die für die Mitgliedstaaten und die Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten;

16.   sieht es als ganz entscheidend an, dass die Bedürfnisse und Wünsche der Jugendlichen bei jeder Reform der EU Berücksichtigung finden, und empfiehlt, die Jugend als Zielgruppe in die größeren EU-Strategien, Kampagnen und Tätigkeiten wie etwa die Nachfolgestrategie der Lissabon-Strategie, die Sozialagenda der EU sowie die thematischen Strategien und Tätigkeiten einzubeziehen, welche die Union (die Institutionen und die künftigen EU-Ratsvorsitze) in Zukunft, hoffentlich in enger Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie dem Ausschuss der Regionen planen und durchführen werden;

17.   verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Jugend ein zentraler Faktor für das Erreichen der in der neuen Lissabon-Strategie gesteckten Ziele ist, und erachtet es für notwendig, den Jugendlichen eine bessere Bildung und Ausbildung zukommen zu lassen, ihre Mobilität zu fördern, ihren Eintritt in den Arbeitsmarkt und ihre Integration in die Gesellschaft zu erleichtern und bessere Dienstleistungen für junge Familien anzubieten;

18.   fordert eine mittelfristige europäische Jugendstrategie, die unter qualitativem Aspekt auf einen längeren Zeitraum ausgerichtet sein und sich auf wenige Schwerpunktthemen beschränken sollte. Die eingesetzten Kräfte und Ressourcen sind zu bündeln, um ihre Wirkungsoptionen zu stärken;

19.   begrüßt die Ausrufung des Jahres 2011 zum Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit, ruft die Europäische Kommission auf, Kinder und Jugendliche ausdrücklich als eine Zielgruppe in ihre Agenda aufzunehmen, und ersucht die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eindringlich, sich aktiv zu beteiligen;

Umsetzung und Erfahrungsaustausch

20.   stimmt zu, dass für eine wirksame Jugendpolitik bereichsübergreifende Herangehensweisen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene erforderlich sind, damit greifbare Ergebnisse in Bereichen wie Kinder- und Familienpolitik, Bildung, Gleichstellung der Geschlechter, Beschäftigung, Wohnungswesen und medizinische Versorgung erzielt werden;

21.   nimmt erfreut zur Kenntnis, dass in der Mitteilung die entscheidende Bedeutung der lokalen und regionalen Akteure für die Umsetzung bereichsübergreifender Strategien für die Jugend anerkannt wird; weist aber auch darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in zahlreichen Mitgliedstaaten primär zuständig und verantwortlich für die Entwicklung, Durchführung und Umsetzung der Jugendpolitik sind;

22.   ist mit Blick auf das Subsidiaritätsprinzip der Ansicht, dass die Europäische Kommission den Schwerpunkt auf die Anregung, Förderung und Unterstützung neuer und bereits eingeleiteter Initiativen zur Jugendpolitik in enger Zusammenarbeit mit den Gebietskörperschaften legen sollte;

23.   sieht ebenfalls die Bedeutung eines strukturierten Dialogs mit den jungen Menschen auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen und unter Einbeziehung aller Interessenträger;

24.   spricht sich für eine aktive Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften am gegenseitigen Lernen („Peer-Lernen“) sowie an der Konzeption, Umsetzung und Verbreitung beispielhafter Praktiken im Bereich der Politik für und mit der Jugend aus; das CLIP-Netz (European Network of Cities for Local Integration Policies for Migrants) und das ERY-Netz (European Regions for Youth) sind gute Beispiele für eine solche Vorgehensweise (5);

25.   ist der Ansicht, dass eine erneuerte Methode der offenen Koordinierung (MOK) ein angemessenes Instrument für die Umsetzung der Strategie sein kann; hierbei ist darauf zu achten, dass keine Kompetenzüberschreitungen durch die europäische Ebene oder zusätzliche bürokratische Mechanismen zu Lasten der Verwaltungen der Mitgliedsstaaten entstehen;

26.   betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die Regierungsebene sind, die Kindern und Jugendlichen, deren Erziehern, den Einrichtungen für die Bildung der Jugendlichen, den Gesundheits- und Pflegediensten und der Zivilgesellschaft am nächsten steht, und unterstreicht daher die Notwendigkeit einer unmittelbaren Einbeziehung und Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als entscheidende Akteure in die einzelnen Phasen der vorgeschlagenen MOK für die Realisierung der EU-Strategie;

27.   fordert den Ausbau der Möglichkeiten, wie sich die Jugendlichen auf diesen Ebenen einbringen können, was eine flexiblere und dynamischere Wechselbeziehung und einen größeren Einfluss der Jugendlichen auf die öffentlichen Entscheidungsprozesse ermöglichen und somit ihre wirksame Einbindung in das wirtschaftliche, soziale und politische Leben der Regionen gewährleisten wird;

28.   hebt hervor, dass die Anwendung der MOK keine Verlagerung von Zuständigkeiten von unteren Verwaltungsebenen hin zu den Mitgliedstaaten bewirken darf; betont, dass diese nicht zu einer Harmonisierung führen oder durch die Entwicklung von Indikatoren und weiteren Berichtspflichten in die Kompetenzen der Mitgliedstaaten eingreifen darf; verweist auf das unlängst dazu veröffentlichte Weißbuch des AdR zur Multi-Level-Governance (6);

29.   erinnert an die Forderung des AdR an die Europäische Kommission, bei der Anwendung der MOK die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Geltung zu bringen und dabei ihre Zuständigkeit zu achten und die bereits eingeleiteten Initiativen mit einzubeziehen (7);

30.   ruft die Mitgliedstaaten auf, die MOK über Aktionspläne auf lokaler und regionaler Ebene zu unterstützen und umgekehrt mit dafür Sorge zu tragen, dass die Pläne der lokalen und regionalen Ebene in den nationalen Plänen Berücksichtigung finden und Gegenstand schriftlicher Vereinbarungen zwischen den verschiedenen Ebenen werden;

31.   stimmt der Forderung nach einer mit Fakten untermauerten Politikgestaltung zu und unterstützt den Vorschlag, die vorhandenen Instrumente zur Datenerhebung besser zu nutzen;

32.   befürwortet den Vorschlag, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die mögliche „Deskriptoren“ (einfache Indikatoren) für die Bewertung der Auswirkungen der Maßnahmen in vorrangigen Bereichen erörtern soll. Er erkennt an, dass die Gebietskörperschaften für die Umsetzung vor Ort entscheidend sind und empfiehlt daher nachdrücklich ihre aktive Einbeziehung in die Arbeitsgruppe zu diesen Kennzahlen;

33.   unterstreicht, dass die Berichterstattung vereinfacht und auf wichtige Deskriptoren für vorrangige Bereiche begrenzt werden sollte, und betont, dass durch die Berichterstattung kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen sollte;

34.   ersucht die Europäische Kommission, für die Interessenträger auf der lokalen und regionalen Ebene den Zugang zu allen einschlägigen EU-Fonds zu gewährleisten und die Öffentlichkeitswirkung und Attraktivität dieser Programme zu fördern, indem der Verwaltungsaufwand für EU-Fonds wie das Programm „Jugend in Aktion“ verringert wird;

35.   fordert die Mitgliedstaaten auf, den Gebietskörperschaften und den Interessenträgern angemessene Mittel für die Erreichung der Gemeinschaftsziele für die freiwilligen Tätigkeiten junger Menschen zuzuweisen, und empfiehlt den Mitgliedstaaten, EU-Fonds und Programme, die Unterstützung und Leitlinien für Freiwilligenverbände auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene bieten (wie der Europäische Sozialfonds und das Programm „Jugend in Aktion“), zu nutzen, um die Qualität der internationalen Freiwilligenprojekte zu verbessern (8); die Verfahren zur Ausschreibung und Vergabe von Fördermitteln sollten transparenter gestaltet und der Aufwand für Antragstellung, Berichterstattung und Dokumentation reduziert werden;

36.   ist ebenfalls der Ansicht, dass eine Zusammenarbeit mit anderen Organen und Einrichtungen der EU und mit internationalen Organisationen erforderlich ist, damit die Stärken der anderen Akteure für die Maßnahmen genutzt werden und die Maßnahmen sich gegenseitig ergänzen.

Brüssel, den 10. Februar 2010

Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

Mercedes BRESSO


(1)  CdR 334/2006.

(2)  CdR 337/2008.

(3)  CdR 255/2007.

(4)  Bericht über die Konsultation des Netzes für Subsidiaritätskontrolle und der Mitglieder der Fachkommission EDUC zu der Mitteilung über eine EU-Strategie für die Jugend, CdR 325/2009.

(5)  http://www.eurofound.europa.eu/areas/populationandsociety/clipabout.htm.

(6)  CdR 89/2009.

(7)  CdR 253/2005.

(8)  CdR 252/2008.


1.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 175/26


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Abbau des Analphabetismus — Eine ehrgeizige europäische Strategie gegen die Ausgrenzung und für die persönliche Entfaltung entwickeln“

(2010/C 175/07)

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

A.   Grundsätzliches und allgemeine Bemerkungen

Unklarheiten bezüglich der Definition von Analphabetismus beseitigen

1.   erinnert daran, dass funktionaler und primärer Analphabetismus in allen Ländern der Welt existiert und 960 Millionen Menschen davon betroffen sind. Nach der UNESCO-Definition von 1958 gilt als primärer Analphabet jeder Mensch, der nie Lese- und Schreibkenntnisse erworben hat. Hingegen bezieht sich der Begriff Illiteralität oder funktionaler Analphabetismus auf Menschen, die zwar in einem bestimmten Zeitraum eine Schulbildung erhalten haben, jedoch in dieser Zeit im entsprechenden Bildungssystem keine Grundkenntnisse in Lesen, Schreiben und Rechnen erworben haben und deshalb über keine ausreichende Schriftkompetenz verfügen, d.h. sie haben nicht das Lese-, Schreib- und Rechenniveau erreicht, das für das tägliche Leben im Sinne der Chancengleichheit notwendig ist;

2.   weist darauf hin, dass laut der von der OECD durchgeführten PISA-Studien die Zahl junger Menschen mit schwacher Lesekompetenz in der EU zunimmt und von 21,3 % im Jahr 2000 auf 24,1 % im Jahr 2006 gestiegen ist. Angesichts dieser beunruhigenden Feststellung ist eine verstärkte Mobilisierung der europäischen Institutionen erforderlich;

3.   erinnert daran, dass man von der Verwirklichung der Ziele der Initiative „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“, die eine Senkung des Anteils von Schülern mit Lese- und Schreibschwächen um 20 % vorsahen, weit entfernt ist, und dass auch im neuen strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) ein entsprechender europäischer Durchschnittsbezugswert („europäischer Benchmark“) festgelegt wurde: Bis 2020 sollte der Anteil der 15-Jährigen mit schlechten Leistungen in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften unter 15 % liegen; fordert auch dazu auf, eine europäische Definition von Analphabetismus zu erarbeiten;

4.   macht darauf aufmerksam, dass die lokale Ebene am besten in der Lage ist, die Analphabetismusproblematik zu beurteilen und entsprechende Lösungen zu finden, da lokale Gebietskörperschaften für die betroffenen Personen häufig die erste Anlaufstelle sind;

5.   macht deutlich, dass der Europäische Sozialfonds, durch den in den meisten EU-Mitgliedstaaten die Programme zur Bekämpfung des Analphabetismus unterstützt werden, zwar das passende Finanzinstrument darstellt, aber nur schlecht oder unzureichend genutzt wird, weil es in diesem Bereich keine strategischen Leitlinien gibt;

6.   unterstreicht, dass vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Beschäftigungskrise die Beherrschung von Schlüsselkompetenzen notwendiger denn je ist, um einen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten zu können. Lese- und Schreibkompetenzen sind grundlegende Qualifikationen für die Zukunft, denn gemäß einer Studie von CEDEFOP wird es sich im Jahr 2015 bei 75 % der Arbeitsplätze um mittel- bis hochqualifizierte Tätigkeiten handeln;

7.   stellt fest, dass die Umsetzung der Lissabon-Strategie, mit der die Europäische Union zur weltweit fortschrittlichsten wissensbasierten Wirtschaft werden sollte, tendenziell auf Höchstqualifizierte ausgerichtet war. Gleichwohl kann sich eine wissens- und innovationsorientierte Wirtschaft nicht nur auf eine Elite von hochqualifizierten Berufstätigen stützen; es ist auch notwendig, dass auf dem gesamten Arbeitsmarkt die Schlüsselkompetenzen beherrscht werden, die den Zugang zu Aus- und Weiterbildung ermöglichen. Außerdem können die wirtschaftlichen Ziele dieser Strategie nicht erreicht werden, wenn quasi Nischen der Unterentwicklung in der Union weiter bestehen. Die Bekämpfung des Analphabetismus ist folglich für die Europäische Union auch ein wirtschaftlicher Imperativ.

Mit Vorurteilen aufräumen

8.   Sowohl angesichts der Zweckmäßigkeit, ein Profil derer zu erstellen, die von Analphabetismus betroffen sein können, als auch angesichts der Notwendigkeit, mögliche mit dieser Situation verbundene Stereotype zu vermeiden, stellen der Ausschuss der Regionen und die Akteure vor Ort stellen fest, dass

Analphabetismus nicht nur Jugendliche, sondern vielmehr alle Altersgruppen betrifft - insbesondere die über 45-Jährigen;

Analphabetismus eine komplexe regionale Verbreitung aufweist, was eine Verallgemeinerung schwierig macht. Gleichwohl tritt er Statistiken zufolge verstärkt in von Ausgrenzungstendenzen geprägten städtischen Gebieten und in durch eingeschränkten Zugang zu Diensten geprägten ländlichen Gebieten auf;

Analphabetismus kein Phänomen ist, von dem nur vom Arbeitsmarkt Ausgeschlossene betroffen sind, weil erwiesenermaßen die Hälfte der Analphabeten in Arbeit stehen;

Analphabetismus und Zuwanderung nicht gleichzusetzen sind, weil drei Viertel der Analphabeten fünf Jahre nach ihrer Einreise ins Aufnahmeland ausschließlich die dieses Lands sprechen. Die Bekämpfung des Analphabetismus muss folglich unabhängig von sprachpolitischen Maßnahmen für Zuwanderer gesehen werden. Der Kampf gegen den Analphabetismus ist ein wesentlicher Bestandteil des lebenslangen Lernens;

Analphabetismus Männer und Frauen in den einzelnen Altersgruppen in unterschiedlichem Maße betrifft. In bestimmten Fällen sollte die Geschlechterdimension berücksichtigt werden, um eine wirksame Lösung für dieses Problem zu finden;

9.   erinnert daran, dass gemäß Artikel 14 der Grundrechtecharta, die mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon rechtskräftig geworden ist, jede Person das Recht auf Bildung sowie auf Zugang zur beruflichen Aus- und Weiterbildung hat. Da die Beherrschung des Lesens und Schreiben mit jedem Bildungsprozess unauflöslich verbunden ist, muss die Europäische Union die Maßnahmen der Mitgliedstaaten ergänzen und koordinieren, um den Kampf gegen den Analphabetismus zu intensivieren und so diesem Recht auf Bildung Rechnung zu tragen;

10.   erinnert daran, dass den Programmen für das lebenslange Lernen, insbesondere in Verwaltungen und Unternehmen, Vorzug zu geben ist, um funktionalen Analphabetismus festzustellen und den Betroffenen die Beherrschung der Schlüsselkompetenzen zu ermöglichen. Zahlreiche Analphabeten setzen am Arbeitsplatz Vermeidungsstrategien ein, um diesen Mangel zu kaschieren;

11.   betont, dass funktionaler Analphabetismus ein Ausgrenzungsfaktor ist, der die Beteiligung der Bürger am Arbeitsleben erschwert, ihre demokratische und soziale Teilhabe einschränkt sowie ihre persönliche Entfaltung und die Verteidigung ihrer Rechte stark negativ beeinflusst.

B.   In Betracht kommende Maßnahmen

Prävention, Integration von Jugendlichen und berufliche Entwicklung

Der Ausschuss der Regionen empfiehlt,

12.   bewährte Verfahren auf europäischer Ebene auszutauschen, insbesondere mittels Förderung des Austauschs zwischen den kommunalen Behörden, die maßgeblich an der Entwicklung von Strategien zur Bekämpfung des Analphabetismus beteiligt sind. Für die Erstellung eines Verzeichnisses bewährter Verfahren könnte ein permanentes Forum geschaffen werden. Bei Strategien, die speziell für Jugendliche konzipiert werden, sollte berücksichtigt werden, welche Arten von Leseschwierigkeiten vorliegen, damit sachgerecht auf die tatsächlichen Bedürfnisse eingegangen werden kann;

13.   die Bekämpfung des Analphabetismus in die Querschnittsziele der überarbeiteten Lissabon-Strategie nach 2010 aufzunehmen;

14.   die Unternehmen und Verwaltungen, die Bildungsprogramme für ihre von Analphabetismus betroffenen Angestellten realisieren, durch den Europäischen Sozialfonds zu unterstützen. In diese Programme sollten entsprechende Feststellungsverfahren eingebaut werden, bei denen die Privatsphäre der Arbeitnehmer bestmöglich gewahrt und ein größtmöglicher Schutz ihrer Identität gewährleistet wird;

15.   Initiativen der Erwachsenenbildung zu unterstützen, mit denen auch die Bedürfnisse der von Analphabetismus betroffenen Bürgerinnen und Bürger abgedeckt werden, die keiner vergüteten Erwerbstätigkeit nachgehen;

16.   die Bekämpfung des Analphabetismus in die strategischen Leitlinien der EU für den Europäischen Sozialfonds aufzunehmen;

17.   eine europäische Definition von Analphabetismus zu erarbeiten, die auch den funktionalen Analphabetismus berücksichtigt;

18.   die lokale und regionale Ebene als am besten dafür geeignet zu betrachten, um die Mittel in Bezug auf die strategischen Ziele und die Aktionsprogramme aufeinander abzustimmen. Zu diesem Zweck sollten interregionale und supraregionale Koordinierungsmechanismen eingerichtet werden, die eine konvergente Ausrichtung bei der Verwendung dieser Mittel gewährleisten. Die regionale Ebene muss von der nationalen und europäischen Ebene beim Aufbau von Programmen unterstützt werden, die allen Menschen den Zugang zum Lesen, Schreiben und zu den anderen Grundkompetenzen ermöglichen. Es ist vor allem darauf zu achten, dass die zuständigen nationalen Behörden bei der Abstimmung ihrer strategischen Ziele und der Festlegung ihrer Programme koordiniert vorgehen. Grundsätzlich ist der jeweilige Beitrag des Staates, der Gebietskörperschaften und der wirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure kenntlich zu machen;

19.   vorzuschlagen, dass die Verwaltungen der Gebietskörperschaften mit gutem Beispiel vorangehen und für ihre von Analphabetismus betroffenen Bediensteten Bildungsprogramme auflegen, in die entsprechende Feststellungsverfahren eingebaut sind, und Schulungen für diejenigen starten, die bei ihrer Arbeit auf Schwierigkeiten stoßen. Diese Programme könnten von der EU finanziell unterstützt werden;

20.   die Entwicklung von Programmen zur Prävention und Bekämpfung des Analphabetismus am Arbeitsplatz zu fördern:

auf Ebene der Unternehmen:

Mittels Sensibilisierung der Unternehmensleitungen für die Einstellungspolitik und für branchenspezifische und branchenübergreifende Vereinbarungen über Ausgleichsfonds, die die Verwirklichung von Ausbildungsprogrammen, die Absicherung der beruflichen Laufbahnen und die Anerkennung beruflicher Kompetenzen ermöglichen;

auf Ebene der Arbeitnehmer:

Indem die Arbeitnehmer über ihren individuellen Anspruch auf Bildung informiert werden und ihnen der Zugang zu entsprechender Beratung und Orientierung ermöglicht wird;

21.   die Bekämpfung des Analphabetismus, der die soziale Ausgrenzung verschärft, in das Programm für das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung aufnehmen;

22.   den Zugang zu den Print- und elektronischen Medien sowie insbesondere die Medienerziehung der Jugendlichen zu fördern, um die Entwicklung ihrer Kritikfähigkeit zu fördern und sie mit der Schriftkultur vertraut zu machen, damit sie sich in der modernen Welt besser zurechtfinden.

23.   eine EU-Kampagne zur Aufklärung über dieses Übel zu starten. Eine derartige Initiative könnte dazu beitragen, das Tabu Analphabetismus zu brechen und die Betroffenen zur Inanspruchnahme von Hilfe zu ermuntern;

24.   das Bildungsangebot für die von Analphabetismus betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu verbessern; da sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, werden sie in der Regel nicht als Betroffene identifiziert und laufen Gefahr, von den Bildungsprogrammen ausgeschlossen zu werden. Dies betrifft Personengruppen wie Langzeitarbeitslose, im Haushalt tätige Personen usw.;

25.   das Weiterbildungsangebot für selbstständige Arbeitnehmer, wie Kleinbauern oder kleine Ladenbesitzer, auszubauen, um ihre Schlüsselkompetenzen zu verbessern und Analphabetismus zu beseitigen, der ein Hemmfaktor für die wirtschaftliche Entwicklung bestimmter Produktionszweige ist;

26.   der weiblichen Bevölkerung, vor allem älteren Arbeitnehmerinnen, besondere Aufmerksamkeit zu schenken, da der Anteil der von Analphabetismus betroffenen Personen in dieser Bevölkerungsgruppe aufgrund einer gewissen Ausgrenzungsdynamik höher sein kann;

27.   ein europäisches System zur Bewertung des Analphabetismus zu fördern, das gemeinsame Bewertungsindikatoren und -methoden für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union umfasst;

28.   eine Integration und Koordinierung der Anstrengungen im Bereich des lebenslangen Lernens, der geregelten Berufsausbildung und der Erwachsenenbildung zu fördern, um eine gemeinsame Strategie zur Eindämmung des Analphabetismus zu entwickeln.

C.   Schlussfolgerungen der Konsultation von Akteuren vor Ort

29.   Der Kampf gegen den Analphabetismus ist ein wesentlicher Bestandteil der Politik des lebenslangen Lernens (Erstausbildung und Weiterbildung). Sie ist unabhängig von sprachpolitischen Maßnahmen zugunsten von Zuwanderern zu betrachten. Es geht darum, den Zugang zu Schreiben, Rechnen und den Grundkompetenzen zu fördern.

30.   Dadurch wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen verbessert und die berufliche und persönliche Entwicklung der Arbeitnehmer gefördert. Wer sich am Arbeitsplatz wohl fühlt, dem geht es auch im Privatleben besser.

31.   Der Erwerb von Grundkompetenzen macht es möglich, Veränderungen vorwegzunehmen und Brüche in der beruflichen Entwicklung zu vermeiden. Dies stärkt die Schutzbedürftigsten und beugt Risiken der Ausgrenzung vor.

32.   Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Analphabetismus sollten zunehmend Bestandteil der Gemeinschaftspolitiken sein, damit im Rahmen jeder öffentlichen Maßnahme dauerhaft direkt oder indirekt dazu beigetragen werden kann.

33.   Fast zehn Jahre nach dem Start der Lissabon-Strategie haben die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als Bildungsträger für das lebenslange Lernen, aber auch als Akteure des sozialen und wirtschaftlichen Lebens der Mitgliedstaaten - als Arbeitgeber und Dienstleistungserbringer - eine Rolle zu spielen. Das Problem des Analphabetismus betrifft sie unmittelbar bei ihrem Auftrag zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen. Sie sollten auf die im Anhang aufgeführten Beispiele für bewährte Verfahren hingewiesen, zum Austausch ermuntert und zum Dialog mit den betroffenen Akteuren aufgefordert werden. Dies würde es den Verbänden der Kommunen und Regionen ermöglichen, Initiativen auf europäischer Ebene zu konzipieren und durchzuführen.

II.   ANHÄNGE

Abbildung 2: 15-jährige Schüler in der EU und in ausgewählten Drittländern mit schlechten Leseleistungen auf der PISA-Skala für Lesekompetenz (2000 und 2006; Datenquelle: OECD)

Image

Beispiele für bewährte Verfahren:

Telefondienst für die Beratung und Vermittlung von Initiativen im Bereich Lesen und Schreiben

Erwachsenenbildungsprogramme für spezifische Zielgruppen

Ausstellung von nachschulischen Befähigungsnachweisen in Zusammenarbeit mit den Hochschulen

Für die Familien konzipierte Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Kultur und Soziales zur besseren Begleitung von Jugendlichen und zur Verhinderung des Schulabbruchs

Durchführung von kulturellen Aktivitäten insbesondere für Familien von Nichtsesshaften im Rahmen von Familienprogrammen

Lesen zur Prävention von Analphabetismus im ländlichen Raum

Bildungs- und Präventionsmaßnahmen für Kinder - auch bereits im Vorschulalter - in den Bibliotheken

Elternbildung zur Begleitung des schulischen Lernens ihrer Kinder

Zugang von Häftlingen zu Grundkompetenzen

Begleitung von Schülern mit großen Grundwissenslücken bei der Eingliederung ins Berufsleben

Vermittlung von Grundwissen und Eingliederung mittels computergestützter Workshops

Entwicklung maßgeschneiderter Grundbildungsangebote für Arbeitnehmer

Bereitstellung von Grundbildungsangeboten für kommunale und regionale Bedienstete

Zugang zu Grundkompetenzen für landwirtschaftliche Arbeitskräfte mit unterem Qualifikationsniveau

Ermittlung des Bedarfs an Grundkenntnissen von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz

Betriebliche Vermittlung von Grundkompetenzen

Sensibilisierung der Entscheidungsträger

Entwicklung von regionalen Strategien und von Aktionsplänen mit den Akteuren vor Ort

Ausbau des Anspruchs auf Weiterbildung in den Unternehmen

Konsolidierung der Grundkompetenzen für Auszubildende im Rahmen des Ausbildungsgangs und der Anerkennung der beruflichen Kompetenzen

Betriebliche Grundausbildung zwecks Sicherung der beruflichen Laufbahn

Schaffung alternierender Ausbildungsgänge zur Verbesserung des Übergangs zwischen Schule und Arbeit

Ausbildung im Bereich neue IKT und Internetkompetenz

Schaffung von öffentlichen Anlaufstellen, um das Zurechtfinden im öffentlichen Verkehr zu erleichtern

Programm für das Feststellen von Analphabetismus in den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften.

Brüssel, den 10. Februar 2010

Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

Mercedes BRESSO


1.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 175/31


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Grünbuch — Die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern“

(2010/C 175/08)

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.   begrüßt die Initiative der Kommission, mit dem Grünbuch „Die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern“ eine europaweite Debatte anzustoßen, um die Möglichkeiten besserer Mobilitätsförderung zu diskutieren, bestehende Hindernisse für eine grenzüberschreitende Mobilität junger Menschen zu identifizieren und den Nutzen von Mobilitätserfahrungen herauszustellen;

2.   bekräftigt seine wiederholt geäußerte Unterstützung der Mobilität innerhalb Europas und darüber hinaus und ist wie der Rat und die Kommission der Auffassung, dass Lernphasen im Ausland für alle jungen Menschen in Europa allmählich die Regel werden und nicht die Ausnahme bleiben sollten;

3.   weist darauf hin, dass die Förderung der Mobilität von Lernenden und Lehrenden ein zentrales Element der bildungspolitischen Zusammenarbeit in Europa und ausdrücklich vertragliches Ziel der Tätigkeit der Europäischen Union im Bildungsbereich ist;

4.   ist vor diesem Hintergrund der Ansicht, dass die Behandlung dieses Themas auf europäischer Ebene einen erheblichen europäischen Mehrwert darstellt und wichtige Impulse für die Gestaltung europäischer sowie nationaler, regionaler und lokaler Programme, Instrumente und Initiativen zur grenzüberschreitenden Förderung der Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken liefern kann;

5.   sieht einen bedeutenden Gewinn in der Durchführung eines vertieften Informations- und Erfahrungsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten und räumt in diesem Zusammenhang besonders der Verbreitung bewährter Verfahren der Mitgliedstaaten durch die Kommission einen hohen Stellenwert ein;

6.   befürwortet den breiten Ansatz des Grünbuchs, in dessen Mittelpunkt die Situation aller jungen Menschen in den verschiedenen Lernkontexten steht und dabei alle Bereiche des formalen, nicht-formalen und informellen Lernens einbezieht;

7.   weist auf den bedeutenden Beitrag der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zur Förderung der Mobilität zu Lernzwecken hin, den diese insbesondere im Hinblick auf Information, Beratung und Bewusstseinsschärfung sowie in den meisten Fällen durch unterstützende Maßnahmen der Qualitätssicherung und Finanzierung leisten;

zur zunehmenden Bedeutung der Mobilität zu Lernzwecken

8.   teilt die Einschätzung der Kommission, dass die Mobilität zu Lernzwecken – d.h. ein Auslandsaufenthalt mit dem Ziel, neue Fähigkeiten und Kompetenzen zu erwerben – eine der grundlegenden Möglichkeiten ist, mit denen junge Menschen ihre persönliche Entwicklung voranbringen, Zugang zu neuem Wissen erhalten, Sprachkenntnisse erweitern, interkulturelle Kompetenzen erwerben und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt steigern können;

9.   ist davon überzeugt, dass in Zeiten einer immer rascher voranschreitenden Globalisierung und grenzüberschreitenden Vernetzung aller Lebens- und Arbeitsbereiche interkulturelle Kompetenzen, Sprachkenntnisse und internationales Wissen weiterhin an Bedeutung gewinnen;

10.   pflichtet der Kommission bei, dass Mobilität bei jungen Menschen ein tieferes Verständnis für die europäische Identität und den europäischen Bürgersinn fördert sowie der Fremdenfeindlichkeit entgegenwirkt. Sie erhöht auch die Verbreitung von Wissen, das der Schlüssel zu Europas wissensgestützter Zukunft ist;

11.   stimmt der Kommission zu, dass die Mobilität zu Lernzwecken fester Bestandteil der europäischen Identität und eine Chance für alle jungen Menschen in Europa sein sollte, um auf diese Weise einen Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union, zum Aufbau einer wissensintensiven Gesellschaft und damit zu den Zielen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung zu leisten;

12.   teilt zwar die Einschätzung der Kommission, dass insgesamt noch immer zu wenig junge Menschen zu Lern- oder Ausbildungszwecken ins Ausland gehen, macht aber darauf aufmerksam, dass das Grünbuch die zahlreichen finanziellen und organisatorischen Maßnahmen zur Mobilitätsförderung außerhalb der EU-Programme, die in den Mitgliedstaaten angeboten werden, nicht erfasst;

13.   stellt heraus, dass die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften ebenso wie die Schulen, Hochschulen und andere Bildungs- und Jugendeinrichtungen, Unternehmen, Vereine und Verbände eine Vielzahl von Mobilitätsmaßnahmen fördern, die dem formalen, nicht-formalen und informellen Lernen dienen;

14.   weist darauf hin, dass es häufig gerade die kleinen, auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene beschlossenen Mobilitätsprojekte sind, die entscheidende Auswirkungen haben und zur Stärkung einer europäischen Denkweise, einer aktiven Unionsbürgerschaft und der Demokratie beitragen;

zu den Voraussetzungen einer stärkeren Mobilität junger Menschen

15.   sieht die Verfügbarkeit von umfassenden und zielgerichteten Informationen sowie einer sachkundigen, auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittenen persönlichen Beratung vor Ort als zentrale Kriterien für das Zustandekommen und den Erfolg einer Mobilitätsphase an;

16.   sieht zusätzlichen Informationsbedarf insbesondere bezüglich Maßnahmen zur Mobilitätsförderung außerhalb der EU-Programme und hält vor diesem Hintergrund Zusammenstellungen über derartige in den Mitgliedstaaten bereits bestehende Programme – z.B. in Form von „Handbüchern“, auch in elektronischer Form – für hilfreich;

17.   ist der Ansicht, dass es neben der Qualität, Transparenz, Kompatibilität und Akzeptanz der ausländischen Bildungsangebote und Abschlüsse insbesondere institutionelle und soziale Rahmenbedingungen sowie finanzielle Faktoren sind, die die Bereitschaft zur Mobilität beeinflussen;

18.   erachtet es für notwendig, jungen Menschen die vielfältigen Vorteile einer Mobilitätsphase näher zu bringen, die bestehenden Fördermöglichkeiten aufzuzeigen und sie vom Nutzen einer Mobilitätsphase zu überzeugen;

19.   macht darauf aufmerksam, dass manche Mobilitätshindernisse nur in beschränktem Maße von außen beeinflussbar sind, und betont seine Überzeugung, dass eine Steigerung der Mobilität ein hohes Maß an Bereitschaft, Zeit, Anstrengung und Offenheit von allen Seiten erfordert;

20.   vermisst daher im Grünbuch einen Verweis auf die individuelle Verantwortung der Jugendlichen, trotz fortbestehender Mobilitätshindernisse eigenes Engagement und Eigeninitiative unter Beweis zu stellen, um z.B. über die Beteiligung an organisierten Austauschmaßnahmen den Versuch zu unternehmen, existierende Hürden zu überwinden; weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung von Maßnahmen hin, die die Eigeninitiative der jungen Menschen wecken und fördern;

21.   vermisst im Grünbuch ferner die Betonung der wichtigen Rolle des Elternhauses, da die Bereitschaft, für Lernzwecke ins Ausland zu gehen, schon frühzeitig in der Familie gelegt werden muss; dies setzt voraus, dass die Eltern den erheblichen Nutzen von Auslandsaufenthalten kennen, ihre Kinder zu Mobilitätsphasen motivieren und sie bei der Vorbereitung und Durchführung eines Auslandsaufenthaltes wenn möglich unterstützen; vor diesem Hintergrund stellt die Erreichung bildungsferner und wirtschaftlich benachteiligter Schichten eine große Herausforderung dar;

22.   setzt sich nachdrücklich dafür ein, wirtschaftlich oder sozial benachteiligte Gruppen, Menschen mit besonderen Bedürfnissen und Jugendliche mit Migrationshintergrund stärker in die Mobilitätsprogramme einzubeziehen und ihnen ggf. eine zusätzliche Unterstützung in Form erhöhter Fördersätze zu ermöglichen, da sich gerade diese Gruppen oftmals mit spezifischen Hindernissen konfrontiert sehen;

23.   warnt trotz der berechtigten Forderung nach einem Ausbau der grenzüberschreitenden Mobilität zu Lernzwecken davor, die weiteren Aufgaben und Bedürfnisse der Schulen, Hochschulen, Ausbildungsbetriebe und sonstigen Bildungseinrichtungen – z.B. im Hinblick auf die Planung eines Schuljahres bzw. die längerfristige Organisation von Lernprozessen – auf Kosten der Qualität der Bildung zu vernachlässigen;

24.   spricht sich für eine Fortsetzung der mobilitätsfördernden EU-Bildungsprogramme nach dem Jahr 2013 aus und fordert die Kommission, den Rat und das Europäische Parlament auf, bei den Vorbereitungen des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 frühzeitig ausreichende Mittel einzuplanen;

25.   zeigt sich erfreut, dass das Grünbuch wiederholt auf den wesentlichen Beitrag der regionalen und lokalen Ebene zur Förderung der Mobilität eingeht; appelliert daher an die Kommission, dieser grundlegenden Rolle der Gebietskörperschaften bei der Erarbeitung und Durchführung von Mobilitätsprogrammen stärker Rechnung zu tragen, indem sie sie nachhaltig an der Erarbeitung der Programme beteiligt;

26.   tritt dafür ein, dass sich der Anspruch, die Mobilität junger Menschen auch berufsübergreifend zu fördern, in der Gestaltung des gemeinschaftlichen Programms für Lebenslanges Lernen widerspiegeln sollte; so könnte beispielsweise für Schüler aller Schularten die Möglichkeit geschaffen werden, dass auch Praktikumsaufenthalte in Betrieben oder anderen außerschulischen Einrichtungen im Ausland gefördert werden;

27.   empfiehlt, den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit EU-Mobilitätsmaßnahmen deutlich zu reduzieren und die umfangreichen Antragsformulare zu vereinfachen;

28.   weist die zuständigen Behörden der nationalen, regionalen und lokalen Ebene darauf hin, dass sie auf Grund des Geburtenrückgangs in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union frei werdende Finanzmittel im Bildungsbereich belassen und für eine quantitative und qualitative Förderung der Mobilität zu Lernzwecken einsetzen können;

29.   ermuntert die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, in ihrem Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich Regelungen zu treffen, die die Mobilität unterstützen und dazu beitragen, Mobilitätshindernisse abzubauen;

30.   ist der Auffassung, dass die Makroregionen, die in einer Europäischen Union mit nunmehr 27 Mitgliedstaaten eine immer wichtigere Rolle spielen, auch im Hinblick auf die Förderung der Mobilität zu Lernzwecken einen bedeutenden Beitrag leisten können;

31.   empfiehlt den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, durch Mobilitätsmaßnahmen im Zusammenhang mit Regional- oder Städtepartnerschaften zum nicht-formalen Lernen beizutragen;

32.   hält es in einer immer globaler werdenden Wissensgesellschaft für erforderlich, auch Lehrkräften, Ausbildenden, Arbeitgebern sowie der Öffentlichkeit im Allgemeinen stärker die Relevanz internationaler Kompetenzen zu vergegenwärtigen;

zu einer neuen Partnerschaft für Mobilität

33.   teilt die Einschätzung der Kommission, dass für eine signifikante Steigerung der Mobilitätsmöglichkeiten junger Menschen ein abgestimmtes Vorgehen über alle Bereiche hinweg erforderlich ist und dafür eine neue Partnerschaft benötigt wird, bei der öffentliche Stellen mit der Zivilgesellschaft, Unternehmen und einer Vielzahl von weiteren Akteuren im Bildungs- und Jugendbereich zusammenarbeiten;

34.   tritt dafür ein, in allen Bereichen und auf allen Ebenen Anstrengungen zu unternehmen, um vorhandene Mobilitätspotenziale auszuschöpfen und neue Wege zur Förderung der Mobilität zu finden;

35.   pflichtet der Kommission bei, dass Multiplikatoren - wie Lehrkräfte, Ausbildende, Jugendbetreuer und ehemalige Teilnehmer an Mobilitätsmaßnahmen - eine Schlüsselrolle bei der Förderung der Mobilität junger Menschen spielen, und regt daher an, diese wichtige Funktion der Multiplikatoren in künftigen Ausschreibungen und Programmgenerationen stärker hervorzuheben;

36.   begrüßt die neue Aktion COMENIUS Regio, die die Einbeziehung von außerschulischen Einrichtungen ermöglicht und zum Ziel hat, die europäische Zusammenarbeit im schulischen Bereich auf der Ebene von Regionen und Gemeinden zu fördern, wobei die Partner zu Themen von gemeinsamem Interesse zusammenarbeiten, Erfahrungen austauschen und nachhaltige Strukturen der Zusammenarbeit entwickeln können;

37.   steht der Forderung der Kommission, wonach europäische, nationale und regionale Behörden mit Bildungseinrichtungen, Einrichtungen der Zivilgesellschaft und lokalen Behörden zusammenarbeiten müssen, um die einzelnen Finanzierungsmöglichkeiten zu vereinen, angesichts der Kompetenzverteilung im Bildungsbereich sowie der Heterogenität der Akteure in diesem Bereich zurückhaltend gegenüber;

38.   gibt zu bedenken, dass auch durch eine Zusammenlegung der finanziellen Mittel der Grundstock der finanziellen Ressourcen nicht wachsen wird, und setzt sich daher vorrangig für einen qualitativen Ausbau der vorhandenen Programme und eine bessere Information über die vorhandenen Angebote ein;

39.   fordert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, zur Förderung der Mobilität zu Lernzwecken nicht nur Projekte im Rahmen des Programms für Lebenslanges Lernen durchzuführen, sondern auch eingehend zu prüfen, inwieweit Mobilitätsmaßnahmen z.B. im Rahmen bi- und multilateraler Partnerschaften von Regionen im Bereich der beruflichen Bildung auch aus Mitteln der Europäischen Strukturfonds finanziert werden können;

40.   ermuntert die Hochschulen, zur Förderung der Mobilität neue Formen der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen und dem Privatsektor zu erkunden;

41.   appelliert an die Unternehmen, insbesondere im Bereich der beruflichen Bildung und Weiterbildung sowie der Forschung ihren Beitrag zur Förderung der Mobilität zu leisten, trotz der zum Teil erheblichen strukturellen Unterschiede in den Berufsbildungssystemen Mobilitätsmaßnahmen von Auszubildenden zu unterstützen und auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten in Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen zu investieren;

42.   erinnert an seine Unterstützung der Pilotinitiative für ein Erasmus-Programm für Volksvertreter der lokalen und regionalen Ebene (1), wodurch diesen die Möglichkeit eröffnet werden soll, ihre Kenntnisse zu erweitern, neue Erfahrungen zu machen und bewährte Praktiken auszutauschen;

43.   vertritt zwar die Auffassung, dass virtuelle Mobilität die Erfahrung physischer Mobilität nur begleiten und nicht ersetzen kann, ist aber davon überzeugt, dass virtuelle Mobilität einen wertvollen Beitrag zur physischen Mobilität beitragen kann, indem sie jungen Menschen die Vorbereitung einer Phase der physischen Mobilität erheblich erleichtern und deren Qualität nachhaltig verbessern kann;

zur Festlegung von Mobilitätszielen auf europäischer, regionaler und lokaler Ebene

44.   verweist auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 12.5.2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung, denen zufolge die Kommission ersucht wird, bis Ende 2010 einen Vorschlag für einen europäischen Durchschnittsbezugswert („europäische Benchmark“) vorzulegen, der quantitative und qualitative Aspekte berücksichtigen soll, und erwartet die Ergebnisse dieser Arbeiten mit großem Interesse;

45.   erinnert daran, dass die europäischen Durchschnittsbezugswerte keine Festlegung einzelstaatlicher Ziele enthalten und keine Entscheidungen vorgeben, die von den jeweiligen Regierungen getroffen werden müssen, wenngleich nationale Maßnahmen auf der Grundlage nationaler Prioritäten zum Erreichen der Bezugswerte beitragen;

46.   weist angesichts der Anregung der Kommission, zusätzlich zu den europäischen Durchschnittsbezugswerten gesonderte Benchmarks für die Regionen, Hochschulen, Schulen, Unternehmen und Vereinigungen festzulegen, vorsorglich darauf hin, dass die Setzung von nationalen oder regionalen Benchmarks mitgliedstaatlicher Kompetenz unterliegt;

47.   weist ferner nachdrücklich darauf hin, dass die Schaffung neuer Indikatoren und Benchmarks unter Umständen erheblichen zusätzlichen administrativen und finanziellen Aufwand für die nationale, regionale und lokale Ebene verursachen kann und deshalb angesichts der Kommissionsbemühungen um Entbürokratisierung nur im Falle einer positiv zu bewertenden ausführlichen Kosten-Nutzen-Analyse vorangetrieben werden sollte;

48.   fordert die Kommission auf, nach Auswertung der Konsultationsergebnisse ein Inventar bewährter Verfahren mit konkreten, praxistauglichen Lösungsansätzen für die bestehenden Probleme im Bereich der Mobilitätsförderung zu erarbeiten und dieses Inventar anschließend den zuständigen nationalen, regionalen und lokalen Verantwortungsträgern zur Verfügung zu stellen.

Brüssel, den 10. Februar 2010

Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

Mercedes BRESSO


(1)  Weißbuch des Ausschusses der Regionen zur Multi-Level-Governance, CdR 89/2009.


1.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 175/35


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum „Internet der Dinge“ und der „Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors“

(2010/C 175/09)

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.   begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission, die Anwendung der Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Public Sector Information, PSI) zu überprüfen und den Aktionsplan „Internet der Dinge“ zu fördern, die sich für Bürger, Unternehmen und Behörden als sehr nützlich erweisen und zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowie zur Verbesserung der Qualität öffentlicher Dienstleistungen beitragen können;

2.   betont die Relevanz der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektor für kommerzielle und nichtkommerzielle Zwecke sowie die Bedeutung von Forschungsinvestitionen zur Förderung einschlägiger Aktivitäten und zur Entwicklung künftiger Anwendungen zur Steigerung des Nutzens des Internet der Dinge;

3.   verweist auf die wichtige Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für den Aufbau einer europäischen Informationsgesellschaft im Einklang mit der i2010-Strategie, da sie die Triebfeder des Wirtschaftswachstums auf lokaler Ebene sind und viele digitale Informationen, Produkte und Dienste erzeugen, nutzen und verwalten. Daher sollten die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften umfassend und wirksam in die Verwaltung und Entwicklung des Internet der Dinge eingebunden sein;

4.   unterstreicht, dass das Internet der Dinge die Lebensqualität und die sozialen und wirtschaftlichen Tätigkeiten der Bürger auf lokaler und regionaler Ebene erheblich verbessern, Impulse für die regionale Entwicklung und die Entwicklung lokaler Unternehmen geben und effizientere, maßgeschneiderte öffentliche Dienstleistungen für die Bürger bieten kann. Regionen und Städte können auf unterschiedliche Weise dazu beitragen, dieses Potenzial auch wirklich zum Tragen zu bringen. Sie zählen zu den vorrangigen Nutznießern der Grundsätze für die Verwaltung des Internet der Dinge und sind die wichtigsten Impulsgeber für dessen Entwicklung und Umsetzung;

5.   fordert geeignete Lösungen für die Sammlung und Verwaltung der Informationen des öffentlichen Sektors, wobei der kulturellen Vielfalt und den unterschiedlichen Verwaltungsstrukturen der Mitgliedstaaten sowie der lokalen und regionalen Behörden Rechnung getragen werden muss;

6.   weist auf die Bedeutung der Logistik hin, die für die Verwaltung der ungeheuren Datenmenge erforderlich ist, die in den von den Behörden entwickelten und verwalteten Anwendungen genutzt wird;

7.   begrüßt, dass mit der Überprüfung der Richtlinie zur Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors der zusätzliche Verwaltungsaufwand für die Behörden durch die Verfügbarkeit derartiger Informationen möglichst gering gehalten werden soll;

8.   betont die Bedeutung und die Notwendigkeit gemeinsamer Vorschriften und Verfahren für die Weiterverwendung und Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors, um sicherzustellen, dass sämtliche Akteure im europäischen Informationsmarkt die gleichen Ausgangsbedingungen vorfinden, die Bedingungen für die Weiterverwendung derartiger Informationen transparenter sind und Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt verhindert werden;

9.   unterstreicht die Notwendigkeit, die digitale Integration (E-Inclusion) zu fördern, d.h. eine integrative, regional und sozial ausgewogene Informationsgesellschaft, die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) im umfassenderen Rahmen des Internet der Dinge zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen einsetzt;

10.   spricht sich für die Entwicklung von Forschungseinrichtungen in Europa aus, die von Hochschulen und Privatunternehmen gemeinsam finanziert werden, um die Wirkung der IT-Forschung in Europa zu erhöhen;

11.   hebt hervor, dass der Zugang zu und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors die Anwendungen des Internet der Dinge maßgeblich voranbringen können. Als wesentliche Archivare und Inhaber von Informationen des öffentlichen Sektors kommt den Städten und Regionen eine wichtige Rolle zu, um den Weg für die Verwirklichung des Internet der Dinge zu ebnen;

Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors

12.   betont, dass für die Entwicklung eines Marktes für die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors ausschließliche Vereinbarungen zwischen Behörden und Privatunternehmen abgeschafft und Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Lizenzvergabe- und Entgelterhebungsmodelle anzuwenden, die die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors erleichtern und optimieren (insbesondere durch Anwendung der Grenzkosten). Außerdem ist zu überlegen, welche Verfahren für die Erstellung und Verwaltung öffentlicher Daten verwendet werden sollen;

13.   unterstreicht in Bezug auf den Grundsatz eines wettbewerblichen Marktes für Informationen des öffentlichen Sektors, dass unbedingt sichergestellt werden muss, dass private Dienstleistungserbringer die gleichen Bedingungen wie Behörden vorfinden, private Nutzer Zugang zu öffentlichen Daten erhalten und die Bedingungen, unter denen diese Daten für kommerzielle Zwecke genutzt werden können, deutlich gemacht werden;

14.   verweist auf die Notwendigkeit, eine Möglichkeit für eine objektive Bewertung des wirtschaftlichen Wertes der Informationen zu finden, da die Informationen öffentlich sind und im Zusammenhang mit staatlichen Einrichtungen stehen;

15.   schlägt vor, im Einklang mit den Datenschutzvorschriften eine Unterscheidung zwischen dem Zugang und der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors vorzunehmen, um den Nutzen für den Informationserzeuger zu erhöhen, der die ihm durch die Erzeugung dieser Informationen entstehenden Kosten möglicherweise nicht voll decken kann, und um einen nur begrenzten Zugang zu öffentlichen Informationen möglichst gering zu halten;

Lokale und regionale Gebietskörperschaften – wesentliche Akteure und Nutznießer der Verwertung von Informationen des öffentlichen Sektors

16.   fordert in Anbetracht der Tatsache, dass es an dem erforderlichen Know-how und/oder den Mechanismen fehlt, um die für die Weiterverwendung verfügbaren Informationen zu ermitteln, größeres Augenmerk auf die Bewusstseinsbildung auf lokaler und regionaler Ebene zu richten und die Behörden in ihren Bemühungen zu unterstützen, ihre Arbeit transparenter zu gestalten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors zu fördern;

17.   betont, dass die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors durch eine engere Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften umfassend zum Tragen gebracht und dadurch ein erheblicher Beitrag zur Förderung der Weiterverwendung öffentlicher Informationen im Hinblick auf die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und Schaffung neuer Arbeitsplätze geleistet werden kann;

18.   weist darauf hin, dass die Behörden auf lokaler und regionaler Ebene über angemessene Kapazitäten und nachhaltige Finanzressourcen für die Digitalisierung verfügen müssen. Öffentlich-private Partnerschaften und die Entwicklung von Märkten für E-Learning bieten eine Alternative für die Finanzierung der Digitalisierung von Inhalten. Die Informationen des öffentlichen Sektors können ihrerseits nachhaltige Einkommensströme generieren, die wiederum der Datenproduktion und -digitalisierung zugute kommen können. Außerdem kommt auch den Netzen und interaktiven Gemeinschaften große Bedeutung zu, da sie Kostensenkungen ermöglichen, z.B. durch die Entwicklung quelloffener Software (Open-Source-Software);

Internet der Dinge

19.   betont, dass die IT-Entwicklung für die Gesellschaften in Europa und den Binnenmarkt von zentraler Bedeutung ist, sofern die EU ausreichend wirtschaftliche Ressourcen für Innovation, Grundlagenforschung sowie Forschung und Entwicklung und politische Ressourcen für die Verwaltung des künftigen Internet bereitstellt;

20.   hält fest, dass die Entwicklung interaktiver Plattformen wie Web 2.0 angesichts ihrer komplexen Funktionen für den Informationsaustausch und der gesteigerten Interoperabilität zwischen einer großen Zahl an Netzen heute sinnvoller ist, da sie Möglichkeiten für die Erstellung bzw. Übertragung von Inhalten entweder durch Einzelpersonen oder in Form einer Zusammenarbeit eröffnen. Diesbezüglich ist die rasante Entwicklung von Massenspeichertechnologien für Behörden-Datenbanken von grundlegender Bedeutung, die die Beschreibungen der über ihre Internetadresse identifizierten Objekte enthalten werden;

21.   schlägt vor, der künftigen Entwicklung des Internet besonderes Gewicht beizumessen, das zu einer Kombination aus dem Internet der Dinge und qualitativ hochwertigen Inhalten und Dienstleistungen auf der Grundlage der Web 2.0-Technologie als Plattform werden könnte. Seine neuen Muster werden den Stellenwert und die Rolle der allgegenwärtigen Netze im Alltagsleben der Bürger und für das Wirtschaftswachstum neu definieren. Dies könnte auch zu einem grundlegenden gesellschaftlichen Wandel führen;

Die Verwaltung des Internet der Dinge, Schutz der Privatsphären und Datenschutz

22.   betont, dass die Entwicklung des Internet der Dinge angesichts des damit verbundenen tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandel nicht allein dem privaten Sektor überlassen werden darf. Nur durch die Einbindung der europäischen Entscheidungsträger und Behörden, einschl. der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, kann sichergestellt werden, dass die IKT-Nutzung unter anderem dazu beiträgt, das Wirtschaftswachstum anzukurbeln, die Herausforderungen in Verbindung mit einer alternden Gesellschaft anzugehen und eine effiziente Energienutzung zu fördern;

23.   unterstreicht, dass die Verwaltung des Internet der Dinge in einer Weise gestaltet und wahrgenommen werden muss, die den öffentlichen Interessen entspricht. Der Ausschuss hat dies in seinem Weißbuch zur Multi-Level-Governance (1) betont, in dem er sich für das koordinierte, auf Partnerschaft beruhende Vorgehen der Union, der Mitgliedstaaten und der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zur Ausarbeitung und Umsetzung der Politiken der Europäischen Union einsetzt;

24.   verweist auf die Notwendigkeit, eine derart grundlegende strategische Herausforderung wie das Internet der Dinge im Rahmen der Grundsätze und Mechanismen der Multi-Level-Governance sowohl vertikal zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, den Regierungen der Mitgliedstaaten und der EU als auch horizontal zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und der Zivilgesellschaft anzugehen oder auch einige Innovation auf lokaler und regionaler Ebene zu erproben;

25.   betont, dass beim Aufbau der Infrastruktur für das Internet der Dinge und bei der Entwicklung der darüber angebotenen Dienstleistungen gewährleistet werden muss, dass die Sicherheitsanforderungen auf allen Ebenen eingehalten werden, damit der größtmögliche Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sichergestellt werden kann und jedweder unerlaubte Zugriff auf persönliche Informationen einschl. Einkaufspräferenzen, medizinische Informationen, Krankenakten usw. verhindert wird;

26.   hebt hervor, dass der Schutz der Privatsphäre von bestimmten Faktoren abhängt, einschl. der Behördenstruktur (die Mehrheit ist auf lokaler Ebene angesiedelt), der Konvergenz des EU-Rechtsrahmens, der Förderung einer innovativen Kultur bei den Mitarbeitern der Behörden, u.a. durch die Nutzung eines gemeinsamen Ehrenkodex, und der Verwaltung der IKT-Anwendungen;

27.   ist daher der Ansicht, dass der Ausarbeitung von Leitlinien und Empfehlungen für die Festlegung von Strategien, Vorschriften, Normen und gemeinsamen Formaten im IKT-Bereich besonderes Augenmerk gewidmet werden muss, um den Datenschutz zu verbessern und den Schutz der Privatsphäre zu unterstützen;

28.   fordert eingehende und kontinuierliche Schulungsmaßnahmen für alle Mitarbeiter unter besonderer Berücksichtigung des Fachpersonals im technischen Bereich (z.B. Netze, Systeme, Sicherheit, Schutz der Privatsphäre), des an Sicherheitsverfahren unter Anwendung verschiedener Verfahren direkt beteiligten Personals und des an den Innovations- und Modernisierungsprozessen allgemein bzw. indirekt beteiligten Personals (z.B. EDV-Schulungen für private Nutzer);

Sozioökonomische Auswirkungen des Internet der Dinge

29.   bekräftigt daher den in früheren Ausschussstellungnahmen dargelegten Standpunkt (2), dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine breit angelegte Zusammenarbeit eingehen sollten, um die Interoperabilität zwischen Behörden und somit die Effizienz der öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern;

30.   betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die Führungsrolle übernehmen können und dies auch tun, um die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, neue Geschäftsmöglichkeiten zu eröffnen, die öffentlichen Gesundheitsdienste zu verbessern und den Einsatz von IKT zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Austausch bewährter technologischer Verfahren, die Ermittlung von Projektpartnern und die Bereitstellung von Finanzmitteln zu unterstützen;

31.   unterstreicht, dass Maßnahmen zur IKT-Förderung allein ohne die aktive Unterstützung und Mitwirkung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften jedoch nicht zu einer erhöhten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit führen werden. Die Zivilgesellschaft, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und die Regierungen sollten zusammenarbeiten, um einen „circulus virtuosus“ aus Qualifizierung der Humanressourcen, organisatorischem Wandel, IKT und Produktivität in Gang zu setzen;

32.   hält fest, dass Maßnahmen zur Verbesserung der IKT-Grundkenntnisse, zum Aufbau von IKT-Kompetenz auf hohem Niveau, zur Förderung des lebenslangen Lernens im Bereich IKT sowie zur Stärkung der für die effiziente IKT-Nutzung erforderlichen Management- und Vernetzungskompetenzen besonders wichtig sind und zu den wesentlichen Zuständigkeiten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gehören;

Forschung, Entwicklung und Innovation

33.   nimmt die Absicht der Europäischen Kommission, Forschung und technologische Entwicklung im Bereich des Internet der Dinge unter dem Siebten Forschungsrahmenprogramm über das bislang Erreichte hinaus weiter zu finanzieren, erfreut zur Kenntnis und befürwortet die Nutzung des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) als hervorragende Plattform für die Förderung der Entwicklung künftiger Anwendungen des Internet der Dinge. In diesem Zusammenhang könnten sich die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Durchführung von Pilotprojekten sowohl in Bezug auf die unkomplizierte Umsetzung als auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis als sehr nützlich erweisen;

34.   bringt seine Unterstützung für eine stärkere Rolle der nationalen und regionalen Interessenträger bei der Entwicklung wichtiger neuer europäischer Initiativen wie ERA-NET oder die gemeinsame Technologieinitiative (JTI) zum Ausdruck (3). Die Maßnahmen zum Aufbau eines Forschungs- und Innovationspotenzials zugunsten eines nachhaltigen Wettbewerbsvorteils in Europa und somit zur zügigeren Erreichung der Ziele des Internet der Dinge können nur dann Erfolg haben, wenn die Städte und Regionen eingebunden werden, die Forschung und Innovation in ihren Haushalten zu einer der obersten Prioritäten machen;

35.   fordert eine größere Komplementarität zwischen bereits bestehenden Politiken und Kooperationsinstrumenten sowie die koordinierte Nutzung des Siebten Forschungsrahmenprogramms, der Strukturfonds und des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP), die Investitionsmöglichkeiten im Einklang mit den spezifischen Merkmalen der verschiedenen Forschungsprojekte bieten;

36.   betont die Notwendigkeit, „beste Köpfe“ aus Drittländern nach Europa zu holen, und hebt hervor, dass die Regionen wichtigste Anbieter von Bildungsmaßnahmen sind, dass die regionalen Investitionen in Humanressourcen ausgebaut werden müssen und dass besonderes Augenmerk auf die regionale Innovationspolitik, Technologiezentren, Gründerzentren, Wissenschaftsparks und Risikokapitalfonds gerichtet werden sollte;

Internationaler Dialog

37.   unterstreicht, dass die Regionen im Rahmen ihrer Forschungspolitik durch unterstützende programmatische, strukturelle und legislative Rahmenbedingungen in Bezug auf die internationale Zusammenarbeit von grundlegender Bedeutung sind;

38.   hebt hervor, dass selbst kleine Einrichtungen auf lokaler und regionaler Ebene in der Lage sind, Wissen von weltweitem Interesse in spezifischen Bereichen zu schaffen, insbesondere wenn sie Teil eines globalen Netzwerkes sind und mit wissensbasierten Unternehmen zusammenarbeiten;

39.   verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen Regionen innerhalb eines Landes bzw. über Ländergrenzen hinweg immer mehr an Bedeutung gewinnen, insbesondere für Maßnahmen zur Förderung von Cluster-, Netz- und Innovationssystemen. Diese Förderung geht auch immer mehr in Richtung der Schaffung hochwertiger „Knotenpunkte“ zur Verbindung mit globalen Innovationswertschöpfungsketten anstelle geografisch festgelegter Cluster.

Brüssel, den 10. Februar 2010

Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

Mercedes BRESSO


(1)  CdR 89/2009 fin.

(2)  CdR 10/2009 fin.

(3)  CdR 83/2007 fin.


III Vorbereitende Rechtsakte

Ausschuss der Regionen

83. Plenartagung am 9./10. Februar 2010

1.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 175/40


83. PLENARTAGUNG AM 9./10. FEBRUAR 2010

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit (2011)“

(2010/C 175/10)

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.   begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission, 2011 zum Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit auszurufen, schließt sich der Feststellung der Kommission an, dass die Freiwilligentätigkeit einen vielfältigen Beitrag zur europäischen Gesellschaft leistet und teilt die Auffassungen der Kommission zu den Herausforderungen und politischen Erfordernissen auf diesem Gebiet;

2.   begrüßt, dass die Europäische Kommission die Freiwilligentätigkeit als entscheidende Komponente einer aktiven Bürgerbeteiligung auf lokaler, regionaler und EU-Ebene anerkennt. Für viele Menschen entspricht die Freiwilligentätigkeit ihrer persönlichen Vorstellung von „sozialem Zusammenhalt“ und „Sozialkapital“ und ist somit „aktive“ Bürgerbeteiligung im wahrsten Sinne des Wortes;

3.   unterstreicht die bedeutende Rolle der Gemeinden und Regionen bei der Förderung, Entwicklung und Unterstützung der Freiwilligentätigkeit, wie die zahlreichen freiwilligen Tätigkeiten zeigen, für die unmittelbar auf diesen Ebenen günstige Bedingungen geschaffen werden, und begrüßt, dass die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in dem Vorschlag anerkannt wird;

4.   begrüßt, dass die Europäische Kommission der Freiwilligentätigkeit für die Beschäftigungsfähigkeit und das lebenslange Lernen einen hohen Stellenwert einräumt. Dieser Aspekt ist von größter Bedeutung nicht nur, wie jetzt, in Zeiten der Krise, sondern auch in Zeiten der wirtschaftlichen Prosperität als Mittel zur Förderung des sozialen Zusammenhalts;

5.   unterstreicht den wirtschaftlichen Beitrag der Freiwilligentätigkeit zur lokalen, regionalen, nationalen und zur europäischen Wirtschaft sowie ihre Bedeutung als Faktor, der sich auf Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen auswirkt; ist der Ansicht, dass das Europäische Jahr 2011 Gelegenheit zu umfassenderen Überlegungen zu diesem Beitrag im Zusammenhang mit der Erneuerung der Europäischen Strategie für Wachstum und Beschäftigung (Lissabon-Strategie) und der nationalen Reformprogramme bietet;

6.   betont jedoch, dass die Freiwilligentätigkeit in keiner Branche als Alternative oder Ersatz für bereits beschäftigtes Personal genutzt werden darf; die Behörden sollten im Rahmen ihrer Zuständigkeiten sicherstellen, dass weder sie selbst noch ihre Vertragspartner auf solche Praktiken zurückgreifen;

Rechtsgrundlage und Bezeichnung des Europäischen Jahres

7.   akzeptiert die Umbenennung von 2011 in „Europäisches Jahr freiwilliger Tätigkeiten zur Förderung der aktiven Bürgerbeteiligung“ im Einklang mit der für die Erarbeitung des Vorschlags verwendeten Rechtsgrundlage, doch sollte seiner Ansicht nach die ursprüngliche Bezeichnung weiterhin gegenüber der breiten Öffentlichkeit benutzt werden, um Unterstützung, Anerkennung und Verständnis für das Europäische Jahr zu fördern und um eine Verwässerung seines zentralen Themas - die Freiwilligentätigkeit - zu verhindern;

8.   fordert darüber hinaus, langwierige Diskussionen über die Rechtsgrundlage zu vermeiden und so schnell wie möglich einen Beschluss über den Vorschlag zu fassen, damit genügend Zeit für vorbereitende Maßnahmen im Jahr 2010 bleibt;

9.   anerkennt, dass die Freiwilligentätigkeit eine wesentliche Dimension der aktiven Bürgerbeteiligung und der Demokratie ist, unterstreicht aber, dass dies nur eine ihrer Facetten ist: Im Rahmen des Europäischen Jahrs muss auch der Beitrag der Freiwilligentätigkeit zur europäischen Gesellschaft insgesamt größere Anerkennung finden;

Bessere Synergien zwischen den Europäischen Jahren

10.   ist der Ansicht, dass das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 auf einigen Maßnahmen des Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2010 basieren sollte, da die Freiwilligenarbeit in diesem Bereich von Bedeutung ist, und schlägt ferner vor, im Rahmen des Europäischen Jahres ergänzende Maßnahmen zum „Internationalen Jahr der Freiwilligen +10“ der Vereinten Nationen zu fördern;

11.   plädiert außerdem dafür, die Ergebnisse des Europäischen Jahrs der Freiwilligentätigkeit 2011 bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen in Zusammenhang mit künftigen themenverwandten Europäischen Jahren - wie dem Europäischen Jahr des aktiven Alterns 2012 und dem für 2013 vorgeschlagenen Europäischen Jahr der Bürgerbeteiligung - zu nutzen;

12.   empfiehlt der Europäischen Kommission, generell die Synergien zwischen den Europäischen Jahren zu verbessern, statt sie als isolierte Veranstaltungen anzusehen. Damit würden ein größerer Mehrwert und eine höhere Effizienz der Maßnahmen und Ergebnisse der Europäischen Jahre erreicht;

13.   betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit eines größeren Engagements und einer stärkeren Koordinierung der einzelnen Dienststellen der Europäischen Kommission untereinander, einer umfassenderen Beteiligung der Mitgliedstaaten sowie größerer Anstrengungen zur Einbeziehung der nachgeordneten Regierungsebenen, um eine wirksame und auf den erzielten Ergebnissen basierende Nachbehandlung des Jahres 2011 zu gewährleisten;

Ziele des Europäischen Jahrs 2011

14.   begrüßt die vier Ziele der Europäischen Kommission für das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit, da es sich dabei um eine praktische und klare Aufschlüsselung des Prozesses bezüglich der Freiwilligentätigkeit von Einzelpersonen wie auch von Organisationen handelt;

15.   macht auf die unterschiedlichen Formen, Bereiche und Traditionen der Freiwilligentätigkeit in den Mitgliedstaaten aufmerksam und unterstreicht die Notwendigkeit eines sensiblen und flexiblen Vorgehens in den Jahren 2010 und 2011; ist der Auffassung, dass das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit eine einzigartige Gelegenheit für eine Bestandsaufnahme und die Schaffung einschlägiger Foren darstellt, um Erfahrungen und bewährte Verfahren zwischen den nationalen, regionalen und lokalen Ebenen in der gesamten Europäischen Union auszutauschen;

16.   spricht sich dafür aus, dass die Entwicklung eines gemeinsamen Ansatzes der Mitgliedstaaten für die Quantifizierung der Freiwilligentätigkeit als wichtiger Indikator unter Ziel 3 „Honorierung und Anerkennung von Freiwilligentätigkeiten“ erwogen werden sollte;

17.   betont, dass das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit dazu genutzt werden sollte, die Bedingungen für die Freiwilligentätigkeit in der gesamten Europäischen Union zu verbessern, insbesondere hinsichtlich der Bereitstellung einer gut ausgestatteten, effizienten und sichtbaren Infrastruktur, die einen einfachen Zugang zu Möglichkeiten der Öffentlichkeit der Freiwilligentätigkeit gestattet;

18.   spricht sich dafür aus, gegen Ende des Jahres 2011 einen Tag als EU-weiten „Tag der Freiwilligentätigkeit“ auszurufen, allerdings unter Berücksichtigung der verschiedenen Traditionen der Freiwilligentätigkeit in den Mitgliedstaaten. Dieser Tag könnte jedes Jahr dazu genutzt werden, ein Solidaritätsgefühl unter den Freiwilligenarbeit leistenden Unionsbürgern zu schaffen und für die Freiwilligentätigkeit auf kohärente und innovative Weise in der allgemeinen Bevölkerung zu werben;

19.   schlägt zudem vor, angesichts des Potenzials staatlicher Maßnahmen für die Förderung und Erleichterung der Freiwilligentätigkeit im Jahr 2011 einen alle zwei Jahre zu vergebenden Preis für besonders „freiwilligenfreundliche“ lokale oder regionale Gebietskörperschaften auf Ebene der Gemeinschaft und der einzelnen Mitgliedstaaten auszuloben, und würde die Verleihung von Auszeichnungen „Freiwilliger des Jahres“ befürworten, um so das Engagement und die Leistung von Einzelpersonen im Bereich der Freiwilligentätigkeit anzuerkennen;

20.   weist darauf hin, dass die bereits Freiwilligenarbeit leistenden Bürgerinnen und Bürger (vor allem solche, die sozial benachteiligten Gruppen angehören) an relevanten Kommunikationsmaßnahmen zur Förderung der Freiwilligentätigkeit unter allen Unionsbürgern beteiligt werden sollten;

21.   betont, dass die Kommunikationsmaßnahmen auf bestimmte Themen konzentriert sein sollten, z.B. lokale Freiwilligentätigkeit, grenzüberschreitende Freiwilligentätigkeit in der EU oder Freiwilligentätigkeit in Entwicklungsländern;

Ergebnisse des Europäischen Jahres 2011

22.   unterstreicht, dass es einer kritischen Masse an Initiativen mit Langzeitwirkung für die Freiwilligentätigkeit in der gesamten EU bedarf, um die Ziele des Europäischen Jahres erfolgreich zu verwirklichen. Im Rahmen des Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit sollten politische Anstrengungen unternommen werden, insbesondere

(a)

Behebung des Mangels eines EU-weiten Rechtsstatus für Freiwillige;

(b)

systematischere Sammlung von Daten zu Freiwilligen und ihren Dienstleistungen zwecks genauer Einschätzung des wirtschaftlichen Werts dieses Sektors; und

(c)

Beseitigung verschiedener Hemmnisse, die Menschen davon abhalten, eine Freiwilligentätigkeit aufzunehmen (z.B. das Fehlen eines unionsweiten systematischen Prozesses der polizeilichen Überprüfung von Personen, die mit Kindern und benachteiligten Erwachsenen arbeiten möchten, oder die Androhung des Entzugs von Leistungen für Erwerbslose, die eine Freiwilligentätigkeit ausüben möchten);

23.   schlägt vor, dass das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit die Grundlage für die Konzipierung eines Aktionsplans für die Freiwilligentätigkeit bilden sollte, der eine bessere Anerkennung und Förderung der Freiwilligenarbeit in verschiedenen Politikbereichen und Programmen der EU ermöglicht, und vertritt die Auffassung, dass die geplanten thematischen Konferenzen dazu dienen sollten, Kernelemente und Prioritäten dieses Aktionsplans zu ermitteln;

24.   ist der Auffassung, dass das Europäische Jahr auch eine Diskussion über angemessene einzelstaatliche Maßnahmen erleichtern könnte, um Freiwilligentätigkeiten anzuregen und zu fördern sowie auf den Initiativem und Erfolgen des Jahres 2011 aufzubauen;

25.   schlägt auch vor, der umfassenderen Anerkennung des monetären Gegenwerts der Freiwilligentätigkeit als Mitfinanzierungsmittel an den von der EU finanzierten Programmen nach 2013 mehr Aufmerksamkeit zu widmen, und hält in dieser Hinsicht einen deutlicheren Hinweis in den Finanzvorschriften und eine breit angelegte dienststellenübergreifende Konsultation der relevanten Generaldirektionen für notwendig;

Finanzielle Mittel

26.   bedauert, dass für das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit (insbesondere im Vergleich zu den 17 Mio. EUR für 2010) nur vergleichsweise wenige Mittel vorgesehen sind. Es besteht die Gefahr, dass bei dieser Finanzausstattung die Ziele des Jahres nicht gänzlich verwirklicht werden und die vorgesehenen Aktivitäten über die verschiedenen Strukturen nicht die breite Bevölkerung erreichen können;

27.   regt deshalb an, die im Kommissionsvorschlag vorgesehenen Mittel in Höhe von 6 Mio. EUR als Minimum anzusehen und so weit wie möglich zusätzliche Mittel für das Europäische Jahr 2011 bereitzustellen; fordert die Europäische Kommission auf, den Umfang anderer Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen einschlägiger Gemeinschaftsprogramme, die zur Erreichung der Ziele des Jahres eingesetzt werden könnten, genauer zu benennen;

Rolle des Ausschusses der Regionen

28.   sagt zu, die Ziele des Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit aktiv zu fördern und sich ggf. an den diesbezüglichen Aktivitäten zu beteiligen, und bietet an, mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit in die Praxis umzusetzen:

II.   ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE

Änderung 1

Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit

Artikel 4

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

Jeder Mitgliedstaat benennt eine Stelle, die die Teilnahme des Mitgliedstaats am Europäischen Jahr organisiert (nachstehend „nationale Koordinierungsstelle“ genannt). Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission binnen eines Monats nach Annahme dieser Entscheidung über diese Benennung.

Jeder Mitgliedstaat sorgt dafür, dass die nationale Koordinierungsstelle ein breites Spektrum von Stakeholdern auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene einbezieht.

Die nationale Koordinierungsstelle legt – im Einklang mit den in Artikel 2 genannten Zielen und gemäß den Bestimmungen des Anhangs – das nationale Arbeitsprogramm bzw. die nationalen Maßnahmen und Prioritäten für das Jahr fest.

Jeder Mitgliedstaat benennt eine Stelle, die die Teilnahme des Mitgliedstaats am Europäischen Jahr organisiert (nachstehend „nationale Koordinierungsstelle“ genannt). Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission binnen eines Monats nach Annahme dieser Entscheidung über diese Benennung.

Jeder Mitgliedstaat sorgt dafür, dass die nationale Koordinierungsstelle ein breites Spektrum von Stakeholdern auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene einbezieht.

Die nationale Koordinierungsstelle legt – im Einklang mit den in Artikel 2 genannten Zielen und gemäß den Bestimmungen des Anhangs – das nationale Arbeitsprogramm bzw. die nationalen Maßnahmen und Prioritäten für das Jahr fest.

Begründung

Die Abstimmung mit den Interessenträgern bei der Erarbeitung der nationalen Programme und der Festlegung der Prioritäten ist eine Notwendigkeit.

Änderung 2

Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit

Artikel 7 Absatz 1

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

Zur Umsetzung dieser Entscheidung stehen für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 insgesamt 6 000 000 EUR zur Verfügung.

Zur Umsetzung dieser Entscheidung für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 20116 000 000 EUR .

Begründung

Um konkrete Ergebnisse zu erreichen, müssen die Mittel für das Europäische Jahr aufgestockt werden, wobei der derzeitige Vorschlag als Minimum zu betrachten ist.

Änderung 3

Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit

Artikel 9

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

Die Kommission sorgt gemeinsam mit den Mitgliedstaaten für die Kohärenz der im Rahmen dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen mit den anderen Programmen und Initiativen auf gemeinschaftlicher, nationaler und regionaler Ebene, die zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres beitragen.

Die Kommission sorgt gemeinsam mit den Mitgliedstaaten für die Kohärenz der im Rahmen dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen mit den anderen Programmen und Initiativen auf gemeinschaftlicher, nationaler, regionaler Ebene, die zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres beitragen.

Begründung

An dieser Stelle ist auch auf die Kohärenz mit lokalen Initiativen hinzuweisen.

Brüssel, den 10. Februar 2010

Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

Mercedes BRESSO