ISSN 1725-2407

doi:10.3000/17252407.C_2010.068.ger

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 68

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

53. Jahrgang
18. März 2010


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Paritätische Parlamentarische Versammlung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits

2010/C 068/01

Protokoll der Sitzung vom Montag, 30. November 2009

1

Feierliche Eröffnungssitzung

Sitzung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung

Zusammensetzung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung

Akkreditierung der nichtparlamentarischen Vertreter

Stellvertreter

Annahme des Entwurfs der Tagesordnung (AP/100.586)

Genehmigung des Protokolls der 17. Tagung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU (ABl. C 221 vom 14.9.2009)

Mitteilungen der Ko-Präsidenten, einschließlich der bei der Präsidiumssitzung am 29. November 2009 getroffene Entscheidungen

Erklärung von Karel De Gucht, für Entwicklung und humanitäre Hilfe zuständiges Mitglied der Kommission

Fragestunde mit Anfragen an die Kommission

Maßnahmen der Kommission bezüglich der auf der 17. Tagung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU in Prag (Tschechische Republik) angenommen Entschließungen

Aussprache mit der Kommission

Überprüfung des Partnerschaftsabkommens von Cotonou

2010/C 068/02

Protokoll der Sitzung vom Dienstag, 1. Dezember 2009

4

Stellvertreter

Welt-Aids-Tag: — Erklärungen der Ko-Präsidenten

Vertrag von Lissabon

Flüchtlinge, mit besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels: — Aussprache ohne Entschließung

Dringlichkeitsthema Nr. 1: Klimawandel

Bericht der Wirtschafts- und Sozialpartner

Die Auswirkungen der Finanzkrise auf die AKP-Staaten — Ausschuss für wirtschaftliche Entwicklung, Finanz- und Handelsfragen — Bericht von Joseph Mugambe (Uganda) und Hans-Peter Mayer

2010/C 068/03

Protokoll der sitzung vom Mittwoch, dem 2. Dezember 2009

6

Stellvertreter

Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom Montag, dem 30. November 2009

Weltordnungspolitik und die Reform internationaler Institutionen — Ausschuss für politische Angelegenheiten — Bericht von Donald Ramotar (Guyana) und Miguel Angel Martínez Martínez

Katastropheneindämmung und Wiederaufbau: Aussprache ohne Entschließung

Die WTO-Verhandlungen und die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) – derzeitiger Stand: Aussprache ohne Entschließung

Soziale und kulturelle Integration und Teilhabe von Jugendlichen — Ausschuss für soziale Angelegenheiten und Umweltfragen — Bericht von Manuel Jiménez (Dominikanische Republik) und Olle Schmidt

Erklärung von Frau Eunice Kazembe, Minister für Industrie und Handel von Malawi, amtierende AKP-Ratsvorsitzende

Erklärung von Frau Gunilla Carlsson, schwedische Ministerin für Entwicklungsfragen, amtierende EU-Ratsvorsitzende

Fragestunde mit Anfragen an den Rat

Aussprache mit dem Rat - catch-the-eye

Situation in Niger

Dringlichkeitsthema Nr. 2: Die Lage in Madagaskar

Länder- und Regionalstrategiepapiere für den 10. EEF, einschließlich des Länderstrategiepiers für Angola

2010/C 068/04

Protokoll der sitzung vom Donnerstag, dem 3. Dezember 2009

9

Stellvertreter

Genehmigung des Protokolls vom 2. Dezember 2009, Mittwochvormittag und -nachmittag

Zusammenfassende Berichte der Workshops

Abstimmung über die Entschließungsanträge der von den drei ständigen Ausschüssen eingereichten Berichte

Abstimmung über Entschließungsanträge zu dringlichen Themen

Erklärung

Verschiedenes

Zeitpunkt und Ort der 19. Tagung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU

Anhang I —   Alphabetisches verzeichnis der mitglieder der paritätischen Parlamentarischen versammlung

11

Anhang II —   Anwesenheitsliste der tagung vom 30. November bis 3. Dezember in Luanda (Angola)

15

Anhang III —   Anhang zur sitzung vom Montag, dem 30.November 2009

19

Anhang IV —   Angenommene entschliessungen

20

DE

 


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Paritätische Parlamentarische Versammlung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits

18.3.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 68/1


PROTOKOLL DER SITZUNG VOM MONTAG, 30. NOVEMBER 2009

(2010/C 68/01)

(Die Sitzung wird um 11.05 Uhr eröffnet.)

Feierliche Eröffnungssitzung

Es sprechen vor der Versammlung:

Fernando da Piedade Dias dos Santos, Präsident der Nationalversammlung der Republik Angola, Wilkie Rasmussen, Ko-Präsident der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU, Louis Michel, Ko-Präsident der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU und José Eduardo dos Santos, Präsident der Republik Angola.

(Die Sitzung wird um 12.15 Uhr unterbrochen und um 15.05 Uhr wiederaufgenommen.)

VORSITZ: Herr RASMUSSEN

Ko-Präsident

Sitzung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung

Der Ko-Präsident heißt alle Teilnehmer willkommen.

1.   Zusammensetzung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung

Der Ko-Präsident teilt mit, das Verzeichnis der Mitglieder der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung werde in der Form, in der es von den Behörden der AKP-Staaten und dem Präsidenten des Europäischen Parlaments übermittelt wurde, Anlage dieses Protokolls sein.

2.   Akkreditierung der nichtparlamentarischen Vertreter

Der Ko-Präsident teilt mit, die Behörden der AKP-Staaten hätten ein Verzeichnis der nichtparlamentarischen Vertreter übersandt. Gemäß Artikel 17 Absatz 1 des Partnerschaftsabkommens und Artikel 1 der Geschäftsordnung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung schlägt er vor, dass diese Vertreter eingetragen werden und ihre Namen in einer Anlage zum Protokoll erscheinen.

Die Paritätische Parlamentarische Versammlung nimmt den Vorschlag an.

Die folgenden Mitglieder sprechen zur Definition der Bezeichnung: „Besteht […] kein Parlament“ gemäß Artikel 17 Absatz 1 des Partnerschaftsabkommens, sowie zur Akkreditierung der Vertreter Nigers, Guineas und Madagaskars: Lutundula (Demokratische Republik Kongo), Assarid (Mali), Sall (Senegal), Michel, Ko-Präsident, Striffler, Speroni und Baldeh (Gambia).

Die Paritätische Parlamentarische Versammlung beschließt, dass die auf dieser Tagung anwesenden Vertreter Nigers, Guineas und Madagaskars Beobachterstatus erhalten sollen.

3.   Stellvertreter

Der Ko-Präsident teilt die Namen der folgenden Stellvertreter mit: Attard-Montalto (für Scicluna), Bastos (für Carvalho), Binev (für McMillan-Scott), Cashman (für Toia), Czarnecki (für Legutko), Fox (für Sturdy), Girling (für Ford), Goebbels (für Bullmann), Gomes (für Moreira), Gurmai (für De Keyser), Jäätteenmäki (für Jensen), Kastler (für Caspary), Leinen (für E. Ferreira), Migalski (für Vlasák), Ponga (für De Mita), Rinaldi (für Griesbeck), Sargentini (für Jadot), Theocharous (für Kuhn) und Włosowicz (für Hannan).

4.   Annahme des Entwurfs der Tagesordnung (AP/100.586)

Herr William (Seychellen) möchte zu verschiedenen Fragen sprechen.

Der Entwurf der Tagesordnung wird in der in diesem Protokoll ausgewiesenen Fassung angenommen.

5.   Genehmigung des Protokolls der 17. Tagung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU (ABl. C 221 vom 14.9.2009)

Das Protokoll wird genehmigt.

6.   Mitteilungen der Ko-Präsidenten, einschließlich der bei der Präsidiumssitzung am 29. November 2009 getroffene Entscheidungen

Der Ko-Präsident berichtet über die auf der Präsidiumssitzung am 29. November 2009 getroffenen Entscheidungen.

Herr Michel, Ko-Präsident, und Herr Tapsoba (Burkina Faso) sprechen zur jüngsten Regionaltagung der PPV in Burkina faso.

Der Ko-Präsident teilt folgende Einreichungsfristen mit:

Änderungsanträge zu den Entschließungsanträgen der Berichte der ständigen Ausschüsse: Montag, 30. November, 18.00 Uhr;

Änderungsanträge zu Kompromiss-Entschließungen und anderen dringenden Entschließungsanträgen, die zur Abstimmung gestellt werden sollen: Dienstag, 1. Dezember, 15.00 Uhr;

Anträge zum Abstimmungsverfahren: Mittwoch, 2. Dezember, 18.00 Uhr, schriftlich.

7.   Erklärung von Karel De Gucht, für Entwicklung und humanitäre Hilfe zuständiges Mitglied der Kommission

Der Ko-Präsident begrüßt das Mitglied der Kommission und dankt ihm für sein Engagement für die Paritätische Parlamentarische Versammlung.

Das Mitglied der Kommission gibt eine Erklärung ab.

8.   Fragestunde mit Anfragen an die Kommission

Der Ko-Präsident informiert über das Thema.

Insgesamt wurden der Kommission 23 Anfragen vorgelegt.

Die Kommission hat die Anfragen bereits schriftlich beantwortet, und Herr De Gucht gibt nun mündliche Antworten auf die Zusatzfragen der folgenden Verfasser:

Anfrage Nr. 2 von Herr Guerrero Salom zu Migration und zur Überprüfung des Abkommens von Cotonou.

Anfrage Nr. 9 von Herrn William (Seychellen) zum „Vulnerability Flex“.

Anfrage Nr. 10 von Herrn Assarid (Mali) zum „Vulnerability Flex“.

Anfrage Nr. 11 von Frau Joly zum „Vulnerability Flex“.

Anfrage Nr. 12 von Frau Zimmer zum EU-Instrument für eine Nahrungsmittelfazilität.

Anfrage Nr. 4 von Herrn Mitchell über Eigentumsrechte.

Anfrage Nr. 5 von Frau Ronzulli zum Wohnungsbauprojekt für Afrika.

Anfrage Nr. 17 von Herrn Martin über den Zugang zu Arzneimitteln.

Anfrage Nr. 19 von Frau Bearder zu den Rechten von Personen mit Behinderungen.

Anfrage Nr. 23 von Herrn Cashman über Diskriminierung von Homosexualität.

Anfrage Nr. No 6 von Herrn Arif über WPA und regionale Integration.

Anfrage Nr. 13 von Frau Rivasi über Ausfuhrerstattungen für Milch.

Der Ko-Präsident erklärt die Zusatzfrage für unzulässig.

Anfrage Nr. 21 von Frau Sargentini zu Somalia.

Die Verfasser der Anfragen 1, 7, 8, 14, 15, 18, 20 und 22 haben keine Zusatzfragen.

Die Verfasserin der Anfrage 12 ist nicht anwesend.

Der Verfasser der Anfrage 3 - Herr Goerens, vertreten durch Frau Jäätteenmäki - hat ebenfalls eine Zusatzfrage.

9.   Maßnahmen der Kommission bezüglich der auf der 17. Tagung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU in Prag (Tschechische Republik) angenommen Entschließungen

Das Kommissionsmitglied, Herr De Gucht, verweist auf das Dokument, das verteilt worden ist und in dem die Aktivitäten der Kommission in Bezug auf die in Prag (Tschechische Republik) angenommenen Entschließungen näher ausgeführt werden.

10.   Aussprache mit der Kommission

Es sprechen: Leinen, Martínez Martínez, Assarid (Mali), Michel, Ko-Präsident, Gomes, Durant, Ramotar (Guyana), Schmidt, McAvan, Owona (Kamerun), Ferreira J., Kastler, Engel, William (Seychellen), Sall (Senegal), Mafura (Lesotho), Attard-Montalto, Lutundula (Demokratische Republik Kongo), Tapsoba (Burkina Faso) und Solamalemalo (Samoa).

Das Mitglied der Kommission beantwortet die angesprochenen Fragen.

11.   Überprüfung des Partnerschaftsabkommens von Cotonou

Der Ko-Präsident teilt mit, dass die Paritätische Parlamentarische Versammlung auf dieser Tagung eine Erklärung verabschieden werde.

Stefano Manservisi, Generaldirektor der Kommission für Entwicklung, und Brave Ndisale, Präsidentin des AKP-Botschafterausschusses und AKP-Hauptverhandlungsführerin, erläutern die Fortschritte bei den Verhandlungen über die Überprüfung des Abkommens von Cotonou.

Es sprechen: Kaczmarek, Mugambe (Uganda), Arif, Owona Kono (Kamerun), Michel, Ko-Präsident, Joly, Lutundula (Demokratische Republik Kongo), Zimmer, William (Seychellen), Nedelcheva, Assarid (Mali), McAvan und Sall (Senegal).

Herr Manservisi und Frau Ndisale äußern sich zu den Anmerkungen und Fragen der Mitglieder.

(Die Sitzung wird um 19.00 Uhr geschlossen.)

Wilkie RASMUSSEN und

Louis MICHEL

Ko-Präsidenten

Sir John KAPUTIN und

Dietmar NICKEL

Ko-Generalsekretäre


18.3.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 68/4


PROTOKOLL DER SITZUNG VOM DIENSTAG, 1. DEZEMBER 2009

(2010/C 68/02)

(Die Sitzung wird um 9.10 Uhr eröffnet.)

VORSITZ: Herr MICHEL

Ko-Präsident

1.   Stellvertreter

Der Ko-Präsident teilt die Namen der folgenden Stellvertreter mit: Bastos (für Carvalho), Binev (für McMillan-Scott), Cashman (für Toia), Czarnecki (für Legutko), Fox (für Sturdy), Girling (für Ford), Goebbels (für Bullmann), Gomes (für Moreira), Gurmai (für De Keyser), Jäätteenmäki (für Jensen), Kastler (für Caspary), Migalski (für Vlasák), Ponga (für De Mita), Rinaldi (für Griesbeck), Sargentini (für Jadot), Theocharous (für Kuhn) und Włosowicz (für Hannan).

2.   Welt-Aids-Tag:

Erklärungen der Ko-Präsidenten

Der Ko-Präsident teilt mit, heute sei Welt-Aids-Tag, und die Ko-Präsidenten geben Erklärungen zum Gedenken an diesen Tag ab.

Es wird eine Schweigeminute abgehalten.

Es sprechen: Ronzulli, Cashman, Milupi (Sambia), Sylla (Mali), Ogwal (Uganda) und Jervase Yak (Sudan).

3.   Vertrag von Lissabon

Der Ko-Präsident weist darauf hin, dass der Vertrag von Lissabon am 1. Dezember in Kraft getreten ist.

4.   Flüchtlinge, mit besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels:

Aussprache ohne Entschließung

Herr Sanda Kimbimbi, UNHCR-Sonderbeauftragter, gibt eine Stellungnahme ab.

Es sprechen: Manservisi (Kommission), Roithová, Sylla (Mali), Gomes, Hamatoukour (Kamerun), Jäätteenmäki, Mugambe (Uganda), Zimmer, Kombo (Kenia), Neuser, William (Seychellen) und Manirakiza (Burundi).

Herr Manservisi und Herr Kimbimbi äußern sich zu den Anmerkungen und Fragen der Mitglieder.

5.   Dringlichkeitsthema Nr. 1: Klimawandel

Es sprechen: Manservisi (Kommission), Zanicchi, McAvan, Sylla (Mali), Bearder, Sall (Senegal), Manamela (Südafrika), Sargentini, Italeli (Tuvalu), Callanan, Roberts (Grenada), J. Ferreira, Darbo (Tschad), Schnellhardt, Bounkoulou (Republik Kongo), Castex, Hamatoukour (Kamerun), Mushelenga (Namibia), Ponga und Toga (Äthiopien).

6.   Bericht der Wirtschafts- und Sozialpartner

Ausführungen von Vertretern des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) und der regionalen Zivilgesellschaft-

Es folgen Ausführungen von Herrn Jahier, Präsident des Follow-up-Ausschusses AKP-EU des EWSA, und Herrn Makeka, Vertreter des afrikanischen Unternehmerverbandes.

Es sprechen: Schmidt und Rinaldi.

Herr Jahier und Herr Makeka äußern sich zu den Anmerkungen und Fragen der Mitglieder.

7.   Die Auswirkungen der Finanzkrise auf die AKP-Staaten

Ausschuss für wirtschaftliche Entwicklung, Finanz- und Handelsfragen

Bericht von Joseph Mugambe (Uganda) und Hans-Peter Mayer

Es sprechen: Mugambe (Uganda), Mayer, Manservisi (Kommission), Manamela (Südafrika), Mitchell, Assarid (Mali), Goebbels, Jäätteenmäki, Toga (Äthiopien), Joly, Hamatoukour (Kamerun), Czarnecki, Hoarau, Mafura (Lesotho), Engel, Straker (St. Vincent und die Grenadinen), Arif, Sithole (Mosambik), Guerrero Salom, Lutundula (Demokratische Republik Kongo), Gomes und Abdullahi (Nigeria).

Herr Manservisi und die Ko-Berichterstatter äußern sich zu den Anmerkungen und Fragen der Mitglieder.

Die Sitzung wird um 12.55 Uhr unterbrochen.

Wilkie RASMUSSEN und

Louis MICHEL

Ko-Präsidenten

Sir John KAPUTIN und

Dietmar NICKEL

Ko-Generalsekretäre


18.3.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 68/6


PROTOKOLL DER SITZUNG VOM MITTWOCH, DEM 2. DEZEMBER 2009

(2010/C 68/03)

Die Sitzung wird um 9.20 Uhr eröffnet.)

VORSITZ: Herr MICHEL

Ko-Präsident

1.   Stellvertreter

Der Ko-Präsident teilt die Namen der folgenden Stellvertreter mit:

Bastos (für Carvalho), Cashman (für Toia), Czarnecki (für Legutko), Girling (für Ford), Goebbels (für Bullmann), Gomes (für Moreira), Gurmai (für De Keyser), Jäätteenmäki (für Jensen), Migalski (für Vlasák), Ponga (für De Mita), Rinaldi (für Griesbeck), Sargentini (für Jadot), Theocharous (für Kuhn) und Włosowicz (für Hannan).

2.   Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom Montag, dem 30. November 2009

Das Protokoll wird genehmigt.

3.   Weltordnungspolitik und die Reform internationaler Institutionen

Ausschuss für politische Angelegenheiten

Bericht von Donald Ramotar (Guyana) und Miguel Angel Martínez Martínez

Herr Ramotar (Guyana) und Herr Martínez Martínez erläutern ihren Bericht.

Es sprechen: Vetter (Europäische Kommission), Kaczmarek, Sylla (Mali), Castex, Toga (Äthiopien), Schmidt, Ogwal (Uganda), Zimmer, Sithole (Mosambik), Mitchell, Hamatoukour (Kamerun), Durant, William (Seychellen), Gurmai, Sall (Senegal), Ponga, Jean Marie (Saint Lucia) und Gomes.

Herr Ramotar (Guyana) und Herr Martínez Martínez schließen die Aussprache.

4.   Katastropheneindämmung und Wiederaufbau: Aussprache ohne Entschließung

Es folgen Ausführungen von Herrn Saroj K. Jha, Programmmanager, Globale Fazilität der Weltbank zur Verringerung und Bewältigung von Katastrophen.

Es sprechen: Mitchell, Sylla (Mali), J. Ferreira, Hamatoukour (Kamerun), Rinaldi, William (Seychellen) und Goebbels.

Herr Jha geht auf die im Meinungsaustausch aufgeworfenen Fragen ein.

Zu einer Geschäftsordnungsfrage teilt der Ko-Präsident mit, dass an diesem Abend von 19.00-20.00 Uhr eine außerordentliche Präsidiumssitzung stattfindet.

5.   Die WTO-Verhandlungen und die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) – derzeitiger Stand: Aussprache ohne Entschließung

Peter Thompson (Kommission) gibt eine Einführung zum Thema.

Es sprechen: Engel, Arif, Manamela (Südafrika), Rinaldi, Sylla (Mali), Durant, William (Seychellen), Schnellhardt, Hamatoukour (Kamerun), Mporogomyi (Tansania), Hoarau, Amon-Ago (Côte d'Ivoire) und Tirolien.

Herr Thompson geht auf die aufgeworfenen Fragen ein.

6.   Soziale und kulturelle Integration und Teilhabe von Jugendlichen

Ausschuss für soziale Angelegenheiten und Umweltfragen

Bericht von Manuel Jiménez (Dominikanische Republik) und Olle Schmidt

Herr Schmidt und Herr Rodgers (Suriname), der Herrn Jiménez (Dominikanische Republik) vertritt, erläutern den Bericht.

Es sprechen: Janssen (Kommission), Nedelcheva, Cashman, Bearder, Mohamed Ali (Äthiopien), Rivasi, Ogwal (Uganda), J. Ferreira, Hamatoukour (Kamerun), Gahler, Ramotar (Guyana), Haug, William (Seychellen), Motlhale (Botswana) und Amon-Ago (Côte d'Ivoire).

Herr Rodgers (Surinam) und Herr Schmidt schließen die Aussprache.

(Die Sitzung wird um 12.40 Uhr unterbrochen und und 15.10 Uhr wieder aufgenommen.)

VORSITZ: Herr RASMUSSEN

Ko-Präsident

Der Ko-Präsident begrüßt die amtierenden Vorsitzenden des AKP- und des EU-Rates, Frau Eunice Kazembe und Frau Gunilla Carlsson.

7.   Erklärung von Frau Eunice Kazembe, Minister für Industrie und Handel von Malawi, amtierende AKP-Ratsvorsitzende

Frau Eunice Kazembe gibt eine Erklärung im Namen des AKP-Rates ab.

8.   Erklärung von Frau Gunilla Carlsson, schwedische Ministerin für Entwicklungsfragen, amtierende EU-Ratsvorsitzende

Frau Carlsson gibt eine Erklärung im Namen des EU-Rates ab

9.   Fragestunde mit Anfragen an den Rat

Dem AKP-Rat wurden drei Anfragen vorgelegt.

Frau Kazembe beantwortet die folgenden Anfragen und Zusatzfragen:

Anfrage Nr. 3 von Herrn Schmidt zu Dawit Isaak.

Zu den folgenden Anfragen werden keine Zusatzfragen gestellt:

Anfrage Nr. 1 von Herrn Arif zum Standpunkt der AKP-Staaten zu den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA).

Anfrage Nr. 2 von Herrn William (Seychellen) zur Fischerei - Kontrollmechanismus.

Dem Rat der EU sind 19 Anfragen vorgelegt worden

Frau Carlsson beantwortet die folgenden Fragen und Zusatzfragen:

Anfrage Nr. 21 von Herrn Schmidt zu Dawit Isaak.

Anfrage Nr. 13 von Frau Castex zur internationalen Krisenbewältigung in Afrika.

Anfrage Nr. 17 von Herrn Cashman zur Entkriminalisierung der Homosexualität.

Anfrage Nr. 18 von Herrn Cashman (für Frau Toia) zu Menschen mit Behinderungen.

Anfrage Nr. 7 von Herrn Sir Louis Straker (St. Vincent & die Grenadinen) zur weltweiten Finanzkrise.

Anfrage Nr. 8 von Frau Zimmer zur Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit.

Anfrage Nr. 9 von Herrn Kaczmarek zur öffentlichen Entwicklungshilfe.

Anfrage Nr. 10 von Frau Joly zu illegalen Kapitalströmen aus Entwicklungsländern.

Anfrage Nr. 14 von Herrn Tirolien zur Bereitstellung von Mitteln, mit denen die Entwicklungsländer Maßnahmen ergreifen können, um sich an den Klimawandel anzupassen.

Anfrage Nr. 15 von Herrn Assarid (Mali) zum Klimawandel - Hilfe für die AKP-Staaten.

Anfrage Nr. 11 von Herrn William (Seychellen) zu den WPA.

Anfrage Nr. 16 von Frau Sargentini zu Somalia.

Anfrage Nr. 22 von Herrn Goerens zur Lage in Darfur unmittelbar nach dem offiziellen Ende des Konflikts.

Anfrage Nr. 4 von Herrn Jean Marie (Saint Lucia) zu den Auswirkungen der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon auf die Partnerschaft EU/AKP.

Anfrage Nr. 5 von Frau Skerritt-Andrew (St. Kitts & Nevis) zur zweiten Überprüfung des Abkommens von Cotonou.

Anfrage Nr. 6 von Herrn Martínez Martínez (für Herrn Guerrero Salom) zu Migration - Überprüfung des Abkommens von Cotonou.

Anfrage Nr. 12 von Herrn Schnellhardt zur gemeinsamen Strategie Afrika-EU.

Anfrage Nr. 19 von Frau Ronzulli zur demokratischen Berücksichtigung der ethnischen, kulturellen und religiösen Vielfalt in den AKP-Staaten und in den EU-Mitgliedstaaten.

Anfrage Nr. 20 von Frau Zanicchi zur Kindersterblichkeit: eine besondere Verpflichtung im Zusammenhang mit dem vierten Millenniums-Entwicklungsziel.

Frau Kazembe antwortet ebenfalls auf die Anfragen 10, 11, 16 und 19.

10.   Aussprache mit dem Rat - catch-the-eye

Es sprechen: Ramotar (Guyana), William (Seychellen), Assarid (Mali), Sall (Senegal), J. Ferreira, Naib (Eritrea), Durant, Attard-Montalto, Milupi (Sambia), Callanan, Rivasi, Gomes and Lutundula (Demokratische Republik Kongo).

Frau Carlsson and Frau Kazembe gehen auf die angesprochenen Fragen ein.

11.   Situation in Niger

Es sprechen: Ali (Äthiopien), Bundu (Sierra Leone), Gahler, Zimmer, Castex, Lutundula (Demokratische Republik Kongo), Amon Ago (Côte d'Ivoire), Hama (Niger), Abdullahi (Nigeria) und Ko-Präsident Rasmussen.

12.   Dringlichkeitsthema Nr. 2: Die Lage in Madagaskar

Es sprechen: Vetter (Kommission), Sithole (Mosambik), Ronzulli, Assarid (Mali), Schmidt, Tirolien, Hoarau, Rivasi, Lutundula (Demokratische Republik Kongo), William (Seychellen), Striffler, Mahazaka (Madagaskar), Randrianiatovo (Madagaskar) und Ko-Präsident Rasmussen.

13.   Länder- und Regionalstrategiepapiere für den 10. EEF, einschließlich des Länderstrategiepiers für Angola

Es folgen Ausführungen von Ana Dias Lourenço, Ministerin für Planung der Republik Angola, und Diógenes do Espírito Santo Oliveira, Vorsitzender des Wirtschafts- und Finanzausschusses der Nationalversammlung Angolas.

Es sprechen: Ferreira (Kommission), Gomes, De Sousa (Angola), Gahler, Nedelcheva und Ko-Präsident Rasmussen.

(Die Sitzung wird um 19.15 Uhr geschlossen.)

Wilkie RASMUSSEN und

Louis MICHEL

Ko-Präsidenten

Sir John KAPUTIN und

Dietmar NICKEL

Ko-Generalsekretäre


18.3.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 68/9


PROTOKOLL DER SITZUNG VOM DONNERSTAG, DEM 3. DEZEMBER 2009

(2010/C 68/04)

(Die Sitzung wird um 9.10 Uhr eröffnet)

VORSITZ: Herr MICHEL

Ko-Präsident

1.   Stellvertreter

Der Ko-Präsident teilt die Namen der folgenden Stellvertreter mit:

Attard-Montalto (für Scicluna), Bastos (für Carvalho), Cashman (für Toia), Girling (für Ford), Goebbels (für Bullmann), Gomes (für Moreira), Gurmai (für De Keyser), Jäätteenmäki (für Jensen), Migalski (für Vlasák), Ponga (für De Mita), Sargentini (für Jadot), Theocharous (für Kuhn) und Włosowicz (für Hannan).

2.   Genehmigung des Protokolls vom 2. Dezember 2009, Mittwochvormittag und -nachmittag

Das Protokoll wird genehmigt.

3.   Zusammenfassende Berichte der Workshops

Die folgenden Berichte der Workshops werden vorgestellt:

Frau Marthe Amon-Ago (Côte d'Ivoire) über Ausbildung für eine bessere Regierungsführung – Besuch der Nationalen Verwaltungsschule.

Herr Amadou Ciré Sall (Senegal) zum Thema: „Entschuldigung, Angola ist im Aufbau“ – Besuch von Bauprojekten zur Vergrößerung Luandas – Wohngebäude, Fußballstadion und Universitätscampus und ZEE (Sonderwirtschaftszone).

Frau Mariya Nedelcheva über Verbesserungen der Lebensbedingungen für die Musseques – Besuch eines urbanen Umsiedlungsprojektes.

4.   Abstimmung über die Entschließungsanträge der von den drei ständigen Ausschüssen eingereichten Berichte

Weltordnungspolitik und die Reform internationaler Institutionen

Bericht von Donald Ramotar (Guyana) und Miguel Angel Martínez Martínez

Ausschuss für politische Angelegenheiten (AKP-EU/100.587/09/endg.)

Sechs Mitglieder beantragen eine getrennte Abstimmung und eine nach Vertretern getrennte Abstimmung zu Erwägung E; die Erwägung wird angenommen.

Sechs Mitglieder beantragen eine getrennte Abstimmung und eine nach Vertretern getrennte Abstimmung zu Ziffer 11; die Ziffer wird abgelehnt.

Sechs Mitglieder beantragen eine getrennte Abstimmung und eine nach Vertretern getrennte Abstimmung zu Ziffer 29; die Ziffer wird abgelehnt.

Die geänderte Entschließung wird einstimmig angenommen.

Auswirkungen der Finanzkrise auf die AKP-Staaten

Bericht von Joseph Mugambe (Uganda) und Hans-Peter Meyer

Ausschuss für wirtschaftliche Entwicklung, Finanz- und Handelsfragen (AKP-EU/100.510/09/endg.)

Herr Mugambe (Uganda) reicht einen mündlichen Änderungsantrag zu Änderungsantrag 4 ein; der abgeänderte Änderungsantrag wird angenommen.

Herr Goebbels reicht einen mündlichen Änderungsantrag zu Änderungsantrag 5 ein; der abgeänderte Änderungsantrag wird angenommen.

Die GUE-NGL-Fraktion reicht einen mündlichen Änderungsantrag zu Ziffer 13 ein; die abgeänderte Ziffer wird angenommen.

Die S&D-Fraktion reicht einen mündlichen Änderungsantrag zu Ziffer 17 eingereicht; die abgeänderte Ziffer wird angenommen.

Die GUE-NGL-Fraktion reicht einen mündlichen Änderungsantrag zu Ziffer 21 ein; die abgeänderte Ziffer wird angenommen.

Die Änderungsanträge 1, 6, 8 und 9 werden angenommen.

Die geänderte Entschließung wird einstimmig angenommen.

Soziale und kulturelle Integration und Teilhabe von Jugendlichen

Bericht von Manuel Jiménez (Dominikanische Republik) und Olle Schmidt

Ausschuss für soziale Angelegenheiten und Umweltfragen (AKP-EU/100.504/09/endg.)

Zehn Mitglieder beantragen eine getrennte Abstimmung und eine nach Vertretern getrennte Abstimmung zu Ziffer 2; die Ziffer wird abgelehnt.

Fünf Mitglieder beantragen einen nach Vertretern getrennte Abstimmung zu Änderungsantrag 2; der Änderungsantrag wird abgelehnt.

Die Änderungsanträge 1, 3 und 4 werden angenommen.

Die geänderte Entschließung wird einstimmig angenommen.

5.   Abstimmung über Entschließungsanträge zu dringlichen Themen

Dringlichkeitsentschließung zum Klimawandel (AKP-EU/100.613/09/Komp.)

Änderungsantrag 9 zu Ziffer 7 wird gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Geschäftsordnung für unzulässig erklärt.

Die Änderungsanträge 1, 3, 6-8, 11 und 12 werden angenommen.

Die geänderte Entschließung wird mit 80 Stimmen bei 12 Enthaltungen angenommen.

Dringlichkeitsentschließung zur Lage in Madagaskar (AKP-EU/100.624/09/Komp.)

Die Änderungsanträge 1, 2, und 4 werden zurückgezogen.

Herr Schmidt reicht einen mündlichen Kompromissänderungsantrag ein, mit dem eine neue Ziffer 6a eingefügt werden soll; der Änderungsantrag wird angenommen.

Herr Lutundula (Demokratische Republik Kongo) reicht einen mündlichen Änderungsantrag ein, mit dem eine neue Ziffer 7a eingefügt werden soll; der Änderungsantrag wird angenommen.

Herrn Lutundula (Demokratische Republik Kongo) reicht einen mündlichen Änderungsantrag zu Ziffer 11 eingereicht, der angenommen wird.

Herr Lutundula (Demokratische Republik Kongo) reicht einen mündlichen Änderungsantrag ein, mit dem eine neue Ziffer 11a eingefügt werden soll; der Änderungsantrag wird angenommen.

Änderungsantrag 3 wird angenommen.

Die geänderte Entschließung wird einstimmig angenommen.

6.   Erklärung

Die Erklärung von Luanda zur zweiten Überprüfung des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens (Abkommen von Cotonou) wird durch Zuruf angenommen. Herr Michel, Ko-Präsident, teilt den Mitgliedern mit, die Erklärung der Ko-Präsidenten zur Lage in Niger sei fertig gestellt und verteilt worden.

Es spricht: Herr Gahler, der darauf hinweist, dass die Erklärung der Ko-Präsidenten zur Lage in Niger noch den Titel „Entwurf einer Erklärung“ trägt.

7.   Verschiedenes

Es sprechen: William (Seychellen), Gahler, Straker (St. Vincent und die Grenadinen), Bundu (Sierra Leone), Sithole (Mosambik), Cashman, J. Ferreira, Martínez Martínez, Milupi (Sambia), De Sousa (Angola) und Rodgers (Surinam).

Herr Michel, Ko-Präsident, dankt Herrn De Sousa (Angola) für seine Hilfe bei der Organisation der Tagung und bittet ihn, dem Präsidenten der Republik, dem Premierminister und dem Präsidenten der Nationalversammlung seinen Dank auszusprechen. Er würdigt die scheidenden Ko-Generalsekretäre und Ko-Präsident Rasmussen, denen er ein Geschenk überreicht.

8.   Zeitpunkt und Ort der 19. Tagung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU

Die 19. Tagung der PPV wird vom 29. März bis 1. April 2010 in Teneriffa (Spanien) stattfinden.

(Die Sitzung wird um 11.00 Uhr geschlossen.)

Wilkie RASMUSSEN und

Louis MICHEL

Ko-Präsidenten

Sir John KAPUTIN und

Dietmar NICKEL

Ko-Generalsekretäre


ANHANG I

ALPHABETISCHES VERZEICHNIS DER MITGLIEDER DER PARITÄTISCHEN PARLAMENTARISCHEN VERSAMMLUNG

Vertreter der AKP-Länder

Vertreter des EP

RASMUSSEN (COOKINSELN), Ko-Präsident

MICHEL, Ko-Präsident

ANGOLA (VP)

ARIF (VP)

ÄTHIOPIEN (VP)

NICHOLSON (VP)

BURKINA FASO (VP)

ŠŤASTNÝ (VP)

GAMBIA (VP)

McAVAN (VP)

GUYANA (VP)

RONZULLI (VP)

KONGO (Republik) (VP)

HOARAU (VP)

KONGO (Demokratische Republik) (VP)

KLASS (VP)

PAPUA-NEUGUINEA (VP)

GOERENS (VP)

RUANDA (VP)

SCOTTÀ (VP)

SALOMONEN (VP)

ROITHOVÁ (VP)

SURINAM (VP)

OUZKÝ (VP)

SIMBABWE (VP)

RIVASI (VP)

ÄQUATORIALGUINEA

DE MITA

ANTIGUA UND BARBUDA

ALFONSI

BAHAMAS

ALVES

BARBADOS

BAUER

BELIZE

BEARDER

BENIN

BOVÉ

BOTSUANA

BULLMANN

BURUNDI

CALLANAN

KOMOREN

CASTEX

CÔTE D’IVOIRE

CHRISTENSEN

DSCHIBUTI

COELHO

DOMINICA

DE KEYSER

DOMINIKANISCHE REPUBLIK

DELVAUX

ERITREA

DE SARNEZ

FIDSCHI

DURANT

GABUN

ENGEL

GHANA

ESTARÀS FERRAGUT

GRENADA

FERREIRA, Elisa

GUINEA

FERREIRA, João

GUINEA-BISSAU

FORD

HAITI

GRIESBECK

JAMAIKA

GAHLER

KAMERUN

CARVALHO

KAP VERDE

CASA

KENIA

GUERRERO SALOM

KIRIBATI

HALL

LESOTHO

HÄNDEL

LIBERIA

HANNAN

MADAGASKAR

HAUG

MALAWI

JADOT

MALI

JENSEN

MARSHALLINSELN (Republik)

JOLY

MAURETANIEN

KACZMAREK

MAURITIUS

KORHOLA

MIKRONESIEN (Föderierte Staaten von)

KUHN

MOSAMBIK

LEGUTKO

NAMIBIA

LE PEN

NAURU (Republik)

LÓPEZ AGUILAR

NIGER

McMILLAN-SCOTT

NIGERIA

MANDERS

NIUE

MARTIN

PALAU

MARTÍNEZ MARTÍNEZ

SAMBIA

ZIMMER

SAMOA

MOREIRA

SÃO TOMÉ UND PRÍNCIPE

NEDELCHEVA

SENEGAL

NEUSER

SEYCHELLEN

ROSSI

SIERRA LEONE

SCHLYTER

SOMALIA

SCHMIDT

ST. KITTS UND NEVIS

MATO ADROVER

ST. LUCIA

MAYER

ST. VINCENT UND DIE GRENADINEN

MITCHELL

SÜDAFRIKA

SCHNELLHARDT

SUDAN

SCICLUNA

SWASILAND

SENYSZYN

TANSANIA

SPERONI

TIMOR-LESTE

STRIFFLER

TOGO

STURDY

TONGA

TIROLIEN

TRINIDAD UND TOBAGO

TOIA

TSCHAD

CASPARY

TUVALU

VLASÁK

UGANDA

WIELAND

VANUATU

ZANICCHI

ZENTRALAFRIKANISCHE REPUBLIK

CASINI

AUSSCHUSS FÜR POLITISCHE ANGELEGENHEITEN

Mitglieder AKP

Mitglieder EP

IBOVI (REPUBLIK KONGO), Ko-Vorsitz

CASA, Ko-Vorsitz

JOAZILE (HAITI), stellv. Vors.

KORHOLA, stellv. Vors.

PAPUA NEW GUINEA, stellv. Vors.

CASTEX, stellv. Vors.

DE SOUSA (ANGOLA)

ALFONSI

BELIZE

BEARDER

ALA (BENIN)

CALLANAN

ZENTRALAFRIKAN. REPUBLIK

CASINI

RASMUSSEN (COOKINSELN)

DE KEYSER

AMON-AGO (COTE D'IVOIRE)

DE MITA

NAIB (ERITREA)

DURANT

TOGA (ÄTHIOPIEN)

FERREIRA, Elisa

FIDSCHI

GAHLER

ROGOMBE (GABUN)

GRIESBECK

FUSEINI (GHANA)

HANNAN

ROBERTS (GRENADA)

HÄNDEL

GUINEA

KACZMAREK

RAMOTAR (GUYANA)

LE PEN

KAMAR (KENIA)

MANDERS

LIBERIA

MARTÍNEZ MARTÍNEZ

NIUE

MOREIRA

ST. VINCENT UND DIE GRENADINEN

NICHOLSON

SIBHILDA (SÜDAFRIKA)

ROITHOVÁ

MPOROGOMYI (TANSANIA)

SCOTTÀ

TOGO

SPERONI

ITALELI (TUVALU)

STRIFFLER

MLOTSHWA (SIMBABWE)

WIELAND

AUSSCHUSS FÜR WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG, FINANZ- UND HANDELSFRAGEN

Mitglieder AKP

Mitglieder EP

BOTSWANA, Ko-Vorsitz

CARVALHO, Ko-Vorsitzende

LUTUNDULA (DEM. REP. KONGO), st. Vor.

LEGUTKO, stellv. Vors.

NIGERIA, stellv. Vors.

ALVES, stellv. Vors.

BARBADOS

ARIF

MANIRAKIZA (BURUNDI)

BOVÉ

ÄQUATORIALGUINEA

BULLMANN

JAMAIkA

CASPARY

MAFURA (LESOTHO)

ENGEL

IMBARCAOUANE (MALI)

FORD

MAURETANIEN

GOERENS

MIKRONESIEN (Föderierte Staaten von)

GUERRERO SALOM

MUSHELENGA (NAMIBIA)

HOARAU

PALAU

JENSEN

POLISI (RUANDA)

KUHN

ST. KITTS UND NEVIS

MATO ADROVER

JEAN-MARIE (ST. LUCIA)

MAYER

SOLAMALEMALO KENETI (SAMOA)

MARTIN

SAO TOME UND PRINCIPE

McMILLAN-SCOTT

SALL (SENEGAL)

MICHEL

WILLIAM (SEYCHELLEN)

MITCHELL

BUNDU (SIERRA LEONE)

SCHLYTER

MUSA (SUDAN)

ŠŤASTNÝ

TONGA

SCICLUNA

TRINIDAD UND TOBAGO

STURDY

MUGAMBE (UGANDA)

TIROLIEN

MILUPI (SAMBIA)

ZANICCHI

AUSSCHUSS FÜR SOZIALE ANGELEGENHEITEN UND UMWELTFRAGEN

Mitglieder AKP

Mitglieder EP

VANUATU, Ko-Vorsitz

RIVASI, Ko-Vorsitzende

SITHOLE (MOSAMBIK), stellv. Vors.

BAUER, stellv. Vors.

MAURITIUS, stellv. Vors.

NEDELCHEVA, stellv. Vors.

ANTIGUA UNDBARBUDA

CHRISTENSEN

BAHAMAS

COELHO

TAPSOBA (BURKINA FASO)

DELVAUX

HAMATOUKOUR (KAMERUN)

DE SARNEZ

CAPE VERDE

ESTARAS FERRAGUT

DARBO (TSCHAD)

FERREIRA, João

COMOROS

HALL

ATTEYEH (DSCHIBUTI)

HAUG

DOMINICA

JADOT

DOMINIKANISCHE REPUBLIK

JOLY

BALDEH (GAMBIA)

KLASS

GUINEA BISSAU

LÓPEZ AGUILAR

KIRIBATI

McAVAN

NORBERT RICHARD (MADAGASKAR)

NEUSER

AIPIRA (MALAWI)

OUZKÝ

MARSHALLINSELN

RONZULLI

NAURU

ROSSI

HAMA (NIGER)

SCHMIDT

SALOMONEN

SCHNELLHARDT

SOMALIA

SENYSZYN

RODGERS (SURINAM)

TOIA

HLOPE (SWASILAND)

VLASÁK

TIMOR-LESTE

ZIMMER


ANHANG II

ANWESENHEITSLISTE DER TAGUNG VOM 30. NOVEMBER BIS 3. DEZEMBER IN LUANDA (ANGOLA)

RASMUSSEN (Cookinseln), Ko-Präsident

MICHEL, Ko-Präsident

DE SOUSA (Angola) (VP)

ALFONSI (3)  (4)  (5)

DAYORI (Benin)

ARIF (VP)

MOTLHALE (Botswana) (VP)

ATTARD MONTALTO (für SCICLUNA) (2)  (4)  (5)

TAPSOBA (Burkina Faso) (VP)

BASTOS (für CARVALHO)

MANIRAKIZA (Burundi)

BEARDER

HAMATOUKOUR (Kamerun)

BINEV (für McMILLAN) (2)  (3)

DARBO (Tschad)

CALLANAN

IBOVI (Republik Kongo) (VP)

CASTEX

LUTUNDULA (Demokratische Republik Kongo) (VP)

CASHMAN (für TOIA)

AMON-AGO (Côte d'Ivoire)

CZARNECKI (für LEGUTKO) (2)  (3)  (4)

ATTEYEH (Dschibuti)

CHRISTENSEN

NAIB (Eritrea)

DURANT

TOGA (Äthiopien) (VP)

ENGEL

ROGOMBE (Gabun)

FERREIRA, João

BALDEH (Gambia)

FOX (für STURDY) (2)  (3)

FUSEINI (Ghana)

GAHLER

ROBERTS (Grenada)

GIRLING (für FORD)

RAMOTAR (Guyana) (VP)

GOEBELS (für BULLMANN)

JOAZILE (Haïti)

GOMES (für MOREIRA)

KAMAR (Kenia)

GUERRERO SALOM (2)  (3)

MAFURA (Lesotho)

GURMAI (für DE KEYSER)

AIPIRA (Malawi)

HAUG

ASSARID IMBARCAOUANE(Mali)

HOARAU (VP)

OULD GUELAYE (Mauretanien)

JÄÄTTEENMÄKI (für JENSEN)

SITHOLE (Mosambik)

JOLY

MUSHELENGA (Namibia)

KACZMAREK

ABDULLAHI (Nigeria)

KASTLER (für CASPARY) (2)  (3)

DEKENA (Papua Neu Guinea)

KORHOLA (2)  (3)  (4)

POLISI (Ruanda) (VP)

LEINEN (für FERREIRA, Elisa) (2)

SKERRITT-ANDREW (Saint Kitts and Nevis) (1)

McAVAN (VP)

JEAN-MARIE (St. Lucia)

MARTIN (2)

STRAKER (St. Vincent und die Grenadinen)

MARTÍNEZ MARTÍNEZ

SOLAMALEMALO (Samoa)

MAYER

SALL (Senegal)

MIGALSKI (für VLASÁK)

WILLIAM (Seychelles)

MITCHELL

BUNDU (Sierra Leone)

NEDELCHEVA

MANAMELA (Südafrika)

NEUSER

MUSA (Sudan)

PONGA (für DE MITA)

RODGERS (Surinam) (VP)

RINALDI (für GRIESBEEK) (2)  (3)  (4)

HLOPHE (Swasiland)

RIVASI (VP)

MPOROGOMYI (Tansania)

ROITHOVÁ (VP)

ITALELI (Tuvalu)

RONZULLI (VP)

MUGAMBE (Uganda)

SARGENTINI (für JADOT)

MILUPI (Sambia)

SCHMIDT

HLONGWANE (Simbabwe)

SCHNELLHARDT

 

SENYSZYN

 

SPERONI (2)  (3)  (4)

 

STRIFFLER

 

THEOCHARUS (für KUHN)

 

TIROLIEN

 

WŁOSOWICZ (für HANNAN)

 

ZANICCHI (2)  (3)  (4)

 

ZIMMER

BEOBACHTER:

KUBA

MARICHAL

MADAGASKAR

RAHARINAIVO

NAIKA

RABENANTOANDRO

RASENDRAHASINE

RANDRIANJATOVO

MAHAZAKA

NORBERT RICHARD

NIGER

HAMA

BEN OMAR

LAMINE

SEYDOU

ÄQUATORIALGUINEA

DOUGAN MALABO

MODU AKUSE BINDANG

Ebenfalls anwesend:

ANGOLA

PINTO

JOAQUIM

IZATA

SAMY

PAIVA

KABANGO

MOREIRA

CARVALHO

SIMBRÃO

BELIZE

GRANT

BENIN

ALIA

SEIDOU ADAMBI

BURKINA FASO

OUEDRAOGO

NABA/OUBA

BURUNDI

BARADANDIKANYA

NDIZEYE

KAMERUN

AWUDU MBAYA

OWONA KONO

KOMBO

KONGO (Republik)

EPOUMA

MOUYECKET

KONGO (Demokratische Republik)

LUONO KIMBANGA

OTSHUMAMPITA ALOKI

MAYISHA

MOLEKO

DOMINICA

KNIGHTS

DSCHIBUTI

ABDI

ÄTHIOPIEN

ALI

ABERA

AHMEDIN

GABUN

MELIGHE

NGOYO MOUSSAVOU

ANGWE ABOUGHE

GHANA

KUMI

HAITI

BEAUPLAN

KENIA

KOMBO

MALI

CISSE

SYLLA

MAURETANIEN

KAMARA

NIGERIA

AKWASHIKI

BARAYA

ADEFIDIPE

RUANDA

AYINKAMIYE

SENEGAL

EL WALY DIOP

SOW

SIERRA LEONE

BUYA

JUMU

SÜDAFRIKA

SIBHIDLA

DAVIDSON

SUDAN

JERVASE YAK

ALLOBA

ABDEL HALIM

SURINAM

SITAL

RATHIPAL

UGANDA

ATIM

OGWAL

DOMBO

KATENKA-APULI

SIMBABWE

MNKANDHLA

MLOTSHWA

 

AKP-RAT

KAZEMBE, Minister für Industrie und Handel (Malawi), amtierender Präsident des AKP-Rates

CARLSSON, Minister für Entwicklung (Schweden), amtierender Präsident des EU-Rates

EUROPÄISCHE KOMMISSION

DE GUCHT, für Entwicklung und humanitäre Hilfe zuständiges Mitglied der Kommission

MANSERVISI, Generaldirektor, GD Entwicklung

AFRIKANISCHE UNION

ANNADIF

AKP-Botschafterausschuss

NDISALE, Vorsitzender

UNHCR

KIMBIMBI

EWSA

JAHIER

MAKEKA

ANTAL

DANTIN

TZL

BOTO

BURGUET

NEUN

ECOWAS

KESSIE

OSEI-MENSAH

ASADU

OUSMANE

SEIBOU

DIOUF

DELGADO

AKP-SEKRETARIAT

KAPUTIN, Ko-Generalsekretär

EU-SEKRETARIAT

NICKEL, Ko-Generalsekretär


(1)  Land, das einen nichtparlamentarischen Vertreter entsandt hat

(2)  Anwesend am 30. November 2009

(3)  Anwesend am 1. Dezember 2009

(4)  Anwesend am 2. Dezember 2009

(5)  Anwesend am 3. Dezember 2009


ANHANG III

ANHANG ZUR SITZUNG VOM MONTAG, DEM 30. NOVEMBER 2009

Akkreditierung nichtparlamentarischer Vertreter

ST. KITTS & NEVIS

I.E. Frau Shirley SKERRITT-ANDREW

Botschaft von St. Kitts und Nevis, Brüssel


ANHANG IV

ANGENOMMENE ENTSCHLIESSUNGEN

zur Weltordnungspolitik und zur Reform internationaler Institutionen (AKP- EU/100.587/09/endg.)

zu den Auswirkungen der Finanzkrise auf die AKP-Staaten (AKP-EU/100.510/09/endg.)

zur sozialen und kulturellen Integration und zur Teilhabe von Jugendlichen (AKP-EU/100.504/09/endg.)

zum Klimawandel (AKP-EU/100.613/09/endg.)

zur Lage in Madagaskar (AKP-EU/100.624/09/endg.)

Erklärung von Luanda zur zweiten Überprüfung der Partnerschaftsabkommens AKP-EU (Abkommen von Cotonou)

ENTSCHLIESSUNG (1)

zur Weltordnungspolitik und zur Reform internationaler Institutionen

Die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU,

auf ihrem Treffen in Luanda (Angola) vom 30. November bis 3. Dezember 2009,

gestützt auf Artikel 17 Absatz 1 ihrer Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Ergebnisse der Treffen der G20 im April und September 2009 in London und Pittsburgh,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Europäischen Kommission vom April 2009 „Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Bewältigung der Krise“ (2),

unter Hinweis auf den Bericht De Larosière vom Februar 2009 über die Finanzaufsicht in der EU,

unter Hinweis auf den Bericht der Weltbank über die globale Entwicklungsfinanzierung 2009: Pläne für einen globalen Wiederaufschwung (Global Development Finance 2009: Charting a Global Recovery),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der UN-Konferenz zur weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise sowie deren Auswirkungen auf die Entwicklung, die vom 24. bis 26. Juni 2009 in New York stattgefunden hat,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für politische Angelegenheiten (AKP-EU/100.587/09/endg.),

A.

in der Erwägung, dass die Welt gegenwärtig eine Finanz-, Wirtschafts-, Lebensmittel-, Energie- und Umweltkrise bislang ungekannten Ausmaßes durchmacht,

B.

in der Erwägung, dass diese Krise in den Industrienationen ihren Ausgang genommen hat, dass aber Entwicklungsländer am härtesten von ihr betroffen sind,

C.

in der Erwägung, dass die Strukturen der Weltordnungspolitik, die kurz nach dem Krieg, d. h. noch in der Zeit des Kolonialismus geschaffen worden sind, nach wie vor das geopolitische Gleichgewicht des vergangenen Jahrhunderts widerspiegeln und den Gegebenheiten einer globalisierten Welt nicht mehr entsprechen,

D.

in der Erwägung, dass wir die internationalen politischen Institutionen und die Finanzinstitutionen umgestalten müssen, damit sie wirksamer, transparenter, repräsentativer und besser legitimiert sind,

E.

in der Erwägung, dass die schlimmsten Auswüchse der Deregulierung, der neoliberale Kapitalismus und die ungezügelte Marktwirtschaft dazu beigetragen haben, das weltweite Finanzsystem zu ruinieren, Tausende von Arbeitsplätzen zu vernichten und die Armut zu verstärken,

F.

in der Erwägung, dass der Staat dafür verantwortlich ist, Stabilität, Nachhaltigkeit und Wachstum zugunsten der Armen zu fördern und sicherzustellen, dass der geschaffene Wohlstand möglichst vielen und nicht nur einer Minderheit zugute kommt und dass er deshalb die Märkte regulieren und überwachen und die Umverteilung in der Wirtschaft gewährleisten muss,

G.

in der Erwägung, dass die Ablehnung des Multilateralismus durch einige Länder in den vergangenen Jahren zu Konfrontation, Konflikten und interkulturellen Auseinandersetzungen geführt hat,

H.

in der Erwägung, dass wir aktiv werden und den Klimawandel abwenden müssen, um katastrophalen Umweltschäden und deren schweren wirtschaftlichen und sozialen Folgen zuvorzukommen,

I.

in der Erwägung, dass die Regierungen reicher Länder den Finanzinstitutionen mit Billionensummen unter die Arme gegriffen haben, dass einige von ihnen jedoch bei der Verwirklichung ihrer Verpflichtungen im Hinblick auf die Millenniums-Entwicklungsziele Abstriche machen,

J.

in der Erwägung, dass nur 1,6 % der neuen Darlehen des IWF seit dem G20-Gipfel in London an das subsaharische Afrika gegangen sind,

K.

in der Erwägung, dass die AKP-Staaten in Institutionen wie der Weltbank, dem IWF und dem UN-Sicherheitsrat erheblich unterrepräsentiert sind,

L.

in der Erwägung, dass auch Frauen in den Führungsstrukturen unterrepräsentiert sind,

M.

in der Erwägung, dass die Kapitalabflüsse aus den Entwicklungsländern in Form von Kapitalflucht, die in erheblichem Ausmaß durch Steueroasen und das Bankgeheimnis begünstigt werden, auf jährlich 350 bis 600 Milliarden Euro geschätzt werden,

N.

in der Erwägung, dass sich die Beihilfen der OECD-Länder für arme Bauern auf ein Prozent ihrer Agrarbeihilfen belaufen,

O.

in der Erwägung, dass eine der wichtigsten Aufgaben der Weltbank und des IWF darin besteht, die Armut zu bekämpfen,

P.

in der Erwägung, dass die Weltbank und der IWF ihre Darlehen nach wie vor mit wirtschaftlichen und politischen Auflagen verknüpfen,

Q.

in der Erwägung, dass die G20, die das wichtigste Forum für internationale Wirtschaftskooperation geworden ist, integrativer als die G8 ist, aber dennoch 85 % der Weltbevölkerung ausschließt,

R.

in der Erwägung, dass der OECD-Entwicklungsausschuss ein Forum der Regierungen der Geberländer ist, während das neue Forum zur Entwicklungszusammenarbeit unter der Ägide der Vereinten Nationen steht und den Entwicklungsländern Mitsprache- und Mitwirkungsmöglichkeiten bietet,

S.

in der Erwägung, dass das soziale Vertrauen in die internationalen Strukturen der Weltordnungspolitik dringend wiederhergestellt werden muss,

Weltordnungspolitik – eine fairere und demokratischere Vertretung und Mitwirkung für die Entwicklungsländer

1.

fordert die Völkergemeinschaft auf, die internationalen Institutionen repräsentativer, demokratischer und integrativer zu machen und dafür zu sorgen, dass die Entwicklungsländer, insbesondere in Afrika, mehr Einfluss erlangen und über mehr Entscheidungsfähigkeit verfügen;

2.

fordert die G20 auf, den Mitgliedern der Gruppe der 77 einen Sitz am Verhandlungstisch zu geben;

3.

begrüßt die Zusage der G20 von Pittsburgh, beim Quotensystem des IWF eine Umverteilung zugunsten der aufstrebenden Schwellenländer und Entwicklungsländer vorzunehmen; betont, dass den Entwicklungs- und Schwellenländern im Exekutivdirektorium des IWF sowie im Gouverneursrat der Weltbank ein gerechterer Teil an Stimmrechten zugewiesen werden muss; fordert deshalb ein neues, auf einer doppelten Mehrheit beruhendes Abstimmungssystem, bei dem jedes Mitglied eine Stimme hat und auch das wirtschaftliche Gewicht berücksichtigt wird;

4.

fordert, dass das Vetorecht der USA in IWF und Weltbank aufgehoben wird;

5.

betont, dass die G20 ihre Zusicherung offener und transparenter Verfahren zur Ernennung der Führungskräfte aller internationalen Finanzinstitutionen aufrechterhalten muss, bei denen die Verdienste der jeweiligen Personen zugrunde gelegt werden;

6.

fordert den UN-Sicherheitsrat auf, den Kreis seiner Mitglieder zu erweitern;

Weltwirtschaftspolitik – die Lehren der jüngsten Vergangenheit

7.

fordert die Völkergemeinschaft auf, entsprechend der Forderung der G20 einen strikteren, transparenteren und kontrollierbareren ordnungspolitischen Rahmen für die internationalen Finanzmärkte mit einer stärkeren Aufsicht zu schaffen;

8.

spricht sich nachdrücklich für eine Reform des IWF aus, damit er seinen Aufsichts- und Überwachungsaufgaben besser nachkommen kann und bei weltweiten Ungleichgewichten des Marktes oder makroökonomischen Risiken rechtzeitig warnen kann;

9.

fordert alle Beteiligten auf, für eine bessere Koordinierung zwischen den Bretton-Woods-Institutionen, der Gruppe der 20 und den regionalen Entwicklungsbanken zu sorgen;

10.

fordert die Mitglieder der G20, die EU und die AKP-Länder auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um Steueroasen zu beseitigen und gegen das Bankgeheimnis vorzugehen, indem sie die internationale Zusammenarbeit, den automatischen Informationsaustausch, die Standards für die länderspezifische Rechnungslegung für multinationale Unternehmen sowie den Aufbau von Kapazitäten in von der Kapitalflucht betroffenen Ländern verbessern; sieht den von der G20 zugesagten Gegenmaßnahmen gegen Steueroasen ab dem Jahr 2010 erwartungsvoll entgegen;

11.

fordert die Regierungen nachdrücklich auf, die Managergehälter zu begrenzen, um zu verhindern, dass die Vergütungen unverschämt hoch ausfallen, und die Systeme der Anreize im Finanzsektor zu regulieren, die die Stabilität des Systems bedrohen; begrüßt, dass auf dem Gipfel der G20 von Pittsburgh eine stärkere Finanzstabilität und eine Koppelung von Entschädigungen und Vergütungen mit einer langfristigen Wertschöpfung, und nicht mit übermäßiger Risikobereitschaft unterstützt wurde;

Multilateralismus – für die Bewältigung der globalen Herausforderung von grundlegender Bedeutung

12.

fordert alle Staaten inständig auf, den Multilateralismus und das System der Vereinten Nationen zu unterstützen;

13.

empfiehlt, dass die beiden hochrangigen Foren, die sich mit Entwicklungszusammenarbeit befassen und weltweite Trends bei der Entwicklungshilfe, einschließlich der Zielvorgaben der Wirksamkeit der Hilfe, analysieren und überwachen, nämlich das UN-Forum zur Entwicklungszusammenarbeit sowie der OECD-Entwicklungsausschuss, berücksichtigt werden;

14.

begrüßt die Tatsache, dass die USA beschlossen haben, wieder in Dialog mit dem UN-Menschenrechtsrat zu treten und endlich ihren Sitz wahrzunehmen; fordert die EU, die AKP und die anderen Partner auf, dafür zu sorgen, dass sich der Menschenrechtsrat für alle Opfer von Menschenrechtsverstößen einsetzt;

Hilfe und Handel

15.

begrüßt die Zusage der G20, 1,1 Billionen Dollar zur Ankurbelung der Weltwirtschaft bereitzustellen, bedauert jedoch, dass nur ein Bruchteil davon für die ärmsten Länder bestimmt sein soll; warnt davor, die Entwicklungsländer durch beträchtliche neue Schulden zu lähmen;

16.

fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, ihren Verpflichtungen im Hinblick auf die Millenniums-Entwicklungsziele nachzukommen;

17.

erkennt an, wie wichtig der Handel ist, betont jedoch, dass der Armut durch freie Märkte allein kein Ende gesetzt wird;

18.

fordert alle WTO-Mitglieder auf, sich für eine gerechte Vereinbarung zum Abschluss der Doha-Entwicklungsrunde einzusetzen, die den Protektionismus einschränkt, dabei jedoch die verschiedenen Entwicklungsmöglichkeiten und -stufen der stärkeren und schwächeren Volkswirtschaften berücksichtigt und es den AKP-Staaten ermöglicht, ihre am meisten gefährdeten Industrien zu schützen;

19.

fordert die EU auf, im Rahmen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen die Entscheidung jener AKP-Länder zu respektieren, die kein umfassendes WPA wünschen oder umstrittene Themen von Interimswirtschaftspartnerschaftsabkommen neu aushandeln wollen; fordert, dass die Gemischten Parlamentarischen Ausschüsse in allen geplanten parlamentarischen Strukturen, die nach dem Abschluss der WPA eingerichtet werden sollen, ein entscheidendes Mitspracherecht haben;

20.

fordert die EU auf, ihre Agrarbeihilfen entscheidend zu senken und alle Agrarexportbeihilfen zu streichen;

21.

fordert die EU auf, ihre Handelshilfe-Verpflichtungen einzuhalten und die AKP-Länder weiterhin beim Ausbau ihrer Handelskapazitäten zu unterstützen;

Soziale Angelegenheiten und Umweltfragen

22.

fordert die Völkergemeinschaft auf, hohe Standards beim Sozial- und Umweltschutz und bei den Arbeitnehmerrechten anzuwenden, einschließlich der „Agenda für menschenwürdige Arbeit“ (gemäß der Definition der internationalen Arbeitsorganisation), und die Entwicklungsländer bei der Umsetzung dieser Standards zu unterstützen;

23.

fordert alle Regierungen auf, das Recht auf Tarifautonomie und auf Tarifverträge zu respektieren und das in der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation genannte Streikrecht zu garantieren;

24.

fordert die Vereinten Nationen auf, Fragen der Gleichstellung der Geschlechter und die Förderung der Teilhabe von Frauen in alle Politikbereiche einzubeziehen;

25.

fordert die Vereinten Nationen auf, ECOSOC aufzuwerten, damit nachhaltige Lösungen für wirtschaftliche, soziale, beschäftigungspolitische, kulturelle und gesundheitspolitische Fragen gefunden werden können;

26.

fordert die Weltbank auf, Fragen der Entwicklung, des Klimawandels und der Förderung von Gesundheit und Bildung im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Gipfels der G20 von Pittsburgh mehr Aufmerksamkeit beizumessen;

27.

fordert alle Regierungen auf, auf dem Klimagipfel, der im Dezember in Kopenhagen stattfinden wird, eine Vereinbarung mit hochgesteckten, fairen und nachhaltigen Zielen abzuschließen, durch die die Lasten gerecht zwischen Industrie- und Entwicklungsländern geteilt werden und durch die dem unterschiedlichen Grad der Verantwortung der Länder für den Klimawandel Rechnung getragen wird;

28.

fordert die Mitgliedstaaten der EU auf, ihre Zusagen im Rahmen der G20 zu respektieren, den Entwicklungsländern bei der Bekämpfung des Klimawandels zu helfen; betont, dass diese Mittel eine Ergänzung der bestehenden Entwicklungshilfe darstellen müssen;

29.

fordert die EU auf, erhebliche Mittel in Forschung, Bildung und Umwelt zu investieren, die für die Entwicklungsländer bestimmten Mittel aufzustocken und den Technologietransfer zu verstärken;

Mehr Gewicht für die Parlamente

30.

fordert alle Staaten auf, eine verstärkte Kontrolle durch die Parlamente zuzulassen und die Tätigkeit der Regierungen so transparenter, demokratischer, kontrollierbarer und wirksamer zu machen;

31.

fordert die Vereinten Nationen und die WTO auf, der Mitwirkung der Parlamente einen höheren Stellenwert einzuräumen;

Einbindung der Bürgergesellschaft

32.

fordert die Entscheidungsträger, vor allem in den AKP-Ländern, auf, in einen Dialog mit der Bürgergesellschaft zu treten und den Organisationen der Bürgergesellschaft die grundlegenden Mittel zur Verfügung zu stellen, die sie für ihre Tätigkeit benötigen;

33.

beauftragt ihre Ko-Präsidenten, diese Entschließung dem AKP-EU-Ministerrat, der Kommission der Afrikanischen Union, dem Panafrikanischen Parlament und den nationalen und regionalen Parlamenten der AKP-Staaten, der Europäischen Kommission, den Vereinten Nationen und ihren Regionalorganisationen, der Weltbank, dem IWF, der WTO sowie dem Vorsitz der EU und der Afrikanischen Union zu übermitteln.

ENTSCHLIESSUNG (3)

zu den Auswirkungen der Finanzkrise auf die AKP-Staaten

Die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU,

auf ihrem Treffen in Luanda (Angola) vom 30. November bis 3. Dezember 2009,

gestützt auf Artikel 17 Absatz 1 ihrer Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Ziele des am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichneten Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (Cotonou-Abkommen),

unter Hinweis auf die Millenniums-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen, insbesondere die Verpflichtung, eine globale Partnerschaft für Entwicklung aufzubauen, sowie die Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Treffens der Hochrangigen Gruppe der Vereinten Nationen zu den Millenniums-Entwicklungszielen vom 25. September 2008 in New York,

unter Hinweis auf den Bericht der Reflexionsgruppe der Vereinten Nationen zu den Verzögerungen bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele 2009 mit dem Titel „Stärkung der weltweiten Entwicklungspartnerschaft in Krisenzeiten“ und den Bericht über die Millenniums-Entwicklungsziele 2009,

unter Hinweis auf den auf der Internationalen Konferenz der Vereinten Nationen zur Entwicklungsfinanzierung vom 21./22. März 2002 angenommenen Konsens von Monterrey und die auf der Internationalen Folgekonferenz zur Entwicklungsfinanzierung zur Überprüfung der Umsetzung des Konsenses von Monterrey angenommene Erklärung von Doha zur Entwicklungsfinanzierung,

unter Hinweis auf die Pariser Erklärung über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit vom 2. März 2005 und den auf dem Hochrangigen Forum von Accra über die Wirksamkeit des Entwicklungszusammenarbeit (2.-4. September 2008) angenommenen Aktionsplan von Accra,

unter Hinweis auf die Erklärung der G20 anlässlich ihrer Sitzung vom 15. November 2008 in Washington zur Finanzkrise, ihres Gipfeltreffens vom 2. April 2009 in London und ihres Gipfeltreffens vom 24. und 25. September 2009 in Pittsburgh,

unter Hinweis auf den Appell des Präsidenten der Weltbank, Robert B. Zoellick, an die Industrieländer, 0,7 % ihrer Konjunkturpakete an einen „Vulnerability Fund“ für die Entwicklungsländer abzugeben (4),

unter Hinweis auf den im März 2009 erschienenen Bericht des IWF mit dem Titel: „Die Auswirkungen der globalen Finanzkrise auf einkommensschwache Länder“,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Bewältigung der Krise vom 8. April 2009 (5),

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Entwicklung, Finanz- und Handelsfragen (AKP-EU 100.510./09/endg.)

A.

in der Erwägung, dass die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise durch eine zunehmende gegenseitige Abhängigkeit aller Länder der Welt gekennzeichnet ist,

B.

in der Erwägung, dass die Wirtschafts- und Finanzkrise ihren Ursprung in Finanzzentren wie zum Beispiel New York und London hat, und dass die AKP-Staaten nicht für die Finanz- und Wirtschaftskrise verantwortlich sind, jedoch unter den Folgen dieser Krise zu leiden haben,

C.

in der Erwägung, dass die Wirtschafts- und Finanzkrise das Ergebnis einer zunehmenden Kluft zwischen der weltweiten Wertschöpfung, der tatsächlichen Spartätigkeit und einer Finanzwelt ist, die sich mehr und mehr in einem virtuellen und spekulativen Umfeld entwickelt, dessen Kennzeichen hauptsächlich ein unbegrenzter und unkontrollierter Prozess der Erzeugung von Derivaten aus anderen Derivaten ist,

D.

in der Erwägung, dass der Finanzbedarf der einkommensschwachen Länder dem jüngst erschienenen Bericht des IWF mit dem Titel: „Die Auswirkungen der globalen Finanzkrise auf einkommensschwache Länder“ zufolge durch die Krise 2009 um mindestens 25 Mrd. US$ steigen wird, wobei die afrikanischen Länder südlich der Sahara voraussichtlich am stärksten betroffen sein werden,

E.

in der Erwägung, dass bei der gewerblichen Finanzierung seit Beginn der Finanzkrise für die Entwicklungsländer Einbußen zwischen 100 Milliarden USD und 300 Milliarden USD zu verzeichnen sind, zu denen die negativen Auswirkungen der in vielen Ländern verfügten neuen Handelsbeschränkungen sowie der Stillstand bei den Handelsverhandlungen im Rahmen der Doha-Entwicklungsagenda hinzukommen,

F.

in der Erwägung, dass die AKP-Staaten von den Erlösen der Ausfuhr von Rohstoffen abhängig sind, die 50 % ihrer Deviseneinnahmen ausmachen, und dass die Krise für viele Entwicklungsländer zu einem Rückgang der Ausfuhrerlöse, der Rücküberweisungen in diese Länder, der ausländischen Direktinvestitionen sowie der öffentlichen Entwicklungshilfe geführt hat,

G.

in der Erwägung, dass unter anderem die hohen Einfuhrpreise für Brennstoffe und Nahrungsmittel neben der geringen Nachfrage nach Ausfuhrgütern, die wichtige Einnahmequellen beschnitten hat, viele Entwicklungsländer daran gehindert haben, ihre Auslandsverschuldung zu bereinigen,

H.

in der Erwägung, dass die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise auf die AKP-Staaten den Zyklus des dauerhaften Wirtschaftswachstums seit 2004 durchbrochen haben und dadurch sowohl die bisher erzielten Fortschritte als auch die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele gefährden,

I.

in der Erwägung, dass Schätzungen der Vereinten Nationen zufolge im Vergleich zu dem, was die G8 im Jahr 2005 in Gleneagles an jährlichen Hilfen zugesagt haben, noch 35 Milliarden USD jährlich an Beiträgen der Geber ausstehen, sowie 20 Milliarden USD jährlich bei der Hilfe für Afrika,

J.

in der Erwägung, dass auf der Konferenz von Doha zur Entwicklungsfinanzierung mittelfristige Entwicklungsfragen im Mittelpunkt standen, wobei eine Reihe von Zielen in Bezug auf grundlegende Reformen ermittelt wurden, ein integriertes Konzept für die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und umweltspezifischen Aspekte der Entwicklung ausdrücklich für notwendig befunden und die unterschiedliche Lage der einzelnen Länder anerkannt wurde,

K.

in der Erwägung, dass die internationale Finanzarchitektur Schwachstellen aufweist und reformiert werden muss, um repräsentativere und effizientere Strukturen zu schaffen,

L.

in der Erwägung, dass die Industrieländer als Reaktion auf die Krise vielfältige Maßnahmen auf multilateraler, europäischer und nationaler Ebene ergriffen haben, und in der Erwägung, dass insbesondere in der Reaktion der G20, die kurzfristige Maßnahmen und Strukturreformen beinhaltet, der Wiederbelebung der Finanzmärkte und der Mechanismen, die das Vertrauen in diese Märkte fördern sollen, Vorrang eingeräumt wird, die besonderen Bedürfnisse der Entwicklungsländer und die anderen wichtigen Probleme bei der Überwindung der Wirtschaftskrise (Nahrungsmittelsicherheit, Klimaänderung, Erhaltung der Artenvielfalt, Zugang zu Energieressourcen und Zugang zu Trinkwasser sowie Wasser zur Nutzung in Haushalten und im gewerblichen Sektor) jedoch nur am Rande Berücksichtigung finden,

M.

in der Erwägung, dass nicht alle AKP-Staaten in gleicher Weise von der Wirtschafts- und Finanzkrise betroffen sind, und die Gründe hierfür im Grad der Öffnung für den Außenhandel, in der Abhängigkeit von Ausfuhrerlösen, der Höhe der Finanzreserven und der Dynamik der nationalen und regionalen Märkte liegen,

N.

in der Erwägung, dass die AKP-Staaten stärker für exogene Schocks anfällig sind, und in der Erwägung, dass Schätzungen der Weltbank zufolge ganz allgemein ein Rückgang des weltweiten Wachstums um 1 % weitere 20 Millionen Menschen in die Armut stürzen würde, da eine derartige Verringerung des weltweiten Wachstums die Fortschritte bedrohen könnte, die im vergangenen Jahrzehnt im Bereich der Entwicklung erreicht wurden, insbesondere die Fortschritte bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele,

O.

in der Erwägung, dass laut Schätzungen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) die Zahl der Hunger leidenden Menschen weltweit nunmehr eine Milliarde erreicht hat, und die Gesamtzahl aufgrund der internationalen Finanzkrise um 100 Millionen gestiegen ist (6),

P.

in der Erwägung, dass die Krise für die AKP-Staaten unter anderem folgende Risiken birgt:

rückläufige Entwicklung des Handels zwischen der EU und den AKP-Staaten und folglich Rückgang der Ausfuhrerlöse für die AKP-Staaten, was zu Schwierigkeiten beim Schuldendienst führt,

Kreditrestriktionen, die zu einer Abnahme der Kaufkraft führen, und Anpassungen bei Produktion, Beschäftigung und damit verbundenen Einnahmen,

Rückgang der privaten Investitionsflüsse (ausländische Direktinvestitionen, Wertpapieranlagen),

verminderte Rücküberweisungen durch Wanderarbeitnehmer in ihre Herkunftsländer,

Reduzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA),

Q.

in der Erwägung, dass die Preise für Rohstoffe gefallen sind, und damit eine der wichtigsten Einnahmequellen der AKP-Staaten beschnitten wurde,

R.

in der Erwägung, dass die AKP-Staaten keine Finanzmittel in Form von Staatsanleihen erhalten können,

1.

verweist auf die Partnerschaft AKP-Staaten/EU gemäß dem Wortlaut und dem Geist des Abkommens von Cotonou und unterstreicht, dass die EU bei der Abfederung der unmittelbaren und langfristigen Auswirkungen der Krise auf die AKP-Länder eine entscheidende Rolle spielen muss, auch da sie der wichtigste Handelspartner der AKP-Staaten ist, die meisten Rücküberweisungen von Wanderarbeitnehmern aus der EU getätigt werden, der größte Anteil der Privatinvestitionen aus der EU stammt und die EU der weltweit wichtigste Geber im Rahmen der öffentlichen Entwicklungshilfe ist;

Stark und schnell auf die Krise in den AKP-Ländern reagieren

2.

fordert die Geberländer mit Nachdruck auf, den Auswirkungen der Krise auf die AKP-Länder unter Einhaltung der in der Pariser Erklärung über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit aufgestellten und in dem Aktionsplan von Accra bekräftigen Grundsätze sowie gemäß den in Monterrey verbalisierten und auf der Konferenz von Doha und auf den verschiedenen G20-Gipfeltreffen bekräftigten Zusagen über die Entwicklungsfinanzierung auf koordinierte und kohärente Weise Rechnung zu tragen;

3.

fordert insbesondere die G20-Länder mit Nachdruck auf, ihre Zusagen an die Entwicklungsländer einhalten, die sie auf den Gipfeltreffen über die Finanzkrise vom 15. November 2008 in Washington, vom 2. April 2009 in London und vom 24./25. September 2009 in Pittsburgh angekündigt haben,

4.

bekräftigt die Bedeutung der Millenniums-Entwicklungsziele bei der Armutsbekämpfung und fordert, dass die Mitgliedstaaten der EU ihre Verpflichtung, die öffentliche Entwicklungshilfe bis zum Jahr 2010 auf 0,56 % des BIP und bis zum Jahr 2015 auf 0,7 % aufzustocken, einhalten und auch umsetzen; fordert neue Zusagen für ehrgeizige mehrjährige Zeitpläne, damit der allmähliche Anstieg der Haushaltsmittel für die Entwicklungshilfe gemessen werden kann;

5.

fordert die Geberländer und die AKP-Länder auf, die kurz- und mittelfristigen Ausgaben auf die ärmsten Bevölkerungsschichten und auf die wichtigsten Bereiche (Gesundheit, Bildung, landwirtschaftliche Erzeugung und Infrastruktur des ländlichen Raums, Schaffung von Arbeitsplätzen, Trinkwasser und Wasser für den Produktionsbereich) auszurichten, sowie Mittel für die Schaffung und Aufrechterhaltung angemessener Sozialschutzsysteme und Sicherheitsnetze bereitzustellen; unterstreicht die Bedeutung dieser Maßnahmen, da es nicht möglich ist, Konjunkturprogramme in den AKP-Staaten zu finanzieren, und die Mittel sehr rasch zur Verfügung gestellt werden müssen;

6.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass solche Ausgaben in Krisenzeiten am stärksten gefährdet sind, obwohl sie kurz-, mittel- und langfristig finanziell am ehesten möglich und am nützlichsten sind, und trotz der Tatsache, dass sie möglicherweise antizyklisch wirken;

7.

fordert die Geberländer mit Nachdruck auf, diese noch nie dagewesene Krise als Katalysator zu nutzen, um bestehende Möglichkeiten in Bezug auf zusätzliche und innovative Quellen zur Finanzierung der Entwicklung weiter zu untersuchen, wie zum Beispiel eine internationale Steuer auf Finanztransaktionen, und neue zu ermitteln, den Entwicklungsländern zu ermöglichen, ihre Einnahmequellen zu diversifizieren und effizientere konkrete und operationelle Ausgabenprogramme umzusetzen;

8.

fordert die EU-Mitgliedstaaten und die wohlhabenden Länder auf, die Auslandsschulden aller verarmten Länder zu erlassen, ohne dies an erdrückende wirtschaftspolitische Bedingungen zu knüpfen; betont, dass möglicherweise die gesamten Schulden von bis zu sechzig Ländern erlassen werden müssen, wenn diese Länder eine Chance erhalten sollen, die Millenniums-Entwicklungsziele zu verwirklichen; begrüßt das Vorgehen vieler EU-Staaten, die Entwicklungsländern bereits einen Schuldenerlass gewährt haben, äußert sich jedoch besorgt darüber, dass ein solcher Schuldenerlass die Zahlen der EU-Entwicklungshilfe künstlich in die Höhe treibt;

9.

weist insbesondere mit Nachdruck auf die Vorteile im Zusammenhang mit der Nutzung von Techniken der Mikrofinanzierung hin, sowohl in wirtschaftlicher Hinsicht als auch auf lokaler Ebene, und ebenso in Bezug auf die Einbindung der Bevölkerung, besonders der Frauen, an der Entwicklung;

10.

fordert die internationalen Finanzinstitute, einschließlich der multilateralen Entwicklungsbanken, auf, die Entwicklungsländer bei der Überwindung der derzeitigen Krise, der Wiederherstellung des Wachstums, dem Aufbau erhöhter Markt- und Handelskapazitäten und bei der Wiederherstellung des Zugangs der Entwicklungsländer zu Kredit und zu privaten Finanzströmen zu unterstützen;

11.

fordert die Industrieländer auf, zu gewährleisten, dass die internationalen Finanzinstitute über genug Ressourcen verfügen, damit sie ihrer Rolle gerecht werden können;

12.

fordert die AKP-Länder auf, im eigenen Interesse für eine verantwortungsvollere Regierungsführung und eine größere Transparenz ihrer Staatsfinanzen zu sorgen, um die Vorhersagbarkeit, Ausführung und Kontrolle des Haushalts zu verbessern; unterstreicht die Bedeutung der Kontrolle der öffentlichen Finanzen durch die Parlamente;

13.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass angemessene Rechtsvorschriften und Regelungen erlassen werden müssen, um die AKP-Staaten, die die größten Kreditnehmer sind, vor habgierigen Geier-Fonds zu schützen;

14.

weist darauf hin, dass die Wirtschafts- und Finanzkrise eine globale Reaktion erfordert, dass keine Finanzinstitution, kein Marktsegment, keine Instanz der Regulierung oder der Kontrolle entgehen darf, und dass Transparenz und Verantwortlichkeit aller Akteure die Grundlage für eine neue internationale Finanzordnung sein müssen;

Strukturelle Maßnahmen zur Reduzierung der Anfälligkeit der AKP-Staaten bei exogenen Schocks

15.

betont, dass fairer Handel, Förderung von Investitionen in der Industrie und in der lokalen Produktion, unternehmerischer Initiative und Innovation sowie effizient geregelte Finanzmärkte grundlegende Voraussetzungen für Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Verringerung von Armut sind;

16.

fordert die AKP-Staaten auf, ein gesünderes legislatives und ordnungspolitisches Umfeld für die Unternehmen zu schaffen, um mehr Anreize für private, ausländische und nationale Investitionen zu bieten;

17.

fordert sowohl die EU-Mitgliedstaaten als auch die AKP-Staaten mit Nachdruck auf, auf den Einsatz protektionistischer Hemmnisse im internationalen Handel als Reaktion auf die Wirtschaftskrise zu verzichten;

18.

fordert die EU-Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, nichtfinanzielle Maßnahmen, die sich positiv auf die Entwicklung in den AKP-Staaten auswirken, in Erwägung zu ziehen und uneingeschränkt umzusetzen, vor allem den Transfer modernster Technologien, auch im Bereich des Umweltschutzes, der den Aufbau von Kapazitäten fördert und die Entwicklung von Forschung und Infrastruktur ermöglicht;

19.

betont nachdrücklich die Notwendigkeit, den Prozess der Entwicklung und der regionalen Integration in den AKP-Staaten zu stärken und fordert insbesondere, die Auswirkungen der Krise auf ihre Entwicklung im Rahmen der Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaften zwischen den AKP-Staaten und der EU und ihrer Umsetzung zu berücksichtigen; weist noch einmal darauf hin, dass die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den zugesagten neuen Mitteln für die Handelshilfe, d. h. 2 Milliarden EUR jährlich bis 2010, einhergehen müssen;

20.

weist darauf hin, dass es aufgrund der Wirtschaftskrise noch dringlicher geworden ist, dass die EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf die Migration eine Politik verfolgen, welche die Menschenrechte achtet und den Entwicklungszielen entspricht; ist der Auffassung, dass die Geldüberweisungen der Migranten in ihre Herkunftsländer, die einen hohen Kapitalbedarf haben, erleichtert und sogar gefördert werden sollten; ist der Auffassung, dass ebenso die gesellschaftliche und kulturelle Dimension der Migration als Element der Integration, sowie Toleranz, Austausch und die gegenseitige Akzeptanz zwischen den Bevölkerungsgruppen verbessert werden müssen und bei der Umsetzung des Abkommens von Cotonou verstärkt berücksichtigt werden sollten;

21.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass es dringend notwendig ist, den Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte zu reformieren, der Architektur und Funktionieren des Finanzsystems regelt, was eine vollständige und gleichwertige Einbindung der AKP-Länder in die internationalen Finanzgremien voraussetzt, damit die Repräsentativität dieser Gremien verbessert wird und somit die Vielfalt der nationalen, regionalen und internationalen Interessen mit erhöhter Legitimität vertreten wird;

22.

fordert die AKP-Staaten auf, ihre Parlamente stärker in ihre Beschlussfassungsverfahren und insbesondere in die Vorbereitung ihrer Entwicklungsstrategien einzubeziehen;

23.

fordert die internationale Gemeinschaft auf, die Handelsgespräche im Rahmen der Doha-Runde zur Förderung der Entwicklungshilfe auf eine gerechte und für alle Seiten zufriedenstellende Weise abzuschließen;

24.

ist der Auffassung, dass die Auswirkungen der Krise auf die AKP-Länder ein Anreiz für die AKP-Staaten sein kann, in die Landwirtschaft zu investieren, um Ernährungssicherheit und das Recht auf Selbstversorgung zu gewährleisten, und über eine Diversifizierung der Produktion und Weiterverarbeitung von Rohstoffen nachzudenken, um einen Mehrwert zu erzeugen, was die Handelsbedingungen verbessern und die Preisschwankungen bei Rohstoffen abmildern würde;

25.

beauftragt seine Ko-Präsidenten, diese Entschließung dem AKP-EU-Ministerrat, dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission, dem EU-Ratsvorsitz, der Afrikanischen Union, dem Panafrikanischen Parlament und den nationalen Parlamenten der AKP-Staaten, der Weltbank, dem IWF, der FAO und den regionalen Entwicklungsbanken in den AKP-Staaten zu übermitteln.

ENTSCHLIESSUNG (7)

zur sozialen und kulturellen Integration und Teilhabe von Jugendlichen

Die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU,

auf ihrem Treffen in Luanda (Angola)vom 30. November bis 3. Dezember 2009,

gestützt auf Artikel 17 Absatz 1 ihrer Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete und am 25. Juni 2005 in Luxemburg geänderte AKP-EU-Partnerschaftsabkommen (im Folgenden „Abkommen von Cotonou“) und insbesondere seine Artikel 9, 13, 26 und 27,

gestützt auf die Artikel 149 und 150 und die Artikel 177 bis 181 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

unter Hinweis auf Artikel 13 des EG-Vertrags über die Bekämpfung von Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung,

unter Hinweis auf das am 7. November 1995 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommene „Weltaktionsprogramm für die Jugend bis zum Jahr 2000 und danach“,

unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und das zugehörige Fakultativprotokoll, die am 13. Dezember 2006 am Sitz der Vereinten Nationen in New York verabschiedet wurden,

unter Hinweis auf die Erklärung von Lissabon über Jugendpolitik und Jugendprogramme, die auf der der Weltkonferenz der Jugendminister, die vom 8. bis 12. August 1998 in Lissabon stattfand, verabschiedet wurde,

unter Hinweis auf den Jugendaktionsplan von Braga, der auf dem Dritten Weltjugendforum der Vereinten Nationen, das vom 2. bis 7. August 1998 in Braga (Portugal) stattfand, verabschiedet wurde,

unter Hinweis auf die am 21. Mai 2003 vom Kongress der Gemeinden und Regionen Europas verabschiedete Revidierte Europäische Charta der Beteiligung der Jugend am Leben der Gemeinde und der Region,

unter Hinweis auf die am 8. Mai 2004 in Barcelona (Spanien) vom vierten Porto-Alegre-Forum der Kommunen für Sozialen Zusammenhalt verabschiedete Agenda 21 für Kultur,

unter Hinweis auf die „Dakar-Erklärung“ zur Förderung der Kulturen und der Kulturindustrien der AKP-Staaten und den dazugehörigen Aktionsplan, den die Kulturminister der AKP-Staaten in ihrer ersten Sitzung 2004 in Dakar (Senegal) angenommen haben,

unter Hinweis auf die Entschließung von Santo Domingo, die die Kulturminister der AKP-Staaten in ihrer zweiten Sitzung im Oktober 2006 in Santo Domingo (Dominikanische Republik) angenommen haben,

unter Hinweis auf die im Juni 2005 in Genf auf der 93. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz angenommene Entschließung zur Beschäftigung Jugendlicher,

unter Hinweis auf die im Juli 2006 in Banjul (Gambia) von der Afrikanischen Union verabschiedete Afrikanische Jugendcharta,

unter Hinweis auf die Jugendpolitische Strategie 2010 für den Pazifikraum, die auf der Zweiten Konferenz der Jugendminister der Pazifischen Gemeinschaft, die vom 5. bis 7. Dezember 2005 in Port Moresby (Papua-Neuguinea) stattfand, verabschiedet wurde,

unter Hinweis auf Titel II (Investitionen, Dienstleistungshandel und elektronischer Geschäftsverkehr) des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den Cariforum-Staaten und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten zur Einrichtung des freien Dienstleistungsverkehrs zwischen den Vertragsparteien und auf das Protokoll Nr. III (über kulturelle Zusammenarbeit) dieses Abkommens,

unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 30. Oktober 2008 über die Fortschritte und Zwänge bei Umsetzung des Weltaktionsprogramms für die Jugend in Bezug auf das Wohlergehen der Jugend und ihre Rolle in der Zivilgesellschaft,

unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 14. Dezember 2000 zur sozialen Integration der Jugendlichen (8),

unter Hinweis auf das Weißbuch der Kommission vom 21. November 2001: „Neuer Schwung für die Jugend Europas“ (9) und die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Mai 2002 zum Weißbuch der Kommission über einen neuen Schwung für die Jugend Europas (10),

unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002 zu dem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (11),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 22. und 23. März 2005 zur Annahme des Europäischen Paktes für die Jugend (12),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat vom 30. Mai 2005 über europäische Politiken im Jugendbereich „Die Anliegen Jugendlicher in Europa aufgreifen – Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend und Förderung der aktiven Bürgerschaft“ (13) und die Entschließung des Rates vom 24. November 2005 über Maßnahmen zur Berücksichtigung der Anliegen Jugendlicher in Europa – Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend und Förderung eines aktiven Bürgersinns (14),

unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über die Einführung des Programms „Jugend in Aktion“ im Zeitraum 2007–2013 (15),

unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft (2007–2013) (16),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 5. September 2007 zur Förderung der umfassenden Beteiligung junger Menschen an Bildung, Beschäftigung und Gesellschaft (17),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 16. November 2007 zu einem übergreifenden Konzept für die Jugendpolitik, das Jugendlichen die Möglichkeit zur Ausschöpfung ihres Potenzials und zur aktiven Teilhabe an der Gesellschaft bieten soll (18),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 27. April 2009 mit dem Titel „Eine EU-Strategie für die Jugend – Investitionen und Empowerment“: Eine neue offene Methode der Koordinierung, um auf die Herausforderungen und Chancen einzugehen, mit denen die Jugend konfrontiert ist (19), sowie auf das dazugehörige Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen – EU-Jugendbericht (20),

unter Hinweis auf die Weltjugendberichte der Vereinten Nationen aus den Jahren 2003, 2005 und 2007,

unter Hinweis auf den Bericht 2004 des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen mit dem Titel „Cultural Liberty in Today’s Diverse World“,

in Kenntnis der Brüsseler Erklärung in Fragen des Asyls, der Migration und der Mobilität und des dazugehörigen Aktionsplans, die im April 2006 von den für Asyl-, Migrations- und Mobilitätsfragen zuständigen Minister der AKP-Staaten angenommen wurden,

in Kenntnis der Brüsseler Entschließung der AKP-Gruppe zu Migration und Entwicklung, die von den für Asyl-, Migrations- und Mobilitätsfragen zuständigen Minister der AKP-Staaten angenommen wurde,

in Kenntnis des Beschlusses Nr. 2/LXXXVII/08 zur Umsetzung der Brüsseler Entschließung der AKP-Gruppe zu Migration und Entwicklung, der auf der 27. Tagung des AKP-Ministerrates vom 8.-13. Juni 2008 in Addis Abeba (Äthiopien) verabschiedet wurde,

unter Hinweis auf den Weltentwicklungsbericht 2007 der Weltbank mit dem Titel „Entwicklung und die nächste Generation“,

unter Hinweis auf den Bericht der IAO vom Oktober 2008 mit dem Titel „Global Employment Trends for Youth“,

unter Hinweis auf die Abschlusserklärung des Jugendgipfels Afrika-Europa vom 4. bis 7. Dezember 2007 in Lissabon (Portugal),

unter Hinweis auf die Positionspapiere des Europäischen Jugendforums zu den Themen „Jugend und Migration“ bzw. „Beschäftigung von Jugendlichen“ vom 3. Mai 2008,

unter Hinweis auf den Bericht des Europäischen Jugendforums mit dem Titel „Development Needs Youth – Youth Organisations in Action“ von 2008,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für soziale Angelegenheiten und Umweltfragen (AKP-EU/100.504/09/endg.),

A.

in der Erwägung, dass junge Menschen zwischen 15 und 24 Jahren als „Jugendliche und junge Erwachsene“ definiert sind (21), und in der Erwägung, dass 18 % der Weltbevölkerung Jugendliche sind, was 1,2 Milliarden Menschen entspricht, von denen nahezu 85 % in Entwicklungsländern leben,

B.

in der Erwägung, dass viele junge Menschen in Armut leben und unter sozialer Ausgrenzung oder Isolierung leiden, insbesondere junge Frauen, junge Menschen mit Behinderungen, Migranten und Flüchtlinge im Jugendalter, Jugendliche aus ländlichen Regionen und junge Angehörige ethnischer Minderheiten,

C.

in der Erwägung, dass für junge Menschen die soziale, wirtschaftliche und kulturelle Integration und die aktive Teilhabe auf gesellschaftlicher Ebene sowohl für ihre persönliche Entwicklung als auch für eine solide und demokratische Entwicklung in ihren Ländern und in der Welt von herausragender Bedeutung sind,

D.

in der Erwägung, dass Bildung und Beschäftigung für junge Menschen Voraussetzungen für die erfolgreiche Integration in die bzw. die Teilhabe an der Gesellschaft sind,

E.

in der Erwägung, dass die heutige Generation der Jugendlichen zwar gebildeter denn je ist, die Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung der Jugend aber – verschärft durch die Wirtschaftskrise – auf Rekordquoten gestiegen sind; in der Erwägung, dass junge Menschen im Jahr 2007 zwar nur 25 % der Weltbevölkerung im erwerbsfähigen Alter ausmachten, aber 43,7 % der Arbeitslosen stellten (22),

F.

in der Erwägung, dass in der Kulturindustrie eine alternative wirtschaftliche Entwicklung gefördert wird, Wertschöpfung stattfindet und jungen Menschen menschenwürdige Arbeitsbedingungen geboten werden,

G.

in der Erwägung, dass die Migration zu einem der attraktivsten Mechanismen geworden ist, den junge Menschen zur Erweiterung ihrer Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten nutzen, diese Bildungschancen aber nicht den Entwicklungsländern zugute kommen und auch nicht das Niveau der Bildung in den Entwicklungsländern heben,

H.

in der Erwägung, dass die Globalisierung zu größerer Mobilität in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Erwerbstätigkeit und ehrenamtliche Arbeit beigetragen hat und dass dadurch nicht nur Solidarität und ein besseres interkulturelles Verständnis gefördert, sondern auch Begriffe wie Verschiedenheit und Vielfalt stärker ins Bewusstsein gerückt werden,

I.

in der Erwägung, dass die Kultur eine wichtige Rolle für das Wohl und die persönliche Entwicklung junger Menschen spielt,

J.

in der Erwägung, dass die Verbreitung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) jungen Menschen neue Möglichkeiten für ihre Entwicklung, ihre Teilhabe und ihr bürgerschaftliches Engagement bietet, und in der Erwägung, dass durch die Zusicherung der Regierungen, Investitionen in IKT zu tätigen, der Abstand verringert werden kann, der gegenwärtig in diesem Bereich zwischen der EU und den AKP-Staaten herrscht, und dadurch auch die Angleichung der entsprechenden Voraussetzungen vorangebracht werden kann,

K.

in der Erwägung, dass es nur möglich ist, langfristige Lösungen für weltweite Bedrohungen wie Klimawandel herbeizuführen und die Entwicklungsziele zu erfüllen, wenn junge Menschen als Partner anerkannt werden, die an der Beschlussfassung beteiligt werden,

Allgemeine Bestimmungen

1.

fordert die Regierungen der AKP-Staaten und der EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Belange der Jugend in alle politischen Entscheidungen einzubeziehen und die Jugendpolitik und andere Politikfelder, die sich unmittelbar auf die Jugend auswirken, besser zu koordinieren;

2.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, insbesondere die Artikel 23, 24, 26 und 27 über Arbeit, Bildung und Kultur, uneingeschränkt zu schützen sind,

3.

fordert die Kommission auf, nach Maßgabe der geltenden Bestimmungen eine ausgewogene Finanzierung für die Aktion 3.2 im Programm „Jugend in Aktion“ im laufenden Zeitraum 2007–2013 vorzusehen und im Rahmen des Abkommens von Cotonou ein AKP-EU-Jugendprogramm aufzulegen, das Folgeprogramm mit zusätzlichen Mitteln auszustatten und sich dabei am Beispiel des Euro-Med-Jugendprogramms zu orientieren;

4.

betont, dass die Entscheidungsträger auf allen Ebenen ihre Zusammenarbeit vertiefen und den Austausch bewährter Methoden für die soziale und kulturelle Integration und Teilhabe von Jugendlichen ausbauen sollten, indem beispielsweise Partnerschaften zwischen unterschiedlichen Einrichtungen gefördert werden, die wiederum nationale, regionale und internationale Programme für Jugendliche als feste Größe etablieren;

5.

fordert die EU-Mitgliedstaaten und die AKP-Staaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle Jugendlichen ihre Rechte und Freiheiten in vollem Umfang nutzen können, und alle Formen von Diskriminierung zu beseitigen; fordert die Kommission, die EU-Mitgliedstaaten und die AKP-Staaten auf, mehr finanzielle Mittel für Programme bereitzustellen, mit denen die soziale und kulturelle Integration von Jugendlichen aus sozial benachteiligten Gruppen gefördert wird;

6.

ist der Auffassung, dass die EU eine kohärente gemeinsame Migrationspolitik ausarbeiten sollte, in der verstärkt der Gleichstellung Rechnung getragen wird und die auf die soziale Eingliederung von Migranten in den aufnehmenden Gesellschaften gerichtet ist; fordert die Mitgliedstaaten der EU auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Rechte junger Migranten geachtet werden und jungen Migranten der gleiche Zugang zu Bildung, zu sozialen Diensten und zu Tätigkeiten in der Wirtschaft gewährt wird, wie ihn die Bürger des betreffenden Mitgliedstaats genießen;

7.

fordert die EU auf, die Schutzmaßnahmen für alle legal in Europa beschäftigten jungen Drittstaatsangehörigen zu verbessern; ermuntert die EU, sich darum zu bemühen, dass sie rechtlich mit den langfristig Aufenthaltsberechtigten gleichgestellt werden, und ein Statut für an- und ungelernte Arbeitnehmer auszuarbeiten; ist außerdem der Ansicht, dass die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und der AKP-Staaten Programme ins Leben rufen sollten, mit denen die Abwanderung junger Fachkräfte aus den Entwicklungsländern eingedämmt wird und ihre diesbezüglichen Maßnahmen koordiniert werden;

8.

fordert die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und der AKP-Staaten auf, allen Jugendlichen Zugang zu angemessenen und jugendgerechten Gesundheitsinformationen und -dienstleistungen zu verschaffen;

Bildung

9.

fordert die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und der AKP-Staaten zur Auflegung von Programmen auf, mit denen die Schulabbruchquoten verringert, dem Analphabetentum unter Jugendlichen entgegengewirkt und die Qualität der Grundschulbildung verbessert werden sollen;

10.

fordert einen allgemeinen Zugang zur Sekundarstufe; fordert die Regierungen der AKP-Staaten und EU-Mitgliedstaaten auf, die Hindernisse zu beseitigen, die beim Zugang zur Primarstufe insbesondere für junge Menschen mit Behinderungen und andere sozial benachteiligte Gruppen bestehen; fordert die Regierungen nachdrücklich auf, Studierwilligen aus Entwicklungsländern Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen zu gewähren;

11.

fordert die EU und die AKP-Staaten auf, einen reibungslosen Übergang von der Bildungs- bzw. Ausbildungsphase in ein Beschäftigungsverhältnis dadurch zu fördern, dass statt des theoretischen Unterrichts im Klassenzimmer ein größerer Praxisbezug in der Schule hergestellt und die Vermittlung unternehmerischer Kompetenzen in die Lehrpläne aufgenommen wird;

12.

fordert die Regierungen der AKP-Staaten und EU-Mitgliedstaaten dringend auf, der kulturellen und sozialen Bildung größeres Gewicht zu verleihen und die Beteiligung Jugendlicher an inner- und außerschulischen kulturellen Aktivitäten zu unterstützen, da dies eine Bereicherung ihres Lebens darstellen, zur Entwicklung einer ausgeglichenen Persönlichkeit beitragen und sie vor Drogenabhängigkeit und anderen Süchten schützen könnte, sodass ihre soziale und kulturelle Integration in die Gesellschaft gefördert wird;

13.

fordert die Regierungen der AKP-Staaten und der EU-Mitgliedstaaten mit Nachdruck zu der Einsicht auf, dass Jugendliche diejenige gesellschaftliche Gruppe bilden, die Veränderungen am stärksten aufgeschlossen gegenübersteht, und dass sie in jeder Gesellschaft am besten den Wandel symbolisieren; fordert die Regierungen der AKP-Staaten und der EU-Mitgliedstaaten auf, auf die Jugend zu setzen, um positive Veränderungen in der Gesellschaft zu bewirken, beispielsweise durch den Erfahrungsaustausch von Jugendlichen untereinander zu Themen wie HIV, AIDS, IKT und nachhaltige Technologien zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung daran;

14.

fordert einen allgemeinen Zugang zu IKT für Jugendliche; fordert die Regierungen auf, in die IKT-Infrastruktur zu investieren und sie in Schulen bereitzustellen; fordert die Kommission, die AKP-Staaten und die Mitgliedstaaten der EU auf, die Unterrichtsräume in den AKP-Staaten und der EU mit Hilfe der eTwinning-Technologie zu vernetzen, um interkulturelles Lernen zu fördern; fordert die Regierungen der AKP-Staaten und der EU-Mitgliedstaaten auf, den Fernunterricht als Lehrform zu fördern, mit der die soziale Integration von Menschen aus benachteiligten Bevölkerungsgruppen, insbesondere von Menschen mit Behinderungen, vorangebracht werden kann;

Beschäftigung

15.

fordert die Regierungen der AKP-Staaten und der EU-Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit der IAO nationale Strategien und Aktionspläne für die Beschäftigung Jugendlicher zu erarbeiten und regelmäßig die Beschäftigungssituation Jugendlicher zu beleuchten;

16.

fordert die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und der AKP-Staaten auf, die Arbeitnehmerrechte und ein angemessenes Arbeitsentgelt als wirksame Art und Weise zur Förderung der sozialen Eingliederung zu fördern;

17.

stellt fest, dass junge Menschen, die neben dem Studium arbeiten, wertvolle Erfahrungen machen, die ihnen den Übergang von der schulischen Bildung auf den Arbeitsmarkt erleichtern; ruft den privaten Sektor dazu auf, Jugendlichen, die noch zur Schule gehen, mehr Praktikumsmöglichkeiten zu bieten; warnt vor jeder Art von ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen in diesem Bereich;

18.

stellt fest, dass junge Frauen (23) und junge Menschen mit Behinderungen (24) stärker von Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung betroffen sind; fordert dazu auf, dass besondere Beschäftigungsförderungsmaßnahmen für junge Frauen und für Menschen aus benachteiligten Bevölkerungsgruppen erarbeitet werden;

19.

betont, dass bessere Bedingungen für Jungunternehmer geschaffen werden müssen, indem ihnen Informationen bereitgestellt, finanzielle Anreize geboten werden und indem der Verwaltungsaufwand für angehende Existenzgründer verringert wird; fordert die Finanzinstitute auf, jungen Menschen den Zugang zu Mikrokrediten zu erleichtern; fordert die Regierungen auf, Berufsberatungs- und Finanzierungsprogramme für Jungunternehmer in der Kultur- und Kreativwirtschaft einzurichten, und zwar durch die Förderung kundennaher Dienstleistungen, um die soziale Integration vor Ort zu verbessern;

Kultur

20.

fordert die nationalen Parlamente sowie die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und der AKP-Staaten auf, den Schutz der in ihren Hoheitsgebieten existierenden Kulturen in ihrer nationalen Rechtsordnung zu verankern, und zwar als Garantie für den Erhalt und die Fortentwicklung dieser Kulturen;

21.

lehnt das Konzept von Kultur als Ware, die dem Streben nach Gewinn unterliegt, ab; tritt für die Demokratisierung des Schaffens ein und für die Wertschätzung der Kultur, damit junge Menschen in ihrer kulturellen Entwicklung stimuliert werden, entsprechend ihren eigenen Bestrebungen und mit ihrer aktiven Mitwirkung;

22.

fordert die Regierungen der AKP-Staaten und der EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Pläne auszuarbeiten oder bestehende Initiativen zu unterstützen, mit denen ein Beitrag zur Förderung des Kulturtourismus geleistet wird, um auf diese Weise jungen Menschen die Wertschätzung des Kultur- und Naturerbes unserer Länder näherzubringen;

23.

fordert die Regierungen der AKP-Staaten und der EU-Mitgliedstaaten auf, in der Politik kulturübergreifende Ansätze zu schaffen oder bereits bestehende derartige Ansätze zu stärken, um die kulturelle Vielfalt und die friedliche Koexistenz verschiedener Kulturen in der Gesellschaft zu fördern; fordert die Regierungen der AKP-Staaten und der EU-Mitgliedstaaten außerdem auf, die Dezentralisierung der Kulturpolitik voranzutreiben, sodass die lokale Entwicklung durch die Kultur und Subkulturen gefördert wird und Begriffe wie Vielfalt und Verschiedenheit stärker ins Bewusstsein gerückt werden;

24.

fordert die Regierungen der AKP-Staaten und der EU-Mitgliedstaaten, die Kommission und internationale Organisationen auf, sich verstärkt um die Organisation von Lehrgängen, Seminaren und Jugendfreizeitlagern für junge Menschen mit unterschiedlichem kulturellen, ethnischen und religiösen Hintergrund zu bemühen und auf diese Weise das interkulturelle Verständnis zu fördern;

25.

vertritt die Auffassung, dass die Vereinten Nationen, die Kommission und die Regierungen die kulturelle Dimension in ihre Politik, Programme und Pläne im Bereich Entwicklungszusammenarbeit integrieren sollten;

26.

fordert die internationale Gemeinschaft und die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und der AKP-Staaten auf, sich besonders um die Erhaltung des traditionellen Handwerks zu kümmern, indem sie mehr Mittel für Berufausbildung und Herstellungsmöglichkeiten bereitstellen, den Verkauf dieser Erzeugnisse und die Werbung dafür unterstützen, die Möglichkeiten des Marktzugangs für Kulturgüter und -dienstleistungen insbesondere der Jugendlichen verbessern, um die Mobilität von Kulturgütern und -dienstleistungen zu verbessern, und Initiativen zu unterstützen, mit denen lokale Sprachen über das Internet unterrichtet werden;

27.

fordert alle Regierungen der AKP-Staaten und der EU-Mitgliedstaaten auf, Jugendlichen stärker Gehör zu verschaffen, und begrüßt die Einrichtung von Jugendparlamenten, um die politische Bildung unter Jugendlichen zu fördern und ihnen Verantwortungsbewusstsein zu vermitteln;

Beteiligung

28.

begrüßt die Initiative der Kommission zum strukturierten Dialog mit Jugendlichen und Jugendorganisationen über die sie betreffenden Politikbereiche, betont aber auch, dass besser definiert werden muss, wie dieses Konzept umzusetzen ist;

29.

stellt fest, dass durch den verbesserten Zugang zu Informationen die Transparenz des Handelns von Regierungen und der öffentlichen Verwaltung verbessert wird, was die Gleichberechtigung und Teilhabe junger Menschen in bzw. an Entscheidungsprozessen fördern wird; betont, dass IKT bei der Verbesserung des Zugang zu Informationen wichtig sind, und fordert die Regierungen auf, Verfahren zu erarbeiten und in die Praxis umzusetzen, mit denen der Schutz junger IKT-Nutzer gewährleistet wird; hebt die Rolle der IKT bei der Stärkung neuer Formen der Teilhabe Jugendlicher hervor, beispielsweise bei der Mitgestaltung elektronischer Netze und durch die E-Bürgerschaft;

30.

ist der Ansicht, dass das Mindestwahlalter nicht über 18 Jahre liegen sollte, damit eine umfassende Teilhabe Jugendlicher an der Gesellschaft gewährleistet ist;

31.

beauftragt ihre Ko-Präsidenten, diese Entschließung dem AKP-EU-Ministerrat, der Europäischen Kommission, der Afrikanischen Union, den Mitgliedstaaten der EU, den AKP-Staaten, den Vereinten Nationen und der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) zu übermitteln.

ENTSCHLIESSUNG (25)

zum Klimawandel

Die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU,

auf ihrem Treffen in Luanda (Angola) vom 30. November bis 3. Dezember 2009,

gestützt auf Artikel 17 Absatz 2 ihrer Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) von 1992,

unter Hinweis auf das Kyoto-Protokoll von 1997,

unter Hinweis auf den Aktionsplan, den der Europäische Rat im März 2008 im Anschluss an den Bericht des Hohen Vertreters für die GASP angenommen hat,

unter Hinweis auf die vom Gemeinsamen Rat im Mai 2009 angenommene gemeinsame Erklärung AKP/EU zu Klimawandel und Entwicklung,

unter Hinweis auf die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 3. Juni 2009 angenommene Resolution A/63/281 zum Klimawandel und zu dessen potenziellen sicherheitsrelevanten Auswirkungen,

unter Hinweis auf die Ansichten des „Humanitären Weltforums“ vom 23. Juni 2009 in Genf, das auf Initiative des ehemaligen Generalsekretärs der Vereinten Nationen Kofi Annan statttfand,

unter Hinweis auf die Erklärung zum Klimawandel der Panafrikanischen Parlamentarischen Konferenz, die vom 25.-27. Juni 2009 in Jaounde (Kamerun) stattfand,

unter Hinweis auf die am 10. Juli 2009 auf dem G8-Gipfel und dem „Major Economies' Forum“ zu Klima und Energie in l’Aquila (Italien) angenommenen Entschließungen,

unter Hinweis auf den regionalen Workshop der westafrikanischen Parlamentarier und lokal gewählten Vertreter zu Klimaschutzstrategien (Climate Change Governance) in Praia (Kap Verde) vom 3.-6. August 2009,

unter Hinweis auf die Entschließungen zu Klimawandel und Konflikt des Gipfeltreffens der Afrikanischen Union, das am 30. August 2009 in Syrte (Libyen) stattfand,

unter Hinweis auf die Empfehlungen der hochrangigen Klimawandelkonferenz, die am 22. September 2009 vom Generalsekretär der Vereinten Nationen Ban Ki-Moon in New York einberufen wurde,

unter Hinweis auf die Empfehlungen des Weltforums für nachhaltige Entwicklung, das vom 9.-11. Oktober 2009 in Ouagadougou (Burkina Faso) stattfand,

unter Hinweis auf die Erklärung des Zweiten Gipfels des Panafrikanischen Parlamentarischen Netzwerks, der vom 12.-15. Oktober 2009 in Nairobi (Kenia) stattfand,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rats vom 29./30. Oktober 2009,

unter Hinweis auf die Erklärung der dritten subregionalen Konferenz (Kongo-Becken) des Panafrikanischen Parlamentarischen Netzwerks zum Klimawandel vom 12.-13. November 2009 in Jaounde (Kamerun),

unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2009 zur Strategie der Europäischen Union für die Konferenz zum Klimawandel in Kopenhagen (COP 15) (26),

unter Hinweis auf die bevorstehende fünfzehnte Konferenz der Vertragsparteien (COP 15) des UNFCCC und die fünfte Konferenz der Vertragsparteien des Protokolls von Kyoto (COP/MOP 5), die vom 7. bis 18. Dezember 2009 in Kopenhagen (Dänemark) stattfinden sollen,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. April 2009 zu den sozialen und ökologischen Folgen des Klimawandels in den AKP-Staaten (27),

A.

in der Erwägung, dass die weltweite Erwärmung das allgemein als dringlich anerkannte Problem aufwirft, wie die Menschheit dies überleben wird, und ob es zu einer nachhaltigen Entwicklung kommt,

B.

in der Erwägung, dass der Klimawandel einem Bericht des von Kofi Annan geleiteten Humanitären Weltforums zufolge bereits über 12 Millionen Menschen in Armut gestürzt hat, während 300 000 Menschen jedes Jahr wegen der negativen Auswirkungen des Klimawandels sterben und 20 Millionen bis zum Jahr 2030 von Armut betroffen sein werden,

C.

in der Erwägung, dass das instabile Klima, das sich bereits durch die Intensität und Häufigkeit der Naturkatastrophen, die man auf allen Kontinenten beobachten kann (Überschwemmungen, Dürren, Erosion der Küsten, Anstieg des Meeresspiegels, usw.), bemerkbar macht, eine ernsthafte und erschreckende Bedrohung für Länder darstellt, die in großen Teilen aus Wüsten, Inseln oder Küstenregionen bestehen,

D.

in der Erwägung, dass in dem Bericht 2009 des UN-Bevölkerungsfonds zum Stand der Weltbevölkerung eingeräumt wird, dass der Klimawandel auch eine Frage der Bevölkerungsdynamik, der Armut und der Gleichstellung der Geschlechter ist,

E.

in der Erwägung, dass die Entwaldung in den Tropen erheblich zum Klimawandel beiträgt und eine ernste Bedrohung der Artenvielfalt und des Lebensunterhalts von mehr als einer Milliarde armer Menschen darstellt, die in diesen Wäldern leben, die ihre Lebensgrundlage bilden,

F.

in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft die Auswirkungen des Klimawandels auf die internationale Sicherheit anerkennt,

G.

in dem Bewusstsein, dass die am wenigsten entwickelten Länder, die nur begrenzte Kapazitäten haben und deren Ressourcen nicht ausreichen, um sich an den Klimawandel anzupassen, am stärksten betroffen sein werden, obwohl sie am wenigsten zur weltweiten Erwärmung beigetragen haben,

H.

unter Hinweis auf darauf, wie wichtig in den am wenigsten entwickelten Ländern die landwirtschaftlichen Betriebe sind, besonders die kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betriebe, was ihren Anteil an der erwerbstätigen Bevölkerung und die Auswirkungen des Klimawandels auf diesen Sektor betrifft,

I.

in der festen Überzeugung, dass die gesamte Menschheit gemeinsam, aber auch auf unterschiedliche Weise Verantwortung übernehmen muss, wenn künftigen Generationen eine nachhaltige Umwelt garantiert werden soll,

J.

in der Erwägung, dass die Industrieländer eine historische Verantwortung für die weltweite Umweltverschmutzung tragen und deshalb die Pflicht haben, die Entwicklungsländer in ihren Bemühungen, sich an die Auswirkungen anzupassen, finanziell zu unterstützen, d. h. sie müssen auch für Verluste und Schäden durch die Auswirkungen des Klimawandels aufkommen,

K.

in der Erwägung, dass die Gelder, die für den Kampf gegen den Klimawandel zugesagt wurden, größtenteils aus den Haushalten der öffentlichen Entwicklungshilfe stammen und folglich Mittel aus der Entwicklungshilfe zweckentfremdet werden, was die Verringerung der Armut und die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele erheblich gefährdet,

L.

in der Erwägung, dass die auf den Klimawandel zurückzuführende Zunahme der Zahl der Vertriebenen und der Menschen, die zur Migration gezwungen werden, zu großen Komplikationen und Konflikten führen kann, und daher dringend Maßnahmen getroffen werden müssen, um Abhilfe zu schaffen, da internationale Übereinkommen über den Klimawandel und internationale Rechtsvorschriften für die betroffenen Menschen keine konkrete Hilfe sind;

M.

in der Erwägung, dass auf dem G8-Gipfel und dem „Major Economies' Forum“ zu Klima und Energie in L’Aquila (Italien) einstimmig festgestellt wurde, dass die Durchschnittstemperatur weltweit nicht mehr als 2 °C über dem Stand vor der industriellen Revolution ansteigen darf, wie dies auch in den Schlussfolgerungen des UNFCCC und im Kyoto-Protokoll festgehalten wurde,

N.

unter nachdrücklichem Hinweis darauf, dass der Lage der Frauen dringend Rechnung getragen werden muss, wenn die Auswirkungen des Klimawandels analysiert werden, sowie unter Hinweis auf den Zusammenhang mit dem Millenniums-Entwicklungsziel 3 (Gleichstellung der Geschlechter) und dem Millenniums-Entwicklungsziel 5 (Verbesserung der Gesundheit von Schwangeren und Müttern),

1.

begrüßt, dass schließlich allgemein Einverständnis darüber erzielt wurde, dass schnelles, gemeinsames Handeln notwendig ist, um die Erde vor der drohenden Umweltkatastrophe zu retten;

2.

fordert eindringlich, dass in der Vereinbarung, die auf dem Gipfeltreffen in Kopenhagen im Dezember 2009 getroffen wird, der Nachdruck auf Fairness und soziale Gerechtigkeit gelegt werden sollte, indem differenziert vorgegangen und den jeweiligen Gegebenheiten der einzelnen Länder in Bezug auf Bevölkerung, industrielle Entwicklung und Armut Rechnung zu tragen ist;

3.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass in Kopenhagen bis zum Ende dieses Jahres unbedingt eine rechtsverbindliche Vereinbarung erzielt werden muss, die auf dem Kyoto-Protokoll aufbaut und am 1. Januar 2013 in Kraft tritt;

4.

fordert die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und der AKP-Staaten auf, eng zusammenzuarbeiten und ihre Positionen abzustimmen, damit der Gipfel von Kopenhagen erfolgreich abgeschlossen werden kann;

5.

nimmt zur Kenntnis, dass die G8 und das „Major Economies' Forum“ in L’Aquila anerkannt haben, dass eine globale Partnerschaft aufgebaut werden muss, um niedrige Kohlenstoff-Emissionen und umweltfreundliche Technologien zu fördern und die öffentlichen Investitionen in diesen Bereich zu verdoppeln;

6.

weist darauf hin, dass die wichtigste Ursache für den Klimawandel die Wirtschaftstätigkeit ist, die seit Beginn der industriellen Revolution das natürliche Gleichgewicht missachtet hat;

7.

betont, dass das internationale Übereinkommen auf dem Prinzip der „gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung“ aufbauen sollte, wobei die Industrieländer bei der Verringerung ihrer inländischen Emissionen mit gutem Beispiel vorangehen, während sich die Entwicklungsländer und die Schwellenländer ebenfalls dazu verpflichten sollten, im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung auf nationaler Ebene angemessene Eindämmungsmaßnahmen zu ergreifen, die von den Industrieländern durch Technologie, Finanzierung und Kapazitätsaufbau in einer Weise unterstützt und ermöglicht werden, die sich messen, aufzeichnen und überprüfen lässt;

8.

fordert die Industrieländer auf, bei der Bekämpfung des Klimawandels eine Vorreiterrolle zu übernehmen, indem sie sich verbindlich verpflichten, die Emissionen bis zum Jahr 2020 um 25 bis 40 % unter das Niveau von 1990 und bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 % unter das Niveau von 1990 zu senken;

9.

fordert die EU-Mitgliedstaaten und die AKP-Staaten auf, ein konkretes Ziel für den Einsatz erneuerbarer Energien festzulegen, und ist der Auffassung, dass Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Mittelpunkt der AKP-EU-Programme für die Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen des Abkommens von Cotonou gestellt werden sollten;

10.

ist der festen Überzeugung, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels nicht losgelöst von anderen Maßnahmen wie beispielsweise Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft, Ernährungssicherheit, Energie, Umwelt, Volksgesundheit und internationale Handelspolitik betrachtet werden dürfen; fordert die EU und die Regierungen der Schwellenländer und der Entwicklungsländer daher mit Nachdruck auf, umweltpolitische, soziale und klimawandelspezifische Dimensionen aktiv in die Strategiepapiere für die Länder und die Regionen sowie in alle Entwicklungsprogramme und -projekte zu integrieren;

11.

ist der Auffassung, dass die Hoffnungen, die durch das Vorhandensein großer Naturreservate, vor allem in den afrikanischen Ländern, die tatsächlich als die Lungen des Planeten fungieren könnten, geweckt wurden, dazu führen müssen, dass auch entsprechende Mittel fließen, damit diese Länder ihre natürlichen Ressourcen nutzen können, gleichzeitig aber das Ökosystem zum Wohle der gesamten Menschheit achten;

12.

fordert die Kommission mit Nachdruck auf, umgehend einen umfassenden Plan auszuarbeiten, um die Entwaldung und die Waldschädigung in den Entwicklungsländern zu bekämpfen, einschließlich der Förderung freiwilliger Partnerschaftsabkommen im Rahmen der Programme für Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT), und so zu gewährleisten, dass die Rechte der vom Wald lebenden indigenen Gemeinschaften geachtet werden; ist darüber hinaus der Auffassung, dass die Kommission klare, strenge Vorschläge zu einem Verbot der Einfuhr von illegal geschlagenem Holz und Holzerzeugnissen in den EU-Markt vorlegen muss; fordert die Kommission auf, solche Vorschläge unverzüglich vorzulegen;

13.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass die finanziellen Ressourcen, die zur Bekämpfung des Klimawandels notwendig sind, zusätzlich, erneuerbar, vorhersehbar, transparent, langfristig und angemessen sein und vorrangig als Subventionen gewährt werden müssen; betont, dass die Geberländer in die Verbesserung und in den Ausbau der „Absorptionsfähigkeit“ in den Entwicklungsländern investieren sollten, damit diese ihre Ressourcen effizient nutzen können;

14.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass bei der Finanzierung der Linderungs- und Anpassungsmaßnahmen die von den Entwicklungsländern festgelegten Prioritäten berücksichtigt werden sollten; betont, dass lokales Wissen in die Linderungs- und Anpassungsstrategien einfließen muss, und hebt die Bedeutung der Weitergabe von Wissen zwischen den Ländern des Südens hervor;

15.

fordert mit Nachdruck, dass die Technologietransfers rasch organisiert werden, damit in Notsituationen infolge ökologischer Katastrophen (Dürren, Überschwemmungen usw.) gehandelt werden kann;

16.

fordert die internationale Gemeinschaft auf, innovative Finanzierungsmechanismen zu prüfen, um ihre finanzielle Unterstützung für die Entwicklungsländer für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Linderung der Auswirkungen zu erhöhen; fordert die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und der AKP-Staaten auf, Programme einzuführen, damit auf transparente Art und Weise zusätzliche Mittel aus dem Privatsektor fließen, um Projekte zur Anpassung zu finanzieren; betont, dass die Koordinierung zwischen den Geldgebern verbessert werden und eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Geber- und Empfängerländer erfolgen muss;

17.

fordert darüber hinaus, dass zusätzlich zu der Vereinbarung der G8, das Niveau der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 zu verringern, kurz- und mittelfristige Aktionspläne durchgeführt werden;

18.

fordert die Regierungen der AKP-Staaten und der EU-Mitgliedstaaten auf, die Landwirtschaft in jede Vereinbarung, die in Kopenhagen über den Klimawandel erzielt wird, einzubeziehen, damit dieser Sektor in weitaus größerem Umfang von den für die Anpassung bereitgestellten Mittel profitieren kann, da die Landwirtschaft für die Ernährungssicherheit, die Linderung der Armut und die Aufrechterhaltung des Ökosystems von ausschlaggebender Bedeutung ist;

19.

fordert die Regierungen der AKP-Staaten auf, einen regionalen Fonds zur Verbesserung und Verbreitung von Methoden für die Zusammenarbeit zwischen kleinen landwirtschaftlichen Betrieben zu fördern, mit denen Programme zur Anpassung und Abschwächung durchgeführt werden können; weist mit Nachdruck darauf hin, dass Aufklärungs- und Informationskampagnen über die Auswirkungen des Klimawandels vertieft werden müssen;

20.

verweist auf die Erklärung des Sonderberichterstatters der UNO für das Recht auf Nahrung, in der es heißt, dass die Förderung von Biokraftstoffen eine weitere Nahrungsmittelkrise in der nahen Zukunft auslösen dürfte; weist mit Nachdruck darauf hin, dass das vorrangigste Ziel der Landwirtschaft darin besteht, Nahrung herzustellen;

21.

fordert daher die in Kopenhagen zusammentreffenden Industrieländer auf, Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten einzuleiten und mit den am wenigsten entwickelten Ländern und allen Entwicklungsländern gemeinsam neue Technologien auszuarbeiten und anzuwenden;

22.

unterstreicht, dass institutionell verankerte Rechenschaftspflicht und Vertrauen unbedingt erforderlich sind und dass dafür eine gerechte Vertretung der Geber- und Empfängerländer in den Verwaltungsgremien von mit der Anpassung befassten Finanzinstituten geschaffen werden muss;

23.

fordert mit Nachdruck, dass in dem Übereinkommen über den Klimaschutz für die Zeit nach 2012 den laufenden Entwicklungen auf internationaler und nationaler Ebene Rechnung getragen wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Verbindungen zwischen dem Klimawandel und den Millenniums-Entwicklungszielen dadurch herzustellen, dass die Anpassung an den Klimawandel und seine Eindämmung in Projekte und Pläne zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele und in sämtliche Strategien zur Verringerung der Armut integriert werden;

24.

fordert die internationale Gemeinschaft auf, die Gesetzeslücken im Zusammenhang mit dem Schutz von Menschen, die aufgrund des Klimas vertrieben werden oder auswandern müssen, zu ermitteln und zu beseitigen sowie ein spezifisches Hilfs- und Schutzsystem einzurichten;

25.

fordert, dass das Umweltprogramm der Vereinten Nationen aufgewertet und in eine vollwertige Weltumweltorganisation umgewandelt wird mit Sitz in Nairobi (Kenia), und dass diese Organisation mit angemessenen Mitteln ausgestattet wird, damit sie die Ernsthaftigkeit der Umweltkatastrophe und die damit in Zusammenhang stehenden Herausforderungen in der Welt bewältigen kann;

26.

beauftragt ihre Ko-Präsidenten, diese Entschließung dem AKP-EU-Ministerrat, der Europäischen Kommission, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Kommission der Afrikanischen Union, dem Panafrikanischen Parlament, dem UNFCCC und der Weltbank zu übermitteln.

ENTSCHLIESSUNG (28)

zur Lage in Madagaskar

Die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU,

auf ihrem Treffen vom 30. November bis 3. Dezember 2009 in Luanda (Angola),

gestützt auf Artikel 17 Absatz 2 ihrer Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete und am 25. Juni 2005 in Luxemburg geänderte AKP-EG-Partnerschaftsabkommen,

unter Hinweis auf die Erklärung der Kommission der Afrikanischen Union,

unter Hinweis auf die Erklärung des AKP-Botschafterausschusses vom 31. März 2009 zur Lage in Madagaskar,

unter Hinweis auf die von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU am 10. Februar 2009 angenommenen Entschließung zur politischen Lage in Madagaskar,

unter Hinweis auf die Arbeit der Internationalen Kontaktgruppe für Madagaskar und insbesondere auf die Abkommen von Maputo und Addis Abeba, die am 9. August 2009 bzw. am 6. November 2009 geschlossen wurden,

unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments (29) vom 7. Mai 2009 zur Lage in Madagaskar,

unter Hinweis auf die Erklärung des Generalsekretärs der Internationalen Organisation der Frankophonie (OIF) vom 10. November 2009 zur Lage in Madagaskar,

A.

in der Erwägung, dass Andry Rajoelina, Bürgermeister der madagassischen Hauptstadt Antananarivo, am 17. März 2009 an die Spitze der Übergangsregierung trat, als das Militär die Regierungsgewalt an Rajoelina übergab, die sie dem ehemaligen Präsidenten Marc Ravalomanana entrissen hatte, der gezwungen wurde, zurückzutreten und ins Exil zu gehen,

B.

in der Erwägung, dass Andry Rajoelina sich selbst zum Präsidenten der Republik und der Hohen Übergangsbehörde ausgerufen hat, nachdem er zuvor die Nationalversammlung und den Senat von ihren Aufgaben entbunden hatte,

C.

unter Hinweis auf die zahlreichen Protestkundgebungen, die von der Armee gewaltsam niedergeschlagen wurden,

D.

unter Hinweis darauf, dass diese Ereignisse von der internationalen Gemeinschaft und insbesondere vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, von der Afrikanischen Union (AU), der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC), der internationalen Organisation der Frankophonie (OIF), der Interparlamentarischen Union, der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten von Amerika und von Norwegen verurteilt wurden,

E.

in der Erwägung, dass die Afrikanische Union und die Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika Rajoelina als Präsident nicht anerkannt haben und Madagaskar aus ihrer Organisation ausgeschlossen haben,

F.

in der Erwägung, dass die Europäische Union am Montag, 6. Juli 2009, gemäß Artikel 96 des Abkommens von Cotonou ein Konsultationsverfahren mit der Republik Madagaskar eingeleitet und damit einen Dialog eröffnet hat, um nach geeigneten Lösungen für die politischen Probleme des Landes zu suchen,

G.

in der Erwägung, dass die Europäische Union die Finanzhilfen für Madagaskar ausgesetzt hat, mit Ausnahme der humanitären Hilfe und bestimmter Programme und Projekte, die von direktem Nutzen für die Bevölkerung sind, bis sie überzeugt ist, dass der Zeitplan, mit dem das Land zur verfassungsmäßigen Ordnung zurückkehren will, glaubwürdig ist und sich auf die einvernehmliche Beteiligung aller stützt,

H.

in der Erwägung, dass die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, die Parteien vor Ort dabei zu unterstützen, einen umfassenden Ausweg aus der Krise zu finden und die verfassungsmäßige Ordnung in Madagaskar rasch wiederherzustellen, durch die Unnachgiebigkeit Rajoelinas, der offenbar eine Marionette seiner eigenen Splittergruppe ist, sowie durch die Forderungen des sich im Exil befindlichen Präsidenten Ravalomanana, der einen nicht gerade hilfreichen Mangel an Realismus an den Tag legt, zerschlagen werden,

I.

in der Erwägung, dass die politische Lage Madagaskar wirtschaftlich abstraft und dass die wirtschaftliche Erholung des Landes von der politischen Stabilität abhängt,

1.

verurteilt aufs Schärfste die Machtergreifung in Madagaskar, die einen eklatanten Verstoß gegen die nationale Verfassung darstellt, sowie den Entschluss, Rajoelina die Präsidentschaft der Republik zu übertragen, was nichts weniger als einem Staatsstreich gleichkommt,

2.

fordert eine Rückkehr zur verfassungsmäßigen republikanischen Ordnung, die von den madagassischen Konfliktparteien herbeizuführen ist, indem sie sich auf eine umfassende Lösung der Krise einigen und diese auch gewissenhaft umsetzen;

3.

fordert die vier politischen Strömungen auf, gemäß ihren Zusagen in Maputo und Addis Abeba unermüdlich daran zu arbeiten, zu einem Konsens über die Verteilung von verantwortungsvollen Positionen und Regierungsämtern zu gelangen, damit der Übergang im Einklang mit dem Zeitplan von Addis Abeba stattfinden kann;

4.

beharrt darauf, dass das madagassische Parlament unverzüglich wiedereingesetzt und an den Bemühungen zur Lösung der Krise beteiligt wird;

5.

ist der Auffassung, dass politischer Pluralismus, grundlegende demokratische Freiheiten, die Achtung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit nur im Konsens und im Zuge eines umfassenden Dialogs gewährleistet werden können, der die grundlegenden Ursachen der zahlreichen und vielfältigen Probleme des Landes in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Politik und Umwelt thematisiert;

6.

begrüßt die Erfolge, die die Internationale Kontaktgruppe unter Beteiligung der UN, der AU, der EU sowie zahlreicher regionaler Organisationen – Gemeinsamer Markt für das östliche und südliche Afrika (COMESA), Kommission für den Indischen Ozean (COI) und SADC – auf den Vermittlungstreffen in Maputo und Addis Abeba erzielt haben, und fordert sie auf, in ihren Bemühungen um eine Normalisierung der Lage fortzufahren;

7.

fordert eine internationale unabhängige Untersuchung, die die Menschenrechtsverletzungen und die Unterdrückung der Bevölkerung aufklären soll;

8.

fordert die internationale Gemeinschaft auf, die humanitäre Hilfe für die madagassische Bevölkerung zu erhöhen; fordert die internationale Gemeinschaft und die EU auf, die Hilfe für Madagaskar nach und nach wieder aufzunehmen, sobald die Übergangsinstitutionen der Regierung der nationalen Einheit eingerichtet sind, und fordert die uneingeschränkte Achtung aller demokratischen Grundsätze und der Grundrechte;

9.

fordert jegliche Interimsregierung Madagaskars auf, kein Abkommen und keinen Vertrag mit andern Ländern oder Unternehmen über seine Rohstoffe und nationalen Ressourcen abzuschließen, bis die Wahlen abgehalten wurden und eine neue Regierung von der madagassischen Bevölkerung ein legitimes Mandat erhalten hat;

10.

begrüßt die grundsätzliche Haltung der internationalen Gemeinschaft, sich gegen jeden Versuch auszusprechen, auf verfassungswidrige Weise die Macht zu ergreifen; bekundet darüber hinaus insbesondere seine Zufriedenheit darüber, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen es abgelehnt hat, Andry Rajoelina anzuhören;

11.

fordert alle politischen Akteure auf, der Bekämpfung der Armut auf ihrer Agenda absoluten Vorrang einzuräumen, mit dem Ziel, den Lebensstandard der Bevölkerung zu verbessern, indem eine vernünftige und nachhaltige Entwicklungspolitik eingeführt wird, insbesondere in Bezug auf die Gesundheitsfürsorge, die Bildung und die Schaffung von Arbeitsplätzen;

12.

verpflichtet sich, eine Untersuchungsmission über die Umsetzung der Abkommen von Maputo und Addis Abeba durchzuführen und fordert, dass zu gegebener Zeit eine Wahlbeobachtungsmission durchgeführt wird, an der sie teilnehmen will;

13.

fordert die unverzügliche Freilassung aller politischen Gefangenen und die Aufhebung der Gerichtsverfahren gegen diese;

14.

fordert die Afrikanische Union, die Internationale Kontaktgruppe und die madagassischen Politiker auf, die Möglichkeit zu prüfen, ein Gremium zur Beobachtung und Unterstützung einzurichten, damit die Zusagen von Maputo und Addis Abeba eingehalten werden und der Übergangsprozess erfolgreich abgeschlossen werden kann;

15.

fordert, dass bei Nichteinhalten der in Maputo und Addis Abeba gegebenen Zusagen im Einzelfall Sanktionen verhängt werden;

16.

beauftragt ihre Ko-Präsidenten, diese Entschließung dem AKP-EU-Ministerrat, der Europäischen Kommission, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der SADC, Präsident Joaquim Chissano und der Kommission der Afrikanischen Union zu übermitteln.

ERKLÄRUNG VON LUANDA

zur zweiten Überprüfung des Partnerschaftsabkommens AKP-EU („Cotonou-Abkommen“)

Die achtzehnte Tagung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU vom 30. November bis 3. Dezember 2009 in Luanda (Angola),

I.   Präambel

A.

in der Erwägung, dass das am 23. Juni 2000 in Cotonou, Benin, unterzeichnete AKP-EU-Partnerschaftsabkommen gemäß seinem Artikel 95 alle fünf Jahre überprüft werden muss; mit der Feststellung, dass die erste Überprüfung 2005 abgeschlossen wurde und die Verhandlungen für die zweite Überprüfung im Gange sind und voraussichtlich bis Ende 2010 abgeschlossen sein werden,

B.

in der Erwägung, dass die derzeitige Überprüfung des Abkommens von Cotonou die Verhandlungen über einen neuen Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) nicht berücksichtigt, da der 10. EEF erst 2013 ausläuft; in der Erwägung, dass die dritte Überprüfung des Abkommens von Cotonou für 2015 vorgesehen ist und daher zwei Jahre nach Auslaufen des 10. EEF stattfinden wird,

C.

unter Hinweis darauf, dass das vorrangige Ziel des Abkommens von Cotonou darin besteht, die Armut im Einklang mit den Zielen der nachhaltigen Entwicklung zu verringern und letztendlich stufenweise zu beseitigen, und die AKP-Länder in die Weltwirtschaft zu integrieren,

D.

in der Erwägung, dass das Datum der dritten Überprüfung des Abkommens von Cotonou 2015 mit der Frist für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele zusammenfällt,

E.

in der Erwägung, dass es seit der ersten Überprüfung des Abkommens von Cotonou erhebliche Veränderungen im internationalen Umfeld gegeben hat, verursacht durch solche Herausforderungen wie die rasant steigenden Lebensmittel- und Energiepreise, die weltweite Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise sowie den Klimawandel – allesamt Entwicklungen, die sich in den Entwicklungsländern am stärksten bemerkbar machen,

F.

in der Erwägung, dass die Aushandlung von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA), zusammen mit dem Abschluss und der Umsetzung der Interims- oder vollständigen Abkommen den Zusammenhalt der AKP-Gruppe und den laufenden regionalen Integrationsprozess untergraben hat,

G.

in der Erwägung, dass jede Änderung der politischen Dimension der Beziehungen zwischen AKP und EU, die in Teil 1 Titel II des Abkommens von Cotonou festgelegt ist, so durchgeführt werden muss, dass eine gleichberechtigte Partnerschaft stets vollständig respektiert wird,

H.

unter nachdrücklichem Hinweis darauf, dass die parlamentarische Dimension der Beziehungen AKP-EU auf keinen Fall geschwächt werden darf,

I.

in der Erwägung, dass vor Beginn der Verhandlungen über eine Änderung des Abkommens von Cotonou eine offene und transparente Konsultation aller Beteiligten stattgefunden haben sollte, wozu auch die Parlamente und nichtstaatliche Akteure gehören,

II.   Ziel der zweiten Überprüfung

1.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass die zweite Änderung des Abkommens von Cotonou die grundlegende Ziele des Abkommens stärken sollte, nämlich die Beseitigung der Armut, die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung, die stufenweise und effektive Integration der AKP-Länder in die Weltwirtschaft, die Wahrung und die Vertiefung des Besitzstands von Lomé sowie die Verbesserung der Einheit, des Zusammenhalts und der Solidarität der AKP-Länder; warnt in diesem Zusammenhang davor, Elemente in das Abkommen aufzunehmen, die besser im Rahmen anderer internationaler Kooperationsabkommen behandelt werden sollten;

2.

fordert die Verhandlungsparteien auf, flexibel zu sein, was die Frist für den Abschluss der Überprüfung anbelangt, zumal 2010 in der Kommission und im AKP-Sekretariat institutionelle Veränderungen anstehen, der Vertrag von Lissabon in Kraft tritt und die Verhandlungen für die WPA möglicherweise zum Abschluss kommen;

3.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele nach wie vor zu den wichtigsten Zielen der Entwicklungszusammenarbeit AKP-EU gehören sollte; weist mit Nachdruck darauf hin, dass im Abkommen von Cotonou mehr Investitionen in öffentliche Dienstleistungen und Infrastruktur vorgesehen werden sollten;

4.

ist der Auffassung, dass die Änderung des Abkommens von Cotonou eine Zusage in Bezug auf eine vorläufige Perspektive für die Finanzierung der Zusammenarbeit zwischen AKP und EU für den Zeitraum nach 2013 enthalten sollte, und zwar unabhängig vom Abschluss der Verhandlungen über die WPA;

III.   Regionale Differenzierung und regionale Integration

5.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass Bemühungen zur Förderung der regionalen Differenzierung innerhalb der AKP-Gruppe den Zusammenhalt und die Solidarität nicht schwächen dürfen, und dass diese Differenzierung nicht auf die Aspekte der AKP-EU-Beziehungen angewandt werden darf, die generell für alle Beteiligten des AKP-EU-Prozesses in angemessener Form angegangen werden können; zeigt sich in diesem Zusammenhang besonders besorgt darüber, dass eine regionale Differenzierung nicht die Funktionsfähigkeit der gemeinsamen AKP-EU-Institutionen im Rahmen des Abkommens von Cotonou beeinträchtigen oder die Vertiefung der Beziehungen zwischen der EU und der gesamten AKP-Gruppe verhindern darf;

6.

erkennt die zunehmend wichtige Rolle der regionalen und kontinentalen Organisationen, besonders der Afrikanischen Union (AU), im wirtschaftlichen, sozialen und institutionellen Umfeld für die Entwicklung der AKP-Staaten an; ist jedoch davon überzeugt, dass die Mittel zur Unterstützung der AU oder anderer regionaler Organisationen nicht aus den nationalen Finanzrahmen im Rahmen des EEF oder aus seit langem bestehenden horizontalen Initiativen finanziert werden dürfen; weist deshalb mit Nachdruck darauf hin, dass der laufende regionale Integrationsprozess innerhalb der AKP-Gruppe nach wie vor im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit AKP-EU und der separaten regionalen Strategien der EU finanziert werden muss;

IV.   Wirtschaftliche und handelspolitische Zusammenarbeit

7.

stellt fest, dass das Kapitel über Handel und Wirtschaft geändert werden sollte, um dem Auslaufen der Cotonou-Handelsregelung Rechnung zu tragen; beharrt jedoch darauf, dass in den neuen Bestimmungen zur Regelung des Handels zwischen AKP und EU, wenn auch im Einklang mit den Auflagen der WTO, die Interessen und Anliegen aller AKP-Staaten im Lichte ihrer unterschiedlichen wirtschaftlichen Entwicklung und strukturellen Zwänge berücksichtigt werden, unabhängig davon, ob sie WPA abgeschlossen oder darauf verzichtet haben;

8.

fordert die Einführung einer umfangreichen Überprüfung, damit gewährleistet ist, dass die WPA ihre Ziele erfüllen; ist der Auffassung, dass eine formale und umfassende Überprüfung des WPA-Projekts notwendig ist und zu einem bestimmten künftigen Zeitpunkt auf globaler AKP-EU-Ebene durchgeführt werden sollte;

9.

fordert, dass die einschlägigen Bestimmungen gestärkt werden, um zu gewährleisten, dass die Europäische Kommission eine umfassende Konsultation mit der AKP-Gruppe durchführt, bevor sie irgendwelche Verpflichtungen eingeht, die die wirtschaftliche Integration der AKP-Regionen oder die AKP-EU-Handelsbeziehungen negativ beeinflussen könnten;

10.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass die AKP-Staaten durch die Überprüfung des Abkommens von Cotonou nicht unnötig unter Druck gesetzt werden sollten, die WPA-Verhandlungen abzuschließen;

V.   Politische Dimension

11.

räumt ein, dass die Instabilität der Lage oder die Gefährdung der staatlichen Ordnung eine besondere Herausforderung in Bezug auf die Entwicklung und die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele darstellen, und fordert daher, dass im Rahmen der AKP-EU-Entwicklungszusammenarbeit Initiativen unterstützt werden, mit denen die Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen in den AKP-Staaten und -Regionen kontrolliert werden soll;

12.

beharrt darauf, dass im Bereich der Migration die geltenden Bestimmungen des Abkommens von Cotonou über Rückführungsabkommen während der laufenden Überprüfung nicht geändert werden dürfen;

13.

erkennt an, dass die Konsultationsverfahren nach Artikel 96 und 97 des Abkommens von Cotonou eine Ausnahme darstellen und nur in den Fällen angewandt werden sollten, in denen alle anderen Formen des Dialogs, zum Beispiel nach Artikel 8, ausgeschöpft worden sind; hält es jedoch für wichtig, dass die Konsultationsverfahren von jeder Vertragspartei eingeleitet werden können, wenn solche außergewöhnlichen Umstände gegeben sind;

VI.   Institutionelle Aspekte

14.

betont die Bedeutung der parlamentarischen Dimension des Cotonou-Abkommens, wie sie durch die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU (PPV) verkörpert wird; ist fest davon überzeugt, dass die PPV und die nationalen Parlamente ihrer Rolle bei der Gewährleistung der parlamentarischen Beteiligung an Tätigkeiten und Verfahren nach dem Cotonou-Abkommen gerecht werden, und betont seinen beharrlichen Widerstand gegen jeden Versuch, die Rolle der PPV zu schmälern, insbesondere durch Vorschläge mit Auswirkungen auf ihre Arbeitsweise und die Häufigkeit ihrer Treffen, die die PPV weiter für unabhängig bestimmen sollte;

15.

fordert, dass im Rahmen des Abkommens von Cotonou Länderstrategiepapiere und regionale Strategiepapiere erstellt werden, die der PPV übermittelt werden, wie dies derzeit nach der Verordnung des Rates der EU über die Durchführung des 10. EEF vorgesehen ist (30); ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass die PPV sowie die nationalen und die regionalen Parlamente bei der Ausarbeitung dieser Strategiepapiere konsultiert werden sollten;

16.

fordert, dass in das Abkommen von Cotonou eine Bestimmung aufgenommen wird, wonach die PPV befugt ist, die Durchführung der Länderstrategien und der regionalen Strategien zu kontrollieren;

17.

ist fest davon überzeugt, dass die nationalen Parlamente der AKP-Staaten in allen Aspekten der Beziehungen zwischen AKP und EU eine wichtige Rolle spielen; fordert, dass den nationalen Parlamenten Überwachungsaufgaben bei der Umsetzung des Abkommens von Cotonou übertragen werden, besonders bei der Planung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung von Maßnahmen und Programmen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit; fordert mit Nachdruck, dass wirksame Maßnahmen zur Kontrolle von Haushaltszuschüssen, insbesondere durch die nationalen Parlamente und die Obersten Rechnungskontrollbehörden, eingeführt werden müssen; fordert, dass in den Parlamenten der AKP-Staaten Kapazitäten aufgebaut werden, damit sie die beiden oben erwähnten Aufgaben effizient wahrnehmen können;

18.

erkennt an, dass nichtstaatliche Akteure bei der Erhöhung der Transparenz und der demokratischen Legitimität eine ausschlaggebende Rolle spielen und auch erheblich dazu beitragen, dass die Bürger von ihren Regierungen besser Rechenschaft fordern können, und weist daher mit Nachdruck darauf hin, dass nichtstaatliche Akteure aus den EU-Mitgliedstaaten und aus den AKP-Ländern stärker eingebunden werden müssen;

VII.   Entwicklungszusammenarbeit

19.

fordert, dass im Abkommen von Cotonou der dringenden Notwendigkeit verstärkt Rechnung getragen wird, größere Anstrengungen zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele zu unternehmen, besonders angesichts der Größe der Herausforderung und dem näherrückenden Zeitpunkt 2015; beharrt daher mit Nachdruck darauf, dass die Mittel, aus denen die Bereiche im Zusammenhang mit den Millenniums-Entwicklungszielen finanziert werden, nicht zur Unterstützung von horizontalen Initiativen abgezweigt werden dürfen, die nicht so unmittelbar mit den Millenniums-Entwicklungszielen verknüpft sind;

20.

verweist auf die außerordentliche Bedeutung der Grundsätze der Wirksamkeit der Entwicklungshilfe, die in der Pariser Erklärung und in dem Aktionsplan von Accra festgelegt wurden, und der Grundsätze der Koordinierung zwischen den Geldgebern, die in dem EU-Verhaltenskodex für eine wirksame Arbeitsteilung im Bereich der Entwicklungspolitik (31) dargelegt wurden; hält diese Grundsätze für entscheidend, damit die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit möglichst optimal genutzt werden können, und fordert daher, dass diese Grundsätze bei der Überprüfung des Abkommens von Cotonou umfassend berücksichtigt werden;

21.

fordert mehr Kohärenz zwischen dem EEF und dem neuen Entwicklungsmandat der Europäischen Investitionsbank (EIB);

22.

begrüßt die im Vertrag von Lissabon verankerte Zusage der EU, „bei der Durchführung politischer Maßnahmen, die sich auf die Entwicklungsländer auswirken können, (…) den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit Rechnung“ zu tragen (32); ist jedoch besorgt über die Mitteilung der Europäischen Kommission über Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung (33), in der ein anderes Konzept eingeführt wird. beharrt in diesem Zusammenhang darauf, dass die EU bei ihrer Vorgehensweise in Sachen Politikkohärenz die Entwicklungsprioritäten der AKP-Staaten umfassend berücksichtigen muss.


(1)  Angenommen von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU am 3. Dezember 2009 in Luanda (Angola).

(2)  KOM(2009) 0160 endg.

(3)  Angenommen von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU am 3. Dezember 2009 in Luanda (Angola).

(4)  http://web.worldbank.org/WBSITE/EXTERNAL/ACCUEILEXTN/NEWSFRENCH/0,,contentMDK:22051899~pagePK:64257043~piPK:437376~theSitePK:1074931.00.html

(5)  KOM(2009) 0160 endg.

(6)  Bericht der FAO vom 19. Juni 2009.

(7)  Angenommen von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU am 3. Dezember 2009 in Luanda (Angola).

(8)  ABl. C 374 vom 28.12.2000, S. 5.

(9)  KOM(2001)0681.

(10)  P5_TA(2002)0223.

(11)  ABl. C 168 vom 13.7.2002, S. 2.

(12)  7619/1/05, Anlage 1 der Schlussfolgerungen des Vorsitzes

(13)  KOM(2005) 0206.

(14)  ABl. C 292 vom 24.11.2005, S. 5.

(15)  ABl. L 327 vom 24.11.2006, S. 30.

(16)  ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 32.

(17)  KOM(2007) 0498.

(18)  ABl. C 282 vom 24.11.2007, S. 16.

(19)  KOM(2009) 0200 endg.

(20)  SEK(2009) 0549 endgültig.

(21)  Definition der Vereinten Nationen.

(22)  Weltjugendbericht 2007 der Vereinten Nationen, S. 238.

(23)  Global Trends in Women’s access to Decent Work, IAO, Occasional papers No. 43, Mai 2009, S. 18.

(24)  „Men and Women with disabilities in the EU: Statistical Analysis of the LFS ad hoc module and the EU-SILC“, Abschlussbericht 2007, S. 94.

(25)  Angenommen von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU am 3. Dezember 2009 in Luanda (Angola).

(26)  P7_TA-PROV(2009)0089 Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

(27)  AKP-EU/100.383/09/endg., ABl. C 221 vom 14.9.2009, S. 31.

(28)  Angenommen von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU am 3. Dezember 2009 in Luanda (Angola).

(29)  P6_TA-PROV(2009)0392. Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

(30)  Verordnung (EG) Nr. 617/2007 des Rates vom 14. Mai 2007 über die Durchführung des 10. Europäischen Entwicklungsfonds nach dem AKP-EG-Partnerschaftsabkommen, ABl. L 152 vom 13.6.2007, S. 1-13.

(31)  Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament KOM(2007) 0072 endg.

(32)  Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 208 Absatz 1.

(33)  Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung: politischer Rahmen für ein gemeinsames Konzept der Europäischen Union, KOM(2009)0458 endg. vom 15. September 2009.