ISSN 1725-2407

doi:10.3000/17252407.CA2010.119.ger

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 119A

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

53. Jahrgang
7. Mai 2010


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Europäisches Parlament

2010/C 119A/01

Stellenausschreibung Nr. PE/123/S — Direktor (m/w) (Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 14) — Juristischer Dienst — Direktion institutionelle und parlamentarische Angelegenheiten

1

ÜBERSICHT DER IM C A-AMTSBLATT VERÖFFENTLICHTEN AUSWAHLVERFAHREN

Anbei finden Sie eine Liste der C A-Amtsblätter, die im Jahr 2010 bisher veröffentlicht wurden.

Die Amtsblätter sind — wenn nicht anders angegeben — in allen Sprachfassungen erschienen.

5

(FR)

9

 

19

(FR)

23

(DE/ES/PT)

28

 

48

 

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56

 

57

 

60

 

61

(DE/EN/FR)

62

 

64

 

66

(BG/RO)

67

(ES)

70

(PT)

73

(FI)

74

(SV)

91

 

95

 

104

 

110

 

116

(ET)

119

 

DE

 


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Europäisches Parlament

7.5.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 119/1


STELLENAUSSCHREIBUNG Nr. PE/123/S

DIREKTOR (m/w)

(Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 14)

JURISTISCHER DIENST — DIREKTION INSTITUTIONELLE UND PARLAMENTARISCHE ANGELEGENHEITEN

(2010/C 119 A/01)

1.   ZU BESETZENDE STELLE

Der Präsident des Europäischen Parlaments hat beschlossen, das Verfahren zur Besetzung der Stelle eines Direktors (1) (Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 14) innerhalb seines Juristischen Dienstes — Direktion institutionelle und parlamentarische Angelegenheiten — gemäß Artikel 29 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften (2) (nachstehend als das „Statut“ bezeichnet) zu eröffnen.

Dieses Auswahlverfahren zielt darauf ab, die Auswahlmöglichkeiten der Anstellungsbehörde zu erweitern, und findet parallel zu dem internen und interinstitutionellen Verfahren für die Besetzung der Stelle statt.

Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AD 14 (3). Das monatliche Grundgehalt beträgt 12 967,74 EUR. Das Grundgehalt unterliegt der Gemeinschaftssteuer und ist von nationalen Steuern befreit. Es kann sich unter den im Statut vorgesehenen Bedingungen um bestimmte Zulagen erhöhen.

Da es sich um eine Direktion handelt, die an mehreren Arbeitsorten präsent ist, erfordert diese Tätigkeit Flexibilität, Dienstreisen zu den verschiedenen Arbeitsorten und zahlreiche interne und interinstitutionelle Kontakte sowie Kontakte zu den Mitgliedern des Europäischen Parlaments.

2.   DIENSTORT

Luxemburg. Diese Stelle kann einem der beiden Arbeitsorte des Europäischen Parlaments zugewiesen werden.

3.   CHANCENGLEICHHEIT

Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form der Diskriminierung und fordert qualifizierte Frauen und Männer zur Einreichung ihrer Bewerbung auf.

4.   ART DER TÄTIGKEIT

Der Direktor ist ein hoher Beamter, der im Rahmen der vom Präsidenten und vom Generalsekretär erlassenen Leitlinien und Beschlüsse folgende Aufgaben wahrnimmt (4):

Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens einer spezialisierten Einheit des Generalsekretariats, die mehrere Referate im Bereich der Zuständigkeiten der Direktion umfasst;

Leitung, Betreuung, Motivierung und Koordinierung eines oder mehrerer Teams von Bediensteten; Optimierung des Einsatzes der Ressourcen der Verwaltungseinheit bei Gewährleistung der hohen Qualität des Dienstes (Organisation, Verwaltung der Humanressourcen und der Haushaltsmittel, Innovation usw.) im eigenen Tätigkeitsbereich;

Beratung des Organs und seiner Gremien in Rechtsfragen;

Vertretung des Organs als Bevollmächtigter in wichtigen Gerichtsverfahren;

Leitung der Arbeiten im Bereich der Rechtsberatung im Zusammenhang mit institutionellen Angelegenheiten und dem Parlamentsrecht sowie anderen, dem Rechtsberater übertragenen Fragen;

Unterstützung des Rechtsberaters auf dessen Wunsch oder, im Fall seiner Abwesenheit, Vertretung des Rechtsberaters in den Sitzungen der parlamentarischen Gremien;

Vertretung des EP bei interinstitutionellen Kontakten.

5.   ZULASSUNGSBEDINGUNGEN (Anforderungsprofil)

An diesem Auswahlverfahren können Bewerber teilnehmen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Bewerbungen die nachstehenden Bedingungen erfüllen:

a)   Allgemeine Bedingungen

Gemäß Artikel 28 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften müssen die Bewerber:

Staatsangehörige eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein (5);

die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen;

ihren Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein;

den für die Ausübung der angestrebten Tätigkeit zu stellenden sittlichen Anforderungen genügen.

b)   Besondere Bedingungen

i)   Erforderliche Befähigungsnachweise, Bildungsabschlüsse und Berufserfahrung

Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Universitätsstudium mit einer Regelstudiendauer von mindestens vier Jahren, bescheinigt durch ein Diplom der Rechtswissenschaft, entspricht, oder Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren, bescheinigt durch ein Diplom der Rechtswissenschaft, entspricht, und eine anschließende einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr (6),

oder

Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren, bescheinigt durch ein Abschlusszeugnis, entspricht, sowie ein Bildungsabschluss, der zur Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts berechtigt, und eine anschließende einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr (7);

Berufserfahrung von mindestens fünfzehn Jahren, die nach dem Erwerb der unter Absatz 1 genannten Qualifikationen erworben wurde, und davon mindestens acht Jahre in leitenden Funktionen.

ii)   Erforderliche Kenntnisse

Gute Kenntnisse in Hinblick auf das Europäische Parlament, die Europäische Union und ihre Organe sowie die Verträge und das Recht der Europäischen Union;

hervorragende Fähigkeiten in Hinblick auf das Abfassen juristischer Texte, Berichte und Stellungnahmen zur europäischen Integration und zur Entwicklung der Union;

gute Kenntnisse des institutionellen Rechts und des Haushaltsrechts der Union, ihrer auswärtigen Zuständigkeiten sowie des Parlamentsrechts der Union (Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, Zugang zu den Dokumenten des Europäischen Parlaments, Schutz personenbezogener Daten usw.);

Berufserfahrung in einem der Organe der Europäischen Union;

gute Beherrschung der für den betreffenden Tätigkeitsbereich erforderlichen verwaltungstechnischen Kenntnisse (Humanressourcen, Verwaltung, Haushalt, Finanzen, Datenverarbeitung, rechtliche Fragen usw.);

hervorragende Beherrschung der Methoden des Teammanagements;

hervorragende redaktionelle Fähigkeiten;

hervorragende rhetorische Fähigkeiten.

iii)   Sprachkenntnisse

Es werden eine hervorragende Kenntnis einer der Amtssprachen der Europäischen Union (8) und sehr gute Kenntnisse in einer weiteren Amtssprache verlangt.

Die Kenntnis weiterer Amtssprachen der Europäischen Union wird vom Beratenden Ausschuss berücksichtigt.

iv)   Erforderliche Fähigkeiten

Strategisches Denken;

Führungsqualitäten;

vorausschauendes Denken;

Reaktionsvermögen;

Sorgfalt;

Kommunikationsfähigkeit.

6.   AUSLESEVERFAHREN

Um der Anstellungsbehörde bei ihrer Entscheidung behilflich zu sein, erstellt der Beratende Ausschuss für die Ernennung hoher Beamter das Verzeichnis der Bewerber und empfiehlt dem Präsidium die Namen der zu einem Gespräch einzuladenden Personen. Das Präsidium stellt das endgültige Verzeichnis dieser Personen fest; der Ausschuss führt die Gespräche und legt dem Präsidium seinen Abschlussbericht zur Entscheidung vor. In diesem Rahmen kann das Präsidium eine Anhörung der Bewerber durchführen.

7.   EINREICHUNG DER BEWERBUNGEN

Die Bewerber werden gebeten, ihre Bewerbung, die ein Motivationsschreiben und einen Lebenslauf im Format des Europass-Lebenslaufs (9) enthält, mit dem Vermerk „Stellenausschreibung Nr. PE/123/S“ an folgende Anschrift zu senden:

Der Generalsekretär

Europäisches Parlament

Konrad-Adenauer-Gebäude

2929 Luxemburg

LUXEMBURG

Das Bewerbungsschreiben ist bis spätestens 21. Mai 2010 per Einschreiben zu übermitteln; maßgebend ist das Datum des Poststempels.

Die Bewerber, die zu einem Gespräch eingeladen werden (10), werden darauf hingewiesen, dass die bis zum Gesprächstermin vorzulegenden Nachweise über ihr Studium, ihre Berufserfahrung und die von ihnen derzeit ausgeübte Funktion nur als Kopien oder Fotokopien einzureichen sind. Die Bewerber erhalten keinen dieser Nachweise zurück.


(1)  Jeder Hinweis in dieser Ausschreibung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt automatisch auch für Frauen.

(2)  ABl. L 124 vom 27.4.2004, S. 1.

(3)  Der Beamte wird bei seiner Einstellung gemäß Artikel 32 des Statuts eingestuft.

(4)  Hauptaufgaben siehe Anhang.

(5)  Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.

(6)  Diese einjährige Berufserfahrung wird bei der Bewertung der gemäß dem folgenden Unterabsatz erforderlichen Berufserfahrung nicht berücksichtigt.

(7)  Siehe Fußnote 6.

(8)  Die Amtssprachen der Europäischen Union sind: Bulgarisch, Spanisch, Tschechisch, Dänisch, Deutsch, Estnisch, Griechisch, Englisch, Französisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Ungarisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Finnisch und Schwedisch.

(9)  http://europass.cedefop.europa.eu/.

(10)  Dies gilt nicht für diejenigen Bewerber, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist im Dienst des Europäischen Parlaments stehen.


ANHANG

DIREKTION SJ A — INSTITUTIONELLE UND PARLAMENTARISCHE ANGELEGENHEITEN

1.   HAUPTAUFGABEN DES DIREKTORS

Leitung, Koordinierung und Betreuung der Arbeiten im Bereich der Rechtsberatung im Zusammenhang mit institutionellen und parlamentarischen Angelegenheiten;

Beratung des Organs und seiner Gremien;

ggf. Vertretung des Rechtsberaters in allen seinen Aufgaben;

Vertretung des Organs in Gerichtsverfahren.

2.   STELLENPLAN (2)

1 Direktor,

1 Assistent.

REFERAT INSTITUTIONELLES RECHT UND HAUSHALTSRECHT, AUSSENBEZIEHUNGEN (SJA10)

REFERAT RECHTE DER ABGEORDNETEN UND IHRER ASSISTENTEN (SJA20)

REFERAT GESCHÄFTSORDNUNG DES EP UND REGELN FÜR DIE INTERNE ARBEITSWEISE (SJA30)

1.   HAUPTAUFGABEN DER BETREFFENDEN RECHTSBEREICHE

Unterstützung des Organs bei juristischen Fragen in ihren Tätigkeitsbereichen durch unabhängige, schriftliche oder mündliche Rechtsgutachten;

Wahrnehmung von Aufgaben bei Rechtsstreitigkeiten: sachgerechte Vertretung der Interessen des Organs, insbesondere bei Gerichtsverfahren, vor allem vor dem Gerichtshof und dem Gericht.

2.   STELLENPLAN (26)

 

1 Referatsleiter

1 Referatsleiter

1 Referatsleiter

5 Verwaltungsräte

3 Verwaltungsräte

4 Verwaltungsräte

4 Assistenten

3 Assistenten

4 Assistenten