ISSN 1725-2407

doi:10.3000/17252407.C_2010.140.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 140

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

53. Jahrgang
29. Mai 2010


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

I   Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen

 

STELLUNGNAHMEN

 

Rat

2010/C 140/01

Stellungnahme des Rates zum aktualisierten Konvergenzprogramm Estlands für 2009-2013

1

2010/C 140/02

Stellungnahme des Rates zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Frankreichs für 2009-2013

6

2010/C 140/03

Stellungnahme des Rates zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Deutschlands für 2009-2013

12

 

II   Mitteilungen

 

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2010/C 140/04

Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden ( 1 )

18

2010/C 140/05

Genehmigung staatlicher Beihilfen nach den Artikeln 107 und 108 AEUV — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden ( 1 )

20

2010/C 140/06

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.5843 — Eli Lilly/Certain Animal Health Assets of Pfizer) ( 1 )

21

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Rat

2010/C 140/07

Schlussfolgerungen des Rates vom 25. Mai 2010 zur künftigen Überarbeitung des Markensystems in der Europäischen Union

22

 

Europäische Kommission

2010/C 140/08

Euro-Wechselkurs

24

 

V   Bekanntmachungen

 

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

 

Europäische Kommission

2010/C 140/09

Staatliche Beihilfen — Spanien — Staatliche Beihilfe C 10/10 (ex N 562/09) — Umstrukturierungsbeihilfe für A NOVO Comlink SL — Aufforderung zur Stellungnahme nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV ( 1 )

25

2010/C 140/10

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5870 — Foxconn/Sony LCD TV Manufacturing Company in Slovakia) ( 1 )

33

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

 


I Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen

STELLUNGNAHMEN

Rat

29.5.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 140/1


STELLUNGNAHME DES RATES

zum aktualisierten Konvergenzprogramm Estlands für 2009-2013

2010/C 140/01

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3,

auf Empfehlung der Kommission,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —

GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

(1)

Am 26. April 2010 prüfte der Rat das aktualisierte Konvergenzprogramm Estlands für den Zeitraum 2009 bis 2013.

(2)

Die estnische Wirtschaft hat gerade eine schwere Rezession hinter sich. Während die Rezession die öffentlichen Finanzen spürbar belastet hat, haben der Rückgang der auf Dauer nicht tragfähigen Inlandsnachfrage und das Platzen der Immobilienblase zu einem raschen Abbau der vorher hohen binnen- und außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte geführt. Unter Berücksichtigung der erheblichen makroökonomischen Ungleichgewichte vor dem Abschwung war das weitreichende, entschlossene Vorgehen der Regierung zur Eindämmung der negativen Folgen des Wirtschaftsabschwungs für die öffentlichen Finanzen eine umsichtige Reaktion, die im Einklang mit dem Europäischen Konjunkturprogramm steht. Dadurch konnten die Risiken für die Wirtschaft, den Haushalt und das Finanzsystem beschränkt und zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit durch Preis- und Lohnanpassung in der Wirtschaft beigetragen werden. Die Aufrechterhaltung robuster monetärer Puffer zur Stützung der Wechselkursstabilität und vorsichtige Strategien im Finanzsektor, darunter die verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit, trugen dazu bei, nachteilige Entwicklungen zu verhindern. Der hohe Schuldenstand im Privatsektor wird zwar nunmehr schrittweise abgebaut, er wird die konjunkturelle Erholung dennoch belasten, da er Verbrauch und Investitionen hemmt. Zu den in Zukunft wichtigen politischen Herausforderungen gehören die Steigerung der Produktivität der Wirtschaft im Hinblick auf die weitere Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Fortschritte in Richtung dauerhafte Konvergenz sowie die Eindämmung der Gefahr von Qualifikationsverlusten durch Langzeitarbeitslosigkeit. Generell besteht die Herausforderung für die Wirtschaft darin, zu einem positiven, nachhaltigen Wachstum zurückzufinden und einen Rückfall in erhebliche außen- und binnenwirtschaftliche Ungleichgewichte zu vermeiden. Eine umfangreiche Anpassung der öffentlichen Finanzen an das voraussichtlich niedrigere Wachstum in den nächsten Jahren ist bereits erfolgt, doch auf mittlere Sicht sind weitere Fortschritte erforderlich.

(3)

Auch wenn der im Zuge der Krise verzeichnete Rückgang beim tatsächlichen BIP zum großen Teil konjunkturbedingt ist, wurde auch die Höhe des Produktionspotenzials negativ beeinflusst. Über niedrigere Investitionen, restriktivere Kreditvergabe und steigende strukturelle Arbeitslosigkeit kann die Krise das Wachstumspotenzial außerdem mittelfristig beeinträchtigen. Hierzu kommt, dass die Folgen der Wirtschaftskrise die nachteiligen Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf das Produktionspotenzial und die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen noch verschärfen. Vor diesem Hintergrund ist es von entscheidender Bedeutung, die Strukturreformen zu beschleunigen, um das Potenzialwachstum zu stützen. Eine Voraussetzung hierfür ist, die Wirtschaft so anzupassen, dass eine nachhaltigere Wachstumsstruktur erreicht wird, bei der den Exporten eine bedeutendere Rolle zukommt. Vor allem angesichts der erheblichen Zunahme der Arbeitslosigkeit in Estland ist es wichtig, die Umsetzung von Strategien der aktiven Arbeitsmarktpolitik voranzutreiben, die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung besser an die Erfordernisse des Arbeitsmarkts anzupassen und in lebenslanges Lernen zu investieren.

(4)

Dem makroökonomischen Szenario des Programms zufolge wird 2010 auf Ganzjahresbasis das reale BIP nach einer geschätzten Schrumpfung um 14,5 % im Jahr 2009 nahezu ein Nullwachstum (– 0,1 %) aufweisen, bevor es voraussichtlich wieder auf eine durchschnittliche Wachstumsrate von 3,7 % im restlichen Programmzeitraum ansteigen wird.

Dank der Konjunkturlage wird den Prognosen zufolge im Laufe des Jahres 2010 eine allmähliche Verbesserung einsetzen. Es wird damit gerechnet, dass sich die Inlandsnachfrage 2010 weiterhin hemmend auf die wirtschaftliche Erholung auswirkt und das Wachstum hauptsächlich einem Anstieg der Auslandsnachfrage und einer Wende im Lagerhaltungszyklus zu verdanken sein wird. Inländische Wachstumsquellen sollen laut den Prognosen ab 2011 Aufwind erhalten. Bei einer Beurteilung anhand der derzeit verfügbaren Informationen (2) scheint dieses Szenario auf plausiblen Wachstumsannahmen zu beruhen, während weiterhin große Unsicherheit in Bezug auf die wirtschaftlichen Entwicklungen besteht. Die Inflationsprojektionen des Programms erscheinen realistisch, und die monetären und Wechselkursannahmen stehen mit dem Rest des makroökonomischen Szenarios in Einklang. Bei den inländischen Preisen und Löhnen ist nominal ein deutlicher Abwärtstrend erkennbar, der sich 2010 sowohl dem Programm als auch der Herbstprognose der Kommissionsdienstellen von 2009 zufolge — allerdings mit einigen Unterschieden — fortsetzen dürfte. Angesichts des Einbruchs bei den Importen infolge der Rezession hat sich das vormals hohe Zahlungsdefizit in einen Überschuss umgekehrt, der mittelfristig auf einem höheren Stand bleiben soll als in der Herbstprognose der Kommissionsdienstellen vorausgesagt, denn die Erwartungen des Programms hinsichtlich der Entwicklung der Inlandsnachfrage sind gedämpfter. Im Programm wird für 2010 ein weiterer Anstieg der Arbeitslosigkeit und für den gesamten Programmzeitraum ein Absinken der Erwerbsbeteiligungsquote projiziert.

(5)

An der generellen wirtschafts- und haushaltspolitischen Strategie zeigt sich die feste Überzeugung der Regierung, dass die öffentlichen Finanzen solide sein müssen. In dem Programm wird das gesamtstaatliche Defizit für 2009 auf 2,6 % des veranschlagt, womit es sehr dicht an dem Wert von 2008 (2,7 %) liegt. Dies spiegelt die umfassende, weitreichende Haushaltskonsolidierung wider, die im Laufe des Jahres 2009 vor dem Hintergrund einer wesentlichen Verschlechterung der Wirtschaftslage vorgenommen wurde. Diese Konsolidierung führte, trotz eines beträchtlichen Absinkens des nominalen BIP, zu einer leichten Zunahme der Nominaleinnahmen, vor allem dank höherer nichtsteuerlicher Einnahmen und einer Erhöhung mehrerer Steuersätze. Infolge erheblicher Einschnitte beim Staatsverbrauch wurden auch die Ausgaben auf einem mit 2008 vergleichbaren Stand gehalten. Gleichzeitig stellte die gesteigerte Inanspruchnahme der Strukturfonds der EU eine antizyklische Unterstützung für die Wirtschaft dar.

Die Verbesserung des strukturellen Saldos, d. h. des nach der gemeinsamen Methodik berechneten konjunkturbereinigten Saldos ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen, betrug dem Programm zufolge 3,5 BIP-Prozentpunkte, was auf einen äußerst restriktiven haushaltspolitischen Kurs schließen lässt. Gleichzeitig deuten die im Jahr 2009 insgesamt durchgeführten diskretionären Maßnahmen auf noch größere Konsolidierungsanstrengungen hin, die sich auf über 9 % des BIP belaufen. Die Abweichung lässt sich zum einen darauf zurückführen, dass die Konsolidierungsstrategie weitgehend auf einer Umkehr des zuvor festgelegten Ausgabenwachstums beim Staatsverbrauch und bei den Sozialleistungen beruhte, und zum anderen auf die negativen Zusammensetzungseffekte auf die Steuereinnahmen, die insbesondere durch eine deutliche Abnahme des privaten Konsums und der Lohnkosten bedingt sind, sowie ferner auf Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit der Berechnung von konjunkturbereinigten Salden angesichts des Ausmaßes und der Ausprägung des Abschwungs. Dem Programm zufolge wird das gesamtstaatliche Defizit ab 2010 schrittweise abnehmen, wobei bis Ende des Programmzeitraums ein Überschuss erreicht werden soll.

(6)

Im Programm wird für 2010 ein Gesamtdefizit von 2,2 % des BIP prognostiziert. Die Verbesserung des Gesamtsaldos gegenüber dem Vorjahr ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die Konsolidierungsmaßnahmen, die ab der zweiten Hälfte von 2009 sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite durchgeführt wurden, nunmehr über ein ganzes Jahr hinweg ihre Wirkung entfalten können. Darüber hinaus sind 2010 die Verbrauchssteuern weiter erhöht worden, wodurch die Steuereinnahmen — trotz einer Schrumpfung des nominalen BIP um rund 1,25 % — voraussichtlich steigen werden. Den Projektionen zufolge werden sich die nominalen Ausgaben weitgehend auf dem Niveau von 2009 halten, wobei eine gewisse Zunahme der öffentlichen Gesamtinvestitionen durch eine weitere Senkung des generellen gesamtstaatlichen Verbrauchs kompensiert wird. Somit steigt die Ausgabenquote geringfügig. Insgesamt belaufen sich 2010 zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Haushaltsposition auf 0,7 % des BIP. Sie kommen zu den nunmehr über ein ganzes Jahr hinweg wirkenden Konsolidierungsbeschlüssen hinzu, die in der zweiten Hälfte 2009 getroffen wurden und 2,5 % des BIP ausmachen. Dennoch ist der geplante finanzpolitische Kurs gemessen an einer Veränderung des strukturellen Saldos weitgehend neutral. Die Diskrepanz zwischen den beiden Konzepten erklärt sich zum einen mit der verstärkten Abhängigkeit von einmaligen und befristeten Maßnahmen im Programm bei einer noch schwachen Konjunktur und zum anderen mit den obengenannten Unwägbarkeiten, die mit der Berechnung der konjunkturbereinigten Salden zusammenhängen.

(7)

Hauptziel der mittelfristigen Haushaltsstrategie des Programms ist es, bis Ende des Programmzeitraums im Jahr 2013 das länderspezifische mittelfristige Ziel, das in dem Programm als ein struktureller Saldo festgelegt ist, zu erreichen, wenn der gesamtstaatliche und der Primärsaldo voraussichtlich einen Überschuss verzeichnen. Das mittelfristige Ziel gibt angesichts der jüngsten Projektionen und Schuldenstanddaten die Zielsetzungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts mehr als ausreichend wieder. Der nach der gemeinsamen Methodik berechnete strukturelle Saldo wird sich dem Programm zufolge im Zeitraum 2011-2013 um jährlich 0,5-1 % des BIP verbessern. Die Verbesserung wird den Projektionen zufolge in erster Linie darauf zurückgehen, dass die Ausgabenquote rascher sinkt als die Einnahmenquote, wobei von einer nominalen Verringerung der meisten Primärausgaben in den letzten Programmjahren ausgegangen wird, insbesondere bei den Arbeitsentgelten und Sozialbeiträgen. Allerdings enthält das Programm keine genauen Informationen über die generellen Maßnahmen zur Absicherung dieser Konsolidierung. 2011 werden weniger einmalige Maßnahmen zur Erreichung der Haushaltsziele eingesetzt werden, in den letzten Programmjahren wird dann ganz auf diese verzichtet. Dieser Trend sowie die abnehmenden im Zeitraum 2007-2013 zur Verfügung stehenden Finanzmittel werden sich voraussichtlich dahingehend auswirken, dass der Anteil der nichtsteuerlichen Einnahmen bis Ende des Programmzeitraums auf seinen Wert von 2008 zurückgeht.

(8)

Die Haushaltsergebnisse könnten kurz- und mittelfristig schlechter ausfallen als im Programm projiziert. Wie oben erwähnt gibt es große Unwägbarkeiten hinsichtlich der makroökonomischen Rahmenbedingungen, so dass offenkundige Risiken für den Haushalt bestehen, wenngleich sich nicht sagen lässt, ob sie aufwärts oder abwärts tendieren. Weitere Unwägbarkeiten für 2010 ergeben sich aus der Abhängigkeit von volatilen Posten. Insbesondere wird möglicherweise der geplante Verkauf nicht finanzieller Vermögenswerte in Höhe von insgesamt 0,5 % des BIP nicht vollständig erfolgen, während der Abzug von Dividenden von und Gewinnbeteiligungen an Staatsunternehmen von Verwaltungsentscheidungen abhängig ist und damit gewisse Umsetzungsrisiken in sich birgt. Darüber hinaus sind die höher als erwartet ausgefallenen Steuereinnahmen 2009 teilweise auf eine weit verbreitete Lagerung von Gütern zurückzuführen, die dem Verbrauchsteuersatz vor den Steuersatzerhöhungen vom Januar 2010 unterlagen, was sich wiederum negativ auf die Einnahmenentwicklung 2010 auswirken könnte.

Die Abhängigkeit von einmaligen und befristeten Maßnahmen im Programm wird zwar in den letzten Programmjahren abnehmen, es werden aber keine ausreichenden Informationen über die strukturellen Maßnahmen gegeben, die diese ersetzen werden, was wiederum Risiken für die Ziele mit sich bringt. Allerdings werden diese durch die solide Haushaltsbilanz der estnischen Behörden zum Teil abgeschwächt.

(9)

2009 machte die öffentliche Bruttoschuldenquote 7,8 % des BIP aus und lag damit weit unter dem im Vertrag festgelegten Referenzwert. Bedingt durch die öffentlichen Defizite wird die Schuldenquote bis Ende des Programmzeitraums laut den Prognosen auf 14,3 % des BIP anwachsen. Der Staat insgesamt soll im ganzen Programmzeitraum seine Nettovermögensposition halten.

(10)

Mittelfristige Schuldenprojektionen, die davon ausgehen, dass das BIP-Wachstum langsam wieder die vor der Krise projizierten Raten erreicht und die Steuerquoten wieder auf Vorkrisenniveau zurückkehren, und die den projizierten Anstieg der alterungsbedingten Ausgaben beinhalten, zeigen, dass die im Programm anvisierte Haushaltsstrategie in ihrer jetzigen Form und bei unveränderter Politik nicht zu einer Stabilisierung der Schuldenquote bis 2020 führen würde.

(11)

Die langfristigen Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf die öffentlichen Haushalte liegen deutlich unter dem EU-Durchschnitt. Der estnische Bruttoschuldenstand ist derzeit äußerst niedrig, und würde über den gesamten Programmzeitraum an soliden öffentlichen Finanzen festgehalten, wie es in der Haushaltsplanung vorgesehen ist, würde dies dazu beitragen, die Risiken für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verringern, die im Tragfähigkeitsbericht (3) der Kommission für 2009 als niedrig eingestuft wurden.

(12)

Der Haushaltsrahmen geht von einem nominal stets ausgeglichenen gesamtstaatlichen Haushalt aus. Dieses Konzept ist seit langem Grundlage der Wirtschaftspolitik und hat zu einer soliden Haushaltsbilanz und zu Vermögensbildung geführt.

In den letzten Jahren wurde die Umsetzung dieses Konzepts weiterentwickelt, indem es besser an den Zyklus angepasst wurde: Einige Merkmale des Konzepts des strukturellen Saldos wurden übernommen, so dass nunmehr ein Überschuss am Höhepunkt des Zyklus angestrebt wird und Defizite während der Rezession hingenommen werden. Dennoch hat das Fehlen eigenständiger Ausgaben- und/oder Einnahmenkonzepte möglicherweise dazu beigetragen, dass konjunkturelle Mehreinnahmen während Phasen des konjunkturellen Aufschwungs und Höhepunkts zum Teil ausgegeben wurden. Außerdem bestehen Mängel beim mittelfristigen Haushaltsrahmen, die die Kontinuität bei den jährlichen Aktualisierungen einschränken; so werden etwa aktualisierte Konvergenzprogramme vor ihrer Annahme durch das Parlament weiterhin nicht erörtert. Das Programm enthält Pläne zur Stärkung des Haushaltsverfahrens durch eine verbesserte strategische und jährliche Planung. Durch diese Maßnahmen, die inzwischen bereits umgesetzt werden, sollen einige der oben beschriebenen Mängel behoben werden.

(13)

Mit den 2009-2010 durchgeführten Änderungen im Steuerbereich wird die Strategie fortgesetzt, verstärkt den Verbrauch sowie die Nutzung natürlicher Ressourcen zu besteuern, allerdings hat auch die Abhängigkeit von den mit dem Faktor Arbeit verbundenen Steuern zugenommen. Darüber hinaus verweist das Programm auf eine laufende Analyse der Effektivität bestehender Steuerbefreiungen und vorteilhafter Steuersätze, auf die Gewährleistung einer größeren Flexibilität im Haushaltsverfahren durch die Verringerung zweckgebundener Einnahmen, auf laufende Anstrengungen zur Bekämpfung der Steuerumgehung sowie die weitere Vereinfachung und Straffung der Steuerverwaltung. Diese Maßnahmen und eine weitere Umorientierung der Besteuerung — weg von Arbeit hin zu weniger konjunkturell anfälligen Quellen — könnten dazu beitragen, die Qualität der öffentlichen Finanzen zu verbessern sowie die Risiken für die budgetären Aussichten einzudämmen.

(14)

Die Strategie zur reibungslosen Teilnahme am WKM II, die durch eine Reihe politischer Verpflichtungen untermauert wird, die beim Beitritt zum WKM eingegangen wurden, ist auf die Sicherung einer Wechselkursstabilität durch Wahrung großer monetärer Puffer, auf finanzielle und finanzpolitische Stabilität sowie die Erhaltung der Flexibilität des Arbeitsmarkts und der Produktmärkte ausgerichtet.

Zwar erreichte die Krise Estland als sich das Land in einer vergleichsweise starken Position mit großen Haushaltsreserven, einem weitgehend gesunden Bankensektor und einer vergleichsweise hohen Lohn- und Preisflexibilität befand; allerdings konnten die früheren Maßnahmen nicht verhindern, dass es zu großen makroökonomischen Ungleichgewichten kam, wie dies die sehr starke Zunahme der Kreditvergabe, der hohe Inflationsdruck, große Leistungsbilanzdefizite und ein nicht haltbarer Immobilienboom zeigen. Um die Verschlechterung der öffentlichen Finanzen während der Krise in Grenzen zu halten, verabschiedete die Regierung 2009 mehrere umfangreiche Konsolidierungspakete. Diese Konsolidierung wird sich auch nach 2009 positiv auswirken, wobei vor allem die niedrigeren Lohnkosten im öffentlichen Sektor positiv zum Abbau der Ungleichgewichte in der Volkswirtschaft beitragen. Der Bankensektor verfügt weiterhin über eine gute Kapitalausstattung und über genügend Liquidität. Auch bei der Strukturpolitik wurden Fortschritte erzielt. Das vor kurzem verabschiedete Arbeitsgesetz hat die Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt erhöht und die Anpassung der Wirtschaft von der vorher von der Inlandsnachfrage geprägten Struktur zu einem nachhaltigeren Wachstum erleichtert. Was die Produktmärkte angeht, so wird mit den politischen Maßnahmen eine Verstärkung des Wettbewerbs angestrebt. Die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors handelbarer Güter, der ab 2009 von der laufenden Senkung der Lohnkosten sowie von gezielten staatlichen Programmen, auch durch eine effektive Nutzung der EU-Strukturfonds, profitierte, wird gestärkt. Die Herausforderung für die Zukunft besteht darin, zu vermeiden, dass wieder erhebliche außen- und binnenwirtschaftliche Ungleichgewichte entstehen, wenn der Aufschwung Tritt fasst.

(15)

Unter Berücksichtigung der oben genannten Risiken für die Haushaltsziele kann die Haushaltsstrategie des Programms als weitgehend in Einklang mit den Anforderungen des Pakts angesehen werden. Insbesondere ist die geplante Erreichung des mittelfristigen Ziels bis Ende des Programmzeitraums vor dem Hintergrund der jüngsten drastischen Schrumpfung der Wirtschaftstätigkeit ein Beispiel für ein angemessen ehrgeiziges Ziel, das den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts entspricht und mit einer reibungslosen Teilnahme am WKM II vereinbar ist. Allerdings bestehen auf kurze Sicht weiterhin Risiken, die sich aus den Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit den makroökonomischen Rahmenbedingungen und der Abhängigkeit von volatilen Posten ergeben. Wird die geplante Konsolidierung mittelfristig aber nicht durch weitere Maßnahmen untermauert, ist es auch möglich, dass das mittelfristige Ziel nicht wie im Programm vorgesehen erreicht wird.

(16)

Was die im Verhaltenskodex für die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme vorgesehenen Daten angeht, so weist das Programm einige Lücken bei den obligatorischen und fakultativen Angaben auf. (4)

Alles in allem lässt sich der Schluss ziehen, dass Estland in Anbetracht der erheblichen Verschlechterung der Wirtschaftslage die Konsolidierung seiner Staatsfinanzen 2009 entschlossen angegangen ist. Dies hat zum aktuellen wirtschaftlichen Anpassungsprozess beigetragen und soll die reibungslose Teilnahme am WKM II unterstützen, wobei Estland sich gleichzeitig bemüht hat, ein übermäßiges Defizit zu vermeiden. Die Wirtschaft ist im Begriff, eine schwere Rezession hinter sich zu lassen, auch wenn das durchschnittliche Wirtschaftswachstum mittelfristig beträchtlich unter den Spitzenwerten des letzten Aufschwungs verharren dürfte. Mit der 2009 vorgenommenen Haushaltskonsolidierung wurden die Finanzen der öffentlichen Hand bereits in erheblichem Ausmaß an die niedrigeren mittelfristigen Wachstumsprognosen angepasst. Jedoch muss weiterhin darauf hingewirkt werden, eine strengere Ausgabenkontrolle zu erreichen und den mittelfristigen Haushaltsrahmen zu verbessern. Im Programm wird eine schrittweise Rückführung des gesamtstaatlichen Defizits ab 2010 anvisiert, wobei bis Ende des Programmzeitraums ein Überschuss in Einklang mit dem länderspezifischen mittelfristigen Ziel erreicht werden soll, auch wenn für diese Haushaltsergebnisse kurz- und mittelfristig Abwärtsrisiken bestehen.

In Anbetracht dieser Bewertung und der Notwendigkeit, für nachhaltige Konvergenz und eine reibungslose Teilnahme am WKM II zu sorgen, wird Estland aufgefordert,

i)

sicherzustellen, dass das gesamtstaatliche Defizit unter 3 % des BIP bleibt, und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um auf mittlere Sicht die angestrebte Rückkehr zum mittelfristigen Ziel zu stützen;

ii)

den mittelfristigen Haushaltsrahmen, insbesondere durch verbesserte Ausgabenplanung, zu verstärken und das System zur Überwachung der strategischen Ziele und der entsprechenden Berichterstattung weiter auszubauen.

Gegenüberstellung zentraler makroökonomischer und budgetärer Projektionen

 

 

2008

2009

2010

2011

2012

2013

Reales BIP

(Veränderung in %)

KP Jan. 2010

–3,6

–14,5

–0,1

3,3

3,7

4,0

KOM Nov. 2009

–3,6

–13,7

–0,1

4,2

k.A.

k.A.

KP Dez. 2008

–2,2

–3,5

2,6

4,8

5,0

k.A.

HVPI-Inflation

(%)

KP Jan. 2010

10,6

0,2

0,4

1,9

2,3

2,7

KOM Nov. 2009

10,6

0,2

0,5

2,1

k.A.

k.A.

KP Dez. 2008

10,6

4,2

2,8

3,0

3,2

k.A.

Produktionslücke (5)

(% des BIP-Potenzials)

KP Jan. 2010

6,2

–8,8

–8,4

–5,7

–3,1

–0,5

KOM Nov. 2009 (6)

4,7

–9,4

–9,1

–5,4

k.A.

k.A.

KP Dez. 2008

0,9

–5,7

–5,9

–3,9

–1,7

k.A.

Finanzierungsüberschuss/-defizit gegenüber dem Rest der Welt

(% des BIP)

KP Jan. 2010

–8,4

6,9

8,5

6,3

2,9

–1,0

KOM Nov. 2009

–8,2

6,3

3,7

2,4

k.A.

k.A.

KP Dez. 2008

–10,5

–5,1

–5,0

–4,7

–4,7

k.A.

Gesamtstaatliche Einnahmen

(% des BIP)

KP Jan. 2010

37,1

45,0

45,7

44,0

41,5

39,2

KOM Nov. 2009

37,1

41,9

43,5

42,4

k.A.

k.A.

KP Dez. 2008

36,2

38,9

37,8

36,5

35,2

k.A.

Gesamtstaatliche Ausgaben

(% des BIP)

KP Jan. 2010

39,9

47,6

47,9

46,0

42,5

39,0

KOM Nov. 2009

39,9

44,8

46,7

45,4

k.A.

k.A.

KP Dez. 2008

38,2

40,6

38,8

36,4

35,0

k.A.

Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo (7)

(% des BIP)

KP Jan. 2010

–2,8

–2,6

–2,2

–2,0

–1,0

0,2

KOM Nov. 2009

–2,7

–3,0

–3,2

–3,0

k.A.

k.A.

KP Dez. 2008

–1,9

–1,7

–1,0

0,1

0,2

k.A.

Primärsaldo

(% des BIP)

KP Jan. 2010

–2,5

–2,3

–2,0

–1,7

–0,6

0,7

KOM Nov. 2009

–2,5

–2,6

–2,6

–2,3

k.A.

k.A.

KP Dez. 2008

–1,8

–1,5

–0,8

0,3

0,4

k.A.

Konjunkturbereinigter Saldo (5)

(% des BIP)

KP Jan. 2010

–4,7

0,1

0,4

–0,3

–0,1

0,4

KOM Nov. 2009

–4,2

–0,1

–0,4

–1,3

k.A.

k.A.

KP Dez. 2008

–2,2

0,0

0,8

1,3

0,7

k.A.

Struktureller Saldo (8)

(% des BIP)

KP Jan. 2010

–4,7

–1,1

–1,5

–0,9

–0,1

0,4

KOM Nov. 2009

–4,4

–2,5

–2,4

–1,9

k.A.

k.A.

KP Dez. 2008

–2,4

–0,1

0,4

1,2

0,7

k.A.

Öffentlicher Bruttoschuldenstand

(% des BIP)

KP Jan. 2010

4,6

7,8

10,1

13,0

14,2

14,3

KOM Nov. 2009

4,6

7,4

10,9

13,2

k.A.

k.A.

KP Dez. 2008

3,7

3,7

3,5

3,0

2,8

k.A.

Konvergenzprogramm (KP), Herbstprognose 2009 der Kommissionsdienststellen (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. Die Dokumente, auf die in diesem Text verwiesen wird, sind im Internet abrufbar unter: http://ec.europa.eu/economy_finance/sgp/index_de.htm

(2)  In der vorliegenden Bewertung werden namentlich die Prognose der Kommissionsdienststellen vom Herbst 2009, aber auch andere, neuere Daten berücksichtigt.

(3)  Der Rat ruft in seinen Schlussfolgerungen vom 10. November 2009 zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen „die Mitgliedstaaten … auf, bei ihren kommenden Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen einen Schwerpunkt auf Strategien zu legen, die auf Tragfähigkeit ausgerichtet sind“, und „ersucht die Kommission, zusammen mit dem Ausschuss für Wirtschaftspolitik und dem Wirtschafts- und Finanzausschuss, die Methoden zur Bewertung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen rechtzeitig für den nächsten Tragfähigkeitsbericht weiterzuentwickeln“, der 2012 vorgesehen ist.

(4)  So fehlt insbesondere der angenommene nominale effektive Wechselkurs.

(5)  Produktionslücken und konjunkturbereinigte Salden nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand von Programmdaten.

(6)  Ausgehend von einem geschätzten Potenzialwachstum von 2,3 %, – 0,2 %, – 0,4 % bzw. 0,2 % im Zeitraum 2008-2011.

(7)  Konvergenzprogramm: ESA95-Definition; Kommissionsdienststellen: EDP-Definition.

(8)  Konjunkturbereinigter Saldo ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen. Einmalige und sonstige befristete Maßnahmen machen der letzten Programmfortschreibung zufolge im Jahr 2009 1,2 % des BIP, 2010 1,9 % des BIP und 2011 0,6 % des BIP aus (insgesamt defizitsenkend), während die Kommissionsdienststellen in ihrer Herbstprognose 2009 von 0,2 % des BIP für das Jahr 2008, von 2,4 % des BIP für das Jahr 2009, von 2,0 % des BIP für das Jahr 2010 und von 0,6 % des BIP für das Jahr 2011 (insgesamt defzitsenkend) ausgehen.

Quelle:

Konvergenzprogramm (KP), Herbstprognose 2009 der Kommissionsdienststellen (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


29.5.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 140/6


STELLUNGNAHME DES RATES

zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Frankreichs für 2009-2013

2010/C 140/02

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3,

auf Empfehlung der Kommission,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —

GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

(1)

Am 26. April 2010 prüfte der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Frankreichs für den Zeitraum 2009 bis 2013.

(2)

Die Wirtschaftstätigkeit in Frankreich hat im Laufe des Jahres 2008 ihre Dynamik verloren und ist im vierten Quartal 2008 wie auch im ersten Quartal 2009 rapide zurückgegangen. Seit dem zweiten Quartal 2009 zieht sie wieder an, untermauert durch Konjunkturmaßnahmen in Frankreich und in benachbarten Ländern. Eine der großen Herausforderungen für die Wirtschaftspolitik ist die Lage der öffentlichen Finanzen. In Frankreich liegt das Defizit seit 2002 entweder über oder nahe der Schwelle von 3 % des BIP, was in erster Linie auf unzureichende Konsolidierungsanstrengungen zurückzuführen ist. Zwischen 2002 und 2007 war deshalb ein Defizitverfahren gegen Frankreich anhängig. Im Mai 2008 richtete die Kommission eine Politikempfehlung an Frankreich. Nach Meldung eines über der Schwelle von 3 % des BIP liegenden Defizits im Jahr 2008 wurde im Februar 2009 erneut ein Defizitverfahren eingeleitet mit dem Ziel, das übermäßige Defizit bis 2013 zu korrigieren. Weitere Herausforderungen sind die Behebung der Schwächen auf der Angebotsseite, deren Folge eine unzureichende externe Wettbewerbsfähigkeit ist, sowie eine bessere Nutzung der Arbeitskräfte.

(3)

Auch wenn der krisenbedingte Rückgang beim tatsächlichen BIP zum großen Teil konjunkturbedingt ist, wurde auch die Höhe des Produktionspotenzials negativ beeinflusst. Darüber hinaus könnte die Krise das Potenzialwachstum auch mittelfristig beeinträchtigen, da sie die Investitionen bremst, die Kredite verknappt und die strukturelle Arbeitslosigkeit erhöht. Zudem verschärfen die Auswirkungen der Wirtschaftskrise die negativen Folgen der Bevölkerungsalterung für das Produktionspotenzial und die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Vor diesem Hintergrund ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Strukturreformen beschleunigt werden, um das Potenzialwachstum zu stützen. Wichtig für Frankreich sind insbesondere Reformen in den Bereichen Arbeitsmarkt und allgemeiner Wettbewerbsrahmen.

(4)

Nach dem makroökonomischen Ausgangsszenario des Programms soll das reale BIP, das im Jahr 2009 um 2,2 % geschrumpft ist, 2010 wieder um 1,4 % wachsen und sich anschließend weiter erholen, um sich für den restlichen Programmzeitraum bei durchschnittlich 2,5 % einzupendeln. Angesichts der derzeit verfügbaren Informationen (2) scheint dieses Szenario auf leicht optimistischen Wachstumsannahmen für 2010 zu beruhen, die weitgehend den Prognosen der Kommissionsdienststellen entsprechen, und auch die Programmprojektionen gehen von einer steuerergiebigeren Zusammensetzung des Wachstums aus als die Prognosen der Kommissionsdienststellen. Ab 2011 sind die Wachstumsannahmen deutlich günstiger und liegen für den Zeitraum 2011 bis 2013 (nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen nach der gemeinsamen Methodik anhand von Programmdaten) im Durchschnitt um 0,75 Prozentpunkte über dem Potenzial. Dies führt zu einer raschen Schließung der Produktionslücke. Die angegebenen Wachstumsraten setzen im Wesentlichen eine Entwicklung der Binnennachfrage und insbesondere einen entsprechenden Verbrauch der privaten Haushalte im gesamten Programmzeitraum voraus. Die Inflationsprojektionen des Programms scheinen den Prognosen der Kommissionsdienststellen und jenen zum Beschäftigungswachstum zu entsprechen, das im Jahr 2010 erneut negativ ausfallen dürfte, bevor dann wieder eine Erholung einsetzt, da die Beschäftigungsentwicklung der Entwicklung der Wirtschaftstätigkeit üblicherweise mit gewisser Verzögerung folgt.

(5)

In dem Programm wird das gesamtstaatliche Defizit für 2009 auf 7,9 % des BIP veranschlagt. Die erhebliche Verschlechterung gegenüber einem Defizit von 3,4 % des BIP im Jahr 2008 ist weitgehend den Auswirkungen der Krise auf die öffentlichen Finanzen (insbesondere auf die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer und der Mehrwertsteuer) zuzuschreiben, aber sie ist auch auf die Konjunkturmaßnahmen im Umfang von 1,1 % des BIP zurückzuführen, die die Regierung in Einklang mit dem Europäischen Konjunkturprogramm beschlossen hat. Das Programm sieht für 2010 eine neutrale und für die letzten Programmjahre eine restriktive Finanzpolitik vor; Ziel ist es, das übermäßige Defizit unter den erwarteten Wachstumsbedingungen bis 2013 zu korrigieren. Dieser Konsolidierungspfad steht in Einklang mit der vom Rat empfohlenen Ausstiegsstrategie.

(6)

Das im Februar 2010 vorgelegte Stabilitätsprogramm geht davon aus, dass sich das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2010 weiter um 0,3 % des BIP erhöhen und 8,2 % des BIP erreichen wird. Frankreich setzt die defizitsenkenden Maßnahmen im Jahr 2010 wie im Haushaltsgesetzentwurf für 2010 geplant um und vermeidet dabei weitgehend eine weitere Verschlechterung der Lage der öffentlichen Finanzen. Eine Ausnahme stellt allerdings der Beschluss über eine Staatsanleihe „für Investitionen in die Zukunft“ dar, die negative budgetäre Auswirkungen in einer Größenordnung von rund 0,1 % des BIP im Jahr 2010 (und danach) haben wird, was weitgehend in Einklang mit den jüngsten an Frankreich gerichteten Empfehlungen nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV zu stehen scheint. Die Defizitprojektionen für 2010 fallen um 0,3 % des BIP günstiger als im Haushaltsentwurf 2010 aus. Zurückzuführen ist dies auf ein für 2009 unterstelltes besseres Defizitergebnis (0,2 % des BIP) und auf die Revision der Wachstumsprojektionen (0,3 % des BIP), wobei die budgetäre Wirkung allerdings zum Teil durch die Aussetzung der Umweltsteuer durch das französische Verfassungsgericht und durch Maßnahmen im Kontext der bereits erwähnten Staatsanleihe — die zusammen genommen eine Defiziterhöhung um etwa 0,2 % des BIP bewirken dürften — wieder zunichte gemacht wird. Aufgrund letztgenannter Faktoren werden die diskretionären Maßnahmen im Programm als weitgehend neutral angesetzt, während in der Ratsempfehlung noch von einer Wirkung von etwa + 0,25 % des BIP ausgegangen worden war. Die im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms vorgesehenen Konjunkturmaßnahmen im Umfang von 1,1 % des BIP laufen zum Teil aus und schlagen im Jahr 2010 nur noch mit 0,4 % des BIP zu Buche; dafür kommen einige weitere Konsolidierungsmaßnahmen (insbesondere die im Gesetz über die Finanzierung der Sozialversicherung vorgesehenen Steuererhöhungen) im Umfang von 0,1 % des BIP hinzu, so dass die Konsolidierungsmaßnahmen insgesamt mit 0,8 % des BIP anzusetzen sind. Diese Maßnahmen werden in ihrer Wirkung jedoch aufgehoben durch neue defizitsteigernde Maßnahmen mit zumeist kurzfristig anfallenden Kosten im ursprünglichen Haushaltsplan 2010 im Umfang von 0,7 % des BIP, namentlich die Reform der lokalen Gewerbesteuer (etwa 0,6 % des BIP) und die Senkung der Mehrwertsteuer im Gaststättengewerbe (0,1 % des BIP), sowie durch die bereits erwähnten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Staatsanleihe (etwa 0,1 % des BIP). Im Jahr 2010 dürfte sich das strukturelle Defizit, also das konjunkturbereinigte Defizit ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen, das von den Kommissionsdienststellen nach der gemeinsamen Methodik anhand von Programmdaten berechnet wird, weiter um 0,75 Prozentpunkt erhöhen und 6,75 % des BIP erreichen. Bei Berücksichtigung der vorübergehenden Auswirkungen der vorgezogenen Erstattungen an Firmen in Höhe von 0,4 % des BIP im Kontext der Reform der lokalen Gewerbesteuer — einer einmaligen Maßnahme, die im Programm aber nicht als solche berücksichtigt wird — dürfte das strukturelle Defizit im Jahr 2010 geringfügig um 0,1 Prozentpunkte auf 6,5 % des BIP zurückgehen.

(7)

Hauptziel der dem Programm zugrunde liegenden Haushaltsstrategie ist es, das gesamtstaatliche Defizit bis 2013, der in der Ratsempfehlung vom 2. Dezember 2009 vorgegebenen Frist, auf den Referenzwert von 3 % des BIP zurückzuführen. Nach den Programmprojektionen soll das nominale Haushaltsdefizit im Jahr 2011 auf 6 % des BIP und im Jahr 2012 weiter auf 4,6 % zurückgehen, bevor es schließlich im Jahr 2013 3 % erreicht. Der Primärsaldo wird voraussichtlich einem ähnlichen Pfad folgen und zum Ende des Programmzeitraums von – 5,5 % des BIP im Jahr 2010 auf – 0,1 % des BIP zurückgegangen sein. Das nach der gemeinsamen Methodik berechnete strukturelle Defizit dürfte sich ab 2010 weiter verringern und rund 5 % des BIP im Jahr 2011, 4 % im Jahr 2012 und 2,75 % im Jahr 2013 erreichen. Die durchschnittliche jährliche Konsolidierungsanstrengung im Zeitraum 2010-2013 würde 0,9 % des BIP betragen und damit etwas unter dem vom Rat empfohlenen Durchschnittwert von über 1 % des BIP pro Jahr liegen. Die im Programm umrissene Konsolidierungsstrategie soll sich auf Maßnahmen zur Eindämmung des Ausgabenwachstums auf allen Regierungsebenen stützen – zusätzlich zum vollständigen Auslaufen der Maßnahmen im Kontext des Europäischen Konjunkturprogramms im Jahr 2011. Die französische Regierung beabsichtigt, die budgetären Auswirkungen der bestehenden Steuerbefreiungen weiter um etwa 0,1 % des BIP pro Jahr zu senken, beginnend im Jahr 2011. Die Maßnahmen, die zur Unterstützung der Konsolidierungsstrategie getroffen werden sollen, wurden noch nicht näher spezifiziert, was jedoch in den kommenden Monaten geschehen dürfte. Das Programm geht vom mittelfristigen Ziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts aus. Angesichts der jüngsten Projektionen und Schuldenstandsdaten gibt das mittelfristige Ziel die Zielsetzungen des Pakts mehr als ausreichend wieder. Der Stabilitätsprogrammaktualisierung zufolge soll das mittelfristige Haushaltsziel im Programmzeitraum aber nicht mehr erreicht werden.

(8)

Während das Defizitziel für 2010 relativ realistisch erscheint und sogar noch Raum für eine Verbesserung bietet, wenn die Umweltsteuer schließlich in veränderter Form eingeführt wird, könnten die Haushaltsprojektionen ab 2011 schlechter ausfallen als im Programm vorgesehen. So wird für den Zeitraum 2011-2013 ein ausgesprochen günstiges makroökonomisches Szenario zugrunde gelegt. Die Defizitprojektionen sind in hohem Maße wachstumsabhängig: Sollte das BIP-Wachstum in diesem Zeitraum um ¼ Prozentpunkt niedriger ausfallen, so würde nach der im Programm enthaltenen Sensitivitätsanalyse das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2013 nur auf 4 % zurückgehen.

Ein kumulativer Verlust von 0,75 % des BIP hätte somit eine Defiziterhöhung von 1 % des BIP im Jahr 2013 zur Folge. Darüber hinaus könnten sich etwaige Ausgabenüberschreitungen negativ auf die Defizitziele auswirken, da die Korrektur der Trends bei den öffentlichen Ausgaben gegenüber den Trends der Vergangenheit auf allen Ebenen unterhalb der zentralstaatlichen Ebene nicht durch ausreichend spezifizierte Maßnahmen untermauert wird. Der relativ optimistischen projizierten Einnahmenentwicklung liegt die Annahme zugrunde, dass nach den negativen Überschreitungen während der Krise ein „Aufholprozess“ einsetzen wird, wobei die Aufkommenselastizität im Zeitraum 2011 bis 2013 1,2 erreichen soll. Zum Abbau der Steuerbefreiungen um etwa 0,1 % des BIP pro Jahr ab 2011 wurden noch keine näheren Angaben gemacht. Aus den bisherigen Erfahrungen lässt sich ableiten, dass Ausgabenüberschreitungen nicht auszuschließen sind. Die Bewertung anhand der im Programm enthaltenen Informationen lässt darauf schließen, dass erhebliche Risiken bestehen, aufgrund deren die Defizitergebnisse im Zeitraum 2011 bis 2013 schlechter ausfallen könnten als laut Programm angestrebt.

(9)

Der öffentliche Bruttoschuldenstand lag 2009 über dem im Vertrag vorgesehenen Referenzwert und soll bis 2012 tendenziell ansteigen. Der öffentliche Bruttoschuldenstand 2009 wird auf 77,4 % des BIP geschätzt, nachdem er 2008 noch 67,4 % betragen hatte. Neben dem höheren Defizit und dem niedrigeren BIP-Wachstum trugen auch umfangreiche Bestandsanpassungen, die vor allem finanzielle Transaktionen zugunsten des Banken- und des Automobilsektors widerspiegeln, zum Anstieg der Schuldenquote bei. Den Projektionen zufolge wird sich der Schuldenstand im Programmzeitraum um weitere 9,2 Prozentpunkte auf 87 % des BIP erhöhen, bedingt vor allem durch kontinuierlich hohe gesamtstaatliche Defizite. Angesichts der erheblichen Risiken für die Haushaltziele wird sich die Schuldenquote voraussichtlich — vor allem nach 2011 — ungünstiger entwickeln als im Programm projiziert.

(10)

Mittelfristige Schuldenprojektionen, die davon ausgehen, dass das BIP-Wachstum langsam wieder die vor der Krise projizierten Raten erreicht und die Steuerquoten wieder auf Vorkrisenniveau zurückkehren, und die den projizierten Anstieg der alterungsbedingten Ausgaben beinhalten, zeigen, dass die im Programm anvisierte Haushaltsstrategie in ihrer jetzigen Form und bei unveränderter Politik nicht zu einer Stabilisierung der Schuldenquote bis 2020 führen würde.

(11)

Aufgrund der bereits in Kraft gesetzten Rentenreformen wirkt sich die Bevölkerungsalterung langfristig deutlich weniger auf die öffentlichen Haushalte aus als im EU-Durchschnitt, so dass der Anstieg der Rentenausgaben eher begrenzt ausfällt. Die im Programm geschätzte Haushaltslage 2009 verstärkt die budgetären Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf die Tragfähigkeitslücke. Die Gewährleistung von Primärüberschüssen auf mittlere Sicht würde die Risiken für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen eindämmen helfen, die im „Tragfähigkeitsbericht“ („Sustainability Report“) (3) der Kommission aus dem Jahr 2009 als mittlere Risiken eingestuft wurden.

(12)

Unlängst wurden Reformen zur weiteren Verbesserung des allgemeinen Haushaltsrahmens eingeführt. Am 9. Februar 2009 wurde die erste mehrjährige Finanzplanung des Staatshaushalts vom Parlament verabschiedet, in der Ausgabenziele für alle Teilsektoren des Gesamtstaats vorgesehen sind. Insbesondere wird darin für die Einführung neuer Steuerbefreiungen der Grundsatz der Haushaltsneutralität festgelegt, d. h. deren aggregierte Kosten müssen in vollem Umfang ausgeglichen werden. Dieser Grundsatz hat zwingenden Charakter und wurde im Jahr 2009 — auf mehrjähriger Bewertungsgrundlage — nahezu eingehalten. Der jährliche Haushaltsrahmen in Frankreich sieht insbesondere Ausgabennormen für die der gesamtstaatlichen Ebene nachgeordneten Ebenen vor. Eine erste Regel für die zentralstaatliche Ebene lautet, dass es keine Ausgabenerhöhungen geben darf („zéro volume“). Änderungen hinsichtlich des Geltungsbereichs dieser Regel mögen deren Einhaltung in der Vergangenheit erleichtert haben; allerdings wurde dieser Geltungsbereich jüngst erweitert, um die Ausgaben auf zentralstaatlicher Ebene besser kontrollieren zu können, und die Regel wurde eingehalten.

Das 1997 eingeführte Ausgabenziel für die nationale Krankenversicherung (Objectif National des Dépenses d’Assurance Maladie) hat zur Kontrolle der Gesundheitsausgaben beigetragen, auch wenn die Ausgabenziele häufig verfehlt wurden. Außerdem werden die Ausgaben der lokalen Behörden durch eine „goldene Regel“ begrenzt, deren Rechtsgrundlage es den Behörden untersagt, für die Finanzierung operativer Ausgaben Schulden aufzunehmen, sowie durch eine Regel, der zufolge die Erhöhung der von der Zentralregierung übertragenen Mittel die Inflationsrate nicht übersteigen darf. Die in den Stabilitätsprogrammen gesetzten Ziele werden jedoch nur selten erreicht. Die Regierung beabsichtigt, den finanzpolitischen Rahmen weiter zu reformieren. Am 28. Januar 2010 wurde eine Konferenz zum Thema öffentliche Finanzen organisiert. Ziel war es, die Verschlechterung der Lage der öffentlichen Finanzen in Frankreich zu erörtern und Wege aufzuzeigen, wie eine Haushaltskonsolidierung erreicht werden kann. Es wurden mehrere Arbeitsgruppen eingerichtet, die neue Reformvorschläge ausarbeiten sollen; diese Vorschläge, die im April vorgelegt werden sollen, werden insbesondere auf eine weitere Eindämmung der Entwicklung bei den Gesundheitsausgaben und auf eine bessere Ausgabenkontrolle auf lokaler Ebene abstellen. Darüber hinaus wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit Regeln für den Haushaltsausgleich befassen wird. Des Weiteren wird im Programm angekündigt, dass im April weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Ausgaben der Zentralregierung präsentiert werden sollen. Die im Programm umrissene Konsolidierungsstrategie setzt auch auf die Verbesserung des Haushaltsrahmens, die den von diesen Arbeitsgruppen unterbreiteten Vorschlägen folgen würde.

(13)

Mit 52,7 % im Jahr 2008 war Frankreichs Ausgabenquote die höchste im Euroraum. Der Anstieg der öffentlichen Ausgaben in den vergangenen Jahrzehnten hat zu hohen Defiziten und einem hohen Schuldenstand geführt, wodurch die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in Frankreich in Mitleidenschaft gezogen wird. Im Jahr 2007 brachte die französische Regierung die „Generelle Überprüfung der staatlichen Politik“ („Revue Générale des Politiques Publiques“ oder kurz „RGPP“) auf den Weg mit dem Ziel, Möglichkeiten zu prüfen, wie die Effizienz der staatlichen Ausgaben gesteigert werden kann. Es wurde bereits eine Liste von über 300 Maßnahmen zusammengestellt (mit denen Einsparungen von rund 0,3 % des BIP erzielt werden sollen, was sich angesichts der Gesamthöhe der öffentlichen Ausgaben von über 50 % des BIP allerdings eher bescheiden ausnimmt). Etwa drei Viertel der Maßnahmen wurden bereits umgesetzt. So wurde es beispielsweise möglich, eine von zwei aufgrund von Pensionierungen frei gewordenen Beamtenstellen im Teilsektor Zentralstaat nicht neu zu besetzen. Im Haushaltsgesetz 2010 kündigte die Regierung an, dass die RGPP auf andere Einrichtungen des Zentralstaates ausgedehnt werde, und für den Herbst wird die Ankündigung weiterer Reformen erwartet. Was schließlich das Rentensystem betrifft, wird im Programm — wie bereits erwähnt — auf eine im Jahr 2010 anstehende Reform verwiesen. Konkrete Maßnahmen wurden bisher nicht angekündigt.

(14)

Insgesamt entspricht die im Programm dargelegte Haushaltsstrategie 2010 weitgehend den Ratsempfehlungen nach Artikel 126 Absatz 7. Ab 2011 jedoch dürfte die Haushaltsstrategie in Anbetracht der Risiken nicht mehr mit der Ratsempfehlung nach Artikel 126 Absatz 7 in Einklang stehen. Dem Programm zufolge würde sich die durchschnittliche jährliche Konsolidierungsanstrengung auf Basis des (neuberechneten) strukturellen Saldos auf 0,9 % des BIP belaufen. Dieser Wert liegt knapp unter dem in den Empfehlungen des Rates nach Artikel 126 Absatz 7 vorgegebenen Wert („über 1 % des BIP“) und ist überdies mit den oben genannten Risiken behaftet. Nichtsdestoweniger wird im Programm davon ausgegangen, dass das nominale Haushaltsdefizit schließlich 3 % des BIP erreichen wird. Zurückzuführen ist dies vor allem auf die Zugrundelegung eines ausgesprochen günstigen makroökonomischen Szenarios für die späteren Programmjahre sowie eher optimistische Annahmen hinsichtlich der Aufkommenselastizität. Unter Berücksichtigung der Risiken für die derzeitige Politik ist insgesamt festzustellen, dass die Defizite 2011 bis 2013 höher ausfallen könnten als im Programm angenommen und dass erhebliche Verbesserungen erforderlich werden können, wenn eine Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2013 erreicht werden soll, wie dies vom Rat empfohlen wird. Die laut Programm vorgesehene Verwendung der Einnahmen aus der derzeit noch ausgesetzten Umweltsteuer, wenn diese in veränderter Form eingeführt wird, würde dazu beitragen, bereits ab 2010 etwas bessere Haushaltsergebnisse zu erzielen. Schließlich könnte die Haushaltsstrategie unter Umständen nicht ausreichend sein, um den Schuldenstand wieder auf einen Abwärtspfad zu bringen.

(15)

Das Programm enthält alle im Verhaltenskodex für die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme vorgeschriebenen und die meisten fakultativen Angaben (4). In seiner Empfehlung nach Artikel 104/126 Absatz 7 vom 2. Dezember 2009 zur Beendigung des übermäßigen Defizits hat der Rat Frankreich ebenfalls aufgefordert, in einem gesonderten Kapitel der Stabilitätsprogrammaktualisierungen über die Fortschritte bei der Umsetzung der Ratsempfehlungen zu berichten. Frankreich kam dieser Empfehlung nach.

Alles in allem lässt sich der Schluss ziehen, dass, nachdem sich die Lage der öffentlichen Finanzen infolge des Wirtschaftsabschwungs und der im Kontext des Europäischen Konjunkturprogramms ergriffenen Maßnahmen im Jahr 2009 bereits signifikant verschlechtert hat, 2010 mit einem weiteren Anstieg des gesamtstaatlichen Defizits auf 8,2 % des BIP zu rechnen ist. Die Konsolidierungsmaßnahmen und das teilweise Auslaufen der im Einklang mit dem Europäischen Konjunkturprogramm durchgeführten Maßnahmen dürften durch neue defiziterhöhende Maßnahmen mit zumeist kurzfristig anfallenden Kosten, darunter über eine Staatsanleihe finanzierte öffentliche Investitionen, in ihrer Wirkung aufgehoben werden. In der Folge dürfte sich der Haushaltssaldo wieder verbessern. Auch ist innerhalb des Programmzeitraums mit einem erheblichen Anstieg der Schuldenquote zu rechnen. Der im Programm beschriebene Anpassungspfad führt zu einem Defizit von 3 % des BIP im Jahr 2013 — ohne Sicherheitsmarge — und basiert auf einem ausgesprochen günstigen makroökonomischen Szenario für den Zeitraum 2011 bis 2013 und einer durchschnittlichen jährlichen strukturellen Anpassung, die etwas unterhalb der vom Rat empfohlenen Anpassung von über 1 % des BIP liegt. Das Programm sieht in erster Linie Maßnahmen auf der Ausgabenseite zur Unterstützung der Konsolidierungsstrategie vor, die allerdings nicht weiter spezifiziert werden und erst in den kommenden Monaten konkret benannt werden. Die Haushaltsprojektionen sind somit mit erheblichen Abwärtsrisiken behaftet, und unter Umständen wird eine entsprechende Verstärkung der Konsolidierungsanstrengungen erforderlich sein, wenn das übermäßige Defizit bis 2013 korrigiert werden soll. Die Gewährleistung höherer Primärüberschüsse auf mittlere Sicht würde dazu beitragen, die Risiken für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verringern. Dem Programm zufolge soll 2010 eine Reform des Rentensystems vorgestellt werden.

In Anbetracht der vorstehenden Bewertung und der Empfehlung nach Artikel 126 AEUV vom 2. Dezember 2009 wird Frankreich aufgefordert,

i)

während des gesamten Programmzeitraums unerwartete Mehreinnahmen, die aufgrund verbesserter makroökonomischer und haushaltspolitischer Perspektiven erzielt werden, sowie alle geplanten Steuermaßnahmen zu nutzen, um den Defizitabbau und die Rückführung der Bruttoschuldenquote in Richtung des Referenzwerts von 60 % des BIP zu beschleunigen;

ii)

sich darauf einzustellen, weitere Konsolidierungsmaßnahmen zu beschließen, falls sich die Risiken konkretisieren, die daraus resultieren, dass dem Programm ein günstigeres makroökonomisches Szenario zugrunde liegt als der Empfehlung nach Artikel 126 Absatz 7, und genauer darzulegen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um im Zeitraum 2010 bis 2013 eine durchschnittliche jährliche Konsolidierungsanstrengung von über 1 % des BIP zu gewährleisten und eine Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2013 zu erreichen;

iii)

sicherzustellen, dass der Haushaltsrahmen, insbesondere auf der Ausgabenseite, gestärkt wird und — wie von der französischen Regierung vorgesehen — die Verwirklichung der skizzierten mittelfristigen finanzpolitischen Pläne auf allen Ebenen unterhalb der zentralstaatlichen Ebene effektiv unterstützt.

Frankreich wird ferner aufgefordert, spätestens im nächsten aktualisierten Stabilitätsprogramm in den Kapiteln zu dem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit weitere Informationen zu den umfassenden Maßnahmen, die die geplante Konsolidierung insbesondere in den späteren Programmjahren untermauern, zu erteilen.

Gegenüberstellung zentraler makroökonomischer und budgetärer Projektionen

 

 

2008

2009

2010

2011

2012

2013

Reales BIP

(Veränderung in %)

SP Febr. 2010

0,4

–2,25

1,4

2,5

2,5

2,5

KOM Nov. 2009

0,4

–2,2

1,2

1,5

k.A.

k.A.

SP Dez. 2008

1,0

0,2-0,5

2,0

2,5

2,5

k.A.

HVPI-Inflation

(%)

SP Febr. 2010

3,2

0,1

1,3

1,6

1,75

1,75

KOM Nov. 2009

3,2

0,1

1,1

1,4

k.A.

k.A.

SP Dez. 2008

3,3

1,5

1,75

1,75

1,75

k.A.

Produktionslücke (5)

(% des BIP-Potenzials)

SP Febr. 2010

0,8

–2,9

–2,9

–2,1

–1,2

–0,4

KOM Nov. 2009 (6)

0,8

–2,5

–2,5

–2,4

k.A.

k.A.

SP Dez. 2008

–0,6

–1,8

–1,6

–1,1

–0,4

k.A.

Finanzierungsüberschuss/-defizit gegenüber dem Rest der Welt

(% des BIP)

SP Febr. 2010

–3,3

–2,5

–2,8

–2,8

–2,7

–2,7

KOM Nov. 2009

–3,3

–2,3

–2,3

–2,3

k.A.

k.A.

SP Dez. 2008

–3,4

–2,6

–2,5

–2,4

–2,4

k.A.

Gesamtstaatliche Einnahmen

(% des BIP)

SP Febr. 2010

49,3

47,7

47,6

48,6

49,1

49,8

KOM Nov. 2009

49,3

47,0

46,8

47,1

k.A.

k.A.

SP Dez. 2008

49,8

49,6

50,0

50,0

50,2

k.A.

Gesamtstaatliche Ausgaben

(% des BIP)

SP Febr. 2010

52,7

55,6

55,8

54,6

53,7

52,8

KOM Nov. 2009

52,7

55,2

55,1

54,8

k.A.

k.A.

SP Dez. 2008

52,7

53,5

52,7

52,0

51,3

k.A.

Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo

(% des BIP)

SP Febr. 2010

–3,4

–7,9

–8,2

–6,0

–4,6

–3,0

KOM Nov. 2009

–3,4

–8,3

–8,2

–7,7

k.A.

k.A.

SP Dez. 2008

–2,9

–3,9

–2,7

–1,9

–1,1

k.A.

Primärsaldo

(% des BIP)

SP Febr. 2010

–0,6

–5,4

–5,5

–3,2

–1,7

–0,1

KOM Nov. 2009

–0,6

–5,5

–5,4

–4,7

k.A.

k.A.

SP Dez. 2008

0,0

–1,1

0,1

0,9

1,7

k.A.

Konjunkturbereinigter Saldo (5)

(% des BIP)

SP Febr. 2010

–3,8

–6,5

–6,8

–4,9

–4,0

–2,8

KOM Nov. 2009

–3,8

–7,0

–7,0

–6,5

k.A.

k.A.

SP Dez. 2008

–2,6

–3,0

–1,9

–1,4

–0,9

k.A.

Struktureller Saldo (7)

(% des BIP)

SP Febr. 2010

–3,8

–6,5

–6,8

–4,9

–4,0

–2,8

KOM Nov. 2009

–3,9

–7,0

–6,6

–6,5

k.A.

k.A.

SP Dez. 2008

–2,6

–3

–1,9

–1,4

–0,9

k.A.

Öffentlicher Bruttoschuldenstand

(% des BIP)

SP Febr. 2010

67,4

77,4

83,2

86,1

87,1

86,6

KOM Nov. 2009

67,4

76,1

82,5

87,6

k.A.

k.A.

SP Dez. 2008

66,7

69,1

69,4

68,5

66,8

k.A.

Stabilitätsprogramm (SP), Herbstprognose 2009 der Kommissionsdienststellen (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. Die Dokumente, auf die in diesem Text verwiesen wird, sind im Internet abrufbar unter: http://ec.europa.eu/economy_finance/sgp/index_de.htm

(2)  Diese Bewertung beruht insbesondere auf der Herbstprognose 2009 und der Zwischenprognose vom Februar 2010 der Kommissionsdienststellen, aber auch auf weiteren, neueren Daten.

(3)  In seinen Schlussfolgerungen vom 10. November 2009 zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen rief der Rat die Mitgliedstaaten auf, „bei ihren kommenden Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen einen Schwerpunkt auf Strategien zu legen, die auf Tragfähigkeit ausgerichtet sind“, und ersuchte die Kommission, „zusammen mit dem Ausschuss für Wirtschaftspolitik und dem Wirtschafts- und Finanzausschuss die Methoden zur Bewertung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen rechtzeitig für den nächsten Tragfähigkeitsbericht weiterzuentwickeln“, der 2012 geplant ist.

(4)  Es fehlen Annahmen zu den kurz- und langfristigen Zinssätzen.

(5)  Produktionslücken und konjunkturbereinigte Salden nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand von Programmdaten.

(6)  Ausgehend von einem geschätzten Potenzialwachstum von 1,5 %, 1,2 %, 1,2 % bzw. 1,4 % im Zeitraum 2008-2011.

(7)  Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen. Einmalige und sonstige befristete Maßnahmen machen nach dem jüngsten Programm im gesamten Zeitraum (2008-2013) 0 % des BIP und nach der Prognose der Kommissionsdienststellen vom November 2009 0,1 % des BIP im Jahr 2008 (defizitsenkend) und 0,4 % im Jahr 2010 (defiziterhöhend) aus.

Quelle:

Stabilitätsprogramm (SP), Herbstprognose 2009 der Kommissionsdienststellen (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


29.5.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 140/12


STELLUNGNAHME DES RATES

zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Deutschlands für 2009-2013

2010/C 140/03

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3,

auf Empfehlung der Kommission,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —

GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

(1)

Am 26. April 2010 prüfte der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Deutschlands für den Zeitraum 2009 bis 2013.

(2)

Nach einem drastischen exportbedingten Rückgang zur Jahreswende 2008/09 erholte sich das reale BIP dank einer expansiven Politik und einer Wiederbelebung der Auslandsnachfrage Mitte 2009 wieder kräftig. Das erneute Nachlassen der Dynamik gegen Ende 2009 unterstrich allerdings, wie anfällig die derzeitige wirtschaftliche Erholung noch ist. Während sich der Arbeitsmarkt u.a. aufgrund staatlich finanzierter Kurzarbeitsregelungen bislang als widerstandsfähig erwiesen hat, musste der Bankensektor aufgrund von Anlagen in strukturierte Finanzinstrumente erhebliche Verluste und Abschreibungen hinnehmen.

Bedingt durch die gemäß dem Europäischen Konjunkturprogramm beschlossenen umfangreichen Konjunkturpakete (2009 und 2010) sowie die krisenbedingten Einnahmenausfälle und Mehrausgaben wies der gesamtstaatliche Haushalt nach einer ausgeglichenen Position im Jahr 2008 im Folgejahr dann ein Defizit von mehr als 3 % des BIP aus. In Anbetracht dieser Entwicklungen leitete der Rat am 2. Dezember 2009 ein Defizitverfahren gegen Deutschland ein und legte als Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits das Jahr 2013 fest. Während die Erholung mittelfristig durch die vergangenen Strukturreformen insbesondere am Arbeitsmarkt, durch solide Finanzen von Unternehmen und privaten Haushalten sowie durch eine starke Wettbewerbsposition erleichtert werden dürfte, wird die zentrale Herausforderung darin bestehen, das Potenzialwachstum zu steigern und zu diesem Zweck insbesondere inländische Wachstumsquellen zu stärken. Die notwendige Haushaltskonsolidierung verbunden mit der Stabilisierung des Bankensektors und der damit einhergehenden Gewährleistung von Finanzierungsmöglichkeiten für den Nichtbankensektor sowie die weitere Flexibilisierung des Arbeitsmarkts werden entscheidende Voraussetzungen für die weitere wirtschaftliche Erholung sein.

(3)

Auch wenn der im Zuge der Krise verzeichnete Rückgang beim tatsächlichen BIP zum großen Teil konjunkturbedingt ist, wurde auch die Höhe des Produktionspotenzials negativ beeinflusst. Darüber hinaus könnte die Krise das Potenzialwachstum über niedrigere Investitionen, restriktivere Kreditvergabe und steigende strukturelle Arbeitslosigkeit auch mittelfristig beeinträchtigen. Zudem verschärfen die Auswirkungen der Wirtschaftskrise die negativen Folgen der Bevölkerungsalterung für das Produktionspotenzial und die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Vor diesem Hintergrund ist es unverzichtbar, das Tempo der Strukturreformen zu beschleunigen, um das Potenzialwachstum zu stützen. Besonders wichtig für Deutschland sind Reformen in den Bereichen Wettbewerb bei Dienstleistungen, Arbeitsmarktintegration und allgemeine und berufliche Bildung.

(4)

Nach dem makroökonomischen Ausgangsszenario des Programms soll sich das reale BIP-Wachstum nach dem drastischen 5 %igen Rückgang im Jahr 2009 wieder erholen, d.h. 2010 1,4 % und im restlichen Programmzeitraum dann durchschnittlich 2 % erreichen. Dieses Szenario scheint bei einer Beurteilung anhand der derzeit verfügbaren Informationen (2) auf recht günstigen Wachstumsannahmen zu beruhen. Sowohl für 2010 als auch für 2011 liegen die Projektionen für das reale BIP leicht über der Herbstprognose 2009 der Kommissionsdienststellen. Darüber hinaus sieht das Programm für 2011 gestützt auf günstigere Aussichten für Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Lohnwachstum eine etwas kräftigere Ausweitung des privaten Verbrauchs vor. Die Inflationsprojektionen des Programms könnten sich für 2011 als überhöht erweisen, erscheinen für den restlichen Programmzeitraum aber realistisch.

(5)

In dem Programm wird das gesamtstaatliche Defizit mit 3,2 % des BIP im Jahr 2009 veranschlagt. Die wesentliche Verschlechterung gegenüber dem Jahr 2008, als der Haushalt noch ausgeglichen war, ist weitgehend der Wirkung der automatischen Stabilisatoren zuzuschreiben, aber sie ist auch die Folge von Anreizmaßnahmen im Umfang von rund 1,75 % des BIP, die von der Regierung im Zuge des Europäischen Konjunkturprogramms verabschiedet wurden. Die Ausweitung des Defizits war wegen gestiegener sozialer Transferleistungen, höherer öffentlicher Investitionen und der Bezuschussung der Kurzarbeit hauptsächlich ausgabenbedingt. Laut dem Programm soll die konjunkturstützende Finanzpolitik 2010 fortgesetzt werden, bevor in den letzten Programmjahren dann ein restriktiver Kurs eingeschlagen wird. Angesichts der relativ günstigen Haushalts- und Wirtschaftslage Deutschlands ist der für 2010 vorgesehene anhaltend expansive finanzpolitische Kurs als angemessen und dem Europäischen Konjunkturprogramm entsprechend anzusehen. In Einklang mit der vom Rat befürworteten Ausstiegsstrategie und im Hinblick auf die Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2013 sowie die Rückkehr zu langfristig tragfähigen öffentlichen Finanzen wird die Finanzpolitik nach dem expansiven Kurs der Jahre 2009 und 2010 ab 2011 dann erheblich restriktiver.

(6)

Dem Programm zufolge wird das nominale gesamtstaatliche Defizit von 3,2 % des BIP im Jahr 2009 auf 5,5 % im Jahr 2010 anwachsen, was mit der Empfehlung des Rates nach Artikel 126 Absatz 7 vom 2. Dezember 2009 in Einklang steht. Hauptgründe für die weitere Erhöhung des Defizits im Jahr 2010 sind Anreizmaßnahmen und die Wirkung der automatischen Stabilisatoren. Die gesamtstaatlichen Einnahmen sollen aufgrund von Maßnahmen zur Entlastung der privaten Haushalte (wie die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, die Senkung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung, die Erhöhung des Kindergeldes und die Anhebung des Grundfreibetrages) und einer schwächeren Inlandsnachfrage um fast 2 % des BIP zurückgehen. Der projizierte Anstieg der gesamtstaatlichen Ausgaben um rund 0,5 % des BIP ist in erster Linie der verschlechterten Lage am Arbeitsmarkt und den anhaltenden Investitionen in die öffentliche Infrastruktur im Rahmen der Anreizmaßnahmen zur Konjunkturförderung (die nach Schätzung der Kommissionsdienststellen rund 0,25 % des BIP ausmachen) zuzuschreiben. Wie der Anstieg des strukturellen Defizits (d.h. des konjunkturbereinigten Saldos ohne einmalige oder sonstige befristete Maßnahmen, der von den Kommissionsdienststellen nach der gemeinsamen Methodik anhand von Programmdaten neu berechnet wurde) um 2,5 % des BIP zeigt, wird der höchst expansive finanzpolitische Kurs auch 2010 noch beibehalten. Die starke Verschlechterung des strukturellen Saldos ist in erster Linie auf die neuen 2010 eingeleiteten Anreizmaßnahmen sowie die Nachwirkungen einiger 2009 getroffener Anreizmaßnahmen (wie die Senkung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung oder weitere Infrastrukturinvestitionen) zurückzuführen. Die nach der gemeinsamen Methodik (Top-down-Ansatz) ermittelte Veränderung des strukturellen Defizits von -2,5 % des BIP entspricht nicht dem Wert, der sich aus den Informationen über die diskretionären Maßnahmen 2010 ergibt (Bottom-up-Ansatz) und von den Kommissionsdienststellen auf etwa -1,75 % des BIP geschätzt wird. Diese Diskrepanz erklärt sich durch negative Zusammensetzungseffekte auf die Steuereinnahmen, die insbesondere durch den schwachen privaten Konsum, das geringe Lohnwachstum und absehbare Mindereinnahmen bei den Gewinnsteuern bedingt sind.

(7)

Das Hauptziel der mittelfristigen Haushaltsstrategie ist die Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2013, wobei von 2011 bis 2013 eine durchschnittliche Korrektur von fast 0,75 % des BIP jährlich vorgesehen ist, was mit der Empfehlung des Rates nach Artikel 126 Absatz 7 vom 2. Dezember 2009 in Einklang steht.

Dem Programm zufolge soll sich der gesamtstaatliche Saldo ab 2011 verbessern. Nominal wird sich die Konsolidierung 2011 und 2012 voraussichtlich in gleichgroßen Schritten (rund 1 Prozentpunkt jährlich) vollziehen und 2013 dann mit rund 0,5 Prozentpunkt geringer ausfallen. Der geplante Anpassungspfad beruht auf der technischen Annahme einer ausgabengestützten Konsolidierung auf Bundesebene (wobei die Ausgabendisziplin gleichmäßig auf alle Ausgabenarten — mit Ausnahme der Zinsausgaben und der Übertragungen an andere staatliche Ebenen sowie an das Ausland — verteilt ist). Diese technische Annahme steht mit den Konsolidierungsvorgaben der neuen Schuldenregel in Zusammenhang. Getragen werden soll die erwartete Konsolidierung hauptsächlich von der Bundesregierung (rund 2 % des BIP im Zeitraum 2011 bis 2013) und in geringerem Umfang von den Ländern (rund 0,5 % des BIP). Nach Neuberechnungen gemäß der gemeinsamen Methodik soll das Defizit strukturell 2011 um rund 0,5 % des BIP, 2012 um rund 1 % des BIP und 2013 um rund 0,75 % des BIP abnehmen. Da Schuldenstand und Zinszahlungen gegen Ende des Programmzeitraums zunehmen, muss sich der Primärsaldo schneller verbessern als das Gesamtdefizit. Mittelfristig verfolgt Deutschland das Ziel eines strukturell nahezu ausgeglichenen Haushalts. Dem Programm zufolge liegt dieses Ziel bei —0,5 % des BIP. Angesichts der jüngsten Projektionen und Schuldenstandsdaten gibt das mittelfristige Ziel die Zielsetzungen des Pakts wieder. Das aktualisierte Stabilitätsprogramm sieht jedoch die Erreichung des mittelfristigen Ziels im Programmzeitraum nicht mehr vor.

(8)

Die Haushaltsergebnisse könnten insbesondere ab 2011 schlechter ausfallen als im Programm projiziert. Dies hängt damit zusammen, dass für die Zeit nach 2010 keine konkreten Konsolidierungsmaßnahmen genannt werden, die neue Schuldenregel auf zentraler Ebene des Bundes und unterhalb der Bundesebene wirksam umgesetzt werden muss, ohne die notwendige Konsolidierung auf spätere Jahre zu verschieben, die Durchführung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen weiteren Steuersenkungen und deren Vereinbarkeit mit den erforderlichen Haushaltseinsparungen ungewiss ist und recht günstige Wachstumsannahmen zugrunde gelegt werden. Zusätzliche Finanzmarktstabilisierungsmaßnahmen könnten den Haushalt weiter belasten, auch wenn ein Teil der damit verbundenen Kosten künftig vielleicht wieder hereingeholt werden kann.

(9)

Der öffentliche Bruttoschuldenstand wird für 2009 mit 72,5 % des BIP gegenüber 65,9 % im Vorjahr veranschlagt. Neben dem höheren Defizit und dem niedrigeren BIP-Wachstum trugen auch umfangreiche Bestandsanpassungen (von rund 1 % des BIP), die vor allem die Rettungsmaßnahmen für Banken widerspiegeln, zum Anstieg der Schuldenquote bei. Im Programmzeitraum soll die Schuldenquote um weitere 9,5 Prozentpunkte auf 82 % des BIP ansteigen, was in erster Linie den weiterhin bestehenden Defiziten und in geringerem Umfang auch nicht näher ausgeführten schuldenstandserhöhenden Bestandsanpassungen von jährlich etwa 0,5 % des BIP im Zeitraum 2011 bis 2013 zuzuschreiben ist. Die Schuldenstandsprojektion des Programms beruht auf der Annahme, dass die Einrichtung von „bad banks“ ohne Auswirkungen auf die Höhe des Schuldenstands bleiben wird. Neben den Risiken für den Defizitpfad stellt auch die Möglichkeit, dass die Stabilisierung der Finanzmärkte zu weiteren Belastungen führt, ein Risiko für die weitere Entwicklung der Schuldenquote dar. Der öffentliche Bruttoschuldenstand liegt über dem im Vertrag vorgesehenen Referenzwert und soll im gesamten Programmzeitraum tendenziell weiter ansteigen.

(10)

Mittelfristige Schuldenprojektionen, die davon ausgehen, dass das BIP-Wachstum nur langsam wieder die vor der Krise projizierten Raten erreicht und die Steuerquoten wieder auf Vorkrisenniveau zurückkehren, und die den projizierten Anstieg der alterungsbedingten Ausgaben beinhalten, zeigen, dass die im Programm anvisierte Haushaltsstrategie in ihrer jetzigen Form und bei unveränderter Politik nicht ausreichen würde, um die Schuldenquote bis 2020 zu stabilisieren.

(11)

Die langfristigen Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf die öffentlichen Haushalte liegen leicht über dem EU-Durchschnitt. Die im Programm veranschlagte Haushaltsposition für 2009 verstärkt die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf die öffentlichen Haushalte, was die Tragfähigkeitslücke anbelangt. Die mittelfristige Sicherung von Primärüberschüssen würde dazu beitragen, die Risiken für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, die im Tragfähigkeitsbericht der Kommission von 2009 (3) als mittlere Risiken eingestuft wurden, zu verringern.

(12)

Durch die im August 2009 im Grundgesetz verankerte neue Schuldenregel hat Deutschland seinen finanzpolitischen Rahmen erheblich verstärkt. Die neue Schuldenregel, die in ihrer Struktur der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts folgt, zielt auf einen nahezu ausgeglichenen Haushalt ab und beschränkt das strukturelle Defizit des Bundes ab 2016 auf 0,35 % des BIP, wobei ab 2011 eine Übergangsfrist gilt. Die Länderhaushalte müssen ab 2020 strukturell ausgeglichen sein, wobei die jeweiligen Konsolidierungspfade allerdings noch unklar sind. Fehlende Sparpläne auf Länderebene und Unsicherheit hinsichtlich des künftigen Finanzierungsbedarfs der Sozialversicherungsfonds stellen für die Konsolidierung des gesamtstaatlichen Haushalts ein potenzielles Risiko dar. Dennoch erhöht die neue Schuldenregel die finanzpolitische Glaubwürdigkeit und verkleinert den Ermessensspielraum im Vergleich zur früheren Haushaltsregel, die in den zurückliegenden Jahrzehnten die Akkumulierung von Schulden nicht verhindern konnte, ganz erheblich. Der neu geschaffene Stabilitätsrat, der sich aus den Finanzministern von Bund und Ländern zusammensetzt, wird die Haushalte von Bund und Ländern überwachen, worunter auch die Kontrolle der Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts fällt. Seine Empfehlungen sind aber nicht verbindlich und er darf keine Strafen verhängen. Weiter verbessert werden soll dieser Rahmen durch die Umstellung der Haushaltsplanung von einem Bottom-up- auf einen Top-down-Ansatz, wodurch sich die Ausgabenkontrolle durch das Finanzministerium verbessern und dadurch die Einhaltung der von der Schuldenregel vorgegebenen Konsolidierung gefördert werden soll. Darüber hinaus plant die Bundesregierung eine schrittweise Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens des Bundes, wobei der Schwerpunkt stärker auf eine ergebnisbezogene Bewertung von Einnahmen und Ausgaben gelegt werden soll.

(13)

Trotz der insgesamt guten Qualität der öffentlichen Finanzen Deutschlands bestehen noch Verbesserungsmöglichkeiten. Auf der Einnahmenseite sind Unternehmens- und Einkommensteuerrecht nach wie vor komplex und das Steuersystem sieht zahlreiche Steuervergünstigungen vor. Trotz weiterer Pläne zur Aufstockung der Ausgaben für Bildung und F&E deutet der relativ geringe Anteil der Investitionen an den Staatsausgaben darauf hin, dass für eine stärker wachstumsorientierte Zusammensetzung der Ausgaben Potenzial vorhanden ist.

Auch wenn in dem Programm die Zweckmäßigkeit einer umfassenden Überprüfung der öffentlichen Subventionen anerkannt wird, enthält es diesbezüglich keine konkreten Pläne. Zusätzliche Effizienzgewinne könnten erzielt werden, indem die Haushaltskoordinierung zwischen Bundes- und Landesregierungen verbessert und die Umstrukturierung der öffentlichen Verwaltung fortgesetzt würde (weitergehende Nutzung von Qualitätsmanagement, Auslagerung von Tätigkeiten, e-government, Verringerung der Beschäftigung im öffentlichen Sektor usw.) (4). Die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung schränkt die Möglichkeiten für eine Bezuschussung des öffentlichen Rentensystems aus dem gesamtstaatlichen Haushalt ein. Die jüngsten Ad-hoc-Änderungen an der Rentenanpassungsformel untergraben die Glaubwürdigkeit der bereits durchgeführten Rentenreformen, da sich die für spätere Jahre vorgesehenen Anpassungen als schwierig erweisen könnten. Zum Thema gesetzliche Krankenversicherung hat die Regierung eine Kommission auf Ministerialebene eingesetzt, die die Finanzierung des Gesundheitssystems auf den Prüfstand stellen und insbesondere die Möglichkeiten der Abkopplung der Krankenversicherungsbeiträge vom Verdienst prüfen soll, um die Lohnnebenkosten zu senken. Erste Ergebnisse werden für Juli 2010 erwartet.

(14)

Insgesamt entspricht die im Programm dargelegte Haushaltsstrategie 2010 der Ratsempfehlung nach Artikel 126 Absatz 7 vom 2. Dezember 2009. Ab 2011 könnte die Haushaltsstrategie unter Berücksichtigung der Risiken allerdings nicht mehr mit der Ratsempfehlung in Einklang stehen. Insbesondere werden für den Konsolidierungspfad ab 2011 keine konkreten Maßnahmen genannt und fehlen Angaben zur möglichen Umsetzung der im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung genannten expansiven Maßnahmen und zu deren Vereinbarkeit mit den notwendigen Haushaltseinsparungen. Die Schuldenregel – ein zentraler Punkt der Konsolidierungspläne – muss erst noch auf allen staatlichen Ebenen umgesetzt werden. Auch wenn die wirtschaftliche Erholung schleppender verlaufen sollte als derzeit erwartet, könnte dies den Haushaltszielen abträglich sein.

Angesichts der Risiken könnte die durchschnittliche jährliche Konsolidierungsanstrengung hinter der vom Rat nach Artikel 126 Absatz 7 empfohlenen Korrektur zurückbleiben. In Anbetracht der im Programm enthaltenen Schuldenprojektionen und des Risikos möglicher weiterer Finanzmarktstabilisierungsmaßnahmen reicht die Haushaltsstrategie nicht aus, um die Schuldenquote auf einen Abwärtspfad zurückzuführen. Die vorgesehene ausgabengestützte Konsolidierung und die geplante Aufstockung der Bildungs- und F&E-Ausgaben wären mit dem Ziel, die Erhöhung des Potenzialwachstums zu fördern, vereinbar. Der projizierte Rückgang der Gesamtinvestitionsquote unter den Stand von 2009 gibt allerdings zur Sorge Anlass.

(15)

Was die im Verhaltenskodex für die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme vorgesehenen Daten angeht, so weist das Programm sowohl bei den obligatorischen als auch bei den fakultativen Angaben gewisse Lücken auf (5). In seinen Empfehlungen nach Artikel 126 Absatz 7 zur Beendigung des übermäßigen öffentlichen Defizits forderte der Rat Deutschland am 2. Dezember 2009 auch auf, in einem gesonderten Kapitel der Stabilitätsprogrammfortschreibungen über Fortschritte bei der Umsetzung seiner Empfehlungen zu berichten. Der entsprechende Abschnitt der Programmaktualisierung liefert aber nur sehr wenig Informationen darüber, wie die Bundesregierung bei der Umsetzung der Ratsempfehlung vorankommen will.

Alles in allem lässt sich der Schluss ziehen, dass sich die öffentlichen Finanzen Deutschlands im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise erheblich verschlechtert haben, was auf das Wirken der automatischen Stabilisatoren und die weit reichenden Krisenmaßnahmen, die im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms getroffen wurden, zurückzuführen ist. Die ab 2011 geplante ausgabenseitige Konsolidierung würde zu einer Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2013 führen. Unter Berücksichtigung der Risiken wird die Haushaltsstrategie jedoch ab 2011 möglicherweise nicht mit der Ratsempfehlung nach Artikel 126 Absatz 7 vom 2. Dezember 2009 übereinstimmen. Dies hängt damit zusammen, dass für den nach 2010 vorgesehenen Sparkurs keine konkreten Maßnahmen genannt werden, die Durchführung der im Koalitionsvertrag der neuen Regierung vorgesehenen weiteren Steuersenkungen und deren Vereinbarkeit mit der erforderlichen Konsolidierung ungewiss ist, die wirtschaftliche Erholung sich erst noch als robust erweisen muss und die Notwendigkeit weiterer Finanzmarktstabilisierungsmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden kann.

Zur planmäßigen Erreichung der Haushaltskonsolidierung bedarf es folglich der vollständigen Umsetzung des verbesserten mittelfristigen Haushaltsrahmens und des festen Engagements aller staatlichen Ebenen zu dessen Einhaltung. Angesichts der Notwendigkeit, die erforderliche Haushaltskonsolidierung mit der Stärkung des langfristigen Wachstumspotenzials der Wirtschaft in Einklang zu bringen, erscheinen sowohl die geplante ausgabenseitige Konsolidierung als auch die geplante Aufstockung der Bildungs- und F&E-Ausgaben angemessen. Angesichts des steigenden öffentlichen Schuldenstandes, wiederholter Ad-hoc-Änderungen an der Rentenanpassungsformel und Unsicherheiten hinsichtlich der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sollte erneut Wert auf Maßnahmen zur Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gelegt werden.

In Anbetracht der vorstehenden Bewertung und der Empfehlung nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV vom 2. Dezember 2009 wird Deutschland aufgefordert,

i)

die konkreten Maßnahmen zu nennen, die notwendig sind, um die geplante Konsolidierung abzusichern; die Haushaltsstrategie für den Zeitraum 2011 bis 2013 dem Programm entsprechend umzusetzen, um das übermäßige Defizit bis 2013 zu korrigieren; jede über die Konsolidierungsanstrengungen hinausgehende Möglichkeit, einschließlich der sich durch bessere wirtschaftliche Bedingungen ergebenden Möglichkeiten, zu nutzen, um die Bruttoschuldenquote schneller auf den Referenzwert von 60 % des BIP zurückzuführen;

ii)

die vollständige Einhaltung der neuen, im Grundgesetz verankerten Schuldenregel auf allen staatlichen Ebenen zu gewährleisten und die 2008 erfolgte Abweichung von der Rentenanpassungsformel wie geplant rückgängig zu machen.

Deutschland wird ferner aufgefordert, rechtzeitig für die Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen im Rahmen des Defizitverfahrens einen Programmzusatz zu übermitteln, in dem es über die Fortschritte bei der Umsetzung der Ratsempfehlung nach Artikel 126 Absatz 7 vom 2. Dezember 2009 berichtet und die Konsolidierungsstrategie, die notwendig sein wird, um bei der Korrektur des übermäßigen Defizits voranzukommen, mit gewisser Ausführlichkeit darlegt.

Deutschland wird außerdem aufgefordert, die Datenvorgaben des Verhaltenskodex besser einzuhalten.

Gegenüberstellung zentraler makroökonomischer und budgetärer Projektionen

 

 

2008

2009

2010

2011

2012

2013

Reales BIP

(Veränderung in %)

SP Jan. 2010

1,3

–5,0

1,4

2

2

2

KOM Nov. 2009

1,3

–5,0

1,2

1,7

k.A.

k.A.

SP Jan. 2009

1,3

–2,3

1,25

1,25

1,25

k.A.

HVPI-Inflation

(%)

SP Jan. 2010

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

KOM Nov. 2009

2,8

0,3

0,8

1,0

k.A.

k.A.

SP Jan. 2009

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

Produktionslücke (6)

(% des BIP-Potenzials)

SP Jan. 2010

3,2

–2,6

–2,1

–1,3

–1,1

–0,9

KOM Nov. 2009 (7)

3,0

–2,9

–2,6

–2,2

k.A.

k.A.

SP Jan. 2009

2,2

–0,9

–0,7

–0,7

–1,0

k.A.

Finanzierungsüberschuss/-defizit gegenüber dem Rest der Welt

(% des BIP)

SP Jan. 2010

6,6

4,5

4,9

5

5,5

5,5

KOM Nov. 2009

6,6

4,0

3,8

3,7

k.A.

k.A.

SP Jan. 2009

7,1

7,0

7

7

7

k.A.

Gesamtstaatliche Einnahmen

(% des BIP)

SP Jan. 2010

43,7

44,4

42,5

42

42

42

KOM Nov. 2009

43,7

44,6

43,3

42,9

k.A.

k.A.

SP Jan. 2009

44

43,5

42,5

42,5

43

k.A.

Gesamtstaatliche Ausgaben

(% des BIP)

SP Jan. 2010

43,7

47,6

48

47

46

45

KOM Nov. 2009

43,7

48,0

48,3

47,5

k.A.

k.A.

SP Jan. 2009

44

46,5

46,5

45,5

45,5

k.A.

Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo

(% des BIP)

SP Jan. 2010

0,0

–3,2

–5,5

–4,5

–3,5

–3

KOM Nov. 2009

0,0

–3,4

–5,0

–4,6

k.A.

k.A.

SP Jan. 2009

0

–3

–4

–3

–2,5

k.A.

Primärsaldo

(% des BIP)

SP Jan. 2010

2,7

–0,6

–3

–2

–0,5

0,5

KOM Nov. 2009

2,7

–0,6

–2,2

–1,7

k.A.

k.A.

SP Jan. 2009

2,5

0

–1

0

0,5

k.A.

Konjunkturbereinigter Saldo (6)

(% des BIP)

SP Jan. 2010

–1,6

–1,9

–4,4

–4,1

–3,1

–2,3

KOM Nov. 2009

–1,5

–1,9

–3,6

–3,5

k.A.

k.A.

SP Jan. 2009

–1,2

–2,4

–3,5

–2,4

–2,1

k.A.

Struktureller Saldo (8)

(% des BIP)

SP Jan. 2010

–1,2

–1,8

–4,4

–3,9

–3,0

–2,3

KOM Nov. 2009

–1,1

–1,9

–3,6

–3,5

k.A.

k.A.

SP Jan. 2009

–0,8

–2,5

–3,4

–2,4

–2,1

k.A.

Öffentlicher Bruttoschuldenstand

(% des BIP)

SP Jan. 2010

65,9

72,5

76,5

79,5

81

82

KOM Nov. 2009

65,9

73,1

76,7

79,7

k.A.

k.A.

SP Jan. 2009

65,5

68,5

70,5

71,5

72,5

k.A.

Stabilitätsprogramm (SP), Herbstprognose 2009 der Kommissionsdienststellen (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. Die Dokumente, auf die in diesem Text verwiesen wird, sind im Internet abrufbar unter: http://ec.europa.eu/economy_finance/sgp/index_de.htm

(2)  In der vorliegenden Bewertung werden namentlich die Prognose der Kommissionsdienststellen vom Herbst 2009, aber auch andere, neuere Daten berücksichtigt, einschließlich der Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Februar 2010.

(3)  In seinen Schlussfolgerungen vom 10. November 2009 zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen „(rief) der Rat … die Mitgliedstaaten … auf, bei ihren kommenden Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen einen Schwerpunkt auf Strategien zu legen, die auf Tragfähigkeit ausgerichtet sind“, und „(ersuchte) die Kommission, zusammen mit dem Ausschuss für Wirtschaftspolitik und dem Wirtschafts- und Finanzausschuss, die Methoden zur Bewertung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen rechtzeitig für den nächsten Tragfähigkeitsbericht“, der 2012 geplant ist, „weiterzuentwickeln“.

(4)  Siehe „Chancen zur Entlastung und Modernisierung des Bundeshaushalts“, Bundesrechnungshof 2009.

(5)  So fehlen insbesondere die Daten zum Vermögenseinkommen und zum impliziten Zinssatz bei Staatsanleihen sowie die Einzelkomponenten der Bestandsanpassungen und konjunkturellen Entwicklungen, während die Kategorien „Arbeitsentgelte und Vorleistungen“ und „Sozialbeiträge und Sozialleistungen“ in unterschiedlichen Aufstellungen enthalten sind, was die Bewertung objektiv erschwert.

(6)  Produktionslücken und konjunkturbereinigte Salden nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand von Programmdaten.

(7)  Ausgehend von einem geschätzten Potenzialwachstum von 1,0 %, 0,7 %, 0,9 % bzw. 1,2 % im Zeitraum 2008-2011.

(8)  Konjunkturbereinigter Saldo ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen. Einmalige und sonstige befristete Maßnahmen machen der letzten Programmfortschreibung zufolge 0,4 % des BIP im Jahr 2008 und 0,1 % des BIP im Jahr 2009 (defiziterhöhend) und der Kommissionsprognose vom November 2009 zufolge 0,3 % des BIP im Jahr 2009 (defiziterhöhend) aus. Keine einmaligen und sonstigen befristeten Maßnahmen gibt es nach der jüngsten Programmfortschreibung in den Jahren 2010 bis 2013 und nach der Herbstprognose 2009 der Kommissionsdienststellen in den Jahren 2009 bis 2011.

Quelle:

Stabilitätsprogramm (SP), Herbstprognose 2009 der Kommissionsdienststellen (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


II Mitteilungen

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

29.5.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 140/18


Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags

Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

(Text von Bedeutung für den EWR)

2010/C 140/04

Datum der Annahme der Entscheidung

12.1.2009

Referenz-Nummer der staatlichen Beihilfe

N 626/08

Mitgliedstaat

Spanien

Region

País Vasco

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Ayudas a actividades culturales de carácter supramunicipal

Rechtsgrundlage

Orden 3 de Diciembre de 2008, de la Consejería de Cultura, por la que se regula el régimen de concesión de subvenciones para la realización, durante el ejercicio 2009, de programas o actividades culturales particulares de ámbito supramunicipal

Art der Beihilfe

Beihilferegelung

Ziel

Kultur

Form der Beihilfe

Zuschuss

Haushaltsmittel

Geplante Jahresausgaben: 0,75 Mio. EUR

Gesamtbetrag der vorgesehenen Beihilfe: 0,75 Mio. EUR

Beihilfehöchstintensität

70 %

Laufzeit

1.1.2009-31.12.2009

Wirtschaftssektoren

Kultur, Sport und Unterhaltung

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Departamento de Cultura del Gobierno Vasco

C/ Donostia, 1

01010 Vitoria-Gasteiz

Álava — País Vasco

ESPAÑA

Sonstige Angaben

Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der(den) verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/state_aids_texts_de.htm

Datum der Annahme der Entscheidung

20.11.2009

Referenz-Nummer der staatlichen Beihilfe

N 378/09

Mitgliedstaat

Niederlande

Region

Noord–Brabant

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Verruiming van de Monumentenregeling in Noord-Brabant

Rechtsgrundlage

Titel 4.2 Algemene wet bestuursrecht Algemene Subsidie Verordening Noord-Brabant Monumenten

Art der Beihilfe

Beihilferegelung

Ziel

Erhaltung des kulturellen Erbes, Kultur

Form der Beihilfe

Zuschuss

Haushaltsmittel

Gesamtbetrag der vorgesehenen Beihilfe: 25 Mio. EUR

Beihilfehöchstintensität

100 %

Laufzeit

bis zum 31.12.2013

Wirtschaftssektoren

Baugewerbe, Kultur, Sport und Unterhaltung

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Stimulus Programmamagement

Postbus 585

5600 AN Eindhoven

NEDERLAND

Sonstige Angaben

Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der(den) verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/state_aids_texts_de.htm


29.5.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 140/20


Genehmigung staatlicher Beihilfen nach den Artikeln 107 und 108 AEUV

Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

(Text von Bedeutung für den EWR)

2010/C 140/05

Datum der Annahme der Entscheidung

21.4.2010

Referenz-Nummer der staatlichen Beihilfe

N 1/10

Mitgliedstaat

Spanien

Region

País Vasco

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Régimen de ayudas a los museos del País Vasco

Rechtsgrundlage

Orden de 10 de diciembre de 2009 de la Consejera de Cultura, por la que se regula el régimen de concesión de subvenciones destinadas a la promoción museística y al desarrollo de actividades museísticas relacionadas con el patrimonio y la difusión cultural

Art der Beihilfe

Beihilferegelung

Ziel

Kultur

Form der Beihilfe

Zuschuss

Haushaltsmittel

Geplante Jahresausgaben: 0,62 Mio. EUR; Gesamtbetrag der vorgesehenen Beihilfe: 0,62 Mio. EUR

Beihilfehöchstintensität

75 %

Laufzeit

4.2010-31.12.2010

Wirtschaftssektoren

Kultur, Sport und Unterhaltung

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Consejería de Cultura

C/ Donostia, 1

01010 Vitoria-Gasteiz

Álava — País Vasco

ESPAÑA

Sonstige Angaben

Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der(den) verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/state_aids_texts_de.htm


29.5.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 140/21


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache COMP/M.5843 — Eli Lilly/Certain Animal Health Assets of Pfizer)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2010/C 140/06

Am 21. Mai 2010 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden beiden EU-Websites veröffentlicht:

Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden,

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/en/index.htm). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32010M5843 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Rat

29.5.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 140/22


Schlussfolgerungen des Rates vom 25. Mai 2010 zur künftigen Überarbeitung des Markensystems in der Europäischen Union

2010/C 140/07

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

1.

VERWEIST auf seine im Mai 2007 angenommenen Schlussfolgerungen zur Finanziellen Vorausschau des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (im Folgenden „HABM“ genannt) und zur weiteren Entwicklung des Gemeinschaftsmarkensystems (1);

2.

ERKENNT das am 18./19. September 2008 in der gemeinsamen Sitzung des Verwaltungsrates und des Haushaltsausschusses des HABM erzielte Einvernehmen über ein Paket von Haushaltsmaßnahmen AN, die darauf abzielen, dass der HABM-Haushaltsplan in Zukunft ausgeglichener ist; dieses Paket besteht aus drei Hauptelementen: i) Senkung der Gebühren für den Schutz durch die Gemeinschaftsmarke; ii) Einrichtung eines Kooperationsfonds; iii) künftige Verteilung von 50 % der für eine Verlängerung erhobenen Gebühren an die nationalen Markenämter der Mitgliedstaaten (im Folgenden „nationale Ämter“ genannt);

3.

IST ÜBEREINSTIMMEND DER AUFFASSUNG, dass diese Haushaltsmaßnahmen nicht nur ein angemessenes und nützliches Instrument zur Gewährleistung eines ausgeglichenen Haushaltsplans des HABM in der Zukunft sind, sondern dass sie außerdem zur Modernisierung, Straffung, Harmonisierung und Stärkung des Markensystems in Europa insgesamt im Rahmen einer vertieften Zusammenarbeit zwischen dem HABM und den nationalen Ämtern beitragen;

4.

BEGRÜSST, dass im Anschluss an die im September 2008 erzielte Einigung die Gebühren für die Eintragung der Gemeinschaftsmarke durch die Verordnung (EG) Nr. 355/2009 der Kommission mit Wirkung vom 1. Mai 2009 erheblich gesenkt wurden;

5.

BEGRÜSST die vom HABM erzielten beträchtlichen Fortschritte bei der Einrichtung eines Kooperationsfonds und BESTÄRKT das HABM, diese Arbeit vorrangig zum Abschluss zu bringen, damit der Fonds unter aktiver Mitwirkung der nationalen Ämter so bald wie möglich voll einsatzfähig ist;

6.

VERWEIST auf die Mitteilung der Kommission vom 16. Juli 2008„Eine europäische Strategie für gewerbliche Schutzrechte“ (2);

7.

BEGRÜSST, dass die Kommission die Studie über das allgemeine Funktionieren des Markensystems in Europa auf den Weg gebracht hat, und UNTERSTÜTZT deren Ziele, wie sie in der Aufgabenstellung dargelegt sind;

8.

NIMMT KENNTNIS von den vorläufigen Ergebnissen der Studie, die der Ratsgruppe „Geistiges Eigentum“ am 25. März 2010 vorgestellt wurden;

9.

FORDERT die Kommission AUF, diese Studie zum Abschluss zu bringen, so dass sie sich bei kommenden Gesetzgebungsinitiativen auf eine solide Grundlage stützen kann;

10.

ERKENNT AN, dass die meisten Vereinigungen der Muster des Gemeinschaftsmarkensystems mit diesem System sowie mit dem Grundsatz der Koexistenz von Gemeinschaftsmarke und nationalen Marken zufrieden sind, jedoch eine Feinabstimmung durch eine künftige Überarbeitung für erforderlich halten, bei der auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Gemeinschaftsmarkensystem und dem nationalen Markensystemen geachtet wird;

11.

RÄUMT EIN, dass nationale Marken nach wie vor den Bedürfnissen einer großen Zahl von Anmeldern entsprechen und deshalb der nationale Markenschutz als Option für diese Anmelder aufrechterhalten werden sollten;

12.

VERWEIST AUF die Mitteilung der Kommission vom 11. September 2009 zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Binnenmarkt (3);

13.

VERWEIST AUF die Entschließung des Rates vom 1. März 2010 zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Binnenmarkt (4);

14.

ERSUCHT die Kommission, Vorschläge für die Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates über die Gemeinschaftsmarke und der Richtlinie 2008/95/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken zu unterbreiten;

Die Überarbeitung sollte insbesondere folgende Punkte abdecken:

Die Einführung einer spezifischen Bestimmung zur Festlegung des Rahmens für die Zusammenarbeit zwischen dem HABM und den nationalen Ämtern;

die klare Aussage, dass die Harmonisierung Verfahren und Instrumente ein von allen Markenämtern in der EU zu verfolgendes Ziel darstellt, und dass Anstrengungen in diesem Bereich durch das HABM unter aktiver Beteiligung seines Verwaltungsrates unterstützt und gefördert werden sollten;

die Schaffung einer eindeutigen Rechtsgrundlage für die Beteiligung des HABM an durchführungsbezogenen Tätigkeiten, auch bei der Bekämpfung von Markenpiraterie, insbesondere durch die Förderung der Zusammenarbeit mit den nationalen Ämtern entsprechend ihren nationalen Zuständigkeiten und mit der europäischen Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie (5);

die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Verteilung eines Betrags, der 50 % der vom HABM erhobenen Verlängerungsgebühren entspricht, an die nationalen Ämter nach fairen, gerechten und zweckmäßigen Verteilungskriterien, die so festzulegen sind, dass unter anderem für jeden Mitgliedstaat ein Mindestbetrag gewährleistet ist, sowie die Einführung geeigneter Mechanismen, die die für die einzelnen nationalen Ämter geltenden Finanzregelungen gebührend berücksichtigen, so dass sichergestellt ist, dass diese Mittel den nationalen Ämtern zur Verfügung stehen und für Zwecke verwendet werden, die in engem Zusammenhang mit dem Schutz, der Förderung und/oder Durchsetzung von Marken, einschließlich der Bekämpfung von Markenpiraterie, stehen;

Änderungen und gegebenenfalls sonstige Maßnahmen zur Unterstützung der Komplementarität zwischen dem Gemeinschaftsmarkensystem und den entsprechenden nationalen Systemen;

Maßnahmen, um die Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (kodifizierte Fassung) (6) besser auf die Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (kodifizierte Fassung) (7) abzustimmen und so einen weiteren Beitrag zum Abbau von Diskrepanzen innerhalb des Markensystems in ganz Europa zu leisten.


(1)  Ratsdokument 9427/07.

(2)  Ratsdokument Nr. 12267/08.

(3)  Ratsdokument 13286/09.

(4)  ABl. C 56 vom 6.3.2010, S. 1.

(5)  Unter besonderer Beachtung der Nummern 24 und 38 der Entschließung des Rates vom 1. März 2010 zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Binnenmarkt.

(6)  ABl. L 299 vom 8.11.2008, S. 25.

(7)  ABl. L 78 vom 24.3.2009, S. 1.


Europäische Kommission

29.5.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 140/24


Euro-Wechselkurs (1)

28. Mai 2010

2010/C 140/08

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,2384

JPY

Japanischer Yen

113,06

DKK

Dänische Krone

7,4411

GBP

Pfund Sterling

0,84995

SEK

Schwedische Krone

9,6580

CHF

Schweizer Franken

1,4258

ISK

Isländische Krone

 

NOK

Norwegische Krone

7,9615

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

25,780

EEK

Estnische Krone

15,6466

HUF

Ungarischer Forint

273,93

LTL

Litauischer Litas

3,4528

LVL

Lettischer Lat

0,7080

PLN

Polnischer Zloty

4,0615

RON

Rumänischer Leu

4,1646

TRY

Türkische Lira

1,9299

AUD

Australischer Dollar

1,4534

CAD

Kanadischer Dollar

1,2954

HKD

Hongkong-Dollar

9,6470

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,8165

SGD

Singapur-Dollar

1,7312

KRW

Südkoreanischer Won

1 479,69

ZAR

Südafrikanischer Rand

9,4046

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

8,4599

HRK

Kroatische Kuna

7,2665

IDR

Indonesische Rupiah

11 387,55

MYR

Malaysischer Ringgit

4,0781

PHP

Philippinischer Peso

57,118

RUB

Russischer Rubel

37,9200

THB

Thailändischer Baht

40,328

BRL

Brasilianischer Real

2,2492

MXN

Mexikanischer Peso

15,8205

INR

Indische Rupie

57,4347


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


V Bekanntmachungen

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

Europäische Kommission

29.5.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 140/25


STAATLICHE BEIHILFEN — SPANIEN

Staatliche Beihilfe C 10/10 (ex N 562/09) — Umstrukturierungsbeihilfe für A NOVO Comlink SL

Aufforderung zur Stellungnahme nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV

(Text von Bedeutung für den EWR)

2010/C 140/09

Mit Schreiben vom 24. März 2010, das nachstehend in der verbindlichen Sprachfassung abgedruckt ist, hat die Kommission das Königreich Spanien von ihrem Beschluss in Kenntnis gesetzt, wegen der genannten Maßnahme das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV zu eröffnen.

Alle Beteiligten können innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Zusammenfassung und des Schreibens zu der Maßnahme, die Gegenstand des von der Kommission eröffneten Verfahrens ist, Stellung nehmen. Die Stellungnahmen sind an folgende Anschrift zu richten:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Staatliche Beihilfen

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

Fax +32 22961242

Alle Stellungnahmen werden Spanien übermittelt. Beteiligte, die eine Stellungnahme abgeben, können unter Angabe von Gründen schriftlich beantragen, dass ihre Identität nicht bekanntgegeben wird.

ZUSAMMENFASSUNG

VERFAHREN

Am 16. Oktober 2009 meldete Spanien eine Umstrukturierungsbeihilfe für das Unternehmen A NOVO Comlink SL an. Am 12. November 2009 forderte die Kommission ergänzende Informationen an. Am 25. Januar 2010 übermittelte Spanien weitere Angaben.

BESCHREIBUNG DES BEGÜNSTIGTEN UND DER UMSTRUKTURIERUNGSMASSNAHMEN

Die von der Region Andalusien geplante Beihilfe soll im Rahmen der KMU-Beihilferegelung Orden de 5 de novembre de 2008 por la que se establecen las bases reguladoras del programa de ayudas a empresas viables con dificultades coyunturales en Andalucia gewährt werden, der zufolge Beihilfen für Großunternehmen einer Anmeldung bedürfen. A NOVO Comlink SL (nachstehend „A NOVO“ genannt) ist ein Großunternehmen, das im Bereich des Kundendienstes für Computer, Mobiltelefone und andere elektronische Geräte tätig ist. Das Unternehmen ist eine 100%ige Tochtergesellschaft des französischen Unternehmens A NOVO SA. Ursprünglich stellte A NOVO Telefone her. Zwischen 2004 und 2006 stellte es seine Produktionstätigkeiten ein, um sich auf den Kundendienst zu konzentrieren. Zurzeit befindet A NOVO sich in finanziellen Schwierigkeiten. Der angemeldete Umstrukturierungsplan wurde im November 2008 erstellt. In dem Plan wird die Fortsetzung der derzeitigen Tätigkeiten von A NOVO vorgeschlagen und ein Wachstum in allen Tätigkeitsbereichen prognostiziert. Die angemeldete Beihilfe umfasst eine Garantie für einen Kredit in Höhe von 4 375 Mio. EUR, einen Zinszuschuss für diesen Kredit und einen Kredit von 2 Mio. EUR von der Region Andalusien. Im Mai 2009 hat A NOVO ferner eine Rettungsbeihilfe in Form einer Kreditgarantie erhalten, die nicht bei der Kommission angemeldet worden war.

BEIHILFERECHTLICHE WÜRDIGUNG

Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die genannten Maßnahmen staatliche Beihilfen im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV darstellen.

Nach Prüfung der Beihilfemaßnahmen auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV sowie der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (1) hat die Kommission beschlossen, das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV zu eröffnen, denn sie hat Zweifel, ob die Voraussetzungen für die Genehmigung der Umstrukturierungsbeihilfe erfüllt sind.

Da A NOVO zu einer größeren Unternehmensgruppe gehört, hat die Kommission Zweifel, ob das Unternehmen nach den Randnummern 10 und 11 der genannten Leitlinien für die Gewährung einer Umstrukturierungsbeihilfe in Frage kommt. Ferner zweifelt die Kommission daran, ob der Umstrukturierungsplan im Einklang mit den Randnummern 35 und 36 der Leitlinien die Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität des Unternehmens gewährleistet. Außerdem sind im Umstrukturierungsplan keine Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen, wie etwa ein Kapazitätsabbau (Randnummern 38 und 39 der Leitlinien) und ein eigener Beitrag des Empfängers (Randnummer 43 der Leitlinien). Darüber hinaus ist nicht klar, ob die Höhe der Beihilfe auf das erforderliche Minimum beschränkt ist (Randnummer 45 der Leitlinien).

Daher bestehen Zweifel, ob die Umstrukturierungsbeihilfe für mit den Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen vereinbar erklärt werden kann. Ferner verfügt die Kommission nicht über ausreichende Informationen, um die Vereinbarkeit der nicht angemeldeten Rettungsbeihilfe zu würdigen. Schließlich erscheint unwahrscheinlich, dass die Maßnahmen mit dem Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise (2) im Einklang stehen.

SCHREIBEN

„Por la presente, la Comisión informa al Reino de España de que, tras examinar la información suministrada por sus autoridades sobre las medidas mencionadas anteriormente y notificadas de conformidad con el artículo 108, apartado 3, del Tratado de Funcionamiento de la Unión Europea (denominado en lo sucesivo “TFUE”) (3), ha decidido iniciar el procedimiento del artículo 108, apartado 2, de dicho Tratado.

1.   PROCEDIMIENTO

(1)

El 16 de octubre de 2009, España notificó una ayuda de reestructuración planteada por la región de Andalucía en favor de A NOVO Comlink SL. El 12 de noviembre de 2009, la Comisión pidió información adicional. El 25 de enero de 2010, España presentó la información solicitada.

2.   DESCRIPCIÓN

2.1.   Beneficiario

(2)

A NOVO Comlink SL es una gran empresa activa en el sector de las actividades postventa para ordenadores, teléfonos móviles y otros equipos electrónicos. Es una filial al 100 % de la empresa francesa A NOVO SA. A NOVO Comlink SL (en lo sucesivo A NOVO) posee el 100 % de A NOVO Arce SL y de Cedro Soluciones SL. Originalmente, A NOVO fabricaba teléfonos. Entre 2004 y 2006, A NOVO cesó las actividades de producción y se concentró en los servicios postventa. A NOVO está situada en Málaga, en la región de Andalucía, un área que puede beneficiarse de ayuda regional con arreglo a la excepción del artículo 107, apartado 3, letra a), del TFUE.

(3)

La plantilla de A NOVO creció de 263 personas en 2006 a 402 en 2008. En 2008, A NOVO tenía un volumen de negocios de 15,3 millones. Las ventas de servicios postventa en 2008 ascendieron a 14 889 millones EUR; eran de 8 672 millones EUR en 2006 y de 12 984 millones EUR en 2007 (estimación para 2009: 16 118 millones EUR). A NOVO no padece un exceso de capacidad de mano de obra o de equipos. Prevé un crecimiento del volumen de negocios cercano al 10 % para 2009 y del 6 % para el siguiente. Las actuales cuotas de mercado en el sector de los servicios postventa en España son de aproximadamente el 40 % para los ordenadores, el 30 % para los teléfonos móviles y el 10 % para los descodificadores de televisión.

2.2.   Dificultades financieras

(4)

Según las autoridades españolas, A NOVO cumple las condiciones de insolvencia. Afirman que del capital inicial suscrito en 2001, que ascendía a 15 millones EUR, han desaparecido más de 10 millones EUR, y que solo en 2008 se ha perdido más de una cuarta parte.

 

2001

2004

2005

2006

2007

2008

Capital

15 000 000

14 684 923

6 167 668

6 167 668

8 967 667

4 056 802

Las autoridades españolas también subrayan las deudas y pérdidas crecientes y la disminución del volumen de negocios:

 

Eur

 

2006

2007

2008

Incremento de pérdidas

–2 603 000

–4 549 000

–3 923 000

Disminución del volumen de negocios

22 090 000

21 853 000

15 305 000

Crecimiento de la deuda

4 281 000

5 836 000

6 997 000

Sin embargo, el descenso del volumen de negocios hasta 2008 se debió principalmente a la reducción progresiva de las actividades de producción. Para las actividades del servicio postventa, que eran la única actividad restante en 2008, la cifra para 2006 es de 8 672 millones EUR, y para 2007 de 12 984 millones EUR. Es decir, el volumen de negocios de las únicas actividades pertinentes desde 2008 se ha incrementado a partir de 2006.

(5)

En julio de 2005, se inició una reestructuración de A NOVO con vistas a cambiar su actividad pasando de la producción de teléfonos a la prestación de servicios postventa. Con este motivo, se elaboró un plan de reestructuración que contemplaba reducciones salariales y un sistema de jubilación anticipada para el personal de producción. A NOVO aportó a este plan 14,7 millones EUR procedentes de una operación de venta y posterior arrendamiento financiero de sus bienes inmuebles. Debido al sistema de reducción de plantilla, de 2005 a 2008 A NOVO acumuló unas pérdidas de 12,3 millones EUR. El plan de 2005 también preveía que la región de Andalucía efectuara pagos directos a determinados trabajadores hasta la incorporación de éstos a un régimen de jubilación parcial a los sesenta años. En la actualidad A NOVO, según España, tiene dificultades para conseguir dinero en los mercados de capitales.

2.3.   El plan de reestructuración notificado

(6)

El plan de reestructuración notificado no describe las razones que llevaron a las dificultades actuales. Hace referencia al plan de reestructuración de 2005 y a las medidas estructurales y los contratos financieros de aquel entonces, pero no indica si las dificultades fueron causadas por cálculos incorrectos contenidos en el plan de 2005 o por acontecimientos inesperados.

(7)

El plan de reestructuración de noviembre de 2008, notificado en octubre de 2009, abarca el período de 2009 a 2013. Ha sido elaborado por el propio beneficiario, al parecer sin un control externo independiente. Prevé una ayuda de reestructuración para A NOVO basada en la Orden de 5 de noviembre de 2008 por la que se establecen las bases reguladoras del programa de ayudas a empresas viables con dificultades coyunturales en Andalucía, de la región de Andalucía. Esta Orden fue aprobada por la Comisión en mayo de 2009, como régimen de ayuda de salvamento y de reestructuración para PYME que requiere la notificación de las concesiones individuales de tal ayuda a grandes empresas (asunto N 608/08). El único objetivo del plan es una reestructuración financiera en forma de inyección de nuevo capital.

(8)

La ayuda prevista por la región de Andalucía consiste en

una garantía del 80 % para un préstamo de 4 375 000 EUR con una duración de 10 años. El tipo de interés es el Euribor más 1,25 %, la comisión de garantía es del 1,50 % anual. El préstamo está contragarantizado por el único accionista de A NOVO, A NOVO SA Francia,

una bonificación del tipo de interés de un 0,89 %, lo que equivale al 50 % del tipo de base del 1,77 % publicado por la Comisión para determinar los tipos de referencia para septiembre de 2009 (4). Esto equivale, según la notificación, a una ayuda de 357 136 EUR,

un préstamo público de 2 000 000 EUR durante 10 años, concedido por la Agencia de Innovación y Desarrollo de Andalucía (IDEA). El tipo de interés será el tipo del mercado interbancario en la fecha de la celebración del acuerdo de préstamo en septiembre de 2009 (1,77 %). Al parecer, no se añade ningún margen a este índice de base. Este préstamo tiene la garantía del único accionista de A NOVO, A NOVO SA Francia.

(9)

La región de Andalucía supeditó la concesión de la ayuda a que A NOVO contratase a treinta y siete trabajadores de la empresa Servivation a partir de septiembre de 2009. Servivation emplea al personal despedido tras el cierre de un fabricante de teléfonos móviles.

(10)

Por lo que se refiere a la cantidad de efectivo necesaria, España afirma que las deudas pendientes actuales consisten en:

deudas con proveedores de 2,7 millones EUR,

deudas de 650 000 EUR con el Estado,

deudas de 1,6 millones EUR con otras empresas del grupo A NOVO,

otras necesidades resultantes de la expansión de las actividades.

Todo ello asciende a una necesidad de efectivo de alrededor de 5 millones EUR.

(11)

Aparte de la inyección de nuevo capital descrita anteriormente, el plan de reestructuración no prevé ninguna reestructuración de las actividades de la empresa ni de su organización y gestión ni de la plantilla. Por el contrario, insiste en proseguir sin cambio en sus operaciones, con la esperanza de salir de las dificultades financieras sin alterar el funcionamiento y la estructura del beneficiario. En lo que respecta a la estructura de la empresa, el plan se refiere a las medidas del plan de reestructuración de 2005, que se ejecutaron entre 2004 y 2007, consistentes en el cese gradual de la producción para dedicarse a prestar servicios postventa para otros fabricantes. El plan describe los diversos ámbitos actuales de actividad y sus posibilidades de expansión e indica la expectativa de crecimiento en volumen de cada área con los clientes actuales y con la captación de nuevos clientes —con la ayuda de la inyección de nuevo capital. De hecho, el plan sólo afirma que A NOVO quiere proseguir según lo previsto en el plan de reestructuración de 2005. Como no se prevé ninguna medida de reestructuración, no contiene ningún calendario para la ejecución de medida alguna.

(12)

El plan no hace referencia a ninguna contribución propia del beneficiario o de su empresa matriz. En lo que respecta a las medidas compensatorias, el plan no prevé ninguna reducción de capacidad o venta de activos. Al contrario, se propone aumentar la mano de obra para incrementar sus ventas.

(13)

Por lo que se refiere a las perspectivas, la única hipótesis presentada relativa al desarrollo de la demanda de los servicios de la empresa es moderadamente optimista, pues espera un crecimiento en todos los sectores de actividad del beneficiario. No se establece ninguna distinción entre las hipótesis optimista, intermedia y pesimista.

2.4.   Medidas no notificadas a la Comisión

(14)

Durante la evaluación del plan de reestructuración, se tuvo conocimiento de que en mayo de 2009 se había concedido a A NOVO una ayuda de salvamento en forma de garantía del 80 % sobre un préstamo de 1 825 000 EUR durante 6 meses, con una comisión anual del 1,5 % y un tipo de interés del 2,86 %. España no notificó esta garantía. El plan de reestructuración presentado con la notificación en octubre de 2009 se elaboró en noviembre de 2008, antes de la concesión de la ayuda de salvamento.

(15)

Además, la Comisión observa que el plan de reestructuración de 2005 preveía, según una referencia que figuraba en plan de reestructuración de 2008, que la región de Andalucía efectuara pagos directos a determinados trabajadores hasta la incorporación de éstos a un régimen de jubilación parcial a los sesenta años.

3.   EVALUACIÓN

3.1.   Ayuda estatal con arreglo al artículo 107, apartado 1, del TFUE

(16)

El artículo 107, apartado 1, del TFUE declara incompatibles con el mercado común, en la medida en que afecten a los intercambios comerciales entre Estados miembros, las ayudas otorgadas por los Estados o mediante fondos estatales, bajo cualquier forma, que falseen o amenacen falsear la competencia, favoreciendo a determinadas empresas o producciones.

(17)

Las medidas que nos ocupan, las garantías, la subvención de intereses, el préstamo de la región de Andalucía y los pagos directos a los trabajadores de A NOVO, implican recursos del Estado. Son concedidas por la región de Andalucía y son imputables al Estado.

(18)

Para ser consideradas ayuda estatal, las medidas deben conferir una ventaja al beneficiario que éste no podría obtener en condiciones normales de mercado. La subvención de intereses por un valor de 357 136 EUR cumple esta condición. En cuanto a las dos garantías del Estado, se debe considerar que una garantía constituye ayuda si el prestatario se encuentra en una situación financiera difícil [punto 3.2, letra a) de la Comunicación de la Comisión relativa a la aplicación de los artículos 87 y 88 del Tratado CE a las ayudas estatales otorgadas en forma de garantía] (5). En este caso, la Comisión considera que las garantían confieren una ventaja al prestatario. Por lo que respecta a la determinación del importe de la ayuda, la Comisión no puede en la fase actual determinar el equivalente en subvención de las garantías, pues carece de información sobre el grado de solvencia de A NOVO. Finalmente, el préstamo de la región de Andalucía confiere una ventaja a A NOVO. El tipo de interés se determina según el tipo anual del mercado interbancario de dinero. No se añade ningún margen a este índice de base. Sin embargo, incluso suponiendo una elevada colateralización de la garantía dada por A NOVO SA, Francia, para un préstamo a una empresa en una situación financiera difícil, habría que añadir de 220 a 400 puntos básicos al tipo de base (6). Por lo tanto, el préstamo también constituye ayuda. Para determinar el equivalente en subvención del préstamo se necesitaría más información sobre el índice de solvencia de A NOVO.

(19)

Por consiguiente, las cuatro medidas favorecen al beneficiario individualmente y le confieren una ventaja en el contexto de su reestructuración que, tal como afirman las autoridades españolas en su presentación, no podría haber obtenido en el mercado financiero. Como consecuencia, la posición de la empresa beneficiaria se refuerza en comparación con la de sus competidores. Por lo tanto, las medidas son selectivas y es probable que falseen la competencia.

(20)

En lo referente a los pagos directos de la región de Andalucía a determinados trabajadores hasta la incorporación de éstos a un régimen de jubilación parcial a los sesenta años, España no ha presentado información que permita a la Comisión evaluar si constituye o no ayuda. Si los pagos se efectuaron al amparo de un régimen general de la seguridad social, no se considerarán ayuda estatal. Si los pagos tuvieran que correr normalmente por cuenta de la propia empresa— en virtud del Derecho laboral o de un convenio colectivo—, los pagos formarían parte de los costes normales de la empresa. Si el Estado se hace cargo de estos pagos, deben contabilizarse como ayuda (7).

(21)

Por lo que respecta al efecto sobre los intercambios, las autoridades españolas alegan que los servicios postventa, en los que opera el beneficiario, se prestan a nivel local y se limitan al territorio de España. No obstante, el Tribunal ha confirmado que dicho efecto no depende del carácter local o regional de los servicios prestados ni de la importancia del ámbito de actividad de que se trate (8). Además, estos servicios se intercambian libremente en la Unión. Por último, los propietarios de las empresas que prestan estos servicios están radicados en más de un Estado miembro. Esto es particularmente cierto en el caso del presente beneficiario, que forma parte del grupo francés A NOVO, un operador importante en los servicios postventa en Europa. Por lo tanto, se cumple la condición de afectar al comercio entre los Estados miembros.

(22)

Por todo ello, las dos garantías, la subvención de intereses y el préstamo descritos constituyen ayuda estatal en el sentido del artículo 107, apartado 1, TFUE. La Comisión carece de la información necesaria que le permita determinar si también constituyen ayuda los pagos directos a los trabajadores prometidos en 2005 por la región de Andalucía.

3.2.   Compatibilidad de la ayuda con el mercado interior a tenor de las Directrices sobre ayudas estatales de salvamento y de reestructuración de empresas en crisis

3.2.1.   La ayuda de salvamento no notificada

(23)

Las autoridades españolas no han notificado la ayuda de salvamento de mayo de 2009 ni han presentado la información necesaria para evaluar la compatibilidad de esta ayuda con el mercado interior, especialmente por lo que se refiere al punto 25 de las Directrices comunitarias sobre ayudas estatales de salvamento y de reestructuración de empresas en crisis (9) (denominadas en lo sucesivo “las Directrices”) y su función en el plan de restructuración de 2008, que se adoptó antes de la concesión de esta ayuda. Por consiguiente, en la fase actual la Comisión tiene dudas sobre la compatibilidad de esta medida de ayuda con el mercado interior.

3.2.2.   La ayuda de reestructuración notificada

(24)

Según la notificación, el objetivo de la ayuda es la reestructuración de una empresa en crisis. Según el artículo 107, apartado 3, letra c), TFUE, la ayuda destinada a facilitar el desarrollo de determinadas actividades o de determinadas regiones económicas puede autorizarse siempre que no altere las condiciones de los intercambios en forma contraria al interés común. La ayuda de salvamento o de reestructuración de empresas en crisis puede considerarse compatible con el mercado interior en virtud de esta disposición si se respetan las condiciones fijadas en las Directrices.

Derecho del beneficiario a la ayuda como empresa en crisis

(25)

En primer lugar es necesario poder considerar que la empresa beneficiaria es una empresa en crisis. Según las Directrices, se considera que una empresa está en crisis si es incapaz de recuperarse mediante sus recursos propios o consiguiendo los fondos necesarios de los accionistas o en el mercado, y sin la intervención de los poderes públicos. Las Directrices también enumeran algunas características habituales de tales empresas, tales como el endeudamiento creciente y el debilitamiento de su activo neto.

(26)

Según los datos mencionados anteriormente en el apartado 4, cabe concluir en principio que A NOVO es una empresa en crisis en el sentido de las Directrices, debido a la desaparición de más de la mitad de su capital suscrito y a que se ha perdido más de una cuarta parte del mismo en los últimos 12 meses [punto 10, letra a) de las Directrices]. Según España, la empresa cumple además los criterios establecidos en la legislación española para someterse a un procedimiento de quiebra [punto 10, letra c) de las Directrices]. En todo caso, registraba unas pérdidas cada vez mayores y una disminución global del volumen de negocios, en el sentido contemplado en el punto 11 de las Directrices. Sin embargo, según lo descrito en el apartado 4, el volumen de negocios pertinente para la actividad actual y futura de A NOVO, a saber, los servicios postventa, ha registrado un crecimiento considerable.

(27)

No se conoce con precisión a partir de qué fecha se debe considerar que la empresa está en crisis. Según los datos presentados (véase el apartado 4), se puede concluir que esta situación ya se daba en 2008.

(28)

La dificultad de la empresa para obtener crédito también puede deberse a que ya no es propietaria de los inmuebles que utiliza, tras la operación de venta y posterior arrendamiento financiero mencionada en el apartado 5. Sin embargo, este aspecto debe examinarse e investigarse con mayor detenimiento.

(29)

Además, A NOVO es una filial al 100 % de la empresa francesa A NOVO SA, cuyo volumen de negocios en 2009 fue de alrededor de 350 millones EUR y con un beneficio neto de 12 millones EUR. Según el punto 11 de las Directrices, una empresa en crisis solo podrá beneficiarse de las ayudas cuando no pueda recuperarse con los fondos obtenidos de sus propietarios. Además, el punto 13 de las Directrices exige, cuando la empresa pertenezca a un grupo de empresas mayor, que el Estado miembro demuestre que las dificultades de la empresa son intrínsecas a la misma y demasiado complejas para ser resueltas por el propio grupo. Las autoridades españolas no han presentado información que permita determinar si se cumplen estas condiciones.

(30)

Por lo tanto, la Comisión tiene dudas de que la empresa pueda obtener ayuda de reestructuración.

Restablecimiento de la viabilidad a largo plazo

(31)

Según el punto 34 de las Directrices, la concesión de la ayuda debe estar supeditada a la ejecución del plan de reestructuración que, para todas las ayudas individuales a grandes empresas, habrá sido autorizado por la Comisión.

(32)

Según el punto 35 de las Directrices, el plan de reestructuración ha de restablecer la viabilidad a largo plazo de la empresa en un plazo razonable, partiendo de hipótesis realistas por lo que se refiere a las condiciones futuras de explotación. Según el punto 36 de las Directrices, el plan debe contener hipótesis optimistas, pesimistas e intermedias sobre las perspectivas futuras.

(33)

El plan de reestructuración no contiene una descripción de las medidas internas destinadas a mejorar la viabilidad y estructura de la empresa. No describe las razones que han dado lugar a las dificultades. Hace referencia a un plan de reestructuración de 2005 y a las medidas estructurales y a los contratos financieros de ese momento, pero no indica si la empresa está actualmente en crisis a causa de las hipótesis incorrectas del plan anterior o de circunstancias inesperadas. El plan no contiene hipótesis optimistas, pesimistas e intermedias sobre las perspectivas futuras ni un análisis de los puntos fuertes y débiles de la empresa. Eventualmente, el plan prevé restablecer la viabilidad a largo plazo de la empresa sólo a través de la reducción de deudas.

(34)

Por lo que se refiere a las perspectivas de la empresa, se prevé que las ventas se sitúen en 16 118 millones EUR en 2009, 17 658 millones EUR en 2010, 18 630 millones EUR en 2011, 18 923 millones EUR en 2012 y 19 721 millones EUR en 2013. Se espera que la empresa registre unas pérdidas de 254 000 EUR en 2009 y unos resultados positivos de 414 000 EUR en 2010, 835 000 EUR en 2011, 1 261 millones EUR en 2012, y 1 863 millones EUR en 2013.

(35)

Estas previsiones de ventas se basan en la consulta a los principales clientes de A NOVO. Las autoridades españolas solo han presentado una hipótesis. Como además no está claro por qué A NOVO está ahora en crisis, a pesar de la aplicación del plan de reestructuración de 2005 según lo previsto, no es evidente que la prevista medida de reestructuración simplemente financiera vaya a atajar la causa de las dificultades de la empresa.

(36)

Por lo tanto, la Comisión tiene dudas de que la aplicación del plan notificado restablezca la viabilidad a largo plazo de la empresa.

Evitar falseamientos indebidos de la competencia

(37)

De conformidad con los puntos 38 a 42 de las Directrices, se han de adoptar medidas para reducir en la medida de lo posible los efectos negativos de la ayuda sobre los competidores. La ayuda no debe falsear indebidamente la competencia. Por lo general esto significa limitar la presencia que la empresa pueda disfrutar en sus mercados al término del período de reestructuración. La limitación o reducción obligatoria de la presencia de la empresa en el mercado de referencia constituye una compensación para sus competidores.

(38)

El plan no contiene ninguna medida compensatoria como la desinversión de activos o las reducciones de capacidad o de presencia en el mercado. Al contrario, prevé una expansión del negocio y la contratación de más trabajadores. Aunque no hay nada que sugiera que el mercado de la reparación de aparatos electrónicos registre un exceso de capacidad, la inclusión de esta expectativa de expansión en una medida de ayuda pública a una empresa en crisis no se ajusta a lo establecido en los puntos 38 y 39 de las Directrices.

(39)

Por lo tanto, la Comisión tiene dudas fundadas de que se cumplan estas condiciones importantes para la compatibilidad de la ayuda de reestructuración.

Ayuda circunscrita al mínimo

(40)

De conformidad con el punto 43 de las Directrices, el importe y la intensidad de la ayuda deberán limitarse a los costes de reestructuración estrictamente necesarios para permitir la reestructuración, teniendo en cuenta las disponibilidades financieras de la empresa. Los beneficiarios de la ayuda deberán contribuir de forma importante al plan de reestructuración con cargo a sus propios recursos, por ejemplo, mediante la venta de activos que no sean indispensables para la supervivencia de la empresa o mediante financiación externa obtenida en condiciones de mercado.

(41)

El plan carece de cualquier elemento que suponga una contribución propia del beneficiario, por ejemplo en forma de financiación externa en condiciones de mercado. El préstamo del Estado de 2 millones EUR y la garantía para el préstamo de 4 375 000 EUR no cumplen las condiciones de mercado (véase el apartado 17). El plan de reestructuración tampoco contiene ningún plan de venta de activos.

(42)

La Comisión observa que la sociedad matriz A NOVO SA, Francia, que está obteniendo beneficios, no garantiza por sí misma los nuevos préstamos, sino que se limita a ofrecer una contragarantía a pesar de la perspectiva optimista presentada (véase el apartado 32).

(43)

Además, según el punto 45 de las Directrices, conviene evitar que la ayuda lleve a la empresa a disponer de una liquidez excedentaria. Cabe albergar dudas sobre la necesidad del importe de los préstamos garantizados y concedidos, que ascienden en conjunto a 6 375 millones EUR (sin contabilizar la medida de salvamento en forma de garantía para un préstamo de 1,825 millones EUR). Según las autoridades españolas, el beneficiario debe cubrir deudas externas por un importe de alrededor de 3,4 millones EUR (o de 5 millones EUR, si se suman las deudas de 1,6 millones EUR con otras empresas del grupo A NOVO) (véase el apartado 10). No se prevé ninguna otra inversión más allá del restablecimiento de la liquidez. La Comisión también tendría que evaluar si las deudas internas del grupo pueden constituir una razón legítima para considerar que una empresa está en crisis.

(44)

A NOVO está situada en una zona asistida en el sentido del artículo 107, apartado 3, letra a), del TFUE. Sin embargo, hasta la fecha las autoridades españolas no han indicado ninguna necesidad concreta de desarrollo regional que justifique una aplicación menos estricta de los criterios de las Directrices.

(45)

Por lo tanto, la Comisión tiene dudas fundadas de que se cumplan las condiciones para circunscribir la ayuda al mínimo.

Principio de “ayuda única”

(46)

Por lo que se refiere a los pagos directos de la región de Andalucía a determinados trabajadores hasta la incorporación de éstos a un régimen de jubilación parcial a los sesenta años, es posible que constituyan ayuda tal como se indica en el apartado 20. Si se considera que estos pagos constituyen ayuda, A NOVO habría recibido ya ayuda de reestructuración en el pasado. No obstante, la ayuda de reestructuración solo se debe conceder una vez (punto 72 de las Directrices). Si han transcurrido menos de 10 años desde el anterior período de reestructuración, la Comisión no puede aprobar una nueva ayuda de reestructuración según el punto 73 de las Directrices.

(47)

Por consiguiente, la Comisión también duda de que se haya respetado el principio de “ayuda única”.

3.3.   Compatibilidad con arreglo al Marco temporal

(48)

Es dudoso que la ayuda de salvamento en forma de garantía de un préstamo de 1 825 000 EUR pueda acogerse al Marco temporal aplicable a las medidas de ayuda estatal para facilitar el acceso a la financiación en el actual contexto de crisis económica y financiera (10) (en lo sucesivo denominado “el Marco temporal”). Se puede conceder una ayuda de un equivalente en subvención bruta de hasta 500 000 EUR siempre que se conceda con arreglo a un régimen [punto 4.2.2, letras a) y b), del Marco temporal]. Sin embargo, el único régimen general español de ayuda temporal de concesión de cantidades limitadas de ayuda compatible (N 307/09 de 8 de junio de 2009) aún no estaba en vigor cuando se concedió la citada ayuda. Además, el régimen se limita a las ayudas de hasta 500 000 EUR en forma de subvenciones directas. Así pues, seguiría siendo obligatorio notificar las garantías. Asimismo, la empresa parecía estar en crisis ya antes del 1 de julio de 2008, lo que excluiría la aplicación del Marco temporal [véase el punto 4.3.2, letra i)].

(49)

También es dudoso que la medida de reestructuración notificada por España entre en el ámbito de aplicación del Marco temporal. En primer lugar, no está claro cuando A NOVO empezó a estar en crisis. En segundo lugar, por lo que se refiere a la subvención de los intereses, porque su efecto no se limita hasta finales de 2012 [véase el punto 4.4.2, letra a) del Marco]. Además, porque la Comisión carece de información para evaluar si se cumplen las condiciones para que la comisión de la garantía sea compatible [en particular con el punto 4.3.2, letra b) del Marco temporal]. Finalmente, el préstamo concedido por la región de Andalucía no cumple las condiciones del régimen español de ayuda temporal mencionado en el apartado anterior, que España ha limitado a las formas transparentes de ayuda, según lo definido en el artículo 2, apartado 6, del Reglamento general de exención por categorías (11), es decir, a las ayudas en las que es posible calcular previamente con exactitud el equivalente en subvención bruta (ESB) sin necesidad de efectuar una evaluación del riesgo. Sin embargo, dicha evaluación del riesgo es necesaria cuando se trata de un préstamo a una empresa en crisis.

4.   CONCLUSIÓN

(50)

Así pues, la Comisión ha decidido iniciar el procedimiento de investigación formal previsto en el artículo 108, apartado 2, TFUE en relación con las medidas descritas por las siguientes razones:

por lo que se refiere a la ayuda de reestructuración notificada, la Comisión tiene dudas de que cumpla las Directrices pertinentes, en especial en lo que respecta a la posibilidad de que A NOVO se beneficie de ayuda de reestructuración, al restablecimiento de su viabilidad a largo plazo, a la necesidad del importe de ayuda, a la ausencia de medidas compensatorias y de una contribución propia del beneficiario y del respeto del principio de “ayuda única” de reestructuración. Además la Comisión carece de la información necesaria para determinar el equivalente en subvención del préstamo y de la garantía del préstamo para A NOVO y la fecha de inicio de la crisis de A NOVO,

la Comisión tiene dudas por lo que se refiere a la compatibilidad de la ayuda de salvamento no notificada concedida en mayo de 2009.

5.   DECISIÓN

(51)

Habida cuenta de las consideraciones anteriores, la Comisión, actuando conforme al procedimiento establecido en el artículo 108, apartado 2, del Tratado de Funcionamiento de la Unión Europea, insta al Reino de España a presentar sus observaciones y a facilitar toda la información que pueda ayudar a evaluar la ayuda en el plazo de un mes a partir de la fecha de recepción de la presente carta. La Comisión insta a sus autoridades a que transmitan inmediatamente una copia de la presente carta al beneficiario potencial de la ayuda.

(52)

La Comisión desea recordar que el artículo 108, apartado 3, del Tratado de Funcionamiento de la Unión Europea tiene efecto suspensivo y llama su atención sobre el artículo 14 del Reglamento (CE) no 659/1999 del Consejo, que prevé que toda ayuda concedida ilegalmente pueda recuperarse de su beneficiario.

(53)

Por la presente, la Comisión comunica al Reino de España que informará a los interesados mediante la publicación de la presente carta y de un resumen en el Diario Oficial de la Unión Europea. Asimismo, informará a los interesados de los Estados miembros de la AELC signatarios del Acuerdo EEE mediante la publicación de una comunicación en el suplemento EEE del citado Diario Oficial, y al Órgano de Vigilancia de la AELC mediante copia de la presente. Se invitará a todos los interesados mencionados a presentar sus observaciones en el plazo de un mes a partir de la fecha de publicación de la presente“.


(1)  ABl. C 244 vom 1.10.2004, S. 2.

(2)  ABl. C 83 vom 7.4.2009, S. 1.

(3)  Con efecto a partir del 1 de diciembre de 2009, los artículos 87 y 88 del Tratado CE han pasado a ser los artículos 107 y 108, respectivamente, del TFUE. Las dos series de disposiciones son en sustancia idénticas. A efectos de la presente Decisión, las referencias a los artículos 101 y 102 del TFUE se entenderán hechas, cuando proceda, a los artículos 81 y 82 del Tratado CE.

(4)  http://ec.europa.eu/competition/state_aid/legislation/reference_rates.html

(5)  DO C 54 de 4.3.2006, p. 13.

(6)  Comunicación de la Comisión relativa a la revisión del método de fijación de los tipos de referencia y de actualización, DO C 14 de 19.1.2008, p. 6.

(7)  Véanse también los apartados 61 y 63 de las Directrices comunitarias sobre ayudas estatales de salvamento y de reestructuración de empresas en crisis, DO C 244 de 1.10.2004, p. 2.

(8)  Asunto C-280/00, Altmark Trans, Rec. 2003, p. I-7747, apartado 82; asunto C-172/03, Heiser/Finanzamt Innsbruck, Rec. 2005, p. I-1627, apartado 33.

(9)  DO C 244 de 1.10.2004, p. 2.

(10)  DO C 83 de 7.4.2009, p. 1.

(11)  Reglamento (CE) no 800/2008 de la Comisión, de 6 de agosto de 2008, por el que se declaran determinadas categorías de ayuda compatibles con el mercado común en aplicación de los artículos 87 y 88 del Tratado (Reglamento general de exención por categorías), DO L 214 de 9.8.2008, p. 3.


29.5.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 140/33


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5870 — Foxconn/Sony LCD TV Manufacturing Company in Slovakia)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2010/C 140/10

1.

Am 21. Mai 2010 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Hon Hai Precision Industry Co., Ltd („Hon Hai-Gruppe“, Taiwan), Muttergesellschaft von Foxconn group („Foxconn“, Taiwan), erwirbt durch Erwerb von Anteilen die alleinige Kontrolle über das Unternehmen Sony Slovakia spol. s r.o. („slowakisches Zielunternehmen“, Slowakei). Am 1. Januar 2010 und somit noch vor Vereinbarung der Übernahme des slowakischen Zielunternehmens hatte Foxconn durch Erwerb von Anteilen und Vermögenswerten die alleinige Kontrolle über das Unternehmen Sony Baja California, S.A. de C.V („mexikanisches Zielunternehmen“, Mexiko) übernommen.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Hon Hai-Gruppe und Foxconn: Auftragsherstellung elektronischer Produkte für Erstausrüster (OEM),

Slowakisches Zielunternehmen und mexikanisches Zielunternehmen: Produktion und Montage von LCD-Fernsehgeräten.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5870 — Foxconn/Sony LCD TV Manufacturing Company in Slovakia per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).